z 1261 stránek
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Inhaltsübersicht
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Chronologisches Verzeichnis
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Orts-Personen-Namen Register
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Zusätze und Verbesserungen
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- s. LXXXIII: ...des Prozesses, den Capranica um die Anerkennung seiner Kardinalswürde durch Eugen IV führte. Die Handschrift befand sich lange Zeit im Besitz der...
- s. C: ...stehende Confirmatio constitutionum Frederici etc., ein aus Platina geschöpfter Lebensabriß Eugens IV. mit dem verdruckten Titel „Decreta [statt De vita] Eugenii papae...
- s. CII: ...„De visibili monarchia ecclesiae" das Baseler Konzil wegen der Absetzung Eugens IV für illegitim erkläre 4. Sonst stimmt alles überein, und selbst...
- s. CIII: ...fuit indignum“ statt „non fuit indignum“; 3) von der Bulle Eugens IV. „Doctoris gentium“ vom 18. September 1437, die den Schluß des...
- s. CIV: ...einem kurzen Hinweis auf die in Stück 33 enthaltene Bulle Eugens IV „Excellentissimum corporis“ vom 26. Mai 1433 besteht. Der zweite Anhang...
- s. CV: ...mit alleiniger Ausnahme der auf Sp. 619- 620 abgedruckten Bulle Eugens IV. vom I. Juli 1433. Vielleicht hat dieses Stück auf einem...
- s. CVII: ...die Frage des Präsidiums auf dem Konstantinopolitaner Unionskonzil, dessen Abhaltung Eugen IV den Griechen vorschlug, scheint von Mansi selbst herzurühren. Woher aber...
- s. 31: ...Vermutung findet eine gewisse. Stülze in dem Inhalte des Briefes Eugens IV am Sigmund von. 17 Juné 1481, unserer mw. 121; vgl....
- s. 127: ...Vgl. auch unsere nr. 214. 1 Vgl. die drei Briefe Eugens IV an K. Sig- mund, K. Wladislaw und Kardinal Cesarini vom...
- s. 144: ...zu vereiteln vermochte, konnte nicht zweifel- haft sein. Zwar hatte Eugen IV als Kardinal in den Zeiten des Konstanzer Konzils so für...
- s. 200: ...wissen, daß die ihm ron Martin V erteilte Vollmacht von Eugen IV erneuert worden sei, und xugleich sandie er den oben genannten...
- s. 280: ...Vito nach Basel überbracht hatten, die Haltung des Konzils gegen Eugen IV wird, um so mehr schreitet die Annäherung vor- wärts, die...
- s. 281: ...und zugleich den bedeutenden Einfluß, den es seit der Thronbesteigung Eugens IV vermutlich durch den Nepoten, den Kardinalkämmerer Francesco Condolmario, auf die...
- s. 282: ...dem Baseler Konzil, in dem die Venetianer naturgemäß die Partei Eugens IV ergriffen. Um einer Verwendung der Mailändischen Truppen gegen den Papst...
- s. 311: ...Denn sobald der Römische König die Kaiserkrone aus den Händen Eugens IV nahm, erkannte er die Wahl vom 3 März 1431 als...
- s. 451: ...Jakob von Embrun ſmit nicht gen. von Papst 11432 vor Eugen IV deputierten Kardinälen 47 über die Beilegung des Zwistes zwischen Juni...
- s. 516: ...der vom Konzil angeordneten Untersuchung der Vorgänge bei der Wahl Eugens IV auf die bevorstehenden mündlichen Verhandlungen Sigmunds mit dem Papst in...
- s. 581: ...Polen xu denken haben, dessen Beziehungen xu 1 2 3 Eugen IV schr intime waren. Man vergleiche unten art. 32 und unsere...
- s. 713: ...von Rom Jacopo da Vico gerichtet haben, bekanntlich einen Erzfeind Eugens IV. Artikel 5 hat in D die gründlichste Umgestaltung von allen...
- s. 713: ...wichtig und weittragend ist Artikel 6. Sigmund erkennt (laut E) Eugen IV als den wahrhaftigen und unzweifelhaft einzigen und kanonisch gewählten Papst...
- s. 728: ...numentorum amplissima collectio 5, 433. 7 Von dieser Gesandtschaft spricht Eugen IV in einem Schreiben an das Baseler Konxil vom 15 No-...
- s. 731: ...Es bietet keine Handhabe zur sicheren Entscheidung der Frage, ob Eugen IV an der Ceremonienordnung seiner Vor- gänger Clemens und Innocenz in...
- s. 767: ...21 1 Vermutlich ist der Brief Sigmunds gemeint, auf den Eugen IV in unserer nr. 442 Beaug nimmt. 2 Jakob von Sirck....
- s. 773: ...um ein Aktenstück handelt, dessen Form schr derjenigen des Vertrages Eugens IV mit den königlichen Be- vollmächtigten ähnelt, die in der Vorlage...
Název:
Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Sigmund. Abt. 4. (1431-1433)
Autor:
Kerler, Dietrich
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Gotha
Počet stran celkem:
1261
Obsah:
- Ia: Titul
- Ic: Inhaltsübersicht
- I: Vorwort
- 1: Edition
- 1037: Chronologisches Verzeichnis
- 1074: Orts-Personen-Namen Register
- 1140: Zusätze und Verbesserungen
upravit
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DEUTSCHE REICHSTAGSAKTEN UNTER KAISER SIGMUND VIERTE ABTEILUNG 1431-1433 HERAUSGEGEBEN VON HERMANN HERRE AUF VERANLASSUNG SEINER MAJESTAT DES KÖNIGS VON BAYERN HERAUSGEGEBEN DURCH DIE HISTORISCHE COMMISSION BEI DER KÖNIGLICHEN ACADEMIE DER WISSENSCHAFTEN GOTHA FRIEDRICH ANDREAS PERTHES AKTIENGESELLSCHAFT 1906
DEUTSCHE REICHSTAGSAKTEN UNTER KAISER SIGMUND VIERTE ABTEILUNG 1431-1433 HERAUSGEGEBEN VON HERMANN HERRE AUF VERANLASSUNG SEINER MAJESTAT DES KÖNIGS VON BAYERN HERAUSGEGEBEN DURCH DIE HISTORISCHE COMMISSION BEI DER KÖNIGLICHEN ACADEMIE DER WISSENSCHAFTEN GOTHA FRIEDRICH ANDREAS PERTHES AKTIENGESELLSCHAFT 1906
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DEUTSCHE REICHSTAGSAKTEN ŽEHNTER BAND AUF VERANLASSUNG SEINER MAJESTAT DES KÖNIGS VON BAYERN HERAUSGEGEBEN DURCH DIE HISTORISCHE COMMISSION BEI DER KONIGLICHEN ACADEMIE DER CHAFTEN GOTHA FRIEDRICH ANDREAS PERTHE 1906
DEUTSCHE REICHSTAGSAKTEN ŽEHNTER BAND AUF VERANLASSUNG SEINER MAJESTAT DES KÖNIGS VON BAYERN HERAUSGEGEBEN DURCH DIE HISTORISCHE COMMISSION BEI DER KONIGLICHEN ACADEMIE DER CHAFTEN GOTHA FRIEDRICH ANDREAS PERTHE 1906
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Inhaltsůbersicht. Vorwort (von Ludwig Quidde). I. Zur Geschichte des Unternehmens II. Die Bearbeitung des Bandes IIL Zu unseren Editionsgrundsátzen IV. Quellen und Material des Bandes . V. Handschriften und Drucke Baseler Konzilsakten VI. Der Inhalt des Bandes Vorakten des Romzuges. Einleitung . . A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand i im | Sommer 1426 nur. 1-10 B; Romzugspline K. Sigmunds vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40 4 . s.s C. Romeugepline K. Sigmunds vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 . 41-55 D. Easter Anhang: Verhältnis K. Siemunds zu | Venedig vom | Herbst 1435 bis zum Herbst 1430 nr. 56-70 . E. Zweiter Anhang: Verhültnis K. Sig munds zu ı Papst Martin v in “den Jahren Der Romzug K. Sigmunds bis zum Ausbruch des Konfliktes zwischen A. 1426 bis 1430 nr. 71-77 . und Konzil, April 1431 bis Januar 1432. Einleitung . Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113 . a) Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von Savoyen und den Eidgenossen nr. 78-91 . . . . b) Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von n Mailand nr. 92-100 c) Sicherung des Landfriedens und Schutz des Konzils nr. 101- 113 . Krónung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120 . . Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Ausbruch des Kon- fliktes im Januar 1432 nr. 121-135 Stüdtetag zu Strafsburg im Februar 1432. Einleitung . Voraufgehende Gtüdtetage. am Oberrhein und in Schwaben im Januar und Februar 1432 nr. 136-145 4 . a) Tage der Rheinischen und Elsässischen Reichsstädte zu “Straßburg und Worms im Januar 1432 nr. 136-140 . b) Tag des Schwäbischen Städtebundes zu Ulm am 19. Februar 1432 nr. 141-145 . I u IV XXIX XLV CIX 1-32 33-44 45-71 72-96 96-118 118-125 Papst 126-148 149-193 149-163 163-176 177-193 193-199 199-227 228-237 237-250 237-245 246-250
Inhaltsůbersicht. Vorwort (von Ludwig Quidde). I. Zur Geschichte des Unternehmens II. Die Bearbeitung des Bandes IIL Zu unseren Editionsgrundsátzen IV. Quellen und Material des Bandes . V. Handschriften und Drucke Baseler Konzilsakten VI. Der Inhalt des Bandes Vorakten des Romzuges. Einleitung . . A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand i im | Sommer 1426 nur. 1-10 B; Romzugspline K. Sigmunds vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40 4 . s.s C. Romeugepline K. Sigmunds vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 . 41-55 D. Easter Anhang: Verhältnis K. Siemunds zu | Venedig vom | Herbst 1435 bis zum Herbst 1430 nr. 56-70 . E. Zweiter Anhang: Verhültnis K. Sig munds zu ı Papst Martin v in “den Jahren Der Romzug K. Sigmunds bis zum Ausbruch des Konfliktes zwischen A. 1426 bis 1430 nr. 71-77 . und Konzil, April 1431 bis Januar 1432. Einleitung . Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113 . a) Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von Savoyen und den Eidgenossen nr. 78-91 . . . . b) Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von n Mailand nr. 92-100 c) Sicherung des Landfriedens und Schutz des Konzils nr. 101- 113 . Krónung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120 . . Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Ausbruch des Kon- fliktes im Januar 1432 nr. 121-135 Stüdtetag zu Strafsburg im Februar 1432. Einleitung . Voraufgehende Gtüdtetage. am Oberrhein und in Schwaben im Januar und Februar 1432 nr. 136-145 4 . a) Tage der Rheinischen und Elsässischen Reichsstädte zu “Straßburg und Worms im Januar 1432 nr. 136-140 . b) Tag des Schwäbischen Städtebundes zu Ulm am 19. Februar 1432 nr. 141-145 . I u IV XXIX XLV CIX 1-32 33-44 45-71 72-96 96-118 118-125 Papst 126-148 149-193 149-163 163-176 177-193 193-199 199-227 228-237 237-250 237-245 246-250
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Inhaltsübersicht. ES . Ersuchen K. Sigmunds an die Rheinischen Freistidte um Romzugshilfe nr. 146-149 . 424 . Einladungen nr. 150 und 151 . Besuch des Tages nr. 152-155 . . . . Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. | 156- 162 . . Stüdtische Kosten nr. 163-166 . : tot . Anhang: Nachfolgende Verhandlungen über die Romzugshilfe der Rheini- schen Freistädte nr. 167-180 о вос 250-253 253-255 256-259 259-265 265-267 267-278 Der Romzug K. Sigmunds von Mitte Januar bis Ende September 1432. Einleitung . A. Verhältnis K, Sigmund: zu Venedig. vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191 . . . . . . B. Verhiltnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom Januar bis zum Juni 1432 nr. 192-202 . Verhiltnis K. Sigmunds zu Siena vom Januar bis zum Juli 1432 nr. | 903-3 213 . Verhültnis K. Sigmunds zu Florenz vom Mrz bis zum Juli 1432 nr. 214-219 . Verhültnis K. Sigmunds zum Markgrafen von Mantua im Api und Mai 1432 nr. 220-224 . F. Verhiltnis K. Sigmunds zu den Römern im April und Mai 1432 nr. 225- 227 G. Verhültnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil von Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294 . . a) Konzilsgesandtschaft an K. Sigmund und den Papst im Januar 1432 nr. 228-230 . . b) Königliche Gesandtschaften an den. Papst vom Februar bis zum ; April 1432 nr. 231-248. c) Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund im ; Februar und März 1432 nr. 249-257 . . . d) Citation des Papstes und der Kardinile | im Juni 1432 nr. 258- 266 . c) Königliche Gesandtschaften an den Papst im Mai und Juli 1432 nr. 267-276 f) Konzilsgesandtschaft | an K. Sigmund im Juni | 1432 nr. mm 281 g) Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund Ende September 1432 nr. 282-294. . . BS H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz und Siena vom September bis November 1432 nr. 295-303 J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320 BDO Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. Finleitung . . Ankiindigung des Tages nr. 321 . Besuch des Tages nr. 322-325 . . . Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326- 330 о яр 279-313 313-329 329-345 345-357 357-368 368-371 371-376 377-487 377-382 382-423 424-438 438-450 450-465 466-471 471-487 487-500 500-514 515-524 524-525 525-526 526-534 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433, Einleitung 5 A. Forderung von Hilfstruppen duch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332 : 2 ET: 535-538 539-542
Inhaltsübersicht. ES . Ersuchen K. Sigmunds an die Rheinischen Freistidte um Romzugshilfe nr. 146-149 . 424 . Einladungen nr. 150 und 151 . Besuch des Tages nr. 152-155 . . . . Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. | 156- 162 . . Stüdtische Kosten nr. 163-166 . : tot . Anhang: Nachfolgende Verhandlungen über die Romzugshilfe der Rheini- schen Freistädte nr. 167-180 о вос 250-253 253-255 256-259 259-265 265-267 267-278 Der Romzug K. Sigmunds von Mitte Januar bis Ende September 1432. Einleitung . A. Verhältnis K, Sigmund: zu Venedig. vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191 . . . . . . B. Verhiltnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom Januar bis zum Juni 1432 nr. 192-202 . Verhiltnis K. Sigmunds zu Siena vom Januar bis zum Juli 1432 nr. | 903-3 213 . Verhültnis K. Sigmunds zu Florenz vom Mrz bis zum Juli 1432 nr. 214-219 . Verhültnis K. Sigmunds zum Markgrafen von Mantua im Api und Mai 1432 nr. 220-224 . F. Verhiltnis K. Sigmunds zu den Römern im April und Mai 1432 nr. 225- 227 G. Verhültnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil von Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294 . . a) Konzilsgesandtschaft an K. Sigmund und den Papst im Januar 1432 nr. 228-230 . . b) Königliche Gesandtschaften an den. Papst vom Februar bis zum ; April 1432 nr. 231-248. c) Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund im ; Februar und März 1432 nr. 249-257 . . . d) Citation des Papstes und der Kardinile | im Juni 1432 nr. 258- 266 . c) Königliche Gesandtschaften an den Papst im Mai und Juli 1432 nr. 267-276 f) Konzilsgesandtschaft | an K. Sigmund im Juni | 1432 nr. mm 281 g) Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund Ende September 1432 nr. 282-294. . . BS H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz und Siena vom September bis November 1432 nr. 295-303 J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320 BDO Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. Finleitung . . Ankiindigung des Tages nr. 321 . Besuch des Tages nr. 322-325 . . . Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326- 330 о яр 279-313 313-329 329-345 345-357 357-368 368-371 371-376 377-487 377-382 382-423 424-438 438-450 450-465 466-471 471-487 487-500 500-514 515-524 524-525 525-526 526-534 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433, Einleitung 5 A. Forderung von Hilfstruppen duch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332 : 2 ET: 535-538 539-542
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Inhaltsübersicht. B. Königliche Tage zu Basel am 16. November 1432 und 11. Januar 1433 . . . . . . . . . . . nr. 333-341 . . . . . . . . a) Erster Tag zu Basel am 16. November 1432 nr. 333-334 . . b) Zweiter Tag zu Basel am 11. Januar 1433 nr. 335-337 . . c) Städtische Kosten nr. 338-341 . . . . . . . . C. Königlicher Tag zu Nürnberg am 16. November 1432 nr. 342-345 . . 542-551 542-544 544-548 548-551 551-553 Beteiligung K. Sigmunds und der Deutschen Reichsstände an den Verhandlungen des Baseler Konzils mit den Hussiten im Winter 1432/33. Einleitung. . . .. A. Verhandlungen des Baseler Konzils mit K. Sigmund über dessen Rück- kehr nach Basel im November 1432 nr. 346-352. . . . . . . B. Einladungen an die Deutschen Reichsstände zur Beteiligung an den Hussitenverhandlungen nr. 353-354. . . . . . . . . . . . . . C. Vollmachten der Hussiten und K. Sigmunds nr. 355-357. . . D. Korrespondenzen und Aufzeichnungen über die Beteiligung der Deutschen Reichsstände an den Hussitenverhandlungen nr. 358-368 . . . . . . 554-571 571-588 588-591 592-596 597-606 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom November 1432 bis zum Januar 1433 nr. 369-373 . . . . . . . . B. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage im Oktober und November 1432 nr. 374-380 . . . . . C. Die kurfürstliche Vermittlung November 1432 bis Februar 1433 nr. 381-393 D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil vom November 1432 bis zum Mai 1433 nr. 394-415 . . . . . . 607-638 639-642 642-649 650-670 . . . . 671-700 Die Kaiserkrönung am 31. Mai 1433. Einleitung. . . . . . . . . . . . A. Vorakten nr. 416-490 . . . . a) Verhandlungen K. Sigmunds mit Florenz vom Januar bis zum April 1433 nr. 416-435 . . . . . . . . . . b) Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst, Dezember 1432 bis Mai 1433 nr. 436-465 . . . . . . . . c) Verhältnis Venedigs zu Papst und König vom Februar 1432 bis zum Juni 1433 nr. 466-490 . . . . B. Die Krönung nr. 491-501 . . . . . . . . . . a) Einzug K. Sigmunds in Rom nr. 491-493 . . . . . . . . — b) Krönungseide und Krönungsordnung nr. 494-495 . . . . . . c) Privilegienbestätigungen nr. 496-499 . . . . . . . . . d) Krönungsanzeigen nr. 500-501 . . . . . . . . C. Berichte nr. 502-512 . . . . . . . . . 701-739 739-817 739-757 757-788 788-817 818-837 818-822 822-829 829-835 835-837 837-848 . . . . . Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 849-867 . A. Vorakten des Münztages nr. 513-540 . . . . . . . . . . . 868-896 B. Einladungen nr. 541-542 . . . . . . . . . . . . 897-898
Inhaltsübersicht. B. Königliche Tage zu Basel am 16. November 1432 und 11. Januar 1433 . . . . . . . . . . . nr. 333-341 . . . . . . . . a) Erster Tag zu Basel am 16. November 1432 nr. 333-334 . . b) Zweiter Tag zu Basel am 11. Januar 1433 nr. 335-337 . . c) Städtische Kosten nr. 338-341 . . . . . . . . C. Königlicher Tag zu Nürnberg am 16. November 1432 nr. 342-345 . . 542-551 542-544 544-548 548-551 551-553 Beteiligung K. Sigmunds und der Deutschen Reichsstände an den Verhandlungen des Baseler Konzils mit den Hussiten im Winter 1432/33. Einleitung. . . .. A. Verhandlungen des Baseler Konzils mit K. Sigmund über dessen Rück- kehr nach Basel im November 1432 nr. 346-352. . . . . . . B. Einladungen an die Deutschen Reichsstände zur Beteiligung an den Hussitenverhandlungen nr. 353-354. . . . . . . . . . . . . . C. Vollmachten der Hussiten und K. Sigmunds nr. 355-357. . . D. Korrespondenzen und Aufzeichnungen über die Beteiligung der Deutschen Reichsstände an den Hussitenverhandlungen nr. 358-368 . . . . . . 554-571 571-588 588-591 592-596 597-606 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom November 1432 bis zum Januar 1433 nr. 369-373 . . . . . . . . B. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage im Oktober und November 1432 nr. 374-380 . . . . . C. Die kurfürstliche Vermittlung November 1432 bis Februar 1433 nr. 381-393 D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil vom November 1432 bis zum Mai 1433 nr. 394-415 . . . . . . 607-638 639-642 642-649 650-670 . . . . 671-700 Die Kaiserkrönung am 31. Mai 1433. Einleitung. . . . . . . . . . . . A. Vorakten nr. 416-490 . . . . a) Verhandlungen K. Sigmunds mit Florenz vom Januar bis zum April 1433 nr. 416-435 . . . . . . . . . . b) Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst, Dezember 1432 bis Mai 1433 nr. 436-465 . . . . . . . . c) Verhältnis Venedigs zu Papst und König vom Februar 1432 bis zum Juni 1433 nr. 466-490 . . . . B. Die Krönung nr. 491-501 . . . . . . . . . . a) Einzug K. Sigmunds in Rom nr. 491-493 . . . . . . . . — b) Krönungseide und Krönungsordnung nr. 494-495 . . . . . . c) Privilegienbestätigungen nr. 496-499 . . . . . . . . . d) Krönungsanzeigen nr. 500-501 . . . . . . . . C. Berichte nr. 502-512 . . . . . . . . . 701-739 739-817 739-757 757-788 788-817 818-837 818-822 822-829 829-835 835-837 837-848 . . . . . Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 849-867 . A. Vorakten des Münztages nr. 513-540 . . . . . . . . . . . 868-896 B. Einladungen nr. 541-542 . . . . . . . . . . . . 897-898
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Inhaltsübersicht. ES . Ersuchen K. Sigmunds an die Rheinischen Freistidte um Romzugshilfe nr. 146-149 . 424 . Einladungen nr. 150 und 151 . Besuch des Tages nr. 152-155 . . . . Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. | 156- 162 . . Stüdtische Kosten nr. 163-166 . : tot . Anhang: Nachfolgende Verhandlungen über die Romzugshilfe der Rheini- schen Freistädte nr. 167-180 о вос 250-253 253-255 256-259 259-265 265-267 267-278 Der Romzug K. Sigmunds von Mitte Januar bis Ende September 1432, Einleitung . A. Verhältnis K, Sigmund: zu Venedig. vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191 . . . . . . B. Verhiltnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom Januar bis zum Juni 1432 nr. 192-202 . Verhiltnis K. Sigmunds zu Siena vom Januar bis zum Juli 1432 nr. | 903-3 213 . Verhültnis K. Sigmunds zu Florenz vom Mrz bis zum Juli 1432 nr. 214-219 . Verhültnis K. Sigmunds zum Markgrafen von Mantua im Api und Mai 1432 nr. 220-224 . F. Verhiltnis K. Sigmunds zu den Römern im April und Mai 1432 nr. 225- 227 G. Verhültnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil von Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294 . . a) Konzilsgesandtschaft an K. Sigmund und den Papst im Januar 1432 nr. 228-230 . . b) Königliche Gesandtschaften an den. Papst vom Februar bis zum ; April 1432 nr. 231-248. c) Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund im ; Februar und März 1432 nr. 249-257 . . . d) Citation des Papstes und der Kardinile | im Juni 1432 nr. 258- 266 . c) Königliche Gesandtschaften an den Papst im Mai und Juli 1432 nr. 267-276 f) Konzilsgesandtschaft | an K. Sigmund im Juni | 1432 nr. mm 281 g) Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund Ende September 1432 nr. 282-294. . . BS H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz und Siena vom September bis November 1432 nr. 295-303 J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320 BDO Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. Finleitung . . Ankiindigung des Tages nr. 321 . Besuch des Tages nr. 322-325 . . . Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326- 330 о яр 279-313 313-329 329-345 345-357 357-368 368-371 371-376 377-487 377-382 382-423 424-438 438-450 450-465 466-471 471-487 487-500 500-514 515-524 524-525 525-526 526-534 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433, Einleitung 5 A. Forderung von Hilfstruppen duch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332 : 2 ET: 535-538 539-542
Inhaltsübersicht. ES . Ersuchen K. Sigmunds an die Rheinischen Freistidte um Romzugshilfe nr. 146-149 . 424 . Einladungen nr. 150 und 151 . Besuch des Tages nr. 152-155 . . . . Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. | 156- 162 . . Stüdtische Kosten nr. 163-166 . : tot . Anhang: Nachfolgende Verhandlungen über die Romzugshilfe der Rheini- schen Freistädte nr. 167-180 о вос 250-253 253-255 256-259 259-265 265-267 267-278 Der Romzug K. Sigmunds von Mitte Januar bis Ende September 1432, Einleitung . A. Verhältnis K, Sigmund: zu Venedig. vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191 . . . . . . B. Verhiltnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom Januar bis zum Juni 1432 nr. 192-202 . Verhiltnis K. Sigmunds zu Siena vom Januar bis zum Juli 1432 nr. | 903-3 213 . Verhültnis K. Sigmunds zu Florenz vom Mrz bis zum Juli 1432 nr. 214-219 . Verhültnis K. Sigmunds zum Markgrafen von Mantua im Api und Mai 1432 nr. 220-224 . F. Verhiltnis K. Sigmunds zu den Römern im April und Mai 1432 nr. 225- 227 G. Verhültnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil von Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294 . . a) Konzilsgesandtschaft an K. Sigmund und den Papst im Januar 1432 nr. 228-230 . . b) Königliche Gesandtschaften an den. Papst vom Februar bis zum ; April 1432 nr. 231-248. c) Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund im ; Februar und März 1432 nr. 249-257 . . . d) Citation des Papstes und der Kardinile | im Juni 1432 nr. 258- 266 . c) Königliche Gesandtschaften an den Papst im Mai und Juli 1432 nr. 267-276 f) Konzilsgesandtschaft | an K. Sigmund im Juni | 1432 nr. mm 281 g) Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund Ende September 1432 nr. 282-294. . . BS H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz und Siena vom September bis November 1432 nr. 295-303 J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320 BDO Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. Finleitung . . Ankiindigung des Tages nr. 321 . Besuch des Tages nr. 322-325 . . . Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326- 330 о яр 279-313 313-329 329-345 345-357 357-368 368-371 371-376 377-487 377-382 382-423 424-438 438-450 450-465 466-471 471-487 487-500 500-514 515-524 524-525 525-526 526-534 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433, Einleitung 5 A. Forderung von Hilfstruppen duch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332 : 2 ET: 535-538 539-542
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Inhaltsübersicht. C. Anderung der Tagesordnung des Fürsten- und Städtetages durch K. Sig- 898-903 . . . . . . . . . . . . . . . mund nr. 543-545. 903-912 D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563 . . . . . . . . . . . 912-917 E. Verhandlungen und Briefwechsel nr. 564-566 . . . . . . . . . 917-918 F. Städtische Kosten nr. 567-570 . . . G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28. Juni 1433 nr. 571-577 918-924 Landfriedensverhandlungen in Deutschland während des Romzuges K. Sigmunds Januar 1432 bis August 1433. . . . . . Einleitung. A. Herrentage zu Nürnberg und Fürstentage zu Würzburg und Nürnberg im . . . . . . . . Januar und März 1432 nr. 578-592a . a) Herrentag zu Nürnberg am 13. Januar 1432 nr. 578-580 b) Beabsichtigter Fürstentag zu Würzburg am 27. Januar 1432 nr. 581-584 . . . c) Fürstentag zu Nürnberg am 23. März 1432 nr. 585-591 . . . d) Herrentag zu Nürnberg am 30. März 1432 nr. 592-592a . B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27. Juli 1432 nr. 593-608 . a) Gesandtschaft Herzog Wilhelms von Baiern an K. Sigmund wegen Verleihung des Reichsbanners nr. 593-595 . . . . . . . . . b) Voraufgehender Herren- und Städtetag zu Basel am 17. Juni 1432 . . . nr. 596-597a . . . . . . . . . . . . . . c) Ausschreiben nr. 598. . . . . . . . . . . . . . . . 976 . . . d) Besuch nr. 599 . . e) Ergebnis des Tages: Entwurf eines Landfriedens für den Oberrhein 976-983 . . . nr. 600 . . . . . . . . . . . . . . . . 1. 983-990 . . . . . f) Briefwechsel über den Tag nr. 601-606 . . . . . 990-991 . . . . g) Städtische Kosten nr. 607-608 991-1001 C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10. August 1432 nr. 609-620 a) Voraufgehender Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 8. Juli 991-993 . . . . 1432 nr. 609-613 . . . . 994-995 b) Besuch nr. 614. . . c) Ergebnis: Entwurf eines Landfriedens für Franken und Nachbar- 995-998 . . . . . . . . . . . . . gebiete nr. 615. . 998-1000 d) Briefwechsel über den Tag nr. 616-618 . . . . . . . . . . 1000-1001 . . . . . . . e) Städtische Kosten nr. 619-620 . D. Fürsten- und Städtetage zu München und Augsburg vom November 1432 . . . 1001-1036 . . . . . . . bis zum Juni 1433 nr. 621-643. . a) Städtetag zu München am 30. November 1432 nr. 621-622 . . . 1001-1003 b) Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 8. Februar 1433 nr. 623-631 1003-1014 c) Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 15. März 1433 nr. 632 . 1014-1015 d) Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 26. April 1433 nr. 633-636 1015-1018 e) Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 7. Juni 1433 nr. 637-643 . 1018-1022 E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24. August 1433 nr. 644-651 . 1023-1032 F. Anhang: Einforderung der Reichssteuer durch den Reichsvikar Pfalz- . . . 1032-1036 . . . . . grafen Ludwig im Juli 1432 nr. 652-657 1037-1073 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten .. . Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen . . . 1074-1139 1140-1142 . . . Zusätze und Verbesserungen 925-953 953-965 953-955 955-958 958-964 964-965 966-991 966-971 972-974 974-975
Inhaltsübersicht. C. Anderung der Tagesordnung des Fürsten- und Städtetages durch K. Sig- 898-903 . . . . . . . . . . . . . . . mund nr. 543-545. 903-912 D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563 . . . . . . . . . . . 912-917 E. Verhandlungen und Briefwechsel nr. 564-566 . . . . . . . . . 917-918 F. Städtische Kosten nr. 567-570 . . . G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28. Juni 1433 nr. 571-577 918-924 Landfriedensverhandlungen in Deutschland während des Romzuges K. Sigmunds Januar 1432 bis August 1433. . . . . . Einleitung. A. Herrentage zu Nürnberg und Fürstentage zu Würzburg und Nürnberg im . . . . . . . . Januar und März 1432 nr. 578-592a . a) Herrentag zu Nürnberg am 13. Januar 1432 nr. 578-580 b) Beabsichtigter Fürstentag zu Würzburg am 27. Januar 1432 nr. 581-584 . . . c) Fürstentag zu Nürnberg am 23. März 1432 nr. 585-591 . . . d) Herrentag zu Nürnberg am 30. März 1432 nr. 592-592a . B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27. Juli 1432 nr. 593-608 . a) Gesandtschaft Herzog Wilhelms von Baiern an K. Sigmund wegen Verleihung des Reichsbanners nr. 593-595 . . . . . . . . . b) Voraufgehender Herren- und Städtetag zu Basel am 17. Juni 1432 . . . nr. 596-597a . . . . . . . . . . . . . . c) Ausschreiben nr. 598. . . . . . . . . . . . . . . . 976 . . . d) Besuch nr. 599 . . e) Ergebnis des Tages: Entwurf eines Landfriedens für den Oberrhein 976-983 . . . nr. 600 . . . . . . . . . . . . . . . . 1. 983-990 . . . . . f) Briefwechsel über den Tag nr. 601-606 . . . . . 990-991 . . . . g) Städtische Kosten nr. 607-608 991-1001 C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10. August 1432 nr. 609-620 a) Voraufgehender Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 8. Juli 991-993 . . . . 1432 nr. 609-613 . . . . 994-995 b) Besuch nr. 614. . . c) Ergebnis: Entwurf eines Landfriedens für Franken und Nachbar- 995-998 . . . . . . . . . . . . . gebiete nr. 615. . 998-1000 d) Briefwechsel über den Tag nr. 616-618 . . . . . . . . . . 1000-1001 . . . . . . . e) Städtische Kosten nr. 619-620 . D. Fürsten- und Städtetage zu München und Augsburg vom November 1432 . . . 1001-1036 . . . . . . . bis zum Juni 1433 nr. 621-643. . a) Städtetag zu München am 30. November 1432 nr. 621-622 . . . 1001-1003 b) Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 8. Februar 1433 nr. 623-631 1003-1014 c) Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 15. März 1433 nr. 632 . 1014-1015 d) Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 26. April 1433 nr. 633-636 1015-1018 e) Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 7. Juni 1433 nr. 637-643 . 1018-1022 E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24. August 1433 nr. 644-651 . 1023-1032 F. Anhang: Einforderung der Reichssteuer durch den Reichsvikar Pfalz- . . . 1032-1036 . . . . . grafen Ludwig im Juli 1432 nr. 652-657 1037-1073 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten .. . Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen . . . 1074-1139 1140-1142 . . . Zusätze und Verbesserungen 925-953 953-965 953-955 955-958 958-964 964-965 966-991 966-971 972-974 974-975
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Vorwort. I. Zur Geschichte des Unternehmens. Als die erste Hälfte dieses Bandes, umfassend die ersten vier Hauptabteilungen, der Plenarversammlung der Historischen Kommission zu Pfingsten 1900 vorgelegt wurde und gleich darauf zur Ausgabe gelangte, hofften wir, wie die vom 12. Mai datierte Vor- bemerkung zeigt, den schon im Druck befindlichen 12. Band bis Ende jenes Jahres und die zweite Hälfte dieses 10. Bandes bis zum Sommer 1901 fertigstellen zu können. Diese Erwartungen sind nicht erfüllt worden. Die Vollendung des 12. Bandes hat sich um fast ein halbes Jahr, bis Pfingsten 1901, die des vorliegenden Bandes gar um mehr als drei Jahre hinausgezogen. Uber die Gründe, die bei der Verzögerung des 12. Bandes obwalteten, habe ich mich seiner Zeit ausgesprochen 1. Hier, bei der zweiten Hälfte des 10. Bandes, steht die Sache ein wenig anders. Das Manuskript schien im Sommer 1900 fast druckfertig zu sein; bei der letzten Durchsicht aber tauchten noch neue Fragen und unerwartete Schwierigkeiten auf; große Partien sind dann noch umgearbeitet worden, und der Druck mußte mehrmals unter- brochen werden. Gegen Ende des Jahres 1902 war der Druck des Textes, gegen Pfingsten 1903 der der Register abgeschlossen. Diese fast zweijährige Verzögerung hat dem Bande jedenfalls dauernden Gewinn gebracht. Daß dann noch mehr als ein Jahr vergangen ist, bis diese Zeilen haben in die Druckerei gehen können, das muß man leider mir allein aufs Schuldkonto setzen. Als ich im Juli 1903 an die Bearbeitung des Vorwortes gehen konnte, habe ich, nach Erledigung der mehr mechanischen, statistischen Vorarbeiten, an- gefangen, mich in den Inhalt des Bandes zu vertiefen und bin darin, auch vielfach durch andere Obliegenheiten gestört, stecken geblieben, bis ich mich endlich entschließen mußte, kurzen Prozeß zu machen, all meine unvollendeten Vorarbeiten über Bord zu werfen und mich hier mit dem zu begnügen, was ich im wesentlichen cbenso gut auch vor einem Jahre schon hätte sagen können. Da jene liegen gelassenen Vorarbeiten für die Dar- legung der Hauptergebnisse dieses Bandes nur nach Erreichung eines gewissen Ab- schlusses hätten Gewinn bringen können, bin ich dieses Mal nicht, wie beim 12. Bande, in der glücklichen Lage, auf den Gewinn dieser Monate als eine Entschädigung für die Verzögerung hinweisen zu können, sondern ich muß lediglich bekennen, daß durch kri- tische Bemühungen, die mich von der eigentlichen Aufgabe abgelenkt haben, die Ver- zögerung entstanden ist und daß ich endlich, um die Geduld des Publikums, der Histo- rischen Kommission, des Verlegers und vor allem des Herausgebers, Dr. Herre, nicht länger zu mißbrauchen, auf den Abschluß dieser Studien verzichtet habe. Auch gestrenge Kritiker werden, hoffe ich, nicht zu hart darüber urteilen; denn im Grunde genommen habe ich selbst ja den Hauptschaden von dieser unvollendet und deshalb unfruchtbar ge- bliebenen Arbeit gehabt. 1 Vgl. Vorwort xu Bd. XII, Seite LXVIIf. Deutsche Reichstags-Akten X. I
Vorwort. I. Zur Geschichte des Unternehmens. Als die erste Hälfte dieses Bandes, umfassend die ersten vier Hauptabteilungen, der Plenarversammlung der Historischen Kommission zu Pfingsten 1900 vorgelegt wurde und gleich darauf zur Ausgabe gelangte, hofften wir, wie die vom 12. Mai datierte Vor- bemerkung zeigt, den schon im Druck befindlichen 12. Band bis Ende jenes Jahres und die zweite Hälfte dieses 10. Bandes bis zum Sommer 1901 fertigstellen zu können. Diese Erwartungen sind nicht erfüllt worden. Die Vollendung des 12. Bandes hat sich um fast ein halbes Jahr, bis Pfingsten 1901, die des vorliegenden Bandes gar um mehr als drei Jahre hinausgezogen. Uber die Gründe, die bei der Verzögerung des 12. Bandes obwalteten, habe ich mich seiner Zeit ausgesprochen 1. Hier, bei der zweiten Hälfte des 10. Bandes, steht die Sache ein wenig anders. Das Manuskript schien im Sommer 1900 fast druckfertig zu sein; bei der letzten Durchsicht aber tauchten noch neue Fragen und unerwartete Schwierigkeiten auf; große Partien sind dann noch umgearbeitet worden, und der Druck mußte mehrmals unter- brochen werden. Gegen Ende des Jahres 1902 war der Druck des Textes, gegen Pfingsten 1903 der der Register abgeschlossen. Diese fast zweijährige Verzögerung hat dem Bande jedenfalls dauernden Gewinn gebracht. Daß dann noch mehr als ein Jahr vergangen ist, bis diese Zeilen haben in die Druckerei gehen können, das muß man leider mir allein aufs Schuldkonto setzen. Als ich im Juli 1903 an die Bearbeitung des Vorwortes gehen konnte, habe ich, nach Erledigung der mehr mechanischen, statistischen Vorarbeiten, an- gefangen, mich in den Inhalt des Bandes zu vertiefen und bin darin, auch vielfach durch andere Obliegenheiten gestört, stecken geblieben, bis ich mich endlich entschließen mußte, kurzen Prozeß zu machen, all meine unvollendeten Vorarbeiten über Bord zu werfen und mich hier mit dem zu begnügen, was ich im wesentlichen cbenso gut auch vor einem Jahre schon hätte sagen können. Da jene liegen gelassenen Vorarbeiten für die Dar- legung der Hauptergebnisse dieses Bandes nur nach Erreichung eines gewissen Ab- schlusses hätten Gewinn bringen können, bin ich dieses Mal nicht, wie beim 12. Bande, in der glücklichen Lage, auf den Gewinn dieser Monate als eine Entschädigung für die Verzögerung hinweisen zu können, sondern ich muß lediglich bekennen, daß durch kri- tische Bemühungen, die mich von der eigentlichen Aufgabe abgelenkt haben, die Ver- zögerung entstanden ist und daß ich endlich, um die Geduld des Publikums, der Histo- rischen Kommission, des Verlegers und vor allem des Herausgebers, Dr. Herre, nicht länger zu mißbrauchen, auf den Abschluß dieser Studien verzichtet habe. Auch gestrenge Kritiker werden, hoffe ich, nicht zu hart darüber urteilen; denn im Grunde genommen habe ich selbst ja den Hauptschaden von dieser unvollendet und deshalb unfruchtbar ge- bliebenen Arbeit gehabt. 1 Vgl. Vorwort xu Bd. XII, Seite LXVIIf. Deutsche Reichstags-Akten X. I
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II Vorwort. Während dieser Halbband gedruckt wurde und das Vorwort mich beschäftigte, sind die Arbeiten für die Fortsetzung des Unternchmens weitergegangen. Die im Vorwort zu Bd. XII angegebene neue Organisation ist festgehalten worden. Dr. Beckmann ist mit der Zeit Albrechts, Dr. Herre mit den ersten Jahren Friedrichs, 1440�1442, und der Unterzeichnete mit den Supplementen zu den Regierungen Wenzels, Ruprechts und Sigmunds beschäftigt. Dr. Beckmann ist mit seinen Arbeiten so weit vorgeschritten, daß er mit dem Druck bald zu beginnen denkt, und Dr. Herre hofft mit seinem ersten Friedrich-Bande unmittelbar den beiden Albrecht-Bänden Dr. Beckmanns folgen zu können. — Für die Supplemente, die sich auf einen Zeit- raum von mehr als 60 Jahren zu erstrecken haben, ist allerdings der Abschluß der Ar- beiten nicht so bald zu erwarten; aber ich hoffe doch mit den allgemeinen Vorarbeiten in einigen Jahren fertig zu werden und beabsichtige dann den Band heftweise erscheinen zu lassen. Auf meinen Antrag hat die Kommission beschlossen, die Ziffer XIII für den Supplement-Band vorzubehalten und also zunächst mit Bd. XIV und XV für Albrecht, mit Bd. XVI für die ersten Jahre Friedrichs fortzufahren. Neben uns drei ständigen Mitarbeitern war in den Jahren 1902 und 1903, jedoch mit starken Unterbrechungen, Dr. Otto Weber, Praktikant am Münchener Reichs- archiv, als Hilfsarbeiter tätig, im wesentlichen für die Supplemente, nebenher zeitweilig auch bei der Korrektur der Register des 10. Bandes. Im Februar 1904 wurde er als Archivsekretär nach Neuburg a. D. versetzt und schied deshalb aus. An seine Stelle ist Dr. Ludwig Oblinger, Praktikant am Münchener Reichsarchiv, getreten, zunächst für die Zeit einer, ihm durch das Ludwigsstipendium der Münchener Universität ermög- lichten Reise nach Italien, die er nebenbei für unsere Zwecke nutzbar zu machen sich erboten hatte. II. Die Bearbeitung des Bandes. Was die allgemeinen und weiter zurückreichenden Vorarbeiten an- langt, so ist zu verweisen auf das, was im Vorwort des 11. Bandes S. III-V über den Wechsel der Bearbeiter und S. IX über das Zusammenwirken aller Mitarbeiter beim Durcharbeiten der Literatur und bei der Sammlung des handschriftlichen Materials ge- sagt wurde. An diesen Vorarbeiten, soweit sie dem 10. Bande zugute gekommen sind, haben nacheinander vornehmlich mitgewirkt: Kerler, Quidde, Heuer, Schellhaß, Beckmann, Herre. Die unmittelbaren Vorarbeiten im engeren Sinne sind vor etwa 11 Jahren dem jetzigen Herausgeber des Bandes, Dr. Herre, zugefallen. Er hat auch den größtten Teil der Abschriften und Auszige, die als selbständige Stücke aufgenommen sind, zu- sammengebracht, wohl mehr als die Hälfte aller Nummern. An zweiter Stelle stehen, unter sich fast in gleicher Linie (mit 62, 55, 47 Nummern), die Beiträge von Beckmann, Kerler und Schellhaß, an dritter Stelle die vor vielen Jahren von Menzel aus den Münchener „Fürstensachen" gemachten Abschriften 1, die allerdings alle noch einmal durch- gearbeitet werden mußtten, um sie Weizsäckers Editionsregeln anzupassen. Eine kleine Anzahl von Stücken haben aus der älteren Generation Kluckhohn und Schäffler, aus der jüngeren Quidde, Heuer, Sommerfeldt und Kaufmann geliefert. Quiddes und Schellhaß' Arbeitsleistung ist mehr unserem, in Anmerkungen verwendeten, Regesten- material zugute gekommen. Die eigentliche Herausgeberthätigkeit aber, die dem Bande erst seine Gestalt gegeben, die Auswahl aus dem gesammelten Material, die Sichtung, Ordnung und 1 Im Vorwort xum II. Bande sind diese fälschlich Kluckhokn augerechnet worden.
II Vorwort. Während dieser Halbband gedruckt wurde und das Vorwort mich beschäftigte, sind die Arbeiten für die Fortsetzung des Unternchmens weitergegangen. Die im Vorwort zu Bd. XII angegebene neue Organisation ist festgehalten worden. Dr. Beckmann ist mit der Zeit Albrechts, Dr. Herre mit den ersten Jahren Friedrichs, 1440�1442, und der Unterzeichnete mit den Supplementen zu den Regierungen Wenzels, Ruprechts und Sigmunds beschäftigt. Dr. Beckmann ist mit seinen Arbeiten so weit vorgeschritten, daß er mit dem Druck bald zu beginnen denkt, und Dr. Herre hofft mit seinem ersten Friedrich-Bande unmittelbar den beiden Albrecht-Bänden Dr. Beckmanns folgen zu können. — Für die Supplemente, die sich auf einen Zeit- raum von mehr als 60 Jahren zu erstrecken haben, ist allerdings der Abschluß der Ar- beiten nicht so bald zu erwarten; aber ich hoffe doch mit den allgemeinen Vorarbeiten in einigen Jahren fertig zu werden und beabsichtige dann den Band heftweise erscheinen zu lassen. Auf meinen Antrag hat die Kommission beschlossen, die Ziffer XIII für den Supplement-Band vorzubehalten und also zunächst mit Bd. XIV und XV für Albrecht, mit Bd. XVI für die ersten Jahre Friedrichs fortzufahren. Neben uns drei ständigen Mitarbeitern war in den Jahren 1902 und 1903, jedoch mit starken Unterbrechungen, Dr. Otto Weber, Praktikant am Münchener Reichs- archiv, als Hilfsarbeiter tätig, im wesentlichen für die Supplemente, nebenher zeitweilig auch bei der Korrektur der Register des 10. Bandes. Im Februar 1904 wurde er als Archivsekretär nach Neuburg a. D. versetzt und schied deshalb aus. An seine Stelle ist Dr. Ludwig Oblinger, Praktikant am Münchener Reichsarchiv, getreten, zunächst für die Zeit einer, ihm durch das Ludwigsstipendium der Münchener Universität ermög- lichten Reise nach Italien, die er nebenbei für unsere Zwecke nutzbar zu machen sich erboten hatte. II. Die Bearbeitung des Bandes. Was die allgemeinen und weiter zurückreichenden Vorarbeiten an- langt, so ist zu verweisen auf das, was im Vorwort des 11. Bandes S. III-V über den Wechsel der Bearbeiter und S. IX über das Zusammenwirken aller Mitarbeiter beim Durcharbeiten der Literatur und bei der Sammlung des handschriftlichen Materials ge- sagt wurde. An diesen Vorarbeiten, soweit sie dem 10. Bande zugute gekommen sind, haben nacheinander vornehmlich mitgewirkt: Kerler, Quidde, Heuer, Schellhaß, Beckmann, Herre. Die unmittelbaren Vorarbeiten im engeren Sinne sind vor etwa 11 Jahren dem jetzigen Herausgeber des Bandes, Dr. Herre, zugefallen. Er hat auch den größtten Teil der Abschriften und Auszige, die als selbständige Stücke aufgenommen sind, zu- sammengebracht, wohl mehr als die Hälfte aller Nummern. An zweiter Stelle stehen, unter sich fast in gleicher Linie (mit 62, 55, 47 Nummern), die Beiträge von Beckmann, Kerler und Schellhaß, an dritter Stelle die vor vielen Jahren von Menzel aus den Münchener „Fürstensachen" gemachten Abschriften 1, die allerdings alle noch einmal durch- gearbeitet werden mußtten, um sie Weizsäckers Editionsregeln anzupassen. Eine kleine Anzahl von Stücken haben aus der älteren Generation Kluckhohn und Schäffler, aus der jüngeren Quidde, Heuer, Sommerfeldt und Kaufmann geliefert. Quiddes und Schellhaß' Arbeitsleistung ist mehr unserem, in Anmerkungen verwendeten, Regesten- material zugute gekommen. Die eigentliche Herausgeberthätigkeit aber, die dem Bande erst seine Gestalt gegeben, die Auswahl aus dem gesammelten Material, die Sichtung, Ordnung und 1 Im Vorwort xum II. Bande sind diese fälschlich Kluckhokn augerechnet worden.
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Vorwort. III Bearbeitung der Texte, ihre Erläuterung in Uberschriften, Anmerkungen und Einleitungen, ist von Dr. Herre, dessen Name auf dem Titelblatt steht, besorgt worden. Das Manu- skript der einzelnen Abteilungen hat, ähnlich wie bei Bd. XI und bei Bd. XII, mir zur Prüfung vorgelegen. Dabei war aber, schon weil ich nicht das Manuskript des ganzen Bandes auf einmal, sondern nur das der einzelnen Abteilungen nacheinander durchschen konnte und weil die Numerierung der Stücke in der Hauptsache festgelegt war, ein starkes Eingreifen in die Auswahl des Stoffes und in die Disposition des ganzen Bandes nicht mehr möglich. Einzelne Fragen sind gleichwohl noch eingehend zwischen Dr. Herre und mir erörtert worden, und manche Erörterung hat auf die letzte Fassung des Manuskriptes einen wesentlichen Einfluß geübt. Die späteren Teile des Bandes sind dadurch erheblich stärker als die früheren berührt worden, die Akten über innere Ver- hältnisse stärker als die kirchenpolitischen und Romzugsakten. Die Grenze zwischen ciner mehr oberflächlichen und einer tiefer greifenden, auch mehr auf Einzelheiten sich er- streckenden Einwirkung liegt etwa bei der Grenze zwischen dem 1. und 2. Halbband. Hier und da treten Spuren nachträglicher Anderungen in der Folge der Numerierung hervor (s. die zu ändernden Zitate in den „Zusätzen und Verbesserungen“). Aber mein Anteil bei dieser gemeinsamen Arbeit hatte, ähnlich wie bei einzelnen Abteilungen des 11. Bandes, doch immer nur den Charakter einer beratenden Mitwirkung. Was von meinen Bemerkungen, sowohl negativen Bedenken wie positiven Vorschlägen, zu ver- werten sei, blieb durchaus dem Ermessen des Herausgebers überlassen. Für das, was der Herausgeber an einem solchen Werke zu leisten hat, kommt also trotz unseres Zusammen- wirkens Dr. Herre in allem wesentlichen, wie die Ehre und das Verdienst selbstän- diger Arbeit, so auch die literarische Verantwortung zu. Auch die beiden Register sind vom Herausgeber Dr. Herre angefertigt worden. Er ist dabei im alphabetischen Verzeichnis der Orts- und Personennamen nach cinigen Richlungen über das bisher Geleistete hinausgegangen. Es ist ja für die Be- nutzung des Registers offenbar ein Ubelstand, wenn unter cinem Namen eine ununter- brochene, lange Reihe von Stellen verzeichnet ist, so lang, daß sie oft von dem Versuch des Nachschlagens für einen bestimmten einzelnen Zweck abschreckt, statt dazu einzuladen. Es ist für den Benutzer von offenbarem Vorteil, wenn es gelingt, diese überlangen Reihen zu gliedern, Unterabteilungen zu machen. Das ist nun von Dr. Herre versucht worden. Er hat bei vielen Personen die einzelnen Gelegenheiten oder Beziehungen, in denen sie auftreten, insbesondere die verschiedenen Gesandtschaften, bei denen sie beteiligt sind, von einander gesondert. Wer die Stellen sucht, die sich auf eine bestimmte Gesandt- schaft beziehen, findet also das Nachsuchen wesentlich erleichtert. Ein Nachteil ist, daß diese Unterrubriken nicht immer scharf von einander zu unterscheiden sind, auch Stellen vorkommen, bei denen die Beziehung auf die eine oder andere Unterrubrik zweifelhaft ist, so daß jetzt vereinzelt ein Zitat dort, wo es erwähnt sein sollte, fehlen mag, ein zweiter Nachteil, daß jener Benutzer, der nicht einer solchen einzelnen Beziehung nach- geht, sondern sich für alle Erwähnungen eines Namens interessiert, nun nicht mehr eine, von der ersten bis zur letzten Seite durchlaufende Ziffernfolge vor sich hat, sondern unter Umständen mehrmals hin- und hergeschickt wird. Der Vorteil schien gerade in diesem außergewöhnlich starken Bande, in dem auch das Gesandtschaftswesen eine besonders großte Rolle spielt, die Nachteile zu überwiegen. Ob wir künftig die neue Methode bei- behalten oder zur alten zurückkehren, hängt von der Beurteilung ab, die das Verfahren bei den Benutzern findet. Abgesehen von dieser weitergehenden Differenzierung im alphabetischen Register sind die Editionsgrundsätze unverändert geblieben. Uber die unwillkürlich entstandenen kleinen Schwankungen habe ich mich schon im Vorwort zum 11. Bande ausgesprochen; von der Behandlung der »Subscripcio“ und der Kanzleisignatur in Schreiben Sigmunds I *
Vorwort. III Bearbeitung der Texte, ihre Erläuterung in Uberschriften, Anmerkungen und Einleitungen, ist von Dr. Herre, dessen Name auf dem Titelblatt steht, besorgt worden. Das Manu- skript der einzelnen Abteilungen hat, ähnlich wie bei Bd. XI und bei Bd. XII, mir zur Prüfung vorgelegen. Dabei war aber, schon weil ich nicht das Manuskript des ganzen Bandes auf einmal, sondern nur das der einzelnen Abteilungen nacheinander durchschen konnte und weil die Numerierung der Stücke in der Hauptsache festgelegt war, ein starkes Eingreifen in die Auswahl des Stoffes und in die Disposition des ganzen Bandes nicht mehr möglich. Einzelne Fragen sind gleichwohl noch eingehend zwischen Dr. Herre und mir erörtert worden, und manche Erörterung hat auf die letzte Fassung des Manuskriptes einen wesentlichen Einfluß geübt. Die späteren Teile des Bandes sind dadurch erheblich stärker als die früheren berührt worden, die Akten über innere Ver- hältnisse stärker als die kirchenpolitischen und Romzugsakten. Die Grenze zwischen ciner mehr oberflächlichen und einer tiefer greifenden, auch mehr auf Einzelheiten sich er- streckenden Einwirkung liegt etwa bei der Grenze zwischen dem 1. und 2. Halbband. Hier und da treten Spuren nachträglicher Anderungen in der Folge der Numerierung hervor (s. die zu ändernden Zitate in den „Zusätzen und Verbesserungen“). Aber mein Anteil bei dieser gemeinsamen Arbeit hatte, ähnlich wie bei einzelnen Abteilungen des 11. Bandes, doch immer nur den Charakter einer beratenden Mitwirkung. Was von meinen Bemerkungen, sowohl negativen Bedenken wie positiven Vorschlägen, zu ver- werten sei, blieb durchaus dem Ermessen des Herausgebers überlassen. Für das, was der Herausgeber an einem solchen Werke zu leisten hat, kommt also trotz unseres Zusammen- wirkens Dr. Herre in allem wesentlichen, wie die Ehre und das Verdienst selbstän- diger Arbeit, so auch die literarische Verantwortung zu. Auch die beiden Register sind vom Herausgeber Dr. Herre angefertigt worden. Er ist dabei im alphabetischen Verzeichnis der Orts- und Personennamen nach cinigen Richlungen über das bisher Geleistete hinausgegangen. Es ist ja für die Be- nutzung des Registers offenbar ein Ubelstand, wenn unter cinem Namen eine ununter- brochene, lange Reihe von Stellen verzeichnet ist, so lang, daß sie oft von dem Versuch des Nachschlagens für einen bestimmten einzelnen Zweck abschreckt, statt dazu einzuladen. Es ist für den Benutzer von offenbarem Vorteil, wenn es gelingt, diese überlangen Reihen zu gliedern, Unterabteilungen zu machen. Das ist nun von Dr. Herre versucht worden. Er hat bei vielen Personen die einzelnen Gelegenheiten oder Beziehungen, in denen sie auftreten, insbesondere die verschiedenen Gesandtschaften, bei denen sie beteiligt sind, von einander gesondert. Wer die Stellen sucht, die sich auf eine bestimmte Gesandt- schaft beziehen, findet also das Nachsuchen wesentlich erleichtert. Ein Nachteil ist, daß diese Unterrubriken nicht immer scharf von einander zu unterscheiden sind, auch Stellen vorkommen, bei denen die Beziehung auf die eine oder andere Unterrubrik zweifelhaft ist, so daß jetzt vereinzelt ein Zitat dort, wo es erwähnt sein sollte, fehlen mag, ein zweiter Nachteil, daß jener Benutzer, der nicht einer solchen einzelnen Beziehung nach- geht, sondern sich für alle Erwähnungen eines Namens interessiert, nun nicht mehr eine, von der ersten bis zur letzten Seite durchlaufende Ziffernfolge vor sich hat, sondern unter Umständen mehrmals hin- und hergeschickt wird. Der Vorteil schien gerade in diesem außergewöhnlich starken Bande, in dem auch das Gesandtschaftswesen eine besonders großte Rolle spielt, die Nachteile zu überwiegen. Ob wir künftig die neue Methode bei- behalten oder zur alten zurückkehren, hängt von der Beurteilung ab, die das Verfahren bei den Benutzern findet. Abgesehen von dieser weitergehenden Differenzierung im alphabetischen Register sind die Editionsgrundsätze unverändert geblieben. Uber die unwillkürlich entstandenen kleinen Schwankungen habe ich mich schon im Vorwort zum 11. Bande ausgesprochen; von der Behandlung der »Subscripcio“ und der Kanzleisignatur in Schreiben Sigmunds I *
Strana IV
Vorwort. IV wird unten, wo vom Material des Bandes zu berichten ist, die Rede sein; auf die von Fachgenossen an Weizsäckers Editionsregeln geübte Kritik komme ich unten noch in einem eigenen Abschnitt zurück. Das Korrekturgeschäft war mutatis mutandis wie bei Bd. XI und XII ver- teilt. Dr. Herre und Dr. Beckmann haben jeder eine Korrektur nach dem Manu- skript gelesen, ich eine solche ohne Manuskript, nur mit gelegentlicher Vergleichung des- selben; die Revision hat Dr. Herre allein besorgt. Bei der Korrektur des alphabctischen Registers ist Dr. Weber für Dr. Beckmann eingetreten. Bei dem schwierigen Druck des Bandes, der sich (beide Halbbände, Register und Vorwort zusammengerechnet) über fast fünf Jahre hingezogen haben wird, hat sich die Perthes’sche Offizin in gewohnter Weise bewährt. Durch eine außerordentlich sorg- same Hauskorrektur hat sie dem Herausgeber den letzten Teil seiner Arbeit schr erleich- tert, und wo die unerfreuliche Notwendigkeit cintrat, trotz aller auf das Manuskript ver- wendeten Sorgfalt bei der Korrektur noch erhebliche Anderungen vorzunchmen, konnten wir auf die sauberste Ausführung rechnen. Wie bei allen früheren Bänden ist auch dieses Mal wieder fremder Unter- stützung zu gedenken. Vielleicht mehr als je (da die Zahl der benutzten handschriftlichen Vorlagen größer ist als je) haben wir den Archiv-und Bibliotheksverwaltungen des In- und Aus- landes unsern Dank abzustatten. Neben den seit Jahren immer wieder stark in An- spruch genommenen Deutschen Archiven und den Bibliotheken von München und Wien stehen dieses Mal auch auswärtige Institute mit in erster Reihe, die Nationalbibliothek in Paris, das Vatikanische Archiv und die Vatikanische Bibliothek in Rom, die Staatsarchive in Florenz, Mailand, Siena, Turin und Venedig, die Laurenziana in Florenz und die Mariana in Venedig. — Eine Abkürzung unserer Arbeiten in Venedig wurde uns da- durch ermöglicht, daß Beamte des Staatsarchivs (übrigens auch schon für Bd. XI und XII) zahlreiche Stücke kopierten, die wir dann nur noch zu kollationieren brauchten. Die Direktion des Kgl. Hausarchivs in Charlottenburg hatte die Freundlichkeit, uns die nachträglich, an Stelle eines auszumerzenden Stückes, eingeschobene Urkunde nr. 497 zu besorgen und das Stück beim Druck noch einmal kollationieren zu lassen. Herr Dr. Jakob Schwalm stellte uns aus den Sammlungen der Monumenta Germaniae die inzwischen gedruckte Mailändische Krönungsordnung zur Verfügung (s. S. 143 Anm. 1 und die „Zusätze und Verbesserungen“). Herr Dr. Kamil Krofta lieh uns in liebens- würdigster Weise seine Hilfe bei Bearbeitung des czechischen Stückes nr. 407. Manche Behörde und manchen Fachgenossen haben wir mit der Bitte um Recherchen oder Aus- künfte behelligen müssen. Indem wir den Inhalt des Bandes durchmustern, gedenken wir dankend der Herren Dr. Morits Brosch in Venedig, Dr. Robert Davidsohn in Florenz, Stadtarchivar Dr. Rudolf Jung in Frankfurt, Archivdirektor K. Köpl in Prag, Staatsarchivar Gius. Porro in Mailand, Prof. Dr. Karl Schellhaß in Rom, Staats- archivar Dr. Rudolf Wackernagel in Basel. III. Zu unseren Editionsgrundsätzen. Als ich es im Vorwort zum 12. Bande unternahm, mich mit einigen Kritikern unseres Unternehmens über gewisse Grundsätze unseres Editionsverfahrens auseinander- zusetzen, habe ich es überschen, daß schon im Jahre 1895 Th. Lindner in den Mit- teilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung die gesamte Anlage unserer Edition, die Verbindung der Quellentexte mit erläuternden und kritischen Anmerkungen, Einleitungen u. s. w. einer Kritik unterzogen hat, die in der Forderung einer ganz anderen Editionsmethode gipfelt: Beschränkung auf schlichten
Vorwort. IV wird unten, wo vom Material des Bandes zu berichten ist, die Rede sein; auf die von Fachgenossen an Weizsäckers Editionsregeln geübte Kritik komme ich unten noch in einem eigenen Abschnitt zurück. Das Korrekturgeschäft war mutatis mutandis wie bei Bd. XI und XII ver- teilt. Dr. Herre und Dr. Beckmann haben jeder eine Korrektur nach dem Manu- skript gelesen, ich eine solche ohne Manuskript, nur mit gelegentlicher Vergleichung des- selben; die Revision hat Dr. Herre allein besorgt. Bei der Korrektur des alphabctischen Registers ist Dr. Weber für Dr. Beckmann eingetreten. Bei dem schwierigen Druck des Bandes, der sich (beide Halbbände, Register und Vorwort zusammengerechnet) über fast fünf Jahre hingezogen haben wird, hat sich die Perthes’sche Offizin in gewohnter Weise bewährt. Durch eine außerordentlich sorg- same Hauskorrektur hat sie dem Herausgeber den letzten Teil seiner Arbeit schr erleich- tert, und wo die unerfreuliche Notwendigkeit cintrat, trotz aller auf das Manuskript ver- wendeten Sorgfalt bei der Korrektur noch erhebliche Anderungen vorzunchmen, konnten wir auf die sauberste Ausführung rechnen. Wie bei allen früheren Bänden ist auch dieses Mal wieder fremder Unter- stützung zu gedenken. Vielleicht mehr als je (da die Zahl der benutzten handschriftlichen Vorlagen größer ist als je) haben wir den Archiv-und Bibliotheksverwaltungen des In- und Aus- landes unsern Dank abzustatten. Neben den seit Jahren immer wieder stark in An- spruch genommenen Deutschen Archiven und den Bibliotheken von München und Wien stehen dieses Mal auch auswärtige Institute mit in erster Reihe, die Nationalbibliothek in Paris, das Vatikanische Archiv und die Vatikanische Bibliothek in Rom, die Staatsarchive in Florenz, Mailand, Siena, Turin und Venedig, die Laurenziana in Florenz und die Mariana in Venedig. — Eine Abkürzung unserer Arbeiten in Venedig wurde uns da- durch ermöglicht, daß Beamte des Staatsarchivs (übrigens auch schon für Bd. XI und XII) zahlreiche Stücke kopierten, die wir dann nur noch zu kollationieren brauchten. Die Direktion des Kgl. Hausarchivs in Charlottenburg hatte die Freundlichkeit, uns die nachträglich, an Stelle eines auszumerzenden Stückes, eingeschobene Urkunde nr. 497 zu besorgen und das Stück beim Druck noch einmal kollationieren zu lassen. Herr Dr. Jakob Schwalm stellte uns aus den Sammlungen der Monumenta Germaniae die inzwischen gedruckte Mailändische Krönungsordnung zur Verfügung (s. S. 143 Anm. 1 und die „Zusätze und Verbesserungen“). Herr Dr. Kamil Krofta lieh uns in liebens- würdigster Weise seine Hilfe bei Bearbeitung des czechischen Stückes nr. 407. Manche Behörde und manchen Fachgenossen haben wir mit der Bitte um Recherchen oder Aus- künfte behelligen müssen. Indem wir den Inhalt des Bandes durchmustern, gedenken wir dankend der Herren Dr. Morits Brosch in Venedig, Dr. Robert Davidsohn in Florenz, Stadtarchivar Dr. Rudolf Jung in Frankfurt, Archivdirektor K. Köpl in Prag, Staatsarchivar Gius. Porro in Mailand, Prof. Dr. Karl Schellhaß in Rom, Staats- archivar Dr. Rudolf Wackernagel in Basel. III. Zu unseren Editionsgrundsätzen. Als ich es im Vorwort zum 12. Bande unternahm, mich mit einigen Kritikern unseres Unternehmens über gewisse Grundsätze unseres Editionsverfahrens auseinander- zusetzen, habe ich es überschen, daß schon im Jahre 1895 Th. Lindner in den Mit- teilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung die gesamte Anlage unserer Edition, die Verbindung der Quellentexte mit erläuternden und kritischen Anmerkungen, Einleitungen u. s. w. einer Kritik unterzogen hat, die in der Forderung einer ganz anderen Editionsmethode gipfelt: Beschränkung auf schlichten
Strana V
Vorwort. Abdruck der Texte mit wenigen erläuternden Beigaben, aber unter strenger Vermeidung aller Bemerkungen, die den Benutzer in der kritischen Benutzung des dargebotenen Quellenstoffes irgendwie beeinflussen können. Lindner nimmt in seinem Aufsatze, den er „Uber die Herausgabe von geschichtlichen Quellen“ betitelt 1, allerdings nirgends aus- drücklich auf die Reichstagsakten Bezug; aber es ist nach den Beziehungen, die zwischen seinen eigenen Arbeiten und unserer Publikation bestehen, für jeden Leser klar, daß er gerade diese vorzugsweise in Auge hat, und durch ein privates Schreiben, auf das ich in diesem Zusammenhange wohl Bezug nehmen darf, ist diese Annahme bestätigt worden. Die von Lindner aufgestellten Forderungen sind für die Beurteilung und eventuell für die Fortführung unserer Edition, zugleich aber auch ganz allgemein für die Anlage aller ähnlichen Unternehmungen von so einschneidender Bedeutung, daß ich näher darauf eingehen muß. Hat Lindner recht, so müssen wir in Erkenntnis begangener schwerer Fehler die Anlage unseres Unternchmens in künfligen Bänden von Grund aus zu ändern suchen; hat er aber unrecht, so darf er bei seiner Stellung und Sachkenntnis wohl be- anspruchen, daß wir unsere ablehnende Haltung eingehend begründen. Lindners Gedankengang ist in der Hauptsache folgender. Er stellt die Frage: „wie weit der Herausgeber verpflichtet und berufen ist, in der Ausgabe selbst den Inhalt der veröffentlichten Stücke --- entweder gleich für Forschung und Darstellung zu ver- werten oder für die Verwertung mehr oder minder vorzubereiten und herzurichten". Da die Forschung versuchen soll, „der Tatsächlichkeit am nächsten zu kommen, sie möglichst rein zu erkennen“, und da demnach „das erste Gebot einer Herausgabe“ sein muß, „alles zu vermeiden, was eine Ablenkung von dem einfachen Selbsterkennen bewirken kann", so folgert er weiter, „daß jeder Kommentar, jede Kritik der in den Quellen enthaltenen Angaben, jede Beurteilung, ob diese richtig sind, jede Zusammenfassung der Ergebnisse nichts anderes sind als solche fremden, zwischen Auge und Objekt künstlich eingeschobenen Gläser". „Daraus ergibt sich“, heißt es dann, „der einfache Schluß, daß sie nicht nur überflüssig, vielmehr sogar schädlich sind.“ Der Benutzer hat durch sie „doppelte Arbeit ---, einmal den Urstoff durchzuforschen und zu ergreifen, zweitens die Ausführungen des Editors zu prüfen“, und „je eingehender die Bearbeitung ist, desto gefährlicher wird sie“, weil der Benutzer es um so schwerer haben wird, unbefangen die Quellen auf sich wirken zu lassen. Deshalb geht Lindners Meinung dahin, daß eine Quellenpublikation „sich aller Zutaten enthalten soll, die die Auffassung irgendwie be- cinflussen“, und er hält „auch Einleitungen für bedenklich, soweit sie das Ergebnis der Publikation zusammenfassen und erörtern"; denn „in allen Fällen entspringt Ausgaben solcher Art nur zu leicht der Nachteil, daß sie nicht, wie ihr Zweck ist, die Forschung fördern, sondern sie in ihrem sicheren Hafen fest und matt legen. Was einmal der Herausgeber gesagt und festgestellt hat, erbt sich fort und fort. Er hat gewissermaßen für alle Zeiten das maßgebende und entscheidende Wort“. Wenn Lindner verlangt, daß der Quellenstoff dem Forscher ohne kritische Zutaten geboten werde, damit dieser ihn, unbeeinflußt durch die Ansichten eines Kommentators, aufnehme und verarbeite, so meint er natürlich nicht, daß jeder Forscher wieder sozusagen von vorn anfangen, sich nur mit den Quellen beschäftigen solle, ohne sich um die kritischen Arbeiten seiner Vorgänger zu kümmern; aber er verlangt, daß Quellen und Forschung ganz getrennt geboten werden, beide „gehören nicht in Einen Zusammenhang, da sie ganz verschieden von einander sind" Die Quellen sind das Bleibende, auf das die Forschung immer wieder zurückgehen muß, die Forschung aber ist vergänglich in ihrer Geltung, wird nach einiger Zeit überholt und entwertet. „Wie mißlich wird es dann sein", meint Lindner, „wenn vielleicht nach einem Jahrhundert die Historiker auf Tritt und Schritt über Angaben, Behauptungen und Kom- 1 Mitteilungen d. Inst. f. Österr. Geschf. 16, 501-507.
Vorwort. Abdruck der Texte mit wenigen erläuternden Beigaben, aber unter strenger Vermeidung aller Bemerkungen, die den Benutzer in der kritischen Benutzung des dargebotenen Quellenstoffes irgendwie beeinflussen können. Lindner nimmt in seinem Aufsatze, den er „Uber die Herausgabe von geschichtlichen Quellen“ betitelt 1, allerdings nirgends aus- drücklich auf die Reichstagsakten Bezug; aber es ist nach den Beziehungen, die zwischen seinen eigenen Arbeiten und unserer Publikation bestehen, für jeden Leser klar, daß er gerade diese vorzugsweise in Auge hat, und durch ein privates Schreiben, auf das ich in diesem Zusammenhange wohl Bezug nehmen darf, ist diese Annahme bestätigt worden. Die von Lindner aufgestellten Forderungen sind für die Beurteilung und eventuell für die Fortführung unserer Edition, zugleich aber auch ganz allgemein für die Anlage aller ähnlichen Unternehmungen von so einschneidender Bedeutung, daß ich näher darauf eingehen muß. Hat Lindner recht, so müssen wir in Erkenntnis begangener schwerer Fehler die Anlage unseres Unternchmens in künfligen Bänden von Grund aus zu ändern suchen; hat er aber unrecht, so darf er bei seiner Stellung und Sachkenntnis wohl be- anspruchen, daß wir unsere ablehnende Haltung eingehend begründen. Lindners Gedankengang ist in der Hauptsache folgender. Er stellt die Frage: „wie weit der Herausgeber verpflichtet und berufen ist, in der Ausgabe selbst den Inhalt der veröffentlichten Stücke --- entweder gleich für Forschung und Darstellung zu ver- werten oder für die Verwertung mehr oder minder vorzubereiten und herzurichten". Da die Forschung versuchen soll, „der Tatsächlichkeit am nächsten zu kommen, sie möglichst rein zu erkennen“, und da demnach „das erste Gebot einer Herausgabe“ sein muß, „alles zu vermeiden, was eine Ablenkung von dem einfachen Selbsterkennen bewirken kann", so folgert er weiter, „daß jeder Kommentar, jede Kritik der in den Quellen enthaltenen Angaben, jede Beurteilung, ob diese richtig sind, jede Zusammenfassung der Ergebnisse nichts anderes sind als solche fremden, zwischen Auge und Objekt künstlich eingeschobenen Gläser". „Daraus ergibt sich“, heißt es dann, „der einfache Schluß, daß sie nicht nur überflüssig, vielmehr sogar schädlich sind.“ Der Benutzer hat durch sie „doppelte Arbeit ---, einmal den Urstoff durchzuforschen und zu ergreifen, zweitens die Ausführungen des Editors zu prüfen“, und „je eingehender die Bearbeitung ist, desto gefährlicher wird sie“, weil der Benutzer es um so schwerer haben wird, unbefangen die Quellen auf sich wirken zu lassen. Deshalb geht Lindners Meinung dahin, daß eine Quellenpublikation „sich aller Zutaten enthalten soll, die die Auffassung irgendwie be- cinflussen“, und er hält „auch Einleitungen für bedenklich, soweit sie das Ergebnis der Publikation zusammenfassen und erörtern"; denn „in allen Fällen entspringt Ausgaben solcher Art nur zu leicht der Nachteil, daß sie nicht, wie ihr Zweck ist, die Forschung fördern, sondern sie in ihrem sicheren Hafen fest und matt legen. Was einmal der Herausgeber gesagt und festgestellt hat, erbt sich fort und fort. Er hat gewissermaßen für alle Zeiten das maßgebende und entscheidende Wort“. Wenn Lindner verlangt, daß der Quellenstoff dem Forscher ohne kritische Zutaten geboten werde, damit dieser ihn, unbeeinflußt durch die Ansichten eines Kommentators, aufnehme und verarbeite, so meint er natürlich nicht, daß jeder Forscher wieder sozusagen von vorn anfangen, sich nur mit den Quellen beschäftigen solle, ohne sich um die kritischen Arbeiten seiner Vorgänger zu kümmern; aber er verlangt, daß Quellen und Forschung ganz getrennt geboten werden, beide „gehören nicht in Einen Zusammenhang, da sie ganz verschieden von einander sind" Die Quellen sind das Bleibende, auf das die Forschung immer wieder zurückgehen muß, die Forschung aber ist vergänglich in ihrer Geltung, wird nach einiger Zeit überholt und entwertet. „Wie mißlich wird es dann sein", meint Lindner, „wenn vielleicht nach einem Jahrhundert die Historiker auf Tritt und Schritt über Angaben, Behauptungen und Kom- 1 Mitteilungen d. Inst. f. Österr. Geschf. 16, 501-507.
Strana VI
VI Vorwort. mentare stolpern, die längst überwunden und haltlos geworden sind. --- Anders liegt die Sache, wenn der Quellenstoff ganz rein und nur in seiner natürlichen Einfachheit ge- geben ist. Ein solches Werk wird kaum oder sehr viel schwerer veralten.“ Zu diesen beiden Hauptvorzigen, daß der Benutzer nicht bei Verwertung der Quellen bevormundet und daß nicht eine Quellenedition von dauerndem Werte mit vergänglichem Beiwerk be- lastet wird, kommen nach Lindner noch eine Anzahl von Nebenvorteilen: erstens die Leichtigkeit der Ergänzung durch Nachtragen neuen Stoffes mit bequemer Verweisung, während Kommentare immer neue, berichtigende und doch bald wieder veraltende Kom- mentare nötig machen, sodann zweitens die Minderung des Umfanges der Bücher und damit Minderung der Kosten, endlich drittens der Gewinn an Zeit für den Bearbeiter und für die Benutzer, die auf den Fortgang der Publikation warten. Lindner faßt seine positiven Forderungen in folgender Weise zusammen: Alles, was zur Ergänzung und Auslegung der lückenhaften Uberlieferung die Forschung zu leisten hat, ist von der Edition streng zu trennen. Wie man heute in den Museen den Torso nicht mehr er- gänzt, ist auch „von den Geschichtsquellen alles fernzuhalten, was nicht mit ihrem na- türlichen Zustande zusammenhängt. Dieser ist nur zu reinigen von den zufälligen Makeln und Flecken, die ihm etwa anhaften“. Dazu gehört die sorgsame Textgestaltung. Die Einleitung aber „darf nur enthalten, was mit dem Texte unmittelbar in Beziehung steht“, sie soll Auskunft über die handschriftlichen Grundlagen bieten, bei erzählenden Quellen auch über den Verfasser. „Auch die zuverlässig festgestellten Ableitungsverhält- nisse zu verfolgen, kommt dem Herausgeber zu. Ebenso ist bei Urkunden Echtheit oder Unechtheit zu erörtern; auch die Zeitordnung von undatierten Stücken mag untersucht werden. Die Anmerkungen sollen etwa schwierige Worte erläutern, die Orts- und Per- sonennamen feststellen und über sie diejenige Auskunft geben, welche lästiges Nachschlagen erspart. Ebensowenig ist etwas einzuwenden, wenn bei einzelnen Nachrichten auf die darüber vorhandene Literatur verwiesen wird, wenn damit der Benutzer lediglich cinen Fingerzeig erhält. Register und nötigenfalls Glossen dürfen gleichfalls nicht fehlen. Es ist eben alles zu bieten, was zur Bequemlichkeit in Außerlichkeiten dient und über- flüssige Mihe des Suchens ersparen kann.“ Lindner will damit „nicht eine einheitliche Schablone für alle Editionen“ geben; aber „Ein Grundgesetz“ soll überall gelten: „nichts beizufügen, was den Leser in seinem Urteil über die behandelten historischen Vorgänge, über Richtigkeit oder Irrtümlichkeit der Darstellung beeinflussen und beeinträchtigen kann". Lindner verkennt nicht, daß sein Vorschlag „der Editionstätigkeit ein gutes Teil von dem abspricht, worauf sic manchmal am stolzesten ist“, und er gibt auch zu, „daß dem Herausgeber nicht immer die Arbeit erspart wird, die ihm bei dem üblichen Verfahren obliegt; denn ein Einarbeiten in die Zeit, in welche die Edition fällt, bleibt unentbehrlich"; aber er tröstet die Herausgeber damit, daß es ihnen ja natürlich „ganz unbenommen“ bleibe, die Ergebnisse ihrer Forschung „in Abhandlungen oder Büchern niederzulegen, nur müssen sie getrennt bleiben von der Textausgabe“. Es ist klar, daß unsere Edition eine ganz andere Gestalt annehmen mijßtite, wenn Lindner mit seinen Ausführungen in allen Konsequenzen recht hätte, und es ist anderer- seits zuzugeben, scheint mir, daß darin ein richtiger Grundgedanke enthalten ist, der Gedanke nämlich, daß die innige Verbindung zwischen Quellenstoff und subjektiven Zutaten des Herausgebers etwas sehr Mißliches und sehr Gefährliches an sich hat, gefährlich für den Benutzer, der oft davon abgehalten werden wird, unbefangen mit seinen eigenen Augen zu sehen, und der unter Umständen, wenn der Herausgeber sich geirrt hat, in eine falsche Richtung gedrängt wird, die er, sich selbst überlassen, vielleicht niemals ein- geschlagen hätte, und mißlich für die dauernde Benutzung des Werkes, da nicht zu be- streiten ist, daß die subjektiven Zutaten, auch des besten und vorsichtigsten Herausgebers, früher oder später veralten werden, während die Edition doch dauernde oder wenigstens
VI Vorwort. mentare stolpern, die längst überwunden und haltlos geworden sind. --- Anders liegt die Sache, wenn der Quellenstoff ganz rein und nur in seiner natürlichen Einfachheit ge- geben ist. Ein solches Werk wird kaum oder sehr viel schwerer veralten.“ Zu diesen beiden Hauptvorzigen, daß der Benutzer nicht bei Verwertung der Quellen bevormundet und daß nicht eine Quellenedition von dauerndem Werte mit vergänglichem Beiwerk be- lastet wird, kommen nach Lindner noch eine Anzahl von Nebenvorteilen: erstens die Leichtigkeit der Ergänzung durch Nachtragen neuen Stoffes mit bequemer Verweisung, während Kommentare immer neue, berichtigende und doch bald wieder veraltende Kom- mentare nötig machen, sodann zweitens die Minderung des Umfanges der Bücher und damit Minderung der Kosten, endlich drittens der Gewinn an Zeit für den Bearbeiter und für die Benutzer, die auf den Fortgang der Publikation warten. Lindner faßt seine positiven Forderungen in folgender Weise zusammen: Alles, was zur Ergänzung und Auslegung der lückenhaften Uberlieferung die Forschung zu leisten hat, ist von der Edition streng zu trennen. Wie man heute in den Museen den Torso nicht mehr er- gänzt, ist auch „von den Geschichtsquellen alles fernzuhalten, was nicht mit ihrem na- türlichen Zustande zusammenhängt. Dieser ist nur zu reinigen von den zufälligen Makeln und Flecken, die ihm etwa anhaften“. Dazu gehört die sorgsame Textgestaltung. Die Einleitung aber „darf nur enthalten, was mit dem Texte unmittelbar in Beziehung steht“, sie soll Auskunft über die handschriftlichen Grundlagen bieten, bei erzählenden Quellen auch über den Verfasser. „Auch die zuverlässig festgestellten Ableitungsverhält- nisse zu verfolgen, kommt dem Herausgeber zu. Ebenso ist bei Urkunden Echtheit oder Unechtheit zu erörtern; auch die Zeitordnung von undatierten Stücken mag untersucht werden. Die Anmerkungen sollen etwa schwierige Worte erläutern, die Orts- und Per- sonennamen feststellen und über sie diejenige Auskunft geben, welche lästiges Nachschlagen erspart. Ebensowenig ist etwas einzuwenden, wenn bei einzelnen Nachrichten auf die darüber vorhandene Literatur verwiesen wird, wenn damit der Benutzer lediglich cinen Fingerzeig erhält. Register und nötigenfalls Glossen dürfen gleichfalls nicht fehlen. Es ist eben alles zu bieten, was zur Bequemlichkeit in Außerlichkeiten dient und über- flüssige Mihe des Suchens ersparen kann.“ Lindner will damit „nicht eine einheitliche Schablone für alle Editionen“ geben; aber „Ein Grundgesetz“ soll überall gelten: „nichts beizufügen, was den Leser in seinem Urteil über die behandelten historischen Vorgänge, über Richtigkeit oder Irrtümlichkeit der Darstellung beeinflussen und beeinträchtigen kann". Lindner verkennt nicht, daß sein Vorschlag „der Editionstätigkeit ein gutes Teil von dem abspricht, worauf sic manchmal am stolzesten ist“, und er gibt auch zu, „daß dem Herausgeber nicht immer die Arbeit erspart wird, die ihm bei dem üblichen Verfahren obliegt; denn ein Einarbeiten in die Zeit, in welche die Edition fällt, bleibt unentbehrlich"; aber er tröstet die Herausgeber damit, daß es ihnen ja natürlich „ganz unbenommen“ bleibe, die Ergebnisse ihrer Forschung „in Abhandlungen oder Büchern niederzulegen, nur müssen sie getrennt bleiben von der Textausgabe“. Es ist klar, daß unsere Edition eine ganz andere Gestalt annehmen mijßtite, wenn Lindner mit seinen Ausführungen in allen Konsequenzen recht hätte, und es ist anderer- seits zuzugeben, scheint mir, daß darin ein richtiger Grundgedanke enthalten ist, der Gedanke nämlich, daß die innige Verbindung zwischen Quellenstoff und subjektiven Zutaten des Herausgebers etwas sehr Mißliches und sehr Gefährliches an sich hat, gefährlich für den Benutzer, der oft davon abgehalten werden wird, unbefangen mit seinen eigenen Augen zu sehen, und der unter Umständen, wenn der Herausgeber sich geirrt hat, in eine falsche Richtung gedrängt wird, die er, sich selbst überlassen, vielleicht niemals ein- geschlagen hätte, und mißlich für die dauernde Benutzung des Werkes, da nicht zu be- streiten ist, daß die subjektiven Zutaten, auch des besten und vorsichtigsten Herausgebers, früher oder später veralten werden, während die Edition doch dauernde oder wenigstens
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Vorwort. VII längere Geltung beansprucht. Es fragt sich nur, ob diese richtigen Gedanken wirklich zu den Konsequenzen führen, die Lindner daraus zieht, ob die angedeuteten Ubelstände nicht zum Teil notwendig verbunden sind mit Erfüllung jener Editionsaufgaben, die auch Lindner zugibt, ob sie nicht ausgeglichen werden durch Vorteile, die kein Benutzer wird aufgeben wollen, und ob sie sich endlich nicht durch Beobachtung kritischer Vorsicht auf ein so geringes Maß einschränken lassen, daß der Benutzer bei einiger Selbständig- keit nicht unzulässig bevormundet, die dauernde Benutzbarkeit nicht wesentlich beein- trächtigt wird. Bei Untersuchung dieser Fragen ist auszugehen von den Aufgaben, die eine jede Akten- oder Urkundenedition zugestandenermaßen erfüllen soll, und es sind dann die eigenartigen Daseinsbedingungen gerade unseres Unternehmens zu betrachten. Zunächst drei allgemein anerkannte Forderungen: Die Stücke müssen vom Herausgeber eine Uberschrift erhalten; sie sind zum Teil in abgekürzter Gestalt, als Regest, zu geben; und sie sollen, wenn sie undatiert sind, soweit möglich, datiert und chronologisch eingereiht werden. Daß die abgedruckten Texte mit Uberschriften zu versehen sind, erwähnt Lindner allerdings nicht, aber wir dürfen wohl seine Zustimmung voraussetzen; das Interesse des Benutzers, besonders des gelegentlichen Benutzers, erfordert das unbedingt, und es ist wohl auch noch niemals ernsthaft bestritten worden. Die Uberschrift ist aber eine Zutat des Herausgebers, die unter Umständen den Benutzer in seiner Auffassung von dem Stück schr stark beeinflußt, um so stärker, da sie so harmlos auftritt, ohne ihren Charakter als subjektive Interpretation des objektiven Quellenbefundes äußerlich zu verraten. Wohl gibt es viele Stücke, bei denen nur sorgsame Beachtung des Wortlautes erforderlich ist, um eine objektive Inhaltsangabe anzufertigen, bei denen also die Uber- schrift im wesentlichen denselben Wortlaut haben wird, einerlei ob sie X oder ob sie Y entwirft. Bei anderen Texten ist die Sache schon nicht so einfach; der eine wird von einer Vollmacht sprechen, wo der andere eine Beglaubigung sieht; der eine von einer In- struktion, wo der andere eine Denkschrift vorzieht, der eine von einem Abschied, wo der andere nur einen Entwurf gelten läßt. Das sind unter Umständen Unterschiede, die recht tief in die Auffassung des Materials eingreifen. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Stück, für sich allein betrachtet, fast gar keine sichere Auskunft darüber gewährt, wer der Verfasser oder wo der Ursprungsort oder welches der Anlaß der Entstehung ist, was eigentlich die Aufzeichnung bedeuten, zu welchem Zwecke sie dienen soll, so daß erst aus dem Zusammenhang mit anderen Akten das alles erschlossen werden muß, oder andere Fälle, in denen die Auffassung des ganzen Inhalts von der Interpretation ein- zelner Worte abhängt. Der Herausgeber ist in solchen Fällen (und sie sind nicht ganz selten) einfach außerstande, dem Stück eine Uberschrift zu geben, ohne das zu tun, was ihm Lindner verwehren will: die Auffassung des Benutzers zu beeinflussen. Irrt er, so gerät allerdings jeder künftige Benutzer in die Gefahr, mit ihm au irren; aber eine Methode zur Anfertigung der Uberschriften, die ein solches Risiko völlig aus- schlisse, gilit es nicht. Es muß mit in den Kauf genommen werden um der Erleichte- rung willen, die die Uberschriften der Benutzung gewähren. Daßs in den meisten Urkundenbüchern, und gar in ciner Publikation wie der unsrigen, nicht alle Stücke wörtlich abgedruckt werden können, sondern Regesten neben vollstindigen Tertabdrücken ihre Stelle finden müssen, wird zwar von Lindner auch nicht ansdrücklich erwähnt; aber wir dürfen wohl auch in diesem Punkte all- gemcines Eiuverstündnis voraussetzen. Mit den Regesten steht es ähnlich wie mit den Uherschristen.. In jedem Regest steckt die Auffassung des Bearbeiters vom Gesamtinhalt des Stückes vnd von Einzelheiten des Textes. Nur ist das Regest in der Regel erheblich ausfihrlicher als eine Uberschrift; wo diese knapp zusammenfassen und deshalb auch
Vorwort. VII längere Geltung beansprucht. Es fragt sich nur, ob diese richtigen Gedanken wirklich zu den Konsequenzen führen, die Lindner daraus zieht, ob die angedeuteten Ubelstände nicht zum Teil notwendig verbunden sind mit Erfüllung jener Editionsaufgaben, die auch Lindner zugibt, ob sie nicht ausgeglichen werden durch Vorteile, die kein Benutzer wird aufgeben wollen, und ob sie sich endlich nicht durch Beobachtung kritischer Vorsicht auf ein so geringes Maß einschränken lassen, daß der Benutzer bei einiger Selbständig- keit nicht unzulässig bevormundet, die dauernde Benutzbarkeit nicht wesentlich beein- trächtigt wird. Bei Untersuchung dieser Fragen ist auszugehen von den Aufgaben, die eine jede Akten- oder Urkundenedition zugestandenermaßen erfüllen soll, und es sind dann die eigenartigen Daseinsbedingungen gerade unseres Unternehmens zu betrachten. Zunächst drei allgemein anerkannte Forderungen: Die Stücke müssen vom Herausgeber eine Uberschrift erhalten; sie sind zum Teil in abgekürzter Gestalt, als Regest, zu geben; und sie sollen, wenn sie undatiert sind, soweit möglich, datiert und chronologisch eingereiht werden. Daß die abgedruckten Texte mit Uberschriften zu versehen sind, erwähnt Lindner allerdings nicht, aber wir dürfen wohl seine Zustimmung voraussetzen; das Interesse des Benutzers, besonders des gelegentlichen Benutzers, erfordert das unbedingt, und es ist wohl auch noch niemals ernsthaft bestritten worden. Die Uberschrift ist aber eine Zutat des Herausgebers, die unter Umständen den Benutzer in seiner Auffassung von dem Stück schr stark beeinflußt, um so stärker, da sie so harmlos auftritt, ohne ihren Charakter als subjektive Interpretation des objektiven Quellenbefundes äußerlich zu verraten. Wohl gibt es viele Stücke, bei denen nur sorgsame Beachtung des Wortlautes erforderlich ist, um eine objektive Inhaltsangabe anzufertigen, bei denen also die Uber- schrift im wesentlichen denselben Wortlaut haben wird, einerlei ob sie X oder ob sie Y entwirft. Bei anderen Texten ist die Sache schon nicht so einfach; der eine wird von einer Vollmacht sprechen, wo der andere eine Beglaubigung sieht; der eine von einer In- struktion, wo der andere eine Denkschrift vorzieht, der eine von einem Abschied, wo der andere nur einen Entwurf gelten läßt. Das sind unter Umständen Unterschiede, die recht tief in die Auffassung des Materials eingreifen. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Stück, für sich allein betrachtet, fast gar keine sichere Auskunft darüber gewährt, wer der Verfasser oder wo der Ursprungsort oder welches der Anlaß der Entstehung ist, was eigentlich die Aufzeichnung bedeuten, zu welchem Zwecke sie dienen soll, so daß erst aus dem Zusammenhang mit anderen Akten das alles erschlossen werden muß, oder andere Fälle, in denen die Auffassung des ganzen Inhalts von der Interpretation ein- zelner Worte abhängt. Der Herausgeber ist in solchen Fällen (und sie sind nicht ganz selten) einfach außerstande, dem Stück eine Uberschrift zu geben, ohne das zu tun, was ihm Lindner verwehren will: die Auffassung des Benutzers zu beeinflussen. Irrt er, so gerät allerdings jeder künftige Benutzer in die Gefahr, mit ihm au irren; aber eine Methode zur Anfertigung der Uberschriften, die ein solches Risiko völlig aus- schlisse, gilit es nicht. Es muß mit in den Kauf genommen werden um der Erleichte- rung willen, die die Uberschriften der Benutzung gewähren. Daßs in den meisten Urkundenbüchern, und gar in ciner Publikation wie der unsrigen, nicht alle Stücke wörtlich abgedruckt werden können, sondern Regesten neben vollstindigen Tertabdrücken ihre Stelle finden müssen, wird zwar von Lindner auch nicht ansdrücklich erwähnt; aber wir dürfen wohl auch in diesem Punkte all- gemcines Eiuverstündnis voraussetzen. Mit den Regesten steht es ähnlich wie mit den Uherschristen.. In jedem Regest steckt die Auffassung des Bearbeiters vom Gesamtinhalt des Stückes vnd von Einzelheiten des Textes. Nur ist das Regest in der Regel erheblich ausfihrlicher als eine Uberschrift; wo diese knapp zusammenfassen und deshalb auch
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VIII Vorwort. Zweifelhaftes in einer bestimmten Auffassung darbicten muß, kann das Regest dem Wort- laut der Vorlage ausführlicher folgen und die Interpretation dem Benutzer überlassen; anderseits fehlt das Kontrollmittel des vollständigen Textabdruckes, und der Benutzer ist insofern von Auffassungsfchlern des Herausgebers noch stärker abhängig. Jene Fälle, in denen eine Uberschrift oder ein Regest am meisten Schwierigkeiten macht und unvermeidlich vom subjektiven Urteil des Bearbeiters beeinflußt wird, sind vielfach solche, in denen zugleich eine andere Aufgabe zu lösen ist: die der Datierung undatierter Stücke. Daß undatierte Stücke vom Herausgeber zu datieren sind, scheint Lindner allerdings nur wie ein Zugeständnis, und zwar ein nicht unbedingt er- forderliches Zugeständnis, an die von ihm bekämpfte Editionsmethode zu betrachten; denn er sagt, wie schon erwähnt, „auch die Zeitordnung von undatierten Stücken mag unter- sucht werden". Ich muß dem gegenüber schon darauf bestehen: sie muß untersucht werden. Wie sollen wir denn undatierte Stücke einreihen, wenn wir nicht wenigstens annähernd ihre Entstehungszeit bestimmen? Bei Urkundenbüchern mag man sich allen- falls damit begnügen, die undatierten Stücke größerer Zeiträume ohne nähere Bestimmung den datierten folgen zu lassen (immerhin liegt dann in der Zuweisung zu dem betreffenden Zeitraume auch schon eine, wenn auch sehr vage, chronologische Bestimmung), bei ciner Publikation wie der unsrigen ist das ganz unmöglich, wir müssen ins klare darüber kommen, wo ein Stück einzureihen ist, und wenn wir diese Frage für uns entschieden haben, müssen wir auch dem Benutzer unsere Gründe mitteilen. Die Untersuchung über die Entstehungszeit eines undatierten Stückes führt uns aber oft, wenn äußtere Kriterien nicht genigen, mitten in eine Untersuchung des ganzen historischen Zusammenhangs, für den es auf die Auffassung nicht nur dieses einen Stückes, sondern einer ganzen Reihe von Akten ankommt. Ich brauche das nicht näher auszuführen; es wird jedem, der die Reichstagsakten eingehender benutzt hat, ohne weiteres klar sein. Noch mehr: neben Partien (gerade auch in diesem Bande), in denen undatierte Stücke nur vereinzelt vor- kommen, finden sich bei uns solche, in denen die meisten, obendrein oft die wichtigsten und die interessantesten Stücke undatiert sind. Wie tief da die Bestimmung der Daten in die Fragen der Auffassung des gesamten dargebotenen Quellenstoffes hineinführt, be- darf wiederum keiner näheren Darlegung. Indem wir die Daten bestimmen, bestimmen wir zugleich, welches Stück dem anderen als Entwurf vorangegangen ist, welches von ver- schiedenen Gutachten dem anderen als ein Gegengutachten folgt und seinerseits wiederum Veranlassung zur Entstehung eines dritten Stückes gewesen ist. Sollen wir nun wirklich uns begnügen zu sagen: „die Stücke insgesamt gehören in den Kreis dieser und dieser Verhandlungen; wir glauben zwar, indem wir dieses Ergebnis feststellen, auch gefunden, vielleicht mit Sicherheit festgestellt zu haben, wie sie sich des näheren untereinander ver- halten; aber um dem Benutzer nicht in der unbefangenen Benutzung des Materials vor- zugreifen, sagen wir nicht, was wir gefunden haben und zu wissen glauben; wir geben die Stücke ohne genauere Daten und ohne nähere Inhaltsbestimmung; suchet, so werdel ihr vielleicht finden, was wir schon einmal gefunden haben und was wir, wenn’s geht, da oder dort publizieren werden, nur ja nicht hier in Verbindung mit den Akten selbst, um euch nicht voreinzunchmen“? Sollen wir wirklich so künstlich und gezwungen das Er- gebnis unserer Untersuchungen, die wir, um die Stücke überhaupt verwerten zu können, anstellen mußsten, zurückhalten? Ich glaube, wir würden auf das schärfste getadelt werden, und die großte Mehrzahl der Benutzer würde uns solche Zurückhaltung nicht danken, sondern sie viel eher wie eine Art Schikane empfinden. Die Notwendigkeit, den Stücken Uberschriften zu geben, andere als Regesten zu bringen und undatierte Stücke chronologisch zu bestimmen, führt also schon zu einer Ver- bindung von Forschung und Edition, die mit Lindners Forderungen unvereinbar ist. Das gilt mehr oder minder für alle Urkunden- und Aktenpublikationen, für unsere aber
VIII Vorwort. Zweifelhaftes in einer bestimmten Auffassung darbicten muß, kann das Regest dem Wort- laut der Vorlage ausführlicher folgen und die Interpretation dem Benutzer überlassen; anderseits fehlt das Kontrollmittel des vollständigen Textabdruckes, und der Benutzer ist insofern von Auffassungsfchlern des Herausgebers noch stärker abhängig. Jene Fälle, in denen eine Uberschrift oder ein Regest am meisten Schwierigkeiten macht und unvermeidlich vom subjektiven Urteil des Bearbeiters beeinflußt wird, sind vielfach solche, in denen zugleich eine andere Aufgabe zu lösen ist: die der Datierung undatierter Stücke. Daß undatierte Stücke vom Herausgeber zu datieren sind, scheint Lindner allerdings nur wie ein Zugeständnis, und zwar ein nicht unbedingt er- forderliches Zugeständnis, an die von ihm bekämpfte Editionsmethode zu betrachten; denn er sagt, wie schon erwähnt, „auch die Zeitordnung von undatierten Stücken mag unter- sucht werden". Ich muß dem gegenüber schon darauf bestehen: sie muß untersucht werden. Wie sollen wir denn undatierte Stücke einreihen, wenn wir nicht wenigstens annähernd ihre Entstehungszeit bestimmen? Bei Urkundenbüchern mag man sich allen- falls damit begnügen, die undatierten Stücke größerer Zeiträume ohne nähere Bestimmung den datierten folgen zu lassen (immerhin liegt dann in der Zuweisung zu dem betreffenden Zeitraume auch schon eine, wenn auch sehr vage, chronologische Bestimmung), bei ciner Publikation wie der unsrigen ist das ganz unmöglich, wir müssen ins klare darüber kommen, wo ein Stück einzureihen ist, und wenn wir diese Frage für uns entschieden haben, müssen wir auch dem Benutzer unsere Gründe mitteilen. Die Untersuchung über die Entstehungszeit eines undatierten Stückes führt uns aber oft, wenn äußtere Kriterien nicht genigen, mitten in eine Untersuchung des ganzen historischen Zusammenhangs, für den es auf die Auffassung nicht nur dieses einen Stückes, sondern einer ganzen Reihe von Akten ankommt. Ich brauche das nicht näher auszuführen; es wird jedem, der die Reichstagsakten eingehender benutzt hat, ohne weiteres klar sein. Noch mehr: neben Partien (gerade auch in diesem Bande), in denen undatierte Stücke nur vereinzelt vor- kommen, finden sich bei uns solche, in denen die meisten, obendrein oft die wichtigsten und die interessantesten Stücke undatiert sind. Wie tief da die Bestimmung der Daten in die Fragen der Auffassung des gesamten dargebotenen Quellenstoffes hineinführt, be- darf wiederum keiner näheren Darlegung. Indem wir die Daten bestimmen, bestimmen wir zugleich, welches Stück dem anderen als Entwurf vorangegangen ist, welches von ver- schiedenen Gutachten dem anderen als ein Gegengutachten folgt und seinerseits wiederum Veranlassung zur Entstehung eines dritten Stückes gewesen ist. Sollen wir nun wirklich uns begnügen zu sagen: „die Stücke insgesamt gehören in den Kreis dieser und dieser Verhandlungen; wir glauben zwar, indem wir dieses Ergebnis feststellen, auch gefunden, vielleicht mit Sicherheit festgestellt zu haben, wie sie sich des näheren untereinander ver- halten; aber um dem Benutzer nicht in der unbefangenen Benutzung des Materials vor- zugreifen, sagen wir nicht, was wir gefunden haben und zu wissen glauben; wir geben die Stücke ohne genauere Daten und ohne nähere Inhaltsbestimmung; suchet, so werdel ihr vielleicht finden, was wir schon einmal gefunden haben und was wir, wenn’s geht, da oder dort publizieren werden, nur ja nicht hier in Verbindung mit den Akten selbst, um euch nicht voreinzunchmen“? Sollen wir wirklich so künstlich und gezwungen das Er- gebnis unserer Untersuchungen, die wir, um die Stücke überhaupt verwerten zu können, anstellen mußsten, zurückhalten? Ich glaube, wir würden auf das schärfste getadelt werden, und die großte Mehrzahl der Benutzer würde uns solche Zurückhaltung nicht danken, sondern sie viel eher wie eine Art Schikane empfinden. Die Notwendigkeit, den Stücken Uberschriften zu geben, andere als Regesten zu bringen und undatierte Stücke chronologisch zu bestimmen, führt also schon zu einer Ver- bindung von Forschung und Edition, die mit Lindners Forderungen unvereinbar ist. Das gilt mehr oder minder für alle Urkunden- und Aktenpublikationen, für unsere aber
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Vorwort. IX ganz besonders, weil sie es mehr als andere Quellensammlungen mit einem Material zu tun hat, dessen Inhalt, oder, wie man in so schönem Aktendeutsch sagt, „Betreff“, dessen Ursprung und dessen Entstehungszeit sich nicht ohne weiteres aus dem einzelnen Stücke selbst, sondern nur aus der Vergleichung aller ergeben. Dazu kommt nun noch die Eigenart unseres Unternehmens in bezug auf Begrenzung und Anordnung des Stoffes. Wir wollen „Deutsche Reichstags- akten“ herausgeben. Ich weiß wohl: in manchen Teilen des Werkes, ganz besonders auch im vorliegenden Bande, scheint die Beziehung zu Reichstagen beinahe verloren ge- gangen und eine Sammlung von Reichsakten oder von Akten zur Geschichte der Reichs- politik daraus geworden zu sein. Daraus wird man, vorbehaltlich natürlich der Mei- nungsverschiedenheiten über Einzelheiten, der Leitung des Unternehmens keinen Vorwurf machen dürfen. Es war notwendig, an manchen Stellen den Rahmen der „Tage“ und ihrer Verhandlungsgegenstände zu durchbrechen, um den Zusammenhang für das Ver- ständnis der Reichspolitik, um die es sich in den Reichstagsakten handelt, nicht zu ver- lieren. Anderseits aber wäre es verkehrt, zu verlangen, wir sollten lieber überhaupt unsere Anordnung nach Tagen aufgeben und unsere Publikation in eine einzige, rein chronologisch geordnete Reihe von Reichsakten verwandeln. Ich bin vielmehr der Mei- nung: wo nicht ganz besondere Gründe, wie das Italienische Unternehmen zu Beginn der Regierung K. Ruprechts im 5. Bande oder der Romzug im vorliegenden Bande, eine Durchbrechung des sonst geltenden Rahmens rechtfertigen, müssen wir in den künftigen Bänden straffer, als es wohl manchmal bisher geschehen, den zu publizierenden Stoff auf die Reichstage und die anderen, diesen anzugliedernden Versammlungen und auf deren Verhandlungsthemata konzentrieren; wir kommen sonst bei dem Anwachsen des Materials ins Uferlose. Was in den Bänden IV-VI, für die zehn Jahre der Regierung K. Ru- prechts, noch möglich war und von der Mehrzahl der Benutzer wahrscheinlich dankend aufgenommen wurde, das Heranziehen von allerhand Materialien, die nicht notwendig in unsere Publikation hineingehören, hieße diese für die Zeit Friedrichs III. ganz aus den Fugen treiben. Wir haben „Reichstagsakten“ zu edieren, wir haben dabei wohl die Aufgabe, Lücken, die die eigentlichen Akten der „Tage“ bieten, durch ergänzendes Material auszufüllen, aber wir müssen uns doch an das halten, was auf den Tagen zui Verhandlung stand, und dürfen uns nicht verleiten lassen, Akten zur Reichspolitik, poli- tische Korrespondenzen, Briefe und Urkunden, die die politische Tätigkeit des Herrschers und anderer hervorragender Männer beleuchten, nur deshalb, weil sie an sich interessant sind, aufzunehmen, wenn Beziehungen zu den Reichstagen, an die uns unsere Aufgabe bindet, fehlen. Sollen wir „Reichstagsakten" edieren, so ist die erste Vorbedingung, fest- zustellen, wann Reichstage (oder andere Versammlungen, die wir nach Weizsäckers zu- treffenden Erörterungen mit berücksichtigen müssen) gehalten worden sind und welche Gegenstände auf ihnen zur Verhandlung kamen. Das ist nicht immer ganz leicht. Es gibt Fälle, in denen es sehr zweifelhaft ist, ob überhaupt eine Versammlung statt- gefunden hat oder nicht, andere, in denen der Kreis der Geladenen, der Anlaß oder der Zaweck der Berufung unklar bleiben. Der Herausgeber muß sich, um Auswahl und An- ordaung semes Materials bestimmen zu können, mit diesen Fragen beschäftigen. Schon daft er den Akten der einzelnen Tage einen Titel geben muß, führt ihn zu Unter- sachtengen äber die Bewertung der einzelnen Quellenzeugnisse. Ohne sie kann er nicht entscheiden, ob er von einem „Reichstag“, einem „königlichen Tage“, einem „Kurfürsten- tage", cinem „Fürsten und Städtetage“ u. s. w. zu reden hat. Von der Auffassung, die er gomonnen hut liber den Kreis der Geladenen und über die Gegenstände der Verhand- bungen, häng, es ab, nicht nur welches Material er aufnimmt und wie er es gruppiert, sondern hänsig sogar, in welcher Richtung sich seine Nachforschungen zwecks Auffindung II Doutsche Repehstage Akten X.
Vorwort. IX ganz besonders, weil sie es mehr als andere Quellensammlungen mit einem Material zu tun hat, dessen Inhalt, oder, wie man in so schönem Aktendeutsch sagt, „Betreff“, dessen Ursprung und dessen Entstehungszeit sich nicht ohne weiteres aus dem einzelnen Stücke selbst, sondern nur aus der Vergleichung aller ergeben. Dazu kommt nun noch die Eigenart unseres Unternehmens in bezug auf Begrenzung und Anordnung des Stoffes. Wir wollen „Deutsche Reichstags- akten“ herausgeben. Ich weiß wohl: in manchen Teilen des Werkes, ganz besonders auch im vorliegenden Bande, scheint die Beziehung zu Reichstagen beinahe verloren ge- gangen und eine Sammlung von Reichsakten oder von Akten zur Geschichte der Reichs- politik daraus geworden zu sein. Daraus wird man, vorbehaltlich natürlich der Mei- nungsverschiedenheiten über Einzelheiten, der Leitung des Unternehmens keinen Vorwurf machen dürfen. Es war notwendig, an manchen Stellen den Rahmen der „Tage“ und ihrer Verhandlungsgegenstände zu durchbrechen, um den Zusammenhang für das Ver- ständnis der Reichspolitik, um die es sich in den Reichstagsakten handelt, nicht zu ver- lieren. Anderseits aber wäre es verkehrt, zu verlangen, wir sollten lieber überhaupt unsere Anordnung nach Tagen aufgeben und unsere Publikation in eine einzige, rein chronologisch geordnete Reihe von Reichsakten verwandeln. Ich bin vielmehr der Mei- nung: wo nicht ganz besondere Gründe, wie das Italienische Unternehmen zu Beginn der Regierung K. Ruprechts im 5. Bande oder der Romzug im vorliegenden Bande, eine Durchbrechung des sonst geltenden Rahmens rechtfertigen, müssen wir in den künftigen Bänden straffer, als es wohl manchmal bisher geschehen, den zu publizierenden Stoff auf die Reichstage und die anderen, diesen anzugliedernden Versammlungen und auf deren Verhandlungsthemata konzentrieren; wir kommen sonst bei dem Anwachsen des Materials ins Uferlose. Was in den Bänden IV-VI, für die zehn Jahre der Regierung K. Ru- prechts, noch möglich war und von der Mehrzahl der Benutzer wahrscheinlich dankend aufgenommen wurde, das Heranziehen von allerhand Materialien, die nicht notwendig in unsere Publikation hineingehören, hieße diese für die Zeit Friedrichs III. ganz aus den Fugen treiben. Wir haben „Reichstagsakten“ zu edieren, wir haben dabei wohl die Aufgabe, Lücken, die die eigentlichen Akten der „Tage“ bieten, durch ergänzendes Material auszufüllen, aber wir müssen uns doch an das halten, was auf den Tagen zui Verhandlung stand, und dürfen uns nicht verleiten lassen, Akten zur Reichspolitik, poli- tische Korrespondenzen, Briefe und Urkunden, die die politische Tätigkeit des Herrschers und anderer hervorragender Männer beleuchten, nur deshalb, weil sie an sich interessant sind, aufzunehmen, wenn Beziehungen zu den Reichstagen, an die uns unsere Aufgabe bindet, fehlen. Sollen wir „Reichstagsakten" edieren, so ist die erste Vorbedingung, fest- zustellen, wann Reichstage (oder andere Versammlungen, die wir nach Weizsäckers zu- treffenden Erörterungen mit berücksichtigen müssen) gehalten worden sind und welche Gegenstände auf ihnen zur Verhandlung kamen. Das ist nicht immer ganz leicht. Es gibt Fälle, in denen es sehr zweifelhaft ist, ob überhaupt eine Versammlung statt- gefunden hat oder nicht, andere, in denen der Kreis der Geladenen, der Anlaß oder der Zaweck der Berufung unklar bleiben. Der Herausgeber muß sich, um Auswahl und An- ordaung semes Materials bestimmen zu können, mit diesen Fragen beschäftigen. Schon daft er den Akten der einzelnen Tage einen Titel geben muß, führt ihn zu Unter- sachtengen äber die Bewertung der einzelnen Quellenzeugnisse. Ohne sie kann er nicht entscheiden, ob er von einem „Reichstag“, einem „königlichen Tage“, einem „Kurfürsten- tage", cinem „Fürsten und Städtetage“ u. s. w. zu reden hat. Von der Auffassung, die er gomonnen hut liber den Kreis der Geladenen und über die Gegenstände der Verhand- bungen, häng, es ab, nicht nur welches Material er aufnimmt und wie er es gruppiert, sondern hänsig sogar, in welcher Richtung sich seine Nachforschungen zwecks Auffindung II Doutsche Repehstage Akten X.
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X Vorwort. von Spuren der Versammlung und ergänzendem Material bewegen. Daß wir bei den ein- zelnen Tagen das Material wieder nach sachlichen Gesichtspunkten in Unterabteilungen ordnen, wird für manche Benutzungszwecke unbequem sein; es geht dabei auch manchmal nicht ohne Willkürlichkeiten und gewaltsame Pressungen ab, besonders dann, wenn Ma- terial, das eigentlich nicht zu dem betreffenden „Tage“ gehört, noch angegliedert wird; aber das System bietet doch auch große Vorteile, Vorteile besonders für die klarere Er- kenntnis dessen, worauf es in unseren Reichstagsakten doch vornehmlich ankommt, der Organisation und des Wirkungskreises der Reichstage und anderer die Reichsangelegen- heiten berührenden Versammlungen, und Vorteile für die Arbeit des Herausgebers, der durch die Disposition des Materials veranlaßt oder förmlich gezwungen wird, den für unseren Editionszweck wichtigen Beziehungen nachzuforschen und Material dafür zusammen- zubringen, während ihm sonst manches entgehen würde. So liegen in der Eigenart unserer Sammlung Momente, die der Subjektivität des Herausgebers einen viel weiteren Spielraum gewähren als bei vielen anderen Quellen- publikationen. Bei den meisten Urkundenbüchern werden Auswahl und Anordnung des Stoffes in der Hauptsache durch verhältnismäßig leicht faßbare äußtere Kennzeichen ge- geben, die Auswahl durch die Bezichung auf eine bestimmte Landschaft, eine bestimmte Familie, eine bestimmte Stadt u. s. w., die Anordnung durch die Datierung; in unseren Reichstagsakten aber setzen Auswahl und Anordnung in schr vielen Fällen eine viel kom- pliziertere kritische Forscherarbeit des Herausgebers voraus, und das Ergebnis dieser Forschung muß dem Benutzer mitgcteilt werden, wenn er anders Auswahl und Anord- nung überhaupt richtig verstehen soll. Mag man den Einfluß dieser Momente verschieden abschätzen, auch die Grenzen für das, was der Herausgeber zu leisten hat, verschieden ziehen, das eine wird man immer zugeben müssen, daß eine Publikation nach Lindners Grundsätzen dabei einfach unmöglich ist. Zu den subjektiven Elementen, die sich teils aus den Aufgaben einer jeden Ur- kunden- und Aktenpublikation, teils aus der besonderen Eigenart unserer Sammlung er- geben, treten noch zwei Nebenmotive hinzu, die allerdings nicht entscheidend sind, auch nicht unbedingt berücksichtigt zu werden brauchen, aber doch auch erwogen werden wollen: das Interesse des gelegentlichen Benutzers und das Interesse an der Ver- wertung der Forschungsergebnisse des Herausgebers. Man hat ja nicht nur mit einem Benutzer zu rechnen, der die ganze Publikation oder erhebliche Teile derselben durcharbeitet, sondern auch, und sogar vorwiegend, mit einem, der es für seinen Zweck gelegentlich mit einzelnen Stücken zu tun hat. Wer z. B., wie Lindner, eine Geschichte des Deutschen Reiches unter König Wenzel schreibt, wird sich so eingehend mit dem gesamten Material der drei ersten Reichstagsakten-Bände ab- geben müssen, daß ihm schließlich vielleicht alle erläuternden Zutaten des Herausgebers unnötig, ja störend erscheinen, auch wenn sie ihm bei der ersten Einführung recht will- kommen gewesen sind. Wer aber, ohne mit der Publikation im ganzen vertraut zu sein, für seine besonderen Zwecke nur gewisse einzelne Stücke benutzt, wird dankbar dafür sein, wenn ihn der Herausgeber darüber aufklärt, in welchem Verhältnis etwa ein Land- friedensentwurf zu anderen verwandten Stücken steht, oder inwiefern die Angaben eines Gesandtschaftsberichtes durch andere Nachrichten ergänzt, korrigiert oder widerlegt werden Freilich ist bei einem solchen gelegentlichen Benutzer auch die Gefahr am gröfsten, daß etwaige Irrtümer des Herausgebers von ihm übernommen werden, da die bequeme Herrichtung des Quellenmaterials ihn der Mühe überhebt, sich so eindringend mit dem- selben zu beschäftigen, wie es nötig wäre, um eine vom Herausgeber unbeeinflußtte selb- ständige Auffassung zu gewinnen. In dieser Erwägung liegt eine starke Mahnung zur Vorsicht; aber daß anderseits das Bedürfnis des gelegentlichen Benutrrs den Heraus- geber veranlassen darf, dem Quellenstoff kritische Hinweise beizugeben, die durch die
X Vorwort. von Spuren der Versammlung und ergänzendem Material bewegen. Daß wir bei den ein- zelnen Tagen das Material wieder nach sachlichen Gesichtspunkten in Unterabteilungen ordnen, wird für manche Benutzungszwecke unbequem sein; es geht dabei auch manchmal nicht ohne Willkürlichkeiten und gewaltsame Pressungen ab, besonders dann, wenn Ma- terial, das eigentlich nicht zu dem betreffenden „Tage“ gehört, noch angegliedert wird; aber das System bietet doch auch große Vorteile, Vorteile besonders für die klarere Er- kenntnis dessen, worauf es in unseren Reichstagsakten doch vornehmlich ankommt, der Organisation und des Wirkungskreises der Reichstage und anderer die Reichsangelegen- heiten berührenden Versammlungen, und Vorteile für die Arbeit des Herausgebers, der durch die Disposition des Materials veranlaßt oder förmlich gezwungen wird, den für unseren Editionszweck wichtigen Beziehungen nachzuforschen und Material dafür zusammen- zubringen, während ihm sonst manches entgehen würde. So liegen in der Eigenart unserer Sammlung Momente, die der Subjektivität des Herausgebers einen viel weiteren Spielraum gewähren als bei vielen anderen Quellen- publikationen. Bei den meisten Urkundenbüchern werden Auswahl und Anordnung des Stoffes in der Hauptsache durch verhältnismäßig leicht faßbare äußtere Kennzeichen ge- geben, die Auswahl durch die Bezichung auf eine bestimmte Landschaft, eine bestimmte Familie, eine bestimmte Stadt u. s. w., die Anordnung durch die Datierung; in unseren Reichstagsakten aber setzen Auswahl und Anordnung in schr vielen Fällen eine viel kom- pliziertere kritische Forscherarbeit des Herausgebers voraus, und das Ergebnis dieser Forschung muß dem Benutzer mitgcteilt werden, wenn er anders Auswahl und Anord- nung überhaupt richtig verstehen soll. Mag man den Einfluß dieser Momente verschieden abschätzen, auch die Grenzen für das, was der Herausgeber zu leisten hat, verschieden ziehen, das eine wird man immer zugeben müssen, daß eine Publikation nach Lindners Grundsätzen dabei einfach unmöglich ist. Zu den subjektiven Elementen, die sich teils aus den Aufgaben einer jeden Ur- kunden- und Aktenpublikation, teils aus der besonderen Eigenart unserer Sammlung er- geben, treten noch zwei Nebenmotive hinzu, die allerdings nicht entscheidend sind, auch nicht unbedingt berücksichtigt zu werden brauchen, aber doch auch erwogen werden wollen: das Interesse des gelegentlichen Benutzers und das Interesse an der Ver- wertung der Forschungsergebnisse des Herausgebers. Man hat ja nicht nur mit einem Benutzer zu rechnen, der die ganze Publikation oder erhebliche Teile derselben durcharbeitet, sondern auch, und sogar vorwiegend, mit einem, der es für seinen Zweck gelegentlich mit einzelnen Stücken zu tun hat. Wer z. B., wie Lindner, eine Geschichte des Deutschen Reiches unter König Wenzel schreibt, wird sich so eingehend mit dem gesamten Material der drei ersten Reichstagsakten-Bände ab- geben müssen, daß ihm schließlich vielleicht alle erläuternden Zutaten des Herausgebers unnötig, ja störend erscheinen, auch wenn sie ihm bei der ersten Einführung recht will- kommen gewesen sind. Wer aber, ohne mit der Publikation im ganzen vertraut zu sein, für seine besonderen Zwecke nur gewisse einzelne Stücke benutzt, wird dankbar dafür sein, wenn ihn der Herausgeber darüber aufklärt, in welchem Verhältnis etwa ein Land- friedensentwurf zu anderen verwandten Stücken steht, oder inwiefern die Angaben eines Gesandtschaftsberichtes durch andere Nachrichten ergänzt, korrigiert oder widerlegt werden Freilich ist bei einem solchen gelegentlichen Benutzer auch die Gefahr am gröfsten, daß etwaige Irrtümer des Herausgebers von ihm übernommen werden, da die bequeme Herrichtung des Quellenmaterials ihn der Mühe überhebt, sich so eindringend mit dem- selben zu beschäftigen, wie es nötig wäre, um eine vom Herausgeber unbeeinflußtte selb- ständige Auffassung zu gewinnen. In dieser Erwägung liegt eine starke Mahnung zur Vorsicht; aber daß anderseits das Bedürfnis des gelegentlichen Benutrrs den Heraus- geber veranlassen darf, dem Quellenstoff kritische Hinweise beizugeben, die durch die
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Vorwort. XI vorher besprochenen allgemeinen Aufgaben und Existenzbedingungen der Edition noch nicht gefordert werden, wird man nicht bestreiten können. Zweitens und letztlich verdient auch noch der Gedanke Beachtung, daß kritische Beobachtungen und Forschungsergebnisse, die der Herausgeber bei der Be- schäftigung mit seinem Material gemacht hat, der weiteren Forschung nicht vorenthalten werden sollen und nicht wieder verloren gehen dürfen. Lindner verweist uns allerdings auf die besonderen Abhandlungen und Bücher, die zu schreiben dem Herausgeber „un- benommen“ ist. Aber zwischen den Bemerkungen, Hinweisen und Andeutungen, die der Herausgeber den publizierten Stücken unmittelbar anschließt, und selbständigen Abhand- lungen ist oft ein gewaltiger Unterschied. Beobachtungen, die der Herausgeber mit- zuteilen hat, von der Edition loslösen, heißt ganz andere Ansprüche für sie erheben. Was im unmittelbaren Anschluß an den Quellentext kurz angedeutet werden könnte, verlangt dann eine breitere Ausführung; die Forschung muß nach verschiedenen Richtungen, um die sich der Herausgeber als solcher nicht zu kümmern brauchte, weiter verfolgt werden, die Abhandlung eine gewisse formale Abrundung erhalten. Dem Herausgeber untersagen, seine Auffassung des Quellenstoffes bei der Edition kundzutun, und ihn auf selbständige Abhandlungen verweisen, heißt in sehr vielen Fällen die Mitteilung überhaupt unter- drücken. Es gibt Herausgeber, die dann überhaupt niemals dazu gelangen werden, wichtige Entdeckungen mitzuteilen. Es steht dabei ein doppeltes Interesse in Frage, ein persön- liches und ein sachliches. Im Vorwort zum 1. Bande der Reichstagsakten hat Weizsäcker sich ausführlich darüber ausgesprochen; er weist darauf hin, daß eine jahrelang fort- gesetzte nackte Editionstätigkeit, trotz der eigenartigen Befriedigung, die auch sie gewähre, als vorwiegende oder ausschließliche Beschäftigung jemandem nicht wohl zugemutet werden könne, und er meint, man möge dem Herausgeber bei seiner aufopferungsvollen Arbeit das bescheidene Vergnügen, an der Forschung teilzunehmen, gönnen. Es steckt in diesen Zeilen 1, die wohl verdienen wieder gelesen zu werden, für den, der Weizsäckers Tätigkeit gekannt oder seine Lebensarbeit verfolgt hat, ein eigenartig bewegendes, stark persönliches Bekenntnis. Immerhin mag man über das persönliche Interesse hinweggehen (weshalb vergräbt sich der Herausgeber so in seine Edition und schreibt nicht statt dessen Abhand- lungen und Bücher?); darf doch die Wissenschaft, wie Lindner in diesem Zusammen- hange sagt, „jedes Opfer fordern". Aber neben dem persönlichen Interesse steht das sach- liche. Ein guter Herausgeber lernt sein Material kennen, wie so bald nicht leicht ein Benutzer, obschon jeder, der die gedruckten Texte, verschen mit Registern u. s. w., vor sich hat, gewaltig im Vorteil ist gegenüber dem, der mit dem Manuskript zu arbeiten hatte. Manche Beobachtung, die der Herausgeber gemacht hat, wird sicherlich der Forschung auf lange Zeit verloren gehen, wenn man ihm verwehrt, sie gleich bei der Edition mit- zuteilen. Bis sich ein Benutzer findet, der wieder auf dieselben Dinge stößt, können Jahrzehnte vergehen. So führt auch diese Rücksicht zu einer Ausdehnung der subjektiven Zutaten des Herausgebers, die zwar nicht notwendig durch die eigentlichen Editionszwecke gegeben ist, aber doch Vorteile bietet, um deren willen man wohl die Nachteile in den Kauf nehmen darf. Wenn wir so die praktischen Konsequenzen Lindners in der Hauptsache ablehnen, so fragt sich doch noch, wie der berechtigte Gedanke, den wir in scinen Ausführungen anerkannt haben, zu seinem Recht kommen kann. Der Herausgeber, der mit seinen sub- jektiven Zutaten, mit Uberschriften, mit Regesten, mit Bestimmung der Daten das Quellen- material darbietet, der in Auswahl und Anordnung des Stoffes (wie wenigstens bei unserem Unternehmen) schon vielfach seine eigene Auffassung der Quellen zur Geltung bringt, der mit seinen kritischen Bemerkungen die Texte begleitet und erläutert, der in Anmerkungen 1 Bd. 1, Vorwort Seite LXXXII f. II *)
Vorwort. XI vorher besprochenen allgemeinen Aufgaben und Existenzbedingungen der Edition noch nicht gefordert werden, wird man nicht bestreiten können. Zweitens und letztlich verdient auch noch der Gedanke Beachtung, daß kritische Beobachtungen und Forschungsergebnisse, die der Herausgeber bei der Be- schäftigung mit seinem Material gemacht hat, der weiteren Forschung nicht vorenthalten werden sollen und nicht wieder verloren gehen dürfen. Lindner verweist uns allerdings auf die besonderen Abhandlungen und Bücher, die zu schreiben dem Herausgeber „un- benommen“ ist. Aber zwischen den Bemerkungen, Hinweisen und Andeutungen, die der Herausgeber den publizierten Stücken unmittelbar anschließt, und selbständigen Abhand- lungen ist oft ein gewaltiger Unterschied. Beobachtungen, die der Herausgeber mit- zuteilen hat, von der Edition loslösen, heißt ganz andere Ansprüche für sie erheben. Was im unmittelbaren Anschluß an den Quellentext kurz angedeutet werden könnte, verlangt dann eine breitere Ausführung; die Forschung muß nach verschiedenen Richtungen, um die sich der Herausgeber als solcher nicht zu kümmern brauchte, weiter verfolgt werden, die Abhandlung eine gewisse formale Abrundung erhalten. Dem Herausgeber untersagen, seine Auffassung des Quellenstoffes bei der Edition kundzutun, und ihn auf selbständige Abhandlungen verweisen, heißt in sehr vielen Fällen die Mitteilung überhaupt unter- drücken. Es gibt Herausgeber, die dann überhaupt niemals dazu gelangen werden, wichtige Entdeckungen mitzuteilen. Es steht dabei ein doppeltes Interesse in Frage, ein persön- liches und ein sachliches. Im Vorwort zum 1. Bande der Reichstagsakten hat Weizsäcker sich ausführlich darüber ausgesprochen; er weist darauf hin, daß eine jahrelang fort- gesetzte nackte Editionstätigkeit, trotz der eigenartigen Befriedigung, die auch sie gewähre, als vorwiegende oder ausschließliche Beschäftigung jemandem nicht wohl zugemutet werden könne, und er meint, man möge dem Herausgeber bei seiner aufopferungsvollen Arbeit das bescheidene Vergnügen, an der Forschung teilzunehmen, gönnen. Es steckt in diesen Zeilen 1, die wohl verdienen wieder gelesen zu werden, für den, der Weizsäckers Tätigkeit gekannt oder seine Lebensarbeit verfolgt hat, ein eigenartig bewegendes, stark persönliches Bekenntnis. Immerhin mag man über das persönliche Interesse hinweggehen (weshalb vergräbt sich der Herausgeber so in seine Edition und schreibt nicht statt dessen Abhand- lungen und Bücher?); darf doch die Wissenschaft, wie Lindner in diesem Zusammen- hange sagt, „jedes Opfer fordern". Aber neben dem persönlichen Interesse steht das sach- liche. Ein guter Herausgeber lernt sein Material kennen, wie so bald nicht leicht ein Benutzer, obschon jeder, der die gedruckten Texte, verschen mit Registern u. s. w., vor sich hat, gewaltig im Vorteil ist gegenüber dem, der mit dem Manuskript zu arbeiten hatte. Manche Beobachtung, die der Herausgeber gemacht hat, wird sicherlich der Forschung auf lange Zeit verloren gehen, wenn man ihm verwehrt, sie gleich bei der Edition mit- zuteilen. Bis sich ein Benutzer findet, der wieder auf dieselben Dinge stößt, können Jahrzehnte vergehen. So führt auch diese Rücksicht zu einer Ausdehnung der subjektiven Zutaten des Herausgebers, die zwar nicht notwendig durch die eigentlichen Editionszwecke gegeben ist, aber doch Vorteile bietet, um deren willen man wohl die Nachteile in den Kauf nehmen darf. Wenn wir so die praktischen Konsequenzen Lindners in der Hauptsache ablehnen, so fragt sich doch noch, wie der berechtigte Gedanke, den wir in scinen Ausführungen anerkannt haben, zu seinem Recht kommen kann. Der Herausgeber, der mit seinen sub- jektiven Zutaten, mit Uberschriften, mit Regesten, mit Bestimmung der Daten das Quellen- material darbietet, der in Auswahl und Anordnung des Stoffes (wie wenigstens bei unserem Unternehmen) schon vielfach seine eigene Auffassung der Quellen zur Geltung bringt, der mit seinen kritischen Bemerkungen die Texte begleitet und erläutert, der in Anmerkungen 1 Bd. 1, Vorwort Seite LXXXII f. II *)
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Vorwort. XII zu den einzelnen Stücken und in Einleitungen seine Auffassung über den Zusammen- hang der Quellen und der Ereignisse darlegt, muß systematisch sein möglichstes tun, um die bei jedem Irrtum drohenden schädlichen Wirkungen dieses Verfahrens und seiner Sub- jektivität einzuschränken. Was der Herausgeber sich immer gegenwärtig zu halten hat, möchte ich in drei Regeln zusammenfassen, die im Grunde genommen nur drei Ausprägungen desselben Gedankens sind, angewendet auf das Verhältnis des Herausgebers zu sich selbst, zum Be- nutzer und zu seinem Stoff. Der Herausgeber kann erstens gar nicht mißstrauisch genug gegen sich selbst und gegen die Richtigkeit seiner eigenen Kombinationen sein; er kann zweitens deshalb gar nicht genug Vorsichtsmaßregeln anwenden, um den Benutzer vor blindem Vertrauen in die Richtigkeit dieser Kombinationen, vor den Kon- sequenzen etwaiger Irrtümer zu behüten und ihm Mittel zur Kontrolle des Editors in die Hand zu geben, und er muß drittens ganz besonders sorgsam darauf bedacht sein, Quellenstoff und Erläuterung, Tatsachen und Kombinationen, Sicheres, weniger Sicheres und Unsicheres klar und scharf von einander zu trennen. Diese Regeln sagen ja gewiß, wie überhaupt alle Grundsätze der Kritik, nur etwas Selbstverständliches; aber ein jeder von uns kann an sich selbst und an anderen beobachten, wie in der praktischen Anwendung auf die Einzelheiten des Editionsverfahrens trotz aller Vorsicht doch immer wieder gegen sie gefehlt wird. Anderseits finden wir auch die Ansicht vertreten, daß die strenge Durchführung dieser Prinzipien in diesem oder jenem Detail zu weit getrieben oder pedantisch sei. Wir werden ein solches Beispiel weiter unten noch zu erörtern haben. Deshalb ist es woll nicht überflüssig, hier im An- schluß an die Abweisung der Lindnerschen Forderungen noch kurz auf die praktische Anwendung der aufgestellten Grundsätze einzugehen. Es ist immer lohnend, das, was vielfach mehr gewohnheitsmäßig geübt wird, als die Konsequenzen eines einheitlichen Prin- zips zum Bewußtsein zu bringen, und die Darlegung der Grundsätze, nach denen im Sinne Weizsäckers bei den Reichstagsakten zu verfahren ist, mag auch für manches fremde Editionsunternehmen von Interesse sein. Der Herausgeber muß sich, wie gesagt, bewußt sein, daß sich bei seiner Arbeit überall, wenn auch in sehr verschiedenem Maßte, ein Element der subjektiven Auffassung geltend macht. Schon bei der Fertigung der Abschriften hat er auf der Hut zu sein, daß er nicht unsichere Kombinationen ohne Möglichkeit der Kontrolle an die Stelle der einfachen Wiedergabe des Tatbestandes setzt. Wohl soll man vermeiden, die Texte mit Varianten zu überladen, die nur einen Wust von offenbar falschen Lesarten bieten; aber lieber soll man doch zehnmal unnötig über einen irgend erheblichen Zweifel Mitteilung machen, als nur einmal Ungewisses für gewißs einsetzen; Abkürzungen, die auch nur die Möglichkeit von Zweifeln lassen, dürfen niemals aufgelöst werden, ohne als solche kenntlich gemacht zu werden; mag man es pedantisch finden, wenn wir immer wieder sanctitatem u. dergl. drucken, so wird man diese Vorsicht zu schätzen wissen, wenn einmal ein Fall vorkommt, in dem die Auffassung einer wichtigen Stelle oder eines ganzen Stückes davon abhängt, ob man serenitatem statt sanctitatem oder den Dativ sanctitati statt des Akkusativs sanctitatem lesen kann. In der Stückbeschreibung darf niemals die subjektive Auffassung, die der Herausgeber sich von der Entstehung der Vorlage gebildet hat, an die Stelle einer objek- tiven Beschreibung des Befundes treten. Der Herausgeber hat also beispielsweise rein beschreibend anzugeben, wo verschiedene Hände und Tinten zu bemerken sind, wo und von welchen Händen und Tinten, wenn sie sich unterscheiden lassen, korrigiert ist u. s. w.; es ist schon mißlich, wenn er eine subjektiv gefärbte Darstellungsform wählt: „Hand A hat das und das geschrieben, Hand B ergänzt die und die Paragraphen und korrigiert
Vorwort. XII zu den einzelnen Stücken und in Einleitungen seine Auffassung über den Zusammen- hang der Quellen und der Ereignisse darlegt, muß systematisch sein möglichstes tun, um die bei jedem Irrtum drohenden schädlichen Wirkungen dieses Verfahrens und seiner Sub- jektivität einzuschränken. Was der Herausgeber sich immer gegenwärtig zu halten hat, möchte ich in drei Regeln zusammenfassen, die im Grunde genommen nur drei Ausprägungen desselben Gedankens sind, angewendet auf das Verhältnis des Herausgebers zu sich selbst, zum Be- nutzer und zu seinem Stoff. Der Herausgeber kann erstens gar nicht mißstrauisch genug gegen sich selbst und gegen die Richtigkeit seiner eigenen Kombinationen sein; er kann zweitens deshalb gar nicht genug Vorsichtsmaßregeln anwenden, um den Benutzer vor blindem Vertrauen in die Richtigkeit dieser Kombinationen, vor den Kon- sequenzen etwaiger Irrtümer zu behüten und ihm Mittel zur Kontrolle des Editors in die Hand zu geben, und er muß drittens ganz besonders sorgsam darauf bedacht sein, Quellenstoff und Erläuterung, Tatsachen und Kombinationen, Sicheres, weniger Sicheres und Unsicheres klar und scharf von einander zu trennen. Diese Regeln sagen ja gewiß, wie überhaupt alle Grundsätze der Kritik, nur etwas Selbstverständliches; aber ein jeder von uns kann an sich selbst und an anderen beobachten, wie in der praktischen Anwendung auf die Einzelheiten des Editionsverfahrens trotz aller Vorsicht doch immer wieder gegen sie gefehlt wird. Anderseits finden wir auch die Ansicht vertreten, daß die strenge Durchführung dieser Prinzipien in diesem oder jenem Detail zu weit getrieben oder pedantisch sei. Wir werden ein solches Beispiel weiter unten noch zu erörtern haben. Deshalb ist es woll nicht überflüssig, hier im An- schluß an die Abweisung der Lindnerschen Forderungen noch kurz auf die praktische Anwendung der aufgestellten Grundsätze einzugehen. Es ist immer lohnend, das, was vielfach mehr gewohnheitsmäßig geübt wird, als die Konsequenzen eines einheitlichen Prin- zips zum Bewußtsein zu bringen, und die Darlegung der Grundsätze, nach denen im Sinne Weizsäckers bei den Reichstagsakten zu verfahren ist, mag auch für manches fremde Editionsunternehmen von Interesse sein. Der Herausgeber muß sich, wie gesagt, bewußt sein, daß sich bei seiner Arbeit überall, wenn auch in sehr verschiedenem Maßte, ein Element der subjektiven Auffassung geltend macht. Schon bei der Fertigung der Abschriften hat er auf der Hut zu sein, daß er nicht unsichere Kombinationen ohne Möglichkeit der Kontrolle an die Stelle der einfachen Wiedergabe des Tatbestandes setzt. Wohl soll man vermeiden, die Texte mit Varianten zu überladen, die nur einen Wust von offenbar falschen Lesarten bieten; aber lieber soll man doch zehnmal unnötig über einen irgend erheblichen Zweifel Mitteilung machen, als nur einmal Ungewisses für gewißs einsetzen; Abkürzungen, die auch nur die Möglichkeit von Zweifeln lassen, dürfen niemals aufgelöst werden, ohne als solche kenntlich gemacht zu werden; mag man es pedantisch finden, wenn wir immer wieder sanctitatem u. dergl. drucken, so wird man diese Vorsicht zu schätzen wissen, wenn einmal ein Fall vorkommt, in dem die Auffassung einer wichtigen Stelle oder eines ganzen Stückes davon abhängt, ob man serenitatem statt sanctitatem oder den Dativ sanctitati statt des Akkusativs sanctitatem lesen kann. In der Stückbeschreibung darf niemals die subjektive Auffassung, die der Herausgeber sich von der Entstehung der Vorlage gebildet hat, an die Stelle einer objek- tiven Beschreibung des Befundes treten. Der Herausgeber hat also beispielsweise rein beschreibend anzugeben, wo verschiedene Hände und Tinten zu bemerken sind, wo und von welchen Händen und Tinten, wenn sie sich unterscheiden lassen, korrigiert ist u. s. w.; es ist schon mißlich, wenn er eine subjektiv gefärbte Darstellungsform wählt: „Hand A hat das und das geschrieben, Hand B ergänzt die und die Paragraphen und korrigiert
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Vorwort. XIII dann den Anfang, Hand C überarbeitet schließslich das Ganze u. s. w. u. s. w."; denn nur zu leicht gerät er dabei in Angaben, die nicht mehr reine Wiedergabe des vorliegenden Tat- bestandes, sondern Ergebnisse seiner eigenen Kombination sind, wie hier das „dann" und das „schließlich". Ist der Tatbestand objektiv gegeben, dann mag ihn der Herausgeber nachher deuten, aber Bemerkungen wie ctwa, daß die Uberarbeitung des Stückes durch die Hand C nach diesem oder jenem Gesichtspunkte erfolgt ist, gehören überhaupt nicht in die Quellenbeschreibung, sondern getrennt davon in eine Erörterung über das Stück. Jede Vermischung des objektiv referierenden und des subjektiv resïmierenden Stils ist als gefährlich streng zu vermeiden. Darauf, daß die Stückbeschreibung objektiv alle bekannt gewordenen Handschriften eines Stückes und nicht nur eine vom subjektiven Urteil des Herausgebers abhängige Auswahl anzuführen hat, werde ich unten in einer besonderen Auscinandersetzung noch zurückkommen. Daß in jeder Uberschrift ein Element der Subjektivität steckt, wurde oben schon besprochen. Es ist nicht darum herumzukommen: indem der Herausgeber dem Stücke eine Uberschrift gibt, legt er seine Auffassung vom Inhalte desselben dem Benutzer vor. Nun kann in schr vielen Fällen über die Auffassung des Inhaltes so gar kein Zweifel bestehen, daß die Subjektivität praktisch bedeutungslos wird. Daneben aber stehen, wie oben näher ausgeführt, andere Fälle, in denen die Charakterisierung des Inhaltes, die Angaben über Verfasser und Adressaten, über Zweckbestimmung u. s. w. sich nicht un- mittelbar aus dem vorliegenden Wortlaute ergeben, sondern von der Interpretation gewisser Stellen, von der Kombination mit anderen Stücken abhängen. Hat der Herausgeber sich darüber eine bestimmte Auffassung gebildet und legt er sie in der Uberschrift nieder, so ist er, wie sicher ihm auch immer das Ergebnis seiner Deutung zu sein scheint, ver- pflichtet, Warnungstafeln für den Benutzer zu errichten; d. h. er hat in der Uberschrift zwischen Sicherem und Unsicherem nach Möglichkeit zu unterscheiden. Das äußtere Mittel dafür sind uns die eckigen Klammern, in die alles einzuschließen ist, was der Herausgeber zu dem unmittelbar vorliegenden Inhalt des Stückes als seine Vermutung hinzutut. Der Benutzer wird durch sie darauf aufmerksam gemacht, wie weit er die ihm in der Uberschrift gebotene Inhaltsangabe kritisch nachzuprüfen hat. In einer Anmerkung ist nötigenfalls die Bedeutung der eckigen Klammern zu erläutern. Dabei soll dann der Herausgeber nicht nur seine eigene Auffassung positiv begründen, sondern auch auf die etwa vorhandene Möglichkeit einer anderen Deutung, deren Abhängigkeit von der Interpretation dieser oder jener Stelle u. s. w. hinweisen. Ahnlich wie mit den Uberschriften steht es mit den Regesten. Mit der größten Vorsicht den Einfluß subjektiver Auffassung auf das unvermeidliche Maß zu beschränken und alle davon betroffenen Bestandteile des Regests als solche zu kennzeichnen, ist hier noch notwendiger, da bei der Uberschrift der Text eine Möglichkeit der Kontrolle bietet, die beim Regest fehlt. Irgendwie unklare, einer verschiedenen Interpretation fähige Stellen sind deshalb im Wortlaut zu geben, mag auch dadurch das Regest arg buntscheckig und oft formal ein kleines Monstrum werden. Wo der Text verkürzt wiedergegeben wird, kann der Bearbeiter nicht genug vor sich selbst auf der Hut sein, um nicht, ohne es zu merken, seine Interpretation an Stelle ciner objektiven Wiedergabe zu setzen; mag ihm eine Deutung noch so selbstverständlich erscheinen, er darf sie nicht als selbstverständlich behandeln; alles, was er in Deutung des Textes hinzutut, muß er als Zutat kenn- zeichnen, also bei uns in eckige Klammern cinschließen, und wäre es nur ein Substantiv, das er zur Verdeutlichung des unbestimmten Pronomens einsetzt. Interpretationszweifel sind in derselben Weise anzudeuten. Niemals darf um der bequemeren oder gefälligeren Stilisierung wegen der Satzbau der Vorlage geändert werden; denn jede solche Anderung enthält die Gefahr einer Anderung des Sinnes, und sei es auch nur einer leichten Nuancierung. Besonders gefährlich ist es nach meinen Erfahrungen, Regesten in eine zusammenhängende
Vorwort. XIII dann den Anfang, Hand C überarbeitet schließslich das Ganze u. s. w. u. s. w."; denn nur zu leicht gerät er dabei in Angaben, die nicht mehr reine Wiedergabe des vorliegenden Tat- bestandes, sondern Ergebnisse seiner eigenen Kombination sind, wie hier das „dann" und das „schließlich". Ist der Tatbestand objektiv gegeben, dann mag ihn der Herausgeber nachher deuten, aber Bemerkungen wie ctwa, daß die Uberarbeitung des Stückes durch die Hand C nach diesem oder jenem Gesichtspunkte erfolgt ist, gehören überhaupt nicht in die Quellenbeschreibung, sondern getrennt davon in eine Erörterung über das Stück. Jede Vermischung des objektiv referierenden und des subjektiv resïmierenden Stils ist als gefährlich streng zu vermeiden. Darauf, daß die Stückbeschreibung objektiv alle bekannt gewordenen Handschriften eines Stückes und nicht nur eine vom subjektiven Urteil des Herausgebers abhängige Auswahl anzuführen hat, werde ich unten in einer besonderen Auscinandersetzung noch zurückkommen. Daß in jeder Uberschrift ein Element der Subjektivität steckt, wurde oben schon besprochen. Es ist nicht darum herumzukommen: indem der Herausgeber dem Stücke eine Uberschrift gibt, legt er seine Auffassung vom Inhalte desselben dem Benutzer vor. Nun kann in schr vielen Fällen über die Auffassung des Inhaltes so gar kein Zweifel bestehen, daß die Subjektivität praktisch bedeutungslos wird. Daneben aber stehen, wie oben näher ausgeführt, andere Fälle, in denen die Charakterisierung des Inhaltes, die Angaben über Verfasser und Adressaten, über Zweckbestimmung u. s. w. sich nicht un- mittelbar aus dem vorliegenden Wortlaute ergeben, sondern von der Interpretation gewisser Stellen, von der Kombination mit anderen Stücken abhängen. Hat der Herausgeber sich darüber eine bestimmte Auffassung gebildet und legt er sie in der Uberschrift nieder, so ist er, wie sicher ihm auch immer das Ergebnis seiner Deutung zu sein scheint, ver- pflichtet, Warnungstafeln für den Benutzer zu errichten; d. h. er hat in der Uberschrift zwischen Sicherem und Unsicherem nach Möglichkeit zu unterscheiden. Das äußtere Mittel dafür sind uns die eckigen Klammern, in die alles einzuschließen ist, was der Herausgeber zu dem unmittelbar vorliegenden Inhalt des Stückes als seine Vermutung hinzutut. Der Benutzer wird durch sie darauf aufmerksam gemacht, wie weit er die ihm in der Uberschrift gebotene Inhaltsangabe kritisch nachzuprüfen hat. In einer Anmerkung ist nötigenfalls die Bedeutung der eckigen Klammern zu erläutern. Dabei soll dann der Herausgeber nicht nur seine eigene Auffassung positiv begründen, sondern auch auf die etwa vorhandene Möglichkeit einer anderen Deutung, deren Abhängigkeit von der Interpretation dieser oder jener Stelle u. s. w. hinweisen. Ahnlich wie mit den Uberschriften steht es mit den Regesten. Mit der größten Vorsicht den Einfluß subjektiver Auffassung auf das unvermeidliche Maß zu beschränken und alle davon betroffenen Bestandteile des Regests als solche zu kennzeichnen, ist hier noch notwendiger, da bei der Uberschrift der Text eine Möglichkeit der Kontrolle bietet, die beim Regest fehlt. Irgendwie unklare, einer verschiedenen Interpretation fähige Stellen sind deshalb im Wortlaut zu geben, mag auch dadurch das Regest arg buntscheckig und oft formal ein kleines Monstrum werden. Wo der Text verkürzt wiedergegeben wird, kann der Bearbeiter nicht genug vor sich selbst auf der Hut sein, um nicht, ohne es zu merken, seine Interpretation an Stelle ciner objektiven Wiedergabe zu setzen; mag ihm eine Deutung noch so selbstverständlich erscheinen, er darf sie nicht als selbstverständlich behandeln; alles, was er in Deutung des Textes hinzutut, muß er als Zutat kenn- zeichnen, also bei uns in eckige Klammern cinschließen, und wäre es nur ein Substantiv, das er zur Verdeutlichung des unbestimmten Pronomens einsetzt. Interpretationszweifel sind in derselben Weise anzudeuten. Niemals darf um der bequemeren oder gefälligeren Stilisierung wegen der Satzbau der Vorlage geändert werden; denn jede solche Anderung enthält die Gefahr einer Anderung des Sinnes, und sei es auch nur einer leichten Nuancierung. Besonders gefährlich ist es nach meinen Erfahrungen, Regesten in eine zusammenhängende
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XIV Vorwort. Erörterung zu verarbeiten. Durch die Anknüpfung an das Vorangehende und Folgende wird die strenge Form gelockert und nur zu leicht neben der Stilisierung auch der Inhalt getroffen. Bei allen Erörterungen über Entstehung und Inhalt eines Stückes hat der Herausgeber darauf zu achten, daß er streng methodisch vom Sicheren zum weniger Sicheren vorschreitet. Das gilt beispielsweise von den Untersuchungen zur Da- tierung undatierter Stücke. Es sind zunächst die absolut sicheren Anhaltspunkte zur Bestimmung der äußersten Grenzen der Entstehungszeit aufzusuchen und anzugeben, und dann ist Schritt für Schritt vorzugehen, so daß dem Benutzer volle Klarheit darüber gegeben wird, wo die Sicherheit aufhört, wo die Wahrscheinlichkeit, wo unsichere An- nahme beginnt, und von welchen Voraussetzungen die Bestimmung des Datums, das dem Stücke schließlich gegeben wird, abhängt. Eine gute derartige Datumsbestimmung zeigt, wo Zweifel bleiben, und gibt dem Benutzer für seine eigene Kritik zugleich Wegweisung und eine sichere feste Grundlage. Eine Datumsbestimmung dagegen, in der die verschie- denen Entscheidungsgründe wohl gehäuft, aber nicht methodisch geschieden sind, macht vielleicht den Eindruck großter Sicherheit, so daß der Benutzer keine Veranlassung fühlt, mit eigener Kritik einzusetzen, und bietet doch dem, der nachzuprüfen beginnt, ein wirres Geröll statt sicherer Fundamente. Was für die Bestimmung der Daten gilt, gilt natürlich mut. mut. für alle kri- tischen Erörterungen, nur daß das methodische Fortschreiten bei den Datierungsproblemen am augenfälligsten hervortritt und am leichtesten zu erlernen ist. In den Einleitungen endlich mag der Herausgeber auch über das, was die Editionsaufgaben unmittelbar von ihm fordern, hinausgehen und seine Auffassung vom Zusammenhang des Ganzen darlegen. Aber er muß wieder ähnlich verfahren wie in allem übrigen. Er muß ausgehen von seinen Akten, seinen Stücken. Die hat er zu er- läutern, das ist seine Aufgabe. Wenn er sich von der einfachen Interpretation der Akten und von den Hinweisen auf deren Zusammenhang entfernt, wenn er dazu übergeht, ent- ferntere Bezichungen zu verfolgen, so darf er keinen Irrtum darüber aufkommen lassen, daß hier ein anderes Terrain betreten wird, auf das der Benutzer nur mit erhöhter Vor- sicht folgen möge. Wenn der Herausgeber in der Einleitung die Ergebnisse zusammen- faßt und vielleicht aus ferner liegendem Material ergänzt, so darf nie und an keiner Stelle ein Zweifel darüber entstehen, wo Tatsächliches berichtet oder unmittelbar verwertet wird und wo die Kombination einsetzt, wie weit diese Kombination sich auf sichere Quellenzeugnisse stützt — und auf welche — und wie weit sie nur unsichere Vermutungen geben will, über Dinge, die zu entscheiden unser Material nicht ausreicht. Verfährt der Herausgeber so, so werden seine richtigen Beobachtungen und Kombinationen den Benutzer fördern, seine Irrtümer verhältnismäßtig unschädlich sein. Wenn freilich der Benutzer nie sicher erkennen kann, was er vor sich hat: Thatsachen, unmittelbare Bezugnahme auf Quellenzeugnisse, oder mehr oder minder kühne Vermutungen des Herausgebers, wenn er niemals ohne Mühe zu kontrollieren vermag, worauf sich die Angaben und Ansichten des Herausgebers eigentlich stützen, so wird eine solche Einleitung mehr verwirren und schaden, als klären und nützen. Auch wo der Versuch, die Ergebnisse zusammenzufassen und eine Auffassung über den Zusammenhang der Dinge zu begründen, methodisch richtig unternommen wird, bleibt freilich der Ubelstand, den Lindner so stark betont: daß diese Erörterungen zum Teil veralten werden, als Ganzes sicher rascher veralten werden, als die Quellenedition es soll und darf. Da läßt sich freilich, um das Werk auf der Höhe zu erhalten, nur dadurch nachhelfen, daß nach längerer Zeit eine Revision stattfindet und in einem Supplement- band mit dem neu hinzugekommenen Material zugleich das Ergebnis der weiter ent- wickelten Forschung verwertet wird. Das soll ja jetzt für unser Unternehmen nach Ab- schluß der drei Regierungen Wenzels, Ruprechts und Sigmunds für die Bände I-XII geschehen.
XIV Vorwort. Erörterung zu verarbeiten. Durch die Anknüpfung an das Vorangehende und Folgende wird die strenge Form gelockert und nur zu leicht neben der Stilisierung auch der Inhalt getroffen. Bei allen Erörterungen über Entstehung und Inhalt eines Stückes hat der Herausgeber darauf zu achten, daß er streng methodisch vom Sicheren zum weniger Sicheren vorschreitet. Das gilt beispielsweise von den Untersuchungen zur Da- tierung undatierter Stücke. Es sind zunächst die absolut sicheren Anhaltspunkte zur Bestimmung der äußersten Grenzen der Entstehungszeit aufzusuchen und anzugeben, und dann ist Schritt für Schritt vorzugehen, so daß dem Benutzer volle Klarheit darüber gegeben wird, wo die Sicherheit aufhört, wo die Wahrscheinlichkeit, wo unsichere An- nahme beginnt, und von welchen Voraussetzungen die Bestimmung des Datums, das dem Stücke schließlich gegeben wird, abhängt. Eine gute derartige Datumsbestimmung zeigt, wo Zweifel bleiben, und gibt dem Benutzer für seine eigene Kritik zugleich Wegweisung und eine sichere feste Grundlage. Eine Datumsbestimmung dagegen, in der die verschie- denen Entscheidungsgründe wohl gehäuft, aber nicht methodisch geschieden sind, macht vielleicht den Eindruck großter Sicherheit, so daß der Benutzer keine Veranlassung fühlt, mit eigener Kritik einzusetzen, und bietet doch dem, der nachzuprüfen beginnt, ein wirres Geröll statt sicherer Fundamente. Was für die Bestimmung der Daten gilt, gilt natürlich mut. mut. für alle kri- tischen Erörterungen, nur daß das methodische Fortschreiten bei den Datierungsproblemen am augenfälligsten hervortritt und am leichtesten zu erlernen ist. In den Einleitungen endlich mag der Herausgeber auch über das, was die Editionsaufgaben unmittelbar von ihm fordern, hinausgehen und seine Auffassung vom Zusammenhang des Ganzen darlegen. Aber er muß wieder ähnlich verfahren wie in allem übrigen. Er muß ausgehen von seinen Akten, seinen Stücken. Die hat er zu er- läutern, das ist seine Aufgabe. Wenn er sich von der einfachen Interpretation der Akten und von den Hinweisen auf deren Zusammenhang entfernt, wenn er dazu übergeht, ent- ferntere Bezichungen zu verfolgen, so darf er keinen Irrtum darüber aufkommen lassen, daß hier ein anderes Terrain betreten wird, auf das der Benutzer nur mit erhöhter Vor- sicht folgen möge. Wenn der Herausgeber in der Einleitung die Ergebnisse zusammen- faßt und vielleicht aus ferner liegendem Material ergänzt, so darf nie und an keiner Stelle ein Zweifel darüber entstehen, wo Tatsächliches berichtet oder unmittelbar verwertet wird und wo die Kombination einsetzt, wie weit diese Kombination sich auf sichere Quellenzeugnisse stützt — und auf welche — und wie weit sie nur unsichere Vermutungen geben will, über Dinge, die zu entscheiden unser Material nicht ausreicht. Verfährt der Herausgeber so, so werden seine richtigen Beobachtungen und Kombinationen den Benutzer fördern, seine Irrtümer verhältnismäßtig unschädlich sein. Wenn freilich der Benutzer nie sicher erkennen kann, was er vor sich hat: Thatsachen, unmittelbare Bezugnahme auf Quellenzeugnisse, oder mehr oder minder kühne Vermutungen des Herausgebers, wenn er niemals ohne Mühe zu kontrollieren vermag, worauf sich die Angaben und Ansichten des Herausgebers eigentlich stützen, so wird eine solche Einleitung mehr verwirren und schaden, als klären und nützen. Auch wo der Versuch, die Ergebnisse zusammenzufassen und eine Auffassung über den Zusammenhang der Dinge zu begründen, methodisch richtig unternommen wird, bleibt freilich der Ubelstand, den Lindner so stark betont: daß diese Erörterungen zum Teil veralten werden, als Ganzes sicher rascher veralten werden, als die Quellenedition es soll und darf. Da läßt sich freilich, um das Werk auf der Höhe zu erhalten, nur dadurch nachhelfen, daß nach längerer Zeit eine Revision stattfindet und in einem Supplement- band mit dem neu hinzugekommenen Material zugleich das Ergebnis der weiter ent- wickelten Forschung verwertet wird. Das soll ja jetzt für unser Unternehmen nach Ab- schluß der drei Regierungen Wenzels, Ruprechts und Sigmunds für die Bände I-XII geschehen.
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Vorwort. XV Es fällt mir natürlich nicht ein, zu behaupten, daß die Forderungen, die ich hier entwickelt habe, in unserer eigenen Publikation immer und überall gleichmäßtig erfüllt sind. Auch bei uns wird, wie bei jedem anderen Unternehmen, dagegen gelegentlich ge- sündigt sein. Eben deshalb ist es gut, sie von Zeit zu Zeit recht nachdrücklich ins Ge- dächtnis zu rufen, und wenn wir Lindners Forderungen, die auf eine völlige Umwälzung unseres ganzen Verfahrens hinauslaufen würden, ablehnen müssen, so mag er die Genug- tuung haben, daß wir die wichtigsten Grundsätze eines wirklich kritischen und vorsichtigen Editionsverfahrens als Konsequenzen der Grundgedanken, von denen seine eigenen Forde- rungen ausgegangen sind, anerkennen. * * In bezug auf Verzeichnung und Benutzung der handschriftlichen Vorlagen hat J. Haller in seiner Besprechung der Bände X, 1 und XI (in den Göttingischen Gelehrten Anzeigen 163, 807 ff.) einige Ausstellungen gemacht. Er ist im übrigen allerdings der Meinung, es verstehe sich von selbst, daß an den bewährten Grund- sätzen für die formale Behandlung des Stoffes in der Hauptsache nichts geändert werden dürfe, aber er glaubt, daß die Beschaffenheit der Uberlieferung gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts einige Einschränkungen der bisher befolgten Editionsmethode nötig machen dürfte. Er tadelt unter Hinweis auf bestimmte Beispiele, daß wir in einzelnen Fällen zu viele Handschriften kollationieren und daß wir uns damit aufhalten, Vorlagen, die ihm wertlos erscheinen, zu notieren, Abschriften neben dem Original, oder eine unvoll- ständige, für die Textherstellung wertlose Kopie. Eine Akribie von dieser Art, meint er, erschwere dem Herausgeber seine Arbeit, ohne dem Benutzer die seinige zu erleichtern. Hallers Kritik gibt mir willkommene Gelegenheit, auf die beiden Fragen einzugehen: wie weit soll die handschriftliche Uberlieferung bei Herstellung des Textes herangezogen und wie weit soll sie überhaupt verzeichnet werden? Was Zahl und Auswahl der kollationierten Vorlagen anlangt, so will ich natürlich nicht behaupten, daß in den Reichstagsakten immer das Richtige getroffen sei; gern gebe ich zu (wie es schon Weizsäcker gethan hat ), daß manchmal des guten zu viel getan sein mag, — manchmal vielleicht auch zu wenig. Es ist das nicht wohl anders möglich bei einem Unternehmen, das es für so viele einzelne Stücke fast jedesmal wieder mit einer anderen Uberlieferung zu tun hat. Diese bietet sich nicht immer so dar, daß man die beste Hand- schrift zuerst benutzen und zugrunde legen könnte. Wir können nicht, wie es bei Edition ciner größeren zusammenhängenden Quelle geschieht, jedesmal erst durch systematische Unter- suchung die beste Vorlage feststellen, diese dann zugrunde legen und die anderen je nach Bewertung jeder einzelnen kollationieren; wir sind vielmehr bei Herstellung des Textes der einzelnen Nummern von vielen Zufälligkeiten abhängig. Ein Stück, das aufgenommen werden muß und noch nicht kopiert ist, findet sich in einer auswärtigen Handschrift, die so bald und so leicht nicht wieder zu benutzen ist; der Mitarbeiter fertigt natürlich eine Abschrift an; der Text weist Fehler auf; einige andere Handschriften werden kollationiert; es gelingt, einige Stellen zu verbessern, andere bleiben zweifelhaft; dann findet sich eine Handschrift, die im allgemeinen zuverlässigere Texte bietet, sie wird also jedenfalls auch noch kollationiert, ja vielleicht wird sie nun nachträglich zugrunde gelegt und das Ganze umkollationiert, ein mühsames Geschäft, das, wenn es nicht sehr sorgsam durchgeführt wird, die schönste Verwirrung anrichten kann; nun werden wohl unnötige Varianten, offenbare Fehler über Bord geworfen, aber die Kollationierung der bisher verglichenen Vor- lagen ganz verschwinden zu lassen, liegt kein Grund vor; vielleicht bleiben auch noch immer ein paar zweifelhafte Stellen, und wenn der Bearbeiter eine Vorlage in die Hand bekommt, die ihm einen guten Eindruck macht, versucht er's noch einmal mit der Kollatio- 1 Vgl. Vorwort au Bd. I S. LXIVf.
Vorwort. XV Es fällt mir natürlich nicht ein, zu behaupten, daß die Forderungen, die ich hier entwickelt habe, in unserer eigenen Publikation immer und überall gleichmäßtig erfüllt sind. Auch bei uns wird, wie bei jedem anderen Unternehmen, dagegen gelegentlich ge- sündigt sein. Eben deshalb ist es gut, sie von Zeit zu Zeit recht nachdrücklich ins Ge- dächtnis zu rufen, und wenn wir Lindners Forderungen, die auf eine völlige Umwälzung unseres ganzen Verfahrens hinauslaufen würden, ablehnen müssen, so mag er die Genug- tuung haben, daß wir die wichtigsten Grundsätze eines wirklich kritischen und vorsichtigen Editionsverfahrens als Konsequenzen der Grundgedanken, von denen seine eigenen Forde- rungen ausgegangen sind, anerkennen. * * In bezug auf Verzeichnung und Benutzung der handschriftlichen Vorlagen hat J. Haller in seiner Besprechung der Bände X, 1 und XI (in den Göttingischen Gelehrten Anzeigen 163, 807 ff.) einige Ausstellungen gemacht. Er ist im übrigen allerdings der Meinung, es verstehe sich von selbst, daß an den bewährten Grund- sätzen für die formale Behandlung des Stoffes in der Hauptsache nichts geändert werden dürfe, aber er glaubt, daß die Beschaffenheit der Uberlieferung gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts einige Einschränkungen der bisher befolgten Editionsmethode nötig machen dürfte. Er tadelt unter Hinweis auf bestimmte Beispiele, daß wir in einzelnen Fällen zu viele Handschriften kollationieren und daß wir uns damit aufhalten, Vorlagen, die ihm wertlos erscheinen, zu notieren, Abschriften neben dem Original, oder eine unvoll- ständige, für die Textherstellung wertlose Kopie. Eine Akribie von dieser Art, meint er, erschwere dem Herausgeber seine Arbeit, ohne dem Benutzer die seinige zu erleichtern. Hallers Kritik gibt mir willkommene Gelegenheit, auf die beiden Fragen einzugehen: wie weit soll die handschriftliche Uberlieferung bei Herstellung des Textes herangezogen und wie weit soll sie überhaupt verzeichnet werden? Was Zahl und Auswahl der kollationierten Vorlagen anlangt, so will ich natürlich nicht behaupten, daß in den Reichstagsakten immer das Richtige getroffen sei; gern gebe ich zu (wie es schon Weizsäcker gethan hat ), daß manchmal des guten zu viel getan sein mag, — manchmal vielleicht auch zu wenig. Es ist das nicht wohl anders möglich bei einem Unternehmen, das es für so viele einzelne Stücke fast jedesmal wieder mit einer anderen Uberlieferung zu tun hat. Diese bietet sich nicht immer so dar, daß man die beste Hand- schrift zuerst benutzen und zugrunde legen könnte. Wir können nicht, wie es bei Edition ciner größeren zusammenhängenden Quelle geschieht, jedesmal erst durch systematische Unter- suchung die beste Vorlage feststellen, diese dann zugrunde legen und die anderen je nach Bewertung jeder einzelnen kollationieren; wir sind vielmehr bei Herstellung des Textes der einzelnen Nummern von vielen Zufälligkeiten abhängig. Ein Stück, das aufgenommen werden muß und noch nicht kopiert ist, findet sich in einer auswärtigen Handschrift, die so bald und so leicht nicht wieder zu benutzen ist; der Mitarbeiter fertigt natürlich eine Abschrift an; der Text weist Fehler auf; einige andere Handschriften werden kollationiert; es gelingt, einige Stellen zu verbessern, andere bleiben zweifelhaft; dann findet sich eine Handschrift, die im allgemeinen zuverlässigere Texte bietet, sie wird also jedenfalls auch noch kollationiert, ja vielleicht wird sie nun nachträglich zugrunde gelegt und das Ganze umkollationiert, ein mühsames Geschäft, das, wenn es nicht sehr sorgsam durchgeführt wird, die schönste Verwirrung anrichten kann; nun werden wohl unnötige Varianten, offenbare Fehler über Bord geworfen, aber die Kollationierung der bisher verglichenen Vor- lagen ganz verschwinden zu lassen, liegt kein Grund vor; vielleicht bleiben auch noch immer ein paar zweifelhafte Stellen, und wenn der Bearbeiter eine Vorlage in die Hand bekommt, die ihm einen guten Eindruck macht, versucht er's noch einmal mit der Kollatio- 1 Vgl. Vorwort au Bd. I S. LXIVf.
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XVI Vorwort. nierung, vielleicht ohne Erfolg für die Besserung des Textes. Dann scheinen dem Be- nutzer, der nur sicht, was die kollationierten Vorlagen an Varianten ergeben haben, und nicht, was der Herausgeber von ihnen erhoffte, unvernünftig viele Handschriften verglichen zu sein. Eine feste Regel für die Ausdehnung des Kollationierens läßt sich also nicht auf- stellen. Sie hängt von der Güte der Handschriften, deren man zuerst habhaft wird, und manchen Zufälligkeiten ab. Im allgemeinen darf man sagen: so lange noch wichtige Les- arten zweifelhaft bleiben, muß der Herausgeber versuchen, die Zweifel durch Heranziehung neuer Vorlagen zu beseitigen. Der Fall, den Haller speziell anführt, verdient eine nähere Betrachtung. Es handelt sich um Bd. XI nr. 178, die Vorschläge K. Sigmunds betr. die Form der Zu- lassung der vom Papst ernannten Präsidenten beim Konzil, vom 5. April 1434. Haller meint, es müsse Einem doch die aufgewandte Zeit und Mihe leid tun, wenn man für dieses Aktenstück von nur 6 Druckzeilen nicht weniger als 7 Handschriften kollationiert und 3 weitere zitiert finde. Mir scheint die Länge oder Kürze eines Stückes mit der Frage, wie viele Handschriften zu vergleichen sind, an sich nichts zu tun zu haben. Sind aber wirklich unnötig viele Handschriften kollationiert, so würde mir der Aufwand von Zeit und Mühe bei einem langen Aktenstück viel mehr leid tun, als bei einem kurzen. Ob die 6 Zeilen ein paarmal unnötig kollationiert sind, macht wirklich nicht viel aus; bei einem Aktenstück von vielen Seiten wäre die Zeitvergeudung ernsthaft zu beklagen. Bei dem kurzen Stück ergibt sich nur ein äußeres Mißverhältnis zwischen der um- fangreichen Quellenbeschreibung und dem kurzen Text, und der Benutzer hat deshalb leicht den Eindruck, daß es doch nicht gelohnt habe, für die 6 Zeilen diese vielen Vorlagen aus Deutschland, Österreich, Italien und England zusammenzubringen und sie fast alle zu vergleichen. Daran Anstoß zu nehmen, wäre berechtigt, wenn Zeit und Mühe für Beschaffung der Handschriften eigens für das einzelne Stück aufgewendet würden; in Wirklichkeit aber gehört dieser Aufwand von Zeit und Mühe ja sozusagen zu den all- gemeinen Unkosten des Unternehmens; wir benutzen die betreffenden Handschriften so wie so für unsere Edition, und ob wir nun das einzelne Stück nur notieren oder seine 6 Zeilen kollationieren, macht wenig aus. Doch diese Frage nach dem Mißverhältnis zwischen Text-Umfang und Quellenapparat ist nebensächlich. Wichtiger und interessanter ist es, an dem Beispiel zu prifen, ob in der Tat zu viele Handschriften verglichen sind. Wer sich das Stück genauer ansieht, wird das schwerlich zugeben. Es handelt sich darin besonders darum, daß die päpstlichen Konzilspräsidenten auf das berühmte Dekret der fünften Session des Konstanzer Konzils über die Superiorität der allgemeinen Konzilien zu verpflichten sind und daß dieses Dekret vom Baseler Konzil erneuert werden soll. Das Dekret wird mit den Eingangsworten zitiert et primo; diese stehen aber bei Segovia, der das Stück auch darbietet, in der Form primo quod, die nicht zu dem Dekret der fünften Session, sondern zu dem der vierten Session paßt, und sie fehlen in sämtlichen ver- glichenen Handschriften, bis auf eine einzige. Diese einzige ist die, die wir dem Abdruck zugrunde gelegt haben. Man könnte nun meinen, diese eine verdiene so sehr den Vorzug, daß die Kollationierung aller anderen überflüssig sei. Aber weit gefehlt; denn gleich danach hat sie, wo von Erneuerung des Dekrets die Rede ist, revocacione statt renovacione, nachher noch einmal revocabitur statt renovabitur, und an der ersten dieser beiden Stellen teilen alle verglichenen Handschriften bis auf zwei den Fehler. Nun ist es zwar nach dem Zusammenhang klar, daß nicht revocacione, sondern renovacione gelesen werden muß; aber jeder Fachmann wird zugeben, daß ein Editor versuchen muß, bezüglich einer so entscheidenden Stelle das Verhältnis der Handschriften festzustellen und statt bloßter Emendation einen auch handschriftlich beglaubigten Text zu bieten. Auch kann es von Interesse sein, die weite Verbreitung einer so stark den Sinn berührenden falschen Les- art festzustellen; vielleicht ist daraus in irgendeinem Zusammenhang ein Mißverständnis
XVI Vorwort. nierung, vielleicht ohne Erfolg für die Besserung des Textes. Dann scheinen dem Be- nutzer, der nur sicht, was die kollationierten Vorlagen an Varianten ergeben haben, und nicht, was der Herausgeber von ihnen erhoffte, unvernünftig viele Handschriften verglichen zu sein. Eine feste Regel für die Ausdehnung des Kollationierens läßt sich also nicht auf- stellen. Sie hängt von der Güte der Handschriften, deren man zuerst habhaft wird, und manchen Zufälligkeiten ab. Im allgemeinen darf man sagen: so lange noch wichtige Les- arten zweifelhaft bleiben, muß der Herausgeber versuchen, die Zweifel durch Heranziehung neuer Vorlagen zu beseitigen. Der Fall, den Haller speziell anführt, verdient eine nähere Betrachtung. Es handelt sich um Bd. XI nr. 178, die Vorschläge K. Sigmunds betr. die Form der Zu- lassung der vom Papst ernannten Präsidenten beim Konzil, vom 5. April 1434. Haller meint, es müsse Einem doch die aufgewandte Zeit und Mihe leid tun, wenn man für dieses Aktenstück von nur 6 Druckzeilen nicht weniger als 7 Handschriften kollationiert und 3 weitere zitiert finde. Mir scheint die Länge oder Kürze eines Stückes mit der Frage, wie viele Handschriften zu vergleichen sind, an sich nichts zu tun zu haben. Sind aber wirklich unnötig viele Handschriften kollationiert, so würde mir der Aufwand von Zeit und Mühe bei einem langen Aktenstück viel mehr leid tun, als bei einem kurzen. Ob die 6 Zeilen ein paarmal unnötig kollationiert sind, macht wirklich nicht viel aus; bei einem Aktenstück von vielen Seiten wäre die Zeitvergeudung ernsthaft zu beklagen. Bei dem kurzen Stück ergibt sich nur ein äußeres Mißverhältnis zwischen der um- fangreichen Quellenbeschreibung und dem kurzen Text, und der Benutzer hat deshalb leicht den Eindruck, daß es doch nicht gelohnt habe, für die 6 Zeilen diese vielen Vorlagen aus Deutschland, Österreich, Italien und England zusammenzubringen und sie fast alle zu vergleichen. Daran Anstoß zu nehmen, wäre berechtigt, wenn Zeit und Mühe für Beschaffung der Handschriften eigens für das einzelne Stück aufgewendet würden; in Wirklichkeit aber gehört dieser Aufwand von Zeit und Mühe ja sozusagen zu den all- gemeinen Unkosten des Unternehmens; wir benutzen die betreffenden Handschriften so wie so für unsere Edition, und ob wir nun das einzelne Stück nur notieren oder seine 6 Zeilen kollationieren, macht wenig aus. Doch diese Frage nach dem Mißverhältnis zwischen Text-Umfang und Quellenapparat ist nebensächlich. Wichtiger und interessanter ist es, an dem Beispiel zu prifen, ob in der Tat zu viele Handschriften verglichen sind. Wer sich das Stück genauer ansieht, wird das schwerlich zugeben. Es handelt sich darin besonders darum, daß die päpstlichen Konzilspräsidenten auf das berühmte Dekret der fünften Session des Konstanzer Konzils über die Superiorität der allgemeinen Konzilien zu verpflichten sind und daß dieses Dekret vom Baseler Konzil erneuert werden soll. Das Dekret wird mit den Eingangsworten zitiert et primo; diese stehen aber bei Segovia, der das Stück auch darbietet, in der Form primo quod, die nicht zu dem Dekret der fünften Session, sondern zu dem der vierten Session paßt, und sie fehlen in sämtlichen ver- glichenen Handschriften, bis auf eine einzige. Diese einzige ist die, die wir dem Abdruck zugrunde gelegt haben. Man könnte nun meinen, diese eine verdiene so sehr den Vorzug, daß die Kollationierung aller anderen überflüssig sei. Aber weit gefehlt; denn gleich danach hat sie, wo von Erneuerung des Dekrets die Rede ist, revocacione statt renovacione, nachher noch einmal revocabitur statt renovabitur, und an der ersten dieser beiden Stellen teilen alle verglichenen Handschriften bis auf zwei den Fehler. Nun ist es zwar nach dem Zusammenhang klar, daß nicht revocacione, sondern renovacione gelesen werden muß; aber jeder Fachmann wird zugeben, daß ein Editor versuchen muß, bezüglich einer so entscheidenden Stelle das Verhältnis der Handschriften festzustellen und statt bloßter Emendation einen auch handschriftlich beglaubigten Text zu bieten. Auch kann es von Interesse sein, die weite Verbreitung einer so stark den Sinn berührenden falschen Les- art festzustellen; vielleicht ist daraus in irgendeinem Zusammenhang ein Mißverständnis
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Vorwort. XVII entstanden, das sonst unerklärlich bliebe. Ich kann also gerade in diesem Falle durchaus nicht finden, daß der Herausgeber zu weit gegangen wäre. Ja, drastischer kann eigent- lich nicht bewiesen werden, daß es unter Umständen lohnend oder notwendig ist, auch für nur 6 Zeilen 7 Handschriften zu kollationieren, als durch dieses Beispiel, da an zwei wichtigen Stellen der richtige Text das eine Mal nur durch zwei, das andere Mal gar nur durch eine einzige von 7 Handschriften geboten wird; und man könnte viel eher um- gekehrt wünschen, daß der Herausgeber auch noch die drei anderen von ihm aufgeführten Handschriften und die des Segovia herangezogen hätte, um festzustellen, welche Lesarten sie an diesen beiden Stellen bieten. Haller hat also gerade in diesem Falle recht voreilig getadelt und stark daneben gegriffen. Sehr einfach steht es mit der Frage, wie weit das Handschriftenmaterial überhaupt zu verzeichnen, d. h.: auch soweit wir die Vorlagen nicht zur Textgestaltung heranziehen, in unserer Stückbeschreibung aufzuführen ist. Hier ist kein Zugeständnis nötig oder möglich. Wir haben bisher daran festgehalten, grundsätzlich alle uns bekannt gewordenen Vorlagen aufzuführen, und wir werden trotz Hallers Kritik daran festhalten müssen. In prinzipieller Beziehung wäre zu erinnern an das, was ich oben in der Auseinandersetzung mit Lindner über die Notwendigkeit gesagt habe, das subjektive Ermessen des Heraus- gebers möglichst auszuschalten. Bei jeder Auswahl aus der Zahl der Handschriften würde das Urteil des Herausgebers an die Stelle der objektiven Angabe des vollen Tatbestandes treten. Das wäre um so mißlicher, da erstens feste Kriterien, nach denen sich bestimmen ließte, welche Handschriften zu nennen sind und welche nicht, fast immer fehlen, die Aus- wahl also eine ziemlich willkürliche werden müßte, und da zweitens ein Element der Sub- jektivität (unter Umständen des Zufalls oder der Willkür) schon in der Auswahl der kollationierten Handschriften steckt, dem gegenüber die Möglichkeit einer Kontrolle und eventuell einer Korrektur durch die vollständige Aufführung des gesamten bekannt ge- wordenen Materials geboten werden muß. Niemand, auch nicht der Herausgeber, kann wissen, ob nicht morgen irgend eine Frage auftaucht, für die es von Wichtigkeit ist, neben den kollationierten Handschriften (eventuell auch neben einem Original!) andere Vorlagen heranziehen zu können und die ganze Uberlieferung des Stückes zu kennen. Unsere Edition soll dann zuverlässig Auskunft geben, wo das Stück zu finden ist, und soll dem Benutzer auch sagen, daſ es nicht lohnt, in Codices oder Faszikeln, die er sonst bei uns benutzt, für dieses Stück aber nicht zitiert findet, danach zu suchen; denn wenn nicht einmal ein ganz besonderes, gewiß schr seltenes Verschen stattgefunden hat, kann er sich darauf verlassen, daß wir die bei uns aufgenommenen Stücke aus allen Handschriften, die für das Unternehmen überhaupt durchgeschen sind, auch notiert haben. Daneben kommt auch noch der Gesichtspunkt in Betracht, daß unsere Stückbeschreibung ein Bild von der Verbreitung des Stückes geben soll, eine Aufgabe, die unter Umständen von er- heblichem historischen Interesse ist. Endlich soll unsere Stückbeschreibung dem Forscher, der das Stück künftig in irgendeiner Handschrift findet, Auskunft geben, ob er etwas Neues gefunden hat, oder ob die Vorlage uns schon bekannt gewesen ist. Manchmal wird eine kurze Notiz in unserer Stückbeschreibung ihm sagen, ob es lohnt, seinem Funde weiter nachzugehen oder nicht. Die Vorlagen vollständig aufzuführen, kostet äbrigens wohl unter Umständen verhältnismäßsig viel Raum 1, aber im ganzen nur verschwindend wenig Zeit und Mühe; denn bei unseren Vorarbeiten missen wir ja doch die uns bekannt werdenden Handschriften sämtlich notieren. Wollten wir uns davon dispensieren (was doch wohl auch nicht Hallers Meinung ist), so könnten wir in die größten Verlegenheiten kommen. Wir brauchen also nur die auf unseren Regesten-Zetteln befindlichen Quellenangaben 1 In dem von Haller xitierten Stück Bd. II nr. 178 kommen auf 6 Zeilen Text 28 Zeilen Stückbeschrei- Deutsche Reichstags-Akten X. bung (Handschriften- und Druckangaben), ein Ver- hältnis, das aber ganz außergewöhnlich ist. III
Vorwort. XVII entstanden, das sonst unerklärlich bliebe. Ich kann also gerade in diesem Falle durchaus nicht finden, daß der Herausgeber zu weit gegangen wäre. Ja, drastischer kann eigent- lich nicht bewiesen werden, daß es unter Umständen lohnend oder notwendig ist, auch für nur 6 Zeilen 7 Handschriften zu kollationieren, als durch dieses Beispiel, da an zwei wichtigen Stellen der richtige Text das eine Mal nur durch zwei, das andere Mal gar nur durch eine einzige von 7 Handschriften geboten wird; und man könnte viel eher um- gekehrt wünschen, daß der Herausgeber auch noch die drei anderen von ihm aufgeführten Handschriften und die des Segovia herangezogen hätte, um festzustellen, welche Lesarten sie an diesen beiden Stellen bieten. Haller hat also gerade in diesem Falle recht voreilig getadelt und stark daneben gegriffen. Sehr einfach steht es mit der Frage, wie weit das Handschriftenmaterial überhaupt zu verzeichnen, d. h.: auch soweit wir die Vorlagen nicht zur Textgestaltung heranziehen, in unserer Stückbeschreibung aufzuführen ist. Hier ist kein Zugeständnis nötig oder möglich. Wir haben bisher daran festgehalten, grundsätzlich alle uns bekannt gewordenen Vorlagen aufzuführen, und wir werden trotz Hallers Kritik daran festhalten müssen. In prinzipieller Beziehung wäre zu erinnern an das, was ich oben in der Auseinandersetzung mit Lindner über die Notwendigkeit gesagt habe, das subjektive Ermessen des Heraus- gebers möglichst auszuschalten. Bei jeder Auswahl aus der Zahl der Handschriften würde das Urteil des Herausgebers an die Stelle der objektiven Angabe des vollen Tatbestandes treten. Das wäre um so mißlicher, da erstens feste Kriterien, nach denen sich bestimmen ließte, welche Handschriften zu nennen sind und welche nicht, fast immer fehlen, die Aus- wahl also eine ziemlich willkürliche werden müßte, und da zweitens ein Element der Sub- jektivität (unter Umständen des Zufalls oder der Willkür) schon in der Auswahl der kollationierten Handschriften steckt, dem gegenüber die Möglichkeit einer Kontrolle und eventuell einer Korrektur durch die vollständige Aufführung des gesamten bekannt ge- wordenen Materials geboten werden muß. Niemand, auch nicht der Herausgeber, kann wissen, ob nicht morgen irgend eine Frage auftaucht, für die es von Wichtigkeit ist, neben den kollationierten Handschriften (eventuell auch neben einem Original!) andere Vorlagen heranziehen zu können und die ganze Uberlieferung des Stückes zu kennen. Unsere Edition soll dann zuverlässig Auskunft geben, wo das Stück zu finden ist, und soll dem Benutzer auch sagen, daſ es nicht lohnt, in Codices oder Faszikeln, die er sonst bei uns benutzt, für dieses Stück aber nicht zitiert findet, danach zu suchen; denn wenn nicht einmal ein ganz besonderes, gewiß schr seltenes Verschen stattgefunden hat, kann er sich darauf verlassen, daß wir die bei uns aufgenommenen Stücke aus allen Handschriften, die für das Unternehmen überhaupt durchgeschen sind, auch notiert haben. Daneben kommt auch noch der Gesichtspunkt in Betracht, daß unsere Stückbeschreibung ein Bild von der Verbreitung des Stückes geben soll, eine Aufgabe, die unter Umständen von er- heblichem historischen Interesse ist. Endlich soll unsere Stückbeschreibung dem Forscher, der das Stück künftig in irgendeiner Handschrift findet, Auskunft geben, ob er etwas Neues gefunden hat, oder ob die Vorlage uns schon bekannt gewesen ist. Manchmal wird eine kurze Notiz in unserer Stückbeschreibung ihm sagen, ob es lohnt, seinem Funde weiter nachzugehen oder nicht. Die Vorlagen vollständig aufzuführen, kostet äbrigens wohl unter Umständen verhältnismäßsig viel Raum 1, aber im ganzen nur verschwindend wenig Zeit und Mühe; denn bei unseren Vorarbeiten missen wir ja doch die uns bekannt werdenden Handschriften sämtlich notieren. Wollten wir uns davon dispensieren (was doch wohl auch nicht Hallers Meinung ist), so könnten wir in die größten Verlegenheiten kommen. Wir brauchen also nur die auf unseren Regesten-Zetteln befindlichen Quellenangaben 1 In dem von Haller xitierten Stück Bd. II nr. 178 kommen auf 6 Zeilen Text 28 Zeilen Stückbeschrei- Deutsche Reichstags-Akten X. bung (Handschriften- und Druckangaben), ein Ver- hältnis, das aber ganz außergewöhnlich ist. III
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XVIII Vorwort. auf das Manuskript der Abschrift zu übertragen, eine Mühe, die doch gewiß im Ver- hältnis zum Nutzen steht. Haller bezieht sich speziell auf zwei Stücke, bei denen wir mit dem Aufführen der Handschriften zu weit gegangen sein sollen. Das erste ist K. Sigmunds Geleitserneuerung für die Besucher des Baseler Konzils vom 24. Mai 1435, Bd. XI nr. 294. Wir haben dem Abdruck das Original zugrunde legen können, das zu den erhaltenen Resten des Konzilsarchivs gehört, und haben die Abschrift im Reichsregistraturbuch kollationiert. Haller fragt: „wozu außerdem noch 6 Abschriften notiert werden, zumal da diese Zahl bei der starken Verbreitung des betreffenden Aktenstückes sich auch beliebig vermehren ließe“, und er meint: "da wäre wohl der Herausgeber an erster Stelle befugt, die un- nützen Reiser der handschriftlichen Uberlieferung tüchtig unter die Heckenscheere zu nehmen". Zunächst eine mehr nebensächliche Bemerkung. Hallers Außerung, daß die Zahl der Handschriften sich auch beliebig vermehren ließe, könnte so verstanden werden, als ob wir diese 6 beliebig herausgegriffen hätten. Das ist nicht der Fall; wir nennen alle Vor- lagen, auf die wir bei unseren Vorarbeiten gestoßen sind. Möglich allerdings, daß diese Vorarbeiten Lücken aufweisen. Schen wir uns sodann aber die Stückbeschreibung etwas näher an, so finden wir darin erwähnt, daß drei von den sechs zitierten Vorlagen ein falsches Datum haben, den 24. März statt des 24. Mai. Ob dieser Fehler, der in die fast gleich- zeitige Uberlieferung des Stückes zurickreicht, Nachwirkungen gehabt hat, weiß ich nicht; jedenfalls muß der Herausgeber mit der Möglichkeit rechnen und die Abweichung notieren. Drei von den sechs Handschriften wären also schon deshalb aufzuführen gewesen. Darf man dann die anderen drei einfach fortlassen? Das gäbe ein falsches Bild von der Uber- lieferung, speziell in der Datumsfrage. So würde gerade in diesem Fall, den Haller zitiert, die Beachtung der besonderen Umstände uns zur vollzähligen Aufführung der Hand- schriften nötigen. Das zweite von Haller in diesem Zusammenhang speziell erwähnte Stück ist Bd. X, nr. 268, das vom Erzbischof von Embrun vermittelte Ubereinkommen über Beilegung des Zwistes zwischen Papst und Konzil, vom Juni 1432. Er tadelt, daß wir uns hier bei der Beschreibung einer unvollständigen Kopie aufhalten, die bei der Herstellung des Textes mit Recht ganz bei Seite bleibt. Wir behandeln unvollständige gleichzeitige Kopien nicht anders, als vollständige. Sie können trotz der Unvollständigkeit oder vielleicht auch einmal wegen derselben unter irgend einem Gesichtspunkte von Interesse sein. Es handelt sich auch um verhältnismäßtig so wenige Fälle, daß der Gewinn an Zeit, Mühe und Raum, den wir durch Ubergehen solcher Kopien erzielen würden, nicht den Nachteil auf- wiegen würde, der durch die Lückenhaftigkeit unserer Stückbeschreibung entstände. Im vorliegenden Falle (in dem die „Beschreibung“ übrigens nicht ganz vier Zeilen einnimmt) wird man noch besonders geltend machen können, daß man die Uberlieferung eines so wichtigen und interessanten Aktenstückes vollständig soll überschen können, und daß die Handschrift, aus der wir eine unvollständige Kopie notieren, zu denen des Ragusa ge- hört. Ein künftiger Forscher, der das Stück in der Handschrift fände, würde gewißt diese Uberlieferung für bedeutsam halten und uns tadeln, daß wir sie verschwiegen haben. Es wird ihm damit gedient sein, wenn er bei uns mit wenigen Worten über das äußere Verhällnis dieser Kopie zum Gesamttext unterrichtet wird. — Also auch dieses Beispiel ist nicht glücklich gewählt, um den unnötigen Luxus unserer Quellenangaben zu beweisen. Eines freilich gebe ich zu: es kann Fälle geben, in denen die Zahl der Vorlagen so anschwillt, daß man auf eine vollständige Aufzählung verzichten muß, besonders wenn das Stück in massenhaft verbreiteten Sammlungen erhalten ist, deren sonstiger Inhalt uns nichts angeht, so daß wir im übrigen keine Veranlassung haben, uns um diese Gattung von Handschriften zu bekümmern. Aber dann muß die Unvollständigkeit unserer Liste eigens angegeben und auf die nicht einzeln genannten sonst vorhandenen Handschriften
XVIII Vorwort. auf das Manuskript der Abschrift zu übertragen, eine Mühe, die doch gewiß im Ver- hältnis zum Nutzen steht. Haller bezieht sich speziell auf zwei Stücke, bei denen wir mit dem Aufführen der Handschriften zu weit gegangen sein sollen. Das erste ist K. Sigmunds Geleitserneuerung für die Besucher des Baseler Konzils vom 24. Mai 1435, Bd. XI nr. 294. Wir haben dem Abdruck das Original zugrunde legen können, das zu den erhaltenen Resten des Konzilsarchivs gehört, und haben die Abschrift im Reichsregistraturbuch kollationiert. Haller fragt: „wozu außerdem noch 6 Abschriften notiert werden, zumal da diese Zahl bei der starken Verbreitung des betreffenden Aktenstückes sich auch beliebig vermehren ließe“, und er meint: "da wäre wohl der Herausgeber an erster Stelle befugt, die un- nützen Reiser der handschriftlichen Uberlieferung tüchtig unter die Heckenscheere zu nehmen". Zunächst eine mehr nebensächliche Bemerkung. Hallers Außerung, daß die Zahl der Handschriften sich auch beliebig vermehren ließe, könnte so verstanden werden, als ob wir diese 6 beliebig herausgegriffen hätten. Das ist nicht der Fall; wir nennen alle Vor- lagen, auf die wir bei unseren Vorarbeiten gestoßen sind. Möglich allerdings, daß diese Vorarbeiten Lücken aufweisen. Schen wir uns sodann aber die Stückbeschreibung etwas näher an, so finden wir darin erwähnt, daß drei von den sechs zitierten Vorlagen ein falsches Datum haben, den 24. März statt des 24. Mai. Ob dieser Fehler, der in die fast gleich- zeitige Uberlieferung des Stückes zurickreicht, Nachwirkungen gehabt hat, weiß ich nicht; jedenfalls muß der Herausgeber mit der Möglichkeit rechnen und die Abweichung notieren. Drei von den sechs Handschriften wären also schon deshalb aufzuführen gewesen. Darf man dann die anderen drei einfach fortlassen? Das gäbe ein falsches Bild von der Uber- lieferung, speziell in der Datumsfrage. So würde gerade in diesem Fall, den Haller zitiert, die Beachtung der besonderen Umstände uns zur vollzähligen Aufführung der Hand- schriften nötigen. Das zweite von Haller in diesem Zusammenhang speziell erwähnte Stück ist Bd. X, nr. 268, das vom Erzbischof von Embrun vermittelte Ubereinkommen über Beilegung des Zwistes zwischen Papst und Konzil, vom Juni 1432. Er tadelt, daß wir uns hier bei der Beschreibung einer unvollständigen Kopie aufhalten, die bei der Herstellung des Textes mit Recht ganz bei Seite bleibt. Wir behandeln unvollständige gleichzeitige Kopien nicht anders, als vollständige. Sie können trotz der Unvollständigkeit oder vielleicht auch einmal wegen derselben unter irgend einem Gesichtspunkte von Interesse sein. Es handelt sich auch um verhältnismäßtig so wenige Fälle, daß der Gewinn an Zeit, Mühe und Raum, den wir durch Ubergehen solcher Kopien erzielen würden, nicht den Nachteil auf- wiegen würde, der durch die Lückenhaftigkeit unserer Stückbeschreibung entstände. Im vorliegenden Falle (in dem die „Beschreibung“ übrigens nicht ganz vier Zeilen einnimmt) wird man noch besonders geltend machen können, daß man die Uberlieferung eines so wichtigen und interessanten Aktenstückes vollständig soll überschen können, und daß die Handschrift, aus der wir eine unvollständige Kopie notieren, zu denen des Ragusa ge- hört. Ein künftiger Forscher, der das Stück in der Handschrift fände, würde gewißt diese Uberlieferung für bedeutsam halten und uns tadeln, daß wir sie verschwiegen haben. Es wird ihm damit gedient sein, wenn er bei uns mit wenigen Worten über das äußere Verhällnis dieser Kopie zum Gesamttext unterrichtet wird. — Also auch dieses Beispiel ist nicht glücklich gewählt, um den unnötigen Luxus unserer Quellenangaben zu beweisen. Eines freilich gebe ich zu: es kann Fälle geben, in denen die Zahl der Vorlagen so anschwillt, daß man auf eine vollständige Aufzählung verzichten muß, besonders wenn das Stück in massenhaft verbreiteten Sammlungen erhalten ist, deren sonstiger Inhalt uns nichts angeht, so daß wir im übrigen keine Veranlassung haben, uns um diese Gattung von Handschriften zu bekümmern. Aber dann muß die Unvollständigkeit unserer Liste eigens angegeben und auf die nicht einzeln genannten sonst vorhandenen Handschriften
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Vorwort. XIX summarisch hingewiesen werden. So ist in Band XI bei nr. 24, einem Stück, das einem Konzilsdekret inseriert ist, verfahren worden. Es heißt dort, da wir die zahllosen Handschriften der Baseler Sessionsdekrete nicht einzeln angesehen haben, zusammenfassend: „in allen den zahlreichen gleichzeitigen Abschriften des 1. Dekrets der 13. Session". Beim Abdruck cines anderen Sessionsdekretes (Bd. X nr. 396) findet sich eine solche Notiz nicht, es sind nur alle Abschriften aufgeführt, die wir aus den von uns benutzten Hand- schriften notiert haben. Könftig soll immer so verfahren werden, wie bei Bd. XI nr. 24, und wir ziehen also aus Hallers Bemerkungen nicht die Folgerung, daß wir uns er- lauben dürfen, in der Stückbeschreibung unvollständig zu sein, sondern daß wir die wenigen Fälle von bewußter Unvollständigkeit ausdrücklich als solche kennzeichnen müssen. Auf keinen Fall dürfen wir, meine ich, aus einer Zahl von 6 Abschriften, wie bei dem von Haller zitierten Stück, einzelne berücksichtigen, andere fortlassen. Von den an- gedeuteten, ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen abgesehen, werden wir dabei bleiben, bei unseren Vorarbeiten aus den von uns überhaupt benutzten Handschriften alle für uns in Betracht kommenden Stücke, auch die schon im Original benutzten, vollständig zu notieren und dann bei der Drucklegung für jedes einzelne Stück alle uns bekannt ge- wordenen Abschriften vollzählig aufzuführen. Wo es nicht ausdrücklich anders bemerkt ist, soll sich der Benutzer darauf verlassen können, daß uns nur diese Vorlagen und keine anderen bekannt geworden sind. * * Weizsäckers Regeln über die Vereinfachung der Konsonanten in deut- schen Texten des späteren Mittelalters und des 16. Jahrhunderts habe ich, veranlaßt durch eine Kritik F. Keutgens, im Vorwort zum 12. Bande einer Nachprüfung unterzogen, mit dem Ergebnis, daß diese Regeln in der Hauptsache aufrechtzuerhalten, die kri- tischen Einwendungen und Anderungsvorschläge Keutgens bis auf geringfügige Einzel- heiten abzuweisen seien. Keutgen hat auf meine Darlegungen in der Historischen Vierteljahrsschrift, 4. Jahrgang (1901) S. 504 ff. geantwortet, und ich muß deshalb auf die Frage noch einmal zurückkommen. Der Leser möge entschuldigen, wenn ich dabei noch einmal ziemlich weit ausgreifen muß. Für viele Benutzer der Reichstagsakten sind ja gewiß diese Fragen sehr gleichgültig und langweilig, aber der Historiker, der deutsche Texte des genannten Zeitraums heraus- zugeben hat, wird durch seine Vorlagen immer wieder genötigt, dazu Stellung zu nehmen, und selbst wenn es sich nur um Kleinigkeiten handelt, bewirkt der Zweifel, wie sie zu entscheiden sind, eine recht empfindliche und ärgerliche Störung seiner Arbeit. Weizsäcker selbst hat, wie seine nächsten Freunde und Schüler wissen, besonderen Wert darauf ge- legt, in diese Dinge Ordnung und System gebracht zu haben. Nach seinen Vorschriften haben sich seitdem viele Herausgeber gerichtet. So haftet ein nicht unerhebliches persön- liches und sachliches Interesse an der Frage, ob die von ihm aufgestellten Regeln auf- rechterhalten werden können oder, wie man nach Keutgens Ausführungen meinen könnte, von Grund aus revidiert werden müssen. Es wird sich allerdings herausstellen, daß der Unterschied zwischen Keutgens und Weizsäckers Regeln weder prinzipiell noch praktisch so erheblich ist, wie er nach Keutgens Auftreten zuerst erscheint; und wenn man nur auf das Maß der Verschiedenheiten sicht, könnte man es leicht übertrieben finden, ihnen eine so eingehende Besprechung zu widmen. Tant de bruit pour une omelette, wird mancher dabei denken. Aber es handelt sich um etwas anderes. Nicht so sehr darum, ob man herr oder her, hafs oder has, geredt oder geret zu drucken hat, als vielmehr darum, ob in eine glücklich geklärte und praktisch in der Hauptsache erledigte Frage wieder Un- sicherheit und Verwirrung gebracht werden soll, — ganz ohne Not und Grund, wie ich zu zeigen hoffe, und zugleich allerdings für mich persönlich an dieser Stelle auch um die III *
Vorwort. XIX summarisch hingewiesen werden. So ist in Band XI bei nr. 24, einem Stück, das einem Konzilsdekret inseriert ist, verfahren worden. Es heißt dort, da wir die zahllosen Handschriften der Baseler Sessionsdekrete nicht einzeln angesehen haben, zusammenfassend: „in allen den zahlreichen gleichzeitigen Abschriften des 1. Dekrets der 13. Session". Beim Abdruck cines anderen Sessionsdekretes (Bd. X nr. 396) findet sich eine solche Notiz nicht, es sind nur alle Abschriften aufgeführt, die wir aus den von uns benutzten Hand- schriften notiert haben. Könftig soll immer so verfahren werden, wie bei Bd. XI nr. 24, und wir ziehen also aus Hallers Bemerkungen nicht die Folgerung, daß wir uns er- lauben dürfen, in der Stückbeschreibung unvollständig zu sein, sondern daß wir die wenigen Fälle von bewußter Unvollständigkeit ausdrücklich als solche kennzeichnen müssen. Auf keinen Fall dürfen wir, meine ich, aus einer Zahl von 6 Abschriften, wie bei dem von Haller zitierten Stück, einzelne berücksichtigen, andere fortlassen. Von den an- gedeuteten, ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen abgesehen, werden wir dabei bleiben, bei unseren Vorarbeiten aus den von uns überhaupt benutzten Handschriften alle für uns in Betracht kommenden Stücke, auch die schon im Original benutzten, vollständig zu notieren und dann bei der Drucklegung für jedes einzelne Stück alle uns bekannt ge- wordenen Abschriften vollzählig aufzuführen. Wo es nicht ausdrücklich anders bemerkt ist, soll sich der Benutzer darauf verlassen können, daß uns nur diese Vorlagen und keine anderen bekannt geworden sind. * * Weizsäckers Regeln über die Vereinfachung der Konsonanten in deut- schen Texten des späteren Mittelalters und des 16. Jahrhunderts habe ich, veranlaßt durch eine Kritik F. Keutgens, im Vorwort zum 12. Bande einer Nachprüfung unterzogen, mit dem Ergebnis, daß diese Regeln in der Hauptsache aufrechtzuerhalten, die kri- tischen Einwendungen und Anderungsvorschläge Keutgens bis auf geringfügige Einzel- heiten abzuweisen seien. Keutgen hat auf meine Darlegungen in der Historischen Vierteljahrsschrift, 4. Jahrgang (1901) S. 504 ff. geantwortet, und ich muß deshalb auf die Frage noch einmal zurückkommen. Der Leser möge entschuldigen, wenn ich dabei noch einmal ziemlich weit ausgreifen muß. Für viele Benutzer der Reichstagsakten sind ja gewiß diese Fragen sehr gleichgültig und langweilig, aber der Historiker, der deutsche Texte des genannten Zeitraums heraus- zugeben hat, wird durch seine Vorlagen immer wieder genötigt, dazu Stellung zu nehmen, und selbst wenn es sich nur um Kleinigkeiten handelt, bewirkt der Zweifel, wie sie zu entscheiden sind, eine recht empfindliche und ärgerliche Störung seiner Arbeit. Weizsäcker selbst hat, wie seine nächsten Freunde und Schüler wissen, besonderen Wert darauf ge- legt, in diese Dinge Ordnung und System gebracht zu haben. Nach seinen Vorschriften haben sich seitdem viele Herausgeber gerichtet. So haftet ein nicht unerhebliches persön- liches und sachliches Interesse an der Frage, ob die von ihm aufgestellten Regeln auf- rechterhalten werden können oder, wie man nach Keutgens Ausführungen meinen könnte, von Grund aus revidiert werden müssen. Es wird sich allerdings herausstellen, daß der Unterschied zwischen Keutgens und Weizsäckers Regeln weder prinzipiell noch praktisch so erheblich ist, wie er nach Keutgens Auftreten zuerst erscheint; und wenn man nur auf das Maß der Verschiedenheiten sicht, könnte man es leicht übertrieben finden, ihnen eine so eingehende Besprechung zu widmen. Tant de bruit pour une omelette, wird mancher dabei denken. Aber es handelt sich um etwas anderes. Nicht so sehr darum, ob man herr oder her, hafs oder has, geredt oder geret zu drucken hat, als vielmehr darum, ob in eine glücklich geklärte und praktisch in der Hauptsache erledigte Frage wieder Un- sicherheit und Verwirrung gebracht werden soll, — ganz ohne Not und Grund, wie ich zu zeigen hoffe, und zugleich allerdings für mich persönlich an dieser Stelle auch um die III *
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XX Vorwort. Erfüllung einer Pflicht der Pietät gegen den Begründer unseres Unternehmens, um die Sicherung eines nicht unwichtigen Stückes aus dem Lebenswerk Julius Weizsäckers. Eine prinzipielle Bemerkung muß ich der eigentlichen Erörterung der Streitfragen noch vorausschicken. Wenn ich hier Weizsäckers Vorschriften zur Vereinfachung der Kon- sonantenhäufungen vertrete, so ist meine Meinung nicht, daß die Vorschriften auf alle Editionen deutscher Texte aus dem späteren Mittelalter anzuwenden wären. Schon am Schluß meiner Darlegungen im Vorwort des 12. Bandes habe ich darauf hingewiesen, daß das Geltungsgebiet dieser Vorschriften beschränkt ist. Ich möchte das hier nach einer Richtung hin noch schärfer betonen, anderseits aber meine früheren Bemerkungen gegen ein Mißverständnis schützen. Ich bin der Ansicht, daß man in sehr vielen Publikationen deutscher Texte aus der angegebenen Zeit überhaupt den Konsonantismus nicht zu ver- einfachen braucht, sondern ihn ruhig ganz unverändert lassen kann, ohne die Benutzung zu erschweren. Möglich allerdings, daß die langjährige Gewöhnung an die Schreibweise des späteren Mittelalters mein Urteil nicht mehr ganz unbefangen sein läßt; aber auch wenn ich diesc Gewöhnung in Rechnung zu stellen versuche, komme ich dazu, daß ich nicht nur in gewissen besonderen Fällen, von denen in Bd. XII die Rede war, sondern ganz im allgemeinen und auch bei der Publikation von Urkunden, Briefen und Akten gemischter Provenienz bis ziemlich tief in das 15. Jahrhundert hinein die Schreibweise ganz unverändert lassen würde, nicht nur bei Originalen, sondern auch bei Abschriften. Erst etwa von der Mitte des 15. Jahrhunderts an vermag ich ein Bedürfnis der Verein- fachung anzuerkennen. In der Praxis wäre noch zu beachten, daß man in einer ge- schlossenen Publikation besser ein einheitliches Verfahren beobachtet, statt an einem immer ziemlich willkürlich gewählten Punkte vom unveränderten Abdruck zur Verein- fachung überzugehen. Hat es eine Edition nur mit einzelnen Stücken aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts oder aus dem 16. zu tun, so können auch diese unverändert bleiben; fällt der spätere Text stark ins Gewicht, so wird man auch in den früheren Stücken die Vereinfachung anwenden. Im ganzen aber bin ich, wie gesagt, durchaus bereit zuzugestehen, daß man in vielen Fällen von unseren Regeln gar keinen Gebrauch zu machen nötig hat, vielmehr lieber alles unverändert lassen soll. Andert man aber die Orthographie überhaupt, dann freilich, das ist meine These, sollte nicht im einen Falle so und im anderen wieder anders verfahren werden, es sollte sich nicht jeder Editor wieder seine eigenen Regeln machen und deren Studium dem Benutzer zumuten, sondern wir sollten uns auf möglichst allgemeine Befolgung der Weizsäckerschen Vorschriften cinigen, weil, wie ich schon früher dargelegt habe, diese im wesentlichen jedenfalls, wenn man einmal vereinfacht, das Richtige treffen und in dieser nicht so schr wissenschaftlichen als praktischen Frage die Einheitlichkeit praktisch wichtiger ist als die Anbringung solcher Verbesserungen. Wenn Keutgen meint, ich hätte bis zu einem gewissen Grade zugestanden, daß jeder Herausgeber für seine besonderen Aufgaben ein eigenes für ihn zweckmäßsiges Verfahren einschlagen solle, so habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Entweder alles unverändert lassen oder Vereinfachung nach einem möglichst allgemein angenommenen System ! Doch nun zur Erörterung der Streitfrage selbst. Keutgen meint, ich sei mir einerseits über die prinzipielle Verschiedenheit des Stand- punktes nicht ganz klar geworden, fechte andererseits gegen Windmühlen, indem ich den Gegensatz, in dem seine Außerungen zu Weizsäckers Anschauungen stehen, übertriebe; ins- besondere hätte ich fälschlich scine sprachgeschichtlichen Auseinandersetzungen mit ciner Kritik der Weizsäckerschen Regeln vermengt und unberechtigterweise jene so behandelt, als ob sie die Grundlage für die praktische Behandlung der Konsonantenhäufungen abgeben müßiten. Seine sprach- oder besser schreibgeschichtlichen Erörterungen hätten Weizsäckers Vermutungen nicht korrigieren, sondern nur ergänzen und eine bloft allgemeine Grund- lage zur Kritik der spätmittelalterlichen Orthographie liefern sollen.
XX Vorwort. Erfüllung einer Pflicht der Pietät gegen den Begründer unseres Unternehmens, um die Sicherung eines nicht unwichtigen Stückes aus dem Lebenswerk Julius Weizsäckers. Eine prinzipielle Bemerkung muß ich der eigentlichen Erörterung der Streitfragen noch vorausschicken. Wenn ich hier Weizsäckers Vorschriften zur Vereinfachung der Kon- sonantenhäufungen vertrete, so ist meine Meinung nicht, daß die Vorschriften auf alle Editionen deutscher Texte aus dem späteren Mittelalter anzuwenden wären. Schon am Schluß meiner Darlegungen im Vorwort des 12. Bandes habe ich darauf hingewiesen, daß das Geltungsgebiet dieser Vorschriften beschränkt ist. Ich möchte das hier nach einer Richtung hin noch schärfer betonen, anderseits aber meine früheren Bemerkungen gegen ein Mißverständnis schützen. Ich bin der Ansicht, daß man in sehr vielen Publikationen deutscher Texte aus der angegebenen Zeit überhaupt den Konsonantismus nicht zu ver- einfachen braucht, sondern ihn ruhig ganz unverändert lassen kann, ohne die Benutzung zu erschweren. Möglich allerdings, daß die langjährige Gewöhnung an die Schreibweise des späteren Mittelalters mein Urteil nicht mehr ganz unbefangen sein läßt; aber auch wenn ich diesc Gewöhnung in Rechnung zu stellen versuche, komme ich dazu, daß ich nicht nur in gewissen besonderen Fällen, von denen in Bd. XII die Rede war, sondern ganz im allgemeinen und auch bei der Publikation von Urkunden, Briefen und Akten gemischter Provenienz bis ziemlich tief in das 15. Jahrhundert hinein die Schreibweise ganz unverändert lassen würde, nicht nur bei Originalen, sondern auch bei Abschriften. Erst etwa von der Mitte des 15. Jahrhunderts an vermag ich ein Bedürfnis der Verein- fachung anzuerkennen. In der Praxis wäre noch zu beachten, daß man in einer ge- schlossenen Publikation besser ein einheitliches Verfahren beobachtet, statt an einem immer ziemlich willkürlich gewählten Punkte vom unveränderten Abdruck zur Verein- fachung überzugehen. Hat es eine Edition nur mit einzelnen Stücken aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts oder aus dem 16. zu tun, so können auch diese unverändert bleiben; fällt der spätere Text stark ins Gewicht, so wird man auch in den früheren Stücken die Vereinfachung anwenden. Im ganzen aber bin ich, wie gesagt, durchaus bereit zuzugestehen, daß man in vielen Fällen von unseren Regeln gar keinen Gebrauch zu machen nötig hat, vielmehr lieber alles unverändert lassen soll. Andert man aber die Orthographie überhaupt, dann freilich, das ist meine These, sollte nicht im einen Falle so und im anderen wieder anders verfahren werden, es sollte sich nicht jeder Editor wieder seine eigenen Regeln machen und deren Studium dem Benutzer zumuten, sondern wir sollten uns auf möglichst allgemeine Befolgung der Weizsäckerschen Vorschriften cinigen, weil, wie ich schon früher dargelegt habe, diese im wesentlichen jedenfalls, wenn man einmal vereinfacht, das Richtige treffen und in dieser nicht so schr wissenschaftlichen als praktischen Frage die Einheitlichkeit praktisch wichtiger ist als die Anbringung solcher Verbesserungen. Wenn Keutgen meint, ich hätte bis zu einem gewissen Grade zugestanden, daß jeder Herausgeber für seine besonderen Aufgaben ein eigenes für ihn zweckmäßsiges Verfahren einschlagen solle, so habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Entweder alles unverändert lassen oder Vereinfachung nach einem möglichst allgemein angenommenen System ! Doch nun zur Erörterung der Streitfrage selbst. Keutgen meint, ich sei mir einerseits über die prinzipielle Verschiedenheit des Stand- punktes nicht ganz klar geworden, fechte andererseits gegen Windmühlen, indem ich den Gegensatz, in dem seine Außerungen zu Weizsäckers Anschauungen stehen, übertriebe; ins- besondere hätte ich fälschlich scine sprachgeschichtlichen Auseinandersetzungen mit ciner Kritik der Weizsäckerschen Regeln vermengt und unberechtigterweise jene so behandelt, als ob sie die Grundlage für die praktische Behandlung der Konsonantenhäufungen abgeben müßiten. Seine sprach- oder besser schreibgeschichtlichen Erörterungen hätten Weizsäckers Vermutungen nicht korrigieren, sondern nur ergänzen und eine bloft allgemeine Grund- lage zur Kritik der spätmittelalterlichen Orthographie liefern sollen.
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Vorwort. XXI Es steht nun mit diesem Mißverständnis ganz eigentümlich. Wie man sogleich sehen wird, hat Keutgen bis zu einem gewissen Grade recht: ich habe ihn insofern mißt- verstanden, als ich seinen sprachgeschichtlichen Erörterungen eine Bedeutung für die Ge- winnung praktischer Regeln beigelegt habe, die er selbst ihnen schließlich nicht hat geben wollen; aber die Schuld an diesem Mißverständnis, oder mindestens cine Mitschuld, fällt auf Keutgen selbst, und für die Beurteilung seiner Ausführungen ist dieses Miſoverständnis ziemlich belanglos. Im Grunde genommen liegt nämlich die Sache gerade umgekehrt. Keutgen ist es, der den Gegensatz (vielleicht, ohne es zu wollen) übertreibt; er führt seine Kritik der Weizsäckerschen Regeln so ein und behandelt diese Frage auch weiterhin so, als ob er selbst methodisch auf einem ganz anderen Standpunkt stände als Weizsäcker, als ob er Wissenschaftlichkeit und Konsequenz verträte gegen einen unklaren Eklektizismus und gegen widerspruchsvolle Kompromißversuche, für die man allerdings Weizsäcker mil- dernde Umstände zubilligen könne. Dem gegenüber behaupte ich und hoffe es im fol- genden nachzuweisen, daß von einem prinzipiellen Unterschied in der Methode nicht die Rede sein kann, und daß der Unterschied in der praktischen Anwendung meist nicht schr erheblich ist, daß er aber dort, wo er erheblich wird, zum Nachteil Keutgens, nicht Weizsäckers ausfällt. Keutgen setzt in seinen Vorbemerkungen zum ersten Bande der „Ausgewählten Ur- kunden zur Deutschen Verfassungsgeschichte" mit seiner Kritik der Weizsäckerschen Grund- sätze so ein, als ob diese von Grund aus revidiert werden und durch einen Neubau er- setzt werden sollten, für den das Fundament durch eine sprachgeschichtliche Untersuchung zu legen wäre. Er meint: fraglich erscheine es, ob es Weizsäcker gelungen sei, „durch den Konsonantenwald einen Weg zu finden", und es werde „das auch unmöglich bleiben, solange der Entstehungsgrund der Konsonantenhäufungen nicht klargelegt ist“. Daran schließt sich eine Kritik der Weizsäckerschen Vermutungen über die Ursache der Kon- sonantenhäufungen und eine Darlegung der eigenen Ansichten über diese Frage. Wenn ich danach geglaubt habe, diese Darlegungen müßtten eigentlich die Basis für die eigenen positiven Vorschläge Keutgens abgeben, und wenn ich nachträgliche Abweichungen dann als Inkonsequenzen aufgefaßt habe, so bin ich wohl einigermaßen entschuldigt. Auch beim Abschluß seiner schreibgeschichtlichen Bemerkungen drückt sich Keutgen noch so aus, daß man glauben muß, es sollten nun Konsequenzen daraus gezogen werden: „Man sieht, es haben Umstände mitgespielt, die Weizsäcker, als er seine Regeln aufstellte, nicht berücksichtigt hat und vielleicht noch nicht berücksichtigen konnte, an denen wir heute aber nicht mehr mit geschlossenen Augen vorübergehen dürfen.“ Das kann doch nur den Sinn haben, daß diese von Keutgen erwähnten Umstände bei Neugestaltung der Regeln berücksichtigt werden müssen, — also eine neue Bestärkung in meinem Mißverständnis. Dann fährt Keutgen allerdings sogleich fort: „andererseits sind diese philologischen Ein- sichten doch nicht von der Art, daß sie sich ohne weiteres praktisch verwenden ließen“; auch damit scheint aber die praktische Verwendung noch nicht abgelehnt, nur nicht „ohne weiteres“, so hatte ich es aufgefaßt, solle diese stattfinden können. Weshalb die philo- logischen Einsichten nicht ohne weiteres für eine Regelung der Orthographie praktisch verwendbar sind, begründet Keutgen durch die zu große Unregelmäßigkeit, Unsicherheit und Flüchtigkeit in den Handschriften; dann aber macht er auf einmal eine Wendung oder eine Schlußfolgerung, die so, wie er selbst sie verstanden haben will, allerdings das ganze Ergebnis der vorangegangenen Erörterungen als praktisch wertlos beiscite schiebt: „Dem gegenüber wird der Herausgeber, der nicht selbst Philologe ist, einen Entschluß fassen müssen. Entweder er muß alles so abdrucken, wie er es vorfindet, um es dem germanistischen Benutzer zu überlassen, den Weizen von der Spreu -- zu sondern. Oder er muß selbst die Verantwortung übernehmen und eine gewisse Normalschreibweise her- stellen, wenn sie auch einige, dem Sprachforscher möglicherweise nicht uninteressante
Vorwort. XXI Es steht nun mit diesem Mißverständnis ganz eigentümlich. Wie man sogleich sehen wird, hat Keutgen bis zu einem gewissen Grade recht: ich habe ihn insofern mißt- verstanden, als ich seinen sprachgeschichtlichen Erörterungen eine Bedeutung für die Ge- winnung praktischer Regeln beigelegt habe, die er selbst ihnen schließlich nicht hat geben wollen; aber die Schuld an diesem Mißverständnis, oder mindestens cine Mitschuld, fällt auf Keutgen selbst, und für die Beurteilung seiner Ausführungen ist dieses Miſoverständnis ziemlich belanglos. Im Grunde genommen liegt nämlich die Sache gerade umgekehrt. Keutgen ist es, der den Gegensatz (vielleicht, ohne es zu wollen) übertreibt; er führt seine Kritik der Weizsäckerschen Regeln so ein und behandelt diese Frage auch weiterhin so, als ob er selbst methodisch auf einem ganz anderen Standpunkt stände als Weizsäcker, als ob er Wissenschaftlichkeit und Konsequenz verträte gegen einen unklaren Eklektizismus und gegen widerspruchsvolle Kompromißversuche, für die man allerdings Weizsäcker mil- dernde Umstände zubilligen könne. Dem gegenüber behaupte ich und hoffe es im fol- genden nachzuweisen, daß von einem prinzipiellen Unterschied in der Methode nicht die Rede sein kann, und daß der Unterschied in der praktischen Anwendung meist nicht schr erheblich ist, daß er aber dort, wo er erheblich wird, zum Nachteil Keutgens, nicht Weizsäckers ausfällt. Keutgen setzt in seinen Vorbemerkungen zum ersten Bande der „Ausgewählten Ur- kunden zur Deutschen Verfassungsgeschichte" mit seiner Kritik der Weizsäckerschen Grund- sätze so ein, als ob diese von Grund aus revidiert werden und durch einen Neubau er- setzt werden sollten, für den das Fundament durch eine sprachgeschichtliche Untersuchung zu legen wäre. Er meint: fraglich erscheine es, ob es Weizsäcker gelungen sei, „durch den Konsonantenwald einen Weg zu finden", und es werde „das auch unmöglich bleiben, solange der Entstehungsgrund der Konsonantenhäufungen nicht klargelegt ist“. Daran schließt sich eine Kritik der Weizsäckerschen Vermutungen über die Ursache der Kon- sonantenhäufungen und eine Darlegung der eigenen Ansichten über diese Frage. Wenn ich danach geglaubt habe, diese Darlegungen müßtten eigentlich die Basis für die eigenen positiven Vorschläge Keutgens abgeben, und wenn ich nachträgliche Abweichungen dann als Inkonsequenzen aufgefaßt habe, so bin ich wohl einigermaßen entschuldigt. Auch beim Abschluß seiner schreibgeschichtlichen Bemerkungen drückt sich Keutgen noch so aus, daß man glauben muß, es sollten nun Konsequenzen daraus gezogen werden: „Man sieht, es haben Umstände mitgespielt, die Weizsäcker, als er seine Regeln aufstellte, nicht berücksichtigt hat und vielleicht noch nicht berücksichtigen konnte, an denen wir heute aber nicht mehr mit geschlossenen Augen vorübergehen dürfen.“ Das kann doch nur den Sinn haben, daß diese von Keutgen erwähnten Umstände bei Neugestaltung der Regeln berücksichtigt werden müssen, — also eine neue Bestärkung in meinem Mißverständnis. Dann fährt Keutgen allerdings sogleich fort: „andererseits sind diese philologischen Ein- sichten doch nicht von der Art, daß sie sich ohne weiteres praktisch verwenden ließen“; auch damit scheint aber die praktische Verwendung noch nicht abgelehnt, nur nicht „ohne weiteres“, so hatte ich es aufgefaßt, solle diese stattfinden können. Weshalb die philo- logischen Einsichten nicht ohne weiteres für eine Regelung der Orthographie praktisch verwendbar sind, begründet Keutgen durch die zu große Unregelmäßigkeit, Unsicherheit und Flüchtigkeit in den Handschriften; dann aber macht er auf einmal eine Wendung oder eine Schlußfolgerung, die so, wie er selbst sie verstanden haben will, allerdings das ganze Ergebnis der vorangegangenen Erörterungen als praktisch wertlos beiscite schiebt: „Dem gegenüber wird der Herausgeber, der nicht selbst Philologe ist, einen Entschluß fassen müssen. Entweder er muß alles so abdrucken, wie er es vorfindet, um es dem germanistischen Benutzer zu überlassen, den Weizen von der Spreu -- zu sondern. Oder er muß selbst die Verantwortung übernehmen und eine gewisse Normalschreibweise her- stellen, wenn sie auch einige, dem Sprachforscher möglicherweise nicht uninteressante
Strana XXII
XXII Vorwort. Eigentümlichkeiten des Schreibers verwischen sollte.“ Man könnte allerdings nun meinen (und darin liegt mein Mißverständnis), daß für die Herstellung der Normalschreibweise die vorher gewonnenen „philologischen Einsichten“, wenn auch nicht „ohne weiteres“, zu verwerten wären; Keutgen aber hat es, wie seine Erwiderung zeigt, nicht so gemeint, und er hätte sein Entweder-Oder wohl besser so formuliert: Da die Ergebnisse der sprach- geschichtlichen Untersuchung, die uns über Weizsäckers Regeln hinausführen sollten, keine praktisch brauchbaren Gesichtspunkte gegeben haben, so bleibt uns nur zweierlei übrig: entweder wir lassen alles unverändert oder wir streichen alle Konsonantenverdoppelungen, mit gewissen Ausnahmen, die aber nicht aus sprachlichen, sondern nur aus praktischen Gründen, der bequemeren Lesbarkeit wegen, gemacht werden dürfen. So ist, wie sich aus seiner Erwiderung ergibt, Keutgens Meinung; aber er hat sie in seinen früheren Dar- legungen nicht klar zum Ausdruck gebracht, und das Mißiverständnis, als seien die sprachgeschichtlichen Erörterungen das Fundament der Einzelkritik an Weizsäckers Regeln und zugleich der eigenen positiven Vorschriften, hat er dann noch weiter dadurch befördert, daſ er auf die Ergebnisse jener Erörterungen bei der Kritik der einzelnen Regeln wieder- holt Bezug genommen hat. Leitet er doch diese Kritik mit der allgemeinen Bemerkung ein: „Seine (Weizsäckers) Veränderungen aber verstoßen einmal zum Teil gegen die oben skizzierten sprachgeschichtlichen Tatsachen“. Mir scheint fast, daß Keutgen selbst nicht zu voller Klarheit gekommen ist. Die Formulierung, die Keutgen dem Dilemma gibt: entweder alles unverändert lassen oder auf eigene Verantwortung eine gewisse Normalschreibung herstellen, auch wenn dabei einige sprachlich interessante Eigentümlichkeiten verwischt werden sollten, diese For- mulierung würde, glaube ich, Weizsäcker vollkommen akzeptiert haben. Keutgen aber be- hauptet: „Weizsäckers Verfahren entspricht weder dem einen noch dem anderen Gesichts- punkte. Er hat mit gewissen Ausnahmen weder einfach abgedruckt, was er vorfand, noch eine durchgreifende Reform vorgenommen.“ In seiner Erwiderung drückt er das wie folgt aus, indem er zugleich sein eigenes Verfahren dazu in Gegensatz stellt: „Weiz- säcker möchte seinen Abdruck so gestalten, daß der Benutzer ein Bild von der Schreib- weise der Vorlage bekommt: ich verzichte von vornherein darauf. Weizsäcker läßt trotz- dem die Orthographie der Vorlage nicht unverändert, und durchkreuzt damit seinen Zweck.“ Keutgen irrt, indem er hier dem Verfahren Weizsäckers den Zweck unterstellt, dem Benutzer „ein Bild von der Schreibweise der Vorlage zu geben“. Dadurch, daß er diese Auffassung, die ich schon einmal zurückgewiesen habe, wiederholt, wird sie nicht zu- treffender. Weizsäcker will nicht ein Bild von der Schreibweise der Vorlage geben, son- dern nur die sprachlich vielleicht bedeutungsvollen Konsonantenverdoppelungen konservieren oder umgekehrt, wie er es selbst angedeutet hat1, so weit vereinfachen, wie man es tun kann, „ohne der Sprache wehe zu tun“. Doch, mag nun Keutgen hier Weizsäckers leitende Gedanken richtig oder unrichtig darstellen, jedenfalls muß man nach seinen eben zitierten Worten meinen, daß ein tiefgehender prinzipieller Gegensatz zwischen seinen und Weiz- säckers Grundsätzen bestehe. Er findet diesen Gegensatz später darin, daß es nach meiner Auffassung eine Aufgabe der Weizsäckerschen Regeln sei, „solche Konsonanten- häufungen zu beseitigen, die von der heutigen Orthographie sehr stark abweichen und über die wir deshalb bei der Lektüre am leichtesten stolpern", während er, Keutgen, „nicht eine Annäherung an die heutige, sondern thunlichst eine Anlehnung an die Schreibweise des Mittelhochdeutschen“ wolle, „wie sie für die Ausgaben unserer klassischen Dichter des 12. und 13. Jahrhunderts allgemein eingeführt ist“. Wenn damit der Gegen- satz richtig bezeichnet ist, so scheint mir die Entscheidung zu unseren Gunsten nicht zweifelhaft. Der „Zweck, dem die gesamte Vereinfachung in erster Linie dienen soll“, 1 Vorwort xu Bd. I S. LXXIII.
XXII Vorwort. Eigentümlichkeiten des Schreibers verwischen sollte.“ Man könnte allerdings nun meinen (und darin liegt mein Mißverständnis), daß für die Herstellung der Normalschreibweise die vorher gewonnenen „philologischen Einsichten“, wenn auch nicht „ohne weiteres“, zu verwerten wären; Keutgen aber hat es, wie seine Erwiderung zeigt, nicht so gemeint, und er hätte sein Entweder-Oder wohl besser so formuliert: Da die Ergebnisse der sprach- geschichtlichen Untersuchung, die uns über Weizsäckers Regeln hinausführen sollten, keine praktisch brauchbaren Gesichtspunkte gegeben haben, so bleibt uns nur zweierlei übrig: entweder wir lassen alles unverändert oder wir streichen alle Konsonantenverdoppelungen, mit gewissen Ausnahmen, die aber nicht aus sprachlichen, sondern nur aus praktischen Gründen, der bequemeren Lesbarkeit wegen, gemacht werden dürfen. So ist, wie sich aus seiner Erwiderung ergibt, Keutgens Meinung; aber er hat sie in seinen früheren Dar- legungen nicht klar zum Ausdruck gebracht, und das Mißiverständnis, als seien die sprachgeschichtlichen Erörterungen das Fundament der Einzelkritik an Weizsäckers Regeln und zugleich der eigenen positiven Vorschriften, hat er dann noch weiter dadurch befördert, daſ er auf die Ergebnisse jener Erörterungen bei der Kritik der einzelnen Regeln wieder- holt Bezug genommen hat. Leitet er doch diese Kritik mit der allgemeinen Bemerkung ein: „Seine (Weizsäckers) Veränderungen aber verstoßen einmal zum Teil gegen die oben skizzierten sprachgeschichtlichen Tatsachen“. Mir scheint fast, daß Keutgen selbst nicht zu voller Klarheit gekommen ist. Die Formulierung, die Keutgen dem Dilemma gibt: entweder alles unverändert lassen oder auf eigene Verantwortung eine gewisse Normalschreibung herstellen, auch wenn dabei einige sprachlich interessante Eigentümlichkeiten verwischt werden sollten, diese For- mulierung würde, glaube ich, Weizsäcker vollkommen akzeptiert haben. Keutgen aber be- hauptet: „Weizsäckers Verfahren entspricht weder dem einen noch dem anderen Gesichts- punkte. Er hat mit gewissen Ausnahmen weder einfach abgedruckt, was er vorfand, noch eine durchgreifende Reform vorgenommen.“ In seiner Erwiderung drückt er das wie folgt aus, indem er zugleich sein eigenes Verfahren dazu in Gegensatz stellt: „Weiz- säcker möchte seinen Abdruck so gestalten, daß der Benutzer ein Bild von der Schreib- weise der Vorlage bekommt: ich verzichte von vornherein darauf. Weizsäcker läßt trotz- dem die Orthographie der Vorlage nicht unverändert, und durchkreuzt damit seinen Zweck.“ Keutgen irrt, indem er hier dem Verfahren Weizsäckers den Zweck unterstellt, dem Benutzer „ein Bild von der Schreibweise der Vorlage zu geben“. Dadurch, daß er diese Auffassung, die ich schon einmal zurückgewiesen habe, wiederholt, wird sie nicht zu- treffender. Weizsäcker will nicht ein Bild von der Schreibweise der Vorlage geben, son- dern nur die sprachlich vielleicht bedeutungsvollen Konsonantenverdoppelungen konservieren oder umgekehrt, wie er es selbst angedeutet hat1, so weit vereinfachen, wie man es tun kann, „ohne der Sprache wehe zu tun“. Doch, mag nun Keutgen hier Weizsäckers leitende Gedanken richtig oder unrichtig darstellen, jedenfalls muß man nach seinen eben zitierten Worten meinen, daß ein tiefgehender prinzipieller Gegensatz zwischen seinen und Weiz- säckers Grundsätzen bestehe. Er findet diesen Gegensatz später darin, daß es nach meiner Auffassung eine Aufgabe der Weizsäckerschen Regeln sei, „solche Konsonanten- häufungen zu beseitigen, die von der heutigen Orthographie sehr stark abweichen und über die wir deshalb bei der Lektüre am leichtesten stolpern", während er, Keutgen, „nicht eine Annäherung an die heutige, sondern thunlichst eine Anlehnung an die Schreibweise des Mittelhochdeutschen“ wolle, „wie sie für die Ausgaben unserer klassischen Dichter des 12. und 13. Jahrhunderts allgemein eingeführt ist“. Wenn damit der Gegen- satz richtig bezeichnet ist, so scheint mir die Entscheidung zu unseren Gunsten nicht zweifelhaft. Der „Zweck, dem die gesamte Vereinfachung in erster Linie dienen soll“, 1 Vorwort xu Bd. I S. LXXIII.
Strana XXIII
Vorwort. XXIII ist auch nach Keutgen: „das Lesen bequemer zu machen". Die Historiker, für die unsere Editionen in erster Linie bestimmt sind, kommen in ihrer großen Mehrzahl jedenfalls nicht von intensiver Beschäftigung mit mittelhochdeutschen Dichtern her, sondern sind viel mehr an moderne Texte gewöhnt. Ihnen macht deshalb eine Regelung der Orthographie in unserem Sinne die Texte bequemer lesbar, als eine solche nach Keutgens Vorschriften. Doch ich muß noch darauf zurückkommen, daß Keutgen einen so starken prin- zipiellen Gegensatz zwischen seinen und Weizsäckers Regeln konstruiert. Weizsäcker ist inkonsequent, will Unvereinbares miteinander vereinbaren, will aus Zweckmäßigkeits- gründen vereinfachen und doch das sprachlich Charakteristische konservieren und gelangt dadurch zu einer Mischung, bei der weder die Zweckmäßsigkeit noch die Wissenschaft zu ihrem Recht kommen. So ist nach Keutgen, wenn wir es zusammenfassen, Weizsäckers Methode zu charakterisieren. Im Gegensatz dazu will Keutgen selbst konsequent nur einen Gedanken verfolgen, nämlich den der Vereinfachung aus Zweckmäßigkeitsgründen, da er erkannt hat, daß die Berücksichtigung sprachlicher Eigentümlichkeiten nur zu In- konsequenzen und Verzerrungen führt. Was er als Vorzüge für sein System in Anspruch nimmt, faßt er mit den Worten zusammen: „es ist praktischer, insofern es stärker kürzt als das Weizsäckersche; es ist folgerichtiger, indem es nicht den Anschein einer Sache zu retten sucht, die nicht zu retten ist; und deshalb und weil es sich mehr dem Charakter der Sprache anpaßt, ist es auch wissenschaftlicher“. In Wirklichkeit ist aber der Gegensatz gar nicht so prinzipiell und tiefgehend, wie man hiernach glauben müßste. Einerseits ist auch Keutgens System ein Kompromiß, so gut wie unseres. Auch er vereinfacht nicht konsequent in allen Fällen, sondern er macht eine praktisch schr bedeutsame Ausnahme: er behält die Verdoppelung des Konsonanten zwischen zwei Vokalen bei, da sie „sprachgeschichtlich wohl begründet“ sei und die Streichung dem Zweck, die Lesbarkeit zu erleichtern, widersprochen hätte. Also doch sprachgeschichtliche Erwägungen, Rücksichten auf Ursprung und Bedeutung der Ver- doppelung, wenigstens als Nebenmotiv! Nun gehören die Fälle, in denen ein Doppel- konsonant zwischen zwei Vokalen steht, sprachgeschichtlich offenbar zu verschiedenen Ka- tegorien: ist die Verdoppelung des ll in wollen so gut begründet, daß eine Vereinfachung geradezu eine Verballhornisierung wäre, so steht es z. B. schon mit dem Il in sollen, noch mehr mit dem ff in graffen anders, und andererseits ist manche Verdoppelung am Schluß einer Silbe, die Keutgen streicht, wie z. B. das Il in soll oder das rr in herr oder das fs in gewifs oder (nach Keutgens eigenen Ausführungen) auch das gk in kriegk oder das dt in eidt, sprachgeschichtlich recht woll begründet, wenn auch nicht so gut wie das Il in wollen, doch besser als das ff in graffen; und dabei sind diese Verdoppelungen mit bequemer Lesbarkeit sehr wohl vereinbar. Auch läßt Keutgen ja den Doppelkonsonanten nicht iberall zwischen zwei Vokalen stehen, sondern er vereinfacht ihn (wie Weizsäcker) nach einem Doppelvokal, auch wenn nach dem Doppelkonsonanten wieder ein Vokal folgt, so daß z. B. kauffen in kaufen verwandelt wird. Das heißt doch auch den Grundsatz der Vereinfachung durch Rücksichtnahme auf die sprachliche Bedeutung oder Nichtbedeu- tung der Doppelkonsonanten modifizieren, ohne wiederum darin konsequent sein zu können. Also, rein methodisch betrachtet, wäre Keutgen in gleicher Verdammnis mit Weizsäcker! Gehen wir aber praktisch auf die Hauptfälle von Konsonantenhäufungen ein, worin besteht dann letztlich der Unterschied zwischen den beiden Systemen? Weizsäcker streicht die Verdoppelung im Anlaut; Keutgen stimmt zu. Weizsäcker streicht die Verdoppelung, wenn am Schluß einer Silbe mehrere Konsonanten zusammen- stehen; Keutgen tut stillschweigend desgleichen. Weizsäcker streicht die Verdoppe- 1 Die Reihenfolge der Kategorien ist im folgen- den etwas anders als in Weirsäckers Vorwort xum I. Bande, um die Fülle der Ubereinstimmung und der Abweichung bequemer beisammen xu haben.
Vorwort. XXIII ist auch nach Keutgen: „das Lesen bequemer zu machen". Die Historiker, für die unsere Editionen in erster Linie bestimmt sind, kommen in ihrer großen Mehrzahl jedenfalls nicht von intensiver Beschäftigung mit mittelhochdeutschen Dichtern her, sondern sind viel mehr an moderne Texte gewöhnt. Ihnen macht deshalb eine Regelung der Orthographie in unserem Sinne die Texte bequemer lesbar, als eine solche nach Keutgens Vorschriften. Doch ich muß noch darauf zurückkommen, daß Keutgen einen so starken prin- zipiellen Gegensatz zwischen seinen und Weizsäckers Regeln konstruiert. Weizsäcker ist inkonsequent, will Unvereinbares miteinander vereinbaren, will aus Zweckmäßigkeits- gründen vereinfachen und doch das sprachlich Charakteristische konservieren und gelangt dadurch zu einer Mischung, bei der weder die Zweckmäßsigkeit noch die Wissenschaft zu ihrem Recht kommen. So ist nach Keutgen, wenn wir es zusammenfassen, Weizsäckers Methode zu charakterisieren. Im Gegensatz dazu will Keutgen selbst konsequent nur einen Gedanken verfolgen, nämlich den der Vereinfachung aus Zweckmäßigkeitsgründen, da er erkannt hat, daß die Berücksichtigung sprachlicher Eigentümlichkeiten nur zu In- konsequenzen und Verzerrungen führt. Was er als Vorzüge für sein System in Anspruch nimmt, faßt er mit den Worten zusammen: „es ist praktischer, insofern es stärker kürzt als das Weizsäckersche; es ist folgerichtiger, indem es nicht den Anschein einer Sache zu retten sucht, die nicht zu retten ist; und deshalb und weil es sich mehr dem Charakter der Sprache anpaßt, ist es auch wissenschaftlicher“. In Wirklichkeit ist aber der Gegensatz gar nicht so prinzipiell und tiefgehend, wie man hiernach glauben müßste. Einerseits ist auch Keutgens System ein Kompromiß, so gut wie unseres. Auch er vereinfacht nicht konsequent in allen Fällen, sondern er macht eine praktisch schr bedeutsame Ausnahme: er behält die Verdoppelung des Konsonanten zwischen zwei Vokalen bei, da sie „sprachgeschichtlich wohl begründet“ sei und die Streichung dem Zweck, die Lesbarkeit zu erleichtern, widersprochen hätte. Also doch sprachgeschichtliche Erwägungen, Rücksichten auf Ursprung und Bedeutung der Ver- doppelung, wenigstens als Nebenmotiv! Nun gehören die Fälle, in denen ein Doppel- konsonant zwischen zwei Vokalen steht, sprachgeschichtlich offenbar zu verschiedenen Ka- tegorien: ist die Verdoppelung des ll in wollen so gut begründet, daß eine Vereinfachung geradezu eine Verballhornisierung wäre, so steht es z. B. schon mit dem Il in sollen, noch mehr mit dem ff in graffen anders, und andererseits ist manche Verdoppelung am Schluß einer Silbe, die Keutgen streicht, wie z. B. das Il in soll oder das rr in herr oder das fs in gewifs oder (nach Keutgens eigenen Ausführungen) auch das gk in kriegk oder das dt in eidt, sprachgeschichtlich recht woll begründet, wenn auch nicht so gut wie das Il in wollen, doch besser als das ff in graffen; und dabei sind diese Verdoppelungen mit bequemer Lesbarkeit sehr wohl vereinbar. Auch läßt Keutgen ja den Doppelkonsonanten nicht iberall zwischen zwei Vokalen stehen, sondern er vereinfacht ihn (wie Weizsäcker) nach einem Doppelvokal, auch wenn nach dem Doppelkonsonanten wieder ein Vokal folgt, so daß z. B. kauffen in kaufen verwandelt wird. Das heißt doch auch den Grundsatz der Vereinfachung durch Rücksichtnahme auf die sprachliche Bedeutung oder Nichtbedeu- tung der Doppelkonsonanten modifizieren, ohne wiederum darin konsequent sein zu können. Also, rein methodisch betrachtet, wäre Keutgen in gleicher Verdammnis mit Weizsäcker! Gehen wir aber praktisch auf die Hauptfälle von Konsonantenhäufungen ein, worin besteht dann letztlich der Unterschied zwischen den beiden Systemen? Weizsäcker streicht die Verdoppelung im Anlaut; Keutgen stimmt zu. Weizsäcker streicht die Verdoppelung, wenn am Schluß einer Silbe mehrere Konsonanten zusammen- stehen; Keutgen tut stillschweigend desgleichen. Weizsäcker streicht die Verdoppe- 1 Die Reihenfolge der Kategorien ist im folgen- den etwas anders als in Weirsäckers Vorwort xum I. Bande, um die Fülle der Ubereinstimmung und der Abweichung bequemer beisammen xu haben.
Strana XXIV
XXIV Vorwort. lung nach einem Doppelvokal1; Keutgen ist „für praktische Zwecke in der Haupt- sache damit einverstanden“, wenn er den Satz auch „sprachgeschichtlich nicht ganz einwandfrei findet“. Weizsäcker streicht die Verdoppelung am Schluß von unbetonten Silben und schwachbetonten einsilbigen Worten; Keutgen hat gegen das Verfahren „nichts einzuwenden“, nur gegen „die Einreihung der Rubriken an dieser Stelle“. Weizsäcker behält die Verdoppelung am Schluß betonter Silben nach einem einfachen (also nicht durch Schreibung als lang erwiesenen) Vokal; Keutgen tut dasselbe, wenn nach dem Doppelkonsonanten wieder ein Vokal folgt (also bei wollen sollen hoffen graffen stedte), aber er vereinfacht, wenn der Doppelkonsonant am Schluß des Wortes steht, oder am Schluß der Silbe, während die folgende Silbe mit einem Konsonanten beginnt (also wil sol graf hof das stat her herlich statt will soll graff hoff dafs statt herr herrlich, die bei Weizsäcker unverändert bleiben). Das ist die einzige praktisch bedeutsame Ab- weichung zwischen den Regeln Keutgens und denen Weizsäckers! Ich meine: Keutgen setzt ein, als ob er das Weizsäckersche Gebäude in seinen Grundfesten erschüttern, als systemlos, in sich widerspruchsvoll erweisen und dieses zugleich unwissenschaftliche und unpraktische Konglomerat von Vorschriften durch ein wissenschaftlich wohlbegründetes und in sich konsequentes System ersetzen wolle. Das ist der Eindruck, den nach meiner Meinung jedermann von Keutgens Kritik haben muß, auch wenn im einzelnen der Wider- spruch milder auftritt. Und dann kommt schließlich dabei heraus eine Summe von Regeln, die einerseits ebenfalls zum Teil auf Kompromissen beruhen, andererseits aber nur in einem einzigen praktisch wichtigen Fall von denen Weizsäckers abweichen. Das ist ein Mißverhältnis. Ein gewaltiger Anlauf und ein kleiner Sprung. Dieses Urteil wird bestätigt, wenn wir die Vergleichung der Regeln ergänzen durch deren Beobachtung in der praktischen Anwendung. Keutgen meint, ich hätte, als ich das Vorwort zu Bd. XII schrieb, anscheinend den 2. Halbband seiner „Ur- kunden“ noch nicht eingesehen; ich würde sonst an einer größeren Zahl von Beispielen haben prüfen können, wie sich seine Vorschläge in der Praxis bewähren. In der Tat habe ich Keutgens 2. Halbband nicht verglichen, weil er damals, als ich den betreffenden Abschnitt meines Vorworts schrieb, noch nicht erschienen war. Inzwischen bin ich Keutgens Wink gefolgt und habe eine ziemlich erhebliche Anzahl von Stücken nachgeprüft, um zu schen, wie sich der Unterschied in der Praxis stellt. Das Ergebnis meiner Nachprüfung entspricht dem, was man nach Vergleichung der Regeln erwarten muß. In manchen kleineren Stücken, ja auf ganzen Seiten findet man kaum eine Abweichung, wenn nämlich der Schreiber nur Konsonanten zwischen zwei Vo- kalen und nicht im Auslaut der Worte zu verdoppeln liebt; in anderen Stücken, in denen diese letztgenannten, von Weizsäcker zum größeren Teil beibehaltenen, von Keutgen aus- nahmslos gestrichenen Verdoppelungen öfter vorkommen, werden auch die Abweichungen häufiger; doch überwiegen im ganzen bei weitem die Fälle der Ubereinstimmung, sowohl bei Beseitigung wie bei Beibehaltung der Doppelkonsonanten. Beispiele für die Ubercinstimmung gebe ich, um das Verfahren klarzustellen und doch den Leser hier nicht zu ermüden, in der Anmerkung 2. Die Abweichungen aber muß ich hier im Text behandeln. 1 Diesen nicht ganz xutreffenden Ausdruck über- nehme ich der Bequemlichkeit wegen von Keutgen. Weixsäcker spricht von Vokalen, deren Länge zweifel- los bewiesen ist durch ihre diphthongische Natur (wie ei oder au oder auch ie in krieg) oder durch ihre Schreibung (wie ie in briefe). Auch Vokale mit nachfolgendem h als Dehnungszeichen gehören hier- her; solche kommen aber in den verglichenen Stücken nicht vor. 2 Die Ubereinstimmungen sind folgende: 1) Ver- einfacht wird die Verdoppelung a) überall im Anlaut, und zwar (ein anlautendes ff kommt in den verglichenen Stücken nicht vor) das ck xu k in beckennen nachekommen urckunde, das tz oder cz au z in betzalen viertzig viertzien herczog unver- tzoicht ezu; b) im Auslaut beim Zusammen- treffen mehrerer Konsonanten am Silben- schluß, so das ff in crafft wonhafft eigenschafft
XXIV Vorwort. lung nach einem Doppelvokal1; Keutgen ist „für praktische Zwecke in der Haupt- sache damit einverstanden“, wenn er den Satz auch „sprachgeschichtlich nicht ganz einwandfrei findet“. Weizsäcker streicht die Verdoppelung am Schluß von unbetonten Silben und schwachbetonten einsilbigen Worten; Keutgen hat gegen das Verfahren „nichts einzuwenden“, nur gegen „die Einreihung der Rubriken an dieser Stelle“. Weizsäcker behält die Verdoppelung am Schluß betonter Silben nach einem einfachen (also nicht durch Schreibung als lang erwiesenen) Vokal; Keutgen tut dasselbe, wenn nach dem Doppelkonsonanten wieder ein Vokal folgt (also bei wollen sollen hoffen graffen stedte), aber er vereinfacht, wenn der Doppelkonsonant am Schluß des Wortes steht, oder am Schluß der Silbe, während die folgende Silbe mit einem Konsonanten beginnt (also wil sol graf hof das stat her herlich statt will soll graff hoff dafs statt herr herrlich, die bei Weizsäcker unverändert bleiben). Das ist die einzige praktisch bedeutsame Ab- weichung zwischen den Regeln Keutgens und denen Weizsäckers! Ich meine: Keutgen setzt ein, als ob er das Weizsäckersche Gebäude in seinen Grundfesten erschüttern, als systemlos, in sich widerspruchsvoll erweisen und dieses zugleich unwissenschaftliche und unpraktische Konglomerat von Vorschriften durch ein wissenschaftlich wohlbegründetes und in sich konsequentes System ersetzen wolle. Das ist der Eindruck, den nach meiner Meinung jedermann von Keutgens Kritik haben muß, auch wenn im einzelnen der Wider- spruch milder auftritt. Und dann kommt schließlich dabei heraus eine Summe von Regeln, die einerseits ebenfalls zum Teil auf Kompromissen beruhen, andererseits aber nur in einem einzigen praktisch wichtigen Fall von denen Weizsäckers abweichen. Das ist ein Mißverhältnis. Ein gewaltiger Anlauf und ein kleiner Sprung. Dieses Urteil wird bestätigt, wenn wir die Vergleichung der Regeln ergänzen durch deren Beobachtung in der praktischen Anwendung. Keutgen meint, ich hätte, als ich das Vorwort zu Bd. XII schrieb, anscheinend den 2. Halbband seiner „Ur- kunden“ noch nicht eingesehen; ich würde sonst an einer größeren Zahl von Beispielen haben prüfen können, wie sich seine Vorschläge in der Praxis bewähren. In der Tat habe ich Keutgens 2. Halbband nicht verglichen, weil er damals, als ich den betreffenden Abschnitt meines Vorworts schrieb, noch nicht erschienen war. Inzwischen bin ich Keutgens Wink gefolgt und habe eine ziemlich erhebliche Anzahl von Stücken nachgeprüft, um zu schen, wie sich der Unterschied in der Praxis stellt. Das Ergebnis meiner Nachprüfung entspricht dem, was man nach Vergleichung der Regeln erwarten muß. In manchen kleineren Stücken, ja auf ganzen Seiten findet man kaum eine Abweichung, wenn nämlich der Schreiber nur Konsonanten zwischen zwei Vo- kalen und nicht im Auslaut der Worte zu verdoppeln liebt; in anderen Stücken, in denen diese letztgenannten, von Weizsäcker zum größeren Teil beibehaltenen, von Keutgen aus- nahmslos gestrichenen Verdoppelungen öfter vorkommen, werden auch die Abweichungen häufiger; doch überwiegen im ganzen bei weitem die Fälle der Ubereinstimmung, sowohl bei Beseitigung wie bei Beibehaltung der Doppelkonsonanten. Beispiele für die Ubercinstimmung gebe ich, um das Verfahren klarzustellen und doch den Leser hier nicht zu ermüden, in der Anmerkung 2. Die Abweichungen aber muß ich hier im Text behandeln. 1 Diesen nicht ganz xutreffenden Ausdruck über- nehme ich der Bequemlichkeit wegen von Keutgen. Weixsäcker spricht von Vokalen, deren Länge zweifel- los bewiesen ist durch ihre diphthongische Natur (wie ei oder au oder auch ie in krieg) oder durch ihre Schreibung (wie ie in briefe). Auch Vokale mit nachfolgendem h als Dehnungszeichen gehören hier- her; solche kommen aber in den verglichenen Stücken nicht vor. 2 Die Ubereinstimmungen sind folgende: 1) Ver- einfacht wird die Verdoppelung a) überall im Anlaut, und zwar (ein anlautendes ff kommt in den verglichenen Stücken nicht vor) das ck xu k in beckennen nachekommen urckunde, das tz oder cz au z in betzalen viertzig viertzien herczog unver- tzoicht ezu; b) im Auslaut beim Zusammen- treffen mehrerer Konsonanten am Silben- schluß, so das ff in crafft wonhafft eigenschafft
Strana XXV
Vorwort. XXV Die grofie Mehrzahl aller Abweichungen entsteht, wie sich schon aus dem bisherigen ergibt, daraus, daß Keutgen die Verdoppelung des einzelnen Konsonanten im Auslaut des Wortes oder der Silbe auch nach einem einfachen, vielleicht kurzen Vokal streicht, wenn auf den Konsonanten micht wieder ein Vokal folgt. Beispiele aus einem Teil der von mir verglichenen Stücke‘ werden die Wirkung dieses Verfahrens erläutern Wir behalten nach Weizsäckers Vorschriften bei das ff in aff phaff paffheid eff bleff an- treff vyff off (im Sinne von „oder“) hoff hoffsteten, das ck im ock, das || in allbie allher allwegen sall willfart, auch in Füllen wie müllner, das mm in nachkomm, das nn in dann alsdann wann burgbann bekenn sinn, das rr in herr und seinen Zusammensetzungen wie klosterherr, das ss oder B im mass haf unabeleülich gryB huB, das dt oder tt in statt beredt geredt ubertredt, das tz oder zz in grozz stózz nutz unnütz, auch nutzlich nützsten ; Keutgen dagegen druckt mit einfachem f: af phaf pafheid ef blef antref vyf of hof hof- steten, mit cinfachem le: ok, mit einfachem 1: alhie alher alwegen sal wilfart mülner, mat einfachem m: nachkom, mit einfachem n: dan alsdan wan burgban beken sin, mit em- fachem. v: her klosterher, mit einfachem s: mas has unabeleslich grys hus, mi einfachem t: stat beret geret ubertret, mU einfachem z: groz stóz nuz unnüz nuzlich nûzsten. Prüft man diese Abweichungen unter dem Gesichtspunkt des Zweckes, dem auch nach Keutgen „die gesamte Vereinfachung in erster Linie dienen soll*, so wird man, glaube ich, keinen einzigen Fall finden, in dem es wünschenswert gewesen wäre, den Doppel- konsonanten zu vereinfachen, um „das Lesen bequemer zu machen“; in den meisten Fällen stifften, 4» helffe tweltf zwolff, in funff vonff zunffte, in werff wurffet geworffen bedórffen, das cg au g in degedineges, das ck oder gk zu k 4n manck getrancke gehencket verdringken duncket, 2 marck marcket mercketen wercke hantwercke, das dt oder td xu t in haltden hiltde wandt stundt, das tz oder oz aw z in saltz peltzere, à gantze phallencz krinezen, wnd in ertzebischop (während das mir unverstündliche duntzste dn mr. 170 art. 13, wohl versehentlich, unverändert bleibt); €) im Auslaut nach einem Doppelvokal, so das dd n friedde, das if in hauff hauffe darauff reiffen angreiffen verkeuffen brieffen hoiff (umd hoiffs) verkouffen, das tt oder dt zu t im eidt umd bietten, das zz in hiezz spiezz spiezzen; d) im Auslaut von ion- losen Silben, so das ff 4n bischoff, das nn dn helfenne, das rr 4m unserr unserre, das zz im ver- püutnüzz; e) im Auslaut von sehwachbetonten einsilbigen Worten, bei denen wir auch heute die Verschürfung nicht ausdrücken, so das tt 4n uf und den Ableitungen davon wie daruf( uffget uff- nemen uffgestanden, das nn 4m ann inn, das ss in biss, auch das ck und das tt in Ableitungen wie ieckliger ettliche, die Weixsäcker hierher gerechnet hat; f) in allen Füllen (auch nach kurzem Vokal, wenn wieder ein Vokal folgt) bei den Ver- schärfungen sß und ssch, so sß zu B in busßen, so ssch xw sch 4m visschen visschere twisschen. — 2) Erhalten bleibt die Verdoppelung : a) n be- tonten Silben nach einem einfachen Vokal, wenn wieder ein Vokal folgt (der häufigste Fall unter allen Verdoppelungen, für den Beispiele leicht nach hunderten xusammenzubringen wären), so das bb 4n hebben obbe, das dd in hadden edder Deutsche Reichstags-Akton X. redde wedder heddecledere unreddeliche widder rid- dere nidderlegen, das ff 4m straffen graffe graffen scheffin unheffig offenbare offenlich ruffen, das gg im egghe legghen ligghen, das ck oder kk in spekkes dicke stucke, das ll in alle vallen fallende gefallen virfallen zallen mallich heller bestellen abestellen geselleschefte hilligen schilling verwilligt sollen wollen sollich ungezollet wollenwober, das mm in ammetlude kamme kemmerschen nach- kommen umme nummerne, das nn 4? daune wanne burgbanne copmanne denne swenne nennet spenne penninghe bekennen inne minner winnen binnen gesinnen gewonne tunne dunne, das pp 4n wijn- zepper, das rr in karren herre, das ss oder ß in masse messe sesser flißigem drißig slıßen großen busse, das tt in matten hette tretten vetterlichen mittel zitten gottis botten verbotten gibottes gutten guttere mutterlichen, das zz oder tz oder oz in satzunge schatzunge seczen verletzen gesetzide itzunt stüzzig; 0) überhaupt (also auch mach einem anderen Konsonanten, oder nach einem Doppel- vokal oder in tonloser Séübe), wemm mwr ww jeder ein Vokal folgt, bei der Verschärfung des s 4n ss oder B, so 4» unfere (wührend obzse und obzser 4n mr. 276 art. 7, wohl versehentlich, in obse und obser vereinfacht sind), weiter in laißen straissen sliessen boissen boussen, auch in beswer- nisse gestrengnisse; c) n gleichen Füllen und au ßer- dem auch am Schluß eines Wortes bei tz, wenn das t organisch ist, so in entzogen nihtz nichtzit ratz. 1 Nachdem ich eine Anxahl Stücke genauer ver- glichen hatte, habe ich aus anderen nur noch etwas notiert, wenn sie neue Fälle ergaben. IV
Vorwort. XXV Die grofie Mehrzahl aller Abweichungen entsteht, wie sich schon aus dem bisherigen ergibt, daraus, daß Keutgen die Verdoppelung des einzelnen Konsonanten im Auslaut des Wortes oder der Silbe auch nach einem einfachen, vielleicht kurzen Vokal streicht, wenn auf den Konsonanten micht wieder ein Vokal folgt. Beispiele aus einem Teil der von mir verglichenen Stücke‘ werden die Wirkung dieses Verfahrens erläutern Wir behalten nach Weizsäckers Vorschriften bei das ff in aff phaff paffheid eff bleff an- treff vyff off (im Sinne von „oder“) hoff hoffsteten, das ck im ock, das || in allbie allher allwegen sall willfart, auch in Füllen wie müllner, das mm in nachkomm, das nn in dann alsdann wann burgbann bekenn sinn, das rr in herr und seinen Zusammensetzungen wie klosterherr, das ss oder B im mass haf unabeleülich gryB huB, das dt oder tt in statt beredt geredt ubertredt, das tz oder zz in grozz stózz nutz unnütz, auch nutzlich nützsten ; Keutgen dagegen druckt mit einfachem f: af phaf pafheid ef blef antref vyf of hof hof- steten, mit cinfachem le: ok, mit einfachem 1: alhie alher alwegen sal wilfart mülner, mat einfachem m: nachkom, mit einfachem n: dan alsdan wan burgban beken sin, mit em- fachem. v: her klosterher, mit einfachem s: mas has unabeleslich grys hus, mi einfachem t: stat beret geret ubertret, mU einfachem z: groz stóz nuz unnüz nuzlich nûzsten. Prüft man diese Abweichungen unter dem Gesichtspunkt des Zweckes, dem auch nach Keutgen „die gesamte Vereinfachung in erster Linie dienen soll*, so wird man, glaube ich, keinen einzigen Fall finden, in dem es wünschenswert gewesen wäre, den Doppel- konsonanten zu vereinfachen, um „das Lesen bequemer zu machen“; in den meisten Fällen stifften, 4» helffe tweltf zwolff, in funff vonff zunffte, in werff wurffet geworffen bedórffen, das cg au g in degedineges, das ck oder gk zu k 4n manck getrancke gehencket verdringken duncket, 2 marck marcket mercketen wercke hantwercke, das dt oder td xu t in haltden hiltde wandt stundt, das tz oder oz aw z in saltz peltzere, à gantze phallencz krinezen, wnd in ertzebischop (während das mir unverstündliche duntzste dn mr. 170 art. 13, wohl versehentlich, unverändert bleibt); €) im Auslaut nach einem Doppelvokal, so das dd n friedde, das if in hauff hauffe darauff reiffen angreiffen verkeuffen brieffen hoiff (umd hoiffs) verkouffen, das tt oder dt zu t im eidt umd bietten, das zz in hiezz spiezz spiezzen; d) im Auslaut von ion- losen Silben, so das ff 4n bischoff, das nn dn helfenne, das rr 4m unserr unserre, das zz im ver- püutnüzz; e) im Auslaut von sehwachbetonten einsilbigen Worten, bei denen wir auch heute die Verschürfung nicht ausdrücken, so das tt 4n uf und den Ableitungen davon wie daruf( uffget uff- nemen uffgestanden, das nn 4m ann inn, das ss in biss, auch das ck und das tt in Ableitungen wie ieckliger ettliche, die Weixsäcker hierher gerechnet hat; f) in allen Füllen (auch nach kurzem Vokal, wenn wieder ein Vokal folgt) bei den Ver- schärfungen sß und ssch, so sß zu B in busßen, so ssch xw sch 4m visschen visschere twisschen. — 2) Erhalten bleibt die Verdoppelung : a) n be- tonten Silben nach einem einfachen Vokal, wenn wieder ein Vokal folgt (der häufigste Fall unter allen Verdoppelungen, für den Beispiele leicht nach hunderten xusammenzubringen wären), so das bb 4n hebben obbe, das dd in hadden edder Deutsche Reichstags-Akton X. redde wedder heddecledere unreddeliche widder rid- dere nidderlegen, das ff 4m straffen graffe graffen scheffin unheffig offenbare offenlich ruffen, das gg im egghe legghen ligghen, das ck oder kk in spekkes dicke stucke, das ll in alle vallen fallende gefallen virfallen zallen mallich heller bestellen abestellen geselleschefte hilligen schilling verwilligt sollen wollen sollich ungezollet wollenwober, das mm in ammetlude kamme kemmerschen nach- kommen umme nummerne, das nn 4? daune wanne burgbanne copmanne denne swenne nennet spenne penninghe bekennen inne minner winnen binnen gesinnen gewonne tunne dunne, das pp 4n wijn- zepper, das rr in karren herre, das ss oder ß in masse messe sesser flißigem drißig slıßen großen busse, das tt in matten hette tretten vetterlichen mittel zitten gottis botten verbotten gibottes gutten guttere mutterlichen, das zz oder tz oder oz in satzunge schatzunge seczen verletzen gesetzide itzunt stüzzig; 0) überhaupt (also auch mach einem anderen Konsonanten, oder nach einem Doppel- vokal oder in tonloser Séübe), wemm mwr ww jeder ein Vokal folgt, bei der Verschärfung des s 4n ss oder B, so 4» unfere (wührend obzse und obzser 4n mr. 276 art. 7, wohl versehentlich, in obse und obser vereinfacht sind), weiter in laißen straissen sliessen boissen boussen, auch in beswer- nisse gestrengnisse; c) n gleichen Füllen und au ßer- dem auch am Schluß eines Wortes bei tz, wenn das t organisch ist, so in entzogen nihtz nichtzit ratz. 1 Nachdem ich eine Anxahl Stücke genauer ver- glichen hatte, habe ich aus anderen nur noch etwas notiert, wenn sie neue Fälle ergaben. IV
Strana XXVI
XXVI Vorwort. mag es für die Bequemlichkeit des Lesers kein erheblicher Unterschied sein, wie man ver- fährt, wenn mir auch die volleren Formen fast immer den Vorzug zu verdienen scheinen; in manchen Fällen aber ist doch offenbar durch die Vereinfachung die Lesbarkeit geradezu mehr oder minder erheblich verschlechtert worden, nehmen wir nur antref nachkom beken sin her has unabeleslich geret beret. Dabei gibt es nun ein Nebeneinander von phaf, vereinfacht aus phaff, neben phaffen, das unverändert bleibt, von vereinfachtem antref neben beibehaltenem antreffen, von dik neben dicke, von sal neben sallen, von beken neben bekennen, von mas neben masse und maße, von has neben hassen, von stat neben stette oder stedte, von got neben gottis, von nuz neben nutzen, u. s. w. Darin vermag ich keinen Vorzug, sondern nur einen Nachteil zu erblicken. Besonders auffallend und unerfreulich finde ich es, daßt Keutgen auch das ss und das ß am Schluß der Silben in s verwandelt (während er z. B. unßere unverändert läßt) und daß er das dt selbst in Fällen, in denen das d zum Stamm gehört und das dt durch Elision des e aus der Endung det zusammengezogen sein kann, zu t vereinfacht, also beret und geret statt beredt und geredt druckt, wodurch doch entschieden eine Konsonantenhäufung beseitigt wird, die sprach- geschichtlich so gut wie nur irgend eine zwischen zwei Vokalen begründet ist. An diese beiden Spezialfälle des Gegensatzes zwischen Konservierung oder Streichung am Schluß der Silbe nach einfachem Vokal schließen sich zwei andere Fälle von Abweichungen an. Wir behalten ss und ß nicht nur nach einem einfachen, sondern auch nach einem Doppelvokal, schreiben also (wie mass haß gryß) auch dieß und fleiss, während Keutgen dafür natürlich dies und fleis setzt. Die Differenz ist nicht von großer Bedeutung, aber daß Keutgens Anderung eine Verbesserung unserer Regeln darstellte, kann ich nicht finden. Wichtiger ist, daß wir auf Ableitung und Elision nicht nur in Fällen wie beredt und geredt Rücksicht nehmen, sondern auch wenn durch die Elision das Zusammentreffen eines Doppelkonsonanten mit einem anderen Konsonanten am Schluß der Silbe entstanden ist, während Keutgen dann rücksichtslos vereinfacht. Mit dieser Rücksichtsnahme wird allerdings ein Grundgedanke der ganzen Vereinfachungs- regeln durchbrochen. Diese Regeln sollen ja nicht von Philologen sondern von Historikern gehandhabt werden, sie verlangen deshalb nicht sprachliche Prüfung der einzelnen Fälle, sondern stellen gewisse Kategorien auf, die nach rein äußerlichen Gesichtspunkten dem Herausgeber die Entscheidung zwischen Beibehalten oder Vereinfachen ermöglichen. Hier wird die Betrachtungsweise aufgegeben und von der Regel, daß die Verdoppelung fallen muß, wenn zwei Konsonanten am Silbenschluß beisammen stehen, wird eine Ausnahme gemacht für Fälle, die nicht ein rein äußerlich erkennbares Merkmal haben sondern eine sprachliche Beurteilung erfordern. In der Praxis aber hat sich gezeigt, daß diese Ab- weichung unbedenklich ist. Auch der philologisch nicht geschulte Herausgeber wird kaum jemals schwanken, ob er in diesen Fällen die Verdoppelungen stehen lassen soll oder nicht. Es handelt sich besonders um die verschiedenen Konjugationsformen jener Verben, in deren Infinitiv der Doppelkonsonant stehen bleibt. Wir behalten also z. B. das ff in hofften, während Keutgen (unbekümmert um die Verwechselung von hoffen mit hofen hoven) daraus hoften macht neben einem hoffet, das im gleichen Stücke vorkommt; wir behalten das tz oder ez nicht nur in Fällen wie nutzlich nûtzsten, die oben schon er- wähnt wurden, sondern auch in gesatzt ingesaczte versatzt beseczt gesetzt, während Keutgen gesazt ingesazte versazt besezt gesezt druckt (neben setzen und gesetzet, die im gleichen Stücke vorkommen). Selbst bei dem ss in pessrung, das bei uns übrigens schon deshalb stehen bleibt, weil wir das ss überhaupt, von wenigen Fällen abgesehen, erhalten, respeltiert Keutgen nicht die Ableitung aus pesserung und pezzerung, sondern druckt pesrung, was gewiß das Wort nicht leichter lesbar macht. Daneben kommt bei ihm freilich itzt unverändert vor; weshalb es von der Vereinfachung ausgenommen ist, wenn gesetzt derselben unterworfen wird, weiß ich nicht.
XXVI Vorwort. mag es für die Bequemlichkeit des Lesers kein erheblicher Unterschied sein, wie man ver- fährt, wenn mir auch die volleren Formen fast immer den Vorzug zu verdienen scheinen; in manchen Fällen aber ist doch offenbar durch die Vereinfachung die Lesbarkeit geradezu mehr oder minder erheblich verschlechtert worden, nehmen wir nur antref nachkom beken sin her has unabeleslich geret beret. Dabei gibt es nun ein Nebeneinander von phaf, vereinfacht aus phaff, neben phaffen, das unverändert bleibt, von vereinfachtem antref neben beibehaltenem antreffen, von dik neben dicke, von sal neben sallen, von beken neben bekennen, von mas neben masse und maße, von has neben hassen, von stat neben stette oder stedte, von got neben gottis, von nuz neben nutzen, u. s. w. Darin vermag ich keinen Vorzug, sondern nur einen Nachteil zu erblicken. Besonders auffallend und unerfreulich finde ich es, daßt Keutgen auch das ss und das ß am Schluß der Silben in s verwandelt (während er z. B. unßere unverändert läßt) und daß er das dt selbst in Fällen, in denen das d zum Stamm gehört und das dt durch Elision des e aus der Endung det zusammengezogen sein kann, zu t vereinfacht, also beret und geret statt beredt und geredt druckt, wodurch doch entschieden eine Konsonantenhäufung beseitigt wird, die sprach- geschichtlich so gut wie nur irgend eine zwischen zwei Vokalen begründet ist. An diese beiden Spezialfälle des Gegensatzes zwischen Konservierung oder Streichung am Schluß der Silbe nach einfachem Vokal schließen sich zwei andere Fälle von Abweichungen an. Wir behalten ss und ß nicht nur nach einem einfachen, sondern auch nach einem Doppelvokal, schreiben also (wie mass haß gryß) auch dieß und fleiss, während Keutgen dafür natürlich dies und fleis setzt. Die Differenz ist nicht von großer Bedeutung, aber daß Keutgens Anderung eine Verbesserung unserer Regeln darstellte, kann ich nicht finden. Wichtiger ist, daß wir auf Ableitung und Elision nicht nur in Fällen wie beredt und geredt Rücksicht nehmen, sondern auch wenn durch die Elision das Zusammentreffen eines Doppelkonsonanten mit einem anderen Konsonanten am Schluß der Silbe entstanden ist, während Keutgen dann rücksichtslos vereinfacht. Mit dieser Rücksichtsnahme wird allerdings ein Grundgedanke der ganzen Vereinfachungs- regeln durchbrochen. Diese Regeln sollen ja nicht von Philologen sondern von Historikern gehandhabt werden, sie verlangen deshalb nicht sprachliche Prüfung der einzelnen Fälle, sondern stellen gewisse Kategorien auf, die nach rein äußerlichen Gesichtspunkten dem Herausgeber die Entscheidung zwischen Beibehalten oder Vereinfachen ermöglichen. Hier wird die Betrachtungsweise aufgegeben und von der Regel, daß die Verdoppelung fallen muß, wenn zwei Konsonanten am Silbenschluß beisammen stehen, wird eine Ausnahme gemacht für Fälle, die nicht ein rein äußerlich erkennbares Merkmal haben sondern eine sprachliche Beurteilung erfordern. In der Praxis aber hat sich gezeigt, daß diese Ab- weichung unbedenklich ist. Auch der philologisch nicht geschulte Herausgeber wird kaum jemals schwanken, ob er in diesen Fällen die Verdoppelungen stehen lassen soll oder nicht. Es handelt sich besonders um die verschiedenen Konjugationsformen jener Verben, in deren Infinitiv der Doppelkonsonant stehen bleibt. Wir behalten also z. B. das ff in hofften, während Keutgen (unbekümmert um die Verwechselung von hoffen mit hofen hoven) daraus hoften macht neben einem hoffet, das im gleichen Stücke vorkommt; wir behalten das tz oder ez nicht nur in Fällen wie nutzlich nûtzsten, die oben schon er- wähnt wurden, sondern auch in gesatzt ingesaczte versatzt beseczt gesetzt, während Keutgen gesazt ingesazte versazt besezt gesezt druckt (neben setzen und gesetzet, die im gleichen Stücke vorkommen). Selbst bei dem ss in pessrung, das bei uns übrigens schon deshalb stehen bleibt, weil wir das ss überhaupt, von wenigen Fällen abgesehen, erhalten, respeltiert Keutgen nicht die Ableitung aus pesserung und pezzerung, sondern druckt pesrung, was gewiß das Wort nicht leichter lesbar macht. Daneben kommt bei ihm freilich itzt unverändert vor; weshalb es von der Vereinfachung ausgenommen ist, wenn gesetzt derselben unterworfen wird, weiß ich nicht.
Strana XXVII
Vorwort. XXVII Das sind, soviel ich bei Nachprüfung der praktischen Anwendung gefunden habe, sämtliche Fälle, in denen Keutgen vereinfacht, während Weizsäcker die Doppel- konsonanten beibehält, ausgenommen die Eigennamen, über die noch einige Worte zu sagen sind. Keutgen bekennt sich zu dem Grundsatz: „Allgemein anerkannt ist die Nützlichkeit eines strengen Konservatismus gegenüber der Schreibweise der Eigennamen“, wovon er nur, um nicht „in der Konsequenz zu weit zu gehen“, die eine seltsame Ausnahme machen will, daß der Name des Ortes, aus dem die Schriftstücke entstanden sind, den Vereinfachungsvorschriften unterworfen wird. Anders wenigstens kann ich seine ursprüng- liche Vorschrift nicht verstehen !. In seiner Erwiderung bezeichnet er meine Bemerkungen, durch die ich diese Inkonsequenz ad absurdum zu führen suchte, als Spitzfindigkeit und meint, es handle sich „um die Schreibung sehr häufig vorkommender Eigennamen, wie den der Stadt Mainz“, von dem er gesagt habe, „daß man ihn in Mainzer Stücken ohne Schaden Menz statt Mentz schreiben könne“; ob es störe, „in einer Urkunde nebeneinander Franckfurt Frankfurt Frangfurt Frangkfurt zu lesen“, sei, meint er, „Sache des subjek- tiven Empfindens“. Ich weiß nun wirklich nicht, ob das häufige Vorkommen des Namens oder die Provenienz des Stückes für die Vereinfachung einzelner Namen ent- scheidend sein soll. Das eine Kriterium ist sehr unbestimmt, das andere verwickelt den Herausgeber unter Umständen in Schwierigkeiten, von denen ich nicht wieder sprechen will, um nicht schon einmal Gesagtes zu wiederholen. Das Beispiel von „Frankfurt“ zeigt aber auch recht, wie mißlich die Vorschrift der Vereinfachung ist. Von den vier Formen Frankfurt Franckfurt Frangfurt Frangkfurt bleiben zweifellos die beiden mit einfachem k und g neben einander stehen; ebenso ist es klar, daß das ck in k vereinfacht wird. Was aber geschieht mit dem gk, wird daraus g oder k? Das wird wohl davon ab- zuhängen haben, welche Schreibung sonst überwiegt? Und ich möchte wirklich wissen, ob es auch nur einen einzigen Benutzer stören kann, wenn er neben Frankfurt und Frangfurt auch noch Franckfurt und Frangkfurt antrifft. Im gleichen Stück oder in anderen, daneben stehenden, kommen vielleicht noch andere Formen vor Franchenfurt Frankford Frankinfurt Frankinvort usw., viele von ihnen noch mit Variationen der Ortho- graphie. Der Benutzer mag sich, je nach seiner Gemütsart, freuen oder ärgern über die Unbekümmertheit, mit der die Schreiber jener Zeit gerade die uns orthographisch un- antastbaren Eigennamen behandelt haben, und er mag diese Verschiedenheit beim Lesen auch als eine Unbequemlichkeit empfinden, aber die harmlosen ek oder gk werden dafür nicht entscheidend sein. Aus der bunten Musterkarte von Namensformen jene zu beseitigen, die sich durch Vereinfachung der Doppelkonsonanten auf andere reduzieren lassen, scheint mir wirklich keinen Sinn zu haben, und insbesondere vermag ich nicht einzuschen, wes- halb der Name des Ursprungsortes (oder ein häufig vorkommender Name?) anders be- handelt werden soll als die Masse der übrigen. In der Praxis gestaltet sich nun aber die Behandlung der Eigennamen bei Keutgen noch anders. In zwei Stücken Mainzer Herkunft finde ich nicht nur Mentze in Menze vereinfacht, sondern auch alle anderen Namen ebenso behandelt; statt Albann Johann Johanns Tilmann Florinn Cobolentze Godefritd Franckford ist gedruckt Alban Johan Johans Tilman Florin Cobolenze Gode- frit Frankford. In einem anderen Stück sind Huntzhaupten und Payrstorff unverändert gelassen, Wirczpurg und Salczburg aber zu Wirzpurg und Salzburg vereinfacht, ebenso in einem anderen Stück Kostencz Sweiczern Wirczpurg in Kostenz Sweizern Wirzpurg. Handelt es sich in diesen letzteren Fällen um Beseitigung des ez und zwar in oft vor- Keutgen sagt: „Indes kann man auch hier in der Konsequenz xu weit gehen. In Mainzer Stücken das t in Mentz beizubehalten, wo es xufällig steht, oder in Frankfurter Urkunden, dem Schreiber fol- gend, in dem Namen der Stadt bald ein k bald ein ck zu setxen, hat keinen Zweck". IV*
Vorwort. XXVII Das sind, soviel ich bei Nachprüfung der praktischen Anwendung gefunden habe, sämtliche Fälle, in denen Keutgen vereinfacht, während Weizsäcker die Doppel- konsonanten beibehält, ausgenommen die Eigennamen, über die noch einige Worte zu sagen sind. Keutgen bekennt sich zu dem Grundsatz: „Allgemein anerkannt ist die Nützlichkeit eines strengen Konservatismus gegenüber der Schreibweise der Eigennamen“, wovon er nur, um nicht „in der Konsequenz zu weit zu gehen“, die eine seltsame Ausnahme machen will, daß der Name des Ortes, aus dem die Schriftstücke entstanden sind, den Vereinfachungsvorschriften unterworfen wird. Anders wenigstens kann ich seine ursprüng- liche Vorschrift nicht verstehen !. In seiner Erwiderung bezeichnet er meine Bemerkungen, durch die ich diese Inkonsequenz ad absurdum zu führen suchte, als Spitzfindigkeit und meint, es handle sich „um die Schreibung sehr häufig vorkommender Eigennamen, wie den der Stadt Mainz“, von dem er gesagt habe, „daß man ihn in Mainzer Stücken ohne Schaden Menz statt Mentz schreiben könne“; ob es störe, „in einer Urkunde nebeneinander Franckfurt Frankfurt Frangfurt Frangkfurt zu lesen“, sei, meint er, „Sache des subjek- tiven Empfindens“. Ich weiß nun wirklich nicht, ob das häufige Vorkommen des Namens oder die Provenienz des Stückes für die Vereinfachung einzelner Namen ent- scheidend sein soll. Das eine Kriterium ist sehr unbestimmt, das andere verwickelt den Herausgeber unter Umständen in Schwierigkeiten, von denen ich nicht wieder sprechen will, um nicht schon einmal Gesagtes zu wiederholen. Das Beispiel von „Frankfurt“ zeigt aber auch recht, wie mißlich die Vorschrift der Vereinfachung ist. Von den vier Formen Frankfurt Franckfurt Frangfurt Frangkfurt bleiben zweifellos die beiden mit einfachem k und g neben einander stehen; ebenso ist es klar, daß das ck in k vereinfacht wird. Was aber geschieht mit dem gk, wird daraus g oder k? Das wird wohl davon ab- zuhängen haben, welche Schreibung sonst überwiegt? Und ich möchte wirklich wissen, ob es auch nur einen einzigen Benutzer stören kann, wenn er neben Frankfurt und Frangfurt auch noch Franckfurt und Frangkfurt antrifft. Im gleichen Stück oder in anderen, daneben stehenden, kommen vielleicht noch andere Formen vor Franchenfurt Frankford Frankinfurt Frankinvort usw., viele von ihnen noch mit Variationen der Ortho- graphie. Der Benutzer mag sich, je nach seiner Gemütsart, freuen oder ärgern über die Unbekümmertheit, mit der die Schreiber jener Zeit gerade die uns orthographisch un- antastbaren Eigennamen behandelt haben, und er mag diese Verschiedenheit beim Lesen auch als eine Unbequemlichkeit empfinden, aber die harmlosen ek oder gk werden dafür nicht entscheidend sein. Aus der bunten Musterkarte von Namensformen jene zu beseitigen, die sich durch Vereinfachung der Doppelkonsonanten auf andere reduzieren lassen, scheint mir wirklich keinen Sinn zu haben, und insbesondere vermag ich nicht einzuschen, wes- halb der Name des Ursprungsortes (oder ein häufig vorkommender Name?) anders be- handelt werden soll als die Masse der übrigen. In der Praxis gestaltet sich nun aber die Behandlung der Eigennamen bei Keutgen noch anders. In zwei Stücken Mainzer Herkunft finde ich nicht nur Mentze in Menze vereinfacht, sondern auch alle anderen Namen ebenso behandelt; statt Albann Johann Johanns Tilmann Florinn Cobolentze Godefritd Franckford ist gedruckt Alban Johan Johans Tilman Florin Cobolenze Gode- frit Frankford. In einem anderen Stück sind Huntzhaupten und Payrstorff unverändert gelassen, Wirczpurg und Salczburg aber zu Wirzpurg und Salzburg vereinfacht, ebenso in einem anderen Stück Kostencz Sweiczern Wirczpurg in Kostenz Sweizern Wirzpurg. Handelt es sich in diesen letzteren Fällen um Beseitigung des ez und zwar in oft vor- Keutgen sagt: „Indes kann man auch hier in der Konsequenz xu weit gehen. In Mainzer Stücken das t in Mentz beizubehalten, wo es xufällig steht, oder in Frankfurter Urkunden, dem Schreiber fol- gend, in dem Namen der Stadt bald ein k bald ein ck zu setxen, hat keinen Zweck". IV*
Strana XXVIII
XXVIII Vorwort. kommenden bekannten Städtenamen, wodurch man sich den Gegensatz zu Huntzhaupten erklären könnte, so findet sich daneben in einem anderen Stück Dantzik unverändert. Wienn dagegen wird in einer Urkunde des österreichischen Herzogs in Wien verwandelt. Irgend eine Regel vermag ich aus der Praxis Keutgens bezüglich der Eigennamen nicht abzuleiten. Es scheint, daß er in seinen Anschauungen geschwankt hat oder daß ein- fach Verschen vorliegen, — beides ja leicht begreiflich. Ich lege darauf kein Gewicht, aber das ungünstige Urteil über die von Keutgen für Behandlung der Eigennamen vor- geschlagene Anderung des Weizsäckerschen konservativen Verfahrens kann durch die Be- obachtung der praktischen Anwendung nicht korrigiert werden 1. Bisher handelte es sich nur um Fälle, in denen Keutgen vereinfacht, während Weizsäcker die Konsonantenverdoppelung beibehält. Das Umgekehrte kommt sehr selten vor. Die Beobachtung der Praxis führt eigentlich nur auf den einen Fall der Fremd- wörter. Keutgen druckt archidiacken artickel, während Weizsäcker, der theoretisch zwischen Beibehalten und Streichen der Verdoppelung die Wahl läßt, sich praktisch doch für die Vereinfachung archidiaken artikel entschieden hat. Daß ich vorziehen würde, mit Keutgen die Fremdwörter ganz nach den sonst geltenden Regeln zu behandeln, habe ich schon im Vorwort zu Bd. XII gesagt. — Von Fällen, die Keutgen konservativ behandelt, ist mir sonst nur noch das selten vorkommende zsch aufgefallen. Dasselbe wird von ihm allerdings nach einem Diphthong in sch vereinfacht (heischen statt heizschen), aber es bleibt im übrigen zwischen zwei Vokalen (in lyzschen). Weizsäcker läßt bekanntlich die Ver- bindungen ssch und sß als allzu schwerfällig und heute ungewohnt überhaupt fallen; er würde wohl das zsch ebenso behandeln. Das ist natürlich eine ganz unbedeutende Ver- schiedenheit. Notiert habe ich mir endlich noch, daß Keutgen stebeller und vraevellichen unverändert läfst, also in diesen Worten die Verdoppelung nach einer tonlosen Silbe bei- behält, während er sich in seinem Vorwort mit der Streichung einverstanden erklärt hat (also stebeler und vraevelichen drucken müßtte) und in anderen Fällen auch tatsächlich danach verfährt, z. B. glockenne in glockene, helfenne in helfene vereinfacht. Ich weißt nicht, ob hier ein Schwanken der Auffassung oder lediglich ein Verschen vorliegt, jeden- falls kein tiefer gehender Gegensatz. Fassen wir diese Nachprüfung zusammen, so finden wir folgendes: I. Uberein- stimmungen: 1) in der Vereinfachung a) überall im Anlaut (Beispiele: zu statt czu, urkunde statt urckunde), b) im Auslaut bei Verbindung mit einem zweiten Kon- sonanten (Beispiele: dorf statt dorff, dôrfer statt dôrffer), c) nach einem Doppelvokal, einerlei ob das Wort damit schließt oder ob wieder ein Vokal folgt (Beispiele: hauf statt 1 Keutgen meint, auch Weizsäcker habe „unter Umständen Vereinfachungen bei Eigennamen ge- stattet und damit subjektivem Ermessen Raum ge- geben"; er bexieht sich dafür auf RTA. Bd. 1 S. LXX u. LXX3. Die Sache liegt doch wesent- lich anders. Weixsäcker schwankt nur bei jenen Eigennamen, die ursprünglich Appellativa sind, wie Pfalcz, von dem er sagt: „kann auch Pfalz ohne c gesetxt werden", und er unterscheidet bei den von Eigennamen abgeleiteten Adjektiven jene Fälle, in denen sie „keine Bexiehung auf die xugrunde liegen- den Eigennamen mehr haben, sondern xum bloßten Eigenschaftswort abgeblaßt sind" von den übrigen, druckt also x. B.xwar Ungerische herren und Nuren- berger burger (mit Majuskel), aber ungerische gul- den und nurenberger lot (mit Minuskel und also eventuell auch mit vereinfachter Orthographie). Man mag das ein wenig spitzfindig finden, aber jeden- falls liegt die Begrindung der differenxiellen Be- handlung darin, daß man das betr. Wort nicht als eigentlichen Eigennamen aufzufassen braucht; Keutgen aber will richtige Eigennamen aus sehr unbestimmten äußteren Gründen verschieden behan- deln. Ubrigens machen wir in der Praxis von der Erlaubnis, Pfalcz in Pfalz xu vereinfachen, keinen Gebrauch, stellen vielmehr die Alternative: entweder Nomen proprium, dann Majuskel und unveränderte Orthographie Pfalcz Marschalck Schengk, oder Nomen appellativum, dann Minuskel und den Vereinfachungs- regeln unterworfen pfalz marschalk schenk. Die Ent- scheidung ist bei Pfalcz oder pfalz fast immer leicht, bei Marschalck oder marschalk, Schengk oder schenk aber oft sehr schwer, ja unter Umständen Sache persönlichen Beliebens, da nicht zu ersehen, ob der Schreiber das Wort als Amtsbexeichnung oder als Eigennamen auffaßt.
XXVIII Vorwort. kommenden bekannten Städtenamen, wodurch man sich den Gegensatz zu Huntzhaupten erklären könnte, so findet sich daneben in einem anderen Stück Dantzik unverändert. Wienn dagegen wird in einer Urkunde des österreichischen Herzogs in Wien verwandelt. Irgend eine Regel vermag ich aus der Praxis Keutgens bezüglich der Eigennamen nicht abzuleiten. Es scheint, daß er in seinen Anschauungen geschwankt hat oder daß ein- fach Verschen vorliegen, — beides ja leicht begreiflich. Ich lege darauf kein Gewicht, aber das ungünstige Urteil über die von Keutgen für Behandlung der Eigennamen vor- geschlagene Anderung des Weizsäckerschen konservativen Verfahrens kann durch die Be- obachtung der praktischen Anwendung nicht korrigiert werden 1. Bisher handelte es sich nur um Fälle, in denen Keutgen vereinfacht, während Weizsäcker die Konsonantenverdoppelung beibehält. Das Umgekehrte kommt sehr selten vor. Die Beobachtung der Praxis führt eigentlich nur auf den einen Fall der Fremd- wörter. Keutgen druckt archidiacken artickel, während Weizsäcker, der theoretisch zwischen Beibehalten und Streichen der Verdoppelung die Wahl läßt, sich praktisch doch für die Vereinfachung archidiaken artikel entschieden hat. Daß ich vorziehen würde, mit Keutgen die Fremdwörter ganz nach den sonst geltenden Regeln zu behandeln, habe ich schon im Vorwort zu Bd. XII gesagt. — Von Fällen, die Keutgen konservativ behandelt, ist mir sonst nur noch das selten vorkommende zsch aufgefallen. Dasselbe wird von ihm allerdings nach einem Diphthong in sch vereinfacht (heischen statt heizschen), aber es bleibt im übrigen zwischen zwei Vokalen (in lyzschen). Weizsäcker läßt bekanntlich die Ver- bindungen ssch und sß als allzu schwerfällig und heute ungewohnt überhaupt fallen; er würde wohl das zsch ebenso behandeln. Das ist natürlich eine ganz unbedeutende Ver- schiedenheit. Notiert habe ich mir endlich noch, daß Keutgen stebeller und vraevellichen unverändert läfst, also in diesen Worten die Verdoppelung nach einer tonlosen Silbe bei- behält, während er sich in seinem Vorwort mit der Streichung einverstanden erklärt hat (also stebeler und vraevelichen drucken müßtte) und in anderen Fällen auch tatsächlich danach verfährt, z. B. glockenne in glockene, helfenne in helfene vereinfacht. Ich weißt nicht, ob hier ein Schwanken der Auffassung oder lediglich ein Verschen vorliegt, jeden- falls kein tiefer gehender Gegensatz. Fassen wir diese Nachprüfung zusammen, so finden wir folgendes: I. Uberein- stimmungen: 1) in der Vereinfachung a) überall im Anlaut (Beispiele: zu statt czu, urkunde statt urckunde), b) im Auslaut bei Verbindung mit einem zweiten Kon- sonanten (Beispiele: dorf statt dorff, dôrfer statt dôrffer), c) nach einem Doppelvokal, einerlei ob das Wort damit schließt oder ob wieder ein Vokal folgt (Beispiele: hauf statt 1 Keutgen meint, auch Weizsäcker habe „unter Umständen Vereinfachungen bei Eigennamen ge- stattet und damit subjektivem Ermessen Raum ge- geben"; er bexieht sich dafür auf RTA. Bd. 1 S. LXX u. LXX3. Die Sache liegt doch wesent- lich anders. Weixsäcker schwankt nur bei jenen Eigennamen, die ursprünglich Appellativa sind, wie Pfalcz, von dem er sagt: „kann auch Pfalz ohne c gesetxt werden", und er unterscheidet bei den von Eigennamen abgeleiteten Adjektiven jene Fälle, in denen sie „keine Bexiehung auf die xugrunde liegen- den Eigennamen mehr haben, sondern xum bloßten Eigenschaftswort abgeblaßt sind" von den übrigen, druckt also x. B.xwar Ungerische herren und Nuren- berger burger (mit Majuskel), aber ungerische gul- den und nurenberger lot (mit Minuskel und also eventuell auch mit vereinfachter Orthographie). Man mag das ein wenig spitzfindig finden, aber jeden- falls liegt die Begrindung der differenxiellen Be- handlung darin, daß man das betr. Wort nicht als eigentlichen Eigennamen aufzufassen braucht; Keutgen aber will richtige Eigennamen aus sehr unbestimmten äußteren Gründen verschieden behan- deln. Ubrigens machen wir in der Praxis von der Erlaubnis, Pfalcz in Pfalz xu vereinfachen, keinen Gebrauch, stellen vielmehr die Alternative: entweder Nomen proprium, dann Majuskel und unveränderte Orthographie Pfalcz Marschalck Schengk, oder Nomen appellativum, dann Minuskel und den Vereinfachungs- regeln unterworfen pfalz marschalk schenk. Die Ent- scheidung ist bei Pfalcz oder pfalz fast immer leicht, bei Marschalck oder marschalk, Schengk oder schenk aber oft sehr schwer, ja unter Umständen Sache persönlichen Beliebens, da nicht zu ersehen, ob der Schreiber das Wort als Amtsbexeichnung oder als Eigennamen auffaßt.
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Vorwort. XXIX hauff, haufe statt hauffe, friede statt friedde), d) am Schluß tonloser Silben (Beispiele: bischof statt bischoff, helfene statt helfenne), e) am Schluß schwachbetonter Worte (Bei- spiele: in statt inn, uf statt uff), ƒ) überall wo s6 und ssch vorkommen (Beispiele: bußen statt busßen, vischere statt visschere); 2) in Beibehaltung des Doppel- konsonanten a) zwischen zwei Vokalen, wenn nicht wie oben 1c nach einem Doppelvokal (Beispiele: bekennen guttere dicke setzen), b) auch in anderen Fällen, wenn nur wieder ein Vokal folgt, bei ss und B (Beispiele: unßere laißen beswernisse), c) überall beim tz, wenn das t organisch (Beispiele: ratz nihtz itzt). II. Abweichungen: 1) Keutgen vereinfacht, wo Weizsäcker beibehält: a) den alleinstehenden Doppelkonsonanten ein- schließlich des B und des dt am Schluß der Silbe (Beispiele: phaf statt phaff, sall statt sal, beken statt bekenn, has statt haß, stat statt statt, gered statt geredt); b) dem ent- sprechend das ss und das ß auch nach Doppelvokal, wenn nicht wieder ein Vokal folgt (Beispiele: dies statt dieß, fleis statt fleiss), c) beim Zusammentreffen mit einem zweiten Konsonanten, ohne Rücksicht auf Ableitung und Elision (Beispiele: hoften statt hoff- ten, pesrung statt pessrung, gesezt statt gesetzt), d) bei einem Teile der Eigennamen ohne erkennbare Regel; 2) Keutgen konserviert, wo Weizsäcker vereinfacht oder Zweifel läft: a) in Fremdwörtern (Beispiel: artickel), b) bei Behandlung des zsch (Bei- spiel: lyzschen), c) wohl irrtümlich hier und da am Schluß einer tonlosen Silbe (Bei- spiel: vraevellichen). Das Schlußergebnis wäre, daß die Abweichungen der Keutgenschen Vorschriften von den unsrigen in schr vielen Texten nur wenig zahlreiche Fälle treffen, daß aber dort, wo sie praktisch bedeutsam werden, sie rein praktisch, unter dem Gesichtspunkte der leichten Lesbarkeit betrachtet, entweder gleichgültig sind oder (abgeschen von der Behand- lung der Fremdwörter) geradezu eine Verschlechterung bedeuten. Da vorher die metho- dische Prüfung ergeben hat, daß der Anspruch, ein konsequentes, einheitliches und wissen- schaftlicheres System an die Stelle von inkonsequenten, in sich widerspruchsvollen und wissenschaftlich schlecht begrüindeten Vorschriften zu setzen, ebenfalls unbegründet ist, wird man über diesen Versuch, Weizsäckers Regeln einer umfassenden Kritik zu unter- ziehen und durch etwas Neues zu ersetzen, wohl zur Tagesordnung übergehen dürfen. IV. Quellen und Material des Bandes. Seiner Herkunft nach setzt sich das Material dieses Bandes aus drei Haupt- bestandteilen zusammen, denen im großen und ganzen drei Hauptinteressenkreise, von denen weiter unten noch näher die Rede sein muß, entsprechen. Diese drei Hauptbestand- teile sind: erstens Materialien aus Deutschen Archiven, vorzugsweise (doch durchaus nicht ausschließlich) auf innerdeutsche Verhältnisse beziglich, zweitens solche aus Italienischen Archiven, vorzugsweise zur Geschichte des Romzugs, und drittens solche aus in- und ausländischen Bibliotheken, vorzugsweise für die Kirchenfrage. Der Band schließt mit nr. 657. In den nachfolgenden Statistiken sind aber 676 Nummern, also 19 mehr gezählt, weil erstens 8 Stücke mit a oder b in die Ziffern- folge eingeschoben sind (nrr. 259a. 290a. 589a. 592a. 593“. 593b. 597a. 603a), und weil zweitens elfmal unter einer Nummer sich je zwei Stücke oder zwei Fassungen eines Stückes vereinigt finden, die für statistische Zwecke als I und II zu trennen waren (bei nrr. 32. 44 94. 95. 97. 112. 354. 357. 449. 450. 593b). Von diesen 676 Nummern waren bisher 350, also etwas mehr als die Hälfte, ganz unbekannt, 125 noch ungedruckt und nur durch Auszug, Regest oder Erwähnung bekannt, 17 teilweise oder in Ubersetzung gedruckt, zusammen also 492 (72, 8 Prozent) ganz oder zum Teil ungedruckt, 184 (27, 2 Prozent) dagegen schon im vollen Wortlaut gedruckt. Das Verhältnis ist nicht so günstig wie in 11. und in 12. Bande, aber immerhin zeigen
Vorwort. XXIX hauff, haufe statt hauffe, friede statt friedde), d) am Schluß tonloser Silben (Beispiele: bischof statt bischoff, helfene statt helfenne), e) am Schluß schwachbetonter Worte (Bei- spiele: in statt inn, uf statt uff), ƒ) überall wo s6 und ssch vorkommen (Beispiele: bußen statt busßen, vischere statt visschere); 2) in Beibehaltung des Doppel- konsonanten a) zwischen zwei Vokalen, wenn nicht wie oben 1c nach einem Doppelvokal (Beispiele: bekennen guttere dicke setzen), b) auch in anderen Fällen, wenn nur wieder ein Vokal folgt, bei ss und B (Beispiele: unßere laißen beswernisse), c) überall beim tz, wenn das t organisch (Beispiele: ratz nihtz itzt). II. Abweichungen: 1) Keutgen vereinfacht, wo Weizsäcker beibehält: a) den alleinstehenden Doppelkonsonanten ein- schließlich des B und des dt am Schluß der Silbe (Beispiele: phaf statt phaff, sall statt sal, beken statt bekenn, has statt haß, stat statt statt, gered statt geredt); b) dem ent- sprechend das ss und das ß auch nach Doppelvokal, wenn nicht wieder ein Vokal folgt (Beispiele: dies statt dieß, fleis statt fleiss), c) beim Zusammentreffen mit einem zweiten Konsonanten, ohne Rücksicht auf Ableitung und Elision (Beispiele: hoften statt hoff- ten, pesrung statt pessrung, gesezt statt gesetzt), d) bei einem Teile der Eigennamen ohne erkennbare Regel; 2) Keutgen konserviert, wo Weizsäcker vereinfacht oder Zweifel läft: a) in Fremdwörtern (Beispiel: artickel), b) bei Behandlung des zsch (Bei- spiel: lyzschen), c) wohl irrtümlich hier und da am Schluß einer tonlosen Silbe (Bei- spiel: vraevellichen). Das Schlußergebnis wäre, daß die Abweichungen der Keutgenschen Vorschriften von den unsrigen in schr vielen Texten nur wenig zahlreiche Fälle treffen, daß aber dort, wo sie praktisch bedeutsam werden, sie rein praktisch, unter dem Gesichtspunkte der leichten Lesbarkeit betrachtet, entweder gleichgültig sind oder (abgeschen von der Behand- lung der Fremdwörter) geradezu eine Verschlechterung bedeuten. Da vorher die metho- dische Prüfung ergeben hat, daß der Anspruch, ein konsequentes, einheitliches und wissen- schaftlicheres System an die Stelle von inkonsequenten, in sich widerspruchsvollen und wissenschaftlich schlecht begrüindeten Vorschriften zu setzen, ebenfalls unbegründet ist, wird man über diesen Versuch, Weizsäckers Regeln einer umfassenden Kritik zu unter- ziehen und durch etwas Neues zu ersetzen, wohl zur Tagesordnung übergehen dürfen. IV. Quellen und Material des Bandes. Seiner Herkunft nach setzt sich das Material dieses Bandes aus drei Haupt- bestandteilen zusammen, denen im großen und ganzen drei Hauptinteressenkreise, von denen weiter unten noch näher die Rede sein muß, entsprechen. Diese drei Hauptbestand- teile sind: erstens Materialien aus Deutschen Archiven, vorzugsweise (doch durchaus nicht ausschließlich) auf innerdeutsche Verhältnisse beziglich, zweitens solche aus Italienischen Archiven, vorzugsweise zur Geschichte des Romzugs, und drittens solche aus in- und ausländischen Bibliotheken, vorzugsweise für die Kirchenfrage. Der Band schließt mit nr. 657. In den nachfolgenden Statistiken sind aber 676 Nummern, also 19 mehr gezählt, weil erstens 8 Stücke mit a oder b in die Ziffern- folge eingeschoben sind (nrr. 259a. 290a. 589a. 592a. 593“. 593b. 597a. 603a), und weil zweitens elfmal unter einer Nummer sich je zwei Stücke oder zwei Fassungen eines Stückes vereinigt finden, die für statistische Zwecke als I und II zu trennen waren (bei nrr. 32. 44 94. 95. 97. 112. 354. 357. 449. 450. 593b). Von diesen 676 Nummern waren bisher 350, also etwas mehr als die Hälfte, ganz unbekannt, 125 noch ungedruckt und nur durch Auszug, Regest oder Erwähnung bekannt, 17 teilweise oder in Ubersetzung gedruckt, zusammen also 492 (72, 8 Prozent) ganz oder zum Teil ungedruckt, 184 (27, 2 Prozent) dagegen schon im vollen Wortlaut gedruckt. Das Verhältnis ist nicht so günstig wie in 11. und in 12. Bande, aber immerhin zeigen
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XXX Vorwort. die Ziffern, daß eine Menge von vollständig neuem Material geboten wird. Von den schon vollständig gedruckten Stücken kommen verhältnismäßtig viele auf die Kirchenfrage; für die innerdeutschen Verhältnisse und den Romzug ist der Anteil der noch unbekannten oder doch ungedruckten Stücke günstiger. Die Hauptergebnisse meiner statistischen Aufnahmen über die Herkunft der Schriftstücke sind aus der nachfolgenden Tabelle zu ersehen. Zu beachten ist, daß Provenien: Bislei tnbekamní Durch Regesten elc. bekanut Zum Teil od. in Uber- setaung gedr. Also gang od. teilwcise ungedrucki Dagegen schon gedruckt Summa der Stücke 1. Kaiserliches Archiv 2. Deutsche fürstliche Archive 3. Deutsche standesherrliche Archive 4. Deutsche städtische Archive . 5. Zugleich k., fürstl., städt. Archive. (9) 8 43 (46) 4 (4 154 (156 2 (2) 17 (26) 44 (47) — (2. 30 (32) 5 (5) 2 (3) (7 (1) (3) (1 5 3 1 27 (38) 92 (100) 4 (7 187 (191) 8 (8 2 (22 2 (12) 2 (3) 21 (31) 6 (6) 29 (60) 94 (112) 6 (10) 208 (222) 14 (14) 1. Summa: Deutsche Archive 211(213) 96 (101) 11 (14) 318 (328) 33 (53) 351 (383) 6. Päpstliches Archiv 7. Andere Italienische Archive . . 8. Andere auswärtige Archive . (7 106 (109) 2 (4 12 (12) 2 (1) (3) 9 (12) 120 (124) (6) 2 48 (57) (1) 11 (18) 168 (181) (1) II. Summa: Auswärt. Archive 113 (116) 14 (16) 2 (4) 129 (136) 50 (64) 179(200) 9. Deutsche Bibliotheken . 10. Auswärtige Bibliotheken 11. Zugleich D. u. ausw. Bibliotheken 8 (11) 12 (17) 2 (3) 4 4 2 (8) (7) (2) (3) 12 (19) 16 (27 4 (5 12 (60) 23 (78) 38 (46 24 (79) 39 (105) 42 (51) III. Summa: Bibliotheken 22 (25) 10 (13) (3) 32 (41) 73 (92) 105 (133) 12. Zugleich I u. II. 13. Zugleich I u. III 14. Zugleich II u. III 15. Zugleich I, II u. III . . . . . . 2 — 2 3 1 2 4 5 3 6 11 3 5 — — — 10 16 6 6 — — IV. Summa: Gemischt. Proven. 4 5 4 13 25 38 V. Ohne handschr. Vorlage 3 3 Summa aller Stücke . . . 350 — 125 — 17 492 — 184 — 676 — für die Einreihung der einzelnen Nummern in die verschiedenen Rubriken nicht der heutige Aufbewahrungsort, sondern die Herkunft der Vorlagen maßgebend war, wie im Vorwort zu Bd. XI Seite XXIf. näher dargelegt ist. Die außerhalb der Klammern stehende Hauptziffer gibt an, wie viele Stücke auf diesem Wege allein überliefert sind, während bei der in Klammern hinzugefügten kursiven Ziffer jene Stücke mitgezählt sind, die sich außerdem auch in Sammlungen der anderen Rubriken finden, also Stücke ge- mischter Provenienz, die man in den Rubriken 5, 11, 12—15 noch einmal verzeichnet findet. Allein aus Deutschen Archiven stammt trotz der Rolle, die Romzug und Kirchenfrage in diesem Bande spielen, doch wieder mehr als die Hälfte aller Stücke, und unter ihnen ist das Zahlenverhältnis ähnlich wie in Bd. XI: auf die städtischen Archive kommt mehr als die Hälfte aller (fast drei Fünftel), auf die fürstlichen nicht ganz halb so viel, auf das kaiserliche Archiv (als einzige Quelle) nur knapp ein Drittel des fürstlichen Anteils. Der Anteil des kaiserlichen Archivs wird allerdings erheblich gesteigert durch Stücke, die uns zugleich auch aus anderen Sammlungen bekannt sind. Von den im ganzen 60 Stücken, für die dann das kaiserliche Archiv Quelle ist, sind dort in der Abteilung Urkunden nur 2 als Originale überliefert (nrr. 97 II u. 99), 6 andere finden sich als Abschriften in derselben Abteilung (nrr. 94 I. 94 II. 95 I. 95 II. 96. 487), 54 endlich
XXX Vorwort. die Ziffern, daß eine Menge von vollständig neuem Material geboten wird. Von den schon vollständig gedruckten Stücken kommen verhältnismäßtig viele auf die Kirchenfrage; für die innerdeutschen Verhältnisse und den Romzug ist der Anteil der noch unbekannten oder doch ungedruckten Stücke günstiger. Die Hauptergebnisse meiner statistischen Aufnahmen über die Herkunft der Schriftstücke sind aus der nachfolgenden Tabelle zu ersehen. Zu beachten ist, daß Provenien: Bislei tnbekamní Durch Regesten elc. bekanut Zum Teil od. in Uber- setaung gedr. Also gang od. teilwcise ungedrucki Dagegen schon gedruckt Summa der Stücke 1. Kaiserliches Archiv 2. Deutsche fürstliche Archive 3. Deutsche standesherrliche Archive 4. Deutsche städtische Archive . 5. Zugleich k., fürstl., städt. Archive. (9) 8 43 (46) 4 (4 154 (156 2 (2) 17 (26) 44 (47) — (2. 30 (32) 5 (5) 2 (3) (7 (1) (3) (1 5 3 1 27 (38) 92 (100) 4 (7 187 (191) 8 (8 2 (22 2 (12) 2 (3) 21 (31) 6 (6) 29 (60) 94 (112) 6 (10) 208 (222) 14 (14) 1. Summa: Deutsche Archive 211(213) 96 (101) 11 (14) 318 (328) 33 (53) 351 (383) 6. Päpstliches Archiv 7. Andere Italienische Archive . . 8. Andere auswärtige Archive . (7 106 (109) 2 (4 12 (12) 2 (1) (3) 9 (12) 120 (124) (6) 2 48 (57) (1) 11 (18) 168 (181) (1) II. Summa: Auswärt. Archive 113 (116) 14 (16) 2 (4) 129 (136) 50 (64) 179(200) 9. Deutsche Bibliotheken . 10. Auswärtige Bibliotheken 11. Zugleich D. u. ausw. Bibliotheken 8 (11) 12 (17) 2 (3) 4 4 2 (8) (7) (2) (3) 12 (19) 16 (27 4 (5 12 (60) 23 (78) 38 (46 24 (79) 39 (105) 42 (51) III. Summa: Bibliotheken 22 (25) 10 (13) (3) 32 (41) 73 (92) 105 (133) 12. Zugleich I u. II. 13. Zugleich I u. III 14. Zugleich II u. III 15. Zugleich I, II u. III . . . . . . 2 — 2 3 1 2 4 5 3 6 11 3 5 — — — 10 16 6 6 — — IV. Summa: Gemischt. Proven. 4 5 4 13 25 38 V. Ohne handschr. Vorlage 3 3 Summa aller Stücke . . . 350 — 125 — 17 492 — 184 — 676 — für die Einreihung der einzelnen Nummern in die verschiedenen Rubriken nicht der heutige Aufbewahrungsort, sondern die Herkunft der Vorlagen maßgebend war, wie im Vorwort zu Bd. XI Seite XXIf. näher dargelegt ist. Die außerhalb der Klammern stehende Hauptziffer gibt an, wie viele Stücke auf diesem Wege allein überliefert sind, während bei der in Klammern hinzugefügten kursiven Ziffer jene Stücke mitgezählt sind, die sich außerdem auch in Sammlungen der anderen Rubriken finden, also Stücke ge- mischter Provenienz, die man in den Rubriken 5, 11, 12—15 noch einmal verzeichnet findet. Allein aus Deutschen Archiven stammt trotz der Rolle, die Romzug und Kirchenfrage in diesem Bande spielen, doch wieder mehr als die Hälfte aller Stücke, und unter ihnen ist das Zahlenverhältnis ähnlich wie in Bd. XI: auf die städtischen Archive kommt mehr als die Hälfte aller (fast drei Fünftel), auf die fürstlichen nicht ganz halb so viel, auf das kaiserliche Archiv (als einzige Quelle) nur knapp ein Drittel des fürstlichen Anteils. Der Anteil des kaiserlichen Archivs wird allerdings erheblich gesteigert durch Stücke, die uns zugleich auch aus anderen Sammlungen bekannt sind. Von den im ganzen 60 Stücken, für die dann das kaiserliche Archiv Quelle ist, sind dort in der Abteilung Urkunden nur 2 als Originale überliefert (nrr. 97 II u. 99), 6 andere finden sich als Abschriften in derselben Abteilung (nrr. 94 I. 94 II. 95 I. 95 II. 96. 487), 54 endlich
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Vorwort. XXXI stehen in den Reichsregistraturbüchern. Zwei Stücke (nrr. 94 I u. 487) sind also zugleich unter den Urkunden und in den Registraturbüchern erhalten, und vier von jenen, die in den Registraturbüchern stehen (nrr. 101. 102. 105. 394), finden sich außterdem noch unter den Handschriften des Archivs, von denen nr. 773 (3mal benutzt) eigentlich zur biblio- thekarischen Uberlieferung zu zählen wäre, während nr. 415 ein Tiroler Kopialbuch ist. Was die als Einzelstücke in den Urkunden des Wiener Archivs erhaltenen Reste des kaiserlichen Archivs anlangt, so ist zu beachten, daß in Wiener Archiv die Ab- teilung Urkunden Osterreich Stücke, die aus den Archiven der österreichischen Herzoge stammen, und solche, die auf das kaiserliche Archiv zurückgehen, in sich vereinigt. Die nrr. 386. 390. 492, die die gleiche Signatur mit den oben erwähnten Originalen und Urkundenabschriften des kaiserlichen Archivs haben, gehören fraglos dem herzoglichen Archiv an; bei den nrr. 105 und 106 kann man vielleicht zweifeln; doch glaube ich auch bei ihnen Uberlieferung durch das herzogliche Archiv, nicht durch das kaiserliche an- nehmen zu sollen. Zu beachten ist, daß man im Wiener Archiv jetzt die Urkunden der verschiedenen Abteilungen in eine einzige Serie vereinigt hat, so daß man, um die Stücke aufzufinden, nicht mehr „Urkunden Österreich“, „Urkunden Böhmen" usw., sondern nur „Urkunden“ zu zitieren braucht. Auch in unseren Quellenangaben ist diese neue abgekürzte Signatur zur Anwendung gekommen. Ich bin zu spät darauf aufmerksam geworden; sonst würde ich darauf gehalten haben, die alten Signaturen beizubehalten. Auch wenn sie für das Auffinden der Stücke bedeutungslos geworden sind, haben sie ihre historische Bedeutung behalten. Es ist unter Umständen für die Verwendung eines Stückes nicht gleichgültig, zu wissen, aus welchem der vielen Archive, die in der Wiener Sammlung vereinigt sind, die Vorlage stammt, und Herausgeber wie Archivar sollten die Spur dieser Herkunft nicht ohne Not verwischen. Vielleicht ist bei dieser Gelegenheit, gleichsam in Parenthese, eine allgemeine Be- merkung gestattet. Wir Herausgeber und Historiker schen den „Ordnungsarbeiten“ in manchen Archiven, bei denen man mit Zerstörung alter Zusammenhänge und Bildung neuer Serien oft sehr viel weiter geht als im vorliegenden, noch unbedenklichen Wiener Falle, oft mit recht gemischten Gefühlen zu; wir möchten wünschen, daß man, wo nicht die alte Ordnung durch Unglücksfälle zerstört und ein Chaos neu zu ordnen ist, von Neuordnungen überhaupt absähe, vielmehr die alten Bestände in ihrer historisch ge- wachsenen Ordnung, mag sie auch einem Systematiker als Unordnung erscheinen, bei- sammen ließe und sich damit begnigte, durch gute Repertorien, Hin- und Rückweise usw. für die Auffindbarkeit zu sorgen. Und ich möchte glauben, daß dieser Wunsch nicht einer einseitigen Auffassung des wissenschaftlichen Benutzers, sondern dem Wesen archi- valischer Uberlieferung entspricht. Uber die Reichsregistraturbücher des Wiener Archivs zu handeln ist hier nicht der Ort. Es genügt der Hinweis auf Seeligers Abhandlung: Die Registerführung am Deutschen Königshof bis 1493 (Mitteilungen des Instituts f. Österr. Geschichtsf. 3. Er- gänzungsband S. 223ff.), wo S. 265�276 die Register Sigmunds und Albrechts (signiert E-M) beschrieben sind. Für unsere Bände 10�12 kommen die Register H, I, K, L in Betracht, für den vorliegenden Band fast ausschließlich Reichsregistraturbuch I, das vom Jahre 1428 bis zum Tage der Kaiserkrönung reicht. Ein paar Worte sind nur noch über das Reichsregistraturbuch D zu sagen, das Seeliger mit gutem Grund bei seiner Beschreibung nicht mit berücksichtigt hat; denn es führt die Bezeichnung „Reichsregistraturbuch“ mit Unrecht und gehört eigentlich nicht in die Serie hinein. Die Handschrift, ein starker Quartband von 299 Blättern, ist ein in der Reichskanzlei entstandenes Formel- oder Nachschlagebuch, ein „liber ex diversorum prothonotariorum scripturis confectus“, wie in der Uberschrift zum Register über die
Vorwort. XXXI stehen in den Reichsregistraturbüchern. Zwei Stücke (nrr. 94 I u. 487) sind also zugleich unter den Urkunden und in den Registraturbüchern erhalten, und vier von jenen, die in den Registraturbüchern stehen (nrr. 101. 102. 105. 394), finden sich außterdem noch unter den Handschriften des Archivs, von denen nr. 773 (3mal benutzt) eigentlich zur biblio- thekarischen Uberlieferung zu zählen wäre, während nr. 415 ein Tiroler Kopialbuch ist. Was die als Einzelstücke in den Urkunden des Wiener Archivs erhaltenen Reste des kaiserlichen Archivs anlangt, so ist zu beachten, daß in Wiener Archiv die Ab- teilung Urkunden Osterreich Stücke, die aus den Archiven der österreichischen Herzoge stammen, und solche, die auf das kaiserliche Archiv zurückgehen, in sich vereinigt. Die nrr. 386. 390. 492, die die gleiche Signatur mit den oben erwähnten Originalen und Urkundenabschriften des kaiserlichen Archivs haben, gehören fraglos dem herzoglichen Archiv an; bei den nrr. 105 und 106 kann man vielleicht zweifeln; doch glaube ich auch bei ihnen Uberlieferung durch das herzogliche Archiv, nicht durch das kaiserliche an- nehmen zu sollen. Zu beachten ist, daß man im Wiener Archiv jetzt die Urkunden der verschiedenen Abteilungen in eine einzige Serie vereinigt hat, so daß man, um die Stücke aufzufinden, nicht mehr „Urkunden Österreich“, „Urkunden Böhmen" usw., sondern nur „Urkunden“ zu zitieren braucht. Auch in unseren Quellenangaben ist diese neue abgekürzte Signatur zur Anwendung gekommen. Ich bin zu spät darauf aufmerksam geworden; sonst würde ich darauf gehalten haben, die alten Signaturen beizubehalten. Auch wenn sie für das Auffinden der Stücke bedeutungslos geworden sind, haben sie ihre historische Bedeutung behalten. Es ist unter Umständen für die Verwendung eines Stückes nicht gleichgültig, zu wissen, aus welchem der vielen Archive, die in der Wiener Sammlung vereinigt sind, die Vorlage stammt, und Herausgeber wie Archivar sollten die Spur dieser Herkunft nicht ohne Not verwischen. Vielleicht ist bei dieser Gelegenheit, gleichsam in Parenthese, eine allgemeine Be- merkung gestattet. Wir Herausgeber und Historiker schen den „Ordnungsarbeiten“ in manchen Archiven, bei denen man mit Zerstörung alter Zusammenhänge und Bildung neuer Serien oft sehr viel weiter geht als im vorliegenden, noch unbedenklichen Wiener Falle, oft mit recht gemischten Gefühlen zu; wir möchten wünschen, daß man, wo nicht die alte Ordnung durch Unglücksfälle zerstört und ein Chaos neu zu ordnen ist, von Neuordnungen überhaupt absähe, vielmehr die alten Bestände in ihrer historisch ge- wachsenen Ordnung, mag sie auch einem Systematiker als Unordnung erscheinen, bei- sammen ließe und sich damit begnigte, durch gute Repertorien, Hin- und Rückweise usw. für die Auffindbarkeit zu sorgen. Und ich möchte glauben, daß dieser Wunsch nicht einer einseitigen Auffassung des wissenschaftlichen Benutzers, sondern dem Wesen archi- valischer Uberlieferung entspricht. Uber die Reichsregistraturbücher des Wiener Archivs zu handeln ist hier nicht der Ort. Es genügt der Hinweis auf Seeligers Abhandlung: Die Registerführung am Deutschen Königshof bis 1493 (Mitteilungen des Instituts f. Österr. Geschichtsf. 3. Er- gänzungsband S. 223ff.), wo S. 265�276 die Register Sigmunds und Albrechts (signiert E-M) beschrieben sind. Für unsere Bände 10�12 kommen die Register H, I, K, L in Betracht, für den vorliegenden Band fast ausschließlich Reichsregistraturbuch I, das vom Jahre 1428 bis zum Tage der Kaiserkrönung reicht. Ein paar Worte sind nur noch über das Reichsregistraturbuch D zu sagen, das Seeliger mit gutem Grund bei seiner Beschreibung nicht mit berücksichtigt hat; denn es führt die Bezeichnung „Reichsregistraturbuch“ mit Unrecht und gehört eigentlich nicht in die Serie hinein. Die Handschrift, ein starker Quartband von 299 Blättern, ist ein in der Reichskanzlei entstandenes Formel- oder Nachschlagebuch, ein „liber ex diversorum prothonotariorum scripturis confectus“, wie in der Uberschrift zum Register über die
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Vorwort. XXXII fol. 1�116 ganz treffend bemerkt ist; denn es findet sich darin eine ziemliche Anzahl von Entwürfen so, wie sie von den Protonotaren aufgesetzt und korrigiert waren. Der Band umfaſt die Zeit von ungefähr 1412 bis 1432. Für uns hat er durch seinen cigenartigen Inhalt ein erhebliches Interesse. Es finden sich in ihm Briefe Sigmunds, Aktenstücke und einige Abschriften von Stücken, die zu dem Einlauf der königlichen Kanzlei gehören (s. die Schreiben Sigmunds an den Papst nrr. 71 u. 72, die Krönungsanzeigen nrr. 117 u. 118, das Notariatsinstrument über die Mailändische Krönung nr. 116, das Transsumpt mit nrr. 268. 269. 270 und die Briefe des Konzils bzw. des Papstes nrr. 228 u. 231), während in die Registraturbücher nur Urkunden und einzelne Patente Sigmunds Aufnahme gefunden haben, der Einlauf der königlichen Kanzlei aber bekannt- lich sonst ganz verloren gegangen ist. Von allen fürstlichen Archiven hat dieses Mal das Baierische bei weitem die meisten Nummern beigesteuert, nicht weniger als 76 von den 112 Stücken, für die wir Archive deutscher Fürsten überhaupt als Quelle benutzt haben Von diesen 76 Stücken ist, wenn ich richtig notiert habe, nur eins (nr. 107) im Münchner Hausarchiv und eins (nr. 65) im Geheimen Staatsarchiv daselbst erhalten; alle anderen finden sich im dortigen Reichsarchiv. Es ist die in Fürstensachen Tom. V erhaltene Korrespondenz Herzog Wilhelms, des Protektors des Baseler Konzils, mit K. Sigmund, seinem Bruder Herzog Ernst und anderen, die uns für die Zeit des Romzugs so reiche Ausbeute liefert. Originale der eingelaufenen Briefe, u. a. auch derer K. Sigmunds, gelegentlich samt Ein- lagen, und Konzepte zu den Briefen des Herzogs, also Einlauf und Auslauf, sind in dem Faszikel vereinigt. Zwar hat ihn vor mehr als 40 Jahren schon Kluckhohn für einen Aufsatz über Herzog Wilhelm von Baiern, den Protektor des Baseler Konzils (im 2. Bande der Forschungen zur Deutschen Geschichte) ausgiebig benutzt; aber der Ab- druck der Texte, auf den Kluckhohn seinerzeit zum Teil aus Rücksicht auf die Reichs- tagsakten verzichtet hat, ergibt begreiflicherweise noch manches Neue. — An zweiter Stelle stehen die Beiträge des Deutschordensarchivs (heute im Königsberger Staatsarchiv), in dem uns Berichte des Deutschordensprokurators in Rom und seines Stellvertreters, meist bisher unbekannt, erhalten sind. Im ganzen zähle ich 26 Stücke, für die wir das Archiv benutzt haben. Der Anteil aller anderen fürstlichen Archive ist nur geringfügig. Kurmainzische Archivalien (heute im Würzburger Kreisarchiv) haben wir für 6 Stücke benutzt (nrr. 329. 389. 398. 492. 513. 615), Österreichische (im Wiener H.H.St.A.), wie schon bei der Abgrenzung gegen das kaiserliche Archiv erwähnt, für 5 (nrr. 105. 106. 386. 390. 492), Brandenburgische (im Hausarchiv zu Charlotten- burg und in den Kreisarchiven zu Bamberg und Nürnberg) und Jülichsche (im Düssel- dorfer St. A.) je zweimal (nrr. 352. 497 und nrr. 316. 327), Kurtrierische (im Ko- blenzer St. A.) und Badische (in Karlsruhe) je einmal (nr. 415 u. nr. 597a). Die Archive von Grafen und Herren sind, wie die Tabelle zeigt, mit 10 Nummern beteiligt, und zwar viermal durch den (in Bd. XI bedeutsamer hervor- tretenden) Nachlaß des Erbkämmerers Konrad von Weinsberg in Öhringen (nrr. 527. 528. 530. 531), dreimal durch den des Erbmarschalls Haupt von Pappenheim in Donaueschingen und Pappenheim (nrr. 149. 172. 179) und dreimal durch den eines Böhmischen Herrn, des Ubrich von Rosenberg, in Wittingau (nrr. 305. 314. 500). Unter den Stücken, die wir Archiven Deutscher Städte entnommen haben, ist, wie man sieht, die Zahl der bisher noch ganz unbekannten wieder verhältnismäßig schr bedeutend. Die bei weitem größte Ausbeute hat dieses Mal das Frankfurter Archiv geliefert; es ist, wenn ich richtig zähle, für 77 Nummern benutzt worden, von denen nur 11 schon gedruckt waren. Dann folgen, beinahe gleichstehend, Nördlingen mit 47 (worunter allerdings 10 schon gedruckt) und Nürnberg mit 43 (nur 1 gedruckt), in dritter Linie Straßburg mit 27 (7 gedruckt) und Basel mit 19 (6 gedruckt). Bei
Vorwort. XXXII fol. 1�116 ganz treffend bemerkt ist; denn es findet sich darin eine ziemliche Anzahl von Entwürfen so, wie sie von den Protonotaren aufgesetzt und korrigiert waren. Der Band umfaſt die Zeit von ungefähr 1412 bis 1432. Für uns hat er durch seinen cigenartigen Inhalt ein erhebliches Interesse. Es finden sich in ihm Briefe Sigmunds, Aktenstücke und einige Abschriften von Stücken, die zu dem Einlauf der königlichen Kanzlei gehören (s. die Schreiben Sigmunds an den Papst nrr. 71 u. 72, die Krönungsanzeigen nrr. 117 u. 118, das Notariatsinstrument über die Mailändische Krönung nr. 116, das Transsumpt mit nrr. 268. 269. 270 und die Briefe des Konzils bzw. des Papstes nrr. 228 u. 231), während in die Registraturbücher nur Urkunden und einzelne Patente Sigmunds Aufnahme gefunden haben, der Einlauf der königlichen Kanzlei aber bekannt- lich sonst ganz verloren gegangen ist. Von allen fürstlichen Archiven hat dieses Mal das Baierische bei weitem die meisten Nummern beigesteuert, nicht weniger als 76 von den 112 Stücken, für die wir Archive deutscher Fürsten überhaupt als Quelle benutzt haben Von diesen 76 Stücken ist, wenn ich richtig notiert habe, nur eins (nr. 107) im Münchner Hausarchiv und eins (nr. 65) im Geheimen Staatsarchiv daselbst erhalten; alle anderen finden sich im dortigen Reichsarchiv. Es ist die in Fürstensachen Tom. V erhaltene Korrespondenz Herzog Wilhelms, des Protektors des Baseler Konzils, mit K. Sigmund, seinem Bruder Herzog Ernst und anderen, die uns für die Zeit des Romzugs so reiche Ausbeute liefert. Originale der eingelaufenen Briefe, u. a. auch derer K. Sigmunds, gelegentlich samt Ein- lagen, und Konzepte zu den Briefen des Herzogs, also Einlauf und Auslauf, sind in dem Faszikel vereinigt. Zwar hat ihn vor mehr als 40 Jahren schon Kluckhohn für einen Aufsatz über Herzog Wilhelm von Baiern, den Protektor des Baseler Konzils (im 2. Bande der Forschungen zur Deutschen Geschichte) ausgiebig benutzt; aber der Ab- druck der Texte, auf den Kluckhohn seinerzeit zum Teil aus Rücksicht auf die Reichs- tagsakten verzichtet hat, ergibt begreiflicherweise noch manches Neue. — An zweiter Stelle stehen die Beiträge des Deutschordensarchivs (heute im Königsberger Staatsarchiv), in dem uns Berichte des Deutschordensprokurators in Rom und seines Stellvertreters, meist bisher unbekannt, erhalten sind. Im ganzen zähle ich 26 Stücke, für die wir das Archiv benutzt haben. Der Anteil aller anderen fürstlichen Archive ist nur geringfügig. Kurmainzische Archivalien (heute im Würzburger Kreisarchiv) haben wir für 6 Stücke benutzt (nrr. 329. 389. 398. 492. 513. 615), Österreichische (im Wiener H.H.St.A.), wie schon bei der Abgrenzung gegen das kaiserliche Archiv erwähnt, für 5 (nrr. 105. 106. 386. 390. 492), Brandenburgische (im Hausarchiv zu Charlotten- burg und in den Kreisarchiven zu Bamberg und Nürnberg) und Jülichsche (im Düssel- dorfer St. A.) je zweimal (nrr. 352. 497 und nrr. 316. 327), Kurtrierische (im Ko- blenzer St. A.) und Badische (in Karlsruhe) je einmal (nr. 415 u. nr. 597a). Die Archive von Grafen und Herren sind, wie die Tabelle zeigt, mit 10 Nummern beteiligt, und zwar viermal durch den (in Bd. XI bedeutsamer hervor- tretenden) Nachlaß des Erbkämmerers Konrad von Weinsberg in Öhringen (nrr. 527. 528. 530. 531), dreimal durch den des Erbmarschalls Haupt von Pappenheim in Donaueschingen und Pappenheim (nrr. 149. 172. 179) und dreimal durch den eines Böhmischen Herrn, des Ubrich von Rosenberg, in Wittingau (nrr. 305. 314. 500). Unter den Stücken, die wir Archiven Deutscher Städte entnommen haben, ist, wie man sieht, die Zahl der bisher noch ganz unbekannten wieder verhältnismäßig schr bedeutend. Die bei weitem größte Ausbeute hat dieses Mal das Frankfurter Archiv geliefert; es ist, wenn ich richtig zähle, für 77 Nummern benutzt worden, von denen nur 11 schon gedruckt waren. Dann folgen, beinahe gleichstehend, Nördlingen mit 47 (worunter allerdings 10 schon gedruckt) und Nürnberg mit 43 (nur 1 gedruckt), in dritter Linie Straßburg mit 27 (7 gedruckt) und Basel mit 19 (6 gedruckt). Bei
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Vorwort. XXXIII dem verhältnismäßtig erheblichen Anteil Basels macht sich natürlich der Einfluß des Konzils geltend. Augsburg hat uns 9 Nummern geliefert, mit Ausnahme von zweien (nrr. 364 u. 545) alle für die letzte Hauptabteilung des Bandes, Zürich 6 (davon 5 für die zweite Hauptabteilung Lit. Aa, außerdem nr. 8), Ulm 5 (nrr. 165. 399. 569. 584. 620, sämtlich aus den Städtebundsrechnungen), Luzern 5 (davon 4 für die erste Hauptabteilung Lit. C, dazu nr. 110), Köln 4 (davon 3 für die zweite Hauptabteilung Lit. Ab, dazu nr. 562), Colmar ebenfalls 4 (nrr. 166. 341. 570. 608, sämtlich Rechnungs- auszige), Speier, Sankt Gallen, Solothurn, Eger je 2 (nrr. 146. 148, nrr. 90. 652, nrr. 102. 394, nrr. 317. 508), Mainz, Worms, Regensburg, Passau je 1 (nr. 594, nr. 172, nr. 365, nr. 8). Unter den auswärtigen Archiven, die Ausbeute für unseren Band geliefert haben, ist das Pariser Nationalarchiv mit einem einzigen Stück vertreten, für das wir übrigens die Pariser Vorlage nicht einmal kollationiert haben (nr. 102, überliefert durch den Kodex K 1711, der im Vorwort zu Bd. XII, S. XV besprochen worden ist). Im übrigen sind für unseren Band auswärtige Archive gleichbedeutend mit Italie- nischen Archiven. An der Spitze stehen die Staatsarchive in Mailand (mit 66 Nummern, von denen allerdings nur 19 bisher unbekannt, 40 schon vollständig ge- druckt waren), Venedig (mit 51 Nummern, darunter 42 unb., nur 4 gedr.) und Siena (mit 32 Nummern, sämtlich bisher unbekannt). Dann folgen in zweiter Reihe das Vatikanische Archiv (mit 18 Nummern, darunter 7 unb., 6 gedr.) und die Staats- archive von Turin (mit 14 Nummern, 6 unb., 8 gedr.) und Florenz (mit 13 Nummern, 5 unb., 5 gedr.). Einige wenige Stücke haben drittens noch geboten die Staatsarchive in Lucca (nrr. 429. 431�433, alle unb.) und Mantua (nr. 221 unb., nr. 223 gedr.). Die wenigen Reste des Konzilsarchivs sind in der Tabelle (behufs Gleichförmig- keit mit Bd. XI und XII) nicht ganz korrekt nach ihrem heutigen Aufbewahrungsort eingereiht worden. Die beiden in der Bibliothek zu Genf erhaltenen Originale nrr. 102 und 356 sind bei den auswärtigen Bibliotheken, die beiden im Staatsarchive zu Solo- thurn vorhandenen Kopien nrr. 102 und 394 bei den Deutschen städtischen Archiven mitgezählt worden. Bei den Stücken, für die wir Handschriften der Bibliotheken benutzt haben, ist der Prozentsatz des schon gedruckten Materials erheblich größter wie bei der archi- valischen Uberlieferung. Es hängt das damit zusammen, daß die Bibliothekshandschriften der Benutzung früher und leichter zugänglich waren, und auch damit, daß die meisten Stücke nicht, wie die Mehrzahl der Archivalien, nur an einem Orte und in einem Exem- plar, sondern in einer Mehrzahl von Handschriften verschiedener Bibliotheken überliefert sind. Für die 133 Stücke, die hier im ganzen in Betracht kommen, haben wir nach meiner Schätzung mindestens 500 bis 600 handschriftliche Vorlagen nachzuweisen. In den nachfolgenden Angaben über den Anteil der einzelnen Bibliotheken kommt die Summe nicht ganz zum Vorschein, weil jede Bibliothek für jedes Stück nur einmal gezählt ist, während häufig mehrere Handschriften derselben Bibliothek das Stück enthalten. Es handelt sich bei der bibliothekarischen Uberlieferung in diesem Bande und in den folgenden ganz vorzugsweise um Handschriften von Baseler Konzils-Akten. Uber die wichtigsten dieser Handschriften wäre hier nun, wie im Vorwort zu Bd. XI und XII angekündigt, genauer Auskunft zu geben. Um aber den Zusammenhang nicht zu stark zu unterbrechen und den Rahmen dieser statistischen Ubersicht nicht ganz zu sprengen, gebe ich diese Mitteilungen über die handschriftliche Uberlieferung, verbunden mit denen über die Drucke der Konzilsakten, in einem eigenen Abschnitte. Nur über einzelne Handschriften, die nicht eigentlich zu den Konzilsakten gehören, wird hier noch etwas zu sagen sein. Im übrigen begnige ich mich mit den statistischen Angaben und verweise für alles Nähere auf Abschnitt V dieses Vorworts. Deutsche Reichstags-Akten X.
Vorwort. XXXIII dem verhältnismäßtig erheblichen Anteil Basels macht sich natürlich der Einfluß des Konzils geltend. Augsburg hat uns 9 Nummern geliefert, mit Ausnahme von zweien (nrr. 364 u. 545) alle für die letzte Hauptabteilung des Bandes, Zürich 6 (davon 5 für die zweite Hauptabteilung Lit. Aa, außerdem nr. 8), Ulm 5 (nrr. 165. 399. 569. 584. 620, sämtlich aus den Städtebundsrechnungen), Luzern 5 (davon 4 für die erste Hauptabteilung Lit. C, dazu nr. 110), Köln 4 (davon 3 für die zweite Hauptabteilung Lit. Ab, dazu nr. 562), Colmar ebenfalls 4 (nrr. 166. 341. 570. 608, sämtlich Rechnungs- auszige), Speier, Sankt Gallen, Solothurn, Eger je 2 (nrr. 146. 148, nrr. 90. 652, nrr. 102. 394, nrr. 317. 508), Mainz, Worms, Regensburg, Passau je 1 (nr. 594, nr. 172, nr. 365, nr. 8). Unter den auswärtigen Archiven, die Ausbeute für unseren Band geliefert haben, ist das Pariser Nationalarchiv mit einem einzigen Stück vertreten, für das wir übrigens die Pariser Vorlage nicht einmal kollationiert haben (nr. 102, überliefert durch den Kodex K 1711, der im Vorwort zu Bd. XII, S. XV besprochen worden ist). Im übrigen sind für unseren Band auswärtige Archive gleichbedeutend mit Italie- nischen Archiven. An der Spitze stehen die Staatsarchive in Mailand (mit 66 Nummern, von denen allerdings nur 19 bisher unbekannt, 40 schon vollständig ge- druckt waren), Venedig (mit 51 Nummern, darunter 42 unb., nur 4 gedr.) und Siena (mit 32 Nummern, sämtlich bisher unbekannt). Dann folgen in zweiter Reihe das Vatikanische Archiv (mit 18 Nummern, darunter 7 unb., 6 gedr.) und die Staats- archive von Turin (mit 14 Nummern, 6 unb., 8 gedr.) und Florenz (mit 13 Nummern, 5 unb., 5 gedr.). Einige wenige Stücke haben drittens noch geboten die Staatsarchive in Lucca (nrr. 429. 431�433, alle unb.) und Mantua (nr. 221 unb., nr. 223 gedr.). Die wenigen Reste des Konzilsarchivs sind in der Tabelle (behufs Gleichförmig- keit mit Bd. XI und XII) nicht ganz korrekt nach ihrem heutigen Aufbewahrungsort eingereiht worden. Die beiden in der Bibliothek zu Genf erhaltenen Originale nrr. 102 und 356 sind bei den auswärtigen Bibliotheken, die beiden im Staatsarchive zu Solo- thurn vorhandenen Kopien nrr. 102 und 394 bei den Deutschen städtischen Archiven mitgezählt worden. Bei den Stücken, für die wir Handschriften der Bibliotheken benutzt haben, ist der Prozentsatz des schon gedruckten Materials erheblich größter wie bei der archi- valischen Uberlieferung. Es hängt das damit zusammen, daß die Bibliothekshandschriften der Benutzung früher und leichter zugänglich waren, und auch damit, daß die meisten Stücke nicht, wie die Mehrzahl der Archivalien, nur an einem Orte und in einem Exem- plar, sondern in einer Mehrzahl von Handschriften verschiedener Bibliotheken überliefert sind. Für die 133 Stücke, die hier im ganzen in Betracht kommen, haben wir nach meiner Schätzung mindestens 500 bis 600 handschriftliche Vorlagen nachzuweisen. In den nachfolgenden Angaben über den Anteil der einzelnen Bibliotheken kommt die Summe nicht ganz zum Vorschein, weil jede Bibliothek für jedes Stück nur einmal gezählt ist, während häufig mehrere Handschriften derselben Bibliothek das Stück enthalten. Es handelt sich bei der bibliothekarischen Uberlieferung in diesem Bande und in den folgenden ganz vorzugsweise um Handschriften von Baseler Konzils-Akten. Uber die wichtigsten dieser Handschriften wäre hier nun, wie im Vorwort zu Bd. XI und XII angekündigt, genauer Auskunft zu geben. Um aber den Zusammenhang nicht zu stark zu unterbrechen und den Rahmen dieser statistischen Ubersicht nicht ganz zu sprengen, gebe ich diese Mitteilungen über die handschriftliche Uberlieferung, verbunden mit denen über die Drucke der Konzilsakten, in einem eigenen Abschnitte. Nur über einzelne Handschriften, die nicht eigentlich zu den Konzilsakten gehören, wird hier noch etwas zu sagen sein. Im übrigen begnige ich mich mit den statistischen Angaben und verweise für alles Nähere auf Abschnitt V dieses Vorworts. Deutsche Reichstags-Akten X.
Strana XXXIV
XXXIV Unter den Deutschen Bibliothek en haben uns die zu Wien, Vorwort. Basel amd München die meisten Stücke geliefert, alle drei aus einer größeren Zahl von Handschriften, von denen uns einige im: V. Abschnitt noch 47 Nummern (davon 6 bisher ganz unbekanı 40 (2 unb., 33 gedr.), auf München 37 Eichstitt mit 11 Nummern im V. Abschnitt näher beschrieben findet =. beschäftigen werden !. t, 37 schon vollstündig gedruckt), auf Basel (9 wnb., 28 gedr.). In weitem Abstand folgt (1 unb., 5 gedr.), alle aus der einen Handschrift, die man Auf Wien kommen Alle übrigen Deutschen Bibliotheken bieten nur vereinzelte Stücke, sämtlich, aufier dem einen der Dresdener Handschrift, schon. ge- druckt, je 4 Erlangen (mw. 126. 181. 381. 382) und Górlitz (rr. 314. 450 IT. 454, 463), 3 Greifswald (mr. (mr. 381. 382), je 1 Dresden (nr. 181. 135. 282) , je 2 Colmar (mw. 130 151) und Melk 601), Heidelberg (nr. 362), Kues (m. 396), Mainz (mr. 130), Wittingau (nr. 135). Aus der Zahl der Handschriften, die nicht in die Reihe der Konzilsakten gehören, verdient hier hervorgehoben zu werden eine bisher wenig beachiete3 Dresdner Han d- schrift (Kgl. Bibliothek zu. Dresden Ms. F nur eine einzige Nummer entnommen haben * Ergänzung der so bedeutsamen Münchener Bestandteile, Mischung sehr verschiedenartiger 172"). Obgleich wir ihr in diesem Bande , ist sie für ums von Interesse als eigenartige Fürstensachen und merkwürdig durch die Die Handschrift, ein Oktavband von 161 Blättern, in Pappe gebunden, ist laut einem Vermerk auf der inneren Seite des Fin- bandes im Jahre 1820 auf einer Auktion für 1 Thaler 14 Groschen für die Dresdner Bibliothek angekauft worden. Fine kurze Beschreibung von Herschel steht im Serapeum 17, 155f. Die Foliierung, nach. der wir zitieren (von 1 bis 160, worauf noch eim Blatt folgt, von dem die Ecke weggerissen ist), ist erst im neuerer Zeit mit Bleistift vor- genommen worden, rülwende Foliierung, auf fol. 16 mit 1 Daneben findet sich eine ältere noch aus dem 15. Jahrhundert her- beginnend und fortlaufend bis 135 (= fol. 160 der neuen Foliierung). Wie schon die wachsende Differenz der beiden Zifferreihen zeigt, weicht die alte Foliierung mehrfach von der neuen ab». -Es sind von dem alten Re- gistrator des Bandes einigemal zusammengehórende Dlattreihen als eine. Einheit gezůhlt, anderseits fehlen heute einige Blätter der alten Foliierung, und es finden sich auch noch ein paar andere Ungleichmäfigheiten, * Vgl. Abschnitt V Lit. A unter Ziffer 2. 6, 7. 18-15 über einige Wiener Handschriften, unter Ziffer 5. 6. 12 über einige Baseler, unter Ziffer 12. 16. 17 über einige Münchener. * Vgl. dort Ziffer 12. * Benutxt finde ich die Handschrift, aber ohne Angabe der Signatur in des Grafen Hundt Ur- kunden des Klosters Indersdorf Bd. 1 (Oberbayer. Archiv Bd. 24, 1868) nach Evxerpiem des Bene- fixiaten, Geifó „aus Dresdner Manuskripten“ und ähnlich, s. dort nrr. 594. 617. 671. 675. 676. 685. * mr. 601. Benutzt dst die Handschrift! auch S. 204 Anm. 2. 5 Die Abweichungen. sind folgende. Im 15, Jahr- hundert ist fol. 78 der neuen Foliderung (ein blofer Zettel) nicht malgexählt, ebenso sind fol. 79-89, fol. 91 w. 92 wnd fol. 94 u. 95 überschlagen oder wohl vielmehr. amit. dem vorhergehenden. Blatt, mit dem ste inhaltlich "usammengehüren (fol. 78 — fol. 62 saec. 15, fol. 90 — fol. 63 saec. 15 wnd fol 93 — fol. 64 saec. 15), Xusammengefaßt worden, als ob es sich um eine Numerierung und nicht um eine Foliierung handelte. Anderseits fehlen die Blätter Im großen und ganzen aber zeigt die alte Folüerung, ' 61. 103. 113. 114. 120. 122 der alien Foliierung. Schließlich weist die heutige Zusammensetzung der Handschrift noch xwei Inkorrektheiten auf: xwi- schen fol. 60 wnd 62 der alten Foliierung, wo, wie gesagt, fol. 61 fehlt, steht eim Blatt 13 (= fol. 77 der neuen Bleistift-Foliierung), das augenscheinlich nicht in die Handschrift gehört (fol. 78 folgt nach- her an der richtigen Stelle noch einmal — fol. 104 neuer Zählung); fol. 128 aber steht, statt am rich- tigen Platxe, am Schluß des Bandes (= fol. 161 J. Daraus ergibt sich. folgende Konkordana : Foliierung neue alte neue alte 1-15 — 93 = 64 16-72 = 1-57 94. 95 — 73 — 96-133 = 65-102 74-76 = 58-60 134-142 — 104-112 77 = 73 148-147 = 115-119 78 = 62 148 = 121 79-89 — 149-160 — 124-135 90 = 63 161 = 123 91. 92 =
XXXIV Unter den Deutschen Bibliothek en haben uns die zu Wien, Vorwort. Basel amd München die meisten Stücke geliefert, alle drei aus einer größeren Zahl von Handschriften, von denen uns einige im: V. Abschnitt noch 47 Nummern (davon 6 bisher ganz unbekanı 40 (2 unb., 33 gedr.), auf München 37 Eichstitt mit 11 Nummern im V. Abschnitt näher beschrieben findet =. beschäftigen werden !. t, 37 schon vollstündig gedruckt), auf Basel (9 wnb., 28 gedr.). In weitem Abstand folgt (1 unb., 5 gedr.), alle aus der einen Handschrift, die man Auf Wien kommen Alle übrigen Deutschen Bibliotheken bieten nur vereinzelte Stücke, sämtlich, aufier dem einen der Dresdener Handschrift, schon. ge- druckt, je 4 Erlangen (mw. 126. 181. 381. 382) und Górlitz (rr. 314. 450 IT. 454, 463), 3 Greifswald (mr. (mr. 381. 382), je 1 Dresden (nr. 181. 135. 282) , je 2 Colmar (mw. 130 151) und Melk 601), Heidelberg (nr. 362), Kues (m. 396), Mainz (mr. 130), Wittingau (nr. 135). Aus der Zahl der Handschriften, die nicht in die Reihe der Konzilsakten gehören, verdient hier hervorgehoben zu werden eine bisher wenig beachiete3 Dresdner Han d- schrift (Kgl. Bibliothek zu. Dresden Ms. F nur eine einzige Nummer entnommen haben * Ergänzung der so bedeutsamen Münchener Bestandteile, Mischung sehr verschiedenartiger 172"). Obgleich wir ihr in diesem Bande , ist sie für ums von Interesse als eigenartige Fürstensachen und merkwürdig durch die Die Handschrift, ein Oktavband von 161 Blättern, in Pappe gebunden, ist laut einem Vermerk auf der inneren Seite des Fin- bandes im Jahre 1820 auf einer Auktion für 1 Thaler 14 Groschen für die Dresdner Bibliothek angekauft worden. Fine kurze Beschreibung von Herschel steht im Serapeum 17, 155f. Die Foliierung, nach. der wir zitieren (von 1 bis 160, worauf noch eim Blatt folgt, von dem die Ecke weggerissen ist), ist erst im neuerer Zeit mit Bleistift vor- genommen worden, rülwende Foliierung, auf fol. 16 mit 1 Daneben findet sich eine ältere noch aus dem 15. Jahrhundert her- beginnend und fortlaufend bis 135 (= fol. 160 der neuen Foliierung). Wie schon die wachsende Differenz der beiden Zifferreihen zeigt, weicht die alte Foliierung mehrfach von der neuen ab». -Es sind von dem alten Re- gistrator des Bandes einigemal zusammengehórende Dlattreihen als eine. Einheit gezůhlt, anderseits fehlen heute einige Blätter der alten Foliierung, und es finden sich auch noch ein paar andere Ungleichmäfigheiten, * Vgl. Abschnitt V Lit. A unter Ziffer 2. 6, 7. 18-15 über einige Wiener Handschriften, unter Ziffer 5. 6. 12 über einige Baseler, unter Ziffer 12. 16. 17 über einige Münchener. * Vgl. dort Ziffer 12. * Benutxt finde ich die Handschrift, aber ohne Angabe der Signatur in des Grafen Hundt Ur- kunden des Klosters Indersdorf Bd. 1 (Oberbayer. Archiv Bd. 24, 1868) nach Evxerpiem des Bene- fixiaten, Geifó „aus Dresdner Manuskripten“ und ähnlich, s. dort nrr. 594. 617. 671. 675. 676. 685. * mr. 601. Benutzt dst die Handschrift! auch S. 204 Anm. 2. 5 Die Abweichungen. sind folgende. Im 15, Jahr- hundert ist fol. 78 der neuen Foliderung (ein blofer Zettel) nicht malgexählt, ebenso sind fol. 79-89, fol. 91 w. 92 wnd fol. 94 u. 95 überschlagen oder wohl vielmehr. amit. dem vorhergehenden. Blatt, mit dem ste inhaltlich "usammengehüren (fol. 78 — fol. 62 saec. 15, fol. 90 — fol. 63 saec. 15 wnd fol 93 — fol. 64 saec. 15), Xusammengefaßt worden, als ob es sich um eine Numerierung und nicht um eine Foliierung handelte. Anderseits fehlen die Blätter Im großen und ganzen aber zeigt die alte Folüerung, ' 61. 103. 113. 114. 120. 122 der alien Foliierung. Schließlich weist die heutige Zusammensetzung der Handschrift noch xwei Inkorrektheiten auf: xwi- schen fol. 60 wnd 62 der alten Foliierung, wo, wie gesagt, fol. 61 fehlt, steht eim Blatt 13 (= fol. 77 der neuen Bleistift-Foliierung), das augenscheinlich nicht in die Handschrift gehört (fol. 78 folgt nach- her an der richtigen Stelle noch einmal — fol. 104 neuer Zählung); fol. 128 aber steht, statt am rich- tigen Platxe, am Schluß des Bandes (= fol. 161 J. Daraus ergibt sich. folgende Konkordana : Foliierung neue alte neue alte 1-15 — 93 = 64 16-72 = 1-57 94. 95 — 73 — 96-133 = 65-102 74-76 = 58-60 134-142 — 104-112 77 = 73 148-147 = 115-119 78 = 62 148 = 121 79-89 — 149-160 — 124-135 90 = 63 161 = 123 91. 92 =
Strana XXXV
Vorwort. XXXV daß der Band wesentlich in derselben Zusammensetzung wie heute schon im 15. Jahr- hundert eine Einheit bildete. Auch die ersten 15 Blätter, die keine alte Foliierung auf- weisen, gehörten damals schon dazu. Es steht dort nämlich fol. 14-15, von zwei Händen des 15. Jahrhunderts geschrieben, ein Inhaltsverzeichnis, das sich auf fol. 1-135, also auf den ganzen Band der alten Foliierung, erstreckt, und der übrige Inhalt dieser ersten 15, damals nicht gezählten Blätter ist gleichen Charakters wie der sonstige Inhalt des Bandes. Das Register verzeichnet die Stücke nach wesentlich formalem Gesichtspunkt mit Schlagwörtern wie Excusatoria, Querulosa de morte amici, Interrogatoria, Primarie preces usw., in der Reihenfolge der Handschrift, doch so, daß unter einem Schlagwort gleich spätere Stücke gleicher Art mit verzeichnet werden, z. B. Promotorialis 8. 16. 17. 25. 26. 28. 29. 36. 41. 43. 45. 50. 57. Uber die Herkunft der Handschrift gibt die nächstliegende Auskunft eine Notiz auf fol. 2a von einer Hand des 17. oder 18. Jahr- hunderts Sum B. V. Mariae in Rottenbûch. Wie sich aus den Beziehungen zu dem In- halt des Bandes ergibt, ist damit die Propstei der regulierten Chorherren Augustiner- ordens zu Rottenbuch oder Raitenbuch an der Ammer bei Schongau gemeint. Entstan- den aber ist die Handschrift offenbar in einem anderen Kloster des gleichen Ordens. Eine Durchmusterung des Inhalts führt uns nach Rohr in Niederbaiern s. ö. von Abens- berg. Die Handschrift enthält zahlreiche Stücke, die sich auf die Verwaltung des Klosters beziehen, Schreiben, die vom Propst ausgehen oder an ihn gerichtet sind, daneben andere Klostersachen, vorwiegend aus dem Interessenkreis der Augustiner-Chorherren, besonders auch des Klosters Indersdorf a. d. Glon n. von Dachau, oder der Regensburger und der Passauer Diözese, darunter fol 78 79 eine früher selbständige Blätterlage mit Stücken, die wohl aus St. Emmeran in Regensburg stammen. Neben Brieftexten finden sich auch rein formelhafte Bestandteile wie Exordia diversa (fol. 67 ab, früher 52 ab), Exordia (fol. 69°, früher 54a, und fol. 75 ab, früher 59 ab), Salutaciones (fol. 68b, friher 53b). Bei den Texten fehlen sehr oft die Datierungen. Dem vorwiegend formalen Interesse ent- sprechen auch meistens, in Ubereinstimmung mit dem Register, die Uberschriften. Das Ganze kann man als ein, wohl für den Gebrauch des Klosters Rohr bestimmtes Kopial- und Formelbuch bezeichnen. Entstanden ist es offenbar in der Regierungszeit des häufig genannten Propstes Peter, von dem gleich noch die Rede sein muß, in den 1440er Jahren. Nachträge reichen, soviel ich sehe, bis ins Jahr 1463. Inmitten der Klostersachen nun finden sich in dieser Handschrift (und darum interessiert sie uns) politische Korrespon- denzen, die aus der herzogl. Baierischen Kanzlei stammen müssen. Es sind im ganzen 75, oder richtiger 74, in neuester Zeit mit Bleistift durchnumerierte Stücke, alle in einer viel kräftigeren, größeren Schrift als die Klostersachen geschrieben (doch nicht von einer einzigen Hand). Sie treten in vier räumlich getrennten Gruppen auf: 1) fol 16a.22a (nrr. 1-7) zwei Schreiben Herzog Wilhelms und zwei Herzog Ernsts, unter- mischt mit einem Brief K. Sigmunds in Sachen einer ersten Bitte in der Regensburger Diözese und zwei an das Konzil gerichteten Schreiben, soweit datiert oder für uns da- tierbar aus den Jahren 1432�1433; 2) fol. 28a 34a (nrr. 8 24) zum größtten Teil Schreiben des Herzogs Ernst oder der beiden Herzöge Ernst und Wilhelm, meist gerichtet an auswärtige Fürsten, dazwischen auch vereinzelte andere Stücke, Schreiben auswärtiger Fürsten und ein Brief der Herzogin Elisabeth, alle ohne Daten, soweit datierbar, aus den 1420er Jahren; 3) fol. 40 a 50a (nrr. 25-53 oder richtiger nur 25-52, da nr. 53 nicht in diese Serie gehört 1), sämtlich Briefe der Herzöge Ernst und Wilhelm gemeinsam oder des Herzogs Ernst, vereinzelt des Herzogs Wilhelm allein, dazwischen nur ein 1 Es ist das Schreiben eines Ungenannten an des Erxbischofs, friheren Bischofs von Freising einen nicht genannten neu gewählten Papst [Inno- [Berthold von Wachingen], o. D. fc. 1404 ex.], cenz VIIJ in Angelegenheiten des Schismas der von anderer Hand geschrieben als die vorangehenden Salxburger Diöxese, zur Vertretung der Interessen Stücke. V
Vorwort. XXXV daß der Band wesentlich in derselben Zusammensetzung wie heute schon im 15. Jahr- hundert eine Einheit bildete. Auch die ersten 15 Blätter, die keine alte Foliierung auf- weisen, gehörten damals schon dazu. Es steht dort nämlich fol. 14-15, von zwei Händen des 15. Jahrhunderts geschrieben, ein Inhaltsverzeichnis, das sich auf fol. 1-135, also auf den ganzen Band der alten Foliierung, erstreckt, und der übrige Inhalt dieser ersten 15, damals nicht gezählten Blätter ist gleichen Charakters wie der sonstige Inhalt des Bandes. Das Register verzeichnet die Stücke nach wesentlich formalem Gesichtspunkt mit Schlagwörtern wie Excusatoria, Querulosa de morte amici, Interrogatoria, Primarie preces usw., in der Reihenfolge der Handschrift, doch so, daß unter einem Schlagwort gleich spätere Stücke gleicher Art mit verzeichnet werden, z. B. Promotorialis 8. 16. 17. 25. 26. 28. 29. 36. 41. 43. 45. 50. 57. Uber die Herkunft der Handschrift gibt die nächstliegende Auskunft eine Notiz auf fol. 2a von einer Hand des 17. oder 18. Jahr- hunderts Sum B. V. Mariae in Rottenbûch. Wie sich aus den Beziehungen zu dem In- halt des Bandes ergibt, ist damit die Propstei der regulierten Chorherren Augustiner- ordens zu Rottenbuch oder Raitenbuch an der Ammer bei Schongau gemeint. Entstan- den aber ist die Handschrift offenbar in einem anderen Kloster des gleichen Ordens. Eine Durchmusterung des Inhalts führt uns nach Rohr in Niederbaiern s. ö. von Abens- berg. Die Handschrift enthält zahlreiche Stücke, die sich auf die Verwaltung des Klosters beziehen, Schreiben, die vom Propst ausgehen oder an ihn gerichtet sind, daneben andere Klostersachen, vorwiegend aus dem Interessenkreis der Augustiner-Chorherren, besonders auch des Klosters Indersdorf a. d. Glon n. von Dachau, oder der Regensburger und der Passauer Diözese, darunter fol 78 79 eine früher selbständige Blätterlage mit Stücken, die wohl aus St. Emmeran in Regensburg stammen. Neben Brieftexten finden sich auch rein formelhafte Bestandteile wie Exordia diversa (fol. 67 ab, früher 52 ab), Exordia (fol. 69°, früher 54a, und fol. 75 ab, früher 59 ab), Salutaciones (fol. 68b, friher 53b). Bei den Texten fehlen sehr oft die Datierungen. Dem vorwiegend formalen Interesse ent- sprechen auch meistens, in Ubereinstimmung mit dem Register, die Uberschriften. Das Ganze kann man als ein, wohl für den Gebrauch des Klosters Rohr bestimmtes Kopial- und Formelbuch bezeichnen. Entstanden ist es offenbar in der Regierungszeit des häufig genannten Propstes Peter, von dem gleich noch die Rede sein muß, in den 1440er Jahren. Nachträge reichen, soviel ich sehe, bis ins Jahr 1463. Inmitten der Klostersachen nun finden sich in dieser Handschrift (und darum interessiert sie uns) politische Korrespon- denzen, die aus der herzogl. Baierischen Kanzlei stammen müssen. Es sind im ganzen 75, oder richtiger 74, in neuester Zeit mit Bleistift durchnumerierte Stücke, alle in einer viel kräftigeren, größeren Schrift als die Klostersachen geschrieben (doch nicht von einer einzigen Hand). Sie treten in vier räumlich getrennten Gruppen auf: 1) fol 16a.22a (nrr. 1-7) zwei Schreiben Herzog Wilhelms und zwei Herzog Ernsts, unter- mischt mit einem Brief K. Sigmunds in Sachen einer ersten Bitte in der Regensburger Diözese und zwei an das Konzil gerichteten Schreiben, soweit datiert oder für uns da- tierbar aus den Jahren 1432�1433; 2) fol. 28a 34a (nrr. 8 24) zum größtten Teil Schreiben des Herzogs Ernst oder der beiden Herzöge Ernst und Wilhelm, meist gerichtet an auswärtige Fürsten, dazwischen auch vereinzelte andere Stücke, Schreiben auswärtiger Fürsten und ein Brief der Herzogin Elisabeth, alle ohne Daten, soweit datierbar, aus den 1420er Jahren; 3) fol. 40 a 50a (nrr. 25-53 oder richtiger nur 25-52, da nr. 53 nicht in diese Serie gehört 1), sämtlich Briefe der Herzöge Ernst und Wilhelm gemeinsam oder des Herzogs Ernst, vereinzelt des Herzogs Wilhelm allein, dazwischen nur ein 1 Es ist das Schreiben eines Ungenannten an des Erxbischofs, friheren Bischofs von Freising einen nicht genannten neu gewählten Papst [Inno- [Berthold von Wachingen], o. D. fc. 1404 ex.], cenz VIIJ in Angelegenheiten des Schismas der von anderer Hand geschrieben als die vorangehenden Salxburger Diöxese, zur Vertretung der Interessen Stücke. V
Strana XXXVI
XXXVI Vorwort. 1 Als Petrus Fries professus in Undenstorf und nachher als Petrus canonicus in Undenstorf kommt er auch in den herzoglich Baierischen Stücken un- serer Handschrift vor, in nr. 49 (fol. 48b) v. I. Sept. 1431 und in nr. 70 (fol. 59a) v. 20. Febr. 1434, s. die Regesten bei Hundt l. c. nrr. 594 u. 617. Schreiben des Kardinals Julian Cesarini an die Herzöge, zum größeren Teil datiert, soweit datiert oder datierbar, aus den Jahren 1426�1431; 4) fol. 52a 61a (nrr. 54-75) vorwiegend Briefe Herzog Wilhelms, auch solche des Herzogs Ernst oder der beiden Brüder gemeinsam, dazwischen einige an einen der beiden gerichtete Schreiben, meist datiert, wohl alle aus den Jahren 1432-1435. In ihrer Gesamtheit sind dies also Korre- spondenzen, etwa von gegen Mitte der 1420er bis zur Mitte der 1430er Jahre, zum weitaus größeren Teil Auslauf, zum kleineren Einlauf der herzoglich Baierischen Kanzlei (die ganz wenigen Stücke, die weder von den Herzögen ausgehen noch an sie gerichtet sind, können sehr leicht abschriftlich ihren Weg in die Kanzlei gefunden haben). Sie betreffen zum Teil politische, zum Teil private Angelegenheiten der Baierischen Herzöge. Unter den Korrespondenten finden sich aus dem Kreise der Kirche die beiden Päpste Martin und Eugen (jener mit 12, dieser wohl mit 3 Stücken), das Baseler Konzil (mit 6), das Kardinalskollegium (mit 4), die Kardinäle Branda (mit 1), Orsini (mit 5), Cesarini (mit 7), aus dem Kreise auswärtiger Fürsten die Könige von Frankreich (mit 1) und Cypern (mit 2), die Herzöge von Burgund (mit 2), Coimbra (mit 1), Savoyen (mit 3), Mailand (mit 10). Die Frage, wie diese Korrespondenzen der Baierischen Herzöge unter die Klostersachen unserer Handschrift geraten sind, ist leicht beantwortet. Die Verbindung ist gegeben durch die Persönlichkeit des Propstes Peter von Rohr. Dieser ist kein anderer als der in den Akten des vorliegenden Bandes (vgl. Register) öfter vor- kommende Peter Fries, Chorherr von Indersdorf1, der den Herzog Wilhelm von Baiern nach Basel begleitete und von ihm wie auch vom Konzil zu verschiedenen wichtigen Mis- sionen verwendet wurde. Das Kloster in Indersdorf war, wie das in Rohr, eines der regulierten Augustiner Chorherren. Zum Propst von Rohr wurde Peter anscheinend gegen Ende des Jahres 1438 befördert 2; ein in unserer Handschrift fol. 25a enthaltenes Glück- wunschschreiben, worin Kardinal Julian Cesarini auf die ihm von Propst Peter ge- machte Mitteilung von seiner Erhebung antwortet, ist zwar in unserer Vorlage ohne Jahresangabe überliefert, nur datiert die 5 mai anno etc., fällt aber, wie der sonstige Inhalt (mit Mitteilungen über die Unionsverhandlungen mit den Griechen) zeigt, sicher- lich in das Jahr 1439. Peters Vorgänger Propst Konrad war, wie sich aus einem an- deren Stück unserer Handschrift fol. 232, einem undatierten Schreiben des Bischofs Friedrich von Regensburg fan Erzbischof Johann von Salzburg] ergibt, wegen vielfacher Vergehen abgesetzt worden 3. Uber die Tätigkeit, die Propst Peter in Rohr entwickelte ist in unserer Handschrift allerhand zu finden. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die der Baierischen Kanzlei entstammenden Stücke durch ihn in die Rohrer Kloster- handschrift gekommen sind. Unter den ausländischen Bibliotheken halten sich Französische und Italie- nische so ziemlich das Gleichgewicht, während die Englischen stark zurücktreten und Bibliotheken anderer Länder von uns nicht benutzt sind (die Schweizerischen und Nieder- ländischen Bibliotheken haben wir entweder zu Deutschland eingereiht oder zum Fran- zösischen Sprachgebiet gerechnet) An der Spitze stehen dieses Mal zwei Französische Sammlungen, die Nationalbibliothek zu Paris und die Bibliothek zu Douai, dank dem Reichtum von Konzilshandschriften aus dem Nachlaß Brunets und Le Maire's 4. Die Pariser Bibliothek enthält 65 von unseren Nummern (3 noch unbekannt, 57 schon gedruckt), die zu Douai 55 (keine unb., 53 gedr.). In zweiter Linie folgen dann die Vaticana 2 Vgl. Dalhammer, Canonica Rohrensis (Ratisb. 1784) S. 78 u. Kalender f. kath. Christen 1882 S. 73-76 Urkunde v. 26. Sept. 1438. 8 Vgl. eben genannte Urkunde. 4 S. Abschnitt V Lit. A unter Ziffer 3 u. 4; vgl. dort für Paris auch Ziffer 10.
XXXVI Vorwort. 1 Als Petrus Fries professus in Undenstorf und nachher als Petrus canonicus in Undenstorf kommt er auch in den herzoglich Baierischen Stücken un- serer Handschrift vor, in nr. 49 (fol. 48b) v. I. Sept. 1431 und in nr. 70 (fol. 59a) v. 20. Febr. 1434, s. die Regesten bei Hundt l. c. nrr. 594 u. 617. Schreiben des Kardinals Julian Cesarini an die Herzöge, zum größeren Teil datiert, soweit datiert oder datierbar, aus den Jahren 1426�1431; 4) fol. 52a 61a (nrr. 54-75) vorwiegend Briefe Herzog Wilhelms, auch solche des Herzogs Ernst oder der beiden Brüder gemeinsam, dazwischen einige an einen der beiden gerichtete Schreiben, meist datiert, wohl alle aus den Jahren 1432-1435. In ihrer Gesamtheit sind dies also Korre- spondenzen, etwa von gegen Mitte der 1420er bis zur Mitte der 1430er Jahre, zum weitaus größeren Teil Auslauf, zum kleineren Einlauf der herzoglich Baierischen Kanzlei (die ganz wenigen Stücke, die weder von den Herzögen ausgehen noch an sie gerichtet sind, können sehr leicht abschriftlich ihren Weg in die Kanzlei gefunden haben). Sie betreffen zum Teil politische, zum Teil private Angelegenheiten der Baierischen Herzöge. Unter den Korrespondenten finden sich aus dem Kreise der Kirche die beiden Päpste Martin und Eugen (jener mit 12, dieser wohl mit 3 Stücken), das Baseler Konzil (mit 6), das Kardinalskollegium (mit 4), die Kardinäle Branda (mit 1), Orsini (mit 5), Cesarini (mit 7), aus dem Kreise auswärtiger Fürsten die Könige von Frankreich (mit 1) und Cypern (mit 2), die Herzöge von Burgund (mit 2), Coimbra (mit 1), Savoyen (mit 3), Mailand (mit 10). Die Frage, wie diese Korrespondenzen der Baierischen Herzöge unter die Klostersachen unserer Handschrift geraten sind, ist leicht beantwortet. Die Verbindung ist gegeben durch die Persönlichkeit des Propstes Peter von Rohr. Dieser ist kein anderer als der in den Akten des vorliegenden Bandes (vgl. Register) öfter vor- kommende Peter Fries, Chorherr von Indersdorf1, der den Herzog Wilhelm von Baiern nach Basel begleitete und von ihm wie auch vom Konzil zu verschiedenen wichtigen Mis- sionen verwendet wurde. Das Kloster in Indersdorf war, wie das in Rohr, eines der regulierten Augustiner Chorherren. Zum Propst von Rohr wurde Peter anscheinend gegen Ende des Jahres 1438 befördert 2; ein in unserer Handschrift fol. 25a enthaltenes Glück- wunschschreiben, worin Kardinal Julian Cesarini auf die ihm von Propst Peter ge- machte Mitteilung von seiner Erhebung antwortet, ist zwar in unserer Vorlage ohne Jahresangabe überliefert, nur datiert die 5 mai anno etc., fällt aber, wie der sonstige Inhalt (mit Mitteilungen über die Unionsverhandlungen mit den Griechen) zeigt, sicher- lich in das Jahr 1439. Peters Vorgänger Propst Konrad war, wie sich aus einem an- deren Stück unserer Handschrift fol. 232, einem undatierten Schreiben des Bischofs Friedrich von Regensburg fan Erzbischof Johann von Salzburg] ergibt, wegen vielfacher Vergehen abgesetzt worden 3. Uber die Tätigkeit, die Propst Peter in Rohr entwickelte ist in unserer Handschrift allerhand zu finden. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die der Baierischen Kanzlei entstammenden Stücke durch ihn in die Rohrer Kloster- handschrift gekommen sind. Unter den ausländischen Bibliotheken halten sich Französische und Italie- nische so ziemlich das Gleichgewicht, während die Englischen stark zurücktreten und Bibliotheken anderer Länder von uns nicht benutzt sind (die Schweizerischen und Nieder- ländischen Bibliotheken haben wir entweder zu Deutschland eingereiht oder zum Fran- zösischen Sprachgebiet gerechnet) An der Spitze stehen dieses Mal zwei Französische Sammlungen, die Nationalbibliothek zu Paris und die Bibliothek zu Douai, dank dem Reichtum von Konzilshandschriften aus dem Nachlaß Brunets und Le Maire's 4. Die Pariser Bibliothek enthält 65 von unseren Nummern (3 noch unbekannt, 57 schon gedruckt), die zu Douai 55 (keine unb., 53 gedr.). In zweiter Linie folgen dann die Vaticana 2 Vgl. Dalhammer, Canonica Rohrensis (Ratisb. 1784) S. 78 u. Kalender f. kath. Christen 1882 S. 73-76 Urkunde v. 26. Sept. 1438. 8 Vgl. eben genannte Urkunde. 4 S. Abschnitt V Lit. A unter Ziffer 3 u. 4; vgl. dort für Paris auch Ziffer 10.
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Vorwort. XXXVII in Rom ! und die Laurenziana in Florenz 2, jene mit 38 Stücken (1 unb., 35 gedr.), diese mit 36 (8 unb., 24 gedr.), in dritter Linie die Markusbibliothek in Venedig 3 und das British Museum in London, jene mit 25 Stücken (5 unb., 16 gedr.), dieses mit 22 (5 unb., 14 gedr.), dann in erheblichem Abstand die Bibliothek Chigi in Rom mit 8 Stücken (4 unb., 4 gedr.) und schließlich mit lauter schon gedruckten Stücken die Bibliothek Mazarine in Paris (5 nrr.) 4, die Bibliothek in Genf (3 Stücke, nrr. 102. 356. 396, davon die beiden ersten aus dem Konzilsarchiv stammend)5, die Römischen Bibliotheken Barberini, jetzt der Vaticana einverleibt (nrr. 126. 291. 386), Angelica (nrr. 394. 408), Casanatensis (nrr. 396. 412), Vallicelliana (nr. 494), die Uni- versitäts-Bibl. in Lüttich und die Bodleiana in Oxford (beide nr. 382). Drei Nummern haben wir, wie die Tabelle zeigt, aus Drucken entnehmen müssen, da es nicht gelang, handschriftliche Vorlagen wieder aufzufinden. Es sind die nrr. 456. 581. 582. Das erstgenannte Stück hat Raynald aus dem Vatikanischen Archiv ge- geben; er zitiert „Lib. 19 pag. 135"; die beiden anderen sind von Palacky aus dem Münchener Reichsarchiv publiziert worden. Die zweite Tabelle ordnet unser Material nach den Gattungen der Schrift- stücke. Es überwiegen, wie immer, die Briefe, und zwar in höherem Maße als in Bd. XI und auch in Bd. XII; sie machen etwa zwei Drittel, mit Zurechnung der Patente gut sieben Zehntel der Nummern aus. Auch Urkunden sind im Vergleich zu Bd. XI u. XII 58 relativ zahlreich vertreten, wäh- 4 rend der auf die eigentlichen 30 447 Akten entfallende Prozentsatz ge- 108 ringer ist. In Bd. XI machen 25 die Akten etwa ein Drittel aller Nummern, mit Zuzählung der 17 492 184 676 Rechnungen zwei Fünftel aus, in Bd. XII knapp drei Zehntel, hier in Bd. X für sich allein nur ein Sechstel, zu- sammen mit den Rechnungen ein Fünftel. Unter den 58 Urkunden sind 16 Verträge und dazu gehörige Dokumente (Ratifikationsurkunden, Versprechungen, Reverse usw.), nämlich nrr. 3. 9. 25. 31. 32 I. 32 II. 33. 34. 66. 97 I. 97 II. 98. 450 II. 455. 461. 487. Dazu kommen noch drei Notariatsinstrumente über Vertragsabschlüsse. Die meisten dieser Vertragsurkunden be- ziehen sich auf das Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand, einige auf das zum Papst oder auf das zu Venedig. Weiter zähle ich 19 Vollmachten (nrr. 14. 26. 27. 93. 94 I. 94 II. 95 I. 95 II. 109. 149. 188. 357 I. 357 II. 377. 398. 416. 446. 594. 597", darunter die beiden Ernennungsdekrete nrr. 109 u. 597a), dann 4 Schieds- sprüche oder Teidigungsurkunden (nrr. 105. 106. 107. 108), 2 Geleitsbriefe (nrr. 102. 278), 5 Erklärungen verschiedener Art, auf die Beziehungen zwischen Kaiser, Papst und Konzil bezüglich (nrr. 386. 394. 396. 454. 494, darunter die beiden letzten über Sigmunds Krönungseid), 5 Privilegien (nrr. 223. 496. 497. 498. 499, darunter die Standeserhöhung nr. 223; vgl. auch unter den Quittungen nrr. 171 u. 172), 5 Quit- tungen (nrr. 171. 172. 179. 180. 462, darunter nr. 179 zugleich Zahlungsversprechen) und endlich 2 Reverse zu Quittungen (nrr. 173. 175). — Was die Aussteller Urkunden Notariatsinstrumente Patente. Briefe - Akten Rechnungen Literar. Aufzeichnungen . Charakter des Schriftstücks . Summa 350 125 255 59 25 4 6 1 21 15 80 9 11 S 3 2 20 346 71 28 25 30 2 10 101 37 1 3 Ebend. Ziffer 6. 8. II. Ebend. Ziffer 8 u. 9. Ebend. Ziffer 8. 4 5 Ebend. Lit. B Ziffer 16. Ebend. Lit. A Ziffer Ia.
Vorwort. XXXVII in Rom ! und die Laurenziana in Florenz 2, jene mit 38 Stücken (1 unb., 35 gedr.), diese mit 36 (8 unb., 24 gedr.), in dritter Linie die Markusbibliothek in Venedig 3 und das British Museum in London, jene mit 25 Stücken (5 unb., 16 gedr.), dieses mit 22 (5 unb., 14 gedr.), dann in erheblichem Abstand die Bibliothek Chigi in Rom mit 8 Stücken (4 unb., 4 gedr.) und schließlich mit lauter schon gedruckten Stücken die Bibliothek Mazarine in Paris (5 nrr.) 4, die Bibliothek in Genf (3 Stücke, nrr. 102. 356. 396, davon die beiden ersten aus dem Konzilsarchiv stammend)5, die Römischen Bibliotheken Barberini, jetzt der Vaticana einverleibt (nrr. 126. 291. 386), Angelica (nrr. 394. 408), Casanatensis (nrr. 396. 412), Vallicelliana (nr. 494), die Uni- versitäts-Bibl. in Lüttich und die Bodleiana in Oxford (beide nr. 382). Drei Nummern haben wir, wie die Tabelle zeigt, aus Drucken entnehmen müssen, da es nicht gelang, handschriftliche Vorlagen wieder aufzufinden. Es sind die nrr. 456. 581. 582. Das erstgenannte Stück hat Raynald aus dem Vatikanischen Archiv ge- geben; er zitiert „Lib. 19 pag. 135"; die beiden anderen sind von Palacky aus dem Münchener Reichsarchiv publiziert worden. Die zweite Tabelle ordnet unser Material nach den Gattungen der Schrift- stücke. Es überwiegen, wie immer, die Briefe, und zwar in höherem Maße als in Bd. XI und auch in Bd. XII; sie machen etwa zwei Drittel, mit Zurechnung der Patente gut sieben Zehntel der Nummern aus. Auch Urkunden sind im Vergleich zu Bd. XI u. XII 58 relativ zahlreich vertreten, wäh- 4 rend der auf die eigentlichen 30 447 Akten entfallende Prozentsatz ge- 108 ringer ist. In Bd. XI machen 25 die Akten etwa ein Drittel aller Nummern, mit Zuzählung der 17 492 184 676 Rechnungen zwei Fünftel aus, in Bd. XII knapp drei Zehntel, hier in Bd. X für sich allein nur ein Sechstel, zu- sammen mit den Rechnungen ein Fünftel. Unter den 58 Urkunden sind 16 Verträge und dazu gehörige Dokumente (Ratifikationsurkunden, Versprechungen, Reverse usw.), nämlich nrr. 3. 9. 25. 31. 32 I. 32 II. 33. 34. 66. 97 I. 97 II. 98. 450 II. 455. 461. 487. Dazu kommen noch drei Notariatsinstrumente über Vertragsabschlüsse. Die meisten dieser Vertragsurkunden be- ziehen sich auf das Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand, einige auf das zum Papst oder auf das zu Venedig. Weiter zähle ich 19 Vollmachten (nrr. 14. 26. 27. 93. 94 I. 94 II. 95 I. 95 II. 109. 149. 188. 357 I. 357 II. 377. 398. 416. 446. 594. 597", darunter die beiden Ernennungsdekrete nrr. 109 u. 597a), dann 4 Schieds- sprüche oder Teidigungsurkunden (nrr. 105. 106. 107. 108), 2 Geleitsbriefe (nrr. 102. 278), 5 Erklärungen verschiedener Art, auf die Beziehungen zwischen Kaiser, Papst und Konzil bezüglich (nrr. 386. 394. 396. 454. 494, darunter die beiden letzten über Sigmunds Krönungseid), 5 Privilegien (nrr. 223. 496. 497. 498. 499, darunter die Standeserhöhung nr. 223; vgl. auch unter den Quittungen nrr. 171 u. 172), 5 Quit- tungen (nrr. 171. 172. 179. 180. 462, darunter nr. 179 zugleich Zahlungsversprechen) und endlich 2 Reverse zu Quittungen (nrr. 173. 175). — Was die Aussteller Urkunden Notariatsinstrumente Patente. Briefe - Akten Rechnungen Literar. Aufzeichnungen . Charakter des Schriftstücks . Summa 350 125 255 59 25 4 6 1 21 15 80 9 11 S 3 2 20 346 71 28 25 30 2 10 101 37 1 3 Ebend. Ziffer 6. 8. II. Ebend. Ziffer 8 u. 9. Ebend. Ziffer 8. 4 5 Ebend. Lit. B Ziffer 16. Ebend. Lit. A Ziffer Ia.
Strana XXXVIII
XXXVIII Vorwort. der Urkunden anlangt, so kommen die bei weitem meisten Stücke (ich zähle 36) auf K. Sigmund, dazu 3 (nrr. 34. 450 II. 454) auf seine Bevollmächtigten, 1 (nr. 597a) auf Deutsche Fürsten, 2 (nrr. 173. 175) auf Deutsche Städte, 11 auf den Herzog von Mai- land, 1 (nr. 66) auf Venetianische Bevollmächtigte, 2 (nrr. 386. 455) auf den Papst und 1 (nr. 396) auf das Konzil. Die vier Notariatsinstrumente sind sämtlich Mailänder Ursprungs, sie be- ziehen sich auf das Vertragsverhältnis zwischen K. Sigmund und dem Herzog (nrr. 23. 96. 99) und auf Sigmunds Mailändische Krönung (nr. 116). Bei den Patenten ist, wie ich im Vorwort zu Bd. XII betont habe, die Grenze gegenüber den Urkunden nicht immer scharf zu ziehen. Das trifft hier besonders die nrr. 4. 5. 10. 11. 355. 356, die ich als Patente gezählt habe. Nach ihrem Inhalt möchte man glauben, daß sie zu den Urkunden gehörten; denn nrr. 11. 355. 356 sind Vollmachten, nrr. 4 u. 5 Privilegienbestätigungen, nr. 10 eine den Privilegien verwandte Indemnitäts- erklärung; auch die Besiegelung ist, so viel ich sche, mit Hängesiegel erfolgt; aber die Texte sind nicht in Form einer allgemeinen Bekanntmachung, sondern in Form eines an die Empfänger gerichteten Schreibens abgefaßt; voran geht eine Grußformel, und dann werden die Empfänger in der zweiten Person angeredet, während in Urkunden von ihnen in der dritten Person gesprochen werden müßste. Die 30 Stücke, die ich als Patente gezählt habe, sind sämtlich von K. Sigmund ausgestellt bis auf drei, die beiden Böhmischen Vollmachten nrr. 355 u. 356 und das Schreiben des Papstes nr. 464. Ihrem Inhalte nach sind die Patente meistens Gebots-, Aufforderungs- oder Mahnschreiben, bei denen sich das Gebot an die Adressaten richtet. Zu dieser Kategorie zähle ich 19 Nummern, darunter 1 Kriegsproklamation (nr. 13), 1 Hilfegebot zum Schutze des Landfriedens (nr. 595), 3 Aufgebote zum Romzug (nrr. 35. 39. 40), 4 Schreiben betr. Handelsverbot (nrr. 8. 17. 65. 191), 7 Geleitsbriefe (nrr. 101. 110. 112 I. 112 II 279 464. 490), 1 Aufforderung zu Verhandlungen (nr. 501) und 2 Waffen- stillstandsgebote (nrr. 67. 488). Dazu kommen 2 Ernennungsdekrete mit Gehorsams- gebot für dritte Personen (nrr. 12. 181), 3 Beglaubigungsschreiben (nrr. 8. 83. 91) und, wie oben schon erwähnt, 3 Vollmachten (nr. 11. 355. 356) und 3 Privi- legien (nrr. 4. 5. 10). Unter den 447 Briefen sind, nach den Absendern geordnet, 103 Schreiben K. Sigmunds, 4 von königlichen Räten und Bevollmächtigten, 15 von Kurfürsten, 37 von anderen Deutschen Fürsten, 20 von fürstlichen Räten usw., 9 von Deutschen Grafen und freien Herren, 1 von einem Böhmischen Adligen, 2 von Räten und Dienern Deutscher Herren, 114 von Deutschen Städten, 10 von städtischen Vertretern und Ratsherren, ferner 22 von Papst Eugen, 4 von Kardinälen und Kurialen, 7 vom Konzil und von Konzils- mitgliedern, weiter 29 vom Herzog von Mailand und dessen Räten, 27 von Venedig und Venetianern, 9 von Florenz und Florentinern, 17 von Siena und Sienesen, 7 von anderen Italienern. — Fassen wir die Absender in die drei großen Interessenkreise Deutsches Reich, Kirche, Italien zusammen, so kommen auf das Deutsche Reich 315 nrr. (179 unb., 71 ung., 8 z. T. gedr., 57 gedr.), auf die Kirche 43 (12 unb., 5 ung., 1 z. T. gedr., 25 gedr.), auf Italien 89 (64 unb., 4 ung., 2 z. T. gedr., 19 gedr.). Auch in dieser Zusammenstellung tritt deutlich hervor, daß unter den kirchenpolitischen Akten der Anteil des Gedruckten am größten ist. Die Mehrzahl der Briefe ist natürlich von einem einzelnen Absender an eine ein- zelne Adresse gerichtet. Es finden sich aber 8 Kollektivschreiben, d. h. Briefe, die von mehreren Absendern gemeinsam unterzeichnet sind, darunter 3 (nrr. 321. 327. 328) von Kurfürsten, 5 (nrr. 525. 564. 572. 614. 657) von versammelten Städteboten. Davon ist eines an mehrere Adressaten einzeln gerichtet, also ein Kollektivrundschreiben.
XXXVIII Vorwort. der Urkunden anlangt, so kommen die bei weitem meisten Stücke (ich zähle 36) auf K. Sigmund, dazu 3 (nrr. 34. 450 II. 454) auf seine Bevollmächtigten, 1 (nr. 597a) auf Deutsche Fürsten, 2 (nrr. 173. 175) auf Deutsche Städte, 11 auf den Herzog von Mai- land, 1 (nr. 66) auf Venetianische Bevollmächtigte, 2 (nrr. 386. 455) auf den Papst und 1 (nr. 396) auf das Konzil. Die vier Notariatsinstrumente sind sämtlich Mailänder Ursprungs, sie be- ziehen sich auf das Vertragsverhältnis zwischen K. Sigmund und dem Herzog (nrr. 23. 96. 99) und auf Sigmunds Mailändische Krönung (nr. 116). Bei den Patenten ist, wie ich im Vorwort zu Bd. XII betont habe, die Grenze gegenüber den Urkunden nicht immer scharf zu ziehen. Das trifft hier besonders die nrr. 4. 5. 10. 11. 355. 356, die ich als Patente gezählt habe. Nach ihrem Inhalt möchte man glauben, daß sie zu den Urkunden gehörten; denn nrr. 11. 355. 356 sind Vollmachten, nrr. 4 u. 5 Privilegienbestätigungen, nr. 10 eine den Privilegien verwandte Indemnitäts- erklärung; auch die Besiegelung ist, so viel ich sche, mit Hängesiegel erfolgt; aber die Texte sind nicht in Form einer allgemeinen Bekanntmachung, sondern in Form eines an die Empfänger gerichteten Schreibens abgefaßt; voran geht eine Grußformel, und dann werden die Empfänger in der zweiten Person angeredet, während in Urkunden von ihnen in der dritten Person gesprochen werden müßste. Die 30 Stücke, die ich als Patente gezählt habe, sind sämtlich von K. Sigmund ausgestellt bis auf drei, die beiden Böhmischen Vollmachten nrr. 355 u. 356 und das Schreiben des Papstes nr. 464. Ihrem Inhalte nach sind die Patente meistens Gebots-, Aufforderungs- oder Mahnschreiben, bei denen sich das Gebot an die Adressaten richtet. Zu dieser Kategorie zähle ich 19 Nummern, darunter 1 Kriegsproklamation (nr. 13), 1 Hilfegebot zum Schutze des Landfriedens (nr. 595), 3 Aufgebote zum Romzug (nrr. 35. 39. 40), 4 Schreiben betr. Handelsverbot (nrr. 8. 17. 65. 191), 7 Geleitsbriefe (nrr. 101. 110. 112 I. 112 II 279 464. 490), 1 Aufforderung zu Verhandlungen (nr. 501) und 2 Waffen- stillstandsgebote (nrr. 67. 488). Dazu kommen 2 Ernennungsdekrete mit Gehorsams- gebot für dritte Personen (nrr. 12. 181), 3 Beglaubigungsschreiben (nrr. 8. 83. 91) und, wie oben schon erwähnt, 3 Vollmachten (nr. 11. 355. 356) und 3 Privi- legien (nrr. 4. 5. 10). Unter den 447 Briefen sind, nach den Absendern geordnet, 103 Schreiben K. Sigmunds, 4 von königlichen Räten und Bevollmächtigten, 15 von Kurfürsten, 37 von anderen Deutschen Fürsten, 20 von fürstlichen Räten usw., 9 von Deutschen Grafen und freien Herren, 1 von einem Böhmischen Adligen, 2 von Räten und Dienern Deutscher Herren, 114 von Deutschen Städten, 10 von städtischen Vertretern und Ratsherren, ferner 22 von Papst Eugen, 4 von Kardinälen und Kurialen, 7 vom Konzil und von Konzils- mitgliedern, weiter 29 vom Herzog von Mailand und dessen Räten, 27 von Venedig und Venetianern, 9 von Florenz und Florentinern, 17 von Siena und Sienesen, 7 von anderen Italienern. — Fassen wir die Absender in die drei großen Interessenkreise Deutsches Reich, Kirche, Italien zusammen, so kommen auf das Deutsche Reich 315 nrr. (179 unb., 71 ung., 8 z. T. gedr., 57 gedr.), auf die Kirche 43 (12 unb., 5 ung., 1 z. T. gedr., 25 gedr.), auf Italien 89 (64 unb., 4 ung., 2 z. T. gedr., 19 gedr.). Auch in dieser Zusammenstellung tritt deutlich hervor, daß unter den kirchenpolitischen Akten der Anteil des Gedruckten am größten ist. Die Mehrzahl der Briefe ist natürlich von einem einzelnen Absender an eine ein- zelne Adresse gerichtet. Es finden sich aber 8 Kollektivschreiben, d. h. Briefe, die von mehreren Absendern gemeinsam unterzeichnet sind, darunter 3 (nrr. 321. 327. 328) von Kurfürsten, 5 (nrr. 525. 564. 572. 614. 657) von versammelten Städteboten. Davon ist eines an mehrere Adressaten einzeln gerichtet, also ein Kollektivrundschreiben.
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Vorwort. XXXIX Unter den Rundschreiben sind im übrigen solche zu unterscheiden, die in verschie- denen Exemplaren an mehrere Adressaten einzeln gerichtet sind, und solche, die in einem Exemplar für mehrere Adressaten insgesamt bestimmt sind; man kann sie vielleicht als Simultanrundschreiben bezeichnen. Von der ersteren Gattung zähle ich 32 Nummerni, von der zweiten nur 122. Mit den Briefen K. Sigmunds haben wir uns noch etwas näher zu beschäf- tigen, zunächst in formaler Beziehung. Es ist damals bekanntlich Brauch der Reichs- kanzlei, daß in den Briefen Namen und Titel des Herrschers als Uberschrift, auf zwei Zeilen verteilt, über dem Text stehen, während Patente und Urkunden diese Ab- sonderung nicht kennen, vielmehr Namen, Titel und Text ohne Zeilentrennung im gleichen Alinea vereinigen. Von dieser gewöhnlichen Anordnung der Briefe ist in zahlreichen Stücken dieses Bandes und der beiden folgenden abgewichen. In den Briefen Sigmunds an das Konzil ist nämlich, wie in Briefen an den Papst, der Titel als Unterschrift — auch hier verteilt auf zwei Zeilen — unter den Text gestellt. Darauf hat schon Lindner in seinem Urkundenwesen hingewiesen 3. Bei den meisten Stücken unserer Bände, die nicht im Original, sondern durch Kopien in den verschiedenen Konzilshand- schriften überliefert sind, könnte man freilich zweifeln, ob diese Anordnung nicht vielleicht auf Rechnung der Abschreiber kommt, die den Titel, auch wenn er über dem Text ge- standen hätte, als Subscripcio aufgefaßt haben könnten 4. Eine Bestätigung solchen Verdachtes könnte man versucht sein in der Uberlieferung des Briefes vom 10. Januar 1432 (nr. 131 in diesem Bande) zu finden. In der Handschrift, die wir dem Abdruck zugrunde gelegt haben, ms. lat 15626 der Pariser Bibliothek, steht Name und Titel Sig- munds als Subscripcio unter dem Text, in einer anderen Handschrift der gleichen Bibliothek aber, ms. lat. 1575, lesen wir über dem Text Sigismundus dei gracia etc., während unter dem Text sich zwar die Unterschrift findet, aber durchstrichen ist. Das sieht nach einer bewußten Korrektur der sonstigen Uberlieferung aus. Doch ist das natürlich eine sehr unsichere Schlußfolgerung, und ihr gegenüber entscheiden die Originale. Unter den von uns abgedruckten Briefen Sigmunds an das Konzil sind drei im Original erhalten: Bd. XI nrr. 17 u. 224, Bd. XII nr. 13, das erstgenannte Stück im Baseler, die beiden anderen im Solothurner Archiv. Dazu kommt noch das Original eines Briefes an den Kardinal von Arles, Bd. XII nr. 24, in der Trierer Dombibliothek. In allen vier Stücken steht der Titel als Unterschrift unter dem Text, und zwar zur linken Seite, um einige Zeilen tiefer als die letzte Textzeile, vertikal ungefähr gleich weit wie der Text vom linken Rande entfernt, während rechts unter dem Text, ebenso wie in jenen Briefen, die den Titel als Uberschrift haben, die Kanzleiunterfertigung Platz gefunden hat, dreimal 5 noch einige Zeilen tiefer, einmal 6 ein wenig höher als die Subscripcio zur Linken, vertikal auch ungefähr in gleicher Linie mit dem Zeilenschluß der Textzeilen endigend. Daßt in den Briefen an das Konzil, ebenso an den Papst und an Kardinäle, der Titel nicht wie sonst über, sondern unter dem Text steht, hat offenbar den Sinn einer besonderen Höflichkeits- oder Ergebenheitsbezeigung. Diese Unterscheidung ist (was man bisher, soviel ich sche, nicht beachtet hat) nicht allein der königlichen und kaiserlichen Kanzlei eigentümlich. Das Material dieser Bände bietet uns dafür bezeichnende Beispiele. Die Briefe Herzog Wilhelms an K. Sigmund (Bd. X nr. 603) oder an seinen Bruder Herzog nrr. 35. 87. 90. I10. 134. 146. 148. 154. 302. 314. 319. 329. 331. 332. 353. 354 I. 354 II. 390. 391. 463. 492. 516. 535. 542. 544. 564. 577. 612. 613, 652, auch 541. 646. nrr. 77. 81. 91. 110. 112 II. 132. 151. 393. 649, und in einzelnen Exemplaren die soeben schon ge- nannten nrr. 35. 319. 332. 3 Th. Lindner, Das Urkundenwesen Karls IV. und seiner Nachfolger (1346-1437) S. 79 Anm. 1. Auf dieser irrigen Vermutung beruht meine Be- merkung im Vorwort xu Bd. XII S. II. 5 Bd. XI nr. 17, Bd. XII nrr. 13 u. 24. 6 Bd. XI nr. 224.
Vorwort. XXXIX Unter den Rundschreiben sind im übrigen solche zu unterscheiden, die in verschie- denen Exemplaren an mehrere Adressaten einzeln gerichtet sind, und solche, die in einem Exemplar für mehrere Adressaten insgesamt bestimmt sind; man kann sie vielleicht als Simultanrundschreiben bezeichnen. Von der ersteren Gattung zähle ich 32 Nummerni, von der zweiten nur 122. Mit den Briefen K. Sigmunds haben wir uns noch etwas näher zu beschäf- tigen, zunächst in formaler Beziehung. Es ist damals bekanntlich Brauch der Reichs- kanzlei, daß in den Briefen Namen und Titel des Herrschers als Uberschrift, auf zwei Zeilen verteilt, über dem Text stehen, während Patente und Urkunden diese Ab- sonderung nicht kennen, vielmehr Namen, Titel und Text ohne Zeilentrennung im gleichen Alinea vereinigen. Von dieser gewöhnlichen Anordnung der Briefe ist in zahlreichen Stücken dieses Bandes und der beiden folgenden abgewichen. In den Briefen Sigmunds an das Konzil ist nämlich, wie in Briefen an den Papst, der Titel als Unterschrift — auch hier verteilt auf zwei Zeilen — unter den Text gestellt. Darauf hat schon Lindner in seinem Urkundenwesen hingewiesen 3. Bei den meisten Stücken unserer Bände, die nicht im Original, sondern durch Kopien in den verschiedenen Konzilshand- schriften überliefert sind, könnte man freilich zweifeln, ob diese Anordnung nicht vielleicht auf Rechnung der Abschreiber kommt, die den Titel, auch wenn er über dem Text ge- standen hätte, als Subscripcio aufgefaßt haben könnten 4. Eine Bestätigung solchen Verdachtes könnte man versucht sein in der Uberlieferung des Briefes vom 10. Januar 1432 (nr. 131 in diesem Bande) zu finden. In der Handschrift, die wir dem Abdruck zugrunde gelegt haben, ms. lat 15626 der Pariser Bibliothek, steht Name und Titel Sig- munds als Subscripcio unter dem Text, in einer anderen Handschrift der gleichen Bibliothek aber, ms. lat. 1575, lesen wir über dem Text Sigismundus dei gracia etc., während unter dem Text sich zwar die Unterschrift findet, aber durchstrichen ist. Das sieht nach einer bewußten Korrektur der sonstigen Uberlieferung aus. Doch ist das natürlich eine sehr unsichere Schlußfolgerung, und ihr gegenüber entscheiden die Originale. Unter den von uns abgedruckten Briefen Sigmunds an das Konzil sind drei im Original erhalten: Bd. XI nrr. 17 u. 224, Bd. XII nr. 13, das erstgenannte Stück im Baseler, die beiden anderen im Solothurner Archiv. Dazu kommt noch das Original eines Briefes an den Kardinal von Arles, Bd. XII nr. 24, in der Trierer Dombibliothek. In allen vier Stücken steht der Titel als Unterschrift unter dem Text, und zwar zur linken Seite, um einige Zeilen tiefer als die letzte Textzeile, vertikal ungefähr gleich weit wie der Text vom linken Rande entfernt, während rechts unter dem Text, ebenso wie in jenen Briefen, die den Titel als Uberschrift haben, die Kanzleiunterfertigung Platz gefunden hat, dreimal 5 noch einige Zeilen tiefer, einmal 6 ein wenig höher als die Subscripcio zur Linken, vertikal auch ungefähr in gleicher Linie mit dem Zeilenschluß der Textzeilen endigend. Daßt in den Briefen an das Konzil, ebenso an den Papst und an Kardinäle, der Titel nicht wie sonst über, sondern unter dem Text steht, hat offenbar den Sinn einer besonderen Höflichkeits- oder Ergebenheitsbezeigung. Diese Unterscheidung ist (was man bisher, soviel ich sche, nicht beachtet hat) nicht allein der königlichen und kaiserlichen Kanzlei eigentümlich. Das Material dieser Bände bietet uns dafür bezeichnende Beispiele. Die Briefe Herzog Wilhelms an K. Sigmund (Bd. X nr. 603) oder an seinen Bruder Herzog nrr. 35. 87. 90. I10. 134. 146. 148. 154. 302. 314. 319. 329. 331. 332. 353. 354 I. 354 II. 390. 391. 463. 492. 516. 535. 542. 544. 564. 577. 612. 613, 652, auch 541. 646. nrr. 77. 81. 91. 110. 112 II. 132. 151. 393. 649, und in einzelnen Exemplaren die soeben schon ge- nannten nrr. 35. 319. 332. 3 Th. Lindner, Das Urkundenwesen Karls IV. und seiner Nachfolger (1346-1437) S. 79 Anm. 1. Auf dieser irrigen Vermutung beruht meine Be- merkung im Vorwort xu Bd. XII S. II. 5 Bd. XI nr. 17, Bd. XII nrr. 13 u. 24. 6 Bd. XI nr. 224.
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XL Vorwort. Ernst (nrr. 406. 604) haben Namen und Titel als Unterschrift, solche an städtische Adressaten (Bd. X nrr. 333. 335. 353. 644. 649) oder an Kaspar Schlick (Bd. XI nr. 8) dagegen als Uberschrift über dem Text. Derselbe Unterschied ist bei den Briefen des Herzogs Ernst von Baiern zu beobachten. Die Briefe an seinen Bruder Herzog Wil- helm haben den Titel unter dem Text (s. Bd. XI nrr. 201. 208), die an Städte aber darüber (s. Bd. X nrr. 621. 623. 633. 635). Das gleiche gilt für die Briefe des Pfalz- grafen Ludwig (s. einerseits Bd. X nrr. 606. 645, andrerseits nrr. 322. 541. 652). Auch Briefe anderer Fürsten, des Erzbischofs von Köln (nr. 361), des Bischofs von Bamberg (nr. 362), des Pfalzgrafen Johann (nr. 363), des Pfalzgrafen Stefan (nrr. 334. 605. 647, Bd. XI nr. 88), die an fürstliche Adressaten gerichtet sind, haben den Titel als Unter- schrift, während fürstliche Schreiben an städtische Adressaten (Bd. XI nrr. 126. 133. 136) ihn dem Text vorausgehen lassen, ebenso auch ein Erlaß des Erzbischofs von Mainz an seine Untertanen (Bd. XII nr. 39a). Kollektivschreiben der Kurfürsten an K. Sig- mund (Bd. XII nr. 193), an den Papst (Bd. XII nr. 198) und an das Konzil (Bd. X nrr. 321. 328, Bd. XII nr. 193) nennen die Briefschreiber in der Unterschrift; ebenso ist es in anderen Briefen an das Konzil, einem des Kölner Erzbischofs (nr. 360) und einem Kollektivschreiben dreier Fürsten und der Stadt Nürnberg (Bd. XI nr. 125). Besonders bezeichnend ist der Sachverhalt bei einem Schreiben, das der Herzog von Bur- gund an Fürsten und Städte gerichtet hat (Bd. XI nr. 220). Das an den Herzog von Jülich gerichtete Exemplar hat des Herzogs Namen und Titel als Unterschrift, das für die Stadt Frankfurt bestimmte aber über dem Textl. Beide Exemplare sind im Original vorhanden. Es ist also eine weit verbreitete Sitte, bei Briefen an Höher- oder Gleich- gestellte den Namen an den Schluß, bei Briefen an Niedergestellte ihn an den Anfang zu setzen. Die Beobachtung weiter zu verfolgen ist nicht unsere Sache; es wird aber lohnen, dem Ursprung und der Verbreitung des Brauches einmal nachzugehen 2. Als „Kontrasignatur“ haben wir in diesen Bänden die Unterschrift des Kanzleibeamten bezeichnet, die fast regelmäßig auf Urkunden, Patenten und Briefen Sig- munds rechts unter dem Text zu stehen pflegt. Es ist sonst dafür der Ausdruck „Fer- tigungs-Vermerk“ oder „Unterfertigung“ 3, „Kanzlei-Unterfertigung“ 4 oder „Beurkundungs- befehl“ 5 gebraucht worden. Wenn der Herausgeber dieses Bandes, Dr. Herre, die Bezeichnung „Kontrasignatur“ gewählt hat und Dr. Beckmann in den beiden nächsten Bänden ihm darin gefolgt ist, so können sie sich in gewissem Sinne auf gleichzeitige Handschriften und insbesondere auf die Autorität des Konzilsnotars Pierre Brunet be- rufen. Die Sammlung Brunets bietet uns zwei Abschriften6, in denen die Unterschrift di prelaten und di edlen des hochsten grades uber- 1 Von einem anderen Briefe des Herxogs Bd. XI schreiben sich gein den personen des mitlen und nr. 289 haben wir ebenfalls xwei Ausfertigungen, nidristen grades. Die ander regel: di prelaten und eine bestimmt für Städte und eine andere bestimmt di edlen des mitlen grades uberschreiben sich gein für Fürsten, aber nur von der ersteren besitxen wir den personen des nidristen grades. I Die drit regel: ein Original, das denn auch den Titel dem Text ein iedlicher her mag sich uberschreiben gein seinem vorausstellt, die für Fürsten bestimmte Fassung diener und wer im halt gleich an wirdigkait und aber ist nur in Dynters Chronik erhalten, und adel. Von der undergeschrift. Die erst regel: ein dort fehlt der Titel vollständig. ieder underschreibt sich gein seinem gleichen geist- 2 Nachträglich werde ich durch Dr. Herre auf- lich und werltlich. Di ander regel: ein iedlicher merksam gemacht auf die dem Kloster Raitenbuch nider underschreibt sich gein einem grosseren. entstammende, um das Jahr 1485 geschriebene Hand- 3 Lindner, Urkundenwesen Karls IV etc. S. 104 ff. schrift der Münchener Staatsbibliothek cod. lat. 12366, 4 Altmann, Die Urkunden K. Sigmunds (Regesta in der sich fol. 55 f. eine Tewtsch Retorica und imperii XI) Vorwort S. VI. formularium befindet. Dort wird fol. 58b -59a eine 5 Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre 1, 737. mit obigen Ausführungen fast ganx übereinstimmende 6 Bd. X nr. 236 Vorl. A (S. 391, 24) und nr. Anweisung gegeben. Sie lautet: Von der uberschrift. 254 Vorl. A (S. 432, 5), beide aus Ms. lat. 15626 Notta: der Romisch kaiser uberschreibt sich gein der Pariser Bibliothek. iederman ausgenommen den babst. il Die erst regel:
XL Vorwort. Ernst (nrr. 406. 604) haben Namen und Titel als Unterschrift, solche an städtische Adressaten (Bd. X nrr. 333. 335. 353. 644. 649) oder an Kaspar Schlick (Bd. XI nr. 8) dagegen als Uberschrift über dem Text. Derselbe Unterschied ist bei den Briefen des Herzogs Ernst von Baiern zu beobachten. Die Briefe an seinen Bruder Herzog Wil- helm haben den Titel unter dem Text (s. Bd. XI nrr. 201. 208), die an Städte aber darüber (s. Bd. X nrr. 621. 623. 633. 635). Das gleiche gilt für die Briefe des Pfalz- grafen Ludwig (s. einerseits Bd. X nrr. 606. 645, andrerseits nrr. 322. 541. 652). Auch Briefe anderer Fürsten, des Erzbischofs von Köln (nr. 361), des Bischofs von Bamberg (nr. 362), des Pfalzgrafen Johann (nr. 363), des Pfalzgrafen Stefan (nrr. 334. 605. 647, Bd. XI nr. 88), die an fürstliche Adressaten gerichtet sind, haben den Titel als Unter- schrift, während fürstliche Schreiben an städtische Adressaten (Bd. XI nrr. 126. 133. 136) ihn dem Text vorausgehen lassen, ebenso auch ein Erlaß des Erzbischofs von Mainz an seine Untertanen (Bd. XII nr. 39a). Kollektivschreiben der Kurfürsten an K. Sig- mund (Bd. XII nr. 193), an den Papst (Bd. XII nr. 198) und an das Konzil (Bd. X nrr. 321. 328, Bd. XII nr. 193) nennen die Briefschreiber in der Unterschrift; ebenso ist es in anderen Briefen an das Konzil, einem des Kölner Erzbischofs (nr. 360) und einem Kollektivschreiben dreier Fürsten und der Stadt Nürnberg (Bd. XI nr. 125). Besonders bezeichnend ist der Sachverhalt bei einem Schreiben, das der Herzog von Bur- gund an Fürsten und Städte gerichtet hat (Bd. XI nr. 220). Das an den Herzog von Jülich gerichtete Exemplar hat des Herzogs Namen und Titel als Unterschrift, das für die Stadt Frankfurt bestimmte aber über dem Textl. Beide Exemplare sind im Original vorhanden. Es ist also eine weit verbreitete Sitte, bei Briefen an Höher- oder Gleich- gestellte den Namen an den Schluß, bei Briefen an Niedergestellte ihn an den Anfang zu setzen. Die Beobachtung weiter zu verfolgen ist nicht unsere Sache; es wird aber lohnen, dem Ursprung und der Verbreitung des Brauches einmal nachzugehen 2. Als „Kontrasignatur“ haben wir in diesen Bänden die Unterschrift des Kanzleibeamten bezeichnet, die fast regelmäßig auf Urkunden, Patenten und Briefen Sig- munds rechts unter dem Text zu stehen pflegt. Es ist sonst dafür der Ausdruck „Fer- tigungs-Vermerk“ oder „Unterfertigung“ 3, „Kanzlei-Unterfertigung“ 4 oder „Beurkundungs- befehl“ 5 gebraucht worden. Wenn der Herausgeber dieses Bandes, Dr. Herre, die Bezeichnung „Kontrasignatur“ gewählt hat und Dr. Beckmann in den beiden nächsten Bänden ihm darin gefolgt ist, so können sie sich in gewissem Sinne auf gleichzeitige Handschriften und insbesondere auf die Autorität des Konzilsnotars Pierre Brunet be- rufen. Die Sammlung Brunets bietet uns zwei Abschriften6, in denen die Unterschrift di prelaten und di edlen des hochsten grades uber- 1 Von einem anderen Briefe des Herxogs Bd. XI schreiben sich gein den personen des mitlen und nr. 289 haben wir ebenfalls xwei Ausfertigungen, nidristen grades. Die ander regel: di prelaten und eine bestimmt für Städte und eine andere bestimmt di edlen des mitlen grades uberschreiben sich gein für Fürsten, aber nur von der ersteren besitxen wir den personen des nidristen grades. I Die drit regel: ein Original, das denn auch den Titel dem Text ein iedlicher her mag sich uberschreiben gein seinem vorausstellt, die für Fürsten bestimmte Fassung diener und wer im halt gleich an wirdigkait und aber ist nur in Dynters Chronik erhalten, und adel. Von der undergeschrift. Die erst regel: ein dort fehlt der Titel vollständig. ieder underschreibt sich gein seinem gleichen geist- 2 Nachträglich werde ich durch Dr. Herre auf- lich und werltlich. Di ander regel: ein iedlicher merksam gemacht auf die dem Kloster Raitenbuch nider underschreibt sich gein einem grosseren. entstammende, um das Jahr 1485 geschriebene Hand- 3 Lindner, Urkundenwesen Karls IV etc. S. 104 ff. schrift der Münchener Staatsbibliothek cod. lat. 12366, 4 Altmann, Die Urkunden K. Sigmunds (Regesta in der sich fol. 55 f. eine Tewtsch Retorica und imperii XI) Vorwort S. VI. formularium befindet. Dort wird fol. 58b -59a eine 5 Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre 1, 737. mit obigen Ausführungen fast ganx übereinstimmende 6 Bd. X nr. 236 Vorl. A (S. 391, 24) und nr. Anweisung gegeben. Sie lautet: Von der uberschrift. 254 Vorl. A (S. 432, 5), beide aus Ms. lat. 15626 Notta: der Romisch kaiser uberschreibt sich gein der Pariser Bibliothek. iederman ausgenommen den babst. il Die erst regel:
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Vorwort. XLI des Kanzleibeamten signatura genannt wird zur Unterscheidung von der Unterschrift K. Sigmunds, die subscripcio heißt; und dem entsprechend heißt es in einem Notariatsinstrument Brunets 1, worin ein Schreiben Sigmunds vidimiert wird, sic signatum. Andere Ausdrücke für die Kanzlei-Unterfertigung sind mir in unserem Quellenmaterial nicht vorgekommen 2 Von „Signatur", wie der quellenmäßtige Ausdruck wäre, können wir natürlich nicht sprechen, da das Wort zu Mißverständnissen, insbesondere zu Verwechslungen mit der Archivsignatur Anlaß geben würde. In nahem Anschluß aber an den Sprachgebrauch Brunets, der schwerlich auf individuellem Belieben beruht, ergibt sich die Bezeichnung „Kontrasignatur", die ja auch der Bedeutung dieser Kanzlei-Unterfertigung nahekommt. Der zeichnende Beamte übernimmt die Verantwortung für die Ausfertigung des Schrift- stückes, die auf Veranlassung oder auf Befehl einer anderen, in der Unterfertigung stets genannten Person erfolgt ist. Gegen den Gebrauch des Wortes „Kontrasignatur" wird man allerdings geltend machen können, daß eine solche Gegenzeichnung eigentlich eine erste Unterschrift, die des zeichnenden Herrschers voraussetzt. Wie schon erwähnt, findet sich eine solche nur auf einem Teil der Briefe, auf jenen, die an den Papst, das Konzil oder Kardinäle gerichtet sind, und auch dort nicht als eigenhändige Unterschrift, sondern von der Hand des Schreibers, der den Text des Briefes geschrieben hat. Auf den meisten Briefen, auf allen Patenten und Urkunden ist eine Unterschrift, mit der die Gegen- zeichnung des Kanzleibeamten korrespondierte, überhaupt nicht vorhanden. Man muß das im Auge behalten, um durch den Ausdruck „Kontrasignatur" nicht zu einer falschen Vorstellung verführt zu werden, und ich lasse dahingestellt, ob man ihn gleichwohl bei- behalten oder, um solchen Irrtümern vorzubeugen, lieber fallen lassen soll. — Uber die Frage, ob und in welchen Fällen diese Kontrasignatur von dem zeichnenden Kanzleibeamten eigenhändig geschrieben ist, wage ich mich nicht zu äußtern. Bei unseren Vorarbeiten, deren Zweck ja doch nicht eine Ausgabe und noch weniger eine Diplomatik der Schreiben Sigmunds war, haben wir darauf nur nebenbei geachtet. Ohne eine ganz spezielle, die Handschriften genau vergleichende Untersuchung ist aber in dieser Frage, zumal bei der großen Ahnlichkeit der Kanzleihände, keine Sicherheit zu gewinnen. Uber die Bemer- kungen, die schon Lindner in seinem Urkundenwesen 3 gemacht hat, ist ohne solche Unter- suchung kaum hinauszukommen. Nach unseren Beobachtungen ist wohl in der Regel die Kontrasignatur von anderer Hand als der Text geschrieben, ob aber von der Hand des signierenden Beamten, ist eine zweite Frage. Es kommen auch Stücke vor, bei denen man ohne vergleichende Heranziehung sonstigen Materials nicht wagen möchte zu sagen, ob überhaupt zwei Hände zu unterscheiden sind. Und daneben finden sich andere, die wohl fraglos in Text und Kontrasignatur von einer einzigen Hand, dann meistens sicherlich nicht der Hand des signierenden Beamten, sondern eines untergeordneten Schreibers herrühren. Die gewaltige Zahl der Schreiben, die jahrelang auf einen einzigen Beamten kommen würde, macht auch ohne Prüfung der Handschriften die Annahme, alle diese Signaturen seien eigenhändig, fast unmöglich. Der ursprünglichen Bedeutung der Unterfertigung würde die Eigenhändigkeit allein entsprechen. Ist sie, wie man kaum bezweifeln kann, in vielen Fällen nicht mehr aufrecht erhalten worden, so ist das ein Zeichen des Verfalls der Kanzleiordnung. Eine Vorschrift, deren Zweck es war, eine persönliche Bürgschaft für die Korrektheit der Schriftstücke, eine Verantwortlichkeit für deren Ausfertigung in zweifelloser Form zu bekunden, wäre ihres Sinnes verlustig gegangen und ihre äußerliche Befolgung fast zu einer leeren wertlosen Form geworden. Die 130 Briefe und Patente K. Sigmunds (beide Arten von Schriftstücken zusammengefaßt) verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Adressaten. Es sind Bd. XI nr. 252 (S. 483, 45). sie im Reichsregistraturbuch O K. Friedrichs sub- Nach nachträglicher Mitteilung Dr. Herre's heißt scripcio. 3 S. 106. Deutsche Reichstags-Akten X. VI
Vorwort. XLI des Kanzleibeamten signatura genannt wird zur Unterscheidung von der Unterschrift K. Sigmunds, die subscripcio heißt; und dem entsprechend heißt es in einem Notariatsinstrument Brunets 1, worin ein Schreiben Sigmunds vidimiert wird, sic signatum. Andere Ausdrücke für die Kanzlei-Unterfertigung sind mir in unserem Quellenmaterial nicht vorgekommen 2 Von „Signatur", wie der quellenmäßtige Ausdruck wäre, können wir natürlich nicht sprechen, da das Wort zu Mißverständnissen, insbesondere zu Verwechslungen mit der Archivsignatur Anlaß geben würde. In nahem Anschluß aber an den Sprachgebrauch Brunets, der schwerlich auf individuellem Belieben beruht, ergibt sich die Bezeichnung „Kontrasignatur", die ja auch der Bedeutung dieser Kanzlei-Unterfertigung nahekommt. Der zeichnende Beamte übernimmt die Verantwortung für die Ausfertigung des Schrift- stückes, die auf Veranlassung oder auf Befehl einer anderen, in der Unterfertigung stets genannten Person erfolgt ist. Gegen den Gebrauch des Wortes „Kontrasignatur" wird man allerdings geltend machen können, daß eine solche Gegenzeichnung eigentlich eine erste Unterschrift, die des zeichnenden Herrschers voraussetzt. Wie schon erwähnt, findet sich eine solche nur auf einem Teil der Briefe, auf jenen, die an den Papst, das Konzil oder Kardinäle gerichtet sind, und auch dort nicht als eigenhändige Unterschrift, sondern von der Hand des Schreibers, der den Text des Briefes geschrieben hat. Auf den meisten Briefen, auf allen Patenten und Urkunden ist eine Unterschrift, mit der die Gegen- zeichnung des Kanzleibeamten korrespondierte, überhaupt nicht vorhanden. Man muß das im Auge behalten, um durch den Ausdruck „Kontrasignatur" nicht zu einer falschen Vorstellung verführt zu werden, und ich lasse dahingestellt, ob man ihn gleichwohl bei- behalten oder, um solchen Irrtümern vorzubeugen, lieber fallen lassen soll. — Uber die Frage, ob und in welchen Fällen diese Kontrasignatur von dem zeichnenden Kanzleibeamten eigenhändig geschrieben ist, wage ich mich nicht zu äußtern. Bei unseren Vorarbeiten, deren Zweck ja doch nicht eine Ausgabe und noch weniger eine Diplomatik der Schreiben Sigmunds war, haben wir darauf nur nebenbei geachtet. Ohne eine ganz spezielle, die Handschriften genau vergleichende Untersuchung ist aber in dieser Frage, zumal bei der großen Ahnlichkeit der Kanzleihände, keine Sicherheit zu gewinnen. Uber die Bemer- kungen, die schon Lindner in seinem Urkundenwesen 3 gemacht hat, ist ohne solche Unter- suchung kaum hinauszukommen. Nach unseren Beobachtungen ist wohl in der Regel die Kontrasignatur von anderer Hand als der Text geschrieben, ob aber von der Hand des signierenden Beamten, ist eine zweite Frage. Es kommen auch Stücke vor, bei denen man ohne vergleichende Heranziehung sonstigen Materials nicht wagen möchte zu sagen, ob überhaupt zwei Hände zu unterscheiden sind. Und daneben finden sich andere, die wohl fraglos in Text und Kontrasignatur von einer einzigen Hand, dann meistens sicherlich nicht der Hand des signierenden Beamten, sondern eines untergeordneten Schreibers herrühren. Die gewaltige Zahl der Schreiben, die jahrelang auf einen einzigen Beamten kommen würde, macht auch ohne Prüfung der Handschriften die Annahme, alle diese Signaturen seien eigenhändig, fast unmöglich. Der ursprünglichen Bedeutung der Unterfertigung würde die Eigenhändigkeit allein entsprechen. Ist sie, wie man kaum bezweifeln kann, in vielen Fällen nicht mehr aufrecht erhalten worden, so ist das ein Zeichen des Verfalls der Kanzleiordnung. Eine Vorschrift, deren Zweck es war, eine persönliche Bürgschaft für die Korrektheit der Schriftstücke, eine Verantwortlichkeit für deren Ausfertigung in zweifelloser Form zu bekunden, wäre ihres Sinnes verlustig gegangen und ihre äußerliche Befolgung fast zu einer leeren wertlosen Form geworden. Die 130 Briefe und Patente K. Sigmunds (beide Arten von Schriftstücken zusammengefaßt) verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Adressaten. Es sind Bd. XI nr. 252 (S. 483, 45). sie im Reichsregistraturbuch O K. Friedrichs sub- Nach nachträglicher Mitteilung Dr. Herre's heißt scripcio. 3 S. 106. Deutsche Reichstags-Akten X. VI
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Vorwort. XLII 7 oder 8 Nummern an Deutsche Reichsstände oder Reichsangehörige insgemein 1 gerichtet, 1 an die Kurfürsten insgesamt und 2 an einzelne Kurfürsten 2, 28 an Hzg. Wilhelm von Baiern3, 4 an Böhmische Herren und Stände4, je 1 an den Grafen von Cilli, an königliche Gesandte und an den Prokurator des Deutschen Ordens 5, 25 an Deutsche Städte mit Einschluß der Schweizer Eidgenossen, darunter 16, die gleichlautend an eine Anzahl von Städten, einzeln oder in Gruppen, geschickt sind6, also „Rundschreiben“ von denen oben die Rede war, und 9, die, soweit ersichtlich, nur für je eine einzelne Stadt bestimmt waren7, das sind zusammen 72 Stücke an Deutsche Reichsangehörige (davon 7 unb., 49 ungedr., 3 teilweise, 13 ganz gedr.); ferner 8 Schreiben an den Papst 8, 2 an die Kardinäle insgesamt, 2 an einzelne Kardinäle? und 22 an das Konzil 10, das sind zusammen 34 an außerdeutsche kirchliche Empfänger (davon 4 unb., 7 ungedr., 23 gedr.); weiter 6 an den Herzog von Mailandu, 6 an den Herzog von Savoyen 12, je 15 I an den Markgrafen von Montferrat und an den Gonzaga 13, 6 an Siena 14, 2 an Florenz und 1 an Rom 16, zusammen 22 Stücke an Italienische Adressaten (davon 10 unb., 3 ungedr., 1 teilweise, 8 ganz gedr.); endlich je 1 an den König von Frankreich und an den Herzog von Burgund 17. Gruppieren wir die Briefe insgesamt nach Inhalt oder Veranlassung, so überwiegen erklärlicherweise jene, die mit Versammlungen und Gesandtschaften zusammen- hängen. Ich zähle dahin 41 Einladungsschreiben zu Versammlungen und Zu- sammenkünften (nrr. 78. 79. 82. 88. 89. 90. 144. 150. 151. 333. 335. 336. 353. 354 I. 354 II. 389. 509. 541. 542. 547. 566. 592. 598. 602. 618. 621. 623. 633. 636. 644. 651, auch nrr. 331. 332. 342. 390. 391. 533. 535. 536. 581. 582, in denen die Einladung mit wesentlichem Inhalt anderer Art verbunden ist), 43 Antworten auf Einladungs- schreiben, darunter 10 Zusagen (nrr. 546. 548-551. 553. 556. 583. 610. 645), 2 vor- läufige oder ausweichende Antworten (nrr. 552. 554), 31 Absagen oder Entschuldigungs- schreiben (nrr. 153. 215. 334. 337. 359-362. 366. 368. 525. 557-562. 571-576. 596. 599. 637. 638. 647, auch nrr. 214. 358. 363, darunter nrr. 215. 360-362. 366 zugleich der nächsten Rubrik zugehörig), 23 Beglaubigungsschreiben für Gesandte (nrr. 19. 71. 72. 84. 148. 154. 155. 215. 280. 286. 287. 328. 360-362. 366. 379. 399. 445. 563, auch nrr. 321. 322. 404, darunter die soeben genannten 5, die zugleich persönliches Aus- bleiben entschuldigen), 7 Schreiben betr. Geleit, und zwar 5 Geleitsgesuche (nrr. 210. 322. 324. 436. 555), 1 Geleitsbewilligung (nr. 323) und 1 Friedens- und Geleitsbefehl (nr. 111), 13 Gesuche um Berichterstattung von Versammlungen usw. (nrr. 153. 525. 558. 560-562. 571-576. 638), 51 Instruktionsschreiben usw. an Gesandte, Räte usw. (nrr. 16. 22. 36. 45-48. 59. 68-70. 92. 100. 178. 187. 189. 190. 250. 370. 1 Die Patente nrr. 13. 101. 112 I. 191. 279. 488. 490 und vielleicht hierher gehörig auch nr. 118. 2 Insgesamt nr. 393, einxeln nrr. 119. 331. Das Patent nr. 65, die Briefe nrr. 133. 233. 235. 243. 256. 258-261. 264. 266. 271. 277. 282. 284. 285. 288. 331. 380. 399. 402. 405. 414. 422. 440. 444, davon nr. 331 oben schon bei den Kur- fürsten gexählt. 4 Patent nr. 501, Briefe nrr. 314. 463. 500. 5 Patent nr. 181, Briefe nr. 134 und nr. 379. 6 Die Patente nrr. 8. 17. 81. 90. 91. 110. 595, von ihnen nrr. 81-110 an die Schweixer Eidgenossen entweder allein oder neben anderen Adressaten, und die Briefe nrr. 35. 37. 146. 148. 170. 313. 319. 332. 544. nrr. 79. 82. 88. 89. 147. 307, darunter nrr. 79. 82. 83. 88. 89 an Schweixer Stüdte. 8 Das Patent nr. 11 und die Briefe nrr. 71. 72. 124. 128. 267. 287. 445. 9 Insgesamt nrr. 129. 132, einxeln nrr. 103. 439. 10 nrr. 125. 131. 135. 230. 232. 234. 236. 242. 254. 263. 265. 273. 276. 280. 283. 289. 378. 401. 404. 408. 412. 413. 11 Die Patente nrr. 4. 5. 10. 12, die Briefe nrr. 1. 19. 12 nrr. 50. 78. 80. 84. 87. 184. 13 nr. 87, soeben beim Herxog von Savoyen schon mitgezählt, und nr. 221. 14 nrr. 204. 205. 209. 211. 212. 213. 15 nrr. 216. 218. 16 nr. 227. 17 nr. 117 und nr. I11. Die Patente nrr. 39. 67. 83 und die Briefe
Vorwort. XLII 7 oder 8 Nummern an Deutsche Reichsstände oder Reichsangehörige insgemein 1 gerichtet, 1 an die Kurfürsten insgesamt und 2 an einzelne Kurfürsten 2, 28 an Hzg. Wilhelm von Baiern3, 4 an Böhmische Herren und Stände4, je 1 an den Grafen von Cilli, an königliche Gesandte und an den Prokurator des Deutschen Ordens 5, 25 an Deutsche Städte mit Einschluß der Schweizer Eidgenossen, darunter 16, die gleichlautend an eine Anzahl von Städten, einzeln oder in Gruppen, geschickt sind6, also „Rundschreiben“ von denen oben die Rede war, und 9, die, soweit ersichtlich, nur für je eine einzelne Stadt bestimmt waren7, das sind zusammen 72 Stücke an Deutsche Reichsangehörige (davon 7 unb., 49 ungedr., 3 teilweise, 13 ganz gedr.); ferner 8 Schreiben an den Papst 8, 2 an die Kardinäle insgesamt, 2 an einzelne Kardinäle? und 22 an das Konzil 10, das sind zusammen 34 an außerdeutsche kirchliche Empfänger (davon 4 unb., 7 ungedr., 23 gedr.); weiter 6 an den Herzog von Mailandu, 6 an den Herzog von Savoyen 12, je 15 I an den Markgrafen von Montferrat und an den Gonzaga 13, 6 an Siena 14, 2 an Florenz und 1 an Rom 16, zusammen 22 Stücke an Italienische Adressaten (davon 10 unb., 3 ungedr., 1 teilweise, 8 ganz gedr.); endlich je 1 an den König von Frankreich und an den Herzog von Burgund 17. Gruppieren wir die Briefe insgesamt nach Inhalt oder Veranlassung, so überwiegen erklärlicherweise jene, die mit Versammlungen und Gesandtschaften zusammen- hängen. Ich zähle dahin 41 Einladungsschreiben zu Versammlungen und Zu- sammenkünften (nrr. 78. 79. 82. 88. 89. 90. 144. 150. 151. 333. 335. 336. 353. 354 I. 354 II. 389. 509. 541. 542. 547. 566. 592. 598. 602. 618. 621. 623. 633. 636. 644. 651, auch nrr. 331. 332. 342. 390. 391. 533. 535. 536. 581. 582, in denen die Einladung mit wesentlichem Inhalt anderer Art verbunden ist), 43 Antworten auf Einladungs- schreiben, darunter 10 Zusagen (nrr. 546. 548-551. 553. 556. 583. 610. 645), 2 vor- läufige oder ausweichende Antworten (nrr. 552. 554), 31 Absagen oder Entschuldigungs- schreiben (nrr. 153. 215. 334. 337. 359-362. 366. 368. 525. 557-562. 571-576. 596. 599. 637. 638. 647, auch nrr. 214. 358. 363, darunter nrr. 215. 360-362. 366 zugleich der nächsten Rubrik zugehörig), 23 Beglaubigungsschreiben für Gesandte (nrr. 19. 71. 72. 84. 148. 154. 155. 215. 280. 286. 287. 328. 360-362. 366. 379. 399. 445. 563, auch nrr. 321. 322. 404, darunter die soeben genannten 5, die zugleich persönliches Aus- bleiben entschuldigen), 7 Schreiben betr. Geleit, und zwar 5 Geleitsgesuche (nrr. 210. 322. 324. 436. 555), 1 Geleitsbewilligung (nr. 323) und 1 Friedens- und Geleitsbefehl (nr. 111), 13 Gesuche um Berichterstattung von Versammlungen usw. (nrr. 153. 525. 558. 560-562. 571-576. 638), 51 Instruktionsschreiben usw. an Gesandte, Räte usw. (nrr. 16. 22. 36. 45-48. 59. 68-70. 92. 100. 178. 187. 189. 190. 250. 370. 1 Die Patente nrr. 13. 101. 112 I. 191. 279. 488. 490 und vielleicht hierher gehörig auch nr. 118. 2 Insgesamt nr. 393, einxeln nrr. 119. 331. Das Patent nr. 65, die Briefe nrr. 133. 233. 235. 243. 256. 258-261. 264. 266. 271. 277. 282. 284. 285. 288. 331. 380. 399. 402. 405. 414. 422. 440. 444, davon nr. 331 oben schon bei den Kur- fürsten gexählt. 4 Patent nr. 501, Briefe nrr. 314. 463. 500. 5 Patent nr. 181, Briefe nr. 134 und nr. 379. 6 Die Patente nrr. 8. 17. 81. 90. 91. 110. 595, von ihnen nrr. 81-110 an die Schweixer Eidgenossen entweder allein oder neben anderen Adressaten, und die Briefe nrr. 35. 37. 146. 148. 170. 313. 319. 332. 544. nrr. 79. 82. 88. 89. 147. 307, darunter nrr. 79. 82. 83. 88. 89 an Schweixer Stüdte. 8 Das Patent nr. 11 und die Briefe nrr. 71. 72. 124. 128. 267. 287. 445. 9 Insgesamt nrr. 129. 132, einxeln nrr. 103. 439. 10 nrr. 125. 131. 135. 230. 232. 234. 236. 242. 254. 263. 265. 273. 276. 280. 283. 289. 378. 401. 404. 408. 412. 413. 11 Die Patente nrr. 4. 5. 10. 12, die Briefe nrr. 1. 19. 12 nrr. 50. 78. 80. 84. 87. 184. 13 nr. 87, soeben beim Herxog von Savoyen schon mitgezählt, und nr. 221. 14 nrr. 204. 205. 209. 211. 212. 213. 15 nrr. 216. 218. 16 nr. 227. 17 nr. 117 und nr. I11. Die Patente nrr. 39. 67. 83 und die Briefe
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Vorwort. XLIII 372. 418. 420. 426. 428. 430. 432-435. 438. 441. 443. 448. 466. 467. 472-482. 484. 486. 545. 609. 611, darunter nr. 250 zugleich Vollmachtsschreiben), 21 Berichte über Versammlungen (nrr. 140. 512. 564. 577. 579. 585-589a. 591. 604. 614. 617. 622. 630. 633. 648. 650, auch nr. 565, darunter die nrr. 585-588. 591. 648 zugleich zur folgenden Rubrik gehörig), 37 Gesandtschaftsberichte (nrr. 156. 177. 225. 237. 240. 241. 244. 247. 255. 257. 293. 294. 297. 304. 310. 311. 387. 392. 451. 452. 457. 458. 460. 493. 505. 507. 510. 511. 585. 648, darunter 18 Schreiben des Deutschordens- prokurators in Rom und dessen Vertreters, auch nrr. 104. 115. 352. 586-588. 591, die nicht gerade an die Auftraggeber der Gesandten gerichtet sind). Weiter mögen noch er- wähnt sein 5 Krönungsanzeigen (nrr. 117. 118. 500. 501, auch nr. 119), 1 Be- glückwünschungsschreiben (nr. 120), 9 Aufforderungen zur Truppen- stellung oder zur Beteiligung am Krieg (nrr. 37. 50. 78. 80. 87. 146. 147, auch nrr. 79. 170). Bei den Akten ist es am schwersten, verschiedene Unterarten zu unterscheiden und Gruppen zu bilden. Als Abschiede können die beiden Stücke nr. 513 (von einem kurfürstlichen Münz- tage) und nr. 654 (von einem Städtebundstage) gelten, beide bisher unbekannt. Auch in dem Briefe nr. 564 (schon gedr.) ist der Abschied eines Städtetages enthalten, und die Landfriedensartikel nr. 639 (unb.) darf man vielleicht als abschiedsähnlichen Beschlußs eines Fürsten- und Herrentages hierher zichen. Das sind im ganzen 4 Stücke (3 unb., 1 gedr.). Der protokollierten Ratsbeschlüsse haben wir 1 aus Zürich (nr. 85), 3 aus Siena (nrr. 374. 375 und den Ausschußbeschluß nr. 208) und eine erhebliche Anzahl aus Venedig. Von diesen Venetianischen Stücken und deren Einreihung in andere Rubriken wird sogleich die Rede sein. Ziehen wir jene ab, die mehr die Form von Ver- handlungsprotokollen haben oder die geradezu in Gestalt von Instruktionen oder Briefen auftreten, so bleiben noch 8 Beschlüsse (nrr. 182. 220. 222. 417. 424. 468-470). Es handelt sich in der Mehrzahl dieser 12 Stücke (alle unb.) um Beschlußfassung über Erteilung einer Antwort. Als Protokolle oder protokollähnliche Aufzeichnungen zähle ich 12 Stücke (10 unb., 2 gedr.). Von den Venetianischen Ratsprotokollen, die uns im ganzen 46 Nummern gegeben haben, sind hier nur 7 mitgezählt (nrr. 183. 189. 224. 298. 471. 485. 489, alle unb.), es sind Protokolle über Verhandlungen mit Minoritätsvoten usw., während die anderen je nach ihrem Inhalt bei den Beschlüssen (8), Instruktionen (5), Briefen (26) gezählt sind. Die anderen 5 Stücke, die außer den Venetianischen für diese Rubrik in Betracht kommen, zeigen eine Stufenfolge von Aufzeichnungen, die wir wohl als formelle und offizielle Protokolle in Anspruch nehmen dürfen, bis zum formlosen privaten Notiz- zettel. Formell am meisten ausgebildet sind die Aufzeichnungen über die Eidesleistung der Mailändischen Gesandten nr. 6 (unb.) und über die Abmachungen zwischen dem Papst und Sigmunds Gesandten nr. 449 II (gedr.); weniger formell, aber doch wohl amt- lichen Charakters ist die Abmachung zwischen dem Bischof von Embrun und den vom Papst delegierten Kardinälen nr. 268 (gedr.), vielleicht amtlichen, vielleicht privaten Ursprungs die Aufzeichnung über die Eidesleistung der königlichen Gesandten in Rom nr. 453 (unb.), endlich durchaus privat und formlos der Straßburger Notizzettel nr. 176 (unb.). Ziemlich zahlreich sind die Instruktionen, in ganzen 25 (10 unb., 3 ungedr., 3 z. T. gedr., 9 gedr.), darunter 21 eigentliche Instruktionen und 4 Informationen für Gesandte, Beilagen oder Nachträge zu Instruktionen (nrr. 253. 593a. 593“ I u. II). Unter diesen 25 Nummern gehen 3 von K. Sigmund aus (nrr. 274. 376. 407), 3 von Deutschen Reichsständen (nrr. 527. 528. 593), 4 vom Konzil (nrr. 123. 229. 347. 411), VI *
Vorwort. XLIII 372. 418. 420. 426. 428. 430. 432-435. 438. 441. 443. 448. 466. 467. 472-482. 484. 486. 545. 609. 611, darunter nr. 250 zugleich Vollmachtsschreiben), 21 Berichte über Versammlungen (nrr. 140. 512. 564. 577. 579. 585-589a. 591. 604. 614. 617. 622. 630. 633. 648. 650, auch nr. 565, darunter die nrr. 585-588. 591. 648 zugleich zur folgenden Rubrik gehörig), 37 Gesandtschaftsberichte (nrr. 156. 177. 225. 237. 240. 241. 244. 247. 255. 257. 293. 294. 297. 304. 310. 311. 387. 392. 451. 452. 457. 458. 460. 493. 505. 507. 510. 511. 585. 648, darunter 18 Schreiben des Deutschordens- prokurators in Rom und dessen Vertreters, auch nrr. 104. 115. 352. 586-588. 591, die nicht gerade an die Auftraggeber der Gesandten gerichtet sind). Weiter mögen noch er- wähnt sein 5 Krönungsanzeigen (nrr. 117. 118. 500. 501, auch nr. 119), 1 Be- glückwünschungsschreiben (nr. 120), 9 Aufforderungen zur Truppen- stellung oder zur Beteiligung am Krieg (nrr. 37. 50. 78. 80. 87. 146. 147, auch nrr. 79. 170). Bei den Akten ist es am schwersten, verschiedene Unterarten zu unterscheiden und Gruppen zu bilden. Als Abschiede können die beiden Stücke nr. 513 (von einem kurfürstlichen Münz- tage) und nr. 654 (von einem Städtebundstage) gelten, beide bisher unbekannt. Auch in dem Briefe nr. 564 (schon gedr.) ist der Abschied eines Städtetages enthalten, und die Landfriedensartikel nr. 639 (unb.) darf man vielleicht als abschiedsähnlichen Beschlußs eines Fürsten- und Herrentages hierher zichen. Das sind im ganzen 4 Stücke (3 unb., 1 gedr.). Der protokollierten Ratsbeschlüsse haben wir 1 aus Zürich (nr. 85), 3 aus Siena (nrr. 374. 375 und den Ausschußbeschluß nr. 208) und eine erhebliche Anzahl aus Venedig. Von diesen Venetianischen Stücken und deren Einreihung in andere Rubriken wird sogleich die Rede sein. Ziehen wir jene ab, die mehr die Form von Ver- handlungsprotokollen haben oder die geradezu in Gestalt von Instruktionen oder Briefen auftreten, so bleiben noch 8 Beschlüsse (nrr. 182. 220. 222. 417. 424. 468-470). Es handelt sich in der Mehrzahl dieser 12 Stücke (alle unb.) um Beschlußfassung über Erteilung einer Antwort. Als Protokolle oder protokollähnliche Aufzeichnungen zähle ich 12 Stücke (10 unb., 2 gedr.). Von den Venetianischen Ratsprotokollen, die uns im ganzen 46 Nummern gegeben haben, sind hier nur 7 mitgezählt (nrr. 183. 189. 224. 298. 471. 485. 489, alle unb.), es sind Protokolle über Verhandlungen mit Minoritätsvoten usw., während die anderen je nach ihrem Inhalt bei den Beschlüssen (8), Instruktionen (5), Briefen (26) gezählt sind. Die anderen 5 Stücke, die außer den Venetianischen für diese Rubrik in Betracht kommen, zeigen eine Stufenfolge von Aufzeichnungen, die wir wohl als formelle und offizielle Protokolle in Anspruch nehmen dürfen, bis zum formlosen privaten Notiz- zettel. Formell am meisten ausgebildet sind die Aufzeichnungen über die Eidesleistung der Mailändischen Gesandten nr. 6 (unb.) und über die Abmachungen zwischen dem Papst und Sigmunds Gesandten nr. 449 II (gedr.); weniger formell, aber doch wohl amt- lichen Charakters ist die Abmachung zwischen dem Bischof von Embrun und den vom Papst delegierten Kardinälen nr. 268 (gedr.), vielleicht amtlichen, vielleicht privaten Ursprungs die Aufzeichnung über die Eidesleistung der königlichen Gesandten in Rom nr. 453 (unb.), endlich durchaus privat und formlos der Straßburger Notizzettel nr. 176 (unb.). Ziemlich zahlreich sind die Instruktionen, in ganzen 25 (10 unb., 3 ungedr., 3 z. T. gedr., 9 gedr.), darunter 21 eigentliche Instruktionen und 4 Informationen für Gesandte, Beilagen oder Nachträge zu Instruktionen (nrr. 253. 593a. 593“ I u. II). Unter diesen 25 Nummern gehen 3 von K. Sigmund aus (nrr. 274. 376. 407), 3 von Deutschen Reichsständen (nrr. 527. 528. 593), 4 vom Konzil (nrr. 123. 229. 347. 411), VI *
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Vorwort. XLIV 11 von Italienischen Mächten, und zwar 5 von Venedig (nrr. 59. 62. 63. 64. 185), 2 von Mailand (nrr. 75. 201), 2 von Florenz (nrr. 303. 423), 2 von Siena (nrr. 437. 447). Als Propositionen kann man 33 oder 34 Stücke rubrizieren (11 oder 12 unb., 3 ungedr., 19 gedr.), und zwar 10 oder 11 Vorschläge, Forderungen, Vertragsbedingungen (nrr. 7. 28. 29. 41. 56. 60. 251. 270. 419. 624, vielleicht auch nr. 639, s. oben), 8 Denk- schriften (nrr. 130. 207. 272. 349. 350. 385. 395, wohl auch nr. 410) und 15 Antworten auf Propositionen, Repliken, Dupliken und Antworten an Gesandte (nrr. 2. 42-44 II. 57. 74. 192. 194-196. 199. 200. 252. 369). Darunter gehen 6 von K. Sigmund aus (nrr. 41. 43. 56. 130. 252. 395), 4 von dessen Räten (nrr. 28. 272. 349. 410), 3 von Deutschen Reichsständen oder deren Räten (nrr. 385. 624. 639), 2 vom Papst oder dessen Gesandten (nrr. 251. 270), 1 wohl von einem Konzilsgesandten (nr. 350), 17 von Italienischen Mächten, und zwar 13 von Mailand (nrr. 2. 7. 29. 42. 44 I. 44 II. 74. 192. 194-196. 199. 200) und je 1 von Savoyen, Venedig, Florenz, Siena (nrr. 60. 57. 419. 207). Von Entwürfen haben wir 10 zu verzeichnen (8 unb., 1 ungedr., 1 gedr.). Davon sind 4 Landfriedensentwürfe (nrr. 600. 615. 629. 632) und 6 sonstige Urkunden- oder Vertragsentwürfe, 4 auf das Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand bezüglich (nrr. 24. 51. 52. 197), 2 auf das des Königs zum Papst (nrr. 444 I. 450 I). Für die Zusammenstellung der Reden muß ich den Vorbehalt machen, daß es bei einigen Stücken, so besonders bei nr. 410, nicht ganz klar ist, ob diese Darlegungen wirklich mündlich vorgetragen oder nur schriftlich überreicht und von Dritten verlesen worden sind. Mit diesem Vorbehalt zähle ich 10 Reden (3 unb., 7 gedr.). Von ihnen sind 6 im Wortlaut, 4 nur in Auszug überliefert. Redner sind dreimal Vertreter K. Sigmunds, nämlich Nikolaus Stock, Henmann Offenburg und Herzog Wilhelm von Baiern, der erstgenannte vor dem Papst (nr. 238), die beiden anderen vor dem Konzil (nrr. 259a u. 410), zweimal kurfürstliche Gesandte vor dem Konzil (nrr. 381 u. 382), einmal der Papst vor kgl. Gesandten (nr. 245), dreimal Konzilsgesandte, und zwar je einmal vor dem Konzil (nr. 281) 1, vor Kurfürsten auf einem Kurfürstentag (nr. 326) und vor K. Sigmund (nr. 348), endlich einmal Vertreter der Stadt Rom vor K. Sig- mund (nr. 491). Wie man aus diesen Angaben schon sieht, gehören diese Reden, wenn sie auch zum Teil von Vertretern des Königs oder der Kurfürsten herrühren, doch alle in den Interessenkreis der Kirchenfrage und nebenbei des Romzuges. Nur eine ist darunter (nr. 326), die auf einer Versammlung Deutscher Reichsstände gehalten ist und die einer eigentlichen Reichstagsrede ziemlich nahe steht. Als Gesandtschaftsrelation ist nr. 281 zu bezeichnen, das wir soeben bei den Reden mitgezählt haben, auch allenfalls nr. 259“. Letztlich haben wir unter den Akten noch 8 oder 9 Aufzeichnungen ver- schiedener Art (6 oder 7 unb., 1 ungedr., 1 z. T. gedr.), zunächst aus dem Kreise Sigmunds und seiner Vertreter die Information nr. 239, das Oberrheinische Fehdeverzeichnis nr. 593", die Adressenverzeichnisse zu einem königlichen Briefe nrr. 593b I u. II, dann aus dem Kreise der Kurie die Krönungsordnung nr. 495 und die schon bei den Proto- kollen mitgezählte, vielleicht aber als einfache Privatarbeit zu betrachtende Aufzeichnung über Sigmunds Krönung nr. 453, aus dem Kreise des Konzils die Zeitung mit Neuig- keiten aus Italien nr. 315 und endlich aus dem Kreise des Mailändischen Herzogs die Anfragen nr. 73. 1 nr. 281 ist nicht eigentlich cine Wiedergabe des am 18. Juli im Konxil von Johann von Maulbronn erstatteten Berichts; das ergibt sich aus dem Zu- sammenhang bei Ragusa, wo unser Text als Bruch- stück einer größeren Darstellung des Johann von Maulbronn erscheint, und aus den letxten Worten des Stickes selbst; aber man wird annehmen dürfen, daß Johanns Rede inhaltlich und vielleicht xum Teil auch formell sich mit dem Text unserer nr. 281 gedeckt hat.
Vorwort. XLIV 11 von Italienischen Mächten, und zwar 5 von Venedig (nrr. 59. 62. 63. 64. 185), 2 von Mailand (nrr. 75. 201), 2 von Florenz (nrr. 303. 423), 2 von Siena (nrr. 437. 447). Als Propositionen kann man 33 oder 34 Stücke rubrizieren (11 oder 12 unb., 3 ungedr., 19 gedr.), und zwar 10 oder 11 Vorschläge, Forderungen, Vertragsbedingungen (nrr. 7. 28. 29. 41. 56. 60. 251. 270. 419. 624, vielleicht auch nr. 639, s. oben), 8 Denk- schriften (nrr. 130. 207. 272. 349. 350. 385. 395, wohl auch nr. 410) und 15 Antworten auf Propositionen, Repliken, Dupliken und Antworten an Gesandte (nrr. 2. 42-44 II. 57. 74. 192. 194-196. 199. 200. 252. 369). Darunter gehen 6 von K. Sigmund aus (nrr. 41. 43. 56. 130. 252. 395), 4 von dessen Räten (nrr. 28. 272. 349. 410), 3 von Deutschen Reichsständen oder deren Räten (nrr. 385. 624. 639), 2 vom Papst oder dessen Gesandten (nrr. 251. 270), 1 wohl von einem Konzilsgesandten (nr. 350), 17 von Italienischen Mächten, und zwar 13 von Mailand (nrr. 2. 7. 29. 42. 44 I. 44 II. 74. 192. 194-196. 199. 200) und je 1 von Savoyen, Venedig, Florenz, Siena (nrr. 60. 57. 419. 207). Von Entwürfen haben wir 10 zu verzeichnen (8 unb., 1 ungedr., 1 gedr.). Davon sind 4 Landfriedensentwürfe (nrr. 600. 615. 629. 632) und 6 sonstige Urkunden- oder Vertragsentwürfe, 4 auf das Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand bezüglich (nrr. 24. 51. 52. 197), 2 auf das des Königs zum Papst (nrr. 444 I. 450 I). Für die Zusammenstellung der Reden muß ich den Vorbehalt machen, daß es bei einigen Stücken, so besonders bei nr. 410, nicht ganz klar ist, ob diese Darlegungen wirklich mündlich vorgetragen oder nur schriftlich überreicht und von Dritten verlesen worden sind. Mit diesem Vorbehalt zähle ich 10 Reden (3 unb., 7 gedr.). Von ihnen sind 6 im Wortlaut, 4 nur in Auszug überliefert. Redner sind dreimal Vertreter K. Sigmunds, nämlich Nikolaus Stock, Henmann Offenburg und Herzog Wilhelm von Baiern, der erstgenannte vor dem Papst (nr. 238), die beiden anderen vor dem Konzil (nrr. 259a u. 410), zweimal kurfürstliche Gesandte vor dem Konzil (nrr. 381 u. 382), einmal der Papst vor kgl. Gesandten (nr. 245), dreimal Konzilsgesandte, und zwar je einmal vor dem Konzil (nr. 281) 1, vor Kurfürsten auf einem Kurfürstentag (nr. 326) und vor K. Sigmund (nr. 348), endlich einmal Vertreter der Stadt Rom vor K. Sig- mund (nr. 491). Wie man aus diesen Angaben schon sieht, gehören diese Reden, wenn sie auch zum Teil von Vertretern des Königs oder der Kurfürsten herrühren, doch alle in den Interessenkreis der Kirchenfrage und nebenbei des Romzuges. Nur eine ist darunter (nr. 326), die auf einer Versammlung Deutscher Reichsstände gehalten ist und die einer eigentlichen Reichstagsrede ziemlich nahe steht. Als Gesandtschaftsrelation ist nr. 281 zu bezeichnen, das wir soeben bei den Reden mitgezählt haben, auch allenfalls nr. 259“. Letztlich haben wir unter den Akten noch 8 oder 9 Aufzeichnungen ver- schiedener Art (6 oder 7 unb., 1 ungedr., 1 z. T. gedr.), zunächst aus dem Kreise Sigmunds und seiner Vertreter die Information nr. 239, das Oberrheinische Fehdeverzeichnis nr. 593", die Adressenverzeichnisse zu einem königlichen Briefe nrr. 593b I u. II, dann aus dem Kreise der Kurie die Krönungsordnung nr. 495 und die schon bei den Proto- kollen mitgezählte, vielleicht aber als einfache Privatarbeit zu betrachtende Aufzeichnung über Sigmunds Krönung nr. 453, aus dem Kreise des Konzils die Zeitung mit Neuig- keiten aus Italien nr. 315 und endlich aus dem Kreise des Mailändischen Herzogs die Anfragen nr. 73. 1 nr. 281 ist nicht eigentlich cine Wiedergabe des am 18. Juli im Konxil von Johann von Maulbronn erstatteten Berichts; das ergibt sich aus dem Zu- sammenhang bei Ragusa, wo unser Text als Bruch- stück einer größeren Darstellung des Johann von Maulbronn erscheint, und aus den letxten Worten des Stickes selbst; aber man wird annehmen dürfen, daß Johanns Rede inhaltlich und vielleicht xum Teil auch formell sich mit dem Text unserer nr. 281 gedeckt hat.
Strana XLV
Vorwort. XLV Auszige aus Rechnungen sind in diesem Bande ziemlich zahlreich, wenn auch nicht so bedeutenden Inhalts wie in Bd. XI. Die 25 hierher gehörigen Nummern, alle bisher unbekannt, sind sämtlich reichsstädtischen Ursprungs, 6 aus Nürnberg, 5 aus Ulm (vom Schwäbischen Städtebund), je 4 aus Basel, Colmar, Frankfurt, je 1 aus Augsburg und Regensburg. Als literarische Aufzeichnungen zähle ich endlich 4 Nummern, alles Aus- züge aus der schon gedruckten Konzilschronik des Segovia (nrr. 113. 275. 320. 384). Vielleicht kann man auch nr. 281 (s. letzte Anmerkung) hierher rechnen. Verhältnismäßig häufig haben wir in diesem Bande auch Stücke, die als selbstän- dige Nummern aufgenommen sind, nur in verkürzter Gestalt wiedergegeben. Von den 676 Nummern sind 487 (oder 72 %) vollständig ohne alle Kürzungen abgedruckt, bei 14 konnten wir einen Teil des Textes durch Verweisung auf verwandte Stücke und Kolla- tionierung erledigen, bei 49 wurden gewisse Stellen inmitten des Abdruckes gekürzt. Das sind im ganzen 550 Stücke (oder 81,3 %), die wir in der für unsere Textabdrücke ge- brauchten Schrift (Garmond) ganz oder zum größtten Teil abgedruckt haben. Ihnen stehen 126 oder 18,7 % gegenüber, die nur im Auszug oder als Regest gegeben sind, und zwar 37 in Petit-Druck mit wörtlicher Wiedergabe größerer Stellen, 46 als Petit-Regesten ohne solche größere Textstellen, 43 in Form eines bloßen Uberschrift-Regests mit Quellen- angaben. Bei Bd. 11 und Bd. 12 ist der Prozentsatz der vollständig abgedruckten Texte wesentlich höher. In Bd. 11 sind unter 339 Nummern ohne alle Kürzungen ge- druckt 257 (oder 79,6 %), mit Kürzungen durch Verweisung 4, mit sonstigen Kürzungen 62, im ganzen in Garmond 323 (95,3 %), in Petit 3, als Uberschriftsregest 13, im ganzen als Auszug oder Regest 16 (4,7 %). In Bd. 12 sind die entsprechenden Ziffern unter 210 Nummern: 179 (85,2 %), 1 und 22, zusammen (202 (96,2 %), 1 und 7, zu- sammen 8 (3,8%). V. Handschriften und Drucke Baseler Konzilsakten. Im Vorwort zum 11. Bande S. XII ist für diesen 10. Band eine „kritische Dar- stellung der Uberlieferung der Konzilsakten und der Drucke" angekündigt worden, und im Vorwort zum 12. Bande S. XV ist dann wiederum Bezug genommen auf diese „Ubersicht über die handschriftliche Uberlieferung und die bisherigen Drucke der uns interessierenden Konzilsakten“. In den folgenden Mitteilungen findet man die Einlösung dieses Versprechens. Unser Beginnen rechtfertigt sich wohl von selbst durch die Bedeutung, die den Konzilsakten für unsere Reichstagsakten zukommt. Uber die Begrenzung der Aufgabe wird bei den Handschriften und den Drucken noch zu sprechen sein. Der Gesamt- überblick über unser Quellenmaterial und die archivalische Uberlieferung, von dem im Vorwort zum 11. Bande S. XII auch die Rede war, ist für den I. Band der Supple- mente zurückgestellt worden, wo der passendere Platz dafür sein dürfte. A. Handschriften. Mit Benutzung der Untersuchungen Dr. Herre’s und Dr. Beckmann's. Es kann selbstverständlich nicht unsere Aufgabe sein, hier eine Ubersicht über die ganze handschriftliche Uberlieferung Baseler Konzilsakten zu geben. Das Material, das zu verzeichnen wäre, ist unüberschbar. Wir können auch nicht einmal versuchen, jene Handschriften zusammenzustellen, die für die Geschichte des Konzils im ganzen und einzelnen von hervorragender Bedeutung sind. Ein Teil der Konzilsgeschichte berührt unsere Aufgabe kaum, und soweit wir es mit ihr zu tun haben, gestattet uns der Stand unserer Vorarbeiten nicht, für die späteren Jahre eine derartige Quellenübersicht heute
Vorwort. XLV Auszige aus Rechnungen sind in diesem Bande ziemlich zahlreich, wenn auch nicht so bedeutenden Inhalts wie in Bd. XI. Die 25 hierher gehörigen Nummern, alle bisher unbekannt, sind sämtlich reichsstädtischen Ursprungs, 6 aus Nürnberg, 5 aus Ulm (vom Schwäbischen Städtebund), je 4 aus Basel, Colmar, Frankfurt, je 1 aus Augsburg und Regensburg. Als literarische Aufzeichnungen zähle ich endlich 4 Nummern, alles Aus- züge aus der schon gedruckten Konzilschronik des Segovia (nrr. 113. 275. 320. 384). Vielleicht kann man auch nr. 281 (s. letzte Anmerkung) hierher rechnen. Verhältnismäßig häufig haben wir in diesem Bande auch Stücke, die als selbstän- dige Nummern aufgenommen sind, nur in verkürzter Gestalt wiedergegeben. Von den 676 Nummern sind 487 (oder 72 %) vollständig ohne alle Kürzungen abgedruckt, bei 14 konnten wir einen Teil des Textes durch Verweisung auf verwandte Stücke und Kolla- tionierung erledigen, bei 49 wurden gewisse Stellen inmitten des Abdruckes gekürzt. Das sind im ganzen 550 Stücke (oder 81,3 %), die wir in der für unsere Textabdrücke ge- brauchten Schrift (Garmond) ganz oder zum größtten Teil abgedruckt haben. Ihnen stehen 126 oder 18,7 % gegenüber, die nur im Auszug oder als Regest gegeben sind, und zwar 37 in Petit-Druck mit wörtlicher Wiedergabe größerer Stellen, 46 als Petit-Regesten ohne solche größere Textstellen, 43 in Form eines bloßen Uberschrift-Regests mit Quellen- angaben. Bei Bd. 11 und Bd. 12 ist der Prozentsatz der vollständig abgedruckten Texte wesentlich höher. In Bd. 11 sind unter 339 Nummern ohne alle Kürzungen ge- druckt 257 (oder 79,6 %), mit Kürzungen durch Verweisung 4, mit sonstigen Kürzungen 62, im ganzen in Garmond 323 (95,3 %), in Petit 3, als Uberschriftsregest 13, im ganzen als Auszug oder Regest 16 (4,7 %). In Bd. 12 sind die entsprechenden Ziffern unter 210 Nummern: 179 (85,2 %), 1 und 22, zusammen (202 (96,2 %), 1 und 7, zu- sammen 8 (3,8%). V. Handschriften und Drucke Baseler Konzilsakten. Im Vorwort zum 11. Bande S. XII ist für diesen 10. Band eine „kritische Dar- stellung der Uberlieferung der Konzilsakten und der Drucke" angekündigt worden, und im Vorwort zum 12. Bande S. XV ist dann wiederum Bezug genommen auf diese „Ubersicht über die handschriftliche Uberlieferung und die bisherigen Drucke der uns interessierenden Konzilsakten“. In den folgenden Mitteilungen findet man die Einlösung dieses Versprechens. Unser Beginnen rechtfertigt sich wohl von selbst durch die Bedeutung, die den Konzilsakten für unsere Reichstagsakten zukommt. Uber die Begrenzung der Aufgabe wird bei den Handschriften und den Drucken noch zu sprechen sein. Der Gesamt- überblick über unser Quellenmaterial und die archivalische Uberlieferung, von dem im Vorwort zum 11. Bande S. XII auch die Rede war, ist für den I. Band der Supple- mente zurückgestellt worden, wo der passendere Platz dafür sein dürfte. A. Handschriften. Mit Benutzung der Untersuchungen Dr. Herre’s und Dr. Beckmann's. Es kann selbstverständlich nicht unsere Aufgabe sein, hier eine Ubersicht über die ganze handschriftliche Uberlieferung Baseler Konzilsakten zu geben. Das Material, das zu verzeichnen wäre, ist unüberschbar. Wir können auch nicht einmal versuchen, jene Handschriften zusammenzustellen, die für die Geschichte des Konzils im ganzen und einzelnen von hervorragender Bedeutung sind. Ein Teil der Konzilsgeschichte berührt unsere Aufgabe kaum, und soweit wir es mit ihr zu tun haben, gestattet uns der Stand unserer Vorarbeiten nicht, für die späteren Jahre eine derartige Quellenübersicht heute
Strana XLVI
XLVI Vorwort. schon abzuschließen. Wir beschränken uns hier darauf, Auskunft zu geben über eine Anzahl Handschriften, die für unsere eigene Edition, für die Konzilsfrage in Beziehung zur Reichspolitik und zu Reichsversammlungen, in erster Linie in Betracht kommen, und beschränken uns dabei auch auf solche, die entweder für die Gesamtgeschichte des Kon- zils oder speziell für die Zeit K. Sigmunds, also für die Bearbeitung der drei Bände 10�12 unserer Reichstagsakten von Bedeutung sind. Eine scharfe Grenze ist das na- türlich nicht. Ich war in meinen Mitteilungen auch abhängig von dem Stand unserer Vorarbeiten und von der Möglichkeit, diese ohne zu großen Zeitaufwand zu ergänzen. Dabei möge man beachten, daß drei Codices, die für Bd. 10 und 11 noch nicht in Be- tracht kommen, aber für Bd. 12 wichtig werden, im Vorwort dieses letzteren Bandes S. XV-XVIII besprochen worden sind. Ahnliche Nachträge zu unseren Handschriften- beschreibungen werden später nach Bedarf zu geben sein. Ein großer Teil der nachfolgenden Mitteilungen rührt vom Herausgeber des Bandes Dr. Herre, Einzelnes von Dr. Beckmann her. Nicht immer ist deren Anteil von dem meinigen scharf zu sondern. Wo ich in der Hauptsache, wenn auch mit ge- legentlichen, von ihm gebilligten Anderungen, Dr. Herre's Aufzeichnungen übernehme, habe ich das durch ein Sternchen hinter der Nummer angedeutet. Zwei Sternchen bezeichnen Dr. Beckmanns Mitteilungen. Wo diese Zeichen fehlen, habe ich entweder mit den Vor- arbeiten der beiden Mitarbeiter so frei geschaltet, daß mir die Verantwortung für das Gegebene zukommt, oder es ist die Besprechung der Handschriften überhaupt von mir geliefert worden. I. Reste des Konzilsarchivs. Vom Archiv und von der Registratur des Kon- zils sind uns nur spärliche und zerstreute Trümmer erhalten. Das kann von vornherein nicht wunder nehmen, wenn wir uns das Schicksal des Konzils, den Auflösungsprozeßt der letzten Jahre vergegenwärtigen. Wer hätte sich auch der sicheren Aufbewahrung der gewaltigen Akten- und Registermassen, die mit dem Zusammenbruch der einst so machtvollen Versammlung ihre praktische Bedeutung zum großen Teil verloren hatten, annehmen sollen, und wo wäre der Platz zu finden gewesen, wo man Interesse daran gehabt hätte, diese Archivalien dauernd zu hüten? Gefördert wurde der natürliche Zer- streuungs- und Vernichtungsprozeß aber, wenn ich nicht irre, noch dadurch, daß das Archiv des Konzils, oder was wir so nennen können, wohl überhaupt niemals an einem Platze, etwa bei der Kanzlei, beisammen war. Die Aufbewahrung war unter verschiedene Amtsstellen und Personen verteilt, die Ausscheidung von amtlichem und persönlichem Eigentum für manche Bestandteile wohl niemals ganz klar und scharf, die Erhaltung der Archivalien zur Verfügung des Konzils auch in den Jahren der Macht und Ordnung vielfach von persönlicher Willkür und von Zufälligkeiten abhängig. a) Der Einlauf an Urkunden, Korrespondenzen und Akten wird, so sollte man meinen, seinen Aufbewahrungsort in der Konzilskanzlei gefunden haben. Dem scheint aber doch nicht so gewesen zu sein. In einem Einzelfall vom April 1434, in dem es sich darum handelt, den Wortlaut einer Vollmacht festzustellen, über den die betreffenden Gesandten selbst im Zweifel sind, heißt es bei Segovia retineri apud notarios concilii 1 und bei Brunet dixit quod potestas sua est penes notarios concilii 2. Das ist doch wohl so zu verstehen, daß das Stück nicht nur in Abschriften, sondern im Original von den Notaren aufbewahrt wurde. Und es scheint, daß nicht etwa einem einzelnen Notar die Sorge für das Archiv überlassen war, sondern daß sich mehrere darin teilten, daßs je nach den Zufälligkeiten des Geschäftsganges bald dieser, bald jener Notar ein Stück in Verwahrung nahm. Zwar, daß die Lektionsvermerke auf erhaltenen Originalen von verschiedenen Notaren herrühren, worauf Haller in diesem Zusammenhang hinweist 3, 2 Monumenta Conc. II, 647. Concilium Basiliense III, 80, 21. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 22.
XLVI Vorwort. schon abzuschließen. Wir beschränken uns hier darauf, Auskunft zu geben über eine Anzahl Handschriften, die für unsere eigene Edition, für die Konzilsfrage in Beziehung zur Reichspolitik und zu Reichsversammlungen, in erster Linie in Betracht kommen, und beschränken uns dabei auch auf solche, die entweder für die Gesamtgeschichte des Kon- zils oder speziell für die Zeit K. Sigmunds, also für die Bearbeitung der drei Bände 10�12 unserer Reichstagsakten von Bedeutung sind. Eine scharfe Grenze ist das na- türlich nicht. Ich war in meinen Mitteilungen auch abhängig von dem Stand unserer Vorarbeiten und von der Möglichkeit, diese ohne zu großen Zeitaufwand zu ergänzen. Dabei möge man beachten, daß drei Codices, die für Bd. 10 und 11 noch nicht in Be- tracht kommen, aber für Bd. 12 wichtig werden, im Vorwort dieses letzteren Bandes S. XV-XVIII besprochen worden sind. Ahnliche Nachträge zu unseren Handschriften- beschreibungen werden später nach Bedarf zu geben sein. Ein großer Teil der nachfolgenden Mitteilungen rührt vom Herausgeber des Bandes Dr. Herre, Einzelnes von Dr. Beckmann her. Nicht immer ist deren Anteil von dem meinigen scharf zu sondern. Wo ich in der Hauptsache, wenn auch mit ge- legentlichen, von ihm gebilligten Anderungen, Dr. Herre's Aufzeichnungen übernehme, habe ich das durch ein Sternchen hinter der Nummer angedeutet. Zwei Sternchen bezeichnen Dr. Beckmanns Mitteilungen. Wo diese Zeichen fehlen, habe ich entweder mit den Vor- arbeiten der beiden Mitarbeiter so frei geschaltet, daß mir die Verantwortung für das Gegebene zukommt, oder es ist die Besprechung der Handschriften überhaupt von mir geliefert worden. I. Reste des Konzilsarchivs. Vom Archiv und von der Registratur des Kon- zils sind uns nur spärliche und zerstreute Trümmer erhalten. Das kann von vornherein nicht wunder nehmen, wenn wir uns das Schicksal des Konzils, den Auflösungsprozeßt der letzten Jahre vergegenwärtigen. Wer hätte sich auch der sicheren Aufbewahrung der gewaltigen Akten- und Registermassen, die mit dem Zusammenbruch der einst so machtvollen Versammlung ihre praktische Bedeutung zum großen Teil verloren hatten, annehmen sollen, und wo wäre der Platz zu finden gewesen, wo man Interesse daran gehabt hätte, diese Archivalien dauernd zu hüten? Gefördert wurde der natürliche Zer- streuungs- und Vernichtungsprozeß aber, wenn ich nicht irre, noch dadurch, daß das Archiv des Konzils, oder was wir so nennen können, wohl überhaupt niemals an einem Platze, etwa bei der Kanzlei, beisammen war. Die Aufbewahrung war unter verschiedene Amtsstellen und Personen verteilt, die Ausscheidung von amtlichem und persönlichem Eigentum für manche Bestandteile wohl niemals ganz klar und scharf, die Erhaltung der Archivalien zur Verfügung des Konzils auch in den Jahren der Macht und Ordnung vielfach von persönlicher Willkür und von Zufälligkeiten abhängig. a) Der Einlauf an Urkunden, Korrespondenzen und Akten wird, so sollte man meinen, seinen Aufbewahrungsort in der Konzilskanzlei gefunden haben. Dem scheint aber doch nicht so gewesen zu sein. In einem Einzelfall vom April 1434, in dem es sich darum handelt, den Wortlaut einer Vollmacht festzustellen, über den die betreffenden Gesandten selbst im Zweifel sind, heißt es bei Segovia retineri apud notarios concilii 1 und bei Brunet dixit quod potestas sua est penes notarios concilii 2. Das ist doch wohl so zu verstehen, daß das Stück nicht nur in Abschriften, sondern im Original von den Notaren aufbewahrt wurde. Und es scheint, daß nicht etwa einem einzelnen Notar die Sorge für das Archiv überlassen war, sondern daß sich mehrere darin teilten, daßs je nach den Zufälligkeiten des Geschäftsganges bald dieser, bald jener Notar ein Stück in Verwahrung nahm. Zwar, daß die Lektionsvermerke auf erhaltenen Originalen von verschiedenen Notaren herrühren, worauf Haller in diesem Zusammenhang hinweist 3, 2 Monumenta Conc. II, 647. Concilium Basiliense III, 80, 21. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 22.
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Vorwort. XLVII ist dafür noch nicht beweisend; denn es könnte schr wohl der Notar, der ein Schriftstück in der Generalkongregation verlesen und seinen Vermerk darauf angebracht hatte, das- selbe einem Kollegen oder der Kanzlei zur Aufbewahrung übergeben haben; sind doch auch die von verschiedenen Notaren mit Lektionsvermerk versehenen Stücke in Nachlaß des Notars Huglin vereinigt. Aber die von Haller verwertete, auf einem solchen Original befindliche Notiz Chesneloti habuit spricht für die Verteilung unter mehrere Notare, und ebenso das Schicksal der wenigen auf uns gekommenen Reste. Aus dem Nachlaß des Notars Huglin und aus dem des Notars Brunet sind, wie wir sehen werden, Originale, die zum Einlauf gehören, erhalten. Auch verdient Beachtung, daß von eingelaufenen Schriftstücken zum Zweck der Beratung in den vier Deputationen, wie bezeugt ist€ Abschriften an die Deputationsnotare ausgehändigt wurden. Diese Abschriften, die man auch zu den Konzilsarchivalien rechnen muß, blieben gewiß in den Händen der verschiedenen Notare. Schwer aber kann man sich trotzdem vorstellen, daß die Verzettelung des gesamten Einlaufs unter die Vielzahl der Notare die Regel war und auch für wichtige Korre- spondenzen und Urkunden galt, auf die man in der Konzilskanzlei immer wieder zurück- greifen mußte. Trotz allem möchte ich meinen, daß diese Originale in der Regel in der Verwahrung des Vizekanzlers beisammen blieben. Diese Auffassung wird bestätigt durch Nachrichten, die bisher unbeachtet geblieben sind. Am 12. Juli 1432 schon faßt die Deputatio pro communibus den Beschluß 2 Item ad visitandum et recolligendum acta concilii penes notarios et alios existencia pro parte deputacionis --- fuerunt nominati domini ---, quibus dabitur auctoritas compellendi dictos notarios et alios ad exhiben- dum hujusmodi acta. Am 18. Juli machte sich die Generalkongregation diesen Beschluſs zu eigen, indem sie, wie es jetzt kürzer heißt ad visitandum acta dieselben Personen bestellte 3. Am 14. August beschloß die Generalkongregation 4 fiant similiter decreta --- similiter de visitatoribus actorum concilii. Endlich am 16. November wählte die genannte Deputation einen Vertreter ad videndum acta 5. Weiter erfahren wir, so viel ich sehe, von der Angelegenheit nichts mehr. Angesichts der oben berührten Tatsachen aus späterer Zeit liegt es nahe anzunchmen, daß der so energisch klingende Beschlußt vom 12. Juli 1432, wonach die Notare zur Herausgabe der acta gezwungen werden sollten, niemals vollständig durchgeführt worden und vielleicht bald wieder in Vergessenheit geraten ist. Aber man sicht doch, daß die Zerstreuung der Konzilsakten als ein Mißbrauch angeschen wurde und daß man deren Auslieferung durchzusetzen versuchte. Zweifeln kann man, ob bei den acta concilii an die Originalakten des Einlaufs zu denken ist. Da aber, wie wir noch sehen werden, der Ausdruck acta concilii auf die Sammlung des Einlaufs an- gewendet wurde, darf man hier in diesem Zusammenhange wohl annehmen, daß gerade auch die Originale mit gemeint sind. Spuren einheitlicher Aufbewahrung und Ordnung tragen Abschriften von Briefen, die Sigmund aus Italien an das Konzil gerichtet hat. Sie sind vom Beginn des Jahres 1432 bis in den April hinein durchlaufend numeriert worden; dann setzt in den uns erhaltenen Kopien die Numerierung aus, um nach der Kaiserkrönung wieder mit Nummer 1 zu beginnen, ohne daß sich aber die neue Numerierung über das zweite Stück hinaus verfolgen ließe 6. Beachtenswert ist, daß die Nummern allem Anschein nach nicht etwa In Brunets Protokollen, Concilium Basiliense II, 333, 31 und 369, 23. Ebend. 168, 23-27. Ebend. 172, 16-18. Ebend. 184, 11. Ebend. 268, 9f. Der erste Brief, den wir bieten, nr. 125 vom 5 6 II. Dez. 1431 trägt in den erhaltenen Abschriften keine Nummer; dann aber folgen sich nr. 131 vom 10. Jan. 1432 prima, nr. 135 v. 31. Jan. secunda, nr. 232 v. 7. Febr. tercia, nr. 230 v. 20. Febr. quarta, nr. 234 v. 5. Märx quinta, nr. 236 v. 16. Märx sexta, nr. 254 v. 30. Märx septima; es fehlt die octava, vermutlich p. 299, 41a v. 4. Apr.;
Vorwort. XLVII ist dafür noch nicht beweisend; denn es könnte schr wohl der Notar, der ein Schriftstück in der Generalkongregation verlesen und seinen Vermerk darauf angebracht hatte, das- selbe einem Kollegen oder der Kanzlei zur Aufbewahrung übergeben haben; sind doch auch die von verschiedenen Notaren mit Lektionsvermerk versehenen Stücke in Nachlaß des Notars Huglin vereinigt. Aber die von Haller verwertete, auf einem solchen Original befindliche Notiz Chesneloti habuit spricht für die Verteilung unter mehrere Notare, und ebenso das Schicksal der wenigen auf uns gekommenen Reste. Aus dem Nachlaß des Notars Huglin und aus dem des Notars Brunet sind, wie wir sehen werden, Originale, die zum Einlauf gehören, erhalten. Auch verdient Beachtung, daß von eingelaufenen Schriftstücken zum Zweck der Beratung in den vier Deputationen, wie bezeugt ist€ Abschriften an die Deputationsnotare ausgehändigt wurden. Diese Abschriften, die man auch zu den Konzilsarchivalien rechnen muß, blieben gewiß in den Händen der verschiedenen Notare. Schwer aber kann man sich trotzdem vorstellen, daß die Verzettelung des gesamten Einlaufs unter die Vielzahl der Notare die Regel war und auch für wichtige Korre- spondenzen und Urkunden galt, auf die man in der Konzilskanzlei immer wieder zurück- greifen mußte. Trotz allem möchte ich meinen, daß diese Originale in der Regel in der Verwahrung des Vizekanzlers beisammen blieben. Diese Auffassung wird bestätigt durch Nachrichten, die bisher unbeachtet geblieben sind. Am 12. Juli 1432 schon faßt die Deputatio pro communibus den Beschluß 2 Item ad visitandum et recolligendum acta concilii penes notarios et alios existencia pro parte deputacionis --- fuerunt nominati domini ---, quibus dabitur auctoritas compellendi dictos notarios et alios ad exhiben- dum hujusmodi acta. Am 18. Juli machte sich die Generalkongregation diesen Beschluſs zu eigen, indem sie, wie es jetzt kürzer heißt ad visitandum acta dieselben Personen bestellte 3. Am 14. August beschloß die Generalkongregation 4 fiant similiter decreta --- similiter de visitatoribus actorum concilii. Endlich am 16. November wählte die genannte Deputation einen Vertreter ad videndum acta 5. Weiter erfahren wir, so viel ich sehe, von der Angelegenheit nichts mehr. Angesichts der oben berührten Tatsachen aus späterer Zeit liegt es nahe anzunchmen, daß der so energisch klingende Beschlußt vom 12. Juli 1432, wonach die Notare zur Herausgabe der acta gezwungen werden sollten, niemals vollständig durchgeführt worden und vielleicht bald wieder in Vergessenheit geraten ist. Aber man sicht doch, daß die Zerstreuung der Konzilsakten als ein Mißbrauch angeschen wurde und daß man deren Auslieferung durchzusetzen versuchte. Zweifeln kann man, ob bei den acta concilii an die Originalakten des Einlaufs zu denken ist. Da aber, wie wir noch sehen werden, der Ausdruck acta concilii auf die Sammlung des Einlaufs an- gewendet wurde, darf man hier in diesem Zusammenhange wohl annehmen, daß gerade auch die Originale mit gemeint sind. Spuren einheitlicher Aufbewahrung und Ordnung tragen Abschriften von Briefen, die Sigmund aus Italien an das Konzil gerichtet hat. Sie sind vom Beginn des Jahres 1432 bis in den April hinein durchlaufend numeriert worden; dann setzt in den uns erhaltenen Kopien die Numerierung aus, um nach der Kaiserkrönung wieder mit Nummer 1 zu beginnen, ohne daß sich aber die neue Numerierung über das zweite Stück hinaus verfolgen ließe 6. Beachtenswert ist, daß die Nummern allem Anschein nach nicht etwa In Brunets Protokollen, Concilium Basiliense II, 333, 31 und 369, 23. Ebend. 168, 23-27. Ebend. 172, 16-18. Ebend. 184, 11. Ebend. 268, 9f. Der erste Brief, den wir bieten, nr. 125 vom 5 6 II. Dez. 1431 trägt in den erhaltenen Abschriften keine Nummer; dann aber folgen sich nr. 131 vom 10. Jan. 1432 prima, nr. 135 v. 31. Jan. secunda, nr. 232 v. 7. Febr. tercia, nr. 230 v. 20. Febr. quarta, nr. 234 v. 5. Märx quinta, nr. 236 v. 16. Märx sexta, nr. 254 v. 30. Märx septima; es fehlt die octava, vermutlich p. 299, 41a v. 4. Apr.;
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XLVIII Vorwort. nr. 242 v. 8. Apr. ist nona. Nun hört die Nume- rierung in unseren Handschriften auf (s. die Schrei- ben vom 8. Mai 1432 bis 23. Mai 1433 pag. 520, 29b. 301, 33b. 302, 34a. nrr. 265. 280. 273. 276. 289. 378. p. 486, 49«. nrr. 401. 404. 408. 412. 413). Das erste Schreiben nach der Kaiserkrönung Bd. II nr. 2 vom 4. Juni trägt in einer Abschrift den Vermerk: nota quod est prima littera missa post ejus coronacionem. Das Original nr. 17 v. 7. Aug. 1433 ist mit secunda bexeichnet. (Vgl. über dieses Stück auch Seite XLIX.) Daxwischen liegt aller- dings ein wenige Tage vorher geschriebener Brief nr. 14 vom 3. August; doch wurde dieser erst mit nr. 19 vom 15. August xusammen verlesen und ist vielleicht später als nr. I7 in Basel eingetroffen. Weiter finden sich keine sicheren Spuren von Numerierung. Aus Italien hat Sigmund allerdings nicht meht oft an das Konxil geschrieben; wir kennen nur nr. 19 v. 15. August (soeben schon erwähnt), nr. 31 v. 26. Sept. und nr. 35 v. 6. Oktober Aus der spä- teren Zeit haben wir xwei Briefe Sigmunds im Ori- erst von einem Sammler der Abschriften hinzugefügt, sondern auf den Originalen vermerkt worden sind; denn das einzige uns aus der Romzugszeit erhaltene Original trägt die Be- zeichnung secunda. Man wird darin einen Ordnungs- oder Registrierungsvermerk der Konzilskanzlei schen dürfen. Besonders wichtige Stücke des Einlaufs hat man offenbar auch in ein Register eingetragen. Schon gleich in der ersten Zeit des Konzils hat man wenigstens daran gedacht, ein solches Register zu führen; denn auf der Urkunde Sigmunds vom 7. Juli 1431, dem Schutzversprechen für das Konzil, nr. 102, ist bemerkt: Videatur et conside- retur, si debeat registrari. Mit der Anlegung besonderer Register für die Vollmachten hat sich die Deputatio pro communibus am 20. Juni 1432 beschäftigt. Sie ordnete zwci Mitglieder ab ad visitandum mandata procuratorum in concilio existencium et inde fa- ciendum registrum, assumpto unacum eisdem uno notario 1. Am 15. Oktober kam sie auf die Angelegenheit in erweiterter Gestalt zurick. Sie faßte einen Beschlußt de registris actorum concilii et mandatorum productorum et licenciarum dandarum componendis. Es sollten die Zwölfer vier, die vier dann einen wählen, qui hujusmodi registra habeat com- ponere 2. Also Register über Vollmachten und Beurlaubungen, zwei nahe zusammenhängende Dinge, und daneben ein registrum actorum, vermutlich ein Einlaufsvegister. Wir werden darauf unter 1e noch zuriickkommen müssen. Als regelmäßigen Aufbewahrungsort für diese Register hat man sich wohl die Kanzlei zu denken. Das sind nur dürftige und unsichere Nachrichten über die Behandlung der ein- laufenden Schriftstücke, und dürftig sind auch die von diesem Bestandteil der Konzils- archivalien erhaltenen Reste. An vier Stellen finden sich Trümmer von ihnen. Im Staatsarchiv zu Solothurn befindet sich ein Faszikel Concilium Basiliense, ein Band von einzelnen Aktenstücken, zum Teil geheftet, zum Teil auch lose einliegend, Originale und Kopien, zum erheblichen Teil Originale von Schriftstücken, die an das Konzil gerichtet sind, also aus dem Konzilsarchiv stammend, in der Hauptsache aus der Zeit von 1431 bis 1440 3. Der Band muß früher erheblich umfangreicher gewesen sein; denn es finden sich auf den Stücken ältere Nummern, die über den heutigen Bestand weit hinausgehen. Die Sammlung stammt aus dem Nachlaß des Konzilsnotars Jakob Huglin und bestätigt also die Angabe, daß den Notaren die Aufbewahrung der eingelaufenen Korrespondenz wenigstens teilweise überlassen war. Im übrigen sind die Mitteilungen Hallers über Huglin 4 und die von ihm aus dieser Sammlung abgedruckten Stücke 5 zu vergleichen. ginal Bd. II nr. 224 v. 21. Juni 1434 und Bd. 12 nr. 13 v. 29. Aug. 1434. Von beiden haben wil keine Nummer notiert. Herr Staatsarchivar Dr. Kauf- mann hatte die Gite, die beiden Stiicke noch ein- mal darauf hin xu untersuchen, und nach seiner Mitteilung befindet sich auf der Adreßseite des Schreibens vom 21. Juni (nach Zusammenfaltung: in der unteren rechten Ecke) ein Vermerk xIX. Die Bedeutung ist unklar, denn die Ziffer 19 will xu keiner Zählung stimmen. 1 Concil. Basil. II, 146, 26 ff. 2 Ebend. 247, 1ff. 8 Nur xwei spätere Stücke von 1448 Jan. 29 u. Märx 15 haben wir notiert, beides Kopien von Briefen Friedrichs an die Stadt Basel. Zeitschrift für Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 18 u. 21f. 5 Ebend. 207-233. In den einleitenden Zeilen ist ein irreführender Druckfehler xu korrigieren. Statt auf S. 15 ff., wo Huglins Manuale beschrieben ist, sollte auf S. 18 und 21f. verwiesen sein.
XLVIII Vorwort. nr. 242 v. 8. Apr. ist nona. Nun hört die Nume- rierung in unseren Handschriften auf (s. die Schrei- ben vom 8. Mai 1432 bis 23. Mai 1433 pag. 520, 29b. 301, 33b. 302, 34a. nrr. 265. 280. 273. 276. 289. 378. p. 486, 49«. nrr. 401. 404. 408. 412. 413). Das erste Schreiben nach der Kaiserkrönung Bd. II nr. 2 vom 4. Juni trägt in einer Abschrift den Vermerk: nota quod est prima littera missa post ejus coronacionem. Das Original nr. 17 v. 7. Aug. 1433 ist mit secunda bexeichnet. (Vgl. über dieses Stück auch Seite XLIX.) Daxwischen liegt aller- dings ein wenige Tage vorher geschriebener Brief nr. 14 vom 3. August; doch wurde dieser erst mit nr. 19 vom 15. August xusammen verlesen und ist vielleicht später als nr. I7 in Basel eingetroffen. Weiter finden sich keine sicheren Spuren von Numerierung. Aus Italien hat Sigmund allerdings nicht meht oft an das Konxil geschrieben; wir kennen nur nr. 19 v. 15. August (soeben schon erwähnt), nr. 31 v. 26. Sept. und nr. 35 v. 6. Oktober Aus der spä- teren Zeit haben wir xwei Briefe Sigmunds im Ori- erst von einem Sammler der Abschriften hinzugefügt, sondern auf den Originalen vermerkt worden sind; denn das einzige uns aus der Romzugszeit erhaltene Original trägt die Be- zeichnung secunda. Man wird darin einen Ordnungs- oder Registrierungsvermerk der Konzilskanzlei schen dürfen. Besonders wichtige Stücke des Einlaufs hat man offenbar auch in ein Register eingetragen. Schon gleich in der ersten Zeit des Konzils hat man wenigstens daran gedacht, ein solches Register zu führen; denn auf der Urkunde Sigmunds vom 7. Juli 1431, dem Schutzversprechen für das Konzil, nr. 102, ist bemerkt: Videatur et conside- retur, si debeat registrari. Mit der Anlegung besonderer Register für die Vollmachten hat sich die Deputatio pro communibus am 20. Juni 1432 beschäftigt. Sie ordnete zwci Mitglieder ab ad visitandum mandata procuratorum in concilio existencium et inde fa- ciendum registrum, assumpto unacum eisdem uno notario 1. Am 15. Oktober kam sie auf die Angelegenheit in erweiterter Gestalt zurick. Sie faßte einen Beschlußt de registris actorum concilii et mandatorum productorum et licenciarum dandarum componendis. Es sollten die Zwölfer vier, die vier dann einen wählen, qui hujusmodi registra habeat com- ponere 2. Also Register über Vollmachten und Beurlaubungen, zwei nahe zusammenhängende Dinge, und daneben ein registrum actorum, vermutlich ein Einlaufsvegister. Wir werden darauf unter 1e noch zuriickkommen müssen. Als regelmäßigen Aufbewahrungsort für diese Register hat man sich wohl die Kanzlei zu denken. Das sind nur dürftige und unsichere Nachrichten über die Behandlung der ein- laufenden Schriftstücke, und dürftig sind auch die von diesem Bestandteil der Konzils- archivalien erhaltenen Reste. An vier Stellen finden sich Trümmer von ihnen. Im Staatsarchiv zu Solothurn befindet sich ein Faszikel Concilium Basiliense, ein Band von einzelnen Aktenstücken, zum Teil geheftet, zum Teil auch lose einliegend, Originale und Kopien, zum erheblichen Teil Originale von Schriftstücken, die an das Konzil gerichtet sind, also aus dem Konzilsarchiv stammend, in der Hauptsache aus der Zeit von 1431 bis 1440 3. Der Band muß früher erheblich umfangreicher gewesen sein; denn es finden sich auf den Stücken ältere Nummern, die über den heutigen Bestand weit hinausgehen. Die Sammlung stammt aus dem Nachlaß des Konzilsnotars Jakob Huglin und bestätigt also die Angabe, daß den Notaren die Aufbewahrung der eingelaufenen Korrespondenz wenigstens teilweise überlassen war. Im übrigen sind die Mitteilungen Hallers über Huglin 4 und die von ihm aus dieser Sammlung abgedruckten Stücke 5 zu vergleichen. ginal Bd. II nr. 224 v. 21. Juni 1434 und Bd. 12 nr. 13 v. 29. Aug. 1434. Von beiden haben wil keine Nummer notiert. Herr Staatsarchivar Dr. Kauf- mann hatte die Gite, die beiden Stiicke noch ein- mal darauf hin xu untersuchen, und nach seiner Mitteilung befindet sich auf der Adreßseite des Schreibens vom 21. Juni (nach Zusammenfaltung: in der unteren rechten Ecke) ein Vermerk xIX. Die Bedeutung ist unklar, denn die Ziffer 19 will xu keiner Zählung stimmen. 1 Concil. Basil. II, 146, 26 ff. 2 Ebend. 247, 1ff. 8 Nur xwei spätere Stücke von 1448 Jan. 29 u. Märx 15 haben wir notiert, beides Kopien von Briefen Friedrichs an die Stadt Basel. Zeitschrift für Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 18 u. 21f. 5 Ebend. 207-233. In den einleitenden Zeilen ist ein irreführender Druckfehler xu korrigieren. Statt auf S. 15 ff., wo Huglins Manuale beschrieben ist, sollte auf S. 18 und 21f. verwiesen sein.
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Vorwort. XLIX Die Pariser Nationalbibliothek bewahrt den Nachlaß eines anderen Konzils- notars, des Pierre Brunet, mit dem wir uns noch eingehend zu beschäftigen haben. Das darunter befindliche ms. lat. 1495 enthält nach Hallers Angaben 1 unter anderem auch einige Originale, die zum Einlauf des Konzils gehören, eine Eingabe der Stadt Bamberg und den Protest der Kastilianischen Gesandtschaft vom 5. Okt. 1437. Der dritte Rest von Konzilsarchivalien findet sich in der Bibliothèque publi- que zu Genf. Das Ms. lat. 27 besteht aus drei großen Mappen, die zusammen 80 Nummern enthalten (nrr. 1�24; nrr. 25-50; nrr. 51-80). Es sind zum großen Teil Pergamentoriginale, die dem Konzilsarchiv entstammen, dabei auch einige Pergament- kopien mit des Notars Brunet Kollationierungsvermerk. Wie die Stücke nach Genf ge- kommen sind, vermögen wir nicht zu sagen. Es liegt nahe, den Vermittler in der Um- gebung des Papstes Felix, Herzogs von Savoyen, zu suchen. Doch scheint die Zusammen- setzung der Sammlung dagegen zu sprechen. Die Stücke reichen von 1431 bis 1449, aber die ersten fünf und besonders die letzten zehn Jahre sind relativ schwach vertreten, die Hauptmasse ist aus den Jahren 1436-1439. Soweit die Originale anhangende Siegel und Bullen hatten, sind diese ohne Ausnahme abgeschnitten. Viertens endlich findet sich ein vereinzeltes Stück im Staatsarchiv zu Basel; es ist das in anderem Zusammenhang schon erwähnte Original eines Schreibens K. Sig- munds vom 7. August 1433 (RTA. 11 nr. 17). Die Signatur, früher Abteil. Konzil nr. 1 a, ist jetzt Politisches C 2 Concil v. Basel, Akten nr. 3. Das Stück ist durch bloßen Zufall und erst in neuester Zeit in das Baseler Archiv geraten 2. Es ist dort, laut auf- geklebter Etikette „deponiert von der mittelalterlichen Sammlung ƒd. h. vom Historischen Muscum] December 1883". Woher das Historische Museum das Stück erworben hat, konnte man mir nicht angeben. Daß dieses Original ganz isoliert, ohne Zusammenhang mit irgend einer Sammlung auf uns gekommen ist, hat vielleicht seinen besonderen Grund. Es ist der einzige Brief Sigmunds an das Konzil aus der Romzugszeit, den wir im Original besitzen, und vielleicht der einzige, von dem wir gar keine Abschrift nachweisen können. Woher das? Das Stück trägt auch keinen Lektionsvermerk wie andere Ori- ginale, und wir suchen in den Protokollen der Generalkongregation wie auch bei Segovia in der Tat vergebens nach einer Notiz über Verlesung desselben. Es scheint also, daß man diesen Brief, in dem sich Sigmund sehr scharf über das Verfahren des Konzils beschwerte, in der Generalkongregation nicht mitgeteilt und überhaupt der Öffentlichkeit vorenthalten hat, was sich leicht bewerkstelligen ließ, da dem Schreiben eine Gesandtschaft Sigmunds auf dem Fuße folgte, die am 7. September zu Gehör kam. Es wäre danach begreiflich, daß gerade dieses Stück auch nicht regelrecht verwahrt wurde und, von allen anderen getrennt, durch irgend einen Zufall isoliert auf uns gekommen ist. Von den besprochenen Einlaufsregistern, den Spezialregistern der Vollmachten usw. sind Uberreste überhaupt noch nicht wieder zum Vorschein gekommen. b) Der Auslauf und allgemeine Konzilsregister. Es ist von vornherein anzunchmen, daß für die vom Konzil ausgehenden Schreiben Register angelegt worden sind. Beschlüsse darüber und überhaupt sichere Nachrichten aus der ersten Zeit des Konzils fehlen allerdings. Erst zu Beginn des Jahres 1435 stoßen wir auf einen Konzilsbeschluß, der sich mit der Registerführung beschäftigt. Es liegen uns darüber zwei ziemlich stark von einander abweichende Mitteilungen vor. Bei Segovia heißt es zum Januar 1435 3: In dies autem semper crescente per- maxima multitudine bullarum, que sub nomine concilii expediebantur, propter defectum registrorum supplicationum et bullarum multi contingebant defectus. conclusum quapropter ten, finden sich im Baseler Staatsarchiv, s. RTA. II S. 501 Anm. 2. 3 Mon. Conc. II, 773. 1 Concilium Basil. I, 7. 2 Auch xwei Sticke, die aus dem Besitx des Kon- xilsmitglicdes Johannes von Palomar stammen dürf- Deutsche Reichstags-Akten X. VII
Vorwort. XLIX Die Pariser Nationalbibliothek bewahrt den Nachlaß eines anderen Konzils- notars, des Pierre Brunet, mit dem wir uns noch eingehend zu beschäftigen haben. Das darunter befindliche ms. lat. 1495 enthält nach Hallers Angaben 1 unter anderem auch einige Originale, die zum Einlauf des Konzils gehören, eine Eingabe der Stadt Bamberg und den Protest der Kastilianischen Gesandtschaft vom 5. Okt. 1437. Der dritte Rest von Konzilsarchivalien findet sich in der Bibliothèque publi- que zu Genf. Das Ms. lat. 27 besteht aus drei großen Mappen, die zusammen 80 Nummern enthalten (nrr. 1�24; nrr. 25-50; nrr. 51-80). Es sind zum großen Teil Pergamentoriginale, die dem Konzilsarchiv entstammen, dabei auch einige Pergament- kopien mit des Notars Brunet Kollationierungsvermerk. Wie die Stücke nach Genf ge- kommen sind, vermögen wir nicht zu sagen. Es liegt nahe, den Vermittler in der Um- gebung des Papstes Felix, Herzogs von Savoyen, zu suchen. Doch scheint die Zusammen- setzung der Sammlung dagegen zu sprechen. Die Stücke reichen von 1431 bis 1449, aber die ersten fünf und besonders die letzten zehn Jahre sind relativ schwach vertreten, die Hauptmasse ist aus den Jahren 1436-1439. Soweit die Originale anhangende Siegel und Bullen hatten, sind diese ohne Ausnahme abgeschnitten. Viertens endlich findet sich ein vereinzeltes Stück im Staatsarchiv zu Basel; es ist das in anderem Zusammenhang schon erwähnte Original eines Schreibens K. Sig- munds vom 7. August 1433 (RTA. 11 nr. 17). Die Signatur, früher Abteil. Konzil nr. 1 a, ist jetzt Politisches C 2 Concil v. Basel, Akten nr. 3. Das Stück ist durch bloßen Zufall und erst in neuester Zeit in das Baseler Archiv geraten 2. Es ist dort, laut auf- geklebter Etikette „deponiert von der mittelalterlichen Sammlung ƒd. h. vom Historischen Muscum] December 1883". Woher das Historische Museum das Stück erworben hat, konnte man mir nicht angeben. Daß dieses Original ganz isoliert, ohne Zusammenhang mit irgend einer Sammlung auf uns gekommen ist, hat vielleicht seinen besonderen Grund. Es ist der einzige Brief Sigmunds an das Konzil aus der Romzugszeit, den wir im Original besitzen, und vielleicht der einzige, von dem wir gar keine Abschrift nachweisen können. Woher das? Das Stück trägt auch keinen Lektionsvermerk wie andere Ori- ginale, und wir suchen in den Protokollen der Generalkongregation wie auch bei Segovia in der Tat vergebens nach einer Notiz über Verlesung desselben. Es scheint also, daß man diesen Brief, in dem sich Sigmund sehr scharf über das Verfahren des Konzils beschwerte, in der Generalkongregation nicht mitgeteilt und überhaupt der Öffentlichkeit vorenthalten hat, was sich leicht bewerkstelligen ließ, da dem Schreiben eine Gesandtschaft Sigmunds auf dem Fuße folgte, die am 7. September zu Gehör kam. Es wäre danach begreiflich, daß gerade dieses Stück auch nicht regelrecht verwahrt wurde und, von allen anderen getrennt, durch irgend einen Zufall isoliert auf uns gekommen ist. Von den besprochenen Einlaufsregistern, den Spezialregistern der Vollmachten usw. sind Uberreste überhaupt noch nicht wieder zum Vorschein gekommen. b) Der Auslauf und allgemeine Konzilsregister. Es ist von vornherein anzunchmen, daß für die vom Konzil ausgehenden Schreiben Register angelegt worden sind. Beschlüsse darüber und überhaupt sichere Nachrichten aus der ersten Zeit des Konzils fehlen allerdings. Erst zu Beginn des Jahres 1435 stoßen wir auf einen Konzilsbeschluß, der sich mit der Registerführung beschäftigt. Es liegen uns darüber zwei ziemlich stark von einander abweichende Mitteilungen vor. Bei Segovia heißt es zum Januar 1435 3: In dies autem semper crescente per- maxima multitudine bullarum, que sub nomine concilii expediebantur, propter defectum registrorum supplicationum et bullarum multi contingebant defectus. conclusum quapropter ten, finden sich im Baseler Staatsarchiv, s. RTA. II S. 501 Anm. 2. 3 Mon. Conc. II, 773. 1 Concilium Basil. I, 7. 2 Auch xwei Sticke, die aus dem Besitx des Kon- xilsmitglicdes Johannes von Palomar stammen dürf- Deutsche Reichstags-Akten X. VII
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Vorwort. L fuit, ut admisso vicecancellario presidentes ordinarent fieri utrumque registrum. Der Wortlaut dieser Mitteilung, für sich allein betrachtet, legt die Deutung nahe, daß es bis dahin überhaupt weder Bullen- noch Supplikenregister gegeben habe; doch ist das geradezu undenkbar. Eine Versammlung wie diese, von Geistlichen, die zum großen Teil in Kanzleigeschäften erfahren und von der Wichtigkeit schriftlicher Aufzeichnung durch- drungen waren, eine Versammlung, die obendrein großen Wert darauf legte, ihren Ge- schäftsgang nach kurialem Muster zu ordnen, kann nicht jahrelang beisammen gewesen sein, ohne daß Register der von ihr ausgehenden Schriftstücke geführt worden wären. Hat man doch, wie oben berührt, schon in der ersten Zeit daran gedacht, auch wichtige Stücke des Einlaufs, obschon die Originale zur Verfügung standen, zu registrieren. Um wieviel mehr muß man Register der eigenen Bullen angelegt haben. Die Worte propter defectum registrorum sollen also wohl nicht auf das Mangeln, sondern auf die Mängel der bisherigen Register hinweisen. Damit stimmt auch die Notiz im Brunctschen Protokoll der Generalkongregation vom 21. Januar 1435: Concordant similiter omnes deputaciones, quod reverendissimi do- mini presidentes, vocato et admisso reverendissimo domino vicecancellario, habeant pro- videre de registratore bullarum, que emanant ab hoc sacro concilio 1. Das kann, zu- sammengehalten mit dem Bericht bei Segovia, wohl kaum etwas anderes heißen, als daß man für bessere Ordnung in der Führung der Bullenregister zu sorgen beschloß, indem man die Präsidenten verpflichtete, unter Zuziehung des Vizekanzlers die Aufsicht darüber zu üben. Vermutlich bedeutete das auch eine größere Zentralisation der Registerführung, die vielleicht bis dahin ähnlich der Aufbewahrung der Originalakten und der Protokoll- führung, von der noch die Rede sein wird, unter verschiedene Beamte, besonders auch die Notare, verteilt gewesen sein mag. Aus der Zeit vor dem Januar 1435 ist mir ein Zeugnis für die Existenz eines Bullenregisters vorgekommen, das ich aber Bedenken trage als völlig beweiskräftig zu ver- werten. In Brunet's Sammlungen2 findet sich die Abschrift einer Bulla prerogativarum incorporatis concessarum sumpta ex libro registri bullarum etc. sacri concilii; die Bulle ist datiert vom 16. kal. junii [Mai 177 1433, und unter dem Text ist nochmals bemerkt Auscultata cum libro registri bullarum sacri concilii per me Bruneti notarium. Das wäre durchaus beweisend, wenn man nicht Zweifel wegen richtiger Wiedergabe des Datums hegen könnte; denn die Abschrift steht unter lauter Stücken vom Jahre 1436 3. Zu einer ähnlichen Bulle vom 6. August 1435, deren Datum zu Beanstandungen keinen Anlaß gibt, ist dann in der gleichen Sammlung 4 bemerkt Auscultata in libro registri bullarum. Damals wäre also das Bullenregister sicher vorhanden gewesen. Die am 21. Januar 1435 beschlossene Ordnung des Registerwesens wurde für die Bullenregister zum Abschluß gebracht durch den Erlaß einer Kanzlei- und Re- gistraturordnung in der Generalkongregation vom 23. September. Sehr ausführliche Vorschriften für die Ausfertigung von Konzilsschreiben und für die Führung des Re- gisters dieser Schreiben gelangten durch den Konzilsnotar Thomas Chesnelot zur Verlesung und wurden dann zum Beschluß erhoben 5. Uber das Bullenregister (von anderen ist nicht die Rede) wurde ein magister registri gesetzt, der sich von der Richtigkeit der Ab- schriften zu überzeugen und dann die Bullen zu signieren hatte. Ein besonderer Be- 1 Concilium Basiliense III, 291, 33-36. 2 Pariser Nationalbibliothek ms. lat. 15625 fol. 171 ab. „ Auch ist in derselben Handschrift fol. 137b. 138a xu einem ähnlichen Stück vom 15. Januar 1434 nicht auf das Register, sondern auf das Ori- ginal Bexug genommen: auscultata cum originali bulla expedita, et concordat. Bruneti notarius. 4 fol. 126 ab. 5 Concilium Basil. II, 525, 34-528, 4. Chesne- lot’s Protokoll nennt die Vorschriften regulas sive ordinaciones scriptorum litterarum sacri concilii et magistri et scriptorum registri earundem litte- rarum.
Vorwort. L fuit, ut admisso vicecancellario presidentes ordinarent fieri utrumque registrum. Der Wortlaut dieser Mitteilung, für sich allein betrachtet, legt die Deutung nahe, daß es bis dahin überhaupt weder Bullen- noch Supplikenregister gegeben habe; doch ist das geradezu undenkbar. Eine Versammlung wie diese, von Geistlichen, die zum großen Teil in Kanzleigeschäften erfahren und von der Wichtigkeit schriftlicher Aufzeichnung durch- drungen waren, eine Versammlung, die obendrein großen Wert darauf legte, ihren Ge- schäftsgang nach kurialem Muster zu ordnen, kann nicht jahrelang beisammen gewesen sein, ohne daß Register der von ihr ausgehenden Schriftstücke geführt worden wären. Hat man doch, wie oben berührt, schon in der ersten Zeit daran gedacht, auch wichtige Stücke des Einlaufs, obschon die Originale zur Verfügung standen, zu registrieren. Um wieviel mehr muß man Register der eigenen Bullen angelegt haben. Die Worte propter defectum registrorum sollen also wohl nicht auf das Mangeln, sondern auf die Mängel der bisherigen Register hinweisen. Damit stimmt auch die Notiz im Brunctschen Protokoll der Generalkongregation vom 21. Januar 1435: Concordant similiter omnes deputaciones, quod reverendissimi do- mini presidentes, vocato et admisso reverendissimo domino vicecancellario, habeant pro- videre de registratore bullarum, que emanant ab hoc sacro concilio 1. Das kann, zu- sammengehalten mit dem Bericht bei Segovia, wohl kaum etwas anderes heißen, als daß man für bessere Ordnung in der Führung der Bullenregister zu sorgen beschloß, indem man die Präsidenten verpflichtete, unter Zuziehung des Vizekanzlers die Aufsicht darüber zu üben. Vermutlich bedeutete das auch eine größere Zentralisation der Registerführung, die vielleicht bis dahin ähnlich der Aufbewahrung der Originalakten und der Protokoll- führung, von der noch die Rede sein wird, unter verschiedene Beamte, besonders auch die Notare, verteilt gewesen sein mag. Aus der Zeit vor dem Januar 1435 ist mir ein Zeugnis für die Existenz eines Bullenregisters vorgekommen, das ich aber Bedenken trage als völlig beweiskräftig zu ver- werten. In Brunet's Sammlungen2 findet sich die Abschrift einer Bulla prerogativarum incorporatis concessarum sumpta ex libro registri bullarum etc. sacri concilii; die Bulle ist datiert vom 16. kal. junii [Mai 177 1433, und unter dem Text ist nochmals bemerkt Auscultata cum libro registri bullarum sacri concilii per me Bruneti notarium. Das wäre durchaus beweisend, wenn man nicht Zweifel wegen richtiger Wiedergabe des Datums hegen könnte; denn die Abschrift steht unter lauter Stücken vom Jahre 1436 3. Zu einer ähnlichen Bulle vom 6. August 1435, deren Datum zu Beanstandungen keinen Anlaß gibt, ist dann in der gleichen Sammlung 4 bemerkt Auscultata in libro registri bullarum. Damals wäre also das Bullenregister sicher vorhanden gewesen. Die am 21. Januar 1435 beschlossene Ordnung des Registerwesens wurde für die Bullenregister zum Abschluß gebracht durch den Erlaß einer Kanzlei- und Re- gistraturordnung in der Generalkongregation vom 23. September. Sehr ausführliche Vorschriften für die Ausfertigung von Konzilsschreiben und für die Führung des Re- gisters dieser Schreiben gelangten durch den Konzilsnotar Thomas Chesnelot zur Verlesung und wurden dann zum Beschluß erhoben 5. Uber das Bullenregister (von anderen ist nicht die Rede) wurde ein magister registri gesetzt, der sich von der Richtigkeit der Ab- schriften zu überzeugen und dann die Bullen zu signieren hatte. Ein besonderer Be- 1 Concilium Basiliense III, 291, 33-36. 2 Pariser Nationalbibliothek ms. lat. 15625 fol. 171 ab. „ Auch ist in derselben Handschrift fol. 137b. 138a xu einem ähnlichen Stück vom 15. Januar 1434 nicht auf das Register, sondern auf das Ori- ginal Bexug genommen: auscultata cum originali bulla expedita, et concordat. Bruneti notarius. 4 fol. 126 ab. 5 Concilium Basil. II, 525, 34-528, 4. Chesne- lot’s Protokoll nennt die Vorschriften regulas sive ordinaciones scriptorum litterarum sacri concilii et magistri et scriptorum registri earundem litte- rarum.
Strana LI
Vorwort. LI amter, der distributor, hatte die zu registrierenden Stücke zu verteilen, selbst beim Re- gistrieren zu helfen, die Inhaltsverzeichnisse anzulegen und die Taxen zu notieren. Ihm sollten noch vier Schreiber zur Seite stehen. Aus der späteren Zeit fehlt es nicht an Zeugnissen für die Existenz des Bullen- registers und für die Bewertung dieser Registerführung. Auf der Abschrift einer Bulle vom 14. Oktober 1435 heißt es Registrata gratis Jo. Gaufredi 1, und derartige Re- gistraturvermerke sind gewiß auf vielen Originalen vorhanden. Ihnen eigens nachzugehen, würde aber jetzt zu weit geführt haben. Auf dem Original einer Vollmacht vom 23. No- vember 1439 für den Kardinal von Arles, der als Legat zum neugewählten Papst ent- sendet wurde, findet sich, wie Haller mitteilt 2, die Notiz: auscultata cum registro concilii et concordat. Die Ausdrucksweise spricht für ein einheitliches, zur Verfigung der Kon- zilskanzlei stehendes Bullenregister. Auffallend ist es, daß Brunet’s Protokoll über den Beschluß vom 21. Januar 1435, auf den wir nun noch einmal zurickgreifen müssen, nichts von den Supplikenregistern sagt, die doch nach Segovia's Mitteilung über den gleichen Beschlußt neben den Bullen- registern geführt werden sollten. Man wird aber nicht zweifeln dürfen, daß Segovia's Angabe richtig ist. Schon die nachweisbare Existens besonderer Supplikenregister aus den nächstfolgenden Jahren spricht dafür. Immerhin wäre es möglich, daß eigene Sup- plikenregister damals erst eingeführt worden sind; denn diese mochte man allenfalls glauben entbehren zu können, da über die Behandlung der Suppliken die Protokolle der Deputationen, des Zwölferausschusses und der Generalkongregationen Aufschluß gaben. Jedenfalls vom Januar 1435 an haben wir mit der Existenz eigener Supplikenregister zu rechnen. Einen deutlichen Hinweis auf sie finden wir in einem Tagebuch der Deutsch- ordensgesandten vom Jahre 1439, auf das mich Dr. Beckmann aufmerksam gemacht hat. Dort steht zum 11. November die Notiz, daß die Gesandten sich zum Beweis für ihre Behauptung, der Deutschmeister habe sich den Titel des Hochmeisters angemaßt, berufen hätten auf die bete, die er an das concilium gethan hette. Dann heißt es weiter: und brachten die bete offimbar in schriften voer, als sie us dem register zu Basel was gezogen und loessen die vor den hern korfursten --- und nanten em das buch und das blaet der register, darinne er es also funde 3. Daß mit dem Register, in dem die bete verzeichnet ist, ein Supplikenregister gemeint sein muß, ist wohl unzweifelhaft. Von den Bullenregistern des Konzils ist, soweit unsere jetzige Kenntnis reicht, nichts erhalten, von den Supplikenregistern dagegen sind zwei Bände vorhanden, der eine in der Genfer Bibliothek Ms. lat. 61 aus der Zeit vom 1. Juni 1437 bis zum 7. Mai 1438, der zweite in der Kantonsbibliothek zu Lausanne G 863, vom 18. August 1439 bis zum 27. Januar 1440 reichend 4. Die beiden Bände sind von Haller beschrieben und besprochen worden 5. Hervorzuheben ist, daß die ganze äußtere Anlage den Supplikenregistern der Römischen Kurie nachgebildet ist. Die Lagen des ersten Bandes sind bezeichnet als solche libri secundi per deputaciones, die des zweiten als solche libri sexti per deputaciones. Die Wendung per deputaciones deutet darauf hin, daß es eine andere Art von Registern gab, von denen diese unterschieden werden sollten, vermutlich auch Supplikenregister, und zwar von solchen Suppliken, die nicht durch die Deputationen gingen, sondern von anderen Instanzen erledigt wurden. Genaueres wissen wir darüber 1 Pariser Bibl. a. a. O. fol. 144a. Zeitschr. f. die Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 22 Anm. I. 3 Königsberg Staats-A. Hochmeister-Registrant 14a fol. 79b-80 a (aus dem Tagebuch der Ordens- gesandten 1439 Aug. 20 bis Nov. 12). 4 Das Schlußidatum nach freundlicher Mitteilung des Herrn Bibliothekar A. Reymond in Lausanne. 5 Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 22-27. Die Signatur auf der ersten Blattlage des Genfer Registers lautet verwirrend: Quinternus secundus primus [das rund das m xum Teil sichtbar, daxwischen Rasur] libri secundi per deputationes. Es folgt dann aber fol. 21 a die Aufschrift Quinternus secundus libri secundi supplicacionum quatuor deputationum. VII*
Vorwort. LI amter, der distributor, hatte die zu registrierenden Stücke zu verteilen, selbst beim Re- gistrieren zu helfen, die Inhaltsverzeichnisse anzulegen und die Taxen zu notieren. Ihm sollten noch vier Schreiber zur Seite stehen. Aus der späteren Zeit fehlt es nicht an Zeugnissen für die Existenz des Bullen- registers und für die Bewertung dieser Registerführung. Auf der Abschrift einer Bulle vom 14. Oktober 1435 heißt es Registrata gratis Jo. Gaufredi 1, und derartige Re- gistraturvermerke sind gewiß auf vielen Originalen vorhanden. Ihnen eigens nachzugehen, würde aber jetzt zu weit geführt haben. Auf dem Original einer Vollmacht vom 23. No- vember 1439 für den Kardinal von Arles, der als Legat zum neugewählten Papst ent- sendet wurde, findet sich, wie Haller mitteilt 2, die Notiz: auscultata cum registro concilii et concordat. Die Ausdrucksweise spricht für ein einheitliches, zur Verfigung der Kon- zilskanzlei stehendes Bullenregister. Auffallend ist es, daß Brunet’s Protokoll über den Beschluß vom 21. Januar 1435, auf den wir nun noch einmal zurickgreifen müssen, nichts von den Supplikenregistern sagt, die doch nach Segovia's Mitteilung über den gleichen Beschlußt neben den Bullen- registern geführt werden sollten. Man wird aber nicht zweifeln dürfen, daß Segovia's Angabe richtig ist. Schon die nachweisbare Existens besonderer Supplikenregister aus den nächstfolgenden Jahren spricht dafür. Immerhin wäre es möglich, daß eigene Sup- plikenregister damals erst eingeführt worden sind; denn diese mochte man allenfalls glauben entbehren zu können, da über die Behandlung der Suppliken die Protokolle der Deputationen, des Zwölferausschusses und der Generalkongregationen Aufschluß gaben. Jedenfalls vom Januar 1435 an haben wir mit der Existenz eigener Supplikenregister zu rechnen. Einen deutlichen Hinweis auf sie finden wir in einem Tagebuch der Deutsch- ordensgesandten vom Jahre 1439, auf das mich Dr. Beckmann aufmerksam gemacht hat. Dort steht zum 11. November die Notiz, daß die Gesandten sich zum Beweis für ihre Behauptung, der Deutschmeister habe sich den Titel des Hochmeisters angemaßt, berufen hätten auf die bete, die er an das concilium gethan hette. Dann heißt es weiter: und brachten die bete offimbar in schriften voer, als sie us dem register zu Basel was gezogen und loessen die vor den hern korfursten --- und nanten em das buch und das blaet der register, darinne er es also funde 3. Daß mit dem Register, in dem die bete verzeichnet ist, ein Supplikenregister gemeint sein muß, ist wohl unzweifelhaft. Von den Bullenregistern des Konzils ist, soweit unsere jetzige Kenntnis reicht, nichts erhalten, von den Supplikenregistern dagegen sind zwei Bände vorhanden, der eine in der Genfer Bibliothek Ms. lat. 61 aus der Zeit vom 1. Juni 1437 bis zum 7. Mai 1438, der zweite in der Kantonsbibliothek zu Lausanne G 863, vom 18. August 1439 bis zum 27. Januar 1440 reichend 4. Die beiden Bände sind von Haller beschrieben und besprochen worden 5. Hervorzuheben ist, daß die ganze äußtere Anlage den Supplikenregistern der Römischen Kurie nachgebildet ist. Die Lagen des ersten Bandes sind bezeichnet als solche libri secundi per deputaciones, die des zweiten als solche libri sexti per deputaciones. Die Wendung per deputaciones deutet darauf hin, daß es eine andere Art von Registern gab, von denen diese unterschieden werden sollten, vermutlich auch Supplikenregister, und zwar von solchen Suppliken, die nicht durch die Deputationen gingen, sondern von anderen Instanzen erledigt wurden. Genaueres wissen wir darüber 1 Pariser Bibl. a. a. O. fol. 144a. Zeitschr. f. die Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 22 Anm. I. 3 Königsberg Staats-A. Hochmeister-Registrant 14a fol. 79b-80 a (aus dem Tagebuch der Ordens- gesandten 1439 Aug. 20 bis Nov. 12). 4 Das Schlußidatum nach freundlicher Mitteilung des Herrn Bibliothekar A. Reymond in Lausanne. 5 Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 22-27. Die Signatur auf der ersten Blattlage des Genfer Registers lautet verwirrend: Quinternus secundus primus [das rund das m xum Teil sichtbar, daxwischen Rasur] libri secundi per deputationes. Es folgt dann aber fol. 21 a die Aufschrift Quinternus secundus libri secundi supplicacionum quatuor deputationum. VII*
Strana LII
Vorwort. LII nicht. Die Zählung der beiden erhaltenen Supplikenregister legt die Frage nahe, wann mit der Führung dieser Art Register begonnen worden ist. Der erste Band, als liber 2 gezählt, umfaßt einen Zeitraum von reichlich 11 Monaten, der zweite, als liber 6 be- zeichnet, einen solchen von nur der Hälfte, etwa 5 Monaten. Dazwischen liegt eine Zeit von etwa 27 Monaten, die sich auf die fehlenden drei Bände 3-5 verteilt, so daß auf jeden dieser durchschnittlich 9 Monate kommen. Man sieht: ein starkes Anwachsen der Geschäfte und eine entsprechende Verkleinerung des Zeitraums, für den die Bände reichen. Rechnen wir dem entsprechend für den fehlenden ersten Band vom Beginn des zweiten etwa ein Jahr oder wenig mehr rückwärts, so kommen wir in den Mai des Jahres 1436. Mag diese Rechnung noch so unsicher sein, so ist es doch kaum möglich, daß der erste Band von Ende Mai 1437 bis in den Januar 1435, da über Führung der Suppliken- register der oben besprochene Beschluß gefaßt wurde, zurückgereicht, also 29 Monate, d. i. mehr als die drei Bände 3-5 zusammen, umfaßt hätte. Wir kämen also darauf, daß entweder der Beschluß betreffs der Supplikenregister im Januar 1435 nicht sogleich zur Ausführung gekommen oder in der Zwischenzeit eine Anderung getroffen ist, die die Er- öffnung einer neuen Registerserie zur Folge hatte. Auch darüber läßt sich einstweilen nichts bestimmteres sagen. Vielleicht verdient Beachtung, daß im Januar 1436 und dann gerade im Mai 1436, wo wahrscheinlich der verlorene erste Band dieser Registerserie einsetzte, das Konzil sich wieder mit der Ordnung und Sammlung seiner Akten beschäftigt hat. Es wird gleich davon zu sprechen sein. c) Amtliche Sammlungen von Dekreten und Akten. Neben den bisher besprochenen Registern, die sozusagen zur regulären Kanzlei-Registratur gehörten, ließ das Konzil noch besondere Sammlungen anlegen, die nicht so schr den Zweck hatten, Ordnung in der laufenden Geschäftsführung aufrecht zu erhalten, als für eine gesicherte Uberlieferung der Beschlüsse und der Geschichte des Konzils zu sorgen. In erster Linie stehen die Sessionsdekrete, die in einer besonderen Sammlung vereinigt wurden. Darüber sagt ein Beschluß der Generalkongregation vom 13. Januar 1436 (also 1 Jahr nach der Neuordnung der Registerführung) laut Brunet’s Protokoll 1: Super 4. avisamento dominorum 12 --- continente in effectu, quod in cancellaria, in ecclesia cathedrali Basiliensi et in palacio reverendissimi domini legati reponantur decréta sacri concilii in auctentica forma sub bulla ejusdem: concordant omnes deputaciones in ipso avisamento. Es folgt dann weiter der Beschluß, daß diese Dekrete maßgebend sein sollen in allen Prozessen. Sehr ähnlich heißt es bei Segovia2: Quodque liber decretorum sub bulla sacri concilii poneretur custodiendus in ecclesia Basiliensi, in cancellaria et in domo legati, auch mit dem Zusatz, daß der Inhalt der Dekrete zwingendes Recht ist. Könnte man nach Brunet’s Protokoll zweifeln, ob es sich nicht um die Hinterlegung mehrfacher Ausfertigungen der einzelnen Dekrete gehandelt habe, so spricht Segovia deutlich von drei Exemplaren eines liber decretorum, beglaubigt durch Konzilsbulle. Das Baseler Konzil folgte hierin dem Beispiel des Konstanzer; ließ es doch auch durch eine besondere Kommission die Konstanzer Dekretsammlung in der gleichen Form neu herstellen (ex actis concilii Constanciensis extrahi ac fideliter conscribi) und durch Konzils- bulle beglaubigen 3. Im Ms. lat. 25 der Genfer Bibliothek ist eine solche, durch Ver- fügung des Baseler Konzils vom 4. Februar 1442 beglaubigte Sammlung der Konstanzer Dekrete erhalten. Es ist ein Pergamentband von etwa 300 Blättern. Durch sämtliche Blätter ist links unter dem Text ein Loch geschlagen, durch das offenbar früher die zur Befestigung der Bleibulle bestimmte Schnur gegangen ist. Am Schluß bestätigt der Konzils- notar Martinus de Oelbecke die Ubereinstimmung mit dem Original nach dem mit Bulle und Unterschrift der vorher erwähnten Kommission versehenen Extrakt. Ahnlich haben 1 2 Concilium Basiliense IV, 14, 19ff. Мon. conc. II, 838. 3 Vgl. Mon. conc. III, 515 f.
Vorwort. LII nicht. Die Zählung der beiden erhaltenen Supplikenregister legt die Frage nahe, wann mit der Führung dieser Art Register begonnen worden ist. Der erste Band, als liber 2 gezählt, umfaßt einen Zeitraum von reichlich 11 Monaten, der zweite, als liber 6 be- zeichnet, einen solchen von nur der Hälfte, etwa 5 Monaten. Dazwischen liegt eine Zeit von etwa 27 Monaten, die sich auf die fehlenden drei Bände 3-5 verteilt, so daß auf jeden dieser durchschnittlich 9 Monate kommen. Man sieht: ein starkes Anwachsen der Geschäfte und eine entsprechende Verkleinerung des Zeitraums, für den die Bände reichen. Rechnen wir dem entsprechend für den fehlenden ersten Band vom Beginn des zweiten etwa ein Jahr oder wenig mehr rückwärts, so kommen wir in den Mai des Jahres 1436. Mag diese Rechnung noch so unsicher sein, so ist es doch kaum möglich, daß der erste Band von Ende Mai 1437 bis in den Januar 1435, da über Führung der Suppliken- register der oben besprochene Beschluß gefaßt wurde, zurückgereicht, also 29 Monate, d. i. mehr als die drei Bände 3-5 zusammen, umfaßt hätte. Wir kämen also darauf, daß entweder der Beschluß betreffs der Supplikenregister im Januar 1435 nicht sogleich zur Ausführung gekommen oder in der Zwischenzeit eine Anderung getroffen ist, die die Er- öffnung einer neuen Registerserie zur Folge hatte. Auch darüber läßt sich einstweilen nichts bestimmteres sagen. Vielleicht verdient Beachtung, daß im Januar 1436 und dann gerade im Mai 1436, wo wahrscheinlich der verlorene erste Band dieser Registerserie einsetzte, das Konzil sich wieder mit der Ordnung und Sammlung seiner Akten beschäftigt hat. Es wird gleich davon zu sprechen sein. c) Amtliche Sammlungen von Dekreten und Akten. Neben den bisher besprochenen Registern, die sozusagen zur regulären Kanzlei-Registratur gehörten, ließ das Konzil noch besondere Sammlungen anlegen, die nicht so schr den Zweck hatten, Ordnung in der laufenden Geschäftsführung aufrecht zu erhalten, als für eine gesicherte Uberlieferung der Beschlüsse und der Geschichte des Konzils zu sorgen. In erster Linie stehen die Sessionsdekrete, die in einer besonderen Sammlung vereinigt wurden. Darüber sagt ein Beschluß der Generalkongregation vom 13. Januar 1436 (also 1 Jahr nach der Neuordnung der Registerführung) laut Brunet’s Protokoll 1: Super 4. avisamento dominorum 12 --- continente in effectu, quod in cancellaria, in ecclesia cathedrali Basiliensi et in palacio reverendissimi domini legati reponantur decréta sacri concilii in auctentica forma sub bulla ejusdem: concordant omnes deputaciones in ipso avisamento. Es folgt dann weiter der Beschluß, daß diese Dekrete maßgebend sein sollen in allen Prozessen. Sehr ähnlich heißt es bei Segovia2: Quodque liber decretorum sub bulla sacri concilii poneretur custodiendus in ecclesia Basiliensi, in cancellaria et in domo legati, auch mit dem Zusatz, daß der Inhalt der Dekrete zwingendes Recht ist. Könnte man nach Brunet’s Protokoll zweifeln, ob es sich nicht um die Hinterlegung mehrfacher Ausfertigungen der einzelnen Dekrete gehandelt habe, so spricht Segovia deutlich von drei Exemplaren eines liber decretorum, beglaubigt durch Konzilsbulle. Das Baseler Konzil folgte hierin dem Beispiel des Konstanzer; ließ es doch auch durch eine besondere Kommission die Konstanzer Dekretsammlung in der gleichen Form neu herstellen (ex actis concilii Constanciensis extrahi ac fideliter conscribi) und durch Konzils- bulle beglaubigen 3. Im Ms. lat. 25 der Genfer Bibliothek ist eine solche, durch Ver- fügung des Baseler Konzils vom 4. Februar 1442 beglaubigte Sammlung der Konstanzer Dekrete erhalten. Es ist ein Pergamentband von etwa 300 Blättern. Durch sämtliche Blätter ist links unter dem Text ein Loch geschlagen, durch das offenbar früher die zur Befestigung der Bleibulle bestimmte Schnur gegangen ist. Am Schluß bestätigt der Konzils- notar Martinus de Oelbecke die Ubereinstimmung mit dem Original nach dem mit Bulle und Unterschrift der vorher erwähnten Kommission versehenen Extrakt. Ahnlich haben 1 2 Concilium Basiliense IV, 14, 19ff. Мon. conc. II, 838. 3 Vgl. Mon. conc. III, 515 f.
Strana LIII
Vorwort. LIII wir uns auch die offiziellen Exemplare der Baseler Dekretsammlung vorzustellen: Pergament- bände, durch deren sämtliche Blätter hindurch die Konzilsbulle angehängt war, mit notarieller Beglaubigung wohl unter jedem einzelnen Stück. Eines dieser amtlichen, den Konzilsarchivalien hinzuzurechnenden Exemplare ist uns, soviel ich sehe nicht erhalten; denn die, nach Ausstattung und Beglaubigung den Anforderungen des Beschlusses entsprechende Pariser Handschrift 1490, auf die wir unten noch zurückkommen müssen, bietet keine reine Dekretensammlung, sondern vereinigt mit ihr eine Sammlung anderer Aktenstücke. Doch liegt im Ms. lat. 26 der Genfer Bibliothek vielleicht eine unmittelbar aus einem amtlichen Exemplar abgeleitete Kopie vor. Es ist eine im Jahre 1480 angefertigte Abschrift einer vom Konzilsnotar Michael Galteri kollationierten Sammlung der Dekrete der ersten 44 Sessionen (bis August 1442). Am Schluß hat Georgius Wilhelmi, Propst von St. Peter in Basel und Subdiakon der Römischen Kirche, der für den Kardinal Barbo, einen Neffen Pauls II, die Abschrift anfertigen ließ, unterm Datum des 31. Januar 1480 bestätigt supradicta in originali vidi usw., d. h wohl: ihm hat eine von Galteri kollationierte Sammlung, die mit der Bleibulle des Konzils verschen wur, vorgelegen, vielleicht eben eines jener drei Exemplare, die laut dem Konzilsbeschluß vom 13. Januar 1436 im Baseler Münster, in der Kanzlei und in der Wohnung des Legaten verwahrt werden sollten. Von anderen Handschriften der Dekret- sammlung wird unter Ziffer 2 noch zu sprechen sein. Einige Monate, nachdem das Konzil beschlossen hatle, eine amtliche Sammlung seiner Dekrete in drei Exemplaren aufbewahren zu lassen, ging es daran, für die authentische Uberlieferung seiner Beratungen und Beschlüsse in noch umfassenderer Weise zu sorgen. Das Zwölferkollegium machte darüber den Deputationen Vorschläge. Die Deputatio pro communibus beschloß am 21. Mai 1436, laut Brunet’s Protokoll 1: Super 3. avisamento de recoligendis gestis concilii placuit avisamentum; et ad hoc fuit deputatus dominus episcopus Lausanensis, qui provideat; et fiant duo volumina. Am 25. Mai kam die Angelegenheit in die Generalkongregation, in der die übereinstimmenden Beschlüsse der Deputationen gutgeheißen wurden 2: Super alio avisamento de providendo circa gesta tam in sessionibus publicis quam congregacionibus generalibus acta et habita recolligenda et in bono dictamine redigenda, concordant omnes deputaciones cum ipso avisamento, et ad hec facienda deputati fuerunt [folgen die Namen von vier Deputierten]. Bei Segovia findet sich nichts über diesen Beschluß. Was hier geplant war, ist offenbar nicht, wie früher, eine bloße Sammlung von Sessionsdekreten; denn die Generalkongregationen sind ja cigens hervorgehoben. Vielleicht darf man sich darunter mit Haller eine auf den Pro- tokollen der Generalkongregationen und der Sessionen beruhende Darstellung mit Einreihung von Sessionsdekreten und anderen wichtigen Aktenstücken vorstellen. Wir wissen nicht, ob ein solcher Beschluß zur Ausführung gekommen ist. Daß Segovia, der doch an einer Sammlung, wie wir sie soeben andeuteten, ein großes Interesse haben mußtte und damals auch eben wieder nach Basel zurückgekehrt war, nichts darüber sagt, spricht einigermaßten dagegen. Eine Handschrift, die wir mit Sicherheit auf eine solche amtliche Sammlung zurückführen könnten, ist noch nicht bekannt geworden. Hallers Gedanke, den Codex Reginae 1017 der Vatikanischen Bibliothek daraus abzuleiten3, ist sicher- lich zu verwerfen; denn diese Handschrift schiebt zwischen die Protokolle der General- kongregationen und Sessionen nicht nur gelegentlich einmal aus besonderem Anlaß oder aus Verschen, wie allenfalls denkbar wäre, sondern zwei Monate hindurch ganz regelmäßig die Protokolle von einer der vier Deputationen ein, und außerdem enthält sie Notizen über Vorkommnisse, die mit dem Konzil in gar keiner Beziehung stehen, alles Dinge, die Anm. I und dann wieder Concilium Basil. II S. XII. 1 2 Concilium Basil. IV, 142, 24-26. Brunet’s Protokoll l. c. 148, 38-149, 5. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 15
Vorwort. LIII wir uns auch die offiziellen Exemplare der Baseler Dekretsammlung vorzustellen: Pergament- bände, durch deren sämtliche Blätter hindurch die Konzilsbulle angehängt war, mit notarieller Beglaubigung wohl unter jedem einzelnen Stück. Eines dieser amtlichen, den Konzilsarchivalien hinzuzurechnenden Exemplare ist uns, soviel ich sehe nicht erhalten; denn die, nach Ausstattung und Beglaubigung den Anforderungen des Beschlusses entsprechende Pariser Handschrift 1490, auf die wir unten noch zurückkommen müssen, bietet keine reine Dekretensammlung, sondern vereinigt mit ihr eine Sammlung anderer Aktenstücke. Doch liegt im Ms. lat. 26 der Genfer Bibliothek vielleicht eine unmittelbar aus einem amtlichen Exemplar abgeleitete Kopie vor. Es ist eine im Jahre 1480 angefertigte Abschrift einer vom Konzilsnotar Michael Galteri kollationierten Sammlung der Dekrete der ersten 44 Sessionen (bis August 1442). Am Schluß hat Georgius Wilhelmi, Propst von St. Peter in Basel und Subdiakon der Römischen Kirche, der für den Kardinal Barbo, einen Neffen Pauls II, die Abschrift anfertigen ließ, unterm Datum des 31. Januar 1480 bestätigt supradicta in originali vidi usw., d. h wohl: ihm hat eine von Galteri kollationierte Sammlung, die mit der Bleibulle des Konzils verschen wur, vorgelegen, vielleicht eben eines jener drei Exemplare, die laut dem Konzilsbeschluß vom 13. Januar 1436 im Baseler Münster, in der Kanzlei und in der Wohnung des Legaten verwahrt werden sollten. Von anderen Handschriften der Dekret- sammlung wird unter Ziffer 2 noch zu sprechen sein. Einige Monate, nachdem das Konzil beschlossen hatle, eine amtliche Sammlung seiner Dekrete in drei Exemplaren aufbewahren zu lassen, ging es daran, für die authentische Uberlieferung seiner Beratungen und Beschlüsse in noch umfassenderer Weise zu sorgen. Das Zwölferkollegium machte darüber den Deputationen Vorschläge. Die Deputatio pro communibus beschloß am 21. Mai 1436, laut Brunet’s Protokoll 1: Super 3. avisamento de recoligendis gestis concilii placuit avisamentum; et ad hoc fuit deputatus dominus episcopus Lausanensis, qui provideat; et fiant duo volumina. Am 25. Mai kam die Angelegenheit in die Generalkongregation, in der die übereinstimmenden Beschlüsse der Deputationen gutgeheißen wurden 2: Super alio avisamento de providendo circa gesta tam in sessionibus publicis quam congregacionibus generalibus acta et habita recolligenda et in bono dictamine redigenda, concordant omnes deputaciones cum ipso avisamento, et ad hec facienda deputati fuerunt [folgen die Namen von vier Deputierten]. Bei Segovia findet sich nichts über diesen Beschluß. Was hier geplant war, ist offenbar nicht, wie früher, eine bloße Sammlung von Sessionsdekreten; denn die Generalkongregationen sind ja cigens hervorgehoben. Vielleicht darf man sich darunter mit Haller eine auf den Pro- tokollen der Generalkongregationen und der Sessionen beruhende Darstellung mit Einreihung von Sessionsdekreten und anderen wichtigen Aktenstücken vorstellen. Wir wissen nicht, ob ein solcher Beschluß zur Ausführung gekommen ist. Daß Segovia, der doch an einer Sammlung, wie wir sie soeben andeuteten, ein großes Interesse haben mußtte und damals auch eben wieder nach Basel zurückgekehrt war, nichts darüber sagt, spricht einigermaßten dagegen. Eine Handschrift, die wir mit Sicherheit auf eine solche amtliche Sammlung zurückführen könnten, ist noch nicht bekannt geworden. Hallers Gedanke, den Codex Reginae 1017 der Vatikanischen Bibliothek daraus abzuleiten3, ist sicher- lich zu verwerfen; denn diese Handschrift schiebt zwischen die Protokolle der General- kongregationen und Sessionen nicht nur gelegentlich einmal aus besonderem Anlaß oder aus Verschen, wie allenfalls denkbar wäre, sondern zwei Monate hindurch ganz regelmäßig die Protokolle von einer der vier Deputationen ein, und außerdem enthält sie Notizen über Vorkommnisse, die mit dem Konzil in gar keiner Beziehung stehen, alles Dinge, die Anm. I und dann wieder Concilium Basil. II S. XII. 1 2 Concilium Basil. IV, 142, 24-26. Brunet’s Protokoll l. c. 148, 38-149, 5. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 15
Strana LIV
LIV Vorwort. für ein derartiges offizielles Werk, wie es der Beschluß vom 25. Mai 1436 vorsah, ganz unmöglich sind. In Frage käme nur vielleicht, ob für die ersten Partien, für die Dar- stellung der Anfänge des Konzils eine derartige amtliche Darstellung, die dann auch vielleicht Segovia vorgelegen haben könnte, benutzt worden ist. Es wäre ja möglich, daß die am 25. Mai 1436 beschlossene offizielle Arbeit zwar wirklich begonnen, aber nicht über die Anfänge hinausgelangt ist. Diese Frage bedarf vielleicht noch einer Unter- suchung. Einstweilen bleibt es jedenfalls dabei, daß von einer amtlichen Darstellung der Konzilsthätigkeit, so wie wir den Beschluß vom 25. Mai 1436 bisher, in Ubereinstimmung mit Haller, gedeutet haben, irgend welche Uberbleibsel oder Ableitungen noch nicht nachgewiesen sind. Es existiert nun aber noch eine Sammlung, der man vielleicht amtlichen Charakter wird beilegen dürfen. Der cod. Vatic. 3543 der Vatikanischen Bibliothek, eine schön geschriebene Pergamenthandschrift des 15. Jahrhunderts, die aus dem Nachlaß des Kardinals Antonio Caraffa in die Bibliothek gelangt ist, enthält auf 91 foliierten Blättern€, zu denen vorn und hinten noch einige nicht gezählte und nicht beschriebene kommen, 20 Schreiben des Konzils, mit Ausschluß von Sessionsdekreten, aus den Jahren 1431-1445 in chronologischer Folge; es sind die zuerst von Crabbe ? publizierten „Epistolae et responsiones synodales". Am Schluß auf fol. 91a unten steht die Bemerkung, von an- derer Hand als der Kodex selbst geschrieben: Concordant epistole et responsiones syno- dales suprascripte cum originalibus ipsius sacri concilii, facta collatione per me notarium ipsius sacri concilii. I Mich. Galteri notarius. Hier und da finden sich zu den Texten auch Randnotizen von der Hand des Galteri. Zwei Stücke, die denn auch in der von Crabbe benutzten Handschrift fehlen, werden von ihm als eigentlich nicht in die Sammlung ge- hörig bezeichnet 3. Durch alle Blätter der Handschrift geht unten links ein Loch, offenbar bestimmt für eine Schnur, an der die Bleibulle des Konzils befestigt gewesen sein wird. Diese Beglaubigung der Handschrift erinnert an die der amtlichen Dekretsammlung, von der wir oben gesprochen haben. Eine ganz ähnliche Pergament-Handschrift liegt in der Bodleiana zu Oxford. Das Ms. Roe nr. 20 enthält genau dieselben Stücke wie die Vatikanische Handschrift, mit Ausnahme des letzten von 1445, auch (bis auf zwei Umstellungen) in derselben Reihen- folge. Auch diese Handschrift ist von Galteri beglaubigt und mit Bemerkungen versehen worden 4. Auf dem unteren Rande von fol. 69a steht von seiner Hand: Epistole et responsiones sacre synodi Basiliensis suprascripte concordant cum originalibus ipsius sacri concilii, facta collacione per me notarium ipsius concilii, sunt in toto volumine sexaginta septem folia scripta presenti computato 5. Il Mich. Galteri notarius. Und auch diese Handschrift war mit einem Hängesiegel versehen, wie ein durch den unteren Rand der sämtlichen Pergamentblätter gehendes Loch zeigt. Zwei Blätter sind nicht foliiert, sondern paginiert mit 15-18, so daßt die Zählung der Blätter um 2 xu hoch ist. 2 Vgl. unsere Ubersicht über die Drucke unter Ziffer 5, dort auch über die von Crabbe benutxte Handschrift. 3 Zum Anfang der Bulle des Konzils vom 8. August 1438 „quoniam dudum“ bemerkt er: Ista non est epistola synodali sneque responsio. Michael, und am Schluß nochmals: Ista non est epistola neque re- sponsio synodalis, sed fuit expedita sub bulla sacri concilii et in generali congregacione conclusa prius, et ibi non debebat scribi. tamen concordat. Michael Galteri. Zu dem Schreiben des Konxils an K. Friedrich vom 3. April 1442 ist von seiner Hand bemerkt: Ista non est epistola neque responsio synodalis generalis congregacionis sacri concilii. Michael Galteri no- tarius. Zu dem Schreiben des Konxils an K. Friedrich vom 3. April 1442 ist bemerkt: Ista non est epistola synodalis conclusa in generali congregacione, quam- quam in pluribus voluminibus cum aliis posita et bullata habeatur.] Mich. Galteri notarius. Die Kon- xilsbulle vom 8. August 1438 hat er hier, wenn unsere Notixen vollständig sind, unbeanstandet ge- lassen. 5 Die Zählung ist nicht richtig; es sind nicht 67, sondern 69 beschriebene Blätter.
LIV Vorwort. für ein derartiges offizielles Werk, wie es der Beschluß vom 25. Mai 1436 vorsah, ganz unmöglich sind. In Frage käme nur vielleicht, ob für die ersten Partien, für die Dar- stellung der Anfänge des Konzils eine derartige amtliche Darstellung, die dann auch vielleicht Segovia vorgelegen haben könnte, benutzt worden ist. Es wäre ja möglich, daß die am 25. Mai 1436 beschlossene offizielle Arbeit zwar wirklich begonnen, aber nicht über die Anfänge hinausgelangt ist. Diese Frage bedarf vielleicht noch einer Unter- suchung. Einstweilen bleibt es jedenfalls dabei, daß von einer amtlichen Darstellung der Konzilsthätigkeit, so wie wir den Beschluß vom 25. Mai 1436 bisher, in Ubereinstimmung mit Haller, gedeutet haben, irgend welche Uberbleibsel oder Ableitungen noch nicht nachgewiesen sind. Es existiert nun aber noch eine Sammlung, der man vielleicht amtlichen Charakter wird beilegen dürfen. Der cod. Vatic. 3543 der Vatikanischen Bibliothek, eine schön geschriebene Pergamenthandschrift des 15. Jahrhunderts, die aus dem Nachlaß des Kardinals Antonio Caraffa in die Bibliothek gelangt ist, enthält auf 91 foliierten Blättern€, zu denen vorn und hinten noch einige nicht gezählte und nicht beschriebene kommen, 20 Schreiben des Konzils, mit Ausschluß von Sessionsdekreten, aus den Jahren 1431-1445 in chronologischer Folge; es sind die zuerst von Crabbe ? publizierten „Epistolae et responsiones synodales". Am Schluß auf fol. 91a unten steht die Bemerkung, von an- derer Hand als der Kodex selbst geschrieben: Concordant epistole et responsiones syno- dales suprascripte cum originalibus ipsius sacri concilii, facta collatione per me notarium ipsius sacri concilii. I Mich. Galteri notarius. Hier und da finden sich zu den Texten auch Randnotizen von der Hand des Galteri. Zwei Stücke, die denn auch in der von Crabbe benutzten Handschrift fehlen, werden von ihm als eigentlich nicht in die Sammlung ge- hörig bezeichnet 3. Durch alle Blätter der Handschrift geht unten links ein Loch, offenbar bestimmt für eine Schnur, an der die Bleibulle des Konzils befestigt gewesen sein wird. Diese Beglaubigung der Handschrift erinnert an die der amtlichen Dekretsammlung, von der wir oben gesprochen haben. Eine ganz ähnliche Pergament-Handschrift liegt in der Bodleiana zu Oxford. Das Ms. Roe nr. 20 enthält genau dieselben Stücke wie die Vatikanische Handschrift, mit Ausnahme des letzten von 1445, auch (bis auf zwei Umstellungen) in derselben Reihen- folge. Auch diese Handschrift ist von Galteri beglaubigt und mit Bemerkungen versehen worden 4. Auf dem unteren Rande von fol. 69a steht von seiner Hand: Epistole et responsiones sacre synodi Basiliensis suprascripte concordant cum originalibus ipsius sacri concilii, facta collacione per me notarium ipsius concilii, sunt in toto volumine sexaginta septem folia scripta presenti computato 5. Il Mich. Galteri notarius. Und auch diese Handschrift war mit einem Hängesiegel versehen, wie ein durch den unteren Rand der sämtlichen Pergamentblätter gehendes Loch zeigt. Zwei Blätter sind nicht foliiert, sondern paginiert mit 15-18, so daßt die Zählung der Blätter um 2 xu hoch ist. 2 Vgl. unsere Ubersicht über die Drucke unter Ziffer 5, dort auch über die von Crabbe benutxte Handschrift. 3 Zum Anfang der Bulle des Konzils vom 8. August 1438 „quoniam dudum“ bemerkt er: Ista non est epistola synodali sneque responsio. Michael, und am Schluß nochmals: Ista non est epistola neque re- sponsio synodalis, sed fuit expedita sub bulla sacri concilii et in generali congregacione conclusa prius, et ibi non debebat scribi. tamen concordat. Michael Galteri. Zu dem Schreiben des Konxils an K. Friedrich vom 3. April 1442 ist von seiner Hand bemerkt: Ista non est epistola neque responsio synodalis generalis congregacionis sacri concilii. Michael Galteri no- tarius. Zu dem Schreiben des Konxils an K. Friedrich vom 3. April 1442 ist bemerkt: Ista non est epistola synodalis conclusa in generali congregacione, quam- quam in pluribus voluminibus cum aliis posita et bullata habeatur.] Mich. Galteri notarius. Die Kon- xilsbulle vom 8. August 1438 hat er hier, wenn unsere Notixen vollständig sind, unbeanstandet ge- lassen. 5 Die Zählung ist nicht richtig; es sind nicht 67, sondern 69 beschriebene Blätter.
Strana LV
Vorwort. LV Wenn wir nun beachten, daßt in diesen beiden, so feierlich ausgestatteten Hand- schriften die Sessionsdekrete sämtlich fehlen, die Handschriften also geradezu der Er- gänzung durch eine solche der Dekrete bedürfen, und wenn wir uns dann wieder daran erinnern, daßs im Beschluß der Deputatio pro communibus vom 21. Mai 1436 über die Sammlung der Konzilsakten (de recoligendis gestis concilii etc.) die immerhin auffallende Vorschrift hinzugefügt ist et fiant duo volumina, so liegt die Frage nahe, ob nicht die Sammlung der beiden Codices auf den Beschluß vom 21. und 25. Mai 1436 zurückgeht und ob die Meinung der Deputation nicht war, es sollten zwei sich ergänzende Sammlungen angelegt werden, eine von den Dekreten, wie am 13. Januar schon einmal beschlossen war, und eine andere von den Epistolae et responsiones, beide gleich- förmig amtlich durch Konzilsbulle beglaubigt. Der Beschluß der Generalkongregation vom 25. Mai spricht allerdings nicht von den duo volumina, dafür aber von den gesta tam in sessionibus publicis quam congregacionibus generalibus acta et habita. Darin kann ebenso gut wie eine Zusammenfassung von Sessionen und Generalkongregationen auch eine Andeutung des Trennungsprinzips liegen. Waren wir zunächst, unter dem Einfluß der bisherigen Auffassung, geneigt, bei dem Beschluß vom 25. Mai an eine auf den Sessions- und Generalkongregations-Protokollen beruhende Darstellung zu denken, so nötigt doch nichts im Wortlaut dazu, diese Deutung allein gelten zu lassen und jede andere abzulehnen. Wie diese beiden Sammlungen, die der Dekrete und die der „Epistolae et respon- siones synodales", als sich ergänzende Zeugnisse der konziliaren Thätigkeit betrachtet wurden, zeigt uns vielleicht am besten eine Handschrift der Pariser Nationalbibliothek ms. lat. 1490. Sie ist auch ein Pergamentkodex (von 218 Blättern), ebenfalls durch die Bleibulle des Konzils, deren Schnur durch alle Blätter geht, beglaubigt, und auch (wenigstens bis fol. 206b) von Mich. Galteri kollationiert. Die Handschrift enthält zuerst fol. 1-119 die Dekrete der ersten 43 Sessionen, dann fol. 120a-125a die Konzilsbulle „catholice ecclesie“ vom 9. August 1442, dann fol 130a 217b die Epistole et responsiones sinodales sacri generalis Basiliensis concilii, mit Einschluß des in der Oxforder Handschrift fehlenden Schreibens an K. Friedrich von 1445, schließlich fol. 218b noch die Propositionen der königlichen und kurfürstlichen Gesandten vom Herbst 1442. Die Handschrift hat nach einer Bemerkung von Stephan Baluze dem Kardinal von Arles, Louis d'Alleman gehört, der bekanntlich eine Zeit lang Präsident des Konzils war. Vielleicht ist sie für ihn als solchen offiziell angefertigt worden. Ich wage die aufgeworfenen Fragen nicht zu entscheiden; aber ich glaube, die vor- getragene Auffassung ist wohl einer näheren Prüfung wert. Erweist sie die Haltbarkeit meiner Vermutung, so hätten wir im Cod. Vatic. 3543, im Ms. Bodl. Roe nr. 20 und vielleicht auch im Ms. Paris. lat. 1490 Reste des Konzilsarchivs, nämlich Exemplare der zweiten amtlichen Sammlung von Konzilskundgebungen, die nach Beschluß vom 25. Mai 1436 bestimmt war, die amtliche Sammlung der Dekrete zu ergänzen, und eine später angelegte Vereinigung beider Sammlungen. d) Protokolle. Fast vom Beginn des Konzils an sind Protokolle geführt worden, und zwar durch die vom Konzil bestellten Notare. Protokolliert wurden die Vorgänge in den Generalkongregationen und öffentlichen Sessionen, in den Sitzungen der vier Depu- tationen (pro communibus, de reformatorio, de fide und de pace), des Zwölferkollegiums (der Domini de duodecim) und gewiß auch der Nationen. Man darf sich diese Sitzungsprotokolle aber nicht so vorstellen, als ob es ein zusammenhängendes geschlossenes Protokoll oder, wie wir sagen würden, ein Protokollbuch der Generalkongregationen, der Deputatio pro communibus, der Natio Germanica usw. oder gar ein Protokoll, das man als „das Konzilsprotokoll“ bezeichnen könnte, gegeben hätte, sondern es gab nur (und das ist wohl zu beachten) Protokolle, Protokoll- hefte und Protokollbücher der einzelnen Notare. Protokollierte ein Notar in den
Vorwort. LV Wenn wir nun beachten, daßt in diesen beiden, so feierlich ausgestatteten Hand- schriften die Sessionsdekrete sämtlich fehlen, die Handschriften also geradezu der Er- gänzung durch eine solche der Dekrete bedürfen, und wenn wir uns dann wieder daran erinnern, daßs im Beschluß der Deputatio pro communibus vom 21. Mai 1436 über die Sammlung der Konzilsakten (de recoligendis gestis concilii etc.) die immerhin auffallende Vorschrift hinzugefügt ist et fiant duo volumina, so liegt die Frage nahe, ob nicht die Sammlung der beiden Codices auf den Beschluß vom 21. und 25. Mai 1436 zurückgeht und ob die Meinung der Deputation nicht war, es sollten zwei sich ergänzende Sammlungen angelegt werden, eine von den Dekreten, wie am 13. Januar schon einmal beschlossen war, und eine andere von den Epistolae et responsiones, beide gleich- förmig amtlich durch Konzilsbulle beglaubigt. Der Beschluß der Generalkongregation vom 25. Mai spricht allerdings nicht von den duo volumina, dafür aber von den gesta tam in sessionibus publicis quam congregacionibus generalibus acta et habita. Darin kann ebenso gut wie eine Zusammenfassung von Sessionen und Generalkongregationen auch eine Andeutung des Trennungsprinzips liegen. Waren wir zunächst, unter dem Einfluß der bisherigen Auffassung, geneigt, bei dem Beschluß vom 25. Mai an eine auf den Sessions- und Generalkongregations-Protokollen beruhende Darstellung zu denken, so nötigt doch nichts im Wortlaut dazu, diese Deutung allein gelten zu lassen und jede andere abzulehnen. Wie diese beiden Sammlungen, die der Dekrete und die der „Epistolae et respon- siones synodales", als sich ergänzende Zeugnisse der konziliaren Thätigkeit betrachtet wurden, zeigt uns vielleicht am besten eine Handschrift der Pariser Nationalbibliothek ms. lat. 1490. Sie ist auch ein Pergamentkodex (von 218 Blättern), ebenfalls durch die Bleibulle des Konzils, deren Schnur durch alle Blätter geht, beglaubigt, und auch (wenigstens bis fol. 206b) von Mich. Galteri kollationiert. Die Handschrift enthält zuerst fol. 1-119 die Dekrete der ersten 43 Sessionen, dann fol. 120a-125a die Konzilsbulle „catholice ecclesie“ vom 9. August 1442, dann fol 130a 217b die Epistole et responsiones sinodales sacri generalis Basiliensis concilii, mit Einschluß des in der Oxforder Handschrift fehlenden Schreibens an K. Friedrich von 1445, schließlich fol. 218b noch die Propositionen der königlichen und kurfürstlichen Gesandten vom Herbst 1442. Die Handschrift hat nach einer Bemerkung von Stephan Baluze dem Kardinal von Arles, Louis d'Alleman gehört, der bekanntlich eine Zeit lang Präsident des Konzils war. Vielleicht ist sie für ihn als solchen offiziell angefertigt worden. Ich wage die aufgeworfenen Fragen nicht zu entscheiden; aber ich glaube, die vor- getragene Auffassung ist wohl einer näheren Prüfung wert. Erweist sie die Haltbarkeit meiner Vermutung, so hätten wir im Cod. Vatic. 3543, im Ms. Bodl. Roe nr. 20 und vielleicht auch im Ms. Paris. lat. 1490 Reste des Konzilsarchivs, nämlich Exemplare der zweiten amtlichen Sammlung von Konzilskundgebungen, die nach Beschluß vom 25. Mai 1436 bestimmt war, die amtliche Sammlung der Dekrete zu ergänzen, und eine später angelegte Vereinigung beider Sammlungen. d) Protokolle. Fast vom Beginn des Konzils an sind Protokolle geführt worden, und zwar durch die vom Konzil bestellten Notare. Protokolliert wurden die Vorgänge in den Generalkongregationen und öffentlichen Sessionen, in den Sitzungen der vier Depu- tationen (pro communibus, de reformatorio, de fide und de pace), des Zwölferkollegiums (der Domini de duodecim) und gewiß auch der Nationen. Man darf sich diese Sitzungsprotokolle aber nicht so vorstellen, als ob es ein zusammenhängendes geschlossenes Protokoll oder, wie wir sagen würden, ein Protokollbuch der Generalkongregationen, der Deputatio pro communibus, der Natio Germanica usw. oder gar ein Protokoll, das man als „das Konzilsprotokoll“ bezeichnen könnte, gegeben hätte, sondern es gab nur (und das ist wohl zu beachten) Protokolle, Protokoll- hefte und Protokollbücher der einzelnen Notare. Protokollierte ein Notar in den
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LVI Vorwort, Generalkongregationen und in einer der Deputationen, so enthielt sein Protokoll in buntem Wechsel, der sich durch die chronolog zeichnungen über die Sitzungen. der ische Reihenfolge der FEintrüge ergab, Auf- Generalkongregation und die der betreffenden Depu- tation. Dazwischen hinein brug er wohl auch Notizen ein über Vorgánge, die ihm. sonst bemerkenswert erschienen, auch wenn sio mit den Sitzungen, in. denen er zu protokollieren verpflichtet war, oder überhaupt mit dem Konzil nichts zu tum hatten. Sein Protokoll oder Manuale (die beiden Worte werden synonym gebraucht *) hatte jeder Notar selbst in V., erwalwung; aber etwa. privaten Charakter, gurückeulassen , Eigentum des Konzils und, so dürfen wir wahrumg der Notare, denen ja auch, wie wir geschen haben, seine Aufzeichnungen haben darum nicht sind auch nicht sein privates Liigentum; er ist verpflichtet, sic wenn er etwa das Konzil verläßt 2. wohl sagen, Konzilsarchivalien, nur in Ver- Es sind also amtliche Protokolle, die Verwahrung der ein- gelaufenen Aktenstücke zum Teil zugefallen war. g Daß der Sachverhalt so war, erhaltenen Bestand an Protokollen, deren ei wie er hier geschildert ist, ergilt sich aus dem uns genartige Zusammensetzung anders gar nicht zu erklären ist, und es ist im Grunde genommen. die fast selbstverstündliche Konsequenz aus den Gewohnheiten des Voraussetzungen andererseits immer im Auge behalten, Wir werden noch Gelegenheit haben , & schen,- Protokollen bietet, richtig zu beurteilen. damaligen Notariats- und Protokollwesens. Man muß diese wm, was die Überlieferung uns an wie vielfach Verwirrung in die Frage gekommen ist, indem man nach einem oder dem „Konzilsprotokoll“ gesucht hat. Gehen wir nun an die Musterung dessen, was uns von Protokollen erhalten ist, so beginnen wir am besten mit dem Protokoll des Jakob Huglin, Propstes von St. Ursi in Solothurn; denn. zum Unterschied. von. allen anderen ist es uns in der Urschrift erhalten, so daß Zweifel wegen möglicher Entstellungen, die auf Rechnung der Abschrift kommen könnten, da aus seinem Nachlaß Reste von Konzilsarchivalien in das schon vorher begegnet, Auslassungen oder Einschicbsel, ausgeschlossen sind. Huglin ist uns Solothurner Staatsarchiv gekommen sind. Die Handschrift seines Protokolls oder Manuale liegt in der Solothurner Kantonsbibliothek. Manuale mei Jacobi Hugliní canonici Deod Sie ist von ihm selbst bezeichnet als atensis notarii etc. super actis et regestis in concilio Basiliensi, und nachher als hoc presens manuale sive protocolum super gestis in eadem deputacione [scilicet pro communibus]. Sie reicht vom Beginn des Jahres 1488 mit einer anderthalbjáhrigen. Unterbrechung bis in den Sommer 1443. Fine Publi- kation der Handschrift steht noch aus, aber Haller hat in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 3 das nötigste über sie mitgeteilt. Huglin, schon zur Zeit, als die Kaneleiordnung erlassen wurde, als Schreiber beim Konzilsregister beschäftigt *, ging im Jahre 1437 mit der Konzilsgesandtschaft nach Avignon und Konstantinopel, und zwar als einer der drei der Gesandtschaft beigegebenen * Der Konxilsnotar Huglin schreibt in seinem Protokoll: ct ab eadem die incepi hoc presens ma- nuale sive prothocollum Super gestis in eadem de- putacione (Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. P. 16, 16). Derselbe Huglin bemerkt am Schluß seines Berichtes diber die Gesandischafisreise nach Konstantinopel : Si vero aliqua omiserimus, remanent vestrorum no- tariorum hie presencium manualia et prothocolla ete. (Concilium Basil. V, 357, 4). Die Nebeneinander- stellung beider Ausdrücke ist hier gewiß mu ein Pleonasmus. — Huglin spricht von seinen eigenen originalen Aufzeichnungen, auf denen sein Gesandt- schaftsbericht beruht, als dem prothocollo (s. ebend. 275, 22). Brunel's Schreiber meint mit manuale augenscheinlich das uns erhaltene Protokoll (S. unten S. LX). ? S. Brunet's Protokolle bei Haller, Concilium Basil. IV, 142, 29 und 149, 6 ff. Daß hierüber ein Beschluß des Konxils nicht vorliege, wie Haller (a. a. O. S. XI unten) sagt, ist ein Irrtum. Am 2L Maé besehlof) die Deputatio pro commumibus, «m 25. Maż aber die Generalkongregation : quod talis habeat dimittere omnes et singulas litteras acta et gesta apud eum, quem deputacio sua nominaverit. *N. F. 16, 15. * Concilium. Basil. III, 528, 2.
LVI Vorwort, Generalkongregationen und in einer der Deputationen, so enthielt sein Protokoll in buntem Wechsel, der sich durch die chronolog zeichnungen über die Sitzungen. der ische Reihenfolge der FEintrüge ergab, Auf- Generalkongregation und die der betreffenden Depu- tation. Dazwischen hinein brug er wohl auch Notizen ein über Vorgánge, die ihm. sonst bemerkenswert erschienen, auch wenn sio mit den Sitzungen, in. denen er zu protokollieren verpflichtet war, oder überhaupt mit dem Konzil nichts zu tum hatten. Sein Protokoll oder Manuale (die beiden Worte werden synonym gebraucht *) hatte jeder Notar selbst in V., erwalwung; aber etwa. privaten Charakter, gurückeulassen , Eigentum des Konzils und, so dürfen wir wahrumg der Notare, denen ja auch, wie wir geschen haben, seine Aufzeichnungen haben darum nicht sind auch nicht sein privates Liigentum; er ist verpflichtet, sic wenn er etwa das Konzil verläßt 2. wohl sagen, Konzilsarchivalien, nur in Ver- Es sind also amtliche Protokolle, die Verwahrung der ein- gelaufenen Aktenstücke zum Teil zugefallen war. g Daß der Sachverhalt so war, erhaltenen Bestand an Protokollen, deren ei wie er hier geschildert ist, ergilt sich aus dem uns genartige Zusammensetzung anders gar nicht zu erklären ist, und es ist im Grunde genommen. die fast selbstverstündliche Konsequenz aus den Gewohnheiten des Voraussetzungen andererseits immer im Auge behalten, Wir werden noch Gelegenheit haben , & schen,- Protokollen bietet, richtig zu beurteilen. damaligen Notariats- und Protokollwesens. Man muß diese wm, was die Überlieferung uns an wie vielfach Verwirrung in die Frage gekommen ist, indem man nach einem oder dem „Konzilsprotokoll“ gesucht hat. Gehen wir nun an die Musterung dessen, was uns von Protokollen erhalten ist, so beginnen wir am besten mit dem Protokoll des Jakob Huglin, Propstes von St. Ursi in Solothurn; denn. zum Unterschied. von. allen anderen ist es uns in der Urschrift erhalten, so daß Zweifel wegen möglicher Entstellungen, die auf Rechnung der Abschrift kommen könnten, da aus seinem Nachlaß Reste von Konzilsarchivalien in das schon vorher begegnet, Auslassungen oder Einschicbsel, ausgeschlossen sind. Huglin ist uns Solothurner Staatsarchiv gekommen sind. Die Handschrift seines Protokolls oder Manuale liegt in der Solothurner Kantonsbibliothek. Manuale mei Jacobi Hugliní canonici Deod Sie ist von ihm selbst bezeichnet als atensis notarii etc. super actis et regestis in concilio Basiliensi, und nachher als hoc presens manuale sive protocolum super gestis in eadem deputacione [scilicet pro communibus]. Sie reicht vom Beginn des Jahres 1488 mit einer anderthalbjáhrigen. Unterbrechung bis in den Sommer 1443. Fine Publi- kation der Handschrift steht noch aus, aber Haller hat in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 3 das nötigste über sie mitgeteilt. Huglin, schon zur Zeit, als die Kaneleiordnung erlassen wurde, als Schreiber beim Konzilsregister beschäftigt *, ging im Jahre 1437 mit der Konzilsgesandtschaft nach Avignon und Konstantinopel, und zwar als einer der drei der Gesandtschaft beigegebenen * Der Konxilsnotar Huglin schreibt in seinem Protokoll: ct ab eadem die incepi hoc presens ma- nuale sive prothocollum Super gestis in eadem de- putacione (Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. P. 16, 16). Derselbe Huglin bemerkt am Schluß seines Berichtes diber die Gesandischafisreise nach Konstantinopel : Si vero aliqua omiserimus, remanent vestrorum no- tariorum hie presencium manualia et prothocolla ete. (Concilium Basil. V, 357, 4). Die Nebeneinander- stellung beider Ausdrücke ist hier gewiß mu ein Pleonasmus. — Huglin spricht von seinen eigenen originalen Aufzeichnungen, auf denen sein Gesandt- schaftsbericht beruht, als dem prothocollo (s. ebend. 275, 22). Brunel's Schreiber meint mit manuale augenscheinlich das uns erhaltene Protokoll (S. unten S. LX). ? S. Brunet's Protokolle bei Haller, Concilium Basil. IV, 142, 29 und 149, 6 ff. Daß hierüber ein Beschluß des Konxils nicht vorliege, wie Haller (a. a. O. S. XI unten) sagt, ist ein Irrtum. Am 2L Maé besehlof) die Deputatio pro commumibus, «m 25. Maż aber die Generalkongregation : quod talis habeat dimittere omnes et singulas litteras acta et gesta apud eum, quem deputacio sua nominaverit. *N. F. 16, 15. * Concilium. Basil. III, 528, 2.
Strana LVII
Vorwort. LVII Notare. Seine Kollegen waren Thomas Chesnelot und Dietrich Winkelmann. Erst nach seiner Rückkehr wurde er am 25. Januar 1438 inkorporiert. In den Tagen vom 31. Januar bis 4. Februar berichtete er in der Generalkongregation. Dieser Bericht ist uns erhalten und kürzlich von Beckmann publiziert worden 1. Er beruht nach Huglins eigener Angabe auf seinem während der Reise geführten Protokoll2, das aber anscheinend ver- loren gegangen ist 3. Gleich darauf, am 14. Februar, wurde er zum Konzilsnotar be- stellt und drei Tage später, am 17., zusammen mit seinem Reisegefährten Chesnelot, der schon früher das gleiche Amt bekleidet hatte, zum Notar der Deputatio pro communibus ernannt 4. Er hat dann sowohl in den Generalkongregationen und Sessionen wie in der genannten Deputation protokolliert und seine Aufzeichnungen über deren Verhandlungen und Beschlüsse in chronologischer Folge in sein Manuale oder Protokoll eingetragen, sehr oft mit starken Korrekturen, so daß man deutlich die mit den Ereignissen gleichzeitige Entstehung der Aufzeichnungen verfolgen kann. Die Dokumente, die in den Sitzungen vorgelegt und vorgelesen wurden oder die aus den Beratungen entstanden, sind in das Protokoll nicht eingereiht worden 5, wogegen, wie es scheint, das während der Gesandt- schaftsreise von demselben Huglin geführte Protokollbuch wenigstens gewisse von den Ge- sandten abgegebene Erklärungen (protestaciones) wörtlich aufgenommen, die anderen Doku- mente allerdings auch einer besonderen Sammlung überlassen hatte 6. Als Huglin nach dem 30. November 1441 das Konzil verließ, notierte er das im Pro- tokoll 7, und es fehlen dann alle Einträge bis zu seiner Rückkehr am 25. Juni 1443. Sein Stellvertreter Johannes de Roccapetri hat nicht das Protokoll Huglins weitergeführt, sondern seine Aufzeichnungen offenbar in sein eigenes Manuale eingetragen. Was oben über die Eigenart der Protokollführung gesagt wurde, wird dadurch bestätigt. Nach seiner Rückkehr hat Huglin sein Amt nur noch 5 Wochen bis zum 29. Juli wahrgenommen Ein Ver- merk darüber steht in der Handschrift schon vor den Protokollen vom 25. Juni bis 29. Juli: es scheint also, als seien diese letzteren nicht wie die früheren Tag für Tag sondern nachträglich eingetragen worden. Vielleicht begann Huglin nach seiner Rückkehr zunächst 1 Concilium Basiliense V S. 274-357 nr. 49. machten Notixen sagen wenigstens nichts von solchen Hec est relacio succincte extracta a prothocollo Bestandteilen. Auch Hallers Angaben a. a. O. mei Jacobi Huglini -- - secundum vera gesta et acta stimmen daxu. Eine Anfrage bei der Bibliotheks- in ipso viagio Grecie peracta et per me --- re- verwaltung veranlafite Herrn Staatsarchivar Dr. citata; s. ebend. 275, 21 in der Quellenbeschreibung. Wackernagel in Basel, in dessen Gewahrsam sich 3 Beckmann nennt die Handschrift, in der sich aur Zeit die Handschrift befindet, au der freund- der Gesandtschaftsbericht findet, allerdings Manuale lichen Auskunst, daßt in der That Aktenstücke nur oder Protokoll des Konzilsnotar Jacobus Huglini (s. ganx ausnahmsweise inseriert sind. 6 Huglin selbst sagt in der Vorbemerkung zu Quellenbeschr. xu nr. 49 und ähnlich xu nr. 45), aber die originale Aufschrift lautet nach seiner seinem Gesandtschaftsbericht (bei Beckmann a. a. O. eigenen Angabe Acta in viagio Grecie et ad Con- 275, 25 ff., in Anschluß an die oben Anm. 2 xi- stantinopolim, und den Inhalt bilden in der Haupt- tierten Worte: obmissis tamen insercionibus aucten- sache die „Konxepte xu den Notariatsinstrumenten, ticarum formarum instrumentorum litterarum et die Huglin und seine Kollegen im Verlauf der Ge- cedularum, de quibus in ipsa relacione fit mencio. sandtschaft ausgefertigt haben“. Es fehlen also obmisse eciam fuerunt et reserate in ipsa relacione gerade die Protokollaufzeichnungen, nach denen der varie protestaciones in ipso viagio emisse tam contra Gesandtschaftsbericht gearbeitet ist, d. h. das pro- capitaneum quam alios, que quidem protestaciones thocollum, auf das sich Huglin selbst bexieht. Die ad plenum reperientur in prothocollo mei Jacobi et Handschrift ist eine Sammlung oder ein Register patebunt omnibus intuentibus sine difficultate. Es der acta, eine Ergänxung des Protokolls, aber nicht wird hier gewiß mit Absicht zwischen den übrigen dieses selbst. Aktenstücken und den protestaciones unterschieden. 4 So nach seinen eigenen Mitteilungen xu Be- Uber eine das prothocollum ergänxende Aktensamm- ginn der Protokoll-Handschrift s. Haller a. a. O. lung s. Anm. 3. S. 16. s. Haller in Zeitschrift f. G. d. Oberrh. 16, 17f., 5 Unsere vor Jahren über die Handschrift ge- auch für das Folgende. Deutsche Reichstags-Akten X. VIII
Vorwort. LVII Notare. Seine Kollegen waren Thomas Chesnelot und Dietrich Winkelmann. Erst nach seiner Rückkehr wurde er am 25. Januar 1438 inkorporiert. In den Tagen vom 31. Januar bis 4. Februar berichtete er in der Generalkongregation. Dieser Bericht ist uns erhalten und kürzlich von Beckmann publiziert worden 1. Er beruht nach Huglins eigener Angabe auf seinem während der Reise geführten Protokoll2, das aber anscheinend ver- loren gegangen ist 3. Gleich darauf, am 14. Februar, wurde er zum Konzilsnotar be- stellt und drei Tage später, am 17., zusammen mit seinem Reisegefährten Chesnelot, der schon früher das gleiche Amt bekleidet hatte, zum Notar der Deputatio pro communibus ernannt 4. Er hat dann sowohl in den Generalkongregationen und Sessionen wie in der genannten Deputation protokolliert und seine Aufzeichnungen über deren Verhandlungen und Beschlüsse in chronologischer Folge in sein Manuale oder Protokoll eingetragen, sehr oft mit starken Korrekturen, so daß man deutlich die mit den Ereignissen gleichzeitige Entstehung der Aufzeichnungen verfolgen kann. Die Dokumente, die in den Sitzungen vorgelegt und vorgelesen wurden oder die aus den Beratungen entstanden, sind in das Protokoll nicht eingereiht worden 5, wogegen, wie es scheint, das während der Gesandt- schaftsreise von demselben Huglin geführte Protokollbuch wenigstens gewisse von den Ge- sandten abgegebene Erklärungen (protestaciones) wörtlich aufgenommen, die anderen Doku- mente allerdings auch einer besonderen Sammlung überlassen hatte 6. Als Huglin nach dem 30. November 1441 das Konzil verließ, notierte er das im Pro- tokoll 7, und es fehlen dann alle Einträge bis zu seiner Rückkehr am 25. Juni 1443. Sein Stellvertreter Johannes de Roccapetri hat nicht das Protokoll Huglins weitergeführt, sondern seine Aufzeichnungen offenbar in sein eigenes Manuale eingetragen. Was oben über die Eigenart der Protokollführung gesagt wurde, wird dadurch bestätigt. Nach seiner Rückkehr hat Huglin sein Amt nur noch 5 Wochen bis zum 29. Juli wahrgenommen Ein Ver- merk darüber steht in der Handschrift schon vor den Protokollen vom 25. Juni bis 29. Juli: es scheint also, als seien diese letzteren nicht wie die früheren Tag für Tag sondern nachträglich eingetragen worden. Vielleicht begann Huglin nach seiner Rückkehr zunächst 1 Concilium Basiliense V S. 274-357 nr. 49. machten Notixen sagen wenigstens nichts von solchen Hec est relacio succincte extracta a prothocollo Bestandteilen. Auch Hallers Angaben a. a. O. mei Jacobi Huglini -- - secundum vera gesta et acta stimmen daxu. Eine Anfrage bei der Bibliotheks- in ipso viagio Grecie peracta et per me --- re- verwaltung veranlafite Herrn Staatsarchivar Dr. citata; s. ebend. 275, 21 in der Quellenbeschreibung. Wackernagel in Basel, in dessen Gewahrsam sich 3 Beckmann nennt die Handschrift, in der sich aur Zeit die Handschrift befindet, au der freund- der Gesandtschaftsbericht findet, allerdings Manuale lichen Auskunst, daßt in der That Aktenstücke nur oder Protokoll des Konzilsnotar Jacobus Huglini (s. ganx ausnahmsweise inseriert sind. 6 Huglin selbst sagt in der Vorbemerkung zu Quellenbeschr. xu nr. 49 und ähnlich xu nr. 45), aber die originale Aufschrift lautet nach seiner seinem Gesandtschaftsbericht (bei Beckmann a. a. O. eigenen Angabe Acta in viagio Grecie et ad Con- 275, 25 ff., in Anschluß an die oben Anm. 2 xi- stantinopolim, und den Inhalt bilden in der Haupt- tierten Worte: obmissis tamen insercionibus aucten- sache die „Konxepte xu den Notariatsinstrumenten, ticarum formarum instrumentorum litterarum et die Huglin und seine Kollegen im Verlauf der Ge- cedularum, de quibus in ipsa relacione fit mencio. sandtschaft ausgefertigt haben“. Es fehlen also obmisse eciam fuerunt et reserate in ipsa relacione gerade die Protokollaufzeichnungen, nach denen der varie protestaciones in ipso viagio emisse tam contra Gesandtschaftsbericht gearbeitet ist, d. h. das pro- capitaneum quam alios, que quidem protestaciones thocollum, auf das sich Huglin selbst bexieht. Die ad plenum reperientur in prothocollo mei Jacobi et Handschrift ist eine Sammlung oder ein Register patebunt omnibus intuentibus sine difficultate. Es der acta, eine Ergänxung des Protokolls, aber nicht wird hier gewiß mit Absicht zwischen den übrigen dieses selbst. Aktenstücken und den protestaciones unterschieden. 4 So nach seinen eigenen Mitteilungen xu Be- Uber eine das prothocollum ergänxende Aktensamm- ginn der Protokoll-Handschrift s. Haller a. a. O. lung s. Anm. 3. S. 16. s. Haller in Zeitschrift f. G. d. Oberrh. 16, 17f., 5 Unsere vor Jahren über die Handschrift ge- auch für das Folgende. Deutsche Reichstags-Akten X. VIII
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LVIII Vorwort. ein neues Heft und übertrug seine neuen Protokolle erst, als er sah, daß das doch nicht mehr lohnte, in das alte Manuale. Sonst müßte jene den Protokollen der letzten fünf Wochen vorangehende Notiz nachträglich eingeschoben sein 1. Am Schluß, unter dem letzten Eintrag, verzeichnet dann Huglin noch genauer, daß er am 29. Juli beurlaubt sei und Johannes Roccapetri wieder seine Vertretung übernommen habe bis zu seiner Rückkehr, die aber nicht mehr erfolgt zu sein scheint. Wenigstens wissen wir nichts von der weiteren Thätigkeit Huglins im Konzil, und sein Manuale ist nicht weiter fortgeführt worden. Auch finden sich, so viel ich sche, unter den Konzilsarchivalien im Solothurner Staatsarchiv, die aus Huglins Nachlaß stammen, keine Stücke aus späterer Zeit als 1440, die für Huglins Anwesenheit in Basel sprächen 2. Da Huglins Protokoll jeden- falls aus seinem eigenen Besitz in den der Solothurner Kantonsbibliothek übergegangen ist, liegt der Verdacht nahe, daß er es entgegen den für die Notare gegebenen Vorschriften mit sich genommen hat, als er Basel im Juli 1443 verließ, statt es zur Verfügung des Konzils zurückzulassen, wie er ja auch Originaldokumente und die „Acta“ der Gesandt- schaftsreise, die er ebenfalls hätte abliefern sollen, bei sich behalten hat. Möglich freilich, daßt er eine Abschrift des Protokolls zurückließ, möglich auch, daß er sich nachträglich irgendwie in den Besitz zu setzen wußste. Wir müssen diese Frage offen lassen. Die Protokolle Huglins sind inhaltlich vielleicht nicht eine Quelle ersten Ranges, weil in jenen Jahren das Konzil an Bedeutung schon stark abgenommen hatte. Weit über- ragt werden sie in dieser Beziehung durch die Protokolle Pierre Brunet’s (Petrus Bruneti), Domherrn von Arras, deren Uberlieferung dafür allerdings allerhand Fragen und Zweifeln Raum gibt. Diese Zweifel haben, was bei der Kompliziertheit aller in Betracht kommenden Momente nicht merkwürdig ist, allerhand Unklarheiten und unhaltbare Er- klärungsversuche gezeitigt und auch zu einer nicht immer erfreulichen wissenschaftlichen Kontroverse geführt. Es scheint mir möglich, jetzt über die Hauptfragen zu klaren und sicheren Ergebnissen zu kommen. Das Protokoll Brunets liegt nicht, wie das Huglins, in der Urschrift, son- dern in einer Abschrift vor. Sie ist erhalten in den beiden aus Arras stammenden Bänden der Pariser Nationalbibliothek Mss. lat. 15623 und 15624. Haller hat sie im 2.-4. Bande der von ihm mit Unterstützung der Historischen und Antiquarischen Ge- sellschaft von Basel ins Leben gerufenen Publikation „Concilium Basiliense“ zum Ab- druck gebracht und im Vorwort zum 2. Bande das Nötige über die Handschrift mit- geteilt. Ich folge hier, wo ich es nicht ausdrücklich anders bemerke, seinen Angaben. Die Schrift glaubt Haller mit Sicherheit als die des Alexander Majoris (Le Maire), Domherrn an St. Peter in Douai, des Schreibers Brunet's, von dem weiter unten (unter Ziffer 4) noch die Rede sein wird, identifizieren zu können. Dr. Beckmann und Dr. Herre haben beide geglaubt, in ihr die Schrift Chesnelot’s zu erkennen, eine Beobachtung, die im Hinblick auf spätere, davon ganz unabhängige Ergebnisse von Interesse ist, wagen aber ohne nochmalige genaue Schriftvergleichung nicht endgültig darüber zu urteilen. Die Handschrift reicht vom 8. Februar 1432 mit gans geringfügigen Lücken bis zum 6. De- zember 1436. Die Jahre 1432 bis 1434 füllen Ms. 15623, die Jahre 1435 und 1436 Ms. 15624. In Hallers Publikation kommen die Jahre 1432/33 auf Bd. II, 1434/35 auf Bd. III, 1436 auf Bd. IV. Wenige Tage, ehe das Protokoll einsetzt, war Brunct erst in Basel angekommen; 1 Nach gütiger Mitteilung Herrn Staatsarchivar Dr. Wackernagels umfaßt das letxte Heft die Ein- träge vom 25. Juni bis 29. Juli 1443. Die ersten Blätter, etwa bis xum 3. Juli, xeigen in der Tat andere Tinte, namentlich aber eine sorgsamere, fast wie Reinschrift erscheinende Schrift. Dann wird die Schrift wieder kursiver, sorgloser und weist allerhand Korrekturen auf. 2 Die beiden einxigen Stücke, die nach unseren Notixen später als 1440 sind (s. S. XLVIII, Anm. 3), können leicht nach Solothurn und in Huglins Hände gekommen sein, auch wenn er nicht in Basel weilte.
LVIII Vorwort. ein neues Heft und übertrug seine neuen Protokolle erst, als er sah, daß das doch nicht mehr lohnte, in das alte Manuale. Sonst müßte jene den Protokollen der letzten fünf Wochen vorangehende Notiz nachträglich eingeschoben sein 1. Am Schluß, unter dem letzten Eintrag, verzeichnet dann Huglin noch genauer, daß er am 29. Juli beurlaubt sei und Johannes Roccapetri wieder seine Vertretung übernommen habe bis zu seiner Rückkehr, die aber nicht mehr erfolgt zu sein scheint. Wenigstens wissen wir nichts von der weiteren Thätigkeit Huglins im Konzil, und sein Manuale ist nicht weiter fortgeführt worden. Auch finden sich, so viel ich sche, unter den Konzilsarchivalien im Solothurner Staatsarchiv, die aus Huglins Nachlaß stammen, keine Stücke aus späterer Zeit als 1440, die für Huglins Anwesenheit in Basel sprächen 2. Da Huglins Protokoll jeden- falls aus seinem eigenen Besitz in den der Solothurner Kantonsbibliothek übergegangen ist, liegt der Verdacht nahe, daß er es entgegen den für die Notare gegebenen Vorschriften mit sich genommen hat, als er Basel im Juli 1443 verließ, statt es zur Verfügung des Konzils zurückzulassen, wie er ja auch Originaldokumente und die „Acta“ der Gesandt- schaftsreise, die er ebenfalls hätte abliefern sollen, bei sich behalten hat. Möglich freilich, daßt er eine Abschrift des Protokolls zurückließ, möglich auch, daß er sich nachträglich irgendwie in den Besitz zu setzen wußste. Wir müssen diese Frage offen lassen. Die Protokolle Huglins sind inhaltlich vielleicht nicht eine Quelle ersten Ranges, weil in jenen Jahren das Konzil an Bedeutung schon stark abgenommen hatte. Weit über- ragt werden sie in dieser Beziehung durch die Protokolle Pierre Brunet’s (Petrus Bruneti), Domherrn von Arras, deren Uberlieferung dafür allerdings allerhand Fragen und Zweifeln Raum gibt. Diese Zweifel haben, was bei der Kompliziertheit aller in Betracht kommenden Momente nicht merkwürdig ist, allerhand Unklarheiten und unhaltbare Er- klärungsversuche gezeitigt und auch zu einer nicht immer erfreulichen wissenschaftlichen Kontroverse geführt. Es scheint mir möglich, jetzt über die Hauptfragen zu klaren und sicheren Ergebnissen zu kommen. Das Protokoll Brunets liegt nicht, wie das Huglins, in der Urschrift, son- dern in einer Abschrift vor. Sie ist erhalten in den beiden aus Arras stammenden Bänden der Pariser Nationalbibliothek Mss. lat. 15623 und 15624. Haller hat sie im 2.-4. Bande der von ihm mit Unterstützung der Historischen und Antiquarischen Ge- sellschaft von Basel ins Leben gerufenen Publikation „Concilium Basiliense“ zum Ab- druck gebracht und im Vorwort zum 2. Bande das Nötige über die Handschrift mit- geteilt. Ich folge hier, wo ich es nicht ausdrücklich anders bemerke, seinen Angaben. Die Schrift glaubt Haller mit Sicherheit als die des Alexander Majoris (Le Maire), Domherrn an St. Peter in Douai, des Schreibers Brunet's, von dem weiter unten (unter Ziffer 4) noch die Rede sein wird, identifizieren zu können. Dr. Beckmann und Dr. Herre haben beide geglaubt, in ihr die Schrift Chesnelot’s zu erkennen, eine Beobachtung, die im Hinblick auf spätere, davon ganz unabhängige Ergebnisse von Interesse ist, wagen aber ohne nochmalige genaue Schriftvergleichung nicht endgültig darüber zu urteilen. Die Handschrift reicht vom 8. Februar 1432 mit gans geringfügigen Lücken bis zum 6. De- zember 1436. Die Jahre 1432 bis 1434 füllen Ms. 15623, die Jahre 1435 und 1436 Ms. 15624. In Hallers Publikation kommen die Jahre 1432/33 auf Bd. II, 1434/35 auf Bd. III, 1436 auf Bd. IV. Wenige Tage, ehe das Protokoll einsetzt, war Brunct erst in Basel angekommen; 1 Nach gütiger Mitteilung Herrn Staatsarchivar Dr. Wackernagels umfaßt das letxte Heft die Ein- träge vom 25. Juni bis 29. Juli 1443. Die ersten Blätter, etwa bis xum 3. Juli, xeigen in der Tat andere Tinte, namentlich aber eine sorgsamere, fast wie Reinschrift erscheinende Schrift. Dann wird die Schrift wieder kursiver, sorgloser und weist allerhand Korrekturen auf. 2 Die beiden einxigen Stücke, die nach unseren Notixen später als 1440 sind (s. S. XLVIII, Anm. 3), können leicht nach Solothurn und in Huglins Hände gekommen sein, auch wenn er nicht in Basel weilte.
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Vorwort. LIX er wurde gleich bei seiner Inkorporation zum Notar bestellt. Fällt der Anfang des er- hallenen Protokolls so nahezu mit der Ankunft Brunet’s zusammen, so doch nicht der Schluß mit seiner Abreise. Er ist noch bis in den Januar 1438 in Basel geblieben und hat auch während dieser Zeit noch sein Protokoll weitergeführt 1. Dessen letzter Teil, der vom 7. Dezember 1436 bis Ende 1437, vielleicht bis in den Januar 1438 gereicht haben muß, scheint leider verloren gegangen zu sein. Daß der zweite Band, obschon das Protokoll weiter lief, nicht, wie der erste, mit dem Jahresschluß, sondern mit dem 6. De- zember 1436 endigt, findet darin seine ausreichende Erklärung, daß die Generalkongre- gation vom 5. und 6. Dezember mit der schwerwiegenden Entscheidung über den Ort des Unionskonzils (am 5. wurde abgestimmt, am 6. das Ergebnis offiziell festgestellt) einen außerordentlich wichtigen Einschnitt in den Konzilsverhandlungen bildet. Da Brunet, ebenso wie später Huglin, sowohl im Plenum (in den Generalkon- gregationen und öffentlichen Sessionen) wie in den Versammlungen der Deputatio pro communibus protokollierte, so folgen sich in der Handschrift die Einträge über die Ver- handlungen dieser verschiedenen Körperschaften in bunter, rein chronologischer Folge. Soweit wäre alles in Ordnung, und wir hätten Protokolle wie jene Huglins vor uns, nur nicht in der Urschrift oder im Konzept, sondern in einer Reinschrift oder Kopie. Bei genauerer Prüfung der Handschrift sind nun aber Beobachtungen gemacht worden, aus denen sich der Zweifel ergab, ob wir hier wirklich — dem Inhalt und der Form nach — ein amtliches Protokoll, das „Manuale notarii Bruneti“, vor uns haben. Damit verknüpft ist die zweite Frage, ob (amtlichen und Protokollcharakter des Inhalts zugegeben) das vorliegende Exemplar als eine zu amtlichem Gebrauch bestimmte Rein- schrift oder als eine für Brunet privatim bestimmte Abschrift anzusehen ist. Es ist nötig, zunächst die erste Frage klarzustellen. Inmitten der Aufzeichnungen über Verhandlungen und Beschlüsse des Plenums und der Deputation finden sich Notizen nicht nur über kirchliche Feste, Prozessionen und dergleichen, sondern auch über Vorfälle in Basel, die mit dem Konzil nichts zu tun haben. Bittner hat deshalb den Protokollcharakter der Aufzeichnungen bestritten 2. Merkle hat das in scharfem Gegensatz zu Haller wiederholt vertreten3; er meint, derartige Notizen seien mit dem amtlichen Charakter von Protokollen unvereinbar, und er nimmt deshalb private Tagebuchaufzeichnungen an. Er hat recht, soweit er sich gegen die bei Haller wiederholt auftauchende Vorstellung von cinem cinheitlichen offiziellen Konzilsprotokoll 4 1 Seine angebliche Abschiedsrede vom 20. Dex. 1437, die Bittner entdeckt hat und Haller wie Merkle ak- xeptiert haben, ist die durch ihn nur verlesene be- kannte Abschiedsrede Kardinal Cesarini's. Zeitschr. f. Österr. Gymn. 49, 577 ff. 3 Concilium Tridentinum I S. XCIII und Histor. Jahrbuch 25, 82-98 n. 485-506. 4 Haller nennt Bd. I, 9 die Pariser Handschriften 15623/24 „das amtlich geführte Konxilsprotokoll in ciner für den Notar als Handexemplar gefertigten Abschrift“. Das war noch vor der Veröffentlichung. Im Vorwort xur Edition Bd. II bexeichnet er sie dann S. X als „Manuale eines der Notare im Ori- ginal“, wodurch „das offixielle Exemplar“ so gut wie vollständig erseixt werde, und begründet S. XII, daſt sie selbstverständlich die Grundlage für die Edition „der Konxilsprotokolle" xu bilden hatten. Im Vorwort xu Bd. III S. IX schlieft er aus der Aufnahme der Chesnelotschen Teile in die von Brunet „xu seinem Gebrauch hergestellte Reinschrift, sein Manuale der Acta concilii“, daß dieser „ein Exemplar der Konxilsprotokolle herstellen lieſ, wie sie von ihm und seinen Kollegen in gemeinsamer Ar- beit und in amtlicher Eigenschaft verfaßt wurden“. In der Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins 16, 15 bexeichnet er die Pariser Handschrift wiederum als „dessen Handexemplar der Konxilsprotokolle“ und folgert (Anm. I) aus dem Beschluß vom 25. Mai 1436, daßt es „ein eigenes offixielles Exemplar der Protokolle, das der Synode selbst gehörte", urspring- lich nicht gegeben, „das amtliche Protokoll“ nur in den Büchern der einzelnen Notare existiert habe, „aus denen nun erst ein Exemplar für das Konxil zusammengestellt wurde“. Endlich im Vorwort xu Bd. IV S. X meint er, daß wir „die Protokolle des Konxils nur aus dem Manuale eines Notars kennen". Wenn die Auffassung in diesen Auserungen auch mehrfach schwankt, was ja leicht begreiflich ist, so xieht sich doch durch sie hindurch die Vorstel- lung von einem soxusagen hinter dem Manuale des einzelnen Notars existierenden Protokoll, einem Konzils-Protokoll, dem Konxilsprotokoll. Und VIII*
Vorwort. LIX er wurde gleich bei seiner Inkorporation zum Notar bestellt. Fällt der Anfang des er- hallenen Protokolls so nahezu mit der Ankunft Brunet’s zusammen, so doch nicht der Schluß mit seiner Abreise. Er ist noch bis in den Januar 1438 in Basel geblieben und hat auch während dieser Zeit noch sein Protokoll weitergeführt 1. Dessen letzter Teil, der vom 7. Dezember 1436 bis Ende 1437, vielleicht bis in den Januar 1438 gereicht haben muß, scheint leider verloren gegangen zu sein. Daß der zweite Band, obschon das Protokoll weiter lief, nicht, wie der erste, mit dem Jahresschluß, sondern mit dem 6. De- zember 1436 endigt, findet darin seine ausreichende Erklärung, daß die Generalkongre- gation vom 5. und 6. Dezember mit der schwerwiegenden Entscheidung über den Ort des Unionskonzils (am 5. wurde abgestimmt, am 6. das Ergebnis offiziell festgestellt) einen außerordentlich wichtigen Einschnitt in den Konzilsverhandlungen bildet. Da Brunet, ebenso wie später Huglin, sowohl im Plenum (in den Generalkon- gregationen und öffentlichen Sessionen) wie in den Versammlungen der Deputatio pro communibus protokollierte, so folgen sich in der Handschrift die Einträge über die Ver- handlungen dieser verschiedenen Körperschaften in bunter, rein chronologischer Folge. Soweit wäre alles in Ordnung, und wir hätten Protokolle wie jene Huglins vor uns, nur nicht in der Urschrift oder im Konzept, sondern in einer Reinschrift oder Kopie. Bei genauerer Prüfung der Handschrift sind nun aber Beobachtungen gemacht worden, aus denen sich der Zweifel ergab, ob wir hier wirklich — dem Inhalt und der Form nach — ein amtliches Protokoll, das „Manuale notarii Bruneti“, vor uns haben. Damit verknüpft ist die zweite Frage, ob (amtlichen und Protokollcharakter des Inhalts zugegeben) das vorliegende Exemplar als eine zu amtlichem Gebrauch bestimmte Rein- schrift oder als eine für Brunet privatim bestimmte Abschrift anzusehen ist. Es ist nötig, zunächst die erste Frage klarzustellen. Inmitten der Aufzeichnungen über Verhandlungen und Beschlüsse des Plenums und der Deputation finden sich Notizen nicht nur über kirchliche Feste, Prozessionen und dergleichen, sondern auch über Vorfälle in Basel, die mit dem Konzil nichts zu tun haben. Bittner hat deshalb den Protokollcharakter der Aufzeichnungen bestritten 2. Merkle hat das in scharfem Gegensatz zu Haller wiederholt vertreten3; er meint, derartige Notizen seien mit dem amtlichen Charakter von Protokollen unvereinbar, und er nimmt deshalb private Tagebuchaufzeichnungen an. Er hat recht, soweit er sich gegen die bei Haller wiederholt auftauchende Vorstellung von cinem cinheitlichen offiziellen Konzilsprotokoll 4 1 Seine angebliche Abschiedsrede vom 20. Dex. 1437, die Bittner entdeckt hat und Haller wie Merkle ak- xeptiert haben, ist die durch ihn nur verlesene be- kannte Abschiedsrede Kardinal Cesarini's. Zeitschr. f. Österr. Gymn. 49, 577 ff. 3 Concilium Tridentinum I S. XCIII und Histor. Jahrbuch 25, 82-98 n. 485-506. 4 Haller nennt Bd. I, 9 die Pariser Handschriften 15623/24 „das amtlich geführte Konxilsprotokoll in ciner für den Notar als Handexemplar gefertigten Abschrift“. Das war noch vor der Veröffentlichung. Im Vorwort xur Edition Bd. II bexeichnet er sie dann S. X als „Manuale eines der Notare im Ori- ginal“, wodurch „das offixielle Exemplar“ so gut wie vollständig erseixt werde, und begründet S. XII, daſt sie selbstverständlich die Grundlage für die Edition „der Konxilsprotokolle" xu bilden hatten. Im Vorwort xu Bd. III S. IX schlieft er aus der Aufnahme der Chesnelotschen Teile in die von Brunet „xu seinem Gebrauch hergestellte Reinschrift, sein Manuale der Acta concilii“, daß dieser „ein Exemplar der Konxilsprotokolle herstellen lieſ, wie sie von ihm und seinen Kollegen in gemeinsamer Ar- beit und in amtlicher Eigenschaft verfaßt wurden“. In der Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins 16, 15 bexeichnet er die Pariser Handschrift wiederum als „dessen Handexemplar der Konxilsprotokolle“ und folgert (Anm. I) aus dem Beschluß vom 25. Mai 1436, daßt es „ein eigenes offixielles Exemplar der Protokolle, das der Synode selbst gehörte", urspring- lich nicht gegeben, „das amtliche Protokoll“ nur in den Büchern der einzelnen Notare existiert habe, „aus denen nun erst ein Exemplar für das Konxil zusammengestellt wurde“. Endlich im Vorwort xu Bd. IV S. X meint er, daß wir „die Protokolle des Konxils nur aus dem Manuale eines Notars kennen". Wenn die Auffassung in diesen Auserungen auch mehrfach schwankt, was ja leicht begreiflich ist, so xieht sich doch durch sie hindurch die Vorstel- lung von einem soxusagen hinter dem Manuale des einzelnen Notars existierenden Protokoll, einem Konzils-Protokoll, dem Konxilsprotokoll. Und VIII*
Strana LX
LX Vorwort. wendet, und er hätte weiter recht, wenn es sich bei dem Begriff amtlicher Protokolle um einheitliche und geschlossene Protokolle der Sesstbn, der Generalkongregationen, der Deputationen usw. handelte; aber mit solchen haben wir es ja nicht zu thun, sondern mit dem Protokoll oder Manuale des einzelnen Notars Brunet. Haller scheint mir plausibel gemacht zu haben, daß Notare gewohnt waren, in ihre amtlichen Charakter tragenden Manuale auch solche Notizen einzutragen. Ob sie auch in anderen Baseler Konzils- protokollen, insbesondere in dem in Urschrift überlieferten Manuale Huglins vorkommen, vermag ich nicht anzugeben 1. Auch wenn sie dort fehlen, würde das nicht entscheidend sein; denn solche Sachen hängen von der Individualität der Verfasser ab. Zum Ver- gleich kann man bis zu einem gewissen Grade heranziehen, daß die von Huglin und scinen Notariatskollegen während der Reise nach Konstantinopel geführten Protokolle oder Manuale, die von Huglin ausdrücklich als solche bezeichnet werden, offenbar nicht nur rechtliche Akte, sondern die Vorkommnisse der Reise in Tagebuch-Art verzeichneten. Zum Belege, daß wir das Manuale Brunet’s vor uns haben, hat Haller darauf hingewiesen, daß in einer anderen, zu Brunet’s Nachlaß gehörenden Handschrift zweimal für dort fehlende Beschlisse durch eine Randnotiz auf das manuale verwiesen ist und daß diese Verweisungen zu unserem Ms. lat. 15624 passen, dieses also mit dem manuale zu identifizieren ist. Mag diese Ubereinstimmung auch kein absolut zwingender Beweis sein, weil in einer anderen Protokoll-Handschrift das Gesuchte sich auch an der an- gegebenen Stelle finden würde, so haben wir doch gar keine Veranlassung, unter dem Nach- laß Brunet's noch eine andere verlorene Handschrift zu vermuten, die das wirkliche manuale gewesen wäre, die aber ihrem ganzen Inhalt nach den Codices 15623/24 außer- ordentlich ähnlich gewesen sein miißte. Man kann, scheint mir, nicht ernsthaft bezweifeln, daß die beiden Codices uns in der Hauptsache wörtlich Brunet's „Manuale“ oder „Protokoll" überliefern. Gegen die Annahme einer unveränderten Uberlieferung des Textes und damit gegen den amtlichen Charakter der Handschrift des uns vorliegenden Exemplars erheben sich aber gewichtigere Bedenken. Brunet war im Jahre 1435 längere Zeit, vom 10. Juni bis wahrscheinlich zum 29. Oktober, auf einer Gesandtschaftsreise nach Arras von Basel abwesend. Im vor- liegenden Protokoll notiert er zum 10. Juni bei Erwähnung der Gesandtschaft auch seine Abreise und zwar in der ersten Person (cum quibus eciam recessi). Dann aber laufen die Protokollaufzeichnungen weiter, ohne irgend einen Vermerk darüber, wer nun an Stelle des abwesenden Brunet weiter protokolliert hätte. Nur gelegentlich erfahren wir, daß es Thomas Chesnelot ist. Am 14. Juli, also 5 Wochen nach Brunet’s Abreise, wird diesem das Recht erteilt, aus den Papieren seines abwesenden Kollegen, dessen Protokolle und Aufzeichnungen sich in seinem Gewahrsam befinden, Urkunden anzufertigen, und in dieser Protokollnotiz spricht Chesnelot von sich mit Namensnennung in der ersten Person 2. Sodann dergleichen hat es, soweit wir urteilen können, nie gegeben. Mit Unrecht hat sich Merkle aber durch seinen Widerspruch gegen diese Auffassung daxu verleiten lassen, der Pariser Handschrift den amt- lichen Protokollcharakter abxusprechen. Indem Haller an diesem festhält (und das ist doch das wichtigere) ist er m. E. in vollem Recht. 1 Huglins Notixen über seine Inkorporation, Ab- reise, Abwesenheit, Rückkehr und abermalige Ab- reise werden von Haller Bd. IV S. IX offenbar xu Unrecht xum Vergleich herangezogen; denn diese Thatsachen waren wesentlich für die Protokollfüh- rung. Nach freundlicher Mitteilung Herrn Dr. Wackernagels bringt Huglin Beschreibungen wie die des Einxugs von Papst Felix oder seines ersten Konsistoriums, auch Bemerkungen, daßt wegen dieses oder jenes Festes keine Sitxung stattgefunden habe; ob auch Notixen über Vorkommnisse, die dem Konxil ganx fern liegen, läßt sich, ohne die Handschrift genau Blatt für Blatt durchxusehen, nicht sagen. Eine Textprobe, die ich gleichfalls Herrn Dr. Wacker- nagel verdanke, bestätigt, daß Huglins Protokoll ähnlichen Charakter trägt wie das Brunet’s. 2 Super supplicacione mei Thome Chesneloti, pe- tentis posse de notis magistri Petri Bruneti notarii sacri concilii, cujus protocolla et nota penes me
LX Vorwort. wendet, und er hätte weiter recht, wenn es sich bei dem Begriff amtlicher Protokolle um einheitliche und geschlossene Protokolle der Sesstbn, der Generalkongregationen, der Deputationen usw. handelte; aber mit solchen haben wir es ja nicht zu thun, sondern mit dem Protokoll oder Manuale des einzelnen Notars Brunet. Haller scheint mir plausibel gemacht zu haben, daß Notare gewohnt waren, in ihre amtlichen Charakter tragenden Manuale auch solche Notizen einzutragen. Ob sie auch in anderen Baseler Konzils- protokollen, insbesondere in dem in Urschrift überlieferten Manuale Huglins vorkommen, vermag ich nicht anzugeben 1. Auch wenn sie dort fehlen, würde das nicht entscheidend sein; denn solche Sachen hängen von der Individualität der Verfasser ab. Zum Ver- gleich kann man bis zu einem gewissen Grade heranziehen, daß die von Huglin und scinen Notariatskollegen während der Reise nach Konstantinopel geführten Protokolle oder Manuale, die von Huglin ausdrücklich als solche bezeichnet werden, offenbar nicht nur rechtliche Akte, sondern die Vorkommnisse der Reise in Tagebuch-Art verzeichneten. Zum Belege, daß wir das Manuale Brunet’s vor uns haben, hat Haller darauf hingewiesen, daß in einer anderen, zu Brunet’s Nachlaß gehörenden Handschrift zweimal für dort fehlende Beschlisse durch eine Randnotiz auf das manuale verwiesen ist und daß diese Verweisungen zu unserem Ms. lat. 15624 passen, dieses also mit dem manuale zu identifizieren ist. Mag diese Ubereinstimmung auch kein absolut zwingender Beweis sein, weil in einer anderen Protokoll-Handschrift das Gesuchte sich auch an der an- gegebenen Stelle finden würde, so haben wir doch gar keine Veranlassung, unter dem Nach- laß Brunet's noch eine andere verlorene Handschrift zu vermuten, die das wirkliche manuale gewesen wäre, die aber ihrem ganzen Inhalt nach den Codices 15623/24 außer- ordentlich ähnlich gewesen sein miißte. Man kann, scheint mir, nicht ernsthaft bezweifeln, daß die beiden Codices uns in der Hauptsache wörtlich Brunet's „Manuale“ oder „Protokoll" überliefern. Gegen die Annahme einer unveränderten Uberlieferung des Textes und damit gegen den amtlichen Charakter der Handschrift des uns vorliegenden Exemplars erheben sich aber gewichtigere Bedenken. Brunet war im Jahre 1435 längere Zeit, vom 10. Juni bis wahrscheinlich zum 29. Oktober, auf einer Gesandtschaftsreise nach Arras von Basel abwesend. Im vor- liegenden Protokoll notiert er zum 10. Juni bei Erwähnung der Gesandtschaft auch seine Abreise und zwar in der ersten Person (cum quibus eciam recessi). Dann aber laufen die Protokollaufzeichnungen weiter, ohne irgend einen Vermerk darüber, wer nun an Stelle des abwesenden Brunet weiter protokolliert hätte. Nur gelegentlich erfahren wir, daß es Thomas Chesnelot ist. Am 14. Juli, also 5 Wochen nach Brunet’s Abreise, wird diesem das Recht erteilt, aus den Papieren seines abwesenden Kollegen, dessen Protokolle und Aufzeichnungen sich in seinem Gewahrsam befinden, Urkunden anzufertigen, und in dieser Protokollnotiz spricht Chesnelot von sich mit Namensnennung in der ersten Person 2. Sodann dergleichen hat es, soweit wir urteilen können, nie gegeben. Mit Unrecht hat sich Merkle aber durch seinen Widerspruch gegen diese Auffassung daxu verleiten lassen, der Pariser Handschrift den amt- lichen Protokollcharakter abxusprechen. Indem Haller an diesem festhält (und das ist doch das wichtigere) ist er m. E. in vollem Recht. 1 Huglins Notixen über seine Inkorporation, Ab- reise, Abwesenheit, Rückkehr und abermalige Ab- reise werden von Haller Bd. IV S. IX offenbar xu Unrecht xum Vergleich herangezogen; denn diese Thatsachen waren wesentlich für die Protokollfüh- rung. Nach freundlicher Mitteilung Herrn Dr. Wackernagels bringt Huglin Beschreibungen wie die des Einxugs von Papst Felix oder seines ersten Konsistoriums, auch Bemerkungen, daßt wegen dieses oder jenes Festes keine Sitxung stattgefunden habe; ob auch Notixen über Vorkommnisse, die dem Konxil ganx fern liegen, läßt sich, ohne die Handschrift genau Blatt für Blatt durchxusehen, nicht sagen. Eine Textprobe, die ich gleichfalls Herrn Dr. Wacker- nagel verdanke, bestätigt, daß Huglins Protokoll ähnlichen Charakter trägt wie das Brunet’s. 2 Super supplicacione mei Thome Chesneloti, pe- tentis posse de notis magistri Petri Bruneti notarii sacri concilii, cujus protocolla et nota penes me
Strana LXI
Vorwort. LXI auch in Einträgen vom 12. August und 23. September. Die Rückkehr Brunet's wird überhaupt nicht erwähnt, und ohne 3 wir genau die Stelle bezeichnen könnten, an der der Wechsel eintritt, ersetzen Brunet's Aufzeichnungen wieder die Chesnelot's. Erst am 23. Dezember spricht dieser wieder von sich in erster Person (per organum mei Bruneti). Es scheint mir ausgeschlossen, daß Brunet’s Original-Manuale textlich so aus- geschaut hat, d. h. daß dort Aufzeichnungen eines anderen Notars einfach in das Manuale eingereiht worden sind, ohne den Wechsel der protokollierenden Person oder die Ent- lehnung aus einem fremden Manuale kenntlich zu machen. Daß das geschehen mußte, ergibt sich eigentlich von selbst aus dem ganzen Charakter und der Zweckbestimmung dieser Protokollaufzeichnungen. Nicht nur Huglin verfährt dem entsprechend, wie wir geschen haben, sondern Brunet selbst bestätigt uns an anderen Stellen die Richtigkeit unserer Auffassung. Ende August 1432 ist er einige Male in der Deputatio pro com- munibus zu protokollieren verhindert, und da berichtet uns das vorliegende Protokoll, wer statt seiner protokolliert hat1, ohne aber die Aufzeichnungen der Kollegen aufzunchmen. Also ein Verfahren genau wie bei Huglin. Die Art, wie im Gegensatz dazu die groſe durch Brunet's Abwesenheit entstandene Lücke stillschweigend aus dem Protokoll seines Kollegen Chesnelot ausgefüllt ist, kommt darnach woll zweifellos auf Rechnung des Schreibers unserer Handschrift ms. 15624. Innerhalb des großen eingeschobenen Stückes ist wiederum eine Lücke für die Verhandlungen der Deputatio pro communibus zwischen dem 15. und 21. Oktober, und diese hat der Schreiber augenscheinlich in ähnlicher Weise ausfüllen wollen, indem er aus dem Manuale eines dritten Notars die ergänzenden Aufzeichnungen in die Handschrift übernommen hätte; er hat nämlich, ohne eine Bemerkung über Ver- hinderung Chesnelot's und dessen Vertretung zu machen, zwei und eine halbe Seite leer gelassen 2. Sie sind leer geblieben, da der Schreiber aus irgend einem Grunde zur Be- schaffung des Ausfüllungsmaterials nicht gekommen ist. Es geht nicht an, die stillschweigende Einschiebung der Aufzeichnungen Chesnelot's in jene Brunet's als Beweis ihres „streng amtlichen, unpersönlichen Charakters" zu ver- werten, wie Haller es thut. Diese Art Einschiebung steht vielmehr mit dem ganzen Cha- rakter dieser von den Notaren zwar in amtlicher Eigenschaft, aber doch ganz persönlich und unter persönlicher Verantwortung geführten Protokolle, den Haller an anderen Stellen ja auch richtig erkannt hat, im Widerspruch und ist nur so zu erklären, daß die Ab- schrift nicht für den amtlichen, sondern für den persönlichen Gebrauch hergestellt worden ist. Zu wessen, ist leicht zu sagen. Die beiden Codices sind nicht nur in den Besitz Brunet's übergegangen, sondern sie tragen auch beide den Titel Acta concilii Basiliensis pro Bruneti notario. Wir haben also nicht eine amtliche Reinschrift, sondern eine für Brunet persönlich hergestellte Abschrift seines Manuale oder Protocollum vor uns, die im allgemeinen augen- scheinlich genau dem Originale folgt, in die aber, da es sich nicht um den amtlichen Gebrauch im Konzil, sondern um die Einreihung in Brunet’s private (wie wir noch sehen werden, schr umfangreiche) Konzilssammlungen handelte, unbedenklich zur Ausfüllung der einen großen Lücke Stellen aus einem anderen Manuale, dem des Chesnelot, auf- genommen worden sind. Haben Dr. Beckmann und Dr. Herre Recht mit dem Eindruck, daß die beiden Pariser Codices von der Hand des Chesnelot geschrieben sind, so würde das Verhältnis besonders leicht verständlich sein. existunt, ad opus quorum interest conficere sub- scribere et signare instrumenta etc., placuit hujus- modi supplicacio in forma. Conc. Bas. III, 440, 31 ff. Die lune, die martis, die mercurii, die jovis et die veneris [Aug. 25-29] magister Nicolaus Amici promotor fidei scripsit avisata in deputacione com- muni, quia tunc fui occupatus in causa Bambergensi etc. Conc. Bas. II, 203, 20 ff. — Eadem die [Aug. 30] hora tercia post meridiem in deputacione pro com- munibus magister Thomas scripsit avisata in eadem. Ebend. 205, 3 f. 2 Conc. Bas. III, 543 Note a.
Vorwort. LXI auch in Einträgen vom 12. August und 23. September. Die Rückkehr Brunet's wird überhaupt nicht erwähnt, und ohne 3 wir genau die Stelle bezeichnen könnten, an der der Wechsel eintritt, ersetzen Brunet's Aufzeichnungen wieder die Chesnelot's. Erst am 23. Dezember spricht dieser wieder von sich in erster Person (per organum mei Bruneti). Es scheint mir ausgeschlossen, daß Brunet’s Original-Manuale textlich so aus- geschaut hat, d. h. daß dort Aufzeichnungen eines anderen Notars einfach in das Manuale eingereiht worden sind, ohne den Wechsel der protokollierenden Person oder die Ent- lehnung aus einem fremden Manuale kenntlich zu machen. Daß das geschehen mußte, ergibt sich eigentlich von selbst aus dem ganzen Charakter und der Zweckbestimmung dieser Protokollaufzeichnungen. Nicht nur Huglin verfährt dem entsprechend, wie wir geschen haben, sondern Brunet selbst bestätigt uns an anderen Stellen die Richtigkeit unserer Auffassung. Ende August 1432 ist er einige Male in der Deputatio pro com- munibus zu protokollieren verhindert, und da berichtet uns das vorliegende Protokoll, wer statt seiner protokolliert hat1, ohne aber die Aufzeichnungen der Kollegen aufzunchmen. Also ein Verfahren genau wie bei Huglin. Die Art, wie im Gegensatz dazu die groſe durch Brunet's Abwesenheit entstandene Lücke stillschweigend aus dem Protokoll seines Kollegen Chesnelot ausgefüllt ist, kommt darnach woll zweifellos auf Rechnung des Schreibers unserer Handschrift ms. 15624. Innerhalb des großen eingeschobenen Stückes ist wiederum eine Lücke für die Verhandlungen der Deputatio pro communibus zwischen dem 15. und 21. Oktober, und diese hat der Schreiber augenscheinlich in ähnlicher Weise ausfüllen wollen, indem er aus dem Manuale eines dritten Notars die ergänzenden Aufzeichnungen in die Handschrift übernommen hätte; er hat nämlich, ohne eine Bemerkung über Ver- hinderung Chesnelot's und dessen Vertretung zu machen, zwei und eine halbe Seite leer gelassen 2. Sie sind leer geblieben, da der Schreiber aus irgend einem Grunde zur Be- schaffung des Ausfüllungsmaterials nicht gekommen ist. Es geht nicht an, die stillschweigende Einschiebung der Aufzeichnungen Chesnelot's in jene Brunet's als Beweis ihres „streng amtlichen, unpersönlichen Charakters" zu ver- werten, wie Haller es thut. Diese Art Einschiebung steht vielmehr mit dem ganzen Cha- rakter dieser von den Notaren zwar in amtlicher Eigenschaft, aber doch ganz persönlich und unter persönlicher Verantwortung geführten Protokolle, den Haller an anderen Stellen ja auch richtig erkannt hat, im Widerspruch und ist nur so zu erklären, daß die Ab- schrift nicht für den amtlichen, sondern für den persönlichen Gebrauch hergestellt worden ist. Zu wessen, ist leicht zu sagen. Die beiden Codices sind nicht nur in den Besitz Brunet's übergegangen, sondern sie tragen auch beide den Titel Acta concilii Basiliensis pro Bruneti notario. Wir haben also nicht eine amtliche Reinschrift, sondern eine für Brunet persönlich hergestellte Abschrift seines Manuale oder Protocollum vor uns, die im allgemeinen augen- scheinlich genau dem Originale folgt, in die aber, da es sich nicht um den amtlichen Gebrauch im Konzil, sondern um die Einreihung in Brunet’s private (wie wir noch sehen werden, schr umfangreiche) Konzilssammlungen handelte, unbedenklich zur Ausfüllung der einen großen Lücke Stellen aus einem anderen Manuale, dem des Chesnelot, auf- genommen worden sind. Haben Dr. Beckmann und Dr. Herre Recht mit dem Eindruck, daß die beiden Pariser Codices von der Hand des Chesnelot geschrieben sind, so würde das Verhältnis besonders leicht verständlich sein. existunt, ad opus quorum interest conficere sub- scribere et signare instrumenta etc., placuit hujus- modi supplicacio in forma. Conc. Bas. III, 440, 31 ff. Die lune, die martis, die mercurii, die jovis et die veneris [Aug. 25-29] magister Nicolaus Amici promotor fidei scripsit avisata in deputacione com- muni, quia tunc fui occupatus in causa Bambergensi etc. Conc. Bas. II, 203, 20 ff. — Eadem die [Aug. 30] hora tercia post meridiem in deputacione pro com- munibus magister Thomas scripsit avisata in eadem. Ebend. 205, 3 f. 2 Conc. Bas. III, 543 Note a.
Strana LXII
LXII Vorwort. Ob die Abschrift den Originaltext überall getreu und vollständig wiedergegeben hat, läßt sich aus ihr allein natürlich nicht mit Sicherheit beurteilen. Es muß die Ver- gleichung mit anderen Handschriften hinzukommen. Und solche, von denen ich bisher, um die Untersuchung nicht zu verwirren, absichtlich noch nicht gesprochen habe, stehen in der That für große Teile des Textes zur Verfügung. In allererster Linie kommt für die Jahre 1432-1434 ein Kodex in Betracht, der sich in der Vatikanischen Biblio- thek unter den Handschriften der Königin Christine von Schweden befindet, Cod. Regi- nae 1017, in zweiter Linie für fast drei Viertel des Jahres 1436 eine Handschrift der Pariser Nationalbibliothek, die auch aus Brunet's Nachlaß stammt, ms. lat. 1509, beide freilich immer nur für einen Teil des Textes, die erste in der Hauptsache für die Verhandlungen der Generalkongregationen und Sessionen, die zweite für die Con- cordata des Zwölferausschusses. Das Verhältnis des Codex Reginae 1017 zu Brunet's Proto- kollen ist sehr verschieden beurteilt worden und Gegenstand einer scharfen Polemik gewesen. In der Hauptsache läßt sich auch hierüber jetzt Klarheit und Sicherheit ge- winnen. Wir bezeichnen im folgenden, nach Hallers Vorgang, jene Handschrift mit „R" die Pariser von Brunet’s Protokollen mit „P“. Für die Beschreibung der Handschrift R ist im allgemeinen auf Hallers Vorwort zum 2. Bande des Concilium Basiliense zu verweisen 1. Sie gibt zunächst eine Vor- geschichte und Geschichte der Anfänge des Konzils mit Verwertung zahlreicher Akten- stücke, die im vollen Wortlaut aufgenommen sind, zeigt dann von dem Zeitpunkt an, an dem Brunet’s Protokoll beginnt (9. Februar 1432) eine starke Ubereinstimmung mit P, doch so, daß zu Anfang die redaktionellen Verschiedenheiten noch ziemlich groß, auch Abweichungen, manchmal ein Plus in P, manchmal in R, noch ziemlich zahlreich sind. Von einer Sitzung zur anderen wird die Ubereinstimmung größer, schon vom 20. Februar an ist sie so groß, daß die beiden Handschriften sich in den Nachrichten über die General- kongregationen Absatz für Absatz entsprechen und ganze Sätze fast wörtlich überein- stimmen, vom 25. April an so vollständig, daß Haller in seiner Edition es nicht mehr nötig gefunden hat, die beiden Texte neben einander zu drucken, sondern sich begnügen konnte, die kleinen Abweichungen als Varianten anzumerken. Zunächst reiht R aller- dings mitten zwischen die Protokollaufzeichnungen noch ganze Schriftstücke im Wort- laut ein, ohne daß sie organisch mit dem Protokoll verbunden wären. Eine Aus- nahme, offenbar veranlaßt durch größere Entfernung von der betreffenden Protokollnotiz, ist es, daß die Texte einmal eingeleitet werden durch eine Wendung wie Sequuntur littere, de quibus supra fit mencio, et primo littera etc.; in der Regel sind sie einfach ohne solche Uberleitung nach dem betreffenden Absatz des Protokolls eingereiht. Die Auf- nahme solcher Texte erstreckt sich, mit Schwankungen allmählich seltener werdend, so viel ich sehe, bis zum 5. Juli 14322. Es folgen dann nur noch ganz selten einzelne Stücke; das nächste ist ein Schreiben K. Sigmunds zum 3. Oktober 3. In einem Punkte aber unterscheidet sich R fast durchweg von P: es fehlen, bis auf einen noch zu bespre- chenden Abschnitt, die ganzen, in P so umfangreichen Mitteilungen über die Verhand- lungen der Deputatio pro communibus. Eine Prüfung des Textes im einzelnen ergibt ein für den Schreiber von R ungünstiges Urteil: "von Entstellungen und Fehlern, die nur bei äußerster Verständnislosigkeit des Schreibers möglich sind, wimmelt der ganze Text“, wie Haller bemerkt. Ganz ausgefallen ist die Zeit vom 9. Februar bis 23. April 1433, darunter die 10. Session, was dann eine Verwirrung in der Zählung der Sessionen 1 S. dort Seite XIVff. Vgl. auch Bd. I S. 9. 2 Conc. Bas. II, 156 Anm. 3. Sie stehen in R fol. 162a und 163a. Haller gibt im Vorwort S. XV an, die Aktenstücke reichten bis fol. 168 a. Das ist wohl nur Druckfehler. 3 Conc. Bas. II, 234 Anm. I, in R fol. 190a.
LXII Vorwort. Ob die Abschrift den Originaltext überall getreu und vollständig wiedergegeben hat, läßt sich aus ihr allein natürlich nicht mit Sicherheit beurteilen. Es muß die Ver- gleichung mit anderen Handschriften hinzukommen. Und solche, von denen ich bisher, um die Untersuchung nicht zu verwirren, absichtlich noch nicht gesprochen habe, stehen in der That für große Teile des Textes zur Verfügung. In allererster Linie kommt für die Jahre 1432-1434 ein Kodex in Betracht, der sich in der Vatikanischen Biblio- thek unter den Handschriften der Königin Christine von Schweden befindet, Cod. Regi- nae 1017, in zweiter Linie für fast drei Viertel des Jahres 1436 eine Handschrift der Pariser Nationalbibliothek, die auch aus Brunet's Nachlaß stammt, ms. lat. 1509, beide freilich immer nur für einen Teil des Textes, die erste in der Hauptsache für die Verhandlungen der Generalkongregationen und Sessionen, die zweite für die Con- cordata des Zwölferausschusses. Das Verhältnis des Codex Reginae 1017 zu Brunet's Proto- kollen ist sehr verschieden beurteilt worden und Gegenstand einer scharfen Polemik gewesen. In der Hauptsache läßt sich auch hierüber jetzt Klarheit und Sicherheit ge- winnen. Wir bezeichnen im folgenden, nach Hallers Vorgang, jene Handschrift mit „R" die Pariser von Brunet’s Protokollen mit „P“. Für die Beschreibung der Handschrift R ist im allgemeinen auf Hallers Vorwort zum 2. Bande des Concilium Basiliense zu verweisen 1. Sie gibt zunächst eine Vor- geschichte und Geschichte der Anfänge des Konzils mit Verwertung zahlreicher Akten- stücke, die im vollen Wortlaut aufgenommen sind, zeigt dann von dem Zeitpunkt an, an dem Brunet’s Protokoll beginnt (9. Februar 1432) eine starke Ubereinstimmung mit P, doch so, daß zu Anfang die redaktionellen Verschiedenheiten noch ziemlich groß, auch Abweichungen, manchmal ein Plus in P, manchmal in R, noch ziemlich zahlreich sind. Von einer Sitzung zur anderen wird die Ubereinstimmung größer, schon vom 20. Februar an ist sie so groß, daß die beiden Handschriften sich in den Nachrichten über die General- kongregationen Absatz für Absatz entsprechen und ganze Sätze fast wörtlich überein- stimmen, vom 25. April an so vollständig, daß Haller in seiner Edition es nicht mehr nötig gefunden hat, die beiden Texte neben einander zu drucken, sondern sich begnügen konnte, die kleinen Abweichungen als Varianten anzumerken. Zunächst reiht R aller- dings mitten zwischen die Protokollaufzeichnungen noch ganze Schriftstücke im Wort- laut ein, ohne daß sie organisch mit dem Protokoll verbunden wären. Eine Aus- nahme, offenbar veranlaßt durch größere Entfernung von der betreffenden Protokollnotiz, ist es, daß die Texte einmal eingeleitet werden durch eine Wendung wie Sequuntur littere, de quibus supra fit mencio, et primo littera etc.; in der Regel sind sie einfach ohne solche Uberleitung nach dem betreffenden Absatz des Protokolls eingereiht. Die Auf- nahme solcher Texte erstreckt sich, mit Schwankungen allmählich seltener werdend, so viel ich sehe, bis zum 5. Juli 14322. Es folgen dann nur noch ganz selten einzelne Stücke; das nächste ist ein Schreiben K. Sigmunds zum 3. Oktober 3. In einem Punkte aber unterscheidet sich R fast durchweg von P: es fehlen, bis auf einen noch zu bespre- chenden Abschnitt, die ganzen, in P so umfangreichen Mitteilungen über die Verhand- lungen der Deputatio pro communibus. Eine Prüfung des Textes im einzelnen ergibt ein für den Schreiber von R ungünstiges Urteil: "von Entstellungen und Fehlern, die nur bei äußerster Verständnislosigkeit des Schreibers möglich sind, wimmelt der ganze Text“, wie Haller bemerkt. Ganz ausgefallen ist die Zeit vom 9. Februar bis 23. April 1433, darunter die 10. Session, was dann eine Verwirrung in der Zählung der Sessionen 1 S. dort Seite XIVff. Vgl. auch Bd. I S. 9. 2 Conc. Bas. II, 156 Anm. 3. Sie stehen in R fol. 162a und 163a. Haller gibt im Vorwort S. XV an, die Aktenstücke reichten bis fol. 168 a. Das ist wohl nur Druckfehler. 3 Conc. Bas. II, 234 Anm. I, in R fol. 190a.
Strana LXIII
Vorwort. LXIII zur Folge gehabt hat. Andererseits hat R auch gelegentlich bessere Lesarten und (wenn auch ganz selten) ein kleines Plus, das in P aus Versehen ausgefallen sein mag. Daß R nicht P direkt benutzt haben kann, ist klar, ebenso daß R, von den ein- geschobenen, leicht erhältlichen Dokumenten ganz abgeschen, für den Anfang eine von P unabhängige Quelle benutzt hat, ebenso auch, daß für den größten Teil des Textes eine Vorlage zur Verfügung gestanden haben muß, die mit P größtenteils wörtlich überein- stimmte und durchaus den Charakter des uns schon bekannten Protokolls besaß. Frag- lich ist nur, ob die direkt oder indirekt in R benutzten Protokollaufzeichnungen eine von P und überhaupt von Brunet’s Protokoll unabhängige Quelle darstellen oder nicht. Haller hat diese Frage bejaht. Er meint, daß die in R zugrunde liegenden Protokolle nicht von Brunet, sondern von einem anderen Konzilsnotar herrühren, der nur in den General- kongregationen und Sessionen, aber nicht in der Deputatio pro communibus protokolliert habe. Die wachsende wörtliche Ubereinstimmung zwischen P und R in den Kongregations- und Sessionsaufzeichnungen erklärt er damit, daß die verschiedenen Notare, die neben einander in den Sitzungen protokollierten, sich unter einander, wohl unter Leitung Brunet’s, über den Wortlaut ihrer Notizen verständigt hätten und daß dieses Verfahren mit der Zeit immer vollkommener ausgebildet worden sei. Den Verfasser dieses in R benutzten Protokolls glaubte Haller ursprünglich in dem Notar Konrad Künlin, späteren Stadt- schreiber von Basel, später in dem Notar Radulphus Sapientis, einem Genfer, zu er- kennen, da dieser allein schon vor Brunet tätig gewesen sei, also allein in den ersten Versammlungen protokolliert haben könne l. Schließlich hat Haller dann seine Ansicht dahin modifiziert, daß die Entstehung von R zurückzuführen sei auf den uns bekannten Beschluß vom 25. Mai 1436, den Haller dahin versteht, daß damals die Schaffung eines offiziellen Konzilsprotokolls beschlossen worden sei'. In jedem Fall würde R eine von dem in P erhaltenen Protokoll Brunet’s unabhängige Quelle sein und also nicht nur für die formale, sondern auch für die materielle Textkritik selbständigen Wert besitzen, d. h. uns die Frage beantworten, ob Brunet's Protokoll zuverlässig und vollständig ist. Merkle3 hat dem gegenüber zu erweisen versucht, daß R, soweit es mit P überein- stimmt, durchaus von dessen Vorlage (Brunet's Tagebuchaufzeichnungen ohne amtlichen Charakter, wie er meint) abhängig sei; dem Exzerpt aus dieser Quelle sei eine Kom- pilation aus den in Basel leicht zugänglichen Materialien vorangesetzt, vermutlich auf Brunet's eigene Veranlassung, wenn nicht durch ihn selbst. Die zuletzt von Haller geäußerte Vermutung, R sei mit der Ausführung des Be- schlusses vom 25. Mai 1436 in Verbindung zu bringen, haben wir früher schon ablehnen müssen 4. Auf den Grundgedanken Hallers aber, daß R und P auf zwei von einander in gewissem Sinne unabhängige Quellen, auf die fast wörtlich mit einander übereinstimmenden, aber doch selbständig geführten Protokolle zweier verschiedener Notare zurückgingen, hat Merkle, wie mir scheint zu Unrecht, mit spöttischem Hinweis auf das Wunder der Septua- ginta geantwortet. Es hätte, scheint mir, gar nichts wunderbares, wenn die Notare, die in den Generalkongregationen und Sessionen protokollierten, nach der Sitzung zusammen- getreten wären, um sich über Inhalt und Form ihrer Protokolle zu verständigen, wodurch für die Aufzeichnungen jedes einzelnen erhöhte Sicherheit gewonnen und der Möglichkeit späterer Differenzen und Zweifel vorgebeugt wurde. Ja, wir können, wenn ich nicht irre, den direkten Beweis führen, daß in irgend einer Weise eine solche Verständigung erfolgt sein muß. Concilium Basil. II S. XVIII. Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins 16, 15 Anm. 1 und Conc. Basil. IV S. XII. Im xweiten Abschnitt des genannten Aufsatxes: 1 Der Reginensis weder Konrad Künlin noch Radulphus Sapientis noch offixielles Konxilsprotokoll, sondern — ein alter Bekannter (Hist. Jahrb. 25, 485 ff.) 4 s. oben S. LIIIf.
Vorwort. LXIII zur Folge gehabt hat. Andererseits hat R auch gelegentlich bessere Lesarten und (wenn auch ganz selten) ein kleines Plus, das in P aus Versehen ausgefallen sein mag. Daß R nicht P direkt benutzt haben kann, ist klar, ebenso daß R, von den ein- geschobenen, leicht erhältlichen Dokumenten ganz abgeschen, für den Anfang eine von P unabhängige Quelle benutzt hat, ebenso auch, daß für den größten Teil des Textes eine Vorlage zur Verfügung gestanden haben muß, die mit P größtenteils wörtlich überein- stimmte und durchaus den Charakter des uns schon bekannten Protokolls besaß. Frag- lich ist nur, ob die direkt oder indirekt in R benutzten Protokollaufzeichnungen eine von P und überhaupt von Brunet’s Protokoll unabhängige Quelle darstellen oder nicht. Haller hat diese Frage bejaht. Er meint, daß die in R zugrunde liegenden Protokolle nicht von Brunet, sondern von einem anderen Konzilsnotar herrühren, der nur in den General- kongregationen und Sessionen, aber nicht in der Deputatio pro communibus protokolliert habe. Die wachsende wörtliche Ubereinstimmung zwischen P und R in den Kongregations- und Sessionsaufzeichnungen erklärt er damit, daß die verschiedenen Notare, die neben einander in den Sitzungen protokollierten, sich unter einander, wohl unter Leitung Brunet’s, über den Wortlaut ihrer Notizen verständigt hätten und daß dieses Verfahren mit der Zeit immer vollkommener ausgebildet worden sei. Den Verfasser dieses in R benutzten Protokolls glaubte Haller ursprünglich in dem Notar Konrad Künlin, späteren Stadt- schreiber von Basel, später in dem Notar Radulphus Sapientis, einem Genfer, zu er- kennen, da dieser allein schon vor Brunet tätig gewesen sei, also allein in den ersten Versammlungen protokolliert haben könne l. Schließlich hat Haller dann seine Ansicht dahin modifiziert, daß die Entstehung von R zurückzuführen sei auf den uns bekannten Beschluß vom 25. Mai 1436, den Haller dahin versteht, daß damals die Schaffung eines offiziellen Konzilsprotokolls beschlossen worden sei'. In jedem Fall würde R eine von dem in P erhaltenen Protokoll Brunet’s unabhängige Quelle sein und also nicht nur für die formale, sondern auch für die materielle Textkritik selbständigen Wert besitzen, d. h. uns die Frage beantworten, ob Brunet's Protokoll zuverlässig und vollständig ist. Merkle3 hat dem gegenüber zu erweisen versucht, daß R, soweit es mit P überein- stimmt, durchaus von dessen Vorlage (Brunet's Tagebuchaufzeichnungen ohne amtlichen Charakter, wie er meint) abhängig sei; dem Exzerpt aus dieser Quelle sei eine Kom- pilation aus den in Basel leicht zugänglichen Materialien vorangesetzt, vermutlich auf Brunet's eigene Veranlassung, wenn nicht durch ihn selbst. Die zuletzt von Haller geäußerte Vermutung, R sei mit der Ausführung des Be- schlusses vom 25. Mai 1436 in Verbindung zu bringen, haben wir früher schon ablehnen müssen 4. Auf den Grundgedanken Hallers aber, daß R und P auf zwei von einander in gewissem Sinne unabhängige Quellen, auf die fast wörtlich mit einander übereinstimmenden, aber doch selbständig geführten Protokolle zweier verschiedener Notare zurückgingen, hat Merkle, wie mir scheint zu Unrecht, mit spöttischem Hinweis auf das Wunder der Septua- ginta geantwortet. Es hätte, scheint mir, gar nichts wunderbares, wenn die Notare, die in den Generalkongregationen und Sessionen protokollierten, nach der Sitzung zusammen- getreten wären, um sich über Inhalt und Form ihrer Protokolle zu verständigen, wodurch für die Aufzeichnungen jedes einzelnen erhöhte Sicherheit gewonnen und der Möglichkeit späterer Differenzen und Zweifel vorgebeugt wurde. Ja, wir können, wenn ich nicht irre, den direkten Beweis führen, daß in irgend einer Weise eine solche Verständigung erfolgt sein muß. Concilium Basil. II S. XVIII. Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins 16, 15 Anm. 1 und Conc. Basil. IV S. XII. Im xweiten Abschnitt des genannten Aufsatxes: 1 Der Reginensis weder Konrad Künlin noch Radulphus Sapientis noch offixielles Konxilsprotokoll, sondern — ein alter Bekannter (Hist. Jahrb. 25, 485 ff.) 4 s. oben S. LIIIf.
Strana LXIV
LXIV Vorwort. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß Segovia für seine groſe Konzils- chronik Aufzeichnungen über die Plenarverhandlungen benutzt haben muß, die mit dem Brunetschen Protokoll große Ahnlichkeit gehabt haben. Die beiden Quellen kommen sich in der Disposition der Berichte und in der Ausdrucksweise oft so nahe, daßs die Gleich- heit des Stoffes und der Zufall zur Erklärung nicht ausreichen 1. Wenn zwei Personen unabhängig von einander den Verlauf einer Sitzung protokollieren, werden ihre Aufzeich- nungen viel stärker von einander abweichen. Und doch ist es anderseits fast ausgeschlossen, daß Segovia das Protokoll Brunet's benutzt hätte; denn dann würde er gewiß gelegentlich, wenn auch noch so selten, auf die Verhandlungen der Deputatio pro communibus ein- gehen, so wie er gelegentlich aus der Deputatio de fide, der er selbst angehörte, Mittei- lungen macht. Es muß ihm also das Manuale eines anderen Notars vorgelegen haben, und dieses muß mit den Aufzeichnungen Brunet's über die Generalkongregationen und Sessionen so stark übereingestimmt haben, wie es nur möglich ist, wenn zwischen den protokollierenden Notaren irgendwie Fühlung wegen der Fassung der Protokolle genommen wurde. In der genauen Ubereinstimmung der Berichte über die Plenarverhandlungen liegt also kein Grund gegen Hallers Annahme. Für diese und gegen die Ableitung von R aus Brunet's Protokoll scheinen bei Vergleichung der Texte drei Umstände ernsthaft ins Gewicht zu fallen. Erstens ist es höchst seltsam, wie mitten im Text fast zwei Monate hindurch (vom 7. Dezember 1433 bis zum 3. Februar 1434) R die Verhandlungen der Deputatio pro communibus, die es sonst nicht berücksichtigt aufnimmt 2. Es wäre wohl verständlich, wenn ein Schreiber, der Brunet's Protokolle mit der Weisung, nur die Plenarverhandlungen zu berücksichtigen, exzerpierte, gelegentlich einmal Notizen über Vorgänge in der Deputation, sei es absichtlich, weil sie ihm besonders interessant erschienen, sei es aus Verschen, mit- kopiert hätte. Daß er aber, entgegen der sonst, vorher und nachher, festgehaltenen Methode, für einen Zeitraum von 8 Wochen seitenlang die Protokolle der Deputationsverhandlungen absichtlich oder gar verschentlich mit aufgenommen hätte, ist schwer begreiflich. Viel eher würde Hallers Hypothese diese Thatsache verständlich machen: der Notar, auf dessen Manuale R zurückgeht, hätte in der Regel nur in den Plenarsitzungen, jene zwei Monate aber aushilfsweise auch in der Deputatio pro communibus protokolliert. Ebenso steht es mit der großen Lücke in R, die oben schon erwähnt worden ist. Daß beim Kopieren aus Brunet's Protokollen diese umfangreiche Partie aus Versehen ausgelassen wäre, ist kaum glaublich; im Protokollheft eines anderen Notars dagegen kann sie leicht gefehlt haben, wenn dieser während jener Zeit irgendwie verhindert war zu protokollieren, wie ähnliche Lücken ja auch bei Brunet vorkommen. Drittens hat R gelegentlich, wenn auch sehr selten, auch innerhalb der übereinstimmenden Partien ein Plus gegenüber P. Unterm 2. Januar 1434 findet sich in R, inmitten von Protokollen der Deputatio pro com- munibus, in einem besonderen Alinea die Notiz über die Zuteilung eines neuen Mitgliedes an die Deputation 3. Es ist zum mindesten auffallend, daß der Schreiber von P diesen Absatz ausgelassen und Brunet selbst, der die Abschrift, nach Hallers Angabe, durch- korrigiert hat, das nicht bemerkt haben sollte. Das sind die Gründe, die gegen eine Ab- leitung von R aus der Vorlage von P sprechen. Und doch machen andere Thatsachen es ganz unmöglich, anzunchmen, daß die Quelle von R das Protokoll eines anderen Notars als Brunet gewesen sei. In P und R stimmen nicht nur die Aufzeichnungen über Plenarsitzungen, sondern auch die Notizen über kirchliche Festtage, Prozessionen und dergleichen wörtlich überein, ja sogar Notizen über Ereignisse, die nichts mit dem Konzil zu schaffen haben. Ich 1 Man vergleiche nur die Textstellen, die Haller Verhandlungen fehlen dann wieder vom 4. Febr. an im Conc. Basil. I S. 46-48 xusammenstellt. III, 20. 2 Concilium Basil. III, 2, 3-5. Concilium Basiliense II, 533 bis III, 17. Die
LXIV Vorwort. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß Segovia für seine groſe Konzils- chronik Aufzeichnungen über die Plenarverhandlungen benutzt haben muß, die mit dem Brunetschen Protokoll große Ahnlichkeit gehabt haben. Die beiden Quellen kommen sich in der Disposition der Berichte und in der Ausdrucksweise oft so nahe, daßs die Gleich- heit des Stoffes und der Zufall zur Erklärung nicht ausreichen 1. Wenn zwei Personen unabhängig von einander den Verlauf einer Sitzung protokollieren, werden ihre Aufzeich- nungen viel stärker von einander abweichen. Und doch ist es anderseits fast ausgeschlossen, daß Segovia das Protokoll Brunet's benutzt hätte; denn dann würde er gewiß gelegentlich, wenn auch noch so selten, auf die Verhandlungen der Deputatio pro communibus ein- gehen, so wie er gelegentlich aus der Deputatio de fide, der er selbst angehörte, Mittei- lungen macht. Es muß ihm also das Manuale eines anderen Notars vorgelegen haben, und dieses muß mit den Aufzeichnungen Brunet's über die Generalkongregationen und Sessionen so stark übereingestimmt haben, wie es nur möglich ist, wenn zwischen den protokollierenden Notaren irgendwie Fühlung wegen der Fassung der Protokolle genommen wurde. In der genauen Ubereinstimmung der Berichte über die Plenarverhandlungen liegt also kein Grund gegen Hallers Annahme. Für diese und gegen die Ableitung von R aus Brunet's Protokoll scheinen bei Vergleichung der Texte drei Umstände ernsthaft ins Gewicht zu fallen. Erstens ist es höchst seltsam, wie mitten im Text fast zwei Monate hindurch (vom 7. Dezember 1433 bis zum 3. Februar 1434) R die Verhandlungen der Deputatio pro communibus, die es sonst nicht berücksichtigt aufnimmt 2. Es wäre wohl verständlich, wenn ein Schreiber, der Brunet's Protokolle mit der Weisung, nur die Plenarverhandlungen zu berücksichtigen, exzerpierte, gelegentlich einmal Notizen über Vorgänge in der Deputation, sei es absichtlich, weil sie ihm besonders interessant erschienen, sei es aus Verschen, mit- kopiert hätte. Daß er aber, entgegen der sonst, vorher und nachher, festgehaltenen Methode, für einen Zeitraum von 8 Wochen seitenlang die Protokolle der Deputationsverhandlungen absichtlich oder gar verschentlich mit aufgenommen hätte, ist schwer begreiflich. Viel eher würde Hallers Hypothese diese Thatsache verständlich machen: der Notar, auf dessen Manuale R zurückgeht, hätte in der Regel nur in den Plenarsitzungen, jene zwei Monate aber aushilfsweise auch in der Deputatio pro communibus protokolliert. Ebenso steht es mit der großen Lücke in R, die oben schon erwähnt worden ist. Daß beim Kopieren aus Brunet's Protokollen diese umfangreiche Partie aus Versehen ausgelassen wäre, ist kaum glaublich; im Protokollheft eines anderen Notars dagegen kann sie leicht gefehlt haben, wenn dieser während jener Zeit irgendwie verhindert war zu protokollieren, wie ähnliche Lücken ja auch bei Brunet vorkommen. Drittens hat R gelegentlich, wenn auch sehr selten, auch innerhalb der übereinstimmenden Partien ein Plus gegenüber P. Unterm 2. Januar 1434 findet sich in R, inmitten von Protokollen der Deputatio pro com- munibus, in einem besonderen Alinea die Notiz über die Zuteilung eines neuen Mitgliedes an die Deputation 3. Es ist zum mindesten auffallend, daß der Schreiber von P diesen Absatz ausgelassen und Brunet selbst, der die Abschrift, nach Hallers Angabe, durch- korrigiert hat, das nicht bemerkt haben sollte. Das sind die Gründe, die gegen eine Ab- leitung von R aus der Vorlage von P sprechen. Und doch machen andere Thatsachen es ganz unmöglich, anzunchmen, daß die Quelle von R das Protokoll eines anderen Notars als Brunet gewesen sei. In P und R stimmen nicht nur die Aufzeichnungen über Plenarsitzungen, sondern auch die Notizen über kirchliche Festtage, Prozessionen und dergleichen wörtlich überein, ja sogar Notizen über Ereignisse, die nichts mit dem Konzil zu schaffen haben. Ich 1 Man vergleiche nur die Textstellen, die Haller Verhandlungen fehlen dann wieder vom 4. Febr. an im Conc. Basil. I S. 46-48 xusammenstellt. III, 20. 2 Concilium Basil. III, 2, 3-5. Concilium Basiliense II, 533 bis III, 17. Die
Strana LXV
Vorwort. LXV nehme nur ein Beispiel: Zum 27. März 1434 ist berichtet, wie ein Geselle und ein junges Weib, weil sie sich tags zuvor, am Karfreitag, fleischlich vergangen hatten, öffent- lich gestraft wurden 1. Diese Notiz steht in P sowohl wie in R, im Wortlaut ein wenig abweichend, aber doch so ähnlich, daß zufällige Ubereinstimmung ganz ausgeschlossen ist. Wenn man sich nun auch wohl denken kann, daß die Notare sich über den Wortlaut ihrer Sitzungsprotokolle verständigten, so ist es doch ganz undenkbar, daß auch für diese vielen kleinen, rechtlich bedeutungslosen Notizen eine solche Verständigung stattgefunden hätte. Ferner spricht Brunet, wie schon erwähnt, in seinem Protokoll gelegentlich von sich selbst in der ersten Person. Diese Stellen finden sich, soweit sie in den gemein- samen Bestandteilen vorkommen, meist unverändert auch in R, und wenn in R die erste in die dritte Person geändert ist, so ist auch einmal Unsinn daraus entstanden 2. Es ist klar, daß das unerklärbar ist, wenn man als Quelle von R das Protokoll eines anderen Notars annimmt. Brunet erwähnt ferner in seinem Protokoll den Notar Thomas Ches- nelot öfter mit der Wendung socius oder socius meus, während er von anderen Notaren diesen Ausdruck nicht gebraucht. Diese Unterscheidung ist für Brunet schr begreiflich; denn Chesnelot war sein spezieller Kollege in der Deputatio pro communibus. In R kehren diese Stellen, deren Ausdrucksweise für keinen anderen Autor passen würde, un- verändert wieder 3. Zum 5. Juli 1434 notiert Brunet Die lune quinta jullii fuit congre- gacio generalis, in qua facta et ordinata fuerunt infrascripta, worauf er gegen seine sonstige Gewohnheit den vollen Wortlaut des Notariatsinstruments über die Entscheidung des Bur- gundisch-kurfürstlichen Rangstreites folgen läßt 4. Die Abweichung von der sonstigen Methode, Beschlüsse zu protokollieren, ist bei Brunet, dem Domherrn von Arras, wegen seines Interesses für diese Sache begreiflich. In R findet man nur die Notiz, daß am 5. Juli Generalkongregation war, ohne irgend eine Andeutung über Verhandlungen und Beschlüsse (was sonst in dem ganzen Kodex nicht vorkommt), und zwar, wie Dr. Beck- mann jetzt nachgeschen hat, ohne eigenes Alinea dem vorhergehenden Absatz angehängt. Verständlich ist das bei einem Kopisten, der das lange, bei Brunet mitgeteilte Dokument auslassen wollte, aber nicht Selbständigkeit genug besaß, um eine Notiz über die Be- schlußfassung an die Stelle zu setzen, nicht aber bei Ableitung aus dem Protokoll cines anderen Notars. Nach alle dem kann man nicht daran zweifeln, daß der Gedanke, R vermittle uns wenigstens indirekt die Kenntnis eines sonst unbekannten Protokolls, aufgegeben werden muß. R geht vielmehr, soweit mit P übereinstimmend, auf Brunet's Protokoll zurück. Immerhin ist die Handschrift zu verwerten für die Textkritik von P, da R jedenfalls nicht aus P, sondern aus der Vorlage von P und, unabhängig von P, direkt oder indirekt aus der Urschrift des Brunetschen Protokolls abgeleitet ist. Steht dieses Ergebnis fest, so missen wir noch einmal zurückgreifen auf die vorher erörterten Thatsachen, die einer Ableitung von R aus dem Protokoll Brunet’s zu wider- sprechen scheinen. Sie bedürfen einer Erklärung. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß sie nicht wohl als bloße Zufälligkeiten oder Verschen aufgefaßt werden können. Eine Erklärung würde nach der Richtung hin zu suchen sein, daß die Persönlichkeit, die R oder die Vorlage von R herstellte oder durch einen Schreiber herstellen ließ, irgend einen Grund oder ein Interesse hatte, gerade für jone zwei Monate die Verhandlungen der General- kongregationen, die sie sonst ausließ, aufzunehmen, andererseits für 10 Wochen die Ver- Haller Varianten aus R aufführt, so ist R blofter Schreibfehler für P. 3 Bd. II, 501, 8. Bd. III, 8, 8. 11, 8. 44, 23. 48, 8. 135, 34. 157, 20. 168, 16. Vgl. auch II, 502, 8. 4 Bd. III, 139, 27 ff. 1 Bd. III, 51, 30-32. 2 Bd. II, 203, 22, wo das fui in fuit geändert ist. Vgl. Merkle a. a. O. 489 Anm. 6. Der Bd. II, 29, 21 ff. gedruckte Absatx steht nur in P; wenn Deutsche Reichstags-Akten X. IX
Vorwort. LXV nehme nur ein Beispiel: Zum 27. März 1434 ist berichtet, wie ein Geselle und ein junges Weib, weil sie sich tags zuvor, am Karfreitag, fleischlich vergangen hatten, öffent- lich gestraft wurden 1. Diese Notiz steht in P sowohl wie in R, im Wortlaut ein wenig abweichend, aber doch so ähnlich, daß zufällige Ubereinstimmung ganz ausgeschlossen ist. Wenn man sich nun auch wohl denken kann, daß die Notare sich über den Wortlaut ihrer Sitzungsprotokolle verständigten, so ist es doch ganz undenkbar, daß auch für diese vielen kleinen, rechtlich bedeutungslosen Notizen eine solche Verständigung stattgefunden hätte. Ferner spricht Brunet, wie schon erwähnt, in seinem Protokoll gelegentlich von sich selbst in der ersten Person. Diese Stellen finden sich, soweit sie in den gemein- samen Bestandteilen vorkommen, meist unverändert auch in R, und wenn in R die erste in die dritte Person geändert ist, so ist auch einmal Unsinn daraus entstanden 2. Es ist klar, daß das unerklärbar ist, wenn man als Quelle von R das Protokoll eines anderen Notars annimmt. Brunet erwähnt ferner in seinem Protokoll den Notar Thomas Ches- nelot öfter mit der Wendung socius oder socius meus, während er von anderen Notaren diesen Ausdruck nicht gebraucht. Diese Unterscheidung ist für Brunet schr begreiflich; denn Chesnelot war sein spezieller Kollege in der Deputatio pro communibus. In R kehren diese Stellen, deren Ausdrucksweise für keinen anderen Autor passen würde, un- verändert wieder 3. Zum 5. Juli 1434 notiert Brunet Die lune quinta jullii fuit congre- gacio generalis, in qua facta et ordinata fuerunt infrascripta, worauf er gegen seine sonstige Gewohnheit den vollen Wortlaut des Notariatsinstruments über die Entscheidung des Bur- gundisch-kurfürstlichen Rangstreites folgen läßt 4. Die Abweichung von der sonstigen Methode, Beschlüsse zu protokollieren, ist bei Brunet, dem Domherrn von Arras, wegen seines Interesses für diese Sache begreiflich. In R findet man nur die Notiz, daß am 5. Juli Generalkongregation war, ohne irgend eine Andeutung über Verhandlungen und Beschlüsse (was sonst in dem ganzen Kodex nicht vorkommt), und zwar, wie Dr. Beck- mann jetzt nachgeschen hat, ohne eigenes Alinea dem vorhergehenden Absatz angehängt. Verständlich ist das bei einem Kopisten, der das lange, bei Brunet mitgeteilte Dokument auslassen wollte, aber nicht Selbständigkeit genug besaß, um eine Notiz über die Be- schlußfassung an die Stelle zu setzen, nicht aber bei Ableitung aus dem Protokoll cines anderen Notars. Nach alle dem kann man nicht daran zweifeln, daß der Gedanke, R vermittle uns wenigstens indirekt die Kenntnis eines sonst unbekannten Protokolls, aufgegeben werden muß. R geht vielmehr, soweit mit P übereinstimmend, auf Brunet's Protokoll zurück. Immerhin ist die Handschrift zu verwerten für die Textkritik von P, da R jedenfalls nicht aus P, sondern aus der Vorlage von P und, unabhängig von P, direkt oder indirekt aus der Urschrift des Brunetschen Protokolls abgeleitet ist. Steht dieses Ergebnis fest, so missen wir noch einmal zurückgreifen auf die vorher erörterten Thatsachen, die einer Ableitung von R aus dem Protokoll Brunet’s zu wider- sprechen scheinen. Sie bedürfen einer Erklärung. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß sie nicht wohl als bloße Zufälligkeiten oder Verschen aufgefaßt werden können. Eine Erklärung würde nach der Richtung hin zu suchen sein, daß die Persönlichkeit, die R oder die Vorlage von R herstellte oder durch einen Schreiber herstellen ließ, irgend einen Grund oder ein Interesse hatte, gerade für jone zwei Monate die Verhandlungen der General- kongregationen, die sie sonst ausließ, aufzunehmen, andererseits für 10 Wochen die Ver- Haller Varianten aus R aufführt, so ist R blofter Schreibfehler für P. 3 Bd. II, 501, 8. Bd. III, 8, 8. 11, 8. 44, 23. 48, 8. 135, 34. 157, 20. 168, 16. Vgl. auch II, 502, 8. 4 Bd. III, 139, 27 ff. 1 Bd. III, 51, 30-32. 2 Bd. II, 203, 22, wo das fui in fuit geändert ist. Vgl. Merkle a. a. O. 489 Anm. 6. Der Bd. II, 29, 21 ff. gedruckte Absatx steht nur in P; wenn Deutsche Reichstags-Akten X. IX
Strana LXVI
LXVI Vorwort. handlungen des Plenums, die sie sonst übernahm, auszulassen. Ich vermag mir dieses Interesse nur bei einer Persönlichkeit zu denken, die über andere Protokollaufzeichnungen schon verfügte und die nun für R aus Brunet’s Protokoll nur das übernahm, was zur Ergänzung jener Aufzeichnungen notwendig war, oder (anders ausgedrückt), die das ausließ, was ihr aus anderer Quelle zur Verfügung stand. Eine solche Persönlichkeit wäre zu- nächst im Kreise der Konzilsnotare zu suchen. Es müsste ein Notar gewesen sein, der Protokolle der Deputatio pro communibus mit jener einen Lücke von 2 Monaten schon selbst besaß, in den Generalkongregationen und Sessionen aber in der Regel nicht proto- kollierte und während jener 10 Wochen ausnahmsweise dazu herangezogen wurde. Ein solcher könnte das, was R gelegentlich mehr oder ausführlicher als P gibt, aus eigener Kenntnis ergänzt haben. Man wird unwillkürlich an Brunet's nächsten Kollegen, den schon mehrfach erwähnten Thomas Chesnelot denken, und mit aller Zurückhaltung, die bei solchen Fragen geboten ist, möchte ich die Vermutung wagen, daß in der That Chesnelot das Werk, dessen mangelhafte Abschrift in R vorliegt, angefertigt hat oder hat anfertigen lassen. Chesnelot begegnet uns schon sehr frih in naher Verbindung mit Brunet. Dem Bericht über die 3. Session vom 29. April 1432 läßt R den Text des Sessionsdekretes folgen. Am Schluß desselben heißt es: Sic signatum Bruneti et T. Chesneloti 1, d. h. dem Verfasser des in R überlieferten Werkes lag ein von Brunet und Chesnelot signiertes Exemplar, wohl eine von ihnen beglaubigte Kopie des Sessionsdekretes vor. Am 1. September 1432 erscheint Chesnelot in Brunet’s Protokoll zum erstenmal als dessen Stellvertreter für die Protokollführung in der Deputatio pro communibus 2. Ständig wurde er dort, wie es scheint, seit dem 29. Oktober beschäftigt; denn an diesem Tage wurde er zum Schreiber der Deputation ernannt s. Schreiber wird in diesem Falle, da Chesnelot schon protokolliert hatte und die Notarswürde besaß, mit Notar gleichbedeutend sein. Wird doch auch Brunet gelegentlich als erster Schreiber des Konzils bezeichnet 4. Am 1. De- zember gedenkt Brunet zum ersten Mal, ohne daß inzwischen von einer besonderen Be- stellung zum Notar etwas verlautet hätte, des Chesnelot als Thome socii mei 5, am 15. Dezember kommen beide in der Deputation wie gleichstehende Notare neben einander vor: petens a nobis Thoma et Bruneti instrumentum“, und weiterhin ist öfter in Brunet’s Protokoll von Chesnelot als Kollegen (socius) die Rede 7. Daß während der Abwesenheit Brunet’s im Jahre 1435 Chesnelot seine Vertretung übernahm, d. h. nicht nur (wie schon bis- her neben ihm) in der Deputation protokollierte, sondern auch seine Notariatsakten verwahrte, und daß seine eigenen Protokolle aus dieser Zeit in P zur Ergänzung jener Brunet’s benutzt worden sind, wissen wir schon. Bedenken gegen meine Vermutung können sich daraus ergeben, daß Chesnelot's eigenes Manuale mit Aufzeichnungen über die Deputatio pro communibus jedenfalls später begann als jenes Brunet’s, daß man also erwarten sollte, R werde für die erste Zeit das Brunetsche Protokoll auch für die Deputationsverhandlungen ausschreiben, sowie er es nachher vom 7. Dez. 1433 bis 3. Febr. 1434 gethan hat. Wie das Ubergehen zu erklären ist, läßt sich natürlich nicht mit einiger Sicherheit sagen. Sehr möglich, daß Chesnelot gleich, als er sein Amt antrat, die bisherigen Protokolle der Deputation für sich kopiert hatte, so daß er sie bei Seite lassen konnte, als er an die Bearbeitung des in R erhaltenen Werkes ging. 1 Concilium Basil. II, 103, 40. 2 Ebend. 205, 4. 8 Ebend. 259, 4. 4 Bei Segovia, s. Mon. conc. II, 1113 (Dexember 1437). 5 Conc. Bas. II, 283, 15. 6 Ebend. 295, 3. Ebend. 306, 9 (1433 Jan. 5); 396, 11 (Apr. 28); 561, 8 (Okt. 11); III, 8, 8 (1434 Jan. 16); 11, 8 (Jan. 21); 44, 23 (Märx 12); 135, 34 (Juni 26); 157, 20 (Juli 23); 168, 16 (Aug. 6).
LXVI Vorwort. handlungen des Plenums, die sie sonst übernahm, auszulassen. Ich vermag mir dieses Interesse nur bei einer Persönlichkeit zu denken, die über andere Protokollaufzeichnungen schon verfügte und die nun für R aus Brunet’s Protokoll nur das übernahm, was zur Ergänzung jener Aufzeichnungen notwendig war, oder (anders ausgedrückt), die das ausließ, was ihr aus anderer Quelle zur Verfügung stand. Eine solche Persönlichkeit wäre zu- nächst im Kreise der Konzilsnotare zu suchen. Es müsste ein Notar gewesen sein, der Protokolle der Deputatio pro communibus mit jener einen Lücke von 2 Monaten schon selbst besaß, in den Generalkongregationen und Sessionen aber in der Regel nicht proto- kollierte und während jener 10 Wochen ausnahmsweise dazu herangezogen wurde. Ein solcher könnte das, was R gelegentlich mehr oder ausführlicher als P gibt, aus eigener Kenntnis ergänzt haben. Man wird unwillkürlich an Brunet's nächsten Kollegen, den schon mehrfach erwähnten Thomas Chesnelot denken, und mit aller Zurückhaltung, die bei solchen Fragen geboten ist, möchte ich die Vermutung wagen, daß in der That Chesnelot das Werk, dessen mangelhafte Abschrift in R vorliegt, angefertigt hat oder hat anfertigen lassen. Chesnelot begegnet uns schon sehr frih in naher Verbindung mit Brunet. Dem Bericht über die 3. Session vom 29. April 1432 läßt R den Text des Sessionsdekretes folgen. Am Schluß desselben heißt es: Sic signatum Bruneti et T. Chesneloti 1, d. h. dem Verfasser des in R überlieferten Werkes lag ein von Brunet und Chesnelot signiertes Exemplar, wohl eine von ihnen beglaubigte Kopie des Sessionsdekretes vor. Am 1. September 1432 erscheint Chesnelot in Brunet’s Protokoll zum erstenmal als dessen Stellvertreter für die Protokollführung in der Deputatio pro communibus 2. Ständig wurde er dort, wie es scheint, seit dem 29. Oktober beschäftigt; denn an diesem Tage wurde er zum Schreiber der Deputation ernannt s. Schreiber wird in diesem Falle, da Chesnelot schon protokolliert hatte und die Notarswürde besaß, mit Notar gleichbedeutend sein. Wird doch auch Brunet gelegentlich als erster Schreiber des Konzils bezeichnet 4. Am 1. De- zember gedenkt Brunet zum ersten Mal, ohne daß inzwischen von einer besonderen Be- stellung zum Notar etwas verlautet hätte, des Chesnelot als Thome socii mei 5, am 15. Dezember kommen beide in der Deputation wie gleichstehende Notare neben einander vor: petens a nobis Thoma et Bruneti instrumentum“, und weiterhin ist öfter in Brunet’s Protokoll von Chesnelot als Kollegen (socius) die Rede 7. Daß während der Abwesenheit Brunet’s im Jahre 1435 Chesnelot seine Vertretung übernahm, d. h. nicht nur (wie schon bis- her neben ihm) in der Deputation protokollierte, sondern auch seine Notariatsakten verwahrte, und daß seine eigenen Protokolle aus dieser Zeit in P zur Ergänzung jener Brunet’s benutzt worden sind, wissen wir schon. Bedenken gegen meine Vermutung können sich daraus ergeben, daß Chesnelot's eigenes Manuale mit Aufzeichnungen über die Deputatio pro communibus jedenfalls später begann als jenes Brunet’s, daß man also erwarten sollte, R werde für die erste Zeit das Brunetsche Protokoll auch für die Deputationsverhandlungen ausschreiben, sowie er es nachher vom 7. Dez. 1433 bis 3. Febr. 1434 gethan hat. Wie das Ubergehen zu erklären ist, läßt sich natürlich nicht mit einiger Sicherheit sagen. Sehr möglich, daß Chesnelot gleich, als er sein Amt antrat, die bisherigen Protokolle der Deputation für sich kopiert hatte, so daß er sie bei Seite lassen konnte, als er an die Bearbeitung des in R erhaltenen Werkes ging. 1 Concilium Basil. II, 103, 40. 2 Ebend. 205, 4. 8 Ebend. 259, 4. 4 Bei Segovia, s. Mon. conc. II, 1113 (Dexember 1437). 5 Conc. Bas. II, 283, 15. 6 Ebend. 295, 3. Ebend. 306, 9 (1433 Jan. 5); 396, 11 (Apr. 28); 561, 8 (Okt. 11); III, 8, 8 (1434 Jan. 16); 11, 8 (Jan. 21); 44, 23 (Märx 12); 135, 34 (Juni 26); 157, 20 (Juli 23); 168, 16 (Aug. 6).
Strana LXVII
Vorwort. LXVII Die zweite Handschrift, die zur Kontrolle der Handschrift P des Brunetschen Proto- kolls zur Verfügung steht, ist, wie erwähnt, eine aus Brunct's Nachlaß stammende Ab- schrift der Concordata dominorum de duodecim, in der Pariser National- bibliothek, Ms. lat. 1509. Haller hat die Handschrift im I. Bande des Concilium Basi- liense1, dann im Vorwort zum 4. Bande2 beschrieben und sie für die entsprechenden Partien des Brunetschen Protokolls im 4. Bande als Handschrift „p“ kollationiert. Sie enthält Beschlüsse (Concordata) des Zwölferausschusses aus der Zeit vom 11. April 1436 mit einigen Lücken wohl bis zum 5. Dezember 1437 3. Der Zwölferausschußt, aus je drei Vertretern der vier Deputationen zusammengesetzt, hatte die Aufgabe, einerseits gewisse Dinge an die Deputationen zu bringen, also deren Beschlüsse vorzubereiten, an- dererseits aber vor allem, soweit Ubereinstimmung wenigstens zwischen drei Deputationen erzielt war, dieses Ergebnis festzustellen und zu redigieren, worauf dann seine Concor- data in der Generalkongregation vorgetragen und durch den Präsidenten formell zu Kon- zilsbeschlüssen erhoben wurden. Die erste Frage ist, ob wir hier eigentliche Protokolle des Zwölferausschusses, ein Notariats-Manuale, wenn auch in Abschrift, vor uns haben. Das ist augenschein- lich nicht der Fall; denn zu den Konkordaten ist nach Haller am Rande oder in Uber- schrift das Datum der Generalkongregation angegeben 4. Wir werden also nicht in die Verhandlungen des Ausschusses, sondern in die Generalkongregation versetzt. So wie dort die fertigen Concordata zur Vorlage kamen, sind sie dem Notar Brunet, der unsere Handschrift für sich angelegt und mit eigenhändigen Bemerkungen verschen hat 5, zu- gänglich geworden. Häufig sind zu den Konkordaten einer Generalkongregation einzelne Notare genannt. Man wird geneigt sein, diese Angaben zunächst so zu verstehen, daßt diese Notare in der fraglichen Sitzung des Zwölferausschusses protokolliert und dann wohl auch die von ihnen protokollierten Konkordate in der Generalkongregation vorgetragen haben. Dann wäre aber ein außterordentlich starker, fortwährender Wechsel unter den Notaren des Zwölferausschusses erfolgt“, während doch einmal um dieselbe Zeit Michael Galteri sich ausdrücklich als Notar des Ausschusses bezeichnet7. Auch sind die Kon- kordate, die uns als die des Brunet und seines Vertreters Rousselli bezeichnet werden, in dem Protokoll Brunet’s (P) ganz in derselben Weise aufgezeichnet wie alle anderen, nämlich unter den Verhandlungen über die Generalkongregation, in der sie zur Vorlage kamen, während sie doch, wenn Brunet in der Sitzung des Zwölferausschusses proto- kolliert hätte, in seinem Manuale der Generalkongregation vorangehen müßsten. Wie diese Schwierigkeiten zu lösen sind, vermag ich nicht anzugeben. Vielleicht waren alle Deputationsnotare in den Sitzungen der Zwölfer zugegen, ohne darum doch alle dort die Konkordate zu protokollieren, und einer von ihnen wurde dann, unabhängig von der Ein- tragung in das Notariatsmanuale, die Sache des Ausschußnotars blieb, mit dem Vortrag in der Generalkongregation betraut. 1 S. 10 f. 2 S. VIIIf. 3 Palacky in den Sitxungsberichten der Wiener Akad. XI, 281 sagt, daſo die Handschrift bis xum 13. Dex. reicht. Haller gibt Bd. I S. II als letxtes Datum den 28. November an, in Bd. IV S. IX aber den 5. Dexember. Als Dr. Herre die Hand- schrift vor Jahren benutxen wollte, war sie aus- geliehen. Conc. Basil. I, 10. Aus der Edition selbst in Bd. IV wird nicht recht deutlich, daß die einxelnen Concordata im Cod. 1509 (p) Uberschriften mit dem Datum der Generalkongregation haben. 5 Haller sagt Bd. I S. 10, die Handschrift sei xum großten Teil von Brunet selbst, und zwar recht flichtig, xum anderen von einer fremden Hand ge- schrieben. Im Vorwort xu Bd. IV S. VIII aber meint er, der Kodex sei im fortlaufenden Zuge geschrieben von zwei Händen, die er nicht xu identifixieren wage. 6 Innerhalb 4 Monaten kommen vor: M. Galteri am 28. Juli 1436 (S. 225, 16), Dieulefist am 3. August, II. August, 18. August (S. 232. 241. 247), Bruneti et Rousselli pro eo am 7. Sept. (S. 261), Sohierii am 5. Okt. (S. 291), Ludovicus Scaec am 16. November (S. 334, 30). domini duodecim michi M. Galteri eorundem notario, a. a. O. 225, 16. IX*
Vorwort. LXVII Die zweite Handschrift, die zur Kontrolle der Handschrift P des Brunetschen Proto- kolls zur Verfügung steht, ist, wie erwähnt, eine aus Brunct's Nachlaß stammende Ab- schrift der Concordata dominorum de duodecim, in der Pariser National- bibliothek, Ms. lat. 1509. Haller hat die Handschrift im I. Bande des Concilium Basi- liense1, dann im Vorwort zum 4. Bande2 beschrieben und sie für die entsprechenden Partien des Brunetschen Protokolls im 4. Bande als Handschrift „p“ kollationiert. Sie enthält Beschlüsse (Concordata) des Zwölferausschusses aus der Zeit vom 11. April 1436 mit einigen Lücken wohl bis zum 5. Dezember 1437 3. Der Zwölferausschußt, aus je drei Vertretern der vier Deputationen zusammengesetzt, hatte die Aufgabe, einerseits gewisse Dinge an die Deputationen zu bringen, also deren Beschlüsse vorzubereiten, an- dererseits aber vor allem, soweit Ubereinstimmung wenigstens zwischen drei Deputationen erzielt war, dieses Ergebnis festzustellen und zu redigieren, worauf dann seine Concor- data in der Generalkongregation vorgetragen und durch den Präsidenten formell zu Kon- zilsbeschlüssen erhoben wurden. Die erste Frage ist, ob wir hier eigentliche Protokolle des Zwölferausschusses, ein Notariats-Manuale, wenn auch in Abschrift, vor uns haben. Das ist augenschein- lich nicht der Fall; denn zu den Konkordaten ist nach Haller am Rande oder in Uber- schrift das Datum der Generalkongregation angegeben 4. Wir werden also nicht in die Verhandlungen des Ausschusses, sondern in die Generalkongregation versetzt. So wie dort die fertigen Concordata zur Vorlage kamen, sind sie dem Notar Brunet, der unsere Handschrift für sich angelegt und mit eigenhändigen Bemerkungen verschen hat 5, zu- gänglich geworden. Häufig sind zu den Konkordaten einer Generalkongregation einzelne Notare genannt. Man wird geneigt sein, diese Angaben zunächst so zu verstehen, daßt diese Notare in der fraglichen Sitzung des Zwölferausschusses protokolliert und dann wohl auch die von ihnen protokollierten Konkordate in der Generalkongregation vorgetragen haben. Dann wäre aber ein außterordentlich starker, fortwährender Wechsel unter den Notaren des Zwölferausschusses erfolgt“, während doch einmal um dieselbe Zeit Michael Galteri sich ausdrücklich als Notar des Ausschusses bezeichnet7. Auch sind die Kon- kordate, die uns als die des Brunet und seines Vertreters Rousselli bezeichnet werden, in dem Protokoll Brunet’s (P) ganz in derselben Weise aufgezeichnet wie alle anderen, nämlich unter den Verhandlungen über die Generalkongregation, in der sie zur Vorlage kamen, während sie doch, wenn Brunet in der Sitzung des Zwölferausschusses proto- kolliert hätte, in seinem Manuale der Generalkongregation vorangehen müßsten. Wie diese Schwierigkeiten zu lösen sind, vermag ich nicht anzugeben. Vielleicht waren alle Deputationsnotare in den Sitzungen der Zwölfer zugegen, ohne darum doch alle dort die Konkordate zu protokollieren, und einer von ihnen wurde dann, unabhängig von der Ein- tragung in das Notariatsmanuale, die Sache des Ausschußnotars blieb, mit dem Vortrag in der Generalkongregation betraut. 1 S. 10 f. 2 S. VIIIf. 3 Palacky in den Sitxungsberichten der Wiener Akad. XI, 281 sagt, daſo die Handschrift bis xum 13. Dex. reicht. Haller gibt Bd. I S. II als letxtes Datum den 28. November an, in Bd. IV S. IX aber den 5. Dexember. Als Dr. Herre die Hand- schrift vor Jahren benutxen wollte, war sie aus- geliehen. Conc. Basil. I, 10. Aus der Edition selbst in Bd. IV wird nicht recht deutlich, daß die einxelnen Concordata im Cod. 1509 (p) Uberschriften mit dem Datum der Generalkongregation haben. 5 Haller sagt Bd. I S. 10, die Handschrift sei xum großten Teil von Brunet selbst, und zwar recht flichtig, xum anderen von einer fremden Hand ge- schrieben. Im Vorwort xu Bd. IV S. VIII aber meint er, der Kodex sei im fortlaufenden Zuge geschrieben von zwei Händen, die er nicht xu identifixieren wage. 6 Innerhalb 4 Monaten kommen vor: M. Galteri am 28. Juli 1436 (S. 225, 16), Dieulefist am 3. August, II. August, 18. August (S. 232. 241. 247), Bruneti et Rousselli pro eo am 7. Sept. (S. 261), Sohierii am 5. Okt. (S. 291), Ludovicus Scaec am 16. November (S. 334, 30). domini duodecim michi M. Galteri eorundem notario, a. a. O. 225, 16. IX*
Strana LXVIII
LXVIII Vorwort. In p haben wir jedenfalls eine von P unabhängige Quelle, die auf die in der Generalkongregation verlesenen, zu den Konzilsarchivalien zu rechnenden Originalzettel zurückgehen wird; einige solche separate Zettel, wenn auch wohl nicht gerade die Originale, sind in der Handschrift erhalten. Die Vergleichung zwischen P und p ergibt, daß P im großten und ganzen die Konkordate lückenlos, bis auf die Auslassung von Ehedispensen, wiedergegeben hat. In der Protokollierung der Concordata vollzieht sich bei Brunet übrigens eine Ent- wicklung von mehr summarischer und verkürzter zu wörtlicher Wiedergabe. In der ersten Zeit werden innerhalb der Aufzeichnungen über die Beschlüsse der Generalkongregation die Konkordate eingeführt mit einer Wendung wie lectis concordatis oder ähnlich. So bis tief in das Jahr 1434 hinein. Dann erst beginnen die Concordata, bald mit eigener Rubrik, im Wortlaut dem Sitzungsprotokoll eingereiht zu werden. Offenbar benutzt Brunet fortan die in der Generalkongregation vorgelegte schriftliche Aufzeichnung, Zettel, wie wir sie aus der Handschrift p kennen, während er ursprünglich vielleicht die Konkordate und andere Beschlüsse auf Grund des mündlichen Vortrags protokolliert hatte. In ein- zelnen Fällen trägt er die Concordata in sein Manuale ein, ehe sie in der Generalkongre- gation beschlossen wurden, ja sogar ehe sie zur Verlesung kamen, wenn nämlich die Beschlußfassung oder Verlesung von der Tagesordnung abgesetzt und auf eine spätere Generalkongregation vertagt wurde 1. Man sieht also deutlich, wie ihm die Concordata zur Verfügung gestellt wurden, ehe die Generalkongregation Beschluß gefaßt hatte. Nur ganz selten fehlt ihm dieses Material und dann begnigt er sich in seinem Protokoll mit einer Andeutung des Inhalts. Daß die auffallend verkürzte Wiedergabe der Concordata in einigen Generalkongregationen in der That durch derartigen Mangel an Material zu erklären ist, wird bestätigt durch einen Fall, in dem auch die Konkordatssammlung Brunet’s (die Handschrift p) eine Lücke hat und Brunet’s Schreiber dazu bemerkt: hic deficiunt multa concordata Ludovici Scaec de die veneris 16 novembris 1436. Eines der fehlenden Concordata ist der Handschrift p noch auf besonderem Zettel beigelegt, und die Vergleichung mit P zeigt, wie summarisch Brunet in diesem Fall, da er offenbar den Wortlaut bei Abfassung seines Protokolls nicht zur Hand hatte, zu verfahren ge- nötigt war. Zum Schluß dieser an Brunet’s Protokoll anknüpfenden Erörterungen ist noch ein- mal auf die Frage der Kontrolle der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit des Protokolls zurückzukommen. Die Handschrift R fällt für diese Frage, wie wir gesehen haben, aus, da sic selbst letztlich auf Brunet's Protokollen fußt, die Handschrift p kommt nur für einen beschränkten Zeitraum in Betracht und vor allem nur für einen Teil des Stoffes, der sich dadurch aus allem übrigen heraushebt, daß das Material dafür sich am be- quemsten und geschlossensten darbot. Wir haben aber noch andere Quellen, um Brunct's Aufzeichnungen über Generalkongregationen und Sessionen zu kontrollieren: erstens Doku- mente, auf denen sich ein Vermerk findet, daß sie in einer bestimmten Generalkongre- gation zur Verlesung gekommen sind, zweitens die Konzilschronik Segovia's, in der Proto- kolle über die Plenarverhandlungen, aber andere als jene Brunet’s, benutzt sind 2, und 1 So bei den Konkordaten vom 23. Dexember 1434 und 14. Januar 1435, die erst am 18. Januar be- schlossen wurden mit dem Vermerk: Et sunt hec concordata hodie lecta inserta die veneris 14 folio precedenti, licet illa die non fuerit conclusum super eisdem (III, 288, 34 f.). Die Konkordate vom 23. De- xember stehen 278, 28-281, 31. Von ihnen wurde nur eines verkündet, dann verhinderte ein Tumult die Verlesung der übrigen. Die nächstfolgenden Kon- kordate stehen dann beim 14. Januar (286, 7-288, 15), und der Vermerk ista die non fuit conclusum super ipsis concordatis, sed die martis 18 dicti mensis con- clusa fuerunt steht nicht im Text, sondern am Rande. 2 Vgl. oben S. LII.
LXVIII Vorwort. In p haben wir jedenfalls eine von P unabhängige Quelle, die auf die in der Generalkongregation verlesenen, zu den Konzilsarchivalien zu rechnenden Originalzettel zurückgehen wird; einige solche separate Zettel, wenn auch wohl nicht gerade die Originale, sind in der Handschrift erhalten. Die Vergleichung zwischen P und p ergibt, daß P im großten und ganzen die Konkordate lückenlos, bis auf die Auslassung von Ehedispensen, wiedergegeben hat. In der Protokollierung der Concordata vollzieht sich bei Brunet übrigens eine Ent- wicklung von mehr summarischer und verkürzter zu wörtlicher Wiedergabe. In der ersten Zeit werden innerhalb der Aufzeichnungen über die Beschlüsse der Generalkongregation die Konkordate eingeführt mit einer Wendung wie lectis concordatis oder ähnlich. So bis tief in das Jahr 1434 hinein. Dann erst beginnen die Concordata, bald mit eigener Rubrik, im Wortlaut dem Sitzungsprotokoll eingereiht zu werden. Offenbar benutzt Brunet fortan die in der Generalkongregation vorgelegte schriftliche Aufzeichnung, Zettel, wie wir sie aus der Handschrift p kennen, während er ursprünglich vielleicht die Konkordate und andere Beschlüsse auf Grund des mündlichen Vortrags protokolliert hatte. In ein- zelnen Fällen trägt er die Concordata in sein Manuale ein, ehe sie in der Generalkongre- gation beschlossen wurden, ja sogar ehe sie zur Verlesung kamen, wenn nämlich die Beschlußfassung oder Verlesung von der Tagesordnung abgesetzt und auf eine spätere Generalkongregation vertagt wurde 1. Man sieht also deutlich, wie ihm die Concordata zur Verfügung gestellt wurden, ehe die Generalkongregation Beschluß gefaßt hatte. Nur ganz selten fehlt ihm dieses Material und dann begnigt er sich in seinem Protokoll mit einer Andeutung des Inhalts. Daß die auffallend verkürzte Wiedergabe der Concordata in einigen Generalkongregationen in der That durch derartigen Mangel an Material zu erklären ist, wird bestätigt durch einen Fall, in dem auch die Konkordatssammlung Brunet’s (die Handschrift p) eine Lücke hat und Brunet’s Schreiber dazu bemerkt: hic deficiunt multa concordata Ludovici Scaec de die veneris 16 novembris 1436. Eines der fehlenden Concordata ist der Handschrift p noch auf besonderem Zettel beigelegt, und die Vergleichung mit P zeigt, wie summarisch Brunet in diesem Fall, da er offenbar den Wortlaut bei Abfassung seines Protokolls nicht zur Hand hatte, zu verfahren ge- nötigt war. Zum Schluß dieser an Brunet’s Protokoll anknüpfenden Erörterungen ist noch ein- mal auf die Frage der Kontrolle der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit des Protokolls zurückzukommen. Die Handschrift R fällt für diese Frage, wie wir gesehen haben, aus, da sic selbst letztlich auf Brunet's Protokollen fußt, die Handschrift p kommt nur für einen beschränkten Zeitraum in Betracht und vor allem nur für einen Teil des Stoffes, der sich dadurch aus allem übrigen heraushebt, daß das Material dafür sich am be- quemsten und geschlossensten darbot. Wir haben aber noch andere Quellen, um Brunct's Aufzeichnungen über Generalkongregationen und Sessionen zu kontrollieren: erstens Doku- mente, auf denen sich ein Vermerk findet, daß sie in einer bestimmten Generalkongre- gation zur Verlesung gekommen sind, zweitens die Konzilschronik Segovia's, in der Proto- kolle über die Plenarverhandlungen, aber andere als jene Brunet’s, benutzt sind 2, und 1 So bei den Konkordaten vom 23. Dexember 1434 und 14. Januar 1435, die erst am 18. Januar be- schlossen wurden mit dem Vermerk: Et sunt hec concordata hodie lecta inserta die veneris 14 folio precedenti, licet illa die non fuerit conclusum super eisdem (III, 288, 34 f.). Die Konkordate vom 23. De- xember stehen 278, 28-281, 31. Von ihnen wurde nur eines verkündet, dann verhinderte ein Tumult die Verlesung der übrigen. Die nächstfolgenden Kon- kordate stehen dann beim 14. Januar (286, 7-288, 15), und der Vermerk ista die non fuit conclusum super ipsis concordatis, sed die martis 18 dicti mensis con- clusa fuerunt steht nicht im Text, sondern am Rande. 2 Vgl. oben S. LII.
Strana LXIX
Vorwort. LXIX drittens das große Material von sonstigen Nachrichten in Korrespondenzen und Auf- zeichnungen verschiedenster Art über die Konzilsverhandlungen. Was die erste Gattung dieser Quellen anlangt, so hat Beckmann zum ersten Male darauf aufmerksam gemacht €, daßt laut den uns erhaltenen Lektionsvermerken Briefe (und zwar wichtigen politischen Inhalts) in Generalkongregationen verlesen sind, ohne daß Brunet ihrer Erwälnung thut. Da die Verlesung solcher Briefe sonst protokolliert wird, liegen hier fraglos Lücken der Protokollführung vor, die das bisher vielfach, be- sonders auch vom Herausgeber gehegte Vertrauen auf die gleichmäßtige Vollständigkeit dieser Quelle nicht unerheblich beeinträchtigen müssen. Segovia's Chronik ist nicht so sehr zur Kontrolle der Vollständigkeit des Protokolls, als zur Prüfung der Genauigkeit und Richtigkeit der einzelnen Angaben zu verwerten. Wir sind im Laufe der Erörte- rungen über die Register schon auf ein Beispiel gestoßen, bei dem eine Vergleichung zwischen Brunet und Segovia ergab, daß Brunet einen wesentlichen Teil eines Beschlusses nicht wiedergegeben und damit das Verständnis des ganzen beeinträchtigt hat2. Eine genauere Vergleichung ist nicht unsere Sache, muß vielmehr weiterer Forschung über- lassen bleiben. Von sonstigen Quellen hat wiederum Beckmann die von ihm heraus- gegebenen Tagebücher zur Kritik der Brunetschen Protokolle herangezogen 3. Es ergab sich ihm, daß dort in einer ganzen Anzahl von Fällen über Verlesung von Briefen und sonstige Geschehnisse berichtet wird, von denen Brunet überhaupt keine Notiz nimmt, und daß hie und da beide Quellen über den Verlauf einer Generalkongregation durch- aus verschiedene Darstellungen geben, die erst in ihrer Vereinigung ein Bild des wirk- lichen Hergangs schaffen. Ob nicht übrigens die Verfasser der Tagebücher doch Gelegen- heit hatten Einblick in Protokolle zu nehmen und diese gelegentlich zu benutzen, möchte ich noch dahin gestellt sein lassen. Mir scheinen ihre Aufzeichnungen doch oft große Ahnlichkeit mit dem Protokoll Brunet’s und dem, das Segovia benutzt hat, zu haben, eine Ahnlichkeit, die mir zu groß scheint, um bloß aus der Gleichheit des Stoffes und aus der Ahnlichkeit der Stellung und der Voraussetzungen zweier, sonst von einander unabhängigen Berichterstatter erklärt werden zu können. Eine solche Benutzung kann sehr wohl statt- gefunden haben, auch wenn die Verfasser der Tagebücher fast Tag für Tag unter dem frischen Eindruck der Ereignisse schrieben; denn wir werden uns doch die in Basel Versammelten in einem reichen geistigen und literarischen Austausch unter einander stehend zu denken haben. Die vielen sonst vorhandenen Mitteilungen unter dem be- sprochenen Gesichtspunkt mit Brunet zu vergleichen, ist eine noch ausstehende kritische Aufgabe. Wird es nach diesen Ergebnissen immerhin geboten sein, sich zu Brunet’s Proto- kollen kritischer zu stellen, als man unter dem ersten Eindruck dieser, durch Jahre hin- durch fast Tag für Tag so sorgsam gemachten, nüchternen und leidenschaftslosen Auf- zeichnungen und ihres amtlichen Charakters geneigt war zu tun 4, so wird man sich auf der anderen Seite doch auch vor übertriebenem Mistrauen und vor Unterschätzung der Quelle hüten müssen. Die große Mehrzahl aller Vorgänge, die wir aus anderen Quellen kennen, finden wir doch dort, wo ihr Platz ist, bei Brunet verzeichnet, und auch die Genauigkeit seiner Angaben wird gerade in den wesentlichen Punkten schr oft durch die Vergleichung mit anderen Quellen bestätigt. Was sich durch die Kritik ergeben hat, ist im Grunde genommen etwas, was man von vornherein ungefähr erwarten darf, wenn man „amtlichen“ Aufzeichnungen und „Protokollen" nicht mit einer abergläubischen Verehrung 1Concilium Basiliense V S. XV mit Anm. I. xu benutxen ist, ja vielleicht um so mehr, weil es 2 Vgl. oben S. LXIV. amtlich ist“ (Conc. Basil. II S. XIX), aber er hat a. a. O. S. XIV mit Anm. 3 und 4. dabei doch eine andere Art von Mängeln im Auge, 4 Haller hat allerdings von vornherein betont, als jene, die inxwischen nachgewiesen worden sind. „daß auch das amtlichste Protokoll noch mit Kritik
Vorwort. LXIX drittens das große Material von sonstigen Nachrichten in Korrespondenzen und Auf- zeichnungen verschiedenster Art über die Konzilsverhandlungen. Was die erste Gattung dieser Quellen anlangt, so hat Beckmann zum ersten Male darauf aufmerksam gemacht €, daßt laut den uns erhaltenen Lektionsvermerken Briefe (und zwar wichtigen politischen Inhalts) in Generalkongregationen verlesen sind, ohne daß Brunet ihrer Erwälnung thut. Da die Verlesung solcher Briefe sonst protokolliert wird, liegen hier fraglos Lücken der Protokollführung vor, die das bisher vielfach, be- sonders auch vom Herausgeber gehegte Vertrauen auf die gleichmäßtige Vollständigkeit dieser Quelle nicht unerheblich beeinträchtigen müssen. Segovia's Chronik ist nicht so sehr zur Kontrolle der Vollständigkeit des Protokolls, als zur Prüfung der Genauigkeit und Richtigkeit der einzelnen Angaben zu verwerten. Wir sind im Laufe der Erörte- rungen über die Register schon auf ein Beispiel gestoßen, bei dem eine Vergleichung zwischen Brunet und Segovia ergab, daß Brunet einen wesentlichen Teil eines Beschlusses nicht wiedergegeben und damit das Verständnis des ganzen beeinträchtigt hat2. Eine genauere Vergleichung ist nicht unsere Sache, muß vielmehr weiterer Forschung über- lassen bleiben. Von sonstigen Quellen hat wiederum Beckmann die von ihm heraus- gegebenen Tagebücher zur Kritik der Brunetschen Protokolle herangezogen 3. Es ergab sich ihm, daß dort in einer ganzen Anzahl von Fällen über Verlesung von Briefen und sonstige Geschehnisse berichtet wird, von denen Brunet überhaupt keine Notiz nimmt, und daß hie und da beide Quellen über den Verlauf einer Generalkongregation durch- aus verschiedene Darstellungen geben, die erst in ihrer Vereinigung ein Bild des wirk- lichen Hergangs schaffen. Ob nicht übrigens die Verfasser der Tagebücher doch Gelegen- heit hatten Einblick in Protokolle zu nehmen und diese gelegentlich zu benutzen, möchte ich noch dahin gestellt sein lassen. Mir scheinen ihre Aufzeichnungen doch oft große Ahnlichkeit mit dem Protokoll Brunet’s und dem, das Segovia benutzt hat, zu haben, eine Ahnlichkeit, die mir zu groß scheint, um bloß aus der Gleichheit des Stoffes und aus der Ahnlichkeit der Stellung und der Voraussetzungen zweier, sonst von einander unabhängigen Berichterstatter erklärt werden zu können. Eine solche Benutzung kann sehr wohl statt- gefunden haben, auch wenn die Verfasser der Tagebücher fast Tag für Tag unter dem frischen Eindruck der Ereignisse schrieben; denn wir werden uns doch die in Basel Versammelten in einem reichen geistigen und literarischen Austausch unter einander stehend zu denken haben. Die vielen sonst vorhandenen Mitteilungen unter dem be- sprochenen Gesichtspunkt mit Brunet zu vergleichen, ist eine noch ausstehende kritische Aufgabe. Wird es nach diesen Ergebnissen immerhin geboten sein, sich zu Brunet’s Proto- kollen kritischer zu stellen, als man unter dem ersten Eindruck dieser, durch Jahre hin- durch fast Tag für Tag so sorgsam gemachten, nüchternen und leidenschaftslosen Auf- zeichnungen und ihres amtlichen Charakters geneigt war zu tun 4, so wird man sich auf der anderen Seite doch auch vor übertriebenem Mistrauen und vor Unterschätzung der Quelle hüten müssen. Die große Mehrzahl aller Vorgänge, die wir aus anderen Quellen kennen, finden wir doch dort, wo ihr Platz ist, bei Brunet verzeichnet, und auch die Genauigkeit seiner Angaben wird gerade in den wesentlichen Punkten schr oft durch die Vergleichung mit anderen Quellen bestätigt. Was sich durch die Kritik ergeben hat, ist im Grunde genommen etwas, was man von vornherein ungefähr erwarten darf, wenn man „amtlichen“ Aufzeichnungen und „Protokollen" nicht mit einer abergläubischen Verehrung 1Concilium Basiliense V S. XV mit Anm. I. xu benutxen ist, ja vielleicht um so mehr, weil es 2 Vgl. oben S. LXIV. amtlich ist“ (Conc. Basil. II S. XIX), aber er hat a. a. O. S. XIV mit Anm. 3 und 4. dabei doch eine andere Art von Mängeln im Auge, 4 Haller hat allerdings von vornherein betont, als jene, die inxwischen nachgewiesen worden sind. „daß auch das amtlichste Protokoll noch mit Kritik
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Vorwort. LXX gegenübersteht, — ja ich möchte fast sagen: etwas Selbstverständliches. Auch wer in der Gegenwart Gelegenheit hat, amtliche, von verantwortlichen Personen unterzeichnete Protokolle, sogar solche öffentlicher Körperschaften genauer nachzuprüfen, wird sich über- zeugen, daß häufig genug wichtige Vorgänge übergangen oder unrichtig wiedergegeben sind. Die vielfach angenommene absolute Beweiskraft derartiger Protokolle ist nicht viel mehr als eine fable convenue, wie überhaupt die unbedingte Zuverlässigkeit irgend einer Art von Berichterstattung. Im Begriff diese Erörterungen abzuschließen und den vorausgehenden Bogen in Druck zu geben, erhalte ich durch die Gefälligkeit des Herrn Staatsarchivars Dr. Wacker- nagel in Basel Einblick in ein Bruchstück des Huglinschen Protokolls, auf das ich S. LX Anm. 1 im letzten Augenblick noch habe verweisen können. Dort findet sich über die Sitzung der Deputatio pro communibus vom Montag 3. Oktober 1440 berichtet, es sei beschlossen, einen Auftrag zu erteilen domino cardinali de Varambone, qui eligat sibi de qualibet nacione unum, qui cum deputatis aliarum deputacionum habeant colli- gere ex prothocollis notariorum hujus sacri concilii gesta ejusdem et in uno volumine redigere. Die Nachricht ist für die Beurteilung der Protokollfrage und für die Kritik der ganzen Uberlieferung von großtem Interesse. Sie bestätigt zunächst einmal in schla- gendster Weise, daß es nicht ein Konzilsprotokoll, nicht ein Sessions- oder General- kongregationsprotokoll, nicht vier Deputationsprotokolle, sondern nur Protokolle der Notare gab. Sie zeigt uns ferner, daß der Beschluß vom 25. Mai 1436, die Verhandlungen der Sessionen und Generalkongregationen zu sammeln und in eine gute Darstellung zu bringen (gesta tam in sessionibus publicis quam congregacionibus generalibus acta et habita recolligenda et in bono dictamine redigenda), entweder überhaupt nicht im Sinne einer auf den Protokollen beruhenden Darstellung aufzufassen oder aber nicht zur Ausführung gelangt ist; denn sonst hätte man nicht dasselbe im Oktober 1440 zu beschließen brauchen, oder es hätte sich damals nur um eine Fortsetzung des 1436 be- gonnenen Werkes handeln können, was in dem Beschlusse wohl angedeutet wäre. War der Sinn des Beschlusses vom 25. Mai uns zweifelhaft, so ist der Beschluß vom 3. Ok- tober 1440 um so klarer. Es handelt sich um eine auf den Protokollen der Notare aufgebaute Konzilschronik, nicht um eine Sammlung von Aktenstücken, wenn solche auch vielleicht mit verarbeitet werden sollten, und nicht um ein „offizielles Protokoll“, sondern um eine Darstellung der „gesta concilii“, für die die Protokolle Hauptquelle waren. Ob dieser Beschluß zur Ausführung gekommen ist und ob die offizielle Konzilschronik die Darstellungen, die wir kennen, beeinflußt hat, ist eine Frage für weitere quellenkritische Untersuchungen. e) Notariatsakten und „Acta Concilii“. Von der Betrachtung der Proto- kolle missen wir uns noch einmal rückwärts wenden zu den Akten und Registern. Ein sicheres Ergebnis unserer Prifung der Protokoll-Frage scheint mir zu sein, daß den Protokollen oder Manualen der Notare Dokumente im allgemeinen nicht einverleibt wurden, weder die Texte der Vollmachten, Briefe und Akten, die in den Sitzungen zur Ver- lesung kamen, noch die Konzilsschreiben, die dort beschlossen wurden, noch endlich die Notariatsinstrumente, die auf Grund der Verhandlungen und Beschlüsse von den Notaren selbst angefertigt wurden. Nur ganz ausnahmsweise sind solche bei Huglin dem Proto- koll eingereiht, und nur ganz ausnahmsweise finden sie sich bei Brunet. So lange neben der Pariser Handschrift des Brunetschen Protokolls nur der Cod. Reginae 1017 vorlag, konnte man zweifeln, ob nicht die dort anfänglich so zahlreich aufgenommenen Aktenstücke dem Original-Protokoll entstammen und nur in Brunet's privater Abschrift ausgelassen sind. Nach Vergleichung mit dem Huglinschen Original-Manuale liegt kein Grund mehr vor, in dieser Beziehung eine Abweichung der Pariser Handschrift vom Original-Protokoll zu vermuten.
Vorwort. LXX gegenübersteht, — ja ich möchte fast sagen: etwas Selbstverständliches. Auch wer in der Gegenwart Gelegenheit hat, amtliche, von verantwortlichen Personen unterzeichnete Protokolle, sogar solche öffentlicher Körperschaften genauer nachzuprüfen, wird sich über- zeugen, daß häufig genug wichtige Vorgänge übergangen oder unrichtig wiedergegeben sind. Die vielfach angenommene absolute Beweiskraft derartiger Protokolle ist nicht viel mehr als eine fable convenue, wie überhaupt die unbedingte Zuverlässigkeit irgend einer Art von Berichterstattung. Im Begriff diese Erörterungen abzuschließen und den vorausgehenden Bogen in Druck zu geben, erhalte ich durch die Gefälligkeit des Herrn Staatsarchivars Dr. Wacker- nagel in Basel Einblick in ein Bruchstück des Huglinschen Protokolls, auf das ich S. LX Anm. 1 im letzten Augenblick noch habe verweisen können. Dort findet sich über die Sitzung der Deputatio pro communibus vom Montag 3. Oktober 1440 berichtet, es sei beschlossen, einen Auftrag zu erteilen domino cardinali de Varambone, qui eligat sibi de qualibet nacione unum, qui cum deputatis aliarum deputacionum habeant colli- gere ex prothocollis notariorum hujus sacri concilii gesta ejusdem et in uno volumine redigere. Die Nachricht ist für die Beurteilung der Protokollfrage und für die Kritik der ganzen Uberlieferung von großtem Interesse. Sie bestätigt zunächst einmal in schla- gendster Weise, daß es nicht ein Konzilsprotokoll, nicht ein Sessions- oder General- kongregationsprotokoll, nicht vier Deputationsprotokolle, sondern nur Protokolle der Notare gab. Sie zeigt uns ferner, daß der Beschluß vom 25. Mai 1436, die Verhandlungen der Sessionen und Generalkongregationen zu sammeln und in eine gute Darstellung zu bringen (gesta tam in sessionibus publicis quam congregacionibus generalibus acta et habita recolligenda et in bono dictamine redigenda), entweder überhaupt nicht im Sinne einer auf den Protokollen beruhenden Darstellung aufzufassen oder aber nicht zur Ausführung gelangt ist; denn sonst hätte man nicht dasselbe im Oktober 1440 zu beschließen brauchen, oder es hätte sich damals nur um eine Fortsetzung des 1436 be- gonnenen Werkes handeln können, was in dem Beschlusse wohl angedeutet wäre. War der Sinn des Beschlusses vom 25. Mai uns zweifelhaft, so ist der Beschluß vom 3. Ok- tober 1440 um so klarer. Es handelt sich um eine auf den Protokollen der Notare aufgebaute Konzilschronik, nicht um eine Sammlung von Aktenstücken, wenn solche auch vielleicht mit verarbeitet werden sollten, und nicht um ein „offizielles Protokoll“, sondern um eine Darstellung der „gesta concilii“, für die die Protokolle Hauptquelle waren. Ob dieser Beschluß zur Ausführung gekommen ist und ob die offizielle Konzilschronik die Darstellungen, die wir kennen, beeinflußt hat, ist eine Frage für weitere quellenkritische Untersuchungen. e) Notariatsakten und „Acta Concilii“. Von der Betrachtung der Proto- kolle missen wir uns noch einmal rückwärts wenden zu den Akten und Registern. Ein sicheres Ergebnis unserer Prifung der Protokoll-Frage scheint mir zu sein, daß den Protokollen oder Manualen der Notare Dokumente im allgemeinen nicht einverleibt wurden, weder die Texte der Vollmachten, Briefe und Akten, die in den Sitzungen zur Ver- lesung kamen, noch die Konzilsschreiben, die dort beschlossen wurden, noch endlich die Notariatsinstrumente, die auf Grund der Verhandlungen und Beschlüsse von den Notaren selbst angefertigt wurden. Nur ganz ausnahmsweise sind solche bei Huglin dem Proto- koll eingereiht, und nur ganz ausnahmsweise finden sie sich bei Brunet. So lange neben der Pariser Handschrift des Brunetschen Protokolls nur der Cod. Reginae 1017 vorlag, konnte man zweifeln, ob nicht die dort anfänglich so zahlreich aufgenommenen Aktenstücke dem Original-Protokoll entstammen und nur in Brunet's privater Abschrift ausgelassen sind. Nach Vergleichung mit dem Huglinschen Original-Manuale liegt kein Grund mehr vor, in dieser Beziehung eine Abweichung der Pariser Handschrift vom Original-Protokoll zu vermuten.
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Vorwort. LXXI Reihten die Konzilsnotare die Texte nicht in ihre Manualia ein, so führten sie doch sicher Handbücher oder Register über die von ihnen ausgefertigten Instrumente. Auch ein solches Handbuch haben wir durch Huglin kennen gelernt, die Handschrift im Bischöflichen Archiv zu Solothurn, in die er die Konzepte seiner während der Gesandtschaftsreise entstandenen Instrumente eingetragen hat l. Solche Handbücher von Notariatsakten scheinen auch in den von Brunet herrührenden Mss. lat. 1495 und 1502 der Pariser Bibliothek2 zu stecken. Huglin selbst nennt sein Handbuch Acta in viagio Grecie et ad Constantinopolim. Hier wird der Ausdruck „Acta“ also im Sinne eines Konzeptregisters für ausgegebene Notariatsurkunden gebraucht. Es ist schr wesentlich für die Auffassung vieler Textstellen, sowohl gelegentlicher Erwähnungen wie auch wichtiger Beschlüsse des Konzils über das Kanzlei-, Registratur- und Notariatswesen, festzustellen, ob der Ausdruck „Acta“ und „Acta concilii" einen genau umschriebenen technischen Sinn hat. Daß er ganz allgemein für die Thaten, die Ver- handlungen des Konzils, gebraucht und daß in diesem Sinne von den „Acta et gesta concilii“ geschrieben wird, versteht sich von selbst. Aber wo ihn die im Getriebe der Ge- schäfte stehenden Konzilsmitglieder auf Konzilsarchivalien anwenden, wie steht es da mit der Bedeutung? Müssen wir bei „Acta" immer wie bei Huglin an den Auslauf denken? Schon erwähnt haben wir, daß Brunet, einer der Konzilsnotare, selbst sein Protokoll als Acta concilii Basiliensis bezeichnet. Er mag dabei den allgemeineren Sinn des Wortes in Gedanken gehabt haben, da er ja denselben Titel auch seinen Kollektaneenbänden gab. Wichtiger aber schon und interessanter ist es, daß Brunet in seinem Protokoll vom 14. Mai 1432 einen Prokurator für die Kontrolle seiner Vollmachten auf die „Acta€ des Notars, eben Brunet's, verweisen läßt. Die Stelle lautet3: magister Guillermus Chauveti procurator ecclesiarum collegiatarum, prout de mandato fecit fidem ex actis meis. Es kann wohl kein Zweifel über die Auffassung dieser Stelle bestehen: der Notar Brunet führte ein Register der beim Konzil oder bei seiner Deputation oder bei ihm persön- lich eingereichten Vollmachten, wie kurze Zeit nachher, am 20. Juni, die Deputatio pro communibus über die Anlage solcher Vollmachts-Register Beschluß faßte 4. Hier sind also fraglos mit den „Acta“ Dokumente und deren Register gemeint, die zum Einlauf und nicht zum Auslauf gehören. Der Zusammenhang, in dem der Ausdruck gebraucht wird, spricht dafür, daß er als terminus technicus galt. Dazu kommen aber noch zahlreiche andere Stellen aus Brunct's Protokoll, in denen entweder Personen, die im Konzil als Gesandte oder Sachwalter auftreten oder die Pro- motoren, die über die Korrektheit des Verfahrens zu wachen hatten, fordern, gewisse Doku- mente oder auch die Konstatierung gewisser Thatsachen sollen zu den Akten des Konzils ge- nommen werden: quod hujusmodi mandata redigerentur in actis concilii 5, oder requisi- verunt nos notarios, ut littera inseratur in actis concilii 6, oder proposicionem hujusmodi in actis redigi per notarios 7. Manchmal wird das Ersuchen ganz allgemein aus- gesprochen, manchmal richtet es sich, wie die angeführten Stellen schon zeigen, speziell an die Notare. Manchmal wird damit verbunden das Ersuchen um Anfertigung von Notariatsinstrumenten: promotores pecierunt redigi in actis et de hiis tot, quot fuerunt neccessaria, fieri instrumenta8, manchmal fehlt ein derartiges Begehren. Manchmal ist nur allgemein von den acta die Rede, manchmal von den actis concilii. Gemeint ist Vgl. oben S. LVII, besonders Anm. 3 und 6. Concilium Basil. I, 7. 3 Concilium Basil. II, 112, 14. 4 Vgl. oben S. XLVII. 5 Concilium Basil. II, 315, 17 unter dem 16. Jan. 1433. Es handelt sich um die Vollmacht der Hus- sitischen Gesandten. 1 6 Ebenda II, 318, 27 unter dem 19. Jan. 1433 betr. die littera patens adherencie d. Rom. regis. 1 Ebenda II, 324, 25 unter dem 26. Jan. 1433. Es handelt sich um eine Proposition des Hussitischen Gesandten Peter Payne. 8 Ebenda II, 375, 12-13 unter dem 27. Mürx 1433 betr. Propositionen für den Kardinal von Bologna.
Vorwort. LXXI Reihten die Konzilsnotare die Texte nicht in ihre Manualia ein, so führten sie doch sicher Handbücher oder Register über die von ihnen ausgefertigten Instrumente. Auch ein solches Handbuch haben wir durch Huglin kennen gelernt, die Handschrift im Bischöflichen Archiv zu Solothurn, in die er die Konzepte seiner während der Gesandtschaftsreise entstandenen Instrumente eingetragen hat l. Solche Handbücher von Notariatsakten scheinen auch in den von Brunet herrührenden Mss. lat. 1495 und 1502 der Pariser Bibliothek2 zu stecken. Huglin selbst nennt sein Handbuch Acta in viagio Grecie et ad Constantinopolim. Hier wird der Ausdruck „Acta“ also im Sinne eines Konzeptregisters für ausgegebene Notariatsurkunden gebraucht. Es ist schr wesentlich für die Auffassung vieler Textstellen, sowohl gelegentlicher Erwähnungen wie auch wichtiger Beschlüsse des Konzils über das Kanzlei-, Registratur- und Notariatswesen, festzustellen, ob der Ausdruck „Acta“ und „Acta concilii" einen genau umschriebenen technischen Sinn hat. Daß er ganz allgemein für die Thaten, die Ver- handlungen des Konzils, gebraucht und daß in diesem Sinne von den „Acta et gesta concilii“ geschrieben wird, versteht sich von selbst. Aber wo ihn die im Getriebe der Ge- schäfte stehenden Konzilsmitglieder auf Konzilsarchivalien anwenden, wie steht es da mit der Bedeutung? Müssen wir bei „Acta" immer wie bei Huglin an den Auslauf denken? Schon erwähnt haben wir, daß Brunet, einer der Konzilsnotare, selbst sein Protokoll als Acta concilii Basiliensis bezeichnet. Er mag dabei den allgemeineren Sinn des Wortes in Gedanken gehabt haben, da er ja denselben Titel auch seinen Kollektaneenbänden gab. Wichtiger aber schon und interessanter ist es, daß Brunet in seinem Protokoll vom 14. Mai 1432 einen Prokurator für die Kontrolle seiner Vollmachten auf die „Acta€ des Notars, eben Brunet's, verweisen läßt. Die Stelle lautet3: magister Guillermus Chauveti procurator ecclesiarum collegiatarum, prout de mandato fecit fidem ex actis meis. Es kann wohl kein Zweifel über die Auffassung dieser Stelle bestehen: der Notar Brunet führte ein Register der beim Konzil oder bei seiner Deputation oder bei ihm persön- lich eingereichten Vollmachten, wie kurze Zeit nachher, am 20. Juni, die Deputatio pro communibus über die Anlage solcher Vollmachts-Register Beschluß faßte 4. Hier sind also fraglos mit den „Acta“ Dokumente und deren Register gemeint, die zum Einlauf und nicht zum Auslauf gehören. Der Zusammenhang, in dem der Ausdruck gebraucht wird, spricht dafür, daß er als terminus technicus galt. Dazu kommen aber noch zahlreiche andere Stellen aus Brunct's Protokoll, in denen entweder Personen, die im Konzil als Gesandte oder Sachwalter auftreten oder die Pro- motoren, die über die Korrektheit des Verfahrens zu wachen hatten, fordern, gewisse Doku- mente oder auch die Konstatierung gewisser Thatsachen sollen zu den Akten des Konzils ge- nommen werden: quod hujusmodi mandata redigerentur in actis concilii 5, oder requisi- verunt nos notarios, ut littera inseratur in actis concilii 6, oder proposicionem hujusmodi in actis redigi per notarios 7. Manchmal wird das Ersuchen ganz allgemein aus- gesprochen, manchmal richtet es sich, wie die angeführten Stellen schon zeigen, speziell an die Notare. Manchmal wird damit verbunden das Ersuchen um Anfertigung von Notariatsinstrumenten: promotores pecierunt redigi in actis et de hiis tot, quot fuerunt neccessaria, fieri instrumenta8, manchmal fehlt ein derartiges Begehren. Manchmal ist nur allgemein von den acta die Rede, manchmal von den actis concilii. Gemeint ist Vgl. oben S. LVII, besonders Anm. 3 und 6. Concilium Basil. I, 7. 3 Concilium Basil. II, 112, 14. 4 Vgl. oben S. XLVII. 5 Concilium Basil. II, 315, 17 unter dem 16. Jan. 1433. Es handelt sich um die Vollmacht der Hus- sitischen Gesandten. 1 6 Ebenda II, 318, 27 unter dem 19. Jan. 1433 betr. die littera patens adherencie d. Rom. regis. 1 Ebenda II, 324, 25 unter dem 26. Jan. 1433. Es handelt sich um eine Proposition des Hussitischen Gesandten Peter Payne. 8 Ebenda II, 375, 12-13 unter dem 27. Mürx 1433 betr. Propositionen für den Kardinal von Bologna.
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LXXII Vorwort. offenbar immer dasselbe. Es wird durch diese Stellen bewiesen, daß beim Konzil Register eingelaufener Akten geführt wurden; denn bloße Erwähnung in den uns bekannten Pro- tokollen kann nach der Ausdrucksweise verschiedener Stellen nicht gemeint sein. Und ebenso zeigen diese Stellen, daß für diese Register offiziell der Ausdruck Acta concilii gebraucht wurde. Daß in sie die Dokumente nur auf besonderes Verlangen aufgenommen wurden, folgt daraus, daß dieses Verlangen in Einzelfällen eigens gestellt wurde, natürlich noch nicht. Es kann das, da die Grenzen für die Aufnahme gewiß recht unsicher waren, eine bloßte Vorsichtsmaßregel gewesen sein. Auch sagen unsere Quellenzeugnisse über die Zusammensetzung dieser Acta nur das eine Positive, daß Schriftstücke von jener Art, wie sie in den Einzelfällen in Frage kommen, darunter auch Erklärungen, Reden, Feststellungen zu diesen Akten genommen wurden, nicht aber, daß die Akten ausschließlich aus solchen Sachen bestanden. Möglich, daßs zu ihnen mit dem Einlauf auch Dokumente des Auslaufs gehörten. Ferner wird nicht ganz klar, wo diese „Acta concilii“ geführt wurden. Da die Promotoren und die Interessenten sich häufig direkt an die Notare wenden, liegt es nahe, anzunehmen, daß diese nicht nur in jenen bestimmten Fällen, sondern überhaupt immer den „Akt aufzunchmen“ oder das Dokument „zu den Akten zu nehmen“ hatten. Dann ist es aber nach allem, was wir sonst wissen, nicht unwahrscheinlich, daß ihnen auch die Verwahrung dieser Akten anheimfiel, mit anderen Worten, daß die „Acta con- cilii“ zum großen Teile Notariatsakten waren, und daß es sich auch um diese handelte, wenn den Notaren zur Pflicht gemacht wurde, beim Verlassen des Konzils ihre Akten auszuhändigen. Man könnte daran denken, daß in einem der Pariser Codices, die aus Brunet’s Nachlaß stammen, Ms. lat. 15625, solche amtlichen Akten enthalten sind, aber die Abweichungen von der chronologischen Ordnung sprechen dagegen 1. Es wird von erheblichem Interesse sein, diese Frage weiter zu verfolgen, und viel- leicht wird es von Nutzen sein, den Bestand der uns erhaltenen Dokumente zu ver- gleichen mit der Liste jener, von denen wir durch Brunet’s Protokoll wissen, daß sie zu den Akten des Konzils genommen wurden 2, um festzustellen, ob diese Stücke an bestimmten 1 Vgl. unten S. LXXVI Ziffer 3b. 2 Es seien hier die mir bekannt gewordenen Stellen aus Brunet’s Protokoll xusammengestellt, die meisten im Register der Hallerschen Ausgabe unter Basel, Konxil, Acta. Zu den schon xitierten vier Stellen kommen noch folgende hinzu: 5) 3. Febr. 1433 betr. Proposition des Hussitischen Gesandten Peter Payne. quam promotores pecierunt redigi in actis concilii (Conc. Basil. II, 333, 21�22). — 6) 3. April 1433 betr. Verbot an die Kurialen, die Kurie xu verlassen: promotor requisivit eandem [Vorl. tandem] redigi in actis [Vorl. scriptis] (l. c. 379, 24-25). — 7) 26. Juni 1433 betr. Appellation der kurfürstlichen Gesandten: petentes instrum. etc. et eandem appellacionem in- seri in actis hujus sacri concilii ad perp. rei mem. per nos notarios etc. (l. c. 437, 20-22). — 8) 3. Juli 1433 betr. Verlesung von Dekreten der 3. Session des Konstanxer Konxils: vier Promotoren de dicta lectura pecierunt fieri instrumenta etc. et ea redigi in actis sacri concilii etc. (l. c. 442, 10-11; ähnlich l. c. 443, 5-6). — 9) 10. Juli 1433 betr. Forderung xweier Promotoren an die päpstl. Gesandten um Vorlage eines etwaigen „mandatum plene adhesio- nis" und quod in actis concilii per nos notarios re- digerentur requisiciones hujusmodi et de hoc nos notarii ad perp. rei mem. conficeremus instrum. etc. (l. c. 446, 6�10). — 10) 31. Aug. 1433 betr. Pro- test des Bischofs von Périgueux, der peciit pro se et sibi adherentibus instrum. etc. a nobis notariis etc. ipsamque protestacionem redigi in actis concilii (l. c. 472, 12-14). — 11) 17. Okt. 1433 betr. Bitte des procurator fidei Nicolaus Amici um Maßregeln gegen einen „codicellus in modum bulle apostolice confectus": requirens hanc supplicacionem redigi ad acta et desuper fieri publica instrumenta (l. c. 507, 6-8, vgl. 506, 24"-27a). — 12) 27. Okt. 1433 betr. Beschlußt iber Aufschub der Suspension des Papstes: de quibus promotores pecierunt instrumentum et redigi in actibus concilii (l. c. 512, 1-2).— 13) 29. April 1435 betr. Verweisung des Magdeburger Proxesses durch den Papst ans Konril: de qua remissione promotores pecierunt inseri in actis concilii etc. et instrumentum ad fut. rei mem. (l. c. III, 376, 4-6). — 14) 8. Juni 1435 betr. Antwort des Erx- bischofs von Tarent: quam responsionem dedit pro- motor --- nobis notariis in actis sacri concilii regi- strandam (l. c. 412, 17-18). — 15) 29. Juli 1435 betr. Protest von sieben Bischöfen, quod protestacio data etc. non ponatur apud acta sacri concilii, nisi prius registrata apud eadem acta protestacione nuper facta per dominum Conchensem (l. c. 458, 27-30). — 16) 9. Okt. 1432 betr. Dank der Französischen Ge-
LXXII Vorwort. offenbar immer dasselbe. Es wird durch diese Stellen bewiesen, daß beim Konzil Register eingelaufener Akten geführt wurden; denn bloße Erwähnung in den uns bekannten Pro- tokollen kann nach der Ausdrucksweise verschiedener Stellen nicht gemeint sein. Und ebenso zeigen diese Stellen, daß für diese Register offiziell der Ausdruck Acta concilii gebraucht wurde. Daß in sie die Dokumente nur auf besonderes Verlangen aufgenommen wurden, folgt daraus, daß dieses Verlangen in Einzelfällen eigens gestellt wurde, natürlich noch nicht. Es kann das, da die Grenzen für die Aufnahme gewiß recht unsicher waren, eine bloßte Vorsichtsmaßregel gewesen sein. Auch sagen unsere Quellenzeugnisse über die Zusammensetzung dieser Acta nur das eine Positive, daß Schriftstücke von jener Art, wie sie in den Einzelfällen in Frage kommen, darunter auch Erklärungen, Reden, Feststellungen zu diesen Akten genommen wurden, nicht aber, daß die Akten ausschließlich aus solchen Sachen bestanden. Möglich, daßs zu ihnen mit dem Einlauf auch Dokumente des Auslaufs gehörten. Ferner wird nicht ganz klar, wo diese „Acta concilii“ geführt wurden. Da die Promotoren und die Interessenten sich häufig direkt an die Notare wenden, liegt es nahe, anzunehmen, daß diese nicht nur in jenen bestimmten Fällen, sondern überhaupt immer den „Akt aufzunchmen“ oder das Dokument „zu den Akten zu nehmen“ hatten. Dann ist es aber nach allem, was wir sonst wissen, nicht unwahrscheinlich, daß ihnen auch die Verwahrung dieser Akten anheimfiel, mit anderen Worten, daß die „Acta con- cilii“ zum großen Teile Notariatsakten waren, und daß es sich auch um diese handelte, wenn den Notaren zur Pflicht gemacht wurde, beim Verlassen des Konzils ihre Akten auszuhändigen. Man könnte daran denken, daß in einem der Pariser Codices, die aus Brunet’s Nachlaß stammen, Ms. lat. 15625, solche amtlichen Akten enthalten sind, aber die Abweichungen von der chronologischen Ordnung sprechen dagegen 1. Es wird von erheblichem Interesse sein, diese Frage weiter zu verfolgen, und viel- leicht wird es von Nutzen sein, den Bestand der uns erhaltenen Dokumente zu ver- gleichen mit der Liste jener, von denen wir durch Brunet’s Protokoll wissen, daß sie zu den Akten des Konzils genommen wurden 2, um festzustellen, ob diese Stücke an bestimmten 1 Vgl. unten S. LXXVI Ziffer 3b. 2 Es seien hier die mir bekannt gewordenen Stellen aus Brunet’s Protokoll xusammengestellt, die meisten im Register der Hallerschen Ausgabe unter Basel, Konxil, Acta. Zu den schon xitierten vier Stellen kommen noch folgende hinzu: 5) 3. Febr. 1433 betr. Proposition des Hussitischen Gesandten Peter Payne. quam promotores pecierunt redigi in actis concilii (Conc. Basil. II, 333, 21�22). — 6) 3. April 1433 betr. Verbot an die Kurialen, die Kurie xu verlassen: promotor requisivit eandem [Vorl. tandem] redigi in actis [Vorl. scriptis] (l. c. 379, 24-25). — 7) 26. Juni 1433 betr. Appellation der kurfürstlichen Gesandten: petentes instrum. etc. et eandem appellacionem in- seri in actis hujus sacri concilii ad perp. rei mem. per nos notarios etc. (l. c. 437, 20-22). — 8) 3. Juli 1433 betr. Verlesung von Dekreten der 3. Session des Konstanxer Konxils: vier Promotoren de dicta lectura pecierunt fieri instrumenta etc. et ea redigi in actis sacri concilii etc. (l. c. 442, 10-11; ähnlich l. c. 443, 5-6). — 9) 10. Juli 1433 betr. Forderung xweier Promotoren an die päpstl. Gesandten um Vorlage eines etwaigen „mandatum plene adhesio- nis" und quod in actis concilii per nos notarios re- digerentur requisiciones hujusmodi et de hoc nos notarii ad perp. rei mem. conficeremus instrum. etc. (l. c. 446, 6�10). — 10) 31. Aug. 1433 betr. Pro- test des Bischofs von Périgueux, der peciit pro se et sibi adherentibus instrum. etc. a nobis notariis etc. ipsamque protestacionem redigi in actis concilii (l. c. 472, 12-14). — 11) 17. Okt. 1433 betr. Bitte des procurator fidei Nicolaus Amici um Maßregeln gegen einen „codicellus in modum bulle apostolice confectus": requirens hanc supplicacionem redigi ad acta et desuper fieri publica instrumenta (l. c. 507, 6-8, vgl. 506, 24"-27a). — 12) 27. Okt. 1433 betr. Beschlußt iber Aufschub der Suspension des Papstes: de quibus promotores pecierunt instrumentum et redigi in actibus concilii (l. c. 512, 1-2).— 13) 29. April 1435 betr. Verweisung des Magdeburger Proxesses durch den Papst ans Konril: de qua remissione promotores pecierunt inseri in actis concilii etc. et instrumentum ad fut. rei mem. (l. c. III, 376, 4-6). — 14) 8. Juni 1435 betr. Antwort des Erx- bischofs von Tarent: quam responsionem dedit pro- motor --- nobis notariis in actis sacri concilii regi- strandam (l. c. 412, 17-18). — 15) 29. Juli 1435 betr. Protest von sieben Bischöfen, quod protestacio data etc. non ponatur apud acta sacri concilii, nisi prius registrata apud eadem acta protestacione nuper facta per dominum Conchensem (l. c. 458, 27-30). — 16) 9. Okt. 1432 betr. Dank der Französischen Ge-
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Vorwort. LXXIII Stellen vereinigt überliefert sind. Vielleicht kommt man damit der Rekonstruktion der Acta concilii“ etwas näher. f) Prozeßregister und Prozeßprotokolle. Es ergab sich aus der Gestal- tung der Geschäfte beim Konzil wie bei jedem großen und verwickelten Organismus von selbst, daß eine Anzahl von Spezialregistern und Spezialprotokollen zu führen waren. Es wird schwerlich gelingen, sie alle festzustellen, wenn ich auch nicht bezweifle, daß in dem erhaltenen Quellenmaterial noch manche, bisher nicht genügend beachtete Hinweise auf derartige einstige Bestandteile des Konzilsarchivs vorhanden sind. Aus diesen Spezial- registern treten heraus als besonders bedeutungsvoll für die Konzilsthätigkeit und als be- sonders zahlreich die Prozeßregister. Sie sind nach Art von Protokollen geführt. Es gibt ihnen aber nicht, wie bei den friheren Protokollen, die Person des Notars, sondern die Sache, der Prozeß, die Einheit. Der wichtigste aller beim Konzil geführten Prozesse war der Prozeß gegen Papst Eugen. Von ihm ist uns eine Reinschrift des Registers oder Protokolls im Ms. lat. 1511 der Pariser Nationalbibliothek erhalten, für dessen Beschreibung ich Dr. Beck- manns Notizen folge. Es ist ein Pergamentband von 162 gezählten Blättern, denen noch 4 leere folgen. Der moderne Lederband trägt auf dem Rücken die Bezeichnung Processus contra Eugenium. Der Kodex ist Abschrift des vom früheren Konzilsnotar Michael Galteri geführten Prozeßprotokolls. Dasselbe beginnt am 26. Juli 1437 mit der Ein- setzung der mit dem Prozeß betrauten Konzilskommission und schließt fol. 103a mit dem 7. Oktober 1438. Darauf folgen fol. 103b-106€ drei unbeschriebene Blätter; die Abschrift scheint nicht vollständig zu sein. Auf fol. 107a beginnen die Zeugenvernehmungen 24. März 1438 bis 9. März 1439 (fol. 154a). Nach einer unbeschriebenen Seite (fol. 154 b) folgen fol. 155a-162a wieder Zeugenverhöre, merkwürdigerweise vom 29. bis 30. Juli 1437, ob- schon die Kommission erst am 26. Juli eingesetzt wurde. Die Frage, ob die Jahreszahl 1437 etwa verschrieben ist, haben wir nicht untersucht. Bis fol. 101 a ist das Protokoll eines jeden Tages von Michael Galteri unterzeichnet, später fehlt das. Es wird sicher- lich der Mühe wert sein, dieses Prozeßregister einmal genauer zu würdigen. Eine Anzahl sonstiger derartiger Register finden sich in der Universitätsbiblio- thek zu Basel. Haller hat sie im 1. Bande seines Concilium Basiliense verzeichnet 1. Es sei hier lediglich auf diese Zusammenstellung verwiesen; denn wir hatten keine Ver- anlassung, uns näher mit den Bänden zu beschäftigen. Wohl zweifellos sind sie, wenigstens zum Teil, Originalreste des Konzilsarchivs. sandten für die Bemühungen des Konnils um den Frieden in Frankreich: promotores hujus sacri con- cilii pecierunt et requisiverunt - - Oddonem de Varris -- prothonotarium et nos notarios --, quatenus premissa in actis -- concilii redigeremus ac sibi et aliis habere volentibus unum et plura conficeremus instrumenta (l. c. 538, 35-39). — 17) 19. Dez. 1435 betr. Ent- scheidung des Konxils xu Gunsten des Elekten von Albi: promotores pecierunt hujusmodi sentenciam in actis concilii redigi etc., petentes instrumentum etc. (l. c. 599, 17-18). — 18) 10. Febr. 1436 betr. Briefe der Utrechter gegen Walram von Mörs und für Rudolf. von Diepholx: fuimus requisiti, ut in actis concilii registrarentur (l. c. IV, 40, 26-27). 19) II. Mai 1436 betr. Cedula der päpstl. Kardinal- legaten und Antwort des Konxils auf sie: domini promotores pecierunt hujusmodi cedulam et re- sponsionem redigi in actis [Vorl. scriptis] (l. c. 131, 31-32). — 20) 25. Mai 1436 betr. Bericht des Dechanten von S. Florin in Koblenz über Friedens- verhandlungen zwischen Bischof und Bürgerschaft von Würzburg : procurator fiscalis peciit relacionem redigi in actis etc. (l. c. 148, 14). — 21) 30. Juli 1436 betr. Antwort des Konxils an die Franxösi- schen Gesandten: qua quidem responsione - -- facta et lecta promotores sacri concilii ex eisdem factis et lectis pecierunt ea redigi in actis concilii et ex- inde fieri publica instrumenta (l. c. 228, 19-21). — 22) 5. Nov. 1436 betr. Ansage einer Versammlung der Konxilsnitglieder im Dom durch den Kardinal- legaten: Hugo Barardi nomine promotoris protesta- tus est, quod hujusmodi convencio non prejudicet ordinacionibus concilii, imo peciit, quod hujusmodi cedulam infrascriptam [d. i. die Ansage] redigerem in actis concilii. de quibus etc. (l. c. 321, 8-10). 1 S. 5. Deutsche Reichstags-Akten X. X
Vorwort. LXXIII Stellen vereinigt überliefert sind. Vielleicht kommt man damit der Rekonstruktion der Acta concilii“ etwas näher. f) Prozeßregister und Prozeßprotokolle. Es ergab sich aus der Gestal- tung der Geschäfte beim Konzil wie bei jedem großen und verwickelten Organismus von selbst, daß eine Anzahl von Spezialregistern und Spezialprotokollen zu führen waren. Es wird schwerlich gelingen, sie alle festzustellen, wenn ich auch nicht bezweifle, daß in dem erhaltenen Quellenmaterial noch manche, bisher nicht genügend beachtete Hinweise auf derartige einstige Bestandteile des Konzilsarchivs vorhanden sind. Aus diesen Spezial- registern treten heraus als besonders bedeutungsvoll für die Konzilsthätigkeit und als be- sonders zahlreich die Prozeßregister. Sie sind nach Art von Protokollen geführt. Es gibt ihnen aber nicht, wie bei den friheren Protokollen, die Person des Notars, sondern die Sache, der Prozeß, die Einheit. Der wichtigste aller beim Konzil geführten Prozesse war der Prozeß gegen Papst Eugen. Von ihm ist uns eine Reinschrift des Registers oder Protokolls im Ms. lat. 1511 der Pariser Nationalbibliothek erhalten, für dessen Beschreibung ich Dr. Beck- manns Notizen folge. Es ist ein Pergamentband von 162 gezählten Blättern, denen noch 4 leere folgen. Der moderne Lederband trägt auf dem Rücken die Bezeichnung Processus contra Eugenium. Der Kodex ist Abschrift des vom früheren Konzilsnotar Michael Galteri geführten Prozeßprotokolls. Dasselbe beginnt am 26. Juli 1437 mit der Ein- setzung der mit dem Prozeß betrauten Konzilskommission und schließt fol. 103a mit dem 7. Oktober 1438. Darauf folgen fol. 103b-106€ drei unbeschriebene Blätter; die Abschrift scheint nicht vollständig zu sein. Auf fol. 107a beginnen die Zeugenvernehmungen 24. März 1438 bis 9. März 1439 (fol. 154a). Nach einer unbeschriebenen Seite (fol. 154 b) folgen fol. 155a-162a wieder Zeugenverhöre, merkwürdigerweise vom 29. bis 30. Juli 1437, ob- schon die Kommission erst am 26. Juli eingesetzt wurde. Die Frage, ob die Jahreszahl 1437 etwa verschrieben ist, haben wir nicht untersucht. Bis fol. 101 a ist das Protokoll eines jeden Tages von Michael Galteri unterzeichnet, später fehlt das. Es wird sicher- lich der Mühe wert sein, dieses Prozeßregister einmal genauer zu würdigen. Eine Anzahl sonstiger derartiger Register finden sich in der Universitätsbiblio- thek zu Basel. Haller hat sie im 1. Bande seines Concilium Basiliense verzeichnet 1. Es sei hier lediglich auf diese Zusammenstellung verwiesen; denn wir hatten keine Ver- anlassung, uns näher mit den Bänden zu beschäftigen. Wohl zweifellos sind sie, wenigstens zum Teil, Originalreste des Konzilsarchivs. sandten für die Bemühungen des Konnils um den Frieden in Frankreich: promotores hujus sacri con- cilii pecierunt et requisiverunt - - Oddonem de Varris -- prothonotarium et nos notarios --, quatenus premissa in actis -- concilii redigeremus ac sibi et aliis habere volentibus unum et plura conficeremus instrumenta (l. c. 538, 35-39). — 17) 19. Dez. 1435 betr. Ent- scheidung des Konxils xu Gunsten des Elekten von Albi: promotores pecierunt hujusmodi sentenciam in actis concilii redigi etc., petentes instrumentum etc. (l. c. 599, 17-18). — 18) 10. Febr. 1436 betr. Briefe der Utrechter gegen Walram von Mörs und für Rudolf. von Diepholx: fuimus requisiti, ut in actis concilii registrarentur (l. c. IV, 40, 26-27). 19) II. Mai 1436 betr. Cedula der päpstl. Kardinal- legaten und Antwort des Konxils auf sie: domini promotores pecierunt hujusmodi cedulam et re- sponsionem redigi in actis [Vorl. scriptis] (l. c. 131, 31-32). — 20) 25. Mai 1436 betr. Bericht des Dechanten von S. Florin in Koblenz über Friedens- verhandlungen zwischen Bischof und Bürgerschaft von Würzburg : procurator fiscalis peciit relacionem redigi in actis etc. (l. c. 148, 14). — 21) 30. Juli 1436 betr. Antwort des Konxils an die Franxösi- schen Gesandten: qua quidem responsione - -- facta et lecta promotores sacri concilii ex eisdem factis et lectis pecierunt ea redigi in actis concilii et ex- inde fieri publica instrumenta (l. c. 228, 19-21). — 22) 5. Nov. 1436 betr. Ansage einer Versammlung der Konxilsnitglieder im Dom durch den Kardinal- legaten: Hugo Barardi nomine promotoris protesta- tus est, quod hujusmodi convencio non prejudicet ordinacionibus concilii, imo peciit, quod hujusmodi cedulam infrascriptam [d. i. die Ansage] redigerem in actis concilii. de quibus etc. (l. c. 321, 8-10). 1 S. 5. Deutsche Reichstags-Akten X. X
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LXXIV Vorwort. g) Rechnungen und Rechnungsbücher. Es versteht sich von selbst, daß beim Konzil die finanziellen Angelegenheiten einen starken archivalischen Niederschlag von Abrechnungen und auch Rechenbüchern erzeugt haben müssen. Eine interessante Abrechnung mit der Florentiner Firma der Alberti hat sich in ein Supplikenregister ver- irrt (man sicht nicht, was die Veranlassung dafür war) und ist von Haller veröffent- licht worden 1. Dafür, daß man sich nicht mit Abrechnungen auf einzelnen Blättern begnügte, sondern eigene Rechnungsbücher, Kammerregister, anlegte, was übrigens auch ohne ausdrück- liche Beglaubigung als selbstverständlich anzunchmen wäre, haben wir das Zeugnis des Segovia, der sich auf den liber racionum tunc camere concilii beruft 2. Irgend ein Uber- rest eines solchen Rechnungsbuches der Konzilskämmerei ist bisher nicht zum Vorschein gekommen. 2. Dekretsammlungen. Wir gehen nun über zu jenen Handschriften, bei denen die Frage, ob sie zu den Uberresten des Konzilsarchivs zu rechnen sind, nicht in Betracht kommt. Massenhaft sind die Schriftstücke, die in Basel einliefen und von dort ausgingen, in Abschriften verbreitet worden, sei es aus kirchlichem oder politischem, sei es aus rein literarischem Interesse. Am stärksten wurden davon die feierlichsten Kundgebungen der Synode, die Sessionsdekrete, getroffen. Kaum gibt es eine Bibliothek mit Handschriften des 15. Jahrhunderts, in der nicht „Decreta concilii Basiliensis“, einzeln oder in Samm- lungen, anzutreffen wären. Bald nachdem das Konzil beschlossen hatte, drei offizielle Exemplare der gesammelten Dekrete in Basel zu hinterlegen, ließ es sich auch angelegen sein, für möglichst kostenlose Verbreitung dieser seiner Kundgebungen zu sorgen 3. Es sollten fortan die Dekrete taxfrei von allen Schreibern, auch wenn sie nicht zu den Konzilsschreibern gehörten, auf jedermanns Verlangen kopiert werden dürfen, und Kopien, die von den Notaren mit den Originalen verglichen und unterschrieben waren, sollten bulliert und ohne weitere Registraturgebihr verabfolgt werden, nur daß die Notare für die Vergleichung mit den Originalen bis zu einem Gulden für die gesamten Dekrete, bis zu 2 Schillingen für die einzelne Session berechnen durften. Zugleich wurde der Be- schluß über Beschaffung der amtlichen Exemplare erneuert. Da für unsere Publikation die Sessiondekrete fast gar nicht in Betracht kommen, haben wir uns um deren Handschriften auch im allgemeinen nicht weiter gekümmert, weder um Originale, die in den Archiven bewahrt werden, noch um Einzelhand- schriften und Sammlungen in den Bibliotheken. Die vielen Handschriften, die zu dem einzigen im vorliegenden Bande abgedrukten Sessionsdekret (nr. 396 vom 22. Januar 1433) aufgeführt sind, machen deshalb auch durchaus nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und geben noch nicht entfernt eine Vorstellung von der Menge, die sich, auch mit Be- schränkung auf das 15. Jahrhundert, zusammen bringen ließe, wenn man systematisch wie für unser sonstiges Material sammeln wollte. Immerhin mag, wer sich für die Frage interessiert, den dort verzeichneten Handschriften nachgehen. Auf einige Handschriften von Dekretsammlungen (in Genf und in Paris), die möglicherweise als amtliche Exemplare oder als direkte Ableitungen solcher in Betracht kommen können, haben wir oben bei Besprechung der Archivüberreste hingewiesen 4. Die von Crabbe benutzte Handschrift in Kues wird in der Ubersicht der Drucke besprochen werden 5. Hier sollen nur noch einige Angaben, die sich gerade darbieten, folgen 6. Der Cod. Vatic. 4188 in Rom, ein Pergamentband von 66 gezählten und 6 leeren Blättern, enthält die Dekrete der ersten 32 Sessionen bis zum 24. März 1438, laut Schluß- Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 233-245. Mon. Conc. II, 221. 3 Concilium Basil. IV, 27, Iff. 4 Vgl. S. LIII u. LV. 5 Vgl. Drucke Ziffer 5. 6 Vgl. auch die Notixen über die Handschriften unter Ziffer 11. 13b. 14.
LXXIV Vorwort. g) Rechnungen und Rechnungsbücher. Es versteht sich von selbst, daß beim Konzil die finanziellen Angelegenheiten einen starken archivalischen Niederschlag von Abrechnungen und auch Rechenbüchern erzeugt haben müssen. Eine interessante Abrechnung mit der Florentiner Firma der Alberti hat sich in ein Supplikenregister ver- irrt (man sicht nicht, was die Veranlassung dafür war) und ist von Haller veröffent- licht worden 1. Dafür, daß man sich nicht mit Abrechnungen auf einzelnen Blättern begnügte, sondern eigene Rechnungsbücher, Kammerregister, anlegte, was übrigens auch ohne ausdrück- liche Beglaubigung als selbstverständlich anzunchmen wäre, haben wir das Zeugnis des Segovia, der sich auf den liber racionum tunc camere concilii beruft 2. Irgend ein Uber- rest eines solchen Rechnungsbuches der Konzilskämmerei ist bisher nicht zum Vorschein gekommen. 2. Dekretsammlungen. Wir gehen nun über zu jenen Handschriften, bei denen die Frage, ob sie zu den Uberresten des Konzilsarchivs zu rechnen sind, nicht in Betracht kommt. Massenhaft sind die Schriftstücke, die in Basel einliefen und von dort ausgingen, in Abschriften verbreitet worden, sei es aus kirchlichem oder politischem, sei es aus rein literarischem Interesse. Am stärksten wurden davon die feierlichsten Kundgebungen der Synode, die Sessionsdekrete, getroffen. Kaum gibt es eine Bibliothek mit Handschriften des 15. Jahrhunderts, in der nicht „Decreta concilii Basiliensis“, einzeln oder in Samm- lungen, anzutreffen wären. Bald nachdem das Konzil beschlossen hatte, drei offizielle Exemplare der gesammelten Dekrete in Basel zu hinterlegen, ließ es sich auch angelegen sein, für möglichst kostenlose Verbreitung dieser seiner Kundgebungen zu sorgen 3. Es sollten fortan die Dekrete taxfrei von allen Schreibern, auch wenn sie nicht zu den Konzilsschreibern gehörten, auf jedermanns Verlangen kopiert werden dürfen, und Kopien, die von den Notaren mit den Originalen verglichen und unterschrieben waren, sollten bulliert und ohne weitere Registraturgebihr verabfolgt werden, nur daß die Notare für die Vergleichung mit den Originalen bis zu einem Gulden für die gesamten Dekrete, bis zu 2 Schillingen für die einzelne Session berechnen durften. Zugleich wurde der Be- schluß über Beschaffung der amtlichen Exemplare erneuert. Da für unsere Publikation die Sessiondekrete fast gar nicht in Betracht kommen, haben wir uns um deren Handschriften auch im allgemeinen nicht weiter gekümmert, weder um Originale, die in den Archiven bewahrt werden, noch um Einzelhand- schriften und Sammlungen in den Bibliotheken. Die vielen Handschriften, die zu dem einzigen im vorliegenden Bande abgedrukten Sessionsdekret (nr. 396 vom 22. Januar 1433) aufgeführt sind, machen deshalb auch durchaus nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und geben noch nicht entfernt eine Vorstellung von der Menge, die sich, auch mit Be- schränkung auf das 15. Jahrhundert, zusammen bringen ließe, wenn man systematisch wie für unser sonstiges Material sammeln wollte. Immerhin mag, wer sich für die Frage interessiert, den dort verzeichneten Handschriften nachgehen. Auf einige Handschriften von Dekretsammlungen (in Genf und in Paris), die möglicherweise als amtliche Exemplare oder als direkte Ableitungen solcher in Betracht kommen können, haben wir oben bei Besprechung der Archivüberreste hingewiesen 4. Die von Crabbe benutzte Handschrift in Kues wird in der Ubersicht der Drucke besprochen werden 5. Hier sollen nur noch einige Angaben, die sich gerade darbieten, folgen 6. Der Cod. Vatic. 4188 in Rom, ein Pergamentband von 66 gezählten und 6 leeren Blättern, enthält die Dekrete der ersten 32 Sessionen bis zum 24. März 1438, laut Schluß- Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 233-245. Mon. Conc. II, 221. 3 Concilium Basil. IV, 27, Iff. 4 Vgl. S. LIII u. LV. 5 Vgl. Drucke Ziffer 5. 6 Vgl. auch die Notixen über die Handschriften unter Ziffer 11. 13b. 14.
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Vorwort. LXXV bemerkung : collationatum cum originalibus decretis per me Ghiselbertum Karoli notarium sacri concilii et concordat. In dem unten kurz zu besprechenden Sammelband Brunet’s ms. lat. 15625 der Pariser Nationalbibliothek 1 enthält die zu Anfang fol. 1-88 stehende Dekretsammlung von Brunet kollationierte und unterschriebene Kopien. Bemerkenswert ist, daß Brunet unter dem Dekret der ersten Session bemerkt Ad relacionem magistri Radulphi Sapientis hujus sacri concilii notarii Bruneti notarius, während er sonst einfach zeichnet Bruneti notarius, und einmal fol. 43b bei der 14. Session Datum per copiam collacionatam per nos Bruneti. Mitten im Text der 31. Session vom 24. Januar 1438 bricht die Samm- lung ab. Um dieselbe Zeit muß Brunet Basel verlassen haben. Die Baseler Handschrift A III 44, Decreta concilii Basiliensis, umfaft die von Michael Galteri beglaubigten Abschriften der ersten 42 Sessionen bis zum 9. August 1442. Thommen hat in den Gött. Gel. Anzeigen2 darauf aufmerksam gemacht, daß dem Dekret der ersten Session ein Bericht und eine erzählende Einleitung vorangeht, die übereinstimmen mit dem Bericht des oben besprochenen Cod. Reginae 1017, der in seinen späteren Partien von Brunet's Protokollen abhängig ist. In den meisten anderen Dekret- sammlungen findet sich vor dem Dekret der 1. Session die bekannte Einleitung, die doch wohl der offiziellen Sammlung entnommen ist. Ein Gegenstück zu diesen, entweder feierlich ausgestatteten oder einheitlich ge- schriebenen Sammlungen ist der Wiener cod. ms. 5429, eine Papierhandschrift von 127 Blättern in Pergamenteinband. Der Kodex, betitelt Decreta concilii Basileensis, ent- hält fol. 8 119 eine Sammlung von Sessionsdekreten, verbunden mit anderen verwandten Schriftstücken, Briefen, die an das Konzil gerichtet sind, Beschlüssen der Germanischen Nation usw., gelegentlich auch Stücken rein lokalen Interesses, die aber bei den Sessionen eingeordnet sind, chronologisch fortschreitend, wohl ohne Lücke bis zur 32. Session vom 24. März 1438. Vorn und hinten fol. 1-7 und fol. 121-127 (fol. 120 fehlt) stehen andere Schriftstücke, außerhalb der Sessionsfolge und ohne chronologische Ordnung. Was uns vorliegt, ist also keine eigentliche Dekretsammlung, aber doch dadurch von den meisten konziliaren Aktensammlungen unterschieden, daß die Anordnung nach Sessionen das Ganze beherrscht, und insofern den Dekretsammlungen näherstehend, eigentümlich aber besonders dadurch, daß diese Sammlung zum Teil aus einzelnen selbständigen Stücken zusammengesetzt ist. Zwei Stücke tragen eine Adresse. Auf dem einen fol. 19-20 heißt es Detur magistro Hugoni Dorre utriusque juris doctori, auf dem anderen fol. 31b ganz ähnlich Presentetur Basilee magistro Hugoni Dorre utriusque doctori. Auf dem Dekret der 8. Session ist bemerkt: Legatur ad intellectum, quia nondum cum originali auscultata propter festinum portitoris recessum. Von der 10. Session an (fol. 32) kommen Einzel- blätter, Siegelspuren, Verschickungsschnitte und Adressen nicht mehr vor, wohl aber noch Verweisungen und andere Bemerkungen. Gleich zu Anfang fol. 32a erscheint in einer solchen Notiz magister Hugo etc. alter promotorum sacri concilii; doch ist damit Hugo Barardi, einer der Promotoren des Konzils, gemeint. Hugo Dorre war Vertreter der Speierer Kirche in Basel3. Durch Bischof Raban kam er in Kurtrierische Dienste. Er ist uns im 12. Bande der Reichstagsakten als Verfasser einer Denkschrift begegnet. Wir schen, wie er sich in Basel die Dekrete und andere Schriftstücke verschafft, wie er sie seinem Auftraggeber zusendet und wie sie draußten zu einer, von Session zu Session fortschreitenden Sammlung geordnet werden. Wer dieser Auftraggeber war, kann ich nicht angeben. Am nächsten liegt es, an das Speierer Kapitel zu denken; aber ob von Speier später die Handschrift nach Wien gelangt sein kann, weiß ich nicht. 1 Vgl. unten S. LXXVI. Jahrg. 161 (1899), 954. 3 Vgl. Concilium Basil. II, 518, 32 und Bd. III im Register unter Hugo Spirensis. Der magister Hugo III, 46, 36 ist aber wohl als promotor concilii aufxufassen, also Hugo Barardi. X*
Vorwort. LXXV bemerkung : collationatum cum originalibus decretis per me Ghiselbertum Karoli notarium sacri concilii et concordat. In dem unten kurz zu besprechenden Sammelband Brunet’s ms. lat. 15625 der Pariser Nationalbibliothek 1 enthält die zu Anfang fol. 1-88 stehende Dekretsammlung von Brunet kollationierte und unterschriebene Kopien. Bemerkenswert ist, daß Brunet unter dem Dekret der ersten Session bemerkt Ad relacionem magistri Radulphi Sapientis hujus sacri concilii notarii Bruneti notarius, während er sonst einfach zeichnet Bruneti notarius, und einmal fol. 43b bei der 14. Session Datum per copiam collacionatam per nos Bruneti. Mitten im Text der 31. Session vom 24. Januar 1438 bricht die Samm- lung ab. Um dieselbe Zeit muß Brunet Basel verlassen haben. Die Baseler Handschrift A III 44, Decreta concilii Basiliensis, umfaft die von Michael Galteri beglaubigten Abschriften der ersten 42 Sessionen bis zum 9. August 1442. Thommen hat in den Gött. Gel. Anzeigen2 darauf aufmerksam gemacht, daß dem Dekret der ersten Session ein Bericht und eine erzählende Einleitung vorangeht, die übereinstimmen mit dem Bericht des oben besprochenen Cod. Reginae 1017, der in seinen späteren Partien von Brunet's Protokollen abhängig ist. In den meisten anderen Dekret- sammlungen findet sich vor dem Dekret der 1. Session die bekannte Einleitung, die doch wohl der offiziellen Sammlung entnommen ist. Ein Gegenstück zu diesen, entweder feierlich ausgestatteten oder einheitlich ge- schriebenen Sammlungen ist der Wiener cod. ms. 5429, eine Papierhandschrift von 127 Blättern in Pergamenteinband. Der Kodex, betitelt Decreta concilii Basileensis, ent- hält fol. 8 119 eine Sammlung von Sessionsdekreten, verbunden mit anderen verwandten Schriftstücken, Briefen, die an das Konzil gerichtet sind, Beschlüssen der Germanischen Nation usw., gelegentlich auch Stücken rein lokalen Interesses, die aber bei den Sessionen eingeordnet sind, chronologisch fortschreitend, wohl ohne Lücke bis zur 32. Session vom 24. März 1438. Vorn und hinten fol. 1-7 und fol. 121-127 (fol. 120 fehlt) stehen andere Schriftstücke, außerhalb der Sessionsfolge und ohne chronologische Ordnung. Was uns vorliegt, ist also keine eigentliche Dekretsammlung, aber doch dadurch von den meisten konziliaren Aktensammlungen unterschieden, daß die Anordnung nach Sessionen das Ganze beherrscht, und insofern den Dekretsammlungen näherstehend, eigentümlich aber besonders dadurch, daß diese Sammlung zum Teil aus einzelnen selbständigen Stücken zusammengesetzt ist. Zwei Stücke tragen eine Adresse. Auf dem einen fol. 19-20 heißt es Detur magistro Hugoni Dorre utriusque juris doctori, auf dem anderen fol. 31b ganz ähnlich Presentetur Basilee magistro Hugoni Dorre utriusque doctori. Auf dem Dekret der 8. Session ist bemerkt: Legatur ad intellectum, quia nondum cum originali auscultata propter festinum portitoris recessum. Von der 10. Session an (fol. 32) kommen Einzel- blätter, Siegelspuren, Verschickungsschnitte und Adressen nicht mehr vor, wohl aber noch Verweisungen und andere Bemerkungen. Gleich zu Anfang fol. 32a erscheint in einer solchen Notiz magister Hugo etc. alter promotorum sacri concilii; doch ist damit Hugo Barardi, einer der Promotoren des Konzils, gemeint. Hugo Dorre war Vertreter der Speierer Kirche in Basel3. Durch Bischof Raban kam er in Kurtrierische Dienste. Er ist uns im 12. Bande der Reichstagsakten als Verfasser einer Denkschrift begegnet. Wir schen, wie er sich in Basel die Dekrete und andere Schriftstücke verschafft, wie er sie seinem Auftraggeber zusendet und wie sie draußten zu einer, von Session zu Session fortschreitenden Sammlung geordnet werden. Wer dieser Auftraggeber war, kann ich nicht angeben. Am nächsten liegt es, an das Speierer Kapitel zu denken; aber ob von Speier später die Handschrift nach Wien gelangt sein kann, weiß ich nicht. 1 Vgl. unten S. LXXVI. Jahrg. 161 (1899), 954. 3 Vgl. Concilium Basil. II, 518, 32 und Bd. III im Register unter Hugo Spirensis. Der magister Hugo III, 46, 36 ist aber wohl als promotor concilii aufxufassen, also Hugo Barardi. X*
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LXXVI Vorwort. Lohnen dürfte es, von den Dekreten einmal eine handliche, kritischen Anforde- rungen entsprechende Separatausgabe zu veranstalten. Die alten Drucke genügen nicht, und in der gewaltigen Masse der Chronik des Segovia sind sie fast unzugänglich. Es wären dann aber nicht nur Bibliotheks-Handschriften, sondern auch Originale aus Archiven heranzuziehen. 3. Die Sammlungen Pierre Brunet’s. Die Pariser Nationalbiblio- thek verwahrt neun Codices, die aus dem Nachlaß des Konzilsnotars Pierre Brunct (Petrus Bruneti) stammen. Es sind die Mss. lat. 1495. 1502. 1509. 1512. 15623-15627. Eine kurze Beschreibung von ihnen allen hat Haller im ersten Bande seines Konzilswerkes gegeben 1. Verschiedene von ihnen haben uns schon beschäftigt, vor allem die Mss. 15623/24, enthaltend die Brunetschen Protokolle und im Zusammenhang damit auch 1509, die Handschrift der Concordata 2, dann weiter 1495 und 1502 mit Notariatsakten, Konzepten zu Notariatsinstrumenten3 und endlich auch 15625 wegen der darin u. a. enthaltenen Sammlung von Sessionsdekreten 4 und wegen der Frage, ob in den übrigen Bestandteilen des Bandes Reste der von den Notaren geführten Acta concilii vorliegen 5. Uber die Bände 1512 und 15625-27 wäre noch Einiges zu sagen. Von 15626, der für den vorliegenden 10. Band sehr wichtig ist, hat Dr. Herre im Folgenden eine genaue Beschreibung ge- geben, während ich für die übrigen Handschriften unseren vor Jahren, meist von Dr. Beck- mann. gemachten Notizen folge. a) Ms. lat 1512 ein Papierband von 133 Blättern, enthält, wie schon Haller be- merkt hat, eine nach Brunet’s Materialien in Arras angelegte Sammlung. Es sind zum Teil Abschriften von Brunet’s eigener Hand oder der seines Schreibers Alexander, die von Brunet an das Kapitel zu Arras geschickt wurden, teils auch Abschriften, die in Arras selbst nach den von Brunet geschickten Stücken angefertigt wurden. Auch ein Brief Brunet’s an das Kapitel ist eingeklebt. Es sind Schriftstücke der verschiedensten Art, Konzilsdekrete, an das Konzil gerichtete Schreiben und andere Korrespondenzen in diesem Bande vereinigt, das erste (nach Dr. Beckmanns Notizen) vom 7. Dezember 1431, das letzte vom 15. Oktober 1435 (22. Session). Die größte Zahl ist wohl aus den Jahren 1432 und 1433, also aus der Zeit des vorliegenden Bandes. b) Ms. lat. 15625 ein Papierkodex von 261 Blättern setzt sich, wie auch schon Haller notiert hat, aus vier Bestandteilen zusammen: Teil 1 (fol. 1-91, wovon fol. 89-91 leer) enthält die Dekrete der ersten 31 Sessionen 6. Teil 2 (fol. 92-113, wovon fol. 103. 113 leer) enthält Schreiben aus dem Jahre 1437, die meisten vom Juni bis September, alle zum Einlauf des Konzils gehörig und alle, laut Lektionsvermerken, in Generalkon- gregationen zwischen dem 24. Mai und 23. Dezember verlesen, im großen und ganzen (aber nicht durchweg!) in der chronologischen Ordnung der Verlesungstermine. Teil 3 (fol. 114. 133, wovon fol. 114a und fol. 133b leer) hat ähnlichen Charakter. Es sind vorwiegend eingelaufene Schriftstücke, datiert vom September 1435 bis Oktober 1436, zur Verlesung gekommen zwischen 7. Januar 1436 und 12. Januar 1437, auch annähernd in chrono- logischer Ordnung. Dazwischen aber steht fol. 125 auch ein am 5. April 1435 verlesenes Stück aus dem Jahre 1434, und es folgen ihm fol. 126 zwei Konzilsbullen vom 6. August und 21. Oktober 1436. Teil 4 (fol. 134-261, wovon fol. 258b 261a leer) weicht nach Zusammenhang und Anordnung stärker von dem relativ einheitlichen Charakter der beiden vorhergehenden Teile ab. In der großen Mehrzahl sind es allerdings auch Stücke des Einlaufs aus den Jahren 1435-1437, verlesen im Konzil von April 1435 bis November 1437, im großen ganzen auch chronologisch an einander gereiht; aber die Abweichungen von der Zeitfolge und die inmitten des Einlaufs vorkommenden Konzilsbullen sind zahl- 1 Concilium Basil. I, 7-11. 2 Vgl. oben S. LXVII. 3 Desgl. S. XLIX u. LXXI. 4 5 6 Desgl. S. LXXV. Desgl. S. LXXII. Desgl. S. LXXV.
LXXVI Vorwort. Lohnen dürfte es, von den Dekreten einmal eine handliche, kritischen Anforde- rungen entsprechende Separatausgabe zu veranstalten. Die alten Drucke genügen nicht, und in der gewaltigen Masse der Chronik des Segovia sind sie fast unzugänglich. Es wären dann aber nicht nur Bibliotheks-Handschriften, sondern auch Originale aus Archiven heranzuziehen. 3. Die Sammlungen Pierre Brunet’s. Die Pariser Nationalbiblio- thek verwahrt neun Codices, die aus dem Nachlaß des Konzilsnotars Pierre Brunct (Petrus Bruneti) stammen. Es sind die Mss. lat. 1495. 1502. 1509. 1512. 15623-15627. Eine kurze Beschreibung von ihnen allen hat Haller im ersten Bande seines Konzilswerkes gegeben 1. Verschiedene von ihnen haben uns schon beschäftigt, vor allem die Mss. 15623/24, enthaltend die Brunetschen Protokolle und im Zusammenhang damit auch 1509, die Handschrift der Concordata 2, dann weiter 1495 und 1502 mit Notariatsakten, Konzepten zu Notariatsinstrumenten3 und endlich auch 15625 wegen der darin u. a. enthaltenen Sammlung von Sessionsdekreten 4 und wegen der Frage, ob in den übrigen Bestandteilen des Bandes Reste der von den Notaren geführten Acta concilii vorliegen 5. Uber die Bände 1512 und 15625-27 wäre noch Einiges zu sagen. Von 15626, der für den vorliegenden 10. Band sehr wichtig ist, hat Dr. Herre im Folgenden eine genaue Beschreibung ge- geben, während ich für die übrigen Handschriften unseren vor Jahren, meist von Dr. Beck- mann. gemachten Notizen folge. a) Ms. lat 1512 ein Papierband von 133 Blättern, enthält, wie schon Haller be- merkt hat, eine nach Brunet’s Materialien in Arras angelegte Sammlung. Es sind zum Teil Abschriften von Brunet’s eigener Hand oder der seines Schreibers Alexander, die von Brunet an das Kapitel zu Arras geschickt wurden, teils auch Abschriften, die in Arras selbst nach den von Brunet geschickten Stücken angefertigt wurden. Auch ein Brief Brunet’s an das Kapitel ist eingeklebt. Es sind Schriftstücke der verschiedensten Art, Konzilsdekrete, an das Konzil gerichtete Schreiben und andere Korrespondenzen in diesem Bande vereinigt, das erste (nach Dr. Beckmanns Notizen) vom 7. Dezember 1431, das letzte vom 15. Oktober 1435 (22. Session). Die größte Zahl ist wohl aus den Jahren 1432 und 1433, also aus der Zeit des vorliegenden Bandes. b) Ms. lat. 15625 ein Papierkodex von 261 Blättern setzt sich, wie auch schon Haller notiert hat, aus vier Bestandteilen zusammen: Teil 1 (fol. 1-91, wovon fol. 89-91 leer) enthält die Dekrete der ersten 31 Sessionen 6. Teil 2 (fol. 92-113, wovon fol. 103. 113 leer) enthält Schreiben aus dem Jahre 1437, die meisten vom Juni bis September, alle zum Einlauf des Konzils gehörig und alle, laut Lektionsvermerken, in Generalkon- gregationen zwischen dem 24. Mai und 23. Dezember verlesen, im großen und ganzen (aber nicht durchweg!) in der chronologischen Ordnung der Verlesungstermine. Teil 3 (fol. 114. 133, wovon fol. 114a und fol. 133b leer) hat ähnlichen Charakter. Es sind vorwiegend eingelaufene Schriftstücke, datiert vom September 1435 bis Oktober 1436, zur Verlesung gekommen zwischen 7. Januar 1436 und 12. Januar 1437, auch annähernd in chrono- logischer Ordnung. Dazwischen aber steht fol. 125 auch ein am 5. April 1435 verlesenes Stück aus dem Jahre 1434, und es folgen ihm fol. 126 zwei Konzilsbullen vom 6. August und 21. Oktober 1436. Teil 4 (fol. 134-261, wovon fol. 258b 261a leer) weicht nach Zusammenhang und Anordnung stärker von dem relativ einheitlichen Charakter der beiden vorhergehenden Teile ab. In der großen Mehrzahl sind es allerdings auch Stücke des Einlaufs aus den Jahren 1435-1437, verlesen im Konzil von April 1435 bis November 1437, im großen ganzen auch chronologisch an einander gereiht; aber die Abweichungen von der Zeitfolge und die inmitten des Einlaufs vorkommenden Konzilsbullen sind zahl- 1 Concilium Basil. I, 7-11. 2 Vgl. oben S. LXVII. 3 Desgl. S. XLIX u. LXXI. 4 5 6 Desgl. S. LXXV. Desgl. S. LXXII. Desgl. S. LXXV.
Strana LXXVII
Vorwort. LXXVII reicher. Es finden sich öfter, sowoll im 3. wic im 4. Teil, persönliche Notizen Brunet's über Kollationierung der Bullen usw.1 Wie diese Ubersicht zeigt, bietet der Band schr viel für unseren 11. und 12. Band und ist dort auch stark benutzt worden. c) Ms. lat. 15626, eine Papierhandschrift von 285 Blättern, hat auf der äußeren Rückseite des Pergamentumschlages die von einer zeitgenössischen Hand herrührende Auf- schrift Acta concilii generalis Basiliensis pro Bruneti notario; darunter steht eine nicht mehr mit Sicherheit lesbare, in 16. oder 17. Jahrhundert geschriebene Bemerkung 2. Die Handschrift hat am Anfang 12 unbeschriebene und unfoliierte Blätter. Dann folgen, in 10 Lagen eingeteilt, von denen die erste 16, die letzte 48, die anderen bald 24 bald 26 Blätter enthalten, die foll. 1 266 mit Akten des Konzils aus der Zeit vom März 1431 bis zum März 1435. Sie sind von einer modernen Hand unter Nichtberücksichtigung von drei Blättern, die aus der sechsten Lage herausgeschnitten sind, mit 1-263 foliiert. Die Lagen haben die gleichzeitige Zählung A bis K. Es ist jedoch möglich, daß der Buchstabe der ersten Lage, dessen untere Hälfte weggeschnitten ist, L und nicht A ge- lesen werden muß. Die Lage wäre dann beim Heften verschentlich an den Anfang statt an den Schluß der Sammlung geraten; da sie Aktenstücke aus dem Juni, September und Oktober 1433 und aus dem Februar und April bis August 1434 enthält, so ist diese Vermutung ziemlich naheliegend. Das nun folgende Blatt 264 ist ein Einzelblatt. Es enthält auf der Vorderseite Articuli prepositi in concilio, super quibus est deliberandum, auf der Rückseite die Adresse Pour messieurs du chapitre d'Arras und ebenda in der unteren Ecke einen unleserlichen Namen. Adresse und Name sind von derselben Hand wie die Aktenstücke auf fol. 1-263 geschrieben. Man wird mit Fug und Recht folgern dürfen, daß dies die Hand Brunet's ist, eine Folgerung, deren Richtigkeit auch durch die Ubereinstimmung der Schriftzüge mit der Unterschrift Brunet's unter Notariatsinstrumenten und in offiziellen Sammlungen der Konzilsdekrete bestätigt wird. Die foll. 265�270 sind wieder unbeschrieben; ebenso fol. 271a. Auf fol. 271b steht eine Copia decreti reductionis Grecorum in concilio Florentino missa illustrissimo domino duci Burgundie per dominum episcopum Morinensem und auf fol. 272 ab das Unions- dekret vom 6. Juli 1439. Beide Aktenstücke sind zwar gleichzeitig geschrieben, aber von einer Hand, die weder mit der Brunet’s noch mit der von fol. 261a identisch ist. Das Schlußblatt ist unbeschrieben und unfoliiert. Die Reihenfolge der auf fol. 1-263 stehenden Aktenstücke ist keine chronologische. Es scheint aber, als habe Brunet die Absicht gehabt, sie tunlichst in der Folge einzu- tragen, in der sie in der Generalkongregation des Konzils zur Verlesung gekommen waren. Streng eingehalten ist jedoch dieser Grundsatz nur bei den auf der 5. Lage (fol. 95-118) stehenden Stücken. d) Ms. lat. 15627 ein Papierband von 284 Blättern, besteht aus einzelnen Stücken bzw. größteren Lagen, aus denen er erst später zusammengebunden ist. Daher finden sich viele leer gebliebene Seiten. Was der Band enthält ist zum Teil der direkte Nieder- schlag der Konzilsverhandlungen, protokollarische Aufzeichnungen, Konzepte, direkt an- gefertigte Kopien usw., überwiegend aus den Jahren 1435-1438, einzelnes aber auch von 1432 und 1433. (Vgl. im übrigen, wie zu allen diesen Handschriften, Hallers Angaben.) *4. Sammlung des Alexandre Lemaire. Neben Brunet's Sammlungen und insbesondere neben den oben näher beschriebenen Kodex 15626 tritt, obwohl nicht ganz so umfangreich wie diese, doch völlig gleichwertig, eine Sammlung von Korrespon- denzen und Dekreten des Konzils, Gesandtschaftsinstruktionen, päpstlichen Bullen, Reden 2 Die Bemerkung lautet wahrscheinlich Mandutorio disotto 170. 1 Mehrmals heiſt es, daſt die Abschrift mit dem Original verglichen sei. Uber Kollationierung mit dem Bullenregister s. oben S. LXXV.
Vorwort. LXXVII reicher. Es finden sich öfter, sowoll im 3. wic im 4. Teil, persönliche Notizen Brunet's über Kollationierung der Bullen usw.1 Wie diese Ubersicht zeigt, bietet der Band schr viel für unseren 11. und 12. Band und ist dort auch stark benutzt worden. c) Ms. lat. 15626, eine Papierhandschrift von 285 Blättern, hat auf der äußeren Rückseite des Pergamentumschlages die von einer zeitgenössischen Hand herrührende Auf- schrift Acta concilii generalis Basiliensis pro Bruneti notario; darunter steht eine nicht mehr mit Sicherheit lesbare, in 16. oder 17. Jahrhundert geschriebene Bemerkung 2. Die Handschrift hat am Anfang 12 unbeschriebene und unfoliierte Blätter. Dann folgen, in 10 Lagen eingeteilt, von denen die erste 16, die letzte 48, die anderen bald 24 bald 26 Blätter enthalten, die foll. 1 266 mit Akten des Konzils aus der Zeit vom März 1431 bis zum März 1435. Sie sind von einer modernen Hand unter Nichtberücksichtigung von drei Blättern, die aus der sechsten Lage herausgeschnitten sind, mit 1-263 foliiert. Die Lagen haben die gleichzeitige Zählung A bis K. Es ist jedoch möglich, daß der Buchstabe der ersten Lage, dessen untere Hälfte weggeschnitten ist, L und nicht A ge- lesen werden muß. Die Lage wäre dann beim Heften verschentlich an den Anfang statt an den Schluß der Sammlung geraten; da sie Aktenstücke aus dem Juni, September und Oktober 1433 und aus dem Februar und April bis August 1434 enthält, so ist diese Vermutung ziemlich naheliegend. Das nun folgende Blatt 264 ist ein Einzelblatt. Es enthält auf der Vorderseite Articuli prepositi in concilio, super quibus est deliberandum, auf der Rückseite die Adresse Pour messieurs du chapitre d'Arras und ebenda in der unteren Ecke einen unleserlichen Namen. Adresse und Name sind von derselben Hand wie die Aktenstücke auf fol. 1-263 geschrieben. Man wird mit Fug und Recht folgern dürfen, daß dies die Hand Brunet's ist, eine Folgerung, deren Richtigkeit auch durch die Ubereinstimmung der Schriftzüge mit der Unterschrift Brunet's unter Notariatsinstrumenten und in offiziellen Sammlungen der Konzilsdekrete bestätigt wird. Die foll. 265�270 sind wieder unbeschrieben; ebenso fol. 271a. Auf fol. 271b steht eine Copia decreti reductionis Grecorum in concilio Florentino missa illustrissimo domino duci Burgundie per dominum episcopum Morinensem und auf fol. 272 ab das Unions- dekret vom 6. Juli 1439. Beide Aktenstücke sind zwar gleichzeitig geschrieben, aber von einer Hand, die weder mit der Brunet’s noch mit der von fol. 261a identisch ist. Das Schlußblatt ist unbeschrieben und unfoliiert. Die Reihenfolge der auf fol. 1-263 stehenden Aktenstücke ist keine chronologische. Es scheint aber, als habe Brunet die Absicht gehabt, sie tunlichst in der Folge einzu- tragen, in der sie in der Generalkongregation des Konzils zur Verlesung gekommen waren. Streng eingehalten ist jedoch dieser Grundsatz nur bei den auf der 5. Lage (fol. 95-118) stehenden Stücken. d) Ms. lat. 15627 ein Papierband von 284 Blättern, besteht aus einzelnen Stücken bzw. größteren Lagen, aus denen er erst später zusammengebunden ist. Daher finden sich viele leer gebliebene Seiten. Was der Band enthält ist zum Teil der direkte Nieder- schlag der Konzilsverhandlungen, protokollarische Aufzeichnungen, Konzepte, direkt an- gefertigte Kopien usw., überwiegend aus den Jahren 1435-1438, einzelnes aber auch von 1432 und 1433. (Vgl. im übrigen, wie zu allen diesen Handschriften, Hallers Angaben.) *4. Sammlung des Alexandre Lemaire. Neben Brunet's Sammlungen und insbesondere neben den oben näher beschriebenen Kodex 15626 tritt, obwohl nicht ganz so umfangreich wie diese, doch völlig gleichwertig, eine Sammlung von Korrespon- denzen und Dekreten des Konzils, Gesandtschaftsinstruktionen, päpstlichen Bullen, Reden 2 Die Bemerkung lautet wahrscheinlich Mandutorio disotto 170. 1 Mehrmals heiſt es, daſt die Abschrift mit dem Original verglichen sei. Uber Kollationierung mit dem Bullenregister s. oben S. LXXV.
Strana LXXVIII
LXXVIII Vorwort. u. a. m., die der früher im Kloster Anchin befindliche Cod. 243 der Stadtbiblio- thek in Dowai enthält. Es ist ein starker Foliant von 535, richtiger 529 Blättern; denn Blatt 17, auf dem der Schluß des Geleitsbriefes der Stadt Basel für die Konzils- besucher vom 1. September 1431 stand, und die Blätter 499, 513, 514 und 518 fehlen und außerdem springt die Foliierung von 524 auf 526 über, ohne daß zwischen beiden Blättern eine Lücke wäre. Die oberen Blattränder namentlich der zweiten Hälfte des Bandes haben durch Feuchtigkeit sehr gelitten; gegen den Schluß hin sind auch Teile der Ränder abgerissen, besonders bei den Blättern 532-535. Blatt 535 ist zudem in der Mitte durch- löchert. Der auf den oberen Rand von fol. 1a mit roter Tinte geschriebene Titel des Bandes lautet: Acta 1 concilii Basiliensis, pro magna parte videlicet littere missive et proposi- ciones, prout secuntur secundum recollectionem scriptoris. In diesem Schreiber vermuten wir den Schreiber Brunet's, den Chorherrn von St. Peter in Douai Alexandre Lemaire. Von ihm würde dann die ganze Handschrift mit Ausnahme von fol. 505 512, die von einer anderen gleichzeitigen Hand geschrieben sind, und außerdem die Foliierung herrühren. Auch in dieser Sammlung herrscht keine chronologische Ordnung; ebensowenig läßt sich ein Streben des Sammlers erkennen, die sich über die Zeit vom Beginn des Konzils bis zum März 1436 erstreckenden Akten nach den Verlesungsdaten zu ordnen. Die Beziehungen Lemaire’s zu Brunet legen natürlich die Frage nahe, ob ihm nicht etwa dessen größere Sammlung als Vorlage gedient habe. Die Antwort hat unseres Erachtens verneinend zu lauten. Wir wollen dabei kein großes Gewicht auf die in dem oben erwähnten Titel enthaltene Erklärung des Schreibers legen, daß er die Akten selbst gesammelt habe. Aber wir machen darauf aufmerksam, daß die in der Regel undatierten Formulare für Briefe des Konzils, die Brunct in seine Sammlung aufgenommen hat, im Cod. 243 fast durchweg fehlen und daß ferner die Reihenfolge der Aktenstücke, wenn man von ein paar Fällen absicht, die sich aber recht gut auch auf andere Weise er- klären lassen, im Cod. 243 eine andere ist als bei Brunet. Auch das wird zu beachten sein, daß der Cod. 243 verschiedene Stücke enthält, die sich nicht in Brunet's Sammlung finden. Um zwei nahe liegende Beispiele herauszugreifen, verweisen wir auf die Briefe K. Sigmunds an das Baseler Konzil vom 27. Juli 1432 und vom 21. Juni 1434, die wir im vorliegenden Bande unter nr. 273 und in Band 11 unter nr. 224 mitteilen. Wir geben zu, daß Lemaire diese Stücke selbständig von anderswoher eingefügt haben könnte. Aber es bleiben dann immer noch die beiden anderen Punkte. Denn man wird doch nicht annehmen können, daß Lemaire der Brunetschen Sammlung ganz willkürlich bald hier bald da ein Stück entnommen und die Reihenfolge, in der die Stücke dort mit- geteilt sind, absichtlich geändert haben sollte. Zu der letzteren Maßregel würde ihm jeder Grund gefehlt haben, da er, wie schon gesagt, keine chronologische Ordnung der Akten anstrebte. Wir haben also in den Sammlungen Brunet’s und Lemaire's offenbar zwei Samm- lungen vor uns, die völlig unabhängig von einander sind. Wir haben sie auch als gleich- wertig neben einander benutzt. **5. Die literarische Hinterlassenschaft Johanns von Ragusa. Johann von Ragusa war Dominikaner, und seine literarische Hinterlassenschaft ist aus dem Eigentum des Baseler Dominikanerklosters in das der Universitätsbibliothek zu Basel gekommen. Es ist zu scheiden zwischen den literarischen Arbeiten Johanns zur Geschichte des Konzils und seinen für uns in erster Linie zu berücksichtigenden Akten- und Briefsammlungen. 1 Die kursiv gedruckten Worte und Wortteile des Titels sind von uns ergänxt, da die eine Hälfte des oberen Randes von fol. 1 abgerissen ist.
LXXVIII Vorwort. u. a. m., die der früher im Kloster Anchin befindliche Cod. 243 der Stadtbiblio- thek in Dowai enthält. Es ist ein starker Foliant von 535, richtiger 529 Blättern; denn Blatt 17, auf dem der Schluß des Geleitsbriefes der Stadt Basel für die Konzils- besucher vom 1. September 1431 stand, und die Blätter 499, 513, 514 und 518 fehlen und außerdem springt die Foliierung von 524 auf 526 über, ohne daß zwischen beiden Blättern eine Lücke wäre. Die oberen Blattränder namentlich der zweiten Hälfte des Bandes haben durch Feuchtigkeit sehr gelitten; gegen den Schluß hin sind auch Teile der Ränder abgerissen, besonders bei den Blättern 532-535. Blatt 535 ist zudem in der Mitte durch- löchert. Der auf den oberen Rand von fol. 1a mit roter Tinte geschriebene Titel des Bandes lautet: Acta 1 concilii Basiliensis, pro magna parte videlicet littere missive et proposi- ciones, prout secuntur secundum recollectionem scriptoris. In diesem Schreiber vermuten wir den Schreiber Brunet's, den Chorherrn von St. Peter in Douai Alexandre Lemaire. Von ihm würde dann die ganze Handschrift mit Ausnahme von fol. 505 512, die von einer anderen gleichzeitigen Hand geschrieben sind, und außerdem die Foliierung herrühren. Auch in dieser Sammlung herrscht keine chronologische Ordnung; ebensowenig läßt sich ein Streben des Sammlers erkennen, die sich über die Zeit vom Beginn des Konzils bis zum März 1436 erstreckenden Akten nach den Verlesungsdaten zu ordnen. Die Beziehungen Lemaire’s zu Brunet legen natürlich die Frage nahe, ob ihm nicht etwa dessen größere Sammlung als Vorlage gedient habe. Die Antwort hat unseres Erachtens verneinend zu lauten. Wir wollen dabei kein großes Gewicht auf die in dem oben erwähnten Titel enthaltene Erklärung des Schreibers legen, daß er die Akten selbst gesammelt habe. Aber wir machen darauf aufmerksam, daß die in der Regel undatierten Formulare für Briefe des Konzils, die Brunct in seine Sammlung aufgenommen hat, im Cod. 243 fast durchweg fehlen und daß ferner die Reihenfolge der Aktenstücke, wenn man von ein paar Fällen absicht, die sich aber recht gut auch auf andere Weise er- klären lassen, im Cod. 243 eine andere ist als bei Brunet. Auch das wird zu beachten sein, daß der Cod. 243 verschiedene Stücke enthält, die sich nicht in Brunet's Sammlung finden. Um zwei nahe liegende Beispiele herauszugreifen, verweisen wir auf die Briefe K. Sigmunds an das Baseler Konzil vom 27. Juli 1432 und vom 21. Juni 1434, die wir im vorliegenden Bande unter nr. 273 und in Band 11 unter nr. 224 mitteilen. Wir geben zu, daß Lemaire diese Stücke selbständig von anderswoher eingefügt haben könnte. Aber es bleiben dann immer noch die beiden anderen Punkte. Denn man wird doch nicht annehmen können, daß Lemaire der Brunetschen Sammlung ganz willkürlich bald hier bald da ein Stück entnommen und die Reihenfolge, in der die Stücke dort mit- geteilt sind, absichtlich geändert haben sollte. Zu der letzteren Maßregel würde ihm jeder Grund gefehlt haben, da er, wie schon gesagt, keine chronologische Ordnung der Akten anstrebte. Wir haben also in den Sammlungen Brunet’s und Lemaire's offenbar zwei Samm- lungen vor uns, die völlig unabhängig von einander sind. Wir haben sie auch als gleich- wertig neben einander benutzt. **5. Die literarische Hinterlassenschaft Johanns von Ragusa. Johann von Ragusa war Dominikaner, und seine literarische Hinterlassenschaft ist aus dem Eigentum des Baseler Dominikanerklosters in das der Universitätsbibliothek zu Basel gekommen. Es ist zu scheiden zwischen den literarischen Arbeiten Johanns zur Geschichte des Konzils und seinen für uns in erster Linie zu berücksichtigenden Akten- und Briefsammlungen. 1 Die kursiv gedruckten Worte und Wortteile des Titels sind von uns ergänxt, da die eine Hälfte des oberen Randes von fol. 1 abgerissen ist.
Strana LXXIX
Vorwort. LXXIX Der literarischen Arbeiten sind drei: 1) Initium et prosecutio concilii Basi- liensis, nach einer gleichzeitigen Kopie im Cod. A. I. 32 fol. 167a-247a der Univ.-Bibl. zu Basel herausgegeben von Palacky in den Monumenta Conciliorum generalium saec. 15, Tom. I, 1-131. Die nicht vollendete Schrift enthält die Vorgeschichte des Baseler Konzils — vor allem eine ausführliche Darstellung des Konzils von Siena — und die Geschichte des Konzils selbst nur bis zum 19. November 1431. Die zahlreich inserierten Briefe sind in unserem 10. Bande herangezogen worden. 2) Tractatus, quomodo Bohemi reducti sunt ad unitatem ecclesie, nach einer gleich- zeitigen Kopie in demselben Cod. A. I. 32 fol. 379a-473b herausgegeben von Palacky in den Mon. Conc. gener. saec. 15, Tom. I, 131�284. Auch dieses Werk ist nicht vollendet, sondern reicht nur bis zum 10. März 1433. 3) De modo, quo Greci fuerant reducendi ad ecclesiam per concilium Basiliense, nach einer gleichzeitigen Kopie in dem unten noch zu erwähnenden Cod E. I. 1k fol. 125a-153a herausgegeben von Haller im Concilium Basiliense I, 331-364. Auch diese Arbeit ist nicht fertig geworden; sie reicht vom Januar 1433 bis zum Mai 1435. Die Akten- und Briefsammlung des Johann von Ragusa ist erhalten in den drei Codd. E. I. 11, E. I. 1k und E. I. 11. Der erste enthält 457, der zweite 528 und der dritte 496 Blätter. Soweit ihr Inhalt die Zeit des Baseler Konzils betrifft, umfassen sie die Jahre 1431-1441; nur der letztgenannte Kodex enthält Stücke bis zum Jahre 1448, die nach dem Tode Johanns von Ragusa (1443) von anderer Seite hinzugefüigt sein müssen. Alle drei Folianten haben modernen Einband und den modernen Titel: „Gesta concilii Basiliensis compilata a Johanne de Ragusio I (bzw. II u. III). Ex bibliotheca Praedicatorum.“ Der Inhalt der Bände ist von uns in Band X-XII vielfach aus- gebeutet worden und wird noch weiterhin für Bd. XIIIff. reiches Material bieten. Vgl. über die Schriften und Sammlungen Johanns von Ragusa auch Hallers Bemerkungen im 1. Bande des Concilium Basiliense1 und eine Abhandlung K. F. Joetze's 2. 6. Die Konzilschronik des Johannes von Segovia. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, ausführlich von diesem gewaltigen Werk hier zu handeln. Es ge- nigt, im allgemeinen auf die lehrreichen Abhandlungen J. Hallers im 1. Bande des Con- 1 S. 18-19. 2 K. F. Joetze, Uber den Tractatus de reductione Bohemorum Johanns von Ragusa (Festgabe für K. Th. v. Heigel, München 1903, S. 175-195). Joetxe äußert S. 181 die Ansicht, Ragusa habe in der xweiten Hälfte seines Werkes eine schr bedeutsame Quelle herangezogen, nämlich „die verschiedenen Referate, die Johann von Geilhausen (Mönch von Maulbronn) über seine Thätigkeit auf Grund schriftlicher Auf- xeichnungen vor der Generalversammlung des Kon- xils erstattete". Betrachtet man die Bruchstücke näher, die Ragusa unter Berufung auf des Johannes von Maulbronn schriftliche Darstellung mitteilt, so wird man bemerken, daſt diese Bruchstücke nicht etwa mit den im Konxil erstatteten Referaten xu- sammenfallen, daß vielmehr innerhalb dieser dem Johannes von Maulbronn entlehnten Darstellungen die Thatsache der Berichterstattung erwähnt und dann weiter in der Erxählung fortgefahren wird. Es scheint mir daraus hervorxugehen, daß Johannes von Maulbronn eine historische Darstellung seiner Gesandtschaften geschrieben hat und daſ diese Schrift, nicht die Reden, die Quelle Ragusa's war. Inhaltlich werden sich diese Schrift und die im Konxil erstatteten Berichte natürlich gedeckt haben. — Daſt Johanns von Ragusa Darstellung aum großen Teil wörtlich mit Brunet’s Protokoll übereinstimmt, hat Joetxe mit Recht hervorgehoben. Nimmt man an, daß die Protokolle der verschiedenen Notare über Generalkongregationen durch Verständigung xwi- schen ihnen oft fast gleichen Wortlaut erhielten, so braucht es nicht gerade Brunel's Protokoll gewesen xu sein, das Ragusa benutxt hat; denn er berichtet nur iber Generalkongregationen; über Vorkommnisse in der Deputatio pro communibus, in der doch die Böhmensache auch öfter vorkam, sagt er kein Wort. Freilich waren die Plenarverhandlungen wichtiger wie die Deputationssitrungen, aber wenn Ragusa Brunet's Protokoll ausgeschrieben hätte, wie Joetxe meint, so hätte er doch vielleicht gelegentlich irgend etwas aus der Deputation mit aufgenommen. Viel- leicht ist es richtiger, anxunchmen, daſt er in die Aufxeichnungen, deren ungefähren Wortlaut die Notare nach den Generalkongregationen unter sich vereinbarten, Einsicht nehmen konnte. fQ.]
Vorwort. LXXIX Der literarischen Arbeiten sind drei: 1) Initium et prosecutio concilii Basi- liensis, nach einer gleichzeitigen Kopie im Cod. A. I. 32 fol. 167a-247a der Univ.-Bibl. zu Basel herausgegeben von Palacky in den Monumenta Conciliorum generalium saec. 15, Tom. I, 1-131. Die nicht vollendete Schrift enthält die Vorgeschichte des Baseler Konzils — vor allem eine ausführliche Darstellung des Konzils von Siena — und die Geschichte des Konzils selbst nur bis zum 19. November 1431. Die zahlreich inserierten Briefe sind in unserem 10. Bande herangezogen worden. 2) Tractatus, quomodo Bohemi reducti sunt ad unitatem ecclesie, nach einer gleich- zeitigen Kopie in demselben Cod. A. I. 32 fol. 379a-473b herausgegeben von Palacky in den Mon. Conc. gener. saec. 15, Tom. I, 131�284. Auch dieses Werk ist nicht vollendet, sondern reicht nur bis zum 10. März 1433. 3) De modo, quo Greci fuerant reducendi ad ecclesiam per concilium Basiliense, nach einer gleichzeitigen Kopie in dem unten noch zu erwähnenden Cod E. I. 1k fol. 125a-153a herausgegeben von Haller im Concilium Basiliense I, 331-364. Auch diese Arbeit ist nicht fertig geworden; sie reicht vom Januar 1433 bis zum Mai 1435. Die Akten- und Briefsammlung des Johann von Ragusa ist erhalten in den drei Codd. E. I. 11, E. I. 1k und E. I. 11. Der erste enthält 457, der zweite 528 und der dritte 496 Blätter. Soweit ihr Inhalt die Zeit des Baseler Konzils betrifft, umfassen sie die Jahre 1431-1441; nur der letztgenannte Kodex enthält Stücke bis zum Jahre 1448, die nach dem Tode Johanns von Ragusa (1443) von anderer Seite hinzugefüigt sein müssen. Alle drei Folianten haben modernen Einband und den modernen Titel: „Gesta concilii Basiliensis compilata a Johanne de Ragusio I (bzw. II u. III). Ex bibliotheca Praedicatorum.“ Der Inhalt der Bände ist von uns in Band X-XII vielfach aus- gebeutet worden und wird noch weiterhin für Bd. XIIIff. reiches Material bieten. Vgl. über die Schriften und Sammlungen Johanns von Ragusa auch Hallers Bemerkungen im 1. Bande des Concilium Basiliense1 und eine Abhandlung K. F. Joetze's 2. 6. Die Konzilschronik des Johannes von Segovia. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, ausführlich von diesem gewaltigen Werk hier zu handeln. Es ge- nigt, im allgemeinen auf die lehrreichen Abhandlungen J. Hallers im 1. Bande des Con- 1 S. 18-19. 2 K. F. Joetze, Uber den Tractatus de reductione Bohemorum Johanns von Ragusa (Festgabe für K. Th. v. Heigel, München 1903, S. 175-195). Joetxe äußert S. 181 die Ansicht, Ragusa habe in der xweiten Hälfte seines Werkes eine schr bedeutsame Quelle herangezogen, nämlich „die verschiedenen Referate, die Johann von Geilhausen (Mönch von Maulbronn) über seine Thätigkeit auf Grund schriftlicher Auf- xeichnungen vor der Generalversammlung des Kon- xils erstattete". Betrachtet man die Bruchstücke näher, die Ragusa unter Berufung auf des Johannes von Maulbronn schriftliche Darstellung mitteilt, so wird man bemerken, daſt diese Bruchstücke nicht etwa mit den im Konxil erstatteten Referaten xu- sammenfallen, daß vielmehr innerhalb dieser dem Johannes von Maulbronn entlehnten Darstellungen die Thatsache der Berichterstattung erwähnt und dann weiter in der Erxählung fortgefahren wird. Es scheint mir daraus hervorxugehen, daß Johannes von Maulbronn eine historische Darstellung seiner Gesandtschaften geschrieben hat und daſ diese Schrift, nicht die Reden, die Quelle Ragusa's war. Inhaltlich werden sich diese Schrift und die im Konxil erstatteten Berichte natürlich gedeckt haben. — Daſt Johanns von Ragusa Darstellung aum großen Teil wörtlich mit Brunet’s Protokoll übereinstimmt, hat Joetxe mit Recht hervorgehoben. Nimmt man an, daß die Protokolle der verschiedenen Notare über Generalkongregationen durch Verständigung xwi- schen ihnen oft fast gleichen Wortlaut erhielten, so braucht es nicht gerade Brunel's Protokoll gewesen xu sein, das Ragusa benutxt hat; denn er berichtet nur iber Generalkongregationen; über Vorkommnisse in der Deputatio pro communibus, in der doch die Böhmensache auch öfter vorkam, sagt er kein Wort. Freilich waren die Plenarverhandlungen wichtiger wie die Deputationssitrungen, aber wenn Ragusa Brunet's Protokoll ausgeschrieben hätte, wie Joetxe meint, so hätte er doch vielleicht gelegentlich irgend etwas aus der Deputation mit aufgenommen. Viel- leicht ist es richtiger, anxunchmen, daſt er in die Aufxeichnungen, deren ungefähren Wortlaut die Notare nach den Generalkongregationen unter sich vereinbarten, Einsicht nehmen konnte. fQ.]
Strana LXXX
LXXX Vorwort. cilium Basiliense! und in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 2 zu verweisen. In der letzteren hat Haller in überzeugender Weise auf Grund eines glücklichen archi- valischen Fundes den Nachweis geführt, daß der fehlende dritte Teil des Werkes niemals existiert haben wird, (wenigstens nicht, so möchten wir einschränkend hinzufügen, als ab- geschlossene literarische Arbeit); denn die in Basel erhaltene Handschrift in zwei Bänden stammt aus Segovia's eigenem Nachlaß, und in diesem Nachlaß hat sich augenscheinlich ein dritter Band nicht befunden. Das Werk, soweit es vollendet und erhalten ist, reicht bis zum Jahre 1444. Die vor Jahrzehnten in den Monumenta Conciliorum generalium saeculi 15 von E. Birk begonnene, dann von R. Beer fortgesetzte Ausgabe ist jetat bis zum Herbst 1442 gediehen, also dem Abschluß nahe 3. Für die Stücke, die wir aus Segovia mitteilen, haben wir vier Handschriften heranziehen können. Zwei von ihnen sind für die Wiener Ausgabe benutzt worden, die der Baseler Universitätsbibliothek (Mss. A III 40-41) 4 und die der Wiener Hofbiblio- thek (Codd. mss. 5048-5049). Beides sind Pergamenthandschriften. Näheres über sie wird wohl die Einleitung zur Ausgabe der Chronik bringen. Zu ihnen sind noch hin- zugekommen zwei Handschriften der Vatikanischen Bibliothek. Die eine von ihnen (Codd. Vatic. 4180-4181) ist in beiden Bänden (351 und 364 Blätter stark) teils Pergament- teils Papierhandschrift, in zwei Kolumnen von zwei Händen des 15. Jahr- hunderts geschrieben. In cod. 4180, der uns hier näher angeht, reicht die erste Hand bis fol. 52a rechte Kolumne Zeile 3 von oben, alles andere rührt von der zweiten Hand her. Das Inhaltsverzeichnis steht fol. 343 a 349b. Alle Uberschriften sind rubriziert, das erste Blatt ist außerdem mit farbigen Ornamenten verschen. Auf dem oberen Rande der Vorderseite jedes Blattes sind die Buchzahl, Monat und Jahr angegeben, alle drei rubriziert. Es folgen in der Regel auf 2 Pergamentblätter 3 Papierblätter, in Lagen von je 4 und 6. Die Lagen sind mit Buchstaben (unten rechts) versehen, zu denen bei den fünf ersten Blättern jeder Lage noch die Ziffern 1-5 hinzukommen, also fol. 1 = a1, fol. 2 = a2 usw., fol. 11 = b1 usw. Die Uberschriften der Kapitel stehen, soweit sie beim Einbinden nicht weggeschnitten worden sind, auch auf den unteren Rändern, offenbar als Anweisung für den Rubrikator; ebenso Buchzahl, Monat und Jahr auch auf den oberen Rändern. Auf der Vorderseite von fol. 351 steht von einer Hand des 15. Jahr- hunderts der Schluß eines Briefes des Nikolaus von Cusa, dat. ex Maguntia 3. aprilis, über den Mainzer Reichstag von 1441. Cod. 4181 ist ebenso ausgestattet. Auf dem letzten der drei nicht foliierten Blätter zu Anfang des Bandes stehen, mit der einleitenden Be- merkung, daß Pius II. in seinem Buche über die Gesta Friderici imperatoris „de hujus operis auctoritate hec ad verbum ponit“, Notizen über Johannes de Segovia, daß er unter Papst Felix zum Kardinal ernannt und von Papst Nikolaus als solcher anerkannt wurde, sich dann in ein Kloster zurückzog und den Koran übersetzte 5. Auf dem letzten foliierten Blatt steht der Anfang des Briefes des Nikolaus von Cusa, dessen Schluß uns cod. 4180 bietet, und zwar mit der Bemerkung, daß dieser Brief des Nikolaus von Cusa gehöre 1 S. 20 ff. 2 N. F. 16, 9-14. 3 Uber die Mängel dieser Ausgabe, die von allen Beteiligten beklagt werden, hier noch viel xu sagen, wäre xwecklos. Lieber sei ein positiver Wunsch für den Abschlußt des Werkes ausgesprochen. Gute, kritisch gearbeitete Register könnten noch vieles ge- währen, was der Textabdruck schuldig geblieben ist. Ich denke dabei an ein Namen-Register, das die vielen Schreibfehler des Textes richtig stellt, an eine chronologische Ubersicht, die sich aber nicht nur auf ein Verzeichnis der in extenso aufgenommenen Sticke beschränken sollte, und an ein möglichst weit gegriffenes alphabetisches Verxeichnis der Text-Ein- gänge. fQ.] 4 Von dieser Baseler Handschrift gibt es sechs in neuerer Zeit für Preußen, Osterreich, Frankreich und Spanien angefertigte Abschriften. Vgl. R. Beer, Urkundliche Beiträge au Johannes de Segovia's Ge- schichte des Basler Konxils S. 9 (Sitxungsberichte der philos.-histor. Klasse der Wiener Akademie Bd. 135). 5 Vgl. hierxu Haller im Conc. Basil. I S. 42.
LXXX Vorwort. cilium Basiliense! und in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 2 zu verweisen. In der letzteren hat Haller in überzeugender Weise auf Grund eines glücklichen archi- valischen Fundes den Nachweis geführt, daß der fehlende dritte Teil des Werkes niemals existiert haben wird, (wenigstens nicht, so möchten wir einschränkend hinzufügen, als ab- geschlossene literarische Arbeit); denn die in Basel erhaltene Handschrift in zwei Bänden stammt aus Segovia's eigenem Nachlaß, und in diesem Nachlaß hat sich augenscheinlich ein dritter Band nicht befunden. Das Werk, soweit es vollendet und erhalten ist, reicht bis zum Jahre 1444. Die vor Jahrzehnten in den Monumenta Conciliorum generalium saeculi 15 von E. Birk begonnene, dann von R. Beer fortgesetzte Ausgabe ist jetat bis zum Herbst 1442 gediehen, also dem Abschluß nahe 3. Für die Stücke, die wir aus Segovia mitteilen, haben wir vier Handschriften heranziehen können. Zwei von ihnen sind für die Wiener Ausgabe benutzt worden, die der Baseler Universitätsbibliothek (Mss. A III 40-41) 4 und die der Wiener Hofbiblio- thek (Codd. mss. 5048-5049). Beides sind Pergamenthandschriften. Näheres über sie wird wohl die Einleitung zur Ausgabe der Chronik bringen. Zu ihnen sind noch hin- zugekommen zwei Handschriften der Vatikanischen Bibliothek. Die eine von ihnen (Codd. Vatic. 4180-4181) ist in beiden Bänden (351 und 364 Blätter stark) teils Pergament- teils Papierhandschrift, in zwei Kolumnen von zwei Händen des 15. Jahr- hunderts geschrieben. In cod. 4180, der uns hier näher angeht, reicht die erste Hand bis fol. 52a rechte Kolumne Zeile 3 von oben, alles andere rührt von der zweiten Hand her. Das Inhaltsverzeichnis steht fol. 343 a 349b. Alle Uberschriften sind rubriziert, das erste Blatt ist außerdem mit farbigen Ornamenten verschen. Auf dem oberen Rande der Vorderseite jedes Blattes sind die Buchzahl, Monat und Jahr angegeben, alle drei rubriziert. Es folgen in der Regel auf 2 Pergamentblätter 3 Papierblätter, in Lagen von je 4 und 6. Die Lagen sind mit Buchstaben (unten rechts) versehen, zu denen bei den fünf ersten Blättern jeder Lage noch die Ziffern 1-5 hinzukommen, also fol. 1 = a1, fol. 2 = a2 usw., fol. 11 = b1 usw. Die Uberschriften der Kapitel stehen, soweit sie beim Einbinden nicht weggeschnitten worden sind, auch auf den unteren Rändern, offenbar als Anweisung für den Rubrikator; ebenso Buchzahl, Monat und Jahr auch auf den oberen Rändern. Auf der Vorderseite von fol. 351 steht von einer Hand des 15. Jahr- hunderts der Schluß eines Briefes des Nikolaus von Cusa, dat. ex Maguntia 3. aprilis, über den Mainzer Reichstag von 1441. Cod. 4181 ist ebenso ausgestattet. Auf dem letzten der drei nicht foliierten Blätter zu Anfang des Bandes stehen, mit der einleitenden Be- merkung, daß Pius II. in seinem Buche über die Gesta Friderici imperatoris „de hujus operis auctoritate hec ad verbum ponit“, Notizen über Johannes de Segovia, daß er unter Papst Felix zum Kardinal ernannt und von Papst Nikolaus als solcher anerkannt wurde, sich dann in ein Kloster zurückzog und den Koran übersetzte 5. Auf dem letzten foliierten Blatt steht der Anfang des Briefes des Nikolaus von Cusa, dessen Schluß uns cod. 4180 bietet, und zwar mit der Bemerkung, daß dieser Brief des Nikolaus von Cusa gehöre 1 S. 20 ff. 2 N. F. 16, 9-14. 3 Uber die Mängel dieser Ausgabe, die von allen Beteiligten beklagt werden, hier noch viel xu sagen, wäre xwecklos. Lieber sei ein positiver Wunsch für den Abschlußt des Werkes ausgesprochen. Gute, kritisch gearbeitete Register könnten noch vieles ge- währen, was der Textabdruck schuldig geblieben ist. Ich denke dabei an ein Namen-Register, das die vielen Schreibfehler des Textes richtig stellt, an eine chronologische Ubersicht, die sich aber nicht nur auf ein Verzeichnis der in extenso aufgenommenen Sticke beschränken sollte, und an ein möglichst weit gegriffenes alphabetisches Verxeichnis der Text-Ein- gänge. fQ.] 4 Von dieser Baseler Handschrift gibt es sechs in neuerer Zeit für Preußen, Osterreich, Frankreich und Spanien angefertigte Abschriften. Vgl. R. Beer, Urkundliche Beiträge au Johannes de Segovia's Ge- schichte des Basler Konxils S. 9 (Sitxungsberichte der philos.-histor. Klasse der Wiener Akademie Bd. 135). 5 Vgl. hierxu Haller im Conc. Basil. I S. 42.
Strana LXXXI
Vorwort. LXXXI ad propositionem sive disputationem compilatoris hujus voluminis libro 17 cap. 11 fol. 145. Die zweite Römische Handschrift (Codd Vatic. 4182-4183) besteht aus zwei Papierbänden von 341 und 280 Blättern, ebenfalls in zwei Kolumnen von verschiedenen Händen des 15. Jahrhunderts geschrieben, mit Uberschriften und Kolumnentiteln ähnlich eingerichtet wie Codd. Vatic 4180-4181. Wir haben uns begnigt, die erste dieser beiden Römischen Handschriften zu kollationieren. Es gibt dann noch eine fünfte Handschrift in der Laurentiana zu Florenz (Plut. 16 cod. 11), aber ihr fehlt der erste Band, so daſ sie für unsere Bände 10-12 von vornherein nicht in Betracht kam. Auch weiterhin wird sie für die Textgestaltung kaum heranzuziehen sein; denn sie ist anscheinend eine Abschrift des cod. Vatic. 4181. Haller spricht von „zahlreichen Handschriften“ 1; aber mehr als diese fünf, von denen eine unvollständig ist, sind bisher nicht bekannt geworden. Davon, daß Segovia ein Protokoll der Generalkongregationen und Sessionen benutzt haben muß und daß dies nicht das Protokoll Brunet’s gewesen sein kann, war schon die Rede 2. Außterdem hat er ein gewaltiges Material von Dokumenten teils in extenso auf- genommen3, teils verarbeitet. Haller schließt daraus, Segovia habe einen Teil des Konzils- archivs an sich genommen. Diese Vermutung steht in Verbindung mit Hallers Behaup- tung, Segovia habe mit der Ausarbeitung seiner Chronik erst nach 1450 begonnen. Er stützt sich dabei auf die auch in den früheren Partien des Werkes ziemlich zahlreichen Stellen, die ihrem Inhalte nach nicht gut vor dem Schluß des Konzils geschrieben sein können. Er versäumt aber, den Nachweis zu führen, daß diese Stellen schon im ersten Entwurfe der Chronik gestanden haben. Dieser Nachweis wird sich nun schwerlich je- mals erbringen lassen; denn wir besitzen kein Originalmanuskript der Chronik, das uns in die Art ihrer Entstehung Einblick gestattete, sondern nur Reinschriften der letzten Redaktion. Außerdem haben wir aber auch ein positives Zeugnis dafür, daß Segovia zum mindesten schon im Jahre 1440 mit der Chronik beschäftigt war. Er selbst berichtet 4 nämlich, daß er sich, als er von der Synode von Bourges, die ihn vom Februar bis zum September 1440 von Basel ferngehalten hatte, zurüickkehrte, für seine Chronik die von den Konzilsnotaren geschriebenen „gesta concilii“, wohl Protokolle nach Art des von Brunet geführten, verschafft und neben ihnen noch „scripture“ über die Ereignisse im Konzil, die er teils von seinen Freunden 5 nach Bourges zugesandt teils nachher in Basel mitgeteilt erhalten hatte, benutzt habe. Zu alledem kommt der Gesamteindruck, den die Chronik erweckt. Er scheint es auszuschließen, daß Segovia erst nach dem Schluß des Konzils zur Sammlung und Sich- tung seines Materials geschritten sein und die erzählenden Teile nach den Doku- menten und aus der Erinnerung niedergeschrieben haben könnte. Er legt vielmehr die Annahme nahe, daß Segovia schon frühzeitig begann, nicht nur Materialien zur Ge- schichte des Konzils zusammenzubringen, sondern auch sich Aufzeichnungen über dies und das zu machen, was ihn gerade interessierte. Es ist doch beispielsweise viel näher- liegend, daß er die in lib. IV cap. 7 6 gegebene, von Haller 7 besonders hervorgehobene Beschreibung der Goldbulle, mit der Sigmunds Adhärenzerklärung vom 22. November 1432 (unsere nr. 394) verschen war, anfertigte, als er sich diese Urkunde für seine Sammlungen abschrieb. Ein zwingender Beweis dafür, daß Segovia cinen großen Teil des Konzilsarchivs mit nach Aiton genommen und dort erst verwertet habe, ist diese Be- Conc. Basil. I, 43 Anm. 4. 2 Vgl. S. LXIV. 3 Der Text der Aktensticke, die Segovia mitteilt, ist mitunter recht mangelhaft. Man vergleiche x. B. unsere nr. 251. 4 Mon. conc. III, 461. Deutsche Reichstags-Akten X. 1 5 Zu diesen Freunden gehörte Enea Silvio. Er sandte am 13. August 1440 den oft gedruckten Be- richt über die Krönung des Gegenpapstes Felix nach Bourges. Mon. conc. II, 294. Conc. Basil. I, 6 Anm. 2 und I, 49. XI
Vorwort. LXXXI ad propositionem sive disputationem compilatoris hujus voluminis libro 17 cap. 11 fol. 145. Die zweite Römische Handschrift (Codd Vatic. 4182-4183) besteht aus zwei Papierbänden von 341 und 280 Blättern, ebenfalls in zwei Kolumnen von verschiedenen Händen des 15. Jahrhunderts geschrieben, mit Uberschriften und Kolumnentiteln ähnlich eingerichtet wie Codd. Vatic 4180-4181. Wir haben uns begnigt, die erste dieser beiden Römischen Handschriften zu kollationieren. Es gibt dann noch eine fünfte Handschrift in der Laurentiana zu Florenz (Plut. 16 cod. 11), aber ihr fehlt der erste Band, so daſ sie für unsere Bände 10-12 von vornherein nicht in Betracht kam. Auch weiterhin wird sie für die Textgestaltung kaum heranzuziehen sein; denn sie ist anscheinend eine Abschrift des cod. Vatic. 4181. Haller spricht von „zahlreichen Handschriften“ 1; aber mehr als diese fünf, von denen eine unvollständig ist, sind bisher nicht bekannt geworden. Davon, daß Segovia ein Protokoll der Generalkongregationen und Sessionen benutzt haben muß und daß dies nicht das Protokoll Brunet’s gewesen sein kann, war schon die Rede 2. Außterdem hat er ein gewaltiges Material von Dokumenten teils in extenso auf- genommen3, teils verarbeitet. Haller schließt daraus, Segovia habe einen Teil des Konzils- archivs an sich genommen. Diese Vermutung steht in Verbindung mit Hallers Behaup- tung, Segovia habe mit der Ausarbeitung seiner Chronik erst nach 1450 begonnen. Er stützt sich dabei auf die auch in den früheren Partien des Werkes ziemlich zahlreichen Stellen, die ihrem Inhalte nach nicht gut vor dem Schluß des Konzils geschrieben sein können. Er versäumt aber, den Nachweis zu führen, daß diese Stellen schon im ersten Entwurfe der Chronik gestanden haben. Dieser Nachweis wird sich nun schwerlich je- mals erbringen lassen; denn wir besitzen kein Originalmanuskript der Chronik, das uns in die Art ihrer Entstehung Einblick gestattete, sondern nur Reinschriften der letzten Redaktion. Außerdem haben wir aber auch ein positives Zeugnis dafür, daß Segovia zum mindesten schon im Jahre 1440 mit der Chronik beschäftigt war. Er selbst berichtet 4 nämlich, daß er sich, als er von der Synode von Bourges, die ihn vom Februar bis zum September 1440 von Basel ferngehalten hatte, zurüickkehrte, für seine Chronik die von den Konzilsnotaren geschriebenen „gesta concilii“, wohl Protokolle nach Art des von Brunet geführten, verschafft und neben ihnen noch „scripture“ über die Ereignisse im Konzil, die er teils von seinen Freunden 5 nach Bourges zugesandt teils nachher in Basel mitgeteilt erhalten hatte, benutzt habe. Zu alledem kommt der Gesamteindruck, den die Chronik erweckt. Er scheint es auszuschließen, daß Segovia erst nach dem Schluß des Konzils zur Sammlung und Sich- tung seines Materials geschritten sein und die erzählenden Teile nach den Doku- menten und aus der Erinnerung niedergeschrieben haben könnte. Er legt vielmehr die Annahme nahe, daß Segovia schon frühzeitig begann, nicht nur Materialien zur Ge- schichte des Konzils zusammenzubringen, sondern auch sich Aufzeichnungen über dies und das zu machen, was ihn gerade interessierte. Es ist doch beispielsweise viel näher- liegend, daß er die in lib. IV cap. 7 6 gegebene, von Haller 7 besonders hervorgehobene Beschreibung der Goldbulle, mit der Sigmunds Adhärenzerklärung vom 22. November 1432 (unsere nr. 394) verschen war, anfertigte, als er sich diese Urkunde für seine Sammlungen abschrieb. Ein zwingender Beweis dafür, daß Segovia cinen großen Teil des Konzilsarchivs mit nach Aiton genommen und dort erst verwertet habe, ist diese Be- Conc. Basil. I, 43 Anm. 4. 2 Vgl. S. LXIV. 3 Der Text der Aktensticke, die Segovia mitteilt, ist mitunter recht mangelhaft. Man vergleiche x. B. unsere nr. 251. 4 Mon. conc. III, 461. Deutsche Reichstags-Akten X. 1 5 Zu diesen Freunden gehörte Enea Silvio. Er sandte am 13. August 1440 den oft gedruckten Be- richt über die Krönung des Gegenpapstes Felix nach Bourges. Mon. conc. II, 294. Conc. Basil. I, 6 Anm. 2 und I, 49. XI
Strana LXXXII
LXXXII Vorwort. schreibung jedenfalls nicht. Und das gleiche gilt auch von der anderen Stelle, die Haller 1 noch anführt. Denn den dort erwähnten „liber racionum camere concilii“ kann Segovia sehr wohl in Basel eingeschen und für seine Zwecke exzerpiert haben. Unsere Ansicht geht also dahin, daß die Chronik schon frühzeitig, spätestens aber im Jahre 1440 begonnen und zu einem guten Teile gleichzeitig mit den Ereignissen ge- schrieben ist und daß Segovia alle diejenigen Stellen, in denen er dem Gang der Er- eignisse vorausgreift, erst viel später eingefügt hat, vermutlich erst, als er in der Benedik- tinerabtei Aiton bei Aiguebelle, in die er sich nach dem Schluß des Konzils zurickzog, die Schlußredaktion seines Werkes vornahm. ** 7. Konzils-Tagebücher. An die Besprechung Segovia's, die uns auch wieder auf die Protokolle zurückführte, schließt sich passend ein Hinweis auf eine einigermaßen verwandte, wenn auch bescheidenere, doch recht wertvolle Quelle an, die Tagebuch- aufzeichnungen, die kürzlich im 5. Bande des Concilium Basiliense herausgegeben worden sind. Zunächst ist zu erwähnen das Tagebuch eines Baseler Klerikers, das unter dem Titel Reportatorium (bzw. Repertorium) actorum concilii Basiliensis (bzw. actorum in congregacionibus sacri concilii Basiliensis) enthalten ist in dem Cod. 5111 der Wiener Hofbibliothek fol. 245a�297b und daraus von Beckmann heraus- gegeben ist 2. Der Kodex war ursprünglich Eigentum des Bischofs Alexander von Trient († 1444), späteren Patriarchen von Aquileja von Konzils und Kardinals von Felix' V. Gnaden (vgl. Conc. Bas. V S. XV u. XVI und die Berichtigung dazu auf S. 484). Das Tagebuch umfaßt die Zeit vom 28. Februar 1431 bis 23. Juli 1435 und vom 17. Januar bis 2. August 1438. Es ist von uns nach der Wiener Handschrift vielfach in den An- merkungen benutzt worden und hat für Bd. 11 u. 12 je eine Textnummer geliefert. Das gleichzeitig mit ihm von Beckmann 3 herausgegebene zweite Tagebuch eines Baseler Klerikers, enthalten in der Handschrift A 113 der Stadtbibliothek zu Zürich und die Zeit vom 11. April 1431 bis zum 14. März 1434 umfassend, war uns, als die Bände 10 und 11 bearbeitet wurden, noch unbekannt. Beachtung verdient in diesem Zusammenhang vielleicht auch das Tagebuch des Andrea Gatari, das schon früher in deutscher Ubersetzung, aber mit verschiedenen Auslassungen im Basler Jahrbuch 1885 herausgegeben war und in dieser Gestalt von uns benutzt wurde, nunmehr aber von G. Coggiola im Urtext und vollständig aus einer Handschrift (Classe XIV cod. lat. 188) der Bibl. Marciana zu Venedig veröffent- licht ist 4. Das Tagebuch umfaßt die Zeit vom 30. September 1433 bis zum 28. August 1435 und bietet mancherlei Ergänzungen zur Geschichte des Aufenthaltes Kaiser Sig- munds in Basel vom Oktober 1433 bis zum Mai 1434. 8. Aktensammlung des Kardinals Capranica. Kaum minder wertvoll als die bisher erwähnten Aktensammlungen ist jene, die Kardinal Domenico Capra- nica teils während seines Aufenthaltes in Basel teils nachher aus den ihm von dort zugesandten Aktenstücken 5 anlegte und dann im Jahre 1453 durch den Priester Jo- hannes Dorenborch 6 in einen 440 Blätter starken Pergamentfolianten zusammenschreiben ließ. Sie erstreckt sich über die Jahre 1424-1443 und enthält auf fol. 381a-436a auch 1 Ebenda. 2 Conc. Bas. V S. 1-173. 3 Ebenda S. 1-84 rechte Kolumne. 4 Ebenda S. 375-442. 5 Als Absender der Aktenstücke wird fol. 116 a und fol. 124a Antonius de Perusio genannt. Die erstere Stelle ist gedruckt RTA. 12, 27 Z. 43 ff. 6 Dies ergibt sich aus der folgenden Bemerkung auf fol. 440b : Et sic est finis hujus voluminis scripti per me Johannem Dorenborch de Gronlo presbyte- rum rectorem parrochialis ecclesie beate Marie Da- ventriensis Trajectensis diocesis anno domini 1453 pro reverendissimo in Christo patre et domino do- mino D. tituli sancte Crucis in Jherusalem sancte Romane ecclesie presbytero cardinali Firmano vul- gariter nuncupato etc. deo laus. An einer anderen Stelle, fol. 380b, nennt sich der Schreiber Johannes Dorenborch presbyter Monasteriensis diocesis.
LXXXII Vorwort. schreibung jedenfalls nicht. Und das gleiche gilt auch von der anderen Stelle, die Haller 1 noch anführt. Denn den dort erwähnten „liber racionum camere concilii“ kann Segovia sehr wohl in Basel eingeschen und für seine Zwecke exzerpiert haben. Unsere Ansicht geht also dahin, daß die Chronik schon frühzeitig, spätestens aber im Jahre 1440 begonnen und zu einem guten Teile gleichzeitig mit den Ereignissen ge- schrieben ist und daß Segovia alle diejenigen Stellen, in denen er dem Gang der Er- eignisse vorausgreift, erst viel später eingefügt hat, vermutlich erst, als er in der Benedik- tinerabtei Aiton bei Aiguebelle, in die er sich nach dem Schluß des Konzils zurickzog, die Schlußredaktion seines Werkes vornahm. ** 7. Konzils-Tagebücher. An die Besprechung Segovia's, die uns auch wieder auf die Protokolle zurückführte, schließt sich passend ein Hinweis auf eine einigermaßen verwandte, wenn auch bescheidenere, doch recht wertvolle Quelle an, die Tagebuch- aufzeichnungen, die kürzlich im 5. Bande des Concilium Basiliense herausgegeben worden sind. Zunächst ist zu erwähnen das Tagebuch eines Baseler Klerikers, das unter dem Titel Reportatorium (bzw. Repertorium) actorum concilii Basiliensis (bzw. actorum in congregacionibus sacri concilii Basiliensis) enthalten ist in dem Cod. 5111 der Wiener Hofbibliothek fol. 245a�297b und daraus von Beckmann heraus- gegeben ist 2. Der Kodex war ursprünglich Eigentum des Bischofs Alexander von Trient († 1444), späteren Patriarchen von Aquileja von Konzils und Kardinals von Felix' V. Gnaden (vgl. Conc. Bas. V S. XV u. XVI und die Berichtigung dazu auf S. 484). Das Tagebuch umfaßt die Zeit vom 28. Februar 1431 bis 23. Juli 1435 und vom 17. Januar bis 2. August 1438. Es ist von uns nach der Wiener Handschrift vielfach in den An- merkungen benutzt worden und hat für Bd. 11 u. 12 je eine Textnummer geliefert. Das gleichzeitig mit ihm von Beckmann 3 herausgegebene zweite Tagebuch eines Baseler Klerikers, enthalten in der Handschrift A 113 der Stadtbibliothek zu Zürich und die Zeit vom 11. April 1431 bis zum 14. März 1434 umfassend, war uns, als die Bände 10 und 11 bearbeitet wurden, noch unbekannt. Beachtung verdient in diesem Zusammenhang vielleicht auch das Tagebuch des Andrea Gatari, das schon früher in deutscher Ubersetzung, aber mit verschiedenen Auslassungen im Basler Jahrbuch 1885 herausgegeben war und in dieser Gestalt von uns benutzt wurde, nunmehr aber von G. Coggiola im Urtext und vollständig aus einer Handschrift (Classe XIV cod. lat. 188) der Bibl. Marciana zu Venedig veröffent- licht ist 4. Das Tagebuch umfaßt die Zeit vom 30. September 1433 bis zum 28. August 1435 und bietet mancherlei Ergänzungen zur Geschichte des Aufenthaltes Kaiser Sig- munds in Basel vom Oktober 1433 bis zum Mai 1434. 8. Aktensammlung des Kardinals Capranica. Kaum minder wertvoll als die bisher erwähnten Aktensammlungen ist jene, die Kardinal Domenico Capra- nica teils während seines Aufenthaltes in Basel teils nachher aus den ihm von dort zugesandten Aktenstücken 5 anlegte und dann im Jahre 1453 durch den Priester Jo- hannes Dorenborch 6 in einen 440 Blätter starken Pergamentfolianten zusammenschreiben ließ. Sie erstreckt sich über die Jahre 1424-1443 und enthält auf fol. 381a-436a auch 1 Ebenda. 2 Conc. Bas. V S. 1-173. 3 Ebenda S. 1-84 rechte Kolumne. 4 Ebenda S. 375-442. 5 Als Absender der Aktenstücke wird fol. 116 a und fol. 124a Antonius de Perusio genannt. Die erstere Stelle ist gedruckt RTA. 12, 27 Z. 43 ff. 6 Dies ergibt sich aus der folgenden Bemerkung auf fol. 440b : Et sic est finis hujus voluminis scripti per me Johannem Dorenborch de Gronlo presbyte- rum rectorem parrochialis ecclesie beate Marie Da- ventriensis Trajectensis diocesis anno domini 1453 pro reverendissimo in Christo patre et domino do- mino D. tituli sancte Crucis in Jherusalem sancte Romane ecclesie presbytero cardinali Firmano vul- gariter nuncupato etc. deo laus. An einer anderen Stelle, fol. 380b, nennt sich der Schreiber Johannes Dorenborch presbyter Monasteriensis diocesis.
Strana LXXXIII
Vorwort. LXXXIII die Akten des Prozesses, den Capranica um die Anerkennung seiner Kardinalswürde durch Eugen IV führte. Die Handschrift befand sich lange Zeit im Besitz der Familie Strozzi und wurde, laut Eintrag auf dem Schmutzblatt, im Jahre 1674 von Luigi Strozzi der Laurentiana übergeben. Dort wird sie jetzt als Cod. Strozzi 33 aufbewahrt 1. *9. Aktensammlung des Kardinals Orsini. Die Laurentiana besitzt in dem Plut. 16 cod. 13 noch eine andere wertvolle Sammlung, die in ähnlicher Weise wie die des Kardinals Capranica entstanden ist und ebenfalls einen Kardinal, nämlich den in den Verhandlungen Papst Eugens mit K. Sigmund eine Rolle spielenden Kar- dinal Giordano Orsini, zum Urheber hat 2. Die Handschrift, ein starker Quartband von 360, von einer modernen Hand gezählten Blättern, ist in Holzdeckel gebunden, die mit dunkelrotem Leder bezogen und mit Metallecken, Lederschließen und einer Kette zum Anschließen versehen sind. Sie hat auf dem Vorderdeckel die Aufschrift Acta in con- cilio Basiliensi und auf fol. 1° den von einer Hand des 15. Jahrhunderts herrührenden Vermerk Ex libris reverendissimi domini M. de Ursinis archiepiscopi Tarentini 3 relictis monasterio et ecclesie beate virginis de populo Romae. Ihren Inhalt bilden Akten zur Geschichte des Baseler Konzils aus den Jahren 1431 bis 1437. Wie aus einer Bemer- kung auf fol. 11b hervorgeht, ließ Kardinal Orsini die einzelnen Aktenstücke in der Reihenfolge eintragen 4, in der er sie abschriftlich aus Basel zugesandt erhalten hatte. Natürlich wird er aber auch manche eingefügt haben, die er selbst sich in Rom verschafft hatte. Er verband dann eigenhändig die Stücke durch kurze Bemerkungen oder versah sie mit passenden Uberschriften. Doch ist er mit dieser Arbeit nur bis zum Schluß des Jahres 1433 gekommen. In der zweiten Hälfte der Handschrift finden sich auch mehrere der ihm zugesandten Abschriften selbst; davon hat eine, fol 249, die Adresse Domino meo domino Jordano cardinali de Ursinis detur. P. Schillinger. Es ist aber zweifel- haft, ob Orsini selbst sie noch eingefügt hat. Vielleicht hat sie eine seinen Nachlaß ord- nende Hand zusammengelegt und mit den anderen Teilen der Handschrift zusammen- binden lassen. * 10. Einige Französische Sammlungen. Solche Sammlungen von Akten- stücken, die durch Mitglieder des Konzils in die Heimat geschickt wurden, sind auch sonst vielfach erhalten. Auch die Deutschen Codices, die wir noch zu besprechen haben, ruhen zum Teil auf solcher Grundlage. Hier seien zunächst einige Französische Samm- lungen erwähnt, die sich alle in der Pariser Nationalbibliothek befinden. Vom Ms. lat. 1512, worin die von Brunet an das Kapitel von Arras gesandten Aktenstücke vereinigt sind, war oben 5 schon die Rede. Das Ms. lat. 1501, ein Papierband von 114 Blättern, enthält zum größten Teil Konzilskorrespondenzen und Akten (Einlauf und Auslauf), die dem Abt Oddo von Cluny durch seine Gesandten in Basel zugestellt worden sind, im wesentlichen aus den Jahren 1431 bis 1439. Das letzte Blatt enthält Exzerpte von Baluze. Denselben Zeitraum umspannen die Aktenstücke, die das Ms. lat. 1548, ein Papier- foliant von 238 Blättern, enthält. Auf fol. 1a steht der Name des Egidius Carlerii, des bekannten Dechanten von Cambrai, der den Bischof von Arras auf dem Konzil vertrat und in den Verhandlungen des Konzils mit den Hussiten eine so hervorragende Rolle spielte 6. An ihn ist auch die auf fol. 237 und 238 stehende Abschrift des Dekrets 1 Vgl. über die Handschrift und über Abschriften von ihr, die sich in Rom und Venedig befinden, Haller, Conc. Basil. I S. 4-5. 2 Vgl. jetrt E. König, Kard. Giordano Orsini (Studien u. Darstellungen hrsg. v. Grauert V, I), besonders S. 67 Anm. 2. 3 Marino Orsini 1445-1472? 4 Nur einige wenige Sticke sind von Orsini selbst abgeschrieben. 5 S. LXXVI. 6 Sein „Liber de legationibus concilii Basilien- sis pro reductione Bohemorum“ ist von Birk in den Mon. conc. gen. saec. 15 Bd. I S. 359-700 ver- öffentlicht. XI*
Vorwort. LXXXIII die Akten des Prozesses, den Capranica um die Anerkennung seiner Kardinalswürde durch Eugen IV führte. Die Handschrift befand sich lange Zeit im Besitz der Familie Strozzi und wurde, laut Eintrag auf dem Schmutzblatt, im Jahre 1674 von Luigi Strozzi der Laurentiana übergeben. Dort wird sie jetzt als Cod. Strozzi 33 aufbewahrt 1. *9. Aktensammlung des Kardinals Orsini. Die Laurentiana besitzt in dem Plut. 16 cod. 13 noch eine andere wertvolle Sammlung, die in ähnlicher Weise wie die des Kardinals Capranica entstanden ist und ebenfalls einen Kardinal, nämlich den in den Verhandlungen Papst Eugens mit K. Sigmund eine Rolle spielenden Kar- dinal Giordano Orsini, zum Urheber hat 2. Die Handschrift, ein starker Quartband von 360, von einer modernen Hand gezählten Blättern, ist in Holzdeckel gebunden, die mit dunkelrotem Leder bezogen und mit Metallecken, Lederschließen und einer Kette zum Anschließen versehen sind. Sie hat auf dem Vorderdeckel die Aufschrift Acta in con- cilio Basiliensi und auf fol. 1° den von einer Hand des 15. Jahrhunderts herrührenden Vermerk Ex libris reverendissimi domini M. de Ursinis archiepiscopi Tarentini 3 relictis monasterio et ecclesie beate virginis de populo Romae. Ihren Inhalt bilden Akten zur Geschichte des Baseler Konzils aus den Jahren 1431 bis 1437. Wie aus einer Bemer- kung auf fol. 11b hervorgeht, ließ Kardinal Orsini die einzelnen Aktenstücke in der Reihenfolge eintragen 4, in der er sie abschriftlich aus Basel zugesandt erhalten hatte. Natürlich wird er aber auch manche eingefügt haben, die er selbst sich in Rom verschafft hatte. Er verband dann eigenhändig die Stücke durch kurze Bemerkungen oder versah sie mit passenden Uberschriften. Doch ist er mit dieser Arbeit nur bis zum Schluß des Jahres 1433 gekommen. In der zweiten Hälfte der Handschrift finden sich auch mehrere der ihm zugesandten Abschriften selbst; davon hat eine, fol 249, die Adresse Domino meo domino Jordano cardinali de Ursinis detur. P. Schillinger. Es ist aber zweifel- haft, ob Orsini selbst sie noch eingefügt hat. Vielleicht hat sie eine seinen Nachlaß ord- nende Hand zusammengelegt und mit den anderen Teilen der Handschrift zusammen- binden lassen. * 10. Einige Französische Sammlungen. Solche Sammlungen von Akten- stücken, die durch Mitglieder des Konzils in die Heimat geschickt wurden, sind auch sonst vielfach erhalten. Auch die Deutschen Codices, die wir noch zu besprechen haben, ruhen zum Teil auf solcher Grundlage. Hier seien zunächst einige Französische Samm- lungen erwähnt, die sich alle in der Pariser Nationalbibliothek befinden. Vom Ms. lat. 1512, worin die von Brunet an das Kapitel von Arras gesandten Aktenstücke vereinigt sind, war oben 5 schon die Rede. Das Ms. lat. 1501, ein Papierband von 114 Blättern, enthält zum größten Teil Konzilskorrespondenzen und Akten (Einlauf und Auslauf), die dem Abt Oddo von Cluny durch seine Gesandten in Basel zugestellt worden sind, im wesentlichen aus den Jahren 1431 bis 1439. Das letzte Blatt enthält Exzerpte von Baluze. Denselben Zeitraum umspannen die Aktenstücke, die das Ms. lat. 1548, ein Papier- foliant von 238 Blättern, enthält. Auf fol. 1a steht der Name des Egidius Carlerii, des bekannten Dechanten von Cambrai, der den Bischof von Arras auf dem Konzil vertrat und in den Verhandlungen des Konzils mit den Hussiten eine so hervorragende Rolle spielte 6. An ihn ist auch die auf fol. 237 und 238 stehende Abschrift des Dekrets 1 Vgl. über die Handschrift und über Abschriften von ihr, die sich in Rom und Venedig befinden, Haller, Conc. Basil. I S. 4-5. 2 Vgl. jetrt E. König, Kard. Giordano Orsini (Studien u. Darstellungen hrsg. v. Grauert V, I), besonders S. 67 Anm. 2. 3 Marino Orsini 1445-1472? 4 Nur einige wenige Sticke sind von Orsini selbst abgeschrieben. 5 S. LXXVI. 6 Sein „Liber de legationibus concilii Basilien- sis pro reductione Bohemorum“ ist von Birk in den Mon. conc. gen. saec. 15 Bd. I S. 359-700 ver- öffentlicht. XI*
Strana LXXXIV
LXXXIV Vorwort. „quoniam salus“ vom 24. März 1436 adressiert 1. Beides legt die Vermutung nahe, daſ die Handschrift aus seinem Besitze stammt und das enthält, was er selbst teils in Basel gesammelt, teils von Basel nach Cambrai geschickt hatte, und dazu das, was ihm nach seiner Abreise von Basel aus zugesandt wurde. Sind diese Sammlungen von Arras, Cluny und Cambrai für den vorliegenden Band ohne besondere Bedeutung, so ist dagegen von hervorragender Wichtigkeit das Ms. lat. 1575 der Pariser Bibliothek. Die Aktensammlung, die es enthält, ist jedenfalls an einem Französischen Orte angelegt worden. Darauf deutet ebensowohl die verhältnismäßsig starke Berücksichtigung der Schreiben, die das Konzil nach Frankreich und Burgund richtete, und der von dort an das Konzil gerichteten als auch die Bezeichnung des Königs von Frankreich als "dominus noster rex" in der Uberschrift zu den auf fol. 19a-23a mit- geteilten Beschlüssen des Französischen Klerus in Bourges vom 26. Februar 1432. Viel- leicht stammt die Handschrift aus Toulouse oder Tournai. Sie war nämlich früher Eigentum des Erzbischofs von Reims Charles Maurice Le Tellier (1671-1710), von dem man weiß, daß er zahlreiche Manuskripte aus der Bibliothek des Erzbischofs Charles de Montchal von Toulouse (1628-1651) und mehrere aus den Abteien St. Amand und St. Martin de Tournai erworben hatte 2. Aus Le Tellier's Bibliothek kam die Handschrift im Jahre 1700 in den Besitz der Pariser Nationalbibliothek. Sie ist ein Oktavband von 269, von einer gleichzeitigen Hand foliierten Blättern. Hinter fol. 82 ist eine Lage von 12 Blättern ausgefallen, da die Foliierung gleich auf fol. 95 übergeht; die Lücke ist jetzt mit sechs leeren Blättern ausgefüllt. Die mitgeteilten Aktenstücke, die sich über die Zeit vom Beginn des Konzils bis Mitte November 1432 erstrecken, sind mit Ausnahme der auf fol. 25 34 und fol. 182-200 stehenden von einer Hand geschrieben. 11. Frankenthaler Sammlung. Ganz besondere Aufmerksamkeit verdient auch der Cod. Palat. 595 der Vatikanischen Bibliothek, nicht als ob er sonst unbekannte Aktenstücke darböte, sondern weil er eine auffallende Verwandtschaft mit einer uns un- bekannt gebliebenen Handschrift zeigt, der Petrus Crabbe den umfangreichen Anhang ent- nahm, mit dem er in der Kölner Konzilienausgabe vom Jahre 1551 die wenigen in der Ausgabe von 1538 mitgeteilten Akten des Bascler Konzils vermehrte; wir kommen auf diesen Anhang noch zurück. Die Handschrift gehörte friher laut einer Notiz auf fol. 207" dem Marien Magdalenenkloster in Frankenthal in der Pfalz. Sie bietet zunächst auf fol. 1-122 Akten des Konstanzer Konzils. Das folgende Blatt 123 ist leer. Dann kommen auf fol. 124 269 Dekrete und Akten des Baseler Konzils aus den Jahren 1431 bis 1439. Daran reihen sich auf fol. 270-275 Stücke aus den Jahren 1448 und 1449. Den Schluß von fol. 276 an bilden Aktenstücke, zumeist Reden, die sich überwiegend auf die Verhandlungen des Konzils mit den päpstlichen Gesandten im Sommer 1432 und mit den Hussiten in Basel und Prag im Jahre 1433 beziehen. 12. Eine Briefsammlung aus dem Jahre 1432. Sehr viele Stücke, nicht nur Konzilsdekrete, Epistolae und Responsiones synodales, sondern auch Schreiben. die an das Konzil gerichtet sind, Briefe Sigmunds und anderer Fürsten, kehren in einer großen Zahl von handschriftlichen Sammlungen wieder. Diese stimmen in ihrem Be- stande begreiflicherweise bald in vielen Einzelnummern, bald auch in kleineren Gruppen überein, ohne daß daraus immer auf nahe Beziehungen zwischen ihnen zu schließen wäre. Immerhin wird weitere Forschung gewiß noch manche Zusammenhänge in der Verbreitung und Uberlieferung der Konzilsakten nachweisen können. Unverkennbar aber besteht ein naher Zusammenhang zwischen drei Handschriften, die wir jetzt zu betrachten haben. Sie bieten uns einen Grundstock von 82, ihnen allen dreien gemeinsamen, an das 1 Detur domino decano Cameracensi. Carlerii war drei Tage vorher, am 21. Märx 1436, von Basel abgereist (Conc. Basil. IV, 88). 2 Vgl. Delisle, Inventaire des manuscrits latins conserrés à la bibliothèque nationale sous les numéros 8823-18613 (Paris 1863-1871) pag. V- VI.
LXXXIV Vorwort. „quoniam salus“ vom 24. März 1436 adressiert 1. Beides legt die Vermutung nahe, daſ die Handschrift aus seinem Besitze stammt und das enthält, was er selbst teils in Basel gesammelt, teils von Basel nach Cambrai geschickt hatte, und dazu das, was ihm nach seiner Abreise von Basel aus zugesandt wurde. Sind diese Sammlungen von Arras, Cluny und Cambrai für den vorliegenden Band ohne besondere Bedeutung, so ist dagegen von hervorragender Wichtigkeit das Ms. lat. 1575 der Pariser Bibliothek. Die Aktensammlung, die es enthält, ist jedenfalls an einem Französischen Orte angelegt worden. Darauf deutet ebensowohl die verhältnismäßsig starke Berücksichtigung der Schreiben, die das Konzil nach Frankreich und Burgund richtete, und der von dort an das Konzil gerichteten als auch die Bezeichnung des Königs von Frankreich als "dominus noster rex" in der Uberschrift zu den auf fol. 19a-23a mit- geteilten Beschlüssen des Französischen Klerus in Bourges vom 26. Februar 1432. Viel- leicht stammt die Handschrift aus Toulouse oder Tournai. Sie war nämlich früher Eigentum des Erzbischofs von Reims Charles Maurice Le Tellier (1671-1710), von dem man weiß, daß er zahlreiche Manuskripte aus der Bibliothek des Erzbischofs Charles de Montchal von Toulouse (1628-1651) und mehrere aus den Abteien St. Amand und St. Martin de Tournai erworben hatte 2. Aus Le Tellier's Bibliothek kam die Handschrift im Jahre 1700 in den Besitz der Pariser Nationalbibliothek. Sie ist ein Oktavband von 269, von einer gleichzeitigen Hand foliierten Blättern. Hinter fol. 82 ist eine Lage von 12 Blättern ausgefallen, da die Foliierung gleich auf fol. 95 übergeht; die Lücke ist jetzt mit sechs leeren Blättern ausgefüllt. Die mitgeteilten Aktenstücke, die sich über die Zeit vom Beginn des Konzils bis Mitte November 1432 erstrecken, sind mit Ausnahme der auf fol. 25 34 und fol. 182-200 stehenden von einer Hand geschrieben. 11. Frankenthaler Sammlung. Ganz besondere Aufmerksamkeit verdient auch der Cod. Palat. 595 der Vatikanischen Bibliothek, nicht als ob er sonst unbekannte Aktenstücke darböte, sondern weil er eine auffallende Verwandtschaft mit einer uns un- bekannt gebliebenen Handschrift zeigt, der Petrus Crabbe den umfangreichen Anhang ent- nahm, mit dem er in der Kölner Konzilienausgabe vom Jahre 1551 die wenigen in der Ausgabe von 1538 mitgeteilten Akten des Bascler Konzils vermehrte; wir kommen auf diesen Anhang noch zurück. Die Handschrift gehörte friher laut einer Notiz auf fol. 207" dem Marien Magdalenenkloster in Frankenthal in der Pfalz. Sie bietet zunächst auf fol. 1-122 Akten des Konstanzer Konzils. Das folgende Blatt 123 ist leer. Dann kommen auf fol. 124 269 Dekrete und Akten des Baseler Konzils aus den Jahren 1431 bis 1439. Daran reihen sich auf fol. 270-275 Stücke aus den Jahren 1448 und 1449. Den Schluß von fol. 276 an bilden Aktenstücke, zumeist Reden, die sich überwiegend auf die Verhandlungen des Konzils mit den päpstlichen Gesandten im Sommer 1432 und mit den Hussiten in Basel und Prag im Jahre 1433 beziehen. 12. Eine Briefsammlung aus dem Jahre 1432. Sehr viele Stücke, nicht nur Konzilsdekrete, Epistolae und Responsiones synodales, sondern auch Schreiben. die an das Konzil gerichtet sind, Briefe Sigmunds und anderer Fürsten, kehren in einer großen Zahl von handschriftlichen Sammlungen wieder. Diese stimmen in ihrem Be- stande begreiflicherweise bald in vielen Einzelnummern, bald auch in kleineren Gruppen überein, ohne daß daraus immer auf nahe Beziehungen zwischen ihnen zu schließen wäre. Immerhin wird weitere Forschung gewiß noch manche Zusammenhänge in der Verbreitung und Uberlieferung der Konzilsakten nachweisen können. Unverkennbar aber besteht ein naher Zusammenhang zwischen drei Handschriften, die wir jetzt zu betrachten haben. Sie bieten uns einen Grundstock von 82, ihnen allen dreien gemeinsamen, an das 1 Detur domino decano Cameracensi. Carlerii war drei Tage vorher, am 21. Märx 1436, von Basel abgereist (Conc. Basil. IV, 88). 2 Vgl. Delisle, Inventaire des manuscrits latins conserrés à la bibliothèque nationale sous les numéros 8823-18613 (Paris 1863-1871) pag. V- VI.
Strana LXXXV
Vorwort. LXXXV Konzil gerichteten Schreiben aus dem Jahre 1432, zum großen Teil in der gleichen Reihenfolge dar. Es sind eine Baseler Handschrift (B), eine Eichstätter (E) und eine Münchener (M). Zu ihnen kommt für einen, allerdings nur kleinen Teil der Sammlung noch eine vierte aus Weihenstephan stammende (W). a) Die Handschrift „B". Ms. A IV 20 der Baseler Universitäts- bibliothek ist eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von 459 Blättern in moder- nem Ledereinband, auf den ein Stück des alten Ledereinbandes, enthaltend die Inhalts- angabe in Buchschrift, aufgeklebt worden ist. Die Handschrift ist von moderner Hand mit Bleistift durchfoliiert worden; eine alte, jetzt zum Teil durchstrichene Foliierung reichte nur bis fol. 268 und differiert fol. 216 268 von der neuen um 1 Blatt. Auf fol. 1° steht ein Inhaltsverzeichnis von gleichzeitiger Hand, fol. 149 ist leer. Der Inhalt der Handschrift 1 steht zum größten Teil in naher Beziehung zum Baseler Konzil. Unsere Briefsammlung reicht von fol. 298a-348b. Sie ist von dem Vorausgehenden durch keinen äußterlich irgendwie hervortretenden Einschnitt getrennt. Der „Sermo domini legati“, der fol. 286b beginnt, reicht mit zehn Zeilen auf fol. 298 a hinüber; dann beginnt nach etwa drei Zeilen Abstand das erste Stück der Sammlung, von gleicher Hand wie das vorige geschrieben. Anders ist es am Schluß; dort ist die zweite Hälfte von fol. 348b leer gelassen. Die Sammlung besteht aus 88 Briefen. Schon eine flüchtige Lektüre der Texte zeigt, daß wir eine schr wenig sorgfältig gemachte Ab- schrift vor uns haben. b) Die Handschrift „E“. Cod. 294 der Kgl. Bibliothek zu Eichstätt, eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts, ist ein Sammelband von 568 Seiten (nicht foliiert, sondern paginiert), in einem alten Einband, Holzdeckel mit Lederrücken. Wir haben uns um die übrigen Bestandteile, die (mit Ausnahme etwa des letzten Teiles, von pag. 351 an, aus der Zeit Pius’ II.) unserem Interesse fern liegen, nicht weiter gekümmert, als wir den Codex benutzt haben. Die Briefsammlung (pag. 91-222) ist eine ursprünglich selbständige Handschrift, die mit den anderen Teilen des Kodex keinerlei äußere Gemeinschaft hatte; die erste Seite pag. 91 ist vergilbt und etwas schmutzig, die Seiten 223-226, die, wie der Rest von pag. 222, leer sind, gehören vielleicht noch dazu. Mitten in einer Blätterlage ist pag. 172 leer gelassen. Geschrieben ist die Sammlung von anderer Hand als die anderen Be- standteile des Kodex vorher und nachher. Die Stücke sind von neuerer Hand (des 19. Jahrhunderts) am Rande numeriert mit I bis XCVIII. Es sind 98 oder (mit Einrechnung einer bloßen Uberschrift) 99 Stücke, unter denen aber zwei doppelt vorkommen, also nach Abzug dieser Doubletten 96 bezw. 97. Auffallend ist, daß zwischen dem Text eines Stückes einerseits und der dazu gehörenden Unterschrift samt Adresse, die darunter stehen, andererseits oft ein Zwischenraum von etlichen Zeilen ist, während auf die Adresse fast ohne Zwischenraum der Text des neuen Stückes folgt, so als ob Unterschrift und Adresse nicht zum vorangehenden, sondern (als Uberschrift) zum nachfolgenden Text gehörten. Man hat den Eindruck, daß der Schreiber der Handschrift seine Vorlage nicht verstanden und nicht nach einzelnen Stücken, son- dern nach einer schon zusammen geschriebenen Sammlung kopiert hat. 1 Man kann den Inhalt in folgende Gruppen zer- legen: 1) fol. 2�148 Schriften von Kirchenvätern; 2) fol. 150a- 160a Responsio concilii Basiliensis super petitis ambasiatorum domini Eugenii pape IV ; 3) fol. 161a-267 a Traktate des Johannes Gerson, des Henricus de Hassia, taxe literarum apostolicarum Johannis pape XXII u. a. m.; 4) fol. 268 a-298 a zwei Reden im Baseler Konzil 1432 gehalten (des archiepiscopus Collocensis und des dominus legatus); 5) fol. 298 a-348b jene Briefsammlung, die uns hier beschäftigen wird; 6) fol. 349a -353a ein Ver- xeichnis der Diöxesen, geordnet nach Ländern, und der Mönchsorden; 7) fol. 354 a-457b eine Samm- lung von Predigten, gehalten vor dem Baseler Konxil; 8) fol. 458 a-459 a decima sexta et ultima et finalis proposicio magistri Bartholomei ordinis Cartusiensis.
Vorwort. LXXXV Konzil gerichteten Schreiben aus dem Jahre 1432, zum großen Teil in der gleichen Reihenfolge dar. Es sind eine Baseler Handschrift (B), eine Eichstätter (E) und eine Münchener (M). Zu ihnen kommt für einen, allerdings nur kleinen Teil der Sammlung noch eine vierte aus Weihenstephan stammende (W). a) Die Handschrift „B". Ms. A IV 20 der Baseler Universitäts- bibliothek ist eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von 459 Blättern in moder- nem Ledereinband, auf den ein Stück des alten Ledereinbandes, enthaltend die Inhalts- angabe in Buchschrift, aufgeklebt worden ist. Die Handschrift ist von moderner Hand mit Bleistift durchfoliiert worden; eine alte, jetzt zum Teil durchstrichene Foliierung reichte nur bis fol. 268 und differiert fol. 216 268 von der neuen um 1 Blatt. Auf fol. 1° steht ein Inhaltsverzeichnis von gleichzeitiger Hand, fol. 149 ist leer. Der Inhalt der Handschrift 1 steht zum größten Teil in naher Beziehung zum Baseler Konzil. Unsere Briefsammlung reicht von fol. 298a-348b. Sie ist von dem Vorausgehenden durch keinen äußterlich irgendwie hervortretenden Einschnitt getrennt. Der „Sermo domini legati“, der fol. 286b beginnt, reicht mit zehn Zeilen auf fol. 298 a hinüber; dann beginnt nach etwa drei Zeilen Abstand das erste Stück der Sammlung, von gleicher Hand wie das vorige geschrieben. Anders ist es am Schluß; dort ist die zweite Hälfte von fol. 348b leer gelassen. Die Sammlung besteht aus 88 Briefen. Schon eine flüchtige Lektüre der Texte zeigt, daß wir eine schr wenig sorgfältig gemachte Ab- schrift vor uns haben. b) Die Handschrift „E“. Cod. 294 der Kgl. Bibliothek zu Eichstätt, eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts, ist ein Sammelband von 568 Seiten (nicht foliiert, sondern paginiert), in einem alten Einband, Holzdeckel mit Lederrücken. Wir haben uns um die übrigen Bestandteile, die (mit Ausnahme etwa des letzten Teiles, von pag. 351 an, aus der Zeit Pius’ II.) unserem Interesse fern liegen, nicht weiter gekümmert, als wir den Codex benutzt haben. Die Briefsammlung (pag. 91-222) ist eine ursprünglich selbständige Handschrift, die mit den anderen Teilen des Kodex keinerlei äußere Gemeinschaft hatte; die erste Seite pag. 91 ist vergilbt und etwas schmutzig, die Seiten 223-226, die, wie der Rest von pag. 222, leer sind, gehören vielleicht noch dazu. Mitten in einer Blätterlage ist pag. 172 leer gelassen. Geschrieben ist die Sammlung von anderer Hand als die anderen Be- standteile des Kodex vorher und nachher. Die Stücke sind von neuerer Hand (des 19. Jahrhunderts) am Rande numeriert mit I bis XCVIII. Es sind 98 oder (mit Einrechnung einer bloßen Uberschrift) 99 Stücke, unter denen aber zwei doppelt vorkommen, also nach Abzug dieser Doubletten 96 bezw. 97. Auffallend ist, daß zwischen dem Text eines Stückes einerseits und der dazu gehörenden Unterschrift samt Adresse, die darunter stehen, andererseits oft ein Zwischenraum von etlichen Zeilen ist, während auf die Adresse fast ohne Zwischenraum der Text des neuen Stückes folgt, so als ob Unterschrift und Adresse nicht zum vorangehenden, sondern (als Uberschrift) zum nachfolgenden Text gehörten. Man hat den Eindruck, daß der Schreiber der Handschrift seine Vorlage nicht verstanden und nicht nach einzelnen Stücken, son- dern nach einer schon zusammen geschriebenen Sammlung kopiert hat. 1 Man kann den Inhalt in folgende Gruppen zer- legen: 1) fol. 2�148 Schriften von Kirchenvätern; 2) fol. 150a- 160a Responsio concilii Basiliensis super petitis ambasiatorum domini Eugenii pape IV ; 3) fol. 161a-267 a Traktate des Johannes Gerson, des Henricus de Hassia, taxe literarum apostolicarum Johannis pape XXII u. a. m.; 4) fol. 268 a-298 a zwei Reden im Baseler Konzil 1432 gehalten (des archiepiscopus Collocensis und des dominus legatus); 5) fol. 298 a-348b jene Briefsammlung, die uns hier beschäftigen wird; 6) fol. 349a -353a ein Ver- xeichnis der Diöxesen, geordnet nach Ländern, und der Mönchsorden; 7) fol. 354 a-457b eine Samm- lung von Predigten, gehalten vor dem Baseler Konxil; 8) fol. 458 a-459 a decima sexta et ultima et finalis proposicio magistri Bartholomei ordinis Cartusiensis.
Strana LXXXVI
LXXXVI Vorwort. c) Die Handschrift „M“. Cod. lat. 1250 der Münchener Bibliothek, cine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von 322 gezählten Blättern 1, denen am Schluß ein leeres nicht foliiertes folgt, in Lederdeckel mit Lederschließen, auf dem Rücken von späterer Hand bezeichnet als Acta concilii Basiliensis, ist ein Sammelband, aus vielen ursprünglich selbständigen Bestandteilen zusammengesetzt2, wie schon in der großen Zahl leer gebliebener Seiten3 hervortritt. Altere Signatur auf der Innenseite des Vorderdeckels M. S. Nr. 81. Auf die Herkunft deutet eine von späterer Hand auf fol. 1° oben einge- tragene Notiz De conventu Monacensi ƒes folgen noch zwei Worte, die mit tiefschwarzer Tinte so unleserlich gemacht sind, daß wir sie nicht haben entziffern können]. Nach München weist auch ein Stück fol. 154b 156a, worin Johannes Tulbeck decr. lic. prep. eccl. collegiate s. Viti extra muros Frising. auf Wunsch des Guilhelmus Fröschel de Hal einen näher beschriebenen Brief, dat. Munichen critag vor Kath. [Nov. 197 1392, trans- sumieren läßt, mit dem Datum: acta sunt hec Monaci ctc. 1437 etc. die veneris 1 mensis marcii etc. Einen zuverlässigeren Anhaltspunkt für die Herkunft, wenigstens eines Teiles der Handschrift bietet ein anderes Stück. Auf fol. 307a-312a steht Oracio per dom. Ju- lianum tunc apostolice sedis legatum, laut Vermerk lecta in generali congregacione per ma- gistrum Petrum Brunetti die veneris que est vicesima mensis decembris 1437 4. Sie ist adressiert: Venerabili viro fratri Petro de Understorff canonico regulari, und trägt noch die Spuren eines Siegels, ist also von Basel aus an den Adressaten verschickt worden. Dieser ist Peter von Indersdorf, der spätere Abt von Rohr, den wir von der Besprechung der Dresdener Handschrift her kennen 5. Die Bestandteile unseres Kodex sind also wahr- scheinlich wenigstens teilweise in Indersdorf oder in Rohr gesammelt worden und von dort später in ein Münchener Kloster gekommen. Einen Hinweis auf den Schreiber eines Teils der Stücke bietet der Stoßseufzer unter der Abschrift des Traktats der Universität Krakau (fol. 225�245): Deo gracias per me Leonhardum S. [oder fratrem?]. Vermutlich ist dieser Leonhard unter den Mönchen von Indersdorf oder Rohr zu suchen. In die Münchener Bibliothek ist die Handschrift durch J. K. v. Lippert (gest. 1800) gekommen. Unsere Briefsammlung (fol. 61a-128b) zählt hier 119 Nummern, also erheblich mehr als in B und auch mehr als in M. Die Foliierung ist nicht konsequent durch- geführt, vielmehr haben drei verschiedene Hände gelegentiich diese und jene Blätter mit Ziffern ver- schen. Dabei sind mehrfach Fehler begangen worden, die sich aber wieder ausgleichen, so daß der Band in der That 322 fund I) Blätter xällt. 2 Es wüirde zu weit führen, hier die xahtreichen Bestandteile der Handschrift alle anauführen. Es seien nur die gröfteren oder unserem Interesse näher- stehenden hervorgehoben: I) fol. 1-60 juristische Ab- handlungen und anderes; 2) fol. 61 128 unsere Briefsammlung (oder genauer nur fol. 61 a-108b, da sich herausstellen wird, daß die auf fol. 108 b-128b sich noch anschließenden Briefe nicht daxu ge- hören); 3) fol. 129�150 drei Konxilsreden in der Böhmensache ; 4) fol. 151 a- 161 a Erklärungen K. Sig- munds in Sachen Herzog Ludwigs von Baiern von 1434 April 23 und 1429 April 26, die letztere, wie es scheint, in einem aus der königlichen Kanzlei stammenden Exemplar; 5) fol. 163�217 Konxils- sachen, meist 1432-1433, aber xu Anfang auch 1435, gegen Schluße 1437; 6) fol. 225�245 der oben er- wähnie Krakauer Traktat; 7) fol. 289�290 (eine eigene Lage) ein eigenhändiges [durch die Baieri- schen Händel veranlaſites] Gutachten des Simon de Valle über die Frage Utrum Romanorum rex causas in rebus civilibus ad imperium spectantibus in Alamania auditas et ibidem per processus con- clusas executioni, eo existente in Italia in terris tamen imperio subjectis, de jure demandare possit et hujusmodi processus agravare et regravare valeat, notanter super ducatu marchionatu comitatu etc., unter der Unterschrift und dem Siegel des Simon de Valle noch ein eigenhändiges Gutachten des Al- bertus de Ferrariis, dat. 1432 die 20. oct. me moram in conscilio Baxiliensi trahente. laus deo., darunter das gut erhaltene Siegel des Albertus; 8) fol. 291- 306 Konxilsbullen von 1437 und 1438 und Ver- wandtes; 9) fol. 307-312 die oben erwähnte an Peter von Indersdorf adressierte Oracio; 10) fol. 313-319 Sessionsdekrete der 6.-9. Session; I1) fol. 320-322 xwei Bullen Martins V von 1428 und 1430 und die Protesterklärung der päpstlichen Gesandten vom 9. Juni 1435. 3 Wenn ich recht zähle, 61. 4 Vgl. oben S. LIX Anm. I. Vgl. oben S. XXXV-XXXVI. 5
LXXXVI Vorwort. c) Die Handschrift „M“. Cod. lat. 1250 der Münchener Bibliothek, cine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von 322 gezählten Blättern 1, denen am Schluß ein leeres nicht foliiertes folgt, in Lederdeckel mit Lederschließen, auf dem Rücken von späterer Hand bezeichnet als Acta concilii Basiliensis, ist ein Sammelband, aus vielen ursprünglich selbständigen Bestandteilen zusammengesetzt2, wie schon in der großen Zahl leer gebliebener Seiten3 hervortritt. Altere Signatur auf der Innenseite des Vorderdeckels M. S. Nr. 81. Auf die Herkunft deutet eine von späterer Hand auf fol. 1° oben einge- tragene Notiz De conventu Monacensi ƒes folgen noch zwei Worte, die mit tiefschwarzer Tinte so unleserlich gemacht sind, daß wir sie nicht haben entziffern können]. Nach München weist auch ein Stück fol. 154b 156a, worin Johannes Tulbeck decr. lic. prep. eccl. collegiate s. Viti extra muros Frising. auf Wunsch des Guilhelmus Fröschel de Hal einen näher beschriebenen Brief, dat. Munichen critag vor Kath. [Nov. 197 1392, trans- sumieren läßt, mit dem Datum: acta sunt hec Monaci ctc. 1437 etc. die veneris 1 mensis marcii etc. Einen zuverlässigeren Anhaltspunkt für die Herkunft, wenigstens eines Teiles der Handschrift bietet ein anderes Stück. Auf fol. 307a-312a steht Oracio per dom. Ju- lianum tunc apostolice sedis legatum, laut Vermerk lecta in generali congregacione per ma- gistrum Petrum Brunetti die veneris que est vicesima mensis decembris 1437 4. Sie ist adressiert: Venerabili viro fratri Petro de Understorff canonico regulari, und trägt noch die Spuren eines Siegels, ist also von Basel aus an den Adressaten verschickt worden. Dieser ist Peter von Indersdorf, der spätere Abt von Rohr, den wir von der Besprechung der Dresdener Handschrift her kennen 5. Die Bestandteile unseres Kodex sind also wahr- scheinlich wenigstens teilweise in Indersdorf oder in Rohr gesammelt worden und von dort später in ein Münchener Kloster gekommen. Einen Hinweis auf den Schreiber eines Teils der Stücke bietet der Stoßseufzer unter der Abschrift des Traktats der Universität Krakau (fol. 225�245): Deo gracias per me Leonhardum S. [oder fratrem?]. Vermutlich ist dieser Leonhard unter den Mönchen von Indersdorf oder Rohr zu suchen. In die Münchener Bibliothek ist die Handschrift durch J. K. v. Lippert (gest. 1800) gekommen. Unsere Briefsammlung (fol. 61a-128b) zählt hier 119 Nummern, also erheblich mehr als in B und auch mehr als in M. Die Foliierung ist nicht konsequent durch- geführt, vielmehr haben drei verschiedene Hände gelegentiich diese und jene Blätter mit Ziffern ver- schen. Dabei sind mehrfach Fehler begangen worden, die sich aber wieder ausgleichen, so daß der Band in der That 322 fund I) Blätter xällt. 2 Es wüirde zu weit führen, hier die xahtreichen Bestandteile der Handschrift alle anauführen. Es seien nur die gröfteren oder unserem Interesse näher- stehenden hervorgehoben: I) fol. 1-60 juristische Ab- handlungen und anderes; 2) fol. 61 128 unsere Briefsammlung (oder genauer nur fol. 61 a-108b, da sich herausstellen wird, daß die auf fol. 108 b-128b sich noch anschließenden Briefe nicht daxu ge- hören); 3) fol. 129�150 drei Konxilsreden in der Böhmensache ; 4) fol. 151 a- 161 a Erklärungen K. Sig- munds in Sachen Herzog Ludwigs von Baiern von 1434 April 23 und 1429 April 26, die letztere, wie es scheint, in einem aus der königlichen Kanzlei stammenden Exemplar; 5) fol. 163�217 Konxils- sachen, meist 1432-1433, aber xu Anfang auch 1435, gegen Schluße 1437; 6) fol. 225�245 der oben er- wähnie Krakauer Traktat; 7) fol. 289�290 (eine eigene Lage) ein eigenhändiges [durch die Baieri- schen Händel veranlaſites] Gutachten des Simon de Valle über die Frage Utrum Romanorum rex causas in rebus civilibus ad imperium spectantibus in Alamania auditas et ibidem per processus con- clusas executioni, eo existente in Italia in terris tamen imperio subjectis, de jure demandare possit et hujusmodi processus agravare et regravare valeat, notanter super ducatu marchionatu comitatu etc., unter der Unterschrift und dem Siegel des Simon de Valle noch ein eigenhändiges Gutachten des Al- bertus de Ferrariis, dat. 1432 die 20. oct. me moram in conscilio Baxiliensi trahente. laus deo., darunter das gut erhaltene Siegel des Albertus; 8) fol. 291- 306 Konxilsbullen von 1437 und 1438 und Ver- wandtes; 9) fol. 307-312 die oben erwähnte an Peter von Indersdorf adressierte Oracio; 10) fol. 313-319 Sessionsdekrete der 6.-9. Session; I1) fol. 320-322 xwei Bullen Martins V von 1428 und 1430 und die Protesterklärung der päpstlichen Gesandten vom 9. Juni 1435. 3 Wenn ich recht zähle, 61. 4 Vgl. oben S. LIX Anm. I. Vgl. oben S. XXXV-XXXVI. 5
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Vorwort. LXXXVII d) Die Handschrift „W“. Cod. lat. 21660 (Weihenstephan 160) der Münchener Bibliothek, eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts, ist ein Sammelband von 279 Blättern, in einem alten Einband (Holzdeckel mit Lederbezug), auf dem ein Perga- mentzettel, offenbar noch von dem älteren Pergamenteinband herrührend, aufgeklebt ist, mit der Aufschrift des 15. Jahrhunderts Item questiones super 3 sentenciarum. I item bulle decreta sessiones litere ll seu acta sacri concilii Basiliensis. Drinnen ist fol. 1 cin Pergamentblatt, wohl vom alten Einband, fol. 2a ist leer, auf fol. 2b steht die Inhalts- angabe wörtlich wie auf dem Pergamentzettel. Für den Entstchungsort der Handschrift bietet der Inhalt einige Anhaltspunkte. In einem undatierten Brief aus Basel (fol. 182a) heißt es: exoro Johannem et dominum Tulbek, ut per diocesim scribat etc. Johannes Tulbeck war Vikar des Freisinger Bis- tums. Auf fol. 185b stehen Notizen über das Kloster Tegernsee. Am Schluß des Bandes stehen noch zwei undatierte Stücke von starken lokalen Beziehungen: fol. 277b u. 279a (das Blatt 278 ist eingelegt) ein Stiftungsbrief der Brüder Caspar Wernhart Ludwig und Sygmund Seylboltzstorffer zu Ehren des St. Erasmus zu Seylboltzstorff in der Pfarr- kirchen auf dem Altar (eine St. Erasmus-Stiftung existiert noch heute in Segboldsdorf bei Vilsbiburg), und fol. 278b ein Gesuch von Propst Erhard, Dekan Johannes und dem Konvent des Marienklosters zu Understorf an alle verbrüderten Klöster um Gebete für den verstorbenen Klosterbruder Nycolaus senior. Alle diese Stücke führen uns in den Kreis der Baierischen Stifter, ohne daß ich wagen möchte, den Ort genau zu bestimmen. Später gehörte die Handschrift dem Kloster Weihenstephan bei Freising, und von dort ist sie nach München gekommen. Briefe, die unserer Briefsammlung angehören, stehen fol. 268a-277a. Es sind dort im ganzen 21 Schreiben, von denen aber, wie wir schen werden, 2 nicht zu der Sammlung gehören. Von dem sonstigen Inhalt des Kodex sind für uns erwähnenswert fol. 183a�241a allerhand Konzilsakten und fol. 246a-265 a verschiedene auf dem Konzil gehaltene Reden. Gemeinsam ist den erstgenannten drei Handschriften, wie schon gesagt, ein Be- stand von 82, sämtlich an das Konzil gerichteten Briefen, die bis auf ein, dem Dezem- ber 1431 angehörendes Schreiben Ungarischer Bischöfe, alle aus dem Jahre 1432 sind. Daneben bieten alle drei Handschriften noch Briefe, die entweder einer allein oder zweien mit Ausschluß der dritten angehören. Vergleichen wir auch nur flüchtig, so fällt es auf, daß die Reihenfolge der Briefe, von kleineren Abweichungen abgeschen, in B und E die gleiche ist, während ihnen gegen- über in M eine ganze Gruppe anders gestellt ist. Gehen wir von B aus, das die Samm- lung in der kleinsten Ausdehnung bietet, und vergleichen dann E und M, so beginnen alle drei Handschriften mit denselben Stücken. Die 18 Briefe, die in B fol. 298a-310a stehen, findet man mit kleinen Abweichungen, die wir vorläufig ignorieren, in E pag. 91-113 und in M fol. 61a-70a. Die dann in B fol. 310b-337" folgenden 51 Briefe schließen sich in E ebenso pag. 113-167 an, in M aber stehen sie am Schluß der ganzen Samm- lung fol. 108b-128b. Dazwischen schieben sich in Meerstens fol. 70a-83b jene 19 Briefe ein, die in B von fol. 337a bis fol. 348" den Schluß bilden und auch in E pag. 168-193, wie in B, der zweiten Gruppe folgen, weiter aber fol. 83b.108b auch noch 32 Briefe, die in B ganz fehlen. In E stehen die ersten 11 von diesen 32 Briefen pag. 193-210, also wie in M im Anschluß an die dritte, in B anders gestellte Gruppe, während die letzten 21 in E fehlen. In E ist damit aber die Sammlung noch nicht zu Ende. Es folgen pag. 211�222 noch 8 Briefe. Wenn wir diese mit B und M vergleichen, so stellt sich heraus, daß 6 davon Stücke sind, die in E an der Stelle, wo sie in B (und ebenso in M) vorkommen, einzeln ausgelassen sind, die anderen 2 aber Wiederholungen schon vorher richtig eingereihter Briefe. Der Schreiber von E hat augenscheinlich die aus Verschen
Vorwort. LXXXVII d) Die Handschrift „W“. Cod. lat. 21660 (Weihenstephan 160) der Münchener Bibliothek, eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts, ist ein Sammelband von 279 Blättern, in einem alten Einband (Holzdeckel mit Lederbezug), auf dem ein Perga- mentzettel, offenbar noch von dem älteren Pergamenteinband herrührend, aufgeklebt ist, mit der Aufschrift des 15. Jahrhunderts Item questiones super 3 sentenciarum. I item bulle decreta sessiones litere ll seu acta sacri concilii Basiliensis. Drinnen ist fol. 1 cin Pergamentblatt, wohl vom alten Einband, fol. 2a ist leer, auf fol. 2b steht die Inhalts- angabe wörtlich wie auf dem Pergamentzettel. Für den Entstchungsort der Handschrift bietet der Inhalt einige Anhaltspunkte. In einem undatierten Brief aus Basel (fol. 182a) heißt es: exoro Johannem et dominum Tulbek, ut per diocesim scribat etc. Johannes Tulbeck war Vikar des Freisinger Bis- tums. Auf fol. 185b stehen Notizen über das Kloster Tegernsee. Am Schluß des Bandes stehen noch zwei undatierte Stücke von starken lokalen Beziehungen: fol. 277b u. 279a (das Blatt 278 ist eingelegt) ein Stiftungsbrief der Brüder Caspar Wernhart Ludwig und Sygmund Seylboltzstorffer zu Ehren des St. Erasmus zu Seylboltzstorff in der Pfarr- kirchen auf dem Altar (eine St. Erasmus-Stiftung existiert noch heute in Segboldsdorf bei Vilsbiburg), und fol. 278b ein Gesuch von Propst Erhard, Dekan Johannes und dem Konvent des Marienklosters zu Understorf an alle verbrüderten Klöster um Gebete für den verstorbenen Klosterbruder Nycolaus senior. Alle diese Stücke führen uns in den Kreis der Baierischen Stifter, ohne daß ich wagen möchte, den Ort genau zu bestimmen. Später gehörte die Handschrift dem Kloster Weihenstephan bei Freising, und von dort ist sie nach München gekommen. Briefe, die unserer Briefsammlung angehören, stehen fol. 268a-277a. Es sind dort im ganzen 21 Schreiben, von denen aber, wie wir schen werden, 2 nicht zu der Sammlung gehören. Von dem sonstigen Inhalt des Kodex sind für uns erwähnenswert fol. 183a�241a allerhand Konzilsakten und fol. 246a-265 a verschiedene auf dem Konzil gehaltene Reden. Gemeinsam ist den erstgenannten drei Handschriften, wie schon gesagt, ein Be- stand von 82, sämtlich an das Konzil gerichteten Briefen, die bis auf ein, dem Dezem- ber 1431 angehörendes Schreiben Ungarischer Bischöfe, alle aus dem Jahre 1432 sind. Daneben bieten alle drei Handschriften noch Briefe, die entweder einer allein oder zweien mit Ausschluß der dritten angehören. Vergleichen wir auch nur flüchtig, so fällt es auf, daß die Reihenfolge der Briefe, von kleineren Abweichungen abgeschen, in B und E die gleiche ist, während ihnen gegen- über in M eine ganze Gruppe anders gestellt ist. Gehen wir von B aus, das die Samm- lung in der kleinsten Ausdehnung bietet, und vergleichen dann E und M, so beginnen alle drei Handschriften mit denselben Stücken. Die 18 Briefe, die in B fol. 298a-310a stehen, findet man mit kleinen Abweichungen, die wir vorläufig ignorieren, in E pag. 91-113 und in M fol. 61a-70a. Die dann in B fol. 310b-337" folgenden 51 Briefe schließen sich in E ebenso pag. 113-167 an, in M aber stehen sie am Schluß der ganzen Samm- lung fol. 108b-128b. Dazwischen schieben sich in Meerstens fol. 70a-83b jene 19 Briefe ein, die in B von fol. 337a bis fol. 348" den Schluß bilden und auch in E pag. 168-193, wie in B, der zweiten Gruppe folgen, weiter aber fol. 83b.108b auch noch 32 Briefe, die in B ganz fehlen. In E stehen die ersten 11 von diesen 32 Briefen pag. 193-210, also wie in M im Anschluß an die dritte, in B anders gestellte Gruppe, während die letzten 21 in E fehlen. In E ist damit aber die Sammlung noch nicht zu Ende. Es folgen pag. 211�222 noch 8 Briefe. Wenn wir diese mit B und M vergleichen, so stellt sich heraus, daß 6 davon Stücke sind, die in E an der Stelle, wo sie in B (und ebenso in M) vorkommen, einzeln ausgelassen sind, die anderen 2 aber Wiederholungen schon vorher richtig eingereihter Briefe. Der Schreiber von E hat augenscheinlich die aus Verschen
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Vorwort. LXXXVIII ausgelassenen Stücke am Schlusse seiner Sammlung nachtragen wollen (die Reihenfolge dieser Nachträge entspricht jener der Auslassungen) und hat dabei irrtümlich zwei wieder- holt. Eine kleine Tabelle 1 wird das Verhältnis besser veranschaulichen. Schon aus dieser summarischen Vergleichung der Anordnung ergibt sich, daß von den drei Handschriften keine unmittelbar aus der anderen abgeleitet sein kann. B und E beide nicht von M; denn sie stimmen unter sich gegen M in der Reihenfolge der drei Gruppen überein. B auch nicht von E; denn die 6 Stücke, die E am Schluß bringt, stehen in B in derselben Umgebung wie in M. E nicht von B; denn es hat die Gruppe von 11 Briefen mehr, die es nicht aus eigenem hinzugefügt hat, weil sie ja auch in M stehen. Endlich M weder aus B noch aus E, nicht aus B wegen des mit E überein- stimmenden Plus einer Gruppe von 11 Briefen, und nicht aus E, wegen der Uberein- stimmung mit B bei den in E ausgelassenen und nachgeholten Briefen. Alle drei Handschriften müssen also unabhängig von einander auf eine gemeinsame Quelle zurüickgehen, und das ist vermutlich eine am Konzilsort selbst angelegte und von dort verbreitete Sammlung. Dieses Ergebnis wird durch Vergleichung im einzelnen be- stätigt. Kümmern wir uns um die bisher ignorierten kleineren Abweichungen im Be- stand der drei Handschriften, so zeigt sich, daß B und E gemeinsam 4 einzelne Schreiben haben, die in M fehlen (E von einem derselben allerdings nur die Uberschrift, ohne Text), B und M gemeinsam 1, das in E fehlt, M außer der großen Gruppe von 21 noch 4, die weder in B noch in E stehen, und B endlich für sich allein 1, das wir sowohl in E wie in M vergebens suchen. Eine Tabelle wird auch dieses Verhältnis besser klar machen 2. Auch die Textkritik bestätigt zum Uberflußs die gegenseitige Unabhängigkeit der drei Handschriften. In wechselndem Verhältnis stimmen zwei gegen die dritte überein oder gehen alle drei auseinander. In M fehlen häufig Datierungen, die sich in B finden, also kann B nicht aus M abgeleitet sein. Umgekehrt wirft B fol. 306-309a drei Schreiben heillos durch einander, während M (fol 66 b 68 b) und E (pag. 212�213 und pag. 107-111) sie in korrekter Fassung bieten. Also kann B weder für E noch für M die Quelle sein. In E wiederum sind viele Briefe falsch datiert, die in B und M das richtige Datum haben. In einem anderen Falle (nr. 263 unseres Bandes) hat M ein falsches Datum, E dagegen das richtige. Ziehen wir schließlich noch W heran, so stehen fol. 268a 275a dort 19 Briefe, die sich genau ebenso, in derselben Zusammensetzung und in derselben Reihenfolge in M fol. 121a-128" finden. W hat auch einen Brief, den gerade in dieser Serie M allein bietet, und es fehlt ihm andererseits einer, den wir in M allein vermissen. Auch die Vergleichung der Texte ergibt eine große Ubereinstimmung zwischen M und W, z. B. in den Datierungen, die ganz übereinstimmend fehlen oder angedeutet oder mitgeteilt sind. Es müssen danach M und W in einem näheren Verwandtschaftsverhältnis mit einander stehen, was ja zu der Provenienz der beiden paßt. Ob W etwa direkt aus M abgeleitet Die drei Handschriften entsprechen sich im großen ganxen wie folgt: B fol. 298a-310a fol. 310b- 337" fol. 337a- 348b E pag. 91-113 pag. 212-214 pag. 113-167 рag. 214-222 pag. 168-193 раg. 211-212 рag. 193-210 M fol. 61a-70a fol. 108b-128b fol. 70a-83b fol. 83b-90a fol. 90a-108b fol. 61 ff. einzeln 2 Es sind überliefert Briefe gemeinsam durch BEM gemeinsam durch BE gemeinsam durch BM gemeinsam durch EM nur in B nur in E nur in M einzeln geschlossen in B in E in M 82 82 82 11 Summa 88 97 119. II 21 fol. 298 ff. einxeln pag. 211-222
Vorwort. LXXXVIII ausgelassenen Stücke am Schlusse seiner Sammlung nachtragen wollen (die Reihenfolge dieser Nachträge entspricht jener der Auslassungen) und hat dabei irrtümlich zwei wieder- holt. Eine kleine Tabelle 1 wird das Verhältnis besser veranschaulichen. Schon aus dieser summarischen Vergleichung der Anordnung ergibt sich, daß von den drei Handschriften keine unmittelbar aus der anderen abgeleitet sein kann. B und E beide nicht von M; denn sie stimmen unter sich gegen M in der Reihenfolge der drei Gruppen überein. B auch nicht von E; denn die 6 Stücke, die E am Schluß bringt, stehen in B in derselben Umgebung wie in M. E nicht von B; denn es hat die Gruppe von 11 Briefen mehr, die es nicht aus eigenem hinzugefügt hat, weil sie ja auch in M stehen. Endlich M weder aus B noch aus E, nicht aus B wegen des mit E überein- stimmenden Plus einer Gruppe von 11 Briefen, und nicht aus E, wegen der Uberein- stimmung mit B bei den in E ausgelassenen und nachgeholten Briefen. Alle drei Handschriften müssen also unabhängig von einander auf eine gemeinsame Quelle zurüickgehen, und das ist vermutlich eine am Konzilsort selbst angelegte und von dort verbreitete Sammlung. Dieses Ergebnis wird durch Vergleichung im einzelnen be- stätigt. Kümmern wir uns um die bisher ignorierten kleineren Abweichungen im Be- stand der drei Handschriften, so zeigt sich, daß B und E gemeinsam 4 einzelne Schreiben haben, die in M fehlen (E von einem derselben allerdings nur die Uberschrift, ohne Text), B und M gemeinsam 1, das in E fehlt, M außer der großen Gruppe von 21 noch 4, die weder in B noch in E stehen, und B endlich für sich allein 1, das wir sowohl in E wie in M vergebens suchen. Eine Tabelle wird auch dieses Verhältnis besser klar machen 2. Auch die Textkritik bestätigt zum Uberflußs die gegenseitige Unabhängigkeit der drei Handschriften. In wechselndem Verhältnis stimmen zwei gegen die dritte überein oder gehen alle drei auseinander. In M fehlen häufig Datierungen, die sich in B finden, also kann B nicht aus M abgeleitet sein. Umgekehrt wirft B fol. 306-309a drei Schreiben heillos durch einander, während M (fol 66 b 68 b) und E (pag. 212�213 und pag. 107-111) sie in korrekter Fassung bieten. Also kann B weder für E noch für M die Quelle sein. In E wiederum sind viele Briefe falsch datiert, die in B und M das richtige Datum haben. In einem anderen Falle (nr. 263 unseres Bandes) hat M ein falsches Datum, E dagegen das richtige. Ziehen wir schließlich noch W heran, so stehen fol. 268a 275a dort 19 Briefe, die sich genau ebenso, in derselben Zusammensetzung und in derselben Reihenfolge in M fol. 121a-128" finden. W hat auch einen Brief, den gerade in dieser Serie M allein bietet, und es fehlt ihm andererseits einer, den wir in M allein vermissen. Auch die Vergleichung der Texte ergibt eine große Ubereinstimmung zwischen M und W, z. B. in den Datierungen, die ganz übereinstimmend fehlen oder angedeutet oder mitgeteilt sind. Es müssen danach M und W in einem näheren Verwandtschaftsverhältnis mit einander stehen, was ja zu der Provenienz der beiden paßt. Ob W etwa direkt aus M abgeleitet Die drei Handschriften entsprechen sich im großen ganxen wie folgt: B fol. 298a-310a fol. 310b- 337" fol. 337a- 348b E pag. 91-113 pag. 212-214 pag. 113-167 рag. 214-222 pag. 168-193 раg. 211-212 рag. 193-210 M fol. 61a-70a fol. 108b-128b fol. 70a-83b fol. 83b-90a fol. 90a-108b fol. 61 ff. einzeln 2 Es sind überliefert Briefe gemeinsam durch BEM gemeinsam durch BE gemeinsam durch BM gemeinsam durch EM nur in B nur in E nur in M einzeln geschlossen in B in E in M 82 82 82 11 Summa 88 97 119. II 21 fol. 298 ff. einxeln pag. 211-222
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Vorwort. LXXXIX ist, habe ich nicht untersucht. Die beiden letzten in W fol. 275a�277a noch folgenden Briefe fehlen in BEM. Wollen wir die Briefsammlung in ihrer ursprünglichen Gestalt wieder herstellen, so ergibt sich aus dieser Untersuchung, daß wir die Reihenfolge von B zu Grunde zu legen haben und daß, wo B endigt, wir an der Hand von E und M fortfahren dürfen, daß ferner jedenfalls nicht nur die allen drei Handschriften B E M gemeinsamen Stücke, sondern auch die nur in zweien von ihnen überlieferten in die Sammlung einzureihen sind. Wollen wir weiter aber die Frage beantworten, wie es mit den nur einmal über- lieferten Briefen zu halten ist, so werden wir nach inneren Kriterien fragen missen und den Charakter der Sammlung, die Art ihrer Zusammensetzung zu bestimmen haben. Sie enthält in ihrem gesicherten Bestand lediglich Briefe, meist von Fürsten, einzelne von Universitäten oder Gemeinden, die an das Konzil gerichtet sind oder doch (vereinzelt) zu der indirekt eingelaufenen Korrespondenz gehören, sämtlich aus dem Jahre 1432 mit der einen schon erwähnten und bei der weiten Entfernung der Briefschreiber leicht erklärlichen Ungarischen Ausnahme vom Dezember 1431. Schreiben oder Bullen des Konzils oder Stücke, die außerhalb des Konzilskreises ständen, sind nicht darunter. Innerhalb der so gezogenen Grenzen ist ein durchgehendes Prinzip der Anordnung nicht zu entdecken. Von chronologischer Reihenfolge ist, außter hie und da gruppenweise, nicht die Rede, Stücke der verschiedensten Daten stehen bunt durch einander. Auch das Empfangsdatum kann nicht maßgebend gewesen sein. Dagegen lassen sich Ansätze zu einer sachlichen Gruppierung nach den Briefschreibern beobachten. Die Sammlung be- ginnt mit einer Gruppe von 12 Briefen K. Sigmunds, die in sich auch chronologisch geordnet sind; es folgen 6 Briefe weltlicher Fürsten, darunter 3 Briefe des Herzogs von Burgund, dann wieder 6 Briefe Sigmunds, I von einem Kardinal, 6 von weltlichen, 6 von geistlichen Fürsten, 5 von anderen Absendern, dann nochmals 2 Briefe Sigmunds, 5 von Kardinälen (und einem Patriarchen), 7 von weltlichen, 8 von geistlichen Fürsten (dar- unter der letzte von einem Bischof und seinem Klerus), 5 von anderen Absendern, endlich noch 4 Briefe des Herzogs von Burgund, 4 des Herzogs von Savoyen, 5 von anderen weltlichen, 4 von geistlichen Fürsten, 2 von anderen Absendern. Das wären vier Hauptgruppen (nrr. 1-18, 19-42, 43-69, 70-88), jedesmal geordnet nach dem Ge- sichtspunkt: Römischer König, Kardinäle, weltliche Fürsten, geistliche Fürsten, andere Absender (zuerst geistliche, dann Bürger). Legen wir nun, was wir über Zusammensetzung der ganzen Sammlung festgestellt haben, als Prüfstein für die Zugehörigkeit einzelner Stücke an, so wird dadurch nach- träglich bestätigt, daß die uns durch zwei Handschriften überlieferten Briefe der Samm- lung wirklich angehören, auch die 11, die als besondere Gruppe in E und M hinzukommen; denn auch sie sind an das Konzil gerichtete Schreiben aus dem Jahre 1432, geordnet nach Absendern: Bischöfe, Universitäten, Bürger. Daß sie in B fehlen, weist vielleicht darauf hin, daß sie der Sammlung nachträglich einverleibt worden sind. Ferner ist es darnach so gut wie sicher, daß von den fünf Stücken, die inmitten der Reihe der übrigen nur in einer Handschrift vorkommen, das eine in B zu der Sammlung gehört und nicht vom Schreiber des Kodex willkürlich hinzugefigt ist; denn es ist ein Schreiben K. Sig- munds, das durchaus in die erste Gruppe hineinpaßt. Fraglich ist dagegen das Ver- hältnis bei den 4 Stücken, die M allein inmitten der übrigen bietet. Sie stammen aller- dings alle aus dem Jahre 1432, aber sie sind so eingereiht, daß sie die Gruppierung nach Briefschreibern durchbrechen 1, auch ist eines nicht ein Brief, sondern eine Vollmacht K. Sigmunds für Herzog Wilhelm von Baiern. Diese vier Stücke sind also, wenn zur Sammlung gehörig, bei einer späteren Redaktion ohne Verständnis für das ursprüngliche Anordnungsprinzip eingereiht worden. 1 Vgl. die Zusammenstellung in der nächsten Anmerkung. Deutsche Reichstags-Akten X. XII
Vorwort. LXXXIX ist, habe ich nicht untersucht. Die beiden letzten in W fol. 275a�277a noch folgenden Briefe fehlen in BEM. Wollen wir die Briefsammlung in ihrer ursprünglichen Gestalt wieder herstellen, so ergibt sich aus dieser Untersuchung, daß wir die Reihenfolge von B zu Grunde zu legen haben und daß, wo B endigt, wir an der Hand von E und M fortfahren dürfen, daß ferner jedenfalls nicht nur die allen drei Handschriften B E M gemeinsamen Stücke, sondern auch die nur in zweien von ihnen überlieferten in die Sammlung einzureihen sind. Wollen wir weiter aber die Frage beantworten, wie es mit den nur einmal über- lieferten Briefen zu halten ist, so werden wir nach inneren Kriterien fragen missen und den Charakter der Sammlung, die Art ihrer Zusammensetzung zu bestimmen haben. Sie enthält in ihrem gesicherten Bestand lediglich Briefe, meist von Fürsten, einzelne von Universitäten oder Gemeinden, die an das Konzil gerichtet sind oder doch (vereinzelt) zu der indirekt eingelaufenen Korrespondenz gehören, sämtlich aus dem Jahre 1432 mit der einen schon erwähnten und bei der weiten Entfernung der Briefschreiber leicht erklärlichen Ungarischen Ausnahme vom Dezember 1431. Schreiben oder Bullen des Konzils oder Stücke, die außerhalb des Konzilskreises ständen, sind nicht darunter. Innerhalb der so gezogenen Grenzen ist ein durchgehendes Prinzip der Anordnung nicht zu entdecken. Von chronologischer Reihenfolge ist, außter hie und da gruppenweise, nicht die Rede, Stücke der verschiedensten Daten stehen bunt durch einander. Auch das Empfangsdatum kann nicht maßgebend gewesen sein. Dagegen lassen sich Ansätze zu einer sachlichen Gruppierung nach den Briefschreibern beobachten. Die Sammlung be- ginnt mit einer Gruppe von 12 Briefen K. Sigmunds, die in sich auch chronologisch geordnet sind; es folgen 6 Briefe weltlicher Fürsten, darunter 3 Briefe des Herzogs von Burgund, dann wieder 6 Briefe Sigmunds, I von einem Kardinal, 6 von weltlichen, 6 von geistlichen Fürsten, 5 von anderen Absendern, dann nochmals 2 Briefe Sigmunds, 5 von Kardinälen (und einem Patriarchen), 7 von weltlichen, 8 von geistlichen Fürsten (dar- unter der letzte von einem Bischof und seinem Klerus), 5 von anderen Absendern, endlich noch 4 Briefe des Herzogs von Burgund, 4 des Herzogs von Savoyen, 5 von anderen weltlichen, 4 von geistlichen Fürsten, 2 von anderen Absendern. Das wären vier Hauptgruppen (nrr. 1-18, 19-42, 43-69, 70-88), jedesmal geordnet nach dem Ge- sichtspunkt: Römischer König, Kardinäle, weltliche Fürsten, geistliche Fürsten, andere Absender (zuerst geistliche, dann Bürger). Legen wir nun, was wir über Zusammensetzung der ganzen Sammlung festgestellt haben, als Prüfstein für die Zugehörigkeit einzelner Stücke an, so wird dadurch nach- träglich bestätigt, daß die uns durch zwei Handschriften überlieferten Briefe der Samm- lung wirklich angehören, auch die 11, die als besondere Gruppe in E und M hinzukommen; denn auch sie sind an das Konzil gerichtete Schreiben aus dem Jahre 1432, geordnet nach Absendern: Bischöfe, Universitäten, Bürger. Daß sie in B fehlen, weist vielleicht darauf hin, daß sie der Sammlung nachträglich einverleibt worden sind. Ferner ist es darnach so gut wie sicher, daß von den fünf Stücken, die inmitten der Reihe der übrigen nur in einer Handschrift vorkommen, das eine in B zu der Sammlung gehört und nicht vom Schreiber des Kodex willkürlich hinzugefigt ist; denn es ist ein Schreiben K. Sig- munds, das durchaus in die erste Gruppe hineinpaßt. Fraglich ist dagegen das Ver- hältnis bei den 4 Stücken, die M allein inmitten der übrigen bietet. Sie stammen aller- dings alle aus dem Jahre 1432, aber sie sind so eingereiht, daß sie die Gruppierung nach Briefschreibern durchbrechen 1, auch ist eines nicht ein Brief, sondern eine Vollmacht K. Sigmunds für Herzog Wilhelm von Baiern. Diese vier Stücke sind also, wenn zur Sammlung gehörig, bei einer späteren Redaktion ohne Verständnis für das ursprüngliche Anordnungsprinzip eingereiht worden. 1 Vgl. die Zusammenstellung in der nächsten Anmerkung. Deutsche Reichstags-Akten X. XII
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XC Vorwort. Noch bedenklicher steht es mit der letzten Gruppe von 21 Briefen in M, die dieser Handschrift allein eigentümlich sind. Hier mischen sich unter Stücke, die dem Charakter der Sammlung entsprechen, andersartige Bestandteile: Konzilsbullen und Konzilsbriefe, verschiedene Reden, eine Epistola Luciferi de statu ecclesie, auch Stücke aus den Jahren 1431 und 1433. Zwei Briefe sind hier auch noch cinmal kopiert, die weiter oben als Bestand- teile der Sammlung an rechter Stelle schon einmal vorkommen. Danach ist diese Gruppe von 21 Stücken in M einstweilen als ein der Sammlung fremder Bestandteil zu betrachten, den der Schreiber anderen Quellen entnommen hat. Ebenso steht es mit den beiden Stücken am Schluß von W, einem aus Basel geschriebenen Brief vom 29. März 1433 und einer Urkunde Sigmunds vom 24. April 1434. Sie haben mit der Briefsammlung nichts zu thun. Wir hätten damit — und das wäre der Gewinn dieser Untersuchung — den Bestand einer während des Jahres 1432, vermutlich in Basel angelegten und von dort aus nach verschiedenen Teilen Deutschlands verbreiteten Sammlung mit ziemlich großter Genauigkeit bestimmt 1, und es werden sich vielleicht in manchen anderen Sammlungen ihre Spuren verfolgen lassen. Schon bei den hier noch folgenden Handschriftenbeschrei- bungen werden wir einige Male an unsere Briefsammlung erinnert werden 2. 1 Der so festgestellte Bestand der Briefsammlung M E B wäre folgender: 298-301 91-96 61-63 1-5. K. Sigmund 301 6. „ 97ff. 63 ff. 301 ff. 7-12. „ 66 305 f. 105 f. 13. Kg. v. England 66 f. 212 f. 306 f. 14. Pf. Ludwig 67 f. 307 ff. 107 ff 15. Mf. Fr. u. Hrg. H. 307 68 109 ff. 16. Hrg. v. Burgund 69 213 ff. 309 17. 69 f. 309 f 11I ff. 18. 108 f. 113 ff 310 f 19-20. K. Sigmund 311 f. 109 f. 214 f. 21. „ 110 f. 116 ff. 312 f. 22-24. „ 313 118 f. III 25. Kard. S. Eustachii 119 f. 313 f. III 26. Hxg. v. Burgund 216 ff. I1I f. 314 f. 27. Hxg. v. Bedford 112 120 f. 315 28. Hrg. v. Mailand 112 f. 29. Hxg. v. Savoyen 315 30. Hrg. A. v. Österreich 315 f. 122 113 113 123 31. Hxg. Fr. v. Österreich 316 113 f. 123 f. 32. Erxbb. Mainau. Köln 316 f. 125 f. 114 33-34. Erxb. v. Trier 317 35. Postul. B. v. Utrecht 317 f. 127 127 ff. 36. Ungar. Bischöfe 318 f. 115 37. Bisch. v. Valencia 133 320 f. 115 f. 133 ff. 321 38. Konzilsgesandte 116 321 f. 39. Abt v. Bonneval 135 ff. 137 f. 116 f. 40. Französ. Räte 322 f. 138 f 117 323 4I. Univ. Leipxig 323 f. 139 f. 117f. 42. Stadt Prag 118 H4O f. 43. 44. K. Sigmund 324 118 324 14I 45. Kard. S. Crucis 46. Kard. S. Eustach. 324 f. 142 f. u. 218 f. 118 f. 119 47. Kard. Anglie 325 143 119 143 ff. 325 f. 48. Patr. v. Antiochia 49. Kard. Dominicus 326 145 f.u. 219f. 120 120 146 f. 50. Hxg. L. v. Baiern 326 f. 121 221f. 51. Hxg. v. Mailand 327 f. 147 ff. 121f. 52-54. Hxg. v. Savoyen 328 B E 149 f. 55. 56. Hxg. v. Burgund 329 150 f. 57. Erzbb. v. Mainx u.K. 329 f. 330 f. 152 f. 58. 59. Erxb. v. Trier 153 f. 331 60. Erzb. v. Lyon 154 f. 331 f. 61. Bisch. v. Trient 61“. Kg. v. Aragon 332 156 62. B. v. Passau 126 332 f. 157f. 63. B. v. Lüttich 158 f. 126 333 64. B. u. Klerus Worms 126 f. 333 f. 159 f. 65. Univ. Avignon 160 ff 127 334 f. 66. Prior v. Vienne 162 f. 335 127 67. Hochmeister 163 ff. 127f. 68. Univ. u. St. Avignon 335 f. 128 165ff. 69. Klerus u. St. Utrecht 336 f. 168 ff. 70 ff. 70�73. Hxg. v. Burgund 337 ff. 72ff. 174 ff. 74-77. Hzg. v. Savoyen 339ff. 74f. 77a-b. Kard. Eustachii 178f. 75f. 341 f. 78. Hag. v. Bedford 179f. 75 342 79. Hxg. v. Jülich 75f. 180 f. 342 80. Hrg. v. Glocester 76 181f. 81. Gouv. d. Dauphiné 342f. 343 182f. 76f. 82. Bast. v. Savoyen 77f. 343 ff. 183 ff. 83. Erxb. v. Trier 186 ff 78f. 345 f. 84. Erxb. v. Zaragoxa 346 188 f. 79 85. Erxb. v. Trier 79 f. 190 f. 346 f. 86. Bisch. v. Vercelli 80 ff 86 a. K. Sigmund 191 ff. 347 f. 83 87. Konzilsgesandte 211 f. 88. Stadt Bamberg 348 83 f. 193 f. 89. B. v. Passau 84 f. — 194 f 90. Franxös. Bischöfe 85 f. 196 ff. 91. Bisch. v. Trient — 199 f. 86 92. Bisch. v. Utrecht 86 f. — 200 f. 93. Bisch. v. Grenoble 87 202 94. Univ. Avignon 202 ff. 87 f. 95. 96. Univ. Paris 88 f. 206 f. 97. Univ. Wien 207-210 89-90 98. 99. Stadt Avignon 2 Vgl. unten Ziffer 13a u. 16 S. XCII u. XCV. 122 122 f. 123 123 123 f. 124 ff. M
XC Vorwort. Noch bedenklicher steht es mit der letzten Gruppe von 21 Briefen in M, die dieser Handschrift allein eigentümlich sind. Hier mischen sich unter Stücke, die dem Charakter der Sammlung entsprechen, andersartige Bestandteile: Konzilsbullen und Konzilsbriefe, verschiedene Reden, eine Epistola Luciferi de statu ecclesie, auch Stücke aus den Jahren 1431 und 1433. Zwei Briefe sind hier auch noch cinmal kopiert, die weiter oben als Bestand- teile der Sammlung an rechter Stelle schon einmal vorkommen. Danach ist diese Gruppe von 21 Stücken in M einstweilen als ein der Sammlung fremder Bestandteil zu betrachten, den der Schreiber anderen Quellen entnommen hat. Ebenso steht es mit den beiden Stücken am Schluß von W, einem aus Basel geschriebenen Brief vom 29. März 1433 und einer Urkunde Sigmunds vom 24. April 1434. Sie haben mit der Briefsammlung nichts zu thun. Wir hätten damit — und das wäre der Gewinn dieser Untersuchung — den Bestand einer während des Jahres 1432, vermutlich in Basel angelegten und von dort aus nach verschiedenen Teilen Deutschlands verbreiteten Sammlung mit ziemlich großter Genauigkeit bestimmt 1, und es werden sich vielleicht in manchen anderen Sammlungen ihre Spuren verfolgen lassen. Schon bei den hier noch folgenden Handschriftenbeschrei- bungen werden wir einige Male an unsere Briefsammlung erinnert werden 2. 1 Der so festgestellte Bestand der Briefsammlung M E B wäre folgender: 298-301 91-96 61-63 1-5. K. Sigmund 301 6. „ 97ff. 63 ff. 301 ff. 7-12. „ 66 305 f. 105 f. 13. Kg. v. England 66 f. 212 f. 306 f. 14. Pf. Ludwig 67 f. 307 ff. 107 ff 15. Mf. Fr. u. Hrg. H. 307 68 109 ff. 16. Hrg. v. Burgund 69 213 ff. 309 17. 69 f. 309 f 11I ff. 18. 108 f. 113 ff 310 f 19-20. K. Sigmund 311 f. 109 f. 214 f. 21. „ 110 f. 116 ff. 312 f. 22-24. „ 313 118 f. III 25. Kard. S. Eustachii 119 f. 313 f. III 26. Hxg. v. Burgund 216 ff. I1I f. 314 f. 27. Hxg. v. Bedford 112 120 f. 315 28. Hrg. v. Mailand 112 f. 29. Hxg. v. Savoyen 315 30. Hrg. A. v. Österreich 315 f. 122 113 113 123 31. Hxg. Fr. v. Österreich 316 113 f. 123 f. 32. Erxbb. Mainau. Köln 316 f. 125 f. 114 33-34. Erxb. v. Trier 317 35. Postul. B. v. Utrecht 317 f. 127 127 ff. 36. Ungar. Bischöfe 318 f. 115 37. Bisch. v. Valencia 133 320 f. 115 f. 133 ff. 321 38. Konzilsgesandte 116 321 f. 39. Abt v. Bonneval 135 ff. 137 f. 116 f. 40. Französ. Räte 322 f. 138 f 117 323 4I. Univ. Leipxig 323 f. 139 f. 117f. 42. Stadt Prag 118 H4O f. 43. 44. K. Sigmund 324 118 324 14I 45. Kard. S. Crucis 46. Kard. S. Eustach. 324 f. 142 f. u. 218 f. 118 f. 119 47. Kard. Anglie 325 143 119 143 ff. 325 f. 48. Patr. v. Antiochia 49. Kard. Dominicus 326 145 f.u. 219f. 120 120 146 f. 50. Hxg. L. v. Baiern 326 f. 121 221f. 51. Hxg. v. Mailand 327 f. 147 ff. 121f. 52-54. Hxg. v. Savoyen 328 B E 149 f. 55. 56. Hxg. v. Burgund 329 150 f. 57. Erzbb. v. Mainx u.K. 329 f. 330 f. 152 f. 58. 59. Erxb. v. Trier 153 f. 331 60. Erzb. v. Lyon 154 f. 331 f. 61. Bisch. v. Trient 61“. Kg. v. Aragon 332 156 62. B. v. Passau 126 332 f. 157f. 63. B. v. Lüttich 158 f. 126 333 64. B. u. Klerus Worms 126 f. 333 f. 159 f. 65. Univ. Avignon 160 ff 127 334 f. 66. Prior v. Vienne 162 f. 335 127 67. Hochmeister 163 ff. 127f. 68. Univ. u. St. Avignon 335 f. 128 165ff. 69. Klerus u. St. Utrecht 336 f. 168 ff. 70 ff. 70�73. Hxg. v. Burgund 337 ff. 72ff. 174 ff. 74-77. Hzg. v. Savoyen 339ff. 74f. 77a-b. Kard. Eustachii 178f. 75f. 341 f. 78. Hag. v. Bedford 179f. 75 342 79. Hxg. v. Jülich 75f. 180 f. 342 80. Hrg. v. Glocester 76 181f. 81. Gouv. d. Dauphiné 342f. 343 182f. 76f. 82. Bast. v. Savoyen 77f. 343 ff. 183 ff. 83. Erxb. v. Trier 186 ff 78f. 345 f. 84. Erxb. v. Zaragoxa 346 188 f. 79 85. Erxb. v. Trier 79 f. 190 f. 346 f. 86. Bisch. v. Vercelli 80 ff 86 a. K. Sigmund 191 ff. 347 f. 83 87. Konzilsgesandte 211 f. 88. Stadt Bamberg 348 83 f. 193 f. 89. B. v. Passau 84 f. — 194 f 90. Franxös. Bischöfe 85 f. 196 ff. 91. Bisch. v. Trient — 199 f. 86 92. Bisch. v. Utrecht 86 f. — 200 f. 93. Bisch. v. Grenoble 87 202 94. Univ. Avignon 202 ff. 87 f. 95. 96. Univ. Paris 88 f. 206 f. 97. Univ. Wien 207-210 89-90 98. 99. Stadt Avignon 2 Vgl. unten Ziffer 13a u. 16 S. XCII u. XCV. 122 122 f. 123 123 123 f. 124 ff. M
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Vorwort. XCI Die Zusammenstellung der Sammlung ist natürlich in einer bestimmten Absicht er- folgt, und diese war offenbar, für das Konzil Propaganda zu machen und eine möglichst günstige Vorstellung von seiner Bedeutung, von der ihm überall in der Welt entgegen- gebrachten Anerkennung zu verbreiten. Daher alle diese an dasselbe gerichteten Schreiben, mit Ausschluß von eigenen Kundgebungen des Konzils. Nicht um geistliche oder kirch- liche Fragen, sondern um die Frage der Anerkennung, der Oboedienz, handelt es sich unausgesprochenermaßen in der ganzen Sammlung. Deshalb wohl die Briefe Sigmunds an der Spitze der Sammlung, deshalb auch, wenn wir die Anordnung richtig auffassen, die stärkere Betonung des weltlichen Elements als des geistlichen, die Voranstellung welt- licher Fürsten vor den Bischöfen, ganz gegen amtliches Zeremoniell. 13. Zwei Wiener Handschriften. Die Wiener Hofbibliothek bewahrt eine erhebliche Zahl von Handschriften, die für jede Sammlung Baseler Konzilsakten große Ausbeute gewähren. Von Cod. ms. 5429 war schon oben S. LXXV bei den Dekret- sammlungen, von Cod. ms. 5111 schon S. LXXXII bei den Konzilstagebüchern die Rede. Auf andere wird später noch zurückzukommen sein, so insbesondere auf einen Kodex von gewaltigem Umfang Cod. ms. 5080, der auch für unsere Sigmund-Bände schon hie und da benutzt worden ist (s. Bd. 11 nr. 178 und Bd. 12 nr. 200), aber doch erst für die späteren Jahre hervorragende Bedeutung gewinnt. Hier sollen noch vier wichtige Hand- schriften der Bibliothek besprochen werden. Von ihnen fasse ich zunächst zwei speziell als „Wiener Handschriften“ unter gemeinsamem Titel zusammen, nicht weil sie irgendwie mit einander zusammenhingen, sondern nur weil ich die eine ihrer Herkunft nach nicht bestimmen, also nicht anders als nach ihrem Aufbewahrungsort bezeichnen kann und die andere auch ihrem Ursprung nach woll dorthin gehört. a) Cod. ms. 5116 (Jur. can. 69), eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von starkem Umfang (458 Blättern) in Pergamenteinband. Die Blätter sind schon im 15. Jahr- hundert foliiert worden. Der Rückentitel lautet Acta Concilii Basileensis. Eine ältere Signatur, wohl des 18. Jahrhunderts, lautet IX D. 1. Der Kodex ist ein Sammelband, von vielen verschiedenen Händen geschrieben, aber doch nicht so bunt zusammengesetzt wie die Gaminger Sammlung, die nachher zu besprechen ist. Die ursprünglich selb- ständigen Bestandteile sind zum Teil von sehr erheblichem Umfang und frih schon hat man, wie die Foliierung zeigt, das Ganze vereinigt. Es findet sich auch wohl mal ein einzelnes Stück mit eingebunden, dessen Verschickungsschnitte die Versendung anzeigen; aber leider fehlt eine Adresse, die uns den Weg zum Ursprungsort der Handschrift zeigen könnte. Der Inhalt läßt sich im allgemeinen dahin charakterisieren, daß er sich zum weitaus überwiegenden Teil auf das Baseler Konzil bezieht, und zwar auf alle Zeiten desselben, die 1430er wie auch die 1440er Jahre. Briefe und Urkunden, wichtige Aktenstücke und Reden sind in ihm vereinigt, und wir haben diese Handschrift für viele Stücke, besonders in den Bänden 10 und 12, heranzuziehen gehabt. Hie und da finden sich zwischen den Aktenstücken zur Kirchenfrage auch solche anderen Inhalts, z. B. fol. 164-168 betreffend den Streit der Herzöge Ludwig und Heinrich von Baiern vom August 1432. Den Inhalt nach Gruppen, Lage für Lage fortschreitend, zu charak- terisieren, würde keinen Wert haben; man darf sagen, daß die Handschrift für das ganze Gebiet des Baseler Konzils in Betracht kommt. Vielleicht kann aber eine kurze chronologische Ubersicht, die ich in der Note gebe, die Benutzung erleichtern 1. In 1437-c. 40?; 9) fol. 285-368: c. 1432-33; 10) fol. 1 1) fol. 1-13: 1434-36; 2) fol. 14-37: aus den 369-380: 1432; I1) fol. 381-392: 1432; 12) fol. 1440er Jahren, besonders 1447-48; 3) fol. 38-73: 393-404: 1432-36; 13) fol. 405-418: 1434-42; 1432-33; 4) fol. 74-153: wohl 1439-1448, im ganxen 14) fol. 419-442: 1435-40; 15) fol. 443-454: 1432-37; chronologisch fortschreitend, aber mit Unter- 16) fol. 455-458: 1432. brechungen; 5) fol. 154-178: 1432; 6) fol. 179-236: 1442 (1 Stück); 7) fol. 237�260: 1441; 8) fol. 261-284: XII*
Vorwort. XCI Die Zusammenstellung der Sammlung ist natürlich in einer bestimmten Absicht er- folgt, und diese war offenbar, für das Konzil Propaganda zu machen und eine möglichst günstige Vorstellung von seiner Bedeutung, von der ihm überall in der Welt entgegen- gebrachten Anerkennung zu verbreiten. Daher alle diese an dasselbe gerichteten Schreiben, mit Ausschluß von eigenen Kundgebungen des Konzils. Nicht um geistliche oder kirch- liche Fragen, sondern um die Frage der Anerkennung, der Oboedienz, handelt es sich unausgesprochenermaßen in der ganzen Sammlung. Deshalb wohl die Briefe Sigmunds an der Spitze der Sammlung, deshalb auch, wenn wir die Anordnung richtig auffassen, die stärkere Betonung des weltlichen Elements als des geistlichen, die Voranstellung welt- licher Fürsten vor den Bischöfen, ganz gegen amtliches Zeremoniell. 13. Zwei Wiener Handschriften. Die Wiener Hofbibliothek bewahrt eine erhebliche Zahl von Handschriften, die für jede Sammlung Baseler Konzilsakten große Ausbeute gewähren. Von Cod. ms. 5429 war schon oben S. LXXV bei den Dekret- sammlungen, von Cod. ms. 5111 schon S. LXXXII bei den Konzilstagebüchern die Rede. Auf andere wird später noch zurückzukommen sein, so insbesondere auf einen Kodex von gewaltigem Umfang Cod. ms. 5080, der auch für unsere Sigmund-Bände schon hie und da benutzt worden ist (s. Bd. 11 nr. 178 und Bd. 12 nr. 200), aber doch erst für die späteren Jahre hervorragende Bedeutung gewinnt. Hier sollen noch vier wichtige Hand- schriften der Bibliothek besprochen werden. Von ihnen fasse ich zunächst zwei speziell als „Wiener Handschriften“ unter gemeinsamem Titel zusammen, nicht weil sie irgendwie mit einander zusammenhingen, sondern nur weil ich die eine ihrer Herkunft nach nicht bestimmen, also nicht anders als nach ihrem Aufbewahrungsort bezeichnen kann und die andere auch ihrem Ursprung nach woll dorthin gehört. a) Cod. ms. 5116 (Jur. can. 69), eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von starkem Umfang (458 Blättern) in Pergamenteinband. Die Blätter sind schon im 15. Jahr- hundert foliiert worden. Der Rückentitel lautet Acta Concilii Basileensis. Eine ältere Signatur, wohl des 18. Jahrhunderts, lautet IX D. 1. Der Kodex ist ein Sammelband, von vielen verschiedenen Händen geschrieben, aber doch nicht so bunt zusammengesetzt wie die Gaminger Sammlung, die nachher zu besprechen ist. Die ursprünglich selb- ständigen Bestandteile sind zum Teil von sehr erheblichem Umfang und frih schon hat man, wie die Foliierung zeigt, das Ganze vereinigt. Es findet sich auch wohl mal ein einzelnes Stück mit eingebunden, dessen Verschickungsschnitte die Versendung anzeigen; aber leider fehlt eine Adresse, die uns den Weg zum Ursprungsort der Handschrift zeigen könnte. Der Inhalt läßt sich im allgemeinen dahin charakterisieren, daß er sich zum weitaus überwiegenden Teil auf das Baseler Konzil bezieht, und zwar auf alle Zeiten desselben, die 1430er wie auch die 1440er Jahre. Briefe und Urkunden, wichtige Aktenstücke und Reden sind in ihm vereinigt, und wir haben diese Handschrift für viele Stücke, besonders in den Bänden 10 und 12, heranzuziehen gehabt. Hie und da finden sich zwischen den Aktenstücken zur Kirchenfrage auch solche anderen Inhalts, z. B. fol. 164-168 betreffend den Streit der Herzöge Ludwig und Heinrich von Baiern vom August 1432. Den Inhalt nach Gruppen, Lage für Lage fortschreitend, zu charak- terisieren, würde keinen Wert haben; man darf sagen, daß die Handschrift für das ganze Gebiet des Baseler Konzils in Betracht kommt. Vielleicht kann aber eine kurze chronologische Ubersicht, die ich in der Note gebe, die Benutzung erleichtern 1. In 1437-c. 40?; 9) fol. 285-368: c. 1432-33; 10) fol. 1 1) fol. 1-13: 1434-36; 2) fol. 14-37: aus den 369-380: 1432; I1) fol. 381-392: 1432; 12) fol. 1440er Jahren, besonders 1447-48; 3) fol. 38-73: 393-404: 1432-36; 13) fol. 405-418: 1434-42; 1432-33; 4) fol. 74-153: wohl 1439-1448, im ganxen 14) fol. 419-442: 1435-40; 15) fol. 443-454: 1432-37; chronologisch fortschreitend, aber mit Unter- 16) fol. 455-458: 1432. brechungen; 5) fol. 154-178: 1432; 6) fol. 179-236: 1442 (1 Stück); 7) fol. 237�260: 1441; 8) fol. 261-284: XII*
Strana XCII
XCII Vorwort. der Gruppe fol. 381-392 findet sich große Ubereinstimmung mit einem Teil unserer Briefsammlung des Jahres 1432, doch sind die Stücke mit anderen Bestandteilen ver- mischt. Sichere Kennzeichen für die Herkunft des Kodex vermag ich nicht anzugeben. Es finden sich Bemerkungen, die auf nahe Beziehungen zu Konzilsmitgliedern deuten 1, was ja aber fast selbstverständlich ist. Es kommen Stücke vor, die speziell die Germanische Nation auf dem Konzil angehen und die (was der Handschrift besonderen Wert verleiht) nur hier überliefert sind. Einmal (fol. 435a) findet sich ein so spezielles Stück, eine Quittung von Ablaßgeldeinnehmern für Joh. Odfern, Kuraten der Kirche von Egkmond, Traject. dioc., daß man glauben sollte, der Sammler müsse dem Empfänger nahe stehen, aber man wird ihn doch nicht am Niederrhein suchen dürfen. Seine Gesinnung bringt eine Persönlichkeit, die wohl der Sammler war, zum Ausdruck durch eine Bemerkung zum Minoritätsdekret vom 7. Mai 1437 über die Wahl des Konzilsortes (fol. 264a), indem er zu Copia decreti etc. hinzu- fügt pravi pretensi et iniquissimi. Wohl dieselbe Hand hat zu der Bulle des Papstes Felix vom 8. Januar 1440 (fol. 406a) eine lange kritische Randglosse gemacht, und vielleicht rührt von ihr auch fol. 369a das stark korrigierte Konzept eines Schriftstückes her, einer Appellation und Protestation, in der sich ein Nikolaus gegen die Auflösung und Verlegung des Baseler Konzils wendet. In diesem Nikolaus könnte man den Sammler unserer Handschrift vermuten. Aber wer war er? Das Schriftstück erweist sich als die bekannte Appellation „Cum appellationis remedium“, die am 17. Januar 1432 durch einen der Pariser Universitätsgesandten der Öffentlichkeit übergeben wurde 2. Der ge- druckte Text stimmt bis auf geringe Abweichungen mit der letzten Fassung unseres Kon- zeptes überein, und wenn im Druck auch statt des Namens Nicolaus nur ein N. steht, ist der Appellierende doch sicher Nicolaus Amici. Es kann nicht bezweifelt werden, daſo wir in unserer Vorlage nicht etwa nur eine stark korrigierte Abschrift, sondern das (vermutlich eigenhändige) Konzept des Verfassers vor uns haben, und dieser Verfasser kann kaum ein anderer als eben Nicolaus Amici gewesen sein. Der Sammler unserer Handschrift muß diesem also sehr nahe gestanden haben. Wie aber auf der anderen Seite die Schriftstücke der Germanischen Nation sich mit diesem Konzept des Pariser Universitätsgesandten zusammengefunden haben, bleibt einstweilen rätselhaft. — Die Hand- schrift ist schon von Würdtwein benutzt worden. b) Cod. ms. 5359 (Rec. 3049), Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von 280 Blättern in altem Lederband mit Holzdeckeln (wohl 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts). Der Rücken zeigt auf aufgeklebtem Papierblatt eine alte Signatur G. I. N. 11. Auf der Außenseite des vorderen Deckels bewahrt ein Pergamentstreifen, offenbar vom alten Ein- band herrührend, den Titel des 15. Jahrhunderts Decreta concilii Basiliensis cum ll epi- stolis et multis aliis ejusdem. Darunter ein hellerer kleiner Pergamentfetzen mit der späteren Signatur Qt° Il ordo 5 [die arabische 5 nicht mehr in der mittelalterlichen Form]. Auch dieser Band ist ein Sammelband, aber er scheint schon im 15. Jahr- hundert in der jetzigen Zusammensetzung beisammen gewesen zu sein; denn Randnotizen, die sich u. a. fol. 11b. 493. 110a. 211a. 213a. 255a (als Uberschrift) finden, scheinen mir von einer einzigen Hand des 15. Jahrhunderts herzurühren. Mit Berücksichtigung der Blatt- lagen und der Handschriften lassen sich folgende Bestandteile unterscheiden: 1) fol. 1-121: Dekretsammlung, beginnend mit der bekannten Einleitung, in gleichmäßiger Schrift wohl von einer Hand bis fol. 117" (Schluß der 40. Session) geschrieben, dann eine zweite Hand bis fol. 121b (Schluß der 42. Session 4. August 1440). Auf fol. 1a steht die Uber- 1 So die Notix über Abfassung und Versendung 2 Gedruckt Martène u. Durand, Ampliss. coll. eines Konxilsschreibens fol. 383b, über die Ver- 8, 56-59 und darnach bei Mansi 30, 80. Ausxug sendung eines solchen fol. 433 a, wieder über die Ab- bei Segovia, Mon. conc. 2, 77f. Vgl. Haller, Con- fassung ebend., über den Austausch von Urkunden cilium Basil. 2, 22. fol. 456b.
XCII Vorwort. der Gruppe fol. 381-392 findet sich große Ubereinstimmung mit einem Teil unserer Briefsammlung des Jahres 1432, doch sind die Stücke mit anderen Bestandteilen ver- mischt. Sichere Kennzeichen für die Herkunft des Kodex vermag ich nicht anzugeben. Es finden sich Bemerkungen, die auf nahe Beziehungen zu Konzilsmitgliedern deuten 1, was ja aber fast selbstverständlich ist. Es kommen Stücke vor, die speziell die Germanische Nation auf dem Konzil angehen und die (was der Handschrift besonderen Wert verleiht) nur hier überliefert sind. Einmal (fol. 435a) findet sich ein so spezielles Stück, eine Quittung von Ablaßgeldeinnehmern für Joh. Odfern, Kuraten der Kirche von Egkmond, Traject. dioc., daß man glauben sollte, der Sammler müsse dem Empfänger nahe stehen, aber man wird ihn doch nicht am Niederrhein suchen dürfen. Seine Gesinnung bringt eine Persönlichkeit, die wohl der Sammler war, zum Ausdruck durch eine Bemerkung zum Minoritätsdekret vom 7. Mai 1437 über die Wahl des Konzilsortes (fol. 264a), indem er zu Copia decreti etc. hinzu- fügt pravi pretensi et iniquissimi. Wohl dieselbe Hand hat zu der Bulle des Papstes Felix vom 8. Januar 1440 (fol. 406a) eine lange kritische Randglosse gemacht, und vielleicht rührt von ihr auch fol. 369a das stark korrigierte Konzept eines Schriftstückes her, einer Appellation und Protestation, in der sich ein Nikolaus gegen die Auflösung und Verlegung des Baseler Konzils wendet. In diesem Nikolaus könnte man den Sammler unserer Handschrift vermuten. Aber wer war er? Das Schriftstück erweist sich als die bekannte Appellation „Cum appellationis remedium“, die am 17. Januar 1432 durch einen der Pariser Universitätsgesandten der Öffentlichkeit übergeben wurde 2. Der ge- druckte Text stimmt bis auf geringe Abweichungen mit der letzten Fassung unseres Kon- zeptes überein, und wenn im Druck auch statt des Namens Nicolaus nur ein N. steht, ist der Appellierende doch sicher Nicolaus Amici. Es kann nicht bezweifelt werden, daſo wir in unserer Vorlage nicht etwa nur eine stark korrigierte Abschrift, sondern das (vermutlich eigenhändige) Konzept des Verfassers vor uns haben, und dieser Verfasser kann kaum ein anderer als eben Nicolaus Amici gewesen sein. Der Sammler unserer Handschrift muß diesem also sehr nahe gestanden haben. Wie aber auf der anderen Seite die Schriftstücke der Germanischen Nation sich mit diesem Konzept des Pariser Universitätsgesandten zusammengefunden haben, bleibt einstweilen rätselhaft. — Die Hand- schrift ist schon von Würdtwein benutzt worden. b) Cod. ms. 5359 (Rec. 3049), Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von 280 Blättern in altem Lederband mit Holzdeckeln (wohl 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts). Der Rücken zeigt auf aufgeklebtem Papierblatt eine alte Signatur G. I. N. 11. Auf der Außenseite des vorderen Deckels bewahrt ein Pergamentstreifen, offenbar vom alten Ein- band herrührend, den Titel des 15. Jahrhunderts Decreta concilii Basiliensis cum ll epi- stolis et multis aliis ejusdem. Darunter ein hellerer kleiner Pergamentfetzen mit der späteren Signatur Qt° Il ordo 5 [die arabische 5 nicht mehr in der mittelalterlichen Form]. Auch dieser Band ist ein Sammelband, aber er scheint schon im 15. Jahr- hundert in der jetzigen Zusammensetzung beisammen gewesen zu sein; denn Randnotizen, die sich u. a. fol. 11b. 493. 110a. 211a. 213a. 255a (als Uberschrift) finden, scheinen mir von einer einzigen Hand des 15. Jahrhunderts herzurühren. Mit Berücksichtigung der Blatt- lagen und der Handschriften lassen sich folgende Bestandteile unterscheiden: 1) fol. 1-121: Dekretsammlung, beginnend mit der bekannten Einleitung, in gleichmäßiger Schrift wohl von einer Hand bis fol. 117" (Schluß der 40. Session) geschrieben, dann eine zweite Hand bis fol. 121b (Schluß der 42. Session 4. August 1440). Auf fol. 1a steht die Uber- 1 So die Notix über Abfassung und Versendung 2 Gedruckt Martène u. Durand, Ampliss. coll. eines Konxilsschreibens fol. 383b, über die Ver- 8, 56-59 und darnach bei Mansi 30, 80. Ausxug sendung eines solchen fol. 433 a, wieder über die Ab- bei Segovia, Mon. conc. 2, 77f. Vgl. Haller, Con- fassung ebend., über den Austausch von Urkunden cilium Basil. 2, 22. fol. 456b.
Strana XCIII
Vorwort. XCIII schrift in schwärzerer Tinte und wohl von anderer Hand als der Text Incipiunt decreta concilii Basiliensis et acta ejus et incepit I anno domini 1431. Unten auf derselben Seite von derselben Hand Iste liber est monasterii sancte Dorothee virginis in Wienna. Auf fol. 121 " unten ist, während der Text der Dekrete auf fol. 121b hinüberreicht, von derselben Hand mit gleicher Tinte bemerkt Iste liber est monasterii sancte Dorothee virginis in Wienna. 2) fol. 122�134: Rede aus der Zeit nach Eugens Absetzung „quia forte aliqui“, die Sessionsdekrete der 43. und 44. Session (1441-42) und das Dekret vom 7. Mai 1437, dessen Siegelung laut Notiz in der 27. Session widerrufen wurde, die letzten 5 Blätter leer. 3) fol. 135 146: Einige Stücke vom Konstanzer Konzil und zwei Responsionen des Baseler von 1442. 4-6) fol. 147-158. 159-166. 167-173 (drei verschiedene Lagen und wechselnde Hände): Konzilsschreiben von 1439, 1440, 1437. 7) fol. 174-181: Schrift oder Rede in 13 Punkten, nahe verwandt mit der Rede des Erzbischofs von Palermo vom 24. Dez. 1437, bei Segovia, Mon. Conc. 2, 1123-30. 8) fol. 182-191: Rede des Erzbischofs von Palermo und zwei andere Stücke von 1438. 9) fol. 192�257: Schreiben und Reden, wohl 1437-1442. 10) fol. 258�280: Konzils- schreiben und dazu auch einige andere Stücke, z. Th. in der Böhmensache, von 1439, 1437, 1433; schließlich (fol. 276 280) spätere Stücke aus Pius' II. Zeit. Auf die Frage nach seiner Herkunft steht uns dieser Kodex bereitwilliger als der vorige Rede und Antwort. Der erste Bestandteil, die Dekretsammlung, gibt sich mit klaren Worten als Eigentum des Dorotheenklosters in Wien zu erkennen, und dort dürfen wir uns wohl auch die ganze Handschrift zusammengestellt denken. Der Propst des Klosters ist gegen Ende des Jahres 1433 auf dem Konzil nachweisbar! und hat wohl Verbindungen dorthin weiter gepflegt. 14. Eine Sammlung aus Kloster Gaming. Cod. ms. 5393 (Salisb. 292) der Wiener Hofbibliothek, Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von 351 gezählten Blättern, in einem Einband, vielleicht des 16. Jahrhunderts, in Holzdeckel, überzogen von einem dünnen, stark verwitterten Schweinsleder, das wohl auch den Rücken gedeckt hat. Der Kodex ist ein Sammelband, bestehend aus vielen ursprünglich selbständigen Bestandteilen, von verschiedenen Händen geschrieben. Allerhand Notizen am Rande oder über den Texten, die sich in verschiedenen Bestandteilen finden, rühren möglicherweise von einer und derselben Hand (noch des 15. Jahrhunderts) her, vielleicht der des Sammlers. Alle Bestandteile der Handschrift aufzuführen würde zu weit führen. Es ist auch nicht leicht, den Inhalt kurz zu charakterisieren; im Mittelpunkt aber steht das Interesse für Konzils- angelegenheiten; auch das Pisaner und das Konstanzer sind mit einzelnen Stücken ver- treten. Im übrigen ist der Inhalt so bunt wie möglich: päpstliche Schreiben, Sessions- dekrete, an drei Stellen zu unvollständigen Sammlungen vereinigt, Briefe, die beim Konzil eingelaufen sind, Traktate und Reden, auch politische Stücke, wie das Schreiben der Kurfürsten an den erwählten König Albrecht und Albrechts Erklärung über die Annahme der Wahl, dazwischen auch Sachen von privatem Charakter, dieses Neben- und Durch- einander charakterisiert ungefähr den Inhalt der ersten 285 Blätter. Dann folgen noch andere Sachen: zuerst fol. 286-305 auf die Inquisition in der Passauer Diözese, dann fol. 306-327 auf die Böhmischen Verhältnisse, besonders in den 1460er Jahren, bezüg- liche u. a. m., ferner fol. 328b-339 eine Abhandlung über Mnemotechnik mit sehr merk- würdigen farbigen Bildern, endlich am Schluß fol. 340-351 eine Sammlung von Mustern für allerhand Rechtsgeschäfte an der Kurie u. s. w., mit lokalen Beziehungen besonders auf die Passauer Diözese. Die Sammlungen von Sessionsdekreten reichen das eine Mal fol. 162-198 (von einer Hand geschrieben) von der 1. bis zur 11. Session (27. April 1433), woran sich die päpst- 1 Concilium Basil. II, 522, 38.
Vorwort. XCIII schrift in schwärzerer Tinte und wohl von anderer Hand als der Text Incipiunt decreta concilii Basiliensis et acta ejus et incepit I anno domini 1431. Unten auf derselben Seite von derselben Hand Iste liber est monasterii sancte Dorothee virginis in Wienna. Auf fol. 121 " unten ist, während der Text der Dekrete auf fol. 121b hinüberreicht, von derselben Hand mit gleicher Tinte bemerkt Iste liber est monasterii sancte Dorothee virginis in Wienna. 2) fol. 122�134: Rede aus der Zeit nach Eugens Absetzung „quia forte aliqui“, die Sessionsdekrete der 43. und 44. Session (1441-42) und das Dekret vom 7. Mai 1437, dessen Siegelung laut Notiz in der 27. Session widerrufen wurde, die letzten 5 Blätter leer. 3) fol. 135 146: Einige Stücke vom Konstanzer Konzil und zwei Responsionen des Baseler von 1442. 4-6) fol. 147-158. 159-166. 167-173 (drei verschiedene Lagen und wechselnde Hände): Konzilsschreiben von 1439, 1440, 1437. 7) fol. 174-181: Schrift oder Rede in 13 Punkten, nahe verwandt mit der Rede des Erzbischofs von Palermo vom 24. Dez. 1437, bei Segovia, Mon. Conc. 2, 1123-30. 8) fol. 182-191: Rede des Erzbischofs von Palermo und zwei andere Stücke von 1438. 9) fol. 192�257: Schreiben und Reden, wohl 1437-1442. 10) fol. 258�280: Konzils- schreiben und dazu auch einige andere Stücke, z. Th. in der Böhmensache, von 1439, 1437, 1433; schließlich (fol. 276 280) spätere Stücke aus Pius' II. Zeit. Auf die Frage nach seiner Herkunft steht uns dieser Kodex bereitwilliger als der vorige Rede und Antwort. Der erste Bestandteil, die Dekretsammlung, gibt sich mit klaren Worten als Eigentum des Dorotheenklosters in Wien zu erkennen, und dort dürfen wir uns wohl auch die ganze Handschrift zusammengestellt denken. Der Propst des Klosters ist gegen Ende des Jahres 1433 auf dem Konzil nachweisbar! und hat wohl Verbindungen dorthin weiter gepflegt. 14. Eine Sammlung aus Kloster Gaming. Cod. ms. 5393 (Salisb. 292) der Wiener Hofbibliothek, Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von 351 gezählten Blättern, in einem Einband, vielleicht des 16. Jahrhunderts, in Holzdeckel, überzogen von einem dünnen, stark verwitterten Schweinsleder, das wohl auch den Rücken gedeckt hat. Der Kodex ist ein Sammelband, bestehend aus vielen ursprünglich selbständigen Bestandteilen, von verschiedenen Händen geschrieben. Allerhand Notizen am Rande oder über den Texten, die sich in verschiedenen Bestandteilen finden, rühren möglicherweise von einer und derselben Hand (noch des 15. Jahrhunderts) her, vielleicht der des Sammlers. Alle Bestandteile der Handschrift aufzuführen würde zu weit führen. Es ist auch nicht leicht, den Inhalt kurz zu charakterisieren; im Mittelpunkt aber steht das Interesse für Konzils- angelegenheiten; auch das Pisaner und das Konstanzer sind mit einzelnen Stücken ver- treten. Im übrigen ist der Inhalt so bunt wie möglich: päpstliche Schreiben, Sessions- dekrete, an drei Stellen zu unvollständigen Sammlungen vereinigt, Briefe, die beim Konzil eingelaufen sind, Traktate und Reden, auch politische Stücke, wie das Schreiben der Kurfürsten an den erwählten König Albrecht und Albrechts Erklärung über die Annahme der Wahl, dazwischen auch Sachen von privatem Charakter, dieses Neben- und Durch- einander charakterisiert ungefähr den Inhalt der ersten 285 Blätter. Dann folgen noch andere Sachen: zuerst fol. 286-305 auf die Inquisition in der Passauer Diözese, dann fol. 306-327 auf die Böhmischen Verhältnisse, besonders in den 1460er Jahren, bezüg- liche u. a. m., ferner fol. 328b-339 eine Abhandlung über Mnemotechnik mit sehr merk- würdigen farbigen Bildern, endlich am Schluß fol. 340-351 eine Sammlung von Mustern für allerhand Rechtsgeschäfte an der Kurie u. s. w., mit lokalen Beziehungen besonders auf die Passauer Diözese. Die Sammlungen von Sessionsdekreten reichen das eine Mal fol. 162-198 (von einer Hand geschrieben) von der 1. bis zur 11. Session (27. April 1433), woran sich die päpst- 1 Concilium Basil. II, 522, 38.
Strana XCIV
XCIV Vorwort. liche Konfirmationsbulle vom 14. Februar 1433 1 anschließt; das andere Mal fol. 223 279 (gleichfalls zusammengehörig, wenn auch von zwei verschiedenen Händen 2) von der 1. bis zur 17. Session (28. April 1434); ein drittes Mal fol. 201�222 (von einer Hand geschrieben) von der 16. Session (5. Febr. 1434) mit Unterbrechungen bis zur 22. (15. Oktober 1435) s. Von einem gewissen Interesse ist dieses Nebeneinander in derselben Handschrift zur Charakteristik der Verbreitung der Dekretsammlungen. Die beiden Sammlungen fol. 162 ff. und fol 223 ff. weichen in Behandlung der ersten Session und der Vorgeschichte stark von einander ab. Einen kleinen geschlossenen Bestandteil, der uns ein wenig an die vorher besprochene großte Briefsammlung des Jahres 1432 erinnert, bilden die neun Seiten fol. 149a�153a, von einer Hand geschrieben; sie enthalten einige Briefe und Akten aus dem Januar 1432, die beim Konzil etwa Mitte Februar in Einlauf gekommen sein werden, das Dekret der 2. Session vom 15. Febr. 1432, Notizen über die Stellung der Italienischen Mächte zu Sigmund, dabei auch ein Schreiben des Konzils an Herzog Albrecht vom 26. Januar und eines des Johannes Seld ƒspäter als Passauer Gesandter auf dem Konzil beglaubigt] an Dr. Johannes Gülich, Offizial der Passauer Kurie, dat. Basel 23. Mai [ 1432]. Wir sehen hier etwas in die Entstehung der Handschrift hinein; diese Baseler Konzilssachen sind zunächst nach Passau und von dort aus weiter gewandert. Briefe des Seld aus Basel ohne Nennung seines Namens, gerichtet an den Bischof von Passau, haben wir nach Dr. Beckmanns Feststellung auch fol. 110 a-111a und fol. 112 ab. Ent- stehungsort der Handschrift aber ist das Kloster Gaming in Niederösterreich; denn fol. 100 ab findet sich ein Original-Brief des Mönches Martin in Melk an Prior Friedrich domus Gemnicensis; und zwei Briefe des Petrus de Pulka, an Prior Leonhard von Ga- ming gerichtet, der eine scriptum festinanter 3. die jan. a. d. 1416 (fol. 113ab), der andere festinanter 7. die julii [ 1416] aus Konstanz (fol. 114ab), beide Originale, be- stätigen, daß wir hier in Gaming den Ort zu suchen haben, an dem die Bestandteile des Kodex sich zusammengefunden haben. 15. Eine Kärntner Handschrift. Cod. ms. 4975 (Jur. can. 115) der Wiener Hofbibliothek ist eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von 421 gezählten Blättern in altem Einband (Holzdeckel und Pergamentrücken). Sie ist, bis auf die zu Anfang ein- geklebte Instruktion, auf die wir noch zurückkommen, durchgehend von einer Hand geschrieben. Der Inhalt zerfällt in folgende Gruppen 4: 1) fol. 1-17 Schreiben betr. Visitation der Bene- diktinerklöster der Salzburger Provinz 1451 und 1452; 2) fol. 18-182 Konzilssachen 1432- 1433; 3) fol. 183-189 zwei Predigten, die eine von 1434; 4) fol. 199a 200b Uberblick über das Konstanzer Konzil; 5) fol 201a 253" Konzilssachen 1432-1434; 6) fol. 253b 309a zwei Reden und Disputation über den weltlichen Besitz der Kirche; 7) fol. 309a-313b Konzilssachen 1432; 8) fol. 314b-317a Ekloge Theodoli episcopi Atheniensis; 9) fol. 317a-320b Dekret der 45. Session betr. Verlegung des Konzils nach Lausanne 1445 und ein Schreiben der Universität Krakau aus derselben Zeit; 10) fol. 320a-357a Aktenstücke zur Kirchenfrage in den ersten Jahren Friedrichs III; 11) Briefe und Bullen Pius' II. 1464-1467 betr. Podiebrad, unter anderm Legation des Bischofs Rudolf von Lavant. In der umfangreicheren Gruppe 2 sind Baseler Konzilsakten, Korrespondenzen, Reden mannigfacher Art vereinigt, auch Stücke von Sigmunds Romzug sind darunter, Datum verschrieben 16 kal. febr. statt 16 kal. marcii. 2 Die xweite Hand hat fol. 272�279 die zwei letxten Sessionen geschrieben, fährt aber ohne Unter- brechung auf derselben Seite fort. Nicht hinxu- gehörig ist fol. 268-269 ein Duplum der 15. Session, offenbar separat verschickt und nachträglich eingelegt. 3 Die letxte Session ist in der Handschrift fälsch- lich als 23. bexeichnet. Der Schluß steht fol. 214a; das Blatt ist an falscher Stelle eingebunden. 4Vgl. die Aufzählung der einxelnen Stücke im gedruckten Handschriften-Katalog Tabulae codicum manuscriptorum etc. 3, 458-462.
XCIV Vorwort. liche Konfirmationsbulle vom 14. Februar 1433 1 anschließt; das andere Mal fol. 223 279 (gleichfalls zusammengehörig, wenn auch von zwei verschiedenen Händen 2) von der 1. bis zur 17. Session (28. April 1434); ein drittes Mal fol. 201�222 (von einer Hand geschrieben) von der 16. Session (5. Febr. 1434) mit Unterbrechungen bis zur 22. (15. Oktober 1435) s. Von einem gewissen Interesse ist dieses Nebeneinander in derselben Handschrift zur Charakteristik der Verbreitung der Dekretsammlungen. Die beiden Sammlungen fol. 162 ff. und fol 223 ff. weichen in Behandlung der ersten Session und der Vorgeschichte stark von einander ab. Einen kleinen geschlossenen Bestandteil, der uns ein wenig an die vorher besprochene großte Briefsammlung des Jahres 1432 erinnert, bilden die neun Seiten fol. 149a�153a, von einer Hand geschrieben; sie enthalten einige Briefe und Akten aus dem Januar 1432, die beim Konzil etwa Mitte Februar in Einlauf gekommen sein werden, das Dekret der 2. Session vom 15. Febr. 1432, Notizen über die Stellung der Italienischen Mächte zu Sigmund, dabei auch ein Schreiben des Konzils an Herzog Albrecht vom 26. Januar und eines des Johannes Seld ƒspäter als Passauer Gesandter auf dem Konzil beglaubigt] an Dr. Johannes Gülich, Offizial der Passauer Kurie, dat. Basel 23. Mai [ 1432]. Wir sehen hier etwas in die Entstehung der Handschrift hinein; diese Baseler Konzilssachen sind zunächst nach Passau und von dort aus weiter gewandert. Briefe des Seld aus Basel ohne Nennung seines Namens, gerichtet an den Bischof von Passau, haben wir nach Dr. Beckmanns Feststellung auch fol. 110 a-111a und fol. 112 ab. Ent- stehungsort der Handschrift aber ist das Kloster Gaming in Niederösterreich; denn fol. 100 ab findet sich ein Original-Brief des Mönches Martin in Melk an Prior Friedrich domus Gemnicensis; und zwei Briefe des Petrus de Pulka, an Prior Leonhard von Ga- ming gerichtet, der eine scriptum festinanter 3. die jan. a. d. 1416 (fol. 113ab), der andere festinanter 7. die julii [ 1416] aus Konstanz (fol. 114ab), beide Originale, be- stätigen, daß wir hier in Gaming den Ort zu suchen haben, an dem die Bestandteile des Kodex sich zusammengefunden haben. 15. Eine Kärntner Handschrift. Cod. ms. 4975 (Jur. can. 115) der Wiener Hofbibliothek ist eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts von 421 gezählten Blättern in altem Einband (Holzdeckel und Pergamentrücken). Sie ist, bis auf die zu Anfang ein- geklebte Instruktion, auf die wir noch zurückkommen, durchgehend von einer Hand geschrieben. Der Inhalt zerfällt in folgende Gruppen 4: 1) fol. 1-17 Schreiben betr. Visitation der Bene- diktinerklöster der Salzburger Provinz 1451 und 1452; 2) fol. 18-182 Konzilssachen 1432- 1433; 3) fol. 183-189 zwei Predigten, die eine von 1434; 4) fol. 199a 200b Uberblick über das Konstanzer Konzil; 5) fol 201a 253" Konzilssachen 1432-1434; 6) fol. 253b 309a zwei Reden und Disputation über den weltlichen Besitz der Kirche; 7) fol. 309a-313b Konzilssachen 1432; 8) fol. 314b-317a Ekloge Theodoli episcopi Atheniensis; 9) fol. 317a-320b Dekret der 45. Session betr. Verlegung des Konzils nach Lausanne 1445 und ein Schreiben der Universität Krakau aus derselben Zeit; 10) fol. 320a-357a Aktenstücke zur Kirchenfrage in den ersten Jahren Friedrichs III; 11) Briefe und Bullen Pius' II. 1464-1467 betr. Podiebrad, unter anderm Legation des Bischofs Rudolf von Lavant. In der umfangreicheren Gruppe 2 sind Baseler Konzilsakten, Korrespondenzen, Reden mannigfacher Art vereinigt, auch Stücke von Sigmunds Romzug sind darunter, Datum verschrieben 16 kal. febr. statt 16 kal. marcii. 2 Die xweite Hand hat fol. 272�279 die zwei letxten Sessionen geschrieben, fährt aber ohne Unter- brechung auf derselben Seite fort. Nicht hinxu- gehörig ist fol. 268-269 ein Duplum der 15. Session, offenbar separat verschickt und nachträglich eingelegt. 3 Die letxte Session ist in der Handschrift fälsch- lich als 23. bexeichnet. Der Schluß steht fol. 214a; das Blatt ist an falscher Stelle eingebunden. 4Vgl. die Aufzählung der einxelnen Stücke im gedruckten Handschriften-Katalog Tabulae codicum manuscriptorum etc. 3, 458-462.
Strana XCV
Vorwort. XCV ferner die Akten der Gesandtschaft des Peter von Indersdorf im Spätjahr 1432, ander- seits auch Predigten und Leichenreden vom Konzil. Die kleinere Gruppe 5 bezieht sich vorzugsweise auf die Hussitenfrage und die Beziehungen zum Papste. Was die Entstehung der Handschrift anlangt, so weist uns Gruppe 1 in die Nähe der Salzburger Erzdiözese, Gruppe 11 vielleicht auf Beziehungen zum Bistum Lavant. Am stärksten aber kommt für die Bestimmung der Herkunft der Handschrift das vorn eingeklebte Stück in Betracht, eine Instruccion Niclas Zwinberger gein Nurmberg bescheen. Darin ist von dem wohl kurz vorher erfolgten Tode des Abtes Friedrich die Rede. Der Gesandte wird angewiesen, Herrn Sigmunden von Rorbach vil gepets und fruntlich willig dinst zu sagen; er soll sich bei ihm erkundigen, wie sich di lewf der Beheim, auch des Schwâbischen punts halben anschicken. Der Hauptzweck der Gesandtschaft aber ist, den Bischof von Bamberg oder dessen Anwälte zu bitten, dem neugewählten Abt ein tolleranz zu geben, weil er bisher noch nicht zum Bischof gekommen ist, um die Regalien zu empfangen. Da andere Anhaltspunkte schon in die Österreichischen Alpenländer weisen, kann kein Zweifel sein, daß diese Instruktion aus einem der zum Stifte Bamberg ge- hörenden Kärntner Klöster herrührt, und dort wird sich auch die Handschrift zur Zeit, da die Instruktion geschrieben wurde, etwa in den 1480er Jahren, befunden haben. Forschungen in Kärntner Klostergeschichte würden vermutlich bald gestatten, das Kloster zu identifizieren. 16. Eine Freisinger Sammlung. Cod. lat. 727 der Münchener Biblio- thek, ein Papierband von 214 Blättern in Lederband mit Holzdeckeln ist von drei ver- schiedenen Händen geschrieben und zwar erst in der Mitte des 15. Jahrhunderts, wie eine Notiz 1 am Schluß des ersten langen Stückes (fol. 150) zeigt. Trotz dieser späteren Entstehung und obwohl wir hier demnach nur eine indirekte Uberlieferung vor uns haben, ist der Band von nicht unerheblichem Interesse. Auf dem Deckel ist ein kleiner Zettel aufgeklebt mit dem alten Titel Epistole pulcherrime de concilio Basiliensi [cod. Basi- liensis]. Eine spätere Hand hat über pulcherrime geschrieben s. Bernardi und zwischen pulcherrime und de ein et eingeschoben. Der Inhalt des Bandes entspricht dem Titel. Zuerst stehen fol. 1-150 die Schreiben des St. Bernhard. Dann folgen fol. 151-215 die Baseler Konzilssachen, besonders Korrespondenzen, aber auch Urkunden und Aktenstücke, fast sämtlich aus dem Jahre 1432. Es sind eine Anzahl Briefe darunter, die wir aus der Briefsammlung des Jahres 1432 kennen, aber so stark mit anderen Bestandteilen vermischt, daß eine eigentliche direkte Benutzung kaum anzunchmen ist, wenn auch ein Zusammenhang bestehen dürfte. Dagegen besteht offenbar ein Zusammenhang mit einer zweiten in jener Mün- chener Handschrift 1250 enthaltenen Sammlung, mit der wir uns vorher bei Rekonstruktion der großen Briefsammlung des Jahres 1432 keine Veranlassung hatten zu beschäftigen. Für die folgende Vergleichung nennen wir die in cod. 1250 enthaltene Briefsammlung von 1432 wie bisher M, die dort fol. 163-217 stehende zweite Sammlung von Konzils- sachen M 2, unseren jetzt zur Betrachtung stehenden cod. lat. 727 aber F. Es zeigt sich bei Vergleichung, daß neun Briefe, die in M 2 fol. 183b-193a enthalten sind, in F fol. 175b-183a wiederkehren, und zwar in völlig unveränderter Reihenfolge, nur fehlen in F Avisamenta, die in M2 sich unter die Briefe mischen, und anderseits hat F den Brief der Ungarischen Bischöfe, den wir von den Handschriften B und E der Brief- sammlung her kennen, während er sowohl in M wie in M2 fehlt. Zwei der M2 und F gemeinsamen Briefe stehen auch schon in M. Wie man sieht, ein verwickeltes Verwandt- 1 Anno domini millesimo quadringentesimo quin- quagesimo secundo die veneris 17 mensis novembris hora primarum vel quasi finis epistolarum sancti Bernhardi deo gracias.
Vorwort. XCV ferner die Akten der Gesandtschaft des Peter von Indersdorf im Spätjahr 1432, ander- seits auch Predigten und Leichenreden vom Konzil. Die kleinere Gruppe 5 bezieht sich vorzugsweise auf die Hussitenfrage und die Beziehungen zum Papste. Was die Entstehung der Handschrift anlangt, so weist uns Gruppe 1 in die Nähe der Salzburger Erzdiözese, Gruppe 11 vielleicht auf Beziehungen zum Bistum Lavant. Am stärksten aber kommt für die Bestimmung der Herkunft der Handschrift das vorn eingeklebte Stück in Betracht, eine Instruccion Niclas Zwinberger gein Nurmberg bescheen. Darin ist von dem wohl kurz vorher erfolgten Tode des Abtes Friedrich die Rede. Der Gesandte wird angewiesen, Herrn Sigmunden von Rorbach vil gepets und fruntlich willig dinst zu sagen; er soll sich bei ihm erkundigen, wie sich di lewf der Beheim, auch des Schwâbischen punts halben anschicken. Der Hauptzweck der Gesandtschaft aber ist, den Bischof von Bamberg oder dessen Anwälte zu bitten, dem neugewählten Abt ein tolleranz zu geben, weil er bisher noch nicht zum Bischof gekommen ist, um die Regalien zu empfangen. Da andere Anhaltspunkte schon in die Österreichischen Alpenländer weisen, kann kein Zweifel sein, daß diese Instruktion aus einem der zum Stifte Bamberg ge- hörenden Kärntner Klöster herrührt, und dort wird sich auch die Handschrift zur Zeit, da die Instruktion geschrieben wurde, etwa in den 1480er Jahren, befunden haben. Forschungen in Kärntner Klostergeschichte würden vermutlich bald gestatten, das Kloster zu identifizieren. 16. Eine Freisinger Sammlung. Cod. lat. 727 der Münchener Biblio- thek, ein Papierband von 214 Blättern in Lederband mit Holzdeckeln ist von drei ver- schiedenen Händen geschrieben und zwar erst in der Mitte des 15. Jahrhunderts, wie eine Notiz 1 am Schluß des ersten langen Stückes (fol. 150) zeigt. Trotz dieser späteren Entstehung und obwohl wir hier demnach nur eine indirekte Uberlieferung vor uns haben, ist der Band von nicht unerheblichem Interesse. Auf dem Deckel ist ein kleiner Zettel aufgeklebt mit dem alten Titel Epistole pulcherrime de concilio Basiliensi [cod. Basi- liensis]. Eine spätere Hand hat über pulcherrime geschrieben s. Bernardi und zwischen pulcherrime und de ein et eingeschoben. Der Inhalt des Bandes entspricht dem Titel. Zuerst stehen fol. 1-150 die Schreiben des St. Bernhard. Dann folgen fol. 151-215 die Baseler Konzilssachen, besonders Korrespondenzen, aber auch Urkunden und Aktenstücke, fast sämtlich aus dem Jahre 1432. Es sind eine Anzahl Briefe darunter, die wir aus der Briefsammlung des Jahres 1432 kennen, aber so stark mit anderen Bestandteilen vermischt, daß eine eigentliche direkte Benutzung kaum anzunchmen ist, wenn auch ein Zusammenhang bestehen dürfte. Dagegen besteht offenbar ein Zusammenhang mit einer zweiten in jener Mün- chener Handschrift 1250 enthaltenen Sammlung, mit der wir uns vorher bei Rekonstruktion der großen Briefsammlung des Jahres 1432 keine Veranlassung hatten zu beschäftigen. Für die folgende Vergleichung nennen wir die in cod. 1250 enthaltene Briefsammlung von 1432 wie bisher M, die dort fol. 163-217 stehende zweite Sammlung von Konzils- sachen M 2, unseren jetzt zur Betrachtung stehenden cod. lat. 727 aber F. Es zeigt sich bei Vergleichung, daß neun Briefe, die in M 2 fol. 183b-193a enthalten sind, in F fol. 175b-183a wiederkehren, und zwar in völlig unveränderter Reihenfolge, nur fehlen in F Avisamenta, die in M2 sich unter die Briefe mischen, und anderseits hat F den Brief der Ungarischen Bischöfe, den wir von den Handschriften B und E der Brief- sammlung her kennen, während er sowohl in M wie in M2 fehlt. Zwei der M2 und F gemeinsamen Briefe stehen auch schon in M. Wie man sieht, ein verwickeltes Verwandt- 1 Anno domini millesimo quadringentesimo quin- quagesimo secundo die veneris 17 mensis novembris hora primarum vel quasi finis epistolarum sancti Bernhardi deo gracias.
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Vorwort. XCVI schaftsverhältnis, das jedenfalls zu beweisen scheint, daß die Briefsammlung von 1432 noch über den früher festgestellten Umfang hinaus vergrößert worden ist. Unser Kodex ist aber nicht nur durch dieses Verhältnis zur Briefsammlung merk- würdig, sondern vielleicht noch mehr dadurch, daß in ihm einige Briefe enthalten sind, die wir aus keiner anderen Quelle kennen und die man gerade an dieser Stelle auch kaum zu finden erwarten wird: fol. 187b-188a cin Brief K. Sigmunds an Gesandte K. Heinrichs von England auf dem Konzil (bei uns 410, 29b), fol. 202b�203a ein Brief der Stadt Siena an Papst Eugen (349, 34a) und fol. 203a-204a des Papstes Antwort darauf (349, 38a). Wie kommen sie hierher? Die Antwort findet sich, glaube ich, wenn wir die paar nicht dem Jahre 1432 angehörenden Briefe beachten, die sich hier in F unter der sonst einheitlichen Sammlung ziemlich fremdartig ausnehmen. Es sind ein langes für den Nürnberger Tag bestimmtes Schreiben des Vikars von Freising, gerichtet an Kardinal Julian, dat. 1. Okt. 1438, ein Privatbrief aus München vom Jahre 1445 und einige Briefe des Kardinal-Bischofs von Freising aus dem Jahre 1445. Die Ver- einigung dieser Bestandteile erklärt sich gewiß durch die nahen Beziehungen Freisings zu Herzog Wilhelm, dem Protektor des Konzils. Die Handschrift wird Freisinger Ur- sprungs sein, und jene Briefe aus der Romaugszeit sind durch Herzog Wilhelm, der sie von K. Sigmund erhalten haben wird, dorthin gekommen, sei es etwa durch Vermittlung eines Mannes wie des Konzilsauditors Heinrich Fleckel oder einer anderen untergeordneten Persönlichkeit, sei es, was am wahrscheinlichsten sein dürfte, durch den Bischof selbst, den früheren Vikar Johann Grünwalder, einen illegitimen Halbbruder der beiden Baieri- schen Herzöge. 17. Die Tegernseer Korrespondenz, die von Haller im 1. Bande des Concilium Basiliense unter dem Titel „Die Berichte des Ulrich Stoeckel von Tegernsee“ aus einigen Münchener Handschriften, codd. lat. 1807 und 18240 und cod. germ. 1585, veröffentlicht worden ist, verdient in diesem Zusammenhange eine Erwähnung. Für alles nähere kann auf jene Publikation verwiesen werden. **18. Der Nachlafs einer Konzilsgesandtschaft. Endlich sei noch hingewiesen auf den von Beckmann im Concilium Basiliense Bd. V veröffentlichten zu- sammenhängenden diplomatischen Nachlaßs der Konzilsgesandtschaft nach Avignon und Konstantinopel vom Februar 1437 bis Februar 1438. Der Nach- laß ist enthalten im Cod. 86 der Dombibliothek zu Trier. Er ist von uns im 12. Bande herangezogen worden, bietet aber in einigen der jetzt neu mitgeteilten 50 Nummern noch wichtige Ergänzungen zu den im 12. Bande veröffentlichten Materialien, namentlich zur Geschichte der Politik Kaiser Sigmunds im zweiten Konflikt zwischen Papst und Konzil. Der in Trier verwahrte Nachlaß selbst wird ergänzt durch die Handschrift der Notariatskonzepte, die sich im bischöflichen Archiv zu Solothurn befindet. Wir haben uns mit ihr weiter oben zu beschäftigen gehabt. Wie die Solothurner Hand- schrift stammen wahrscheinlich auch die Trierer Archivalien aus dem Nachlaß des Notars Huglin, der die Gesandtschaft begleitete. B. Drucke. Nach Untersuchungen Dr. Herre’s. Unter allen Drucken, die hier zu besprechen sind, beschränkt sich nur der erste auf die Publikation der Baseler Dekrete im Anschluß an jene des Konstanzer Konzils. In allen übrigen Werken, soweit sie überhaupt auf relative Vollständigkeit ausgehen und nicht, wie nr. 16 und die unter nr. 19 genannten, nur teilweise hierher gehörenden Samm- lungen, den Charakter von Nachträgen und Ergänzungen haben, sind die Akten und Dekrete des Baseler Konzils Bestandteile einer allgemeinen Konziliensammlung. Diese
Vorwort. XCVI schaftsverhältnis, das jedenfalls zu beweisen scheint, daß die Briefsammlung von 1432 noch über den früher festgestellten Umfang hinaus vergrößert worden ist. Unser Kodex ist aber nicht nur durch dieses Verhältnis zur Briefsammlung merk- würdig, sondern vielleicht noch mehr dadurch, daß in ihm einige Briefe enthalten sind, die wir aus keiner anderen Quelle kennen und die man gerade an dieser Stelle auch kaum zu finden erwarten wird: fol. 187b-188a cin Brief K. Sigmunds an Gesandte K. Heinrichs von England auf dem Konzil (bei uns 410, 29b), fol. 202b�203a ein Brief der Stadt Siena an Papst Eugen (349, 34a) und fol. 203a-204a des Papstes Antwort darauf (349, 38a). Wie kommen sie hierher? Die Antwort findet sich, glaube ich, wenn wir die paar nicht dem Jahre 1432 angehörenden Briefe beachten, die sich hier in F unter der sonst einheitlichen Sammlung ziemlich fremdartig ausnehmen. Es sind ein langes für den Nürnberger Tag bestimmtes Schreiben des Vikars von Freising, gerichtet an Kardinal Julian, dat. 1. Okt. 1438, ein Privatbrief aus München vom Jahre 1445 und einige Briefe des Kardinal-Bischofs von Freising aus dem Jahre 1445. Die Ver- einigung dieser Bestandteile erklärt sich gewiß durch die nahen Beziehungen Freisings zu Herzog Wilhelm, dem Protektor des Konzils. Die Handschrift wird Freisinger Ur- sprungs sein, und jene Briefe aus der Romaugszeit sind durch Herzog Wilhelm, der sie von K. Sigmund erhalten haben wird, dorthin gekommen, sei es etwa durch Vermittlung eines Mannes wie des Konzilsauditors Heinrich Fleckel oder einer anderen untergeordneten Persönlichkeit, sei es, was am wahrscheinlichsten sein dürfte, durch den Bischof selbst, den früheren Vikar Johann Grünwalder, einen illegitimen Halbbruder der beiden Baieri- schen Herzöge. 17. Die Tegernseer Korrespondenz, die von Haller im 1. Bande des Concilium Basiliense unter dem Titel „Die Berichte des Ulrich Stoeckel von Tegernsee“ aus einigen Münchener Handschriften, codd. lat. 1807 und 18240 und cod. germ. 1585, veröffentlicht worden ist, verdient in diesem Zusammenhange eine Erwähnung. Für alles nähere kann auf jene Publikation verwiesen werden. **18. Der Nachlafs einer Konzilsgesandtschaft. Endlich sei noch hingewiesen auf den von Beckmann im Concilium Basiliense Bd. V veröffentlichten zu- sammenhängenden diplomatischen Nachlaßs der Konzilsgesandtschaft nach Avignon und Konstantinopel vom Februar 1437 bis Februar 1438. Der Nach- laß ist enthalten im Cod. 86 der Dombibliothek zu Trier. Er ist von uns im 12. Bande herangezogen worden, bietet aber in einigen der jetzt neu mitgeteilten 50 Nummern noch wichtige Ergänzungen zu den im 12. Bande veröffentlichten Materialien, namentlich zur Geschichte der Politik Kaiser Sigmunds im zweiten Konflikt zwischen Papst und Konzil. Der in Trier verwahrte Nachlaß selbst wird ergänzt durch die Handschrift der Notariatskonzepte, die sich im bischöflichen Archiv zu Solothurn befindet. Wir haben uns mit ihr weiter oben zu beschäftigen gehabt. Wie die Solothurner Hand- schrift stammen wahrscheinlich auch die Trierer Archivalien aus dem Nachlaß des Notars Huglin, der die Gesandtschaft begleitete. B. Drucke. Nach Untersuchungen Dr. Herre’s. Unter allen Drucken, die hier zu besprechen sind, beschränkt sich nur der erste auf die Publikation der Baseler Dekrete im Anschluß an jene des Konstanzer Konzils. In allen übrigen Werken, soweit sie überhaupt auf relative Vollständigkeit ausgehen und nicht, wie nr. 16 und die unter nr. 19 genannten, nur teilweise hierher gehörenden Samm- lungen, den Charakter von Nachträgen und Ergänzungen haben, sind die Akten und Dekrete des Baseler Konzils Bestandteile einer allgemeinen Konziliensammlung. Diese
Strana XCVII
Vorwort. XCVII allgemeinen Sammlungen und ihre Quellen interessieren uns hier als solche natürlich nicht. Nur gelegentlich sei der Hinweis gestattet, daß es zur Zeit des Baseler Konzils eine Sammlung älterer Konzilsakten oder Konzilsbeschlüsse gegeben haben muß, die dem Decretum Gratiani und den Dekretalen an die Seite gestellt wurde und als allgemein bekannt vorausgesetzt werden konnte. Dr. Beckmann hat notiert, daß in einem Traktat Heinrich Toke’s von 1432 1 die Wendung vorkommt nam contrarium habetur in multis locis libri conciliorum et eciam decreti et decretalium, und daß es in einem Traktat des Patriarchen von Antiochia 2 heißt: quia hoc non invenitur in decreto nec in decretalibus nec etiam in libro ubi ponuntur gesta conciliorum antiquorum. Beide Verfasser meinen offenbar dasselbe Werk und scheinen anzunehmen, daß ihre Leser wissen werden, um was es sich handelt. Ahnliche Hinweise sind den Mitarbeitern unseres Unternehmens auch in anderen Traktaten der damaligen Konzilsliteratur begegnet, ohne daß sie Veranlassung gehabt hätten, darauf besonders zu achten und den Zitaten nachzugehen. Wir vermögen nach einem Versuch der Orientierung in der kanonistischen Literatur nicht anzugeben, welche Schrift mit dem liber conciliorum gemeint ist, und die Frage gründlicher zu ver- folgen ist unsere Sache nicht. Von den Konzilienausgaben im ganzen hat ausführlich und kritisch gehandelt Salmon in seinem 1724 erschienenen Traité3. Auf Salmons Angaben beruht durchaus die Zusammenstellung, die Hefele im 1. Bande seiner Konziliengeschichte gegeben hat 4. In neuester Zeit hat sich der Benediktiner Henri Quentin5 sehr eingehend mit dem Werke Mansi's beschäftigt; er hat dabei auch auf die vorausgegangenen Sammlungen zurückgegriffen und Korrespondenzen zur Geschichte der Publikationen und Publikations- pläne veröffentlicht. Aufgabe der nachfolgenden Darlegungen ist es lediglich, jene Bestandteile der all- gemeinen Sammlungen, die Dekrete und Akten des Baseler Konzils enthalten, auf ihren Umfang, ihre Quellen und ihre Abhängigkeit von einander zu untersuchen. Dafür nimmt nun im folgenden Dr. Herre das Wort. Ich habe seine Mitteilungen lediglich durch die bibliographischen Angaben ergänzt, für deren Kontrolle mir Herr Dr. Hartig an der Münchener Staatsbibliothek behilflich gewesen ist, und durch Ziffer 20, die Dr. Beckmann beigesteuert hat. 1. Die erste Vervielfältigung der Dekrete des Baseler Konzils durch den Druck ist im Jahre 1511 in Mailand bei Gotardus de Ponte (Ponticus) erfolgt. Der Heraus- geber ist der Dr. jur. utr. et theol. Zacharias Ferrerius aus Subiaco, Abt von Vi- cenza, der in der gleichen Publikation auch die, an erster Stelle stehenden, Dekrete des Kon- stanzer Konzils erscheinen ließ 6. Welche Handschrift er benutzte, wissen wir nicht. Sie war jedenfalls keine der besten, da der Druck mancherlei Mängel aufweist. Wir heben 1 Der Traktat steht München, Hof- u. Staatsbibl. cod. lat. 6490 fol. 175a�207b. Andere Abschriften: in derselben Bibliothek cod. lat. 6503 fol. 124a- 184 a und in London Brit. Mus. Harleian Ms. 3767 fol. 198a-251b. Der Traktat u. a. in der Münchener Handschrift cod. lat. 6490, auch sonst vielfach überliefert. 3 Traité de l'étude des conciles et de leurs col- lections, divisé en trois parties, arec un catalogue des principaux auteurs etc. Paris, Horthemels. 1724. Der Name des Verfassers ist nicht genannt. 4 K. J. Hefele, Konxiliengeschichte Bd. I, 2. Auf- lage, Seite 74-79. 5 Henri Quentin, Jean-Dominique Mansi et les grandes collections conciliaires. Paris 1900. 6 Decreta et acta concilii Basiliensis, nuper im- pressa, cum gratia et privilegio, mit Praeambulum des Dr. Zachariae Ferrerii Subasiensis abbatis Vi- centini, gedr. laut fol. 57b Mediolani per Gotardum Ponticum --- 29 m. junii 1511. Vorangehen Acta scitu dignissima docteque concinnata Constantiensis concilii celebratissimi, cum gratia et privilegio, mit Widmungsschreiben desselben Zacharias an drei gen. Kardinäle dat. Mediolani 4 non. apr. 1511, gedr. Mediolani per Gotardum Ponticum - -- 21 m. junii. Beide Sammlungen sind separat foliiert; es folgen ihnen aber zwei Register, xwar getrennt für beide Sammlungen, aber auf einem Bogen gedruckt. Die Register werden bexeichnet als Arbeit des gen. Zacharias. Deutsche Reichstags-Akten X. XIII
Vorwort. XCVII allgemeinen Sammlungen und ihre Quellen interessieren uns hier als solche natürlich nicht. Nur gelegentlich sei der Hinweis gestattet, daß es zur Zeit des Baseler Konzils eine Sammlung älterer Konzilsakten oder Konzilsbeschlüsse gegeben haben muß, die dem Decretum Gratiani und den Dekretalen an die Seite gestellt wurde und als allgemein bekannt vorausgesetzt werden konnte. Dr. Beckmann hat notiert, daß in einem Traktat Heinrich Toke’s von 1432 1 die Wendung vorkommt nam contrarium habetur in multis locis libri conciliorum et eciam decreti et decretalium, und daß es in einem Traktat des Patriarchen von Antiochia 2 heißt: quia hoc non invenitur in decreto nec in decretalibus nec etiam in libro ubi ponuntur gesta conciliorum antiquorum. Beide Verfasser meinen offenbar dasselbe Werk und scheinen anzunehmen, daß ihre Leser wissen werden, um was es sich handelt. Ahnliche Hinweise sind den Mitarbeitern unseres Unternehmens auch in anderen Traktaten der damaligen Konzilsliteratur begegnet, ohne daß sie Veranlassung gehabt hätten, darauf besonders zu achten und den Zitaten nachzugehen. Wir vermögen nach einem Versuch der Orientierung in der kanonistischen Literatur nicht anzugeben, welche Schrift mit dem liber conciliorum gemeint ist, und die Frage gründlicher zu ver- folgen ist unsere Sache nicht. Von den Konzilienausgaben im ganzen hat ausführlich und kritisch gehandelt Salmon in seinem 1724 erschienenen Traité3. Auf Salmons Angaben beruht durchaus die Zusammenstellung, die Hefele im 1. Bande seiner Konziliengeschichte gegeben hat 4. In neuester Zeit hat sich der Benediktiner Henri Quentin5 sehr eingehend mit dem Werke Mansi's beschäftigt; er hat dabei auch auf die vorausgegangenen Sammlungen zurückgegriffen und Korrespondenzen zur Geschichte der Publikationen und Publikations- pläne veröffentlicht. Aufgabe der nachfolgenden Darlegungen ist es lediglich, jene Bestandteile der all- gemeinen Sammlungen, die Dekrete und Akten des Baseler Konzils enthalten, auf ihren Umfang, ihre Quellen und ihre Abhängigkeit von einander zu untersuchen. Dafür nimmt nun im folgenden Dr. Herre das Wort. Ich habe seine Mitteilungen lediglich durch die bibliographischen Angaben ergänzt, für deren Kontrolle mir Herr Dr. Hartig an der Münchener Staatsbibliothek behilflich gewesen ist, und durch Ziffer 20, die Dr. Beckmann beigesteuert hat. 1. Die erste Vervielfältigung der Dekrete des Baseler Konzils durch den Druck ist im Jahre 1511 in Mailand bei Gotardus de Ponte (Ponticus) erfolgt. Der Heraus- geber ist der Dr. jur. utr. et theol. Zacharias Ferrerius aus Subiaco, Abt von Vi- cenza, der in der gleichen Publikation auch die, an erster Stelle stehenden, Dekrete des Kon- stanzer Konzils erscheinen ließ 6. Welche Handschrift er benutzte, wissen wir nicht. Sie war jedenfalls keine der besten, da der Druck mancherlei Mängel aufweist. Wir heben 1 Der Traktat steht München, Hof- u. Staatsbibl. cod. lat. 6490 fol. 175a�207b. Andere Abschriften: in derselben Bibliothek cod. lat. 6503 fol. 124a- 184 a und in London Brit. Mus. Harleian Ms. 3767 fol. 198a-251b. Der Traktat u. a. in der Münchener Handschrift cod. lat. 6490, auch sonst vielfach überliefert. 3 Traité de l'étude des conciles et de leurs col- lections, divisé en trois parties, arec un catalogue des principaux auteurs etc. Paris, Horthemels. 1724. Der Name des Verfassers ist nicht genannt. 4 K. J. Hefele, Konxiliengeschichte Bd. I, 2. Auf- lage, Seite 74-79. 5 Henri Quentin, Jean-Dominique Mansi et les grandes collections conciliaires. Paris 1900. 6 Decreta et acta concilii Basiliensis, nuper im- pressa, cum gratia et privilegio, mit Praeambulum des Dr. Zachariae Ferrerii Subasiensis abbatis Vi- centini, gedr. laut fol. 57b Mediolani per Gotardum Ponticum --- 29 m. junii 1511. Vorangehen Acta scitu dignissima docteque concinnata Constantiensis concilii celebratissimi, cum gratia et privilegio, mit Widmungsschreiben desselben Zacharias an drei gen. Kardinäle dat. Mediolani 4 non. apr. 1511, gedr. Mediolani per Gotardum Ponticum - -- 21 m. junii. Beide Sammlungen sind separat foliiert; es folgen ihnen aber zwei Register, xwar getrennt für beide Sammlungen, aber auf einem Bogen gedruckt. Die Register werden bexeichnet als Arbeit des gen. Zacharias. Deutsche Reichstags-Akten X. XIII
Strana XCVIII
Vorwort. XCVIII folgende Besonderheiten hervor: 1) Von den Dekreten der am 26. September 1437 ge- haltenen 27. Session wird nur das die Stadt Avignon betreffende „Cum nostra solicitudo“ als in dieser Session publiziert bezeichnet. Die beiden anderen, „Tantam reverentiam" und „Cum dudum ex ordinatione“, werden zur 28. Session gewiesen und das einzige Dekret dieser Session „Die martis" vom 1. Oktober 1437 zur 29. Session, die infolge- dessen irrig mit zwei Dekreten, dem eben erwähnten und dem Dekret „Compatiens" vom 12. Oktober 1437, ausgestattet ist. 2) Zwischen die Dekrete der 35. und 36. Session ist das vom 27. Juni 1439 datierte Formular zu dem Schreiben des Konzils „Grata per te“ über die Bewilligung von Indulgenzen an die Inkorporierten und ferner das Decretum quinque conclusionum vom 2. Juli 1439 eingeschoben. 3) Der Anfang des Dekretes der 42. Session lautet „Inscrutabilis divine altitudinis providentia" statt „Inscrutabili“ usw., wie es in den späteren Ausgaben heißt. 4) Auf das Dekret der 45. Session folgt noch die Approbationsbulle Nikolaus' V. „Ut pacis qua nichil“ vom 18. Juni 1449. 2. Dieselben Besonderheiten finden sich merkwürdigerweise auch in der ältesten Konziliensammlung, die der Generalvikar des Bischofs François Poncher von Paris Dr. theol. Jacobus Merlin (gest. 1541) im Jahre 1524 bei Johannes Cornicularius in Paris in zwei Bänden drucken und von dem Pariser Universitätsbuchhändler Galiot du Pré verlegen ließ1, ohne daſ jedoch Anhaltspunkte für die Benutzung jener Aus- gabe der Dekrete in dieser gegeben wären. Die Dekrete stehen im zweiten Bande von fol. CLXII an, und zwar mit dem Titel „Decreta et acta concilii Basiliensis desumpta ex auctenticis exemplaribus plumbo eiusdem sacrosancti concilii firmata“ 2. Unter den authentischen Exemplaren haben wir uns nicht einzelne Originale der Dekrete zu denken, sondern eine der noch jetzt in mehreren Exemplaren vorhandenen Sammlungen von Ab- schriften, die von einem oder mehreren Notaren des Konzils kollationiert wurden und denen man zum Zeichen ihrer Authentizität die Bleibulle des Konzils an einer durch die linke untere Ecke der einzelnen Blätter gezogenen Schnur anhing 3. Merlins Ausgabe der Dekrete weist außter den drei erwähnten noch folgende Eigentümlichkeiten auf, die für die Beurteilung des Verhältnisses der späteren Ausgaben zu ihr von Wert sind: 1) Vor den Dekreten der 10. Session fehlt die in den späteren Ausgaben (von 1538 an) stehende Notiz über die Abhaltung der Messe durch den Bischof Matteo von Albenga, über die Teilnehmer an der Session und über die Publikation der Dekrete durch den Bischof von Como. 2) Die 43. Session ist in der Uberschrift irrtümlich als 44. be- zeichnet; diese Ziffer kommt also zweimal vor. 3) Auf die Approbationsbulle Niko- laus’ V, die, wie gesagt, auch Ferrerius hat, folgt noch die undatierte „Confirmatio con- stitutionum Frederici secundi et Karoline" des Konstanzer Konzils. 3. Auch die nächste Sammlung, die im Jahre 1530, und zwar ebenfalls in zwei Bänden, bei Peter Quentell in Köln herauskam 4, bietet nur die Dekrete (Bd. 2 fol. CXXXVIIIff.). Obwohl diese zweifellos auf der Pariser Ausgabe fußen, da sie alle die oben erwähnten Eigentümlichkeiten derselben zeigen, so ist dennoch ihr Druck und ïberhaupt der der ganzen Sammlung schwerlich von Merlin besorgt, sondern wahr- scheinlich von dem seit 1509 in der Quentellschen Druckerei als Korrektor thätigen Ort- win van Graes (Gratius), dem bekannten Gegner der Humanisten (gest. 22. Mai 1 Decreta et concilia generalia a temporibus apo- stolorum usque ad concessum Basiliensem celebrata in unum collecta ab Isidoro Hispalensi, studio Jacobi Merlini. Parisiis per Joannem Cornicularium. 1524. 2 Dieser Titel ist mit einer kleinen Variante (statt firmata heiſl es seit 1538 firmatis) von hier in alle folgenden Sammlungen bis auf die Mansi's herunter übergegangen. 3 Vgl. oben S. LII u. LV, auch S. LXXIVff. 4 Conciliorum quatuor generalium Niceni Con- stantinopolitani Ephesini et Calcedonensis T. I. II. Coloniae 1530 ex officina Petri Quentell. Der Name des Druckers ist hier „Quentell" geschrieben, in den späteren Ausgaben nrr. 5. 6. 8 „Quentel".
Vorwort. XCVIII folgende Besonderheiten hervor: 1) Von den Dekreten der am 26. September 1437 ge- haltenen 27. Session wird nur das die Stadt Avignon betreffende „Cum nostra solicitudo“ als in dieser Session publiziert bezeichnet. Die beiden anderen, „Tantam reverentiam" und „Cum dudum ex ordinatione“, werden zur 28. Session gewiesen und das einzige Dekret dieser Session „Die martis" vom 1. Oktober 1437 zur 29. Session, die infolge- dessen irrig mit zwei Dekreten, dem eben erwähnten und dem Dekret „Compatiens" vom 12. Oktober 1437, ausgestattet ist. 2) Zwischen die Dekrete der 35. und 36. Session ist das vom 27. Juni 1439 datierte Formular zu dem Schreiben des Konzils „Grata per te“ über die Bewilligung von Indulgenzen an die Inkorporierten und ferner das Decretum quinque conclusionum vom 2. Juli 1439 eingeschoben. 3) Der Anfang des Dekretes der 42. Session lautet „Inscrutabilis divine altitudinis providentia" statt „Inscrutabili“ usw., wie es in den späteren Ausgaben heißt. 4) Auf das Dekret der 45. Session folgt noch die Approbationsbulle Nikolaus' V. „Ut pacis qua nichil“ vom 18. Juni 1449. 2. Dieselben Besonderheiten finden sich merkwürdigerweise auch in der ältesten Konziliensammlung, die der Generalvikar des Bischofs François Poncher von Paris Dr. theol. Jacobus Merlin (gest. 1541) im Jahre 1524 bei Johannes Cornicularius in Paris in zwei Bänden drucken und von dem Pariser Universitätsbuchhändler Galiot du Pré verlegen ließ1, ohne daſ jedoch Anhaltspunkte für die Benutzung jener Aus- gabe der Dekrete in dieser gegeben wären. Die Dekrete stehen im zweiten Bande von fol. CLXII an, und zwar mit dem Titel „Decreta et acta concilii Basiliensis desumpta ex auctenticis exemplaribus plumbo eiusdem sacrosancti concilii firmata“ 2. Unter den authentischen Exemplaren haben wir uns nicht einzelne Originale der Dekrete zu denken, sondern eine der noch jetzt in mehreren Exemplaren vorhandenen Sammlungen von Ab- schriften, die von einem oder mehreren Notaren des Konzils kollationiert wurden und denen man zum Zeichen ihrer Authentizität die Bleibulle des Konzils an einer durch die linke untere Ecke der einzelnen Blätter gezogenen Schnur anhing 3. Merlins Ausgabe der Dekrete weist außter den drei erwähnten noch folgende Eigentümlichkeiten auf, die für die Beurteilung des Verhältnisses der späteren Ausgaben zu ihr von Wert sind: 1) Vor den Dekreten der 10. Session fehlt die in den späteren Ausgaben (von 1538 an) stehende Notiz über die Abhaltung der Messe durch den Bischof Matteo von Albenga, über die Teilnehmer an der Session und über die Publikation der Dekrete durch den Bischof von Como. 2) Die 43. Session ist in der Uberschrift irrtümlich als 44. be- zeichnet; diese Ziffer kommt also zweimal vor. 3) Auf die Approbationsbulle Niko- laus’ V, die, wie gesagt, auch Ferrerius hat, folgt noch die undatierte „Confirmatio con- stitutionum Frederici secundi et Karoline" des Konstanzer Konzils. 3. Auch die nächste Sammlung, die im Jahre 1530, und zwar ebenfalls in zwei Bänden, bei Peter Quentell in Köln herauskam 4, bietet nur die Dekrete (Bd. 2 fol. CXXXVIIIff.). Obwohl diese zweifellos auf der Pariser Ausgabe fußen, da sie alle die oben erwähnten Eigentümlichkeiten derselben zeigen, so ist dennoch ihr Druck und ïberhaupt der der ganzen Sammlung schwerlich von Merlin besorgt, sondern wahr- scheinlich von dem seit 1509 in der Quentellschen Druckerei als Korrektor thätigen Ort- win van Graes (Gratius), dem bekannten Gegner der Humanisten (gest. 22. Mai 1 Decreta et concilia generalia a temporibus apo- stolorum usque ad concessum Basiliensem celebrata in unum collecta ab Isidoro Hispalensi, studio Jacobi Merlini. Parisiis per Joannem Cornicularium. 1524. 2 Dieser Titel ist mit einer kleinen Variante (statt firmata heiſl es seit 1538 firmatis) von hier in alle folgenden Sammlungen bis auf die Mansi's herunter übergegangen. 3 Vgl. oben S. LII u. LV, auch S. LXXIVff. 4 Conciliorum quatuor generalium Niceni Con- stantinopolitani Ephesini et Calcedonensis T. I. II. Coloniae 1530 ex officina Petri Quentell. Der Name des Druckers ist hier „Quentell" geschrieben, in den späteren Ausgaben nrr. 5. 6. 8 „Quentel".
Strana XCIX
Vorwort. IC 1542). Es handelt sich nicht um einen einfachen Nachdruck, sondern um eine erweiterte und verbesserte Ausgabe. Wir heben die folgenden Anderungen hervor. 1) Das 2., 3. und 4. Dekret der 8. Session haben eigene Uberschriften erhalten und am Schluß des 4. Dekretes ist das Datum der Session, das in der Pariser Ausgabe nur beim 1. Dekret mitgeteilt ist, wiederholt. 2) Am Schluß der 16. Session ist der Inhalt des Eides ab- gedruckt, den das Konzil den päpstlichen Gesandten abverlangte, als sie am 24. April 1434 inkorporiert wurden. Die Quelle ist nicht angegeben. 3) Im 1. Dekret der 28. Ses- sion (vielmehr 2. Dekret der 27. Session, vgl. oben) sind die inserierten, auf Wahl und Zahl der Kardinäle bezüglichen Dekrete der 4. und 23. Session, von denen die Pariser Ausgabe nur die Eingangsworte angiebt, im Wortlaut mitgeteilt. 4) Das vor der 36. Ses- sion stehende Decretum quinque conclusionum hat, wohl durch ein Verschen beim Druck, die Uberschrift „Decretum quinque conciliorum adversus Eugenium papam quartum“ erhalten. 4. Die dritte allgemeine Sammlung erschien 1535 bei Franciscus Regnault in Paris1; ob unter Merlins Mitwirkung, vermögen wir nicht zu entscheiden, wir be- zweifeln es aber. Sie ist die erste und einzige, die Oktavformat, und die erste, die zwei- spaltigen Druck hat. Die Dekrete des Baseler Konzils stehen im zweiten Bande von fol. CLIII an. Sie haben, wie überhaupt die ganze Sammlung, keinerlei selbständigen Wert, sondern sind ein unveränderter Wiederabdruck nicht etwa der Ausgabe von 1524, wie man im Hinblick auf den Druckort vermuten möchte, sondern der Kölner von 1530. 5. Die nächste Sammlung, die 1538 wieder in der Peter Quentelschen Offizin ge- druckt wurde2, bedeutet den bisherigen gegenüber einen erheblichen Fortschritt, ebenso- wohl was den Umfang wie was die Sorgfalt der Bearbeitung anbetrifft. Der Bearbeiter ist der Franziskaner Petrus Crabbe aus Mecheln (geb. c. 1471, gest. 1553 oder 1554). Er kennt die Mängel der vorhandenen drei Sammlungen und zieht deshalb handschrift- liches Material heran. Für das Baseler Konzil, dessen Dekrete und Akten im zweiten Bande auf fol. 609 3 beginnen, benutzt er nach seiner eigenen Angabe je eine Handschrift des Benediktinerklosters St. Pantaleon und des Karthäuserklosters in Köln, die das „con- cilium Basiliense sub plumbo“, also offenbar eine jener oben erwähnten authentischen Sammlungen der Dekrete enthielten, und außerdem noch „tria volumina concilium Basi- liense maxime concernentia“, die er „ex scholis artium" in Köln erhalten hatte. Dekrete und Akten erscheinen unter dem Gesamttitel „Basileense concilium sub Eugenio quarto“. Das erste Aktenstück ist jetzt der „Modus observandus in publica sessione conciliorum generalium practicatus et observatus in concilio generali Constantiensi“, der in den früheren Sammlungen am Schluß der Dekrete des Konstanzer Konzils gestanden hatte. Ihm folgt ein mit kleineren Typen gedruckter Abschnitt „Ad lectorem“ mit Zitaten aus älteren Schriftstellern über den alten Namen Basels „Augusta Rauricum“. Daran schließt sich die „Inchoatio concilii Basileensis“, d. i. eine kurze Bemerkung 4 über die Ankunft der Delegierten des Kardinals Cesarini, Johannes von Palomar und Johannes von Ragusa, in Basel am 19. Juli 1431 und über die Eröffnung des Konzils durch des Bandes ist nämlich ein wahres Unikum. Sie Conciliorum quatuor fetc. wie bei nr. 3J. Pa- läuft xunächst von I bis 140. Dann beginnt sie risiis apud Franc. Regnault. 1535. 2 Concilia omnia tam generalia quam particu- wieder mit I und läuft bis 172. Hier springt sie ohne ersichtlichen Grund auf 501 über und geht so laria ab apostolorum temporibus in hunc usque weiter bis xum Schlußt (fol. 825). Der Band be- diem - - - celebrata T. I. II. Coloniae 1538. Petrus steht also, so weit er foliiert ist, nur aus 637 Quentel. Der Name des Herausgebers fehlt auf dem Blättern. Titel. Wir haben diese Ausgabe in den Quellen- 4 Die Bemerkung stimmt teilweise fast wörtlich beschreibungen dem Gratius xugeschrieben, der aber mit dem überein, was man über dieselben beiden an ihr jedenfalls nur in seiner Eigenschaft als Kor- Vorgänge bei Brunet liest. Vgl. Haller, Concilium rektor beteiligt war. 3 Diese Ziffer ist eigentlich falsch. Die Foliierung Basiliense II, 9, 26 ff. XIII.*
Vorwort. IC 1542). Es handelt sich nicht um einen einfachen Nachdruck, sondern um eine erweiterte und verbesserte Ausgabe. Wir heben die folgenden Anderungen hervor. 1) Das 2., 3. und 4. Dekret der 8. Session haben eigene Uberschriften erhalten und am Schluß des 4. Dekretes ist das Datum der Session, das in der Pariser Ausgabe nur beim 1. Dekret mitgeteilt ist, wiederholt. 2) Am Schluß der 16. Session ist der Inhalt des Eides ab- gedruckt, den das Konzil den päpstlichen Gesandten abverlangte, als sie am 24. April 1434 inkorporiert wurden. Die Quelle ist nicht angegeben. 3) Im 1. Dekret der 28. Ses- sion (vielmehr 2. Dekret der 27. Session, vgl. oben) sind die inserierten, auf Wahl und Zahl der Kardinäle bezüglichen Dekrete der 4. und 23. Session, von denen die Pariser Ausgabe nur die Eingangsworte angiebt, im Wortlaut mitgeteilt. 4) Das vor der 36. Ses- sion stehende Decretum quinque conclusionum hat, wohl durch ein Verschen beim Druck, die Uberschrift „Decretum quinque conciliorum adversus Eugenium papam quartum“ erhalten. 4. Die dritte allgemeine Sammlung erschien 1535 bei Franciscus Regnault in Paris1; ob unter Merlins Mitwirkung, vermögen wir nicht zu entscheiden, wir be- zweifeln es aber. Sie ist die erste und einzige, die Oktavformat, und die erste, die zwei- spaltigen Druck hat. Die Dekrete des Baseler Konzils stehen im zweiten Bande von fol. CLIII an. Sie haben, wie überhaupt die ganze Sammlung, keinerlei selbständigen Wert, sondern sind ein unveränderter Wiederabdruck nicht etwa der Ausgabe von 1524, wie man im Hinblick auf den Druckort vermuten möchte, sondern der Kölner von 1530. 5. Die nächste Sammlung, die 1538 wieder in der Peter Quentelschen Offizin ge- druckt wurde2, bedeutet den bisherigen gegenüber einen erheblichen Fortschritt, ebenso- wohl was den Umfang wie was die Sorgfalt der Bearbeitung anbetrifft. Der Bearbeiter ist der Franziskaner Petrus Crabbe aus Mecheln (geb. c. 1471, gest. 1553 oder 1554). Er kennt die Mängel der vorhandenen drei Sammlungen und zieht deshalb handschrift- liches Material heran. Für das Baseler Konzil, dessen Dekrete und Akten im zweiten Bande auf fol. 609 3 beginnen, benutzt er nach seiner eigenen Angabe je eine Handschrift des Benediktinerklosters St. Pantaleon und des Karthäuserklosters in Köln, die das „con- cilium Basiliense sub plumbo“, also offenbar eine jener oben erwähnten authentischen Sammlungen der Dekrete enthielten, und außerdem noch „tria volumina concilium Basi- liense maxime concernentia“, die er „ex scholis artium" in Köln erhalten hatte. Dekrete und Akten erscheinen unter dem Gesamttitel „Basileense concilium sub Eugenio quarto“. Das erste Aktenstück ist jetzt der „Modus observandus in publica sessione conciliorum generalium practicatus et observatus in concilio generali Constantiensi“, der in den früheren Sammlungen am Schluß der Dekrete des Konstanzer Konzils gestanden hatte. Ihm folgt ein mit kleineren Typen gedruckter Abschnitt „Ad lectorem“ mit Zitaten aus älteren Schriftstellern über den alten Namen Basels „Augusta Rauricum“. Daran schließt sich die „Inchoatio concilii Basileensis“, d. i. eine kurze Bemerkung 4 über die Ankunft der Delegierten des Kardinals Cesarini, Johannes von Palomar und Johannes von Ragusa, in Basel am 19. Juli 1431 und über die Eröffnung des Konzils durch des Bandes ist nämlich ein wahres Unikum. Sie Conciliorum quatuor fetc. wie bei nr. 3J. Pa- läuft xunächst von I bis 140. Dann beginnt sie risiis apud Franc. Regnault. 1535. 2 Concilia omnia tam generalia quam particu- wieder mit I und läuft bis 172. Hier springt sie ohne ersichtlichen Grund auf 501 über und geht so laria ab apostolorum temporibus in hunc usque weiter bis xum Schlußt (fol. 825). Der Band be- diem - - - celebrata T. I. II. Coloniae 1538. Petrus steht also, so weit er foliiert ist, nur aus 637 Quentel. Der Name des Herausgebers fehlt auf dem Blättern. Titel. Wir haben diese Ausgabe in den Quellen- 4 Die Bemerkung stimmt teilweise fast wörtlich beschreibungen dem Gratius xugeschrieben, der aber mit dem überein, was man über dieselben beiden an ihr jedenfalls nur in seiner Eigenschaft als Kor- Vorgänge bei Brunet liest. Vgl. Haller, Concilium rektor beteiligt war. 3 Diese Ziffer ist eigentlich falsch. Die Foliierung Basiliense II, 9, 26 ff. XIII.*
Strana C
C Vorwort. beide am 23. Juli 1431. Hier ist in der zwölften Zeile eine Lücke gelassen, die man mit den Worten „dominus auditor" auszufüllen hat. Erst nach dieser Inchoatio kommen die Dekrete des Konzils, und zwar mit der bisher üblichen, nur an der schon erwähnten Stelle geänderten Uberschrift 1. Vor den Dekreten der 10. Session steht hier zum ersten Male die Notiz über die Abhaltung der Messe usw., auf die wir weiter oben hinwiesen. Die Dekrete der 27., 28. und 29. Session sind in die richtige Reihenfolge gebracht. Ferner sind die in den älteren Sammlungen zwischen den Dekreten der 35. und 36. Ses- sion stehenden zwei Aktenstücke vom 27. Juni und 2. Juli 1439 unmittelbar hinter die 45. Session verwiesen; das Stück vom 2. Juli hat dabei wieder die Uberschrift „Decre- tum quinque conclusionum“ erhalten, die es in der Sammlung von 1524 gehabt hatte. Das erste Dekret der 31. Session und das der 42. beginnen, abweichend von den früheren Sammlungen „Ecclesiastice solicitudinis" und „Inscrutabili divine altitudinis providentia". Endlich ist bei der 43. Session die falsche Ziffer 44 beseitigt. Auf die Dekrete folgen zunächst die eben erwähnten Aktenstücke vom 27. Juni und 2. Juli 1439 und die Approbationsbulle Nikolaus' V vom 18. Juni 1449. Dann kommt ein umfangreicher, dieser Sammlung ihren besonderen Wert verleihender Abschnitt mit 17 vom Konzil ausgegangenen Aktenstücken aus den Jahren 1431 bis 1442. Er hat den, auch in allen späteren Sammlungen bis auf die Mansi's herunter wiederkehrenden Titel „Epistolae et responsiones synodales sacri generalis concilii Basileensis“. Die Stücke stammen laut Bemerkung auf fol. 746" „ex bibliotheca facultatis artium celeberrime uni- versitatis studii Coloniensis". Die betreffende Handschrift ist identisch mit dem Cod. 272 der Hospitalbibliothek in Cues, für die sie am 14. Oktober 1839 durch den damaligen Rektor des Hospitals Martini um den Preis von vier preußischen Thalern erworben wurde2. Sie besteht aus 305 Blättern und ist von einer einzigen Hand geschrieben. Die ersten drei Blätter sind unbeschrieben; auf dem vierten findet sich eine von einer modernen Hand geschriebene Bemerkung über die Benutzung der Handschrift in der Ausgabe von 1538; fol. 1�190 enthalten die Dekrete der 1. bis 44. Session; fol. 191-198 sind unbeschrieben; auf fol. 199�292 stehen die obigen 17 Aktenstücke mit der obigen Uberschrift; den Schluß machen 9 leere Blätter. Die Sammlung der „Epistolae et responsiones synodales" haben wir oben bei Besprechung der Konzilsarchivalien aus anderen Hand- schriften kennen gelernt 3. In der Ausgabe folgen dann noch zwei Briefe des Königs von England an das Konzil und der Brief Sigmunds an das Konzil vom 9. Mai 1433, unsere nr. 412, über deren Herkunft nichts bemerkt ist. Den Schluß bilden die, auch in den älteren Samm- lungen stehende Confirmatio constitutionum Frederici etc., ein aus Platina geschöpfter Lebensabriß Eugens IV. mit dem verdruckten Titel „Decreta [statt De vita] Eugenii papae quarti“, ein undatierter Brief des Erzbischofs von Kreta an den Erzbischof von Ravenna und ein Vierzeiler „Ad lectorem". 6. Crabbe begnigte sich nicht mit der zweibändigen Sammlung. Im Jahre 1551 veröffentlichte er bei Johannes Quentel in Köln, dem Sohne des Ende Februar 1546 verstorbenen Peter, eine neue Sammlung in drei Bänden, die erste, die paginiert ist 4. Der auf das Baseler Konzil bezügliche Teil (Bd. 3 S. Iff.) bringt zuvörderst die Sammlung vom Jahre 1538 bis zu dem Briefe K. Sigmunds an das Konzil vom 9. Mai 1433 einschließlich. Sie ist, abgesehen davon, daß dem Dekret der 17. Session eine Be- merkung über die Teilnahme Kaiser Sigmunds an dieser Session angefügt ist, ganz un- verändert geblieben. Nun folgt eine neue Sammlung von 119 bisher unveröffentlichten 4 Conciliorum omnium tam generalium quam particularium, quae jam inde ab apostolis in hunc usque diem celebrata, in tres nunc tomos divisa. Coloniae 1551. Joh. Quentel. 1 Vgl. S. XCVIII Anm. 2. 2 So laut einer Notix auf der Rückseite des vier- ten Blattes. 3 Vgl. oben S. LIV.
C Vorwort. beide am 23. Juli 1431. Hier ist in der zwölften Zeile eine Lücke gelassen, die man mit den Worten „dominus auditor" auszufüllen hat. Erst nach dieser Inchoatio kommen die Dekrete des Konzils, und zwar mit der bisher üblichen, nur an der schon erwähnten Stelle geänderten Uberschrift 1. Vor den Dekreten der 10. Session steht hier zum ersten Male die Notiz über die Abhaltung der Messe usw., auf die wir weiter oben hinwiesen. Die Dekrete der 27., 28. und 29. Session sind in die richtige Reihenfolge gebracht. Ferner sind die in den älteren Sammlungen zwischen den Dekreten der 35. und 36. Ses- sion stehenden zwei Aktenstücke vom 27. Juni und 2. Juli 1439 unmittelbar hinter die 45. Session verwiesen; das Stück vom 2. Juli hat dabei wieder die Uberschrift „Decre- tum quinque conclusionum“ erhalten, die es in der Sammlung von 1524 gehabt hatte. Das erste Dekret der 31. Session und das der 42. beginnen, abweichend von den früheren Sammlungen „Ecclesiastice solicitudinis" und „Inscrutabili divine altitudinis providentia". Endlich ist bei der 43. Session die falsche Ziffer 44 beseitigt. Auf die Dekrete folgen zunächst die eben erwähnten Aktenstücke vom 27. Juni und 2. Juli 1439 und die Approbationsbulle Nikolaus' V vom 18. Juni 1449. Dann kommt ein umfangreicher, dieser Sammlung ihren besonderen Wert verleihender Abschnitt mit 17 vom Konzil ausgegangenen Aktenstücken aus den Jahren 1431 bis 1442. Er hat den, auch in allen späteren Sammlungen bis auf die Mansi's herunter wiederkehrenden Titel „Epistolae et responsiones synodales sacri generalis concilii Basileensis“. Die Stücke stammen laut Bemerkung auf fol. 746" „ex bibliotheca facultatis artium celeberrime uni- versitatis studii Coloniensis". Die betreffende Handschrift ist identisch mit dem Cod. 272 der Hospitalbibliothek in Cues, für die sie am 14. Oktober 1839 durch den damaligen Rektor des Hospitals Martini um den Preis von vier preußischen Thalern erworben wurde2. Sie besteht aus 305 Blättern und ist von einer einzigen Hand geschrieben. Die ersten drei Blätter sind unbeschrieben; auf dem vierten findet sich eine von einer modernen Hand geschriebene Bemerkung über die Benutzung der Handschrift in der Ausgabe von 1538; fol. 1�190 enthalten die Dekrete der 1. bis 44. Session; fol. 191-198 sind unbeschrieben; auf fol. 199�292 stehen die obigen 17 Aktenstücke mit der obigen Uberschrift; den Schluß machen 9 leere Blätter. Die Sammlung der „Epistolae et responsiones synodales" haben wir oben bei Besprechung der Konzilsarchivalien aus anderen Hand- schriften kennen gelernt 3. In der Ausgabe folgen dann noch zwei Briefe des Königs von England an das Konzil und der Brief Sigmunds an das Konzil vom 9. Mai 1433, unsere nr. 412, über deren Herkunft nichts bemerkt ist. Den Schluß bilden die, auch in den älteren Samm- lungen stehende Confirmatio constitutionum Frederici etc., ein aus Platina geschöpfter Lebensabriß Eugens IV. mit dem verdruckten Titel „Decreta [statt De vita] Eugenii papae quarti“, ein undatierter Brief des Erzbischofs von Kreta an den Erzbischof von Ravenna und ein Vierzeiler „Ad lectorem". 6. Crabbe begnigte sich nicht mit der zweibändigen Sammlung. Im Jahre 1551 veröffentlichte er bei Johannes Quentel in Köln, dem Sohne des Ende Februar 1546 verstorbenen Peter, eine neue Sammlung in drei Bänden, die erste, die paginiert ist 4. Der auf das Baseler Konzil bezügliche Teil (Bd. 3 S. Iff.) bringt zuvörderst die Sammlung vom Jahre 1538 bis zu dem Briefe K. Sigmunds an das Konzil vom 9. Mai 1433 einschließlich. Sie ist, abgesehen davon, daß dem Dekret der 17. Session eine Be- merkung über die Teilnahme Kaiser Sigmunds an dieser Session angefügt ist, ganz un- verändert geblieben. Nun folgt eine neue Sammlung von 119 bisher unveröffentlichten 4 Conciliorum omnium tam generalium quam particularium, quae jam inde ab apostolis in hunc usque diem celebrata, in tres nunc tomos divisa. Coloniae 1551. Joh. Quentel. 1 Vgl. S. XCVIII Anm. 2. 2 So laut einer Notix auf der Rückseite des vier- ten Blattes. 3 Vgl. oben S. LIV.
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Vorwort. Cl Aktenstücken unter dem Titel: „Nova et antehac nunquam typis excusa variarum rerum, cpistolarum, actionum, sententiarum, decretorum orationumque diversarum, ad concilium Basiliense seu eius materiam spectantium, farrago sive appendix“. Sie zerfällt in acht Abschnitte: 1) 12 Stücke verschiedenen Inhalts aus den Jahren 1431 bis 1436; 2) 16 Briefe des Konzils aus den Jahren 1432 bis 1435; 3) 9 Stücke betr. Gesandtschaften des Kon- zils an die Hussiten und den Griechischen Kaiser aus demselben Zeitraum; 4) 8 Reden und Gegenreden für und wider das Konzil ebendaher; 5) 18 von Papst Eugen aus- gegangene Stücke aus den Jahren 1431 bis 1437; 6) 17 Stücke von K. Sigmund und dessen Gesandten aus den Jahren 1431 bis 1436; 7) 20 Briefe an das Konzil aus den Jahren 1432 bis 1436; 8) 19 Stücke von anderen Absendern und an andere Adressaten als die bisher genannten aus den Jahren 1431 bis 1436. Nach Notizen auf S. 231 und 323 zu schließen sind die Stücke mehreren Handschriften entnommen; doch ist auf deren Herkunft nirgends ein Hinweis gegeben. Wir machen aber auf die nahe Verwandt- schaft aufmerksam, die eine der benutzten Handschriften mit dem Cod. Palat. 595 der Vatikanischen Bibliothek hat. Dort ist z. B. die Vollmacht K. Sigmunds für seine Gesandten an den Papst, unsere nr. 446, ebenfalls vom 16. statt vom 21. März 1433 datiert; ferner hat dort die Uberschrift der Urkunde K. Sigmunds für das Konzil vom 22. November 1432, unserer nr. 394, denselben Wortlaut. Auch die Uberschrift des Eides der königlichen Gesandten vom 7. April 1433, unserer nr. 454, ist zu beachten; sie ist uns in dieser Form in keiner anderen Handschrift begegnet. Die Sammlung schließt mit denselben drei Aktenstücken wie die vom Jahre 1538; die Confirmatio constitutionum Frederici etc. ist also weggelassen. Die Bedeutung der Crabbeschen Sammlung liegt ebensowohl in dem umfangreichen neuen Anhange als auch darin, daß sie den Grundstock aller folgenden Sammlungen bis auf die Mansi's, doch die von Martène und Durand ausgenommen, bildet. Alle Dekrete und Akten, die sie enthält, kehren dort in derselben Ordnung wieder, wenn auch frei- lich durch viele Druckfehler entstellt, zumal in der sogenannten Collectio conciliorum regia und der Sammlung Mansi's. Keiner unter den Herausgebern dieser Sammlungen hat den Versuch gemacht, die Richtigkeit der Texte auf Grund handschriftlichen Mate- rials zu prüfen. 7. Die Konzilienausgabe, die der Dr. theol. Franciscus Joverius im Jahre 1555 bei dem Pariser Universitätsbuchhändler Oudin petit erscheinen ließ 1, können wir hier füglich übergehen, da sie nicht eine Konzilienausgabe im strengen Sinne des Wortes, sondern eine Sammlung der von Synoden und Päpsten erlassenen Canones darstellt. Sie fußt auf der Ausgabe von 1524 und bringt für das Baseler Konzil als neu nur die vom 26. September 1432 und die „Re- „Articuli de modo procedendi in sacro concilio“ formatio suppositorum concilii" vom 24. Oktober 1432. 8. Die ihr folgende vierbändige Sammlung vom Jahre 15672 besitzt nur wenig selbständigen Wert. Sie ist König Philipp von Spanien gewidmet und wieder in der Quentelschen Offizin gedruckt, deren Firma seit der Wiederverheiratung der Witwe des im Jahre 1551 verstorbenen Johannes Quentel mit dem Senator Lic. jur. Gerwinus Calenius „Gerwinus Calenius et haeredes Joannis Quentel“ lautet. Die Bearbeitung rührt von dem mit Calenius befreundeten Kölner Karthäuser Laurentius Surius (geb. 1522, gest. 23. Mai 1578) her. Der die Dekrete und Akten des Baseler Konzils enthaltende Teil (Bd. 4 S. 1ff.) ist ein Wiederabdruck der Crabbeschen Ausgabe von 1551. Surius 1 Sanctiones ecclesiasticae tam synodicae quam pontificae, per Franciscum Joverium Valentinum. Parisiis 1555 apud Audoenum Parvum. 2 Conciliorum omnium tum generalium tum pro- vincialium atque particularium tomi IV. Per Lau- rentium Surium Carthusianum. Coloniae Agrip- pinae 1567 apud Gervinum Calenium et haeredes Johannis Quentelii.
Vorwort. Cl Aktenstücken unter dem Titel: „Nova et antehac nunquam typis excusa variarum rerum, cpistolarum, actionum, sententiarum, decretorum orationumque diversarum, ad concilium Basiliense seu eius materiam spectantium, farrago sive appendix“. Sie zerfällt in acht Abschnitte: 1) 12 Stücke verschiedenen Inhalts aus den Jahren 1431 bis 1436; 2) 16 Briefe des Konzils aus den Jahren 1432 bis 1435; 3) 9 Stücke betr. Gesandtschaften des Kon- zils an die Hussiten und den Griechischen Kaiser aus demselben Zeitraum; 4) 8 Reden und Gegenreden für und wider das Konzil ebendaher; 5) 18 von Papst Eugen aus- gegangene Stücke aus den Jahren 1431 bis 1437; 6) 17 Stücke von K. Sigmund und dessen Gesandten aus den Jahren 1431 bis 1436; 7) 20 Briefe an das Konzil aus den Jahren 1432 bis 1436; 8) 19 Stücke von anderen Absendern und an andere Adressaten als die bisher genannten aus den Jahren 1431 bis 1436. Nach Notizen auf S. 231 und 323 zu schließen sind die Stücke mehreren Handschriften entnommen; doch ist auf deren Herkunft nirgends ein Hinweis gegeben. Wir machen aber auf die nahe Verwandt- schaft aufmerksam, die eine der benutzten Handschriften mit dem Cod. Palat. 595 der Vatikanischen Bibliothek hat. Dort ist z. B. die Vollmacht K. Sigmunds für seine Gesandten an den Papst, unsere nr. 446, ebenfalls vom 16. statt vom 21. März 1433 datiert; ferner hat dort die Uberschrift der Urkunde K. Sigmunds für das Konzil vom 22. November 1432, unserer nr. 394, denselben Wortlaut. Auch die Uberschrift des Eides der königlichen Gesandten vom 7. April 1433, unserer nr. 454, ist zu beachten; sie ist uns in dieser Form in keiner anderen Handschrift begegnet. Die Sammlung schließt mit denselben drei Aktenstücken wie die vom Jahre 1538; die Confirmatio constitutionum Frederici etc. ist also weggelassen. Die Bedeutung der Crabbeschen Sammlung liegt ebensowohl in dem umfangreichen neuen Anhange als auch darin, daß sie den Grundstock aller folgenden Sammlungen bis auf die Mansi's, doch die von Martène und Durand ausgenommen, bildet. Alle Dekrete und Akten, die sie enthält, kehren dort in derselben Ordnung wieder, wenn auch frei- lich durch viele Druckfehler entstellt, zumal in der sogenannten Collectio conciliorum regia und der Sammlung Mansi's. Keiner unter den Herausgebern dieser Sammlungen hat den Versuch gemacht, die Richtigkeit der Texte auf Grund handschriftlichen Mate- rials zu prüfen. 7. Die Konzilienausgabe, die der Dr. theol. Franciscus Joverius im Jahre 1555 bei dem Pariser Universitätsbuchhändler Oudin petit erscheinen ließ 1, können wir hier füglich übergehen, da sie nicht eine Konzilienausgabe im strengen Sinne des Wortes, sondern eine Sammlung der von Synoden und Päpsten erlassenen Canones darstellt. Sie fußt auf der Ausgabe von 1524 und bringt für das Baseler Konzil als neu nur die vom 26. September 1432 und die „Re- „Articuli de modo procedendi in sacro concilio“ formatio suppositorum concilii" vom 24. Oktober 1432. 8. Die ihr folgende vierbändige Sammlung vom Jahre 15672 besitzt nur wenig selbständigen Wert. Sie ist König Philipp von Spanien gewidmet und wieder in der Quentelschen Offizin gedruckt, deren Firma seit der Wiederverheiratung der Witwe des im Jahre 1551 verstorbenen Johannes Quentel mit dem Senator Lic. jur. Gerwinus Calenius „Gerwinus Calenius et haeredes Joannis Quentel“ lautet. Die Bearbeitung rührt von dem mit Calenius befreundeten Kölner Karthäuser Laurentius Surius (geb. 1522, gest. 23. Mai 1578) her. Der die Dekrete und Akten des Baseler Konzils enthaltende Teil (Bd. 4 S. 1ff.) ist ein Wiederabdruck der Crabbeschen Ausgabe von 1551. Surius 1 Sanctiones ecclesiasticae tam synodicae quam pontificae, per Franciscum Joverium Valentinum. Parisiis 1555 apud Audoenum Parvum. 2 Conciliorum omnium tum generalium tum pro- vincialium atque particularium tomi IV. Per Lau- rentium Surium Carthusianum. Coloniae Agrip- pinae 1567 apud Gervinum Calenium et haeredes Johannis Quentelii.
Strana CII
Vorwort. CII hat nur die erläuternden Randbemerkungen Crabbe's hier und da vermehrt und, wo nötig, Uberschriften und Schlußbemerkungen sinngemäß geändert. 9. Auch die Venetianer Ausgabe von 15851 bringt nichts neues. Sie um- faſt 5 Bände und ist bei Dominicus Nicolinus in Venedig „Sixti V pontificis maximi foelicissimis auspiciis“ gedruckt. Als Hauptbeteiligter an der Bearbeitung wird in dem Vorwort zum ersten Bande der Dominikaner Dominicus Bollanus in Venedig (gest. 1613) genannt. Vorlage war die Suriussche Ausgabe. An den Dekreten und Akten des Baseler Konzils (Bd. 4 S. 412 ff.) ist, so viel wir bemerken konnten, nur an drei Stellen etwas geändert: In der Uberschrift zum zweiten Anhang2 ist „exspectantium“ statt „spectantium“, und in der Uberschrift zum achten Abschnitt desselben Anhanges 3 „seorsum“ statt „seorsim“ gedruckt, und ebenda am Schluß des vierten Abschnittes ist bemerkt, daß außer Turrecremata und Anderen auch Nicolaus Sanderus im siebenten Buche seines Werkes „De visibili monarchia ecclesiae" das Baseler Konzil wegen der Absetzung Eugens IV für illegitim erkläre 4. Sonst stimmt alles überein, und selbst die nur auf Surius' Ausgabe passenden Stellen in einzelnen Uberschriften und Schluß- bemerkungen sind unverändert gelassen. 10. Die nächste Sammlung erschien 1606 bei Johannes Gymnich und Anton Hierat in Köln in vier Bänden 5, bearbeitet von dem Kanonikus b. Mariae virginis ad gradus, nachmaligen erzbischöflichen Generalvikar Lic. theol. Severinus Binius in Köln (geb. 1573, gest. 14. Febr. 1641). Sie fußt auf der Venetianer Konzilienausgabe, wie, von anderem abgeschen, schon daraus erhellt, daß sie in dem das Baseler Konzil um- fassenden Teil (Bd. 4 S. 5ff.) dieselben Abweichungen in den Uberschriften und den- selben Zusatz hat, die wir oben als für diese Ausgabe charakteristisch hervorhoben. Uberschriften und Schlußbemerkungen sind wieder nicht sinngemäß geändert. So kommt es, daß Binius am Schluß des ersten Anhanges und in der Uberschrift zum zweiten diese Aktenkomplexe fälschlich als in seiner Ausgabe zum dritten bzw. zweiten statt zum fünften bzw. vierten Male gedruckt bezeichnet. Im übrigen weicht er von seiner Vorlage insofern ab, als er die dort unter den Schlußstücken stehende Vita Eugenii an den An- fang stellt und sie stark kürzt. Auf diese folgt dann eine vom Sommer 1431 bis zum Sommer 1436 reichende „Compendiosa enarratio, quomodo Bohemi vocati productique sint ad Basileensem synodum oecumenicam“, die dem Fasciculus rerum expetendarum (Köln 1535, fol. 156a-1613) des oben genannten Ortwin van Graes entnommen ist. Nun erst kommt der Modus observandus etc., der bisher das erste Stück bildete. Am Schluß der Sammlung sind die vier Reden angehängt, mit denen Johannes von Ragusa, Agidius Car- lerii, Heinrich Kalteisen und Johannes von Palomar auf die Propositionen der Anfang Januar 1433 nach Basel gekommenen Hussitischen Gesandtschaft antworteten. Sie stam- men aus den Antiquae lectiones III, 2 S. 1-464 und IV, 2 S. 1-337 des Ingolstädter Professors Heinrich Canisius. Die ihnen folgenden „Notae in concilium Basileense rühren von Binius selbst her. 1 Conciliorum omnium tam generalium quam provincialium volumina V, quibus novissima hac editione, post Surianam, accessere praesertim Ni- caenum et Ephesinum celeberrima concilia. Venetiis 1585 apud Dominicum Nicolinum. 2 Vgl. S. CI Z. 3. 3 Es ist der auf S. CI Z. 10 erwähnte Abschnitt. 4 Die erste Ausgabe von Sanders Werk erschien in Löwen 1571. Hier steht der einschlägige Ab- schnitt auf S. 540-552. 5 Concilia generalia et provincialia, quotquot re- periri potuerunt; studio et industria Severini Binii. Coloniae Agrippinae 1606 apud Joan. Gymnicum et Anton. Hierat. Eigentlich sind es 5 Bände, da Band 3 in xwei Halbbände eingeteilt ist. — Die Sammlung erschien 1618 bei Johannes Gymnich in Köln in xweiter und 1636 bei Karl Morel in Paris in dritter Auflage. Uns war von diesen späteren Auflagen nur die xweite xugänglich. Sie besteht aus vier oder vielmehr neun Bänden, da die Bände I, 2 und 4 in xwei, Band 3 in drei Teile xerfallen. Die Akten des Baseler Konxils stehen in Bd. IV, 1.
Vorwort. CII hat nur die erläuternden Randbemerkungen Crabbe's hier und da vermehrt und, wo nötig, Uberschriften und Schlußbemerkungen sinngemäß geändert. 9. Auch die Venetianer Ausgabe von 15851 bringt nichts neues. Sie um- faſt 5 Bände und ist bei Dominicus Nicolinus in Venedig „Sixti V pontificis maximi foelicissimis auspiciis“ gedruckt. Als Hauptbeteiligter an der Bearbeitung wird in dem Vorwort zum ersten Bande der Dominikaner Dominicus Bollanus in Venedig (gest. 1613) genannt. Vorlage war die Suriussche Ausgabe. An den Dekreten und Akten des Baseler Konzils (Bd. 4 S. 412 ff.) ist, so viel wir bemerken konnten, nur an drei Stellen etwas geändert: In der Uberschrift zum zweiten Anhang2 ist „exspectantium“ statt „spectantium“, und in der Uberschrift zum achten Abschnitt desselben Anhanges 3 „seorsum“ statt „seorsim“ gedruckt, und ebenda am Schluß des vierten Abschnittes ist bemerkt, daß außer Turrecremata und Anderen auch Nicolaus Sanderus im siebenten Buche seines Werkes „De visibili monarchia ecclesiae" das Baseler Konzil wegen der Absetzung Eugens IV für illegitim erkläre 4. Sonst stimmt alles überein, und selbst die nur auf Surius' Ausgabe passenden Stellen in einzelnen Uberschriften und Schluß- bemerkungen sind unverändert gelassen. 10. Die nächste Sammlung erschien 1606 bei Johannes Gymnich und Anton Hierat in Köln in vier Bänden 5, bearbeitet von dem Kanonikus b. Mariae virginis ad gradus, nachmaligen erzbischöflichen Generalvikar Lic. theol. Severinus Binius in Köln (geb. 1573, gest. 14. Febr. 1641). Sie fußt auf der Venetianer Konzilienausgabe, wie, von anderem abgeschen, schon daraus erhellt, daß sie in dem das Baseler Konzil um- fassenden Teil (Bd. 4 S. 5ff.) dieselben Abweichungen in den Uberschriften und den- selben Zusatz hat, die wir oben als für diese Ausgabe charakteristisch hervorhoben. Uberschriften und Schlußbemerkungen sind wieder nicht sinngemäß geändert. So kommt es, daß Binius am Schluß des ersten Anhanges und in der Uberschrift zum zweiten diese Aktenkomplexe fälschlich als in seiner Ausgabe zum dritten bzw. zweiten statt zum fünften bzw. vierten Male gedruckt bezeichnet. Im übrigen weicht er von seiner Vorlage insofern ab, als er die dort unter den Schlußstücken stehende Vita Eugenii an den An- fang stellt und sie stark kürzt. Auf diese folgt dann eine vom Sommer 1431 bis zum Sommer 1436 reichende „Compendiosa enarratio, quomodo Bohemi vocati productique sint ad Basileensem synodum oecumenicam“, die dem Fasciculus rerum expetendarum (Köln 1535, fol. 156a-1613) des oben genannten Ortwin van Graes entnommen ist. Nun erst kommt der Modus observandus etc., der bisher das erste Stück bildete. Am Schluß der Sammlung sind die vier Reden angehängt, mit denen Johannes von Ragusa, Agidius Car- lerii, Heinrich Kalteisen und Johannes von Palomar auf die Propositionen der Anfang Januar 1433 nach Basel gekommenen Hussitischen Gesandtschaft antworteten. Sie stam- men aus den Antiquae lectiones III, 2 S. 1-464 und IV, 2 S. 1-337 des Ingolstädter Professors Heinrich Canisius. Die ihnen folgenden „Notae in concilium Basileense rühren von Binius selbst her. 1 Conciliorum omnium tam generalium quam provincialium volumina V, quibus novissima hac editione, post Surianam, accessere praesertim Ni- caenum et Ephesinum celeberrima concilia. Venetiis 1585 apud Dominicum Nicolinum. 2 Vgl. S. CI Z. 3. 3 Es ist der auf S. CI Z. 10 erwähnte Abschnitt. 4 Die erste Ausgabe von Sanders Werk erschien in Löwen 1571. Hier steht der einschlägige Ab- schnitt auf S. 540-552. 5 Concilia generalia et provincialia, quotquot re- periri potuerunt; studio et industria Severini Binii. Coloniae Agrippinae 1606 apud Joan. Gymnicum et Anton. Hierat. Eigentlich sind es 5 Bände, da Band 3 in xwei Halbbände eingeteilt ist. — Die Sammlung erschien 1618 bei Johannes Gymnich in Köln in xweiter und 1636 bei Karl Morel in Paris in dritter Auflage. Uns war von diesen späteren Auflagen nur die xweite xugänglich. Sie besteht aus vier oder vielmehr neun Bänden, da die Bände I, 2 und 4 in xwei, Band 3 in drei Teile xerfallen. Die Akten des Baseler Konxils stehen in Bd. IV, 1.
Strana CIII
Vorwort. CIII 1 Conciliorum omnium generalium et provin- cialium collectio. Parisiis 1644 ex Typographia Regia. 2 Sacrosancta concilia ad regiam editionem exacta, quae nunc quarta parte prodit auctior studio Phi- lippi Labbei et Gabrielis Cossartii S. J. presbyte- II. In den Jahren 1608-1612 erschien in Rom unter den Auspizien Papst Pauls V eine Konziliensammlung, die für uns aber keine Bedeutung hat, da sie aus prinzipiellen kirchenrechtlichen Gründen die Dekrete und Akten des Baseler Konzils ausläßt. 12. Die im Jahre 1644 in der königlichen Druckerei in Paris erschienene, 37 Bände starke Ausgabe i, die sogenannte Collectio conciliorum regia, zeichnet sich mehr durch splendiden übersichtlichen Druck als durch Zuverlässigkeit aus. Dekrete und Akten des Baseler Konzils nehmen den 30. und 31. Band ein. Es handelt sich dabei im großen und ganzen um einen Neudruck der Biniusschen Ausgabe. Der Modus observandus etc. ist weggelassen und fehlt infolgedessen auch in den späteren Sammlungen Labbe’s, Hardouin’s, Coleti's und Mansi's. Die bei Binius auf die vier Hussitenreden folgenden „Notae in concilium Basileense" sind diesen Reden vorangestellt, d. h. sie bilden den Schluß des 30. Bandes, während die vier Reden den ganzen 31. Band füllen. Die sinnwidrige Bemerkung Binius' am Schluß des ersten Anhanges, auf die wir oben hinwiesen, ist unterdrückt; ebenso der gleichfalls sinnwidrige Anfang der Uberschrift des zweiten Anhanges „Nova et antehac non nisi semel typis excusa“. Von anderen Ander- ungen, die allerdings zum Teil vielmehr Fehler sind, seien noch hervorgehoben, weil auch in den späteren Sammlungen wiederkehrend: 1) Im ersten Dekret der 8. Session lauten die Anfangsworte „Cum iam dum“ statt „Cum jam dudum"; 2) der im sechsten Abschnitt des zweiten Anhanges stehende Brief König Sigmunds an den Papst, unsere nr. 124, beginnt „nobis fuit indignum“ statt „non fuit indignum“; 3) von der Bulle Eugens IV. „Doctoris gentium“ vom 18. September 1437, die den Schluß des fünften Abschnittes des zweiten Anhanges bildet, ist nur der Anfang mitgeteilt; für das Ubrige wird auf Band 33 S. 47 verwiesen. 13. Bald nachdem der Druck dieser Konzilienausgabe beendigt war, begann der Jesuit Philipp Labbe (geb. 10. Juli 1607, gest. 25. März 1667) eine Neubearbeitung. Er kam aber damit nur bis zum 9. und 10. Bande. Der Tod hinderte ihn an der Weiterarbeit. Sein Ordensgenosse Gabriel Cossart (geb. 1615, gest. 18. Sept. 1674) über- nahm die Vollendung des Werkes. Er schloß zunächst den 9. und 10. Band ab und bearbeitete dann die Bände 11-17. Die ganze Sammlung erschien in den Jahren 1671 und 1672 in Paris bei der Societas typographica librorum ecclesiasticorum 2. Sie ist zweispaltig gedruckt; jede Spalte ist nummeriert. Dekrete und Akten des Baseler Konzils stehen in Band 12, Spalte 441 ff., sind also von Cossart bearbeitet. Binius' Notae in concilium Basileense sind wieder hinter die vier Hussitenreden gestellt. Außerdem sind die einzelnen Stücke des ersten und zweiten Anhanges nummeriert. Sonst stimmt alles mit der Collectio conciliorum regia überein. Als neu kommen in einem Anhange zum 13. Bande (Sp. 1488 ff.) unter dem Titel „Appendix nova conciliorum Florentini, Basi- leensis, Lausanensis, Pisani etc.“ folgende Stücke hinzu: 1) Agostino Patrizzi's Summa conciliorum3 aus einer Handschrift der Pariser Nationalbibliothek; 2) Acta concilii Basileensis ad Praemonstratensem ordinem spectantia, angeblich nach den Originalen „in regestis curiae parlamenti Parisiensis ac magni regis concilii“; 3) eine Rede des Humanisten Gregorius Corrarius vor Kaiser Sigmund, angeblich am 10. Oktober ƒ 1433] gehalten 4, aber vermutlich nichts weiter als eine Stilibung, nach einer Handschrift des Propstes Petrus Tullerius in Bourges; 4) ein Verzeichnis von Baseler Konzilsakten, meist Predigten, die sich in Handschriften der Bibliothek des Senators Philibert de La rorum. Lutetiae Paris. impensis Societatis Typo- graphicae librorum ecclesiast. jussu regis consti- tutac. 17 Bände 1671 u. 1672. 3 Uber Patrixxi's Quellen vergleiche man Haller a. a. O. I, 18. 4 Vgl. RTA. I1, 80 Anm. 1
Vorwort. CIII 1 Conciliorum omnium generalium et provin- cialium collectio. Parisiis 1644 ex Typographia Regia. 2 Sacrosancta concilia ad regiam editionem exacta, quae nunc quarta parte prodit auctior studio Phi- lippi Labbei et Gabrielis Cossartii S. J. presbyte- II. In den Jahren 1608-1612 erschien in Rom unter den Auspizien Papst Pauls V eine Konziliensammlung, die für uns aber keine Bedeutung hat, da sie aus prinzipiellen kirchenrechtlichen Gründen die Dekrete und Akten des Baseler Konzils ausläßt. 12. Die im Jahre 1644 in der königlichen Druckerei in Paris erschienene, 37 Bände starke Ausgabe i, die sogenannte Collectio conciliorum regia, zeichnet sich mehr durch splendiden übersichtlichen Druck als durch Zuverlässigkeit aus. Dekrete und Akten des Baseler Konzils nehmen den 30. und 31. Band ein. Es handelt sich dabei im großen und ganzen um einen Neudruck der Biniusschen Ausgabe. Der Modus observandus etc. ist weggelassen und fehlt infolgedessen auch in den späteren Sammlungen Labbe’s, Hardouin’s, Coleti's und Mansi's. Die bei Binius auf die vier Hussitenreden folgenden „Notae in concilium Basileense" sind diesen Reden vorangestellt, d. h. sie bilden den Schluß des 30. Bandes, während die vier Reden den ganzen 31. Band füllen. Die sinnwidrige Bemerkung Binius' am Schluß des ersten Anhanges, auf die wir oben hinwiesen, ist unterdrückt; ebenso der gleichfalls sinnwidrige Anfang der Uberschrift des zweiten Anhanges „Nova et antehac non nisi semel typis excusa“. Von anderen Ander- ungen, die allerdings zum Teil vielmehr Fehler sind, seien noch hervorgehoben, weil auch in den späteren Sammlungen wiederkehrend: 1) Im ersten Dekret der 8. Session lauten die Anfangsworte „Cum iam dum“ statt „Cum jam dudum"; 2) der im sechsten Abschnitt des zweiten Anhanges stehende Brief König Sigmunds an den Papst, unsere nr. 124, beginnt „nobis fuit indignum“ statt „non fuit indignum“; 3) von der Bulle Eugens IV. „Doctoris gentium“ vom 18. September 1437, die den Schluß des fünften Abschnittes des zweiten Anhanges bildet, ist nur der Anfang mitgeteilt; für das Ubrige wird auf Band 33 S. 47 verwiesen. 13. Bald nachdem der Druck dieser Konzilienausgabe beendigt war, begann der Jesuit Philipp Labbe (geb. 10. Juli 1607, gest. 25. März 1667) eine Neubearbeitung. Er kam aber damit nur bis zum 9. und 10. Bande. Der Tod hinderte ihn an der Weiterarbeit. Sein Ordensgenosse Gabriel Cossart (geb. 1615, gest. 18. Sept. 1674) über- nahm die Vollendung des Werkes. Er schloß zunächst den 9. und 10. Band ab und bearbeitete dann die Bände 11-17. Die ganze Sammlung erschien in den Jahren 1671 und 1672 in Paris bei der Societas typographica librorum ecclesiasticorum 2. Sie ist zweispaltig gedruckt; jede Spalte ist nummeriert. Dekrete und Akten des Baseler Konzils stehen in Band 12, Spalte 441 ff., sind also von Cossart bearbeitet. Binius' Notae in concilium Basileense sind wieder hinter die vier Hussitenreden gestellt. Außerdem sind die einzelnen Stücke des ersten und zweiten Anhanges nummeriert. Sonst stimmt alles mit der Collectio conciliorum regia überein. Als neu kommen in einem Anhange zum 13. Bande (Sp. 1488 ff.) unter dem Titel „Appendix nova conciliorum Florentini, Basi- leensis, Lausanensis, Pisani etc.“ folgende Stücke hinzu: 1) Agostino Patrizzi's Summa conciliorum3 aus einer Handschrift der Pariser Nationalbibliothek; 2) Acta concilii Basileensis ad Praemonstratensem ordinem spectantia, angeblich nach den Originalen „in regestis curiae parlamenti Parisiensis ac magni regis concilii“; 3) eine Rede des Humanisten Gregorius Corrarius vor Kaiser Sigmund, angeblich am 10. Oktober ƒ 1433] gehalten 4, aber vermutlich nichts weiter als eine Stilibung, nach einer Handschrift des Propstes Petrus Tullerius in Bourges; 4) ein Verzeichnis von Baseler Konzilsakten, meist Predigten, die sich in Handschriften der Bibliothek des Senators Philibert de La rorum. Lutetiae Paris. impensis Societatis Typo- graphicae librorum ecclesiast. jussu regis consti- tutac. 17 Bände 1671 u. 1672. 3 Uber Patrixxi's Quellen vergleiche man Haller a. a. O. I, 18. 4 Vgl. RTA. I1, 80 Anm. 1
Strana CIV
CIV Vorwort Mare (gest. 1687) in Dijon fanden !; 5) ein kurzes Verzeichnis von Pariser Handschriften, unter ihnen die der Protokolle Brunet's, die hier wohl zum ersten Male erwähnt werden; 6) die Petitiones, die die päpstlichen Gesandten in Juni 1438 in Bourges dem König von Frankreich überreichten, nach einer Handschrift der Dombibliothek in Bourges, 7) ein noch von Labbe herrührender Hinweis darauf, daß die Akten des Bascler Konzils in der Römischen Konzilienausgabe von 1608-1612 unterdrückt sind, und im Anschluſ daran eine für diese Römische Ausgabe bestimmt gewesene Admonitio ad lectorem, in der die Unterdrückung der Baseler Akten gerechtfertigt wird. Labbe hatte sie aus den Sammlungen des Bibliothekars der Vatikanischen Bibliothek Lucas Holstenius (geb. 1596, gest. 1661) erhalten; 8) ein Brief des Baseler Konzils an das Kloster Cluny vom 26. Dezember 1432, aus d'Achery, Spicilegium Bd. 72; 9. Turrecremata's „De pontificis maximi conciliique generalis auctoritate ad Basiliensium oratorem responsio etc. in con- cilio Florentino viva voce exhibita“, nach dem von Camillo Campeggi besorgten Druck Venedig 1563. 14. Auch die nächste, 12 bändige3 Konziliensammlung ist das Werk eines An- gehörigen der Gesellschaft Jesu, des Pater Jean Hardouin (geb. 1646, gest. 3. Sept. 1729). Sie wurde in den Jahren 1714 und 1715 in der königlichen Druckerei in Paris hergestellt, ist zweispaltig mit Nummerierung jeder Spalte und fußt, wie auf dem Titel- blatt ausdrücklich bemerkt ist, auf der Sammlung Labbe’s und Cossart's 4. Dekrete und Akten des Konzils stehen in Bd. 8 Sp. 1087 ff. und in Bd. 9 Sp. 1081-1276. Die Vita Eugenii ist hier zum ersten Male weggelassen; ebenso Binius' Notac in concilium Basileense. Die Zählung der Aktenstücke des zweiten Anhanges weicht von der in Cossart’s Ausgabe ab, da hinter Stück 56 eine neue Nummer cingeschaltet ist, die aber nur aus einem kurzen Hinweis auf die in Stück 33 enthaltene Bulle Eugens IV „Excellentissimum corporis“ vom 26. Mai 1433 besteht. Der zweite Anhang hat also 122 Nummern statt der 121 bei Cossart. Die übrigen Abweichungen sind unbedeutend; höchstens verdient noch die eine hervorgehoben zu werden, daß im zweiten Anhang die Uberschrift des vierten Abschnittes „Orationes aliquot in Basileensi synodo seu pro ipsa etc.“ lautet, in allen anderen, früheren wie späteren Sammlungen dagegen „Orationes aliquot in seu pro- ipsa Basileensi synodo etc.". 15. Die Sammlung, die der Priester an S. Moisè in Venedig Nicolaus Coleti von 1728 bis 1733 bei Joh. Bapt. Albrizzi und Sebastianus Coleti in 23 Bänden ver- öffentlichte“, beruht ebenfalls auf derjenigen Labbe-Cossarts und dem Supplement, das Stephan Baluze dieser Sammlung im Jahre 1683 folgen ließ 7. Daneben ist die Sammlung Hardouin’s benutzt. Der das Baseler Konzil betreffende Teil beginnt in Band 17 (ge- druckt 1731) Spalte 195. Der Anhang, den Cossart in seinem 13. Bande gebracht hatte, schließt sich hier unmittelbar an Binius' Notae in concilium Basileense an. Doch sind die Arbeiten Patrizzi's und Turrecremata's ausgeschieden. Dann folgt ein neuer, also der La Mare's Handschriften sind seit 1719 in der Pariser Nationalbibliothek. 2 Cossart benutxt die erste Ausgabe des Spicilegs, die uns nicht xugänglich ist. In der xweiten Aus- gabe steht der Brief in Band 2 (Paris 1681) S. 577- 578. 3 Eigentlich sind cs 13 Bände, da Band 6 aus zwei Halbbänden besteht. 4 Conciliorum collectio regia maxima - - - ad Ph. Labbei et Cossartii labores haud modica accessione facta, et emendationibus plurimis additis, praesertim ex codicibus manuscriptis, cum novis et locupletissimis indicibus, studio J. Harduini. 12 Bände. Parisiis 1715 ex Typogr. Regia. 5 In unseren Quellenbeschreibungen ist Coleti's Sammlung nicht ganx xutreffend als „Labbe 2. Aus- gabe“ xitiert. Sacrosancta concilia ad regiam editionem ex- acta -- - studio P. Labbei et G. Cossartii --- nunc vero --- insertis S. Baluxii et J. Harduini addita- mentis --- longe locupletior et emendatior --- curante N. Coleti. Venetiis 1728-33 apud Seb. Coleti et J. B. Albrixxi. Baluxe's Supplement enthält keine Akten des Baseler Konxils.
CIV Vorwort Mare (gest. 1687) in Dijon fanden !; 5) ein kurzes Verzeichnis von Pariser Handschriften, unter ihnen die der Protokolle Brunet's, die hier wohl zum ersten Male erwähnt werden; 6) die Petitiones, die die päpstlichen Gesandten in Juni 1438 in Bourges dem König von Frankreich überreichten, nach einer Handschrift der Dombibliothek in Bourges, 7) ein noch von Labbe herrührender Hinweis darauf, daß die Akten des Bascler Konzils in der Römischen Konzilienausgabe von 1608-1612 unterdrückt sind, und im Anschluſ daran eine für diese Römische Ausgabe bestimmt gewesene Admonitio ad lectorem, in der die Unterdrückung der Baseler Akten gerechtfertigt wird. Labbe hatte sie aus den Sammlungen des Bibliothekars der Vatikanischen Bibliothek Lucas Holstenius (geb. 1596, gest. 1661) erhalten; 8) ein Brief des Baseler Konzils an das Kloster Cluny vom 26. Dezember 1432, aus d'Achery, Spicilegium Bd. 72; 9. Turrecremata's „De pontificis maximi conciliique generalis auctoritate ad Basiliensium oratorem responsio etc. in con- cilio Florentino viva voce exhibita“, nach dem von Camillo Campeggi besorgten Druck Venedig 1563. 14. Auch die nächste, 12 bändige3 Konziliensammlung ist das Werk eines An- gehörigen der Gesellschaft Jesu, des Pater Jean Hardouin (geb. 1646, gest. 3. Sept. 1729). Sie wurde in den Jahren 1714 und 1715 in der königlichen Druckerei in Paris hergestellt, ist zweispaltig mit Nummerierung jeder Spalte und fußt, wie auf dem Titel- blatt ausdrücklich bemerkt ist, auf der Sammlung Labbe’s und Cossart's 4. Dekrete und Akten des Konzils stehen in Bd. 8 Sp. 1087 ff. und in Bd. 9 Sp. 1081-1276. Die Vita Eugenii ist hier zum ersten Male weggelassen; ebenso Binius' Notac in concilium Basileense. Die Zählung der Aktenstücke des zweiten Anhanges weicht von der in Cossart’s Ausgabe ab, da hinter Stück 56 eine neue Nummer cingeschaltet ist, die aber nur aus einem kurzen Hinweis auf die in Stück 33 enthaltene Bulle Eugens IV „Excellentissimum corporis“ vom 26. Mai 1433 besteht. Der zweite Anhang hat also 122 Nummern statt der 121 bei Cossart. Die übrigen Abweichungen sind unbedeutend; höchstens verdient noch die eine hervorgehoben zu werden, daß im zweiten Anhang die Uberschrift des vierten Abschnittes „Orationes aliquot in Basileensi synodo seu pro ipsa etc.“ lautet, in allen anderen, früheren wie späteren Sammlungen dagegen „Orationes aliquot in seu pro- ipsa Basileensi synodo etc.". 15. Die Sammlung, die der Priester an S. Moisè in Venedig Nicolaus Coleti von 1728 bis 1733 bei Joh. Bapt. Albrizzi und Sebastianus Coleti in 23 Bänden ver- öffentlichte“, beruht ebenfalls auf derjenigen Labbe-Cossarts und dem Supplement, das Stephan Baluze dieser Sammlung im Jahre 1683 folgen ließ 7. Daneben ist die Sammlung Hardouin’s benutzt. Der das Baseler Konzil betreffende Teil beginnt in Band 17 (ge- druckt 1731) Spalte 195. Der Anhang, den Cossart in seinem 13. Bande gebracht hatte, schließt sich hier unmittelbar an Binius' Notae in concilium Basileense an. Doch sind die Arbeiten Patrizzi's und Turrecremata's ausgeschieden. Dann folgt ein neuer, also der La Mare's Handschriften sind seit 1719 in der Pariser Nationalbibliothek. 2 Cossart benutxt die erste Ausgabe des Spicilegs, die uns nicht xugänglich ist. In der xweiten Aus- gabe steht der Brief in Band 2 (Paris 1681) S. 577- 578. 3 Eigentlich sind cs 13 Bände, da Band 6 aus zwei Halbbänden besteht. 4 Conciliorum collectio regia maxima - - - ad Ph. Labbei et Cossartii labores haud modica accessione facta, et emendationibus plurimis additis, praesertim ex codicibus manuscriptis, cum novis et locupletissimis indicibus, studio J. Harduini. 12 Bände. Parisiis 1715 ex Typogr. Regia. 5 In unseren Quellenbeschreibungen ist Coleti's Sammlung nicht ganx xutreffend als „Labbe 2. Aus- gabe“ xitiert. Sacrosancta concilia ad regiam editionem ex- acta -- - studio P. Labbei et G. Cossartii --- nunc vero --- insertis S. Baluxii et J. Harduini addita- mentis --- longe locupletior et emendatior --- curante N. Coleti. Venetiis 1728-33 apud Seb. Coleti et J. B. Albrixxi. Baluxe's Supplement enthält keine Akten des Baseler Konxils.
Strana CV
Vorwort. CV vierte Anhang, in dem Coleti elf, in die Jahre 1432 bis 1437 fallende Aktenstücke ver- einigt; sie stammen teils aus Martène’s Thesaurus anecdotorum 4, 363 ff., teils aus Hansiz' Germania sacra 2, 475, teils aus Jacobus Hommey, Supplementum patrum (Paris 1684) S. 660-682, teils aus Handschriften des Venetianischen Patriziers Giovanni Baptista Recanati und des Augustinerklosters in Padua. Sonst bietet die Ausgabe nichts Bemerkenswertes, es sei denn die fehlerhafte Nummerierung der Stücke 83-86 des zweiten Anhanges durch 84-87; die Ziffer 83 ist also ausgefallen und 87 kommt zweimal vor. Dieser Fehler ist nachher von hier in die Sammlung Mansi's übergegangen. 16. Wir kommen nun zu den „Acta varia ad concilium Basileense per- tinentia“, die die gelehrten Mauriner Edmond Martène (geb. 1654, gest. 1739), ein Schüler Mabillons, und Ursin Durand im achten Bande ihrer bekannten Amplissima collectio1 zum Abdruck brachten, unstreitig der wertvollsten Sammlung von Akten des Baseler Konzils, die überhaupt bisher veröffentlicht worden ist, und einer trefflichen Er- gänzung dessen, was Crabbe in der Ausgabe von 1551 geboten hatte. Die Herausgeber beginnen ihre Publikation mit einem 46 Seiten starken Abriß der Geschichte des Konzils. Ihm fügen sie auf S. XLVII-LIV ein Register über den ganzen Band an, und dann bringen sie auf 1005 Spalten 367 die ganze Dauer des Konzils umspannende Aktenstücke. Ihre Hauptquelle ist eine Handschrift des Klosters Anchin bei Douai, von ihnen als „Ms. Aquicinctense" zitiert 2. Sie ist identisch mit dem von uns oben 3 beschriebenen Cod. 243 der Stadtbibliothek in Douai. Der Inhalt dieser Handschrift ist fast vollständig abgedruckt; doch sind die einzelnen Stücke nicht in der Reihenfolge, die sie dort haben, mitgeteilt, sondern die Herausgeber haben sie vom chronologischen Gesichtspunkte aus zu ordnen versucht. Stücke, die aus anderen Quellen schon in Cossart's Sammlung, in Ray- nald's und Bzovius' Annales ecclesiastici und im vierten Bande von Martène’s Anecdota veröffentlicht waren, sind nicht wiederholt; die Herausgeber begnigen sich in diesen Fällen mit einem Hinweis auf den betreffenden Druck. Neben dieser Handschrift sind einige Handschriften aus dem Besitze des Siegel- bewahrers Germain Louis de Chauvelin (geb. 1685, gest. 1762) benutzt 4. Sie haben zu- sammen 45 Stücke beigesteuert, von denen aber 18 den Herausgebern auch aus dem Cod. 243 bekannt waren, so daß der Zuwachs nur 27 Stück beträgt. Eins dieser Chauveliana ist das Ms. lat. 12100 der Pariser Nationalbibliothek. Aus ihm stammen 24 Stücke. Uber die anderen Chauveliana haben wir nichts Bestimmtes ermitteln können 5; es scheint aber, als ob die Mss. lat. 12101 und 12532 der Nationalbibliothek hierher gehören. Weitere 36 Stücke ‘ stammen aus Handschriften des Collegium Navarrae, die sich jetzt in der Bibliothèque Mazarine in Paris befinden dürften. Wenigstens können wir das Ms. 1684 dieser Bibliothek mit Sicherheit als benutzt nachweisen. Es hat die in 1 Veterum scriptorum et monumentorum etc. amplissima collectio. Bd. VIII erschien 1733 bei Montalaut in Paris. 2 Martène und Durand erwähnen dieses Manu- skript schon in ihrer Voyage litteraire de deux re- ligieux benedictins de la congregation de S. Maur (Paris 1724) S. 79. 3 S.LXXVII-LXXVIII. Wir haben die Handschrift mit der Publikation Martène’s und Durand's genau verglichen und alle von Martène und Durand ihrem Ms. Aquicinctense entlehnten Stücke dort wieder- gefunden, mit alleiniger Ausnahme der auf Sp. 619- 620 abgedruckten Bulle Eugens IV. vom I. Juli 1433. Vielleicht hat dieses Stück auf einem der fehlenden vier Blätter der Handschrift gestanden. Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Chauvelin’s Handschriften stammten aus dem Besitx der Familie Harlay. Er übergab sie 1755 der Abtei Saint-Germain-des-Prés und von da kamen sie in den Jahren 1795 und 1796 in die Pariser Nationalbibliothek. 5 Die Stücke, die diesen uns unbekannten Hand- schriften entlehnt sind, stehen Sp. 1-3; 15-18; 59-60; 252�262; 354-356; 536-537; 596-607; 698-704; 723-724; 820-821; 895-911; 942-943; 962-972; 977-980; 995-999. 6 Von diesen Stücken sind aber den Heraus- gebern 7 auch aus dem Cod. 243 und 2 aus den Mss. Chauveliana bekannt, so daſt der wirkliche Zuwachs nur 27 Sticke beträgt. XIV
Vorwort. CV vierte Anhang, in dem Coleti elf, in die Jahre 1432 bis 1437 fallende Aktenstücke ver- einigt; sie stammen teils aus Martène’s Thesaurus anecdotorum 4, 363 ff., teils aus Hansiz' Germania sacra 2, 475, teils aus Jacobus Hommey, Supplementum patrum (Paris 1684) S. 660-682, teils aus Handschriften des Venetianischen Patriziers Giovanni Baptista Recanati und des Augustinerklosters in Padua. Sonst bietet die Ausgabe nichts Bemerkenswertes, es sei denn die fehlerhafte Nummerierung der Stücke 83-86 des zweiten Anhanges durch 84-87; die Ziffer 83 ist also ausgefallen und 87 kommt zweimal vor. Dieser Fehler ist nachher von hier in die Sammlung Mansi's übergegangen. 16. Wir kommen nun zu den „Acta varia ad concilium Basileense per- tinentia“, die die gelehrten Mauriner Edmond Martène (geb. 1654, gest. 1739), ein Schüler Mabillons, und Ursin Durand im achten Bande ihrer bekannten Amplissima collectio1 zum Abdruck brachten, unstreitig der wertvollsten Sammlung von Akten des Baseler Konzils, die überhaupt bisher veröffentlicht worden ist, und einer trefflichen Er- gänzung dessen, was Crabbe in der Ausgabe von 1551 geboten hatte. Die Herausgeber beginnen ihre Publikation mit einem 46 Seiten starken Abriß der Geschichte des Konzils. Ihm fügen sie auf S. XLVII-LIV ein Register über den ganzen Band an, und dann bringen sie auf 1005 Spalten 367 die ganze Dauer des Konzils umspannende Aktenstücke. Ihre Hauptquelle ist eine Handschrift des Klosters Anchin bei Douai, von ihnen als „Ms. Aquicinctense" zitiert 2. Sie ist identisch mit dem von uns oben 3 beschriebenen Cod. 243 der Stadtbibliothek in Douai. Der Inhalt dieser Handschrift ist fast vollständig abgedruckt; doch sind die einzelnen Stücke nicht in der Reihenfolge, die sie dort haben, mitgeteilt, sondern die Herausgeber haben sie vom chronologischen Gesichtspunkte aus zu ordnen versucht. Stücke, die aus anderen Quellen schon in Cossart's Sammlung, in Ray- nald's und Bzovius' Annales ecclesiastici und im vierten Bande von Martène’s Anecdota veröffentlicht waren, sind nicht wiederholt; die Herausgeber begnigen sich in diesen Fällen mit einem Hinweis auf den betreffenden Druck. Neben dieser Handschrift sind einige Handschriften aus dem Besitze des Siegel- bewahrers Germain Louis de Chauvelin (geb. 1685, gest. 1762) benutzt 4. Sie haben zu- sammen 45 Stücke beigesteuert, von denen aber 18 den Herausgebern auch aus dem Cod. 243 bekannt waren, so daß der Zuwachs nur 27 Stück beträgt. Eins dieser Chauveliana ist das Ms. lat. 12100 der Pariser Nationalbibliothek. Aus ihm stammen 24 Stücke. Uber die anderen Chauveliana haben wir nichts Bestimmtes ermitteln können 5; es scheint aber, als ob die Mss. lat. 12101 und 12532 der Nationalbibliothek hierher gehören. Weitere 36 Stücke ‘ stammen aus Handschriften des Collegium Navarrae, die sich jetzt in der Bibliothèque Mazarine in Paris befinden dürften. Wenigstens können wir das Ms. 1684 dieser Bibliothek mit Sicherheit als benutzt nachweisen. Es hat die in 1 Veterum scriptorum et monumentorum etc. amplissima collectio. Bd. VIII erschien 1733 bei Montalaut in Paris. 2 Martène und Durand erwähnen dieses Manu- skript schon in ihrer Voyage litteraire de deux re- ligieux benedictins de la congregation de S. Maur (Paris 1724) S. 79. 3 S.LXXVII-LXXVIII. Wir haben die Handschrift mit der Publikation Martène’s und Durand's genau verglichen und alle von Martène und Durand ihrem Ms. Aquicinctense entlehnten Stücke dort wieder- gefunden, mit alleiniger Ausnahme der auf Sp. 619- 620 abgedruckten Bulle Eugens IV. vom I. Juli 1433. Vielleicht hat dieses Stück auf einem der fehlenden vier Blätter der Handschrift gestanden. Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Chauvelin’s Handschriften stammten aus dem Besitx der Familie Harlay. Er übergab sie 1755 der Abtei Saint-Germain-des-Prés und von da kamen sie in den Jahren 1795 und 1796 in die Pariser Nationalbibliothek. 5 Die Stücke, die diesen uns unbekannten Hand- schriften entlehnt sind, stehen Sp. 1-3; 15-18; 59-60; 252�262; 354-356; 536-537; 596-607; 698-704; 723-724; 820-821; 895-911; 942-943; 962-972; 977-980; 995-999. 6 Von diesen Stücken sind aber den Heraus- gebern 7 auch aus dem Cod. 243 und 2 aus den Mss. Chauveliana bekannt, so daſt der wirkliche Zuwachs nur 27 Sticke beträgt. XIV
Strana CVI
Vorwort. CVI den Spalten 28-31, 32-33, 35-39, 40-42, 56-59, 84-96, 126-130, 252-262, 340-352, 643-667 und 674-690 abgedruckten Stücke geliefert. Einige kleinere Beiträge sind einem „Ms. Leodiense Crucigerorum“, das sich jetzt als cod. ms. 107 in der Lütticher Universitätsbibliothek befindet, entlehnt, zusammen 9 Stücke (Sp. 789, 924, 938, 940, 941, 943, 952, 953, 956), je ein Stück 1 einem „Ms. reginae Sueciae“, das wohl jetzt in der Vatikanischen Bibliothek zu suchen ist, einer Handschrift der Abtei St. Vaast in Arras und einem „Ms. bibliothecae regiae“, das sich jetzt in der Pariser Nationalbibliothek befinden dürfte. Ferner werden zitiert die „Com- mentarii ecclesiae Trecensis" (Sp. 937) und die Sammlungen (schedae) Mabillons (Sp. 955, 988, 993). Endlich wird ein Stück (Sp. 950) als „ex autographo“ stammend be- zeichnet. Die Herkunft der in Sp. 972 und 980 abgedruckten Stücke bleibt zweifelhaft, da hier ausnahmsweise die Quellen nicht genannt sind und wir nicht zu entscheiden vermögen, ob sie, wie die vorangehenden Stücke, einem der Mss. Chauveliana ent- nommen sind. 17. Die Herausgabe der letzten, aber auch umfangreichsten Konziliensammlungen knüpft sich an den Namen des Johannes Dominicus Mansi2, des Sprossen einer angesehenen Luccheser Patrizierfamilie (geb. 16. Febr. 1692, gest. 27. Sept. 1769), der von 1765-1769 in seiner Vaterstadt die erzbischöfliche Würde bekleidete. Er veröffentlichte zunächst in den Jahren 1748-1752 bei Josephus Salanus und Vincentius Junctinius in Lucca sechs Supplementbände zu Coleti’s Sammlung3, darin in Bd. 4 Sp. 159ff. Bd. 5 Sp. 1-192 und Bd. 6 Sp. 427-460 und Sp. 573-670 Nachträge zu den Akten des Baseler Konzils. Seine Hauptquelle ist die Martène-Durand'sche Sammlung. Von dort stammt größtenteils der in den Sp. 159-202 mitgeteilte Abriß der Geschichte des Baseler Konzils und dann die Hauptmasse der in den Bänden 4 und 5 abgedruckten Akten- stücke. So viel wir feststellen konnten, sind nur 22, meist auf die Hussitenfrage Bezug nehmende Stücke übergangen, nämlich die bei Martène-Durand in den Spalten 19-28, 48-50, 133-134, 147-149, 161, 164-165, 173-178, 340-352, 354-356, 710-714, 846-854, 885-886, 942-943, 977-980 (Brief Friedrichs III an K. Karl von Frankreich vom 1. Juni 1443 betr. den Nürnberger Reichstag vom 11. Nov. 1443) und 988-994 mit- geteilten. Auch die Hinweise auf Bzovius und auf Martène's Anecdota und mit wenigen Ausnahmen auch die auf Cossart’s Sammlung sind fortgelassen. Die anderen gedruckten Quellen treten hinter Martène-Durand ganz zurück. Am stärksten ist noch Wilkins, Concilia magnae Britanniae et Hiberniae Bd. 3 (London 1737) S. 518ff. benutzt (acht Stücke: Bd. 5 Sp. 156-159, 161-164, 167-172, 173-187). Dann kommt Meichelbecks Historia Frisingensis 2, 219ff. mit 5 Stücken (Bd. 5 Sp. 19-20, 28-31, 33-34, 43-48), ein nicht näher bezeichneter Druck der Rede des Erzbischofs von Palermo Niccolò Tudeschi „pro concilio Basiliensi“ 4 mit drei Stücken (Bd. 4 Sp. 1351- 1352; Bd. 5 Sp. 1; Bd. 6 Sp. 583-598) und Lünig's Spicilegium ecclesiasticum und Leibniz' Codex juris gentium diplomaticus, mantissa 2, 138-140 und 146-147 mit je 2 Stücken (Bd. 4 Sp. 731 u. 1321 bzw. Bd. 6 Sp. 665-670), endlich die Gallia chri- 1 Die drei Stücke stehen in den Spalten 886, 945-950 und 989. 2 Uber Mansi ist die S. XCVI Anm. 5 angeführte Arbeit Quentins S. 59ff. xu vergleichen. 3 Sanctorum conciliorum et decretorum collectio nova seu collectionis conciliorum a Philippo Labbeo et Gabriele Cossartio primum vulgatae dein --- opera Nicolai Coleti --- recusae supplementum; omnia collegit digessit illustravit Joannes Dominicus Mansi. Tomi 6. Lucae 1748-52 ex typographia Jos. Salani et Vinc. Junctinii. — In den Druckangaben unserer Quellenbeschreibungen sind Mansi's Supplementbände, abweichend von der sonstigen chronologischen An- ordnung der Drucke, hinter Mansi's groſe Samm- lung (s. unten nr. 18) gestellt worden. Mansi xitiert das Werk: Abbas in opusculo saepius excuso de concilio Basiliensi. Die Rede wurde xuerst 1479 bei Nicolaus Jenson in Venedig gedruckt, dann in Tudeschi's gesammelten Werken Venedig 1617.
Vorwort. CVI den Spalten 28-31, 32-33, 35-39, 40-42, 56-59, 84-96, 126-130, 252-262, 340-352, 643-667 und 674-690 abgedruckten Stücke geliefert. Einige kleinere Beiträge sind einem „Ms. Leodiense Crucigerorum“, das sich jetzt als cod. ms. 107 in der Lütticher Universitätsbibliothek befindet, entlehnt, zusammen 9 Stücke (Sp. 789, 924, 938, 940, 941, 943, 952, 953, 956), je ein Stück 1 einem „Ms. reginae Sueciae“, das wohl jetzt in der Vatikanischen Bibliothek zu suchen ist, einer Handschrift der Abtei St. Vaast in Arras und einem „Ms. bibliothecae regiae“, das sich jetzt in der Pariser Nationalbibliothek befinden dürfte. Ferner werden zitiert die „Com- mentarii ecclesiae Trecensis" (Sp. 937) und die Sammlungen (schedae) Mabillons (Sp. 955, 988, 993). Endlich wird ein Stück (Sp. 950) als „ex autographo“ stammend be- zeichnet. Die Herkunft der in Sp. 972 und 980 abgedruckten Stücke bleibt zweifelhaft, da hier ausnahmsweise die Quellen nicht genannt sind und wir nicht zu entscheiden vermögen, ob sie, wie die vorangehenden Stücke, einem der Mss. Chauveliana ent- nommen sind. 17. Die Herausgabe der letzten, aber auch umfangreichsten Konziliensammlungen knüpft sich an den Namen des Johannes Dominicus Mansi2, des Sprossen einer angesehenen Luccheser Patrizierfamilie (geb. 16. Febr. 1692, gest. 27. Sept. 1769), der von 1765-1769 in seiner Vaterstadt die erzbischöfliche Würde bekleidete. Er veröffentlichte zunächst in den Jahren 1748-1752 bei Josephus Salanus und Vincentius Junctinius in Lucca sechs Supplementbände zu Coleti’s Sammlung3, darin in Bd. 4 Sp. 159ff. Bd. 5 Sp. 1-192 und Bd. 6 Sp. 427-460 und Sp. 573-670 Nachträge zu den Akten des Baseler Konzils. Seine Hauptquelle ist die Martène-Durand'sche Sammlung. Von dort stammt größtenteils der in den Sp. 159-202 mitgeteilte Abriß der Geschichte des Baseler Konzils und dann die Hauptmasse der in den Bänden 4 und 5 abgedruckten Akten- stücke. So viel wir feststellen konnten, sind nur 22, meist auf die Hussitenfrage Bezug nehmende Stücke übergangen, nämlich die bei Martène-Durand in den Spalten 19-28, 48-50, 133-134, 147-149, 161, 164-165, 173-178, 340-352, 354-356, 710-714, 846-854, 885-886, 942-943, 977-980 (Brief Friedrichs III an K. Karl von Frankreich vom 1. Juni 1443 betr. den Nürnberger Reichstag vom 11. Nov. 1443) und 988-994 mit- geteilten. Auch die Hinweise auf Bzovius und auf Martène's Anecdota und mit wenigen Ausnahmen auch die auf Cossart’s Sammlung sind fortgelassen. Die anderen gedruckten Quellen treten hinter Martène-Durand ganz zurück. Am stärksten ist noch Wilkins, Concilia magnae Britanniae et Hiberniae Bd. 3 (London 1737) S. 518ff. benutzt (acht Stücke: Bd. 5 Sp. 156-159, 161-164, 167-172, 173-187). Dann kommt Meichelbecks Historia Frisingensis 2, 219ff. mit 5 Stücken (Bd. 5 Sp. 19-20, 28-31, 33-34, 43-48), ein nicht näher bezeichneter Druck der Rede des Erzbischofs von Palermo Niccolò Tudeschi „pro concilio Basiliensi“ 4 mit drei Stücken (Bd. 4 Sp. 1351- 1352; Bd. 5 Sp. 1; Bd. 6 Sp. 583-598) und Lünig's Spicilegium ecclesiasticum und Leibniz' Codex juris gentium diplomaticus, mantissa 2, 138-140 und 146-147 mit je 2 Stücken (Bd. 4 Sp. 731 u. 1321 bzw. Bd. 6 Sp. 665-670), endlich die Gallia chri- 1 Die drei Stücke stehen in den Spalten 886, 945-950 und 989. 2 Uber Mansi ist die S. XCVI Anm. 5 angeführte Arbeit Quentins S. 59ff. xu vergleichen. 3 Sanctorum conciliorum et decretorum collectio nova seu collectionis conciliorum a Philippo Labbeo et Gabriele Cossartio primum vulgatae dein --- opera Nicolai Coleti --- recusae supplementum; omnia collegit digessit illustravit Joannes Dominicus Mansi. Tomi 6. Lucae 1748-52 ex typographia Jos. Salani et Vinc. Junctinii. — In den Druckangaben unserer Quellenbeschreibungen sind Mansi's Supplementbände, abweichend von der sonstigen chronologischen An- ordnung der Drucke, hinter Mansi's groſe Samm- lung (s. unten nr. 18) gestellt worden. Mansi xitiert das Werk: Abbas in opusculo saepius excuso de concilio Basiliensi. Die Rede wurde xuerst 1479 bei Nicolaus Jenson in Venedig gedruckt, dann in Tudeschi's gesammelten Werken Venedig 1617.
Strana CVII
Vorwort. CVII stiana 3, 241 mit einem Stück (Bd. 5 Sp. 34-38) 1. Aus Pez' Codex diplomaticus, den Mansi laut Bd. 4 Sp. 159 benutzt haben will, können wir kein Stück nachweisen. Zwischen die diesen gedruckten Quellen entlehnten Stücke ist nun noch eine ziem- liche Anzahl ungedruckter, zumeist aus Florentiner und Luccheser Handschriften ein- gestreut. Handschriften der Laurentiana, zu denen außter dem von Mansi selbst zitierten Plut. 16 cod. 12 auch der oben 2 beschriebene Plut. 16 cod. 13 gehört (vgl. z. B. unsere nrr. 383 und 385), lieferten nicht weniger als 36 Stücke (Bd. 4 Sp. 400�422, 817-822, 1342-1350; Bd. 5 Sp. 153-192; Bd. 6 Sp. 427-452); sie wurden Mansi vom Biblio- thekar der Laurentiana Lorenzo Mehus zur Verfügung gestellt. Aus Luccheser Hand- schriften, zu denen auch die „Mss. Felini" gehören (Felini war 1499-1503 Erzbischof von Lucca), stammen dagegen nur 13 Stücke (Bd. 4 Sp. 211-213, 746-789, 910-1042, 1203-1260, 1299-1342, 1352-1434; Bd. 5 Sp. 1-11 und 63-154); vielleicht sind aber noch die drei in Bd. 4 Sp. 799-805, 814-815 und 1435-1440 ohne Quellenangabe ab- gedruckten Stücke hinzuzurechnen, da sie unmittelbar auf Stücke aus Luccheser Hand- schriften folgen. Zu diesem Material kommen in Bd. 4 Sp. 742-745 zwei Stücke „ex autographo Ferrariensi“ und in Bd. 6 Sp. 455-460 Auszige aus dem im Cod. ms. 5111 der Wiener Hofbibliothek enthaltenen sogenannten Reportatorium actorum concilii Basileensis 3. Ferner gehören hierher die zehn in Bd. 6 Sp. 573-584 und Sp. 598-664 stehenden Stücke. Sie stammen offenbar aus den Codd. mss. 5080 und 5116 der Wiener Hofbibliothek 4. Der in Bd. 5 Sp. 55-56 stehende kurze Artikel über die Frage des Präsidiums auf dem Konstantinopolitaner Unionskonzil, dessen Abhaltung Eugen IV den Griechen vorschlug, scheint von Mansi selbst herzurühren. Woher aber die beiden Bullen Felix' V von 1447 stammen, die in Bd. 6 Sp. 453-456 abgedruckt sind, vermögen wir nicht zu sagen; Mansi macht keine Angaben darüber. 18. Nach der Veröffentlichung der Supplementbände ging Mansi an die Vor- bereitung der großen Konzilienausgabe, die seinen Namen für alle Zeiten berühmt gemacht hat. Sie reicht zwar nur bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, übertrifft aber bis dahin alle früheren Sammlungen an Reichhaltigkeit. Die Textgestaltung läft freilich viel zu wünschen übrig; doch dürfte dieser Mangel weniger auf Mansi's Rechnung als auf die derjenigen zu setzen sein, denen nach seinem Tode die Fortsetzung des Druckes oblag. Die Ausgabe erschien 1759 bis 1798 in 31 Bänden, und zwar teils in Florenz teils in Venedig im Verlage von Antonio Zatta 5. Die Dekrete und Akten des Baseler Konzils füllen die Bände 29, 30 und 31 Sp. 1-284. Da sie im wesentlichen einen Wiederabdruck von Coleti's Sammlung und dem, was Mansi schon in den oben erwähnten Supplementbänden veröffentlicht hatte, darstellen, so besitzen sie nur geringen selbständigen Wert. Band 29 (Venedig 1788) bringt das, was wir oben als Inhalt von Coleti's 17. Bande angeführt haben. Neu hinzugekommen ist folgendes: 1) Zu dem am Anfang der Sammlung stehenden Abschnitt „Inchoatio concilii Basileensis" ist ein Zusatz ge- macht, der sich auf die Ernennung Johanns von Palomar und Johanns von Ragusa zu Vizepräsidenten des Konzils durch Kardinal Cesarini am 25. Juni 1431 bezieht; er 1 Der Vollständigkeit wegen seien auch die in Bd. 5 Sp. 31-33 gemachten Angaben über den In- halt einer Handschrift des Klosters Anchin erwähnt. Sie stammen aus der schon erwähnten Voyage lit- teraire de deux religieux benedictins de la congre- gation de S. Maur S. 79-82. 2 S. LXXXIII. 3 Uber dieses Reportatorium vergleiche man G. Beckmann im 5. Bande von Hallers Concilium Basiliense und oben S. LXXXII. 4 Vgl. oben S. XCI. 5 Sacrorum conciliorum nova et amplissima col- lectio, in qua praeter ea quae P. Labbeus et G. Cos- sartius et novissime N. Coleti in lucem edidere, ea omnia insuper suis in locis optime exhibentur quae J. D. Mansi --- evulgavit. 31 Tomi. Florentiae vel Ve- netiis 1759-98 expensis Antonii Zatta. Ein anasta- tischer Neudruck und eine Fortsetxung von Mansi’s Konxiliensammlung sind neuerdings von dem Pariser Verleger H. Welter veranstaltet worden. XIV*
Vorwort. CVII stiana 3, 241 mit einem Stück (Bd. 5 Sp. 34-38) 1. Aus Pez' Codex diplomaticus, den Mansi laut Bd. 4 Sp. 159 benutzt haben will, können wir kein Stück nachweisen. Zwischen die diesen gedruckten Quellen entlehnten Stücke ist nun noch eine ziem- liche Anzahl ungedruckter, zumeist aus Florentiner und Luccheser Handschriften ein- gestreut. Handschriften der Laurentiana, zu denen außter dem von Mansi selbst zitierten Plut. 16 cod. 12 auch der oben 2 beschriebene Plut. 16 cod. 13 gehört (vgl. z. B. unsere nrr. 383 und 385), lieferten nicht weniger als 36 Stücke (Bd. 4 Sp. 400�422, 817-822, 1342-1350; Bd. 5 Sp. 153-192; Bd. 6 Sp. 427-452); sie wurden Mansi vom Biblio- thekar der Laurentiana Lorenzo Mehus zur Verfügung gestellt. Aus Luccheser Hand- schriften, zu denen auch die „Mss. Felini" gehören (Felini war 1499-1503 Erzbischof von Lucca), stammen dagegen nur 13 Stücke (Bd. 4 Sp. 211-213, 746-789, 910-1042, 1203-1260, 1299-1342, 1352-1434; Bd. 5 Sp. 1-11 und 63-154); vielleicht sind aber noch die drei in Bd. 4 Sp. 799-805, 814-815 und 1435-1440 ohne Quellenangabe ab- gedruckten Stücke hinzuzurechnen, da sie unmittelbar auf Stücke aus Luccheser Hand- schriften folgen. Zu diesem Material kommen in Bd. 4 Sp. 742-745 zwei Stücke „ex autographo Ferrariensi“ und in Bd. 6 Sp. 455-460 Auszige aus dem im Cod. ms. 5111 der Wiener Hofbibliothek enthaltenen sogenannten Reportatorium actorum concilii Basileensis 3. Ferner gehören hierher die zehn in Bd. 6 Sp. 573-584 und Sp. 598-664 stehenden Stücke. Sie stammen offenbar aus den Codd. mss. 5080 und 5116 der Wiener Hofbibliothek 4. Der in Bd. 5 Sp. 55-56 stehende kurze Artikel über die Frage des Präsidiums auf dem Konstantinopolitaner Unionskonzil, dessen Abhaltung Eugen IV den Griechen vorschlug, scheint von Mansi selbst herzurühren. Woher aber die beiden Bullen Felix' V von 1447 stammen, die in Bd. 6 Sp. 453-456 abgedruckt sind, vermögen wir nicht zu sagen; Mansi macht keine Angaben darüber. 18. Nach der Veröffentlichung der Supplementbände ging Mansi an die Vor- bereitung der großen Konzilienausgabe, die seinen Namen für alle Zeiten berühmt gemacht hat. Sie reicht zwar nur bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, übertrifft aber bis dahin alle früheren Sammlungen an Reichhaltigkeit. Die Textgestaltung läft freilich viel zu wünschen übrig; doch dürfte dieser Mangel weniger auf Mansi's Rechnung als auf die derjenigen zu setzen sein, denen nach seinem Tode die Fortsetzung des Druckes oblag. Die Ausgabe erschien 1759 bis 1798 in 31 Bänden, und zwar teils in Florenz teils in Venedig im Verlage von Antonio Zatta 5. Die Dekrete und Akten des Baseler Konzils füllen die Bände 29, 30 und 31 Sp. 1-284. Da sie im wesentlichen einen Wiederabdruck von Coleti's Sammlung und dem, was Mansi schon in den oben erwähnten Supplementbänden veröffentlicht hatte, darstellen, so besitzen sie nur geringen selbständigen Wert. Band 29 (Venedig 1788) bringt das, was wir oben als Inhalt von Coleti's 17. Bande angeführt haben. Neu hinzugekommen ist folgendes: 1) Zu dem am Anfang der Sammlung stehenden Abschnitt „Inchoatio concilii Basileensis" ist ein Zusatz ge- macht, der sich auf die Ernennung Johanns von Palomar und Johanns von Ragusa zu Vizepräsidenten des Konzils durch Kardinal Cesarini am 25. Juni 1431 bezieht; er 1 Der Vollständigkeit wegen seien auch die in Bd. 5 Sp. 31-33 gemachten Angaben über den In- halt einer Handschrift des Klosters Anchin erwähnt. Sie stammen aus der schon erwähnten Voyage lit- teraire de deux religieux benedictins de la congre- gation de S. Maur S. 79-82. 2 S. LXXXIII. 3 Uber dieses Reportatorium vergleiche man G. Beckmann im 5. Bande von Hallers Concilium Basiliense und oben S. LXXXII. 4 Vgl. oben S. XCI. 5 Sacrorum conciliorum nova et amplissima col- lectio, in qua praeter ea quae P. Labbeus et G. Cos- sartius et novissime N. Coleti in lucem edidere, ea omnia insuper suis in locis optime exhibentur quae J. D. Mansi --- evulgavit. 31 Tomi. Florentiae vel Ve- netiis 1759-98 expensis Antonii Zatta. Ein anasta- tischer Neudruck und eine Fortsetxung von Mansi’s Konxiliensammlung sind neuerdings von dem Pariser Verleger H. Welter veranstaltet worden. XIV*
Strana CVIII
CVIII Vorwort. stammt aus einer Handschrift des Kardinalbibliothekars der Vaticana Domenico Passionei (geb. 1682, gest. 1761), die sich jetzt in der den Nachlaß Passionei's bewahrenden Biblio- theca Angelica in Rom befinden dürfte 1. 2) Im ersten Anhang ist nach dem fünften Briefe die Antwort Cesarini’s auf die Vorwürfe eingefügt, die ihm der Papst Ende 1431 durch den Bischof von Parenzo hatte machen lassen; Mansi hat sie von dem regulierten Chorherrn Philipp Puell in Kloster Neustift in Tirol aus einer Handschrift der dortigen Klosterbibliothek erhalten. 3) Dem vierten Abschnitt des zweiten Anhanges sind die beiden Reden „Inspexit serenissimus" und „Vos estis lux mundi" angegliedert, die Lodo- vico Pontano als Gesandter K. Alfonso's von Aragon im Konzil hielt; sie sind der Römischen Ausgabe (sine anno) von Pontano’s Werken 2 entnommen. 4) Der letzte Ab- schnitt desselben Anhanges hat einen Zuwachs von je zwei Briefen an das Konzil, Kar- dinal Cesarini und Papst Eugen erhalten. Die an das Konzil und den Kardinal stammen „ex codice bibliothecae s. Marcelli Romae“, und von denen an den Papst ist der eine wahrscheinlich aus Neustift, da ihn Mansi von Philipp Puell erhielt, der andere aus einer Handschrift des Kardinals Passionci. Auf diesen letzteren Brief folgt die bekannte Rede Cesarini’s „Locuturus pro publica“, die hier noch einmal aus einer Neustifter Hand- schrift abgedruckt wird, obwohl sie schon weiter oben als Nr. 46 aus Coleti mitgeteilt ist. 5) Zwischen das 6. und 7. Stück des vierten Anhanges sind Cesarini's Rede an die Griechischen Gesandten „Mos est magna“ und die Rede der Griechischen Gesandten an das Konzil „Primum quidem o sacrosancta synodus“ eingefügt. Mansi hat sie aus einer Handschrift der bibliotheca s. Marcelli in Rom und den codd. Vatic. 4190 und Palat. 541 der Vatikanischen Bibliothek. Die Mehrung, die Coleti's Sammlung durch Mansi erfahren hat, beträgt also, von dem Zusatze zur Inchoatio abgesehen, nur 12, richtiger 11 Stücke. Band 30 (Venedig 1792) ist ein völlig unveränderter Wiederabdruck der von Mansi in Supplement zu Coleti Bd. 4 und Bd. 5 Sp. 1-38 mitgeteilten Akten. Band 31 (Venedig 1798) bringt zunächst in Sp. 1-18 drei Reden des Rodericus de Arevalo vor Papst Eugen, dem Herzog von Mailand und K. Friedrich III aus dem Cod. Vatic. 4881 der Vatikanischen Bibliothek, dann in Sp. 17-278 einen Wiederabdruck der in Bd. 5 (von Sp. 37 an) und Bd. 6 der Supplemente enthaltenen Akten, doch mit Ausnahme der großen Rede Cesarini’s „Diu ac sepe“, die schon in Band 29 steht, end- lich in Spalte 279�284 den Abschied des Prager Landtages vom 25. Juli 1434 aus einer nicht näher bezeichneten Handschrift der Wiener Hofbibliothek. 19. Uber die größeren Sammlungen, die nicht eigentlich Konziliensammlungen sind, sondern Konzilsakten mehr gelegentlich bringen, sei nur kurz folgendes bemerkt: a) Goldast in den Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. Bd. III (Offenbach 1610) schöpft aus der Binius’schen Sammlung. b) Goldast seinerseits ist von Lünig im Codex Germaniae diplomaticus (2 Bände. Frankf. u. Leipzig 1732-1733) benutzt, wie z. B. aus unserer nr. 454 zu erkennen ist. c) Ebenso geht Raynald in den Annales ecclesiastici (Bd. 18: 1417-58, Romae 1659; Ausg. von Mansi Band 9 fresp. 28]: 1424-53, Lucca 1752) auf Goldast zurück. Raynald hat daneben noch viele handschriftliche Quellen gehabt, von denen wir die folgenden zu identifizieren vermochten. Der von ihm zitierte „lib. 15" ist jetzt Reg. 370, der „liber ultimus" jetzt Armar. 39 Tom. 6 des Vatikani- schen Archivs. Der „Cod. Alex. VII“ liegt im Ms. D. VII 101 der Bibl. Chigi in Rom vor, und der „Liber censuum" ist identisch mit dem Ms. J 48 der Bibl. Valli- celliana in Rom. 1 Vielleicht ist die Handschrift mit dem Ms. B. 3.10 der Angelica identisch. 2 Mit dieser Ausgabe ist wahrscheinlich die bei Hain, Repertorium bibliographicum Nr. 13274 er- wähnte der „Consilia et allegationes“ Pontano's ge- meint. Sie erschien in Rom bei Antonius und Rafaelis de Vulterris.
CVIII Vorwort. stammt aus einer Handschrift des Kardinalbibliothekars der Vaticana Domenico Passionei (geb. 1682, gest. 1761), die sich jetzt in der den Nachlaß Passionei's bewahrenden Biblio- theca Angelica in Rom befinden dürfte 1. 2) Im ersten Anhang ist nach dem fünften Briefe die Antwort Cesarini’s auf die Vorwürfe eingefügt, die ihm der Papst Ende 1431 durch den Bischof von Parenzo hatte machen lassen; Mansi hat sie von dem regulierten Chorherrn Philipp Puell in Kloster Neustift in Tirol aus einer Handschrift der dortigen Klosterbibliothek erhalten. 3) Dem vierten Abschnitt des zweiten Anhanges sind die beiden Reden „Inspexit serenissimus" und „Vos estis lux mundi" angegliedert, die Lodo- vico Pontano als Gesandter K. Alfonso's von Aragon im Konzil hielt; sie sind der Römischen Ausgabe (sine anno) von Pontano’s Werken 2 entnommen. 4) Der letzte Ab- schnitt desselben Anhanges hat einen Zuwachs von je zwei Briefen an das Konzil, Kar- dinal Cesarini und Papst Eugen erhalten. Die an das Konzil und den Kardinal stammen „ex codice bibliothecae s. Marcelli Romae“, und von denen an den Papst ist der eine wahrscheinlich aus Neustift, da ihn Mansi von Philipp Puell erhielt, der andere aus einer Handschrift des Kardinals Passionci. Auf diesen letzteren Brief folgt die bekannte Rede Cesarini’s „Locuturus pro publica“, die hier noch einmal aus einer Neustifter Hand- schrift abgedruckt wird, obwohl sie schon weiter oben als Nr. 46 aus Coleti mitgeteilt ist. 5) Zwischen das 6. und 7. Stück des vierten Anhanges sind Cesarini's Rede an die Griechischen Gesandten „Mos est magna“ und die Rede der Griechischen Gesandten an das Konzil „Primum quidem o sacrosancta synodus“ eingefügt. Mansi hat sie aus einer Handschrift der bibliotheca s. Marcelli in Rom und den codd. Vatic. 4190 und Palat. 541 der Vatikanischen Bibliothek. Die Mehrung, die Coleti's Sammlung durch Mansi erfahren hat, beträgt also, von dem Zusatze zur Inchoatio abgesehen, nur 12, richtiger 11 Stücke. Band 30 (Venedig 1792) ist ein völlig unveränderter Wiederabdruck der von Mansi in Supplement zu Coleti Bd. 4 und Bd. 5 Sp. 1-38 mitgeteilten Akten. Band 31 (Venedig 1798) bringt zunächst in Sp. 1-18 drei Reden des Rodericus de Arevalo vor Papst Eugen, dem Herzog von Mailand und K. Friedrich III aus dem Cod. Vatic. 4881 der Vatikanischen Bibliothek, dann in Sp. 17-278 einen Wiederabdruck der in Bd. 5 (von Sp. 37 an) und Bd. 6 der Supplemente enthaltenen Akten, doch mit Ausnahme der großen Rede Cesarini’s „Diu ac sepe“, die schon in Band 29 steht, end- lich in Spalte 279�284 den Abschied des Prager Landtages vom 25. Juli 1434 aus einer nicht näher bezeichneten Handschrift der Wiener Hofbibliothek. 19. Uber die größeren Sammlungen, die nicht eigentlich Konziliensammlungen sind, sondern Konzilsakten mehr gelegentlich bringen, sei nur kurz folgendes bemerkt: a) Goldast in den Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. Bd. III (Offenbach 1610) schöpft aus der Binius’schen Sammlung. b) Goldast seinerseits ist von Lünig im Codex Germaniae diplomaticus (2 Bände. Frankf. u. Leipzig 1732-1733) benutzt, wie z. B. aus unserer nr. 454 zu erkennen ist. c) Ebenso geht Raynald in den Annales ecclesiastici (Bd. 18: 1417-58, Romae 1659; Ausg. von Mansi Band 9 fresp. 28]: 1424-53, Lucca 1752) auf Goldast zurück. Raynald hat daneben noch viele handschriftliche Quellen gehabt, von denen wir die folgenden zu identifizieren vermochten. Der von ihm zitierte „lib. 15" ist jetzt Reg. 370, der „liber ultimus" jetzt Armar. 39 Tom. 6 des Vatikani- schen Archivs. Der „Cod. Alex. VII“ liegt im Ms. D. VII 101 der Bibl. Chigi in Rom vor, und der „Liber censuum" ist identisch mit dem Ms. J 48 der Bibl. Valli- celliana in Rom. 1 Vielleicht ist die Handschrift mit dem Ms. B. 3.10 der Angelica identisch. 2 Mit dieser Ausgabe ist wahrscheinlich die bei Hain, Repertorium bibliographicum Nr. 13274 er- wähnte der „Consilia et allegationes“ Pontano's ge- meint. Sie erschien in Rom bei Antonius und Rafaelis de Vulterris.
Strana CIX
Vorwort. CIX 20. Weitere Materialien für die Geschichte des Bascler Konzils finden sich in den kirchenrechtlichen Quellensammlungen der beiden Febronianer Joh. Baptist von Horix (1730-1792) und Stephan Alexander Würdtwein (1719-1796). a) Horix ließ seinem zuerst 1762-1763, dann zum zweiten Male 1771-1773 zu Frankfurt in 3 Teilen anonym erschienenen Werke „Concordata nationis Germanicae integra" in den Jahren 1775-1777 vier Ergänzungsbände folgen unter dem Titel „Ad concordata nationis Germanicae integra documentorum fasciculus primus" (resp. secundus, tercius, quartus), ebenfalls ohne sich als Herausgeber zu nennen. In den drei ersten Bänden dieser Er- gänzung — der vierte enthält kritische Erörterungen — gibt Horix Dokumente, in der Hauptsache zwar erst für die Zeit von 1438�1448, vereinzelt aber auch schon für die Jahre 1433�1437. Benutzt hat er offenbar Archivalien des damaligen Mainzer Erz- kanzlerarchivs 1 und der Wiener Hofbibliothek. b) Würdtwein widmet von seiner großten Urkundensammlung „Subsidia diplomatica ad selecta juris ecclesiastici Germaniae et historiarum capita clucidanda“ Bd. 1-13 (Heidelberg 1772-1780) und „Nova subsidia diplomatica etc.“ Bd. 1-14 (Heidelberg 1782-98) die Bände 7-9 (1776) der erstgenannten Sammlung dem Baseler Konzil. Der Inhalt ist im großen und ganzen identisch mit dem bei Horix, und auch die Vorlagen seiner Drucke scheinen dieselben zu sein. Horix wie Würdtwein sind die einzigen, die die von der „Germanischen Nation“ am Baseler Konzil ausgegangenen Schriftstücke, vor allem nach den Vorlagen im Cod. 5116 der Wiener Hofbibliothek, veröffentlicht haben. VI. Der Inhalt des Bandes. Romzug und Kirchenfrage, vor allem aber der Romzug, beherrschen die Gestaltung dieses Bandes. Es war deshalb nötig, sich von der sonst für unsere Edition maß- gebenden Anordnung des Materials nach Reichs- und anderen Tagen für einen großen Teil des Bandes zu emanzipieren, stärker noch, als es in dem Romzugsbande aus Ru- prechts Regierungszeit, Band V, geschehen ist. Das wird keiner weiteren Begründung be- dürfen, ebenso nicht, daß es des Zusammenhangs wegen unvermeidlich war, sich tief in die Beziehungen der Italienischen Mächte und in den kirchlichen Konflikt einzulassen. Uber Einzelheiten der Anordnung und iber die Grenze, die für die Aufnahme der Italienischen und kirchenpolitischen Materialien zu zichen war, wird man selbstverständ- lich streiten können. Wir behaupten nicht, das allein richtige getroffen zu haben, waren auch unter einander begreiflicherweise nicht immer derselben Ansicht, und wenn wir jetzt, wo der Band fertig vorliegt und alles sich besser und bequemer überschen läßt, ihn neu zu machen hätten, so würde er wahrscheinlich in manchen Dingen anders ausfallen. Das Eine darf ich wohl sagen als jemand, der genug in die Arbeit hineingesehen hat, um ein Urteil darüber zu haben, und der andererseits ihr doch fern genug gestanden hat, um sich Unbefangenheit des Urteils zu wahren: es hat kaum die Bearbeitung eines Bandes so viel Mühe, Arbeit und Schwierigkeiten verursacht, wie die des vorliegenden mit seinem auseinander fließenden, der Konzentration so widerstrebenden Material. Doch nicht darauf kommt es schließlich an, sondern darauf, ob durch diese Arbeit nun neue Ergebnisse gewonnen sind, die Erkenntnis gefördert ist. Und das dürfen wir wohl, wie für alle Bände der Reichtagsakten, auch für diesen kühnlich in Anspruch nehmen. Es ist mir am Schlusse dieses gewaltig angeschwollenen Vorwortes nicht möglich, wie ich es bei den Bänden XI und XII gethan habe, auf den Inhalt näher einzugehen 1 Landsberg, Gesch. d. D. Rechtswiss. III, 1. Note S. 243 sagt, daß Horix seine Mss. aus dem Mainxer Reichsarchiv erhielt, durch den ihm wohlbekannten Minister Grafen von Stadion.
Vorwort. CIX 20. Weitere Materialien für die Geschichte des Bascler Konzils finden sich in den kirchenrechtlichen Quellensammlungen der beiden Febronianer Joh. Baptist von Horix (1730-1792) und Stephan Alexander Würdtwein (1719-1796). a) Horix ließ seinem zuerst 1762-1763, dann zum zweiten Male 1771-1773 zu Frankfurt in 3 Teilen anonym erschienenen Werke „Concordata nationis Germanicae integra" in den Jahren 1775-1777 vier Ergänzungsbände folgen unter dem Titel „Ad concordata nationis Germanicae integra documentorum fasciculus primus" (resp. secundus, tercius, quartus), ebenfalls ohne sich als Herausgeber zu nennen. In den drei ersten Bänden dieser Er- gänzung — der vierte enthält kritische Erörterungen — gibt Horix Dokumente, in der Hauptsache zwar erst für die Zeit von 1438�1448, vereinzelt aber auch schon für die Jahre 1433�1437. Benutzt hat er offenbar Archivalien des damaligen Mainzer Erz- kanzlerarchivs 1 und der Wiener Hofbibliothek. b) Würdtwein widmet von seiner großten Urkundensammlung „Subsidia diplomatica ad selecta juris ecclesiastici Germaniae et historiarum capita clucidanda“ Bd. 1-13 (Heidelberg 1772-1780) und „Nova subsidia diplomatica etc.“ Bd. 1-14 (Heidelberg 1782-98) die Bände 7-9 (1776) der erstgenannten Sammlung dem Baseler Konzil. Der Inhalt ist im großen und ganzen identisch mit dem bei Horix, und auch die Vorlagen seiner Drucke scheinen dieselben zu sein. Horix wie Würdtwein sind die einzigen, die die von der „Germanischen Nation“ am Baseler Konzil ausgegangenen Schriftstücke, vor allem nach den Vorlagen im Cod. 5116 der Wiener Hofbibliothek, veröffentlicht haben. VI. Der Inhalt des Bandes. Romzug und Kirchenfrage, vor allem aber der Romzug, beherrschen die Gestaltung dieses Bandes. Es war deshalb nötig, sich von der sonst für unsere Edition maß- gebenden Anordnung des Materials nach Reichs- und anderen Tagen für einen großen Teil des Bandes zu emanzipieren, stärker noch, als es in dem Romzugsbande aus Ru- prechts Regierungszeit, Band V, geschehen ist. Das wird keiner weiteren Begründung be- dürfen, ebenso nicht, daß es des Zusammenhangs wegen unvermeidlich war, sich tief in die Beziehungen der Italienischen Mächte und in den kirchlichen Konflikt einzulassen. Uber Einzelheiten der Anordnung und iber die Grenze, die für die Aufnahme der Italienischen und kirchenpolitischen Materialien zu zichen war, wird man selbstverständ- lich streiten können. Wir behaupten nicht, das allein richtige getroffen zu haben, waren auch unter einander begreiflicherweise nicht immer derselben Ansicht, und wenn wir jetzt, wo der Band fertig vorliegt und alles sich besser und bequemer überschen läßt, ihn neu zu machen hätten, so würde er wahrscheinlich in manchen Dingen anders ausfallen. Das Eine darf ich wohl sagen als jemand, der genug in die Arbeit hineingesehen hat, um ein Urteil darüber zu haben, und der andererseits ihr doch fern genug gestanden hat, um sich Unbefangenheit des Urteils zu wahren: es hat kaum die Bearbeitung eines Bandes so viel Mühe, Arbeit und Schwierigkeiten verursacht, wie die des vorliegenden mit seinem auseinander fließenden, der Konzentration so widerstrebenden Material. Doch nicht darauf kommt es schließlich an, sondern darauf, ob durch diese Arbeit nun neue Ergebnisse gewonnen sind, die Erkenntnis gefördert ist. Und das dürfen wir wohl, wie für alle Bände der Reichtagsakten, auch für diesen kühnlich in Anspruch nehmen. Es ist mir am Schlusse dieses gewaltig angeschwollenen Vorwortes nicht möglich, wie ich es bei den Bänden XI und XII gethan habe, auf den Inhalt näher einzugehen 1 Landsberg, Gesch. d. D. Rechtswiss. III, 1. Note S. 243 sagt, daß Horix seine Mss. aus dem Mainxer Reichsarchiv erhielt, durch den ihm wohlbekannten Minister Grafen von Stadion.
Strana CX
CX Vorwort. und eine Heraushebung wichtiger Ergebnisse zu versuchen. Es wäre mir nicht möglich, auch wenn nicht nach der entsetzlichen, durch mich verschuldeten Verzögerung im Er- scheinen dieses Bandes nun Alles in und außer mir auf den Abschluß hindrängte. Ich müßste, da ich mich nicht würde enthalten können, zu vielen Einzelheiten kritisch Stellung zu nehmen, ein zweites Vorwort schreiben. Daß für das Verständnis des Romzugs und der Kirchenpolitik hier neue Mate- rialien und neue Gesichtspunkte geboten werden, bedarf keiner besonderen Hervorhebung. Es sind nicht nur die Fragen des äußeren Verlaufs, die aufgehellt werden, sondern auch die verfassungsgeschichtliche Behandlung mancher Fragen, u. a. auch der Kaiserkrönung, wird neu fundamentiert. Uber die Kirchenpolitik Sigmunds, ihre Voraussetzungen, Ziele und Wandlungen wird man erst urteilen können, wo jetzt unsere drei Bände vorliegen. Hinter den Italienischen und kirchenpolitischen Akten treten in diesem Bande die eigentlich Deutschen Reichstagsakten zurück. Was hier davon vorgelegt wird, betrifft zum überwiegenden Teil die Münzfrage und die Aufrechterhaltung des Landfriedens in Süd- deutschland. Uber beides wird auf zahlreichen Versammlungen, während Sigmund in Italien weilte, beraten. Es sind nicht große Aufgaben, wie Reichsreform und allgemeine Landfriedensorganisation, die hier die Reichsstände beschäftigen, gleichwohl aber haben diese Verhandlungen Interesse, da auch in kleinerem Kreise die großten Gegensätze sich geltend machen. In das genauere Verständnis dieser Dinge ist man bisher wenig ein- gedrungen, und was wir hier bieten, ist fast alles neu. Wenn ich nun diesen Band hinaus gehen lasse, muß ich noch ein Wort sagen über die letzte große Verzögerung, die sein Erscheinen erlitten hat. Ich habe es soeben schon angedeutet: sie kommt allein auf mein Verschulden; Bearbeiter, Verleger und Drucker sind gleich unschuldig daran und haben alle unter meinem Verzögern gelitten. Ihnen allen, auch der Historischen Kommission, ganz besonders aber dem am schwersten ge- troffenen Herausgeber des Bandes, meinem Freunde Dr. Herre, muß ich danken für die Geduld und Nachsicht, mit der sie das Unverantwortliche ertragen haben. Im Sommer 1904 habe ich begonnen, dieses Vorwort zu schreiben. Als dann im Herbst die ersten Bogen schon gedruckt waren und ich dem Abschluß nahe zu sein glaubte, unternahm ich eine Reise ins Ausland, und von der Ozeanfahrt heimgekehrt, habe ich wohl anderthalb Jahre nicht den Weg zurückfinden können zu intensiver Be- schäftigung mit dem weitschichtigen Stoff. Unter der Hand ist mir dann die versprochene Ubersicht über das handschriftliche Material an Konzilsakten zu einer großen Unter- suchung über die Konzilsarchivalien, Protokolle und Akten ausgewachsen. Dabei habe ich noch manchen Verwaltungen und manchen Fachgenossen beschwer- lich fallen müssen. Es ist mir deshalb ein Bedürfnis, der im zweiten Abschnitt aus- gesprochenen, vor zwei Jahren niedergeschriebenen Danksagung einen Nachtrag folgen zu lassen. Den Bibliotheksverwaltungen in Wien und Dresden bin ich für die Liberalität, mit der sie mir ihre Handschriften wiederholt und auf lange Zeit in München zur Ver- fiigung gestellt haben, lebhaft verpflichtet; die Herren Staatsarchivar Dr. Kaufmann und Bibliothekar M. Gisi in Solothurn, Bibliothekar L. Micheli in Genf, Bibliothekar A. Reymond in Lausanne und ganz besonders Staatsarchivar Dr. R. Wackernagel in Basel haben mir durch freundliche Auskünfte große Gefälligkeiten erwiesen; in München haben mir die Herren Reichsarchiv-Assessor Dr. I. Striedinger und Bibliotheks-Prak- tikant Dr. O. Hartig ihren Beisland geliehen; auf die Unterstützung meiner beiden Kollegen Dr. Beckmann und Dr. Herre hatte ich schon mehrfach Gelegenheit hin- zuweisen.
CX Vorwort. und eine Heraushebung wichtiger Ergebnisse zu versuchen. Es wäre mir nicht möglich, auch wenn nicht nach der entsetzlichen, durch mich verschuldeten Verzögerung im Er- scheinen dieses Bandes nun Alles in und außer mir auf den Abschluß hindrängte. Ich müßste, da ich mich nicht würde enthalten können, zu vielen Einzelheiten kritisch Stellung zu nehmen, ein zweites Vorwort schreiben. Daß für das Verständnis des Romzugs und der Kirchenpolitik hier neue Mate- rialien und neue Gesichtspunkte geboten werden, bedarf keiner besonderen Hervorhebung. Es sind nicht nur die Fragen des äußeren Verlaufs, die aufgehellt werden, sondern auch die verfassungsgeschichtliche Behandlung mancher Fragen, u. a. auch der Kaiserkrönung, wird neu fundamentiert. Uber die Kirchenpolitik Sigmunds, ihre Voraussetzungen, Ziele und Wandlungen wird man erst urteilen können, wo jetzt unsere drei Bände vorliegen. Hinter den Italienischen und kirchenpolitischen Akten treten in diesem Bande die eigentlich Deutschen Reichstagsakten zurück. Was hier davon vorgelegt wird, betrifft zum überwiegenden Teil die Münzfrage und die Aufrechterhaltung des Landfriedens in Süd- deutschland. Uber beides wird auf zahlreichen Versammlungen, während Sigmund in Italien weilte, beraten. Es sind nicht große Aufgaben, wie Reichsreform und allgemeine Landfriedensorganisation, die hier die Reichsstände beschäftigen, gleichwohl aber haben diese Verhandlungen Interesse, da auch in kleinerem Kreise die großten Gegensätze sich geltend machen. In das genauere Verständnis dieser Dinge ist man bisher wenig ein- gedrungen, und was wir hier bieten, ist fast alles neu. Wenn ich nun diesen Band hinaus gehen lasse, muß ich noch ein Wort sagen über die letzte große Verzögerung, die sein Erscheinen erlitten hat. Ich habe es soeben schon angedeutet: sie kommt allein auf mein Verschulden; Bearbeiter, Verleger und Drucker sind gleich unschuldig daran und haben alle unter meinem Verzögern gelitten. Ihnen allen, auch der Historischen Kommission, ganz besonders aber dem am schwersten ge- troffenen Herausgeber des Bandes, meinem Freunde Dr. Herre, muß ich danken für die Geduld und Nachsicht, mit der sie das Unverantwortliche ertragen haben. Im Sommer 1904 habe ich begonnen, dieses Vorwort zu schreiben. Als dann im Herbst die ersten Bogen schon gedruckt waren und ich dem Abschluß nahe zu sein glaubte, unternahm ich eine Reise ins Ausland, und von der Ozeanfahrt heimgekehrt, habe ich wohl anderthalb Jahre nicht den Weg zurückfinden können zu intensiver Be- schäftigung mit dem weitschichtigen Stoff. Unter der Hand ist mir dann die versprochene Ubersicht über das handschriftliche Material an Konzilsakten zu einer großen Unter- suchung über die Konzilsarchivalien, Protokolle und Akten ausgewachsen. Dabei habe ich noch manchen Verwaltungen und manchen Fachgenossen beschwer- lich fallen müssen. Es ist mir deshalb ein Bedürfnis, der im zweiten Abschnitt aus- gesprochenen, vor zwei Jahren niedergeschriebenen Danksagung einen Nachtrag folgen zu lassen. Den Bibliotheksverwaltungen in Wien und Dresden bin ich für die Liberalität, mit der sie mir ihre Handschriften wiederholt und auf lange Zeit in München zur Ver- fiigung gestellt haben, lebhaft verpflichtet; die Herren Staatsarchivar Dr. Kaufmann und Bibliothekar M. Gisi in Solothurn, Bibliothekar L. Micheli in Genf, Bibliothekar A. Reymond in Lausanne und ganz besonders Staatsarchivar Dr. R. Wackernagel in Basel haben mir durch freundliche Auskünfte große Gefälligkeiten erwiesen; in München haben mir die Herren Reichsarchiv-Assessor Dr. I. Striedinger und Bibliotheks-Prak- tikant Dr. O. Hartig ihren Beisland geliehen; auf die Unterstützung meiner beiden Kollegen Dr. Beckmann und Dr. Herre hatte ich schon mehrfach Gelegenheit hin- zuweisen.
Strana CXI
Vorwort. CXI In der Zwischenzeit hat sich manches geändert, was unser Unternehmen nahe be- rihrt. Der junge Mitarbeiter, den ich zu Beginn dieser Seiten vorgestellt habe, Dr. Ludwig Oblinger, weilt nicht mehr unter uns. Wohl schon schwer krank, ohne es zu wissen, hatte er die Italienische Reise angetreten, dem Tode verfallen kam er von ihr zurück. Unser Unternehmen dankt ihm freundlich hilfreiche Förderung künftiger Italie- nischer Forschungen für die Supplemente. Inzwischen ist der 13. Band, der erste aus der Regierung König Albrechts, be- arbeitet von Dr. Beckmann, in Druck gegeben worden. Mit den letzten Bogen dieses Vorworts sind zugleich die ersten des neuen Bandes gesetzt worden. Wir haben doch vorgezogen, ihm die fortlaufende Ziffer zu geben, entgegen der An- kündigung, die noch zu Anfang dieses Vorworts ausgesprochen ist. Es schien zweck- mästiger, nicht eine Lücke zu lassen, von der Niemand sagen kann, wann sie sich schließen würde. Die Supplement-Bände sollen eine besondere Reihe für sich werden. Wir alle aber, die wir am Unternehmen beteiligt sind und mit uns wohl alle, die ihm irgendwie Interesse entgegenbringen, wir freuen uns, daß nun endlich die häßliche Lücke geschlossen ist, die so lange Zeit in dem ersten Zwölf unserer Bände geklafft hat, wir freuen uns dessen und hoffen auf um so energischeren Fortgang der Arbeit. Was mich selbst anlangt, so hoffe ich, nachdem ich mich in den letzten Wochen dem Unternehmen nicht nur äußerlich, sondern mit starkem inneren Interesse wieder zugewandt habe, nun an die Supplemente gehen zu können. Gotha, Pfingsten 1906. L. Quidde.
Vorwort. CXI In der Zwischenzeit hat sich manches geändert, was unser Unternehmen nahe be- rihrt. Der junge Mitarbeiter, den ich zu Beginn dieser Seiten vorgestellt habe, Dr. Ludwig Oblinger, weilt nicht mehr unter uns. Wohl schon schwer krank, ohne es zu wissen, hatte er die Italienische Reise angetreten, dem Tode verfallen kam er von ihr zurück. Unser Unternehmen dankt ihm freundlich hilfreiche Förderung künftiger Italie- nischer Forschungen für die Supplemente. Inzwischen ist der 13. Band, der erste aus der Regierung König Albrechts, be- arbeitet von Dr. Beckmann, in Druck gegeben worden. Mit den letzten Bogen dieses Vorworts sind zugleich die ersten des neuen Bandes gesetzt worden. Wir haben doch vorgezogen, ihm die fortlaufende Ziffer zu geben, entgegen der An- kündigung, die noch zu Anfang dieses Vorworts ausgesprochen ist. Es schien zweck- mästiger, nicht eine Lücke zu lassen, von der Niemand sagen kann, wann sie sich schließen würde. Die Supplement-Bände sollen eine besondere Reihe für sich werden. Wir alle aber, die wir am Unternehmen beteiligt sind und mit uns wohl alle, die ihm irgendwie Interesse entgegenbringen, wir freuen uns, daß nun endlich die häßliche Lücke geschlossen ist, die so lange Zeit in dem ersten Zwölf unserer Bände geklafft hat, wir freuen uns dessen und hoffen auf um so energischeren Fortgang der Arbeit. Was mich selbst anlangt, so hoffe ich, nachdem ich mich in den letzten Wochen dem Unternehmen nicht nur äußerlich, sondern mit starkem inneren Interesse wieder zugewandt habe, nun an die Supplemente gehen zu können. Gotha, Pfingsten 1906. L. Quidde.
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Vorakten des Romzuges. Im Vorworte zum neunten Bande unseres Unternehmens hat der Herausgeber Diet- rich Kerler bereits auf die Notwendigkeit hingewiesen, im zehnten Bande um des Rom- zuges K. Sigmunds willen noch einmal auf den früheren Zeitraum zurückzugreifen. Es 5 war damals beabsichtigt, das für die Vorgeschichte des Romzuges vorhandene Material in einer einzigen kleinen Gruppe zu vereinigen und diese „Vorakten" als einleitende Litera A in die erste (jetzt zweite), die Anfänge des Romzuges behandelnde Hauptabteilung ein- zureihen. In den zwölf Jahren, die seit dem Erscheinen des neunten Bandes vergangen sind, stieg jedoch die Zahl dieser Vorakten infolge wiederholter Funde um mehr als das 10 Dreifache, und damit stieg auch die Schwierigkeit, sie in der oben erwähnten Weise anzu- ordnen. Wir entschlossen uns deshalb, sie von den eigentlichen Romzugsakten ganz zu trennen und aus ihnen eine besondere Hauptabteilung zu bilden. Wir setzen nun hier mit dem Frühjahr 1426 bezw. mit dem Herbst 1425 ein, greifen also noch ein gutes Stück in den achten Band zurück. Der Grund, warum wir 15 gerade diesen Zeitpunkt wählen, ist der, daß unserer Meinung nach das Bündnis, das am 4 Dezember 1425 zwischen Venedig und Florenz gegen den Hzg. Filippo Maria von Mailand geschlossen wurde, wie in den politischen Verhältnissen Italiens so auch in der Italienischen Politik K. Sigmunds eine folgenschwere Wendung herbeiführte. Es hatte eine nachhaltige Verschiebung der Machtverhältnisse in Italien zu Gunsten jener beiden Republiken zur Folge und war zugleich die Ursache des Scheiterns der hochfliegenden, nichts Geringeres als die Beseitigung der Italienischen Kleinstaaterei und die Einigung des Landes unter der Herrschaft des Hauses Visconti bezweckenden Pläne des Herzogs von Mailand. Auf der anderen Seite bewirkte es, daß der nun ganz isoliert dastehende Herzog Anschluß an den Römischen König suchte und mit diesem schließlich Anfang Juli 25 1426 das wichtige Wisherader Angriffsbündnis gegen Venedig abschloß, das dann gleich- sam die Grundlage aller folgenden Verhandlungen zwischen ihnen, auch ihrer Verhand- lungen über den Romzug bildete. Damit soll aber nicht gesagt sein, daß der Romzugsgedanke in Sigmund überhaupt erst infolge seiner Verbindung mit Filippo Maria lebendig geworden sei. Der Gedanke hatte ihn schon viel früher, man kann sagen, schon seit seiner zweiten Königswahl, also seit dem Sommer 1411 beschäftigt. Zwar hatte er in dem bekannten Vertrage vom 9 Juli 14111 auf die Kaiserkrone zu Gunsten seines Bruders Wenzel verzichtet, aber er hatte wohl schon damals diesen Verzicht nicht allzu ernst genommen. Denn es war ja kaum zu erwarten, daß die Vorbedingung des Vertrages, nämlich die Zustimmung der Kurfürsten 35 zur Kaiserkrönung Wenzels, jemals erfüllt werden würde. Selbst angenommen, daß es gelungen wäre, auf dem für Anfang April 1412 berufenen Römischen Konzil2 die all- 20 30 1 RTA. 7 nr. 63. 2 Vgl. Finke, Acta concilii Constanciensis I, 121- 123; 126-131; 165-167; ferner Blumenthal, Vor- Deutsche Reichstags-Akten X. geschichte des Konstanxer Konxils bis aur Berufung (Hall. Diss. 1897) S. 80-86.
Vorakten des Romzuges. Im Vorworte zum neunten Bande unseres Unternehmens hat der Herausgeber Diet- rich Kerler bereits auf die Notwendigkeit hingewiesen, im zehnten Bande um des Rom- zuges K. Sigmunds willen noch einmal auf den früheren Zeitraum zurückzugreifen. Es 5 war damals beabsichtigt, das für die Vorgeschichte des Romzuges vorhandene Material in einer einzigen kleinen Gruppe zu vereinigen und diese „Vorakten" als einleitende Litera A in die erste (jetzt zweite), die Anfänge des Romzuges behandelnde Hauptabteilung ein- zureihen. In den zwölf Jahren, die seit dem Erscheinen des neunten Bandes vergangen sind, stieg jedoch die Zahl dieser Vorakten infolge wiederholter Funde um mehr als das 10 Dreifache, und damit stieg auch die Schwierigkeit, sie in der oben erwähnten Weise anzu- ordnen. Wir entschlossen uns deshalb, sie von den eigentlichen Romzugsakten ganz zu trennen und aus ihnen eine besondere Hauptabteilung zu bilden. Wir setzen nun hier mit dem Frühjahr 1426 bezw. mit dem Herbst 1425 ein, greifen also noch ein gutes Stück in den achten Band zurück. Der Grund, warum wir 15 gerade diesen Zeitpunkt wählen, ist der, daß unserer Meinung nach das Bündnis, das am 4 Dezember 1425 zwischen Venedig und Florenz gegen den Hzg. Filippo Maria von Mailand geschlossen wurde, wie in den politischen Verhältnissen Italiens so auch in der Italienischen Politik K. Sigmunds eine folgenschwere Wendung herbeiführte. Es hatte eine nachhaltige Verschiebung der Machtverhältnisse in Italien zu Gunsten jener beiden Republiken zur Folge und war zugleich die Ursache des Scheiterns der hochfliegenden, nichts Geringeres als die Beseitigung der Italienischen Kleinstaaterei und die Einigung des Landes unter der Herrschaft des Hauses Visconti bezweckenden Pläne des Herzogs von Mailand. Auf der anderen Seite bewirkte es, daß der nun ganz isoliert dastehende Herzog Anschluß an den Römischen König suchte und mit diesem schließlich Anfang Juli 25 1426 das wichtige Wisherader Angriffsbündnis gegen Venedig abschloß, das dann gleich- sam die Grundlage aller folgenden Verhandlungen zwischen ihnen, auch ihrer Verhand- lungen über den Romzug bildete. Damit soll aber nicht gesagt sein, daß der Romzugsgedanke in Sigmund überhaupt erst infolge seiner Verbindung mit Filippo Maria lebendig geworden sei. Der Gedanke hatte ihn schon viel früher, man kann sagen, schon seit seiner zweiten Königswahl, also seit dem Sommer 1411 beschäftigt. Zwar hatte er in dem bekannten Vertrage vom 9 Juli 14111 auf die Kaiserkrone zu Gunsten seines Bruders Wenzel verzichtet, aber er hatte wohl schon damals diesen Verzicht nicht allzu ernst genommen. Denn es war ja kaum zu erwarten, daß die Vorbedingung des Vertrages, nämlich die Zustimmung der Kurfürsten 35 zur Kaiserkrönung Wenzels, jemals erfüllt werden würde. Selbst angenommen, daß es gelungen wäre, auf dem für Anfang April 1412 berufenen Römischen Konzil2 die all- 20 30 1 RTA. 7 nr. 63. 2 Vgl. Finke, Acta concilii Constanciensis I, 121- 123; 126-131; 165-167; ferner Blumenthal, Vor- Deutsche Reichstags-Akten X. geschichte des Konstanxer Konxils bis aur Berufung (Hall. Diss. 1897) S. 80-86.
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2 Vorakten des Romzuges. gemeine Anerkennung Papst Johanns XXIII, des Nachfolgers des Pisaner Konzilspapstes Alexander, durchzusetzen und diesen zur Ausübung eines Druckes auf das Kurfürsten- kolleg in der bezeichneten Richtung zu bestimmen, so wäre es doch immer noch mehr als zweifelhaft gewesen, ob sich die Kurfürsten gefügt und so leichthin einen Schritt gethan hätten, der die Annullierung aller Regierungshandlungen K. Ruprechts in sich geschlossen, 5 also kaum absehbare Folgen nach sich gezogen haben würde. Schon im Frühjahr 1412 hatte Sigmund den Gedanken, in Person nach Italien zu gehen, ernstlich erwogen. Er hatte damals vorgehabt 1, um Martini einen Reichstag in Frankfurt zu halten und sich dann zur Krönung nach Aachen zu begeben. Von dort hatte er mit Deutschen Truppen nach dem Süden aufbrechen, in Oberitalien seine Ver- 10 einigung mit einem Ungarischen Heere, das im Herbst 1412 von Friaul her Venedig an- greifen sollte, vollziehen und schließlich nach Rom marschieren wollen. Die Absicht, die ihn geleitet hatte, war vermutlich die gewesen, in Rom zunächst in die Verhandlungen des schon erwähnten Konzils einzugreifen und dann nach Beseitigung des Schismas auch die Lösung der Krönungsfrage herbeizuführen. Mit einem Feldzuge gegen den Ungarischen Kron- 15 prätendenten K. Ladislaus von Neapel hatte er das ganze Unternehmen beschließen wollen. Der Plan war aus verschiedenen, hier nicht näher zu erörternden Gründen, in letzter Linie wegen der am 10 Februar 1413 erfolgten Vertagung des Römischen Konzils2 unaus- geführt geblieben. Gegen den Schluß des Konstanzer Konzils war er, wie es scheint, von neuem auf- 20 getaucht. Wenigstens hatte Sigmund am 5 November 1417 Befehl gegeben, duo magna sigilla imperialis majestatis anzufertigen3. Es wäre möglich, daß er damals vorhatte, den Papst, der aus dem Konklave vom 11 November hervorgehen würde, persönlich nach Rom zu führen. Die Verhältnisse hatten auch Anfang 1418 für die Ausführung des Unternehmens 25 nicht ungünstig gelegen. Das Schisma war ja beseitigt, nachdem Martin V als all- gemein anerkannter Papst den Stuhl Petri bestiegen hatte. Und überdies war die Königswahl Sigmunds am 24 Januar 1418 approbiert worden, und bei dieser Gelegenheit hatte Martin V noch ausdrücklich erklärt, daß der Luxemburger habilis et sufficiens ad suscipiendam imperialis celsitudinis dignitatem sei und die unctio consecracio imperiique 3o Romani corona aus seinen Händen empfangen dürfe 4. Endlich war auch jener unglück- liche am 9 Juli 1411 geschehene Verzicht auf die Kaiserkrone inzwischen wieder rück- gängig gemacht worden. Genaue Nachrichten darüber liegen allerdings nicht vor. Doch ist einem Briefe Sigmunds an K. Karl von Frankreich vom 14 Oktober 14145 und einem Schiedsspruche, den die Kurfürsten Ludwig von der Pfalz und Friedrich von Branden- 35 burg am 14 Juni 1416 in Eger zwischen Sigmund und Wenzel gefällt haben 6, soviel zu entnehmen, daß sich die beiden Brüder über diesen Punkt noch vor der am 8 November 1414 vollzogenen Königskrönung Sigmunds, vielleicht unter kurfürstlicher Vermittelung auf oder gleich nach dem im Juli 1414 in Speier gehaltenen Reichstage 7 verständigt hatten. Wenzel hatte gegen Gewährung von Titel und Rang eines Römischen Königs auf die 40 Kaiserwürde definitiv verzichtet. Es hatte also fortan das umgekehrte Verhältnis wie bisher obwalten sollen: Sigmund hatte Kaiser und Wenzel Römischer König sein sollen. Einfälle der Türken in die Donauländer hatten indes Sigmund im Sommer 1418 nach Ungarn gerufen, und hier war er in den folgenden Jahren teils durch die Husi- 1 Vgl. Finke a. a. O. I, 90; 92; 100; 217 Anm. I; 396-399. RTA. 7 nr. 126. Altmann, Die Urkunden Kaiser Sigmunds nr. 336. 2 Vgl. Finke a. a. O. 1, 127 und 165-167. 3 Vgl. RTA. 7 pag. 294 Anm. 2. Vgl. das Tagebuch des Kardinals Fillastre bei Finke, Forschungen und Quellen xur Geschichte des 45 Konstanxer Konxils S. 236-238. 5 Gedr. bei Finke, Acta I, 383-386. 6 Gedr. in Monumenta Zollerana 7, 402-407. Vgl. RTA. 7 pag. 172 ff. 50
2 Vorakten des Romzuges. gemeine Anerkennung Papst Johanns XXIII, des Nachfolgers des Pisaner Konzilspapstes Alexander, durchzusetzen und diesen zur Ausübung eines Druckes auf das Kurfürsten- kolleg in der bezeichneten Richtung zu bestimmen, so wäre es doch immer noch mehr als zweifelhaft gewesen, ob sich die Kurfürsten gefügt und so leichthin einen Schritt gethan hätten, der die Annullierung aller Regierungshandlungen K. Ruprechts in sich geschlossen, 5 also kaum absehbare Folgen nach sich gezogen haben würde. Schon im Frühjahr 1412 hatte Sigmund den Gedanken, in Person nach Italien zu gehen, ernstlich erwogen. Er hatte damals vorgehabt 1, um Martini einen Reichstag in Frankfurt zu halten und sich dann zur Krönung nach Aachen zu begeben. Von dort hatte er mit Deutschen Truppen nach dem Süden aufbrechen, in Oberitalien seine Ver- 10 einigung mit einem Ungarischen Heere, das im Herbst 1412 von Friaul her Venedig an- greifen sollte, vollziehen und schließlich nach Rom marschieren wollen. Die Absicht, die ihn geleitet hatte, war vermutlich die gewesen, in Rom zunächst in die Verhandlungen des schon erwähnten Konzils einzugreifen und dann nach Beseitigung des Schismas auch die Lösung der Krönungsfrage herbeizuführen. Mit einem Feldzuge gegen den Ungarischen Kron- 15 prätendenten K. Ladislaus von Neapel hatte er das ganze Unternehmen beschließen wollen. Der Plan war aus verschiedenen, hier nicht näher zu erörternden Gründen, in letzter Linie wegen der am 10 Februar 1413 erfolgten Vertagung des Römischen Konzils2 unaus- geführt geblieben. Gegen den Schluß des Konstanzer Konzils war er, wie es scheint, von neuem auf- 20 getaucht. Wenigstens hatte Sigmund am 5 November 1417 Befehl gegeben, duo magna sigilla imperialis majestatis anzufertigen3. Es wäre möglich, daß er damals vorhatte, den Papst, der aus dem Konklave vom 11 November hervorgehen würde, persönlich nach Rom zu führen. Die Verhältnisse hatten auch Anfang 1418 für die Ausführung des Unternehmens 25 nicht ungünstig gelegen. Das Schisma war ja beseitigt, nachdem Martin V als all- gemein anerkannter Papst den Stuhl Petri bestiegen hatte. Und überdies war die Königswahl Sigmunds am 24 Januar 1418 approbiert worden, und bei dieser Gelegenheit hatte Martin V noch ausdrücklich erklärt, daß der Luxemburger habilis et sufficiens ad suscipiendam imperialis celsitudinis dignitatem sei und die unctio consecracio imperiique 3o Romani corona aus seinen Händen empfangen dürfe 4. Endlich war auch jener unglück- liche am 9 Juli 1411 geschehene Verzicht auf die Kaiserkrone inzwischen wieder rück- gängig gemacht worden. Genaue Nachrichten darüber liegen allerdings nicht vor. Doch ist einem Briefe Sigmunds an K. Karl von Frankreich vom 14 Oktober 14145 und einem Schiedsspruche, den die Kurfürsten Ludwig von der Pfalz und Friedrich von Branden- 35 burg am 14 Juni 1416 in Eger zwischen Sigmund und Wenzel gefällt haben 6, soviel zu entnehmen, daß sich die beiden Brüder über diesen Punkt noch vor der am 8 November 1414 vollzogenen Königskrönung Sigmunds, vielleicht unter kurfürstlicher Vermittelung auf oder gleich nach dem im Juli 1414 in Speier gehaltenen Reichstage 7 verständigt hatten. Wenzel hatte gegen Gewährung von Titel und Rang eines Römischen Königs auf die 40 Kaiserwürde definitiv verzichtet. Es hatte also fortan das umgekehrte Verhältnis wie bisher obwalten sollen: Sigmund hatte Kaiser und Wenzel Römischer König sein sollen. Einfälle der Türken in die Donauländer hatten indes Sigmund im Sommer 1418 nach Ungarn gerufen, und hier war er in den folgenden Jahren teils durch die Husi- 1 Vgl. Finke a. a. O. I, 90; 92; 100; 217 Anm. I; 396-399. RTA. 7 nr. 126. Altmann, Die Urkunden Kaiser Sigmunds nr. 336. 2 Vgl. Finke a. a. O. 1, 127 und 165-167. 3 Vgl. RTA. 7 pag. 294 Anm. 2. Vgl. das Tagebuch des Kardinals Fillastre bei Finke, Forschungen und Quellen xur Geschichte des 45 Konstanxer Konxils S. 236-238. 5 Gedr. bei Finke, Acta I, 383-386. 6 Gedr. in Monumenta Zollerana 7, 402-407. Vgl. RTA. 7 pag. 172 ff. 50
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Einleitung. 3 10 25 tischen Unruhen, die nach dem Tode Wenzels in Böhmen ausgebrochen waren, teils durch Mißhelligkeiten mit K. Wladislaw von Polen und dem Großfürsten Witold von Litauen und nicht zum wenigsten mit den Kurfürsten, namentlich mit Friedrich von Branden- burg festgehalten worden. Im Herbst 1421 hatte er, einer Anregung des vom Herzog von Mailand bedrängten Dogen von Genua Tommaso da Campofregoso nachgebend, einen Augenblick daran ge- dacht, das Italienische Unternehmen im Frühjahr 1422 auszuführend. Aber der Ge- danke war schnell wieder hinter die Böhmischen Kreuzzugspläne zurückgetreten. Um so lebhafter hatte er sich mit ihm im Sommer 1422, während und nach dem großen Nürnberger Reichstage beschäftigt. Er wollte ihn im Winter 1422 auf 1423 verwirk- lichen, also nahe vor dem Beginn des Paveser Konzils2, ein Umstand, der die Ver- mutung nahe legt, daß er auch daran gedacht habe, an den Verhandlungen dieses Konzils teilzunchmen. Er hatte, wie in seinem Auftrage durch den Legaten Kardinal Branda Castiglione 15 dem Papst etwa im Oktober 1422 mitgeteilt worden war 3, beabsichtigt, die Fahrt nach Italien unmittelbar nach der Beendigung des Herbstfeldzuges gegen die Husiten anzutreten. Er hatte ihr einen durchaus friedlichen Charakter geben wollen und deshalb schon im August 1422 die Anwesenheit einer Savoyischen Gesandtschaft auf dem Nürnberger Reichs- tage benutzt, um dem Hzg. Amadeus von Savoyen und der Republik Florenz das Ver- 20 mittleramt zwischen ihm auf der einen und Venedig und dem Herzog von Mailand, die sich am 22 Februar 1422 auf zehn Jahre gegen ihn verbündet hatten 4, auf der andern Seite antragen zu lassen. Beide hatten denn auch im Winter 1422 auƒ 1423 in Venedig und in Mailand sondiert, ob dort Geneigtheit zu einer Verständigung vorhanden sei. Aber die Antwort hatte hier wie dort ablehnend gelautet 5. Dies und anderes hatte bewirkt, daß Sigmund den Plan wieder hatte fallen lassen. Zweifellos wäre ihm der Eintritt in Italien für immer verschlossen geblieben, wenn das Bollwerk des oben erwähnten Mailändisch-Venetianischen Bündnisses Bestand gehabt hätte. Denn woher hätte er die Werkzeuge nehmen sollen, es zu brechen? Auf Unter- s0 stützung durch die Deutschen Reichsstände konnte er nicht rechnen, ebensowenig auf die der Florentiner 6, wenigstens nicht so lange diese wegen ihres immer mißlicher werdenden Verhältnisses zum Herzog von Mailand Rücksichten auf Venedig nehmen zu müssen 1 Vgl. Altmann nr. 4620. Vgl. Hefele, Konxiliengeschichte 7, 389ff. 35 3 Der Brief des Legaten ist nicht mehr vorhan- den. Sein Inhalt ergiebt sich aus der Antwort des Papstes vom 12 November 1422 (Mon. medii aevi hist. res gestas Poloniae illustrantia 12, 156). Man vergleiche auch den Brief des Papstes an Sigmund 40 vom 25 Novemiber 1422 (a. a. O. 12, 159-160). 4 Venedig Staats-A. Libri commemoriali XI fol. 63a-64b cop. membr. coaeva. Vgl. Romanin, Storia documentata di Venexia 4, 88, der aber ein fal- sches Datum angiebt. — Der erste Artikel des Bünd- 45 nisses lautet: Primo quod si serenissimus rex Ro- manorum Hungarie et Boemie venire voluerit ad accipiendum coronas suas in Italiam et redire paci- fice et quiete, possit et debeat ipse rex cum deli- beratione et consensu ambarum partium predictarum 50 habere transitum et victualia per territoria ipsarum partium sine ullo prejudicio presentis lige. Sollte er aber in feindseliger Absicht nach Rom wichen oder von Rom xurickkehren und den Herzog von Mailand in der Lombardei angreifen, so schickt Venedig auf seine Kosten dem letxteren spätestens einen Monat nach erhaltener Aufforderung 1500 Reiter zu Hilfe; dieselbe Verpflichtung liegt dem Herzog ob, wenn Venedig der angegriffene Teil ist. Als xum Kriegsvolk des Römischen Königs gehörig werden betrachtet die Ungarn, die Böhmen, die ci- vitates Alemanie immediate subjecte imperio und die electores imperii und ihre subditi. 5 Die einschlägigen Akten findet man im Gior- nale storico degli archivi Toscani 7, 191 und 192, und in den Documenti di storia italiana 1, 385-398. 6 Sigmund ließt den Florentinern im Juni 1423 durch Filippo del Bene den Abschluß eines auf die Romfahrt beriiglichen Vertrages vorschlagen. Sie lehnten mit Rücksicht auf Venedig ab. Vgl. das Tagebuch des Palla di Noferi Stroxxi xum 16 Juni 1423 (Archivio storico italiano Serie 4 Vol. II раg. 30-31). 1
Einleitung. 3 10 25 tischen Unruhen, die nach dem Tode Wenzels in Böhmen ausgebrochen waren, teils durch Mißhelligkeiten mit K. Wladislaw von Polen und dem Großfürsten Witold von Litauen und nicht zum wenigsten mit den Kurfürsten, namentlich mit Friedrich von Branden- burg festgehalten worden. Im Herbst 1421 hatte er, einer Anregung des vom Herzog von Mailand bedrängten Dogen von Genua Tommaso da Campofregoso nachgebend, einen Augenblick daran ge- dacht, das Italienische Unternehmen im Frühjahr 1422 auszuführend. Aber der Ge- danke war schnell wieder hinter die Böhmischen Kreuzzugspläne zurückgetreten. Um so lebhafter hatte er sich mit ihm im Sommer 1422, während und nach dem großen Nürnberger Reichstage beschäftigt. Er wollte ihn im Winter 1422 auf 1423 verwirk- lichen, also nahe vor dem Beginn des Paveser Konzils2, ein Umstand, der die Ver- mutung nahe legt, daß er auch daran gedacht habe, an den Verhandlungen dieses Konzils teilzunchmen. Er hatte, wie in seinem Auftrage durch den Legaten Kardinal Branda Castiglione 15 dem Papst etwa im Oktober 1422 mitgeteilt worden war 3, beabsichtigt, die Fahrt nach Italien unmittelbar nach der Beendigung des Herbstfeldzuges gegen die Husiten anzutreten. Er hatte ihr einen durchaus friedlichen Charakter geben wollen und deshalb schon im August 1422 die Anwesenheit einer Savoyischen Gesandtschaft auf dem Nürnberger Reichs- tage benutzt, um dem Hzg. Amadeus von Savoyen und der Republik Florenz das Ver- 20 mittleramt zwischen ihm auf der einen und Venedig und dem Herzog von Mailand, die sich am 22 Februar 1422 auf zehn Jahre gegen ihn verbündet hatten 4, auf der andern Seite antragen zu lassen. Beide hatten denn auch im Winter 1422 auƒ 1423 in Venedig und in Mailand sondiert, ob dort Geneigtheit zu einer Verständigung vorhanden sei. Aber die Antwort hatte hier wie dort ablehnend gelautet 5. Dies und anderes hatte bewirkt, daß Sigmund den Plan wieder hatte fallen lassen. Zweifellos wäre ihm der Eintritt in Italien für immer verschlossen geblieben, wenn das Bollwerk des oben erwähnten Mailändisch-Venetianischen Bündnisses Bestand gehabt hätte. Denn woher hätte er die Werkzeuge nehmen sollen, es zu brechen? Auf Unter- s0 stützung durch die Deutschen Reichsstände konnte er nicht rechnen, ebensowenig auf die der Florentiner 6, wenigstens nicht so lange diese wegen ihres immer mißlicher werdenden Verhältnisses zum Herzog von Mailand Rücksichten auf Venedig nehmen zu müssen 1 Vgl. Altmann nr. 4620. Vgl. Hefele, Konxiliengeschichte 7, 389ff. 35 3 Der Brief des Legaten ist nicht mehr vorhan- den. Sein Inhalt ergiebt sich aus der Antwort des Papstes vom 12 November 1422 (Mon. medii aevi hist. res gestas Poloniae illustrantia 12, 156). Man vergleiche auch den Brief des Papstes an Sigmund 40 vom 25 Novemiber 1422 (a. a. O. 12, 159-160). 4 Venedig Staats-A. Libri commemoriali XI fol. 63a-64b cop. membr. coaeva. Vgl. Romanin, Storia documentata di Venexia 4, 88, der aber ein fal- sches Datum angiebt. — Der erste Artikel des Bünd- 45 nisses lautet: Primo quod si serenissimus rex Ro- manorum Hungarie et Boemie venire voluerit ad accipiendum coronas suas in Italiam et redire paci- fice et quiete, possit et debeat ipse rex cum deli- beratione et consensu ambarum partium predictarum 50 habere transitum et victualia per territoria ipsarum partium sine ullo prejudicio presentis lige. Sollte er aber in feindseliger Absicht nach Rom wichen oder von Rom xurickkehren und den Herzog von Mailand in der Lombardei angreifen, so schickt Venedig auf seine Kosten dem letxteren spätestens einen Monat nach erhaltener Aufforderung 1500 Reiter zu Hilfe; dieselbe Verpflichtung liegt dem Herzog ob, wenn Venedig der angegriffene Teil ist. Als xum Kriegsvolk des Römischen Königs gehörig werden betrachtet die Ungarn, die Böhmen, die ci- vitates Alemanie immediate subjecte imperio und die electores imperii und ihre subditi. 5 Die einschlägigen Akten findet man im Gior- nale storico degli archivi Toscani 7, 191 und 192, und in den Documenti di storia italiana 1, 385-398. 6 Sigmund ließt den Florentinern im Juni 1423 durch Filippo del Bene den Abschluß eines auf die Romfahrt beriiglichen Vertrages vorschlagen. Sie lehnten mit Rücksicht auf Venedig ab. Vgl. das Tagebuch des Palla di Noferi Stroxxi xum 16 Juni 1423 (Archivio storico italiano Serie 4 Vol. II раg. 30-31). 1
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4 Vorakten des Romzuges. glaubten, und die Ungarischen Streitkräfte reichten gerade hin, um Ungarn vor Türken, Polen und Husiten zu schützen. Allerdings würden ihm der Herzog von Mailand sowohl wie Venedig den Durchzug durch ihre Gebiete gestattet haben, wenn er sich verpflichtet hätte, nur mit kleinem Ge- folge nach und von Rom zu zichen 1. Aber würde er sich je zu diesem so wenig ehren- vollen Schritte verstanden haben? Es war ein Glück für ihn, daß jenes Bündnis schon nach wenigen Jahren gelöst wurde und der heftigsten Feindschaft Platz machte. Das bedrohliche Umsichgreifen des Herzogs in der Romagna und in der Anconitanischen Mark und die Erfolge, die seine Truppen im Sommer 1424 und Anfang 1425 über Florenz davontrugen, machten Venedigs 10 Mißtrauen rege und bewirkten im Frihjahr 1425 eine Spannung zwischen den beiden Verbündeten. Da freundschaftliche Vorstellungen in Mailand und Versuche, zwischen dem Herzog und Florenz zu vermitteln, nichts fruchteten, so verband sich schließtlich Venedig am 4 Dezember 1425 mit Florenz. Im Frühjahr 1426 begannen die beiden Republiken den Krieg. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem Hzg. Filippo Maria sich anschickt, den Faden, der ihn bis zum Herbst 1421 mit Sigmund verbunden hatte, wieder anzuknüpfen. Hier setzen auch die Akten unserer ersten Hauptabteilung ein. 5 15 Eine Gliederung dieser Hauptabteilung nach Reichstagen oder überhaupt nach Ver- sammlungen war nicht thunlich, da die Romzugsfrage niemals im eigentlichen Sinne auf 20 der Tagesordnung eines Reichstages oder sonst einer Versammlung gestanden hat; ja sie ist überhaupt nur auf dem Preßburger Reichstage im Dezember 1429 und auf dem großen Nürnberger Reichstage im Februar und März 1431 zur Erörterung gekommen, in Preß- burg jedoch nicht in Zusammenhang mit den Reichstagsverhandlungen, sondern als Gegen- stand privater Verhandlungen zwischen Sigmund und den Kurfürsten bezw. den kurfürst- 25 lichen Räten. Die Anordnung, die wir getroffen haben, ergab sich aus dem vorhandenen Stoff ziemlich von selbst; sie bedarf keiner besonderen Rechtfertigung. A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. Die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Sigmund und Filippo 30 Maria war eine Folge der Bemihungen des ersteren gewesen, die Zwistigkeiten des Her- zogs mit Florenz beizulegen. In seinem Auftrage war Anfang November 1425 der Genuese Bartolommeo Mosca nach Mailand gekommen2 und hatte seine (Sigmunds) Ver- mittelung angeboten. Wir kennen das Ergebnis der Mission nicht, aber es ist wahrscheinlich, daß sie 35 scheiterte. Denn so wie das Verhältnis des Herzogs zu Venedig und Florenz da- mals beschaffen war, mußtte eine friedliche Beilegung der beiderseitigen Differenzen kaum noch möglich erscheinen. Die Spannung, die zwischen dem Herzog und Venedig bestand und die zu vergrößern Florenz emsig bemüht war, hatte bereits einen Grad erreicht, der den Ausbruch des Konfliktes für den Anfang des Jahres 1426 mit Sicherheit voraus- 40 schen ließ. Und überdies hatten sich Venedig und Florenz in dem schon erwähnten, am 4 Dezember 1425 geschlossenen Bündnis verpflichtet, nie einseitig mit dem Gegner zu verhandeln. Auch wenn also Filippo Maria die Vermittelung Sigmunds angenommen hätte, so würde doch der Mißerfolg derselben von Anfang an außer Zweifel ge- wesen sein. 45 Vgl. S. 3 Anm. 4. Laut Bericht des Florentinischen Gesandten in Venedig Lorenxo Ridolfi vom I November 1425 (Docc. di stor. ital. 2, 469).
4 Vorakten des Romzuges. glaubten, und die Ungarischen Streitkräfte reichten gerade hin, um Ungarn vor Türken, Polen und Husiten zu schützen. Allerdings würden ihm der Herzog von Mailand sowohl wie Venedig den Durchzug durch ihre Gebiete gestattet haben, wenn er sich verpflichtet hätte, nur mit kleinem Ge- folge nach und von Rom zu zichen 1. Aber würde er sich je zu diesem so wenig ehren- vollen Schritte verstanden haben? Es war ein Glück für ihn, daß jenes Bündnis schon nach wenigen Jahren gelöst wurde und der heftigsten Feindschaft Platz machte. Das bedrohliche Umsichgreifen des Herzogs in der Romagna und in der Anconitanischen Mark und die Erfolge, die seine Truppen im Sommer 1424 und Anfang 1425 über Florenz davontrugen, machten Venedigs 10 Mißtrauen rege und bewirkten im Frihjahr 1425 eine Spannung zwischen den beiden Verbündeten. Da freundschaftliche Vorstellungen in Mailand und Versuche, zwischen dem Herzog und Florenz zu vermitteln, nichts fruchteten, so verband sich schließtlich Venedig am 4 Dezember 1425 mit Florenz. Im Frühjahr 1426 begannen die beiden Republiken den Krieg. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem Hzg. Filippo Maria sich anschickt, den Faden, der ihn bis zum Herbst 1421 mit Sigmund verbunden hatte, wieder anzuknüpfen. Hier setzen auch die Akten unserer ersten Hauptabteilung ein. 5 15 Eine Gliederung dieser Hauptabteilung nach Reichstagen oder überhaupt nach Ver- sammlungen war nicht thunlich, da die Romzugsfrage niemals im eigentlichen Sinne auf 20 der Tagesordnung eines Reichstages oder sonst einer Versammlung gestanden hat; ja sie ist überhaupt nur auf dem Preßburger Reichstage im Dezember 1429 und auf dem großen Nürnberger Reichstage im Februar und März 1431 zur Erörterung gekommen, in Preß- burg jedoch nicht in Zusammenhang mit den Reichstagsverhandlungen, sondern als Gegen- stand privater Verhandlungen zwischen Sigmund und den Kurfürsten bezw. den kurfürst- 25 lichen Räten. Die Anordnung, die wir getroffen haben, ergab sich aus dem vorhandenen Stoff ziemlich von selbst; sie bedarf keiner besonderen Rechtfertigung. A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. Die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Sigmund und Filippo 30 Maria war eine Folge der Bemihungen des ersteren gewesen, die Zwistigkeiten des Her- zogs mit Florenz beizulegen. In seinem Auftrage war Anfang November 1425 der Genuese Bartolommeo Mosca nach Mailand gekommen2 und hatte seine (Sigmunds) Ver- mittelung angeboten. Wir kennen das Ergebnis der Mission nicht, aber es ist wahrscheinlich, daß sie 35 scheiterte. Denn so wie das Verhältnis des Herzogs zu Venedig und Florenz da- mals beschaffen war, mußtte eine friedliche Beilegung der beiderseitigen Differenzen kaum noch möglich erscheinen. Die Spannung, die zwischen dem Herzog und Venedig bestand und die zu vergrößern Florenz emsig bemüht war, hatte bereits einen Grad erreicht, der den Ausbruch des Konfliktes für den Anfang des Jahres 1426 mit Sicherheit voraus- 40 schen ließ. Und überdies hatten sich Venedig und Florenz in dem schon erwähnten, am 4 Dezember 1425 geschlossenen Bündnis verpflichtet, nie einseitig mit dem Gegner zu verhandeln. Auch wenn also Filippo Maria die Vermittelung Sigmunds angenommen hätte, so würde doch der Mißerfolg derselben von Anfang an außer Zweifel ge- wesen sein. 45 Vgl. S. 3 Anm. 4. Laut Bericht des Florentinischen Gesandten in Venedig Lorenxo Ridolfi vom I November 1425 (Docc. di stor. ital. 2, 469).
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Einleitung. 5 Wie es scheint, hatte jedoch der Herzog die Gelegenheit wahrgenommen, um Sig- mund durch Mosca ein Angriffsbündnis gegen Venedig vorschlagen zu lassen. Die bedrohliche Gestalt, die seine Lage nach dem Abschluß des Venetianisch -Florentini- schen Bündnisses anzunchmen begann, und die Besorgnis, daß die beiden Republiken Sigmund auf ihre Seite ziehen könnten 1, bewogen ihn dann, die Antwort oder Rückkehr Mosca's nicht abzuwarten, sondern geradeswegs auf das Ziel loszugehen 2. Er schichte also in der zweiten Hälfte des Februar 1426 3 den Markgrafen von Savona Corrado del Carretto mit dem Auftrage an den königlichen Hof, dort über den Modus der Anerkennung der Oberhoheit des Reiches durch ihn als der Vorbedingung des Bündnisses zu unterhandeln. Er war zu ihr unter der Voraussetzung bereit, daß ihm von Sigmunds Seite die folgenden Zugeständnisse 4 gemacht würden: 1. Bestätigung oder Neuverleihung aller seinen Vorgängern verliehenen Titel und Privilegien; 2. Garantie aller seiner gegenwärtigen und zukünftigen Besitzungen, Rechte und Einkünfte, und zwar sowohl durch Sigmund als auch durch die Kurfürsten; 3. Entbindung vom persönlichen Erscheinen vor Sigmund oder im Reiche; 4. Gewährleistung seiner persönlichen Sicherheit durch Sigmund, K. Wladislaw von Polen und die Kurfürsten und wenn möglich auch noch durch angesehene Fürsten, Herren und Barone; 5. Befreiung Mailands und Pavias vom Besatzungsrecht Sigmunds und des Reiches; 6. Vollzug der ihm von Sigmund früher versprochenen Legitimierung seines Bruders und seines Neffen; 7. Gewährung 20 vollkommener Indemnität durch Sigmund und die Kurfürsten; 8. Förderung seiner Inter- essen durch ebendieselben bezw. durch ihre Nachfolger; 9. Geheimhaltung der vorstehenden Artikel bis zur Ankunft eines von Sigmund selbst befehligten oder doch den feindlichen Streitkräften gewachsenen königlichen Hilfsheeres in Italien; 10. Gelöbnis der unverbrüch- lichen Beobachtung aller dieser Artikel, insbesondere der Artikel 3 und 4 durch Sigmund, 25 K. Wladislaw und die Kurfürsten für sich und für ihre Nachfolger und durch K. Wladis- law noch besonders für Sigmund und die Kurfürsten. In den artt. 1 und 2, 6 und 7 wiederholte er Wünsche, die schon früher ein- mal, im Frühjahr 1418, den Gegenstand von Verhandlungen zwischen ihm und Sigmund gebildet hatten 5. Sie waren damals auch schon zum Teil erfüllt worden. Aber Sigmund so hatte die darüber ausgestellten, beim Markgrafen von Montferrat deponierten Urkunden 10 15 1 Florenx plante seit Ende Dexember 1425 cine Gesandtschaft an Sigmund, um sich wegen sei- ner Verbindung mit dem Reichsfeind Venedig vu rechtfertigen und Mailändischen Intriguen am kö- 85 niglichen Hofe entgegenruwirken. Die Akten dieser Gesandtschaft sind in den Docc. di stor. ital. 2, 552-613 mitgeteilt. 2 Man vergleiche den Brief Filippo Maria's an Mosca vom 12 Märx 1426 (Mailand Staats-A. Po- 40 tenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart. und orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr.; gedr. bei Osio, Documenti diplomatici tratti dagli archivi Milanesi 2, 172-174). 3 Die Beglaubigung und die Vollmacht des Mark- 45 grafen sind vom 19 Februar 1426 datiert (Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 je ein conc. chart., von der Beglaubigung auch eine Reinschrift). 4 Sie sind in der Instruktion des Markgrafen vom 21 Januar 1426 enthalten (Mailand Staats-A. 50 Potenze estere : Germania dal .. al 1475 conc. chart. und eine korrigierte Reinschrift; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 169-172). 5 Darüber vergleiche man die Briefe des Frank- furter Stadtschreibers Heinrich von Odernheim an Frankfurt vom I Märx 1418 und eines ungenannten Frankfurter Gesandten aus dem Mai 1418 (Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx I, 319 und 322- 323); ferner Ulrich von Richentals Chronik des Konstanzer Konzils (Ausg. von Buck) S. 136 und Eberhard Windeck (Ausg. von Altmann) S. 85; Giulini, Memorie spettanti alla storia etc. della città e campagna di Milano 7, 293-296 und Alt- mann in den Mitteilungen des Instituts für Österr. Geschichtsforschung 18, 598-601; Daverio, Memorie sulla storia dell' ex-ducato di Milano pag. 15-16; auch unsere nr. 5. Was Kagelmacher, Filippo Maria Visconti und K. Sigismund S. 17-19 mit- teilt, bedarf schr der Berichtigung und der Ergän- zung. — Das bei Altmann nr. 2871 angeführte Privileg ist mit Daverio a. a. O. pag. 16 vom 27 April 1418 au datieren; im Reichsregistraturbuche hat es das Datum Constancie etc., und nicht secunda fe- bruarii, wie Altmann behauptet.
Einleitung. 5 Wie es scheint, hatte jedoch der Herzog die Gelegenheit wahrgenommen, um Sig- mund durch Mosca ein Angriffsbündnis gegen Venedig vorschlagen zu lassen. Die bedrohliche Gestalt, die seine Lage nach dem Abschluß des Venetianisch -Florentini- schen Bündnisses anzunchmen begann, und die Besorgnis, daß die beiden Republiken Sigmund auf ihre Seite ziehen könnten 1, bewogen ihn dann, die Antwort oder Rückkehr Mosca's nicht abzuwarten, sondern geradeswegs auf das Ziel loszugehen 2. Er schichte also in der zweiten Hälfte des Februar 1426 3 den Markgrafen von Savona Corrado del Carretto mit dem Auftrage an den königlichen Hof, dort über den Modus der Anerkennung der Oberhoheit des Reiches durch ihn als der Vorbedingung des Bündnisses zu unterhandeln. Er war zu ihr unter der Voraussetzung bereit, daß ihm von Sigmunds Seite die folgenden Zugeständnisse 4 gemacht würden: 1. Bestätigung oder Neuverleihung aller seinen Vorgängern verliehenen Titel und Privilegien; 2. Garantie aller seiner gegenwärtigen und zukünftigen Besitzungen, Rechte und Einkünfte, und zwar sowohl durch Sigmund als auch durch die Kurfürsten; 3. Entbindung vom persönlichen Erscheinen vor Sigmund oder im Reiche; 4. Gewährleistung seiner persönlichen Sicherheit durch Sigmund, K. Wladislaw von Polen und die Kurfürsten und wenn möglich auch noch durch angesehene Fürsten, Herren und Barone; 5. Befreiung Mailands und Pavias vom Besatzungsrecht Sigmunds und des Reiches; 6. Vollzug der ihm von Sigmund früher versprochenen Legitimierung seines Bruders und seines Neffen; 7. Gewährung 20 vollkommener Indemnität durch Sigmund und die Kurfürsten; 8. Förderung seiner Inter- essen durch ebendieselben bezw. durch ihre Nachfolger; 9. Geheimhaltung der vorstehenden Artikel bis zur Ankunft eines von Sigmund selbst befehligten oder doch den feindlichen Streitkräften gewachsenen königlichen Hilfsheeres in Italien; 10. Gelöbnis der unverbrüch- lichen Beobachtung aller dieser Artikel, insbesondere der Artikel 3 und 4 durch Sigmund, 25 K. Wladislaw und die Kurfürsten für sich und für ihre Nachfolger und durch K. Wladis- law noch besonders für Sigmund und die Kurfürsten. In den artt. 1 und 2, 6 und 7 wiederholte er Wünsche, die schon früher ein- mal, im Frühjahr 1418, den Gegenstand von Verhandlungen zwischen ihm und Sigmund gebildet hatten 5. Sie waren damals auch schon zum Teil erfüllt worden. Aber Sigmund so hatte die darüber ausgestellten, beim Markgrafen von Montferrat deponierten Urkunden 10 15 1 Florenx plante seit Ende Dexember 1425 cine Gesandtschaft an Sigmund, um sich wegen sei- ner Verbindung mit dem Reichsfeind Venedig vu rechtfertigen und Mailändischen Intriguen am kö- 85 niglichen Hofe entgegenruwirken. Die Akten dieser Gesandtschaft sind in den Docc. di stor. ital. 2, 552-613 mitgeteilt. 2 Man vergleiche den Brief Filippo Maria's an Mosca vom 12 Märx 1426 (Mailand Staats-A. Po- 40 tenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart. und orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr.; gedr. bei Osio, Documenti diplomatici tratti dagli archivi Milanesi 2, 172-174). 3 Die Beglaubigung und die Vollmacht des Mark- 45 grafen sind vom 19 Februar 1426 datiert (Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 je ein conc. chart., von der Beglaubigung auch eine Reinschrift). 4 Sie sind in der Instruktion des Markgrafen vom 21 Januar 1426 enthalten (Mailand Staats-A. 50 Potenze estere : Germania dal .. al 1475 conc. chart. und eine korrigierte Reinschrift; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 169-172). 5 Darüber vergleiche man die Briefe des Frank- furter Stadtschreibers Heinrich von Odernheim an Frankfurt vom I Märx 1418 und eines ungenannten Frankfurter Gesandten aus dem Mai 1418 (Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx I, 319 und 322- 323); ferner Ulrich von Richentals Chronik des Konstanzer Konzils (Ausg. von Buck) S. 136 und Eberhard Windeck (Ausg. von Altmann) S. 85; Giulini, Memorie spettanti alla storia etc. della città e campagna di Milano 7, 293-296 und Alt- mann in den Mitteilungen des Instituts für Österr. Geschichtsforschung 18, 598-601; Daverio, Memorie sulla storia dell' ex-ducato di Milano pag. 15-16; auch unsere nr. 5. Was Kagelmacher, Filippo Maria Visconti und K. Sigismund S. 17-19 mit- teilt, bedarf schr der Berichtigung und der Ergän- zung. — Das bei Altmann nr. 2871 angeführte Privileg ist mit Daverio a. a. O. pag. 16 vom 27 April 1418 au datieren; im Reichsregistraturbuche hat es das Datum Constancie etc., und nicht secunda fe- bruarii, wie Altmann behauptet.
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6 Vorakten des Romzuges. wieder vernichten lassen i, als Filippo Maria trotz aller Abmahnungen Genua dem Her- zogtum Mailand einverleibt hatte 2. Die in den artt. 3 bis 5, 8 und 10 ausgesprochenen Forderungen dagegen hatten ihren Grund wohl nur in dem grenzenlosen Mißtrauen und der bis zum Krankhaften gesteigerten Menschenscheu des Herzogs 3. Die in art. 9 ausbedungene Geheimhaltung der anderen Artikel sollte offenbar dazu dienen, die Gegner über den Charakter der Verbindung des Herzogs mit Sigmund so lange wie möglich im Unklaren zu erhalten und ein Losschlagen vor der Ankunft des könig- lichen Hilfsheeres zu verhindern. Die Verhandlungen des Markgrafen mit Sigmund, die Ende März oder Anfang io April in Wien oder in Korneuburg stattfanden4, führten indes nicht zum Abschlußt, da Sigmund die Bedingungen des Herzogs in vielen Punkten modifizierte 5 und auch Gegen- bedingungen stellte, die zu bewilligen der Markgraf vermutlich nicht die nötige Vollmacht besaß. Besonders sträubte sich Sigmund gegen Bestätigung bezw. Neuverleihung des Herzogtums Mailand, da sie im Widerspruch mit den Versprechungen stand, die er 15 den Kurfürsten in seiner Wahlkapitulation gemacht hatte €; er verlangte, daß der Her- zog die Einwilligung der Kurfürsten nachsuche. Auch auf das Besatzungsrecht in Mailand und in Pavia wollte er wenigstens für die Zeit seiner Krönung mit der Lom- bardischen Krone nicht verzichten. Es wurde vereinbart, daß der Abschluß der Verhandlungen erst auf dem Reichs-20 tage erfolgen sollte, den Sigmund zum 1 Mai 1426 nach Nürnberg berufen hatte 7. Im Falle er ihn nicht besuche, sollten die Mailändischen Bevollmächtigten an den jewei- ligen Ort seines Hoflagers kommen 8. Die oben erwähnten Gegenbedingungen Sigmunds sind nicht mehr im Wortlaut vor- handen; ihr Inhalt läßt sich aber aus der Mailändischen Antwort auf sie, die wir in 25 unserer nr. 2 vorlegen, noch ziemlich deutlich erkennen. Dieser zufolge verlangte Sig- mund zunächst die Anerkennung der Oberhoheit des Reiches und militärische Unterstützung 1 Sigmund schrieb am 25 März 1422 an den man J. Burckhardt, Die Kultur der Renaissance in Mfen. Giovanni Giacomo von Montferrat: er sende Italien 3. Aufl. I, 38-39. Die Ankunft des Markgrafen am königlichen 30 xu ihm den Simon von Aspern, der ihm Mittei- lungen machen solle super legittimacionibus amplia- Hofe ist sicher nicht vor dem 19 Märx erfolgt, da die cionibus remissionibus concessionibus certis aliis gra- Florentinischen Gesandten Rinaldo degli Albixni und ciis per nos illustri Philippo Marie Angli duci Me- Nello de Martini, die vom Mittage des 14 März bis diolani tunc concessis et ad manus tuas fideles per rum 19 März in Wien weilten, von seiner Anwe- venerabilem Georgium episcopum Pataviensem regie senheit nichts wissen (Docc. di stor. ital. 2, 573-579). 35 majestatis cancellarium principem et magnificos co- Am I April ist er bei Sigmund in Korneuburg (Alt- mitem de Ottingen magistrum curie nostre et Bru- mann nr. 6603; vgl. nrr. 6602 und 6604). 5 Das Aktenstück, das die Antwort Sigmunds auf norium de la Scala Verone et Vincencie vicarium generalem repositis [Vorl. repositas]. Simon habe die Bedingungen Filippo Maria's enthielt, ist nicht Vollmacht, die Urkunden zurückrufordern und in mehr vorhanden. Der Inhalt der Antwort ist jedoch 40 Gegenwart des Adressaten xu vernichten; er ent- ersichtlich aus der Replik Filippo Maria's vom laste letxteren nach Auslieferung und Vernichtung 25 April 1426 (Mailand Staats-A. Potenze estere: der Urkunden; dat. in Nicolspurga feria 4 post Germania dal .. al 1475 conc. chart.; gedr. bei Osio letare a. d. etc. 22 U. 35 R. 12 B. 2 (Wien H. a. a. O. 2, 191�195) bezw. vom 15 Mai 1426 (Mai- land Staats-A. Cart. gen. 1426 cop. chart. coaeva; 45 H. St. A. Registraturbuch D fol. 164b -165a cop. chart. coaeva ; Altmann nr. 4854). Die vorerwähnte vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 2 unter A). 6 Vgl. RTA. 7 nr. 64 art. I1. Vollmacht für Simon steht im Registraturbuch D 7 Vgl. RTA. 8 nr. 375. fol. 165ab (cop. chart. coaeva) und ist undatiert. 8 2 Am 2 November 1421. Vgl. Arch. stor. ital. Vgl. unsere nr. I und Sigmunds Brief an Fi- Serie 4 Vol. II pag. 22; Daverio a. a. O. pag. 17; Leo, lippo Maria vom 12 Mai 1426 (Osio a. a. O. 2, 50 134-135). Der letxtere ist von Osio, Kagelmacher Gesch. der Ialienischen Staaten 3, 529-530; Bat- tistella, Il conte Carmagnola S. 52-54. (a. a. O. S. 20-22) und Altmann nr. 6287 fälsch- 3 Zur Charakteristik Filippo Maria's vergleiche lich in das Jahr 1425 gesetxt worden.
6 Vorakten des Romzuges. wieder vernichten lassen i, als Filippo Maria trotz aller Abmahnungen Genua dem Her- zogtum Mailand einverleibt hatte 2. Die in den artt. 3 bis 5, 8 und 10 ausgesprochenen Forderungen dagegen hatten ihren Grund wohl nur in dem grenzenlosen Mißtrauen und der bis zum Krankhaften gesteigerten Menschenscheu des Herzogs 3. Die in art. 9 ausbedungene Geheimhaltung der anderen Artikel sollte offenbar dazu dienen, die Gegner über den Charakter der Verbindung des Herzogs mit Sigmund so lange wie möglich im Unklaren zu erhalten und ein Losschlagen vor der Ankunft des könig- lichen Hilfsheeres zu verhindern. Die Verhandlungen des Markgrafen mit Sigmund, die Ende März oder Anfang io April in Wien oder in Korneuburg stattfanden4, führten indes nicht zum Abschlußt, da Sigmund die Bedingungen des Herzogs in vielen Punkten modifizierte 5 und auch Gegen- bedingungen stellte, die zu bewilligen der Markgraf vermutlich nicht die nötige Vollmacht besaß. Besonders sträubte sich Sigmund gegen Bestätigung bezw. Neuverleihung des Herzogtums Mailand, da sie im Widerspruch mit den Versprechungen stand, die er 15 den Kurfürsten in seiner Wahlkapitulation gemacht hatte €; er verlangte, daß der Her- zog die Einwilligung der Kurfürsten nachsuche. Auch auf das Besatzungsrecht in Mailand und in Pavia wollte er wenigstens für die Zeit seiner Krönung mit der Lom- bardischen Krone nicht verzichten. Es wurde vereinbart, daß der Abschluß der Verhandlungen erst auf dem Reichs-20 tage erfolgen sollte, den Sigmund zum 1 Mai 1426 nach Nürnberg berufen hatte 7. Im Falle er ihn nicht besuche, sollten die Mailändischen Bevollmächtigten an den jewei- ligen Ort seines Hoflagers kommen 8. Die oben erwähnten Gegenbedingungen Sigmunds sind nicht mehr im Wortlaut vor- handen; ihr Inhalt läßt sich aber aus der Mailändischen Antwort auf sie, die wir in 25 unserer nr. 2 vorlegen, noch ziemlich deutlich erkennen. Dieser zufolge verlangte Sig- mund zunächst die Anerkennung der Oberhoheit des Reiches und militärische Unterstützung 1 Sigmund schrieb am 25 März 1422 an den man J. Burckhardt, Die Kultur der Renaissance in Mfen. Giovanni Giacomo von Montferrat: er sende Italien 3. Aufl. I, 38-39. Die Ankunft des Markgrafen am königlichen 30 xu ihm den Simon von Aspern, der ihm Mittei- lungen machen solle super legittimacionibus amplia- Hofe ist sicher nicht vor dem 19 Märx erfolgt, da die cionibus remissionibus concessionibus certis aliis gra- Florentinischen Gesandten Rinaldo degli Albixni und ciis per nos illustri Philippo Marie Angli duci Me- Nello de Martini, die vom Mittage des 14 März bis diolani tunc concessis et ad manus tuas fideles per rum 19 März in Wien weilten, von seiner Anwe- venerabilem Georgium episcopum Pataviensem regie senheit nichts wissen (Docc. di stor. ital. 2, 573-579). 35 majestatis cancellarium principem et magnificos co- Am I April ist er bei Sigmund in Korneuburg (Alt- mitem de Ottingen magistrum curie nostre et Bru- mann nr. 6603; vgl. nrr. 6602 und 6604). 5 Das Aktenstück, das die Antwort Sigmunds auf norium de la Scala Verone et Vincencie vicarium generalem repositis [Vorl. repositas]. Simon habe die Bedingungen Filippo Maria's enthielt, ist nicht Vollmacht, die Urkunden zurückrufordern und in mehr vorhanden. Der Inhalt der Antwort ist jedoch 40 Gegenwart des Adressaten xu vernichten; er ent- ersichtlich aus der Replik Filippo Maria's vom laste letxteren nach Auslieferung und Vernichtung 25 April 1426 (Mailand Staats-A. Potenze estere: der Urkunden; dat. in Nicolspurga feria 4 post Germania dal .. al 1475 conc. chart.; gedr. bei Osio letare a. d. etc. 22 U. 35 R. 12 B. 2 (Wien H. a. a. O. 2, 191�195) bezw. vom 15 Mai 1426 (Mai- land Staats-A. Cart. gen. 1426 cop. chart. coaeva; 45 H. St. A. Registraturbuch D fol. 164b -165a cop. chart. coaeva ; Altmann nr. 4854). Die vorerwähnte vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 2 unter A). 6 Vgl. RTA. 7 nr. 64 art. I1. Vollmacht für Simon steht im Registraturbuch D 7 Vgl. RTA. 8 nr. 375. fol. 165ab (cop. chart. coaeva) und ist undatiert. 8 2 Am 2 November 1421. Vgl. Arch. stor. ital. Vgl. unsere nr. I und Sigmunds Brief an Fi- Serie 4 Vol. II pag. 22; Daverio a. a. O. pag. 17; Leo, lippo Maria vom 12 Mai 1426 (Osio a. a. O. 2, 50 134-135). Der letxtere ist von Osio, Kagelmacher Gesch. der Ialienischen Staaten 3, 529-530; Bat- tistella, Il conte Carmagnola S. 52-54. (a. a. O. S. 20-22) und Altmann nr. 6287 fälsch- 3 Zur Charakteristik Filippo Maria's vergleiche lich in das Jahr 1425 gesetxt worden.
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Einleitung. auf seiner Romfahrt; sodann wünschte er, daß die Beziehungen des Herzogs zu anderen Mächten den seinigen angepaßt würden, das heißt, daß der Herzog auf eine selbständige auswärtige Politik verzichte und ihm die Entscheidung über Krieg und Frieden überlasse; drittens beanspruchte er für sich das Recht, den Herzog in jeden Frieden oder Waffen- 5 stillstand, den er mit Venedig schließen würde, einzubeziehen und die Differenzen des- selben mit Venedig und Florenz beizulegen; viertens forderte er, daß ihm und seiner Begleitung unbeschränkter Durchzug durch das Mailändische Gebiet für die Zeit der Romfahrt zugesichert werde; und endlich verlangte er Bürgschaften für die Erfüllung dieser vier Bedingungen. Der zweite Artikel war in der Form, die Sigmund ihm gegeben zu haben scheint, für Filippo Maria unannehmbar. Denn der Verzicht auf selbständige Politik bedeutete für ihn zugleich den Verzicht auf die Durchführung der elrgeizigen, auf die Hegemonie des Hauses Visconti in Italien gerichteten Pläne, mit denen er sich seit Jahren trug. Er sank dann wieder auf das Niveau eines gewöhnlichen Reichsvasallen hinab, auf dem er als Graf von Pavia bis zum Jahre 1412 gestanden hatte. Unter dieser Bedingung mochte er das Bünd- nis nicht haben. Er war bereit, den Unterthaneneid zu leisten oder vielmehr ihn durch seine Bevollmächtigten leisten zu lassen; im übrigen aber wollte er offenbar dem Reichs- oberhaupte gegenüber denselben Grad von Selbständigkeit wie andere Reichsstände besitzen. Dieser Gedanke beherrschte die Verhandlungen über Sigmunds Antwort und Be- 20 dingungen, die auf Mailändischer Seite nach der zwischen dem 21. und 24 April 1 er- folgten Rückkehr des Markgrafen stattfanden. Wir berücksichtigen von den zehn Artikeln der Antwort hier nur den für die Romfahrt in Betracht kommenden fünften. Die Nähe des Reichstages nötigte den Herzog und seine Räte zum sofortigen Beginn der Beratungen. Schon am 25 April lag der Entwurf zu einem die Replik des Herzogs 25 auf Sigmunds Antwort und die Antwort auf dessen Gegenbedingungen umfassenden Schrift- stück vor. Die zweite Hälfte desselben, die „Antwort“, drucken wir unter nr. 2 ab (der Entwurf ist dort Vorlage B, die spätere Fassung Vorlage A). Für die „Replik“ da- gegen müssen wir auf Osio2 verweisen; denn sie liegt uns mit Ausnahme des eben er- wähnten art. 5 nach ihrem ganzen Inhalt fern. — Der Entwurf von Replik und Antwort so ging zur Begutachtung an den Markgrafen von Savona und an das herzogliche Consiglio. Uber den Inhalt des nicht mehr vorhandenen markgräflichen Gutachtens läßt sich nur wenig ermitteln. Aus dem, was der Herzog am I Mai darauf erwiderte 3, geht nur soviel hervor, daßt der Markgraf sich in ihm über alle fünfzehn Artikel des Entwurfes verbreitete und sich auch Weisungen wegen folgender drei Punkte erbat: erstens wie es 35 mit den Friedensverhandlungen mit Venedig zu halten sei; zweitens wie weit er sich mit den Kurfürsten, dem päpstlichen Legaten Kardinal Heinrich von Winchester und den Ungarischen Baronen einlassen dürfe; und drittens was er thun solle, wenn K. Sigmund sich weigere, Venedig anzugreifen. Das umfangreiche Gutachten des Consiglio ist vom 9 Mai datiert 4. Wir heben to daraus folgendes hervor. 10 15 Daß die Rückkehr des Markgrafen von Savona nicht vor dem 21 April erfolgt ist, darauf deutet ihre Nichterwähnung in drei Beglaubigungsschrei- ben hin, die Filippo Maria am 20 April 1426 für 45 den zu Sigmund zuriickreisenden Bartolommeo Mosca ausstellen ließ (Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 drei conc. chart.). Mosca war von Sigmund Anfang Märx von Wien aus nach Mailand geschickt worden; die Florentinischen 50 Gesandten Rinaldo degli Albixxi und Nello de Mar- tini begegneten ihm am 12 Märx xwischen Neun- kirchen und Wiener Neustadt (Docc. di stor. ital. 2, 573 und 577). 2 Vgl. S. 6 Anm. 5. 3 Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 cop. chart. coaeva (am Schluß un- vollständig) und Cart. gen. 1432 cop. chart. coaeva obne Datum; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 198-199. 4 Mailand Staats-Arch. Potenze estere : Germania dal .. al 1475 korrigierte Reinschrift, überschrieben Additiones et motiva consilii per .. dominum visa et approbata; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 202-207,
Einleitung. auf seiner Romfahrt; sodann wünschte er, daß die Beziehungen des Herzogs zu anderen Mächten den seinigen angepaßt würden, das heißt, daß der Herzog auf eine selbständige auswärtige Politik verzichte und ihm die Entscheidung über Krieg und Frieden überlasse; drittens beanspruchte er für sich das Recht, den Herzog in jeden Frieden oder Waffen- 5 stillstand, den er mit Venedig schließen würde, einzubeziehen und die Differenzen des- selben mit Venedig und Florenz beizulegen; viertens forderte er, daß ihm und seiner Begleitung unbeschränkter Durchzug durch das Mailändische Gebiet für die Zeit der Romfahrt zugesichert werde; und endlich verlangte er Bürgschaften für die Erfüllung dieser vier Bedingungen. Der zweite Artikel war in der Form, die Sigmund ihm gegeben zu haben scheint, für Filippo Maria unannehmbar. Denn der Verzicht auf selbständige Politik bedeutete für ihn zugleich den Verzicht auf die Durchführung der elrgeizigen, auf die Hegemonie des Hauses Visconti in Italien gerichteten Pläne, mit denen er sich seit Jahren trug. Er sank dann wieder auf das Niveau eines gewöhnlichen Reichsvasallen hinab, auf dem er als Graf von Pavia bis zum Jahre 1412 gestanden hatte. Unter dieser Bedingung mochte er das Bünd- nis nicht haben. Er war bereit, den Unterthaneneid zu leisten oder vielmehr ihn durch seine Bevollmächtigten leisten zu lassen; im übrigen aber wollte er offenbar dem Reichs- oberhaupte gegenüber denselben Grad von Selbständigkeit wie andere Reichsstände besitzen. Dieser Gedanke beherrschte die Verhandlungen über Sigmunds Antwort und Be- 20 dingungen, die auf Mailändischer Seite nach der zwischen dem 21. und 24 April 1 er- folgten Rückkehr des Markgrafen stattfanden. Wir berücksichtigen von den zehn Artikeln der Antwort hier nur den für die Romfahrt in Betracht kommenden fünften. Die Nähe des Reichstages nötigte den Herzog und seine Räte zum sofortigen Beginn der Beratungen. Schon am 25 April lag der Entwurf zu einem die Replik des Herzogs 25 auf Sigmunds Antwort und die Antwort auf dessen Gegenbedingungen umfassenden Schrift- stück vor. Die zweite Hälfte desselben, die „Antwort“, drucken wir unter nr. 2 ab (der Entwurf ist dort Vorlage B, die spätere Fassung Vorlage A). Für die „Replik“ da- gegen müssen wir auf Osio2 verweisen; denn sie liegt uns mit Ausnahme des eben er- wähnten art. 5 nach ihrem ganzen Inhalt fern. — Der Entwurf von Replik und Antwort so ging zur Begutachtung an den Markgrafen von Savona und an das herzogliche Consiglio. Uber den Inhalt des nicht mehr vorhandenen markgräflichen Gutachtens läßt sich nur wenig ermitteln. Aus dem, was der Herzog am I Mai darauf erwiderte 3, geht nur soviel hervor, daßt der Markgraf sich in ihm über alle fünfzehn Artikel des Entwurfes verbreitete und sich auch Weisungen wegen folgender drei Punkte erbat: erstens wie es 35 mit den Friedensverhandlungen mit Venedig zu halten sei; zweitens wie weit er sich mit den Kurfürsten, dem päpstlichen Legaten Kardinal Heinrich von Winchester und den Ungarischen Baronen einlassen dürfe; und drittens was er thun solle, wenn K. Sigmund sich weigere, Venedig anzugreifen. Das umfangreiche Gutachten des Consiglio ist vom 9 Mai datiert 4. Wir heben to daraus folgendes hervor. 10 15 Daß die Rückkehr des Markgrafen von Savona nicht vor dem 21 April erfolgt ist, darauf deutet ihre Nichterwähnung in drei Beglaubigungsschrei- ben hin, die Filippo Maria am 20 April 1426 für 45 den zu Sigmund zuriickreisenden Bartolommeo Mosca ausstellen ließ (Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 drei conc. chart.). Mosca war von Sigmund Anfang Märx von Wien aus nach Mailand geschickt worden; die Florentinischen 50 Gesandten Rinaldo degli Albixxi und Nello de Mar- tini begegneten ihm am 12 Märx xwischen Neun- kirchen und Wiener Neustadt (Docc. di stor. ital. 2, 573 und 577). 2 Vgl. S. 6 Anm. 5. 3 Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 cop. chart. coaeva (am Schluß un- vollständig) und Cart. gen. 1432 cop. chart. coaeva obne Datum; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 198-199. 4 Mailand Staats-Arch. Potenze estere : Germania dal .. al 1475 korrigierte Reinschrift, überschrieben Additiones et motiva consilii per .. dominum visa et approbata; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 202-207,
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8 Vorakten des Romzuges. Nach art. 5 der Replik1 sollte dem König, wie er es gewünscht hatte, gestattet sein, Mailand und Pavia zur Zeit seiner Krönung mit einem bewaffneten Gefolge zu betreten; doch war die Bedingung gestellt, daß die Zahl der Bewaffneten schon jetzt fest- gesetzt werde und daß die festgesetzte Zahl später ohne die ausdrückliche Genehmigung des Herzogs nicht überschritten werde und überhaupt nicht so hoch sein dürfe, daß sie eine Gefahr für die Sicherheit des Herzogs und für diejenige seines Staates in sich berge. — Das Consiglio erklärte sich damit einverstanden; nur wünschte es, daß der Artikel noch nach Möglichkeit zu Gunsten des Herzogs erweitert und die Zahl der Be- waffneten auf höchstens 1000 Mann bemessen werde. Zu art. 1 der Antwort auf die königlichen Bedingungen schlug es vor, hinter Italia 10 die Worte cum securitate status sui einzuschalten. Es wies zur Begründung dieses Vor- schlages auf die Möglichkeit hin, daß der König die Romfahrt zu einer Zeit antreten könnte, in der der Herzog Krieg mit Venedig oder mit anderen Mächten habe; verlange er dann auf Grund jenes Artikels, daß der Herzog ihm alle seine Truppen zur Ver- fügung stelle, so bleibe diesem nichts anderes übrig, als es zu thun; er müsse also die 15 Operationen gegen seine Feinde einstellen und so sein Land auf das Außerste gefährden. Es sei auch nicht ausgeschlossen, daß der König mit überlegenen Streitkräften komme. Werde dann das ganze Mailändische Heer ihm überlassen, so könne er die günstige Ge- legenheit benutzen, um es zu entwaffnen und um entweder allein oder im Bunde mit Venedig und anderen Gegnern des Herzogs über diesen herzufallen. Der vorgeschlagene 20 Zusatz schütze den Herzog vor beiden Eventualitäten, denn er gestatte ihm, dem Könige je nachdem entweder sein ganzes Heer oder einen Teil desselben vorzuenthalten. Betreffs art. 2 gab das Consiglio dem Herzog zu erwägen, ob nicht das Ver- sprechen, seine Beziehungen zu andern Mächten denjenigen des Königs anzupassen, die Verpflichtung für ihn in sich schließte, auch gegen seine Bundesgenossen, z. B. 25 den König von Frankreich2, auf Befehl des Königs zu kämpfen, und ob es deshalb nicht rätlich sei, sie ganz allgemein oder auch ausdrücklich und namentlich davon aus- zunchmen. Den art. 3 wünschte es auf alle diejenigen Staaten ausgedehnt, die mit Venedig irgendwie verbündet wären oder es mit ihm hielten oder unter seinem Protektorate stän- 30 den, und zwar in der Weise, daß alle Abmachungen des Königs mit Venedig auch für sie bindend seien und jeder Friede, den der König mit ihnen oder mit cinem von ihnen schließe, auf den Herzog ausgedehnt werden müsse. Mit art. 4 und 5 war das Consiglio einverstanden. Eine Umarbeitung des Entwurfes mit Benutzung der beiden Gutachten unterblieb. 35 Man ließ Replik und Antwort so stehen, wie sie am 25 April aufgesetzt worden waren. Nur hier und da wurden bei der Schlußtredaktion am 15 Mai (Vorlage A unserer nr. 2) noch einige unwesentliche Anderungen vorgenommen. Das Gutachten des Consiglio und die Schlußredaktion von Replik und Antwort wurden hierauf dem Markgrafen von Savona und dem Dr. Guarnerio da Castiglione, die schon am 3 Mai zu Gesandten an Sigmund ernannt worden waren3, zur noch- maligen Durchberatung übergeben. Sie formulierten über diejenigen Punkte, die ihnen bedenklich oder zweifelhaft vorkamen, eine Reihe von Fragen 4, auf die der Herzog ihnen am 18 Mai antwortete . 5 40 1 Osio a. a. O. 2, 193. 2 Vgl. Du Fresne de Beaucourt, Histoire de Charles VII 2, 341. 3 Osio a. a. O. 2, 200-201. 4 Das betreffende Aktenstück scheint nicht mehr vorhanden nu sein. 5 Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania 45 dal .. al 1475 conc. chart., überschrieben Respon- siones ad avisamenta .. legatorum iturorum ad .. regem Romanorum pro parte illustrissimi domini nostri .. ducis; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 210-213. 50
8 Vorakten des Romzuges. Nach art. 5 der Replik1 sollte dem König, wie er es gewünscht hatte, gestattet sein, Mailand und Pavia zur Zeit seiner Krönung mit einem bewaffneten Gefolge zu betreten; doch war die Bedingung gestellt, daß die Zahl der Bewaffneten schon jetzt fest- gesetzt werde und daß die festgesetzte Zahl später ohne die ausdrückliche Genehmigung des Herzogs nicht überschritten werde und überhaupt nicht so hoch sein dürfe, daß sie eine Gefahr für die Sicherheit des Herzogs und für diejenige seines Staates in sich berge. — Das Consiglio erklärte sich damit einverstanden; nur wünschte es, daß der Artikel noch nach Möglichkeit zu Gunsten des Herzogs erweitert und die Zahl der Be- waffneten auf höchstens 1000 Mann bemessen werde. Zu art. 1 der Antwort auf die königlichen Bedingungen schlug es vor, hinter Italia 10 die Worte cum securitate status sui einzuschalten. Es wies zur Begründung dieses Vor- schlages auf die Möglichkeit hin, daß der König die Romfahrt zu einer Zeit antreten könnte, in der der Herzog Krieg mit Venedig oder mit anderen Mächten habe; verlange er dann auf Grund jenes Artikels, daß der Herzog ihm alle seine Truppen zur Ver- fügung stelle, so bleibe diesem nichts anderes übrig, als es zu thun; er müsse also die 15 Operationen gegen seine Feinde einstellen und so sein Land auf das Außerste gefährden. Es sei auch nicht ausgeschlossen, daß der König mit überlegenen Streitkräften komme. Werde dann das ganze Mailändische Heer ihm überlassen, so könne er die günstige Ge- legenheit benutzen, um es zu entwaffnen und um entweder allein oder im Bunde mit Venedig und anderen Gegnern des Herzogs über diesen herzufallen. Der vorgeschlagene 20 Zusatz schütze den Herzog vor beiden Eventualitäten, denn er gestatte ihm, dem Könige je nachdem entweder sein ganzes Heer oder einen Teil desselben vorzuenthalten. Betreffs art. 2 gab das Consiglio dem Herzog zu erwägen, ob nicht das Ver- sprechen, seine Beziehungen zu andern Mächten denjenigen des Königs anzupassen, die Verpflichtung für ihn in sich schließte, auch gegen seine Bundesgenossen, z. B. 25 den König von Frankreich2, auf Befehl des Königs zu kämpfen, und ob es deshalb nicht rätlich sei, sie ganz allgemein oder auch ausdrücklich und namentlich davon aus- zunchmen. Den art. 3 wünschte es auf alle diejenigen Staaten ausgedehnt, die mit Venedig irgendwie verbündet wären oder es mit ihm hielten oder unter seinem Protektorate stän- 30 den, und zwar in der Weise, daß alle Abmachungen des Königs mit Venedig auch für sie bindend seien und jeder Friede, den der König mit ihnen oder mit cinem von ihnen schließe, auf den Herzog ausgedehnt werden müsse. Mit art. 4 und 5 war das Consiglio einverstanden. Eine Umarbeitung des Entwurfes mit Benutzung der beiden Gutachten unterblieb. 35 Man ließ Replik und Antwort so stehen, wie sie am 25 April aufgesetzt worden waren. Nur hier und da wurden bei der Schlußtredaktion am 15 Mai (Vorlage A unserer nr. 2) noch einige unwesentliche Anderungen vorgenommen. Das Gutachten des Consiglio und die Schlußredaktion von Replik und Antwort wurden hierauf dem Markgrafen von Savona und dem Dr. Guarnerio da Castiglione, die schon am 3 Mai zu Gesandten an Sigmund ernannt worden waren3, zur noch- maligen Durchberatung übergeben. Sie formulierten über diejenigen Punkte, die ihnen bedenklich oder zweifelhaft vorkamen, eine Reihe von Fragen 4, auf die der Herzog ihnen am 18 Mai antwortete . 5 40 1 Osio a. a. O. 2, 193. 2 Vgl. Du Fresne de Beaucourt, Histoire de Charles VII 2, 341. 3 Osio a. a. O. 2, 200-201. 4 Das betreffende Aktenstück scheint nicht mehr vorhanden nu sein. 5 Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania 45 dal .. al 1475 conc. chart., überschrieben Respon- siones ad avisamenta .. legatorum iturorum ad .. regem Romanorum pro parte illustrissimi domini nostri .. ducis; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 210-213. 50
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Einleitung. 9 Unter anderem frugen sie an, ob sie, wenn der König durchaus mehr als 1000 Bewaffnete nach Mailand und Pavia mitnehmen wolle, vom Abschluß des Bündnisses Abstand nehmen oder was sonst sie in diesem Falle thun sollten. — Der Herzog erwiderte nur: die Zahl von 1000 Reitern dürfe auf keinen Fall überschritten werden. Ferner wollten sie wissen, ob es, wenn der König den vom Consiglio vorgeschlagenen Zusatz zu art. 1 der Antwort cum securitate status sui verwerfen sollte, genigen würde, etwas spezieller zu sagen: ita tamen quod, si illustrissimus dominus dux etc. haberet guerram cum Venetis, Florentinis, non teneatur interim aliquas suas gentes mittere extra Lombar- diam etc. — Der Herzog stimmte im Prinzip zu, wünschte aber den Zusatz so gefaſt, daß 1o seine Wirkung dieselbe bleibe wie die des vom Consiglio vorgeschlagenen, etwa: [ita tamen quod, si eo tempore dominus prefatus guerram haberet, liceat sibi pro securitate status sui gentes, quas haberet, retinere in toto et in parte, ut foret expediens, nec isto casu eas mittere teneatur in subsidium prefati domini regis pro coronis capiendis nisi dum- taxat illam partem, que ipsi domino pro statu suo non esset opportuna. Betreffs der Bemerkungen des Consiglio zu art. 2 der Antwort äußerten sie die Besorgnis, daß ein Vorbehalt, wie ihn das Consiglio vorschlage, das Mißttrauen des Königs erregen könnte. Sie machten darauf aufmerksam, daß der Herzog alle Bündnisse mit dem Vorbehalt der „autoritas superioris" geschlossen habe; er könne und dürfe also auch seine Bundesgenossen auf Befehl des Römischen Königs angreifen, wenn er nicht etwa in 2o Sonderverträgen ausdrücklich das Gegenteil mit ihnen vereinbart habe; streng genommen sei aber auch ein Sondervertrag dem Reiche nicht präjudizierlich. — Der Herzog trat ihrer Anschauung bei und wies sie an, jenen Vorbehalt des Consiglio unerwähnt zu lassen. Betreffs art. 3 warfen sie die Frage auf, was geschehen solle, wenn der König die 25 Mailändischen Bedingungen für den Frieden mit Venedig oder Florenz wissen möchte. — Der Herzog antwortete ihnen: Friedensverhandlungen seien vorläufig nicht angebracht, da durch sie die Absendung des königlichen Hilfsheeres€ und die Erledigung anderer Angelegenheiten verzögert werden würde; aber sie seien nicht ganz von der Hand zu weisen; scheine es, daß sie die Ursache von Verzögerungen seien, so möchten die beiden 30 Gesandten ihn benachrichtigen. 15 Die beiden Gesandten brachen unmittelbar nach dem 25 Mai 2 von Mailand auf. Ihre Verhandlungen mit Sigmund fanden nicht, wie zuerst geplant war, in Nürn- berg, sondern, da Sigmund die Reise nach Deutschland Mitte Mai wieder aufgegeben hatte 3, Ende Juni 4 und in der ersten Hälfte des Juli in Wisherad statt. Die Einzel- 35 heiten kennen wir nicht; das Ergebnis legen wir in unseren nrr. 3-10 vor. Es ist natürlich von Interesse, zu wissen, ob und wie den beiderseitigen Bedingungen stattgegeben wurde. Sigmund hatte dem Hernog durch Bartolommeo Mosca (vgl. S. 7 Anm. I) den Einmarsch eines 40 Ungarischen Hilfscorps in Friaul für den Juli in Aussicht stellen lassen. Dies ergiebt sich aus einem nicht datierten, woll in den Mai 1426 au setzen- den Briefe des Herrogs an Sigmund, in dem dieser unter Hinweis auf die Fortschritte der Venetiani- 45 schen Waffen in den Gebieten von Brescia und Cre- mona aufgefordert wird, die Truppen schon cher und nicht nach Friaul, sondern in die Lombardei ru schicken (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cone. chart.). Deutsche Reichstags-Akten X. 2 Von diesem Tage ist der Geleitsbrief Filippo Maria's für die beiden Gesandten datiert (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. chart.). 3 Die Grüinde, aus denen Sigmund seine Dispo- sitionen änderte, sind aus RTA. 8 nrr. 386 und 105 und aus einer Aufzeichnung des Florentini- schen Gesandten Rinaldo degli Albixxi aum 10 Mai 1426 (Docc. di stor. ital. 2, 586) ersichtlich. Jedenfalls nicht vor dem 23 Juni, da Sigmund an diesem Tage noch in Raab war (Altmann ur. 6673). 2
Einleitung. 9 Unter anderem frugen sie an, ob sie, wenn der König durchaus mehr als 1000 Bewaffnete nach Mailand und Pavia mitnehmen wolle, vom Abschluß des Bündnisses Abstand nehmen oder was sonst sie in diesem Falle thun sollten. — Der Herzog erwiderte nur: die Zahl von 1000 Reitern dürfe auf keinen Fall überschritten werden. Ferner wollten sie wissen, ob es, wenn der König den vom Consiglio vorgeschlagenen Zusatz zu art. 1 der Antwort cum securitate status sui verwerfen sollte, genigen würde, etwas spezieller zu sagen: ita tamen quod, si illustrissimus dominus dux etc. haberet guerram cum Venetis, Florentinis, non teneatur interim aliquas suas gentes mittere extra Lombar- diam etc. — Der Herzog stimmte im Prinzip zu, wünschte aber den Zusatz so gefaſt, daß 1o seine Wirkung dieselbe bleibe wie die des vom Consiglio vorgeschlagenen, etwa: [ita tamen quod, si eo tempore dominus prefatus guerram haberet, liceat sibi pro securitate status sui gentes, quas haberet, retinere in toto et in parte, ut foret expediens, nec isto casu eas mittere teneatur in subsidium prefati domini regis pro coronis capiendis nisi dum- taxat illam partem, que ipsi domino pro statu suo non esset opportuna. Betreffs der Bemerkungen des Consiglio zu art. 2 der Antwort äußerten sie die Besorgnis, daß ein Vorbehalt, wie ihn das Consiglio vorschlage, das Mißttrauen des Königs erregen könnte. Sie machten darauf aufmerksam, daß der Herzog alle Bündnisse mit dem Vorbehalt der „autoritas superioris" geschlossen habe; er könne und dürfe also auch seine Bundesgenossen auf Befehl des Römischen Königs angreifen, wenn er nicht etwa in 2o Sonderverträgen ausdrücklich das Gegenteil mit ihnen vereinbart habe; streng genommen sei aber auch ein Sondervertrag dem Reiche nicht präjudizierlich. — Der Herzog trat ihrer Anschauung bei und wies sie an, jenen Vorbehalt des Consiglio unerwähnt zu lassen. Betreffs art. 3 warfen sie die Frage auf, was geschehen solle, wenn der König die 25 Mailändischen Bedingungen für den Frieden mit Venedig oder Florenz wissen möchte. — Der Herzog antwortete ihnen: Friedensverhandlungen seien vorläufig nicht angebracht, da durch sie die Absendung des königlichen Hilfsheeres€ und die Erledigung anderer Angelegenheiten verzögert werden würde; aber sie seien nicht ganz von der Hand zu weisen; scheine es, daß sie die Ursache von Verzögerungen seien, so möchten die beiden 30 Gesandten ihn benachrichtigen. 15 Die beiden Gesandten brachen unmittelbar nach dem 25 Mai 2 von Mailand auf. Ihre Verhandlungen mit Sigmund fanden nicht, wie zuerst geplant war, in Nürn- berg, sondern, da Sigmund die Reise nach Deutschland Mitte Mai wieder aufgegeben hatte 3, Ende Juni 4 und in der ersten Hälfte des Juli in Wisherad statt. Die Einzel- 35 heiten kennen wir nicht; das Ergebnis legen wir in unseren nrr. 3-10 vor. Es ist natürlich von Interesse, zu wissen, ob und wie den beiderseitigen Bedingungen stattgegeben wurde. Sigmund hatte dem Hernog durch Bartolommeo Mosca (vgl. S. 7 Anm. I) den Einmarsch eines 40 Ungarischen Hilfscorps in Friaul für den Juli in Aussicht stellen lassen. Dies ergiebt sich aus einem nicht datierten, woll in den Mai 1426 au setzen- den Briefe des Herrogs an Sigmund, in dem dieser unter Hinweis auf die Fortschritte der Venetiani- 45 schen Waffen in den Gebieten von Brescia und Cre- mona aufgefordert wird, die Truppen schon cher und nicht nach Friaul, sondern in die Lombardei ru schicken (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cone. chart.). Deutsche Reichstags-Akten X. 2 Von diesem Tage ist der Geleitsbrief Filippo Maria's für die beiden Gesandten datiert (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. chart.). 3 Die Grüinde, aus denen Sigmund seine Dispo- sitionen änderte, sind aus RTA. 8 nrr. 386 und 105 und aus einer Aufzeichnung des Florentini- schen Gesandten Rinaldo degli Albixxi aum 10 Mai 1426 (Docc. di stor. ital. 2, 586) ersichtlich. Jedenfalls nicht vor dem 23 Juni, da Sigmund an diesem Tage noch in Raab war (Altmann ur. 6673). 2
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10 Vorakten des Romzuges. Am meisten befremdet auf den ersten Blick, daß Sigmund, wie aus unserer nr. 4 hervorgeht, die in art. 1 der herzoglichen Bedingungen geforderte Bestätigung der Titel und Privilegien, und zwar ausdrücklich auch die des Herzogtums Mailand vollzog, ohne dazu vorher die Einwilligung der Kurfürsten einzuholen oder durch Filippo Maria einholen zu lassen. Bei genauerer Untersuchung erkennt man dann freilich, daß die 5 Urkunde offenbar nur zu dem Zweck ausgestellt worden ist, um dem Buchstaben der beiderseitigen Vereinbarungen zu genügen, also nur pro forma; denn indem Sigmund am 6 Juli die Versprechungen vom 2 April 1418 erneuerte (nr. 5), in denen die Giltigkeit jenes Privilegs ausdrücklich von der Zustimmung der Kurfürsten abhängig gemacht wurde, und indem er sich weigerte, die Urkunde eher auszuliefern 1, als bis sich der Herzog 10 dieser Zustimmung versichert habe, machte er den Wert der Konzession so gut wie illu- sorisch. Man kann ihm daher nicht wohl vorwerfen, daß er durch die Ausfertigung der Urkunde seine Wahlkapitulation gebrochen habe. In dem schon erwähnten Privileg vom 6 Juli (nr. 5) erneuerte er zugleich zwei dem Herzog am 27 April 1418 verliehene Urkunden; und zwar erfüllte er mit diesem Akte 15 die artt. 2, 6 und 7 der herzoglichen Bedingungen. Aus art. 2-4 unserer nr. 9 geht ferner hervor, daß er auch die artt. 3, 5 und 8 annahm — art. 5 mit dem vom Herzog in der oben2 angegebenen Weise modifizierten Vorbehalt — und daß über jedes dieser drei Privilegien eine besondere Urkunde aus- gestellt wurde. Da unsere nr. 9 ganz den Charakter einer Empfangsbestätigung an sich 20 trägt, so wird man annehmen dürfen, daß die drei Urkunden sich am 10 August schon in Filippo Maria's Händen befanden; man wird ihnen daher wohl auch das Datum unserer nr. 5, d. i. des 6 Juli, zu geben, jedenfalls aber sie vor dem 13., dem Tage der Eidesleistung (vgl. nr. 6) anzusetzen haben 3. Endlich muß auch ein dem art. 4 entsprechendes Privileg ausgefertigt worden sein, 25 da später 4 einmal von einer Konzession die Rede ist, die Sigmund dem Herzog „de per- sona“ gemacht habe. Wie es mit art. 9 und 10 der Mailändischen Forderungen gehalten worden ist, ist nicht klar. Wir kommen nun zu Sigmunds Gegenbedingungen. Die Anerkennung der Oberhoheit des Reiches durch den Herzog, wie sie Sigmund in art. 1 derselben verlangt hatte, erfolgte am 13 Juli, indem die herzoglichen Bevoll- mächtigten den in unserer nr. 6 vorliegenden Eid leisteten. Die Abweichungen des- selben von demjenigen, den Bischof Bartolommeo von Cremona, Gaspare Visconti, Bar- tolommeo de Falconi, Giovanni Corvini und Dr. Antonio de Milio in Filippo Maria's 35 Namen am 23 Oktober 1413 in Sala geschworen hatten (Vorlage A unserer nr. 6), sind gering; man beachte hauptsächlich, daß die Huldigung nicht wie damals nur Sigmund sondern auch dessen Nachfolgern gilt und daß der Passus fideles sacri Romani imperii 30 1 Die Auslieferung erfolgte erst im Mai 1427; vgl. unten S. 13 und nr. 25. 2 S. 8. 3 Die oben erwähnten drei Privilegien und ein anderes noch anxuführendes, das dem art. 2 der königlichen Bedingungen entsprach, sind wahrschein- lich mit den securitates et liberationes gemeint, über deren Bewilligung Corrado del Carretto und Guar- nerio da Castiglione am 17 Juli in einem nicht mehr vorhandenen Briefe an Filippo Maria berich- teten; sie schrieben ihm in diesem Briefe auch, daß die Rede davon gewesen sci, ihm dare et concedere potestatem et auctoritatem constituendi dominos et 40 vicarios imperii etc. (laut Brief Filippo Maria's an die beiden Gesandten vom 2 August 1426 in Mai- land Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 245- 246). 4 In einem Briefe Filippo Maria's an Federico de Perxi vom 14 Juli 1429 (Osio a. a. O. 2, 412- 413). 45
10 Vorakten des Romzuges. Am meisten befremdet auf den ersten Blick, daß Sigmund, wie aus unserer nr. 4 hervorgeht, die in art. 1 der herzoglichen Bedingungen geforderte Bestätigung der Titel und Privilegien, und zwar ausdrücklich auch die des Herzogtums Mailand vollzog, ohne dazu vorher die Einwilligung der Kurfürsten einzuholen oder durch Filippo Maria einholen zu lassen. Bei genauerer Untersuchung erkennt man dann freilich, daß die 5 Urkunde offenbar nur zu dem Zweck ausgestellt worden ist, um dem Buchstaben der beiderseitigen Vereinbarungen zu genügen, also nur pro forma; denn indem Sigmund am 6 Juli die Versprechungen vom 2 April 1418 erneuerte (nr. 5), in denen die Giltigkeit jenes Privilegs ausdrücklich von der Zustimmung der Kurfürsten abhängig gemacht wurde, und indem er sich weigerte, die Urkunde eher auszuliefern 1, als bis sich der Herzog 10 dieser Zustimmung versichert habe, machte er den Wert der Konzession so gut wie illu- sorisch. Man kann ihm daher nicht wohl vorwerfen, daß er durch die Ausfertigung der Urkunde seine Wahlkapitulation gebrochen habe. In dem schon erwähnten Privileg vom 6 Juli (nr. 5) erneuerte er zugleich zwei dem Herzog am 27 April 1418 verliehene Urkunden; und zwar erfüllte er mit diesem Akte 15 die artt. 2, 6 und 7 der herzoglichen Bedingungen. Aus art. 2-4 unserer nr. 9 geht ferner hervor, daß er auch die artt. 3, 5 und 8 annahm — art. 5 mit dem vom Herzog in der oben2 angegebenen Weise modifizierten Vorbehalt — und daß über jedes dieser drei Privilegien eine besondere Urkunde aus- gestellt wurde. Da unsere nr. 9 ganz den Charakter einer Empfangsbestätigung an sich 20 trägt, so wird man annehmen dürfen, daß die drei Urkunden sich am 10 August schon in Filippo Maria's Händen befanden; man wird ihnen daher wohl auch das Datum unserer nr. 5, d. i. des 6 Juli, zu geben, jedenfalls aber sie vor dem 13., dem Tage der Eidesleistung (vgl. nr. 6) anzusetzen haben 3. Endlich muß auch ein dem art. 4 entsprechendes Privileg ausgefertigt worden sein, 25 da später 4 einmal von einer Konzession die Rede ist, die Sigmund dem Herzog „de per- sona“ gemacht habe. Wie es mit art. 9 und 10 der Mailändischen Forderungen gehalten worden ist, ist nicht klar. Wir kommen nun zu Sigmunds Gegenbedingungen. Die Anerkennung der Oberhoheit des Reiches durch den Herzog, wie sie Sigmund in art. 1 derselben verlangt hatte, erfolgte am 13 Juli, indem die herzoglichen Bevoll- mächtigten den in unserer nr. 6 vorliegenden Eid leisteten. Die Abweichungen des- selben von demjenigen, den Bischof Bartolommeo von Cremona, Gaspare Visconti, Bar- tolommeo de Falconi, Giovanni Corvini und Dr. Antonio de Milio in Filippo Maria's 35 Namen am 23 Oktober 1413 in Sala geschworen hatten (Vorlage A unserer nr. 6), sind gering; man beachte hauptsächlich, daß die Huldigung nicht wie damals nur Sigmund sondern auch dessen Nachfolgern gilt und daß der Passus fideles sacri Romani imperii 30 1 Die Auslieferung erfolgte erst im Mai 1427; vgl. unten S. 13 und nr. 25. 2 S. 8. 3 Die oben erwähnten drei Privilegien und ein anderes noch anxuführendes, das dem art. 2 der königlichen Bedingungen entsprach, sind wahrschein- lich mit den securitates et liberationes gemeint, über deren Bewilligung Corrado del Carretto und Guar- nerio da Castiglione am 17 Juli in einem nicht mehr vorhandenen Briefe an Filippo Maria berich- teten; sie schrieben ihm in diesem Briefe auch, daß die Rede davon gewesen sci, ihm dare et concedere potestatem et auctoritatem constituendi dominos et 40 vicarios imperii etc. (laut Brief Filippo Maria's an die beiden Gesandten vom 2 August 1426 in Mai- land Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 245- 246). 4 In einem Briefe Filippo Maria's an Federico de Perxi vom 14 Juli 1429 (Osio a. a. O. 2, 412- 413). 45
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Einleitung. 11 vasalli in fidelis sacri imperii princeps geändert ist, eine Anderung, durch die die Richtig- keit der oben1 geäußerten Vermutung über den Grund der Opposition des Herzogs gegen die Form des zweiten Artikels der königlichen Bedingungen bestätigt wird. Dieser zweite Artikel erhielt laut art. 1 unserer nr. 9 die vom Herzog gewünschte Fassung. Die Bestimmungen des dritten Artikels wurden, wie art. 5 und 6 unserer nr. 3 zeigen, mit Rücksicht auf die veränderte Sachlage zum Teil beseitigt. Denn als erklärter Gegner Venedigs und als Bundesgenosse des von diesem und Florenz bekämpften Herzogs von Mailand konnte Sigmund nicht wohl die Rolle des Friedensvermittlers zwischen den drei Mächten übernehmen, und das Bundesverhältnis, in das er zu Filippo Maria trat, ver- 10 langte, daß diesem ein gewisser Einfluß auf künftige Verhandlungen mit Venedig ein- geräumt werde. Die eine Bestimmung fiel daher jetzt ganz fort, und die andere wurde dahin modifiziert, daß Sigmund zwar die Verhandlungen leiten, aber in allem an die Zustimmung seines Bundesgenossen gebunden sein sollte. Dazu kam die in art. 4 des Bündnisses (nr. 3) enthaltene Bestimmung, daß dieses nicht nur gegen Venedig son- 15 dern auch gegen dessen Anhänger (mit Ausnahme von Florenz) gerichtet sein sollte. Beide Bestimmungen konnten die bedenklichsten Folgen haben. Jene stellte die Ent- scheidung, ob Krieg oder Frieden, ganz dem Belieben des Herzogs anheim, und diese nötigte Sigmund, auch diejenigen Mächte als seine Gegner zu betrachten, die sich etwa in Zukunft noch Venedig oder der Liga anschließen würden. Er befand sich also bei- 20 spielsweise vom 11 Juli 1426 ab, dem Tage des Beitrittes des Herzogs Amadeus von Savoyen zur Liga 2, auch mit diesem im Kriegszustande. In welcher Weise die in art. 1 und 4 berührte Beihilfe zur Romfahrt geregelt wor- den ist, wissen wir nicht. Indes muß es zu Abmachungen irgend welcher Art gekommen sein, da sich Filippo Maria später einmal, im Herbst 1428, auf Vereinbarungen über 25 die Lombardische Krönung beruft, die zwischen Sigmund und seinen beiden Bevollmäch- tigten getroffen worden seien 3. Noch sei auf das Handelsverbot vom 25 Juli (nr. 8), eine Folge des Bündnisses (nr. 3), aufmerksam gemacht. Die Absicht Sigmunds, Venedig durch Ablenkung des Deutschen Handels nach Genua wirtschaftlich zu schädigen, war nicht neu; sie war schon 30 vor neun Jahren in dem Handelsverbote vom 1 Oktober 1417 zum Ausdruck gekommen 4. Aber während damals der Handel mit Venedig nur den großen Deutschen Handels- metropolen Köln, Mainz, Frankfurt, Worms, Speier, Straßburg, Basel, Konstanz, Ulm, Augsburg, Nürnberg und Regensburg untersagt worden war, wurde jetzt das Verbot ent- sprechend den Vorschlägen der Mailändischen Bevollmächtigten (nr. 7) an alle Reichs- 35 stände gerichtet. Wir haben leider nur die an die Eidgenossen und an Passau adressierten Exem- plare aufgefunden. Einem königlichen Erlasse vom 7 Oktober 1426, in dem das Verbot mit dem Bemerken erneuert wird, daß sich Herzog Friedrich von Österreich zur Sper- rung der Straße von und nach Venedig verpflichtet habe (nr. 17), ist zu entnehmen, daß 40 es auch Frankfurt und den Städten in der Wetterau zugesandt worden ist. Dasselbe wird man von Nürnberg auf Grund cines Urteilsspruches behaupten dürfen, den Sigmund 1 S. 7 Z. 11-16. 2 Das betreffende Aktenstück liegt in Turin Staats-A. Trattati diversi, mazzo 3 nr. 11 orig. membr. mit 45 den Unterschriften von drei Notaren. Auf der Rick- seite steht Reddatur presens littera, quando appor- tabitur ratifficacio Florentinorum. Gedruckt bei Gui- chenon, Hist. généalogique de la r. maison de Sa- voye 4, 263�266; Du Mont, Corps univ. dipl. du 50 droit des gens II, 2 pag. 185-187; Liinig. Reichs- archiv X, 2 pag. 28-32. Vgl. Raulich, La prima guerra fra i Veneziani e Filippo Maria Visconti (Rivista storica italiana 5, 676). 3 Vgl. nr. 42 art. 1. Vgl. RTA. 7 nr. 239; Altmann nr. 2591; Finke, K. Sigmunds reichsstädtische Politik von 1410 bis 1418 S. 63-65; Kagelmacher a. a. O. S. 16-17; Stieda, Hansisch-Venetianische Handels- beriehungen im 15 Jahrhundert S. 19-21. 2*
Einleitung. 11 vasalli in fidelis sacri imperii princeps geändert ist, eine Anderung, durch die die Richtig- keit der oben1 geäußerten Vermutung über den Grund der Opposition des Herzogs gegen die Form des zweiten Artikels der königlichen Bedingungen bestätigt wird. Dieser zweite Artikel erhielt laut art. 1 unserer nr. 9 die vom Herzog gewünschte Fassung. Die Bestimmungen des dritten Artikels wurden, wie art. 5 und 6 unserer nr. 3 zeigen, mit Rücksicht auf die veränderte Sachlage zum Teil beseitigt. Denn als erklärter Gegner Venedigs und als Bundesgenosse des von diesem und Florenz bekämpften Herzogs von Mailand konnte Sigmund nicht wohl die Rolle des Friedensvermittlers zwischen den drei Mächten übernehmen, und das Bundesverhältnis, in das er zu Filippo Maria trat, ver- 10 langte, daß diesem ein gewisser Einfluß auf künftige Verhandlungen mit Venedig ein- geräumt werde. Die eine Bestimmung fiel daher jetzt ganz fort, und die andere wurde dahin modifiziert, daß Sigmund zwar die Verhandlungen leiten, aber in allem an die Zustimmung seines Bundesgenossen gebunden sein sollte. Dazu kam die in art. 4 des Bündnisses (nr. 3) enthaltene Bestimmung, daß dieses nicht nur gegen Venedig son- 15 dern auch gegen dessen Anhänger (mit Ausnahme von Florenz) gerichtet sein sollte. Beide Bestimmungen konnten die bedenklichsten Folgen haben. Jene stellte die Ent- scheidung, ob Krieg oder Frieden, ganz dem Belieben des Herzogs anheim, und diese nötigte Sigmund, auch diejenigen Mächte als seine Gegner zu betrachten, die sich etwa in Zukunft noch Venedig oder der Liga anschließen würden. Er befand sich also bei- 20 spielsweise vom 11 Juli 1426 ab, dem Tage des Beitrittes des Herzogs Amadeus von Savoyen zur Liga 2, auch mit diesem im Kriegszustande. In welcher Weise die in art. 1 und 4 berührte Beihilfe zur Romfahrt geregelt wor- den ist, wissen wir nicht. Indes muß es zu Abmachungen irgend welcher Art gekommen sein, da sich Filippo Maria später einmal, im Herbst 1428, auf Vereinbarungen über 25 die Lombardische Krönung beruft, die zwischen Sigmund und seinen beiden Bevollmäch- tigten getroffen worden seien 3. Noch sei auf das Handelsverbot vom 25 Juli (nr. 8), eine Folge des Bündnisses (nr. 3), aufmerksam gemacht. Die Absicht Sigmunds, Venedig durch Ablenkung des Deutschen Handels nach Genua wirtschaftlich zu schädigen, war nicht neu; sie war schon 30 vor neun Jahren in dem Handelsverbote vom 1 Oktober 1417 zum Ausdruck gekommen 4. Aber während damals der Handel mit Venedig nur den großen Deutschen Handels- metropolen Köln, Mainz, Frankfurt, Worms, Speier, Straßburg, Basel, Konstanz, Ulm, Augsburg, Nürnberg und Regensburg untersagt worden war, wurde jetzt das Verbot ent- sprechend den Vorschlägen der Mailändischen Bevollmächtigten (nr. 7) an alle Reichs- 35 stände gerichtet. Wir haben leider nur die an die Eidgenossen und an Passau adressierten Exem- plare aufgefunden. Einem königlichen Erlasse vom 7 Oktober 1426, in dem das Verbot mit dem Bemerken erneuert wird, daß sich Herzog Friedrich von Österreich zur Sper- rung der Straße von und nach Venedig verpflichtet habe (nr. 17), ist zu entnehmen, daß 40 es auch Frankfurt und den Städten in der Wetterau zugesandt worden ist. Dasselbe wird man von Nürnberg auf Grund cines Urteilsspruches behaupten dürfen, den Sigmund 1 S. 7 Z. 11-16. 2 Das betreffende Aktenstück liegt in Turin Staats-A. Trattati diversi, mazzo 3 nr. 11 orig. membr. mit 45 den Unterschriften von drei Notaren. Auf der Rick- seite steht Reddatur presens littera, quando appor- tabitur ratifficacio Florentinorum. Gedruckt bei Gui- chenon, Hist. généalogique de la r. maison de Sa- voye 4, 263�266; Du Mont, Corps univ. dipl. du 50 droit des gens II, 2 pag. 185-187; Liinig. Reichs- archiv X, 2 pag. 28-32. Vgl. Raulich, La prima guerra fra i Veneziani e Filippo Maria Visconti (Rivista storica italiana 5, 676). 3 Vgl. nr. 42 art. 1. Vgl. RTA. 7 nr. 239; Altmann nr. 2591; Finke, K. Sigmunds reichsstädtische Politik von 1410 bis 1418 S. 63-65; Kagelmacher a. a. O. S. 16-17; Stieda, Hansisch-Venetianische Handels- beriehungen im 15 Jahrhundert S. 19-21. 2*
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12 Vorakten des Romzuges. in dem markte zu sant Jorgen in Czekel lande nach Crist etc. 1427 an sant Jorgen tag [April 23] in der Klagesache Nürnbergs wider Hans von Vilembach und Conrad von Magenbuch fällte, die cinige wegen des Handelsverbotes heimberufene Nürnberger Kaufleute zwischen Landsberg und Augsburg überfallen hatten 1. Begreiflicherweise stieß das Verbot namentlich bei den Süddeutschen Reichsstädten auf 5 scharfen Widerstand; denn sie wußsten von früher her zur Genüge, daß diese verfehlte Maßregel nur zu ihrem und nicht zu Venedigs Schaden ausschlagen würde. Die Oppo- sition ging von Nürnberg aus. Ihm schlossen sich der Schwäbische Städtebund, Augsburg und Frankfurt an. Die einschlägigen Akten findet man im neunten Bande unserer Reichstagsakten; man vergleiche dort die nrr. 7, 17, 18�22, 60, 159 und dazu die schon 10 in Anm. 4 auf der vorigen Seite erwähnte Abhandlung von Stieda S. 30-32. B. Romzugspläne K. Sigmunds vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. K. Sigmund vermochte die Absicht, noch im Laufe des Juli Hilfstruppen nach Friaul zu schicken (vgl. nr. 3 art. 1), nicht auszuführen, da er der Ungarischen Streitkräfte 15 zu einem Angriffe auf Widin2 bedurfte. In der zweiten Hälfte des August aber begann er mit der Vorbereitung des für den September verabredeten Feldzuges. Sein Plan war, zunächst eine kleine Truppe durch Friaul in Venetien eindringen zu lassen, um die Auf- merksamkeit der Venetianischen Condottieri dorthin abzulenken. Dann sollte das Gros des Heeres durch das Val Camonica in die Lombardei marschieren und sich dort mit 20 den Mailändischen Truppen zu vereinigen suchen; und schließlich sollte ein gemeinsamer Angriff der Ungarn und Mailänder auf die vor Brescia zurückgebliebenen Venetianischen Truppen erfolgen, um diesen Platz zu entsetzen 3. Das Unternehmen wurde am 1 September mit der Ernennung des Bischofs Jo- hannes von Veszprim zum königlichen Kommissar in Italien (nr. 14) und mit der des 25 Herzogs von Mailand zum Reichsfeldherrn (nr. 12), ferner mit einem auf den letzteren Akt Bezug nehmenden, einer Kriegserklärung an Venedig gleichkommenden Erlaß an alle Reichsunterthanen (nr. 13) eröffnet. Gleichzeitig überschritten ca. 3000 Ungarn unter dem Befehle des Patriarchen von Aquileja und der Grafen Friedrich von Cilli und Peter Zriny die Grenzen von Friaul4. Der ganze Plan schlug indes fehl, da das Gros des Heeres, das vermutlich aus den Mannschaften bestehen sollte, mit denen Sigmunds Schwiegersohn Hzg. Albrecht von Öster- reich seit Bartholomei vor Lundenburg lag5, ausblieb und da auch jener Aufruf an die Reichsunterthanen (nr. 13), wie nicht anders zu erwarten war, ganz wirkungslos verhallte. Die 3000 Ungarn zogen sich schleunigst zurück, als ihnen Venedig 2000 Reiter und 35 1000 Fußssoldaten entgegenschickte 6. 30 1 Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 144a cop. chart. coaeva; Altmann nr. 6900. 2 Laut dem S. 10 Anm. 3 angeführten Briefe Filippo Maria's an Corrado del Carretto und Guar- nerio da Castigtione vom 2 August 1426. 3 Dieser Plan wurde dem Herxog von Mailand durch Federico de Perni in einem nicht mehr vor- handenen Briefe mitgeteilt. Der Herrog spricht da- von in cinem Briefe an Lancellotto Crotti vom 18 September 1426 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. chart.). 4 Laut Briefen Filippo Maria’s an den Patriar- chen und den Grafen von Cilli und an den Grafen Zriny vom 8 September 1426 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 xwei conc. chart.). 5 Vgl. Palacky, Gesch. von Böhmen III, 2 S. 419 und Huber, Gesch. Österreichs 2, 470. 6 Dies ergiebt sich aus einem Beschluß des Ve- netianischen Senates vom 6 September 1426 über einen an den Hernog von Savoyen zu richtenden Brief (Venedig Staats-A. Senato Secreti Reg. 9 fol. 163b cop. membr. coaeva). Vgl. auch die bei- 45 den Briefe Filippo Maria's an Sigmund und an vier gen. Gesandte vom 15 Oktober 1426 bei Osio a. a. O. 2, 274-277. 40
12 Vorakten des Romzuges. in dem markte zu sant Jorgen in Czekel lande nach Crist etc. 1427 an sant Jorgen tag [April 23] in der Klagesache Nürnbergs wider Hans von Vilembach und Conrad von Magenbuch fällte, die cinige wegen des Handelsverbotes heimberufene Nürnberger Kaufleute zwischen Landsberg und Augsburg überfallen hatten 1. Begreiflicherweise stieß das Verbot namentlich bei den Süddeutschen Reichsstädten auf 5 scharfen Widerstand; denn sie wußsten von früher her zur Genüge, daß diese verfehlte Maßregel nur zu ihrem und nicht zu Venedigs Schaden ausschlagen würde. Die Oppo- sition ging von Nürnberg aus. Ihm schlossen sich der Schwäbische Städtebund, Augsburg und Frankfurt an. Die einschlägigen Akten findet man im neunten Bande unserer Reichstagsakten; man vergleiche dort die nrr. 7, 17, 18�22, 60, 159 und dazu die schon 10 in Anm. 4 auf der vorigen Seite erwähnte Abhandlung von Stieda S. 30-32. B. Romzugspläne K. Sigmunds vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. K. Sigmund vermochte die Absicht, noch im Laufe des Juli Hilfstruppen nach Friaul zu schicken (vgl. nr. 3 art. 1), nicht auszuführen, da er der Ungarischen Streitkräfte 15 zu einem Angriffe auf Widin2 bedurfte. In der zweiten Hälfte des August aber begann er mit der Vorbereitung des für den September verabredeten Feldzuges. Sein Plan war, zunächst eine kleine Truppe durch Friaul in Venetien eindringen zu lassen, um die Auf- merksamkeit der Venetianischen Condottieri dorthin abzulenken. Dann sollte das Gros des Heeres durch das Val Camonica in die Lombardei marschieren und sich dort mit 20 den Mailändischen Truppen zu vereinigen suchen; und schließlich sollte ein gemeinsamer Angriff der Ungarn und Mailänder auf die vor Brescia zurückgebliebenen Venetianischen Truppen erfolgen, um diesen Platz zu entsetzen 3. Das Unternehmen wurde am 1 September mit der Ernennung des Bischofs Jo- hannes von Veszprim zum königlichen Kommissar in Italien (nr. 14) und mit der des 25 Herzogs von Mailand zum Reichsfeldherrn (nr. 12), ferner mit einem auf den letzteren Akt Bezug nehmenden, einer Kriegserklärung an Venedig gleichkommenden Erlaß an alle Reichsunterthanen (nr. 13) eröffnet. Gleichzeitig überschritten ca. 3000 Ungarn unter dem Befehle des Patriarchen von Aquileja und der Grafen Friedrich von Cilli und Peter Zriny die Grenzen von Friaul4. Der ganze Plan schlug indes fehl, da das Gros des Heeres, das vermutlich aus den Mannschaften bestehen sollte, mit denen Sigmunds Schwiegersohn Hzg. Albrecht von Öster- reich seit Bartholomei vor Lundenburg lag5, ausblieb und da auch jener Aufruf an die Reichsunterthanen (nr. 13), wie nicht anders zu erwarten war, ganz wirkungslos verhallte. Die 3000 Ungarn zogen sich schleunigst zurück, als ihnen Venedig 2000 Reiter und 35 1000 Fußssoldaten entgegenschickte 6. 30 1 Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 144a cop. chart. coaeva; Altmann nr. 6900. 2 Laut dem S. 10 Anm. 3 angeführten Briefe Filippo Maria's an Corrado del Carretto und Guar- nerio da Castigtione vom 2 August 1426. 3 Dieser Plan wurde dem Herxog von Mailand durch Federico de Perni in einem nicht mehr vor- handenen Briefe mitgeteilt. Der Herrog spricht da- von in cinem Briefe an Lancellotto Crotti vom 18 September 1426 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. chart.). 4 Laut Briefen Filippo Maria’s an den Patriar- chen und den Grafen von Cilli und an den Grafen Zriny vom 8 September 1426 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 xwei conc. chart.). 5 Vgl. Palacky, Gesch. von Böhmen III, 2 S. 419 und Huber, Gesch. Österreichs 2, 470. 6 Dies ergiebt sich aus einem Beschluß des Ve- netianischen Senates vom 6 September 1426 über einen an den Hernog von Savoyen zu richtenden Brief (Venedig Staats-A. Senato Secreti Reg. 9 fol. 163b cop. membr. coaeva). Vgl. auch die bei- 45 den Briefe Filippo Maria's an Sigmund und an vier gen. Gesandte vom 15 Oktober 1426 bei Osio a. a. O. 2, 274-277. 40
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Einleitung. 13 Unter diesen Umständen sah sich auch der Bischof von Vesaprim außter stande, irgend welche Maßnahmen zu Gunsten des Herzogs von Mailand oder im allgemeinen Reichsinteresse zu treffen. Er kam Mitte November nur für kurze Zeit in die Lom- bardei1 und begab sich dann nach Savoyen, um dort mit Venetianischen Gesandten über 5 einen Waffenstillstand zwischen Sigmund und Venedig zu verhandeln 2. Filippo Maria schloß daher am 30 Dezember 1426 unter päpstlicher Vermittelung mit der Liga den Frieden von Venedig 3. Es war nun Sigmunds Absicht gewesen, im Februar 1427 nach Italien zu gehen (vgl. nr. 20). Aber die Nachricht vom Friedensschluß und der günstige Verlauf, den die 10 eben erwähnten Verhandlungen mit Venedig genommen hatten, hatten ihn vermutlich ver- anlaßt, die Ausführung dieser Absicht bis zum Mai 4 zu verschieben. Er wollte offenbar erst abwarten, wie sich seine Beziehungen zu Venedig gestalten würden, ehe er über eine kriegerische oder friedliche Form seines Auftretens in der Lombardei definitiv entschied. Für alle Fälle beauftragte er jedoch den Bischof von Veszprim, die im Sommer 1426 15 mit Filippo Maria getroffenen, von ihm nicht erfüllten und deshalb nicht mehr gültigen Abmachungen zu erneuern. Das Resultat der Verhandlungen, die daraufhin zwischen dem Herzog und dem Bischof geführt wurden, ist der Vertrag vom 7 Mai 1427, unsere nr. 23, eine summa- rische Bestätigung alles dessen, was im vergangenen Sommer zwischen beiden Teilen ver- 20 einbart worden war. Nur der veraltete erste Artikel des Bündnisses (nr. 3) hat eine neue, in einigen Punkten über die frühere hinausgehende Fassung erhalten. Früher hatte Sigmund nur in Friaul gegen Venedig operieren sollen, und dort auch nur so lange, als ihm nicht die ganze Venetianische Streitmacht gegenüberstehen würde; jetzt dagegen wurde bestimmt, daß 25 die königlichen Truppen ununterbrochen in der Offensive verharren und den Versuch machen sollten, durch Venetien nach der Lombardei durchzubrechen und sich mit dem Mailändischen Heere zu vereinigen 5. Die Urkunde über die Bestätigung des Herzogtums Mailand (nr. 4) wurde dem Herzog jetzt endlich ausgeliefert, freilich nur gegen das Versprechen (nr. 25), sie bei Leb- 3o zeiten Sigmunds geheim zu halten und die von diesem übernommenen 6000 Dukaten Kanzleikosten nach Beendigung des Venctianischen Krieges zurückzuerstatten 6, und ohne daß die Bedingung der Zustimmung der Kurfürsten, an die ihre Gültigkeit durch die Urkunde vom 6 Juli 1426 (nr. 5) geknüpft worden war, aufgehoben wurde. 1 Die Florentinischen Gesandten in Venedig Ri- 35 naldo degli Albixxi und Marcello Stroxni berichten am 23 November nach Florenx: il vescovo di Ves- prino, ambasciadore dello imperadore, è passato in Lombardia con circa 50 cavalli, secondo lettere ci sono oggi di più luoghi (Docc. di stor. ital. 3, 53). 40 2 Vgl. dariber unten lit. D. 3 Turin Staats-A. Trattati diversi, mazzo 3 nr. 14 orig. membr. mit den Unterschriften von sieben Notaren; gedr. (nach einer Florentinischen Vorlage) in den Docc. di stor. ital. 3, 135-149. 45 1 Laut einem Briefe Filippo Maria's an Sig- mund vom 15 Mürz 1427 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 conc. chart. mit der Schlußtbemerkung Duplicentur sub die 21 martii; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 287-290). Vgl. auch unsere nr. 22. 50 5 Zum Verständnis dieser Abmachung sei bemerkt, daſt sich Filippo Maria seit Anfang Märx wieder im Kriege mit Venedig und Florenz befand. Vgl. Battistella a. a. O. S. 146 ff. 6 Es wurde bestimmt, daß die Summe nur auf ausdrüickliches Verlangen Sigmunds und auch dann erst nach Ablauf von zwei Jahren xuriickerstattet werden sollte. Der Revers, den Filippo Maria über diese Angelegenheit ausstellte, war ursprünglich vom 12 Mai 1427 datiert (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 xum Original bestimmte Reinschrift auf Per- gament; cbenda auch eine gleichreitige Abschrift). Die eben erwähnte Reinschrift wurde korrigiert, und dabei wurde das Datum in den 27 Mai 1427 ge- ändert. Auf die korrigierte Reinschrift geht eine gleichxeitige Abschrift zurick, die sich in Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 63b be- findet.
Einleitung. 13 Unter diesen Umständen sah sich auch der Bischof von Vesaprim außter stande, irgend welche Maßnahmen zu Gunsten des Herzogs von Mailand oder im allgemeinen Reichsinteresse zu treffen. Er kam Mitte November nur für kurze Zeit in die Lom- bardei1 und begab sich dann nach Savoyen, um dort mit Venetianischen Gesandten über 5 einen Waffenstillstand zwischen Sigmund und Venedig zu verhandeln 2. Filippo Maria schloß daher am 30 Dezember 1426 unter päpstlicher Vermittelung mit der Liga den Frieden von Venedig 3. Es war nun Sigmunds Absicht gewesen, im Februar 1427 nach Italien zu gehen (vgl. nr. 20). Aber die Nachricht vom Friedensschluß und der günstige Verlauf, den die 10 eben erwähnten Verhandlungen mit Venedig genommen hatten, hatten ihn vermutlich ver- anlaßt, die Ausführung dieser Absicht bis zum Mai 4 zu verschieben. Er wollte offenbar erst abwarten, wie sich seine Beziehungen zu Venedig gestalten würden, ehe er über eine kriegerische oder friedliche Form seines Auftretens in der Lombardei definitiv entschied. Für alle Fälle beauftragte er jedoch den Bischof von Veszprim, die im Sommer 1426 15 mit Filippo Maria getroffenen, von ihm nicht erfüllten und deshalb nicht mehr gültigen Abmachungen zu erneuern. Das Resultat der Verhandlungen, die daraufhin zwischen dem Herzog und dem Bischof geführt wurden, ist der Vertrag vom 7 Mai 1427, unsere nr. 23, eine summa- rische Bestätigung alles dessen, was im vergangenen Sommer zwischen beiden Teilen ver- 20 einbart worden war. Nur der veraltete erste Artikel des Bündnisses (nr. 3) hat eine neue, in einigen Punkten über die frühere hinausgehende Fassung erhalten. Früher hatte Sigmund nur in Friaul gegen Venedig operieren sollen, und dort auch nur so lange, als ihm nicht die ganze Venetianische Streitmacht gegenüberstehen würde; jetzt dagegen wurde bestimmt, daß 25 die königlichen Truppen ununterbrochen in der Offensive verharren und den Versuch machen sollten, durch Venetien nach der Lombardei durchzubrechen und sich mit dem Mailändischen Heere zu vereinigen 5. Die Urkunde über die Bestätigung des Herzogtums Mailand (nr. 4) wurde dem Herzog jetzt endlich ausgeliefert, freilich nur gegen das Versprechen (nr. 25), sie bei Leb- 3o zeiten Sigmunds geheim zu halten und die von diesem übernommenen 6000 Dukaten Kanzleikosten nach Beendigung des Venctianischen Krieges zurückzuerstatten 6, und ohne daß die Bedingung der Zustimmung der Kurfürsten, an die ihre Gültigkeit durch die Urkunde vom 6 Juli 1426 (nr. 5) geknüpft worden war, aufgehoben wurde. 1 Die Florentinischen Gesandten in Venedig Ri- 35 naldo degli Albixxi und Marcello Stroxni berichten am 23 November nach Florenx: il vescovo di Ves- prino, ambasciadore dello imperadore, è passato in Lombardia con circa 50 cavalli, secondo lettere ci sono oggi di più luoghi (Docc. di stor. ital. 3, 53). 40 2 Vgl. dariber unten lit. D. 3 Turin Staats-A. Trattati diversi, mazzo 3 nr. 14 orig. membr. mit den Unterschriften von sieben Notaren; gedr. (nach einer Florentinischen Vorlage) in den Docc. di stor. ital. 3, 135-149. 45 1 Laut einem Briefe Filippo Maria's an Sig- mund vom 15 Mürz 1427 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 conc. chart. mit der Schlußtbemerkung Duplicentur sub die 21 martii; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 287-290). Vgl. auch unsere nr. 22. 50 5 Zum Verständnis dieser Abmachung sei bemerkt, daſt sich Filippo Maria seit Anfang Märx wieder im Kriege mit Venedig und Florenz befand. Vgl. Battistella a. a. O. S. 146 ff. 6 Es wurde bestimmt, daß die Summe nur auf ausdrüickliches Verlangen Sigmunds und auch dann erst nach Ablauf von zwei Jahren xuriickerstattet werden sollte. Der Revers, den Filippo Maria über diese Angelegenheit ausstellte, war ursprünglich vom 12 Mai 1427 datiert (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 xum Original bestimmte Reinschrift auf Per- gament; cbenda auch eine gleichreitige Abschrift). Die eben erwähnte Reinschrift wurde korrigiert, und dabei wurde das Datum in den 27 Mai 1427 ge- ändert. Auf die korrigierte Reinschrift geht eine gleichxeitige Abschrift zurick, die sich in Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 63b be- findet.
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14 Vorakten des Romzuges. Unerfüllt blieb dagegen der Wunsch des Herzogs, daß die ihm vom Bischof von Veszprim mündlich gegebene Erlaubnis, während des Juni mit der Liga zu verhandeln, um Frieden schließten zu können, wenn die königlichen Hilfstruppen bis zu den im ersten Artikel des Vertrages (nr. 23) festgesetzten Terminen nicht erscheinen würden, auch schriftlich fixiert werden möchte. Dies geht aus dem Vermerk hervor, den der Entwurf der Urkunde, unsere nr. 24, trägt. 5 Uber das Verhältnis der drei Vorlagen, die unserem Abdruck des Vertrages vom 7 Mai (nr. 23) zu Grunde liegen, sei Folgendes bemerkt. Die Vorlage A, ohne die Kor- rekturen von der zweiten Hand, bietet die älteste Form; hier ist das Eingreifen der könig- lichen Hilfstruppen in den Kampf noch für den Mai und die Ankunft Sigmunds für1o den Juni in Aussicht genommen. Verstehen wir die nicht ganz klaren Eingangsworte des ersten Artikels richtig, so hatte der Bischof von Veszprim dem Herzog schon „vor anderthalb Monaten“ ein bis zu 10000 Mann starkes königliches Hilfsheer für den Mai versprochen. Vermutlich hatte er dieses Versprechen auf Grund eines etwa in der ersten Hälfte des März eingetroffenen 15 Briefes Sigmunds gegeben, in dem dieser sein Kommen für den Mai ankündigte 1. Jener Entwurf A wäre dann also in das letzte Drittel des April zu setzen. Die Termine Mai und Juni mochten dem Bischof von Veszprim zu kurz bemessen scheinen; er verlangte deshalb ihre Anderung in Juni und Juli. Filippo Maria gab auch nach und ließ den Entwurf von einer mit dem Konzipienten nicht identischen Person 20 (A2) entsprechend korrigieren. Die notula bezw. minuta, die sich laut den Uberschriften unserer Vorlagen A und B in den Händen des Notars Donato da Cisero d' Erba befand, war unseres Erachtens eine jetzt nicht mehr vorhandene Abschrift dieses korrigierten Ent- wurfes. Wir nennen sie N. Die Textänderungen, die im weiteren Verlaufe der Verhandlungen noch vorgeschlagen 25 wurden, wurden nicht in N, sondern durch A2 an den Rand von A geschrieben. Des- halb die Bezeichnung recorrecta in der Uberschrift! In dieser Form diente A mittelbar oder unmittelbar als Vorlage für B. Die Fassung, die der Vertrag in B hat, wurde nicht angenommen. Man griff An- fang Mai auf N zurück und redigierte diese Vorlage zweckentsprechend. Unter anderem 30 wurde im ersten Artikel die Zeitbestimmung elapso jam mense cum dimidio in elapsis jam mensibus duobus geändert, wobei aber der Redaktor, wie es scheint, vergaß, die beiden Worte cum dimidio zu streichen. Diese sind infolge dessen in unsere, auf der Schlußt- redaktion fußtende Vorlage R übergegangen. Unterdessen hatte Sigmund die oben erwähnte Absicht, in der Lombardei zu er- 35 scheinen, wegen des Türkenkrieges aufgegeben. Er wollte sie nunmehr erst gegen das Ende des Sommers ausführen, und dann in der Weise, daß sich an die Regelung der Ober- italienischen Angelegenheiten die Romfahrt unmittelbar würde anschliessen können. Dar- auf deuten wenigstens die Anordnungen hin, die er in der zweiten Hälfte des Mai, also noch ehe er von dem Abschluß des Vertrages vom 7 Mai (nr. 23) Kenntnis haben 40 konnte, traf. Um diese Zeit schickte er nämlich Bartolommeo Mosca mit der Anzeige nach Mai- land, daß demnächst ein Trupp von 5000 Reitern in Friaul einrücken und der Reichs- vikar Brunoro della Scala mit Geld zur Anwerbung von 2000 Reitern in die Lombardei Vgl. den S. 13 Anm. 4 erwälnten Brief Filippo Maria's an Sigmund. 45
14 Vorakten des Romzuges. Unerfüllt blieb dagegen der Wunsch des Herzogs, daß die ihm vom Bischof von Veszprim mündlich gegebene Erlaubnis, während des Juni mit der Liga zu verhandeln, um Frieden schließten zu können, wenn die königlichen Hilfstruppen bis zu den im ersten Artikel des Vertrages (nr. 23) festgesetzten Terminen nicht erscheinen würden, auch schriftlich fixiert werden möchte. Dies geht aus dem Vermerk hervor, den der Entwurf der Urkunde, unsere nr. 24, trägt. 5 Uber das Verhältnis der drei Vorlagen, die unserem Abdruck des Vertrages vom 7 Mai (nr. 23) zu Grunde liegen, sei Folgendes bemerkt. Die Vorlage A, ohne die Kor- rekturen von der zweiten Hand, bietet die älteste Form; hier ist das Eingreifen der könig- lichen Hilfstruppen in den Kampf noch für den Mai und die Ankunft Sigmunds für1o den Juni in Aussicht genommen. Verstehen wir die nicht ganz klaren Eingangsworte des ersten Artikels richtig, so hatte der Bischof von Veszprim dem Herzog schon „vor anderthalb Monaten“ ein bis zu 10000 Mann starkes königliches Hilfsheer für den Mai versprochen. Vermutlich hatte er dieses Versprechen auf Grund eines etwa in der ersten Hälfte des März eingetroffenen 15 Briefes Sigmunds gegeben, in dem dieser sein Kommen für den Mai ankündigte 1. Jener Entwurf A wäre dann also in das letzte Drittel des April zu setzen. Die Termine Mai und Juni mochten dem Bischof von Veszprim zu kurz bemessen scheinen; er verlangte deshalb ihre Anderung in Juni und Juli. Filippo Maria gab auch nach und ließ den Entwurf von einer mit dem Konzipienten nicht identischen Person 20 (A2) entsprechend korrigieren. Die notula bezw. minuta, die sich laut den Uberschriften unserer Vorlagen A und B in den Händen des Notars Donato da Cisero d' Erba befand, war unseres Erachtens eine jetzt nicht mehr vorhandene Abschrift dieses korrigierten Ent- wurfes. Wir nennen sie N. Die Textänderungen, die im weiteren Verlaufe der Verhandlungen noch vorgeschlagen 25 wurden, wurden nicht in N, sondern durch A2 an den Rand von A geschrieben. Des- halb die Bezeichnung recorrecta in der Uberschrift! In dieser Form diente A mittelbar oder unmittelbar als Vorlage für B. Die Fassung, die der Vertrag in B hat, wurde nicht angenommen. Man griff An- fang Mai auf N zurück und redigierte diese Vorlage zweckentsprechend. Unter anderem 30 wurde im ersten Artikel die Zeitbestimmung elapso jam mense cum dimidio in elapsis jam mensibus duobus geändert, wobei aber der Redaktor, wie es scheint, vergaß, die beiden Worte cum dimidio zu streichen. Diese sind infolge dessen in unsere, auf der Schlußt- redaktion fußtende Vorlage R übergegangen. Unterdessen hatte Sigmund die oben erwähnte Absicht, in der Lombardei zu er- 35 scheinen, wegen des Türkenkrieges aufgegeben. Er wollte sie nunmehr erst gegen das Ende des Sommers ausführen, und dann in der Weise, daß sich an die Regelung der Ober- italienischen Angelegenheiten die Romfahrt unmittelbar würde anschliessen können. Dar- auf deuten wenigstens die Anordnungen hin, die er in der zweiten Hälfte des Mai, also noch ehe er von dem Abschluß des Vertrages vom 7 Mai (nr. 23) Kenntnis haben 40 konnte, traf. Um diese Zeit schickte er nämlich Bartolommeo Mosca mit der Anzeige nach Mai- land, daß demnächst ein Trupp von 5000 Reitern in Friaul einrücken und der Reichs- vikar Brunoro della Scala mit Geld zur Anwerbung von 2000 Reitern in die Lombardei Vgl. den S. 13 Anm. 4 erwälnten Brief Filippo Maria's an Sigmund. 45
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Einleitung. 15 kommen werde 1. Zugleich setzte er sich mit Papst Martin in Verbindung, indem er Ende Mai oder Anfang Juni den Propst Konrad von Wardein nach Rom sandte 2. In der That kam Brunoro della Scala Anfang Juli3 nach Mailand. Aber er brachte, wie es scheint, kein Geld mit, sondern nur zwei königliche Vollmachten vom 31 Mai (nrr. 26 und 27), durch die er und der Bischof von Veszprim ermächtigt wurden, mit dem Herzog von Mailand über die Erneuerung der alten Verträge und über den Ab- schluß neuer zu verhandeln und mit Hzg. Amadeus von Savoyen ein Ubereinkommen wegen dessen Teilnahme an der Romfahrt zu treffen. Welche Bewandtnis es mit den Verträgen hatte, die Sigmund zu schließen wünschte, 10 zeigt ein Brief Filippo Maria's an seinen Gesandten am königlichen Hofe Lodovico de Sabini vom 24 August 1427 4. Diesem Briefe zufolge war nämlich Brunoro della Scala beauftragt, vom Herzog Folgendes zu verlangen: erstens die Ubergabe von Asti pro- descensu domini nostri regis, zweitens das Versprechen, bis zum 8 September keinen Frieden mit Venedig zu schließen, und drittens das Versprechen, in Genua oder Savona Schiffe 15 zur Fahrt nach Rom bereit zu stellen. Die Verhandlungen über diese drei Punkte fanden Ende Juli statt. Wir haben uns ihren Verlauf gemäß den Andeutungen, die in unseren nrr. 28�30 darüber gemacht werden, folgendermaßen zu denken. Filippo Maria stellte den drei Forderungen Sigmunds Gegenforderungen gegenüber. 20 Er verlangte, daß ihm gestattet werde, unter gewissen Voraussetzungen Frieden mit der Liga zu schließen, und daß Sigmund ihm fest verspreche, bis zum 8 September Hilfs- truppen zu schicken oder selbst zu kommen und ferner beim Verlassen Italiens ihm Asti zurückzugeben. Versprechungen und Gegenversprechungen wurden, diese von den königlichen Bevoll- 25 mächtigten in zwei, jene wohl von dem herzoglichen Sekretär Francesco Barbavara in drei Urkunden entworfen und darauf die ersteren nach Pizzighettone, wo Filippo Maria sich damals aufhielt, die letzteren an die königlichen Bevollmächtigten nach Mailand zur Be- 1 Vgl. die vier Briefe Filippo Maria's an Lodo- vico de Sabini und Federico de Perni, Lodovico so de Sabini allein, Brunoro della Scala, und Peter Cheh vom 17 Juni 1427 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 vier conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 302-303; 304-306; 307-308). 2 Der Propst hatte auch den Auftrag, unterwegs 35 in Florenx das schon oft gemachte Anerbieten Sig- munds, xwischen dieser Republik und Filippo Maria xu vermitteln, au erneuern. Florena setate Venedig von dem Antrage des Gesandten in Kenntnis. Dar- auf beschloß der Venetianische Senat am 28 Juli 40 1427: Der Florentinische Gesandte Giuliano [Da- vanxati] habe berichtet, daß in seiner Vaterstadt cin Gesandter des Königs von Ungarn, Conradus Florentinus prepositus Varedini, angekommen sei und die Vermittelung des Königs xwischen der Liga und 45 dem Herxog von Mailand angeboten habe. Florenz habe dem Gesandten, der noch nach Rom wolle, bei seiner Rückkehr xu antworten versprochen. Giuliano habe nun Venedig um Rat gefragt, wie xu ant- worten sei. Es soll ihm erwidert werden: da Flo- 50 renx die Einxelheiten des Anerbietens kenne, so stelle Venedig die Antwort seinem Belieben anheim, quia responsio, quam faciet, placebit nostro dominio. De parte omnes alii, de non 0, non sinceri 2. (Ve- nedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 68b cop. membr. cocеvа.) s Die Anhunft Brunoro's wird kurs vor dem 13 Juli erfolgt sein. In diese Zeit fällt ein Brief ron ihm an den Savoyischen Gesandten Enrico Co- lombier, der damals rwischen dem Hernog von Mai- land und der Liga au vermitteln suchte. Er schreibt ihm: er sei vom königlichen Hofe nurickgekehrt und habe vom Bischof von Vesxprim erfahren, daß der Adressat wegen eines Friedens unterhandle und au diesem Zwecke nach Venedig reisen wolle; er bitte ihn, die Verhandlungen nicht eher fortrusetren, als bis er (Brunoro) mit ihm und dem Herxog von Savoyen gesprochen habe, denn er bringe Nach- richten über die demnächstige Ankunft eines könig- lichen Hilfsheeres und de subsequenti regie persone descensu; andernfalls sei xu befürchten, daß die destructio status regii et Romani imperii in Italia erfolge (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart. ohne Datum). Den letzteren Passus wieder- holt Colombier in einem Briefe an den Hernog von Savoyen vom 13 Juli (Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 311-312). Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 329-330.
Einleitung. 15 kommen werde 1. Zugleich setzte er sich mit Papst Martin in Verbindung, indem er Ende Mai oder Anfang Juni den Propst Konrad von Wardein nach Rom sandte 2. In der That kam Brunoro della Scala Anfang Juli3 nach Mailand. Aber er brachte, wie es scheint, kein Geld mit, sondern nur zwei königliche Vollmachten vom 31 Mai (nrr. 26 und 27), durch die er und der Bischof von Veszprim ermächtigt wurden, mit dem Herzog von Mailand über die Erneuerung der alten Verträge und über den Ab- schluß neuer zu verhandeln und mit Hzg. Amadeus von Savoyen ein Ubereinkommen wegen dessen Teilnahme an der Romfahrt zu treffen. Welche Bewandtnis es mit den Verträgen hatte, die Sigmund zu schließen wünschte, 10 zeigt ein Brief Filippo Maria's an seinen Gesandten am königlichen Hofe Lodovico de Sabini vom 24 August 1427 4. Diesem Briefe zufolge war nämlich Brunoro della Scala beauftragt, vom Herzog Folgendes zu verlangen: erstens die Ubergabe von Asti pro- descensu domini nostri regis, zweitens das Versprechen, bis zum 8 September keinen Frieden mit Venedig zu schließen, und drittens das Versprechen, in Genua oder Savona Schiffe 15 zur Fahrt nach Rom bereit zu stellen. Die Verhandlungen über diese drei Punkte fanden Ende Juli statt. Wir haben uns ihren Verlauf gemäß den Andeutungen, die in unseren nrr. 28�30 darüber gemacht werden, folgendermaßen zu denken. Filippo Maria stellte den drei Forderungen Sigmunds Gegenforderungen gegenüber. 20 Er verlangte, daß ihm gestattet werde, unter gewissen Voraussetzungen Frieden mit der Liga zu schließen, und daß Sigmund ihm fest verspreche, bis zum 8 September Hilfs- truppen zu schicken oder selbst zu kommen und ferner beim Verlassen Italiens ihm Asti zurückzugeben. Versprechungen und Gegenversprechungen wurden, diese von den königlichen Bevoll- 25 mächtigten in zwei, jene wohl von dem herzoglichen Sekretär Francesco Barbavara in drei Urkunden entworfen und darauf die ersteren nach Pizzighettone, wo Filippo Maria sich damals aufhielt, die letzteren an die königlichen Bevollmächtigten nach Mailand zur Be- 1 Vgl. die vier Briefe Filippo Maria's an Lodo- vico de Sabini und Federico de Perni, Lodovico so de Sabini allein, Brunoro della Scala, und Peter Cheh vom 17 Juni 1427 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 vier conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 302-303; 304-306; 307-308). 2 Der Propst hatte auch den Auftrag, unterwegs 35 in Florenx das schon oft gemachte Anerbieten Sig- munds, xwischen dieser Republik und Filippo Maria xu vermitteln, au erneuern. Florena setate Venedig von dem Antrage des Gesandten in Kenntnis. Dar- auf beschloß der Venetianische Senat am 28 Juli 40 1427: Der Florentinische Gesandte Giuliano [Da- vanxati] habe berichtet, daß in seiner Vaterstadt cin Gesandter des Königs von Ungarn, Conradus Florentinus prepositus Varedini, angekommen sei und die Vermittelung des Königs xwischen der Liga und 45 dem Herxog von Mailand angeboten habe. Florenz habe dem Gesandten, der noch nach Rom wolle, bei seiner Rückkehr xu antworten versprochen. Giuliano habe nun Venedig um Rat gefragt, wie xu ant- worten sei. Es soll ihm erwidert werden: da Flo- 50 renx die Einxelheiten des Anerbietens kenne, so stelle Venedig die Antwort seinem Belieben anheim, quia responsio, quam faciet, placebit nostro dominio. De parte omnes alii, de non 0, non sinceri 2. (Ve- nedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 68b cop. membr. cocеvа.) s Die Anhunft Brunoro's wird kurs vor dem 13 Juli erfolgt sein. In diese Zeit fällt ein Brief ron ihm an den Savoyischen Gesandten Enrico Co- lombier, der damals rwischen dem Hernog von Mai- land und der Liga au vermitteln suchte. Er schreibt ihm: er sei vom königlichen Hofe nurickgekehrt und habe vom Bischof von Vesxprim erfahren, daß der Adressat wegen eines Friedens unterhandle und au diesem Zwecke nach Venedig reisen wolle; er bitte ihn, die Verhandlungen nicht eher fortrusetren, als bis er (Brunoro) mit ihm und dem Herxog von Savoyen gesprochen habe, denn er bringe Nach- richten über die demnächstige Ankunft eines könig- lichen Hilfsheeres und de subsequenti regie persone descensu; andernfalls sei xu befürchten, daß die destructio status regii et Romani imperii in Italia erfolge (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart. ohne Datum). Den letzteren Passus wieder- holt Colombier in einem Briefe an den Hernog von Savoyen vom 13 Juli (Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 311-312). Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 329-330.
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16 Vorakten des Romzuges. gutachtung geschickt. Daran schloß sich der Austausch der beiderscitigen schriftlichen Gutachten, unserer nrr. 28 und 29. Die Anderungen, die die königlichen Bevollmächtigten an den drei herzoglichen Ent- würfen vorgenommen zu sehen wünschten, wurden, wie ein Blick auf die Varianten unserer nrr. 31-33 lehrt, bis auf die eine, die Francesco Barbavara in seinem Briefe vom 31 Juli (nr. 30) erwähnt, bewilligt. Wie dagegen sie selbst sich den Wünschen des Herzogs gegenüber verhielten, läßt sich nicht genau feststellen, da von den drei Urkunden, die sie ausstellen sollten, zwei weder im Entwurf noch in Abschrift erhalten sind. Sicher ist nur, daß sie die Bitte des Herzogs, das Versprechen der Rückgabe von Asti in einer besonderen Urkunde niederzulegen, erfüllten. Diese Urkunde ist unsere nr. 34. — Die Besiegelung und Auswechselung aller Urkunden — je drei von jeder Seite hat wahrscheinlich am 2 August stattgefunden. Die Originale sind nicht mehr vorhanden. Das auf die Ubergabe von Asti bezügliche Versprechen ist von Filippo Maria am 6 Januar 1428 mutatis mutandis wiederholt worden (Vorlage D unserer nr. 32). Man könnte im Hinblick darauf, daß dieser Wiederholung der erste Entwurf, unsere Vor-15 lage A, zu Grunde liegt, zweifeln, ob das Versprechen am 31 Juli wirklich in der Form gegeben worden sei, die es in unseren Vorlagen B und C hat, oder ob es noch im letzten Augenblick eine neue, sich wieder mehr an A anschließtende Fassung erhalten habe. Die Vergleichung mit dem Anfang des korrespondierenden Gegenversprechens Sigmunds (nr. 34), in dem der Inhalt des herzoglichen Versprechens kurz rekapituliert wird, zeigt aber, daß 2o dieses Bedenken unbegründet ist. Denn dieser Anfang deckt sich nicht nur inhaltlich sondern auch in der Form durchaus mit unseren Vorlagen B und C. Zu der Vorlage B sei übrigens noch bemerkt, daß sie zum Original bestimmt war, von den königlichen Bevollmächtigten aber offenbar beanstandet wurde, weil die in art. 2b ihres Gutachtens (nr. 28) verlangte und vom Herzog auch bewilligte Anderung des Textes 25 nicht vorgenommen worden war. Sie ist deshalb korrigiert worden und mag dann in dieser korrigierten Gestalt als Vorlage für das nicht mehr vorhandene Original ge- dient haben. 10 Wie im Frühjahr, so war es auch jetzt wieder die Ungunst der Verhältnisse an der Türkischen Grenze 1, die Sigmund von der Erfüllung seines Versprechens zurückhielt: so weder er selbst noch das versprochene Hilfsheer erschienen bis zum 8 September in der Lombardei. Da alle brieflichen und mündlichen Mahnungen nichts fruchteten, so ließ Filippo Maria schließlich Anfang November durch einen Spezialgesandten, Giacobbe da Lonate, die kategorische Aufforderung an Sigmund richten, zu erklären, ob er das ver- sprochene Hilfsheer schicken wolle oder nicht 2. 35 1. Vgl. darüber Aschbach, Gesch. Kaiser Sigmunds 3, 272-273 und RTA. 9 nr. 61. 2 Die Instruktion Lonate's und die au ihr ge- hörigen Aktenstücke sind vom 24., 25. und 28 Sep- tember datiert (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 vier cop. chart. coaevae; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 333-339). Er war angewiesen, sich xu einer Er- neuerung der inzwischen hinfällig gewordenen Ver- sprechungen vom 31 Juli nicht eher xu verstehen. als bis sich das königliche Hilfsheer in Bewegung gesetxt habe, und auch dann nur unter der Bedin- gung, daß der Marsch des Heeres ohne Unterbre- chung bis in die Lombardei gehe. Ein noch un- gedruckter Nachtrag xu seiner Instruktion enthält folgende Vorschriften: [IJ Er darf dem König ver- sprechen, daß der Herxog nur mit dessen Zustim- mung Frieden oder Waffenstillstand mit Venedig schließen wird; er hat sich Mühe xu geben, daß der König dem Herxog dasselbe verspricht, und 40 xwar in der ihm (Lonate) schriftlich mitgegebenen Form; [2] er hat sich für das Versprechen der xeitweiligen Abtretung von Asti das Gegenversprechen der Rückgabe dieses Platres geben xu lassen; [3 er hat darauf au achten, quod subsidium mittendum 45 per regiam majestatem sit ad minus equitum octo milium. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cop. chart. coaeva ohne Datum.)
16 Vorakten des Romzuges. gutachtung geschickt. Daran schloß sich der Austausch der beiderscitigen schriftlichen Gutachten, unserer nrr. 28 und 29. Die Anderungen, die die königlichen Bevollmächtigten an den drei herzoglichen Ent- würfen vorgenommen zu sehen wünschten, wurden, wie ein Blick auf die Varianten unserer nrr. 31-33 lehrt, bis auf die eine, die Francesco Barbavara in seinem Briefe vom 31 Juli (nr. 30) erwähnt, bewilligt. Wie dagegen sie selbst sich den Wünschen des Herzogs gegenüber verhielten, läßt sich nicht genau feststellen, da von den drei Urkunden, die sie ausstellen sollten, zwei weder im Entwurf noch in Abschrift erhalten sind. Sicher ist nur, daß sie die Bitte des Herzogs, das Versprechen der Rückgabe von Asti in einer besonderen Urkunde niederzulegen, erfüllten. Diese Urkunde ist unsere nr. 34. — Die Besiegelung und Auswechselung aller Urkunden — je drei von jeder Seite hat wahrscheinlich am 2 August stattgefunden. Die Originale sind nicht mehr vorhanden. Das auf die Ubergabe von Asti bezügliche Versprechen ist von Filippo Maria am 6 Januar 1428 mutatis mutandis wiederholt worden (Vorlage D unserer nr. 32). Man könnte im Hinblick darauf, daß dieser Wiederholung der erste Entwurf, unsere Vor-15 lage A, zu Grunde liegt, zweifeln, ob das Versprechen am 31 Juli wirklich in der Form gegeben worden sei, die es in unseren Vorlagen B und C hat, oder ob es noch im letzten Augenblick eine neue, sich wieder mehr an A anschließtende Fassung erhalten habe. Die Vergleichung mit dem Anfang des korrespondierenden Gegenversprechens Sigmunds (nr. 34), in dem der Inhalt des herzoglichen Versprechens kurz rekapituliert wird, zeigt aber, daß 2o dieses Bedenken unbegründet ist. Denn dieser Anfang deckt sich nicht nur inhaltlich sondern auch in der Form durchaus mit unseren Vorlagen B und C. Zu der Vorlage B sei übrigens noch bemerkt, daß sie zum Original bestimmt war, von den königlichen Bevollmächtigten aber offenbar beanstandet wurde, weil die in art. 2b ihres Gutachtens (nr. 28) verlangte und vom Herzog auch bewilligte Anderung des Textes 25 nicht vorgenommen worden war. Sie ist deshalb korrigiert worden und mag dann in dieser korrigierten Gestalt als Vorlage für das nicht mehr vorhandene Original ge- dient haben. 10 Wie im Frühjahr, so war es auch jetzt wieder die Ungunst der Verhältnisse an der Türkischen Grenze 1, die Sigmund von der Erfüllung seines Versprechens zurückhielt: so weder er selbst noch das versprochene Hilfsheer erschienen bis zum 8 September in der Lombardei. Da alle brieflichen und mündlichen Mahnungen nichts fruchteten, so ließ Filippo Maria schließlich Anfang November durch einen Spezialgesandten, Giacobbe da Lonate, die kategorische Aufforderung an Sigmund richten, zu erklären, ob er das ver- sprochene Hilfsheer schicken wolle oder nicht 2. 35 1. Vgl. darüber Aschbach, Gesch. Kaiser Sigmunds 3, 272-273 und RTA. 9 nr. 61. 2 Die Instruktion Lonate's und die au ihr ge- hörigen Aktenstücke sind vom 24., 25. und 28 Sep- tember datiert (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 vier cop. chart. coaevae; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 333-339). Er war angewiesen, sich xu einer Er- neuerung der inzwischen hinfällig gewordenen Ver- sprechungen vom 31 Juli nicht eher xu verstehen. als bis sich das königliche Hilfsheer in Bewegung gesetxt habe, und auch dann nur unter der Bedin- gung, daß der Marsch des Heeres ohne Unterbre- chung bis in die Lombardei gehe. Ein noch un- gedruckter Nachtrag xu seiner Instruktion enthält folgende Vorschriften: [IJ Er darf dem König ver- sprechen, daß der Herxog nur mit dessen Zustim- mung Frieden oder Waffenstillstand mit Venedig schließen wird; er hat sich Mühe xu geben, daß der König dem Herxog dasselbe verspricht, und 40 xwar in der ihm (Lonate) schriftlich mitgegebenen Form; [2] er hat sich für das Versprechen der xeitweiligen Abtretung von Asti das Gegenversprechen der Rückgabe dieses Platres geben xu lassen; [3 er hat darauf au achten, quod subsidium mittendum 45 per regiam majestatem sit ad minus equitum octo milium. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cop. chart. coaeva ohne Datum.)
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Einleitung. 17 Dieser befand sich nun in einer üblen Lage. Daß er irgend etwas zu Gunsten Filippo Maria's thun müsse, sah er woll ein, zumal als er die Nachricht von der Ver- nichtung des Mailändischen Heeres bei Maclodio 1 erhielt. Aber wie? Die Ungarischen Truppen durfte er weder ganz noch teilweise fortgeben, wollte er nicht einen Konflikt mit den Magnaten riskieren. Er mußtte sich also entschließen, es mit den Deutschen Reichs- ständen zu versuchen. Demgemäßs richtete er am 7 bezw. 9 November 1427 die Auf- forderung an die Frei- und die Reichsstädte, sich zum Heerdienste nach Italien zu rüsten, da er vorhabe, im Laufe des Winters in die Lombardei und zur Kaiserkrönung nach Rom zu zichen. Die Kontingente sollten an einem den Städten später noch mit- 1o zuteilenden Termine in der Lombardei zu ihm stoßen (nr. 35). Man achte auf den Unterschied, der in dem Schreiben zwischen Frei- und Reichs- städten gemacht wird. Die Freistadt Straßburg und natürlich auch die anderen Frei- städte Basel, Worms, Speier, Mainz und Köln2 sollen ihre Kontingente unter allen Umständen schicken; den Reichsstädten dagegen wird es freigestellt, ob sie sich an der 15 Romfahrt oder am Hussitenkriege beteiligen wollen. Jene sind zum Romfahrtsdienste verpflichtet 3 — nach dem als ir uns und dem riche mit ewer anczal uber berg zu dienen pflichtig seit, heißt es in dem königlichen Schreiben —; diese haben nur an der Reichsheerfahrt überhaupt teilzunchmen, und sie können deshalb wählen, ob sie in Italien oder in Böhmen dienen wollen. Dieser charakteristische Unterschied giebt uns das Mittel an die Hand zur Ent- scheidung der Frage, ob das zweite Ausschreiben Sigmunds vom 5 Februar 1428, unsere nr. 37, an Straßburg gerichtet sei, wie man aus dem Fundorte schließten könnte. Sie ist zu verneinen, da der nicht genannten Adressatin die Wahl zwischen dem Dienst in Italien und dem in Böhmen gelassen wird. Vermutlich war das Schreiben an Nürn- 25 berg gerichtet und wurde von ihm abschriftlich einem Briefe an Straßburg bei- geschlossen; es steht wenigstens fest, daß diese beiden Städte über die Romfahrt korre- spondiert haben 4. 20 Die Bekanntgabe des Termines für den Beginn der Romfahrt ließ, wie das Datum des eben erwähnten zweiten Ausschreibens zeigt, volle vier Monate auf sich warten. Sig- 30 mund hatte sich ungeachtet allen Drängens des Mailändischen Herzogs, der ihn spätestens im Februar 1428 in der Lombardei zu sehen wünschte (vgl. nr. 36), nicht zum Auf- bruch entschließen können, teils weil die Ungarischen Magnaten ihm abrieten, Ungarn zu verlassen, so lange noch Gefahr von den Türken drohte 5, teils wohl auch weil er fürchtete, daß sein Erscheinen in der Lombardei eine Störung der Friedensverhandlungen, die 35 schon seit dem 11 November 1427 unter päpstlicher Vermittlung in Ferrara zwischen dem Herzog von Mailand und der Liga geführt wurden 6, verursachen und infolge dessen verstimmend auf den Papst wirken könnte. Vielleicht hätte er aber auch Anfang Februar 1428 noch nicht an die Ausführung Am 12 Oktober 1427. Vgl. Battistella a. a. O. 40 S. 186 ff. und die Briefe Filippo Maria's an seine Gesandten am königlichen Hofe Giacobbe da Lo- nate, Lodovico de Sabini und Federico de Perni vom 13 Oktober 1427 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 xwei conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 45 340-342). 2 Daß Köln eine Aufforderung aum Romfahrts- dienste erhalten hat, geht aus einem Schreiben dieser Stadt an Liibeck vom 16 Februar [1428] hervor (Köln Stadt-A. Ms. A III 10. 11 fol. 15a conc. 50 chart.). a Uber den Romfahrtsdienst der Freistädte ver- gleiche man auch unten die Einleitung au lit. G der Abteilung „Städtetag xu Straßburg“. Vgl. RTA. 9, 211 Anm. 3. 5 Vgl. RTA. 9, 208. 6 Uber diese Verhandlungen orientieren die ein- schlägigen Beschlüsse des Venetianischen Senates (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 82 ff.) und die Berichte der Florentinischen Bevollmäch- tigten Palla Stroxxi und Averardo de Medici (Ca- valcanti, Istorie fiorentine 2, 313 ff.). Deutsche Reichstags-Akten X. 3
Einleitung. 17 Dieser befand sich nun in einer üblen Lage. Daß er irgend etwas zu Gunsten Filippo Maria's thun müsse, sah er woll ein, zumal als er die Nachricht von der Ver- nichtung des Mailändischen Heeres bei Maclodio 1 erhielt. Aber wie? Die Ungarischen Truppen durfte er weder ganz noch teilweise fortgeben, wollte er nicht einen Konflikt mit den Magnaten riskieren. Er mußtte sich also entschließen, es mit den Deutschen Reichs- ständen zu versuchen. Demgemäßs richtete er am 7 bezw. 9 November 1427 die Auf- forderung an die Frei- und die Reichsstädte, sich zum Heerdienste nach Italien zu rüsten, da er vorhabe, im Laufe des Winters in die Lombardei und zur Kaiserkrönung nach Rom zu zichen. Die Kontingente sollten an einem den Städten später noch mit- 1o zuteilenden Termine in der Lombardei zu ihm stoßen (nr. 35). Man achte auf den Unterschied, der in dem Schreiben zwischen Frei- und Reichs- städten gemacht wird. Die Freistadt Straßburg und natürlich auch die anderen Frei- städte Basel, Worms, Speier, Mainz und Köln2 sollen ihre Kontingente unter allen Umständen schicken; den Reichsstädten dagegen wird es freigestellt, ob sie sich an der 15 Romfahrt oder am Hussitenkriege beteiligen wollen. Jene sind zum Romfahrtsdienste verpflichtet 3 — nach dem als ir uns und dem riche mit ewer anczal uber berg zu dienen pflichtig seit, heißt es in dem königlichen Schreiben —; diese haben nur an der Reichsheerfahrt überhaupt teilzunchmen, und sie können deshalb wählen, ob sie in Italien oder in Böhmen dienen wollen. Dieser charakteristische Unterschied giebt uns das Mittel an die Hand zur Ent- scheidung der Frage, ob das zweite Ausschreiben Sigmunds vom 5 Februar 1428, unsere nr. 37, an Straßburg gerichtet sei, wie man aus dem Fundorte schließten könnte. Sie ist zu verneinen, da der nicht genannten Adressatin die Wahl zwischen dem Dienst in Italien und dem in Böhmen gelassen wird. Vermutlich war das Schreiben an Nürn- 25 berg gerichtet und wurde von ihm abschriftlich einem Briefe an Straßburg bei- geschlossen; es steht wenigstens fest, daß diese beiden Städte über die Romfahrt korre- spondiert haben 4. 20 Die Bekanntgabe des Termines für den Beginn der Romfahrt ließ, wie das Datum des eben erwähnten zweiten Ausschreibens zeigt, volle vier Monate auf sich warten. Sig- 30 mund hatte sich ungeachtet allen Drängens des Mailändischen Herzogs, der ihn spätestens im Februar 1428 in der Lombardei zu sehen wünschte (vgl. nr. 36), nicht zum Auf- bruch entschließen können, teils weil die Ungarischen Magnaten ihm abrieten, Ungarn zu verlassen, so lange noch Gefahr von den Türken drohte 5, teils wohl auch weil er fürchtete, daß sein Erscheinen in der Lombardei eine Störung der Friedensverhandlungen, die 35 schon seit dem 11 November 1427 unter päpstlicher Vermittlung in Ferrara zwischen dem Herzog von Mailand und der Liga geführt wurden 6, verursachen und infolge dessen verstimmend auf den Papst wirken könnte. Vielleicht hätte er aber auch Anfang Februar 1428 noch nicht an die Ausführung Am 12 Oktober 1427. Vgl. Battistella a. a. O. 40 S. 186 ff. und die Briefe Filippo Maria's an seine Gesandten am königlichen Hofe Giacobbe da Lo- nate, Lodovico de Sabini und Federico de Perni vom 13 Oktober 1427 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 xwei conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 45 340-342). 2 Daß Köln eine Aufforderung aum Romfahrts- dienste erhalten hat, geht aus einem Schreiben dieser Stadt an Liibeck vom 16 Februar [1428] hervor (Köln Stadt-A. Ms. A III 10. 11 fol. 15a conc. 50 chart.). a Uber den Romfahrtsdienst der Freistädte ver- gleiche man auch unten die Einleitung au lit. G der Abteilung „Städtetag xu Straßburg“. Vgl. RTA. 9, 211 Anm. 3. 5 Vgl. RTA. 9, 208. 6 Uber diese Verhandlungen orientieren die ein- schlägigen Beschlüsse des Venetianischen Senates (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 82 ff.) und die Berichte der Florentinischen Bevollmäch- tigten Palla Stroxxi und Averardo de Medici (Ca- valcanti, Istorie fiorentine 2, 313 ff.). Deutsche Reichstags-Akten X. 3
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18 Vorakten des Romzuges. des Zuges gedacht, wäre nicht Ende Januar ein Bote des Herzogs von Mailand mit der freilich falschen Nachricht zu ihm gekommen, daß Herzog Amadeus von Savoyen nach der Verlobung seiner Tochter Maria mit dem Herzog von Mailand aus der Liga aus- getreten sei, daß ferner in Ferrara in Gegenwart des päpstlichen Legaten Albergati eine heftige Auseinandersctzung zwischen den Savoyischen und den Venetianischen Be- vollmächtigten stattgefunden habe und daß die Friedensverhandlungen abgebrochen worden seien 1. Jetzt beschloß er, durch Österreich und Bayern nach Schwaben zu ziehen, in Ulm einen Reichstag zur Regelung des Landfriedens zu halten, darauf Ende April in Ravens- burg sich an die Spitze der reichsstädtischen Kontingente zu setzen und dann im Maii in die Lombardei einzurücken (vgl. nrr. 37 und 38). Wirklich brach er in der ersten Hälfte des März von Pozezena2 auf. Er kam jedoch nur bis nach Tyrnau. Was ihn bewog, hier wieder umzukehren, ob das Ergebnis seiner Verhandlungen 3 mit den kurfürstlichen Gesandten Bischof Raban von Speier und Albrecht von Hohen- 15 lohe oder Nachrichten von der Türkischen Grenze oder was sonst, ist nicht klar. Er war am 10 April 4 schon wieder in Kubin, und gleich darauf begann er die Belagerung der Festung Golubac 5. Außerungen zufolge, die er dem Frankfurter Gesandten Walter Schwarzenberg gegenüber that 6, wollte er die Romfahrt erst nach der Einnahme von Golubac antreten. 20 Jedenfalls hatte er sie nicht definitiv aufgegeben; das läft auch der Inhalt unserer nrr. 39 und 40 erkennen. Mitte Mai erwog er sogar die Möglichkeit, Rom auf dem kürzeren Wege durch Friaul und Venetien zu erreichen; er schichte Gesandte nach Venedig und lieſ wegen des Durchzuges anfragen 7. Die Vernichtung eines beträchtlichen Teiles seines Heeres vor Golubac durch die 25 Türken am Abend des 12 Juni8 machte diesen Plänen vorläufig ein Ende. C. Romzugspläne K. Sigmunds vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. Uber die politische Lage in Italien, namentlich in Oberitalien, wie sie durch den Frieden von Ferrara? nicht zum Vorteil des Reiches geschaffen worden war, wurde Sig- 30 1 Laut einem Berichte des Florentinischen Ge- sandten Piero Guicciardini vom 9 Februar 1428 (Giornale storico degli archivi Toscani 7, 268). 2 In Poxexena ist er am 25 Februar 1428 xum letxten-, in Tyrnau am 14 Märx xum erstenmale nachxuweisen (Altmann nrr. 7028 und 7030). 3 Vgl. RTA. 9 nr. 175. 4 Vgl. Altmann nr. 7036. 5 Vor Golubac ist Sigmund seit dem 27 April nachweisbar (Altmann nr. 7055). 6 Schwarzenberg schrieb etwa Mitte Mai 1428 von Ofen aus an Frankfurt: der König liege vor Dübenberg an der Türkischen Grenxe und habe viel Geschülz dort; nach seiner (Schwarxenbergs) An- sicht werde die Belagerung des Schlosses viel Arbeit machen und lange dauern; ein Türkisches Entsatz- heer habe sich gesammelt; dem wolle der König eine Schlacht liefern; der König sage, er habe ernstlich vor, nach Rom xu xiehen, sobald er das Schloß ein- genommen habe. (Frankfurt Stadt-A. Reichssachen- Akten nr. 3109 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. ohne Datum). Vgl. auch RTA. 9, 208. Vgl. RTA. 9, 208. 8 Dieses Datum giebt der Florentinische Gesandte Piero Guicciardini in einem aus Kubin vom 13 Juni 35 1428 datierten Briefe an die Dieci di Balia von Florenz an (Florenz Staats-A. Legazioni e Com- missarie, Missive e Responsive nr. 64 fol. 144a- 145a cop. chart. coaeva). Sigmund selbst nennt in einem undatierten Briefe an Papst Martin (Mon. 40 medii aevi hist. res gestas Poloniae illustrantia 12, 212; Altmann nr. 7094) den 3 Juni. Er irrt sich offenbar; der Uberfall kann an diesem Tage schon aus dem Grunde nicht erfolgt sein, weil der ihm vorangegangene Abschluß eines Waffenstillstandes 45 mit den Türken (vgl. Aschbach 3, 275) nach Guic- ciardini's unanfechtbarem Zeugnisse auf den 6 Juni fällt. 9 Der Friede war am 19 April 1428 geschlossen worden. Das Friedensinstrument ist gedruckt bei 50
18 Vorakten des Romzuges. des Zuges gedacht, wäre nicht Ende Januar ein Bote des Herzogs von Mailand mit der freilich falschen Nachricht zu ihm gekommen, daß Herzog Amadeus von Savoyen nach der Verlobung seiner Tochter Maria mit dem Herzog von Mailand aus der Liga aus- getreten sei, daß ferner in Ferrara in Gegenwart des päpstlichen Legaten Albergati eine heftige Auseinandersctzung zwischen den Savoyischen und den Venetianischen Be- vollmächtigten stattgefunden habe und daß die Friedensverhandlungen abgebrochen worden seien 1. Jetzt beschloß er, durch Österreich und Bayern nach Schwaben zu ziehen, in Ulm einen Reichstag zur Regelung des Landfriedens zu halten, darauf Ende April in Ravens- burg sich an die Spitze der reichsstädtischen Kontingente zu setzen und dann im Maii in die Lombardei einzurücken (vgl. nrr. 37 und 38). Wirklich brach er in der ersten Hälfte des März von Pozezena2 auf. Er kam jedoch nur bis nach Tyrnau. Was ihn bewog, hier wieder umzukehren, ob das Ergebnis seiner Verhandlungen 3 mit den kurfürstlichen Gesandten Bischof Raban von Speier und Albrecht von Hohen- 15 lohe oder Nachrichten von der Türkischen Grenze oder was sonst, ist nicht klar. Er war am 10 April 4 schon wieder in Kubin, und gleich darauf begann er die Belagerung der Festung Golubac 5. Außerungen zufolge, die er dem Frankfurter Gesandten Walter Schwarzenberg gegenüber that 6, wollte er die Romfahrt erst nach der Einnahme von Golubac antreten. 20 Jedenfalls hatte er sie nicht definitiv aufgegeben; das läft auch der Inhalt unserer nrr. 39 und 40 erkennen. Mitte Mai erwog er sogar die Möglichkeit, Rom auf dem kürzeren Wege durch Friaul und Venetien zu erreichen; er schichte Gesandte nach Venedig und lieſ wegen des Durchzuges anfragen 7. Die Vernichtung eines beträchtlichen Teiles seines Heeres vor Golubac durch die 25 Türken am Abend des 12 Juni8 machte diesen Plänen vorläufig ein Ende. C. Romzugspläne K. Sigmunds vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. Uber die politische Lage in Italien, namentlich in Oberitalien, wie sie durch den Frieden von Ferrara? nicht zum Vorteil des Reiches geschaffen worden war, wurde Sig- 30 1 Laut einem Berichte des Florentinischen Ge- sandten Piero Guicciardini vom 9 Februar 1428 (Giornale storico degli archivi Toscani 7, 268). 2 In Poxexena ist er am 25 Februar 1428 xum letxten-, in Tyrnau am 14 Märx xum erstenmale nachxuweisen (Altmann nrr. 7028 und 7030). 3 Vgl. RTA. 9 nr. 175. 4 Vgl. Altmann nr. 7036. 5 Vor Golubac ist Sigmund seit dem 27 April nachweisbar (Altmann nr. 7055). 6 Schwarzenberg schrieb etwa Mitte Mai 1428 von Ofen aus an Frankfurt: der König liege vor Dübenberg an der Türkischen Grenxe und habe viel Geschülz dort; nach seiner (Schwarxenbergs) An- sicht werde die Belagerung des Schlosses viel Arbeit machen und lange dauern; ein Türkisches Entsatz- heer habe sich gesammelt; dem wolle der König eine Schlacht liefern; der König sage, er habe ernstlich vor, nach Rom xu xiehen, sobald er das Schloß ein- genommen habe. (Frankfurt Stadt-A. Reichssachen- Akten nr. 3109 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. ohne Datum). Vgl. auch RTA. 9, 208. Vgl. RTA. 9, 208. 8 Dieses Datum giebt der Florentinische Gesandte Piero Guicciardini in einem aus Kubin vom 13 Juni 35 1428 datierten Briefe an die Dieci di Balia von Florenz an (Florenz Staats-A. Legazioni e Com- missarie, Missive e Responsive nr. 64 fol. 144a- 145a cop. chart. coaeva). Sigmund selbst nennt in einem undatierten Briefe an Papst Martin (Mon. 40 medii aevi hist. res gestas Poloniae illustrantia 12, 212; Altmann nr. 7094) den 3 Juni. Er irrt sich offenbar; der Uberfall kann an diesem Tage schon aus dem Grunde nicht erfolgt sein, weil der ihm vorangegangene Abschluß eines Waffenstillstandes 45 mit den Türken (vgl. Aschbach 3, 275) nach Guic- ciardini's unanfechtbarem Zeugnisse auf den 6 Juni fällt. 9 Der Friede war am 19 April 1428 geschlossen worden. Das Friedensinstrument ist gedruckt bei 50
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Einleitung. 19 mund durch einen Brief Filippo Maria’s vom 30 Mai 1428 1 und außterdem noch münd- lich durch die herzoglichen Gesandten Corrado del Carretto 2 und Urbano da Jacopo 3, die Anfang Juli zu ihm nach Kubin4 kamen, unterrichtet. Sie schien dringend seine persönliche Anwesenheit zu erfordern. So faßte er denn Mitte Juli den Entschluß, sich 5 so schnell als möglich von den Türkischen, Polnischen und Hussitischen Angelegenheiten, die ihn in Ungarn festhielten, durch provisorische Vereinbarungen mit seinen Gegnern freizumachen, dann mit den Herzögen von Savoyen und Burgund und Anderen an einem diesseits der Alpen gelegenen Orte die allgemeinen Verhältnisse Italiens zu besprechen und hierauf ohne Truppen, nur von seinem Hofstaate begleitet, in die Lombardei zu ziehen. Hier wollte er den Winter über bleiben und währenddem auf einer großen Reichsversamm- lung, zu der auch die Deutschen Reichsstände eingeladen werden sollten, die Italienischen Verhältnisse ordnen und namentlich geeignete Maßregeln zum Schutze des Herzogtums Mailand treffen (vgl. nr. 41 art. 9 und 10). Nach dem Schluß des Reichstages sollte dann vermutlich seine Krönung mit der Lombardischen Krone in Mailand und die Rom- 15 fahrt erfolgen. Die Durchführung dieses Planes hing natürlich in erster Linie von der Mitwirkung des Herzogs von Mailand ab. Denn wo sollte die Reichsversammlung tagen, wenn nicht Filippo Maria dem Römischen Könige eine seiner Städte zur freien Verfügung stellte, und wie konnte der König überhaupt daran denken, für längere Zeit in der Lombardei Aufent- 20 halt zu nehmen, wenn nicht wiederum Filippo Maria ihm die Mittel zur Hofhal- tung sowohl wie zur Bestreitung der Besatzungs- und Verwaltungskosten jener Stadt ge- währte? Sigmund hatte Asti und eventuell auch Genua ins Auge gefaßt. Denn Pavia oder Mailand konnten in Hinblick auf die Zusicherungen, die er dem Herzog früher gemacht 25 hatte 5, nicht in Betracht kommen. Er beauftragte Bartolommeo Mosca, mit Filippo Maria über diese Angelegenheit und ferner über die Lombardische Krönung und über Beihilfe zur Romfahrt zu unterhandeln. Mosca brach um den 18 Juli herum von Kubin auf 6. 10 Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens II, 2 30 pag. 208-215 und bei Lünig, Cod. Italiae dipl. 4, 1685-1704; vgl. Osio a. a. O. 2, 367-370. 1 In Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart. (ohne Datum) und Reinschrift; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 373-378 und xum Teil bei Daverio 35 a. a. O. S. 49-56. 2 Corrado del Carretto wird am I Juni 1428 bei K. Sigmund, der Königin Barbara, dem Grafen [Hermann] von Cilli und dem Bischof von Vesz- prim beglaubigt (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1423- 40 1424 conc. chart. bezw. not. chart.). 3 Filippo Maria schreibt am 1 Juni 1428 an Sigmund, daß er außter den Mitteilungen, die ihm Corrado del Carretto xu machen habe, noch einige andere durch Urbano da Jacopo erhalten werde, die 45 er (Filippo Maria) diesem separate aufgetragen habe (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1423-1424 conc. chart.; am Schluß steht die Anweisung, für Corrado del Carretto eine Beglaubigung bei Lodovico de Sabini und für ihn und Urbano da Jacopo einen sechs 50 Monate gültigen Geleitsbrief ausxufertigen). — Auf Carretto’s und Jacopo's Mission bexicht sich auch ein an diese beiden und an Lodovico de Sabini und Federico de Perai gerichteter Brief des Her- xogs vom 26 Juni 1428, den Osio (a. a. O. 2, 229- 233) und Kagelmacher (a. a. O. S. 45-46) irrtüm- lich in das Jahr 1426 gesetxt haben. Dort ist Sigmund seit dem 22 Juni 1428 nach- weisbar (Altmann nr. 7095). 5 Vgl. S. 6. 8. 9 und 10. 6 Der Zeitpunkt, au dem Mosca nach Mailand gesandt wurde, läßst sich mit Hilfe eines Briefes Sigmunds an Filippo Maria vom 18 Juli 1428 xiemlich genau ermitteln. Sigmund schreibt darin: Er habe es seiner Zeit übernommen, die Geldsumme, die der Herxog für die ihm verliehenen Privilegien an die Reichskanzlei au entrichten hatte, xu be- gleichen, da er die Lasten, die dieser damals in- folge des Krieges gegen die Reichsrebellen zu tragen hatte, nicht noch vermehren wollte. Dafür habe ihm der Herxog durch den verstorbenen Bischof von Veszprim einen Revers über 6000 Dukaten xu- gehen lassen Ivgl. S. 13 Anm. 6/. Er könne die Schuld nicht bexahlen, da er durch die onera regno- rum nostrorum sehr in Anspruch genommen sei, und habe sie deshalb der Kanzlei bexw. dem Kanxler Bischof Johannes von Agram, den Protonotaren und Notaren cediert. Er fordere den Herxog durch die- sen Brief und dessen Uberbringer Bartolommeo 3 *
Einleitung. 19 mund durch einen Brief Filippo Maria’s vom 30 Mai 1428 1 und außterdem noch münd- lich durch die herzoglichen Gesandten Corrado del Carretto 2 und Urbano da Jacopo 3, die Anfang Juli zu ihm nach Kubin4 kamen, unterrichtet. Sie schien dringend seine persönliche Anwesenheit zu erfordern. So faßte er denn Mitte Juli den Entschluß, sich 5 so schnell als möglich von den Türkischen, Polnischen und Hussitischen Angelegenheiten, die ihn in Ungarn festhielten, durch provisorische Vereinbarungen mit seinen Gegnern freizumachen, dann mit den Herzögen von Savoyen und Burgund und Anderen an einem diesseits der Alpen gelegenen Orte die allgemeinen Verhältnisse Italiens zu besprechen und hierauf ohne Truppen, nur von seinem Hofstaate begleitet, in die Lombardei zu ziehen. Hier wollte er den Winter über bleiben und währenddem auf einer großen Reichsversamm- lung, zu der auch die Deutschen Reichsstände eingeladen werden sollten, die Italienischen Verhältnisse ordnen und namentlich geeignete Maßregeln zum Schutze des Herzogtums Mailand treffen (vgl. nr. 41 art. 9 und 10). Nach dem Schluß des Reichstages sollte dann vermutlich seine Krönung mit der Lombardischen Krone in Mailand und die Rom- 15 fahrt erfolgen. Die Durchführung dieses Planes hing natürlich in erster Linie von der Mitwirkung des Herzogs von Mailand ab. Denn wo sollte die Reichsversammlung tagen, wenn nicht Filippo Maria dem Römischen Könige eine seiner Städte zur freien Verfügung stellte, und wie konnte der König überhaupt daran denken, für längere Zeit in der Lombardei Aufent- 20 halt zu nehmen, wenn nicht wiederum Filippo Maria ihm die Mittel zur Hofhal- tung sowohl wie zur Bestreitung der Besatzungs- und Verwaltungskosten jener Stadt ge- währte? Sigmund hatte Asti und eventuell auch Genua ins Auge gefaßt. Denn Pavia oder Mailand konnten in Hinblick auf die Zusicherungen, die er dem Herzog früher gemacht 25 hatte 5, nicht in Betracht kommen. Er beauftragte Bartolommeo Mosca, mit Filippo Maria über diese Angelegenheit und ferner über die Lombardische Krönung und über Beihilfe zur Romfahrt zu unterhandeln. Mosca brach um den 18 Juli herum von Kubin auf 6. 10 Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens II, 2 30 pag. 208-215 und bei Lünig, Cod. Italiae dipl. 4, 1685-1704; vgl. Osio a. a. O. 2, 367-370. 1 In Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart. (ohne Datum) und Reinschrift; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 373-378 und xum Teil bei Daverio 35 a. a. O. S. 49-56. 2 Corrado del Carretto wird am I Juni 1428 bei K. Sigmund, der Königin Barbara, dem Grafen [Hermann] von Cilli und dem Bischof von Vesz- prim beglaubigt (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1423- 40 1424 conc. chart. bezw. not. chart.). 3 Filippo Maria schreibt am 1 Juni 1428 an Sigmund, daß er außter den Mitteilungen, die ihm Corrado del Carretto xu machen habe, noch einige andere durch Urbano da Jacopo erhalten werde, die 45 er (Filippo Maria) diesem separate aufgetragen habe (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1423-1424 conc. chart.; am Schluß steht die Anweisung, für Corrado del Carretto eine Beglaubigung bei Lodovico de Sabini und für ihn und Urbano da Jacopo einen sechs 50 Monate gültigen Geleitsbrief ausxufertigen). — Auf Carretto’s und Jacopo's Mission bexicht sich auch ein an diese beiden und an Lodovico de Sabini und Federico de Perai gerichteter Brief des Her- xogs vom 26 Juni 1428, den Osio (a. a. O. 2, 229- 233) und Kagelmacher (a. a. O. S. 45-46) irrtüm- lich in das Jahr 1426 gesetxt haben. Dort ist Sigmund seit dem 22 Juni 1428 nach- weisbar (Altmann nr. 7095). 5 Vgl. S. 6. 8. 9 und 10. 6 Der Zeitpunkt, au dem Mosca nach Mailand gesandt wurde, läßst sich mit Hilfe eines Briefes Sigmunds an Filippo Maria vom 18 Juli 1428 xiemlich genau ermitteln. Sigmund schreibt darin: Er habe es seiner Zeit übernommen, die Geldsumme, die der Herxog für die ihm verliehenen Privilegien an die Reichskanzlei au entrichten hatte, xu be- gleichen, da er die Lasten, die dieser damals in- folge des Krieges gegen die Reichsrebellen zu tragen hatte, nicht noch vermehren wollte. Dafür habe ihm der Herxog durch den verstorbenen Bischof von Veszprim einen Revers über 6000 Dukaten xu- gehen lassen Ivgl. S. 13 Anm. 6/. Er könne die Schuld nicht bexahlen, da er durch die onera regno- rum nostrorum sehr in Anspruch genommen sei, und habe sie deshalb der Kanzlei bexw. dem Kanxler Bischof Johannes von Agram, den Protonotaren und Notaren cediert. Er fordere den Herxog durch die- sen Brief und dessen Uberbringer Bartolommeo 3 *
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20 Vorakten des Romzuges. Von den vier auf die nun folgenden Verhandlungen bezüglichen Aktenstücken, die wir in unseren nrr. 41�44 vorlegen, ist bisher nur die Replik Sigmunds (nr. 43) un- bekannt gewesen. Man wird aber leicht erkennen, wie erst durch sie das Verhältnis der Antwort Filippo Maria's vom 9 September 1428 (nr. 42) zur Duplik vom 13 Februar 1429 (nr. 44) in das rechte Licht gerückt wird. In der ersteren hatte noch ein tiefes, wahrscheinlich durch die Waffenstillstandsverhandlungen Sigmunds mit Venedig 1 und durch das geflissentliche Ubergehen des Venetianischen Krieges in den königlichen Propositionen (nr. 41) verursachtes Mißstrauen vorgeherrscht; nicht nur hatte Filippo Maria die Neu- forderungen Sigmunds abgelehnt, sondern er hatte sich auch geweigert, die Ende Juli 1427 getroffenen Vereinbarungen über die Romfahrt (nrr. 31�33) noch fernerhin als im ganzen 10 Umfange bindend anzuerkennen. In der letzteren dagegen gab er nun mit einem Male fast in allen Punkten nach. Den Grund dieser Nachgiebigkeit konnte man bisher nur vermuten. Der Inhalt unserer nr. 43, in Verbindung mit dem, was wir nachher noch iber Sigmunds Verhältnis zu Venedig anführen werden, bringt nun volle Klarheit. Es war offenbar die Gereiztheit, die aus der Replik Sigmunds heraussprach, und auch die 15 Furcht vor einer Verlängerung des zwischen diesem und Venedig am 8 September 1428 auf ein halbes Jahr geschlossenen Waffenstillstandes (vgl. nr. 66), bezw. vor einer Um- wandlung desselben in einen dauernden Frieden, die Filippo Maria zum Einlenken bewogen. Die Bemerkung auf der Vorlage B unserer nr. 44, sie sei von Bartolommeo Mosca am 28 April 1429 in Mailand kopiert worden, könnte zu der Annahme verleiten, daß 20 die Duplik Filippo Maria's bis Ende April in Mailand liegen geblieben und erst von Mosca, der am 19 Mai 2 oder unmittelbar darnach nach Ungarn reiste, mitgenommen worden sei. Aber dem ist sicher nicht so. Der Text, wie ihn unsere Vorlagen A und B (diese in ihrer ersten Gestalt) bieten, war — darauf weist das Datum hin — am 13 Februar festgestellt. Die neue Fassung 25 der Artikel 4, 5, 7 und 8, die wir mit B1 bezeichnet haben, muß ihrem Inhalte nach — man beachte in dieser Hinsicht namentlich art. 8 — vor dem 6 März entstanden sein. Hätte man nun die Duplik wirklich erst im Mai offiziell an Sigmund übermittelt, so hätte man vorher die Artikel 7 und 8 unbedingt ändern müssen, da ihr Inhalt zum Teil ganz sinnlos geworden war. Aber daß dies geschehen sei, dafür fehlt jeder Anhalt. 30 Es ist wahrscheinlicher, daß der Mailändische Bote, der die vom 28 Februar 1429 datierte Beglaubigung (nr. 45) für Federico de Pezzi, den Vertreter Filippo Maria's auf dem Preßburger Reichstage, nach Ungarn trug, das offizielle mit B und B1 überein- stimmende Exemplar der Duplik mitnahm. Jene Bemerkung wird also so zu verstehen sein, daß Mosca, der bestimmt war, die Verhandlungen mit Sigmund weiterzuführen, 35 die Duplik zu seiner eigenen Information kopierte. 5 Zur Fortsctzung der Verhandlungen kam es vorläufig nicht, auch nicht nach Mosca's Ankunft in Ungarn. Denn Sigmund wurde zunächst von den Vorbereitungen für den Hussitenkrieg, der am 24 Juni bezw. 25 Juli cröffnet werden sollte 3, in Anspruch ge- nommen, und nachher mochte es ihm in Hinblick auf die Mißhelligkeiten, die zwischen 40 ihm und Papst Martin wahrscheinlich infolge Polnischer Intriguen an der Kurie Mosca auf, die 6000 Dukaten bis xu einem mög- lichst kurxen Termine zu bexahlen (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 63b-64a cop. chart. coaeva, datiert in Kewino 18 julii anno etc. 28; ebd. Reichsregistraturbuch J fol. 11 a cop. chart. coaeva mit dem Datum in Kewino 18 die julii; vgl. Alt- mann nr. 7112). Man wird also wenig irren, wenn man den Aufbruch Mosca's um den 18 Juli herum erfolgen läßt und aus dieser Zeit auch die königlichen Propositionen, unsere nr. 41, datiert, die er nach Mailand mitnahm. 1 Vgl. darüber unten lit. D. 2 Vom 19 Mai ist seine Beglaubigung bei Bru- 45 noro della Scala datiert (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1429 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 409-410). 3 Vgl. RTA. 9 nrr. 216. 217 und 223. 50
20 Vorakten des Romzuges. Von den vier auf die nun folgenden Verhandlungen bezüglichen Aktenstücken, die wir in unseren nrr. 41�44 vorlegen, ist bisher nur die Replik Sigmunds (nr. 43) un- bekannt gewesen. Man wird aber leicht erkennen, wie erst durch sie das Verhältnis der Antwort Filippo Maria's vom 9 September 1428 (nr. 42) zur Duplik vom 13 Februar 1429 (nr. 44) in das rechte Licht gerückt wird. In der ersteren hatte noch ein tiefes, wahrscheinlich durch die Waffenstillstandsverhandlungen Sigmunds mit Venedig 1 und durch das geflissentliche Ubergehen des Venetianischen Krieges in den königlichen Propositionen (nr. 41) verursachtes Mißstrauen vorgeherrscht; nicht nur hatte Filippo Maria die Neu- forderungen Sigmunds abgelehnt, sondern er hatte sich auch geweigert, die Ende Juli 1427 getroffenen Vereinbarungen über die Romfahrt (nrr. 31�33) noch fernerhin als im ganzen 10 Umfange bindend anzuerkennen. In der letzteren dagegen gab er nun mit einem Male fast in allen Punkten nach. Den Grund dieser Nachgiebigkeit konnte man bisher nur vermuten. Der Inhalt unserer nr. 43, in Verbindung mit dem, was wir nachher noch iber Sigmunds Verhältnis zu Venedig anführen werden, bringt nun volle Klarheit. Es war offenbar die Gereiztheit, die aus der Replik Sigmunds heraussprach, und auch die 15 Furcht vor einer Verlängerung des zwischen diesem und Venedig am 8 September 1428 auf ein halbes Jahr geschlossenen Waffenstillstandes (vgl. nr. 66), bezw. vor einer Um- wandlung desselben in einen dauernden Frieden, die Filippo Maria zum Einlenken bewogen. Die Bemerkung auf der Vorlage B unserer nr. 44, sie sei von Bartolommeo Mosca am 28 April 1429 in Mailand kopiert worden, könnte zu der Annahme verleiten, daß 20 die Duplik Filippo Maria's bis Ende April in Mailand liegen geblieben und erst von Mosca, der am 19 Mai 2 oder unmittelbar darnach nach Ungarn reiste, mitgenommen worden sei. Aber dem ist sicher nicht so. Der Text, wie ihn unsere Vorlagen A und B (diese in ihrer ersten Gestalt) bieten, war — darauf weist das Datum hin — am 13 Februar festgestellt. Die neue Fassung 25 der Artikel 4, 5, 7 und 8, die wir mit B1 bezeichnet haben, muß ihrem Inhalte nach — man beachte in dieser Hinsicht namentlich art. 8 — vor dem 6 März entstanden sein. Hätte man nun die Duplik wirklich erst im Mai offiziell an Sigmund übermittelt, so hätte man vorher die Artikel 7 und 8 unbedingt ändern müssen, da ihr Inhalt zum Teil ganz sinnlos geworden war. Aber daß dies geschehen sei, dafür fehlt jeder Anhalt. 30 Es ist wahrscheinlicher, daß der Mailändische Bote, der die vom 28 Februar 1429 datierte Beglaubigung (nr. 45) für Federico de Pezzi, den Vertreter Filippo Maria's auf dem Preßburger Reichstage, nach Ungarn trug, das offizielle mit B und B1 überein- stimmende Exemplar der Duplik mitnahm. Jene Bemerkung wird also so zu verstehen sein, daß Mosca, der bestimmt war, die Verhandlungen mit Sigmund weiterzuführen, 35 die Duplik zu seiner eigenen Information kopierte. 5 Zur Fortsctzung der Verhandlungen kam es vorläufig nicht, auch nicht nach Mosca's Ankunft in Ungarn. Denn Sigmund wurde zunächst von den Vorbereitungen für den Hussitenkrieg, der am 24 Juni bezw. 25 Juli cröffnet werden sollte 3, in Anspruch ge- nommen, und nachher mochte es ihm in Hinblick auf die Mißhelligkeiten, die zwischen 40 ihm und Papst Martin wahrscheinlich infolge Polnischer Intriguen an der Kurie Mosca auf, die 6000 Dukaten bis xu einem mög- lichst kurxen Termine zu bexahlen (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 63b-64a cop. chart. coaeva, datiert in Kewino 18 julii anno etc. 28; ebd. Reichsregistraturbuch J fol. 11 a cop. chart. coaeva mit dem Datum in Kewino 18 die julii; vgl. Alt- mann nr. 7112). Man wird also wenig irren, wenn man den Aufbruch Mosca's um den 18 Juli herum erfolgen läßt und aus dieser Zeit auch die königlichen Propositionen, unsere nr. 41, datiert, die er nach Mailand mitnahm. 1 Vgl. darüber unten lit. D. 2 Vom 19 Mai ist seine Beglaubigung bei Bru- 45 noro della Scala datiert (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1429 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 409-410). 3 Vgl. RTA. 9 nrr. 216. 217 und 223. 50
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Einleitung. 21 20 ausgebrochen waren 1, nicht rätlich erscheinen, die Romfahrt aufs Ungewisse hin an- zutreten. Auch ein im Sommer 1429 in Polen verbreitetes Gerücht, von dem er durch Großfürst Witold von Litauen erfulr, daß nämlich die Kurfürsten mit Absetzungs- plänen umgingen2, mag ihn in dem Entschluß bestärkt haben, bis auf weiteres in Preß- 5 burg zu bleiben. Erst nachdem die Verstimmung, die zwischen ihm und dem Kurfürstenkolleg eine Zeit lang geherrscht hatte, auf dem Preßburger Dezember-Reichstage s wieder beseitigt worden war und nachdem dort die Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg es auf sich genommen hatten, im Verein mit dem Herzog von Mailand ihn auch mit dem Papst 10 auszusöhnen 4, trat er dem Unternehmen wieder näher. Er dachte Anfang März 1430 daran, den Markgrafen von Iseo, der Ende Dezember oder Anfang Januar im Auftrage des Herzogs von Mailand zu ihm gekommen war 5, mit der Weiterführung der Verhand- lungen zu betrauen (vgl. nr. 48). Es wäre nicht unmöglich, daß er die Romfahrt unmittelbar nach dem Schluß des 15 Reichstages, den er zum 19 März nach Nürnberg berufen hatte und in Person besuchen wollte 6, antreten zu können hoffte. Doch hören wir nichts weiter von der Angelegenheit. Wir wissen nur, daß der Herzog von Mailand auf die Nachricht von der Absicht Sig- munds, den Markgrafen zu dem angegebenen Zwecke nach Mailand zu schicken, diesem am 10 April Vollmacht zu Verhandlungen und Instruktionen zusandte (nrr. 47 und 48). Sigmund kam auch nicht nach Deutschland. Verhandlungen mit den Ungarischen Magnaten über die Ubertragung des niderlant Ungern an seinen Schwiegersohn Hzg. Albrecht von Österreich 7 und ein Einfall der Hussiten8 hielten ihn in Ungarn zurück. Auch der Waffenstillstand, den Mf. Friedrich von Brandenburg im Februar 1430 in Beheimstein mit den Hussiten bis zum 25 Juli schloß?, mag auf seine Dispositionen 25 nicht ohne Einwirkung gewesen sein. Ende Juni 10 brach Sigmund endlich von Kittsee bei Preßburg auf. Aber schon in Wien mußte er krankheitshalber11 wieder Halt machen. Er blieb dort bis in die zweite Woche des August. Kurz nach dem 7 August reiste er, obwohl noch Rekonvaleszent 12, weiter. Am 30 13 August war er in Melk13, am 15. in Enns 14; am 16. kam er nach Passau 15 und am 25. nach Straubing 16. Hier verweilte er eines drohenden Hussiteneinfalles 17 wegen bis zum Vgl. unten die Einleitung xu lit. E. Vgl. RTA. 9 nr. 284. Die Akten dieses Tages sind in RTA. 9 nrr. 35 272-289 mitgeteilt. 4 Vgl. darüber unten die Einleitung xu lit. E. 5 Filippo Maria beglaubigte ihn bei Sigmund am 28 November 1429 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1429 conc. chart.; unter dem Konxept steht: simi- 40 liter mutatis mutandis domine regine, comiti Ci- cilie [sie], filio suo, magno comiti, Gaspari cancel- lario, episcopo Zagabriensi, domino Brunoro, Bar- tholomeo Musche, Frederico, domino Benedicto, epi- scopo Curiensi, domino Amant; fiat littera passus 45 pro dicto Jacobino pro equis 15 eundi ad partes Alamanie et redeundi pro uno anno; fiat similis lit- tera Petro Gambaylote pro equis 3; item scriptu- lum prestantie pro mensibus tribus; nota si fieri debeat mandatum in personam Jacobini; gedr. ohne 50 die Schlußnotixen bei Osio a. a. O. 2, 425). Am 10 Dexember kündigte er das Kommen des Markgrafen dem Federico de Pexxi und dem Benedetto Folchi an (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1429 zwei conc. chart.). 6 Vgl. RTA. 9 nrr. 290 und 291. 7 Vgl. RTA. 9 nrr. 327 und 332. s Vgl. RTA. 9 nrr. 334. 336 und 338. 9 Vgl. RTA. 9 nr. 292; Palacky a. a. O. III, 2 S. 494-496; Bexold, K. Sigmund und die Reichs- kriege gegen die Hussiten 3, 44-48. 10 Am 25 Juni ist er noch in Kittsce, am 28 Juni kommt er nach Wien (Altmann nr. 7707 und 7707a). 11 Vgl. RTA. 9 nr. 364. 12 Vgl. RTA. 9 nr. 363. RTA. 9 nr. 366; Altmann nr. 7752a. 18 14 RTA. 9 nr. 354; Altmann nr. 7753. RTA. 9, 458 Anm. 7. 16 RTA. 9 nr. 369; Altmann nr. 7757a. 17 RTA. 9 nrr. 362. 363. 37I. 373; vgl. nrr. 367. 369. 370. 376. 377a. 15 1 2
Einleitung. 21 20 ausgebrochen waren 1, nicht rätlich erscheinen, die Romfahrt aufs Ungewisse hin an- zutreten. Auch ein im Sommer 1429 in Polen verbreitetes Gerücht, von dem er durch Großfürst Witold von Litauen erfulr, daß nämlich die Kurfürsten mit Absetzungs- plänen umgingen2, mag ihn in dem Entschluß bestärkt haben, bis auf weiteres in Preß- 5 burg zu bleiben. Erst nachdem die Verstimmung, die zwischen ihm und dem Kurfürstenkolleg eine Zeit lang geherrscht hatte, auf dem Preßburger Dezember-Reichstage s wieder beseitigt worden war und nachdem dort die Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg es auf sich genommen hatten, im Verein mit dem Herzog von Mailand ihn auch mit dem Papst 10 auszusöhnen 4, trat er dem Unternehmen wieder näher. Er dachte Anfang März 1430 daran, den Markgrafen von Iseo, der Ende Dezember oder Anfang Januar im Auftrage des Herzogs von Mailand zu ihm gekommen war 5, mit der Weiterführung der Verhand- lungen zu betrauen (vgl. nr. 48). Es wäre nicht unmöglich, daß er die Romfahrt unmittelbar nach dem Schluß des 15 Reichstages, den er zum 19 März nach Nürnberg berufen hatte und in Person besuchen wollte 6, antreten zu können hoffte. Doch hören wir nichts weiter von der Angelegenheit. Wir wissen nur, daß der Herzog von Mailand auf die Nachricht von der Absicht Sig- munds, den Markgrafen zu dem angegebenen Zwecke nach Mailand zu schicken, diesem am 10 April Vollmacht zu Verhandlungen und Instruktionen zusandte (nrr. 47 und 48). Sigmund kam auch nicht nach Deutschland. Verhandlungen mit den Ungarischen Magnaten über die Ubertragung des niderlant Ungern an seinen Schwiegersohn Hzg. Albrecht von Österreich 7 und ein Einfall der Hussiten8 hielten ihn in Ungarn zurück. Auch der Waffenstillstand, den Mf. Friedrich von Brandenburg im Februar 1430 in Beheimstein mit den Hussiten bis zum 25 Juli schloß?, mag auf seine Dispositionen 25 nicht ohne Einwirkung gewesen sein. Ende Juni 10 brach Sigmund endlich von Kittsee bei Preßburg auf. Aber schon in Wien mußte er krankheitshalber11 wieder Halt machen. Er blieb dort bis in die zweite Woche des August. Kurz nach dem 7 August reiste er, obwohl noch Rekonvaleszent 12, weiter. Am 30 13 August war er in Melk13, am 15. in Enns 14; am 16. kam er nach Passau 15 und am 25. nach Straubing 16. Hier verweilte er eines drohenden Hussiteneinfalles 17 wegen bis zum Vgl. unten die Einleitung xu lit. E. Vgl. RTA. 9 nr. 284. Die Akten dieses Tages sind in RTA. 9 nrr. 35 272-289 mitgeteilt. 4 Vgl. darüber unten die Einleitung xu lit. E. 5 Filippo Maria beglaubigte ihn bei Sigmund am 28 November 1429 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1429 conc. chart.; unter dem Konxept steht: simi- 40 liter mutatis mutandis domine regine, comiti Ci- cilie [sie], filio suo, magno comiti, Gaspari cancel- lario, episcopo Zagabriensi, domino Brunoro, Bar- tholomeo Musche, Frederico, domino Benedicto, epi- scopo Curiensi, domino Amant; fiat littera passus 45 pro dicto Jacobino pro equis 15 eundi ad partes Alamanie et redeundi pro uno anno; fiat similis lit- tera Petro Gambaylote pro equis 3; item scriptu- lum prestantie pro mensibus tribus; nota si fieri debeat mandatum in personam Jacobini; gedr. ohne 50 die Schlußnotixen bei Osio a. a. O. 2, 425). Am 10 Dexember kündigte er das Kommen des Markgrafen dem Federico de Pexxi und dem Benedetto Folchi an (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1429 zwei conc. chart.). 6 Vgl. RTA. 9 nrr. 290 und 291. 7 Vgl. RTA. 9 nrr. 327 und 332. s Vgl. RTA. 9 nrr. 334. 336 und 338. 9 Vgl. RTA. 9 nr. 292; Palacky a. a. O. III, 2 S. 494-496; Bexold, K. Sigmund und die Reichs- kriege gegen die Hussiten 3, 44-48. 10 Am 25 Juni ist er noch in Kittsce, am 28 Juni kommt er nach Wien (Altmann nr. 7707 und 7707a). 11 Vgl. RTA. 9 nr. 364. 12 Vgl. RTA. 9 nr. 363. RTA. 9 nr. 366; Altmann nr. 7752a. 18 14 RTA. 9 nr. 354; Altmann nr. 7753. RTA. 9, 458 Anm. 7. 16 RTA. 9 nr. 369; Altmann nr. 7757a. 17 RTA. 9 nrr. 362. 363. 37I. 373; vgl. nrr. 367. 369. 370. 376. 377a. 15 1 2
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22 Vorakten des Romzuges. 9 September '. Dann wandte er sich nach Regensburg und blieb dort vom 10. bis zum 12 September ?. Von Nürnberg aus ergingen am. 24. bozw. 27 September Die Verhandlungen sollten außer dem großen Reichstage auf den 25 November *. . Am 18 September traf er endlich in Nürnberg ein 3. die Ausschreiben zu einem Kreuzzuge, der für den Sommer 1451 geplant war, auch den letzten. Vorbereitungen, für den Romzug geltem, der sich wegen des herannahenden Baseler Konzils nun wicht linger aufschieben ließ. Sigmund hoffte, daß er treffen können 5. schon um Weihnachten herum in der Lombardei werde cn- Er schickte deshalb Anfang Oktober den Markgrafen von Iseo mit nicht näher bekamnten, duf seinen introitus im Italien bezüglichen petitiones nach Mailand (vgl. = mr. 49 art. 3). Er ersuchte den Herzog, die Rücksendung des Markgrafen mit. der Ant- wort so zu beschleunigen ; daß dieser zum Reichstage wieder in Nürnberg sein kónne (vgl. mr. 49). Dort sollte offenbar der Abschluß der Verhandlungen in Gegenwart der Reichsstánde erfolgen. Der Reichstag fand jedoch, 1431 durch Reichsangelegenheiten im, südwestlichen Deutschland. festgehalten. wurde. Über den Verlauf. der Gesandtschaft des Markgrafen von Iseo besitzen wir leider keine ‘sicheren Nachrichten 9. Bewilligung jener petitiones sträubte und daß greifens einer königlichen Gesandtschaft, die am 14 Dezember zum Herzog nach Cusago Es scheint, daß Filippo Maria sich anfänglich gegen die die Verhandlungen erst infolge des Ein- ro kam? und dann in Mailand mit dessen Bevollmächtigten Gaspare Visconti umd Fran- chino da Castiglione verhandelte *, eine den Wünschen Sigmunds günstige Wendung nahmen. Jedenfalls kam der Markgraf zogs nach Konstanz 8. 1 Vgl. Altmann nr. 7772. ? RA. 9, 463 Anm. 4; Altmann nr. 77750 und 7777. 8 RIA. 9, 471 und wr. 380; Altmann nr. 7777 a 4 RTA. 9 nrr. 882a und. 383; vgl. nr. 382 und Altmann vr. 7801-7807. 5 Laut Briefen Filippo Maria's an Brunoro della Seala und an Kaspar Schlick vom 22 Oktober 1430 (Mailand. | Staats- A. Cart. gen. 1430 wei Rein- schriften auf Papier; der Brief an Brunoro dst ge- druckt bei Osio a. a. O. 2, 469). Die Nachricht stammt also von Mailändischer Seite. Sie steht in Widerspruch mit dem, was Sigmund am 9 Novem- ber 1430 am den Hochmeister Paul von Rusdorf schrieb; danach wollte er nach Schluß des Nürn- berger Reichstages mach Preußen kommen (Mon. medii aevi hist. res gestas Poloniae illustrantia 0, 953; das Regest bei Altmann mr. 7981 ist falsch). © Filippo Maria dankt in einem Briefe an Sig- mund vom 23: Oktober 1430 für die 4hm. durch Giacobbe d’Iseo gemachten. Mitteilungen. und erklärt sich zur Erfüllung der königlichen Forderungen be- reit; er bittet Sigmund, num sein Kommen nicht lünger aufxuschieben, damit micht irreparabile ma- lum interim forsan accedat; zugleich kündigt er die Rücksendung Giacobbe's sit. seiner Antwort an (Mai- land. Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. chart. mit dem Datum Galiate 23 octobris 1430). 7 Vgl. die beiden Briefe Filippo Maria's an die von Iseo erst um Weihnachten mit der Antwort des Her- königlichen Gesandten und an Gaspare Visconti » und Franchino da Castiglione vom 14 Dexember 1430 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 «wet conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 477-478). 8 Giacobbe d'Isco wird am 30 Oktober von Ii- lippo Marie bei Sigmund und mutalis mutandis s bei Brunoro della Scala und Kaspar Schlick be- glaubigt. (Mailand. Staats- A. Cart. gen. 1430 conc. bexw. not. chart. ; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 471), dst aber am 15 November noch in Mailand nachweisbar. An diesem Tage antwortet ihm Filippo Maria auf s seine Anfrage, ob er. Hilfstruppen von Sigmund an- nehmen dürfe, wenn dieser in Person micht kommen könne oder wolle: er sei damit micht mur einrer- standen, sondern er wünsche sogar, daß der Ge- sandte alle Truppen, die er erhalten könne, nehme, cinerlei ob sie durch Friaub oder sonst woher an- riicken würden (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 cone. chart. nuit dem Datum Viglevani 15 novem- bris 1430). Am 27 November erhält er von Filippo Maria Briefe Sigmunds, Brunoro’s della Scala und 4 Kaspar Schlicks zugesandt; xugleich wird er auf- gefordert, seinen Aufbruch an den königlichen Hof xt beschleunigen, da der Künig sein Kommen wünsche (Mailand. Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 473-474). Diese Auf- forderung wird am 1 Dexember durch den herxog- lichen Sekretär Francesco Barbavara [schwerlich Filippo Maria selbst, wie Osio annimmt] wieder- a 0 wie bekannt, nicht statt, da Sigmund bis in den Januar 15 0 6 40 / 1 0
22 Vorakten des Romzuges. 9 September '. Dann wandte er sich nach Regensburg und blieb dort vom 10. bis zum 12 September ?. Von Nürnberg aus ergingen am. 24. bozw. 27 September Die Verhandlungen sollten außer dem großen Reichstage auf den 25 November *. . Am 18 September traf er endlich in Nürnberg ein 3. die Ausschreiben zu einem Kreuzzuge, der für den Sommer 1451 geplant war, auch den letzten. Vorbereitungen, für den Romzug geltem, der sich wegen des herannahenden Baseler Konzils nun wicht linger aufschieben ließ. Sigmund hoffte, daß er treffen können 5. schon um Weihnachten herum in der Lombardei werde cn- Er schickte deshalb Anfang Oktober den Markgrafen von Iseo mit nicht näher bekamnten, duf seinen introitus im Italien bezüglichen petitiones nach Mailand (vgl. = mr. 49 art. 3). Er ersuchte den Herzog, die Rücksendung des Markgrafen mit. der Ant- wort so zu beschleunigen ; daß dieser zum Reichstage wieder in Nürnberg sein kónne (vgl. mr. 49). Dort sollte offenbar der Abschluß der Verhandlungen in Gegenwart der Reichsstánde erfolgen. Der Reichstag fand jedoch, 1431 durch Reichsangelegenheiten im, südwestlichen Deutschland. festgehalten. wurde. Über den Verlauf. der Gesandtschaft des Markgrafen von Iseo besitzen wir leider keine ‘sicheren Nachrichten 9. Bewilligung jener petitiones sträubte und daß greifens einer königlichen Gesandtschaft, die am 14 Dezember zum Herzog nach Cusago Es scheint, daß Filippo Maria sich anfänglich gegen die die Verhandlungen erst infolge des Ein- ro kam? und dann in Mailand mit dessen Bevollmächtigten Gaspare Visconti umd Fran- chino da Castiglione verhandelte *, eine den Wünschen Sigmunds günstige Wendung nahmen. Jedenfalls kam der Markgraf zogs nach Konstanz 8. 1 Vgl. Altmann nr. 7772. ? RA. 9, 463 Anm. 4; Altmann nr. 77750 und 7777. 8 RIA. 9, 471 und wr. 380; Altmann nr. 7777 a 4 RTA. 9 nrr. 882a und. 383; vgl. nr. 382 und Altmann vr. 7801-7807. 5 Laut Briefen Filippo Maria's an Brunoro della Seala und an Kaspar Schlick vom 22 Oktober 1430 (Mailand. | Staats- A. Cart. gen. 1430 wei Rein- schriften auf Papier; der Brief an Brunoro dst ge- druckt bei Osio a. a. O. 2, 469). Die Nachricht stammt also von Mailändischer Seite. Sie steht in Widerspruch mit dem, was Sigmund am 9 Novem- ber 1430 am den Hochmeister Paul von Rusdorf schrieb; danach wollte er nach Schluß des Nürn- berger Reichstages mach Preußen kommen (Mon. medii aevi hist. res gestas Poloniae illustrantia 0, 953; das Regest bei Altmann mr. 7981 ist falsch). © Filippo Maria dankt in einem Briefe an Sig- mund vom 23: Oktober 1430 für die 4hm. durch Giacobbe d’Iseo gemachten. Mitteilungen. und erklärt sich zur Erfüllung der königlichen Forderungen be- reit; er bittet Sigmund, num sein Kommen nicht lünger aufxuschieben, damit micht irreparabile ma- lum interim forsan accedat; zugleich kündigt er die Rücksendung Giacobbe's sit. seiner Antwort an (Mai- land. Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. chart. mit dem Datum Galiate 23 octobris 1430). 7 Vgl. die beiden Briefe Filippo Maria's an die von Iseo erst um Weihnachten mit der Antwort des Her- königlichen Gesandten und an Gaspare Visconti » und Franchino da Castiglione vom 14 Dexember 1430 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 «wet conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 477-478). 8 Giacobbe d'Isco wird am 30 Oktober von Ii- lippo Marie bei Sigmund und mutalis mutandis s bei Brunoro della Scala und Kaspar Schlick be- glaubigt. (Mailand. Staats- A. Cart. gen. 1430 conc. bexw. not. chart. ; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 471), dst aber am 15 November noch in Mailand nachweisbar. An diesem Tage antwortet ihm Filippo Maria auf s seine Anfrage, ob er. Hilfstruppen von Sigmund an- nehmen dürfe, wenn dieser in Person micht kommen könne oder wolle: er sei damit micht mur einrer- standen, sondern er wünsche sogar, daß der Ge- sandte alle Truppen, die er erhalten könne, nehme, cinerlei ob sie durch Friaub oder sonst woher an- riicken würden (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 cone. chart. nuit dem Datum Viglevani 15 novem- bris 1430). Am 27 November erhält er von Filippo Maria Briefe Sigmunds, Brunoro’s della Scala und 4 Kaspar Schlicks zugesandt; xugleich wird er auf- gefordert, seinen Aufbruch an den königlichen Hof xt beschleunigen, da der Künig sein Kommen wünsche (Mailand. Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 473-474). Diese Auf- forderung wird am 1 Dexember durch den herxog- lichen Sekretär Francesco Barbavara [schwerlich Filippo Maria selbst, wie Osio annimmt] wieder- a 0 wie bekannt, nicht statt, da Sigmund bis in den Januar 15 0 6 40 / 1 0
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Einleitung. 23 Die Antwort entsprach bis auf einen nicht näher bekannten Punkt den petitiones (vgl. nr. 50). Um auch diesen strittigen Punkt zu beseitigen, schickte Sigmund Anfang Januar 1431 mit dem Markgrafen den Reichsvikar Brunoro della Scala nach Mailand (vgl. nr. 50). Dort erfolgte dann am 5 Februar 1431 der Abschluß (vgl. nr. 53). 30 Wir vermögen den zwischen Sigmund und dem Herzog geschlossenen Vertrag leider nicht vorzulegen. Soviel aus einem Briefe Filippo Maria’s an Franchino und Guarnerio da Castiglione vom 31 Januar hervorgeht 1, wünschte Brunoro della Scala, daß über die beiderseitigen Vereinbarungen zwei gesonderte Urkunden, eine über die Verbindlichkeiten des Herzogs 1o und eine über diejenigen Sigmunds ausgefertigt würden. Filippo Maria hegte jedoch gegen die Form der von ihm auszustellenden Urkunde Bedenken; er ersuchte deshalb in dem er- wähnten Briefe die beiden Castiglione, geeignete, seine Bedenken entkräftende Zusätze zur Urkunde vorzuschlagen und sich auch darüber zu äußtern, ob nicht besser statt der von Brunoro gewünschten zwei Urkunden nur eine einzige, seine und Sigmunds Verbindlich- 15 keiten in sich schließende ausgestellt werde. Wie er sich die Form dieser Urkunde dachte, zeigt unsere nr. 51. Sie dürfte unmittelbar nach dem Eintreffen der nicht mehr vor- handenen Rückäußerung der beiden Castiglione entworfen worden sein, ob aber noch am 31 Januar, muß dahingestellt bleiben, da dieses Datum nicht vom Konzipienten herrührt. Der Vermerk non processerunt in hac forma, den eine Abschrift des Konzeptes, 20 unsere Vorlage M trägt, zeigt, daß die Urkunde, in erster Linie gewiß jener Zusätze wegen, nicht den Beifall Brunoro's fand. So schr sich Filippo Maria auch abmühte, ihn andern Sinnes zu machen, er gab nicht nach, und da auch Filippo Maria hartnäckig blieb, so kam es schließlich so weit, daß Brunoro ernstlich daran dachte, die Verhandlungen abzu- brechen 2. Nur auf Zureden des Markgrafen von Iseo und des Bartolommeo Mosca ver- 25 stand er sich schließlich dazu, jene vom Herzog gewünschten Zusätze Sigmund in der Form, in der sie in unserer nr. 52 vorliegen, also in der Form einer besonderen Ur- kunde zur Genehmigung zu unterbreiten. Mit diesen Zusätzen sind jedenfalls die con- clusiones identisch, von deren Annahme durch Sigmund Filippo Maria in einem Briefe an Brunoro della Scala vom 19 März, unserer nr. 55, spricht. Wir werden nun anzunchmen haben, daß die getroffenen Abmachungen in drei Urkunden niedergelegt wurden, nämlich in litterae imperiales, litterae ducales und in einer mit unserer nr. 52 übereinstimmenden Urkunde. Von dem Inhalt der ersteren zwei wird man sich ein ungefähres Bild machen können, wenn man aus unserer nr. 51 alles das entfernt, was mit den fünf Artikeln unserer nr. 52, d. i. mit den Bedenken, die Filippo 35 Maria in jenem Briefe vom 31 Januar geäußert hatte, übereinstimmt. 5 holt : reperietis serenissimum dominum Romanorum regem in Ulma et forsan citerius, et certe tempus est, ut amodo vos expediatis. scitis, quod elapsa est dieta, que statuta erat, cui debuissetis interesse. 40 fiendum est ergo nec amplius differendum, non re- plicandum ulterius (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 474); desgleichen am 4 Dexember durch Filippo Maria (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. chart.; 15 gedr. bei Osio a. a. O. 2, 474-475). Am 10 De- xember schreibt Filippo Maria an Sigmund: der Inhalt des ihm von Furlanus überbrachten könig- lichen Schreibens habe ihn befriedigt, denn dasselbe lasse die singularis diligentia des Königs in favori- 50 bus harum rerum Italie et in singulis ad ipsam ma- teriam pertinentibus erkennen ; Giacobbe d'Iseo werde bald kommen und die Antwort auf das Schreiben überbringen (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. chart. mit dem Datum Cusaghi 10 decembris 1430; vgl. auch den Brief Barbavara's an Brunoro della Scala vom 10 Dexember bei Osio a. a. O. 2, 477). In jenem Briefe Sigmunds wurde die Ab- sendung der oben erwähnten königlichen Gesandt- schaft angekündigt. Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 1-2. 2 Laut einem Briefe Filippo Maria's an Sigmund vom 5 Februar 1431 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 3-4).
Einleitung. 23 Die Antwort entsprach bis auf einen nicht näher bekannten Punkt den petitiones (vgl. nr. 50). Um auch diesen strittigen Punkt zu beseitigen, schickte Sigmund Anfang Januar 1431 mit dem Markgrafen den Reichsvikar Brunoro della Scala nach Mailand (vgl. nr. 50). Dort erfolgte dann am 5 Februar 1431 der Abschluß (vgl. nr. 53). 30 Wir vermögen den zwischen Sigmund und dem Herzog geschlossenen Vertrag leider nicht vorzulegen. Soviel aus einem Briefe Filippo Maria’s an Franchino und Guarnerio da Castiglione vom 31 Januar hervorgeht 1, wünschte Brunoro della Scala, daß über die beiderseitigen Vereinbarungen zwei gesonderte Urkunden, eine über die Verbindlichkeiten des Herzogs 1o und eine über diejenigen Sigmunds ausgefertigt würden. Filippo Maria hegte jedoch gegen die Form der von ihm auszustellenden Urkunde Bedenken; er ersuchte deshalb in dem er- wähnten Briefe die beiden Castiglione, geeignete, seine Bedenken entkräftende Zusätze zur Urkunde vorzuschlagen und sich auch darüber zu äußtern, ob nicht besser statt der von Brunoro gewünschten zwei Urkunden nur eine einzige, seine und Sigmunds Verbindlich- 15 keiten in sich schließende ausgestellt werde. Wie er sich die Form dieser Urkunde dachte, zeigt unsere nr. 51. Sie dürfte unmittelbar nach dem Eintreffen der nicht mehr vor- handenen Rückäußerung der beiden Castiglione entworfen worden sein, ob aber noch am 31 Januar, muß dahingestellt bleiben, da dieses Datum nicht vom Konzipienten herrührt. Der Vermerk non processerunt in hac forma, den eine Abschrift des Konzeptes, 20 unsere Vorlage M trägt, zeigt, daß die Urkunde, in erster Linie gewiß jener Zusätze wegen, nicht den Beifall Brunoro's fand. So schr sich Filippo Maria auch abmühte, ihn andern Sinnes zu machen, er gab nicht nach, und da auch Filippo Maria hartnäckig blieb, so kam es schließlich so weit, daß Brunoro ernstlich daran dachte, die Verhandlungen abzu- brechen 2. Nur auf Zureden des Markgrafen von Iseo und des Bartolommeo Mosca ver- 25 stand er sich schließlich dazu, jene vom Herzog gewünschten Zusätze Sigmund in der Form, in der sie in unserer nr. 52 vorliegen, also in der Form einer besonderen Ur- kunde zur Genehmigung zu unterbreiten. Mit diesen Zusätzen sind jedenfalls die con- clusiones identisch, von deren Annahme durch Sigmund Filippo Maria in einem Briefe an Brunoro della Scala vom 19 März, unserer nr. 55, spricht. Wir werden nun anzunchmen haben, daß die getroffenen Abmachungen in drei Urkunden niedergelegt wurden, nämlich in litterae imperiales, litterae ducales und in einer mit unserer nr. 52 übereinstimmenden Urkunde. Von dem Inhalt der ersteren zwei wird man sich ein ungefähres Bild machen können, wenn man aus unserer nr. 51 alles das entfernt, was mit den fünf Artikeln unserer nr. 52, d. i. mit den Bedenken, die Filippo 35 Maria in jenem Briefe vom 31 Januar geäußert hatte, übereinstimmt. 5 holt : reperietis serenissimum dominum Romanorum regem in Ulma et forsan citerius, et certe tempus est, ut amodo vos expediatis. scitis, quod elapsa est dieta, que statuta erat, cui debuissetis interesse. 40 fiendum est ergo nec amplius differendum, non re- plicandum ulterius (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 474); desgleichen am 4 Dexember durch Filippo Maria (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. chart.; 15 gedr. bei Osio a. a. O. 2, 474-475). Am 10 De- xember schreibt Filippo Maria an Sigmund: der Inhalt des ihm von Furlanus überbrachten könig- lichen Schreibens habe ihn befriedigt, denn dasselbe lasse die singularis diligentia des Königs in favori- 50 bus harum rerum Italie et in singulis ad ipsam ma- teriam pertinentibus erkennen ; Giacobbe d'Iseo werde bald kommen und die Antwort auf das Schreiben überbringen (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. chart. mit dem Datum Cusaghi 10 decembris 1430; vgl. auch den Brief Barbavara's an Brunoro della Scala vom 10 Dexember bei Osio a. a. O. 2, 477). In jenem Briefe Sigmunds wurde die Ab- sendung der oben erwähnten königlichen Gesandt- schaft angekündigt. Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 1-2. 2 Laut einem Briefe Filippo Maria's an Sigmund vom 5 Februar 1431 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 3-4).
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24 Vorakten des Romzuges. Wie schr diese Annahme zutrifft, zeigt ein Blick auf den Vertrag vom 1 August 1431, unsere nr. 96. Die artt. 2-5 desselben stimmen inhaltlich und an vielen Stellen auch in der Form genau mit den artt. 1-4 unserer nr. 52 überein, ein Beweis dafür, daß die letztere Urkunde thatsächlich von Sigmund vollzogen worden ist. Steht aber einmal fest, daß das Original von nr. 52 als Vorlage für einen Teil des Vertrages vom 1 August gedient hat, so liegt nichts näher als zu folgern, daß auch die Originale der verlorenen litterae imperiales und ducales vom 5 Februar darin ver- wertet worden sind. Man darf daher geradezu behaupten: Die artt. 7-9 unserer nr. 96 stellen den Inhalt der königlichen, die artt. 10-14 denjenigen der herzoglichen Urkunde vom 5 Februar 1431 dar; art. 6 wird mutatis mutandis in beiden Urkunden gestanden io haben. D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Herbst 1425 bis zum Herbst 1430 nr. 56-70. Der Gesandtschaft des Bartolommeo Mosca nach Mailand 1 parallel war im Sep- tember 1425 eine andere, aus dem Abt von St. Antoine de Viennois Artaud de Grandval, 15 dem Bischof Giovanni Milanesi von Wardein und dem Ungarischen Vizekanzler Propst Johannes von Ofen bestehende nach Venedig gegangen2. Wie zu jener so hatte auch zu dieser die von England3 und Frankreich angeregte Frage der Abkürzung des für die Eröffnung des Baseler Konzils festgesetzten Termins den unmittelbaren Anstoß gegeben. Die Regelung der verwickelten Italienischen Angelegenheiten und die Herstellung eines 20 allgemeinen Friedenszustandes dort durch Sigmund schien die Vorbedingung ebensowohl für die persönliche Teilnahme des Papstes am Konzil wie für die Ausführung der Rom- fahrt zu sein, und den ersten Schritt zur Erreichung dieses Zieles sollte neben dem Ausgleich mit dem Herzog von Mailand der Abschluß eines Waffenstillstandes mit Ve- nedig bilden. Von dem Waffenstillstande hoffte Sigmund — dies geht aus den Propositionen (nr. 56), die der Vizekanzler am 25. oder 26 Oktober 1425 4 dem Venetianischen Senate überreichte, 25 1 Vgl. S. 4. 2 Der Venetianische Senat bewilligte am 3 Sep- tember 1425, einer brieflichen Bitte des Abtes von St. Antoine entsprechend, Geleit für nicht gen. könig- liche Gesandte nach Venedig und andern Venetia- nischen Orten auf die Dauer von sechs Monaten. Vgl. Valentinelli, Regesten zur Deutschen Geschichte aus den Handschriften der Markusbibliothek in Venedig (Abhandlungen der histor. Klasse der Bayer. Akad. der Wissenschaften 9, 139 nr. 396) und Perret, Hist. des relations de la France avec Venise 1, 134 Anm. 2. — Die Namen der Gesandten nennt Lorenxo Ridolfi in dem S. 4 Anm. 2 er- wähnten Briefe. 3 Vgl. RTA. 8 nrr. 322 und 332; Altmann nr. 6245. 4 Der Abt von St. Antoine war am 22. oder 23 Oktober nach Venedig gekommen. Am letxteren Tage faßite der Venetianische Senat folgenden Be- schluß: Der Abt von St. Antoine de Viennois ist aus Ungarn zuriickgekehrt und hat heute fOkt. 23] der Signorie mitgeteilt, daß er den Römischen König schr geneigt xum Abschluß eines Waffenstillstandes gefunden habe. Es soll ihm geantwortet werden: auch Venedig wiïnsche den Abschluß eines Waffen- stillstandes; deshalb möge er die Bedingungen des Königs mitteilen. Die Verhandlungen mit dem Abt 30 soll entweder das Collegio in corpore führen, oder die Signorie soll einige Mitglieder desselben zur Entgegennalme der Mitteïlungen des Abtes und xu ihrer Ubermittelung an das Consiglio deputieren. De parte 138, de non 15, non sinceri 12. (Venedig 35 Staats-A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 43b cop. membr. coacva; vgl. Perret a. a. O. I,135.) Man entschied sich für die Abordiung einiger Mitglieder des Col- legio, wie aus dem folgenden Beschluß des Senates vom 24 Oktober hervorgeht: Der Abt von St. Antoine 40 hat den au ihm gesandten Nobili mitgeteilt, daß der Römische König für den Abschluß cines Waffen- stillstandes 200000 Dukaten verlange. Auf diese und seine übrigen Mitteilungen soll ihm geantwortet werden, daß Venedig wie früher in Konstanx, als 45 die Kardinäle vermittelten, so auch jetxt jede Geld- xahlung verweigere. Da der Abt erklärt hat, quod bonum est, quod cancellarius regis veniat ad pre- sentiam nostram pro honestate sue paternitatis [d. i. des Abtes], so soll ihm gesagt werden, daß man 50 damit einverstanden sei und dem Kanxler cinen
24 Vorakten des Romzuges. Wie schr diese Annahme zutrifft, zeigt ein Blick auf den Vertrag vom 1 August 1431, unsere nr. 96. Die artt. 2-5 desselben stimmen inhaltlich und an vielen Stellen auch in der Form genau mit den artt. 1-4 unserer nr. 52 überein, ein Beweis dafür, daß die letztere Urkunde thatsächlich von Sigmund vollzogen worden ist. Steht aber einmal fest, daß das Original von nr. 52 als Vorlage für einen Teil des Vertrages vom 1 August gedient hat, so liegt nichts näher als zu folgern, daß auch die Originale der verlorenen litterae imperiales und ducales vom 5 Februar darin ver- wertet worden sind. Man darf daher geradezu behaupten: Die artt. 7-9 unserer nr. 96 stellen den Inhalt der königlichen, die artt. 10-14 denjenigen der herzoglichen Urkunde vom 5 Februar 1431 dar; art. 6 wird mutatis mutandis in beiden Urkunden gestanden io haben. D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Herbst 1425 bis zum Herbst 1430 nr. 56-70. Der Gesandtschaft des Bartolommeo Mosca nach Mailand 1 parallel war im Sep- tember 1425 eine andere, aus dem Abt von St. Antoine de Viennois Artaud de Grandval, 15 dem Bischof Giovanni Milanesi von Wardein und dem Ungarischen Vizekanzler Propst Johannes von Ofen bestehende nach Venedig gegangen2. Wie zu jener so hatte auch zu dieser die von England3 und Frankreich angeregte Frage der Abkürzung des für die Eröffnung des Baseler Konzils festgesetzten Termins den unmittelbaren Anstoß gegeben. Die Regelung der verwickelten Italienischen Angelegenheiten und die Herstellung eines 20 allgemeinen Friedenszustandes dort durch Sigmund schien die Vorbedingung ebensowohl für die persönliche Teilnahme des Papstes am Konzil wie für die Ausführung der Rom- fahrt zu sein, und den ersten Schritt zur Erreichung dieses Zieles sollte neben dem Ausgleich mit dem Herzog von Mailand der Abschluß eines Waffenstillstandes mit Ve- nedig bilden. Von dem Waffenstillstande hoffte Sigmund — dies geht aus den Propositionen (nr. 56), die der Vizekanzler am 25. oder 26 Oktober 1425 4 dem Venetianischen Senate überreichte, 25 1 Vgl. S. 4. 2 Der Venetianische Senat bewilligte am 3 Sep- tember 1425, einer brieflichen Bitte des Abtes von St. Antoine entsprechend, Geleit für nicht gen. könig- liche Gesandte nach Venedig und andern Venetia- nischen Orten auf die Dauer von sechs Monaten. Vgl. Valentinelli, Regesten zur Deutschen Geschichte aus den Handschriften der Markusbibliothek in Venedig (Abhandlungen der histor. Klasse der Bayer. Akad. der Wissenschaften 9, 139 nr. 396) und Perret, Hist. des relations de la France avec Venise 1, 134 Anm. 2. — Die Namen der Gesandten nennt Lorenxo Ridolfi in dem S. 4 Anm. 2 er- wähnten Briefe. 3 Vgl. RTA. 8 nrr. 322 und 332; Altmann nr. 6245. 4 Der Abt von St. Antoine war am 22. oder 23 Oktober nach Venedig gekommen. Am letxteren Tage faßite der Venetianische Senat folgenden Be- schluß: Der Abt von St. Antoine de Viennois ist aus Ungarn zuriickgekehrt und hat heute fOkt. 23] der Signorie mitgeteilt, daß er den Römischen König schr geneigt xum Abschluß eines Waffenstillstandes gefunden habe. Es soll ihm geantwortet werden: auch Venedig wiïnsche den Abschluß eines Waffen- stillstandes; deshalb möge er die Bedingungen des Königs mitteilen. Die Verhandlungen mit dem Abt 30 soll entweder das Collegio in corpore führen, oder die Signorie soll einige Mitglieder desselben zur Entgegennalme der Mitteïlungen des Abtes und xu ihrer Ubermittelung an das Consiglio deputieren. De parte 138, de non 15, non sinceri 12. (Venedig 35 Staats-A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 43b cop. membr. coacva; vgl. Perret a. a. O. I,135.) Man entschied sich für die Abordiung einiger Mitglieder des Col- legio, wie aus dem folgenden Beschluß des Senates vom 24 Oktober hervorgeht: Der Abt von St. Antoine 40 hat den au ihm gesandten Nobili mitgeteilt, daß der Römische König für den Abschluß cines Waffen- stillstandes 200000 Dukaten verlange. Auf diese und seine übrigen Mitteilungen soll ihm geantwortet werden, daß Venedig wie früher in Konstanx, als 45 die Kardinäle vermittelten, so auch jetxt jede Geld- xahlung verweigere. Da der Abt erklärt hat, quod bonum est, quod cancellarius regis veniat ad pre- sentiam nostram pro honestate sue paternitatis [d. i. des Abtes], so soll ihm gesagt werden, daß man 50 damit einverstanden sei und dem Kanxler cinen
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Einleitung. 25 deutlich hervor — nach zwei Seiten hin Nutzen zu ziehen. Erstens sollte er ihm Unter- stützung durch Venedig im Türkenkriege verschaffen. Denn wenn die Republik mit ihm cin Bündnis gegen den Sultan abschloß und dann einen Teil ihrer Flotte am Bosporus aufstellte, so konnte der Nachschub Türkischer Truppen aus Kleinasien nach Europa 5 mühelos verhindert werden; der andere Teil der Flotte mochte dann in die Donau ein- laufen und dort in passender Weise an den Operationen der Ungarischen Truppen gegen die auf Europäischem Boden stehenden Türkischen Horden teilnehmen. Zweitens sollte ihm der Waffenstillstand dadurch, daß er indirekt zur Sicherung Ungarns gegen Türkische Einfälle beitrug und außerdem die durch das Mailändisch -Venetianische Bündnis geschaffenen Schwierigkeiten 1 wesentlich milderte, in den Stand setzen, Ungarn zu verlassen und die Romfahrt auf dem kürzesten Wege durch Friaul und Venetien auszuführen. Venedig sträubte sich jedoch, die königlichen Propositionen, soweit sie das Bündnis gegen die Türken betrafen, so ohne jede Einschränkung anzunchmen. Es fürchtete — viel- 15 leicht nicht mit Unrecht —, daß ihm Sigmund nach und nach den ganzen Türkenkrieg aufbürden könnte. Es verlangte deshalb in der Antwort, die es den königlichen Ge- sandten am 30 Oktober erteilte (nr. 57), daß die Verpflichtung zur Hilfeleistung jedesmal erst dann in Kraft zu treten habe, wenn Sigmund selbst zu Lande bis nach Griechen- land vordringe. Außerdem wünschte es, daß der Waffenstillstand, der bei der Annahme 20 von Sigmunds Propositionen von einer fast unbegrenzten Dauer gewesen sein würde, auf fünf Jahre abgeschlossen und über diesen Termin hinaus so lange verlängert werde, bis Sigmund die in art. 3 seiner Propositionen geforderten Subsidien, von denen es aber nur den vierten Teil bewilligen wollte, zurückgezahlt habe. Weiter gediehen die Verhandlungen vorläufig nicht. Wahrscheinlich trugen die könig- 25 lichen Gesandten Bedenken, auf der von Venedig vorgeschlagenen Basis ohne voraus- gegangene Benachrichtigung Sigmunds abzuschließten, und schickten deshalb jene Antwort nach Ungarn. Sie selbst reisten am 2 November 2 nach Rom weiter. 10 caballarius xuordnen werde. Sollte der Kanzler die vom Abt mitgeteilten Forderungen wiederholen, so 30 soll ihm dieselbe Antwort wie diesem erteilt werden. Wie friher, so soll auch jetxt darauf hingewiesen werden, daß Venedig den Waffenstillstand nur mit Wissen und Willen des Herxogs von Mailand ab- schließen könne. De parte 126, de non 5, non sin- 35 ceri 5. (Venedig a. a. O. fol. 43b cop. membr. co- aeva; vgl. Perret a. a. O. I, 135-136.) Da der Senat am 26 Oktober beschloß, den Sekretär Fran- cesco della Sega num Herxog von Mailand au schicken, um dessen Meinung über die Waffenstill- 40 standsangelegenheit einzuholen (Venedig a. a. O. fol. 44b�45a cop. membr. coaeva), so ist anxu- nehmen, daß der königliche Vixekanzler ihm die Propositionen entweder an diesem oder am voran- gegangenen Tage vorlegte. 45 1 Vgl. S. 3-4. 2 Vgl. den S. 4 Anm. 2 angeführten Brief des Lorenxo Ridolfi. — Der Vixekanzler und der Abt waren bis num 17 November in Florenz. An diesem Tage benachrichtigte Florenx seine Gesandten in 50 Rom Rinaldo degli Albixxi, Nello de Martini und Agnolo Pandolfini von der Weiterreise Beider nach Rom (Docc. di stor. ital. 2, 484). Der Bischof von Deutsche Reichstags-Akten X. Wardein reiste zwar auch mit, aber er scheint sich in Florenx nur voriibergehend aufgehalten zu haben; „non ha ambasciata a voi nè qui [d. i. in Venedig], ma solo al papa“, hatte Ridolfi den Dieci am I November geschrieben (a. a. O.). Man beachte ibrigens, daß seit dem 25 Oktober auch eine Eng- lische Gesandtschaft in Rom war; sie entledigte sich ihrer Mission erst Ende November, also erst nach der Ankunft der Gesandten Sigmunds. Die Florentinischen Gesandten berichteten darüber am I Dexember an die Dieci: gli ambasciadori del rè d'Inghilterra hanno esposta in publica audienzia loro ambasciata; che fu in effetto, con parole alte je pugnienti e molte ragioni richiederlo [d. i. den Papst] della presta andata al concilio in Basilea personalmente, e non per sustituto, con tutti e suoi cardinali e altri prelati, come si richiede, acciò che non abbi a seguire materia d'inconvenienti (Docc. di stor. ital. 2, 493�494). Der Papst erwiderte den Engländern am 17 Dexember, che per ora non era tempo d'abreviare il termine a Siena ordinato; ma quando fosse tempo, farebbe col consiglio de' suoi cardinali suo dovere (laut Bericht der Florentini- schen Gesandten vom 17 Dexember, gedr. in Docc. di stor. ital. 2, 514-515).
Einleitung. 25 deutlich hervor — nach zwei Seiten hin Nutzen zu ziehen. Erstens sollte er ihm Unter- stützung durch Venedig im Türkenkriege verschaffen. Denn wenn die Republik mit ihm cin Bündnis gegen den Sultan abschloß und dann einen Teil ihrer Flotte am Bosporus aufstellte, so konnte der Nachschub Türkischer Truppen aus Kleinasien nach Europa 5 mühelos verhindert werden; der andere Teil der Flotte mochte dann in die Donau ein- laufen und dort in passender Weise an den Operationen der Ungarischen Truppen gegen die auf Europäischem Boden stehenden Türkischen Horden teilnehmen. Zweitens sollte ihm der Waffenstillstand dadurch, daß er indirekt zur Sicherung Ungarns gegen Türkische Einfälle beitrug und außerdem die durch das Mailändisch -Venetianische Bündnis geschaffenen Schwierigkeiten 1 wesentlich milderte, in den Stand setzen, Ungarn zu verlassen und die Romfahrt auf dem kürzesten Wege durch Friaul und Venetien auszuführen. Venedig sträubte sich jedoch, die königlichen Propositionen, soweit sie das Bündnis gegen die Türken betrafen, so ohne jede Einschränkung anzunchmen. Es fürchtete — viel- 15 leicht nicht mit Unrecht —, daß ihm Sigmund nach und nach den ganzen Türkenkrieg aufbürden könnte. Es verlangte deshalb in der Antwort, die es den königlichen Ge- sandten am 30 Oktober erteilte (nr. 57), daß die Verpflichtung zur Hilfeleistung jedesmal erst dann in Kraft zu treten habe, wenn Sigmund selbst zu Lande bis nach Griechen- land vordringe. Außerdem wünschte es, daß der Waffenstillstand, der bei der Annahme 20 von Sigmunds Propositionen von einer fast unbegrenzten Dauer gewesen sein würde, auf fünf Jahre abgeschlossen und über diesen Termin hinaus so lange verlängert werde, bis Sigmund die in art. 3 seiner Propositionen geforderten Subsidien, von denen es aber nur den vierten Teil bewilligen wollte, zurückgezahlt habe. Weiter gediehen die Verhandlungen vorläufig nicht. Wahrscheinlich trugen die könig- 25 lichen Gesandten Bedenken, auf der von Venedig vorgeschlagenen Basis ohne voraus- gegangene Benachrichtigung Sigmunds abzuschließten, und schickten deshalb jene Antwort nach Ungarn. Sie selbst reisten am 2 November 2 nach Rom weiter. 10 caballarius xuordnen werde. Sollte der Kanzler die vom Abt mitgeteilten Forderungen wiederholen, so 30 soll ihm dieselbe Antwort wie diesem erteilt werden. Wie friher, so soll auch jetxt darauf hingewiesen werden, daß Venedig den Waffenstillstand nur mit Wissen und Willen des Herxogs von Mailand ab- schließen könne. De parte 126, de non 5, non sin- 35 ceri 5. (Venedig a. a. O. fol. 43b cop. membr. co- aeva; vgl. Perret a. a. O. I, 135-136.) Da der Senat am 26 Oktober beschloß, den Sekretär Fran- cesco della Sega num Herxog von Mailand au schicken, um dessen Meinung über die Waffenstill- 40 standsangelegenheit einzuholen (Venedig a. a. O. fol. 44b�45a cop. membr. coaeva), so ist anxu- nehmen, daß der königliche Vixekanzler ihm die Propositionen entweder an diesem oder am voran- gegangenen Tage vorlegte. 45 1 Vgl. S. 3-4. 2 Vgl. den S. 4 Anm. 2 angeführten Brief des Lorenxo Ridolfi. — Der Vixekanzler und der Abt waren bis num 17 November in Florenz. An diesem Tage benachrichtigte Florenx seine Gesandten in 50 Rom Rinaldo degli Albixxi, Nello de Martini und Agnolo Pandolfini von der Weiterreise Beider nach Rom (Docc. di stor. ital. 2, 484). Der Bischof von Deutsche Reichstags-Akten X. Wardein reiste zwar auch mit, aber er scheint sich in Florenx nur voriibergehend aufgehalten zu haben; „non ha ambasciata a voi nè qui [d. i. in Venedig], ma solo al papa“, hatte Ridolfi den Dieci am I November geschrieben (a. a. O.). Man beachte ibrigens, daß seit dem 25 Oktober auch eine Eng- lische Gesandtschaft in Rom war; sie entledigte sich ihrer Mission erst Ende November, also erst nach der Ankunft der Gesandten Sigmunds. Die Florentinischen Gesandten berichteten darüber am I Dexember an die Dieci: gli ambasciadori del rè d'Inghilterra hanno esposta in publica audienzia loro ambasciata; che fu in effetto, con parole alte je pugnienti e molte ragioni richiederlo [d. i. den Papst] della presta andata al concilio in Basilea personalmente, e non per sustituto, con tutti e suoi cardinali e altri prelati, come si richiede, acciò che non abbi a seguire materia d'inconvenienti (Docc. di stor. ital. 2, 493�494). Der Papst erwiderte den Engländern am 17 Dexember, che per ora non era tempo d'abreviare il termine a Siena ordinato; ma quando fosse tempo, farebbe col consiglio de' suoi cardinali suo dovere (laut Bericht der Florentini- schen Gesandten vom 17 Dexember, gedr. in Docc. di stor. ital. 2, 514-515).
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26 Vorakten des Romzuges. Im Februar 1426 kamen nun Sigmunds Verwandter, der Palatin Nikolaus Gara, und der Banus Paul von Torna nach Treviso mit dem Auftrage, die Verhandlungen fortzusetzen, sobald der Abt von St. Antoine aus Rom zurickgekehrt sein werde 1. Aber der Umschwung, der um diese Zeit in der Italienischen Politik Sigmunds in- folge der Eröffnungen, die ihm Bartolommeo Mosca im Namen des Herzogs von Mailand 5 machte2, eintrat, vereitelte alles. Sigmund benutzte die Gelegenheit, die ihm die Nach- richt, daß eine Florentinische Gesandtschaft auf dem Wege nach Wien sei, bot, um schon Ende Februar die drei Bevollmächtigten samt dem inzwischen von Rom nach Treviso gekommenen Bischof von Wardein wieder abzuberufen 3. Die Bitten der am 14 März in Wien anlangenden Florentinischen Gesandten 10 Rinaldo degli Albizzi und Nello de Martini, den Befehl rückgängig zu machen, blieben erfolglos. Sigmund bestand darauf, daß die Verhandlungen nunmehr in ihrer Gegenwart in Ofen geführt würden 3. Die Hoffnung, daß Venedig Bevollmächtigte nach Ofen schicken werde, erwies sich als trügerisch. Sigmund nahm deshalb das Anerbieten der Florentinischen Gesandten, 15 nach Venedig zu reisen und dort vermittelnde Schritte zu thun, an. Folgende fünf Ar- tikel, die Albizzi und Martini mit den königlichen Bevollmächtigten, dem Grafen Pippo von Ozora und dem Bischof Johannes von Wardein, am 17 Mai 1426 in Totis verein- barten 4, sollten die Basis der Vermittlung bilden: 1) Venedig verpflichtet sich, an jedem Feldzuge des Königs gegen die Türken in der Weise teilzunchmen, daß es, sobald es von 20 der bevorstehenden Eröffnung desselben benachrichtigt worden ist, eine Flotte nach dem Bosporus sendet, dort während der ganzen Dauer des Feldzuges den Ubergang Türkischer Truppen aus Anatolien nach Romanien verhindert und erforderlichenfalls die Operationen des königlichen Heeres durch Entsendung einiger Galeeren in die Donau unterstützt; 2) der Abschlußs des Waffenstillstandes erfolgt, sobald man sich über die Bedingungen 25 geeinigt haben wird, in Ofen oder in der Nähe dieses Ortes in Gegenwart des Königs oder der von ihm bevollmächtigten Ungarischen Prälaten und Barone; 3) nach Abschluß des Waffenstillstandes darf Florenz versuchen, einen Frieden zwischen dem König und Venedig zu stande zu bringen; zu diesem Zwecke werden Venetianische Bevollmächtigte an den königlichen Hof kommen; 4) der Waffenstillstand gilt, das Einverständnis des 30 Herzogs von Mailand vorausgesetzt, auch für diesen und die Venetianisch-Florentinische Liga; 5) während des Waffenstillstandes wird der König Frieden zwischen dem Herzog von Mailand und der Liga zu vermitteln suchen; sollte der Herzog den in art. 4 proponierten Waffenstillstand ablehnen, so unterbleibt zwar der Abschluß des Waffenstillstandes zwischen dem König und Venedig, aber sowohl der König als auch Florenz setzen die Vermitt- 35 lungsversuche zwischen den betreffenden Parteien fort. Die Vermittlung hatte kein Ergebnis, da sich Venedig gegen die Verquickung der Venetianisch-Mailändischen Differenzen mit den Venetianisch-Ungarischen, wie sie in art. 5 ausgesprochen war, durchaus ablehnend verhielt und andererseits Sigmund, wie er am 25 Juli, wohl mit Rücksicht auf sein kurz vorher geschlossenes Bündnis mit dem 40 1 Der Palatin und der Banus trafen wahrschein- lich in Treviso mit dem inxwischen xum Bischof von Vesxprim beförderten Vixekanxler xusammen. Dieser blieb in Treviso, während jene sich nach Padua begaben. Vgl. die Berichte der Florentini- schen Gesandten Rinaldo degli Albixxi und Nello de Martini vom 19. und 23 Februar 1426 (Docc. di stor. ital. 2, 564-565 und 566). 2 Vgl. die S. 5 Anm. I citierten Akten. 3 Vgl. die beiden Berichte Albixai's und Martini's an die Dieci di Balia und an den Dogen von Ve- nedig aus Wien vom 16 Märx 1426 (Docc. di stor. ital. 2, 573-575 und 576-578). 4 Die Artikel sind gedruckt im Archivio stor. 45 ital. Serie 1 Vol. IV, I pag. 227�228 und in den Docc. di stor. ital. 2, 587-588. Kgl. Altmann nr. 6634b.
26 Vorakten des Romzuges. Im Februar 1426 kamen nun Sigmunds Verwandter, der Palatin Nikolaus Gara, und der Banus Paul von Torna nach Treviso mit dem Auftrage, die Verhandlungen fortzusetzen, sobald der Abt von St. Antoine aus Rom zurickgekehrt sein werde 1. Aber der Umschwung, der um diese Zeit in der Italienischen Politik Sigmunds in- folge der Eröffnungen, die ihm Bartolommeo Mosca im Namen des Herzogs von Mailand 5 machte2, eintrat, vereitelte alles. Sigmund benutzte die Gelegenheit, die ihm die Nach- richt, daß eine Florentinische Gesandtschaft auf dem Wege nach Wien sei, bot, um schon Ende Februar die drei Bevollmächtigten samt dem inzwischen von Rom nach Treviso gekommenen Bischof von Wardein wieder abzuberufen 3. Die Bitten der am 14 März in Wien anlangenden Florentinischen Gesandten 10 Rinaldo degli Albizzi und Nello de Martini, den Befehl rückgängig zu machen, blieben erfolglos. Sigmund bestand darauf, daß die Verhandlungen nunmehr in ihrer Gegenwart in Ofen geführt würden 3. Die Hoffnung, daß Venedig Bevollmächtigte nach Ofen schicken werde, erwies sich als trügerisch. Sigmund nahm deshalb das Anerbieten der Florentinischen Gesandten, 15 nach Venedig zu reisen und dort vermittelnde Schritte zu thun, an. Folgende fünf Ar- tikel, die Albizzi und Martini mit den königlichen Bevollmächtigten, dem Grafen Pippo von Ozora und dem Bischof Johannes von Wardein, am 17 Mai 1426 in Totis verein- barten 4, sollten die Basis der Vermittlung bilden: 1) Venedig verpflichtet sich, an jedem Feldzuge des Königs gegen die Türken in der Weise teilzunchmen, daß es, sobald es von 20 der bevorstehenden Eröffnung desselben benachrichtigt worden ist, eine Flotte nach dem Bosporus sendet, dort während der ganzen Dauer des Feldzuges den Ubergang Türkischer Truppen aus Anatolien nach Romanien verhindert und erforderlichenfalls die Operationen des königlichen Heeres durch Entsendung einiger Galeeren in die Donau unterstützt; 2) der Abschlußs des Waffenstillstandes erfolgt, sobald man sich über die Bedingungen 25 geeinigt haben wird, in Ofen oder in der Nähe dieses Ortes in Gegenwart des Königs oder der von ihm bevollmächtigten Ungarischen Prälaten und Barone; 3) nach Abschluß des Waffenstillstandes darf Florenz versuchen, einen Frieden zwischen dem König und Venedig zu stande zu bringen; zu diesem Zwecke werden Venetianische Bevollmächtigte an den königlichen Hof kommen; 4) der Waffenstillstand gilt, das Einverständnis des 30 Herzogs von Mailand vorausgesetzt, auch für diesen und die Venetianisch-Florentinische Liga; 5) während des Waffenstillstandes wird der König Frieden zwischen dem Herzog von Mailand und der Liga zu vermitteln suchen; sollte der Herzog den in art. 4 proponierten Waffenstillstand ablehnen, so unterbleibt zwar der Abschluß des Waffenstillstandes zwischen dem König und Venedig, aber sowohl der König als auch Florenz setzen die Vermitt- 35 lungsversuche zwischen den betreffenden Parteien fort. Die Vermittlung hatte kein Ergebnis, da sich Venedig gegen die Verquickung der Venetianisch-Mailändischen Differenzen mit den Venetianisch-Ungarischen, wie sie in art. 5 ausgesprochen war, durchaus ablehnend verhielt und andererseits Sigmund, wie er am 25 Juli, wohl mit Rücksicht auf sein kurz vorher geschlossenes Bündnis mit dem 40 1 Der Palatin und der Banus trafen wahrschein- lich in Treviso mit dem inxwischen xum Bischof von Vesxprim beförderten Vixekanxler xusammen. Dieser blieb in Treviso, während jene sich nach Padua begaben. Vgl. die Berichte der Florentini- schen Gesandten Rinaldo degli Albixxi und Nello de Martini vom 19. und 23 Februar 1426 (Docc. di stor. ital. 2, 564-565 und 566). 2 Vgl. die S. 5 Anm. I citierten Akten. 3 Vgl. die beiden Berichte Albixai's und Martini's an die Dieci di Balia und an den Dogen von Ve- nedig aus Wien vom 16 Märx 1426 (Docc. di stor. ital. 2, 573-575 und 576-578). 4 Die Artikel sind gedruckt im Archivio stor. 45 ital. Serie 1 Vol. IV, I pag. 227�228 und in den Docc. di stor. ital. 2, 587-588. Kgl. Altmann nr. 6634b.
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Einleitung. 27 Herzog von Mailand, ausdrücklich erklärte, gerade auf die Bewilligung dieses Artikels Gewicht legte 1. Neue Verhandlungen begannen um die Wende des Jahres 1426 am Savoyischen Hofe unter der Vermittlung des Herzogs Amadeus. Sigmund war durch den Bischof 5 Johannes von Veszprim 2, Venedig durch Federico Contarini vertreten. Uber die Richtung, in der sich die königlichen Propositionen diesmal bewegten, läßt sich nichts Bestimmtes sagen. Aus den Andeutungen, die in der Instruktion Venedigs für Niccolò Contarini (nr. 62) darüber gemacht und nachher in der für Marco Dan- dolo (nr. 64) wiederholt werden, geht nur hervor, daß sie unter anderem auch die 1o alte Forderung der Rückgabe von Dalmatien enthielten. Sie scheinen also über die For- derungen vom Oktober 1425 (nr. 56) und vom Mai 1426 (vgl. S. 26) hinausgegangen zu sein. Venedig stellte sich, wie die Instruktion, die es Contarini mitgab (nr. 59), zeigt, im großen Ganzen auf den Standpunkt, den es bereits in der Antwort vom 30 Oktober 1425 15 (nr. 57) eingenommen hatte. Nur die Entsendung von Galeeren in die Donau, zu der es damals noch bereit gewesen war, wollte es jetzt nicht mehr bewilligen, und natürlich beharrte es auch bei der ablehnenden Haltung, die es im Sommer dem art. 5 der könig- lichen Propositionen vom 11 Mai 1426 gegenüber beobachtet hatte. Von den Einzelheiten der Verhandlungen wissen wir nur das Wenige, was Herzog 20 Amadeus in seinen Advisamenta vom 27 Januar 1427, unserer nr. 60, mitteilt. Wir können daher nicht mit Bestimmtheit sagen, ob diese Advisamenta das gesamte Ergebnis der Verhandlungen vorstellen oder ob in ihnen nur diejenigen Punkte zusammengefaßt sind, ïber die eine Einigung zwischen den beiderseitigen Bevollmächtigten erzielt worden war. Das letztere dürfte allerdings das Wahrscheinlichere sein, schon deshalb, weil der Herzog 25 von der Venetianischen Subsidienzahlung an Sigmund schweigt und man doch kaum an- nehmen kann, daß sie nicht gefordert worden sei oder der Bischof von Veszprim auf sie verzichtet habe. Die Vermutung liegt nahe, daß jene Advisamenta die Grundlage der Verständigung zwischen beiden Teilen bilden und die noch strittigen Punkte späteren Verhandlungen vorbehalten bleiben sollten. 30 Der Termin, bis zu dem Sigmund und Venedig zu den Savoyischen Advisamenta Stellung zu nehmen hatten, war Ende April 1427 (vgl. nr. 60 art. 6). Venedig war schon am 24 Februar entschlossen, Federico Contarini bis dahin nach Savoyen zurückzuschicken3. Doch wurde dieser Entschluß am 10 März ge- ändert: Federico blieb in Venedig, und an seiner Stelle reiste Niccolò Contarini 4. 35 1 Docc. di stor. ital. 2, 611-612. 2 Sigmund hatte den Bischof von Vesxprim am 3 Oktober 1426 ermächtigt, in Gemeinschaft mit Hxg. Amadeus von Savoyen zwischen ihm und Venedig Frieden xu vermitteln (Wien H. H. St. A. 40 Reichsregistraturbuch H fol. 130b-131 a cop. chart. coaeva; Altmann nr. 6765). Vgl. auch oben S. 13. 3 Der Venetianische Senat beschloß am 24 Fe- bruar, daß ein nuntius nach Savoyen geschickt werden und dem Hxg. Amadeus unter anderem mit- 45 teilen solle: quod per reditum nobilis viri Federici Contareno oratoris nostri a presentia sue celsitudinis fuimus informati de pratica et tractatu concordii inter serenissimum dominum regem Romanorum et Hungarie et nostrum dominium per medium sue celsitudinis. et quia optamus, quod dictum concordium possit ad bonam conclusionem deduci per medium et interpositionem sue excellentie, de- liberavimus ad conspectum suum destinare nostrum ambaxiatorem ; quem tali tempore destinabimus, quod ante terminum declaratum in capitulis [nr. 60) nobis presentatis per dictum ser Federicum dictus ambaxiator noster erit ad presentiam suam cum libertate ad plenum possendi venire ad praticam et conclusionem concordii predicti per illos modos, qui fuerint rationabiles et honesti. Il De parte 93, de non 0, non sinceri O. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 25b�26a cop. membr. coaeva.) 4 Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 29 a cop. membr. coaeva. — Am II Märx beschloß der 4*)
Einleitung. 27 Herzog von Mailand, ausdrücklich erklärte, gerade auf die Bewilligung dieses Artikels Gewicht legte 1. Neue Verhandlungen begannen um die Wende des Jahres 1426 am Savoyischen Hofe unter der Vermittlung des Herzogs Amadeus. Sigmund war durch den Bischof 5 Johannes von Veszprim 2, Venedig durch Federico Contarini vertreten. Uber die Richtung, in der sich die königlichen Propositionen diesmal bewegten, läßt sich nichts Bestimmtes sagen. Aus den Andeutungen, die in der Instruktion Venedigs für Niccolò Contarini (nr. 62) darüber gemacht und nachher in der für Marco Dan- dolo (nr. 64) wiederholt werden, geht nur hervor, daß sie unter anderem auch die 1o alte Forderung der Rückgabe von Dalmatien enthielten. Sie scheinen also über die For- derungen vom Oktober 1425 (nr. 56) und vom Mai 1426 (vgl. S. 26) hinausgegangen zu sein. Venedig stellte sich, wie die Instruktion, die es Contarini mitgab (nr. 59), zeigt, im großen Ganzen auf den Standpunkt, den es bereits in der Antwort vom 30 Oktober 1425 15 (nr. 57) eingenommen hatte. Nur die Entsendung von Galeeren in die Donau, zu der es damals noch bereit gewesen war, wollte es jetzt nicht mehr bewilligen, und natürlich beharrte es auch bei der ablehnenden Haltung, die es im Sommer dem art. 5 der könig- lichen Propositionen vom 11 Mai 1426 gegenüber beobachtet hatte. Von den Einzelheiten der Verhandlungen wissen wir nur das Wenige, was Herzog 20 Amadeus in seinen Advisamenta vom 27 Januar 1427, unserer nr. 60, mitteilt. Wir können daher nicht mit Bestimmtheit sagen, ob diese Advisamenta das gesamte Ergebnis der Verhandlungen vorstellen oder ob in ihnen nur diejenigen Punkte zusammengefaßt sind, ïber die eine Einigung zwischen den beiderseitigen Bevollmächtigten erzielt worden war. Das letztere dürfte allerdings das Wahrscheinlichere sein, schon deshalb, weil der Herzog 25 von der Venetianischen Subsidienzahlung an Sigmund schweigt und man doch kaum an- nehmen kann, daß sie nicht gefordert worden sei oder der Bischof von Veszprim auf sie verzichtet habe. Die Vermutung liegt nahe, daß jene Advisamenta die Grundlage der Verständigung zwischen beiden Teilen bilden und die noch strittigen Punkte späteren Verhandlungen vorbehalten bleiben sollten. 30 Der Termin, bis zu dem Sigmund und Venedig zu den Savoyischen Advisamenta Stellung zu nehmen hatten, war Ende April 1427 (vgl. nr. 60 art. 6). Venedig war schon am 24 Februar entschlossen, Federico Contarini bis dahin nach Savoyen zurückzuschicken3. Doch wurde dieser Entschluß am 10 März ge- ändert: Federico blieb in Venedig, und an seiner Stelle reiste Niccolò Contarini 4. 35 1 Docc. di stor. ital. 2, 611-612. 2 Sigmund hatte den Bischof von Vesxprim am 3 Oktober 1426 ermächtigt, in Gemeinschaft mit Hxg. Amadeus von Savoyen zwischen ihm und Venedig Frieden xu vermitteln (Wien H. H. St. A. 40 Reichsregistraturbuch H fol. 130b-131 a cop. chart. coaeva; Altmann nr. 6765). Vgl. auch oben S. 13. 3 Der Venetianische Senat beschloß am 24 Fe- bruar, daß ein nuntius nach Savoyen geschickt werden und dem Hxg. Amadeus unter anderem mit- 45 teilen solle: quod per reditum nobilis viri Federici Contareno oratoris nostri a presentia sue celsitudinis fuimus informati de pratica et tractatu concordii inter serenissimum dominum regem Romanorum et Hungarie et nostrum dominium per medium sue celsitudinis. et quia optamus, quod dictum concordium possit ad bonam conclusionem deduci per medium et interpositionem sue excellentie, de- liberavimus ad conspectum suum destinare nostrum ambaxiatorem ; quem tali tempore destinabimus, quod ante terminum declaratum in capitulis [nr. 60) nobis presentatis per dictum ser Federicum dictus ambaxiator noster erit ad presentiam suam cum libertate ad plenum possendi venire ad praticam et conclusionem concordii predicti per illos modos, qui fuerint rationabiles et honesti. Il De parte 93, de non 0, non sinceri O. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 25b�26a cop. membr. coaeva.) 4 Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 29 a cop. membr. coaeva. — Am II Märx beschloß der 4*)
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28 Niccolo's Instruktion findet man in unserer nr. bekannt. Die Verhandlungen wurden thatsächlich wieder Erst im August 1427 brach sie Contarini als wus- Monate hindurch fortgesetzt. sichtslos ab. Von einem völligen Abbruch der Verhandlungen kann man eigentlich in dem sie in Savoyen aufhórten, war man schon an emer Denn in dem Augenblick, Vorakten des Romzuges. 62. Wie Sigmund sich verhielt, ist wicht aufgenommen und auch einige . o nicht veden. andern Stelle im Begriff, sie von neuem aufzunehmen. Über das Wie haben wir keine ausführlichen Nachrichten. dafl die Initiative im April 1427 vom Grafen Nikolaus von und daß Venedig sich durch das Resultat der zwischen jenem Verhandlungen hatte bestimmen lassen, am 4 Juli 1427 einen Material ergiebt sich mur, Zengg ausgegamgen war ‘ und Sigmund gepflogenen Gesandten nach Ungarn in der Person des Marco Dandolo’s Instrultion, unsere wr. 64, ist vom 8 August datiert. Venedig wenig später verlassen haben 3, Sein Briefwechsel mit dem Senat muß nach den Andeutungen , August 1428 gemacht werden *, sehr vege gewesen Ersatz fůr ihm bieten ums die Berichte 5 des Florenti- in einem Senatsbeschluf vom 5 sein. Er ist leider verloren. mischen Gesamdten Piero di Loisio Guicciardimi, der am 22 Juli nach worden war, um Sigmunds Aussühnung mit Venedig Aus dem vorhandenen > Dandolo zw wühlen ?. Er wird also die darüber Ungarn geschickt zu betreiben (vgl. m. 63). orientieren. ebensowohl über die Ursachen, aus denen der Beginn. der. Verhandlungen. sich bis Anfang Juli 1428 verzögerte, als auch besonders über die Verhandlungen. selbst, da bei diesen. Gwicciardini eine ganz hervorragende. Rolle spielte. Das erste Zusammentreffen Dandolo’s mit Sigmund Kubin. Beide verhandelten dort vom 3. bis zum 6 Juli. Senat, dem Venctianischen Gesandten d Florens xu. schreiben, er möge Florenz bitten, die Abfahrt der Galeere, die den Florentinischen Gesandten [Palla Stroxxi] nach Savoyen bringen solle, xu ver- schieben, damit Contarini mitfahren könne. || De parte 44, de non 27, non sinceri 4. (a. a. O. fol. 30^ cop. membr. coaeva.) ! Laut Beschlissen des Venctianischen Senates vom 1. und 18 Mai 1427 (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 472% wnd 51b-524 cop. membr. codevae). ? Vgl. Momunenta speciantia hastoriam Slavorum meridionalium 21, 20 - 21. ? Um, den 10 Oktober herum, kam der Banas Donsa nach Zengg mit einem königlichen Geleits- briefe für Dandolo. Der Graf von Zengg weigerte sieh aber, diesen Brief cher herauszugeben, als bis ihm Dandolo mitgeteilt haben würde, ob er Voll- macht xu Verhandlungen sowohl über die Differenzen Sigmunds mit Venedig als auch über diejenigen Venedigs mit dem Herxog von Mailand habe. Dan- dolo schrieb deshalb am 10., 13. umd 14 Oktober an Venedig. Dieses erteilte ihm am 23 Oktober ent- sprechende Weisungen (Venedig Staats- A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 94b-95b cop. membr. coaeva). Es scheint so, als ob ihm darauf der Graf von Zengg Mitteilungen über die Bedingungen Sigmunds ge- erfolgte am 2 Juli 1428 im Da Dandolo erklärte, daß er ro macht und dafl die Unmöglichkeit, diese Bedingungen anxunehmen, sein Verbleiben in Zengg veranlaßt habe. Am 11 November war er nahe daran, wn- verriehteter Sache nach Venedig zurückzukehren. Auf Wunsch Venedigs blieb er jedoch und wartete 3 weitere Mitteilungen Sigmunds ab (laut Beschluß des Senales vom 18 November 1427 in Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 108% cop. membr. coaeva). Bin für ihn ausgestellter Geleitsbrief Siüg- mumds vom 4 Dexember 1427 (Wien H.H. St.A. 3 Reichsregistraturbuch I fol. 154% cop. chart. coaeva ; Altmann nr. 6995) kam erst nach Mitte Januar 1428 in Venedig «n. Der Überbringer war Filippo del Bene (laut einem Beschłufi des Venetianischen 0 Sie 20 Senates vom 26 Januar 1428 in Venedig Stauts-A. 40 Sen. Secr. Reg. 10 fol. 119 cop. anembr. coaeva). ^ Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 1642» cop. membr. coaeva. Dandolo schickte dn der Zeit vom 3. bis 14 Juli 1428 wicht weniger ols fünf Be- wichte nach Venedig. 5 Die Berichte sind ohne jede Lücke in Guieeiar- dinis Registraturbuche in Florenz Staats-A. Lega- zioni e Commissarie, Missive o Responsive mr. 64 fol. 130-148 erhalten. Sie sind bereits von Lupi im Giornale storico degli archivi Toscani 7, 265 5 bis 268 benutxt und. sollen demniichst von mir am anderer Stelle veröffentlicht werden, Vgl. aueh Anm. 3. 45 |
28 Niccolo's Instruktion findet man in unserer nr. bekannt. Die Verhandlungen wurden thatsächlich wieder Erst im August 1427 brach sie Contarini als wus- Monate hindurch fortgesetzt. sichtslos ab. Von einem völligen Abbruch der Verhandlungen kann man eigentlich in dem sie in Savoyen aufhórten, war man schon an emer Denn in dem Augenblick, Vorakten des Romzuges. 62. Wie Sigmund sich verhielt, ist wicht aufgenommen und auch einige . o nicht veden. andern Stelle im Begriff, sie von neuem aufzunehmen. Über das Wie haben wir keine ausführlichen Nachrichten. dafl die Initiative im April 1427 vom Grafen Nikolaus von und daß Venedig sich durch das Resultat der zwischen jenem Verhandlungen hatte bestimmen lassen, am 4 Juli 1427 einen Material ergiebt sich mur, Zengg ausgegamgen war ‘ und Sigmund gepflogenen Gesandten nach Ungarn in der Person des Marco Dandolo’s Instrultion, unsere wr. 64, ist vom 8 August datiert. Venedig wenig später verlassen haben 3, Sein Briefwechsel mit dem Senat muß nach den Andeutungen , August 1428 gemacht werden *, sehr vege gewesen Ersatz fůr ihm bieten ums die Berichte 5 des Florenti- in einem Senatsbeschluf vom 5 sein. Er ist leider verloren. mischen Gesamdten Piero di Loisio Guicciardimi, der am 22 Juli nach worden war, um Sigmunds Aussühnung mit Venedig Aus dem vorhandenen > Dandolo zw wühlen ?. Er wird also die darüber Ungarn geschickt zu betreiben (vgl. m. 63). orientieren. ebensowohl über die Ursachen, aus denen der Beginn. der. Verhandlungen. sich bis Anfang Juli 1428 verzögerte, als auch besonders über die Verhandlungen. selbst, da bei diesen. Gwicciardini eine ganz hervorragende. Rolle spielte. Das erste Zusammentreffen Dandolo’s mit Sigmund Kubin. Beide verhandelten dort vom 3. bis zum 6 Juli. Senat, dem Venctianischen Gesandten d Florens xu. schreiben, er möge Florenz bitten, die Abfahrt der Galeere, die den Florentinischen Gesandten [Palla Stroxxi] nach Savoyen bringen solle, xu ver- schieben, damit Contarini mitfahren könne. || De parte 44, de non 27, non sinceri 4. (a. a. O. fol. 30^ cop. membr. coaeva.) ! Laut Beschlissen des Venctianischen Senates vom 1. und 18 Mai 1427 (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 472% wnd 51b-524 cop. membr. codevae). ? Vgl. Momunenta speciantia hastoriam Slavorum meridionalium 21, 20 - 21. ? Um, den 10 Oktober herum, kam der Banas Donsa nach Zengg mit einem königlichen Geleits- briefe für Dandolo. Der Graf von Zengg weigerte sieh aber, diesen Brief cher herauszugeben, als bis ihm Dandolo mitgeteilt haben würde, ob er Voll- macht xu Verhandlungen sowohl über die Differenzen Sigmunds mit Venedig als auch über diejenigen Venedigs mit dem Herxog von Mailand habe. Dan- dolo schrieb deshalb am 10., 13. umd 14 Oktober an Venedig. Dieses erteilte ihm am 23 Oktober ent- sprechende Weisungen (Venedig Staats- A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 94b-95b cop. membr. coaeva). Es scheint so, als ob ihm darauf der Graf von Zengg Mitteilungen über die Bedingungen Sigmunds ge- erfolgte am 2 Juli 1428 im Da Dandolo erklärte, daß er ro macht und dafl die Unmöglichkeit, diese Bedingungen anxunehmen, sein Verbleiben in Zengg veranlaßt habe. Am 11 November war er nahe daran, wn- verriehteter Sache nach Venedig zurückzukehren. Auf Wunsch Venedigs blieb er jedoch und wartete 3 weitere Mitteilungen Sigmunds ab (laut Beschluß des Senales vom 18 November 1427 in Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 108% cop. membr. coaeva). Bin für ihn ausgestellter Geleitsbrief Siüg- mumds vom 4 Dexember 1427 (Wien H.H. St.A. 3 Reichsregistraturbuch I fol. 154% cop. chart. coaeva ; Altmann nr. 6995) kam erst nach Mitte Januar 1428 in Venedig «n. Der Überbringer war Filippo del Bene (laut einem Beschłufi des Venetianischen 0 Sie 20 Senates vom 26 Januar 1428 in Venedig Stauts-A. 40 Sen. Secr. Reg. 10 fol. 119 cop. anembr. coaeva). ^ Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 1642» cop. membr. coaeva. Dandolo schickte dn der Zeit vom 3. bis 14 Juli 1428 wicht weniger ols fünf Be- wichte nach Venedig. 5 Die Berichte sind ohne jede Lücke in Guieeiar- dinis Registraturbuche in Florenz Staats-A. Lega- zioni e Commissarie, Missive o Responsive mr. 64 fol. 130-148 erhalten. Sie sind bereits von Lupi im Giornale storico degli archivi Toscani 7, 265 5 bis 268 benutxt und. sollen demniichst von mir am anderer Stelle veröffentlicht werden, Vgl. aueh Anm. 3. 45 |
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Einleitung. 29 10 keine Vollmacht zum Abschlusse eines Waffenstillstandes von nur acht bis zehn Monaten, wie Sigmund ihn zu schließen wünschte, habe und da auch über die Höhe der von Venedig an Sigmund zu zahlenden Subsidien zum Türkenkriege Meinungsverschiedenheiten herrschten, so wurden die Verhandlungen am letztgenannten Tage vertagt, bis Dandolo die ent- 5 sprechenden Instruktionen aus Venedig erhalten haben würde. Nach Ankunft derselben wurden sie am 3 September 1428 in Ilied wieder aufgenommen. Das Resultat war, daß Venedig 80000 Dukaten Subsidien bewilligte 1 und am 8 September2 einen Waffenstill- stand bis Ende April 1429 abschloß (nr. 66). Bis dahin sollte Florenz versuchen, einen Waffenstillstand auf längere Zeit zu vermitteln 3. Die Verhandlungen, die darauf in der zweiten Hälfte des Februar 1429 in Florenz begonnen wurden4, zogen sich bis in den April hin, führten aber zu keinem Resultat, da sich Venedig entschieden weigerte, die von Sigmund verlangte Entsendung einer Venetia- nischen Flotte in die Donau zu bewilligen 5. Beide befanden sich daher von Anfang Mai 1429 an wieder im Kriegszustande. 20 Kaspar Schlick und Marco Dandolo setzten die Waffenstillstandsverhandlungen brieflich noch bis in das Frühjahr 1430 fort. Eine Zeit lang schien ihnen der Abschlußs eines neuen Vertrages möglich. Schließlich scheiterten aber ihre Bemühungen an der Un- möglichkeit, zu einer Verständigung über einen nicht näher bekannten Punkt, vermutlich die eben erwähnte Flottenfrage, zu gelangen 6. Im Juli oder August 1430 versuchte dann Kurfürst Friedrich von Brandenburg, im Herbst, als Sigmund nach Deutschland kam, auch Nürnberg zu vermitteln 7. Aber mehr als die Thatsache der Versuche ist darüber nicht bekannt. Einen Erfolg hatten sie nicht. 15 25 E. Zweiter Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Papst Martin V in den Jahren 1426 bis 1430 nr. 71-77. Was wir über die Beziehungen Sigmunds zu Papst Martin V in den vier Jahren vom Herbst 1425 bis zum Herbst 1429 wissen, ist verhältnismässig wenig. Und doch muß in diesem Zeitraume ein reger Verkehr zwischen beiden stattgefunden haben. Sigmund 35 Dies ergiebt sich aus dem S.28 Anm. 4 erwähn- 30 ten Senatsbeschluß und cinem in Anm. 3 au er- wähnenden Briefe Guicciardini’s. 2 Vgl. hierzu Quellen und Forschungen aus Italienischen Archiven und Bibliotheken 2, 308 Anm. 3. Der Florentinische Gesandte Piero Guicciar- dini schrieb am 20 Oktober 1428 an die Dieci di Balia: K. Sigmund habe am 9 ſsic] September Waffenstillstand mit Venedig bis xum April 1429 geschlossen; er erhalte 80 000 Dukaten. Die Frie- 40 densvermittlung sei Florenx übertragen worden. Der Venetianische Gesandte [Marco Dandolo] habe ge- sagt, es sei wahrscheinlich, daß Venedig Gesandte nach Florenz schicken werde, sobald cine königliche Gesandtschaft dort eingetroffen sei (Giornale storico 45 degli archivi Toscani 7, 268-269). 4 Am 8 Dexember 1428 erteilte K. Sigmund in Temesvar seinen Räten Andreas custos ecclesie Chasmensis regie nostre majestatis regni Hungarie majoris sigilli vicecancellarins und Magister Ludo- vicus Catanei legum doctor Vollmacht, sowohl in scinem und des Reiches Namen als auch im Namen der Krone Ungarn über cine Verlängerung des mit Marco Dandolo geschlossenen Waffenstillstandes zu verhandeln, ut treugis hujusmodi durantibus detur aditus et facultas ad bonam pacem inter nostram celsitudinem et ducem dominium et commune Ve- neciarum practicandam ac dei adjutorio concluden- dam (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 14a cop. chart. coaeva; Kontrasignatur Ad mandatum domini regis ! Petrus Kalde canonicus Zagrabiensis; rgl. Aschbach 3, 467 und Altmann nr. 7148). Vgl. auch nr. 68. 5 Vgl. nr. 70. 6 Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol. 18 bis 82 passim. Laut Beschliissen des Venetianischen Senates vom 17 August und vom 9 November 1430 (Vene- dig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol. 128b und 146b�147a cop. membr. cоаеvае).
Einleitung. 29 10 keine Vollmacht zum Abschlusse eines Waffenstillstandes von nur acht bis zehn Monaten, wie Sigmund ihn zu schließen wünschte, habe und da auch über die Höhe der von Venedig an Sigmund zu zahlenden Subsidien zum Türkenkriege Meinungsverschiedenheiten herrschten, so wurden die Verhandlungen am letztgenannten Tage vertagt, bis Dandolo die ent- 5 sprechenden Instruktionen aus Venedig erhalten haben würde. Nach Ankunft derselben wurden sie am 3 September 1428 in Ilied wieder aufgenommen. Das Resultat war, daß Venedig 80000 Dukaten Subsidien bewilligte 1 und am 8 September2 einen Waffenstill- stand bis Ende April 1429 abschloß (nr. 66). Bis dahin sollte Florenz versuchen, einen Waffenstillstand auf längere Zeit zu vermitteln 3. Die Verhandlungen, die darauf in der zweiten Hälfte des Februar 1429 in Florenz begonnen wurden4, zogen sich bis in den April hin, führten aber zu keinem Resultat, da sich Venedig entschieden weigerte, die von Sigmund verlangte Entsendung einer Venetia- nischen Flotte in die Donau zu bewilligen 5. Beide befanden sich daher von Anfang Mai 1429 an wieder im Kriegszustande. 20 Kaspar Schlick und Marco Dandolo setzten die Waffenstillstandsverhandlungen brieflich noch bis in das Frühjahr 1430 fort. Eine Zeit lang schien ihnen der Abschlußs eines neuen Vertrages möglich. Schließlich scheiterten aber ihre Bemühungen an der Un- möglichkeit, zu einer Verständigung über einen nicht näher bekannten Punkt, vermutlich die eben erwähnte Flottenfrage, zu gelangen 6. Im Juli oder August 1430 versuchte dann Kurfürst Friedrich von Brandenburg, im Herbst, als Sigmund nach Deutschland kam, auch Nürnberg zu vermitteln 7. Aber mehr als die Thatsache der Versuche ist darüber nicht bekannt. Einen Erfolg hatten sie nicht. 15 25 E. Zweiter Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Papst Martin V in den Jahren 1426 bis 1430 nr. 71-77. Was wir über die Beziehungen Sigmunds zu Papst Martin V in den vier Jahren vom Herbst 1425 bis zum Herbst 1429 wissen, ist verhältnismässig wenig. Und doch muß in diesem Zeitraume ein reger Verkehr zwischen beiden stattgefunden haben. Sigmund 35 Dies ergiebt sich aus dem S.28 Anm. 4 erwähn- 30 ten Senatsbeschluß und cinem in Anm. 3 au er- wähnenden Briefe Guicciardini’s. 2 Vgl. hierzu Quellen und Forschungen aus Italienischen Archiven und Bibliotheken 2, 308 Anm. 3. Der Florentinische Gesandte Piero Guicciar- dini schrieb am 20 Oktober 1428 an die Dieci di Balia: K. Sigmund habe am 9 ſsic] September Waffenstillstand mit Venedig bis xum April 1429 geschlossen; er erhalte 80 000 Dukaten. Die Frie- 40 densvermittlung sei Florenx übertragen worden. Der Venetianische Gesandte [Marco Dandolo] habe ge- sagt, es sei wahrscheinlich, daß Venedig Gesandte nach Florenz schicken werde, sobald cine königliche Gesandtschaft dort eingetroffen sei (Giornale storico 45 degli archivi Toscani 7, 268-269). 4 Am 8 Dexember 1428 erteilte K. Sigmund in Temesvar seinen Räten Andreas custos ecclesie Chasmensis regie nostre majestatis regni Hungarie majoris sigilli vicecancellarins und Magister Ludo- vicus Catanei legum doctor Vollmacht, sowohl in scinem und des Reiches Namen als auch im Namen der Krone Ungarn über cine Verlängerung des mit Marco Dandolo geschlossenen Waffenstillstandes zu verhandeln, ut treugis hujusmodi durantibus detur aditus et facultas ad bonam pacem inter nostram celsitudinem et ducem dominium et commune Ve- neciarum practicandam ac dei adjutorio concluden- dam (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 14a cop. chart. coaeva; Kontrasignatur Ad mandatum domini regis ! Petrus Kalde canonicus Zagrabiensis; rgl. Aschbach 3, 467 und Altmann nr. 7148). Vgl. auch nr. 68. 5 Vgl. nr. 70. 6 Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol. 18 bis 82 passim. Laut Beschliissen des Venetianischen Senates vom 17 August und vom 9 November 1430 (Vene- dig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol. 128b und 146b�147a cop. membr. cоаеvае).
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30 Vorakten des Romzuges. selbst spricht in den Schreiben an die Frei- und Reichsstädte vom 7. bezw. 9 November 1427 (m. 85) von vil botscheften und handlungen, die er mit dem Papst und dem Herzog von Mailand gehabt habe. Sein Verhältnis zu Polen, später sein Plan, dem Großfürsten Witold von Litauen die Königswürde zu verleihen, besonders aber die Böhmischen Angelegenheiten und die mit ihnen zusammenhängende Konzilsfrage gaben Anlaß genug dazu. Von den Missionen des Abtes von St. Antoine de Viennois, des Vizekanzlers Propst Johannes von Ofen und des Bischofs von Wardeim im Herbst 1425, des Bischofs von Veszprim im Sommer 1426 und des Propstes Kowrad von Wardem im Sommer 1427 — von andern als von diesen drei wissen wir michts — ist bereits die Rede gewesen !. Von der des Propstes von Wardeim darf man annehmen, daß sie bis Anfang g 1430 die letzte war, die Sigmund am den Papst abordnete. Denn bald darauf, etwa im Frühjahr 1428, trat eine Störung des beiderseitigen Verhältnisses ein. Der Grund Läßt sich mw vermuten. Wahrscheinlich nahm der Papst Anstoß am den Bündnisverhand- lungen, die Sigmund schon seit dem Sommer 1426 mit K. Alfonso von Arragon führte ? und die im Frühjahr 1428 dem Abschlufi nahe waren ?. Sie waren es wohl auch, die den Papst im Juli 1428 veranlaßten, mit Venedig und Florenz wegen des Abschlusses eines Bündnisses zu unterhandem. | Es sollte offenbar das Gegengewicht gegen die drohende Ungarisch- Arragonesisch-Mailändische Allianz bilden; es kam aber nicht zustande, da die beiden Republiken sich weigerten, ihm eine Spitze 9 gegen Arragon und das aufständische Bologna zw geben *. Der Abschluß eines Waffenstillstandes zwischen Sigmund und. den. Türken 9. und die übertriebenen, von Polnischer Seite geflissentlich an der Kwrie verbreiteten, Gerüchte, die am Sigmunds Verhandlungen © mit den Hussiten im Prefiburg und in Prag im April und Mai 1429 und namentlich am die mit Prokop im Juli und August geknüpft wurden”, verstimmten danmn den Papst dermaßen, daß er die diplomatischen Beziehungen zu Sigmund so gut wie abbrach. Es kann sein, daß er sich damals sogar mit dem Ge- danken getragen hat, die Kurfürsten zur Absetzung Sigmunds aufzufordern. Dieser von ihm vielleicht den Polnischen Agenten gegenüber geüuflerte Gedanke. kónnte den. Unter- grund des Gerüchtes von dem Absetzungsplane der Kurfürsten gebildet haben, das, wie er- wähnt 8, im Sommer 1429 in Polen umging und auch Sigmund zu Ohren kam. 1 Vgl. S. 25 Anm. 2, nr. 11 und S. 15. jahr 1429 hin (Venedig Staats- A. Sen. Secr. Reg. 10 ? Vgl. ur. 58 und die Briefe des Herxogs von passim). Über eine andere Differenx, die im Herbst Mailand an den Bischof von Vesxprim vom 15. wnd 17 Juli 1427 bei Osio a. a. O. 2, 315-316. 3 Am 16 Jamuar 1428 schrieb der Herxog von Mailand am seine Gesandten bei Siymund Gtacobbe d’Iseo und Lodovico de Sabini, xum Abschluß der intelligentia xwischen den beiden Körigen fehle nur noch, daß K. Sigmund seine declaracio über einige dubia abgebe und den Bischof von Vesxprim oder einen Ungarischen Baron mit Vollmacht zam Ab- schluß schicke (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1423 bis 1424 cone. ehart.). Am 20 April 1428 bevoll- můchtigte Sigmund den Herzog von Mailand, xwischen ihm und K. Alfonso bexw. dessen Bevoll- můchtigten ein Bündnis gegen Venedig und dessen Anheinger xw schließen (Wien H. H. St.A. Reichs- registraturbuch H fol. 145% cop. chart. Altmann mr. 7048). + Die Verhandlungen. xogen sich bis in das Frith- coueva ; 1428 zwischen Sigmund und Martin ,V bestand, vergleiche man Altmann mw. 7138. 5 Vgl. sr. 49 art. 2 und mr. 70. 9 Vgl. Quellen und. Forschungen aus Ttaliendschen Archiven und Bibliotheken 2, 310-316. 7 Es hieß, daß sich Sigmund 4m. geheimen. Ein- verständnis mit den Hussiten befinde (vgl. Bexold a. a. O. 3, 12-13 und 18-19; Goll in den Mit- teilungen des Instituts für Osterr. Geschichtsforsehung 16, 252-253; Altmann vor. 7320 und 7372). Pol- wischerseits beschuldigte mam ilm auch, absichtlich 0 o 0 = 5 Zwietracht xwischen K. Wladislmo und Grofifürst | Witold von Litauen gesäet xu haben, eine Be- schuldigung, die allerdings nicht ganz grundlos war (Mon, medii aevi hist. res gestas Poloniae illustrantia 6, 876). s Vyl. S. 21. 50
30 Vorakten des Romzuges. selbst spricht in den Schreiben an die Frei- und Reichsstädte vom 7. bezw. 9 November 1427 (m. 85) von vil botscheften und handlungen, die er mit dem Papst und dem Herzog von Mailand gehabt habe. Sein Verhältnis zu Polen, später sein Plan, dem Großfürsten Witold von Litauen die Königswürde zu verleihen, besonders aber die Böhmischen Angelegenheiten und die mit ihnen zusammenhängende Konzilsfrage gaben Anlaß genug dazu. Von den Missionen des Abtes von St. Antoine de Viennois, des Vizekanzlers Propst Johannes von Ofen und des Bischofs von Wardeim im Herbst 1425, des Bischofs von Veszprim im Sommer 1426 und des Propstes Kowrad von Wardem im Sommer 1427 — von andern als von diesen drei wissen wir michts — ist bereits die Rede gewesen !. Von der des Propstes von Wardeim darf man annehmen, daß sie bis Anfang g 1430 die letzte war, die Sigmund am den Papst abordnete. Denn bald darauf, etwa im Frühjahr 1428, trat eine Störung des beiderseitigen Verhältnisses ein. Der Grund Läßt sich mw vermuten. Wahrscheinlich nahm der Papst Anstoß am den Bündnisverhand- lungen, die Sigmund schon seit dem Sommer 1426 mit K. Alfonso von Arragon führte ? und die im Frühjahr 1428 dem Abschlufi nahe waren ?. Sie waren es wohl auch, die den Papst im Juli 1428 veranlaßten, mit Venedig und Florenz wegen des Abschlusses eines Bündnisses zu unterhandem. | Es sollte offenbar das Gegengewicht gegen die drohende Ungarisch- Arragonesisch-Mailändische Allianz bilden; es kam aber nicht zustande, da die beiden Republiken sich weigerten, ihm eine Spitze 9 gegen Arragon und das aufständische Bologna zw geben *. Der Abschluß eines Waffenstillstandes zwischen Sigmund und. den. Türken 9. und die übertriebenen, von Polnischer Seite geflissentlich an der Kwrie verbreiteten, Gerüchte, die am Sigmunds Verhandlungen © mit den Hussiten im Prefiburg und in Prag im April und Mai 1429 und namentlich am die mit Prokop im Juli und August geknüpft wurden”, verstimmten danmn den Papst dermaßen, daß er die diplomatischen Beziehungen zu Sigmund so gut wie abbrach. Es kann sein, daß er sich damals sogar mit dem Ge- danken getragen hat, die Kurfürsten zur Absetzung Sigmunds aufzufordern. Dieser von ihm vielleicht den Polnischen Agenten gegenüber geüuflerte Gedanke. kónnte den. Unter- grund des Gerüchtes von dem Absetzungsplane der Kurfürsten gebildet haben, das, wie er- wähnt 8, im Sommer 1429 in Polen umging und auch Sigmund zu Ohren kam. 1 Vgl. S. 25 Anm. 2, nr. 11 und S. 15. jahr 1429 hin (Venedig Staats- A. Sen. Secr. Reg. 10 ? Vgl. ur. 58 und die Briefe des Herxogs von passim). Über eine andere Differenx, die im Herbst Mailand an den Bischof von Vesxprim vom 15. wnd 17 Juli 1427 bei Osio a. a. O. 2, 315-316. 3 Am 16 Jamuar 1428 schrieb der Herxog von Mailand am seine Gesandten bei Siymund Gtacobbe d’Iseo und Lodovico de Sabini, xum Abschluß der intelligentia xwischen den beiden Körigen fehle nur noch, daß K. Sigmund seine declaracio über einige dubia abgebe und den Bischof von Vesxprim oder einen Ungarischen Baron mit Vollmacht zam Ab- schluß schicke (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1423 bis 1424 cone. ehart.). Am 20 April 1428 bevoll- můchtigte Sigmund den Herzog von Mailand, xwischen ihm und K. Alfonso bexw. dessen Bevoll- můchtigten ein Bündnis gegen Venedig und dessen Anheinger xw schließen (Wien H. H. St.A. Reichs- registraturbuch H fol. 145% cop. chart. Altmann mr. 7048). + Die Verhandlungen. xogen sich bis in das Frith- coueva ; 1428 zwischen Sigmund und Martin ,V bestand, vergleiche man Altmann mw. 7138. 5 Vgl. sr. 49 art. 2 und mr. 70. 9 Vgl. Quellen und. Forschungen aus Ttaliendschen Archiven und Bibliotheken 2, 310-316. 7 Es hieß, daß sich Sigmund 4m. geheimen. Ein- verständnis mit den Hussiten befinde (vgl. Bexold a. a. O. 3, 12-13 und 18-19; Goll in den Mit- teilungen des Instituts für Osterr. Geschichtsforsehung 16, 252-253; Altmann vor. 7320 und 7372). Pol- wischerseits beschuldigte mam ilm auch, absichtlich 0 o 0 = 5 Zwietracht xwischen K. Wladislmo und Grofifürst | Witold von Litauen gesäet xu haben, eine Be- schuldigung, die allerdings nicht ganz grundlos war (Mon, medii aevi hist. res gestas Poloniae illustrantia 6, 876). s Vyl. S. 21. 50
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Einleitung. 81 Die Kurfürsten Konrad von. Mainz und. Friedrich von Brandenburg, die Sigmund Anfang Dezember 1429 in Prefburg aufsuchten, übernahmen schließlich die Beilegung der Differenzen 1, Es wurde ein fórmlicher Vertrag aufgesetzt, der. die Grundlage der Verhamdlungen zwischen dem Papst und dem König bilden sollte und dessen drei Haupt- y punkte, soviel aus unserer nr. 74 ersichtlich ist, den Ketzerkrieg, die Romfahrt und das Konzil betrafen. Außerdem wünschte Sigmund vom Papst einen eigenhimdigen Brief zu erhalten, vermutlich mit der Aufforderung, zur Kaiserkrönung nach Rom zu kommen ?. Die kurfürstlichen Bevollmächtigten, Hermann Rost und Dietrich Ebracht, verließen Preßburg Anfang Januar 1430 8 in Begleitung des Bischofs io Auftrage Sigmunds dem Papst über dem V. erlauf sollte (a. 72), und des Mailändischen Gesandten Benedetto Folchi von Forli, lich schon im Oktober 1429 zum Papst hatte reisen sollen, erwähnten Waffenstillstandes mit dem Sultan zu rechtfertigen. (nr. 71), jetzt am der Mission nach Rom teilnehmen | sollte. 15% Mailand ein 4, * Vgl. S. 21. — Anfang Januar 1430 schrieb Sigmund an Hxg. Filippo Maria von Mailand: venerabiles et illustres nostri et sacri imperii prin- cipes electores, qui nobiscum novissime in Pozonio 20 fuerant, et demum spectabilis Jacobius de Iseo orator tuus, noster et imperii sacri fidelis dilectus, post ipsos accelerans [vgl. S. 27] nobis plenissimam da- bant fiduciam, quod inter dominum: nostrum apo- stolioum et nos utrimque omnibus suspicionibus, si ?5 que essent, sublatis de medio per ipsos ot per te procurari deberet unio plena et intelligencia mutua, ut potestas unionis in opportunitatibus alteri vicissitu- dinariis respectibus responderet. et quamquam nos erga sanctitatem domini nostr; memorati nullam 30 gereremus rubiginem, sed ipsum ot sanctam sedem apostolieam tamquam matrem et dominam nostram continue summa reverencia honoraremus, prout et semper revereri intendimus, tamen pensautes, quod quanto amor et caritas purior tanto omnium geren- 35 durum rerum processus pergracior, consensimus, ut nuncii prefatorum electorum transirent, assumptis precipue oratoribus tuis, qui in prefatis rebus dudum ante inceperas, dedimusque eis et specialiter fideli nostro et tuo Benedicto Fulcho quedam scripta inter 40 nos et illustrem fratrem nostrum carissimum do- minum Allexandrum alias Wytawdum magnum du- cem Litwanie et dominum regem Polonie vertencia (Mon. inedit aevi hist. res gestas Poloniae dilu- strantia 6, 877-878). 4 * Diese Vermutung findet eine gewisse. Stülze in dem Inhalte des Briefes Eugens IV am Sigmund von. 17 Juné 1481, unserer mw. 121; vgl. auch m. 75. — Um die Aussühnung xu erleichtern, gab Sigmund den kurfürstlichen Gesandten_ und dem 50 Benedetto Folchi die Akten der Verhandlungen mit, die er im Frühjahr und Sommer 1429 mit den Hussiten gepflogen hatte (vgl. Quellen und Forschungen aus Ital. Archiven und Bibl. 2, 314); ferner er- hielten sie eine Reihe von Sehriftistücken, die sich 55 auf sein Verhältnis xu K. Wladislaw von Polen und Grofifiwwst Witold von Litauen bexogen (laut Christian von Ösel, der im des Preßburger Reichstages berichten der eigent- um den Abschluß des oben und der mun Sie trafen kwrg vor dem 6 Februar dem in Anm. I erwähnten, Anfang Januar 1430 geschriebenen Briefe Sigmunds an Filippo Maria von Mailand, gedr. Mon. medii aevi. hist. res gestas Poloniae éllustrantia 6, 877-879; Altmann qw. 75 79 giebt den Inhalt dieses Briefes entstellt wieder). * Jedenfalls nicht vor dem 8 Januar, da, Benedetto Folchi an diesem Tage noch in Preßburg war (Alt- mann nr. 7591). * Folchi hatte am 6 Februar Audiens. beïm Herzog in Abiate. Dieser schickte ihm noch an demselben Tage folgende Weisung: intellectis nunc omnibus relationibus, quas fecistis, deliberamus et volumus, quod Mediolanum illico redeatis ot reperto ibi ora- tore illo serenissimi domini nostri regis ac illustrium electorum imperii persuadeatis oi expedientibusque verbis eum ipsum inducatis, ut quecumque dicere et explicare nobis vellet referat magnifico militi et consanguineo nostro domino Gaspari Vicecomiti et cum eo queque discutiat, vosque in presentia semper sitis juvando ae dirigendo materiam et expeditionem ipsius oratoris, prout opus esse videritis. hoc enim domini Gasparis medio dabitur eidem oratori ex- peditio illa, que vobis opportuna videbitur. et cum nihil amplius agendum fuerit nisi Romam iter arri- pere, si nos visitare decreverit, contentabimur; sed volumus, ut antea omnis expeditio faota Sit, ita ut, si nobiseum fuerit, solum generalibus et pauculis verbis agat. curetis ergo voluntatem hane nostram bene perficere et cum quo ampliori contentamento poteritis oratoris ipsius. deliberamus insuper, quod et vos Romam cum dicto oratore vadatis, adhibiturus operam quamcumque possibilem, ut voluntas cesarea, quam optime noscis, impleatur, et si qua difficultas fuerit, eam ipsam nostro nomine sublaturus mediante presidio reverendi patris nostri domini cardinalis Placentini, domini Guarnerii de Castiliono consiliarii nosti et Urbani de Jacopo familiaris nostri, quos reperietis apud sanctissimum dominum nostrum papam et ad materiam bene dispositos. sed ex nuno recolimus, quod a dieto oratore et a vobis maxime advertendum est, ut iter bene securum habeatis,
Einleitung. 81 Die Kurfürsten Konrad von. Mainz und. Friedrich von Brandenburg, die Sigmund Anfang Dezember 1429 in Prefburg aufsuchten, übernahmen schließlich die Beilegung der Differenzen 1, Es wurde ein fórmlicher Vertrag aufgesetzt, der. die Grundlage der Verhamdlungen zwischen dem Papst und dem König bilden sollte und dessen drei Haupt- y punkte, soviel aus unserer nr. 74 ersichtlich ist, den Ketzerkrieg, die Romfahrt und das Konzil betrafen. Außerdem wünschte Sigmund vom Papst einen eigenhimdigen Brief zu erhalten, vermutlich mit der Aufforderung, zur Kaiserkrönung nach Rom zu kommen ?. Die kurfürstlichen Bevollmächtigten, Hermann Rost und Dietrich Ebracht, verließen Preßburg Anfang Januar 1430 8 in Begleitung des Bischofs io Auftrage Sigmunds dem Papst über dem V. erlauf sollte (a. 72), und des Mailändischen Gesandten Benedetto Folchi von Forli, lich schon im Oktober 1429 zum Papst hatte reisen sollen, erwähnten Waffenstillstandes mit dem Sultan zu rechtfertigen. (nr. 71), jetzt am der Mission nach Rom teilnehmen | sollte. 15% Mailand ein 4, * Vgl. S. 21. — Anfang Januar 1430 schrieb Sigmund an Hxg. Filippo Maria von Mailand: venerabiles et illustres nostri et sacri imperii prin- cipes electores, qui nobiscum novissime in Pozonio 20 fuerant, et demum spectabilis Jacobius de Iseo orator tuus, noster et imperii sacri fidelis dilectus, post ipsos accelerans [vgl. S. 27] nobis plenissimam da- bant fiduciam, quod inter dominum: nostrum apo- stolioum et nos utrimque omnibus suspicionibus, si ?5 que essent, sublatis de medio per ipsos ot per te procurari deberet unio plena et intelligencia mutua, ut potestas unionis in opportunitatibus alteri vicissitu- dinariis respectibus responderet. et quamquam nos erga sanctitatem domini nostr; memorati nullam 30 gereremus rubiginem, sed ipsum ot sanctam sedem apostolieam tamquam matrem et dominam nostram continue summa reverencia honoraremus, prout et semper revereri intendimus, tamen pensautes, quod quanto amor et caritas purior tanto omnium geren- 35 durum rerum processus pergracior, consensimus, ut nuncii prefatorum electorum transirent, assumptis precipue oratoribus tuis, qui in prefatis rebus dudum ante inceperas, dedimusque eis et specialiter fideli nostro et tuo Benedicto Fulcho quedam scripta inter 40 nos et illustrem fratrem nostrum carissimum do- minum Allexandrum alias Wytawdum magnum du- cem Litwanie et dominum regem Polonie vertencia (Mon. inedit aevi hist. res gestas Poloniae dilu- strantia 6, 877-878). 4 * Diese Vermutung findet eine gewisse. Stülze in dem Inhalte des Briefes Eugens IV am Sigmund von. 17 Juné 1481, unserer mw. 121; vgl. auch m. 75. — Um die Aussühnung xu erleichtern, gab Sigmund den kurfürstlichen Gesandten_ und dem 50 Benedetto Folchi die Akten der Verhandlungen mit, die er im Frühjahr und Sommer 1429 mit den Hussiten gepflogen hatte (vgl. Quellen und Forschungen aus Ital. Archiven und Bibl. 2, 314); ferner er- hielten sie eine Reihe von Sehriftistücken, die sich 55 auf sein Verhältnis xu K. Wladislaw von Polen und Grofifiwwst Witold von Litauen bexogen (laut Christian von Ösel, der im des Preßburger Reichstages berichten der eigent- um den Abschluß des oben und der mun Sie trafen kwrg vor dem 6 Februar dem in Anm. I erwähnten, Anfang Januar 1430 geschriebenen Briefe Sigmunds an Filippo Maria von Mailand, gedr. Mon. medii aevi. hist. res gestas Poloniae éllustrantia 6, 877-879; Altmann qw. 75 79 giebt den Inhalt dieses Briefes entstellt wieder). * Jedenfalls nicht vor dem 8 Januar, da, Benedetto Folchi an diesem Tage noch in Preßburg war (Alt- mann nr. 7591). * Folchi hatte am 6 Februar Audiens. beïm Herzog in Abiate. Dieser schickte ihm noch an demselben Tage folgende Weisung: intellectis nunc omnibus relationibus, quas fecistis, deliberamus et volumus, quod Mediolanum illico redeatis ot reperto ibi ora- tore illo serenissimi domini nostri regis ac illustrium electorum imperii persuadeatis oi expedientibusque verbis eum ipsum inducatis, ut quecumque dicere et explicare nobis vellet referat magnifico militi et consanguineo nostro domino Gaspari Vicecomiti et cum eo queque discutiat, vosque in presentia semper sitis juvando ae dirigendo materiam et expeditionem ipsius oratoris, prout opus esse videritis. hoc enim domini Gasparis medio dabitur eidem oratori ex- peditio illa, que vobis opportuna videbitur. et cum nihil amplius agendum fuerit nisi Romam iter arri- pere, si nos visitare decreverit, contentabimur; sed volumus, ut antea omnis expeditio faota Sit, ita ut, si nobiseum fuerit, solum generalibus et pauculis verbis agat. curetis ergo voluntatem hane nostram bene perficere et cum quo ampliori contentamento poteritis oratoris ipsius. deliberamus insuper, quod et vos Romam cum dicto oratore vadatis, adhibiturus operam quamcumque possibilem, ut voluntas cesarea, quam optime noscis, impleatur, et si qua difficultas fuerit, eam ipsam nostro nomine sublaturus mediante presidio reverendi patris nostri domini cardinalis Placentini, domini Guarnerii de Castiliono consiliarii nosti et Urbani de Jacopo familiaris nostri, quos reperietis apud sanctissimum dominum nostrum papam et ad materiam bene dispositos. sed ex nuno recolimus, quod a dieto oratore et a vobis maxime advertendum est, ut iter bene securum habeatis,
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32 Vorakten des Romzuges. Hier sollten sie sich von Herzog Filippo Maria, der durch seine ständigen Agenten im Rom über die Verhülinisse am der Kurie immer gut unterrichtet war, über diese in- formieren und ferner über die drei Hauptpunkte des mit dem Papst zu schließenden Vertrages instrwieren lassen. Man wird aus unseren mr. 46 und 73 bis 76 eimiger- maßen ersehen können, in welcher Richtung ihre Besprechungen mit dem Herzog bezw. dessen Räten sich bewegten und von welcher Art die Instruktionen waren, die jener ihnen und dem Benedetto Folchi mitgab. Die Weiterreise nach Rom dürften sie unmittelbar nach dem 10 Februar angetreten haben; ihre Ankunft daselbst wird also im letzten Drittel dieses Monates erfolgt sein. In Rom hatten inzwischen auf Filippo Mariws Weisung hin (vgl. nr. 46) der wo Kardinal Branda Castiglione und. die Mailündischen Agenten Guarnerio da Castiglione und Urbano da Jacopo den kurfürstlichen Gesandten. so weit vorgearbeitet, dafi, wie es scheint, die Verhandlungen. mit Mitte des Miwz beendigi waren. dem Papste sich glatt abwickelten und schon gegen die Einzelheiten darüber fehlen. der Papst den im Preßburg entworfenen Vertrag annahm und urkundlich ausfertigte Das Resultat war, daß m e (vgl. wr. 77), auch den von Sigmund gewünschten Brief schrieb, und den Benedetto Folchi mit mündlichen Aufträgen an Sigmund zurückschickte (vgl. nr. 48 art. 1). Folchi, Rost und Ebracht waren am 4 April wieder in Mailand. Die: letzteren beiden dürften von hier direkt nach Deutschland zurückgekehrt sein. sich am 10 April oder wenig spüter an den königlichen Hof‘ nach Ungarn. Folchi dagegen begab Ir wird 2 Sigmund dort Anfang Mai in Schintau ® getroffen haben. quia sentientibus emulis transitum vestrum facillime vobis pararent insidias, nobisque tutius videbatur “ire via maritima, et proinde jam scripsimus, ut Janue paretur galea a guardia, que vos ipsos salvos adducat. verumtamen expectabimus a dicto oratore et a vobis avisari, quid super habendo itinere decre- veritis (Mailand Staats- A. Cart. gen. 1430 conc. chant. ; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 431-432). 1 Sehon am 4 April drängt ihm der Herzog xa Weiterreise. Er fordert ihn auf, xusammen mit Giacobbe d'Tseo alles aufsubieten, wn den Konig sum Aufbruch nach Italien xu bewegen. et si forsan, fügt ev hénxu, dominus noster rex venire neglexerit, curetis Jacobinus et vos omnibus aulicis suis atque aliis, de quibus vobis visum fuerit, notum et publicum facere, quod nec occasione summi ponti- ficis neque nosti remanserit sed solum propria culpa sui. nam quo magis hoc publicaveritis apud omnes, eo gratius nobis erit (Mailand | Staats A. Cart. gen. 1480 Reinschrift; gedruckt bei Osio a. «. O. 2, 447). Am 9 April erhält Folchi folgende Wei- sung: volumus, domine Benedicte, quod redeatis ad serenissimum dominum nostrum regem et parti- cipetis prius cum Jacobino de Iseo ac habita simul deliberatione super dicendis deinde simul omnia ex- ponatis majestati sue, que impetrastis et egistis in Romana curia, servato eo verborum ordine, qui pro meliori successu rerum servandus esse videbitur, adhibendo maxime operam et instando pro adventu ipsius domini regis in Italiam neque silendo sereni- tati sue, quod negotia sunt plus quam unquam bene disposita ipso cito et sine ulterioribus dilationibus veniente. et ut ex parte nostra nil deficiat, mittimus 25 dieto Jacobino mandatum nostrum, de quo alias et nunc ipse scripsit et vos etiam facitis mentionem, sibique seribimus intentionem nostram superiude [vgl. mr. 47]; eujus scriptionis nostre vobis etiam copiam dari volumus. Ferner wird ihm mitgeteilt, daß er Beglaubigungsschreiben an den Konig, die Königin, den König von Polen, den Großfürsten TVritold. von Litauen, die Kurfürsten, den Despoten ron Rascien‘, die Hussiten, die Deutschen Fürsten und andere Barone und Herren erhalten werde und 3 daß er mit diesen verhandeln dürfe quicquid domino nostro [d. 4. dem Könige] placebit pro ejus ad has partes accessu necnon dicto Jacobino vobisque vi- debitur. Endlich erhalten er und Giacobbe «Ise Vollmacht, die Instruktion, die ihm der Kardinal 40 von Piacenza in Rom mitgegeben hatte, der Sach- lage entsprechend. xu lindern (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 cone. chart. ; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 448-449). — Am 10 April wurde Folehé auch bei Brumoro della Scala begluubigt (ebenda cone. 42 chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 451). ? pn Sehintaw ist Sigmund vom 29 April bis - sum 31 Mai nachswweisen (Altmann 107. 76 74 und 7699). e 50 =
32 Vorakten des Romzuges. Hier sollten sie sich von Herzog Filippo Maria, der durch seine ständigen Agenten im Rom über die Verhülinisse am der Kurie immer gut unterrichtet war, über diese in- formieren und ferner über die drei Hauptpunkte des mit dem Papst zu schließenden Vertrages instrwieren lassen. Man wird aus unseren mr. 46 und 73 bis 76 eimiger- maßen ersehen können, in welcher Richtung ihre Besprechungen mit dem Herzog bezw. dessen Räten sich bewegten und von welcher Art die Instruktionen waren, die jener ihnen und dem Benedetto Folchi mitgab. Die Weiterreise nach Rom dürften sie unmittelbar nach dem 10 Februar angetreten haben; ihre Ankunft daselbst wird also im letzten Drittel dieses Monates erfolgt sein. In Rom hatten inzwischen auf Filippo Mariws Weisung hin (vgl. nr. 46) der wo Kardinal Branda Castiglione und. die Mailündischen Agenten Guarnerio da Castiglione und Urbano da Jacopo den kurfürstlichen Gesandten. so weit vorgearbeitet, dafi, wie es scheint, die Verhandlungen. mit Mitte des Miwz beendigi waren. dem Papste sich glatt abwickelten und schon gegen die Einzelheiten darüber fehlen. der Papst den im Preßburg entworfenen Vertrag annahm und urkundlich ausfertigte Das Resultat war, daß m e (vgl. wr. 77), auch den von Sigmund gewünschten Brief schrieb, und den Benedetto Folchi mit mündlichen Aufträgen an Sigmund zurückschickte (vgl. nr. 48 art. 1). Folchi, Rost und Ebracht waren am 4 April wieder in Mailand. Die: letzteren beiden dürften von hier direkt nach Deutschland zurückgekehrt sein. sich am 10 April oder wenig spüter an den königlichen Hof‘ nach Ungarn. Folchi dagegen begab Ir wird 2 Sigmund dort Anfang Mai in Schintau ® getroffen haben. quia sentientibus emulis transitum vestrum facillime vobis pararent insidias, nobisque tutius videbatur “ire via maritima, et proinde jam scripsimus, ut Janue paretur galea a guardia, que vos ipsos salvos adducat. verumtamen expectabimus a dicto oratore et a vobis avisari, quid super habendo itinere decre- veritis (Mailand Staats- A. Cart. gen. 1430 conc. chant. ; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 431-432). 1 Sehon am 4 April drängt ihm der Herzog xa Weiterreise. Er fordert ihn auf, xusammen mit Giacobbe d'Tseo alles aufsubieten, wn den Konig sum Aufbruch nach Italien xu bewegen. et si forsan, fügt ev hénxu, dominus noster rex venire neglexerit, curetis Jacobinus et vos omnibus aulicis suis atque aliis, de quibus vobis visum fuerit, notum et publicum facere, quod nec occasione summi ponti- ficis neque nosti remanserit sed solum propria culpa sui. nam quo magis hoc publicaveritis apud omnes, eo gratius nobis erit (Mailand | Staats A. Cart. gen. 1480 Reinschrift; gedruckt bei Osio a. «. O. 2, 447). Am 9 April erhält Folchi folgende Wei- sung: volumus, domine Benedicte, quod redeatis ad serenissimum dominum nostrum regem et parti- cipetis prius cum Jacobino de Iseo ac habita simul deliberatione super dicendis deinde simul omnia ex- ponatis majestati sue, que impetrastis et egistis in Romana curia, servato eo verborum ordine, qui pro meliori successu rerum servandus esse videbitur, adhibendo maxime operam et instando pro adventu ipsius domini regis in Italiam neque silendo sereni- tati sue, quod negotia sunt plus quam unquam bene disposita ipso cito et sine ulterioribus dilationibus veniente. et ut ex parte nostra nil deficiat, mittimus 25 dieto Jacobino mandatum nostrum, de quo alias et nunc ipse scripsit et vos etiam facitis mentionem, sibique seribimus intentionem nostram superiude [vgl. mr. 47]; eujus scriptionis nostre vobis etiam copiam dari volumus. Ferner wird ihm mitgeteilt, daß er Beglaubigungsschreiben an den Konig, die Königin, den König von Polen, den Großfürsten TVritold. von Litauen, die Kurfürsten, den Despoten ron Rascien‘, die Hussiten, die Deutschen Fürsten und andere Barone und Herren erhalten werde und 3 daß er mit diesen verhandeln dürfe quicquid domino nostro [d. 4. dem Könige] placebit pro ejus ad has partes accessu necnon dicto Jacobino vobisque vi- debitur. Endlich erhalten er und Giacobbe «Ise Vollmacht, die Instruktion, die ihm der Kardinal 40 von Piacenza in Rom mitgegeben hatte, der Sach- lage entsprechend. xu lindern (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 cone. chart. ; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 448-449). — Am 10 April wurde Folehé auch bei Brumoro della Scala begluubigt (ebenda cone. 42 chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 451). ? pn Sehintaw ist Sigmund vom 29 April bis - sum 31 Mai nachswweisen (Altmann 107. 76 74 und 7699). e 50 =
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A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 33 A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 1. K. Sigmund an Hzg. Filippo Maria von Mailand 1: kann auf die Mitteilungen des herzoglichen Gesandten Novello de Caimi vor der Rückkehr des Corrado del Car- retto nicht antworten; wünscht deshalb, daß Adressat den letzteren und andere Bevollmächtigte nach Nürnberg oder wo sonst er sich aufhalte schicke. 1426 Маi 2 Gran. 1426 Маi 2 10 Aus Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Gedruckt bei Osio, Documenti diplomatici tratti dagli archivi Milanesi 2, 199-200 nach unserer Vorlage. — Erwähnt von Kagelmacher, Filippo Maria Visconti und K. Sigis- mund S. 33 Anm. I und S. 34 Anm. I. — Regest bei Altmann, Die Urkunden Kaiser Sigmunds nr. 6634. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex. Illustris fily carissime. missum ad nos per te nobilem Novellum de Caymis 2 familiarem tuum gratanter recepimus et intelleximus luculenter. sed quia pridem eciam tua dileccio ad nostram presenciam magnificum Conradum de Carreto a marchionem Saone cum certa tua intencione 3 nobis referenda destinaverat 4, quem ad te, antequam prefatus Novellus ad nos venisset, remisimus 5 viceversa, sic quod eidem Novello nisi prius dicto 20 Conrado ad nos redeunte non potuimus ad integrum respondere: idcirco tua dileccio mittat dictum Conradum et alios ambasiatores solennes, prout tibi videbitur, de factis tuis integrum et plenum de finali prosecucione et conclusione factorum potestatem et mandatum habentes 6 ad nos versus Newrenbergam 7 seu alias, ubi fuerimus constituti, pro singulis negociis auspice domino feliciter consumandis, prout in premissis te pre- 25 fatus Novellus, cui eciam mentem nostram exposuimus, clarius informabit. Strigonii die secunda mensis maji anno domini millesimo quadringentesimo vigesimo sexto regnorum nostrorum anno Hungarie etc. quadragesimo Romanorum sedecimo et Bohemie sexto. [in verso] Illustri Philippo Marie An- gelo duci Mediolani filio nostro dilecto. Iõ 1126 Мai 2 30 2. Antwort des Herzogs Filippo Maria von Mailand auf die ihm von seinem Gesandten Corrado del Carrettos überbrachten Bedingungen K. Sigmunds Ifür ein Bündnis 1426 Маi 15 bezw. Apr. 25 a) em.; orig. Caneto. Auffallend ist das Fehlen der Kontrasignatur; auch die Orthographie entspricht nicht ganx dem 35 Kanxleibrauche. Daß der Brief echt ist, ergiebt sich aus dem Zusammenhange. 2 Novello de Caimi wird von Filippo Maria am 5 April 1426 beim königlichen Kanxler Bischof Jo- hannes von Agram beglaubigt (Mailand Staats-A. 40 Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart. und orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 180-181). Von demselben Tage ist seine Instruktion datiert (a. a. O. Reinschrift mit einigen Korrekturen; gedr. 45 bei Osio a. a. O. 2, 181-183). Die letxtere giebt über den Anlaß xu seiner Sendung nach Ungarn Aufschlußt. 3 Vgl. S. 5. Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Vgl. S. 5 Anm. 3. 5 Vgl. S. 6 nebst Anm. 4. 6 Dieses Verlangen hatte Sigmund schon in einem nicht mehr vorhandenen Briefe geäußert, den Cor- rado del Carretto mitgenommen hatte. Vgl. Filippo Maria's Brief an Sigmund vom 28 April 1426 (Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal.. al 1475 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 197-198). Vgl. S. 6. s Uber die Gesandtschaft des Corrado del Car- retto an K. Sigmund, über das Verhälinis von Ent- wurf und Schlußredaktion der vorliegenden Antwort des Herxogs xu einander und über die daxu ge- hörigen Gutachten ist in der Einleitung S. 5-9 alles Nötige gesagt worden. 5
A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 33 A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 1. K. Sigmund an Hzg. Filippo Maria von Mailand 1: kann auf die Mitteilungen des herzoglichen Gesandten Novello de Caimi vor der Rückkehr des Corrado del Car- retto nicht antworten; wünscht deshalb, daß Adressat den letzteren und andere Bevollmächtigte nach Nürnberg oder wo sonst er sich aufhalte schicke. 1426 Маi 2 Gran. 1426 Маi 2 10 Aus Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Gedruckt bei Osio, Documenti diplomatici tratti dagli archivi Milanesi 2, 199-200 nach unserer Vorlage. — Erwähnt von Kagelmacher, Filippo Maria Visconti und K. Sigis- mund S. 33 Anm. I und S. 34 Anm. I. — Regest bei Altmann, Die Urkunden Kaiser Sigmunds nr. 6634. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex. Illustris fily carissime. missum ad nos per te nobilem Novellum de Caymis 2 familiarem tuum gratanter recepimus et intelleximus luculenter. sed quia pridem eciam tua dileccio ad nostram presenciam magnificum Conradum de Carreto a marchionem Saone cum certa tua intencione 3 nobis referenda destinaverat 4, quem ad te, antequam prefatus Novellus ad nos venisset, remisimus 5 viceversa, sic quod eidem Novello nisi prius dicto 20 Conrado ad nos redeunte non potuimus ad integrum respondere: idcirco tua dileccio mittat dictum Conradum et alios ambasiatores solennes, prout tibi videbitur, de factis tuis integrum et plenum de finali prosecucione et conclusione factorum potestatem et mandatum habentes 6 ad nos versus Newrenbergam 7 seu alias, ubi fuerimus constituti, pro singulis negociis auspice domino feliciter consumandis, prout in premissis te pre- 25 fatus Novellus, cui eciam mentem nostram exposuimus, clarius informabit. Strigonii die secunda mensis maji anno domini millesimo quadringentesimo vigesimo sexto regnorum nostrorum anno Hungarie etc. quadragesimo Romanorum sedecimo et Bohemie sexto. [in verso] Illustri Philippo Marie An- gelo duci Mediolani filio nostro dilecto. Iõ 1126 Мai 2 30 2. Antwort des Herzogs Filippo Maria von Mailand auf die ihm von seinem Gesandten Corrado del Carrettos überbrachten Bedingungen K. Sigmunds Ifür ein Bündnis 1426 Маi 15 bezw. Apr. 25 a) em.; orig. Caneto. Auffallend ist das Fehlen der Kontrasignatur; auch die Orthographie entspricht nicht ganx dem 35 Kanxleibrauche. Daß der Brief echt ist, ergiebt sich aus dem Zusammenhange. 2 Novello de Caimi wird von Filippo Maria am 5 April 1426 beim königlichen Kanxler Bischof Jo- hannes von Agram beglaubigt (Mailand Staats-A. 40 Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart. und orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 180-181). Von demselben Tage ist seine Instruktion datiert (a. a. O. Reinschrift mit einigen Korrekturen; gedr. 45 bei Osio a. a. O. 2, 181-183). Die letxtere giebt über den Anlaß xu seiner Sendung nach Ungarn Aufschlußt. 3 Vgl. S. 5. Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Vgl. S. 5 Anm. 3. 5 Vgl. S. 6 nebst Anm. 4. 6 Dieses Verlangen hatte Sigmund schon in einem nicht mehr vorhandenen Briefe geäußert, den Cor- rado del Carretto mitgenommen hatte. Vgl. Filippo Maria's Brief an Sigmund vom 28 April 1426 (Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal.. al 1475 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 197-198). Vgl. S. 6. s Uber die Gesandtschaft des Corrado del Car- retto an K. Sigmund, über das Verhälinis von Ent- wurf und Schlußredaktion der vorliegenden Antwort des Herxogs xu einander und über die daxu ge- hörigen Gutachten ist in der Einleitung S. 5-9 alles Nötige gesagt worden. 5
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34 Vorakten des Romzuges. 1426 Маi 15 bezw. Apr. 25 gegen Venedig]: betr. die militärische Unterstützung des Königs während der Rom- fahrt, die Einbeziehung des Herzogtums Mailand in einen eventuellen Frieden des Königs mit Venedig, die Friedensvermittlung des Königs zwischen dem Herzog einerseits, Venedig und Florenz andererseits, und die von König und Herzog ein- ander zu leistenden Bürgschaften. 1426 Mai 15 bezw. April 25 [Mailand]. 1426 Mai 15 1426 Apr. 25 A aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 cop. chart. coaeva. Das aus xuei Folio- bogen bestehende Aktenstück beginnt mit der in der Einleitung S. 6 Anm. 5 erwähnten „Replik“ des Herxogs von Mailand. Daran schließt sich unmittelbar die von uns hier mitgeteilte Antwort. Die „Replik“, die Osio a. a. O. 2, 191-195 nach unserer Vorlage B abdruckt, hat die Uberschrift Responsiones illustrissimi domini Filippi Marie Angli ducis 10 Mediolani etc. ad ea, que respondit Conradus de Carreto ex marchionibus Saone orator prefati domini .. ducis parte serenissimi domini .. regis Romanorum circa requisita et petita per dictum Conradum parte prefati domini .. ducis. Uber dicser Uberschrift steht das Datum 1426 die 15 maji. B coll. ebenda Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart. mit vielen Korrekturen. 15 Auch in diesem, drei Foliobogen starken Aktenstücke steht die „Replik“ des Herxogs voran. Die Uberschrift lautet fast ebenso wie diejenige von A, das darüberstehende Datum aber 1426 die 25 aprilis. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 195-196 nach B und mit Benutxung von A am Schlußt des art. 1. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 35-38. 20 [1) Super capitulo prime requisitionis dicit et respondet prefatus dominus .. dux contentari promittere et jurare, quod erit bonus et fidelis prelibato domino regi et im- perio, cum a totaque sua potencia suisque gentibus eum juvare ad capiendum coronas suas in Italia et offendere quoscunque voluerit ipse rex, majestate tamen sua personaliter veniente aut mittente gentes suas in Italiam in tanta potentia quantam habuerint illi, 25 quos habuerit offendere de voluntate ipsius domini .. regis; nec aliter astrictus sit idem dominus .. dux ad faciendum guerram alicui pro dicto domino .. rege, nisi de bene- placito ipsius domini .. ducis foret, sicuti bene dicit et subjungit idem dominus rex in fine requisitionis antedicte. et b in casu expressionis dictarum gentium fiat ut superius dictum est. [2] Super capitulo secunde requisitionis dicit prefatus dominus .. dux, quod con- tentatur habere ipsius domini .. regis amicos pro amicis et inimicos pro inimicis c et omnia facere sua mandata, salvis tamen d suprascriptis 2, ut subjungitur per ipsum do- minum .. regem in fine requisitionis ejusdem, et excepto tam in hoc quam in alio quocunque casu domino nostro papa, contra quem non vult obligari prefatus dominus 35 nec faceret ullo modo. [3] Super capitulo tercie requisitionis dicit et respondet dominus .. dux prefatus contentari, quod prelibatus dominus .. rex in omni pace ac treugua, quam majestatem 30 a) B et cum tota statt cum totaque. b) et — dictum est om. B. c) in B folgen hier die in A am Schlufs des Ar- tikels stehenden Worte excepto — ullo modo; der Art. endigt also in B mit ejusdem. d) B add. semper. 40 1 D. i. in art. 9 der unserem Stück vorangehenden „Replik" Filippo Maria's (s. o. Zeile 6 ff.). Diesem Artikel xufolge wollte Filippo Maria versprechen, alle Abmachungen mit dem Könige so lange geheim xu halten, bis der letxtere entweder persönlich nach Italien komme oder ein Heer schicke; er stellte aber die Bedingung, daß er non teneatur se discoperire nec agere contra dictos regios inimicos nisi con- ducente aut mittente ac manutenente [scil. majestate sua] usque ad finem impresiarum capiendarum tot saltem gentes armigeras quot habuerint inimici, contra quos pro majestate sua agere habuerit ac debebit. Ferner erklärte er in diesem Artikel: et si prefatus dominus rex vellet, quod exprimeretur quantitas gentium per eum conducenda vel mittenda, condescendatur ad quantitatem octo milium equi- tum, quam obtulit dicto Conrado. detur tamen 45 opera, ut obligetur ad majorem quantitatem; nam quanto major erit, tanto gratior et utilior erit do- mino prelibato. (So nach der Schlußredaktion vom 15 Mai; vgl. auch den Entwurf vom 25 April bei Osio a. a. O. 2, 195). 2 D. i. in art. 1. 50
34 Vorakten des Romzuges. 1426 Маi 15 bezw. Apr. 25 gegen Venedig]: betr. die militärische Unterstützung des Königs während der Rom- fahrt, die Einbeziehung des Herzogtums Mailand in einen eventuellen Frieden des Königs mit Venedig, die Friedensvermittlung des Königs zwischen dem Herzog einerseits, Venedig und Florenz andererseits, und die von König und Herzog ein- ander zu leistenden Bürgschaften. 1426 Mai 15 bezw. April 25 [Mailand]. 1426 Mai 15 1426 Apr. 25 A aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 cop. chart. coaeva. Das aus xuei Folio- bogen bestehende Aktenstück beginnt mit der in der Einleitung S. 6 Anm. 5 erwähnten „Replik“ des Herxogs von Mailand. Daran schließt sich unmittelbar die von uns hier mitgeteilte Antwort. Die „Replik“, die Osio a. a. O. 2, 191-195 nach unserer Vorlage B abdruckt, hat die Uberschrift Responsiones illustrissimi domini Filippi Marie Angli ducis 10 Mediolani etc. ad ea, que respondit Conradus de Carreto ex marchionibus Saone orator prefati domini .. ducis parte serenissimi domini .. regis Romanorum circa requisita et petita per dictum Conradum parte prefati domini .. ducis. Uber dicser Uberschrift steht das Datum 1426 die 15 maji. B coll. ebenda Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart. mit vielen Korrekturen. 15 Auch in diesem, drei Foliobogen starken Aktenstücke steht die „Replik“ des Herxogs voran. Die Uberschrift lautet fast ebenso wie diejenige von A, das darüberstehende Datum aber 1426 die 25 aprilis. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 195-196 nach B und mit Benutxung von A am Schlußt des art. 1. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 35-38. 20 [1) Super capitulo prime requisitionis dicit et respondet prefatus dominus .. dux contentari promittere et jurare, quod erit bonus et fidelis prelibato domino regi et im- perio, cum a totaque sua potencia suisque gentibus eum juvare ad capiendum coronas suas in Italia et offendere quoscunque voluerit ipse rex, majestate tamen sua personaliter veniente aut mittente gentes suas in Italiam in tanta potentia quantam habuerint illi, 25 quos habuerit offendere de voluntate ipsius domini .. regis; nec aliter astrictus sit idem dominus .. dux ad faciendum guerram alicui pro dicto domino .. rege, nisi de bene- placito ipsius domini .. ducis foret, sicuti bene dicit et subjungit idem dominus rex in fine requisitionis antedicte. et b in casu expressionis dictarum gentium fiat ut superius dictum est. [2] Super capitulo secunde requisitionis dicit prefatus dominus .. dux, quod con- tentatur habere ipsius domini .. regis amicos pro amicis et inimicos pro inimicis c et omnia facere sua mandata, salvis tamen d suprascriptis 2, ut subjungitur per ipsum do- minum .. regem in fine requisitionis ejusdem, et excepto tam in hoc quam in alio quocunque casu domino nostro papa, contra quem non vult obligari prefatus dominus 35 nec faceret ullo modo. [3] Super capitulo tercie requisitionis dicit et respondet dominus .. dux prefatus contentari, quod prelibatus dominus .. rex in omni pace ac treugua, quam majestatem 30 a) B et cum tota statt cum totaque. b) et — dictum est om. B. c) in B folgen hier die in A am Schlufs des Ar- tikels stehenden Worte excepto — ullo modo; der Art. endigt also in B mit ejusdem. d) B add. semper. 40 1 D. i. in art. 9 der unserem Stück vorangehenden „Replik" Filippo Maria's (s. o. Zeile 6 ff.). Diesem Artikel xufolge wollte Filippo Maria versprechen, alle Abmachungen mit dem Könige so lange geheim xu halten, bis der letxtere entweder persönlich nach Italien komme oder ein Heer schicke; er stellte aber die Bedingung, daß er non teneatur se discoperire nec agere contra dictos regios inimicos nisi con- ducente aut mittente ac manutenente [scil. majestate sua] usque ad finem impresiarum capiendarum tot saltem gentes armigeras quot habuerint inimici, contra quos pro majestate sua agere habuerit ac debebit. Ferner erklärte er in diesem Artikel: et si prefatus dominus rex vellet, quod exprimeretur quantitas gentium per eum conducenda vel mittenda, condescendatur ad quantitatem octo milium equi- tum, quam obtulit dicto Conrado. detur tamen 45 opera, ut obligetur ad majorem quantitatem; nam quanto major erit, tanto gratior et utilior erit do- mino prelibato. (So nach der Schlußredaktion vom 15 Mai; vgl. auch den Entwurf vom 25 April bei Osio a. a. O. 2, 195). 2 D. i. in art. 1. 50
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A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 35 suam cum Venetis habere contingat, nedum possit imo teneatur et debeat includere ip- fd gum dominum .. ducem, sicut offert, cum omnibus civitatibus terris oppidis villis for- vez. tiliciis castris territoriis et dominiis suis et que per eam quomodocunque teneantur 425 ac teneri contingat et tenebuntur in futurum, ita et taliter quod ipsi Veneti de dicto * s domino .. duce nec de predictis nune per eum possessis et possidendis etiam tem- poribus — aliqualiter se intromittere valeant neque possint, nec aliter possit ^ idem dominus rex pacem aut treugam facere cum .. Venetis antedictis. contentaturque pre- fatus dominus .. dux proinde, ut ipse dominus rex requirit, quod possit pacem ponere inter ipsum neenon .. Venetos et Florentinos, talem tamen quod salvetur per eam honos 10 prefati domini .. ducis flatque et sit cum modis rationabilibus et honestis , de quibus semper contentissimus * remanobit dominus .. dux prefatus. [4] Super capitulo quarte requisitionis respondet prefatus dominus s dux, contentari imo disponere et intendere prelibato domino regi et suis tempore, quo Romam pro coro- natione sua ibit, per omnes tenutas suas omniaque sua dominia dare ubique securos 16 passus vias et descensus necnon auxilium et subsidium tam eundo quam redeundo, ut requiritur, cum modis et formis suprascriptis. [5] Super capitulo quinte et ultime requisitionis de securitate utrinque fienda, quod 4 omnia supradicta firma remanebunt et inviolabiliter servabuntur, dicit et respondet pre- fatus dominus .. dux, quod non videtur opportunum aliam securitatem prestari debere 20 per partes in premissis quam fidem litteras scripturas et sigilla, que bene sufficiunt; nam ipse fidelis esse disponit et observare que promittet, creditque viceversa prefatum dominum regem erga eum esse debere bonum .. dominum *. 3. K. Sigmund schliefft mit Hag. Filippo Maria von Mailand, vertreten. durch. den pa : cd. Markgrafen von Savona Corrado del Carretto und den Dr. Jur. utr. Guarnerio da pa; jj 26 Castiglione, ein Bündnis gegen Venedig. 1426 [ca. Juli 1] * Wisherad. Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch H fol. 191ab cop. chart. coaeva. Zu Anfang ist rechts am Rande anscheinend vom Schreiber Die beiden in unseren Varianten erwähnten Randnotixen rühren von einer Mediolani. anderen gleichzeitigen Hand her, 30 a) D ipso. b) A4 posset. c) D contentus. ' Alimanm hat das. Bündnis vom 6 Juli 1426 datiert mit Rücksicht darauf, daß auch das im Redchsregistraturbuche niichstfolgende Aktenstüchk, unsere mr. 5, dieses Datum. hat. Doch dürfte der nachfolgende, an den Bischof von Trient gerichtete Brief Sigmunds vom 2 Juli 1426 xu der Annahme nötigen, daß es am 2 Juli selbst oder kurx vorher abgeschlossen worden ist. Sigmund schreibt: scire te volumus, quod cum illustri Philippo Maria Anglo 40 duce Mediolani principe nostro et imperii sacri, filio nostro carissimo, per omnia concordes sumus; qu Se etiam nobis per debite subjectionis et obedientie fidelitatem integram et inviolatam astrinxit, prout etiam de hoc fixam recognitionem habemus, quod 5 sue fidei propositum nulla qualitate temporis variata mutabit, sed nobis assistet contra rebellés nostros Venetos tota sua potentia et robore comportatis. nec nos sibi viceversa deficiemus, sed ommi potentia nostrarum gentium assistemus ipsumque realiter de- 50 fendemus. Im Folgenden fordert er ihn als einen 3 o = ея d) quod omnia supradicta om. A. bemerkt Liga domini regis cum duce e) D add. et fldelem, Lehensträger des Reiches auf, sich aller Feindselig- keiten gegen den Herxog vom Mailand. xw. enthalten und den Abschluß von Verträgen mit Venedig xw unterlassen. Die Aufforderung schließt mit den Worten : imo potius eosdem Venetos et eorum homi- nes res bona et personas ubicungue reperta im- pedias et arrestes nec aliguos mercatores ad eosdem procedere quovis modo permittas (Wem H.H.St.A. Urkunden cop. chart. saec. 16 ; vgl. Altimann mr. 66 75). Mit dem, was hier über den Krieg gegen Venedig gesagt wird, ist deutlich auf den Inhalt des art. 1 unserer mr. 3 angespielt. Es kommt hinzu, daß Sigmund schon am 1 Juli dem Herzog Privilegien bestätigt, s. vw. 4. Es ist höchst unwahrscheinlich, daß er das gethan haben sollte, ehe er sicher war, daß Filippo Mamie nicht sr dic Oberhoheit des : Reiches anerkennen, sondern auch das Bündnis ab- schließen würde. Wir datieren deshalb das Bünd- mis wie oben. 5*
A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 35 suam cum Venetis habere contingat, nedum possit imo teneatur et debeat includere ip- fd gum dominum .. ducem, sicut offert, cum omnibus civitatibus terris oppidis villis for- vez. tiliciis castris territoriis et dominiis suis et que per eam quomodocunque teneantur 425 ac teneri contingat et tenebuntur in futurum, ita et taliter quod ipsi Veneti de dicto * s domino .. duce nec de predictis nune per eum possessis et possidendis etiam tem- poribus — aliqualiter se intromittere valeant neque possint, nec aliter possit ^ idem dominus rex pacem aut treugam facere cum .. Venetis antedictis. contentaturque pre- fatus dominus .. dux proinde, ut ipse dominus rex requirit, quod possit pacem ponere inter ipsum neenon .. Venetos et Florentinos, talem tamen quod salvetur per eam honos 10 prefati domini .. ducis flatque et sit cum modis rationabilibus et honestis , de quibus semper contentissimus * remanobit dominus .. dux prefatus. [4] Super capitulo quarte requisitionis respondet prefatus dominus s dux, contentari imo disponere et intendere prelibato domino regi et suis tempore, quo Romam pro coro- natione sua ibit, per omnes tenutas suas omniaque sua dominia dare ubique securos 16 passus vias et descensus necnon auxilium et subsidium tam eundo quam redeundo, ut requiritur, cum modis et formis suprascriptis. [5] Super capitulo quinte et ultime requisitionis de securitate utrinque fienda, quod 4 omnia supradicta firma remanebunt et inviolabiliter servabuntur, dicit et respondet pre- fatus dominus .. dux, quod non videtur opportunum aliam securitatem prestari debere 20 per partes in premissis quam fidem litteras scripturas et sigilla, que bene sufficiunt; nam ipse fidelis esse disponit et observare que promittet, creditque viceversa prefatum dominum regem erga eum esse debere bonum .. dominum *. 3. K. Sigmund schliefft mit Hag. Filippo Maria von Mailand, vertreten. durch. den pa : cd. Markgrafen von Savona Corrado del Carretto und den Dr. Jur. utr. Guarnerio da pa; jj 26 Castiglione, ein Bündnis gegen Venedig. 1426 [ca. Juli 1] * Wisherad. Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch H fol. 191ab cop. chart. coaeva. Zu Anfang ist rechts am Rande anscheinend vom Schreiber Die beiden in unseren Varianten erwähnten Randnotixen rühren von einer Mediolani. anderen gleichzeitigen Hand her, 30 a) D ipso. b) A4 posset. c) D contentus. ' Alimanm hat das. Bündnis vom 6 Juli 1426 datiert mit Rücksicht darauf, daß auch das im Redchsregistraturbuche niichstfolgende Aktenstüchk, unsere mr. 5, dieses Datum. hat. Doch dürfte der nachfolgende, an den Bischof von Trient gerichtete Brief Sigmunds vom 2 Juli 1426 xu der Annahme nötigen, daß es am 2 Juli selbst oder kurx vorher abgeschlossen worden ist. Sigmund schreibt: scire te volumus, quod cum illustri Philippo Maria Anglo 40 duce Mediolani principe nostro et imperii sacri, filio nostro carissimo, per omnia concordes sumus; qu Se etiam nobis per debite subjectionis et obedientie fidelitatem integram et inviolatam astrinxit, prout etiam de hoc fixam recognitionem habemus, quod 5 sue fidei propositum nulla qualitate temporis variata mutabit, sed nobis assistet contra rebellés nostros Venetos tota sua potentia et robore comportatis. nec nos sibi viceversa deficiemus, sed ommi potentia nostrarum gentium assistemus ipsumque realiter de- 50 fendemus. Im Folgenden fordert er ihn als einen 3 o = ея d) quod omnia supradicta om. A. bemerkt Liga domini regis cum duce e) D add. et fldelem, Lehensträger des Reiches auf, sich aller Feindselig- keiten gegen den Herxog vom Mailand. xw. enthalten und den Abschluß von Verträgen mit Venedig xw unterlassen. Die Aufforderung schließt mit den Worten : imo potius eosdem Venetos et eorum homi- nes res bona et personas ubicungue reperta im- pedias et arrestes nec aliguos mercatores ad eosdem procedere quovis modo permittas (Wem H.H.St.A. Urkunden cop. chart. saec. 16 ; vgl. Altimann mr. 66 75). Mit dem, was hier über den Krieg gegen Venedig gesagt wird, ist deutlich auf den Inhalt des art. 1 unserer mr. 3 angespielt. Es kommt hinzu, daß Sigmund schon am 1 Juli dem Herzog Privilegien bestätigt, s. vw. 4. Es ist höchst unwahrscheinlich, daß er das gethan haben sollte, ehe er sicher war, daß Filippo Mamie nicht sr dic Oberhoheit des : Reiches anerkennen, sondern auch das Bündnis ab- schließen würde. Wir datieren deshalb das Bünd- mis wie oben. 5*
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36 Vorakten des Romzuges. 1426 ſca. Juli I7 Gedruckt bei Altmann, Urkundliche Beiträge xur Geschichte K. Sigmunds (Mitteilungen des Instituts für Osterreichische Geschichtsforschuug 18, 602-604) nach unserer Vorlage. Regest bei Altmann nr. 6679. In nomine sancte et individue trinitatis feliciter amen. Sigismundus etc. ad perpetuam rei memoriam notum facimus tenore presencium universis ad laudem et 5 gloriam summi cunctarum rerum opificis eterni, ejus excelsi geniti Jhesu Christi, pudi- cissime Marie genitricis inmaculate, beatissimorum Stephani regis et Ambrosii utriusque partis protectorum et divine tocius celestis curie feliciter triumphantis: etsi maxima sint imperii jura a superna collata clemencia et secundum omnem divinam humanamque sapienciam tanta sint a apud cesares potestatis et jurisdictionis ornamenta, ut non liceat i0 popularia vel communitatum erigere regimina, fortune tamen instabilitas aliquorum per- fidia hoc jus optimum ex improbata facti accidencia aliquando facile movet et turbat, dum sceptra, que vel ad imperium pertinent vel ab imperio ad aliquos principes delata sunt, in manus nonnullarum communitatum superbie et temeritatis fastidio b resonancium incidunt, que sub libertatis ficto colore et nomen et statum imperii labefactare et ju- 15 storum principum dominia exinanire et occupare et florem et nobilitatem Italie submergere et pene extinguere moliuntur. quamobrem ut eorum cervices insolenciaque colla cal- centur, nos intra nos taciti excogitantes ore proprio testamur gloriosam illam ex Vice- comitum domo prolem illustrem Mediolani ducem Filippum Mariam Anglum filium no- strum carissimum proavorum et majorum suorum exemplo, qui imperium semper coluerunt 20 conservarunt, nunc quoque maximum ex integritate fidei imperii fundamentum esse. me- mores c jam et longa rerum omnium magistra experiencia cernentes fideifragos Venetos et eorum communitatem contra pacem et convenciones cum sancto d et pie quondam memorie Hungarie rege Ludovico firmatas 1 per Dalmaciam et Forum Julii et per varias mundi partes multa imperii et ecclesiarum et regni jura nephandissimo ausu occupasse recolen- 25 tesque detestabilem aliquorum ex domibus suis principum2 expulsionem, qui sacri imperii jugum profitebantur, animadvertentes execrabilem et inverecundam, quam effecerunt contra memoratum illustrem Mediolani ducem, incautam invasionem et seduccionem, ne ex in- veterato more maligno excrescentibus eorum sceleribus pateat ulterius peccandi licencia, ad eorum nequiciam reprimendam, ad tutelam et conservacionem imperii, ad ducalem 30 dignitatem, que mirabili splendore Ytaliam illustravit, protegendam, ad nobilitatem con- servandam, ad tocius rei publice salutem et ut ea, que antedicti Veneti vel arte bellorum vel seducionis studio quesierunt, redeant ad pristinam naturam et ut justi naturalesque principes principentur, mercatores vero in mercimoniis versentur, nos cum prefato duce Mediolani devenimus ad infrascriptas convenciones ligas promissiones et federa sponte 35 scienter nullo juris aut facti errore ducti sivee dolo omnique fraude cessante animo plene et mature deliberato principum baronum procerum et aliorum fidelium accedente consilio: [I] et primo nos Sigismundus Romanorum Hungarie etc. rex solempniter promisimus clarissimis oratoribus legatis et procuratoribus ducalibus acceptantibus et stipulantibus nomine predicti illustris ducis Mediolani, videlicet spectabili Cunrado de 40 Careto ex marchionibus Savone et famoso juris utriusque doctore Guarnerio de Castelliono 3, a) Altmann sunt. b) Altmann fastidia. c) bei Altmann folgt et. d) em.; Vorl. sancta. e) Altmann sine. 1 In Turin am 12 August 1381. Vgl. Leo a. a. O. 3, 96. 2 Es sind die Scala und die Carrara und der Patriarch Ludwig von Aquileja gemeint. Die Herr- schaft jener hatte am 22 Juni bexw. 22 November 1405 mit der Eroberung von Verona und Padua, die des Patriarchen im Juli 1420 ihr Ende erreicht. Vgl. Leo a. a. O. 3, 114 und 121-123; Verci, Storia della Marca Trivigiana e Veronese 19, 133-176; Aschbach 2, 408-410; Romanin a. a. O. 4, 30 und 45 78-85; Renaldis, Memorie storiche dei tre ultimi secoli del patriarcato d'Aquileja pag. 56-76. 3 Vgl. S. 8.
36 Vorakten des Romzuges. 1426 ſca. Juli I7 Gedruckt bei Altmann, Urkundliche Beiträge xur Geschichte K. Sigmunds (Mitteilungen des Instituts für Osterreichische Geschichtsforschuug 18, 602-604) nach unserer Vorlage. Regest bei Altmann nr. 6679. In nomine sancte et individue trinitatis feliciter amen. Sigismundus etc. ad perpetuam rei memoriam notum facimus tenore presencium universis ad laudem et 5 gloriam summi cunctarum rerum opificis eterni, ejus excelsi geniti Jhesu Christi, pudi- cissime Marie genitricis inmaculate, beatissimorum Stephani regis et Ambrosii utriusque partis protectorum et divine tocius celestis curie feliciter triumphantis: etsi maxima sint imperii jura a superna collata clemencia et secundum omnem divinam humanamque sapienciam tanta sint a apud cesares potestatis et jurisdictionis ornamenta, ut non liceat i0 popularia vel communitatum erigere regimina, fortune tamen instabilitas aliquorum per- fidia hoc jus optimum ex improbata facti accidencia aliquando facile movet et turbat, dum sceptra, que vel ad imperium pertinent vel ab imperio ad aliquos principes delata sunt, in manus nonnullarum communitatum superbie et temeritatis fastidio b resonancium incidunt, que sub libertatis ficto colore et nomen et statum imperii labefactare et ju- 15 storum principum dominia exinanire et occupare et florem et nobilitatem Italie submergere et pene extinguere moliuntur. quamobrem ut eorum cervices insolenciaque colla cal- centur, nos intra nos taciti excogitantes ore proprio testamur gloriosam illam ex Vice- comitum domo prolem illustrem Mediolani ducem Filippum Mariam Anglum filium no- strum carissimum proavorum et majorum suorum exemplo, qui imperium semper coluerunt 20 conservarunt, nunc quoque maximum ex integritate fidei imperii fundamentum esse. me- mores c jam et longa rerum omnium magistra experiencia cernentes fideifragos Venetos et eorum communitatem contra pacem et convenciones cum sancto d et pie quondam memorie Hungarie rege Ludovico firmatas 1 per Dalmaciam et Forum Julii et per varias mundi partes multa imperii et ecclesiarum et regni jura nephandissimo ausu occupasse recolen- 25 tesque detestabilem aliquorum ex domibus suis principum2 expulsionem, qui sacri imperii jugum profitebantur, animadvertentes execrabilem et inverecundam, quam effecerunt contra memoratum illustrem Mediolani ducem, incautam invasionem et seduccionem, ne ex in- veterato more maligno excrescentibus eorum sceleribus pateat ulterius peccandi licencia, ad eorum nequiciam reprimendam, ad tutelam et conservacionem imperii, ad ducalem 30 dignitatem, que mirabili splendore Ytaliam illustravit, protegendam, ad nobilitatem con- servandam, ad tocius rei publice salutem et ut ea, que antedicti Veneti vel arte bellorum vel seducionis studio quesierunt, redeant ad pristinam naturam et ut justi naturalesque principes principentur, mercatores vero in mercimoniis versentur, nos cum prefato duce Mediolani devenimus ad infrascriptas convenciones ligas promissiones et federa sponte 35 scienter nullo juris aut facti errore ducti sivee dolo omnique fraude cessante animo plene et mature deliberato principum baronum procerum et aliorum fidelium accedente consilio: [I] et primo nos Sigismundus Romanorum Hungarie etc. rex solempniter promisimus clarissimis oratoribus legatis et procuratoribus ducalibus acceptantibus et stipulantibus nomine predicti illustris ducis Mediolani, videlicet spectabili Cunrado de 40 Careto ex marchionibus Savone et famoso juris utriusque doctore Guarnerio de Castelliono 3, a) Altmann sunt. b) Altmann fastidia. c) bei Altmann folgt et. d) em.; Vorl. sancta. e) Altmann sine. 1 In Turin am 12 August 1381. Vgl. Leo a. a. O. 3, 96. 2 Es sind die Scala und die Carrara und der Patriarch Ludwig von Aquileja gemeint. Die Herr- schaft jener hatte am 22 Juni bexw. 22 November 1405 mit der Eroberung von Verona und Padua, die des Patriarchen im Juli 1420 ihr Ende erreicht. Vgl. Leo a. a. O. 3, 114 und 121-123; Verci, Storia della Marca Trivigiana e Veronese 19, 133-176; Aschbach 2, 408-410; Romanin a. a. O. 4, 30 und 45 78-85; Renaldis, Memorie storiche dei tre ultimi secoli del patriarcato d'Aquileja pag. 56-76. 3 Vgl. S. 8.
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A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 37 quod cum nostra potencia et juxta nostrum posse cum quanto pluribus gentibus poteri- 1426 ſca. mus contra Venetos et eorum territoria bellum illico movebimus et per totum mensem Juli I] julii incipiemus guerram publicam et mittemus nostras gentes per Forum Julii et, ubi- cunque eos gravius offendere poterimus, eos offendemus. deinde per totum mensem septembris ad longius majorem numerum gencium mittere promisimus et per presentes promittimus et cum eisdem campum tenere, ita ut maxime per Forum Julii possint a in- fallanter castrametare, ita tamen intelligendo quod in tempore suprascripto sine excepcione mittemus campum omnino, sed ubi Veneti revolverent illas gentes, quas habent contra ducem, contra gentes nostras et si nostre gentes ipsis resistere non possent, liceat nobis 10 retrahere gentes nostras ad terras et fortalicia, continue tamen eos offendendo. viceversa predicti oratores legati et procuratores nomine antefati illustris ducis Mediolani pro- miserunt b, quod ipse dux cum sua potencia infallanter dictos Venetos et eorum terri- toria offendet, undecunque et quanto gravius poterit, maxime versus Brixiam, Mantuam Veronam et ultra, et non solum per terram sed eciam per mare et aquam. et in casu 15 quo Veneti gentes suas, quas contra ducem habent, adversum gentes nostras converterent, extunc teneatur prefatus dux gentes suas mittere gentibus nostris, si fieri poterit, in suceursum; alioquin teneatur dux eas mittere ad campum contra territoria Venetorum, ut prefertur, vel adherencium, ex quo non habebunt obstaculum a gentibus Venetorum, et eos offendere teneatur, quanto gravius et durius poterit. [2] item nos Sigismundus 20 etc. et oratores predicti nomine dicti ducis vicissim solempniter promisimus manutenere guerram et offensiones contra dictos Venetos usque ad finem impresie cum tota nostra potencia juxta posse, ita quod una pars sine consensu alterius non faciat pacem aut treugam nec practicet aliquam concordiam cum dictis Venetis palam vel occulte nisi de consciencia et voluntate alterius partis. [3] item nos prelibatus Sigismundus Ro- 25 manorum etc. rex promisimus dictis ambassiatoribus et procuratoribus ducis Mediolani mittere dictas nostras gentes infallanter infra presentem totum mensem julii in Forum Julii et postea de mense septembris campum instituere ut supra, et ulterius procedere promisimus versus Lombardiam, ubicunque melius et commodosius offendi poterunt Ve- netos quanto gravius poterimus dampnificando, ita tamen: ex quo nos campum institue- so mus et inchoabimus in kalendis octobris, ipsum continuare volumus et promittimus quanto okt. 1 diucius possibile erit eundem exercitum in campis conservare; et demum, si opus fuerit, eundem exercitum nostrum retrahere eciam poterimus ad fronterias et ad loca, ubi hostes durius et forcius offendi poterunt, et superveniente postea estate tenebimur et debebi- mus campum iterare cum nostra potencia juxta posse nostrum usque ad finem im- 35 presie. [4] item nos Sigismundus rex et oratores predicti nomine dicti ducis pro- misimus bona fide, quod utraque pars teneatur offendere non solum Venetos sed eorum eciam adherentes et colligatos, exceptis tamen Florentinis, quos nos Sigismundus rex offendere non obligamur 1, nisi ipsi nos aut nostras gentes offenderent; sicque nos offensos tenebimus, si Florentini contra nos et gentes nostras subvenirent Venetis de aliquibus 40 gentibus aut peccuniis in campis e aut in civitatibus vel terris per eos possessis et usur- patis directe vel indirecte palam vel occulte, ut per hoc eorum terras tuendo vel eis a) em.; Fort. possit. b) die Vorl. hat hier die Randnotiz promittit gentes. c) Altmann campo. 1 Dies entspricht den mündlichen Außerungen, die Sigmund den Florentinischen Gesandten Rinaldo 45 degli Albixai und Nello de Martini gegenüber am I Mai in Gran und am 12 Mai in Totis gethan hatte. Er hatte dort betont, daß Florenx von der Unterstitrung Venedigs abstehen misse, und er hatte versichert, daß er nie xu Gunsten des Herxogs von Mailand etwas gegen die Florentiner unternehmen werde (Docc. di stor. ital. 2, 585-586; 586-587; 608-609). Seine ginstige Gesinnung gegen Florenz dirfte auf den Einfluß des Filippo Scolari und des Bischofs Giovanni Milanesi von Wardein xurück- auführen sein.
A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 37 quod cum nostra potencia et juxta nostrum posse cum quanto pluribus gentibus poteri- 1426 ſca. mus contra Venetos et eorum territoria bellum illico movebimus et per totum mensem Juli I] julii incipiemus guerram publicam et mittemus nostras gentes per Forum Julii et, ubi- cunque eos gravius offendere poterimus, eos offendemus. deinde per totum mensem septembris ad longius majorem numerum gencium mittere promisimus et per presentes promittimus et cum eisdem campum tenere, ita ut maxime per Forum Julii possint a in- fallanter castrametare, ita tamen intelligendo quod in tempore suprascripto sine excepcione mittemus campum omnino, sed ubi Veneti revolverent illas gentes, quas habent contra ducem, contra gentes nostras et si nostre gentes ipsis resistere non possent, liceat nobis 10 retrahere gentes nostras ad terras et fortalicia, continue tamen eos offendendo. viceversa predicti oratores legati et procuratores nomine antefati illustris ducis Mediolani pro- miserunt b, quod ipse dux cum sua potencia infallanter dictos Venetos et eorum terri- toria offendet, undecunque et quanto gravius poterit, maxime versus Brixiam, Mantuam Veronam et ultra, et non solum per terram sed eciam per mare et aquam. et in casu 15 quo Veneti gentes suas, quas contra ducem habent, adversum gentes nostras converterent, extunc teneatur prefatus dux gentes suas mittere gentibus nostris, si fieri poterit, in suceursum; alioquin teneatur dux eas mittere ad campum contra territoria Venetorum, ut prefertur, vel adherencium, ex quo non habebunt obstaculum a gentibus Venetorum, et eos offendere teneatur, quanto gravius et durius poterit. [2] item nos Sigismundus 20 etc. et oratores predicti nomine dicti ducis vicissim solempniter promisimus manutenere guerram et offensiones contra dictos Venetos usque ad finem impresie cum tota nostra potencia juxta posse, ita quod una pars sine consensu alterius non faciat pacem aut treugam nec practicet aliquam concordiam cum dictis Venetis palam vel occulte nisi de consciencia et voluntate alterius partis. [3] item nos prelibatus Sigismundus Ro- 25 manorum etc. rex promisimus dictis ambassiatoribus et procuratoribus ducis Mediolani mittere dictas nostras gentes infallanter infra presentem totum mensem julii in Forum Julii et postea de mense septembris campum instituere ut supra, et ulterius procedere promisimus versus Lombardiam, ubicunque melius et commodosius offendi poterunt Ve- netos quanto gravius poterimus dampnificando, ita tamen: ex quo nos campum institue- so mus et inchoabimus in kalendis octobris, ipsum continuare volumus et promittimus quanto okt. 1 diucius possibile erit eundem exercitum in campis conservare; et demum, si opus fuerit, eundem exercitum nostrum retrahere eciam poterimus ad fronterias et ad loca, ubi hostes durius et forcius offendi poterunt, et superveniente postea estate tenebimur et debebi- mus campum iterare cum nostra potencia juxta posse nostrum usque ad finem im- 35 presie. [4] item nos Sigismundus rex et oratores predicti nomine dicti ducis pro- misimus bona fide, quod utraque pars teneatur offendere non solum Venetos sed eorum eciam adherentes et colligatos, exceptis tamen Florentinis, quos nos Sigismundus rex offendere non obligamur 1, nisi ipsi nos aut nostras gentes offenderent; sicque nos offensos tenebimus, si Florentini contra nos et gentes nostras subvenirent Venetis de aliquibus 40 gentibus aut peccuniis in campis e aut in civitatibus vel terris per eos possessis et usur- patis directe vel indirecte palam vel occulte, ut per hoc eorum terras tuendo vel eis a) em.; Fort. possit. b) die Vorl. hat hier die Randnotiz promittit gentes. c) Altmann campo. 1 Dies entspricht den mündlichen Außerungen, die Sigmund den Florentinischen Gesandten Rinaldo 45 degli Albixai und Nello de Martini gegenüber am I Mai in Gran und am 12 Mai in Totis gethan hatte. Er hatte dort betont, daß Florenx von der Unterstitrung Venedigs abstehen misse, und er hatte versichert, daß er nie xu Gunsten des Herxogs von Mailand etwas gegen die Florentiner unternehmen werde (Docc. di stor. ital. 2, 585-586; 586-587; 608-609). Seine ginstige Gesinnung gegen Florenz dirfte auf den Einfluß des Filippo Scolari und des Bischofs Giovanni Milanesi von Wardein xurück- auführen sein.
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38 Vorakten des Romzuges. 1426 quovis modo in aliquibus terris subveniendo liberarent eorum gentes vel partem occu- ſca. Juli i) patas et forciores et frequenciores redderent in obviando exercitui et gentibus no- stris. [5] item nos Sigismundus rex et oratores predicti promisimus et in hoc con- venimus et resedimus, quod liceat nobis Sigismundo regi Romanorum etc. tractare et concludere pacem inter illustrem ducem Mediolani et Florentinos, honestam tamen et 5 cum modis racionabilibus et justis. [6] item convenimus, quod liceat nobis regi trac- tare pacem inter nos et ducem Mediolani ex una parte et Venetos pro parte alia, dum que omnia et sin- tamen faciamus cum sciencia et consensu prefati ducis Mediolani. gula nos et sacri imperii nomine et predicti oratores dicti ducis Mediolani eciam nomine promisimus invicem inviolabiliter observare attendere et execucioni mandare intemerate 10 et sine excepcione omnibus frivolis excusacionibus cessantibus. promittimus insuper, quod nos et predictus dux Mediolani predictum contractum in totum adimplebimus et eciam adimplere tenebimur et effectualiter in omnibus observare omnia supradicta sin- gula singulis debite referendo. et ad majorem presentis contractus roboris firmitatem nos et oratores prefati ducis Mediolani renunciavimus omni excepcioni doli mali vel metus 15 et excepcioni, per quam dici posset hec omnia non ita acta non ita facta nec ita cogi- tata fuisse. et nos rex Sigismundus in verbo regio tacto per manum nostram pectore promisimus et dicti oratores nomine dicti ducis juraverunt insimul nominibus quibus supra non contravenire premissis dolo et fraude quibuslibet procul motis. presencium etc. datum Wissegradi anno domini 1426. majestatis b. 1426 ſcа. Juli I] 1426 4. K. Sigmund an Hzg. Filippo Maria von Mailand: bestätigt und erneuert ihm und Juli 7 den ihm nachfolgenden, legitimen oder noch zu legitimierenden Söhnen und Erben die Privilegien, die seinem Vater Gian Galeazzo von seinen (Sigmunds) Vor- gängern verliehen worden sind über: 1) das Herzogtum Mailand 1, 2) das Herzog- tum Brescia-Cremona-Bergamo und einige andere Territorien und die Grafschaft 25 Pavia 2, 3) das Herzogtum der Lombardei3, und 4) die Grafschaft Angera 4. 1426 Juli 1 Wisherad. 20 Aus Mailand Staats-A. Registro ducale A nr. 1 fol. 102ab cop. membr. saec. 15. Datum Vissegradi regni Ungarie anno domini 1426 die 1 mensis julii regnorum nostrorum Un- garie etc. 40 Romanorum 16 Boemie vero 6 annis. Gedruckt bei Giulini, Memorie spettanti alla storia della città e campagna di Milano 7, 291�293 ebendaher. 30 1426 5. K. Sigmund an Hzg. Filippo Maria von Mailand: konfirmiert und approbiert Juli 6 die zwei inserierten Privilegien, die er ihm am 27 April 1418 verliehen a) die Vorl. hat hier die Randnotis de pace tractanda. b) Altmann [sub] majestate. 3b 1. Vom 1I Mai 1395; gedr. bei Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens II, 1 pag. 236-237. 2 Vom 13 Oktober 1396; gedr. bei Muratori, Scriptores rerum Italicarum 16, 827-830. 3 Vom 30 Märx 1397; gedr. bei Du Mont a. a. O. II, I pag. 262. 4 Vom 25 Januar 1397; gedr. bei Giulini a. a. O. 7, 261-264. 5 Die beiden Privilegien sind noch nicht gedruckt. In dem einen erlaubte Sigmund dem Herxog, seinen Bruder Antonio Visconti oder seinen Neffen Jacopo Visconti, die illegitimen Ehen entstammten, oder irgend einen seiner eigenen (des Herxogs) illegitimen Nachkommen au legitimieren und xum Erben des Vikariates ſalso nicht des „Herxogtums“ Mailand und der Grafschaften Pavia und Angera — diese drei Territorien in der Umgrenxung gedacht, die ihnen in einem ſnicht mehr vorhandenen] Privileg vom 2 Februar 1418 gegeben worden war — ein- 40 xusetxen, und xwar mit der Bedingung, daß dieser Erbe ihm (Sigmund) bexw. seinen Nachfolgern inner- halb eines Jahres nach dem Tode des Herxogs per- sönlich oder durch Prokuratoren huldige. Es blieb dem Herxog überlassen, dem Erben, wenn er sich 45 regierungsunfähig erweise, das Recht der Nachfolge wieder xu entxiehen und es auf einen anderen il- legitimen bexw. xu legitimierenden Verwandten oder Nachkommen xu übertragen. — In dem anderen
38 Vorakten des Romzuges. 1426 quovis modo in aliquibus terris subveniendo liberarent eorum gentes vel partem occu- ſca. Juli i) patas et forciores et frequenciores redderent in obviando exercitui et gentibus no- stris. [5] item nos Sigismundus rex et oratores predicti promisimus et in hoc con- venimus et resedimus, quod liceat nobis Sigismundo regi Romanorum etc. tractare et concludere pacem inter illustrem ducem Mediolani et Florentinos, honestam tamen et 5 cum modis racionabilibus et justis. [6] item convenimus, quod liceat nobis regi trac- tare pacem inter nos et ducem Mediolani ex una parte et Venetos pro parte alia, dum que omnia et sin- tamen faciamus cum sciencia et consensu prefati ducis Mediolani. gula nos et sacri imperii nomine et predicti oratores dicti ducis Mediolani eciam nomine promisimus invicem inviolabiliter observare attendere et execucioni mandare intemerate 10 et sine excepcione omnibus frivolis excusacionibus cessantibus. promittimus insuper, quod nos et predictus dux Mediolani predictum contractum in totum adimplebimus et eciam adimplere tenebimur et effectualiter in omnibus observare omnia supradicta sin- gula singulis debite referendo. et ad majorem presentis contractus roboris firmitatem nos et oratores prefati ducis Mediolani renunciavimus omni excepcioni doli mali vel metus 15 et excepcioni, per quam dici posset hec omnia non ita acta non ita facta nec ita cogi- tata fuisse. et nos rex Sigismundus in verbo regio tacto per manum nostram pectore promisimus et dicti oratores nomine dicti ducis juraverunt insimul nominibus quibus supra non contravenire premissis dolo et fraude quibuslibet procul motis. presencium etc. datum Wissegradi anno domini 1426. majestatis b. 1426 ſcа. Juli I] 1426 4. K. Sigmund an Hzg. Filippo Maria von Mailand: bestätigt und erneuert ihm und Juli 7 den ihm nachfolgenden, legitimen oder noch zu legitimierenden Söhnen und Erben die Privilegien, die seinem Vater Gian Galeazzo von seinen (Sigmunds) Vor- gängern verliehen worden sind über: 1) das Herzogtum Mailand 1, 2) das Herzog- tum Brescia-Cremona-Bergamo und einige andere Territorien und die Grafschaft 25 Pavia 2, 3) das Herzogtum der Lombardei3, und 4) die Grafschaft Angera 4. 1426 Juli 1 Wisherad. 20 Aus Mailand Staats-A. Registro ducale A nr. 1 fol. 102ab cop. membr. saec. 15. Datum Vissegradi regni Ungarie anno domini 1426 die 1 mensis julii regnorum nostrorum Un- garie etc. 40 Romanorum 16 Boemie vero 6 annis. Gedruckt bei Giulini, Memorie spettanti alla storia della città e campagna di Milano 7, 291�293 ebendaher. 30 1426 5. K. Sigmund an Hzg. Filippo Maria von Mailand: konfirmiert und approbiert Juli 6 die zwei inserierten Privilegien, die er ihm am 27 April 1418 verliehen a) die Vorl. hat hier die Randnotis de pace tractanda. b) Altmann [sub] majestate. 3b 1. Vom 1I Mai 1395; gedr. bei Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens II, 1 pag. 236-237. 2 Vom 13 Oktober 1396; gedr. bei Muratori, Scriptores rerum Italicarum 16, 827-830. 3 Vom 30 Märx 1397; gedr. bei Du Mont a. a. O. II, I pag. 262. 4 Vom 25 Januar 1397; gedr. bei Giulini a. a. O. 7, 261-264. 5 Die beiden Privilegien sind noch nicht gedruckt. In dem einen erlaubte Sigmund dem Herxog, seinen Bruder Antonio Visconti oder seinen Neffen Jacopo Visconti, die illegitimen Ehen entstammten, oder irgend einen seiner eigenen (des Herxogs) illegitimen Nachkommen au legitimieren und xum Erben des Vikariates ſalso nicht des „Herxogtums“ Mailand und der Grafschaften Pavia und Angera — diese drei Territorien in der Umgrenxung gedacht, die ihnen in einem ſnicht mehr vorhandenen] Privileg vom 2 Februar 1418 gegeben worden war — ein- 40 xusetxen, und xwar mit der Bedingung, daß dieser Erbe ihm (Sigmund) bexw. seinen Nachfolgern inner- halb eines Jahres nach dem Tode des Herxogs per- sönlich oder durch Prokuratoren huldige. Es blieb dem Herxog überlassen, dem Erben, wenn er sich 45 regierungsunfähig erweise, das Recht der Nachfolge wieder xu entxiehen und es auf einen anderen il- legitimen bexw. xu legitimierenden Verwandten oder Nachkommen xu übertragen. — In dem anderen
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A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 39 und die ebenfalls inserierten Versprechungen, die er ihm am 2 April 1418 ge- 1426 macht hatte 1. 1426 Juli 6 Wisherad. Juli 6 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 121 b -122 (bis)b cop. chart. coaeva. Datum Wissegradi Strigoniensis diocesis anno etc. 26 sexta die julii regnorum etc. Subtus Rex. Cancellarius. Zu Anfang steht links am Rande Sequuntur littere ducis Mediolani. Gedruckt (nur die inserierten Versprechungen vom 2 April 1418) bei Altmann, Ur- kundliche Beiträge zur Geschichte K. Sigmunds (Mitteilungen des Instituts für Öster- reichische Geschichtsforschung 18, 598-601) nach unserer Vorlage. — Regest bei Altmann nr. 6678. 10 6. Corrado del Carretto, Markgraf von Savona, und Guarnerio da Castiglione, Doktor beider Rechte, schwören im Namen des Hags. Filippo Maria von Mailand dem K. Sigmund den Eid der Treue. 1426 Juli 13 Wisherad 2. 1426 Juli 13 15 B aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 188b -189a cop. chart. coaeva. Zu An- fang der Urkunde ist links am Rande vom Schreiber bemerkt Juramentum prestitum domino regi per ambassiatores ducis Mediolani. A coll. (von Z. 34 an bis S. 40 Z. II) der bei Finke, Forschungen und Quellen zur Geschichte des Konstanxer Konxils S. 312 abgedruckte Eid, den Bischof Bartolommeo von Cremona, Gaspare Visconti, Bartolommeo de Falconi, Giovanni Corvini und Dr. Antonio de Milio im Namen des Herxogs von Mailand dem Römischen Könige am 23 Oktober 1413 in Sala geleistet hatten (vgl. S. 10-11). Wir führen nur wesentliche Abweichungen an. 20 1426 Juli 13 In nomine domini amen. anno domini millesimo quadringentesimo 26 indiccione quarta 13 die mensis julii hora sextarum vel quasi in curia regali opidi Wissegradensis Strigoniensis diocesis pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini domini Martini pape quinti anno ejus nono serenissimo et invictissimo domino Sigismundo Romanorum 25 rege regnante personaliter constituti magnificus dominus Cunradus de Careto ex marchio- nibus Saone et venerabilis Guarnerius a de Castiliono utriusque juris doctor vice et nomine illustris principis domini Filippi Marie Angeli ducis Mediolani ad hoc sufficiens mandatum habentes serenissimo principi et domino domino Sigismundo Romanorum etc. regi b prefato juraverunt fidelitatem et obedienciam, ut clarius continetur in juramento infrascripto: Nos Cunradus de Careto ex marchionibus Saone et Guarnerius c de Castiliano utriusque juris doctor oratores et ambassiatores illustris principis et domini domini Philippi Marie Angeli ducis Mediolani Papie Anglerieque comitis domini nostri graciosi ad hoc plenum mandatum habentes juramus in animam dicti domini nostri ducis, quod " ipse ab e hac die inantea fidelis erit et f obediens vobis gloriosissimo g et invic- 35 tissimo principi et domino domino Sigismundo Romanorum etc. regi domino suo gracioso necnon h omnibus Romanorum imperatoribus sive regibus successoribus vestris et ipsi 30 a) em.; B Gnarrerius. b) em.; B rege. c) em.; B Gnarruerius. d) con hier an ist A kollationiert. e) em.; B ad. f) et obediens om. A. g) em.; B gloriosimo. h) necnon — successoribus vestris om. A; dementsprechend sind auch weiter unten die successores unberücksichtigt gelassen. 40 Privileg erklärte Sigmund, daß die Vergehen und Versäumnisse, deren der Herxog sich gegen ihn oder seine Vorgänger schuldig gemacht haben könnte, straflos bleiben und weder den Verlust von Würden, Titeln, Privilegien und Rechten noch eine Minde- rung der Stellung des Herxogs unter den Reichs- fürsten nach sich xiehen sollten. Vgl. Daverio a. a. O. pag. 16; Kagelmacher a. a. O. S. 18; Altmann nr. 3124. Uber das Datum des ersten Privilegs ist schon oben S. 5 Anm. 5 gesprochen 50 worden. Die Versprechungen sind am 6 Juli 1426 auch 45 noch in einer besonderen Urkunde konfirmiert und approbiert worden (Mailand Staats-A. Registro du- cale A nr. 1 fol. 103a-105 a cop. membr. saec. 15 mit dem Datum Vissegradi Strigoniensis diocesis anno domini 1426 die 6 mensis julii Ung. 40 Rom. 16 Boh. 6; gedr. bei Giulini a. a. O. 7, 293-296; vgl. Kagelmacher a. a. O. S. 51-54 und Aschbach 3, 268 und 459). 2 Die beiden Gesandten benachrichtigten den Herxog von der Eidesleistung in dem S. 10 Anm. 3 erwähnten Briefe vom 17 Juli.
A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 39 und die ebenfalls inserierten Versprechungen, die er ihm am 2 April 1418 ge- 1426 macht hatte 1. 1426 Juli 6 Wisherad. Juli 6 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 121 b -122 (bis)b cop. chart. coaeva. Datum Wissegradi Strigoniensis diocesis anno etc. 26 sexta die julii regnorum etc. Subtus Rex. Cancellarius. Zu Anfang steht links am Rande Sequuntur littere ducis Mediolani. Gedruckt (nur die inserierten Versprechungen vom 2 April 1418) bei Altmann, Ur- kundliche Beiträge zur Geschichte K. Sigmunds (Mitteilungen des Instituts für Öster- reichische Geschichtsforschung 18, 598-601) nach unserer Vorlage. — Regest bei Altmann nr. 6678. 10 6. Corrado del Carretto, Markgraf von Savona, und Guarnerio da Castiglione, Doktor beider Rechte, schwören im Namen des Hags. Filippo Maria von Mailand dem K. Sigmund den Eid der Treue. 1426 Juli 13 Wisherad 2. 1426 Juli 13 15 B aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 188b -189a cop. chart. coaeva. Zu An- fang der Urkunde ist links am Rande vom Schreiber bemerkt Juramentum prestitum domino regi per ambassiatores ducis Mediolani. A coll. (von Z. 34 an bis S. 40 Z. II) der bei Finke, Forschungen und Quellen zur Geschichte des Konstanxer Konxils S. 312 abgedruckte Eid, den Bischof Bartolommeo von Cremona, Gaspare Visconti, Bartolommeo de Falconi, Giovanni Corvini und Dr. Antonio de Milio im Namen des Herxogs von Mailand dem Römischen Könige am 23 Oktober 1413 in Sala geleistet hatten (vgl. S. 10-11). Wir führen nur wesentliche Abweichungen an. 20 1426 Juli 13 In nomine domini amen. anno domini millesimo quadringentesimo 26 indiccione quarta 13 die mensis julii hora sextarum vel quasi in curia regali opidi Wissegradensis Strigoniensis diocesis pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini domini Martini pape quinti anno ejus nono serenissimo et invictissimo domino Sigismundo Romanorum 25 rege regnante personaliter constituti magnificus dominus Cunradus de Careto ex marchio- nibus Saone et venerabilis Guarnerius a de Castiliono utriusque juris doctor vice et nomine illustris principis domini Filippi Marie Angeli ducis Mediolani ad hoc sufficiens mandatum habentes serenissimo principi et domino domino Sigismundo Romanorum etc. regi b prefato juraverunt fidelitatem et obedienciam, ut clarius continetur in juramento infrascripto: Nos Cunradus de Careto ex marchionibus Saone et Guarnerius c de Castiliano utriusque juris doctor oratores et ambassiatores illustris principis et domini domini Philippi Marie Angeli ducis Mediolani Papie Anglerieque comitis domini nostri graciosi ad hoc plenum mandatum habentes juramus in animam dicti domini nostri ducis, quod " ipse ab e hac die inantea fidelis erit et f obediens vobis gloriosissimo g et invic- 35 tissimo principi et domino domino Sigismundo Romanorum etc. regi domino suo gracioso necnon h omnibus Romanorum imperatoribus sive regibus successoribus vestris et ipsi 30 a) em.; B Gnarrerius. b) em.; B rege. c) em.; B Gnarruerius. d) con hier an ist A kollationiert. e) em.; B ad. f) et obediens om. A. g) em.; B gloriosimo. h) necnon — successoribus vestris om. A; dementsprechend sind auch weiter unten die successores unberücksichtigt gelassen. 40 Privileg erklärte Sigmund, daß die Vergehen und Versäumnisse, deren der Herxog sich gegen ihn oder seine Vorgänger schuldig gemacht haben könnte, straflos bleiben und weder den Verlust von Würden, Titeln, Privilegien und Rechten noch eine Minde- rung der Stellung des Herxogs unter den Reichs- fürsten nach sich xiehen sollten. Vgl. Daverio a. a. O. pag. 16; Kagelmacher a. a. O. S. 18; Altmann nr. 3124. Uber das Datum des ersten Privilegs ist schon oben S. 5 Anm. 5 gesprochen 50 worden. Die Versprechungen sind am 6 Juli 1426 auch 45 noch in einer besonderen Urkunde konfirmiert und approbiert worden (Mailand Staats-A. Registro du- cale A nr. 1 fol. 103a-105 a cop. membr. saec. 15 mit dem Datum Vissegradi Strigoniensis diocesis anno domini 1426 die 6 mensis julii Ung. 40 Rom. 16 Boh. 6; gedr. bei Giulini a. a. O. 7, 293-296; vgl. Kagelmacher a. a. O. S. 51-54 und Aschbach 3, 268 und 459). 2 Die beiden Gesandten benachrichtigten den Herxog von der Eidesleistung in dem S. 10 Anm. 3 erwähnten Briefe vom 17 Juli.
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40 Vorakten des Romzuges. 1426 Juli 13 sacro Romano imperio contra omnem hominem et quod auxilium vel consilium nunquam dabit nec consenciet contra statum vitam personam aut salutem vestram et quod honorem vestrum successorum vestrorum et sacri imperii pro posse suo fideliter pro- curabit, dampnum quoque et periculum status et persone ac honoris vestri et successorum vestrorum ac sacri imperii avertet, proditoribus aut rebellibus vestris et successorum vestrorum ac ipsius sacri imperii non consenciet, immo majestatem vestram et succes- sorum vestrorum in talibus ubi sciverit fideliter premuniet defendetb et efficaciter ob- servabit, que fidelis e sacri imperii princeps suo vero domino Romanorum regi seu im- peratori secundum sacras leges et laudabiles consuetudines jurare et prestare tenetur d et que in juramento fidelitatis in corpore sacrarum legume inveniuntur expressa, sic eum 10 deus adjuvet et sancta dei ewangeliaf. presentibus ibidem reverendissimis in Christo patribus dominis Georio archiepiscopo Strigoniensi, Johanne episcopo Zagrabiensi im- perialis majestatis cancellario, Johanne episcopo Vesprimiensi, Nicolao episcopo Waciensi, et venerabilibus viris dominis .. preposito Albensi, Francisco custodeg ecclesie sancte crucis Bratislaviensis, Michaele preposito Boleslaviensi et Nicolao Zeiselmeister canonico 15 Pragensi decretorum docfore, illustri Przemkone duce Oppavie et magnificis Nicolao palatino regni Hungerie et Johanne comiteh de Lupfen ac nobilibus Stiborio de Sti- borczicz, Sebeschcoi de Carbo, Henrico de Plawn judice curie imperialis, Laurencio de Haedenreichsturen, Johanne Polenczk etc. 1426 7. Mailändische Vorschläge für ein von K. Sigmund zu erlassendes Handelsverbot mit 20 2. Venedig. [1426 zwischen Juli 13 und 251 Wisherad.] Juli 13 u. 25 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 cop. chart. coaeva ohne Datum. Wir haben die Orthographie der Vorlage beibehalten. Secuntur ea, que scribere potest serenissimus dominus noster rex dominis comuni- tatibus et nobilibus Alamanie super deveto, ne traficent in Veneciis, et sicut possunt 25 habere mercimonia per viam Mediolani et Janue: [1) Primo sicut majestas sua, videndo que agunt Veneti pro usurpando jura im- perii, disponit remediare, ne hoc fiat, maxime quia modo videtur ei tempus aptum ad hoc. [2] Secundo sicuti pro hoc exequendo ipse ad se trasitk ducem Mediolani, qui s0 majestati sue fecit obedienciam liberam et puram 2, et cum eo iniit fedus perpetuum solum ad exsterminium Venetorum 3, ne posint facere que conantur, videlicet destruere inperium in Ytalia primo et postea per totum mundum et sibi ipsis nomen inperii vendicare. [3] Tercio quod majestas sua deliberavit, ne dicti Veneti usurpent jura inperii, 35 ipsis guerram facere una cum duce Mediolani et ad hoc eciam inducere omnes amicos et fideles inperii in toto mundo. [4] Quarto sicuti inter alia deliberavit, quod nemo fidelis inperii praticet aut tra- ficet cum ipsis Venetis rebelibus inperii nech merchando nech alio quovis modo. ex a) om. A. b) em.; B defendit. A add ac vobis pro viribus assistet omniaque alia et singula erga sucram co- 40 ronam vestram generaliter attendet. c) em.; B fideles. Statt fidelis — princeps hat A: fideles sacri Romani imperii vasalli. d) A add. et que divis imperatoribus et regibus Romanorum vestris predecessoribus jurari sunt solita et prestari. e) om. B. f) his lierher ist A kollationiert. g) em.; B custodi. h) cm.; B comiti. i) oder ist Sebtschco zu lesen? k) d. i. traxit. 1 Die Vorschläge liegen dem in nr. 8 mitruteilen- den Handelsverbote au Grunde, müssen also schon vor dem 25 Juli gemacht worden sein. Sie miissen ferner nach dem 13 Juli fallen, da in art. 2 auf die an diesem Tage erfolgte Eidesleistung (nr. 6) hingewiesen wird. So ergiebt sich die obige Datie- 45 rung. 2 3 Vgl. nr. 6. nr. 3.
40 Vorakten des Romzuges. 1426 Juli 13 sacro Romano imperio contra omnem hominem et quod auxilium vel consilium nunquam dabit nec consenciet contra statum vitam personam aut salutem vestram et quod honorem vestrum successorum vestrorum et sacri imperii pro posse suo fideliter pro- curabit, dampnum quoque et periculum status et persone ac honoris vestri et successorum vestrorum ac sacri imperii avertet, proditoribus aut rebellibus vestris et successorum vestrorum ac ipsius sacri imperii non consenciet, immo majestatem vestram et succes- sorum vestrorum in talibus ubi sciverit fideliter premuniet defendetb et efficaciter ob- servabit, que fidelis e sacri imperii princeps suo vero domino Romanorum regi seu im- peratori secundum sacras leges et laudabiles consuetudines jurare et prestare tenetur d et que in juramento fidelitatis in corpore sacrarum legume inveniuntur expressa, sic eum 10 deus adjuvet et sancta dei ewangeliaf. presentibus ibidem reverendissimis in Christo patribus dominis Georio archiepiscopo Strigoniensi, Johanne episcopo Zagrabiensi im- perialis majestatis cancellario, Johanne episcopo Vesprimiensi, Nicolao episcopo Waciensi, et venerabilibus viris dominis .. preposito Albensi, Francisco custodeg ecclesie sancte crucis Bratislaviensis, Michaele preposito Boleslaviensi et Nicolao Zeiselmeister canonico 15 Pragensi decretorum docfore, illustri Przemkone duce Oppavie et magnificis Nicolao palatino regni Hungerie et Johanne comiteh de Lupfen ac nobilibus Stiborio de Sti- borczicz, Sebeschcoi de Carbo, Henrico de Plawn judice curie imperialis, Laurencio de Haedenreichsturen, Johanne Polenczk etc. 1426 7. Mailändische Vorschläge für ein von K. Sigmund zu erlassendes Handelsverbot mit 20 2. Venedig. [1426 zwischen Juli 13 und 251 Wisherad.] Juli 13 u. 25 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 cop. chart. coaeva ohne Datum. Wir haben die Orthographie der Vorlage beibehalten. Secuntur ea, que scribere potest serenissimus dominus noster rex dominis comuni- tatibus et nobilibus Alamanie super deveto, ne traficent in Veneciis, et sicut possunt 25 habere mercimonia per viam Mediolani et Janue: [1) Primo sicut majestas sua, videndo que agunt Veneti pro usurpando jura im- perii, disponit remediare, ne hoc fiat, maxime quia modo videtur ei tempus aptum ad hoc. [2] Secundo sicuti pro hoc exequendo ipse ad se trasitk ducem Mediolani, qui s0 majestati sue fecit obedienciam liberam et puram 2, et cum eo iniit fedus perpetuum solum ad exsterminium Venetorum 3, ne posint facere que conantur, videlicet destruere inperium in Ytalia primo et postea per totum mundum et sibi ipsis nomen inperii vendicare. [3] Tercio quod majestas sua deliberavit, ne dicti Veneti usurpent jura inperii, 35 ipsis guerram facere una cum duce Mediolani et ad hoc eciam inducere omnes amicos et fideles inperii in toto mundo. [4] Quarto sicuti inter alia deliberavit, quod nemo fidelis inperii praticet aut tra- ficet cum ipsis Venetis rebelibus inperii nech merchando nech alio quovis modo. ex a) om. A. b) em.; B defendit. A add ac vobis pro viribus assistet omniaque alia et singula erga sucram co- 40 ronam vestram generaliter attendet. c) em.; B fideles. Statt fidelis — princeps hat A: fideles sacri Romani imperii vasalli. d) A add. et que divis imperatoribus et regibus Romanorum vestris predecessoribus jurari sunt solita et prestari. e) om. B. f) his lierher ist A kollationiert. g) em.; B custodi. h) cm.; B comiti. i) oder ist Sebtschco zu lesen? k) d. i. traxit. 1 Die Vorschläge liegen dem in nr. 8 mitruteilen- den Handelsverbote au Grunde, müssen also schon vor dem 25 Juli gemacht worden sein. Sie miissen ferner nach dem 13 Juli fallen, da in art. 2 auf die an diesem Tage erfolgte Eidesleistung (nr. 6) hingewiesen wird. So ergiebt sich die obige Datie- 45 rung. 2 3 Vgl. nr. 6. nr. 3.
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A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 41 quo majestas sua avisat eos, ut ab hoc se abstineant et ut infra certum tempus magis breve quam fieri posset exspediant omnia sua, que habent in dominio Venetorum. 5] Quinto sicuti majestas sua taliter faceret, quod dux Mediolani ipsis modum dabit, per quem traficare poterunt in Mediolano et in Janua et ibi recipere omnia 5 mercimonia cum meliori foro quam faciant in Veneciis, eciam cum libertatibus et in- munitatibus licitis et honestis, et quod dabuntur eis modi, per quos per universsum territorium prefati ducis poterunt ire et redire securi a Janua usque in Alamaniam, et quod super hoc disponant aliquos mitere ad prefatum ducem pro capiendo ordinem necesarium. 1426 z1. Juli 13 u. 25 15 10 8. K. Sigmund an gen. Reichsstände 1: will dem Hzg. Filippo Maria von Mailand, dem Patriarchen von Aquileja und Anderen gegen die Venetianer beistehen, die Länder und Güter des Reiches und vieler Reichsangehörigen mit Gewalt genommen haben und jetzt den Herzog von Mailand vertreiben wollen, und hat, um sie recht empfindlich zu treffen, Sperrung der Straßen nach Venedig und Ablenkung des Deutschen Handels durch Mailand nach Genua beschlossen; gebietet ihnen deshalb, die Handelsbeziehungen zu Venedig zwischen jetzt und künftige Lichtmeß abzubrechen und behufs näherer Verabredungen Gesandte an den Herzog von Mailand zu schicken. 1426 Juli 25 Blindenburg. 1426 Juli 25 An die Eidgenossen: Z aus Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser 20 c. 1415 -1516 orig. chart. lit. pat. c. sig. in verso impr. del. — Gedruckt im Archir für Schweixerische Geschichte 18, 346-348 nach Z. — Regest bei Altmann nr. 6697. An Passau: P coll. Passau Stadt-A. Urkunden nr. 447 orig. chart. lit. pat. c. sig. in verso impr. del. In die linke obere Ecke der Rückseite hat der Schreiber Passaw, in die linke untere eine Hand des 16 Jahrhunderts der Venediger khaufmanswar auf Genua gericht geschrieben. — Gedruckt (sehr mangel- 25 haft) bei Erhard, Gesch. der Stadt Passau 1, 165 Anm. 307. — Erwähnt in RTA. 9, 2 und bei Stieda a. a. O. S. 30. — Regest in den Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern 15, 77-78 und bei Altmann nr. 6698. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen czeiten merer des richs und zu Ungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig embieten den burgermeistern 30 reten b und burgern der stete € Czurch Bern Luczern und Sollottern und den ammannen und lantluten zu Swicz und allen andern iren eidgenossen unsern und des richs lieben getruen unser gnad und alles gut. lieben getruen. ir habt wol erfaren und vernem- lich gemerket, wie grossen mûtwillen und ubermût die Venediger mit uns und dem heiligen Romischen riche wider alle rechte und redlichkeit getriben haben und den von 85 tage zu tage mer und mer understeen zu triben, nemlich wie sie sich desselben heiligen richs lande stete vesten und gutere d und ouch des richs fursten, nemlich den patriarchen zue Agley 2 und vil andern des richs getruen1 greven herren g herscheften und stete mit gewalt genomen und etliche vertriben und under sich gedruckt und dieh uns und dem riche entpfremdet haben und das sie ouch ýtzund den hochgebornen Philippum 40 Maria Anglum herezogen zu Meylan etc. unsern lieben sun von uns und dem riche zu dringen i und an synen wesen zu swechen und zu verterben understeen und sich des richs lande, die er in hat, under k sich zu1 drucken meynen. das wir alles ynniclich betracht und vast mit guter betrachtung gewegenm haben und haben doruff unserr und des richs fursten und getruen rat gehabt, das wir in solichs mûtwillens unrechts und a) P burgermeister. b) Prat. c) P statt stete — eidgenossen: stat zu Passaw. d) P gut. e) P von. f) om. P. g) P add. und getruen. 1) om. P. i) P bringen. k) P underwinden und under u. s. m. 1) om. P. m) P bewegt. 45 1 Vgl. S. II-12. 2 Vgl. die einschlägige, S. 36 Anm. 2 erwähnte Litteratur. Deutsche Reichstags-Akten X. 6
A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1-10. 41 quo majestas sua avisat eos, ut ab hoc se abstineant et ut infra certum tempus magis breve quam fieri posset exspediant omnia sua, que habent in dominio Venetorum. 5] Quinto sicuti majestas sua taliter faceret, quod dux Mediolani ipsis modum dabit, per quem traficare poterunt in Mediolano et in Janua et ibi recipere omnia 5 mercimonia cum meliori foro quam faciant in Veneciis, eciam cum libertatibus et in- munitatibus licitis et honestis, et quod dabuntur eis modi, per quos per universsum territorium prefati ducis poterunt ire et redire securi a Janua usque in Alamaniam, et quod super hoc disponant aliquos mitere ad prefatum ducem pro capiendo ordinem necesarium. 1426 z1. Juli 13 u. 25 15 10 8. K. Sigmund an gen. Reichsstände 1: will dem Hzg. Filippo Maria von Mailand, dem Patriarchen von Aquileja und Anderen gegen die Venetianer beistehen, die Länder und Güter des Reiches und vieler Reichsangehörigen mit Gewalt genommen haben und jetzt den Herzog von Mailand vertreiben wollen, und hat, um sie recht empfindlich zu treffen, Sperrung der Straßen nach Venedig und Ablenkung des Deutschen Handels durch Mailand nach Genua beschlossen; gebietet ihnen deshalb, die Handelsbeziehungen zu Venedig zwischen jetzt und künftige Lichtmeß abzubrechen und behufs näherer Verabredungen Gesandte an den Herzog von Mailand zu schicken. 1426 Juli 25 Blindenburg. 1426 Juli 25 An die Eidgenossen: Z aus Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser 20 c. 1415 -1516 orig. chart. lit. pat. c. sig. in verso impr. del. — Gedruckt im Archir für Schweixerische Geschichte 18, 346-348 nach Z. — Regest bei Altmann nr. 6697. An Passau: P coll. Passau Stadt-A. Urkunden nr. 447 orig. chart. lit. pat. c. sig. in verso impr. del. In die linke obere Ecke der Rückseite hat der Schreiber Passaw, in die linke untere eine Hand des 16 Jahrhunderts der Venediger khaufmanswar auf Genua gericht geschrieben. — Gedruckt (sehr mangel- 25 haft) bei Erhard, Gesch. der Stadt Passau 1, 165 Anm. 307. — Erwähnt in RTA. 9, 2 und bei Stieda a. a. O. S. 30. — Regest in den Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern 15, 77-78 und bei Altmann nr. 6698. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen czeiten merer des richs und zu Ungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig embieten den burgermeistern 30 reten b und burgern der stete € Czurch Bern Luczern und Sollottern und den ammannen und lantluten zu Swicz und allen andern iren eidgenossen unsern und des richs lieben getruen unser gnad und alles gut. lieben getruen. ir habt wol erfaren und vernem- lich gemerket, wie grossen mûtwillen und ubermût die Venediger mit uns und dem heiligen Romischen riche wider alle rechte und redlichkeit getriben haben und den von 85 tage zu tage mer und mer understeen zu triben, nemlich wie sie sich desselben heiligen richs lande stete vesten und gutere d und ouch des richs fursten, nemlich den patriarchen zue Agley 2 und vil andern des richs getruen1 greven herren g herscheften und stete mit gewalt genomen und etliche vertriben und under sich gedruckt und dieh uns und dem riche entpfremdet haben und das sie ouch ýtzund den hochgebornen Philippum 40 Maria Anglum herezogen zu Meylan etc. unsern lieben sun von uns und dem riche zu dringen i und an synen wesen zu swechen und zu verterben understeen und sich des richs lande, die er in hat, under k sich zu1 drucken meynen. das wir alles ynniclich betracht und vast mit guter betrachtung gewegenm haben und haben doruff unserr und des richs fursten und getruen rat gehabt, das wir in solichs mûtwillens unrechts und a) P burgermeister. b) Prat. c) P statt stete — eidgenossen: stat zu Passaw. d) P gut. e) P von. f) om. P. g) P add. und getruen. 1) om. P. i) P bringen. k) P underwinden und under u. s. m. 1) om. P. m) P bewegt. 45 1 Vgl. S. II-12. 2 Vgl. die einschlägige, S. 36 Anm. 2 erwähnte Litteratur. Deutsche Reichstags-Akten X. 6
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42 Vorakten des Romzuges. 1426 Juli 25 11427) Febr. 2 11427 Febr. 2 gewalt à nicht lenger b leyden, sunder dem vorgenanten Philippo Marie “ Anglo, nachdem und er uns und dem riche mit allem dem, das er yn hat, gehuldet und gesworen hat 1 und ouch dem vorgenanten patriarchen und andern, die sie verunrecht haben, wider die vorgenanten Venediger furbaß helffen und ouch das feld mit gotes hilffe wider sie machen und so lange bekriegen wollen, biß wir sy, ob got wil, uns und dem riche rechtvertig machen und sie zu glichem bringen. und wannd wir merken, das in die strasse furderlich ist und das die nyderlage derselben strassen in eyn grosser slag wirt und das wir sie damit nit cleyn mogen dringene, dorczu so haben wir ouch betracht, das ir ewer kouffmanschafft hart entperet, und doruff so haben wir mit dem vorgenanten von Meylan ußgetragen, das ir durch Meylan gen Jenaw und an dem ort mit guter io frijheit sicherheit und on alle hindernûsse und beswerung nach ewerr kouffmanschafft cziehen moget 2, und wir meynen, ir sollet ewer koufmanschaft do baß zukomen dann zu Venedigen. dorumb gebieten wir euch von Romischer kuniglicher macht ernstlich und vesticlich mit disem brief, das ir allen und iglichen ewern und andern koufluten verkundet und sy mit irer koufmanschacz f und habe ezwischen hynne und unserr lieben 15 frawen tag lichtmeß nechstkumftig g von Venedigen wider heym ruffet, das sy heym cziehen und furbaß keyn koufmanschafth noch handlung gen Venedigen triben. wann ob sie dawider teten, so haben wir bestalt und yderman erloubt, das man zu den und iren liben und gutern und koufmanschatzk griffen, die! fahen undm nemen sol und mag on alle forchte und allermeniclichs widersprechen; und der oder die sollen keynen 20 frevel damit begangen haben. dorumb wollet ewer kouflute dorynne warnen, das sie unserm gebot gehorsam seyn und das " sie sich furbaß dafur hûtten, das sie nicht zu schaden komen. und das ir nû ° furbaß nach unserr lieben frowen tag lichtmeß nechst- kumftig ewer koufmanschaft durch Meylan gen Jenaw und an denselben» ort sicher triben moget, so ist unser rat und meynung, das ir mit dem gemeynem koufman eyns 25 werdet" und ewer botschaft zu dem egenanten herezogen€ von Meylan schicket, mit im umb soliche ordnung zu uberkomen und redliche wege und offnung und sicherheit der strassen zu machen, wann s wir es mit im von der Deutschen kouflute wegen also ubertragen haben, das euch zu Jenaw und an demselben ort so gutlich gescheen wirt als zu Venedigen. geben zurt Blindenburge nach Crists geburt 1426 jare an sant 30 Jacobs tag unserr riche des Ungrischen etc. in dem 40 des Romischen in dem 16 und des Behemischen im 6 jaren. 1426 Juli 25 Ad mandatum domini regis Franciscus. 1426 9. Revers des Hags. Filippo Maria von Mailand zu vier Versprechungen 3 K. Sigmunds 35 Aug. 10 an die Mailändischen Bevollmächtigten Corrado del Carretto und Guarnerio da Castiglione. 1426 August 10 Mailand 4. a) P gewalts. b) P add. gestatten noch von in. c) P Maria Anglo. d) P wenn. e) P gedringen. f) P kouff- manschafft. g) nechstkumftig von Venedigen om. P. h) P stelll um handlung noch kouffmanschafft. i) P wenn. k) P kouffmanschafft. 1) om. P. m) P add. die. n) Pom. das sie. o) P stelli um furbaſt nů. p) P 10 demselben. q) P wert. r) om. P. s) P wenn. t) P zu der Blintenburg. 1 Am 13 Juli 1426 (nr. 6). 2 Uber diesen seit Jahren gehegten Lieblingsplan Sigmunds, den Deutschen Handel über Mailand nach Genua xu leiten und so Venedig wirtschaftlich xu Grunde xu richten, vergleiche man Stieda a. a. O. S. 14ff. und oben S. I1-12. 3 Vgl. S. 10-11. 4 Die Urkunde ist dem Könige wahrscheinlich durch Lodovico de Sabini überbracht worden, der bald nach dem 17 August als Gesandter Filippo Maria's nach Ungarn ging. Sabini's Instruktionen sind vom II. und vom 17 August 1426 datiert (Mai- 45 land Staats-A. Cart. gen. 1426 je eine gleichxeitige Abschrift, und von der Instruktion vom 17 August auch das Konxept; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 250- 253 u. 255�258). Am 10 August beglaubigt ihn Fi-
42 Vorakten des Romzuges. 1426 Juli 25 11427) Febr. 2 11427 Febr. 2 gewalt à nicht lenger b leyden, sunder dem vorgenanten Philippo Marie “ Anglo, nachdem und er uns und dem riche mit allem dem, das er yn hat, gehuldet und gesworen hat 1 und ouch dem vorgenanten patriarchen und andern, die sie verunrecht haben, wider die vorgenanten Venediger furbaß helffen und ouch das feld mit gotes hilffe wider sie machen und so lange bekriegen wollen, biß wir sy, ob got wil, uns und dem riche rechtvertig machen und sie zu glichem bringen. und wannd wir merken, das in die strasse furderlich ist und das die nyderlage derselben strassen in eyn grosser slag wirt und das wir sie damit nit cleyn mogen dringene, dorczu so haben wir ouch betracht, das ir ewer kouffmanschafft hart entperet, und doruff so haben wir mit dem vorgenanten von Meylan ußgetragen, das ir durch Meylan gen Jenaw und an dem ort mit guter io frijheit sicherheit und on alle hindernûsse und beswerung nach ewerr kouffmanschafft cziehen moget 2, und wir meynen, ir sollet ewer koufmanschaft do baß zukomen dann zu Venedigen. dorumb gebieten wir euch von Romischer kuniglicher macht ernstlich und vesticlich mit disem brief, das ir allen und iglichen ewern und andern koufluten verkundet und sy mit irer koufmanschacz f und habe ezwischen hynne und unserr lieben 15 frawen tag lichtmeß nechstkumftig g von Venedigen wider heym ruffet, das sy heym cziehen und furbaß keyn koufmanschafth noch handlung gen Venedigen triben. wann ob sie dawider teten, so haben wir bestalt und yderman erloubt, das man zu den und iren liben und gutern und koufmanschatzk griffen, die! fahen undm nemen sol und mag on alle forchte und allermeniclichs widersprechen; und der oder die sollen keynen 20 frevel damit begangen haben. dorumb wollet ewer kouflute dorynne warnen, das sie unserm gebot gehorsam seyn und das " sie sich furbaß dafur hûtten, das sie nicht zu schaden komen. und das ir nû ° furbaß nach unserr lieben frowen tag lichtmeß nechst- kumftig ewer koufmanschaft durch Meylan gen Jenaw und an denselben» ort sicher triben moget, so ist unser rat und meynung, das ir mit dem gemeynem koufman eyns 25 werdet" und ewer botschaft zu dem egenanten herezogen€ von Meylan schicket, mit im umb soliche ordnung zu uberkomen und redliche wege und offnung und sicherheit der strassen zu machen, wann s wir es mit im von der Deutschen kouflute wegen also ubertragen haben, das euch zu Jenaw und an demselben ort so gutlich gescheen wirt als zu Venedigen. geben zurt Blindenburge nach Crists geburt 1426 jare an sant 30 Jacobs tag unserr riche des Ungrischen etc. in dem 40 des Romischen in dem 16 und des Behemischen im 6 jaren. 1426 Juli 25 Ad mandatum domini regis Franciscus. 1426 9. Revers des Hags. Filippo Maria von Mailand zu vier Versprechungen 3 K. Sigmunds 35 Aug. 10 an die Mailändischen Bevollmächtigten Corrado del Carretto und Guarnerio da Castiglione. 1426 August 10 Mailand 4. a) P gewalts. b) P add. gestatten noch von in. c) P Maria Anglo. d) P wenn. e) P gedringen. f) P kouff- manschafft. g) nechstkumftig von Venedigen om. P. h) P stelll um handlung noch kouffmanschafft. i) P wenn. k) P kouffmanschafft. 1) om. P. m) P add. die. n) Pom. das sie. o) P stelli um furbaſt nů. p) P 10 demselben. q) P wert. r) om. P. s) P wenn. t) P zu der Blintenburg. 1 Am 13 Juli 1426 (nr. 6). 2 Uber diesen seit Jahren gehegten Lieblingsplan Sigmunds, den Deutschen Handel über Mailand nach Genua xu leiten und so Venedig wirtschaftlich xu Grunde xu richten, vergleiche man Stieda a. a. O. S. 14ff. und oben S. I1-12. 3 Vgl. S. 10-11. 4 Die Urkunde ist dem Könige wahrscheinlich durch Lodovico de Sabini überbracht worden, der bald nach dem 17 August als Gesandter Filippo Maria's nach Ungarn ging. Sabini's Instruktionen sind vom II. und vom 17 August 1426 datiert (Mai- 45 land Staats-A. Cart. gen. 1426 je eine gleichxeitige Abschrift, und von der Instruktion vom 17 August auch das Konxept; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 250- 253 u. 255�258). Am 10 August beglaubigt ihn Fi-
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A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1�10. 43 Aus Wien H.H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 135 a cop. chart. coaera. Zu Anfang 1426 steht rechts am Rande Reversale ducis Mediolani: amicos pro amicis et inimicos pro inimicis. Aug. 10 In nomine sacrosancte et individue trinitatis feliciter triumphantis amen. cum ego Filippus Maria Anglus dux Mediolani Papie Anglerieque comes ac Janue dominus 5 cum omni fidelitate honore et reverencia certas firmaverim convenciones et federa 1 cum serenissimo principum et gloriosissimo domino meo domino Sigismundo dei gracia Ro- manorum rege semper augusto et Ungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rege et ab eodem nonnullas liberaciones et gracias 2 obtinuerim, ideo ad perpetuam rei memoriam infrascriptas reversales litteras 3 fieri volui secundum formam litterarum memorati do- 1o mini mei Romanorum regis etc., per quas notum facio tenore presencium universis: omnes, qui hactenus res permaximas orsi sunt, vel libidine dominandi vel cupiditate glorie vel quod est hiis longe sublimius honesti pulcritudine illustria opera moliti sunt. omnia namque si recte tempora metiamur, multos intuebimur, qui labores innumeros obierunt formidandaque discrimina erecto animo despexerunt, ut calcarent alios vel par- 15 tam potenciam custodirent; plures tamen videmus captos dulcedine glorie, qui non tan- tum prompte mori potuerunt sed et qui ultro in voluntarios interitus ruerunt a, ut poste- ritati nuda nomina commendarent. ac invictissimus dominus meus Romanorum rex hec omnia excelso animo superat nilque preter honestum optare et admirari videtur, dum adversus sacri rebelles imperii bellum indicit atque nomen imperiale apud aliqua com- 20 munitatum regimina pene extinctum atque submersum mira virtute tuetur et singulari quadam dignitate exornat. ut igitur in dies continuos magis atque magis pro imperio ornando vel tuendo michi succrescat animus et inpavidus omni sinistra suspicione ca- ream precludanturque murmura et susurraciones impiorum, qui fato nescio quo nisi ma- ligno aliquando cuperent suum et meum evertere statum, ideo prius suo proprio motu 25 et postea solemnibus subsecutis stipulacionibus convenit et graciose condescendit ad infrascripta capitula convenciones promissiones et gracias cum meis oratoribus spectabili Conrado de Careto ex marchionibus Saone et famoso juris utriusque doctore Guar- nerio de Castiliono meo nomine initas et in solempnem stipulacionem deductas et fir- matas: [I] primo 4 videlicet quia vicissim convenerunt et conveni, ut omnes amicos so suos pro amicis teneam et reputem et omnes inimicos suos pro inimicis tractem et offendam, ita tamen ut tenear ad instanciam prelibati domini mei regis aliquem offen- dere, nisi michi mittat tot gentes numero, quot habuerit vel habuerint ille vel illi, quem aut quos offendere voluerit et pro inimicis habere, ubi michi oportunius videbitur ex- pedire, vel tantam pecuniarum quantitatem, que sufficiat pro conducendis armigeris ad 35 tantum numerum ut prefertur, ita tamen quod ex hujusmodi convencionibus non in- tendo ecclesie et domino nostro summo pontifici domino Martino et suis successoribus derogare in eorum prejudicium, sicut similiter non est obligatus serenissimus dominus meus rex ecclesie et summo pontifici in eorum prejudicium derogare. versa vice serenis- simus dominus meus Romanorum rex oratoribus meis stipulantibus promisit meos amicos pro 40 amicis habere et inimicos prob inimicis) habere tenere et reputare ac toto posse suo offendere et offendi facere. [2] item motu suo proprio, non ad mei instanciam, de plenitudine sue potestatis regie, ut emuli mei destituantur omni spe et fructu maledicendi et sinistre a) em.; Vorl. ruerent. b) fehlt in der Vorlage. lippo Maria bei Sigmund und bei Brunoro della 45 Scala (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 je ein conc. chart.; die Beglaubigung bei Sigmund ist ge- druckt bei Osio a. a. O. 2, 250). Am I Juli (nr. 3). Bei diesen liberaciones et gracie ist schwerlich 50 an die Pririlegien vom 1. und 6 Juli (nrr. 4 und 5), sondern an die in art. 1-4 des vorliegenden Re- verses angeführten Konxessionen Sigmunds vu den- ken. Vgl. S. 10-II. 3 Vgl. hierxu nr. 2 art. 5. 4 Mit diesem Artikel vergleiche man art. 2 un- serer nr. 2 und die Bemerkungen auf S. 7. 6*)
A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog v. Mailand im Sommer 1426 nr. 1�10. 43 Aus Wien H.H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 135 a cop. chart. coaera. Zu Anfang 1426 steht rechts am Rande Reversale ducis Mediolani: amicos pro amicis et inimicos pro inimicis. Aug. 10 In nomine sacrosancte et individue trinitatis feliciter triumphantis amen. cum ego Filippus Maria Anglus dux Mediolani Papie Anglerieque comes ac Janue dominus 5 cum omni fidelitate honore et reverencia certas firmaverim convenciones et federa 1 cum serenissimo principum et gloriosissimo domino meo domino Sigismundo dei gracia Ro- manorum rege semper augusto et Ungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rege et ab eodem nonnullas liberaciones et gracias 2 obtinuerim, ideo ad perpetuam rei memoriam infrascriptas reversales litteras 3 fieri volui secundum formam litterarum memorati do- 1o mini mei Romanorum regis etc., per quas notum facio tenore presencium universis: omnes, qui hactenus res permaximas orsi sunt, vel libidine dominandi vel cupiditate glorie vel quod est hiis longe sublimius honesti pulcritudine illustria opera moliti sunt. omnia namque si recte tempora metiamur, multos intuebimur, qui labores innumeros obierunt formidandaque discrimina erecto animo despexerunt, ut calcarent alios vel par- 15 tam potenciam custodirent; plures tamen videmus captos dulcedine glorie, qui non tan- tum prompte mori potuerunt sed et qui ultro in voluntarios interitus ruerunt a, ut poste- ritati nuda nomina commendarent. ac invictissimus dominus meus Romanorum rex hec omnia excelso animo superat nilque preter honestum optare et admirari videtur, dum adversus sacri rebelles imperii bellum indicit atque nomen imperiale apud aliqua com- 20 munitatum regimina pene extinctum atque submersum mira virtute tuetur et singulari quadam dignitate exornat. ut igitur in dies continuos magis atque magis pro imperio ornando vel tuendo michi succrescat animus et inpavidus omni sinistra suspicione ca- ream precludanturque murmura et susurraciones impiorum, qui fato nescio quo nisi ma- ligno aliquando cuperent suum et meum evertere statum, ideo prius suo proprio motu 25 et postea solemnibus subsecutis stipulacionibus convenit et graciose condescendit ad infrascripta capitula convenciones promissiones et gracias cum meis oratoribus spectabili Conrado de Careto ex marchionibus Saone et famoso juris utriusque doctore Guar- nerio de Castiliono meo nomine initas et in solempnem stipulacionem deductas et fir- matas: [I] primo 4 videlicet quia vicissim convenerunt et conveni, ut omnes amicos so suos pro amicis teneam et reputem et omnes inimicos suos pro inimicis tractem et offendam, ita tamen ut tenear ad instanciam prelibati domini mei regis aliquem offen- dere, nisi michi mittat tot gentes numero, quot habuerit vel habuerint ille vel illi, quem aut quos offendere voluerit et pro inimicis habere, ubi michi oportunius videbitur ex- pedire, vel tantam pecuniarum quantitatem, que sufficiat pro conducendis armigeris ad 35 tantum numerum ut prefertur, ita tamen quod ex hujusmodi convencionibus non in- tendo ecclesie et domino nostro summo pontifici domino Martino et suis successoribus derogare in eorum prejudicium, sicut similiter non est obligatus serenissimus dominus meus rex ecclesie et summo pontifici in eorum prejudicium derogare. versa vice serenis- simus dominus meus Romanorum rex oratoribus meis stipulantibus promisit meos amicos pro 40 amicis habere et inimicos prob inimicis) habere tenere et reputare ac toto posse suo offendere et offendi facere. [2] item motu suo proprio, non ad mei instanciam, de plenitudine sue potestatis regie, ut emuli mei destituantur omni spe et fructu maledicendi et sinistre a) em.; Vorl. ruerent. b) fehlt in der Vorlage. lippo Maria bei Sigmund und bei Brunoro della 45 Scala (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 je ein conc. chart.; die Beglaubigung bei Sigmund ist ge- druckt bei Osio a. a. O. 2, 250). Am I Juli (nr. 3). Bei diesen liberaciones et gracie ist schwerlich 50 an die Pririlegien vom 1. und 6 Juli (nrr. 4 und 5), sondern an die in art. 1-4 des vorliegenden Re- verses angeführten Konxessionen Sigmunds vu den- ken. Vgl. S. 10-II. 3 Vgl. hierxu nr. 2 art. 5. 4 Mit diesem Artikel vergleiche man art. 2 un- serer nr. 2 und die Bemerkungen auf S. 7. 6*)
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Vorakten des Romzuges. 1426 Aug. 10 44 suspiciones evanescant a, contentus fuit voluit et meis clarissimis oratoribus et procura- toribus subsequenter stipulantibus promisit 1 suo et sacri imperii nomine nullo unquam tempore me vocare nec michi quovis modo jubere aut mandare, ut alicubi ad suam vel sacri imperii presenciam me conferam aut aliqua ex causa, que dici vel excogitari posset, vadam, nisi si et prout michi videbitur et placuerit, et ex nunc me quidem ab omni tali onere eundi ad suam vel successorum suorum presenciam certis bonis justis et racionabilibus causis motus liberavit quietavit absolvit et liberatum esse voluit et intendit, ut me pro imperio principem utilem preservet ab emulorum susurracionibus, qui neque suum neque meum cuperent videre prosperum statum. [3] item eodem motu proprio et de regie potestatis plenitudine, prescindendo emulorum insperatas pro- 10 diciones et ut, quemadmodum pro imperio tuendo laboro, sic et me et meum statum tueatur et ab omni suspicione corum, qui aliquando majestatem suam comitando maligne machinantur, preservet, voluit et meis oratoribus stipulantibus promisit 2, quod eo tem- pore, quo pro sua coronacione vel alia quavis ex causa in Italiam veniet vel per Ita- liam transibit, non intrabit Mediolanum aut Papiam cum majore societate octingentarum 15 vel mille personarum ad plus nec dictum aliqua ex causa vel quovis colore numerum excedet. [4] item vicissim convenerunt3 et conveni et solempniter promiserunt et promisi ut supra, quod serenissimus dominus rex antedictus nullo unquam tempore scienter tractabit aut operam dabit nec tractanti vel agenti consenciet in aliquo, quod sit contra salutem et securitatem persone mee et status mei, sed pocius tractantibus contra me 20 vel statum meum, ubi sciret, contradicet et obstabit toto posse et occurrente casu me avisatum faciet. viceversa dicti oratores mei meo nomine promiserunt et ego per pre- sentes promitto, quod nullo unquam tempore scienter tractabo aut faciam nec tractanti contra personam aut statum suum vel imperii consenciam b, sed obstabo et contradicam ac eciam eum avisatum faciam. in quorum testimonium presentes litteras fieri jussi 25 meique sigilli appensione muniri mandavi. datum Mediolani die decimo augusti 1426. 1426 10. K. Sigmund an Hzg. Filippo Maria von Mailand: betr. Erweiterung der ihm schon Aug. 18 1426 August 18 Ofen. früher gewährten Indemnität. 5 1426 Ang. 10 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 122 (bis)b -123a cop. chart. coaeva. Unter dem Text Idem, d. i. Rex. Cancellarius, wie unter dem Privileg vom 6 Juli 1426 (nr. 5) 30 auf fol. 122 (bis)b. Zu Anfang steht links am Rande Relaxacio excessuum pro eodem [scil. duce Mediolani]. Regest bei Altmann nr. 6714. 1426 Aug. 18 Schreibt: Hat die dem Herxog schon früher 4 gewährte Indemnität für alle Vergehen und Versäum- nisse gegen König und Reich ausgedelnt ad omnia per te quovis modo contra nos et imperium sacrum 35 commissa vel omissa usque in diem hodiernum, sive hoc factum fuerit propter inobedienciam sive ob ali- quas cum nostris inimicis factas convenciones sive ob aliquam aliam quamcunque causam majorem vel minorem, propter quam coram nostra majestate posses quomodolibet inculpari. datum Bude anno etc. 26 18 die augusti regnorum etc. Bohemie septimo. a) em.; Forl. evanescunt. b) em.; Forl. conscienciam. 40 1Dieses Zugeständnis, auf das Filippo Maria be- sonderes Gewicht legte, hatte Sigmund schon An- fang April gemacht, als er mit Corrado del Carretto in Korneuburg verhandelt hatte. Vgl. die artt. 3 der S. 5 Anm. 4 angeführten Instruktion vom 21 Januar und der wiederholt erwähnten „Replik“ des Herzogs bei Osio a. a. O. 2, 170-171 berw. 192. 2 Auch darüber war schon in Korneuburg cine Vereinbarung getroffen worden. Es hatte sich jetzt nur noch darum gehandelt, die Anxahl des von Sigmund nach Mailand oder Pavia mitrunehmen- den Gefolges festrusetxen. 3 Ebenfalls schon in Korneuburg. Die Fassung des Artikels ist den Wiinschen angepaßst, die Fi- 45 lippo Maria in art. 4 der in Anm. I erwähnten „Replik“ geäußtert hatte (Osio a. a. O. 2, 193; vgl. 2, 171 und 203). 4 Am 6 Juli 1426 (nr. 5). 50
Vorakten des Romzuges. 1426 Aug. 10 44 suspiciones evanescant a, contentus fuit voluit et meis clarissimis oratoribus et procura- toribus subsequenter stipulantibus promisit 1 suo et sacri imperii nomine nullo unquam tempore me vocare nec michi quovis modo jubere aut mandare, ut alicubi ad suam vel sacri imperii presenciam me conferam aut aliqua ex causa, que dici vel excogitari posset, vadam, nisi si et prout michi videbitur et placuerit, et ex nunc me quidem ab omni tali onere eundi ad suam vel successorum suorum presenciam certis bonis justis et racionabilibus causis motus liberavit quietavit absolvit et liberatum esse voluit et intendit, ut me pro imperio principem utilem preservet ab emulorum susurracionibus, qui neque suum neque meum cuperent videre prosperum statum. [3] item eodem motu proprio et de regie potestatis plenitudine, prescindendo emulorum insperatas pro- 10 diciones et ut, quemadmodum pro imperio tuendo laboro, sic et me et meum statum tueatur et ab omni suspicione corum, qui aliquando majestatem suam comitando maligne machinantur, preservet, voluit et meis oratoribus stipulantibus promisit 2, quod eo tem- pore, quo pro sua coronacione vel alia quavis ex causa in Italiam veniet vel per Ita- liam transibit, non intrabit Mediolanum aut Papiam cum majore societate octingentarum 15 vel mille personarum ad plus nec dictum aliqua ex causa vel quovis colore numerum excedet. [4] item vicissim convenerunt3 et conveni et solempniter promiserunt et promisi ut supra, quod serenissimus dominus rex antedictus nullo unquam tempore scienter tractabit aut operam dabit nec tractanti vel agenti consenciet in aliquo, quod sit contra salutem et securitatem persone mee et status mei, sed pocius tractantibus contra me 20 vel statum meum, ubi sciret, contradicet et obstabit toto posse et occurrente casu me avisatum faciet. viceversa dicti oratores mei meo nomine promiserunt et ego per pre- sentes promitto, quod nullo unquam tempore scienter tractabo aut faciam nec tractanti contra personam aut statum suum vel imperii consenciam b, sed obstabo et contradicam ac eciam eum avisatum faciam. in quorum testimonium presentes litteras fieri jussi 25 meique sigilli appensione muniri mandavi. datum Mediolani die decimo augusti 1426. 1426 10. K. Sigmund an Hzg. Filippo Maria von Mailand: betr. Erweiterung der ihm schon Aug. 18 1426 August 18 Ofen. früher gewährten Indemnität. 5 1426 Ang. 10 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 122 (bis)b -123a cop. chart. coaeva. Unter dem Text Idem, d. i. Rex. Cancellarius, wie unter dem Privileg vom 6 Juli 1426 (nr. 5) 30 auf fol. 122 (bis)b. Zu Anfang steht links am Rande Relaxacio excessuum pro eodem [scil. duce Mediolani]. Regest bei Altmann nr. 6714. 1426 Aug. 18 Schreibt: Hat die dem Herxog schon früher 4 gewährte Indemnität für alle Vergehen und Versäum- nisse gegen König und Reich ausgedelnt ad omnia per te quovis modo contra nos et imperium sacrum 35 commissa vel omissa usque in diem hodiernum, sive hoc factum fuerit propter inobedienciam sive ob ali- quas cum nostris inimicis factas convenciones sive ob aliquam aliam quamcunque causam majorem vel minorem, propter quam coram nostra majestate posses quomodolibet inculpari. datum Bude anno etc. 26 18 die augusti regnorum etc. Bohemie septimo. a) em.; Forl. evanescunt. b) em.; Forl. conscienciam. 40 1Dieses Zugeständnis, auf das Filippo Maria be- sonderes Gewicht legte, hatte Sigmund schon An- fang April gemacht, als er mit Corrado del Carretto in Korneuburg verhandelt hatte. Vgl. die artt. 3 der S. 5 Anm. 4 angeführten Instruktion vom 21 Januar und der wiederholt erwähnten „Replik“ des Herzogs bei Osio a. a. O. 2, 170-171 berw. 192. 2 Auch darüber war schon in Korneuburg cine Vereinbarung getroffen worden. Es hatte sich jetzt nur noch darum gehandelt, die Anxahl des von Sigmund nach Mailand oder Pavia mitrunehmen- den Gefolges festrusetxen. 3 Ebenfalls schon in Korneuburg. Die Fassung des Artikels ist den Wiinschen angepaßst, die Fi- 45 lippo Maria in art. 4 der in Anm. I erwähnten „Replik“ geäußtert hatte (Osio a. a. O. 2, 193; vgl. 2, 171 und 203). 4 Am 6 Juli 1426 (nr. 5). 50
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 45 B. Romzugspläne K. Sigmunds vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 5 11. K. Sigmund an Papst Martin V: bevollmächtigt den erwählten Bischof von Vesz- 1426 prim Johannes zum Abschluß eines Bündnisses mit ihm und der Römischen Ang. 22 1426 August 22 Ofen. Kirche 1. Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 104 ab cop. chart. coaeva. Zu Anfang ist rechts am Rande vom Schreiber bemerkt Procuratorium in persona Johannis electi Vesprimiensis. Am Schluß steht Similis sub minori appenso sigillo, rechts davon durch- strichen Rex. Franciscus. Regest bei Altmann nr. 6721. 10 Sanctissimo in Christo patri et domino domino Martino digna dei providencia sacrosancte Romane ac universalis ecclesie summo pontifici domino nostro reverendissimo Sigismundus etc. cum filialis obediencie subjeccione devotaa pedum oscula beatorum. sanctissime pater, domine reverendissime. filialis nostra devocio et humilitatis affectus, 15 quos cum debita reverencia ad sanctitatem vestram et sanctam Romanam ecclesiam gerimus, cum affectu semper nos die noctuque sollicitant, ut in hiis, que sanctitatis vestre complacent votis, indefessis desideriis amplectamur, ideoque, ut hujusmodi bone voluntatis nostre perfecta indicia per exhibicionem operis realiter agnoscantur, mittimus ad sancti- tatem vestram venerabilem Johannem b electum Vesprimiensem consiliarium nostrum 20 devotum dilectum de ipsiusque fide legalitate et circumspeccionis industria plenam confidenciam et indubitatam obtinentes ipsum “ de certa nostra sciencia auctoritate Ro- mana regia Hungarie et Boemie nostrum " ambasiatorem actorem factorem et negociorum nostrorum gestorem et nuncium specialem ordinamus constituimus facimus et creamus, dantes et concedentes eidem e plenam et omnimodam auctoritatem facultatem et licenciam 25 specialem ad tractandum cum sanctitate vestra et sancta Romana ecclesia mutue inter vos et nos unionem amorem et federa ligasque sub quacunque forma verborum iniendi disponendi firmandi et perpetuo subeundi, sic quod hujusmodi unio favor caritas atque lige nulla qualitate temporis interveniente possint seu debeant violari rumpi seu quomodolibet immutari, sed quod semper mutuo ad invicem simus alligati et astricti nostros statum et 30 honorem veluti pro uno homine tueri conservare manutenere realiter et defendere verbis et factis et omni potencia nobis ab altissimo attributis, sic quod ab hujusmodi proposito nulla nos possit avertere inductio intercessio seu querela, ratum et gratum habentes quitquid per dictum t nostrum ambassiatorem actorem et nuncium actum gestum fuerit vel conclusum 35 a) em.; Vorl. devoto. b) Iohannem — ipsius ist in der Forl. an den Rand geschrieben; in Text steht durchstrichen Artaudum abbatem sancti Anthonii de Vyenna et honorabilem Johannem prepositum Budensem vicecancel- larium regni nostri Hungarie consiliarios devotos nostros sincere dilectos de ipsorum. c) em.; Vorl. ipsos et eorum quemlibet in solidum. d) ist in der Vorl. korr. aus nostros; ebenso ambasiatorem aus ambasiatores u. s. w. e) ist in der Vorl. korr. aus eisdem. f) em.; Forl. dictos u. s. w. 1 Wie die in den Varianten mitgeteilten Korrek- 40 turen xeigen, hat die königliche Kanzlei die vor- liegende Vollmacht nicht neu entworfen, sondern einfach eine ältere, am 26 September 1425 für den Abt Artaud de Grandval und den königlichen Vixe- kanzler Propst Johannes von Ofen ausgestellte be- 45 nutxt. — Ob der Bischof wirklich nach Rom gereist ist, steht freilich nicht fest, aber es ist wahrschein- lich. Eine königliche Gesandtschaft ist nämlich Ende August in Trient nachweisbar. Sie verlangt von den Venctianischen Rektoren in Verona Geleit, das ihnen der Venetianische Senat am 30 August auch bewilligt (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 160b cop. membr. coacva). Am 12 September hält sie sich in Florenz auf; sic bietet dort die Vermittlung Sigmunds xwischen dem Herxog von Mailand und Venedig und Florenx an und ver- langt die Vermittlung des letxteren zwischen Sig- mund und Venedig (Giornale storico degli archivi Toscani 7, 213 und 214). Uber Florenz hinaus läßt sie sich nicht verfolgen. — Vgl. auch die Ein- leitung nu lit. D.
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 45 B. Romzugspläne K. Sigmunds vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 5 11. K. Sigmund an Papst Martin V: bevollmächtigt den erwählten Bischof von Vesz- 1426 prim Johannes zum Abschluß eines Bündnisses mit ihm und der Römischen Ang. 22 1426 August 22 Ofen. Kirche 1. Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 104 ab cop. chart. coaeva. Zu Anfang ist rechts am Rande vom Schreiber bemerkt Procuratorium in persona Johannis electi Vesprimiensis. Am Schluß steht Similis sub minori appenso sigillo, rechts davon durch- strichen Rex. Franciscus. Regest bei Altmann nr. 6721. 10 Sanctissimo in Christo patri et domino domino Martino digna dei providencia sacrosancte Romane ac universalis ecclesie summo pontifici domino nostro reverendissimo Sigismundus etc. cum filialis obediencie subjeccione devotaa pedum oscula beatorum. sanctissime pater, domine reverendissime. filialis nostra devocio et humilitatis affectus, 15 quos cum debita reverencia ad sanctitatem vestram et sanctam Romanam ecclesiam gerimus, cum affectu semper nos die noctuque sollicitant, ut in hiis, que sanctitatis vestre complacent votis, indefessis desideriis amplectamur, ideoque, ut hujusmodi bone voluntatis nostre perfecta indicia per exhibicionem operis realiter agnoscantur, mittimus ad sancti- tatem vestram venerabilem Johannem b electum Vesprimiensem consiliarium nostrum 20 devotum dilectum de ipsiusque fide legalitate et circumspeccionis industria plenam confidenciam et indubitatam obtinentes ipsum “ de certa nostra sciencia auctoritate Ro- mana regia Hungarie et Boemie nostrum " ambasiatorem actorem factorem et negociorum nostrorum gestorem et nuncium specialem ordinamus constituimus facimus et creamus, dantes et concedentes eidem e plenam et omnimodam auctoritatem facultatem et licenciam 25 specialem ad tractandum cum sanctitate vestra et sancta Romana ecclesia mutue inter vos et nos unionem amorem et federa ligasque sub quacunque forma verborum iniendi disponendi firmandi et perpetuo subeundi, sic quod hujusmodi unio favor caritas atque lige nulla qualitate temporis interveniente possint seu debeant violari rumpi seu quomodolibet immutari, sed quod semper mutuo ad invicem simus alligati et astricti nostros statum et 30 honorem veluti pro uno homine tueri conservare manutenere realiter et defendere verbis et factis et omni potencia nobis ab altissimo attributis, sic quod ab hujusmodi proposito nulla nos possit avertere inductio intercessio seu querela, ratum et gratum habentes quitquid per dictum t nostrum ambassiatorem actorem et nuncium actum gestum fuerit vel conclusum 35 a) em.; Vorl. devoto. b) Iohannem — ipsius ist in der Forl. an den Rand geschrieben; in Text steht durchstrichen Artaudum abbatem sancti Anthonii de Vyenna et honorabilem Johannem prepositum Budensem vicecancel- larium regni nostri Hungarie consiliarios devotos nostros sincere dilectos de ipsorum. c) em.; Vorl. ipsos et eorum quemlibet in solidum. d) ist in der Vorl. korr. aus nostros; ebenso ambasiatorem aus ambasiatores u. s. w. e) ist in der Vorl. korr. aus eisdem. f) em.; Forl. dictos u. s. w. 1 Wie die in den Varianten mitgeteilten Korrek- 40 turen xeigen, hat die königliche Kanzlei die vor- liegende Vollmacht nicht neu entworfen, sondern einfach eine ältere, am 26 September 1425 für den Abt Artaud de Grandval und den königlichen Vixe- kanzler Propst Johannes von Ofen ausgestellte be- 45 nutxt. — Ob der Bischof wirklich nach Rom gereist ist, steht freilich nicht fest, aber es ist wahrschein- lich. Eine königliche Gesandtschaft ist nämlich Ende August in Trient nachweisbar. Sie verlangt von den Venctianischen Rektoren in Verona Geleit, das ihnen der Venetianische Senat am 30 August auch bewilligt (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 160b cop. membr. coacva). Am 12 September hält sie sich in Florenz auf; sic bietet dort die Vermittlung Sigmunds xwischen dem Herxog von Mailand und Venedig und Florenx an und ver- langt die Vermittlung des letxteren zwischen Sig- mund und Venedig (Giornale storico degli archivi Toscani 7, 213 und 214). Uber Florenz hinaus läßt sie sich nicht verfolgen. — Vgl. auch die Ein- leitung nu lit. D.
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1426 Aug. 22 1426 Aug. 29 46 quomodolibet in premissis, ac si id ipsum in persona propria tractassemus finivissemus vel quomodolibet conclusissemus, promittentes bona nostra fide in verbo regio quitquid ut premittitur per ipsum ambassiatorem a nostrum conclusum et finitum fuerit, si opus exegerit, aliis nostris litteris sigillis nostris roboratis effectualiter confirmare et concedere sub clausulis oportunis. presencium etc. majestatis. datum Budeb 22 die augusti anno etc. 26 c regnorum d Hungarie 40 Romanorum 16 et Boemie 7. 11426 12. K. Sigmund an Hag. Filippo Maria von Mailand: ernennt ihn zu seinem General- Sept. I] kapitän in der Lombardei, in Toskana und überhaupt in Italien und ermächtigt ihn, alle ihm und dem Reiche widerrechtlich entzogenen Gerechtsame und Be- sitzungen zu seinen (Sigmunds) und des Reiches Handen zu fordern und zu 10 nehmen und gegen widersetzliche Inhaber derselben das Reichsbanner zu entfalten. [1426 September 1]1 Ofen. 5 Vorakten des Romzuges. Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 123 a cop. chart. coaeva. Zu Anfang steht rechts am Rande Capitaneatus pro eodem duce [scil. Mediolani]. Regest bei Altmann nr. 6694. 15 [1426 Sept. 1] Sigismundus etc. illustri Philippo Maria Anglo duci Mediolani Papie Anglerieque comiti principi filio nostro carissimo graciam etc. de tue virtutis et legalitatis ac circumspeccionis industria plenam fiduciam obtinentes, non per errorem aut improvide sed animo deliberato sano principum procerum et nobilium nostrorum accedente consilio te in capitaneum nostrum per totam Lombardiam Tusciam et Italiam generalem ordinamus 20 ponimus et instituimus, dantes et concedentes tibi nostro et imperii sacri nomine et auctoritate Romana regia et de plenitudine regie potestatis omnimodam facultatem et plenariam potestatem omnia nostra et imperii sacri jura possessiones et dominia a quo- cunque homine ea indebite possidente ad manus nostras et imperii sacri repetendi et recuperandi, prout racio dictaverit et fuerit opportunum, ac eciam vexilla nostra et im- 25 perii sacri et victrices aquilas adversum hostes nostros et hujusmodi possessiones e bona dominia et jura indebite occupantes f erigendi procedendi et eos ad nostram dicionem subjectionem et obedienciam reducendi, proviso tamen quod hujusmodi vexilla seu banderia cum maturitate et providencia erigas, ut exinde honor noster regius atque tuus et non scandali et dampni nota detestabilis subsequatur, presentibus ad so datum Bude. nostre dumtaxat voluntatis beneplacitum. presencium etc. 1426 13. K. Sigmund an alle Reichsunterthanen: proklamiert den Reichskrieg gegen Venedig Sept. 1 und fordert zur Unterstützung seines Generalkapitäns des Herzogs Filippo Maria von Mailand auf. 1426 September 1 Ofen. a) ist in der Vorl. korr. aus ambassiatores nostros. b) Bude — augusti ist in der Vorl. übergeschrieben über durch- 35 strichenem Posonii Strigoniensis diocesis. c) die Vorl. hatte ursprüinglich 25; es folgt durchstrichen die 26 sep- tembris; über sep ist de übergeschrieben. d) regnorum — 7 fehlte ursprünglich und ist erst für dic Follmacht des Bischofe hinzugesetzt worden. e) em.; Forl. possessionum bonorum dominiorum et jurium. f) em.; Vorl. occupancium. g) em.; Vorl. ea 1 Die Ernennung steht xwar im Registraturbuche zwischen Urkunden vom 21. und 26 Juli 1426, ist aber dennoch vom I September au datieren. Denn wäre sie friiher vollzogen worden, so würde Filippo Maria sie doch wohl in einem der vielen Briefe, die er im August und in der ersten Hülfte des Sep- tember an seine Gesandten am königlichen Hofe richtete, erwähnt haben. Aber auch abgeschen davon, genigt schon ein Blick auf den Inhalt unserer nr. 13, um jeden Zweifel xu beseitigen; beide Urkunden gehören xusammen und müssen gleichxeitig ausgestellt sein. Darauf deutet auch der Umstand hin, daß Sigmund ebenfalls am 1 Sep- 40 tember den Eidgenossen sowohl von der Ernennung des Herxogs als auch von dem Beginn des Reichs- krieges gegen Venedig (vgl. nr. 13) Kenninis giebt. Sie werden aufgefordert, den mit Venedig und Florenx verbündeten Hrg. Amadeus von Savoyen 45 von einem Angriff auf den Hernog von Mailand zurickruhalten event. diesen gegen jenen zu unter- stiitxen (Zürich Staats-A. Stadtbücher nr. 4a fol. 70 ab cop. chart. coaeva; vgl. Amtl. Sammlung der älteren eidgenöss. Abschiede 2, 60 und Alt- 50 mann nr. 6729).
1426 Aug. 22 1426 Aug. 29 46 quomodolibet in premissis, ac si id ipsum in persona propria tractassemus finivissemus vel quomodolibet conclusissemus, promittentes bona nostra fide in verbo regio quitquid ut premittitur per ipsum ambassiatorem a nostrum conclusum et finitum fuerit, si opus exegerit, aliis nostris litteris sigillis nostris roboratis effectualiter confirmare et concedere sub clausulis oportunis. presencium etc. majestatis. datum Budeb 22 die augusti anno etc. 26 c regnorum d Hungarie 40 Romanorum 16 et Boemie 7. 11426 12. K. Sigmund an Hag. Filippo Maria von Mailand: ernennt ihn zu seinem General- Sept. I] kapitän in der Lombardei, in Toskana und überhaupt in Italien und ermächtigt ihn, alle ihm und dem Reiche widerrechtlich entzogenen Gerechtsame und Be- sitzungen zu seinen (Sigmunds) und des Reiches Handen zu fordern und zu 10 nehmen und gegen widersetzliche Inhaber derselben das Reichsbanner zu entfalten. [1426 September 1]1 Ofen. 5 Vorakten des Romzuges. Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 123 a cop. chart. coaeva. Zu Anfang steht rechts am Rande Capitaneatus pro eodem duce [scil. Mediolani]. Regest bei Altmann nr. 6694. 15 [1426 Sept. 1] Sigismundus etc. illustri Philippo Maria Anglo duci Mediolani Papie Anglerieque comiti principi filio nostro carissimo graciam etc. de tue virtutis et legalitatis ac circumspeccionis industria plenam fiduciam obtinentes, non per errorem aut improvide sed animo deliberato sano principum procerum et nobilium nostrorum accedente consilio te in capitaneum nostrum per totam Lombardiam Tusciam et Italiam generalem ordinamus 20 ponimus et instituimus, dantes et concedentes tibi nostro et imperii sacri nomine et auctoritate Romana regia et de plenitudine regie potestatis omnimodam facultatem et plenariam potestatem omnia nostra et imperii sacri jura possessiones et dominia a quo- cunque homine ea indebite possidente ad manus nostras et imperii sacri repetendi et recuperandi, prout racio dictaverit et fuerit opportunum, ac eciam vexilla nostra et im- 25 perii sacri et victrices aquilas adversum hostes nostros et hujusmodi possessiones e bona dominia et jura indebite occupantes f erigendi procedendi et eos ad nostram dicionem subjectionem et obedienciam reducendi, proviso tamen quod hujusmodi vexilla seu banderia cum maturitate et providencia erigas, ut exinde honor noster regius atque tuus et non scandali et dampni nota detestabilis subsequatur, presentibus ad so datum Bude. nostre dumtaxat voluntatis beneplacitum. presencium etc. 1426 13. K. Sigmund an alle Reichsunterthanen: proklamiert den Reichskrieg gegen Venedig Sept. 1 und fordert zur Unterstützung seines Generalkapitäns des Herzogs Filippo Maria von Mailand auf. 1426 September 1 Ofen. a) ist in der Vorl. korr. aus ambassiatores nostros. b) Bude — augusti ist in der Vorl. übergeschrieben über durch- 35 strichenem Posonii Strigoniensis diocesis. c) die Vorl. hatte ursprüinglich 25; es folgt durchstrichen die 26 sep- tembris; über sep ist de übergeschrieben. d) regnorum — 7 fehlte ursprünglich und ist erst für dic Follmacht des Bischofe hinzugesetzt worden. e) em.; Forl. possessionum bonorum dominiorum et jurium. f) em.; Vorl. occupancium. g) em.; Vorl. ea 1 Die Ernennung steht xwar im Registraturbuche zwischen Urkunden vom 21. und 26 Juli 1426, ist aber dennoch vom I September au datieren. Denn wäre sie friiher vollzogen worden, so würde Filippo Maria sie doch wohl in einem der vielen Briefe, die er im August und in der ersten Hülfte des Sep- tember an seine Gesandten am königlichen Hofe richtete, erwähnt haben. Aber auch abgeschen davon, genigt schon ein Blick auf den Inhalt unserer nr. 13, um jeden Zweifel xu beseitigen; beide Urkunden gehören xusammen und müssen gleichxeitig ausgestellt sein. Darauf deutet auch der Umstand hin, daß Sigmund ebenfalls am 1 Sep- 40 tember den Eidgenossen sowohl von der Ernennung des Herxogs als auch von dem Beginn des Reichs- krieges gegen Venedig (vgl. nr. 13) Kenninis giebt. Sie werden aufgefordert, den mit Venedig und Florenx verbündeten Hrg. Amadeus von Savoyen 45 von einem Angriff auf den Hernog von Mailand zurickruhalten event. diesen gegen jenen zu unter- stiitxen (Zürich Staats-A. Stadtbücher nr. 4a fol. 70 ab cop. chart. coaeva; vgl. Amtl. Sammlung der älteren eidgenöss. Abschiede 2, 60 und Alt- 50 mann nr. 6729).
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 47 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 134b�135 a cop. chart. coaeva. Zu An- 1426 Sept. 1 fang ist links am Rande vom Schreiber bemerkt Mandatum ad abstrahendum obedienciam Venetis. Am Schluß steht Rex. Michael. Regest bei Altmann nr. 6728. — Erwähnt in RTA. 9, 2 und von Stieda, Hansisch- Venetianische Handelsbeziehungen im 15 Jahrhundert S. 30. Sigismundus etc. universis et singulis principibus ecclesiasticis et secularibus comi- tibus baronibus sacri Romani imperii generalibus vicariis militibus clientibus vasallis civitatibus et communitatibus ubilibet per sacrum Romanum imperium constitutis nostris et imperii sacri fidelibus dilectis graciam regiam et omne bonum. cum a nullius sit 1o peregrinum noticia, sed plurimum constet evidenter, Venetos nostros et imperii sacri tociusque ingenuitatis et nobilitatis imperialis fuisse et esse inveteratos oppressores hostes et emulos multosque, immo plures quam dici oporteat principes ecclesiasticos et seculares magnates comites barones et nobiles per suam tyrannidem fallaciasque op- pressisse adeoque miliciam sibi vicinam fere extirpasse sueque dicioni, immo ferme ser- 15 vituti subjugasse, quod vix est in illis partibus, qui jam sacrum Romanum imperium, a quo cuncta illarum parcium dependent feuda, recognoscere audeat seu se presumat fidelem imperii nominare, et verisimile est, si ipsorum temeritatem diucius conniventibus transiremus oculis, omnem imperialem miliciam pro suo posse delerent et pro ampliandis ipsorum fimbriis sibi eandem in servitutem redigerent: verum nos, quorum interest 20 habere appertos oculos pro recuperacione jurium sacri imperii advertereque summopere subditos et vasallos tam ecclesiasticos quam seculares in suis libertatibus dignitatibus et juribus conservare, ad laudem omnipotentis a dei omniumque fidelium imperii conso- lacionem liberacionem et ipsorum status exaltacionem jam contra eosdem Venetos nostros et imperii sacri rebelles intendimus dextera nobis altissimi assistente continuando guerram 25 efficacius arma movere omnes nostros et imperii sacri fideles et subditos contra eosdem invitantes, sicut illustrem Philippum Maria Anglum ducem Mediolani filium nostrum et imperii sacri principem et fidelem dilectum pro recuperandis sacri Romani imperii juribus per Italiam generalem capitaneum constituimus sibique banderium imperiale victricium nostrarum aquilarum commisimus 1 omnes nostros et imperii sacri fideles collecturo et s0 militaturo sub eodem. ideo vos omnes et singulos nostra et imperii sacri auctoritate requirimus monemus et hortamur vobis auctoritate Romana regia et sub banno imperiali hoc edicto mandantes firmiter et districte, quatenus vos a subsidio consilio et favore predictorum Venetorum retrahatis nullasque gentes tam vestras quam alias per terras principatus dominia jurisdictiones et loca vestra in subsidium eorundem contra nos et 35 sacrum Romanum imperium et contra prefatum ducem Mediolani capitaneum nostrum quovis quesito colore directe vel indirecte per vos vel per alium palam vel occulte transire permittatis, prohibentes et inhibentes, quemadmodum et nos tenore presencium prohibemus, ne eciam prefatis Venetis alique merces victualia et alie res quecunque statum et auxilium ipsorum promovencia per vestri medium adducantur 2, dicto vero 40 duci Mediolani capitaneo nostro auxiliis consiliis et favoribus opportunis assistatis toto posse tamquam persone nostre, si ibidem personaliter adessemus, nec ipsum in aliquibus civitatibus castris aut territoriis, que per eum possidentur, quovis modo turbare aut mo- lestare audeatis, cum eum una cum omnibus que possidet sub nostri et imperii sacri protectione susceperimus, declarantes quod, quicunque contra ipsum ducem aut statum 45 suum ageret, contra nos et sacrum imperium egisse intelligatur et, qui illum aut statum suum ex aliqua parte offenderet vel impediret, nostra et imperii sacri jura lederet. et a) em.; Vorl. omnipotentes Am I September 1426 (nr. 12). 2 Vgl. hiernu das Handelsverbot vom 25 Juli 1426 (nr. 8).
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 47 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 134b�135 a cop. chart. coaeva. Zu An- 1426 Sept. 1 fang ist links am Rande vom Schreiber bemerkt Mandatum ad abstrahendum obedienciam Venetis. Am Schluß steht Rex. Michael. Regest bei Altmann nr. 6728. — Erwähnt in RTA. 9, 2 und von Stieda, Hansisch- Venetianische Handelsbeziehungen im 15 Jahrhundert S. 30. Sigismundus etc. universis et singulis principibus ecclesiasticis et secularibus comi- tibus baronibus sacri Romani imperii generalibus vicariis militibus clientibus vasallis civitatibus et communitatibus ubilibet per sacrum Romanum imperium constitutis nostris et imperii sacri fidelibus dilectis graciam regiam et omne bonum. cum a nullius sit 1o peregrinum noticia, sed plurimum constet evidenter, Venetos nostros et imperii sacri tociusque ingenuitatis et nobilitatis imperialis fuisse et esse inveteratos oppressores hostes et emulos multosque, immo plures quam dici oporteat principes ecclesiasticos et seculares magnates comites barones et nobiles per suam tyrannidem fallaciasque op- pressisse adeoque miliciam sibi vicinam fere extirpasse sueque dicioni, immo ferme ser- 15 vituti subjugasse, quod vix est in illis partibus, qui jam sacrum Romanum imperium, a quo cuncta illarum parcium dependent feuda, recognoscere audeat seu se presumat fidelem imperii nominare, et verisimile est, si ipsorum temeritatem diucius conniventibus transiremus oculis, omnem imperialem miliciam pro suo posse delerent et pro ampliandis ipsorum fimbriis sibi eandem in servitutem redigerent: verum nos, quorum interest 20 habere appertos oculos pro recuperacione jurium sacri imperii advertereque summopere subditos et vasallos tam ecclesiasticos quam seculares in suis libertatibus dignitatibus et juribus conservare, ad laudem omnipotentis a dei omniumque fidelium imperii conso- lacionem liberacionem et ipsorum status exaltacionem jam contra eosdem Venetos nostros et imperii sacri rebelles intendimus dextera nobis altissimi assistente continuando guerram 25 efficacius arma movere omnes nostros et imperii sacri fideles et subditos contra eosdem invitantes, sicut illustrem Philippum Maria Anglum ducem Mediolani filium nostrum et imperii sacri principem et fidelem dilectum pro recuperandis sacri Romani imperii juribus per Italiam generalem capitaneum constituimus sibique banderium imperiale victricium nostrarum aquilarum commisimus 1 omnes nostros et imperii sacri fideles collecturo et s0 militaturo sub eodem. ideo vos omnes et singulos nostra et imperii sacri auctoritate requirimus monemus et hortamur vobis auctoritate Romana regia et sub banno imperiali hoc edicto mandantes firmiter et districte, quatenus vos a subsidio consilio et favore predictorum Venetorum retrahatis nullasque gentes tam vestras quam alias per terras principatus dominia jurisdictiones et loca vestra in subsidium eorundem contra nos et 35 sacrum Romanum imperium et contra prefatum ducem Mediolani capitaneum nostrum quovis quesito colore directe vel indirecte per vos vel per alium palam vel occulte transire permittatis, prohibentes et inhibentes, quemadmodum et nos tenore presencium prohibemus, ne eciam prefatis Venetis alique merces victualia et alie res quecunque statum et auxilium ipsorum promovencia per vestri medium adducantur 2, dicto vero 40 duci Mediolani capitaneo nostro auxiliis consiliis et favoribus opportunis assistatis toto posse tamquam persone nostre, si ibidem personaliter adessemus, nec ipsum in aliquibus civitatibus castris aut territoriis, que per eum possidentur, quovis modo turbare aut mo- lestare audeatis, cum eum una cum omnibus que possidet sub nostri et imperii sacri protectione susceperimus, declarantes quod, quicunque contra ipsum ducem aut statum 45 suum ageret, contra nos et sacrum imperium egisse intelligatur et, qui illum aut statum suum ex aliqua parte offenderet vel impediret, nostra et imperii sacri jura lederet. et a) em.; Vorl. omnipotentes Am I September 1426 (nr. 12). 2 Vgl. hiernu das Handelsverbot vom 25 Juli 1426 (nr. 8).
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1426 Sept. 1 14?6 Sepl. | [1426] Sept. 1 48 Vorakten des Romzuges. insuper declaramus, quod omnes convenciones lige et federa cum dietis rebellibus Venetis et antiquis hostibus nostris et sacri Romani imperii per quoscunque facte nullius sint roboris vel momenti, quas eeiam auctoritate Romana regia ad cautelam tenore presencium irmritamus et nullius roboris esse decernimus, mandantes quibuscunque in eorum stipendiis vel serviciis existentibus, ut ab eis recedant, nisi voluerint pro nostris et sacri Komani imperii rebellibus reputari, hortantesque eos et quoscunque alios, ut per terram et per aquas se ad dictorum Venetorum ipsorumque eomplieum et adherencium dampna con- vertant rem justam et honestissimam ae gratissimam nobis in eo ostensuri. si qui autem contra dictum capitaneum nostrum aut quemeunque alium nostrum et imperii sacri fidelem et subditum causam haberet querele, coram nobis in judieio compareat justiciam debitam recepturus. has autem nostras litteras sive presens edictum in die date presencium publicari fecimus presentibus principibus baronibus comitibus proceribus nobilibus mili- tibus clientibus et fidelibus curie nostre imperialis et valvis castri Budensis loco nostre habitacionis affigi, ut nulli possit esse ignotum, quod in tam patentibus locis extitit publicatum. presencium etc. majestatis. datum Bude anno ete. 26 die prima septembris regnorum nostrorum anno Hungarie ete, 40 Romanorum 16 et Bohemie septimo. 14. K. Sigmund bevollmächtigt den Bischof Johannes von Veszprim, die Reichsrebellen in Italien zur Rechenschaft zu ziehen umd überhaupt alle im Reichsinteresse ge- legenen Anordnungen zu treffen !. [1426] September 1 Ofen. Aus Wien H.H.St.A. Reichsregistraturbuch H fol, 130% cop. chart. coaeva. Unter dem Text Idem, d. č. Rex. Michael [prepositus Boleslaviensis], zve unter einer unmittelbar vorhergehenden: Urkunde für Hxg. Ludwig von Baiern.. Zu Anfang steht rechts aan Rande Procuratorium Jobannis episcopi Vesprimiensis. Hegest bei Altmann nr. 6730. K. Sigmund giebt dem Bischof die Vollmacht: [1] monendi citandi compescendi precipiendi et processus quoseunque faciendi usque ad sentenciam privacionis inclusive contra. quoscunque principes vicàrios dominiorum possessores, cujuscunque dignitatis aut preeminencie existant, qui rebelles essent im- perii aut qui cum. Venetis rebellibus et inimicis imperii ac nostris cohiberent aut federa contraxissent vel eis quovis modo subvenirent aut faverent et assisterent contra mos vei principes fideles imperium re- cognoscentes, et maxime contra Thomam et fratres de Campofregoso et contra nobiles de Flischo et contra omnes facientes contra illustrem Philippum Maria Anglum ducem Mediolani filium nostrum et sacri imperii principem et fidelem dilectum; [2] ad faciendum concludendum et finiendum omnia, que nos facere ! Auffer dieser Generalvollmacht erhielt der Bischof ron Vesxprim am 1. und 2 September noch vier Spexialvollmachten, nämlich erstens: Mahnungen und Vorladungen an den Markgrafen von Ferrara wnd an Francesco Gonzaga ron Mantua, die es mit der Liga. hielten, ergehen xw lassen (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 130% not. chart. coaeva. ; Altmann ur. 6733); xweïtens: diese beiden Fürsten umd den Herxog von Mailand miteinander zu ver- tragen (ebenda fol. 180% not. chart. coacva; Alt- mann ny. 6731) ; drittens : gute Bexiehungen zwischen Sigmund und dem Herzog von Mailand auf der einen, den Campofregosi und. andern Gegnern. des Herxogs auf der andern Seite herxustellen, mit ihnen Verträge und Bündnisse xu schließen, sie von. aller Schuld, die sie auf sich geladen haben könnten, los- xusprechen und ihmen Titel und Vikariate au ver- leihen, falls sie sich von Venedig lossagen wiirden (ebenda fol. 130% not. chart. coaera; das Regest bei Altmann m. 6732 ist sehr mangelhaft); viertens : dem Markgrafen von Ferrara und dem Francesco Gonzaga von Mantua, wenn sie sich. weigern sollten, mit dem Herzog von Mailand Frieden xu schließen, ^ai befehlen, binnen 100 Tagen nach Empfang des Befehls am königlichen Hofe xw erscheinen (ebenda fol. 131^ not. chart. coaeva). Später, am 29 September, wurde der Bischof auch bevollmächtigt, die Zwistigkeiten der Herxóge von Mailand und von Savoyen bet- suleyen (ebenda fol. 181% cop. chart. coaeva; Alt- mann nr. 6768), und am 3 Oktober erteilte ihm Siymund den Auftrag, die Linder des Herxogs von Mailanıl. unter seinen (Sigymunds) und des Reiches besondern. Sehuls. su. stellen, sie mit Hilfe der Ge- treuen des Reiches in Italien und umter Entfaltumg des Reichsbanners xu verteidigen. und. überhaupt alle zu ihrer Sicherung und Erhaltung notwendigen Maßregeln su ergreifen, auch. Ungehorsame mit der Reichsacht xu belegen und wieder von ihr losxut- sprechen (ebenda fol. 130% cop. chart. coaeva; Alt- mann wr. 6164). Vgl. auch S. 27 Anm. 2. 0 5 20 30 40 50
1426 Sept. 1 14?6 Sepl. | [1426] Sept. 1 48 Vorakten des Romzuges. insuper declaramus, quod omnes convenciones lige et federa cum dietis rebellibus Venetis et antiquis hostibus nostris et sacri Romani imperii per quoscunque facte nullius sint roboris vel momenti, quas eeiam auctoritate Romana regia ad cautelam tenore presencium irmritamus et nullius roboris esse decernimus, mandantes quibuscunque in eorum stipendiis vel serviciis existentibus, ut ab eis recedant, nisi voluerint pro nostris et sacri Komani imperii rebellibus reputari, hortantesque eos et quoscunque alios, ut per terram et per aquas se ad dictorum Venetorum ipsorumque eomplieum et adherencium dampna con- vertant rem justam et honestissimam ae gratissimam nobis in eo ostensuri. si qui autem contra dictum capitaneum nostrum aut quemeunque alium nostrum et imperii sacri fidelem et subditum causam haberet querele, coram nobis in judieio compareat justiciam debitam recepturus. has autem nostras litteras sive presens edictum in die date presencium publicari fecimus presentibus principibus baronibus comitibus proceribus nobilibus mili- tibus clientibus et fidelibus curie nostre imperialis et valvis castri Budensis loco nostre habitacionis affigi, ut nulli possit esse ignotum, quod in tam patentibus locis extitit publicatum. presencium etc. majestatis. datum Bude anno ete. 26 die prima septembris regnorum nostrorum anno Hungarie ete, 40 Romanorum 16 et Bohemie septimo. 14. K. Sigmund bevollmächtigt den Bischof Johannes von Veszprim, die Reichsrebellen in Italien zur Rechenschaft zu ziehen umd überhaupt alle im Reichsinteresse ge- legenen Anordnungen zu treffen !. [1426] September 1 Ofen. Aus Wien H.H.St.A. Reichsregistraturbuch H fol, 130% cop. chart. coaeva. Unter dem Text Idem, d. č. Rex. Michael [prepositus Boleslaviensis], zve unter einer unmittelbar vorhergehenden: Urkunde für Hxg. Ludwig von Baiern.. Zu Anfang steht rechts aan Rande Procuratorium Jobannis episcopi Vesprimiensis. Hegest bei Altmann nr. 6730. K. Sigmund giebt dem Bischof die Vollmacht: [1] monendi citandi compescendi precipiendi et processus quoseunque faciendi usque ad sentenciam privacionis inclusive contra. quoscunque principes vicàrios dominiorum possessores, cujuscunque dignitatis aut preeminencie existant, qui rebelles essent im- perii aut qui cum. Venetis rebellibus et inimicis imperii ac nostris cohiberent aut federa contraxissent vel eis quovis modo subvenirent aut faverent et assisterent contra mos vei principes fideles imperium re- cognoscentes, et maxime contra Thomam et fratres de Campofregoso et contra nobiles de Flischo et contra omnes facientes contra illustrem Philippum Maria Anglum ducem Mediolani filium nostrum et sacri imperii principem et fidelem dilectum; [2] ad faciendum concludendum et finiendum omnia, que nos facere ! Auffer dieser Generalvollmacht erhielt der Bischof ron Vesxprim am 1. und 2 September noch vier Spexialvollmachten, nämlich erstens: Mahnungen und Vorladungen an den Markgrafen von Ferrara wnd an Francesco Gonzaga ron Mantua, die es mit der Liga. hielten, ergehen xw lassen (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 130% not. chart. coaeva. ; Altmann ur. 6733); xweïtens: diese beiden Fürsten umd den Herxog von Mailand miteinander zu ver- tragen (ebenda fol. 180% not. chart. coacva; Alt- mann ny. 6731) ; drittens : gute Bexiehungen zwischen Sigmund und dem Herzog von Mailand auf der einen, den Campofregosi und. andern Gegnern. des Herxogs auf der andern Seite herxustellen, mit ihnen Verträge und Bündnisse xu schließen, sie von. aller Schuld, die sie auf sich geladen haben könnten, los- xusprechen und ihmen Titel und Vikariate au ver- leihen, falls sie sich von Venedig lossagen wiirden (ebenda fol. 130% not. chart. coaera; das Regest bei Altmann m. 6732 ist sehr mangelhaft); viertens : dem Markgrafen von Ferrara und dem Francesco Gonzaga von Mantua, wenn sie sich. weigern sollten, mit dem Herzog von Mailand Frieden xu schließen, ^ai befehlen, binnen 100 Tagen nach Empfang des Befehls am königlichen Hofe xw erscheinen (ebenda fol. 131^ not. chart. coaeva). Später, am 29 September, wurde der Bischof auch bevollmächtigt, die Zwistigkeiten der Herxóge von Mailand und von Savoyen bet- suleyen (ebenda fol. 181% cop. chart. coaeva; Alt- mann nr. 6768), und am 3 Oktober erteilte ihm Siymund den Auftrag, die Linder des Herxogs von Mailanıl. unter seinen (Sigymunds) und des Reiches besondern. Sehuls. su. stellen, sie mit Hilfe der Ge- treuen des Reiches in Italien und umter Entfaltumg des Reichsbanners xu verteidigen. und. überhaupt alle zu ihrer Sicherung und Erhaltung notwendigen Maßregeln su ergreifen, auch. Ungehorsame mit der Reichsacht xu belegen und wieder von ihr losxut- sprechen (ebenda fol. 130% cop. chart. coaeva; Alt- mann wr. 6164). Vgl. auch S. 27 Anm. 2. 0 5 20 30 40 50
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 49 5 possemus, si personaliter adessemus, eciam si talia forent, que mandatum exigerent magis speciale; [3] ge- neraliter ad omnia alia, que quovis modo ad nos vel imperium pertinent et spectant directe vel indirecte principaliter vel accessorie. datum Bude prima die septembris. 15. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Corrado del Carretto 1: über eine Gesandt- schaft an K. Sigmund, um dessen Kommen nach Italien zu beschleunigen. 1426 September 28 Abbiate. 11426] Sept. 1 1426 Sept. 28 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 269-270 ebendaher. Schreibt: Er winsche schnsichtig, daß K. Sigmund persönlich nach Italien komme, damit Venedig 10 und andere Reichsrebellen desto schneller gedemiitigt würden und damit der König seine Kronen empfange und den Mut seiner Getreuen belebe. Er habe deshalb beschlossen, in der Person des Benedetto Folchi von Forli 2 einen Spexialgesandten an den König zu schicken und ihn so nachdrücklich wie nur möglich xum Kommen auffordern xu lassen. Er wisse, daß der König auf den Adressaten etwas halte; deshalb ersuche er ihn, ihm auch seinerseits in dem angedeuteten Sinne zu schreiben. Der Adressat möge ihm Datum Abiate 28 septembris 1426. 15 den Brief aur Weiterbeförderung schicken 3. 1426 Sept. 28 20 16. Hzg. Filippo Maria von Mailand an seine Gesandten am königlichen Hofe Lodo- vico de Sabini 4, Lancellotto Crotti 5, Benedetto Folchi6 und Federico de Pezzi: wiederholt die dem Benedetto Folchi mündlich erteilte Weisung, auf die Beschleu- nigung von K. Sigmunds Kommen nach Italien hinzuwirken. 1426 Oktober 6 Abbiate. 1426 Okt. 6 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 271-272 ebendaher. Schreibt: Er habe Benedetto Folchi zwar schon mündlich gesagt, wie lebhaft er das Kommen K. Sigmunds wünsche, aber er wiederhole doch noch einmal schriftlich, daß ihm nichts erwinschter sein 1 Corrado del Carretto war ungefähr Mitte Sep- tember aus Ungarn nach Mailand xuriickgekehrt. Filippo Maria hatte ihn am 6 August in einem an ihn und Guarnerio da Castiglione gerichteten Briefe zur Rückkehr aufgefordert (Mailand Staats-A. 30 Cart. gen. 1423�1424 conc. chart.; vgl. Kagelmacher a. a. O. S. 59 Anm. I). 2 Ein vom 26 September 1426 datiertes Summa- rium agendorum per dominum Benedictum de For- livio iturum ad .. regem Romanorum etc. liegt in 35 Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 cop. chart. coaeva ; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 268-269. Filippo Maria winschte vor allem, daß die königlichen Hilfs- truppen einen energischen Angriff auf Friaul unter- nähmen, damit die Venetianer xur Aufhebung der 40 Belagerung des Kastells von Brescia gexwungen würden. 3 Corrado del Carretto kam der Aufforderung des Herxogs nach. Sein Brief liegt jedoch nicht mehr vor. Der Herxog dankt ihm für denselben am 3 Ok- 45 tober 1426 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 271). 4 Vgl. S. 42 Anm. 4. 5 Lancellotto Crotti war von Filippo Maria in der ersten Hälfte des September nach Ungarn ge- 50 schicht worden mit dem Auftrage, die Verhand- lungen, die er mit Venedig und Florenx seit dem Mai in Rom unter päpstlicher Vermittlung und mit dem Grafen Carmagnola und Venedig seit Ende Deutsche Reichstags-Akten X. Mai bexw. Ende Juni unter Vermittlung des Mark- grafen von Este und eines Vertrauten Namens Val- fenaria führte, xu entschuldigen und xu erklären, daß er ein etwaiges Abkommen mit seinen Gegnern sofort brechen werde, sobald ein starkes Hilfsheer mit oder ohne den König komme (laut Instruktion vom 5 September 1426 in Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 xwei Exemplare, conc. chart. und cop. chart. coaera; das Konzept hat zwei Daten: über dem Text das des 4., am Schluß das des 5 September; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 260-265). Crotti ist am 10 Oktober in Ofen (Altmann nr. 6772). 6 Vgl. oben Anm. 2. 7 Federico de Perxi war im Mai mit Corrado del Carretto und Guarnerio da Castiglione xu Sig- mund gereist. Der Herxog kündigte diesem Pexxi's Kommen in einem Briefe vom 20 Mai an (Mai- land Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. chart.; vgl. nr. 57 und Kagelmacher a. a. O. S. 36 Anm. 3, der aber den Brief irrtümlich als Beglaubigungs- schreiben bexeichnet). Am 22 Juli hatte Filippo Maria, einer Anregung folgend, die ihm Corrado del Carretto und Guarnerio da Castiglione gegeben hatten, verfiigt, daß Pexxi sich xum Sultan begeben sollte, um einen Waffenstillstand xwischen diesem und Sigmund xu vermitteln. Die Reise unterblieb. Vgl. Romano, Filippo Maria Visconti e i Turchi (Archivio storico Lombardo Serie 2 Vol. 7 pag. 596- 599). 25
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 49 5 possemus, si personaliter adessemus, eciam si talia forent, que mandatum exigerent magis speciale; [3] ge- neraliter ad omnia alia, que quovis modo ad nos vel imperium pertinent et spectant directe vel indirecte principaliter vel accessorie. datum Bude prima die septembris. 15. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Corrado del Carretto 1: über eine Gesandt- schaft an K. Sigmund, um dessen Kommen nach Italien zu beschleunigen. 1426 September 28 Abbiate. 11426] Sept. 1 1426 Sept. 28 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 269-270 ebendaher. Schreibt: Er winsche schnsichtig, daß K. Sigmund persönlich nach Italien komme, damit Venedig 10 und andere Reichsrebellen desto schneller gedemiitigt würden und damit der König seine Kronen empfange und den Mut seiner Getreuen belebe. Er habe deshalb beschlossen, in der Person des Benedetto Folchi von Forli 2 einen Spexialgesandten an den König zu schicken und ihn so nachdrücklich wie nur möglich xum Kommen auffordern xu lassen. Er wisse, daß der König auf den Adressaten etwas halte; deshalb ersuche er ihn, ihm auch seinerseits in dem angedeuteten Sinne zu schreiben. Der Adressat möge ihm Datum Abiate 28 septembris 1426. 15 den Brief aur Weiterbeförderung schicken 3. 1426 Sept. 28 20 16. Hzg. Filippo Maria von Mailand an seine Gesandten am königlichen Hofe Lodo- vico de Sabini 4, Lancellotto Crotti 5, Benedetto Folchi6 und Federico de Pezzi: wiederholt die dem Benedetto Folchi mündlich erteilte Weisung, auf die Beschleu- nigung von K. Sigmunds Kommen nach Italien hinzuwirken. 1426 Oktober 6 Abbiate. 1426 Okt. 6 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 271-272 ebendaher. Schreibt: Er habe Benedetto Folchi zwar schon mündlich gesagt, wie lebhaft er das Kommen K. Sigmunds wünsche, aber er wiederhole doch noch einmal schriftlich, daß ihm nichts erwinschter sein 1 Corrado del Carretto war ungefähr Mitte Sep- tember aus Ungarn nach Mailand xuriickgekehrt. Filippo Maria hatte ihn am 6 August in einem an ihn und Guarnerio da Castiglione gerichteten Briefe zur Rückkehr aufgefordert (Mailand Staats-A. 30 Cart. gen. 1423�1424 conc. chart.; vgl. Kagelmacher a. a. O. S. 59 Anm. I). 2 Ein vom 26 September 1426 datiertes Summa- rium agendorum per dominum Benedictum de For- livio iturum ad .. regem Romanorum etc. liegt in 35 Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 cop. chart. coaeva ; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 268-269. Filippo Maria winschte vor allem, daß die königlichen Hilfs- truppen einen energischen Angriff auf Friaul unter- nähmen, damit die Venetianer xur Aufhebung der 40 Belagerung des Kastells von Brescia gexwungen würden. 3 Corrado del Carretto kam der Aufforderung des Herxogs nach. Sein Brief liegt jedoch nicht mehr vor. Der Herxog dankt ihm für denselben am 3 Ok- 45 tober 1426 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 271). 4 Vgl. S. 42 Anm. 4. 5 Lancellotto Crotti war von Filippo Maria in der ersten Hälfte des September nach Ungarn ge- 50 schicht worden mit dem Auftrage, die Verhand- lungen, die er mit Venedig und Florenx seit dem Mai in Rom unter päpstlicher Vermittlung und mit dem Grafen Carmagnola und Venedig seit Ende Deutsche Reichstags-Akten X. Mai bexw. Ende Juni unter Vermittlung des Mark- grafen von Este und eines Vertrauten Namens Val- fenaria führte, xu entschuldigen und xu erklären, daß er ein etwaiges Abkommen mit seinen Gegnern sofort brechen werde, sobald ein starkes Hilfsheer mit oder ohne den König komme (laut Instruktion vom 5 September 1426 in Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 xwei Exemplare, conc. chart. und cop. chart. coaera; das Konzept hat zwei Daten: über dem Text das des 4., am Schluß das des 5 September; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 260-265). Crotti ist am 10 Oktober in Ofen (Altmann nr. 6772). 6 Vgl. oben Anm. 2. 7 Federico de Perxi war im Mai mit Corrado del Carretto und Guarnerio da Castiglione xu Sig- mund gereist. Der Herxog kündigte diesem Pexxi's Kommen in einem Briefe vom 20 Mai an (Mai- land Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. chart.; vgl. nr. 57 und Kagelmacher a. a. O. S. 36 Anm. 3, der aber den Brief irrtümlich als Beglaubigungs- schreiben bexeichnet). Am 22 Juli hatte Filippo Maria, einer Anregung folgend, die ihm Corrado del Carretto und Guarnerio da Castiglione gegeben hatten, verfiigt, daß Pexxi sich xum Sultan begeben sollte, um einen Waffenstillstand xwischen diesem und Sigmund xu vermitteln. Die Reise unterblieb. Vgl. Romano, Filippo Maria Visconti e i Turchi (Archivio storico Lombardo Serie 2 Vol. 7 pag. 596- 599). 25
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50 Vorakten des Romzuges. 1426 könnte, als den König in Italien xu schen, seine Truppen mit den königlichen au vereinigen, dem König Okt. 6 xu seinen Kronen xu verhelfen und mit ihm die gemeinsamen Feinde xu vernichten. Die Adressaten möchten den König auf alle Weise xu überreden suchen, so schnell als möglich xu kommen. Dann werde alles nach Wunsch gehen. Denn nicht nur werde dann Genua eine starke Flotte ausrüsten, mit der der König Venedig vernichten und die Ungläubigen bekämpfen könne, sondern auch der Papst werde sich gefigiger xeigen als bisher, wenn er merke, daß der König in Person da sei und nicht wie jetxt sich in weiter Ferne aufhalte. Der Papst pflege immer nur die zu beginstigen, die bei ihren Unter- nehmungen Glick hätten. Er selbst habe das erfahren missen: friher, als ihm noch das Gliick gelächelt habe, habe der Papst ihm alle Winsche erfüllt, jetxt dagegen verschließe er sich allen seinen Bitten 1. Der Papst glaube eben nicht, daß der König kommen werde, und werde dessen Winsche 2 nicht eher er- 10 füllen, als bis er ihn an der Spitze eines Heeres herannahen sehe. Die Gesandten möchten ihn (Filippo Maria) dem Könige angelegentlichst empfehlen und ihm versichern, daß er, wenn er komme, über ihn (Filippo Maria) und über alles, was er sein nenne, unbeschränkt verfigen könne. Sic möchten ihm mit- teilen, wann nach ihrer Meinung der König etwa in Italien sein dirfte. An Guarnerio da Castiglione schreibe er nicht mit, da er annehme, daß dieser schon auf der Rückreise nach Mailand begriffen sei 3; 15 sollte er aber noch dort fin Ungarn] sein, so möchten sie ihn von dem Inhalte dieses Briefes in Kenntnis setxen. Datum Abiate 6 octobris 1426. 5 1426 Okt. 6 1426 Okt. 7 17. K. Sigmund an Frankfurt und die Städte in der Wetterau: teilt ihnen unter Bezug- nahme auf ein friher erlassenes Verbot des Handels mit Venedig mit, daß sich Hzg. Friedrich von Österreich verpflichtet habe, die Handelsstraßen durch die Öster- 20 reichischen Lande zu sperren; er fordert sie auf, ihren Kaufleuten die Fortsetzung des Handels zu verbieten und deren Güter bis kommende Lichtmeß aus Venedig 1426 Oktober 7 Ofen. ausführen zu lassen. Aus Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 124 orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. Auf der Rückseite stehen zwei gleichxeitige, von verschiedenen Händen herrührende 25 Frankfurter Registraturvermerke Die Venediger verboten und Unser herre der konig Venediger virbot. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. 3, 73. Gedruckt bei Aschbach 3, 408-409 (vgl. 3, 460) und (im Ausxuge) bei Janssen, Frank- furts Reichskorrespondenn I, 353 nr. 637 ebendaher. — Regest bei Altmann nr. 6770. — Erwähnt von Bexold a. a. O. 2, 89 Anm. 2, von Stieda a. a. O. S. 30 und in RTA. 30 9, 2. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen czeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig embieten den burgermeistern reten und burgern der stat Franckfurt und allerr stett in der Wederawe gelegen unsern und des reichs wir haben vormals 4 unsern 35 lieben getruen unser gnad und alles gut. lieben getruen. 1 Die Behauptung, daß die Zurückhaltung des Papstes eine Folge der Niederlage des Herxogs ge- wesen sei, ist unwahr. Was Martin V mißstrauisch gemacht hatte, waren Filippo Maria's Absichten auf Neapel gewesen, und dieses Mißstrauen war durch den am 19 Mürx 1426 erfolgten Abschluß eines Bündnisses zwischen dem Herxog und Martins Gegner K. Alfonso von Arragon noch vermehrt worden (rgl. Osio a. a. O. 2, 177 Anm. 2). Außer- dem hatte Venedig im August 1426 den Papst vor einem Arragonesisch-Mailändisch-Ungarischen Ein- verständnis gewarnt, das herxustellen angeblich Fi- lippo Maria bemüht war (laut Beschluß des Vene- tianischen Senates vom 6 August 1426 in Venedig Staats-A. Sen. Seer. Reg. 9 fol. 154b cop. membr. coaeva). In der That schwebten auch Verhandlungen xwischen Sigmund und Alfonso unter Mailändischer Vermittlung; sie hatten die Beteiligung der Arrago- nesischen Flotte am Kriege gegen Venedig xum Zweck (vgl. Osio a. a. O. 2, 216 und 219; daxu Altmann nr. 6716). 2 Man wird xunächst an das in unserer nr. II erwähnte Bündnis zu denken haben, dann aber auch an die schon S. 24 u. 25 Anm. I berihrte Konxils- 40 frage. Filippo Maria hatte schon am 17 September an seine Gesandten Lancellotto Crotti und Lodovico de Sabini geschrieben, sie möchten Sigmund raten, den Papst durch Nachgiebigkeit in der Konxilsfrage für den Abschluß des Bündnisses xu gewinnen 45 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 267). s Filippo Maria hatte ihm durch Benedetto Folchi die Erlaubnis zur Heimkehr übermittelt. Vgl. die S. 49 Anm. 2 angeführte Instruktion für Folchi. 50 4 Am 25 Juli 1426 (nr. 8). Janssen a. a. O. glaubt irrtümlich, daß das Handelsverbot vom 18 August 1418 gemeint sei. Auch Stieda a. a. O. scheint dieser Ansicht xu sein.
50 Vorakten des Romzuges. 1426 könnte, als den König in Italien xu schen, seine Truppen mit den königlichen au vereinigen, dem König Okt. 6 xu seinen Kronen xu verhelfen und mit ihm die gemeinsamen Feinde xu vernichten. Die Adressaten möchten den König auf alle Weise xu überreden suchen, so schnell als möglich xu kommen. Dann werde alles nach Wunsch gehen. Denn nicht nur werde dann Genua eine starke Flotte ausrüsten, mit der der König Venedig vernichten und die Ungläubigen bekämpfen könne, sondern auch der Papst werde sich gefigiger xeigen als bisher, wenn er merke, daß der König in Person da sei und nicht wie jetxt sich in weiter Ferne aufhalte. Der Papst pflege immer nur die zu beginstigen, die bei ihren Unter- nehmungen Glick hätten. Er selbst habe das erfahren missen: friher, als ihm noch das Gliick gelächelt habe, habe der Papst ihm alle Winsche erfüllt, jetxt dagegen verschließe er sich allen seinen Bitten 1. Der Papst glaube eben nicht, daß der König kommen werde, und werde dessen Winsche 2 nicht eher er- 10 füllen, als bis er ihn an der Spitze eines Heeres herannahen sehe. Die Gesandten möchten ihn (Filippo Maria) dem Könige angelegentlichst empfehlen und ihm versichern, daß er, wenn er komme, über ihn (Filippo Maria) und über alles, was er sein nenne, unbeschränkt verfigen könne. Sic möchten ihm mit- teilen, wann nach ihrer Meinung der König etwa in Italien sein dirfte. An Guarnerio da Castiglione schreibe er nicht mit, da er annehme, daß dieser schon auf der Rückreise nach Mailand begriffen sei 3; 15 sollte er aber noch dort fin Ungarn] sein, so möchten sie ihn von dem Inhalte dieses Briefes in Kenntnis setxen. Datum Abiate 6 octobris 1426. 5 1426 Okt. 6 1426 Okt. 7 17. K. Sigmund an Frankfurt und die Städte in der Wetterau: teilt ihnen unter Bezug- nahme auf ein friher erlassenes Verbot des Handels mit Venedig mit, daß sich Hzg. Friedrich von Österreich verpflichtet habe, die Handelsstraßen durch die Öster- 20 reichischen Lande zu sperren; er fordert sie auf, ihren Kaufleuten die Fortsetzung des Handels zu verbieten und deren Güter bis kommende Lichtmeß aus Venedig 1426 Oktober 7 Ofen. ausführen zu lassen. Aus Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 124 orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. Auf der Rückseite stehen zwei gleichxeitige, von verschiedenen Händen herrührende 25 Frankfurter Registraturvermerke Die Venediger verboten und Unser herre der konig Venediger virbot. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. 3, 73. Gedruckt bei Aschbach 3, 408-409 (vgl. 3, 460) und (im Ausxuge) bei Janssen, Frank- furts Reichskorrespondenn I, 353 nr. 637 ebendaher. — Regest bei Altmann nr. 6770. — Erwähnt von Bexold a. a. O. 2, 89 Anm. 2, von Stieda a. a. O. S. 30 und in RTA. 30 9, 2. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen czeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig embieten den burgermeistern reten und burgern der stat Franckfurt und allerr stett in der Wederawe gelegen unsern und des reichs wir haben vormals 4 unsern 35 lieben getruen unser gnad und alles gut. lieben getruen. 1 Die Behauptung, daß die Zurückhaltung des Papstes eine Folge der Niederlage des Herxogs ge- wesen sei, ist unwahr. Was Martin V mißstrauisch gemacht hatte, waren Filippo Maria's Absichten auf Neapel gewesen, und dieses Mißstrauen war durch den am 19 Mürx 1426 erfolgten Abschluß eines Bündnisses zwischen dem Herxog und Martins Gegner K. Alfonso von Arragon noch vermehrt worden (rgl. Osio a. a. O. 2, 177 Anm. 2). Außer- dem hatte Venedig im August 1426 den Papst vor einem Arragonesisch-Mailändisch-Ungarischen Ein- verständnis gewarnt, das herxustellen angeblich Fi- lippo Maria bemüht war (laut Beschluß des Vene- tianischen Senates vom 6 August 1426 in Venedig Staats-A. Sen. Seer. Reg. 9 fol. 154b cop. membr. coaeva). In der That schwebten auch Verhandlungen xwischen Sigmund und Alfonso unter Mailändischer Vermittlung; sie hatten die Beteiligung der Arrago- nesischen Flotte am Kriege gegen Venedig xum Zweck (vgl. Osio a. a. O. 2, 216 und 219; daxu Altmann nr. 6716). 2 Man wird xunächst an das in unserer nr. II erwähnte Bündnis zu denken haben, dann aber auch an die schon S. 24 u. 25 Anm. I berihrte Konxils- 40 frage. Filippo Maria hatte schon am 17 September an seine Gesandten Lancellotto Crotti und Lodovico de Sabini geschrieben, sie möchten Sigmund raten, den Papst durch Nachgiebigkeit in der Konxilsfrage für den Abschluß des Bündnisses xu gewinnen 45 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 267). s Filippo Maria hatte ihm durch Benedetto Folchi die Erlaubnis zur Heimkehr übermittelt. Vgl. die S. 49 Anm. 2 angeführte Instruktion für Folchi. 50 4 Am 25 Juli 1426 (nr. 8). Janssen a. a. O. glaubt irrtümlich, daß das Handelsverbot vom 18 August 1418 gemeint sei. Auch Stieda a. a. O. scheint dieser Ansicht xu sein.
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 51 und des heiligen reichs fursten herrn und steten geschriben und verkundigt, wie wir nû den krieg mit den Venedigern unsern und des richs alden feinden umb solich un- recht, das sy an uns und an fil des reichs fursten geistlichen und werntlichen greven herrn und gemeinden begangen haben, geôffent und mennichlich verboten haben, daz nyemand wer der sey einich geschefft noch handlung mit in treibe, als lieb im sey leib und gut zu behalden, sunder yederman sein koufflute ezwyschen hie und unserr frawen tag lichtmeß heimrûffe mit siner habe, daz nyemand gesprechen môge, daz er übersnellet worden sey, und wir meynen, solich verkundigung sey an euch ouch komen. nu lassen wir euch wissen, daz wir mit dem hochgebornen a Fridrichen herczogen zu Osterrich 10 unserm lieben oheimen und fürsten einig worden sind, daz er alle strasse gen Venedig durch sine und siner vettern land besliessen sol und wil 1. dorumb als wir euch vor- mals gewarnet haben, also warnen wir euch noch und gebieten euch ouch von Romischer kuniglicher maht ernstlich und vesticlich mit disem brief, daz ir zu stunden allen und yglichen ewern kouffluten verbietet, daz sy fürbaß mit den egenanten Venedigern kein 15 handlung noch geschefft treiben, sunder ob yemand sein gût zu Venedig hett, daz er das czwyschen hie und unserr frawen tag lichtmeß herûß füren moge und sich alsdann vor der Venediger gemeinschafft hûten, als lieb in sey unser und des richs swer ungnad zu vermyden und ir leib und gut zu behalden, wann wir fursten herrn rittern und knechten und nemlich dem egenanten unserm oheim herczog Fridrichen erloubt haben, daz sie 20 soliche, die wider unser gebott teten, angriffen und antasten, und damit sollen sy wider uns und das rich in keynen weg getan haben. geben zu Ofen am montag vor sand Dyonisii tag unserr riche des Ungrischen etc. in b dem 40 des Romischen in dem 17 und des Behemischen im 7 jaren. [ 1427] Febr. 2 [1427] Febr. 2 1426 Okt. 7 1426 Okt. 7 25 Ad mandatum domini regis Michael prepositus Boleslaviensis. 18. Hzg. Filippo Maria von Mailand an K. Sigmund: fordert ihn auf, die günstige Lage der Dinge in Böhmen und in der Türkei zur Ausführung des Zuges nach Italien zu benutzen. 1426 Oktober 11 Mailand 2. 1426 Okt. 11 30 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 conc. chart. Teilweise gedruckt bei Romano, Filippo Maria Visconti e i Turchi (Arch. stor. Lombardo Serie 2 Vol. 7 pag. 600 Anm. 3). Der Brief ist hier irrtimlich vom 16 Oktober datiert. Schreibt: Der König möge ihm seine bedrängte Lage 3 xur Entschuldigung für die fortwährenden Bitten um Absendung der versprochenen Hilfstruppen gereichen lassen; die extremitas et totalis confusio a) orig. hochgeborn mit Uberstrich über or. b) om. orig. 1 Vgl. hierzu den Brief des Herxogs von Mai- land an Corrado del Carretto und Guarnerio da Castiglione vom 22 Juli 1426 (Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal . . al 1475 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 235-239). 2 Filippo Maria schickte den Brief am 12 Ok- tober an seine Gesandten beim Könige mit dem Auf- trage, ihn dem Könige xu überreichen und über den Eindruck, den er auf diesen machen werde, xu be- richten (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. 45 chart.). 3 Die Lage des Herxogs hatte sich seit Anfang Juli von Tag nu Tage verschlimmert, xumal seit- dem auch der Verbüindete der Liga, Hxg. Amadeus von Savoyen, sich an der Westgrenxe xu rühren 50 begonnen hatte. Die Venetianische Flotte konnte ganx ungehindert Po, Etsch und Ticino befahren; 40 sie drang bis in die Nähe von Piacenxa und Pavia vor und brandschaixte die Ufer, namentlich im Gebiet von Cremona. Der Versuch, das von Car- magnola belagerte Brescia nu entsetxen, war völlig mißtlungen, teils infolge der Eifersiichteleien der Mailändischen Condottieri Francesco Sforxa und Angiolo della Pergola, teils infolge der Unfähigkeit des Oberbefehlshabers Carlo Malatesta. Am 4 Sep- tember war die Garsetta in die Hände der Vene- tianer gefallen, Mitte September die Arce vecchia und bald darauf die Arce nuova; nun hielt sich nur noch das Kastell unter dem tapferen Antonio Landriano. Vgl. die Schilderungen des Poggio, Si- moneta und Navagiero bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 339ff.; 21, 205ff. u. 23, 1088 ff.; ferner Kagelmacher a. a. O. S. 47, Battistella a. a. O. S. 122 ff. und besonders Raulich a. a. O. 5, 661ff. 7* 35
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 51 und des heiligen reichs fursten herrn und steten geschriben und verkundigt, wie wir nû den krieg mit den Venedigern unsern und des richs alden feinden umb solich un- recht, das sy an uns und an fil des reichs fursten geistlichen und werntlichen greven herrn und gemeinden begangen haben, geôffent und mennichlich verboten haben, daz nyemand wer der sey einich geschefft noch handlung mit in treibe, als lieb im sey leib und gut zu behalden, sunder yederman sein koufflute ezwyschen hie und unserr frawen tag lichtmeß heimrûffe mit siner habe, daz nyemand gesprechen môge, daz er übersnellet worden sey, und wir meynen, solich verkundigung sey an euch ouch komen. nu lassen wir euch wissen, daz wir mit dem hochgebornen a Fridrichen herczogen zu Osterrich 10 unserm lieben oheimen und fürsten einig worden sind, daz er alle strasse gen Venedig durch sine und siner vettern land besliessen sol und wil 1. dorumb als wir euch vor- mals gewarnet haben, also warnen wir euch noch und gebieten euch ouch von Romischer kuniglicher maht ernstlich und vesticlich mit disem brief, daz ir zu stunden allen und yglichen ewern kouffluten verbietet, daz sy fürbaß mit den egenanten Venedigern kein 15 handlung noch geschefft treiben, sunder ob yemand sein gût zu Venedig hett, daz er das czwyschen hie und unserr frawen tag lichtmeß herûß füren moge und sich alsdann vor der Venediger gemeinschafft hûten, als lieb in sey unser und des richs swer ungnad zu vermyden und ir leib und gut zu behalden, wann wir fursten herrn rittern und knechten und nemlich dem egenanten unserm oheim herczog Fridrichen erloubt haben, daz sie 20 soliche, die wider unser gebott teten, angriffen und antasten, und damit sollen sy wider uns und das rich in keynen weg getan haben. geben zu Ofen am montag vor sand Dyonisii tag unserr riche des Ungrischen etc. in b dem 40 des Romischen in dem 17 und des Behemischen im 7 jaren. [ 1427] Febr. 2 [1427] Febr. 2 1426 Okt. 7 1426 Okt. 7 25 Ad mandatum domini regis Michael prepositus Boleslaviensis. 18. Hzg. Filippo Maria von Mailand an K. Sigmund: fordert ihn auf, die günstige Lage der Dinge in Böhmen und in der Türkei zur Ausführung des Zuges nach Italien zu benutzen. 1426 Oktober 11 Mailand 2. 1426 Okt. 11 30 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 conc. chart. Teilweise gedruckt bei Romano, Filippo Maria Visconti e i Turchi (Arch. stor. Lombardo Serie 2 Vol. 7 pag. 600 Anm. 3). Der Brief ist hier irrtimlich vom 16 Oktober datiert. Schreibt: Der König möge ihm seine bedrängte Lage 3 xur Entschuldigung für die fortwährenden Bitten um Absendung der versprochenen Hilfstruppen gereichen lassen; die extremitas et totalis confusio a) orig. hochgeborn mit Uberstrich über or. b) om. orig. 1 Vgl. hierzu den Brief des Herxogs von Mai- land an Corrado del Carretto und Guarnerio da Castiglione vom 22 Juli 1426 (Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal . . al 1475 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 235-239). 2 Filippo Maria schickte den Brief am 12 Ok- tober an seine Gesandten beim Könige mit dem Auf- trage, ihn dem Könige xu überreichen und über den Eindruck, den er auf diesen machen werde, xu be- richten (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1426 conc. 45 chart.). 3 Die Lage des Herxogs hatte sich seit Anfang Juli von Tag nu Tage verschlimmert, xumal seit- dem auch der Verbüindete der Liga, Hxg. Amadeus von Savoyen, sich an der Westgrenxe xu rühren 50 begonnen hatte. Die Venetianische Flotte konnte ganx ungehindert Po, Etsch und Ticino befahren; 40 sie drang bis in die Nähe von Piacenxa und Pavia vor und brandschaixte die Ufer, namentlich im Gebiet von Cremona. Der Versuch, das von Car- magnola belagerte Brescia nu entsetxen, war völlig mißtlungen, teils infolge der Eifersiichteleien der Mailändischen Condottieri Francesco Sforxa und Angiolo della Pergola, teils infolge der Unfähigkeit des Oberbefehlshabers Carlo Malatesta. Am 4 Sep- tember war die Garsetta in die Hände der Vene- tianer gefallen, Mitte September die Arce vecchia und bald darauf die Arce nuova; nun hielt sich nur noch das Kastell unter dem tapferen Antonio Landriano. Vgl. die Schilderungen des Poggio, Si- moneta und Navagiero bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 339ff.; 21, 205ff. u. 23, 1088 ff.; ferner Kagelmacher a. a. O. S. 47, Battistella a. a. O. S. 122 ff. und besonders Raulich a. a. O. 5, 661ff. 7* 35
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52 Vorakten des Romzuges. 1426 rerum imperii in Italia mache ihn ungeduldig. Er sei ihm gegenüber stets unus et idem Filippus Maria: Okt. II imperialis sum et imperii esse volo, prout debeo, donec vivam. Er bitte um den Schutx des Königs und um dessen Kommen nach Italien, wo man ihn sehnsichtig erwarte; der König möge kommen, um seine Kronen xu empfangen, die beiderseitigen Feinde au vernichten und das gesunkene Ansehen des Reiches wieder xu heben. Er habe von seinen Gesandten 1 mit Freuden gehört, daß die Böhmischen und die Türkischen Angelegenheiten günstig ständen, da der Sultan infolge eines Einfalles der Tartaren nicht gegen die Christen vorgehen könne und die Böhmen in den Schoß der Kirche xurickkehren wollten 2. Der König möge die Gelegenheit benutxen, um mit beiden Gegnern vorteilhafte Vereinbarungen zu treffen, und dann persönlich die Ordnung der Italienischen Angelegenheiten, die keinen längeren Aufschub dulde, in die Hand nehmen. Wenn dies geschehe, werde er (Filippo Maria) in Genua eine starke Flotte 10 ausrüsten lassen, mit der der König Venedig demitigen und später die Türken angreifen könne. Die Ankunft des Königs werde zur Folge haben, daß der Papst, der jetxt xu keinen Konxessionen zu bewegen sei, weil er weder an das Kommen des Königs noch an das eines königlichen Hilfsheeres glaube, nachgebe und alle Wünsche 3 des Königs erfülle; denn vor der Person des letxteren werde er mehr Respekt Datum Mediolani 11 octobris 1426. haben als vor 10000 Mann. 5 1426 Okt. 11 15 1426 Okt. 15 19. K. Sigmund an Hzg. Filippo Maria von Mailand: sendet zu ihm seinen Rat den Bf. Johannes von Veszprim mit der Vollmacht, in seinem Namen Verschiedenes zu verhandeln und abzuschließen. 1426 Oktober 15 Ofen. Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch H fol. 131 a cop. chart. coaeva. Datum Bude anno etc. 26 die 15 octobris regnorum anno Hungarie etc. 40 Romanorum 17 et Bohemie 20 septimo. Unter dem Text Idem, d. i. Rex. Michael [scil. prepositus Boleslaviensis], wie auf fol. 130a. Zu Anfang steht rechts am Rande Credencia pro eodem episcopo. Regest bei Altmann nr. 6775. 1426 Dez. 18 20. Hzg. Filippo Maria von Mailand an K. Sigmund: will ohne Einwilligung des Königs keinen Frieden, Waffenstillstand oder sonstigen Vertrag mit seinen Feinden schließen, 25 wenn der König im Laufe des Februar entweder selbst nach Italien kommt oder 4000 Mann Hilfstruppen schickt. 1426 Dezember 18 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 278-280 ebendaher. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 63-64. 30 Schreibt: Die ihm unlängst xugegangene Mitteilung 4 des Königs, daß er persönlich kommen wolle und bereits Befehl xur Zusammenxiehung von Truppen gegeben habe, habe ihm ein Gefühl der Erleichte- rung verursacht; denn er sche nun, daß der König ihn nicht im Stich lassen wolle. Er danke ihm dafir und bitte ihn, seine Ankunft möglichst xu beschleunigen; es handle sich ja nicht nur um seine (des Herxogs) Angelegenheiten, sondern auch um die Interessen des Reiches in Italien. Da in dem letxten 35 Briefe des Königs kein bestimmter Termin für dessen Ankunft genannt werde, so halte er sich an den vorletxten 5, in dem entweder die Ankunft von Hilfstruppen im Januar oder die des Königs selbst 1 Guarnerio da Castiglione, Lodovico de Sabini, Lancellotto Crotti und Federico de Pexxi (vgl. nr. 16). Ihren nicht mehr vorhandenen Brief darf man um die Mitte des September ansetxen. 2 Wahrscheinlich ist hier an das Religions- gespräch xu denken, das die Hussiten Sigmund durch Ulrich von Rosenberg hatten anbieten lassen. Vgl. RTA. 8 nr. 406. 3 Vgl. S. 50 Anm. 2. 4 Der Brief Sigmunds ist nicht mehr vorhanden; er wird in die xweite Hälfte des November xu setxen sein. Daß Sigmund damals ernstlich vorhatte, nach Italien xu ziehen, zeigt ein Brief der Königin Sophie von Böhmen, der Witwe Wenxels, an ihren Bruder Hrg. Ernst von Baiern aus Preßburg vom 13 Dexember 1426. Sie bittet ihn, sich mit seinem Bruder Hrg. Wilhelm xu verständigen, damit einer von ihnen noch vor Lichtmeſ [Febr. 27 xu ihr kommen könne, wann der kunig ie gan Walischen 40 landen ziehen meint und, ee das er dohin zeucht, mit uns umb unser sach ie awf ein end kumen wil ; sie befürchte, kumt der kunig hie awf in das land, er wiert bald dohin gan Walischen landen awfprechen und damit werden wier auch gesaumpt 45 in allen unsern sachen. (München Geh. Haus-A. Akt nr. 543 fol. 80 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) 5 Auch dieser Brief fehlt. Wahrscheinlich gehört er in die Zeit, in der Sigmund den Reichsstädten 50 das Verbot des Handels mit Venedig in Erinnerung brachte (nr. 17), also in die erste Hälfte des Oktober.
52 Vorakten des Romzuges. 1426 rerum imperii in Italia mache ihn ungeduldig. Er sei ihm gegenüber stets unus et idem Filippus Maria: Okt. II imperialis sum et imperii esse volo, prout debeo, donec vivam. Er bitte um den Schutx des Königs und um dessen Kommen nach Italien, wo man ihn sehnsichtig erwarte; der König möge kommen, um seine Kronen xu empfangen, die beiderseitigen Feinde au vernichten und das gesunkene Ansehen des Reiches wieder xu heben. Er habe von seinen Gesandten 1 mit Freuden gehört, daß die Böhmischen und die Türkischen Angelegenheiten günstig ständen, da der Sultan infolge eines Einfalles der Tartaren nicht gegen die Christen vorgehen könne und die Böhmen in den Schoß der Kirche xurickkehren wollten 2. Der König möge die Gelegenheit benutxen, um mit beiden Gegnern vorteilhafte Vereinbarungen zu treffen, und dann persönlich die Ordnung der Italienischen Angelegenheiten, die keinen längeren Aufschub dulde, in die Hand nehmen. Wenn dies geschehe, werde er (Filippo Maria) in Genua eine starke Flotte 10 ausrüsten lassen, mit der der König Venedig demitigen und später die Türken angreifen könne. Die Ankunft des Königs werde zur Folge haben, daß der Papst, der jetxt xu keinen Konxessionen zu bewegen sei, weil er weder an das Kommen des Königs noch an das eines königlichen Hilfsheeres glaube, nachgebe und alle Wünsche 3 des Königs erfülle; denn vor der Person des letxteren werde er mehr Respekt Datum Mediolani 11 octobris 1426. haben als vor 10000 Mann. 5 1426 Okt. 11 15 1426 Okt. 15 19. K. Sigmund an Hzg. Filippo Maria von Mailand: sendet zu ihm seinen Rat den Bf. Johannes von Veszprim mit der Vollmacht, in seinem Namen Verschiedenes zu verhandeln und abzuschließen. 1426 Oktober 15 Ofen. Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch H fol. 131 a cop. chart. coaeva. Datum Bude anno etc. 26 die 15 octobris regnorum anno Hungarie etc. 40 Romanorum 17 et Bohemie 20 septimo. Unter dem Text Idem, d. i. Rex. Michael [scil. prepositus Boleslaviensis], wie auf fol. 130a. Zu Anfang steht rechts am Rande Credencia pro eodem episcopo. Regest bei Altmann nr. 6775. 1426 Dez. 18 20. Hzg. Filippo Maria von Mailand an K. Sigmund: will ohne Einwilligung des Königs keinen Frieden, Waffenstillstand oder sonstigen Vertrag mit seinen Feinden schließen, 25 wenn der König im Laufe des Februar entweder selbst nach Italien kommt oder 4000 Mann Hilfstruppen schickt. 1426 Dezember 18 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 278-280 ebendaher. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 63-64. 30 Schreibt: Die ihm unlängst xugegangene Mitteilung 4 des Königs, daß er persönlich kommen wolle und bereits Befehl xur Zusammenxiehung von Truppen gegeben habe, habe ihm ein Gefühl der Erleichte- rung verursacht; denn er sche nun, daß der König ihn nicht im Stich lassen wolle. Er danke ihm dafir und bitte ihn, seine Ankunft möglichst xu beschleunigen; es handle sich ja nicht nur um seine (des Herxogs) Angelegenheiten, sondern auch um die Interessen des Reiches in Italien. Da in dem letxten 35 Briefe des Königs kein bestimmter Termin für dessen Ankunft genannt werde, so halte er sich an den vorletxten 5, in dem entweder die Ankunft von Hilfstruppen im Januar oder die des Königs selbst 1 Guarnerio da Castiglione, Lodovico de Sabini, Lancellotto Crotti und Federico de Pexxi (vgl. nr. 16). Ihren nicht mehr vorhandenen Brief darf man um die Mitte des September ansetxen. 2 Wahrscheinlich ist hier an das Religions- gespräch xu denken, das die Hussiten Sigmund durch Ulrich von Rosenberg hatten anbieten lassen. Vgl. RTA. 8 nr. 406. 3 Vgl. S. 50 Anm. 2. 4 Der Brief Sigmunds ist nicht mehr vorhanden; er wird in die xweite Hälfte des November xu setxen sein. Daß Sigmund damals ernstlich vorhatte, nach Italien xu ziehen, zeigt ein Brief der Königin Sophie von Böhmen, der Witwe Wenxels, an ihren Bruder Hrg. Ernst von Baiern aus Preßburg vom 13 Dexember 1426. Sie bittet ihn, sich mit seinem Bruder Hrg. Wilhelm xu verständigen, damit einer von ihnen noch vor Lichtmeſ [Febr. 27 xu ihr kommen könne, wann der kunig ie gan Walischen 40 landen ziehen meint und, ee das er dohin zeucht, mit uns umb unser sach ie awf ein end kumen wil ; sie befürchte, kumt der kunig hie awf in das land, er wiert bald dohin gan Walischen landen awfprechen und damit werden wier auch gesaumpt 45 in allen unsern sachen. (München Geh. Haus-A. Akt nr. 543 fol. 80 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) 5 Auch dieser Brief fehlt. Wahrscheinlich gehört er in die Zeit, in der Sigmund den Reichsstädten 50 das Verbot des Handels mit Venedig in Erinnerung brachte (nr. 17), also in die erste Hälfte des Oktober.
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 53 im Februar versprochen worden sei. Er bitte den König inständigst, so schnell als möglich persönlich 1426 Dez. 18 mit einer ihm genigend erscheinenden Anxahl Truppen xu kommen; denn er in Person werde mehr aus- richten als ein noch so xahlreiches Heer. Sei der König außter stande, so bald aufrubrechen, so möge er ohne Säumen vier-, mindestens aber dreitausend Reiter vorausschicken. Es komme viel darauf an. 5 daß endlich einmal cin Anfang mit der Hilfeleistung gemacht werde. Denn dann würden die Reichs- unterthanen, die schon ganx mutlos geworden seien, aufatmen und weitere Unterstütxung geduldig er- warten; es sei beim besten Willen nicht möglich, sie noch länger in guter Stimmung xu erhalten, da sie schon so lange mit Worten und leeren Versprechungen hingehalten worden seien. Unterstütxe ihn der König in der Weise, daß er im Laufe des Februar entweder persönlich komme oder 4000 Reiter schicke, 10 so werde er ohne dessen ausdriickliche Zustimmung weder Frieden noch Waffenstillstand noch sonst einen Vertrag mit den Feinden schließten 1. Er werde dies ohnehin nie freiwillig, sondern nur aus Not thun. Zwar würde er eventuell auch noch über den Februar hinaus warten, aber er xweifle doch, daßt es mög- lich sein werde; denn mit Beginn der milden Jahresxeit würden die Feinde ihn von neuem angreifen können, und dann sei sein Untergang sicher, wenn nicht Hilfe vom König komme oder ein anderes 15 Rettungsmittel sich finde. Je schneller jener mit einem Heere eintreffe, um so besser und um so niita- licher sei es. Datum Mediolani die 18 decembris 1426. 1426 Dez. 18 20 21. Francesco Barbavara, Sekretär des Herzogs von Mailand, an den königlichen Kom- missar Bf. Johannes von Veszprim: schickt ihm einen Brief des Herzogs an K. Sig- mund, in dem dieser aufgefordert wird, zur Ordnung der Italienischen Angelegen- heiten und zur Herstellung friedlicher Zustände 2 nach Italien zu kommen; soll ihn lesen und, wenn es ihm gut scheint, ihn abschicken. 1427 Februar 24 Abbiate. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 conc. chart. Datum Abiate 24 februarii 1427. 1427 Febr. 24 25 22. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Lodovico de Sabini und Federico de Pezzi seine Gesandten bei K. Sigmund: sollen das Kommen des Königs und des könig- lichen Heeres zu beschleunigen suchen. 1427 März 15 Cusago. 1427 Märs 15 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 conc. chart. Erwähnt von Romano a. a. O. Vol. 7 pag. 601 Anm. 4 und von Osio a. a. O. 2, 287 Anm. I. Schreibt: Der Brief 3 der beiden Gesandten, in dem ihm das schnsichtig erwartete Kommen des 30 Königs und eines starken königlichen Heeres verheißen und der gute Fortgang der Unternehmungen des Königs gegen die Türken gemeldet werde, habe ihn hoch erfreut. Er schicke ihnen abschriftlich einen Brief 4 an den König. Er ersuche sie, xum Könige xu gehen und ihm mindlich dasselbe xu sagen, was im Briefe stehe; besonders möchten sie in ihn dringen, daß er sein Kommen beschleunige und ein starkes Heer mitbringe. Könne er nicht so schnell aufbrechen, so möge er im April einen Teil der Truppen 35 vorausschicken und mit dem Gros in der Weise nachfolgen, daß er, wie er versprochen habe 5, im Mai in Italien stehe. Die Gesandten möchten ihm xureden, mit den Böhmen, Türken und Anderen Verträge xu schließen und sich ganz den Italienischen Angelegenheiten zu widmen. Datum Cusaghi 15 martii 1427. 40 23. Notariatsinstrument über den Vertrag, den Hzg. Filippo Maria von Mailand und der Bevollmächtigte K. Sigmunds, Bischof Johannes von Veszprim, geschlossen und beschworen haben, demzufolge der König im Laufe des Juni Hilfstruppen in die Lombardei zur Bekriegung Venedigs schicken und event. in Juli persönlich kommen 1427 Мai 7 1 Viel Material über die damals in Venedig geführten Friedensverhandlungen enthalten die Be- schliisse des Venetianischen Senates in Venedig 45 Staats-A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 170b ff. und die in den Docc. di stor. ital. 3, 3-154 abgedruckten Akten der Florentinischen Bevollmächtigten Rinaldo degli Albixxi und Marcello Strozai. Vgl. Giornale storico degli archivi Toscani 7, 212ff.; Raulich a. a. O. 50 5, 689�695; Kagelmacher a. a. O. S. 64-71. 2 Der Passus lautet pro rebus Italicis reformandis et in statu pacifico et tranquilo reducendis; er ist aber im Konxept durchstrichen. 3 Der Brief ist nicht mehr vorhanden. Auch Briefe Bartolommeo Mosca's an den Herxog und Sigmunds an den Bischof von Vesxprim und Brunoro della Scala, die gleichreitig mit jenem ankamen, fehlen; Filippo Maria erwähnt sie in dem von ihm oben angexogenen Briefe an Sigmund. * Es ist der S. 13 Anm. 4 erwälnte Brief. 5 Vgl. S. 13 und 14.
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 53 im Februar versprochen worden sei. Er bitte den König inständigst, so schnell als möglich persönlich 1426 Dez. 18 mit einer ihm genigend erscheinenden Anxahl Truppen xu kommen; denn er in Person werde mehr aus- richten als ein noch so xahlreiches Heer. Sei der König außter stande, so bald aufrubrechen, so möge er ohne Säumen vier-, mindestens aber dreitausend Reiter vorausschicken. Es komme viel darauf an. 5 daß endlich einmal cin Anfang mit der Hilfeleistung gemacht werde. Denn dann würden die Reichs- unterthanen, die schon ganx mutlos geworden seien, aufatmen und weitere Unterstütxung geduldig er- warten; es sei beim besten Willen nicht möglich, sie noch länger in guter Stimmung xu erhalten, da sie schon so lange mit Worten und leeren Versprechungen hingehalten worden seien. Unterstütxe ihn der König in der Weise, daß er im Laufe des Februar entweder persönlich komme oder 4000 Reiter schicke, 10 so werde er ohne dessen ausdriickliche Zustimmung weder Frieden noch Waffenstillstand noch sonst einen Vertrag mit den Feinden schließten 1. Er werde dies ohnehin nie freiwillig, sondern nur aus Not thun. Zwar würde er eventuell auch noch über den Februar hinaus warten, aber er xweifle doch, daßt es mög- lich sein werde; denn mit Beginn der milden Jahresxeit würden die Feinde ihn von neuem angreifen können, und dann sei sein Untergang sicher, wenn nicht Hilfe vom König komme oder ein anderes 15 Rettungsmittel sich finde. Je schneller jener mit einem Heere eintreffe, um so besser und um so niita- licher sei es. Datum Mediolani die 18 decembris 1426. 1426 Dez. 18 20 21. Francesco Barbavara, Sekretär des Herzogs von Mailand, an den königlichen Kom- missar Bf. Johannes von Veszprim: schickt ihm einen Brief des Herzogs an K. Sig- mund, in dem dieser aufgefordert wird, zur Ordnung der Italienischen Angelegen- heiten und zur Herstellung friedlicher Zustände 2 nach Italien zu kommen; soll ihn lesen und, wenn es ihm gut scheint, ihn abschicken. 1427 Februar 24 Abbiate. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 conc. chart. Datum Abiate 24 februarii 1427. 1427 Febr. 24 25 22. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Lodovico de Sabini und Federico de Pezzi seine Gesandten bei K. Sigmund: sollen das Kommen des Königs und des könig- lichen Heeres zu beschleunigen suchen. 1427 März 15 Cusago. 1427 Märs 15 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 conc. chart. Erwähnt von Romano a. a. O. Vol. 7 pag. 601 Anm. 4 und von Osio a. a. O. 2, 287 Anm. I. Schreibt: Der Brief 3 der beiden Gesandten, in dem ihm das schnsichtig erwartete Kommen des 30 Königs und eines starken königlichen Heeres verheißen und der gute Fortgang der Unternehmungen des Königs gegen die Türken gemeldet werde, habe ihn hoch erfreut. Er schicke ihnen abschriftlich einen Brief 4 an den König. Er ersuche sie, xum Könige xu gehen und ihm mindlich dasselbe xu sagen, was im Briefe stehe; besonders möchten sie in ihn dringen, daß er sein Kommen beschleunige und ein starkes Heer mitbringe. Könne er nicht so schnell aufbrechen, so möge er im April einen Teil der Truppen 35 vorausschicken und mit dem Gros in der Weise nachfolgen, daß er, wie er versprochen habe 5, im Mai in Italien stehe. Die Gesandten möchten ihm xureden, mit den Böhmen, Türken und Anderen Verträge xu schließen und sich ganz den Italienischen Angelegenheiten zu widmen. Datum Cusaghi 15 martii 1427. 40 23. Notariatsinstrument über den Vertrag, den Hzg. Filippo Maria von Mailand und der Bevollmächtigte K. Sigmunds, Bischof Johannes von Veszprim, geschlossen und beschworen haben, demzufolge der König im Laufe des Juni Hilfstruppen in die Lombardei zur Bekriegung Venedigs schicken und event. in Juli persönlich kommen 1427 Мai 7 1 Viel Material über die damals in Venedig geführten Friedensverhandlungen enthalten die Be- schliisse des Venetianischen Senates in Venedig 45 Staats-A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 170b ff. und die in den Docc. di stor. ital. 3, 3-154 abgedruckten Akten der Florentinischen Bevollmächtigten Rinaldo degli Albixxi und Marcello Strozai. Vgl. Giornale storico degli archivi Toscani 7, 212ff.; Raulich a. a. O. 50 5, 689�695; Kagelmacher a. a. O. S. 64-71. 2 Der Passus lautet pro rebus Italicis reformandis et in statu pacifico et tranquilo reducendis; er ist aber im Konxept durchstrichen. 3 Der Brief ist nicht mehr vorhanden. Auch Briefe Bartolommeo Mosca's an den Herxog und Sigmunds an den Bischof von Vesxprim und Brunoro della Scala, die gleichreitig mit jenem ankamen, fehlen; Filippo Maria erwähnt sie in dem von ihm oben angexogenen Briefe an Sigmund. * Es ist der S. 13 Anm. 4 erwälnte Brief. 5 Vgl. S. 13 und 14.
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54 Vorakten des Romzuges. 1427 Маi 7 wird, während der Herzog alle mit dem König friher geschlossenen Verträge und Bündnisse und ihm gegebenen Versprechen erneuert und die Unterstützung der 1427 Mai 7 Mailand. königlichen Hilfstruppen zusichert 1. R aus Mailand Staats-A. Registro ducale C (alias F) fol. 226b �229a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift von einer xeitgenössischen Hand Promissio serenissimi Sigismondi 5 imperatoris de mittendis decem millibus equitum cum certis pactis. Der Schreiber schreibt stets molitiem, sigilato, suficiunt, ocupationes u. s. w. statt mollitiem, sigillato, sufficiunt, occupationes u. s. w. und cellum, sollet, dollo u. s. w. statt celum, solet, dolo u. s. w. Uber das Verhältnis von R xu A und B vgl. die Einleitung S. I4. A coll. ebenda Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva, Reinschrift mit Korrekturen und 10 Zusätxen (s. die Varianten und Einleitung S. I4). Die Hand A2 bemerkt über dem Stück Hec est quedam notula correcta et recorrecta, que locum non habuit, sed habendus est respectus ad aliam notulam, quam habet Donatus de Erba. Die Vorlage ist undatiert und am Schluß gekürxt (s. die Varianten). B coll. ebenda Carteggio generale 1432 cop. chart. coacva, an einer Stelle von einer andern 15 gleichxeitigen Hand korrigiert (s. Variante s auf S. 56). Die letxtere bemerkt xu An- fang am Rande Non processit in hac forma, sed secundum minutam, quam habuit Do- natus de Erba. Wie A so ist auch diese Vorlage undatiert und am Schluß gekürxt. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 293�296 aus R. — Regest bei Altmann nr. 6903a. — Be- nutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 73. 20 1427 Мai 7 In nomine sacrosancte et individue trinitatis patris et a filii et spiritus sancti amen. anno domini millesimo b quadringentesimo vigesimo septimo indictione quinta, pontificatus vero sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Martini divina providentia pape quinti anno decimo, regnante serenissimo et invictissimo principe et domino nostro domino Sigismondo dei gratia Romanorum etc. rege semper augusto ac 25 Hungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rege gratiosissimo, die vero merchuri septimo mensis maji. totum nempe mundum suis omnibus perfectum partibus eternus deus inephabili providentia creavit et, cum omnia hominum causa creata sint, homines quidem plasmavit ad ejus imaginem; sed cum propter lapsum primi parentis perditionis periculo subjecti essent, voluit deus pater deum filium incarnari et pro nobis pati tormenta atque so mortem acerbissimam, resurgere a mortuis, ut tandem victor ascenderet in celum nostra morte defensata. baptismum etiam instituit, ut alta virtute sue passionis hereditarium vulnus originalisc peccati mira sanctitate lavaret. statuit quoque illud mirabile d per- divinum inenarrabile sacramentum sui corporis atque sanguinis celebrari per orbem ad perpetuam nostri defensionem, ad sacrifitium immaculatum pro nostris reatibus immo-35 landum deo. effecit preterea pro humani generis regimine duo quidem luminaria magna, unum ut rebus preesset divinis et nostris consuleret animabus, aliud vero ut res regeret humanas; et cum unus non omnia, sed plures plura possint, summus princeps multos constituit principes justos constitutosque sub amplissimis sacri imperii alis fovere et tueri solet. quas ob res sacra et in temporalibus summa regia majestas exemplari quodam 40 et similitudinario omnium predictorum loco firmiter animo statuit preillustrem ejus filium ducem Mediolani e Papie Anglerieque comitem ac Janue dominum ab oppressionibus et insidiis iniquissimorum quorundam comunium hostium excelso animo et indefessa cura tueri, omnes sumptus et labores pro eo subire, difficultatibus non cedere, mollitiem et inertiam ex animo nova quadam armorum asperitate detergere et in comunes hostes 45 fortis et f potens assurgere, ut tandem victor atque triumphans nomen imperii conservet et ducalem dignitatem, que mirabili splendore Italiam maxime illuminavit, imperialibus presidiis elevet et comuni prosperitate pars utraque fruatur. ut igitur hic regius alte vir- a) om. AB. b) millesimo — mensis maji om. AB, add. etc. c) B horiginarii. d) B permirabile divinum statt mirabile perdivinum. e) B add. etc. f) B ac. 50 1 Vgl. Einleitung S. 13-14.
54 Vorakten des Romzuges. 1427 Маi 7 wird, während der Herzog alle mit dem König friher geschlossenen Verträge und Bündnisse und ihm gegebenen Versprechen erneuert und die Unterstützung der 1427 Mai 7 Mailand. königlichen Hilfstruppen zusichert 1. R aus Mailand Staats-A. Registro ducale C (alias F) fol. 226b �229a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift von einer xeitgenössischen Hand Promissio serenissimi Sigismondi 5 imperatoris de mittendis decem millibus equitum cum certis pactis. Der Schreiber schreibt stets molitiem, sigilato, suficiunt, ocupationes u. s. w. statt mollitiem, sigillato, sufficiunt, occupationes u. s. w. und cellum, sollet, dollo u. s. w. statt celum, solet, dolo u. s. w. Uber das Verhältnis von R xu A und B vgl. die Einleitung S. I4. A coll. ebenda Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva, Reinschrift mit Korrekturen und 10 Zusätxen (s. die Varianten und Einleitung S. I4). Die Hand A2 bemerkt über dem Stück Hec est quedam notula correcta et recorrecta, que locum non habuit, sed habendus est respectus ad aliam notulam, quam habet Donatus de Erba. Die Vorlage ist undatiert und am Schluß gekürxt (s. die Varianten). B coll. ebenda Carteggio generale 1432 cop. chart. coacva, an einer Stelle von einer andern 15 gleichxeitigen Hand korrigiert (s. Variante s auf S. 56). Die letxtere bemerkt xu An- fang am Rande Non processit in hac forma, sed secundum minutam, quam habuit Do- natus de Erba. Wie A so ist auch diese Vorlage undatiert und am Schluß gekürxt. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 293�296 aus R. — Regest bei Altmann nr. 6903a. — Be- nutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 73. 20 1427 Мai 7 In nomine sacrosancte et individue trinitatis patris et a filii et spiritus sancti amen. anno domini millesimo b quadringentesimo vigesimo septimo indictione quinta, pontificatus vero sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Martini divina providentia pape quinti anno decimo, regnante serenissimo et invictissimo principe et domino nostro domino Sigismondo dei gratia Romanorum etc. rege semper augusto ac 25 Hungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rege gratiosissimo, die vero merchuri septimo mensis maji. totum nempe mundum suis omnibus perfectum partibus eternus deus inephabili providentia creavit et, cum omnia hominum causa creata sint, homines quidem plasmavit ad ejus imaginem; sed cum propter lapsum primi parentis perditionis periculo subjecti essent, voluit deus pater deum filium incarnari et pro nobis pati tormenta atque so mortem acerbissimam, resurgere a mortuis, ut tandem victor ascenderet in celum nostra morte defensata. baptismum etiam instituit, ut alta virtute sue passionis hereditarium vulnus originalisc peccati mira sanctitate lavaret. statuit quoque illud mirabile d per- divinum inenarrabile sacramentum sui corporis atque sanguinis celebrari per orbem ad perpetuam nostri defensionem, ad sacrifitium immaculatum pro nostris reatibus immo-35 landum deo. effecit preterea pro humani generis regimine duo quidem luminaria magna, unum ut rebus preesset divinis et nostris consuleret animabus, aliud vero ut res regeret humanas; et cum unus non omnia, sed plures plura possint, summus princeps multos constituit principes justos constitutosque sub amplissimis sacri imperii alis fovere et tueri solet. quas ob res sacra et in temporalibus summa regia majestas exemplari quodam 40 et similitudinario omnium predictorum loco firmiter animo statuit preillustrem ejus filium ducem Mediolani e Papie Anglerieque comitem ac Janue dominum ab oppressionibus et insidiis iniquissimorum quorundam comunium hostium excelso animo et indefessa cura tueri, omnes sumptus et labores pro eo subire, difficultatibus non cedere, mollitiem et inertiam ex animo nova quadam armorum asperitate detergere et in comunes hostes 45 fortis et f potens assurgere, ut tandem victor atque triumphans nomen imperii conservet et ducalem dignitatem, que mirabili splendore Italiam maxime illuminavit, imperialibus presidiis elevet et comuni prosperitate pars utraque fruatur. ut igitur hic regius alte vir- a) om. AB. b) millesimo — mensis maji om. AB, add. etc. c) B horiginarii. d) B permirabile divinum statt mirabile perdivinum. e) B add. etc. f) B ac. 50 1 Vgl. Einleitung S. 13-14.
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 55 tutis animus omnibus innotescat, premissus est ad has partes reverendus in Christo pater et a dominus dominus Johannes Vesprimiensis episcopus, consiliarius b memorati sacratissimi Romanorum regis, ad certas celebrandas et renovandas conventiones promissiones et ligas cum antedicto preillustri duce Mediolani sub intemeratad sacre regie majestatis fide 5 firmandas penitus et inviolabiliter in forma specifica implendas pro honore sacri Romani imperii et ad ducalem e dignitatem a voracissimis faucibus iniquissimorum Venetorum complicum et adherentium preservandam. [I] et primo quidem memoratus reverendus pater f dominus Johannes episcopus Vesprimiensis, orator et procurator regius cum man- dato 1 autentico et sigillato, pluribus etiam literis missivis generaliter et in spetie ad 1o hoc s concessis h 2, nomine ipsius serenissimi et gratiosissimi i domini domini k Sigismondi Romanorum regis et Hungarie Boemie Croatie 1 Dalmatie etc. regis elapsism jam mensi- bus duobus cum dimidio3 sepe reiteratis vicibus solemniter promisit et ad habundantem cautelam iterum et de novo firmiter" promittit sub puritate fidei regie ° cum ejus verissimo consensu illustrissimo et excellentissimo domino domino duci Mediolani etc. 15 presenti et solempniter recipienti ac nobis notariis infrascriptis pro eo stipulantibus, quod infalanter et sine aliquibus exceptionibus vel excusationibus eadem regia majestas mittet per quamcumque viam comodius et celerius poterit usque ad numerum decem millium equitum per totum proximum 1 futurum mensem juniir ad offendendum ipsos Venetos et adherentes, quanto gravius fieri poterit, ita ut usque in Lombardiam pertranseant et s 20 in Lombardia sint eodem mense junii et t, si fieri poterit, cum gentibus ducalibus se uniant. quam u promissionem in hac forma facit, si regia majestas ad has partes Lom- bardie venire noluerit vel non potuerit. ubi autem idem serenissimus dominus Roma- norum rex personaliter venire voluerit, eo casu solempniter v promisit, quod infalanter et omnino premittet in dicto mense juniix circa numerum octo millium equitum ad 25 offensas et loca, de quibus supra, et in sequenti y mense juliiz ad tardius personaliter veniendo conducet alias gentes aa ad offensas dictorum Venetorum in Lombardia usque ad tantum numerum, ut cum primis gentibus premittendis in territoriis Venetorum cam- pizare et castrametari possint b, etiam si gentes cc suas Veneti revolverent contra gentes regias, quo casu gentes illustrissimi domini ducis dd teneantur succurrere gentibus regiis, 3o si fieri poterit. qui ee omnes equites regii etiam f teneantur dictos Venetos et eorum territoria invaderegg et offendere et invadent ach€ offendent ut supra et in offensioni- bus ii perseverabunt kk usque ad ordinationem regie majestatis et prefati domini ducis ac 1427 Мai 7 35 40 45 50 a) om. RA. b) AB add. secretissimus. c) B prefato. d) R intemerate. e) B totalem. f) om. B. g) AB hec. h) AB concesso. i) A gratiossimi. k) om. AB. I) B stelll um Dalmatie Croatie. m) AB elapso jam mense statt elapsis jam mensibus duobus. n) om. B. o) AB add. in ejus anima et. p) B stellt um verissimo ejus. q) AB proxime. r) junii ist in A von A2 aus maji korrigiert. s) et — junii ist in A von A, hinzugefüigt wor- den. t) et — uniant om B. u) der folgende Passus quam promissionem — contra ipsos Venetos [vgl. Varianle bb] ist in A zunächst von A2 korrigiert worden (s. die folgenden Varianten); diese Hand hat ihn darauf teils durch die Randbemerkung vacat teils durch Unterstreichen getilgt und am Rande wie folgt geändert: que decem milia equitum si non fuerint sufficientia et potentia campizare campumque tenere contra terras et in territoriis Venetorum in Lombardia, mittet ulterius imperialis majestas in sequenti mense julii ad tardius tot alias gentes armigeras, quod cum dictis primis decem milibus sufficientes erunt et potentes campizare ut pre- fertur. So geändert ist die Stelle in B übergegangen. v) AB add. ut supra. x) in A von 42 korr. aus maji. y) A sequente. z) in A von A, korrigiert aus junii. aa) in A fügt A, hinzu armigeras; so auch B. bb) A add. sitque campus regius fortis et potens in Lombardia contra ipsos Venetos. cc) A stelll um Veneti gentes suas, B Veneti suas gentes. dd) B add. Mediolani etc. ee) AB add. etiam. ff) etiam teneantur om. AB. gg) invadere et offendere et om. AB. 1h) AB et. ii) AB add. illis. kk) das folgende usque ad — et consensu fellt in AB. A hatte am Rande hinzugefügt prout in aliis inde prius confectis literis latius et cla- rius constat. An strich diese Worte und machte, ebenfalls am Rande, den Zusats: persona autem cesaree ma- jestatis sit in libertate veniendi et non veniendi, prout sibi videbitur, quoniam prefatus dominus .. dux eam [B eum] gravare non intendit, nisi quantum procedat de beneplacito majestatis ejusdem, non ignarus quod non decet personam tanti principis et domini obligare. viceversa u. s. w. — B fügt zu perseverabunt hinzu donec ducales gentes erunt in eisdem offensionibus perseverantes; dann weiter wie A2 persona autem u s.w. Mit diesem Mandat dirfte unsere nr. 19 ge- 55 meint sein. 2 Die Vollmachten, die der Bischof von Vesxprim erhalten hatte, sind S. 48 Anm. I angeführt. 3 Vgl. S. 14.
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 55 tutis animus omnibus innotescat, premissus est ad has partes reverendus in Christo pater et a dominus dominus Johannes Vesprimiensis episcopus, consiliarius b memorati sacratissimi Romanorum regis, ad certas celebrandas et renovandas conventiones promissiones et ligas cum antedicto preillustri duce Mediolani sub intemeratad sacre regie majestatis fide 5 firmandas penitus et inviolabiliter in forma specifica implendas pro honore sacri Romani imperii et ad ducalem e dignitatem a voracissimis faucibus iniquissimorum Venetorum complicum et adherentium preservandam. [I] et primo quidem memoratus reverendus pater f dominus Johannes episcopus Vesprimiensis, orator et procurator regius cum man- dato 1 autentico et sigillato, pluribus etiam literis missivis generaliter et in spetie ad 1o hoc s concessis h 2, nomine ipsius serenissimi et gratiosissimi i domini domini k Sigismondi Romanorum regis et Hungarie Boemie Croatie 1 Dalmatie etc. regis elapsism jam mensi- bus duobus cum dimidio3 sepe reiteratis vicibus solemniter promisit et ad habundantem cautelam iterum et de novo firmiter" promittit sub puritate fidei regie ° cum ejus verissimo consensu illustrissimo et excellentissimo domino domino duci Mediolani etc. 15 presenti et solempniter recipienti ac nobis notariis infrascriptis pro eo stipulantibus, quod infalanter et sine aliquibus exceptionibus vel excusationibus eadem regia majestas mittet per quamcumque viam comodius et celerius poterit usque ad numerum decem millium equitum per totum proximum 1 futurum mensem juniir ad offendendum ipsos Venetos et adherentes, quanto gravius fieri poterit, ita ut usque in Lombardiam pertranseant et s 20 in Lombardia sint eodem mense junii et t, si fieri poterit, cum gentibus ducalibus se uniant. quam u promissionem in hac forma facit, si regia majestas ad has partes Lom- bardie venire noluerit vel non potuerit. ubi autem idem serenissimus dominus Roma- norum rex personaliter venire voluerit, eo casu solempniter v promisit, quod infalanter et omnino premittet in dicto mense juniix circa numerum octo millium equitum ad 25 offensas et loca, de quibus supra, et in sequenti y mense juliiz ad tardius personaliter veniendo conducet alias gentes aa ad offensas dictorum Venetorum in Lombardia usque ad tantum numerum, ut cum primis gentibus premittendis in territoriis Venetorum cam- pizare et castrametari possint b, etiam si gentes cc suas Veneti revolverent contra gentes regias, quo casu gentes illustrissimi domini ducis dd teneantur succurrere gentibus regiis, 3o si fieri poterit. qui ee omnes equites regii etiam f teneantur dictos Venetos et eorum territoria invaderegg et offendere et invadent ach€ offendent ut supra et in offensioni- bus ii perseverabunt kk usque ad ordinationem regie majestatis et prefati domini ducis ac 1427 Мai 7 35 40 45 50 a) om. RA. b) AB add. secretissimus. c) B prefato. d) R intemerate. e) B totalem. f) om. B. g) AB hec. h) AB concesso. i) A gratiossimi. k) om. AB. I) B stelll um Dalmatie Croatie. m) AB elapso jam mense statt elapsis jam mensibus duobus. n) om. B. o) AB add. in ejus anima et. p) B stellt um verissimo ejus. q) AB proxime. r) junii ist in A von A2 aus maji korrigiert. s) et — junii ist in A von A, hinzugefüigt wor- den. t) et — uniant om B. u) der folgende Passus quam promissionem — contra ipsos Venetos [vgl. Varianle bb] ist in A zunächst von A2 korrigiert worden (s. die folgenden Varianten); diese Hand hat ihn darauf teils durch die Randbemerkung vacat teils durch Unterstreichen getilgt und am Rande wie folgt geändert: que decem milia equitum si non fuerint sufficientia et potentia campizare campumque tenere contra terras et in territoriis Venetorum in Lombardia, mittet ulterius imperialis majestas in sequenti mense julii ad tardius tot alias gentes armigeras, quod cum dictis primis decem milibus sufficientes erunt et potentes campizare ut pre- fertur. So geändert ist die Stelle in B übergegangen. v) AB add. ut supra. x) in A von 42 korr. aus maji. y) A sequente. z) in A von A, korrigiert aus junii. aa) in A fügt A, hinzu armigeras; so auch B. bb) A add. sitque campus regius fortis et potens in Lombardia contra ipsos Venetos. cc) A stelll um Veneti gentes suas, B Veneti suas gentes. dd) B add. Mediolani etc. ee) AB add. etiam. ff) etiam teneantur om. AB. gg) invadere et offendere et om. AB. 1h) AB et. ii) AB add. illis. kk) das folgende usque ad — et consensu fellt in AB. A hatte am Rande hinzugefügt prout in aliis inde prius confectis literis latius et cla- rius constat. An strich diese Worte und machte, ebenfalls am Rande, den Zusats: persona autem cesaree ma- jestatis sit in libertate veniendi et non veniendi, prout sibi videbitur, quoniam prefatus dominus .. dux eam [B eum] gravare non intendit, nisi quantum procedat de beneplacito majestatis ejusdem, non ignarus quod non decet personam tanti principis et domini obligare. viceversa u. s. w. — B fügt zu perseverabunt hinzu donec ducales gentes erunt in eisdem offensionibus perseverantes; dann weiter wie A2 persona autem u s.w. Mit diesem Mandat dirfte unsere nr. 19 ge- 55 meint sein. 2 Die Vollmachten, die der Bischof von Vesxprim erhalten hatte, sind S. 48 Anm. I angeführt. 3 Vgl. S. 14.
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56 Vorakten des Romzuges. 1427 Mai 7 utriusque nec recedent absque ipsorum et utriusque eorum voluntate et consensu. [2] et viceversa illustrissimus dominus dux Mediolani « Papie Anglerieque comes ac Janue dominus prefatus b alta intelligentia cernens imperium a deo eterno constitutum esse, ut justos foveat principes d, quemadmodum naturalissimum est rivos ex fonte et ramos ex stipide vires accipere, sic spem concepit amplissimam, ut facile presidiis et favoribus 5 sacre e regie majestatis defendi possit ab invasionibus eorum, qui sacrum f imperium et ducalem statum labefactare et evertere moliuntur. et quia ad magnas res celeriter peragendas aliquando humane non sufficiunt vires, sanctius judicavit id, quod in tem- pore g statuto defecit, nunc, postquam facultas supervenit, prestantius esse per regiam majestatem adimpleri quam penitus negligenter preteriri: per presentem contractum et 10 conventionem approbat ratificat et de novo promittit sub h intemerata ducali fide bona et sincera eidem reverendo patri domino Johanni i episcopo k et nobis notariis in- frascriptis pro1 eodem serenissimo domino domino Romanorum etc. rege recipienti et ei licet absenti omnia et singula promissa et omnes conventiones et ligas confectas et celebratas 1 per suos oratores apud regiam majestatem constitutos. quas dictas conven- 15 tiones et ligas in singulis passibus punctis et articulis hicm haberi vult pro expressis n sufficienter et de verbo ad verbum scriptis et repetitis et ° de novo confirmavit et ° con- firmat ? per presentes et approbat easque implere servare et exequi intendit et pro- mittit, ipso serenissimo domino Romanorum etc. gentes 1 mittente de mense juniir vel s in dictot mense gentes premittente et in sequenti mense veniente cum aliis gentibus ut 20 supra, singula singulis debite referendo, ita ut illis modis, de quibus supra, moram pur- gare possit, non obstante quod in terminis alias statutis 2 promissas " non miserit gentes, sive propter alias occurrentes occupationes sive alia quavis ex causa destiterit, que dici possit vel excogitari, et v insuper quod gentes suas (ipsius domini ducis) in succursum gentium regiarum mittet, si, ut supradictum est, et modo quo supra fieri poterit. que 25 quidem omnia et singula suprascripta solempni stipulatione promiserunt dicte partes dictis modis et nominibus sibi ad invicem, singula singulis congrue referendo et nobis notariis infrascriptis ut publicis personis stipulantibus et recipientibus nomine omnium et singulorum, quorum interest vel interesse poterit, rata grata et firma habere et w tenere et inviolabiliter observare et adimplere et inw nullo modo contrafacere directe vel in- 30 directe de jure x vel de facto y expresse vel tacite quovis modo causa vel ingenio nec aliquo quesito colore z, renuntiantes predicte partes et quelibet earum nominibus quibus supra exceptioni non sic vel aliter factarum conventionum et promissionum, non sic vel aliter celebrati contractus vel geste rei, exceptioni doli mali, conditioni aa sive causebb vel ex injusta causa in factum actioni et exceptioni, quod metus causa, et omni privilegio 35 et cuilibet alii juris cc legum et constitutionum auxiliodd. et insuper dicte partes dictis modis et nominibus ad majorem firmitatem sponte et ex certa scientia juraverunt ad sancta dei evangelia corporaliteree tactis scripturis, videlicet prefatus dominus dux in a) B add. etc. b) om. AB. c) B concernens. d) AB add. et. e) R favore. f) B add. Romanum. g) A stellt um statuto tempore. h) sub intemerata — notariis infrascriptis ist in A am Rande hinzugefügt. i) om. B. k) B 40 add. Vesprimiensi. 1) pro — absenti om. AB. m) hic — repetitis ist in A am Rande nachgetragen. n) AB stellen um sufficienter expressis. o) om. AB. p) AB add. et. q) B add. predictas. r) in A von A, korr. aus maji. s) vel — ut supra ist in B durch Unterstreichen getilgt und von anderer Hand am Rande ersetst durch et in sequenti mense prout supra. t) in A von 42 korr. su eodem; so auch B. u) R promissis. v) AB statt et insuper — fieri poterit: dummodo in terminis suprascriptis veniat cum gentibus vel gentes mittat, ut 45 supra conventum et promissum extitit etc. w) om. AB. x) AB facto. y) AB jure. z) in A folgt durch- strichen ita ut contrafatiens infamis fideifragus et quicquid in homine humano deterius dici posset appelari possit etc. an) R conditione. bb) AB causa. cc) AB juri. dd) AB add. etc. ee) AB statt corporaliter — episcopum facti: videlicet illustrissimus dominus dux tactis sacris scripturis et reverendus pater dominus epi- scopus more prelatorum in animas constituentium et proprias; die Worte videlicet — dux und et reveren- 50 dus — prelatorum stehen in A am Rande. Vgl. nrr. 3 und 9. 2 Vgl. nr. 3 art. I und nr. 20; ferner Einleitung S. 13.
56 Vorakten des Romzuges. 1427 Mai 7 utriusque nec recedent absque ipsorum et utriusque eorum voluntate et consensu. [2] et viceversa illustrissimus dominus dux Mediolani « Papie Anglerieque comes ac Janue dominus prefatus b alta intelligentia cernens imperium a deo eterno constitutum esse, ut justos foveat principes d, quemadmodum naturalissimum est rivos ex fonte et ramos ex stipide vires accipere, sic spem concepit amplissimam, ut facile presidiis et favoribus 5 sacre e regie majestatis defendi possit ab invasionibus eorum, qui sacrum f imperium et ducalem statum labefactare et evertere moliuntur. et quia ad magnas res celeriter peragendas aliquando humane non sufficiunt vires, sanctius judicavit id, quod in tem- pore g statuto defecit, nunc, postquam facultas supervenit, prestantius esse per regiam majestatem adimpleri quam penitus negligenter preteriri: per presentem contractum et 10 conventionem approbat ratificat et de novo promittit sub h intemerata ducali fide bona et sincera eidem reverendo patri domino Johanni i episcopo k et nobis notariis in- frascriptis pro1 eodem serenissimo domino domino Romanorum etc. rege recipienti et ei licet absenti omnia et singula promissa et omnes conventiones et ligas confectas et celebratas 1 per suos oratores apud regiam majestatem constitutos. quas dictas conven- 15 tiones et ligas in singulis passibus punctis et articulis hicm haberi vult pro expressis n sufficienter et de verbo ad verbum scriptis et repetitis et ° de novo confirmavit et ° con- firmat ? per presentes et approbat easque implere servare et exequi intendit et pro- mittit, ipso serenissimo domino Romanorum etc. gentes 1 mittente de mense juniir vel s in dictot mense gentes premittente et in sequenti mense veniente cum aliis gentibus ut 20 supra, singula singulis debite referendo, ita ut illis modis, de quibus supra, moram pur- gare possit, non obstante quod in terminis alias statutis 2 promissas " non miserit gentes, sive propter alias occurrentes occupationes sive alia quavis ex causa destiterit, que dici possit vel excogitari, et v insuper quod gentes suas (ipsius domini ducis) in succursum gentium regiarum mittet, si, ut supradictum est, et modo quo supra fieri poterit. que 25 quidem omnia et singula suprascripta solempni stipulatione promiserunt dicte partes dictis modis et nominibus sibi ad invicem, singula singulis congrue referendo et nobis notariis infrascriptis ut publicis personis stipulantibus et recipientibus nomine omnium et singulorum, quorum interest vel interesse poterit, rata grata et firma habere et w tenere et inviolabiliter observare et adimplere et inw nullo modo contrafacere directe vel in- 30 directe de jure x vel de facto y expresse vel tacite quovis modo causa vel ingenio nec aliquo quesito colore z, renuntiantes predicte partes et quelibet earum nominibus quibus supra exceptioni non sic vel aliter factarum conventionum et promissionum, non sic vel aliter celebrati contractus vel geste rei, exceptioni doli mali, conditioni aa sive causebb vel ex injusta causa in factum actioni et exceptioni, quod metus causa, et omni privilegio 35 et cuilibet alii juris cc legum et constitutionum auxiliodd. et insuper dicte partes dictis modis et nominibus ad majorem firmitatem sponte et ex certa scientia juraverunt ad sancta dei evangelia corporaliteree tactis scripturis, videlicet prefatus dominus dux in a) B add. etc. b) om. AB. c) B concernens. d) AB add. et. e) R favore. f) B add. Romanum. g) A stellt um statuto tempore. h) sub intemerata — notariis infrascriptis ist in A am Rande hinzugefügt. i) om. B. k) B 40 add. Vesprimiensi. 1) pro — absenti om. AB. m) hic — repetitis ist in A am Rande nachgetragen. n) AB stellen um sufficienter expressis. o) om. AB. p) AB add. et. q) B add. predictas. r) in A von A, korr. aus maji. s) vel — ut supra ist in B durch Unterstreichen getilgt und von anderer Hand am Rande ersetst durch et in sequenti mense prout supra. t) in A von 42 korr. su eodem; so auch B. u) R promissis. v) AB statt et insuper — fieri poterit: dummodo in terminis suprascriptis veniat cum gentibus vel gentes mittat, ut 45 supra conventum et promissum extitit etc. w) om. AB. x) AB facto. y) AB jure. z) in A folgt durch- strichen ita ut contrafatiens infamis fideifragus et quicquid in homine humano deterius dici posset appelari possit etc. an) R conditione. bb) AB causa. cc) AB juri. dd) AB add. etc. ee) AB statt corporaliter — episcopum facti: videlicet illustrissimus dominus dux tactis sacris scripturis et reverendus pater dominus epi- scopus more prelatorum in animas constituentium et proprias; die Worte videlicet — dux und et reveren- 50 dus — prelatorum stehen in A am Rande. Vgl. nrr. 3 und 9. 2 Vgl. nr. 3 art. I und nr. 20; ferner Einleitung S. 13.
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 57 1427 animam propriam et prefatus dominus episcopus dicto regio nomine in animam ejusdem domini regis vigore mandati regii in ipsum dominum episcopum facti, suprascripta omnia et singula attendere observare et adimplere perpetuo bona fide et ad sanum bonum et purum intellectum, omni cavillatione absurditate mala interpretatione dolo fraude et exceptione 5 cessantibus et remotis a. porro prefati domini dux et episcopus utens in hoc virtute sua ad laudem regie majestatis, pro qua idem dominus episcopus intercedit, decreverunt et decernunt hoc instrumentum, cum in publicam formam redactum fuerit, debere sigillo ejusdem domini ducis sigilloque prefati domini episcopi pro évidentiori robore sigil- lari. et de predictis prefati dominus dux et episcopus rogaverunt per nos Antonium de 10 Pisis et Donatum de Herba notarios infrascriptos et utrumque nostrum in solidum con- fici debere publicum instrumentum unum et plura tenoris unius et ejusdem. actum Mediolani in castro porte Jovis, in quo residet prefatus dominus dux, presentibus magni- fico milite domino Gaspare Vicecomite nato quondam domini Berteti porte Vercelline parochie sancti Protasii in campo intus, consiliario prefati domini ducis, magnifico Fran- 15 cisco Sfortia de Atendolis comite Cotignole Ariani et Montisalti nato condam magnifici Sfortie ex conductoribus gentium armigerarum prefati domini ducis nunc stantiam habente in porta Cumana parochia sancti Marcellini, et spectabili Zanino Ricio filio condam do- mini Stefani porte Cumane parochie sancti Johannis ad quatuor faties, consiliario, et Francisco de Barvavariis filio condam domini Jacobi porte Vercelline parochie sancti 20 Protasii in campo intus, secretario prefati domini ducis, omnibus habitatoribus Medio- lani, testibus ad predicta vocatis notis idoneis et rogatis. Маi 7 25 24. Vertrag zwischen Hzg. Filippo Maria von Mailand und dem königlichen Kommissar Bf. Johannes von Veszprim: dem Herzog wird gestattet, unter Vermittlung des Papstes oder des Herzogs von Savoyen oder irgend eines Andern während des Juni mit seinen Gegnern zu verhandeln, damit er Frieden schließen könne, wenn das versprochene königliche Hilfsheer im Juni nicht komme. Entwurf. [1427 nach Маi 7 1.] 11427 nach Mai 71 30 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva ohne Datum, mit der Randnotix von einer anderen gleichxeitigen Hand Non processit, quia dominus episcopus dixit sufficere, quod verbo concesserit. Vgl. Einleitung S. 14. Quia multotiens fuit promissus succursus regius illustrissimo domino nostro . . duci nec tamen unquam missus (quod non imputatur regie voluntati sed potius casibus partium suarum impedientibus) placuitque reverendo patri domino . . episcopo Vispri- niensi, ut prefatus . . dominus adhuc dictum succursum expectaret usque ad et per 35 totum mensem junii proxime futurum, ut patet in contractu 2, ad quod ipse dominus acquievit nil aliud magis affectans quam dictum succursum et rem gratam facere dicte majestati et prefato domino . . episcopo, et fortasse (quod absit) aliquo insperato et in- fausto casu posset accidere, quod nec etiam in dictis terminis mitti posset dictus suc- cursus: concedit prefatus dominus .. episcopus nomine cesaree et regie majestatis dicto 40 domino .. duci licentiam, quod per manus summi pontificis dominique .. ducis Sabaudie requirentium eum pro pace cum hostibus suis habenda et ulterius per manus alterius cujuscunque praticare possit cum dictis hostibus quamcunque pacem compositionem et concordiam durante dicto termino mensis junii, ut interim temporizare possit et non 45 a) AB fahren fort : etc. et apponantur alie clausule fortiores et in similibus contractibus apponi solite. et rogarunt predicte partes etc. actum etc.; alles Ubrige fehlt in AB. 1 Uber die Datierung des Aktenstückes kann kein Zweifel obwalten; sie ergiebt sich durch Vergleichung seines Inhaltes mit demjenigen von nr. 23 von selbst. 2 nr. 23 art. 1. Deutsche Reichstags-Akten X. 8
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 57 1427 animam propriam et prefatus dominus episcopus dicto regio nomine in animam ejusdem domini regis vigore mandati regii in ipsum dominum episcopum facti, suprascripta omnia et singula attendere observare et adimplere perpetuo bona fide et ad sanum bonum et purum intellectum, omni cavillatione absurditate mala interpretatione dolo fraude et exceptione 5 cessantibus et remotis a. porro prefati domini dux et episcopus utens in hoc virtute sua ad laudem regie majestatis, pro qua idem dominus episcopus intercedit, decreverunt et decernunt hoc instrumentum, cum in publicam formam redactum fuerit, debere sigillo ejusdem domini ducis sigilloque prefati domini episcopi pro évidentiori robore sigil- lari. et de predictis prefati dominus dux et episcopus rogaverunt per nos Antonium de 10 Pisis et Donatum de Herba notarios infrascriptos et utrumque nostrum in solidum con- fici debere publicum instrumentum unum et plura tenoris unius et ejusdem. actum Mediolani in castro porte Jovis, in quo residet prefatus dominus dux, presentibus magni- fico milite domino Gaspare Vicecomite nato quondam domini Berteti porte Vercelline parochie sancti Protasii in campo intus, consiliario prefati domini ducis, magnifico Fran- 15 cisco Sfortia de Atendolis comite Cotignole Ariani et Montisalti nato condam magnifici Sfortie ex conductoribus gentium armigerarum prefati domini ducis nunc stantiam habente in porta Cumana parochia sancti Marcellini, et spectabili Zanino Ricio filio condam do- mini Stefani porte Cumane parochie sancti Johannis ad quatuor faties, consiliario, et Francisco de Barvavariis filio condam domini Jacobi porte Vercelline parochie sancti 20 Protasii in campo intus, secretario prefati domini ducis, omnibus habitatoribus Medio- lani, testibus ad predicta vocatis notis idoneis et rogatis. Маi 7 25 24. Vertrag zwischen Hzg. Filippo Maria von Mailand und dem königlichen Kommissar Bf. Johannes von Veszprim: dem Herzog wird gestattet, unter Vermittlung des Papstes oder des Herzogs von Savoyen oder irgend eines Andern während des Juni mit seinen Gegnern zu verhandeln, damit er Frieden schließen könne, wenn das versprochene königliche Hilfsheer im Juni nicht komme. Entwurf. [1427 nach Маi 7 1.] 11427 nach Mai 71 30 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva ohne Datum, mit der Randnotix von einer anderen gleichxeitigen Hand Non processit, quia dominus episcopus dixit sufficere, quod verbo concesserit. Vgl. Einleitung S. 14. Quia multotiens fuit promissus succursus regius illustrissimo domino nostro . . duci nec tamen unquam missus (quod non imputatur regie voluntati sed potius casibus partium suarum impedientibus) placuitque reverendo patri domino . . episcopo Vispri- niensi, ut prefatus . . dominus adhuc dictum succursum expectaret usque ad et per 35 totum mensem junii proxime futurum, ut patet in contractu 2, ad quod ipse dominus acquievit nil aliud magis affectans quam dictum succursum et rem gratam facere dicte majestati et prefato domino . . episcopo, et fortasse (quod absit) aliquo insperato et in- fausto casu posset accidere, quod nec etiam in dictis terminis mitti posset dictus suc- cursus: concedit prefatus dominus .. episcopus nomine cesaree et regie majestatis dicto 40 domino .. duci licentiam, quod per manus summi pontificis dominique .. ducis Sabaudie requirentium eum pro pace cum hostibus suis habenda et ulterius per manus alterius cujuscunque praticare possit cum dictis hostibus quamcunque pacem compositionem et concordiam durante dicto termino mensis junii, ut interim temporizare possit et non 45 a) AB fahren fort : etc. et apponantur alie clausule fortiores et in similibus contractibus apponi solite. et rogarunt predicte partes etc. actum etc.; alles Ubrige fehlt in AB. 1 Uber die Datierung des Aktenstückes kann kein Zweifel obwalten; sie ergiebt sich durch Vergleichung seines Inhaltes mit demjenigen von nr. 23 von selbst. 2 nr. 23 art. 1. Deutsche Reichstags-Akten X. 8
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[1427 nach Mai 7] 1427 Mai 27 bezw. Mai 12 58 . Vorakten des Romzuges. veniente dicto succursu in ipso termino habeat paratam materiam ad hujusmodi pacem et compositionem habendam (nam ipso destituente ac relinquente totaliter istas praticas, de quibus requiritur, et non veniente memorato succursu et deinde causam haberet re- quirendi et elimosinandi dietam pacem, eam * postea habere non posset nisi cum totali confusione status sui, que confusio etiam redundare non posset nisi in dedecus et de- trimentum gravissimum Romani imperii precipue in Italia, cum ista tamen conditione, quod prefatus dominus . . dux non possit nec debeat durante dicto termino ad aliquam dicte pacis conclusionem devenire. et sic ipse.. dominus realiter promisit et promittit. 25. Hzg. Filippo Maria von Mailand verspricht dem Gesandien K. Sigmunds, Bf. Jo- hannes von Veszprim, daß er die ihm vom König erteilte und, vom Bischof aus- gehändigte Urkunde über die Verleihung und Bestätigung des Herzogtums Mailand * dei Lebzeiten des Königs micht veröffentlichen, sie miemamdem zeigen und mie- mandem etwas von ihr sagen werde; sollten die Kurfürsten oder sonst jemamd ? wegen der Erteilung der Urkunde irgend. etwas F'eindseliges gegen den Kónig ver- suchen oder unternehmen, so wird er diesem mit allen Kräften beistehen und auch den Papst zum Beistande zu bewegen suchen. 1427 Mai 27 beew. Mai 12 Aobiate bezw. Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 cop. membr., Beinschrift, anfänglich sum Original bestimmt, dann korrigiert (zgl. unten Anm. 3) und xurückgelegt. Die Rein- schrift war ursprünglich datiert Mediolani die 12 maji 1427 5 indietione; dieses Datum wurde dann im Abiate die vigesimo septimó maji millesimo quadringentesimo vigesimo septimo quinta indictione geändert. — Hbenda Cart. gen. 1427 und Cart. gen. 1428-1429 liegen, xwei undatierte gleichzeitige Papierabschriften der Fassung vom 12 Mai; die xweite weicht stilistisch etwas ab und ist auf der Rückseite mit einem jetxt beschädigten Siegel versehen. z Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 299 aus der Reinschrift, aber ohne jeden Hinweis auf die Korrekturen und die doppelte Datierung. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 53. a) em.; Vorl, quam. 1 Hierxu gehört der folgende, wahrscheinlich vom — non minores etiam ago gratias de exhibitione aquile herzoglichen Consiglio ausgegangene Vorschlag, der triumphantis et vexilli Romani imperii mihi traditi sich im Cart. gen. 1482 des Mailündischen Staats- A. parte serenitatis [Osio, sanctitatis] memorate cum auf einem einxelnen Blatt Papier findet und mit assignatione generalis capitaneatus ejusdem imperii der Ramdbemerkung Non processit versehen ist: in Italia [vgl. xr. 12] mihi indigno tamen omnium Istud addi poterat in fine concessionis domini . . harum rerum benigne collati u. s. w. (Mailand episcopi Visprimiensis hic proxime pro majori am- Staats-A. Cart. gen. 1427. Reinschrift, am Schluß pliatione et ad majorem demonstrationem fidelitatis korrigiert; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 296-299). et devotionis domini nostri .. ducis: contentus Aus einem Briefe des Herxogs am den Kanzler etiam diotus .. dominus, si forte dei gracia suc- Bischof Johannes von Agram vom 30 Mówrx 1427 currente res ei ita felices et fortunate succederent, scheint hervorxugehen, daß damals schon über die quod efficeretur essetque superior et potentior ho- — Awslieferumg der Privilegien zwischen, ihm und stibus suis per modum, quo campizare eos posset dem Bischof von. Vesxprim. verhandelt wurde (Mai- vel saltem par eis esset in potentia, retardare ulterius land Staats-A. Cart. gen. 1427 conc. chart.; gedr. ac diutius, quantum poterit, dictam conclusionem ^ bei Os?o «. a. O. 2, 291). tanquam rem sibi magis exosam et molestam quam 3 Der Passus lautet in der Fassung vom 27 Mai aliam quampiam ullo tempore ab eo factam vel (Osio a. a. O. 2, 299): si ullo unquam tempore fiendam. reverendissimi et illustres domini electores imperii ? qu. 4; vgl. nr. 6 und. Einleitung S. 10. — In aut alii quivis [Osio irrtümlich aliquivis] conjunotim einem Briefe vom 8 Mai 1427 dankt der Herzog vel divisim 4. s. w. quiequam 4. s. w. attentarent dem König für die Privilegien mit folgenden Wor- w. s. w. In der Fassuny vom 12 Mai steht statt fen: preterea cum prefatus dominus episcopus [sce/. reverendissimi et illustres domini: summus ponti- Vesprimiensis] nuper libere mihi tradiderit privi- —fex et und statt aut alii quivis: vel aliquis eorum ; legia dignitatum mearum nomine majestatis prelibate, dem entsprechend, fehlt am Schluß die Stelle, die quanta possum reverentia proinde eidem assurgo sich auf den Beistand des Papstes bexieht (et ul- ad debita et infinita rependia gratiarum m. s. w.; terius — ut prefertur be Osio). m 5 25 30 35 40 45 50
[1427 nach Mai 7] 1427 Mai 27 bezw. Mai 12 58 . Vorakten des Romzuges. veniente dicto succursu in ipso termino habeat paratam materiam ad hujusmodi pacem et compositionem habendam (nam ipso destituente ac relinquente totaliter istas praticas, de quibus requiritur, et non veniente memorato succursu et deinde causam haberet re- quirendi et elimosinandi dietam pacem, eam * postea habere non posset nisi cum totali confusione status sui, que confusio etiam redundare non posset nisi in dedecus et de- trimentum gravissimum Romani imperii precipue in Italia, cum ista tamen conditione, quod prefatus dominus . . dux non possit nec debeat durante dicto termino ad aliquam dicte pacis conclusionem devenire. et sic ipse.. dominus realiter promisit et promittit. 25. Hzg. Filippo Maria von Mailand verspricht dem Gesandien K. Sigmunds, Bf. Jo- hannes von Veszprim, daß er die ihm vom König erteilte und, vom Bischof aus- gehändigte Urkunde über die Verleihung und Bestätigung des Herzogtums Mailand * dei Lebzeiten des Königs micht veröffentlichen, sie miemamdem zeigen und mie- mandem etwas von ihr sagen werde; sollten die Kurfürsten oder sonst jemamd ? wegen der Erteilung der Urkunde irgend. etwas F'eindseliges gegen den Kónig ver- suchen oder unternehmen, so wird er diesem mit allen Kräften beistehen und auch den Papst zum Beistande zu bewegen suchen. 1427 Mai 27 beew. Mai 12 Aobiate bezw. Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 cop. membr., Beinschrift, anfänglich sum Original bestimmt, dann korrigiert (zgl. unten Anm. 3) und xurückgelegt. Die Rein- schrift war ursprünglich datiert Mediolani die 12 maji 1427 5 indietione; dieses Datum wurde dann im Abiate die vigesimo septimó maji millesimo quadringentesimo vigesimo septimo quinta indictione geändert. — Hbenda Cart. gen. 1427 und Cart. gen. 1428-1429 liegen, xwei undatierte gleichzeitige Papierabschriften der Fassung vom 12 Mai; die xweite weicht stilistisch etwas ab und ist auf der Rückseite mit einem jetxt beschädigten Siegel versehen. z Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 299 aus der Reinschrift, aber ohne jeden Hinweis auf die Korrekturen und die doppelte Datierung. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 53. a) em.; Vorl, quam. 1 Hierxu gehört der folgende, wahrscheinlich vom — non minores etiam ago gratias de exhibitione aquile herzoglichen Consiglio ausgegangene Vorschlag, der triumphantis et vexilli Romani imperii mihi traditi sich im Cart. gen. 1482 des Mailündischen Staats- A. parte serenitatis [Osio, sanctitatis] memorate cum auf einem einxelnen Blatt Papier findet und mit assignatione generalis capitaneatus ejusdem imperii der Ramdbemerkung Non processit versehen ist: in Italia [vgl. xr. 12] mihi indigno tamen omnium Istud addi poterat in fine concessionis domini . . harum rerum benigne collati u. s. w. (Mailand episcopi Visprimiensis hic proxime pro majori am- Staats-A. Cart. gen. 1427. Reinschrift, am Schluß pliatione et ad majorem demonstrationem fidelitatis korrigiert; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 296-299). et devotionis domini nostri .. ducis: contentus Aus einem Briefe des Herxogs am den Kanzler etiam diotus .. dominus, si forte dei gracia suc- Bischof Johannes von Agram vom 30 Mówrx 1427 currente res ei ita felices et fortunate succederent, scheint hervorxugehen, daß damals schon über die quod efficeretur essetque superior et potentior ho- — Awslieferumg der Privilegien zwischen, ihm und stibus suis per modum, quo campizare eos posset dem Bischof von. Vesxprim. verhandelt wurde (Mai- vel saltem par eis esset in potentia, retardare ulterius land Staats-A. Cart. gen. 1427 conc. chart.; gedr. ac diutius, quantum poterit, dictam conclusionem ^ bei Os?o «. a. O. 2, 291). tanquam rem sibi magis exosam et molestam quam 3 Der Passus lautet in der Fassung vom 27 Mai aliam quampiam ullo tempore ab eo factam vel (Osio a. a. O. 2, 299): si ullo unquam tempore fiendam. reverendissimi et illustres domini electores imperii ? qu. 4; vgl. nr. 6 und. Einleitung S. 10. — In aut alii quivis [Osio irrtümlich aliquivis] conjunotim einem Briefe vom 8 Mai 1427 dankt der Herzog vel divisim 4. s. w. quiequam 4. s. w. attentarent dem König für die Privilegien mit folgenden Wor- w. s. w. In der Fassuny vom 12 Mai steht statt fen: preterea cum prefatus dominus episcopus [sce/. reverendissimi et illustres domini: summus ponti- Vesprimiensis] nuper libere mihi tradiderit privi- —fex et und statt aut alii quivis: vel aliquis eorum ; legia dignitatum mearum nomine majestatis prelibate, dem entsprechend, fehlt am Schluß die Stelle, die quanta possum reverentia proinde eidem assurgo sich auf den Beistand des Papstes bexieht (et ul- ad debita et infinita rependia gratiarum m. s. w.; terius — ut prefertur be Osio). m 5 25 30 35 40 45 50
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 59 26. K. Sigmund bevollmächtigt den Bf. Johannes von Veszprim und den Reichsvikar Brunoro della Scala zu Verhandlungen mit Hzg. Amadeus von Savoyen über Unter- stützung auf der Romfahrt und gegen Venedig. [14277 Mai 31 Nußbach. 11427] Мai 31 Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch H fol. 142b�143a cop. chart. coaeva. Unter dem Text ist bemerkt Idem, d. i. Rex. Cancellarius, wie auf fol. 142b. Zu Anfang steht links am Rande Procuratorium episcopi Vesprimiensis et Brunorii de la Scala ad ducem Sabaudie. Regest bei Altmann nr. 6917. K. Sigmund giebt den beiden Gesandten Vollmacht, cum prefato Amedeo duce Sabaudie super 10 nostro personali convenienti introitu et progressu ad Lombardiam et Ytaliam tractandi eundemque ducem inducendi et cum ipso placitandi et concludendi, ut ipse sua propria in persona et comitiva decenti in introitu nostro personali et progressu ad Lombardiam et versus Italiam et Romanam urbem circa latus nostrum in comitiva regia nostra transeat, se nobis et comitive nostre conjungat, in curia nostra regali in partibus Italie nobiscum morando transeundo et nos associando usque ad urbem Romanam predictam. 15 Ferner bevollmächtigt er sie, mit dem Herxog einen Vertrag xu schließen, kraft dessen der Fürst von Piemont 1, des Herxogs Sohn, Venedig und andere Reichsrebellen xu bekriegen habe. Datum in Nußbach ultima die maji. 11427] Мai 31 20 27. K. Sigmund bevollmächtigt seine Räte, den Bf. Johannes von Veszprim und den Reichsvikar Brunoro della Scala, alle Vereinbarungen, die er zur Unterdrückung des zigellosen Ubermutes und der frivolen Empörung Venedigs und anderer Reichs- feinde in der Lombardei und in Italien mit dem Hzg. Filippo Maria von Mailand früher getroffen hat, zu bestätigen und wenn nötig zu bekräftigen, neue Verein- barungen mit dem Herzog zu treffen, diesem eine bestimmte Anzahl Hilfstruppen gegen Venedig und dessen Verbündete zu versprechen und ihn seines persönlichen Kommens in die Lombardei zu versichern. 1427 Mai 31 Nußbach. 1427 Mai 31 25 30 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 143 a cop. chart. coaeva. Datum in Nußpach parcium nostrarum Transsilvanarum ultima die maji anno domini etc. 27 regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 41 Romanorum 17 et Bohemie septimo. Unter dem Text Idem, d. i. Rex. Cancellarius, wie auf fol. 142b. Zu Anfang steht rechts am Rande Pro eisdem [vgl. nr. 26] ad ducem Mediolani. Regest bei Altmann nr. 6918. 28. Vorschläge ſnicht gen. Gesandten K. Sigmunds] zur Anderung einiger Stellen in lud 1427 drei Urkunden über Versprechungen des Herzogs svon Mailand an K. Sigmund]. Juli 31/ ſad 1427 Juli 312.] 35 Aus Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania, Atti senza data ced. chart. orig. [1a] Super littera promissionis illustrissimi domini ducis ubi dicitur de galeis, ad- datur „in civitate Janue predicta vel Saone de navibus et galeis necessariis et oppor- tunis, cum quibus Romam possit cum sua comitiva tute transire et inde redire, si sibi [1'] ubi dicitur „auxilium prestabimus“, dicatur ,et placuerit occasione predicta“ 3. [1e] et ubi dicitur "ad annum“, non ponatur aliquis terminus. 40 prestari faciemus“ 4. et si dominus dux vellet tamen terminum poni, tunc ponatur "per totum annum proxime venturum, si sua serenitas voluerit ire Romam“ 5. 2" Item in alia littera de traditione Ast, ubi de tempore fit mentio, dicatur "pro 1 Amadeo, geboren 1412, seit dem 15 August 1424 45 „Principe di Piemonte“, der erste, der diesen Titel führte (Litta, Famiglie celebri italiane: Savoia Tav. IX). 2 Das Datum bedarf keiner besondern Recht- fertigung; es ergiebt sich aus nr. 30. 3 Vgl. nr. 31 S. 62 Z. 20�22 und die drei xu- gehörigen Varianten. 4 Vgl. nr. 31 S. 62 Z. 23 und die xugehörige Variante. 5 Vgl. nr. 31 S. 62 Z. 26 und die beiden xu- gehörigen Varianten. 8*
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 59 26. K. Sigmund bevollmächtigt den Bf. Johannes von Veszprim und den Reichsvikar Brunoro della Scala zu Verhandlungen mit Hzg. Amadeus von Savoyen über Unter- stützung auf der Romfahrt und gegen Venedig. [14277 Mai 31 Nußbach. 11427] Мai 31 Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch H fol. 142b�143a cop. chart. coaeva. Unter dem Text ist bemerkt Idem, d. i. Rex. Cancellarius, wie auf fol. 142b. Zu Anfang steht links am Rande Procuratorium episcopi Vesprimiensis et Brunorii de la Scala ad ducem Sabaudie. Regest bei Altmann nr. 6917. K. Sigmund giebt den beiden Gesandten Vollmacht, cum prefato Amedeo duce Sabaudie super 10 nostro personali convenienti introitu et progressu ad Lombardiam et Ytaliam tractandi eundemque ducem inducendi et cum ipso placitandi et concludendi, ut ipse sua propria in persona et comitiva decenti in introitu nostro personali et progressu ad Lombardiam et versus Italiam et Romanam urbem circa latus nostrum in comitiva regia nostra transeat, se nobis et comitive nostre conjungat, in curia nostra regali in partibus Italie nobiscum morando transeundo et nos associando usque ad urbem Romanam predictam. 15 Ferner bevollmächtigt er sie, mit dem Herxog einen Vertrag xu schließen, kraft dessen der Fürst von Piemont 1, des Herxogs Sohn, Venedig und andere Reichsrebellen xu bekriegen habe. Datum in Nußbach ultima die maji. 11427] Мai 31 20 27. K. Sigmund bevollmächtigt seine Räte, den Bf. Johannes von Veszprim und den Reichsvikar Brunoro della Scala, alle Vereinbarungen, die er zur Unterdrückung des zigellosen Ubermutes und der frivolen Empörung Venedigs und anderer Reichs- feinde in der Lombardei und in Italien mit dem Hzg. Filippo Maria von Mailand früher getroffen hat, zu bestätigen und wenn nötig zu bekräftigen, neue Verein- barungen mit dem Herzog zu treffen, diesem eine bestimmte Anzahl Hilfstruppen gegen Venedig und dessen Verbündete zu versprechen und ihn seines persönlichen Kommens in die Lombardei zu versichern. 1427 Mai 31 Nußbach. 1427 Mai 31 25 30 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol. 143 a cop. chart. coaeva. Datum in Nußpach parcium nostrarum Transsilvanarum ultima die maji anno domini etc. 27 regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 41 Romanorum 17 et Bohemie septimo. Unter dem Text Idem, d. i. Rex. Cancellarius, wie auf fol. 142b. Zu Anfang steht rechts am Rande Pro eisdem [vgl. nr. 26] ad ducem Mediolani. Regest bei Altmann nr. 6918. 28. Vorschläge ſnicht gen. Gesandten K. Sigmunds] zur Anderung einiger Stellen in lud 1427 drei Urkunden über Versprechungen des Herzogs svon Mailand an K. Sigmund]. Juli 31/ ſad 1427 Juli 312.] 35 Aus Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania, Atti senza data ced. chart. orig. [1a] Super littera promissionis illustrissimi domini ducis ubi dicitur de galeis, ad- datur „in civitate Janue predicta vel Saone de navibus et galeis necessariis et oppor- tunis, cum quibus Romam possit cum sua comitiva tute transire et inde redire, si sibi [1'] ubi dicitur „auxilium prestabimus“, dicatur ,et placuerit occasione predicta“ 3. [1e] et ubi dicitur "ad annum“, non ponatur aliquis terminus. 40 prestari faciemus“ 4. et si dominus dux vellet tamen terminum poni, tunc ponatur "per totum annum proxime venturum, si sua serenitas voluerit ire Romam“ 5. 2" Item in alia littera de traditione Ast, ubi de tempore fit mentio, dicatur "pro 1 Amadeo, geboren 1412, seit dem 15 August 1424 45 „Principe di Piemonte“, der erste, der diesen Titel führte (Litta, Famiglie celebri italiane: Savoia Tav. IX). 2 Das Datum bedarf keiner besondern Recht- fertigung; es ergiebt sich aus nr. 30. 3 Vgl. nr. 31 S. 62 Z. 20�22 und die drei xu- gehörigen Varianten. 4 Vgl. nr. 31 S. 62 Z. 23 und die xugehörige Variante. 5 Vgl. nr. 31 S. 62 Z. 26 und die beiden xu- gehörigen Varianten. 8*
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60 Vorakten des Romzuges. ſad uno anno“ 1 [2b] et ubi dicitur „quando fuerit regia majestas in partibus Lom- 1427 bardie“, dicatur „quando fuerit in confinibus Italie vel premiserit ad muniendum ipsam Juli 31/ civitatem etc.“ 2 [3] Item in alia littera, ubi dicitur „qui quidem equites omnes debeant in partibus Zagrabie“, sequatur sic videlicet „ad octavam diem proximi futuri mensis septembris 5 ad tardius deindeque ad confinia Italie ac damna inimicorum ac rebellium predictorum procedant et abinde ulterius progrediantur in partes Lombardie sine aliqua temporis dilatione etc.“ 3. Hec et alia ad voluntatem et placitum illustrissimi domini nostri domini ducis fiant et expediantur. tamen ea ex bonis et rationabilibus causis videntur nobis ponenda 10 ut supra. (1427 29. Vorschläge [des herzoglichen Sekretärs Francesco Barbavara 4] zur Anderung mehrerer Juli 31) Stellen in zwei Urkunden über Versprechungen 5 nicht gen. Gesandten K. Sigmunds an Hzg. Filippo Maria von Mailand. [1427 Juli 31 Pizzighettone 6. Aus Mailand Staats-A. Potenze estere : Germania dal .. al 1475 cop. chart., Reinschrift mit 15 einigen Korrekturen und Zusätxen von einer anderen gleichzeitigen Hand. Ohne Datum. [1“] Super littera promissionis, quod dominus noster rex excusatum habebit domi- num ducem, si pacem fecerit etc., ubi dicitur „intervenientibus aliquibus casibus eviden- tissimis et arduis, ex quibus evidens sit et omnino appareat perditio et destructio status prefati domini .. ducis“, dicatur „intervenientibus aliquibus casibus 7, propter quos vi- 20 deretur prefato .. domino pro salvatione status sui, quem aliter salvare posse non vi- deret“ et alia predicta omittantur. [1'] ubi autem dicitur "dum tamen in ipsis pace treugua aut concordia fiendis jura sacri Romani imperii reserventur“, dicatur "duntamen prefatus dominus dux in debita fidelitate et obedientia prefati domini nostri regis per- severet". 2"] Super alia littera de gentibus transmittendis, de adventu regio, de pace non fienda et de civitate Ast restituenda etc. omittatur prior pars, per quam commemoratur promissio facta per dominum ducem de pace non fienda et de civitate Ast tradenda etc., quia talis commemoratio supervacua est, cum sufficiat promissio dicti domini ducis, quam per litteras suas s facit. fiat ergo sine dicta commemoratione libera promissio de so adventu domini regis et missione gentium, prout in secunda parte continetur cum istis reformationibus, videlicet: [2b] ubi dicitur "dominus noster rex personaliter veniet ad Italiam", addatur „et ad partes Lombardie se conferet cum gentibus suis, ita quod po- tens erit ad campizandum contra Venetos inimicos et rebelles imperii et, si persona- 25 1 Vgl. nr. 32 S. 63 Z. 31 und die Bemerkungen Barbavara's in seinem Briefe vom 31 Juli (nr. 30). 2 Vgl. nr. 32 S. 63 Z. 19-20 bexw. 29-30 und die xugehörigen Varianten. 3 Vgl. nr. 33 S. 64 Z. 22�25 und die zugehörige Variante. 4 Vgl. nr. 30. 6 Vgl. S. 15. 6 Das Datum folgt aus nr. 30. 7 Sie sind vom Schreiber der Vorlage A unserer nr. 33 an den Schluß dieser Vorlage geschrieben und lauten: Nota quod dominus reservavit quatuor casus, in quibus vult sibi licere pacem facere : [I] primo si perderet gentes suas armigeras, quod deus aver- tat. [2] secundo si immineret ei periculum evidens perditionis status Januensis. [3] tertio si . . dux Sabaudie faceret sibi guerram vel non esset clarus 35 de eo, quod scilicet vellet cum eo servare pacem et pacis opera facere, non autem prohibere transitum mercatoribus et subditis prefati . . domini, sicuti prohibetur ad presens. [4] quarto si Henricus de Columberio, cui datum est arbitrium concludende 40 pacis sub certis modis, non artaret .. dominum prelibatum ad assumendam ipsam pacem sub eisdem modis. [5] et finaliter nisi alius superveniret im- provisus et inexcogitatus casus, propter quem dictus . . dominus necessitaretur pacem assumere. Vgl. 45 auch art. 7 der S. 16 Anm. 2 erwähnten Instruktion des Herzogs für Giacobbe da Lonate vom 24 Sep- tember 1427. 8 Unsere nrr. 32 und 33. 50
60 Vorakten des Romzuges. ſad uno anno“ 1 [2b] et ubi dicitur „quando fuerit regia majestas in partibus Lom- 1427 bardie“, dicatur „quando fuerit in confinibus Italie vel premiserit ad muniendum ipsam Juli 31/ civitatem etc.“ 2 [3] Item in alia littera, ubi dicitur „qui quidem equites omnes debeant in partibus Zagrabie“, sequatur sic videlicet „ad octavam diem proximi futuri mensis septembris 5 ad tardius deindeque ad confinia Italie ac damna inimicorum ac rebellium predictorum procedant et abinde ulterius progrediantur in partes Lombardie sine aliqua temporis dilatione etc.“ 3. Hec et alia ad voluntatem et placitum illustrissimi domini nostri domini ducis fiant et expediantur. tamen ea ex bonis et rationabilibus causis videntur nobis ponenda 10 ut supra. (1427 29. Vorschläge [des herzoglichen Sekretärs Francesco Barbavara 4] zur Anderung mehrerer Juli 31) Stellen in zwei Urkunden über Versprechungen 5 nicht gen. Gesandten K. Sigmunds an Hzg. Filippo Maria von Mailand. [1427 Juli 31 Pizzighettone 6. Aus Mailand Staats-A. Potenze estere : Germania dal .. al 1475 cop. chart., Reinschrift mit 15 einigen Korrekturen und Zusätxen von einer anderen gleichzeitigen Hand. Ohne Datum. [1“] Super littera promissionis, quod dominus noster rex excusatum habebit domi- num ducem, si pacem fecerit etc., ubi dicitur „intervenientibus aliquibus casibus eviden- tissimis et arduis, ex quibus evidens sit et omnino appareat perditio et destructio status prefati domini .. ducis“, dicatur „intervenientibus aliquibus casibus 7, propter quos vi- 20 deretur prefato .. domino pro salvatione status sui, quem aliter salvare posse non vi- deret“ et alia predicta omittantur. [1'] ubi autem dicitur "dum tamen in ipsis pace treugua aut concordia fiendis jura sacri Romani imperii reserventur“, dicatur "duntamen prefatus dominus dux in debita fidelitate et obedientia prefati domini nostri regis per- severet". 2"] Super alia littera de gentibus transmittendis, de adventu regio, de pace non fienda et de civitate Ast restituenda etc. omittatur prior pars, per quam commemoratur promissio facta per dominum ducem de pace non fienda et de civitate Ast tradenda etc., quia talis commemoratio supervacua est, cum sufficiat promissio dicti domini ducis, quam per litteras suas s facit. fiat ergo sine dicta commemoratione libera promissio de so adventu domini regis et missione gentium, prout in secunda parte continetur cum istis reformationibus, videlicet: [2b] ubi dicitur "dominus noster rex personaliter veniet ad Italiam", addatur „et ad partes Lombardie se conferet cum gentibus suis, ita quod po- tens erit ad campizandum contra Venetos inimicos et rebelles imperii et, si persona- 25 1 Vgl. nr. 32 S. 63 Z. 31 und die Bemerkungen Barbavara's in seinem Briefe vom 31 Juli (nr. 30). 2 Vgl. nr. 32 S. 63 Z. 19-20 bexw. 29-30 und die xugehörigen Varianten. 3 Vgl. nr. 33 S. 64 Z. 22�25 und die zugehörige Variante. 4 Vgl. nr. 30. 6 Vgl. S. 15. 6 Das Datum folgt aus nr. 30. 7 Sie sind vom Schreiber der Vorlage A unserer nr. 33 an den Schluß dieser Vorlage geschrieben und lauten: Nota quod dominus reservavit quatuor casus, in quibus vult sibi licere pacem facere : [I] primo si perderet gentes suas armigeras, quod deus aver- tat. [2] secundo si immineret ei periculum evidens perditionis status Januensis. [3] tertio si . . dux Sabaudie faceret sibi guerram vel non esset clarus 35 de eo, quod scilicet vellet cum eo servare pacem et pacis opera facere, non autem prohibere transitum mercatoribus et subditis prefati . . domini, sicuti prohibetur ad presens. [4] quarto si Henricus de Columberio, cui datum est arbitrium concludende 40 pacis sub certis modis, non artaret .. dominum prelibatum ad assumendam ipsam pacem sub eisdem modis. [5] et finaliter nisi alius superveniret im- provisus et inexcogitatus casus, propter quem dictus . . dominus necessitaretur pacem assumere. Vgl. 45 auch art. 7 der S. 16 Anm. 2 erwähnten Instruktion des Herzogs für Giacobbe da Lonate vom 24 Sep- tember 1427. 8 Unsere nrr. 32 und 33. 50
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B. Romzugspline vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 6i liter venire non posset aliquo * casu impeditus, mittet gentes suas saltem ad numerum ///27 equitum. 8000, ita quod in Zagrabia erunt die^ 8 proxime futuri mensis septembris omnes insimul congregate et eodem die arripient iter versus Italiam, quanto celerius pote- runt, progressure ad damna Venetorum inimicorum et rebellium prefati domini regis et s sacri Romani imperii, et ipse dominus rex immediate post veniet; et si immediate ac © prius venire non poterit, saltem veniet in proxime futuro vere personaliter dante deo non solum in Italiam sed etiam ad partes Lombardie, [2^] ubi autem dicitur ,, dabit et prestabit juxta posse suum adjutorium etc." dicatur , dabit et prestabit dicto domino duci eum sua potentia promissa subsidia secundum factas conclusiones *. jo stitutione autem civitatis Ast fiat promissio ab aliis separata !, [2?] de re- 2*] in utrisque lit- [ q teris ubi dicitur , commissarii etc.* declaretur expresse ,commissarii et mandatarii sere- nissim? principis et invictissimi domini nostri domini Sigismondi dei gracia Romanorum regis semper augusti tam mandato quam litteris ipsius domini regis et pro ipso domino rege“ 2, [2/] ubi antem dicitur ,promittimus“, addatur „et nomine ac vice prefati do- 15 mini regis firmiter et solenniter pollicemur in verbo veritatis et per intemeratam fidem, qua et prelati et nobiles astringuntur* ?, 30. Francesco Barbavara, Sekretär des Herzogs von Mailand, an die königlichen Ge- sandten Bf. Johannes von Veszprim und Brunoro della Scala: über Änderung und Ausfertigung der Versprechungen des Herzogs an den König und des. Königs bezw. 20 der Gesandten an den Herzog und über die Reise des Bischofs zum König. Juli 31 Pizzighettone. 1427 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 324 ebendaher. Schreibt: Die Urkunden 3, die über die Versprechungen des Herxogs ausgestellt werden sollen, 25 seien gemäß den von den Gesandlen eingereichten Artikeln 4 geändert worden. Nur in die Verlängerung des Termines für die Übergabe von Asti habe der Herxog wicht gewilligt; er behaupte, dessen Verlängerung seinem Belieben anheimgestellt wenn ein achtmonatlicher Termin festgesetzt und daß es geniige, werde, und er sei überzeugt, daß der König damit xufrieden sein werde. Br (Barbavara) schicke die Urkunden an Zanino Riceio 5, damit er. sie mit dem großen herxoglichen Siegel versehe und dann den so Gesandten aushändige. Br bitte die letxteren, wegen der in dem inliegenden Schriftstück gewünschten Änderungen 6 der Urkunden, die sie dem Herxog ausxustellen hätten, keine Schwierigkeiten xu machen, ; sondern sie sogleich anzubringen und darauf die Urkunden an Zanino ausxufolgen. Dem Herzog werde es lieb sein, wenn der Bischof nach Vollxug der Urkunden seine Reise [rem König] antrele 7; der bei- a) aliguo casu impeditus ist von der zweiten Hand hinzugefügt. b) die — sacri Romani imperii (sz von. der zweiten 35 Hand hinzugefügt; im Text stand ursprünglich nur. etc, c) ac prius čsl von der gweiten Hand hinzugefügt, Yor 34. Vgl. Einleitung S. 16. * Vgl. nw. 84 S. 64 Z. 36-40. ? sv. 81-33. 1 m. 26. 10° Dem Zanino Riccio erteilte Francesco Barba- vara am 31 Juli folgende Weisung: contentatur illustrissimus dominus noster dux facere promissiones [vgl. unsere sm. 31 -óó] quas videbitis per tres patentes litteras alligatas, quas reverendus pater 16 dominus episcopus Vesprimiensis portaturus est do- THno regi Romanorum. velitis igitur eas facere majore sigillo. muniri et postea prefato domino epi- Scopo exhibere. sed ante exhibitionem advertatis, quod ipse dominus episcopus pariformiter vobis ex- 50 hibeat litteras [pg], Bini. S. 15-16] promissionum fiendarum per eum et dominum Brunorum cum illis reformationibus [vgl. nr. 29], quas ei misi. et ut nullus possit in litteris ipsis intervenire defectus, faciatis, quod vobis minutas ostendant, quas huc miserunt et eis ego remisi, nec minus reformationes [». 29] eis missas, que manu Dominici nostri Scripte sunt. si vero aliquam variationem vellent facere in promissionibus fiendis ab eis, retineatis pulehro modo promissiones domini nostri apud Vos, donec prefatus dominus fuerit de ipsis variationibus avisatus (Mailand Staats- A. Cart. gen. 1427 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 324-325). 9 n. 29. " Der Bischof hatte schon Mitte Juli. abreisen wollen (laut Brief des Herxogs an ihn vom 15 Juli bei Osio a. a. O. 2, 815), hatte dann aber wohl in- folge der Ankunft Brunoro’s seine Absicht wieder aufgegeben. Er trat num die Reise wahrscheinlich gleich. nach. der Auswechselung der. Urkunden. vom Juli 91] Sept. 8 1427 Juli 81
B. Romzugspline vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 6i liter venire non posset aliquo * casu impeditus, mittet gentes suas saltem ad numerum ///27 equitum. 8000, ita quod in Zagrabia erunt die^ 8 proxime futuri mensis septembris omnes insimul congregate et eodem die arripient iter versus Italiam, quanto celerius pote- runt, progressure ad damna Venetorum inimicorum et rebellium prefati domini regis et s sacri Romani imperii, et ipse dominus rex immediate post veniet; et si immediate ac © prius venire non poterit, saltem veniet in proxime futuro vere personaliter dante deo non solum in Italiam sed etiam ad partes Lombardie, [2^] ubi autem dicitur ,, dabit et prestabit juxta posse suum adjutorium etc." dicatur , dabit et prestabit dicto domino duci eum sua potentia promissa subsidia secundum factas conclusiones *. jo stitutione autem civitatis Ast fiat promissio ab aliis separata !, [2?] de re- 2*] in utrisque lit- [ q teris ubi dicitur , commissarii etc.* declaretur expresse ,commissarii et mandatarii sere- nissim? principis et invictissimi domini nostri domini Sigismondi dei gracia Romanorum regis semper augusti tam mandato quam litteris ipsius domini regis et pro ipso domino rege“ 2, [2/] ubi antem dicitur ,promittimus“, addatur „et nomine ac vice prefati do- 15 mini regis firmiter et solenniter pollicemur in verbo veritatis et per intemeratam fidem, qua et prelati et nobiles astringuntur* ?, 30. Francesco Barbavara, Sekretär des Herzogs von Mailand, an die königlichen Ge- sandten Bf. Johannes von Veszprim und Brunoro della Scala: über Änderung und Ausfertigung der Versprechungen des Herzogs an den König und des. Königs bezw. 20 der Gesandten an den Herzog und über die Reise des Bischofs zum König. Juli 31 Pizzighettone. 1427 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 324 ebendaher. Schreibt: Die Urkunden 3, die über die Versprechungen des Herxogs ausgestellt werden sollen, 25 seien gemäß den von den Gesandlen eingereichten Artikeln 4 geändert worden. Nur in die Verlängerung des Termines für die Übergabe von Asti habe der Herxog wicht gewilligt; er behaupte, dessen Verlängerung seinem Belieben anheimgestellt wenn ein achtmonatlicher Termin festgesetzt und daß es geniige, werde, und er sei überzeugt, daß der König damit xufrieden sein werde. Br (Barbavara) schicke die Urkunden an Zanino Riceio 5, damit er. sie mit dem großen herxoglichen Siegel versehe und dann den so Gesandten aushändige. Br bitte die letxteren, wegen der in dem inliegenden Schriftstück gewünschten Änderungen 6 der Urkunden, die sie dem Herxog ausxustellen hätten, keine Schwierigkeiten xu machen, ; sondern sie sogleich anzubringen und darauf die Urkunden an Zanino ausxufolgen. Dem Herzog werde es lieb sein, wenn der Bischof nach Vollxug der Urkunden seine Reise [rem König] antrele 7; der bei- a) aliguo casu impeditus ist von der zweiten Hand hinzugefügt. b) die — sacri Romani imperii (sz von. der zweiten 35 Hand hinzugefügt; im Text stand ursprünglich nur. etc, c) ac prius čsl von der gweiten Hand hinzugefügt, Yor 34. Vgl. Einleitung S. 16. * Vgl. nw. 84 S. 64 Z. 36-40. ? sv. 81-33. 1 m. 26. 10° Dem Zanino Riccio erteilte Francesco Barba- vara am 31 Juli folgende Weisung: contentatur illustrissimus dominus noster dux facere promissiones [vgl. unsere sm. 31 -óó] quas videbitis per tres patentes litteras alligatas, quas reverendus pater 16 dominus episcopus Vesprimiensis portaturus est do- THno regi Romanorum. velitis igitur eas facere majore sigillo. muniri et postea prefato domino epi- Scopo exhibere. sed ante exhibitionem advertatis, quod ipse dominus episcopus pariformiter vobis ex- 50 hibeat litteras [pg], Bini. S. 15-16] promissionum fiendarum per eum et dominum Brunorum cum illis reformationibus [vgl. nr. 29], quas ei misi. et ut nullus possit in litteris ipsis intervenire defectus, faciatis, quod vobis minutas ostendant, quas huc miserunt et eis ego remisi, nec minus reformationes [». 29] eis missas, que manu Dominici nostri Scripte sunt. si vero aliquam variationem vellent facere in promissionibus fiendis ab eis, retineatis pulehro modo promissiones domini nostri apud Vos, donec prefatus dominus fuerit de ipsis variationibus avisatus (Mailand Staats- A. Cart. gen. 1427 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 324-325). 9 n. 29. " Der Bischof hatte schon Mitte Juli. abreisen wollen (laut Brief des Herxogs an ihn vom 15 Juli bei Osio a. a. O. 2, 815), hatte dann aber wohl in- folge der Ankunft Brunoro’s seine Absicht wieder aufgegeben. Er trat num die Reise wahrscheinlich gleich. nach. der Auswechselung der. Urkunden. vom Juli 91] Sept. 8 1427 Juli 81
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62 Vorakten des Romzuges. 1427 folgende Brief 1 des Herxogs an den König werde bewirken, daßt dieser gegen die Abreise des Bischofs Juli 31 und gegen das Verbleiben Brunoro's fin Mailand] nichts einwende. Datum Pizleonis ultimo julii 1427. 1427 31. Hzg. Filippo Maria von Mailand giebt dem K. Sigmund das für die Dauer eines Juli 31 Jahres gültige Versprechen, ihm, sollte er nach Italien und in die Lombardei kommen und den Weg zu seiner Krönung über Genua nehmen wollen, dort oder in Savona 5 Schiffe und Galeeren bereit zu stellen und ihn auch sonst in jeder Weise zu unter- stützen. 1427 Juli 31 Pizzighettone. B aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 cop. chart. coaeva, Reinschrift von A. A coll. ebenda Carteggio generale 1432 conc. chart. ohne Datum. C coll. ebenda Carteggio generale 1427 cop. chart. coaeva, Abschrift von B. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 320 aus C. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 83. 10 1427 Juli 31 Filippus Maria Anglus dux“ Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue domi- nus. dispositi semper in omnibus possibilibus vota perficere serenissimi b et invictissimi domini nostri domini Romanorum .. regis semper augusti suisque requisitionibus 2 ac bene- placitis satisfacere et annuere, in iis maxime, que sublimationis sue causa esse possint ° 15 et nomini suo afferre decus et gloriam, promittimus harum serie et solemniter pollicemur prefato domino d .. regi: quod, veniente majestate sua ad partes Italie et e Lombardie, ad quas videtur decrevisse venire, disponenteque per viam civitatis nostre Janue Romam se transferre ad suscipiendum1 coronarum suarum honores, serenitati sue providebimus et faciemus provideri de navibus et galeis 3 opportunis in § civitate Janue vel Saone, 20 cum quibus Romam possit cum sua comitiva tute ! ire ac transire occasione premissa, denique i vero redire, si sibi placuerit, et ulterius more boni et fidelis servitoris sui majestati sue prestabimus et k prestari faciemus 4 tam circa predicta quam alia omnia quemcunque favorem auxilium subsidium et juvamen quodeunque possibile, et denique taliter faciemus, quod prelibata majestas1 de nobis poterit et habebit merito contentari 25 presenti promissione nostra usque ad etm per totum proxime secuturum u annum 5 fir- datum p Pizleonis 31 q julii 1427. miter valitura. in quorum etc. °. 1497 32. Hzg. Filippo Maria von Mailand giebt dem K. Sigmund das zunächst acht Monate Juli 31 gültige Versprechen, daß er ihm oder seinen Abgesandten die Stadt Asti mit allen bezw. 1428 Festungswerken für die Dauer seines Aufenthaltes in Italien abtreten wird, und s0 Jan. 6 verpflichtet sich, die schon friher geplante Abtretung der Stadt an den Markgrafen von Montferrat nur dann zu vollziehen, wenn letzterer dasselbe Versprechen giebt. 1427 Juli 31 Pizzighettone bezw. 1428 Januar 6 Mailand. a) dux — dominus om. A. b) A add. principis. c) C possunt. d) A add. nostro. e) et Lombardie ist in B nach- getragen; fehlt in A. f) A suscipiendos. g) in — Saone ist in B nachgetragen; fehll in A. h) tute — tran- 35 sire ist in B korr. für se dirigere; letsteres hat A. i) denique — placuerit ist in B nachgetragen; fehlt in A k) et prestari faciemus ist in B nachgetragen; fehlt in A. 1) A serenitas. m) et — secuturum in B korr. für auf annum folgendes unum proxime futurum; letzteres hat A. n) Cfuturum. o) om. C. p) om. B. q) Cultimo. 31 Juli (nrr. 31�33) und 2 August (nr. 34) an, jedenfalls noch in der ersten Hälfte des letxtgenannten Monates, da der Herxog in einem Briefe an Lodo- vico de Sabini vom 24 August annimmt, daßt dieser durch den Bischof bereits Kenntnis vom Inhalte der Urkunden erhalten habe (Osio a. a. O. 2, 330). 1 Der Brief ist aus Pixxighettone vom 31 Juli 1427 datiert und gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 322. Aus ihm ergiebt sich, daſ Brunoro della Scala, vermutlich auf Grund der ihm erteilten Instruktion, xu Sigmund xurückkehren wollte, aber vom Herxog bewogen wurde, xu bleiben und statt seiner den Bischof reisen xu lassen. Dem Herxog lag etwas daran, eine Persönlichkeit am königlichen Hofe xu 40 wissen, die mit der Lage der Dinge in der Lom- bardei genau vertraut sei, und von der er eben darum erwarten dirfe, daſt sie die Einhaltung des für die Ankunft der königlichen Hilfstruppen fest- gesetxten Termines durchsetxen werde. 2 Vgl. S. 15. s Vgl. nr. 28 art. 1a. Vgl. nr. 28 art. 1b. Vgl. nr. 28 art. 1c. 4 5 45 Wan- 650
62 Vorakten des Romzuges. 1427 folgende Brief 1 des Herxogs an den König werde bewirken, daßt dieser gegen die Abreise des Bischofs Juli 31 und gegen das Verbleiben Brunoro's fin Mailand] nichts einwende. Datum Pizleonis ultimo julii 1427. 1427 31. Hzg. Filippo Maria von Mailand giebt dem K. Sigmund das für die Dauer eines Juli 31 Jahres gültige Versprechen, ihm, sollte er nach Italien und in die Lombardei kommen und den Weg zu seiner Krönung über Genua nehmen wollen, dort oder in Savona 5 Schiffe und Galeeren bereit zu stellen und ihn auch sonst in jeder Weise zu unter- stützen. 1427 Juli 31 Pizzighettone. B aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 cop. chart. coaeva, Reinschrift von A. A coll. ebenda Carteggio generale 1432 conc. chart. ohne Datum. C coll. ebenda Carteggio generale 1427 cop. chart. coaeva, Abschrift von B. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 320 aus C. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 83. 10 1427 Juli 31 Filippus Maria Anglus dux“ Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue domi- nus. dispositi semper in omnibus possibilibus vota perficere serenissimi b et invictissimi domini nostri domini Romanorum .. regis semper augusti suisque requisitionibus 2 ac bene- placitis satisfacere et annuere, in iis maxime, que sublimationis sue causa esse possint ° 15 et nomini suo afferre decus et gloriam, promittimus harum serie et solemniter pollicemur prefato domino d .. regi: quod, veniente majestate sua ad partes Italie et e Lombardie, ad quas videtur decrevisse venire, disponenteque per viam civitatis nostre Janue Romam se transferre ad suscipiendum1 coronarum suarum honores, serenitati sue providebimus et faciemus provideri de navibus et galeis 3 opportunis in § civitate Janue vel Saone, 20 cum quibus Romam possit cum sua comitiva tute ! ire ac transire occasione premissa, denique i vero redire, si sibi placuerit, et ulterius more boni et fidelis servitoris sui majestati sue prestabimus et k prestari faciemus 4 tam circa predicta quam alia omnia quemcunque favorem auxilium subsidium et juvamen quodeunque possibile, et denique taliter faciemus, quod prelibata majestas1 de nobis poterit et habebit merito contentari 25 presenti promissione nostra usque ad etm per totum proxime secuturum u annum 5 fir- datum p Pizleonis 31 q julii 1427. miter valitura. in quorum etc. °. 1497 32. Hzg. Filippo Maria von Mailand giebt dem K. Sigmund das zunächst acht Monate Juli 31 gültige Versprechen, daß er ihm oder seinen Abgesandten die Stadt Asti mit allen bezw. 1428 Festungswerken für die Dauer seines Aufenthaltes in Italien abtreten wird, und s0 Jan. 6 verpflichtet sich, die schon friher geplante Abtretung der Stadt an den Markgrafen von Montferrat nur dann zu vollziehen, wenn letzterer dasselbe Versprechen giebt. 1427 Juli 31 Pizzighettone bezw. 1428 Januar 6 Mailand. a) dux — dominus om. A. b) A add. principis. c) C possunt. d) A add. nostro. e) et Lombardie ist in B nach- getragen; fehlt in A. f) A suscipiendos. g) in — Saone ist in B nachgetragen; fehll in A. h) tute — tran- 35 sire ist in B korr. für se dirigere; letsteres hat A. i) denique — placuerit ist in B nachgetragen; fehlt in A k) et prestari faciemus ist in B nachgetragen; fehlt in A. 1) A serenitas. m) et — secuturum in B korr. für auf annum folgendes unum proxime futurum; letzteres hat A. n) Cfuturum. o) om. C. p) om. B. q) Cultimo. 31 Juli (nrr. 31�33) und 2 August (nr. 34) an, jedenfalls noch in der ersten Hälfte des letxtgenannten Monates, da der Herxog in einem Briefe an Lodo- vico de Sabini vom 24 August annimmt, daßt dieser durch den Bischof bereits Kenntnis vom Inhalte der Urkunden erhalten habe (Osio a. a. O. 2, 330). 1 Der Brief ist aus Pixxighettone vom 31 Juli 1427 datiert und gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 322. Aus ihm ergiebt sich, daſ Brunoro della Scala, vermutlich auf Grund der ihm erteilten Instruktion, xu Sigmund xurückkehren wollte, aber vom Herxog bewogen wurde, xu bleiben und statt seiner den Bischof reisen xu lassen. Dem Herxog lag etwas daran, eine Persönlichkeit am königlichen Hofe xu 40 wissen, die mit der Lage der Dinge in der Lom- bardei genau vertraut sei, und von der er eben darum erwarten dirfe, daſt sie die Einhaltung des für die Ankunft der königlichen Hilfstruppen fest- gesetxten Termines durchsetxen werde. 2 Vgl. S. 15. s Vgl. nr. 28 art. 1a. Vgl. nr. 28 art. 1b. Vgl. nr. 28 art. 1c. 4 5 45 Wan- 650
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 63 Die Urkunde vom 31 Juli 1427: B aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 cop. chart., von einer xeitgenössischen Hand korrigierte Reinschrift von A. — A coll. ebenda Carteggio generale 1432 conc. chart. ohne Datum. Am Schluß ist vom Schreiber bemerkt Nota quod dominus episcopus Vesprimiensis dominus Brunorus de la Scalla et Bartholameus Musca promiserunt .. domino, quod Ast 5 non ponet in manibus alicujus Italici pro tempore, quo majestas sua tenere ipsam civitatem habuerit. — C coll. ebenda Carteggio generale 1427 cop. chart. coaeva, Abschrift von B; Uberschrift Copia. — Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 323 aus B. — Regest bei Bianchi, Le materie politiche relative all' estero degli archiri di stato Piemontesi pag. 164. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 83. Die Urkunde vom 6 Januar 1428: D coll. Mailand Staats-A. Carteggio generale 1428 conc. chart. 10 mit dem Datum Mediolani 6 januarii 1428. Dem Konxept liegt der erste Entwurf sunsere Vorlage A) der Urkunde vom 31 Juli 1427 ru Grunde; vgl. Einleitung S. 16. — Kagelmacher (a. a. O. S. 92 Anm. 4) erwähnt die Urkunde nach D, behauptet aber fälschlich, daß in ihr „Sigismund“ das Versprechen vom 31 Juli 1427 erneuert habe. 1427 Juli 31 bezw. 1428 Jun. 6 1428 Jan. 6 Filippus Maria Anglus dux " Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue 15 dominus. intendentes, quantum se nostra facultas extendat, omni tempore satisfacere voluntati serenissimi principis et invictissimi domini nostri domini Sigismondi dei gratia Romanorum .. regis semper augusti, qui pro descensu persone sue, quando veniet ad b partes Italie, ad quas decrevisse videtur presto venire, nobis civitatem Astensem requi- sivit 1, pollicemur harum serie firmiterque promittimus majestati sue: quod veniente 20 persona sua in Italiam, quando fuerit intra e fines Italie sive tunc premiserit ad munien- dum ipsam civitatem 4, libere eam ponemus et dimittemus cum fortiliciis suis in potestate d et manibus serenitatis sue et quorumcunque mittendorum ab ea pro descensu persone sue, ipsae tunc existente in manibus nostris et non illustris domini .. marchionis Montis- ferrati, nobis tamen postea in discessu prefati domini nostri f .. regis a partibus Italie g 25 restituendam et in potestate nostra reponendam eodem modo, quo ipsam a nobis ha- buerit 2. ulterius h, quia ante requisitionem prefati domini nostri .. regis praticam habebamus3 de ponenda in manibus ipsius domini .. marchionis civitate predicta, pari modo promittimus et pollicemur majestati prefate, quod nunquam ponemus eam in pote- state dicti domini .. marchionis, nisi solenniter ipse promittat et polliceatur eandem k so cum fortiliciis similiter 1 ponere in manibus dicti domini nostri .. regis, quando fuerit personaliter intram fines Italie sive tunc ad muniendum ipsam premiserit 4, ut prefertur n, presenti ° promissione nostra usque ad octo menses 5 proxime futuros et abinde ulterius, quamdiu nobis ? libuerit, firmiter valitura. in quorum etc. datum « Pizleonis 31 julii 1427 5 indictione. 127 Juli 31 35 40 45 a) A om. dux — dominus, add. etc. b) AD add. has. c) intra — premiserit in B korr. aus in partibus Lom- bardie vel premiserit; letzteres stell in AD. d) AD stellen um manibus et potestate. e) ipsa — Montis- ferrati om. D. f) om. C. g) in B korr aus Lombardie; letsteres haben AD. h) ulterius — ut prefertur om. D. i) statt pari modo promittimus hatte B ursprünglich promittimus eodem modo; letsteres stelit in A. k) in B korr. aus ipsam ; A eam. I) in B korr. aus pariformiter; letzteres hat A. m) intra — tunc in B korr. aus in partibus Lombardie vel; letzteres steht in A. n) A add. et si obtineri non poterit, quod promittat in regiis manibus eam ponere, quando ad ipsam muniendam premiserit, ut superius dictum est, promittimus dare ope- ram, quod saltem pollicebitur et promittet in regiis manibus eam ponere pro descensu persone sue, quando majestatis sue persona ad Zugabrie partes et confinia partium Italicarum attigerit abinde in Lombardiam pro- gressura. Dieser Passus steht auch in B, ist aber dort wieder gestrichen. 0) D statt presenti — valitura: pre- senti promissione nostra usque ad menses octo proxime futuros firmiter valitura; der ganze Passus ist dann wieder gestrichen worden. p) om. C. q) om. B. 1 Vgl. S. 15. Vgl. nr. 34. Nach den im Giornale storico degli archivi 50 Toscani 7, 310-313 mitgeteilten Ausxiigen aus dem Briefwechsel der Florentiner mit ihrem Gesandten in Savoyen Palla Stroxxi zu urteilen, suchten da- mals xu gleicher Zeit der Herxog von Mailand und die Liga den Markgrafen von Montferrat für sich 55 nu gewinnen. Die Abtretung von Asti an ihn er- folgte nicht; in einem am 2 Dexember 1427 xwi- schen Filippo Maria und Hrg. Amadeus von Sa- voyen geschlossenen Vertrage verpflichtete sich viel- mehr der erstere, die Stadt und das xu ihr gehörige Territorium wenn nicht an Amadeus, dann nur an den Herxog von Orléans abxutreten (Bianchi a. a. O. pag. 129). Aus diesem Grunde ist in der Urkunde vom 6 Januar 1428 der auf den Markgrafen be- züigliche Passus gestrichen worden; vgl. oben die Varianten e und h. 4 Vgl. nr. 28 art. 2b. 5 Vgl. nr. 28 art. 2a und nr. 30.
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 63 Die Urkunde vom 31 Juli 1427: B aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 cop. chart., von einer xeitgenössischen Hand korrigierte Reinschrift von A. — A coll. ebenda Carteggio generale 1432 conc. chart. ohne Datum. Am Schluß ist vom Schreiber bemerkt Nota quod dominus episcopus Vesprimiensis dominus Brunorus de la Scalla et Bartholameus Musca promiserunt .. domino, quod Ast 5 non ponet in manibus alicujus Italici pro tempore, quo majestas sua tenere ipsam civitatem habuerit. — C coll. ebenda Carteggio generale 1427 cop. chart. coaeva, Abschrift von B; Uberschrift Copia. — Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 323 aus B. — Regest bei Bianchi, Le materie politiche relative all' estero degli archiri di stato Piemontesi pag. 164. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 83. Die Urkunde vom 6 Januar 1428: D coll. Mailand Staats-A. Carteggio generale 1428 conc. chart. 10 mit dem Datum Mediolani 6 januarii 1428. Dem Konxept liegt der erste Entwurf sunsere Vorlage A) der Urkunde vom 31 Juli 1427 ru Grunde; vgl. Einleitung S. 16. — Kagelmacher (a. a. O. S. 92 Anm. 4) erwähnt die Urkunde nach D, behauptet aber fälschlich, daß in ihr „Sigismund“ das Versprechen vom 31 Juli 1427 erneuert habe. 1427 Juli 31 bezw. 1428 Jun. 6 1428 Jan. 6 Filippus Maria Anglus dux " Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue 15 dominus. intendentes, quantum se nostra facultas extendat, omni tempore satisfacere voluntati serenissimi principis et invictissimi domini nostri domini Sigismondi dei gratia Romanorum .. regis semper augusti, qui pro descensu persone sue, quando veniet ad b partes Italie, ad quas decrevisse videtur presto venire, nobis civitatem Astensem requi- sivit 1, pollicemur harum serie firmiterque promittimus majestati sue: quod veniente 20 persona sua in Italiam, quando fuerit intra e fines Italie sive tunc premiserit ad munien- dum ipsam civitatem 4, libere eam ponemus et dimittemus cum fortiliciis suis in potestate d et manibus serenitatis sue et quorumcunque mittendorum ab ea pro descensu persone sue, ipsae tunc existente in manibus nostris et non illustris domini .. marchionis Montis- ferrati, nobis tamen postea in discessu prefati domini nostri f .. regis a partibus Italie g 25 restituendam et in potestate nostra reponendam eodem modo, quo ipsam a nobis ha- buerit 2. ulterius h, quia ante requisitionem prefati domini nostri .. regis praticam habebamus3 de ponenda in manibus ipsius domini .. marchionis civitate predicta, pari modo promittimus et pollicemur majestati prefate, quod nunquam ponemus eam in pote- state dicti domini .. marchionis, nisi solenniter ipse promittat et polliceatur eandem k so cum fortiliciis similiter 1 ponere in manibus dicti domini nostri .. regis, quando fuerit personaliter intram fines Italie sive tunc ad muniendum ipsam premiserit 4, ut prefertur n, presenti ° promissione nostra usque ad octo menses 5 proxime futuros et abinde ulterius, quamdiu nobis ? libuerit, firmiter valitura. in quorum etc. datum « Pizleonis 31 julii 1427 5 indictione. 127 Juli 31 35 40 45 a) A om. dux — dominus, add. etc. b) AD add. has. c) intra — premiserit in B korr. aus in partibus Lom- bardie vel premiserit; letzteres stell in AD. d) AD stellen um manibus et potestate. e) ipsa — Montis- ferrati om. D. f) om. C. g) in B korr aus Lombardie; letsteres haben AD. h) ulterius — ut prefertur om. D. i) statt pari modo promittimus hatte B ursprünglich promittimus eodem modo; letsteres stelit in A. k) in B korr. aus ipsam ; A eam. I) in B korr. aus pariformiter; letzteres hat A. m) intra — tunc in B korr. aus in partibus Lombardie vel; letzteres steht in A. n) A add. et si obtineri non poterit, quod promittat in regiis manibus eam ponere, quando ad ipsam muniendam premiserit, ut superius dictum est, promittimus dare ope- ram, quod saltem pollicebitur et promittet in regiis manibus eam ponere pro descensu persone sue, quando majestatis sue persona ad Zugabrie partes et confinia partium Italicarum attigerit abinde in Lombardiam pro- gressura. Dieser Passus steht auch in B, ist aber dort wieder gestrichen. 0) D statt presenti — valitura: pre- senti promissione nostra usque ad menses octo proxime futuros firmiter valitura; der ganze Passus ist dann wieder gestrichen worden. p) om. C. q) om. B. 1 Vgl. S. 15. Vgl. nr. 34. Nach den im Giornale storico degli archivi 50 Toscani 7, 310-313 mitgeteilten Ausxiigen aus dem Briefwechsel der Florentiner mit ihrem Gesandten in Savoyen Palla Stroxxi zu urteilen, suchten da- mals xu gleicher Zeit der Herxog von Mailand und die Liga den Markgrafen von Montferrat für sich 55 nu gewinnen. Die Abtretung von Asti an ihn er- folgte nicht; in einem am 2 Dexember 1427 xwi- schen Filippo Maria und Hrg. Amadeus von Sa- voyen geschlossenen Vertrage verpflichtete sich viel- mehr der erstere, die Stadt und das xu ihr gehörige Territorium wenn nicht an Amadeus, dann nur an den Herxog von Orléans abxutreten (Bianchi a. a. O. pag. 129). Aus diesem Grunde ist in der Urkunde vom 6 Januar 1428 der auf den Markgrafen be- züigliche Passus gestrichen worden; vgl. oben die Varianten e und h. 4 Vgl. nr. 28 art. 2b. 5 Vgl. nr. 28 art. 2a und nr. 30.
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64 Vorakten des Romzuges. 1427 33. Hzg. Filippo Maria von Mailand verspricht dem K. Sigmund, ohne dessen Wissen Juli 31 und Willen weder einen Frieden noch einen Waffenstillstand noch eine Einung mit Venedig zu schließen, wenn spätestens am 8 September mindestens 8000 könig- liche Reiter bei Agram zum Angriff auf Venedig und zum Vormarsch in die Lom- bardei bereit stehen. 1427 Juli 31 Pizzighettone. B aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 cop. chart., von einer xeitgenössischen Hand korrigierte Reinschrift von A. A coll. ebenda Carteggio generale 1432 conc. chart. ohne Datum. Uber die am Sehluß stehenden Bemerkungen des Schreibers vgl. S. 60 Anm. 7. C coll. ebenda Carteggio generale 1427 cop. chart. coaera, Abschrift von B. Gedruckt bei Osio a. a. O. aus B. — Regest bei Daverio, Memorie sulla storia dell' ex- ducato di Milano pag. 43. — Benuixt von Kagelmacher a. a. O. S. 83. 10 Filippus Maria Anglus a dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue dominus. ut requisitionibus ! annuamus serenissimi principis et invictissimi domini nostri domini Sigismondi dei gratia Romanorum regis semper augusti, cujus mandatis 15 et voluntati continuo obsequi et parere disponimus, sicuti dignum est, promittimus harum serie per intemeratam fidem nostram verboque ducali pollicemur prefato domino nostro .. regi: quod cum Venetis inimicis nostris et imperii sacri rebellibus non faciemus ullam pacem treuguam neque concordiam absque scientia consensu et voluntate prefati domini nostri regis, mittente majestate sua ad nostra subsidia equites octo mille ad minus pro 20 conservatione status nostri, qui totus suus est, dictorumque inimicorum et rebellium lesione; qui2 quidem equites omnes esse debeant in partibus Zagabrie ad b octavam Sepl. 8 diem proxime futuri mensis septembris ad tardius deindeque ad confinia Italie et damna inimicorum ac rebellium predictorum procedere et abinde ulterius progredi in partes istas Lombardie sine aliqua temporis dilatione in c eaque perseverantes intendere una 25 cum gentibus nostris ad offensiones et exterminium dictorum Venetorum. in quorum etc. d. datume Pizleonis 31 f julii 1427. 1427 Juli 31 1427 34. Bf. Johannes von Veszprim und der Reichsvikar Brunoro della Scala versprechen Анg. 2 im Namen K. Sigmunds, daß dieser die Stadt und die Befestigungen von Asti, die Hzg. Filippo Maria von Mailand laut Urkunde vom 31 Juli ihm bei seiner so Ankunft in Italien zu übergeben versprochen hat, dem Herzog zurückgeben wird, sobald er den Italienischen Boden wieder verläßt. 1427 August 2 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 cop. chart. coaeva. Uber dem Text Copia. Regest bei Bianchi a. a. O. pag. 164. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 83. Nos Johannes dei gratia Vesprimiensis episcopus etc. et Brunorus de la Scalla 35 Verone et Vincentie imperialis vicarius, commissarii et mandatarii serenissimi principis et invictissimi domini nostri domini Sigismondi dei gratia Romanorum regis semper au- gusti tam mandato3 quam litteris ipsius domini nostri regis et pro ipso domino rege 4, harum nostrarum serie litterarum promittimus ac vice et nomine prefati domini .. regis firmiter et solenniter pollicemur in verbo veritatis regio et bona fide 5 illustrissimo prin- 40 quod, licet idem cipi et domino domino Filippo Marie Anglo duci Mediolani etc.: a) A om. Anglus — dominus, add. etc. b) ad — procedere et abinde ist in B Randkorrektur für die in Text stehenden Worte et ad confinia ac damna inimicorum ac rebellium predictorum hinc ad octavam diem proxime futuri mensis septembris ad tardius abindeque: so steht auch in A, nur ist hier septembris Korrektur ciner andern gleichzeiligen Hand für augusti. c) in eaque perseverantes in B korr. ans et perseverantes in en; so 45 stehl auch in A, doch ist statl ea gesagt eis. d) om. C. e) om. B. f) C ultimo. 1 2 3 Vgl. S. 15. Vgl. nr. 28 art. 3. nr. 27. 4 Vgl. nr. 29 art. 2e. Vgl. nr. 29 art. 2f. 5
64 Vorakten des Romzuges. 1427 33. Hzg. Filippo Maria von Mailand verspricht dem K. Sigmund, ohne dessen Wissen Juli 31 und Willen weder einen Frieden noch einen Waffenstillstand noch eine Einung mit Venedig zu schließen, wenn spätestens am 8 September mindestens 8000 könig- liche Reiter bei Agram zum Angriff auf Venedig und zum Vormarsch in die Lom- bardei bereit stehen. 1427 Juli 31 Pizzighettone. B aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 cop. chart., von einer xeitgenössischen Hand korrigierte Reinschrift von A. A coll. ebenda Carteggio generale 1432 conc. chart. ohne Datum. Uber die am Sehluß stehenden Bemerkungen des Schreibers vgl. S. 60 Anm. 7. C coll. ebenda Carteggio generale 1427 cop. chart. coaera, Abschrift von B. Gedruckt bei Osio a. a. O. aus B. — Regest bei Daverio, Memorie sulla storia dell' ex- ducato di Milano pag. 43. — Benuixt von Kagelmacher a. a. O. S. 83. 10 Filippus Maria Anglus a dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue dominus. ut requisitionibus ! annuamus serenissimi principis et invictissimi domini nostri domini Sigismondi dei gratia Romanorum regis semper augusti, cujus mandatis 15 et voluntati continuo obsequi et parere disponimus, sicuti dignum est, promittimus harum serie per intemeratam fidem nostram verboque ducali pollicemur prefato domino nostro .. regi: quod cum Venetis inimicis nostris et imperii sacri rebellibus non faciemus ullam pacem treuguam neque concordiam absque scientia consensu et voluntate prefati domini nostri regis, mittente majestate sua ad nostra subsidia equites octo mille ad minus pro 20 conservatione status nostri, qui totus suus est, dictorumque inimicorum et rebellium lesione; qui2 quidem equites omnes esse debeant in partibus Zagabrie ad b octavam Sepl. 8 diem proxime futuri mensis septembris ad tardius deindeque ad confinia Italie et damna inimicorum ac rebellium predictorum procedere et abinde ulterius progredi in partes istas Lombardie sine aliqua temporis dilatione in c eaque perseverantes intendere una 25 cum gentibus nostris ad offensiones et exterminium dictorum Venetorum. in quorum etc. d. datume Pizleonis 31 f julii 1427. 1427 Juli 31 1427 34. Bf. Johannes von Veszprim und der Reichsvikar Brunoro della Scala versprechen Анg. 2 im Namen K. Sigmunds, daß dieser die Stadt und die Befestigungen von Asti, die Hzg. Filippo Maria von Mailand laut Urkunde vom 31 Juli ihm bei seiner so Ankunft in Italien zu übergeben versprochen hat, dem Herzog zurückgeben wird, sobald er den Italienischen Boden wieder verläßt. 1427 August 2 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 cop. chart. coaeva. Uber dem Text Copia. Regest bei Bianchi a. a. O. pag. 164. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 83. Nos Johannes dei gratia Vesprimiensis episcopus etc. et Brunorus de la Scalla 35 Verone et Vincentie imperialis vicarius, commissarii et mandatarii serenissimi principis et invictissimi domini nostri domini Sigismondi dei gratia Romanorum regis semper au- gusti tam mandato3 quam litteris ipsius domini nostri regis et pro ipso domino rege 4, harum nostrarum serie litterarum promittimus ac vice et nomine prefati domini .. regis firmiter et solenniter pollicemur in verbo veritatis regio et bona fide 5 illustrissimo prin- 40 quod, licet idem cipi et domino domino Filippo Marie Anglo duci Mediolani etc.: a) A om. Anglus — dominus, add. etc. b) ad — procedere et abinde ist in B Randkorrektur für die in Text stehenden Worte et ad confinia ac damna inimicorum ac rebellium predictorum hinc ad octavam diem proxime futuri mensis septembris ad tardius abindeque: so steht auch in A, nur ist hier septembris Korrektur ciner andern gleichzeiligen Hand für augusti. c) in eaque perseverantes in B korr. ans et perseverantes in en; so 45 stehl auch in A, doch ist statl ea gesagt eis. d) om. C. e) om. B. f) C ultimo. 1 2 3 Vgl. S. 15. Vgl. nr. 28 art. 3. nr. 27. 4 Vgl. nr. 29 art. 2e. Vgl. nr. 29 art. 2f. 5
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 65 dominus dux regie majestati promiserit per suas litteras 1 datas Pizleonis die ultima julii anni presentis, quod veniente persona ipsius domini regis in Italiam, quando fuerit intra fines Italie sive tunc premiserit ad muniendum civitatem Ast, ipse dominus dux eam ponet et dimittet cum fortiliciis suis in manibus et potestate serenitatis sue ipsa civitate 5 tunc existente in manibus ejusdem domini ducis et non illustris domini .. marchionis Montisferrati et cetera, prout in dictis litteris continetur, idem dominus noster rex ipsam civitatem Ast, casu quo ad manus suas pervenerit, in ipsius domini regis discessu a partibus Italie eidem domino duci restituet et in ejus potestate reponet eodem modo, quo ipsam ab ipso domino duce habuerit. que omnia et singula suprascripta ideo ita 10 promittimus, quoniam expresse et specialiter ita habemus in instructionibus per sere- nissimum dominum nostrum regem super hac materia nobis datis, quas ita datas serie presentium protestamur. in quorum testimonium presentes litteras nostras fieri fecimus et registrari ac sigillorum nostrorum anullarium impressionibus communiri. datum Mediolani 2 augusti anno domini 1427. 1427 Aug. 2 Juli 31 1427 Aug. 2 15 35. K. Sigmund an verschiedene Frei- und Reichsstädte 2: will im Laufe des Winters in die Lombardei und zur Kaiserkrönung nach Rom ziehen und winscht, daſ sie ihm, falls sie nicht etwa an einem Zuge gegen die Ketzer teilnehmen müssen 2, Reisige nach Wälschland schicken, sobald er ihnen den genaueren Zeitpunkt mitteilt. 1427 November 9 bezw. 7 Belgrad. 1427 Nov. 9 bezw. Nov. 7 An Frankfurt und die Städte in der Wetterau: F aus Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 143 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unter der Adresse steht der gleichreitige Frank- furter Vermerk unser herre der kunig keiserliche kronunge. — Gedruckt bei Aschbach 3, 410-4II; bei Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 6 pag. 853-854; und bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz I, 357 nr. 650, überall aus F; ferner bei Palacky, Urkundliche Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 1, 554- 25 555 nr. 483 aus Aschbach. — Im Ausxuge bei Kagelmacher a. a. O. S. 82. — Regest bei Aschbach 3, 464 und bei Altmann nr. 6981. — Erwähnt von Bezold a. a. O. 2, 139 Anm. 2 und in RTA. 9, 207 Anm. 3. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. 3, 74. An Straßburg: S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 147 fol. 77 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Anrede Ersamen lieben getruen. Adresse Den ersamen burgermeister und rat der 30 statt zu Strasburg unsern und des richs lieben getruen. Der Schlußpassus fehlt (vgl. Variante l). — Regest bei Altmann nr. 6982. — Erwähnt in RTA. 9, 207 Anm. 3. — Vgl. Brucker, Inventaire I, 53. An Ulm und den Schwäbischen Städtebund: M coll. Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes I, 6 vom Jahre 1428 nr. 16 cop. chart. coaeva mit Schnitten, von Ulm an Nördlingen ge- sandt in einem Schreiben vom 22 Januar 1428 (gedr. RTA. 9 nr. 105; vgl. S. 66 Anm. 3). Im Datum 35 heißt es am nachsten fritag nach aller hailigen tag [Nov. 7]. Die Kanzleiunterschrift ist weggelassen. Die Adresse steht unter dem Text und lautet Suprascripcio. Den burgermaistern râten und burger der statt ze Ulme und aller andrer stett die mit in in ainung sien unsern und des richs lieben getruwen. — Re- gest bei Altmann nr. 6980. — Erwähnt in RTA. 9, 135 Anm. I und 207 Anm. 3. 1427 Nov. 7 20 40 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen czeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Lieben getruen. wir lassen euch wissen, das wir nach vil botscheften und hand- lungen, die wir mit unserm heiligen vatter dem babst und dem von Meilan gehabt haben, nu mit rat unserr getrûen doruf gancz beliben sind, das wir, ob got wil, disen winter gen Lamparten und furbaß gen Rome unser keiserlich cron zu empfahen zu cziehen 45 1 nr. 32. Das Schreiben ist vielleicht mutatis mutandis auch an den Deutschmeister Eberhard von Seins- heim gerichtet worden (vgl. RTA. 9 nr. 128), nicht aber an die Herxöge Ludwig, Ernst und Wilhelm 50 von Baiern, wie Kerler (RTA. 9, 207 Anm. 3) Deutsche Reichstags-Akten X. annimmt. Das königliche Schreiben, das Kerler im Auge hat, ist identisch mit dem von ihm in RTA. 9, 73 Anm. 5 größttenteils abgedruckten vom 7 No- vember 1427. — Uber den Unterschied, der in dem Briefe zwischen Frei- und Reichsstädten gemacht wird, vergleiche man S. 17. 9
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 65 dominus dux regie majestati promiserit per suas litteras 1 datas Pizleonis die ultima julii anni presentis, quod veniente persona ipsius domini regis in Italiam, quando fuerit intra fines Italie sive tunc premiserit ad muniendum civitatem Ast, ipse dominus dux eam ponet et dimittet cum fortiliciis suis in manibus et potestate serenitatis sue ipsa civitate 5 tunc existente in manibus ejusdem domini ducis et non illustris domini .. marchionis Montisferrati et cetera, prout in dictis litteris continetur, idem dominus noster rex ipsam civitatem Ast, casu quo ad manus suas pervenerit, in ipsius domini regis discessu a partibus Italie eidem domino duci restituet et in ejus potestate reponet eodem modo, quo ipsam ab ipso domino duce habuerit. que omnia et singula suprascripta ideo ita 10 promittimus, quoniam expresse et specialiter ita habemus in instructionibus per sere- nissimum dominum nostrum regem super hac materia nobis datis, quas ita datas serie presentium protestamur. in quorum testimonium presentes litteras nostras fieri fecimus et registrari ac sigillorum nostrorum anullarium impressionibus communiri. datum Mediolani 2 augusti anno domini 1427. 1427 Aug. 2 Juli 31 1427 Aug. 2 15 35. K. Sigmund an verschiedene Frei- und Reichsstädte 2: will im Laufe des Winters in die Lombardei und zur Kaiserkrönung nach Rom ziehen und winscht, daſ sie ihm, falls sie nicht etwa an einem Zuge gegen die Ketzer teilnehmen müssen 2, Reisige nach Wälschland schicken, sobald er ihnen den genaueren Zeitpunkt mitteilt. 1427 November 9 bezw. 7 Belgrad. 1427 Nov. 9 bezw. Nov. 7 An Frankfurt und die Städte in der Wetterau: F aus Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 143 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unter der Adresse steht der gleichreitige Frank- furter Vermerk unser herre der kunig keiserliche kronunge. — Gedruckt bei Aschbach 3, 410-4II; bei Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 6 pag. 853-854; und bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz I, 357 nr. 650, überall aus F; ferner bei Palacky, Urkundliche Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 1, 554- 25 555 nr. 483 aus Aschbach. — Im Ausxuge bei Kagelmacher a. a. O. S. 82. — Regest bei Aschbach 3, 464 und bei Altmann nr. 6981. — Erwähnt von Bezold a. a. O. 2, 139 Anm. 2 und in RTA. 9, 207 Anm. 3. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. 3, 74. An Straßburg: S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 147 fol. 77 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Anrede Ersamen lieben getruen. Adresse Den ersamen burgermeister und rat der 30 statt zu Strasburg unsern und des richs lieben getruen. Der Schlußpassus fehlt (vgl. Variante l). — Regest bei Altmann nr. 6982. — Erwähnt in RTA. 9, 207 Anm. 3. — Vgl. Brucker, Inventaire I, 53. An Ulm und den Schwäbischen Städtebund: M coll. Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes I, 6 vom Jahre 1428 nr. 16 cop. chart. coaeva mit Schnitten, von Ulm an Nördlingen ge- sandt in einem Schreiben vom 22 Januar 1428 (gedr. RTA. 9 nr. 105; vgl. S. 66 Anm. 3). Im Datum 35 heißt es am nachsten fritag nach aller hailigen tag [Nov. 7]. Die Kanzleiunterschrift ist weggelassen. Die Adresse steht unter dem Text und lautet Suprascripcio. Den burgermaistern râten und burger der statt ze Ulme und aller andrer stett die mit in in ainung sien unsern und des richs lieben getruwen. — Re- gest bei Altmann nr. 6980. — Erwähnt in RTA. 9, 135 Anm. I und 207 Anm. 3. 1427 Nov. 7 20 40 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen czeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Lieben getruen. wir lassen euch wissen, das wir nach vil botscheften und hand- lungen, die wir mit unserm heiligen vatter dem babst und dem von Meilan gehabt haben, nu mit rat unserr getrûen doruf gancz beliben sind, das wir, ob got wil, disen winter gen Lamparten und furbaß gen Rome unser keiserlich cron zu empfahen zu cziehen 45 1 nr. 32. Das Schreiben ist vielleicht mutatis mutandis auch an den Deutschmeister Eberhard von Seins- heim gerichtet worden (vgl. RTA. 9 nr. 128), nicht aber an die Herxöge Ludwig, Ernst und Wilhelm 50 von Baiern, wie Kerler (RTA. 9, 207 Anm. 3) Deutsche Reichstags-Akten X. annimmt. Das königliche Schreiben, das Kerler im Auge hat, ist identisch mit dem von ihm in RTA. 9, 73 Anm. 5 größttenteils abgedruckten vom 7 No- vember 1427. — Uber den Unterschied, der in dem Briefe zwischen Frei- und Reichsstädten gemacht wird, vergleiche man S. 17. 9
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66 Vorakten des Romzuges. 1427 meinen. und a wann wir in derselben kronung — des wir got zu ezeuge nemen — Nov. 9 bezw. kein werntlich ere noch erhôhung zu suchen meinen, allein uns do arbeiten wollen, das Nov. 7 wir uns mit demb egenanten unserm€ heiligen vatter dem d babst genczlich versteen und vereinen 1 und also mit siner und des heiligen stuls und unser und des richs ge- sampter hilfe durch die ganczen Cristenheit frid und gnad schaffen und volbringen mogen, dadurch dem almechtigen got lob und ere, der Cristenheit groß nucz und frommen kommene und die verboste keczerey zu Beheim gancz ußgereûtt und getilget werden moge, und wann wir euch g sunderlich gern bey solicher unserr kronung haben wolten: dorumb so h begern wir von euch mit sunderlichem ernst und ganczem fliße, das ir euch dorezu ezirlich und sewberlich zubereitet und mit einem gereisigen volk i, wenn wir euch 10 das in andern nechstenk unsern briefen schreiben und czeit benennen2, das ir dann also zu stunden zu uns gen Welischen landen kommet, mit uns zu unserr keiserlichen kronung zu cziehen 3. doran tut ir uns und dem riche und sunderlichen Deutscher czungen ein groß ere und uns solich danknemkeit, die wir gen euch gnediclich erkennen wollen. doch 1 wer einichm czug geordent wider die keczer zu cziehen 4, dorczu ir ouch 15 geschicket weret ", davon wollen wir euch nicht ziehen, sunder euch des gunnen, solicher keczerey zu widersteen helfen. geben zu Krichisch Wissemburg° am sontag vor sant Martins tag unserr riche des Hungrischen etc. in dem 41 des Romischen in dem 18 und des Behemischen in dem achten jaren. [in verso] Den burgermeistern reten und burgern der stat zu Frankford und aller stett in der Wederaw unsern und des richs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1427 Nov. 9 20 1427 36. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Lodovico de Sabini, seinen Gesandten bei Dez. 17 K. Sigmund5: soll durchsetzen, daß ihm der König wenigstens im Laufe des 25 Februar persönlich und mit einem starken Heere zu Hilfe komme. 1427 De- zember 17 Mailand. a) und — nemen om. S; statt dessen steht am Rande mit dunklerer Tinte, aber von gleicher Hand nur und doch. b) SM unserm. c) om. SM. d) dem babst om. S. e) M komet. f) S werde mogen statt werden moge; M werden mogen. g) om. M. h) om. M. i) S add. nach dem als ir uns und dem riche mit ewer anczal uber 30 berg zu dienen pflichtig seit. k) M stellt um unsern nachsten. 1) doch — helfen om. S. m) M aimer. n) M werdet. o) M Krichisch Wyßemburg. 1 Vgl. Sigmunds Brief an den Kardinal Hein- rich von Winchester vom 27 September 1427 (RTA. 9 nr. 61; Altmann nr. 6951). 2 Dies geschah erst in dem Briefe vom 5 Februar 1428, unserer nr. 37. 3 Die Aufforderung des Königs stand auf der Tagesordnung einer Versammlung des Schwäbischen Städtebundes, die Ulm am 22 Januar 1428 für den 5 Februar 1428 ausschrieb (RTA. 9 nr. 105). 4 Der Kardinallegat Heinrich von Winchester hatte Mitte September mit einer kleinen Anxahl von Reichsständen in Frankfurt getagt und mit ihnen beschlossen, am 16 November einen Reichstag in Frankfurt xu halten, um über die Unterstütxung der Böhmischen Katholiken mit Mannschaft oder Geld, über einen allgemeinen Feldxug gegen die Ketxer und über einen Landfrieden xu beraten. Die Akten der beiden Versammlungen s. in RTA. 9 nrr. 50-93. 5 In einem zweiten vom 17 Dexember datierten Briefe wird Sabini von Filippo Maria xunächst angewiesen, dem König den fam 2 Dexember] er- 35 folgten Abschluß eines Bündnisses mit Hrg. Ama- deus von Savoyen und seine (Filippo Maria's) Ver- lobung mit dessen ältester Tochter mitruteilen; dann heißst es weiter : sed avises majestatem suam, ut iste respectus nequaquam retardet sua presidia ; non putet, 40 quod hoc esse possit causa expectationis alicujus, imo promptius acceleret et festinet. et licet enim alias [in der Instruktion für Sabini vom 17 August 1426 bei Osio a. a. O. 2, 256 Z. 21-25] dixerim, quod, si removeretur dubium et guerra prefati do- 45 mini nostri ducis [scil. Sabaudie], expectarem, quam- diu vellet prefatus dominus noster rex, non possem certe nunc propter infaustum et maledictum casum gentium mearum [scil. apud locum Maclodii], qui me ad animam usque percussit, expectare diutius 50 [Vorl. add. quam scribamus]. et de hoc majestatem
66 Vorakten des Romzuges. 1427 meinen. und a wann wir in derselben kronung — des wir got zu ezeuge nemen — Nov. 9 bezw. kein werntlich ere noch erhôhung zu suchen meinen, allein uns do arbeiten wollen, das Nov. 7 wir uns mit demb egenanten unserm€ heiligen vatter dem d babst genczlich versteen und vereinen 1 und also mit siner und des heiligen stuls und unser und des richs ge- sampter hilfe durch die ganczen Cristenheit frid und gnad schaffen und volbringen mogen, dadurch dem almechtigen got lob und ere, der Cristenheit groß nucz und frommen kommene und die verboste keczerey zu Beheim gancz ußgereûtt und getilget werden moge, und wann wir euch g sunderlich gern bey solicher unserr kronung haben wolten: dorumb so h begern wir von euch mit sunderlichem ernst und ganczem fliße, das ir euch dorezu ezirlich und sewberlich zubereitet und mit einem gereisigen volk i, wenn wir euch 10 das in andern nechstenk unsern briefen schreiben und czeit benennen2, das ir dann also zu stunden zu uns gen Welischen landen kommet, mit uns zu unserr keiserlichen kronung zu cziehen 3. doran tut ir uns und dem riche und sunderlichen Deutscher czungen ein groß ere und uns solich danknemkeit, die wir gen euch gnediclich erkennen wollen. doch 1 wer einichm czug geordent wider die keczer zu cziehen 4, dorczu ir ouch 15 geschicket weret ", davon wollen wir euch nicht ziehen, sunder euch des gunnen, solicher keczerey zu widersteen helfen. geben zu Krichisch Wissemburg° am sontag vor sant Martins tag unserr riche des Hungrischen etc. in dem 41 des Romischen in dem 18 und des Behemischen in dem achten jaren. [in verso] Den burgermeistern reten und burgern der stat zu Frankford und aller stett in der Wederaw unsern und des richs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1427 Nov. 9 20 1427 36. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Lodovico de Sabini, seinen Gesandten bei Dez. 17 K. Sigmund5: soll durchsetzen, daß ihm der König wenigstens im Laufe des 25 Februar persönlich und mit einem starken Heere zu Hilfe komme. 1427 De- zember 17 Mailand. a) und — nemen om. S; statt dessen steht am Rande mit dunklerer Tinte, aber von gleicher Hand nur und doch. b) SM unserm. c) om. SM. d) dem babst om. S. e) M komet. f) S werde mogen statt werden moge; M werden mogen. g) om. M. h) om. M. i) S add. nach dem als ir uns und dem riche mit ewer anczal uber 30 berg zu dienen pflichtig seit. k) M stellt um unsern nachsten. 1) doch — helfen om. S. m) M aimer. n) M werdet. o) M Krichisch Wyßemburg. 1 Vgl. Sigmunds Brief an den Kardinal Hein- rich von Winchester vom 27 September 1427 (RTA. 9 nr. 61; Altmann nr. 6951). 2 Dies geschah erst in dem Briefe vom 5 Februar 1428, unserer nr. 37. 3 Die Aufforderung des Königs stand auf der Tagesordnung einer Versammlung des Schwäbischen Städtebundes, die Ulm am 22 Januar 1428 für den 5 Februar 1428 ausschrieb (RTA. 9 nr. 105). 4 Der Kardinallegat Heinrich von Winchester hatte Mitte September mit einer kleinen Anxahl von Reichsständen in Frankfurt getagt und mit ihnen beschlossen, am 16 November einen Reichstag in Frankfurt xu halten, um über die Unterstütxung der Böhmischen Katholiken mit Mannschaft oder Geld, über einen allgemeinen Feldxug gegen die Ketxer und über einen Landfrieden xu beraten. Die Akten der beiden Versammlungen s. in RTA. 9 nrr. 50-93. 5 In einem zweiten vom 17 Dexember datierten Briefe wird Sabini von Filippo Maria xunächst angewiesen, dem König den fam 2 Dexember] er- 35 folgten Abschluß eines Bündnisses mit Hrg. Ama- deus von Savoyen und seine (Filippo Maria's) Ver- lobung mit dessen ältester Tochter mitruteilen; dann heißst es weiter : sed avises majestatem suam, ut iste respectus nequaquam retardet sua presidia ; non putet, 40 quod hoc esse possit causa expectationis alicujus, imo promptius acceleret et festinet. et licet enim alias [in der Instruktion für Sabini vom 17 August 1426 bei Osio a. a. O. 2, 256 Z. 21-25] dixerim, quod, si removeretur dubium et guerra prefati do- 45 mini nostri ducis [scil. Sabaudie], expectarem, quam- diu vellet prefatus dominus noster rex, non possem certe nunc propter infaustum et maledictum casum gentium mearum [scil. apud locum Maclodii], qui me ad animam usque percussit, expectare diutius 50 [Vorl. add. quam scribamus]. et de hoc majestatem
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 67 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 351 aus unserer Vorlage. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 90. 1427 Dez. 17 Schreibt : Er wolle auf das, was ihm Sabini nach der Heimreise des Giacobbe da Lonate 1 und nach 5 Empfang der Nachricht von der Niederlage 2 der herxoglichen Truppen ausfihrlich über die Absendung der ſköniglichen] Hilfstruppen geschrieben habe 3, nur kurx antworten. Er wünsche, daß Sabini den König, für den der inliegende Brief 4 bestimmt sei, dränge, ihm oder vielmehr sich selbst und dem Reiche unverxiiglich xu Hilfe xu kommen, und xwar so, daſ er xum wenigsten im Laufe des Februar persön- lich und mit einem starken Heere eintreffe und xur Aufmunterung der schon ganx mutlos gewordenen 10 Getreuen des Reiches einstweilen eine Hand voll Reiter vorausxusenden verspreche. Sabini möge alle Schritte, die er thue, dem Inhalte des sobigen] Briefes an den König anpassen und vor allem darauf be- dacht sein, daßt nicht wieder die herkömmlichen Verxögerungen eintreten, da Zeit und Umstände diese nicht mehr gestatten. Werde die Hilfe sofort geleistet, so werde alles gut gehen; wenn nicht, so könne Sabini sich die Folgen selbst denken. Er möge also eifrig für die Beschleunigung der Unterstitxung 1427 15 wirken und öfters berichten, wie die Dinge stehen. Datum Mediolani 17 decembris 1427. Dez. 17 37. K. Sigmund an Leine nicht gen. Stadt 5: benachrichtigt sie, daß er durch Osterreich, Baiern und Schwaben nach der Lombardei ziehen will; verlangt von ihr, daß sie ihre Reisigen am 23 April in Ravensburg zu ihm stoßen lasse oder sie ihm in die Lombardei nachsende. 1428 Februar 5 Pozezena. 1428 Febr. 5 20 Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 2 cop. chart. coaeva ohne Schnitte. Auf der Rückseite steht der gleichxeitige, wohl Straßburger Vermerk der brief wart geantwurt uf samstag in der osterwuchen [April 10]. — Vgl. Brucker, Inventaire 1, 57. Regest bei Altmann nr. 7023. 25 Sygemund etc. Lieben getruwen. als wir úch vormals 6 verkundigt und geschriben haben, wie wir willen hetten gen Rom zû ziehen, unser keiserlich cron zû empfahen, niht durch rûmes oder sust durch weltlicher eren willen, allein uns do zû arbeiten, das wir uns mit unserm heilgen vatter dem babest genzlich versten und einen und also mit siner und des heiligen stûls und ouch unser und des richs gesamter hilf durch die ganzen 30 suam facias bene claram et certam, quia, si aliam opinionem haberet, erronea quidem esset nec sibi posset suus succedere cogitatus. denique vero moras omnes rejicias et repellas, quia res iste non patiun- tur ulteriores dilationes, ac operam adhibeas quam- 35 cunque possibilem, ut cito citius et citissime sub- sidium habeamus (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 conc. chart.; laut Schlußbemerkung wurde von dem Briefe am 20 Dexember ein Duplikat angefertigt; mit letxterem Datum hat ihn Osio a. a. O. 2, 352 40 abgedruckt). 1 Vgl. S. 16 Anm. 2. 2 Bei Maclodio am 12 Oktober 1427. Vgl. S. 17 Anm. I. 3 Der Brief ist nicht mehr vorhanden; er dürfte 45 um die Mitte des November anxusetzen sein. Sein Inhalt bexog sich vermutlich auf eine damals vor- bereitete Expedition des Grafen Hermann von Cilli in die Lombardei, von der auch K. Sigmund und der Graf selbst in nicht mehr vorhandenen Briefen 50 dem Herzog Mitteilung gemacht hatten (laut Brief des Herxogs an den Grafen von Cilli vom 16 De- xember 1427 bei Osio a. a. O. 2, 350-351). 4 Er ist vom 16 Dexember 1427 datiert (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 349-350). 5 Vgl. S. 17. Laut einer Notix bei Wölckern (Hist. Norimberg. dipl. 2, 544) hat Nirnberg eine Aufforderung des Königs, sein Romrugskontingent nach Ravensburg xu schicken, erhalten. Daß ferner Ulm und dem Schwäbischen Städtebunde ein dem obigen gleichlautendes Schreiben xugegangen ist, läßt RTA. 9 nr. 176 vermuten. Auch Breslau wurde, wenn auch in anderer Form, von dem bevorstehen- den Romxuge in Kenntnis gesetxt (Altmann nr. 7022). — Am 23 Märx 1428 machte K. Sigmund von Tyrnau aus bekannt, daß er den Wiprecht von Helmstatt in sein Hofgesinde aufgenommen und ihm den goldenen Opferpfennig der Juden in den Stiften Basel, Straßburg, Speier und Worms und in den Graf- und Herrschaften Leiningen, Vel- denz, Spanheim, Hanau und Ysenburg mit einigen fin der Urkunde angeführten] Ausnahmen verliehen habe, damit er u. a. imstande sei, ihn nach Wälsch- land xu begleiten (Wien H. H. St. A. Reichsregistra- turbuch J fol. 3ab cop. chart. coaeva; Altmann nr. 7035). 6 Am 7 bexw. 9 November 1427 (nr. 35). 9*
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 67 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1427 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 351 aus unserer Vorlage. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 90. 1427 Dez. 17 Schreibt : Er wolle auf das, was ihm Sabini nach der Heimreise des Giacobbe da Lonate 1 und nach 5 Empfang der Nachricht von der Niederlage 2 der herxoglichen Truppen ausfihrlich über die Absendung der ſköniglichen] Hilfstruppen geschrieben habe 3, nur kurx antworten. Er wünsche, daß Sabini den König, für den der inliegende Brief 4 bestimmt sei, dränge, ihm oder vielmehr sich selbst und dem Reiche unverxiiglich xu Hilfe xu kommen, und xwar so, daſ er xum wenigsten im Laufe des Februar persön- lich und mit einem starken Heere eintreffe und xur Aufmunterung der schon ganx mutlos gewordenen 10 Getreuen des Reiches einstweilen eine Hand voll Reiter vorausxusenden verspreche. Sabini möge alle Schritte, die er thue, dem Inhalte des sobigen] Briefes an den König anpassen und vor allem darauf be- dacht sein, daßt nicht wieder die herkömmlichen Verxögerungen eintreten, da Zeit und Umstände diese nicht mehr gestatten. Werde die Hilfe sofort geleistet, so werde alles gut gehen; wenn nicht, so könne Sabini sich die Folgen selbst denken. Er möge also eifrig für die Beschleunigung der Unterstitxung 1427 15 wirken und öfters berichten, wie die Dinge stehen. Datum Mediolani 17 decembris 1427. Dez. 17 37. K. Sigmund an Leine nicht gen. Stadt 5: benachrichtigt sie, daß er durch Osterreich, Baiern und Schwaben nach der Lombardei ziehen will; verlangt von ihr, daß sie ihre Reisigen am 23 April in Ravensburg zu ihm stoßen lasse oder sie ihm in die Lombardei nachsende. 1428 Februar 5 Pozezena. 1428 Febr. 5 20 Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 2 cop. chart. coaeva ohne Schnitte. Auf der Rückseite steht der gleichxeitige, wohl Straßburger Vermerk der brief wart geantwurt uf samstag in der osterwuchen [April 10]. — Vgl. Brucker, Inventaire 1, 57. Regest bei Altmann nr. 7023. 25 Sygemund etc. Lieben getruwen. als wir úch vormals 6 verkundigt und geschriben haben, wie wir willen hetten gen Rom zû ziehen, unser keiserlich cron zû empfahen, niht durch rûmes oder sust durch weltlicher eren willen, allein uns do zû arbeiten, das wir uns mit unserm heilgen vatter dem babest genzlich versten und einen und also mit siner und des heiligen stûls und ouch unser und des richs gesamter hilf durch die ganzen 30 suam facias bene claram et certam, quia, si aliam opinionem haberet, erronea quidem esset nec sibi posset suus succedere cogitatus. denique vero moras omnes rejicias et repellas, quia res iste non patiun- tur ulteriores dilationes, ac operam adhibeas quam- 35 cunque possibilem, ut cito citius et citissime sub- sidium habeamus (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 conc. chart.; laut Schlußbemerkung wurde von dem Briefe am 20 Dexember ein Duplikat angefertigt; mit letxterem Datum hat ihn Osio a. a. O. 2, 352 40 abgedruckt). 1 Vgl. S. 16 Anm. 2. 2 Bei Maclodio am 12 Oktober 1427. Vgl. S. 17 Anm. I. 3 Der Brief ist nicht mehr vorhanden; er dürfte 45 um die Mitte des November anxusetzen sein. Sein Inhalt bexog sich vermutlich auf eine damals vor- bereitete Expedition des Grafen Hermann von Cilli in die Lombardei, von der auch K. Sigmund und der Graf selbst in nicht mehr vorhandenen Briefen 50 dem Herzog Mitteilung gemacht hatten (laut Brief des Herxogs an den Grafen von Cilli vom 16 De- xember 1427 bei Osio a. a. O. 2, 350-351). 4 Er ist vom 16 Dexember 1427 datiert (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1427 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 349-350). 5 Vgl. S. 17. Laut einer Notix bei Wölckern (Hist. Norimberg. dipl. 2, 544) hat Nirnberg eine Aufforderung des Königs, sein Romrugskontingent nach Ravensburg xu schicken, erhalten. Daß ferner Ulm und dem Schwäbischen Städtebunde ein dem obigen gleichlautendes Schreiben xugegangen ist, läßt RTA. 9 nr. 176 vermuten. Auch Breslau wurde, wenn auch in anderer Form, von dem bevorstehen- den Romxuge in Kenntnis gesetxt (Altmann nr. 7022). — Am 23 Märx 1428 machte K. Sigmund von Tyrnau aus bekannt, daß er den Wiprecht von Helmstatt in sein Hofgesinde aufgenommen und ihm den goldenen Opferpfennig der Juden in den Stiften Basel, Straßburg, Speier und Worms und in den Graf- und Herrschaften Leiningen, Vel- denz, Spanheim, Hanau und Ysenburg mit einigen fin der Urkunde angeführten] Ausnahmen verliehen habe, damit er u. a. imstande sei, ihn nach Wälsch- land xu begleiten (Wien H. H. St. A. Reichsregistra- turbuch J fol. 3ab cop. chart. coaeva; Altmann nr. 7035). 6 Am 7 bexw. 9 November 1427 (nr. 35). 9*
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68 Vorakten des Romzuges. 1428 Febr. 5 Арг. 23 1428 Febr. 5 Kristenheit fride und gemach schaffen, dadurch dem almehtigen gott lob und ere, der Cristenheit nutz und fromen komen und die ketzeren zů Beheim ganz ußgereutet und getilget werden moge, und das ir úch zübereiten soltet nach unsern andern schrift also mit uns zû ziehen: also lassen wir úch wissen, das uns der herzog von Megelan nû botschaft, die do gût und kreftig ist fúr uns und das rich, geton hat und begert unser zůkunft 1. nû erheben wir uns von hinnen und meinen gerihts durch Osterich Beyern Swa- ben 2 und fürbas ûber berg gen Lamparten on sumen zû ziehen und wellen uns daran, ob got wil, nihts hindern lassen. darumb so begern wir von uch mit sunderlichem ernst und ganzem a flisse, das ir uf sant Gergen tag nehstkúnftig unverzogenlich mit einem gereisigem volk wol zûgerihtt, das súberlich ist und ir mogt, gen Ravenspurg3 kummet 10 und, ob ir uns uf dem weg niht treffet, alsdann an verziehen hinnan gein Lamparten nachziehet, als wir dan sust menglich darumb geschriben haben, und also fürbas mit der hulf gottes zû unser keiserlichen kronunge gen Rom zû ziehen; und wir getruwen uch wol, ir werdent des mit nihte lassen. doran tût ir uns und dem riche und sunderlich Deutscher zungen ein groß ere und uns sollich dankberkeit, der wir gen úch alle zit 15 gnedeclich erkennen wollen. doch wer einig zug oder ordenunge wider die ketzer zû Behein geschickt, daran wolten wir ungern iemand hindern. geben zů Pozezinb an sant Agathen tag unsir riche des Ungrischen etc. im 41 des Remischen im 18 und des Behemischen im ahten jaren. 1428 38. Hzg. Filippo Maria von Mailand an K. Sigmund: über dessen Absicht nach Italien 20 Marz 3 zu kommen. 1428 März 3 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1428 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 362-363 aus unserer Vorlage. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 93. Schreibt: Der ihm kürzlich überbrachte Brief 4 des Königs habe ihn von langem Warten und 25 Sorgen befreit; denn jeden Tag habe er gehofft, die Nachricht xu erhalten, die ihm der König jetxt mit- teile, nämlich daß er nach Italien komme 5. Verstehe er den Brief recht, so sei der König schon unter- wegs. Diese hocherfreuliche Mitteilung lasse ihn in seiner gewohnten unwandelbaren Gesinnung verharren und lasse ihn jedes Ungemach für den König und das Reich freudiger ertragen. Er sei überxeugt, daß der König erfüillen werde, was er im Briefe verspreche. Der König möge sich nun durch nichts mehr 30 aufhalten lassen, sondern mit seinen Truppen den begonnenen Marsch nach Italien, wo er und alle an- dern Getreuen des Reiches ihn sehnlichst erwarteten, fortsetxen und beschleunigen. nam si etiam sola fuerit persona cesarea, totius impresie victrix erit et coadjuvante servitorum suorum presidio hostes con- fundet rebelles c ac coronarum suarum honores accipiet cum tanta gloria et triumpho, ut numquam pares habuerit. Giacobbe d'Iseo, der bereits beim König sein dürfte, kenne die Wege genau und werde die ge- 35 eignetste Marschroute angeben können. Giacobbe sei dem Reiche und dem Könige aufrichtig ergeben und a) Vorl. zuerst flisse durchstrichen, dann flisse ganzem, sicher umzustellen ganzem flisse. b) oder allenfalls Pezezin. c) em.; Forl. stelll um ac rebelles. 1 Vgl. S. 17-18. 2 Dieselbe Reiseroute giebt Sigmund in einem Briefe an, der an die Baierischen Herxöge und die Niederbaierischen Stände gerichtet ist, und zwar ebenfalls aus Poxexena vom 5 Februar 1428 (RTA. 9, 73 Anm. 5; Altmann nr. 7024). 3 Dort sollte auch ein Mitglied des Deutschen Ordens, wahrscheinlich der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim, xum Zwecke der Teilnahme am Rom- xuge mit Sigmund xusammentreffen (RTA. 9 nr. 128). Den Plan, nach Ravensburg xu kommen, gab Sigmund bald wieder auf; vgl. S. 18. 4 Der Brief scheint nicht mehr vorhanden zu sein; er wird in dieselbe Zeit fallen, zu der das Aus- schreiben an die Reichsstädte (nr. 37) ergangen ist, also in den Anfang Februar 1428. 5 Diese Nachricht hatte Filippo Maria auch von Lodovico de Sabini erhalten. Er sandte diesem und dem Giacobbe d' Iseo am 3 Märx Abschrift des obigen Briefes an Sigmund und forderte sie auf, das Kommen des Königs au beschleunigen; Gia- 45 cobbe erhielt zugleich Befehl, den König und dessen Truppen auf den besten Wegen xu führen, die er kenne (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 364). Vgl. auch den Brief des Herxogs an Federico de Pexai vom II Märx 50 1428 (ebenda Cart. gen. 1428 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 364-365). 40
68 Vorakten des Romzuges. 1428 Febr. 5 Арг. 23 1428 Febr. 5 Kristenheit fride und gemach schaffen, dadurch dem almehtigen gott lob und ere, der Cristenheit nutz und fromen komen und die ketzeren zů Beheim ganz ußgereutet und getilget werden moge, und das ir úch zübereiten soltet nach unsern andern schrift also mit uns zû ziehen: also lassen wir úch wissen, das uns der herzog von Megelan nû botschaft, die do gût und kreftig ist fúr uns und das rich, geton hat und begert unser zůkunft 1. nû erheben wir uns von hinnen und meinen gerihts durch Osterich Beyern Swa- ben 2 und fürbas ûber berg gen Lamparten on sumen zû ziehen und wellen uns daran, ob got wil, nihts hindern lassen. darumb so begern wir von uch mit sunderlichem ernst und ganzem a flisse, das ir uf sant Gergen tag nehstkúnftig unverzogenlich mit einem gereisigem volk wol zûgerihtt, das súberlich ist und ir mogt, gen Ravenspurg3 kummet 10 und, ob ir uns uf dem weg niht treffet, alsdann an verziehen hinnan gein Lamparten nachziehet, als wir dan sust menglich darumb geschriben haben, und also fürbas mit der hulf gottes zû unser keiserlichen kronunge gen Rom zû ziehen; und wir getruwen uch wol, ir werdent des mit nihte lassen. doran tût ir uns und dem riche und sunderlich Deutscher zungen ein groß ere und uns sollich dankberkeit, der wir gen úch alle zit 15 gnedeclich erkennen wollen. doch wer einig zug oder ordenunge wider die ketzer zû Behein geschickt, daran wolten wir ungern iemand hindern. geben zů Pozezinb an sant Agathen tag unsir riche des Ungrischen etc. im 41 des Remischen im 18 und des Behemischen im ahten jaren. 1428 38. Hzg. Filippo Maria von Mailand an K. Sigmund: über dessen Absicht nach Italien 20 Marz 3 zu kommen. 1428 März 3 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1428 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 362-363 aus unserer Vorlage. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 93. Schreibt: Der ihm kürzlich überbrachte Brief 4 des Königs habe ihn von langem Warten und 25 Sorgen befreit; denn jeden Tag habe er gehofft, die Nachricht xu erhalten, die ihm der König jetxt mit- teile, nämlich daß er nach Italien komme 5. Verstehe er den Brief recht, so sei der König schon unter- wegs. Diese hocherfreuliche Mitteilung lasse ihn in seiner gewohnten unwandelbaren Gesinnung verharren und lasse ihn jedes Ungemach für den König und das Reich freudiger ertragen. Er sei überxeugt, daß der König erfüillen werde, was er im Briefe verspreche. Der König möge sich nun durch nichts mehr 30 aufhalten lassen, sondern mit seinen Truppen den begonnenen Marsch nach Italien, wo er und alle an- dern Getreuen des Reiches ihn sehnlichst erwarteten, fortsetxen und beschleunigen. nam si etiam sola fuerit persona cesarea, totius impresie victrix erit et coadjuvante servitorum suorum presidio hostes con- fundet rebelles c ac coronarum suarum honores accipiet cum tanta gloria et triumpho, ut numquam pares habuerit. Giacobbe d'Iseo, der bereits beim König sein dürfte, kenne die Wege genau und werde die ge- 35 eignetste Marschroute angeben können. Giacobbe sei dem Reiche und dem Könige aufrichtig ergeben und a) Vorl. zuerst flisse durchstrichen, dann flisse ganzem, sicher umzustellen ganzem flisse. b) oder allenfalls Pezezin. c) em.; Forl. stelll um ac rebelles. 1 Vgl. S. 17-18. 2 Dieselbe Reiseroute giebt Sigmund in einem Briefe an, der an die Baierischen Herxöge und die Niederbaierischen Stände gerichtet ist, und zwar ebenfalls aus Poxexena vom 5 Februar 1428 (RTA. 9, 73 Anm. 5; Altmann nr. 7024). 3 Dort sollte auch ein Mitglied des Deutschen Ordens, wahrscheinlich der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim, xum Zwecke der Teilnahme am Rom- xuge mit Sigmund xusammentreffen (RTA. 9 nr. 128). Den Plan, nach Ravensburg xu kommen, gab Sigmund bald wieder auf; vgl. S. 18. 4 Der Brief scheint nicht mehr vorhanden zu sein; er wird in dieselbe Zeit fallen, zu der das Aus- schreiben an die Reichsstädte (nr. 37) ergangen ist, also in den Anfang Februar 1428. 5 Diese Nachricht hatte Filippo Maria auch von Lodovico de Sabini erhalten. Er sandte diesem und dem Giacobbe d' Iseo am 3 Märx Abschrift des obigen Briefes an Sigmund und forderte sie auf, das Kommen des Königs au beschleunigen; Gia- 45 cobbe erhielt zugleich Befehl, den König und dessen Truppen auf den besten Wegen xu führen, die er kenne (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 364). Vgl. auch den Brief des Herxogs an Federico de Pexai vom II Märx 50 1428 (ebenda Cart. gen. 1428 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 364-365). 40
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1498 nr. 11-40. 69 jiber die Ttalienischen, Angelegenheiten, sehr. gut. unterrichtet. eum ego misi, ut omnia enarraret dirigeret 1428 ot faceret, sicut esset expediens, nec sine magno quidem incommodo et disturbio agendorum hic meorum, in g uibus ipse nedum utilis verum etiam necessarius quidem erat. Auf die Bemerkung des Königs in einer Nachschrift, daß er sich durch die Ankunft Venetianischer Gesandten 1 am königlichen Hofe nicht 5 müge mißtrauisch machen lassen, erwidere er, daß er dem König fest vertraue und gw sicher set, dieser werde mit dem auf die Vernichtung des Reiches hinarbeitenden Venetianern mie irgend einen Vertrag schließen können, Datum Mediolani 3 martii 1498. 39. K. Sigmund an Frankfurt: erläßt eine Verfügung über die Teilnalme der Zent- grafen und Leute der Reichsgrafschaft am Bornheimer Berge an seiner bevorstehen- 10 Taubenburg ?. 1 Vyl. S. 28 Amm. 3. ? Weder unsere Vorlage F noch. unsere Vorlage KC 16 sind am. 6 Maé entstanden, sondern jene am oder kurz vor dem. 11 September, diese wn 17 Jumi 1428. Den Beweis liefert ein Brief Kaspar Schlicks an Frank- furt aus Ilied under Temesspurg am samphtag nach unserr frawen tag nativitatis [Sept. J7]- anno do- 20 mini etc. 28, der «mter anderem folgende Mültei- lungen enthält: ewern brief unserm gnedigen herrn dem kunig gesandt [am 27 Juli 1428; vgl. Inven- tare des Framkf. Stadt-A. 3, 74 nr. 184] han ich sinen gnaden gelezen und nach ewerr schrift mir 25 getan minen fliss getan und angelegen, daz euch ein solich privilegium worden ist, als ir dann be- geret habt; in dem etlich wort an dem end under- wegen gelassen sind, wann es die canzlei zu hert daucht, die euch doch unschedlich sein u. s. w. 30 ouch send ich euch die zwen brief, einen von der münze wegen [vom 6 Mai 1428; Altmann mr. 7070; vgl. bwentare des Frankf. Stadt-A. 3, 31 nr. 323] und den andern von der Bornheimer lite wegen, der ouch ein wenig corigirt ist, wann mein gesellen 35 je meinten, ich hett euch vor dem Taubenstein nicht so vil gegeben als ir mir in der nottel ge- sandt habt. und dorumb hett ir mir den ersten versigelten brief zugesandt, so hett man dornach Beschriben mogen. (Frankfurt Stadt-A. Kaiser- 10 schreiben IT nr. 142 orig. chart. lit. elausa c. sig. in v. émpr. del; gedr. bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx 1, 364-366 m. 671 und bei Fejér, Cod. dipl. Hung. X, 6 pag. 929.) Uber die hier erwähnten zwen brief hatte Walter Schwar- 85 xenberg am 17 Juni an Schlick geschrieben : Lieber _her Caspar. als ich zu nehste bi unserm gnedigi- sten herren dem Romischen etc. konige und uch von des rades zu Franckenfurt wegen gewest bin [vgl. Altmann nr. 7055], do hant ir mir unsers 50 gnedigisten herren des konigs brief zwene uf bapire mit ufgedruckten ingesigeln besigelt nachgeschicht, als dise ingeslossen abeschrifte ufhwisen. und wand nit soliche briefe bapiren und lichtlich vergenglich sin und dem rade zu Franckenfurt doch suuderlich 55 wol not sin, so biden ich uch sere dinstlich, das ir in soliche briefe uf pergameen mit anhangenden den Krönungsfahrt nach Rom und an allen Heeresziigen, die er und seine Nach- folger von des Reiches wegen unternehmen werden. 1428 Mat 6 im Lager vor ingesigel besigelt schicken wollet, so ir eine bot- Schaft ane daz heruf) in die land haben mogent a. s. «v. (Frankfurt Stadt- A. Kaiserschreiben II nr. 138 conc. chart. ; vgl. Janssen a. a. O. 1, 359 mr. 664). Ein Schreiben. ühnlichen. Inhaltes war an demselben. Tage auch vom Frankfurter Rate an Schlich gerichtet worden (a. a. O. ar. 137 conc. chart.; vgl. Janssen a. a. O. 1, 359 sw. 663). Frankfurt hatte also von den beiden königlichen Briefen Abschriften anfer- tigen lassen umd diese am 17 Jum als Vorlagen für die gewünschte Ausfertigung auf Pergament an Schlick gesandt, Die Abschrift des Briefes von der Bornheimer lüte wegen, dée nach der Meinung der königlichen Kanzlei nicht ganz dem Original ent- sprach, dst offenbar identisch mit unserer Vorlage K. Dafür spricht außer der Schlußformel (vgl. S. 71 Variante c) auch die Bemerkung, daß die Abschrift durch Schlicks Vater befördert worden sei; denn Heinrich Schlick, war nachweislich am 29 Juni in Nürnberg und schrieb von dort aus den in den In- ventaren des Frankf. Stadt-A. 3, 74 wr. 139 er- wähnten Brief an Frankfurt (vgl. Janssen a. a. O. 1, 359 mr. 665). Ob er vorher in Frankfurt ge- wesen war oder die Briefe und Abschriften nach Nürnberg xugesandt erhielt, lift sich allerdinys nicht bestimmen. Ist num unsere Vorlage K die von Schlick erwähnte Frankfurter nottel, so ist auch kein Zweifel mehr möglich, daß in F jenes Perga- ment- Original vorliegt, das Schliek «m. 11. September nach Frankfurt geschickt hat; denn wie unsere Va- rianten xeïgen, sind die Unterschiede, die man nach Schlicks Brief zwischen. K und F voraussetxen mufi, thatsächlich vorhanden. — Das am 6 Mai ausge- fertigte Papier-Original, das sich nach dem Ge- sagten weder mit K noch mit F völlig gedeckt haben wird, ist verloren. Dagegen hat sich der Frank- furter Entwurf xu einem Erlaß Sigmunds an die Zentgrafen und Leute der Reichsgrafschaft am Born- heimer Berge erhalten (Frankfurt Stadi-A. Kaiser- schreiben II nr. 138; vgl. Janssen a. a. O. 1, 361). Sein Inhalt deckt sich mutatis mutandis mit dem- Jenigen unserer Vorlage P; mur 4n der Form weicht er ab, und darauf mag sieh die iiber dem Text stehende Bemerkung eines Zeitgenossen bexiehen ,, non März 8 1428 März B 1428 Mai 6
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1498 nr. 11-40. 69 jiber die Ttalienischen, Angelegenheiten, sehr. gut. unterrichtet. eum ego misi, ut omnia enarraret dirigeret 1428 ot faceret, sicut esset expediens, nec sine magno quidem incommodo et disturbio agendorum hic meorum, in g uibus ipse nedum utilis verum etiam necessarius quidem erat. Auf die Bemerkung des Königs in einer Nachschrift, daß er sich durch die Ankunft Venetianischer Gesandten 1 am königlichen Hofe nicht 5 müge mißtrauisch machen lassen, erwidere er, daß er dem König fest vertraue und gw sicher set, dieser werde mit dem auf die Vernichtung des Reiches hinarbeitenden Venetianern mie irgend einen Vertrag schließen können, Datum Mediolani 3 martii 1498. 39. K. Sigmund an Frankfurt: erläßt eine Verfügung über die Teilnalme der Zent- grafen und Leute der Reichsgrafschaft am Bornheimer Berge an seiner bevorstehen- 10 Taubenburg ?. 1 Vyl. S. 28 Amm. 3. ? Weder unsere Vorlage F noch. unsere Vorlage KC 16 sind am. 6 Maé entstanden, sondern jene am oder kurz vor dem. 11 September, diese wn 17 Jumi 1428. Den Beweis liefert ein Brief Kaspar Schlicks an Frank- furt aus Ilied under Temesspurg am samphtag nach unserr frawen tag nativitatis [Sept. J7]- anno do- 20 mini etc. 28, der «mter anderem folgende Mültei- lungen enthält: ewern brief unserm gnedigen herrn dem kunig gesandt [am 27 Juli 1428; vgl. Inven- tare des Framkf. Stadt-A. 3, 74 nr. 184] han ich sinen gnaden gelezen und nach ewerr schrift mir 25 getan minen fliss getan und angelegen, daz euch ein solich privilegium worden ist, als ir dann be- geret habt; in dem etlich wort an dem end under- wegen gelassen sind, wann es die canzlei zu hert daucht, die euch doch unschedlich sein u. s. w. 30 ouch send ich euch die zwen brief, einen von der münze wegen [vom 6 Mai 1428; Altmann mr. 7070; vgl. bwentare des Frankf. Stadt-A. 3, 31 nr. 323] und den andern von der Bornheimer lite wegen, der ouch ein wenig corigirt ist, wann mein gesellen 35 je meinten, ich hett euch vor dem Taubenstein nicht so vil gegeben als ir mir in der nottel ge- sandt habt. und dorumb hett ir mir den ersten versigelten brief zugesandt, so hett man dornach Beschriben mogen. (Frankfurt Stadt-A. Kaiser- 10 schreiben IT nr. 142 orig. chart. lit. elausa c. sig. in v. émpr. del; gedr. bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx 1, 364-366 m. 671 und bei Fejér, Cod. dipl. Hung. X, 6 pag. 929.) Uber die hier erwähnten zwen brief hatte Walter Schwar- 85 xenberg am 17 Juni an Schlick geschrieben : Lieber _her Caspar. als ich zu nehste bi unserm gnedigi- sten herren dem Romischen etc. konige und uch von des rades zu Franckenfurt wegen gewest bin [vgl. Altmann nr. 7055], do hant ir mir unsers 50 gnedigisten herren des konigs brief zwene uf bapire mit ufgedruckten ingesigeln besigelt nachgeschicht, als dise ingeslossen abeschrifte ufhwisen. und wand nit soliche briefe bapiren und lichtlich vergenglich sin und dem rade zu Franckenfurt doch suuderlich 55 wol not sin, so biden ich uch sere dinstlich, das ir in soliche briefe uf pergameen mit anhangenden den Krönungsfahrt nach Rom und an allen Heeresziigen, die er und seine Nach- folger von des Reiches wegen unternehmen werden. 1428 Mat 6 im Lager vor ingesigel besigelt schicken wollet, so ir eine bot- Schaft ane daz heruf) in die land haben mogent a. s. «v. (Frankfurt Stadt- A. Kaiserschreiben II nr. 138 conc. chart. ; vgl. Janssen a. a. O. 1, 359 mr. 664). Ein Schreiben. ühnlichen. Inhaltes war an demselben. Tage auch vom Frankfurter Rate an Schlich gerichtet worden (a. a. O. ar. 137 conc. chart.; vgl. Janssen a. a. O. 1, 359 sw. 663). Frankfurt hatte also von den beiden königlichen Briefen Abschriften anfer- tigen lassen umd diese am 17 Jum als Vorlagen für die gewünschte Ausfertigung auf Pergament an Schlick gesandt, Die Abschrift des Briefes von der Bornheimer lüte wegen, dée nach der Meinung der königlichen Kanzlei nicht ganz dem Original ent- sprach, dst offenbar identisch mit unserer Vorlage K. Dafür spricht außer der Schlußformel (vgl. S. 71 Variante c) auch die Bemerkung, daß die Abschrift durch Schlicks Vater befördert worden sei; denn Heinrich Schlick, war nachweislich am 29 Juni in Nürnberg und schrieb von dort aus den in den In- ventaren des Frankf. Stadt-A. 3, 74 wr. 139 er- wähnten Brief an Frankfurt (vgl. Janssen a. a. O. 1, 359 mr. 665). Ob er vorher in Frankfurt ge- wesen war oder die Briefe und Abschriften nach Nürnberg xugesandt erhielt, lift sich allerdinys nicht bestimmen. Ist num unsere Vorlage K die von Schlick erwähnte Frankfurter nottel, so ist auch kein Zweifel mehr möglich, daß in F jenes Perga- ment- Original vorliegt, das Schliek «m. 11. September nach Frankfurt geschickt hat; denn wie unsere Va- rianten xeïgen, sind die Unterschiede, die man nach Schlicks Brief zwischen. K und F voraussetxen mufi, thatsächlich vorhanden. — Das am 6 Mai ausge- fertigte Papier-Original, das sich nach dem Ge- sagten weder mit K noch mit F völlig gedeckt haben wird, ist verloren. Dagegen hat sich der Frank- furter Entwurf xu einem Erlaß Sigmunds an die Zentgrafen und Leute der Reichsgrafschaft am Born- heimer Berge erhalten (Frankfurt Stadi-A. Kaiser- schreiben II nr. 138; vgl. Janssen a. a. O. 1, 361). Sein Inhalt deckt sich mutatis mutandis mit dem- Jenigen unserer Vorlage P; mur 4n der Form weicht er ab, und darauf mag sieh die iiber dem Text stehende Bemerkung eines Zeitgenossen bexiehen ,, non März 8 1428 März B 1428 Mai 6
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70 Vorakten des Romzuges. 1428 Мai 6 F aus Frankfurt Stadt-A. Privilegien nr. 324 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Auf der Rückseite steht der gleichreitige Frankfurter Vermerk Bornheim gericht mit uns dem riche zu dienen. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt-A. 3, 31. K coll. ebenda Kaiserschreiben II nr. 39 gleichxeitige Frankfurter Abschrift eines nicht mehr vorhandenen Originals (vgl. S. 69 Anm. 2). Uber dem Text steht Dise notel ist ge- gangen und Caspar Slicken mit sime voter gesant und gebeden uzzudragen und zu schicken. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt-A. 3, 75. Gedruckt bei Fichard, Frankfurtisches Archir für ältere Deutsche Litteratur und Geschichte 2, 116-118 „ex copia“, und bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz 1, 360-361 nr. 667 aus K. Janssen datiert „1428 Juli-August". — Regest bei Aschbach 3, 466 und bei Altmann nr. 7073. 10 Wir Sigmund von a gotes gnaden Rômischer kunig zu allen czeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig embieten demb burgermeister und rate unser und des heiligen richs stat zu Frankfurt uf dem Meyn gelegen unsern e lieben getruen unser gnad und alles gut. lieben getrûen. wir lassen euch wissen: als wir euch ouch vormals d geschriben haben, das wir mit der hilffe gotes dorczu geschickt sin und willen haben gein Rome zu cziehen, unser keiserliche krônunge zu empfahen, darczu wir euch und andern unsern und des richs undertanen geschriben 1 und ersucht haben, mit uns dare zu cziehen und zu dienen, und wann uns nu unsere und des heiligen richs lieben getruen die leûte und dorffere zu unser graveschaft uff Bornheimer berge 20 gehôrende in der Wedrawf gelegen pflichtig sin zu dienen,.. herum so begern wir von euch mit flisse und gebieten euch ouch von Romischer kuniglicher macht in craft diß s briefes, das ir mit den czentgraven und leuten zu der vorgenanten unser und des heiligen richs graveschaft zu Bornheimer berge gehorende wollet tun reden und mit in bestellen, das sy sich darczu richten und genczlich bereiten, wann ir sy von h unsern 25 wegen darczu ermanen und erfordern werdet, das sy dann zu stund ôn alles sumen mit euch zu uns ziehen uns zu dienen in der maße, als i sy uns und dem riche pflichtig sin. ouch so wollen wir, so euch von unsern und des heiligen richs wegen mit k uns oder unsern nachkommen vurter geburt zu reysen und zu cziehen, das dann die czent- graven und leute in den vorgenanten dorffern uff Bornheimer berge gehorende, so dicke 3o sich das gebûret und ir sy dorumb von1 unsern oder unserr nachkommen wegen er- sucht und das an sy fordert, cziehen und dienen sollen von unsern und des heiligen richs wegen in der masse sy dann von alder pflichtig sin, als lieb in sey unser und des richs swere ungnade zu vermiden. und zu welicher czeit sie unsm und unsern nach- kommen zu solichem czug vertzug tun und nach ewerr vordrung nicht gehorsam, sunder 35 sewmig sin wolten, so heissen und bevelhen wir euch " und geben euch des ouch gancze macht, das ir von unsern und des heiligen richs wegen uff sy leute wagen pferde und anders gewinnen môget, als vil° sy der zu furen pflichtig sein, die sy alsdann ouch zu iglicher czeit verlonen sollen und dafur gnug tun on ire widersprechen, und ob sy des nicht teten, das ir und die ewern dann sy und das ire dafur mogent antasten mit rechte 40 und euch des daran erholen und erkobern 2 als verre und vil, biß euch solichs genezlich 15 a) von — kunig om. K, add. etc. b) K den ersamen burgermeistern statt dem burgermeister. c) K add. und des heiligen richs. d) K vor. e) K darzu. f) K Wedreube. g) Kdissis. h) von unsern wegen om. K. i) om. K. k) mit — nachkommen om. K. 1) von — wegen om. K. m) K des nit teden statt uns — sin wolten. n) om. K. o) K uch dan zu iglicher zit zu solichen reisen bedunket notdorftig sin statt vil — pflichtig sein. 45 transivit, sed est alienata“. Wahrscheinlich hat man ihn Walter Schwarxenberg mitgegeben, als dieser im Februar oder Märx 1428 an den könig- lichen Hof reiste, und er wird dort der königlichen Kanzlei als Vorlage für das Papier-Original vom 6 Mai gedient haben. 1 Es ist xweifelhaft, ob Sigmund das Schreiben vom 9 November 1427 (nr. 35) oder ein dem Aus- schreiben vom 5 Februar 1428 (nr. 37) gleichlau- tendes meint. 2 Sich an etwas erkobern ist hier gleichbedeutend mit sich an etwas erholen d. i. sich an etwas schad- 50 los halten.
70 Vorakten des Romzuges. 1428 Мai 6 F aus Frankfurt Stadt-A. Privilegien nr. 324 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Auf der Rückseite steht der gleichreitige Frankfurter Vermerk Bornheim gericht mit uns dem riche zu dienen. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt-A. 3, 31. K coll. ebenda Kaiserschreiben II nr. 39 gleichxeitige Frankfurter Abschrift eines nicht mehr vorhandenen Originals (vgl. S. 69 Anm. 2). Uber dem Text steht Dise notel ist ge- gangen und Caspar Slicken mit sime voter gesant und gebeden uzzudragen und zu schicken. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt-A. 3, 75. Gedruckt bei Fichard, Frankfurtisches Archir für ältere Deutsche Litteratur und Geschichte 2, 116-118 „ex copia“, und bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz 1, 360-361 nr. 667 aus K. Janssen datiert „1428 Juli-August". — Regest bei Aschbach 3, 466 und bei Altmann nr. 7073. 10 Wir Sigmund von a gotes gnaden Rômischer kunig zu allen czeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig embieten demb burgermeister und rate unser und des heiligen richs stat zu Frankfurt uf dem Meyn gelegen unsern e lieben getruen unser gnad und alles gut. lieben getrûen. wir lassen euch wissen: als wir euch ouch vormals d geschriben haben, das wir mit der hilffe gotes dorczu geschickt sin und willen haben gein Rome zu cziehen, unser keiserliche krônunge zu empfahen, darczu wir euch und andern unsern und des richs undertanen geschriben 1 und ersucht haben, mit uns dare zu cziehen und zu dienen, und wann uns nu unsere und des heiligen richs lieben getruen die leûte und dorffere zu unser graveschaft uff Bornheimer berge 20 gehôrende in der Wedrawf gelegen pflichtig sin zu dienen,.. herum so begern wir von euch mit flisse und gebieten euch ouch von Romischer kuniglicher macht in craft diß s briefes, das ir mit den czentgraven und leuten zu der vorgenanten unser und des heiligen richs graveschaft zu Bornheimer berge gehorende wollet tun reden und mit in bestellen, das sy sich darczu richten und genczlich bereiten, wann ir sy von h unsern 25 wegen darczu ermanen und erfordern werdet, das sy dann zu stund ôn alles sumen mit euch zu uns ziehen uns zu dienen in der maße, als i sy uns und dem riche pflichtig sin. ouch so wollen wir, so euch von unsern und des heiligen richs wegen mit k uns oder unsern nachkommen vurter geburt zu reysen und zu cziehen, das dann die czent- graven und leute in den vorgenanten dorffern uff Bornheimer berge gehorende, so dicke 3o sich das gebûret und ir sy dorumb von1 unsern oder unserr nachkommen wegen er- sucht und das an sy fordert, cziehen und dienen sollen von unsern und des heiligen richs wegen in der masse sy dann von alder pflichtig sin, als lieb in sey unser und des richs swere ungnade zu vermiden. und zu welicher czeit sie unsm und unsern nach- kommen zu solichem czug vertzug tun und nach ewerr vordrung nicht gehorsam, sunder 35 sewmig sin wolten, so heissen und bevelhen wir euch " und geben euch des ouch gancze macht, das ir von unsern und des heiligen richs wegen uff sy leute wagen pferde und anders gewinnen môget, als vil° sy der zu furen pflichtig sein, die sy alsdann ouch zu iglicher czeit verlonen sollen und dafur gnug tun on ire widersprechen, und ob sy des nicht teten, das ir und die ewern dann sy und das ire dafur mogent antasten mit rechte 40 und euch des daran erholen und erkobern 2 als verre und vil, biß euch solichs genezlich 15 a) von — kunig om. K, add. etc. b) K den ersamen burgermeistern statt dem burgermeister. c) K add. und des heiligen richs. d) K vor. e) K darzu. f) K Wedreube. g) Kdissis. h) von unsern wegen om. K. i) om. K. k) mit — nachkommen om. K. 1) von — wegen om. K. m) K des nit teden statt uns — sin wolten. n) om. K. o) K uch dan zu iglicher zit zu solichen reisen bedunket notdorftig sin statt vil — pflichtig sein. 45 transivit, sed est alienata“. Wahrscheinlich hat man ihn Walter Schwarxenberg mitgegeben, als dieser im Februar oder Märx 1428 an den könig- lichen Hof reiste, und er wird dort der königlichen Kanzlei als Vorlage für das Papier-Original vom 6 Mai gedient haben. 1 Es ist xweifelhaft, ob Sigmund das Schreiben vom 9 November 1427 (nr. 35) oder ein dem Aus- schreiben vom 5 Februar 1428 (nr. 37) gleichlau- tendes meint. 2 Sich an etwas erkobern ist hier gleichbedeutend mit sich an etwas erholen d. i. sich an etwas schad- 50 los halten.
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B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 71 beczalt und ußgerichtet wirdet. und was ir oder die ewern von unsern a wegen also mit c urkund diß briefs versigelt darinne tun wurdet, das b wollen wir stet halden. geben im here vor Taubenburg in der mit unserm kuniglichen anhangendem insigel. Syrfey am donerstag nach dem sontag cantate nach Crists geburt vierezehenhundert jar 5 und dornach in dem 28 jare unserr riche des Hungrischen etc. in dem 18 und des Behemischen in dem achten jaren. [in verso] Registrata Henricus Fije. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1428 Mai 6 1428 Мai 6 10 40. K. Sigmund teilt den Grafen des Bornheimer Gerichtes seine Absicht mit, jetzt nach Rom zur Kaiserkrönung aufzubrechen, und befiehlt ihnen deshalb, ihre Vor- bereitungen zur Teilnahme am Zuge zu treffen und, sobald sie von Frankfurt dazu aufgefordert werden, mit dessen Kontingent ihm ungesäumt zuzuziehen. 1428 Mai 9 im Lager vor Taubenburg. 1428 Маi 9 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Privilegien nr. 325 orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. laeso. Auf der Rückseite steht der Frankfurter Vermerk Bornheimer gericht dem riche zu die- nen. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt-A. 3, 31. Regest bei Aschbach 3, 466 und bei Altmann nr. 7077. — Erwähnt von Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz I, 361. Wir Sigmund von gots gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs 20 und ze Hungern zu Behem etc. kunig embieten allen und iglichen greven unsern und des heiligen Burrenheimer gerichts, unsern und desselben richs lieben getruen unser gnad und alles gût. lieben getruen. wir sind eygenlich underweist worden, als man das auch in allen registeren wol finden mag, daz ir Romischen keyseren und kunigen pflichtig seyt uber berg zu dienen, doruf ir ouch begnadet und gefriet seyt. nû lassen 25 wir euch wissen, daz wir mit der hilff gots nû gancz dorczu geschiket sind und willen haben, von hynne zu stund gen Rom zu unserr keyserlichen kronung zu cziehen, dorezu wir alle unser und des richs undertanen, die uns zu dienen pflichtig sind, nû gefordert haben 1. dorumb so begern wir von euch mit fliß und gebieten euch von Ro- mischer kuniglicher macht in krafft diß briefs, daz ir euch dorczu richtet und genczlich 3o bereittet, wenn euch unserr lieb getrewn der rat von Frankfurd manen und erforderen wirdet, daz ir dann zu stunden an alles sawmen mit in zu uns ziehet, uns zu dienen in der masse, als ir dann ußgeseczet und uns und dem rich pflichtig seyt. und tût dorynne nicht anders, als lieb euch sey unser und des richs swer ungnad zu vermeiden. wann tett ir des nicht, so wolten und musten wir von des richs wegen ein solch pen 35 uff euch legen und ynbringen, als sich dann heischen wurde. geben in unserm here vor der Taubenburg an suntag vor ascensionis domini unserr rich des Hungerischen etc. in dem 42 des Romischen in dem 18 und des Behemischen in dem 8 jaren. Ad mandatum domini regis 1428 Мai 9 Caspar Sligk. 10 a) I uwern. b) K darumb suldet ir allermenlich ane rede und ansprache genzlich bliben statt das — halden. c) K mit urkunt versigelt mit unserm koniglichen anhangenden ingesigel etc. statt mit — insigel. d) em.; orig. erfarderen. Am 7 bezw. 9 November 1427 und am 5 Februar 1428 (nrr. 35 und 37).
B. Romzugspläne vom Herbst 1426 bis zum Frühjahr 1428 nr. 11-40. 71 beczalt und ußgerichtet wirdet. und was ir oder die ewern von unsern a wegen also mit c urkund diß briefs versigelt darinne tun wurdet, das b wollen wir stet halden. geben im here vor Taubenburg in der mit unserm kuniglichen anhangendem insigel. Syrfey am donerstag nach dem sontag cantate nach Crists geburt vierezehenhundert jar 5 und dornach in dem 28 jare unserr riche des Hungrischen etc. in dem 18 und des Behemischen in dem achten jaren. [in verso] Registrata Henricus Fije. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1428 Mai 6 1428 Мai 6 10 40. K. Sigmund teilt den Grafen des Bornheimer Gerichtes seine Absicht mit, jetzt nach Rom zur Kaiserkrönung aufzubrechen, und befiehlt ihnen deshalb, ihre Vor- bereitungen zur Teilnahme am Zuge zu treffen und, sobald sie von Frankfurt dazu aufgefordert werden, mit dessen Kontingent ihm ungesäumt zuzuziehen. 1428 Mai 9 im Lager vor Taubenburg. 1428 Маi 9 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Privilegien nr. 325 orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. laeso. Auf der Rückseite steht der Frankfurter Vermerk Bornheimer gericht dem riche zu die- nen. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt-A. 3, 31. Regest bei Aschbach 3, 466 und bei Altmann nr. 7077. — Erwähnt von Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz I, 361. Wir Sigmund von gots gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs 20 und ze Hungern zu Behem etc. kunig embieten allen und iglichen greven unsern und des heiligen Burrenheimer gerichts, unsern und desselben richs lieben getruen unser gnad und alles gût. lieben getruen. wir sind eygenlich underweist worden, als man das auch in allen registeren wol finden mag, daz ir Romischen keyseren und kunigen pflichtig seyt uber berg zu dienen, doruf ir ouch begnadet und gefriet seyt. nû lassen 25 wir euch wissen, daz wir mit der hilff gots nû gancz dorczu geschiket sind und willen haben, von hynne zu stund gen Rom zu unserr keyserlichen kronung zu cziehen, dorezu wir alle unser und des richs undertanen, die uns zu dienen pflichtig sind, nû gefordert haben 1. dorumb so begern wir von euch mit fliß und gebieten euch von Ro- mischer kuniglicher macht in krafft diß briefs, daz ir euch dorczu richtet und genczlich 3o bereittet, wenn euch unserr lieb getrewn der rat von Frankfurd manen und erforderen wirdet, daz ir dann zu stunden an alles sawmen mit in zu uns ziehet, uns zu dienen in der masse, als ir dann ußgeseczet und uns und dem rich pflichtig seyt. und tût dorynne nicht anders, als lieb euch sey unser und des richs swer ungnad zu vermeiden. wann tett ir des nicht, so wolten und musten wir von des richs wegen ein solch pen 35 uff euch legen und ynbringen, als sich dann heischen wurde. geben in unserm here vor der Taubenburg an suntag vor ascensionis domini unserr rich des Hungerischen etc. in dem 42 des Romischen in dem 18 und des Behemischen in dem 8 jaren. Ad mandatum domini regis 1428 Мai 9 Caspar Sligk. 10 a) I uwern. b) K darumb suldet ir allermenlich ane rede und ansprache genzlich bliben statt das — halden. c) K mit urkunt versigelt mit unserm koniglichen anhangenden ingesigel etc. statt mit — insigel. d) em.; orig. erfarderen. Am 7 bezw. 9 November 1427 und am 5 Februar 1428 (nrr. 35 und 37).
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72 Vorakten des Romzuges. C. Romzugspläne K. Sigmunds vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 1128 41. Forderungen K. Sigmunds an den Herzog von Mailand: er will zur Ordnung der ſcirca Angelegenheiten des Reiches und derjenigen des Herzogs im bevorstehenden Winter Juli 18] ohne Heer nach Italien kommen, wenn sich der Herzog verpflichtet, ihm die [Lom- bardische] Krone in Mailand mit den gebührenden Ehren zu geben, ihm in Genua oder Savona Schiffe zur Fahrt nach und von Rom zur Verfügung zu stellen, ihm Asti und eventuell auch Genua zeitweise abzutreten und ihm monatlich 5000 Gulden Subsidien zu zahlen. 1428 [c. Juli 18 Kubin 17. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1428 cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Me- 10 moriale sive instructio serenissimi domini .. regis Romanorum ad illustrissimum domi- num ducem Mediolani etc. Uber dieser Uberschrift hat der Schreiber bemerkt Copiata die 7 septembris in Abiate 1428. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 388-389 aus unserer Vorlage, mit dem Datum 1428 Sep- tember 7. — Regest bei Daverio a. a. O. S. 57. — Besprochen von Kagelmacher a. a. O. 15 S. 97-98. Primo serenissimus dominus noster rex videt et considerat facta imperii in Italia et maxime statum prefati domini ducis quotidie diminui deprimi et conquassari, et signanter quod idem dominus dux ad presens per .. oratores suos2 nullum consilium nec modos nuntiavit majestati sue, qualiter hujusmodi rebus sit obviandum, sed per 20 eosdem solam excusationem 3 misit de pace facta, majestas sua digeste et mature omnia librans non reperit aliud remedium, nisi quod se cum persona sua ad illas partes trans- ferat omnia alia negotia omittendo ibique moretur, donec hujusmodi depressionibus im- perii et status dicti domini ducis obvietur et provideatur de remedio opportuno. et ut sua serenitas illis rebus pro honore et augumento imperii et reparatione status dicti do-25 mini ducis eo efficacius intendere possit, infrascripta a prefato domino duce Mediolani petit et exposcit: [1] Primo petit sua serenitas, quod prefatus dominus dux teneatur dare prefato domino regi cum tali honore ut decet coronam in Mediolano, quandocunque prefata majestas deliberaverit ipsam assumere, non astringendo dictum dominum ducem ad ulte- s0 riores expensas quam ad illas provisiones, que inferius expressantur, nisi ipse dominus dux illa de bona voluntate facere vellet. [2] Item petit regia majestas, quod, si ipsa deliberabit ad Romam per mare trans- ire, quod idem dominus . . dux Mediolani teneatur sibi dare passagium navium et ga- learum de Janua vel Saona pro conducendo suam serenitatem usque Romam et e con- 35 verso in tanto numero, prout requiret necessitas et expedire videbitur, expensis prefati domini ducis Mediolani vel comunitatum Janue et Saone. [3] Item petit et vult, quod prefatus dominus dux ad manus sue serenitatis det et assignet civitatem Astensem cum fortiliciis et pertinentiis suis in manibus prefati domini .. ducis existentibus pro mansione et sede sua ibidem firmanda, prout prius 4 40 fuit conclusum et realiter ordinatum. [4] Item dicit prefatus dominus rex, quod, quando sua serenitas constituetur in Italia, videamus, si erit utilius et honorabilius pro bono imperii et statu dicti domini 1 Zur Datierung vergleiche man unsere Bemer- kungen auf S. 19 Anm. 6. 2 Corrado del Carretto und Urbano da Jacopo. Vgl. S. 19. 3 Es ist der S. 19 erwähnte Brief Filippo Maria's vom 30 Mai 1428 gemeint. 4 Am 31 Juli 1427 bezw. 6 Januar 1428 (nr. 32). 45
72 Vorakten des Romzuges. C. Romzugspläne K. Sigmunds vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 1128 41. Forderungen K. Sigmunds an den Herzog von Mailand: er will zur Ordnung der ſcirca Angelegenheiten des Reiches und derjenigen des Herzogs im bevorstehenden Winter Juli 18] ohne Heer nach Italien kommen, wenn sich der Herzog verpflichtet, ihm die [Lom- bardische] Krone in Mailand mit den gebührenden Ehren zu geben, ihm in Genua oder Savona Schiffe zur Fahrt nach und von Rom zur Verfügung zu stellen, ihm Asti und eventuell auch Genua zeitweise abzutreten und ihm monatlich 5000 Gulden Subsidien zu zahlen. 1428 [c. Juli 18 Kubin 17. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1428 cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Me- 10 moriale sive instructio serenissimi domini .. regis Romanorum ad illustrissimum domi- num ducem Mediolani etc. Uber dieser Uberschrift hat der Schreiber bemerkt Copiata die 7 septembris in Abiate 1428. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 388-389 aus unserer Vorlage, mit dem Datum 1428 Sep- tember 7. — Regest bei Daverio a. a. O. S. 57. — Besprochen von Kagelmacher a. a. O. 15 S. 97-98. Primo serenissimus dominus noster rex videt et considerat facta imperii in Italia et maxime statum prefati domini ducis quotidie diminui deprimi et conquassari, et signanter quod idem dominus dux ad presens per .. oratores suos2 nullum consilium nec modos nuntiavit majestati sue, qualiter hujusmodi rebus sit obviandum, sed per 20 eosdem solam excusationem 3 misit de pace facta, majestas sua digeste et mature omnia librans non reperit aliud remedium, nisi quod se cum persona sua ad illas partes trans- ferat omnia alia negotia omittendo ibique moretur, donec hujusmodi depressionibus im- perii et status dicti domini ducis obvietur et provideatur de remedio opportuno. et ut sua serenitas illis rebus pro honore et augumento imperii et reparatione status dicti do-25 mini ducis eo efficacius intendere possit, infrascripta a prefato domino duce Mediolani petit et exposcit: [1] Primo petit sua serenitas, quod prefatus dominus dux teneatur dare prefato domino regi cum tali honore ut decet coronam in Mediolano, quandocunque prefata majestas deliberaverit ipsam assumere, non astringendo dictum dominum ducem ad ulte- s0 riores expensas quam ad illas provisiones, que inferius expressantur, nisi ipse dominus dux illa de bona voluntate facere vellet. [2] Item petit regia majestas, quod, si ipsa deliberabit ad Romam per mare trans- ire, quod idem dominus . . dux Mediolani teneatur sibi dare passagium navium et ga- learum de Janua vel Saona pro conducendo suam serenitatem usque Romam et e con- 35 verso in tanto numero, prout requiret necessitas et expedire videbitur, expensis prefati domini ducis Mediolani vel comunitatum Janue et Saone. [3] Item petit et vult, quod prefatus dominus dux ad manus sue serenitatis det et assignet civitatem Astensem cum fortiliciis et pertinentiis suis in manibus prefati domini .. ducis existentibus pro mansione et sede sua ibidem firmanda, prout prius 4 40 fuit conclusum et realiter ordinatum. [4] Item dicit prefatus dominus rex, quod, quando sua serenitas constituetur in Italia, videamus, si erit utilius et honorabilius pro bono imperii et statu dicti domini 1 Zur Datierung vergleiche man unsere Bemer- kungen auf S. 19 Anm. 6. 2 Corrado del Carretto und Urbano da Jacopo. Vgl. S. 19. 3 Es ist der S. 19 erwähnte Brief Filippo Maria's vom 30 Mai 1428 gemeint. 4 Am 31 Juli 1427 bezw. 6 Januar 1428 (nr. 32). 45
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C. Romzugsplàne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55, 78 7 quod Janua cum pertinentiis suis, que per dietum domimum ducem possiden- pu (CIS y . . . . . . . . circu sit in manibus sue serenitatis vel non, et si sic, quod hoc fiat et assignetur in ju; 75] tur, | effectu. j| Item quia regia majestas veniendo sie pro bono imperii et dicti domini ducis „jn Italiam dimittit regna sua Ungarie et Boemie in tribulationibus et guerris et de pro- , nübus dictorum regnorum oportet contra hujusmodi insultus provideri, ideireo petit estas et exposcit, ut idem domnus dux provideat serenitati sue ultra expensas, quas oporteret facere serenitatem suam in tenendo civitatem Astensem et civitatem Janue (si deliberabitur, quo ipsam Januam majestas sua habeat) solum pro statu et curia w majestatis sue de 5000 floremis omni mense; de quibus provideatur serenitati sue cum honestioribus modis et commodius, quo fieri poterit, tam diu, donec sua majestas fuerit ve sua maj in Italia constituta. | [6] Item dicit et affirmat sua seremitas et promittit, quod habita certitudine de' omnibus suprascriptis iter suum arripiet versus Italiam cum sola curia sua absque exer- 15 citu !, sie quod absque fallo ista hieme in Ast constituetur nec hoc omittet pro aliqua ye mondi. [/] Item dieit et promittit regia serenitas, quod, quandocunque exibit Italiam, civi- (atem Astensem et Januam cum pertinentiis suis, si illam habere debebit, relaxabit et reponet ad manus prefati domini ducis in illo statu, prout eas accepit, dolo et fraude 20 guibuslibet procul motis. [8] Item dicit prelibatą seremżas, quod est contenta, ut prefatus dominus dux Medio- lani non det nec teneatur dare nec assignare prefatam civitatem Astensem vel dictos 5000 ducatos omni mense seremitaté sue, nisi quando erit citra montes constituta; statim lamen, quando ultra montes attünget, incipiat solutio mensis, in quo dominus dux tene- : bitur dare illos 5000 duea£zos ejdem serenitati. [9] Item intendit regí« majestas, antequam pertranseat montes, convenire cum domino duce Burgundie et domino duce Sabaudie et alios etiam, quos habere poterit, convocare ad certum loeum montibus propinquum ad concordandum cum ipsis pro con- siliis et auxiliis ad utilitatem honorem et bonum imperii et status dieti domm? ducis 30 conferentibus. [10] Item intendit prefata serenitas, quando erit in Italia constituta, tam cum ! Die. Absicht: Sigmunids, ohne Heer im die Lom- barde? xiu kommen, und auch die, in Oberitalien einen Reichstag xw halten (art. 10), war nicht % nach Filippo Maria's Geschmack. Er schrieb dem Könige darüber am. 29 April 1429: --- devote commemoro, ut, si venire decreverit [se//. dominus meus rex], veniat tamquam cesar, non ut privata per- sona, iisque modo et forma saltem veniat, quibus 10 possit hunc statum magis cesareum et imperii sacrum cunetum conservare et substinere vel per attribuen- dam mihi securam pacem vel per aliter fiendam provisionem, ex qua taliter diminuatur potestas emu- lorum meorum, quod non sit in eorum manibus 1$ € arbitrio, sicut modo est, me posse ad sui libitum deglutire, nom si taliter et eo modo venerit vestra serenitas, res omues bene succedent et obtinebit ipsa (uecumque voluerit multosque servitores habobit, ( se aliter non detegerent. sed si majestas vestra 50 venerit factura consilium dominorum, sicut relatum ost, deterius erit quam totaliter ab adveutu desistere ; Mam ex hoc intelligerent emuli, quid agendum sibi Deutsche Reichstags-Alton X. : foret, sibique tales facerent provisiones ipso duraute consilio, quod nullus postmodum prevalere posset impetus contra cos. et forsan ipsi de tali consilio dubitantes non expeetarent deliberationes fiendas, Sed potius eontra servitores imperii indilate prorum- perent. (Madland Staats- A, Cart, gen. 1429; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 408.) Von diesem Briefe liegen an dem angegebenen Fundorte drei Exemplare. Das erste, eine an einigen Stellen korrigierte Rein- sehrift, hat das Datum. 1499 die 10 aprilis in Abiate “amd den gletchxeitigen Vermerk: Copiata in Mediolano per Bartholameum Muscam die 28 aprilis in hospitio clavium sibi dato per Franciscum Picininum; d«s xweile, eine anscheinend von Mosca herrührende Abschwift des ersten, ist datiert 1429 die 28 aprilis in Mediolano; das dritte, eine am Schluß stark kor- rigierte Abschrift, ist wie bei Osio 1429 die 29 mensis aprilis in Mediolano datzert. — Kagelmacher (a. a. O. S. 100-102) bringt den. Brief. fülschlich mit dem Prefoburger Reichstage rom April 1429 in Verbin- dung, 10
C. Romzugsplàne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55, 78 7 quod Janua cum pertinentiis suis, que per dietum domimum ducem possiden- pu (CIS y . . . . . . . . circu sit in manibus sue serenitatis vel non, et si sic, quod hoc fiat et assignetur in ju; 75] tur, | effectu. j| Item quia regia majestas veniendo sie pro bono imperii et dicti domini ducis „jn Italiam dimittit regna sua Ungarie et Boemie in tribulationibus et guerris et de pro- , nübus dictorum regnorum oportet contra hujusmodi insultus provideri, ideireo petit estas et exposcit, ut idem domnus dux provideat serenitati sue ultra expensas, quas oporteret facere serenitatem suam in tenendo civitatem Astensem et civitatem Janue (si deliberabitur, quo ipsam Januam majestas sua habeat) solum pro statu et curia w majestatis sue de 5000 floremis omni mense; de quibus provideatur serenitati sue cum honestioribus modis et commodius, quo fieri poterit, tam diu, donec sua majestas fuerit ve sua maj in Italia constituta. | [6] Item dicit et affirmat sua seremitas et promittit, quod habita certitudine de' omnibus suprascriptis iter suum arripiet versus Italiam cum sola curia sua absque exer- 15 citu !, sie quod absque fallo ista hieme in Ast constituetur nec hoc omittet pro aliqua ye mondi. [/] Item dieit et promittit regia serenitas, quod, quandocunque exibit Italiam, civi- (atem Astensem et Januam cum pertinentiis suis, si illam habere debebit, relaxabit et reponet ad manus prefati domini ducis in illo statu, prout eas accepit, dolo et fraude 20 guibuslibet procul motis. [8] Item dicit prelibatą seremżas, quod est contenta, ut prefatus dominus dux Medio- lani non det nec teneatur dare nec assignare prefatam civitatem Astensem vel dictos 5000 ducatos omni mense seremitaté sue, nisi quando erit citra montes constituta; statim lamen, quando ultra montes attünget, incipiat solutio mensis, in quo dominus dux tene- : bitur dare illos 5000 duea£zos ejdem serenitati. [9] Item intendit regí« majestas, antequam pertranseat montes, convenire cum domino duce Burgundie et domino duce Sabaudie et alios etiam, quos habere poterit, convocare ad certum loeum montibus propinquum ad concordandum cum ipsis pro con- siliis et auxiliis ad utilitatem honorem et bonum imperii et status dieti domm? ducis 30 conferentibus. [10] Item intendit prefata serenitas, quando erit in Italia constituta, tam cum ! Die. Absicht: Sigmunids, ohne Heer im die Lom- barde? xiu kommen, und auch die, in Oberitalien einen Reichstag xw halten (art. 10), war nicht % nach Filippo Maria's Geschmack. Er schrieb dem Könige darüber am. 29 April 1429: --- devote commemoro, ut, si venire decreverit [se//. dominus meus rex], veniat tamquam cesar, non ut privata per- sona, iisque modo et forma saltem veniat, quibus 10 possit hunc statum magis cesareum et imperii sacrum cunetum conservare et substinere vel per attribuen- dam mihi securam pacem vel per aliter fiendam provisionem, ex qua taliter diminuatur potestas emu- lorum meorum, quod non sit in eorum manibus 1$ € arbitrio, sicut modo est, me posse ad sui libitum deglutire, nom si taliter et eo modo venerit vestra serenitas, res omues bene succedent et obtinebit ipsa (uecumque voluerit multosque servitores habobit, ( se aliter non detegerent. sed si majestas vestra 50 venerit factura consilium dominorum, sicut relatum ost, deterius erit quam totaliter ab adveutu desistere ; Mam ex hoc intelligerent emuli, quid agendum sibi Deutsche Reichstags-Alton X. : foret, sibique tales facerent provisiones ipso duraute consilio, quod nullus postmodum prevalere posset impetus contra cos. et forsan ipsi de tali consilio dubitantes non expeetarent deliberationes fiendas, Sed potius eontra servitores imperii indilate prorum- perent. (Madland Staats- A, Cart, gen. 1429; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 408.) Von diesem Briefe liegen an dem angegebenen Fundorte drei Exemplare. Das erste, eine an einigen Stellen korrigierte Rein- sehrift, hat das Datum. 1499 die 10 aprilis in Abiate “amd den gletchxeitigen Vermerk: Copiata in Mediolano per Bartholameum Muscam die 28 aprilis in hospitio clavium sibi dato per Franciscum Picininum; d«s xweile, eine anscheinend von Mosca herrührende Abschwift des ersten, ist datiert 1429 die 28 aprilis in Mediolano; das dritte, eine am Schluß stark kor- rigierte Abschrift, ist wie bei Osio 1429 die 29 mensis aprilis in Mediolano datzert. — Kagelmacher (a. a. O. S. 100-102) bringt den. Brief. fülschlich mit dem Prefoburger Reichstage rom April 1429 in Verbin- dung, 10
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74 Vorakten des Romzuges. 1428 Alamanis quam aliis de Germania habere consilium 1 et auxilium ad procurandum bonum ſvirca Juli 18/ et utilitatem imperii et dicti domini ducis, prout in precedenti articulo describitur. [11] Item petit prefata majestas, quod cito et incontinenti de predictis habeat ple- num responsum a prefato domino duce Mediolani, quia omnia sua negotia tam contra Teucros quam Boemos tenet in suspenso, donec habeat dictum responsum. quo habito et de supradictis certificato absque mora intendit arripere iter suum versus Italiam. [12] Item finitis et conclusis omnibus suprascriptis cum prefatis etc. principibus status imperii et prefati domini ducis in Italia racionabilius et cum meliori fundamento reformabuntur, quam si de presenti regia majestas cum 12000 equitibus ad Italiam trans- iret multiplicibus racionibus per majestatem regiam assignatis. 10 1428 Sept. 6 bezw. 8 42. Antwort des Herzogs Filippo Maria von Mailand auf die [in unserer nr. 41 ent- haltenen7 Forderungen K. Sigmunds. 1428 September 6 bezw. 8 Abbiate. 1428 Sept. 6 1428 Sept. 8 A aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1428 conc. chart. mit der Uberschrift Respon- siones illustrissimi domini nostri .. ducis ad relata per Bartholameum Muscam parte se- renissimi domini nostri domini Romanorum regis etc. Uber dieser Uberschrift steht das 15 Datum 1428 die 6 septembris in Abiate. Uberschrift und Datum rühren vom Schreiber her. Die Vorlage ist teils von diesem selbst, teils von einer zweiten Hand korrigiert. Wir erwähnen in unseren Varianten nur die wesentlichen Korrekturen; die, zu denen nichts anderes bemerkt ist, rühren von der zweiten Hand her. B coll. ebenda, cop. chart. coaeva, Abschrift von A, von denselben zwei Händen wie diese 20 geschrieben bexw. korrigiert. Die Uberschrift lautet wie in A, dagegen das über ihr ste- hende Datum 1428 die 8 septembris. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 391-393 aus B. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 98-99. Prepositis debitis recommendationibus, quales debet servitor domino suo pre- mittere. circa primum devotissime regratiatur regie majestati, que dignatur in rebus suis cum tanta caritate vigilare, aperte cognoscens, quod secum agit non tanquam do- minus cum servo sed tanquam pater cum filio; que benignitas tanta est, quod nequaquam ipse compos esset sibi digne rependere, sed ipse deus, apud quem nihil irremuneratum est, habunde retribuet. et ipse quidem dominus .. dux id offert et exhibet, quod in manibus suis est, personam videlicet et universum statum qui superest, ad ejus queque mandata. Quo autem ad petitiones regias: [I] primo respondet ipse dominus super facto exhibende corone, quod erit à sibi gratissimum, ut coronam suam habeat, et b super hoc libenter et integre adimplebit conventiones et conclusiones primo factas cum majestate sua per c .. oratores suos 2, ad quas idem .. dominus sese refert d. [2] Circa provisionem navium et galearum ex Janua vel Saona pro transitu majestatis sue Romam redituque abinde non dubitat dictus .. dominus, quod existente persona sua in partibus Italie longe majora poterit obtinere a comunitatibus Janue et Saone quam tale passagium, etiam sine sumptu et impensa serenitatis sue, et ipse do- minus, quantum ad se attinet, promittit omnem possibilem operam adhibere, ut dicte e .. comunitates in hoc perficiant et adimpleant votum suum, superindeque taliter ac tam 30 25 a) erit — habeat hat in A der Schreiber am Rande nachgetragen. b) B korr. et super hoc in ac tam super hoc quam eciam super aliis. c) B streicht per — refert, add. de quibus extant publica documenta. d) in A folgl durchstrichen non extendens ulterius se, quia scripturas super ista materia disponentes hic non habet, sed certa esse potest majestas sua, quod erit sibi gratissimum, ut coronam suam habeat. e) B ipse. 1 Vgl. S. 73 Anm. 1. 2 Mit diesen Gesandten können nur Corrado del Carretto und Guarnerio da Castiglione gemeint sein. Uber die Vereinbarungen Beider mit Sigmund wegen der Lombardischen Krönung ist außter dem, was wir in der Einleitung S. 8, 9 und II mitgeteilt haben und was nr. 9 art. 3 enthält, nichts bekannt.
74 Vorakten des Romzuges. 1428 Alamanis quam aliis de Germania habere consilium 1 et auxilium ad procurandum bonum ſvirca Juli 18/ et utilitatem imperii et dicti domini ducis, prout in precedenti articulo describitur. [11] Item petit prefata majestas, quod cito et incontinenti de predictis habeat ple- num responsum a prefato domino duce Mediolani, quia omnia sua negotia tam contra Teucros quam Boemos tenet in suspenso, donec habeat dictum responsum. quo habito et de supradictis certificato absque mora intendit arripere iter suum versus Italiam. [12] Item finitis et conclusis omnibus suprascriptis cum prefatis etc. principibus status imperii et prefati domini ducis in Italia racionabilius et cum meliori fundamento reformabuntur, quam si de presenti regia majestas cum 12000 equitibus ad Italiam trans- iret multiplicibus racionibus per majestatem regiam assignatis. 10 1428 Sept. 6 bezw. 8 42. Antwort des Herzogs Filippo Maria von Mailand auf die [in unserer nr. 41 ent- haltenen7 Forderungen K. Sigmunds. 1428 September 6 bezw. 8 Abbiate. 1428 Sept. 6 1428 Sept. 8 A aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1428 conc. chart. mit der Uberschrift Respon- siones illustrissimi domini nostri .. ducis ad relata per Bartholameum Muscam parte se- renissimi domini nostri domini Romanorum regis etc. Uber dieser Uberschrift steht das 15 Datum 1428 die 6 septembris in Abiate. Uberschrift und Datum rühren vom Schreiber her. Die Vorlage ist teils von diesem selbst, teils von einer zweiten Hand korrigiert. Wir erwähnen in unseren Varianten nur die wesentlichen Korrekturen; die, zu denen nichts anderes bemerkt ist, rühren von der zweiten Hand her. B coll. ebenda, cop. chart. coaeva, Abschrift von A, von denselben zwei Händen wie diese 20 geschrieben bexw. korrigiert. Die Uberschrift lautet wie in A, dagegen das über ihr ste- hende Datum 1428 die 8 septembris. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 391-393 aus B. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 98-99. Prepositis debitis recommendationibus, quales debet servitor domino suo pre- mittere. circa primum devotissime regratiatur regie majestati, que dignatur in rebus suis cum tanta caritate vigilare, aperte cognoscens, quod secum agit non tanquam do- minus cum servo sed tanquam pater cum filio; que benignitas tanta est, quod nequaquam ipse compos esset sibi digne rependere, sed ipse deus, apud quem nihil irremuneratum est, habunde retribuet. et ipse quidem dominus .. dux id offert et exhibet, quod in manibus suis est, personam videlicet et universum statum qui superest, ad ejus queque mandata. Quo autem ad petitiones regias: [I] primo respondet ipse dominus super facto exhibende corone, quod erit à sibi gratissimum, ut coronam suam habeat, et b super hoc libenter et integre adimplebit conventiones et conclusiones primo factas cum majestate sua per c .. oratores suos 2, ad quas idem .. dominus sese refert d. [2] Circa provisionem navium et galearum ex Janua vel Saona pro transitu majestatis sue Romam redituque abinde non dubitat dictus .. dominus, quod existente persona sua in partibus Italie longe majora poterit obtinere a comunitatibus Janue et Saone quam tale passagium, etiam sine sumptu et impensa serenitatis sue, et ipse do- minus, quantum ad se attinet, promittit omnem possibilem operam adhibere, ut dicte e .. comunitates in hoc perficiant et adimpleant votum suum, superindeque taliter ac tam 30 25 a) erit — habeat hat in A der Schreiber am Rande nachgetragen. b) B korr. et super hoc in ac tam super hoc quam eciam super aliis. c) B streicht per — refert, add. de quibus extant publica documenta. d) in A folgl durchstrichen non extendens ulterius se, quia scripturas super ista materia disponentes hic non habet, sed certa esse potest majestas sua, quod erit sibi gratissimum, ut coronam suam habeat. e) B ipse. 1 Vgl. S. 73 Anm. 1. 2 Mit diesen Gesandten können nur Corrado del Carretto und Guarnerio da Castiglione gemeint sein. Uber die Vereinbarungen Beider mit Sigmund wegen der Lombardischen Krönung ist außter dem, was wir in der Einleitung S. 8, 9 und II mitgeteilt haben und was nr. 9 art. 3 enthält, nichts bekannt.
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 75 calide laborare, quod majestas sua plene cognoscet et intelliget eum fecisse pro adim- 1428 Sept. 6 plemento hujus voluntatis sue quicquid poterit, certum b tenens et firmum, quod suum bezw. 8 obtinebit intentum c. [3] Ad requisitionem vero civitatis Astensis etc. respondet dictus .. dominus 5 libenti animo velle adimplere alias 1 factam conclusionem de traditione civitatis ejusdem cum fortiliciis et pertinentiis suis in manibus majestatis d sue, quando persona regia fuerit citra montes. que civitas restitui debeat ac totaliter dimitti dicto .. domino in recessu serenitatis sue a partibus istis Italie, sicut alias 2 dictum fuit et conclusum, et stante majestate sua in Italia totiens reponi sub gubernatione dicti .. domini, quotiens 10 prefatus dominus rex ab ipsa civitate recesserit iturus extra territorium prefati .. do- mini, quoniam ipse longe melius eam pro majestate sua gubernabit, quando abinde recedet, quam alius quispiam, quem deputare ibi posset, remanentibus tamen in ipsa civitate .. officialibus regiis, qui pro majestate sua ibi presideant et dominentur. sed quia prefatus dominus .. rex mortalis est, quemadmodum et alii omnes sunt, contigereque posset in 15 absentia sua ex dicta civitate casus obitus sui (quem deus avertat), reponantur fortilicia civitatis ejusdem pro securitate dicti domini .. ducis in manibus suis, quotienscumque majestas sua abinde recesserit, ut e prefertur, attento maxime quod ea civitas non est sua, sed illustrium nepotum suorum .. ducis Aurelianensisf et comitis Angolesmensis 3 ne contingente dicto casu (quod absit) causam habeat pro re aliena litigandi, que, si 2o propria foret, facilius pertransiret. [4] Preterea super facto civitatis Janue respondet prefatus .. dominus, quod tam Janua quam cetere s civitates sue h sunt et semper essent ad ejus i mandata parate, sed quia Janua illa est, in qua residet totalis spes servitorum suorum, pro qua conservanda elegit ipse .. dominus, elegerunt et dicti servitores sui ex forma pacis tot et tanta 25 dimittere in manibus alienis 4, non posset nunc prefatus .. dominus de statu civitatis ejusdem mutationem facere, quin totaliter perderet reputationem, quam habet tam apud amicos et subditos suos quam etiam apud alios, qui omnes magnifaciunt k statum civitatis ipsius. et consideratis aliis multis, que pro statu sacri imperii contentus fuit amittere et de novo libenter amitteret, si in eo statu esset, faciente nunc dicto .. domino de so statu Januensi mutationem redderet suis omnibus se exosum et ingratum; que reputationis sue diminucio quodque subditorum odium satis debilitaret statum suum et consequenter cederet in grave detrimentum imperii. imo, si majestas sua inm manibus suis dictam civitatem haberet, deberet eam assignare dicto .. domino consideratis aliis multis, que pro serenitate sua perdidit, ad relevandum creditum suum et reputationem ejusdem ac 35 ad firmandum et° corroborandum statum suum, qui totus est et semper erit imperii. et propterea concludit dictus .. dominus, quod etiam pro serenitate sua melius et utilius est, ut Janua remaneat in manibus dicti .. domini longe habilioris eam nomine imperiali gubernare quam alius quispiam deputandus, nec minus erit in po- testate prefati domini .. regis ipso domino duce gubernante, quam si in propriis mani- 4o bus ipsam haberet. 45 a) B stelll um sua majestas. b) certum — intentum ist in B durchstrichen. c) in A folgt durchstrichen sed ipse .. dominus non posset rem promittere in aliena potestate constitutam. d) B stelll um sue majestatis. e) ut prefertur ist in B durchstrichen. f) B Aureliensis. g) B add. ejus. h) om. B. i) B sua. k) B magnificant et multifaciunt. 1) imo — erit imperii ist in A nachträglich hinzugefügt. m) B stellt um dictam civitatem in manibus suis. n) B et. o) B ac roborandam statt et corroborandum. 34). 8 50 4 Am 31 Juli 1427 bezw. 6 Januar 1428 (nr. 32). Am 31 Juli und 2 August 1427 (nrr. 32 und Vgl. S. 63 Anm. 3. Um Genua behalten xu können, hatte sich Fi- lippo Maria im Frieden von Ferrara am 19 April 1428 (vgl. S. 18 Anm. 9) unter anderem daxu ver- stehen missen, Bergamo und das ganxe daxu ge- hörige Territorium an Venedig abxutreten. 10"
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 75 calide laborare, quod majestas sua plene cognoscet et intelliget eum fecisse pro adim- 1428 Sept. 6 plemento hujus voluntatis sue quicquid poterit, certum b tenens et firmum, quod suum bezw. 8 obtinebit intentum c. [3] Ad requisitionem vero civitatis Astensis etc. respondet dictus .. dominus 5 libenti animo velle adimplere alias 1 factam conclusionem de traditione civitatis ejusdem cum fortiliciis et pertinentiis suis in manibus majestatis d sue, quando persona regia fuerit citra montes. que civitas restitui debeat ac totaliter dimitti dicto .. domino in recessu serenitatis sue a partibus istis Italie, sicut alias 2 dictum fuit et conclusum, et stante majestate sua in Italia totiens reponi sub gubernatione dicti .. domini, quotiens 10 prefatus dominus rex ab ipsa civitate recesserit iturus extra territorium prefati .. do- mini, quoniam ipse longe melius eam pro majestate sua gubernabit, quando abinde recedet, quam alius quispiam, quem deputare ibi posset, remanentibus tamen in ipsa civitate .. officialibus regiis, qui pro majestate sua ibi presideant et dominentur. sed quia prefatus dominus .. rex mortalis est, quemadmodum et alii omnes sunt, contigereque posset in 15 absentia sua ex dicta civitate casus obitus sui (quem deus avertat), reponantur fortilicia civitatis ejusdem pro securitate dicti domini .. ducis in manibus suis, quotienscumque majestas sua abinde recesserit, ut e prefertur, attento maxime quod ea civitas non est sua, sed illustrium nepotum suorum .. ducis Aurelianensisf et comitis Angolesmensis 3 ne contingente dicto casu (quod absit) causam habeat pro re aliena litigandi, que, si 2o propria foret, facilius pertransiret. [4] Preterea super facto civitatis Janue respondet prefatus .. dominus, quod tam Janua quam cetere s civitates sue h sunt et semper essent ad ejus i mandata parate, sed quia Janua illa est, in qua residet totalis spes servitorum suorum, pro qua conservanda elegit ipse .. dominus, elegerunt et dicti servitores sui ex forma pacis tot et tanta 25 dimittere in manibus alienis 4, non posset nunc prefatus .. dominus de statu civitatis ejusdem mutationem facere, quin totaliter perderet reputationem, quam habet tam apud amicos et subditos suos quam etiam apud alios, qui omnes magnifaciunt k statum civitatis ipsius. et consideratis aliis multis, que pro statu sacri imperii contentus fuit amittere et de novo libenter amitteret, si in eo statu esset, faciente nunc dicto .. domino de so statu Januensi mutationem redderet suis omnibus se exosum et ingratum; que reputationis sue diminucio quodque subditorum odium satis debilitaret statum suum et consequenter cederet in grave detrimentum imperii. imo, si majestas sua inm manibus suis dictam civitatem haberet, deberet eam assignare dicto .. domino consideratis aliis multis, que pro serenitate sua perdidit, ad relevandum creditum suum et reputationem ejusdem ac 35 ad firmandum et° corroborandum statum suum, qui totus est et semper erit imperii. et propterea concludit dictus .. dominus, quod etiam pro serenitate sua melius et utilius est, ut Janua remaneat in manibus dicti .. domini longe habilioris eam nomine imperiali gubernare quam alius quispiam deputandus, nec minus erit in po- testate prefati domini .. regis ipso domino duce gubernante, quam si in propriis mani- 4o bus ipsam haberet. 45 a) B stelll um sua majestas. b) certum — intentum ist in B durchstrichen. c) in A folgt durchstrichen sed ipse .. dominus non posset rem promittere in aliena potestate constitutam. d) B stelll um sue majestatis. e) ut prefertur ist in B durchstrichen. f) B Aureliensis. g) B add. ejus. h) om. B. i) B sua. k) B magnificant et multifaciunt. 1) imo — erit imperii ist in A nachträglich hinzugefügt. m) B stellt um dictam civitatem in manibus suis. n) B et. o) B ac roborandam statt et corroborandum. 34). 8 50 4 Am 31 Juli 1427 bezw. 6 Januar 1428 (nr. 32). Am 31 Juli und 2 August 1427 (nrr. 32 und Vgl. S. 63 Anm. 3. Um Genua behalten xu können, hatte sich Fi- lippo Maria im Frieden von Ferrara am 19 April 1428 (vgl. S. 18 Anm. 9) unter anderem daxu ver- stehen missen, Bergamo und das ganxe daxu ge- hörige Territorium an Venedig abxutreten. 10"
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76 Vorakten des Romzuges. 1428 Sept. 6 beztr. 8 [5] Denique circa petitionem illorum 5000 ducatorum, qui mensuatim requiruntur, prefatus .. dominus libenter a et fideliter faciet quicquid poterit, commemorans tamen majestati sue reverenter, quod sibi ad presens incumbunt extrema onera expensarum et tot quidem ac tanta, quod presentes ejus intratas excedunt b. non potuerunt enim ad- huc ' expense reduci, quantum esset expediens. sed quia verisimiliter veniente majestate sua ad has partes sue bonificabuntur intrate et subditi sui erunt etiam promptiores ad quecunque onera subeunda tam pro majestate sua quam pro se, contentus erit prefatus dominus, quod prelibata majestas, quando fuerit in Italiad, suas videri faciat intratas et expensas, et secundume ejus possibilitatem majestati sue providere et non solum de dicta summa sed etiam de majori, si poterit f. ad g ea vero, per que requiritur 1, quod 10 solutio incipiat, quando majestas regia fuerit citra montes, respondet prefatus .. dominus contentari. [6] Ad factum autem habende certitudinis 2 de predictis respondet memoratus .. dominus, quod sine evidenti discrimine status sui non posset per scripturas autenticas aut per nuncium proprium, ut requiritur, certitudinem ipsam facere. nam h si scripture 15 mitterentur, periclitari possent, sicut de aliis etiam alias contigit, et si mitteretur nuncius proprius, fieret ostentatio et demonstratio nimis magna; sed sufficit, quod ipse Bartho- lameus Musca litteras credentiales apportet 3, sub quarum credentia poterit omnia secun- dum commissionem dicenda ordinate referre, nec i magis quidem certificaret nuncius proprius quam ipse Bartholameus, cujus fides est jandudum cognita et experta. Super aliis vero contentis in memoriali, quod predictus Bartholameus exhibuit, non videtur cadere ulla responsio, quoniam ex premissis omnes tanguntur effectus, nisi quod prefatus .. dominus summe regratiatur majestati sue de omnibus, que per ibi descripta intimavit. 20 a) libenter — expediens ist in A Korrektur zwreiler Hand für neque posset cortum neque determinatum dare re- 25 sponsum propter extrema ejus onera et sibi incumbentes expensas, que ultra modum intratas excedunt nec adhuc, quantum esset expediens, reduci potuerunt [sibi incumbentes — potuerunt] ist Korr. erster Hand für ursprüngliches excessivas impensas, que sibi ad pre ens incumbunt]. b) B excedant. c) B stellt um expense adhuc. d) in A korr, für his partibus. c) secundum ejus possibilitatem in A korr. für supplere valentibus facultatibus suis. f) in A folgt getilgt et si certius super hoc loqui pos-et, libenter loqueretur pro clarificando 30 magis animo serenitatis sue. sed quia nescit, quales eo tempore facultates et expensas habiturus sit, non audet ulterius se extendere, quia nollet defectuosus videri apud suam majestatem et potius vult sine promis- sione pro en facere quicquid. poterit quam multa promittere et parum uttendere. g) ad en — et experta fehlt in A. h) nam — nimis magna ist in B com Korrektor hinzugefügt. i) nec — experta fügt in B der Korrektor hinzu. 35 1 Vgl. nr. 41 art. 8. 2Vgl. nr. 41 art. 11. a Am 8 September schrieb Filippo Maria an K. Sigmund: er habe die Mitteilungen Inr. 41], die ihm Bartolommeo Mosca im Auftrage des Kö- nigs zu machen hatte, vernommen und auf die ein- xelnen Punkte geantwortet; diese Antwort fnr. 42] äberbringe Mosca; der König möge sie günstig auf- nehmen (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart.; ebenda auch eine anfänglich xum Orig. be- stimmte, dann korrigierte und deshalb xuriickgehal- tene Reinschrift; nach dieser druckt Osio a. a. O. 2, 390). Die Briefe des Herxogs an Kaspar Schlick vom 8 September, an Brunoro della Scala vom 9 September und an den Banus János Maroth vom 13 September, die Mosca mitnahm, teilt Osio a. a. O. 2, 390-391; 393-394; 394 mit. An den königlichen Kanzler Bf. Johannes von Agram schrieb der Herxog am 8 September : er wisse sehr wohl, daß der Bischof sich für ihn und seinen Staat sehr beim König verwendet habe, aber bei dem Mangel, der jetxt bei ihm herrsche, könne er das Geld, das er dem Bischof schulde svgl. S. 19 Anm. 6], nicht xahlen; dieser möge sich noch ein wenig gedulden; er schicke ihm einstweilen durch Bartolommeo Mosca ein kleines 40 Geschenk, das er annehmen möge (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 63 a cop. chart. coaeva, und Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart.). Die Abreise Mosca's von Mailand nach Ungarn ist wahrscheinlich am 13 September erfolgt. An 45 diesem Tage wies Filippo Maria seine Beamten in Como an, für Mosca ein Schiff xu besorgen pro celeri et expedito transitu per lacum illum Cumanum (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart.). Nimmt man an, daſt er für die Rückreise dieselbe 50 Zeit wie für die Hinreise, ungefälr sechs Wochen, gebraucht habe, so darf man seine Ankunft am königlichen Hofe für Ende Oktober oder Anfang November ansetxen. Da er mit der Replik Sig- munds (nr. 43) schwerlich eher als Anfang Fe- 55
76 Vorakten des Romzuges. 1428 Sept. 6 beztr. 8 [5] Denique circa petitionem illorum 5000 ducatorum, qui mensuatim requiruntur, prefatus .. dominus libenter a et fideliter faciet quicquid poterit, commemorans tamen majestati sue reverenter, quod sibi ad presens incumbunt extrema onera expensarum et tot quidem ac tanta, quod presentes ejus intratas excedunt b. non potuerunt enim ad- huc ' expense reduci, quantum esset expediens. sed quia verisimiliter veniente majestate sua ad has partes sue bonificabuntur intrate et subditi sui erunt etiam promptiores ad quecunque onera subeunda tam pro majestate sua quam pro se, contentus erit prefatus dominus, quod prelibata majestas, quando fuerit in Italiad, suas videri faciat intratas et expensas, et secundume ejus possibilitatem majestati sue providere et non solum de dicta summa sed etiam de majori, si poterit f. ad g ea vero, per que requiritur 1, quod 10 solutio incipiat, quando majestas regia fuerit citra montes, respondet prefatus .. dominus contentari. [6] Ad factum autem habende certitudinis 2 de predictis respondet memoratus .. dominus, quod sine evidenti discrimine status sui non posset per scripturas autenticas aut per nuncium proprium, ut requiritur, certitudinem ipsam facere. nam h si scripture 15 mitterentur, periclitari possent, sicut de aliis etiam alias contigit, et si mitteretur nuncius proprius, fieret ostentatio et demonstratio nimis magna; sed sufficit, quod ipse Bartho- lameus Musca litteras credentiales apportet 3, sub quarum credentia poterit omnia secun- dum commissionem dicenda ordinate referre, nec i magis quidem certificaret nuncius proprius quam ipse Bartholameus, cujus fides est jandudum cognita et experta. Super aliis vero contentis in memoriali, quod predictus Bartholameus exhibuit, non videtur cadere ulla responsio, quoniam ex premissis omnes tanguntur effectus, nisi quod prefatus .. dominus summe regratiatur majestati sue de omnibus, que per ibi descripta intimavit. 20 a) libenter — expediens ist in A Korrektur zwreiler Hand für neque posset cortum neque determinatum dare re- 25 sponsum propter extrema ejus onera et sibi incumbentes expensas, que ultra modum intratas excedunt nec adhuc, quantum esset expediens, reduci potuerunt [sibi incumbentes — potuerunt] ist Korr. erster Hand für ursprüngliches excessivas impensas, que sibi ad pre ens incumbunt]. b) B excedant. c) B stellt um expense adhuc. d) in A korr, für his partibus. c) secundum ejus possibilitatem in A korr. für supplere valentibus facultatibus suis. f) in A folgt getilgt et si certius super hoc loqui pos-et, libenter loqueretur pro clarificando 30 magis animo serenitatis sue. sed quia nescit, quales eo tempore facultates et expensas habiturus sit, non audet ulterius se extendere, quia nollet defectuosus videri apud suam majestatem et potius vult sine promis- sione pro en facere quicquid. poterit quam multa promittere et parum uttendere. g) ad en — et experta fehlt in A. h) nam — nimis magna ist in B com Korrektor hinzugefügt. i) nec — experta fügt in B der Korrektor hinzu. 35 1 Vgl. nr. 41 art. 8. 2Vgl. nr. 41 art. 11. a Am 8 September schrieb Filippo Maria an K. Sigmund: er habe die Mitteilungen Inr. 41], die ihm Bartolommeo Mosca im Auftrage des Kö- nigs zu machen hatte, vernommen und auf die ein- xelnen Punkte geantwortet; diese Antwort fnr. 42] äberbringe Mosca; der König möge sie günstig auf- nehmen (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart.; ebenda auch eine anfänglich xum Orig. be- stimmte, dann korrigierte und deshalb xuriickgehal- tene Reinschrift; nach dieser druckt Osio a. a. O. 2, 390). Die Briefe des Herxogs an Kaspar Schlick vom 8 September, an Brunoro della Scala vom 9 September und an den Banus János Maroth vom 13 September, die Mosca mitnahm, teilt Osio a. a. O. 2, 390-391; 393-394; 394 mit. An den königlichen Kanzler Bf. Johannes von Agram schrieb der Herxog am 8 September : er wisse sehr wohl, daß der Bischof sich für ihn und seinen Staat sehr beim König verwendet habe, aber bei dem Mangel, der jetxt bei ihm herrsche, könne er das Geld, das er dem Bischof schulde svgl. S. 19 Anm. 6], nicht xahlen; dieser möge sich noch ein wenig gedulden; er schicke ihm einstweilen durch Bartolommeo Mosca ein kleines 40 Geschenk, das er annehmen möge (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 63 a cop. chart. coaeva, und Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart.). Die Abreise Mosca's von Mailand nach Ungarn ist wahrscheinlich am 13 September erfolgt. An 45 diesem Tage wies Filippo Maria seine Beamten in Como an, für Mosca ein Schiff xu besorgen pro celeri et expedito transitu per lacum illum Cumanum (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart.). Nimmt man an, daſt er für die Rückreise dieselbe 50 Zeit wie für die Hinreise, ungefälr sechs Wochen, gebraucht habe, so darf man seine Ankunft am königlichen Hofe für Ende Oktober oder Anfang November ansetxen. Da er mit der Replik Sig- munds (nr. 43) schwerlich eher als Anfang Fe- 55
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 77 43. Replik K. Sigmunds auf die [in unserer nr. 42 enthaltene] Antwort des Herzogs Filippo Maria von Mailand. [1428 Anfang Dezember Temesvár 1.] 11428 Anf. Dez.] 10 B aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1428 cop. chart. coaera von der Hand des Bartolommeo Mosca, mit der Uberschrift Responsio ad capitula portata per Bartholameum Muscham ex parte illustrissimi domini ducis Mediolani etc. super petitis per regiam ma- jestatem. Ohne Datum. M coll. ebenda Carteggio generale 1432, unter den Atti senza data liegend, cop. chart. coaera mit derselben Uberschrift wie B (nur ex ist ausgelassen) und ebenfalls ohne Datum. Eine xeitgenössische Hand hat xu Anfang links an den Rand geschrieben Copia. O coll. ebenda Potenze estere: Germania dal .. al 1475 cop. chart. coaera. Enthält nur art. I und ist auch undatiert. [1] Super primo responso, in quo dicitur, quod super facto exibende corone erit domino duci Mediolani a gratissimum, ut regia majestas coronam suam habeat, acb tam super hoc quam super aliis libenter et integre adimplebit convenciones et cuncluxiones 15 factas cum sua majestate, de quibus extant publica instrumenta2 etc.: ad hoc videtur tale responsum quaxi dubitativum et non reale, quando dicitur „quod tam super corona quam super aliis etc.“ et recordatur, quod aliax reverendus olim dominus Jhoannes d episcopus Vesprimiensis, dominus Brunorus 3 et alii ambasatores illustrissimie domini ducis Mediolanif retulerunt ex parte sua regie majestati importune suplicando, ut ad 20 Italiam omnino in terris prelibati s domini ducis Mediolanih acederet et quod non re- spiceret nec adverteret aliquas cartas vel scripturas 2, que super introitu sue majestatis ad Mediolanum fuisent cunfecte i, quia idem dominus dux Mediolani k omnes illas volebat cumburere, imo personam statum et omnia, que habebat, realiter ad manus regie majestatis volebat asignare etc.; et si forsam ! propter pacem factam 4 esset aliquod dubium loquendi 25 vel scribendi, ne ad aures inimicorum perveniret, tamen creditur, quod dominus dux Me- diolanim velit in propoxito primo promisso per tot et tantos viros permanere et nullatenus deviare. propter quod de presenti renovando cunvenciones et cuncluxiones aliax factas non bene videtur recte cunsiderari, quod regia majestate veniente in Italia " pro recu- peracione et conservacione status imperii et domini ducis Mediolani, quod est totum 3o unum, dimitit regna sua post se in guerra et tribulacione °. [2] Super secundo capitulo de provixione navium et galearum ex Janua vel Saona pro transitu regie majestatis Romam per mare redituque etc. respondet dominus dux Mediolani dicens, quod vult calide laborare, quod ista adimpleantur, putans majora posse obtineri a comunitatibus Janue et Saone existente sua majestate in Italia etc. super hoc 35 videtur extraneum, quod ista responsio transeat in illa forma quam in illa alias cun- cluza per reverendum dominump olim episcopum et dominum Brunorum, de quo emanate fuerunt litere 5 in Mediolano. 40 a) om. O. b) Met. c) reverendus olim om. 0. d) om. O. e) om. O. f) om. O. g) om. O. h) om. MO. i) B cunfectas. k) om. O. 1) O forte. m) om. O. n) O Italiam, o) hier bricht 0 ab. p) M stellt um olim dominum. bruar 1429 nach Mailand xurückgekehrt ist — die Duplik des Herxogs (nr. 44) ist vom 13 Februar 1429 datiert —, so wird man nicht fehlgreifen, wenn man ihn in der ersten Hülfte des Dexember 45 1428 wieder nach Mailand aufbrechen läßt. Viel- leicht reiste er mit den nach Florens bestimmten königlichen Gesandten Kustos Andreas von Chasma und Dr. Catanei xusammen, die von Sigmund am 8 Dexember 1428 in Temesvár abgefertigt wurden 50 (vgl. S. 29 Anm. 4). Das Datum ergiebt sich aus dem auf S. 76 Anm. 3 Bemerkten. 2 Vgl. S. 74 Anm. 2. 3 Uber die Mission des Bischofs Johannes von Vesk- prim und des Brunoro della Scala vgl. S. 14-16. Mil den Mailändischen Gesandten dürften im Hinblick auf die Bemerkungen des Herxogs in nr. 44 art. I Giacobbe da Lonate, Lodovico de Sabini und Fe- derico de Perxi gemeint sein, die im Herbste 1427 am königlichen Hofe waren. 4 Am 19 April 1428 in Ferrara. Vgl. S. 18 Anm. 9. 5 nr. 31.
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 77 43. Replik K. Sigmunds auf die [in unserer nr. 42 enthaltene] Antwort des Herzogs Filippo Maria von Mailand. [1428 Anfang Dezember Temesvár 1.] 11428 Anf. Dez.] 10 B aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1428 cop. chart. coaera von der Hand des Bartolommeo Mosca, mit der Uberschrift Responsio ad capitula portata per Bartholameum Muscham ex parte illustrissimi domini ducis Mediolani etc. super petitis per regiam ma- jestatem. Ohne Datum. M coll. ebenda Carteggio generale 1432, unter den Atti senza data liegend, cop. chart. coaera mit derselben Uberschrift wie B (nur ex ist ausgelassen) und ebenfalls ohne Datum. Eine xeitgenössische Hand hat xu Anfang links an den Rand geschrieben Copia. O coll. ebenda Potenze estere: Germania dal .. al 1475 cop. chart. coaera. Enthält nur art. I und ist auch undatiert. [1] Super primo responso, in quo dicitur, quod super facto exibende corone erit domino duci Mediolani a gratissimum, ut regia majestas coronam suam habeat, acb tam super hoc quam super aliis libenter et integre adimplebit convenciones et cuncluxiones 15 factas cum sua majestate, de quibus extant publica instrumenta2 etc.: ad hoc videtur tale responsum quaxi dubitativum et non reale, quando dicitur „quod tam super corona quam super aliis etc.“ et recordatur, quod aliax reverendus olim dominus Jhoannes d episcopus Vesprimiensis, dominus Brunorus 3 et alii ambasatores illustrissimie domini ducis Mediolanif retulerunt ex parte sua regie majestati importune suplicando, ut ad 20 Italiam omnino in terris prelibati s domini ducis Mediolanih acederet et quod non re- spiceret nec adverteret aliquas cartas vel scripturas 2, que super introitu sue majestatis ad Mediolanum fuisent cunfecte i, quia idem dominus dux Mediolani k omnes illas volebat cumburere, imo personam statum et omnia, que habebat, realiter ad manus regie majestatis volebat asignare etc.; et si forsam ! propter pacem factam 4 esset aliquod dubium loquendi 25 vel scribendi, ne ad aures inimicorum perveniret, tamen creditur, quod dominus dux Me- diolanim velit in propoxito primo promisso per tot et tantos viros permanere et nullatenus deviare. propter quod de presenti renovando cunvenciones et cuncluxiones aliax factas non bene videtur recte cunsiderari, quod regia majestate veniente in Italia " pro recu- peracione et conservacione status imperii et domini ducis Mediolani, quod est totum 3o unum, dimitit regna sua post se in guerra et tribulacione °. [2] Super secundo capitulo de provixione navium et galearum ex Janua vel Saona pro transitu regie majestatis Romam per mare redituque etc. respondet dominus dux Mediolani dicens, quod vult calide laborare, quod ista adimpleantur, putans majora posse obtineri a comunitatibus Janue et Saone existente sua majestate in Italia etc. super hoc 35 videtur extraneum, quod ista responsio transeat in illa forma quam in illa alias cun- cluza per reverendum dominump olim episcopum et dominum Brunorum, de quo emanate fuerunt litere 5 in Mediolano. 40 a) om. O. b) Met. c) reverendus olim om. 0. d) om. O. e) om. O. f) om. O. g) om. O. h) om. MO. i) B cunfectas. k) om. O. 1) O forte. m) om. O. n) O Italiam, o) hier bricht 0 ab. p) M stellt um olim dominum. bruar 1429 nach Mailand xurückgekehrt ist — die Duplik des Herxogs (nr. 44) ist vom 13 Februar 1429 datiert —, so wird man nicht fehlgreifen, wenn man ihn in der ersten Hülfte des Dexember 45 1428 wieder nach Mailand aufbrechen läßt. Viel- leicht reiste er mit den nach Florens bestimmten königlichen Gesandten Kustos Andreas von Chasma und Dr. Catanei xusammen, die von Sigmund am 8 Dexember 1428 in Temesvár abgefertigt wurden 50 (vgl. S. 29 Anm. 4). Das Datum ergiebt sich aus dem auf S. 76 Anm. 3 Bemerkten. 2 Vgl. S. 74 Anm. 2. 3 Uber die Mission des Bischofs Johannes von Vesk- prim und des Brunoro della Scala vgl. S. 14-16. Mil den Mailändischen Gesandten dürften im Hinblick auf die Bemerkungen des Herxogs in nr. 44 art. I Giacobbe da Lonate, Lodovico de Sabini und Fe- derico de Perxi gemeint sein, die im Herbste 1427 am königlichen Hofe waren. 4 Am 19 April 1428 in Ferrara. Vgl. S. 18 Anm. 9. 5 nr. 31.
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78 Vorakten des Romzuges. [3] Super tercio capitulo de requixicione civitatis Astensis etc. videtur extraneum de ilis adicionibus et quod non transeat in forma alias cuncluza in Mediolano per re- verendum dominum olim episcopum et dominum Brunorum etc., de quo eciam cun- fecte fuerunt littere 1. poterunt tamen castelani et officiales regii jurare et promitere, quod cunveniente casu sinistro in persona regia de morte vel de alio (quod deus advertat) nulli aliob dabunt nec asignabunt“ dictam civitatem cum fortaliciis nisi pre- fato domino duci Mediolani. [4] Super quarto capitulo de factis Janue etc. non bene videtur de tali responso, quod in capitulo 2 portato per Bartholameum Muscham cuntinetur „quod, quando regia majestas erit in Italia, videamus, si erit utilius et honorabilius pro bono imperii et statu 10 domini ducis Mediolani, quod Janua cum pertinenciis suis, que per dominum ducem Mediolani posidentur, sit in manibus sue majestatis vel non, et si sic, quod fiat et asignetur cum effectu“, et jam respondeturd et dicitur, quod melius est, quod domino duci Mediolani remaneat, multa e super hoc asignando, et non respondeturf, quod velit, ut ibi decidatur. propter quod maximam inducit admiracionem ipso domino duce Me- 15 diolani s non aceptante illud, quando dicitur "quod videamus, si erit utilius et honorabi- lius pro bono imperii et status etc.“, quia regia majestas nichil petit nec vult nisi hono- rem et ponere se ad labores et maximas espensas pro honore imperii et recuperacione status domini ducis Mediolanih in Italia. et bene potest cunsiderare quilibet, quod, si regia majestas esset in Italia et non haberet obedienciam et honorem debitum tanquam 20 imperator et dominus, quod omnia, que ibi fierent, redundarent magis in verecundiam et dampnum imperii et sue dominacionis quam in honorem et utilitatem ipsorum. et super hoc advertat et cogitet bene dominus dux Mediolani, ut omnia fiant, quod, quando regia majestas erit in Italia, obediatur et timeatur tanquam imperator, ut possint ne- gocia imperii et sua realiter et melius disponi, quia, si aliter erit, omnia transibunt in 25 fumum et erit quoddam i ridiculum k, et recordetur dominus dux Mediolani, quod omnia, que! dabuntur ad manus regias per ipsum, debent restitui dominacioni sue regia maje- state exeunte extra Italiam, ita quod nichil petitur, quin non redundet in bonum et honorem suum. [5] Super quinto capitulo de requisicione quinque milia ducatorum auri in mense so pro statu regie majestatis etc. respondet dominus dux Mediolani, quod fideliter faciet quidquit poterit, recordans espensas, quas habet de presenti etc., et in fine cuncludens, quod, quando regia majestas erit in Italia, faciat videre intratas et espensas suas, et secundum ejus posibilitatem est cuntentus majestati sue providere non solum de dicta summa sed de majori, si poterit. ad hoc referunturm sibi gracie de tamtam" pulcra et 35 larga oblacione; sed quia regia majestas limitavit et ordinavit in regnis suis omnia sua facta pro transitu suo ad Italiam et minus quam potuit gravavit et intendit gravare prefatum dominum ducem Mediolani, non videtur cungruum nec honestum regiam ma- jestatem de regnis suis ad partes Italie recedere ° cum generalibus oblacionibus, imo necesarium et oportunum est majestatem suam cum ejus curia de regnis suis cum cer- 40 titudine provixionis ejusdem curie recedere. nec esset honestum sue serenitati p, quod, quando esset in Italia, deberet facere videri intratas et espensas domini ducis Medio- ani et postea ibi deliberari de statu curie sue etc., sed idem dominus dux Mediolani, lqui scit " omnia facta sua necnon honorem et utilitatem, que pro adventu majestatis sue ad Italiam imperio et sue dominacioni debent cunsequi, videat et examinet omnia 45 5 [1428 Anf. Sept.) a) M eveniente. b) M alii. c) M consignabunt. d) B responditur. e) om. M. f) B responditur. g) om. M. h) om. M. i) M quodam. k) M rediculum. I) om. BM. m) M stellt um sibi gratie referuntur. n) M tanta. o) M acceders. p) M majestati. ") B sit. nr. 32. 2 In art. 4 unserer nr. 41.
78 Vorakten des Romzuges. [3] Super tercio capitulo de requixicione civitatis Astensis etc. videtur extraneum de ilis adicionibus et quod non transeat in forma alias cuncluza in Mediolano per re- verendum dominum olim episcopum et dominum Brunorum etc., de quo eciam cun- fecte fuerunt littere 1. poterunt tamen castelani et officiales regii jurare et promitere, quod cunveniente casu sinistro in persona regia de morte vel de alio (quod deus advertat) nulli aliob dabunt nec asignabunt“ dictam civitatem cum fortaliciis nisi pre- fato domino duci Mediolani. [4] Super quarto capitulo de factis Janue etc. non bene videtur de tali responso, quod in capitulo 2 portato per Bartholameum Muscham cuntinetur „quod, quando regia majestas erit in Italia, videamus, si erit utilius et honorabilius pro bono imperii et statu 10 domini ducis Mediolani, quod Janua cum pertinenciis suis, que per dominum ducem Mediolani posidentur, sit in manibus sue majestatis vel non, et si sic, quod fiat et asignetur cum effectu“, et jam respondeturd et dicitur, quod melius est, quod domino duci Mediolani remaneat, multa e super hoc asignando, et non respondeturf, quod velit, ut ibi decidatur. propter quod maximam inducit admiracionem ipso domino duce Me- 15 diolani s non aceptante illud, quando dicitur "quod videamus, si erit utilius et honorabi- lius pro bono imperii et status etc.“, quia regia majestas nichil petit nec vult nisi hono- rem et ponere se ad labores et maximas espensas pro honore imperii et recuperacione status domini ducis Mediolanih in Italia. et bene potest cunsiderare quilibet, quod, si regia majestas esset in Italia et non haberet obedienciam et honorem debitum tanquam 20 imperator et dominus, quod omnia, que ibi fierent, redundarent magis in verecundiam et dampnum imperii et sue dominacionis quam in honorem et utilitatem ipsorum. et super hoc advertat et cogitet bene dominus dux Mediolani, ut omnia fiant, quod, quando regia majestas erit in Italia, obediatur et timeatur tanquam imperator, ut possint ne- gocia imperii et sua realiter et melius disponi, quia, si aliter erit, omnia transibunt in 25 fumum et erit quoddam i ridiculum k, et recordetur dominus dux Mediolani, quod omnia, que! dabuntur ad manus regias per ipsum, debent restitui dominacioni sue regia maje- state exeunte extra Italiam, ita quod nichil petitur, quin non redundet in bonum et honorem suum. [5] Super quinto capitulo de requisicione quinque milia ducatorum auri in mense so pro statu regie majestatis etc. respondet dominus dux Mediolani, quod fideliter faciet quidquit poterit, recordans espensas, quas habet de presenti etc., et in fine cuncludens, quod, quando regia majestas erit in Italia, faciat videre intratas et espensas suas, et secundum ejus posibilitatem est cuntentus majestati sue providere non solum de dicta summa sed de majori, si poterit. ad hoc referunturm sibi gracie de tamtam" pulcra et 35 larga oblacione; sed quia regia majestas limitavit et ordinavit in regnis suis omnia sua facta pro transitu suo ad Italiam et minus quam potuit gravavit et intendit gravare prefatum dominum ducem Mediolani, non videtur cungruum nec honestum regiam ma- jestatem de regnis suis ad partes Italie recedere ° cum generalibus oblacionibus, imo necesarium et oportunum est majestatem suam cum ejus curia de regnis suis cum cer- 40 titudine provixionis ejusdem curie recedere. nec esset honestum sue serenitati p, quod, quando esset in Italia, deberet facere videri intratas et espensas domini ducis Medio- ani et postea ibi deliberari de statu curie sue etc., sed idem dominus dux Mediolani, lqui scit " omnia facta sua necnon honorem et utilitatem, que pro adventu majestatis sue ad Italiam imperio et sue dominacioni debent cunsequi, videat et examinet omnia 45 5 [1428 Anf. Sept.) a) M eveniente. b) M alii. c) M consignabunt. d) B responditur. e) om. M. f) B responditur. g) om. M. h) om. M. i) M quodam. k) M rediculum. I) om. BM. m) M stellt um sibi gratie referuntur. n) M tanta. o) M acceders. p) M majestati. ") B sit. nr. 32. 2 In art. 4 unserer nr. 41.
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 79 11428 et a cum suis inveniat modum sue majestati de predicta summa mensuatim providere, Anf. que modica est respectu tante majestatis. expensas vero inutiles, si quas habet, potest Dez.) dimitere b. [6] Super facto certitudinis habende de suprascriptis etc. respondet dominus dux Mediolani, quod sine evidentie destrucione status d sui non possit per scripturas auten- ticas aut nuncium proprium, ut requiritur, certitudinem ipsam facere, nam scripture posent periclitari, sicud alias cuntigite ete. super hoc dicitur, quod non dexideratur haberif aliquam certitudinem de predictis in periculum sive destrucionem status sui, sed modi et vie inveniuntur, propter quas regia majestas de predictis sit certa absque 1o destrucione status prefati domini ducis Mediolani, et habita predicta s certitudine regia majestas poterit remanere cuntenta. 44. Duplik 1 des Herzogs Filippo Maria von Mailand auf die [in unserer nr. 43 ent- 1429 Febr. 13 haltene] Replik K. Sigmunds. 1429 Februar 13 [Mailand]. 20 25 30 C A aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1429 cop. chart., Reinschrift mit einigen Zu- sätxen und Korrekturen von einer anderen gleichxeitigen Hand. Uberschrift Replicatio- nes illustrissimi domini .. ducis Mediolani ad relata novissime per Bartholameum Mus- cam parte serenissimi domini nostri domini .. regis Romanorum super illa eadem materia, pro qua dictus Bartholameus alias missus fuit. Uber diese Uberschrift ist vom Schreiber das Datum gesetxt 1429 die 13 februarii. B coll. ebenda, cop. chart. coaeva, Abschrift von A. Uberschrift und Datum wie in A. Neben dem Datum ist, wie es scheint von einer anderen gleichreitigen Hand bemerkt copiata per Bartholameum Muscam in Mediolano in hospitio clavium die 28 aprilis 1429. — Zu dieser Vorlage gehört ein am gleichen Fundorte liegendes Blatt, auf dem die neue Fassung der — laut den Varianten S. 80 n; 81 h; 82 a — nachträglich wieder ver- worfenen Artikel 4, 5, 7, 8, aber in der Reihenfolge 4, 5, 8, 7 steht. Wir haben diese neue Fassung mit B, bexeichnet. Am Kopfe des Blattes ist von der Hand des Schreibers bemerkt Ponantur ista loco aliorum, ubi dicitur „vacat“. coll. ebenda Potenze estere: Germania dal .. al 1475 cop. chart. coacva, Reinschrift, nur die Artikel 2 bis 5 (in der Vorl. I bis 4; vgl. die Varianten) enthaltend. Uberschrift und Datum fehlen. Der Herzog redet in dieser Vorl. von sich stets in der ersten Person; wir haben es unterlassen, dies in den Varianten anzumerken. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 401-403 aus A. — Regest bei Bianchi, Materie politiche etc. pag. 165. — Besprochen von Kagelmacher a. a. O. S. 99-100. 15 [1] Preposita semper debita et humili recommendatione dicit prefatus dominus .. 35 dux, quod erga regiam majestatem semper faciet quicquid facere teneatur vigore con- clusionum alias2 cum ea factarum, de quibus apparent scripture solemnes; sed quia tangitur ipsum dominum .. ducem alias dicere habuisse, quod scripturas omnes com- bureret etc. seque totum reponeret in manibus regiis, respondet prefatus dominus, quod, licet intentionis sue sit nunquam declinare a mandatis prefati domini .. regis, non debet 40 ex hoc pejoris effici h conditionis, imo sibi essent ampliande concessiones et scripture, et propterea concludit, quod intendit gaudere beneficio concessionis scripturarum hujus- modi nec recedere ab eisdem, commemorans insuper, quod olim 3, quando verba illa de combustione scripturarum dicebat, erat in periculo amissionis tam persone quam status et eo tempore multa, imo et i omnia fecisset pro liberando se a tanto periculo et sum- 45 menda vindicta inimicorum suorum, etiam si mori debuisset, patienterque omnia incom- a) M ut. b) M diminuere. c) B evidente. d) B statu. e) B cuntingit. f) M haberi aliqua certitudo; om. de predictis. g) B predita. h) B esse. i) om. B. 50 3 Vgl. S. 20. Vgl. S. 74 Anm. 2. D. i. wohl im Herbst 1427 nach der Nieder- lage der herxoglichen Truppen bei Maclodio am 12 Oktober und als die Liga die größsten Anstren- gungen machte, Genua xu erobern.
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 79 11428 et a cum suis inveniat modum sue majestati de predicta summa mensuatim providere, Anf. que modica est respectu tante majestatis. expensas vero inutiles, si quas habet, potest Dez.) dimitere b. [6] Super facto certitudinis habende de suprascriptis etc. respondet dominus dux Mediolani, quod sine evidentie destrucione status d sui non possit per scripturas auten- ticas aut nuncium proprium, ut requiritur, certitudinem ipsam facere, nam scripture posent periclitari, sicud alias cuntigite ete. super hoc dicitur, quod non dexideratur haberif aliquam certitudinem de predictis in periculum sive destrucionem status sui, sed modi et vie inveniuntur, propter quas regia majestas de predictis sit certa absque 1o destrucione status prefati domini ducis Mediolani, et habita predicta s certitudine regia majestas poterit remanere cuntenta. 44. Duplik 1 des Herzogs Filippo Maria von Mailand auf die [in unserer nr. 43 ent- 1429 Febr. 13 haltene] Replik K. Sigmunds. 1429 Februar 13 [Mailand]. 20 25 30 C A aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1429 cop. chart., Reinschrift mit einigen Zu- sätxen und Korrekturen von einer anderen gleichxeitigen Hand. Uberschrift Replicatio- nes illustrissimi domini .. ducis Mediolani ad relata novissime per Bartholameum Mus- cam parte serenissimi domini nostri domini .. regis Romanorum super illa eadem materia, pro qua dictus Bartholameus alias missus fuit. Uber diese Uberschrift ist vom Schreiber das Datum gesetxt 1429 die 13 februarii. B coll. ebenda, cop. chart. coaeva, Abschrift von A. Uberschrift und Datum wie in A. Neben dem Datum ist, wie es scheint von einer anderen gleichreitigen Hand bemerkt copiata per Bartholameum Muscam in Mediolano in hospitio clavium die 28 aprilis 1429. — Zu dieser Vorlage gehört ein am gleichen Fundorte liegendes Blatt, auf dem die neue Fassung der — laut den Varianten S. 80 n; 81 h; 82 a — nachträglich wieder ver- worfenen Artikel 4, 5, 7, 8, aber in der Reihenfolge 4, 5, 8, 7 steht. Wir haben diese neue Fassung mit B, bexeichnet. Am Kopfe des Blattes ist von der Hand des Schreibers bemerkt Ponantur ista loco aliorum, ubi dicitur „vacat“. coll. ebenda Potenze estere: Germania dal .. al 1475 cop. chart. coacva, Reinschrift, nur die Artikel 2 bis 5 (in der Vorl. I bis 4; vgl. die Varianten) enthaltend. Uberschrift und Datum fehlen. Der Herzog redet in dieser Vorl. von sich stets in der ersten Person; wir haben es unterlassen, dies in den Varianten anzumerken. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 401-403 aus A. — Regest bei Bianchi, Materie politiche etc. pag. 165. — Besprochen von Kagelmacher a. a. O. S. 99-100. 15 [1] Preposita semper debita et humili recommendatione dicit prefatus dominus .. 35 dux, quod erga regiam majestatem semper faciet quicquid facere teneatur vigore con- clusionum alias2 cum ea factarum, de quibus apparent scripture solemnes; sed quia tangitur ipsum dominum .. ducem alias dicere habuisse, quod scripturas omnes com- bureret etc. seque totum reponeret in manibus regiis, respondet prefatus dominus, quod, licet intentionis sue sit nunquam declinare a mandatis prefati domini .. regis, non debet 40 ex hoc pejoris effici h conditionis, imo sibi essent ampliande concessiones et scripture, et propterea concludit, quod intendit gaudere beneficio concessionis scripturarum hujus- modi nec recedere ab eisdem, commemorans insuper, quod olim 3, quando verba illa de combustione scripturarum dicebat, erat in periculo amissionis tam persone quam status et eo tempore multa, imo et i omnia fecisset pro liberando se a tanto periculo et sum- 45 menda vindicta inimicorum suorum, etiam si mori debuisset, patienterque omnia incom- a) M ut. b) M diminuere. c) B evidente. d) B statu. e) B cuntingit. f) M haberi aliqua certitudo; om. de predictis. g) B predita. h) B esse. i) om. B. 50 3 Vgl. S. 20. Vgl. S. 74 Anm. 2. D. i. wohl im Herbst 1427 nach der Nieder- lage der herxoglichen Truppen bei Maclodio am 12 Oktober und als die Liga die größsten Anstren- gungen machte, Genua xu erobern.
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80 Vorakten des Romzuges. 1429 Febr. 13 moda et amissionem vite tollerasset, si destructionem dictorum ejus inimicorum videre potuisset. sed cum nunc (deo laudes) sit a tanto periculo liberatus, cum perditione tamen magne partis status sui, quam pro sua liberatione dimisit 1, nequaquam se ad illas extre- mitates auderet exponere nec exponeret, ad quas tunc exposuisset. querebamus“ tunc inimicorum nostrorumb ultionem, recuperationem Brixie, conservationem Pergami et aliarum terrarum, que tam ex guerra quam ex pace sunt perdite; sed nunc aliis terminis coartati e sumus nec possunt nobis d hec ita succedere, quia debilitatie nimis sumus et oportet, ut animum compescamus s. non est ergo mirandum, si prefatus dominus .. dux contentus est uti beneficio dictarum scripturarum et se ulterius non extendit h 2. [2] Super secundo k de navibus et galeis exhibendis regie majestati pro transitu 10 suo Romam et reditu ejus per mare contentatur prefatus .. dominus in hoc adimplere id, quod alias3 conclusum fuit cum reverendo patre domino .. episcopo Vesprimiensi et magnifico domino Brunoro de la Scalla. [3] Super tercio1 de requisitione civitatis Astensis contentatur prefatus dominus dux, postquam persona domini .. regis fuerit in Italia, adimplere conclusionem alias 4 15 factam cum prefatis domino .. episcopo et domino Brunoro jurantibus et promitten- tibus .. castellanis et .. officialibus regiis, quod eveniente casu sinistro de personam domini .. regis vel per mortem vel aliter (quod deus avertat) ipsam civitatem cum fortiliciis statim consignabunt prefato domino .. duci. 4] Super n quarto ° de Janua etc. contentatur prefatus dominus .. dux, 20 B1 C quando regia majestas fuerit in partibus istis, A B veniente persona domini regis in Italiam cum tam potenti exercitu, ut providere possit securitati status ejusdem domini .. ducis, si vellet contra eum guerra moveri, quod tunc videatur, quid sit utilius et honorabilius pro statu imperii et prefati do- mini .. ducis, an videlicet quod Janua cum pertinentiis suis sit in manibus regie ma- jestatis an vero prefati domini ducis, et illud fiat, quod videbitur ac p deliberabitur esse melius, sicut « requiritur; 25 B C A B et ideo dicitur de potenti exercitu, quia sed quia Janua res est maxime onerosa et dimidia pars status prefati domini . . prefatus .. dominus se detegere non au- deret in faciendo mutationem de statu Ja- ducis non committenda manibus cujus- 30 1) B querebat. b) B suorum. c) B coartatus est statt coartati sumus. d) B sibi. e) B debilitatus. f) B est. g) B compescat. h) in A folgt durchstrichen finaliter tamen replicat, quod, si ultra ea, que ibi continentur, 35 quicquam facere debuerit, id integre adimplebit. i) mit Super begiunt C. k) C primo. 1) C secundo. m) C add. prefati. n) zu art. 4 und 5 ist in B von einer geitgenössischen Hand am Rande bemerkt vacant et pro- cesserunt in forma in alio folio contenta, d. i. die Vorlage Br ; ogl. oben die Quellenbeschreibung unter B. o) C tercio. p) C et. q) B. C ut. 1 Im Frieden von Ferrara; vgl. S. 75 Anm. 4. 2 Der Inhalt dieses ganxen Artikels entsprach nicht den Wünschen Bartolommeo Mosca’s; doch wurde nichts daran geändert. Erst am 14 Juli 1429 wies Filippo Maria den Federico de Perxi an, bei Gelegenheit der Ausrichtung einiger Auf- träge, die er ihm am gleichen Tage in einem an- dern Briefe sandte (Osio a. a. O. 2, 413-414), den König um eine geheime Audien: xu bitten und ihm unter dem Siegel der Verschwiegenheit mitruteilen, quod, licet data responsio primo capitulo talis fuerit, qualem potuit ipse videre, si majestas sua cum va- lida manu venerit in Italiam et sicut cesarem ip- 40 sum decet necnon cum deliberatione de inimicis ac emulis Romani imperii assumendi vindictam, nos quidem nobis personam tantummodo reservabimus, sicut dignatus est alias ipse concedere [vgl. nr. 9 art. 2 und 4], sed in ceteris omnibus ac de ipsa 45 persona plura concedemus et faciemus, quam sere- nitas sua docere sciverit vel voluerit (Osio a. a. O. 2, 412-413). 3 Am 31 Juli 1427 (nr. 31). Am 31 Juli 1427 berw. 6 Januar 1428 (nr. 32). г0
80 Vorakten des Romzuges. 1429 Febr. 13 moda et amissionem vite tollerasset, si destructionem dictorum ejus inimicorum videre potuisset. sed cum nunc (deo laudes) sit a tanto periculo liberatus, cum perditione tamen magne partis status sui, quam pro sua liberatione dimisit 1, nequaquam se ad illas extre- mitates auderet exponere nec exponeret, ad quas tunc exposuisset. querebamus“ tunc inimicorum nostrorumb ultionem, recuperationem Brixie, conservationem Pergami et aliarum terrarum, que tam ex guerra quam ex pace sunt perdite; sed nunc aliis terminis coartati e sumus nec possunt nobis d hec ita succedere, quia debilitatie nimis sumus et oportet, ut animum compescamus s. non est ergo mirandum, si prefatus dominus .. dux contentus est uti beneficio dictarum scripturarum et se ulterius non extendit h 2. [2] Super secundo k de navibus et galeis exhibendis regie majestati pro transitu 10 suo Romam et reditu ejus per mare contentatur prefatus .. dominus in hoc adimplere id, quod alias3 conclusum fuit cum reverendo patre domino .. episcopo Vesprimiensi et magnifico domino Brunoro de la Scalla. [3] Super tercio1 de requisitione civitatis Astensis contentatur prefatus dominus dux, postquam persona domini .. regis fuerit in Italia, adimplere conclusionem alias 4 15 factam cum prefatis domino .. episcopo et domino Brunoro jurantibus et promitten- tibus .. castellanis et .. officialibus regiis, quod eveniente casu sinistro de personam domini .. regis vel per mortem vel aliter (quod deus avertat) ipsam civitatem cum fortiliciis statim consignabunt prefato domino .. duci. 4] Super n quarto ° de Janua etc. contentatur prefatus dominus .. dux, 20 B1 C quando regia majestas fuerit in partibus istis, A B veniente persona domini regis in Italiam cum tam potenti exercitu, ut providere possit securitati status ejusdem domini .. ducis, si vellet contra eum guerra moveri, quod tunc videatur, quid sit utilius et honorabilius pro statu imperii et prefati do- mini .. ducis, an videlicet quod Janua cum pertinentiis suis sit in manibus regie ma- jestatis an vero prefati domini ducis, et illud fiat, quod videbitur ac p deliberabitur esse melius, sicut « requiritur; 25 B C A B et ideo dicitur de potenti exercitu, quia sed quia Janua res est maxime onerosa et dimidia pars status prefati domini . . prefatus .. dominus se detegere non au- deret in faciendo mutationem de statu Ja- ducis non committenda manibus cujus- 30 1) B querebat. b) B suorum. c) B coartatus est statt coartati sumus. d) B sibi. e) B debilitatus. f) B est. g) B compescat. h) in A folgt durchstrichen finaliter tamen replicat, quod, si ultra ea, que ibi continentur, 35 quicquam facere debuerit, id integre adimplebit. i) mit Super begiunt C. k) C primo. 1) C secundo. m) C add. prefati. n) zu art. 4 und 5 ist in B von einer geitgenössischen Hand am Rande bemerkt vacant et pro- cesserunt in forma in alio folio contenta, d. i. die Vorlage Br ; ogl. oben die Quellenbeschreibung unter B. o) C tercio. p) C et. q) B. C ut. 1 Im Frieden von Ferrara; vgl. S. 75 Anm. 4. 2 Der Inhalt dieses ganxen Artikels entsprach nicht den Wünschen Bartolommeo Mosca’s; doch wurde nichts daran geändert. Erst am 14 Juli 1429 wies Filippo Maria den Federico de Perxi an, bei Gelegenheit der Ausrichtung einiger Auf- träge, die er ihm am gleichen Tage in einem an- dern Briefe sandte (Osio a. a. O. 2, 413-414), den König um eine geheime Audien: xu bitten und ihm unter dem Siegel der Verschwiegenheit mitruteilen, quod, licet data responsio primo capitulo talis fuerit, qualem potuit ipse videre, si majestas sua cum va- lida manu venerit in Italiam et sicut cesarem ip- 40 sum decet necnon cum deliberatione de inimicis ac emulis Romani imperii assumendi vindictam, nos quidem nobis personam tantummodo reservabimus, sicut dignatus est alias ipse concedere [vgl. nr. 9 art. 2 und 4], sed in ceteris omnibus ac de ipsa 45 persona plura concedemus et faciemus, quam sere- nitas sua docere sciverit vel voluerit (Osio a. a. O. 2, 412-413). 3 Am 31 Juli 1427 (nr. 31). Am 31 Juli 1427 berw. 6 Januar 1428 (nr. 32). г0
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 81 1429 Febr. 13 nue, si fienda videbitur, nisi videret ex cunque persone, dicit ipse dominus .. dux, quod, si deliberatum fuerit, ut assignari de- potentia domini regis se tutum et securum. beat prefato domino .. regi, eam persone sue assignabit, que residere ibi debeat, quamdiu eam tenuerit, et a, quando recedere voluerit, eam ipsam prefato domino .. duci restituere. que assignatio et restitutio fieri debeat totiens, quotiens ipse dominus rex existens in partibus istis ad ipsam civitatem ire voluerit et abinde recedere. et ideo dicitur de assignatione fienda persone regie, ut evitentur scandala, que possint b accedere, si poneretur in manibus alienis. 5] Super quinto c de pecuniis exhibendis contentabiturd prefatus dominus .. dux, A B B. C licet ejus expense intratas excedant, quod, licet sibi incumbentes expense ultra modum suas intratas excedant, avidus tamen domino suo regi in omnibus etiam ultra posse complacere contentabitur majestati sue, quando fuerit in his partibus, pro tem- pore, quo in terris ipsius . . domini ac eciam in civitatibus Janue et Ast habuerit residere, subvenire de quantitate florenorum quinque milium auri in mense usque ad recessum ejus ; in alienis autem terris dignius est, ut alii, ad quos spectat, provideant, quam .. dominus prelibatus f. [6] Super ultimo de fienda certitudine non faceret prefatus dominus s scripturam, quia periculosum nimis esset statui suo, quod similia apparerent in scriptis, sed con- so tentabitur juramento suo affirmare premissa Bartholameo Musche. cum tamen multe experientie facte sint de prefato domino duce, nec tali certitudine nec tali juramento opus esset. subvenire regie majestati, quando fuerit in Italia, de quantitate ducatorum ... e in mense 25 usque ad recessum ejus. 10 15 20 40 [7] Et h hec omnia intelligantur esse dicta veniente regia majestate in Italiam А B B1 35 sine aliquo pacis treugue aut lige vel al- et in Italia perseverante pro tempore, quo terius intelligentie federe cum dominio Ve- ibi residere decreverit, absque aliquo federe netorum habendo 1, ita ut respectu ipsorum cum .. dominio Venetorum habendo 1 cujus- sit in plenissima libertate. cunque generis et maneriei, quod eum ha- beat ipsi . . dominio aliqualiter obligare, salva tamen presenti treugua, quam sua majestas habet cum dicto . . dominio us- que ad festum sancti Georgii duratura 2. Apr. 23 45 a) dic Worte et quando — in manibus alienis sind in Bi von einer andern gleichzeitigen Hand auf cinem besonderen, mit korrespondierenden Verweisungszeichen verschenen Blatte eingefügt und sollen offenbar die folgenden aus Ver- schen nicht getilgten Worte ersetzen: et quandocunque recedere voluerit, eam ipsam prefato domino..duci restituere; et dicitur de persona regia pro evitandis scandalis, que possent accidere, si poneretur in manibus alienis. b) C possent, c) C quarto. d) B1C dicit. e) AB lassen Raum zum Eintragen der Summe frei. f) mil prelibatus bricht C ab. g) B add. .. dux. h) dieser art. 7 ist in B von der andern in Variante a erwälnten gleichzeitigen Hand mit der Randbemerkung vacat verschen. 50 1 Uber Sigmunds Verhältnis xu Venedig vgl. S. 29. 2 Vgl. nr. 66. Deutsche Reichstags-Akten X. 11
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 81 1429 Febr. 13 nue, si fienda videbitur, nisi videret ex cunque persone, dicit ipse dominus .. dux, quod, si deliberatum fuerit, ut assignari de- potentia domini regis se tutum et securum. beat prefato domino .. regi, eam persone sue assignabit, que residere ibi debeat, quamdiu eam tenuerit, et a, quando recedere voluerit, eam ipsam prefato domino .. duci restituere. que assignatio et restitutio fieri debeat totiens, quotiens ipse dominus rex existens in partibus istis ad ipsam civitatem ire voluerit et abinde recedere. et ideo dicitur de assignatione fienda persone regie, ut evitentur scandala, que possint b accedere, si poneretur in manibus alienis. 5] Super quinto c de pecuniis exhibendis contentabiturd prefatus dominus .. dux, A B B. C licet ejus expense intratas excedant, quod, licet sibi incumbentes expense ultra modum suas intratas excedant, avidus tamen domino suo regi in omnibus etiam ultra posse complacere contentabitur majestati sue, quando fuerit in his partibus, pro tem- pore, quo in terris ipsius . . domini ac eciam in civitatibus Janue et Ast habuerit residere, subvenire de quantitate florenorum quinque milium auri in mense usque ad recessum ejus ; in alienis autem terris dignius est, ut alii, ad quos spectat, provideant, quam .. dominus prelibatus f. [6] Super ultimo de fienda certitudine non faceret prefatus dominus s scripturam, quia periculosum nimis esset statui suo, quod similia apparerent in scriptis, sed con- so tentabitur juramento suo affirmare premissa Bartholameo Musche. cum tamen multe experientie facte sint de prefato domino duce, nec tali certitudine nec tali juramento opus esset. subvenire regie majestati, quando fuerit in Italia, de quantitate ducatorum ... e in mense 25 usque ad recessum ejus. 10 15 20 40 [7] Et h hec omnia intelligantur esse dicta veniente regia majestate in Italiam А B B1 35 sine aliquo pacis treugue aut lige vel al- et in Italia perseverante pro tempore, quo terius intelligentie federe cum dominio Ve- ibi residere decreverit, absque aliquo federe netorum habendo 1, ita ut respectu ipsorum cum .. dominio Venetorum habendo 1 cujus- sit in plenissima libertate. cunque generis et maneriei, quod eum ha- beat ipsi . . dominio aliqualiter obligare, salva tamen presenti treugua, quam sua majestas habet cum dicto . . dominio us- que ad festum sancti Georgii duratura 2. Apr. 23 45 a) dic Worte et quando — in manibus alienis sind in Bi von einer andern gleichzeitigen Hand auf cinem besonderen, mit korrespondierenden Verweisungszeichen verschenen Blatte eingefügt und sollen offenbar die folgenden aus Ver- schen nicht getilgten Worte ersetzen: et quandocunque recedere voluerit, eam ipsam prefato domino..duci restituere; et dicitur de persona regia pro evitandis scandalis, que possent accidere, si poneretur in manibus alienis. b) C possent, c) C quarto. d) B1C dicit. e) AB lassen Raum zum Eintragen der Summe frei. f) mil prelibatus bricht C ab. g) B add. .. dux. h) dieser art. 7 ist in B von der andern in Variante a erwälnten gleichzeitigen Hand mit der Randbemerkung vacat verschen. 50 1 Uber Sigmunds Verhältnis xu Venedig vgl. S. 29. 2 Vgl. nr. 66. Deutsche Reichstags-Akten X. 11
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82 Vorakten des Romzuges. 1429 Febr. 13 [8] Quo a autem ad missionem unius ex illis prefati domini ducis ad eum locum, in quo debent persona regia acb alii principes et domini ista quadragesima convenire, B. A B dicit prefatus . . dominusc, quod super non posset idem . . dominus satisfacere voluntati regie, quia Bartholameus Musca 5 tabulerio solus est et pro sui exoneratione in accessu suo ad has partes fuit tardior, non vellet nec auderet ipse tantum mittere, quam fuisset expediens, sicut ipse Bartho- quia periculosum nimis esset ipso existente lameus bene scit f. sed Bartholameus in ita circumdato sicut est. sed mittentibus reditu suo ad regiam majestatem illa eadem etiam illustribus dominis . . duce Sabaudie apportabit, que nuncius proprius appor- 10 (cujus missio tamen minus importaret, quia tasset, si mitti potuisset in tempore 1. ipse est in loco tutissimo ultra montes et potest mittere sine ullo respectu) neenon .. marchione Montisferrati d et domino Mantue vel saltem aliquo ex eis ultra dominum ducem Sabaudie, et ipse quoque .. do- minus e eo casu mittere contentabitur ; aliter autem mittere non presumeret, imo, si mi- sisset et mittendus ab eo alios non reperiret patenter et aperte, non secrete transmissos, ille, quem .. dominus ipse misisset, statim et absque alia expectatione rediret 1. 15 20 1429 Fobr. 28 45. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Federico de Pezzi 2: kann infolge verspäteter Ankunft des königlichen Gesandten Bartolommeo Mosca den Reichstag zu Preßburg nicht mehr beschicken; soll ihn bei K. Sigmund entschuldigen und als sein Gesandter 1429 Februar 28 Mailand. 25 an den Verhandlungen des Reichstages teilnehmen. B aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1429 cop. chart. coaeva, Reinschrift von A, mit vielen Korrekturen von einer gleichzeitigen Hand. Das fehlende Datum ist von uns aus A ergänxt. A coll. ebenda conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 403 aus A. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 100; 30 vgl. daxu oben S. 73 Anm. I. a) art. 8 ist i B mit der Randbemerkung vacat versehen. b) B1 et. c) B add. .. dux. d) in A folgt durch- strichen .. marchione Estensi. e) B add. .. dux. f) in Bi folgen unterstrichen, also getilgt die Worte et cum super tabullerio solus sit, non fuisset etiam ausus mittere nec auderet, nisi pariter mitteretur per illustrom dominum .. marchionem Montisferrati, magnificum dominum Mantuanum aut saltem alterum eorum, patenter 35 scilicet et aperte. 1 Mit der Vertretung des Herxogs auf dem Preß- burger Tage wurde der schon am königlichen Hofe weilende Federico de Pexxi beauftragt; vgl. nr. 45. 2 Federico de Pexxi war im Oktober 1428 an den königlichen Hof gesandt worden, um dem König für die Anxeige des Abschlusses des Waffenstill- standes mit Venedig (vgl. nr. 66) xu danken und rugleich dem Mißvergniigen des Herxogs darüber Ausdruck xu geben, daßt er in dem Waffenstillstands- instrument nicht spexiell erwähnt worden sei, son- dern so ganz allgemein mit den übrigen Reichs- vasallen, die doch bei weitem nicht so schwer für das Reich gelitten hätten wie er. Der Gesandte sollte den König bitten, dies in künftigen Verträgen nicht xu unterlassen, und sich bemühen, etwaige dem Mailändischen Staatsinteresse xuwiderlaufende Verhandlungen xu verhindern. (Instruktion vom 8 Oktober 1428 in Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 xwei Exemplare, conc. chart. und cop. chart. coaeva; unter dem Konxept steht die Anweisung, Beglaubigungsschreiben für Pexxi bei dem König, Brunoro della Scala, dem Bischof von Agram, dem Sekretär Kaspar Schlick, Lodovico de Sabini und Benedetto Folchi anxufertigen, ferner litteras passus und eine zifra, von der eine Abschrift in Mailand 45 xu behalten sei; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 395-396.) Am 17 Oktober hatte ihn Filippo Maria bei Sig- mund und mutatis mutandis bei Brunoro della Scala und Kaspar Schlick beglaubigt mit dem Bemerken, daß er Mitteilungen über den herxoglichen Condottiere 50 Niccolò Piccinino zu machen habe, der vor vielen Jahren ſd. i. 1425; vgl. Simoneta bei Muratori, 40
82 Vorakten des Romzuges. 1429 Febr. 13 [8] Quo a autem ad missionem unius ex illis prefati domini ducis ad eum locum, in quo debent persona regia acb alii principes et domini ista quadragesima convenire, B. A B dicit prefatus . . dominusc, quod super non posset idem . . dominus satisfacere voluntati regie, quia Bartholameus Musca 5 tabulerio solus est et pro sui exoneratione in accessu suo ad has partes fuit tardior, non vellet nec auderet ipse tantum mittere, quam fuisset expediens, sicut ipse Bartho- quia periculosum nimis esset ipso existente lameus bene scit f. sed Bartholameus in ita circumdato sicut est. sed mittentibus reditu suo ad regiam majestatem illa eadem etiam illustribus dominis . . duce Sabaudie apportabit, que nuncius proprius appor- 10 (cujus missio tamen minus importaret, quia tasset, si mitti potuisset in tempore 1. ipse est in loco tutissimo ultra montes et potest mittere sine ullo respectu) neenon .. marchione Montisferrati d et domino Mantue vel saltem aliquo ex eis ultra dominum ducem Sabaudie, et ipse quoque .. do- minus e eo casu mittere contentabitur ; aliter autem mittere non presumeret, imo, si mi- sisset et mittendus ab eo alios non reperiret patenter et aperte, non secrete transmissos, ille, quem .. dominus ipse misisset, statim et absque alia expectatione rediret 1. 15 20 1429 Fobr. 28 45. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Federico de Pezzi 2: kann infolge verspäteter Ankunft des königlichen Gesandten Bartolommeo Mosca den Reichstag zu Preßburg nicht mehr beschicken; soll ihn bei K. Sigmund entschuldigen und als sein Gesandter 1429 Februar 28 Mailand. 25 an den Verhandlungen des Reichstages teilnehmen. B aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1429 cop. chart. coaeva, Reinschrift von A, mit vielen Korrekturen von einer gleichzeitigen Hand. Das fehlende Datum ist von uns aus A ergänxt. A coll. ebenda conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 403 aus A. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 100; 30 vgl. daxu oben S. 73 Anm. I. a) art. 8 ist i B mit der Randbemerkung vacat versehen. b) B1 et. c) B add. .. dux. d) in A folgt durch- strichen .. marchione Estensi. e) B add. .. dux. f) in Bi folgen unterstrichen, also getilgt die Worte et cum super tabullerio solus sit, non fuisset etiam ausus mittere nec auderet, nisi pariter mitteretur per illustrom dominum .. marchionem Montisferrati, magnificum dominum Mantuanum aut saltem alterum eorum, patenter 35 scilicet et aperte. 1 Mit der Vertretung des Herxogs auf dem Preß- burger Tage wurde der schon am königlichen Hofe weilende Federico de Pexxi beauftragt; vgl. nr. 45. 2 Federico de Pexxi war im Oktober 1428 an den königlichen Hof gesandt worden, um dem König für die Anxeige des Abschlusses des Waffenstill- standes mit Venedig (vgl. nr. 66) xu danken und rugleich dem Mißvergniigen des Herxogs darüber Ausdruck xu geben, daßt er in dem Waffenstillstands- instrument nicht spexiell erwähnt worden sei, son- dern so ganz allgemein mit den übrigen Reichs- vasallen, die doch bei weitem nicht so schwer für das Reich gelitten hätten wie er. Der Gesandte sollte den König bitten, dies in künftigen Verträgen nicht xu unterlassen, und sich bemühen, etwaige dem Mailändischen Staatsinteresse xuwiderlaufende Verhandlungen xu verhindern. (Instruktion vom 8 Oktober 1428 in Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 xwei Exemplare, conc. chart. und cop. chart. coaeva; unter dem Konxept steht die Anweisung, Beglaubigungsschreiben für Pexxi bei dem König, Brunoro della Scala, dem Bischof von Agram, dem Sekretär Kaspar Schlick, Lodovico de Sabini und Benedetto Folchi anxufertigen, ferner litteras passus und eine zifra, von der eine Abschrift in Mailand 45 xu behalten sei; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 395-396.) Am 17 Oktober hatte ihn Filippo Maria bei Sig- mund und mutatis mutandis bei Brunoro della Scala und Kaspar Schlick beglaubigt mit dem Bemerken, daß er Mitteilungen über den herxoglichen Condottiere 50 Niccolò Piccinino zu machen habe, der vor vielen Jahren ſd. i. 1425; vgl. Simoneta bei Muratori, 40
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41- 55. 83 .. Dux a Mediolani etc. Papie Anglerieque comes et Janue dominus. hucb veniens Bartholameus Musca familiaris et nuncius regius Dilecte noster. nobis exposuit 1, quod serenissimus dominus noster dominus Romanorum rex decreverat 5 universos principes et dominos Christianitatis aut eorum nuncios in Posonio apud Viennam convocare 2, ita ut omnes ibi essent medio tempore presentis quadragesime, Mär 6 ubi et ipse personaliter esse et convenire volebat, et nos denique requisivit parte regie majestatis, ut ad eum locum unum ex nostris mittere deberemus, qui esset una cum aliis in sumpta dieta. sed cum Bartholameus idem in suo huc accessu tardus fuerit 10 propter impedimenta nivium et alia incommoda, que habentibus per longa itinera equitare sepe contingunt“, non potuissemus in tempore voluntatem in hoc regiam adimplere. volumus igitur, quod prepositis de nobis debitis recommendationibus regie majestati et explicata cum excusatione nostri causa, quare non misimus, tu ipse pro nobis apud suame serenitatem existens offeras f supplere vices illius ex nostris, quem 15 voluisset habere, et g sis una cum aliis ad audiendum et videndum ea, que dici fierique contigerit, et breviter facias tu sicut et ceteri, nos de omnibus postmodum avisando. nam cum Bartholameus ipse rettulerit prefatum dominum nostrum .. regem hoc tantum quesivisse, ut ibi pro nobis unus esset, qui simulh cum aliis videret et palparet ea i, que dicerenturk et fierent, sufficienter erit ex I tuim presentia voluntati regie satisfactum. Me- 20 diolani ultimo februarii 1429. 1429 Febr. 28 1429 Febr. 28 25 46. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Giacobbe d'Iseo, seinen Gesandten bei K. Sig- 1430 Miirz 13 mund3, schreibt über die guten Aussichten für das Zustandekommen einer Ver- ständigung zwischen dem Papst und dem König; Adressat soll den letzteren unver- züglich davon in Kenntnis setzen und ihn auffordern, die Vorbereitungen zu seinem Zuge nach Italien zu treffen. 1430 März 14 Mailand. 30 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 cop. chart. coaeva, wohl Reinschrift eines nicht mehr vorhandenen Konxeptes. Das Datum ist von einer anderen gleichzeitigen Hand rechts unter den Text geschrieben. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 442 ebendaher. — Benutxt von Daverio a. a. O. S. 67 und von Kagelmacher a. a. O. S. 107-108. Quam primum ad presentiam nostram attigit dominus Benedictus de Forlivio illa- que percepimus, que attulit in materia habende intelligentie per dominum nostrum regem cum summo pontifice 4, nulla prorsus habita mora scripsimus domino cardinali Placentino domino Guarnerio de Castiliono et Urbano de Jacoppo in Romana curia pro nobis 35 agentibus, quecumque utilia et opportuna esse putavimus pro suasione ipsius intelligentie et inductione ad eam summi pontificis. fuerunt ergo cum beatitudine sua et omnia secum plene dixerunt discusseruntque, et inter cetera reportarunt, que videbis per cedulam 10 a) an Stelle der Suprascriptio steld in A über dem Stück die Adresse Frederico de Petiis familiari nostro apud cesarem. b) der Satz huc — sumpta dieta hat in A swar andere Fassung, aber völlig gleichen Inhall; ugl. den Druck bei Osio. c) A add. forsan. d) 4 add. ut. e) A stellt um serenitatem suam. f) A stellt um supplere offeras. g) et — avisando weicht in A formal, aber nicht inhaltlich etiras ab; vgl. den Druck bei Osio. h) simul cum aliis om. A. i) A res. k) statt dicerentur et fierent hat A dicto tempore pertractabuntur. 1) om. A. m) A stellt um presentia tui. Scriptt. rer. Ital. 21, 202-203] in Florenz schmäh- 45 lich beschimpft worden sei (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 398-399). 1 Vgl. nr. 44 art. 8. 2 Uber den Preſburger Reichstag vergleiche Quellen und Forschungen aus Italienischen Archiven und Bibliotheken 2, 310-316. 3 Uber die Mission des Giacobbe d'Iseo nach Ungarn vergleiche S. 21. Vgl. darüber S. 31-32. 11
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41- 55. 83 .. Dux a Mediolani etc. Papie Anglerieque comes et Janue dominus. hucb veniens Bartholameus Musca familiaris et nuncius regius Dilecte noster. nobis exposuit 1, quod serenissimus dominus noster dominus Romanorum rex decreverat 5 universos principes et dominos Christianitatis aut eorum nuncios in Posonio apud Viennam convocare 2, ita ut omnes ibi essent medio tempore presentis quadragesime, Mär 6 ubi et ipse personaliter esse et convenire volebat, et nos denique requisivit parte regie majestatis, ut ad eum locum unum ex nostris mittere deberemus, qui esset una cum aliis in sumpta dieta. sed cum Bartholameus idem in suo huc accessu tardus fuerit 10 propter impedimenta nivium et alia incommoda, que habentibus per longa itinera equitare sepe contingunt“, non potuissemus in tempore voluntatem in hoc regiam adimplere. volumus igitur, quod prepositis de nobis debitis recommendationibus regie majestati et explicata cum excusatione nostri causa, quare non misimus, tu ipse pro nobis apud suame serenitatem existens offeras f supplere vices illius ex nostris, quem 15 voluisset habere, et g sis una cum aliis ad audiendum et videndum ea, que dici fierique contigerit, et breviter facias tu sicut et ceteri, nos de omnibus postmodum avisando. nam cum Bartholameus ipse rettulerit prefatum dominum nostrum .. regem hoc tantum quesivisse, ut ibi pro nobis unus esset, qui simulh cum aliis videret et palparet ea i, que dicerenturk et fierent, sufficienter erit ex I tuim presentia voluntati regie satisfactum. Me- 20 diolani ultimo februarii 1429. 1429 Febr. 28 1429 Febr. 28 25 46. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Giacobbe d'Iseo, seinen Gesandten bei K. Sig- 1430 Miirz 13 mund3, schreibt über die guten Aussichten für das Zustandekommen einer Ver- ständigung zwischen dem Papst und dem König; Adressat soll den letzteren unver- züglich davon in Kenntnis setzen und ihn auffordern, die Vorbereitungen zu seinem Zuge nach Italien zu treffen. 1430 März 14 Mailand. 30 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 cop. chart. coaeva, wohl Reinschrift eines nicht mehr vorhandenen Konxeptes. Das Datum ist von einer anderen gleichzeitigen Hand rechts unter den Text geschrieben. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 442 ebendaher. — Benutxt von Daverio a. a. O. S. 67 und von Kagelmacher a. a. O. S. 107-108. Quam primum ad presentiam nostram attigit dominus Benedictus de Forlivio illa- que percepimus, que attulit in materia habende intelligentie per dominum nostrum regem cum summo pontifice 4, nulla prorsus habita mora scripsimus domino cardinali Placentino domino Guarnerio de Castiliono et Urbano de Jacoppo in Romana curia pro nobis 35 agentibus, quecumque utilia et opportuna esse putavimus pro suasione ipsius intelligentie et inductione ad eam summi pontificis. fuerunt ergo cum beatitudine sua et omnia secum plene dixerunt discusseruntque, et inter cetera reportarunt, que videbis per cedulam 10 a) an Stelle der Suprascriptio steld in A über dem Stück die Adresse Frederico de Petiis familiari nostro apud cesarem. b) der Satz huc — sumpta dieta hat in A swar andere Fassung, aber völlig gleichen Inhall; ugl. den Druck bei Osio. c) A add. forsan. d) 4 add. ut. e) A stellt um serenitatem suam. f) A stellt um supplere offeras. g) et — avisando weicht in A formal, aber nicht inhaltlich etiras ab; vgl. den Druck bei Osio. h) simul cum aliis om. A. i) A res. k) statt dicerentur et fierent hat A dicto tempore pertractabuntur. 1) om. A. m) A stellt um presentia tui. Scriptt. rer. Ital. 21, 202-203] in Florenz schmäh- 45 lich beschimpft worden sei (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1428 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 398-399). 1 Vgl. nr. 44 art. 8. 2 Uber den Preſburger Reichstag vergleiche Quellen und Forschungen aus Italienischen Archiven und Bibliotheken 2, 310-316. 3 Uber die Mission des Giacobbe d'Iseo nach Ungarn vergleiche S. 21. Vgl. darüber S. 31-32. 11
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84 Se- Vorakten des Romzuges. 1430 März 14 his inclusam 1, que satis et ample quidem insinuant bonam dispositionem summi ponti- ficis ad habendam et sumendam ejusmodi intelligentiam. quare fit, ut de optato illius intelligentie successu jam optime concipiamus et speremus, superveniente maxime domino Benedicto ad ipsius domini nostri pape presentiam, qui Romam nondum attigerat. ipse enim dominus Benedictus de omnibus hanc materiam concernentibus beatitudini sue pleniorem informationem dabit? et verbis ac suasionibus suis animum summi pontificis ad amplectendum intelligentiam illam omnino disponet. volumus igitur, Jacobine, ut hec omnia domino nostro regi indilate significes majestatemque suam horteris, ut et ipse pariter ad agenda pro accessu ejus in Italiam se disponat, ut, redeunte domino Bene- dicto cum expeditione votiva, postea dilationi non sit locus. et denique, Jacobine, nihil 10 diligentie pretermittas, ut nostrum desiderium impleatur. nos enim quicquid ultra suc- Mediolani 14 martii 1430. cesserit tibi similiter intimabimus. supra] Jacobino de Iseo. 1430 März 14 1430 April 10 47. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Giacobbe d'Iseo, seinen Gesandten bei K. Sig- mund: bevollmächtigt ihn, dem Könige mündliche, eventuell auch schriftliche Ver- 15 a 1430 sprechungen zu machen, und erteilt ihm entsprechende Instruktionen. April 10 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 451-452 aus derselben Vorlage. a. a. O. S. 110. — Benutxt von Kagelmacher 20 Schreibt: Aus den Gesprächen, die K. Sigmund mit dem Adressaten gehabt und über die dieser jedes Mal und so auch küralich berichtet habe 3, gewinne er den Eindruck, als traue der König nicht recht den Eröffnungen, die der Adressat ihm in seinem (des Herrogs) Namen gemacht habe, und als werde er ihnen auch nicht eher trauen, als bis der Adressat Vollmacht habe, das Gesagte zu versprechen. Er bevollmächtige ihn deshalb durch das beifolgende Mandat 4, ut super factis alias requisitionibus 5 per Bar- 25 tholameum Muscam nuntium suum nomine nostro majestati sue promittas verbo tantum et oretenus ea, que in cedula his inclusa 6 continentur, que requisitionibus ipsis plenissime satisfaciunt, et generaliter pol- licearis, quod illa omnia faciemus, que bonus servitor pro domino suo facere teneatur. duo volumus, Ja- cobine, tantum excipias, si de ipsis fieret tibi mentio: primum scilicet quod non teneamur cum persona nostra ad presentiam suam accedere, nisi beneplaciti nostri fuerit, sicut per imperiales litteras, quas ha- 30 bemus, olim nobis benigne concessit 7, quando spectabilem Conradum de Carreto et dominum Guarnerium de Castiliono ad majestatem suam misimus; secundum autem quod in accessu ejus ad civitates nostras Mediolani et Papie non debeat pro scandalis evitandis conducere ultra numerum personarum octingentarum vel mille ad plus, sicut etiam nobis per litteras suas jam concessit 8. Der Adressat möge den König auf alle Weise dahin zu bringen suchen, daß er sich mit mündlichen Versprechungen aufrieden gebe. Er 35 möge besonders betonen, daß der König ihren (des Herzogs und des Adressaten) mündlichen Versprechungen ebenso sehr vertrauen dürfe wie schriftlichen; auch möge er auf die mißliche Lage hinweisen, in die beide Teile geraten könnten, wenn die Versprechungen durch irgend einen Zufall bekannt wiirden und dann der König weder komme noch die bewußten Angelegenheiten ordne. Erst wenn der König mit mündlichen Versprechungen nicht aufrieden xu stellen sei, möge der Adressat sie schriftlich geben, dabei aber darauf 40 achten, daß sie nur in cinem Exemplare ausgefertigt und bei einer Vertrauensperson hinterlegt würden. Wolle der König das Schriftstüick beim König von Polen oder beim Großfüirsten Witold hinter- legen, so sei er (der Herrog) damit einverstanden, vorausgesetxt, daß der Inhalt des Schriftstüickes so lange geheim gehalten werde, bis der König in Italien sei und die dort seiner harrenden Aufgaben erledigt habe. Datum Mediolani 10 aprilis 1430. 1430 Apr. 10 46 1 Die cedula ist nicht mehr vorhanden. 2 Vgl. die Instruktion Folchi's vom 10 Februar 1430 (nr. 75). 3 Die Berichte des Gesandten liegen nicht mehr vor. Ihr Inhalt ist jedoch aus den Briefen, die der Herzog an ihn am 10. und 26 Märx richtete (Osio a. a. O. 2, 441-442 und 443), ersichtlich. Uber den Inhalt des letzten Berichtes, auf den oben an- gespielt ist, giebt unsere nr. 48 Auskunft. 4 Das Mandat fehlt. 5 nr. 41. Die cedula ist nicht mehr vorhanden. Vgl. nr. 9 art. 2 und 4. Vgl. nr. 9 art. 3. 6 8 50
84 Se- Vorakten des Romzuges. 1430 März 14 his inclusam 1, que satis et ample quidem insinuant bonam dispositionem summi ponti- ficis ad habendam et sumendam ejusmodi intelligentiam. quare fit, ut de optato illius intelligentie successu jam optime concipiamus et speremus, superveniente maxime domino Benedicto ad ipsius domini nostri pape presentiam, qui Romam nondum attigerat. ipse enim dominus Benedictus de omnibus hanc materiam concernentibus beatitudini sue pleniorem informationem dabit? et verbis ac suasionibus suis animum summi pontificis ad amplectendum intelligentiam illam omnino disponet. volumus igitur, Jacobine, ut hec omnia domino nostro regi indilate significes majestatemque suam horteris, ut et ipse pariter ad agenda pro accessu ejus in Italiam se disponat, ut, redeunte domino Bene- dicto cum expeditione votiva, postea dilationi non sit locus. et denique, Jacobine, nihil 10 diligentie pretermittas, ut nostrum desiderium impleatur. nos enim quicquid ultra suc- Mediolani 14 martii 1430. cesserit tibi similiter intimabimus. supra] Jacobino de Iseo. 1430 März 14 1430 April 10 47. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Giacobbe d'Iseo, seinen Gesandten bei K. Sig- mund: bevollmächtigt ihn, dem Könige mündliche, eventuell auch schriftliche Ver- 15 a 1430 sprechungen zu machen, und erteilt ihm entsprechende Instruktionen. April 10 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 451-452 aus derselben Vorlage. a. a. O. S. 110. — Benutxt von Kagelmacher 20 Schreibt: Aus den Gesprächen, die K. Sigmund mit dem Adressaten gehabt und über die dieser jedes Mal und so auch küralich berichtet habe 3, gewinne er den Eindruck, als traue der König nicht recht den Eröffnungen, die der Adressat ihm in seinem (des Herrogs) Namen gemacht habe, und als werde er ihnen auch nicht eher trauen, als bis der Adressat Vollmacht habe, das Gesagte zu versprechen. Er bevollmächtige ihn deshalb durch das beifolgende Mandat 4, ut super factis alias requisitionibus 5 per Bar- 25 tholameum Muscam nuntium suum nomine nostro majestati sue promittas verbo tantum et oretenus ea, que in cedula his inclusa 6 continentur, que requisitionibus ipsis plenissime satisfaciunt, et generaliter pol- licearis, quod illa omnia faciemus, que bonus servitor pro domino suo facere teneatur. duo volumus, Ja- cobine, tantum excipias, si de ipsis fieret tibi mentio: primum scilicet quod non teneamur cum persona nostra ad presentiam suam accedere, nisi beneplaciti nostri fuerit, sicut per imperiales litteras, quas ha- 30 bemus, olim nobis benigne concessit 7, quando spectabilem Conradum de Carreto et dominum Guarnerium de Castiliono ad majestatem suam misimus; secundum autem quod in accessu ejus ad civitates nostras Mediolani et Papie non debeat pro scandalis evitandis conducere ultra numerum personarum octingentarum vel mille ad plus, sicut etiam nobis per litteras suas jam concessit 8. Der Adressat möge den König auf alle Weise dahin zu bringen suchen, daß er sich mit mündlichen Versprechungen aufrieden gebe. Er 35 möge besonders betonen, daß der König ihren (des Herzogs und des Adressaten) mündlichen Versprechungen ebenso sehr vertrauen dürfe wie schriftlichen; auch möge er auf die mißliche Lage hinweisen, in die beide Teile geraten könnten, wenn die Versprechungen durch irgend einen Zufall bekannt wiirden und dann der König weder komme noch die bewußten Angelegenheiten ordne. Erst wenn der König mit mündlichen Versprechungen nicht aufrieden xu stellen sei, möge der Adressat sie schriftlich geben, dabei aber darauf 40 achten, daß sie nur in cinem Exemplare ausgefertigt und bei einer Vertrauensperson hinterlegt würden. Wolle der König das Schriftstüick beim König von Polen oder beim Großfüirsten Witold hinter- legen, so sei er (der Herrog) damit einverstanden, vorausgesetxt, daß der Inhalt des Schriftstüickes so lange geheim gehalten werde, bis der König in Italien sei und die dort seiner harrenden Aufgaben erledigt habe. Datum Mediolani 10 aprilis 1430. 1430 Apr. 10 46 1 Die cedula ist nicht mehr vorhanden. 2 Vgl. die Instruktion Folchi's vom 10 Februar 1430 (nr. 75). 3 Die Berichte des Gesandten liegen nicht mehr vor. Ihr Inhalt ist jedoch aus den Briefen, die der Herzog an ihn am 10. und 26 Märx richtete (Osio a. a. O. 2, 441-442 und 443), ersichtlich. Uber den Inhalt des letzten Berichtes, auf den oben an- gespielt ist, giebt unsere nr. 48 Auskunft. 4 Das Mandat fehlt. 5 nr. 41. Die cedula ist nicht mehr vorhanden. Vgl. nr. 9 art. 2 und 4. Vgl. nr. 9 art. 3. 6 8 50
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 85 48. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Giacobbe d'Iseo, seinen Gesandten bei K. Sig- 1430 April 10 mund: schreibt u. a. über den Erfolg der Sendung des Benedetto Folchi zum Papst und über den Romzug K. Sigmunds. 1430 April 10 Mailand. D Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 conc. chart. Das Datum ist von einer an- deren gleichreitigen Hand in besonderer Zeile unter den Text geschrieben. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 449-451 aus unserer Vorlage. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 107 Anm. I und S. 109. [1 Produxerunt (deo laudes) date instructiones 1 domino Benedicto de Forlivio quesitos effectus. rediit enim huc ex curia Romana novissime ipse dominus Benedictus to et attulit a summo pontifice gratissimam expeditionem, sicut late videbis ex litteris apostolicis domino nostro .. regi directivis tenoris inclusi 2. sed et meliora dicturus est oretenus majestati sue parte summi pontificis, quemadmodum ab eo clarius intelliges, quam primum attigerit; veniet autem et festinabit ad serenitatis sue presentiam sine aliqua dilatione. summa est judicio nostro, quod iste dominus Benedictus noster sicut 15 solet egregie laboravit, multeque laudis eum ipsum dignum facimus. hec autem pre- misisse voluimus, ut dominus noster rex citius effectum hunc bonum sentiat et intelligat omnia esse ad accessum ejus bene disposita. et non restat ergo, nisi ut omnes ipse moras tollat et acceleret ac festinet hanc suam Italiam visitare, que jandudum expectat dominum suum regem. sequetur statim dominus Benedictus, qui verbo latius omnia 20 dicet. venturus erat, ut scribis, dominus noster rex etiam non habitis litteris a summo pontifice, nunc ergo amplius et liberius venire potest, quo illas ipse habet et pleniores ac frugaliores quam sua majestas quesivisset. [2] laudamus, Jacobine, illam sententiam domini nostri regis rebus scilicet Boemicis providendi3 vel per treuguam habendam, sicut alii principes et domini habuerunt 4, vel per alium modum, ut scribis. et omnino 25 postponenda sunt illa Boemie negotia pro rebus Italicis; nam, ut multotiens diximus et clamavimus, reformatio rerum Italie illa est, que alia quelibet reformabit, et ab Italia incoandum est. [3] ut autem dominus noster rex certior fiat, quibus viis et modis coronas suas habiturus sit, cujus rei novam, ut dicis, declarationem et responsionem querit habere, potes et habes majestati sue respondere et affirmare nostri parte, quod, 3o sicut ipse dicit, in veniendo Mediolanum pro capienda corona sua nulla difficultas ponenda est. in accessu autem majestatis sue Romam due vie possunt haberi, terrestris scilicet a et maritima, quarum utraque bona erit. nam si decreverit per terram iter facere, non dubitamus mediante solo gentium nostrarum exfortio eum salvum ponere usque Bononiam, etiam si aliqui vellent obsistere. sed non erunt, qui contradicant vel 35 obsistant, imo plerique nunc taciti stantes in favorem et auxilium majestatis sue sese detegent, utpote dominus Mantuanus et marchio Estensis, sicut tu ipse dixisti. a Bo- nonia vero ultra usque Romam per terras servitorum imperii tutissimus semper ibit; nec dubitamus, quod, si opportuna fuerint subsidia gentium summi pontificis in accessu ejus, illa etiam habebit. posset serenitas sua conducere tantum gentium numerum ex 40 partibus illis, quod non essent ei aliena presidia opportuna et invitis quibuscunque nolen- tibus ire posset; et hoc gratius atque jocundius nobis esset. quicquid sit, nostra sub- sidia non deficient, et illa quidem ample sufficient ad itineris sui tutellam. si vero maritimum iter habere voluerit, armabuntur Janue pro transitu suo quotquot galee oppor- a) em.; Forl. silicet. 46 nr. 75. Der Brief des Papstes an Sigmund ist nicht mehr vorhanden. Uber scinen mutmaßlichen In- halt vergleiche S. 31. Dies sollte auf dem Niirnberger Reichstage ge- 1 schehen, der für den 19 Märx 1430 ausgeschrieben worden war. Vgl. S. 21. 4 Man wird an den Beheimsteiner Vertrag (vgl. S. 21) nu denken haben, von dessen Abschluſe Fi- lippo Maria am 10 April Kenninis haben konnte.
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 85 48. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Giacobbe d'Iseo, seinen Gesandten bei K. Sig- 1430 April 10 mund: schreibt u. a. über den Erfolg der Sendung des Benedetto Folchi zum Papst und über den Romzug K. Sigmunds. 1430 April 10 Mailand. D Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 conc. chart. Das Datum ist von einer an- deren gleichreitigen Hand in besonderer Zeile unter den Text geschrieben. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 449-451 aus unserer Vorlage. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 107 Anm. I und S. 109. [1 Produxerunt (deo laudes) date instructiones 1 domino Benedicto de Forlivio quesitos effectus. rediit enim huc ex curia Romana novissime ipse dominus Benedictus to et attulit a summo pontifice gratissimam expeditionem, sicut late videbis ex litteris apostolicis domino nostro .. regi directivis tenoris inclusi 2. sed et meliora dicturus est oretenus majestati sue parte summi pontificis, quemadmodum ab eo clarius intelliges, quam primum attigerit; veniet autem et festinabit ad serenitatis sue presentiam sine aliqua dilatione. summa est judicio nostro, quod iste dominus Benedictus noster sicut 15 solet egregie laboravit, multeque laudis eum ipsum dignum facimus. hec autem pre- misisse voluimus, ut dominus noster rex citius effectum hunc bonum sentiat et intelligat omnia esse ad accessum ejus bene disposita. et non restat ergo, nisi ut omnes ipse moras tollat et acceleret ac festinet hanc suam Italiam visitare, que jandudum expectat dominum suum regem. sequetur statim dominus Benedictus, qui verbo latius omnia 20 dicet. venturus erat, ut scribis, dominus noster rex etiam non habitis litteris a summo pontifice, nunc ergo amplius et liberius venire potest, quo illas ipse habet et pleniores ac frugaliores quam sua majestas quesivisset. [2] laudamus, Jacobine, illam sententiam domini nostri regis rebus scilicet Boemicis providendi3 vel per treuguam habendam, sicut alii principes et domini habuerunt 4, vel per alium modum, ut scribis. et omnino 25 postponenda sunt illa Boemie negotia pro rebus Italicis; nam, ut multotiens diximus et clamavimus, reformatio rerum Italie illa est, que alia quelibet reformabit, et ab Italia incoandum est. [3] ut autem dominus noster rex certior fiat, quibus viis et modis coronas suas habiturus sit, cujus rei novam, ut dicis, declarationem et responsionem querit habere, potes et habes majestati sue respondere et affirmare nostri parte, quod, 3o sicut ipse dicit, in veniendo Mediolanum pro capienda corona sua nulla difficultas ponenda est. in accessu autem majestatis sue Romam due vie possunt haberi, terrestris scilicet a et maritima, quarum utraque bona erit. nam si decreverit per terram iter facere, non dubitamus mediante solo gentium nostrarum exfortio eum salvum ponere usque Bononiam, etiam si aliqui vellent obsistere. sed non erunt, qui contradicant vel 35 obsistant, imo plerique nunc taciti stantes in favorem et auxilium majestatis sue sese detegent, utpote dominus Mantuanus et marchio Estensis, sicut tu ipse dixisti. a Bo- nonia vero ultra usque Romam per terras servitorum imperii tutissimus semper ibit; nec dubitamus, quod, si opportuna fuerint subsidia gentium summi pontificis in accessu ejus, illa etiam habebit. posset serenitas sua conducere tantum gentium numerum ex 40 partibus illis, quod non essent ei aliena presidia opportuna et invitis quibuscunque nolen- tibus ire posset; et hoc gratius atque jocundius nobis esset. quicquid sit, nostra sub- sidia non deficient, et illa quidem ample sufficient ad itineris sui tutellam. si vero maritimum iter habere voluerit, armabuntur Janue pro transitu suo quotquot galee oppor- a) em.; Forl. silicet. 46 nr. 75. Der Brief des Papstes an Sigmund ist nicht mehr vorhanden. Uber scinen mutmaßlichen In- halt vergleiche S. 31. Dies sollte auf dem Niirnberger Reichstage ge- 1 schehen, der für den 19 Märx 1430 ausgeschrieben worden war. Vgl. S. 21. 4 Man wird an den Beheimsteiner Vertrag (vgl. S. 21) nu denken haben, von dessen Abschluſe Fi- lippo Maria am 10 April Kenninis haben konnte.
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86 Vorakten des Romzuges. 1430 April 10 tune sibi fuerint, et, postquam armate erunt, quamdiu ipse voluerit, tenebuntur. armari nos faceremus pro uno ex nostris, quem mittere disponeremus, 10, 12 et 14, si esset expediens: nonne ergo pro tam serenissimo rege universi orbis domini armabuntur et 20 et plures, si tot opus fuerit? certe sic! et eis armatis, sicut diximus, donec pla- citum ei fuerit, tenebuntur in mari et, quantum ipse jusserit, expectabunt. in armandis autem galeis ipsis nulla dilatio habebitur, quando erit expediens, sed tam cito fiet, quam [4] placet satis et ultra quam dici aut explicari verbis cito majestas sua voluerit. possit, quod serenitas sua ordinem cum Ungaris suis apponat et dimittat, ut insurgant contra Venetos a partibus Fori Julii, sicut scribis; et quo potentius atque virilius id actum fuerit, eo melius atque salubrius. [5] preterea quia scribis dominum nostrum 1o regem te remissurum ad nos esse pro requisitis alias 1 nobis per Bartholameum Muscham nomine majestatis sue, ne redeundi causam habeas et ex hoc tempus non perdatur, ex nunc et per aliud annexum breve 2 tibi mittimus responsiones superinde fiendas, contenti et volentes, si dominus noster rex fecerit de rebus hujusmodi mentionem, illas easdem [6 “] ha- 15 responsiones tu nomine nostro facias et sic majestati sue referas et affirmes. buimus litteras domini nostri regis plenas multe confidentie, quam de nobis assumit, di- cens inter cetera, quod bene seit quicquid agimus totum cedere in decus et commodum majestatis sue. volumus igitur, ut serenitati sue nostri parte gratias referas infinitas pro [6 b] vidimus et copiam tanta benignitate in nos sua nosque totos eidem exhibeas. litterarum, quas scribere statuit .. domino Lucano 3. et cum earum series nobis optime 20 posita videatur, sicut et alia queque sunt, que a majestate sua procedunt, curabimus illas quam primum mittere domino Lucano, ut aliquod hortamen inde suscipiat; magis tamen opportunus et utilis ei erit, sicut et aliis servitoribus imperii, celer domini nostri regis adventus. at quicquid sit, hujusmodi littere non obesse poterunt, sed prodesse. imo, cum dominus noster rex dignetur in litteris nobis scriptis requirere, ut serenitatem suam 25 avisemus, si qua factura sit pro ipso domino Lucano: volumus, quod eidem nostri parte respondeas eum tam prudentem esse, ut nostris avisamentis nequaquam indigeat; sed cum reverentia laudaremus, ut interim, quo ipse veniet, mitteret Florentiam et Lucam oratores suos, qui mandarent, quod utrinque guerra cessaret, cum aliis verbis que retulit ille familiaris comitis Nicolai de Segnia, quia talis oratorum missio judicio nostro utilis se multum erit, et ulterius .. oratoribus ipsis committeret, quod non desistentibus Floren- tinis ab offensis domini Lucani hortarentur Senenses et alios servitores imperii, quod in [7 cur- adjutorium domini Lucani consurgerent neque ipsum periclitari dimitterent. sarios 4 autem, quos majestas sua requirit, grato et libenti animo transmittemus, duos scilicet a cum decentibus ornamentis. cum tamen non scribas, quo tempore ipsos habere 35 velit, incerti sumus, quando eos mittere debeamus; et ipse tam cito eos ipsos forte vellet habere, quod non possent in tam brevi spacio fieri decentia ornamenta. quicquid sit, faciemus quantum possibile nobis fuerit, ut satisfaciamus voto suo; cui nos denique Mediolani 10 aprilis 1430. volumus devotissime recommendes. supra] Jacobino de Iseo. 5 1430 April 10 40 1430 Okt. 30 49. Hzg. Filippo Maria von Mailand an K. Sigmund: dankt für dessen Warnung vor Anschlägen seiner Gegner und des Markgrafen von Montferrat auf Genua; hat schon Vorkehrungen getroffen; hält es für das Beste, daß der König selbst nach a) em.; Vorl. silicet. 1 Vgl. nr. 41. 2 nr. 47. 3 Paolo Guinigi, der von Florens mit Krieg ülber- xogen worden war, weil er trotx des mit dieser Re- publik geschlossenen Bündnisses den Herzog von Mailand gegen die Liga unterstütxt hatte. Vgl. 45 Neri Capponi bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 1166 ff. und die Hist. Senensis (ebenda 20, 27ff.). 4 D. i. Streitrosse. Vgl. Du Cange 2, 674.
86 Vorakten des Romzuges. 1430 April 10 tune sibi fuerint, et, postquam armate erunt, quamdiu ipse voluerit, tenebuntur. armari nos faceremus pro uno ex nostris, quem mittere disponeremus, 10, 12 et 14, si esset expediens: nonne ergo pro tam serenissimo rege universi orbis domini armabuntur et 20 et plures, si tot opus fuerit? certe sic! et eis armatis, sicut diximus, donec pla- citum ei fuerit, tenebuntur in mari et, quantum ipse jusserit, expectabunt. in armandis autem galeis ipsis nulla dilatio habebitur, quando erit expediens, sed tam cito fiet, quam [4] placet satis et ultra quam dici aut explicari verbis cito majestas sua voluerit. possit, quod serenitas sua ordinem cum Ungaris suis apponat et dimittat, ut insurgant contra Venetos a partibus Fori Julii, sicut scribis; et quo potentius atque virilius id actum fuerit, eo melius atque salubrius. [5] preterea quia scribis dominum nostrum 1o regem te remissurum ad nos esse pro requisitis alias 1 nobis per Bartholameum Muscham nomine majestatis sue, ne redeundi causam habeas et ex hoc tempus non perdatur, ex nunc et per aliud annexum breve 2 tibi mittimus responsiones superinde fiendas, contenti et volentes, si dominus noster rex fecerit de rebus hujusmodi mentionem, illas easdem [6 “] ha- 15 responsiones tu nomine nostro facias et sic majestati sue referas et affirmes. buimus litteras domini nostri regis plenas multe confidentie, quam de nobis assumit, di- cens inter cetera, quod bene seit quicquid agimus totum cedere in decus et commodum majestatis sue. volumus igitur, ut serenitati sue nostri parte gratias referas infinitas pro [6 b] vidimus et copiam tanta benignitate in nos sua nosque totos eidem exhibeas. litterarum, quas scribere statuit .. domino Lucano 3. et cum earum series nobis optime 20 posita videatur, sicut et alia queque sunt, que a majestate sua procedunt, curabimus illas quam primum mittere domino Lucano, ut aliquod hortamen inde suscipiat; magis tamen opportunus et utilis ei erit, sicut et aliis servitoribus imperii, celer domini nostri regis adventus. at quicquid sit, hujusmodi littere non obesse poterunt, sed prodesse. imo, cum dominus noster rex dignetur in litteris nobis scriptis requirere, ut serenitatem suam 25 avisemus, si qua factura sit pro ipso domino Lucano: volumus, quod eidem nostri parte respondeas eum tam prudentem esse, ut nostris avisamentis nequaquam indigeat; sed cum reverentia laudaremus, ut interim, quo ipse veniet, mitteret Florentiam et Lucam oratores suos, qui mandarent, quod utrinque guerra cessaret, cum aliis verbis que retulit ille familiaris comitis Nicolai de Segnia, quia talis oratorum missio judicio nostro utilis se multum erit, et ulterius .. oratoribus ipsis committeret, quod non desistentibus Floren- tinis ab offensis domini Lucani hortarentur Senenses et alios servitores imperii, quod in [7 cur- adjutorium domini Lucani consurgerent neque ipsum periclitari dimitterent. sarios 4 autem, quos majestas sua requirit, grato et libenti animo transmittemus, duos scilicet a cum decentibus ornamentis. cum tamen non scribas, quo tempore ipsos habere 35 velit, incerti sumus, quando eos mittere debeamus; et ipse tam cito eos ipsos forte vellet habere, quod non possent in tam brevi spacio fieri decentia ornamenta. quicquid sit, faciemus quantum possibile nobis fuerit, ut satisfaciamus voto suo; cui nos denique Mediolani 10 aprilis 1430. volumus devotissime recommendes. supra] Jacobino de Iseo. 5 1430 April 10 40 1430 Okt. 30 49. Hzg. Filippo Maria von Mailand an K. Sigmund: dankt für dessen Warnung vor Anschlägen seiner Gegner und des Markgrafen von Montferrat auf Genua; hat schon Vorkehrungen getroffen; hält es für das Beste, daß der König selbst nach a) em.; Vorl. silicet. 1 Vgl. nr. 41. 2 nr. 47. 3 Paolo Guinigi, der von Florens mit Krieg ülber- xogen worden war, weil er trotx des mit dieser Re- publik geschlossenen Bündnisses den Herzog von Mailand gegen die Liga unterstütxt hatte. Vgl. 45 Neri Capponi bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 1166 ff. und die Hist. Senensis (ebenda 20, 27ff.). 4 D. i. Streitrosse. Vgl. Du Cange 2, 674.
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 87 Italien kommt und mit bewaffneter Hand gegen die Rebellen einschreitet; rät zur Verlängerung des Waffenstillstandes mit dem Sultan; will Giacobbe d'Iseo zu dem 1430 Oktober 30 für den 25 November ausgeschriebenen Reichstag schicken. Galliate 1. 1430 Okt. 30 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 conc. chart. Das Datum ist anscheinend von einer anderen, aber gleichxeitigen Hand neben die letxten Zeilen des Textes an den Rand geschrieben, da unter dem Text kein Raum mehr dafür frei war. Korrekturen von rein redaktionellem Charakter haben wir in den Varianten nur xum Teil erwähnt. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 470-471 ebendaher. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. III-112. 10 Serenissime principum et invictissime domine, domine mi honorandissime. post re- [1] jocunde nuper atque reverenter excepi majestatis commendationem humillimam a. vestre litteras 2, quibus ea michi nuntiantur, que b adversus res Januensium communes emuli tractare ac moliri nituntur assentiente, ut scribit vestra serenitas, . . marchione 15 Montisferrati manumque prestante 3. hanc michi factam notitiam et secutam admonitio- nem, ut michi provideam, litteras item regias dicto . . marchioni conscriptas in singu- larissimum munus habui, eo potissime quod in me docent quam maximam vestre sere- nitatis caritatem et vere paternam. proinde igitur sublimitatis vestre ad gratias infinitas assurgo et me totum ac omnia mea polliceor offero et exhibeo satis animo meo con- 20 tentus, quod majestas vestra deprehenderit, qualisnam sit illius marchionis animus atque opera, nec ego fuerim, qui de se ipso id renunciaverim. majorem nunc fidem et credu- litatem prestare poterit atque debebit vestra serenitas iis, que de suis operationibus re- ferentur. neque velim silere, quod ipse marchio ille est, ut brevibus verbis agam, qui res et negotia sacri imperii magis nititur perturbare, nec ego providere scio, quod ita 25 non faciat, provideat, si velit, vestra majestas, ad quam non minus attinet quam ad me. ego enim aliis ad salutem rerum Januensium pertinentibus jam providi et continuate provideo, quantume mea se potestas extendit. sed summum omnium remedium est, ut serenitas vestra, sicut sepius dixit, hanc Italiam suam visitet et contra inimicos ac re- belles experiatur vires suas, que mala sint recidat et bona componat. [2] audivi so libens, que a magno Teucrorum principe ad serenitatem vestram delata sunt 4. et licet a) in der Vorl. folgt ansgestrichen et debitam reverentiam, jam videtur. b) in der Vorl. folgt ansgestrichen adversus res meas Januensium emu. c) quantum — extendit in die Vorl. hincinkorrigiert. 1 Nordöstlich von Novara. 2 Diesen uns nicht bekannt gewordenen Brief des 35 Königs hatte wahrscheinlich Giacobbe d'Iseo mit- gebracht, dessen Rickkehr nach Mailand um den 22 Oktober herum erfolgt war. Vgl. S. 22 Anm. 6. 3 Es handelte sich um die Befreiung Genuas von der Mailändischen Herrschaft, an der besonders Ve- 4o nedig schon seit geraumer Zeit arbeitete, offenbar zu dem Zweek, den Herzog von Mailand von der See wieder wegzudrängen. Es hatte sich zu diesem Behufe mit den von Barnabò Adorno geführten Ge- nuesischen Exilierten in Verbindung gesetxt, und 45 auch Gian Giacomo von Montferrat scheint mit ihm im Einverständnis gewesen xu sein. Das Vor- haben mißlang. Ein von Barnabò angexettelter Auf- stand in der westlichen Riviera wurde 1431 von Niccolò Piccinino niedergeworfen. Piccinino wandte 50 sich dann gegen Montferrat, bemächtigte sich in kurxem der ganxen Markgrafschaft und zwang den Markgrafen zur Flucht nach Venedig. Vgl. Poggio lib. 6 bei Muratori 20, 375-376; Candido Decem- brio, Vita di Niccolò Piccinino ebenda 20, 1061; Biandrate, Hist. Montisferrati ebenda 23, 698-699, Navagiero, Storia Venexiana ebenda 23, 1095- 1096. — Das besondere Interesse, das Sigmund den Vorgängen an der Riviera entgegenbrachte, findet seine Erklärung teils in seiner seit langem gehegten Absicht, den Deutschen Handel von Venedig weg nach Genua xu leiten, teils darin, daß er, wie be- kannt, vorhatte, sich eventuell in Genua nach Rom einzuschiffen. 4 Aus dem uns vorliegenden Material ist nicht ersichtlich, worauf sich diese Nachrichten bexogen. Planten etwa Sigmund und der Sultan einen ge- meinsamen Angriff auf Venedig? Man könnte dies aus unserer nr. 92 und daraus schließten, daßt beide im Sommer 1430 den König von Bosnien xum Bruch mit der Republik au bestimmen suchten. Ende August waren Bosnische Gesandte in Venedig und baten um Rat super facto requisitionis facte [regi
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 87 Italien kommt und mit bewaffneter Hand gegen die Rebellen einschreitet; rät zur Verlängerung des Waffenstillstandes mit dem Sultan; will Giacobbe d'Iseo zu dem 1430 Oktober 30 für den 25 November ausgeschriebenen Reichstag schicken. Galliate 1. 1430 Okt. 30 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 conc. chart. Das Datum ist anscheinend von einer anderen, aber gleichxeitigen Hand neben die letxten Zeilen des Textes an den Rand geschrieben, da unter dem Text kein Raum mehr dafür frei war. Korrekturen von rein redaktionellem Charakter haben wir in den Varianten nur xum Teil erwähnt. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 470-471 ebendaher. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. III-112. 10 Serenissime principum et invictissime domine, domine mi honorandissime. post re- [1] jocunde nuper atque reverenter excepi majestatis commendationem humillimam a. vestre litteras 2, quibus ea michi nuntiantur, que b adversus res Januensium communes emuli tractare ac moliri nituntur assentiente, ut scribit vestra serenitas, . . marchione 15 Montisferrati manumque prestante 3. hanc michi factam notitiam et secutam admonitio- nem, ut michi provideam, litteras item regias dicto . . marchioni conscriptas in singu- larissimum munus habui, eo potissime quod in me docent quam maximam vestre sere- nitatis caritatem et vere paternam. proinde igitur sublimitatis vestre ad gratias infinitas assurgo et me totum ac omnia mea polliceor offero et exhibeo satis animo meo con- 20 tentus, quod majestas vestra deprehenderit, qualisnam sit illius marchionis animus atque opera, nec ego fuerim, qui de se ipso id renunciaverim. majorem nunc fidem et credu- litatem prestare poterit atque debebit vestra serenitas iis, que de suis operationibus re- ferentur. neque velim silere, quod ipse marchio ille est, ut brevibus verbis agam, qui res et negotia sacri imperii magis nititur perturbare, nec ego providere scio, quod ita 25 non faciat, provideat, si velit, vestra majestas, ad quam non minus attinet quam ad me. ego enim aliis ad salutem rerum Januensium pertinentibus jam providi et continuate provideo, quantume mea se potestas extendit. sed summum omnium remedium est, ut serenitas vestra, sicut sepius dixit, hanc Italiam suam visitet et contra inimicos ac re- belles experiatur vires suas, que mala sint recidat et bona componat. [2] audivi so libens, que a magno Teucrorum principe ad serenitatem vestram delata sunt 4. et licet a) in der Vorl. folgt ansgestrichen et debitam reverentiam, jam videtur. b) in der Vorl. folgt ansgestrichen adversus res meas Januensium emu. c) quantum — extendit in die Vorl. hincinkorrigiert. 1 Nordöstlich von Novara. 2 Diesen uns nicht bekannt gewordenen Brief des 35 Königs hatte wahrscheinlich Giacobbe d'Iseo mit- gebracht, dessen Rickkehr nach Mailand um den 22 Oktober herum erfolgt war. Vgl. S. 22 Anm. 6. 3 Es handelte sich um die Befreiung Genuas von der Mailändischen Herrschaft, an der besonders Ve- 4o nedig schon seit geraumer Zeit arbeitete, offenbar zu dem Zweek, den Herzog von Mailand von der See wieder wegzudrängen. Es hatte sich zu diesem Behufe mit den von Barnabò Adorno geführten Ge- nuesischen Exilierten in Verbindung gesetxt, und 45 auch Gian Giacomo von Montferrat scheint mit ihm im Einverständnis gewesen xu sein. Das Vor- haben mißlang. Ein von Barnabò angexettelter Auf- stand in der westlichen Riviera wurde 1431 von Niccolò Piccinino niedergeworfen. Piccinino wandte 50 sich dann gegen Montferrat, bemächtigte sich in kurxem der ganxen Markgrafschaft und zwang den Markgrafen zur Flucht nach Venedig. Vgl. Poggio lib. 6 bei Muratori 20, 375-376; Candido Decem- brio, Vita di Niccolò Piccinino ebenda 20, 1061; Biandrate, Hist. Montisferrati ebenda 23, 698-699, Navagiero, Storia Venexiana ebenda 23, 1095- 1096. — Das besondere Interesse, das Sigmund den Vorgängen an der Riviera entgegenbrachte, findet seine Erklärung teils in seiner seit langem gehegten Absicht, den Deutschen Handel von Venedig weg nach Genua xu leiten, teils darin, daß er, wie be- kannt, vorhatte, sich eventuell in Genua nach Rom einzuschiffen. 4 Aus dem uns vorliegenden Material ist nicht ersichtlich, worauf sich diese Nachrichten bexogen. Planten etwa Sigmund und der Sultan einen ge- meinsamen Angriff auf Venedig? Man könnte dies aus unserer nr. 92 und daraus schließten, daßt beide im Sommer 1430 den König von Bosnien xum Bruch mit der Republik au bestimmen suchten. Ende August waren Bosnische Gesandte in Venedig und baten um Rat super facto requisitionis facte [regi
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1430 qe illius Okt. 30 „ta“ yegebenen Versprechen halten, werde. 88 Vorakten des Romzuges. principis bona dispositione, multa contineant, que satis caripend/, pluris tamen eci atque facio eam humanitatem et inauditam clementiam, qua mecum utitur prefata serenitas in. renuntiando similia, nec tot aut tantas gratias possem majestati vestre ve- ferre, quot et quante debentur; sed suppleat ipse deus amplissimus omnium retributor, pro illis ego successibus vestre serenitati congratulor, et quiequid ipse magnus princeps ; fecit et facturus est, quod gratum aut utile sit sublimitati vestre, ita jucundum ae de- lectabile habeo, .üc si mihi ipsi. contingeret, nec indigne quidem, cum omnia rerum vestrarum commoda et * mea sint. sed unum, serenissime princeps, pro fide et devotione mea memorare constitu, quod maxime utilitatis erit meo judicio: operam dare elaborare et eniti, posteaquam dietus prineeps bene dispositus esse videtur, ut in ipsa dispositione 0 conservetur, elongentur ille treugue, quas simul habetis ', ceptam contra hostes prose- , gue, q , u) ?, Vielleicht ir. Schiórkd am m von mon. Bossnie] per dominum regem Hungarie et dominum Teucrorum, ut rumpat cum dominio [Veneciarum]. Der Venetianische Senat beschlofi am 29 August 1430, dieser Bitte. nicht. xu entsprechen, aber der Erwartung Ausdruck xu yeben, daß der König die mit der Republik geschlossenen Verträge und die (Monu- menta spectantia historiam Slavorum meridionalium 21, 44-45.) Auch die Bitte um ein Darlehen von 32000 Dukaten sum Zwecke der Lösung gewisser Schlösser aus den Händen der Türken wurde durch Beschluß vom 5 September 1430 abgeschlayen (a. a. O. 21, 45-46). Zu der Zeit, zu welcher Filippo Maria den vorliegenden Brief an Sigmund schrieb, war freilich an eine: Ausführung jenes Planes, falls er bestanden haben sollte, nicht mehr xu denken, denn Venedig hatte am 4 September 1430 mit dem Sultan den Frieden von Adrianopel geschlossen ( Venedig Staałs - A. Libri commemoriali 12 fol. 95a» cop. membr. coaeva, überschrieben‘ Copia pacis facte cum magno soldano Turchorum scripte in Greco et traus- late in vulgari, ut melius fieri potuit,^jurate die lune 4 septembris 1480 indictione nona in Andrino- poli; ogł. Romanin a. a. O. 4, 236). * Das Datum dieses Waffenstillstandes lift sich nicht genau ermitteln. Filippo Maria erhielt die Nachricht von seinem Abschluß etwa Anfang April 1429 (vgl. seine Briefe an Benedetto Folehi und an Federico de Pexxi vom 6 April 1429 bei Osio a. a. O. 2, 405-406 und den undatierten, wohl in den April 1429 xu setxenden Brief des Giacobbe d'Iseo am K. Sigmund ebenda 2, 416-419). . Folchi könnte also Mitte Februar 1429 wom Sultan xu Sigmund za- rückgekehrt sein. Zieht man nun in Betracht, daß er auf der Rückreise beim Griechischen Kaiser in Konstantinopel vorsprach (laut einem undatierten Briefe K. Sigmunds an. die Brüder des Kaisers, Theodor und Konstantin, Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 55a cop. chart. coaeva; vgl. S.119 Anm. 2), xieht man ferner den weiten Weg in Betracht, den er von Konstantinopel bis xu dem an der Polnischen Grenze weılenden Könige xwrück- xulegen hatte, so darf man annehmen, daß der Ab- schluß der Verhandlungen mit dem Sultan noch in vor dem Dezember 1428 erfolgt war. Definitivo ist der Waffenstillstand wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des April 1429 in Preßburg abgeschlossen worden; dorthin kam zau diesem Zwecke unmitlelbar nach dem 18 April cine Türkische | Gesandtschaft (vgl. Momumenta medii aevi hist. res gestas Polo- niae illustrantia 6, S21 und RTA. 9 nr. 218), — Filippo Maria wollte die Verlängerung des Waffen- stillstandes durch Benedetto Folchi in die Wege leiten lassen; er hatte ihm deshalb am 25 Oktober 1430 instructiones et commissiones gesandt nut dem Befehl, sich so bald als möglich xum Sultan xu be- geben (Mailand Staats- A. Cart. gen. 1480 conc. ehart.; gedr. Arch. słor. Lombardo Serie II Vol. 7 pag. 612 Amh. 3 mit dem falschen Datum des 25 Dexember 1430). Weitere Weisungen folgten am 2 Novem- ber, nachdem Bartolomeo Mosca, Bedenken. gedtfiert hatte, ob Folehi's Reise dem Könige genehm sein wiirde (Osio a. a. O. 2, 472-473). Dann aber, nach. Empfang eines königlichen Briefes, scheint Filippo Maria seine Absicht wieder aufgegeben zu haben; denn er schrieb dem Konig am 9 December 1430 : denique ut posteriorem partem litterarum majestatis vestre non omittam, iterum atque iterum summe laudo, ut prorogatio vigentis treugue inter serenita- tem vestram et magnum Teucrorum dominum dili- genti studio procuretur nec minus ut cum Venetis bellun agat. neque expectandus est ultimus termi- 40 nus dicte treugue, non expectanda firmatio pacis, sue cum Venetis, quin potius, dum tempus est et ila pax imperfecta vel nova, elaborandum in dicta materia. pro qua libens ego ex meis unum mitte- rem, sicut majestas vestra roquirit; sed cum id abs- que magno sumptu fieri non possit — novit enim serenitas vestra, quod oratores ad illun dominum mitti consuerunt pleni muneribus — aliaque plurima et immensa onera expensarum mihi nuno et semper incumbant, satius esse putarem [Os?o putam];hanc sarcinam in presenti non subire, cum maxime ma- jestas vestra verisimiliter debeat multos modos ha- bere huic rei aliter providendi (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 cop. chart. coaeva, HBeinsehrift; gedr. bei Osio a. a. O, 2, 477). 55 z 5 25 35 45
1430 qe illius Okt. 30 „ta“ yegebenen Versprechen halten, werde. 88 Vorakten des Romzuges. principis bona dispositione, multa contineant, que satis caripend/, pluris tamen eci atque facio eam humanitatem et inauditam clementiam, qua mecum utitur prefata serenitas in. renuntiando similia, nec tot aut tantas gratias possem majestati vestre ve- ferre, quot et quante debentur; sed suppleat ipse deus amplissimus omnium retributor, pro illis ego successibus vestre serenitati congratulor, et quiequid ipse magnus princeps ; fecit et facturus est, quod gratum aut utile sit sublimitati vestre, ita jucundum ae de- lectabile habeo, .üc si mihi ipsi. contingeret, nec indigne quidem, cum omnia rerum vestrarum commoda et * mea sint. sed unum, serenissime princeps, pro fide et devotione mea memorare constitu, quod maxime utilitatis erit meo judicio: operam dare elaborare et eniti, posteaquam dietus prineeps bene dispositus esse videtur, ut in ipsa dispositione 0 conservetur, elongentur ille treugue, quas simul habetis ', ceptam contra hostes prose- , gue, q , u) ?, Vielleicht ir. Schiórkd am m von mon. Bossnie] per dominum regem Hungarie et dominum Teucrorum, ut rumpat cum dominio [Veneciarum]. Der Venetianische Senat beschlofi am 29 August 1430, dieser Bitte. nicht. xu entsprechen, aber der Erwartung Ausdruck xu yeben, daß der König die mit der Republik geschlossenen Verträge und die (Monu- menta spectantia historiam Slavorum meridionalium 21, 44-45.) Auch die Bitte um ein Darlehen von 32000 Dukaten sum Zwecke der Lösung gewisser Schlösser aus den Händen der Türken wurde durch Beschluß vom 5 September 1430 abgeschlayen (a. a. O. 21, 45-46). Zu der Zeit, zu welcher Filippo Maria den vorliegenden Brief an Sigmund schrieb, war freilich an eine: Ausführung jenes Planes, falls er bestanden haben sollte, nicht mehr xu denken, denn Venedig hatte am 4 September 1430 mit dem Sultan den Frieden von Adrianopel geschlossen ( Venedig Staałs - A. Libri commemoriali 12 fol. 95a» cop. membr. coaeva, überschrieben‘ Copia pacis facte cum magno soldano Turchorum scripte in Greco et traus- late in vulgari, ut melius fieri potuit,^jurate die lune 4 septembris 1480 indictione nona in Andrino- poli; ogł. Romanin a. a. O. 4, 236). * Das Datum dieses Waffenstillstandes lift sich nicht genau ermitteln. Filippo Maria erhielt die Nachricht von seinem Abschluß etwa Anfang April 1429 (vgl. seine Briefe an Benedetto Folehi und an Federico de Pexxi vom 6 April 1429 bei Osio a. a. O. 2, 405-406 und den undatierten, wohl in den April 1429 xu setxenden Brief des Giacobbe d'Iseo am K. Sigmund ebenda 2, 416-419). . Folchi könnte also Mitte Februar 1429 wom Sultan xu Sigmund za- rückgekehrt sein. Zieht man nun in Betracht, daß er auf der Rückreise beim Griechischen Kaiser in Konstantinopel vorsprach (laut einem undatierten Briefe K. Sigmunds an. die Brüder des Kaisers, Theodor und Konstantin, Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 55a cop. chart. coaeva; vgl. S.119 Anm. 2), xieht man ferner den weiten Weg in Betracht, den er von Konstantinopel bis xu dem an der Polnischen Grenze weılenden Könige xwrück- xulegen hatte, so darf man annehmen, daß der Ab- schluß der Verhandlungen mit dem Sultan noch in vor dem Dezember 1428 erfolgt war. Definitivo ist der Waffenstillstand wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des April 1429 in Preßburg abgeschlossen worden; dorthin kam zau diesem Zwecke unmitlelbar nach dem 18 April cine Türkische | Gesandtschaft (vgl. Momumenta medii aevi hist. res gestas Polo- niae illustrantia 6, S21 und RTA. 9 nr. 218), — Filippo Maria wollte die Verlängerung des Waffen- stillstandes durch Benedetto Folchi in die Wege leiten lassen; er hatte ihm deshalb am 25 Oktober 1430 instructiones et commissiones gesandt nut dem Befehl, sich so bald als möglich xum Sultan xu be- geben (Mailand Staats- A. Cart. gen. 1480 conc. ehart.; gedr. Arch. słor. Lombardo Serie II Vol. 7 pag. 612 Amh. 3 mit dem falschen Datum des 25 Dexember 1430). Weitere Weisungen folgten am 2 Novem- ber, nachdem Bartolomeo Mosca, Bedenken. gedtfiert hatte, ob Folehi's Reise dem Könige genehm sein wiirde (Osio a. a. O. 2, 472-473). Dann aber, nach. Empfang eines königlichen Briefes, scheint Filippo Maria seine Absicht wieder aufgegeben zu haben; denn er schrieb dem Konig am 9 December 1430 : denique ut posteriorem partem litterarum majestatis vestre non omittam, iterum atque iterum summe laudo, ut prorogatio vigentis treugue inter serenita- tem vestram et magnum Teucrorum dominum dili- genti studio procuretur nec minus ut cum Venetis bellun agat. neque expectandus est ultimus termi- 40 nus dicte treugue, non expectanda firmatio pacis, sue cum Venetis, quin potius, dum tempus est et ila pax imperfecta vel nova, elaborandum in dicta materia. pro qua libens ego ex meis unum mitte- rem, sicut majestas vestra roquirit; sed cum id abs- que magno sumptu fieri non possit — novit enim serenitas vestra, quod oratores ad illun dominum mitti consuerunt pleni muneribus — aliaque plurima et immensa onera expensarum mihi nuno et semper incumbant, satius esse putarem [Os?o putam];hanc sarcinam in presenti non subire, cum maxime ma- jestas vestra verisimiliter debeat multos modos ha- bere huic rei aliter providendi (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 cop. chart. coaeva, HBeinsehrift; gedr. bei Osio a. a. O, 2, 477). 55 z 5 25 35 45
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 89 quatur impresiam nec aliqualiter cum eis pacem assumat. [3] postremo, ut sicut debeo vestris requisitionibns satisfaciam, ad constitutam in festo sancte Catherine die- tam 1 spectabilem Jacobinum de Iseo mittere procurabo, qui factis petitionibus respon- debit et serenitatem vestram faciet non dubito plene contentam et omnibus ipsam dietam concernentibus nomine meo supplebit, sicut majestas vestra mandaverit. neque enim virum habeo ad hujusmodi res magis idoneum, non a cui possit uterque nostrum magis credere, et ipse jam rerum ipsarum praticam habet atque peritiam. Galiate 30 oc- tobris 1430. 1430 Okt. 30 Nov. 25 1130 Okt. 30 [supra] Domino meo . . regi Romanorum. 10 50. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen: schreibt über seine Verhandlungen mit dem Herzog von Mailand und über seine Absicht, nach dem Abschlußs derselben sofort nach Italien zu kommen; bittet den Adressaten, zu seiner Unterstützung Truppen unter dem Befehle des Fürsten von Piemont bereit zu halten und dem Herzog von Mailand gegen Venedig beizustehen; wünscht die Gegenwart eines Sa- voyischen Gesandten bei den Verhandlungen des Nürnberger Reichstages. 1431 Januar 1 Konstans. Ib Jan. I 1431 20 Aus Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 142ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littere imperiales apportate prefato domino nostro duci Sabaudie per Johannem Marescalli ejus scutifferum scutifferie in dissolucione congregacionis Constan- ciensis. Gedruckt bei Guichenon, Hist. généalogique de la maison de Savoye 4, 276, xweifellos aus unserer Vorlage. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rex. Illustris princeps, consanguinee carissime. gratum admodum habuimus dilectum nostrum Johannem Marescalli scutifferum et nuncium tuum super vocacione nostra 1 ad majestatem nostram transmissum, quem nobiscum retinuimus, quousque magnifficus Jaco- binus de Iseo, orator filii nostri et tui ducis Mediolani, ad nos venit 2. verum idem Jacobinus parte dicti ducis nobis ad petita nostra votivum responsum attulit, sic quod so quasi in omnibus pro introitu nostro ad Ytaliam sumus concordes preter unum, pro quo jam magnifficum Brunorium de Scala comitem Sancti Montis Verone etc. vicarium gene- ralem fidelem nostrum dilectum una cum prefato Jacobino ad filium nostrum remitti- mus, et indubie tenemus illa votivo fine debere concludi. quo facto dispositi sumus et speramus per dei graciam subito Ytaliam personaliter visitare pro suscipiendis b coronis s5 imperii et negociis illis Ytalie perarduis possibiliter providendis. ideirco dileccionem tuam attente petimus et rogamus adortantes et amonentes eandem, quatenus vestigiis progenitorum tuorum, qui apud predecessores nostros dominos imperatores et reges multa gloriosa fecere, inherendo filium tuum principem Pedemoncium nobis carissimum ad hoc aptes et disponas, ut advenientibus nobis ad partes illas ipse cum gentibus et 4o potencia sua nobis sit in auxilio et assistencia, prout debet. nos enim persone tue defe- rentes non affectamus illam fatigare, dum filium tuum ac gentes nobiscum habeamus. et in casu quo Veneti et eorum complices ante introitum nostrum guerram rumperent et filium nostrum conarentur invadere, rogamus te nichillominus tibi injungentes, qua- 25 a) sic. b) em.; Vorl. succipiendis. 45 1 Das Schreiben ist uns nicht bekannt geworden. Vielleicht handelte es sich um eine Einladung xu dem für den 25 November 1430 geplanten Nürn- berger Reichstage. Vgl. S. 22. Deutsche Reichstags-Akten X. 2 Wahrscheinlich in der Weihnachtswoche. Vgl. S. 22. 12
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 89 quatur impresiam nec aliqualiter cum eis pacem assumat. [3] postremo, ut sicut debeo vestris requisitionibns satisfaciam, ad constitutam in festo sancte Catherine die- tam 1 spectabilem Jacobinum de Iseo mittere procurabo, qui factis petitionibus respon- debit et serenitatem vestram faciet non dubito plene contentam et omnibus ipsam dietam concernentibus nomine meo supplebit, sicut majestas vestra mandaverit. neque enim virum habeo ad hujusmodi res magis idoneum, non a cui possit uterque nostrum magis credere, et ipse jam rerum ipsarum praticam habet atque peritiam. Galiate 30 oc- tobris 1430. 1430 Okt. 30 Nov. 25 1130 Okt. 30 [supra] Domino meo . . regi Romanorum. 10 50. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen: schreibt über seine Verhandlungen mit dem Herzog von Mailand und über seine Absicht, nach dem Abschlußs derselben sofort nach Italien zu kommen; bittet den Adressaten, zu seiner Unterstützung Truppen unter dem Befehle des Fürsten von Piemont bereit zu halten und dem Herzog von Mailand gegen Venedig beizustehen; wünscht die Gegenwart eines Sa- voyischen Gesandten bei den Verhandlungen des Nürnberger Reichstages. 1431 Januar 1 Konstans. Ib Jan. I 1431 20 Aus Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 142ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littere imperiales apportate prefato domino nostro duci Sabaudie per Johannem Marescalli ejus scutifferum scutifferie in dissolucione congregacionis Constan- ciensis. Gedruckt bei Guichenon, Hist. généalogique de la maison de Savoye 4, 276, xweifellos aus unserer Vorlage. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rex. Illustris princeps, consanguinee carissime. gratum admodum habuimus dilectum nostrum Johannem Marescalli scutifferum et nuncium tuum super vocacione nostra 1 ad majestatem nostram transmissum, quem nobiscum retinuimus, quousque magnifficus Jaco- binus de Iseo, orator filii nostri et tui ducis Mediolani, ad nos venit 2. verum idem Jacobinus parte dicti ducis nobis ad petita nostra votivum responsum attulit, sic quod so quasi in omnibus pro introitu nostro ad Ytaliam sumus concordes preter unum, pro quo jam magnifficum Brunorium de Scala comitem Sancti Montis Verone etc. vicarium gene- ralem fidelem nostrum dilectum una cum prefato Jacobino ad filium nostrum remitti- mus, et indubie tenemus illa votivo fine debere concludi. quo facto dispositi sumus et speramus per dei graciam subito Ytaliam personaliter visitare pro suscipiendis b coronis s5 imperii et negociis illis Ytalie perarduis possibiliter providendis. ideirco dileccionem tuam attente petimus et rogamus adortantes et amonentes eandem, quatenus vestigiis progenitorum tuorum, qui apud predecessores nostros dominos imperatores et reges multa gloriosa fecere, inherendo filium tuum principem Pedemoncium nobis carissimum ad hoc aptes et disponas, ut advenientibus nobis ad partes illas ipse cum gentibus et 4o potencia sua nobis sit in auxilio et assistencia, prout debet. nos enim persone tue defe- rentes non affectamus illam fatigare, dum filium tuum ac gentes nobiscum habeamus. et in casu quo Veneti et eorum complices ante introitum nostrum guerram rumperent et filium nostrum conarentur invadere, rogamus te nichillominus tibi injungentes, qua- 25 a) sic. b) em.; Vorl. succipiendis. 45 1 Das Schreiben ist uns nicht bekannt geworden. Vielleicht handelte es sich um eine Einladung xu dem für den 25 November 1430 geplanten Nürn- berger Reichstage. Vgl. S. 22. Deutsche Reichstags-Akten X. 2 Wahrscheinlich in der Weihnachtswoche. Vgl. S. 22. 12
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90 Vorakten des Romzuges. 1431 Jan.I 1431 Jan. tenus eundem filium nostrum et tuum nullathenus deseras, sed eidem gentibus et auxi- liis tuis usque ad felicem adventum nostrum amore nostri succurras, prout de te con- fidenciam indubiam gerimus. commisimus eciam prefato Brunorio, ut quo cito facta illa in Mediolano concluserit, quod tibi adstatim queque signifficet scriptis suis a. et teb quoque rogamus habitis advisacionibus et litteris dicti Brunorii unum ex fidelibus tuis ad Nurembergam celeriter destines, qui audiat, qualiter ibidem negocia nostra pro illo transitu aptabuntur, agens in hiis, prout de te confidenciam gerimus precipuam et tibi domuique tue cupimus gloriosis favoribus reminisci. commisimus eciam prefato Ma- rescallo scutiffero tuo, ut te de singulis informet orethenus ; cui adhibere velis per omnia credencie plenam fidem. datum Constancie die prima mensis januarii regnorum 1o nostrorum anno Hungarie etc. 44 Romanorum 21 et Bohemie 11. [supra] Illustri Amadeo duci Sabaudie principi consanguineo nostro carissimo. Ad mandatum domini regis Caspar Slik. 1431 51. Entwurf i zu einem Vertrage K. Sigmunds, vertreten durch seinen Bevollmächtigten Jan. 31 den Reichsvikar Brunoro della Scala, mit Hzg. Filippo Maria von Mailand: betr. 15 1431 die Bekriegung Venedigs, die Mailändische Krönung und den Romzug. Janиar 31 Сиsаgо. M aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 cop. chart. coaeva, vier Seiten, von denen drei beschrieben sind. Uber dem Text steht das unvollständige Datum 1431 die, daneben die Bemerkung non processerunt in hac forma. A coll. ebenda Carteggio generale 1431 conc. chart., vier Seiten, von denen drei beschrieben sind. Uber dem Text steht das Datum 1431 die [und daxu wohl von anderer Hand hinzugefiigt:] ultimo januarii in Cusagho. Von den zahlreichen Korrekturen haben wir nur einige wesentliche erwähnt. Benutxt von Daverio a. a. O. S. 73 und von Kagelmacher a. a. O. S. 112. 20 25 Ad laudem omnipotentis dei c nostri d et amplitudinem imperialis ac ducalis status in partibus Italicis detrimentumque et confusionem communium emulorum. conclu- siones habite inter magnificum et potentem dominum Brunorum de la Scalla comitem Sancti Montis Veroneque et Vincentie imperialem vicarium generalem ac .. oratorem et procuratorem solennem serenissimi et invictissimi principis ac domini nostri gloriosis- 3o simi domini Sigismondi dei gratia Romanorum regis semper augusti, sicut patet auten- tico mandato prefati domini .. regis infra descripto 2, ex una parte et illustrissimum principem ac dominum dominum Filippum Mariam Anglum ducem Mediolani etc. Papie Anglerieque comitem ac Janue dominum ex alia parte: [I] Primo enim dicte partes non per errorem aut improvide sed animo delibe- 3a rato e ex certa scientia concluserunt et convenerunt ac f juramento suo firmarunt, quod prelibatus dominus .. rex et ipse dominus .. dux statim et sine aliqua temporis di- latione insurgent cum omni suo posse contra . . dominium Venetorum et adversus ipsum . . dominium undecunque et qualitercunque guerram facient quo poterunt gra- viorem prefatique domini .. rex et . . dux assistent alter alteri fideliter et constanter 40 ac pro viribus suis quibuscunque consiliis juvaminibus et auxiliis nec alter alterum de- seret neque relinquet usque ad finem agendorum contra Venetos et presentes . . colli- gatos eorum aut quod bona et secura pax cum voluntate prefati domini .. regis et ipsius domini . . ducis utrinque realiter subsequatur. n) em.; Vorl. tuis. b) em.; Vorl. tu. c) in A folgt durchstrichen necnon decus. d) om. A. e) A add. et. f) A et. 46 2 Das Mandat fehlt in unseren beiden Vorlagen 1 Zu dem vorliegenden Entwurf sind unsere Be- merkungen in der Einleitung S. 23-24 nu vergleichen. und ist uns auch sonst nicht bekannt geworden.
90 Vorakten des Romzuges. 1431 Jan.I 1431 Jan. tenus eundem filium nostrum et tuum nullathenus deseras, sed eidem gentibus et auxi- liis tuis usque ad felicem adventum nostrum amore nostri succurras, prout de te con- fidenciam indubiam gerimus. commisimus eciam prefato Brunorio, ut quo cito facta illa in Mediolano concluserit, quod tibi adstatim queque signifficet scriptis suis a. et teb quoque rogamus habitis advisacionibus et litteris dicti Brunorii unum ex fidelibus tuis ad Nurembergam celeriter destines, qui audiat, qualiter ibidem negocia nostra pro illo transitu aptabuntur, agens in hiis, prout de te confidenciam gerimus precipuam et tibi domuique tue cupimus gloriosis favoribus reminisci. commisimus eciam prefato Ma- rescallo scutiffero tuo, ut te de singulis informet orethenus ; cui adhibere velis per omnia credencie plenam fidem. datum Constancie die prima mensis januarii regnorum 1o nostrorum anno Hungarie etc. 44 Romanorum 21 et Bohemie 11. [supra] Illustri Amadeo duci Sabaudie principi consanguineo nostro carissimo. Ad mandatum domini regis Caspar Slik. 1431 51. Entwurf i zu einem Vertrage K. Sigmunds, vertreten durch seinen Bevollmächtigten Jan. 31 den Reichsvikar Brunoro della Scala, mit Hzg. Filippo Maria von Mailand: betr. 15 1431 die Bekriegung Venedigs, die Mailändische Krönung und den Romzug. Janиar 31 Сиsаgо. M aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 cop. chart. coaeva, vier Seiten, von denen drei beschrieben sind. Uber dem Text steht das unvollständige Datum 1431 die, daneben die Bemerkung non processerunt in hac forma. A coll. ebenda Carteggio generale 1431 conc. chart., vier Seiten, von denen drei beschrieben sind. Uber dem Text steht das Datum 1431 die [und daxu wohl von anderer Hand hinzugefiigt:] ultimo januarii in Cusagho. Von den zahlreichen Korrekturen haben wir nur einige wesentliche erwähnt. Benutxt von Daverio a. a. O. S. 73 und von Kagelmacher a. a. O. S. 112. 20 25 Ad laudem omnipotentis dei c nostri d et amplitudinem imperialis ac ducalis status in partibus Italicis detrimentumque et confusionem communium emulorum. conclu- siones habite inter magnificum et potentem dominum Brunorum de la Scalla comitem Sancti Montis Veroneque et Vincentie imperialem vicarium generalem ac .. oratorem et procuratorem solennem serenissimi et invictissimi principis ac domini nostri gloriosis- 3o simi domini Sigismondi dei gratia Romanorum regis semper augusti, sicut patet auten- tico mandato prefati domini .. regis infra descripto 2, ex una parte et illustrissimum principem ac dominum dominum Filippum Mariam Anglum ducem Mediolani etc. Papie Anglerieque comitem ac Janue dominum ex alia parte: [I] Primo enim dicte partes non per errorem aut improvide sed animo delibe- 3a rato e ex certa scientia concluserunt et convenerunt ac f juramento suo firmarunt, quod prelibatus dominus .. rex et ipse dominus .. dux statim et sine aliqua temporis di- latione insurgent cum omni suo posse contra . . dominium Venetorum et adversus ipsum . . dominium undecunque et qualitercunque guerram facient quo poterunt gra- viorem prefatique domini .. rex et . . dux assistent alter alteri fideliter et constanter 40 ac pro viribus suis quibuscunque consiliis juvaminibus et auxiliis nec alter alterum de- seret neque relinquet usque ad finem agendorum contra Venetos et presentes . . colli- gatos eorum aut quod bona et secura pax cum voluntate prefati domini .. regis et ipsius domini . . ducis utrinque realiter subsequatur. n) em.; Vorl. tuis. b) em.; Vorl. tu. c) in A folgt durchstrichen necnon decus. d) om. A. e) A add. et. f) A et. 46 2 Das Mandat fehlt in unseren beiden Vorlagen 1 Zu dem vorliegenden Entwurf sind unsere Be- merkungen in der Einleitung S. 23-24 nu vergleichen. und ist uns auch sonst nicht bekannt geworden.
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 91 1431 Jаn. 31 [2] Item convenerunt ac a firmaverunt ut supra, quod prefatus dominus . . dux teneatur et debeat prelibato domino suo . . regi coronam in Mediolano dare, quando- cunque majestas sua deliberaverit illam assumere, cum honore et cerimoniis, quibus dari consuevit dominis .. predecessoribus suis in imperio et maxime sicut gloriosissimus do- minus Carolus quartus genitor quondam suus coronam ejus habuit, contradictionibus et impedimentis quibuscunque cessantibus, sane intellecto, quia in civitate Mediolani pro multitudine populi non consuevit neque potest hospitari magna equitum comitiva, quod ipse dominus rex b Mediolanum non adducat ultra equos mille quingentos 1 de aulicis et curtisanis suis et, si plures adduxerit, debeant in aliis terris prefati domini .. ducis utpote ad fronterias contra Venetos suscipi ac morari, intellecto c preteread quod non derogetur aliquibus concessionibus per ipsum dominum regem factis prefato domino . . duci pro sua persona 2. [3] Item convenerunt, quod remanente Janua in manibus prefati domini . . ducis, si ipse dominus .. rex decreverit per mare Romam accedere, dictus dominus . . dux 15 ad omnem requisitionem majestatis sue dabit ei passagium navium e et galearum ex Janua vel Saona usque Romam pro conducenda illuc majestate sua eaque postea retro- ducenda cum sua comitiva in tanto numero, quantum necessitas requiret et ad securi- tatem ejusmodi f transitus expedire videbitur, quando ire voluerit, sumptibus expen- sisque s communitatis Janue 3. deliberante vero serenitate sua Januam cum suis! perti- 2o nentiis in manibus ejus assumere, sicuti agitatum est 4, debeat majestas sua providere, que potestatem ac i dominium civitatis habebit, quod ipsa communitas Janue faciat dictarum navium et galearum expensam, et prefatus dominus .. dux teneatur quancunque operam adhibere, que serenitati sue videbitur ab eo adhiberi posse, ut omnino Januenses dicte expense provideant. si vero majestas regia decreverit Romam ire per terram, debeat 25 prefatus dominus . . dux de gentibus suis et propriis sumptibus providere serenitati sue tam in itu quam in reditu ad securitatem transitus sui et quandocunque prelibato domino . . regi placuerit. 4] Item convenerunt, quod prefatus dominus .. dux assignabit prelibato domino suo . . regi pro mansione ac k sede sua civitatem Astensem cum fortiliciis et perti- 3o nentiis suis, postquam majestas regia montes attigerit ac intraverit. et si quem vel quos premiserit ipsam civitatem nomine serenitatis sue recepturos, dictus dominus . . dux illam cum fortiliciis et pertinentiis, ut prefertur, eis assignabit, sane intellecto quod pro- videri debeat gubernationi regimini et custodie civitatis et1 fortiliciorum acm perti- nentiarum ejus de personis ipsi domino : . regi ac dicto domino duci fidatis deputan- 35 deque ibi persone jurare ac promittere teneantur, quod eveniente casu sinistro (quem deus avertat) ipsam civitatem et fortilicia cum" pertinentiis in manibus prefati do- mini . . ducis resignabunt et reponent libere et sine aliqua exceptione ac° omni con- tradictione cessante, addito insuper atque intellecto quod exeunte Italiam regia maje- 10 40 u) A et. b) rex — equos in A korr. aus dux non teneatur in Mediolano suscipere prefatum dominum serenissimum regem nisi cum equis ad plus. c) intellecto — persona ist in M mit anderer Tinte und vielleicht auch von einer anderen Hand geschrieben. d) für preteren — persona hat A etiam quod ex predictis non derogetur conces- sionibus, quas prefatus dominus rex alias dignatus est facere predicto domino .. duci respectu persone sue. e) A navigii. f) A hujusmodi. g) A et expensis. h) A stelll um pertinentiis suis. i) Act. k) A et. I) Aac. m) A et. n) eum pertinentiis ist in A am Rande nachgetragen. 0) A et. 45 1 Früher hatte Filippo Maria dem Könige nur bis au 1000 Mann bewilligen wollen (vgl. nr. 47). Es fällt auch auf, daß in dem obigen Artikel nicht neben Mailand noch Paria genannt wird, wie dies früher geschehen war. 50 2 Vgl. nr. 9 art. 2 und 4. Es ist bemerkenswert, wie der Hernog alle Kosten der Romfahrt von sich weg auf Genua abwälxt. Im Sommer 1428 hatte bekanntlich Sigmund vorge- schlagen, daß sie entweder vom Herxog oder von Genua und Savona bestritten werden sollten. Vgl. nr. 41 art. 2. * Vgl. nr. 41 art. 4 und nr. 43 art. 4. 12*
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 91 1431 Jаn. 31 [2] Item convenerunt ac a firmaverunt ut supra, quod prefatus dominus . . dux teneatur et debeat prelibato domino suo . . regi coronam in Mediolano dare, quando- cunque majestas sua deliberaverit illam assumere, cum honore et cerimoniis, quibus dari consuevit dominis .. predecessoribus suis in imperio et maxime sicut gloriosissimus do- minus Carolus quartus genitor quondam suus coronam ejus habuit, contradictionibus et impedimentis quibuscunque cessantibus, sane intellecto, quia in civitate Mediolani pro multitudine populi non consuevit neque potest hospitari magna equitum comitiva, quod ipse dominus rex b Mediolanum non adducat ultra equos mille quingentos 1 de aulicis et curtisanis suis et, si plures adduxerit, debeant in aliis terris prefati domini .. ducis utpote ad fronterias contra Venetos suscipi ac morari, intellecto c preteread quod non derogetur aliquibus concessionibus per ipsum dominum regem factis prefato domino . . duci pro sua persona 2. [3] Item convenerunt, quod remanente Janua in manibus prefati domini . . ducis, si ipse dominus .. rex decreverit per mare Romam accedere, dictus dominus . . dux 15 ad omnem requisitionem majestatis sue dabit ei passagium navium e et galearum ex Janua vel Saona usque Romam pro conducenda illuc majestate sua eaque postea retro- ducenda cum sua comitiva in tanto numero, quantum necessitas requiret et ad securi- tatem ejusmodi f transitus expedire videbitur, quando ire voluerit, sumptibus expen- sisque s communitatis Janue 3. deliberante vero serenitate sua Januam cum suis! perti- 2o nentiis in manibus ejus assumere, sicuti agitatum est 4, debeat majestas sua providere, que potestatem ac i dominium civitatis habebit, quod ipsa communitas Janue faciat dictarum navium et galearum expensam, et prefatus dominus .. dux teneatur quancunque operam adhibere, que serenitati sue videbitur ab eo adhiberi posse, ut omnino Januenses dicte expense provideant. si vero majestas regia decreverit Romam ire per terram, debeat 25 prefatus dominus . . dux de gentibus suis et propriis sumptibus providere serenitati sue tam in itu quam in reditu ad securitatem transitus sui et quandocunque prelibato domino . . regi placuerit. 4] Item convenerunt, quod prefatus dominus .. dux assignabit prelibato domino suo . . regi pro mansione ac k sede sua civitatem Astensem cum fortiliciis et perti- 3o nentiis suis, postquam majestas regia montes attigerit ac intraverit. et si quem vel quos premiserit ipsam civitatem nomine serenitatis sue recepturos, dictus dominus . . dux illam cum fortiliciis et pertinentiis, ut prefertur, eis assignabit, sane intellecto quod pro- videri debeat gubernationi regimini et custodie civitatis et1 fortiliciorum acm perti- nentiarum ejus de personis ipsi domino : . regi ac dicto domino duci fidatis deputan- 35 deque ibi persone jurare ac promittere teneantur, quod eveniente casu sinistro (quem deus avertat) ipsam civitatem et fortilicia cum" pertinentiis in manibus prefati do- mini . . ducis resignabunt et reponent libere et sine aliqua exceptione ac° omni con- tradictione cessante, addito insuper atque intellecto quod exeunte Italiam regia maje- 10 40 u) A et. b) rex — equos in A korr. aus dux non teneatur in Mediolano suscipere prefatum dominum serenissimum regem nisi cum equis ad plus. c) intellecto — persona ist in M mit anderer Tinte und vielleicht auch von einer anderen Hand geschrieben. d) für preteren — persona hat A etiam quod ex predictis non derogetur conces- sionibus, quas prefatus dominus rex alias dignatus est facere predicto domino .. duci respectu persone sue. e) A navigii. f) A hujusmodi. g) A et expensis. h) A stelll um pertinentiis suis. i) Act. k) A et. I) Aac. m) A et. n) eum pertinentiis ist in A am Rande nachgetragen. 0) A et. 45 1 Früher hatte Filippo Maria dem Könige nur bis au 1000 Mann bewilligen wollen (vgl. nr. 47). Es fällt auch auf, daß in dem obigen Artikel nicht neben Mailand noch Paria genannt wird, wie dies früher geschehen war. 50 2 Vgl. nr. 9 art. 2 und 4. Es ist bemerkenswert, wie der Hernog alle Kosten der Romfahrt von sich weg auf Genua abwälxt. Im Sommer 1428 hatte bekanntlich Sigmund vorge- schlagen, daß sie entweder vom Herxog oder von Genua und Savona bestritten werden sollten. Vgl. nr. 41 art. 2. * Vgl. nr. 41 art. 4 und nr. 43 art. 4. 12*
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92 Vorakten des Romzuges. 1431 Jan. 31 state debeat ipse dominus rex, debeant et dicte deputande persone prefato domino . . duci et in manibus suis ipsam civitatem cum fortiliciis et pertinentiis libere et integre relaxare in eo statu, in quo et prout habuerint, omni fraude ac dolo cessante. [5] Item convenerunt, quod prefatus dominus dux, postquam majestas regia Ita- liam intraverit, debeat singulo mense serenitati sue dare quinque milia ducatorum, in- cohando primum mensem ab initio sui introitus in Italiam et perseverando de mense in mensem, donec morabitur in partibus Italicis. [6] Item convenerunt, quod, si prefato domino .. regi, postquam fuerit in Italia, videbitur, ut civitas Janue cum suis fortiliciis et pertinentiis in manibus majestatis sue reponatur, teneatur et debeat prefatus dominus dux eam cum fortiliciis et pertinentiis 1o suis serenitati sue assignare et, postquam assignaverit, eidem majestati per quancunque operam et consiliis et a auxiliis assistere ad eam manutenendam cum suisb pertinentiis, prelibatus autem dominus .. rex teneatur et a debeat gubernationi regimini et custodie illius civitatis Janue fortiliciorumque et pertinentiarum ejus providere de personis maje- stati sue et ipsi domino duci fidatis, et eveniente (quem “ deus d avertat) casu sinistro 15 debeant ipse persone dictam civitatem cum fortiliciis et pertinentiis libere et sine ex- ceptione contradictioneque reponere in manibus prefati domini ducis; similiter exeunte prefato domino . . rege Italiam debeat majestas sua, debeant et dicte persone ipsi do- mino . . duci et in potestate sui resignare ace relaxare ipsam civitatem cum fortiliciis ac f pertinentiis et g in eo statu, in quo sibi assignabuntur, sicque ipse persone promit- 20 tere acf jurare teneantur et g pariter observare omni dolo et fraude cessante. [7 Item convenerunt prefatusque dominus Brunorus ita promisit et juramento firmavit, quod prelibatus dominus .. rex Romanorum constituetur et erit personaliter in partibus Italie infra et ad tardius per totum mensem maji proxime futurum h. et quia ab adventu suo personali dependet bonus omnium rerum successus, concluserunt 25 invicem dicte partes, quod, si forte majestas regia aliis occupata in dicto termino non veniret, non teneatur prefatus dominus dux ad aliquod predictorum, eo quod solus ipse supplere non posset rebus agendis et negotia imperii in Italia majora discrimina paterentur. 5 1431 Febr. 4 52. Versprechungen des königlichen Bevollmächtigten Brunoro della Scala an Hzg. Filippo Maria von Mailand betr. die Bekriegung Venedigs, die Sicherheit der Person so des Herzogs, die Verwaltung und Rückgabe von Genua und Asti und den Aufenthalt K. Sigmunds in Mailand; giltig für K. Sigmund, wenn er sie nicht binnen einer gewissen kurzen Frist ablehnt. (Entwurf 1.) 1431 Februar 4 Cusago. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 cop. chart. coaeva. Uber dem Text steht das Datum 1431 die 4 februarii in Cusagho. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 2�3 aus unserer Vorlage. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 113. Seine Angabe, daß Daverio (a. a. O. S. 73) das Aktenstiick in Regesten- form mitteile, ist falsch; Daverio's Mitteilungen bexiehen sich auf das Aktenstick vom 31 Januar 1431, unsere nr. 51. 35 Licet serenissimus dominus noster dominus Romanorum rex et illustrissimus do-40 minus .. dux Mediolani Papie Anglerieque comes fecerint alter alteri promissiones, de quibus mentio fit in litteris imperialibus et ducalibus infra descriptis, magnificus tamen et potens dominus dominus Brunorus de la Scalla comes Sancti Montis Verone Vin- centie etc. imperialis vicarius generalis, orator et procurator solemnis prefati domini .. regis, ut constat litteris suis inferius notatis et scriptis, promisit et promittit nomine 45 a) A ac. b) A stellt um pertinentiis suis. c) A quod. d) A stellt um avertat deus. e) A et. f) A et. g) A ac. h) A secuturum. Vgl. Einleitung S. 23-24.
92 Vorakten des Romzuges. 1431 Jan. 31 state debeat ipse dominus rex, debeant et dicte deputande persone prefato domino . . duci et in manibus suis ipsam civitatem cum fortiliciis et pertinentiis libere et integre relaxare in eo statu, in quo et prout habuerint, omni fraude ac dolo cessante. [5] Item convenerunt, quod prefatus dominus dux, postquam majestas regia Ita- liam intraverit, debeat singulo mense serenitati sue dare quinque milia ducatorum, in- cohando primum mensem ab initio sui introitus in Italiam et perseverando de mense in mensem, donec morabitur in partibus Italicis. [6] Item convenerunt, quod, si prefato domino .. regi, postquam fuerit in Italia, videbitur, ut civitas Janue cum suis fortiliciis et pertinentiis in manibus majestatis sue reponatur, teneatur et debeat prefatus dominus dux eam cum fortiliciis et pertinentiis 1o suis serenitati sue assignare et, postquam assignaverit, eidem majestati per quancunque operam et consiliis et a auxiliis assistere ad eam manutenendam cum suisb pertinentiis, prelibatus autem dominus .. rex teneatur et a debeat gubernationi regimini et custodie illius civitatis Janue fortiliciorumque et pertinentiarum ejus providere de personis maje- stati sue et ipsi domino duci fidatis, et eveniente (quem “ deus d avertat) casu sinistro 15 debeant ipse persone dictam civitatem cum fortiliciis et pertinentiis libere et sine ex- ceptione contradictioneque reponere in manibus prefati domini ducis; similiter exeunte prefato domino . . rege Italiam debeat majestas sua, debeant et dicte persone ipsi do- mino . . duci et in potestate sui resignare ace relaxare ipsam civitatem cum fortiliciis ac f pertinentiis et g in eo statu, in quo sibi assignabuntur, sicque ipse persone promit- 20 tere acf jurare teneantur et g pariter observare omni dolo et fraude cessante. [7 Item convenerunt prefatusque dominus Brunorus ita promisit et juramento firmavit, quod prelibatus dominus .. rex Romanorum constituetur et erit personaliter in partibus Italie infra et ad tardius per totum mensem maji proxime futurum h. et quia ab adventu suo personali dependet bonus omnium rerum successus, concluserunt 25 invicem dicte partes, quod, si forte majestas regia aliis occupata in dicto termino non veniret, non teneatur prefatus dominus dux ad aliquod predictorum, eo quod solus ipse supplere non posset rebus agendis et negotia imperii in Italia majora discrimina paterentur. 5 1431 Febr. 4 52. Versprechungen des königlichen Bevollmächtigten Brunoro della Scala an Hzg. Filippo Maria von Mailand betr. die Bekriegung Venedigs, die Sicherheit der Person so des Herzogs, die Verwaltung und Rückgabe von Genua und Asti und den Aufenthalt K. Sigmunds in Mailand; giltig für K. Sigmund, wenn er sie nicht binnen einer gewissen kurzen Frist ablehnt. (Entwurf 1.) 1431 Februar 4 Cusago. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 cop. chart. coaeva. Uber dem Text steht das Datum 1431 die 4 februarii in Cusagho. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 2�3 aus unserer Vorlage. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 113. Seine Angabe, daß Daverio (a. a. O. S. 73) das Aktenstiick in Regesten- form mitteile, ist falsch; Daverio's Mitteilungen bexiehen sich auf das Aktenstick vom 31 Januar 1431, unsere nr. 51. 35 Licet serenissimus dominus noster dominus Romanorum rex et illustrissimus do-40 minus .. dux Mediolani Papie Anglerieque comes fecerint alter alteri promissiones, de quibus mentio fit in litteris imperialibus et ducalibus infra descriptis, magnificus tamen et potens dominus dominus Brunorus de la Scalla comes Sancti Montis Verone Vin- centie etc. imperialis vicarius generalis, orator et procurator solemnis prefati domini .. regis, ut constat litteris suis inferius notatis et scriptis, promisit et promittit nomine 45 a) A ac. b) A stellt um pertinentiis suis. c) A quod. d) A stellt um avertat deus. e) A et. f) A et. g) A ac. h) A secuturum. Vgl. Einleitung S. 23-24.
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 93 1431 Febr. 4 ipsius domini .. regis per scripturam presentem prefato domino .. duci, [I] quod ipse dominus .. rex insurget cum omni suo posse contra dominium Venetorum et ad- versus ipsum dominium undecunque et qualitercunque guerram faciet. [2] promisit insuper et promittit nomine prefati domini .. regis dicto domino .. duci, quod ex 5 aliquibus contentis in dictis litteris derogatum non sit nec derogetur neque derogari de- beat aliquibus concessionibus factis per ipsum dominum .. regem prefato domino .. duci pro sua persona. [3] promisit ulterius et promittit nomine ipsius domini .. regis dicto domino .. duci, quod tempore fiendarum assignationum de civitatibus Janue et Ast, de quibus mentio fit in litteris antedictis, majestas sua providebit ipsis to civitatibus et fortiliciis et pertinentiis earum de personis non solum ipsi domino regi sed etiam prefato domino .. duci fidatis, que civitates ipsas gubernent et regant et custodiant cum fortiliciis et pertinentiis suis; et si contingeret (quod deus avertat) obitus prefati domini .. regis aut ipse dominus rex recederet ex Italia, debeant per- sone ibi deputande in utroque istorum casuum et in alterutro eorum dictas civi- 15 tates cum fortiliciis et pertinentiis suis omnibus prefato domino duci statim restituere sine aliqua exceptione et omni contradictione cessante omnique dolo et fraude re- motis. [4] preterea ipse dominus Brunorus procuratorio nomine quo supra promisit et promittit dicto domino .. duci, quod regia majestas pro multitudine populi Medio- lanensis, cujus occasione non posset cum multis recipi in civitate Mediolani, non adducet 20 in ipsam civitatem ultra equos mille quingentos aut duo milia 1, eo maxime quod non posset ibi cum pluribus decenter honorari, et, si plures adduxerit, mitti debeant et mittantur in alias terras prefati domini .. ducis ad fronterias contra Venetos. [5 et hec omnia et singula promisit et promittit prefatus .. dominus Brunorus nomine quo supra cum ista conditione 2, quod regia majestas debeat habere spacium dierum .. a 25 die presenti incoandorum ad avisandum prefatum dominum .. ducem per litteras ma- jestatis sue, si predictas promissiones acceptare decreverit et acceptaverit aut non; et si non avisaverit ipsum dominum .. ducem infra dictum spacium, quod eas non acceptet, intelligatur eas acceptasse et pro bonis ac validis habuisse et habere; si vero infra dictum spacium avisaret, quod eas non acceptaret, non intelligantur valere neque valeant so ipse promissiones, non etiam promissiones, de quibus agitur in litteris regiis et ducalibus, de quibus supra fit mentio, sed prefatus dominus rex et ipse dominus dux sint in eo statu, in quo erant ante omnia hec. in quorum testimonium prefatus dominus Bru- norus presentem scripturam manu propria fecit et subscripsit suoque sigillo munivit. 35 53. Brunoro della Scala an Hzg. Amadeus von Savoyen, benachrichtigt ihn vom 1431 Abschluß der Verhandlungen zwischen K. Sigmund und Hzg. Filippo Maria von Febr. 5 Mailand; bittet ihn, sofort Gesandte an den König zu schicken, und ermahnt ihn, dem Herzog von Mailand gegen Venedig beizustehen. 1431 Februar 5 Settimo 3. 40 Aus Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 142b-143a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littere misse per dominum Brunorium de Seala. Illustrissime princeps et excellentissime domine honorandissime. tam per ea, que michi mandavit 4 serenissimus dominus dominus noster Romanorum rex, quam per re- a) in der Vorl. ist hier Raum für dic Zall gelassen. In nr. 51 art. 2 sind als die höchste xulässige 45 Zahl des königlichen Gefolges nur 1500 Mann ge- nannt. Diese Bedingung fehlt in nr. 51; dafür fehlt hier das Versprechen des Königs, bis Ende Mai in Italien xu erscheinen. Kastell nördlich von Pavia. 4 Vgl. den Schlußt von nr. 50.
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. 93 1431 Febr. 4 ipsius domini .. regis per scripturam presentem prefato domino .. duci, [I] quod ipse dominus .. rex insurget cum omni suo posse contra dominium Venetorum et ad- versus ipsum dominium undecunque et qualitercunque guerram faciet. [2] promisit insuper et promittit nomine prefati domini .. regis dicto domino .. duci, quod ex 5 aliquibus contentis in dictis litteris derogatum non sit nec derogetur neque derogari de- beat aliquibus concessionibus factis per ipsum dominum .. regem prefato domino .. duci pro sua persona. [3] promisit ulterius et promittit nomine ipsius domini .. regis dicto domino .. duci, quod tempore fiendarum assignationum de civitatibus Janue et Ast, de quibus mentio fit in litteris antedictis, majestas sua providebit ipsis to civitatibus et fortiliciis et pertinentiis earum de personis non solum ipsi domino regi sed etiam prefato domino .. duci fidatis, que civitates ipsas gubernent et regant et custodiant cum fortiliciis et pertinentiis suis; et si contingeret (quod deus avertat) obitus prefati domini .. regis aut ipse dominus rex recederet ex Italia, debeant per- sone ibi deputande in utroque istorum casuum et in alterutro eorum dictas civi- 15 tates cum fortiliciis et pertinentiis suis omnibus prefato domino duci statim restituere sine aliqua exceptione et omni contradictione cessante omnique dolo et fraude re- motis. [4] preterea ipse dominus Brunorus procuratorio nomine quo supra promisit et promittit dicto domino .. duci, quod regia majestas pro multitudine populi Medio- lanensis, cujus occasione non posset cum multis recipi in civitate Mediolani, non adducet 20 in ipsam civitatem ultra equos mille quingentos aut duo milia 1, eo maxime quod non posset ibi cum pluribus decenter honorari, et, si plures adduxerit, mitti debeant et mittantur in alias terras prefati domini .. ducis ad fronterias contra Venetos. [5 et hec omnia et singula promisit et promittit prefatus .. dominus Brunorus nomine quo supra cum ista conditione 2, quod regia majestas debeat habere spacium dierum .. a 25 die presenti incoandorum ad avisandum prefatum dominum .. ducem per litteras ma- jestatis sue, si predictas promissiones acceptare decreverit et acceptaverit aut non; et si non avisaverit ipsum dominum .. ducem infra dictum spacium, quod eas non acceptet, intelligatur eas acceptasse et pro bonis ac validis habuisse et habere; si vero infra dictum spacium avisaret, quod eas non acceptaret, non intelligantur valere neque valeant so ipse promissiones, non etiam promissiones, de quibus agitur in litteris regiis et ducalibus, de quibus supra fit mentio, sed prefatus dominus rex et ipse dominus dux sint in eo statu, in quo erant ante omnia hec. in quorum testimonium prefatus dominus Bru- norus presentem scripturam manu propria fecit et subscripsit suoque sigillo munivit. 35 53. Brunoro della Scala an Hzg. Amadeus von Savoyen, benachrichtigt ihn vom 1431 Abschluß der Verhandlungen zwischen K. Sigmund und Hzg. Filippo Maria von Febr. 5 Mailand; bittet ihn, sofort Gesandte an den König zu schicken, und ermahnt ihn, dem Herzog von Mailand gegen Venedig beizustehen. 1431 Februar 5 Settimo 3. 40 Aus Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 142b-143a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littere misse per dominum Brunorium de Seala. Illustrissime princeps et excellentissime domine honorandissime. tam per ea, que michi mandavit 4 serenissimus dominus dominus noster Romanorum rex, quam per re- a) in der Vorl. ist hier Raum für dic Zall gelassen. In nr. 51 art. 2 sind als die höchste xulässige 45 Zahl des königlichen Gefolges nur 1500 Mann ge- nannt. Diese Bedingung fehlt in nr. 51; dafür fehlt hier das Versprechen des Königs, bis Ende Mai in Italien xu erscheinen. Kastell nördlich von Pavia. 4 Vgl. den Schlußt von nr. 50.
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94 Vorakten des Romzuges. 1431 Febr. 5 1431 Eibr. 5 1431 Febr. 15 quisicionem, quam vestra dominacio michi facit in litteris suis noviter per me receptis, ad consolacionem et advisamentum notiffico dominacioni vestre predicte ex omnipotentis gracia hodie inter prefatum serenissimum Romanorum regem et dilectum filium suum illustrissimum dominum ducem Mediolani ad votum prefati domini nostri regis conclusi omnia, propter que huc accessi. pro qua conclusione presto hinc me levabo iturus a ad prefatum dominum dominum nostrum pro ordinibus apponendis super adventu suo in Ytaliam. qua de re rogo vestram prefatam dominacionem, ut presto suos ambaxia- tores ad prefatum dominum dominum nostrum mittere velitis, qui sum certus optimum parient fructum. ulterius quia prefatus dominus dominus noster ante meum recessum a majestate sua strictissime michi mandavit, quod vos deprecarer ortarer et amonerem, 10 quod ad omnem requisicionem prefati filii sui dilecti domini ducis omne subsidium contra Venetos impenderetis et cum de presenti senciam dictos Venetos quibuscunque modis tam per fas quam per nefas et tam palam quam occulte contra predictum dominum ducem machinari et de presenti magnum facere amassum 1, in exequucione dicti man- dati michi facti deprecor, ortor et amoneo, quod predicta exequi debeatis, vobis notiffi- 15 cans nullam rem cariorem prefato domino nostro nec sibi magis acceptabilem de pre- senti facere posse quam dictum subsidium impendere saltim usque ad prefatum suum adventum in Ytaliam, quem deo dante presto videbitis 2, vos advisando quod amodo commodum et incommodum prefati domini ducis prefati domini domini nostri erit et est. datum Septem penes Cusagum die quinta februarii 1431. Ejusdem dominacionis Brunorius de [supra] Illustrissimo principi et ex- la Schalla comes Sancti Montis ac Verone cellentissimo domino honorandissimo do- Vincencieque imperialis vicarius generalis. mino duci Sabaudie etc. 54. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Siena3, teilt mit, daß K. Sigmund beschlossen hat, nach Italien zu kommen zur Herstellung friedlicher Zustände und zur Empfang-25 1431 Februar 15 Cusago. nahme seiner Kronen. 20 a) em.: Vorl. iterus. 1 D. i. Rüstung, Truppenansammlung. Vgl. Du Cange I, 214. — Uber die Mailändisch-Vene- tianischen Bexiehungen orientiert cinigermaßen Battistella a. a. O. S. 251ff. 2 In Oberitalien wurde angenommen, daßt Sij- mund im April kommen werde. Lodovico Gonzaga berichtete in einem undatierten, in die erste Hälfte des Februar au setrenden Briefe an Gioranni Francesco Gonxaga : Iè venuto uno da Milano, che va verso Bologna, lo qual dice, che monsignore [d. i. der Kardinal S. Croce] era allozato a Chiara- vallo, el duca era a Cusago, et perfino a sabato passato el prefato monsignor era stato due fiate col duca, e stette tre dì a Chiaravallo, anzi che potesse avere la prima audientia, et fu detto era stato, perchè messer Brunoro era collo detto duca stato in quelli tre di et aveva avuti per portare allo im- peradore ducati 100000 et che lo detto imperadore si doveva venire a Milano all' octava di pasqua [April 8] cum cavagli 2000 et cavagli 16000 do- veva mandare in Friulo (Florenz Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive nr. 9 fol. 14e cop. chart. coaera; der Brief wurde von Giovanni Fran- cesco Gonxaga nach Venedig und von dort in der vorliegenden Abschrift nach Florena geschickt). Nach der Cronica di Bologna (Muratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 632) verlautete dort am 5 Märx, che l'im- peradore debbe venire in Italia e che il duca di so Milano in dispetto de Veneziani gli ha offerto 12000 cavalli ad ogni sua volontà e bisogno. Die- selbe Chronik (a. a. O.) meldet unter dem 10 April: l'imperadore ha promesso di essere in Italia per San Giorgio a di 24 di aprile; credesi che, s'egli s5 verrà, si faranno in Italia gran fatti. a Auch dem Hrg. Amadeus von Savoyen hatte Filippo Maria über Sigmunds Vorhaben geschrieben. Amadeus antwortete am 6 Mürx: bine littere vestre per latorem presencium delate duo michi filialiter 40 intimarunt, primum quidem progressum in Ytaliam serenissimi domini mei Romanorum regis, quem deo auspice contingentem tanto et merito habere debeo cariorem, quam ex eo in perpetue pacis solidacione statum vestrum cernere possum profuturum; was 45 den küralich zwischen Filippo Maria und Venedig ausgebrochenen Krieg anbetreffe, so werde ihn jener ad quecunque honori suo decencia pronum et para- tum finden, wie er ihm schon ausführlicher mitge- teilt habe. Datum Thononii die 6 marcii 1431. 50 (Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 144a cop. chart. coaeva.)
94 Vorakten des Romzuges. 1431 Febr. 5 1431 Eibr. 5 1431 Febr. 15 quisicionem, quam vestra dominacio michi facit in litteris suis noviter per me receptis, ad consolacionem et advisamentum notiffico dominacioni vestre predicte ex omnipotentis gracia hodie inter prefatum serenissimum Romanorum regem et dilectum filium suum illustrissimum dominum ducem Mediolani ad votum prefati domini nostri regis conclusi omnia, propter que huc accessi. pro qua conclusione presto hinc me levabo iturus a ad prefatum dominum dominum nostrum pro ordinibus apponendis super adventu suo in Ytaliam. qua de re rogo vestram prefatam dominacionem, ut presto suos ambaxia- tores ad prefatum dominum dominum nostrum mittere velitis, qui sum certus optimum parient fructum. ulterius quia prefatus dominus dominus noster ante meum recessum a majestate sua strictissime michi mandavit, quod vos deprecarer ortarer et amonerem, 10 quod ad omnem requisicionem prefati filii sui dilecti domini ducis omne subsidium contra Venetos impenderetis et cum de presenti senciam dictos Venetos quibuscunque modis tam per fas quam per nefas et tam palam quam occulte contra predictum dominum ducem machinari et de presenti magnum facere amassum 1, in exequucione dicti man- dati michi facti deprecor, ortor et amoneo, quod predicta exequi debeatis, vobis notiffi- 15 cans nullam rem cariorem prefato domino nostro nec sibi magis acceptabilem de pre- senti facere posse quam dictum subsidium impendere saltim usque ad prefatum suum adventum in Ytaliam, quem deo dante presto videbitis 2, vos advisando quod amodo commodum et incommodum prefati domini ducis prefati domini domini nostri erit et est. datum Septem penes Cusagum die quinta februarii 1431. Ejusdem dominacionis Brunorius de [supra] Illustrissimo principi et ex- la Schalla comes Sancti Montis ac Verone cellentissimo domino honorandissimo do- Vincencieque imperialis vicarius generalis. mino duci Sabaudie etc. 54. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Siena3, teilt mit, daß K. Sigmund beschlossen hat, nach Italien zu kommen zur Herstellung friedlicher Zustände und zur Empfang-25 1431 Februar 15 Cusago. nahme seiner Kronen. 20 a) em.: Vorl. iterus. 1 D. i. Rüstung, Truppenansammlung. Vgl. Du Cange I, 214. — Uber die Mailändisch-Vene- tianischen Bexiehungen orientiert cinigermaßen Battistella a. a. O. S. 251ff. 2 In Oberitalien wurde angenommen, daßt Sij- mund im April kommen werde. Lodovico Gonzaga berichtete in einem undatierten, in die erste Hälfte des Februar au setrenden Briefe an Gioranni Francesco Gonxaga : Iè venuto uno da Milano, che va verso Bologna, lo qual dice, che monsignore [d. i. der Kardinal S. Croce] era allozato a Chiara- vallo, el duca era a Cusago, et perfino a sabato passato el prefato monsignor era stato due fiate col duca, e stette tre dì a Chiaravallo, anzi che potesse avere la prima audientia, et fu detto era stato, perchè messer Brunoro era collo detto duca stato in quelli tre di et aveva avuti per portare allo im- peradore ducati 100000 et che lo detto imperadore si doveva venire a Milano all' octava di pasqua [April 8] cum cavagli 2000 et cavagli 16000 do- veva mandare in Friulo (Florenz Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive nr. 9 fol. 14e cop. chart. coaera; der Brief wurde von Giovanni Fran- cesco Gonxaga nach Venedig und von dort in der vorliegenden Abschrift nach Florena geschickt). Nach der Cronica di Bologna (Muratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 632) verlautete dort am 5 Märx, che l'im- peradore debbe venire in Italia e che il duca di so Milano in dispetto de Veneziani gli ha offerto 12000 cavalli ad ogni sua volontà e bisogno. Die- selbe Chronik (a. a. O.) meldet unter dem 10 April: l'imperadore ha promesso di essere in Italia per San Giorgio a di 24 di aprile; credesi che, s'egli s5 verrà, si faranno in Italia gran fatti. a Auch dem Hrg. Amadeus von Savoyen hatte Filippo Maria über Sigmunds Vorhaben geschrieben. Amadeus antwortete am 6 Mürx: bine littere vestre per latorem presencium delate duo michi filialiter 40 intimarunt, primum quidem progressum in Ytaliam serenissimi domini mei Romanorum regis, quem deo auspice contingentem tanto et merito habere debeo cariorem, quam ex eo in perpetue pacis solidacione statum vestrum cernere possum profuturum; was 45 den küralich zwischen Filippo Maria und Venedig ausgebrochenen Krieg anbetreffe, so werde ihn jener ad quecunque honori suo decencia pronum et para- tum finden, wie er ihm schon ausführlicher mitge- teilt habe. Datum Thononii die 6 marcii 1431. 50 (Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 144a cop. chart. coaeva.)
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C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1431 orig. chart. lit. clausa c. sig. in verso impr. 1431 deperd. Febr. 15 95 Magnifici amici nostri singularissimi. si quid apud nos vel felix vel jocundum esset, quod vobis non cognitum faceremus, videremur a jure amicitie et officio con- junctionis nostre deflectere. statuimus ergo communicare vobiscum, que habemus de sere- nissimo principe et invictissimo domino nostro domino Romanorum . . rege semper augusto. perspiciens ipse in singulos dies magis vigentes discordias inter Italie .. do- minos atque . . dominia parituras tandem esse ipsius Italie subversionem ac excidium, ideoque non intendens amplius insolentiam emulorum et rebellium sacri imperii ac per- 1o secutorum pacis Italice tolerare, omnino statuit et irrevocabili mente firmavit undecunque et qualitercunque adversus rebelles ipsos insurgere bellum, valida manu agere atque ipse personaliter in Italiam se conferre, ut magis et fortius brachio cesareo compe- scantur, eo insuper animo, ut coronas suas cum debitis assumat honoribus, quemadmodum imperatorem et cesarem verum decet, utque depressis hostibus reintegret ac stabiliat 15 pacem Italicam, cum igitur prelibatus dominus noster .. rex vos ipsos in fidelium suo- rum numero adscribat atque ita patrie vestre adjutor veniat sicut aliis imperii servito- ribus, velitis et vos hoc sue majestatis adventu, quem certum habemus, illoque optimo ac immutabili proposito suo rebus Italicis tam salubriter providendi nobiscum una gau- dere atque letari et gratias agere ipsi deo nostro bonorum omnium largitori. nos enim 20 id eo libentius intimare decrevimus, quo majus inde solamen vos habituros esse putavi- mus, offerentes denique nos ad beneplacita queque vestra. datum Cusaghi die 15 fe- bruarii 1431. [in verso] Magnificis amicis nostris singu- larissimis dominis regentibus statum populi 25 et communis Senarum. Filippus a Maria Anglus dux Medio- lani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue dominus. 1431 Febr. 15 Franciseus. 30 55. [Hzg Filippo Maria von Mailand] an Brunoro della Scala, dankt für die Mit- 131 März 19 teilung von der Annahme des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages durch K. Sig- mund; bittet ihn, den König zum Kommen nach Italien und zur Erfüllung des Vertrages zu drängen; wird Giacobbe d'Iseo baldigst an den König senden; u. a. m. 1431 März 19 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart. Das Datum ist von einer anderen gleichzeitigen Hand hinzugefiigt. Multa jocunditate litteras vestras vidimus, quibus intimatis serenissimum prin- 35 cipem et dominum nostrum regem factas hic a vobis conclusiones 1 bono animo accep- tasse ipsumque imprimis et omnes postea principes ac barones omnino dispositos favo- ribus et presidiis nostris intendere. nichil autem gratius nichil desiderabilius potuissemus audire. sed quia differendum non est, sicut intelligetis ex litteris, quas majestati sue scripsimus — hoc enim tempore bene disposita sunt quecunque negotia —, precamur 4o et adjuramus vos per eam fidem, qua prefato domino nostro regi obligamini atque tene- mini, ut summa cum diligentia instare velitis apud majestatem suam, quod postpositis quibuslibet aliis ad has Italie partes omnino se conferat et in ceteris factas conclu- siones adimpleat; nam si hec ipse fecerit, profecto sibi majores comparabit honores, quam alius unquam cesar habuerit. remittimus illico nos ad majestatis sue conspectum 45 spectabilem Jacobinum de Iseo 2, ut expeditionem adventus regii et aliorum agendorum a) die Unterschrift des Herzogs steht im Original auf zwei Zeilen; die erste reicht bis Papie. 1 Vgl. Einleitung S. 23. nicht fest; sie ist aber jedenfalls vor dem 3 April Der Zeitpunkt der Abreise Giacobbe's steht erfolgt, da Filippo Maria in einem ron diesem
C. Romzugspläne vom Sommer 1428 bis zum Frühjahr 1431 nr. 41-55. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1431 orig. chart. lit. clausa c. sig. in verso impr. 1431 deperd. Febr. 15 95 Magnifici amici nostri singularissimi. si quid apud nos vel felix vel jocundum esset, quod vobis non cognitum faceremus, videremur a jure amicitie et officio con- junctionis nostre deflectere. statuimus ergo communicare vobiscum, que habemus de sere- nissimo principe et invictissimo domino nostro domino Romanorum . . rege semper augusto. perspiciens ipse in singulos dies magis vigentes discordias inter Italie .. do- minos atque . . dominia parituras tandem esse ipsius Italie subversionem ac excidium, ideoque non intendens amplius insolentiam emulorum et rebellium sacri imperii ac per- 1o secutorum pacis Italice tolerare, omnino statuit et irrevocabili mente firmavit undecunque et qualitercunque adversus rebelles ipsos insurgere bellum, valida manu agere atque ipse personaliter in Italiam se conferre, ut magis et fortius brachio cesareo compe- scantur, eo insuper animo, ut coronas suas cum debitis assumat honoribus, quemadmodum imperatorem et cesarem verum decet, utque depressis hostibus reintegret ac stabiliat 15 pacem Italicam, cum igitur prelibatus dominus noster .. rex vos ipsos in fidelium suo- rum numero adscribat atque ita patrie vestre adjutor veniat sicut aliis imperii servito- ribus, velitis et vos hoc sue majestatis adventu, quem certum habemus, illoque optimo ac immutabili proposito suo rebus Italicis tam salubriter providendi nobiscum una gau- dere atque letari et gratias agere ipsi deo nostro bonorum omnium largitori. nos enim 20 id eo libentius intimare decrevimus, quo majus inde solamen vos habituros esse putavi- mus, offerentes denique nos ad beneplacita queque vestra. datum Cusaghi die 15 fe- bruarii 1431. [in verso] Magnificis amicis nostris singu- larissimis dominis regentibus statum populi 25 et communis Senarum. Filippus a Maria Anglus dux Medio- lani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue dominus. 1431 Febr. 15 Franciseus. 30 55. [Hzg Filippo Maria von Mailand] an Brunoro della Scala, dankt für die Mit- 131 März 19 teilung von der Annahme des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages durch K. Sig- mund; bittet ihn, den König zum Kommen nach Italien und zur Erfüllung des Vertrages zu drängen; wird Giacobbe d'Iseo baldigst an den König senden; u. a. m. 1431 März 19 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart. Das Datum ist von einer anderen gleichzeitigen Hand hinzugefiigt. Multa jocunditate litteras vestras vidimus, quibus intimatis serenissimum prin- 35 cipem et dominum nostrum regem factas hic a vobis conclusiones 1 bono animo accep- tasse ipsumque imprimis et omnes postea principes ac barones omnino dispositos favo- ribus et presidiis nostris intendere. nichil autem gratius nichil desiderabilius potuissemus audire. sed quia differendum non est, sicut intelligetis ex litteris, quas majestati sue scripsimus — hoc enim tempore bene disposita sunt quecunque negotia —, precamur 4o et adjuramus vos per eam fidem, qua prefato domino nostro regi obligamini atque tene- mini, ut summa cum diligentia instare velitis apud majestatem suam, quod postpositis quibuslibet aliis ad has Italie partes omnino se conferat et in ceteris factas conclu- siones adimpleat; nam si hec ipse fecerit, profecto sibi majores comparabit honores, quam alius unquam cesar habuerit. remittimus illico nos ad majestatis sue conspectum 45 spectabilem Jacobinum de Iseo 2, ut expeditionem adventus regii et aliorum agendorum a) die Unterschrift des Herzogs steht im Original auf zwei Zeilen; die erste reicht bis Papie. 1 Vgl. Einleitung S. 23. nicht fest; sie ist aber jedenfalls vor dem 3 April Der Zeitpunkt der Abreise Giacobbe's steht erfolgt, da Filippo Maria in einem ron diesem
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96 Vorakten des Romzuges. 1431 März 19 1431 März 19 acceleret; sed ipse quidem Jacobinus expectandus non est, quin potius absque dilatio- nibus veniendum. non patiatur dominus noster rex, non patiamini vos, ut presens apti- tudo 1 veniendi tollatur. scitis enim, quod rerum conditiones ac tempora sepenumero permutantur nec unum statum semper habent. si enim permiseritis aptitudinem hujus- modi ex manibus vestris tolli, profecto inconsulte actum extiterit. precamur denique, ut memineritis, quod agitur de re vestra, faciatisque, sicut in amicitia vestra confidimus. nec molestum sit, insigni Gaspari nostro multas dicere nostri parte salutes resque nostras ei recommissas efficere. nos enim elmetum suum fabricari fecimus, pulcrum quidem et satis ornatum, quem per dictum Jacobinum vel dominum Benedictum 2 indilate mitte- mus. Mediolani 19 martii 1431. [supra] Domino Brunoro de la Scalla. 10 D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Herbst 1425 bis zum Herbst 1430 nr. 56-70. 11425 56. Bedingungen K. Sigmunds für den Abschluß eines Waffenstillstandes mit Venedig: circa betr. die gemeinsame Bekämpfung der Türken, die Gewährung eines Darlehens von 15 Sept. 26] 200000 Dukaten durch Venedig an den König und die Verpflichtung Venedigs und des Herzogs von Mailand, der für die Dauer des Mailändisch-Venetianischen Bündnisses in den Waffenstillstand eingeschlossen wird, zur Unterstützung des Königs bei seiner Krönungsfahrt in die Lombardei und nach Rom. [1425 c. September 26 Preßburg 3.] 20 Tage datierten Briefe an Sigmund schreibt, er glaube den durch Bartolommeo Mosca übermittelten Wunsch desselben nach Nachrichten über den Tod des Papstes bereits erfüllt zu haben durch mehrere Briefe an ihn ſx. B. vom 5 Märx; vgl. Osio a. a. O. 3, 5-6] und durch die Sendung des Giacobbe d'Iseo und des Benedetto Folchi, durch die er ihm non tantum ipsum obitum sed et electionem novi pontificis atque omnem dispositionem rerum Italie habe mitteilen lassen (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 8). Den Brief schickte er am 4 April mit kurxem Begleitschreiben an Giacobbe, der ihn dem König überreichen sollte (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.). Die Anfertigung von Kredenxen für den Gesandten hatte er schon am 13 Märx angeordnet; sie sollten lauten: ad regem; dominum Brunorum; Gasparem [Schlick]; dominum de Rusimbergo; archiepiscopum Coloniensem electorem; archiepiscopum Maguntinen- sem electorem; dominum marchionem Brande- burgensem electorem; duces Hernestum et Guilielmum et Henricum [Vorl. Henrico] de Bavaria consan- guineos; ducem Ottonem Bavarie; comitem Totim- burgi [Toggenburg? vgl. RTA. 9 nr. 427]; epi- scopum Curiensem. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart. mit dem Datum Cusaghi 13 marcii 1431.) 1 Die Mailändischen Condottieri Francesco Sforxa und Niccolò da Tollentino hatten am 16 Märx die von Carmagnola befehligten Venetianer bei Soncino geschlagen. Vgl. Battistella a. a. O. S. 263-264. Nach Daverio a. a. O. S. 74 schrieb Filippo Maria über diesen Sieg am 20 Mörx 1431 an Sigmund. 2 Vgl. S. 95 Anm. 2. Aus einem Briefe Filippo Maria's an Giacobbe d'Iseo vom 20 April 1431 geht hervor, daß Benedetto xum Sultan reisen sollte, vermutlich 25 um die Verlängerung des Waffenstillstandes zwischen diesem und Sigmund zu betreiben, und daß Sig- mund vorhatte, den Beginn des Krieges mit Vene- dig so lange hinauszuschieben, bis Benedetto entweder zurückgekehrt sei oder Nachrichten geschickt habe so (Osio a. a. O. 3, 15). Nach dem Bericht des Paul von Bopfingen an Nördlingen vom 13 Februar 1431 teilte Sigmund den in Nürnberg versammelten Reichs- ständen am 9 Februar mit, daz im die Turcken den frid abgesagt hetten (RTA. 9 nr. 432). 3 Dieses Datum wird als niemlich sicher gelten können. Am 26 September 1425 beglaubigte näm- lich K. Sigmund den Abt von St. Antoine de Viennois und den Vixekanxler Propst Johannes von Ofen [vgl. Einleitung S. 24] bei Papst Martin V xum 40 Zweck des Abschlusses eines Bündnisses mit ihm (vgl. S. 45 Anm. I und Altmann nr. 6433). Die Gesandten werden also Preßburg kaum vor diesem Tage verlassen haben; früher kann auch der Ge- leitsbrief nicht in Preßburg angekommen sein, den 45 ihnen der Doge Francesco Foscari am 3 September 1425 bewilligt hatte. Vgl. S. 24 Anm. 2. — Die Propositionen sind dem Venetianischen Senate durch den Vixekanzler wahrscheinlich am 25. oder 26 Ok- tober überreicht worden. Vgl. S. 24 Anm. 4. 35 50
96 Vorakten des Romzuges. 1431 März 19 1431 März 19 acceleret; sed ipse quidem Jacobinus expectandus non est, quin potius absque dilatio- nibus veniendum. non patiatur dominus noster rex, non patiamini vos, ut presens apti- tudo 1 veniendi tollatur. scitis enim, quod rerum conditiones ac tempora sepenumero permutantur nec unum statum semper habent. si enim permiseritis aptitudinem hujus- modi ex manibus vestris tolli, profecto inconsulte actum extiterit. precamur denique, ut memineritis, quod agitur de re vestra, faciatisque, sicut in amicitia vestra confidimus. nec molestum sit, insigni Gaspari nostro multas dicere nostri parte salutes resque nostras ei recommissas efficere. nos enim elmetum suum fabricari fecimus, pulcrum quidem et satis ornatum, quem per dictum Jacobinum vel dominum Benedictum 2 indilate mitte- mus. Mediolani 19 martii 1431. [supra] Domino Brunoro de la Scalla. 10 D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Herbst 1425 bis zum Herbst 1430 nr. 56-70. 11425 56. Bedingungen K. Sigmunds für den Abschluß eines Waffenstillstandes mit Venedig: circa betr. die gemeinsame Bekämpfung der Türken, die Gewährung eines Darlehens von 15 Sept. 26] 200000 Dukaten durch Venedig an den König und die Verpflichtung Venedigs und des Herzogs von Mailand, der für die Dauer des Mailändisch-Venetianischen Bündnisses in den Waffenstillstand eingeschlossen wird, zur Unterstützung des Königs bei seiner Krönungsfahrt in die Lombardei und nach Rom. [1425 c. September 26 Preßburg 3.] 20 Tage datierten Briefe an Sigmund schreibt, er glaube den durch Bartolommeo Mosca übermittelten Wunsch desselben nach Nachrichten über den Tod des Papstes bereits erfüllt zu haben durch mehrere Briefe an ihn ſx. B. vom 5 Märx; vgl. Osio a. a. O. 3, 5-6] und durch die Sendung des Giacobbe d'Iseo und des Benedetto Folchi, durch die er ihm non tantum ipsum obitum sed et electionem novi pontificis atque omnem dispositionem rerum Italie habe mitteilen lassen (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 8). Den Brief schickte er am 4 April mit kurxem Begleitschreiben an Giacobbe, der ihn dem König überreichen sollte (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.). Die Anfertigung von Kredenxen für den Gesandten hatte er schon am 13 Märx angeordnet; sie sollten lauten: ad regem; dominum Brunorum; Gasparem [Schlick]; dominum de Rusimbergo; archiepiscopum Coloniensem electorem; archiepiscopum Maguntinen- sem electorem; dominum marchionem Brande- burgensem electorem; duces Hernestum et Guilielmum et Henricum [Vorl. Henrico] de Bavaria consan- guineos; ducem Ottonem Bavarie; comitem Totim- burgi [Toggenburg? vgl. RTA. 9 nr. 427]; epi- scopum Curiensem. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart. mit dem Datum Cusaghi 13 marcii 1431.) 1 Die Mailändischen Condottieri Francesco Sforxa und Niccolò da Tollentino hatten am 16 Märx die von Carmagnola befehligten Venetianer bei Soncino geschlagen. Vgl. Battistella a. a. O. S. 263-264. Nach Daverio a. a. O. S. 74 schrieb Filippo Maria über diesen Sieg am 20 Mörx 1431 an Sigmund. 2 Vgl. S. 95 Anm. 2. Aus einem Briefe Filippo Maria's an Giacobbe d'Iseo vom 20 April 1431 geht hervor, daß Benedetto xum Sultan reisen sollte, vermutlich 25 um die Verlängerung des Waffenstillstandes zwischen diesem und Sigmund zu betreiben, und daß Sig- mund vorhatte, den Beginn des Krieges mit Vene- dig so lange hinauszuschieben, bis Benedetto entweder zurückgekehrt sei oder Nachrichten geschickt habe so (Osio a. a. O. 3, 15). Nach dem Bericht des Paul von Bopfingen an Nördlingen vom 13 Februar 1431 teilte Sigmund den in Nürnberg versammelten Reichs- ständen am 9 Februar mit, daz im die Turcken den frid abgesagt hetten (RTA. 9 nr. 432). 3 Dieses Datum wird als niemlich sicher gelten können. Am 26 September 1425 beglaubigte näm- lich K. Sigmund den Abt von St. Antoine de Viennois und den Vixekanxler Propst Johannes von Ofen [vgl. Einleitung S. 24] bei Papst Martin V xum 40 Zweck des Abschlusses eines Bündnisses mit ihm (vgl. S. 45 Anm. I und Altmann nr. 6433). Die Gesandten werden also Preßburg kaum vor diesem Tage verlassen haben; früher kann auch der Ge- leitsbrief nicht in Preßburg angekommen sein, den 45 ihnen der Doge Francesco Foscari am 3 September 1425 bewilligt hatte. Vgl. S. 24 Anm. 2. — Die Propositionen sind dem Venetianischen Senate durch den Vixekanzler wahrscheinlich am 25. oder 26 Ok- tober überreicht worden. Vgl. S. 24 Anm. 4. 35 50
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D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 97 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 9 fol. 45b cop. membr. coaeva mit der Uber- 11425 schrift Infrascripta sunt capitula presentata illustrissimo dominio per reverendum patrem circa Sept 26] dominum .. abbatem sancti Antonii de Viena et dominum Johannem prepositum Buden- sem vicecancellarium regni Hungarie pro parte domini regis Romanorum et Hungarie. Besprochen von Perret, L'ambassade de l'abbé de Saint-Antoine de Vienne et d'Alain Char- tier à Venise (Revue hist. 45, 303-304) und Hist. des relations de la France avec Ve- nise I, 134-135. Ad honorem dei glorioseque virginis Marie et totius curie celestis. pro deffen- sione Christianitatis serenissimus et invictissimus princeps dominus Sigismundus Ro- 10 manorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex est contentus venire ad treuguas cum illustrissimo dominio Venetorum in hac forma, que sequitur: [1] Primo dictus serenissimus dominus rex ad hoc, quod ipsum illustrissimum do- minium ac totus mundus cognoscat zelum, quem habet ad fidem catholicam, vult, quod in primo capitulo treugue fiat una liga inter suam serenissimam majestatem et illustrissi- 15 mum dominium predictum bene stricta contra Turchos inimicos crucis Christi taliter, quod una pars teneatur subvenire alteri ad eorundem Turchorum destructionem totiens, quotiens fuerit necesse et una pars provocabit aliam, videlicet dictus serenissimus rex per terram et dictum illustrissimum dominium per aquam (videlicet per mare et Danu- bium), et quod numquam una pars sine consensu alterius possit facere treuguas pacem 20 nec aliam amiciciam cum dictis Turchis ad hoc, quod eis tollatur passus, per quos omn die vexant Christianitatem. [2] Item quod dictum illustrissimum dominium Venetorum promittat dicto sere- nissimo regi et suis commissariis totiens, quotiens fuerit opportunum, facere levari banchum Venetiis et in aliis terris et locis eidem illustrissimo dominio subditis pro con- 25 ducendis ballistariis et aliis gentibus aptis ad guerram contra dictos Turchos, expensis tamen dicti serenissimi regis. [3] Item quod dictum illustrissimum dominium Venetorum teneatur mutuare et dare nomine mutui dicto serenissimo regi summam videlicet ducentorum millium du- catorum auri, quam summam dictus serenissimus rex promittat eidem illustrissimo dominio so restituere ita et taliter, quod dicta treugua habeat durare, donec dicta summa fuerit integraliter persoluta, nec possit interim dicto tempore durante fieri guerra per ipsum serenissimum regem vel suos successores dicto illustrissimo dominio Venetorum nisi prius soluta dicta summa. 4 Item quod dictum illustrissimum dominium Venetorum permittat dicto sere- 35 nissimo regi habere magistros aptos ad faciendum galeas et naves contra Turchos totiens, quotiens idem serenissimus rex eos habere voluerit de eorum subditis, sumptibus tamen dicti domini regis. [5] Item est contentus dictus serenissimus rex, quod dominus dux Mediolani sit in dicta treugua durante tempore, quo est in liga cum illustrissimo dominio Venetorum 1. [6] Item quod eo casu, quo ipse serenissimus rex vellet transitum ad Italiam facere pro recipiendis coronis imperii, quod dictum illustrissimum dominium non det ei impedi- mentum, sed teneatur ei prestare auxilium et favorem, et similiter dominus dux Medio- lani teneatur passus dare et alia, que pertinent ad suam coronam suscipiendam in Lombardia et passus dare versus Romam eundo et redeundo sine aliqua offensa ipso- 45 rum. iste est effectus capitulorum. 40 50 1 57. Beschluß des Venetianischen Senates betr. die Antwort auf die durch den Abt von Saint-Antoine de Viennois und den königlichen Vizekanzler Propst Johannes von Ofen überreichten Waffenstillstandsbedingungen K. Sigmunds. 1425 Oktober 30 Venedig. Vgl. S. 3. Deutsche Reichstags-Akten X. 13 1425 Okt. 30
D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 97 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 9 fol. 45b cop. membr. coaeva mit der Uber- 11425 schrift Infrascripta sunt capitula presentata illustrissimo dominio per reverendum patrem circa Sept 26] dominum .. abbatem sancti Antonii de Viena et dominum Johannem prepositum Buden- sem vicecancellarium regni Hungarie pro parte domini regis Romanorum et Hungarie. Besprochen von Perret, L'ambassade de l'abbé de Saint-Antoine de Vienne et d'Alain Char- tier à Venise (Revue hist. 45, 303-304) und Hist. des relations de la France avec Ve- nise I, 134-135. Ad honorem dei glorioseque virginis Marie et totius curie celestis. pro deffen- sione Christianitatis serenissimus et invictissimus princeps dominus Sigismundus Ro- 10 manorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex est contentus venire ad treuguas cum illustrissimo dominio Venetorum in hac forma, que sequitur: [1] Primo dictus serenissimus dominus rex ad hoc, quod ipsum illustrissimum do- minium ac totus mundus cognoscat zelum, quem habet ad fidem catholicam, vult, quod in primo capitulo treugue fiat una liga inter suam serenissimam majestatem et illustrissi- 15 mum dominium predictum bene stricta contra Turchos inimicos crucis Christi taliter, quod una pars teneatur subvenire alteri ad eorundem Turchorum destructionem totiens, quotiens fuerit necesse et una pars provocabit aliam, videlicet dictus serenissimus rex per terram et dictum illustrissimum dominium per aquam (videlicet per mare et Danu- bium), et quod numquam una pars sine consensu alterius possit facere treuguas pacem 20 nec aliam amiciciam cum dictis Turchis ad hoc, quod eis tollatur passus, per quos omn die vexant Christianitatem. [2] Item quod dictum illustrissimum dominium Venetorum promittat dicto sere- nissimo regi et suis commissariis totiens, quotiens fuerit opportunum, facere levari banchum Venetiis et in aliis terris et locis eidem illustrissimo dominio subditis pro con- 25 ducendis ballistariis et aliis gentibus aptis ad guerram contra dictos Turchos, expensis tamen dicti serenissimi regis. [3] Item quod dictum illustrissimum dominium Venetorum teneatur mutuare et dare nomine mutui dicto serenissimo regi summam videlicet ducentorum millium du- catorum auri, quam summam dictus serenissimus rex promittat eidem illustrissimo dominio so restituere ita et taliter, quod dicta treugua habeat durare, donec dicta summa fuerit integraliter persoluta, nec possit interim dicto tempore durante fieri guerra per ipsum serenissimum regem vel suos successores dicto illustrissimo dominio Venetorum nisi prius soluta dicta summa. 4 Item quod dictum illustrissimum dominium Venetorum permittat dicto sere- 35 nissimo regi habere magistros aptos ad faciendum galeas et naves contra Turchos totiens, quotiens idem serenissimus rex eos habere voluerit de eorum subditis, sumptibus tamen dicti domini regis. [5] Item est contentus dictus serenissimus rex, quod dominus dux Mediolani sit in dicta treugua durante tempore, quo est in liga cum illustrissimo dominio Venetorum 1. [6] Item quod eo casu, quo ipse serenissimus rex vellet transitum ad Italiam facere pro recipiendis coronis imperii, quod dictum illustrissimum dominium non det ei impedi- mentum, sed teneatur ei prestare auxilium et favorem, et similiter dominus dux Medio- lani teneatur passus dare et alia, que pertinent ad suam coronam suscipiendam in Lombardia et passus dare versus Romam eundo et redeundo sine aliqua offensa ipso- 45 rum. iste est effectus capitulorum. 40 50 1 57. Beschluß des Venetianischen Senates betr. die Antwort auf die durch den Abt von Saint-Antoine de Viennois und den königlichen Vizekanzler Propst Johannes von Ofen überreichten Waffenstillstandsbedingungen K. Sigmunds. 1425 Oktober 30 Venedig. Vgl. S. 3. Deutsche Reichstags-Akten X. 13 1425 Okt. 30
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98 Vorakten des Romzuges. 1425 Okt. 30 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 9 fol. 46 ab cop. membr. coaera. Zu Anfang steht links am Rande Ser Robertus Mauroceno, ser Bulgarus Victuri, ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Antonius Contareno procurator, ser Marcus Dandulo, ser Petrus Lauredano sapientes consilii; ser Vitus de Canali, ser Franciscus Lauredano, ser Daniel Victuri, ser Marcus Lipomano sapientes terrarum de novo aquisitarum; ser Nicolaus de Molino, ser Petrus Bembo, ser Antonius Gradonico sapientes ordinum. Besprochen von Perret, L'ambassade de l'abbé de Saint-Antoine de Vienne et d'Alain Char- tier à Venise (Revue hist. 45, 305) und Hist. des relations de la France avec Venise 1, 137-138. 1425 1425 die 30 octobris. Quod capitulis ! porrectis per reverendum patrem dominum abbatem sancti Antonii de Viena et dominum Johannem prepositum Budensem vicecancellarium regni Hungarie pro parte domini regis Romanorum et Hungarie respondeatur in hac forma: Quod pro universali bono Christianitatis sumus contenti venire ad treuguas cum serenissimo domino Romanorum et Hungarie rege per annos quinque. [1] Et primo ad primum capitulum de unione fienda contra Turchos respondemus, quod pro guerra, quam habemus cum Turcho, misimus ad partes Galipolis et ad alia loca subjecta Turcho capitaneum nostrum generalem maris cum potenti armata nostra. qui viriliter guerizando contra Turchum et terras suas fuit a dicto Turcho de pace re- quisitus. cui capitaneo dedimus libertatem ad dictam pacem veniendi, quia nesciebamus 20 intentionem dicti serenissimi domini regis Romanorum et Hungarie fore ad concordium nobiscum venire. et sicut a dicto capitaneo fuimus informati, ipse erat in conclusione pacis cum dicto Turcho et jam habebat obsides in galeis. nichilominus secuta pace vel non secuta cum Turcho predicto, sequentes mores progenitorum nostrorum, quorum in- tentio semper fuit (et sic etiam nostra est) pro conservatione et augmento fidei Christiane 25 esse cum principibus mundi, volentes esse contra dictos Turchos ad augmentum nominis et crucis Christi sumus contenti promittere dicto serenissimo domino Romanorum et Hungarie regi, quod, quotienscunque sua serenitas ire disposuerit et cum effectu ibit personaliter cum potenti exercitu suo contra Turchos et cum suo exercitu se extendet ad partes Grecie contra Turchos, de tenendo et obviando dictis Turchis in strictu Ro-30 manie transitum Galipolis et in Danubio cum galeis nostris omnibus nostris expensis pro tanto tempore, quanto dictus serenissimus dominus rex stabit cum exercitu suo in dictis partibus Romanie, et quod possit intrare cum gentibus suis in civitatem nostram Salonichi et alias terras et loca nostra, que habemus seu haberemus in dictis partibus. [2] Ad secundum capitulum respondemus, quod sumus contenti, quod serenissimus 35 dominus rex predictus possit in terris nostris suis expensis stipendiare ballistarios et alias gentes aptas ad guerram pro eundo contra Turchos, sicut in dicto capitulo con- tinetur. 15 Okt. 30 10 1 nr. 56. 2 Am 17 April 1413 in Castelletto (gedr. bei Verci a. a. O. 19 Documenti pag. 64-66 und in den Mo- numenta spectantia historiam Slavorum meridio- nalium 12, 104-105; vgl. Verci 19, 90-92; Asch- [3] Ad tercium capitulum respondemus, quod pro treuguis alias 2 factis cum dicto serenissimo domino rege et etiam pro aliis postea praticatis numquam facta fuit mentio 40 pecunie, quia non est de more ad treuguas venire mediante pecunia. nichilominus ut non cesset tantum bonum pro quiete et bono Christianitatis, quia disposuimus cum dicto serenissimo domino Romanorum et Hungarie rege pacifice et quiete vivere, et con- siderata interpositione serenissimi domini regis Francorum, qui ita benigne et gratiose se ad hoc interposuit, et ob respectum etiam laudabilis interpositionis sue reverende 45 paternitatis 3 sumus contenti mutuare dicto serenissimo domino Romanorum et Hungarie bach I, 348-350; Romanin a. a. O. 4, 62-63; Re- naldis a. a. O. S. 38-40: Sauerbrei, Die Italie- nische Politik K. Sigmunds bis aum Beginn des Konstanzer Konxils S. 25-27; Altmann nr. 464). 50 3 D. i. des Abtes von St. Antoine de Viennois.
98 Vorakten des Romzuges. 1425 Okt. 30 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 9 fol. 46 ab cop. membr. coaera. Zu Anfang steht links am Rande Ser Robertus Mauroceno, ser Bulgarus Victuri, ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Antonius Contareno procurator, ser Marcus Dandulo, ser Petrus Lauredano sapientes consilii; ser Vitus de Canali, ser Franciscus Lauredano, ser Daniel Victuri, ser Marcus Lipomano sapientes terrarum de novo aquisitarum; ser Nicolaus de Molino, ser Petrus Bembo, ser Antonius Gradonico sapientes ordinum. Besprochen von Perret, L'ambassade de l'abbé de Saint-Antoine de Vienne et d'Alain Char- tier à Venise (Revue hist. 45, 305) und Hist. des relations de la France avec Venise 1, 137-138. 1425 1425 die 30 octobris. Quod capitulis ! porrectis per reverendum patrem dominum abbatem sancti Antonii de Viena et dominum Johannem prepositum Budensem vicecancellarium regni Hungarie pro parte domini regis Romanorum et Hungarie respondeatur in hac forma: Quod pro universali bono Christianitatis sumus contenti venire ad treuguas cum serenissimo domino Romanorum et Hungarie rege per annos quinque. [1] Et primo ad primum capitulum de unione fienda contra Turchos respondemus, quod pro guerra, quam habemus cum Turcho, misimus ad partes Galipolis et ad alia loca subjecta Turcho capitaneum nostrum generalem maris cum potenti armata nostra. qui viriliter guerizando contra Turchum et terras suas fuit a dicto Turcho de pace re- quisitus. cui capitaneo dedimus libertatem ad dictam pacem veniendi, quia nesciebamus 20 intentionem dicti serenissimi domini regis Romanorum et Hungarie fore ad concordium nobiscum venire. et sicut a dicto capitaneo fuimus informati, ipse erat in conclusione pacis cum dicto Turcho et jam habebat obsides in galeis. nichilominus secuta pace vel non secuta cum Turcho predicto, sequentes mores progenitorum nostrorum, quorum in- tentio semper fuit (et sic etiam nostra est) pro conservatione et augmento fidei Christiane 25 esse cum principibus mundi, volentes esse contra dictos Turchos ad augmentum nominis et crucis Christi sumus contenti promittere dicto serenissimo domino Romanorum et Hungarie regi, quod, quotienscunque sua serenitas ire disposuerit et cum effectu ibit personaliter cum potenti exercitu suo contra Turchos et cum suo exercitu se extendet ad partes Grecie contra Turchos, de tenendo et obviando dictis Turchis in strictu Ro-30 manie transitum Galipolis et in Danubio cum galeis nostris omnibus nostris expensis pro tanto tempore, quanto dictus serenissimus dominus rex stabit cum exercitu suo in dictis partibus Romanie, et quod possit intrare cum gentibus suis in civitatem nostram Salonichi et alias terras et loca nostra, que habemus seu haberemus in dictis partibus. [2] Ad secundum capitulum respondemus, quod sumus contenti, quod serenissimus 35 dominus rex predictus possit in terris nostris suis expensis stipendiare ballistarios et alias gentes aptas ad guerram pro eundo contra Turchos, sicut in dicto capitulo con- tinetur. 15 Okt. 30 10 1 nr. 56. 2 Am 17 April 1413 in Castelletto (gedr. bei Verci a. a. O. 19 Documenti pag. 64-66 und in den Mo- numenta spectantia historiam Slavorum meridio- nalium 12, 104-105; vgl. Verci 19, 90-92; Asch- [3] Ad tercium capitulum respondemus, quod pro treuguis alias 2 factis cum dicto serenissimo domino rege et etiam pro aliis postea praticatis numquam facta fuit mentio 40 pecunie, quia non est de more ad treuguas venire mediante pecunia. nichilominus ut non cesset tantum bonum pro quiete et bono Christianitatis, quia disposuimus cum dicto serenissimo domino Romanorum et Hungarie rege pacifice et quiete vivere, et con- siderata interpositione serenissimi domini regis Francorum, qui ita benigne et gratiose se ad hoc interposuit, et ob respectum etiam laudabilis interpositionis sue reverende 45 paternitatis 3 sumus contenti mutuare dicto serenissimo domino Romanorum et Hungarie bach I, 348-350; Romanin a. a. O. 4, 62-63; Re- naldis a. a. O. S. 38-40: Sauerbrei, Die Italie- nische Politik K. Sigmunds bis aum Beginn des Konstanzer Konxils S. 25-27; Altmann nr. 464). 50 3 D. i. des Abtes von St. Antoine de Viennois.
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D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 99 1425 Okt. 30 regi ducatorum quinquaginta millia in duobus terminis cum conditione, quod dicte treugue ultra dictum terminum quinque annorum tantum plus durare debeant, quantum stabit ad restituendum dicta quinquaginta millia ducatorum, et quod dicta promissio fiat per suam serenitatem regnum et coronam Hungarie. [4] Ad quartum capitulum respondemus, quod sumus contenti, quod dictus sere- nissimus dominus rex, quotienscunque voluerit pro faciendo cochas et naves ituras contra Turchos magistros ad hoc aptos de subditis nostris, possit illos habere pro suis pecuniis. [5] Ad quintum capitulum respondemus, quod nobis placet, quod dictus sere- 10 nissimus dominus rex sit contentus, quod illustris dominus dux Mediolani includatur in treuguis predictis pro illo tempore, quo durare debet liga existens inter dictum do- minum ducem Mediolani et nos, prout in dicto capitulo continetur; et jam ad dictum dominum ducem Mediolani misimus secretarium nostrum ad notificandum sibi predicta et ad sciendum suam intentionem 1. [6] Ad ultimum respondemus, quod sumus contenti veniente sua serenitate paci- fice ad accipiendum coronas imperii, quod habeat transitum securum per terras loca aquas et passus nostros et victualia pro suis pecuniis et quod in omnibus terris nostris possit cum condecenti commitiva intrare. et etiam super ista parte transitus commisi- mus secretario nostro, ut nobis reportaret responsionem et intentionem domini ducis Me- 20 diolani predicti 2. 15 De parte 122, de non 21, non sinceri 20. 2b 58. Hzg. Filippo Maria von Mailand an K. Sigmund: über die erfolgte Absendung von zwei Bevollmächtigten an den königlichen Hof, über Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen mit Venedig und Florenz, über den Vormarsch königlicher Truppen gegen Venedig, über eine königliche Gesandtschaft an die Könige von Ar- ragon und Kastilien, u. a. m. 1426 Juni 8 Mailand. 1426 Juni 8 Aus Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 214�216 ebendaher. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 42 und 44. 30 1 Die Angabe ist ungenau; der Sekretär reiste erst am 31 Oktober ab. Vgl. den S. 4 Anm. 2 angeführten Brief des Lorenxo Ridolfi. 2 Dem Sekretär wurde laut dem S. 24 Anm. 4 erwähnten Beschluß des Senates rom 26 Oktober 35 folgende Instruktion mitgegeben: Er möge dem Herxog sagen, dieser werde sich erinnern, daß der Abt von St. Antoine bei ihm gewesen sei und die Vermittlung des Königs von Frankreich zwischen ihm und Venedig einer-, dem Römischen Könige an- 40 dererseits angeboten habe svgl. Beaucourt, Hist. de Charles VII 2, 346-347 und Perret a. a. O. I. 131/. Damals habe er durch ihn (den Sekretär) an Venedig schreiben lassen, daß dieses nach Gut- dünken handeln möge. Infolgedessen habe Venedig 15 die Vermittlung des Königs angenommen. Kürz- lich sei nun der Abt mit einem königlichen Vixe- kanzler aus Ungarn xurückgekehrt und habe be- richtet, daß der Römische König rum Abschluß eines Waffenstillstandes geneigt sei. Venedig schlage 50 vor, den Stillstand auf fünf Jahre xu schließen und xu versprechen, quod volente dicto domino rege de- scendere pro eundo ad accipiendum coronas suas pa- cifice, sicut in liga existente inter suam excellen- tiam [d. i. dem Herxog] et nos continetur, habeat per terras suas et nostras securum transitum. Sollte der Herxog fragen, wo und durch wen verhandelt werden solle, so möge der Sekretär erwidern, daß der Abt und der Vixekanzler in Venedig seien und daß der Herxog entweder Gesandte schicken oder Venedig alles überlassen könne. Sollte er ersteres vorziehen, so möge der Sekretär auf Beschleunigung dringen und Mailand nicht eher verlassen, als bis die herzoglichen Gesandten abgereist seien. Sollte er aber offen erklären oder auch nur andeuten, daß er keinen Stillstand schließen wolle, so möge der Sekretär darauf hinweisen, daß es eine Krän- kung des Franxösischen Königs bedeuten würde, wenn man von der einmal angenommenen Vermitt- lung keinen Gebrauch mache. Sollte alles Drängen vergeblich sein, so möge der Sekretär mit der Ant- wort des Herxogs nach Venedig xurickkehren. I De parte 126. 13*
D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 99 1425 Okt. 30 regi ducatorum quinquaginta millia in duobus terminis cum conditione, quod dicte treugue ultra dictum terminum quinque annorum tantum plus durare debeant, quantum stabit ad restituendum dicta quinquaginta millia ducatorum, et quod dicta promissio fiat per suam serenitatem regnum et coronam Hungarie. [4] Ad quartum capitulum respondemus, quod sumus contenti, quod dictus sere- nissimus dominus rex, quotienscunque voluerit pro faciendo cochas et naves ituras contra Turchos magistros ad hoc aptos de subditis nostris, possit illos habere pro suis pecuniis. [5] Ad quintum capitulum respondemus, quod nobis placet, quod dictus sere- 10 nissimus dominus rex sit contentus, quod illustris dominus dux Mediolani includatur in treuguis predictis pro illo tempore, quo durare debet liga existens inter dictum do- minum ducem Mediolani et nos, prout in dicto capitulo continetur; et jam ad dictum dominum ducem Mediolani misimus secretarium nostrum ad notificandum sibi predicta et ad sciendum suam intentionem 1. [6] Ad ultimum respondemus, quod sumus contenti veniente sua serenitate paci- fice ad accipiendum coronas imperii, quod habeat transitum securum per terras loca aquas et passus nostros et victualia pro suis pecuniis et quod in omnibus terris nostris possit cum condecenti commitiva intrare. et etiam super ista parte transitus commisi- mus secretario nostro, ut nobis reportaret responsionem et intentionem domini ducis Me- 20 diolani predicti 2. 15 De parte 122, de non 21, non sinceri 20. 2b 58. Hzg. Filippo Maria von Mailand an K. Sigmund: über die erfolgte Absendung von zwei Bevollmächtigten an den königlichen Hof, über Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen mit Venedig und Florenz, über den Vormarsch königlicher Truppen gegen Venedig, über eine königliche Gesandtschaft an die Könige von Ar- ragon und Kastilien, u. a. m. 1426 Juni 8 Mailand. 1426 Juni 8 Aus Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 214�216 ebendaher. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 42 und 44. 30 1 Die Angabe ist ungenau; der Sekretär reiste erst am 31 Oktober ab. Vgl. den S. 4 Anm. 2 angeführten Brief des Lorenxo Ridolfi. 2 Dem Sekretär wurde laut dem S. 24 Anm. 4 erwähnten Beschluß des Senates rom 26 Oktober 35 folgende Instruktion mitgegeben: Er möge dem Herxog sagen, dieser werde sich erinnern, daß der Abt von St. Antoine bei ihm gewesen sei und die Vermittlung des Königs von Frankreich zwischen ihm und Venedig einer-, dem Römischen Könige an- 40 dererseits angeboten habe svgl. Beaucourt, Hist. de Charles VII 2, 346-347 und Perret a. a. O. I. 131/. Damals habe er durch ihn (den Sekretär) an Venedig schreiben lassen, daß dieses nach Gut- dünken handeln möge. Infolgedessen habe Venedig 15 die Vermittlung des Königs angenommen. Kürz- lich sei nun der Abt mit einem königlichen Vixe- kanzler aus Ungarn xurückgekehrt und habe be- richtet, daß der Römische König rum Abschluß eines Waffenstillstandes geneigt sei. Venedig schlage 50 vor, den Stillstand auf fünf Jahre xu schließen und xu versprechen, quod volente dicto domino rege de- scendere pro eundo ad accipiendum coronas suas pa- cifice, sicut in liga existente inter suam excellen- tiam [d. i. dem Herxog] et nos continetur, habeat per terras suas et nostras securum transitum. Sollte der Herxog fragen, wo und durch wen verhandelt werden solle, so möge der Sekretär erwidern, daß der Abt und der Vixekanzler in Venedig seien und daß der Herxog entweder Gesandte schicken oder Venedig alles überlassen könne. Sollte er ersteres vorziehen, so möge der Sekretär auf Beschleunigung dringen und Mailand nicht eher verlassen, als bis die herzoglichen Gesandten abgereist seien. Sollte er aber offen erklären oder auch nur andeuten, daß er keinen Stillstand schließen wolle, so möge der Sekretär darauf hinweisen, daß es eine Krän- kung des Franxösischen Königs bedeuten würde, wenn man von der einmal angenommenen Vermitt- lung keinen Gebrauch mache. Sollte alles Drängen vergeblich sein, so möge der Sekretär mit der Ant- wort des Herxogs nach Venedig xurickkehren. I De parte 126. 13*
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100 Vorakten des Romzuges. 1426 Juni 8 Schreibt: [I] Er sei durch die Briefe des Königs aus Gran vom 2 Mai 1 und aus lotis vom 12. 2, 14. und 16 Mai hocherfreut worden und danke dafür. Er habe am 25 Mai 3 seine Gesandten Cor- rado del Carretto und Dr. jur. utr. Guarnerio da Castiglione, die Federico de Pexxi begleite 4, mit weit- gehenden Aufträgen und Vollmachten zum Abschluß der Verhandlungen an den königlichen Hof gefer- tigt. [2] Er bedauere die Erkrankung des Königs 5 und winsche ihm baldige Genesung. [3] Der König möge bei den Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen 6 ganz nach Gutdünken verfahren: er möge nach Belieben entweder einen Waffenstillstand mil Venedig vereinbaren und ihn in denselben auf- nehmen, oder einen Frieden für sich und ihn mit Venedig schließen, oder ihn sei es mit Venedig und Flo- renz xusammen sei es mit Venedig allein sei es mit Florenz allein (welch letxteres er lieber sehen würde) vergleichen; nur möge er in einem Friedensvertrage auf seine (des Herxogs) und überhaupt auf die Mai- ländischen Interessen die gebührende Ricksicht nehmen. Er schicke jetxt seinen Gesandten ausgedehnte Vollmachten nu den Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen und schreibe ihnen verschiedenes, was sie dem Könige mindlich sagen sollen 7. [4] Er danke dem Könige für den an die Eidgenossen erlasse- nen Befehl, ihn nicht anxugreifen. [5] Er finde es vortrefflich, daß der König bereits Anordnungen für einen Angriff königlicher Truppen auf den gemeinsamen Feind Venedig getroffen habe 8; je schneller 15 und zahlreicher diese kämen, um so größter werde der Erfolg sein und um so tiefer werde Venedig ge- demiitigt werden. [6] Er werde die königlichen Gesandten, die mit Mailändischen nusammen in der von Bartolommeo Mosca 9 dem Könige mitgeteilten Angelegenheit xu den Königen von Arragon und Kasti- lien gehen sollten, freundlich aufnehmen und genau instruieren. [7] Er werde den Patriarchen Lud- wig von Aquileja, den ihm der König empfohlen habe, in jeder Weise mit Rat und That unterstütxen. 20 Datum Mediolani octavo junii 1426. 10 1426 Juni 8 1426 Okt. II 59. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für den Gesandten in Sa- voyen Federico Contarini zu Waffenstillstandsverhandlungen mit nicht gen. Bevoll- mächtigten K. Sigmunds. 1426 Oktober 11 Venedig. A aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 9 fol. 176b-177b cop. membr. coaeva. Zu 25 Anfang steht links am Rande Ser Robertus Mauroceno, ser Anthonius Contareno pro- curator, ser Marcus de Molino, ser Paulus Corrario sapientes consilii et .. sapientes super terris acquisitis de novo. B und C coll. (xu art. 1-7 und art. 9-11 unseres Druckes) die artt. 6a-6h und die artt. 6k und 61 der Instruktion für Niccolò Contarini vom 27 Märs 1427 (nr. 62) bezw. die artt. 30 4a-4e, 4g-4i und 41 der Instruktion für Marco Dandolo rom 8 August 1427 (nr. 64). Regest bei Valentinelli, Regesten xur Deutschen Geschichte aus den Handschriften der Markus- bibliothek in Venedig (Abhandlungen der histor. Klasse der Baier. Akad. der Wissen- schaften 9, 495 nr. 398). — Erwähnt von Raulich, La prima guerra fra i Venexiani e Filippo Maria Visconti (Rirista stor. italiana 5, 688). 3b 1426 Okt. 11 1426 die 11 octobris in consilio. Quod scribatur nobili viro ser Federico Contareno ambaxiatori nostro ad partes Sabaudie 10 in hac forma : 1 Unsere nr. 1. 2 Vgl. S. 6 Anm. 8. 3 Vgl. S. 9 Anm. 2. * Vgl. S. 49 Anm. 7. 5 Vgl. RTA. 8 nrr. 386 und 405. 6 Vgl. den S. 26 angeführten art. 5 der könig- lichen Propositionen vom II Mai 1426. Die Vollmacht ist vom 9 Juni 1426 datiert (Mailand Staats-A. Feudi imperiali: Genova dal .. al 1469 conc. chart. und eine Reinschrift; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 217-222). 8 Darüber wird wohl Sigmund in den beiden nicht mehr vorhandenen Briefen vom 14. und 16 Mai geschrieben haben. Am 20 Mai forderte er alle Reichsunterthanen auf, die Brüider Brunoro und Paolo della Scala gegen Venedig au unterstützen (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol 127 a cop. chart. coaeva ; Altmann nr. 6643). u Mosca war am 13 Mai au Sigmund nach To- tis gekommen (Docc. di stor. ital. 2, 588). Die Angelegenheit, die er ihm mitteilte, betraf den Ab- 40 schluß eines Bündnisses zwischen ihm und K. Al- fonso von Arragon, mit dem sich Filippo Maria schon am 19 Märx 1426 verbindet hatte (vgl. S. 50 Anm. I). Filippo Maria versprach sich großen Erfolg von dem Eingreifen einer durch Genuesische 45 Schiffe verstärkten Arragonesischen Flotte in den Krieg gegen Venedig (vgl. seinen Brief an Corrado del Carretto bei Osio a. a. O. 2, 187-190). Sig- mund scheint aber die Angelegenheit erst im August ernstlich aufgenommen zu haben; er bevollmächtigte 50 am 21 August 1426 Michael von Jakch zu Ver- handlungen mit den Königen von Arragon, von Ka- stilien und Leon, von Portugal und Algarbien, und von Navarra (Wien H. H. St. A. Reichsregistratur- buch H fol. 126 b-127 a cop. bexw. not. chart. cocevae ; 55 Altmann nrr. 6716-6719). Vgl. auch S. 30. 10 Contarini befand sich schon seit Ende August
100 Vorakten des Romzuges. 1426 Juni 8 Schreibt: [I] Er sei durch die Briefe des Königs aus Gran vom 2 Mai 1 und aus lotis vom 12. 2, 14. und 16 Mai hocherfreut worden und danke dafür. Er habe am 25 Mai 3 seine Gesandten Cor- rado del Carretto und Dr. jur. utr. Guarnerio da Castiglione, die Federico de Pexxi begleite 4, mit weit- gehenden Aufträgen und Vollmachten zum Abschluß der Verhandlungen an den königlichen Hof gefer- tigt. [2] Er bedauere die Erkrankung des Königs 5 und winsche ihm baldige Genesung. [3] Der König möge bei den Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen 6 ganz nach Gutdünken verfahren: er möge nach Belieben entweder einen Waffenstillstand mil Venedig vereinbaren und ihn in denselben auf- nehmen, oder einen Frieden für sich und ihn mit Venedig schließen, oder ihn sei es mit Venedig und Flo- renz xusammen sei es mit Venedig allein sei es mit Florenz allein (welch letxteres er lieber sehen würde) vergleichen; nur möge er in einem Friedensvertrage auf seine (des Herxogs) und überhaupt auf die Mai- ländischen Interessen die gebührende Ricksicht nehmen. Er schicke jetxt seinen Gesandten ausgedehnte Vollmachten nu den Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen und schreibe ihnen verschiedenes, was sie dem Könige mindlich sagen sollen 7. [4] Er danke dem Könige für den an die Eidgenossen erlasse- nen Befehl, ihn nicht anxugreifen. [5] Er finde es vortrefflich, daß der König bereits Anordnungen für einen Angriff königlicher Truppen auf den gemeinsamen Feind Venedig getroffen habe 8; je schneller 15 und zahlreicher diese kämen, um so größter werde der Erfolg sein und um so tiefer werde Venedig ge- demiitigt werden. [6] Er werde die königlichen Gesandten, die mit Mailändischen nusammen in der von Bartolommeo Mosca 9 dem Könige mitgeteilten Angelegenheit xu den Königen von Arragon und Kasti- lien gehen sollten, freundlich aufnehmen und genau instruieren. [7] Er werde den Patriarchen Lud- wig von Aquileja, den ihm der König empfohlen habe, in jeder Weise mit Rat und That unterstütxen. 20 Datum Mediolani octavo junii 1426. 10 1426 Juni 8 1426 Okt. II 59. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für den Gesandten in Sa- voyen Federico Contarini zu Waffenstillstandsverhandlungen mit nicht gen. Bevoll- mächtigten K. Sigmunds. 1426 Oktober 11 Venedig. A aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 9 fol. 176b-177b cop. membr. coaeva. Zu 25 Anfang steht links am Rande Ser Robertus Mauroceno, ser Anthonius Contareno pro- curator, ser Marcus de Molino, ser Paulus Corrario sapientes consilii et .. sapientes super terris acquisitis de novo. B und C coll. (xu art. 1-7 und art. 9-11 unseres Druckes) die artt. 6a-6h und die artt. 6k und 61 der Instruktion für Niccolò Contarini vom 27 Märs 1427 (nr. 62) bezw. die artt. 30 4a-4e, 4g-4i und 41 der Instruktion für Marco Dandolo rom 8 August 1427 (nr. 64). Regest bei Valentinelli, Regesten xur Deutschen Geschichte aus den Handschriften der Markus- bibliothek in Venedig (Abhandlungen der histor. Klasse der Baier. Akad. der Wissen- schaften 9, 495 nr. 398). — Erwähnt von Raulich, La prima guerra fra i Venexiani e Filippo Maria Visconti (Rirista stor. italiana 5, 688). 3b 1426 Okt. 11 1426 die 11 octobris in consilio. Quod scribatur nobili viro ser Federico Contareno ambaxiatori nostro ad partes Sabaudie 10 in hac forma : 1 Unsere nr. 1. 2 Vgl. S. 6 Anm. 8. 3 Vgl. S. 9 Anm. 2. * Vgl. S. 49 Anm. 7. 5 Vgl. RTA. 8 nrr. 386 und 405. 6 Vgl. den S. 26 angeführten art. 5 der könig- lichen Propositionen vom II Mai 1426. Die Vollmacht ist vom 9 Juni 1426 datiert (Mailand Staats-A. Feudi imperiali: Genova dal .. al 1469 conc. chart. und eine Reinschrift; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 217-222). 8 Darüber wird wohl Sigmund in den beiden nicht mehr vorhandenen Briefen vom 14. und 16 Mai geschrieben haben. Am 20 Mai forderte er alle Reichsunterthanen auf, die Brüider Brunoro und Paolo della Scala gegen Venedig au unterstützen (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch H fol 127 a cop. chart. coaeva ; Altmann nr. 6643). u Mosca war am 13 Mai au Sigmund nach To- tis gekommen (Docc. di stor. ital. 2, 588). Die Angelegenheit, die er ihm mitteilte, betraf den Ab- 40 schluß eines Bündnisses zwischen ihm und K. Al- fonso von Arragon, mit dem sich Filippo Maria schon am 19 Märx 1426 verbindet hatte (vgl. S. 50 Anm. I). Filippo Maria versprach sich großen Erfolg von dem Eingreifen einer durch Genuesische 45 Schiffe verstärkten Arragonesischen Flotte in den Krieg gegen Venedig (vgl. seinen Brief an Corrado del Carretto bei Osio a. a. O. 2, 187-190). Sig- mund scheint aber die Angelegenheit erst im August ernstlich aufgenommen zu haben; er bevollmächtigte 50 am 21 August 1426 Michael von Jakch zu Ver- handlungen mit den Königen von Arragon, von Ka- stilien und Leon, von Portugal und Algarbien, und von Navarra (Wien H. H. St. A. Reichsregistratur- buch H fol. 126 b-127 a cop. bexw. not. chart. cocevae ; 55 Altmann nrr. 6716-6719). Vgl. auch S. 30. 10 Contarini befand sich schon seit Ende August
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D. Erster Anhang: Verhältnis K, Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 101 Spectabilis doctor. dominus Petrus Mercandi ambaxiator illustris domini ducis Sabaudie nostro dominio presentavit decimo presentis quandam literam ! sibi missam et seriptam per prudentem virum Guilielmum Rigaudi familiarem et sceutiferum illustris domini ducis Sabaudie predicti, quem dictus dominus dux Sabaudie miserat ad serenis- simam. dominum Romanorum et Hungarie regem pro interponendo se ad concordium tractandum inter dictum serenissimum dominum regem et nostrum dominium; cujus litere copiam vobis mittimus presentibus introclusam pro vestra informatione. et quia, sicut videbitis per continentiam diete litere, dictus serenissimus dominus rex contentus est de interpositione dicti illustris domini ducis Sabaudie, propterea fidelitati vestre scribimus et mandamus, quatenus recepto presenti nostro mandato comparere debeatis ad presentiam illustris domini ducis Sabaudie et sue exoellentie dicere: quod nostra dominatio visa litera Guilielmi suprascripti familiaris sui, quam nobis presentavit dietus dominus Petrus ambaxiator suus, cujus copiam vobis misimus, per quam apparet sere- nissimum dominum regem Romanorum et Hungarie contentum esse de interpositione sue celsitudinis pro concordio traetando inter suam serenitatem et nostrum dominium, multum contenta * remansit, quia in omnibus negotiis nostris, eujuseunque gravitatis m a) em.; Vorl. contenti remansimus. in Savoyen. Im Juli 1426 hatte nümlich Florens durch seinen Gesandten Marcello Stroxxi in Venedig 20 eine yemeinsame Gesandischaft an Hxg. Amadeus von Savoyen vorschlagen lassen, um diesen, der am 11 Juli dem Venetiamisch-Florentimischen Biindnis beigetreten war, xum energischen Eingreifen in den Krieg gegen Mailand xu veranlassen. (laut Brief an 26 Stroxxé vom. 24 Juli 1426; gedr. im Arch. stor. ital. Ser. I Vol. 13 pay. 212-214). Der Venetianische Senat hatte darauf wm 28 Juli beschlossen, zu- stimmend su antworten, und hatte zuerst Niccolò Contarini, und als dieser ablehnte, Federico xm 30 Gesandten gewählt (Venedig Staats- A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 151^ cop. membr. eoaeva). Laut Be- schluß vom 6 August sollte Contaring über Ferrara, - Bologna, Florenz und Pisa reisen. In Floren: sollte er der Signoric dic fiir ihn und den Floren- 8 tindschen Gesandten bestimmte Instrudtion sur Kenntnisnahme und eventuellen Änderung vorlegen und ihr sagen, daß Venedig per ea, que divul- gantur tam de concordio inter dominum Romanorum regem et ducem Mediolani quam de adventu gen- 10 tium. Hungararum, ac considerato quod apropinquat termiuus, in quo ipse dominus dux Sabaudie rum- pere debet contra ducem Mediolani, ezie beschleunigte Abfertigung der beiden Gesandten für sehr xweck- müffig erachte. Jene gemeinsame Instruktion sollte 46 lauten: Der Herzog von Savoyen habe durch eine Gesandtschaft. seine Vermittelung zwischen Venedig "nd dem Römischen Könige angeboten. Venedig habe sie «ngenommen. Obwohl der Herzog, wie es glaube, einen Gesandten am den König geschickt 80 habe, wm, Geleit fiir Venetiandsche Gesandte xu er- Wirken, so werde dennoch xwischen dem Könige und. dem. Herxog von Mailand wegen eines Bündnisses (concordium) verhandelt ; möglicherweise sei es auch Schon abgeschlossen. Sollte der Gesandte noch nicht 86 abgefertigt worden. sein, so müge es schleunigst ge- Schehen: sollte er sich aber schon beim Komge be- finden, so anüge ihn der Herzog anweisen, den Ab- sehlufá jenes Bündnisses (concordium) xw verhindern oder es, wenn es schon abgeschlossen sein sollte, wieder rückgängig xu machen, und außerdem dafür Xu sorgen, daf die Entsendung küniglieher Truppen gegen. Venedig wunterbleibe bexw. daff ihre Rückbe- rufung erfolge, falls sie schon abgesandt sein. sollten. Des weiteren sollten die beiden Gesandten diber die Operationen des Venetianischen Heeres yeyen Bres- cia berichten und über die Vorkehrungen , die Ve- nedig gegen einen Binfall kómiglicher Truppen in Friaul getroffen habe. Dann sollten sie sich darüber informieren, ob der Herxog dem Krieg gegen Mai- land. och, vorbereite oder ihn. schon. begonnen. habe. Im letzteren Falle sollten sie ihn xu energischem Vorgehen auffordern, im ersteren die Erwartung aussprechen, daß er an dem im Bündnis festge- setzten Termine losschlayen werde, auf daß man das Ziel, den Frieden, baldigst erreiche. Alles dies sollte der Florentinische Gesandte dem Herzog vor- tragen, und mur wenn dieser sich weigern wide, sollte es Contarini tun. (Venedig a. a. O. fol. 1545 -155b cop. membr. coaeva.) Contarini war am l4 August in Florenż angekonmmen (Florens. an Marcello Strozxń am. 14. August; vgl. Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 211). Bald darauf wird er mit dem Florentinischen Gesandlen Paolo Ru- cella weitergereist sein; denn Rucellai meldet. am 25 August von Nixza aus nach Florenx. den gliick- Wehen Verlauf der Seereise (IPlorenx. am Marcello Stroxx& em. 6 September; ogl. a. a. O. 7, 212). * Der Brief enthielt die Mitteilung, daß Sigmund Bevollmiichtigie schicken wolle, um über ein con- cordium sowohl zwischen ihm und Venedig als auch xwischen der Liga und dem Herxog von Mailand su verhandeln (laut einem Beschluß des Venetiani- schen Senates vom 13 Oktober 1426 im Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 178a cop. membr. coaeva). 1426 Okt. 11 Okt. 10
D. Erster Anhang: Verhältnis K, Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 101 Spectabilis doctor. dominus Petrus Mercandi ambaxiator illustris domini ducis Sabaudie nostro dominio presentavit decimo presentis quandam literam ! sibi missam et seriptam per prudentem virum Guilielmum Rigaudi familiarem et sceutiferum illustris domini ducis Sabaudie predicti, quem dictus dominus dux Sabaudie miserat ad serenis- simam. dominum Romanorum et Hungarie regem pro interponendo se ad concordium tractandum inter dictum serenissimum dominum regem et nostrum dominium; cujus litere copiam vobis mittimus presentibus introclusam pro vestra informatione. et quia, sicut videbitis per continentiam diete litere, dictus serenissimus dominus rex contentus est de interpositione dicti illustris domini ducis Sabaudie, propterea fidelitati vestre scribimus et mandamus, quatenus recepto presenti nostro mandato comparere debeatis ad presentiam illustris domini ducis Sabaudie et sue exoellentie dicere: quod nostra dominatio visa litera Guilielmi suprascripti familiaris sui, quam nobis presentavit dietus dominus Petrus ambaxiator suus, cujus copiam vobis misimus, per quam apparet sere- nissimum dominum regem Romanorum et Hungarie contentum esse de interpositione sue celsitudinis pro concordio traetando inter suam serenitatem et nostrum dominium, multum contenta * remansit, quia in omnibus negotiis nostris, eujuseunque gravitatis m a) em.; Vorl. contenti remansimus. in Savoyen. Im Juli 1426 hatte nümlich Florens durch seinen Gesandten Marcello Stroxxi in Venedig 20 eine yemeinsame Gesandischaft an Hxg. Amadeus von Savoyen vorschlagen lassen, um diesen, der am 11 Juli dem Venetiamisch-Florentimischen Biindnis beigetreten war, xum energischen Eingreifen in den Krieg gegen Mailand xu veranlassen. (laut Brief an 26 Stroxxé vom. 24 Juli 1426; gedr. im Arch. stor. ital. Ser. I Vol. 13 pay. 212-214). Der Venetianische Senat hatte darauf wm 28 Juli beschlossen, zu- stimmend su antworten, und hatte zuerst Niccolò Contarini, und als dieser ablehnte, Federico xm 30 Gesandten gewählt (Venedig Staats- A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 151^ cop. membr. eoaeva). Laut Be- schluß vom 6 August sollte Contaring über Ferrara, - Bologna, Florenz und Pisa reisen. In Floren: sollte er der Signoric dic fiir ihn und den Floren- 8 tindschen Gesandten bestimmte Instrudtion sur Kenntnisnahme und eventuellen Änderung vorlegen und ihr sagen, daß Venedig per ea, que divul- gantur tam de concordio inter dominum Romanorum regem et ducem Mediolani quam de adventu gen- 10 tium. Hungararum, ac considerato quod apropinquat termiuus, in quo ipse dominus dux Sabaudie rum- pere debet contra ducem Mediolani, ezie beschleunigte Abfertigung der beiden Gesandten für sehr xweck- müffig erachte. Jene gemeinsame Instruktion sollte 46 lauten: Der Herzog von Savoyen habe durch eine Gesandtschaft. seine Vermittelung zwischen Venedig "nd dem Römischen Könige angeboten. Venedig habe sie «ngenommen. Obwohl der Herzog, wie es glaube, einen Gesandten am den König geschickt 80 habe, wm, Geleit fiir Venetiandsche Gesandte xu er- Wirken, so werde dennoch xwischen dem Könige und. dem. Herxog von Mailand wegen eines Bündnisses (concordium) verhandelt ; möglicherweise sei es auch Schon abgeschlossen. Sollte der Gesandte noch nicht 86 abgefertigt worden. sein, so müge es schleunigst ge- Schehen: sollte er sich aber schon beim Komge be- finden, so anüge ihn der Herzog anweisen, den Ab- sehlufá jenes Bündnisses (concordium) xw verhindern oder es, wenn es schon abgeschlossen sein sollte, wieder rückgängig xu machen, und außerdem dafür Xu sorgen, daf die Entsendung küniglieher Truppen gegen. Venedig wunterbleibe bexw. daff ihre Rückbe- rufung erfolge, falls sie schon abgesandt sein. sollten. Des weiteren sollten die beiden Gesandten diber die Operationen des Venetianischen Heeres yeyen Bres- cia berichten und über die Vorkehrungen , die Ve- nedig gegen einen Binfall kómiglicher Truppen in Friaul getroffen habe. Dann sollten sie sich darüber informieren, ob der Herxog dem Krieg gegen Mai- land. och, vorbereite oder ihn. schon. begonnen. habe. Im letzteren Falle sollten sie ihn xu energischem Vorgehen auffordern, im ersteren die Erwartung aussprechen, daß er an dem im Bündnis festge- setzten Termine losschlayen werde, auf daß man das Ziel, den Frieden, baldigst erreiche. Alles dies sollte der Florentinische Gesandte dem Herzog vor- tragen, und mur wenn dieser sich weigern wide, sollte es Contarini tun. (Venedig a. a. O. fol. 1545 -155b cop. membr. coaeva.) Contarini war am l4 August in Florenż angekonmmen (Florens. an Marcello Strozxń am. 14. August; vgl. Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 211). Bald darauf wird er mit dem Florentinischen Gesandlen Paolo Ru- cella weitergereist sein; denn Rucellai meldet. am 25 August von Nixza aus nach Florenx. den gliick- Wehen Verlauf der Seereise (IPlorenx. am Marcello Stroxx& em. 6 September; ogl. a. a. O. 7, 212). * Der Brief enthielt die Mitteilung, daß Sigmund Bevollmiichtigie schicken wolle, um über ein con- cordium sowohl zwischen ihm und Venedig als auch xwischen der Liga und dem Herxog von Mailand su verhandeln (laut einem Beschluß des Venetiani- schen Senates vom 13 Oktober 1426 im Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 178a cop. membr. coaeva). 1426 Okt. 11 Okt. 10
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102 forent, interpositio sue celsitudinis plus placeret nostro dominio quam alicujus alterius principis et domini mundi, sicut etiam alias diximus spectabilibus et egregiis ambaxia- toribus suis 1, qui fuerunt ad presentiam nostram, et, ut sua excellentia cognoscat hanc nostram fraternam intentionem, dictam suam interpositionem fraterno et libenti animo acceptamus, et, ut tractatus concordii per medium et interpositionem celsitudinis sue possit bonam conclusionem habere et considerato brevi termino contento in litera Guilielmi pre- dicti, vobis misimus sindicatum ad plenum ad tractandum et concludendum concordium predictum inter dictum dominum regem et nos, offerrendo vos esse et venire ad praticam dicti concordii cum ambaxiatoribus dicti domini regis, si ibi essent et, si nondum venissent, quando venerint, ad omne mandatum et voluntatem celsitudinis sue predicte. et ut 10 circa materiam istius tractatus concordii informationem habeatis, vobis declaramus, quod alias 2 fuerunt ad presentiam nostram reverendus pater dominus abbas sancti Antonii et dominus vicecancellarius regni Hungarie, qui nunc est episcopus Visprimensis, qui est unus ex illis, qui venire debent ad dominum ducem Sabaudie, prout in literis dicti Guilielmi continetur, et pro parte dicti domini regis Romanorum et Hungarie nobis 15 porrexerunt certa capitula 3, quibus fecimus responsionem 4, prout nobis apparuit; quorum capitulorum et responsionum nostrarum tunc factarum copiam vobis mittimus presentibus introclusam. verum ut de intentione nostra et cum quibus modis venire habeatis ad praticam dicti concordii sitis informatus, vobis significamus: [I] quod a sumus con- tenti cum dicto serenissimo domino rege venire ad treuguas per annos decem et abinde supra, si fieri poterit. et quando . . ambaxiatores b regii ad dictum tempus annorum decem condescendere nolent, sumus contenti, quod condescendatis c, quod dicte treugue fiant per annos quinque et abinde supra; et quando non, fiant per annos quinque et non per pauciores. [2] et quia alias 5 . . ambaxiatores dicti domini regis petierunt subsidium nostrum contra Turchos, si in presenti pratica similem requisitionem facerent, 25 volumus, quod respondere debeatis, quod pro bono Christianitatis et in contemplatione d sue serenitatis sumus contenti promittere 6 dicto serenissimo e domino Romanorumf et Hungarie regi, quod, quotienscunque sua serenitas ire disposuerit et cum effectu ibit personaliter cum potenti exercitu suo contra Turchos et cum suo exercitu se extendet ad partes Grecie contra Turchos, de tenendo et obviando cum potenti nostra armata 30 omnibus nostris expensis transitum Galipolis dictis Turchis pro tanto tempore, quanto dictus serenissimus dominus rex stabit cum exercitu suo in dictis partibus Romanie, et quod possit intrare cum gentibus suis in civitate nostra Salonichi et alias g terras et loca nostra, quas et que habemus seu haberemus in dictis partibus, hoc tamen declarato quod dictus dominus rex teneatur ad tale tempus nobis notitiam dare, quod possimus 35 [3] et dictam nostram armatam preparare h, et ad minus per duos menses ante. quia i alias 7 responsum fuit per nos, quod eramus contenti etiam obviare transitum Turchis k in Danubio, si! requirentm, quod sicut dicimus de obviando transitum Gali- 20 Vorakten des Romzuges. 1426 Okt. I1 a) von hier an sind B und C kollationiert. b) statt ambaxiatores regii hat C dictus dominus rex vel deputati ab eo. c) BC condescendas. d) BC contemplationem. e) om. BC. f) Romanorum et Hungarie om. BC. g) statt 40 alias — nostra hat B in aliis terris et locis nostris. h) Cpreparari. i) quia — Danubio om. C. k) B in Danubio Turchis. 1) B add. dicti ambaxiatores regii ; C add. dictus dominus rex. m) B requirerent; C requireret. 1 Man wird an Mf. Manfred von Saluxxo, En- rico Colombier und Pietro Marchiandi xu denken haben, die Hrg. Amadeus im April nach Venedig geschickt hatte, um ein schon Ende Januar durch Marchiandi und im Märx durch Gf. Carmagnola gemachtes Anerbieten, bonum concordium vel longas treuguas awischen Sigmund und Venedig zu ver- mitteln, erneuern xu lassen (laut einem Beschluß des Venetianischen Senates vom 17 April 1426 in Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 104b cop. membr. соаеvа). Ende Oktober 1425; vgl. S. 24. nr. 56. * nr. 57. nr. 56 art. 3. Zum Folgenden ist au vergleichen nr. 57 art. 1. nr. 57 art. 1. 5 6 45 50
102 forent, interpositio sue celsitudinis plus placeret nostro dominio quam alicujus alterius principis et domini mundi, sicut etiam alias diximus spectabilibus et egregiis ambaxia- toribus suis 1, qui fuerunt ad presentiam nostram, et, ut sua excellentia cognoscat hanc nostram fraternam intentionem, dictam suam interpositionem fraterno et libenti animo acceptamus, et, ut tractatus concordii per medium et interpositionem celsitudinis sue possit bonam conclusionem habere et considerato brevi termino contento in litera Guilielmi pre- dicti, vobis misimus sindicatum ad plenum ad tractandum et concludendum concordium predictum inter dictum dominum regem et nos, offerrendo vos esse et venire ad praticam dicti concordii cum ambaxiatoribus dicti domini regis, si ibi essent et, si nondum venissent, quando venerint, ad omne mandatum et voluntatem celsitudinis sue predicte. et ut 10 circa materiam istius tractatus concordii informationem habeatis, vobis declaramus, quod alias 2 fuerunt ad presentiam nostram reverendus pater dominus abbas sancti Antonii et dominus vicecancellarius regni Hungarie, qui nunc est episcopus Visprimensis, qui est unus ex illis, qui venire debent ad dominum ducem Sabaudie, prout in literis dicti Guilielmi continetur, et pro parte dicti domini regis Romanorum et Hungarie nobis 15 porrexerunt certa capitula 3, quibus fecimus responsionem 4, prout nobis apparuit; quorum capitulorum et responsionum nostrarum tunc factarum copiam vobis mittimus presentibus introclusam. verum ut de intentione nostra et cum quibus modis venire habeatis ad praticam dicti concordii sitis informatus, vobis significamus: [I] quod a sumus con- tenti cum dicto serenissimo domino rege venire ad treuguas per annos decem et abinde supra, si fieri poterit. et quando . . ambaxiatores b regii ad dictum tempus annorum decem condescendere nolent, sumus contenti, quod condescendatis c, quod dicte treugue fiant per annos quinque et abinde supra; et quando non, fiant per annos quinque et non per pauciores. [2] et quia alias 5 . . ambaxiatores dicti domini regis petierunt subsidium nostrum contra Turchos, si in presenti pratica similem requisitionem facerent, 25 volumus, quod respondere debeatis, quod pro bono Christianitatis et in contemplatione d sue serenitatis sumus contenti promittere 6 dicto serenissimo e domino Romanorumf et Hungarie regi, quod, quotienscunque sua serenitas ire disposuerit et cum effectu ibit personaliter cum potenti exercitu suo contra Turchos et cum suo exercitu se extendet ad partes Grecie contra Turchos, de tenendo et obviando cum potenti nostra armata 30 omnibus nostris expensis transitum Galipolis dictis Turchis pro tanto tempore, quanto dictus serenissimus dominus rex stabit cum exercitu suo in dictis partibus Romanie, et quod possit intrare cum gentibus suis in civitate nostra Salonichi et alias g terras et loca nostra, quas et que habemus seu haberemus in dictis partibus, hoc tamen declarato quod dictus dominus rex teneatur ad tale tempus nobis notitiam dare, quod possimus 35 [3] et dictam nostram armatam preparare h, et ad minus per duos menses ante. quia i alias 7 responsum fuit per nos, quod eramus contenti etiam obviare transitum Turchis k in Danubio, si! requirentm, quod sicut dicimus de obviando transitum Gali- 20 Vorakten des Romzuges. 1426 Okt. I1 a) von hier an sind B und C kollationiert. b) statt ambaxiatores regii hat C dictus dominus rex vel deputati ab eo. c) BC condescendas. d) BC contemplationem. e) om. BC. f) Romanorum et Hungarie om. BC. g) statt 40 alias — nostra hat B in aliis terris et locis nostris. h) Cpreparari. i) quia — Danubio om. C. k) B in Danubio Turchis. 1) B add. dicti ambaxiatores regii ; C add. dictus dominus rex. m) B requirerent; C requireret. 1 Man wird an Mf. Manfred von Saluxxo, En- rico Colombier und Pietro Marchiandi xu denken haben, die Hrg. Amadeus im April nach Venedig geschickt hatte, um ein schon Ende Januar durch Marchiandi und im Märx durch Gf. Carmagnola gemachtes Anerbieten, bonum concordium vel longas treuguas awischen Sigmund und Venedig zu ver- mitteln, erneuern xu lassen (laut einem Beschluß des Venetianischen Senates vom 17 April 1426 in Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 104b cop. membr. соаеvа). Ende Oktober 1425; vgl. S. 24. nr. 56. * nr. 57. nr. 56 art. 3. Zum Folgenden ist au vergleichen nr. 57 art. 1. nr. 57 art. 1. 5 6 45 50
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D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 103 1426 Okt. 11 polis ita diceremus transitum Danubii, respondere debeatis a, quod considerata distantia strictus Galipolis usque Danubium impossibile foret dictos passus prohibere, et prop- terea de Danubio non est facienda mentio. [4] et si pro hujusmodi treuguis conclu- dendis .. ambassiatores b regii peterent aliquam quantitatem denariorum, prout alias 1 petierunt, volumus, quod respondere debeatis ', quod pro treuguis alias 2 factis cum dicto serenissimo domino rege et " etiam pro aliis cum sua serenitate praticatis numquam facta fuit mentio pecunie, quia non est de more ad treuguas venire mediante pecunia. nichilominus 3 ut non cesset tantum bonum pro quiete et bono Christianitatis, quia disponimuse cum dicto serenissimo domino rege pacifice et quiete vivere et conside- o rata interpositione dicti illustris domini ducis Sabaudie, sumus contenti dicto serenis- simo domino Romanorum s et Hungarie regi mutuare ducatorum quinquaginta millia h in duobus terminis, videlicet facto concordio usque tres menses dare medietatem et aliam medietatem usque ad complementum anni i; quas solutiones parati sumus facere in terra Segne illis, qui habebunt libertatem nomine k regis, cum conditione quod dicte 15 treugue ultra terminum quinque annorum vel illorum plurium, pro quibus facte fuerint treugue 1, tantum plus durare debeant, quantum stabit ad restituendum dictos quinqua- ginta millia ducatos et per sex menses, postquam restituerit dictos quinquaginta millia ducatos, dicte treugue durare debeant, et quod dicta promissio fiat per suam serenitatem regnum et coronam Hungarie. [5] et sim fieret vobis " requisitio 4, quod dictus dominus 20 rex posset ° soldare ballistarios et alias gentes aptas ad guerram in terris nostris, re- spondere debeatis ?, quod sumus contenti, quod dictus 1 dominus rex in terris nostris suis expensis possit stipendiare ballistarios et alias gentes aptas ad guerram pro eundo contra Turchos. [6] et si pro r parte dicti domini regis peteretur 5 de habendo de magistris nostris aptis ad fabricandum galeas cochas et naves, respondere debeatis s 25 quod sumus contenti, quod dictust serenissimus dominus rex, quotienscunque voluerit pro faciendo cochas naves et galeas ituras contra Turchos magistros ad hoc aptos de subditis nostris, possit illos habere pro suis pecuniis. [7 si vero . . ambaxiatores u regii peterent 6, quod dictus ' serenissimus w dominus rex habeat securum transitum per terras et loca nostra pro eundo ad accipiendum coronas imperii, placet nobis, quod so respondere debeatis y, quod sumus contenti, veniente dicto z domino rege pacifice ad accipiendum coronas imperii quod habeat transitum securum per terras loca aquas et passus nostros et victualia pro suis pecuniis et quod in omnibus terris nostris possit cum condecenti commitiva intrare. [8] si aa vero difficultas caderet in capitulo sub- sidii nostri dandi contra Turchos, quia allegarent propter etatem et inconvalescentiam 35 persone regis occurrere posse, quod dictus dominus rex personaliter venire non posset, et vellent, quod mittente dicto rege potentem exercitum suum ad partes Gretie contra Teucros teneamur dictum subsidium dare, volumus, quod sustinere debeatis, quod dictum capitulum stet in forma suprascripta. quando autem non vellent ad illud condescendere, sumus contenti, quod addatis dicto capitulo in ista forma videlicet: si vero dictus do- 45 a) BC debeas. b) statt ambassiatores regii hat C dictus dominus rex vel sui deputati. c) BC debeas. d) om. C. e) C add. prout semper fuimus dispositi. f) et — Sabaudie om. C. g) Romanorum et Hungarie om. C. h) C mille. i) C add. et si non posses obtinere usque ad complementum anni, promittas illos solvere usque alios sex menses. k) C add. domini. 1) A add dicte treugue. m) BC add. tibi. n) om. BC. o) BC possit. p) BC debeas. q) statt dictus dominus rex hat C sua majestas. r) statt pro — peteretur hat C dictus sere- nissimus dominus rex peteret ant peti faceret. s) BC debeas. t) stalt dictus — rex hat C serenitas sua. u) statl ambaxiatores regii peterent hat C sua regia majestas peteret. v) dictus — rex om. C. w) om. B. x) C add. suas. y) BC debeas. z) statt dicto domino rege hat 6 sua majestate. aa) art. 8 felll in BC. 10 50 nr. 56 art. 3. Vgl. S. 98 Anm. 2. Zum Folgenden ist zu vergleichen nr. 57 art. 3. 5 Vgl. nr. 56 art. 2 und nr. 57 art. 2. Vgl. nr. 56 art. 4 und nr. 57 art. 4. Vgl. nr. 56 art. 6 und nr. 57 art. 6.
D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 103 1426 Okt. 11 polis ita diceremus transitum Danubii, respondere debeatis a, quod considerata distantia strictus Galipolis usque Danubium impossibile foret dictos passus prohibere, et prop- terea de Danubio non est facienda mentio. [4] et si pro hujusmodi treuguis conclu- dendis .. ambassiatores b regii peterent aliquam quantitatem denariorum, prout alias 1 petierunt, volumus, quod respondere debeatis ', quod pro treuguis alias 2 factis cum dicto serenissimo domino rege et " etiam pro aliis cum sua serenitate praticatis numquam facta fuit mentio pecunie, quia non est de more ad treuguas venire mediante pecunia. nichilominus 3 ut non cesset tantum bonum pro quiete et bono Christianitatis, quia disponimuse cum dicto serenissimo domino rege pacifice et quiete vivere et conside- o rata interpositione dicti illustris domini ducis Sabaudie, sumus contenti dicto serenis- simo domino Romanorum s et Hungarie regi mutuare ducatorum quinquaginta millia h in duobus terminis, videlicet facto concordio usque tres menses dare medietatem et aliam medietatem usque ad complementum anni i; quas solutiones parati sumus facere in terra Segne illis, qui habebunt libertatem nomine k regis, cum conditione quod dicte 15 treugue ultra terminum quinque annorum vel illorum plurium, pro quibus facte fuerint treugue 1, tantum plus durare debeant, quantum stabit ad restituendum dictos quinqua- ginta millia ducatos et per sex menses, postquam restituerit dictos quinquaginta millia ducatos, dicte treugue durare debeant, et quod dicta promissio fiat per suam serenitatem regnum et coronam Hungarie. [5] et sim fieret vobis " requisitio 4, quod dictus dominus 20 rex posset ° soldare ballistarios et alias gentes aptas ad guerram in terris nostris, re- spondere debeatis ?, quod sumus contenti, quod dictus 1 dominus rex in terris nostris suis expensis possit stipendiare ballistarios et alias gentes aptas ad guerram pro eundo contra Turchos. [6] et si pro r parte dicti domini regis peteretur 5 de habendo de magistris nostris aptis ad fabricandum galeas cochas et naves, respondere debeatis s 25 quod sumus contenti, quod dictust serenissimus dominus rex, quotienscunque voluerit pro faciendo cochas naves et galeas ituras contra Turchos magistros ad hoc aptos de subditis nostris, possit illos habere pro suis pecuniis. [7 si vero . . ambaxiatores u regii peterent 6, quod dictus ' serenissimus w dominus rex habeat securum transitum per terras et loca nostra pro eundo ad accipiendum coronas imperii, placet nobis, quod so respondere debeatis y, quod sumus contenti, veniente dicto z domino rege pacifice ad accipiendum coronas imperii quod habeat transitum securum per terras loca aquas et passus nostros et victualia pro suis pecuniis et quod in omnibus terris nostris possit cum condecenti commitiva intrare. [8] si aa vero difficultas caderet in capitulo sub- sidii nostri dandi contra Turchos, quia allegarent propter etatem et inconvalescentiam 35 persone regis occurrere posse, quod dictus dominus rex personaliter venire non posset, et vellent, quod mittente dicto rege potentem exercitum suum ad partes Gretie contra Teucros teneamur dictum subsidium dare, volumus, quod sustinere debeatis, quod dictum capitulum stet in forma suprascripta. quando autem non vellent ad illud condescendere, sumus contenti, quod addatis dicto capitulo in ista forma videlicet: si vero dictus do- 45 a) BC debeas. b) statt ambassiatores regii hat C dictus dominus rex vel sui deputati. c) BC debeas. d) om. C. e) C add. prout semper fuimus dispositi. f) et — Sabaudie om. C. g) Romanorum et Hungarie om. C. h) C mille. i) C add. et si non posses obtinere usque ad complementum anni, promittas illos solvere usque alios sex menses. k) C add. domini. 1) A add dicte treugue. m) BC add. tibi. n) om. BC. o) BC possit. p) BC debeas. q) statt dictus dominus rex hat C sua majestas. r) statt pro — peteretur hat C dictus sere- nissimus dominus rex peteret ant peti faceret. s) BC debeas. t) stalt dictus — rex hat C serenitas sua. u) statl ambaxiatores regii peterent hat C sua regia majestas peteret. v) dictus — rex om. C. w) om. B. x) C add. suas. y) BC debeas. z) statt dicto domino rege hat 6 sua majestate. aa) art. 8 felll in BC. 10 50 nr. 56 art. 3. Vgl. S. 98 Anm. 2. Zum Folgenden ist zu vergleichen nr. 57 art. 3. 5 Vgl. nr. 56 art. 2 und nr. 57 art. 2. Vgl. nr. 56 art. 4 und nr. 57 art. 4. Vgl. nr. 56 art. 6 und nr. 57 art. 6.
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104 Vorakten des Romzuges. 1426 Okt. 11 Nov. 8 minus rex non veniret personaliter contra Turchos et mitteret potentem exercitum suum ad partes Gretie, sumus contenti nostram armatam mittere ad obviandum transitum Turchis, ut superius continetur. [9] et si occurreret, quod de quantitate ducatorum quinquaginta milliuma non contentaretur, confidentes de sapientia vestrab damus vobis e libertatem possendi promittere ducatos quinquaginta milliad usque octuaginta millia ad 5 partem ad partem, prout melius facere poteritis e, ut ob hoc non restet concordium pre- dictum. [10] et si poteritis f ad conclusionem dicti concordii venire g cum .. ambaxia- toribus dicti domini regis cum modis et conditionibus suprascriptis, in bona h gratia con- [11] et si veniretis k ad conclusionem et dictus dominus rex in cludere debeatis i. concordio, quod fieret, nominare vellet 1 dominum ducem Mediolani, non debeatis! assentire, i0 quod ex parte sua nominetur, quia est in guerra nobiscum et erat in guerra, antequam se [12] et quia alias, dum .. ambassiatores magnifice com- submitteret serenitati suem. munitatis Florentie, videlicet dominus Renaldus de Albicis miles et dominus Nelus doctor, se reperirent ad presentiam dicti domini regis, a se ipsis et non de scientia nostri dominii 2 haberent coloquia3 cum dicto domino rege de factis nostris, videlicet de 15 concordio tractando per medium suum inter dictum dominum regem et nos, occurrit, quod dictus dominus rex formavit quatuor capitula 4 et illa nobis misit per ambaxia- tores predictos (quorum copiam vobis mittimus presentibus introclusam pro vestra in- formatione), et dubitamus, quod secundum continentiam dictorum capitulorum ambaxia- tores regii requirent velle simul et semel tractare concordium inter dominum regem et 20 nos et concordium inter ligam nostram et dominum ducem Mediolani, si occurreret, quod dicti ambassiatores regii dicerent velle venire simul et semel ad tractandum concordium inter dominum suum et nos et ligam nostram et dominum ducem Mediolani, debeatis respondere, quod ea, que inter dominum regem et nos tractanda et componenda sunt, sunt separata et nichil habent agere cum his, que tractari debent inter ligam nostram 25 et dominum ducem Mediolani. ex quo necesse est primo et ante omnia venire ad pra- ticam et conclusionem concordii inter dictum dominum regem et nos, et ob hoc nostra dominatio vobis misit libertatem necessariam; nam visa continentia litere dicti Guilielmi continentis, ut nostrum dominium mittat ad presentiam illustris domini ducis Sabaudie nostrum ambaxiatorem, clare comprehendit intentionem dicti domini regis fore velle cum so nostro dominio primo ad praticam et conclusionem concordii venire, et ob istam causam vobis misimus libertatem ad plenum, instando et solicitando quod velint ad dictam praticam venire cum istis et aliis verbis, que vestre sapientie videbuntur. et si dicti ambaxiatores perseverarent in nolendo venire ad praticam vobiscum nomine nostri do- minii, nisi etiam praticetur concordium inter ligam nostram et dominum ducem Medio- 35 lani, debeatis dicere et respondere: quod ex parte nostri dominii, in quantum ad nos spectat, sufficienter et tempore debito, quod est usque diem octavam novembris, pro- visum est pro concordio tractando inter dictum dominum regem et nostrum dominium, de concordio autem tractando inter ligam nostram et dominum ducem Mediolani con- currunt tres potentie, illustris dominus dux Sabaudie, magnifica comunitas Florentie et 40 nos, et quod nostra dominatio volens satisfacere debito honestatis habita informatione litere suprascripti Guilielmi de ea notitiam dedit 5 dicte magnifice comunitati Florentie a) C add. dictus serenissimus dominus rex. b) BC tua. c) BC tibi. d) C mille. e) BC poteris. f) BC poteris. g) statt venire — regis hat 0 cum sua regin majestate venire. h) em.; A bono. i) BC debeas. k) BC ve- nires. 1) BC debeas. m) bis hierher sind BC kollationiert. 45 1 Vgl. nr. 56 art. 5 und nr. 57 art. 5. 2 Vgl. hierzu den Bericht der beiden Florentini- schen Gesandten an die Dieci di Balia aus Venedig rom 26 Februar 1426 (Docc. di stor. ital. 2, 567-570) und Raulich a. a. O. 5, 460. 3 Vgl. S. 26. 4 Es waren nicht vier, sondern fünf Kapitel. Vgl. S. 26. 5 Am 13 Oktober beschloß der Venetianische Senat, dem Gesandten in Florenx Jeronimo Contarini xu 50
104 Vorakten des Romzuges. 1426 Okt. 11 Nov. 8 minus rex non veniret personaliter contra Turchos et mitteret potentem exercitum suum ad partes Gretie, sumus contenti nostram armatam mittere ad obviandum transitum Turchis, ut superius continetur. [9] et si occurreret, quod de quantitate ducatorum quinquaginta milliuma non contentaretur, confidentes de sapientia vestrab damus vobis e libertatem possendi promittere ducatos quinquaginta milliad usque octuaginta millia ad 5 partem ad partem, prout melius facere poteritis e, ut ob hoc non restet concordium pre- dictum. [10] et si poteritis f ad conclusionem dicti concordii venire g cum .. ambaxia- toribus dicti domini regis cum modis et conditionibus suprascriptis, in bona h gratia con- [11] et si veniretis k ad conclusionem et dictus dominus rex in cludere debeatis i. concordio, quod fieret, nominare vellet 1 dominum ducem Mediolani, non debeatis! assentire, i0 quod ex parte sua nominetur, quia est in guerra nobiscum et erat in guerra, antequam se [12] et quia alias, dum .. ambassiatores magnifice com- submitteret serenitati suem. munitatis Florentie, videlicet dominus Renaldus de Albicis miles et dominus Nelus doctor, se reperirent ad presentiam dicti domini regis, a se ipsis et non de scientia nostri dominii 2 haberent coloquia3 cum dicto domino rege de factis nostris, videlicet de 15 concordio tractando per medium suum inter dictum dominum regem et nos, occurrit, quod dictus dominus rex formavit quatuor capitula 4 et illa nobis misit per ambaxia- tores predictos (quorum copiam vobis mittimus presentibus introclusam pro vestra in- formatione), et dubitamus, quod secundum continentiam dictorum capitulorum ambaxia- tores regii requirent velle simul et semel tractare concordium inter dominum regem et 20 nos et concordium inter ligam nostram et dominum ducem Mediolani, si occurreret, quod dicti ambassiatores regii dicerent velle venire simul et semel ad tractandum concordium inter dominum suum et nos et ligam nostram et dominum ducem Mediolani, debeatis respondere, quod ea, que inter dominum regem et nos tractanda et componenda sunt, sunt separata et nichil habent agere cum his, que tractari debent inter ligam nostram 25 et dominum ducem Mediolani. ex quo necesse est primo et ante omnia venire ad pra- ticam et conclusionem concordii inter dictum dominum regem et nos, et ob hoc nostra dominatio vobis misit libertatem necessariam; nam visa continentia litere dicti Guilielmi continentis, ut nostrum dominium mittat ad presentiam illustris domini ducis Sabaudie nostrum ambaxiatorem, clare comprehendit intentionem dicti domini regis fore velle cum so nostro dominio primo ad praticam et conclusionem concordii venire, et ob istam causam vobis misimus libertatem ad plenum, instando et solicitando quod velint ad dictam praticam venire cum istis et aliis verbis, que vestre sapientie videbuntur. et si dicti ambaxiatores perseverarent in nolendo venire ad praticam vobiscum nomine nostri do- minii, nisi etiam praticetur concordium inter ligam nostram et dominum ducem Medio- 35 lani, debeatis dicere et respondere: quod ex parte nostri dominii, in quantum ad nos spectat, sufficienter et tempore debito, quod est usque diem octavam novembris, pro- visum est pro concordio tractando inter dictum dominum regem et nostrum dominium, de concordio autem tractando inter ligam nostram et dominum ducem Mediolani con- currunt tres potentie, illustris dominus dux Sabaudie, magnifica comunitas Florentie et 40 nos, et quod nostra dominatio volens satisfacere debito honestatis habita informatione litere suprascripti Guilielmi de ea notitiam dedit 5 dicte magnifice comunitati Florentie a) C add. dictus serenissimus dominus rex. b) BC tua. c) BC tibi. d) C mille. e) BC poteris. f) BC poteris. g) statt venire — regis hat 0 cum sua regin majestate venire. h) em.; A bono. i) BC debeas. k) BC ve- nires. 1) BC debeas. m) bis hierher sind BC kollationiert. 45 1 Vgl. nr. 56 art. 5 und nr. 57 art. 5. 2 Vgl. hierzu den Bericht der beiden Florentini- schen Gesandten an die Dieci di Balia aus Venedig rom 26 Februar 1426 (Docc. di stor. ital. 2, 567-570) und Raulich a. a. O. 5, 460. 3 Vgl. S. 26. 4 Es waren nicht vier, sondern fünf Kapitel. Vgl. S. 26. 5 Am 13 Oktober beschloß der Venetianische Senat, dem Gesandten in Florenx Jeronimo Contarini xu 50
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D. Erster Anhang: Verhültnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 105 pro seiendo et audiendo parere suum, sicut est rationabile et honestum; quod parere magnifice comunitatis Florentie non potuerit ita cito haberi, cum distat a Venetiis per dietas sex, sed vos estis certissimus, quod presto de intentione dicte magnifice comuni- tatis et nostra eritis informatus. 6 De parte 60, de non 30, non sinceri 11. 1420 Okt. 11 60. Vorschlüge des Hzgs. Amadeus von. Savoyen. zu Vereinbarungen. zwischen K. Sigmund 1427 und Venedig über Türkenkrieg und Romfahrt. 1427 Jamuar 27 Pimerolo. Aus Turin Staats-A, Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. G fol. 961-98b cone. chart. mit vielen Korrekturen. Überschrift Advisamenta illustrissimi principis domini ducis Sabau- 10 die ete. super differenciis guerelis et ceteris peticionibus existentibus inter serenissimum --- dominum Sigismundum ---- regem ex una et illustrissimum ducem ao illustre do- minium Venetorum partibus ex alteris, auditis ejus propositis et eleganter deductis in presencia ejusdem domini ducis ac reverendi --- episcopi Vespriniensis per venerabilem virum dominum Antonium [em.; Vorl. archiepiscopum] de Pisis ex parte fisei predicte 15 regie magestatis hino et egregium dominum Fridericum Gontarino ambaxiatorem et pro- curatorem ipsius illustris dominii Venetorum in conspectu ejusdem domini ducis tantum ipsoque domino episcopo absente inde, ad presens talia fore viderentur. — 4o Schluß steht Expedita fuerunt hujusmodi advisamenta Pignerolii die 27 januarii 1427. Der Romische Konig mige sich xa cinem Waffenstilistande mit Venedig, wüährend dessen Dauer 20 cine finalis concordia herbeigeführt werden könnte, unter folgenden Bedingungen verstehen : schreiben: Man habe ihm. ımlängst Abschrift eines Briefes übersandt, den der xum Römischen König geschickte scutifer des Herzogs ron Savoyen ge- schrieben habe und aus dem unter anderem hervor- 25 gehe, daß der König Berollmächtigte schicken wolle, inn wegen eines concordium sowohl zwischen ihn und. Venedig als auch xwischen der Liga und dem Herzog von Mailand rerhandeln lassen. Er móge um Florenx sagen, dafà man wegen des Ve- 30 nedig allein angehenden concordium mit dem Könige dem Gesandten in Saroyen Federico Contarini sin- dicatum et libertatem ad plenum geschickt habe; was das andere concordium anbetreffe, so habe man den mündlichen Äußerungen des Marcello Stroxxi 3 und den brieflichen Contarini’s entnommen, daß Florenx xwar gewünscht habe, die Verhandlumgen am köwiglichen Hofe xu führen, daß es aber auch damit einverstanden sein würde, daß dies 4n Savoyen geschehe. Man meine daher, daß den beiderseitigen 40 Gesandten in Saroyen entsprechende Vollmacht su erteilen, sei. | De parte 34. 31. || Es wurde beantragt, hinxuxufügen, Venedig scheine es gut, daß von beiden Seiten noch extra je ein oder xwei Gesandte nach Savoyen geschickt würden, win den König und 16 den Herxog xw ehren. Die Abstimmung ergab: De parte 25. 50. Fanténo Dandolo. ind. vier. Sapientes consili? stellten, den. Antrag, dem auf das xweite concordium bexiglichen Passus die folgende Fassung Au geben: Florenz habe sich früher [d. 4. Ende 50 September 1426; vgl. Doce. di stor. ital. 3, $-9] bereit erklärt, Gesandte an den königlichen Hof xn schicken, wm dort über das concordium xw ver- handeln. Damals habe es aber den Brief des Sa- voyischen seutiter noch micht gekannt. Sollte es bd jetxt einverstanden sein, daß in Savoyen verhandelt AU Deutsche Reichstays-Akten X. [7] Wäh- werde, und sollte Jeronimo Contarini noch keine Antwort erhalten haben auf das ihm yridie über- mittelte Gulachtenm Venedigs über die von Florenz de novo iiberreichtem Friedensbedingungen [vom 30 September 1426; gedr. Doce. di stor. ital. 3, 11-18], videlicet quod staretur et praticarentur solum capitula nunc ultimo Rome praticata, so soil, um ein einheitliches Vorgehen der beiden Republiken xu ermöglichen, Contarint fragen, unter welchen Bedingungen Florenx jetzt mit Mailand Frieden schließen wolle. | De parte 24, de non 1, non sin- ceri 12.16. (Venedig Staats - A. Sen. Seer. Reg. 9 fol. 178* cop. membr. coaeva.) Ehe Contarini diesem Brief erhielt, hatte Florenz am 17 Oktober an Marcello Sh'oxxi yeschrieben, dafà cs die Ent- scheidung Venedigs in der Angelegenheit abwarten wolle. (Doce. dà stor. ital. 3, GI). Aber schon am 26 Oktober, nachdem es von den Venetianischen Vorschlägen Kenntnis erhalten hatte, teilte es eben- demselben mit, es halte Verhandlungen in Savoyen für ganz xweeklos und nachteilig und wundere sich, daß Venedig nicht derselben Ansicht sei; es werde Rinaldo degli Albixxi nach. Venedig schicken (Gior- nale stor. degli archivż Toscant 7, 217). Albixxi kam am 3 November dorthin (Doce. di stor. ital. 3, 17), und am 4 November erhielten er und Mar- cello Stroxxà vom Senate xw Antwort, daß Venedig der Meinung der Florentiner beipflichte und es eben- falls für vorteilhaft erachte, erst den Erfolg der [seit Anfang Oktober in Venedig] durch den Kar- dinal Niccolo Albergati geführten | Verhandlungen abžanoavten, ehe man von der Vermittelung des Rü- nvischen Kümigs Gebrauch mache (Venedig Staats- A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 1824) cop. membr. coneva). 14 Jan, 27
D. Erster Anhang: Verhültnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 105 pro seiendo et audiendo parere suum, sicut est rationabile et honestum; quod parere magnifice comunitatis Florentie non potuerit ita cito haberi, cum distat a Venetiis per dietas sex, sed vos estis certissimus, quod presto de intentione dicte magnifice comuni- tatis et nostra eritis informatus. 6 De parte 60, de non 30, non sinceri 11. 1420 Okt. 11 60. Vorschlüge des Hzgs. Amadeus von. Savoyen. zu Vereinbarungen. zwischen K. Sigmund 1427 und Venedig über Türkenkrieg und Romfahrt. 1427 Jamuar 27 Pimerolo. Aus Turin Staats-A, Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. G fol. 961-98b cone. chart. mit vielen Korrekturen. Überschrift Advisamenta illustrissimi principis domini ducis Sabau- 10 die ete. super differenciis guerelis et ceteris peticionibus existentibus inter serenissimum --- dominum Sigismundum ---- regem ex una et illustrissimum ducem ao illustre do- minium Venetorum partibus ex alteris, auditis ejus propositis et eleganter deductis in presencia ejusdem domini ducis ac reverendi --- episcopi Vespriniensis per venerabilem virum dominum Antonium [em.; Vorl. archiepiscopum] de Pisis ex parte fisei predicte 15 regie magestatis hino et egregium dominum Fridericum Gontarino ambaxiatorem et pro- curatorem ipsius illustris dominii Venetorum in conspectu ejusdem domini ducis tantum ipsoque domino episcopo absente inde, ad presens talia fore viderentur. — 4o Schluß steht Expedita fuerunt hujusmodi advisamenta Pignerolii die 27 januarii 1427. Der Romische Konig mige sich xa cinem Waffenstilistande mit Venedig, wüährend dessen Dauer 20 cine finalis concordia herbeigeführt werden könnte, unter folgenden Bedingungen verstehen : schreiben: Man habe ihm. ımlängst Abschrift eines Briefes übersandt, den der xum Römischen König geschickte scutifer des Herzogs ron Savoyen ge- schrieben habe und aus dem unter anderem hervor- 25 gehe, daß der König Berollmächtigte schicken wolle, inn wegen eines concordium sowohl zwischen ihn und. Venedig als auch xwischen der Liga und dem Herzog von Mailand rerhandeln lassen. Er móge um Florenx sagen, dafà man wegen des Ve- 30 nedig allein angehenden concordium mit dem Könige dem Gesandten in Saroyen Federico Contarini sin- dicatum et libertatem ad plenum geschickt habe; was das andere concordium anbetreffe, so habe man den mündlichen Äußerungen des Marcello Stroxxi 3 und den brieflichen Contarini’s entnommen, daß Florenx xwar gewünscht habe, die Verhandlumgen am köwiglichen Hofe xu führen, daß es aber auch damit einverstanden sein würde, daß dies 4n Savoyen geschehe. Man meine daher, daß den beiderseitigen 40 Gesandten in Saroyen entsprechende Vollmacht su erteilen, sei. | De parte 34. 31. || Es wurde beantragt, hinxuxufügen, Venedig scheine es gut, daß von beiden Seiten noch extra je ein oder xwei Gesandte nach Savoyen geschickt würden, win den König und 16 den Herxog xw ehren. Die Abstimmung ergab: De parte 25. 50. Fanténo Dandolo. ind. vier. Sapientes consili? stellten, den. Antrag, dem auf das xweite concordium bexiglichen Passus die folgende Fassung Au geben: Florenz habe sich früher [d. 4. Ende 50 September 1426; vgl. Doce. di stor. ital. 3, $-9] bereit erklärt, Gesandte an den königlichen Hof xn schicken, wm dort über das concordium xw ver- handeln. Damals habe es aber den Brief des Sa- voyischen seutiter noch micht gekannt. Sollte es bd jetxt einverstanden sein, daß in Savoyen verhandelt AU Deutsche Reichstays-Akten X. [7] Wäh- werde, und sollte Jeronimo Contarini noch keine Antwort erhalten haben auf das ihm yridie über- mittelte Gulachtenm Venedigs über die von Florenz de novo iiberreichtem Friedensbedingungen [vom 30 September 1426; gedr. Doce. di stor. ital. 3, 11-18], videlicet quod staretur et praticarentur solum capitula nunc ultimo Rome praticata, so soil, um ein einheitliches Vorgehen der beiden Republiken xu ermöglichen, Contarint fragen, unter welchen Bedingungen Florenx jetzt mit Mailand Frieden schließen wolle. | De parte 24, de non 1, non sin- ceri 12.16. (Venedig Staats - A. Sen. Seer. Reg. 9 fol. 178* cop. membr. coaeva.) Ehe Contarini diesem Brief erhielt, hatte Florenz am 17 Oktober an Marcello Sh'oxxi yeschrieben, dafà cs die Ent- scheidung Venedigs in der Angelegenheit abwarten wolle. (Doce. dà stor. ital. 3, GI). Aber schon am 26 Oktober, nachdem es von den Venetianischen Vorschlägen Kenntnis erhalten hatte, teilte es eben- demselben mit, es halte Verhandlungen in Savoyen für ganz xweeklos und nachteilig und wundere sich, daß Venedig nicht derselben Ansicht sei; es werde Rinaldo degli Albixxi nach. Venedig schicken (Gior- nale stor. degli archivż Toscant 7, 217). Albixxi kam am 3 November dorthin (Doce. di stor. ital. 3, 17), und am 4 November erhielten er und Mar- cello Stroxxà vom Senate xw Antwort, daß Venedig der Meinung der Florentiner beipflichte und es eben- falls für vorteilhaft erachte, erst den Erfolg der [seit Anfang Oktober in Venedig] durch den Kar- dinal Niccolo Albergati geführten | Verhandlungen abžanoavten, ehe man von der Vermittelung des Rü- nvischen Kümigs Gebrauch mache (Venedig Staats- A. Sen. Secr. Reg. 9 fol. 1824) cop. membr. coneva). 14 Jan, 27
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106 Vorakten des Romzuges. 1427 Jan. 27 rend der Dauer des Waffenstillstandes (media ipsa treuga) wird swischen beiden Teilen eine liga bene firmata gegen die Türken geschlossen. Venedig unterstiitat den König, indem es durch eine starke Flotte den Ubergang der Türken ex parte Turchie ad partes Grecie rerhindert. Der König dagegen dringt wenn möglich persönlich mit einem geniigend starken Heere au Lande vor und vertreibt die Türken aus Grie- chenland und den christlichen Staaten. Kein Teil schließt ohne Zustimmung des anderen Frieden oder Waffenstillstand mit den Türken. [2] Der König darf aum Angriff auf die Türken oder zur Vertei- digung seiner Länder gegen sie balistarios et alios armigeros neenon navium artifices et alios operarios, qui ad bellorum machinas faciendas experti sunt, im Venetianischen Gebiete anwerben. [3] item quod premissa treuga sic facta prefato serenissimo domino nostro rege ad partes Ytalie venire volente pro suis coronis ut decet accipiendis ibique stare et inde redire volente dictum illustre dominium Venetorum eidem nec suis aliquod det impedimentum, sed liberum et securum transitum per terras et dominia suas cum honore debito et sumptibus moderatis prebeat, et hoc infra tempora dicte treuge ordinanda. [4] his sic peractis schreitet Venedig aur Ausriistung von ..." Galeeren und Schiffen. Der Herzog hofft, daß auch der Herzog von Mailand, der Papst, der König von Arragon und die anderen Spanischen Könige dies thun werden. [5] facta provisione predicta per mare greift der König die Türken von Ungarn oder der 15 Walachei oder Griechenland her mit einem geniigend starken Heere an. Venedig rerpflichtet sich, das Heer in Salonichi aufrunchmen und von dort aus gegen mäsbige Entschädigung ~u verproviantie- ren. [5"] item si ipse serenissimus dominus noster rex, dum suas receperit coronas, voluerit super dietis galleis procedere, hoc poterit facere et mittere aliunde gentes suas per terras accessuras; aut si maluerit, poterit ad propria per terram Veneciarum redire et gentes suas conducere, prout melius noverit ex- 20 pedire. [6] Der König und Venedig benachrichtigen den Hernog bis Ende April brieflich oder durch Gesandte, was sie an thun gedenken, damit dann aur Ausfihrung des Unternchmens geschritten werden kann. 10 114271 61. Hzg. Amadeus von Savoyen an K. Sigmund 1: bittet um Annahme seiner Vorschläge Jan. 28 [ 1427] Лаnиar 25 zu einem Waffenstillstande zwischen dem König und Venedig. 28 Pinerolo. Aus Turin Staats-A. Milanese, Cittă e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 99a conc. chart. Schreibt: Der Bischof von Vesaprim habe ihm die Vollmacht 2 mitgeteilt, die der König ihm und dem Bischof aur Beilegung seiner Differenxen wit Venedig gegeben habe. Er habe sich die letrteren durch dominus Anthonius de Pisis und Federico Contarini darlegen lassen und darauf aliqua advisa- 30 Datum Pignerolii die 28 menta 3 entworfen. Er bitte den König, ad illa benigne condescendere. 11421 januarii. Jun. 28 1427 62. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für den Gesandten an Hzg. März 17 Amadeus von Savoyen Niccolò Contarini zur Klageführung über den Friedens- bruch des Herzogs von Mailand, zur Aufnahme des Markgrafen von Montferrat in 35 die Liga und zu Verhandlungen über einen Waffenstillstand mit K. Sigmund. 1427 März 17 Venedig. B aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 10 fol. 31b�34a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Robertus Mauroceno, ser Leonardus Mocenigo procu- rator, ser Anthonius Contareno procurator, ser Marcus de Molino, ser Paulus Corrario 10 sapientes consilii; ser Thomas Michael, ser Franciscus Barbadico, ser Franciseus Laure- dano, ser Paulus Truno et ser Franciscus Barbaro sapientes terrarum etc. 1427 März 17 1427 die 17 martii in consilio. comittimus tibi nobili Nos Franciscus Foscari dei gracia dux Venetiarum etc. viro Nicolao Contareno 4 artium et juris utriusque doctori, dilecto civi et fideli nostro, 45 quod ire debeas noster honorabilis ambaxiator ad presentiam illustris domini ducis Sa- a) in der Forl. ist für dic Zahl Raum frei gelassen. Ahnlich wie an Sigmund schrieb der Herxog auch an den Dogen Francesco Foscari (Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 99b conc. chart. ohne Datum). 2 3 Vom 3 Oktober 1426. Vgl. S. 27 Anm. 2. nr. 60. Vgl. S. 27. 50
106 Vorakten des Romzuges. 1427 Jan. 27 rend der Dauer des Waffenstillstandes (media ipsa treuga) wird swischen beiden Teilen eine liga bene firmata gegen die Türken geschlossen. Venedig unterstiitat den König, indem es durch eine starke Flotte den Ubergang der Türken ex parte Turchie ad partes Grecie rerhindert. Der König dagegen dringt wenn möglich persönlich mit einem geniigend starken Heere au Lande vor und vertreibt die Türken aus Grie- chenland und den christlichen Staaten. Kein Teil schließt ohne Zustimmung des anderen Frieden oder Waffenstillstand mit den Türken. [2] Der König darf aum Angriff auf die Türken oder zur Vertei- digung seiner Länder gegen sie balistarios et alios armigeros neenon navium artifices et alios operarios, qui ad bellorum machinas faciendas experti sunt, im Venetianischen Gebiete anwerben. [3] item quod premissa treuga sic facta prefato serenissimo domino nostro rege ad partes Ytalie venire volente pro suis coronis ut decet accipiendis ibique stare et inde redire volente dictum illustre dominium Venetorum eidem nec suis aliquod det impedimentum, sed liberum et securum transitum per terras et dominia suas cum honore debito et sumptibus moderatis prebeat, et hoc infra tempora dicte treuge ordinanda. [4] his sic peractis schreitet Venedig aur Ausriistung von ..." Galeeren und Schiffen. Der Herzog hofft, daß auch der Herzog von Mailand, der Papst, der König von Arragon und die anderen Spanischen Könige dies thun werden. [5] facta provisione predicta per mare greift der König die Türken von Ungarn oder der 15 Walachei oder Griechenland her mit einem geniigend starken Heere an. Venedig rerpflichtet sich, das Heer in Salonichi aufrunchmen und von dort aus gegen mäsbige Entschädigung ~u verproviantie- ren. [5"] item si ipse serenissimus dominus noster rex, dum suas receperit coronas, voluerit super dietis galleis procedere, hoc poterit facere et mittere aliunde gentes suas per terras accessuras; aut si maluerit, poterit ad propria per terram Veneciarum redire et gentes suas conducere, prout melius noverit ex- 20 pedire. [6] Der König und Venedig benachrichtigen den Hernog bis Ende April brieflich oder durch Gesandte, was sie an thun gedenken, damit dann aur Ausfihrung des Unternchmens geschritten werden kann. 10 114271 61. Hzg. Amadeus von Savoyen an K. Sigmund 1: bittet um Annahme seiner Vorschläge Jan. 28 [ 1427] Лаnиar 25 zu einem Waffenstillstande zwischen dem König und Venedig. 28 Pinerolo. Aus Turin Staats-A. Milanese, Cittă e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 99a conc. chart. Schreibt: Der Bischof von Vesaprim habe ihm die Vollmacht 2 mitgeteilt, die der König ihm und dem Bischof aur Beilegung seiner Differenxen wit Venedig gegeben habe. Er habe sich die letrteren durch dominus Anthonius de Pisis und Federico Contarini darlegen lassen und darauf aliqua advisa- 30 Datum Pignerolii die 28 menta 3 entworfen. Er bitte den König, ad illa benigne condescendere. 11421 januarii. Jun. 28 1427 62. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für den Gesandten an Hzg. März 17 Amadeus von Savoyen Niccolò Contarini zur Klageführung über den Friedens- bruch des Herzogs von Mailand, zur Aufnahme des Markgrafen von Montferrat in 35 die Liga und zu Verhandlungen über einen Waffenstillstand mit K. Sigmund. 1427 März 17 Venedig. B aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 10 fol. 31b�34a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Robertus Mauroceno, ser Leonardus Mocenigo procu- rator, ser Anthonius Contareno procurator, ser Marcus de Molino, ser Paulus Corrario 10 sapientes consilii; ser Thomas Michael, ser Franciscus Barbadico, ser Franciseus Laure- dano, ser Paulus Truno et ser Franciscus Barbaro sapientes terrarum etc. 1427 März 17 1427 die 17 martii in consilio. comittimus tibi nobili Nos Franciscus Foscari dei gracia dux Venetiarum etc. viro Nicolao Contareno 4 artium et juris utriusque doctori, dilecto civi et fideli nostro, 45 quod ire debeas noster honorabilis ambaxiator ad presentiam illustris domini ducis Sa- a) in der Forl. ist für dic Zahl Raum frei gelassen. Ahnlich wie an Sigmund schrieb der Herxog auch an den Dogen Francesco Foscari (Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 99b conc. chart. ohne Datum). 2 3 Vom 3 Oktober 1426. Vgl. S. 27 Anm. 2. nr. 60. Vgl. S. 27. 50
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D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 107 1427 Mörz 17 15 35 baudie, cui facta fraterna et amicabili salutatione et oblatione cum verbis pertinentibus et necessariis, prout honori suo et nostro videbis convenire, insimul cum egregio et spectabili ambaxiatore 1 magnifice comunitatis Florentie, cum quo omnia spectantia ad ligam debeas conferre praticare et exponere, dimittendo dictum ambaxiatorem facere expositionem ambassiate, si volet, debeas sue excellentie dicere: [Es folgen art. 1 bis 3. Laut art. 1 soll der Gesandte dem Herzog von Savoyen auseinandersetzen, wie der Herzog von Mailand durch die Weigerung, nicht gen. feste Plätze an Venedig auszuliefern, den Frieden von Venedig gebrochen habe, und ihn auffordern, sowohl den Mailändischen Unterthanen die Straßen und Pässe zu sperren als auch seine Truppen in Kriegsbereit- schaft zu setzen; laut art. 2 soll er Venedig gegen den Vorwurf rechtfertigen, als habe es durch den Einmarsch in das Val di Caleppio den Krieg begonnen; in art. 3 wird er be- vollmächtigt, die Aufnahme des Markgrafen von Montferrat in die Venetianisch-Floren- tinisch-Savoyische Liga unter gen. Bedingungen zu bewirken. Dann heißt es weiter:] [4] vo- lumus etiam, quod presente dicto ambaxiatore magnifice comunitatis Florentie dicto do- mino duci Sabaudie debeas dicere, quod te misimus etiam ad presentiam suam pro concordio tractando inter serenissimum dominum regem Romanorum et Hungarie et nostrum dominium per medium et interpositionem sue excellentie cum libertate ad plenum et quod tu es paratus ad omne mandatum sue celsitudinis venire ad dictum concordium per illos modos, qui sint convenientes et honesti. [5] et ut super facto concordii 20 tractandi inter serenissimum dominum Romanorum et Hungarie regem et nos de in- tentione nostra sis informatus, si devenies ad praticam dicti concordii et ambassiatores regii tibi facerent illas petitiones, quas fecerunt nobili viro ser Frederico Contareno, qui fuit noster ambaxiator ad dictum dominum ducem Sabaudie, videlicet quod dimitteremus Dalmatiam et alia etc., respondere debeas, quod, cum quanta justicia et honestate nostra 25 dominatio tenuerit et teneat Dalmatiam et alia que tenemus, reddimur certi quod sue excellentie notissimum sit, prout est clarissimum toti mundo. sed quia non est devenien- dum ad praticam eorum, que habeant inducere altercationes et disputationes, sed solum ad ea, que fieri possunt cum bona voluntate partium et quiete, et ista est via treuguarum per suam celsitudinem prepositarum, propterea tu habes libertatem a nostro dominio per so medium et interpositionem sue excellentie veniendi ad treuguas cum dicto domino rege vel deputatis ab eo et sic es paratus ad treuguas venire per illos modos, qui sint con- venientes et honesti. [6] et ut de intentione nostra super facto treuguarum cum dicto domino Romanorum et Hungarie rege sis informatus, tibi declaramus, [6“] quod sumus contenti [u. s. w. wie in nr. 59 art. 1]. [6b-] et si ambaxiatores dicti domini regis peterent subsidium nostrum contra Turchos, volumus, quod respondere debeas, quod pro bono Christianitatis [u. s. w. wie in nr. 59 art. 2 S. 102 Z. 26 bis art. 7 einschl. und art. 9]. [6] item si ambaxiatores regii peterent subventionem galearum nostrarum pro eundo ad accipiendum coronas imperii vel acceptis coronis pro redeundo in Hun- gariam, damus tibi libertatem possendi promittere, quod pro conducendo suam sereni- to tatem de Segna ad partes Marchie pro eundo ad accipiendum coronas imperii vel ac- ceptis coronis imperii pro redeundo de partibus Marchie ad partes Segne serenitatem suam sumus contenti dictam suam serenitatem conduci facere cum galeis nostris. [6k-] et 1 Palla Stroaai. Seine com 12 Mär: 1427 da- tierte Instruktion enthält unter anderem die Wei- 45 sung: Sollte es zu Verhandlungen über den Ver- gleich des Römischen Königs mit Venedig kommen, so soll er den Herxog ron Saroyen antreiben, die- sen Vergleich rustande au bringen, und die Ver- mittlung in dieser Angelegenheit als ein ruhmvolles 50 und Gott wohlgefälliges Werk bereichnen, da da- durch dem rastlos gegen die Ungläubigen thätigen Könige cine Sorge abgenommen werde. Wenn ihn der Venetianische Gesandte darum ersucht, soll er die einleitenden Schritte in der Sache thun. (Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 308.) Einen Geleits- brief hatten ihm die Dieci di Balia schon am 7 März ausgestellt (a. a. O. 7, 307). 14*
D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 107 1427 Mörz 17 15 35 baudie, cui facta fraterna et amicabili salutatione et oblatione cum verbis pertinentibus et necessariis, prout honori suo et nostro videbis convenire, insimul cum egregio et spectabili ambaxiatore 1 magnifice comunitatis Florentie, cum quo omnia spectantia ad ligam debeas conferre praticare et exponere, dimittendo dictum ambaxiatorem facere expositionem ambassiate, si volet, debeas sue excellentie dicere: [Es folgen art. 1 bis 3. Laut art. 1 soll der Gesandte dem Herzog von Savoyen auseinandersetzen, wie der Herzog von Mailand durch die Weigerung, nicht gen. feste Plätze an Venedig auszuliefern, den Frieden von Venedig gebrochen habe, und ihn auffordern, sowohl den Mailändischen Unterthanen die Straßen und Pässe zu sperren als auch seine Truppen in Kriegsbereit- schaft zu setzen; laut art. 2 soll er Venedig gegen den Vorwurf rechtfertigen, als habe es durch den Einmarsch in das Val di Caleppio den Krieg begonnen; in art. 3 wird er be- vollmächtigt, die Aufnahme des Markgrafen von Montferrat in die Venetianisch-Floren- tinisch-Savoyische Liga unter gen. Bedingungen zu bewirken. Dann heißt es weiter:] [4] vo- lumus etiam, quod presente dicto ambaxiatore magnifice comunitatis Florentie dicto do- mino duci Sabaudie debeas dicere, quod te misimus etiam ad presentiam suam pro concordio tractando inter serenissimum dominum regem Romanorum et Hungarie et nostrum dominium per medium et interpositionem sue excellentie cum libertate ad plenum et quod tu es paratus ad omne mandatum sue celsitudinis venire ad dictum concordium per illos modos, qui sint convenientes et honesti. [5] et ut super facto concordii 20 tractandi inter serenissimum dominum Romanorum et Hungarie regem et nos de in- tentione nostra sis informatus, si devenies ad praticam dicti concordii et ambassiatores regii tibi facerent illas petitiones, quas fecerunt nobili viro ser Frederico Contareno, qui fuit noster ambaxiator ad dictum dominum ducem Sabaudie, videlicet quod dimitteremus Dalmatiam et alia etc., respondere debeas, quod, cum quanta justicia et honestate nostra 25 dominatio tenuerit et teneat Dalmatiam et alia que tenemus, reddimur certi quod sue excellentie notissimum sit, prout est clarissimum toti mundo. sed quia non est devenien- dum ad praticam eorum, que habeant inducere altercationes et disputationes, sed solum ad ea, que fieri possunt cum bona voluntate partium et quiete, et ista est via treuguarum per suam celsitudinem prepositarum, propterea tu habes libertatem a nostro dominio per so medium et interpositionem sue excellentie veniendi ad treuguas cum dicto domino rege vel deputatis ab eo et sic es paratus ad treuguas venire per illos modos, qui sint con- venientes et honesti. [6] et ut de intentione nostra super facto treuguarum cum dicto domino Romanorum et Hungarie rege sis informatus, tibi declaramus, [6“] quod sumus contenti [u. s. w. wie in nr. 59 art. 1]. [6b-] et si ambaxiatores dicti domini regis peterent subsidium nostrum contra Turchos, volumus, quod respondere debeas, quod pro bono Christianitatis [u. s. w. wie in nr. 59 art. 2 S. 102 Z. 26 bis art. 7 einschl. und art. 9]. [6] item si ambaxiatores regii peterent subventionem galearum nostrarum pro eundo ad accipiendum coronas imperii vel acceptis coronis pro redeundo in Hun- gariam, damus tibi libertatem possendi promittere, quod pro conducendo suam sereni- to tatem de Segna ad partes Marchie pro eundo ad accipiendum coronas imperii vel ac- ceptis coronis imperii pro redeundo de partibus Marchie ad partes Segne serenitatem suam sumus contenti dictam suam serenitatem conduci facere cum galeis nostris. [6k-] et 1 Palla Stroaai. Seine com 12 Mär: 1427 da- tierte Instruktion enthält unter anderem die Wei- 45 sung: Sollte es zu Verhandlungen über den Ver- gleich des Römischen Königs mit Venedig kommen, so soll er den Herxog ron Saroyen antreiben, die- sen Vergleich rustande au bringen, und die Ver- mittlung in dieser Angelegenheit als ein ruhmvolles 50 und Gott wohlgefälliges Werk bereichnen, da da- durch dem rastlos gegen die Ungläubigen thätigen Könige cine Sorge abgenommen werde. Wenn ihn der Venetianische Gesandte darum ersucht, soll er die einleitenden Schritte in der Sache thun. (Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 308.) Einen Geleits- brief hatten ihm die Dieci di Balia schon am 7 März ausgestellt (a. a. O. 7, 307). 14*
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108 si poteris [u. s. w. wie nr. 59 art. 10 und 11]. [6"] si vero venires ad praticam con- cordii et .. ambaxiatores regii dicerent et allegarent non posse ad particularitates nec ad conclusionem dicti concordii venire, nisi simul et semel praticetur et concludatur concordium inter ligam et ducem Mediolani, respondere debeas 1, quod ea, que inter dominum regem et nos tractanda et componenda sunt, separata sunt et nichil habent agere cum his, que tractari debent inter ligam et ducem Mediolani; ex quo necesse est primo et ante omnia venire ad praticam et conclusionem concordii inter dictum dominum regem et nos, pro quo concordio nostra dominatio tibi dedit libertatem necessariam. nam visa continentia capitulorum 2 datorum ser Frederico Contareno, in quibus nulla alia mentio fit nisi de treuguis inter dictum dominum regem et nos, nostra dominatio 10 tibi nullam aliam libertatem dedit nisi pro dictis treuguis praticandis cum dicto domino rege, ad quas praticandas et concludendas paratus es venire et concludere cum illis modis, qui sint justi et rationabiles, instando et solicitando de veniendo ad dictam prati- cam treuguarum cum dicto domino rege cum istis et aliis verbis, que tue sapientie vide- buntur, clare eis denotando quod de veniendo ad aliquod concordium cum duce Medio- 15 lani nullam a nostro dominio habes libertatem. [7] volumus etiam, quod de omni pratica, quam facies circa concordium cum domino rege Romanorum, debeas notitiam dare ambaxiatori dicte magnifice comunitatis et eum operari in his, que tibi viderentur fore necessaria pro bona conclusione dicti concordii. [8 et quia intentionis nostre est presto informari, quid sequetur super facto concordii suprascripti, propterea si videres, 20 quod dictum concordium duceretur in longum vel quod non esset ibi habiturum con- clusionem, debeas prestissime nostrum dominium informare de omnibus, que facies et habebis super concordio predicto et etiam super omnibus aliis tibi commissis et que [9] habere debes pro ista ambassiata ducatos quinquaginta deinde senties et habebis. in mense et ratione mensis et ire debes ad expensas nostri comunis et ducere debes 25 tecum tres domicellos duos ragatios et unum notarium cum uno famulo ac unam sau- mam, declarando tibi quod, si orator Florentinorum haberet majorem familiam et plures equos, potes accipere tot alios equos et famulos, quot habebit dictus orator Floren- tinorum, ita quod sis par cum eo, et potes expendere singulo die medium ducatum pro quolibet equo et inde infra, non computatis nabulis navigiorum nec agotiis equorum. De parte 79, de non 0, non sinceri 3. Et quia cras hic erit .. ambaxiator3 magnifice comunitatis Florentie iturus in Sabaudiam, debeat presens commissio ostendi domino Marcello et dicto ambaxiatori ven- turo, in quantum spectat ad facta lige, et dici, quod nobis videretur hec committere et suo et nostro ambaxiatori in casu, quo sic eis placeat; sed si eis videretur aliquid ad-35 dendum minuendum vel corigendum, nobis placebit. nam nostre intentionis est, quod dictus noster ambaxiator omnia concernentia facta lige simul cum suo ambaxiatore faciat terminet a et concludat. 30 Vorakten des Romzuges. 1427 Märs 17 1427 63. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für die zu K. Sigmund rei- Juli 31 senden Florentinischen Gesandten Piero di Loisio Guicciardini und Luca degli 40 Albizzi 4. 1427 Juli 31 Venedig. a) em.; B terminat. Vgl. num Folgenden art. 12 der Instruktion für Federico Contarini (nr. 59). 2 nr. 60. 3 Vermutlich ist Matteo Castellani gemeint, der in einem Senatsbeschlusse vom 10 Märx 1427 (Ve- nedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 29 a cop. membr. coacra) als erwählter Florentinischer Ge- sandter nach Savoyen bexeichnet wird. Warum und ob er neben Palla Stroxxi dorthin ging, ist aus dem 45 uns vorliegenden Material nicht ersichtlich. 4 Florenz hatte im Märx 1427 von einem aus Ungarn kommenden Florentinischen Kaufmann ge-
108 si poteris [u. s. w. wie nr. 59 art. 10 und 11]. [6"] si vero venires ad praticam con- cordii et .. ambaxiatores regii dicerent et allegarent non posse ad particularitates nec ad conclusionem dicti concordii venire, nisi simul et semel praticetur et concludatur concordium inter ligam et ducem Mediolani, respondere debeas 1, quod ea, que inter dominum regem et nos tractanda et componenda sunt, separata sunt et nichil habent agere cum his, que tractari debent inter ligam et ducem Mediolani; ex quo necesse est primo et ante omnia venire ad praticam et conclusionem concordii inter dictum dominum regem et nos, pro quo concordio nostra dominatio tibi dedit libertatem necessariam. nam visa continentia capitulorum 2 datorum ser Frederico Contareno, in quibus nulla alia mentio fit nisi de treuguis inter dictum dominum regem et nos, nostra dominatio 10 tibi nullam aliam libertatem dedit nisi pro dictis treuguis praticandis cum dicto domino rege, ad quas praticandas et concludendas paratus es venire et concludere cum illis modis, qui sint justi et rationabiles, instando et solicitando de veniendo ad dictam prati- cam treuguarum cum dicto domino rege cum istis et aliis verbis, que tue sapientie vide- buntur, clare eis denotando quod de veniendo ad aliquod concordium cum duce Medio- 15 lani nullam a nostro dominio habes libertatem. [7] volumus etiam, quod de omni pratica, quam facies circa concordium cum domino rege Romanorum, debeas notitiam dare ambaxiatori dicte magnifice comunitatis et eum operari in his, que tibi viderentur fore necessaria pro bona conclusione dicti concordii. [8 et quia intentionis nostre est presto informari, quid sequetur super facto concordii suprascripti, propterea si videres, 20 quod dictum concordium duceretur in longum vel quod non esset ibi habiturum con- clusionem, debeas prestissime nostrum dominium informare de omnibus, que facies et habebis super concordio predicto et etiam super omnibus aliis tibi commissis et que [9] habere debes pro ista ambassiata ducatos quinquaginta deinde senties et habebis. in mense et ratione mensis et ire debes ad expensas nostri comunis et ducere debes 25 tecum tres domicellos duos ragatios et unum notarium cum uno famulo ac unam sau- mam, declarando tibi quod, si orator Florentinorum haberet majorem familiam et plures equos, potes accipere tot alios equos et famulos, quot habebit dictus orator Floren- tinorum, ita quod sis par cum eo, et potes expendere singulo die medium ducatum pro quolibet equo et inde infra, non computatis nabulis navigiorum nec agotiis equorum. De parte 79, de non 0, non sinceri 3. Et quia cras hic erit .. ambaxiator3 magnifice comunitatis Florentie iturus in Sabaudiam, debeat presens commissio ostendi domino Marcello et dicto ambaxiatori ven- turo, in quantum spectat ad facta lige, et dici, quod nobis videretur hec committere et suo et nostro ambaxiatori in casu, quo sic eis placeat; sed si eis videretur aliquid ad-35 dendum minuendum vel corigendum, nobis placebit. nam nostre intentionis est, quod dictus noster ambaxiator omnia concernentia facta lige simul cum suo ambaxiatore faciat terminet a et concludat. 30 Vorakten des Romzuges. 1427 Märs 17 1427 63. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für die zu K. Sigmund rei- Juli 31 senden Florentinischen Gesandten Piero di Loisio Guicciardini und Luca degli 40 Albizzi 4. 1427 Juli 31 Venedig. a) em.; B terminat. Vgl. num Folgenden art. 12 der Instruktion für Federico Contarini (nr. 59). 2 nr. 60. 3 Vermutlich ist Matteo Castellani gemeint, der in einem Senatsbeschlusse vom 10 Märx 1427 (Ve- nedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 29 a cop. membr. coacra) als erwählter Florentinischer Ge- sandter nach Savoyen bexeichnet wird. Warum und ob er neben Palla Stroxxi dorthin ging, ist aus dem 45 uns vorliegenden Material nicht ersichtlich. 4 Florenz hatte im Märx 1427 von einem aus Ungarn kommenden Florentinischen Kaufmann ge-
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D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 109 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 10 fol. 69^ - 70* cop. membr. coceva. Antrag- steller: Sapientes consilii; ser Johanes Navacerio, sapientes terrarum etc. 1427 die ultimo julii. || Beschlufi: Die beiden Gesandten sollen dem Köwiy sagen, Venedig sei ilm. geneigt; es wundere steh, dafè er den Herxog vou. Maitland. unterstütze, der. doch nie yehalten, was er ilm. versprochen, und. der. doch nicht einmal fir nötig befunden habe, ihn im Frieden ron. Venedig 1 su. erwühnen. Die beiden Kommunen [Venedig aud. Florenz]. künnten. ilm. ciel. mehr. nützen; ct que quanti favoris esse possent sue majestati, si deliberaret ire Romam ad accipiendum coronas imperii, sua serenitas clare cognoscit, quia cum favore istarum duarum communitatum ire posset sine obstaculo ali- eujus et cum sua magna quiete. Deshalb möge er sich der Liga xauvenden. Die Gesandten sollen alles auf bieten, um den Herzog von Mailand aus der Gunst des Kónigs xu rerdrängen 2. Sie sollen dem Köniy mitteilen, daß Venediy schon einen Gesandten an ihn yewählt habe 3, der unter ihrer oder Anderer Vermittelung über cin bonum concordium rerkandeln solle; es habe auch schon nach Geleitsbriefen des Kônigs fiv den Gesandten geschickt. Dieser werde in Kurzem aufbrechen. Sollte der Konig win- sehen, seine Verhandlungen nit Venedig mit denen zwischen der Liga und dem Herzog ron Mai- > hort, quod dominus rex Hungarie non remanebat bene contentus, quia alias diota comunmitas respondit am- haxéatoré dicti domini regis, quod disposuerat [d. 7. Anfany Oktober 1426] ad suam presentiam mittere suos ambaxiatores, quos ambaxiatores non miserat, et videbatur dicto domino regi, quod quasi deluserit eum. Es hatte darauf durch den Gesandten in Venedig Marcello Stroxzi bei der dortiyen Siqnorie anfragen lassen, ob sic mit einer. Gesandtsehaft «n den König einverstanden sei; es hatte durchblicken 26 lassen, daß man vielleicht bei dieser Celegenheit den Konig von der Begiinstigung des Herxoys von Mailand abbringen könne. Der Venetianische Senat hatte wm 28 Mrs einstimmig beschlossen, <ustüm- mend xw antworten (Veneddy Staats-A. Sen. Seer. Reg. 10 fol. 36* cop. membr. coaeva). Der Plan kam jedoch erst im Juli xur Ausführung. In einer vom 22 Juli datierten Instruktion wurden die bei- den Gesandten unter anderem angewiesen, auf Ve- nediys Wunsch den Friedensschluß zwischen diesem und dem Könige zur Sprache xu bringen und, falls es xw Verhandlungen. darüber. kommen sollte, sich Mühe xw geben, daß dieses Ziel erreicht werde. Zu diesem Zwecke sollten sie dem Könige xeigen, wie nachhaltig ihm Venedig in allen Kriegen, ins- 40 besondere in dem gegen die Türken werde unter- stützen können. Verhandlungen in Ungarn über einen Frieden xwischen. der. Liga. und. dem. Herxog von Mailand sollten sie ablehnen, dagegen einen etwaigen Vorschlag, 4n. Halen. darüber xu verhan- 16 deln, annehmen. und. vr den. Wunsch äußern, daß der König die Leitung der Verhandlungen umpar- telischen Männern anvertrauen möge. (Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 265) Am 21 Sep- tember 1427 berichtet Gwiceiardini von Semlin aus 50 nach Florenx: Der König sei befriedigt, daß Flo- vena Gesamdte geschickt habe. Br habe den Frie- densbruch des Herxogs von Mailand damit ent- schuldigt, daß er selbst ihm Vefohlen habe, die festen, Plätxe wicht herauszugeben, auf daß nicht 5 Reichsgut in die Hinde der Venetianer gelange. Uber die letrteren habe er sich; molto animosamente Jeüufiert. Als die Rede auf den Friedensschlufi mit Venedig gekommen: sei, habe er. gesagt, Venedig 1 c 2 S Ji c <= Si habe ihm in Ungarn großen Schaden xugefiiyt und halte entgegen dem mit К. Ludwig yeschlosse- nen Vertrage Dalmatien besetit; ja Venedig selbst беде пе’ terreni e aque dello imperio. Aber er wolle erwägen, ob er dem Venetianischen Gesandten [d. 4. Marco Dandolo; vgl. S. 28] Geleit bewilligen könne. Die Äußerungen über die feindselige Hal- tung Venediys habe er einige Tage später wieder- holt, aber. unter Anspieluny auf das Gleichnis vom rerlorenen Sohne hinzugefügt, er. verzeihe den Ve- netianern. Er habe darauf das Geleit für den Ve- netianischen (Hesandten bewilligt, das schon vor lén- gerer Zeit. ausgefertigt gewesen, aber auf Drimgen der Maslndischen Gesandten wieder xurückgyexogen orden sei. Der Gesandte des (trafem von Zengy. bei welch letxterem der Venetiamische Gesandte sich aufhalte, habe um den Geleitsbrief gebeten. — Bei Bewilligung des Geleites habe der Köniy zwei Mal gesagt: voi Fiorentini mi farete avere la pace de' Veneziani e io farò avere pace a voi e a tutta Italia, e poi andremo tutti aquistare la Terra Santa; e so bene, che non si può fare questo, se non è pace in Italia. (Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 266.) Spüter, im Dexember 1427, äußerte Siy- типа sa Guicciardini: sio passo in Italia, come io credo e come è mio desiderio, io mi porterò in forma, che dietro alla mia vita tutti gl Italiani aranno cagione di pregare Iddio per la mia anima (Arch. stor. ital. Serie 1 Vol. IV, 1 pag. 208). * In dem Friedensinstrument vom 30 Dezember 1426 (vgl. S. 13) st Sigmund thatsächlich nicht genannt. ? Der Herzog von Mailand heyte nicht geringe Besorgnis, daß dies geschehen möchte, und erteilte deshalb am 24 August 1427 seinem, Gesandten. am. königlichen Hofe Lodovico de Sabini Yeisung, den Venetianisch - Florentinischen Anschlägen entgegen- xuwirken (Osio a. a. O. 2, 327-829; vgl. Daverio a. a. O. pag. 44-45 und Kagelmacher a. a. O. S. 84). Zu vergleichen sind die Briefe des Herxogs an Sabini vom 5. und 10 Juli 1427 (Osio a. a. O. 2, 310-311 umd 312-313). 3 Vgl. S. 28, 1497 Juli 31
D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 109 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 10 fol. 69^ - 70* cop. membr. coceva. Antrag- steller: Sapientes consilii; ser Johanes Navacerio, sapientes terrarum etc. 1427 die ultimo julii. || Beschlufi: Die beiden Gesandten sollen dem Köwiy sagen, Venedig sei ilm. geneigt; es wundere steh, dafè er den Herxog vou. Maitland. unterstütze, der. doch nie yehalten, was er ilm. versprochen, und. der. doch nicht einmal fir nötig befunden habe, ihn im Frieden ron. Venedig 1 su. erwühnen. Die beiden Kommunen [Venedig aud. Florenz]. künnten. ilm. ciel. mehr. nützen; ct que quanti favoris esse possent sue majestati, si deliberaret ire Romam ad accipiendum coronas imperii, sua serenitas clare cognoscit, quia cum favore istarum duarum communitatum ire posset sine obstaculo ali- eujus et cum sua magna quiete. Deshalb möge er sich der Liga xauvenden. Die Gesandten sollen alles auf bieten, um den Herzog von Mailand aus der Gunst des Kónigs xu rerdrängen 2. Sie sollen dem Köniy mitteilen, daß Venediy schon einen Gesandten an ihn yewählt habe 3, der unter ihrer oder Anderer Vermittelung über cin bonum concordium rerkandeln solle; es habe auch schon nach Geleitsbriefen des Kônigs fiv den Gesandten geschickt. Dieser werde in Kurzem aufbrechen. Sollte der Konig win- sehen, seine Verhandlungen nit Venedig mit denen zwischen der Liga und dem Herzog ron Mai- > hort, quod dominus rex Hungarie non remanebat bene contentus, quia alias diota comunmitas respondit am- haxéatoré dicti domini regis, quod disposuerat [d. 7. Anfany Oktober 1426] ad suam presentiam mittere suos ambaxiatores, quos ambaxiatores non miserat, et videbatur dicto domino regi, quod quasi deluserit eum. Es hatte darauf durch den Gesandten in Venedig Marcello Stroxzi bei der dortiyen Siqnorie anfragen lassen, ob sic mit einer. Gesandtsehaft «n den König einverstanden sei; es hatte durchblicken 26 lassen, daß man vielleicht bei dieser Celegenheit den Konig von der Begiinstigung des Herxoys von Mailand abbringen könne. Der Venetianische Senat hatte wm 28 Mrs einstimmig beschlossen, <ustüm- mend xw antworten (Veneddy Staats-A. Sen. Seer. Reg. 10 fol. 36* cop. membr. coaeva). Der Plan kam jedoch erst im Juli xur Ausführung. In einer vom 22 Juli datierten Instruktion wurden die bei- den Gesandten unter anderem angewiesen, auf Ve- nediys Wunsch den Friedensschluß zwischen diesem und dem Könige zur Sprache xu bringen und, falls es xw Verhandlungen. darüber. kommen sollte, sich Mühe xw geben, daß dieses Ziel erreicht werde. Zu diesem Zwecke sollten sie dem Könige xeigen, wie nachhaltig ihm Venedig in allen Kriegen, ins- 40 besondere in dem gegen die Türken werde unter- stützen können. Verhandlungen in Ungarn über einen Frieden xwischen. der. Liga. und. dem. Herxog von Mailand sollten sie ablehnen, dagegen einen etwaigen Vorschlag, 4n. Halen. darüber xu verhan- 16 deln, annehmen. und. vr den. Wunsch äußern, daß der König die Leitung der Verhandlungen umpar- telischen Männern anvertrauen möge. (Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 265) Am 21 Sep- tember 1427 berichtet Gwiceiardini von Semlin aus 50 nach Florenx: Der König sei befriedigt, daß Flo- vena Gesamdte geschickt habe. Br habe den Frie- densbruch des Herxogs von Mailand damit ent- schuldigt, daß er selbst ihm Vefohlen habe, die festen, Plätxe wicht herauszugeben, auf daß nicht 5 Reichsgut in die Hinde der Venetianer gelange. Uber die letrteren habe er sich; molto animosamente Jeüufiert. Als die Rede auf den Friedensschlufi mit Venedig gekommen: sei, habe er. gesagt, Venedig 1 c 2 S Ji c <= Si habe ihm in Ungarn großen Schaden xugefiiyt und halte entgegen dem mit К. Ludwig yeschlosse- nen Vertrage Dalmatien besetit; ja Venedig selbst беде пе’ terreni e aque dello imperio. Aber er wolle erwägen, ob er dem Venetianischen Gesandten [d. 4. Marco Dandolo; vgl. S. 28] Geleit bewilligen könne. Die Äußerungen über die feindselige Hal- tung Venediys habe er einige Tage später wieder- holt, aber. unter Anspieluny auf das Gleichnis vom rerlorenen Sohne hinzugefügt, er. verzeihe den Ve- netianern. Er habe darauf das Geleit für den Ve- netianischen (Hesandten bewilligt, das schon vor lén- gerer Zeit. ausgefertigt gewesen, aber auf Drimgen der Maslndischen Gesandten wieder xurückgyexogen orden sei. Der Gesandte des (trafem von Zengy. bei welch letxterem der Venetiamische Gesandte sich aufhalte, habe um den Geleitsbrief gebeten. — Bei Bewilligung des Geleites habe der Köniy zwei Mal gesagt: voi Fiorentini mi farete avere la pace de' Veneziani e io farò avere pace a voi e a tutta Italia, e poi andremo tutti aquistare la Terra Santa; e so bene, che non si può fare questo, se non è pace in Italia. (Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 266.) Spüter, im Dexember 1427, äußerte Siy- типа sa Guicciardini: sio passo in Italia, come io credo e come è mio desiderio, io mi porterò in forma, che dietro alla mia vita tutti gl Italiani aranno cagione di pregare Iddio per la mia anima (Arch. stor. ital. Serie 1 Vol. IV, 1 pag. 208). * In dem Friedensinstrument vom 30 Dezember 1426 (vgl. S. 13) st Sigmund thatsächlich nicht genannt. ? Der Herzog von Mailand heyte nicht geringe Besorgnis, daß dies geschehen möchte, und erteilte deshalb am 24 August 1427 seinem, Gesandten. am. königlichen Hofe Lodovico de Sabini Yeisung, den Venetianisch - Florentinischen Anschlägen entgegen- xuwirken (Osio a. a. O. 2, 327-829; vgl. Daverio a. a. O. pag. 44-45 und Kagelmacher a. a. O. S. 84). Zu vergleichen sind die Briefe des Herxogs an Sabini vom 5. und 10 Juli 1427 (Osio a. a. O. 2, 310-311 umd 312-313). 3 Vgl. S. 28, 1497 Juli 31
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110 Vorakten des Romzuges. 1427 Juli 31 land au rerbinden, so sollen ihn die Gesandten darauf aufmerksam machen, daß der Friedensschluß zwi- schen ihm und Venedig dringender und daher zuerst au bewirken sei; denn dieser Friede werde für die Unternehmungen des Königs gegen die Türken von großem Vorteile sein. Führe man dagegen die Ver- handlungen über die beiden Frieden neben einander, so würden nur die einen die andern aufhalten. De parte alii, de non 2, non sinceri 3. 11427 64. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für Marco Dandolo, der zu Ang. 8 K. Sigmund reisen und mit ihm unter Vermittelung nicht gen. Florentinischer Ge- sandten oder des Grafen Nikolaus von Zengg über einen Waffenstillstand verhandeln soll 1. [14277 August 8 Venedig. Chaus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 10 fol. 71b-73b cop. membr. coaera. Zu 10 Anfang steht links am Rande Ser Robertus Mauroceno, ser Leonardus Mocenigo pro- curator, ser Fantinus Michael, ser Anthonius Contareno procurator, sapientes consilii. Gedruckt in Monumenta spectantia historiam Slavorum meridionalium 21. 21-25 ebendaher. Die octavo augusti in consilio. Quod fiat commissio nobili viro ser Marco Dandulo ituro ambaxiatori ad sere- 15 nissimum dominum Romanorum et Hungarie regem in hac forma: Nos Franciscus Foscari dei gracia dux Venetiarum etc. committimus tibi no- bili viro Marco Dandulo, dilecto civi et fideli nostro, quod ire debeas noster solemnis ambassiator ad presentiam serenissimi domini Sigismundi Romanorum et Hungarie regis cum nostris literis credulitatis, quas tibi dari fecimus, et facta debita recommendatione 20 et oblatione cum verbis pertinentibus et necessariis, sicut honori suo et nostro videbis [I] quod nostra dominatio, que convenire, debeas sue serenitati dicere et exponere: semper desideravit et desiderat cum quibuscunque Christianis bonam pacem et concor- diam habere et singulariter cum sua majestate, quam et excellentissimam domum suam de Luciborgo semper devotissime amavit et amat (et hoc sua majestas satis clare cogno-25 scere potest per ea, que fecimus ad honorem et exaltationem sui status, que recitare non est opus), et perseverantes in solita dispositione nostra pacis misimus te ad con- spectum majestatis sue pro bona pace et concordio deo dante tractando et concludendo inter serenitatem suam et nostrum dominium, ad quod concordium et pacem te offers paratum venire per medium convenientem. et si tibi nominarentur ambassiatores 2 magni- 30 fice comunitatis Florentie vel magnificus dominus Segne, debeas de eorum medio rema- nere contentus, subjungendo majestati sue predicte, quod3 nostra dominatio admi- rationem habuit et habet, quod sua serenitas, que semper dilexit et diligit justiciam et honestatem, ceperit partem ducis Mediolani contra ligam, cujus astucias et inobservationes sua majestas melius cognoscit quam alius princeps vel dominus mundi, quia dictus dux 35 Mediolani numquam observavit majestati sue ea, que sibi promisit, sicut fecit et facit cum omnibus, cum quibus agere habet; quibus numquam servat promissa, imo post- positis juramentis et promissionibus suis ad nil aliud vigilat nisi ad sequendum volun- tates suas (nam serenitas sua hoc clare videre potuit, quia dictus dux Mediolani in pace conclusa cum liga et per eum non observata in principio medio nec fine ullam 40 mentionem fecit nec fieri fecit 4 de sua serenitate tamquam persona, que de aliquo non curat) et ad nichil aliud hanellat a nisi ad guerram et ad opprimendum status aliorum. et quia consideramus perfectam dispositionem, quam magnifica comunitas Florentie con- 11427/ Ang. 8 a) sic. 1Uber den Anlaf rur Absendung Dandolo's rgl. S. 28. 2 Vgl. nr. 63. Das Folgende bis S. III Z. 23 stimmt inhalt- lich und meist auch wörtlich mit dem liberein, was mаn am 31 Juli den vu K. Sigmund reisenden 45 Florentinischen Gesandten Piero Guicciardini und Luca degli Alhiari aufautragen beschlossen hatte. Vgl. nr. 63. 1 Vgl. S. 109 Anm. 1.
110 Vorakten des Romzuges. 1427 Juli 31 land au rerbinden, so sollen ihn die Gesandten darauf aufmerksam machen, daß der Friedensschluß zwi- schen ihm und Venedig dringender und daher zuerst au bewirken sei; denn dieser Friede werde für die Unternehmungen des Königs gegen die Türken von großem Vorteile sein. Führe man dagegen die Ver- handlungen über die beiden Frieden neben einander, so würden nur die einen die andern aufhalten. De parte alii, de non 2, non sinceri 3. 11427 64. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für Marco Dandolo, der zu Ang. 8 K. Sigmund reisen und mit ihm unter Vermittelung nicht gen. Florentinischer Ge- sandten oder des Grafen Nikolaus von Zengg über einen Waffenstillstand verhandeln soll 1. [14277 August 8 Venedig. Chaus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 10 fol. 71b-73b cop. membr. coaera. Zu 10 Anfang steht links am Rande Ser Robertus Mauroceno, ser Leonardus Mocenigo pro- curator, ser Fantinus Michael, ser Anthonius Contareno procurator, sapientes consilii. Gedruckt in Monumenta spectantia historiam Slavorum meridionalium 21. 21-25 ebendaher. Die octavo augusti in consilio. Quod fiat commissio nobili viro ser Marco Dandulo ituro ambaxiatori ad sere- 15 nissimum dominum Romanorum et Hungarie regem in hac forma: Nos Franciscus Foscari dei gracia dux Venetiarum etc. committimus tibi no- bili viro Marco Dandulo, dilecto civi et fideli nostro, quod ire debeas noster solemnis ambassiator ad presentiam serenissimi domini Sigismundi Romanorum et Hungarie regis cum nostris literis credulitatis, quas tibi dari fecimus, et facta debita recommendatione 20 et oblatione cum verbis pertinentibus et necessariis, sicut honori suo et nostro videbis [I] quod nostra dominatio, que convenire, debeas sue serenitati dicere et exponere: semper desideravit et desiderat cum quibuscunque Christianis bonam pacem et concor- diam habere et singulariter cum sua majestate, quam et excellentissimam domum suam de Luciborgo semper devotissime amavit et amat (et hoc sua majestas satis clare cogno-25 scere potest per ea, que fecimus ad honorem et exaltationem sui status, que recitare non est opus), et perseverantes in solita dispositione nostra pacis misimus te ad con- spectum majestatis sue pro bona pace et concordio deo dante tractando et concludendo inter serenitatem suam et nostrum dominium, ad quod concordium et pacem te offers paratum venire per medium convenientem. et si tibi nominarentur ambassiatores 2 magni- 30 fice comunitatis Florentie vel magnificus dominus Segne, debeas de eorum medio rema- nere contentus, subjungendo majestati sue predicte, quod3 nostra dominatio admi- rationem habuit et habet, quod sua serenitas, que semper dilexit et diligit justiciam et honestatem, ceperit partem ducis Mediolani contra ligam, cujus astucias et inobservationes sua majestas melius cognoscit quam alius princeps vel dominus mundi, quia dictus dux 35 Mediolani numquam observavit majestati sue ea, que sibi promisit, sicut fecit et facit cum omnibus, cum quibus agere habet; quibus numquam servat promissa, imo post- positis juramentis et promissionibus suis ad nil aliud vigilat nisi ad sequendum volun- tates suas (nam serenitas sua hoc clare videre potuit, quia dictus dux Mediolani in pace conclusa cum liga et per eum non observata in principio medio nec fine ullam 40 mentionem fecit nec fieri fecit 4 de sua serenitate tamquam persona, que de aliquo non curat) et ad nichil aliud hanellat a nisi ad guerram et ad opprimendum status aliorum. et quia consideramus perfectam dispositionem, quam magnifica comunitas Florentie con- 11427/ Ang. 8 a) sic. 1Uber den Anlaf rur Absendung Dandolo's rgl. S. 28. 2 Vgl. nr. 63. Das Folgende bis S. III Z. 23 stimmt inhalt- lich und meist auch wörtlich mit dem liberein, was mаn am 31 Juli den vu K. Sigmund reisenden 45 Florentinischen Gesandten Piero Guicciardini und Luca degli Alhiari aufautragen beschlossen hatte. Vgl. nr. 63. 1 Vgl. S. 109 Anm. 1.
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D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 111 tinue habuit et habet erga majestatem suam et similiter habuit et habet nostra domi- 11427) Ang. 8 natio, a quibus duabus comunitatibus majora et utiliora pro honore sue serenitatis spe- rare potest quam a duce Mediolani considerata potentia et fide dictarum comunitatum, quam fidem semper observaverunt, et quanti favoris sue serenitati esse possent, si deli- beraret ire Romam ad accipiendum coronas imperii, quia cum favore istarum duarum comunitatum ire posset sine obstaculo alicujus et cum sua magna quiete, supplicabis sue majestati parte nostra, ut dignetur respectibus predictis et multis aliis, quos sua majestas tamquam sapientissima considerare potest, velle favere lige et non dicto duci Mediolani, utendo suprascriptis et aliis rationibus, que tue sapientie videbuntur, ad remo- io vendum majestatem suam a favoribus dandis dicto duci Mediolani. [2 Et si audita expositione tua prefatus serenissimus dominus rex erit contentus, prout certi reddimur, de intrando ad tractatum pacis vel concordii, sed vellet, ut in- simul tractaretur pax lige et nostra, dicere et respondere debeas, quod utilius est con- cludere concordium cum nostro dominio quam pacem ducis Mediolani et concordium 15 nostrum insimul. nam concludere concordium cum nostro dominio est magis necessa- rium et pro honore sue serenitatis et pro comuni bono Christianitatis quam pax ducis Mediolani, quia volante fama quod sua majestas sit in concordio cum nostro dominio erit magnus favor sue serenitati contra Turchos et non ducetur in longum, quia, si pax ducis cum liga et concordium nostrum cum sua serenitate insimul tractari deberent, 2o unum posset impedire aliud. nam facto et concluso concordio cum nostro dominio potest sperare sua serenitas, quod inveniet ligam optime ad pacem dispositam. et propterea insta et solicita, quod concordium inter suam serenitatem et nostrum dominium primo tractetur et concludatur. et si facta per te omni instantia possibili, quod concordium nostrum primo tractetur et concludatur, hoc obtinere non posses, debeas dicere, quod 25 nostra dominatio videns et cognoscens concordium nostrum prius fore necessarium concludi, tibi aliud non dedit in mandatis et quod tu scribes nostro dominio inten- tionem suam. et sic scribere debeas et expectabis nostrum mandatum; sed interim concordium nostrum potest praticari, donec habebis responsionem nostram. et sic pro- cura dictum nostrum concordium interim praticari, donec habebis responsionem nostram 3o predictam. [3] Et ut de intentione nostra circa tractatum tenendum et ad quam conclusionem devenire debeas cum sua serenitate sis informatus, si devenies ad praticam dicti con- cordii et ipse rex tibi faceret vel fieri faceret illas petitiones 1, quas sui ambaxiatores fecerunt nobili viro Federico Contareno, qui fuit noster ambassiator ad dominum ducem 35 Sabaudie, videlicet quod dimitteremus Dalmatiam et alia etc., respondere debeas, quod 2 cum quanta justicia et honestate nostra dominatio tenuerit et teneat Dalmatiam et alia que tenemus, reddimur certi quod sue excellentie notissimum sit, prout est clarissimum toti mundo. sed quia non est deveniendum ad praticam eorum, que habeant inducere altercationes et disputationes, sed solum ad ea, que fieri possint cum bona voluntate partium et quiete, et ista est via treuguarum per suam excellentiam alias prepositarum, propterea tu habes libertatem a nostro dominio veniendi ad treuguas cum excellentia sua vel deputatis ab eo et sic tu es paratus venire ad treuguas per illos modos, qui sint convenientes et honesti. et ut sis informatus de intentione dicti domini regis circa treuguas requisitas per ambaxiatorem suum coram illustri a domino duce Sabaudie feci- mus tibi dare copiam capitulorum dicti domini regis et porrectorum in Sabaudia nobili viro Federico Contareno pro tua informatione. 45 a) em.: C illustre. Vgl. nr. 62 art. 5. 2 Das Folgende bis honesti (Z. 43) stimmt fast wörtlich mit nr. 62 art. 5 überein.
D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 111 tinue habuit et habet erga majestatem suam et similiter habuit et habet nostra domi- 11427) Ang. 8 natio, a quibus duabus comunitatibus majora et utiliora pro honore sue serenitatis spe- rare potest quam a duce Mediolani considerata potentia et fide dictarum comunitatum, quam fidem semper observaverunt, et quanti favoris sue serenitati esse possent, si deli- beraret ire Romam ad accipiendum coronas imperii, quia cum favore istarum duarum comunitatum ire posset sine obstaculo alicujus et cum sua magna quiete, supplicabis sue majestati parte nostra, ut dignetur respectibus predictis et multis aliis, quos sua majestas tamquam sapientissima considerare potest, velle favere lige et non dicto duci Mediolani, utendo suprascriptis et aliis rationibus, que tue sapientie videbuntur, ad remo- io vendum majestatem suam a favoribus dandis dicto duci Mediolani. [2 Et si audita expositione tua prefatus serenissimus dominus rex erit contentus, prout certi reddimur, de intrando ad tractatum pacis vel concordii, sed vellet, ut in- simul tractaretur pax lige et nostra, dicere et respondere debeas, quod utilius est con- cludere concordium cum nostro dominio quam pacem ducis Mediolani et concordium 15 nostrum insimul. nam concludere concordium cum nostro dominio est magis necessa- rium et pro honore sue serenitatis et pro comuni bono Christianitatis quam pax ducis Mediolani, quia volante fama quod sua majestas sit in concordio cum nostro dominio erit magnus favor sue serenitati contra Turchos et non ducetur in longum, quia, si pax ducis cum liga et concordium nostrum cum sua serenitate insimul tractari deberent, 2o unum posset impedire aliud. nam facto et concluso concordio cum nostro dominio potest sperare sua serenitas, quod inveniet ligam optime ad pacem dispositam. et propterea insta et solicita, quod concordium inter suam serenitatem et nostrum dominium primo tractetur et concludatur. et si facta per te omni instantia possibili, quod concordium nostrum primo tractetur et concludatur, hoc obtinere non posses, debeas dicere, quod 25 nostra dominatio videns et cognoscens concordium nostrum prius fore necessarium concludi, tibi aliud non dedit in mandatis et quod tu scribes nostro dominio inten- tionem suam. et sic scribere debeas et expectabis nostrum mandatum; sed interim concordium nostrum potest praticari, donec habebis responsionem nostram. et sic pro- cura dictum nostrum concordium interim praticari, donec habebis responsionem nostram 3o predictam. [3] Et ut de intentione nostra circa tractatum tenendum et ad quam conclusionem devenire debeas cum sua serenitate sis informatus, si devenies ad praticam dicti con- cordii et ipse rex tibi faceret vel fieri faceret illas petitiones 1, quas sui ambaxiatores fecerunt nobili viro Federico Contareno, qui fuit noster ambassiator ad dominum ducem 35 Sabaudie, videlicet quod dimitteremus Dalmatiam et alia etc., respondere debeas, quod 2 cum quanta justicia et honestate nostra dominatio tenuerit et teneat Dalmatiam et alia que tenemus, reddimur certi quod sue excellentie notissimum sit, prout est clarissimum toti mundo. sed quia non est deveniendum ad praticam eorum, que habeant inducere altercationes et disputationes, sed solum ad ea, que fieri possint cum bona voluntate partium et quiete, et ista est via treuguarum per suam excellentiam alias prepositarum, propterea tu habes libertatem a nostro dominio veniendi ad treuguas cum excellentia sua vel deputatis ab eo et sic tu es paratus venire ad treuguas per illos modos, qui sint convenientes et honesti. et ut sis informatus de intentione dicti domini regis circa treuguas requisitas per ambaxiatorem suum coram illustri a domino duce Sabaudie feci- mus tibi dare copiam capitulorum dicti domini regis et porrectorum in Sabaudia nobili viro Federico Contareno pro tua informatione. 45 a) em.: C illustre. Vgl. nr. 62 art. 5. 2 Das Folgende bis honesti (Z. 43) stimmt fast wörtlich mit nr. 62 art. 5 überein.
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112 Vorakten des Romzuges. 11427] Aug. 8 [4] Et ut de intentione nostra super facto treuguarum cum dicto domino Roma- norum et Hungarie rege sis informatus, tibi declaramus, [4"] quod sumus contenti [u. s. w. wie in nr. 59 art. 1]. [4b-] et si dictus dominus rex peteret subsidium nostrum contra Turchos, volumus, quod respondere debeas, quod pro bono Christiani- tatis [u. s. w. wie nr. 59 art. 2 S. 102 Z. 26 bis art. 4 einschl. und art. 9]. [4/] et „ qualiter posset occurrere, quod necessarium foret facere aliquam expensam in personis existentibus apud dictum dominum regem pro obtinendo intentionem nostram predic- tam, damus tibi libertatem possendi expendere et promittere illis personis, que tibi vide- buntur, usque ad summam ducatorum quinque millium 1, confidentes in sapientia tua quod in hoc facies cum illo meliori modo et cum quam minori quantitate poteris, et io damus tibi libertatem illam quantitatem, quam expenderes causa predicta, accipere ad cambium et illam mittere ad solvendum per nostrum dominium. [40-] et si dictus serenis- simus dominus rex requireret aut requiri faceret posse soldare ballistarios [u. s. w. wie [4k] ceterum 2 si dictus serenis- nr. 59 art. 5 S. 103 Z. 20 bis art. 7 einschl.]. simus dominus rex peteret aut requiri faceret subventionem galearum nostrarum pro i5 eundo ad accipiendum coronas imperii vel acceptis coronis pro redeundo in Hungariam, damus tibi libertatem possendi promittere, quod pro conducendo suam serenitatem de Segna ad partes Marchie pro eundo ad accipiendum coronas imperii vel acceptis co- ronis imperii pro redeundo de partibus Marchie ad partes Segne suam serenitatem su- mus contenti suam majestatem conduci facere cum galeis nostris et etiam per nostros 20 solemnes ambaxiatores suam serenitatem associari facere usque Romam. s [41-m] et si poteris [u. s. w. wie in nr. 59 art. 10 und 11]. [4"] si vero tibi aliqua fieret mentio aut per dictum regem aut per alios suo nomine, quod contravenimus lige facte 3 cum duce Mediolani et paci nunc ultimo concluse 4 cum dicto duce, debeas sustinere et justificare jura nostri dominii, ostendendo justiciam nostri dominii. et ut illa melius 25 sustinere possis, fecimus tibi dare copiam unius litere nostre scripte serenissimo domino regi Aragonum, per quam videbis justificationes nostras, ut rationes contentas in dicta litera secundum quod fuerit oportunum possis dicere et allegare. [5] Et quia magnificus dominus Nicolaus comes Segne misit 5 acceptum tuos sal- vosconductus a dicto domino rege, volumus, quod vadas Segnam et compareas ad pre- so sentiam dicti domini comitis Segne et presentatis nostris literis credulitatis et facta sue magnificentie salutatione et oblatione cum verbis pertinentibus et necessariis, debeas sue magnificentie dicere, quod mittimus te in nostrum ambaxiatorem ad serenissimum domi- num Romanorum et Hungarie regem pro bono concordio tractando et concludendo inter suam serenitatem et nostrum dominium, et quod, sicut sue magnificentie notum est, sua magnificentia misit acceptum salvosconductus dicti domini regis, et propterea, si illos habet, potest tibi consignare, quia illis habitis sequeris iter tuum. et sic illis habitis debeas sequi iter tuum. si vero dicti salviconductus nundum conducti forent, debeas illos expectare, et cum illos habueris, ire debeas ad iter tuum. sed si occurreret (quod non credimus), quod dictos salvosconductus habere non posses, non debeas recedere, sed 40 scribe nobis et expecta nostrum mandatum. [6] Habere debes pro ista ambassiata ducatos ducentos et ducere debes tecum unum notarium cum uno famulo, unum expensatorem, unum cochum, unum interpretem, 35 1 Am 26 Januar 1428 beschloſt der Senat, dem Marco Dandolo noch weitere 5000 Dukaten zur Verfügung au stellen, um gegebenen Falles die Königin und angesehene Barone zu gewinnen pro veniendo ad conclusionem intentionis nostri dominii (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 119a сор. теmbr. coаега). 1 5 2 Zum Folgenden vergleiche nr. 62 art. 6 d. 3 Am 22 Februar 1422. Vgl. S. 3. Am 30 Dexember 1426 in Venedig. Vgl. S. I3. Vgl. S. 28 Anm. 3. 45
112 Vorakten des Romzuges. 11427] Aug. 8 [4] Et ut de intentione nostra super facto treuguarum cum dicto domino Roma- norum et Hungarie rege sis informatus, tibi declaramus, [4"] quod sumus contenti [u. s. w. wie in nr. 59 art. 1]. [4b-] et si dictus dominus rex peteret subsidium nostrum contra Turchos, volumus, quod respondere debeas, quod pro bono Christiani- tatis [u. s. w. wie nr. 59 art. 2 S. 102 Z. 26 bis art. 4 einschl. und art. 9]. [4/] et „ qualiter posset occurrere, quod necessarium foret facere aliquam expensam in personis existentibus apud dictum dominum regem pro obtinendo intentionem nostram predic- tam, damus tibi libertatem possendi expendere et promittere illis personis, que tibi vide- buntur, usque ad summam ducatorum quinque millium 1, confidentes in sapientia tua quod in hoc facies cum illo meliori modo et cum quam minori quantitate poteris, et io damus tibi libertatem illam quantitatem, quam expenderes causa predicta, accipere ad cambium et illam mittere ad solvendum per nostrum dominium. [40-] et si dictus serenis- simus dominus rex requireret aut requiri faceret posse soldare ballistarios [u. s. w. wie [4k] ceterum 2 si dictus serenis- nr. 59 art. 5 S. 103 Z. 20 bis art. 7 einschl.]. simus dominus rex peteret aut requiri faceret subventionem galearum nostrarum pro i5 eundo ad accipiendum coronas imperii vel acceptis coronis pro redeundo in Hungariam, damus tibi libertatem possendi promittere, quod pro conducendo suam serenitatem de Segna ad partes Marchie pro eundo ad accipiendum coronas imperii vel acceptis co- ronis imperii pro redeundo de partibus Marchie ad partes Segne suam serenitatem su- mus contenti suam majestatem conduci facere cum galeis nostris et etiam per nostros 20 solemnes ambaxiatores suam serenitatem associari facere usque Romam. s [41-m] et si poteris [u. s. w. wie in nr. 59 art. 10 und 11]. [4"] si vero tibi aliqua fieret mentio aut per dictum regem aut per alios suo nomine, quod contravenimus lige facte 3 cum duce Mediolani et paci nunc ultimo concluse 4 cum dicto duce, debeas sustinere et justificare jura nostri dominii, ostendendo justiciam nostri dominii. et ut illa melius 25 sustinere possis, fecimus tibi dare copiam unius litere nostre scripte serenissimo domino regi Aragonum, per quam videbis justificationes nostras, ut rationes contentas in dicta litera secundum quod fuerit oportunum possis dicere et allegare. [5] Et quia magnificus dominus Nicolaus comes Segne misit 5 acceptum tuos sal- vosconductus a dicto domino rege, volumus, quod vadas Segnam et compareas ad pre- so sentiam dicti domini comitis Segne et presentatis nostris literis credulitatis et facta sue magnificentie salutatione et oblatione cum verbis pertinentibus et necessariis, debeas sue magnificentie dicere, quod mittimus te in nostrum ambaxiatorem ad serenissimum domi- num Romanorum et Hungarie regem pro bono concordio tractando et concludendo inter suam serenitatem et nostrum dominium, et quod, sicut sue magnificentie notum est, sua magnificentia misit acceptum salvosconductus dicti domini regis, et propterea, si illos habet, potest tibi consignare, quia illis habitis sequeris iter tuum. et sic illis habitis debeas sequi iter tuum. si vero dicti salviconductus nundum conducti forent, debeas illos expectare, et cum illos habueris, ire debeas ad iter tuum. sed si occurreret (quod non credimus), quod dictos salvosconductus habere non posses, non debeas recedere, sed 40 scribe nobis et expecta nostrum mandatum. [6] Habere debes pro ista ambassiata ducatos ducentos et ducere debes tecum unum notarium cum uno famulo, unum expensatorem, unum cochum, unum interpretem, 35 1 Am 26 Januar 1428 beschloſt der Senat, dem Marco Dandolo noch weitere 5000 Dukaten zur Verfügung au stellen, um gegebenen Falles die Königin und angesehene Barone zu gewinnen pro veniendo ad conclusionem intentionis nostri dominii (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 119a сор. теmbr. coаега). 1 5 2 Zum Folgenden vergleiche nr. 62 art. 6 d. 3 Am 22 Februar 1422. Vgl. S. 3. Am 30 Dexember 1426 in Venedig. Vgl. S. I3. Vgl. S. 28 Anm. 3. 45
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D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 113 quatuor domicellos, quatuor ragatios et unam saumam, et potes expendere ducatos septem singulo die in omnibus expensis, non computatis agoziis equorum scortis nec nabulis navigiorum. 11497] Aug. 8 De parte 79, de non 0, non sinceri 0. 5 65. K. Sigmund befiehlt dem Hzg. Wilhelm von Baiern wiederholt, auf die Uber- treter des gegen Venedig erlassenen Handelsverbotes und deren Helfershelfer zu fahn- den und sie zu strafen. 1428 Januar 1 Kubin. 1428 Jan. 1 10 Aus München Geh. Staats-A. Kasten roth 18/c 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Auf der Rückseite steht die gleichxeitige Baierische Kanxleinotix Enpfelhnuß von dez Venedigischen gutz wegen; darunter von späterer Hand Anno 1428 Coßin an dem neuen Jahr. Regest bei Altmann nr. 7010. Wir Sigmund von gotes a gnaden Romischer kunig ze allen czijten merer des richs und ze Hungeren ze Behem Dalmacien Croacien etc. kunig embieten dem hochgeboren 15 Wilhalm pfallenczgraven by Rein und herezogen in Beyren unserm lieben oheim und fürsten unser gnad und alles gût. hochgeborner lieber oheim und furste. als du an unserem schreiben vor ze meniger mal wol verstanden hast solich verbote, so wir dann von des heiligen Romischen richs merklicher notdurfft wegen wider die ungehorsamen Venediger getan haben 1: dorynne an uns gelanget ist, wie ettlich kouflute auß den rich- 20 steten und anderswo solchem unserem kuniglichem gebote nicht gehorsam sein, sunder solch koufmanschafft ze treiben frevelicher und vester uber unser kuniglich gebote treiben und handelen mer dann vor ye, und wie auch das durich ettlich fursten und des richs undertane hingeschoben gefûrdert und belaytt werde. das uns zemal wider und nicht lieb ist. und wann wir nû vernomen haben, daz sich dein liebe um unsers ge- 25 botes b und gehorsam wegen ettwas in den sachen angenomen hab, das ze weren und ze understeen (des wir dir güten dank weysen und es hinfür gen dir gnediclich erkennen wollen), und dorumb so schaffen wir aber mit dir erenstlich mit disem brief und er- manen dich ouch dorynne deiner gelubde eyde und trewen, die du uns als einem Ro- mischen kunig getan hast: wo du solch lûte oder gûte, die das frevelich uber unser 30 kuniglich gebote furen oder furen lassen durich sich selb oder ir hinschieber, wie das bekomet, ankûmest, daz du die von unser und des heiligen Romischen richs hayssen und empfelchnûß wegen erenstlich straffest und auch nach iren leiben und güteren stellest in steten in merckten oder uff dem lannde und wo oder welchen enden du das getûn macht und dich des underwindest so lang und so vil, biß daz die obgenanten ungehor- 35 samen Venediger uns und dem heiligen Romischen rich undertanig und gehorsam wer- den, in maß als sy dann uns und dem Romischen riche das ze tûn schuldig sein. und lasse dir solch unser bevelchnusse und gebot erenstlich und ordenlich bevolchen sein. das wollen wir hinfür gen dir gnediclich erkennen und geben dir des also ganczen und vollen gewalt 2. mit urkund des briefs versigelt mit unserem kuniglichen majestat an- 40 a) orig. gots mit kolumn. e über t. b) orig. gebots mit kolumn. e über ts. Zuletxt am 25 Juli 1426 (nr. 8). 2 Vollmacht, die dem Verbot des Handels mit Venedig (nr. 8) Zuwiderhandelnden anxuhalten und ihnen ihre Güter xu nehmen, hatte Sigmund zu sant 45 Jorgen am 30 April 1427 auch den Herrn Hansen und Wilhelmen von Vilembach und Conraten von Magembuch erteilt. Bei dieser Gelegenheit hatte er allen Reichsunterthanen befohlen, die drei auf Ver- langen xu unterstütxen (Wien H. H. St. A. Reichs- Deutsche Reichstags-Akten X. registraturbuch H fol. 145a cop. chart. coaeva; Alt- mann nr. 6903). Die beiden Herren von Vilembach gerieten durch ihr Vorgehen in Konflikt mit den Reichsstädten und sahen sich genötigt, Sigmunds Intervention anxurufen. Durch einen königlichen Erlaſ aus Kriechisch Wißemburg vom 9 November 1427 wurde den Reichsstädten befohlen, sich jeden Angriffes auf die Herren von Vilembach xu ent- halten, widrigenfalls sie als Verbündete der Vene- 15
D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 113 quatuor domicellos, quatuor ragatios et unam saumam, et potes expendere ducatos septem singulo die in omnibus expensis, non computatis agoziis equorum scortis nec nabulis navigiorum. 11497] Aug. 8 De parte 79, de non 0, non sinceri 0. 5 65. K. Sigmund befiehlt dem Hzg. Wilhelm von Baiern wiederholt, auf die Uber- treter des gegen Venedig erlassenen Handelsverbotes und deren Helfershelfer zu fahn- den und sie zu strafen. 1428 Januar 1 Kubin. 1428 Jan. 1 10 Aus München Geh. Staats-A. Kasten roth 18/c 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Auf der Rückseite steht die gleichxeitige Baierische Kanxleinotix Enpfelhnuß von dez Venedigischen gutz wegen; darunter von späterer Hand Anno 1428 Coßin an dem neuen Jahr. Regest bei Altmann nr. 7010. Wir Sigmund von gotes a gnaden Romischer kunig ze allen czijten merer des richs und ze Hungeren ze Behem Dalmacien Croacien etc. kunig embieten dem hochgeboren 15 Wilhalm pfallenczgraven by Rein und herezogen in Beyren unserm lieben oheim und fürsten unser gnad und alles gût. hochgeborner lieber oheim und furste. als du an unserem schreiben vor ze meniger mal wol verstanden hast solich verbote, so wir dann von des heiligen Romischen richs merklicher notdurfft wegen wider die ungehorsamen Venediger getan haben 1: dorynne an uns gelanget ist, wie ettlich kouflute auß den rich- 20 steten und anderswo solchem unserem kuniglichem gebote nicht gehorsam sein, sunder solch koufmanschafft ze treiben frevelicher und vester uber unser kuniglich gebote treiben und handelen mer dann vor ye, und wie auch das durich ettlich fursten und des richs undertane hingeschoben gefûrdert und belaytt werde. das uns zemal wider und nicht lieb ist. und wann wir nû vernomen haben, daz sich dein liebe um unsers ge- 25 botes b und gehorsam wegen ettwas in den sachen angenomen hab, das ze weren und ze understeen (des wir dir güten dank weysen und es hinfür gen dir gnediclich erkennen wollen), und dorumb so schaffen wir aber mit dir erenstlich mit disem brief und er- manen dich ouch dorynne deiner gelubde eyde und trewen, die du uns als einem Ro- mischen kunig getan hast: wo du solch lûte oder gûte, die das frevelich uber unser 30 kuniglich gebote furen oder furen lassen durich sich selb oder ir hinschieber, wie das bekomet, ankûmest, daz du die von unser und des heiligen Romischen richs hayssen und empfelchnûß wegen erenstlich straffest und auch nach iren leiben und güteren stellest in steten in merckten oder uff dem lannde und wo oder welchen enden du das getûn macht und dich des underwindest so lang und so vil, biß daz die obgenanten ungehor- 35 samen Venediger uns und dem heiligen Romischen rich undertanig und gehorsam wer- den, in maß als sy dann uns und dem Romischen riche das ze tûn schuldig sein. und lasse dir solch unser bevelchnusse und gebot erenstlich und ordenlich bevolchen sein. das wollen wir hinfür gen dir gnediclich erkennen und geben dir des also ganczen und vollen gewalt 2. mit urkund des briefs versigelt mit unserem kuniglichen majestat an- 40 a) orig. gots mit kolumn. e über t. b) orig. gebots mit kolumn. e über ts. Zuletxt am 25 Juli 1426 (nr. 8). 2 Vollmacht, die dem Verbot des Handels mit Venedig (nr. 8) Zuwiderhandelnden anxuhalten und ihnen ihre Güter xu nehmen, hatte Sigmund zu sant 45 Jorgen am 30 April 1427 auch den Herrn Hansen und Wilhelmen von Vilembach und Conraten von Magembuch erteilt. Bei dieser Gelegenheit hatte er allen Reichsunterthanen befohlen, die drei auf Ver- langen xu unterstütxen (Wien H. H. St. A. Reichs- Deutsche Reichstags-Akten X. registraturbuch H fol. 145a cop. chart. coaeva; Alt- mann nr. 6903). Die beiden Herren von Vilembach gerieten durch ihr Vorgehen in Konflikt mit den Reichsstädten und sahen sich genötigt, Sigmunds Intervention anxurufen. Durch einen königlichen Erlaſ aus Kriechisch Wißemburg vom 9 November 1427 wurde den Reichsstädten befohlen, sich jeden Angriffes auf die Herren von Vilembach xu ent- halten, widrigenfalls sie als Verbündete der Vene- 15
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114 Vorakten des Romzuges. 1428 Jan. I geben ze Cofin an dem newen jare nach Kristi geburd virczehen- hangundem 1 insigel. hundert und dornach in dem acht und zwainczigistem jaren unserr rich des Hungerischen etc. in dem 41 des Romischen in dem 18 und des Behemischen in dem 8 jaren. Ad mandatum domini regis Johannes [in verso] Registrata. episcopus Zagrabiensis cancellarius etc. 5 1428 Sept. 8 66. Marco Dandolo, laut Mandat vom 9 August 1427 Gesandter Venedigs an K. Sig- mund, bekennt 2, daß er unter der Vermittelung des Florentinischen Gesandten Piero Guicciardini und unter Zustimmung der Ungarischen Barone einen Waffenstillstand mit K. Sigmund geschlossen hat, der vom Tage der Ausstellung dieser Urkunde bis Ende April 1429 laufen und sowohl für das Römische Reich wie für die Kroneo Ungarn gültig sein soll; K. Sigmund wird während des Waffenstillstandes die Ve- netianer weder in Dalmatien und Kroatien noch in Italien noch anderwärts an- greifen, und umgekehrt werden die Venetianer nichts gegen den König und Ungarn unternehmen; die Ratifikation des Waffenstillstandes durch Venedig wird der König 1428 September 8 Ilied. bis Weihnachten erhalten. 15 Aus Venedig Staats-A. Libri commemoriali Vol. 12 fol. 58 ab cop. membr. coaeva, inseriert in die Ratifikation Venedigs vom 2 November 1428. Datum in Ilied Canadinensis dio- cesis die 8 mensis septembris anno domini 1428. Gedruckt in Monumenta spectantia historiam Slavorum meridionalium 21, 32-34 ebendaher. 1428 Sept. 27 67. K. Sigmund an Nürnberg: befiehlt, den Stillstand zu beobachten, den er mit Venedig 20 bis Ende April nächsten Jahres geschlossen hat, und jede Schädigung der Venetianer und der von und zu ihnen Kommenden zu unterlassen; er ersucht, die Fränkischen Städte davon zu benachrichtigen; er gestattet bis zum Ablauf des Stillstandes den Handelsverkehr mit Venedig. 1428 September 27 Großwardein. Aus München Reichs-A. Reichsstädte, Urkunden: Nürnberg fasc. 3 cop. chart. coaeva, 25 Abschrift einer vom Landgericht des Burggrafentums vu Nürnberg am 27 November 1428 vidimierten Abschrift des Originals. Die unmittelbar auf das Datum folgende tianer betrachtet und dementsprechend bestraft wer- den würden (Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes I, 6 nr. 2 cop. chart. coaera mit Schnitten, von Ulm an Nördlingen gesandt in einem Briefe vom 14 Märx 1428; vgl. RTA. 9, 145 Anm. 6). Den Erlaſ schickten die von Vilembach am 12 Februar 1428 an Ulm mit dem Ersuchen um Antwort (Nördlingen a. a. O. cop. chart. coaeva, auf demselben Blatt mit dem Erlaſ Sigmunds). Ulm schickte beide Schriftstüicke am 14 März 1428 an Nördlingen und setxte xugleich die ganxe An- gelegenheit auf die Tagesordnung einer für den 23 März 1428 nach Ulm berufenen Versammlung des Schwäbischen Städtebundes (Nördlingen a. a. O. nr. 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del.). Vgl. auch S. 12. 1 Eine Abweichung vom Kanzleibrauch; denn die Form der Urkunde ist die eines Patentes mit aufgedrücktem Siegel. 2 Dieselbe Erklärung — natürlich mutatis mu- tandis und mit Weglassung des auf die Rati- fikation beziglichen Schlußpassus — erfolgte am 8 September 1428 auch von Seiten K. Sigmunds (Venedig Staats-A. Libri commemoriali Vol. 12 fol. 63 a cop. membr. coacva mit der Uberschrift Treugua domini regis Romanorum et Hungarie per 30 totum mensem aprilis 1429 cum illustrissimo do- minio Venetiarum; Datum in Ilied Chanadiensis diocesis a. d. 1428 die 8 mensis sept. Hung. etc. 42 Rom. 18 Boh. 9; Kontrasignatur Ad mandatum domini regis ] Gaspar Sligk etc.). Am 25 Oktober wurde 35 in einer Sitrung der Venetianischen Pregadi be- schlossen: Quod auctoritate hujus consilii possint ratificari et approbari treugue, quas vir nobilis Marcus Dandulo noster orator conclusit cum sere- nissimo domino rege Romanorum et Hungarie usque 40 per totum mensem aprilis proximum. De parte omnes. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 188a cop. membr. coaeva.) Am 2 November teilte dann der Doge Francesco Foscari dem Könige mit, daſt er den sinserierten; vgl. oben die Quellen- 45 beschreibung] Waffenstillstand ratifixiere (Venedig Staats-A. Libri commemoriali Vol. 12 fol. 58ab cop. membr. coaeva mit der Uberschrift Treugua cum domino rege Romanorum usque 25 mensis aprilis 1429). 50
114 Vorakten des Romzuges. 1428 Jan. I geben ze Cofin an dem newen jare nach Kristi geburd virczehen- hangundem 1 insigel. hundert und dornach in dem acht und zwainczigistem jaren unserr rich des Hungerischen etc. in dem 41 des Romischen in dem 18 und des Behemischen in dem 8 jaren. Ad mandatum domini regis Johannes [in verso] Registrata. episcopus Zagrabiensis cancellarius etc. 5 1428 Sept. 8 66. Marco Dandolo, laut Mandat vom 9 August 1427 Gesandter Venedigs an K. Sig- mund, bekennt 2, daß er unter der Vermittelung des Florentinischen Gesandten Piero Guicciardini und unter Zustimmung der Ungarischen Barone einen Waffenstillstand mit K. Sigmund geschlossen hat, der vom Tage der Ausstellung dieser Urkunde bis Ende April 1429 laufen und sowohl für das Römische Reich wie für die Kroneo Ungarn gültig sein soll; K. Sigmund wird während des Waffenstillstandes die Ve- netianer weder in Dalmatien und Kroatien noch in Italien noch anderwärts an- greifen, und umgekehrt werden die Venetianer nichts gegen den König und Ungarn unternehmen; die Ratifikation des Waffenstillstandes durch Venedig wird der König 1428 September 8 Ilied. bis Weihnachten erhalten. 15 Aus Venedig Staats-A. Libri commemoriali Vol. 12 fol. 58 ab cop. membr. coaeva, inseriert in die Ratifikation Venedigs vom 2 November 1428. Datum in Ilied Canadinensis dio- cesis die 8 mensis septembris anno domini 1428. Gedruckt in Monumenta spectantia historiam Slavorum meridionalium 21, 32-34 ebendaher. 1428 Sept. 27 67. K. Sigmund an Nürnberg: befiehlt, den Stillstand zu beobachten, den er mit Venedig 20 bis Ende April nächsten Jahres geschlossen hat, und jede Schädigung der Venetianer und der von und zu ihnen Kommenden zu unterlassen; er ersucht, die Fränkischen Städte davon zu benachrichtigen; er gestattet bis zum Ablauf des Stillstandes den Handelsverkehr mit Venedig. 1428 September 27 Großwardein. Aus München Reichs-A. Reichsstädte, Urkunden: Nürnberg fasc. 3 cop. chart. coaeva, 25 Abschrift einer vom Landgericht des Burggrafentums vu Nürnberg am 27 November 1428 vidimierten Abschrift des Originals. Die unmittelbar auf das Datum folgende tianer betrachtet und dementsprechend bestraft wer- den würden (Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes I, 6 nr. 2 cop. chart. coaera mit Schnitten, von Ulm an Nördlingen gesandt in einem Briefe vom 14 Märx 1428; vgl. RTA. 9, 145 Anm. 6). Den Erlaſ schickten die von Vilembach am 12 Februar 1428 an Ulm mit dem Ersuchen um Antwort (Nördlingen a. a. O. cop. chart. coaeva, auf demselben Blatt mit dem Erlaſ Sigmunds). Ulm schickte beide Schriftstüicke am 14 März 1428 an Nördlingen und setxte xugleich die ganxe An- gelegenheit auf die Tagesordnung einer für den 23 März 1428 nach Ulm berufenen Versammlung des Schwäbischen Städtebundes (Nördlingen a. a. O. nr. 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del.). Vgl. auch S. 12. 1 Eine Abweichung vom Kanzleibrauch; denn die Form der Urkunde ist die eines Patentes mit aufgedrücktem Siegel. 2 Dieselbe Erklärung — natürlich mutatis mu- tandis und mit Weglassung des auf die Rati- fikation beziglichen Schlußpassus — erfolgte am 8 September 1428 auch von Seiten K. Sigmunds (Venedig Staats-A. Libri commemoriali Vol. 12 fol. 63 a cop. membr. coacva mit der Uberschrift Treugua domini regis Romanorum et Hungarie per 30 totum mensem aprilis 1429 cum illustrissimo do- minio Venetiarum; Datum in Ilied Chanadiensis diocesis a. d. 1428 die 8 mensis sept. Hung. etc. 42 Rom. 18 Boh. 9; Kontrasignatur Ad mandatum domini regis ] Gaspar Sligk etc.). Am 25 Oktober wurde 35 in einer Sitrung der Venetianischen Pregadi be- schlossen: Quod auctoritate hujus consilii possint ratificari et approbari treugue, quas vir nobilis Marcus Dandulo noster orator conclusit cum sere- nissimo domino rege Romanorum et Hungarie usque 40 per totum mensem aprilis proximum. De parte omnes. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 10 fol. 188a cop. membr. coaeva.) Am 2 November teilte dann der Doge Francesco Foscari dem Könige mit, daſt er den sinserierten; vgl. oben die Quellen- 45 beschreibung] Waffenstillstand ratifixiere (Venedig Staats-A. Libri commemoriali Vol. 12 fol. 58ab cop. membr. coaeva mit der Uberschrift Treugua cum domino rege Romanorum usque 25 mensis aprilis 1429). 50
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D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 115 Vidimationsformel lautet Ditz vidimus und abschrift ist geben und versigelt unter des 1428. lantgerichts des burggraftums zu Nurmberg anhangendem insigel am samstag nach sant Sept. 27 Kathrein tag [Nov. 27] nach Crists gepurt 1400 und in dem 28 jaren. Uber dem Stück steht Datum per copiam. Wir Sigmund von gottes gnaden Rômischer kônig zu allen zeiten merer des reichs und zu Hungern zu Beheim etc. kônig embieten dem burgermeister rate und burgern gemeinclich der stat zu Nürmberg unseren und des reichs lieben getrewen unser gnad wir lassen euch wissen, daz wir mit den Venedigern und alles gut. lieben getrewen. einen zeitlichen frid und bestand gemacht haben werend biz den nehstkunftigen monad 1429 1o april genzlich auß 1. und wir wollen, daz derselbe frid von allen unseren und des reichs April 30 und unserr kônigreich getrewen und a untertanen vestielich die zeit auß gehalten werd und daz dieselben Venediger von unseren wegen noch durch die unseren in dem hei- ligen reiche oder in unsern kônigreichen dheinerlei weise sullen weder an irem leib noch gut nicht geleidigt noch gehindert werden noch auch unsere undertane in iren gebieten. 15 sunder ist unser meinung, daz ir die sach und den frid den ewern und andern unsern steten in Francken verkundigt und zu wissen thut 2, daz sich iederman darnach wisse ze richten. und wir wollen auch, daz niemand wer der sei, der unser sunderlich brief darüber von uns vormals hat, die vorgenanten Venediger an irem leib noch gut oder die zu oder von in wandern und ziehen angreifen aufhalten noch bekomeren sullen. und 20 ob ewern mitburgern mit den Venedigern not ist, die mûgen die vorgenante zeit auß ir handlung wol treiben 4. und wir thun euch diß zu wissen, darûmb wann wir ewern nutz allzeit gerne sehen und furdern. geben zw Waradia am nehsten montag vor sant Mi- chels tag unserer reich des Ungrischen etc. in dem 42 des Römischen in dem newn- zehenden und des Behmischen in dem newnden jaren. 1428 Sept. 22 5 25 68. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für den Gesandten in Florenz Fantino Dandolo zu Waffenstillstandsverhandlungen mit zwei gen. Gesandten K. Sig- munds. 1429 Februar 7 Venedig. 1429 Febr. 7 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 10 fol. 231 ab cop. membr. coaeva. Antragstellere Sapientes consilii, sapientes sopra terris de novo acquisitis, sapientes ordinum. 1428 die 7 februarii. [Zuerst wird beschlossen, dem Gesandten zu schreiben: er werde wissen, daß Marco Dandolo mit dem Römischen Könige einen Waffenstillstand bis zum April vereinbart5 und der König versprochen habe, Gesandte nach Florenz zu schicken, um unter dessen Vermittlung mit einer Venetianischen Gesandtschaft über treugue longiores zu verhandeln 6; demgemäß habe der König jetzt zwei Gesandte nach Florenz 35 geschickt, den Kustos Andreas von Chasma und den Dr. legum Ludovicus de Cataneis 7 beide seien durch Padua gereist und hätten den Rektoren von Padua, die sie im Auftrage Venedigs besuchten, gesagt, qualiter de mandato serenissimi domini sui regis ibant Floren- tiam pro concludendo cum nostro dominio treuguas, que forent longiores et meliores pace; sie hätten die Rektoren aufgefordert, ut nobis scriberent, quod mitteremus illuc 30 40 a) Vorl. wiederholt und. Vgl. nr. 66. 2 Nürnberg kam der Aufforderung des Königs am 8 November 1428 nach, indem es Abschrift des königlichen Briefes je an Windsheim, Weißenburg, 45 Rothenburg und Schweinfurt schickte (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 8 fol. 84a cop. chart. coacva). 3 Vgl. S. 35 Anm. I und S. 113 Anm. 2; auch nrr. 17 und 65. 4 Konstanz, Augsburg und Ulm erhielten die Er- laubnis, mit Venedig Handel xu treiben, erst am 21 April 1429 (Altmann nrr. 7239�7241; vgl. nrr. 7362 und 7435). 5 Vgl. nr. 66. 6 Vgl. S. 29 Anm. 3. Vgl. S. 29 Anm. 4. 15*
D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 115 Vidimationsformel lautet Ditz vidimus und abschrift ist geben und versigelt unter des 1428. lantgerichts des burggraftums zu Nurmberg anhangendem insigel am samstag nach sant Sept. 27 Kathrein tag [Nov. 27] nach Crists gepurt 1400 und in dem 28 jaren. Uber dem Stück steht Datum per copiam. Wir Sigmund von gottes gnaden Rômischer kônig zu allen zeiten merer des reichs und zu Hungern zu Beheim etc. kônig embieten dem burgermeister rate und burgern gemeinclich der stat zu Nürmberg unseren und des reichs lieben getrewen unser gnad wir lassen euch wissen, daz wir mit den Venedigern und alles gut. lieben getrewen. einen zeitlichen frid und bestand gemacht haben werend biz den nehstkunftigen monad 1429 1o april genzlich auß 1. und wir wollen, daz derselbe frid von allen unseren und des reichs April 30 und unserr kônigreich getrewen und a untertanen vestielich die zeit auß gehalten werd und daz dieselben Venediger von unseren wegen noch durch die unseren in dem hei- ligen reiche oder in unsern kônigreichen dheinerlei weise sullen weder an irem leib noch gut nicht geleidigt noch gehindert werden noch auch unsere undertane in iren gebieten. 15 sunder ist unser meinung, daz ir die sach und den frid den ewern und andern unsern steten in Francken verkundigt und zu wissen thut 2, daz sich iederman darnach wisse ze richten. und wir wollen auch, daz niemand wer der sei, der unser sunderlich brief darüber von uns vormals hat, die vorgenanten Venediger an irem leib noch gut oder die zu oder von in wandern und ziehen angreifen aufhalten noch bekomeren sullen. und 20 ob ewern mitburgern mit den Venedigern not ist, die mûgen die vorgenante zeit auß ir handlung wol treiben 4. und wir thun euch diß zu wissen, darûmb wann wir ewern nutz allzeit gerne sehen und furdern. geben zw Waradia am nehsten montag vor sant Mi- chels tag unserer reich des Ungrischen etc. in dem 42 des Römischen in dem newn- zehenden und des Behmischen in dem newnden jaren. 1428 Sept. 22 5 25 68. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für den Gesandten in Florenz Fantino Dandolo zu Waffenstillstandsverhandlungen mit zwei gen. Gesandten K. Sig- munds. 1429 Februar 7 Venedig. 1429 Febr. 7 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 10 fol. 231 ab cop. membr. coaeva. Antragstellere Sapientes consilii, sapientes sopra terris de novo acquisitis, sapientes ordinum. 1428 die 7 februarii. [Zuerst wird beschlossen, dem Gesandten zu schreiben: er werde wissen, daß Marco Dandolo mit dem Römischen Könige einen Waffenstillstand bis zum April vereinbart5 und der König versprochen habe, Gesandte nach Florenz zu schicken, um unter dessen Vermittlung mit einer Venetianischen Gesandtschaft über treugue longiores zu verhandeln 6; demgemäß habe der König jetzt zwei Gesandte nach Florenz 35 geschickt, den Kustos Andreas von Chasma und den Dr. legum Ludovicus de Cataneis 7 beide seien durch Padua gereist und hätten den Rektoren von Padua, die sie im Auftrage Venedigs besuchten, gesagt, qualiter de mandato serenissimi domini sui regis ibant Floren- tiam pro concludendo cum nostro dominio treuguas, que forent longiores et meliores pace; sie hätten die Rektoren aufgefordert, ut nobis scriberent, quod mitteremus illuc 30 40 a) Vorl. wiederholt und. Vgl. nr. 66. 2 Nürnberg kam der Aufforderung des Königs am 8 November 1428 nach, indem es Abschrift des königlichen Briefes je an Windsheim, Weißenburg, 45 Rothenburg und Schweinfurt schickte (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 8 fol. 84a cop. chart. coacva). 3 Vgl. S. 35 Anm. I und S. 113 Anm. 2; auch nrr. 17 und 65. 4 Konstanz, Augsburg und Ulm erhielten die Er- laubnis, mit Venedig Handel xu treiben, erst am 21 April 1429 (Altmann nrr. 7239�7241; vgl. nrr. 7362 und 7435). 5 Vgl. nr. 66. 6 Vgl. S. 29 Anm. 3. Vgl. S. 29 Anm. 4. 15*
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116 Vorakten des Romzuges. 1429 Febr. 7 nostram ambassiatam cum pleno et generali mandato, quoniam ipsi similiter habebant a domino suo rege plenum mandatum faciendi et concludendi hanc rem; er möge nun Florenz mitteilen, daß Venedig unter dessen Vermittlung gern verhandeln und ab- schließen würde und daß er ausreichende Vollmacht habe; anbei erhalte er sindicatum in plena forma. Dann folgt, was zu seiner Information dienen soll:] [1] Quod prefatus Marcus Dandulo, dum esset ad presentiam prefati sere- nissimi regis ac secum tractaret hanc materiam sequens formam sue commissionis 1 licet fecisset experientiam faciendi treuguas pro longiori tempore, tandem devenit ad terminum annorum quinque, quoniam idem serenissimus rex ipsas treuguas pro majori tempore de firmo habere nolebat. sed dicte treugue tractabantur sub ista con-10 ditione, quod idem rex volebat habere mutuo a nostro dominio certam summam pe- cuniarum et quod dicte treugue durarent tanto tempore plus ab annis quinque supra, quanto tempore idem rex staret ad restituendum nobis pecunias illas mutuatas et per certum tempus post. ob quam causam in dictis praticis et tractatibus prefatus orator noster promisit nostro nomine mutuare sue serenitati ducatos octuaginta mille juxta ulti- 15 mam libertatem, quam a nobis habebat 2, in certis terminis. ideo si venietur ad istas praticas, [1a] primo ad factum temporis seu termini treuguarum volumus, quod factis per vos omnibus possibilibus et honestis experientiis, quod dicte treugue fiant per illud longius tempus, quod possibile fuerit, tandem condescendatis ad terminum annorum quin- que, sed non abinde infra aliquo modo. [1'] et si peterentur pecunie pro his treuguis, 20 contenti sumus, quod demum promittere possitis, sicut promisit prefatus Marcus Dandulo, usque ad summam ducatorum octuaginta millium cum ista conditione, quod dicte treugue ultra terminum quinque annorum aut plurium, si pro pluribus obtinere poteritis, tanto plus durare debeant, quanto tempore idem rex stabit ad restituendum nobis totam dictam pecunie quantitatem et per sex menses, postquam restituerit pecunias antedictas. que 25 pecunie dentur et mutuentur per nos sue serenitati in tribus terminis, videlicet concluso concordio usque sex menses dabimus terciam partem et aliam terciam partem usque ad alios sex menses et residuam terciam partem usque ad alios menses sex. et si non possetis obtinere hoc modo, promittatis, quod solvemus pecunias istas in tribus terminis, videlicet de quatuor in quatuor menses; et si etiam non possetis hoc modo facere, pro- 30 mittatis in tribus terminis, singulis tribus mensibus terciam partem. quas solutiones con- tenti sumus facere seu fieri facere in terra Segne illis, qui ibi erunt nomine regis et habebunt ab eo libertatem. verum volumus, quod omnes iste promissiones, que fient in his treuguis, fiant pro prefato serenissimo rege ac pro regno et corona Hungarie. [2] et si peteretur subsidium nostrum contra Turchos, sumus contenti, quod promittatis, quod, 35 quotienscunque sua serenitas ire disponet et effectualiter ibit personaliter cum potenti exercitu suo contra Turchos et cum ipso suo exercitu se extendet ad partes Grecie contra ipsos Turchos, nos tenebimus cum potenti armata nostra omnibus nostris sumptibus transitum Galipolis et obviabimus ipsis Turchis dictum transitum Galipolis tanto tem- pore, quanto idem serenissimus rex stabit cum exercitu suo in partibus Romanie, sumus- 40 que contenti, quod possit intrare cum gentibus suis in civitatem nostram Salonichi ac in aliis terris et locis, quas et que habemus seu habebimus in partibus illis, ac habere victualia pro suis pecuniis precio competenti et omnia comoda possibilia et ho- nesta. [3] si autem peteretur, quod sua serenitas habere deberet securum transitum per terras et loca nostra pro eundo ad recipiendum coronas imperii, contenti sumus pro- 46 mittere, quod veniente sua serenitate pacifice ad recipiendum coronas imperii habeat liberum et tutum transitum per terras loca passus et aquas nostras ac victualia pro pe- cuniis suis precio competenti et quod in omnibus dictis terris et locis intrare possit cum 1 nr. 64 art. 4a. 2 Vgl. nr. 64 art. 4e bexw. nr. 59 art. 9.
116 Vorakten des Romzuges. 1429 Febr. 7 nostram ambassiatam cum pleno et generali mandato, quoniam ipsi similiter habebant a domino suo rege plenum mandatum faciendi et concludendi hanc rem; er möge nun Florenz mitteilen, daß Venedig unter dessen Vermittlung gern verhandeln und ab- schließen würde und daß er ausreichende Vollmacht habe; anbei erhalte er sindicatum in plena forma. Dann folgt, was zu seiner Information dienen soll:] [1] Quod prefatus Marcus Dandulo, dum esset ad presentiam prefati sere- nissimi regis ac secum tractaret hanc materiam sequens formam sue commissionis 1 licet fecisset experientiam faciendi treuguas pro longiori tempore, tandem devenit ad terminum annorum quinque, quoniam idem serenissimus rex ipsas treuguas pro majori tempore de firmo habere nolebat. sed dicte treugue tractabantur sub ista con-10 ditione, quod idem rex volebat habere mutuo a nostro dominio certam summam pe- cuniarum et quod dicte treugue durarent tanto tempore plus ab annis quinque supra, quanto tempore idem rex staret ad restituendum nobis pecunias illas mutuatas et per certum tempus post. ob quam causam in dictis praticis et tractatibus prefatus orator noster promisit nostro nomine mutuare sue serenitati ducatos octuaginta mille juxta ulti- 15 mam libertatem, quam a nobis habebat 2, in certis terminis. ideo si venietur ad istas praticas, [1a] primo ad factum temporis seu termini treuguarum volumus, quod factis per vos omnibus possibilibus et honestis experientiis, quod dicte treugue fiant per illud longius tempus, quod possibile fuerit, tandem condescendatis ad terminum annorum quin- que, sed non abinde infra aliquo modo. [1'] et si peterentur pecunie pro his treuguis, 20 contenti sumus, quod demum promittere possitis, sicut promisit prefatus Marcus Dandulo, usque ad summam ducatorum octuaginta millium cum ista conditione, quod dicte treugue ultra terminum quinque annorum aut plurium, si pro pluribus obtinere poteritis, tanto plus durare debeant, quanto tempore idem rex stabit ad restituendum nobis totam dictam pecunie quantitatem et per sex menses, postquam restituerit pecunias antedictas. que 25 pecunie dentur et mutuentur per nos sue serenitati in tribus terminis, videlicet concluso concordio usque sex menses dabimus terciam partem et aliam terciam partem usque ad alios sex menses et residuam terciam partem usque ad alios menses sex. et si non possetis obtinere hoc modo, promittatis, quod solvemus pecunias istas in tribus terminis, videlicet de quatuor in quatuor menses; et si etiam non possetis hoc modo facere, pro- 30 mittatis in tribus terminis, singulis tribus mensibus terciam partem. quas solutiones con- tenti sumus facere seu fieri facere in terra Segne illis, qui ibi erunt nomine regis et habebunt ab eo libertatem. verum volumus, quod omnes iste promissiones, que fient in his treuguis, fiant pro prefato serenissimo rege ac pro regno et corona Hungarie. [2] et si peteretur subsidium nostrum contra Turchos, sumus contenti, quod promittatis, quod, 35 quotienscunque sua serenitas ire disponet et effectualiter ibit personaliter cum potenti exercitu suo contra Turchos et cum ipso suo exercitu se extendet ad partes Grecie contra ipsos Turchos, nos tenebimus cum potenti armata nostra omnibus nostris sumptibus transitum Galipolis et obviabimus ipsis Turchis dictum transitum Galipolis tanto tem- pore, quanto idem serenissimus rex stabit cum exercitu suo in partibus Romanie, sumus- 40 que contenti, quod possit intrare cum gentibus suis in civitatem nostram Salonichi ac in aliis terris et locis, quas et que habemus seu habebimus in partibus illis, ac habere victualia pro suis pecuniis precio competenti et omnia comoda possibilia et ho- nesta. [3] si autem peteretur, quod sua serenitas habere deberet securum transitum per terras et loca nostra pro eundo ad recipiendum coronas imperii, contenti sumus pro- 46 mittere, quod veniente sua serenitate pacifice ad recipiendum coronas imperii habeat liberum et tutum transitum per terras loca passus et aquas nostras ac victualia pro pe- cuniis suis precio competenti et quod in omnibus dictis terris et locis intrare possit cum 1 nr. 64 art. 4a. 2 Vgl. nr. 64 art. 4e bexw. nr. 59 art. 9.
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D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 117 [3"] et si requireretur subventio galearum nostrarum pro eundo ad decenti comitiva. recipiendum coronas imperii vel receptis ipsis coronis pro redeundo in Hungariam, con- tenti sumus, quod promittere possitis, quod conduci faciemus suam serenitatem de Segna ad partes Marchie cum galeis nostris armatis ad nostras expensas ac facere sociari suam 5 serenitatem usque Romam per nostros honorabiles oratores et similiter acceptis coronis imperii facere eum reconduci cum galeis nostris de partibus Marchie ad partes Segne. [Es folgt noch der Beschluß: Laurentius Bonzi electus cancellarius noster Crete, der mit Marco Dandolo in Ungarn war und gut unterrichtet ist de omnibus his negociis ac de verbis hincinde habitis et de omnibus terminis, in quibus res ille remanserunt, 1o soll nach Florenz reisen und während der Dauer der Verhandlungen zur Verfügung Fantino Dandolo’s stehen.] 1429 Febr. 7 De parte 134, de non 5, non sinceri 6. 15 69. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Weisung an den Gesandten in Florenz Fantino Dandolo für die Waffenstillstandsverhandlungen mit den Gesandten K. Sig- munds. 1429 März 29 Venedig. 1429 März 29 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 11 fol. 4ab cop. membr. coaeva. Antragsteller: Sapientes consilii et sapientes terrarum de novo acquisitarum. 1429 die 29 martii. I Beschluß, dem Gesandten xu schreiben: Er habe in seinen Briefen vom 19., 22. und 23 Mürx, die gestern angekommen seien, über die res principales berichtet, mit denen man ihn 20 beauftragt habe. Was seine Mitteilungen über die Waffenstillstandsverhandlungen mit den königlichen Gesandten anbetreffe, so erwidere man ihm: [I] Venedig ist nach wie vor bereit, den Römischen König gegen die Türken in der Weise zu unterstütxen, die in seiner (Dandolo's) Instruktion und auch schon in der Marco Dandolo's angegeben ist 1. Man wundert sich, daß die königlichen Gesandten an ihrer Forderung 2 festhalten. Sollten sie erklären, daßt sie keine Vollmacht haben, die Forderung xu 25 ändern, und sollten sie oder einer von ihnen deshalb xum Könige reisen wollen, so steht ihnen dies frei. [2] Wegen des zweiten Artikels, in dem die königlichen Gesandten die Dauer des Waffenstill- standes nur auf fünf Jahre festsetxen wollen, soll Dandolo den Florentinischen praticatores sagen: wenn man sich erst über die anderen Artikel geeinigt habe, werde sich hinsichtlich des zweiten wohl schon ein modus et medium finden lassen, ita quod propter hoc ista concordia vel treugua non deficiet. [3] Mit so dem, was Dandolo wegen des Artikels de nominatione colligatorum recommendatorum etc. den königlichen Gesandten hat sagen lassen, ist man einverstanden. [4] Sollten die königlichen Gesandten xum Könige reisen oder ihm schreiben wollen, so soll Dandolo den Florentinischen Vermittlern sagen: sie wüßsten, daßt der Waffenstillstand bis Georgi [April 23] geschlossen worden sei, also demnächst ablaufe; sie möchten deshalb Sorge tragen, daß er verlängert werde, damit man die schwebenden Verhandlungen in 35 Ruhe xu Ende führen könne. Sollten die königlichen Gesandten keine Vollmacht daxu haben, so soll Dandolo Florenx veranlassen, einen besonderen Boten, eventuell auf Venedigs Kosten, mit einem Briefe an den König xu schicken; der Bote kann auch einen Brief der königlichen Gesandten mitnehmen. [5] Dan- dolo darf nach Ablauf des für seine Mission festgesetxten Termines, Lorenxo Bonxi 3, dessen An- wesenheit in Florenx nicht mehr notwendig ist, schon jetxt nach Venedig xuriickkehren. U. a. m. !. De 40 parte 150, de non 1, non sinceri 1. 70. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Brief an Papst Martin zum Zweck der Rechtfertigung Venedigs gegen verleumderische Behauptungen des Römischen Königs. [ 1429] Juni 29 Venedig. 11429/ Jиni 29 45 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 11 fol. 16 a-17a cop. membr. coaeva. Antrag- steller : Ser Leonardus Mocenigo, ser Fantinus Michiel, ser Jacobus Trivisano, ser Antonius Contareno sapientes consilii. 1 Vgl. nr. 68 art. 2 und nr. 64 art. 4b bexw. nr. 59 art. 2. Vgl. nr. 70. Vgl. nr. 68.
D. Erster Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig 1425-1430 nr. 56-70. 117 [3"] et si requireretur subventio galearum nostrarum pro eundo ad decenti comitiva. recipiendum coronas imperii vel receptis ipsis coronis pro redeundo in Hungariam, con- tenti sumus, quod promittere possitis, quod conduci faciemus suam serenitatem de Segna ad partes Marchie cum galeis nostris armatis ad nostras expensas ac facere sociari suam 5 serenitatem usque Romam per nostros honorabiles oratores et similiter acceptis coronis imperii facere eum reconduci cum galeis nostris de partibus Marchie ad partes Segne. [Es folgt noch der Beschluß: Laurentius Bonzi electus cancellarius noster Crete, der mit Marco Dandolo in Ungarn war und gut unterrichtet ist de omnibus his negociis ac de verbis hincinde habitis et de omnibus terminis, in quibus res ille remanserunt, 1o soll nach Florenz reisen und während der Dauer der Verhandlungen zur Verfügung Fantino Dandolo’s stehen.] 1429 Febr. 7 De parte 134, de non 5, non sinceri 6. 15 69. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Weisung an den Gesandten in Florenz Fantino Dandolo für die Waffenstillstandsverhandlungen mit den Gesandten K. Sig- munds. 1429 März 29 Venedig. 1429 März 29 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 11 fol. 4ab cop. membr. coaeva. Antragsteller: Sapientes consilii et sapientes terrarum de novo acquisitarum. 1429 die 29 martii. I Beschluß, dem Gesandten xu schreiben: Er habe in seinen Briefen vom 19., 22. und 23 Mürx, die gestern angekommen seien, über die res principales berichtet, mit denen man ihn 20 beauftragt habe. Was seine Mitteilungen über die Waffenstillstandsverhandlungen mit den königlichen Gesandten anbetreffe, so erwidere man ihm: [I] Venedig ist nach wie vor bereit, den Römischen König gegen die Türken in der Weise zu unterstütxen, die in seiner (Dandolo's) Instruktion und auch schon in der Marco Dandolo's angegeben ist 1. Man wundert sich, daß die königlichen Gesandten an ihrer Forderung 2 festhalten. Sollten sie erklären, daßt sie keine Vollmacht haben, die Forderung xu 25 ändern, und sollten sie oder einer von ihnen deshalb xum Könige reisen wollen, so steht ihnen dies frei. [2] Wegen des zweiten Artikels, in dem die königlichen Gesandten die Dauer des Waffenstill- standes nur auf fünf Jahre festsetxen wollen, soll Dandolo den Florentinischen praticatores sagen: wenn man sich erst über die anderen Artikel geeinigt habe, werde sich hinsichtlich des zweiten wohl schon ein modus et medium finden lassen, ita quod propter hoc ista concordia vel treugua non deficiet. [3] Mit so dem, was Dandolo wegen des Artikels de nominatione colligatorum recommendatorum etc. den königlichen Gesandten hat sagen lassen, ist man einverstanden. [4] Sollten die königlichen Gesandten xum Könige reisen oder ihm schreiben wollen, so soll Dandolo den Florentinischen Vermittlern sagen: sie wüßsten, daßt der Waffenstillstand bis Georgi [April 23] geschlossen worden sei, also demnächst ablaufe; sie möchten deshalb Sorge tragen, daß er verlängert werde, damit man die schwebenden Verhandlungen in 35 Ruhe xu Ende führen könne. Sollten die königlichen Gesandten keine Vollmacht daxu haben, so soll Dandolo Florenx veranlassen, einen besonderen Boten, eventuell auf Venedigs Kosten, mit einem Briefe an den König xu schicken; der Bote kann auch einen Brief der königlichen Gesandten mitnehmen. [5] Dan- dolo darf nach Ablauf des für seine Mission festgesetxten Termines, Lorenxo Bonxi 3, dessen An- wesenheit in Florenx nicht mehr notwendig ist, schon jetxt nach Venedig xuriickkehren. U. a. m. !. De 40 parte 150, de non 1, non sinceri 1. 70. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Brief an Papst Martin zum Zweck der Rechtfertigung Venedigs gegen verleumderische Behauptungen des Römischen Königs. [ 1429] Juni 29 Venedig. 11429/ Jиni 29 45 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 11 fol. 16 a-17a cop. membr. coaeva. Antrag- steller : Ser Leonardus Mocenigo, ser Fantinus Michiel, ser Jacobus Trivisano, ser Antonius Contareno sapientes consilii. 1 Vgl. nr. 68 art. 2 und nr. 64 art. 4b bexw. nr. 59 art. 2. Vgl. nr. 70. Vgl. nr. 68.
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[1429] 118 Vorakten : des Romzugeś. Die 29 junii. || Beschluß, dem. Papste xu schreiben: Мат habe gehórt, dafů K. Sigmund dem i2 . . m . . . g + . (pot Juni 29 Papste 1 und anderen christlichen Fürsten geschrieben habe, Venedig habe sich geweigert, sich mit Um zu 1429 Okt, 10 vertragen, und er set infolge dessen yenötigt yewesen, einen dreijährigen Waffenstillstand mit den Türken xu schließen 2. Ferner wisse man, daß der König dem Papste mitgeteilt habe, Venedig habe bei den in Florenz geführten Waffenstillstandsverhandlungen ihn (den Papst) nacht in den Waffenstillstandsvertrag aufnehmen wollen. Darauf erwidere man: Es sei ein sonderbares Verfahren des Königs, für seinen . Waffenstillstand mit den Türken Venedig verantwortlich xu machen. Dieses sei eifrig bemüht gewesen, den Abschluß eines Waffenstillstandes mit ihm herbeizuführen, habe ihm außerordentliche Anerbietungen gemacht und habe Gesandte an ihn tief nach Ungarn geschickt 3,” Aber er habe mu einen sechsmonat- lichen. Waffenstillstand ^ haben. wollen, der jetxt auf Georgi [April 23]. abgelaufen, sei. Is sei verabredet worden, daf der Waffenstillstandsvertrag in Florenz unter Florentimischer Vermittelung 5 abgeschlossen werden sollte. Dort sei lange verhandelt worden. Alle Schwierigkeit habe dabei in dem Artikel de sub- sidio maritimo prestando regi contra Turcos gelegen. erledigen wollen, ehe sie über die andern verhandelten; aber ihre Forderung, daß Venedig den König auch auf der Donau unterstütze, und xwar non solum quando rex ipse personaliter iret [se?/. contra Turcos] sed quotienscunque requireret, se wnannehmbar gewesen, und an dieser Forderung seien die Verhandlungen gescheitert. Zu Verhandlungen über den Binschlufà des Papstes in den Vertrag sei es gar wicht ge- kommen; das werde Florenz bexeugen können. Der Köniy wolle eben nur eine Fntschuldigumg für seinen Waffenstillstand mit den Türken haben. In ähnlicher Weise wie jetzt habe er Venedig auch saw Zeit des Konstanzer Konxils oder kurz vorher verleumdet; damals habe er behauptet, es habe sich mit den Türken verbindet. Diese Behauptung sei dann dureh einen Sieg der Venetianvischen Flotte über die Türkische schlagend widerlegt worden. ‘ Venedig habe allen Grund, sich über den Köniy xw beklagen, der ihm durch seinen Waffenstillstand die ganze Last des Türkenkrieges xugewälxt habe. Übrigens habe es erst kürzlich 6 ein durch Tommaso Milanesi überbrachtes Gesuch. des Künigs um Gestattumg der xoll- freien Ausfuhr von Kriegsbedarf sum Türkenkriege bewilligt. | De parte 110. i BE. Zweiter Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Papst Martin V in den Jahren 71. K. Sigmund an Papst [Martin V]: beglaubigt Benedetto Folchi von Forl. Oktober 10 * Prefiburg. Aus Wien H.H.St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 56ab cop. chart. coaera. Regest bei Albnamn m. 7451. . : mittelung geführten. Verhandlungen adt. Sultan Murad 8. haben, que nos ducebant ad hujusmodi treugarum indueias pro bono et utili tocius. Christianismi circum- 5 10 Die königlichen Gesandten hetten erst diesen Artikel 16 20 25 1426 bis 1430 nr. 71-77. 1429 30 Schreibt: Er habe dem. Papste unlängst Mitteilungen gemacht über seine unter Mailändischer Ver- Der Papst werde aus ihnen die Motive ersehen Um ihn mam über alle Einxelheiten genauer 86 stanciis nuno rerum consideratis necessario amplectandas. 1 Der Bricf Sigmumds am den Papst ist gedruckt dei Martene, Thesaurus novus anecdotorum 1, 1743 bis 1745. Er gehört seinem Inhalte nach in den Mai 1429. Vgl. auch Finke, Forschungen und Quellen xur Gesch. des Konstanxer Konxils S. 7. ? Vgl. S. 988 Amm. 1. 3 ygl. S. 28-29. * Vgl. vw. 66. o 5 Vgl. S. 29 Anm. 3 und mr. 68. в Am, 26 Mai 1429 (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol, 11% cop. membr.…. coaeva).. : ii т Тот 10 Oktober 1429 ist wahrscheinlich. auch ein Brief K. Sigmumds am den Herzog von Mailand zu datieren, in dem er diesem xunächst fin" die Bemühungen Folchi’s um den Waffenstillstand damkt und dann ihn bittet, Folchi so bald.als möglich sum Papste au senden, damit auch dieser diber die Verhandlungen mit dem Sultan unterrichtet werde. Der Herzog möge Folchi beauftragen, ut eciam tui parte et tamquam tuus orator fidelis inter dominum nostrum summum pontificem et nostram majestatem se ingerat pro perfecto concordio et intelligencia, 40 damit Papst und Kirche wieder Vertrauen xu ihm fassen könnten und omnes Suspiciones inter ecole- siam et imperium [Vorl. imperii] deseitigt würden. Folchi habe entsprechende Informationen von ihm erhalten; et quecunque per eum fuerunt reportata 46 ot obtenta, per ipsum ad nos viceversa subordines reportari, ut exinde possimus nos regere in agendis. | nam nobis et ecclesia conjunetis eciam status tuus indubie felicia suscipere posset incrementa. (Wem H. H. St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 56b-572 60 cop. chart. coaeva ohne Datum.) m 8 Vgl. пт, 70.
[1429] 118 Vorakten : des Romzugeś. Die 29 junii. || Beschluß, dem. Papste xu schreiben: Мат habe gehórt, dafů K. Sigmund dem i2 . . m . . . g + . (pot Juni 29 Papste 1 und anderen christlichen Fürsten geschrieben habe, Venedig habe sich geweigert, sich mit Um zu 1429 Okt, 10 vertragen, und er set infolge dessen yenötigt yewesen, einen dreijährigen Waffenstillstand mit den Türken xu schließen 2. Ferner wisse man, daß der König dem Papste mitgeteilt habe, Venedig habe bei den in Florenz geführten Waffenstillstandsverhandlungen ihn (den Papst) nacht in den Waffenstillstandsvertrag aufnehmen wollen. Darauf erwidere man: Es sei ein sonderbares Verfahren des Königs, für seinen . Waffenstillstand mit den Türken Venedig verantwortlich xu machen. Dieses sei eifrig bemüht gewesen, den Abschluß eines Waffenstillstandes mit ihm herbeizuführen, habe ihm außerordentliche Anerbietungen gemacht und habe Gesandte an ihn tief nach Ungarn geschickt 3,” Aber er habe mu einen sechsmonat- lichen. Waffenstillstand ^ haben. wollen, der jetxt auf Georgi [April 23]. abgelaufen, sei. Is sei verabredet worden, daf der Waffenstillstandsvertrag in Florenz unter Florentimischer Vermittelung 5 abgeschlossen werden sollte. Dort sei lange verhandelt worden. Alle Schwierigkeit habe dabei in dem Artikel de sub- sidio maritimo prestando regi contra Turcos gelegen. erledigen wollen, ehe sie über die andern verhandelten; aber ihre Forderung, daß Venedig den König auch auf der Donau unterstütze, und xwar non solum quando rex ipse personaliter iret [se?/. contra Turcos] sed quotienscunque requireret, se wnannehmbar gewesen, und an dieser Forderung seien die Verhandlungen gescheitert. Zu Verhandlungen über den Binschlufà des Papstes in den Vertrag sei es gar wicht ge- kommen; das werde Florenz bexeugen können. Der Köniy wolle eben nur eine Fntschuldigumg für seinen Waffenstillstand mit den Türken haben. In ähnlicher Weise wie jetzt habe er Venedig auch saw Zeit des Konstanzer Konxils oder kurz vorher verleumdet; damals habe er behauptet, es habe sich mit den Türken verbindet. Diese Behauptung sei dann dureh einen Sieg der Venetianvischen Flotte über die Türkische schlagend widerlegt worden. ‘ Venedig habe allen Grund, sich über den Köniy xw beklagen, der ihm durch seinen Waffenstillstand die ganze Last des Türkenkrieges xugewälxt habe. Übrigens habe es erst kürzlich 6 ein durch Tommaso Milanesi überbrachtes Gesuch. des Künigs um Gestattumg der xoll- freien Ausfuhr von Kriegsbedarf sum Türkenkriege bewilligt. | De parte 110. i BE. Zweiter Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Papst Martin V in den Jahren 71. K. Sigmund an Papst [Martin V]: beglaubigt Benedetto Folchi von Forl. Oktober 10 * Prefiburg. Aus Wien H.H.St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 56ab cop. chart. coaera. Regest bei Albnamn m. 7451. . : mittelung geführten. Verhandlungen adt. Sultan Murad 8. haben, que nos ducebant ad hujusmodi treugarum indueias pro bono et utili tocius. Christianismi circum- 5 10 Die königlichen Gesandten hetten erst diesen Artikel 16 20 25 1426 bis 1430 nr. 71-77. 1429 30 Schreibt: Er habe dem. Papste unlängst Mitteilungen gemacht über seine unter Mailändischer Ver- Der Papst werde aus ihnen die Motive ersehen Um ihn mam über alle Einxelheiten genauer 86 stanciis nuno rerum consideratis necessario amplectandas. 1 Der Bricf Sigmumds am den Papst ist gedruckt dei Martene, Thesaurus novus anecdotorum 1, 1743 bis 1745. Er gehört seinem Inhalte nach in den Mai 1429. Vgl. auch Finke, Forschungen und Quellen xur Gesch. des Konstanxer Konxils S. 7. ? Vgl. S. 988 Amm. 1. 3 ygl. S. 28-29. * Vgl. vw. 66. o 5 Vgl. S. 29 Anm. 3 und mr. 68. в Am, 26 Mai 1429 (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol, 11% cop. membr.…. coaeva).. : ii т Тот 10 Oktober 1429 ist wahrscheinlich. auch ein Brief K. Sigmumds am den Herzog von Mailand zu datieren, in dem er diesem xunächst fin" die Bemühungen Folchi’s um den Waffenstillstand damkt und dann ihn bittet, Folchi so bald.als möglich sum Papste au senden, damit auch dieser diber die Verhandlungen mit dem Sultan unterrichtet werde. Der Herzog möge Folchi beauftragen, ut eciam tui parte et tamquam tuus orator fidelis inter dominum nostrum summum pontificem et nostram majestatem se ingerat pro perfecto concordio et intelligencia, 40 damit Papst und Kirche wieder Vertrauen xu ihm fassen könnten und omnes Suspiciones inter ecole- siam et imperium [Vorl. imperii] deseitigt würden. Folchi habe entsprechende Informationen von ihm erhalten; et quecunque per eum fuerunt reportata 46 ot obtenta, per ipsum ad nos viceversa subordines reportari, ut exinde possimus nos regere in agendis. | nam nobis et ecclesia conjunetis eciam status tuus indubie felicia suscipere posset incrementa. (Wem H. H. St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 56b-572 60 cop. chart. coaeva ohne Datum.) m 8 Vgl. пт, 70.
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E. Zweiter Anhang: Verhiltnis K. Sigmunds zu Papst Martin V 1426-1430 nr. 71-77. 119 gu, unterrichten, schicke er xw ihm Benedetto Folchi von. Forli 1, den Gesandten des Herxogs von Mai- land, der sich in des letzteren Auftrage ungeachtet aller Schwierigkeiten fast xwei Jahre lang um das Zustandekommen des Waffenstillstandes bemüht habe: Folchi habe ine Auftrage des Griechischen Kaisers Johannes, bei dem er auf dem Rückwege vorgesprochen, ihn über dessen singularis affeccio berichtet, 5 quam habet pro bono Christianorum et unione fidelium ac reduccione votiva ad unum ovile 2; ^ E» (Sig- mund) glaube diese wichtige Angelegenheit xuwr Kenntnis des Papstes bringen xu müssen; er Folchi, der de supratactis et aliis multis rebus ad ungwem et realiter 10 die octobris anno etc. 99. deglaubige informiert sei, Datum Pozonii 79. K. Sigmund an Papst [Martin V]: beglaubigt den Bf. Christian von Ösell zur n Berichterstattung über den [ Preßburger | Reichstag. Preßburg 9. ] * Den miüttelbaren Anstoß xur Sendung Folchi’s an den Papst hatte vielleicht ein Brief des Herxogs von Madlamd am Federico de Pexxi, seinen Gesan- 16 den beim Könige, gegeben. Er schrieb ihn: Ein Freund, der beim Papste gut angeschrieben sei, habe ihm mündlich mvitgeteält, quod transferente se cum potenti manu ad.has partes Italie serenissimo do- mino nostro .. vege prelibatus dominus noster papa 2) cum majestate sua intelligentiam bonam assumet amboque fient unum et idem serenitatique sue non tantum prestabit assensum in assumendis coronarum suarum honoribus sed et auxilium ac favorem, et insuper illustris marchio Estensis ac magnificus do- 26 minus Mantue nunc existentes cum dominio Vene- torum ad requisitionem et mandatum sue majestatis contra Venetos illos insurgent et in omnibus facient, quicquid jusserit. sed nec papa nec prefati domini pro serenitate sua quomodolibet se moverent, nisi 30 prius esset cum forti brachio in Italia; non etiam ad majestatem suam in aliis partibus constitatam nuncios suos mitterent pro tali materia, quia nulla-' tenus se detegerent, non, si majestas. sua litteras aut nuncios ad eos mitteret, ista de causa ullam 35 audientiam sibi darent, expeditque, si heo locum habere débeant, ut serenitas sua in Italiam omnino Se conferat. sciunt, quotiens per majestatem suam dictum fuerit, quotiens intimatum litteris et solem- nibus ambassiatis, quotiens validis promissionibus 40 affirmatum, quod iu has partes cum valido exercitu personaliter se traduceret. qui numquam apparuit neque in tot replicationibus una solummodo vice venit. viderunt, quid mali successerit credentibus et expectantibus ejus adventum, nec ipsi talia ex- 16 periri disponunt. quare non animus, non intentio eis est se benivolos majestatis sue palam ostendere, nisi prius in Italia se constituat, potentem scilicet "t cesarem ipsum decet, Er halte diese Nach- richten für wahr. Pexxi möge sie dem Könige in 5 geheimer Audienx mitteilen, nachdem dieser ver- Sprochen habe, Niemandem etwas davon ^ sagen; ferner möge er ihn auffordern, nunmehr, da die Verhältnisse so günstig lägen, nach Italien xu kom- men. Jener Gewilwsmam habe ihm auch gesagt, 55 daß die Streitkräfte der Venetianer jetxt viel schwä- cher seien als früher, da die der Florentiner Sich von ihnen getrennt hditten. - dominium enim Venetorum et comunitas ipsa Florentinorum non [1430 c Januar 8 videntur invicem amiciciam illam habere, quam re- troactis habuere temporibus, imo potius alter ab al- tero discrepare, diciturque et ita veritas est, quod Florentini nune se omnes intelligunt cum domino nostro papa neo amplius cum Venetis ingressuri Sunt guerram. Der König würde also Florenz mit péipstlicher Hilfe auf seine Seite bringen ‘ können ; seien aber die Florentinischen Streitkräfte: von den Venetianischen getrennt, so seien letxtere den Mai- lündischen nicht anehr gewachsen. Außerdem würde sich jetxt auch der Herzog von Savoyen aus ver- wandischafiliehen Riicksichten gegen Venedig wen- den, xumal wenn der König komme und es ihm be- fehle. Pexai möge dem Kónige alles mw mündlich und heimlich sagen und diesen Brief Niemandem eigen, sondern ihn xwurückschicken. (Mailand St.-A. Cart. gen. 1429 xweiter Entwurf; an demselben Fundorte liegt auch der nicht verwendete erste Ent- wurf und eine von zeitgenössischer Hand korrigierte Tteinschrift desselben, die Osio a. a. O. 3, 414-416 : abgedrucki und Daverio a. a. O. S. 43 im Auszuge — ‚fülschlich unter 1427 — uitgeleilt hat; die bei- den Entwürfe sind undatiert, die Reinschrift hat das Datum Mediolani 29 julii 1429.) * In eineín. undatierten Briefe, den wir vermu- tungsweise in den Mai 1429 selxen, schrieb Sig- mund an Theodor und Konstantin, die Brüder des Griechischen Kaisers: er habe propter sevam tiranni- dem communium hostium Venetorum, die seine unıd des Reiches Rechte an sich gerissen hätten, mit Sultan Murad einen dreijährigen Waffenstillstand geschlossen, ut ipsorum insolenciis commodosius pos- Simus resistere. Fr habe darüber an den Kaiser geschrieben und auch super legacione, quam sua fraternitas nobis per. nobilem Benedietum Fulchum fidelem nostrum dilectum nunciavit, regraciando sibi de bona sua disposicione et affeccione, quas gerit pro unione fidelium et bono Christianorum, et men- tem nostram sibi desuper intimando. Über dem letxteren, Punkt werde der. strennuus. miles Dissipatus die Adressaten näher informieren; er beglaubige ihn. (Wien H.H. St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 55a cop. chart. coaeva.) | Vgl. S. 98. Ann. I. * Die Kredenz. steht im. Registraturbuche zwischen Aktenstücken aus dem Jahre 1429. Die Anwesen- heit des Bischofs in Preßburg ist für den 22 De- xember bexeugt; er erhielt an diesem Tage die Re- 1429 Okt. 10 1429 Okt. 10 [1430 circa Jan, 8]
E. Zweiter Anhang: Verhiltnis K. Sigmunds zu Papst Martin V 1426-1430 nr. 71-77. 119 gu, unterrichten, schicke er xw ihm Benedetto Folchi von. Forli 1, den Gesandten des Herxogs von Mai- land, der sich in des letzteren Auftrage ungeachtet aller Schwierigkeiten fast xwei Jahre lang um das Zustandekommen des Waffenstillstandes bemüht habe: Folchi habe ine Auftrage des Griechischen Kaisers Johannes, bei dem er auf dem Rückwege vorgesprochen, ihn über dessen singularis affeccio berichtet, 5 quam habet pro bono Christianorum et unione fidelium ac reduccione votiva ad unum ovile 2; ^ E» (Sig- mund) glaube diese wichtige Angelegenheit xuwr Kenntnis des Papstes bringen xu müssen; er Folchi, der de supratactis et aliis multis rebus ad ungwem et realiter 10 die octobris anno etc. 99. deglaubige informiert sei, Datum Pozonii 79. K. Sigmund an Papst [Martin V]: beglaubigt den Bf. Christian von Ösell zur n Berichterstattung über den [ Preßburger | Reichstag. Preßburg 9. ] * Den miüttelbaren Anstoß xur Sendung Folchi’s an den Papst hatte vielleicht ein Brief des Herxogs von Madlamd am Federico de Pexxi, seinen Gesan- 16 den beim Könige, gegeben. Er schrieb ihn: Ein Freund, der beim Papste gut angeschrieben sei, habe ihm mündlich mvitgeteält, quod transferente se cum potenti manu ad.has partes Italie serenissimo do- mino nostro .. vege prelibatus dominus noster papa 2) cum majestate sua intelligentiam bonam assumet amboque fient unum et idem serenitatique sue non tantum prestabit assensum in assumendis coronarum suarum honoribus sed et auxilium ac favorem, et insuper illustris marchio Estensis ac magnificus do- 26 minus Mantue nunc existentes cum dominio Vene- torum ad requisitionem et mandatum sue majestatis contra Venetos illos insurgent et in omnibus facient, quicquid jusserit. sed nec papa nec prefati domini pro serenitate sua quomodolibet se moverent, nisi 30 prius esset cum forti brachio in Italia; non etiam ad majestatem suam in aliis partibus constitatam nuncios suos mitterent pro tali materia, quia nulla-' tenus se detegerent, non, si majestas. sua litteras aut nuncios ad eos mitteret, ista de causa ullam 35 audientiam sibi darent, expeditque, si heo locum habere débeant, ut serenitas sua in Italiam omnino Se conferat. sciunt, quotiens per majestatem suam dictum fuerit, quotiens intimatum litteris et solem- nibus ambassiatis, quotiens validis promissionibus 40 affirmatum, quod iu has partes cum valido exercitu personaliter se traduceret. qui numquam apparuit neque in tot replicationibus una solummodo vice venit. viderunt, quid mali successerit credentibus et expectantibus ejus adventum, nec ipsi talia ex- 16 periri disponunt. quare non animus, non intentio eis est se benivolos majestatis sue palam ostendere, nisi prius in Italia se constituat, potentem scilicet "t cesarem ipsum decet, Er halte diese Nach- richten für wahr. Pexxi möge sie dem Könige in 5 geheimer Audienx mitteilen, nachdem dieser ver- Sprochen habe, Niemandem etwas davon ^ sagen; ferner möge er ihn auffordern, nunmehr, da die Verhältnisse so günstig lägen, nach Italien xu kom- men. Jener Gewilwsmam habe ihm auch gesagt, 55 daß die Streitkräfte der Venetianer jetxt viel schwä- cher seien als früher, da die der Florentiner Sich von ihnen getrennt hditten. - dominium enim Venetorum et comunitas ipsa Florentinorum non [1430 c Januar 8 videntur invicem amiciciam illam habere, quam re- troactis habuere temporibus, imo potius alter ab al- tero discrepare, diciturque et ita veritas est, quod Florentini nune se omnes intelligunt cum domino nostro papa neo amplius cum Venetis ingressuri Sunt guerram. Der König würde also Florenz mit péipstlicher Hilfe auf seine Seite bringen ‘ können ; seien aber die Florentinischen Streitkräfte: von den Venetianischen getrennt, so seien letxtere den Mai- lündischen nicht anehr gewachsen. Außerdem würde sich jetxt auch der Herzog von Savoyen aus ver- wandischafiliehen Riicksichten gegen Venedig wen- den, xumal wenn der König komme und es ihm be- fehle. Pexai möge dem Kónige alles mw mündlich und heimlich sagen und diesen Brief Niemandem eigen, sondern ihn xwurückschicken. (Mailand St.-A. Cart. gen. 1429 xweiter Entwurf; an demselben Fundorte liegt auch der nicht verwendete erste Ent- wurf und eine von zeitgenössischer Hand korrigierte Tteinschrift desselben, die Osio a. a. O. 3, 414-416 : abgedrucki und Daverio a. a. O. S. 43 im Auszuge — ‚fülschlich unter 1427 — uitgeleilt hat; die bei- den Entwürfe sind undatiert, die Reinschrift hat das Datum Mediolani 29 julii 1429.) * In eineín. undatierten Briefe, den wir vermu- tungsweise in den Mai 1429 selxen, schrieb Sig- mund an Theodor und Konstantin, die Brüder des Griechischen Kaisers: er habe propter sevam tiranni- dem communium hostium Venetorum, die seine unıd des Reiches Rechte an sich gerissen hätten, mit Sultan Murad einen dreijährigen Waffenstillstand geschlossen, ut ipsorum insolenciis commodosius pos- Simus resistere. Fr habe darüber an den Kaiser geschrieben und auch super legacione, quam sua fraternitas nobis per. nobilem Benedietum Fulchum fidelem nostrum dilectum nunciavit, regraciando sibi de bona sua disposicione et affeccione, quas gerit pro unione fidelium et bono Christianorum, et men- tem nostram sibi desuper intimando. Über dem letxteren, Punkt werde der. strennuus. miles Dissipatus die Adressaten näher informieren; er beglaubige ihn. (Wien H.H. St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 55a cop. chart. coaeva.) | Vgl. S. 98. Ann. I. * Die Kredenz. steht im. Registraturbuche zwischen Aktenstücken aus dem Jahre 1429. Die Anwesen- heit des Bischofs in Preßburg ist für den 22 De- xember bexeugt; er erhielt an diesem Tage die Re- 1429 Okt. 10 1429 Okt. 10 [1430 circa Jan, 8]
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120 Vorakten des Romzuges. 11430 circa Jan. 8] Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 76a cop. chart. coaeva mit der von einer zeitgenössischen Hand herrihrenden Uberschrift Remissio ambassiatoris ad papam. Regest bei Altmann nr. 7521, mit dem Datum 1429 [Dez. 22]. venientem novissime a ad nos ve- Beatissime pater et domine reverendissime. nerabilem Cristannum episcopum Osiliensem devotum nostrum dilectum gratanter sus- 5 cepimus. quem dum vestre sanctitatis pedes accessurum percepimus, mox ipsum reti- nuimus, ut huic convencioni cum electoribus sacri imperii hic celebrate 1 assistens et singula tamquam specialis vestre sanctitatis filius audiens eidem vestre sanctitati queque posset clarius enocleare. cui eciam certa mentis nostre secreta affeccionem filialem et obedienciam puram erga vestram sanctitatem concernencia apperuimus, humilime suppli- 10 cantes eidem, quatinus prefato Cristano in hiis velit vestra sanctitas fidem credulam adhibere, quam conservare dignetur altissimus feliciter et longeve regimini ecclesie sue sancte. datum etc. 11430 210. Febr. 7 t1. 9] z 73. [Gaspare Visconti an Hzg. Filippo Maria von Mailand 2]: fragt an, wie sich nicht gen. Gesandte K. Sigmunds verhalten sollen, wenn der Papst die Verhandlungen i5 [1430 des Königs mit den Hussiten im vergangenen Sommer berühren sollte. zwischen Februar 7 und 9 2.] Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1429 cop. chart. coaeva ohne Schnitte, mit der Uberschrift Avisamenta circa premissa. Das Blatt ist in die Instruktion eingelegt, die Sigmund seinen Gesandten xum Prager Landtage vom 23 Mai 1429 mitgab (gedr. bei 20 Herre, die Hussitenverhandlungen auf dem Preßburger Reichstage, in Quellen und For- schungen aus Italienischen Archiven und Bibliotheken 2, 315-316). Auf dem unteren Rande ist vom Schreiber bemerkt per G. [1] Est verissimile, quod nonnulla ad aures domini nostri .. pape devenerint de verbis per regiam celsitudinem in estate preterita cum Procopiob heresiarcha infideli 28 habitis 3 et, ut dicitur, prolatis in presentia plurimorum hominum diversarum nacionum, de hiis maxime, que in futuro concilio contra sue sanctitatis paternitatem et ad eccle- siastici status depressionem proponeret assumenda, videlicet de regendo concilio et alia istis similia etc., ex quibus, si sic ad aures sue sanctitatis pervenerint, animus sanctitatis sue poterit esse perturbatus. queritur modo a regia majestate, si ex istis aliquid ob- se jectum fuerit ipsis nunciis, quid ad hoc respondere habeant pro purificando et sinceri- sando mentem domini nostri memorati. [2] Item si objectum fuerit, qualiter de singulis mundi nationibus clamor invaluerit, quod ipse dominus noster .. rex nec contra infideles hereticos fideliter intenderit 3, immo quod, ut famatur, bona ecclesiastica litteris suis Boemis asscripserit, et alias in juribus 35 imperii recuperandis et justitiam ministrando dicatur non tam pervigil, quantum foret ex- pediens, extitisse. a) em.; Vorl. novissimo. b) em.; Vorl. Precopia. galien (Altmann nr. 7519; vgl. nr. 7520). Obwolil es nahe läge, auch der Kredenz dieses Datum xu geben, so xiehen wir doch das obige vor, da es mehr als wahrscheinlich ist, daß der Bischof sich dem Mailändischen Gesandten Benedetto Folchi und den zwei kurfürstlichen Gesandten anschloſ, die kurz nach dem 8 Januar 1430 nach Mailand und xum Papste reisten. Vgl. S. 31 Anm. 3. 1 D. i. der Reichstag xu Preßburg. Vgl. S. 21 und 31. 2 Das Schriftstück paßst seinem ganxen Inhalte nach in die Zeit, xu der die kurfürstliche Gesandt- schaft in Mailand war. Die Auflösung der in der Quellenbeschreibung erwähnten Randnotix per G. durch per Gasparem und die Vermutung, daſ Gas- 40 pare Visconti gemeint sei und daß er das Schrift- stück an den Herxog nach Abbiate geschickt habe, wird sich damit rechtfertigen lassen, daß laut der S. 31 Anm. 4 erwähnten Weisung des Herxogs an Benedetto Folchi durch ihn die Verhandlungen mit 45 Dietrich Ebracht geführt werden sollten. Diese Ver- handlungen können aber im Hinblick auf das Da- tum unserer nr. 74 nur in den Tagen vom 7. bis 9 Februar stattgefunden haben, und so ergiebt sich die Datierung unseres Stückes. s Vgl. S. 30. 50
120 Vorakten des Romzuges. 11430 circa Jan. 8] Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 76a cop. chart. coaeva mit der von einer zeitgenössischen Hand herrihrenden Uberschrift Remissio ambassiatoris ad papam. Regest bei Altmann nr. 7521, mit dem Datum 1429 [Dez. 22]. venientem novissime a ad nos ve- Beatissime pater et domine reverendissime. nerabilem Cristannum episcopum Osiliensem devotum nostrum dilectum gratanter sus- 5 cepimus. quem dum vestre sanctitatis pedes accessurum percepimus, mox ipsum reti- nuimus, ut huic convencioni cum electoribus sacri imperii hic celebrate 1 assistens et singula tamquam specialis vestre sanctitatis filius audiens eidem vestre sanctitati queque posset clarius enocleare. cui eciam certa mentis nostre secreta affeccionem filialem et obedienciam puram erga vestram sanctitatem concernencia apperuimus, humilime suppli- 10 cantes eidem, quatinus prefato Cristano in hiis velit vestra sanctitas fidem credulam adhibere, quam conservare dignetur altissimus feliciter et longeve regimini ecclesie sue sancte. datum etc. 11430 210. Febr. 7 t1. 9] z 73. [Gaspare Visconti an Hzg. Filippo Maria von Mailand 2]: fragt an, wie sich nicht gen. Gesandte K. Sigmunds verhalten sollen, wenn der Papst die Verhandlungen i5 [1430 des Königs mit den Hussiten im vergangenen Sommer berühren sollte. zwischen Februar 7 und 9 2.] Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1429 cop. chart. coaeva ohne Schnitte, mit der Uberschrift Avisamenta circa premissa. Das Blatt ist in die Instruktion eingelegt, die Sigmund seinen Gesandten xum Prager Landtage vom 23 Mai 1429 mitgab (gedr. bei 20 Herre, die Hussitenverhandlungen auf dem Preßburger Reichstage, in Quellen und For- schungen aus Italienischen Archiven und Bibliotheken 2, 315-316). Auf dem unteren Rande ist vom Schreiber bemerkt per G. [1] Est verissimile, quod nonnulla ad aures domini nostri .. pape devenerint de verbis per regiam celsitudinem in estate preterita cum Procopiob heresiarcha infideli 28 habitis 3 et, ut dicitur, prolatis in presentia plurimorum hominum diversarum nacionum, de hiis maxime, que in futuro concilio contra sue sanctitatis paternitatem et ad eccle- siastici status depressionem proponeret assumenda, videlicet de regendo concilio et alia istis similia etc., ex quibus, si sic ad aures sue sanctitatis pervenerint, animus sanctitatis sue poterit esse perturbatus. queritur modo a regia majestate, si ex istis aliquid ob- se jectum fuerit ipsis nunciis, quid ad hoc respondere habeant pro purificando et sinceri- sando mentem domini nostri memorati. [2] Item si objectum fuerit, qualiter de singulis mundi nationibus clamor invaluerit, quod ipse dominus noster .. rex nec contra infideles hereticos fideliter intenderit 3, immo quod, ut famatur, bona ecclesiastica litteris suis Boemis asscripserit, et alias in juribus 35 imperii recuperandis et justitiam ministrando dicatur non tam pervigil, quantum foret ex- pediens, extitisse. a) em.; Vorl. novissimo. b) em.; Vorl. Precopia. galien (Altmann nr. 7519; vgl. nr. 7520). Obwolil es nahe läge, auch der Kredenz dieses Datum xu geben, so xiehen wir doch das obige vor, da es mehr als wahrscheinlich ist, daß der Bischof sich dem Mailändischen Gesandten Benedetto Folchi und den zwei kurfürstlichen Gesandten anschloſ, die kurz nach dem 8 Januar 1430 nach Mailand und xum Papste reisten. Vgl. S. 31 Anm. 3. 1 D. i. der Reichstag xu Preßburg. Vgl. S. 21 und 31. 2 Das Schriftstück paßst seinem ganxen Inhalte nach in die Zeit, xu der die kurfürstliche Gesandt- schaft in Mailand war. Die Auflösung der in der Quellenbeschreibung erwähnten Randnotix per G. durch per Gasparem und die Vermutung, daſ Gas- 40 pare Visconti gemeint sei und daß er das Schrift- stück an den Herxog nach Abbiate geschickt habe, wird sich damit rechtfertigen lassen, daß laut der S. 31 Anm. 4 erwähnten Weisung des Herxogs an Benedetto Folchi durch ihn die Verhandlungen mit 45 Dietrich Ebracht geführt werden sollten. Diese Ver- handlungen können aber im Hinblick auf das Da- tum unserer nr. 74 nur in den Tagen vom 7. bis 9 Februar stattgefunden haben, und so ergiebt sich die Datierung unseres Stückes. s Vgl. S. 30. 50
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E. Zweiter Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Papst Martin V 1426-1430 nr. 71-77. 121 [3] Item quomodo respondebitur justificando vel pocius excusando articulos treuge 1 11430 21. cum Procopio alias concepte et quantum in domino rege fuit, scilicet ut dicitur, inite; Febr. 7 quorum articulorum copiam famatur sua sanctitas penes se habere. u. 9] 6 10 74. Antwort des Hzgs. Filippo Maria von Mailand auf die Mitteilungen eines gen. Ge- sandten2 der Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg: betr. Vermittlung zwischen dem Papst und dem Römischen Könige. 1430 Februar 10 ſAbbiatej. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 conc. chart.; von den Korrekturen haben wir nur einen Teil aufgeführt. Uberschrift Responsio illustrissimi domini nostri ..ducis ad relata per venerabilem dominum Teodoricum nuncium reverendissimi in Christo patris et illustrium dominorum domini archiepiscopi Maguntini et domini Frederici mar- chionis Brandeburgensis sacri Romani imperii principum electorum; darüber 1430 die 10 februarii. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 432-433 ebendaher. — Besprochen von Kagelmacher a. a. O. S. 105-107. 14.30 Febr. 10 [1 Amplissimas in primis habemus gratias prefatis .. dominis pro grato et sincero animo in nos suo et purissima affectione sua nobiscum et viceversa nos totos eis offeri- mus parem in eos animum et affectionem continuo habituri. [2] Regratiamur insuper eis pro liberalitate, qua nobiscum ambo usi fuerunt in aperienda " nobis ea qualiquali animorum distractione, que inter sanctissimum dominum 20 nostrum papam et .. serenissimum dominum nostrum regem suborta dicitur 3. utque ad rem absque prolixitate verborum veniamus, non modo laudabile sed et sanctissimum judicamus, ut quicquid alter de altero male concipit extirpetur et inter utrumque appo- natur illa sinceritas illaque fiat b intelligentia, quam merito debent simul habere. et nos quidem in donum gratie singularis habemus, ut ad hanc juvandam materiam requiramur ; nam cum intelligentia illa cessura sit, ut prudenter dicitur, in bonum et commodum totius Christianitatis et sublimationem sacri Romani imperii utilitatemque reipublice, que omnia magnifacimus et maxime carependimus, perjocundum nobis est in peragenda re ista clarissima manus nostras apponere. et cum nullus apud nos sit, qui melius tractaturus sit ea, que ad propositum istud attinent, quam dominus Benedictus, quem mitti requi- so ritis, eo quod ipse prudentia et fide probatissimus est rerumque omnium ejusmodi ma- teriam concernentium plenam scientiam habet atque notitiam, ex nunc eum ipsum mitten- dum eligimus committentes ei, ut mediante directione ac favore reverendissimi patris nostri domini .. cardinalis Placentini necnon domini Guarnerii de Castiliono consiliarii nostri ac Urbani de Jacoppo familiaris nostri in Romana curia pro nobis agentium 35 post c recommendationem et alia generalia, que preponi consueverunt et debent, quibus- cumque congruentibus verbis et modis nomine nostro suadeat operetur et instet apud sanctissimum dominum nostrum papam, ut omnino intelligentiam illam assumat et votum in hoc serenissimi domini nostri regis et prefatorum principum electorum latissime im- pleatur, nichil penitus omittendo quod in eo conficiendo negotio utile esse cognoverit, quin potius omni cura diligentia studio et ingenio faciendo quelibet possibilia et oppor- tuna, ut res ipsa bene succedat. et hee est instructio illa, quam dare disponimus do- 25 15 40 a) em.; Vorl. aperiendo. b) illaque flat in der Vorl. am Rande nachgetragen, c) post — debent in der Forl. am Rande nachgetragen. Vgl. Bexold a. a. O. 3, 11-12 und Goll a. a. O. 45 16, 252. 2 Uber die Person des Gesandten ist aus dem vorliegenden Aktenmaterial xwar kein sicherer An- halt zu gewinnen, aber es ist wahrscheinlich, daß Deutsche Reichstags-Akten X. sich hinter dem Theodoricus, der in der Uberschrift und in unseren nrr. 76 und 77 genannt wird, der bekannte Aschaffenburger Domherr Dietrich Ebracht verbirgt. 3 Vgl. S. 30. 16
E. Zweiter Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Papst Martin V 1426-1430 nr. 71-77. 121 [3] Item quomodo respondebitur justificando vel pocius excusando articulos treuge 1 11430 21. cum Procopio alias concepte et quantum in domino rege fuit, scilicet ut dicitur, inite; Febr. 7 quorum articulorum copiam famatur sua sanctitas penes se habere. u. 9] 6 10 74. Antwort des Hzgs. Filippo Maria von Mailand auf die Mitteilungen eines gen. Ge- sandten2 der Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg: betr. Vermittlung zwischen dem Papst und dem Römischen Könige. 1430 Februar 10 ſAbbiatej. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 conc. chart.; von den Korrekturen haben wir nur einen Teil aufgeführt. Uberschrift Responsio illustrissimi domini nostri ..ducis ad relata per venerabilem dominum Teodoricum nuncium reverendissimi in Christo patris et illustrium dominorum domini archiepiscopi Maguntini et domini Frederici mar- chionis Brandeburgensis sacri Romani imperii principum electorum; darüber 1430 die 10 februarii. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 432-433 ebendaher. — Besprochen von Kagelmacher a. a. O. S. 105-107. 14.30 Febr. 10 [1 Amplissimas in primis habemus gratias prefatis .. dominis pro grato et sincero animo in nos suo et purissima affectione sua nobiscum et viceversa nos totos eis offeri- mus parem in eos animum et affectionem continuo habituri. [2] Regratiamur insuper eis pro liberalitate, qua nobiscum ambo usi fuerunt in aperienda " nobis ea qualiquali animorum distractione, que inter sanctissimum dominum 20 nostrum papam et .. serenissimum dominum nostrum regem suborta dicitur 3. utque ad rem absque prolixitate verborum veniamus, non modo laudabile sed et sanctissimum judicamus, ut quicquid alter de altero male concipit extirpetur et inter utrumque appo- natur illa sinceritas illaque fiat b intelligentia, quam merito debent simul habere. et nos quidem in donum gratie singularis habemus, ut ad hanc juvandam materiam requiramur ; nam cum intelligentia illa cessura sit, ut prudenter dicitur, in bonum et commodum totius Christianitatis et sublimationem sacri Romani imperii utilitatemque reipublice, que omnia magnifacimus et maxime carependimus, perjocundum nobis est in peragenda re ista clarissima manus nostras apponere. et cum nullus apud nos sit, qui melius tractaturus sit ea, que ad propositum istud attinent, quam dominus Benedictus, quem mitti requi- so ritis, eo quod ipse prudentia et fide probatissimus est rerumque omnium ejusmodi ma- teriam concernentium plenam scientiam habet atque notitiam, ex nunc eum ipsum mitten- dum eligimus committentes ei, ut mediante directione ac favore reverendissimi patris nostri domini .. cardinalis Placentini necnon domini Guarnerii de Castiliono consiliarii nostri ac Urbani de Jacoppo familiaris nostri in Romana curia pro nobis agentium 35 post c recommendationem et alia generalia, que preponi consueverunt et debent, quibus- cumque congruentibus verbis et modis nomine nostro suadeat operetur et instet apud sanctissimum dominum nostrum papam, ut omnino intelligentiam illam assumat et votum in hoc serenissimi domini nostri regis et prefatorum principum electorum latissime im- pleatur, nichil penitus omittendo quod in eo conficiendo negotio utile esse cognoverit, quin potius omni cura diligentia studio et ingenio faciendo quelibet possibilia et oppor- tuna, ut res ipsa bene succedat. et hee est instructio illa, quam dare disponimus do- 25 15 40 a) em.; Vorl. aperiendo. b) illaque flat in der Vorl. am Rande nachgetragen, c) post — debent in der Forl. am Rande nachgetragen. Vgl. Bexold a. a. O. 3, 11-12 und Goll a. a. O. 45 16, 252. 2 Uber die Person des Gesandten ist aus dem vorliegenden Aktenmaterial xwar kein sicherer An- halt zu gewinnen, aber es ist wahrscheinlich, daß Deutsche Reichstags-Akten X. sich hinter dem Theodoricus, der in der Uberschrift und in unseren nrr. 76 und 77 genannt wird, der bekannte Aschaffenburger Domherr Dietrich Ebracht verbirgt. 3 Vgl. S. 30. 16
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122 Vorakten des Romzuges. 1430 Febr. 10 mino Benedicto super ista materia 1; cui si quid addendum videbitur dicto domino Theo- dorico pro meliori successu rei, consentiemus profecto libenter omnibus avisamentis ejus- dem, cum nichil magis cupiamus, quam ut intelligentia illa sequatur. [3] Et licet nobis tanta non sit autoritas atque prudentia, ut presumere debeamus illa, que prefatus dominus noster .. rex dictique principes electores avisarunt super forma 5 intelligentie, de qua agitur, aut corrigere aut aliqualiter variare, ne tamen sileamus opinionem nostram, videretur nobis apponendum in fiendis conventionibus, quod in ar- bitrio domini nostri regis esset aut agere contra Bohemos hereticos aut in Italiam se transferre ad reintegrandum ibi nomen ac statum imperii dimissis contra Bohemos aliis loco sui. et ad hoc movemur 2, quia forte laudabilius videretur domino nostro regi a, 1o quod majestas sua intenderet ad negotia Italie quam contra Bohemos b. si non fieret mentio de Italia, astrictus esset dominus noster rex ex clausula quadam ibi apposita solum agere contra Bohemos; at si positum fuerit in ejus arbitrio, ut prefertur, eligere semper poterit, quod erit utilius et salubrius omnibus circumspectis. ubi vero fit mentio de concilio, quia dicitur, quod facta intelligentia responderi debeat, quod dominus is noster rex non curabit nec queret alia concilia, nisi prout voluerit et mandaverit dominus noster papa etc., dicimus, quod forte sanctitas sua requireret ante omnia vel in forma ipsius intelligentie cauta et certa fieri de hac materia concilii, et propterea videretur nobis, quod tam ante quam post et in ipso medio fieri debeat, quantum attinet ad con- cilium, quicquid ipse decreverit. nam postquam ex illa responsione videtur dominus 20 noster rex nolle a beneplacito in hoc beatitudinis sue discrepare, facile concedi potest in principio medio et in fine quicquid ipse quesiverit superinde. [4] Ea denique verba gratissima, que prefatus dominus Maguntinus tanta cum suavitate commemorat de habendae inter eum et nos amicicia illa singulari, quam reverendissimus dominus predecessor suus 3 et nos invicem solebamus habere, illa quidem 25 affectione suscepimus, quam promeretur dulcedo et amenitas verborum ejusmodi. utque nostram ipse intentionem super hoc aperte cognoscat, pollicemur ex nunc sibi usque in perpetuum benivolentiam et amiciciam nostram, illam silicet que majoris efficacie et ma- a) in der Vorl. folgt ausgestrichen et ipsis dominis electoribus. b) in der Vorl. folgt ansgestrichen (wenn uir recht lesen) si necessitas rerum sic exigeret et rebus Bohemie posset aliter provideri sed. c) in der Vorl. folgt 30 ausgestrichen simul intelligentia. d) in der Vorl. folgt ausgestrichen tanta caritas et humanitas promeret. 1 Vgl. auch nr. 75. 2 Daſt Filippo Maria in dieser Angelegenheit durchaus nicht so selbstlos dachte, wie er sich hier den Anschein giebt, läßst ein Brief erkennen, den er am 16 Februar an Giacobbe d'Iseo richtete. Er schreibt darin unter anderem: —- mirati sumus, quod orator ille, quem illustres domini electores Ro- mani imperii huc miserunt, in suis instructionibus nihil attulerit, quod insinuet regium ad has partes adventum; imo videntur instructiones ille presuppo- nere totum oppositum, quod scilicet serenitas sua contra Ussistas agere et prosequi teneatur. que res longe aliena est a desiderio et proposito nostro. et vere nisi magis credidissemus verbis et litteris re- giis ac tuis, orator ille Romam solus ivisset, quia nescimus, quo pacto nos ea querere debeamus, que votis nostris possint esse contraria, nec judicio no- stro essemus pro similibus requirendi. verumtamen dictis verbis et litteris regiis atque tuis moti nec minus relationibus domini Benedicti, qui dixit et affirmavit omnia hec in melius successura, delibe- ravimus eum cum dicto oratore transmittere. et nunc ad Romanam curiam ambo se transferunt expecta- turique sumus, quid nobis rescripserit dominus Be- nedictus, et id statim intimabimus regie majestati, cujus etiam responsum prestolari disponimus. quod 35 si tale fuerit, ut provideatur his rebus Italicis, nihil gratius contingere nobis poterit. --- sed si talis foret majestatis sue responsio, ut Italie negotia per dilationes solitas ducerentur, necesse foret ali- quem modum assumere, quo status iste totaliter non 40 periret, sicut contingeret, si longioribus temporibus in tot ac tantis discriminibus maneremus. cujus perditio Romano imperio magis damnosa esset et inutilis quam proficua. quo assumpto modo forte nobis possibilia non essent ea, que late et libere 45 facere nunc possemus. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. resp. cop. chart., drei Exemplare: ein Konxept, eine korrigierte Reinschrift des Konxeptes und eine gleichreitige Abschrift dieser; Konxept und Reinschrift sind vom 13., die Abschrift vom 50 16 Februar 1430 datiert; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 437.) Johannes II, Graf von Nassau, 1397-1419.
122 Vorakten des Romzuges. 1430 Febr. 10 mino Benedicto super ista materia 1; cui si quid addendum videbitur dicto domino Theo- dorico pro meliori successu rei, consentiemus profecto libenter omnibus avisamentis ejus- dem, cum nichil magis cupiamus, quam ut intelligentia illa sequatur. [3] Et licet nobis tanta non sit autoritas atque prudentia, ut presumere debeamus illa, que prefatus dominus noster .. rex dictique principes electores avisarunt super forma 5 intelligentie, de qua agitur, aut corrigere aut aliqualiter variare, ne tamen sileamus opinionem nostram, videretur nobis apponendum in fiendis conventionibus, quod in ar- bitrio domini nostri regis esset aut agere contra Bohemos hereticos aut in Italiam se transferre ad reintegrandum ibi nomen ac statum imperii dimissis contra Bohemos aliis loco sui. et ad hoc movemur 2, quia forte laudabilius videretur domino nostro regi a, 1o quod majestas sua intenderet ad negotia Italie quam contra Bohemos b. si non fieret mentio de Italia, astrictus esset dominus noster rex ex clausula quadam ibi apposita solum agere contra Bohemos; at si positum fuerit in ejus arbitrio, ut prefertur, eligere semper poterit, quod erit utilius et salubrius omnibus circumspectis. ubi vero fit mentio de concilio, quia dicitur, quod facta intelligentia responderi debeat, quod dominus is noster rex non curabit nec queret alia concilia, nisi prout voluerit et mandaverit dominus noster papa etc., dicimus, quod forte sanctitas sua requireret ante omnia vel in forma ipsius intelligentie cauta et certa fieri de hac materia concilii, et propterea videretur nobis, quod tam ante quam post et in ipso medio fieri debeat, quantum attinet ad con- cilium, quicquid ipse decreverit. nam postquam ex illa responsione videtur dominus 20 noster rex nolle a beneplacito in hoc beatitudinis sue discrepare, facile concedi potest in principio medio et in fine quicquid ipse quesiverit superinde. [4] Ea denique verba gratissima, que prefatus dominus Maguntinus tanta cum suavitate commemorat de habendae inter eum et nos amicicia illa singulari, quam reverendissimus dominus predecessor suus 3 et nos invicem solebamus habere, illa quidem 25 affectione suscepimus, quam promeretur dulcedo et amenitas verborum ejusmodi. utque nostram ipse intentionem super hoc aperte cognoscat, pollicemur ex nunc sibi usque in perpetuum benivolentiam et amiciciam nostram, illam silicet que majoris efficacie et ma- a) in der Vorl. folgt ausgestrichen et ipsis dominis electoribus. b) in der Vorl. folgt ansgestrichen (wenn uir recht lesen) si necessitas rerum sic exigeret et rebus Bohemie posset aliter provideri sed. c) in der Vorl. folgt 30 ausgestrichen simul intelligentia. d) in der Vorl. folgt ausgestrichen tanta caritas et humanitas promeret. 1 Vgl. auch nr. 75. 2 Daſt Filippo Maria in dieser Angelegenheit durchaus nicht so selbstlos dachte, wie er sich hier den Anschein giebt, läßst ein Brief erkennen, den er am 16 Februar an Giacobbe d'Iseo richtete. Er schreibt darin unter anderem: —- mirati sumus, quod orator ille, quem illustres domini electores Ro- mani imperii huc miserunt, in suis instructionibus nihil attulerit, quod insinuet regium ad has partes adventum; imo videntur instructiones ille presuppo- nere totum oppositum, quod scilicet serenitas sua contra Ussistas agere et prosequi teneatur. que res longe aliena est a desiderio et proposito nostro. et vere nisi magis credidissemus verbis et litteris re- giis ac tuis, orator ille Romam solus ivisset, quia nescimus, quo pacto nos ea querere debeamus, que votis nostris possint esse contraria, nec judicio no- stro essemus pro similibus requirendi. verumtamen dictis verbis et litteris regiis atque tuis moti nec minus relationibus domini Benedicti, qui dixit et affirmavit omnia hec in melius successura, delibe- ravimus eum cum dicto oratore transmittere. et nunc ad Romanam curiam ambo se transferunt expecta- turique sumus, quid nobis rescripserit dominus Be- nedictus, et id statim intimabimus regie majestati, cujus etiam responsum prestolari disponimus. quod 35 si tale fuerit, ut provideatur his rebus Italicis, nihil gratius contingere nobis poterit. --- sed si talis foret majestatis sue responsio, ut Italie negotia per dilationes solitas ducerentur, necesse foret ali- quem modum assumere, quo status iste totaliter non 40 periret, sicut contingeret, si longioribus temporibus in tot ac tantis discriminibus maneremus. cujus perditio Romano imperio magis damnosa esset et inutilis quam proficua. quo assumpto modo forte nobis possibilia non essent ea, que late et libere 45 facere nunc possemus. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1430 conc. resp. cop. chart., drei Exemplare: ein Konxept, eine korrigierte Reinschrift des Konxeptes und eine gleichreitige Abschrift dieser; Konxept und Reinschrift sind vom 13., die Abschrift vom 50 16 Februar 1430 datiert; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 437.) Johannes II, Graf von Nassau, 1397-1419.
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E. Zweiter Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Papst Martin V 1426-1430 nr. 71-77. 123 jorum virium esse possit, et eum ipsum in verum patrem assumimus nosque sibi damus in filium obsecrantes, ut posthac nobis utatur ut filio et pro quibuscumque suis beneplacitis nos continuo paterne requirat facturos pro eo semper non aliter quam pro nobis. 1430 Febr. 10 5 75. Instruktion des Hzgs. Filippo Maria von Mailand für Benedetto Folchi, seinen Gesandten an Papst Martin V: betr. den Inhalt eines von K. Sigmund ge- wünschten eigenhändigen Briefes des Papstes. 1430 Februar 10 fAbbiate]. 1430 Febr. 10 10 Aus Mailand StaatsA. Carteggio generale 1430 conc. chart. mit der Uberschrift Pro domino Benedicto de Forlivio ituro ad summum pontificem. Uber der Uberschrift steht das Datum 1430 die 10 februarii. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 434 ebendaher. — Benutrt von Kagelmacher a. a. O. S. 107. Intentio nostra, domine Benedicte, sicut intelligere potuistis, esset, ut serenissimus dominus noster rex posthabitis omnibus in Italiam se traduceret. quid autem expediat in hoc perficiendo voto nostro, plene cognoscitis, quoniam et audivistis que dicta sunt 15 de habenda intelligentia per majestatem suam cum summo pontifice et de litteris, quas ipse dominus rex sibi scribi vellet a summo pontifice, et omnibus affuistis. paucis ergo vobiscum verbis a nobis agendum est, sed solum dixisse volumus, ut faciatis, quem- admodum in prudentia et fidelitate vestra confidimus. habebitis ex responsione 1 data .. oratori dominorum electorum imperii, que nobis dicenda et agenda videntur cum summo pontifice pro illius intelligentie conclusione. quo vero ad scribendas litteras per summum pontificem, quas requirit dominus noster rex, elaborandum est a vobis, ut eas ipse con- scribat in illa forma, que majestati sue gratior esse possit et magis efficax pro suo ad has partes accessu. in quo si forte consenserit, bene quidem; si minus, offerri poterit illa conditio de reponendis litteris apud nos vel a apud alium retinendis, donec rex in 25 Italiam attigisset. et si nec ista conditio retinendarum litterarum b grata esset, posset adhiberi opera, ut saltem scriberet sub hoc effectu, videlicet quod beatitudo sua per- cupida esset, ut negotia Christianitatis fideique catholice necnon sancte matris ecclesie et sacri Romani imperii bene succederent; quare contingentibus nunc duobus, quibus videtur principaliter intendendum, aut silicet estirpationi e heresis Bohemorum aut pro- so visioni rerum Italie, sibi committit, ut facta super ipsis duobus consideratione matura velit ad illud ex eis intendere, quod ipse, qui super facto est meliusque potest et debet intelligere quid expediat, potius agendum esse putaverit, quamquam gratius ei foret, quod, apposito aliis negotiis ordine opportuno mediantibus et d coadjuvantibus dominis electoribus et aliis, prout sue majestati videretur, ipse personaliter ad has partes absque 35 dilatione veniret cum sua beatitudine locuturus, quoniam ex collocutione hujusmodi ap- poneretur rebus omnibus modus utilior atque salubrior. que scriptio, si nec etiam sub ipso effectu obtineri posset, detis operam, ut obtineatur sub alio quocumque effectu, quo tamen magis favorabili et propicio pro voto regio atque nostro poterit obtineri. 20 40 76. Hzg. Filippo Maria von Mailand an die Kurfürsten Konrad von Mainz und Fried- rich von Brandenburg 2: dankt für das in ihn gesetzte Vertrauen; will zur Bei- a) vel apud alium in der Vort. übergeschrichen für ausgestrichenes et a nobis ipsis. b) in der Vorl. folgt ansge- strichen apud nos. c) sic. d) et coadjuvantibus in der Vorl. nachgetragen. 1430 Fobr. 15 nr. 74. Auch an K. Sigmund schrieb der Herxog; der 45 Brief ist uns jedoch unbekannt geblieben. Abschriften dieses und des obigen an die beiden Kurfürsten ge- richteten Briefes sowie der commissiones et instruc- tiones (vgl. nrr. 73 u. 74), die Dietrich [Ebracht?] und Benedetto Folchi erhalten hatten, wurden mit einem vom 13 Februar datierten, aber jedenfalls erst einige Tage später expedierten Briefe des Her- zogs an den herxoglichen Gesandten beim König, 16*
E. Zweiter Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Papst Martin V 1426-1430 nr. 71-77. 123 jorum virium esse possit, et eum ipsum in verum patrem assumimus nosque sibi damus in filium obsecrantes, ut posthac nobis utatur ut filio et pro quibuscumque suis beneplacitis nos continuo paterne requirat facturos pro eo semper non aliter quam pro nobis. 1430 Febr. 10 5 75. Instruktion des Hzgs. Filippo Maria von Mailand für Benedetto Folchi, seinen Gesandten an Papst Martin V: betr. den Inhalt eines von K. Sigmund ge- wünschten eigenhändigen Briefes des Papstes. 1430 Februar 10 fAbbiate]. 1430 Febr. 10 10 Aus Mailand StaatsA. Carteggio generale 1430 conc. chart. mit der Uberschrift Pro domino Benedicto de Forlivio ituro ad summum pontificem. Uber der Uberschrift steht das Datum 1430 die 10 februarii. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 434 ebendaher. — Benutrt von Kagelmacher a. a. O. S. 107. Intentio nostra, domine Benedicte, sicut intelligere potuistis, esset, ut serenissimus dominus noster rex posthabitis omnibus in Italiam se traduceret. quid autem expediat in hoc perficiendo voto nostro, plene cognoscitis, quoniam et audivistis que dicta sunt 15 de habenda intelligentia per majestatem suam cum summo pontifice et de litteris, quas ipse dominus rex sibi scribi vellet a summo pontifice, et omnibus affuistis. paucis ergo vobiscum verbis a nobis agendum est, sed solum dixisse volumus, ut faciatis, quem- admodum in prudentia et fidelitate vestra confidimus. habebitis ex responsione 1 data .. oratori dominorum electorum imperii, que nobis dicenda et agenda videntur cum summo pontifice pro illius intelligentie conclusione. quo vero ad scribendas litteras per summum pontificem, quas requirit dominus noster rex, elaborandum est a vobis, ut eas ipse con- scribat in illa forma, que majestati sue gratior esse possit et magis efficax pro suo ad has partes accessu. in quo si forte consenserit, bene quidem; si minus, offerri poterit illa conditio de reponendis litteris apud nos vel a apud alium retinendis, donec rex in 25 Italiam attigisset. et si nec ista conditio retinendarum litterarum b grata esset, posset adhiberi opera, ut saltem scriberet sub hoc effectu, videlicet quod beatitudo sua per- cupida esset, ut negotia Christianitatis fideique catholice necnon sancte matris ecclesie et sacri Romani imperii bene succederent; quare contingentibus nunc duobus, quibus videtur principaliter intendendum, aut silicet estirpationi e heresis Bohemorum aut pro- so visioni rerum Italie, sibi committit, ut facta super ipsis duobus consideratione matura velit ad illud ex eis intendere, quod ipse, qui super facto est meliusque potest et debet intelligere quid expediat, potius agendum esse putaverit, quamquam gratius ei foret, quod, apposito aliis negotiis ordine opportuno mediantibus et d coadjuvantibus dominis electoribus et aliis, prout sue majestati videretur, ipse personaliter ad has partes absque 35 dilatione veniret cum sua beatitudine locuturus, quoniam ex collocutione hujusmodi ap- poneretur rebus omnibus modus utilior atque salubrior. que scriptio, si nec etiam sub ipso effectu obtineri posset, detis operam, ut obtineatur sub alio quocumque effectu, quo tamen magis favorabili et propicio pro voto regio atque nostro poterit obtineri. 20 40 76. Hzg. Filippo Maria von Mailand an die Kurfürsten Konrad von Mainz und Fried- rich von Brandenburg 2: dankt für das in ihn gesetzte Vertrauen; will zur Bei- a) vel apud alium in der Vort. übergeschrichen für ausgestrichenes et a nobis ipsis. b) in der Vorl. folgt ansge- strichen apud nos. c) sic. d) et coadjuvantibus in der Vorl. nachgetragen. 1430 Fobr. 15 nr. 74. Auch an K. Sigmund schrieb der Herxog; der 45 Brief ist uns jedoch unbekannt geblieben. Abschriften dieses und des obigen an die beiden Kurfürsten ge- richteten Briefes sowie der commissiones et instruc- tiones (vgl. nrr. 73 u. 74), die Dietrich [Ebracht?] und Benedetto Folchi erhalten hatten, wurden mit einem vom 13 Februar datierten, aber jedenfalls erst einige Tage später expedierten Briefe des Her- zogs an den herxoglichen Gesandten beim König, 16*
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124 Vorakten des Romzuges. 14.30 Febr. 15 legung der zwischen dem Papst und dem Römischen König vorhandenen Differenzen gern mitwirken; hat ihren gen. Gesandten sofort abgefertigt und mit ilm den Bene- detto Folchi [nach Rom] geschickt. 1430 Februar 15 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 conc. chart. Das Datum ist von einer an- deren gleichxeitigen Hand rechts unter dem Text in einer besonderen Zeile hinxugefügt. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 436 ebendaher. — Benutxt von Daverio a. a. O. S. 67 und von Kagelmacher a. a. O. S. 105-106. 1430 Febr. 15 Reverendissime in Christo pater et illustres principes ac a fratres honoran- dissimi. ex vestrarum ad nos litterarum serie vivaque relatione venerabilis et con- spicui domini Theodorici ambassiatoris vestri, qui una cum nobilib oratore nostro do- mino Benedicto de Forlivio nuper ad nos attigit, tam libenter quam aperte cognovimus singularem confidentiam et caritatem eximiam in nos vestram, que jucundissimae nobis fuit. proinde d igitur vobis gratias infinitas habemus filialem et fraternum amorem vice reciproca pollicentes. intelleximus insuper, quantum aspiretis ad eradicandam prorsus eam e rubiginem, que suborta esse videtur inter sanctissimum dominum nostrum summum 15 pontificem et serenissimum dominum nostrum Romanorum regem, et renovandam inter eos sinceram benivolentiam atque intelligentiam insimul contrahendam 1. ad cujus rei favorem et juvamen nos in socium fraterne requiritis operamque nostram exposcitis. quo nil magis optatum magisve gratum nobis potuisset obtingere. nam quid dignius, quid preclarius, quid excellentius tractari potest unione sacrosancte ecclesie et regalis 20 imperii, quorum intelligentia cessura est in bonum et salutem universe Christianitatis ac sublimationem rerum imperii totiusque s reipublice utilitatem et commodum? quam primum igitur predictus ambassiator vester huc applicuit, sine perditione temporis ex- peditionem 1 ei dedimus, quam excellentie vestre mittimus his inclusam. et ulterius pro meliori directione hujusmodi materie secum misimus dictum dominum Benedictum de 25 his negotiis plenissime instructum et edoctum, magnopere h cupientes, ut sanctum hoc opus votive et bene succedat. ad quod prosequendum totisque viribus amplectendum, licet i non videatur expediens, vos etiam atque etiam exhortamur, ad beneplacita queque vestra sincere dispositi ac parati. Mediolani 15 februarii 1430. [supra] Domino Conrado dei gratia archiepiscopo Maguntino et domino Fre- derico marchioni Brandeburgensi sacri Romani imperii principibus electoribus. 10 30 [1430 nach Mitte März] 7 77. Papst Martin V an Erzbf. Konrad von Mainz und Mf. Friedrich von Brandenburg: [1430 35 schickt ihnen Abschrift eines apostolischen Schreibens an K. Sigmund. kurz nach Mitte März Rom 2.] Aus Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 6 fol. 164a cop. chart. saec. 15. a) ac fratres honorandissimi in der Forl. übergeschrichen, dafüir amici nostri carissimi durch Unterstreichen gelilgt. b) in der Forl. nobili oratore korr. für dilecto familiare. c) in der Vorl. que jucundissima korr. für que gra- tissima. d) in der Forl. proinde — pollicentes hineinkorrigiert, und swar so, daſ proinde igitur an falscher 40 Stelle vor que jucundissima nobis fuit steht. e) eam — videtur in der Vorl. korr. aus certam rnbiginem sub- ortam. f) in der Vorl. korr. für habendam. g) totiusque — commodum in der Vorl. hincinkorr. h) magno- pere — ut in der Vorl. korr. für sperantes indubin. i) licet — atque etiam in der Vorlage korr. für vos [folgt ausgestrichen et vestrum] quo vehementius possimus. Giacobbe d'Iseo, geschickt. (Osio a. a. O. 2, 435; vgl. auch den Brief des Herxogs an Federico de Pexxi vom 13 Februar ebenda 2, 435-436.) 1 Vgl. nr. 74. 2 Die beiden kurfürstlichen Gesandten Hermann Rost und Dietrich [Ebracht?] sind am 4 April wie- der in Mailand (vgl. S. 32). Man wird also wenig 45 irren, wenn man ihre Abreise von Rom xwischen den 20. und 25 Märx setxt und annimmt, daſ so- wohl das obige Breve als auch das in ihm erwähnte apostolische Schreiben an K. Sigmund kurx vorher ausgefertigt worden waren. 50
124 Vorakten des Romzuges. 14.30 Febr. 15 legung der zwischen dem Papst und dem Römischen König vorhandenen Differenzen gern mitwirken; hat ihren gen. Gesandten sofort abgefertigt und mit ilm den Bene- detto Folchi [nach Rom] geschickt. 1430 Februar 15 Mailand. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1430 conc. chart. Das Datum ist von einer an- deren gleichxeitigen Hand rechts unter dem Text in einer besonderen Zeile hinxugefügt. Gedruckt bei Osio a. a. O. 2, 436 ebendaher. — Benutxt von Daverio a. a. O. S. 67 und von Kagelmacher a. a. O. S. 105-106. 1430 Febr. 15 Reverendissime in Christo pater et illustres principes ac a fratres honoran- dissimi. ex vestrarum ad nos litterarum serie vivaque relatione venerabilis et con- spicui domini Theodorici ambassiatoris vestri, qui una cum nobilib oratore nostro do- mino Benedicto de Forlivio nuper ad nos attigit, tam libenter quam aperte cognovimus singularem confidentiam et caritatem eximiam in nos vestram, que jucundissimae nobis fuit. proinde d igitur vobis gratias infinitas habemus filialem et fraternum amorem vice reciproca pollicentes. intelleximus insuper, quantum aspiretis ad eradicandam prorsus eam e rubiginem, que suborta esse videtur inter sanctissimum dominum nostrum summum 15 pontificem et serenissimum dominum nostrum Romanorum regem, et renovandam inter eos sinceram benivolentiam atque intelligentiam insimul contrahendam 1. ad cujus rei favorem et juvamen nos in socium fraterne requiritis operamque nostram exposcitis. quo nil magis optatum magisve gratum nobis potuisset obtingere. nam quid dignius, quid preclarius, quid excellentius tractari potest unione sacrosancte ecclesie et regalis 20 imperii, quorum intelligentia cessura est in bonum et salutem universe Christianitatis ac sublimationem rerum imperii totiusque s reipublice utilitatem et commodum? quam primum igitur predictus ambassiator vester huc applicuit, sine perditione temporis ex- peditionem 1 ei dedimus, quam excellentie vestre mittimus his inclusam. et ulterius pro meliori directione hujusmodi materie secum misimus dictum dominum Benedictum de 25 his negotiis plenissime instructum et edoctum, magnopere h cupientes, ut sanctum hoc opus votive et bene succedat. ad quod prosequendum totisque viribus amplectendum, licet i non videatur expediens, vos etiam atque etiam exhortamur, ad beneplacita queque vestra sincere dispositi ac parati. Mediolani 15 februarii 1430. [supra] Domino Conrado dei gratia archiepiscopo Maguntino et domino Fre- derico marchioni Brandeburgensi sacri Romani imperii principibus electoribus. 10 30 [1430 nach Mitte März] 7 77. Papst Martin V an Erzbf. Konrad von Mainz und Mf. Friedrich von Brandenburg: [1430 35 schickt ihnen Abschrift eines apostolischen Schreibens an K. Sigmund. kurz nach Mitte März Rom 2.] Aus Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 6 fol. 164a cop. chart. saec. 15. a) ac fratres honorandissimi in der Forl. übergeschrichen, dafüir amici nostri carissimi durch Unterstreichen gelilgt. b) in der Forl. nobili oratore korr. für dilecto familiare. c) in der Vorl. que jucundissima korr. für que gra- tissima. d) in der Forl. proinde — pollicentes hineinkorrigiert, und swar so, daſ proinde igitur an falscher 40 Stelle vor que jucundissima nobis fuit steht. e) eam — videtur in der Vorl. korr. aus certam rnbiginem sub- ortam. f) in der Vorl. korr. für habendam. g) totiusque — commodum in der Vorl. hincinkorr. h) magno- pere — ut in der Vorl. korr. für sperantes indubin. i) licet — atque etiam in der Vorlage korr. für vos [folgt ausgestrichen et vestrum] quo vehementius possimus. Giacobbe d'Iseo, geschickt. (Osio a. a. O. 2, 435; vgl. auch den Brief des Herxogs an Federico de Pexxi vom 13 Februar ebenda 2, 435-436.) 1 Vgl. nr. 74. 2 Die beiden kurfürstlichen Gesandten Hermann Rost und Dietrich [Ebracht?] sind am 4 April wie- der in Mailand (vgl. S. 32). Man wird also wenig 45 irren, wenn man ihre Abreise von Rom xwischen den 20. und 25 Märx setxt und annimmt, daſ so- wohl das obige Breve als auch das in ihm erwähnte apostolische Schreiben an K. Sigmund kurx vorher ausgefertigt worden waren. 50
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E. Zweiter Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Papst Martin V 1426-1430 nr. 71-77. 125 Martinus venerabili fratri Conrado archiepiscopo Maguntino et dilecto filio nobili viro Federico marchioni Brandeburgensi salutem etc. audivimus dilectos filios Her- mannum Rost et Theodoricum 1 oratores vestros simul cum oratore regio 2 et oratori- bus 3 dilecti filii nobilis viri ducis Mediolanensis super materia intelligentie requisite 4 5 per carissimum in Christo filium Sigismundum Romanorum regem illustrem. quibus auditis, attenta maxime suasione et instantia utriusque vestrum et prefati ducis, literas apostolicas super hujusmodi intelligentia fieri fecimus juxta sinceram intentionem nostram, de quibus credimus prefatum regem et vos fore contentos. quarum literarum copiam pro clariori informatione vestra mittimus vobis presentibus interclusam, hortantes vos, 10 ut persuadeatis regi prefato, quod bene speret in nobis, quia profecto, quantum cum deo poterimus, semper favebimus serenitati sue. datum. [1430 nach Mitte März] 2 1 Vgl. S. 121 Anm. 2. Bischof Christian von Ösell? Vgl. nr. 71. Benedetto Folchi, Guarnerio da Castiglione und Urbano da Jacopo. Vgl. nrr. 46 und 74-76, und S. 31 Anm. 4. Vgl. S. 31 und nr. 74 art. 3.
E. Zweiter Anhang: Verhältnis K. Sigmunds zu Papst Martin V 1426-1430 nr. 71-77. 125 Martinus venerabili fratri Conrado archiepiscopo Maguntino et dilecto filio nobili viro Federico marchioni Brandeburgensi salutem etc. audivimus dilectos filios Her- mannum Rost et Theodoricum 1 oratores vestros simul cum oratore regio 2 et oratori- bus 3 dilecti filii nobilis viri ducis Mediolanensis super materia intelligentie requisite 4 5 per carissimum in Christo filium Sigismundum Romanorum regem illustrem. quibus auditis, attenta maxime suasione et instantia utriusque vestrum et prefati ducis, literas apostolicas super hujusmodi intelligentia fieri fecimus juxta sinceram intentionem nostram, de quibus credimus prefatum regem et vos fore contentos. quarum literarum copiam pro clariori informatione vestra mittimus vobis presentibus interclusam, hortantes vos, 10 ut persuadeatis regi prefato, quod bene speret in nobis, quia profecto, quantum cum deo poterimus, semper favebimus serenitati sue. datum. [1430 nach Mitte März] 2 1 Vgl. S. 121 Anm. 2. Bischof Christian von Ösell? Vgl. nr. 71. Benedetto Folchi, Guarnerio da Castiglione und Urbano da Jacopo. Vgl. nrr. 46 und 74-76, und S. 31 Anm. 4. Vgl. S. 31 und nr. 74 art. 3.
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Der Romzug K. Sigmunds bis zum Ausbruch des Konfliktes zwischen Papst und Konzil, April 1431 bis Januar 1432. 1 Vgl. S. 22. 2 In Konstans war Sigmund kurz vor Weih- nachten angekommen. Vgl. Altmann nrr. 8024 und 8025. 3 RTA. 9 nr. 392; Altmann nrr. 8250-8252. 4 Vgl. S. 23-24. 5 Florenz schrieh am 20 Februar 1431 an seinen Gesandten in Venedig Francesco Tornabuoni: questo di è suto qui Thomaso Melanesi ambasciatore dello imperadore et per sua parte a exposto tre cose. [I] la prima disse, che altra volta si cercò et praticò con- cordia tra lo 'mperadore et la signoria di Vinegia per mezanità della comunità nostra et di nostro am- basciatore [vgl. S. 28-29] 'et che la cosa non ebbe effecto per certe difficultà et dell’ armata, che si dimandava dallo imperadore, che Vinitiani dovessono fare contro Turchi, et d'altre cose domandate per cotesta signoria, le quali (secondo diceva Tommaso sopradetto) lo imperadore con suo honore non poteva concedere, et che hora lo 'mperadore come colui, che a singulare fidanza nella comunità nostra et volentieri sarebbe con buona concordia con cotesta illustrissima signoria, conforta, chella nostra co- munità si volesse interporre a fare detta concordia, aggiugnendo che 'l disiderio dello imperadore intorno a detta concordia è maxime,a perchè a diliberato il passare a Roma, come disotto diremo, et questo Der Bescheid, den der Markgraf von Iseo etwa in der Weihnachtswoche 1430 bei seiner Rückkehr 1 von Mailand nach Konstanz2 überbrachte, ließ den Abschluß des von Sigmund gewünschten Vertrages mit Hzg. Filippo Maria als gesichert erscheinen (vgl. nr. 50). Sigmund entschloß sich deshalb definitiv, die Romfahrt noch in Mai 1431 anzutreten. Der Reichstag, den er am 28 Januar 1431 nach Nürnberg ausschrieb 3 sollte ihm Gelegenheit geben, die letzten Anordnungen für das Unternehmen zu treffen. Dort sollte ihm der Reichsvikar Brunoro della Scala die Abmachungen4 mit dem Her- 10 zog von Mailand zur Ratifizierung vorlegen, dort auch sollten Hzg. Amadeus von Sa- voyen und die Eidgenossen ihn wissen lassen, ob und wie viele Truppen sie ihm zur Verfügung stellen würden (vgl. nrr. 50 und 78). Vielleicht machte er sich auch Hoffnung darauf, daß bis zum Schluß des Reichstages Tommaso Milanesi zurückkehren würde, den er Anfang Januar 1431 gleichzeitig mit Brunoro della Scala nach Italien mit dem 15 Auftrage geschickt hatte, Florenz 5 bezw. Papst Martin V zur Ubernahme der Friedens- vorrebbe fare con buona quiete et pace della signoria di Vinegia et dell' altre potentie d'Italia. [2] la seconda che da hora e' notificava la passata dello imperadore a Roma, la quale lui dice al tutto avere 20 diliberato volere fare in questo anno. della qual cosa si rendeva certo dovessimo essere contenti come figliuoli et fedeli dello 'mperio. [3] ultima- mente chello imperadore aveva sentito della guerra, che è fra 'l duca di Milano et questa comunità, la 25 quale gli dispiaceva, et chella maestà sua s' offeriva, se volessimo, darci una sicura et perpetua pace, perchè poteva tanto nel duca di Milano, che gli fa- rebbe fare tutto quello volesse intorno a questa materia. et questo è, quanto dice il detto Thom- 30 maso dover parlare per parte del detto imperadore, soggiugnendo che come cittadino et servidore di questa comunità, quando fosse domandato, direbbe più apertamente intorno a facti dello imperatore et darebbe informatione, avendo sempre riguardo 35 all' onore suo et al bene della maestà del suo signore. fugli risposto alle parti generali com' è d'usanza et a queste principali preso tempo a rispondergli; da die Angelegenheit nicht Florens allein, sondern die Liga angehe, so sei Venedig xu 40 benachrichtigen und dessen Gutachten abxuwar- ten. et perchè a tutto possino [d. i. die Vene- tianer] fare migliore diliberatione, vogliamo ancora 5
Der Romzug K. Sigmunds bis zum Ausbruch des Konfliktes zwischen Papst und Konzil, April 1431 bis Januar 1432. 1 Vgl. S. 22. 2 In Konstans war Sigmund kurz vor Weih- nachten angekommen. Vgl. Altmann nrr. 8024 und 8025. 3 RTA. 9 nr. 392; Altmann nrr. 8250-8252. 4 Vgl. S. 23-24. 5 Florenz schrieh am 20 Februar 1431 an seinen Gesandten in Venedig Francesco Tornabuoni: questo di è suto qui Thomaso Melanesi ambasciatore dello imperadore et per sua parte a exposto tre cose. [I] la prima disse, che altra volta si cercò et praticò con- cordia tra lo 'mperadore et la signoria di Vinegia per mezanità della comunità nostra et di nostro am- basciatore [vgl. S. 28-29] 'et che la cosa non ebbe effecto per certe difficultà et dell’ armata, che si dimandava dallo imperadore, che Vinitiani dovessono fare contro Turchi, et d'altre cose domandate per cotesta signoria, le quali (secondo diceva Tommaso sopradetto) lo imperadore con suo honore non poteva concedere, et che hora lo 'mperadore come colui, che a singulare fidanza nella comunità nostra et volentieri sarebbe con buona concordia con cotesta illustrissima signoria, conforta, chella nostra co- munità si volesse interporre a fare detta concordia, aggiugnendo che 'l disiderio dello imperadore intorno a detta concordia è maxime,a perchè a diliberato il passare a Roma, come disotto diremo, et questo Der Bescheid, den der Markgraf von Iseo etwa in der Weihnachtswoche 1430 bei seiner Rückkehr 1 von Mailand nach Konstanz2 überbrachte, ließ den Abschluß des von Sigmund gewünschten Vertrages mit Hzg. Filippo Maria als gesichert erscheinen (vgl. nr. 50). Sigmund entschloß sich deshalb definitiv, die Romfahrt noch in Mai 1431 anzutreten. Der Reichstag, den er am 28 Januar 1431 nach Nürnberg ausschrieb 3 sollte ihm Gelegenheit geben, die letzten Anordnungen für das Unternehmen zu treffen. Dort sollte ihm der Reichsvikar Brunoro della Scala die Abmachungen4 mit dem Her- 10 zog von Mailand zur Ratifizierung vorlegen, dort auch sollten Hzg. Amadeus von Sa- voyen und die Eidgenossen ihn wissen lassen, ob und wie viele Truppen sie ihm zur Verfügung stellen würden (vgl. nrr. 50 und 78). Vielleicht machte er sich auch Hoffnung darauf, daß bis zum Schluß des Reichstages Tommaso Milanesi zurückkehren würde, den er Anfang Januar 1431 gleichzeitig mit Brunoro della Scala nach Italien mit dem 15 Auftrage geschickt hatte, Florenz 5 bezw. Papst Martin V zur Ubernahme der Friedens- vorrebbe fare con buona quiete et pace della signoria di Vinegia et dell' altre potentie d'Italia. [2] la seconda che da hora e' notificava la passata dello imperadore a Roma, la quale lui dice al tutto avere 20 diliberato volere fare in questo anno. della qual cosa si rendeva certo dovessimo essere contenti come figliuoli et fedeli dello 'mperio. [3] ultima- mente chello imperadore aveva sentito della guerra, che è fra 'l duca di Milano et questa comunità, la 25 quale gli dispiaceva, et chella maestà sua s' offeriva, se volessimo, darci una sicura et perpetua pace, perchè poteva tanto nel duca di Milano, che gli fa- rebbe fare tutto quello volesse intorno a questa materia. et questo è, quanto dice il detto Thom- 30 maso dover parlare per parte del detto imperadore, soggiugnendo che come cittadino et servidore di questa comunità, quando fosse domandato, direbbe più apertamente intorno a facti dello imperatore et darebbe informatione, avendo sempre riguardo 35 all' onore suo et al bene della maestà del suo signore. fugli risposto alle parti generali com' è d'usanza et a queste principali preso tempo a rispondergli; da die Angelegenheit nicht Florens allein, sondern die Liga angehe, so sei Venedig xu 40 benachrichtigen und dessen Gutachten abxuwar- ten. et perchè a tutto possino [d. i. die Vene- tianer] fare migliore diliberatione, vogliamo ancora 5
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Einleitung. 127 vermittlung zwischen ihm und Venedig bezw. zwischen ihm und K. Wladislaw von Polen 1 zu veranlassen. Mit der Zeit des Nürnberger Reichstages setzt die vorliegende zweite Haupt- abteilung ein. Sie streift zunächst die Verhandlungen jenes Tages und geht dann zu 5 den Vorbereitungen über, die Sigmund während seines mehrmonatlichen Aufenthaltes in Nürnberg für die Romfahrt traf, nachdem er mit Rücksicht auf die Konzilsfrage und auf päpstliche Wünsche seine ursprüngliche Absicht, schon im Mai 1431 nach Italien zu gehen, wieder aufgegeben hatte. Diese Vorbereitungen fanden ihren Abschluß erst im September und Oktober 1431, als sich der König mehrere Wochen in Feldkirch aufhielt io und dort noch eine Reihe geistlicher und weltlicher Fürsten, Vertreter der Eidgenossen und anderer Reichsstände, auch eine Konzilsbotschaft und einen Gesandten des Königs von Frankreich bei sich sah. Auf die Anordnungen, die hier in erster Linie für die öffentliche Sicherheit in Reiche, speziell in Süddeutschland und hier wieder um den Konzilsort Basel herum, in zweiter auch noch für den Romzug getroffen wurden, bezieht 15 sich daher auch ein verhältnismäßig großter Bruchteil der unter lit. A vereinigten Akten- stücke. Unter lit. B folgt dann das freilich etwas dürftige Material, das wir über die Lombardische Krönung zusammengebracht haben. Den Schluß machen unter lit. C die Akten, die über die Beziehungen K. Sigmunds zu Papst Eugen von dessen Thronbesteigung bis zum Ausbruch des Konfliktes mit dem Baseler Konzil Auskunft geben. Wir hätten 20 die letzteren zwar auch erst in der vierten Hauptabteilung unterbringen können, die vor- nehmlich der Stellung K. Sigmunds zum Konflikt zwischen Papst und Konzil gewidmet sein wird, aber der Konflikt spielt bereits in die Verhandlungen des Straßburger Städte- tages hinein, der unsere dritte Hauptabteilung bildet; und so schien es uns richtiger, ihn schon hier zu berühren. 40 45 50 A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. a. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von Savoyen und den Eidgenossen nr. 78-91. Während wir über die Verhandlungen des Nürnberger Reichstages, so weit sie auf die Vorbereitung des großen Kreuzzuges gegen die Hussiten und auf die Ordnung der innerdeutschen Angelegenheiten Bezug hatten, schr gut unterrichtet sind2, sind uns über 30 die den Romzug betreffenden Verhandlungen gar keine Akten erhalten; nur hier und da begegnen wir flüchtigen Andeutungen darüber. Und doch kann es nicht zweifelhaft sein, daß auch dieses Unternehmen von Sigmund mit den Besuchern des Tages eingehend er- e' fa conto trarre dal duca di Borgogna per la con- cessione della ducheria di Brabante, dal duca Fede- rigo d'Osterlich e dal duca Victoldo di Lictovania. et benchè ci puino queste cose da non vi prestare molta fede nè da doverne far molto conto, pure perchè cotesta illustrissima signoria senta tanto quanto noi te n'abbiamo voluto avisare. (Florenz Staats - A. Signori, Carteggio, Missive, Minutari 1 Canc. nr. 6 fol. 162b-163b conc. chart. mil dem Datum die 20 februarii 1430 hora 4 noctis.) Vgl. auch unsere nr. 214. 1 Vgl. die drei Briefe Eugens IV an K. Sig- mund, K. Wladislaw und Kardinal Cesarini vom 30 Juni 1431 im Repertorium Germanicum I nrr. 1277 und 1278. Mit der königlichen Gesandt- schaft, die in den Briefen an die beiden Könige erwähnt wird, kann nur die Milanesi's gemeint sein. 2 Vgl. RTA. 9, 493 ff. avisi cotesta signoria, che 'l detto Tommaso a parlato con uno di noi et dettogli, come esso venne al duca 35 di Milano insieme con messer Brunoro della Scala et che a dì 2 [sie] di questo il detto messer Brunoro per parte dello imperadore in presentia d'uno am- basciatore del rè di Ragona rimase d'accordo col duca di quello anno a fare, et cosi capitolorono et giurorono l'uno et l'altro et che '1 duca promette ricettare lo 'mperadore nelle sue terre et per sua sicurtà dargli la città di Genova nelle mani et fargli promettere et giurare obedientia da suoi capitani di gente d'arme, et che '1 duca Federigo d'Osterlich et il vescovo di Chuora debbono passare presto in Lombardia et fare guerra a stanza del duca di Mi- lano et che collo imperadore non debbe passare se non signori della Magnia et quegli d'Ungheria deb- bono rimanere per fare guerra dalla parte di Frigoli in caso non abbi accordo con cotesta signoria, et che gli a provisto a gran somma di denari, e quali 25
Einleitung. 127 vermittlung zwischen ihm und Venedig bezw. zwischen ihm und K. Wladislaw von Polen 1 zu veranlassen. Mit der Zeit des Nürnberger Reichstages setzt die vorliegende zweite Haupt- abteilung ein. Sie streift zunächst die Verhandlungen jenes Tages und geht dann zu 5 den Vorbereitungen über, die Sigmund während seines mehrmonatlichen Aufenthaltes in Nürnberg für die Romfahrt traf, nachdem er mit Rücksicht auf die Konzilsfrage und auf päpstliche Wünsche seine ursprüngliche Absicht, schon im Mai 1431 nach Italien zu gehen, wieder aufgegeben hatte. Diese Vorbereitungen fanden ihren Abschluß erst im September und Oktober 1431, als sich der König mehrere Wochen in Feldkirch aufhielt io und dort noch eine Reihe geistlicher und weltlicher Fürsten, Vertreter der Eidgenossen und anderer Reichsstände, auch eine Konzilsbotschaft und einen Gesandten des Königs von Frankreich bei sich sah. Auf die Anordnungen, die hier in erster Linie für die öffentliche Sicherheit in Reiche, speziell in Süddeutschland und hier wieder um den Konzilsort Basel herum, in zweiter auch noch für den Romzug getroffen wurden, bezieht 15 sich daher auch ein verhältnismäßig großter Bruchteil der unter lit. A vereinigten Akten- stücke. Unter lit. B folgt dann das freilich etwas dürftige Material, das wir über die Lombardische Krönung zusammengebracht haben. Den Schluß machen unter lit. C die Akten, die über die Beziehungen K. Sigmunds zu Papst Eugen von dessen Thronbesteigung bis zum Ausbruch des Konfliktes mit dem Baseler Konzil Auskunft geben. Wir hätten 20 die letzteren zwar auch erst in der vierten Hauptabteilung unterbringen können, die vor- nehmlich der Stellung K. Sigmunds zum Konflikt zwischen Papst und Konzil gewidmet sein wird, aber der Konflikt spielt bereits in die Verhandlungen des Straßburger Städte- tages hinein, der unsere dritte Hauptabteilung bildet; und so schien es uns richtiger, ihn schon hier zu berühren. 40 45 50 A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. a. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von Savoyen und den Eidgenossen nr. 78-91. Während wir über die Verhandlungen des Nürnberger Reichstages, so weit sie auf die Vorbereitung des großen Kreuzzuges gegen die Hussiten und auf die Ordnung der innerdeutschen Angelegenheiten Bezug hatten, schr gut unterrichtet sind2, sind uns über 30 die den Romzug betreffenden Verhandlungen gar keine Akten erhalten; nur hier und da begegnen wir flüchtigen Andeutungen darüber. Und doch kann es nicht zweifelhaft sein, daß auch dieses Unternehmen von Sigmund mit den Besuchern des Tages eingehend er- e' fa conto trarre dal duca di Borgogna per la con- cessione della ducheria di Brabante, dal duca Fede- rigo d'Osterlich e dal duca Victoldo di Lictovania. et benchè ci puino queste cose da non vi prestare molta fede nè da doverne far molto conto, pure perchè cotesta illustrissima signoria senta tanto quanto noi te n'abbiamo voluto avisare. (Florenz Staats - A. Signori, Carteggio, Missive, Minutari 1 Canc. nr. 6 fol. 162b-163b conc. chart. mil dem Datum die 20 februarii 1430 hora 4 noctis.) Vgl. auch unsere nr. 214. 1 Vgl. die drei Briefe Eugens IV an K. Sig- mund, K. Wladislaw und Kardinal Cesarini vom 30 Juni 1431 im Repertorium Germanicum I nrr. 1277 und 1278. Mit der königlichen Gesandt- schaft, die in den Briefen an die beiden Könige erwähnt wird, kann nur die Milanesi's gemeint sein. 2 Vgl. RTA. 9, 493 ff. avisi cotesta signoria, che 'l detto Tommaso a parlato con uno di noi et dettogli, come esso venne al duca 35 di Milano insieme con messer Brunoro della Scala et che a dì 2 [sie] di questo il detto messer Brunoro per parte dello imperadore in presentia d'uno am- basciatore del rè di Ragona rimase d'accordo col duca di quello anno a fare, et cosi capitolorono et giurorono l'uno et l'altro et che '1 duca promette ricettare lo 'mperadore nelle sue terre et per sua sicurtà dargli la città di Genova nelle mani et fargli promettere et giurare obedientia da suoi capitani di gente d'arme, et che '1 duca Federigo d'Osterlich et il vescovo di Chuora debbono passare presto in Lombardia et fare guerra a stanza del duca di Mi- lano et che collo imperadore non debbe passare se non signori della Magnia et quegli d'Ungheria deb- bono rimanere per fare guerra dalla parte di Frigoli in caso non abbi accordo con cotesta signoria, et che gli a provisto a gran somma di denari, e quali 25
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128 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. örtert wurde 1. Aber der Kreuzzug stand nun einmal im Vordergrunde des allgemeinen Interesses, und es war daher nur natürlich, daß sich die Berichterstattung so gut wie ganz auf ihn konzentrierte und den Romzug mehr als etwas Nebensächliches behandelte. Mitteilungen zufolge, die der Savoyische Gesandte Johannes Marescalli bei seiner Rückkehr vom Reichstage dem Hzg. Amadeus machte, beharrte Sigmund auf dem Ent- schluß, den er im Dezember 1430 in Konstanz gefaßt hatte2. Aber mit Rücksicht auf den großen Kreuzzug gegen die Hussiten, der für den Sommer geplant war, sollten ihn von den Deutschen Kontingenten nur die der Georgiritter und der Eidgenossen begleiten. In Oberitalien sollte sich ihm dann noch der schon früher genannte Fürst Amadeus von Piemont mit den Savoyischen Truppen anschließen 3. Als Hauptpunkte der Marsch- richtung hatte er Rheinfelden und Solothurn in Aussicht genommen. In Rheinfelden wollte er mit den Boten der Eidgenossen über die Stärke der Eidgenössischen Kontingente und über den für den Einmarsch in Italien zu wählenden Weg verhandeln (nr. 79), und in Solothurn sollten die Herzöge Amadeus von Savoyen und Philipp von Burgund 4 zu ihm kommen, um mit ihm die Art und Weise zu besprechen, in der sich die Italie- 15 nischen Angelegenheiten am besten würden ordnen lassen (nr. 78). Die Egerer Verhandlungen mit den Hussiten nötigten ihn indessen, den Aufbruch noch zu verschieben 5. Da es ihm nunmehr unmöglich erschien, den für seine Ankunft in der Lombardei festgesetzten Termin einzuhalten, wenn er vorher noch nach Rhein- felden und Solothurn ziehen würde, so verzichtete er auf die an beiden Orten geplanten 20 Zusammenkünfte und beschloß, auf dem direkten Wege über Bellinzona nach Mailand zu marschieren. Er beauftragte den Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim und den Erbkämmerer Konrad von Weinsberg, für ihn mit den Eidgenossen und mit Hzg. Amadeus von Savoyen über die militärischen Leistungen Beider zur Romfahrt zu unter- handeln. Die Vollmachten der beiden Gesandten sind vom 1. und 2 Mai datiert (nrr. 81-84). Ihre Instruktionen liegen zwar nicht mehr vor, doch läßt sich wenigstens von der Pappen- heims, der mit den Eidgenossen verhandeln sollte, mit Hilfe unserer nr. 85 der Inhalt ermitteln. Danach bezog sie sich auf drei Punkte: Stärke, Dienstdauer und Marschroute der Eidgenössischen Kontingente. Die Vorschläge Sigmunds für die Dienstdauer gingen dahin, daß die Truppen ent- weder auf Kosten der Eidgenossen mindestens einen Monat lang in Mailand belassen oder auf unbestimmte Zeit ganz in seinen Sold gegeben werden sollten. 10 26 30 1 Vgl. die städtischen Gesandtschaftsberichte in RTA. 9 nrr. 430-438. 2 Vgl. S. 126. a Der betreffende Eintrag im Savoyischen Re- gistraturbuche lautet: Die vicesima aprilis Thononii presentibus dominis comite Gebennensi, cancellario Bastardo, Marescallis de Aquis, N. de Menthone, F. Compesii, P. de Menthone, cerscherel G. Gerbaysii et Festi, Johannes Marescalli ab imperatore in Nuremberga existente rediens recitavit, qualiter ipse imperator cum principibus electoribus arrestavit, ut ipsi 12 000 lancearum provideant, cum quibus Boemos invadant, et ipse cum societate beati Georgii ac liga communitatum, qui sibi servire debent, intrabit Ytaliam pro suis coronis accipiendis, rogando do- minum, ut dominum principem ejus primogenitum ad eum in Ytaliam sociandum teneat paratum et se ipsum ad secum, dum nunciavit, in Salodero con- veniendum, ubi similiter dominus dux Burgondie debet interesse, prout in litteris, quas exhibuit, de- scribitur. (Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, 35 mazzo 2 nr. 6 fol. 147a not. chart. coaeva mit der Uberschrift Regressus Johannis Marescalli ab im- peratore.) Vgl. auch unsere nr. 182. — Es sei hier darauf hingewiesen, daß Sigmund die Absicht hatte, die Feindseligkeiten gegen Venedig nicht eher xu 40 eröffnen, als bis Benedetto Folchi von Forli, den er wahrscheinlich wegen Verlängerung des im Herbst 1428 geschlossenen Waffenstillstandes (vgl. S. 88 Anm. 1) xum Sultan geschickt hatte, entweder xu- riickgekehrt sein oder Nachricht über den Stand 45 seiner Mission gegeben haben würde (laut Brief des Herzogs von Mailand an Giacobbe d'Iseo vom 20 April 1431 in Mailand Staats- A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 15). 4 Vgl. Anm. 3. Einen ähnlichen Plan hatte 50 Sigmund schon im Jahre 1428 gehabt (vgl. S. 19). 5 Vgl. darüber S. 136.
128 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. örtert wurde 1. Aber der Kreuzzug stand nun einmal im Vordergrunde des allgemeinen Interesses, und es war daher nur natürlich, daß sich die Berichterstattung so gut wie ganz auf ihn konzentrierte und den Romzug mehr als etwas Nebensächliches behandelte. Mitteilungen zufolge, die der Savoyische Gesandte Johannes Marescalli bei seiner Rückkehr vom Reichstage dem Hzg. Amadeus machte, beharrte Sigmund auf dem Ent- schluß, den er im Dezember 1430 in Konstanz gefaßt hatte2. Aber mit Rücksicht auf den großen Kreuzzug gegen die Hussiten, der für den Sommer geplant war, sollten ihn von den Deutschen Kontingenten nur die der Georgiritter und der Eidgenossen begleiten. In Oberitalien sollte sich ihm dann noch der schon früher genannte Fürst Amadeus von Piemont mit den Savoyischen Truppen anschließen 3. Als Hauptpunkte der Marsch- richtung hatte er Rheinfelden und Solothurn in Aussicht genommen. In Rheinfelden wollte er mit den Boten der Eidgenossen über die Stärke der Eidgenössischen Kontingente und über den für den Einmarsch in Italien zu wählenden Weg verhandeln (nr. 79), und in Solothurn sollten die Herzöge Amadeus von Savoyen und Philipp von Burgund 4 zu ihm kommen, um mit ihm die Art und Weise zu besprechen, in der sich die Italie- 15 nischen Angelegenheiten am besten würden ordnen lassen (nr. 78). Die Egerer Verhandlungen mit den Hussiten nötigten ihn indessen, den Aufbruch noch zu verschieben 5. Da es ihm nunmehr unmöglich erschien, den für seine Ankunft in der Lombardei festgesetzten Termin einzuhalten, wenn er vorher noch nach Rhein- felden und Solothurn ziehen würde, so verzichtete er auf die an beiden Orten geplanten 20 Zusammenkünfte und beschloß, auf dem direkten Wege über Bellinzona nach Mailand zu marschieren. Er beauftragte den Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim und den Erbkämmerer Konrad von Weinsberg, für ihn mit den Eidgenossen und mit Hzg. Amadeus von Savoyen über die militärischen Leistungen Beider zur Romfahrt zu unter- handeln. Die Vollmachten der beiden Gesandten sind vom 1. und 2 Mai datiert (nrr. 81-84). Ihre Instruktionen liegen zwar nicht mehr vor, doch läßt sich wenigstens von der Pappen- heims, der mit den Eidgenossen verhandeln sollte, mit Hilfe unserer nr. 85 der Inhalt ermitteln. Danach bezog sie sich auf drei Punkte: Stärke, Dienstdauer und Marschroute der Eidgenössischen Kontingente. Die Vorschläge Sigmunds für die Dienstdauer gingen dahin, daß die Truppen ent- weder auf Kosten der Eidgenossen mindestens einen Monat lang in Mailand belassen oder auf unbestimmte Zeit ganz in seinen Sold gegeben werden sollten. 10 26 30 1 Vgl. die städtischen Gesandtschaftsberichte in RTA. 9 nrr. 430-438. 2 Vgl. S. 126. a Der betreffende Eintrag im Savoyischen Re- gistraturbuche lautet: Die vicesima aprilis Thononii presentibus dominis comite Gebennensi, cancellario Bastardo, Marescallis de Aquis, N. de Menthone, F. Compesii, P. de Menthone, cerscherel G. Gerbaysii et Festi, Johannes Marescalli ab imperatore in Nuremberga existente rediens recitavit, qualiter ipse imperator cum principibus electoribus arrestavit, ut ipsi 12 000 lancearum provideant, cum quibus Boemos invadant, et ipse cum societate beati Georgii ac liga communitatum, qui sibi servire debent, intrabit Ytaliam pro suis coronis accipiendis, rogando do- minum, ut dominum principem ejus primogenitum ad eum in Ytaliam sociandum teneat paratum et se ipsum ad secum, dum nunciavit, in Salodero con- veniendum, ubi similiter dominus dux Burgondie debet interesse, prout in litteris, quas exhibuit, de- scribitur. (Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, 35 mazzo 2 nr. 6 fol. 147a not. chart. coaeva mit der Uberschrift Regressus Johannis Marescalli ab im- peratore.) Vgl. auch unsere nr. 182. — Es sei hier darauf hingewiesen, daß Sigmund die Absicht hatte, die Feindseligkeiten gegen Venedig nicht eher xu 40 eröffnen, als bis Benedetto Folchi von Forli, den er wahrscheinlich wegen Verlängerung des im Herbst 1428 geschlossenen Waffenstillstandes (vgl. S. 88 Anm. 1) xum Sultan geschickt hatte, entweder xu- riickgekehrt sein oder Nachricht über den Stand 45 seiner Mission gegeben haben würde (laut Brief des Herzogs von Mailand an Giacobbe d'Iseo vom 20 April 1431 in Mailand Staats- A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 15). 4 Vgl. Anm. 3. Einen ähnlichen Plan hatte 50 Sigmund schon im Jahre 1428 gehabt (vgl. S. 19). 5 Vgl. darüber S. 136.
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Einleitung. 129 Alle drei Punkte standen auf der Tagesordnung einer Eidgenössischen Versammlung, die um Pfingsten [Mai 20] in Baden abgehalten wurde 1. Von dem Ergebnis der hier gepflogenen Verhandlungen wissen wir nur, daß sich die Züricher bereit erklärten, 500 Mann auf ihre Kosten bis nach Mailand mitzuschicken und diesen Fünfhundert das Verbleiben in Mailand selbst freizustellen 2. Sie gingen dabei aber von der Voraussetzung aus, daß die Herzöge von Mailand und von Savoyen Geleit für die Truppen bewilligen würden (vgl. nr. 85 und RTA. 9 nr. 419). Uber den Verlauf der Mission Konrads von Weinsberg ist außter dem Wenigen, was unsere nr. 86 darüber enthält, nichts bekannt. Sigmund rechnete mit aller Bestimmtheit darauf, daß er in Mailand noch im Laufe des Mai werde eintreffen können. Man ersieht dies daraus, daß er zu Anfang dieses Monates Mitglieder seiner nächsten Umgebung, den Reichsvikar Brunoro della Scala, den Hofmeister Ladislaus von Támasi, den Marschall Lorenz von Hederváry und fünf andere Ungarische Magnaten dorthin voraussandte3 und am 3 Mai auch den Papst 15 offiziell von seiner Absicht, nach Rom zu kommen, verständigte4. Ja, noch am 17 Mai schrieb er von Bamberg aus den Augsburgern, daß er ieczund eilend gen Welischen landen ziehen und in kürz in ihre Stadt komen wôlle 5. Indessen, die Egerer Verhandlungen zogen sich wider Erwarten bis in die letzten Tage des Mai hin, und als dann Sigmund am 30 Mai6 von Eger nach Bamberg zurüick- 2o kehrte, trat die Notwendigkeit an ihn heran, zunächst erst noch dafür zu sorgen, daß nicht das seit dem 4 März in Basel tagende allgemeine Konzil an der Teilnahmlosigkeit, die man ihm allenthalben entgegenbrachte", scheitere. Da er diese Angelegenheit aber nur im Einverständnis mit dem Präsidenten des Konzils, dem Kardinallegaten Cesarini 10 Amtliche Sammlung der älteren Eidgenössischen 25 Abschiede 2, 91 nr. 138. Zürich begann in der That Ende Mai nu rüisten. Die Bürgerschaft beschloß am 28 Mai, daß 250 Mann us constäffeln und zunften und 350 Mann aus den nur Stadt gehörigen Dörfern, Grafschaften, 30 Gerichten und Gebieten ausgehoben werden sollten. Zum Hauptmann wurde der Bürgermeister Rudolf Stüssi, xum Bannerherrn Heinrich Usikon ernannt. Der Rat erhielt Vollmacht, alles xu bestellen, Leute auszuheben und an den König xu werben sôlich 35 sachen, so nottdurftig sind (Zürich Staats-A. Stadt- buch nr. 4b fol. 33b cop. chart. coacva mit der Uberschrift Erkantnus der burger umb den zug gen Lamperten mit unserm herren dem kung uf mentag vor corporis Christi anno 1431; vgl. Amtl. Samm- 40 lung der älteren Eidgenöss. Abschiede 2, 91 und Müller, Gesch. Schweiz. Eidgenossenschaft 2. Aufl. 3, 175 Anm. 101, der aber Datum und Inhalt falsch angiebt). Es ist auch xur Aushebung geschritten worden, wie der folgende Eintrag der Züricher in 45 ihrem Stadtbuche xeigt : Als wir dem Römischen Könige Hilfe gen Lamparten mit der statt paner xugesagt hatten und nachdem als wir lutt usnämend und iedermann und sunder den clôstern und gotz- husern under uns gelegen anschlûgend reisigi pfert 50 und sömross und knecht zû den sömrossen, do ward unserm herrn dem abt von Einsidellen auch sin sum angeschlagen. Es ist uns mitgeteilt worden, Deutsche Reichstags-Akten X. daſt die von Schwyz durch ihre Boten dem Abt haben sagen lassen, wir hettind im etwas pferten angeschlagen, die er uns haben sôlt; das nâm si unbillich an uns, das wir in und sin gotzhus iener umb anleitind ; begerti er von inen, so weltind si im beholfen sin wider uns, das er wol uberhept wurd [Vorl. wrd] uns kein ross noch knecht ze lihend, wan si weltind in ie davor schirmen. Der Abt hat geantwortet, er werde dem Anschlag nach- kommen, denn unsere Stadt habe es um ihn und sein Gotteshaus verdient. Das ungerechtfertigte Vorgehen der Schwyzer befremdet uns und darumb hab wir diss heissen schriben uf unser bûch umb das, ob es iemer ze schulden kum, das unser die von Switz bedurfind, das wir daran gedenkend. (Zürich Staats-A. Stadtbuch nr. 4a Teil 2 fol. 6b not. chart. cоаеvа.) 3 Vgl. nr. 93 und Eberhard Windeck (Ausg. von Altmann) S. 339-340; auch unsere nr. 181. 4 Vgl. nr. 121. 5 Laut einem Briefe Augsburgs an Hxg. Wil- helm von Baiern von Do. n. pfingsttag [Mai 24], in Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 134a cop. chart. coaeva. Vgl. Chroniken der Deutschen Städte 5, 383 und RTA. 9, 554 Anm. 2. 6 Vgl. Johannes von Ragusa, Initium et prosecutio Basiliensis concilii (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 83). Vgl. darüber S. 134 ff. 17
Einleitung. 129 Alle drei Punkte standen auf der Tagesordnung einer Eidgenössischen Versammlung, die um Pfingsten [Mai 20] in Baden abgehalten wurde 1. Von dem Ergebnis der hier gepflogenen Verhandlungen wissen wir nur, daß sich die Züricher bereit erklärten, 500 Mann auf ihre Kosten bis nach Mailand mitzuschicken und diesen Fünfhundert das Verbleiben in Mailand selbst freizustellen 2. Sie gingen dabei aber von der Voraussetzung aus, daß die Herzöge von Mailand und von Savoyen Geleit für die Truppen bewilligen würden (vgl. nr. 85 und RTA. 9 nr. 419). Uber den Verlauf der Mission Konrads von Weinsberg ist außter dem Wenigen, was unsere nr. 86 darüber enthält, nichts bekannt. Sigmund rechnete mit aller Bestimmtheit darauf, daß er in Mailand noch im Laufe des Mai werde eintreffen können. Man ersieht dies daraus, daß er zu Anfang dieses Monates Mitglieder seiner nächsten Umgebung, den Reichsvikar Brunoro della Scala, den Hofmeister Ladislaus von Támasi, den Marschall Lorenz von Hederváry und fünf andere Ungarische Magnaten dorthin voraussandte3 und am 3 Mai auch den Papst 15 offiziell von seiner Absicht, nach Rom zu kommen, verständigte4. Ja, noch am 17 Mai schrieb er von Bamberg aus den Augsburgern, daß er ieczund eilend gen Welischen landen ziehen und in kürz in ihre Stadt komen wôlle 5. Indessen, die Egerer Verhandlungen zogen sich wider Erwarten bis in die letzten Tage des Mai hin, und als dann Sigmund am 30 Mai6 von Eger nach Bamberg zurüick- 2o kehrte, trat die Notwendigkeit an ihn heran, zunächst erst noch dafür zu sorgen, daß nicht das seit dem 4 März in Basel tagende allgemeine Konzil an der Teilnahmlosigkeit, die man ihm allenthalben entgegenbrachte", scheitere. Da er diese Angelegenheit aber nur im Einverständnis mit dem Präsidenten des Konzils, dem Kardinallegaten Cesarini 10 Amtliche Sammlung der älteren Eidgenössischen 25 Abschiede 2, 91 nr. 138. Zürich begann in der That Ende Mai nu rüisten. Die Bürgerschaft beschloß am 28 Mai, daß 250 Mann us constäffeln und zunften und 350 Mann aus den nur Stadt gehörigen Dörfern, Grafschaften, 30 Gerichten und Gebieten ausgehoben werden sollten. Zum Hauptmann wurde der Bürgermeister Rudolf Stüssi, xum Bannerherrn Heinrich Usikon ernannt. Der Rat erhielt Vollmacht, alles xu bestellen, Leute auszuheben und an den König xu werben sôlich 35 sachen, so nottdurftig sind (Zürich Staats-A. Stadt- buch nr. 4b fol. 33b cop. chart. coacva mit der Uberschrift Erkantnus der burger umb den zug gen Lamperten mit unserm herren dem kung uf mentag vor corporis Christi anno 1431; vgl. Amtl. Samm- 40 lung der älteren Eidgenöss. Abschiede 2, 91 und Müller, Gesch. Schweiz. Eidgenossenschaft 2. Aufl. 3, 175 Anm. 101, der aber Datum und Inhalt falsch angiebt). Es ist auch xur Aushebung geschritten worden, wie der folgende Eintrag der Züricher in 45 ihrem Stadtbuche xeigt : Als wir dem Römischen Könige Hilfe gen Lamparten mit der statt paner xugesagt hatten und nachdem als wir lutt usnämend und iedermann und sunder den clôstern und gotz- husern under uns gelegen anschlûgend reisigi pfert 50 und sömross und knecht zû den sömrossen, do ward unserm herrn dem abt von Einsidellen auch sin sum angeschlagen. Es ist uns mitgeteilt worden, Deutsche Reichstags-Akten X. daſt die von Schwyz durch ihre Boten dem Abt haben sagen lassen, wir hettind im etwas pferten angeschlagen, die er uns haben sôlt; das nâm si unbillich an uns, das wir in und sin gotzhus iener umb anleitind ; begerti er von inen, so weltind si im beholfen sin wider uns, das er wol uberhept wurd [Vorl. wrd] uns kein ross noch knecht ze lihend, wan si weltind in ie davor schirmen. Der Abt hat geantwortet, er werde dem Anschlag nach- kommen, denn unsere Stadt habe es um ihn und sein Gotteshaus verdient. Das ungerechtfertigte Vorgehen der Schwyzer befremdet uns und darumb hab wir diss heissen schriben uf unser bûch umb das, ob es iemer ze schulden kum, das unser die von Switz bedurfind, das wir daran gedenkend. (Zürich Staats-A. Stadtbuch nr. 4a Teil 2 fol. 6b not. chart. cоаеvа.) 3 Vgl. nr. 93 und Eberhard Windeck (Ausg. von Altmann) S. 339-340; auch unsere nr. 181. 4 Vgl. nr. 121. 5 Laut einem Briefe Augsburgs an Hxg. Wil- helm von Baiern von Do. n. pfingsttag [Mai 24], in Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 134a cop. chart. coaeva. Vgl. Chroniken der Deutschen Städte 5, 383 und RTA. 9, 554 Anm. 2. 6 Vgl. Johannes von Ragusa, Initium et prosecutio Basiliensis concilii (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 83). Vgl. darüber S. 134 ff. 17
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130 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. erledigen wollte, Cesarini aber damals noch am Niederrhein weilte, so blieb ihm nichts anderes übrig, als in Nürnberg Cesarini’s Rückkehr abzuwarten. Anfang Juli war auch dieses Hindernis beseitigt. Und dennoch unterblieb der Aufbruch nach Mailand. Die Ursache war nicht etwa die Erwägung des Königs, daß er "anstandshalber" erst den Ausgang des Hussitenkrieges abwarten müsse, wie Lindner 1 meint, sondern die Notwendigkeit, auf päpstliche Wünsche Rücksicht zu nehmen 2. Erst am 1 September setzte sich Sigmund in Bewegung. Jetzt nahm er auch die im Mai abgebrochenen Verhandlungen mit den Eidgenossen von neuem auf. Er forderte sie am 6 September und nochmals, aber in dringenderer Form, am 17. auf, Gesandte nach Feldkirch zu schicken, da er mit ihnen über seinen zůg gen Lamparten und über andere grosse und treffliche sach reden wolle (nrr. 88 u. 89). Die Mehrzahl kam, so viel sich seinem Briefe vom 27 Oktober, unserer nr. 90, ent- nehmen läßt, der Aufforderung nach. Für Zürich erschienen der Bürgermeister Rudolf Stüssi und Ulrich von Lommis. Die Forderung, die Sigmund an sie stellte, lautete auf ein erber hilf gen Meilan 15 und in das veld daselbs wider Venedyer ze sinde 3. Die Eidgenössischen Kontingente sollten also nicht zum Romzuge, sondern im Kriege gegen Venedig verwendet werden, entsprechend den Zusicherungen, die Sigmund dem Herzog von Mailand hatte geben lassen. Die Eidgenössischen Gesandten hatten indessen anscheinend nicht die nötigen Voll- machten. Deshalb wurde verabredet, die Forderung des Königs einer nach Zug zu berufen-20 den Versammlung der Eidgenossen vorzulegen. Die Versammlung fand wahrscheinlich am 16 Oktober (Galli) statt 4. Sie verlief resultatlos (vgl. nr. 90). Infolgedessen lud Sigmund die Eidgenossen am 27 Oktober zu einem königlichen Tage nach Luzern auf den 11 November ein. In dem Einladungsschreiben (nr. 90), das außer an Luzern wohl auch an Zürich, Bern, 25 Solothurn, Schwyz, Zug, Glarus, Unterwalden und Sursee gerichtet wurde (vgl. nr. 91), berechnete er die Anzahl des von den Eidgenossen aufzubringenden Kriegsvolkes auf 2000 Knechte und die Dauer des Dienstes auf drei Monate. Diese 2000 Mann und dazu 100 Knechte, die St. Gallen zu stellen hatte 5, sollten am 25 November in Chiavenna bereit stehen. Ob der Tag, zu dem Sigmund am 28 Oktober den Grafen Ludwig vom Rossel deputierte (nr. 91), wirklich stattfand und ob die Eidgenossen die königliche Forderung bewilligten, ist nicht bekannt 6. 10 30 1 Lindner, Deutsche Geschichte 2, 364. 2 Vgl. darüber unten in lit. C. 3 So nach dem Bericht, den die Züricher Ge- sandten bei ihrer vor dem 13 Oktober erfolgten Rück- kehr dem Züricher Rate erstatteten. Der Bericht ist nicht mehr vorhanden; sein Inhalt wird in cinem Beschluß berührt, den Bürgermeister, Rat und Zwei- hundert von Zürich am 13 Oktober (Sa. v. Gallij über die Instruktion der xur Zuger Versammlung gehenden Züricher Gesandten Rudolf Stüssi und Jakob von Cham faßten (Zürich Staats-A. Stadtbuch nr. 4b fol. 35b cop. chart. coaeva; vgl. Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 92). 4 Sie ist jedenfalls in das xweite Drittel des Ok- tober xu selxen; denn Zürich instruiert seine Ge- sandten am 13 Oktober (vgl. Anm. 3) und Sigmund ist schon am 27 Oktober über das Ergebnis unter- richtet. Die Züricher Gesandten waren beauftragt, den Eidgenossen xu sagen, daß Zürich meine, man misse den Wunsch des Königs wegen der Freund- 35 lichkeit und Gnade, die er den Eidgenossen oft er- xeigt habe, erfüllen. Es denke, daz gemein Eid- genossen unserm herren dem kung ein bescheiden hilf mit volk ansagind und das man sôlichs anschlah, nach dem und iederman vermug. Sollte dieser Vor- schlag abgelehnt werden, so sollten die Gesandten erklären, das wir uns denne gen unsers herren des kungs gnäd verantwurten wellind, nach dem und unser statt nutz und er sig (Zürich Staats-A. a. a. O.). 5 Vgl. die betreffende Variante der Vorlage G unserer nr. 90. 6 Die späteren Klagen des Herxogs von Mailand über das Ausbleiben der ihm von Sigmund ver- sprochenen Eidgenössischen und Savoyischen Hilfs- truppen deuten darauf hin, daß sich die Eidgenossen ablehnend verhalten haben. Vgl. die Einleitung xu 40 45 50
130 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. erledigen wollte, Cesarini aber damals noch am Niederrhein weilte, so blieb ihm nichts anderes übrig, als in Nürnberg Cesarini’s Rückkehr abzuwarten. Anfang Juli war auch dieses Hindernis beseitigt. Und dennoch unterblieb der Aufbruch nach Mailand. Die Ursache war nicht etwa die Erwägung des Königs, daß er "anstandshalber" erst den Ausgang des Hussitenkrieges abwarten müsse, wie Lindner 1 meint, sondern die Notwendigkeit, auf päpstliche Wünsche Rücksicht zu nehmen 2. Erst am 1 September setzte sich Sigmund in Bewegung. Jetzt nahm er auch die im Mai abgebrochenen Verhandlungen mit den Eidgenossen von neuem auf. Er forderte sie am 6 September und nochmals, aber in dringenderer Form, am 17. auf, Gesandte nach Feldkirch zu schicken, da er mit ihnen über seinen zůg gen Lamparten und über andere grosse und treffliche sach reden wolle (nrr. 88 u. 89). Die Mehrzahl kam, so viel sich seinem Briefe vom 27 Oktober, unserer nr. 90, ent- nehmen läßt, der Aufforderung nach. Für Zürich erschienen der Bürgermeister Rudolf Stüssi und Ulrich von Lommis. Die Forderung, die Sigmund an sie stellte, lautete auf ein erber hilf gen Meilan 15 und in das veld daselbs wider Venedyer ze sinde 3. Die Eidgenössischen Kontingente sollten also nicht zum Romzuge, sondern im Kriege gegen Venedig verwendet werden, entsprechend den Zusicherungen, die Sigmund dem Herzog von Mailand hatte geben lassen. Die Eidgenössischen Gesandten hatten indessen anscheinend nicht die nötigen Voll- machten. Deshalb wurde verabredet, die Forderung des Königs einer nach Zug zu berufen-20 den Versammlung der Eidgenossen vorzulegen. Die Versammlung fand wahrscheinlich am 16 Oktober (Galli) statt 4. Sie verlief resultatlos (vgl. nr. 90). Infolgedessen lud Sigmund die Eidgenossen am 27 Oktober zu einem königlichen Tage nach Luzern auf den 11 November ein. In dem Einladungsschreiben (nr. 90), das außer an Luzern wohl auch an Zürich, Bern, 25 Solothurn, Schwyz, Zug, Glarus, Unterwalden und Sursee gerichtet wurde (vgl. nr. 91), berechnete er die Anzahl des von den Eidgenossen aufzubringenden Kriegsvolkes auf 2000 Knechte und die Dauer des Dienstes auf drei Monate. Diese 2000 Mann und dazu 100 Knechte, die St. Gallen zu stellen hatte 5, sollten am 25 November in Chiavenna bereit stehen. Ob der Tag, zu dem Sigmund am 28 Oktober den Grafen Ludwig vom Rossel deputierte (nr. 91), wirklich stattfand und ob die Eidgenossen die königliche Forderung bewilligten, ist nicht bekannt 6. 10 30 1 Lindner, Deutsche Geschichte 2, 364. 2 Vgl. darüber unten in lit. C. 3 So nach dem Bericht, den die Züricher Ge- sandten bei ihrer vor dem 13 Oktober erfolgten Rück- kehr dem Züricher Rate erstatteten. Der Bericht ist nicht mehr vorhanden; sein Inhalt wird in cinem Beschluß berührt, den Bürgermeister, Rat und Zwei- hundert von Zürich am 13 Oktober (Sa. v. Gallij über die Instruktion der xur Zuger Versammlung gehenden Züricher Gesandten Rudolf Stüssi und Jakob von Cham faßten (Zürich Staats-A. Stadtbuch nr. 4b fol. 35b cop. chart. coaeva; vgl. Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 92). 4 Sie ist jedenfalls in das xweite Drittel des Ok- tober xu selxen; denn Zürich instruiert seine Ge- sandten am 13 Oktober (vgl. Anm. 3) und Sigmund ist schon am 27 Oktober über das Ergebnis unter- richtet. Die Züricher Gesandten waren beauftragt, den Eidgenossen xu sagen, daß Zürich meine, man misse den Wunsch des Königs wegen der Freund- 35 lichkeit und Gnade, die er den Eidgenossen oft er- xeigt habe, erfüllen. Es denke, daz gemein Eid- genossen unserm herren dem kung ein bescheiden hilf mit volk ansagind und das man sôlichs anschlah, nach dem und iederman vermug. Sollte dieser Vor- schlag abgelehnt werden, so sollten die Gesandten erklären, das wir uns denne gen unsers herren des kungs gnäd verantwurten wellind, nach dem und unser statt nutz und er sig (Zürich Staats-A. a. a. O.). 5 Vgl. die betreffende Variante der Vorlage G unserer nr. 90. 6 Die späteren Klagen des Herxogs von Mailand über das Ausbleiben der ihm von Sigmund ver- sprochenen Eidgenössischen und Savoyischen Hilfs- truppen deuten darauf hin, daß sich die Eidgenossen ablehnend verhalten haben. Vgl. die Einleitung xu 40 45 50
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Einleitung. 131 b. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von Mailand nr. 92�100. Die Verhandlungen, die im Juli und Anfang August und dann wieder im Sep- tember 1431 zwischen Sigmund und Filippo Maria geführt wurden, stehen in unmittel- barem Zusammenhange mit denjenigen, deren Folge der Vertrag vom 5 Februar 1431 ge- 5 wesen war. Wie erinnerlich hatte Sigmund in diesem Vertrage versprochen, spätestens Ende Mai in der Lombardei zu sein. Er hatte auch den auf dem Nürnberger Reichstage ver- sammelten Reichsständen erklärt 1, daß er entschlossen sei, das Versprechen zu halten, und thatsächlich hatte er auch Anfang Mai einen Teil seiner nächsten Umgebung nach Mai- 1o land vorausgeschickt, damit sie dort alles für seine Ankunft vorbereite (nr. 93). Die Gründe, die ihn nötigten, diesen Plan fallen zu lassen, sind schon oben2 an- gedeutet worden. Er blieb vorläufig in Nürnberg und wartete die Rückkehr des Kardinal- legaten Cesarini vom Niederrhein ab. Daß bei Gelegenheit der Verhandlungen, die in den letzten Tagen des Juni zwi- 15 schen ihm und Cesarini über die Konzilsfrage stattfanden3, auch die Romfahrt zur Sprache gekommen sei, ist zwar nirgends ausdrücklich bezeugt, aber es ist wahrscheinlich. Jedenfalls darf es als sicher gelten, daß er Anfang Juli entschlossen war, sie noch vor dem Beginn des Kreuzzuges gegen die Hussiten anzutreten 4. Mit diesem Entschluß hängen nun offenbar die neuen Verhandlungen mit dem 20 Herzog von Mailand zusammen. Es handelte sich bei ihnen um die Erneuerung der am 5 Februar getroffenen Vereinbarungen, die infolge der Nichtbeobachtung des oben genannten Termines hinfällig geworden waren. Wir legen darüber in unseren nrr. 94—96 nur längst bekanntes Material vor. Der Vorzug, den unsere Texte vor denen Du Mont’s, Lünigs, Pray's und Fejérs haben, 25 besteht darin, daß sie einer authentischen Quelle, dem Original des bisher unbekannten Vertrages vom 19 September 1431 entnommen sind, während die früheren Drucke teils direkt teils indirekt auf nicht immer zuverlässige Mailändische Abschriften zurückgehen. Um der Vollständigkeit willen haben wir auch die schon von Osio mitgeteilte Mailän- dische Ratifikation vom 5 August 1431 (nr. 97) abgedruckt; nur ist sie hier mit der Mai- so ländischen Ratifikation des oben genannten Septembervertrages kollationiert. Die königlichen Unterhändler waren laut der Vollmacht vom 2 Juli (nr. 94) Bru- noro della Scala, Ladislaus von Támasi, Lorenz von Hederváry und der Ungarische Vize- kanzler Propst Mathias von Fünfkirchen 5. Filippo Maria ließ sich durch seinen Oheim Gaspare Visconti und die Räte Franchino da Castiglione und Lanzellotto Crotti 6 ver- s5 treten. Beide Teile trafen sich in dem Wunsche, den Vertrag vom 5 Februar 1431 un- verändert zu erneuern 7. Der Vertrag vom 1 August (nr. 96) ist daher inhaltlich, ab- lit. B der Abteilung „Der Romxug von Mitte Januar Papstes auf einen Brief, den ihm Sigmund Anfang bis Ende September 1432“. — Was Aschbach 4, 46 Juli geschrieben hatte, unsere nr. 122. Man ver- Anm. 9 über die Begleitung Sigmunds durch ein gleiche auch unsere nr. 94. 40 Eidgenössisches Kontingent berichtet, beruht auf 5 Scala, Támasi und Hederväry waren schon seit einem leicht erklärlichen Miſoverständnis des ihm aus dem Mai in der Lombardei (vgl. nr. 93). Der Vixe- Müllers Geschichten Schweixerischer Eidgenossen- kanzler dürfte also am 2 Juli allein gereist sein; schaft bekannt gewordenen Züricher Beschlusses vom auch Windeck (Ausg. von Altmann S. 340) läißt 28 Mai 1431 (vgl. S. 129 Anm. 2). Die Art und seine Abreise später als die jener drei erfolgen. 45 Weise, in der Müller den Beschlußt verwertet hat, 6 Die Beteiligung Castiglione’s und Crotti's an ist auch nicht einwandfrei. den Verhandlungen folgt aus den bei Osio (a. a. O. 1 Vgl. die S. 128 Anm. I erwähnten Berichte. 3, 22-24) abgedruckten Briefen des Herxogs an sie 2 Vgl. S. 129-130. und Gaspare Visconti vom 28. und 30 Juli 1431. 8 Vgl. darüber S. 137. Vgl. den in Anm. 6 erwähnten Brief vom 50 4 Zu dieser Annahme berechtigt die Antwort des 28 Juli. 17*
Einleitung. 131 b. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von Mailand nr. 92�100. Die Verhandlungen, die im Juli und Anfang August und dann wieder im Sep- tember 1431 zwischen Sigmund und Filippo Maria geführt wurden, stehen in unmittel- barem Zusammenhange mit denjenigen, deren Folge der Vertrag vom 5 Februar 1431 ge- 5 wesen war. Wie erinnerlich hatte Sigmund in diesem Vertrage versprochen, spätestens Ende Mai in der Lombardei zu sein. Er hatte auch den auf dem Nürnberger Reichstage ver- sammelten Reichsständen erklärt 1, daß er entschlossen sei, das Versprechen zu halten, und thatsächlich hatte er auch Anfang Mai einen Teil seiner nächsten Umgebung nach Mai- 1o land vorausgeschickt, damit sie dort alles für seine Ankunft vorbereite (nr. 93). Die Gründe, die ihn nötigten, diesen Plan fallen zu lassen, sind schon oben2 an- gedeutet worden. Er blieb vorläufig in Nürnberg und wartete die Rückkehr des Kardinal- legaten Cesarini vom Niederrhein ab. Daß bei Gelegenheit der Verhandlungen, die in den letzten Tagen des Juni zwi- 15 schen ihm und Cesarini über die Konzilsfrage stattfanden3, auch die Romfahrt zur Sprache gekommen sei, ist zwar nirgends ausdrücklich bezeugt, aber es ist wahrscheinlich. Jedenfalls darf es als sicher gelten, daß er Anfang Juli entschlossen war, sie noch vor dem Beginn des Kreuzzuges gegen die Hussiten anzutreten 4. Mit diesem Entschluß hängen nun offenbar die neuen Verhandlungen mit dem 20 Herzog von Mailand zusammen. Es handelte sich bei ihnen um die Erneuerung der am 5 Februar getroffenen Vereinbarungen, die infolge der Nichtbeobachtung des oben genannten Termines hinfällig geworden waren. Wir legen darüber in unseren nrr. 94—96 nur längst bekanntes Material vor. Der Vorzug, den unsere Texte vor denen Du Mont’s, Lünigs, Pray's und Fejérs haben, 25 besteht darin, daß sie einer authentischen Quelle, dem Original des bisher unbekannten Vertrages vom 19 September 1431 entnommen sind, während die früheren Drucke teils direkt teils indirekt auf nicht immer zuverlässige Mailändische Abschriften zurückgehen. Um der Vollständigkeit willen haben wir auch die schon von Osio mitgeteilte Mailän- dische Ratifikation vom 5 August 1431 (nr. 97) abgedruckt; nur ist sie hier mit der Mai- so ländischen Ratifikation des oben genannten Septembervertrages kollationiert. Die königlichen Unterhändler waren laut der Vollmacht vom 2 Juli (nr. 94) Bru- noro della Scala, Ladislaus von Támasi, Lorenz von Hederváry und der Ungarische Vize- kanzler Propst Mathias von Fünfkirchen 5. Filippo Maria ließ sich durch seinen Oheim Gaspare Visconti und die Räte Franchino da Castiglione und Lanzellotto Crotti 6 ver- s5 treten. Beide Teile trafen sich in dem Wunsche, den Vertrag vom 5 Februar 1431 un- verändert zu erneuern 7. Der Vertrag vom 1 August (nr. 96) ist daher inhaltlich, ab- lit. B der Abteilung „Der Romxug von Mitte Januar Papstes auf einen Brief, den ihm Sigmund Anfang bis Ende September 1432“. — Was Aschbach 4, 46 Juli geschrieben hatte, unsere nr. 122. Man ver- Anm. 9 über die Begleitung Sigmunds durch ein gleiche auch unsere nr. 94. 40 Eidgenössisches Kontingent berichtet, beruht auf 5 Scala, Támasi und Hederväry waren schon seit einem leicht erklärlichen Miſoverständnis des ihm aus dem Mai in der Lombardei (vgl. nr. 93). Der Vixe- Müllers Geschichten Schweixerischer Eidgenossen- kanzler dürfte also am 2 Juli allein gereist sein; schaft bekannt gewordenen Züricher Beschlusses vom auch Windeck (Ausg. von Altmann S. 340) läißt 28 Mai 1431 (vgl. S. 129 Anm. 2). Die Art und seine Abreise später als die jener drei erfolgen. 45 Weise, in der Müller den Beschlußt verwertet hat, 6 Die Beteiligung Castiglione’s und Crotti's an ist auch nicht einwandfrei. den Verhandlungen folgt aus den bei Osio (a. a. O. 1 Vgl. die S. 128 Anm. I erwähnten Berichte. 3, 22-24) abgedruckten Briefen des Herxogs an sie 2 Vgl. S. 129-130. und Gaspare Visconti vom 28. und 30 Juli 1431. 8 Vgl. darüber S. 137. Vgl. den in Anm. 6 erwähnten Brief vom 50 4 Zu dieser Annahme berechtigt die Antwort des 28 Juli. 17*
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132 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. gesehen von der notwendigen Anderung, die der Termin der Ankunft Sigmunds in der Lombardei erfuhr, nur eine Wiederholung des früheren. Nur in der Form weicht er ab. Während nämlich — nach unserer Annahme 1 — die im Februar getroffenen Verein- barungen in drei Urkunden niedergelegt worden waren, wurden sie jetzt entsprechend einem schon Ende Januar geäußterten Wunsche Filippo Maria's in einer Gesamturkunde (nr. 96) vereinigt. Mit Rücksicht auf den brieflich geäußerten Wunsch des Papstes2 nach Verschie- bung der Romfahrt bis zur Beendigung des Kreuzzuges gegen die Hussiten ließ jedoch Sigmund auch den newen in art. 7 festgesetzten Termin, Ende August, ungenutzt verstreichen. Sobald aber dieses Hindernis durch die Niederlage des Kreuzheeres bei 10 Taus beseitigt worden war, ging er ungesäumt an die Ausführung seines Vorhabens. Er wartete nur noch die Rückkehr des Kardinallegaten Cesarini nach Nürnberg ab, besprach dann mit diesem, dem Kurfürsten von Brandenburg und einigen Anderen die in der nächsten Zeit einzuschlagende Politik3 und trat hierauf, wahrscheinlich am 1 September 3, den Marsch nach Italien an. Inzwischen hatte sich Brunoro della Scala bemüht, eine Verlängerung des Ankunfts- termines bis Ende September herbeizuführen. Filippo Maria entsprach seinem Wunsche am 12 September (nr. 98). Kurz darauf kamen Ladislaus von Támasi und Lorenz von Hederváry, die wahrscheinlich Ende August 4 nach Nürnberg zurückgekehrt waren und dann Sigmund nach Augsburg 5 begleitet hatten, mit einer vom 6 September datierten 20 königlichen Vollmacht zu neuen Verhandlungen mit Filippo Maria nach Mailand (Vorl. U unserer nr. 94). Diese führten zum Abschluß des Vertrages vom 19 September (nr. 99), einer Wiederholung desjenigen vom 1 August (nr. 96) mit Verlängerung des Ankunftstermines bis zum 8 Oktober 6. Dieser Termin wurde aber am 28 September auf dringende Bitte Sigmunds, die der Mailändische Gesandte am königlichen Hofe Giacobbe 25 d'Iseo an Filippo Maria übermittelte, bis zum 31 Oktober ausgedehnt (nr. 100). 1b c. Sicherung des Landfriedens und Schutz des Konzils nr. 101-113. Seit dem Mai 1431 beginnt in die Vorbereitungen des Romzuges, die bis dahin hauptsächlich in Verhandlungen mit dem Herzog von Mailand bestanden hatten, als neues Moment die Konzilsfrage hineinzuspielen. Es war nur natürlich, daß Sigmund bei der se Bedeutung, die er dem Baseler Konzil beimaß und auf die er schon im März auf dem Nürnberger Reichstage hingewiesen hatte, vor seinem Aufbruch nach Italien alles Mög- liche zu thun suchte, um namentlich die Hindernisse, die für den gedeihlichen Fortgang des Konzils aus den im Süden und Südwesten Deutschlands herrschenden Fehden ent- springen konnten, aus dem Wege zu räumen. Noch während er in Nürnberg den Be-35 ginn des Kreuzzuges gegen die Hussiten abwartete, verhandelte er mit einer Konzils- gesandtschaft über Maßregeln zur Stärkung des Konzils. Die endgültigen Anordnungen für dessen Schutz und für die Sicherheit im Reiche traf er aber erst im September und Oktober in Feldkirch, kurz ehe er die Alpen überschritt. Die darauf bezüglichen Akten bilden den Hauptbestandteil der vorliegenden lit. A c. 40 Vgl. S. 23. Vgl. S. I30 und unten lit. C. 8 Vgl. darüber S. 138. 4 Aus einem Briefe des Herxogs von Mailand vom 21 August (Osio a. a. O. 3, 27) scheint hervor- zugehen, daſt sie an diesem Tage noch in der Lom- bardei waren. 1 2 5 Vgl. Chroniken der Deutschen Städte 5, 385. 6 Brunoro della Scala überbrachte Sigmund den Vertrag am 3 Oktober nach Feldkirch. Vgl. nr. 104 art. 5. 45
132 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. gesehen von der notwendigen Anderung, die der Termin der Ankunft Sigmunds in der Lombardei erfuhr, nur eine Wiederholung des früheren. Nur in der Form weicht er ab. Während nämlich — nach unserer Annahme 1 — die im Februar getroffenen Verein- barungen in drei Urkunden niedergelegt worden waren, wurden sie jetzt entsprechend einem schon Ende Januar geäußterten Wunsche Filippo Maria's in einer Gesamturkunde (nr. 96) vereinigt. Mit Rücksicht auf den brieflich geäußerten Wunsch des Papstes2 nach Verschie- bung der Romfahrt bis zur Beendigung des Kreuzzuges gegen die Hussiten ließ jedoch Sigmund auch den newen in art. 7 festgesetzten Termin, Ende August, ungenutzt verstreichen. Sobald aber dieses Hindernis durch die Niederlage des Kreuzheeres bei 10 Taus beseitigt worden war, ging er ungesäumt an die Ausführung seines Vorhabens. Er wartete nur noch die Rückkehr des Kardinallegaten Cesarini nach Nürnberg ab, besprach dann mit diesem, dem Kurfürsten von Brandenburg und einigen Anderen die in der nächsten Zeit einzuschlagende Politik3 und trat hierauf, wahrscheinlich am 1 September 3, den Marsch nach Italien an. Inzwischen hatte sich Brunoro della Scala bemüht, eine Verlängerung des Ankunfts- termines bis Ende September herbeizuführen. Filippo Maria entsprach seinem Wunsche am 12 September (nr. 98). Kurz darauf kamen Ladislaus von Támasi und Lorenz von Hederváry, die wahrscheinlich Ende August 4 nach Nürnberg zurückgekehrt waren und dann Sigmund nach Augsburg 5 begleitet hatten, mit einer vom 6 September datierten 20 königlichen Vollmacht zu neuen Verhandlungen mit Filippo Maria nach Mailand (Vorl. U unserer nr. 94). Diese führten zum Abschluß des Vertrages vom 19 September (nr. 99), einer Wiederholung desjenigen vom 1 August (nr. 96) mit Verlängerung des Ankunftstermines bis zum 8 Oktober 6. Dieser Termin wurde aber am 28 September auf dringende Bitte Sigmunds, die der Mailändische Gesandte am königlichen Hofe Giacobbe 25 d'Iseo an Filippo Maria übermittelte, bis zum 31 Oktober ausgedehnt (nr. 100). 1b c. Sicherung des Landfriedens und Schutz des Konzils nr. 101-113. Seit dem Mai 1431 beginnt in die Vorbereitungen des Romzuges, die bis dahin hauptsächlich in Verhandlungen mit dem Herzog von Mailand bestanden hatten, als neues Moment die Konzilsfrage hineinzuspielen. Es war nur natürlich, daß Sigmund bei der se Bedeutung, die er dem Baseler Konzil beimaß und auf die er schon im März auf dem Nürnberger Reichstage hingewiesen hatte, vor seinem Aufbruch nach Italien alles Mög- liche zu thun suchte, um namentlich die Hindernisse, die für den gedeihlichen Fortgang des Konzils aus den im Süden und Südwesten Deutschlands herrschenden Fehden ent- springen konnten, aus dem Wege zu räumen. Noch während er in Nürnberg den Be-35 ginn des Kreuzzuges gegen die Hussiten abwartete, verhandelte er mit einer Konzils- gesandtschaft über Maßregeln zur Stärkung des Konzils. Die endgültigen Anordnungen für dessen Schutz und für die Sicherheit im Reiche traf er aber erst im September und Oktober in Feldkirch, kurz ehe er die Alpen überschritt. Die darauf bezüglichen Akten bilden den Hauptbestandteil der vorliegenden lit. A c. 40 Vgl. S. 23. Vgl. S. I30 und unten lit. C. 8 Vgl. darüber S. 138. 4 Aus einem Briefe des Herxogs von Mailand vom 21 August (Osio a. a. O. 3, 27) scheint hervor- zugehen, daſt sie an diesem Tage noch in der Lom- bardei waren. 1 2 5 Vgl. Chroniken der Deutschen Städte 5, 385. 6 Brunoro della Scala überbrachte Sigmund den Vertrag am 3 Oktober nach Feldkirch. Vgl. nr. 104 art. 5. 45
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Einleitung. 133 Wir geben nun zunächst einen Uberblick über die Entwickelung der Konzilsange- legenheiten seit dem Herbst 1430 und gehen dann erst zu den mit ihnen innerlich und äußterlich zusammenhängenden Landfriedensverhandlungen in Feldkirch über. Wir haben in der Einleitung zur ersten Hauptabteilung die wiederholten Bemühungen 5 sowohl K. Sigmunds als auch der Könige von Frankreich und von England berührt 1 den Papst zur Abkürzung des siebenjährigen Termins zu bewegen, nach dessen Ablauf gemäß den Beschlüssen der Konzilien von Konstanz und von Siena das fünfte Reform- konzil in Basel zusammentreten sollte. Sie waren vergeblich gewesen; vergeblich auch die auf dasselbe Ziel gerichteten Bestrebungen einer kleinen Konzilspartei an der Kurie, 10 der unter Anderen Sigmunds Freund der Kardinal von Piacenza Branda Castiglione und seit 1429 der Prokurator des Dominikanerordens Johannes Stojkovich von Ragusa angehörten 2. Man hatte sich in Rom durchaus ablehnend gegen diese Bewegung ver- halten, wohl nicht aus Gleichgültigkeit gegen die offen daliegenden Schäden in der katho- lischen Christenheit, sondern aus Furcht vor einer radikalen Mehrheit des Konzils und 15 vor dem energischen Vorgehen einer solchen gegen die anstößtige Korruption der Kurie. Auch als der gesetzliche Konzilstermin immer näher rückte, war man aus der bisher beobachteten Zurückhaltung nicht herausgetreten. Noch zu Anfang des November 1430 hatte der Papst keinerlei Schritte gethan, die darauf hingedeutet hätten, daß er ge- willt sei, dem allgemeinen Verlangen nach Reformen zu entsprechen. Da geschah etwas Unerwartetes. Man fand am 8 November am Vatikan und an anderen Orten Roms ein Manifest3 angeschlagen, in dem zunächst die Pflicht jedes katho- lischen Geistlichen, für seinen Glauben einzutreten, und die Notwendigkeit der Eröffnung des Konzils im kommenden März betont und dann dem Papst und den Kardinälen mit Obedienzentziehung bezw. Amtsentsetzung und anderen Strafen gedroht wurde, falls sie 25 noch länger in ihrer Indifferenz gegenüber der Kirchenfrage verharren oder etwa wagen würden, die Abhaltung des Konzils zu verhindern. Jetzt endlich begann sich die Kurie zu rühren. Martin V ernannte am 1 Februar 14314 den Legaten de latere für das Königreich Böhmen und die Markgrafschaften Mähren und Meißen 5 Kardinaldiakon Giuliano Cesarini zum Präsidenten des Konzils 3o und ermächtigte ihn zugleich, es erforderlichenfalls zu verlegen oder zu verschieben oder aufzulösen, Konzilsdekrete zu veröffentlichen und den nächsten Konzilsort zu bestimmen und überhaupt alle etwa notwendig werdenden Verfügungen zu treffen6. Des weiteren beauftragte er ihn, mit der Stadt Basel Schritte zur Wahrung der Freiheit und Sicher- heit des Konzils zu thun 7. 20 35 1 Vgl. S. 24 und S. 25 Anm. 2; ferner S. 50 Anm. 2 und nr. 74. 2 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 65 und 66. 3 Gedr. bei Ragusa a. a. O. 1, 65-66. Vgl. Se- govia lib. I cap. 3 (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. 40 Bas. SS. 2, 4-5); Hefele, Konxiliengeschichte 7, 426-427; Bexold a. a. O. 3, 85-87. 4 Durch die Bulle „Dum onus universalis gregis dominici“; gedr. bei Mansi 29, 11-12 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 53-55. 45 5 Man vergleiche die Bulle „De summis celorum“ bei Theiner, Vetera monumenta hist. Hungariam sacram illustrantia 2, 206-208. Am 9 Januar (5 id. jan. pont. anno 14) xeigte der Papst dem Hxg. Friedrich von Österreich die Ernennung Ce- 50 sarini’s xum Legaten an (Wien H. H. St. A. Urkunden orig. membr. lit. clausa cum bulla plumb. pend. absc.). Am 24 Januar reiste Cesarini von Rom nach Nürnberg xum Reichstage (Ragusa a. a. O. I, 67). — Segovia lib. 1 cap. 7 (a. a. O. 2, 13) bexeichnet irrtümlich den II Januar als Tag der Ernennung aum Legaten und den 23 Januar als Tag der Abreise von Rom. 6 Durch die Bulle „Nuper siquidem cupientes“ vom I Februar 1431 (gedr. in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 67; handschriftlich in Florenx Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 6a cop. chart. saec. 15). Vgl. Abert, Papst Eugen IV. (Mainz 1884) S. 80 Anm. 2. 7 Durch die Bulle „Cupientes ut singule“, eben- falls vom I Februar 1431. Von dieser Bulle scheint nur noch eine cinzige Abschrift vorhanden zu sein: in Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 6b cop. chart. saec. 15.
Einleitung. 133 Wir geben nun zunächst einen Uberblick über die Entwickelung der Konzilsange- legenheiten seit dem Herbst 1430 und gehen dann erst zu den mit ihnen innerlich und äußterlich zusammenhängenden Landfriedensverhandlungen in Feldkirch über. Wir haben in der Einleitung zur ersten Hauptabteilung die wiederholten Bemühungen 5 sowohl K. Sigmunds als auch der Könige von Frankreich und von England berührt 1 den Papst zur Abkürzung des siebenjährigen Termins zu bewegen, nach dessen Ablauf gemäß den Beschlüssen der Konzilien von Konstanz und von Siena das fünfte Reform- konzil in Basel zusammentreten sollte. Sie waren vergeblich gewesen; vergeblich auch die auf dasselbe Ziel gerichteten Bestrebungen einer kleinen Konzilspartei an der Kurie, 10 der unter Anderen Sigmunds Freund der Kardinal von Piacenza Branda Castiglione und seit 1429 der Prokurator des Dominikanerordens Johannes Stojkovich von Ragusa angehörten 2. Man hatte sich in Rom durchaus ablehnend gegen diese Bewegung ver- halten, wohl nicht aus Gleichgültigkeit gegen die offen daliegenden Schäden in der katho- lischen Christenheit, sondern aus Furcht vor einer radikalen Mehrheit des Konzils und 15 vor dem energischen Vorgehen einer solchen gegen die anstößtige Korruption der Kurie. Auch als der gesetzliche Konzilstermin immer näher rückte, war man aus der bisher beobachteten Zurückhaltung nicht herausgetreten. Noch zu Anfang des November 1430 hatte der Papst keinerlei Schritte gethan, die darauf hingedeutet hätten, daß er ge- willt sei, dem allgemeinen Verlangen nach Reformen zu entsprechen. Da geschah etwas Unerwartetes. Man fand am 8 November am Vatikan und an anderen Orten Roms ein Manifest3 angeschlagen, in dem zunächst die Pflicht jedes katho- lischen Geistlichen, für seinen Glauben einzutreten, und die Notwendigkeit der Eröffnung des Konzils im kommenden März betont und dann dem Papst und den Kardinälen mit Obedienzentziehung bezw. Amtsentsetzung und anderen Strafen gedroht wurde, falls sie 25 noch länger in ihrer Indifferenz gegenüber der Kirchenfrage verharren oder etwa wagen würden, die Abhaltung des Konzils zu verhindern. Jetzt endlich begann sich die Kurie zu rühren. Martin V ernannte am 1 Februar 14314 den Legaten de latere für das Königreich Böhmen und die Markgrafschaften Mähren und Meißen 5 Kardinaldiakon Giuliano Cesarini zum Präsidenten des Konzils 3o und ermächtigte ihn zugleich, es erforderlichenfalls zu verlegen oder zu verschieben oder aufzulösen, Konzilsdekrete zu veröffentlichen und den nächsten Konzilsort zu bestimmen und überhaupt alle etwa notwendig werdenden Verfügungen zu treffen6. Des weiteren beauftragte er ihn, mit der Stadt Basel Schritte zur Wahrung der Freiheit und Sicher- heit des Konzils zu thun 7. 20 35 1 Vgl. S. 24 und S. 25 Anm. 2; ferner S. 50 Anm. 2 und nr. 74. 2 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 65 und 66. 3 Gedr. bei Ragusa a. a. O. 1, 65-66. Vgl. Se- govia lib. I cap. 3 (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. 40 Bas. SS. 2, 4-5); Hefele, Konxiliengeschichte 7, 426-427; Bexold a. a. O. 3, 85-87. 4 Durch die Bulle „Dum onus universalis gregis dominici“; gedr. bei Mansi 29, 11-12 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 53-55. 45 5 Man vergleiche die Bulle „De summis celorum“ bei Theiner, Vetera monumenta hist. Hungariam sacram illustrantia 2, 206-208. Am 9 Januar (5 id. jan. pont. anno 14) xeigte der Papst dem Hxg. Friedrich von Österreich die Ernennung Ce- 50 sarini’s xum Legaten an (Wien H. H. St. A. Urkunden orig. membr. lit. clausa cum bulla plumb. pend. absc.). Am 24 Januar reiste Cesarini von Rom nach Nürnberg xum Reichstage (Ragusa a. a. O. I, 67). — Segovia lib. 1 cap. 7 (a. a. O. 2, 13) bexeichnet irrtümlich den II Januar als Tag der Ernennung aum Legaten und den 23 Januar als Tag der Abreise von Rom. 6 Durch die Bulle „Nuper siquidem cupientes“ vom I Februar 1431 (gedr. in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 67; handschriftlich in Florenx Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 6a cop. chart. saec. 15). Vgl. Abert, Papst Eugen IV. (Mainz 1884) S. 80 Anm. 2. 7 Durch die Bulle „Cupientes ut singule“, eben- falls vom I Februar 1431. Von dieser Bulle scheint nur noch eine cinzige Abschrift vorhanden zu sein: in Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 6b cop. chart. saec. 15.
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134 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Cesarini kam am 4 März nach Nürnberg 1 und griff sofort in die Verhandlungen des Reichstages ein, indem er im Gegensatze zu K. Sigmund, der im Hinblick auf die bisherigen Mißerfolge der Deutschen in den Böhmischen Feldzügen den Grenzkrieg zu organisieren und alles andere dem Konzil zu überlassen riet, die Annahme der fürst- lichen, auf die Ausführung eines allgemeinen Kreuzzuges im Sommer 1431 abzielenden Anträge empfahl. Die letzteren wurden bekanntlich auch angenommen2. Cesarini er- klärte, daß er persönlich nach Böhmen mitzichen werde. Unter diesen Verhältnissen kam dem Legaten die Ernennung zum Konzilspräsi- denten, die er kurz nach seiner Ankunft in Nürnberg durch den Bischof Kunz von Ol- mütz erfuhr3, natürlich schr ungelegen 4. Er sträubte sich lebhaft gegen die nicht nur io von Sigmund 5 sondern auch von Anderen an ihn gestellte Zumutung, gerade jetzt nach Basel zu gehen. Der Tod des Papstes 6 und der geringe Besuch des Konzils7 boten ihm schließlich einen passenden Vorwand, sich dem lästigen Auftrage zu entziehen. Er gab vor, erst die Entschließungen des neugewählten Papstes abwarten zu wollen 8, und wandte sich 15 der Kreuzpredigt in Deutschland zu. Unterdessen war das Konzil eröffnet worden. Der Abt des Benediktinerklosters Vezelay Alexander, der am 28 Februar als erstes Konzilsmitglied nach Basel gekommen war, hatte im Einvernehmen mit dem Prior der Baseler Dominikaner Johannes Nider und dem Domscholaster Johannes Weiler und in Gegenwart des Baseler Klerus? am 20 4 März die Erklärung abgegeben, daß der Termin, an dem das Baseler Konzil gemäßt den Dekreten der Konzilien von Konstanz und von Siena zusammenzutreten habe, mit dem 2 März1° abgelaufen sei. Er hatte darauf hingewiesen, daß jeder Prälat und über- haupt jeder zur Teilnahme an den Konzilien Berechtigte auch ohne besondere Einladung nach Basel kommen müsse, und schließlich hatte er die Anwesenden aufgefordert, bis zur 25 Ankunft anderer Mitglieder einstweilen zu bestimmter Zeit entweder in den Räumen des Domkapitels oder anderswo zusammenzukommen und dort die drei vom Konzil zu lösenden Aufgaben — Bekehrung der Ketzer, Reform der Kirche an Haupt und Gliedern und Herstellung des Friedens in der Christenheit — zu besprechen 11. Bis zum 8 April kam indessen, wie es scheint, weiter Niemand. Erst am 9 April 30 fanden sich zwei Gesandte der Pariser Universität, Nikolaus Lami und Egidius Canivet 12, am 10 April noch ein dritter, Wilhelm Everardii3, und am 12. noch ein vierter, der Magister Dionysius von Sabrevoys 14 ein. Um dieselbe Zeit hielten sich — allerdings 9 Nicht bloß des Domkapitels, wie Hefele a. a. O. 7, 432 angiebt. 10 Der Abt irrte sich. Da das Seneser Konxil am 7 Märx 1424 aufgelöst worden war, so durfte das Baseler erst am 8 Märx beginnen. Vgl. Hefele a. a. O. 7, 432 Anm. 2. 11 Vgl. Haller a. a. O. 2, 3-4; Ragusa a. a. O. 40 1, 68; Segovia lib. 1 cap. 8 (a. a. O. 2, 14-15). Die vom bischöflichen Notar Leonhard Falk pro- tokollierte Erklärung des Abtes ist gedruckt bei Mar- tène 8, 1-3; Mansi 30, 41-44; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 68-70. 12 Vgl. Haller a. a. O. 2, 5 und Ragusa a. a. O. 1, 70. 13 Vgl. Haller a. a. O. 2, 5. 14 Vgl. Haller a. a. O. 2, 6; Segovia lib. I cap. 9 (a. a. O. 2, 15-16). 1 Chroniken der Deutschen Städte I, 380. 2 Vgl. die städtischen Gesandtschaftsberichte vom Reichstage in RTA. 9 nrr. 430-438. s Ragusa a. a. O. 1, 67 und 68; Segovia lib. 1 сар. 7 (а. a. O. 2, 14). Vgl. Hefele a. a. O. 7, 428. — Der Bischof von Olmülx ist am 7 Märx in Nürnberg nachweisbar (RTA. 9 nr. 447 art. 2). 4 Vgl. Segovia lib. I cap. 7 (a. a. O. 2, 14). 5 Sigmund erbot sich sogar, den Legaten nach Basel xu begleiten. Vgl. Segovia lib. 1 cap. 7 (a. a. O. 2, 14). 6 Martin V starb am Morgen des 20 Februar 1431. Vgl. den Brief des Kardinals Antonio Correr an Florenx von diesem Tage bei Pastor, Gesch. der Päpste 1, 647-648. 7 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 68; auch Haller, Conc. Bas. 2, 5 und Segovia lib. I cap. 8 (a. a. O. 2, 15). 8 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 72; Segovia lib. I cар. 7 (а. а. O. 2, 14). 35 46 50
134 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Cesarini kam am 4 März nach Nürnberg 1 und griff sofort in die Verhandlungen des Reichstages ein, indem er im Gegensatze zu K. Sigmund, der im Hinblick auf die bisherigen Mißerfolge der Deutschen in den Böhmischen Feldzügen den Grenzkrieg zu organisieren und alles andere dem Konzil zu überlassen riet, die Annahme der fürst- lichen, auf die Ausführung eines allgemeinen Kreuzzuges im Sommer 1431 abzielenden Anträge empfahl. Die letzteren wurden bekanntlich auch angenommen2. Cesarini er- klärte, daß er persönlich nach Böhmen mitzichen werde. Unter diesen Verhältnissen kam dem Legaten die Ernennung zum Konzilspräsi- denten, die er kurz nach seiner Ankunft in Nürnberg durch den Bischof Kunz von Ol- mütz erfuhr3, natürlich schr ungelegen 4. Er sträubte sich lebhaft gegen die nicht nur io von Sigmund 5 sondern auch von Anderen an ihn gestellte Zumutung, gerade jetzt nach Basel zu gehen. Der Tod des Papstes 6 und der geringe Besuch des Konzils7 boten ihm schließlich einen passenden Vorwand, sich dem lästigen Auftrage zu entziehen. Er gab vor, erst die Entschließungen des neugewählten Papstes abwarten zu wollen 8, und wandte sich 15 der Kreuzpredigt in Deutschland zu. Unterdessen war das Konzil eröffnet worden. Der Abt des Benediktinerklosters Vezelay Alexander, der am 28 Februar als erstes Konzilsmitglied nach Basel gekommen war, hatte im Einvernehmen mit dem Prior der Baseler Dominikaner Johannes Nider und dem Domscholaster Johannes Weiler und in Gegenwart des Baseler Klerus? am 20 4 März die Erklärung abgegeben, daß der Termin, an dem das Baseler Konzil gemäßt den Dekreten der Konzilien von Konstanz und von Siena zusammenzutreten habe, mit dem 2 März1° abgelaufen sei. Er hatte darauf hingewiesen, daß jeder Prälat und über- haupt jeder zur Teilnahme an den Konzilien Berechtigte auch ohne besondere Einladung nach Basel kommen müsse, und schließlich hatte er die Anwesenden aufgefordert, bis zur 25 Ankunft anderer Mitglieder einstweilen zu bestimmter Zeit entweder in den Räumen des Domkapitels oder anderswo zusammenzukommen und dort die drei vom Konzil zu lösenden Aufgaben — Bekehrung der Ketzer, Reform der Kirche an Haupt und Gliedern und Herstellung des Friedens in der Christenheit — zu besprechen 11. Bis zum 8 April kam indessen, wie es scheint, weiter Niemand. Erst am 9 April 30 fanden sich zwei Gesandte der Pariser Universität, Nikolaus Lami und Egidius Canivet 12, am 10 April noch ein dritter, Wilhelm Everardii3, und am 12. noch ein vierter, der Magister Dionysius von Sabrevoys 14 ein. Um dieselbe Zeit hielten sich — allerdings 9 Nicht bloß des Domkapitels, wie Hefele a. a. O. 7, 432 angiebt. 10 Der Abt irrte sich. Da das Seneser Konxil am 7 Märx 1424 aufgelöst worden war, so durfte das Baseler erst am 8 Märx beginnen. Vgl. Hefele a. a. O. 7, 432 Anm. 2. 11 Vgl. Haller a. a. O. 2, 3-4; Ragusa a. a. O. 40 1, 68; Segovia lib. 1 cap. 8 (a. a. O. 2, 14-15). Die vom bischöflichen Notar Leonhard Falk pro- tokollierte Erklärung des Abtes ist gedruckt bei Mar- tène 8, 1-3; Mansi 30, 41-44; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 68-70. 12 Vgl. Haller a. a. O. 2, 5 und Ragusa a. a. O. 1, 70. 13 Vgl. Haller a. a. O. 2, 5. 14 Vgl. Haller a. a. O. 2, 6; Segovia lib. I cap. 9 (a. a. O. 2, 15-16). 1 Chroniken der Deutschen Städte I, 380. 2 Vgl. die städtischen Gesandtschaftsberichte vom Reichstage in RTA. 9 nrr. 430-438. s Ragusa a. a. O. 1, 67 und 68; Segovia lib. 1 сар. 7 (а. a. O. 2, 14). Vgl. Hefele a. a. O. 7, 428. — Der Bischof von Olmülx ist am 7 Märx in Nürnberg nachweisbar (RTA. 9 nr. 447 art. 2). 4 Vgl. Segovia lib. I cap. 7 (a. a. O. 2, 14). 5 Sigmund erbot sich sogar, den Legaten nach Basel xu begleiten. Vgl. Segovia lib. 1 cap. 7 (a. a. O. 2, 14). 6 Martin V starb am Morgen des 20 Februar 1431. Vgl. den Brief des Kardinals Antonio Correr an Florenx von diesem Tage bei Pastor, Gesch. der Päpste 1, 647-648. 7 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 68; auch Haller, Conc. Bas. 2, 5 und Segovia lib. I cap. 8 (a. a. O. 2, 15). 8 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 72; Segovia lib. I cар. 7 (а. а. O. 2, 14). 35 46 50
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Einleitung. 135 nicht des Konzils wegen, sondern auf der Durchreise zum Herzog von Burgund — auch Bischof Hugo von Châlons und der Abt Johannes von Citeaux in Basel auf 1. Lami, Canivet und Everardi wandten sich am 11 April an den Baseler Klerus mit einer ähnlichen Erklärung und Aufforderung 2 wie am 4 März der Abt von Vezelay. 5 Am folgenden Tage richteten sie dann an den Rat die Bitte, für Wohnungen und Wohlfeilheit der Lebensmittel sowie für die Sicherheit im Innern und in der Umgebung der Stadt zu sorgen und ferner im Interesse des Konzils an den Römischen König, den Bischof von Basel und die benachbarten Prälaten zu schreiben 3. Gleichzeitig wurde be- schlossen, mehrere Prälaten und Fürsten brieflich zu ermahnen, entweder persönlich nach 10 Basel zu kommen oder sich vertreten zu lassen 4. Dieses Beginnen entsprach nun freilich allem eher als den Wünschen des päpst- lichen Legaten. Er fürchtete, daß mänche unter den Reichsständen und namentlich unter den Reichsstädten das Konzil zum willkommenen Vorwande nehmen würden, um die Gestellung ihrer Kontingente zum Kreuzzuge entweder hinauszuschieben oder auch 15 ganz zu verweigern. Um dem nach Möglichkeit vorzubeugen, schickte er am 25 April von Germersheim aus, wo er eben den Kurfürsten von der Pfalz besuchte, Johannes von Ragusa mit dem Auftrage nach Basel, den Konzilsvätern klar zu machen, daß der Kreuzzug unter allen Umständen ausgeführt werden misse, und um sie zu ersuchen, in diesem Sinne sofort 2o noch einmal an den König und die Fürsten zu schreiben. Ferner sollte er ihnen die Gründe seines Fernbleibens von Basel mitteilen und ihnen nahe legen, ihr Interesse am Kreuzzuge durch Abordnung von zwei Vätern in sein Gefolge zu bethätigen. Endlich sollte er ihnen raten, eine Gesandtschaft an den Papst und den König zu schicken und sie um die Förderung des Konzils zu bitten 5. Ragusa kam am 29 April nach Basel. Am folgenden Tage entledigte er sich seiner Aufträge. Die Väter vermochten indessen die Bedenken des Legaten gegen ihre Thätigkeit nicht zu teilen. Sie schrieben ihm am 4 Mai: Kreuzzug und Konzil könnten sehr wohl neben einander hergehen; werde jener scheitern, so werde dieses gleich bei der Hand sein, um so drohenden Gefahren durch einen Aufruf an die ganze Christenheit wirksam zu begegnen. Sie forderten ihn auf, zur Ubernahme des Präsidiums nach Basel zu kommen oder wenigstens irgend einen Prälaten mit seiner Vertretung zu beauftragen 6. Seinen Vorschlag, Gesandte an den Papst und den König zu schicken, nahmen sie dagegen an. Sie bestimmten dazu Dionysius von Sabrevoys und Thomas Fiene 7. Diese 35 erhielten die Weisung, sich vorerst nur zu K. Sigmund nach Nürnberg zu begeben; nach Rom sollten sie nur in dem Falle weiterreisen, daß auch eine [königliche Gesandt- schaft dorthin geschickt würde s. Dem Könige gegenüber sollten sie betonen, daß „ dem 25 Sie kamen am 9 April nach Basel. Vgl. Haller a. a. O. 2, 6; Ragusa a. c. O. 1, 71. 2 Gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 70. Vgl. Haller a. a. O. 2, 5 und Segovia lib. I сар. 9 (а. а. O. 2, 15). Vgl. Haller a. a. O. 2, 5-6; Segovia lib. I сар. 9 (a. a. O. 2, 15-16). 45 4 Ragusa (a. a. O. 1, 71-72) teilt die Formu- lare für die Briefe mit. Vgl. auch Haller a. a. O. 2, 7 und Segovia lib. 1 cap. 10 (a. a. O. 2, 16-17). Man vergleiche Ragusa's eigenen Bericht über 50 seine Mission (a. a. O. 1, 72-76). Was bei Haller 40 a. a. O. 2, 7-8 und bei Segovia lib. I cap. II (a. a. O. 2, 17) mitgeteilt wird, ist unerheblich. 6 Der Brief ist gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 76-77. Vgl. Segovia lib. I cap. 11 (a. a. O. 2, 18) und Haller a. a. O. 2, 10 Z. 19-22. Fiene war am 21 April nach Basel gekommen, nachdem er vorher in Mainx eine Besprechung mit Cesarini gehabt hatte (Haller a. a. O. 2, 7 und Ragusa a. a. O. I, 72). 8 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 79-80; Segovia lib. 1 сар. II und 13 (a. a. O. 2, 18-19 und 22); Haller a. a. O. 2, 10 Z. 29-30.
Einleitung. 135 nicht des Konzils wegen, sondern auf der Durchreise zum Herzog von Burgund — auch Bischof Hugo von Châlons und der Abt Johannes von Citeaux in Basel auf 1. Lami, Canivet und Everardi wandten sich am 11 April an den Baseler Klerus mit einer ähnlichen Erklärung und Aufforderung 2 wie am 4 März der Abt von Vezelay. 5 Am folgenden Tage richteten sie dann an den Rat die Bitte, für Wohnungen und Wohlfeilheit der Lebensmittel sowie für die Sicherheit im Innern und in der Umgebung der Stadt zu sorgen und ferner im Interesse des Konzils an den Römischen König, den Bischof von Basel und die benachbarten Prälaten zu schreiben 3. Gleichzeitig wurde be- schlossen, mehrere Prälaten und Fürsten brieflich zu ermahnen, entweder persönlich nach 10 Basel zu kommen oder sich vertreten zu lassen 4. Dieses Beginnen entsprach nun freilich allem eher als den Wünschen des päpst- lichen Legaten. Er fürchtete, daß mänche unter den Reichsständen und namentlich unter den Reichsstädten das Konzil zum willkommenen Vorwande nehmen würden, um die Gestellung ihrer Kontingente zum Kreuzzuge entweder hinauszuschieben oder auch 15 ganz zu verweigern. Um dem nach Möglichkeit vorzubeugen, schickte er am 25 April von Germersheim aus, wo er eben den Kurfürsten von der Pfalz besuchte, Johannes von Ragusa mit dem Auftrage nach Basel, den Konzilsvätern klar zu machen, daß der Kreuzzug unter allen Umständen ausgeführt werden misse, und um sie zu ersuchen, in diesem Sinne sofort 2o noch einmal an den König und die Fürsten zu schreiben. Ferner sollte er ihnen die Gründe seines Fernbleibens von Basel mitteilen und ihnen nahe legen, ihr Interesse am Kreuzzuge durch Abordnung von zwei Vätern in sein Gefolge zu bethätigen. Endlich sollte er ihnen raten, eine Gesandtschaft an den Papst und den König zu schicken und sie um die Förderung des Konzils zu bitten 5. Ragusa kam am 29 April nach Basel. Am folgenden Tage entledigte er sich seiner Aufträge. Die Väter vermochten indessen die Bedenken des Legaten gegen ihre Thätigkeit nicht zu teilen. Sie schrieben ihm am 4 Mai: Kreuzzug und Konzil könnten sehr wohl neben einander hergehen; werde jener scheitern, so werde dieses gleich bei der Hand sein, um so drohenden Gefahren durch einen Aufruf an die ganze Christenheit wirksam zu begegnen. Sie forderten ihn auf, zur Ubernahme des Präsidiums nach Basel zu kommen oder wenigstens irgend einen Prälaten mit seiner Vertretung zu beauftragen 6. Seinen Vorschlag, Gesandte an den Papst und den König zu schicken, nahmen sie dagegen an. Sie bestimmten dazu Dionysius von Sabrevoys und Thomas Fiene 7. Diese 35 erhielten die Weisung, sich vorerst nur zu K. Sigmund nach Nürnberg zu begeben; nach Rom sollten sie nur in dem Falle weiterreisen, daß auch eine [königliche Gesandt- schaft dorthin geschickt würde s. Dem Könige gegenüber sollten sie betonen, daß „ dem 25 Sie kamen am 9 April nach Basel. Vgl. Haller a. a. O. 2, 6; Ragusa a. c. O. 1, 71. 2 Gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 70. Vgl. Haller a. a. O. 2, 5 und Segovia lib. I сар. 9 (а. а. O. 2, 15). Vgl. Haller a. a. O. 2, 5-6; Segovia lib. I сар. 9 (a. a. O. 2, 15-16). 45 4 Ragusa (a. a. O. 1, 71-72) teilt die Formu- lare für die Briefe mit. Vgl. auch Haller a. a. O. 2, 7 und Segovia lib. 1 cap. 10 (a. a. O. 2, 16-17). Man vergleiche Ragusa's eigenen Bericht über 50 seine Mission (a. a. O. 1, 72-76). Was bei Haller 40 a. a. O. 2, 7-8 und bei Segovia lib. I cap. II (a. a. O. 2, 17) mitgeteilt wird, ist unerheblich. 6 Der Brief ist gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 76-77. Vgl. Segovia lib. I cap. 11 (a. a. O. 2, 18) und Haller a. a. O. 2, 10 Z. 19-22. Fiene war am 21 April nach Basel gekommen, nachdem er vorher in Mainx eine Besprechung mit Cesarini gehabt hatte (Haller a. a. O. 2, 7 und Ragusa a. a. O. I, 72). 8 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 79-80; Segovia lib. 1 сар. II und 13 (a. a. O. 2, 18-19 und 22); Haller a. a. O. 2, 10 Z. 29-30.
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136 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Konzil jede Absicht, die Ausführung des Kreuzzuges zu hindern, fernliege. Darauf sollten sie mit ihm über die Mittel und Wege sprechen, den Beginn der Beratungen des Konzils zu beschleunigen und ihren Erfolg zu sichern. Endlich sollten sie ihn um die Erfüllung der folgenden Wünsche bitten: Erstens möge er persönlich nach Basel kommen, und wenn es auch nur für ein paar Tage sei, um für das Konzil das Nötigste zu verfägen und durch seine Anwesenheit zur Mehrung des Besuches beizutragen; sei ihm dies nicht möglich, so möge er sich wenigstens vertreten lassen. Zweitens möge er geistliche und weltliche Fürsten und Herren aller Nationen brieflich auffordern, entweder persönlich an den Verhandlungen des Konzils teilzunchmen oder Gesandte damit zu beauftragen. Drittens möge er den Papst und die Kardinäle durch Gesandte ersuchen lassen, im all- 10 gemeinen Interesse des Katholizismus und entsprechend den Dekreten der Konzilien von Konstanz und von Siena unverzüglich für die Abhaltung des Konzils einzutreten. Und viertens möge er den Papst brieflich um sein Erscheinen in Basel bitten 1. Die Gesandten reisten mit Ragusa am 11 Mai ab und kamen am 18 Mai nach Nürnberg 2. Sie erfulren hier, daß der König schon am 9 Mai3 nach Bamberg gereist sei, um Zwistigkeiten des Bischofs und des Domkapitels mit der Bürgerschaft beizulegen4. Eben im Begriff ihm dorthin zu folgen, erhielten sie die Nachricht, daß er Bam- berg schon wieder verlassen habe 5 und zu einer Zusammenkunft mit Hussitischen Ab- geordneten nach Eger gezogen sei 2. Sigmund hatte indessen kaum von ihrer Ankunft gehört 6, als er sie aufforderte 7, zul ihm zu kommen. Sie brachen deshalb am Morgen des 24 Mai im Geleit von Reisigen des Kurfürsten von Brandenburg auf und gelangten am 26 Mai nach Eger. Hier ent- ledigten sie sich noch an demselben Tage ihrer Aufträge s. Die Verhandlungen Sigmunds mit den Hussiten hatten, wie bekannt, kein Ergebnis, 25 nicht zum wenigsten deshalb, weil er auf Ragusa's Drängen bedingungslose Unterwerfung unter das Urteil der Kirche und des allgemeinen Konzils forderte°. Er kehrte daher schon am 30 Mai 10 nach Bamberg zurick; mit ihm auch Ragusa und die beiden Konzils- gesandten. Als die Folge der Erörterungen der Konzilsfrage, die hier in den ersten Tagen 30 des Juni stattgefunden haben werden, hat man ein Schreiben Sigmunds an das Konzil vom 8 Juni zu betrachten 11. Er entschuldigte darin sein Fernbleiben von Basel mit dem bevorstehenden Kreuzzuge und mit dem Kriege gegen Venedig; auch versprach er, Ge- 5 15 20 1 Die vom 7 Mai datierte Kredenz der Gesandten und ihre Instruktion teilt Ragusa (a. a. O. I, 77-79) mit. Vgl. Segovia lib. I cap. II (a. a. O. 2, 18) und Haller a. a. O. 2, 10 Z. 23�28 und 2, 12 Z. 3-7. 2 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 80. — Die Berichte bei Haller a. a. O. 2, 9 und bei Segovia lib. I cap. 12 (a. a. O. 2, 19) sind ungenau. 3 Vgl. Chroniken der Deutschen Städte I, 380. 4 Vgl. ebd. Anm. 5 und Altmann nrr. 8512 und 8528. 5 Sigmund ist in Bamberg bis xum 21 Mai nach- weisbar. Er ging von dort nach der Plassenburg und dann nach Eger, wo er xum ersten Male am 24 Mai urkundet. Vgl. Chroniken der Deutschen Städte I, 381 Anm. I und Altmann nrr. 8585 bis 8587. 6 Durch xwei Briefe Ragusa’s vom 20. und 21 Mai (а. a. O. 1, 80-81). In xwei Briefen vom 22 Mai (Altmann nr. 8586). 8 Ragusa a. a. O. 1, 82. 9 Ragusa a. a. O. I, 82-83. Uber die Egerer Verhandlungen orientiert Sigmunds Brief an K. Wladislaw von Polen aus den letxten Tagen des 40 Mai (Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 209�214; Alt- mann nr. 8593 datiert den Brief — es ist nicht ersichtlich, warum — vom 27 Mai); vgl. auch Palacky, Gesch. von Böhmen III, 2 S. 527-530 und Bexold a. a. O. 3, 125-128. 10 Vgl. S. 129. 11 Der Brief ist gedruckt in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 83-84. Vgl. Segovia lib. 1 cap. 12 (a. a. O. 2, 19�20); Haller a. a. O. 2, 10 Z. 31-36; Altmann nr. 8607. 35 45 50
136 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Konzil jede Absicht, die Ausführung des Kreuzzuges zu hindern, fernliege. Darauf sollten sie mit ihm über die Mittel und Wege sprechen, den Beginn der Beratungen des Konzils zu beschleunigen und ihren Erfolg zu sichern. Endlich sollten sie ihn um die Erfüllung der folgenden Wünsche bitten: Erstens möge er persönlich nach Basel kommen, und wenn es auch nur für ein paar Tage sei, um für das Konzil das Nötigste zu verfägen und durch seine Anwesenheit zur Mehrung des Besuches beizutragen; sei ihm dies nicht möglich, so möge er sich wenigstens vertreten lassen. Zweitens möge er geistliche und weltliche Fürsten und Herren aller Nationen brieflich auffordern, entweder persönlich an den Verhandlungen des Konzils teilzunchmen oder Gesandte damit zu beauftragen. Drittens möge er den Papst und die Kardinäle durch Gesandte ersuchen lassen, im all- 10 gemeinen Interesse des Katholizismus und entsprechend den Dekreten der Konzilien von Konstanz und von Siena unverzüglich für die Abhaltung des Konzils einzutreten. Und viertens möge er den Papst brieflich um sein Erscheinen in Basel bitten 1. Die Gesandten reisten mit Ragusa am 11 Mai ab und kamen am 18 Mai nach Nürnberg 2. Sie erfulren hier, daß der König schon am 9 Mai3 nach Bamberg gereist sei, um Zwistigkeiten des Bischofs und des Domkapitels mit der Bürgerschaft beizulegen4. Eben im Begriff ihm dorthin zu folgen, erhielten sie die Nachricht, daß er Bam- berg schon wieder verlassen habe 5 und zu einer Zusammenkunft mit Hussitischen Ab- geordneten nach Eger gezogen sei 2. Sigmund hatte indessen kaum von ihrer Ankunft gehört 6, als er sie aufforderte 7, zul ihm zu kommen. Sie brachen deshalb am Morgen des 24 Mai im Geleit von Reisigen des Kurfürsten von Brandenburg auf und gelangten am 26 Mai nach Eger. Hier ent- ledigten sie sich noch an demselben Tage ihrer Aufträge s. Die Verhandlungen Sigmunds mit den Hussiten hatten, wie bekannt, kein Ergebnis, 25 nicht zum wenigsten deshalb, weil er auf Ragusa's Drängen bedingungslose Unterwerfung unter das Urteil der Kirche und des allgemeinen Konzils forderte°. Er kehrte daher schon am 30 Mai 10 nach Bamberg zurick; mit ihm auch Ragusa und die beiden Konzils- gesandten. Als die Folge der Erörterungen der Konzilsfrage, die hier in den ersten Tagen 30 des Juni stattgefunden haben werden, hat man ein Schreiben Sigmunds an das Konzil vom 8 Juni zu betrachten 11. Er entschuldigte darin sein Fernbleiben von Basel mit dem bevorstehenden Kreuzzuge und mit dem Kriege gegen Venedig; auch versprach er, Ge- 5 15 20 1 Die vom 7 Mai datierte Kredenz der Gesandten und ihre Instruktion teilt Ragusa (a. a. O. I, 77-79) mit. Vgl. Segovia lib. I cap. II (a. a. O. 2, 18) und Haller a. a. O. 2, 10 Z. 23�28 und 2, 12 Z. 3-7. 2 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 80. — Die Berichte bei Haller a. a. O. 2, 9 und bei Segovia lib. I cap. 12 (a. a. O. 2, 19) sind ungenau. 3 Vgl. Chroniken der Deutschen Städte I, 380. 4 Vgl. ebd. Anm. 5 und Altmann nrr. 8512 und 8528. 5 Sigmund ist in Bamberg bis xum 21 Mai nach- weisbar. Er ging von dort nach der Plassenburg und dann nach Eger, wo er xum ersten Male am 24 Mai urkundet. Vgl. Chroniken der Deutschen Städte I, 381 Anm. I und Altmann nrr. 8585 bis 8587. 6 Durch xwei Briefe Ragusa’s vom 20. und 21 Mai (а. a. O. 1, 80-81). In xwei Briefen vom 22 Mai (Altmann nr. 8586). 8 Ragusa a. a. O. 1, 82. 9 Ragusa a. a. O. I, 82-83. Uber die Egerer Verhandlungen orientiert Sigmunds Brief an K. Wladislaw von Polen aus den letxten Tagen des 40 Mai (Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 209�214; Alt- mann nr. 8593 datiert den Brief — es ist nicht ersichtlich, warum — vom 27 Mai); vgl. auch Palacky, Gesch. von Böhmen III, 2 S. 527-530 und Bexold a. a. O. 3, 125-128. 10 Vgl. S. 129. 11 Der Brief ist gedruckt in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 83-84. Vgl. Segovia lib. 1 cap. 12 (a. a. O. 2, 19�20); Haller a. a. O. 2, 10 Z. 31-36; Altmann nr. 8607. 35 45 50
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Einleitung. 137 sandte zu schicken und wenn irgend möglich durchzusetzen, daß der Kardinallegat sofort das Präsidium übernehme oder zum mindesten den Papst auffordere, persönlich nach Basel zu kommen. Zugleich ermalnte er die Väter, unter allen Umständen beisammen zu bleiben und seine und des Papstes Ankunft abzuwarten. Die Erörterungen wurden in Nürnberg, wohin er sich wahrscheinlich am 9 Juni 1 begab, zwischen seinen Räten, Ragusa und den Konzilsgesandten fortgesetzt2. Die defi- nitive Beschlußfassung blieb bis zur Rückkehr des Legaten vom Niederrhein ausgesetzt. Cesarini kam am 27 Juni3. Aber er ließ sich auch jetzt nicht in seinem Ent- schluß, persönlich am Kreuzzuge teilzunchmen, wankend machen 4. Nur soweit kam er 1o den Wünschen Sigmunds und des Konzils entgegen, daß er Johannes von Ragusa und den päpstlichen Uditore Johannes von Palomar in einer Bulle vom 3 Juli mit seiner Stellvertretung im Präsidium beauftragte 5. Von Sigmunds Seite ergingen am 2. und 7 Juli die in unsern nrr. 101 und 102 mit- geteilten Erlasse zum Schutze und zur Förderung des Konzils. Zu seinen Vertretern beim 15 letzteren bestimmte er den Bischof Konrad von Regensburg und Hzg. Wilhelm von Baiern 6 Es wurde ferner verabredet, daß Sigmund die Deutschen, Cesarini die ausländischen Fürsten und Prälaten auffordern sollte, das Konzil entweder selbst zu besuchen oder es zu beschicken 7. Am 9 Juli reisten Ragusa, Palomar und Fiene von Nürnberg ab; sie kamen am 2o 19 Juli nach Basel s. Vier Tage später, am 23 Juli, wurde von ihnen das Konzil de- finitiv eröffnet?. Sabrevoys, der die beiden Vertreter des Königs hatte begleiten wollen, folgte ihnen am 22 Juli1°, nachdem er bis dahin vergeblich auf den Aufbruch der Bei- den gewartet hatte11; er traf am 2 August12 in Basel ein, und mit ihm der Gesandte der Pariser Universität Jean Beaupère. 25 1 Am 8 Juni ist er in Bamberg xum letxten, am 12 Juni in Nürnberg xum ersten Male nachweisbar. (Altmann nrr. 8612 und 8613.) 2 Ragusa a. a. O. 1, 84. a Ragusa a. a. O. I, 86. In Nürnberg erwartete 3o den Legaten schon seit dem 17 Juni der päpstliche Nuntius Dr. Lionardo da Piscia, der ihm die Bullen „Cum tu pro“ vom 22 April 1431 und „Certi- ficati“ vom 31 Mai 1431 überbrachte. Durch jene erhielt er Vollmacht xur Kreuxpredigt, in dieser 35 wurde ihm das Präsidium des Konzils bestätigt, zugleich aber ihm nahegelegt, wegen der geringen Frequenx des Konxils die Reise nach Basel bis nach der Beendigung des Kreuxxuges xu verschieben. Vgl. Ragusa a. a. O. I, 84-86 und Repert. Germ. I 40 nrr. 872 und 933. Die Bulle „Certificati" ist ge- druckt bei Mansi 29, 13 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 106-107. Vgl. Haller a. a. O. 2, I1 Z. 5-8; Segovia lib. 1 cap. 14 (a. a. O. 2, 23); Hefele a. a. O. 7, 434 Anm. 4. 4 Der oben erwähnten Bulle des Legaten vom 3 Juli läſt sich entnehmen, daß auch Markgraf Friedrich von Brandenburg und die Bischöfe Alexan- der von Trient und Peter von Imola an den Be- ratungen teilnahmen. 50 5 Ragusa a. a. O. I, 86-87. Vgl. Haller a. a. O. 2, 9 Z. 12-18 und 2, 11 Z. 9-16. 6 Haller a. a. O. 2, 9 Z. 20�25 und Segovia lib. 1 cap. 12 (a. a. O. 2, 19). Segovia hat seine Vorlage, die im cod. Reginae 1017 der Vatik. Bibl. 45 iberlieferten Aufzeichnungen, miſoverstanden; er giebt nemlich an, daſo Hxg. Wilhelm xum protector, der Bischof von Regensburg xum orator des Königs ernannt worden sei. Zur Ernennung eines Pro- tektors war aber, so lange sich Sigmund in Deutsch- land aufhielt, kein Anlaßt -gegeben; sie ist denn auch erst kurx vor seinem Aufbruche von Feld- kirch nach Mailand erfolgt. Vgl. S. I4I. Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 90 und 101; Haller a. a. O. 2, II Z. 27 bis 12 Z. 2; Segovia lib. I сар. 15 (а. а. О. 2, 25). 8 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 90 ff.; Haller a. a. O. 2, 9 Z. 26 ff.; Segovia lib. 1 cap. 14 (a. a. O. 2, 22 ff.). 9 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 90-92; Segovia lib. 1 cаp. 14 und 15 (a. a. O. 2, 22�25); Martène 8, 3-11; Mansi 30, 44-51; Hefele a. a. O. 7, 435-436; Abert a. a. O. S. 87-88. 1° Von diesem Tage ist ein Entschuldigungsschrei- ben Sigmunds an das Konxil datiert, das Dionysius und Beaupère mitnahmen (Ragusa a. a. O. I, 98; Altmann nr. 8729). 11 Der Bischof kam erst am 13 Dexember 1431, Hrg. Wilhelm gar erst am 3 Februar 1432 nach Basel. Vgl. Haller a. a. O. 2, 19 Z. 9-II und 26 Z. II-19; Segovia lib. I cap. 26 und lib. 2 cap. 19 (a. a. O. 2, 46 und 121); auch unsere nr. 123 art. 3. 12 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 98-99; Haller a. a. O. 2, 10 Z. 14-18; Segovia lib. I cap. 14 (a. a. O. 2, 22). Deutsche Reichstags-Akten X. 18
Einleitung. 137 sandte zu schicken und wenn irgend möglich durchzusetzen, daß der Kardinallegat sofort das Präsidium übernehme oder zum mindesten den Papst auffordere, persönlich nach Basel zu kommen. Zugleich ermalnte er die Väter, unter allen Umständen beisammen zu bleiben und seine und des Papstes Ankunft abzuwarten. Die Erörterungen wurden in Nürnberg, wohin er sich wahrscheinlich am 9 Juni 1 begab, zwischen seinen Räten, Ragusa und den Konzilsgesandten fortgesetzt2. Die defi- nitive Beschlußfassung blieb bis zur Rückkehr des Legaten vom Niederrhein ausgesetzt. Cesarini kam am 27 Juni3. Aber er ließ sich auch jetzt nicht in seinem Ent- schluß, persönlich am Kreuzzuge teilzunchmen, wankend machen 4. Nur soweit kam er 1o den Wünschen Sigmunds und des Konzils entgegen, daß er Johannes von Ragusa und den päpstlichen Uditore Johannes von Palomar in einer Bulle vom 3 Juli mit seiner Stellvertretung im Präsidium beauftragte 5. Von Sigmunds Seite ergingen am 2. und 7 Juli die in unsern nrr. 101 und 102 mit- geteilten Erlasse zum Schutze und zur Förderung des Konzils. Zu seinen Vertretern beim 15 letzteren bestimmte er den Bischof Konrad von Regensburg und Hzg. Wilhelm von Baiern 6 Es wurde ferner verabredet, daß Sigmund die Deutschen, Cesarini die ausländischen Fürsten und Prälaten auffordern sollte, das Konzil entweder selbst zu besuchen oder es zu beschicken 7. Am 9 Juli reisten Ragusa, Palomar und Fiene von Nürnberg ab; sie kamen am 2o 19 Juli nach Basel s. Vier Tage später, am 23 Juli, wurde von ihnen das Konzil de- finitiv eröffnet?. Sabrevoys, der die beiden Vertreter des Königs hatte begleiten wollen, folgte ihnen am 22 Juli1°, nachdem er bis dahin vergeblich auf den Aufbruch der Bei- den gewartet hatte11; er traf am 2 August12 in Basel ein, und mit ihm der Gesandte der Pariser Universität Jean Beaupère. 25 1 Am 8 Juni ist er in Bamberg xum letxten, am 12 Juni in Nürnberg xum ersten Male nachweisbar. (Altmann nrr. 8612 und 8613.) 2 Ragusa a. a. O. 1, 84. a Ragusa a. a. O. I, 86. In Nürnberg erwartete 3o den Legaten schon seit dem 17 Juni der päpstliche Nuntius Dr. Lionardo da Piscia, der ihm die Bullen „Cum tu pro“ vom 22 April 1431 und „Certi- ficati“ vom 31 Mai 1431 überbrachte. Durch jene erhielt er Vollmacht xur Kreuxpredigt, in dieser 35 wurde ihm das Präsidium des Konzils bestätigt, zugleich aber ihm nahegelegt, wegen der geringen Frequenx des Konxils die Reise nach Basel bis nach der Beendigung des Kreuxxuges xu verschieben. Vgl. Ragusa a. a. O. I, 84-86 und Repert. Germ. I 40 nrr. 872 und 933. Die Bulle „Certificati" ist ge- druckt bei Mansi 29, 13 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 106-107. Vgl. Haller a. a. O. 2, I1 Z. 5-8; Segovia lib. 1 cap. 14 (a. a. O. 2, 23); Hefele a. a. O. 7, 434 Anm. 4. 4 Der oben erwähnten Bulle des Legaten vom 3 Juli läſt sich entnehmen, daß auch Markgraf Friedrich von Brandenburg und die Bischöfe Alexan- der von Trient und Peter von Imola an den Be- ratungen teilnahmen. 50 5 Ragusa a. a. O. I, 86-87. Vgl. Haller a. a. O. 2, 9 Z. 12-18 und 2, 11 Z. 9-16. 6 Haller a. a. O. 2, 9 Z. 20�25 und Segovia lib. 1 cap. 12 (a. a. O. 2, 19). Segovia hat seine Vorlage, die im cod. Reginae 1017 der Vatik. Bibl. 45 iberlieferten Aufzeichnungen, miſoverstanden; er giebt nemlich an, daſo Hxg. Wilhelm xum protector, der Bischof von Regensburg xum orator des Königs ernannt worden sei. Zur Ernennung eines Pro- tektors war aber, so lange sich Sigmund in Deutsch- land aufhielt, kein Anlaßt -gegeben; sie ist denn auch erst kurx vor seinem Aufbruche von Feld- kirch nach Mailand erfolgt. Vgl. S. I4I. Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 90 und 101; Haller a. a. O. 2, II Z. 27 bis 12 Z. 2; Segovia lib. I сар. 15 (а. а. О. 2, 25). 8 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 90 ff.; Haller a. a. O. 2, 9 Z. 26 ff.; Segovia lib. 1 cap. 14 (a. a. O. 2, 22 ff.). 9 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 90-92; Segovia lib. 1 cаp. 14 und 15 (a. a. O. 2, 22�25); Martène 8, 3-11; Mansi 30, 44-51; Hefele a. a. O. 7, 435-436; Abert a. a. O. S. 87-88. 1° Von diesem Tage ist ein Entschuldigungsschrei- ben Sigmunds an das Konxil datiert, das Dionysius und Beaupère mitnahmen (Ragusa a. a. O. I, 98; Altmann nr. 8729). 11 Der Bischof kam erst am 13 Dexember 1431, Hrg. Wilhelm gar erst am 3 Februar 1432 nach Basel. Vgl. Haller a. a. O. 2, 19 Z. 9-II und 26 Z. II-19; Segovia lib. I cap. 26 und lib. 2 cap. 19 (a. a. O. 2, 46 und 121); auch unsere nr. 123 art. 3. 12 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 98-99; Haller a. a. O. 2, 10 Z. 14-18; Segovia lib. I cap. 14 (a. a. O. 2, 22). Deutsche Reichstags-Akten X. 18
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138 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Man weiß, wie kläglich der mit so großen Erwartungen begonnene Kreuzzug am 14 August bei Taus endete. Sobald Cesarini wieder in Nürnberg angelangt war, trat dort unter dem Vorsitze Sigmunds ein Fürstenrat zusammen 1, um die Grundzüge der in der nächsten Zeit ein- zuschlagenden Politik festzustellen. Zunächst sollten, so vereinbarte man, die Reichsstände auf den 16 Oktober nach Frankfurt beschieden werden, um sich dort über die Maßregeln zur Sicherung der Grenzländer gegen Hussiteneinfälle schlüssig zu machen2. Bis dahin sollte der Kardinallegat von Basel aus eine friedliche Beilegung der religiösen Differenzen anzubahnen suchen, und zwar in der Weise, daß er, nachdem er vorerst Schritte zur Hebung des noch immer schwachen Besuches des Konzils gethan, die Häupter der Hussi- 10 tischen Parteien zur Abordnung einer Gesandtschaft nach Basel bewege. Dagegen sollte Sigmund jetzt eilends nach Italien ziehen, in erster Linie zu dem Zwecke, um in der Lombardei und im Kirchenstaate die hier durch die Colonna, dort durch den Mailändisch-Venetianischen Krieg gestörte Ruhe wiederherzustellen und da- durch dem Papst, den Kardinälen und den übrigen Italienischen Prälaten die persönliche i5 Beteiligung am Konzil zu ermöglichen. Man mochte im Hinblick auf die vom Herzog von Mailand zugesagte Hilfe hoffen, daß die Lösung dieser Aufgabe geringe Schwierig- keiten machen werde. Das zweite Ziel des Italienischen Unternehmens sollte die Kaiserkrönung und die mündliche Besprechung der Kirchenfrage zwischen Kaiser und Papst bilden. Beide 20 sollten dann zusammen nach Basel kommen, um die von den Konstanzer und Seneser Konzilien vergebens erstrebte Kirchenreform endlich durchzuführen. Demgemäſß begab sich Cesarini in den ersten Tagen des September über Ulm und Laufenburg nach Basel; er kam dort am 9 September an 3. Sigmund brach wahrscheinlich am 1 September auf 4. Am 2 September war er in 25 Donauwörth, vom 3. bis zum 12 September in Augsburg. Von dort zog er das Lechfeld aufwärts nach Landsberg und weiter nach Memmingen, wo er sich nachweislich am 15. und 16 September aufhielt. Am 17., 18. und 19 September weilte er in Lindau. Am 20 September kam er nach Feldkirch. Ob er von Anfang an die Absicht hatte, hier sich längere Zeit aufzuhalten, wird so man bezweifeln dürfen 5. Vermutlich wollte er nur die Nachricht von der Erneuerung des am 1 August mit dem Herzog von Mailand geschlossenen Vertrages abwarten6 und inzwischen mit den hierher befohlenen Abgeordneten der Eidgenossen vereinbaren, wo und wann die von ihnen zu stellenden Hilfstruppen zu ihm stoßen sollten 7. Erst die Mitteilungen, die ihm Cesarini brieflich s und darauf eine Konzilsgesandtschafts münd- 35 lich über die gefährdete Lage des Konzils machte, mögen ihn bewogen haben, die Weiter- reise zu verschieben. 1 Außer Sigmund und Cesarini nahmen die Kur- fürsten von Köln und von Brandenburg, Mf. Johann von Brandenburg und Bischof Johann von Würz- burg an den Beratungen teil. Vgl. RTA. 9, 632 Anm. 2; auch unsere nr. 124. 2 Vgl. RTA. 9 nrr. 466 und 484. 3 Ragusa a. a. O. 1, 104 und im Tractatus de reductione Bohemorum (a. a. O. 1, 135); Haller a. a. O. 2, 13-14; Segovia lib. I cap. 18 (a. a. O. 2, 29). Die Stadt Basel schenkte ihm bei seiner Ankunft vier halbe füder wins gleich 161/2 söm. 7 vierteil 1 mauß im Werte von 361/2 lb. 8 d., und außerdem 20 virnzal habern xum Preise von 19 lb. (Basel Staats-A. Jahrrechnungsbuch Joh. Bapt. 1430 bis Joh. Bapt. 1464 pag. 50 not. chart. coaeva unter der Rubrik Ußgeben zû gemeiner stette gebruch und sachen hie in der statt.) * An diesem Tage urkundet er xum letxten Male in Nürnberg (Altmann nr. 8829). Zu dem nach- folgenden Itinerar ist Altmann nrr. 8830 ff. xu ver- gleichen. 5 An die Eidgenossen schrieb Sigmund am 6 Sep- 45 tember von Augsburg aus, daß er in Feldkirch nit beharren wolle. Vgl. nr. 88. 6 Vgl. S. 132. 7 Vgl. S. 130. 8 Vgl. S. 140. 40 50
138 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Man weiß, wie kläglich der mit so großen Erwartungen begonnene Kreuzzug am 14 August bei Taus endete. Sobald Cesarini wieder in Nürnberg angelangt war, trat dort unter dem Vorsitze Sigmunds ein Fürstenrat zusammen 1, um die Grundzüge der in der nächsten Zeit ein- zuschlagenden Politik festzustellen. Zunächst sollten, so vereinbarte man, die Reichsstände auf den 16 Oktober nach Frankfurt beschieden werden, um sich dort über die Maßregeln zur Sicherung der Grenzländer gegen Hussiteneinfälle schlüssig zu machen2. Bis dahin sollte der Kardinallegat von Basel aus eine friedliche Beilegung der religiösen Differenzen anzubahnen suchen, und zwar in der Weise, daß er, nachdem er vorerst Schritte zur Hebung des noch immer schwachen Besuches des Konzils gethan, die Häupter der Hussi- 10 tischen Parteien zur Abordnung einer Gesandtschaft nach Basel bewege. Dagegen sollte Sigmund jetzt eilends nach Italien ziehen, in erster Linie zu dem Zwecke, um in der Lombardei und im Kirchenstaate die hier durch die Colonna, dort durch den Mailändisch-Venetianischen Krieg gestörte Ruhe wiederherzustellen und da- durch dem Papst, den Kardinälen und den übrigen Italienischen Prälaten die persönliche i5 Beteiligung am Konzil zu ermöglichen. Man mochte im Hinblick auf die vom Herzog von Mailand zugesagte Hilfe hoffen, daß die Lösung dieser Aufgabe geringe Schwierig- keiten machen werde. Das zweite Ziel des Italienischen Unternehmens sollte die Kaiserkrönung und die mündliche Besprechung der Kirchenfrage zwischen Kaiser und Papst bilden. Beide 20 sollten dann zusammen nach Basel kommen, um die von den Konstanzer und Seneser Konzilien vergebens erstrebte Kirchenreform endlich durchzuführen. Demgemäſß begab sich Cesarini in den ersten Tagen des September über Ulm und Laufenburg nach Basel; er kam dort am 9 September an 3. Sigmund brach wahrscheinlich am 1 September auf 4. Am 2 September war er in 25 Donauwörth, vom 3. bis zum 12 September in Augsburg. Von dort zog er das Lechfeld aufwärts nach Landsberg und weiter nach Memmingen, wo er sich nachweislich am 15. und 16 September aufhielt. Am 17., 18. und 19 September weilte er in Lindau. Am 20 September kam er nach Feldkirch. Ob er von Anfang an die Absicht hatte, hier sich längere Zeit aufzuhalten, wird so man bezweifeln dürfen 5. Vermutlich wollte er nur die Nachricht von der Erneuerung des am 1 August mit dem Herzog von Mailand geschlossenen Vertrages abwarten6 und inzwischen mit den hierher befohlenen Abgeordneten der Eidgenossen vereinbaren, wo und wann die von ihnen zu stellenden Hilfstruppen zu ihm stoßen sollten 7. Erst die Mitteilungen, die ihm Cesarini brieflich s und darauf eine Konzilsgesandtschafts münd- 35 lich über die gefährdete Lage des Konzils machte, mögen ihn bewogen haben, die Weiter- reise zu verschieben. 1 Außer Sigmund und Cesarini nahmen die Kur- fürsten von Köln und von Brandenburg, Mf. Johann von Brandenburg und Bischof Johann von Würz- burg an den Beratungen teil. Vgl. RTA. 9, 632 Anm. 2; auch unsere nr. 124. 2 Vgl. RTA. 9 nrr. 466 und 484. 3 Ragusa a. a. O. 1, 104 und im Tractatus de reductione Bohemorum (a. a. O. 1, 135); Haller a. a. O. 2, 13-14; Segovia lib. I cap. 18 (a. a. O. 2, 29). Die Stadt Basel schenkte ihm bei seiner Ankunft vier halbe füder wins gleich 161/2 söm. 7 vierteil 1 mauß im Werte von 361/2 lb. 8 d., und außerdem 20 virnzal habern xum Preise von 19 lb. (Basel Staats-A. Jahrrechnungsbuch Joh. Bapt. 1430 bis Joh. Bapt. 1464 pag. 50 not. chart. coaeva unter der Rubrik Ußgeben zû gemeiner stette gebruch und sachen hie in der statt.) * An diesem Tage urkundet er xum letxten Male in Nürnberg (Altmann nr. 8829). Zu dem nach- folgenden Itinerar ist Altmann nrr. 8830 ff. xu ver- gleichen. 5 An die Eidgenossen schrieb Sigmund am 6 Sep- 45 tember von Augsburg aus, daß er in Feldkirch nit beharren wolle. Vgl. nr. 88. 6 Vgl. S. 132. 7 Vgl. S. 130. 8 Vgl. S. 140. 40 50
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Einleitung. 139 30 Man darf die Fürsten und Gesandten, die Sigmund während seines mehrwöchent- lichen Aufenthaltes in Feldkirch bei sich sah, nicht als eine Reichsversammlung betrachten. Einladungen, wie sie sonst zu Reichstagen verschickt zu werden pflegten, waren nicht er- gangen und konnten ja auch des bevorstehenden Frankfurter Tages wegen gar nicht ergehen. Auch waren die Angelegenheiten, die mit den Anwesenden besprochen und erledigt wur- den, keine Reichsangelegenheiten im strengeren Sinne des Wortes; sie betrafen vielmehr mehr oder weniger das Konzil oder waren territorialer bezw. lokaler Natur. So waren der Bamberger Gesandte Eberhard Kliber 1 und ein Frankfurter Bote 2 durchaus nur um städtischer Interessen willen da, dieser in Sachen des Keuchergerichtes, jener wegen 1o der schon oben3 erwähnten Streitigkeiten; und die Herzöge Friedrich von Österreich und Heinrich von Baiern hatten nur deshalb Vertreter 4 geschickt, weil sie von Sigmund aus- drücklich zum Zweck der Schlichtung territorialer Zwistigkeiten nach Feldkirch vorge- laden worden waren. Mit diesen Streitigkeiten hing auch die Anwesenheit des Herzogs Wilhelm von Baiern und der Bischöfe Johannes von Chur und Alexander von Trient 15 zusammen. Außter den Genannten waren zugegen Bischof Peter von Augsburg, der Markgraf Giacobbe von Iseo — dieser für Hzg. Filippo Maria von Mailand —, der Französische Gesandte Simon Charles 5, die Konzilsgesandten Johannes von Maulbronn und Henmann Offenburg6, endlich mehrere eidgenössische Gesandte, von denen indes nur die Züricher, 20 Rudolf Stüssi und Ulrich von Lommis, mit Namen genannt werden 7. Unter den territorialen Angelegenheiten, die besprochen wurden, kam der Öster- reichisch-Burgundischen Fehde wegen der bedenklichen Rückwirkung, die sie auf den Be- such des Konzils zu haben drohte, unzweifelhaft die meiste Bedeutung zu. Herzog Fried- rich hatte sich in einem mit Frankreich gegen Burgund am 10 August bezw. 15 Sep- 25 tember 1430 geschlossenen Bündnis verpflichtet, bis zum 8 Juni 1431 den Krieg an Hzg. Philipp von Burgund und an K. Heinrich von England zu erklären, dann bis zum 25 Juni ein Heer im Elsaß aufzustellen und endlich am 3 Juli persönlich den Befehl über dasselbe zu übernehmen 8. Das Kriegstheater befand sich also unmittelbar vor den Thoren Basels. Es lag auf der Hand, daß darunter nicht nur die Frequens des Konzils sondern ganz besonders auch die Verproviantierung der Stadt leiden mußtte. Der Krieg konnte das Konzil, noch ehe es eigentlich so recht begonnen hatte, schon wieder in Frage stellen. Der Abt von Vezelay und die Gesandten der Pariser Universität, dann auch Pa- lomar und Ragusa hatten sich vergeblich bemüht, die streitenden Teile zur Einstellung 35 der Feindseligkeiten zu bewegen?. Sie hatten auch an Sigmund geschrieben und ihn ge- beten, durch K. Karl auf Hzg. Friedrich einwirken zu lassen 1°. Aber Sigmund hatte, 1 Vgl. Altmann nr. 8911. 2 Im Frankfurter Botenbuche findet sich der fol- gende Eintrag: Item 3 gulden 3 sh. alder gein 40 Feldkirchen zu unserm herren konige mit leger und anders von des Keuchergerichts wegen (Frankfurt Stadt-A. Botenbuch 1431 fol. 8 b not. chart. coaeva). 3 S. 136. 4 Die Österreichischen Vertreter sind in unserer 45 nr. I06 genannt; diejenigen Hrg. Heinrichs waren Erhard Zenger und der herxogliche Schreiber Georg (vgl. Altmann nr. 8897). Vgl. d'Herbomex, Le traité de 1430 entre Charles VII et le duc d'Antriche (Revue des questions 50 historiques 31, 412 und 426). 6 Vgl. S. 140. Vgl. S. 130. — Wahrschcinlich ist auch Gf. Friedrich von Toggenburg anwesend gewesen (vgl. Altmann nr. 8912 und unsere nr. 112). Dagegen wird man zweifeln dirfen, ob alle die Herren und Eidgenossen xugegen oder vertreten waren, die sich für die Ausführung des xwischen Bf. Johannes von Chur und den Grafen Rudolf und Heinrich von Werdenberg-Sargans am 3 Oktober in Feldkirch geschlossenen Vertrages verbürgten (Altmann nr. 8885). 8 Vgl. die in Anm. 5 erwähnte Abhandlung; außerdem Du Fresne de Beaucourt, Hist. de Char- les VII 2, 430-433. 9 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 91-92. 1° Der Brief des Konxils vom 2 August ist nicht mehr 18 *)
Einleitung. 139 30 Man darf die Fürsten und Gesandten, die Sigmund während seines mehrwöchent- lichen Aufenthaltes in Feldkirch bei sich sah, nicht als eine Reichsversammlung betrachten. Einladungen, wie sie sonst zu Reichstagen verschickt zu werden pflegten, waren nicht er- gangen und konnten ja auch des bevorstehenden Frankfurter Tages wegen gar nicht ergehen. Auch waren die Angelegenheiten, die mit den Anwesenden besprochen und erledigt wur- den, keine Reichsangelegenheiten im strengeren Sinne des Wortes; sie betrafen vielmehr mehr oder weniger das Konzil oder waren territorialer bezw. lokaler Natur. So waren der Bamberger Gesandte Eberhard Kliber 1 und ein Frankfurter Bote 2 durchaus nur um städtischer Interessen willen da, dieser in Sachen des Keuchergerichtes, jener wegen 1o der schon oben3 erwähnten Streitigkeiten; und die Herzöge Friedrich von Österreich und Heinrich von Baiern hatten nur deshalb Vertreter 4 geschickt, weil sie von Sigmund aus- drücklich zum Zweck der Schlichtung territorialer Zwistigkeiten nach Feldkirch vorge- laden worden waren. Mit diesen Streitigkeiten hing auch die Anwesenheit des Herzogs Wilhelm von Baiern und der Bischöfe Johannes von Chur und Alexander von Trient 15 zusammen. Außter den Genannten waren zugegen Bischof Peter von Augsburg, der Markgraf Giacobbe von Iseo — dieser für Hzg. Filippo Maria von Mailand —, der Französische Gesandte Simon Charles 5, die Konzilsgesandten Johannes von Maulbronn und Henmann Offenburg6, endlich mehrere eidgenössische Gesandte, von denen indes nur die Züricher, 20 Rudolf Stüssi und Ulrich von Lommis, mit Namen genannt werden 7. Unter den territorialen Angelegenheiten, die besprochen wurden, kam der Öster- reichisch-Burgundischen Fehde wegen der bedenklichen Rückwirkung, die sie auf den Be- such des Konzils zu haben drohte, unzweifelhaft die meiste Bedeutung zu. Herzog Fried- rich hatte sich in einem mit Frankreich gegen Burgund am 10 August bezw. 15 Sep- 25 tember 1430 geschlossenen Bündnis verpflichtet, bis zum 8 Juni 1431 den Krieg an Hzg. Philipp von Burgund und an K. Heinrich von England zu erklären, dann bis zum 25 Juni ein Heer im Elsaß aufzustellen und endlich am 3 Juli persönlich den Befehl über dasselbe zu übernehmen 8. Das Kriegstheater befand sich also unmittelbar vor den Thoren Basels. Es lag auf der Hand, daß darunter nicht nur die Frequens des Konzils sondern ganz besonders auch die Verproviantierung der Stadt leiden mußtte. Der Krieg konnte das Konzil, noch ehe es eigentlich so recht begonnen hatte, schon wieder in Frage stellen. Der Abt von Vezelay und die Gesandten der Pariser Universität, dann auch Pa- lomar und Ragusa hatten sich vergeblich bemüht, die streitenden Teile zur Einstellung 35 der Feindseligkeiten zu bewegen?. Sie hatten auch an Sigmund geschrieben und ihn ge- beten, durch K. Karl auf Hzg. Friedrich einwirken zu lassen 1°. Aber Sigmund hatte, 1 Vgl. Altmann nr. 8911. 2 Im Frankfurter Botenbuche findet sich der fol- gende Eintrag: Item 3 gulden 3 sh. alder gein 40 Feldkirchen zu unserm herren konige mit leger und anders von des Keuchergerichts wegen (Frankfurt Stadt-A. Botenbuch 1431 fol. 8 b not. chart. coaeva). 3 S. 136. 4 Die Österreichischen Vertreter sind in unserer 45 nr. I06 genannt; diejenigen Hrg. Heinrichs waren Erhard Zenger und der herxogliche Schreiber Georg (vgl. Altmann nr. 8897). Vgl. d'Herbomex, Le traité de 1430 entre Charles VII et le duc d'Antriche (Revue des questions 50 historiques 31, 412 und 426). 6 Vgl. S. 140. Vgl. S. 130. — Wahrschcinlich ist auch Gf. Friedrich von Toggenburg anwesend gewesen (vgl. Altmann nr. 8912 und unsere nr. 112). Dagegen wird man zweifeln dirfen, ob alle die Herren und Eidgenossen xugegen oder vertreten waren, die sich für die Ausführung des xwischen Bf. Johannes von Chur und den Grafen Rudolf und Heinrich von Werdenberg-Sargans am 3 Oktober in Feldkirch geschlossenen Vertrages verbürgten (Altmann nr. 8885). 8 Vgl. die in Anm. 5 erwähnte Abhandlung; außerdem Du Fresne de Beaucourt, Hist. de Char- les VII 2, 430-433. 9 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 91-92. 1° Der Brief des Konxils vom 2 August ist nicht mehr 18 *)
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140 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. wie es scheint, gezögert, der Bitte zu willfahren. Deshalb hatte das Konzil Ende August beschlossen, Cesarini brieflich um Fürsprache bei ihm anzugehen 1 und zugleich behufs energischer Förderung der Angelegenheit Ragusa nach Nürnberg zu schicken2. Ra- gusa's Abreise, die für den 3 September geplant gewesen war, war jedoch unterblieben, da man um diese Zeit die Nachricht erhalten hatte, daß Cesarini schon auf dem Wege nach Basel sei 3. Der erwähnte Brief des Konzils hatte den Legaten in Ulm erreicht, und dieser hatte die darin ausgesprochenen Wünsche sofort an Sigmund nach Augsburg gemeldet 4 Sigmund hatte ihm am 6 September zusagend geantwortet (nr. 103). Daraufhin hatte das Konzil in der Erwartung, daß die Schritte des Königs zum gewünschten Ziele führen 10 würden, die Angelegenheit einstweilen ruhen lassen. Zu seiner Uberraschung ersah es jedoch schon am 19 September aus einem Briefe Hag. Friedrichs, daß dieser vom Ab- schluß eines Waffenstillstandes noch immer weit entfernt sei. Es beschloß daher, den Cisterzienser Johannes von Maulbronn mit einem Vertreter der Stadt Basel nach Feld- kirch zu schicken 5, damit er ein Mahnschreiben des Königs an den Herzog erwirke und i5 darauf dieses und eine Bulle des Konzils mit der Aufforderung, wenigstens während der Dauer des Konzils in der Nähe Basels Frieden zu halten, in Innsbruck überreiche 6. Die Einzelheiten der Verhandlungen in Feldkirch sind nicht bekannt. Nur über die Richtung, in der sie sich bewegten, und über die Teilnehmer geben ein Brief des Johannes von Maulbronn an Ragusa und summarische Aufzeichnungen dieses über den 20 Bericht, den jener nach seiner Rückkehr dem Konzil erstattete, unsere nrr. 104 und 113, einigen Aufschluß. Sie hatten den Erfolg, daß der Französische und die Österreichischen Vertreter in den Abschlußs eines Waffenstillstandes willigten, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß man sich auf der Burgundischen Seite entgegenkommend zeigen werde 7. Die eigentlichen Waffenstillstandsverhandlungen blieben den Österreichischen 25 Räten überlassen, die zu diesem Zwecke mit Simon Charles nach Basel reisten 8. Sie gehören nicht hierher. Neben der Österreichisch-Burgundischen Fehde kamen die langjährigen Streitigkeiten Hzg. Friedrichs von Österreich mit den Bischöfen von Chur und von Trient und die der Baierischen Herzöge Ernst und Wilhelm mit ihrem Vetter Hzg. Heinrich zur Sprache. 30 Uber Ursprung und Verlauf der Österreichisch-Burgundischen Wirren geben die ein- schlägigen Arbeiten Lichnowsky’s? und Brandis'10, über die Baierischen Händel die vorhanden. Ersatx für ihn bietet der Brief Ragusa's an den König von demselben Tage (a. a. O. I, 96 bis 98). Am 4 August schrieb das Konxil auch an Kaspar Schlick (laut Ragusa a. a. O. I, 99). Ragusa a. a. O. I, 105-106. 2 Ragusa a. a. O. I, 10I. Der Baseler Rat hatte die Aufforderung, einen Gesandten mitruschicken, abgelehnt. Ragusa a. a. O. 1, 103. 4 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 106. 5 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 110. 6 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 112 und 137. Der Ba- seler Vertreter war Henmann Offenburg (vgl. Basler Chroniken 5, 231-232; daxu unsere nr. 113 und Altmann nrr. 8940 und 8946-8951). Mit seiner Mission stehen die folgenden Ausgaben Basels in Verbindung: Item geben umb di friheit, so unser herre der kunig uns von nuwem nehst [d. i. am 28 Oktober 1431] geben hat, hern Caspar Sligken sinem prothonotarien geschênket und in die canzelie geben 1163 guldin; facit 1385 lb. 18 sh. 4 d.; des ward unserm herren dem kunig 1000 guldin, hern 35 Caspern 50 guldin, geschenkt 113 guldin. (Basel Staats-A. Jahrrechnungsbuch Joh. Bapt. 1430 bis Joh. Bapt. 1464 pag. 49 not. chart. coaeva unter der Rubrik Ußgeben zû gemeiner stette gebruch und sachen hie in der statt.) — Der Brief des Kon- 40 wils an Hrg. Friedrich ist gedruckt bei Martène 8, 40-41; Mansi 30, 69; Mon. conc. gen. saec. 15: Conc. Bas. SS. I, 112-113; vgl. Haller a. a. O. 2, 16 Z. 33 bis 17 Z. 2 und Segovia lib. 1 cap. 22 (a. a. O. 2, 36-37). 7 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 129. 8 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 130. Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg 5, 245. 10 Brandis, Tirol unter Friedrich von Österreich S. 173-176. 45 50
140 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. wie es scheint, gezögert, der Bitte zu willfahren. Deshalb hatte das Konzil Ende August beschlossen, Cesarini brieflich um Fürsprache bei ihm anzugehen 1 und zugleich behufs energischer Förderung der Angelegenheit Ragusa nach Nürnberg zu schicken2. Ra- gusa's Abreise, die für den 3 September geplant gewesen war, war jedoch unterblieben, da man um diese Zeit die Nachricht erhalten hatte, daß Cesarini schon auf dem Wege nach Basel sei 3. Der erwähnte Brief des Konzils hatte den Legaten in Ulm erreicht, und dieser hatte die darin ausgesprochenen Wünsche sofort an Sigmund nach Augsburg gemeldet 4 Sigmund hatte ihm am 6 September zusagend geantwortet (nr. 103). Daraufhin hatte das Konzil in der Erwartung, daß die Schritte des Königs zum gewünschten Ziele führen 10 würden, die Angelegenheit einstweilen ruhen lassen. Zu seiner Uberraschung ersah es jedoch schon am 19 September aus einem Briefe Hag. Friedrichs, daß dieser vom Ab- schluß eines Waffenstillstandes noch immer weit entfernt sei. Es beschloß daher, den Cisterzienser Johannes von Maulbronn mit einem Vertreter der Stadt Basel nach Feld- kirch zu schicken 5, damit er ein Mahnschreiben des Königs an den Herzog erwirke und i5 darauf dieses und eine Bulle des Konzils mit der Aufforderung, wenigstens während der Dauer des Konzils in der Nähe Basels Frieden zu halten, in Innsbruck überreiche 6. Die Einzelheiten der Verhandlungen in Feldkirch sind nicht bekannt. Nur über die Richtung, in der sie sich bewegten, und über die Teilnehmer geben ein Brief des Johannes von Maulbronn an Ragusa und summarische Aufzeichnungen dieses über den 20 Bericht, den jener nach seiner Rückkehr dem Konzil erstattete, unsere nrr. 104 und 113, einigen Aufschluß. Sie hatten den Erfolg, daß der Französische und die Österreichischen Vertreter in den Abschlußs eines Waffenstillstandes willigten, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß man sich auf der Burgundischen Seite entgegenkommend zeigen werde 7. Die eigentlichen Waffenstillstandsverhandlungen blieben den Österreichischen 25 Räten überlassen, die zu diesem Zwecke mit Simon Charles nach Basel reisten 8. Sie gehören nicht hierher. Neben der Österreichisch-Burgundischen Fehde kamen die langjährigen Streitigkeiten Hzg. Friedrichs von Österreich mit den Bischöfen von Chur und von Trient und die der Baierischen Herzöge Ernst und Wilhelm mit ihrem Vetter Hzg. Heinrich zur Sprache. 30 Uber Ursprung und Verlauf der Österreichisch-Burgundischen Wirren geben die ein- schlägigen Arbeiten Lichnowsky’s? und Brandis'10, über die Baierischen Händel die vorhanden. Ersatx für ihn bietet der Brief Ragusa's an den König von demselben Tage (a. a. O. I, 96 bis 98). Am 4 August schrieb das Konxil auch an Kaspar Schlick (laut Ragusa a. a. O. I, 99). Ragusa a. a. O. I, 105-106. 2 Ragusa a. a. O. I, 10I. Der Baseler Rat hatte die Aufforderung, einen Gesandten mitruschicken, abgelehnt. Ragusa a. a. O. 1, 103. 4 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 106. 5 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 110. 6 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 112 und 137. Der Ba- seler Vertreter war Henmann Offenburg (vgl. Basler Chroniken 5, 231-232; daxu unsere nr. 113 und Altmann nrr. 8940 und 8946-8951). Mit seiner Mission stehen die folgenden Ausgaben Basels in Verbindung: Item geben umb di friheit, so unser herre der kunig uns von nuwem nehst [d. i. am 28 Oktober 1431] geben hat, hern Caspar Sligken sinem prothonotarien geschênket und in die canzelie geben 1163 guldin; facit 1385 lb. 18 sh. 4 d.; des ward unserm herren dem kunig 1000 guldin, hern 35 Caspern 50 guldin, geschenkt 113 guldin. (Basel Staats-A. Jahrrechnungsbuch Joh. Bapt. 1430 bis Joh. Bapt. 1464 pag. 49 not. chart. coaeva unter der Rubrik Ußgeben zû gemeiner stette gebruch und sachen hie in der statt.) — Der Brief des Kon- 40 wils an Hrg. Friedrich ist gedruckt bei Martène 8, 40-41; Mansi 30, 69; Mon. conc. gen. saec. 15: Conc. Bas. SS. I, 112-113; vgl. Haller a. a. O. 2, 16 Z. 33 bis 17 Z. 2 und Segovia lib. 1 cap. 22 (a. a. O. 2, 36-37). 7 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 129. 8 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 130. Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg 5, 245. 10 Brandis, Tirol unter Friedrich von Österreich S. 173-176. 45 50
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Einleitung. 141 Schriften Kluckhohns 1 und Riezlers2 ausreichenden Aufschluß. Hier sei daher nur bemerkt, daß Sigmund die Fehden Friedrichs mit den Bischöfen für die Dauer seiner Abwesenheit von Deutschland und bis anderthalb Jahre nach seiner Rückkehr aus Italien zum Stillstand brachte (nrr. 105 und 106). Der Baierische Zwist blieb unentschieden; s die drei Herzöge bezw. ihre Vertreter erklärten sich aber einverstanden damit, daß der Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim ihnen von Sigmund zum Schiedsrichter gesetzt werde (nrr. 107 und 108). Diese auf die Aufrechterhaltung des Landfriedens abzielenden Akte wurden jedoch an Bedeutung weit übertroffen durch den schon in RTA. 9 nr. 429b mitgeteilten Pfal- 1o bürgererlaß, von dem übrigens inzwischen zwei Originale3 zum Vorschein gekommen sind, und ganz besonders durch die am 11 Oktober vollzogene Ernennung des Herzogs Wilhelm von Baiern zum Stellvertreter des Königs beim Konzil und zum Protektor des letzteren (nr. 109). Es war ein ungewöhnlicher Schritt, den Sigmund mit der Ernennung des Baierischen 15 Herzogs that. Das nächste Anrecht auf die Vertretung des Königs stand unzweifelhaft dem Kurfürsten Ludwig von der Pfalz als dem Inhaber des Reichsvikariates zu. Hatte er doch auch vor sechzehn Jahren, als Sigmund in Frankreich und England weilte, diesen in Konstanz vertreten 4! Wollte ihn Sigmund jetzt absichtlich kränken? Wohl kaum! Die Verhältnisse lagen eben jetzt anders als damals. Damals hatte Ludwig noch in der Vollkraft seiner Jahre gestanden und war überdies Sigmunds Vertrauter gewesen. Jetzt kränkelte er 5, und kaum vermochte er noch die eigenen Länder zu verwalten, um wie viel weniger das Umsicht und Energie fordernde Amt eines Stellvertreters des Königs. Freilich konnte auch Hzg. Wilhelm nicht gerade als die für jenes Amt am meisten geeignete Persönlichkeit gelten. Es gab manche, denen seine Ernennung nicht recht war 6. Aber er besaß das Vertrauen des ihm verwandten7 Königs, und seine lenksame Natur schien die Gewähr dafür zu bieten, daß er im Sinne und nach den Weisungen Sigmunds handeln werde s. Er selbst ließ sich zur Ubernahme des Amtes wohl weniger durch die Aussicht bewegen, eine hervorragende politische Rolle auf dem Baseler Kon- zil zu spielen, als vielmehr durch die Hoffnung, sich in abschbarer Zeit für die Ge- s0 fälligkeit, die er Sigmund erwies, durch eine nachhaltige Förderung seiner terrritorialen Interessen belohnt zu sehen. 20 25 B. Krönung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120. Am Abend des 28 Oktober verließ K. Sigmund Feldkirch 9. Die Nacht vom 28. zum 29. brachte er in Mayenfeld zu. Am 29. zog er den Rhein hinauf bis Disentis, 35 wo er am 30 Oktober verweilte 1°. Von hier wandte er sich südwärts, durchzog, dem Laufe des Mittelrheins folgend, das Medelser Thal, überschritt dann den Lukmanier und stieg von diesem am 1. oder 2 November in das Blegno-Thal ab11. Bei Biasca bog er in die Kluckhohn, Hrg. Wilhelm von Baiern etc. (For- schungen zur Deutschen Geschichte 2, 528-530). 40 2 Riexler, Gesch. Baierns 3, 268 ff. s In Binningen Hornsteinsches Archiv (vgl. Mit- teilungen der Badischen Histor. Kommission 4, 140 nr. 67), und in München Reichs-A. Hochstift Augs- burg fasc. 5 Nachträge. Vgl. Altmann nr. 8888. 45 4 Vgl. Eberhard, Ludwig III Kurfürst von der Pfalx und das Reich 1410-1427 (Diss. Gießen 1896) S. 68-71. 5 Vgl. Eberhard a. a. O. S. 165-166. 6 Vgl. unsere nr. 104. 7 Wilhelms Schwester Sophie war bekanntlich die Schwägerin Sigmunds. s Den oben angedeuteten Eindruck von der Persön- lichkeit Hxg. Wilhelms wird man sowoll aus seinem Briefwechsel mit K. Sigmund wie aus der ganxen Art und Weise seiner Thätigkeit in Basel empfangen. 9 Vgl. nr. 184. 10 Vgl. Altmann nr. 8954. 11 Sigmunds Ankunft im Blegno-Thal erfuhr der Herxog von Mailand, der damals in Abbiategrasso
Einleitung. 141 Schriften Kluckhohns 1 und Riezlers2 ausreichenden Aufschluß. Hier sei daher nur bemerkt, daß Sigmund die Fehden Friedrichs mit den Bischöfen für die Dauer seiner Abwesenheit von Deutschland und bis anderthalb Jahre nach seiner Rückkehr aus Italien zum Stillstand brachte (nrr. 105 und 106). Der Baierische Zwist blieb unentschieden; s die drei Herzöge bezw. ihre Vertreter erklärten sich aber einverstanden damit, daß der Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim ihnen von Sigmund zum Schiedsrichter gesetzt werde (nrr. 107 und 108). Diese auf die Aufrechterhaltung des Landfriedens abzielenden Akte wurden jedoch an Bedeutung weit übertroffen durch den schon in RTA. 9 nr. 429b mitgeteilten Pfal- 1o bürgererlaß, von dem übrigens inzwischen zwei Originale3 zum Vorschein gekommen sind, und ganz besonders durch die am 11 Oktober vollzogene Ernennung des Herzogs Wilhelm von Baiern zum Stellvertreter des Königs beim Konzil und zum Protektor des letzteren (nr. 109). Es war ein ungewöhnlicher Schritt, den Sigmund mit der Ernennung des Baierischen 15 Herzogs that. Das nächste Anrecht auf die Vertretung des Königs stand unzweifelhaft dem Kurfürsten Ludwig von der Pfalz als dem Inhaber des Reichsvikariates zu. Hatte er doch auch vor sechzehn Jahren, als Sigmund in Frankreich und England weilte, diesen in Konstanz vertreten 4! Wollte ihn Sigmund jetzt absichtlich kränken? Wohl kaum! Die Verhältnisse lagen eben jetzt anders als damals. Damals hatte Ludwig noch in der Vollkraft seiner Jahre gestanden und war überdies Sigmunds Vertrauter gewesen. Jetzt kränkelte er 5, und kaum vermochte er noch die eigenen Länder zu verwalten, um wie viel weniger das Umsicht und Energie fordernde Amt eines Stellvertreters des Königs. Freilich konnte auch Hzg. Wilhelm nicht gerade als die für jenes Amt am meisten geeignete Persönlichkeit gelten. Es gab manche, denen seine Ernennung nicht recht war 6. Aber er besaß das Vertrauen des ihm verwandten7 Königs, und seine lenksame Natur schien die Gewähr dafür zu bieten, daß er im Sinne und nach den Weisungen Sigmunds handeln werde s. Er selbst ließ sich zur Ubernahme des Amtes wohl weniger durch die Aussicht bewegen, eine hervorragende politische Rolle auf dem Baseler Kon- zil zu spielen, als vielmehr durch die Hoffnung, sich in abschbarer Zeit für die Ge- s0 fälligkeit, die er Sigmund erwies, durch eine nachhaltige Förderung seiner terrritorialen Interessen belohnt zu sehen. 20 25 B. Krönung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120. Am Abend des 28 Oktober verließ K. Sigmund Feldkirch 9. Die Nacht vom 28. zum 29. brachte er in Mayenfeld zu. Am 29. zog er den Rhein hinauf bis Disentis, 35 wo er am 30 Oktober verweilte 1°. Von hier wandte er sich südwärts, durchzog, dem Laufe des Mittelrheins folgend, das Medelser Thal, überschritt dann den Lukmanier und stieg von diesem am 1. oder 2 November in das Blegno-Thal ab11. Bei Biasca bog er in die Kluckhohn, Hrg. Wilhelm von Baiern etc. (For- schungen zur Deutschen Geschichte 2, 528-530). 40 2 Riexler, Gesch. Baierns 3, 268 ff. s In Binningen Hornsteinsches Archiv (vgl. Mit- teilungen der Badischen Histor. Kommission 4, 140 nr. 67), und in München Reichs-A. Hochstift Augs- burg fasc. 5 Nachträge. Vgl. Altmann nr. 8888. 45 4 Vgl. Eberhard, Ludwig III Kurfürst von der Pfalx und das Reich 1410-1427 (Diss. Gießen 1896) S. 68-71. 5 Vgl. Eberhard a. a. O. S. 165-166. 6 Vgl. unsere nr. 104. 7 Wilhelms Schwester Sophie war bekanntlich die Schwägerin Sigmunds. s Den oben angedeuteten Eindruck von der Persön- lichkeit Hxg. Wilhelms wird man sowoll aus seinem Briefwechsel mit K. Sigmund wie aus der ganxen Art und Weise seiner Thätigkeit in Basel empfangen. 9 Vgl. nr. 184. 10 Vgl. Altmann nr. 8954. 11 Sigmunds Ankunft im Blegno-Thal erfuhr der Herxog von Mailand, der damals in Abbiategrasso
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142 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Riviera ein, passierte Bellinzona und gelangte wahrscheinlich schon am 5 November nach Lugano 1 und am 6. oder 7. nach Varese 2. Die Nachricht von seinem Nahen kam dem Herzog von Mailand so überraschend, daß er in der ersten Bestürzung dem Kommandanten von Bellinzona Marco Pozzobonelli den Befehl erteilte, ihn nicht in die Feste einzulassen 3. Zugleich schickte er Bartolommeo Mosca und Benedetto Folchi und gleich darauf auch noch Guarnerio da Castiglione an ihn ab, jene mit der Bitte, seine Ankunft in Mailand um acht bis zehn Tage zu ver- schieben 4, damit man inzwischen die fehlenden Vorbereitungen für seinen Empfang treffen könne, diesen mit dem Auftrage, ihn zur Umkehr nach Basel zu bewegen 5. Aber Sigmund ließ sich nicht aufhalten, sondern zog, wie schon gesagt, gleich bis 1o nach Varese. Daß er hier Halt machte, geschah wohl weniger aus Rücksicht auf Filippo Maria's Wünsche als vielmehr wegen der Verhandlungen, die Graf Matko von Thallóczy mit den herzoglichen Bevollmächtigten Franchino da Castiglione und Niccolò Piccinino in Mailand führte und deren Resultat er abwarten mußte, ehe er selbst diese Stadt betrat. Die Verhandlungen Thallóczy's 6 betrafen teils die Beteiligung des Königs von 15 Arragon, des Herzogs von Savoyen, des Markgrafen von Ferrara, des Francesco Gonzaga von Mantua und des Rolando Pallavicini am Kriege gegen Venedig, teils die Absicht Sigmunds über eine nicht näher bekannte Angelegenheit7 an den Papst zu schreiben, teils die Beschickung des Baseler Konzils durch den Herzog und den Abschluß eines Friedens zwischen diesem und dem Markgrafen Gian Giacomo von Montferrat, wahrscheinlich 20 auch die Erneuerung des Vertrages vom 19 Septembers und das Empfangs- und Krönungszeremoniell 9. Filippo Maria suchte sie so sehr wie möglich in die Länge zu ziehen, um Sigmund noch für einige Tage von Mailand fernzuhalten. Er verschob daher die Beantwortung weilte, am 3 November aus einem Briefe des Gia- cobbe d'Iseo (Osio a. a. O. 3, 35-36). 1 Zu dieser Vermutung veranlaßst uns der Um- stand, daßt Guarnerio da Castiglione, den der Her- nog am 2 November dem König entgegengeschickt hatte, sich am 5 November am genannten Orte auf- hält. Vgl. den Brief des Herzogs an ihn vom 7 No- vember bei Osio a. a. O. 3, 36. 2 Daß Sigmund am 7 November in Varese stand, läßt der in Anm. I erwähnte Brief des Herxogs von Mailand vermuten. Für den 13 November ist sein Aufenthalt in Varese durch unsere nr. 115 sicher- gestellt. 3 Filippo Maria schrieb an Poxxobonelli am 31 Ok- tober: Sollte K. Sigmund noch nicht in Bellinxona sein, so möge er ihn bis auf weiteres nicht hinein- lassen; er möge sich damit entschuldigen, daß er den König, da der Termin, bis au dem er hätte kommen müssen Ivgl. nr. 100], abgelaufen sei, ohne ausdriicklichen Befehl des Herzogs nicht ein- lassen dirfe; er möge aber hinzufiigen, der Hernog werde den Einrug des Königs gewiß gestatten, so- bald er von dessen Ankunft Kenntnis erhalte (Mai- land Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart.). Vgl. auch die beiden Briefe des Herxogs an Poxxobonelli vom 2. und 3 Novem- ber bei Osio a. a. O. 3, 33 und 35-36. 4 Vgl. die Briefe des Herzogs an Marco Pozxo- bonelli vom 2. und an Mosca und Folchi vom 3 No- vember, daxu die Instruktion für Guarnerio da Ca- stiglione vom 2 November (Osio a. a. O. 3, 33-35). 25 Aus dem Briefe an Mosca und Folchi scheint her- vorxugehen, daßt diese auch die Erneuerung des Ver- trages vom 19 September 1431 (nr. 99) betreiben sollten. 5 Vgl. die in Anm. 4 erwähnte Instruktion. 6 Vgl. die Responsiones ducales ad memoriale regie majestatis vom 19 November 1431 (Osio a. a. O. 3, 38-40). 1 Es wird sich woll um die Konxilsfrage gehan- delt haben, da schon seit einiger Zeit das Gerüicht 35 umging, der Papst wolle das Konxil auflösen. 8 Sigmund ließ durch Thallócry die Ratifikation irgend eines Ubereinkommens zwischen ihm und Filippo Maria verlangen. Wir vermuten, daſt es sich dabei um jenen, der Sachlage entsprechend ge- 40 änderten Vertrag vom I9 September (nr. 99) gehan- delt habe. Filippo Maria schrieb am 15 November an Niccolò Piccinino, daſ er die Ratifikation unter der Bedingung vollxiehen wolle, daſt ihm der König eine littera patente sigillata et autenticata, como è 45 d'usanza, ausstelle, in der er erkläre, daß er (Fi- lippo Maria) bis xum Datum dieser Urkunde be- müht gewesen sei, die Versprechungen, die er und seine Bevollmächtigten dem König gemacht hätten, nu erfüllen und daß er sie auch vollständig erfüillt 50 habe. (Osio a. a. O. 3, 36-37.) 3 Vgl. den Brief Filippo Maria's an Niccolò Picci- nino vom 16 November 1431 (Osio a. a. O. 3, 38). 30
142 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Riviera ein, passierte Bellinzona und gelangte wahrscheinlich schon am 5 November nach Lugano 1 und am 6. oder 7. nach Varese 2. Die Nachricht von seinem Nahen kam dem Herzog von Mailand so überraschend, daß er in der ersten Bestürzung dem Kommandanten von Bellinzona Marco Pozzobonelli den Befehl erteilte, ihn nicht in die Feste einzulassen 3. Zugleich schickte er Bartolommeo Mosca und Benedetto Folchi und gleich darauf auch noch Guarnerio da Castiglione an ihn ab, jene mit der Bitte, seine Ankunft in Mailand um acht bis zehn Tage zu ver- schieben 4, damit man inzwischen die fehlenden Vorbereitungen für seinen Empfang treffen könne, diesen mit dem Auftrage, ihn zur Umkehr nach Basel zu bewegen 5. Aber Sigmund ließ sich nicht aufhalten, sondern zog, wie schon gesagt, gleich bis 1o nach Varese. Daß er hier Halt machte, geschah wohl weniger aus Rücksicht auf Filippo Maria's Wünsche als vielmehr wegen der Verhandlungen, die Graf Matko von Thallóczy mit den herzoglichen Bevollmächtigten Franchino da Castiglione und Niccolò Piccinino in Mailand führte und deren Resultat er abwarten mußte, ehe er selbst diese Stadt betrat. Die Verhandlungen Thallóczy's 6 betrafen teils die Beteiligung des Königs von 15 Arragon, des Herzogs von Savoyen, des Markgrafen von Ferrara, des Francesco Gonzaga von Mantua und des Rolando Pallavicini am Kriege gegen Venedig, teils die Absicht Sigmunds über eine nicht näher bekannte Angelegenheit7 an den Papst zu schreiben, teils die Beschickung des Baseler Konzils durch den Herzog und den Abschluß eines Friedens zwischen diesem und dem Markgrafen Gian Giacomo von Montferrat, wahrscheinlich 20 auch die Erneuerung des Vertrages vom 19 Septembers und das Empfangs- und Krönungszeremoniell 9. Filippo Maria suchte sie so sehr wie möglich in die Länge zu ziehen, um Sigmund noch für einige Tage von Mailand fernzuhalten. Er verschob daher die Beantwortung weilte, am 3 November aus einem Briefe des Gia- cobbe d'Iseo (Osio a. a. O. 3, 35-36). 1 Zu dieser Vermutung veranlaßst uns der Um- stand, daßt Guarnerio da Castiglione, den der Her- nog am 2 November dem König entgegengeschickt hatte, sich am 5 November am genannten Orte auf- hält. Vgl. den Brief des Herzogs an ihn vom 7 No- vember bei Osio a. a. O. 3, 36. 2 Daß Sigmund am 7 November in Varese stand, läßt der in Anm. I erwähnte Brief des Herxogs von Mailand vermuten. Für den 13 November ist sein Aufenthalt in Varese durch unsere nr. 115 sicher- gestellt. 3 Filippo Maria schrieb an Poxxobonelli am 31 Ok- tober: Sollte K. Sigmund noch nicht in Bellinxona sein, so möge er ihn bis auf weiteres nicht hinein- lassen; er möge sich damit entschuldigen, daß er den König, da der Termin, bis au dem er hätte kommen müssen Ivgl. nr. 100], abgelaufen sei, ohne ausdriicklichen Befehl des Herzogs nicht ein- lassen dirfe; er möge aber hinzufiigen, der Hernog werde den Einrug des Königs gewiß gestatten, so- bald er von dessen Ankunft Kenntnis erhalte (Mai- land Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 conc. chart.). Vgl. auch die beiden Briefe des Herxogs an Poxxobonelli vom 2. und 3 Novem- ber bei Osio a. a. O. 3, 33 und 35-36. 4 Vgl. die Briefe des Herzogs an Marco Pozxo- bonelli vom 2. und an Mosca und Folchi vom 3 No- vember, daxu die Instruktion für Guarnerio da Ca- stiglione vom 2 November (Osio a. a. O. 3, 33-35). 25 Aus dem Briefe an Mosca und Folchi scheint her- vorxugehen, daßt diese auch die Erneuerung des Ver- trages vom 19 September 1431 (nr. 99) betreiben sollten. 5 Vgl. die in Anm. 4 erwähnte Instruktion. 6 Vgl. die Responsiones ducales ad memoriale regie majestatis vom 19 November 1431 (Osio a. a. O. 3, 38-40). 1 Es wird sich woll um die Konxilsfrage gehan- delt haben, da schon seit einiger Zeit das Gerüicht 35 umging, der Papst wolle das Konxil auflösen. 8 Sigmund ließ durch Thallócry die Ratifikation irgend eines Ubereinkommens zwischen ihm und Filippo Maria verlangen. Wir vermuten, daſt es sich dabei um jenen, der Sachlage entsprechend ge- 40 änderten Vertrag vom I9 September (nr. 99) gehan- delt habe. Filippo Maria schrieb am 15 November an Niccolò Piccinino, daſ er die Ratifikation unter der Bedingung vollxiehen wolle, daſt ihm der König eine littera patente sigillata et autenticata, como è 45 d'usanza, ausstelle, in der er erkläre, daß er (Fi- lippo Maria) bis xum Datum dieser Urkunde be- müht gewesen sei, die Versprechungen, die er und seine Bevollmächtigten dem König gemacht hätten, nu erfüllen und daß er sie auch vollständig erfüillt 50 habe. (Osio a. a. O. 3, 36-37.) 3 Vgl. den Brief Filippo Maria's an Niccolò Picci- nino vom 16 November 1431 (Osio a. a. O. 3, 38). 30
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Einleitung. 143 der Anträge und Anfragen Thallóczy’s von einem Tage zum anderen. Erst als Sigmund ungeduldig zu werden begann und seinem Unwillen über die Verzögerung Guarnerio da Castiglione gegenüber, der noch bei ihm weilte, Luft machte 1, bequemte er sich zur Ab- fertigung des Gesandten. Sie erfolgte am 19 November 2. Näheres ist darüber nicht 6 bekannt. 30 Am 22 November: zog K. Sigmund in Mailand ein. Am 25 November krönte ihn der Erzbischof Bartolommeo de la Capra von Mailand in S. Ambrogio. Die Anordnungen, die für die Einzugs- und Krönungsfeierlichkeiten getroffen worden waren, sind teils aus unseren nrr. 114 und 115 teils aus einem von Osio 4 mit- 10 geteilten Briefe Filippo Maria's an Niccolò Piccinino, Gaspare Visconti, sein Consiglio, den Grafen Alberico da Barbiano und Niccolò Guerrieri vom 24 November 1431 er- sichtlich 5. Die nr. 114 stammt zwar aus dem Juli, aber trotzdem darf man annehmen, daß die in ihr erteilten Weisungen auch noch im November in Kraft blieben 6. Das Krönungszeremoniell hatte laut art. 10 des Vertrages vom 19 September (nr. 99) 15 dem bei der Krönung Karls IV am 6 Januar 1355 beobachteten zu entsprechen. Das Exemplar desselben, das bei der Krönung Sigmunds benutzt wurde, befindet sich noch jetzt im Kapitelsarchiv von S. Ambrogio 7. Es stammt aus dem Ende des 14. oder dem An- fange des 15 Jahrhunderts, könnte also entweder anläßlich des Romzuges K. Ruprechts oder, was wahrscheinlicher ist, im Oktober 1413 geschrieben worden sein, als nach dem 20 Abschluß des Vertrages von Sala die Ankunft Sigmunds in Mailand nahe bevorzustehen schien. Es weicht nur wenig von dem bei den Krönungen Heinrichs VII und Ludwigs des Baiern beobachteten 8 ab. Zunächst werden Anweisungen für die Beteiligung des Klerus am Einzuge in die Stadt und für die am Krönungstage vom Absteigequartier 9 des Königs ausgehende Pro- 25 zession 10 gegeben. Dann folgt das eigentliche Zeremoniell. Die Suffragane des Erzbischofs von Mailand holen den König ab und geleiten ihn in feierlicher Prozession nach der noch vorhandenen Marmorsäule vor S. Ambrogio. Er steigt dort vom Pferde, wird vom Erzbischof begrüßt11 und küßst das ihm von diesem ge- reichte goldene Kruzifix. Darauf tritt die Prozession in die Kirche ein. Nach einem Gebet des Erzbischofs am Altar begiebt sich der König an den für ihn hergerichteten Platz. Der Erzbischof richtet nun die Frage an ihn „Vultis sanctas u. s. w.“12. Er antwortet „Profiteor u. s. w." 1s. Dann folgen Messe und Epistelverlesung. Nach ihrer 1 Vgl. Filippo Maria's Brief an Guarnerio da Castiglione vom 15 November 1431 (Osio a. a. O. 35 3, 37). 2 Vgl. S. 142 Anm. 6 und den Brief des Herxogs an Niccolò Piccinino vom 20 November 1431 (Osio a. a. O. 3, 40-41). s So laut einem von Muratori (Scriptores rer. 40 Ital. 19, 156) aus der Novareser Handschrift der Hist. Mediolanensis des Andrea Billio mitgeteilten Erlaß des Herzogs von Mailand vom 21 November 1431, in dem Weisungen für den feierlichen Em- pfang des Königs gegeben werden. Zum Einxuge 45 vgl. auch RTA. 9 nr. 479. a. a. O. 3, 42-43. Man vergleiche auch Andrea Billio a. a. O. 19, 157-158. Hinxuxufigen wäre, daß Niccolò Piccinino dem 50 König den Reichsapfel vorantrug (Billio a. a. O. 19, 157). 7 Es ist die Handschrift A IX 638. Vgl. Beth- mann im Archiv der Gesellschaft für ültere Deutsche Geschichtkunde 9, 638-639 und Schwalm im Neuen Archiv 23, 12. Schwalms Angabe, daſt die Zere- monienordnung mit der von Muratori (Anecdota 2, 328) mitgeteilten nichts au thun habe, trifft nicht xu. s Vgl. Mon. Germ. Leges 2, 504-508. „ Vgl. nr. 115. 10 Die Beschreibung dieser Proxession ist in un- serer Zeremonienordnung etwas detaillierter als in den beiden älteren. 11 Die Begriißung durch den Erzbischof wird in den älteren Zeremonienordnungen nicht erwähnt. 12 Wie in den Leges 2, 505 Z. 11-13 mit dem Zusatz in Z. 54-55. 13 Wie in den Leges 2, 505 Z. 13-14. — Die An- erkennung des Königs als protector und defensor durch das Volk findet nicht statt.
Einleitung. 143 der Anträge und Anfragen Thallóczy’s von einem Tage zum anderen. Erst als Sigmund ungeduldig zu werden begann und seinem Unwillen über die Verzögerung Guarnerio da Castiglione gegenüber, der noch bei ihm weilte, Luft machte 1, bequemte er sich zur Ab- fertigung des Gesandten. Sie erfolgte am 19 November 2. Näheres ist darüber nicht 6 bekannt. 30 Am 22 November: zog K. Sigmund in Mailand ein. Am 25 November krönte ihn der Erzbischof Bartolommeo de la Capra von Mailand in S. Ambrogio. Die Anordnungen, die für die Einzugs- und Krönungsfeierlichkeiten getroffen worden waren, sind teils aus unseren nrr. 114 und 115 teils aus einem von Osio 4 mit- 10 geteilten Briefe Filippo Maria's an Niccolò Piccinino, Gaspare Visconti, sein Consiglio, den Grafen Alberico da Barbiano und Niccolò Guerrieri vom 24 November 1431 er- sichtlich 5. Die nr. 114 stammt zwar aus dem Juli, aber trotzdem darf man annehmen, daß die in ihr erteilten Weisungen auch noch im November in Kraft blieben 6. Das Krönungszeremoniell hatte laut art. 10 des Vertrages vom 19 September (nr. 99) 15 dem bei der Krönung Karls IV am 6 Januar 1355 beobachteten zu entsprechen. Das Exemplar desselben, das bei der Krönung Sigmunds benutzt wurde, befindet sich noch jetzt im Kapitelsarchiv von S. Ambrogio 7. Es stammt aus dem Ende des 14. oder dem An- fange des 15 Jahrhunderts, könnte also entweder anläßlich des Romzuges K. Ruprechts oder, was wahrscheinlicher ist, im Oktober 1413 geschrieben worden sein, als nach dem 20 Abschluß des Vertrages von Sala die Ankunft Sigmunds in Mailand nahe bevorzustehen schien. Es weicht nur wenig von dem bei den Krönungen Heinrichs VII und Ludwigs des Baiern beobachteten 8 ab. Zunächst werden Anweisungen für die Beteiligung des Klerus am Einzuge in die Stadt und für die am Krönungstage vom Absteigequartier 9 des Königs ausgehende Pro- 25 zession 10 gegeben. Dann folgt das eigentliche Zeremoniell. Die Suffragane des Erzbischofs von Mailand holen den König ab und geleiten ihn in feierlicher Prozession nach der noch vorhandenen Marmorsäule vor S. Ambrogio. Er steigt dort vom Pferde, wird vom Erzbischof begrüßt11 und küßst das ihm von diesem ge- reichte goldene Kruzifix. Darauf tritt die Prozession in die Kirche ein. Nach einem Gebet des Erzbischofs am Altar begiebt sich der König an den für ihn hergerichteten Platz. Der Erzbischof richtet nun die Frage an ihn „Vultis sanctas u. s. w.“12. Er antwortet „Profiteor u. s. w." 1s. Dann folgen Messe und Epistelverlesung. Nach ihrer 1 Vgl. Filippo Maria's Brief an Guarnerio da Castiglione vom 15 November 1431 (Osio a. a. O. 35 3, 37). 2 Vgl. S. 142 Anm. 6 und den Brief des Herxogs an Niccolò Piccinino vom 20 November 1431 (Osio a. a. O. 3, 40-41). s So laut einem von Muratori (Scriptores rer. 40 Ital. 19, 156) aus der Novareser Handschrift der Hist. Mediolanensis des Andrea Billio mitgeteilten Erlaß des Herzogs von Mailand vom 21 November 1431, in dem Weisungen für den feierlichen Em- pfang des Königs gegeben werden. Zum Einxuge 45 vgl. auch RTA. 9 nr. 479. a. a. O. 3, 42-43. Man vergleiche auch Andrea Billio a. a. O. 19, 157-158. Hinxuxufigen wäre, daß Niccolò Piccinino dem 50 König den Reichsapfel vorantrug (Billio a. a. O. 19, 157). 7 Es ist die Handschrift A IX 638. Vgl. Beth- mann im Archiv der Gesellschaft für ültere Deutsche Geschichtkunde 9, 638-639 und Schwalm im Neuen Archiv 23, 12. Schwalms Angabe, daſt die Zere- monienordnung mit der von Muratori (Anecdota 2, 328) mitgeteilten nichts au thun habe, trifft nicht xu. s Vgl. Mon. Germ. Leges 2, 504-508. „ Vgl. nr. 115. 10 Die Beschreibung dieser Proxession ist in un- serer Zeremonienordnung etwas detaillierter als in den beiden älteren. 11 Die Begriißung durch den Erzbischof wird in den älteren Zeremonienordnungen nicht erwähnt. 12 Wie in den Leges 2, 505 Z. 11-13 mit dem Zusatz in Z. 54-55. 13 Wie in den Leges 2, 505 Z. 13-14. — Die An- erkennung des Königs als protector und defensor durch das Volk findet nicht statt.
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144 Beendigung tritt der König an den Altar, kniet nieder und empfängt vom Erzbischof nach einander Salbung, Ring und Schwert. An diese Zeremonie reiht sich die Krönung mit der eisernen Krone. Die gleichzeitige Uberreichung von Scepter und Reichsapfel macht den Beschluß. Dann wird das Tedeum angestimmt. Nach ihm begiebt sich der König an seinen Platz zurick und hört dort stehend das Evangelium. Während der sich anschließenden Gebete sitzt er. Nachher tritt er von neuem an den Altar, um nach Ablegung der Krone das heilige Abendmahl aus den Händen des Erzbischofs zu em- vfangen und von diesem gesegnet zu werden. Nach dem Segen kehrt er mit seinen Baronen in sein Absteigequartier zurück. Die Krönungsurkunde vom 25 November 1431 wird von uns in unserer nr. 116 10 zum ersten Male unverkürzt mit der in allen früheren Drucken weggelassenen Zeugenliste mitgeteilt. Letztere dürfte um so willkommener sein, als sie über die hervorragenderen Teilnehmer am Krönungsakte und überhaupt über die Umgebung K. Sigmunds in Mai- land Auskunft giebt. Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Ausbruch des Kon- 15 fliktes im Januar 1432 nr. 121-135. K. Sigmund mochte die Nachricht von der Wahl des Kardinals Gabriele Condol- mario zum Nachfolger Martins V, je nachdem er sie unter dem Gesichtspunkte der Kirchenfrage oder seiner Italienischen Politik betrachtete, mit Freude und mit Besorgnis vernommen haben. Der neue Papst galt von früher her im Gegensatze zu seinem Vor-20 gänger für einen Freund der konziliaren Bestrebungen; man durfte also hoffen, daß er sich der Durchführung der vom Baseler Konzil zu beschließenden Reformen zum min- desten nicht widersetzen, vielleicht sogar sie fördern werde. Dagegen konnte seine Ve- netianische Herkunft den Italienischen Plänen Sigmunds leicht hinderlich werden. Denn sie mußte unbedingt eine erhebliche Steigerung, wenn nicht die Alleinherrschaft des Ve-25 netianischen Einflusses an der Kurie zur Folge haben. Und daßt Venedig, wenn es erst einmal die päpstliche Politik in das eigene Fahrwasser geleitet hatte, nicht nur den Re- vindikationsplänen sondern gegebenenfalls auch der Kaiserkrönung Sigmunds ernstliche Schwierigkeiten zu bereiten, ja diese wie jene zu vereiteln vermochte, konnte nicht zweifel- haft sein. Zwar hatte Eugen IV als Kardinal in den Zeiten des Konstanzer Konzils so für eine friedliche Beilegung der vorhandenen Zwistigkeiten gewirkt, aber wer konnte im voraus wissen, ob der Papst noch dieselbe friedliche Gesinnung wie einst der Kardinal hegen werde? Mit der Möglichkeit, daß der Papst ihm auf dem Gebiete der weltlichen Politik entgegentreten könnte, mußte also Sigmund von vornherein rechnen. Doch ließ er nichts 35 unversucht, um seine Beziehungen zu ihm so freundlich wie möglich zu gestalten. So- bald er die Nachricht von seiner Wahl erhielt 1, beglückwünschte er ihn brieflich. Eugen dankte in einem Briefe vom 19 April2. Er versprach darin, Sigmund in Privat- und Reichsangelegenheiten zu unterstützen, und bat ihn, mit allen Kräften dahin zu wirken, 1 Nach Ragusa (a. a. O. 1, 68) kam die Nach- richt von Eugens Wahl erst am Ostersonntag (1 April) nach Nürnberg. Ragusa dürfte indes die offixielle an Cesarini gerichtete Anxeige im Auge haben. In Venedig wuſtte man von der Wahl schon am 9 Märx. (Venedig Staats-A. Sen. Seer. Reg. 11 fol. 170b); bei dem regen Verkehr zwischen dieser Stadt und Nürnberg konnte man also am letxteren Orte die Nachricht Mitte Märx haben. — Sigmunds Gliick- wunschschreiben ist nicht mehr vorhanden; man 40 wird es in die ersten Tage des April xu setzen ha- ben. Genauere Nachrichten über die Wahlvorgänge erhielt er am 28. oder 29 Mai in Eger (vgl. Ra- gusa a. a. O. I, 83). 2 Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 7a fol. 119a- 45 120a cop. chart. saec. 17; vgl. Repertorium Ger- manicum I nr. 841.
144 Beendigung tritt der König an den Altar, kniet nieder und empfängt vom Erzbischof nach einander Salbung, Ring und Schwert. An diese Zeremonie reiht sich die Krönung mit der eisernen Krone. Die gleichzeitige Uberreichung von Scepter und Reichsapfel macht den Beschluß. Dann wird das Tedeum angestimmt. Nach ihm begiebt sich der König an seinen Platz zurick und hört dort stehend das Evangelium. Während der sich anschließenden Gebete sitzt er. Nachher tritt er von neuem an den Altar, um nach Ablegung der Krone das heilige Abendmahl aus den Händen des Erzbischofs zu em- vfangen und von diesem gesegnet zu werden. Nach dem Segen kehrt er mit seinen Baronen in sein Absteigequartier zurück. Die Krönungsurkunde vom 25 November 1431 wird von uns in unserer nr. 116 10 zum ersten Male unverkürzt mit der in allen früheren Drucken weggelassenen Zeugenliste mitgeteilt. Letztere dürfte um so willkommener sein, als sie über die hervorragenderen Teilnehmer am Krönungsakte und überhaupt über die Umgebung K. Sigmunds in Mai- land Auskunft giebt. Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Ausbruch des Kon- 15 fliktes im Januar 1432 nr. 121-135. K. Sigmund mochte die Nachricht von der Wahl des Kardinals Gabriele Condol- mario zum Nachfolger Martins V, je nachdem er sie unter dem Gesichtspunkte der Kirchenfrage oder seiner Italienischen Politik betrachtete, mit Freude und mit Besorgnis vernommen haben. Der neue Papst galt von früher her im Gegensatze zu seinem Vor-20 gänger für einen Freund der konziliaren Bestrebungen; man durfte also hoffen, daß er sich der Durchführung der vom Baseler Konzil zu beschließenden Reformen zum min- desten nicht widersetzen, vielleicht sogar sie fördern werde. Dagegen konnte seine Ve- netianische Herkunft den Italienischen Plänen Sigmunds leicht hinderlich werden. Denn sie mußte unbedingt eine erhebliche Steigerung, wenn nicht die Alleinherrschaft des Ve-25 netianischen Einflusses an der Kurie zur Folge haben. Und daßt Venedig, wenn es erst einmal die päpstliche Politik in das eigene Fahrwasser geleitet hatte, nicht nur den Re- vindikationsplänen sondern gegebenenfalls auch der Kaiserkrönung Sigmunds ernstliche Schwierigkeiten zu bereiten, ja diese wie jene zu vereiteln vermochte, konnte nicht zweifel- haft sein. Zwar hatte Eugen IV als Kardinal in den Zeiten des Konstanzer Konzils so für eine friedliche Beilegung der vorhandenen Zwistigkeiten gewirkt, aber wer konnte im voraus wissen, ob der Papst noch dieselbe friedliche Gesinnung wie einst der Kardinal hegen werde? Mit der Möglichkeit, daß der Papst ihm auf dem Gebiete der weltlichen Politik entgegentreten könnte, mußte also Sigmund von vornherein rechnen. Doch ließ er nichts 35 unversucht, um seine Beziehungen zu ihm so freundlich wie möglich zu gestalten. So- bald er die Nachricht von seiner Wahl erhielt 1, beglückwünschte er ihn brieflich. Eugen dankte in einem Briefe vom 19 April2. Er versprach darin, Sigmund in Privat- und Reichsangelegenheiten zu unterstützen, und bat ihn, mit allen Kräften dahin zu wirken, 1 Nach Ragusa (a. a. O. 1, 68) kam die Nach- richt von Eugens Wahl erst am Ostersonntag (1 April) nach Nürnberg. Ragusa dürfte indes die offixielle an Cesarini gerichtete Anxeige im Auge haben. In Venedig wuſtte man von der Wahl schon am 9 Märx. (Venedig Staats-A. Sen. Seer. Reg. 11 fol. 170b); bei dem regen Verkehr zwischen dieser Stadt und Nürnberg konnte man also am letxteren Orte die Nachricht Mitte Märx haben. — Sigmunds Gliick- wunschschreiben ist nicht mehr vorhanden; man 40 wird es in die ersten Tage des April xu setzen ha- ben. Genauere Nachrichten über die Wahlvorgänge erhielt er am 28. oder 29 Mai in Eger (vgl. Ra- gusa a. a. O. I, 83). 2 Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 7a fol. 119a- 45 120a cop. chart. saec. 17; vgl. Repertorium Ger- manicum I nr. 841.
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Einleitung, 145 daß der vom Nürnberger Reichstage beschlossene Kreuzzug gegen die Hussiten ausge- führt wer de‘; er selbst wollte im derselben Richtung wirken, so weit der umgünstige Stand der päpstlichen Finanzen es ihm gestatten würde. Sigmund hatte diesen Brief sicher noch nicht im Händen, als er dem Papst am ,3 Mai, also kurz vor seiner Reise nach Bamberg und Eger ?, seine Absicht, demnächst zur Kaiserkrónung nach Rom zu kommen, ankündigte und zugleich die Bitte an ihn richtete, Frieden, zwischen ihm und Venedig sowie zwischen dem Herzog von Mailand und der Liga zu vermitteln. Die Antwort des Papstes, unsere mw. 121, w Nürnberg. gelangt. sein. dürfte im ersten Drittel des Juli nach JMit ih hatte sich inzwischen ein zweiter, unmittelbar nach den Beratungen * mit Kardinal Cesarini, dem Markgrafen von. Brandenburg und den Ge- sandten des Baseler Konzils abgeschickter Brief* Sigmunds gekreugt, in dem er seinen Aufbruch nach Italien als bevorstehend angekündigt hatte. Il Inhalt veranlafte nun wohl Sigmund, vom Antritt der Romfahrt vorläufig noch abzuschen 5. 15 Den zweiten Brief Sigmumds beambwortete Eugen in einem Schreiben vom 13 August, 122. unserer nr. Damit schließt vorläufig auf beiden Seiten der Briefwechsel, Der Papst stellte ihn ein, weil Krankheit ® ihn dazu notigte, Sigmund, weil er hoffte, in kürzester Frist mit dem, Papst mündlich verhandeln zu können. 20 In der Zwischenzeit nahm mm die Politik der Kurie allmählich jenen dem König und dem Konzil feindseligen Charakter an, der schließlich in der Veröffentlichung der Auflüsungsbulle vom 18 Dezember 1431 seinen Ausdruck fand. Seinen Grund hatte er teils in dem wachsenden Einfluß der Venetianischen Diplomatie in Rom, teils darin, daß ein Teil der Kardinäle jeder Reform abgeneigt war und die lebhafte Befür chtumg hegte, 2 daß das Konzil beim Ableben Eugens? sich in die Papstwahl einmischen und wie einst in Konstanz die Beteiligung von Konzilsdeputierten am Konklave durchsetzen möchte. Der offene Ausbruch des Konfliktes wurde indirekt vom Konzil selbst herbeigeführt. Es hatte am 17 September ® den Vertreter der Universität Paris Jean Beaupère nach Rom geschickt, damit er den Papst zwr Wahl beglückwünsche, ilm das Bedauern so der Kirchenversammlumg über die ihm seit seinem Regierungsantritt widerfahrenen An- ! Über den Kreuxzug war Eugen, wie er in dem obigen Briefe angiebt, durch Cesarini unterrichtet worden. Vgl. auch Ragusa a. a. O. 1, 76. — Auch der Drzbischof wor Mainz wurde am 1 Mai zur 36 F'órderung des Krewxxuges aufgefordert (Rom. Vatil. 4. Armar. 39 Tom. 7* fol. 1885-139* cop. chart. saec, 17; vgl. Repert. Germ. I mr. 959). ? Vgl. S. 186. ? Vgl. S. 137. 40 * Der Brief ist nicht mehr vorhanden. Über In- halt und Datierung vergleiche man. unsere mr. 122. * Vgl. 8. 130. Mit der obigen Annahme lüfft sich sehr wohl vereinigen, was der Hochmeister Paul von Rusdorf in einem Briefe an den Großfürsten 45 Swidrigal vor, Litauen vom. 17 August 1431 schreibt. Demxufolge hätte sich Sigmund, nachdem er schon Boten und Reiter nach Mailand umb notdorft zu bestellen vorausgeschickt hatte (vgl. nr. 93), durch die dringenden Bitten des Palatins Nikolaus Gara 50 Und Anderer zum Aufyeben der Romfahrt bestimmen lassen; jene hätten ihm ihre Hilfe gegen die Ketxer %ugesagt (Mon. medii aevi hast. res gestas Poloniae Ulustrantia 12, 266-267). Steht etwa mit diesem Deutsche Reichstags-Akten X. Vorgehen des Palatins seine Vermittlerthätigkeit zwischen Sigmund und Venedig in Zusammenhang? Vgl. unten die. Einleitung xw lit. A der Abteilung » Der Romxug von Mitte Januar bis Ende Septem- ber 1432“; auch Bexold a. a. O. 3, 160, dessen Darstellung von Sigmunds Verhalten im Sommer 1431 freilich sehr wenig objektiv ist. ® Der Prokurator des Deutschen Ordens in Rom schrieb schon am 20 August 1431 an den Hoch- meister Paul von Rusdorf, daß der Papst krank sei (Königsberg Staats-A. Schbl. I/a nr. 251 orig. chart. lit. clausa, e, sig. in v. impr. del.). 7 Der Papst befand sich im November in einem so bedenklichen Zustand, daf man ihm die letzte Olung erteilte (Segovia lib. 4 cap. 15 und 38 a. a. O. 2, 330 und 379). 8 Die Absendung Beaupère’s hatte das Konzil schon am 25 August beschlossen. Er hatte am 3 September abreisen sollen, war dann aber auf die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft Oesarimis vorläufig in Basel geblieben. Am 14 September hatte das Konzil seine Instruktion definitiv festgesetzt. Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 101; 103; 106. 19
Einleitung, 145 daß der vom Nürnberger Reichstage beschlossene Kreuzzug gegen die Hussiten ausge- führt wer de‘; er selbst wollte im derselben Richtung wirken, so weit der umgünstige Stand der päpstlichen Finanzen es ihm gestatten würde. Sigmund hatte diesen Brief sicher noch nicht im Händen, als er dem Papst am ,3 Mai, also kurz vor seiner Reise nach Bamberg und Eger ?, seine Absicht, demnächst zur Kaiserkrónung nach Rom zu kommen, ankündigte und zugleich die Bitte an ihn richtete, Frieden, zwischen ihm und Venedig sowie zwischen dem Herzog von Mailand und der Liga zu vermitteln. Die Antwort des Papstes, unsere mw. 121, w Nürnberg. gelangt. sein. dürfte im ersten Drittel des Juli nach JMit ih hatte sich inzwischen ein zweiter, unmittelbar nach den Beratungen * mit Kardinal Cesarini, dem Markgrafen von. Brandenburg und den Ge- sandten des Baseler Konzils abgeschickter Brief* Sigmunds gekreugt, in dem er seinen Aufbruch nach Italien als bevorstehend angekündigt hatte. Il Inhalt veranlafte nun wohl Sigmund, vom Antritt der Romfahrt vorläufig noch abzuschen 5. 15 Den zweiten Brief Sigmumds beambwortete Eugen in einem Schreiben vom 13 August, 122. unserer nr. Damit schließt vorläufig auf beiden Seiten der Briefwechsel, Der Papst stellte ihn ein, weil Krankheit ® ihn dazu notigte, Sigmund, weil er hoffte, in kürzester Frist mit dem, Papst mündlich verhandeln zu können. 20 In der Zwischenzeit nahm mm die Politik der Kurie allmählich jenen dem König und dem Konzil feindseligen Charakter an, der schließlich in der Veröffentlichung der Auflüsungsbulle vom 18 Dezember 1431 seinen Ausdruck fand. Seinen Grund hatte er teils in dem wachsenden Einfluß der Venetianischen Diplomatie in Rom, teils darin, daß ein Teil der Kardinäle jeder Reform abgeneigt war und die lebhafte Befür chtumg hegte, 2 daß das Konzil beim Ableben Eugens? sich in die Papstwahl einmischen und wie einst in Konstanz die Beteiligung von Konzilsdeputierten am Konklave durchsetzen möchte. Der offene Ausbruch des Konfliktes wurde indirekt vom Konzil selbst herbeigeführt. Es hatte am 17 September ® den Vertreter der Universität Paris Jean Beaupère nach Rom geschickt, damit er den Papst zwr Wahl beglückwünsche, ilm das Bedauern so der Kirchenversammlumg über die ihm seit seinem Regierungsantritt widerfahrenen An- ! Über den Kreuxzug war Eugen, wie er in dem obigen Briefe angiebt, durch Cesarini unterrichtet worden. Vgl. auch Ragusa a. a. O. 1, 76. — Auch der Drzbischof wor Mainz wurde am 1 Mai zur 36 F'órderung des Krewxxuges aufgefordert (Rom. Vatil. 4. Armar. 39 Tom. 7* fol. 1885-139* cop. chart. saec, 17; vgl. Repert. Germ. I mr. 959). ? Vgl. S. 186. ? Vgl. S. 137. 40 * Der Brief ist nicht mehr vorhanden. Über In- halt und Datierung vergleiche man. unsere mr. 122. * Vgl. 8. 130. Mit der obigen Annahme lüfft sich sehr wohl vereinigen, was der Hochmeister Paul von Rusdorf in einem Briefe an den Großfürsten 45 Swidrigal vor, Litauen vom. 17 August 1431 schreibt. Demxufolge hätte sich Sigmund, nachdem er schon Boten und Reiter nach Mailand umb notdorft zu bestellen vorausgeschickt hatte (vgl. nr. 93), durch die dringenden Bitten des Palatins Nikolaus Gara 50 Und Anderer zum Aufyeben der Romfahrt bestimmen lassen; jene hätten ihm ihre Hilfe gegen die Ketxer %ugesagt (Mon. medii aevi hast. res gestas Poloniae Ulustrantia 12, 266-267). Steht etwa mit diesem Deutsche Reichstags-Akten X. Vorgehen des Palatins seine Vermittlerthätigkeit zwischen Sigmund und Venedig in Zusammenhang? Vgl. unten die. Einleitung xw lit. A der Abteilung » Der Romxug von Mitte Januar bis Ende Septem- ber 1432“; auch Bexold a. a. O. 3, 160, dessen Darstellung von Sigmunds Verhalten im Sommer 1431 freilich sehr wenig objektiv ist. ® Der Prokurator des Deutschen Ordens in Rom schrieb schon am 20 August 1431 an den Hoch- meister Paul von Rusdorf, daß der Papst krank sei (Königsberg Staats-A. Schbl. I/a nr. 251 orig. chart. lit. clausa, e, sig. in v. impr. del.). 7 Der Papst befand sich im November in einem so bedenklichen Zustand, daf man ihm die letzte Olung erteilte (Segovia lib. 4 cap. 15 und 38 a. a. O. 2, 330 und 379). 8 Die Absendung Beaupère’s hatte das Konzil schon am 25 August beschlossen. Er hatte am 3 September abreisen sollen, war dann aber auf die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft Oesarimis vorläufig in Basel geblieben. Am 14 September hatte das Konzil seine Instruktion definitiv festgesetzt. Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 101; 103; 106. 19
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146 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. feindungen ausspreche und ihm die Gefahren vorstelle, die der Kirche bevorständen, wenn nicht die längst notwendige Reform endlich durchgeführt werde. Er sollte zugleich an- deuten, daß es das Beste sein dürfte, die letztere ganz in die Hände des Konzils zu legen. Auch sollte er den Papst um die Förderung des Konzils bitten 1. Beaupère kam am 2 November 2 nach Rom. Sei es nun, daß die dem Konzil un- günstige Stimmung der Kardinäle ihm entging, sei es, daß er glaubte, durch eine recht trübe Schilderung der Verhältnisse in und um Basel3 ein rascheres und nachdrücklicheres Eingreifen der Kurie zu gunsten des Konzils erreichen zu können, — er ließ die ge- botene Vorsicht außter acht und malte der Kurie die Lage des Konzils in so düsteren Farben vor 4, daß sie sofort die Uberzeugung gewann, die Zeit sei gekommen, in der man zu einem entscheidenden Schlage gegen die unbequeme Versammlung ausholen könne. Die Kardinäle rieten daher dem Papst, sie zu vertagen und gleichzeitig nach Bologna zu verlegen, offenbar weil sie hofften, sie dort ganz nach ihrem Sinne lenken und am Weiterschreiten auf der revolutionären Bahn des Konstanzer Konzils hindern zu können. In der That ließ sich Eugen zu der Erklärung bestimmen, daß er das Konzil auf- löse und erst in anderthalb Jahren in Bologna wiedereröffnen werde. Diese Erklärung war in einer vom 12 November 1431 datierten Bulle 5 enthalten, mit deren Uberbringung nach Basel der Thesaurar Bf. Daniel von Parenzo beauftragt wurde. Der Bischof nahm zugleich eine Vollmacht 6 zur Auflösung und Verlegung des Konzils für den Kardinallegaten Cesarini mit. Er kam am 23 Dezember nach Basel 7. Dort lieferte er zwar Bulle und Voll- 10 15 20 1 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 107-108; Haller a. a. O. 2, 15-16. 2 In einem nicht datierten Briefe, der mit Rück- sicht auf die Angaben, die über Beaipère's Ankunft in Rom in ciner Instruktion für Dr. Ceparelli (vgl. Segovia lib. 3 cap. 4 a. a. O. 2, 157) gemacht wer- den, in den November xu setxen sein diirfte, berich- tete Beaupère dem Konxil: er sei am aweiten Tage des laufenden Monats in Rom angekommen und habe am folgenden Tage den Papst aufgesucht, den Fußkuß gethan und den Brief des Konxils über- reicht; heute habe er sich vor Papst und Kardinä- len seiner Mission entledigt und darauf seien die Kardinäle von Rouen, S. Marcelli, Conti und von Novara deputiert worden, um mit ihm über die materie per me minus male quam potui proposite nn konferieren; er werde dem Konzil alles Wissens- werte entweder selbst oder durch einen Andern paulo post mitteilen. (Wien Hofbibl. cod. ms. 4956 fol. 100 a cop. chart. coaeva.) 3 Vgl. S. 139-140. 4 Vgl. die Angaben des Kardinals Orsini bei Se- govia lib. 4 cap. 15 (a. a. O. 2, 330) und die in Anm. 2 erwähnte Instruktion für Dr. Ceparelli; auch Hefele a. a. O. 7, 442. 5 Die Bulle vom 12 November beginnt wie die vom 18 Dexember 1431 (die wir noch xu erwähnen haben) mit den Worten „Quoniam alto“, weicht aber im Wortlaut etwas von ihr ab. Sie ist voll- ständig nur in den Mon. conc. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 2, 67-69 gedruckt, unvollständig bei Mar- tène 8, 50-53 und bei Mansi 30, 75-78. Cecconi (Studi storici sul concilio di Firenze I, 54) und Hefele (a. a. O. 7, 450) halten sie fir eine Fäl- schung des oben genannten Dr. Ceparelli. Mit Un- recht! Das Original der Bulle ist noch vorhanden: in Genf Bibl. publ. ms. lat. 27 nr. 5 orig. membr. 25 lit. pat. cum bulla pend. absc., versehen mit dem päpstlichen Signum und den Unterschriften von drei Kardinalbischöfen, fünf Kardinalpriestern und xwei Kardinaldiakonen. Sie ist damals weiter nicht be- kannt geworden, weil sie durch die Bulle vom 18 De- 30 xember überholt wurde (vgl. Segovia lib. 2 cap. 3 a. a. O. 2, 66). Vgl. Abert, Papst Eugen IV S. 94 Anm. 3 und Aschbach 4, 28 Anm. 28. 6 Die Bulle „Postquam divina clemencia“ vom 12 November 1431, xuletxt gedr. in Mon. conc. gen. 35 saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 70-72. Vielleicht ist vom 12 November 1431 auch die im Repert. Germ. I nr. 2297 erwähnte Bulle „Cum post assumpcio- nem“ au datieren, durch die Cesarini bevollmäch- tigt wurde, mit dem Bascler Konxil als Ort des 40 nächsten Konrils Bologna, Rom oder einen andern der Kirche gehörigen Ort ausxuwählen. Oder ist sie rum 31 Mai 1431 (vgl. S. 137 Anm. 3) xu setxen? 7Einen ausfihrlichen Bericht über den Aufent- halt des Bischofs in Basel findet man bei Segovia 45 lib. 2 cap. 2 (a. a. O. 2, 64-66). Man vergleiche auch Haller a. a. O. 2, 21 und 22, und Hefele a. a. O. 7, 445-448. Zhishman, Die Unionsver- handlungen xwischen der Orientalischen und Römi- schen Kirche seit dem Anfange des 15 Jahrhunderts 50 bis xum Konxil von Ferrara S. 30, setat die An- kunft des Bischofs in Basel irrtümlich in den An- fang des Januar 1432.
146 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. feindungen ausspreche und ihm die Gefahren vorstelle, die der Kirche bevorständen, wenn nicht die längst notwendige Reform endlich durchgeführt werde. Er sollte zugleich an- deuten, daß es das Beste sein dürfte, die letztere ganz in die Hände des Konzils zu legen. Auch sollte er den Papst um die Förderung des Konzils bitten 1. Beaupère kam am 2 November 2 nach Rom. Sei es nun, daß die dem Konzil un- günstige Stimmung der Kardinäle ihm entging, sei es, daß er glaubte, durch eine recht trübe Schilderung der Verhältnisse in und um Basel3 ein rascheres und nachdrücklicheres Eingreifen der Kurie zu gunsten des Konzils erreichen zu können, — er ließ die ge- botene Vorsicht außter acht und malte der Kurie die Lage des Konzils in so düsteren Farben vor 4, daß sie sofort die Uberzeugung gewann, die Zeit sei gekommen, in der man zu einem entscheidenden Schlage gegen die unbequeme Versammlung ausholen könne. Die Kardinäle rieten daher dem Papst, sie zu vertagen und gleichzeitig nach Bologna zu verlegen, offenbar weil sie hofften, sie dort ganz nach ihrem Sinne lenken und am Weiterschreiten auf der revolutionären Bahn des Konstanzer Konzils hindern zu können. In der That ließ sich Eugen zu der Erklärung bestimmen, daß er das Konzil auf- löse und erst in anderthalb Jahren in Bologna wiedereröffnen werde. Diese Erklärung war in einer vom 12 November 1431 datierten Bulle 5 enthalten, mit deren Uberbringung nach Basel der Thesaurar Bf. Daniel von Parenzo beauftragt wurde. Der Bischof nahm zugleich eine Vollmacht 6 zur Auflösung und Verlegung des Konzils für den Kardinallegaten Cesarini mit. Er kam am 23 Dezember nach Basel 7. Dort lieferte er zwar Bulle und Voll- 10 15 20 1 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 107-108; Haller a. a. O. 2, 15-16. 2 In einem nicht datierten Briefe, der mit Rück- sicht auf die Angaben, die über Beaipère's Ankunft in Rom in ciner Instruktion für Dr. Ceparelli (vgl. Segovia lib. 3 cap. 4 a. a. O. 2, 157) gemacht wer- den, in den November xu setxen sein diirfte, berich- tete Beaupère dem Konxil: er sei am aweiten Tage des laufenden Monats in Rom angekommen und habe am folgenden Tage den Papst aufgesucht, den Fußkuß gethan und den Brief des Konxils über- reicht; heute habe er sich vor Papst und Kardinä- len seiner Mission entledigt und darauf seien die Kardinäle von Rouen, S. Marcelli, Conti und von Novara deputiert worden, um mit ihm über die materie per me minus male quam potui proposite nn konferieren; er werde dem Konzil alles Wissens- werte entweder selbst oder durch einen Andern paulo post mitteilen. (Wien Hofbibl. cod. ms. 4956 fol. 100 a cop. chart. coaeva.) 3 Vgl. S. 139-140. 4 Vgl. die Angaben des Kardinals Orsini bei Se- govia lib. 4 cap. 15 (a. a. O. 2, 330) und die in Anm. 2 erwähnte Instruktion für Dr. Ceparelli; auch Hefele a. a. O. 7, 442. 5 Die Bulle vom 12 November beginnt wie die vom 18 Dexember 1431 (die wir noch xu erwähnen haben) mit den Worten „Quoniam alto“, weicht aber im Wortlaut etwas von ihr ab. Sie ist voll- ständig nur in den Mon. conc. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 2, 67-69 gedruckt, unvollständig bei Mar- tène 8, 50-53 und bei Mansi 30, 75-78. Cecconi (Studi storici sul concilio di Firenze I, 54) und Hefele (a. a. O. 7, 450) halten sie fir eine Fäl- schung des oben genannten Dr. Ceparelli. Mit Un- recht! Das Original der Bulle ist noch vorhanden: in Genf Bibl. publ. ms. lat. 27 nr. 5 orig. membr. 25 lit. pat. cum bulla pend. absc., versehen mit dem päpstlichen Signum und den Unterschriften von drei Kardinalbischöfen, fünf Kardinalpriestern und xwei Kardinaldiakonen. Sie ist damals weiter nicht be- kannt geworden, weil sie durch die Bulle vom 18 De- 30 xember überholt wurde (vgl. Segovia lib. 2 cap. 3 a. a. O. 2, 66). Vgl. Abert, Papst Eugen IV S. 94 Anm. 3 und Aschbach 4, 28 Anm. 28. 6 Die Bulle „Postquam divina clemencia“ vom 12 November 1431, xuletxt gedr. in Mon. conc. gen. 35 saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 70-72. Vielleicht ist vom 12 November 1431 auch die im Repert. Germ. I nr. 2297 erwähnte Bulle „Cum post assumpcio- nem“ au datieren, durch die Cesarini bevollmäch- tigt wurde, mit dem Bascler Konxil als Ort des 40 nächsten Konrils Bologna, Rom oder einen andern der Kirche gehörigen Ort ausxuwählen. Oder ist sie rum 31 Mai 1431 (vgl. S. 137 Anm. 3) xu setxen? 7Einen ausfihrlichen Bericht über den Aufent- halt des Bischofs in Basel findet man bei Segovia 45 lib. 2 cap. 2 (a. a. O. 2, 64-66). Man vergleiche auch Haller a. a. O. 2, 21 und 22, und Hefele a. a. O. 7, 445-448. Zhishman, Die Unionsver- handlungen xwischen der Orientalischen und Römi- schen Kirche seit dem Anfange des 15 Jahrhunderts 50 bis xum Konxil von Ferrara S. 30, setat die An- kunft des Bischofs in Basel irrtümlich in den An- fang des Januar 1432.
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Einleitung. 147 macht an den Legaten ab, widerriet diesem aber, wie es scheint, selbst, von der letzteren Gebrauch zu machen, da ihm der Widerspruch zwischen der Schilderung der Baseler Verhältnisse durch Beaupère und ihrer wahren Gestalt nicht verborgen blieb 1. Die Ver- öffentlichung der Bulle unterblieb thatsächlich. Damit war freilich nicht viel gewonnen. Der Konflikt war unvermeidlich. Er brach aus, als Dr. Johannes Ceparelli2 von Prato am 13 Januar 1432 gegen den Willen Cesarini’s, aber sicher mit Vorwissen des kurz vorher nach Straßburg abgereisten Bischofs von Parenzo eine zweite, vom 18 Dezember 1431 datierte Auflösungsbulle3 im Baseler Dominikanerkloster publizierte 4. Das Konzil hatte übrigens von der ihm ungünstigen Strömung an der Kurie schon lange vor der Ankunft des Bischofs von Parenzo Kenntnis gehabt. Um ihr nach Mög- lichkeit zu begegnen, hatte es in den letzten Tagen des November beschlossen, den päpst- lichen Kubikular 5 Jakob von Sirck und den Magister Thomas Fiene nach Rom zu schicken. Beide sollten den Römischen König aufsuchen und ihm verschiedene auf die 15 Förderung des Konzils abzielende Bitten, darunter die der Berufung eines Reichstages nach Basel oder in eine benachbarte Stadt, vortragen. Wir legen ihre Instruktion in unserer nr. 123 vor. 10 1 Darauf lassen die Außerungen schließten, die er am 29 Dexember mehreren angesehenen Geist- 2o lichen und Laien gegeniber that: se non venisse pro dissolucione concilii Basiliensis nec pro aliquo ipsius impedimento, sed quod solum veniret ad do- minum legatum ad conferendum super quibusdam et ad informandum se de statu concilii et quod papa 25 nesciebat tantam esse congregacionem in Basilea. Soweit es sich um seine Person handelte, hatte er damit recht; denn er selbst hatte keinen Auftrag, irgend etwas gegen das Konxil nu unternehmen. Er sprach deshalb auch keine Unwahrheit aus, als er 30 bald darauf versicherte, quod, eciam si haberet quas- cumque bullas et mandatum pape desuper ea re [scil. de dissolucione], non exequeretur eas, cum ma- nifeste perpenderet imminere ruinam fidei aliaque irritamenta scandala et pericula sequi (Segovia lib. 2 35 cаp. 2 a. a. O. 2, 65). Ein Mandat zur Auflö- sung und Verlegung des Konzils erhielt er erst später, wie sich aus ciner Bulle des Papstes an Ce- sarini vom 18 Dexember 1431 ergiebt (Haller a. a. O. 1, 246-247). 40 2 Dr. Ceparelli war im Gefolge des Bischofs von Parenxo nach Basel gekommen. Nach der Veröffent- lichung der Auflösungsbulle begab er sich walr- scheinlich an den Niederrhein. Der Papst hatte ihn beim Erxbischof von Köln beglaubigt aur Aus- richtung von Auftrïgen pro certis arduis et impor- tunis causis tangentibus fidem ecclesie katholice et universalis rei publice dependentibus a dissolucione, quam facimus, si qua in civitate Basiliensi congre- gacio facta fuisse pro concilio videretur (München 50 Staatsbibl. cod. lat. 5350 fol. 52a cop. chart. saec. 15). Die Kredenz ist undatiert; ihrem Inhalte nach wird sie eher der Auflösungsbulle vom 12 November als der vom 18 Dezember anzureihen sein. 45 3 Die Bulle „ Quoniam alto“, gedr. nuerst bei Crabbe 3, 318-320, xuletxt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 72-75 (Segovia lib. 2 cap. 3). Auf diese Bulle bexicht sich cine vom 3 Juni 1432 datierte Anweisung des Kardinalkämmerers Fran- cesco Condolmario an den Thesaurar Bf. Daniel von Parenzo, durch den Depositar Francesco de Boscoli dem Sekretär des Papstes Jacopo da Lan- gusco 5 fl. 40 bon. ausxahlen au lassen, die dieser pro [in der Vorl. folgt durchstrichen 60] 56 copiis litterarum dissolucionis concilii [Vorl. concilio] Wil- helmo Elrop scriptori in registro supplicacionum et aliis copistis gegeben hat, ferner 2 fl. 43 bon. pro pergamenis per ipsum [d. i. Langusco] emptis pro litteris diversis fiendis, im Ganzen 8 fl. 21 bon. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Man- dati 1431-1434 fol. 103b cop. chart. coaeva.) 4 Vgl. Segoria lib. 2 cap. 2 (a. a. O. 2, 66) und Haller a. a. O. 2, 22. — Nach Segovia's Bericht könnte man annehmen, daß der Bischof von Pa- renxo die Bulle vom 12 November überhaupt nicht und die Vollmacht von demselben Tage erst nach Empfang der Bulle vom 18 Dexember an Cesarini ibergeben habe. So urteilt auch Hefele (a. a. O. 7, 447). Aber dieser Annahme widerspricht schon der Umstand, daß sich das Original der Bulle vom 12 November bei den Akten des Konxils befindet (vgl. S. 146 Anm. 5). Außerdem aber hat jetxt Haller (a. a. O. I, 246-247) cine an Cesarini gerichtete päpstliche Bulle vom 18 Dexember 1431 publiziert, in der diesem aufgetragen wird, die vom Papst (am 18 Dexember) vollzogene Auflösung des Konxils be- kannt nu machen. Diese Bulle, und nicht die vom 12 November, ist bei Segovia a. a. O. gemeint. 5 Vgl. Sauerland im Korrespondenablatt der West- deutschen Zeitschrift für Gesch. und Kunst 16, 199. 19 *
Einleitung. 147 macht an den Legaten ab, widerriet diesem aber, wie es scheint, selbst, von der letzteren Gebrauch zu machen, da ihm der Widerspruch zwischen der Schilderung der Baseler Verhältnisse durch Beaupère und ihrer wahren Gestalt nicht verborgen blieb 1. Die Ver- öffentlichung der Bulle unterblieb thatsächlich. Damit war freilich nicht viel gewonnen. Der Konflikt war unvermeidlich. Er brach aus, als Dr. Johannes Ceparelli2 von Prato am 13 Januar 1432 gegen den Willen Cesarini’s, aber sicher mit Vorwissen des kurz vorher nach Straßburg abgereisten Bischofs von Parenzo eine zweite, vom 18 Dezember 1431 datierte Auflösungsbulle3 im Baseler Dominikanerkloster publizierte 4. Das Konzil hatte übrigens von der ihm ungünstigen Strömung an der Kurie schon lange vor der Ankunft des Bischofs von Parenzo Kenntnis gehabt. Um ihr nach Mög- lichkeit zu begegnen, hatte es in den letzten Tagen des November beschlossen, den päpst- lichen Kubikular 5 Jakob von Sirck und den Magister Thomas Fiene nach Rom zu schicken. Beide sollten den Römischen König aufsuchen und ihm verschiedene auf die 15 Förderung des Konzils abzielende Bitten, darunter die der Berufung eines Reichstages nach Basel oder in eine benachbarte Stadt, vortragen. Wir legen ihre Instruktion in unserer nr. 123 vor. 10 1 Darauf lassen die Außerungen schließten, die er am 29 Dexember mehreren angesehenen Geist- 2o lichen und Laien gegeniber that: se non venisse pro dissolucione concilii Basiliensis nec pro aliquo ipsius impedimento, sed quod solum veniret ad do- minum legatum ad conferendum super quibusdam et ad informandum se de statu concilii et quod papa 25 nesciebat tantam esse congregacionem in Basilea. Soweit es sich um seine Person handelte, hatte er damit recht; denn er selbst hatte keinen Auftrag, irgend etwas gegen das Konxil nu unternehmen. Er sprach deshalb auch keine Unwahrheit aus, als er 30 bald darauf versicherte, quod, eciam si haberet quas- cumque bullas et mandatum pape desuper ea re [scil. de dissolucione], non exequeretur eas, cum ma- nifeste perpenderet imminere ruinam fidei aliaque irritamenta scandala et pericula sequi (Segovia lib. 2 35 cаp. 2 a. a. O. 2, 65). Ein Mandat zur Auflö- sung und Verlegung des Konzils erhielt er erst später, wie sich aus ciner Bulle des Papstes an Ce- sarini vom 18 Dexember 1431 ergiebt (Haller a. a. O. 1, 246-247). 40 2 Dr. Ceparelli war im Gefolge des Bischofs von Parenxo nach Basel gekommen. Nach der Veröffent- lichung der Auflösungsbulle begab er sich walr- scheinlich an den Niederrhein. Der Papst hatte ihn beim Erxbischof von Köln beglaubigt aur Aus- richtung von Auftrïgen pro certis arduis et impor- tunis causis tangentibus fidem ecclesie katholice et universalis rei publice dependentibus a dissolucione, quam facimus, si qua in civitate Basiliensi congre- gacio facta fuisse pro concilio videretur (München 50 Staatsbibl. cod. lat. 5350 fol. 52a cop. chart. saec. 15). Die Kredenz ist undatiert; ihrem Inhalte nach wird sie eher der Auflösungsbulle vom 12 November als der vom 18 Dezember anzureihen sein. 45 3 Die Bulle „ Quoniam alto“, gedr. nuerst bei Crabbe 3, 318-320, xuletxt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 72-75 (Segovia lib. 2 cap. 3). Auf diese Bulle bexicht sich cine vom 3 Juni 1432 datierte Anweisung des Kardinalkämmerers Fran- cesco Condolmario an den Thesaurar Bf. Daniel von Parenzo, durch den Depositar Francesco de Boscoli dem Sekretär des Papstes Jacopo da Lan- gusco 5 fl. 40 bon. ausxahlen au lassen, die dieser pro [in der Vorl. folgt durchstrichen 60] 56 copiis litterarum dissolucionis concilii [Vorl. concilio] Wil- helmo Elrop scriptori in registro supplicacionum et aliis copistis gegeben hat, ferner 2 fl. 43 bon. pro pergamenis per ipsum [d. i. Langusco] emptis pro litteris diversis fiendis, im Ganzen 8 fl. 21 bon. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Man- dati 1431-1434 fol. 103b cop. chart. coaeva.) 4 Vgl. Segoria lib. 2 cap. 2 (a. a. O. 2, 66) und Haller a. a. O. 2, 22. — Nach Segovia's Bericht könnte man annehmen, daß der Bischof von Pa- renxo die Bulle vom 12 November überhaupt nicht und die Vollmacht von demselben Tage erst nach Empfang der Bulle vom 18 Dexember an Cesarini ibergeben habe. So urteilt auch Hefele (a. a. O. 7, 447). Aber dieser Annahme widerspricht schon der Umstand, daß sich das Original der Bulle vom 12 November bei den Akten des Konxils befindet (vgl. S. 146 Anm. 5). Außerdem aber hat jetxt Haller (a. a. O. I, 246-247) cine an Cesarini gerichtete päpstliche Bulle vom 18 Dexember 1431 publiziert, in der diesem aufgetragen wird, die vom Papst (am 18 Dexember) vollzogene Auflösung des Konxils be- kannt nu machen. Diese Bulle, und nicht die vom 12 November, ist bei Segovia a. a. O. gemeint. 5 Vgl. Sauerland im Korrespondenablatt der West- deutschen Zeitschrift für Gesch. und Kunst 16, 199. 19 *
Strana 148
148 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Die Ankunft Sircks und Fiene’s in Mailand erfolgte, wie sich aus zwei Briefen Sigmunds an den Papst und an das Konzil, unseren nrr. 124 und 125, ergiebt, zwischen dem 8. und 11 Dezember 1431. Aus denselben zwei Briefen ersieht man auch den Erfolg der Gesandtschaft. Sig- mund lehnte es ab, schon jetzt zur Berufung eines Reichstages zu schreiten. Er wollte offenbar die Verhandlungen über die Kirchenreform den Reichsständen und dem Konzil nicht allein überlassen, sondern wie früher in Konstanz seinen persönlichen Anteil daran nehmen. Er hoffte eben damals noch, binnen kurzem nach Deutschland zurückkehren zu können. Ob er die ungünstige Stimmung der Kurie schon vor dem 8 Dezember gekannt i0 habe oder erst durch die Konzilsgesandten über sie unterrichtet worden sei, bleibe dahin- gestellt. Eins darf aber als sicher gelten: er kannte noch Anfang Januar 1432 weder die Bulle vom 12 November 1431 noch die Sendung des Bischofs von Parenzo nach Basel. Der Papst hatte ihm allerdings Ende November nach Mailand geschrieben 1, aber er hatte es wohl für gut befunden, in dem Briefe sowohl über diese wie über jene zu schweigen 2. 15 Um so größer war Sigmunds Bestürzung, als er das Schreiben des Papstes vom 18 De- zember 1431, unsere nr. 126, erhielt. Die Auflösung und Verlegung des Konzils drohte das Ziel, dem er nach jahrelangen Mühen endlich nahe zu sein glaubte, wieder in weite Ferne zu rücken. Wie durfte er noch hoffen, in den ruhigen Besitz Böhmens zu ge- langen oder gar Ungarn vor den Einfällen der Türken zu sichern, wenn das Konzil aus- 20 einanderging, ohne durch die Kirchenreform und die Herstellung des Friedens in der Christenheit die Basis für eine Verständigung mit den Hussiten und für ein Zusammen- wirken aller christlichen Nationen gegen den Islam geschaffen zu haben? Begreiflich, daß er jetzt nur um so hartnäckiger auf der Abhaltung des Konzils bestand und nur um so nachdrücklicher den nichtigen Vorwänden entgegentrat, mit denen 25 der Papst sein Vorgehen zu beschönigen suchte. Lieber wollle er auf die Kaiserkrone verzichten als sich in der Konzilsfrage unter den Willen des Papstes beugen. Dieser Stimmung ist die wichtige Denkschrift vom 9 Januar (nr. 128), sind auch die Briefe an den Papst, die Kardinäle, das Konzil, Hzg. Wilhelm von Baiern und Bf. Konrad von Regensburg, unsere nrr. 129-134, entsprungen. Es kam Sigmund vor 30 allem darauf an, dem Papst die Tragweite der von ihm beliebten Maßregel vor Augen zu führen und ihn auf gütlichem Wege zum Widerruf der Auflösungsbulle zu bewegen. Er dachte nicht daran, die Romfahrt um des Konfliktes willen zu unterbrechen oder ganz aufzugeben; in Gegenteil suchte er sie zu beschleunigen, um persönlich einen Druck auf den Papst und die Kurie ausüben zu können, wenn jene brieflichen Vorstellungen er- 35 folglos bleiben würden. Er ahnte freilich nicht, welchen Mühsalen er entgegenzog, welche Enttäuschungen seiner harrten. 5 1 Der Brief, der nicht mehr vorhanden ist, kam Anfang Dexember nach Mailand. Vgl. unsere nr. 124. 2 Im anderen Falle wüirde Sigmund doch kaum verabsäumt haben, diese für ihn so wichtige Ange- legenheit in seiner Antwort vom 8 Dexember, un- 40 serer nr. 125, au berühren.
148 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Die Ankunft Sircks und Fiene’s in Mailand erfolgte, wie sich aus zwei Briefen Sigmunds an den Papst und an das Konzil, unseren nrr. 124 und 125, ergiebt, zwischen dem 8. und 11 Dezember 1431. Aus denselben zwei Briefen ersieht man auch den Erfolg der Gesandtschaft. Sig- mund lehnte es ab, schon jetzt zur Berufung eines Reichstages zu schreiten. Er wollte offenbar die Verhandlungen über die Kirchenreform den Reichsständen und dem Konzil nicht allein überlassen, sondern wie früher in Konstanz seinen persönlichen Anteil daran nehmen. Er hoffte eben damals noch, binnen kurzem nach Deutschland zurückkehren zu können. Ob er die ungünstige Stimmung der Kurie schon vor dem 8 Dezember gekannt i0 habe oder erst durch die Konzilsgesandten über sie unterrichtet worden sei, bleibe dahin- gestellt. Eins darf aber als sicher gelten: er kannte noch Anfang Januar 1432 weder die Bulle vom 12 November 1431 noch die Sendung des Bischofs von Parenzo nach Basel. Der Papst hatte ihm allerdings Ende November nach Mailand geschrieben 1, aber er hatte es wohl für gut befunden, in dem Briefe sowohl über diese wie über jene zu schweigen 2. 15 Um so größer war Sigmunds Bestürzung, als er das Schreiben des Papstes vom 18 De- zember 1431, unsere nr. 126, erhielt. Die Auflösung und Verlegung des Konzils drohte das Ziel, dem er nach jahrelangen Mühen endlich nahe zu sein glaubte, wieder in weite Ferne zu rücken. Wie durfte er noch hoffen, in den ruhigen Besitz Böhmens zu ge- langen oder gar Ungarn vor den Einfällen der Türken zu sichern, wenn das Konzil aus- 20 einanderging, ohne durch die Kirchenreform und die Herstellung des Friedens in der Christenheit die Basis für eine Verständigung mit den Hussiten und für ein Zusammen- wirken aller christlichen Nationen gegen den Islam geschaffen zu haben? Begreiflich, daß er jetzt nur um so hartnäckiger auf der Abhaltung des Konzils bestand und nur um so nachdrücklicher den nichtigen Vorwänden entgegentrat, mit denen 25 der Papst sein Vorgehen zu beschönigen suchte. Lieber wollle er auf die Kaiserkrone verzichten als sich in der Konzilsfrage unter den Willen des Papstes beugen. Dieser Stimmung ist die wichtige Denkschrift vom 9 Januar (nr. 128), sind auch die Briefe an den Papst, die Kardinäle, das Konzil, Hzg. Wilhelm von Baiern und Bf. Konrad von Regensburg, unsere nrr. 129-134, entsprungen. Es kam Sigmund vor 30 allem darauf an, dem Papst die Tragweite der von ihm beliebten Maßregel vor Augen zu führen und ihn auf gütlichem Wege zum Widerruf der Auflösungsbulle zu bewegen. Er dachte nicht daran, die Romfahrt um des Konfliktes willen zu unterbrechen oder ganz aufzugeben; in Gegenteil suchte er sie zu beschleunigen, um persönlich einen Druck auf den Papst und die Kurie ausüben zu können, wenn jene brieflichen Vorstellungen er- 35 folglos bleiben würden. Er ahnte freilich nicht, welchen Mühsalen er entgegenzog, welche Enttäuschungen seiner harrten. 5 1 Der Brief, der nicht mehr vorhanden ist, kam Anfang Dexember nach Mailand. Vgl. unsere nr. 124. 2 Im anderen Falle wüirde Sigmund doch kaum verabsäumt haben, diese für ihn so wichtige Ange- legenheit in seiner Antwort vom 8 Dexember, un- 40 serer nr. 125, au berühren.
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 149 A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. a. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von Savoyen und den Eidgenossen nr. 78�91. 78. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen: dankt für die zugesagte Unterstützung in der Lombardei; teilt ihm mit, daß die Eidgenossen ihm dieselbe Zusage gemacht haben und demnächst mit ihm in Rheinfelden über die Stärke ihres Kontingentes und über die Marschrichtung verhandeln werden; wünscht, daß der Herzog die Savoyischen Truppen und diejenigen des Fürsten von Piemont in Bereitschaft halte und auf geschehene Benachrichtigung zu einer Zusammenkunft mit ihm nach Solo- thurn komme. 1431 April 3 Nürnberg. 1431 April 3 10 Aus Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 147 a-148 a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littere imperiales. Die Adresse steht xwischen der Uber- schrift und dem Titel. Gedruckt bei Guichenon, Hist. généalogique de la r. maison de Savoye 4, 278, wohl aus unserer Vorlage. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Illustris princeps, consanguinee carissime. scripseramus " nuper de Constancia 1 tue dileccioni et nunciavimus per strenuum dilectum nostrum Johannem Marescalli tuum scutifferum rogantes te, quatenus ad succursum nostrum pro introitu versus Ytaliam 20 preparando dilectum consanguineum nostrum principem Pedemoncium filium tuum pre- parare deberes, ut venientibus nobis ad partes illas ipse cum gentibus et potencia tua suaque nobis in auxilio et assistencia esse deberet et erga nos et imperium sic se exhibere, prout progenitores tui et tu ipse vos circa imperium omni tempore taliter gessistis, quod eciam provide vobis et domui vestre honores non modicos cumulastis, 25 quodque pro illis rebus eciam unum ex fidelibus tuis ad nos versus Nuremberguam deberes transmittere, qui illa negocia, qualiter aptarentur, videret et audiret, secundum que eciam tua dileccio se sciret regere in agendis. sic pridie ad nos revenit prefatus Johannes 2, cui conclusiones nostras et mentem in illis rebus apperuimus 3. quibus auditis ipse in vim credencie, quam nobis attulit, diserte exposuit, qualiter eadem tua dileccio s0 de adventu nostro ad partes illas summe gauderet et quod desideriis et votis nostris permota pro honore imperii sacri et nostro disposita sit cum potencia tua nobis servire et ad Lombardiam intrandi magestati nostre vires et omnem possibilitatem tuam ad- jungere. de quo eidem tue dileccioni tanto regraciamur uberius, quanto debito et decencie tue prout fidelis princeps imperii satisfaciens nos in hoc neccessitatis articulo, 15 35 a) em.; Vorl. scripxeramus. b) sic. Am 1 Januar 1431 (nr. 50). Auf Marescalli's Gesandtschaft bexicht sich der folgende Eintrag im Savoyischen Registraturbuche: Sciendum est, quod circa diem vicesimam marcii 40 vigore binarum litterarum premissarum [vgl. unsere nr. 50; den anderen Brief des Königs kennen wir nicht] remissus fuit Johannes Marescalli ad impera- torem cum litteris credencialibus visurus que agen- tur et relaturus que precipientur (Turin Staats-A. 45 Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 143a not. chart. coaeva). 3 Vgl. S. 128 Anm. 3. Der Florentinische Ge- sandte am Savoyischen Hofe Palla di Palla Strorxi schrieb am 27 April an die Dieci di Balia: Der Kaiser habe den Herxog von Savoyen in xwei Briefen benachrichtigt, daß er Venedig bekriegen müsse, weil es seinen Vasallen, den Herxog von Mailand, angegriffen habe. Vor mehreren Tagen sei vom Kaiser xuriickgekehrt un messer Giovanni Mariscalco mandato da questo signore [d. i. vom Herxog von Savoyen], dove dicie, che per tutto maggio lo 'nperadore deb' essere nelle parti di Lom- bardia. ma non mi pare, che questo signore vi presti fede. (Florenx Staats-A. Signori, Carteggio, Responsive, Originali nr. 8 fol. 131 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. mit dem Datum To- noni die 27 aprilis 1431; präsentiert in Florenx laut Dorsualnotix a dì 16 di magio 1431 a hore 12.)
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 149 A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. a. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von Savoyen und den Eidgenossen nr. 78�91. 78. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen: dankt für die zugesagte Unterstützung in der Lombardei; teilt ihm mit, daß die Eidgenossen ihm dieselbe Zusage gemacht haben und demnächst mit ihm in Rheinfelden über die Stärke ihres Kontingentes und über die Marschrichtung verhandeln werden; wünscht, daß der Herzog die Savoyischen Truppen und diejenigen des Fürsten von Piemont in Bereitschaft halte und auf geschehene Benachrichtigung zu einer Zusammenkunft mit ihm nach Solo- thurn komme. 1431 April 3 Nürnberg. 1431 April 3 10 Aus Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 147 a-148 a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littere imperiales. Die Adresse steht xwischen der Uber- schrift und dem Titel. Gedruckt bei Guichenon, Hist. généalogique de la r. maison de Savoye 4, 278, wohl aus unserer Vorlage. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Illustris princeps, consanguinee carissime. scripseramus " nuper de Constancia 1 tue dileccioni et nunciavimus per strenuum dilectum nostrum Johannem Marescalli tuum scutifferum rogantes te, quatenus ad succursum nostrum pro introitu versus Ytaliam 20 preparando dilectum consanguineum nostrum principem Pedemoncium filium tuum pre- parare deberes, ut venientibus nobis ad partes illas ipse cum gentibus et potencia tua suaque nobis in auxilio et assistencia esse deberet et erga nos et imperium sic se exhibere, prout progenitores tui et tu ipse vos circa imperium omni tempore taliter gessistis, quod eciam provide vobis et domui vestre honores non modicos cumulastis, 25 quodque pro illis rebus eciam unum ex fidelibus tuis ad nos versus Nuremberguam deberes transmittere, qui illa negocia, qualiter aptarentur, videret et audiret, secundum que eciam tua dileccio se sciret regere in agendis. sic pridie ad nos revenit prefatus Johannes 2, cui conclusiones nostras et mentem in illis rebus apperuimus 3. quibus auditis ipse in vim credencie, quam nobis attulit, diserte exposuit, qualiter eadem tua dileccio s0 de adventu nostro ad partes illas summe gauderet et quod desideriis et votis nostris permota pro honore imperii sacri et nostro disposita sit cum potencia tua nobis servire et ad Lombardiam intrandi magestati nostre vires et omnem possibilitatem tuam ad- jungere. de quo eidem tue dileccioni tanto regraciamur uberius, quanto debito et decencie tue prout fidelis princeps imperii satisfaciens nos in hoc neccessitatis articulo, 15 35 a) em.; Vorl. scripxeramus. b) sic. Am 1 Januar 1431 (nr. 50). Auf Marescalli's Gesandtschaft bexicht sich der folgende Eintrag im Savoyischen Registraturbuche: Sciendum est, quod circa diem vicesimam marcii 40 vigore binarum litterarum premissarum [vgl. unsere nr. 50; den anderen Brief des Königs kennen wir nicht] remissus fuit Johannes Marescalli ad impera- torem cum litteris credencialibus visurus que agen- tur et relaturus que precipientur (Turin Staats-A. 45 Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 143a not. chart. coaeva). 3 Vgl. S. 128 Anm. 3. Der Florentinische Ge- sandte am Savoyischen Hofe Palla di Palla Strorxi schrieb am 27 April an die Dieci di Balia: Der Kaiser habe den Herxog von Savoyen in xwei Briefen benachrichtigt, daß er Venedig bekriegen müsse, weil es seinen Vasallen, den Herxog von Mailand, angegriffen habe. Vor mehreren Tagen sei vom Kaiser xuriickgekehrt un messer Giovanni Mariscalco mandato da questo signore [d. i. vom Herxog von Savoyen], dove dicie, che per tutto maggio lo 'nperadore deb' essere nelle parti di Lom- bardia. ma non mi pare, che questo signore vi presti fede. (Florenx Staats-A. Signori, Carteggio, Responsive, Originali nr. 8 fol. 131 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. mit dem Datum To- noni die 27 aprilis 1431; präsentiert in Florenx laut Dorsualnotix a dì 16 di magio 1431 a hore 12.)
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150 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 April 3 qui nedum nobis et imperio sed et filio nostro tuoque duci Mediolani inminet, te et potenciam tuam offers tam prona mente, dispositi puro corde tibi et domui tue, cujus exaltacionem semper affectavimus et hodie cupimus, gloriosis favoribus compensare. et super tue dileccioni signifficamus nos adhuc in firmo esse proposito rebus Ytalie, que variis ad presens substernuntur periculis, succurrendi; et ut hoc efficacius perficere vale- remus, convencionem tecum optavimus, prout ex littera nostra tibi novissime transmissa i clarius a percepisti. habuimus eciam requisitos fideles nostros de liga, ut se ad hujus- modi nostra subsidia prepararent. qui nobis suis scriptis et litteris responderunt, quod nobis grato et parato animo subsidium notabile gencium suarum electarum ad Ytaliam prestare velint 2, prout scutiffer tuus litteras illas in specie occulatim conspexit. propter in quod nos illico abhinc versus Rynfelden transferemus, ubi predicti de liga ad conclu- dendum de numero gencium, de modo procedendi et de via ad nos debent quantocius properare. idem quoque et cum tua dileccione proponimus facere. idcirco tuam dileccionem, de qua in hiis et quibusvis rebus summe confidimus, attente petimus rogamus et requi- rimus, quatenus incontinenti velis mandamentum facere et prefatum consanguineum in nostrum principem Pedemoncium filium tuum et gentes tuas ad punctum ponere et promptos habere et nichillominus appromptuare, ut, dum tibi denuo litteris nostris inti- maverimus tempus adventus nostri citissimi, dispositus sis indilate nobiscum in civitate nostra Salaczon 3 personaliter convenire, ad quem locum uti tibi convenientem ad par- cendum persone tue nos libenti animo volumus fatigare, agens in premissis prout de 20 dileccione tua spem gerimus fiducie singularis, quemadmodum prefatus scutiffer tuus te de hiis et aliis occurrenciis nostro nomine clarius et amplius informare poterit, cui fidem adhibere velis pleniter in dicendis. datum Nuremberge tercia die mensis aprilis regnorum nostrorum anno Hungarie quadragesimo quinto Romanorum vicesimo primo et Bohemie undecimo. 1431 April 3 25 [supra] Illustri Amedeo duci Sabaudie etc. principi et consanguineo nostro carissimo. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligk. 1431 79. K. Sigmund an Zürich, schreibt, daß Hzg. Amadeus von Savoyen ihm Unterstützung April 4 in der Lombardei zugesagt habe und von ihm aufgefordert worden sei, zu rüsten und zu einer Besprechung nach Solothurn zu kommen; begehrt, daß Zürich eben-so falls rüste und auf geschehene Benachrichtigung seine Boten nach Rheinfelden zur endgültigen Beschlußfassung über den Zug schicke. 1431 April 4 Nürnberg. a) em.; Vorl. clerius. 1 Dieser Brief scheint nicht mehr vorhanden xu sein; er ist offenbar identisch mit dem einen der xwei S. 149 Anm. 2 erwähnten. 2 Ein Eintrag im Züricher Stadtbuche besagt darüber folgendes: Der Römische König habe ernst- lich Hilfe verlangt, das er uber die berg komen mug und gen Rom ziechen, daselbs keiser werden; er habe Zürich und Bern aufgefordert, sein Ver- langen allen anderen Eidgenossen mitxuteilen. Beide hätten das gethan und darumb einen tag in unser statt gemacht als uf hut [d. i. Febr. 22]. Im Hin- blick auf die mancherlei Gnaden- und Freundschafts- beweise des Königs und im Hinblick darauf, daß er Zürichs rechtmäſbiger Herr sei, hätten Bürgermeister und Rat einstimmig beschlossen, das man sinen gnäden antwurten sol, wir wellend sinen kunglichen 35 gnaden, nach dem und wir vermugend (denn wir arm lutt sigind), gern ein bescheiden hilf tûn unz gen Meilan, das sin gnäd verstand und merk, das wir im in ieglichen sachen gern zû willen stan wellend. Den Boten der Eidgenossen sei gesagt worden, das wir [d. i. Zürich] uf sôlich meinung wellind antwurten. (Zürich Staats-A. Stadtbuch nr. 4b fol. 15b�16a cop. chart. coaera mit dem Datum donstag [sic] vor sant Mathis tag [Febr. 22] 1431; vgl. Amtl. Sammlung der älteren Eidgenöss. Ab-45 schiede 2, 88.) 3 D. i. Solothurn, 40
150 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 April 3 qui nedum nobis et imperio sed et filio nostro tuoque duci Mediolani inminet, te et potenciam tuam offers tam prona mente, dispositi puro corde tibi et domui tue, cujus exaltacionem semper affectavimus et hodie cupimus, gloriosis favoribus compensare. et super tue dileccioni signifficamus nos adhuc in firmo esse proposito rebus Ytalie, que variis ad presens substernuntur periculis, succurrendi; et ut hoc efficacius perficere vale- remus, convencionem tecum optavimus, prout ex littera nostra tibi novissime transmissa i clarius a percepisti. habuimus eciam requisitos fideles nostros de liga, ut se ad hujus- modi nostra subsidia prepararent. qui nobis suis scriptis et litteris responderunt, quod nobis grato et parato animo subsidium notabile gencium suarum electarum ad Ytaliam prestare velint 2, prout scutiffer tuus litteras illas in specie occulatim conspexit. propter in quod nos illico abhinc versus Rynfelden transferemus, ubi predicti de liga ad conclu- dendum de numero gencium, de modo procedendi et de via ad nos debent quantocius properare. idem quoque et cum tua dileccione proponimus facere. idcirco tuam dileccionem, de qua in hiis et quibusvis rebus summe confidimus, attente petimus rogamus et requi- rimus, quatenus incontinenti velis mandamentum facere et prefatum consanguineum in nostrum principem Pedemoncium filium tuum et gentes tuas ad punctum ponere et promptos habere et nichillominus appromptuare, ut, dum tibi denuo litteris nostris inti- maverimus tempus adventus nostri citissimi, dispositus sis indilate nobiscum in civitate nostra Salaczon 3 personaliter convenire, ad quem locum uti tibi convenientem ad par- cendum persone tue nos libenti animo volumus fatigare, agens in premissis prout de 20 dileccione tua spem gerimus fiducie singularis, quemadmodum prefatus scutiffer tuus te de hiis et aliis occurrenciis nostro nomine clarius et amplius informare poterit, cui fidem adhibere velis pleniter in dicendis. datum Nuremberge tercia die mensis aprilis regnorum nostrorum anno Hungarie quadragesimo quinto Romanorum vicesimo primo et Bohemie undecimo. 1431 April 3 25 [supra] Illustri Amedeo duci Sabaudie etc. principi et consanguineo nostro carissimo. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligk. 1431 79. K. Sigmund an Zürich, schreibt, daß Hzg. Amadeus von Savoyen ihm Unterstützung April 4 in der Lombardei zugesagt habe und von ihm aufgefordert worden sei, zu rüsten und zu einer Besprechung nach Solothurn zu kommen; begehrt, daß Zürich eben-so falls rüste und auf geschehene Benachrichtigung seine Boten nach Rheinfelden zur endgültigen Beschlußfassung über den Zug schicke. 1431 April 4 Nürnberg. a) em.; Vorl. clerius. 1 Dieser Brief scheint nicht mehr vorhanden xu sein; er ist offenbar identisch mit dem einen der xwei S. 149 Anm. 2 erwähnten. 2 Ein Eintrag im Züricher Stadtbuche besagt darüber folgendes: Der Römische König habe ernst- lich Hilfe verlangt, das er uber die berg komen mug und gen Rom ziechen, daselbs keiser werden; er habe Zürich und Bern aufgefordert, sein Ver- langen allen anderen Eidgenossen mitxuteilen. Beide hätten das gethan und darumb einen tag in unser statt gemacht als uf hut [d. i. Febr. 22]. Im Hin- blick auf die mancherlei Gnaden- und Freundschafts- beweise des Königs und im Hinblick darauf, daß er Zürichs rechtmäſbiger Herr sei, hätten Bürgermeister und Rat einstimmig beschlossen, das man sinen gnäden antwurten sol, wir wellend sinen kunglichen 35 gnaden, nach dem und wir vermugend (denn wir arm lutt sigind), gern ein bescheiden hilf tûn unz gen Meilan, das sin gnäd verstand und merk, das wir im in ieglichen sachen gern zû willen stan wellend. Den Boten der Eidgenossen sei gesagt worden, das wir [d. i. Zürich] uf sôlich meinung wellind antwurten. (Zürich Staats-A. Stadtbuch nr. 4b fol. 15b�16a cop. chart. coaera mit dem Datum donstag [sic] vor sant Mathis tag [Febr. 22] 1431; vgl. Amtl. Sammlung der älteren Eidgenöss. Ab-45 schiede 2, 88.) 3 D. i. Solothurn, 40
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 151 Aus Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser ca. 1415-1516 orig. chart. 1431 lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del. Regest bei Altmann nr. 8423. April 4 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen tzeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Ersamen und lieben getruen. als wir euch nechst geschriben 1 und solicher zu- sagung ewer hilffe 2 mit flisse gedancket und doruff begeret haben, daz ir und andere ewer eydgenossen ewer botschafft zu uns gen Rynfelden, dohin wir danne kurtzlich zu komen meinen, schicken soltet etc.: also hat der hochgeboren Amedeus hertzog zu 10 Saffoy, unser lieber oheim und furst, zu uns gesandt sein erber botschafft und uns zu- sagen lassen3, daz er uns gen Lamparten mit seyner macht als unser und des richs getruer furst gern helfen wil. dem wir ouch widerumb emboten und begert haben 3 daz er sein volk dieweil usruste und bereit mache und, so wir gen Rinfelden komen, mit uns personlich zusamme komme zu Sollottern, die sache solichs tzugs entlich zu i5 besliessen. dorumb begern wir von euch mit sunderm fliße, daz ir ewer volk ouch die- weil zurustet und, so wir euch noch eins mit unsern briefen erfordern und verkunden werden, daz ir danne zu stunden ewer botschaft zu uns gen Rinfelden sendet, entlich zu besliessen, wie fil solichs ewrs volkes sein wirt und, ob es sich geburen wûrde, was desselben bey uns uf unsern sold in Lamparten beliben moge und welicher weg uber 20 das gebirg furhand zu nemen sey. und tut dorynne, als wir euch des wol getrawen und euch ouch ob got wil zu versorgen hoffen, daz euch zu danck sein wirt. geben zu Nuremberg am mittwochen in den heyligen osterfeyrtagen unser riche des Hungrischen etc. in dem 45 des Romischen in dem 21 und des Behemischen im 11 jaren. [in verso] Den ersamen burgermeister 25 und rat der stat zu Czurch unsern und des richs lieben getruen. 1431 April 4 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 80. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen: benachrichtigt ihn von seiner Absicht, persönlich nach Italien zu kommen, um die von Venedig dem Reich entfremdeten Territorien zurückzugewinnen; befiehlt ihm unter Androhung schwerer Strafe, alle Bezichungen zu Venedig abzubrechen und sich zum Reichskriege zu rüsten. 1431 April 20 Nürnberg. 1431 April 20 35 S aus Turin Staats -A. Lettere, Principi forestieri, Alemagna etc. mazzo 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. in v. impr. Auf dem Bug bemerkt die Savoyische Kanzlei Recepte fuerunt hujusmodi littere per dominum nostrum cum omni debita reverencia in castro Annessiaci die 27 junii anno 1431 presentibus illustri comite Gebennensi necnon dominis cancellario Bastardo, Nycodo, de Saxo, Compesii, Urbano, Rodulpho et Roberto etc. Eine gleichxeitige Hand hat auf die Rückseite geschrieben Mandatum factum per impera- torem duci Sabaudie, quod se desistat a ligua facta cum Venetis et contra eos procedat vi armata. 10 1 Sigmund hatte am 28 Mürx an Zürich und, wie aus unserer nr. 83 hervorgeht, auch an andere Eid- genossen geschrieben: Er habe ihren Brief gestern [Märx 27] erhalten und danke ihnen sehr für ihre willige erbitung und dinstest, den sie ihm leisten 45 wollen. Er werde num Lohne für die Zusage ihnen auch in Zukunft ein gütiger und milder Herr sein. Da er sich von hinnen gerichts gen Rynfelden fugen wolle, so ersuche er sie, gleich bei seiner Ankunft, die gar kurtzlich gescheen werde, ihre Boten xu ihm xu schicken; er wolle mit ihnen auß den und andern sachen ferrer reden und sie über seine Pläne unter- richten. Datum zu Nuremberg am mitwochen vor dem heiligen ostertag Hung. 45 Rom. 21 Boh. II. (Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser ca. 1415�1516 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.; Kontrasignatur: Ad m. d. r. € Caspar Slick; vgl. Altmann nr. 8403.) 2 Vgl. S. 150 Anm. 2. 3 Vgl. nr. 78.
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 151 Aus Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser ca. 1415-1516 orig. chart. 1431 lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del. Regest bei Altmann nr. 8423. April 4 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen tzeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Ersamen und lieben getruen. als wir euch nechst geschriben 1 und solicher zu- sagung ewer hilffe 2 mit flisse gedancket und doruff begeret haben, daz ir und andere ewer eydgenossen ewer botschafft zu uns gen Rynfelden, dohin wir danne kurtzlich zu komen meinen, schicken soltet etc.: also hat der hochgeboren Amedeus hertzog zu 10 Saffoy, unser lieber oheim und furst, zu uns gesandt sein erber botschafft und uns zu- sagen lassen3, daz er uns gen Lamparten mit seyner macht als unser und des richs getruer furst gern helfen wil. dem wir ouch widerumb emboten und begert haben 3 daz er sein volk dieweil usruste und bereit mache und, so wir gen Rinfelden komen, mit uns personlich zusamme komme zu Sollottern, die sache solichs tzugs entlich zu i5 besliessen. dorumb begern wir von euch mit sunderm fliße, daz ir ewer volk ouch die- weil zurustet und, so wir euch noch eins mit unsern briefen erfordern und verkunden werden, daz ir danne zu stunden ewer botschaft zu uns gen Rinfelden sendet, entlich zu besliessen, wie fil solichs ewrs volkes sein wirt und, ob es sich geburen wûrde, was desselben bey uns uf unsern sold in Lamparten beliben moge und welicher weg uber 20 das gebirg furhand zu nemen sey. und tut dorynne, als wir euch des wol getrawen und euch ouch ob got wil zu versorgen hoffen, daz euch zu danck sein wirt. geben zu Nuremberg am mittwochen in den heyligen osterfeyrtagen unser riche des Hungrischen etc. in dem 45 des Romischen in dem 21 und des Behemischen im 11 jaren. [in verso] Den ersamen burgermeister 25 und rat der stat zu Czurch unsern und des richs lieben getruen. 1431 April 4 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 80. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen: benachrichtigt ihn von seiner Absicht, persönlich nach Italien zu kommen, um die von Venedig dem Reich entfremdeten Territorien zurückzugewinnen; befiehlt ihm unter Androhung schwerer Strafe, alle Bezichungen zu Venedig abzubrechen und sich zum Reichskriege zu rüsten. 1431 April 20 Nürnberg. 1431 April 20 35 S aus Turin Staats -A. Lettere, Principi forestieri, Alemagna etc. mazzo 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. in v. impr. Auf dem Bug bemerkt die Savoyische Kanzlei Recepte fuerunt hujusmodi littere per dominum nostrum cum omni debita reverencia in castro Annessiaci die 27 junii anno 1431 presentibus illustri comite Gebennensi necnon dominis cancellario Bastardo, Nycodo, de Saxo, Compesii, Urbano, Rodulpho et Roberto etc. Eine gleichxeitige Hand hat auf die Rückseite geschrieben Mandatum factum per impera- torem duci Sabaudie, quod se desistat a ligua facta cum Venetis et contra eos procedat vi armata. 10 1 Sigmund hatte am 28 Mürx an Zürich und, wie aus unserer nr. 83 hervorgeht, auch an andere Eid- genossen geschrieben: Er habe ihren Brief gestern [Märx 27] erhalten und danke ihnen sehr für ihre willige erbitung und dinstest, den sie ihm leisten 45 wollen. Er werde num Lohne für die Zusage ihnen auch in Zukunft ein gütiger und milder Herr sein. Da er sich von hinnen gerichts gen Rynfelden fugen wolle, so ersuche er sie, gleich bei seiner Ankunft, die gar kurtzlich gescheen werde, ihre Boten xu ihm xu schicken; er wolle mit ihnen auß den und andern sachen ferrer reden und sie über seine Pläne unter- richten. Datum zu Nuremberg am mitwochen vor dem heiligen ostertag Hung. 45 Rom. 21 Boh. II. (Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser ca. 1415�1516 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.; Kontrasignatur: Ad m. d. r. € Caspar Slick; vgl. Altmann nr. 8403.) 2 Vgl. S. 150 Anm. 2. 3 Vgl. nr. 78.
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152 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 April 20 U und L coll. (von S. 152 Z. 40 requirentes an bis S. 153 Z. 14 providebis) der Schluſt der beiden Schreiben Sigmunds an den Herzog von Savoyen und an den Markgrafen von Montferrat vom 2 Juni 1431; vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 87. In Turin Staats -A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 157b-158b cop. chart. coaeva. — Ebd. Diplomi imperiali mazzo 8 nr. 13 cop. chart. saec. 16. — Ebd. Liber litterarum imperialium fol. 141b�142b cop. chart. saec. 16. Gedruckt bei Guichenon a. a. O. 4, 279 ohne Quellenangabe; Lünig, Cod. Italiae dipl. 2, 2295�2298 ohne Quellenangabe; Du Mont, Suppl. au Corps univ. dipl. du droit des gens I, 2 pag. 357-358 aus Replica per parte del ser. signor duca di Savoia alla risposta fatta per parte del signor duca di Mantova pag. 20. Du Mont hat im Datum 10 irrtümlich Hungariae quadragesimo. Regest bei Aschbach 3, 482 und bei Altmann nr. 8520. — Benutxt von Bexold a. a. O. 3, 160 Anm. 3 und von Kagelmacher a. a. O. S. 115. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex illustri Amedeo duci Sabaudie etc. principi et consa- 15 guineo nostro carissimo graciam regiam et omne bonum. illustris princeps et consa- guinee carissime. notorium est et manifestum nec potest aliqua tergiversacione celari, qualiter Veneti nostri et imperii sacri antiqui hostes et rebelles tracti cupidine domi- nacionis injuste funiculos suos amplius extendentes quam debent et se supra se extol- lentes a longis temporibus usque hue sacro Romano imperio innumera contra deum et 20 justiciam abstulerunt et presertim per sevam tyrannidem terras et civitates nostras et sacri imperii Padue Vincencie Verone Brixie Pergami Forum Julii et patriarchatum pluresque terras, alia quoque dominia ad imperium sacrum spectancia pro se indebite usurparunt, utrumque statum spiritualem videlicet et secularem comitum baronum et tocius ingenuitatis totaliter extinguendo. et quamquam nos cupientes evittare effusionem 25 sanguinis Christiani ipsos Venetos preter morem regium sepenumero benivole moneri fecerimus, ymmo cum oratoribus ipsorum ad nos aliquociens missis tractaverimus, quod predictas terras et dominia ad imperium sacrum spectancia nobis uti Romanorum regi restituere et expedire vellent, tamen ipsi illud facere non tantummodo recusarunt sed pocius mala malis cumulando terras alias civitates et dominia ad ipsum imperium spec- so tancia et in Lombardia existencia suis tyrannicis nisibus tam per vim tractatusque et aliis multiphariis modis usurpare et sibi appropriare conantur. nos quoque hucusque mansuetudine solita has illatas injurias quadam paciencia transeuntes, ut ipsi Veneti quandoque ad cor reversi erga nos et imperium facerent ut deberent, amplius tollerare non possumus, ad hoc effectualiter intendentes, ut id, quod in ipsis pietate mollire ne- 35 quivimus, potenti brachio auferamus. dispositi sumus, prout tue dileccioni prius crebro descripsimus 1, indubie incontinenti personaliter intrare Italiam et omni potencia fidelium nostrorum ad hoc peragere, ut abstracta et suppressa de manibus emulorum deo ad- juvante, qui justas causas foventibus suam dat graciam, recuperare valeamus. ideirco dileccioni tue firmissime precipiendo mandamus requirentes a et ammonentes b te aucto-40 ritate regia sub ea fide, qua nobis et imperio sacro existis obnoxius, quatenus non ob- stantibus quibuscunque c confederacionibus cum prefatis Venetis et eorum colligatis fortassis d initis et nedum absque scitu et consensu nostro tamquam Romanorum regis domini tui veri et ordinarii verum eciam in dispendium et dampnum sacri Romani imperii factis e, que de jure nullatenus possunt subsistere, ab ipsorum Venetorum ad- 46 herencia mox resipiscas et progenitorum tuorum, qui aput imperium sacrum multa gloriosa fecerunt et proinde sibi non modicos honores et comoda cumularunt, sectando f vestigia tamquam fidelis vasallus et princeps imperii, qui a nobis eciam non modica beneficia a) von hier an sind U und L kollationiert. b) UL monentes. c) UL hujusmodi illicitis et indebitis statt quibus- cunque. d) fortassis initis et om. UL. e) UL initis. f) L levando. 50 1 Vgl. nrr. 50 und 78 und S. 149 Anm. 2 und 3.
152 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 April 20 U und L coll. (von S. 152 Z. 40 requirentes an bis S. 153 Z. 14 providebis) der Schluſt der beiden Schreiben Sigmunds an den Herzog von Savoyen und an den Markgrafen von Montferrat vom 2 Juni 1431; vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 87. In Turin Staats -A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 157b-158b cop. chart. coaeva. — Ebd. Diplomi imperiali mazzo 8 nr. 13 cop. chart. saec. 16. — Ebd. Liber litterarum imperialium fol. 141b�142b cop. chart. saec. 16. Gedruckt bei Guichenon a. a. O. 4, 279 ohne Quellenangabe; Lünig, Cod. Italiae dipl. 2, 2295�2298 ohne Quellenangabe; Du Mont, Suppl. au Corps univ. dipl. du droit des gens I, 2 pag. 357-358 aus Replica per parte del ser. signor duca di Savoia alla risposta fatta per parte del signor duca di Mantova pag. 20. Du Mont hat im Datum 10 irrtümlich Hungariae quadragesimo. Regest bei Aschbach 3, 482 und bei Altmann nr. 8520. — Benutxt von Bexold a. a. O. 3, 160 Anm. 3 und von Kagelmacher a. a. O. S. 115. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex illustri Amedeo duci Sabaudie etc. principi et consa- 15 guineo nostro carissimo graciam regiam et omne bonum. illustris princeps et consa- guinee carissime. notorium est et manifestum nec potest aliqua tergiversacione celari, qualiter Veneti nostri et imperii sacri antiqui hostes et rebelles tracti cupidine domi- nacionis injuste funiculos suos amplius extendentes quam debent et se supra se extol- lentes a longis temporibus usque hue sacro Romano imperio innumera contra deum et 20 justiciam abstulerunt et presertim per sevam tyrannidem terras et civitates nostras et sacri imperii Padue Vincencie Verone Brixie Pergami Forum Julii et patriarchatum pluresque terras, alia quoque dominia ad imperium sacrum spectancia pro se indebite usurparunt, utrumque statum spiritualem videlicet et secularem comitum baronum et tocius ingenuitatis totaliter extinguendo. et quamquam nos cupientes evittare effusionem 25 sanguinis Christiani ipsos Venetos preter morem regium sepenumero benivole moneri fecerimus, ymmo cum oratoribus ipsorum ad nos aliquociens missis tractaverimus, quod predictas terras et dominia ad imperium sacrum spectancia nobis uti Romanorum regi restituere et expedire vellent, tamen ipsi illud facere non tantummodo recusarunt sed pocius mala malis cumulando terras alias civitates et dominia ad ipsum imperium spec- so tancia et in Lombardia existencia suis tyrannicis nisibus tam per vim tractatusque et aliis multiphariis modis usurpare et sibi appropriare conantur. nos quoque hucusque mansuetudine solita has illatas injurias quadam paciencia transeuntes, ut ipsi Veneti quandoque ad cor reversi erga nos et imperium facerent ut deberent, amplius tollerare non possumus, ad hoc effectualiter intendentes, ut id, quod in ipsis pietate mollire ne- 35 quivimus, potenti brachio auferamus. dispositi sumus, prout tue dileccioni prius crebro descripsimus 1, indubie incontinenti personaliter intrare Italiam et omni potencia fidelium nostrorum ad hoc peragere, ut abstracta et suppressa de manibus emulorum deo ad- juvante, qui justas causas foventibus suam dat graciam, recuperare valeamus. ideirco dileccioni tue firmissime precipiendo mandamus requirentes a et ammonentes b te aucto-40 ritate regia sub ea fide, qua nobis et imperio sacro existis obnoxius, quatenus non ob- stantibus quibuscunque c confederacionibus cum prefatis Venetis et eorum colligatis fortassis d initis et nedum absque scitu et consensu nostro tamquam Romanorum regis domini tui veri et ordinarii verum eciam in dispendium et dampnum sacri Romani imperii factis e, que de jure nullatenus possunt subsistere, ab ipsorum Venetorum ad- 46 herencia mox resipiscas et progenitorum tuorum, qui aput imperium sacrum multa gloriosa fecerunt et proinde sibi non modicos honores et comoda cumularunt, sectando f vestigia tamquam fidelis vasallus et princeps imperii, qui a nobis eciam non modica beneficia a) von hier an sind U und L kollationiert. b) UL monentes. c) UL hujusmodi illicitis et indebitis statt quibus- cunque. d) fortassis initis et om. UL. e) UL initis. f) L levando. 50 1 Vgl. nrr. 50 und 78 und S. 149 Anm. 2 und 3.
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 153 1431 April 20 recipisti“, te? incontinenti pares et disponas actualiterque procedas cum qua majori potencia poteris ad serviendum majestati nostre in recuperacionem jurium imperii et suorum fidelium tuicionem unacum aliis principibus et fidelibus ejusdem imperii, qui ad hoc per nos sunt et fuerunt ordinati, quemadmodum de dileccione tua summe confidimus et tu a nobis et imperio pro te et filiis tuis uberiora bona expectas, secus non facturus c sub pena indignacionis nostre gravissima et privacione quorumcunque jurium libertatum graciarum et bonorum, de quibus nobis et imperio variis d respectibus obligatus existis. quam quidem privacionem ex nunc prout ex tune te incurrisse intelligas, si statim re- ceptis e litteris nostris eas execucioni non mandaveris, avisantes I tuam dileccionem, si io te in hoc voto nostro inobedientem cognoverimus, quod ad g exterminium tuum tam- quam rebellis h nostri i et in k hunc, qui per inobedienciam crimen lese majestatis in- currit, sic efficaciter procedemus, quod aliis merito poterit! cedere ad exemplum. confidimus tamen, quod tibi in hoc facto aliter consules et debito ac honori tuo salubrius providebis. datum Nuremberge anno domini millesimo quatercentesimo trigesimo primo 15 die vigesima mensis aprilis regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 Romanorum vicesimo primo et Bohemie undecimo. 1431 April 20 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 20 81. K. Sigmund beglaubigt bei genannten und anderen Eidgenossen den Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim, der ihnen seine Wünsche wegen der Hilfe zum Zuge in die 1431 Mai 1 Nürnberg. Lombardei mitteilen soll. 1431 Mai I 25 Aus Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser ca. 1415-1516 orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. Auf der Riickseite ist in der oberen rechten Ecke von einer gleichzeitigen Hand bemerkt Gemainer Aidgenossen. Regest bei Altmann nr. 8555. — Benutxt von Müller, Geschichten Schweixer. Eidgenossen- schaft 2. Aufl. 3, 174 Anm. 98. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig embieten denn ersamen burgermeistern den " schultheissen und reten der stet Czurch ° Bern im Uechtland » Lucern Solloternn und so Czuge und den amman und lantluten zum Swicz Underwalden Ure Zursee und Claros " und andern iren aydgenossen unsern und des richs lieben getruen unserr gnad und alles gut. lieben getruen. wir senden zu euch den edeln Hawptman zu Bappenheim unsern s und des richs erbmarschalk rat und lieben getruen, unsere gancze begerung und meynung als von hilff und dinsts wegen uns gen Lamparten zu tun an euch zu bringen 35 eigentlich underwisten, und begern dorumb von ewer true und bitten mit sunderm flisse, was euch der egenant unserr marschalk also von unsern wegen sagen und erczelen wirt, das ir im des als uns selber genczlich gelouben und euch dorynne also bewisen wollet, als wir des ein unczwivelich getrawen zu euch haben, wann ir sicher sein sullet, das wir das so gnediclich gen euch erkennen wollen, das euch und ewern kinden zu gut to und nucz komen sol. geben zu Nurenberg an sand Phillips und sand Jacobs tag unserr rich des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 21 und des Behemischen in dem 11 jaren. 1431 Mai I Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 45 a) L recepisti. b) statt te — bona expectas heiftt es in UL: statim adversus dictos Venetos eorumque colligatos undecunque et quomodocunque vallidius [L validus] et forcius poteris insurgas guerram eis et colligatis suis faciendo ac ad omnes offensiones [L ostensiones] eorum velut hostium et rebellium imperii totis tuis viribus intendendo, quemadmodum eciam tue dileccioni per prefatum Conradum de Weinsperg [L Venspergh] satis clare significavimus. c) L facturum. d) om. L. e) UL add. hiis. 1) UL certificantes. g) UL add. finale. li) UL rebellem. i) om, L. k) om. L. 1) L poteris. m) cm.; orig. dem. n) em.; orig. der. o) em.; orig. Czuch. p) orig. Wchtland mit kolumn. e über W. 1) sic. r) orig. user mit Haken am r, also eigentlich userr oder usere. s) cm.; orig. unBern. Deutsche Reichstags-Akten X. 20
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 153 1431 April 20 recipisti“, te? incontinenti pares et disponas actualiterque procedas cum qua majori potencia poteris ad serviendum majestati nostre in recuperacionem jurium imperii et suorum fidelium tuicionem unacum aliis principibus et fidelibus ejusdem imperii, qui ad hoc per nos sunt et fuerunt ordinati, quemadmodum de dileccione tua summe confidimus et tu a nobis et imperio pro te et filiis tuis uberiora bona expectas, secus non facturus c sub pena indignacionis nostre gravissima et privacione quorumcunque jurium libertatum graciarum et bonorum, de quibus nobis et imperio variis d respectibus obligatus existis. quam quidem privacionem ex nunc prout ex tune te incurrisse intelligas, si statim re- ceptis e litteris nostris eas execucioni non mandaveris, avisantes I tuam dileccionem, si io te in hoc voto nostro inobedientem cognoverimus, quod ad g exterminium tuum tam- quam rebellis h nostri i et in k hunc, qui per inobedienciam crimen lese majestatis in- currit, sic efficaciter procedemus, quod aliis merito poterit! cedere ad exemplum. confidimus tamen, quod tibi in hoc facto aliter consules et debito ac honori tuo salubrius providebis. datum Nuremberge anno domini millesimo quatercentesimo trigesimo primo 15 die vigesima mensis aprilis regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 Romanorum vicesimo primo et Bohemie undecimo. 1431 April 20 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 20 81. K. Sigmund beglaubigt bei genannten und anderen Eidgenossen den Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim, der ihnen seine Wünsche wegen der Hilfe zum Zuge in die 1431 Mai 1 Nürnberg. Lombardei mitteilen soll. 1431 Mai I 25 Aus Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser ca. 1415-1516 orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. Auf der Riickseite ist in der oberen rechten Ecke von einer gleichzeitigen Hand bemerkt Gemainer Aidgenossen. Regest bei Altmann nr. 8555. — Benutxt von Müller, Geschichten Schweixer. Eidgenossen- schaft 2. Aufl. 3, 174 Anm. 98. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig embieten denn ersamen burgermeistern den " schultheissen und reten der stet Czurch ° Bern im Uechtland » Lucern Solloternn und so Czuge und den amman und lantluten zum Swicz Underwalden Ure Zursee und Claros " und andern iren aydgenossen unsern und des richs lieben getruen unserr gnad und alles gut. lieben getruen. wir senden zu euch den edeln Hawptman zu Bappenheim unsern s und des richs erbmarschalk rat und lieben getruen, unsere gancze begerung und meynung als von hilff und dinsts wegen uns gen Lamparten zu tun an euch zu bringen 35 eigentlich underwisten, und begern dorumb von ewer true und bitten mit sunderm flisse, was euch der egenant unserr marschalk also von unsern wegen sagen und erczelen wirt, das ir im des als uns selber genczlich gelouben und euch dorynne also bewisen wollet, als wir des ein unczwivelich getrawen zu euch haben, wann ir sicher sein sullet, das wir das so gnediclich gen euch erkennen wollen, das euch und ewern kinden zu gut to und nucz komen sol. geben zu Nurenberg an sand Phillips und sand Jacobs tag unserr rich des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 21 und des Behemischen in dem 11 jaren. 1431 Mai I Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 45 a) L recepisti. b) statt te — bona expectas heiftt es in UL: statim adversus dictos Venetos eorumque colligatos undecunque et quomodocunque vallidius [L validus] et forcius poteris insurgas guerram eis et colligatis suis faciendo ac ad omnes offensiones [L ostensiones] eorum velut hostium et rebellium imperii totis tuis viribus intendendo, quemadmodum eciam tue dileccioni per prefatum Conradum de Weinsperg [L Venspergh] satis clare significavimus. c) L facturum. d) om. L. e) UL add. hiis. 1) UL certificantes. g) UL add. finale. li) UL rebellem. i) om, L. k) om. L. 1) L poteris. m) cm.; orig. dem. n) em.; orig. der. o) em.; orig. Czuch. p) orig. Wchtland mit kolumn. e über W. 1) sic. r) orig. user mit Haken am r, also eigentlich userr oder usere. s) cm.; orig. unBern. Deutsche Reichstags-Akten X. 20
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154 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 82. K. Sigmund an Zürich: wünscht die schleunige Ausrüstung der Eidgenössischen Hilfs- Маi I truppen, da er noch im Mai in Mailand sein muß; schickt den Marschall Haupt von Pappenheim und bittet um Anberaumung einer Eidgenössischen Tagung, auf der sich der Marschall seiner Aufträge entledigen kann. 1431 Mai 1 Nürnberg. Aus Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser ca. 1415-1516 orig. chart. 5 lit. clausa c. sig. in r. impr. Regest bei Altmann nr. 8554. 1431 Mai Sigmund von gotes gnaden Rômischer kûnig zu allen ziten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Ersamen liben getrewen. als ir und ander ewr eydgenossen uns hilf gen Lam� 10 parten zu tun zugeschriben habt 1 — das wir von euch zu sunderlichen danck nemen und euch gnediclich gedenken wôllen —, also sind uns sülch botschaft2 komen, daz wir ye disen monad des meyen in Maylant sein mûssen. dorumb große notdürft were, daz sich sûlch ewr volk zuberaitet, so wir komen, daz sy dann nicht lenger harren dorften. und dorumb so senden wir zu euch und andern ewrn aidgenossen den edlen 15 Haupt marschalken von Bappenheym unsern rat und liben getrewen, unser meynung und begerung, wie und in welcher moß sûlcher zugk fürhand zu nemen sey, an euch zu bringen aigentlich unterweisten 3, und begern von euch mit sunderm vleiße, daz ir das zu stund an den von Bern von Sollatern Luczern und allen andern Aidgenossen verkündet und sy uf einen rischen tag und nemliche stat berüffet und bescheidet, ir 20 botschaft dohin mit voller macht zu tun und sulch unser botschaft zu verhôren und den sachen nachzugeen 4. und auf welchen tag und wohin ir sy also verbotet, das wellet dem egenanten unsern marschalk bei disem boten unter ougen schreiben, daz er sich dornach wisse zu richten. doran tut ir uns ein sunder wolgevallen. geben zu Nürem- berg an sant Philipp und Jacobs tag unser riche des Hungrischen etc. im 45 des Ro-25 mischen im 21 und des Behemischen im eynleften jaren. [in verso] Dem burgermeister und rat der stat zu Czurich unsern und des richs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1431 83. K. Sigmund benachrichtigt Zürich, daß er nicht zu dem Tage nach Rheinfelden 3o мai 2 kommen könne, da er schon im Laufe des Mai in Mailand sein müsse; beglaubigt den Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim; begehrt, daß es die versprochenen Hilfstruppen nach Weisung des Marschalls zurüste; überläßt ihm die Wahl des 1431 Weges nach der Lombardei, würde aber am liebsten über Bellinzona ziehen. Mai 2 Nürnberg. 35 1 Vgl. S. 150 Anm. 2 und S. 151 Anm. I. 2 Mit dieser botschaft ist wahrscheinlich ein Brief des Herxogs von Mailand vom 20 April 1431 ge- meint, dem Abschriften von Briefen, die der Herwog aus Rom und Bologna erhalten hatte, beigefiigt wa- ren (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 14-15). Uber den Inhalt der Briefe verlautet nichts. Oder ist an die Mit- teilungen ru denken, die Filippo Maria dem König durch Giacobbe d'Isco machen ließ? Vgl. nr. 92. 3 Uber den Inhalt der Instruktion Pappenheims vergleiche man S. 128. 4 Zürich schickte am uffarttag [Mai 10] 1431 Ab- schriften des königlichen Briefes an Bern, Solothurn und Luxern gemeinsam und an Uri, Schwyr, Un- terwalden, Zug und Glarus gemeinsam und lud sie ru einer Tagung nach Zirich auf Di. vor Pfing- sten [Mai 15] ein, mit dem Bemerken, daßt es au dieser Tagung auch den Marschall geladen habe 10 (Zürich Staats-A. Missiven fasc. 1 nr. 5 conc. chart.; rgl. RTA. 9, 554 Anm. I, wo irrtümlich als Da- tum der Tagung Mi. nach Pfingsten [Mai 23] und als Zweck „die Aufforderung zur Hilfe wider die Hussiten durch K. Sigmund bexw. Haupt von Pap- 45 penheim“ angegeben ist). Die Tagung fand übri- gens nicht in Zirich, sondern in Baden statt (vgl. ur. 85).
154 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 82. K. Sigmund an Zürich: wünscht die schleunige Ausrüstung der Eidgenössischen Hilfs- Маi I truppen, da er noch im Mai in Mailand sein muß; schickt den Marschall Haupt von Pappenheim und bittet um Anberaumung einer Eidgenössischen Tagung, auf der sich der Marschall seiner Aufträge entledigen kann. 1431 Mai 1 Nürnberg. Aus Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser ca. 1415-1516 orig. chart. 5 lit. clausa c. sig. in r. impr. Regest bei Altmann nr. 8554. 1431 Mai Sigmund von gotes gnaden Rômischer kûnig zu allen ziten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Ersamen liben getrewen. als ir und ander ewr eydgenossen uns hilf gen Lam� 10 parten zu tun zugeschriben habt 1 — das wir von euch zu sunderlichen danck nemen und euch gnediclich gedenken wôllen —, also sind uns sülch botschaft2 komen, daz wir ye disen monad des meyen in Maylant sein mûssen. dorumb große notdürft were, daz sich sûlch ewr volk zuberaitet, so wir komen, daz sy dann nicht lenger harren dorften. und dorumb so senden wir zu euch und andern ewrn aidgenossen den edlen 15 Haupt marschalken von Bappenheym unsern rat und liben getrewen, unser meynung und begerung, wie und in welcher moß sûlcher zugk fürhand zu nemen sey, an euch zu bringen aigentlich unterweisten 3, und begern von euch mit sunderm vleiße, daz ir das zu stund an den von Bern von Sollatern Luczern und allen andern Aidgenossen verkündet und sy uf einen rischen tag und nemliche stat berüffet und bescheidet, ir 20 botschaft dohin mit voller macht zu tun und sulch unser botschaft zu verhôren und den sachen nachzugeen 4. und auf welchen tag und wohin ir sy also verbotet, das wellet dem egenanten unsern marschalk bei disem boten unter ougen schreiben, daz er sich dornach wisse zu richten. doran tut ir uns ein sunder wolgevallen. geben zu Nürem- berg an sant Philipp und Jacobs tag unser riche des Hungrischen etc. im 45 des Ro-25 mischen im 21 und des Behemischen im eynleften jaren. [in verso] Dem burgermeister und rat der stat zu Czurich unsern und des richs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1431 83. K. Sigmund benachrichtigt Zürich, daß er nicht zu dem Tage nach Rheinfelden 3o мai 2 kommen könne, da er schon im Laufe des Mai in Mailand sein müsse; beglaubigt den Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim; begehrt, daß es die versprochenen Hilfstruppen nach Weisung des Marschalls zurüste; überläßt ihm die Wahl des 1431 Weges nach der Lombardei, würde aber am liebsten über Bellinzona ziehen. Mai 2 Nürnberg. 35 1 Vgl. S. 150 Anm. 2 und S. 151 Anm. I. 2 Mit dieser botschaft ist wahrscheinlich ein Brief des Herxogs von Mailand vom 20 April 1431 ge- meint, dem Abschriften von Briefen, die der Herwog aus Rom und Bologna erhalten hatte, beigefiigt wa- ren (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 2, 14-15). Uber den Inhalt der Briefe verlautet nichts. Oder ist an die Mit- teilungen ru denken, die Filippo Maria dem König durch Giacobbe d'Isco machen ließ? Vgl. nr. 92. 3 Uber den Inhalt der Instruktion Pappenheims vergleiche man S. 128. 4 Zürich schickte am uffarttag [Mai 10] 1431 Ab- schriften des königlichen Briefes an Bern, Solothurn und Luxern gemeinsam und an Uri, Schwyr, Un- terwalden, Zug und Glarus gemeinsam und lud sie ru einer Tagung nach Zirich auf Di. vor Pfing- sten [Mai 15] ein, mit dem Bemerken, daßt es au dieser Tagung auch den Marschall geladen habe 10 (Zürich Staats-A. Missiven fasc. 1 nr. 5 conc. chart.; rgl. RTA. 9, 554 Anm. I, wo irrtümlich als Da- tum der Tagung Mi. nach Pfingsten [Mai 23] und als Zweck „die Aufforderung zur Hilfe wider die Hussiten durch K. Sigmund bexw. Haupt von Pap- 45 penheim“ angegeben ist). Die Tagung fand übri- gens nicht in Zirich, sondern in Baden statt (vgl. ur. 85).
Strana 155
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 155 Aus Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser ca. 1415-1516 orig. chart. 1431 lit. pat. c. sig. in v. impr. Auf der Riickseite steht rechts am Rande Czürch. Мai 2 Gedruckt im Archir fiir Schweixerische Geschichte 18, 366-367 ebendaher. — Regest bei Altmann nr. 8560. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen tziten merer des richs und zu Hungern zu Beheim Dalmacien Croacien etc. kunig embieten den ersamen burgermeister und rat der stat zu Czurch unsern und des richs lieben getruen unser gnad und alles gut. ersamen und lieben getruen. als ir uns nach unser begerung und bete nechst underteniclich zugeschriben habt 1, wie ir uns zu solicher unser reyße, o die wir mit der hilff gotes gen Lamparten zu tun meinen, ein wolgerust bescheiden volk zuschieben woltet und uns damit williclich zu hilff komen, und wir euch und ettlichen andern ewern eydgenossen, die uns auch ihr brief sandten, widerumb schriben 2 und mit fleiß danckten solicher gut willickeit und das auch gen euch gnediclich als ewer gutiger herr erkennen und euch ouch also versorgen wolten und noch wollen, das 15 euch solich dienst an ewern freyheiten und alten gewonheiten in kunftigen ziten nit solt furgeczogen werden, und als wir auch begerten, das ir dorumb ewer botschafft zu uns gen Rynfelden tun soltet, umb solch volk eigentlicher und umb den weg uber das gebirge zu uberkomen: also sind uns solich botschafft 3 von Meilan komen, das wir unsern czug hinein ye furdern und in disen monad des meyen on verczihen in Lam- 20 parten sein mussen und also nit gen Rinfelden komen mogen. dorumb ein grosse not- durfft ist, das ir euch furderlich zurichtet, so wir komen das wir dann euch bereyt finden und also an beharrung und beyte uber berig ruken. und sindenmal uns ettlich trefflich sache als von der keczer von Beheim wegen betreten haben, der wir ettlich kurcze tag hieumb ußwarten mussen 4, dorumb senden wir vor uns zu euch den edeln 25 Haupten von Bappenheim unsern und des richs eribmarschalk rat und lieben getruen, unserr meynung und begerung an euch und ander ewer eydgenossen in den sachen zu bringen volliclich underwisten 5, und begern und bitten euch mit sunderlichem flisse, was euch der egenante unser marschalk also von unsern wegen sagen und erczelen wirt, daz ir im des genezlich geloubet, als 6 wir selber mit euch redten, und euch so nach seiner underweisung uns und dem heiligen rich zu dienst und lieb und euch zu eren und nucz also zu stunden und unverczogenlich zurustet, so wir komen das ir als- dann on hindernuß uff a seyt, mit uns uber berig zu rucken. und welichen weg ir fur euch nemen werdet und der euch der beste dunket, den wollen wir dann mit euch gern zihen; doch wer' es gefellig und gut, so wolten wir am b liebsten fur Bellenczon ein- 35 czihen. und bewiset euch in solichen unsern begerungen also gen im, als wir euch des sunderlich wol gelauben und getrawen, wann ir sicher sein solt, daz wir euch des nymmermer vergessen, sonder so gnediclich gedenken wollen, das euch und ewern kinden, ob got wil, zu gut komen wirt. geben zu Nurenberg am nechsten mitwochen nach sand Philipps und sand Jacobs tag unserr rich des Hungrischen etc. im 45 des Romischen 40 im 21 und des Behemischen in dem 11 jaren. 5 1431 Маi 2 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. a) das Orig. ist an dieser Stelle durchlöchert. b) orig, am mil Strich über i; etwa ame? 1 Vgl. S. 150 Anm. 2 und S. 151 Anm. I. 45 2 Am 28 Mära 1431. Vgl. S. 151 Anm. I. 3 Vgl. S. 154 Anm. 2. Sigmund meint die Zusammenkunft mit Hussi- tischen Abgeordneten in Efer. Vgl. S. 136. 5 Vgl. S. 128. o Soviel wie „ als ob" ; vgl. Lexer, Mld. Wörter- buch 1, 42. 20*
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 155 Aus Zürich Staats-A. Beziehungen zum Ausland: Deutsche Kaiser ca. 1415-1516 orig. chart. 1431 lit. pat. c. sig. in v. impr. Auf der Riickseite steht rechts am Rande Czürch. Мai 2 Gedruckt im Archir fiir Schweixerische Geschichte 18, 366-367 ebendaher. — Regest bei Altmann nr. 8560. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen tziten merer des richs und zu Hungern zu Beheim Dalmacien Croacien etc. kunig embieten den ersamen burgermeister und rat der stat zu Czurch unsern und des richs lieben getruen unser gnad und alles gut. ersamen und lieben getruen. als ir uns nach unser begerung und bete nechst underteniclich zugeschriben habt 1, wie ir uns zu solicher unser reyße, o die wir mit der hilff gotes gen Lamparten zu tun meinen, ein wolgerust bescheiden volk zuschieben woltet und uns damit williclich zu hilff komen, und wir euch und ettlichen andern ewern eydgenossen, die uns auch ihr brief sandten, widerumb schriben 2 und mit fleiß danckten solicher gut willickeit und das auch gen euch gnediclich als ewer gutiger herr erkennen und euch ouch also versorgen wolten und noch wollen, das 15 euch solich dienst an ewern freyheiten und alten gewonheiten in kunftigen ziten nit solt furgeczogen werden, und als wir auch begerten, das ir dorumb ewer botschafft zu uns gen Rynfelden tun soltet, umb solch volk eigentlicher und umb den weg uber das gebirge zu uberkomen: also sind uns solich botschafft 3 von Meilan komen, das wir unsern czug hinein ye furdern und in disen monad des meyen on verczihen in Lam- 20 parten sein mussen und also nit gen Rinfelden komen mogen. dorumb ein grosse not- durfft ist, das ir euch furderlich zurichtet, so wir komen das wir dann euch bereyt finden und also an beharrung und beyte uber berig ruken. und sindenmal uns ettlich trefflich sache als von der keczer von Beheim wegen betreten haben, der wir ettlich kurcze tag hieumb ußwarten mussen 4, dorumb senden wir vor uns zu euch den edeln 25 Haupten von Bappenheim unsern und des richs eribmarschalk rat und lieben getruen, unserr meynung und begerung an euch und ander ewer eydgenossen in den sachen zu bringen volliclich underwisten 5, und begern und bitten euch mit sunderlichem flisse, was euch der egenante unser marschalk also von unsern wegen sagen und erczelen wirt, daz ir im des genezlich geloubet, als 6 wir selber mit euch redten, und euch so nach seiner underweisung uns und dem heiligen rich zu dienst und lieb und euch zu eren und nucz also zu stunden und unverczogenlich zurustet, so wir komen das ir als- dann on hindernuß uff a seyt, mit uns uber berig zu rucken. und welichen weg ir fur euch nemen werdet und der euch der beste dunket, den wollen wir dann mit euch gern zihen; doch wer' es gefellig und gut, so wolten wir am b liebsten fur Bellenczon ein- 35 czihen. und bewiset euch in solichen unsern begerungen also gen im, als wir euch des sunderlich wol gelauben und getrawen, wann ir sicher sein solt, daz wir euch des nymmermer vergessen, sonder so gnediclich gedenken wollen, das euch und ewern kinden, ob got wil, zu gut komen wirt. geben zu Nurenberg am nechsten mitwochen nach sand Philipps und sand Jacobs tag unserr rich des Hungrischen etc. im 45 des Romischen 40 im 21 und des Behemischen in dem 11 jaren. 5 1431 Маi 2 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. a) das Orig. ist an dieser Stelle durchlöchert. b) orig, am mil Strich über i; etwa ame? 1 Vgl. S. 150 Anm. 2 und S. 151 Anm. I. 45 2 Am 28 Mära 1431. Vgl. S. 151 Anm. I. 3 Vgl. S. 154 Anm. 2. Sigmund meint die Zusammenkunft mit Hussi- tischen Abgeordneten in Efer. Vgl. S. 136. 5 Vgl. S. 128. o Soviel wie „ als ob" ; vgl. Lexer, Mld. Wörter- buch 1, 42. 20*
Strana 156
156 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 84. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen: will noch im Laufe des Mai in Mai- Мai 2 land sein und kann deshalb nicht mit ihm in Solothurn zusammenkommen; ermahnt ihn, die Piemontesischen Truppen bereit zu halten, und beglaubigt bei ihm den Erb- kämmerer Konrad von Weinsberg. 1431 Mai 2 Nürnberg. Aus Turin Staats-A. Milanese, Cittă e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 153ab cop. chart. coaera. 5 Sigismundusa dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie etc. rex. Illustris princeps, consanguinee carissime. nuper Johannes Marescalli scutifer tuus nobiscum in loco presenti personaliter constitutus nobis retulit, qualiter eadem tua dileccio de adventu nostro ad partes Lombardie summe gauderet et quod desideriis et 10 votis nostris permota disposita esset cum potencia tua nobis servire et magestati nostre omnem possibilitatem tuam adjungere. de quo existentes gratissimi remisimus illico eundem scutiferum tuum tibique nunciavimus 1, qualiter iter nostrum ad partes illas utique continuare vellemus; requisivimus quoque, ut tua dileccio incontinenti vellet mandamentum facere et consanguineum nostrum principem Pedemoncium filium tuum 15 gentesque tuas ad punctum ponere et demum, dum tibi denuo tempus adventus nostri significaremus, dispositus esses nobiscum in civitatem Salloterii personaliter convenire. et ecce nobis de partibus Lombardie a filio nostro carissimo duce Mediolani recencia nova 2 venerunt, que nos movent, quod omnino deo volente per totum istum mensem maji ibidem constitui volumus. nec ab illo proposito nos alique res retrahere poterunt 20 nec debebunt, quemadmodum eciam magnificos Brunorium de la Scala, Ladislaum de Thamasi magistrum curie et Laurencium Ederivare marescallum ceterosque de familia nostra ad Medyolanum premisimus3 et ipsorum vestigia quantocius subsequimur. et pro eo illam dietam convencionis mutue hac vice tecum celebrare non poterimus nec eciam, ut volebamus, cum fidelibus nostris de liga, sed misimus ad eos ambasiatam nostram 25 solempnem requirendo eos, ut juxta ipsorum oblaciones et scripta nobis facta se quan- tocius preparent, ut advenientibus nobis nichil eos tenere habeat, sed prompti sint no- biscum inprotracte montes transeundi 4. idcirco dileccionem tuam attente petimus et rogamus, requirentes et monentes eandem quanto efficacius possumus, quatenus progeni- torum tuorum sectando vestigia apud nos talia merearis, qualia ipsi a predecessoribus 3o nostris et imperio sacro ipsorum gloriosis meritis meruerunt, filiumque tuum principem prefatum sic indilate aptes et appromptues cum tali copia et apparatu gencium arma- torum, quod mox montes pertranseant nobis et imperio ac filio nostro et tuo duci Me- dyolani prefato quantocius succursuri, agendo in hoc neccessitatis articulo, quemadmodum de dileccione tua summe confidimus et pre ceteris omnibus ancoram spei defigimus, cer- 35 tifficantes tuam dileccionem, quod effectus tuos bonos, quos speramus, tibi et domui tue talibus graciarum antidotis rependemus, quod te filiosque tuos plurimum delectabit nobis et imperio tam honorifice servivisse, quemadmodum nobilis Cunradus de Vinnsperg noster et imperii sacri hereditarius camerarius consiliarius et fidelis dilectus, quem ea de re ad dileccionem tuam transmittimus 5, nostro nomine tue dileccioni mentem nostram 40 a) em.: Vorl. Sismundus. Vgl. S. 128 Anm. 3 und nr. 78. Vgl. S. 154 Anm. 2. Vgl. ur. 93. 1 Vgl. nrr. 82 und 83. 5 Sigmund bittet am 3 Mai Straßburg um Ge- leit für iln (Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 147 fol. 108 orig. chart. lit. clausa c. sig. in verso impr. partim del. mit dem Datum Nuremberg an des hey- 2 n ligen kreucz tag invencionis Hung. 45 Rom. 21 Boh. II; Kontrasignatur: Ad m. d. r. I Caspar Sligk ; rgl. Altmann nr. 8563). Das oben erwälnte Sa- royische Registraturbuch meldet Konrads Ankunft 45 in Thonon unter dem 20 Mai (Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 151b not. chart. coaera). 1
156 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 84. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen: will noch im Laufe des Mai in Mai- Мai 2 land sein und kann deshalb nicht mit ihm in Solothurn zusammenkommen; ermahnt ihn, die Piemontesischen Truppen bereit zu halten, und beglaubigt bei ihm den Erb- kämmerer Konrad von Weinsberg. 1431 Mai 2 Nürnberg. Aus Turin Staats-A. Milanese, Cittă e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 153ab cop. chart. coaera. 5 Sigismundusa dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie etc. rex. Illustris princeps, consanguinee carissime. nuper Johannes Marescalli scutifer tuus nobiscum in loco presenti personaliter constitutus nobis retulit, qualiter eadem tua dileccio de adventu nostro ad partes Lombardie summe gauderet et quod desideriis et 10 votis nostris permota disposita esset cum potencia tua nobis servire et magestati nostre omnem possibilitatem tuam adjungere. de quo existentes gratissimi remisimus illico eundem scutiferum tuum tibique nunciavimus 1, qualiter iter nostrum ad partes illas utique continuare vellemus; requisivimus quoque, ut tua dileccio incontinenti vellet mandamentum facere et consanguineum nostrum principem Pedemoncium filium tuum 15 gentesque tuas ad punctum ponere et demum, dum tibi denuo tempus adventus nostri significaremus, dispositus esses nobiscum in civitatem Salloterii personaliter convenire. et ecce nobis de partibus Lombardie a filio nostro carissimo duce Mediolani recencia nova 2 venerunt, que nos movent, quod omnino deo volente per totum istum mensem maji ibidem constitui volumus. nec ab illo proposito nos alique res retrahere poterunt 20 nec debebunt, quemadmodum eciam magnificos Brunorium de la Scala, Ladislaum de Thamasi magistrum curie et Laurencium Ederivare marescallum ceterosque de familia nostra ad Medyolanum premisimus3 et ipsorum vestigia quantocius subsequimur. et pro eo illam dietam convencionis mutue hac vice tecum celebrare non poterimus nec eciam, ut volebamus, cum fidelibus nostris de liga, sed misimus ad eos ambasiatam nostram 25 solempnem requirendo eos, ut juxta ipsorum oblaciones et scripta nobis facta se quan- tocius preparent, ut advenientibus nobis nichil eos tenere habeat, sed prompti sint no- biscum inprotracte montes transeundi 4. idcirco dileccionem tuam attente petimus et rogamus, requirentes et monentes eandem quanto efficacius possumus, quatenus progeni- torum tuorum sectando vestigia apud nos talia merearis, qualia ipsi a predecessoribus 3o nostris et imperio sacro ipsorum gloriosis meritis meruerunt, filiumque tuum principem prefatum sic indilate aptes et appromptues cum tali copia et apparatu gencium arma- torum, quod mox montes pertranseant nobis et imperio ac filio nostro et tuo duci Me- dyolani prefato quantocius succursuri, agendo in hoc neccessitatis articulo, quemadmodum de dileccione tua summe confidimus et pre ceteris omnibus ancoram spei defigimus, cer- 35 tifficantes tuam dileccionem, quod effectus tuos bonos, quos speramus, tibi et domui tue talibus graciarum antidotis rependemus, quod te filiosque tuos plurimum delectabit nobis et imperio tam honorifice servivisse, quemadmodum nobilis Cunradus de Vinnsperg noster et imperii sacri hereditarius camerarius consiliarius et fidelis dilectus, quem ea de re ad dileccionem tuam transmittimus 5, nostro nomine tue dileccioni mentem nostram 40 a) em.: Vorl. Sismundus. Vgl. S. 128 Anm. 3 und nr. 78. Vgl. S. 154 Anm. 2. Vgl. ur. 93. 1 Vgl. nrr. 82 und 83. 5 Sigmund bittet am 3 Mai Straßburg um Ge- leit für iln (Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 147 fol. 108 orig. chart. lit. clausa c. sig. in verso impr. partim del. mit dem Datum Nuremberg an des hey- 2 n ligen kreucz tag invencionis Hung. 45 Rom. 21 Boh. II; Kontrasignatur: Ad m. d. r. I Caspar Sligk ; rgl. Altmann nr. 8563). Das oben erwälnte Sa- royische Registraturbuch meldet Konrads Ankunft 45 in Thonon unter dem 20 Mai (Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 151b not. chart. coaera). 1
Strana 157
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 157 aperiet, cui in dicendis per omnia adhibere velis tamquam nobis credencie plenam fidem. datum Narremberge secunda die mensis maji regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 Romanorum 21 et Bohemie undecimo. [supra] Illustri Amedeo duci Sabaudie etc. principi et consanguineo nostro carissimo. Ad mandatum dominib regis Caspar Sligk. 1431 Маi 2 85. Beschluß der Bürgermeister, beider Räte und des großen Rates von Zürich über die Antwort, die auf die Werbung des königlichen Gesandten Haupt von Pappen- heim (betr. Anzahl und Dienstdauer der dem Römischen König versprochenen Hilfs- truppen) auf dem Tage zu Baden gemeinsam mit anderen Eidgenossen erteilt 1431 Mai 17 Zürich. werden soll. 1431 Мai 17 Aus Zürich Staats-A. Stadtbuch nr. 4b fol. 16b-17a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Als man Hopt marschalk antwurt ze Baden uf dem tag von der vart wegen uber die berg zů ziechent. Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 91 nr. 138. — Benutzt von Müller, Geschichten Schweiner. Eidgenossenschaft 2. Aufl. 3, 175 Anm. 101 und 102. 15 1431 Mai 17 Item uf dornstag nechst vor dem heiligen pfingstag anno domini 1431 ist fur burgermeister beid rette und den grossen ratt, den man nempte die zweihundert, komen: als wir unserm gnedigosten herren dem Römschen etc. kung hilf gen Meilan und gen Lamparten angeseit habend 1, also ist der edel Houpt marschalk von Bappen- 20 hein komen fur uns, hâtt der von des egenanten unsers herren des kunigs wegen an uns gevordret des ersten, das wir unser volk zû Meilan bi im laussind; môht das ouch nit gesin, das wir denne unser volk anderthalben manot bi im laussind ; macht das ouch nit gesin, so were einen manot in unserm kosten ; macht aber das ouch nit gesin, das wir denne unser volk umb sinen sold bi im laussint ; und das wir im ouch verstan gebend, mit 25 wie vil luten wir im helfen wellend, und welichen weg er uber das gebirg sôlle, das man im ouch darin ratte. daruf habend wir uns underrett: [1] das wir dem genanten unserm herren dem kunig mit unserm paner und mit funfhundert mannen helfen wöl- lend unz gen Meilan; doch das er uns denne fruntlich von im lausse ziechen, und ouch das uns sicherheitbrief werdint von dem herren von Meilan und ouch dem herzogen so von Saffoyg, das wir sicher durch irn schloss herschaft und land hinin und wider herus zichinde, och das man uns kost geb umb einen bescheidnen pfenning, und das wir darumb mit briefen versorgt werdint nach nottdurft. [2] aber umb das unser volk bi im harren sôlt zů Meilan, darumb ist gerett, das man denn 2, so hinin ziechen wer- dent, darin vollen gewalt geben sol, nach dem und inen begegnet. [3] daruf so ha- 35 bend die burger den raten enpholn, diß antwurt also ze verhabend unzit gen Baden uf den tag 3; doch so sol man denn von Bern und Solottern sôlich unser meinung ze ver- stand geben und si bitten, was si ze ratt werdint das si uns sôlichs ouch sagind, umb das wir doch mit einander ziehind in einer antwurt. und darzů mugen wir ouch diss unser erkantnus mindren und meren nach gelegenheit der sach und nach dem als uns 4o begegnet von den von Bern und Solottorn. 86. Hzg. Amadeus von Savoyen an K. Sigmund: wird gemäß den brieflichen Mit- teilungen des Königs und den mündlichen des Kämmerers Konrad von Weinsberg 1431 Маi 2. a) sic. b) fchll in der Vorl. c) sic. d) Vorl. heogen mit Haken über co. c) fehlt in der Vorl. 45 Vgl. S. 150 Anm. 2 und S. 151 Anm. I. Bedeutet hier und weiter unten „denen". a Vgl. S. 129.
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 157 aperiet, cui in dicendis per omnia adhibere velis tamquam nobis credencie plenam fidem. datum Narremberge secunda die mensis maji regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 Romanorum 21 et Bohemie undecimo. [supra] Illustri Amedeo duci Sabaudie etc. principi et consanguineo nostro carissimo. Ad mandatum dominib regis Caspar Sligk. 1431 Маi 2 85. Beschluß der Bürgermeister, beider Räte und des großen Rates von Zürich über die Antwort, die auf die Werbung des königlichen Gesandten Haupt von Pappen- heim (betr. Anzahl und Dienstdauer der dem Römischen König versprochenen Hilfs- truppen) auf dem Tage zu Baden gemeinsam mit anderen Eidgenossen erteilt 1431 Mai 17 Zürich. werden soll. 1431 Мai 17 Aus Zürich Staats-A. Stadtbuch nr. 4b fol. 16b-17a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Als man Hopt marschalk antwurt ze Baden uf dem tag von der vart wegen uber die berg zů ziechent. Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 91 nr. 138. — Benutzt von Müller, Geschichten Schweiner. Eidgenossenschaft 2. Aufl. 3, 175 Anm. 101 und 102. 15 1431 Mai 17 Item uf dornstag nechst vor dem heiligen pfingstag anno domini 1431 ist fur burgermeister beid rette und den grossen ratt, den man nempte die zweihundert, komen: als wir unserm gnedigosten herren dem Römschen etc. kung hilf gen Meilan und gen Lamparten angeseit habend 1, also ist der edel Houpt marschalk von Bappen- 20 hein komen fur uns, hâtt der von des egenanten unsers herren des kunigs wegen an uns gevordret des ersten, das wir unser volk zû Meilan bi im laussind; môht das ouch nit gesin, das wir denne unser volk anderthalben manot bi im laussind ; macht das ouch nit gesin, so were einen manot in unserm kosten ; macht aber das ouch nit gesin, das wir denne unser volk umb sinen sold bi im laussint ; und das wir im ouch verstan gebend, mit 25 wie vil luten wir im helfen wellend, und welichen weg er uber das gebirg sôlle, das man im ouch darin ratte. daruf habend wir uns underrett: [1] das wir dem genanten unserm herren dem kunig mit unserm paner und mit funfhundert mannen helfen wöl- lend unz gen Meilan; doch das er uns denne fruntlich von im lausse ziechen, und ouch das uns sicherheitbrief werdint von dem herren von Meilan und ouch dem herzogen so von Saffoyg, das wir sicher durch irn schloss herschaft und land hinin und wider herus zichinde, och das man uns kost geb umb einen bescheidnen pfenning, und das wir darumb mit briefen versorgt werdint nach nottdurft. [2] aber umb das unser volk bi im harren sôlt zů Meilan, darumb ist gerett, das man denn 2, so hinin ziechen wer- dent, darin vollen gewalt geben sol, nach dem und inen begegnet. [3] daruf so ha- 35 bend die burger den raten enpholn, diß antwurt also ze verhabend unzit gen Baden uf den tag 3; doch so sol man denn von Bern und Solottern sôlich unser meinung ze ver- stand geben und si bitten, was si ze ratt werdint das si uns sôlichs ouch sagind, umb das wir doch mit einander ziehind in einer antwurt. und darzů mugen wir ouch diss unser erkantnus mindren und meren nach gelegenheit der sach und nach dem als uns 4o begegnet von den von Bern und Solottorn. 86. Hzg. Amadeus von Savoyen an K. Sigmund: wird gemäß den brieflichen Mit- teilungen des Königs und den mündlichen des Kämmerers Konrad von Weinsberg 1431 Маi 2. a) sic. b) fchll in der Vorl. c) sic. d) Vorl. heogen mit Haken über co. c) fehlt in der Vorl. 45 Vgl. S. 150 Anm. 2 und S. 151 Anm. I. Bedeutet hier und weiter unten „denen". a Vgl. S. 129.
Strana 158
158 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Mai 24 die Reise nach Solothurn unterlassen; der Fürst von Piemont steht im Piemonte- sischen zur Unterstützung des Königs bereit. 1431 Mai 24 Thonon. 1431 Mai 24 Aus Turin Staats-A. Milanese, Cittă e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 152a cop. chart. coaeva. Serenissime princeps et metuendissime domine humilima recommendacione pre- missa. invictissime princeps. vestre celsitudinis litteras 1 per spectabilem militem dominum Conradum de Romsperg“ ejusdem imperialis majestatis ac sacri imperii camerarium et oratorem delatas reverenter recepi illarumque continenciam in omni sui parte ponderavi et insuper credenciam per eundem ejusdem celsitudinis parte eleganter relatam prono animo intellexi. per quas michi inter cetera signifficare dignata est eadem regia magestas de partibus Lombardie ab illustri filio meo carissimo duce Mediolani io nova recencia recepisse, que eandem serenitatem omnino promovent suum partibus in illis accessum plurimum accelerare, et ob hoc ipsam magestatem in dieta per eandem mecum et aliis de liga fidelibus ejusdem regie magestatis in Soloctero celebrare pro- posita quoquomodo interesse non posse. quod etsi michi, qui eandem cesaream celsitu- dinem totis conatibus meis videre et visitare annelabam, grave sit, sed quia tamen 15 eidem magestati ex causis justis disponere libuit aliter de ipsius ad partes Lombardie transitu, quietus in animo remansi, ab accessu dicti loci Solloteri, ad quem juxta man- data regia accedere promptus eram, me penitus retrahendo. quo vero ad illustrem primogenitum meum principem Pedemoncium, quem scribitis ad vobis serviendum et obsequendum per me partibus in illis destinandum, vestra eadem noverit serenitas ipsum 2o illico post recepcionem aliarum ultimarum ejusdem sublimitatis litterarum 2 ad partes Pedemoncium fore destinatum, ubi leto et libenti animo expectat et, dum eadem serenitas ad partes jandictas Lombardie applicuerit et ad eum propter hec duxerit mandandum, ipsum ad sibi honoriffice obsequendum promptum reperiet et paratum, prout premissa omnia idem spectabilis orator vestre ceptrigere magestati vive vocis oraculo poterit ex-25 plicare 3. ad cujus beneplacita jugiter paratus sum et quam conservare dignetur altissi- mus feliciter juxta vota. scriptum Thononii die 24 maji 1431. [supra] Serenissimo principi et domino domino Sigismundo dei gracia Romanorum regi semper augusto ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. regi domino meo metuendissimo. Ejusdem serenitatis humilimus et fidelis Amedeus dux Sabaudie etc. 30 1431 87. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen und desgl. an Mf. Johann Jakob von Mont- Juni 2 ferrat: schreibt über die Verzögerung seines Aufbruches nach Italien durch Unions- a) sic. 36 nr. 84. 2 nr. 80. 3 Konrad von Weinsberg reiste am 24 Mai von Thonon nach Nürnberg zuriick; an diesem Tage beglaubigte ihn Hrg. Amadeus bei der ſKurfürstin Mathilde von der Pfalx] Herrogin von Baiern (Tu- rin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 152 ab cop. chart. coaeva). — Der Floren- tinische Gesandte am Savoyischen Hofe Palla di Palla Strorxi berichtete am 24 Mai an die Dieci di Balia unter anderem: Ein Gesandter des Kai- sers sei mit 20 Pferden am 20 Mai hier einge- troffen und heute wieder abgereist. Laut Mitteilung des Herzogs habe er diesen benachrichtigt, daß der Kaiser sofort (presto) kommen müsse. Der Gesandte habe den Kaiser in Nürnberg sieben Tagereisen von hier entfernt verlassen, werde ihn aber bei seiner Rickkehr più avanti finden. Der Kaiser suche di fare acchordo co' Buemmi; gelinge ihm das, so werde 40 er Truppen von dort mitnehmen; wenn nicht, so werde er mit Schweixerischem Kriegsrolke kommen. (Florenz Staats-A. Signori, Carteggio, Responsive, Originali nr. 8 fol. 134 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit dem Datum Tononi die 24 45 madii 1431, präsentiert laut Dorsualnotix a dì 14 di giugno 1431 a hore 22; vgl. Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 272.)
158 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Mai 24 die Reise nach Solothurn unterlassen; der Fürst von Piemont steht im Piemonte- sischen zur Unterstützung des Königs bereit. 1431 Mai 24 Thonon. 1431 Mai 24 Aus Turin Staats-A. Milanese, Cittă e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 152a cop. chart. coaeva. Serenissime princeps et metuendissime domine humilima recommendacione pre- missa. invictissime princeps. vestre celsitudinis litteras 1 per spectabilem militem dominum Conradum de Romsperg“ ejusdem imperialis majestatis ac sacri imperii camerarium et oratorem delatas reverenter recepi illarumque continenciam in omni sui parte ponderavi et insuper credenciam per eundem ejusdem celsitudinis parte eleganter relatam prono animo intellexi. per quas michi inter cetera signifficare dignata est eadem regia magestas de partibus Lombardie ab illustri filio meo carissimo duce Mediolani io nova recencia recepisse, que eandem serenitatem omnino promovent suum partibus in illis accessum plurimum accelerare, et ob hoc ipsam magestatem in dieta per eandem mecum et aliis de liga fidelibus ejusdem regie magestatis in Soloctero celebrare pro- posita quoquomodo interesse non posse. quod etsi michi, qui eandem cesaream celsitu- dinem totis conatibus meis videre et visitare annelabam, grave sit, sed quia tamen 15 eidem magestati ex causis justis disponere libuit aliter de ipsius ad partes Lombardie transitu, quietus in animo remansi, ab accessu dicti loci Solloteri, ad quem juxta man- data regia accedere promptus eram, me penitus retrahendo. quo vero ad illustrem primogenitum meum principem Pedemoncium, quem scribitis ad vobis serviendum et obsequendum per me partibus in illis destinandum, vestra eadem noverit serenitas ipsum 2o illico post recepcionem aliarum ultimarum ejusdem sublimitatis litterarum 2 ad partes Pedemoncium fore destinatum, ubi leto et libenti animo expectat et, dum eadem serenitas ad partes jandictas Lombardie applicuerit et ad eum propter hec duxerit mandandum, ipsum ad sibi honoriffice obsequendum promptum reperiet et paratum, prout premissa omnia idem spectabilis orator vestre ceptrigere magestati vive vocis oraculo poterit ex-25 plicare 3. ad cujus beneplacita jugiter paratus sum et quam conservare dignetur altissi- mus feliciter juxta vota. scriptum Thononii die 24 maji 1431. [supra] Serenissimo principi et domino domino Sigismundo dei gracia Romanorum regi semper augusto ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. regi domino meo metuendissimo. Ejusdem serenitatis humilimus et fidelis Amedeus dux Sabaudie etc. 30 1431 87. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen und desgl. an Mf. Johann Jakob von Mont- Juni 2 ferrat: schreibt über die Verzögerung seines Aufbruches nach Italien durch Unions- a) sic. 36 nr. 84. 2 nr. 80. 3 Konrad von Weinsberg reiste am 24 Mai von Thonon nach Nürnberg zuriick; an diesem Tage beglaubigte ihn Hrg. Amadeus bei der ſKurfürstin Mathilde von der Pfalx] Herrogin von Baiern (Tu- rin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 152 ab cop. chart. coaeva). — Der Floren- tinische Gesandte am Savoyischen Hofe Palla di Palla Strorxi berichtete am 24 Mai an die Dieci di Balia unter anderem: Ein Gesandter des Kai- sers sei mit 20 Pferden am 20 Mai hier einge- troffen und heute wieder abgereist. Laut Mitteilung des Herzogs habe er diesen benachrichtigt, daß der Kaiser sofort (presto) kommen müsse. Der Gesandte habe den Kaiser in Nürnberg sieben Tagereisen von hier entfernt verlassen, werde ihn aber bei seiner Rickkehr più avanti finden. Der Kaiser suche di fare acchordo co' Buemmi; gelinge ihm das, so werde 40 er Truppen von dort mitnehmen; wenn nicht, so werde er mit Schweixerischem Kriegsrolke kommen. (Florenz Staats-A. Signori, Carteggio, Responsive, Originali nr. 8 fol. 134 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit dem Datum Tononi die 24 45 madii 1431, präsentiert laut Dorsualnotix a dì 14 di giugno 1431 a hore 22; vgl. Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 272.)
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 159 verhandlungen mit den Böhmen; will jetzt unverzüglich nach Italien weiterziehen; wiederholt den früheren Befehl an die Adressaten, alle Beziehungen zu Venedig zu lösen, und gebietet ihnen, den Krieg gegen Venedig und dessen Verbündete sofort zu beginnen. 1431 Juni 2 Bamberg. 1431 Juni 2 An Hernog Amadeus von Saroyen: U aus Turin Staats-A. Lettere, Principi forestieri, Ale- magna etc. mazzo 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. Auf der Rückseite ist von einer gleich- reitigen Hand bemerkt Littera imperialis, quod dominus dux Sabaudie (adherencia facta cum Venetis non obstante) adversus Venetos eosdem rebelles imperii insurgat guerram eis faciendo. Die kweite Hälfte dieses Briefes und desjenigen an den Markgrafen von Montferrat stimmt naheru wörtlich mit dem königlichen 10 Mandat vom 20 April 1431 (nr. 80) überein. — Ebenda Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 155 ab cop. chart. coaera. — Ebd. Diplomi imperiali mazzo 8 nr. 14 cop. membr. coaeva. — Ebd. Liber litterarum imperialium fol. 142b�143b cop. chart. saec. 16. — Gedruckt bei Guichenon a. a. O. 4, 280 ohne Quellenangabe. An Markgraf Johann Jakob ron Montferrat: L coll. der Druck bei Linig, Cod. Italiae dipl. 2, 2327-2328. 15 Uberschrift: Literae Sigismundi Romanorum ad Johannem Jacobum marchionem Montisferratensem de bello Venetis s. R. imperio morem gerere renuentibus inferendo scriptac, d. d. 2. jun. an. 1431. Adresse und Kontrasignatur fehlen. — Regest bei Altmann nr. 8597. — Benutat von Aschbach 3, 483 (rgl. 4, 44 Anm. 5); Bexold a. a. O. 3, 160 Anm. 3; Kagelmacher a. a. O. S. 116 Anm. I. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex. Illustris princeps, consaguinee carissime. quamquam majestatem nostram satis commoverit liga et confederacio, quas cum Venetis et Florentinis tempore litis preterite iniisti 1, cum ille non mediocriter contra nos et sacrum Romanum imperium tendebant et tendunt, tamen illud mansuetudine regia transeuntes a tibi pro eo hucusque nil mali 25 intulimus, quin pocius te requisivimus, ut hujusmodib adherenciis pretermissis nobis- cumc contra prefatos Venetos rebelles " nostrose insurgeres, prout tam ex scriptis ? quam nuncciis 3 nostris ad te creberrime missis clarius collegisti. et ecce singulis nego- ciis nostris dispositis et familia curie nostre ad Mediolanum premissa 4 in precinctu eramus eorum vestigia quantocius subsequendi, sed heretici Bohemie ad nos miserunt so petentes 5 nos instanter pro convencione mutua sub spe bone concordie 5. ad quos ut nil, quod ad bonum fidei et reduccionem ipsorum conferre posset, per nos intemptatum maneret, non parcendo laboribus et fatigis cum ipsis convenimus ferventi sollicitu- dine laborantes, ut hanc pestem aliqualiter possemus compescere, per quod cedes vita- rentur et tolleretur effusio saguinis Christiani. sed quia cum principibus doctoribus et s5 aliis peritissimis viris ipsos ad nullam honestam viam deflectere nec eos aliqua potueri- mus! mansuetudine et pietate mollire, sine conclusione ab invicem discessimus et re- quisitis de novo principibus nobilibus et communitatibus sacri imperii, ut cum exercitu suo juxta determinacionem in Nuremberga factam ad Bohemiam accelerent, huc appli- cuimus et sine intermissione omni qua poterimus festinancia die noctuque ad Italiam 40 continuabimus gressus nostros, dispositi omnino procedere et a quibuscunque fidelibus nostris procedi facere armata manu contra Venetos antiquos hostes et rebelles imperii, qui multa detinent ex bonis majestati nostre et imperio sacro tam extra Italiam quam eciam in Italia spectantibus, et ita per dei graciam procedendo et procedi faciendo, ut occupata et abstracta recuperentur et ipsi Veneti, qui funiculos suos in aliena minus 45 juste extendunt et se supra se extollunt, debite compescantur. et quemadmodum, ut pre- 20 a) L transeuntur. b) L ejusmodi. c) om. L. d) om. L. e) L add. nobiscum. f) L procinctu. g) I. petenter. h) L potuimus. Hxg. Amadeus hatte sich am II Juli 1426 mit Venedig und Florenz gegen den Herxog von Mailand 50 verbüindet. Vgl. S. II Anm. 2. Auch Mf. Johann Jakob unterhielt Beriehungen zur Liga. Vgl. S. 87 Anm. 3. 2 3 4 5 Vgl. nrr. 50. 78. 80 und 84. Vgl. S. 128 und nr. 84. Vgl. nr. 93. Vgl. S. 155 Anm. I.
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 159 verhandlungen mit den Böhmen; will jetzt unverzüglich nach Italien weiterziehen; wiederholt den früheren Befehl an die Adressaten, alle Beziehungen zu Venedig zu lösen, und gebietet ihnen, den Krieg gegen Venedig und dessen Verbündete sofort zu beginnen. 1431 Juni 2 Bamberg. 1431 Juni 2 An Hernog Amadeus von Saroyen: U aus Turin Staats-A. Lettere, Principi forestieri, Ale- magna etc. mazzo 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. Auf der Rückseite ist von einer gleich- reitigen Hand bemerkt Littera imperialis, quod dominus dux Sabaudie (adherencia facta cum Venetis non obstante) adversus Venetos eosdem rebelles imperii insurgat guerram eis faciendo. Die kweite Hälfte dieses Briefes und desjenigen an den Markgrafen von Montferrat stimmt naheru wörtlich mit dem königlichen 10 Mandat vom 20 April 1431 (nr. 80) überein. — Ebenda Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 155 ab cop. chart. coaera. — Ebd. Diplomi imperiali mazzo 8 nr. 14 cop. membr. coaeva. — Ebd. Liber litterarum imperialium fol. 142b�143b cop. chart. saec. 16. — Gedruckt bei Guichenon a. a. O. 4, 280 ohne Quellenangabe. An Markgraf Johann Jakob ron Montferrat: L coll. der Druck bei Linig, Cod. Italiae dipl. 2, 2327-2328. 15 Uberschrift: Literae Sigismundi Romanorum ad Johannem Jacobum marchionem Montisferratensem de bello Venetis s. R. imperio morem gerere renuentibus inferendo scriptac, d. d. 2. jun. an. 1431. Adresse und Kontrasignatur fehlen. — Regest bei Altmann nr. 8597. — Benutat von Aschbach 3, 483 (rgl. 4, 44 Anm. 5); Bexold a. a. O. 3, 160 Anm. 3; Kagelmacher a. a. O. S. 116 Anm. I. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex. Illustris princeps, consaguinee carissime. quamquam majestatem nostram satis commoverit liga et confederacio, quas cum Venetis et Florentinis tempore litis preterite iniisti 1, cum ille non mediocriter contra nos et sacrum Romanum imperium tendebant et tendunt, tamen illud mansuetudine regia transeuntes a tibi pro eo hucusque nil mali 25 intulimus, quin pocius te requisivimus, ut hujusmodib adherenciis pretermissis nobis- cumc contra prefatos Venetos rebelles " nostrose insurgeres, prout tam ex scriptis ? quam nuncciis 3 nostris ad te creberrime missis clarius collegisti. et ecce singulis nego- ciis nostris dispositis et familia curie nostre ad Mediolanum premissa 4 in precinctu eramus eorum vestigia quantocius subsequendi, sed heretici Bohemie ad nos miserunt so petentes 5 nos instanter pro convencione mutua sub spe bone concordie 5. ad quos ut nil, quod ad bonum fidei et reduccionem ipsorum conferre posset, per nos intemptatum maneret, non parcendo laboribus et fatigis cum ipsis convenimus ferventi sollicitu- dine laborantes, ut hanc pestem aliqualiter possemus compescere, per quod cedes vita- rentur et tolleretur effusio saguinis Christiani. sed quia cum principibus doctoribus et s5 aliis peritissimis viris ipsos ad nullam honestam viam deflectere nec eos aliqua potueri- mus! mansuetudine et pietate mollire, sine conclusione ab invicem discessimus et re- quisitis de novo principibus nobilibus et communitatibus sacri imperii, ut cum exercitu suo juxta determinacionem in Nuremberga factam ad Bohemiam accelerent, huc appli- cuimus et sine intermissione omni qua poterimus festinancia die noctuque ad Italiam 40 continuabimus gressus nostros, dispositi omnino procedere et a quibuscunque fidelibus nostris procedi facere armata manu contra Venetos antiquos hostes et rebelles imperii, qui multa detinent ex bonis majestati nostre et imperio sacro tam extra Italiam quam eciam in Italia spectantibus, et ita per dei graciam procedendo et procedi faciendo, ut occupata et abstracta recuperentur et ipsi Veneti, qui funiculos suos in aliena minus 45 juste extendunt et se supra se extollunt, debite compescantur. et quemadmodum, ut pre- 20 a) L transeuntur. b) L ejusmodi. c) om. L. d) om. L. e) L add. nobiscum. f) L procinctu. g) I. petenter. h) L potuimus. Hxg. Amadeus hatte sich am II Juli 1426 mit Venedig und Florenz gegen den Herxog von Mailand 50 verbüindet. Vgl. S. II Anm. 2. Auch Mf. Johann Jakob unterhielt Beriehungen zur Liga. Vgl. S. 87 Anm. 3. 2 3 4 5 Vgl. nrr. 50. 78. 80 und 84. Vgl. S. 128 und nr. 84. Vgl. nr. 93. Vgl. S. 155 Anm. I.
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1431 Juni 2 1431 Juni 2 160 misimus, dileccioni tue plerisque vicibus mandavimus, ut cum potencia tua nobiscum deberes insurgere, illud idem eciam novissime per magnificum Conradum de Weins- perg “ camerarium nostrum et fidelem dilectum nunciando, ita denuo et ex superhabun- danti eidem tue dileccioni firmissime precipiendo mandamus [u. s. w. wie in nr. 80 S. 152 Z. 40 requirentes bis S. 153 Z. 13 providebis]. datum Bamberge secunda die junii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 b Romanorum 21 et Bohemie 11. [in verso] Illustri Amedeo duci Sa- baudie etc. principi et consaguineo nostro carissimo. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 88. K. Sigmund an Schultheiß und Rat von Luzern: teilt ihnen mit, daß er spätestens Sept. 6 in acht bis zehn Tagen in Feldkirch sein und dort mit ihnen und den Eidgenossen über den Zug nach der Lombardei endgültig beschließen wolle; begehrt, daß sie un- verzüglich Bevollmächtigte dorthin schicken. 1431 September 6 Augsburg. Aus Luxern Staats-A. Fach Ausland: Deutsches Reich fase. 3 (Militärwesen und Kriege) orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 92 ur. 14I und bei Alt- таnn nr. 8832. 15 1431 Sept. 6 Sigmund von gots genaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Lieben getreüen. wir lassen euch wissen, das wir ytzunt 1 herkomen sein und 20 meinen uns on verziehene von hynnen gen Feltkirch zu fugen, also das wir hoffen in acht oder zehen tagen uff das lengst nach datum ditzs brieffs ye doselbs zu sein 2. und wann wir mit euch sunderlich zu reden haben als von unsers zugs wegen gen Lamparten, als wir euch dann nechst auch bey unserm lieben getreuen Haupt marschalken zu guter masse emboten haben 3, dorumb begern wir von euch mit sunderlichem fleisse, das ir 25 ewer freund mit voller macht von derselben sachen wegen zu uns gen Feltkirch on verziehen sendet, uß den sachen verrer zu reden und entlich zu besliessen, als wir dann andern ewern eydgenossen ouch geschriben haben 4, als wir euch des sunderlich wol getrawen so haben wir ouch sust grosse und treffliche sach zu reden, die wir euch nit schreiben mogen. dorumb lasset euch derynned nichts sawmen, wann wir zu so geben zu Augspurg am donerstag vor unser liben Feltkirch nit beharren mogen 5. frawen tag nativitatis unser rich des Hungerischen etc. im 45 des Romischen im 21 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Dem schultheissen und rat der statt zu Lucern unsern und des reichs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 35 143t 89. K. Sigmund an Schultheiß und Rat von Luzern: sollen unverziglich Bevollmächtigte Sept. 17 nach Feldkirch schicken, wohin er sich jetzt begiebt. 1431 September 17 Lindau. Aus Luzern Staats-A. Fach Ausland: Deutsches Reich fasc. 3 (Militärwesen und Kriege) orig. chart. lit. clausa c. sig. in c. impr. del. Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 92 ur. II und bei Altmann nr. 8853. 40 a) L Venspergh. b) L 14. c) cm.; orig. vezziehen. d) sic. Am 3 September. Vgl. S. I38. Die Ankunft des Königs in Feldkirch erfolgte am 20 September. Vgl. S. 138. 3 Vgl. S. 128. 1 Wir haben nur das vorliegende, an Luxern ge- richtete Schreiben aufgefunden. 5 Der Aufenthalt Sigmunds in Feldkirch dauerte bis vum 28 Oktober. Ugl. nr. 184. 45
1431 Juni 2 1431 Juni 2 160 misimus, dileccioni tue plerisque vicibus mandavimus, ut cum potencia tua nobiscum deberes insurgere, illud idem eciam novissime per magnificum Conradum de Weins- perg “ camerarium nostrum et fidelem dilectum nunciando, ita denuo et ex superhabun- danti eidem tue dileccioni firmissime precipiendo mandamus [u. s. w. wie in nr. 80 S. 152 Z. 40 requirentes bis S. 153 Z. 13 providebis]. datum Bamberge secunda die junii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 b Romanorum 21 et Bohemie 11. [in verso] Illustri Amedeo duci Sa- baudie etc. principi et consaguineo nostro carissimo. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 88. K. Sigmund an Schultheiß und Rat von Luzern: teilt ihnen mit, daß er spätestens Sept. 6 in acht bis zehn Tagen in Feldkirch sein und dort mit ihnen und den Eidgenossen über den Zug nach der Lombardei endgültig beschließen wolle; begehrt, daß sie un- verzüglich Bevollmächtigte dorthin schicken. 1431 September 6 Augsburg. Aus Luxern Staats-A. Fach Ausland: Deutsches Reich fase. 3 (Militärwesen und Kriege) orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 92 ur. 14I und bei Alt- таnn nr. 8832. 15 1431 Sept. 6 Sigmund von gots genaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Lieben getreüen. wir lassen euch wissen, das wir ytzunt 1 herkomen sein und 20 meinen uns on verziehene von hynnen gen Feltkirch zu fugen, also das wir hoffen in acht oder zehen tagen uff das lengst nach datum ditzs brieffs ye doselbs zu sein 2. und wann wir mit euch sunderlich zu reden haben als von unsers zugs wegen gen Lamparten, als wir euch dann nechst auch bey unserm lieben getreuen Haupt marschalken zu guter masse emboten haben 3, dorumb begern wir von euch mit sunderlichem fleisse, das ir 25 ewer freund mit voller macht von derselben sachen wegen zu uns gen Feltkirch on verziehen sendet, uß den sachen verrer zu reden und entlich zu besliessen, als wir dann andern ewern eydgenossen ouch geschriben haben 4, als wir euch des sunderlich wol getrawen so haben wir ouch sust grosse und treffliche sach zu reden, die wir euch nit schreiben mogen. dorumb lasset euch derynned nichts sawmen, wann wir zu so geben zu Augspurg am donerstag vor unser liben Feltkirch nit beharren mogen 5. frawen tag nativitatis unser rich des Hungerischen etc. im 45 des Romischen im 21 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Dem schultheissen und rat der statt zu Lucern unsern und des reichs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 35 143t 89. K. Sigmund an Schultheiß und Rat von Luzern: sollen unverziglich Bevollmächtigte Sept. 17 nach Feldkirch schicken, wohin er sich jetzt begiebt. 1431 September 17 Lindau. Aus Luzern Staats-A. Fach Ausland: Deutsches Reich fasc. 3 (Militärwesen und Kriege) orig. chart. lit. clausa c. sig. in c. impr. del. Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 92 ur. II und bei Altmann nr. 8853. 40 a) L Venspergh. b) L 14. c) cm.; orig. vezziehen. d) sic. Am 3 September. Vgl. S. I38. Die Ankunft des Königs in Feldkirch erfolgte am 20 September. Vgl. S. 138. 3 Vgl. S. 128. 1 Wir haben nur das vorliegende, an Luxern ge- richtete Schreiben aufgefunden. 5 Der Aufenthalt Sigmunds in Feldkirch dauerte bis vum 28 Oktober. Ugl. nr. 184. 45
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 161 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen tzeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. Lieben getrewen. als wir euch vor 1 von Ougspurg geschriben und begert haben, das ir ewer freunde zu uns gen Feltkirch schicken soltet von sache wegen in dem- 5 selben unserm brieve begriffen, also lassen wir euch wissen, das wir heutt von den Sept. 17 gnaden gotes herkomen sein, und wollen uns uff morgen 2, ob got will, erheben und Sept. 18 furbaß on alles sawmen gen Feltkirch fügen. dorumb so begern wir von euch und bitten euch mit sunderlichem flisse, das ir ewer freunde zu stunden zu uns gen Feltkirch schicken wollet. und tut dorynne nit anders, als wir euch des sunderlich wol glouben und getruen. doran tut ir uns sunderlich dancknemkeyt und wolgevallen. geben zu Lindaw am montag nach des heiligen crewtz tag exaltacionis unser riche des Ungri- schen etc. im 45 des Romischen im 21 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Dem schultheissen und rat der stat zu Luczern unsern und des 15 richs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Slik. 10 1431 Sept. 17 1431 Sept. 17 20 90. K. Sigmund an Luzern und desgl. an St. Gallen: schreibt unter Hinweis auf die Er- H31 gebnislosigkeit des Eidgenössischen Tages zu Zug, daß er von den Eidgenossen 2000 Knechte (von St. Gallen 100) auf drei Monate, und zwar für den 25 November, nach Chiavenna haben wolle; begehrt ihren Bescheid auf dem Eidgenössischen Tage, den er zum 11 November nach Luzern berufen hat. 1431 Oktober 27 Feldkirch. Okt. 27 An Luxern: L aus Luxern Staats-A. Fach Ausland: Deutsches Reich fase. 1 (Deutsche Könige und Kaiser) orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. del. Auf der Rückseite steht von einer gleichzeitigen, wohl der königlichen Kanzlei angehörenden Hand Luczern. Die Vorlage ist besonders gegen den Schlußt hin sehr beschädigt; die Licken haben wir teils ohne weiteres ergänxt, teils durch kursiven Druck kennt- 25 lich gemacht. — Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 93 nr. 141 und bei Altmann nr. 8933. An St. Gallen: G coll. St. Gallen Stadt-A. Truck VII nr. 2 Stück 4 orig. chart. lit. pat. c. sig. in c. impr. del. — Regest bei Altmann nr. 8932. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des richs 3o und zu Hungern zu Behem etc. kunig embieten den ersamen a burgermeister rat und burgeren der stat zu Luczern b unsern und des richs lieben getruen unser gnad und alles gut. ersamen und lieben getruen. wir haben vert an euch d bringen und e verkunden lassen unsern tzug gen Weltschen€ landen und euchg umb hilff gebeten 3. dornach haben wir unsern marschalk zu euchh gesandt und aber uns zu unsern und des richs 35 trefflichen geschefften zu dienen bitten lassen 4. und nu als wir personlich herkomen sein, haben wir mit ewern i sendboten, die irk gemeinlich her zu uns gesandt hett 1 aber geredt und in unser begerung und meynung geoffenbart 5, die sich ouch dorumbm eins tags gen Czug einten, uns ein anntwort uff solich unser meynung zu geben. und als ir € und dieselben ewer° eidgenossen » doselbs bei einander gewezen seit " 5, haben 40 wir verstanden, daz irr uns nit habts antworten mogen, dorumb daz irt nit gewisset habt u, wie vil wir leutt begerten und wie lang zu haben v. nu haben wir uns bedacht 15 a) om. G. b) ( Sant Gallen statt zu Luczern. c) ersamen und om. G. d) 6 unsere liebe getruen die Eyd- genossen statt euch. e) und verkunden om. G. f) G Welischen. g) G sy. h) G in. i) 6 iren. k) 6 sy. 1) G hetten. m) 6 add. neülich. n) G om. ir und. o) om. G. p) L eigenossen. q) 6 sein. r) G sy. s) G haben. t) 6 sy. u) G haben. v) G halten. Am 6 September 1431 (nr. 88). Der Weitermarsch nach Feldkirch wurde erst am 20 September angetreten. Vgl. S. 138. Deutsche Reichstags-Akten X. „ 4 5 Vgl. S. 150 Anm. 2. Vgl. S. 128. Vgl. S. 130. 21
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 161 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen tzeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. Lieben getrewen. als wir euch vor 1 von Ougspurg geschriben und begert haben, das ir ewer freunde zu uns gen Feltkirch schicken soltet von sache wegen in dem- 5 selben unserm brieve begriffen, also lassen wir euch wissen, das wir heutt von den Sept. 17 gnaden gotes herkomen sein, und wollen uns uff morgen 2, ob got will, erheben und Sept. 18 furbaß on alles sawmen gen Feltkirch fügen. dorumb so begern wir von euch und bitten euch mit sunderlichem flisse, das ir ewer freunde zu stunden zu uns gen Feltkirch schicken wollet. und tut dorynne nit anders, als wir euch des sunderlich wol glouben und getruen. doran tut ir uns sunderlich dancknemkeyt und wolgevallen. geben zu Lindaw am montag nach des heiligen crewtz tag exaltacionis unser riche des Ungri- schen etc. im 45 des Romischen im 21 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Dem schultheissen und rat der stat zu Luczern unsern und des 15 richs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Slik. 10 1431 Sept. 17 1431 Sept. 17 20 90. K. Sigmund an Luzern und desgl. an St. Gallen: schreibt unter Hinweis auf die Er- H31 gebnislosigkeit des Eidgenössischen Tages zu Zug, daß er von den Eidgenossen 2000 Knechte (von St. Gallen 100) auf drei Monate, und zwar für den 25 November, nach Chiavenna haben wolle; begehrt ihren Bescheid auf dem Eidgenössischen Tage, den er zum 11 November nach Luzern berufen hat. 1431 Oktober 27 Feldkirch. Okt. 27 An Luxern: L aus Luxern Staats-A. Fach Ausland: Deutsches Reich fase. 1 (Deutsche Könige und Kaiser) orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. del. Auf der Rückseite steht von einer gleichzeitigen, wohl der königlichen Kanzlei angehörenden Hand Luczern. Die Vorlage ist besonders gegen den Schlußt hin sehr beschädigt; die Licken haben wir teils ohne weiteres ergänxt, teils durch kursiven Druck kennt- 25 lich gemacht. — Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 93 nr. 141 und bei Altmann nr. 8933. An St. Gallen: G coll. St. Gallen Stadt-A. Truck VII nr. 2 Stück 4 orig. chart. lit. pat. c. sig. in c. impr. del. — Regest bei Altmann nr. 8932. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des richs 3o und zu Hungern zu Behem etc. kunig embieten den ersamen a burgermeister rat und burgeren der stat zu Luczern b unsern und des richs lieben getruen unser gnad und alles gut. ersamen und lieben getruen. wir haben vert an euch d bringen und e verkunden lassen unsern tzug gen Weltschen€ landen und euchg umb hilff gebeten 3. dornach haben wir unsern marschalk zu euchh gesandt und aber uns zu unsern und des richs 35 trefflichen geschefften zu dienen bitten lassen 4. und nu als wir personlich herkomen sein, haben wir mit ewern i sendboten, die irk gemeinlich her zu uns gesandt hett 1 aber geredt und in unser begerung und meynung geoffenbart 5, die sich ouch dorumbm eins tags gen Czug einten, uns ein anntwort uff solich unser meynung zu geben. und als ir € und dieselben ewer° eidgenossen » doselbs bei einander gewezen seit " 5, haben 40 wir verstanden, daz irr uns nit habts antworten mogen, dorumb daz irt nit gewisset habt u, wie vil wir leutt begerten und wie lang zu haben v. nu haben wir uns bedacht 15 a) om. G. b) ( Sant Gallen statt zu Luczern. c) ersamen und om. G. d) 6 unsere liebe getruen die Eyd- genossen statt euch. e) und verkunden om. G. f) G Welischen. g) G sy. h) G in. i) 6 iren. k) 6 sy. 1) G hetten. m) 6 add. neülich. n) G om. ir und. o) om. G. p) L eigenossen. q) 6 sein. r) G sy. s) G haben. t) 6 sy. u) G haben. v) G halten. Am 6 September 1431 (nr. 88). Der Weitermarsch nach Feldkirch wurde erst am 20 September angetreten. Vgl. S. 138. Deutsche Reichstags-Akten X. „ 4 5 Vgl. S. 150 Anm. 2. Vgl. S. 128. Vgl. S. 130. 21
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1431 Okt. 27 Nov, 11 162 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. und unser sach gewegen und uberslagen, daz wir uns von den gemeinen Eydgenossen wolten an zweitausent knechten benugen lassen zu dem, das wir von dem von Chur: von dem von Tokenburg *? den Appitzelern " und andern unsern getruen? hoffen uf. ezubringen, also das die drey monad, so sy uber berg qwemen, in unserm diénst beliben und unserm houptman, den wir in zuschaffen werden, gewertig wern % und getrauen, das euch das gering und gar leicht sein solle, uns solich dienst zu unsern und des richs so grossen eren und nutz zu tun. dorumb so begern wir von euch, ermanen und bitten euch ouch mit sunderm ernst und flisse und so wir best mogen, daz ir in solichen unsern notlichen sachen euch willig finden lasset ? und doruff uff sand Mertins ° tag nechst- kunftig bey! euch, do wir alle ander * Eydgenossen * hinbeschiden und besandt haben, unser botschafft, die wir dohin ^ ouch zu tun meynen 5, ein antwort gebet i, dornach wir uns gerichten mogen. und tut dorynne, als wir ein gantz und untzwifenlich getruen zu euch haben, fur andern angesehen das wir euch vil* gnaden guts und furdrung be- wiset haben und hinfur, ob got wil, gnediclicher und mer zu tun meynen, wann wir ewer leut, ob got wil, frolich und mit nutz und gewin also wider zu euch fertigen und sy also versorgen wollen, das ir und sy gern sehen sollet, habt, und das ander leut begern werden uns zu dienen und zu volgen. wir meynen sy das ir uns also gedienet ouch von einander! nit zu teilen, sunder bey einander also zu haben" und zu stercken, das sy wol on sorg sein sollen. wer' aber sach, das euch" zu swer dauchte, die ewrn also uff drey monad und ° uff ewern sold uns zu senden (des wir doch nit hoffen, sunder y , getruen, ir werdet das gar williclich tun), dannoch deworten das solich sach « nit zur- Nov. 11 stosse *, so haben wir unser botschafft, die uff sandt Martis tag zu Lucem bey * euch Nov, 25 sein sol, befolhen, mit euch von des soldes wegen verer zu reden, als ir dann von ir! wol vernemmen werdet, und getruen euch wol, ir werdet euch in den sachen gantz willigen und euch also schicken, das solich ewer lute vyrtzehentag nach sandt Martis а) G Tockenburg. b) G Appitzellern; add. ouch. dorynue ouch wol bedorffen, so haben wir euch zu unser, hilff uff hundert knecht überslagen. euch underredet. e) G Martis. 1) L ist hier beschädigt, dach dürfte unsere Lesart richtig sein; 6 gen Lutzern mit dem Zusatz die owern sondet. g) om. G. №) @ ада. и® dic czeit. i) G zu geben. k) ( alezeit gnedig und willig gewesen sein statí vil — haben, 1) G den Eydgenossen. m) G halten. n) G add. das. o) om. O, p) L verdet. q) Z soch. г) G zustosse. s) (6 om. bey euch. t) G in. c) G add. und wann wir ewer und ander unser getruen hilff d) G add. ! Bf. Johannes IV von. Chur. * Gf. Friedrich VII von. Toggenburg. * Durch den obersten saczmaister in Ungern Lien- hart Noffry von Bajmoex erhielt Sigmund acht Streitwagen xugesandt. Sie kamen unter Führung des Pasken, eines königlichen Dieners, um den 26 Sep- tember von Niirnberg nach Augsburg. Wie letxteres an diesem Tage an Haupt von Pappenheim und desgl. an Kaspar Schlick schrieb , Augsburger Wagenleuten vereinbart, daß sie den xu den Streitwagen gehórigen blunder auf fünf sechs- spänmwigen Wagen für 55 rhein. Gulden nach Mem- mingen und von dort binnen 14 Tagen nach Feld- kirch befördern sollten; er hatte sich dann aber eines anderen besonnen, die Wagen einstweilen in Augsburg gelassen und an den Köniy geschrieben, (Augsburg | Stadt - A. Briefbuch III fol. 150% cop. chart. coaeva.) In einem nicht mehr vorhandenen Briefe teilte Sigmund den Augsburgern mit, daß Meister Hans, Büchsenmeister von Salxburg, mit seinen. Gesellen xu ihm kommen und alle bůchsen, die zü den streitwägen gericht sein, alle Hand- büchsen, alle türpfaül, pulfer und alles andere Zu- hatte Pasken mit fünf behör, auch die in Nürnberg gekauften. Handbichsen und. des Büchsenmeisters Hermann Frischmüt ge- schierr und gezewg mitbringen solle; sie möchten æuschen, ob sieh alles auf ein oder xwei Wagen nach Feldkirch befördern lasse. Zugleich schickte er ihnen durch Hansen Wanner 80 Dukaten. Die Augsburger antworteten am 3 November, daß sie einen sechsspännigen Wagen beschafft hätten, der anderhalben und dreissig zentner und ainlif pfund swär aufladen solle, und xwei Pferde zü des Besch- kans [śdentisci. mit dem oben genannten Pasken?] wagen. Von den 38 Dukaten, die sie durch Frisch- mit rom Künig erhalten hiitten, hiitten sie dem Fuhr- mani 24 rhein. Gulden fiir die Fahrt nach Lin- dau gexahlt, den Rest — 18 Dukaten 1 rhein. Gul- den und 40 Augsburger Pfemmige — an Frischmit xurückgegeben. Von den durch Wanner gesandten 80 Dukaten seien 51 rhein. Gulden für den Unter- halt der. küniglichen. YVerkleute. ausgegeben: worden; den Rest von 40 Dukaten bringe Beschkan 2t. ( Augs- burg Stadi-A. a. a. O. fol. 1543 cop. chart. coaevd.) * Vgl. nr. 91 10 15 > 0 ro b 30 40 = b
1431 Okt. 27 Nov, 11 162 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. und unser sach gewegen und uberslagen, daz wir uns von den gemeinen Eydgenossen wolten an zweitausent knechten benugen lassen zu dem, das wir von dem von Chur: von dem von Tokenburg *? den Appitzelern " und andern unsern getruen? hoffen uf. ezubringen, also das die drey monad, so sy uber berg qwemen, in unserm diénst beliben und unserm houptman, den wir in zuschaffen werden, gewertig wern % und getrauen, das euch das gering und gar leicht sein solle, uns solich dienst zu unsern und des richs so grossen eren und nutz zu tun. dorumb so begern wir von euch, ermanen und bitten euch ouch mit sunderm ernst und flisse und so wir best mogen, daz ir in solichen unsern notlichen sachen euch willig finden lasset ? und doruff uff sand Mertins ° tag nechst- kunftig bey! euch, do wir alle ander * Eydgenossen * hinbeschiden und besandt haben, unser botschafft, die wir dohin ^ ouch zu tun meynen 5, ein antwort gebet i, dornach wir uns gerichten mogen. und tut dorynne, als wir ein gantz und untzwifenlich getruen zu euch haben, fur andern angesehen das wir euch vil* gnaden guts und furdrung be- wiset haben und hinfur, ob got wil, gnediclicher und mer zu tun meynen, wann wir ewer leut, ob got wil, frolich und mit nutz und gewin also wider zu euch fertigen und sy also versorgen wollen, das ir und sy gern sehen sollet, habt, und das ander leut begern werden uns zu dienen und zu volgen. wir meynen sy das ir uns also gedienet ouch von einander! nit zu teilen, sunder bey einander also zu haben" und zu stercken, das sy wol on sorg sein sollen. wer' aber sach, das euch" zu swer dauchte, die ewrn also uff drey monad und ° uff ewern sold uns zu senden (des wir doch nit hoffen, sunder y , getruen, ir werdet das gar williclich tun), dannoch deworten das solich sach « nit zur- Nov. 11 stosse *, so haben wir unser botschafft, die uff sandt Martis tag zu Lucem bey * euch Nov, 25 sein sol, befolhen, mit euch von des soldes wegen verer zu reden, als ir dann von ir! wol vernemmen werdet, und getruen euch wol, ir werdet euch in den sachen gantz willigen und euch also schicken, das solich ewer lute vyrtzehentag nach sandt Martis а) G Tockenburg. b) G Appitzellern; add. ouch. dorynue ouch wol bedorffen, so haben wir euch zu unser, hilff uff hundert knecht überslagen. euch underredet. e) G Martis. 1) L ist hier beschädigt, dach dürfte unsere Lesart richtig sein; 6 gen Lutzern mit dem Zusatz die owern sondet. g) om. G. №) @ ада. и® dic czeit. i) G zu geben. k) ( alezeit gnedig und willig gewesen sein statí vil — haben, 1) G den Eydgenossen. m) G halten. n) G add. das. o) om. O, p) L verdet. q) Z soch. г) G zustosse. s) (6 om. bey euch. t) G in. c) G add. und wann wir ewer und ander unser getruen hilff d) G add. ! Bf. Johannes IV von. Chur. * Gf. Friedrich VII von. Toggenburg. * Durch den obersten saczmaister in Ungern Lien- hart Noffry von Bajmoex erhielt Sigmund acht Streitwagen xugesandt. Sie kamen unter Führung des Pasken, eines königlichen Dieners, um den 26 Sep- tember von Niirnberg nach Augsburg. Wie letxteres an diesem Tage an Haupt von Pappenheim und desgl. an Kaspar Schlick schrieb , Augsburger Wagenleuten vereinbart, daß sie den xu den Streitwagen gehórigen blunder auf fünf sechs- spänmwigen Wagen für 55 rhein. Gulden nach Mem- mingen und von dort binnen 14 Tagen nach Feld- kirch befördern sollten; er hatte sich dann aber eines anderen besonnen, die Wagen einstweilen in Augsburg gelassen und an den Köniy geschrieben, (Augsburg | Stadt - A. Briefbuch III fol. 150% cop. chart. coaeva.) In einem nicht mehr vorhandenen Briefe teilte Sigmund den Augsburgern mit, daß Meister Hans, Büchsenmeister von Salxburg, mit seinen. Gesellen xu ihm kommen und alle bůchsen, die zü den streitwägen gericht sein, alle Hand- büchsen, alle türpfaül, pulfer und alles andere Zu- hatte Pasken mit fünf behör, auch die in Nürnberg gekauften. Handbichsen und. des Büchsenmeisters Hermann Frischmüt ge- schierr und gezewg mitbringen solle; sie möchten æuschen, ob sieh alles auf ein oder xwei Wagen nach Feldkirch befördern lasse. Zugleich schickte er ihnen durch Hansen Wanner 80 Dukaten. Die Augsburger antworteten am 3 November, daß sie einen sechsspännigen Wagen beschafft hätten, der anderhalben und dreissig zentner und ainlif pfund swär aufladen solle, und xwei Pferde zü des Besch- kans [śdentisci. mit dem oben genannten Pasken?] wagen. Von den 38 Dukaten, die sie durch Frisch- mit rom Künig erhalten hiitten, hiitten sie dem Fuhr- mani 24 rhein. Gulden fiir die Fahrt nach Lin- dau gexahlt, den Rest — 18 Dukaten 1 rhein. Gul- den und 40 Augsburger Pfemmige — an Frischmit xurückgegeben. Von den durch Wanner gesandten 80 Dukaten seien 51 rhein. Gulden für den Unter- halt der. küniglichen. YVerkleute. ausgegeben: worden; den Rest von 40 Dukaten bringe Beschkan 2t. ( Augs- burg Stadi-A. a. a. O. fol. 1543 cop. chart. coaevd.) * Vgl. nr. 91 10 15 > 0 ro b 30 40 = b
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 163 tag 1 zu Clavenn 2 sein a, in dem nammen gotes furbaß zu cziehen mit den, die b wir in zuschicken werden. das wollen wir gen euch altzeit gnediclich erkennen und euch dese in gut nymmer vergessen. geben zu Feltkirch nach Cristi gepurd 1400 und im 31 jaren an sandt Simons und sandt d Jude abent e unser riche des Hungerischen etc. 5 im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1431 Okt. 27 1431 Okt. 27 91. K. Sigmund beglaubigt bei den Eidgenossen als seinen Gesandten zum Luzerner Tage den Ludwig vom Rossel, Grafen von St. Ursi. 1431 Oktober 28 Feldkirch. 1431 Okt. 28 10 Aus Luxern Staats-A. Fach Ausland: Deutsches Reich fasc. 2 (Gesandte) orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 93 nr. HI und bei Ali- mann nr. 8944. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des richs i5 und zu Hungern zu Behem etc. kunig embieten den burgermeistern und reten der stet Czurch Bern in Uchtlanda Lutzern und Solatern, den ammannen und lantleuten zu Switz Czug Glaris Underwalden und Zursee und andern iren eydgenossen unsern und des richs lieben getruen unser gnad und alles gut. ersamen und lieben getruen. als wir euch nechst3 geschriben und ettlich begerung an euch getan und gebeten haben, 20 uns uff sand Mertins tag nechstkunfftig zu Lutzern ein antwort zu geben, also senden Nov. Hl wir zu euch den edeln Ludwig vom Rossel graven zu sandt Ursi unsern lieben ge- truen, sulch antwort von euch an unser stat zu nemen und euch unser meynung furzu- bringen, und begern mit flisß, was er euch sagen und erzelen wirt das ir im des als uns selber gentzlich gelaubet. geben zu Feltkirch nach Cristi gepurdt 1400 jar und 25 im 31 jare an sandt Symons und Jude tag unser riche des Hungerischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. 1431 Okt. 28 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. b. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von Mailand nr. 92�100. 3o 92. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Giacobbe d'Iseo, seinen Gesandten bei K. Sigmund: teilt ihm den Inhalt von Gesprächen mit, die er mit Bartolommeo Mosca und einigen Venetianischen Gefangenen über das Kommen K. Sigmunds nach Italien geführt hat; soll dem König davon erzählen und ihn bitten, den für sein Kommen festgesetzten Termin einzuhalten. 1431 April 14 Cusago. 1431 April 14 40 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart., vier Seiten, von denen zwei und die Hälfte der dritten beschrieben sind. Das Konxept ist ron zwei oder drei Hän- den stark korrigiert. Wir haben in den Varianten nur die wesentlichen Korrekturen erwähnt; wo nichts anderes bemerkt ist, rihren sie vom Konxipienten her. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 10-12 ebendaher. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 115. Cum in campaneis nuper essemus motumque satis animum haberemus pro multis, que antea senseramus de serenissimo domino nostro rege, qui multis ex causis dicebatur 35 a) G add. do ouch die Eydgenossen sein werden. b) om. G. c) G das. d) om. G. e) ist in Leüber ausgerischtes tag geschrieben. Also nicht „an s. Martinstag“ ſNov. II], wie 15 in der Amtl. Sammlug der älteren Eidgenöss. Ab- schiede 2, 93 angegeben ist. 2 a Chiavenna. Am 27 Oktober 1431 (nr. 90). 21*
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 163 tag 1 zu Clavenn 2 sein a, in dem nammen gotes furbaß zu cziehen mit den, die b wir in zuschicken werden. das wollen wir gen euch altzeit gnediclich erkennen und euch dese in gut nymmer vergessen. geben zu Feltkirch nach Cristi gepurd 1400 und im 31 jaren an sandt Simons und sandt d Jude abent e unser riche des Hungerischen etc. 5 im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1431 Okt. 27 1431 Okt. 27 91. K. Sigmund beglaubigt bei den Eidgenossen als seinen Gesandten zum Luzerner Tage den Ludwig vom Rossel, Grafen von St. Ursi. 1431 Oktober 28 Feldkirch. 1431 Okt. 28 10 Aus Luxern Staats-A. Fach Ausland: Deutsches Reich fasc. 2 (Gesandte) orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 93 nr. HI und bei Ali- mann nr. 8944. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des richs i5 und zu Hungern zu Behem etc. kunig embieten den burgermeistern und reten der stet Czurch Bern in Uchtlanda Lutzern und Solatern, den ammannen und lantleuten zu Switz Czug Glaris Underwalden und Zursee und andern iren eydgenossen unsern und des richs lieben getruen unser gnad und alles gut. ersamen und lieben getruen. als wir euch nechst3 geschriben und ettlich begerung an euch getan und gebeten haben, 20 uns uff sand Mertins tag nechstkunfftig zu Lutzern ein antwort zu geben, also senden Nov. Hl wir zu euch den edeln Ludwig vom Rossel graven zu sandt Ursi unsern lieben ge- truen, sulch antwort von euch an unser stat zu nemen und euch unser meynung furzu- bringen, und begern mit flisß, was er euch sagen und erzelen wirt das ir im des als uns selber gentzlich gelaubet. geben zu Feltkirch nach Cristi gepurdt 1400 jar und 25 im 31 jare an sandt Symons und Jude tag unser riche des Hungerischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. 1431 Okt. 28 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. b. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Herzog von Mailand nr. 92�100. 3o 92. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Giacobbe d'Iseo, seinen Gesandten bei K. Sigmund: teilt ihm den Inhalt von Gesprächen mit, die er mit Bartolommeo Mosca und einigen Venetianischen Gefangenen über das Kommen K. Sigmunds nach Italien geführt hat; soll dem König davon erzählen und ihn bitten, den für sein Kommen festgesetzten Termin einzuhalten. 1431 April 14 Cusago. 1431 April 14 40 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart., vier Seiten, von denen zwei und die Hälfte der dritten beschrieben sind. Das Konxept ist ron zwei oder drei Hän- den stark korrigiert. Wir haben in den Varianten nur die wesentlichen Korrekturen erwähnt; wo nichts anderes bemerkt ist, rihren sie vom Konxipienten her. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 10-12 ebendaher. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 115. Cum in campaneis nuper essemus motumque satis animum haberemus pro multis, que antea senseramus de serenissimo domino nostro rege, qui multis ex causis dicebatur 35 a) G add. do ouch die Eydgenossen sein werden. b) om. G. c) G das. d) om. G. e) ist in Leüber ausgerischtes tag geschrieben. Also nicht „an s. Martinstag“ ſNov. II], wie 15 in der Amtl. Sammlug der älteren Eidgenöss. Ab- schiede 2, 93 angegeben ist. 2 a Chiavenna. Am 27 Oktober 1431 (nr. 90). 21*
Strana 164
164 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 April 14 ad has Italie partes non venturus, evocavimus ad nos Bartholameum Muscam, qui forte tunc aderat. primis autem verbis ab eo strictissime quesivimus, quid ipse crederet de regie majestatis adventu. Bartholameus ilico respondit, quod in suo recessu viderat dominum nostrum regem ad suum huc accessum omnino dispositum nec esse aliquid in contrarium, quin potius regem ipsum omnino venturum. replicavimus nos, quod non petebamus, qualis esset regia dispositio, quando recesserat, quia“ tune de electione novi pontificis noticiam non habuerat 1, sed qualis presens et quid nunc ipse Bartholameus de adventu suo crederet, adverteretque nobis meram veritatem exprimere. subjunxit ipse, non posse aliam spem et credulitatem habere quam ut veniat, cum ita promiserit atque juraverit nec debeat a promissis et juramento deficere, et alia quedam hujusmodi 10 verba habuit, quibus, etsi regem ipsum venturum semper dixerit, non tamen visus est nobis, quando b loquebamur de electione novi pontificis, in secunda responsione sua ita certum facere regium adventum, sicut in prioribus verbis fecerat. addidimus e nos, quod pariter credebamus et credere volebamus eum esse venturum disponebamusque ad terminum usque promissum 2 patienti animo expectare, etiam si certi essemus universum 15 statum amittere ; sed lapso termino faceremus, ut possemus, et, si nequiremus conditiones, quas vellemus, habere, non deficeret saltem nobis ad quod melius obtinere possemus, rebusque nostris curaremus aliter providere. subjunximus postea, quod non miraretur, si taliter loquebamur, quia cognoscebamus, quod per expectationem hujusmodi expone- bamus hunc statum nostrum summo periculo, et ab omnibus dicebatur nobis regiam 20 majestatem non esse venturam. proximisque diebus dum colloquium haberemus cum certis armigeris inimicorum nostrorum captis apud Soncinum3 et de adventu domini nostri regis loqueremur dicentes coram eis „qualiter facietis vos et alii inimici nostri veniente in adjutorium nostrum cesarea majestate?“, ipsi armigeri visi fuerant nobis irri- dere atque truffari dicentes: ".. dux Mediolani, reputamini apud omnes non imprudens 25 esse; sed Veneti et Florentini dicunt, si opinionem habetis, quod rex veniat in Italiam, et in adventu suo vestra facitis fundamenta, satis aberrare videmini, et apud eos ac suarum gentium capitaneos reputatur certissimum, quod non veniet. dicunt enim, quod id satis judicari potest ab experientia temporis retroacti, atque etiam, quod vos, dux Mediolani, videre et cognoscere potuistis, quam utilis alias vobis fuerit expectatio vestra, so pro qua perdidistis unam ex melioribus partibus status vestri; ulterius quod, si rex ipse veniret, non deberetis in suis auxiliis spem aliqualem habere, quia bene visum fuit, qualiter aliis temporibus se gesserit in similibus". dicuntur d alia graviora, ista precipue (sicut e ipsi narrabant armigeri), quod alias, dum rex Francorum ipsum Romanorum regem ad partes Francie evocasset, ut ipsi Francorum regi, quem tunc Anglici opprimebant, 35 pacem cum Anglicis daret aut auxilium contra eos, et ipse idem rex Francorum confideret et expectaret ab ipso Romanorum rege aut ipsam pacem aut auxilium obtinere, ipse Romanorum rex, quam primum attigit, cum Anglicis se conjunxit 4 et eorum partes fovit ac favoribus suis adjuvit ipsique Francorum regi penitus adversatus est, arguentes 5 a) quia — habuerat am Rande nachgetragen. b) quando — pontificis nachträglich (vielleicht con dritter Hand) cin- 40 gefügt. c) addidimus — venturum von der zweiten Hand am Rande nachgetragen; bei Osio fehlt dieser Passus. d) dicuntur — precipue korr, aus et quod magis est, dicunt ipsi Veneti et Florentini alia graviora et inter cetera. e) sicut — armigeri am Rande nachgetragen mit Verweisungsscichen; Osio fügt die Worte weiter unten hinter dicunt preterea ein. 1 Aus dieser Bemerkung des Herrogs geht hervor, daß Mosca Nürnberg vor Mitte Märx verlassen hatte, da die Nachricht vom Tode Martins V etwa um den 15 Märs herum dorthin gelangte (vgl. S. I4 Anm. 1). Vielleicht war er Anfang Februar mit Brunoro della Scala num König gereist. 2 Vgl. ur. 51 art. 7. 3 Vgl. S. 96 Anm. 1. 4 Vgl. darüber Lenz, K. Sigismund und Hein- rich V von England (Berlin 1871); Caro, Das Bündnis von Canterbury (Gotha 1880); Gierth, Die Vermittlungsversuche K. Sigmunds zwischen Frank- reich und England 1416 (Hall. Diss. 1895); auch 50 Finke, Acta concilii Constanciensis 1, 255 ff. 46
164 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 April 14 ad has Italie partes non venturus, evocavimus ad nos Bartholameum Muscam, qui forte tunc aderat. primis autem verbis ab eo strictissime quesivimus, quid ipse crederet de regie majestatis adventu. Bartholameus ilico respondit, quod in suo recessu viderat dominum nostrum regem ad suum huc accessum omnino dispositum nec esse aliquid in contrarium, quin potius regem ipsum omnino venturum. replicavimus nos, quod non petebamus, qualis esset regia dispositio, quando recesserat, quia“ tune de electione novi pontificis noticiam non habuerat 1, sed qualis presens et quid nunc ipse Bartholameus de adventu suo crederet, adverteretque nobis meram veritatem exprimere. subjunxit ipse, non posse aliam spem et credulitatem habere quam ut veniat, cum ita promiserit atque juraverit nec debeat a promissis et juramento deficere, et alia quedam hujusmodi 10 verba habuit, quibus, etsi regem ipsum venturum semper dixerit, non tamen visus est nobis, quando b loquebamur de electione novi pontificis, in secunda responsione sua ita certum facere regium adventum, sicut in prioribus verbis fecerat. addidimus e nos, quod pariter credebamus et credere volebamus eum esse venturum disponebamusque ad terminum usque promissum 2 patienti animo expectare, etiam si certi essemus universum 15 statum amittere ; sed lapso termino faceremus, ut possemus, et, si nequiremus conditiones, quas vellemus, habere, non deficeret saltem nobis ad quod melius obtinere possemus, rebusque nostris curaremus aliter providere. subjunximus postea, quod non miraretur, si taliter loquebamur, quia cognoscebamus, quod per expectationem hujusmodi expone- bamus hunc statum nostrum summo periculo, et ab omnibus dicebatur nobis regiam 20 majestatem non esse venturam. proximisque diebus dum colloquium haberemus cum certis armigeris inimicorum nostrorum captis apud Soncinum3 et de adventu domini nostri regis loqueremur dicentes coram eis „qualiter facietis vos et alii inimici nostri veniente in adjutorium nostrum cesarea majestate?“, ipsi armigeri visi fuerant nobis irri- dere atque truffari dicentes: ".. dux Mediolani, reputamini apud omnes non imprudens 25 esse; sed Veneti et Florentini dicunt, si opinionem habetis, quod rex veniat in Italiam, et in adventu suo vestra facitis fundamenta, satis aberrare videmini, et apud eos ac suarum gentium capitaneos reputatur certissimum, quod non veniet. dicunt enim, quod id satis judicari potest ab experientia temporis retroacti, atque etiam, quod vos, dux Mediolani, videre et cognoscere potuistis, quam utilis alias vobis fuerit expectatio vestra, so pro qua perdidistis unam ex melioribus partibus status vestri; ulterius quod, si rex ipse veniret, non deberetis in suis auxiliis spem aliqualem habere, quia bene visum fuit, qualiter aliis temporibus se gesserit in similibus". dicuntur d alia graviora, ista precipue (sicut e ipsi narrabant armigeri), quod alias, dum rex Francorum ipsum Romanorum regem ad partes Francie evocasset, ut ipsi Francorum regi, quem tunc Anglici opprimebant, 35 pacem cum Anglicis daret aut auxilium contra eos, et ipse idem rex Francorum confideret et expectaret ab ipso Romanorum rege aut ipsam pacem aut auxilium obtinere, ipse Romanorum rex, quam primum attigit, cum Anglicis se conjunxit 4 et eorum partes fovit ac favoribus suis adjuvit ipsique Francorum regi penitus adversatus est, arguentes 5 a) quia — habuerat am Rande nachgetragen. b) quando — pontificis nachträglich (vielleicht con dritter Hand) cin- 40 gefügt. c) addidimus — venturum von der zweiten Hand am Rande nachgetragen; bei Osio fehlt dieser Passus. d) dicuntur — precipue korr, aus et quod magis est, dicunt ipsi Veneti et Florentini alia graviora et inter cetera. e) sicut — armigeri am Rande nachgetragen mit Verweisungsscichen; Osio fügt die Worte weiter unten hinter dicunt preterea ein. 1 Aus dieser Bemerkung des Herrogs geht hervor, daß Mosca Nürnberg vor Mitte Märx verlassen hatte, da die Nachricht vom Tode Martins V etwa um den 15 Märs herum dorthin gelangte (vgl. S. I4 Anm. 1). Vielleicht war er Anfang Februar mit Brunoro della Scala num König gereist. 2 Vgl. ur. 51 art. 7. 3 Vgl. S. 96 Anm. 1. 4 Vgl. darüber Lenz, K. Sigismund und Hein- rich V von England (Berlin 1871); Caro, Das Bündnis von Canterbury (Gotha 1880); Gierth, Die Vermittlungsversuche K. Sigmunds zwischen Frank- reich und England 1416 (Hall. Diss. 1895); auch 50 Finke, Acta concilii Constanciensis 1, 255 ff. 46
Strana 165
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 165 ipsi Veneti“ et Florentini (sicut nobis dicti armigeri referebant) quod, si venerit, nobis 1431 April 14 contingere poterit illud idem et forte deterius et, cum sperabimus ipsum adjutorem et fautorem habere, eum ipsum inimicum habebimus. dicunt preterea, quod ipse Roma- norum rex magnum Teucrorum principem multis persuasionibus ad fiendas secum treu- 5 guas induxerat, dicens quod exinde sequeretur depressio Venetorum inimicorum utrius- que partis, cui depressioni volebat et ipse rex Romanorum intendere, firmatisque, ut optabat, treuguis 1 tantum fecerat cum illo Teucrorum principe affirmando et promittendo, quod volebat agere contra Venetos et ad id intelligere se cum eo, quod ipsum Teu- crorum principem cum Venetis in guerra posuerit; quem postea solum in impresia illa 1o dimisit, quia nunquam ipse Romanorum rex agere voluit contra Venetos, quicquid pro- miserit dicto principi. cujus rei causa princeps ipse Teucrorum tandem coactus est cum ipsis Venetis pacem assumere 2. multa similia dicti b armigeri referebant, que a Venetis et Florentinis dicebantur. sed nos denique omnia hec Venetorum et Florentinorum verba rejecimus et detestati fuimus semper affirmantes, quod dominus noster rex in ad- 15 ventu suo et in ceteris omnia faceret, que promiserat, addentes ulterius quod, sicut ipsi armigeri, qui sunt genus quoddam infimum, respectu regie majestatis fidem servabant alter alteri, ita credere debebamus, quod suppremus omnium rex et dominus imperator fidem et juramenta servaret nec declinaret ullatenus. hec omnia voluimus seriose describere, sicuti processerunte, non quia illa Venetorum et Florentinorum verba cure- 20 mus satis quidem enormia atque turpia, sed ut quelibet cum ipso Bartholameo Musca per nos dicta et relata ab illis armigeris tibi nota faciamus tuque de singulis avisare possis dominum nostrum regem, si videris et judicaveris omnia sibi fore dicenda; si vero aliqua fuerint, que non dicenda viderentur, quia forsan haberent animum regium perturbare, possis illa silere, et denique ut dicere et silere possis in ista materia, sicut 25 prudentie tue videbitur. neque enim vellemus, ut aliqua dicerentur, que molestiam aut displicentiam darent domino nostro regi. quicquid autem dicturus sis, denique supplices atque instes, quod majestas sua taliter operari dignetur, ut inimici nostri mendaces omnes appareant et cognoscant eum ipsum in termino promisso venisse, nobis videlicet adjutorem, ipsis vero potentem et maximum adversarium, qualem adhuc experti non so fuerint. et postremo facias, ut speramus, nec sileas majestati sue, quod, si non venerit, ipse profecto quedam fabula vulgi erit cadetque in derisionem omnium Italorum. Cusaghi 14 aprilis 1431. [supra] Jacobino de Iseo. 1431 April 14 35 93. K. Sigmund giebt drei gen. Gesandten, die er zur Vorbereitung seiner Ankunft nach Italien vorausschickt, Vollmacht zu Verhandlungen mit Hzg. Filippo Maria von Mailand und dessen Gegnern und überhaupt zur Ausführung alles dessen, was in [1431] Маi 1 seinem, des Reiches und des Herzogs Interesse liegen wird. Nürnberg. [143I] Mai I 40 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 131b cop. chart. coaera. Unter dem Text Caspar. Zu Anfang steht links am Rande Procuratorium. Regest bei Altmann nr. 8551. Sigismundus etc. notum facimus etc. quia nos ad providendum rebus Italicis, que (proch dolor) huc subjacuerunt discriminosis periculis et hodie substrate sunt, nisi 45 a) Veneti — referebant von der dritten Hand korr. für armigeri finaliter. b) dicti — dicebantur von der dritten Hand hinzugefügt. c) in der Vorl. folgt getilgt nescientes, si Bartholameus ipse ea singula intimabit, contenti et volentes, quod tu dominum nostrum regem de quibuscunque hujusmodi avises et. Vgl. S. 88 Anm. I. 2 In Adrianopel am 4 September 1430. Fgl. Romanin a. a. O. 4, 233-236 und oben S. 87 Anm. I.
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 165 ipsi Veneti“ et Florentini (sicut nobis dicti armigeri referebant) quod, si venerit, nobis 1431 April 14 contingere poterit illud idem et forte deterius et, cum sperabimus ipsum adjutorem et fautorem habere, eum ipsum inimicum habebimus. dicunt preterea, quod ipse Roma- norum rex magnum Teucrorum principem multis persuasionibus ad fiendas secum treu- 5 guas induxerat, dicens quod exinde sequeretur depressio Venetorum inimicorum utrius- que partis, cui depressioni volebat et ipse rex Romanorum intendere, firmatisque, ut optabat, treuguis 1 tantum fecerat cum illo Teucrorum principe affirmando et promittendo, quod volebat agere contra Venetos et ad id intelligere se cum eo, quod ipsum Teu- crorum principem cum Venetis in guerra posuerit; quem postea solum in impresia illa 1o dimisit, quia nunquam ipse Romanorum rex agere voluit contra Venetos, quicquid pro- miserit dicto principi. cujus rei causa princeps ipse Teucrorum tandem coactus est cum ipsis Venetis pacem assumere 2. multa similia dicti b armigeri referebant, que a Venetis et Florentinis dicebantur. sed nos denique omnia hec Venetorum et Florentinorum verba rejecimus et detestati fuimus semper affirmantes, quod dominus noster rex in ad- 15 ventu suo et in ceteris omnia faceret, que promiserat, addentes ulterius quod, sicut ipsi armigeri, qui sunt genus quoddam infimum, respectu regie majestatis fidem servabant alter alteri, ita credere debebamus, quod suppremus omnium rex et dominus imperator fidem et juramenta servaret nec declinaret ullatenus. hec omnia voluimus seriose describere, sicuti processerunte, non quia illa Venetorum et Florentinorum verba cure- 20 mus satis quidem enormia atque turpia, sed ut quelibet cum ipso Bartholameo Musca per nos dicta et relata ab illis armigeris tibi nota faciamus tuque de singulis avisare possis dominum nostrum regem, si videris et judicaveris omnia sibi fore dicenda; si vero aliqua fuerint, que non dicenda viderentur, quia forsan haberent animum regium perturbare, possis illa silere, et denique ut dicere et silere possis in ista materia, sicut 25 prudentie tue videbitur. neque enim vellemus, ut aliqua dicerentur, que molestiam aut displicentiam darent domino nostro regi. quicquid autem dicturus sis, denique supplices atque instes, quod majestas sua taliter operari dignetur, ut inimici nostri mendaces omnes appareant et cognoscant eum ipsum in termino promisso venisse, nobis videlicet adjutorem, ipsis vero potentem et maximum adversarium, qualem adhuc experti non so fuerint. et postremo facias, ut speramus, nec sileas majestati sue, quod, si non venerit, ipse profecto quedam fabula vulgi erit cadetque in derisionem omnium Italorum. Cusaghi 14 aprilis 1431. [supra] Jacobino de Iseo. 1431 April 14 35 93. K. Sigmund giebt drei gen. Gesandten, die er zur Vorbereitung seiner Ankunft nach Italien vorausschickt, Vollmacht zu Verhandlungen mit Hzg. Filippo Maria von Mailand und dessen Gegnern und überhaupt zur Ausführung alles dessen, was in [1431] Маi 1 seinem, des Reiches und des Herzogs Interesse liegen wird. Nürnberg. [143I] Mai I 40 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 131b cop. chart. coaera. Unter dem Text Caspar. Zu Anfang steht links am Rande Procuratorium. Regest bei Altmann nr. 8551. Sigismundus etc. notum facimus etc. quia nos ad providendum rebus Italicis, que (proch dolor) huc subjacuerunt discriminosis periculis et hodie substrate sunt, nisi 45 a) Veneti — referebant von der dritten Hand korr. für armigeri finaliter. b) dicti — dicebantur von der dritten Hand hinzugefügt. c) in der Vorl. folgt getilgt nescientes, si Bartholameus ipse ea singula intimabit, contenti et volentes, quod tu dominum nostrum regem de quibuscunque hujusmodi avises et. Vgl. S. 88 Anm. I. 2 In Adrianopel am 4 September 1430. Fgl. Romanin a. a. O. 4, 233-236 und oben S. 87 Anm. I.
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166 celeriter provideatur, disposuimus personaliter intrare Italiam et pro aptandis nobis hospiciis ceterisque opportunis magnificos Brunorium de la Scala 1 comitem Sancti Montis Verone et Vincencie vicarium generalem, Ladislaum de Tamasi magistrum curie et Laurencium de Ederwar marescallum consiliarios et fideles nostros dilectos premisimus, ne tamen usque ad nostrum felicem adventum aliqua eveniant nobis et illustri filio nostro 5 carissimo duci Mediolani nociva, dictis consiliariis nostris, de quorum probitate intemerata fide et experiencia amplissima plene confidimus, tamquam nunciis et ambasiatoribus nostris animo deliberato et ex certa sciencia dedimus et damus per presentes plenam et omnimodam facultatem et potestatem, cum prefato filio nostro carissimo quascumque res pro nobis et imperio ac dilectione et statu suo conferentes agendi et pertractandi 10 et inter ipsum et quoscumque principes comites magnates nobiles et communitates secum differentes placitandi audiendi videndi intentiones nostras dicendi deliberandi ipsosque amicabiliter et simpliciter sine strepitu componendi et omnem litis materiam sopiendi omnesque penas excessus et si quas incidissent per nos graciose relaxandas promittendi omnesque et singulos juxta posse nobis et imperio attrahendi invitandi et queque alia 15 faciendi et peragendi, que nobis et sacro imperio ac filio nostro prefato et statui suo utilia esse poterunt quoquo modo, ratum et gratum habentes et habere volentes quitquid per dictos consiliarios nostros in premissis actum terminatum fuerit sive gestum. datum Nüremberge die prima maji. presencium majestatis. 1431 94. K. Sigmund bevollmächtigt vier gen. Räte zur Erneuerung aller zwischen ihm und 2o Juli 2 1431 Juli 2 Hzg. Filippo Maria von Mailand früher geschlossenen Verträge. bezw. Sept. 6 bezw. September 6 Nürnberg bezw. Augsburg. Die Vollmacht vom 2 Juli 1431: W aus Wien H. H. St. A. Urkunden cop. membr. coaeva, inseriert dem Vertrage rom I August 1431 (vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 96 unter I). — R coll. ebenda Reichsregistraturbuch J fol. 140 ab cop. chart. coaera. Beginnt Sigismundus etc. notum facimus etc. Da- 25 tum Nüremberge die 2 mensis julii. Unter dem Text Caspar. — M coll. Mailand Staats-A. Registro du- cale C (alias F) fol. 371 ab cop. chart. saec. 15, inseriert wie W. — Gedruckt bei Du Mont, Corps unir. dipl. du droit des gens II, 2 pag. 242-243 aus M; daraus bei Pray, Annales regum Hungariac 2, 302- 303 und bei Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 7 pag. 328-330; ferner bei Linig, Cod. Italiae dipl. 3, 489-490 ohne Quellenangabe. — Regest bei Aschbach 3, 483-484 (vgl. 4, 53) und bei Altmann nr. 8663. — 30 Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 116-117. Die Vollmacht rom 6 September 1431: U coll. Wien H. H. St. A. Urkunden cop. membr. coacva, inseriert dem Vertrage com 19 September 1431 (ogl. die Quellenbeschreibung unserer ur. 99 unter U). Datum Auguste die sexto mensis septembris anno domini milesimo quadringentesimo tricesimo primo regno- rum nostrorum anno Hungarie etc. quadringentesimo quinto Romanorum vigesimo primo et Boemie duo- 35 decimo. [1431] Mai 1 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 11431/ Mai I 1431 Sept. 6 Sigismondus dei gratia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie Dalmatie Croatie etc. rex. notum facimus tenore presentium universis, quemadmodum alias 2 magnifico Brunorio de la Scala comiti Sancti Montis Verone et Vicentie vicario generali mandatum potestatem et facultatem plenissimam dedimus ad iniendum cum 40 illustri Filipo Mariab Anglo duce Mediolani principe et filio nostro carissimo nostro et imperii sacri nomine certas conventiones et uniones pro introitu nostro personali ad Italiam preparando, sicuti tam littera mandati quam inscriptiones federum inter nos utrinque facte et date 3 id clarius attestaturd, ita a negotiis, que pro tota Christianitate et bono imperii hic peragere habuimus 4, deo volente liberatie et ilis hordinate dispo- 45 sitis nobisque jam ad intrandum Italiam in puncto paratis 5, prefato Brunorio ac magni- a) RM ineundum. b) R Marie. c) R add. nostri. d) R attestantur. e) R libenter statt liberati et; M liberali. 1 2 3 Vgl. auch Altmann nr. 8548. Vgl. nr. 51 S. 90 Z. 31-32. Vgl. S. 23-24 und nrr. 51 und 52. 4 Vgl. S. 137. Vgl. S. I31. 5 50
166 celeriter provideatur, disposuimus personaliter intrare Italiam et pro aptandis nobis hospiciis ceterisque opportunis magnificos Brunorium de la Scala 1 comitem Sancti Montis Verone et Vincencie vicarium generalem, Ladislaum de Tamasi magistrum curie et Laurencium de Ederwar marescallum consiliarios et fideles nostros dilectos premisimus, ne tamen usque ad nostrum felicem adventum aliqua eveniant nobis et illustri filio nostro 5 carissimo duci Mediolani nociva, dictis consiliariis nostris, de quorum probitate intemerata fide et experiencia amplissima plene confidimus, tamquam nunciis et ambasiatoribus nostris animo deliberato et ex certa sciencia dedimus et damus per presentes plenam et omnimodam facultatem et potestatem, cum prefato filio nostro carissimo quascumque res pro nobis et imperio ac dilectione et statu suo conferentes agendi et pertractandi 10 et inter ipsum et quoscumque principes comites magnates nobiles et communitates secum differentes placitandi audiendi videndi intentiones nostras dicendi deliberandi ipsosque amicabiliter et simpliciter sine strepitu componendi et omnem litis materiam sopiendi omnesque penas excessus et si quas incidissent per nos graciose relaxandas promittendi omnesque et singulos juxta posse nobis et imperio attrahendi invitandi et queque alia 15 faciendi et peragendi, que nobis et sacro imperio ac filio nostro prefato et statui suo utilia esse poterunt quoquo modo, ratum et gratum habentes et habere volentes quitquid per dictos consiliarios nostros in premissis actum terminatum fuerit sive gestum. datum Nüremberge die prima maji. presencium majestatis. 1431 94. K. Sigmund bevollmächtigt vier gen. Räte zur Erneuerung aller zwischen ihm und 2o Juli 2 1431 Juli 2 Hzg. Filippo Maria von Mailand früher geschlossenen Verträge. bezw. Sept. 6 bezw. September 6 Nürnberg bezw. Augsburg. Die Vollmacht vom 2 Juli 1431: W aus Wien H. H. St. A. Urkunden cop. membr. coaeva, inseriert dem Vertrage rom I August 1431 (vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 96 unter I). — R coll. ebenda Reichsregistraturbuch J fol. 140 ab cop. chart. coaera. Beginnt Sigismundus etc. notum facimus etc. Da- 25 tum Nüremberge die 2 mensis julii. Unter dem Text Caspar. — M coll. Mailand Staats-A. Registro du- cale C (alias F) fol. 371 ab cop. chart. saec. 15, inseriert wie W. — Gedruckt bei Du Mont, Corps unir. dipl. du droit des gens II, 2 pag. 242-243 aus M; daraus bei Pray, Annales regum Hungariac 2, 302- 303 und bei Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 7 pag. 328-330; ferner bei Linig, Cod. Italiae dipl. 3, 489-490 ohne Quellenangabe. — Regest bei Aschbach 3, 483-484 (vgl. 4, 53) und bei Altmann nr. 8663. — 30 Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 116-117. Die Vollmacht rom 6 September 1431: U coll. Wien H. H. St. A. Urkunden cop. membr. coacva, inseriert dem Vertrage com 19 September 1431 (ogl. die Quellenbeschreibung unserer ur. 99 unter U). Datum Auguste die sexto mensis septembris anno domini milesimo quadringentesimo tricesimo primo regno- rum nostrorum anno Hungarie etc. quadringentesimo quinto Romanorum vigesimo primo et Boemie duo- 35 decimo. [1431] Mai 1 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 11431/ Mai I 1431 Sept. 6 Sigismondus dei gratia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie Dalmatie Croatie etc. rex. notum facimus tenore presentium universis, quemadmodum alias 2 magnifico Brunorio de la Scala comiti Sancti Montis Verone et Vicentie vicario generali mandatum potestatem et facultatem plenissimam dedimus ad iniendum cum 40 illustri Filipo Mariab Anglo duce Mediolani principe et filio nostro carissimo nostro et imperii sacri nomine certas conventiones et uniones pro introitu nostro personali ad Italiam preparando, sicuti tam littera mandati quam inscriptiones federum inter nos utrinque facte et date 3 id clarius attestaturd, ita a negotiis, que pro tota Christianitate et bono imperii hic peragere habuimus 4, deo volente liberatie et ilis hordinate dispo- 45 sitis nobisque jam ad intrandum Italiam in puncto paratis 5, prefato Brunorio ac magni- a) RM ineundum. b) R Marie. c) R add. nostri. d) R attestantur. e) R libenter statt liberati et; M liberali. 1 2 3 Vgl. auch Altmann nr. 8548. Vgl. nr. 51 S. 90 Z. 31-32. Vgl. S. 23-24 und nrr. 51 und 52. 4 Vgl. S. 137. Vgl. S. I31. 5 50
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 167 ficis a Ladislao filio Vaywodeb de Thamasi magistro curie, Laurentio de Ederwar marschalco et honorabili Mathie ! vicecancelario, consiliariis et fidelibus nostris dilectis, de quorum constantia prudentia et fide sincera ab experto probata fidutiam habemus amplissimam, et cuilibet eorum in solidum tanquam ambasiatoribus mandatariis et pro- curatoribus nostris, quos etiam tenore presentium facimus constituimus et ilos d esse hordinamus, damus concedimus et tribuimus omnimodam et plenariam e auctoritatem facultatem et licentiam spetialem conventiones uniones federa tractatus et inscriptiones inter nos et filium nostrum ducem Mediolani prefatum initas renovandi? et conficiendi, illos g quoque et ila de novo inscribendi promitendi spondendih et in animam nostram jurandi, promissiones quoque et juramenta debita super hujusmodi conclusis et factis realiter observandis a prefato duce recipiendi et summendi et queque ex hujusmodi rebus dependentia et conexa nostro nomine faciendi concludendi et consumandi i, que nosmet facere possemus, si personaliter adessemus, ratum et gratum habentes ac verbo nostro regio habere promitentes, quicquid prefati consiliarii nostri egerint tractaverint et datum Nuremberge die secunda mensis julii anno nativi- 15 concluserint in premissis k. tatis domini milesimo quadringentesimo tricesimo primo regnorum nostrorum anno Hungarie etc. quadragesimo ! quinto Romanorumm vicesimo primo ac Boemie undecimo. 10 1431 Juli 2 bezw. Sept. 6 1431 Juli 2 20 95. Hzg. Filippo Maria von Mailand bevollmächtigt seinen Verwandten und Rat Gaspare Visconti, nicht gen. Unterhändlern K. Sigmunds beliebige Versprechungen zu machen und sie sich von ihnen machen zu lassen, mit ihnen Verträge zu schließen und diese zu beschwören, von ihnen Eide zu empfangen, und auch alle Verein- barungen mit ihnen zu beurkunden. 1431 Juli 28 bezw. September 17 Cusago bezw. Abbiate. 1431 Juli 28 bezw. Sept 17 Die Vollmacht com 28 Juli 1431: W aus Wien H. H. St. A. Urkunden cop. membr. coacra, inseriert 25 dem Vertrage vom I August 1431 (rgl. die Quellenbeschreibung unserer ur. 96 unter I). — M coll. Mailand Staats-A. Registro ducale C (alias F) fol. 371b-3721 cop. chart. sacc. 15, inseriert wie IV. — Gedruckt bei Du Mont, Corps unir. dipl. du droit des gens II, 2 pag. 243 aus M. und bei Lünig, Cod. Ialiae dipl. 3, 490-491 ohne Quellenangabe. — Erwähnt von Fejér, Cod. dipl. Hungariae X. 7 pag. 330. Die Follmacht vom 17 September 1431: U coll. Wien H.H. St. A. Urkunden cop. membr. coacva, 30 inseriert dem Vertrage vom 19 September 1431 (vgl. die Quellenbeschreibung unserer ur. 99 unter U). Datum Abiate die decimo septimo septembris 1400 trigesimo primo decima indictione. Kontrasignatur Franciseus. 1431 Sept. 17 Filipus Maria Anglus dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue do- minus. attendentes immensam erga nos fidem, plurimam devotionem, singularem pru- 35 dentiam, virtutes eximias et amplissimam suficientiam magnifici militis consanguinei et consiliarii nostri dilectissimi domini Gasparis Vicecomitis de ipsoque " non aliter quam de nobis ipsis confidentes eundem harum serie ex certa scientia et de nostre plenitu- dine potestatis ac omni modo jure via et forma, quibus melius et validius possumus, facimus constituimus et creamus nostrum verum legitimum autenticum et solempnem 4o nuntium procuratorem mandatarium et commissarium et quicquid melius dici et ? esse possit spetialiter et expresse ad procuratorio nomine nostro faciendum" serenissimo principi r et invictissimo domino nostro domino Sigismondo dei gratia Romanorum regi et seu quibuscumque agentibus pro majestate sua quaslibet promissiones et obligationes 45 a) R magnifico. b) R Waywode ; M Vaybolde. c) M conscientia. d) R illus. e) M plenam. f) RU add, rati- ficandi reformandi. g) Rillas. h) M spopondendi. i) RM confirmandi. k) R add. presencium sub ma- jestate; U add. presentium sub nostre majestatis sigilo testimonio literarum. 1) W quadringentesimo. m) RM add. vero. n) M ipso. o) om. U. p) U ac. q) folgt in U schon auf ad. r) W principum. s) MU add. semper augusto ac [M et] Hungarie Boemie Dalmatie Croatieque etc. regi. 1 Propst Mathias von Finfkirchen.
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 167 ficis a Ladislao filio Vaywodeb de Thamasi magistro curie, Laurentio de Ederwar marschalco et honorabili Mathie ! vicecancelario, consiliariis et fidelibus nostris dilectis, de quorum constantia prudentia et fide sincera ab experto probata fidutiam habemus amplissimam, et cuilibet eorum in solidum tanquam ambasiatoribus mandatariis et pro- curatoribus nostris, quos etiam tenore presentium facimus constituimus et ilos d esse hordinamus, damus concedimus et tribuimus omnimodam et plenariam e auctoritatem facultatem et licentiam spetialem conventiones uniones federa tractatus et inscriptiones inter nos et filium nostrum ducem Mediolani prefatum initas renovandi? et conficiendi, illos g quoque et ila de novo inscribendi promitendi spondendih et in animam nostram jurandi, promissiones quoque et juramenta debita super hujusmodi conclusis et factis realiter observandis a prefato duce recipiendi et summendi et queque ex hujusmodi rebus dependentia et conexa nostro nomine faciendi concludendi et consumandi i, que nosmet facere possemus, si personaliter adessemus, ratum et gratum habentes ac verbo nostro regio habere promitentes, quicquid prefati consiliarii nostri egerint tractaverint et datum Nuremberge die secunda mensis julii anno nativi- 15 concluserint in premissis k. tatis domini milesimo quadringentesimo tricesimo primo regnorum nostrorum anno Hungarie etc. quadragesimo ! quinto Romanorumm vicesimo primo ac Boemie undecimo. 10 1431 Juli 2 bezw. Sept. 6 1431 Juli 2 20 95. Hzg. Filippo Maria von Mailand bevollmächtigt seinen Verwandten und Rat Gaspare Visconti, nicht gen. Unterhändlern K. Sigmunds beliebige Versprechungen zu machen und sie sich von ihnen machen zu lassen, mit ihnen Verträge zu schließen und diese zu beschwören, von ihnen Eide zu empfangen, und auch alle Verein- barungen mit ihnen zu beurkunden. 1431 Juli 28 bezw. September 17 Cusago bezw. Abbiate. 1431 Juli 28 bezw. Sept 17 Die Vollmacht com 28 Juli 1431: W aus Wien H. H. St. A. Urkunden cop. membr. coacra, inseriert 25 dem Vertrage vom I August 1431 (rgl. die Quellenbeschreibung unserer ur. 96 unter I). — M coll. Mailand Staats-A. Registro ducale C (alias F) fol. 371b-3721 cop. chart. sacc. 15, inseriert wie IV. — Gedruckt bei Du Mont, Corps unir. dipl. du droit des gens II, 2 pag. 243 aus M. und bei Lünig, Cod. Ialiae dipl. 3, 490-491 ohne Quellenangabe. — Erwähnt von Fejér, Cod. dipl. Hungariae X. 7 pag. 330. Die Follmacht vom 17 September 1431: U coll. Wien H.H. St. A. Urkunden cop. membr. coacva, 30 inseriert dem Vertrage vom 19 September 1431 (vgl. die Quellenbeschreibung unserer ur. 99 unter U). Datum Abiate die decimo septimo septembris 1400 trigesimo primo decima indictione. Kontrasignatur Franciseus. 1431 Sept. 17 Filipus Maria Anglus dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue do- minus. attendentes immensam erga nos fidem, plurimam devotionem, singularem pru- 35 dentiam, virtutes eximias et amplissimam suficientiam magnifici militis consanguinei et consiliarii nostri dilectissimi domini Gasparis Vicecomitis de ipsoque " non aliter quam de nobis ipsis confidentes eundem harum serie ex certa scientia et de nostre plenitu- dine potestatis ac omni modo jure via et forma, quibus melius et validius possumus, facimus constituimus et creamus nostrum verum legitimum autenticum et solempnem 4o nuntium procuratorem mandatarium et commissarium et quicquid melius dici et ? esse possit spetialiter et expresse ad procuratorio nomine nostro faciendum" serenissimo principi r et invictissimo domino nostro domino Sigismondo dei gratia Romanorum regi et seu quibuscumque agentibus pro majestate sua quaslibet promissiones et obligationes 45 a) R magnifico. b) R Waywode ; M Vaybolde. c) M conscientia. d) R illus. e) M plenam. f) RU add, rati- ficandi reformandi. g) Rillas. h) M spopondendi. i) RM confirmandi. k) R add. presencium sub ma- jestate; U add. presentium sub nostre majestatis sigilo testimonio literarum. 1) W quadringentesimo. m) RM add. vero. n) M ipso. o) om. U. p) U ac. q) folgt in U schon auf ad. r) W principum. s) MU add. semper augusto ac [M et] Hungarie Boemie Dalmatie Croatieque etc. regi. 1 Propst Mathias von Finfkirchen.
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168 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 cujusvis generis conditionis et maneriei et e converso ad recipiendum nomine nostro a Juli 28 prefato domino Romanorum rege et a agentibus pro majestate sua quasvis promissiones bezur. Sept. 17 et obligationes cujuslibet€ generis et maneriei et denique ad faciendum firmandum et concludendum nomine nostro cum prefato domino rege et agentibus pro eod quecumque pacta capitula et convenciones et quoscumque actus et contractus cum omnibus ter- minis juramentis verborum appositionibus condicionibus modis et formis, de quibus eidem domino Gaspari e de mente nostraf informato visum fuerit et placebit, item ad jurandum nomine nostro et in animam nostram g et per sacramentum ducale, quod omnia nomine nostro promitenda firmiter attendemus, et h ad prestandum nomine nostro pro predictis et quolibet predictorum quodeumque juramentum et in quacumque forma sibi 10 videbitur, et similiter ad recipiendum pro nobis et recipi faciendum ab ipso domino rege sive ab agentibus pro majestate sua quodcumque juramentum et in omni forma, de qua ipsi procuratori nostro visum extiterit i, et ad faciendum fieri k de premissis et quolibet premissorum unum et plura autentica documenta cum omnibus clausulism opor- tunis ac de quibus dicto " procuratori nostro videbitur, et generaliter ad omnia et singula 15 faciendum in predictis et quolibet predictorum ac° dependentibus et conexis necessaria utilia et oportuna, etiam si talia forent, que mandatum exigerent magis spetiale vel que ut nimis generalia dici possent in spetiale mandatum verisimiliter non venire queve demum nos possemus efficere, si personaliter adessemus, dantes et concedentes preno- minato r domino Gaspari procuratori nostro plenum liberum generale ac 1 spetiale man- 20 datum cum plena libera generali et spetiali administratione circa premissa et quodlibet premissorum, et superinde sibir commitentes totaliters vices nostras, demum vero sub nostrorum presentium et futurorum obligatione bonorum promitentes ' rata grata et firma semper habere ac tenere cum efectu quecumque per eundem u procuratorem nostrum acta gesta et facta fuerint in premissis v et quolibet premissorumw, et contra ea vel 25 aliquod ex eis ulo futuro tempore non facere nec venire, presentibus usque ad duos menses proxime futuros y eficaciter: valituris. in quorum testimonium presentes fieri datum Cusaghi die vigesimo et registrari jussimus nostrique sigili munimine roborari. octavo julii 1400 trigesimo primo nona indictione. 5 1431 Juli 28 Franciscus. 30 131 96. Notariatsinstrument über einen zwischen gen. Bevollmächtigten K. Sigmunds und Ang. I des Herzogs Filippo Maria von Mailand geschlossenen Vertrag 1 : betr. den Krieg 1431 gegen Venedig, den Romzug und die Krönung K. Sigmunds in Mailand. August 1 Mailand. W aus Wien H. H. St. A. Urkunden cop. membr. coaera, inseriert dem Original des Nota- 35 riatsinstrumentes vom 19 September 1431 (nr. 99) über dic Erneuerung des rorliegenden Vertrages. M coll. Mailand Staats-A. Registro ducale C (alias F) fol. 367b-372b cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens II, 2 pag. 241-243 aus M; Liinig, Cod. Italiae dipl. 3, 185-492 ohne Quellenangabe. — Mit Auslassung des Schlusses 40 (von et ut veritas in art. 16 an) gedruckt bei Pray, Annales regum Hungariae 2, 303- 306 aus Du Mont. — Mit einigen Kürxungen gedruckt bei Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 7 рag. 330-337 aus Du Mont. 11) U add. seu quibuscunque. b) U quaslibet. c) U cujusvis. d) U majestate sua. c) U add. procuratori nostro. 1) U add. latissime. g) MUadd. ac [Met) per fidem nostram. h) U add. denique. i) W exititerit; M fuerit. 45 k) om. M. 1) et quolibet premissorum om U. m) U add. expedientibus et n) U domino Gasparo statt dicto procuratori. o) ac — conexis om. U. p) U eidem statt prenominato domino Gaspari. 1) U et. r) om. M. s) U add. et integre. t) folgt in U schon auf vero. u) U dictum. v) U predictis. w) U predictorum. x) U unum mensem. y) U futurum. z) U firmiter. Uber das Verhältnis dieses Vertrages au dem rom 5 Februar 1131 rgl. S. 23-24 und S. 131-132. 50
168 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 cujusvis generis conditionis et maneriei et e converso ad recipiendum nomine nostro a Juli 28 prefato domino Romanorum rege et a agentibus pro majestate sua quasvis promissiones bezur. Sept. 17 et obligationes cujuslibet€ generis et maneriei et denique ad faciendum firmandum et concludendum nomine nostro cum prefato domino rege et agentibus pro eod quecumque pacta capitula et convenciones et quoscumque actus et contractus cum omnibus ter- minis juramentis verborum appositionibus condicionibus modis et formis, de quibus eidem domino Gaspari e de mente nostraf informato visum fuerit et placebit, item ad jurandum nomine nostro et in animam nostram g et per sacramentum ducale, quod omnia nomine nostro promitenda firmiter attendemus, et h ad prestandum nomine nostro pro predictis et quolibet predictorum quodeumque juramentum et in quacumque forma sibi 10 videbitur, et similiter ad recipiendum pro nobis et recipi faciendum ab ipso domino rege sive ab agentibus pro majestate sua quodcumque juramentum et in omni forma, de qua ipsi procuratori nostro visum extiterit i, et ad faciendum fieri k de premissis et quolibet premissorum unum et plura autentica documenta cum omnibus clausulism opor- tunis ac de quibus dicto " procuratori nostro videbitur, et generaliter ad omnia et singula 15 faciendum in predictis et quolibet predictorum ac° dependentibus et conexis necessaria utilia et oportuna, etiam si talia forent, que mandatum exigerent magis spetiale vel que ut nimis generalia dici possent in spetiale mandatum verisimiliter non venire queve demum nos possemus efficere, si personaliter adessemus, dantes et concedentes preno- minato r domino Gaspari procuratori nostro plenum liberum generale ac 1 spetiale man- 20 datum cum plena libera generali et spetiali administratione circa premissa et quodlibet premissorum, et superinde sibir commitentes totaliters vices nostras, demum vero sub nostrorum presentium et futurorum obligatione bonorum promitentes ' rata grata et firma semper habere ac tenere cum efectu quecumque per eundem u procuratorem nostrum acta gesta et facta fuerint in premissis v et quolibet premissorumw, et contra ea vel 25 aliquod ex eis ulo futuro tempore non facere nec venire, presentibus usque ad duos menses proxime futuros y eficaciter: valituris. in quorum testimonium presentes fieri datum Cusaghi die vigesimo et registrari jussimus nostrique sigili munimine roborari. octavo julii 1400 trigesimo primo nona indictione. 5 1431 Juli 28 Franciscus. 30 131 96. Notariatsinstrument über einen zwischen gen. Bevollmächtigten K. Sigmunds und Ang. I des Herzogs Filippo Maria von Mailand geschlossenen Vertrag 1 : betr. den Krieg 1431 gegen Venedig, den Romzug und die Krönung K. Sigmunds in Mailand. August 1 Mailand. W aus Wien H. H. St. A. Urkunden cop. membr. coaera, inseriert dem Original des Nota- 35 riatsinstrumentes vom 19 September 1431 (nr. 99) über dic Erneuerung des rorliegenden Vertrages. M coll. Mailand Staats-A. Registro ducale C (alias F) fol. 367b-372b cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens II, 2 pag. 241-243 aus M; Liinig, Cod. Italiae dipl. 3, 185-492 ohne Quellenangabe. — Mit Auslassung des Schlusses 40 (von et ut veritas in art. 16 an) gedruckt bei Pray, Annales regum Hungariae 2, 303- 306 aus Du Mont. — Mit einigen Kürxungen gedruckt bei Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 7 рag. 330-337 aus Du Mont. 11) U add. seu quibuscunque. b) U quaslibet. c) U cujusvis. d) U majestate sua. c) U add. procuratori nostro. 1) U add. latissime. g) MUadd. ac [Met) per fidem nostram. h) U add. denique. i) W exititerit; M fuerit. 45 k) om. M. 1) et quolibet premissorum om U. m) U add. expedientibus et n) U domino Gasparo statt dicto procuratori. o) ac — conexis om. U. p) U eidem statt prenominato domino Gaspari. 1) U et. r) om. M. s) U add. et integre. t) folgt in U schon auf vero. u) U dictum. v) U predictis. w) U predictorum. x) U unum mensem. y) U futurum. z) U firmiter. Uber das Verhältnis dieses Vertrages au dem rom 5 Februar 1131 rgl. S. 23-24 und S. 131-132. 50
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 169 Regest bei Altmann nr. 8776 a. — Benutrt von Aschbach 1, 11-45. Aschbach redet irr- 1431 Ang. I tiimlich von wwrei Verträgen, einem vom 2 Juli und einem vom I August; wahrschein- lich meint er mit dem ersteren die Vollmacht für die vier königlichen Unterhändler vom 2 Juli, unsere nr. 94. Ferner benutat von Kagelmacher a. a. O. S. I17. — Erwähnt von Giulini a. a. O. 7, 298 und von Osio a. a. O. 3, 24 Anm. I. 30 40 In nomine sancte et individue trinitatis. anno domini nostri Jhesu Christi milesimo quadringentesimo trigesimo primo die merchurii primo mensis augusti indictione nona secundum stilum et consuetudinem Mediolanensem. ad laudem omnipotentis dei nostri et amplitudinem imperialis ac ducalis status in partibus Italicis detrimentumque 10 et confusionem communium emulorum. he sunt conclusiones habite per et inter magni- ficos dominos Brunorium de la Scala comitem Sancti Montis Verone ac Vicentie vicarium generalem, Ladislaum filium Vaywolde de Thamasi magistrum curie, Laurentium Eder- war “ marschalcum, Mathiam vicecancelarium, consiliarios oratores et solempnes procura- tores serenissimi domini nostri regis, ut constat majestatis sue literis !, quarum tenor 15 infra sequitur, ex una parte et magnificum militem dominum Gasparum b Vicecomitem consanguineum consiliarium et procuratorem illustris domini ducis Mediolani etc., ut constat ducalibus literis 2, quarum tenor infra sequitur: [1) Primo enim dicte partes dictis nominibus non per errorem aut improvide, sed animo deliberato et ex certa sientia concluserunt et concludunt, convenerunt c et con- 20 veniunt juramentoque suo firmarunt et firmant ut infra. [2] Item convenerunt et conveniunt atque altera alteri promiserunt et promitunt, quod prelibatus dominus rex et ipse dominus dux insurgent cum omni suo posse contra dominium Venetorum et adversus ipsum dominium undecunque et qualitercunque gueram facient, non assumpturi cum eis pacem concordiam nec treguam, nisi de communi d 25 ipsius domini regis et e dicti domini ducis consensu ac voluntate procederet. [3] Item convenerunt et conveniunt, quod nec ex presentibus conventionibus nec aliof quovis modo prejudicari aut derogari debeat neque prejudicetur aut derogetur ali- qualiter ullis concessionibus 3 factis per ipsum dominum regem ipsi s domino duci pro sua persona. [4] Item convenerunt et conveniunt, quod tempore fiendarum assignationum de civitatibus Janue et Ast, de quibus mentio fit in inferioribus capitulis 4, ubicunque pro- videri debeat gubernationi regimini et custodie ipsarum civitatum fortilitiorumque et pertinentiarum suarum de personis utrique parti fidatis, prelibato silicet domino regi ac ipsi domino duci, et eveniente casu obitus ipsius domini regis (quem deus avertat) aut 35 recedente majestate sua ex Italia teneantur et debeant ibi deputande persone ipsas civi- tates cum fortilitiis ac pertinentiis suis prefato domino duci resignare ac in manibus suis reponere libere et sine aliqua exceptione ac omni contradictione cessante, restituendo singula ipsi domino duci in eo statu, in quo et prout habuerint !, sicque dicte persone promitere ac jurare teneantur et pariter i observare omni dolo et fraude remotis. [5] Item quia pro multitudine populi non posset in civitate Mediolani magna gentium quantitas absque multo incomodo hospitari, non posset insuper ibi decenter suscipi et honorari majestas regia cum numero excessivo, convenerunt et conveniunt dicte partes, quod prefatus dominus rex k non adducet Mediolanum ultra equites a) M Ederwal. b) M Gasparem. c) M convenire. d) M eorum. e) om. M. f) Maliquo. g) M prefato. h) M habuerunt. i) M penitus. k) M dux. 1431 Aug. I 15 1 Vom 2 Juli 1431 (nr. 94). Vom 28 Juli 1431 (nr. 95). 3 Vgl. nrr. 5 und 10 und nr. 9 art. 2 und 4. 4 In art. 8. 9. 1I. 12. 14. — Die drei Mailändischen 50 Unterhändler (vgl. S. 131) hatten die Geheimhaltung Deutsche Reichstags-Akten X. 2 der auf Genua und Asti bexiiglichen Artikel bean- tragt, waren aber am 30 Juli von ihrem Herxog angewiesen worden, davon abruschen, weil die be- treffenden Abmachungen längst bekannt seien (Osio a. a. O. 3, 23-24). 22
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 169 Regest bei Altmann nr. 8776 a. — Benutrt von Aschbach 1, 11-45. Aschbach redet irr- 1431 Ang. I tiimlich von wwrei Verträgen, einem vom 2 Juli und einem vom I August; wahrschein- lich meint er mit dem ersteren die Vollmacht für die vier königlichen Unterhändler vom 2 Juli, unsere nr. 94. Ferner benutat von Kagelmacher a. a. O. S. I17. — Erwähnt von Giulini a. a. O. 7, 298 und von Osio a. a. O. 3, 24 Anm. I. 30 40 In nomine sancte et individue trinitatis. anno domini nostri Jhesu Christi milesimo quadringentesimo trigesimo primo die merchurii primo mensis augusti indictione nona secundum stilum et consuetudinem Mediolanensem. ad laudem omnipotentis dei nostri et amplitudinem imperialis ac ducalis status in partibus Italicis detrimentumque 10 et confusionem communium emulorum. he sunt conclusiones habite per et inter magni- ficos dominos Brunorium de la Scala comitem Sancti Montis Verone ac Vicentie vicarium generalem, Ladislaum filium Vaywolde de Thamasi magistrum curie, Laurentium Eder- war “ marschalcum, Mathiam vicecancelarium, consiliarios oratores et solempnes procura- tores serenissimi domini nostri regis, ut constat majestatis sue literis !, quarum tenor 15 infra sequitur, ex una parte et magnificum militem dominum Gasparum b Vicecomitem consanguineum consiliarium et procuratorem illustris domini ducis Mediolani etc., ut constat ducalibus literis 2, quarum tenor infra sequitur: [1) Primo enim dicte partes dictis nominibus non per errorem aut improvide, sed animo deliberato et ex certa sientia concluserunt et concludunt, convenerunt c et con- 20 veniunt juramentoque suo firmarunt et firmant ut infra. [2] Item convenerunt et conveniunt atque altera alteri promiserunt et promitunt, quod prelibatus dominus rex et ipse dominus dux insurgent cum omni suo posse contra dominium Venetorum et adversus ipsum dominium undecunque et qualitercunque gueram facient, non assumpturi cum eis pacem concordiam nec treguam, nisi de communi d 25 ipsius domini regis et e dicti domini ducis consensu ac voluntate procederet. [3] Item convenerunt et conveniunt, quod nec ex presentibus conventionibus nec aliof quovis modo prejudicari aut derogari debeat neque prejudicetur aut derogetur ali- qualiter ullis concessionibus 3 factis per ipsum dominum regem ipsi s domino duci pro sua persona. [4] Item convenerunt et conveniunt, quod tempore fiendarum assignationum de civitatibus Janue et Ast, de quibus mentio fit in inferioribus capitulis 4, ubicunque pro- videri debeat gubernationi regimini et custodie ipsarum civitatum fortilitiorumque et pertinentiarum suarum de personis utrique parti fidatis, prelibato silicet domino regi ac ipsi domino duci, et eveniente casu obitus ipsius domini regis (quem deus avertat) aut 35 recedente majestate sua ex Italia teneantur et debeant ibi deputande persone ipsas civi- tates cum fortilitiis ac pertinentiis suis prefato domino duci resignare ac in manibus suis reponere libere et sine aliqua exceptione ac omni contradictione cessante, restituendo singula ipsi domino duci in eo statu, in quo et prout habuerint !, sicque dicte persone promitere ac jurare teneantur et pariter i observare omni dolo et fraude remotis. [5] Item quia pro multitudine populi non posset in civitate Mediolani magna gentium quantitas absque multo incomodo hospitari, non posset insuper ibi decenter suscipi et honorari majestas regia cum numero excessivo, convenerunt et conveniunt dicte partes, quod prefatus dominus rex k non adducet Mediolanum ultra equites a) M Ederwal. b) M Gasparem. c) M convenire. d) M eorum. e) om. M. f) Maliquo. g) M prefato. h) M habuerunt. i) M penitus. k) M dux. 1431 Aug. I 15 1 Vom 2 Juli 1431 (nr. 94). Vom 28 Juli 1431 (nr. 95). 3 Vgl. nrr. 5 und 10 und nr. 9 art. 2 und 4. 4 In art. 8. 9. 1I. 12. 14. — Die drei Mailändischen 50 Unterhändler (vgl. S. 131) hatten die Geheimhaltung Deutsche Reichstags-Akten X. 2 der auf Genua und Asti bexiiglichen Artikel bean- tragt, waren aber am 30 Juli von ihrem Herxog angewiesen worden, davon abruschen, weil die be- treffenden Abmachungen längst bekannt seien (Osio a. a. O. 3, 23-24). 22
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170 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1131 Aug.I mile quingentos 1 aut duos mile; et si plures adduxerit, debeant suscipi ac morari in aliis terris dicti domini ducis, verbi gratia in locis existentibus ad fronterias “ contra Venetos. [6] Item quia omnis virtus unita forcior est ipsa divisab, promiserunt dicte partes, quod nulo unquam tempore inantea acceptabunt aliquam pacem treguam con- cordiam inteligentiam vel conventionem cum dominio Venetorum palam vel occulte una partium sine voluntate et assensu alterius, et quod prefatus serenissimus dominus rex eidem domino duci et dominus dux domino nostro regi fideliter et constanter omni suo posse, undecunque valebunt, assistent invicem consiliis et ausiliis ad relevationem im- perialis ac ducalis status nec eundem dominum ducem filium suum deseret seu relinquet 10 nec ipse dominus dux dominum regem quovis e modo usque ad finem agendorum contra hostes Venetos et eorum nunc coligatos aut quod pax bona et secura cum voluntate sua et dicti domini ducis utrimque realiter subsequatur. [7] Item promiserunt et spoponderunt predicti regii procuratores et oratores modo et nominibus quibus supra sub verbo regio, quod prelibatus serenissimus dominus rex 15 per totum presentem mensem augusti erit in Italia indubie personaliter constitutus. [8 Item promiserunt modo quo supra, quod, si dominus rex decreverit Januam ad manus suas recipere, sibi et fortilitiis ilis de communibus servitoribus imperii et suis atque domini ducis providebit et in gubernatione dicte civitatis consiliis et ausiliis dicti filii sui domini ducis libenter utetur. [9] Item promiserunt et spoponderunt, quod, si dominus rex deliberabit exire Italiam, ex tunc d civitatem Aste cum suis fortilitiis relaxabit et reponet ad manus dicti filii sui domini ducis in eo statu, ut ilas et ila acceperit, absque dolo et etiam offitiales suos promitere et jurare faciet, quod contingente casu sinistro (quem deus avertat) ipsam civitatem et fortilitia ad manus dicti domini ducis resignabunt. et omnia suprascripta 28 et singula predicti procuratores et oratores nomine quo supra promiserunt, realiter et inconcusse fideliter et pure attendere et observare prosequi et adimplere dolo et fraude cessantibus quibuscunque, et in animam quoque ipsius serenissimi domini regis tactis corporaliter sacrosanctis scripturis ad majorem certitudinem premissorum juraverunt f et jurant ut infra 2. [10] Item viceversa magnificus miles dominus Gaspar Vicecomes consanguineus consiliarius et procurator dicti domini ducis, quia honorem et gloriam serenissimi domini regis dominus dux cordintime s afectat, idcirco promitit et policetur modo et forma qui- bus supra, quod ipse dominus dux prefato domino regi tenebitur dare ac dabit coronam in Mediolano, quandocunque sua majestas deliberaverit ilam assumere, cum tali honore et 35 cerimoniis, ut predecessores sui in imperio et signanter quondam gloriosissimus dominus Carolus quartus genitor suus ilam habuit 3, contradictionibus et impedimentis cessantibus quibuscunque. [11] Item predictus magnificus dominus Gaspar procuratorio nomine ut h supra promissit et spopondit, quod, si majestas regia, in cujus manibus reponenda est Janua 40 cum i pertinentiis, si deliberaverit ilam habere, ipsam Januam dimitet in manibus domini ducis, quod k eidem regie majestati, si decreverit per mare ad Romam transire, tenebitur a) M frontieras. b) M dimissa. c) W quoquovis. d) M quod tunc. e) Mistam. f) M jurant. g) M cordia- tine. h) M quo. i) cum — Januam om. M. k) M et quod. 20 30 1 In den Versprechungen, die Sigmund dem Herxog im Juli 1426 gemacht hatte, waren nur 1000, in dem Vertrage vom 5 Februar 1431 nur 1500 Reiter als die höchste vulässige Zahl des kö- niglichen Gefolges bexeichnet worden. Vgl. nr. 9 art. 3 und nr. 51 art. 2. 2 S. unten S. 172 Z. I. 3 Am 6 Januar 1355 (Werunsky, Gesch. Karls IV Bd. II Abt. 2 S. 547; Böhmer-Huber nr. 1963 a). Vgl. S. 143. 45 50
170 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1131 Aug.I mile quingentos 1 aut duos mile; et si plures adduxerit, debeant suscipi ac morari in aliis terris dicti domini ducis, verbi gratia in locis existentibus ad fronterias “ contra Venetos. [6] Item quia omnis virtus unita forcior est ipsa divisab, promiserunt dicte partes, quod nulo unquam tempore inantea acceptabunt aliquam pacem treguam con- cordiam inteligentiam vel conventionem cum dominio Venetorum palam vel occulte una partium sine voluntate et assensu alterius, et quod prefatus serenissimus dominus rex eidem domino duci et dominus dux domino nostro regi fideliter et constanter omni suo posse, undecunque valebunt, assistent invicem consiliis et ausiliis ad relevationem im- perialis ac ducalis status nec eundem dominum ducem filium suum deseret seu relinquet 10 nec ipse dominus dux dominum regem quovis e modo usque ad finem agendorum contra hostes Venetos et eorum nunc coligatos aut quod pax bona et secura cum voluntate sua et dicti domini ducis utrimque realiter subsequatur. [7] Item promiserunt et spoponderunt predicti regii procuratores et oratores modo et nominibus quibus supra sub verbo regio, quod prelibatus serenissimus dominus rex 15 per totum presentem mensem augusti erit in Italia indubie personaliter constitutus. [8 Item promiserunt modo quo supra, quod, si dominus rex decreverit Januam ad manus suas recipere, sibi et fortilitiis ilis de communibus servitoribus imperii et suis atque domini ducis providebit et in gubernatione dicte civitatis consiliis et ausiliis dicti filii sui domini ducis libenter utetur. [9] Item promiserunt et spoponderunt, quod, si dominus rex deliberabit exire Italiam, ex tunc d civitatem Aste cum suis fortilitiis relaxabit et reponet ad manus dicti filii sui domini ducis in eo statu, ut ilas et ila acceperit, absque dolo et etiam offitiales suos promitere et jurare faciet, quod contingente casu sinistro (quem deus avertat) ipsam civitatem et fortilitia ad manus dicti domini ducis resignabunt. et omnia suprascripta 28 et singula predicti procuratores et oratores nomine quo supra promiserunt, realiter et inconcusse fideliter et pure attendere et observare prosequi et adimplere dolo et fraude cessantibus quibuscunque, et in animam quoque ipsius serenissimi domini regis tactis corporaliter sacrosanctis scripturis ad majorem certitudinem premissorum juraverunt f et jurant ut infra 2. [10] Item viceversa magnificus miles dominus Gaspar Vicecomes consanguineus consiliarius et procurator dicti domini ducis, quia honorem et gloriam serenissimi domini regis dominus dux cordintime s afectat, idcirco promitit et policetur modo et forma qui- bus supra, quod ipse dominus dux prefato domino regi tenebitur dare ac dabit coronam in Mediolano, quandocunque sua majestas deliberaverit ilam assumere, cum tali honore et 35 cerimoniis, ut predecessores sui in imperio et signanter quondam gloriosissimus dominus Carolus quartus genitor suus ilam habuit 3, contradictionibus et impedimentis cessantibus quibuscunque. [11] Item predictus magnificus dominus Gaspar procuratorio nomine ut h supra promissit et spopondit, quod, si majestas regia, in cujus manibus reponenda est Janua 40 cum i pertinentiis, si deliberaverit ilam habere, ipsam Januam dimitet in manibus domini ducis, quod k eidem regie majestati, si decreverit per mare ad Romam transire, tenebitur a) M frontieras. b) M dimissa. c) W quoquovis. d) M quod tunc. e) Mistam. f) M jurant. g) M cordia- tine. h) M quo. i) cum — Januam om. M. k) M et quod. 20 30 1 In den Versprechungen, die Sigmund dem Herxog im Juli 1426 gemacht hatte, waren nur 1000, in dem Vertrage vom 5 Februar 1431 nur 1500 Reiter als die höchste vulässige Zahl des kö- niglichen Gefolges bexeichnet worden. Vgl. nr. 9 art. 3 und nr. 51 art. 2. 2 S. unten S. 172 Z. I. 3 Am 6 Januar 1355 (Werunsky, Gesch. Karls IV Bd. II Abt. 2 S. 547; Böhmer-Huber nr. 1963 a). Vgl. S. 143. 45 50
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 171 dare ac dabit in efectu passagium navium et galearum de Janua vel de Saona ad Romam ad “ conducendum suam majestatem iluc et econtra cum comitiva sua reducendi b in tanto numero, prout necessitas requiret c et ad securitatem hujusmodi transitus ex- pedire videbitur, quandocunque ire voluerit, dicti domini ducis sumptibus et expensis; 5 in casu vero quo sua majestas per terram deliberaret transire, ex tunc dominus dux sue majestati etiam de gentibus domini ducis providere et eandem conducere debebit et re- ducere iterum, quandocunque sibi placuerit, dicti domini ducis sumptibus et expensis. [12] Item predictus procurator ut supra promisit et spopondit, quod dominus dux ad manus prefati domini nostri regis dabit et assignabit civitatem Astensem cum forti- 10 litiis et pertinentiis suis in manibus domini ducis existentibus pro mansione ac sede sua ibidem firmanda et, postquam regia majestas montes attigerit et intrare ac prefatam civitatem cum pertinentiis, ut premittitur, habere voluerit, quod ex tunc ili vel ilis, quos premittere decreverit, ipsam civitatem cum pertinentiis ad manus sue majestatis tradet et tradi faciet, adjuncto quod castelani sue majestatis domino duci jurent ac promitant, 15 quod casu eveniente sinistro (quem deus avertat) ipsam civitatem et fortilitia ad manus domini ducis resignent, et, postquam sua majestas exibit Italiam, ila relasabit et ponet ad manus domini ducis in ilo statu, ut accepit, absque dolo. [13] Item predictus procurator ut supra promisit et spopondit, quod prefato se- renissimo domino regi ilo die, quo Italiam intraverit, et tandem omni mense quinque 20 milia ducatorum dabit et assignabit ac assignari faciet absque dilatione, quamdiu eadem sua majestas in partibus Italie commorabitur. [14] Item quia dominus dux dispositus est annuere votis regie majestatis, precipue ut ipse cum statu domini ducis, qui suus et imperii sacri existit, prout libet disponat, idcirco promisit et spopondit, quod, quando sua majestas constituetur in Italia, tunc 25 sua majestas videat et mature deliberet, si erit bonum utile ac honorabile pro bono imperii ac statu domini ducis, quod Janua cum pertinentiis suis, que dominus dux jam possidet, sit in manibus regie majestatis et, si sue majestati videbitur, quod sie d et quo- modo, quod ex tune dominus dux eandem cum pertinentiis suis, ut premititur, ad manus sue majestatis illico assignabit, obligando dictum dominum ducem tenore presentium, 3o quod remanente Janua in manibus sue majestatis, ut premititur, quamcunque operam adhibebit consiliis et ausiliis ad juvandum sue majestati manutenere Januam cum suis pertinentiis et assignationem civitatis Janue cum pertinentiis assummi sue majestati facere, quandocunque eidem placuerit vel eandem recipere voluerit ante transitum suum ad Romam vel post reditum suum. et similiter cum assignatione civitatis Astensis et 35 pertinentiis faciet. omnia quoque et singula premissa et quodlibet premissorum idem dominus Gaspar nomine quo supra promissitf spopondit et policetur fide pura et inte- gerrima ac tactis corporaliter sacrosanctis scripturis in animam ipsius domini ducis juravit fideliter constanter et inviolabiliter observare prosequi et adimplere, serenissimo domino rege g per totum mensem augusti presentem in Italia constituto et realiter 40 existente h. [15] Denique vero dicte partes promiserunt altera alteri predicta omnia et singula bona fide et sincere ac realiter i observare nec aliqua occasione aut quovis modo contra- facere vel k venire. Que omnia et singula suprascripta prefati domini procuratores dictis modis et 45 nominibus congrue referendo promiserunt et promitunt sub obligatione prefatorum do- minorum regis et ducis bonorumque suorum1 presentium et futurorum sibi vicissim et michi Donato notario infrascripto persone publice et officio publico stippulanti et reci- pienti nomine eorundem dominorum regis et ducis, singula singulis congrue referendo, et a) ad — econtra om. M. b) M reducenda. c) M requirit. d) M sit. e) M cum. f) M add. et. g) M regi. h) M existenti. i) I wriederholt et sincere ac realiter. k) M nec. 1) M rerum. 1431 Aug. I 50 22
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 171 dare ac dabit in efectu passagium navium et galearum de Janua vel de Saona ad Romam ad “ conducendum suam majestatem iluc et econtra cum comitiva sua reducendi b in tanto numero, prout necessitas requiret c et ad securitatem hujusmodi transitus ex- pedire videbitur, quandocunque ire voluerit, dicti domini ducis sumptibus et expensis; 5 in casu vero quo sua majestas per terram deliberaret transire, ex tunc dominus dux sue majestati etiam de gentibus domini ducis providere et eandem conducere debebit et re- ducere iterum, quandocunque sibi placuerit, dicti domini ducis sumptibus et expensis. [12] Item predictus procurator ut supra promisit et spopondit, quod dominus dux ad manus prefati domini nostri regis dabit et assignabit civitatem Astensem cum forti- 10 litiis et pertinentiis suis in manibus domini ducis existentibus pro mansione ac sede sua ibidem firmanda et, postquam regia majestas montes attigerit et intrare ac prefatam civitatem cum pertinentiis, ut premittitur, habere voluerit, quod ex tunc ili vel ilis, quos premittere decreverit, ipsam civitatem cum pertinentiis ad manus sue majestatis tradet et tradi faciet, adjuncto quod castelani sue majestatis domino duci jurent ac promitant, 15 quod casu eveniente sinistro (quem deus avertat) ipsam civitatem et fortilitia ad manus domini ducis resignent, et, postquam sua majestas exibit Italiam, ila relasabit et ponet ad manus domini ducis in ilo statu, ut accepit, absque dolo. [13] Item predictus procurator ut supra promisit et spopondit, quod prefato se- renissimo domino regi ilo die, quo Italiam intraverit, et tandem omni mense quinque 20 milia ducatorum dabit et assignabit ac assignari faciet absque dilatione, quamdiu eadem sua majestas in partibus Italie commorabitur. [14] Item quia dominus dux dispositus est annuere votis regie majestatis, precipue ut ipse cum statu domini ducis, qui suus et imperii sacri existit, prout libet disponat, idcirco promisit et spopondit, quod, quando sua majestas constituetur in Italia, tunc 25 sua majestas videat et mature deliberet, si erit bonum utile ac honorabile pro bono imperii ac statu domini ducis, quod Janua cum pertinentiis suis, que dominus dux jam possidet, sit in manibus regie majestatis et, si sue majestati videbitur, quod sie d et quo- modo, quod ex tune dominus dux eandem cum pertinentiis suis, ut premititur, ad manus sue majestatis illico assignabit, obligando dictum dominum ducem tenore presentium, 3o quod remanente Janua in manibus sue majestatis, ut premititur, quamcunque operam adhibebit consiliis et ausiliis ad juvandum sue majestati manutenere Januam cum suis pertinentiis et assignationem civitatis Janue cum pertinentiis assummi sue majestati facere, quandocunque eidem placuerit vel eandem recipere voluerit ante transitum suum ad Romam vel post reditum suum. et similiter cum assignatione civitatis Astensis et 35 pertinentiis faciet. omnia quoque et singula premissa et quodlibet premissorum idem dominus Gaspar nomine quo supra promissitf spopondit et policetur fide pura et inte- gerrima ac tactis corporaliter sacrosanctis scripturis in animam ipsius domini ducis juravit fideliter constanter et inviolabiliter observare prosequi et adimplere, serenissimo domino rege g per totum mensem augusti presentem in Italia constituto et realiter 40 existente h. [15] Denique vero dicte partes promiserunt altera alteri predicta omnia et singula bona fide et sincere ac realiter i observare nec aliqua occasione aut quovis modo contra- facere vel k venire. Que omnia et singula suprascripta prefati domini procuratores dictis modis et 45 nominibus congrue referendo promiserunt et promitunt sub obligatione prefatorum do- minorum regis et ducis bonorumque suorum1 presentium et futurorum sibi vicissim et michi Donato notario infrascripto persone publice et officio publico stippulanti et reci- pienti nomine eorundem dominorum regis et ducis, singula singulis congrue referendo, et a) ad — econtra om. M. b) M reducenda. c) M requirit. d) M sit. e) M cum. f) M add. et. g) M regi. h) M existenti. i) I wriederholt et sincere ac realiter. k) M nec. 1) M rerum. 1431 Aug. I 50 22
Strana 172
Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 172 omnium quorum interest et intererit, atque juraverunt et jurant ad sancta dei evangelia manibus corporaliter tactis sacrosanctis scripturis in animas ipsorum dominorum regis et ducis in manibus reverendi patris domini abatis 1 monasterii sancti Ambrosii Mediolani recipientis nomine seu a nominibus regio et ducali facere attendere adimplere et efica- citer observare pro posse recte fideliter et sincere et nulo unquam tempore b per sese aut e submissam personam directe aut per indirectum de jure vel de facto aut ullo que- sito vel querendo colore contrafacere vel venire, renuntiantes exceptioni non factarum dictarum conventionum sub juramento seu" juramentis ut supra et non celebrati hujus- modi contractus et predictorum et infradictorum non sic actorum omnique probationi et defensioni in contrarium. et ut veritas premissorum felicioribus alis evolet, altius ex- 10 tolatur: eia premissa omnia acta fuerunt in presentiae conspectu auditu et intelectu clarissimorum dominorum de consilio prefati domini ducis necnon quam plurium pre- latorum nobilium et gravium presenteque 1 ibidem et inteligente gentium et personarum tam ecclesiasticarum quam laicarum multitudine copiosa, et inde prefati domini oratores et procuratores rogarunt me Donatum notarium infrascriptum de predictis debere con- 15 ficere publicum instrumentum. tenor namque mandati regii talis est: [es folgt die Vollmacht vom 2 Juli 1431, unsere nr. 94]. tenor autem mandati ducalis talis est: [es folgt die Vollmacht vom 28 Juli 1431, unsere nr. 95]. Actum Mediolani in ecclesia sancti Ambrosii, videlicet in sacrastia dominorum prepositi canonicorum et capituli dicte ecclesie sita post altare majus ipsius ecclesie, 20 presentibus egregio milite domino Johanne Taliano de Foliano filio quondam domini Caruli habitatore Parme noto dictorum contrahentium, venerabili viro domino Moro de Prealonis filio quondam domini Albertoli ordinario ecclesie majoris Mediolanensis ac canonico dicte ecclesie sancti Ambrosii habitante in domibus dicte canonice sancti Am- brosii noto s ut supra, venerabili viro domino Baldesaro de Coyris abate monasteriih 25 sancti Vicentii2 Mediolani, venerabili viro domino Vicentio de Platis abate monasterii sancti Victoris 3 Mediolani, domino Dominico de Riziis filio i quondam domini Stefani archipresbitero ecclesie sancte Marie de Vixilo, Johanne de Bonromeis filio quondam domini . . . . k porte Vercelline parochie sancte Marie Pedonis 4 Mediolani, domino Johanne de Mirabiliis filio quondam domini Simonis porte Verceline parochie sancti 3o Nazarii ad Petram Sanctam 5 Mediolani, Ambrosio de Bosiis filio quondam domini An- tonii porte Cumane parochie sancti Thome in cruce 1 sicariorum 6 Mediolani, Johanne de Galarate filio quondam domini Aluisii porte Verceline parochie monasterii novi 7, domino Thoma de Zurlism filio domini n Johannis Simonis professore juris civilis porte horientalis parochie sancti Babile 8 intus Mediolani, Johanne Baptista de Casteliono filio 35 Guideti porte Verceline parochie sancti Johannis supra murum? noto ut supra, et cir- cumspecto viro ° Petro Cecumcht de Macalfava secretario prelibati domini regis noto ut supra, omnibus testibus ad predicta vocatis idoneis et rogatis, necnon etiam presen- tibus ? Johanne de Cisero de Herba filio mei Donati notarii infrascripti porte nove 5 1431 Ang. I a) M sui. b) om. W. c) M add. per. d) M sive. e) M add. et. f) M presentique. g) om. M. l) ont. M. 40 i) M filii. k) der Name feldt in WM, doch ist Raum dafür frei gelassen. 1) sic. m) M Zuchis. n) om. H. o) om. M. p) om. W. 1 Antonio Riceio. 2 S. Vincenzo in Prato nahe bei der heutigen Porta Genova. 3 S. Vittore al Corpo an der Via S. Vittore, westl. von S. Ambrogio. 4 S. Maria di Podone an der Piavra Borromeo. 5 S. Naxaro alla Pietra Santa an der Ecke der Via Dante und der Via Meravigli. S. Tommaso in Arce Sicariorum. Monastero Nuovo, der ältere Name des Monastero S. Vincenzo an der Via S. Vincenxino. s S. Babila am Corso Veneria. 9 S. Giovanni sopra il Muro an der Fia S. Gio- vanni sul Muro, unweit des Monastero Nuoro. 45 50 6
Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 172 omnium quorum interest et intererit, atque juraverunt et jurant ad sancta dei evangelia manibus corporaliter tactis sacrosanctis scripturis in animas ipsorum dominorum regis et ducis in manibus reverendi patris domini abatis 1 monasterii sancti Ambrosii Mediolani recipientis nomine seu a nominibus regio et ducali facere attendere adimplere et efica- citer observare pro posse recte fideliter et sincere et nulo unquam tempore b per sese aut e submissam personam directe aut per indirectum de jure vel de facto aut ullo que- sito vel querendo colore contrafacere vel venire, renuntiantes exceptioni non factarum dictarum conventionum sub juramento seu" juramentis ut supra et non celebrati hujus- modi contractus et predictorum et infradictorum non sic actorum omnique probationi et defensioni in contrarium. et ut veritas premissorum felicioribus alis evolet, altius ex- 10 tolatur: eia premissa omnia acta fuerunt in presentiae conspectu auditu et intelectu clarissimorum dominorum de consilio prefati domini ducis necnon quam plurium pre- latorum nobilium et gravium presenteque 1 ibidem et inteligente gentium et personarum tam ecclesiasticarum quam laicarum multitudine copiosa, et inde prefati domini oratores et procuratores rogarunt me Donatum notarium infrascriptum de predictis debere con- 15 ficere publicum instrumentum. tenor namque mandati regii talis est: [es folgt die Vollmacht vom 2 Juli 1431, unsere nr. 94]. tenor autem mandati ducalis talis est: [es folgt die Vollmacht vom 28 Juli 1431, unsere nr. 95]. Actum Mediolani in ecclesia sancti Ambrosii, videlicet in sacrastia dominorum prepositi canonicorum et capituli dicte ecclesie sita post altare majus ipsius ecclesie, 20 presentibus egregio milite domino Johanne Taliano de Foliano filio quondam domini Caruli habitatore Parme noto dictorum contrahentium, venerabili viro domino Moro de Prealonis filio quondam domini Albertoli ordinario ecclesie majoris Mediolanensis ac canonico dicte ecclesie sancti Ambrosii habitante in domibus dicte canonice sancti Am- brosii noto s ut supra, venerabili viro domino Baldesaro de Coyris abate monasteriih 25 sancti Vicentii2 Mediolani, venerabili viro domino Vicentio de Platis abate monasterii sancti Victoris 3 Mediolani, domino Dominico de Riziis filio i quondam domini Stefani archipresbitero ecclesie sancte Marie de Vixilo, Johanne de Bonromeis filio quondam domini . . . . k porte Vercelline parochie sancte Marie Pedonis 4 Mediolani, domino Johanne de Mirabiliis filio quondam domini Simonis porte Verceline parochie sancti 3o Nazarii ad Petram Sanctam 5 Mediolani, Ambrosio de Bosiis filio quondam domini An- tonii porte Cumane parochie sancti Thome in cruce 1 sicariorum 6 Mediolani, Johanne de Galarate filio quondam domini Aluisii porte Verceline parochie monasterii novi 7, domino Thoma de Zurlism filio domini n Johannis Simonis professore juris civilis porte horientalis parochie sancti Babile 8 intus Mediolani, Johanne Baptista de Casteliono filio 35 Guideti porte Verceline parochie sancti Johannis supra murum? noto ut supra, et cir- cumspecto viro ° Petro Cecumcht de Macalfava secretario prelibati domini regis noto ut supra, omnibus testibus ad predicta vocatis idoneis et rogatis, necnon etiam presen- tibus ? Johanne de Cisero de Herba filio mei Donati notarii infrascripti porte nove 5 1431 Ang. I a) M sui. b) om. W. c) M add. per. d) M sive. e) M add. et. f) M presentique. g) om. M. l) ont. M. 40 i) M filii. k) der Name feldt in WM, doch ist Raum dafür frei gelassen. 1) sic. m) M Zuchis. n) om. H. o) om. M. p) om. W. 1 Antonio Riceio. 2 S. Vincenzo in Prato nahe bei der heutigen Porta Genova. 3 S. Vittore al Corpo an der Via S. Vittore, westl. von S. Ambrogio. 4 S. Maria di Podone an der Piavra Borromeo. 5 S. Naxaro alla Pietra Santa an der Ecke der Via Dante und der Via Meravigli. S. Tommaso in Arce Sicariorum. Monastero Nuovo, der ältere Name des Monastero S. Vincenzo an der Via S. Vincenxino. s S. Babila am Corso Veneria. 9 S. Giovanni sopra il Muro an der Fia S. Gio- vanni sul Muro, unweit des Monastero Nuoro. 45 50 6
Strana 173
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 173 parochie sancti Fidelis 1 et Antonio de Pansichis filio Stefanini a porte nove parochie 1431 Анg. sancti Johannis ad quatuor facies 2 ambobus civitatis Mediolani notariis similiter ad predicta vocatis. 5 97. Hzg. Filippo Maria von Mailand approbiert und ratifiziert den Vertrag, den in 1431 Aug. 5 seinem Namen Gaspare Visconti mit vier gen. Bevollmächtigten K. Sigmunds am bezu. Sept. 26 1 August bezw. 19 September geschlossen und den er am heutigen Tage feierlich beschworen und zu halten versprochen hat. 1431 August 5 bezw. September 26 Cusago bezw. Abbiate. Die Urkunde vom 5 August 1431: M aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart. 10 Das Datum steht in einer besonderen Zeile rechts unter dem Text. Das Konrept ist von einer reitgenös- sischen Hand korrigiert; wir fihren in unseren Varianten aber nur die beachtenswerteren Korrekiuren an. Der Korrektor bemerkt unter dem Text: Fiant nove littere in simili forma dicendo de conventionibus firmatis 19 septembris et juratis die 26 septembris. In der unteren rechten Ecke des Blattes steht 19 sep- tembris. — Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 25�26 ebendaher. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 118. Die Urkunde vom 26 September 1431: W coll. Wien H. H. St.A. Urkunden orig. membr. lit. pat. c. sig. subtus impr. Datum Abiate die vigesimo sexto septembris 1430 primo. Kontrasignatur Fran- cisous. 15 Sept. 19 u. 26 1431 Sept. 26 Filippus b Maria Anglus dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue dominus. certiorati ac informati plenissime de conventionibus promissionibus et obli- 20 gationibus hexterno e die 3 conclusis d per et inter magnificos et preclaros viros dominos Brunorum de la Scalla comitem Sancti Montis ac Verone Vincentieque etc. imperialem vicarium generalem, Ladislaum de Tamasi magistrum curie, Laurentium de Ederwar marescallum et Mathiam cancellarium atque oratores et procuratores speciales e serenis- simi principis et gloriosissimi domini nostri domini Sigismondi dei gratia Romanorum 25 regis semper augusti etc. parte una necnon magnificum militem consanguineum et consi- liarium nostrum dilectissimum dominum Gasparem Vicecomitem nomine nostro parte altera, quas conventiones promissiones et obligationes hoc die post f horam 22 multis astantibus solenniter g juramento nostro firmavimus eth promisimus observare, tenore presentium pro majori cautione et robore omnium conclusorum ut supra illas ipsas con- so ventiones promissiones et obligationes de verbo ad verbum, prout jacent, approbamus et ratificamus gratasque et acceptas habemus, promittentes sub fide nostra et sub nostrorum presentium et futurorum obligatione bonorum easdem et i singula ibi contenta, quantum ad nos attineat, firmiter attendere atque k integre realiter et sincere observare 1, omni dolo et fraude cessante sine aliqua exceptione et omni contradictione cessante. in 35 quorum testimoniumm presentes fieri et registrari jussimus nostrique sigilli munimine roborari. Cusaghi 5 augusti 1431. 1431 Ang. 5 10 a) M Sisini. b) M statt Filippus — dominus nur Dux Mediolani etc. c) in M rom Korrektor korr. für hodierno; W die decimo nono presentis mensis septembris statt hexterno die. d) in M vom Schreiber korr. für initis ac firmatis. e) om. W. f) post horam 22 om. W. g) W solenni. h) et — observare in M vom Korrektor am Rande nachgetragen. i) et — contenta int M vom Korrektor cingefügt. k) in M folgt durchstrichen inviolabi- liter observare. I) observare — cessante in M vom Korrektor eingefügt. m) testimonium — roborari om. M, add. etc. S. Fedele hinter dem Municipio (Palarno Ma- rino). 45 2 S. Giovanni alle Quattro Facce an der Via Oriani, nordwestl, vom Teatro della Scala. 3 In dieser Angabe steckt ein Irrtum, da der Ver- trag, wie unsere nr. 96 reigt, schon am I August abgeschlossen worden ist. Vermutlich stammt das 50 Konzept ſunsere Vorlage M) vom 1 August, an welchem Tage anfänglich der Vertrag vom Herxog beschworen werden sollte (vgl. Osio a. a. O. 3, 24). Die Handlung wurde dann wohl nunächst auf den 2 August — deshalb die Anderung des hodierno in hexterno — und schlieſtlich auf den 5 August verschoben. Am 5 August wird die Mailändische Kanalei wolil vergessen haben, den Text entsprechend au ändern.
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 173 parochie sancti Fidelis 1 et Antonio de Pansichis filio Stefanini a porte nove parochie 1431 Анg. sancti Johannis ad quatuor facies 2 ambobus civitatis Mediolani notariis similiter ad predicta vocatis. 5 97. Hzg. Filippo Maria von Mailand approbiert und ratifiziert den Vertrag, den in 1431 Aug. 5 seinem Namen Gaspare Visconti mit vier gen. Bevollmächtigten K. Sigmunds am bezu. Sept. 26 1 August bezw. 19 September geschlossen und den er am heutigen Tage feierlich beschworen und zu halten versprochen hat. 1431 August 5 bezw. September 26 Cusago bezw. Abbiate. Die Urkunde vom 5 August 1431: M aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart. 10 Das Datum steht in einer besonderen Zeile rechts unter dem Text. Das Konrept ist von einer reitgenös- sischen Hand korrigiert; wir fihren in unseren Varianten aber nur die beachtenswerteren Korrekiuren an. Der Korrektor bemerkt unter dem Text: Fiant nove littere in simili forma dicendo de conventionibus firmatis 19 septembris et juratis die 26 septembris. In der unteren rechten Ecke des Blattes steht 19 sep- tembris. — Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 25�26 ebendaher. — Benutxt von Kagelmacher a. a. O. S. 118. Die Urkunde vom 26 September 1431: W coll. Wien H. H. St.A. Urkunden orig. membr. lit. pat. c. sig. subtus impr. Datum Abiate die vigesimo sexto septembris 1430 primo. Kontrasignatur Fran- cisous. 15 Sept. 19 u. 26 1431 Sept. 26 Filippus b Maria Anglus dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue dominus. certiorati ac informati plenissime de conventionibus promissionibus et obli- 20 gationibus hexterno e die 3 conclusis d per et inter magnificos et preclaros viros dominos Brunorum de la Scalla comitem Sancti Montis ac Verone Vincentieque etc. imperialem vicarium generalem, Ladislaum de Tamasi magistrum curie, Laurentium de Ederwar marescallum et Mathiam cancellarium atque oratores et procuratores speciales e serenis- simi principis et gloriosissimi domini nostri domini Sigismondi dei gratia Romanorum 25 regis semper augusti etc. parte una necnon magnificum militem consanguineum et consi- liarium nostrum dilectissimum dominum Gasparem Vicecomitem nomine nostro parte altera, quas conventiones promissiones et obligationes hoc die post f horam 22 multis astantibus solenniter g juramento nostro firmavimus eth promisimus observare, tenore presentium pro majori cautione et robore omnium conclusorum ut supra illas ipsas con- so ventiones promissiones et obligationes de verbo ad verbum, prout jacent, approbamus et ratificamus gratasque et acceptas habemus, promittentes sub fide nostra et sub nostrorum presentium et futurorum obligatione bonorum easdem et i singula ibi contenta, quantum ad nos attineat, firmiter attendere atque k integre realiter et sincere observare 1, omni dolo et fraude cessante sine aliqua exceptione et omni contradictione cessante. in 35 quorum testimoniumm presentes fieri et registrari jussimus nostrique sigilli munimine roborari. Cusaghi 5 augusti 1431. 1431 Ang. 5 10 a) M Sisini. b) M statt Filippus — dominus nur Dux Mediolani etc. c) in M rom Korrektor korr. für hodierno; W die decimo nono presentis mensis septembris statt hexterno die. d) in M vom Schreiber korr. für initis ac firmatis. e) om. W. f) post horam 22 om. W. g) W solenni. h) et — observare in M vom Korrektor am Rande nachgetragen. i) et — contenta int M vom Korrektor cingefügt. k) in M folgt durchstrichen inviolabi- liter observare. I) observare — cessante in M vom Korrektor eingefügt. m) testimonium — roborari om. M, add. etc. S. Fedele hinter dem Municipio (Palarno Ma- rino). 45 2 S. Giovanni alle Quattro Facce an der Via Oriani, nordwestl, vom Teatro della Scala. 3 In dieser Angabe steckt ein Irrtum, da der Ver- trag, wie unsere nr. 96 reigt, schon am I August abgeschlossen worden ist. Vermutlich stammt das 50 Konzept ſunsere Vorlage M) vom 1 August, an welchem Tage anfänglich der Vertrag vom Herxog beschworen werden sollte (vgl. Osio a. a. O. 3, 24). Die Handlung wurde dann wohl nunächst auf den 2 August — deshalb die Anderung des hodierno in hexterno — und schlieſtlich auf den 5 August verschoben. Am 5 August wird die Mailändische Kanalei wolil vergessen haben, den Text entsprechend au ändern.
Strana 174
174 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 98. Hzg. Filippo Maria von Mailand verspricht, den Vertrag, den er im vergangenen sept. 12 August mit K. Sigmund geschlossen und den dieser nicht erfüllt hat, noch als gültig zu betrachten, wenn der König im Laufe des September nach Italien kommt. 1431 September 12 Cusago. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart. Das Datum ist ron einer xeit- 5 genössischen Hand hinzugefiigt, die auch unter dem Text bemerkt hat Fiant alie similes littere pro mense octobris 10 indictione; au dieser Bemerkung vergleiche man nr. 100. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3. 29 ebendaher. Filippus Maria etc. licet serenissimus et invictissimus princeps ac dominus noster honorandissimus dominus Sigismondus dei gratia Romanorum rex semper augustus 10 ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex non venerit in promisso tempore 1 ad has partes, ut ex hoc tamen adventus ejus non remaneat et semper apud omnes pateat nostra sinceritas et optima dispositio nec unquam dici possit, quod occasione nostri de- fecerit, neque pro renovandis promissionibus inter majestatem suam et nos existentibus oporteat amplius nuncios aut litteras cum temporis perditione hincinde transmittere : ecce 15 quod non expectatis aliis requisitionibus prefati domini nostri .. regis tenore presentium pollicemur et promittimus majestati sue per fidem veri et recti principis et ad sancta dei evangelia juramus, omnes et singulas promissiones et obligationes per magnificum militem et consanguineum nostrum carissimum dominum Gasparem Vicecomitem factas nomine nostro ipsi domino nostro regi sive magnificis baronibus suis in Mediolano pro 20 majestate sua recipientibus et agentibus et deinde per nos juratas et confirmatas 2 de mense augusti proxime preterito per instrumentum inde confectum 3 per Donatum de Cisero de Herba notarium publicum attendere observare perficere et adimplere in qui- buslibet earum partibus et articulis sine aliqua exceptione et omni contradictione ces- sante sub obligatione nostri et omnium bonorum nostrorum presentium et futurorum 25 et non obstante quod prelibatus dominus noster rex in tempore promisso non venerit, ut prefertur, eo tamen veniente ad has partes per totum presentem mensem septem- bris 4 et cetera faciente, que prefati barones nomine majestatis sue dicto domino Gas- pari pro nobis recipienti et agenti promiserunt. in quorum etc. Cusaghi 12 sep- tembris 1431. 1431 Sept. 19 30 1431 99. Notariatsinstrument über die Verlängerung des am 1 August 1431 zwischen K. Sig- Sept. 19 mund und Hag. Filippo Maria von Mailand geschlossenen Vertrages bis zum 8 Ok- tober 1431. 1431 September 19 Mailand. U aus Wien H.H. St.A. Urkunden orig. membr. lit. pat. mit unten aufgedrüicktem Siegel des Isnardus de Goarco. Das Zeugnis des Notars und die Beglaubigung des Podestà 35 sind von anderer Hand geschrieben. Die Unterschrift des Kanxlers ist eigenhändig. Auf der Rückseite steht von späterer Hand eine kurxe Inhaltsangabe des inserierten Vertrages vom 1 August 1431. M coll. Mailand Staats-A. Registro ducale C (alias F) fol. 387b-388b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Renovacio convencionum habitarum cum serenissimo rege Sigismondo. 40 Die Unterschriften des Notars und des Kanzlers und die Beglaubigung durch den Po- destà von Mailand sind weggelassen. Vgl. nr. 96 art. 7. Vgl. nr. 97. 3 Vgl. nr. 96. 4 Die Kürxe des Termines findet ihre Erklärung darin, daß Filippo Maria von seinem Gesandten am königlichen Hofe Giacobbe d'Iseo Ende August 2 Mitteilungen erhalten hatte, die vu der Annahme berechtigten, daß der König bereits auf dem Wege nach Italien sei; vgl. seinen Brief an den Gesan- 45 dten vom I September 1431 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 28).
174 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 98. Hzg. Filippo Maria von Mailand verspricht, den Vertrag, den er im vergangenen sept. 12 August mit K. Sigmund geschlossen und den dieser nicht erfüllt hat, noch als gültig zu betrachten, wenn der König im Laufe des September nach Italien kommt. 1431 September 12 Cusago. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart. Das Datum ist ron einer xeit- 5 genössischen Hand hinzugefiigt, die auch unter dem Text bemerkt hat Fiant alie similes littere pro mense octobris 10 indictione; au dieser Bemerkung vergleiche man nr. 100. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3. 29 ebendaher. Filippus Maria etc. licet serenissimus et invictissimus princeps ac dominus noster honorandissimus dominus Sigismondus dei gratia Romanorum rex semper augustus 10 ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex non venerit in promisso tempore 1 ad has partes, ut ex hoc tamen adventus ejus non remaneat et semper apud omnes pateat nostra sinceritas et optima dispositio nec unquam dici possit, quod occasione nostri de- fecerit, neque pro renovandis promissionibus inter majestatem suam et nos existentibus oporteat amplius nuncios aut litteras cum temporis perditione hincinde transmittere : ecce 15 quod non expectatis aliis requisitionibus prefati domini nostri .. regis tenore presentium pollicemur et promittimus majestati sue per fidem veri et recti principis et ad sancta dei evangelia juramus, omnes et singulas promissiones et obligationes per magnificum militem et consanguineum nostrum carissimum dominum Gasparem Vicecomitem factas nomine nostro ipsi domino nostro regi sive magnificis baronibus suis in Mediolano pro 20 majestate sua recipientibus et agentibus et deinde per nos juratas et confirmatas 2 de mense augusti proxime preterito per instrumentum inde confectum 3 per Donatum de Cisero de Herba notarium publicum attendere observare perficere et adimplere in qui- buslibet earum partibus et articulis sine aliqua exceptione et omni contradictione ces- sante sub obligatione nostri et omnium bonorum nostrorum presentium et futurorum 25 et non obstante quod prelibatus dominus noster rex in tempore promisso non venerit, ut prefertur, eo tamen veniente ad has partes per totum presentem mensem septem- bris 4 et cetera faciente, que prefati barones nomine majestatis sue dicto domino Gas- pari pro nobis recipienti et agenti promiserunt. in quorum etc. Cusaghi 12 sep- tembris 1431. 1431 Sept. 19 30 1431 99. Notariatsinstrument über die Verlängerung des am 1 August 1431 zwischen K. Sig- Sept. 19 mund und Hag. Filippo Maria von Mailand geschlossenen Vertrages bis zum 8 Ok- tober 1431. 1431 September 19 Mailand. U aus Wien H.H. St.A. Urkunden orig. membr. lit. pat. mit unten aufgedrüicktem Siegel des Isnardus de Goarco. Das Zeugnis des Notars und die Beglaubigung des Podestà 35 sind von anderer Hand geschrieben. Die Unterschrift des Kanxlers ist eigenhändig. Auf der Rückseite steht von späterer Hand eine kurxe Inhaltsangabe des inserierten Vertrages vom 1 August 1431. M coll. Mailand Staats-A. Registro ducale C (alias F) fol. 387b-388b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Renovacio convencionum habitarum cum serenissimo rege Sigismondo. 40 Die Unterschriften des Notars und des Kanzlers und die Beglaubigung durch den Po- destà von Mailand sind weggelassen. Vgl. nr. 96 art. 7. Vgl. nr. 97. 3 Vgl. nr. 96. 4 Die Kürxe des Termines findet ihre Erklärung darin, daß Filippo Maria von seinem Gesandten am königlichen Hofe Giacobbe d'Iseo Ende August 2 Mitteilungen erhalten hatte, die vu der Annahme berechtigten, daß der König bereits auf dem Wege nach Italien sei; vgl. seinen Brief an den Gesan- 45 dten vom I September 1431 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 28).
Strana 175
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 175. In nomine sancte et individue trinitatis amen. anno a nativitate domini nostri Yesu Christi milesimo quadringentesimo trigesimo primo die merchurii decimo nono mensis septembris indictione decima secundum stilum et consuetudinem Mediolanensem. cum alias habite et facte fuerint conclusiones inter serenissimum dominum nostrum regem 5 seu ejus procuratores ejus nomine parte una et illustrem dominum ducem Mediolani etc. seu ejus procuratorem ejus nomine parte altera tenoris et continentie subsequentis: [es folgt der Vertrag vom 1 August 1431, unsere nr. 96, mit den inserierten Vollmachten vom 2 Juli 1431, unserer nr. 94, und vom 28 Juli 1431, unserer nr. 95 a; dann wird fortgefahren: cumque prefatus dominus serenissimus rex intra terminum in suprascriptis conclusionibus 1o limitatum 1 justo ex impedimento in Italiam venire nequiverit, modo prenominati domini Brunorius Ladislaus Laurentius et Mathias procuratores et procuratorio nomine prefati domini regis ad hoc spetialiter acb solempniter constituti, ut constat mandato regio 2 non vitiato nec abolito nec in aliqua sui parte suspecto sed omni prorsus vitio et sus- pitione carenti regioque e sigilo pendenti munito tenoris infrascripti, parte una et prefatus 15 dominus Gaspar procurator et procuratorio nomine prefati domini ducis ad hoc spetia- liter et solempniter constitutus, ut constat ducali mandato 3 non vitiato nec abolito nec in aliqua sui parte suspecto sed omni prorsus vitio et suspitione carenti ducalique sigilo impresso munito tenoris similiter infrascripti, parte altera sponte et ex certa scientia animisque deliberatis et non per errorem juris aut facti omnibusque modo jure via et 20 forma, quibus et prout melius potuerunt et possunt, prius sicut asserunt ad plenum de intentione mandantium informati congrue referendo tenore presentium fecerunt et faciunt per solempnem stippulationem similes conclusiones et in omnibus et per omnia ac de verbo ad verbum, prout et quemadmodum in suprascripto instrumento conclusionum legitur seriosius et habetur, solo regio in Italiam adventu mutato eoque in Italiam ad- 25 ventu regio per prefatos dominos procuratores dictis nominibus prorogato statuto et hordinato usque ad octavam diem mensis octubris proxime futuri inclusive et qui sere- Okt. 8 nissimus dominus rex infra ipsum terminum venire debeat, quemadmodum venire debebat infra mensem augusti modo " lapsi, prefatasque conclusiones (solo ut prefertur regio in Italiam adventu mutato prorogato statuto et hordinato ut supra) prefati domini pro- so curatores dictis nominibus ratificarunt et confirmarunt et ratificant et confirmant ac eas denuo e fecerunt et faciunt cum similibus in efectu hic intervenientibus promissionibus obligationibus conventionibus juramentis renuntiationibus solempnitatibus et clausulis positis et conscriptis in dicto conclusionum instrumento, ad cujus continentiam se refe- runt, et qui etiam domini procuratores dictis nominibus juraverunt et jurant ad sancta 35 dei evangelia in animas prefatorum dominorum regis et ducis congrue referendo corpo- raliter tactis sacrosanctis scripturis in manibus venerabilis viri domini abatis monasterii sanctorum Donati et Gaudulfi de Sexto Calendas 4 diocesis Papiensis, quod prefati domini rex et dux predicta omnia et singula habita congrua relatione attendent s obser- vabunt recte fideliter et sincere et nulo modo contra predicta vel aliquod predictorum 4o facient aut temptabunt. et que omnia supradicta gesta fuerunt ! in presentia audientia et inteligentia magnifici et i spectabilium dominorum Petri de Rubeis militis et Tadioli de Vicomercato juris utriusque doctoris, Johannis de Aretio, Conradini ex capitaneis de Vicomercato et Lanceloti k Croti consiliariorum ducalium et plurium aliorum. et inde 1431 Sept. 19 45 a) in M€ist nur der Anfang des Vertrages vom 1 August mitgeteilt bis zu den Worten comitem Sancti Montis (s. oben S. 169 Z. II), und dann ist bemerkt, daß die drei Urkunden hier im Wortlaut cinzusetzen scien. b) Met. c) W add. ducali. d) M nunc. e) M de novo. f) M promissis. g) M add. et. h) M sunt. i) M ac. k) W Lanceroti. 50 1 2 3 Vgl. nr. 96 art. 7. Vom 6 September 1431 (nr. 94 Vorl. U). Vom 17 September 1431 (nr. 95 Vorl. U). Sesto Calende am Ausfluſt des Ticino aus dem Lago maggiore.
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 175. In nomine sancte et individue trinitatis amen. anno a nativitate domini nostri Yesu Christi milesimo quadringentesimo trigesimo primo die merchurii decimo nono mensis septembris indictione decima secundum stilum et consuetudinem Mediolanensem. cum alias habite et facte fuerint conclusiones inter serenissimum dominum nostrum regem 5 seu ejus procuratores ejus nomine parte una et illustrem dominum ducem Mediolani etc. seu ejus procuratorem ejus nomine parte altera tenoris et continentie subsequentis: [es folgt der Vertrag vom 1 August 1431, unsere nr. 96, mit den inserierten Vollmachten vom 2 Juli 1431, unserer nr. 94, und vom 28 Juli 1431, unserer nr. 95 a; dann wird fortgefahren: cumque prefatus dominus serenissimus rex intra terminum in suprascriptis conclusionibus 1o limitatum 1 justo ex impedimento in Italiam venire nequiverit, modo prenominati domini Brunorius Ladislaus Laurentius et Mathias procuratores et procuratorio nomine prefati domini regis ad hoc spetialiter acb solempniter constituti, ut constat mandato regio 2 non vitiato nec abolito nec in aliqua sui parte suspecto sed omni prorsus vitio et sus- pitione carenti regioque e sigilo pendenti munito tenoris infrascripti, parte una et prefatus 15 dominus Gaspar procurator et procuratorio nomine prefati domini ducis ad hoc spetia- liter et solempniter constitutus, ut constat ducali mandato 3 non vitiato nec abolito nec in aliqua sui parte suspecto sed omni prorsus vitio et suspitione carenti ducalique sigilo impresso munito tenoris similiter infrascripti, parte altera sponte et ex certa scientia animisque deliberatis et non per errorem juris aut facti omnibusque modo jure via et 20 forma, quibus et prout melius potuerunt et possunt, prius sicut asserunt ad plenum de intentione mandantium informati congrue referendo tenore presentium fecerunt et faciunt per solempnem stippulationem similes conclusiones et in omnibus et per omnia ac de verbo ad verbum, prout et quemadmodum in suprascripto instrumento conclusionum legitur seriosius et habetur, solo regio in Italiam adventu mutato eoque in Italiam ad- 25 ventu regio per prefatos dominos procuratores dictis nominibus prorogato statuto et hordinato usque ad octavam diem mensis octubris proxime futuri inclusive et qui sere- Okt. 8 nissimus dominus rex infra ipsum terminum venire debeat, quemadmodum venire debebat infra mensem augusti modo " lapsi, prefatasque conclusiones (solo ut prefertur regio in Italiam adventu mutato prorogato statuto et hordinato ut supra) prefati domini pro- so curatores dictis nominibus ratificarunt et confirmarunt et ratificant et confirmant ac eas denuo e fecerunt et faciunt cum similibus in efectu hic intervenientibus promissionibus obligationibus conventionibus juramentis renuntiationibus solempnitatibus et clausulis positis et conscriptis in dicto conclusionum instrumento, ad cujus continentiam se refe- runt, et qui etiam domini procuratores dictis nominibus juraverunt et jurant ad sancta 35 dei evangelia in animas prefatorum dominorum regis et ducis congrue referendo corpo- raliter tactis sacrosanctis scripturis in manibus venerabilis viri domini abatis monasterii sanctorum Donati et Gaudulfi de Sexto Calendas 4 diocesis Papiensis, quod prefati domini rex et dux predicta omnia et singula habita congrua relatione attendent s obser- vabunt recte fideliter et sincere et nulo modo contra predicta vel aliquod predictorum 4o facient aut temptabunt. et que omnia supradicta gesta fuerunt ! in presentia audientia et inteligentia magnifici et i spectabilium dominorum Petri de Rubeis militis et Tadioli de Vicomercato juris utriusque doctoris, Johannis de Aretio, Conradini ex capitaneis de Vicomercato et Lanceloti k Croti consiliariorum ducalium et plurium aliorum. et inde 1431 Sept. 19 45 a) in M€ist nur der Anfang des Vertrages vom 1 August mitgeteilt bis zu den Worten comitem Sancti Montis (s. oben S. 169 Z. II), und dann ist bemerkt, daß die drei Urkunden hier im Wortlaut cinzusetzen scien. b) Met. c) W add. ducali. d) M nunc. e) M de novo. f) M promissis. g) M add. et. h) M sunt. i) M ac. k) W Lanceroti. 50 1 2 3 Vgl. nr. 96 art. 7. Vom 6 September 1431 (nr. 94 Vorl. U). Vom 17 September 1431 (nr. 95 Vorl. U). Sesto Calende am Ausfluſt des Ticino aus dem Lago maggiore.
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176 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Sept. 19 prefati domini procuratores et oratores rogarunt me Donatum notarium predictum et infradictum de predictis conficere a publicum instrumentum. tenor b mandati regii talis est: [es folgt die Vollmacht vom 6 September 1431, unsere nr. 94 Vorl. U]. tenor autem mandati ducalis talis est: [es folgt die Vollmacht vom 17 September 1431, unsere nr. 95 Vorl. U]. actum Mediolani in domibus monasterii sancti Ambrosii in sala 5 Zardini presentibus Rafaele de Vicomercato filio sapientis et egregii juris utriusque doctoris domini Tadioli porte nove parochie sancti Laurentiolic in Torigio 1, Toma de Garbagniate filio quondam Dionisii porte nove parochie sancti Eusebii 2, Gabriele de Briosco filio quondam domini Johannis porte Ticinensis " parochie sancte Marie in Vale 3, Donato de Garbagniate filio quondam Tomasii porte Cumane parochie sancti Simpliciani 4 10 et Gasparo de Comitibus filio quondam domini Johannis porte Verceline parochie sancti Protasii in Campo intus 5, omnibus civitatis Mediolani testibus ad predicta vocatis notis idoneis et rogatis necnon Filipino° et Johanne fratribus de Cisero de Herba filiis mei Donati notarii predicti et infradicti ambobus civitatis Mediolani porte nove parochie sancti Fidelis 6 notariis similiter ad predicta vocatis. Ego † Donatus de Cisero de Herba filius quondam domini Marchisii civitatis Mediolani porte nove parochie sancti Fidelis 6 publicus imperiali auctoritate notarius et scriba prefati domini ducis rogatus predictis interfui et hoc publicum instrumentum confeci tradidi et subscripsi signumque s meum tabelionatus consuetum hic apposui ad fidem et in testimonium premissorum. Quia in remotis de fide instrumentorum sepe dubitari contingit, idcirco ego Isnardus de Goarco potestas civitatis Mediolani et ducatus ad hoc sicut decuit et oportuit requi- situs harum serie notum facio cum omni debita reverentia regie majestati et omnibus, quorum interest et interesse possit, has literas inspecturis, quod Donatus de Cisero de Herba civis et notarius Mediolani suprascriptus, qui confecit suprascriptum instrumentum 25 conventionum regiarum et ducalium, est et dudum fuit publicus et autenticus notarius et descriptus in matricula notariorum Mediolani et sic dudum fuit habitus tractatus et reputatus et habetur tractatur et reputatur palam et publice et per publicam vocem et famam ac comuniter et notorie maxime in civitate Mediolani et per et inter cives Medio- lani et omnes ipsum cognoscentes, et quod ad ipsum tanquam ad notarium publicum so et autenticum dudum fuit habitus et de presenti habetur palam ut supra et ut supra recursus pro instrumentis publicis conficiendis et quod ejusmodi instrumentis tanquam autenticis adhibenda et adhibita fuit ac adhibetur plena et indubitata fides. in quorum testimonium has literas fieri et sigilo meo muniri feci. datum Mediolani die vigesimo septembris 1431 decima indictione. 15 20 1431 Sept. 20 35 Franchinus de Benatiis canzellarius etc. subscripsit. 1431 Sept. 28 100. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Giacobbe d'Iseo, seinen Gesandten bei K. Sigmund: ermächtigt ihn, den Termin der Ankunft des Königs in Italien vom 8. bis zum 31 Oktober zu verlängern. 1431 September 28 Cusago. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart. Datum Cusaghi 28 septembris 40 1431. Erwähnt von Osio a. a. O. 3, 29 Anm. I. a) M add. dobere. b) in M fehlt alles Folgende; es wird fortgefahren mit actum Mediolani u. s. w. c) M Laurin- zoli. d) M Cumane. e) M Filippo. 1) alles Folgende fehlt in M. g) das Signum stehl in U links am Rande. 1 S. Lorenzo in Torrigio neben dem Teatro della Scala. 2 S. Eusebio gegenüber dem Palazno di Brera. 3 S. Maria presso S. Celso? S. Simpliciano nahe am Corso Garibaldi. 5 S. Protaso in Campo intus am Foro Bonaparte. 6 S. Fedele hinter dem Municipio (Palarxo Ma- rino). 45
176 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Sept. 19 prefati domini procuratores et oratores rogarunt me Donatum notarium predictum et infradictum de predictis conficere a publicum instrumentum. tenor b mandati regii talis est: [es folgt die Vollmacht vom 6 September 1431, unsere nr. 94 Vorl. U]. tenor autem mandati ducalis talis est: [es folgt die Vollmacht vom 17 September 1431, unsere nr. 95 Vorl. U]. actum Mediolani in domibus monasterii sancti Ambrosii in sala 5 Zardini presentibus Rafaele de Vicomercato filio sapientis et egregii juris utriusque doctoris domini Tadioli porte nove parochie sancti Laurentiolic in Torigio 1, Toma de Garbagniate filio quondam Dionisii porte nove parochie sancti Eusebii 2, Gabriele de Briosco filio quondam domini Johannis porte Ticinensis " parochie sancte Marie in Vale 3, Donato de Garbagniate filio quondam Tomasii porte Cumane parochie sancti Simpliciani 4 10 et Gasparo de Comitibus filio quondam domini Johannis porte Verceline parochie sancti Protasii in Campo intus 5, omnibus civitatis Mediolani testibus ad predicta vocatis notis idoneis et rogatis necnon Filipino° et Johanne fratribus de Cisero de Herba filiis mei Donati notarii predicti et infradicti ambobus civitatis Mediolani porte nove parochie sancti Fidelis 6 notariis similiter ad predicta vocatis. Ego † Donatus de Cisero de Herba filius quondam domini Marchisii civitatis Mediolani porte nove parochie sancti Fidelis 6 publicus imperiali auctoritate notarius et scriba prefati domini ducis rogatus predictis interfui et hoc publicum instrumentum confeci tradidi et subscripsi signumque s meum tabelionatus consuetum hic apposui ad fidem et in testimonium premissorum. Quia in remotis de fide instrumentorum sepe dubitari contingit, idcirco ego Isnardus de Goarco potestas civitatis Mediolani et ducatus ad hoc sicut decuit et oportuit requi- situs harum serie notum facio cum omni debita reverentia regie majestati et omnibus, quorum interest et interesse possit, has literas inspecturis, quod Donatus de Cisero de Herba civis et notarius Mediolani suprascriptus, qui confecit suprascriptum instrumentum 25 conventionum regiarum et ducalium, est et dudum fuit publicus et autenticus notarius et descriptus in matricula notariorum Mediolani et sic dudum fuit habitus tractatus et reputatus et habetur tractatur et reputatur palam et publice et per publicam vocem et famam ac comuniter et notorie maxime in civitate Mediolani et per et inter cives Medio- lani et omnes ipsum cognoscentes, et quod ad ipsum tanquam ad notarium publicum so et autenticum dudum fuit habitus et de presenti habetur palam ut supra et ut supra recursus pro instrumentis publicis conficiendis et quod ejusmodi instrumentis tanquam autenticis adhibenda et adhibita fuit ac adhibetur plena et indubitata fides. in quorum testimonium has literas fieri et sigilo meo muniri feci. datum Mediolani die vigesimo septembris 1431 decima indictione. 15 20 1431 Sept. 20 35 Franchinus de Benatiis canzellarius etc. subscripsit. 1431 Sept. 28 100. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Giacobbe d'Iseo, seinen Gesandten bei K. Sigmund: ermächtigt ihn, den Termin der Ankunft des Königs in Italien vom 8. bis zum 31 Oktober zu verlängern. 1431 September 28 Cusago. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart. Datum Cusaghi 28 septembris 40 1431. Erwähnt von Osio a. a. O. 3, 29 Anm. I. a) M add. dobere. b) in M fehlt alles Folgende; es wird fortgefahren mit actum Mediolani u. s. w. c) M Laurin- zoli. d) M Cumane. e) M Filippo. 1) alles Folgende fehlt in M. g) das Signum stehl in U links am Rande. 1 S. Lorenzo in Torrigio neben dem Teatro della Scala. 2 S. Eusebio gegenüber dem Palazno di Brera. 3 S. Maria presso S. Celso? S. Simpliciano nahe am Corso Garibaldi. 5 S. Protaso in Campo intus am Foro Bonaparte. 6 S. Fedele hinter dem Municipio (Palarxo Ma- rino). 45
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 177 c. Sicherung des Landfriedens und Schutz des Konzils nr. 101-113. 101. K. Sigmund gebictet allen Reichsunterthanen, die Besucher des Baseler Konzils wohlwollend zu behandeln, sie durch ihre Gebiete sicher hin und zurück zu geleiten 1431 Juli 2 und ihnen Lebensmittel gegen entsprechende Bezahlung zu geben. Nürnberg. 1431 Juli 2 D 10 15 20 25 30 3b H aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 141b�142a cop. chart. coacra. Der Schluß ist geküirat au presencium sub majestate; das Fehlende und das ausgelassene Datum haben wir aus unserer Vorlage D ergünxt. Unter dem Text Caspar. Zu Anfang steht links am Rande Conductus pro Basiliensi concilio. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 6 ab cop. chart. coacra. V coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 24 b�25a cop. chart. saec. 15 mit der ru- brizierten Uberschrift Alia littera imperatoris universis directa, quod venientes ad con- cilium non impedientur. Im Datum ist — offenbar vom Schreiber — irrtiimlich sabbati hinter die eingeschoben; der 2 Juli fiel 1431 auf einen Montag. In unseren Varianten ist die Erwähnung der rahlreichen, teils durch Nachlässigkeit, teils durch Willkiir des Schreibers entstandenen Abweichungen dieser Vorlage unterblieben; dasselbe gilt von — Vgl. auch Haller a. a. O. 2, II einigen Ungenauigkeiten der Vorlagen B und S. Z. 22-26. B coll. Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 5 ab cop. chart. coacra mit der Uberschrift Also schreib unser herre der kunig an alle menschen begernde daz concilium ze furdernde. S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 1 cop. chart. coaera, inseriert einer gleich- reitigen Abschrift der Bekanntmachung des Baseler Rates vom 21 Juli M3I, daß der ron K. Sigmund kommende Dr. Thomas Fiene ihm das Original des Geleitsbriefes über- geben und eine mit dem großten Baseler Stadtsiegel versehene Abschrift desselben erhalten habe (vgl. Ragusa a. a. O. 1, 92). — Vgl. Brucker, Inventaire I, 63. T coll. Turin Staats-A. Materie ecclesiastiche cat. 45 mazzo 11 nr. 2 Transsumpt des Ba- seler Konrils vom 17 September 1436, orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend. In plica De curia Johannes Champion. Auf der Riickseite steht an den Einschnitten fiir die Bullenschnur Johannes Leonis, links daron Ascultata per me B. Poignare cum littera originali et concordat. In München Staatsbibl. cod. lat. 21660 fol. 187 b-188b cop. chart. coaeva. — In Paris Nat.-Bibl. Fonds Cluni 163 nr. 490 cop. membr. coaera, inseriert cinem Original der unter S erwälnten Bekanntmachung des Bascler Rates. — In Wien H. H. St.A. Hand- schriften nr. 773 fol. 19b�20 a cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Martène 8, 12-13; bei Mansi 30, 53-54; und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 87-88 (Ragusa). Im Ausкuge bei Segovia lib. I cap. 13 (a. a. O. 2, 20-21). — Regest bei Aschbach 4, 534 (vgl. 4, 20) und bei Altmann nr. 8660. Sigismundus dei a gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex universis et singulis principibus ecclesiasticis et secularibus ducibus marchionibus comitibus vicecomitibus vicariis generalibus baronibus magnatibus proceribus nobilibus ministerialibus militibus clientibus capitaneis ancianis potestatibus gubernatoribus baillivis rectoribus presidibus burggraviis castellanis officialibus judicibus theolonariis boletariis passuum custodibus civitatum opidorum villarum et locorum comuni- tatibus et rectoribus eorundem " ceterisque nostris et imperii sacri subditis et fidelibus dilectis, ad quos presentes pervenerint, graciam regiam et omne bonum. venerabiles illustres nobiles et fideles dilecti. durante pridem Constanciensi concilio et domino Martino papa quinto bone memorie tunc ididem c approbante conclusum extitit et or- 50 dinatum, quod ab illo tunc ad quinquenium proxime sequens in civitate Senensi generale 45 40 a) IV om. dei — rex, add. etc. b) D earundem. c) WV ibidem. Deutsche Reichstags-Akten X. 23
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 177 c. Sicherung des Landfriedens und Schutz des Konzils nr. 101-113. 101. K. Sigmund gebictet allen Reichsunterthanen, die Besucher des Baseler Konzils wohlwollend zu behandeln, sie durch ihre Gebiete sicher hin und zurück zu geleiten 1431 Juli 2 und ihnen Lebensmittel gegen entsprechende Bezahlung zu geben. Nürnberg. 1431 Juli 2 D 10 15 20 25 30 3b H aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 141b�142a cop. chart. coacra. Der Schluß ist geküirat au presencium sub majestate; das Fehlende und das ausgelassene Datum haben wir aus unserer Vorlage D ergünxt. Unter dem Text Caspar. Zu Anfang steht links am Rande Conductus pro Basiliensi concilio. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 6 ab cop. chart. coacra. V coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 24 b�25a cop. chart. saec. 15 mit der ru- brizierten Uberschrift Alia littera imperatoris universis directa, quod venientes ad con- cilium non impedientur. Im Datum ist — offenbar vom Schreiber — irrtiimlich sabbati hinter die eingeschoben; der 2 Juli fiel 1431 auf einen Montag. In unseren Varianten ist die Erwähnung der rahlreichen, teils durch Nachlässigkeit, teils durch Willkiir des Schreibers entstandenen Abweichungen dieser Vorlage unterblieben; dasselbe gilt von — Vgl. auch Haller a. a. O. 2, II einigen Ungenauigkeiten der Vorlagen B und S. Z. 22-26. B coll. Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 5 ab cop. chart. coacra mit der Uberschrift Also schreib unser herre der kunig an alle menschen begernde daz concilium ze furdernde. S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 1 cop. chart. coaera, inseriert einer gleich- reitigen Abschrift der Bekanntmachung des Baseler Rates vom 21 Juli M3I, daß der ron K. Sigmund kommende Dr. Thomas Fiene ihm das Original des Geleitsbriefes über- geben und eine mit dem großten Baseler Stadtsiegel versehene Abschrift desselben erhalten habe (vgl. Ragusa a. a. O. 1, 92). — Vgl. Brucker, Inventaire I, 63. T coll. Turin Staats-A. Materie ecclesiastiche cat. 45 mazzo 11 nr. 2 Transsumpt des Ba- seler Konrils vom 17 September 1436, orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend. In plica De curia Johannes Champion. Auf der Riickseite steht an den Einschnitten fiir die Bullenschnur Johannes Leonis, links daron Ascultata per me B. Poignare cum littera originali et concordat. In München Staatsbibl. cod. lat. 21660 fol. 187 b-188b cop. chart. coaeva. — In Paris Nat.-Bibl. Fonds Cluni 163 nr. 490 cop. membr. coaera, inseriert cinem Original der unter S erwälnten Bekanntmachung des Bascler Rates. — In Wien H. H. St.A. Hand- schriften nr. 773 fol. 19b�20 a cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Martène 8, 12-13; bei Mansi 30, 53-54; und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 87-88 (Ragusa). Im Ausкuge bei Segovia lib. I cap. 13 (a. a. O. 2, 20-21). — Regest bei Aschbach 4, 534 (vgl. 4, 20) und bei Altmann nr. 8660. Sigismundus dei a gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex universis et singulis principibus ecclesiasticis et secularibus ducibus marchionibus comitibus vicecomitibus vicariis generalibus baronibus magnatibus proceribus nobilibus ministerialibus militibus clientibus capitaneis ancianis potestatibus gubernatoribus baillivis rectoribus presidibus burggraviis castellanis officialibus judicibus theolonariis boletariis passuum custodibus civitatum opidorum villarum et locorum comuni- tatibus et rectoribus eorundem " ceterisque nostris et imperii sacri subditis et fidelibus dilectis, ad quos presentes pervenerint, graciam regiam et omne bonum. venerabiles illustres nobiles et fideles dilecti. durante pridem Constanciensi concilio et domino Martino papa quinto bone memorie tunc ididem c approbante conclusum extitit et or- 50 dinatum, quod ab illo tunc ad quinquenium proxime sequens in civitate Senensi generale 45 40 a) IV om. dei — rex, add. etc. b) D earundem. c) WV ibidem. Deutsche Reichstags-Akten X. 23
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178 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Juli 2 concilium celebraretur 1. in quo quidem a Senensi concilio iterum decretum et ordinatum extitit 2, quod ad septennium proxime sequens in civitate nostra Basiliensi generale con- cilium teneretur. quod quidem concilium domino concedente per multos notabiles prelatos doctores et magistros inceptum est et hucusque continuatum, quousque sanctissimus dominus noster summus pontifex dominus Eugenius illud approbavit et celebracionem ipsius reveren- dissimo in Christo patri b domino Juliano cardinali sancti Angeli apostolice sedis legato commisit 3, qui eciam loco sui negociis fidei prepeditus presidentes pro eo ad memoratum Basiliensem locum transmittit 4. sed quia nos, qui prius pro pace sacrosancte matris ec- clesie et ejus unione procuranda multos labores (prout notum est mundo) subivimus, debitores nos fatemur, ut tamquam advocatus et defensor sancte Romane ecclesie eciam hoc sacrum 10 Basiliense concilium habeamus commissum, potissime considerando quod ad heresum pullulacioneme guerrarum suppressionem et omnium morum, qui (proch dolor) in orbe fere" extincti sunt, felicem reformacionem nil utilius nile commodosius exquiri posset, hoc‘ concilium ad reverenciam dei relevacionem orthodoxorum honorem quoque sancte g matris ecclesie in nostram specialem proteccionem recepimus et grato ach devoto animo 15 recipimus per presentes. ideirco vos omnes et singulos supradictos seriosissime requi- rimus et hortamur mandantes, quatenus universis et singulis prelatis principibus nobili- bus i magistris et ambasiatoribus quorumcunque regum prelatorum principum et comuni- tatum universitatumque tocius Christianismi, qui ad prefatum concilium auxiliante do- mino accessuri sunt, cujuscunque status gradus dignitatis seu condicionis existant, nostro k 20 et imperii1 sacri nomine favorabilem et benignam debeatis impendere voluntatem eos- demque cum gentibus et familiaribus suis ac bonis et rebus eorum quibuscumque faciatis plenissima libertate gaudere ipsosque favorabiliter pertractetis ac eosdem et eorum quemlibet cum bonis predictis tute et secure per territoria civitates castra castella opida villas itinera passus portus pontes et terras ac dicionis vestre loca nobisque sub- 25 jecta ire transire stare et morari eundo ad dictumm concilium redeundo ab eodem per- mittatis, immo eisdem amore sancte matris ecclesie ob reverenciamque sacri concilii ac nostram et sacri imperii benivolenciam singularem, dum et quociens requisiti fueritis, in hiis, que securitatem et celeritatem ipsorum concernunt itineris, promotivam et gratuitam ipsis ostendere realiter et exhibere velitis et debeatis voluntatem, necnon eisdem et so cuilibet ipsorum de victualibus expensis eorum competentibus et conductibus petitis et requisitis pro rationabilibus salariis u providendo. sic enim fieri volumus et prefatis ex certa nostra sciencia in favorem predicti concilii° concessimus et concedimus per pre- sentes, litteris impetratis aut sub quacumque verborum forma impetrandis non ob- stantibus quibuscumque. quicumque enim ? aliquem predictum concilium visitantem 35 modo quocumque turbare presumpserit, sciat se nostram et imperii sacri indignacionem gravissimam incurrisse; et e contrario quicumque visitantibus nostri amore favores im- penderit, certum se reddat, quod eidem singula beneficia compensabimus gracia sin- presencium sub nostre majestatis sigillo testimonio litterarum. datum gulari. 5 a) W add. et. b) T add. et. c) V extirpacionem. d) W vere. e) VBST nilque. f) em.; WDBST quodque; F 40 quod quidem. g) W sancti. h) VBS et. i) W add. et. k) VBS nostri. I) W imperio sacro. m) D con- cilium predictum statt dictum concilium. n) WBS solariis. o) W consilii. p) om. D. 1 Diese Angabe ist nicht genau. Das Konstanxer Konxil hatte in der 44 Session am 19 April 1418 xum nächsten Konxilsort Pavia bestimmt, und dort tagte auch das Konzil bis zu seiner Verlegung nach Siena am 22 Juni 1423. Vgl. Hefele a. a. O. 7, 391-392. 2 Am 19 Februar 1424. Das Dekret ist den De- kreten der ersten Session des Baseler Konnils inse- riert und auletrt gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 50-53 (Segovia lib. I cap. 26). a Durch die Bulle vom 31 Mai 1431. Vgl. S. 137 45 Anm. 3. 4 Uber die Subdelegation des päpstlichen Uditore Johannes von Palomar und des Johannes von Ra- gusа am 3 Juli 1431 vgl. S. 137. 50
178 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Juli 2 concilium celebraretur 1. in quo quidem a Senensi concilio iterum decretum et ordinatum extitit 2, quod ad septennium proxime sequens in civitate nostra Basiliensi generale con- cilium teneretur. quod quidem concilium domino concedente per multos notabiles prelatos doctores et magistros inceptum est et hucusque continuatum, quousque sanctissimus dominus noster summus pontifex dominus Eugenius illud approbavit et celebracionem ipsius reveren- dissimo in Christo patri b domino Juliano cardinali sancti Angeli apostolice sedis legato commisit 3, qui eciam loco sui negociis fidei prepeditus presidentes pro eo ad memoratum Basiliensem locum transmittit 4. sed quia nos, qui prius pro pace sacrosancte matris ec- clesie et ejus unione procuranda multos labores (prout notum est mundo) subivimus, debitores nos fatemur, ut tamquam advocatus et defensor sancte Romane ecclesie eciam hoc sacrum 10 Basiliense concilium habeamus commissum, potissime considerando quod ad heresum pullulacioneme guerrarum suppressionem et omnium morum, qui (proch dolor) in orbe fere" extincti sunt, felicem reformacionem nil utilius nile commodosius exquiri posset, hoc‘ concilium ad reverenciam dei relevacionem orthodoxorum honorem quoque sancte g matris ecclesie in nostram specialem proteccionem recepimus et grato ach devoto animo 15 recipimus per presentes. ideirco vos omnes et singulos supradictos seriosissime requi- rimus et hortamur mandantes, quatenus universis et singulis prelatis principibus nobili- bus i magistris et ambasiatoribus quorumcunque regum prelatorum principum et comuni- tatum universitatumque tocius Christianismi, qui ad prefatum concilium auxiliante do- mino accessuri sunt, cujuscunque status gradus dignitatis seu condicionis existant, nostro k 20 et imperii1 sacri nomine favorabilem et benignam debeatis impendere voluntatem eos- demque cum gentibus et familiaribus suis ac bonis et rebus eorum quibuscumque faciatis plenissima libertate gaudere ipsosque favorabiliter pertractetis ac eosdem et eorum quemlibet cum bonis predictis tute et secure per territoria civitates castra castella opida villas itinera passus portus pontes et terras ac dicionis vestre loca nobisque sub- 25 jecta ire transire stare et morari eundo ad dictumm concilium redeundo ab eodem per- mittatis, immo eisdem amore sancte matris ecclesie ob reverenciamque sacri concilii ac nostram et sacri imperii benivolenciam singularem, dum et quociens requisiti fueritis, in hiis, que securitatem et celeritatem ipsorum concernunt itineris, promotivam et gratuitam ipsis ostendere realiter et exhibere velitis et debeatis voluntatem, necnon eisdem et so cuilibet ipsorum de victualibus expensis eorum competentibus et conductibus petitis et requisitis pro rationabilibus salariis u providendo. sic enim fieri volumus et prefatis ex certa nostra sciencia in favorem predicti concilii° concessimus et concedimus per pre- sentes, litteris impetratis aut sub quacumque verborum forma impetrandis non ob- stantibus quibuscumque. quicumque enim ? aliquem predictum concilium visitantem 35 modo quocumque turbare presumpserit, sciat se nostram et imperii sacri indignacionem gravissimam incurrisse; et e contrario quicumque visitantibus nostri amore favores im- penderit, certum se reddat, quod eidem singula beneficia compensabimus gracia sin- presencium sub nostre majestatis sigillo testimonio litterarum. datum gulari. 5 a) W add. et. b) T add. et. c) V extirpacionem. d) W vere. e) VBST nilque. f) em.; WDBST quodque; F 40 quod quidem. g) W sancti. h) VBS et. i) W add. et. k) VBS nostri. I) W imperio sacro. m) D con- cilium predictum statt dictum concilium. n) WBS solariis. o) W consilii. p) om. D. 1 Diese Angabe ist nicht genau. Das Konstanxer Konxil hatte in der 44 Session am 19 April 1418 xum nächsten Konxilsort Pavia bestimmt, und dort tagte auch das Konzil bis zu seiner Verlegung nach Siena am 22 Juni 1423. Vgl. Hefele a. a. O. 7, 391-392. 2 Am 19 Februar 1424. Das Dekret ist den De- kreten der ersten Session des Baseler Konnils inse- riert und auletrt gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 50-53 (Segovia lib. I cap. 26). a Durch die Bulle vom 31 Mai 1431. Vgl. S. 137 45 Anm. 3. 4 Uber die Subdelegation des päpstlichen Uditore Johannes von Palomar und des Johannes von Ra- gusа am 3 Juli 1431 vgl. S. 137. 50
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 179 Nuremberge anno domini 1431 die secunda mensis julii regnorum nostrorum anno 1431 Hungarie etc. 45 Romanorum 21 et Bohemie 11. Juli 2 U 102. K. Sigmund nimmt die Besucher des Baseler Konzils in seinen Schutz und stellt sie unter die Jurisdiktion des Papstes bezw. des vom Papste ernannten Präsidenten und des Konzils selbst; er giebt der Stadt Basel Vorschriften für ihr Verhalten gegenüber dem Konzil und dessen Mitgliedern und setzt die Gültigkeit dieses seines Schutzbriefes bis auf vier Monate nach Schluß des Konzils fest. 1431 Juli 7 Nürnberg. 1431 Juli 7 15 20 25 30 35 40 45 50 G aus Genf Bibl. publ. ms. lat. 27 nr. 4 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. abse. Rechts vom Registraturvermerk ist, offenbar von einem Kanzleibeamten des Konxils, bemerkt Domini imperatoris littera securitatis pro venientibus et stantibus et recedentibus a con- cilio; darunter von einer anderen, aber auch gleichxeitigen Hand Videatur et conside- retur, si debeat registrari. B coll. Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr. 1133 Vidimus des Kardinallegaten Giu- liano Cesarini rom 29 Januar 1434, orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Die Kontra- signatur ist hier und in VFADT weggelassen. coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 23b�24a cop. chart. saec. 15 mit der ru- brixierten Uberschrift Tenor salvi conductus regie majestatis und der ebenfalls ribrixier- ten Schlußbemerkung Premisse littere salvi conductus fuerunt publicate Basilee in domo civium sabbati 21 julii et per civitatem Basiliensem 25 et consequenter per alias civi- tates millesimo quadringentesimo tricesimo primo [vgl. Haller a. a. O. 2, 11 Z. 17-21]. Die Vorlage bricht mit den Worten ultra meatum [statt meritum] ab, s. Variante q auf S. 180. Die rahtreichen Abweichungen dieser Vorlage und der folgenden Vorlage F haben wir unerwähnt gelassen, da sie sicher nur der Willkür und Unachtsamkeit der Abschreiber ihre Entstehung verdanken. coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 72b-73a cop. membr. sacc. 15 mit der Uber- schrift Salvus conductus datus per regem Romanorum omnibus volentibus venire ad sa- crosanctum concilium Basiliense. A coll. Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr. 1199 Vidimus des Baseler Konrils vom 13 Oktober 1437, orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 7 ab cop. chart. coaera. W coll. Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 142n cop. chart. coaera. Eingang und Schluß sind gekürxt vu Sigismundus etc. notum facimus etc. und presentium sub ma- jestate. Datum Nüremberge die septima julii. Unter dem Text Caspar. coll. Turin Staats-A. Materie ecclesiastiche cat. 45 mazzo 11 ur. 3 Transsumpt des Ba- seler Konnils vom 17 September 136, orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend. In plica De curia B. Poignare. Auf der Rückseite steht an den Einschnitten für die Bullen- schnur Johannes Leonis, und links davon Ascultata per me Johannem Champion cum littera originali et concordat. Basel Staats-A. Basler Konzil, Konziliumbuch 1424-1448 fol. 3ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Also schreib unser herre der kunig. darûf begertent si ein trostung von uns, die inen ouch geben wart in der nachgemeldeten form. Am Schluß ist bemerkt Presentata sabato ante Marie Magdalene [Juli 21] in concilio. Auf fol. 4 ab folgt eine deutsche Ubersetxung des Erlasses. — In München Staatsbibl. cod. lat. 21 660 fol. 188b- 189a cop. chart. coaeva. Die Vorlage bricht an derselben Stelle ab wie V. — In Paris Nat.-Archin K 1711 fol. 416 ab cop. chart. coaeva. — In Solothurn Staats-A. Concilium Basiliense nr. 18b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Salvus conductus imperatoris defuncti. Ebenda nr. 4 eine deutsche Ubersetrung des Erlasses. — In Venedig Markus- bibl. cod. lat. Z 166 fol. 157b-158b cop. chart. saec. 15. — In Wien H. H. St. A. Hand- schriften nr. 773 fol. 19 ab cop. chart. saec. 15 med. Gedruckt bei Martène 8, 13-15; bei Mansi 30, 54-56; und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 89-90 (Ragusa). Martène datiert den Erlaß fälschlich vom 6 Juli, ihm fol- gen Mansi und Aschbach. Im Ausauge bei Segovia lib. I cap. 13 (a. a. O. 2, 21). — Regest bei Aschbach 4, 534 (rgl. 4. 20 Anm. 7) und bei Altmann nr. 8680. V F T In 10 55 23.*
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 179 Nuremberge anno domini 1431 die secunda mensis julii regnorum nostrorum anno 1431 Hungarie etc. 45 Romanorum 21 et Bohemie 11. Juli 2 U 102. K. Sigmund nimmt die Besucher des Baseler Konzils in seinen Schutz und stellt sie unter die Jurisdiktion des Papstes bezw. des vom Papste ernannten Präsidenten und des Konzils selbst; er giebt der Stadt Basel Vorschriften für ihr Verhalten gegenüber dem Konzil und dessen Mitgliedern und setzt die Gültigkeit dieses seines Schutzbriefes bis auf vier Monate nach Schluß des Konzils fest. 1431 Juli 7 Nürnberg. 1431 Juli 7 15 20 25 30 35 40 45 50 G aus Genf Bibl. publ. ms. lat. 27 nr. 4 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. abse. Rechts vom Registraturvermerk ist, offenbar von einem Kanzleibeamten des Konxils, bemerkt Domini imperatoris littera securitatis pro venientibus et stantibus et recedentibus a con- cilio; darunter von einer anderen, aber auch gleichxeitigen Hand Videatur et conside- retur, si debeat registrari. B coll. Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr. 1133 Vidimus des Kardinallegaten Giu- liano Cesarini rom 29 Januar 1434, orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Die Kontra- signatur ist hier und in VFADT weggelassen. coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 23b�24a cop. chart. saec. 15 mit der ru- brixierten Uberschrift Tenor salvi conductus regie majestatis und der ebenfalls ribrixier- ten Schlußbemerkung Premisse littere salvi conductus fuerunt publicate Basilee in domo civium sabbati 21 julii et per civitatem Basiliensem 25 et consequenter per alias civi- tates millesimo quadringentesimo tricesimo primo [vgl. Haller a. a. O. 2, 11 Z. 17-21]. Die Vorlage bricht mit den Worten ultra meatum [statt meritum] ab, s. Variante q auf S. 180. Die rahtreichen Abweichungen dieser Vorlage und der folgenden Vorlage F haben wir unerwähnt gelassen, da sie sicher nur der Willkür und Unachtsamkeit der Abschreiber ihre Entstehung verdanken. coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 72b-73a cop. membr. sacc. 15 mit der Uber- schrift Salvus conductus datus per regem Romanorum omnibus volentibus venire ad sa- crosanctum concilium Basiliense. A coll. Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr. 1199 Vidimus des Baseler Konrils vom 13 Oktober 1437, orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 7 ab cop. chart. coaera. W coll. Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 142n cop. chart. coaera. Eingang und Schluß sind gekürxt vu Sigismundus etc. notum facimus etc. und presentium sub ma- jestate. Datum Nüremberge die septima julii. Unter dem Text Caspar. coll. Turin Staats-A. Materie ecclesiastiche cat. 45 mazzo 11 ur. 3 Transsumpt des Ba- seler Konnils vom 17 September 136, orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend. In plica De curia B. Poignare. Auf der Rückseite steht an den Einschnitten für die Bullen- schnur Johannes Leonis, und links davon Ascultata per me Johannem Champion cum littera originali et concordat. Basel Staats-A. Basler Konzil, Konziliumbuch 1424-1448 fol. 3ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Also schreib unser herre der kunig. darûf begertent si ein trostung von uns, die inen ouch geben wart in der nachgemeldeten form. Am Schluß ist bemerkt Presentata sabato ante Marie Magdalene [Juli 21] in concilio. Auf fol. 4 ab folgt eine deutsche Ubersetxung des Erlasses. — In München Staatsbibl. cod. lat. 21 660 fol. 188b- 189a cop. chart. coaeva. Die Vorlage bricht an derselben Stelle ab wie V. — In Paris Nat.-Archin K 1711 fol. 416 ab cop. chart. coaeva. — In Solothurn Staats-A. Concilium Basiliense nr. 18b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Salvus conductus imperatoris defuncti. Ebenda nr. 4 eine deutsche Ubersetrung des Erlasses. — In Venedig Markus- bibl. cod. lat. Z 166 fol. 157b-158b cop. chart. saec. 15. — In Wien H. H. St. A. Hand- schriften nr. 773 fol. 19 ab cop. chart. saec. 15 med. Gedruckt bei Martène 8, 13-15; bei Mansi 30, 54-56; und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 89-90 (Ragusa). Martène datiert den Erlaß fälschlich vom 6 Juli, ihm fol- gen Mansi und Aschbach. Im Ausauge bei Segovia lib. I cap. 13 (a. a. O. 2, 21). — Regest bei Aschbach 4, 534 (rgl. 4. 20 Anm. 7) und bei Altmann nr. 8680. V F T In 10 55 23.*
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180 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Juli 7 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex. notum facimus tenore presencium universis: quoniam nil utilius nil honestius nil celebrius nil commodius populo Christiano conspicimus concilio generali, per quod divino spiramine pax inter homines reformabitur mores commuta- buntur in melius et universus populus ad viam veritatis reducetur, cura nobis fuit et est specialissima, ut copia prelatorum principum doctorum et aliorum, per quos fructus optatus debebit provenire, ad ipsum confluat et accedat. et quia in Basiliensi concilio existentes c ad illud accedentes et ab illo recedentes merito plena debent securitate potiri et libertate, que re vera est res d inestimabilis bonitatis, ideirco volumus et ordi- namus presencium per tenorem, quod omnes et singuli, quieunque fuerint ad dictum concilium accedentes in eodem permanentes et ab eodem recedentes, plena securitate et libertate pociantur, eosque suscipimus in nostra regia et imperiali proteccione et custodia, nolentes e eosdem ab aliquo molestari inquietari vel injuriari, ymo ab omni injuria vexacione vel molestacione penitus inmunes et illesos permanere, mandantes nichilo- minus magistro civium et civibus seu rectoribus incolis et habitatoribus quibuslibet Basiliensibus et districtius precipientes sub penis incursionis nostre indignacionis gravis- sime et mille marcarum auri fisco nostro applicandarum, quod nullam vim injuriam in- quietacionem vel molestiam predictis inferant vel ab aliis inferri paciantur in persona vel bonis sintque in plena securitate in dicto concilio et libertate. volumus eciam et ordinamus ad majorem dicti concilii securitatem et libertatem, quod omnes et singuli, 20 qui ibidem ! accedent recedent vel permanebunt causa concilii, sint solum et dumtaxat sub potestate et juridicione domini nostri pape, si ibi fuerit, vel presidentis loco sui et sacri concilii, neque capientur detinebuntur aut molestabuntur predicti ad dictum con- cilium venientes stantes et recedentes eciam ad mandatum cujuscunque potestatis secu- laris aut seculari juridicioni presidentis, quodque s ipsi Basilienses permittent h conci- 25 lium libere disponere facta sua neque de agendis in concilio aliquatenus se intromittent, nisi desuper fuerint requisiti, et quod domino i nostro summo pontifici vel ejus vice presidenti et concilio in hiis, que ad concilium pertinebunt et personas causa concilii ibidem existentes, obedient et parebunt in omnibus et per omnia contra quascunque personas cujuscunque status et condicionis prestabuntque ipsi domino nostro vel ejus vice 30 presidenti vel k presidentibus auxilium consilium pariter et favorem, quocienscunque fuerint requisiti, omni difficultate et renitencia1 procul mota et absque dolo et fraude. que omnia veniunt de mente nostra specialiter et expresse ac ex certa sciencia et sin- cera affectione nostra, ordinantes et volentes quod dicti Basilienses cives incole et habi- tatores ejusdem dent super premissis ipsorum salvum conductum et litteras sigillo magno 35 sue communitatism sigillatas et roboratas 1, mandantes iterum" inhabitatoribus Basiliensibus supradictis, quatenus in dicta Basiliensi civitate prefatis in concilio existentibus de vic- tualibus domibus et aliis necessariis quibuscunque pro racionabilibus ° et competentibus preciis provideant sic, quod ipsi nullam apud majestatem nostram vel alibi valeant def- ferre ? querelam, sed pocius eosdem cum omni benivolencia et favore pertractent. per hoc enim ultra meritum q a deo nomen apud Christicolas cujuscunque nacionis reporta- bunt gloriosum nobisque et imperio sacro exhibebunt reverenciam et complacenciam a) FD inspiramine. b) W dicto. c) W add. et. d) om. FD. e) A volentes. 1) W ibi. g) W quique. h) H permittant. i) B dominio. k) vel presidentibus om FFAD. 1) A reverencia. m) A civitatis. n) F insuper. o) B rationalibus. p) BVFDT differre q) alles Folgende fehlt in V. 10 15 40 45 1 Basel führte diesen Befehl am I September 1431 aus (Miinchen Reichs-A. Concilium Basiliense fasc. 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. partim del., und Dijon Départ.-A. B 11615: Affaires reli- gieuses, Concile de Bâle orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. del.; gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 101-103; rgl. Haller a. a. O. 2. 13 Z. 22-30 und Segoria lib. I cap. 16 a. a. O. 2, 26). 50
180 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Juli 7 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex. notum facimus tenore presencium universis: quoniam nil utilius nil honestius nil celebrius nil commodius populo Christiano conspicimus concilio generali, per quod divino spiramine pax inter homines reformabitur mores commuta- buntur in melius et universus populus ad viam veritatis reducetur, cura nobis fuit et est specialissima, ut copia prelatorum principum doctorum et aliorum, per quos fructus optatus debebit provenire, ad ipsum confluat et accedat. et quia in Basiliensi concilio existentes c ad illud accedentes et ab illo recedentes merito plena debent securitate potiri et libertate, que re vera est res d inestimabilis bonitatis, ideirco volumus et ordi- namus presencium per tenorem, quod omnes et singuli, quieunque fuerint ad dictum concilium accedentes in eodem permanentes et ab eodem recedentes, plena securitate et libertate pociantur, eosque suscipimus in nostra regia et imperiali proteccione et custodia, nolentes e eosdem ab aliquo molestari inquietari vel injuriari, ymo ab omni injuria vexacione vel molestacione penitus inmunes et illesos permanere, mandantes nichilo- minus magistro civium et civibus seu rectoribus incolis et habitatoribus quibuslibet Basiliensibus et districtius precipientes sub penis incursionis nostre indignacionis gravis- sime et mille marcarum auri fisco nostro applicandarum, quod nullam vim injuriam in- quietacionem vel molestiam predictis inferant vel ab aliis inferri paciantur in persona vel bonis sintque in plena securitate in dicto concilio et libertate. volumus eciam et ordinamus ad majorem dicti concilii securitatem et libertatem, quod omnes et singuli, 20 qui ibidem ! accedent recedent vel permanebunt causa concilii, sint solum et dumtaxat sub potestate et juridicione domini nostri pape, si ibi fuerit, vel presidentis loco sui et sacri concilii, neque capientur detinebuntur aut molestabuntur predicti ad dictum con- cilium venientes stantes et recedentes eciam ad mandatum cujuscunque potestatis secu- laris aut seculari juridicioni presidentis, quodque s ipsi Basilienses permittent h conci- 25 lium libere disponere facta sua neque de agendis in concilio aliquatenus se intromittent, nisi desuper fuerint requisiti, et quod domino i nostro summo pontifici vel ejus vice presidenti et concilio in hiis, que ad concilium pertinebunt et personas causa concilii ibidem existentes, obedient et parebunt in omnibus et per omnia contra quascunque personas cujuscunque status et condicionis prestabuntque ipsi domino nostro vel ejus vice 30 presidenti vel k presidentibus auxilium consilium pariter et favorem, quocienscunque fuerint requisiti, omni difficultate et renitencia1 procul mota et absque dolo et fraude. que omnia veniunt de mente nostra specialiter et expresse ac ex certa sciencia et sin- cera affectione nostra, ordinantes et volentes quod dicti Basilienses cives incole et habi- tatores ejusdem dent super premissis ipsorum salvum conductum et litteras sigillo magno 35 sue communitatism sigillatas et roboratas 1, mandantes iterum" inhabitatoribus Basiliensibus supradictis, quatenus in dicta Basiliensi civitate prefatis in concilio existentibus de vic- tualibus domibus et aliis necessariis quibuscunque pro racionabilibus ° et competentibus preciis provideant sic, quod ipsi nullam apud majestatem nostram vel alibi valeant def- ferre ? querelam, sed pocius eosdem cum omni benivolencia et favore pertractent. per hoc enim ultra meritum q a deo nomen apud Christicolas cujuscunque nacionis reporta- bunt gloriosum nobisque et imperio sacro exhibebunt reverenciam et complacenciam a) FD inspiramine. b) W dicto. c) W add. et. d) om. FD. e) A volentes. 1) W ibi. g) W quique. h) H permittant. i) B dominio. k) vel presidentibus om FFAD. 1) A reverencia. m) A civitatis. n) F insuper. o) B rationalibus. p) BVFDT differre q) alles Folgende fehlt in V. 10 15 40 45 1 Basel führte diesen Befehl am I September 1431 aus (Miinchen Reichs-A. Concilium Basiliense fasc. 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. partim del., und Dijon Départ.-A. B 11615: Affaires reli- gieuses, Concile de Bâle orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. del.; gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 101-103; rgl. Haller a. a. O. 2. 13 Z. 22-30 und Segoria lib. I cap. 16 a. a. O. 2, 26). 50
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A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 181 1431 volumus insuper, quod patentes nostre littere robur habeant a firmitatis singularem. eciam post tempus quatuor mensium a tempore finiti predicti a concilii computan- dum b. presencium sub nostre majestatis sigillo testimonio litterarum. datum Nurem- berge anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo primo die septima julii regno- 5 rum nostrorum anno Hungarie etc. quadragesimo quinto Romanorum vigesimo primo et Behemie undecimo c. Juli 7 1431 Juli 7 [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 10 103. K. Sigmund an den Kardinallegaten Giuliano Cesarini €: schreibt über den Krieg zwischen den Herzögen von Österreich und Burgund und über die Feindseligkeiten des ersteren gegen die Bischöfe von Chur, Trient und Brixen; will in Feldkirch gegen den Herzog von Österreich vorgehen; wünscht, daß der Adressat auf die beiden Herzöge einwirke und eine Verschiebung des Baseler Konzils verhindere. 1431 September 6 Augsburg. 1431 Sept. 6 20 25 B aus München Staatsbibl. cod. lat. 21660 fol. 192b-193a cop. chart. sace. 15 mit der Uberschrift Littera per regem Romanorum scripta cardinali legato. Die fortgelassene Kontrasignatur ist von uns aus Mergänat. M coll. ebenda cod. lat. 1250 fol. 91 ab cop. chart. sacc. 15 mit der Uberschrift Sigismundus Romanorum rex domino Juliano legato et presidenti concilii Basiliensis. Diese und die folgende Vorlage R reigen verschiedene kleine Abweichungen ron B, die hier um so cher unerwälint bleiben kounten, als sie ihren Ursprung sicher der Willkür der Schreiber rerdanken. I coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 30 ab cop. chart. sacc. 15. Hier steht die Bemerkung voran Hiis diebus [d. i. gemiif fol. 29a und fol. 31b wwischen dem II. und 19 September] scripsit imperator dicto domino legato pro treugis habendis inter duces Bur- gundie et Austrie et eciam de duce Frederico; diesen Worten folgt die rubrinierte Über- schrift Tenor littere sequitur. Die Kontrasignatur ist weggelassen. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 15 Z. I1-16. Gedruckt in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 106 (Ragusa). — Im Austuge bei Segoria lib. I cap. 18 (a. a. O. 2, 30). — Regest bei Altmann nr. 8831. — Benutat von d'Herbomer a. a. O. 31, 426. 15 30 antequam littera vestre pater- Reverendissime in Christo pater, amice karissime. nitatis nobis veniret 2, satis audivimus de gwerra inter principes nostros Austrie et Burgundie duces cepta. ad quam quidem sedandam " cogitaveramus aliqua, que nobis 35 secundume exigenciam rei necessaria videbantur; que utique ad effectum duxissemus, si recessus noster de Nurenberga3 nobis illa non subtraxisset. sed quia indubii sumus, quod illa gwerra est multum nociva sacro concilio Basiliensi et f ipsi duces male agunt illud perturbandos, nos tamen illud sic preterire nolentes sich remediabimus, quod vestra paternitas videbit et aperte cognoscet diligenciam nostram et perfectam mentem, 40 quam habemus ad celebracionem concilii memorati. sed de duce Friderico non est ad- mirandum, si ipse i hoc sacrum k concilium turbare conatur, qui eciam Constanciensis concilii fuerat perturbator, quamvis intentum suum per dei graciam non obtinuerit 4. eciam a) om. W. b) F computandos; A computando. c) BYW add. etc. d) om. BR. e) M juxta. f) M add. quod. g) M turbando. h) M ita. i) B stellt um hoc ipse k) om. M. 45 50 1Der Legat hat den Brief am 13 September in Basel erhalten, wahrscheinlich durch den Augustiner Peter Fries ron Indersdorf (vgl. Ragusa a. a. O. I, 105-106). 2 Vgl. S. 140. 3 Vgl. S. 138. 4 Vgl. RTA. 7, 267, wo die einschlägige ältere Litteratur citiert ist; ferner Krones, Grundrißt der Osterr. Gesch. S. 371; Huber, Gesch. Österreichs 2, 505 ff.; Lindner a. a. O. 2, 295 ff.; Hefele a. a. O. 7, 89 ff.; Altmann nrr. 1508 a ff.
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 181 1431 volumus insuper, quod patentes nostre littere robur habeant a firmitatis singularem. eciam post tempus quatuor mensium a tempore finiti predicti a concilii computan- dum b. presencium sub nostre majestatis sigillo testimonio litterarum. datum Nurem- berge anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo primo die septima julii regno- 5 rum nostrorum anno Hungarie etc. quadragesimo quinto Romanorum vigesimo primo et Behemie undecimo c. Juli 7 1431 Juli 7 [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 10 103. K. Sigmund an den Kardinallegaten Giuliano Cesarini €: schreibt über den Krieg zwischen den Herzögen von Österreich und Burgund und über die Feindseligkeiten des ersteren gegen die Bischöfe von Chur, Trient und Brixen; will in Feldkirch gegen den Herzog von Österreich vorgehen; wünscht, daß der Adressat auf die beiden Herzöge einwirke und eine Verschiebung des Baseler Konzils verhindere. 1431 September 6 Augsburg. 1431 Sept. 6 20 25 B aus München Staatsbibl. cod. lat. 21660 fol. 192b-193a cop. chart. sace. 15 mit der Uberschrift Littera per regem Romanorum scripta cardinali legato. Die fortgelassene Kontrasignatur ist von uns aus Mergänat. M coll. ebenda cod. lat. 1250 fol. 91 ab cop. chart. sacc. 15 mit der Uberschrift Sigismundus Romanorum rex domino Juliano legato et presidenti concilii Basiliensis. Diese und die folgende Vorlage R reigen verschiedene kleine Abweichungen ron B, die hier um so cher unerwälint bleiben kounten, als sie ihren Ursprung sicher der Willkür der Schreiber rerdanken. I coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 30 ab cop. chart. sacc. 15. Hier steht die Bemerkung voran Hiis diebus [d. i. gemiif fol. 29a und fol. 31b wwischen dem II. und 19 September] scripsit imperator dicto domino legato pro treugis habendis inter duces Bur- gundie et Austrie et eciam de duce Frederico; diesen Worten folgt die rubrinierte Über- schrift Tenor littere sequitur. Die Kontrasignatur ist weggelassen. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 15 Z. I1-16. Gedruckt in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 106 (Ragusa). — Im Austuge bei Segoria lib. I cap. 18 (a. a. O. 2, 30). — Regest bei Altmann nr. 8831. — Benutat von d'Herbomer a. a. O. 31, 426. 15 30 antequam littera vestre pater- Reverendissime in Christo pater, amice karissime. nitatis nobis veniret 2, satis audivimus de gwerra inter principes nostros Austrie et Burgundie duces cepta. ad quam quidem sedandam " cogitaveramus aliqua, que nobis 35 secundume exigenciam rei necessaria videbantur; que utique ad effectum duxissemus, si recessus noster de Nurenberga3 nobis illa non subtraxisset. sed quia indubii sumus, quod illa gwerra est multum nociva sacro concilio Basiliensi et f ipsi duces male agunt illud perturbandos, nos tamen illud sic preterire nolentes sich remediabimus, quod vestra paternitas videbit et aperte cognoscet diligenciam nostram et perfectam mentem, 40 quam habemus ad celebracionem concilii memorati. sed de duce Friderico non est ad- mirandum, si ipse i hoc sacrum k concilium turbare conatur, qui eciam Constanciensis concilii fuerat perturbator, quamvis intentum suum per dei graciam non obtinuerit 4. eciam a) om. W. b) F computandos; A computando. c) BYW add. etc. d) om. BR. e) M juxta. f) M add. quod. g) M turbando. h) M ita. i) B stellt um hoc ipse k) om. M. 45 50 1Der Legat hat den Brief am 13 September in Basel erhalten, wahrscheinlich durch den Augustiner Peter Fries ron Indersdorf (vgl. Ragusa a. a. O. I, 105-106). 2 Vgl. S. 140. 3 Vgl. S. 138. 4 Vgl. RTA. 7, 267, wo die einschlägige ältere Litteratur citiert ist; ferner Krones, Grundrißt der Osterr. Gesch. S. 371; Huber, Gesch. Österreichs 2, 505 ff.; Lindner a. a. O. 2, 295 ff.; Hefele a. a. O. 7, 89 ff.; Altmann nrr. 1508 a ff.
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182 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Sept. 6 1437 Sept. 6 idem dux Fridericus jam de facto episcopo Curiensi castrum suum Furstenstein a 1 cir- cumvallavit et sine intermissione expungnavitb 2; insuper episcopum Tridentinum in tantum oppressit e, quod ipse " quasi exul nos sequendo subsidium nostrum implorat e s, et episcopus Brixnensisf aliique multi nobis querelas adducunt 4. nos autem jam ad Feltkirch g procedemus h et speramus sibi tales habenas imponere, quod ipse non ita 5 liber erit ad suscitanda ubique scandala quodque gwerras cum duce Burgundie preter- ibit, et i omnia possetenus faciemus, que ad promocionem k concilii facienda erunt, exhortantes! vestram paternitatem attentem, ut eadem paternitas non desistat apud utrosque principes, ut proposuit, laborare 5 et ad hoc utique intendat, ut idem concilium nullatenus prorogetur, quoniam ipsius prorogacio n tocius Christianitatis esset turbatio, et 10 utilior esset, si aliud fieri non posset, loci mutacio quam talis dispendiosa protraccio. speramus tamen, quod nostri et vestri remedio o hec gwerre de medio evellentur. da- tum Auguste die sexta mensis septembris regnorum nostrorum anno Ungarie etc. 45 p Romanorum 21 et Bohemie 12 q. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 15 1431 104. Bruder Johannes von Maulbronn, [Gesandter des Baseler Konzils 6 an K. Sig- Okt. 3 mund], an Johannes von Ragusa 7: berichtet über die Pläne des Königs und dessen Verhandlungen mit Hzg. Friedrich von Österreich, über die Lage in Böhmen und 1431 20 in Italien, über den Hussitenkrieg in Schlesien und Mähren, u. A. m. Oktober 3 Feldkirch. Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 238 a�239 a cop. chart. coaera. Uber den Inhalt der Handschrift vergleiche man Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I pag. XVI. Gedruckt in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 117-118 (Ragusa) ebendaher. Im Auszuge bei Hefele a. a. O. 7, 439-440. — 25 Religioso patri domino Johanni de Ragusio r sacre pagine professori s ..... suum I) die sabbati proximo Sept. 29 cum obediencia. pater noster, venerabilis pater et domine. a) R Frustense. b) M expungnat. c) om. BR. d) Bipsi. e) B implorant. f) B Basiliensis; R Brixiensis. g) B Feltkilch ; R Chelcecich. h) M procedimus. i) B que. k) M add. ipsius. 1) M adhortantes. m) om. B. n) om. MR. o) M medio. p) BM 42. q) B add. etc. r) der Name fellt in der Vorl., es ist aber Raum 30 dafür frei gelassen. s) in der Forl. ist nach professori eine halbe Zeile freigelassen; es fchlen swei oder drei Worte. 1 Schloß Fürstenburg im Vintschgau (laut Huber a. a. O. 2, 491; vgl. aber RTA. 1I, 69 Anm. 1). 2 Diese Fehde berihrt ganx kurz Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg 5, 245. — Friedrich rechtfertigte sein Vorgehen in einem Briefe an K. Sig- mund aus Insprugg an mittichen vor s. Bartholo- mees tag [Aug. 22] anno etc. 31 (Wien H. H. St.A. Urkunden cop. chart. coaera). Aus diesem Briefe ergiebt sich, daß die Belagerung des Schlosses durch Österreichische Fußtruppen kurx vor jenem Tage begonnen hatte. 3 Vgl. Brandis, Tirol unter Friedrich von Öster- reich S. 175. 4 Vgl. Brandis a. a. O. S. 168-173. 5 Cesarini und das Konril ordneten am 22 Sep- tember an, daßt Johannes Nider, Nikolaus Lami und Ritter Arnold ron Rotberg versuchen sollten, einen Waffenstillstand vu vermitteln (Ragusa a. a. O. 1, 113). Er kam auch in der zweiten Oktoberwoche nu stande, und zwar sollte er rom 16 Oktober bis num 21 Dezember 1431 dauern. Am 12 Oktober (Fr. v. Gallen tag des heil. Abts) gelobten die Öster- reichischen Hauptleute in der Grafschaft Pfirt, im Sundgau, Elsaß und Breisgau, nämlich Gf. Hans von Tierstein, Hans von Knörringen, Friedrich 35 Vintler und Hans von Hornstein, den Stillstand xu beobachten und während seiner Dauer die aus Bur- gund kommenden Konxilsbesucher sicher nach Basel au geleiten. Am 17 Oktober wurde der Stillstand durch Cesarini vidimiert, am 23 Oktober ratifixierte 40 ihn Hrg. Philipp von Burgund (Minchen Geh. Haus-A. Kasten 99 Lade 2 cop. chart. coaeva; gedr. bei Plancher, Hist. de Bourgogne IV Preuves pag. 95-96 nr. 82; vgl. Lichnowsky a. a. O. Regest 3034). In der Burgundischen Ratifikation ist als Dauer 45 des Waffenstillstandes die Zeit vom I November bis rum 21 Dexember angegeben. — Uber die Fort- setrung der Verhandlungen ist au vergleichen d'Her- bomez a. а. О. 31, 427ff. 6 Vgl. S. 140. Ragusa erhielt den Brief in Basel am 8 Ok- tober (Ragusa a. a. O. 1, 117). 50
182 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Sept. 6 1437 Sept. 6 idem dux Fridericus jam de facto episcopo Curiensi castrum suum Furstenstein a 1 cir- cumvallavit et sine intermissione expungnavitb 2; insuper episcopum Tridentinum in tantum oppressit e, quod ipse " quasi exul nos sequendo subsidium nostrum implorat e s, et episcopus Brixnensisf aliique multi nobis querelas adducunt 4. nos autem jam ad Feltkirch g procedemus h et speramus sibi tales habenas imponere, quod ipse non ita 5 liber erit ad suscitanda ubique scandala quodque gwerras cum duce Burgundie preter- ibit, et i omnia possetenus faciemus, que ad promocionem k concilii facienda erunt, exhortantes! vestram paternitatem attentem, ut eadem paternitas non desistat apud utrosque principes, ut proposuit, laborare 5 et ad hoc utique intendat, ut idem concilium nullatenus prorogetur, quoniam ipsius prorogacio n tocius Christianitatis esset turbatio, et 10 utilior esset, si aliud fieri non posset, loci mutacio quam talis dispendiosa protraccio. speramus tamen, quod nostri et vestri remedio o hec gwerre de medio evellentur. da- tum Auguste die sexta mensis septembris regnorum nostrorum anno Ungarie etc. 45 p Romanorum 21 et Bohemie 12 q. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 15 1431 104. Bruder Johannes von Maulbronn, [Gesandter des Baseler Konzils 6 an K. Sig- Okt. 3 mund], an Johannes von Ragusa 7: berichtet über die Pläne des Königs und dessen Verhandlungen mit Hzg. Friedrich von Österreich, über die Lage in Böhmen und 1431 20 in Italien, über den Hussitenkrieg in Schlesien und Mähren, u. A. m. Oktober 3 Feldkirch. Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 238 a�239 a cop. chart. coaera. Uber den Inhalt der Handschrift vergleiche man Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I pag. XVI. Gedruckt in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 117-118 (Ragusa) ebendaher. Im Auszuge bei Hefele a. a. O. 7, 439-440. — 25 Religioso patri domino Johanni de Ragusio r sacre pagine professori s ..... suum I) die sabbati proximo Sept. 29 cum obediencia. pater noster, venerabilis pater et domine. a) R Frustense. b) M expungnat. c) om. BR. d) Bipsi. e) B implorant. f) B Basiliensis; R Brixiensis. g) B Feltkilch ; R Chelcecich. h) M procedimus. i) B que. k) M add. ipsius. 1) M adhortantes. m) om. B. n) om. MR. o) M medio. p) BM 42. q) B add. etc. r) der Name fellt in der Vorl., es ist aber Raum 30 dafür frei gelassen. s) in der Forl. ist nach professori eine halbe Zeile freigelassen; es fchlen swei oder drei Worte. 1 Schloß Fürstenburg im Vintschgau (laut Huber a. a. O. 2, 491; vgl. aber RTA. 1I, 69 Anm. 1). 2 Diese Fehde berihrt ganx kurz Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg 5, 245. — Friedrich rechtfertigte sein Vorgehen in einem Briefe an K. Sig- mund aus Insprugg an mittichen vor s. Bartholo- mees tag [Aug. 22] anno etc. 31 (Wien H. H. St.A. Urkunden cop. chart. coaera). Aus diesem Briefe ergiebt sich, daß die Belagerung des Schlosses durch Österreichische Fußtruppen kurx vor jenem Tage begonnen hatte. 3 Vgl. Brandis, Tirol unter Friedrich von Öster- reich S. 175. 4 Vgl. Brandis a. a. O. S. 168-173. 5 Cesarini und das Konril ordneten am 22 Sep- tember an, daßt Johannes Nider, Nikolaus Lami und Ritter Arnold ron Rotberg versuchen sollten, einen Waffenstillstand vu vermitteln (Ragusa a. a. O. 1, 113). Er kam auch in der zweiten Oktoberwoche nu stande, und zwar sollte er rom 16 Oktober bis num 21 Dezember 1431 dauern. Am 12 Oktober (Fr. v. Gallen tag des heil. Abts) gelobten die Öster- reichischen Hauptleute in der Grafschaft Pfirt, im Sundgau, Elsaß und Breisgau, nämlich Gf. Hans von Tierstein, Hans von Knörringen, Friedrich 35 Vintler und Hans von Hornstein, den Stillstand xu beobachten und während seiner Dauer die aus Bur- gund kommenden Konxilsbesucher sicher nach Basel au geleiten. Am 17 Oktober wurde der Stillstand durch Cesarini vidimiert, am 23 Oktober ratifixierte 40 ihn Hrg. Philipp von Burgund (Minchen Geh. Haus-A. Kasten 99 Lade 2 cop. chart. coaeva; gedr. bei Plancher, Hist. de Bourgogne IV Preuves pag. 95-96 nr. 82; vgl. Lichnowsky a. a. O. Regest 3034). In der Burgundischen Ratifikation ist als Dauer 45 des Waffenstillstandes die Zeit vom I November bis rum 21 Dexember angegeben. — Uber die Fort- setrung der Verhandlungen ist au vergleichen d'Her- bomez a. а. О. 31, 427ff. 6 Vgl. S. 140. Ragusa erhielt den Brief in Basel am 8 Ok- tober (Ragusa a. a. O. 1, 117). 50
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= #0 re o 30 ce > 4 eo 45 50 ; conversi retrorsum non sine dampno in fugam se? dederunt ^, quasi *, A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 183 yenimus in Feltkirehen et sequenti ad presenciam domini regis. ‘qui intellecta ambasiata Set. nostra presentibus dominis episcopis Tridentino Curiensi et Augustensi ! duce Wilhelmo Bavarie ete. inter cetera respondendo dixit, quod ad presens iturus sit pro sua coro- nacione, daturus eciam pacem domino nostro pape, qui graciose sibi seripserit?. et secum cum aliis quam. pluribus de Italia ad concilium Basiliense, quantocius poterit, veniet et operam possibilem pro reformacione et pace ecclesie prestabit, et interim. pro sui absencia defensorem concilio deputabit?, non tamen eum quem plerique. precantur 4, pro procu- randa autem securitate accedendi ad concilium in eo morandi et inde recedendi treugas faciendi ete. pendet deliberacio ex tractatibus, qui sunt inter eundem dominum regem et ambasiatores domini ducis Fridrici Austrie etc. patentes et latentes; et secundum quod conclusum fuerit, providebitur, ut dicit*. unde de hoe nichil certi ad presens scribere possum. [2] est hie quidam notabilis vir orator regis Karoli Francorum ete. nomine Symon 5, qui benivolum se exhibet ad inducendum dominum suum regem pro dando consensu, sine quo dietus dominus dux Fridrieus nequaquam pacem vel treugas dare poterit, quas querimus. et juxta ipsius narrata spero, quod infra 20 dies vobiscum erit in Basilea " profecturus ad dominum suum. graciosum sibi vultum. dominus legatus, si placuerit, exhibeat?; ipse enim opem ferre poterit, ut coufido, agendis. eciam, si vobis videbitur, nuneius concilii eum ipso ad dominum Karolum regem prefatam mittatur. avizabo. [3] ambasia- super quo tamen, si cum ipso venire non potero, seriptis melius quod nulla omnino tores suos dominus rex se promittit cito missuros 5. dixit eciam , sit spes habenda reducendi Hussitas nisi in ore gladii. nam, ut ait, adeo ex turpi fuga nostri exercitus confortati sunt et animati, ut eciam omnes hactenus fideles in regno sibi cogantur adherere et ad moderandam nimiam cleri multitudinem aput se deliberarint constitnere unum heresiarcham sive monarcham et adjungere sibi 12 presbyteros, qui more Christi et apostolorum potestatem in reliquos habeant?, et quod in die beati Michaelis proxima conveniant aliquid traetaturi, de quo adhue sibi minime constet. dixit eciam, quod Slezite et 6 civitates cum suis exercitibus compulsi sunt recedere a 30 Sept. 29 campo, filius autem suus dux Albertus cum honore et lucro reversus sib ad propria". . sed hodie recenter venit unus nuncius ejusdem ducis Alberti cum litteris ad dominum regem, que in effectu, ut ex ipsarum lectura comprendere poteram, continebant, quod adhue eum suo exercitu esset in Moravia, recesserint tamen ab ipso dominus Salze- burgensis et quidam alii cum suis gentibus, et petit, quatenus dominus rex mandet eis- dem, ut sibi ad cottidianos congressus cum certis armatis assistant. verum gentes here- ticorum attemptarunt ipsum aggredi, sed ipsius considerantes animositatem et resistenciam ut rex ait, vecordes et meticulosi 4. [4] sperabam per septimanam cum tribus florenis pro meis expensis posse a) eu. ; Vorl. exhibobent. b) fehlt in dor Vorl. c) em.; Vorl petentes. d) em.; Vorl. moticulosos. 5 Vgl, S. 140 und nrr. 105 und 106. " Vgl. S. 139. 1 Bf. Peter ron Augsburg wer cben von einer Gesandtschaftsreise zwurückgekehrt, die er à. Auf- trage Sigmunds nach Frankreich unternommen hatte. In der Begrüßungsrede, die er in Amboise am 9 August 1431 an К. Karl. VII Mieli, giebt. er als Zuwecl; seiner. Sendung an, Vorschlüge xur Belegung der Feindseligkeiten xwischen Frankreich, England und Burgund zu machen (München Staatsbibl. cod. lat. 22372 pag. 887-891 und Wien Hofbibl. cod. ms. 3136 fol. 1802 - 182^ je eine cop. chart. saec. 15). ? Am 13 August 1431 (nr. 122) 8 Vgl. S. 141 umd mr. 109. 1 Darüber ist sonst 1ichts bekannt. 1 Ey war am 5. und 6 November in Basel: (Ra- gusa a. a. O. I, 129 und. 130). 8 Jyl. Ś. 137 Aum. 11. » Vgl. Palaeky, Gesch. von Bühmen III, 3 S. 15-19. to Gemeint dst wohl die Aufhebung der Belagerung von Nimptsch am 8 September 1431; vgl. Grün- hagen, Die Hussitenkämpfe der Sehlesier S. 215-216, u Vyl. Palacky а. а. О. Ш, 2 S. 548; Lich- nowsky a. a. O. 5, 243; Kw, Österreich unter K. Albrecht II 2, 175-177. Okt. 3
= #0 re o 30 ce > 4 eo 45 50 ; conversi retrorsum non sine dampno in fugam se? dederunt ^, quasi *, A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 183 yenimus in Feltkirehen et sequenti ad presenciam domini regis. ‘qui intellecta ambasiata Set. nostra presentibus dominis episcopis Tridentino Curiensi et Augustensi ! duce Wilhelmo Bavarie ete. inter cetera respondendo dixit, quod ad presens iturus sit pro sua coro- nacione, daturus eciam pacem domino nostro pape, qui graciose sibi seripserit?. et secum cum aliis quam. pluribus de Italia ad concilium Basiliense, quantocius poterit, veniet et operam possibilem pro reformacione et pace ecclesie prestabit, et interim. pro sui absencia defensorem concilio deputabit?, non tamen eum quem plerique. precantur 4, pro procu- randa autem securitate accedendi ad concilium in eo morandi et inde recedendi treugas faciendi ete. pendet deliberacio ex tractatibus, qui sunt inter eundem dominum regem et ambasiatores domini ducis Fridrici Austrie etc. patentes et latentes; et secundum quod conclusum fuerit, providebitur, ut dicit*. unde de hoe nichil certi ad presens scribere possum. [2] est hie quidam notabilis vir orator regis Karoli Francorum ete. nomine Symon 5, qui benivolum se exhibet ad inducendum dominum suum regem pro dando consensu, sine quo dietus dominus dux Fridrieus nequaquam pacem vel treugas dare poterit, quas querimus. et juxta ipsius narrata spero, quod infra 20 dies vobiscum erit in Basilea " profecturus ad dominum suum. graciosum sibi vultum. dominus legatus, si placuerit, exhibeat?; ipse enim opem ferre poterit, ut coufido, agendis. eciam, si vobis videbitur, nuneius concilii eum ipso ad dominum Karolum regem prefatam mittatur. avizabo. [3] ambasia- super quo tamen, si cum ipso venire non potero, seriptis melius quod nulla omnino tores suos dominus rex se promittit cito missuros 5. dixit eciam , sit spes habenda reducendi Hussitas nisi in ore gladii. nam, ut ait, adeo ex turpi fuga nostri exercitus confortati sunt et animati, ut eciam omnes hactenus fideles in regno sibi cogantur adherere et ad moderandam nimiam cleri multitudinem aput se deliberarint constitnere unum heresiarcham sive monarcham et adjungere sibi 12 presbyteros, qui more Christi et apostolorum potestatem in reliquos habeant?, et quod in die beati Michaelis proxima conveniant aliquid traetaturi, de quo adhue sibi minime constet. dixit eciam, quod Slezite et 6 civitates cum suis exercitibus compulsi sunt recedere a 30 Sept. 29 campo, filius autem suus dux Albertus cum honore et lucro reversus sib ad propria". . sed hodie recenter venit unus nuncius ejusdem ducis Alberti cum litteris ad dominum regem, que in effectu, ut ex ipsarum lectura comprendere poteram, continebant, quod adhue eum suo exercitu esset in Moravia, recesserint tamen ab ipso dominus Salze- burgensis et quidam alii cum suis gentibus, et petit, quatenus dominus rex mandet eis- dem, ut sibi ad cottidianos congressus cum certis armatis assistant. verum gentes here- ticorum attemptarunt ipsum aggredi, sed ipsius considerantes animositatem et resistenciam ut rex ait, vecordes et meticulosi 4. [4] sperabam per septimanam cum tribus florenis pro meis expensis posse a) eu. ; Vorl. exhibobent. b) fehlt in dor Vorl. c) em.; Vorl petentes. d) em.; Vorl. moticulosos. 5 Vgl, S. 140 und nrr. 105 und 106. " Vgl. S. 139. 1 Bf. Peter ron Augsburg wer cben von einer Gesandtschaftsreise zwurückgekehrt, die er à. Auf- trage Sigmunds nach Frankreich unternommen hatte. In der Begrüßungsrede, die er in Amboise am 9 August 1431 an К. Karl. VII Mieli, giebt. er als Zuwecl; seiner. Sendung an, Vorschlüge xur Belegung der Feindseligkeiten xwischen Frankreich, England und Burgund zu machen (München Staatsbibl. cod. lat. 22372 pag. 887-891 und Wien Hofbibl. cod. ms. 3136 fol. 1802 - 182^ je eine cop. chart. saec. 15). ? Am 13 August 1431 (nr. 122) 8 Vgl. S. 141 umd mr. 109. 1 Darüber ist sonst 1ichts bekannt. 1 Ey war am 5. und 6 November in Basel: (Ra- gusa a. a. O. I, 129 und. 130). 8 Jyl. Ś. 137 Aum. 11. » Vgl. Palaeky, Gesch. von Bühmen III, 3 S. 15-19. to Gemeint dst wohl die Aufhebung der Belagerung von Nimptsch am 8 September 1431; vgl. Grün- hagen, Die Hussitenkämpfe der Sehlesier S. 215-216, u Vyl. Palacky а. а. О. Ш, 2 S. 548; Lich- nowsky a. a. O. 5, 243; Kw, Österreich unter K. Albrecht II 2, 175-177. Okt. 3
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181 1491 okt. 3 ont. 3 evedebam. Brunorius de de necessariis tamen et michi possibilibus obmittam. Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil, contentari; sed nec quinque sufficiunt, et duplum me oportebit impendere temporis quam [5] hodie dominus la Seala reversus est de Mediolano !, et dux ejusdem magno desiderio regis adventum prestolatur, eui pro sui et suorum provisione 5000 ducatorum per mensem promisit ?. pro certo et indubitato dominus rex spondet se daturum paeem domino nostro erga principem ?, eciamsi nunquam sibi sit faeturus bonum. dominus noster papa obtulit se mediatorem et tractatorem pacis inter ipsum et Venetos et consequenter secum inter ducem Mediolanensem et suos adversarios 5, ita quod sperat ubique per Lombardiam relinquere pacem et cito redire. nichil ego de quia tamen futura ambiguitatem habent admixtam, hiis certi promitto. utinam ipse ferventem et efficacem voluntatem pro celebracione concilii pace et reformacione ecelesie ad consolacionem fidelium exhibeat! mutuum sibi mecum et secretum in dies reservat colloquium; unde sit et quousque nescio splendor. mei simul pauperis misereatur. vos dominum orate, ut suis votivum prestet agendis successum et idem ipse vos et qui vobiseum sunt, primum iudulgen- tissimum patrem meum dominum legatum, in sua gracia conservet consoletur et con- 1431 ont, fortet. seriptum Feltkirehen die tercia octobris anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo primo. [.Naclischrift] Litteras domini ducis Alberti ? et universitatis Winensis*? per certum nuncium misi, et domino Salzeburgensi similiter per certum nuncium cras mittere credo. Per obedienciarium vestrum fratrem Johannem de Geilnhusen professum in Mulnbrun. H3 108. K. Sigmund veröffentlicht einen von ihm vermittelten Stillstand in den Zwistig- Okt. 5 p ^ keiten 8 Österreich ?. des Bischofs . Johannes von Chur und des Herzogs Friedrich von 1431 Oktober 5 Feldkirch. Aus Wien H. H. St.A. Urkunden orig. menbr. lit. pat. c. sig. pend. Datum za Feldkirch In Reyest bei Tichnowsky a. a. O. nach Krist geburd virczehenhundert jar darnach in dem einsunddreissigisten jare am frey- tag nach sand Franciscen tag [Okt. 5] unserr riche des Hungrischen ete. im funfund- virezigisten des Romischen im zweyundczweinczigisten und des Behemischen in dem zwelfften jare. Kontrasignatur Ad mandatum domi regis || Caspar Sligk. In rerso Registrata Marquardus Brisacher. Wien Reichsregistraturbuch J auf den unteren Rändern von fol. 1689 and fol. 164 cop. chart. coaeva. Datum in Teltkicch am fritag nach Francisci (Okt. 5]. Unter dem Text Caspar. — Ebenda Handschriften nr. 415 pag. 187-188 cop. chart. coacra. Regest 3032; bei Aschbach 4, 534; im Archir für Kunde Österr. Geschichtsquellen 15, 359; amd bei Altmann nr. 8892. a) sic, ! Vgl. s. 132. ? Vgl. ur. 99 bexw. ur. 96 art. 13. 3 D. i. Giordano Colonna, Nepot Pupst Martins V. Br wird schlechthin der Princeps genamt. * Vyl. nr. 121. 5 Gemeint ist ein Brief des Konxils vom 17 Sep- tember (rgl. S. 188 Anm. 1). Der Brief an Hxg. Albrecht ist ums nicht bekannt geworden; er. wird matatis mutandis gelaulet haben wie der an K. Karl von Frankreich (vgl. a. a. O.). 5 Vgl. mv. 103. 7 Der Inhall der Fiirst ron Salerno, Urkunde deckt sich. mutatis nadandis vollkommen mit dem 106. Nur der auf Paris von Lodrone bexdiigłiche Passus fehlt; an seiner Stelle stehen die folgenden Verein- barungen: Hzy. Friedrich veranlaßt unrevxilylich den Abzug der Seinigen von Schloß Fiirstenburg (egl. nr. 103). Alles, was die beiden Parteien im gegenwärtigen Krieye einander genommen haben, geben sie xurück. Für die Dauer des Stillstandes werden die Gefangenen — mit Einschlufi des Par- czifal Plant, für den der Bischof ron Chur und Gf. Friedrich von Toygenbury Bürgen sind, — be- aurlaubt, und cs wird die Entrichtung noch riick- ständiger Schal; ungen. séstierl. unserer nr, 0 20 30 35 = 45
181 1491 okt. 3 ont. 3 evedebam. Brunorius de de necessariis tamen et michi possibilibus obmittam. Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil, contentari; sed nec quinque sufficiunt, et duplum me oportebit impendere temporis quam [5] hodie dominus la Seala reversus est de Mediolano !, et dux ejusdem magno desiderio regis adventum prestolatur, eui pro sui et suorum provisione 5000 ducatorum per mensem promisit ?. pro certo et indubitato dominus rex spondet se daturum paeem domino nostro erga principem ?, eciamsi nunquam sibi sit faeturus bonum. dominus noster papa obtulit se mediatorem et tractatorem pacis inter ipsum et Venetos et consequenter secum inter ducem Mediolanensem et suos adversarios 5, ita quod sperat ubique per Lombardiam relinquere pacem et cito redire. nichil ego de quia tamen futura ambiguitatem habent admixtam, hiis certi promitto. utinam ipse ferventem et efficacem voluntatem pro celebracione concilii pace et reformacione ecelesie ad consolacionem fidelium exhibeat! mutuum sibi mecum et secretum in dies reservat colloquium; unde sit et quousque nescio splendor. mei simul pauperis misereatur. vos dominum orate, ut suis votivum prestet agendis successum et idem ipse vos et qui vobiseum sunt, primum iudulgen- tissimum patrem meum dominum legatum, in sua gracia conservet consoletur et con- 1431 ont, fortet. seriptum Feltkirehen die tercia octobris anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo primo. [.Naclischrift] Litteras domini ducis Alberti ? et universitatis Winensis*? per certum nuncium misi, et domino Salzeburgensi similiter per certum nuncium cras mittere credo. Per obedienciarium vestrum fratrem Johannem de Geilnhusen professum in Mulnbrun. H3 108. K. Sigmund veröffentlicht einen von ihm vermittelten Stillstand in den Zwistig- Okt. 5 p ^ keiten 8 Österreich ?. des Bischofs . Johannes von Chur und des Herzogs Friedrich von 1431 Oktober 5 Feldkirch. Aus Wien H. H. St.A. Urkunden orig. menbr. lit. pat. c. sig. pend. Datum za Feldkirch In Reyest bei Tichnowsky a. a. O. nach Krist geburd virczehenhundert jar darnach in dem einsunddreissigisten jare am frey- tag nach sand Franciscen tag [Okt. 5] unserr riche des Hungrischen ete. im funfund- virezigisten des Romischen im zweyundczweinczigisten und des Behemischen in dem zwelfften jare. Kontrasignatur Ad mandatum domi regis || Caspar Sligk. In rerso Registrata Marquardus Brisacher. Wien Reichsregistraturbuch J auf den unteren Rändern von fol. 1689 and fol. 164 cop. chart. coaeva. Datum in Teltkicch am fritag nach Francisci (Okt. 5]. Unter dem Text Caspar. — Ebenda Handschriften nr. 415 pag. 187-188 cop. chart. coacra. Regest 3032; bei Aschbach 4, 534; im Archir für Kunde Österr. Geschichtsquellen 15, 359; amd bei Altmann nr. 8892. a) sic, ! Vgl. s. 132. ? Vgl. ur. 99 bexw. ur. 96 art. 13. 3 D. i. Giordano Colonna, Nepot Pupst Martins V. Br wird schlechthin der Princeps genamt. * Vyl. nr. 121. 5 Gemeint ist ein Brief des Konxils vom 17 Sep- tember (rgl. S. 188 Anm. 1). Der Brief an Hxg. Albrecht ist ums nicht bekannt geworden; er. wird matatis mutandis gelaulet haben wie der an K. Karl von Frankreich (vgl. a. a. O.). 5 Vgl. mv. 103. 7 Der Inhall der Fiirst ron Salerno, Urkunde deckt sich. mutatis nadandis vollkommen mit dem 106. Nur der auf Paris von Lodrone bexdiigłiche Passus fehlt; an seiner Stelle stehen die folgenden Verein- barungen: Hzy. Friedrich veranlaßt unrevxilylich den Abzug der Seinigen von Schloß Fiirstenburg (egl. nr. 103). Alles, was die beiden Parteien im gegenwärtigen Krieye einander genommen haben, geben sie xurück. Für die Dauer des Stillstandes werden die Gefangenen — mit Einschlufi des Par- czifal Plant, für den der Bischof ron Chur und Gf. Friedrich von Toygenbury Bürgen sind, — be- aurlaubt, und cs wird die Entrichtung noch riick- ständiger Schal; ungen. séstierl. unserer nr, 0 20 30 35 = 45
Strana 185
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 185 106. K. Sigmund veröffentlicht einen von ihm vermittelten Stillstand in den Zwistigkeiten [ 1431] des Bischofs Alexander von Trient und des Herzogs Friedrich von Österreich. Oktober 9 Feldkirch. 11431] Okt. 9 10 Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 163b�164a cop. chart. coaeva. Unter dem Text Caspar. In Wien a. a. O. Urkunden cop. chart. coaeva. — Original angeblich in Trient (s. Bran- dis); es war im Dexember 1899, laut einer freundlichen Mitteilung des fürstbischöf- lichen Archivars P. A. Gentilini, nicht aufzufinden. Gedruckt bei Brandis, Tirol unter Friedrich von Österreich S. 545-547 nach dem Original im Tridentiner Archiv. — Regest bei Lichnowsky a. a. O. Regest 3033; bei Asch- bach 4, 534; und bei Altmann nr. 8901. K. Sigmund macht bekannt, daß er mit dem persönlich anwesenden Bf. Alexander von Trient und den Bevollmächtigten 1 Hxg. Friedrichs von Österreich, nämlich dem Hofmeister Konrad von Kreig, dem Brixener Dompropst Hans Schallermann und dem herxoglichen Protonotar Pfarrer Jörg von Grax, ver- 15 einbart habe, daß die Zwistigkeiten 2 des Bischofs und des Herxogs bis ein halbes Jahr nach seiner Rück- kehr aus Wälschland anstehen sollen. Einigen sich beide Teile bis dahin nicht, so wird er binnen xwei oder drei Monaten versuchen, den Streit gütlich beixulegen. Mißlingt der Versuch, so soll die Sache ge- richtlich ausgetragen werden. Der Stillstand gilt auch für Paris von Lodrone, so lange er in Hrg. Fried- richs Diensten verbleibt; verläßst er sie und bekriegt er den Bischof, so wird Hrg. Friedrich ihn nicht 20 unterstiitxen, auch die Hilfeleistung der Unterthanen des Bischofs und den Durchxug königlicher Hilfs- truppen durch sein Land nicht hindern. Datum zu Feltkirch an sant Dyonisii tag. [1431] Okt. 9 107. K. Sigmund veröffentlicht eine Vereinbarung, die er in den Streitigkeiten der Herzöge Ernst, Wilhelm und Heinrich von Baiern zwischen Hag. Wilhelm und nicht gen. Gesandten Hzg. Heinrichs getroffen hat. 1431 Oktober 10 Feldkirch. 1431 Okt. 10 30 Aus München Geh. Haus-A. Kasten II Lade 2 nr. 478 orig. membr. lit. pat. c. sig. maj. pend. Kontrasignatur Ad mandatum domini regis ! Hermannus Heecht. In verso Regi- strata Marquardus Brisacher. In München Reichs-A. Haus- und Familiensachen fase. 53 Vidimus des Bischofs Johannes von Meißen vom 20 Juli 1433, orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. — In Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 164 ab cop. chart. coaeva. Regest in Regesta Boica 13, 220 und bei Altmann nr. 8905. 25 40 K. Sigmund macht bekannt : In der Charwoche 3 hatte auf dem Rathause xu Nürnberg vor Kur- fürsten und Fürsten Hrg. Heinrich von Baiern dem Hrg. Wilhelm versprochen, daßt die xwischen ihm ciner-, den Herxögen Ernst und Wilhelm anderseits schwebenden Differenxen 4 nach seiner Rickkehr von 35 einem Ritt nach Westfalen entweder gütlich oder gerichtlich ausgeglichen werden sollten. Dieses Ver- sprechen hat Hrg. Heinrich nicht gehalten, und deshalb hat er (Sigmund) ihn auf Bitten Hrg. Wilhelms nu cinem Rechtstage an den königlichen Hof vorgeladen 5. Heinrich hat Gesandte 6 ohne Vollmacht ge- schickt. Mit ihnen hat er nun Folgendes vereinbart: [I] Er überträgt die Entscheidung der Differenxen dem Marschall Haupt von Pappenheim, vor dem die Parteien bis nächste Lichtmeß erscheinen sollen. [2] Behufs Einigung über die Einkünfte aus Niederbaiern, die Hxg. Heinrich xuriickgeben soll, sollen beide Teile am 25 November xu einer rayttung nach Freising kommen oder ihre Amtleute dorthin schicken; können sie sich nicht einigen, so soll Haupt von Pappenheim sie au einem Rechtstage vorladen und die Angelegenheit entscheiden. Zuwiderhandlungen gegen diese königliche berednûß und teyding 1432 Febr. 9 1431 Nov. 25 45 50 1 Ihre vom 28 September 1431 datierte Voll- macht ist inseriert. Vgl. Brandis a. a. O. — Am 24 September hatte Sigmund für nicht gen. Gesandte Friedrichs Geleit bewilligt (Wien H. H. St. A. Urkunden orig. membr. lit. pat. c. sig. pend.; vgl. Lichnowsky a. a. O. Regest 3029, Aschbach 4, 534, Altmann nr. 8867). 2 Vgl. S. 140 und nr. 103. 3 Genauer am 22 Märx 1431. Vgl. RTA. 9, 595 Anm. I. 4 Vgl. Kluckhohn a. a. O. 2, 528-530. Deutsche Reichstags-Akten X. 5 Die Vorladung war von Memmingen aus am 15 September (Sa. n. crucxtag) 1431 erfolgt (Mün- chen Geh. Haus-A. Kasten II Lade 2 nr. 476 orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr.; Kontrasignatur: Ad m. d. r. I Caspar Sligk; auf der Rückscite ist von einer gleichxeitigen Hand bemerkt Das recht furpot under der majestat besigelt hat graf Ulrich von Helffenstein geantwurt herzog Hainrichen an suntag nach s. Matheus tag [Sept. 23] anno etc. 31 ze Burkhausen; vgl. Altmann nr. 8850). 6 Vgl. S. 139 Anm. 4. 24
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 185 106. K. Sigmund veröffentlicht einen von ihm vermittelten Stillstand in den Zwistigkeiten [ 1431] des Bischofs Alexander von Trient und des Herzogs Friedrich von Österreich. Oktober 9 Feldkirch. 11431] Okt. 9 10 Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 163b�164a cop. chart. coaeva. Unter dem Text Caspar. In Wien a. a. O. Urkunden cop. chart. coaeva. — Original angeblich in Trient (s. Bran- dis); es war im Dexember 1899, laut einer freundlichen Mitteilung des fürstbischöf- lichen Archivars P. A. Gentilini, nicht aufzufinden. Gedruckt bei Brandis, Tirol unter Friedrich von Österreich S. 545-547 nach dem Original im Tridentiner Archiv. — Regest bei Lichnowsky a. a. O. Regest 3033; bei Asch- bach 4, 534; und bei Altmann nr. 8901. K. Sigmund macht bekannt, daß er mit dem persönlich anwesenden Bf. Alexander von Trient und den Bevollmächtigten 1 Hxg. Friedrichs von Österreich, nämlich dem Hofmeister Konrad von Kreig, dem Brixener Dompropst Hans Schallermann und dem herxoglichen Protonotar Pfarrer Jörg von Grax, ver- 15 einbart habe, daß die Zwistigkeiten 2 des Bischofs und des Herxogs bis ein halbes Jahr nach seiner Rück- kehr aus Wälschland anstehen sollen. Einigen sich beide Teile bis dahin nicht, so wird er binnen xwei oder drei Monaten versuchen, den Streit gütlich beixulegen. Mißlingt der Versuch, so soll die Sache ge- richtlich ausgetragen werden. Der Stillstand gilt auch für Paris von Lodrone, so lange er in Hrg. Fried- richs Diensten verbleibt; verläßst er sie und bekriegt er den Bischof, so wird Hrg. Friedrich ihn nicht 20 unterstiitxen, auch die Hilfeleistung der Unterthanen des Bischofs und den Durchxug königlicher Hilfs- truppen durch sein Land nicht hindern. Datum zu Feltkirch an sant Dyonisii tag. [1431] Okt. 9 107. K. Sigmund veröffentlicht eine Vereinbarung, die er in den Streitigkeiten der Herzöge Ernst, Wilhelm und Heinrich von Baiern zwischen Hag. Wilhelm und nicht gen. Gesandten Hzg. Heinrichs getroffen hat. 1431 Oktober 10 Feldkirch. 1431 Okt. 10 30 Aus München Geh. Haus-A. Kasten II Lade 2 nr. 478 orig. membr. lit. pat. c. sig. maj. pend. Kontrasignatur Ad mandatum domini regis ! Hermannus Heecht. In verso Regi- strata Marquardus Brisacher. In München Reichs-A. Haus- und Familiensachen fase. 53 Vidimus des Bischofs Johannes von Meißen vom 20 Juli 1433, orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. — In Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 164 ab cop. chart. coaeva. Regest in Regesta Boica 13, 220 und bei Altmann nr. 8905. 25 40 K. Sigmund macht bekannt : In der Charwoche 3 hatte auf dem Rathause xu Nürnberg vor Kur- fürsten und Fürsten Hrg. Heinrich von Baiern dem Hrg. Wilhelm versprochen, daßt die xwischen ihm ciner-, den Herxögen Ernst und Wilhelm anderseits schwebenden Differenxen 4 nach seiner Rickkehr von 35 einem Ritt nach Westfalen entweder gütlich oder gerichtlich ausgeglichen werden sollten. Dieses Ver- sprechen hat Hrg. Heinrich nicht gehalten, und deshalb hat er (Sigmund) ihn auf Bitten Hrg. Wilhelms nu cinem Rechtstage an den königlichen Hof vorgeladen 5. Heinrich hat Gesandte 6 ohne Vollmacht ge- schickt. Mit ihnen hat er nun Folgendes vereinbart: [I] Er überträgt die Entscheidung der Differenxen dem Marschall Haupt von Pappenheim, vor dem die Parteien bis nächste Lichtmeß erscheinen sollen. [2] Behufs Einigung über die Einkünfte aus Niederbaiern, die Hxg. Heinrich xuriickgeben soll, sollen beide Teile am 25 November xu einer rayttung nach Freising kommen oder ihre Amtleute dorthin schicken; können sie sich nicht einigen, so soll Haupt von Pappenheim sie au einem Rechtstage vorladen und die Angelegenheit entscheiden. Zuwiderhandlungen gegen diese königliche berednûß und teyding 1432 Febr. 9 1431 Nov. 25 45 50 1 Ihre vom 28 September 1431 datierte Voll- macht ist inseriert. Vgl. Brandis a. a. O. — Am 24 September hatte Sigmund für nicht gen. Gesandte Friedrichs Geleit bewilligt (Wien H. H. St. A. Urkunden orig. membr. lit. pat. c. sig. pend.; vgl. Lichnowsky a. a. O. Regest 3029, Aschbach 4, 534, Altmann nr. 8867). 2 Vgl. S. 140 und nr. 103. 3 Genauer am 22 Märx 1431. Vgl. RTA. 9, 595 Anm. I. 4 Vgl. Kluckhohn a. a. O. 2, 528-530. Deutsche Reichstags-Akten X. 5 Die Vorladung war von Memmingen aus am 15 September (Sa. n. crucxtag) 1431 erfolgt (Mün- chen Geh. Haus-A. Kasten II Lade 2 nr. 476 orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr.; Kontrasignatur: Ad m. d. r. I Caspar Sligk; auf der Rückscite ist von einer gleichxeitigen Hand bemerkt Das recht furpot under der majestat besigelt hat graf Ulrich von Helffenstein geantwurt herzog Hainrichen an suntag nach s. Matheus tag [Sept. 23] anno etc. 31 ze Burkhausen; vgl. Altmann nr. 8850). 6 Vgl. S. 139 Anm. 4. 24
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186 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Okt. 10 werden mit 100 Mark lötigen Goldes bestraft, die xur Hälfte der Reichskammer, zur Hälfte der gehor- samen Partei xufließten. Datum zu Feltkirch 1431 am mitwochen nach sant Dionisius tag Ung. 45 Rom. 22 Boh. 12. 1431 Okt. 10 108. K. Sigmund überträgt dem Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim gemäſ der Vereinbarung 1, die er mit Hag. Wilhelm von Baiern und nicht gen. Räten2 Hzg. Heinrichs von Baiern getroffen hat, die Schlichtung der Streitigkeiten zwischen den Herzögen Ernst und Wilhelm auf der einen, Hzg. Heinrich auf der anderen Seite und gebietet ihm, bis nächste Lichtmeß [1432 Febr. 2] beide Par- teien zu einem Rechtstage3 in eine gelegene Stadt zu laden. 1431 Oktober 10 Feldkirch. 5 10 Aus München Reichs-A. Haus- und Familiensachen fasc. 53 Vidimus des Propstes Johannes von Illminster vom 4 November 1431, orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr. Datum zû Veltkirchen 1431 Mi. n. Dionisi tag [Okt. 10] Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. Kon- trasignatur: Ad m. d. r. l Hermannus Heecht. In Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 164b-165b cop. chart. coaeva. Regest in Regesta Boica 13, 220 und bei Altmann nr. 8906. 15 1431 Okt. II 109. K. Sigmund macht bekannt4, daß er Hzg. Wilhelm von Baiern zu seinem Statt- halter und Verweser und zum Beschirmer des Baseler Konzils ernannt und ihm Vollmacht gegeben habe, die zum Schutz und zur Förderung des Konzils notwendigen Anordnungen zu treffen. 1431 Oktober 11 Feldkirch. 20 M aus München Reichs-A. Concilium Basiliense fasc. 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. del. Auf der Rückseite ist von einer xeitgenössischen Hand bemerkt Als der Romisch konig hertzog Wilhalmen zu stathallder macht dez concilis zu Basel anno 1431. Uber dem u in zu, nutz, rue, nu, mute, ouch steht xuweilen ein bald einem a bald einem o ähnelndes Zeichen. N coll. ebenda Concilium Basiliense fasc. 1 Vidimus des Bischofs Nikodemus von Freising, ausgefertigt in Basel am 8 Dexember 1432, orig. membr. lit. pat. c. sig. subtus impr. W coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 165b-166 a cop. chart. coaera. Ein- gang und Schlußformel sind gekürxt xu Wir Sigmund etc. bekennen etc. bezw. majestas. Datum geben zu Feltkirch am donrstag nach Dyonisii [Okt. II]. Unter dem Text Caspar. s0 In Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 88 a-89a cop. chart. coaeva; bricht ab mit den Worten als lieb in sie [vgl. S. 188 Z. 3]. — In Wien H.H. St.A. Handschriften nr. 776 fol. 141b-142b cop. chart. saec. 15, inseriert einem Notariats- instrument vom 7 Februar 1432, demzufolge Hrg. Wilhelm von Baiern an diesem Tage xum ersten Male in der Generalversammlung des Baseler Konzils erschien und nach 35 einer in seinem Namen gehaltenen Ansprache des Propstes vu St. Andreas in Freising Dr. Heinrich Fleckel xuerst das deutsche Original der Vollmacht durch einen seiner Begleiter, darauf eine lateinische Ubersetxung durch Dr. Fleckel vorlesen ließt. Gedruckt in Kurtxes Gegenbedencken und Bericht von der Churfürstlichen Pfaltx Vicariats- gerechtigkeit (1614) S. 79-81 ohne Quellenangabe, und bei Kluckhohn a. a. O. 2, 609-611 40 (vgl. 2, 535-536) aus M. Regest in Regesta Boica 13, 220 und bei Altmann nr. 8907. — Benutxt von Riexler, Gesch. Baierns 3, 300-301. — Kurx erwähnt von Hartzheim, Concilia Germaniae 5, 760 und von Aschbach 4, 25 Anm. 24. 25 nr. 107. 2 Vgl. S. 139 Anm. 4. 3 Am 31 Dexember (Mo. v. circumcis.) 1431 teilte Haupt von Pappenheim den Herxögen Ernst und Wilhelm mit, daſ er den Rechtstag auf So. v. conv. Pauli [1432 Jan. 20] nach Nürnberg angesetxt habe (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 188 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.). 4 Als Vorlage für die Urkunde hat die im Reichs- 45 registraturbuch E überlieferte, von Kerler in RTA. 7 leider nicht abgedruckte Urkunde vom 22 Juni 1415 über die Ernennung des Kurfürsten Ludwig von der Pfalx xum Protektor des Konstanzer Konxils gedient. Kerler (RTA. 7, 353 Anm. 3) hat die 50 letxtere irrtümlich vom 23 Juni 1415 datiert. Vgl. auch Altmann nr. 1771. 1
186 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Okt. 10 werden mit 100 Mark lötigen Goldes bestraft, die xur Hälfte der Reichskammer, zur Hälfte der gehor- samen Partei xufließten. Datum zu Feltkirch 1431 am mitwochen nach sant Dionisius tag Ung. 45 Rom. 22 Boh. 12. 1431 Okt. 10 108. K. Sigmund überträgt dem Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim gemäſ der Vereinbarung 1, die er mit Hag. Wilhelm von Baiern und nicht gen. Räten2 Hzg. Heinrichs von Baiern getroffen hat, die Schlichtung der Streitigkeiten zwischen den Herzögen Ernst und Wilhelm auf der einen, Hzg. Heinrich auf der anderen Seite und gebietet ihm, bis nächste Lichtmeß [1432 Febr. 2] beide Par- teien zu einem Rechtstage3 in eine gelegene Stadt zu laden. 1431 Oktober 10 Feldkirch. 5 10 Aus München Reichs-A. Haus- und Familiensachen fasc. 53 Vidimus des Propstes Johannes von Illminster vom 4 November 1431, orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr. Datum zû Veltkirchen 1431 Mi. n. Dionisi tag [Okt. 10] Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. Kon- trasignatur: Ad m. d. r. l Hermannus Heecht. In Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 164b-165b cop. chart. coaeva. Regest in Regesta Boica 13, 220 und bei Altmann nr. 8906. 15 1431 Okt. II 109. K. Sigmund macht bekannt4, daß er Hzg. Wilhelm von Baiern zu seinem Statt- halter und Verweser und zum Beschirmer des Baseler Konzils ernannt und ihm Vollmacht gegeben habe, die zum Schutz und zur Förderung des Konzils notwendigen Anordnungen zu treffen. 1431 Oktober 11 Feldkirch. 20 M aus München Reichs-A. Concilium Basiliense fasc. 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. del. Auf der Rückseite ist von einer xeitgenössischen Hand bemerkt Als der Romisch konig hertzog Wilhalmen zu stathallder macht dez concilis zu Basel anno 1431. Uber dem u in zu, nutz, rue, nu, mute, ouch steht xuweilen ein bald einem a bald einem o ähnelndes Zeichen. N coll. ebenda Concilium Basiliense fasc. 1 Vidimus des Bischofs Nikodemus von Freising, ausgefertigt in Basel am 8 Dexember 1432, orig. membr. lit. pat. c. sig. subtus impr. W coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 165b-166 a cop. chart. coaera. Ein- gang und Schlußformel sind gekürxt xu Wir Sigmund etc. bekennen etc. bezw. majestas. Datum geben zu Feltkirch am donrstag nach Dyonisii [Okt. II]. Unter dem Text Caspar. s0 In Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 88 a-89a cop. chart. coaeva; bricht ab mit den Worten als lieb in sie [vgl. S. 188 Z. 3]. — In Wien H.H. St.A. Handschriften nr. 776 fol. 141b-142b cop. chart. saec. 15, inseriert einem Notariats- instrument vom 7 Februar 1432, demzufolge Hrg. Wilhelm von Baiern an diesem Tage xum ersten Male in der Generalversammlung des Baseler Konzils erschien und nach 35 einer in seinem Namen gehaltenen Ansprache des Propstes vu St. Andreas in Freising Dr. Heinrich Fleckel xuerst das deutsche Original der Vollmacht durch einen seiner Begleiter, darauf eine lateinische Ubersetxung durch Dr. Fleckel vorlesen ließt. Gedruckt in Kurtxes Gegenbedencken und Bericht von der Churfürstlichen Pfaltx Vicariats- gerechtigkeit (1614) S. 79-81 ohne Quellenangabe, und bei Kluckhohn a. a. O. 2, 609-611 40 (vgl. 2, 535-536) aus M. Regest in Regesta Boica 13, 220 und bei Altmann nr. 8907. — Benutxt von Riexler, Gesch. Baierns 3, 300-301. — Kurx erwähnt von Hartzheim, Concilia Germaniae 5, 760 und von Aschbach 4, 25 Anm. 24. 25 nr. 107. 2 Vgl. S. 139 Anm. 4. 3 Am 31 Dexember (Mo. v. circumcis.) 1431 teilte Haupt von Pappenheim den Herxögen Ernst und Wilhelm mit, daſ er den Rechtstag auf So. v. conv. Pauli [1432 Jan. 20] nach Nürnberg angesetxt habe (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 188 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.). 4 Als Vorlage für die Urkunde hat die im Reichs- 45 registraturbuch E überlieferte, von Kerler in RTA. 7 leider nicht abgedruckte Urkunde vom 22 Juni 1415 über die Ernennung des Kurfürsten Ludwig von der Pfalx xum Protektor des Konstanzer Konxils gedient. Kerler (RTA. 7, 353 Anm. 3) hat die 50 letxtere irrtümlich vom 23 Juni 1415 datiert. Vgl. auch Altmann nr. 1771. 1
Strana 187
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78 113. 187 10 Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des reichs und zu Hungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tun kund offembar mit disem brieff allen den, die in sehen oder horen lesen: das wir angesehen und betracht haben, das das heilig concilium, das man gegenworticlich zu Basel haldet, 5 durch widerbringunge der heiligen kirchen und ouch durch der ganzen Kristenheit grosser notdurfft und nutz willen gesament ist. und als wir uns yezund gen Welischen landen zu fugen meynen, umb unsere und des heiligen richs grosse merkliche anligende sache zu handeln und ußczurichten, bedunket uns notdurfft und bequemlich sin a zu versorgen und zu bestellen, das dasselb concilium in unser abwesung redlich und vesticlich gehanthabt beschirmet und in fride und rue behalden werde. wann wir nu gantz getruen und zuversicht haben, das daz der hochgeborn Wilhelm pfalzgrave b by Rin und herezog in Beyern unser e lieber oheim und furst durch sin vernunfft redlicheit und vestickeit wol getun moge, und wann wir uns ouch sunderlicher liebe und ganczer true zu im versehen, dorumb mit wolbedachtem mute gutem rat unser und des heiligen rich fursten 15 graven edler und getruen und ouch mit willen und gunst des vorgenanten conciliums haben wir als eyn vogt und beschirmer derd heiligen kirchen denselben Wilhelmen unsern stathalder verweser und beschirmer des egenanten conciliums zu Basel gemacht und gesetzt und im ouch unser gantze und volle macht und gewalt gegeben, seczen machen und geben mit rechter wissen und Romischer kuniglicher macht in craft diß 20 briefs, demselben concilio an unser stat und von unsern wegen vor ezu sin und das ouch zu hanthaben zu beschirmen und alles das zu tun, das dorynne und dortzu von unsern wegen und an unser stat notdurfft zu tun ist und das wir selber getun mochten, ob wir gegenwortig weren, und besunder, ob yemand were der were dasselb concilium leidigen oder sine gelider oder die, die dorczu und davon tziehen, hindern nyderwerffen 25 berouben oder leidigen wurde, das er den straffen, fur den und sine slosse ziehen, die beligen und notigen moge als er beste kan, und ouch von derselben macht an unser stat allen und iglichen bischoffen prelaten fursten herren und steten uberall in dem heiligen riche wonhaftig gesessen und dorynn gelegen und dorczu gehoren zu gebiten, sie zu fordern und zu heissen und zu ermanen, zu demselben concilio zu komen oder so mit voller macht dahin zu senden, das concilium helffen zu halden, notdurftige sachen ußtzurichten und das concilium und die leute, die dortzu und davon mit iren gut tziehen, zu beschirmen helffen und zu hanthaben; ouch das der vorgenant Wilhelm allen und iglichen fursten geistlichenf und werltlichen graven frijen hern rittern knechten burger- meistern reten und gemeynden der stete merkte und dorffere gebieten sol und mag, das 35 sy alle die lute, die zu dem heiligen vorgenanten concilium und davon tziehen, durch ire lande stete slosse merkte dorffere und gebiete geleiten und sicher unde frij mit iren liben gutern koufmanschatz koste spise trank und ander habe faren rijten und tziehen und ouch uß iren landen und steten koste spyse g und koufmanschatz dahin zu dem- selben heiligen concilium furen und brengen lassen; und ob eyniche kriege oder miss- 40 hellung in den landen und enden weren oder ufferstunden, die das concilium hindern oder irren mochten, das dann der obgenant hertzog Wilhelm unser stathalter die ab- schaffen abtun verbieten und verrichten moge. und wir gebieten ouch dorumb allen und iglichen fursten geistlichen und werltlichen graven frijen rittern knechten amptluten burgermeistern reten und gemeinden aller und iglicher stete in Swaben und in Elsaß 45 gelegen und nemlich unsern und des richs h undertanen und getruen ernstlich und vesticlich mit disem brieve, das sy dem vorgenanten Wilhelmen in allen und iglichen sachen das vorgenant concilium und sin beschirmunge i und notdurfft antreffend ge- 1431 Okt. II 50 a) om. W. b) M pfaczgrave. c) so W ; M unsern lieben; N unser lieben. d) N des. e) N were der wer statt wer der were. f) so NW ; M geistichen. g) W add. trank. h) Wadd. lantvogten in Swaben und in Elseß und sust allen andern unsern und des reichs. i) M beschirmuge. 24*
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78 113. 187 10 Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des reichs und zu Hungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tun kund offembar mit disem brieff allen den, die in sehen oder horen lesen: das wir angesehen und betracht haben, das das heilig concilium, das man gegenworticlich zu Basel haldet, 5 durch widerbringunge der heiligen kirchen und ouch durch der ganzen Kristenheit grosser notdurfft und nutz willen gesament ist. und als wir uns yezund gen Welischen landen zu fugen meynen, umb unsere und des heiligen richs grosse merkliche anligende sache zu handeln und ußczurichten, bedunket uns notdurfft und bequemlich sin a zu versorgen und zu bestellen, das dasselb concilium in unser abwesung redlich und vesticlich gehanthabt beschirmet und in fride und rue behalden werde. wann wir nu gantz getruen und zuversicht haben, das daz der hochgeborn Wilhelm pfalzgrave b by Rin und herezog in Beyern unser e lieber oheim und furst durch sin vernunfft redlicheit und vestickeit wol getun moge, und wann wir uns ouch sunderlicher liebe und ganczer true zu im versehen, dorumb mit wolbedachtem mute gutem rat unser und des heiligen rich fursten 15 graven edler und getruen und ouch mit willen und gunst des vorgenanten conciliums haben wir als eyn vogt und beschirmer derd heiligen kirchen denselben Wilhelmen unsern stathalder verweser und beschirmer des egenanten conciliums zu Basel gemacht und gesetzt und im ouch unser gantze und volle macht und gewalt gegeben, seczen machen und geben mit rechter wissen und Romischer kuniglicher macht in craft diß 20 briefs, demselben concilio an unser stat und von unsern wegen vor ezu sin und das ouch zu hanthaben zu beschirmen und alles das zu tun, das dorynne und dortzu von unsern wegen und an unser stat notdurfft zu tun ist und das wir selber getun mochten, ob wir gegenwortig weren, und besunder, ob yemand were der were dasselb concilium leidigen oder sine gelider oder die, die dorczu und davon tziehen, hindern nyderwerffen 25 berouben oder leidigen wurde, das er den straffen, fur den und sine slosse ziehen, die beligen und notigen moge als er beste kan, und ouch von derselben macht an unser stat allen und iglichen bischoffen prelaten fursten herren und steten uberall in dem heiligen riche wonhaftig gesessen und dorynn gelegen und dorczu gehoren zu gebiten, sie zu fordern und zu heissen und zu ermanen, zu demselben concilio zu komen oder so mit voller macht dahin zu senden, das concilium helffen zu halden, notdurftige sachen ußtzurichten und das concilium und die leute, die dortzu und davon mit iren gut tziehen, zu beschirmen helffen und zu hanthaben; ouch das der vorgenant Wilhelm allen und iglichen fursten geistlichenf und werltlichen graven frijen hern rittern knechten burger- meistern reten und gemeynden der stete merkte und dorffere gebieten sol und mag, das 35 sy alle die lute, die zu dem heiligen vorgenanten concilium und davon tziehen, durch ire lande stete slosse merkte dorffere und gebiete geleiten und sicher unde frij mit iren liben gutern koufmanschatz koste spise trank und ander habe faren rijten und tziehen und ouch uß iren landen und steten koste spyse g und koufmanschatz dahin zu dem- selben heiligen concilium furen und brengen lassen; und ob eyniche kriege oder miss- 40 hellung in den landen und enden weren oder ufferstunden, die das concilium hindern oder irren mochten, das dann der obgenant hertzog Wilhelm unser stathalter die ab- schaffen abtun verbieten und verrichten moge. und wir gebieten ouch dorumb allen und iglichen fursten geistlichen und werltlichen graven frijen rittern knechten amptluten burgermeistern reten und gemeinden aller und iglicher stete in Swaben und in Elsaß 45 gelegen und nemlich unsern und des richs h undertanen und getruen ernstlich und vesticlich mit disem brieve, das sy dem vorgenanten Wilhelmen in allen und iglichen sachen das vorgenant concilium und sin beschirmunge i und notdurfft antreffend ge- 1431 Okt. II 50 a) om. W. b) M pfaczgrave. c) so W ; M unsern lieben; N unser lieben. d) N des. e) N were der wer statt wer der were. f) so NW ; M geistichen. g) W add. trank. h) Wadd. lantvogten in Swaben und in Elseß und sust allen andern unsern und des reichs. i) M beschirmuge. 24*
Strana 188
188 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Okt. II 1431 Okt. 11 horsam und gewertig und, so er sie muntlich oder mit sinen brieven oder botschafften manet, zu im ziehen und im getrulich und ernstlich beholffen und beraten sein sollen on alles vertziehen und widersprechen, als lieb in sey unsere und des richs swere un- gnade a zu vermyden. mit urkund ditzs briefs versigelt mit unserr kuniglichen maje- stat insigel. geben zu Feltkirch nach Crists gepurd virczehenhundert jar und dornach in dem einunddrissigisten jare am donerstag nach sand Dionisij tag unserr riche des Hungerischen etc. im funffundvirtzigisten des Romischen im ezweiundtzwentzigisten und des Behemischen im czwelfften jaren. [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. b Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 10 1431 Okt 13 110. K. Sigmund gebietet gen. Reichsständen je in Gruppen gemeinsam, die zum und vom Baseler Konzil Ziehenden zu schützen und zu geleiten, die Zufuhr von Lebensmitteln nach Basel nicht zu hindern und Krieg und Fehde während der Dauer des Konzils ruhen zu lassen. 1431 Oktober 13 Feldkirch. An gen. Eidgenossen: B aus Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr. 1098 orig. membr. lit. 15 pat. c. sig. in v. impr. del. — In Luxern Staats-A. Concilium von Basel cop. chart. coaeva. — Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 91 nr. 139 und bei Altmann nr. 8913. An gen. Schwäbische Reichsstände: A coll. Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr. 1097 orig. membr. lit. pat. c. sig. in v. impr. Beginnt Wir Sigmund [u. s. w. wie in B] embieten allen und ig- lichen hauptmannen graven herren rittern knechten der geselschafft von sand Jorgen schilde oben und 20 unden an der Tunaw und im Hegow wanhafftigen und allen den die zu in gehoren, den burgermeistern reten und burgern der stat Ulm und aller ander stett die mit in in eynung sind, dem ersamen burger- meister und rat der stat Costentz und aller ander stet die am Bodemsee am Undersee im Turgaw uff dem Swartzwald, und den burgermeistern reten der stet die uff dem Rein gelegen sind und allen andern unsern und des richs lieben getruen unserr gnad u. s. w. wie in B. — Regest bei Altmann nr. 8914. Späteres Gebot an alle Reichsunterthanen und an gen. Elsässische Reichsstände: ODS coll. (von S. 189 Z. 8 darumbe so begern bis Z. 25 des reichs hulden) der Schluß des königlichen Erlasses vom 27 Oktober 1431 (nr. 112); vgl. dort die Quellenbeschreibung. 25 Wir Sigmund von gottes gnaden Rômischer kunig zû allen czeiten merer des richs und zû Hungern zû Beheim Dalmacien€ Croacien etc. kunig embieten den burger- 30 meister schultheissen amman und reten der statt Czurich Bern Friburg Luczern Sollo- tron d Czug Switz Ure Underwalden und Glaris und allen den, die zu in gehoren, unsern und des richs lieben getruen unser gnad und alles gût. lieben e getruwen. als das heilig gemein concilium zû Basel gegenwurtigklich gehalten wirt und nu der hochwirdig in got vatter cardinallegat des stûls zû Rom und andere erwirdige prelaten dahin komen 35 sein und noch teglich von allen landen und kunigrichen prelaten gelarte und andere leutt dahin komen werden 1 und wir auch unsere treffliche botschafft, nemlich geistlich a) N unvermeiden statt ungnade zu vermyden. b) N reigis. c) A om. Dalmacien Croacien. d) sic. e) A edeln ersamen und lieben statt lieben. 1 Die in Basel Versammelten hatten gleich nach der Ankunft des Kardinallegaten beschlossen, Ein- ladungen xum Besuch bexw. xur Beschickung des Konxils xu versenden, und davon hatte wohl der Konxilsgesandte Bruder Johannes von Maulbronn dem Könige Mitteilung gemacht. So hatten sie am 16 September an den Abt von Cluny geschrieben (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1501 fol. 3 orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr. partim del.) und am 17 September mutatis mutandis an die Uni- versitäten Köln (Wien Hofbibl. cod. ms. 5104 fol. 13 a cop. chart. coaeva) und Wien (gedr. Sitrungsberichte der Wiener Akad., phil.-hist. Klasse 8, 606-607; 40 vgl. Kink, Gesch. der Wiener Univ. I, 2 S. 58); ferner am 19 September an K. Karl von Frank- reich (gedr. Martène 8, 32-33 und Mansi 30, 61- 63 u. 235-236; vgl. Segovia lib. I cap. 21 a. a. O. 2, 35; in dem von Haller a. a. O. 2, 16 Z. 15-18 45 benutxten cod. Reginae 1017 der Vatik. Bibl. ist der Brief vom 22 September datiert), am 22 Sep- tember an Hrg. Philipp von Burgund (Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 13b -15b cop. chart. coaeva; vgl. Martène 8, 33 und Mansi 30, 63) und am 24 Sep- 50 tember an K. Heinrich von England (London Brit.
188 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Okt. II 1431 Okt. 11 horsam und gewertig und, so er sie muntlich oder mit sinen brieven oder botschafften manet, zu im ziehen und im getrulich und ernstlich beholffen und beraten sein sollen on alles vertziehen und widersprechen, als lieb in sey unsere und des richs swere un- gnade a zu vermyden. mit urkund ditzs briefs versigelt mit unserr kuniglichen maje- stat insigel. geben zu Feltkirch nach Crists gepurd virczehenhundert jar und dornach in dem einunddrissigisten jare am donerstag nach sand Dionisij tag unserr riche des Hungerischen etc. im funffundvirtzigisten des Romischen im ezweiundtzwentzigisten und des Behemischen im czwelfften jaren. [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. b Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 10 1431 Okt 13 110. K. Sigmund gebietet gen. Reichsständen je in Gruppen gemeinsam, die zum und vom Baseler Konzil Ziehenden zu schützen und zu geleiten, die Zufuhr von Lebensmitteln nach Basel nicht zu hindern und Krieg und Fehde während der Dauer des Konzils ruhen zu lassen. 1431 Oktober 13 Feldkirch. An gen. Eidgenossen: B aus Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr. 1098 orig. membr. lit. 15 pat. c. sig. in v. impr. del. — In Luxern Staats-A. Concilium von Basel cop. chart. coaeva. — Regest in Amtl. Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede 2, 91 nr. 139 und bei Altmann nr. 8913. An gen. Schwäbische Reichsstände: A coll. Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr. 1097 orig. membr. lit. pat. c. sig. in v. impr. Beginnt Wir Sigmund [u. s. w. wie in B] embieten allen und ig- lichen hauptmannen graven herren rittern knechten der geselschafft von sand Jorgen schilde oben und 20 unden an der Tunaw und im Hegow wanhafftigen und allen den die zu in gehoren, den burgermeistern reten und burgern der stat Ulm und aller ander stett die mit in in eynung sind, dem ersamen burger- meister und rat der stat Costentz und aller ander stet die am Bodemsee am Undersee im Turgaw uff dem Swartzwald, und den burgermeistern reten der stet die uff dem Rein gelegen sind und allen andern unsern und des richs lieben getruen unserr gnad u. s. w. wie in B. — Regest bei Altmann nr. 8914. Späteres Gebot an alle Reichsunterthanen und an gen. Elsässische Reichsstände: ODS coll. (von S. 189 Z. 8 darumbe so begern bis Z. 25 des reichs hulden) der Schluß des königlichen Erlasses vom 27 Oktober 1431 (nr. 112); vgl. dort die Quellenbeschreibung. 25 Wir Sigmund von gottes gnaden Rômischer kunig zû allen czeiten merer des richs und zû Hungern zû Beheim Dalmacien€ Croacien etc. kunig embieten den burger- 30 meister schultheissen amman und reten der statt Czurich Bern Friburg Luczern Sollo- tron d Czug Switz Ure Underwalden und Glaris und allen den, die zu in gehoren, unsern und des richs lieben getruen unser gnad und alles gût. lieben e getruwen. als das heilig gemein concilium zû Basel gegenwurtigklich gehalten wirt und nu der hochwirdig in got vatter cardinallegat des stûls zû Rom und andere erwirdige prelaten dahin komen 35 sein und noch teglich von allen landen und kunigrichen prelaten gelarte und andere leutt dahin komen werden 1 und wir auch unsere treffliche botschafft, nemlich geistlich a) N unvermeiden statt ungnade zu vermyden. b) N reigis. c) A om. Dalmacien Croacien. d) sic. e) A edeln ersamen und lieben statt lieben. 1 Die in Basel Versammelten hatten gleich nach der Ankunft des Kardinallegaten beschlossen, Ein- ladungen xum Besuch bexw. xur Beschickung des Konxils xu versenden, und davon hatte wohl der Konxilsgesandte Bruder Johannes von Maulbronn dem Könige Mitteilung gemacht. So hatten sie am 16 September an den Abt von Cluny geschrieben (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1501 fol. 3 orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr. partim del.) und am 17 September mutatis mutandis an die Uni- versitäten Köln (Wien Hofbibl. cod. ms. 5104 fol. 13 a cop. chart. coaeva) und Wien (gedr. Sitrungsberichte der Wiener Akad., phil.-hist. Klasse 8, 606-607; 40 vgl. Kink, Gesch. der Wiener Univ. I, 2 S. 58); ferner am 19 September an K. Karl von Frank- reich (gedr. Martène 8, 32-33 und Mansi 30, 61- 63 u. 235-236; vgl. Segovia lib. I cap. 21 a. a. O. 2, 35; in dem von Haller a. a. O. 2, 16 Z. 15-18 45 benutxten cod. Reginae 1017 der Vatik. Bibl. ist der Brief vom 22 September datiert), am 22 Sep- tember an Hrg. Philipp von Burgund (Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 13b -15b cop. chart. coaeva; vgl. Martène 8, 33 und Mansi 30, 63) und am 24 Sep- 50 tember an K. Heinrich von England (London Brit.
Strana 189
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 189 und werntlich, fursten und prelaten, die alle tage dahin komen werden, nach dem und wir selber gegenwerticlich durch ander treflicher sache willen der heiligen Cristenheit und des richs, damit wir ytzund beladen sein, dobey nit sein môgen, dahin zû komen gefertigt haben, unser statt in solichem concilium zü verwesen, daz zû schutzen und zû 5 schirmen, als ob wir selber gegenwertig weren 1 : also ist ein grosse notdurfft, das man eigentlich versorge, das die strassen also gefreyet werden, dadurch die leut mit kost koufmanschatz und anders sicher frey und ungehindert ab und zû cziehen und faren " môgen als billich ist. darumbeb so begern wir von euwern treuwen und gebieten euch ouch von Rômischer kuniglicher macht ernstlich und vesticlich mit disem brieve, daz 1o ir und euwer yglicher alle die, die das obgenant heilig concilium züc Basel süchen, dohin oder von dann ziehen, in welichem stat adel oder wesen die sein, und d kost koufmanschatz oder anders dar oder von dannen fürn werden, in euwerm schirm schutz und geleit empfahen nemen und halden und mit nichte gestatten sôllete, dazf in ye- mand s keynerlay leydsame oder irrunge an leib noch an gût züfüge in dheinem h wege, 15 und den euwern empfelhet i und heisset i allerlay kost dahin k füren und das 1 nyemant understeetm zû weren, sunder mit allen euwern lantvôgten vôgten pflegern amptluten burgermeistern schultheissen und allen und € yeglichen euwern undertan schaffen und bestellen sôllet° und wollet ° solchs, als oben geschriben stet, zû tünde, als lieb euch und euwerm P yglichem sey unsere und des richs swere ungnade zü vermeyden. und ob 20 under euch yndert dheiner were, der solich kriege oder feintschafft mit dem andern hette, der das obgenant heilig concilium es were an kost oder an andern dingen hin- dern oder irren mochte oder wurde, ist unser ernste meynunge und gebieten euch ouch von Römischer kuniglicher macht ernstlich mit disem briefe, das ir solich krieg und feintschafft, diewil daz obgenant" concilium weret, gütlichen ansteenr lassets und geben zů Feltkirch ver- 25 darynne nit anders tût bey unsern und des reichs hulden t. sigelt mit unserm kuniglichen uffgetruckten insigel nach Cristi geburte viertzehenhundert jar und u darnach im v einunddrissigisten jare am samstag vor sant Gallen tag unser riche des Hungerischen etc. im 45 des Rômischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. 1431 Okt. 13 1431 Okt 13 30 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 35 a) A furen. b) con hier an sind CDS kollationiert. c) CDS gen. d) om. ODS. e) DS sôllent. f) BA da. g) D iemanden. h) S dheinen. i) DS empfelhent und heissent. k) C add. ze, D zu, S zů. 1) om. S. m) D un- derstand ; S understanden. n) om. S. o) DS sôllent und wellent p) S úwerr q) CD stellen um concilium obgenant. r) DS angestan. s) C lassest; DS lassent. t) bis hierher sind CDS kollationiert. u) om. A. v) A in dem Mus. Cotton, Cleopatra E III fol. 56 a cop. membr. coaeva) — später, am 19 Dexember wurde auch noch an K. Jakob von Schottland geschrieben (Wolfen- 40 büittel Hernogl. Bibl. cod. Helmst. 411 fol. 29 ab cop. chart. saec. 15; vgl. Segovia lib. I cap. 26 a. a. O. 2, 62) —, diesen vier nach dem Formulare „in ecclesia dei ad hoc“ (gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 110-112 und 2, 32-34). Nach 45 demselben, nur durch einige Phrasen erweiterten Formulare wurde am 19 September an die Erx- bischöfe Konrad von Mainx (Erlangen Univ.-Bibl. cod. 680 fol. 224 ab cop. chart. coaeva), Johannes von Salxburg (München Staatsbibl. cod. lat. 7617 50 fol. 1 ab cop. chart. coaeva), und Regnault von Rheims (gedr. Martène 8, 28-31 und Mansi 30, 58-61) und ihre Suffragane geschrieben. Am I Oktober schrieb man ferner an Bf. Nikodemus von Freising (München Staatsbibl. cod. lat. 7617 fol. 1b-2a und cod. germ. 1585 fol. 59a cop. chart. coaevae) nach dem For- mulare „cum in hac civitate Basiliensi“ (gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 115-116; Martène 8, 35-36; Mansi 30, 65); desgleichen, wahrscheinlich am 7 Oktober (vgl. Segovia lib. I cap. 21 a. a. O. 2, 35), an Bf. Leonhard von Passau (rgl. Kink a. a. O. S. 57-58). Endlich wurden am 7 Oktober die Prälaten der Diöxesen Basel und Konstanz bei Strafe der Exkommunikation aufge- fordert, bis xum 13 Oktober nach Basel vu kommen (gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 116; Martène 8, 37; Mansi 30, 66; vgl. Segovia lib. 1 cap. 21 a. a. O. 2, 35-36). — Vgl. Hefele a. a. O. 7, 438-439 und oben S. 184 Anm. 5. 1 Vgl. S. 141 und nr. 109.
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 189 und werntlich, fursten und prelaten, die alle tage dahin komen werden, nach dem und wir selber gegenwerticlich durch ander treflicher sache willen der heiligen Cristenheit und des richs, damit wir ytzund beladen sein, dobey nit sein môgen, dahin zû komen gefertigt haben, unser statt in solichem concilium zü verwesen, daz zû schutzen und zû 5 schirmen, als ob wir selber gegenwertig weren 1 : also ist ein grosse notdurfft, das man eigentlich versorge, das die strassen also gefreyet werden, dadurch die leut mit kost koufmanschatz und anders sicher frey und ungehindert ab und zû cziehen und faren " môgen als billich ist. darumbeb so begern wir von euwern treuwen und gebieten euch ouch von Rômischer kuniglicher macht ernstlich und vesticlich mit disem brieve, daz 1o ir und euwer yglicher alle die, die das obgenant heilig concilium züc Basel süchen, dohin oder von dann ziehen, in welichem stat adel oder wesen die sein, und d kost koufmanschatz oder anders dar oder von dannen fürn werden, in euwerm schirm schutz und geleit empfahen nemen und halden und mit nichte gestatten sôllete, dazf in ye- mand s keynerlay leydsame oder irrunge an leib noch an gût züfüge in dheinem h wege, 15 und den euwern empfelhet i und heisset i allerlay kost dahin k füren und das 1 nyemant understeetm zû weren, sunder mit allen euwern lantvôgten vôgten pflegern amptluten burgermeistern schultheissen und allen und € yeglichen euwern undertan schaffen und bestellen sôllet° und wollet ° solchs, als oben geschriben stet, zû tünde, als lieb euch und euwerm P yglichem sey unsere und des richs swere ungnade zü vermeyden. und ob 20 under euch yndert dheiner were, der solich kriege oder feintschafft mit dem andern hette, der das obgenant heilig concilium es were an kost oder an andern dingen hin- dern oder irren mochte oder wurde, ist unser ernste meynunge und gebieten euch ouch von Römischer kuniglicher macht ernstlich mit disem briefe, das ir solich krieg und feintschafft, diewil daz obgenant" concilium weret, gütlichen ansteenr lassets und geben zů Feltkirch ver- 25 darynne nit anders tût bey unsern und des reichs hulden t. sigelt mit unserm kuniglichen uffgetruckten insigel nach Cristi geburte viertzehenhundert jar und u darnach im v einunddrissigisten jare am samstag vor sant Gallen tag unser riche des Hungerischen etc. im 45 des Rômischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. 1431 Okt. 13 1431 Okt 13 30 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 35 a) A furen. b) con hier an sind CDS kollationiert. c) CDS gen. d) om. ODS. e) DS sôllent. f) BA da. g) D iemanden. h) S dheinen. i) DS empfelhent und heissent. k) C add. ze, D zu, S zů. 1) om. S. m) D un- derstand ; S understanden. n) om. S. o) DS sôllent und wellent p) S úwerr q) CD stellen um concilium obgenant. r) DS angestan. s) C lassest; DS lassent. t) bis hierher sind CDS kollationiert. u) om. A. v) A in dem Mus. Cotton, Cleopatra E III fol. 56 a cop. membr. coaeva) — später, am 19 Dexember wurde auch noch an K. Jakob von Schottland geschrieben (Wolfen- 40 büittel Hernogl. Bibl. cod. Helmst. 411 fol. 29 ab cop. chart. saec. 15; vgl. Segovia lib. I cap. 26 a. a. O. 2, 62) —, diesen vier nach dem Formulare „in ecclesia dei ad hoc“ (gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 110-112 und 2, 32-34). Nach 45 demselben, nur durch einige Phrasen erweiterten Formulare wurde am 19 September an die Erx- bischöfe Konrad von Mainx (Erlangen Univ.-Bibl. cod. 680 fol. 224 ab cop. chart. coaeva), Johannes von Salxburg (München Staatsbibl. cod. lat. 7617 50 fol. 1 ab cop. chart. coaeva), und Regnault von Rheims (gedr. Martène 8, 28-31 und Mansi 30, 58-61) und ihre Suffragane geschrieben. Am I Oktober schrieb man ferner an Bf. Nikodemus von Freising (München Staatsbibl. cod. lat. 7617 fol. 1b-2a und cod. germ. 1585 fol. 59a cop. chart. coaevae) nach dem For- mulare „cum in hac civitate Basiliensi“ (gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 115-116; Martène 8, 35-36; Mansi 30, 65); desgleichen, wahrscheinlich am 7 Oktober (vgl. Segovia lib. I cap. 21 a. a. O. 2, 35), an Bf. Leonhard von Passau (rgl. Kink a. a. O. S. 57-58). Endlich wurden am 7 Oktober die Prälaten der Diöxesen Basel und Konstanz bei Strafe der Exkommunikation aufge- fordert, bis xum 13 Oktober nach Basel vu kommen (gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 116; Martène 8, 37; Mansi 30, 66; vgl. Segovia lib. 1 cap. 21 a. a. O. 2, 35-36). — Vgl. Hefele a. a. O. 7, 438-439 und oben S. 184 Anm. 5. 1 Vgl. S. 141 und nr. 109.
Strana 190
190 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Okt. 25 111. K. Sigmund an Hzg. Philipp von Burgund: ermahnt ihn unter Hinweis auf die Nachteile, die dem Bascler Konzil und der ganzen Christenheit aus der Fortsetzung des Österreichisch-Burgundischen Krieges zu erwachsen drohen, dafür zu sorgen, daß das Konzil und dessen Besucher durch ihn und seine Unterthanen nicht ge- schädigt werden. 1431 Oktober 25 Feldkirch. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 50 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera missa per dominum Romanorum regem domino duci Burgundie. Das Datum lautet hier und in DC nur datum etc.; es ist von uns aus Peergänxt worden. P coll. ebenda Bibl. Maxarine ms. 1684 fol. 119ab cop. chart. saec. 15. Die Vorlage ist nachlässig geschrieben. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 81a-82a cop. chart. coaeva mit ähnlicher Uber- schrift wie A. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 73 ab cop. chart. coaeva mit derselben Uber- schrift wie A. Unter dem Text Sigismundus dei gracia etc. In Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 123a cop. chart. coaeva 15 mit dem Datum des 25 Oktober. Gedruckt bei Plancher, Hist. de Bourgogne IV Preuves pag. 96-97 nr. 83 aus der „Chambre des comptes de Dijon“, mit dem Datum des 25 Oktober; Martène 8, 41-42 aus P und D; Mansi 30, 70-71; Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 129-130 (Ragusa). — Teilweise gedruckt bei Aschbach 4, 20 Anm. 8 aus Martène. Regest bei Lichnowsky a. a. O. Regesten 3043 und 3046; Aschbach 4, 534 und 535; Altmann nr. 8953. 10 20 Illustris princeps, consanguinee carissime. ex insinuacione reverendissimi in Christo patris domini Juliani cardinalis legati et presidentis ac prelatorum in sacro Basiliensi concilio congregatorum amicorum nostrorum dilectorum percepimus, qualiter 25 guerra inter tuam dilectionem et illustrem Fredericum ducem Austrie principem et avunculum nostrum carissimum suborta ipsi concilio permaxima incommoda inferat, ita quod tam a accedentes quam redeuntes b vias in dispendioso perlustrent discrimine, immo plerique venire volentes propter hujusmodi pericula se retrahant jacture, ut humanum est, se submittere formidantes. inpediuntur eciam mercatores et victualium ad idem so ductores. et ut mala, que exinde proveniunt, sommatim perstringamus, ex ipsa guerra imminet quasi totalis dissolucio (quam deus avertat) concilii memorati. de quo tanto vehemencius perturbaremur, quanto ex eo c, si fieret, nedum ipsi concilio verum eciam toti Christianitati, quam representat, calamitates proventuras conspiceremus et doleremus ex corde, si hec res cooperante spiritu sancto feliciter pronunciata tantisque expectata 35 temporibus et pro extirpacione heresum et errorum reformacione corruptorum undique morum ac pacificacione sancte matris ecclesie et Christi fidelium prestolata consummacione votiva frustrari deberet. et quanta partibus dissidentibus et hoc malum causantibus ingloria et improperium exinde succrescerent, cum diceretur impetentes sese turbatores esse concilii tantique boni, tu ipse recense. et re vera inviti vellemus hoc tue dilectioni 40 partique tibi adverse ascribi debere. ob quam rem apud prefatum ducem d Fredericum instetimus una cum oratoribus concilii memorati 1, quod ipse, ut ad plenum confidimus, se acclinabit ad ea, que sunt honestatis et debiti in hoc facto 2, prout ab oratoribus ipsius concilii, qui, ut credimus, in re ipsa illico te accedent 3, enucliacius concipere a) om. C. b) D recedentes. c) P en. d) DC add. Austrie; so stand anfänglich auch in A, dessen Schreiber dann 45 das Wort wieder strich. 1 Vgl. S. 140 und nr. 104. 2 Vgl. S. 140. 3 Das Konxil beschloſô am 6 November, den Magister Nikolaus Lami xum Herxog von Burgund au schicken, damit er über eine Verletrung des am 12 Oktober geschlossenen Waffenstillstandes (vgl. S. 182 Anm. 5) durch den Grafen Humbert de la Roche Beschwerde führe und eine Verlängerung des Waffenstillstandes vorschlage (Plancher, Hist. de 50 Bourgogne IV Preuves pag. 100 nr. 86; vgl. Ragusa
190 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Okt. 25 111. K. Sigmund an Hzg. Philipp von Burgund: ermahnt ihn unter Hinweis auf die Nachteile, die dem Bascler Konzil und der ganzen Christenheit aus der Fortsetzung des Österreichisch-Burgundischen Krieges zu erwachsen drohen, dafür zu sorgen, daß das Konzil und dessen Besucher durch ihn und seine Unterthanen nicht ge- schädigt werden. 1431 Oktober 25 Feldkirch. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 50 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera missa per dominum Romanorum regem domino duci Burgundie. Das Datum lautet hier und in DC nur datum etc.; es ist von uns aus Peergänxt worden. P coll. ebenda Bibl. Maxarine ms. 1684 fol. 119ab cop. chart. saec. 15. Die Vorlage ist nachlässig geschrieben. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 81a-82a cop. chart. coaeva mit ähnlicher Uber- schrift wie A. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 73 ab cop. chart. coaeva mit derselben Uber- schrift wie A. Unter dem Text Sigismundus dei gracia etc. In Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 123a cop. chart. coaeva 15 mit dem Datum des 25 Oktober. Gedruckt bei Plancher, Hist. de Bourgogne IV Preuves pag. 96-97 nr. 83 aus der „Chambre des comptes de Dijon“, mit dem Datum des 25 Oktober; Martène 8, 41-42 aus P und D; Mansi 30, 70-71; Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 129-130 (Ragusa). — Teilweise gedruckt bei Aschbach 4, 20 Anm. 8 aus Martène. Regest bei Lichnowsky a. a. O. Regesten 3043 und 3046; Aschbach 4, 534 und 535; Altmann nr. 8953. 10 20 Illustris princeps, consanguinee carissime. ex insinuacione reverendissimi in Christo patris domini Juliani cardinalis legati et presidentis ac prelatorum in sacro Basiliensi concilio congregatorum amicorum nostrorum dilectorum percepimus, qualiter 25 guerra inter tuam dilectionem et illustrem Fredericum ducem Austrie principem et avunculum nostrum carissimum suborta ipsi concilio permaxima incommoda inferat, ita quod tam a accedentes quam redeuntes b vias in dispendioso perlustrent discrimine, immo plerique venire volentes propter hujusmodi pericula se retrahant jacture, ut humanum est, se submittere formidantes. inpediuntur eciam mercatores et victualium ad idem so ductores. et ut mala, que exinde proveniunt, sommatim perstringamus, ex ipsa guerra imminet quasi totalis dissolucio (quam deus avertat) concilii memorati. de quo tanto vehemencius perturbaremur, quanto ex eo c, si fieret, nedum ipsi concilio verum eciam toti Christianitati, quam representat, calamitates proventuras conspiceremus et doleremus ex corde, si hec res cooperante spiritu sancto feliciter pronunciata tantisque expectata 35 temporibus et pro extirpacione heresum et errorum reformacione corruptorum undique morum ac pacificacione sancte matris ecclesie et Christi fidelium prestolata consummacione votiva frustrari deberet. et quanta partibus dissidentibus et hoc malum causantibus ingloria et improperium exinde succrescerent, cum diceretur impetentes sese turbatores esse concilii tantique boni, tu ipse recense. et re vera inviti vellemus hoc tue dilectioni 40 partique tibi adverse ascribi debere. ob quam rem apud prefatum ducem d Fredericum instetimus una cum oratoribus concilii memorati 1, quod ipse, ut ad plenum confidimus, se acclinabit ad ea, que sunt honestatis et debiti in hoc facto 2, prout ab oratoribus ipsius concilii, qui, ut credimus, in re ipsa illico te accedent 3, enucliacius concipere a) om. C. b) D recedentes. c) P en. d) DC add. Austrie; so stand anfänglich auch in A, dessen Schreiber dann 45 das Wort wieder strich. 1 Vgl. S. 140 und nr. 104. 2 Vgl. S. 140. 3 Das Konxil beschloſô am 6 November, den Magister Nikolaus Lami xum Herxog von Burgund au schicken, damit er über eine Verletrung des am 12 Oktober geschlossenen Waffenstillstandes (vgl. S. 182 Anm. 5) durch den Grafen Humbert de la Roche Beschwerde führe und eine Verlängerung des Waffenstillstandes vorschlage (Plancher, Hist. de 50 Bourgogne IV Preuves pag. 100 nr. 86; vgl. Ragusa
Strana 191
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 191 1431 Okt. 25 poterit dilectio tua. adortamur te etiam summopere desiderantes, ut ad prosequucionem hujus tam sancte rei te sic flectas, quod de impedimento seub negligencia ipsius non possis aliquatenus inculpari, immo fidelitati tue auctoritate c regia omnino mandamus, quatenus ita solerter provideas disponasque, ut per te aut gentes subditosque tuos dicto 5 concilio et ejus membris adeuntibus et recedentibus ac eciam victualia merces aut res alias ad ipsum ducentibus ipso durante concilio nulla lesio rerum ac corporum aliqua- liter inferatur 1, quemadmodum et ipsid duci Frederico et universis imperii subditis penaliter precepimus. age igitur, consanguinee carissime, in re ista tam salubriter tamque opportune, prout necessitas facti requirit, ne e umquam dici possit ex operacione tua 1o aliquid sinistri prefato succrevisse concilio. per f hoc enim nobis complacebis gratissime, prout de te indubitanter confidimus, et ultra mercedem omnipotentis dei, quam recep- turus es, sancte matris ecclesie et seculi favorem et gloriam tibi indubie cumulabis. datum Faltkreth Curiensis diocesis anno a nativitate domini millesimo quadringentesimo 31 die 25 g octobris regnorum nostrorum Hungarie etc. 45 h Romanorum 22 i et Bohemie 15 12 anno. 1431 Okt. 25 20 112. K. Sigmund gebietet allen Reichsständen und desgl. gen. Elsässischen Reichs- ständen gemeinsam, unter Hinweis auf die Vorteile, die von der Abhaltung des Baseler Konzils für die Christenheit zu erhoffen sind, die Konzilsbesucher zu schützen und zu geleiten, die Zufuhr von Lebensmitteln nach Basel nicht zu hindern und Krieg und Fehde während der Dauer des Konzils ruhen zu lassen. 1431 Oktober 27 Feldkirch. 1431 Okt. 27 An alle Reichsstände: C aus Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 7a-8a cop. chart. coaeva. Die rweite Hälfte dieses Erlasses stimmt naheru wörtlich mit derjenigen des Erlasses vom 13 Oktober 1431 überein und ist deshalb von uns hier nicht wiederholt, sondern mit letr- 25 terer kollationiert worden; vgl. nr. 110 und die dort angegebenen Varianten. — D coll. ebenda Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 125 ab cop. chart. coacva. Die Kontrasignatur ist hier und in den Vorlagen WS nicht erwähnt. — I coll. Wien H. H. St. A. Handschriften nr. 773 fol. 20 ab cop. chart. saec. 15. — Regest bei Altmann nr. 8937. An gen. Elsässische Reichsstände: S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fase. 179 fol. 52 cop. 30 chart. coaeva ohne Schnitte. Beginnt Wir Sigmund von gotz gnaden Rômscher kúnig zû allen ziten merer des richs und zû Hungern Behem etc. kúnig embieten dem erwirdigen Wilhelm bischof ze Straß- burg unserm fúrsten und lieben andêchtigen, dem hochgebornen Steffan pfalzgraff bi Rine und her- zogen in Beyern, Jacoben marggraven zû Baden unserm lieben öhem und fúrsten, dem wolgebornen Ludwigen graven ze Wirtenberg, den edeln marggraff Wilhelmen von Rôteln, Smahsman von Rapoltstein, 35 graf Cünraten von Túbingen und sust allen andern fúrsten graven herren rittern knëhten, den ersamen meister und rât der statt Straßburg, den burgermeistern und rêten der stett Colmar Sletstatt Múlhusen Friburg Brisach Núwenburg und sust allen andern richstetten oder herrenstetten in Elsaß gelegen, unsern und des richs lieben getruen, unser gnad und alles gût. erwirdigen hochgebornen wolgebornen edeln ersamen lieben getruen. wiewol u. s. w. — Gedrucht im Rappoltsteinischen Urkundenbuche (hrsg. von 40 Albrecht) 3, 348-349 aus S. — Regest bei Altmann nr. 8938. a) em.; APDC et. b) D add. de. c) P add. Romana. d) om. C. e) ADC nec. 1) om. P. g) em.; P30. h) cm.; P 49. i) em.; P 32. 50 a. a. O. 1, 130). Am 27 November schrieb das Conseil des Herxogs an das Konxil, daſo es so weit 45 möglich für Abhilfe gesorgt hätte, und an dem- selben Tage erteilte es dem Grafen de la Roche eine Riige und wies ihn an, Schadenersatz xu leisten (Plancher a. a. O. Preuves pag. 100-101 nrr. 86 und 87). 1 Am 15 November erteilte Hzg. Philipp dem Lieutenant-général in Herxogtum und Grafschaft Burgund Bernard de Château Villain Vollmacht, den am 12 Oktober mit den Leuten des Herxogs von Österreich geschlossenen Waffenstillstand (vgl. S. 182 Anm. 5) bis xum 2 Februar 1432 xu ver- längern. Die entsprechende Bekanntmachung des Lieutenant-général, in der auch den Konxilsbesuchern Geleit rugesichert wurde, erfolgte am 3 Dexember 1431 (Basel Staats-A. Briefe IV nr. 89 cop. chart. соаега). 2 Vgl. nr. II0,
A. Vorbereitungen vom Frühjahr bis zum Herbst 1431 nr. 78-113. 191 1431 Okt. 25 poterit dilectio tua. adortamur te etiam summopere desiderantes, ut ad prosequucionem hujus tam sancte rei te sic flectas, quod de impedimento seub negligencia ipsius non possis aliquatenus inculpari, immo fidelitati tue auctoritate c regia omnino mandamus, quatenus ita solerter provideas disponasque, ut per te aut gentes subditosque tuos dicto 5 concilio et ejus membris adeuntibus et recedentibus ac eciam victualia merces aut res alias ad ipsum ducentibus ipso durante concilio nulla lesio rerum ac corporum aliqua- liter inferatur 1, quemadmodum et ipsid duci Frederico et universis imperii subditis penaliter precepimus. age igitur, consanguinee carissime, in re ista tam salubriter tamque opportune, prout necessitas facti requirit, ne e umquam dici possit ex operacione tua 1o aliquid sinistri prefato succrevisse concilio. per f hoc enim nobis complacebis gratissime, prout de te indubitanter confidimus, et ultra mercedem omnipotentis dei, quam recep- turus es, sancte matris ecclesie et seculi favorem et gloriam tibi indubie cumulabis. datum Faltkreth Curiensis diocesis anno a nativitate domini millesimo quadringentesimo 31 die 25 g octobris regnorum nostrorum Hungarie etc. 45 h Romanorum 22 i et Bohemie 15 12 anno. 1431 Okt. 25 20 112. K. Sigmund gebietet allen Reichsständen und desgl. gen. Elsässischen Reichs- ständen gemeinsam, unter Hinweis auf die Vorteile, die von der Abhaltung des Baseler Konzils für die Christenheit zu erhoffen sind, die Konzilsbesucher zu schützen und zu geleiten, die Zufuhr von Lebensmitteln nach Basel nicht zu hindern und Krieg und Fehde während der Dauer des Konzils ruhen zu lassen. 1431 Oktober 27 Feldkirch. 1431 Okt. 27 An alle Reichsstände: C aus Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 7a-8a cop. chart. coaeva. Die rweite Hälfte dieses Erlasses stimmt naheru wörtlich mit derjenigen des Erlasses vom 13 Oktober 1431 überein und ist deshalb von uns hier nicht wiederholt, sondern mit letr- 25 terer kollationiert worden; vgl. nr. 110 und die dort angegebenen Varianten. — D coll. ebenda Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 125 ab cop. chart. coacva. Die Kontrasignatur ist hier und in den Vorlagen WS nicht erwähnt. — I coll. Wien H. H. St. A. Handschriften nr. 773 fol. 20 ab cop. chart. saec. 15. — Regest bei Altmann nr. 8937. An gen. Elsässische Reichsstände: S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fase. 179 fol. 52 cop. 30 chart. coaeva ohne Schnitte. Beginnt Wir Sigmund von gotz gnaden Rômscher kúnig zû allen ziten merer des richs und zû Hungern Behem etc. kúnig embieten dem erwirdigen Wilhelm bischof ze Straß- burg unserm fúrsten und lieben andêchtigen, dem hochgebornen Steffan pfalzgraff bi Rine und her- zogen in Beyern, Jacoben marggraven zû Baden unserm lieben öhem und fúrsten, dem wolgebornen Ludwigen graven ze Wirtenberg, den edeln marggraff Wilhelmen von Rôteln, Smahsman von Rapoltstein, 35 graf Cünraten von Túbingen und sust allen andern fúrsten graven herren rittern knëhten, den ersamen meister und rât der statt Straßburg, den burgermeistern und rêten der stett Colmar Sletstatt Múlhusen Friburg Brisach Núwenburg und sust allen andern richstetten oder herrenstetten in Elsaß gelegen, unsern und des richs lieben getruen, unser gnad und alles gût. erwirdigen hochgebornen wolgebornen edeln ersamen lieben getruen. wiewol u. s. w. — Gedrucht im Rappoltsteinischen Urkundenbuche (hrsg. von 40 Albrecht) 3, 348-349 aus S. — Regest bei Altmann nr. 8938. a) em.; APDC et. b) D add. de. c) P add. Romana. d) om. C. e) ADC nec. 1) om. P. g) em.; P30. h) cm.; P 49. i) em.; P 32. 50 a. a. O. 1, 130). Am 27 November schrieb das Conseil des Herxogs an das Konxil, daſo es so weit 45 möglich für Abhilfe gesorgt hätte, und an dem- selben Tage erteilte es dem Grafen de la Roche eine Riige und wies ihn an, Schadenersatz xu leisten (Plancher a. a. O. Preuves pag. 100-101 nrr. 86 und 87). 1 Am 15 November erteilte Hzg. Philipp dem Lieutenant-général in Herxogtum und Grafschaft Burgund Bernard de Château Villain Vollmacht, den am 12 Oktober mit den Leuten des Herxogs von Österreich geschlossenen Waffenstillstand (vgl. S. 182 Anm. 5) bis xum 2 Februar 1432 xu ver- längern. Die entsprechende Bekanntmachung des Lieutenant-général, in der auch den Konxilsbesuchern Geleit rugesichert wurde, erfolgte am 3 Dexember 1431 (Basel Staats-A. Briefe IV nr. 89 cop. chart. соаега). 2 Vgl. nr. II0,
Strana 192
192 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Wir Sigemund von gottes gnaden 2 Römischer kunig zû allen ziten merer des richs und zů Ungern zû Beheim Dalmacien Croacien etc. kunig embieten allen und ieclichen fursten geistlichen und werntlichen graven edeln frien herren rittern knechten vôgten burggraven amptluten burgermeistern schultheissen amman reten und gemeinden der stette merkte dôrfere und gebiete und sust allen andern unsern und des reichs undertanen und getruen, den diser briefe furkompt und damit ermant werdent, unser gnade und alles gût. erwirdigen hochgebornen edeln und lieben getruwen. wiewol daz heilig gemein concilium zů Basel, daz gegenwurtielich gehalten wurdtb, durch menicherlei infell und irrung willen bißher verzogen worden ist, iedoch so haben wir vernommen, wie nu vone gnaden des almechtigen gotz das schinbarlich angefangen worden sei und 10 daz nû der hochwirdig cardinallegat des stûls zû Rom und andere erwirdige prelaten der heiligen Cristenheit zû vollebringung desselben conciliums allenthalben zûfliessen 1 nû mugt ir alle wol wissen und ist ouch on zwifel, daz iewelten die heiligen d Cristen- heit und Römische kirch durch die gemeinen conciliae auß allen anligenden nôten ge- brechen und irsaln vôlliclich sint enthaben worden, als daz leste zû Costencz wol er� 15 schinen hat, wie die einikeit der heiligen Cristenheit, die lang zûrissen gewest waz, da- selbs wider gemacht ward; dazů wir auch etwielange jar mit wagnuß unser person in fromde kungriche und grosse kost und darlegung unsern fleiß wendten, das daz zû be- gertem ende qwam, als dann f daz durch die Cristenheit wol wissentlich ist. und wir sein von herzen erfrowet worden des obgenanten heiligen conciliums ze Basel, wann 20 wir zû gott genzlich hoffen, daz daselbs gen der verdampten ketzerrie zû Beheim und andern gebrechen in der Cristenheit leider manigfalteclich entstanden sulich weg fur- genommen werden, dadurch alle Cristenmentschen erfrôwet und grôß nucz und frommen entspriessen werden. dazů wir aber als ein vogt und schirmer der heiligen kirchen unser ganz vermôgen tûn und weder leip noch gût daran sparen wellen. und wiewol 25 wir durch treffenlicher und anligender sach willen der heiligen Cristenheit und des richs und sunderlich demselben concilium zû furderung uf dem weg sein gen Welischen landen und zû unserm heiligen vatter dem bapst zû ziehen, also daz wir personlich dabi nit gesin môgen, als wir doch g begirlich sein und gern têten, iedoch daz menklich unser luter meinunge und volkommen willen in disen gôttlichen sachen erkenneh, so haben so wir unser treffenliche botschaft, nemlich geistliche und weltliche, fursten und prelaten, dahin gevertigt 2, die ouch teglich dahin kommen unser statt in demselben concilium zů verwesen, daz k zů schuczen und zů1 schirmen und alles daz zů thůn, daz wir selber getûnm môhten, ob wir gegenwurtig weren. und als denn teglich von allen landen vil prelaten gelert und ander lute zûziehen, so ist ein grôsse notdurft, das die strassen also 35 gefrewet werden, dadurch die lute frides sicherheit und trost empfinden, als billich ist. darumb so begern wir u. s. w. [wie in nr. 110 S. 189 Z. 8 bis 25]. geben zů Velt- kirch nach Crists geburt vierzehenhundert jare und darnach im ein und drissigisten jare an sant Symon € und Jude abent der heiligen zwôlfbotten unser riche des Hunge- rischen etc. im funfundvierzigisten des Rômischen im zweiundzwenzigisten und des Be-40 heimschen im° zwôlften jaren. 5 1431 Okt. 27 1431 Okt. 22 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. a) om. C. b) S wirt. c) S den. d) DUS heilige. e) CDS concilio. f) DS denn. g) om. S. h) W erkennen. i) W concilio. k) O daczů statt daz zů; W dar. 1) om. C. m) IV tün. n) S Symons. o) S in dem. Trier (Ragusa a. a. O. 1, 103-105, 113 und 123; Segovia lib. 1 cap. 18 a. a. O. 2, 29). Einige andere Teilnehmer am Konxil werden bei Haller a. a. O. 2, 12-16 (passim) genannt. Vgl. auch Abert a. a. O. S. 90. 2 Vgl. S. 137 und 141 und danu nr. 109. 1 Am 3 September waren Savoyische Gesandte, am 26. die Bischöfe Philibert von Coutances, der später nach dem Rücktritt Cesarini's eine Zeit lang das Präsidium führte, und Zeno von Lisieux ge- kommen, und am 21 Oktober — nicht am 20., wie Hefele a. a. O. 7, 44I angiebt — Erxbf. Raban von 45 50
192 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Wir Sigemund von gottes gnaden 2 Römischer kunig zû allen ziten merer des richs und zů Ungern zû Beheim Dalmacien Croacien etc. kunig embieten allen und ieclichen fursten geistlichen und werntlichen graven edeln frien herren rittern knechten vôgten burggraven amptluten burgermeistern schultheissen amman reten und gemeinden der stette merkte dôrfere und gebiete und sust allen andern unsern und des reichs undertanen und getruen, den diser briefe furkompt und damit ermant werdent, unser gnade und alles gût. erwirdigen hochgebornen edeln und lieben getruwen. wiewol daz heilig gemein concilium zů Basel, daz gegenwurtielich gehalten wurdtb, durch menicherlei infell und irrung willen bißher verzogen worden ist, iedoch so haben wir vernommen, wie nu vone gnaden des almechtigen gotz das schinbarlich angefangen worden sei und 10 daz nû der hochwirdig cardinallegat des stûls zû Rom und andere erwirdige prelaten der heiligen Cristenheit zû vollebringung desselben conciliums allenthalben zûfliessen 1 nû mugt ir alle wol wissen und ist ouch on zwifel, daz iewelten die heiligen d Cristen- heit und Römische kirch durch die gemeinen conciliae auß allen anligenden nôten ge- brechen und irsaln vôlliclich sint enthaben worden, als daz leste zû Costencz wol er� 15 schinen hat, wie die einikeit der heiligen Cristenheit, die lang zûrissen gewest waz, da- selbs wider gemacht ward; dazů wir auch etwielange jar mit wagnuß unser person in fromde kungriche und grosse kost und darlegung unsern fleiß wendten, das daz zû be- gertem ende qwam, als dann f daz durch die Cristenheit wol wissentlich ist. und wir sein von herzen erfrowet worden des obgenanten heiligen conciliums ze Basel, wann 20 wir zû gott genzlich hoffen, daz daselbs gen der verdampten ketzerrie zû Beheim und andern gebrechen in der Cristenheit leider manigfalteclich entstanden sulich weg fur- genommen werden, dadurch alle Cristenmentschen erfrôwet und grôß nucz und frommen entspriessen werden. dazů wir aber als ein vogt und schirmer der heiligen kirchen unser ganz vermôgen tûn und weder leip noch gût daran sparen wellen. und wiewol 25 wir durch treffenlicher und anligender sach willen der heiligen Cristenheit und des richs und sunderlich demselben concilium zû furderung uf dem weg sein gen Welischen landen und zû unserm heiligen vatter dem bapst zû ziehen, also daz wir personlich dabi nit gesin môgen, als wir doch g begirlich sein und gern têten, iedoch daz menklich unser luter meinunge und volkommen willen in disen gôttlichen sachen erkenneh, so haben so wir unser treffenliche botschaft, nemlich geistliche und weltliche, fursten und prelaten, dahin gevertigt 2, die ouch teglich dahin kommen unser statt in demselben concilium zů verwesen, daz k zů schuczen und zů1 schirmen und alles daz zů thůn, daz wir selber getûnm môhten, ob wir gegenwurtig weren. und als denn teglich von allen landen vil prelaten gelert und ander lute zûziehen, so ist ein grôsse notdurft, das die strassen also 35 gefrewet werden, dadurch die lute frides sicherheit und trost empfinden, als billich ist. darumb so begern wir u. s. w. [wie in nr. 110 S. 189 Z. 8 bis 25]. geben zů Velt- kirch nach Crists geburt vierzehenhundert jare und darnach im ein und drissigisten jare an sant Symon € und Jude abent der heiligen zwôlfbotten unser riche des Hunge- rischen etc. im funfundvierzigisten des Rômischen im zweiundzwenzigisten und des Be-40 heimschen im° zwôlften jaren. 5 1431 Okt. 27 1431 Okt. 22 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. a) om. C. b) S wirt. c) S den. d) DUS heilige. e) CDS concilio. f) DS denn. g) om. S. h) W erkennen. i) W concilio. k) O daczů statt daz zů; W dar. 1) om. C. m) IV tün. n) S Symons. o) S in dem. Trier (Ragusa a. a. O. 1, 103-105, 113 und 123; Segovia lib. 1 cap. 18 a. a. O. 2, 29). Einige andere Teilnehmer am Konxil werden bei Haller a. a. O. 2, 12-16 (passim) genannt. Vgl. auch Abert a. a. O. S. 90. 2 Vgl. S. 137 und 141 und danu nr. 109. 1 Am 3 September waren Savoyische Gesandte, am 26. die Bischöfe Philibert von Coutances, der später nach dem Rücktritt Cesarini's eine Zeit lang das Präsidium führte, und Zeno von Lisieux ge- kommen, und am 21 Oktober — nicht am 20., wie Hefele a. a. O. 7, 44I angiebt — Erxbf. Raban von 45 50
Strana 193
B. Krönung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120. 193 113. Bericht der Konzilsgesandten Johannes von Maulbronn und Henmann Offenburg über ihre Gesandtschaft an K. Sigmund nach Feldkirch. (Nach der Aufzeichnung 1431 November 5 Basel. des Johannes von Ragusa.) Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 245b cop. chart. coaeva. Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 104. Gedruckt in Mon. couc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 129 (Ragusa) ebendaler. 1431 Nov. 5 In einer Versammlung des Baseler Konxils am 5 November legten die von Feldkirch ruriick- gekelrten Konrilsgesandten Johannes von Maulbronn 1 und Henmann Offenburg im Auftrage K. Sigmunds dar dessen affeccionem circa factum concilii und sollicitudinem, quam habuit circa ducem Federicum 10 pro habendis treugis, ut concilium posset pacifice celebrari 2. fuerunt eciam lecte copie litterarum, quas idem rex scribebat duci Burgundie 3 et aliis principibus et communitatibus imperialibus pro bono concilii 4. declaraverunt eciam, qualiter idem rex loco sui dimittebat in protectorem et defensorem concilii dominum Wilhelmum ducem Bavarie 5. hortabatur eciam idem dominus rex concilium ad duo: primo ad pacem et ut omnis parcialitas tolleretur ab existentibus in concilio; secundo quod in isto principio non attempta- 15 rent aliquid ardui, sed quod laborarent sollicite ad congregandum prelatos, quibus multiplicatis procederetur, prout spiritus sanctus inspiraret. B. Krönung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120. Juli 7 114. Hzg. Filippo Maria von Mailand an sein Consiglio: giebt Anweisungen für die 1431 Krönung K. Sigmunds. 1431 Juli 7 Cusago. 20 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart., von cinem Zeitgenossen korri- giert und datiert. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 19-20 aus unserer Vorlage. Vidimus ex cedula, quam misistis, que opportuna sunt pro adventu et coronatione serenissimi domini nostri regis. et ne igitur, sicut prudentissime recolitis, fiende proinde 25 provisiones nimia temporis angustia cohartentur, dicimus circa primum de assistentia reverendissimi patris domini .. archiepiscopi Mediolani 6, quod vos ipsi per litteras nostras eum Mediolanum evocare statim habetis, sibi tamen expressa causa et ipso pre- monito, ut in accessu illuc suo dimittat Januensibus rebus 7 ordinem, quem ipse pro sua prudentia expedire cognoverit. provisionem vero episcoporum, qui debent cum ipso do- 3o mino archiepiscopo simul assistere 8, committimus tam sibi quam vobis, gratum habituri quicquid proinde feceritis. quod autem unus adsit notabilis religiosus, qui presit ordina- cioni cleri et agendorum per clerum, tam utile quam necessarium judicamus et nos quidem ad id ex nunc eligimus venerabilem patrem dominum abbatem sancti Ambrosii" quem scimus deditissimum nobis esse et pro virtute ac prudentia sua ad hujusmodi 35 curam bene aptum et idoneum fore nichil ambigimus. de baldachino auro insignito fienda est opportuna provisio recordamurque, dum pridie vobis, domine Gaspar 19, super ipsius baldachini materia scripsissemus, quod nobis rescripsistis bonum providendi modum ha- bere. fiendam autem provisionem 24 juvenum notabilium eodem colore vestitorum, qui Krönung obliegenden Funktionen giebt die S. 143- 1 Johannes von Maulbronn war am 3 November 144 erwälinte Krönungsordnung Aufschluſ. 40 nach Basel xuriickgekehrt (Ragusa a. a. O. 1, 125). Der Erxbischof war seit dem Februar 1428 her- Ob Offenburg ihn begleitet oder schon eher die Heim- xoglicher Statthalter in Genua (Leo, Gesch. der Ia- reise angetreten hatte, ist nicht bekannt. lienischen Staaten 3, 532). 2 Vgl. S. 140; ferner nr. 104 art. 1 u. 2 und 8 Vgl. die in Anm. 6 erwähnte Krönungsord- nrr. 105 u. 106. nung. Die Bischöfe, die bei der Krönung Sigmunds 45 3 nr. III. am 25 November assistierten, nennt die Zeugenliste 4 Vgl. nrr. 110 und 112. unserer nr. 116. 9 Antonio Riccio. 5 Vgl. S. 14I und nr. 109. 10 Gaspare Visconti, der Ohcim Filippo Maria's. 6 Uber die dem Erabischof von Mailand bei der Deutsche Reichstags-Akten X. 25
B. Krönung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120. 193 113. Bericht der Konzilsgesandten Johannes von Maulbronn und Henmann Offenburg über ihre Gesandtschaft an K. Sigmund nach Feldkirch. (Nach der Aufzeichnung 1431 November 5 Basel. des Johannes von Ragusa.) Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 245b cop. chart. coaeva. Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 104. Gedruckt in Mon. couc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 129 (Ragusa) ebendaler. 1431 Nov. 5 In einer Versammlung des Baseler Konxils am 5 November legten die von Feldkirch ruriick- gekelrten Konrilsgesandten Johannes von Maulbronn 1 und Henmann Offenburg im Auftrage K. Sigmunds dar dessen affeccionem circa factum concilii und sollicitudinem, quam habuit circa ducem Federicum 10 pro habendis treugis, ut concilium posset pacifice celebrari 2. fuerunt eciam lecte copie litterarum, quas idem rex scribebat duci Burgundie 3 et aliis principibus et communitatibus imperialibus pro bono concilii 4. declaraverunt eciam, qualiter idem rex loco sui dimittebat in protectorem et defensorem concilii dominum Wilhelmum ducem Bavarie 5. hortabatur eciam idem dominus rex concilium ad duo: primo ad pacem et ut omnis parcialitas tolleretur ab existentibus in concilio; secundo quod in isto principio non attempta- 15 rent aliquid ardui, sed quod laborarent sollicite ad congregandum prelatos, quibus multiplicatis procederetur, prout spiritus sanctus inspiraret. B. Krönung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120. Juli 7 114. Hzg. Filippo Maria von Mailand an sein Consiglio: giebt Anweisungen für die 1431 Krönung K. Sigmunds. 1431 Juli 7 Cusago. 20 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1431 conc. chart., von cinem Zeitgenossen korri- giert und datiert. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 19-20 aus unserer Vorlage. Vidimus ex cedula, quam misistis, que opportuna sunt pro adventu et coronatione serenissimi domini nostri regis. et ne igitur, sicut prudentissime recolitis, fiende proinde 25 provisiones nimia temporis angustia cohartentur, dicimus circa primum de assistentia reverendissimi patris domini .. archiepiscopi Mediolani 6, quod vos ipsi per litteras nostras eum Mediolanum evocare statim habetis, sibi tamen expressa causa et ipso pre- monito, ut in accessu illuc suo dimittat Januensibus rebus 7 ordinem, quem ipse pro sua prudentia expedire cognoverit. provisionem vero episcoporum, qui debent cum ipso do- 3o mino archiepiscopo simul assistere 8, committimus tam sibi quam vobis, gratum habituri quicquid proinde feceritis. quod autem unus adsit notabilis religiosus, qui presit ordina- cioni cleri et agendorum per clerum, tam utile quam necessarium judicamus et nos quidem ad id ex nunc eligimus venerabilem patrem dominum abbatem sancti Ambrosii" quem scimus deditissimum nobis esse et pro virtute ac prudentia sua ad hujusmodi 35 curam bene aptum et idoneum fore nichil ambigimus. de baldachino auro insignito fienda est opportuna provisio recordamurque, dum pridie vobis, domine Gaspar 19, super ipsius baldachini materia scripsissemus, quod nobis rescripsistis bonum providendi modum ha- bere. fiendam autem provisionem 24 juvenum notabilium eodem colore vestitorum, qui Krönung obliegenden Funktionen giebt die S. 143- 1 Johannes von Maulbronn war am 3 November 144 erwälinte Krönungsordnung Aufschluſ. 40 nach Basel xuriickgekehrt (Ragusa a. a. O. 1, 125). Der Erxbischof war seit dem Februar 1428 her- Ob Offenburg ihn begleitet oder schon eher die Heim- xoglicher Statthalter in Genua (Leo, Gesch. der Ia- reise angetreten hatte, ist nicht bekannt. lienischen Staaten 3, 532). 2 Vgl. S. 140; ferner nr. 104 art. 1 u. 2 und 8 Vgl. die in Anm. 6 erwähnte Krönungsord- nrr. 105 u. 106. nung. Die Bischöfe, die bei der Krönung Sigmunds 45 3 nr. III. am 25 November assistierten, nennt die Zeugenliste 4 Vgl. nrr. 110 und 112. unserer nr. 116. 9 Antonio Riccio. 5 Vgl. S. 14I und nr. 109. 10 Gaspare Visconti, der Ohcim Filippo Maria's. 6 Uber die dem Erabischof von Mailand bei der Deutsche Reichstags-Akten X. 25
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Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Juli 7 194 regis personam precedant, necnon 26 virorum notabilium, qui ferre habeant baldachinum, et notabilis persone, que regulare ipsos habeat, et aliorum 24 pro medietate militum pro medietate doctorum, qui dexterare habeant dominum nostrum regem, prudentie vestre committimus nec minus ordinationem corone annuli ensis accingendi regi sceptri et pomi aurei. quare vos ipsi provideatis in singulis, quemadmodum expedire videritis. ad preferendum autem .. regi ensem eligimus magnificum filium nostrum comitem Fran- ciscum Sfortiam Vicecomitem, quo nullum conjunctiorem nullum digniorem habemus; nam cum nos interesse nequeamus, convenientius est, ut ipse, qui nobis est filius, in hoc suppleat vices nostras. si vero nec ipse comes tunc forsan in militaribus rebus occu- patus adesse non posset, eligimus, ut adsit eo casu pro nobis spectabilis Petrus Vice- 10 comes 1, vobis, domine Gaspar, filius, quem pariter in nostrum habemus, hortantes vos, ut velitis ex nunc ipsum Petrum facere decorari militia, quo sit in actu illo dignior et apud omnes clarior habeatur. loqueremur, domine Gaspar, ante omnes de vestra per- sona, sed quia non est vobis illa corporis prosperitas, quam vellemus, illi vos oneri non preponimus. erunt preterea cetera multa, quibus vos oportebit intendere. contentamur 15 denique, ut sermo fiat; et si ex aliquo forsan ordine antiquo aut alia quavis consti- tutione illa sermocinandi cura in casu isto cuipiam specialiter non debet attribui, nos quidem eam domino abbati sancti Ambrosii duximus committendam. quare de hoc ipsum avisare poteritis, ut sibi provideat 2. Cusaghi 7 julii 1431. supra] Consilio. 5 1431 Juli 7 20 1431 Nov. 13 115. Doktor Antonio Landi an Siena: berichtet von K. Sigmunds Ankunft in Varese und von den Vorbereitungen für seinen Empfang und seine Krönung in Mailand. 1431 November 13 Mailand. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1431 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Magnifici et excellentes domini, domini mei singularissimi, devotis recommendationibus 25 premissis etc. notifico magnificentiis vestris, quatenus illustrissimus et serenissimus Romanorum rex est in villa Avaresii3 territorii illustrissimi principis domini ducis Mediolani et ab hac urbe distat per miliaria 30. secum ducit armigeros equites duo milia vel pauciores. infra paucissimos dies intraturus est Mediolanum 4. multi ex pro- ceribus suis jam sunt hic. asseritur, per hujus urbis archiepiscopum hic fiet secunda so coronatio regni sui. pro adventu illustrissime dominationis sue magne hic preparationes fiunt, et jam apparamenta majestatis sue sunt Mediolani. habitabit in basilica sancti Ambrosii et partim in conventu sancti Francisci prefate basilice ex opposito sita. illu- strissimus dominus dux quasi omnes nobiles Lombardie sibi subditos sue majestati obviam misit et vacat honorificationi serenissimi regis omni magnificentia sua. spero, illustrissi- 35 mus dominus dux me recipiet pro servitiis dominationis sue. hic et ubicunque fuero, si aliquid michi precipietur ab magnifica dominatione vestra, ut me decet, libentissime et 1 Pietro Visconti, der älteste Sohn Gaspare's aus dessen Ehe mit Oretta Beccaria, geboren im letrten Dexennium des 14 Jahrhunderts. Vgl. Litta, Fa- miglie celebri italiane: Visconti Tav. XI und XIII. 2 Die Predigt bei der Krönung Sigmunds wurde thatsächlich vom Abt von S. Ambrogio gehalten. Sie fand den Beifall des Königs; er ernannte den Abt xu seinem consiliarius domesticus et intimus. In dem Ernennungsdekret heißt es, die Ernennung er- folge hauptsächlich deshalb, cum tu tui officii tibi incumbentis debitum implendo in coronacionis nostre solempniis nunc Mediolani feliciter peractis te in celebracione misse et collacione oracionis redimite, in qua laudis nostre preconia Tuliana expressione sagaciter pretulisti, ac in multis aliis actibus lauda- 40 biliter, prout hujusmodi rei et ceremoniarum qualitas exigebat, nobis complacere studuisti, exhibendo no- bis et nostris in domicilio monasterii tui, in quo jam hospitati sumus, precipuas humanitates (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 247 ab cop. 45 chart. coaeva ohne Datum). 3 Varese. Vgl. S. 142. * Der Einxug erfolgte am 22 November. Vgl. S. 143.
Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Juli 7 194 regis personam precedant, necnon 26 virorum notabilium, qui ferre habeant baldachinum, et notabilis persone, que regulare ipsos habeat, et aliorum 24 pro medietate militum pro medietate doctorum, qui dexterare habeant dominum nostrum regem, prudentie vestre committimus nec minus ordinationem corone annuli ensis accingendi regi sceptri et pomi aurei. quare vos ipsi provideatis in singulis, quemadmodum expedire videritis. ad preferendum autem .. regi ensem eligimus magnificum filium nostrum comitem Fran- ciscum Sfortiam Vicecomitem, quo nullum conjunctiorem nullum digniorem habemus; nam cum nos interesse nequeamus, convenientius est, ut ipse, qui nobis est filius, in hoc suppleat vices nostras. si vero nec ipse comes tunc forsan in militaribus rebus occu- patus adesse non posset, eligimus, ut adsit eo casu pro nobis spectabilis Petrus Vice- 10 comes 1, vobis, domine Gaspar, filius, quem pariter in nostrum habemus, hortantes vos, ut velitis ex nunc ipsum Petrum facere decorari militia, quo sit in actu illo dignior et apud omnes clarior habeatur. loqueremur, domine Gaspar, ante omnes de vestra per- sona, sed quia non est vobis illa corporis prosperitas, quam vellemus, illi vos oneri non preponimus. erunt preterea cetera multa, quibus vos oportebit intendere. contentamur 15 denique, ut sermo fiat; et si ex aliquo forsan ordine antiquo aut alia quavis consti- tutione illa sermocinandi cura in casu isto cuipiam specialiter non debet attribui, nos quidem eam domino abbati sancti Ambrosii duximus committendam. quare de hoc ipsum avisare poteritis, ut sibi provideat 2. Cusaghi 7 julii 1431. supra] Consilio. 5 1431 Juli 7 20 1431 Nov. 13 115. Doktor Antonio Landi an Siena: berichtet von K. Sigmunds Ankunft in Varese und von den Vorbereitungen für seinen Empfang und seine Krönung in Mailand. 1431 November 13 Mailand. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1431 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Magnifici et excellentes domini, domini mei singularissimi, devotis recommendationibus 25 premissis etc. notifico magnificentiis vestris, quatenus illustrissimus et serenissimus Romanorum rex est in villa Avaresii3 territorii illustrissimi principis domini ducis Mediolani et ab hac urbe distat per miliaria 30. secum ducit armigeros equites duo milia vel pauciores. infra paucissimos dies intraturus est Mediolanum 4. multi ex pro- ceribus suis jam sunt hic. asseritur, per hujus urbis archiepiscopum hic fiet secunda so coronatio regni sui. pro adventu illustrissime dominationis sue magne hic preparationes fiunt, et jam apparamenta majestatis sue sunt Mediolani. habitabit in basilica sancti Ambrosii et partim in conventu sancti Francisci prefate basilice ex opposito sita. illu- strissimus dominus dux quasi omnes nobiles Lombardie sibi subditos sue majestati obviam misit et vacat honorificationi serenissimi regis omni magnificentia sua. spero, illustrissi- 35 mus dominus dux me recipiet pro servitiis dominationis sue. hic et ubicunque fuero, si aliquid michi precipietur ab magnifica dominatione vestra, ut me decet, libentissime et 1 Pietro Visconti, der älteste Sohn Gaspare's aus dessen Ehe mit Oretta Beccaria, geboren im letrten Dexennium des 14 Jahrhunderts. Vgl. Litta, Fa- miglie celebri italiane: Visconti Tav. XI und XIII. 2 Die Predigt bei der Krönung Sigmunds wurde thatsächlich vom Abt von S. Ambrogio gehalten. Sie fand den Beifall des Königs; er ernannte den Abt xu seinem consiliarius domesticus et intimus. In dem Ernennungsdekret heißt es, die Ernennung er- folge hauptsächlich deshalb, cum tu tui officii tibi incumbentis debitum implendo in coronacionis nostre solempniis nunc Mediolani feliciter peractis te in celebracione misse et collacione oracionis redimite, in qua laudis nostre preconia Tuliana expressione sagaciter pretulisti, ac in multis aliis actibus lauda- 40 biliter, prout hujusmodi rei et ceremoniarum qualitas exigebat, nobis complacere studuisti, exhibendo no- bis et nostris in domicilio monasterii tui, in quo jam hospitati sumus, precipuas humanitates (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 247 ab cop. 45 chart. coaeva ohne Datum). 3 Varese. Vgl. S. 142. * Der Einxug erfolgte am 22 November. Vgl. S. 143.
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B. Krönung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120. 195 6 Nov. 13 sine expensa communitatis vestre obediam. me recomitto magnificentiis vestris. Medio- 1431 lani die 13 novembris 1431. [Nachschrift] Quantum laboraverim pro responsis literarum dominationis vestre, per Angelum cursorem vestrum poteritis intelligere. [in verso] Magnificis et potentibus Dominationis vestre servitor devotissimus Antonius de Lantis artium et legum doctor dominis prioribus et capitaneo populi et civis vester. vexilliferisque justitie civitatis Senarum dominis singularissimis. 10 116. Notariatsinstrument über die Krönung K. Sigmunds durch Erzbischof Bartolommeo 1431 No- von Mailand in der Kirche des heiligen Ambrosius zu Mailand. vember 25 Mailand. 1431 Nov. 25 15 20 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 274a�275 a cop. chart. coaeva mit cinigen Korrekturen von einer xeitgenössischen Hand. Zu Anfang ist rechts am Rande bemerkt Instrumentum coronacionis Romanorum regis Mediolani sub corona ferrea. Gedruckt (überall unvollständig mit Kürnung des Schlusses au servari. et de praedictis etc. und mit Weglassung von Datierung und Zeugenliste) bei Muratori, Anecdota ex Am- brosianae bibliothecae codicibus I. Ausg. (1698) 2, 302, 2. Ausg. (1776) 2, 212 aus einer Abschrift G. B. Bianchini's aus dem Kapitelsarchiv xu Monxa; vgl. auch Muratori's Abhandlung „De corona ferrea “ (Mediolani et Lipsiae 1719) pag. 71-72. Ferner bei Lünig, Teutsches Reichsarchir 4, 1531 und Cod. Ital. dipl. I, 2513-2514, wohl aus Muratori; und bei Frisi, Memorie storiche di Monxa e sua corte II (1794) pag. 199 aus Muratori (I. Aufl.). Regest bei Aschbach 4, 480 (rgl. 4, 47 Anm. 12) und bei Altmann nr. 8954 a. — Erwähnt von Giulini a. a. O. 7, 299, und von Meinhold, Forschungen vur Gesch. der Lombar- dischen Krönung der Deutschen Kaiser und Könige (Hall. Diss. 1883) S. 29. 25 In nomine domini nostri Jhesu Christi feliciter amen. per hoc presens publicum instrumentum cunctis pateat evidenter, quod anno a nativitate ejusdem domini nostri millesimo quadringentesimo trigesimo primo indiccione nona, die vero dominico vicesimo quinto mensis novembris, hora primarum vel quasi, pontificatus sanctissimi in Christo so patris et domini domini Eugenii divina providencia pape quarti anno primo, serenissimo et gloriosissimo principe et domino domino Sigismundo divina favente clemencia Roma- norum rege ac Hungarie Bohemie etc. rege feliciter regnante anno sui imperii vigesimo secundo, in nostrorum notariorum publicorum testiumque infrascriptorum ad hoc voca- torum specialiter et rogatorum presencia reverendissimus in Christo pater et dominus 35 dominus Bartholomeus de la Capra dei et apostolice sedis gracia archiepiscopus Medio- lanensis, ad quem imposicio corone ferree in civitate vel diocesi Mediolanensi Roma- norum regi more cesareo imponendi tam de jure quam longa antiquaque consuetudine laudabiliter introducta et approbata dinoscitur pertinere, existens ad altare majus ecclesie sancti Ambrosii Mediolani pontificalibus b indutus vestibus et ibidem assistente prefato 40 serenissimo principe et domino domino Sigismundo Romanorum etc. rege coronam hujusmodi eidem imponi a prefato domino archiepiscopo juxta morem solitum postulante ceteraque in coronacione hujusmodi efficaciter adimpleri, que consueverunt et debent in tali celebritate observari 1: idem dominus archiepiscopus volens officii sui debitum pera- gere et exequi e, ut tenetur et ad ipsum spectare dinoscitur auctoritate sua ordinaria, 45 qua fungitur in hac parte, prefatum serenissimum principem dominum Sigismundum Roma- norum regem semper augustum ibi personaliter existentem pro sue coronacionis suscipiendo 1431 Nov. 25 a) die Unterschrift steht auf fünf Zeilen; nach vestre, devotissimus, Lantis und doctor et ist abgeteilt. b) em.; Vorl. pnontificalibus. c) cm.; Vorl. exqui. Vgl. die S. 143-144 erwälnte Krönungsordnung. 25*
B. Krönung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120. 195 6 Nov. 13 sine expensa communitatis vestre obediam. me recomitto magnificentiis vestris. Medio- 1431 lani die 13 novembris 1431. [Nachschrift] Quantum laboraverim pro responsis literarum dominationis vestre, per Angelum cursorem vestrum poteritis intelligere. [in verso] Magnificis et potentibus Dominationis vestre servitor devotissimus Antonius de Lantis artium et legum doctor dominis prioribus et capitaneo populi et civis vester. vexilliferisque justitie civitatis Senarum dominis singularissimis. 10 116. Notariatsinstrument über die Krönung K. Sigmunds durch Erzbischof Bartolommeo 1431 No- von Mailand in der Kirche des heiligen Ambrosius zu Mailand. vember 25 Mailand. 1431 Nov. 25 15 20 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 274a�275 a cop. chart. coaeva mit cinigen Korrekturen von einer xeitgenössischen Hand. Zu Anfang ist rechts am Rande bemerkt Instrumentum coronacionis Romanorum regis Mediolani sub corona ferrea. Gedruckt (überall unvollständig mit Kürnung des Schlusses au servari. et de praedictis etc. und mit Weglassung von Datierung und Zeugenliste) bei Muratori, Anecdota ex Am- brosianae bibliothecae codicibus I. Ausg. (1698) 2, 302, 2. Ausg. (1776) 2, 212 aus einer Abschrift G. B. Bianchini's aus dem Kapitelsarchiv xu Monxa; vgl. auch Muratori's Abhandlung „De corona ferrea “ (Mediolani et Lipsiae 1719) pag. 71-72. Ferner bei Lünig, Teutsches Reichsarchir 4, 1531 und Cod. Ital. dipl. I, 2513-2514, wohl aus Muratori; und bei Frisi, Memorie storiche di Monxa e sua corte II (1794) pag. 199 aus Muratori (I. Aufl.). Regest bei Aschbach 4, 480 (rgl. 4, 47 Anm. 12) und bei Altmann nr. 8954 a. — Erwähnt von Giulini a. a. O. 7, 299, und von Meinhold, Forschungen vur Gesch. der Lombar- dischen Krönung der Deutschen Kaiser und Könige (Hall. Diss. 1883) S. 29. 25 In nomine domini nostri Jhesu Christi feliciter amen. per hoc presens publicum instrumentum cunctis pateat evidenter, quod anno a nativitate ejusdem domini nostri millesimo quadringentesimo trigesimo primo indiccione nona, die vero dominico vicesimo quinto mensis novembris, hora primarum vel quasi, pontificatus sanctissimi in Christo so patris et domini domini Eugenii divina providencia pape quarti anno primo, serenissimo et gloriosissimo principe et domino domino Sigismundo divina favente clemencia Roma- norum rege ac Hungarie Bohemie etc. rege feliciter regnante anno sui imperii vigesimo secundo, in nostrorum notariorum publicorum testiumque infrascriptorum ad hoc voca- torum specialiter et rogatorum presencia reverendissimus in Christo pater et dominus 35 dominus Bartholomeus de la Capra dei et apostolice sedis gracia archiepiscopus Medio- lanensis, ad quem imposicio corone ferree in civitate vel diocesi Mediolanensi Roma- norum regi more cesareo imponendi tam de jure quam longa antiquaque consuetudine laudabiliter introducta et approbata dinoscitur pertinere, existens ad altare majus ecclesie sancti Ambrosii Mediolani pontificalibus b indutus vestibus et ibidem assistente prefato 40 serenissimo principe et domino domino Sigismundo Romanorum etc. rege coronam hujusmodi eidem imponi a prefato domino archiepiscopo juxta morem solitum postulante ceteraque in coronacione hujusmodi efficaciter adimpleri, que consueverunt et debent in tali celebritate observari 1: idem dominus archiepiscopus volens officii sui debitum pera- gere et exequi e, ut tenetur et ad ipsum spectare dinoscitur auctoritate sua ordinaria, 45 qua fungitur in hac parte, prefatum serenissimum principem dominum Sigismundum Roma- norum regem semper augustum ibi personaliter existentem pro sue coronacionis suscipiendo 1431 Nov. 25 a) die Unterschrift steht auf fünf Zeilen; nach vestre, devotissimus, Lantis und doctor et ist abgeteilt. b) em.; Vorl. pnontificalibus. c) cm.; Vorl. exqui. Vgl. die S. 143-144 erwälnte Krönungsordnung. 25*
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196 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1481 Nor. 25 munere inunxit in humero ejus dextro juxta formam ecclesie consuetam et prout alii Romanorum reges in suscepcione corone ferree consueverunt et debent inungi, et deinde post unccionem hujusmodi, ut prefertur, factam eidem domino Sigismundo regi in digito anulari ejus dextre manus anulum imposuit eique tradidit ensem nudum ac subsequenter ejus cesareo capiti in nomine domini nostri dei omnipotentis coronam ferream imposuit et ipsum cum eadem coronavit, et insuper in ejus a dextra virgam sceptri et deinde pomum deauratum, quod monarchiam significat, in sinistra manibus assignavit atque dedit servatis omnibus solempnitatibus, que consueverunt et debent Romanis regibus in tanta celebritate servari. et super premissis ac de predictis omnibus prefatus serenis- simus dominus Sigismundus rex mandavit et requisivit nos Symonem 1 et Petrum 2 no- 10 tarios publicos infrascriptos publicum seu publica confici debere instrumentum seu eciam instrumenta. acta sunt hec Mediolani in ecclesia predicta sancti Ambrosii ante altare majus ecclesie ejusdem anno indiccione mense die hora pontificatu et regnante quibus supra, presentibus ibidem reverendissimis in Christo patribus et dominis dominis Branda episcopo Portuensi sancte Romane ecclesie cardinali Placentino nuncupato 3, Allexandro 15 Tridentino, Alesio Placentino, Henrico Terdonensi, Gerhardo Laudensi, Francisco Cu- mano, Francisco Papiensi, Venturino Cremonensi, Bartholomeo b Novariensi et Dâlphino Parmensi episcopis, ac venerabilibus et egregiis viris dominis Caspar Sligk de Lozano vicecancellario imperii burgravio in Eger, Matheo preposito Quinqueecclesiensi regni Hungarie vicecancellario, Jacobo de Imperialibus abbate sancti Steffani de Janua, nec- 20 non magnificis et spectabilibus viris Nicolao Piczinino de Perusio ducali locumtenente et capitaneo generali ducatus Mediolani, Brunorio de la Scola Verone et Vicencie vicario generali et Bartholomeo fratre suo, Ladislao de Thomasis magistro curie, Laurencio de Hederswar marescallo, Steffano de Peren magistro dapiferorum, Johanne Gumpolt ma- gistro pincernarum regni Hungarie, Matikone de Ragusio alias de Tolloncz capitaneo 25 Nandoralbensi, Johanne de Risenberg alias de Swiho, Petro de Michelsberg, Johanne de Ausk € 4, Heinrico de Metelsko, Heinrico Zito de Gywian regni Bohemie baronibus et militibus, Petro filio d Pechew de Gerse comitis e Zalodiensis, Achacio filio Pauli Chuper bani, Francisco filio Georgii comitis e Siculorum regni Hungarie prefati baro- nibus, egregiis magistris Nicolao Stock decretorum doctore, magistro Johanne Stock 3o doctore in medicinis, Cassano Spinula, Petro Bondenario, Nicolao Cattaneo, Manuele Ususmaris et Nicolao Justiniano oratoribus et civibus Januensibus1 et quam pluribus aliis testibus fidedignis specialiter vocatis et rogatis. 1431 Inach Nov. 25] 117. K. Sigmund an K. Karl von Frankreich: zeigt ihm seine am 25 November in der Kirche des heiligen Ambrosius zu Mailand vollzogene Krönung an. 1431 ſkurz 35 nach November 25 57 Mailand. Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 181b-182a cop. chart. coaeva. Zu An- fang ist links am Rande bemerkt Missiva de coronacione ferree corone in Mediolano ad regem Francie. Zu datum hat eine xeitgenössische Hand hinrugefiigt Mediolani anno domini etc. 31 in die sancte Katherine [Nor. 25]. 40 a) em.; Vorl. eis. b) em.; Forl. Bortholomeo. c) in Forl. korr. für Austrie. d) em.; Vorl. filii. e) em.; Vorl. comiti. f) em.; Vorl. Jamensibus. Simon Amman ron Aspern. 2 Peter Kalde. 3 In dem S. 143 erwälnten Briefe rom 24 No- rember 1431 hatte der Herxog von Mailand Weisung gegeben, bei allen ru Ehren K. Sigmunds zu ver- anstaltenden Feierlichkeiten dem Kardinal ron Pia- cenza den Vortritt vnt lassen. 1 4 D. i. Aussig. 5 Diese Datierung wird der in unserer Vorlage nachträglich hinrugefiigten rorruxiehen sein; denn 45 es ist klar, daß der Brief nicht noch am 25 No- rember ausgefertigt sein kann, wenn in ihm gesagt wird, daſo die Krönung in die sancte Katherine proxime preterito rolbrogen worden sei.
196 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1481 Nor. 25 munere inunxit in humero ejus dextro juxta formam ecclesie consuetam et prout alii Romanorum reges in suscepcione corone ferree consueverunt et debent inungi, et deinde post unccionem hujusmodi, ut prefertur, factam eidem domino Sigismundo regi in digito anulari ejus dextre manus anulum imposuit eique tradidit ensem nudum ac subsequenter ejus cesareo capiti in nomine domini nostri dei omnipotentis coronam ferream imposuit et ipsum cum eadem coronavit, et insuper in ejus a dextra virgam sceptri et deinde pomum deauratum, quod monarchiam significat, in sinistra manibus assignavit atque dedit servatis omnibus solempnitatibus, que consueverunt et debent Romanis regibus in tanta celebritate servari. et super premissis ac de predictis omnibus prefatus serenis- simus dominus Sigismundus rex mandavit et requisivit nos Symonem 1 et Petrum 2 no- 10 tarios publicos infrascriptos publicum seu publica confici debere instrumentum seu eciam instrumenta. acta sunt hec Mediolani in ecclesia predicta sancti Ambrosii ante altare majus ecclesie ejusdem anno indiccione mense die hora pontificatu et regnante quibus supra, presentibus ibidem reverendissimis in Christo patribus et dominis dominis Branda episcopo Portuensi sancte Romane ecclesie cardinali Placentino nuncupato 3, Allexandro 15 Tridentino, Alesio Placentino, Henrico Terdonensi, Gerhardo Laudensi, Francisco Cu- mano, Francisco Papiensi, Venturino Cremonensi, Bartholomeo b Novariensi et Dâlphino Parmensi episcopis, ac venerabilibus et egregiis viris dominis Caspar Sligk de Lozano vicecancellario imperii burgravio in Eger, Matheo preposito Quinqueecclesiensi regni Hungarie vicecancellario, Jacobo de Imperialibus abbate sancti Steffani de Janua, nec- 20 non magnificis et spectabilibus viris Nicolao Piczinino de Perusio ducali locumtenente et capitaneo generali ducatus Mediolani, Brunorio de la Scola Verone et Vicencie vicario generali et Bartholomeo fratre suo, Ladislao de Thomasis magistro curie, Laurencio de Hederswar marescallo, Steffano de Peren magistro dapiferorum, Johanne Gumpolt ma- gistro pincernarum regni Hungarie, Matikone de Ragusio alias de Tolloncz capitaneo 25 Nandoralbensi, Johanne de Risenberg alias de Swiho, Petro de Michelsberg, Johanne de Ausk € 4, Heinrico de Metelsko, Heinrico Zito de Gywian regni Bohemie baronibus et militibus, Petro filio d Pechew de Gerse comitis e Zalodiensis, Achacio filio Pauli Chuper bani, Francisco filio Georgii comitis e Siculorum regni Hungarie prefati baro- nibus, egregiis magistris Nicolao Stock decretorum doctore, magistro Johanne Stock 3o doctore in medicinis, Cassano Spinula, Petro Bondenario, Nicolao Cattaneo, Manuele Ususmaris et Nicolao Justiniano oratoribus et civibus Januensibus1 et quam pluribus aliis testibus fidedignis specialiter vocatis et rogatis. 1431 Inach Nov. 25] 117. K. Sigmund an K. Karl von Frankreich: zeigt ihm seine am 25 November in der Kirche des heiligen Ambrosius zu Mailand vollzogene Krönung an. 1431 ſkurz 35 nach November 25 57 Mailand. Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 181b-182a cop. chart. coaeva. Zu An- fang ist links am Rande bemerkt Missiva de coronacione ferree corone in Mediolano ad regem Francie. Zu datum hat eine xeitgenössische Hand hinrugefiigt Mediolani anno domini etc. 31 in die sancte Katherine [Nor. 25]. 40 a) em.; Vorl. eis. b) em.; Forl. Bortholomeo. c) in Forl. korr. für Austrie. d) em.; Vorl. filii. e) em.; Vorl. comiti. f) em.; Vorl. Jamensibus. Simon Amman ron Aspern. 2 Peter Kalde. 3 In dem S. 143 erwälnten Briefe rom 24 No- rember 1431 hatte der Herxog von Mailand Weisung gegeben, bei allen ru Ehren K. Sigmunds zu ver- anstaltenden Feierlichkeiten dem Kardinal ron Pia- cenza den Vortritt vnt lassen. 1 4 D. i. Aussig. 5 Diese Datierung wird der in unserer Vorlage nachträglich hinrugefiigten rorruxiehen sein; denn 45 es ist klar, daß der Brief nicht noch am 25 No- rember ausgefertigt sein kann, wenn in ihm gesagt wird, daſo die Krönung in die sancte Katherine proxime preterito rolbrogen worden sei.
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B. Krönung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120. 197 venientem nuper ad nostre majestatis 1431 Serenissime princeps, frater carissime. Inach Nov. 25] presenciam strenuum Hugonem de Villafrancha militem et fidelem nostrum dilectum et in vim literarum vestrarum credencialium nos de mente vestra clarissime informantem a multum gratanter recepimus, gracius audivimus et ejus exposita gratissime menti nostri 5 impressimus, eramusque intencionis ipsum ad vestram fraternitatem citissime remittendi, sed felicissima coronacio nostra in Mediolano, quam tractavimus, nos usquequaque retraxit. nolebamus enim eum abire nisi visa solempnitate hac preclara, ut et ipse veritatem rei secum deferret et gaudiorum nostrorum vos nobiscum participem faceret. sic, carissime frater, quamquam quoscunque principes nobis benivolos et amicos, quos to aut natura sagwinis felici propagine aut divina gracia ad fastigium principatus evexit, leticie nostre digne desideramus fore consortes, multo tamen forcius erga vestram frater- nitatem id ipsum nostra cupit affeccio, presertim cum preter sagwinis vinclum eciam fraternalis et regalis dignitatis sublimitas b nos adequet. quamobrem eidem fraternitati vestre exultantibus animis significamus, quod in die sancte Katherine proxime preterito Nor. 25 i5 in venerabili domicilio beati Ambrosii civitatis Mediolani coronam regiam majorum nostrorum imitando vestigia jocundissime auctore benignissimo domino nostro Jhesu Christo, qui sue benignitatis clemencia omnia disposuit, feliciter suscepimus cum tanto apparatu et assistencia prelatorum principum nobilium et communitatum, cui vix par est visa celebritas; et in aliis quoque agendis nostris auspice deo ad vota feliciter pro- 20 speramur. sed quia pro expedicione prefati Hugonis adhuc aliqui, brevissimi tamen dies requiruntur, nolebamus differre c, quin hunc celebrem actum ad vestram fraternitatem premitteremus, ita ut nostra significacio aliorum relatus, qui plerumque solent precedere, prior esset, confidentes quod vestra fraternitas de honore et exultacione nostra letabitur, que nos semper gessit et gerit in amplexibus integerrime caritatis. et subito quidem? 25 subsequetur ipse Hugo, qui eandem de mente nostra pleniter informabit. rogamus ergo, ut nos de vestris successibus velitis crebrius avisare; nam vestri eventus prosperi dis- datum. posicione dei jocundi nobis abs dubio pariunt leticiam singularem. 118. K. Sigmund an nicht gen. Getreue 1: meldet seine am 25 November in der Kirche 11431 circa des heiligen Ambrosius zu Mailand vollzogene Krönung, den glücklichen Fortgang Dez. 1I) 30 a) em.; Vorl. informiantem. b) em.; Vorl. sumblimitas. c) em.: Vorl. deferre. d) cm.; Vorl. quibus. 1 Ein Exemplar dieses Briefes hat Frankfurt er- halten. Sigmund schreibt der Stadt am II Januar 1432: wir haben euch vormals wol geschriben und verkundet, wie loblich und czirlich wir von gotes 35 gnaden zu Meilan gecronet worden sein und wie sich unser lieber sun der herezog von Meilan gen uns heldet und beweiset. also lassen wir euch wissen, das wir von den gnaden gots wolmugund sein und geet uns in allen sachen geluclich und wol. so sein 40 wir alhie und harren des volks unsers suns von Meylan, das uns gen Rom furen und alle tag komen sol, und getrawen zu dem allmechtigen got, daz wir dem heiligen riche und der ganzen Kristenheit, so wir zu unserm heyligen vater dem pabst komen, 45 vil nuczes und fromens schaffen wollen. und als der egenant unser heiliger vatter bullen [d. i. die Bulle rom 18 Dex. 1431; rgl. S. 147 Anm. 3] ußgesandt hat, daz heilig concilium zu Basel anderhalb jar zu ver- czihen und gen Bononien zu legen: also sein wir 50 an ezwifel, daz sein heilickeit der sach, was der Kristenheit unrates doruß entsteen mocht, nicht volliclich underweist ist, und haben doruff unsere treffliche botschafft zu im gesandt, solich sach zu verkomen, und on czwifel sein, er werd die sach anders machen. dorumb so habt keinen czweifel, wann wir bey seiner heilickeit sein, dasselb conci- lium also furdern wollen, daz daz kein hindernuß haben sol. und was uns hinfur begegent, wollen wir euch aber verkunden. geben zu Placencz am freytag des nechsten nach der heiligen drey kunig tag [Jan. II] unserr riche des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen in dem 12 jaren. Kontrasignatur: Ad m. d. r. Caspar Sligk. (Frankfurt Stadt-A. Reichssachen- Akten nr. 3222 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.; vgl. Aschbach 4, 40 Anm. 49 und 480- 481 — beide Male mit dem falschen Datum des 10 Januar —; Janssen, Frankfurts Reichskorre- spondenr I, 378 nr. 702; Altmann nr. 9007.) — Ferner ist das Schreiben an Nürnberg und an Augsburg gerichtet worden. Die Antwort Nürnbergs liegt in unserer nr. 120 ror (rgl. auch nr. 313);
B. Krönung K. Sigmunds in Mailand nr. 114-120. 197 venientem nuper ad nostre majestatis 1431 Serenissime princeps, frater carissime. Inach Nov. 25] presenciam strenuum Hugonem de Villafrancha militem et fidelem nostrum dilectum et in vim literarum vestrarum credencialium nos de mente vestra clarissime informantem a multum gratanter recepimus, gracius audivimus et ejus exposita gratissime menti nostri 5 impressimus, eramusque intencionis ipsum ad vestram fraternitatem citissime remittendi, sed felicissima coronacio nostra in Mediolano, quam tractavimus, nos usquequaque retraxit. nolebamus enim eum abire nisi visa solempnitate hac preclara, ut et ipse veritatem rei secum deferret et gaudiorum nostrorum vos nobiscum participem faceret. sic, carissime frater, quamquam quoscunque principes nobis benivolos et amicos, quos to aut natura sagwinis felici propagine aut divina gracia ad fastigium principatus evexit, leticie nostre digne desideramus fore consortes, multo tamen forcius erga vestram frater- nitatem id ipsum nostra cupit affeccio, presertim cum preter sagwinis vinclum eciam fraternalis et regalis dignitatis sublimitas b nos adequet. quamobrem eidem fraternitati vestre exultantibus animis significamus, quod in die sancte Katherine proxime preterito Nor. 25 i5 in venerabili domicilio beati Ambrosii civitatis Mediolani coronam regiam majorum nostrorum imitando vestigia jocundissime auctore benignissimo domino nostro Jhesu Christo, qui sue benignitatis clemencia omnia disposuit, feliciter suscepimus cum tanto apparatu et assistencia prelatorum principum nobilium et communitatum, cui vix par est visa celebritas; et in aliis quoque agendis nostris auspice deo ad vota feliciter pro- 20 speramur. sed quia pro expedicione prefati Hugonis adhuc aliqui, brevissimi tamen dies requiruntur, nolebamus differre c, quin hunc celebrem actum ad vestram fraternitatem premitteremus, ita ut nostra significacio aliorum relatus, qui plerumque solent precedere, prior esset, confidentes quod vestra fraternitas de honore et exultacione nostra letabitur, que nos semper gessit et gerit in amplexibus integerrime caritatis. et subito quidem? 25 subsequetur ipse Hugo, qui eandem de mente nostra pleniter informabit. rogamus ergo, ut nos de vestris successibus velitis crebrius avisare; nam vestri eventus prosperi dis- datum. posicione dei jocundi nobis abs dubio pariunt leticiam singularem. 118. K. Sigmund an nicht gen. Getreue 1: meldet seine am 25 November in der Kirche 11431 circa des heiligen Ambrosius zu Mailand vollzogene Krönung, den glücklichen Fortgang Dez. 1I) 30 a) em.; Vorl. informiantem. b) em.; Vorl. sumblimitas. c) em.: Vorl. deferre. d) cm.; Vorl. quibus. 1 Ein Exemplar dieses Briefes hat Frankfurt er- halten. Sigmund schreibt der Stadt am II Januar 1432: wir haben euch vormals wol geschriben und verkundet, wie loblich und czirlich wir von gotes 35 gnaden zu Meilan gecronet worden sein und wie sich unser lieber sun der herezog von Meilan gen uns heldet und beweiset. also lassen wir euch wissen, das wir von den gnaden gots wolmugund sein und geet uns in allen sachen geluclich und wol. so sein 40 wir alhie und harren des volks unsers suns von Meylan, das uns gen Rom furen und alle tag komen sol, und getrawen zu dem allmechtigen got, daz wir dem heiligen riche und der ganzen Kristenheit, so wir zu unserm heyligen vater dem pabst komen, 45 vil nuczes und fromens schaffen wollen. und als der egenant unser heiliger vatter bullen [d. i. die Bulle rom 18 Dex. 1431; rgl. S. 147 Anm. 3] ußgesandt hat, daz heilig concilium zu Basel anderhalb jar zu ver- czihen und gen Bononien zu legen: also sein wir 50 an ezwifel, daz sein heilickeit der sach, was der Kristenheit unrates doruß entsteen mocht, nicht volliclich underweist ist, und haben doruff unsere treffliche botschafft zu im gesandt, solich sach zu verkomen, und on czwifel sein, er werd die sach anders machen. dorumb so habt keinen czweifel, wann wir bey seiner heilickeit sein, dasselb conci- lium also furdern wollen, daz daz kein hindernuß haben sol. und was uns hinfur begegent, wollen wir euch aber verkunden. geben zu Placencz am freytag des nechsten nach der heiligen drey kunig tag [Jan. II] unserr riche des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen in dem 12 jaren. Kontrasignatur: Ad m. d. r. Caspar Sligk. (Frankfurt Stadt-A. Reichssachen- Akten nr. 3222 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.; vgl. Aschbach 4, 40 Anm. 49 und 480- 481 — beide Male mit dem falschen Datum des 10 Januar —; Janssen, Frankfurts Reichskorre- spondenr I, 378 nr. 702; Altmann nr. 9007.) — Ferner ist das Schreiben an Nürnberg und an Augsburg gerichtet worden. Die Antwort Nürnbergs liegt in unserer nr. 120 ror (rgl. auch nr. 313);
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198 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 11431 circa Dez. 1I] seines Unternehmens und seine bevorstehende Zusammenkunft mit dem Herzog von Mailand in Piacenza zur Beschlußfassung über den Weitermarsch nach Rom und über andere Angelegenheiten. [1431 circa Dezember 11 Mailand 1.) Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 182 ab cop. chart. coaeva ohne Datum. Zu Anfang ist rechts am Rande bemerkt Missiva super coronacione Romanorum regis in 5 Mediolano. Fideles " dilecti. etsi quoscunque, quos nobis eternus ille imperator et opifex voluit esse subjectos in terris, gaudiorum nostrorum quadam naturalitate et ex debito nostri fastigii b juste desideremus fore participes, multo tamen vehemencius id ipsum erga fidelitatem vestram nostra cupit affeccio, cum preter dileccionem, quam ad singulos beni- 10 volos nostros quadam benignitate gestamus, eciam nos attrahat amor precipuus, quem ad vos uti singulares nostros gerimus gracia speciali. pro eo vobis significamus hilariter, Nos. 25 quod auctore rege regum domino nostro Jhesu Christo ipso die sancte Katherine proxime preterito coronam regiam majorum nostrorum imitando vestigia hic Mediolani in domi- cilio sancti Ambrosii cum celeberrima solempnitate suscepimus. laus illi, qui cuncta 15 disponit feliciter! tot eciam affuerunt2 illi actui et festivitati archiepiscopi episcopi principes prelati nobiles et populares, ut vix visa sit pariformis celebritas. alie quoque res nostre deo largiente vocius et bene procedunt cooperante filio nostro carissimo duce e Mediolani, qui se omni reverencia obediencia et possibilitate ad honorem nostrum et sacri imperii comodum et profectum nedum benivolum sed totaliter extendit ultroneum. 20 qui eciam nobis fideliter consuluit add continuandum quantocius iter nostrum versus Romam pro suscipiendo imperiali diademate nostro; ad quod quidem negocium feliciter consumandum pro conductu et reductu nostro nobis gencium suarum offert vires et copias, ita quod pro eo merito ipsum prosequi habemus favore precipuo, quemadmodum et facturi sumus. et pro eo hac septimana in civitate Placencia 3, que est in via Romana, 25 secum personaliter convenire debemus ad conclusiones et modos super hiis et aliis negociis finaliter capiendos. et quitquid ibidem factum fuerit, vestre fidelitati illico descripturi sumus. de quibus quidem dei donis vobis et omnibus nostris fidelibus non indigne sumenda sunt gaudia letabunda, nec culmini nostro decuit aliud, nisi vos de tanto successu quantocius avisare, quatenus vos, qui indubie in adversitate nostra (quam deus 3o avertat) nobis essetis communes, eciam participes efficiamini in jocundis. gaudeatis ergo, fideles nostri, de tanta gloria regis vestri et de rebus secundis felicioribusque firmam fiduciam capite spemque vobis date, quam et nos vobis damus, quod altissimo con- cedente, qui gressus nostros dirigit et felicitat, cum honore et comodo nostro et regnorum nostrorum ad vos feliciter revertemur etc. 35 a) 6m.; Vorl. Fidelis dilecte. b) em.; Vorl. fastigen mit Uberstrich über n. c) em.; Vorl. due. d) cm.: Forl. et. es meldet die Krönung des Königs am 25 Januar 1432 nach Pilsen (Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 265-266). Augsburg bedankt sich erst Mo. n. Ostern [April 21] 1432 (Augsburg Stadt-A. Briefbuch III. fol. 175 ab cop. chart. coaeva). Auch Rothenburg hat die Anzeige erhalten, aber eher als die anderen Städte und in anderer Form (laut einem Briefe Kaspar Schlicks an diese Stadt vom 28 November 1431, in Nürnberg Kreis-A. Acta über Rothenburg a. d. Tauber wegen des Landfriedens fasc. 3 nr. 71 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). 1 Füir die Datierung ist Sigmunds Brief an das Baseler Konril vom II Derember (nr. 125) maßt- gebend; er schreibt dort über seine Krönung und über die bevorstehende Zusammenkunft mit dem Herxog von Mailand fast wörtlich dasselbe wie hier. 2 Vgl. die Zeugenliste unserer nr. 116. 3 Nach eïnem bei Osio a. a. O. 3, 50 abgedruck- ten Briefe des Herxogs von Mailand an Corradino da Vimercate erfolgte der Weitermarsch Sigmunds von Mailand nach Piacenxa am 17 Dexember. Die Zusammenkunft mit dem Herxog unterblieb. Vgl. 45 die Einleitung nur Abteilung „Der Romnug K. Sig- munds von Mitte Januar bis Ende September 1432“ unter lit. B. 40
198 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 11431 circa Dez. 1I] seines Unternehmens und seine bevorstehende Zusammenkunft mit dem Herzog von Mailand in Piacenza zur Beschlußfassung über den Weitermarsch nach Rom und über andere Angelegenheiten. [1431 circa Dezember 11 Mailand 1.) Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 182 ab cop. chart. coaeva ohne Datum. Zu Anfang ist rechts am Rande bemerkt Missiva super coronacione Romanorum regis in 5 Mediolano. Fideles " dilecti. etsi quoscunque, quos nobis eternus ille imperator et opifex voluit esse subjectos in terris, gaudiorum nostrorum quadam naturalitate et ex debito nostri fastigii b juste desideremus fore participes, multo tamen vehemencius id ipsum erga fidelitatem vestram nostra cupit affeccio, cum preter dileccionem, quam ad singulos beni- 10 volos nostros quadam benignitate gestamus, eciam nos attrahat amor precipuus, quem ad vos uti singulares nostros gerimus gracia speciali. pro eo vobis significamus hilariter, Nos. 25 quod auctore rege regum domino nostro Jhesu Christo ipso die sancte Katherine proxime preterito coronam regiam majorum nostrorum imitando vestigia hic Mediolani in domi- cilio sancti Ambrosii cum celeberrima solempnitate suscepimus. laus illi, qui cuncta 15 disponit feliciter! tot eciam affuerunt2 illi actui et festivitati archiepiscopi episcopi principes prelati nobiles et populares, ut vix visa sit pariformis celebritas. alie quoque res nostre deo largiente vocius et bene procedunt cooperante filio nostro carissimo duce e Mediolani, qui se omni reverencia obediencia et possibilitate ad honorem nostrum et sacri imperii comodum et profectum nedum benivolum sed totaliter extendit ultroneum. 20 qui eciam nobis fideliter consuluit add continuandum quantocius iter nostrum versus Romam pro suscipiendo imperiali diademate nostro; ad quod quidem negocium feliciter consumandum pro conductu et reductu nostro nobis gencium suarum offert vires et copias, ita quod pro eo merito ipsum prosequi habemus favore precipuo, quemadmodum et facturi sumus. et pro eo hac septimana in civitate Placencia 3, que est in via Romana, 25 secum personaliter convenire debemus ad conclusiones et modos super hiis et aliis negociis finaliter capiendos. et quitquid ibidem factum fuerit, vestre fidelitati illico descripturi sumus. de quibus quidem dei donis vobis et omnibus nostris fidelibus non indigne sumenda sunt gaudia letabunda, nec culmini nostro decuit aliud, nisi vos de tanto successu quantocius avisare, quatenus vos, qui indubie in adversitate nostra (quam deus 3o avertat) nobis essetis communes, eciam participes efficiamini in jocundis. gaudeatis ergo, fideles nostri, de tanta gloria regis vestri et de rebus secundis felicioribusque firmam fiduciam capite spemque vobis date, quam et nos vobis damus, quod altissimo con- cedente, qui gressus nostros dirigit et felicitat, cum honore et comodo nostro et regnorum nostrorum ad vos feliciter revertemur etc. 35 a) 6m.; Vorl. Fidelis dilecte. b) em.; Vorl. fastigen mit Uberstrich über n. c) em.; Vorl. due. d) cm.: Forl. et. es meldet die Krönung des Königs am 25 Januar 1432 nach Pilsen (Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 265-266). Augsburg bedankt sich erst Mo. n. Ostern [April 21] 1432 (Augsburg Stadt-A. Briefbuch III. fol. 175 ab cop. chart. coaeva). Auch Rothenburg hat die Anzeige erhalten, aber eher als die anderen Städte und in anderer Form (laut einem Briefe Kaspar Schlicks an diese Stadt vom 28 November 1431, in Nürnberg Kreis-A. Acta über Rothenburg a. d. Tauber wegen des Landfriedens fasc. 3 nr. 71 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). 1 Füir die Datierung ist Sigmunds Brief an das Baseler Konril vom II Derember (nr. 125) maßt- gebend; er schreibt dort über seine Krönung und über die bevorstehende Zusammenkunft mit dem Herxog von Mailand fast wörtlich dasselbe wie hier. 2 Vgl. die Zeugenliste unserer nr. 116. 3 Nach eïnem bei Osio a. a. O. 3, 50 abgedruck- ten Briefe des Herxogs von Mailand an Corradino da Vimercate erfolgte der Weitermarsch Sigmunds von Mailand nach Piacenxa am 17 Dexember. Die Zusammenkunft mit dem Herxog unterblieb. Vgl. 45 die Einleitung nur Abteilung „Der Romnug K. Sig- munds von Mitte Januar bis Ende September 1432“ unter lit. B. 40
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 199 119. K. Sigmund an [Erzbf. Raban von Trier 1]: über seine Krönung in Mailand und 1431 Dezember 27 über seine Absicht, demnächst nach Rom weiterzuziehen. Рiacеnzа. 1431 Dez. 27 Aus London British Mus. Cotton, Cleopatra C IV fol. 197b cop. chart. saec. 15. Kontra- signatur: Ad m. d. r. Gaspar Sligk. Schreibt: Der Adressat werde schon gehört haben, daſo er kürxlich in Mailand gekrönt worden sei; alles gehe gut; nachdem er Weihnachten in Piacenxa verlebt und einige Geschäfte (negocia) mit dem Herxog von Mailand erledigt habe, werde er seinen Weg nach Rom fortsetzen pro suscipienda corona ce- sarea tractandisque maximis rebus rem publicam Christianam concernentibus cum sanctissimo domino 10 nostro summo pontifice; er beglaubige bei dem Adressaten seinen Kaplan Goswinus Muyl prepositus sancti Symeonis Treverensis. Datum Placentine a die 27 mensis decembris Ung. 45 Rom. 22 Boh. 12. 1431 Dez 27 120. Nürnberg an K. Sigmund: beglückwünscht ihn zu seiner Krönung in Mailand 1432 Januar 15 Nürnberg. und empfiehlt sich ihm. 1432 Jan. 15 15 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 200 ab cop. chart. coaera. Datum ut supra, d. i. feria 4 ante Anthonii [Jan. 15], wie in einem auf fol. 200 a vorhergehenden Briefe Nüirn- bergs an Hartung Klux, in dem dieser, der eben rum König reisen will, gebeten wird, das Glüickwunschschreiben mitxunehmen. C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Ausbruch des Kon- fliktes im Januar 1432 nr. 121-135. 26 2o 121. Papst Eugen IV an K. Sigmund: freut sich über dessen Absicht, zur Wabrung der Rechte des Reiches und zur Kaiserkrönung nach Italien zu kommen; wird ihn gern sehen und ihm die Kaiserkrone geben; will demnächst zwei Kardinäle in die Lom- bardei schicken, um zwischen dem Herzog von Mailand und der Liga Frieden zu stiften; ist bereit, dem Wunsche des Königs gemäß zwischen diesem und Venedig 1431 Juni 17 Rom. zu vermitteln. 143I Juní 17 Aus Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 7a fol. 120 ab cop. chart. saec. 17, mit Inhaltsangabe woll von gleicher Hand am Rande. Regest im Repertorium Germanicum I nr. 1233. Eugenius etc. carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Ungarie et Bohemie recepimus litteras tuas datas Nuremberge 3 maji 2, in Mai 3 so regi illustri salutem etc. quibus cum filiali benivolentia et humanitate communicans progressus et consilia tua nobiscum nos certiores facis, te dudum felicis recordationis Martini pape quinti prede- cessoris nostri caritate et suasionibus invitatum3 pro statu et juribusb Romani imperii conservandis et coronis tuis recipiendis de proximo ad Italiam esse venturum. de quo 35 adventu tuo non possumus non letari, cupientes cum serenitate tua colloqui et vivis vocibus nostra insimul participare consilia super multis magnis et arduis rebus concer- nentibus statum universe reipublice Christiane. sed multo gratior nobis tuuse hic esset adventus, si sentiremus causam fidei primo fuisse defensam et exterminatos Bohemos hereticos vel reductos, sicut accepimus 4 in Nurinburgensi congregatione noviter fuisse 40 a) sic. b) Vorl. ribus (am Anfang der Zeile), offenbar statt juribus. c) em.; Vorl. tuis. 1 Der Adressat ist in unserer Vorlage xwar nicht genannt, aber die Anrede reverendissimus pater et consanguineus läft auf einen geistlichen Kurfürsten und die Herkunft des im Briefe Beglaubigten auf 45 den Trierer schließen. 2 3 4 Vgl. S. 145. Vgl. S. 31-32. Vgl. S. 145 Anm. I.
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 199 119. K. Sigmund an [Erzbf. Raban von Trier 1]: über seine Krönung in Mailand und 1431 Dezember 27 über seine Absicht, demnächst nach Rom weiterzuziehen. Рiacеnzа. 1431 Dez. 27 Aus London British Mus. Cotton, Cleopatra C IV fol. 197b cop. chart. saec. 15. Kontra- signatur: Ad m. d. r. Gaspar Sligk. Schreibt: Der Adressat werde schon gehört haben, daſo er kürxlich in Mailand gekrönt worden sei; alles gehe gut; nachdem er Weihnachten in Piacenxa verlebt und einige Geschäfte (negocia) mit dem Herxog von Mailand erledigt habe, werde er seinen Weg nach Rom fortsetzen pro suscipienda corona ce- sarea tractandisque maximis rebus rem publicam Christianam concernentibus cum sanctissimo domino 10 nostro summo pontifice; er beglaubige bei dem Adressaten seinen Kaplan Goswinus Muyl prepositus sancti Symeonis Treverensis. Datum Placentine a die 27 mensis decembris Ung. 45 Rom. 22 Boh. 12. 1431 Dez 27 120. Nürnberg an K. Sigmund: beglückwünscht ihn zu seiner Krönung in Mailand 1432 Januar 15 Nürnberg. und empfiehlt sich ihm. 1432 Jan. 15 15 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 200 ab cop. chart. coaera. Datum ut supra, d. i. feria 4 ante Anthonii [Jan. 15], wie in einem auf fol. 200 a vorhergehenden Briefe Nüirn- bergs an Hartung Klux, in dem dieser, der eben rum König reisen will, gebeten wird, das Glüickwunschschreiben mitxunehmen. C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Ausbruch des Kon- fliktes im Januar 1432 nr. 121-135. 26 2o 121. Papst Eugen IV an K. Sigmund: freut sich über dessen Absicht, zur Wabrung der Rechte des Reiches und zur Kaiserkrönung nach Italien zu kommen; wird ihn gern sehen und ihm die Kaiserkrone geben; will demnächst zwei Kardinäle in die Lom- bardei schicken, um zwischen dem Herzog von Mailand und der Liga Frieden zu stiften; ist bereit, dem Wunsche des Königs gemäß zwischen diesem und Venedig 1431 Juni 17 Rom. zu vermitteln. 143I Juní 17 Aus Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 7a fol. 120 ab cop. chart. saec. 17, mit Inhaltsangabe woll von gleicher Hand am Rande. Regest im Repertorium Germanicum I nr. 1233. Eugenius etc. carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Ungarie et Bohemie recepimus litteras tuas datas Nuremberge 3 maji 2, in Mai 3 so regi illustri salutem etc. quibus cum filiali benivolentia et humanitate communicans progressus et consilia tua nobiscum nos certiores facis, te dudum felicis recordationis Martini pape quinti prede- cessoris nostri caritate et suasionibus invitatum3 pro statu et juribusb Romani imperii conservandis et coronis tuis recipiendis de proximo ad Italiam esse venturum. de quo 35 adventu tuo non possumus non letari, cupientes cum serenitate tua colloqui et vivis vocibus nostra insimul participare consilia super multis magnis et arduis rebus concer- nentibus statum universe reipublice Christiane. sed multo gratior nobis tuuse hic esset adventus, si sentiremus causam fidei primo fuisse defensam et exterminatos Bohemos hereticos vel reductos, sicut accepimus 4 in Nurinburgensi congregatione noviter fuisse 40 a) sic. b) Vorl. ribus (am Anfang der Zeile), offenbar statt juribus. c) em.; Vorl. tuis. 1 Der Adressat ist in unserer Vorlage xwar nicht genannt, aber die Anrede reverendissimus pater et consanguineus läft auf einen geistlichen Kurfürsten und die Herkunft des im Briefe Beglaubigten auf 45 den Trierer schließen. 2 3 4 Vgl. S. 145. Vgl. S. 31-32. Vgl. S. 145 Anm. I.
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1431 Junt 17 200 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. conclusum, quod per nullum alium principem dignius fieri potest et justius quam per te sed uteumque sit: libenter videbimus et honorabimus personam tnam, memores antique benivolentie nostrę, quam mutuis hineinde officiis augeri et firmiorem si venies a, , fore speramus. nos enim et imperiale diadema et quidquid aliud honeste poterimus eon. feremus ^ ad ornandam dignitatem tuam et, quantum erit in nobis, dabimus operam, ut totus mundus intelligat nullo umquam tempore pontificem Romanum cum imperatore Romano fuisse vineulo strietiori conjunctum. ad id vero, quod in literis tuis sub. jungis commendationem dilecti filii nobilis viri ducis Mediolanensis et pacem * suam eum Venetis et Florentinis et confederatis * eorum tuamque * etiam pacem cum Venetis nostro medio proeurandam f, respondemus statum prefati ducis et pacem fuisse nobis cordi, quam primum fuimus divina favente clementia ad apicem summi apostolatus assumpti, primus * enim fuit omnium dominorum et communitatum Italie dux ipse, cui scripsimus offerentes ei operam nostram ad pacem suam et totius Italię procurandam '. nullum enim subsidium sibi pace securius dari potest. et ad hoc negotium pium et sanctum destinare de proximo in Lombardiam intendimus duos sancte Romane ecclesie cardinales ?; nam dilectus filius noster Nicolaus tituli sancte Crucis in Hierusalem presbyter cardiš nalis apostolice sedis legatus a prefato predecessore nostro ad pacificandum F rancię a) om.; Vorl. veniens, b) om. Tor 1. tuaque etiam pace. ' Die Friedensverhandbungen zwischen der Liga und dem Herzog von Mailand hatte bisher im Auf- trage Martins V der Kardinal Niccolo Albergati geführt. Als die Nachricht vom Tode des Papstes eingetroffen war, hatte Albergati erklärt, daß er sein Mandat für erloschen betrachte und die Ver- handlungen einstweilen nicht weiterführen werde. Er hatte sich von Venedig über Mailand nach Mantua begeben und seinen Sekretiir Christoforus de Hogeréis nach Rom geschickt, wm die Befehle des neuen Papstes einxwholen. (So nach einem Briefe des Florentiwischen Gesandter in Venedig Iran- cesco Tornabuoni vom 14. Mürz 1431, im Florens Staats- A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive nr. 8 fol. 64 oriy. chart. Ut. clausa e. sig. in v. impr, und nach einem Beschluß des Venetianischen Se- nates vom 16 Miirz 1431 iiber einen an den Kar- dinal von Bologna xu richtenden Brief, in Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol. 172b.) Am 6 April ließ er von. Pesehiera aus Venedig wissen, daß die ihm ron Martin V erteilte Vollmacht von Eugen IV erneuert worden sei, und xugleich sandie er den oben genannten Sekretür dorthin su niüherer Be- sprechung (laut einem Beschluß des Venetianischen Senates vom 8 April 1431, in Venedig a. a. O. fol. 177°), Am S April schrieb dann Francesco Tornabuoni nach Florens: heute moryen sei ein Sekretür des Kardinals Santa Oroce angekommen, der 4m. Auftrage des Kardinals 4n Rom gewesen sei; er habe berichtet, daß der Papst durchaus wünsche, che'| prefato cardinale con ogni industria sollecitudine et fatica s'ingegni rimossa ogni cagione di far la pace tra la lega et il duca di Milano. (Flo- renx Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive wr. 9 fol. 34 orig. chart. lit. clausa c. sig. npr. partim. del) m r. Vorl. conferremus. » am.; Vorl, procuranda, e) cm.; Vorl. paco sua. Vorl, consideratis, g) am. ; Vorl. prius. d) cm. e) em. ; ? Die Absicht des Papstes, die Kardindle Antonio Correr und. Branda Castiglione mit der Fortsetzung der Friedensverhandlungen xu beauftragen, erfuhr Venedig aus einem Briefe seines Gesandten in Rom Fantino Dandolo vom 10 Juni. Der. Senat beschlofi am 17 hud, darüber an Dandolo Folgendes. xac schreiben: Er móge dem Papst sagen, Venedig habe geglaubt, daß die Verhandhungen in Rom unter den Augen des Papstes geführt werden würden; es könne dem Vorhaben des Papstes nicht zustimmen, teils aus Rücksicht auf Florenx, da der eine der beiden Keardindle ein Venetianer, der andere ein Mailänder sei, teils im Hinblick auf die allzu nahen Be- xtehungen des Kardinals von Piacenza xwm Herxog ron Mailand; der Papst möge also davon abstehen. nec videretur nobis, quod fienda esset illa excusatio, videlicet propter literas [vom 8 Mai; vgl. S. 145]. quas scripsit sue beatitudini serenissimus rex Ro- manorum, qui velle videtur, quod pax sua et ducis Mediolani simul tractetur per beatitudinem suam. nam si venire debet ad tales tractatus, non est nostra intentio, quod ille due materie, videlicet regis et ducis Mediolaui nobiseum, uuite tractentur, ne videatur aut credatur, quod ambo ipsi rex et dux uniti sint contra nos, ac propter multas causas et respectus importantissimos. ‚Sollte der Papst Bedenken ciußern, so möge Dandolo ihnen entgegentreten; die Ver- handlungen könnten recht yut durch jene beiden Kardinäle oder andere in Rom geführt werden, wo dem, Papst über den Gang der Verhandlungen fort- laufend Bericht erstattet werden könne. || De parte 142, de non 0, non sinceri 0. (Venedig Staats-A. Sen. Becr. Reg. 11 fol. 200*"b cop. membr. coaeva.) 5 26 80 46 50 55
1431 Junt 17 200 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. conclusum, quod per nullum alium principem dignius fieri potest et justius quam per te sed uteumque sit: libenter videbimus et honorabimus personam tnam, memores antique benivolentie nostrę, quam mutuis hineinde officiis augeri et firmiorem si venies a, , fore speramus. nos enim et imperiale diadema et quidquid aliud honeste poterimus eon. feremus ^ ad ornandam dignitatem tuam et, quantum erit in nobis, dabimus operam, ut totus mundus intelligat nullo umquam tempore pontificem Romanum cum imperatore Romano fuisse vineulo strietiori conjunctum. ad id vero, quod in literis tuis sub. jungis commendationem dilecti filii nobilis viri ducis Mediolanensis et pacem * suam eum Venetis et Florentinis et confederatis * eorum tuamque * etiam pacem cum Venetis nostro medio proeurandam f, respondemus statum prefati ducis et pacem fuisse nobis cordi, quam primum fuimus divina favente clementia ad apicem summi apostolatus assumpti, primus * enim fuit omnium dominorum et communitatum Italie dux ipse, cui scripsimus offerentes ei operam nostram ad pacem suam et totius Italię procurandam '. nullum enim subsidium sibi pace securius dari potest. et ad hoc negotium pium et sanctum destinare de proximo in Lombardiam intendimus duos sancte Romane ecclesie cardinales ?; nam dilectus filius noster Nicolaus tituli sancte Crucis in Hierusalem presbyter cardiš nalis apostolice sedis legatus a prefato predecessore nostro ad pacificandum F rancię a) om.; Vorl. veniens, b) om. Tor 1. tuaque etiam pace. ' Die Friedensverhandbungen zwischen der Liga und dem Herzog von Mailand hatte bisher im Auf- trage Martins V der Kardinal Niccolo Albergati geführt. Als die Nachricht vom Tode des Papstes eingetroffen war, hatte Albergati erklärt, daß er sein Mandat für erloschen betrachte und die Ver- handlungen einstweilen nicht weiterführen werde. Er hatte sich von Venedig über Mailand nach Mantua begeben und seinen Sekretiir Christoforus de Hogeréis nach Rom geschickt, wm die Befehle des neuen Papstes einxwholen. (So nach einem Briefe des Florentiwischen Gesandter in Venedig Iran- cesco Tornabuoni vom 14. Mürz 1431, im Florens Staats- A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive nr. 8 fol. 64 oriy. chart. Ut. clausa e. sig. in v. impr, und nach einem Beschluß des Venetianischen Se- nates vom 16 Miirz 1431 iiber einen an den Kar- dinal von Bologna xu richtenden Brief, in Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol. 172b.) Am 6 April ließ er von. Pesehiera aus Venedig wissen, daß die ihm ron Martin V erteilte Vollmacht von Eugen IV erneuert worden sei, und xugleich sandie er den oben genannten Sekretür dorthin su niüherer Be- sprechung (laut einem Beschluß des Venetianischen Senates vom 8 April 1431, in Venedig a. a. O. fol. 177°), Am S April schrieb dann Francesco Tornabuoni nach Florens: heute moryen sei ein Sekretür des Kardinals Santa Oroce angekommen, der 4m. Auftrage des Kardinals 4n Rom gewesen sei; er habe berichtet, daß der Papst durchaus wünsche, che'| prefato cardinale con ogni industria sollecitudine et fatica s'ingegni rimossa ogni cagione di far la pace tra la lega et il duca di Milano. (Flo- renx Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive wr. 9 fol. 34 orig. chart. lit. clausa c. sig. npr. partim. del) m r. Vorl. conferremus. » am.; Vorl, procuranda, e) cm.; Vorl. paco sua. Vorl, consideratis, g) am. ; Vorl. prius. d) cm. e) em. ; ? Die Absicht des Papstes, die Kardindle Antonio Correr und. Branda Castiglione mit der Fortsetzung der Friedensverhandlungen xu beauftragen, erfuhr Venedig aus einem Briefe seines Gesandten in Rom Fantino Dandolo vom 10 Juni. Der. Senat beschlofi am 17 hud, darüber an Dandolo Folgendes. xac schreiben: Er móge dem Papst sagen, Venedig habe geglaubt, daß die Verhandhungen in Rom unter den Augen des Papstes geführt werden würden; es könne dem Vorhaben des Papstes nicht zustimmen, teils aus Rücksicht auf Florenx, da der eine der beiden Keardindle ein Venetianer, der andere ein Mailänder sei, teils im Hinblick auf die allzu nahen Be- xtehungen des Kardinals von Piacenza xwm Herxog ron Mailand; der Papst möge also davon abstehen. nec videretur nobis, quod fienda esset illa excusatio, videlicet propter literas [vom 8 Mai; vgl. S. 145]. quas scripsit sue beatitudini serenissimus rex Ro- manorum, qui velle videtur, quod pax sua et ducis Mediolani simul tractetur per beatitudinem suam. nam si venire debet ad tales tractatus, non est nostra intentio, quod ille due materie, videlicet regis et ducis Mediolaui nobiseum, uuite tractentur, ne videatur aut credatur, quod ambo ipsi rex et dux uniti sint contra nos, ac propter multas causas et respectus importantissimos. ‚Sollte der Papst Bedenken ciußern, so möge Dandolo ihnen entgegentreten; die Ver- handlungen könnten recht yut durch jene beiden Kardinäle oder andere in Rom geführt werden, wo dem, Papst über den Gang der Verhandlungen fort- laufend Bericht erstattet werden könne. || De parte 142, de non 0, non sinceri 0. (Venedig Staats-A. Sen. Becr. Reg. 11 fol. 200*"b cop. membr. coaeva.) 5 26 80 46 50 55
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 201 regnum principaliter destinatus 1 et ulterius cum honore nostro et suo ac Romane ecclesie in Lombardia remanere non poterat 2. ad tollendum a autem controversias tuas cum Venetis, quas olim in Constantia 3 procuratione nostra componere voluisti, quia in pace illa videmus multa et innumera bona Christiane fidei ac regno tuo Ungarie proventura 5 aliisque locis, quando celsitudini tue videbitur oratores tuos pleno mandato suffultos ad nos transmittere, cupidissime mediatricem apponemus manum. in qua pacis procuratione cognosces profecto, quacunqueb alia affectione deposita nos esse communem fidelium omnium patrem nec minus tui honoris et status esse quam proprie nostre patrię zela- torem. datum Rome apud sanctum Petrum pontificatus etc. millesimo etc. 15 kalendas 10 julii anno primo. 1431 Juni 17 1431 Jиni 17 122. Papst Eugen IV an K. Sigmund: lobt den vom König und den Fürsten gefaßsten Beschluß, gegen die Böhmen zu Felde zu zichen, und die Absicht des Königs, nach Italien zu kommen; will ihn mit Freuden und Ehren aufnehmen und mit ihm die Herstellung des Friedens in der Christenheit besprechen. 1431 August 13 Rom. 1431 Aug. 13 20 25 B aus Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 123b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Missiva a papa ad regem. R coll. Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 6 fol. 174b cop. chart. sacc. 15 ohne Datum. Be- ginnt Eugenius etc. carissimo [u. s. w. wie in B] salutem etc. per u. s. w. Die Unter- schrift ist hier und in V weggelassen. coll. ebenda Armar. 39 Tom. 7 a fol. 120b -121 a cop. chart. saec. 17. Beginnt Eugenius etc. carissimo u. s. w. Romanorum regi illustri salutem etc. per u. s. w. Datum Rome apud sanctum Petrum millesimo etc. idus augusti [Aug. 13] anno primo. Teilweise gedruckt (von si, ut scribis S. 202 Z. 14 an bis aum Schluß) bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1431 cap. 31 aus R. Raynald schreibt das Breve irrtümlich Martin V xu und setxt es in den Anfang des Jahres 1431. — Das Regest im Repertorium Ger- manicum I nr. 1483 ist ungenau. V 15 Eugenius episcopus servus servorum dei carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Ungarie et Bohemie regi illustri salutem et apostolicam benedictionem. a) em.; Forl. tollendam. b) cm.; Vorl. qualiter. 30 1 Am 27 November 1430. Vgl. Du Fresne de Beaucourt, Hist. de Charles VII. Bd. 2, 438. 2 Der Florentinische Gesandte in Venedig Fran- cesco Tornabuoni berichtete am 19 Mai an die Dieci di Balia u. a.: Der Kardinal Santa Croce habe 35 Venedig brieflich benachrichtigt, daßt ihm der heilige Vater durch Schreiben vom 28 April befohlen habe, che e' seguitasse andare alla sua legatione in Fran- cia, perchè sperava lui dovere essere più utile che alcuno altro che mandasse, et che allo exercitio, per 40 che era di qua, sarebbe più agevole chi vi farebbe buono che a quello di là. et poichè a questo exer- citio non aveva a stare, rimandava i salvicondotti per questa signoria [d. i. Venedigl mandatigli per gl'ambasciadori del duca di Milano. (Florenx 45 Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive nr. 9 fol. 124 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.) Zu der Rücksendung des Geleitsbriefes ist xu be- merken, daſ der Hernog von Mailand dem Kar- dinal am 2 Mai mitgeteilt hatte, er wolle den 50 Bischof Francesco von Pavia und Dr. Christoforus de Piscariis xu Friedensverhandlungen nach Mantua schicken. Albergati hatte darüber am 7 Mai nach Venedig berichtet. Am 12 Mai hatte Venedig ge- antwortet: es werde ebenfalls Gesandte nach Mantua schicken; der Kardinal möge aber den Termin für den Beginn der Verhandlungen so legen, daßt Florenx noch benachrichtigt werden und Gesandte abordnen könne; es schicke beifolgend Geleit für xwei Mai- ländische Gesandte; u. s. w. (Florenx a. a. O. fol. 61a, 61b und 61e drei von Tornabuoni nach Florenz geschickte Abschriften.) — Das oben er- wähnte päpstliche Breve an Albergati ist teilweise abgedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1431 cap. I4 mit dem Datum des 29 April. 3 Vermutlich sind die Verhandlungen gemeint, die nach der Wahl Martins V im Winter und Friihjahr 1418 stattfanden und runächst auf die Verlängerung des am 17 April 1413 awischen Sig- mund und Venedig geschlossenen fünfjährigen Waffen- stillstandes hinxielten. Vgl. Finke, Forschungen und Quellen aur Gesch. des Konstanzer Konxils S. 320-322 und eine Instruktion Venedigs für einen Gesandten an den König von Polen vom 13 August 1419 bei Ciesxkowski, Materyaly do historyi Jagiellonów z archiwów weneckich (Roczniki towarzystwa przyjaciól nauk Poznańskiego 15, 13-49). Deutsche Reichstags-Akten X. 26
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 201 regnum principaliter destinatus 1 et ulterius cum honore nostro et suo ac Romane ecclesie in Lombardia remanere non poterat 2. ad tollendum a autem controversias tuas cum Venetis, quas olim in Constantia 3 procuratione nostra componere voluisti, quia in pace illa videmus multa et innumera bona Christiane fidei ac regno tuo Ungarie proventura 5 aliisque locis, quando celsitudini tue videbitur oratores tuos pleno mandato suffultos ad nos transmittere, cupidissime mediatricem apponemus manum. in qua pacis procuratione cognosces profecto, quacunqueb alia affectione deposita nos esse communem fidelium omnium patrem nec minus tui honoris et status esse quam proprie nostre patrię zela- torem. datum Rome apud sanctum Petrum pontificatus etc. millesimo etc. 15 kalendas 10 julii anno primo. 1431 Juni 17 1431 Jиni 17 122. Papst Eugen IV an K. Sigmund: lobt den vom König und den Fürsten gefaßsten Beschluß, gegen die Böhmen zu Felde zu zichen, und die Absicht des Königs, nach Italien zu kommen; will ihn mit Freuden und Ehren aufnehmen und mit ihm die Herstellung des Friedens in der Christenheit besprechen. 1431 August 13 Rom. 1431 Aug. 13 20 25 B aus Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 123b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Missiva a papa ad regem. R coll. Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 6 fol. 174b cop. chart. sacc. 15 ohne Datum. Be- ginnt Eugenius etc. carissimo [u. s. w. wie in B] salutem etc. per u. s. w. Die Unter- schrift ist hier und in V weggelassen. coll. ebenda Armar. 39 Tom. 7 a fol. 120b -121 a cop. chart. saec. 17. Beginnt Eugenius etc. carissimo u. s. w. Romanorum regi illustri salutem etc. per u. s. w. Datum Rome apud sanctum Petrum millesimo etc. idus augusti [Aug. 13] anno primo. Teilweise gedruckt (von si, ut scribis S. 202 Z. 14 an bis aum Schluß) bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1431 cap. 31 aus R. Raynald schreibt das Breve irrtümlich Martin V xu und setxt es in den Anfang des Jahres 1431. — Das Regest im Repertorium Ger- manicum I nr. 1483 ist ungenau. V 15 Eugenius episcopus servus servorum dei carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Ungarie et Bohemie regi illustri salutem et apostolicam benedictionem. a) em.; Forl. tollendam. b) cm.; Vorl. qualiter. 30 1 Am 27 November 1430. Vgl. Du Fresne de Beaucourt, Hist. de Charles VII. Bd. 2, 438. 2 Der Florentinische Gesandte in Venedig Fran- cesco Tornabuoni berichtete am 19 Mai an die Dieci di Balia u. a.: Der Kardinal Santa Croce habe 35 Venedig brieflich benachrichtigt, daßt ihm der heilige Vater durch Schreiben vom 28 April befohlen habe, che e' seguitasse andare alla sua legatione in Fran- cia, perchè sperava lui dovere essere più utile che alcuno altro che mandasse, et che allo exercitio, per 40 che era di qua, sarebbe più agevole chi vi farebbe buono che a quello di là. et poichè a questo exer- citio non aveva a stare, rimandava i salvicondotti per questa signoria [d. i. Venedigl mandatigli per gl'ambasciadori del duca di Milano. (Florenx 45 Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive nr. 9 fol. 124 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.) Zu der Rücksendung des Geleitsbriefes ist xu be- merken, daſ der Hernog von Mailand dem Kar- dinal am 2 Mai mitgeteilt hatte, er wolle den 50 Bischof Francesco von Pavia und Dr. Christoforus de Piscariis xu Friedensverhandlungen nach Mantua schicken. Albergati hatte darüber am 7 Mai nach Venedig berichtet. Am 12 Mai hatte Venedig ge- antwortet: es werde ebenfalls Gesandte nach Mantua schicken; der Kardinal möge aber den Termin für den Beginn der Verhandlungen so legen, daßt Florenx noch benachrichtigt werden und Gesandte abordnen könne; es schicke beifolgend Geleit für xwei Mai- ländische Gesandte; u. s. w. (Florenx a. a. O. fol. 61a, 61b und 61e drei von Tornabuoni nach Florenz geschickte Abschriften.) — Das oben er- wähnte päpstliche Breve an Albergati ist teilweise abgedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1431 cap. I4 mit dem Datum des 29 April. 3 Vermutlich sind die Verhandlungen gemeint, die nach der Wahl Martins V im Winter und Friihjahr 1418 stattfanden und runächst auf die Verlängerung des am 17 April 1413 awischen Sig- mund und Venedig geschlossenen fünfjährigen Waffen- stillstandes hinxielten. Vgl. Finke, Forschungen und Quellen aur Gesch. des Konstanzer Konxils S. 320-322 und eine Instruktion Venedigs für einen Gesandten an den König von Polen vom 13 August 1419 bei Ciesxkowski, Materyaly do historyi Jagiellonów z archiwów weneckich (Roczniki towarzystwa przyjaciól nauk Poznańskiego 15, 13-49). Deutsche Reichstags-Akten X. 26
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202 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. per litteras tuas 1 et aliunde 2 cognovimus, qualiter serenitas tua " cum consilio principum nobilium et communitatum imperii militarem expedicionem contra Behemos hereticos ordinavit 3 congregatoque exercitu et dilecto filio nobili viro Friderico marchione Brandenburgensi capitaneo generali per tuam celsitudinem constituto 4 atque premisso simul cum dilecto filio nostro Juliano sancti Angeli diacono cardinali apostolice sedis legato tu pro firmando statu imperii ad Ytaliam venire disponis 5. nos autem pro hiis, que pro causa fidei contra hereticos laudabiliter inchoasti et ad tales terminos rei feliciter perficiende b deduxisti, quod deo juvante speramus desideratam victoriam obtinere, nomen tuum laudibus condignis extollimus ac principes et alios, qui fuerunt in consulendo et agendo participes, commendamus rogantes altissimum, ut vobis omnibus retribuat ipse, io qui potest et qui tibi et aliis hoc c pium et salutare consilium inspiravit, ad quod te in principio nostri " pontificatus per primas litteras 6 nostras fuimus hortati et semper hor- tabimur, cum nullum opus videamus magis gloriosum ace sanctum et magis conveniens dignitati tue. quo per tuam diligenciam et solicitudinem ordinato si, ut scribis, ad Italiam venire disponis pro dirigendis rebus Romani imperii, rogamus deum, ut hoc i5 quoque consilium tuum fecundetf et faciat te illa cogitare sapienter g eth juste et cogitata feliciter perficere, que sunt i accepta voluntati sue. nobis k autem 1, ut m alias serenitati tue scripsimus 7, gratus erit adventus tuus, presertim tali ordine posito contra Bohemos, libenterque " videbimus et honorabimus personam tuam memores antique beni- volencie nostre et tecum intendemus ad pacem fidelium communi consilio procurandam 2o dabimusque operam, ut totus mundus intelligat nullum unquam Romanorum ° pontificem p imperatori 1 conjunctiorem fuisse. nam videmus, quod nobis duobus unanimiter dis- positis r ad recta et justa opera succedent s omnia votis nostris et tuis cum pace et tranquillitate populi Christiani. datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnacionis dominice 1400 tricesimo primo idus augusti pontificatus nostri anno primo. Johannes de Nursia. 1431 Aug. 13 1481 Aug. 13 25 €1431 123. Instruktion des Baseler Konzils für nicht gen. Gesandte an K. Sigmund: sollen circa dem König danken für die Sendung des Baptista Cicalà und für verschiedene zu Nov. 28] Gunsten des Konzils getroffene Maßregeln; sollen ihn bitten, dem Konzil wohlgesinnt zu bleiben, ihm bei der Durchführung seiner Aufgaben ratend beizustehen und Papst so a) RY add. et. b) Vperficere. c) om. RV. d) RV stellen um pontificatus nostri. e) Vet. f) R secundet. g) sa- pienter — cogitata om. R. h) V ac. i) in B korr. aus sint; R sint. k) R nos. I) om. V. m) V alias ut. n) RV libenter. o) RV Romanum. p) V udd. Romano. 1) R add. Romanorum. r) V dispositi. s) V suc- cedant. 1 Die Datierung dieses uns unbekannt gebliebenen Briefes hängt davon ab, ob man oben Z. 3-6 in der Stelle et dilecto filio — sedis legato das pre- misso mit simul — legato zu verbinden hat oder nicht. Im ersteren Falle würde der Brief nach dem 7 Juli geschrieben worden sein, an welchem Tage Cesarini rum Kreuzheere abreiste ; im anderen Falle wäre der Terminus a quo der 26 Juni, der Tag der Ernennung Friedrichs von Brandenburg xum obersten Hauptmann (zgl. RTA. 9 nr. 423). Die letxtere Annahme scheint uns die richtigere ru sein, schon um des willen, weil Friedrich und Cesarini Nürnberg nicht zu gleicher Zeit verlassen haben, sondern jener einige Tage eher als dieser. Die Worte simul — legato sind dann von der gemein- samen Sammlung des Kreuxheeres durch den König und Cesarini xu verstehen. Vielleicht nahm Propst Mathias von Fünfkirchen den Brief mit nach Mai- land und expedierte ihn von dort weiter; man könnte 35 ihn dann vom 2 Juli datieren (vgl. S. 131). — Uber die Beschliisse des Niirnberger Reichstages hatte Sigmund den Papst wohl schon früher durch eine Gesandtschaft informiert, die im April oder Mai nach Rom abgegangen war zu dem Zweck, den 10 Papst xum persönlichen Besuch des Baseler Konxils ru veranlassen (vgl. Sigmunds Brief an das Konxil vom 8 Juni 1431 in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 83-84; Altmann nr. 8607). 2 Durch Kardinal Cesarini; vgl. S. 145 Anm. I. 45 3 Auf dem Nürnberger Reichstage im Februar und März 1431. Die Akten dieses Tages findet man in RTA. 9, 493-628. Vgl. Anm. 1. 5 Vgl. S. 129-130 und 145. Vom 19 April 1431; vgl. S. I4A-15. Am 17 Juni 1431 (nr. 121). 6 50
202 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. per litteras tuas 1 et aliunde 2 cognovimus, qualiter serenitas tua " cum consilio principum nobilium et communitatum imperii militarem expedicionem contra Behemos hereticos ordinavit 3 congregatoque exercitu et dilecto filio nobili viro Friderico marchione Brandenburgensi capitaneo generali per tuam celsitudinem constituto 4 atque premisso simul cum dilecto filio nostro Juliano sancti Angeli diacono cardinali apostolice sedis legato tu pro firmando statu imperii ad Ytaliam venire disponis 5. nos autem pro hiis, que pro causa fidei contra hereticos laudabiliter inchoasti et ad tales terminos rei feliciter perficiende b deduxisti, quod deo juvante speramus desideratam victoriam obtinere, nomen tuum laudibus condignis extollimus ac principes et alios, qui fuerunt in consulendo et agendo participes, commendamus rogantes altissimum, ut vobis omnibus retribuat ipse, io qui potest et qui tibi et aliis hoc c pium et salutare consilium inspiravit, ad quod te in principio nostri " pontificatus per primas litteras 6 nostras fuimus hortati et semper hor- tabimur, cum nullum opus videamus magis gloriosum ace sanctum et magis conveniens dignitati tue. quo per tuam diligenciam et solicitudinem ordinato si, ut scribis, ad Italiam venire disponis pro dirigendis rebus Romani imperii, rogamus deum, ut hoc i5 quoque consilium tuum fecundetf et faciat te illa cogitare sapienter g eth juste et cogitata feliciter perficere, que sunt i accepta voluntati sue. nobis k autem 1, ut m alias serenitati tue scripsimus 7, gratus erit adventus tuus, presertim tali ordine posito contra Bohemos, libenterque " videbimus et honorabimus personam tuam memores antique beni- volencie nostre et tecum intendemus ad pacem fidelium communi consilio procurandam 2o dabimusque operam, ut totus mundus intelligat nullum unquam Romanorum ° pontificem p imperatori 1 conjunctiorem fuisse. nam videmus, quod nobis duobus unanimiter dis- positis r ad recta et justa opera succedent s omnia votis nostris et tuis cum pace et tranquillitate populi Christiani. datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnacionis dominice 1400 tricesimo primo idus augusti pontificatus nostri anno primo. Johannes de Nursia. 1431 Aug. 13 1481 Aug. 13 25 €1431 123. Instruktion des Baseler Konzils für nicht gen. Gesandte an K. Sigmund: sollen circa dem König danken für die Sendung des Baptista Cicalà und für verschiedene zu Nov. 28] Gunsten des Konzils getroffene Maßregeln; sollen ihn bitten, dem Konzil wohlgesinnt zu bleiben, ihm bei der Durchführung seiner Aufgaben ratend beizustehen und Papst so a) RY add. et. b) Vperficere. c) om. RV. d) RV stellen um pontificatus nostri. e) Vet. f) R secundet. g) sa- pienter — cogitata om. R. h) V ac. i) in B korr. aus sint; R sint. k) R nos. I) om. V. m) V alias ut. n) RV libenter. o) RV Romanum. p) V udd. Romano. 1) R add. Romanorum. r) V dispositi. s) V suc- cedant. 1 Die Datierung dieses uns unbekannt gebliebenen Briefes hängt davon ab, ob man oben Z. 3-6 in der Stelle et dilecto filio — sedis legato das pre- misso mit simul — legato zu verbinden hat oder nicht. Im ersteren Falle würde der Brief nach dem 7 Juli geschrieben worden sein, an welchem Tage Cesarini rum Kreuzheere abreiste ; im anderen Falle wäre der Terminus a quo der 26 Juni, der Tag der Ernennung Friedrichs von Brandenburg xum obersten Hauptmann (zgl. RTA. 9 nr. 423). Die letxtere Annahme scheint uns die richtigere ru sein, schon um des willen, weil Friedrich und Cesarini Nürnberg nicht zu gleicher Zeit verlassen haben, sondern jener einige Tage eher als dieser. Die Worte simul — legato sind dann von der gemein- samen Sammlung des Kreuxheeres durch den König und Cesarini xu verstehen. Vielleicht nahm Propst Mathias von Fünfkirchen den Brief mit nach Mai- land und expedierte ihn von dort weiter; man könnte 35 ihn dann vom 2 Juli datieren (vgl. S. 131). — Uber die Beschliisse des Niirnberger Reichstages hatte Sigmund den Papst wohl schon früher durch eine Gesandtschaft informiert, die im April oder Mai nach Rom abgegangen war zu dem Zweck, den 10 Papst xum persönlichen Besuch des Baseler Konxils ru veranlassen (vgl. Sigmunds Brief an das Konxil vom 8 Juni 1431 in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 83-84; Altmann nr. 8607). 2 Durch Kardinal Cesarini; vgl. S. 145 Anm. I. 45 3 Auf dem Nürnberger Reichstage im Februar und März 1431. Die Akten dieses Tages findet man in RTA. 9, 493-628. Vgl. Anm. 1. 5 Vgl. S. 129-130 und 145. Vom 19 April 1431; vgl. S. I4A-15. Am 17 Juni 1431 (nr. 121). 6 50
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C. Verhiltnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 191-135. und Kardinäle von der Auflösung oder Verschiebung des Konzils zwrückzuhalten; 1431 n a + O . l sollen ihn ferner bitten, Schreiben betreffend den Besuch des Konzils an den Papst Nov, 28] 208 und die christlichen Könige und Fürsten zu richten, auf Herstellung des Friedens in Italien und Frankreich bedacht zu sein und die Ketzer umd Schismatiker zur cirea. November 28 Basel .] Beschickamg des Konzils zw veranlassen; sollen ihn endlich bitten, einen Reichstag nach Basel oder nach einem anderen nahe gelegenen Orte auszuscilweiben. [1431 Aus Basel Univ.- Bibl. ms. ET 11 fol. 3091 cop. chart. coneva mit der Überschrift In- strueciones ambaxiatorum euncium ad dominum nostrum papam transeuncium per sere- Y nissimum regem Romanorum. Die Vorlage dürfte unvollständig sein. Der Abschreiber ist nemlich nach art. 16 in die unten. (Ann. 1) erwähnte Instruktion der Gesandten für ihre Reise xum Papst geraten und hat deren Schluß Pro hiis — concesse (vgl. Haller a. a. O. 1, 560 Z. 34 561 Z. 10) auf fol. 309! - 810% angefügt, Fine andere Hand hat dann auf fol. 309% noch datum Basilee 28 novembris 1431 daxu geschrieben. 6 [1] Inprimis humiliter et ex toto corde regraciabuntur serenissimo regi Romanorum de samcta affectione et devota intencione, quam habet ad felicem prosecucionem hujus sacri. concilii. [2] Item de grata et benivola visitacione, de benigna exhortacione et ammonicione, de amplissima et liberalissima oblacione, qua dignata est sua serenitas omnia bona sua 0 et regna necnon se ipsum et personam suam usque ad sanguinis effusionem et mortis passionem sacro huic concilio offerre pro ipsius felici prosecucione per suum solempnem ambaxiatorem egregium militem et doctorem dominum Baptistam ? eto. [3] Item regraeiabuntur serenitati sue de deputacione illustris principis domini Guilelmi ducis Bavarie loco sui pro deffensione et custodia sacri concilii %. et quia ejus 2 absencia est. multum nociva huie sacro concilio, supplieabunt, quod placeat serenitati sue sibi scribere, ut celeriter veniat !. ambaxiatorum ? missorum ex parte concilii t Die Datierung der Instruktion bereitet keine Sehwierigkziten. Der in art. 2 erwähnte königliche Gesandte Baptista Cieala trug dem Konzdl seine leider nicht mehr vorhandenzn Aufträge am 19 No- vember 1431 vor (Ragusa a. a. O. 1, 181); früher kann also die Instruktion nicht angesetst werden. Am 11 Dezember meldet nun Sigmund aus Mat- 35 land dem Kowal dic Ankumft xweier Gesandten, des Jakob von Sirel: und des Thomas Fiene (vgl. unsere nr. 125), deren Abreise von Basel, nach Segovia lib. 1 eap. 25 (a. a. O. 2, 45), Anfang Dezember erfolgt war. Diese beiden sind. es offen- bar, denen unsere Instruktion mitgegeben worden dst. Sie sollten außer xa Sigmund auch xum Papst reisen. (ogl. S. 147) und halten xu diesem. Zwecke noch eina andere, vom 28 November 1431 datierte Instruktion erhalten. Ungefähr gleichxeitig wird also 6 auch die vorliegende sein. — Die für die Reise sum Papst bestimmte Instruktion ist yedruckt bei Haller a. a. O. 2, 555-561 aus dem cod. Reginae 1017 der Vatik. Bibl. In dieser Vorlage dst die Instruktion ganx. richtig vom 28 November datiert; &0 es dst dhr aber die falsche Bemerkung voraus- geschickt, daß die beiden Gesandten cm, 30 De- zember von Basel abgereist seien (Haller a. a. O. 2, 21). Dadureh hat sich Haller verleiten lassen, ihr das ummógliche Datum des 28 Dezember. zie P S 4 S = © regraciabuntur eciam eidem de graciosa recepcione ad serenitatem suam, de diligencia facta geben. Fine weite, von Haller nicht verglichen. Vorlage befindet sich in Basel Univ.-Bibl. ms. EL 1i fol. 810" -312^ cop. chart. coaeva. ? Vyl. die vorige Anmerkung. Die Stadt Basel schenkte dem Gesandten einen salmen tm Werte von 1 lb. 8 B. «nz 6 6. 8 d. pro vino (Basel Staats- A. Wochenausgabebuch 1432 Dez. 24 bis 1488 Sept. 20 pag. 612), und lich ihm 250 Gulden, dic er im April 1482 xurückzahlen sollte (ebenda Jalrrech- nungsbuch 1430-1464 fol. 50% unter den Ausgaben vom 24 Juni 1431 bis xum 24 Jimi 1432). 5 Vgl. nr. 109. * Die Ankunft Hxg. Wilhelms in Basel erfolgte erst am 3 Februar 1482; vgl. S. 137. Anm. 1H und einen wahrschzinlich am 8 Februar 1432 geschrie- benn Brief Ceswrind’s an den Papst (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 2622-2675 cop. chart. coaeoa.; gedr. Mon. conec. gen. saec. 15, Oonc. Bas. S8. 2, 109-117), auch einen Brief des Pierre Brunet an das Domkapitel von. Arras vom 9 Februar (Pa- łacky, Urkunzl. Beitrr. 2, 268-270). Kluckhohn a. a. O. 2, 537 nennt nach Ochs (Gesch. von Basel 3, 242) und Aschbach 4, 25 Anm. 24 irrtümlich den 27 Januar als Tay der Ankunft Wilhelms in Basel, 5 Johannes von Maulbronn und Hemnann Offen- bury. Vgl. S. 140. 26*
C. Verhiltnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 191-135. und Kardinäle von der Auflösung oder Verschiebung des Konzils zwrückzuhalten; 1431 n a + O . l sollen ihn ferner bitten, Schreiben betreffend den Besuch des Konzils an den Papst Nov, 28] 208 und die christlichen Könige und Fürsten zu richten, auf Herstellung des Friedens in Italien und Frankreich bedacht zu sein und die Ketzer umd Schismatiker zur cirea. November 28 Basel .] Beschickamg des Konzils zw veranlassen; sollen ihn endlich bitten, einen Reichstag nach Basel oder nach einem anderen nahe gelegenen Orte auszuscilweiben. [1431 Aus Basel Univ.- Bibl. ms. ET 11 fol. 3091 cop. chart. coneva mit der Überschrift In- strueciones ambaxiatorum euncium ad dominum nostrum papam transeuncium per sere- Y nissimum regem Romanorum. Die Vorlage dürfte unvollständig sein. Der Abschreiber ist nemlich nach art. 16 in die unten. (Ann. 1) erwähnte Instruktion der Gesandten für ihre Reise xum Papst geraten und hat deren Schluß Pro hiis — concesse (vgl. Haller a. a. O. 1, 560 Z. 34 561 Z. 10) auf fol. 309! - 810% angefügt, Fine andere Hand hat dann auf fol. 309% noch datum Basilee 28 novembris 1431 daxu geschrieben. 6 [1] Inprimis humiliter et ex toto corde regraciabuntur serenissimo regi Romanorum de samcta affectione et devota intencione, quam habet ad felicem prosecucionem hujus sacri. concilii. [2] Item de grata et benivola visitacione, de benigna exhortacione et ammonicione, de amplissima et liberalissima oblacione, qua dignata est sua serenitas omnia bona sua 0 et regna necnon se ipsum et personam suam usque ad sanguinis effusionem et mortis passionem sacro huic concilio offerre pro ipsius felici prosecucione per suum solempnem ambaxiatorem egregium militem et doctorem dominum Baptistam ? eto. [3] Item regraeiabuntur serenitati sue de deputacione illustris principis domini Guilelmi ducis Bavarie loco sui pro deffensione et custodia sacri concilii %. et quia ejus 2 absencia est. multum nociva huie sacro concilio, supplieabunt, quod placeat serenitati sue sibi scribere, ut celeriter veniat !. ambaxiatorum ? missorum ex parte concilii t Die Datierung der Instruktion bereitet keine Sehwierigkziten. Der in art. 2 erwähnte königliche Gesandte Baptista Cieala trug dem Konzdl seine leider nicht mehr vorhandenzn Aufträge am 19 No- vember 1431 vor (Ragusa a. a. O. 1, 181); früher kann also die Instruktion nicht angesetst werden. Am 11 Dezember meldet nun Sigmund aus Mat- 35 land dem Kowal dic Ankumft xweier Gesandten, des Jakob von Sirel: und des Thomas Fiene (vgl. unsere nr. 125), deren Abreise von Basel, nach Segovia lib. 1 eap. 25 (a. a. O. 2, 45), Anfang Dezember erfolgt war. Diese beiden sind. es offen- bar, denen unsere Instruktion mitgegeben worden dst. Sie sollten außer xa Sigmund auch xum Papst reisen. (ogl. S. 147) und halten xu diesem. Zwecke noch eina andere, vom 28 November 1431 datierte Instruktion erhalten. Ungefähr gleichxeitig wird also 6 auch die vorliegende sein. — Die für die Reise sum Papst bestimmte Instruktion ist yedruckt bei Haller a. a. O. 2, 555-561 aus dem cod. Reginae 1017 der Vatik. Bibl. In dieser Vorlage dst die Instruktion ganx. richtig vom 28 November datiert; &0 es dst dhr aber die falsche Bemerkung voraus- geschickt, daß die beiden Gesandten cm, 30 De- zember von Basel abgereist seien (Haller a. a. O. 2, 21). Dadureh hat sich Haller verleiten lassen, ihr das ummógliche Datum des 28 Dezember. zie P S 4 S = © regraciabuntur eciam eidem de graciosa recepcione ad serenitatem suam, de diligencia facta geben. Fine weite, von Haller nicht verglichen. Vorlage befindet sich in Basel Univ.-Bibl. ms. EL 1i fol. 810" -312^ cop. chart. coaeva. ? Vyl. die vorige Anmerkung. Die Stadt Basel schenkte dem Gesandten einen salmen tm Werte von 1 lb. 8 B. «nz 6 6. 8 d. pro vino (Basel Staats- A. Wochenausgabebuch 1432 Dez. 24 bis 1488 Sept. 20 pag. 612), und lich ihm 250 Gulden, dic er im April 1482 xurückzahlen sollte (ebenda Jalrrech- nungsbuch 1430-1464 fol. 50% unter den Ausgaben vom 24 Juni 1431 bis xum 24 Jimi 1432). 5 Vgl. nr. 109. * Die Ankunft Hxg. Wilhelms in Basel erfolgte erst am 3 Februar 1482; vgl. S. 137. Anm. 1H und einen wahrschzinlich am 8 Februar 1432 geschrie- benn Brief Ceswrind’s an den Papst (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 2622-2675 cop. chart. coaeoa.; gedr. Mon. conec. gen. saec. 15, Oonc. Bas. S8. 2, 109-117), auch einen Brief des Pierre Brunet an das Domkapitel von. Arras vom 9 Februar (Pa- łacky, Urkunzl. Beitrr. 2, 268-270). Kluckhohn a. a. O. 2, 537 nennt nach Ochs (Gesch. von Basel 3, 242) und Aschbach 4, 25 Anm. 24 irrtümlich den 27 Januar als Tay der Ankunft Wilhelms in Basel, 5 Johannes von Maulbronn und Hemnann Offen- bury. Vgl. S. 140. 26*
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204 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 11431 super facto treugarum cum duce Austrie, de litteris transmissis principibus communi- circa Noo. 28/ tatibus et aliis in favorem concilii et de aliis diligenciis factis 1 et quas cotidie facit serenitas sua pro felici prosecucione hujus sancti negocii. [4] Item hortabuntur suam serenitatem ad perseverandum in dicta sua sancta intencione erga hoc sacrosanctum opus et negocium hujus presentis concilii. [5] Item supplicabunt, quod serenitas sua velit proinde cogitare et avisare sacrum concilium in hiis, que videbuntur a sue serenitati opportuna pro stabilimento concilii, pro- pace Christiani populi, pro extirpacione heresum, pro reductione scismaticorum, pro reformacione populi Christiani in utroque statu et specialiter ad presens pro ponenda et procuranda pace in regno Francie. [6] Item avisabunt majestatem suam, quomodo, ut dicitur, istud sacrum concilium habet multos emulos impeditores et ejus dissolucionem querentes, supplicabuntque, ut nullo modo assenciat quibuscumque querentibus dissolucionem aut prorogacionem ipsius, sed, sicut serenitas sua obtulit, velit cum sacro concilio pro universali bono tocius populi Christiani perseverare. [7 Item supplicabunt, quod majestas sua velit instare apud sanctissimum dominum nostrum papam et dominos cardinales pro felici prosecucione hujus sacri concilii et quod nullo modo dissolvatur aut prorogetur quodque querentibus hujusmodi dissolucionem aut prorogacionem non accomodent auditum propter inevitabile periculum et grande instans toti ecclesie et populo Christiano. [8] Item quod scribat sanctissimo domino nostro, ut mandet prelatis Ytalie, ut veniant ad concilium, et ipse eciam solicitet, secundum quod sue serenitati videbitur opportunum. [9] Item quod scribat celeriter universis regibus et principibus Christianitatis de felici inchoacione hujus sacri concilii, de intencione serenitatis sue ad prosecucionem 25 ejusdem, de vicario suo et custode sacri concilii per eundem instituto, de necessitate hujus concilii et quanta bona sperentur ex eodem provenire, hortando eosdem, ut cito et celeriter mittant suos ambaxiatores b solempnes. [10] Item supplicabunt, quod serenitas sua, ex quo est in Ytalia, non gladio aut via facti velit procedere, sed tanquam angelus pacis una cum sanctissimo domino nostro 30 velit pacem Ytalie procurare, attento quod hoc sacrum concilium ad hoc principaliter congregatur. [11] Item quod serenitas sua laboret et scribat, ut principes Francie conveniant de loco tractande pacis vel in loco concilii generalis in Basilia vel saltim in propinquo, ita ut concilium possit concurrere et mediare. [12] Item referant serenitati sue, quomodo missi sunt ambaxiatores 2 ad dominum 10 15 20 35 a) em.; Vorl. videbantur. b) em.; Forl. auxiliatores. 1Vgl. nrr. 104-113. 2 Johannes Nider und Johannes von Maulbronn. Sie reisten am 28 November von Basel ab (Ragusa a. a. O. 1, 138). Am 11 Dexember berichteten sie aus Minchen an das Konnil: sie seien am elften Tage nach ihrer Abreise hier angekommen und hätten drei Tage auf Hrg. Wilhelm gewartet; sie seien von dessen Bruder und Neffen freundlich aufge- nommen worden; Hrg. Wilhelm habe sic über seine Gesinnung gegen das Konzil vollkommen beruhigt und sich gerechtfertigt; froben Mutes wollten sic jetxt ihre Reise fnach Nürnberg] fortsctzen; als sic gestern [Der. 10] in einer großen Versammlung den Brief des Konzils an die Böhmen [,Compulit nos caritas“ rom 26 November 13I, in Wien Hof- bibl. cod. ms. 4954 fol. 67 b -69b und in München 10 Staatsbibl. cod. lat. 7617 fol. 2b-3b und cod. germ. 1586 fol. 84a cop. chart. coacvae] deutsch vorgelesen hätten, da seien manche so geriihrt worden, daß sie fromme Thränen vergossen hätten (Wien Hof- bibl. cod. ms. 4956 fol. 100 a-101 a cop. chart. coaera). 45 An demselben Tage schrieb auch Hrg. Wilhelm an das Konzil, u. q.: er habe die Reise xum Konxil verschieben miissen wichtiger Geschïfte halber, die er den Konzilsgesandten und seinem Rat dem Bischof von Regensburg auscinandergesetat habe; er wolle 50
204 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 11431 super facto treugarum cum duce Austrie, de litteris transmissis principibus communi- circa Noo. 28/ tatibus et aliis in favorem concilii et de aliis diligenciis factis 1 et quas cotidie facit serenitas sua pro felici prosecucione hujus sancti negocii. [4] Item hortabuntur suam serenitatem ad perseverandum in dicta sua sancta intencione erga hoc sacrosanctum opus et negocium hujus presentis concilii. [5] Item supplicabunt, quod serenitas sua velit proinde cogitare et avisare sacrum concilium in hiis, que videbuntur a sue serenitati opportuna pro stabilimento concilii, pro- pace Christiani populi, pro extirpacione heresum, pro reductione scismaticorum, pro reformacione populi Christiani in utroque statu et specialiter ad presens pro ponenda et procuranda pace in regno Francie. [6] Item avisabunt majestatem suam, quomodo, ut dicitur, istud sacrum concilium habet multos emulos impeditores et ejus dissolucionem querentes, supplicabuntque, ut nullo modo assenciat quibuscumque querentibus dissolucionem aut prorogacionem ipsius, sed, sicut serenitas sua obtulit, velit cum sacro concilio pro universali bono tocius populi Christiani perseverare. [7 Item supplicabunt, quod majestas sua velit instare apud sanctissimum dominum nostrum papam et dominos cardinales pro felici prosecucione hujus sacri concilii et quod nullo modo dissolvatur aut prorogetur quodque querentibus hujusmodi dissolucionem aut prorogacionem non accomodent auditum propter inevitabile periculum et grande instans toti ecclesie et populo Christiano. [8] Item quod scribat sanctissimo domino nostro, ut mandet prelatis Ytalie, ut veniant ad concilium, et ipse eciam solicitet, secundum quod sue serenitati videbitur opportunum. [9] Item quod scribat celeriter universis regibus et principibus Christianitatis de felici inchoacione hujus sacri concilii, de intencione serenitatis sue ad prosecucionem 25 ejusdem, de vicario suo et custode sacri concilii per eundem instituto, de necessitate hujus concilii et quanta bona sperentur ex eodem provenire, hortando eosdem, ut cito et celeriter mittant suos ambaxiatores b solempnes. [10] Item supplicabunt, quod serenitas sua, ex quo est in Ytalia, non gladio aut via facti velit procedere, sed tanquam angelus pacis una cum sanctissimo domino nostro 30 velit pacem Ytalie procurare, attento quod hoc sacrum concilium ad hoc principaliter congregatur. [11] Item quod serenitas sua laboret et scribat, ut principes Francie conveniant de loco tractande pacis vel in loco concilii generalis in Basilia vel saltim in propinquo, ita ut concilium possit concurrere et mediare. [12] Item referant serenitati sue, quomodo missi sunt ambaxiatores 2 ad dominum 10 15 20 35 a) em.; Vorl. videbantur. b) em.; Forl. auxiliatores. 1Vgl. nrr. 104-113. 2 Johannes Nider und Johannes von Maulbronn. Sie reisten am 28 November von Basel ab (Ragusa a. a. O. 1, 138). Am 11 Dexember berichteten sie aus Minchen an das Konnil: sie seien am elften Tage nach ihrer Abreise hier angekommen und hätten drei Tage auf Hrg. Wilhelm gewartet; sie seien von dessen Bruder und Neffen freundlich aufge- nommen worden; Hrg. Wilhelm habe sic über seine Gesinnung gegen das Konzil vollkommen beruhigt und sich gerechtfertigt; froben Mutes wollten sic jetxt ihre Reise fnach Nürnberg] fortsctzen; als sic gestern [Der. 10] in einer großen Versammlung den Brief des Konzils an die Böhmen [,Compulit nos caritas“ rom 26 November 13I, in Wien Hof- bibl. cod. ms. 4954 fol. 67 b -69b und in München 10 Staatsbibl. cod. lat. 7617 fol. 2b-3b und cod. germ. 1586 fol. 84a cop. chart. coacvae] deutsch vorgelesen hätten, da seien manche so geriihrt worden, daß sie fromme Thränen vergossen hätten (Wien Hof- bibl. cod. ms. 4956 fol. 100 a-101 a cop. chart. coaera). 45 An demselben Tage schrieb auch Hrg. Wilhelm an das Konzil, u. q.: er habe die Reise xum Konxil verschieben miissen wichtiger Geschïfte halber, die er den Konzilsgesandten und seinem Rat dem Bischof von Regensburg auscinandergesetat habe; er wolle 50
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C. Verhältnis K, Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-185, 205 ducem Guilelmum, ut cito veniat, similiter ad Norrimbergam ! et ceteras vicinas partes Bohemie, ut confortent eas ad non ineundum treugas vel pacta cum eis et quod querant modum loquendi eum aliquibus de Bohemis, ut inducant eos venire seu mittere ad con- cilium, supplieabuntque majestati sue, ut et ipsa interponat vices suas ct inducat eos sad veniendum eum omni securitate et salvo conductu. [13] Item supplieabunt, ut scribat Grecis Rutenis et aliis seismaticis, ut mittant ad tractandum eum ecelesia catholica. [14] Item reducent ad memoriam prefato serenissimo regi omni laude digna facta in Constancia et quomodo, sicut per medium suum gavisa est et gaudet per ipsum sancta j mater ecclesia diu desiderata et optata unione, sic deo operante (ut hec sacra synodus sperat) gaudebit universalis ecclesia de ceteris bonis ipsa sua regia majestate mediante ad laudem dei et sue serenitatis perpetuam et felicem memoriam. [15] Item et ultimo recommendabunt sue serenitati totum sacrum concilium et singulos in ipso existentes offerentes predicfum concilium et singulos ad omnia mandata 1 sue serenitatis et precepta, offerentes eciam eidem missas et oraciones pro suis felicibus successibus. [16] Item supplicabunt dicto domino regi de illa dieta, que fuit obmissa in Francfordia?, nun aber auf jeden Fall infra festa natalis domini [Dex. 25] et epiphaniarum [Jan. 6] proxime ven- 20 tara aufbrechen. (Wien a. a. O. fol. 991 md Dres- den Koómigl. Bibl. ms. F 172b fol. 49% cop. chart. coacva bexw. saec. 15, letxtere undatiert.) Bischof Konrad von Regensburg, qui deputatus fuerat nomine Sigismundi Romanorum regis, la». xe? Tage spüler, 25 «m. 12 Dexember, mit vielen Geistlichen | seiner Diózese nach Basel (vgl. S. 137). Bald darauf verlautete, daß das Konxil dis Mittfasten [1432 Marz. 30] verschoben und die Mitglieder bis. dahin beurlaubt worden seien. Bexugnehmend auf dieses 30 Geriicht schrieb Hzg. Wilhelm. dem Konzil dn. zwei xiemlich głeichłanienden Briefen, daß er immer noch durch wichtige Angelegenheiten an der Reise nach Basel gelundert werde und. daß ihm daher eine Verschicbung des Konzils ganz recht sein 35 acitrde; sollte das Geriicht nicht wały sein, so stele er Verfügung des Konxils; er bitte wn In- (Dresden a. a. O. fol. 18% und fol. 495 -5O" zwei cop. chart. sacc. 15, beńde undatiert.) Das Konxil erneuerte in seiner uns unbekannt ge- 40 bliebenen | Antwort. dde. Aufforderung, xw. komanen. Dies bewog den Herzog, den Konxilsvätern. den (Grund seines Zauderns, seine Streitigkeiten mit seinem Vetter Hug. Heinrich, ausführlich darzu- legen: Der Konig habe in Feldkirch Haupt von 46 Prippenheim xum Schiedsrichter ernannt [ogl. niv. 107 und 108] und dieser einen Tag auf den 20 Januar nach Niirnberg auberawmt [egl. S. 186 Anm. 3]. ufierdem domini et amici nostri principes electores imperii et ceteri principes hujus alte Alamanie, qui 50 vicinantur regno Bohemie, rogarunt nos instantis- sime impulsantes, ut nulla causa interveniente ad Herbipólim, quia [Vor!. qui] ibidem diem interlocu- toriam in factis Christianorum adversus hereticos Bohemie statuerunt, ad diem dominicam post con- za formation. versionem sancti Pauli proximi [Jan. 27] advenien- tem ad eos convenire ibidem nullatenus negligere- mus. So befinde er sich in einer üblen Lage: Ver- süwme er den Gerichtstag, so verfalle er in die vom Konig angedrohte schwere Strafe und werde wahr- scheinlich auch noch in einen Krieg verwickelt; gehe er nicht nach Würzburg, so mwüisse er bo- fürchten, daß die Fürsten unwillig werden und. es ihn entgelten lassen könnten; leiste er endlich der Aufforderung des Konzils keine Folge, so drohe ihn anıch wieder Strafe. Seine Rüte hätten ihn ror- geschlagen, zuerst nach. Nürnberg, dann nach Wiirz- bury und schliefilich nach Basel zu reisen. Er habe mit Rücksicht auf die Witterung beschlossen, sundchst den Nürnberger. Tay sau besuchen und sich. dann von dort direlt nach Basel zu beyeben, Das Konxil 1mögye Nachsicht über. Sein Gesandter, der Freisinger Vikar Johanmes Grinuwalder, werde es genauer informieren. (Dresden a. a. O. fol. 162-15 cop. chart. sace. 15, datierf Monaci die ... [der Tug fehlt] mensis januarii; gedr. Serapewm. 17, 157-159 ebendaher.) Über die Ankunft Grün- walders und der precursores des Herzogs in Basel vgl. Segovia lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, T9). ! In Nürnberg kamen Joh. Nider und Joh. von Maulbronn am 17 Dexember am (Bagusa a. a. O. 1, 139). Das Nürnberger Schenkbuch 1422-1445 führt unter den Propinationen von feria 4 ante Lucie [1431 Dex. 12] bis feria 4 post Erhardi [7432 Jan. 9] an: Magistro Johanni Nyder dem prior von Basel und hern Johan von Mawlnbrunu 10 qr, summa 1 1b. 8 s. 4 h., als sie vom concilio zu Basel her gesandt wurden (Niirnberg Kreis-A. Manuskript nr. 490 fol 89b mot. chart. coaera). ? Die Akten des Frankfurter Reichstages sind in RTA. 9, 629-645 mityeteilt. [1431 circa Nov. 28]
C. Verhältnis K, Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-185, 205 ducem Guilelmum, ut cito veniat, similiter ad Norrimbergam ! et ceteras vicinas partes Bohemie, ut confortent eas ad non ineundum treugas vel pacta cum eis et quod querant modum loquendi eum aliquibus de Bohemis, ut inducant eos venire seu mittere ad con- cilium, supplieabuntque majestati sue, ut et ipsa interponat vices suas ct inducat eos sad veniendum eum omni securitate et salvo conductu. [13] Item supplieabunt, ut scribat Grecis Rutenis et aliis seismaticis, ut mittant ad tractandum eum ecelesia catholica. [14] Item reducent ad memoriam prefato serenissimo regi omni laude digna facta in Constancia et quomodo, sicut per medium suum gavisa est et gaudet per ipsum sancta j mater ecclesia diu desiderata et optata unione, sic deo operante (ut hec sacra synodus sperat) gaudebit universalis ecclesia de ceteris bonis ipsa sua regia majestate mediante ad laudem dei et sue serenitatis perpetuam et felicem memoriam. [15] Item et ultimo recommendabunt sue serenitati totum sacrum concilium et singulos in ipso existentes offerentes predicfum concilium et singulos ad omnia mandata 1 sue serenitatis et precepta, offerentes eciam eidem missas et oraciones pro suis felicibus successibus. [16] Item supplicabunt dicto domino regi de illa dieta, que fuit obmissa in Francfordia?, nun aber auf jeden Fall infra festa natalis domini [Dex. 25] et epiphaniarum [Jan. 6] proxime ven- 20 tara aufbrechen. (Wien a. a. O. fol. 991 md Dres- den Koómigl. Bibl. ms. F 172b fol. 49% cop. chart. coacva bexw. saec. 15, letxtere undatiert.) Bischof Konrad von Regensburg, qui deputatus fuerat nomine Sigismundi Romanorum regis, la». xe? Tage spüler, 25 «m. 12 Dexember, mit vielen Geistlichen | seiner Diózese nach Basel (vgl. S. 137). Bald darauf verlautete, daß das Konxil dis Mittfasten [1432 Marz. 30] verschoben und die Mitglieder bis. dahin beurlaubt worden seien. Bexugnehmend auf dieses 30 Geriicht schrieb Hzg. Wilhelm. dem Konzil dn. zwei xiemlich głeichłanienden Briefen, daß er immer noch durch wichtige Angelegenheiten an der Reise nach Basel gelundert werde und. daß ihm daher eine Verschicbung des Konzils ganz recht sein 35 acitrde; sollte das Geriicht nicht wały sein, so stele er Verfügung des Konxils; er bitte wn In- (Dresden a. a. O. fol. 18% und fol. 495 -5O" zwei cop. chart. sacc. 15, beńde undatiert.) Das Konxil erneuerte in seiner uns unbekannt ge- 40 bliebenen | Antwort. dde. Aufforderung, xw. komanen. Dies bewog den Herzog, den Konxilsvätern. den (Grund seines Zauderns, seine Streitigkeiten mit seinem Vetter Hug. Heinrich, ausführlich darzu- legen: Der Konig habe in Feldkirch Haupt von 46 Prippenheim xum Schiedsrichter ernannt [ogl. niv. 107 und 108] und dieser einen Tag auf den 20 Januar nach Niirnberg auberawmt [egl. S. 186 Anm. 3]. ufierdem domini et amici nostri principes electores imperii et ceteri principes hujus alte Alamanie, qui 50 vicinantur regno Bohemie, rogarunt nos instantis- sime impulsantes, ut nulla causa interveniente ad Herbipólim, quia [Vor!. qui] ibidem diem interlocu- toriam in factis Christianorum adversus hereticos Bohemie statuerunt, ad diem dominicam post con- za formation. versionem sancti Pauli proximi [Jan. 27] advenien- tem ad eos convenire ibidem nullatenus negligere- mus. So befinde er sich in einer üblen Lage: Ver- süwme er den Gerichtstag, so verfalle er in die vom Konig angedrohte schwere Strafe und werde wahr- scheinlich auch noch in einen Krieg verwickelt; gehe er nicht nach Würzburg, so mwüisse er bo- fürchten, daß die Fürsten unwillig werden und. es ihn entgelten lassen könnten; leiste er endlich der Aufforderung des Konzils keine Folge, so drohe ihn anıch wieder Strafe. Seine Rüte hätten ihn ror- geschlagen, zuerst nach. Nürnberg, dann nach Wiirz- bury und schliefilich nach Basel zu reisen. Er habe mit Rücksicht auf die Witterung beschlossen, sundchst den Nürnberger. Tay sau besuchen und sich. dann von dort direlt nach Basel zu beyeben, Das Konxil 1mögye Nachsicht über. Sein Gesandter, der Freisinger Vikar Johanmes Grinuwalder, werde es genauer informieren. (Dresden a. a. O. fol. 162-15 cop. chart. sace. 15, datierf Monaci die ... [der Tug fehlt] mensis januarii; gedr. Serapewm. 17, 157-159 ebendaher.) Über die Ankunft Grün- walders und der precursores des Herzogs in Basel vgl. Segovia lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, T9). ! In Nürnberg kamen Joh. Nider und Joh. von Maulbronn am 17 Dexember am (Bagusa a. a. O. 1, 139). Das Nürnberger Schenkbuch 1422-1445 führt unter den Propinationen von feria 4 ante Lucie [1431 Dex. 12] bis feria 4 post Erhardi [7432 Jan. 9] an: Magistro Johanni Nyder dem prior von Basel und hern Johan von Mawlnbrunu 10 qr, summa 1 1b. 8 s. 4 h., als sie vom concilio zu Basel her gesandt wurden (Niirnberg Kreis-A. Manuskript nr. 490 fol 89b mot. chart. coaera). ? Die Akten des Frankfurter Reichstages sind in RTA. 9, 629-645 mityeteilt. [1431 circa Nov. 28]
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206 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 11431 quod de novo statuatur et indicatur hic in Basilea vel in loco propinquo et nullo circa Nor. 28) modo obmittatur et mandet, ut electores conveniant 1. €131 124. K. Sigmund an Papst Eugen IV: berichtet, daß der Frankfurter Reichstag resultatlos circa geblieben sei; bezeichnet das Baseler Konzil als das letzte Mittel zur Beseitigung Drz. 8] der Ketzerei und zählt die Maßregeln auf, die er zu Gunsten des Konzils ge- troffen hat; bittet den Papst, das Konzil zu fördern und eine Auflösung oder Ver- schiebung desselben zu verhüten; hofft, bald persönlich alles mit ihm besprechen zu können. [ 1431 circa Dezember 8 Mailand 2.y P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1548 fol. 58 (bis)ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Copia littere regie majestatis ad dominum nostrum papam per oratores con- cilii Basitiensis destinate. Dic Unterschrift, die unmittelbar auf datum etc. folgt, lautet Sigismundus etc.; wir haben das Fehlende aus R ergänxt. Was der auf die Unterschrift folgende Name Martini zu bedeuten hat, ist uns unklar. Zu Anfang des Schreibens ist rechts am Rande von einer anderen Hand des 15 Jahrhunderts bemerkt Super recessu exercitus fidelium de Bohemia, und darunter Eadem prius per duo folia est posita [d. i. 15 unsere Vorlage R]. R coll. ebenda fol. 57a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift von ciner anderen Hand des 15 Jahrhunderts Copia littere regis Romanorum summo pontifici directe. Die letxtere Hand hat das Stück an mehreren Stellen korrigiert und scheint identisch au sein mit derjenigen, von der die oben erwälnte Randnotiz in P herrührt. Für die Textgestaltung 20 belanglose Abweichungen dieser und der beiden folgenden Vorlagen haben wir nicht an- gegeben. M coll. Paris Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 125 ab cop. chart. saec. 15 mit der Uber- schrift Item alia littera ejusdem ad eundem [in der Vorl. geht das unten S. 209 Anm. 4 ru erwähnende Empfehlungsschreiben Sigmunds für die Konzilsgesandten an den Papst 25 voraus]. Die Unterschrift ist weggelassen. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 4956 fol. 57b und 58b cop. chart. coaera ohne Datum. Die Uberschrift unserer Vorl. P findet sich hier als Schlußnotin, jedoch mit den Abwei- chungen Copie litterarum und destinatarum. Die Unterschrift lautet Sigismundus. 10 1 Schon am 22 Oktober hatte das Konzil be- schlossen, dem Römischen Könige au schreiben, quod mandaret et statueret dietam congregandi sacri imperii electores, dominos alios et communi- tates super facto Bohemorum, ex quo in festo Galli [Okt. 16] non fuerunt, ut ordinatum fuerat, congre- gati in Francfordia, und es hatte diesen Beschluſ am 28 Oktober dahin ergänxt, ut regi Romanorum scriberetur super facto diete principum obmisse in festo Galli [Okt. 16] Francfordie, ut, si fieri posset, [Ragusa add. quod] indiceretur in Basilea cele- branda vel prope, ut sacrum concilium posset de facili habere communicationem super agendis cum eisdem principibus. (Ragusa a. a. O. I, 121 und 123.) Daßt der Brief nicht lange nach Sigmunds An- kunft in Italien geschrizben sein kann, darauf deutet schon sein Inhalt hin. Genau lüift sich das Datum aus einem Briefe des Hernogs von Mailand an Nie- colò Piccinino aus Abbiate vom 8 Dexember 1431 erschließen. Der Herxog schreibt: Der Kardinal von Piacenxa [Branda Castiglione] sei bei ihm ge- wesen und habe ihm eine päpstliche Bulle an den König Irgl. S. 148] und die von diesem mit Zu- niehung des Kardinals entworfene Antwort aur Be- gutachtung vorgelegt. Er schicks dem Adressaten 30 beide Silicke, damit er sie dem König übergebe und ihm als seine (des Hernogs) Meinung sage: lauda- ressemo, che una parte de la resposta soa, per la quale dice la maestà soa, che se retroverà a par- lare cum el papa, se lassasse stare, perchè non sa- 35 piamo vedere, che fructo possa fare avisare l'inimico suo de quello vole fare. Denn als Gegner müsse man den Papst betrachten; er (der Herrog) würde, wie schon gesagt Ivgl. S. 209 Anm. 5], jene Mittei- lung so lange aufschieben, his er dem Papst bis 40 anf cine Tagereise nahe wäre. Der Adressat möge dies nur dem Könige sagen, damit nicht Andere die auf den Papst bexiiglichen Außerungen diesem brief- lich mitteilen könnten; auch möge er einen Boten zur Uberbringung jener Antwort an den Papst be- 45 sorgen. (Mailand Staats - A. Cart. gen. 1431 conc. chart.) Die rom Herxog beanstandete Stelle findet sich oben S. 208 Z. 6-9, und damit ist unsere Da- tierung gerechtfertigt. Entworfen ist der Brief vor dem 8 Dexember, expediert wwei oder drei Tage nach 50 diesem Datum, da er laut den Uberschriften un- serer Vorlagen P und IV den Konrilsgesandten [Jakob von Sirck und Thomas Fiene: rgl. nr. 125/ mitgegeben wurde.
206 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 11431 quod de novo statuatur et indicatur hic in Basilea vel in loco propinquo et nullo circa Nor. 28) modo obmittatur et mandet, ut electores conveniant 1. €131 124. K. Sigmund an Papst Eugen IV: berichtet, daß der Frankfurter Reichstag resultatlos circa geblieben sei; bezeichnet das Baseler Konzil als das letzte Mittel zur Beseitigung Drz. 8] der Ketzerei und zählt die Maßregeln auf, die er zu Gunsten des Konzils ge- troffen hat; bittet den Papst, das Konzil zu fördern und eine Auflösung oder Ver- schiebung desselben zu verhüten; hofft, bald persönlich alles mit ihm besprechen zu können. [ 1431 circa Dezember 8 Mailand 2.y P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1548 fol. 58 (bis)ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Copia littere regie majestatis ad dominum nostrum papam per oratores con- cilii Basitiensis destinate. Dic Unterschrift, die unmittelbar auf datum etc. folgt, lautet Sigismundus etc.; wir haben das Fehlende aus R ergänxt. Was der auf die Unterschrift folgende Name Martini zu bedeuten hat, ist uns unklar. Zu Anfang des Schreibens ist rechts am Rande von einer anderen Hand des 15 Jahrhunderts bemerkt Super recessu exercitus fidelium de Bohemia, und darunter Eadem prius per duo folia est posita [d. i. 15 unsere Vorlage R]. R coll. ebenda fol. 57a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift von ciner anderen Hand des 15 Jahrhunderts Copia littere regis Romanorum summo pontifici directe. Die letxtere Hand hat das Stück an mehreren Stellen korrigiert und scheint identisch au sein mit derjenigen, von der die oben erwälnte Randnotiz in P herrührt. Für die Textgestaltung 20 belanglose Abweichungen dieser und der beiden folgenden Vorlagen haben wir nicht an- gegeben. M coll. Paris Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 125 ab cop. chart. saec. 15 mit der Uber- schrift Item alia littera ejusdem ad eundem [in der Vorl. geht das unten S. 209 Anm. 4 ru erwähnende Empfehlungsschreiben Sigmunds für die Konzilsgesandten an den Papst 25 voraus]. Die Unterschrift ist weggelassen. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 4956 fol. 57b und 58b cop. chart. coaera ohne Datum. Die Uberschrift unserer Vorl. P findet sich hier als Schlußnotin, jedoch mit den Abwei- chungen Copie litterarum und destinatarum. Die Unterschrift lautet Sigismundus. 10 1 Schon am 22 Oktober hatte das Konzil be- schlossen, dem Römischen Könige au schreiben, quod mandaret et statueret dietam congregandi sacri imperii electores, dominos alios et communi- tates super facto Bohemorum, ex quo in festo Galli [Okt. 16] non fuerunt, ut ordinatum fuerat, congre- gati in Francfordia, und es hatte diesen Beschluſ am 28 Oktober dahin ergänxt, ut regi Romanorum scriberetur super facto diete principum obmisse in festo Galli [Okt. 16] Francfordie, ut, si fieri posset, [Ragusa add. quod] indiceretur in Basilea cele- branda vel prope, ut sacrum concilium posset de facili habere communicationem super agendis cum eisdem principibus. (Ragusa a. a. O. I, 121 und 123.) Daßt der Brief nicht lange nach Sigmunds An- kunft in Italien geschrizben sein kann, darauf deutet schon sein Inhalt hin. Genau lüift sich das Datum aus einem Briefe des Hernogs von Mailand an Nie- colò Piccinino aus Abbiate vom 8 Dexember 1431 erschließen. Der Herxog schreibt: Der Kardinal von Piacenxa [Branda Castiglione] sei bei ihm ge- wesen und habe ihm eine päpstliche Bulle an den König Irgl. S. 148] und die von diesem mit Zu- niehung des Kardinals entworfene Antwort aur Be- gutachtung vorgelegt. Er schicks dem Adressaten 30 beide Silicke, damit er sie dem König übergebe und ihm als seine (des Hernogs) Meinung sage: lauda- ressemo, che una parte de la resposta soa, per la quale dice la maestà soa, che se retroverà a par- lare cum el papa, se lassasse stare, perchè non sa- 35 piamo vedere, che fructo possa fare avisare l'inimico suo de quello vole fare. Denn als Gegner müsse man den Papst betrachten; er (der Herrog) würde, wie schon gesagt Ivgl. S. 209 Anm. 5], jene Mittei- lung so lange aufschieben, his er dem Papst bis 40 anf cine Tagereise nahe wäre. Der Adressat möge dies nur dem Könige sagen, damit nicht Andere die auf den Papst bexiiglichen Außerungen diesem brief- lich mitteilen könnten; auch möge er einen Boten zur Uberbringung jener Antwort an den Papst be- 45 sorgen. (Mailand Staats - A. Cart. gen. 1431 conc. chart.) Die rom Herxog beanstandete Stelle findet sich oben S. 208 Z. 6-9, und damit ist unsere Da- tierung gerechtfertigt. Entworfen ist der Brief vor dem 8 Dexember, expediert wwei oder drei Tage nach 50 diesem Datum, da er laut den Uberschriften un- serer Vorlagen P und IV den Konrilsgesandten [Jakob von Sirck und Thomas Fiene: rgl. nr. 125/ mitgegeben wurde.
Strana 207
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 207 10 In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 24b�25 a cop. chart. coaeva ohne Datum. Der [1431 circa Schluß ist gekürxt wie in R. — In Wien H. H. St. A. Handschriften nr. 276 fol. 159 a- Dez. 8) 160 a cop. chart. sacc. 15. Datum Mediolani. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5379 fol. 49 a cop. chart. coaera ohne Datum. Gedruckt 1 bei Crabbe 3, 333-334; Surius I. Ausg. 4, 326, 2. Ausg. 4, 740; Binius 4, 219; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 436 (Goldast datiert „Medio- lani etc. regn. nostr. Romani 22 Hungariae 46 et Bohemiae 12“, hat aber dieses Da- tum wohl nicht einer handschriftlichen Vorlage entnommen, sondern selbst angefertigt); Coll. conc. regia 30, 798-799 (mit den falschen Anfangsworten nobis fuit indignum); Labbé 1. Ausg. 12, 953-954, 2. Ausg. 17, 750-751; Harduin 8, 1594-1595; Mansi 29, 582-583. — Teilweise gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1431 cаp. 26 aus Binius und Goldast, und bei Aschbach 4, 31 Anm. 32 aus Mansi. Regest bei Aschbach 4, 480; Aschbach setzt das Schreiben in die zweite Hälfte des Dexem- ber. — Erwähnt in RTA. 9, 630 Z. 19-22. non fuit indignum, quod vestra Beatissime pater et domine reverendissime. sanctitas recessum et rupturam a fidelium de Bohemia 2 gessit molestam, prout ex bulla 3 ejusdem sanctitatis, que nobis hodie presentata existitb, clare percepimus. nam et nos tantam amaritudinem c mentis exinde concepimus, ut re vera ad plenum rescribere nequeamus. non expediebat enim hos eventus contrarios ad vestre sanctitatis auditum 2o ita precipitanter deducere, quia ipsorum significacio erat horribilis et pocius hiis com- mittenda, qui ipsis rebus continuo affuerunt, viderunt et eas corporaliter tetigerunt. ad provisionem d tanti casus tantumque obprobrium gentis fidelium abstergendum palpe- bras nostras non contraximus, imo vigilando sollerter post reversionem exercitus mox in presencia reverendissimi domini cardinalis legati electorum et principum aliorum 25 omnia remedia exquisivimus 4, que tanta celeritate fieri poterant, et tandem dietam in civitate nostra Frankfordiensi cunctis indiximus 5 super festo sancti Galli nunc preterito Okt. 16 ad providendum hiis rebus salubriter et ut hec ignominia eatholicorum aufferri et here- ticorum superbia posset contundi. in qua tamen dieta, quamvis sollempnes oratores nostros prelatos et alios haberemus, nil peractum est 7, quia quasi nullus comparuit. nec so jam aliqua salubriora sperantur in re ista remedia quam hoc sacrum Basiliense e con- cilium, quod deus omnipotens hoc tempore tribulacionis ab alto concessit et in quo omnis virtus contra hanc pestem hereticam omnisque salus et spes omnium consistit, neque alibi exquirende sunt particulares vie in rebus tam arduis, nisi ubi generalia et summa Christianorum ingenia spiritu sancto duce feliciter convenerunt. ad quod qui- 35 dem concilium manutenendum protegendum et conservandum, antequam montes transire- mus, tales provisiones fecimus s, prout nuncii dicti concilii a nobis petere voluerunt, et nichilominus illustrem principem nostrum Wilhelmum! ducem Bavarie et cum eo certos episcopos abbates et viros notabiles tune promptos fecimus illuc nostro nomine acce- dendo g quos jam ibidem sine fallo constitutos€ confidimus ", et speramus in clementis- 40 simo deo nostro, quod ibidem ad provisionem hujus tam pie et sancte rei dabitur pro- 15 a) PR scripturam. b) M extitit. c) P stelll um mentis amaritudinem. d) I add. autem. e) P stelll um con- cilium Basiliense. f) P Wihelmum ; I Guillermum. g) in R korr. aus accedendi; M accedendi. h) P sta- tutos. 1 Die vollen Titel der hier und anderwärts ange- 45 führten Konxiliensammlungen und Auskunft über ihr Verhältnis au einander findet man im Vorwort xum vorliegenden Bande. 2 Gemeint ist die Flucht des Deutschen Heeres von Taus am 14 August 1431; rgl. Bexold a. a. O. 50 3, 148 ff. 3 Vgl. S. 148. 4 Vgl. S. 138. 5 Am 26. beni. 28 August 1431 (RTA. 9 nr. 466). 6 Sigmunds Vertreter waren Bf. Peter von Augsburg und der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (RTA. 9, 630). Vgl. RTA. 9, 630. s Vgl. S. 139-141 und nrr. 109. 110 und 112. 9 Wie schr sich Sigmund in dieser Beriehung irrte, zeigt das oben S. 203 Anm. 4 und S. 204 Anm. 2 Mitgeteilte.
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 207 10 In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 24b�25 a cop. chart. coaeva ohne Datum. Der [1431 circa Schluß ist gekürxt wie in R. — In Wien H. H. St. A. Handschriften nr. 276 fol. 159 a- Dez. 8) 160 a cop. chart. sacc. 15. Datum Mediolani. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5379 fol. 49 a cop. chart. coaera ohne Datum. Gedruckt 1 bei Crabbe 3, 333-334; Surius I. Ausg. 4, 326, 2. Ausg. 4, 740; Binius 4, 219; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 436 (Goldast datiert „Medio- lani etc. regn. nostr. Romani 22 Hungariae 46 et Bohemiae 12“, hat aber dieses Da- tum wohl nicht einer handschriftlichen Vorlage entnommen, sondern selbst angefertigt); Coll. conc. regia 30, 798-799 (mit den falschen Anfangsworten nobis fuit indignum); Labbé 1. Ausg. 12, 953-954, 2. Ausg. 17, 750-751; Harduin 8, 1594-1595; Mansi 29, 582-583. — Teilweise gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1431 cаp. 26 aus Binius und Goldast, und bei Aschbach 4, 31 Anm. 32 aus Mansi. Regest bei Aschbach 4, 480; Aschbach setzt das Schreiben in die zweite Hälfte des Dexem- ber. — Erwähnt in RTA. 9, 630 Z. 19-22. non fuit indignum, quod vestra Beatissime pater et domine reverendissime. sanctitas recessum et rupturam a fidelium de Bohemia 2 gessit molestam, prout ex bulla 3 ejusdem sanctitatis, que nobis hodie presentata existitb, clare percepimus. nam et nos tantam amaritudinem c mentis exinde concepimus, ut re vera ad plenum rescribere nequeamus. non expediebat enim hos eventus contrarios ad vestre sanctitatis auditum 2o ita precipitanter deducere, quia ipsorum significacio erat horribilis et pocius hiis com- mittenda, qui ipsis rebus continuo affuerunt, viderunt et eas corporaliter tetigerunt. ad provisionem d tanti casus tantumque obprobrium gentis fidelium abstergendum palpe- bras nostras non contraximus, imo vigilando sollerter post reversionem exercitus mox in presencia reverendissimi domini cardinalis legati electorum et principum aliorum 25 omnia remedia exquisivimus 4, que tanta celeritate fieri poterant, et tandem dietam in civitate nostra Frankfordiensi cunctis indiximus 5 super festo sancti Galli nunc preterito Okt. 16 ad providendum hiis rebus salubriter et ut hec ignominia eatholicorum aufferri et here- ticorum superbia posset contundi. in qua tamen dieta, quamvis sollempnes oratores nostros prelatos et alios haberemus, nil peractum est 7, quia quasi nullus comparuit. nec so jam aliqua salubriora sperantur in re ista remedia quam hoc sacrum Basiliense e con- cilium, quod deus omnipotens hoc tempore tribulacionis ab alto concessit et in quo omnis virtus contra hanc pestem hereticam omnisque salus et spes omnium consistit, neque alibi exquirende sunt particulares vie in rebus tam arduis, nisi ubi generalia et summa Christianorum ingenia spiritu sancto duce feliciter convenerunt. ad quod qui- 35 dem concilium manutenendum protegendum et conservandum, antequam montes transire- mus, tales provisiones fecimus s, prout nuncii dicti concilii a nobis petere voluerunt, et nichilominus illustrem principem nostrum Wilhelmum! ducem Bavarie et cum eo certos episcopos abbates et viros notabiles tune promptos fecimus illuc nostro nomine acce- dendo g quos jam ibidem sine fallo constitutos€ confidimus ", et speramus in clementis- 40 simo deo nostro, quod ibidem ad provisionem hujus tam pie et sancte rei dabitur pro- 15 a) PR scripturam. b) M extitit. c) P stelll um mentis amaritudinem. d) I add. autem. e) P stelll um con- cilium Basiliense. f) P Wihelmum ; I Guillermum. g) in R korr. aus accedendi; M accedendi. h) P sta- tutos. 1 Die vollen Titel der hier und anderwärts ange- 45 führten Konxiliensammlungen und Auskunft über ihr Verhältnis au einander findet man im Vorwort xum vorliegenden Bande. 2 Gemeint ist die Flucht des Deutschen Heeres von Taus am 14 August 1431; rgl. Bexold a. a. O. 50 3, 148 ff. 3 Vgl. S. 148. 4 Vgl. S. 138. 5 Am 26. beni. 28 August 1431 (RTA. 9 nr. 466). 6 Sigmunds Vertreter waren Bf. Peter von Augsburg und der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (RTA. 9, 630). Vgl. RTA. 9, 630. s Vgl. S. 139-141 und nrr. 109. 110 und 112. 9 Wie schr sich Sigmund in dieser Beriehung irrte, zeigt das oben S. 203 Anm. 4 und S. 204 Anm. 2 Mitgeteilte.
Strana 208
208 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1143I visio salubris et optata. quamobrem vestram sanctitatem, eui ex summi apostolatus circa officio non minus quam nobis res ille incumbunt, obsecramus in deo, quatenus ipsum Dez. 8] sacrum concilium vestra sanctitas dignetur confovere et augere sicque providere, ut illud nec dissolvatur nec ullatenus a protrahatur, quoniam ejus turbacio indubie esset tocius rei publice Christiane distractio heresumque auctio. ex adverso ipsius fomentum et confortacio profecto catholice fidei et toti Christianismo pariet remedia adoptata. et dum b deo dante cum vestra sanctitate erimus, prout deo largiente in brevi speramus, multa ardua super re ipsa cum eadem conferemus, que non minus erunt utilia, et prout confidimus, vestre sanctitati accepta, cujus personam conservare dignetur altissimus feli- citer et c longeve regiminid ecclesie sue sancte. datume etc. 5 10 Sigismundus f dei gracia Romanorum rex et semper augustus. 1431 Dc:. II 125. K. Sigmund an den Kardinallegaten Giuliano Cesarini und das Baseler Konzil: billigt ihre Absicht, in der ersten Session über Festigung und Fortsetzung des Konzils zu beraten; hat zwei gen. Konzilsgesandten Empfehlungen an den Papst mitgegeben und wird selbst Gesandte an ihn schicken; meldet seine am 25 No- 15 vember in der Kirche des heiligen Ambrosius vollzogene Krönung, den glücklichen Fortgang seines Unternehmens und seine bevorstehende Zusammenkunft mit dem Herzog von Mailand in Piacenza; beteuert seine unwandelbare Ergebenheit gegen Kirche und Konzil und malnt zum Ausharren; hofft bald zurückkehren zu können. 1431 Dezember 11 Mailand. 20 C aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 29b-30b cop. chart. coaera. Die Adresse steht über dem Text, die Kontrasignatur rechts neben der Unterschrift. Erstere ist nach amicis, letxtere nach augustus durch etc. abgekürxt; das Fehlende haben wir aus Ver- gänxt. coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 168b cop. chart. coaera mit der Uberschrift 25 Litera regie majestatis ad concilium Basiliense. Die Adresse steht unter dem Text links neben Unterschrift und Kontrasignatur. Für die Behandlung der Varianten von VBPM gilt das in nr. 124 au RMW Bemerkte. B coll. Basel Univ.-Bibl. ms. E I 1i fol. 312 ab cop. chart. coaera mit der Uberschrift Co- pia litterarum regiarum respondencium dictis ambaxiatoribus [d. i. Jakob ron Sirck und 30 Thomas Fiene, deren Instruktionen an König und Papst auf fol. 309a-312 a vorangehen; rgl. nr. 123 und S. 203 Anm. I]. Die Adresse steht awischen Uberschrift und Text. coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1548 fol. 56b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Copia cujusdam littere regis Romanorum sacro generali concilio directe. Unterschrift, Adresse und Kontrasignatur fdiese mit den Worten Et ex parte secretarii beginnend) 35 folgen okne jeden Absat: unmittelbar auf das Datum. M coll. Paris Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 123b-124b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Copia litterarum imperatoris ad sacrum concilium. Die Adresse steht xwi- schen Uberschrift und Text, die Kontrasignatur rechts neben der Unterschrift. II coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5379 fol. 49ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift So- 40 quitur epistola per regem concilio missa etc. Datum Mediolani die 11 decembris regno- rum etc. Hungarie 45 etc. Adresse, Unterschrift und Kontrasignatur sind fortgelassen. Die Vorlage ist sehr fehlerhaft. In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 21 ab cop. chart. coaera. — In Wien H. H. St. A. Handschriften nr. 276 fol. 91 cop. chart. saec. 15. — Ebenda Hofbibl. cod. ms. 4956 45 fol. 58b-59b cop. chart. coaerа. Gedruckt bei Crabbe 3, 334-335; Surius I. Ausg. 4, 326-327, 2. Ausg. 4, 740-741; Binius 4, 219; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 136-437; Coll. conc. regia 30, 799-801; Labbé I. Ausg. 12, 954-955, 2. Ausg. 17, 751�752; Harduin 8, 1595-1596; Mansi 29, 583-585. — Teilweise gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad an- 50 P a) P nullatenus. b) Pcum. c) M ad dignum regimen statt et — regimini. d) regimini — sancte om. R. c) datum etc. om. RM. I) die Unterschrift steld aaf zwei Zeilen; nach rex ist abgetcilt.
208 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1143I visio salubris et optata. quamobrem vestram sanctitatem, eui ex summi apostolatus circa officio non minus quam nobis res ille incumbunt, obsecramus in deo, quatenus ipsum Dez. 8] sacrum concilium vestra sanctitas dignetur confovere et augere sicque providere, ut illud nec dissolvatur nec ullatenus a protrahatur, quoniam ejus turbacio indubie esset tocius rei publice Christiane distractio heresumque auctio. ex adverso ipsius fomentum et confortacio profecto catholice fidei et toti Christianismo pariet remedia adoptata. et dum b deo dante cum vestra sanctitate erimus, prout deo largiente in brevi speramus, multa ardua super re ipsa cum eadem conferemus, que non minus erunt utilia, et prout confidimus, vestre sanctitati accepta, cujus personam conservare dignetur altissimus feli- citer et c longeve regiminid ecclesie sue sancte. datume etc. 5 10 Sigismundus f dei gracia Romanorum rex et semper augustus. 1431 Dc:. II 125. K. Sigmund an den Kardinallegaten Giuliano Cesarini und das Baseler Konzil: billigt ihre Absicht, in der ersten Session über Festigung und Fortsetzung des Konzils zu beraten; hat zwei gen. Konzilsgesandten Empfehlungen an den Papst mitgegeben und wird selbst Gesandte an ihn schicken; meldet seine am 25 No- 15 vember in der Kirche des heiligen Ambrosius vollzogene Krönung, den glücklichen Fortgang seines Unternehmens und seine bevorstehende Zusammenkunft mit dem Herzog von Mailand in Piacenza; beteuert seine unwandelbare Ergebenheit gegen Kirche und Konzil und malnt zum Ausharren; hofft bald zurückkehren zu können. 1431 Dezember 11 Mailand. 20 C aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 29b-30b cop. chart. coaera. Die Adresse steht über dem Text, die Kontrasignatur rechts neben der Unterschrift. Erstere ist nach amicis, letxtere nach augustus durch etc. abgekürxt; das Fehlende haben wir aus Ver- gänxt. coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 168b cop. chart. coaera mit der Uberschrift 25 Litera regie majestatis ad concilium Basiliense. Die Adresse steht unter dem Text links neben Unterschrift und Kontrasignatur. Für die Behandlung der Varianten von VBPM gilt das in nr. 124 au RMW Bemerkte. B coll. Basel Univ.-Bibl. ms. E I 1i fol. 312 ab cop. chart. coaera mit der Uberschrift Co- pia litterarum regiarum respondencium dictis ambaxiatoribus [d. i. Jakob ron Sirck und 30 Thomas Fiene, deren Instruktionen an König und Papst auf fol. 309a-312 a vorangehen; rgl. nr. 123 und S. 203 Anm. I]. Die Adresse steht awischen Uberschrift und Text. coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1548 fol. 56b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Copia cujusdam littere regis Romanorum sacro generali concilio directe. Unterschrift, Adresse und Kontrasignatur fdiese mit den Worten Et ex parte secretarii beginnend) 35 folgen okne jeden Absat: unmittelbar auf das Datum. M coll. Paris Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 123b-124b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Copia litterarum imperatoris ad sacrum concilium. Die Adresse steht xwi- schen Uberschrift und Text, die Kontrasignatur rechts neben der Unterschrift. II coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5379 fol. 49ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift So- 40 quitur epistola per regem concilio missa etc. Datum Mediolani die 11 decembris regno- rum etc. Hungarie 45 etc. Adresse, Unterschrift und Kontrasignatur sind fortgelassen. Die Vorlage ist sehr fehlerhaft. In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 21 ab cop. chart. coaera. — In Wien H. H. St. A. Handschriften nr. 276 fol. 91 cop. chart. saec. 15. — Ebenda Hofbibl. cod. ms. 4956 45 fol. 58b-59b cop. chart. coaerа. Gedruckt bei Crabbe 3, 334-335; Surius I. Ausg. 4, 326-327, 2. Ausg. 4, 740-741; Binius 4, 219; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 136-437; Coll. conc. regia 30, 799-801; Labbé I. Ausg. 12, 954-955, 2. Ausg. 17, 751�752; Harduin 8, 1595-1596; Mansi 29, 583-585. — Teilweise gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad an- 50 P a) P nullatenus. b) Pcum. c) M ad dignum regimen statt et — regimini. d) regimini — sancte om. R. c) datum etc. om. RM. I) die Unterschrift steld aaf zwei Zeilen; nach rex ist abgetcilt.
Strana 209
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 209 num 1431 cар. 31 aus Binius und Goldast, und bei Aschbach 4, 47 Anm. 12 aus 1431 Dez. II Mansi; Aschbach datiert falsch „1431 Dex. 2". Regest bei Aschbach 4, 480 (hier mit dem richtigen Datum), und bei Altmann nr. 8986. — Benutxt von Hefele a. a. O. 7, 445. Reverendissimi" ac venerandi in Christo patres et b amici carissimi sincere et grate venientes ad nos venerabiles et egregios c Jacobum de Sirch " sco- nobis dilecti. lasticum Treverensem et Thomam Fiene decretorum doctorem officialem Parisiensem oratores vestros 1 nobis gratissimos letanter suscepimus, qui diserta per ipsos coram nobis tam prudenter quam eleganter imposita ipsis legatione 2 inter cetera retulerunt 10 deliberatum esse pro sessione futura 3 tractandum de sufficienti stabilimento sacre sinodi Basiliensis et de continuacione ejusdem. que omnia nedum honesta imo verius divina esse censuimus et repulsis penitus turbationibus et animi nostri procellis conso- lati fuimus et refecti gaudio e singulari, reddentes inprimis gratias domino deo nostro, cum ipsa sacra synodus ita congregata existat, ut nullum convenientius presidium ex- 15 cogitari possit, quo navicula Petri sese ab extremis horrendisque fluctibus jam undique insultantibus tueri f neque labes g heretica deprimi mores Christianorum inprestantius reformari aut res universe ortodoxe fidei possint in melius commutari h. moxque pre- fatis i vestris oratoribus recommendatorias 4 nostras ad dominum nostrum summum pontificem dedimus sueque sanctitati res ipsius concilii commissas fecimus, quos eciam 20 ambaxiatores nostri solempnes super ea intentione e vestigio subsequentur k 5, certificantes paternitates 1 vestras, quod, quemadmodum prius omnem facultatem regnorum nostrorum personamque regiam usque ad effusionem sanguinis et mortis passionem obtulimus 6, ita semper deo cooperante ea intentione immutabili, quoad vixerimus, reperiemur et sic nos offerimus pro ecclesia sancta dei, significantes paternitatibusm vestris, quod n ipso 25 festo sancte Katerine ° proxime preterito hic ? in q Mediolano in domicilio sancti Am- Nov. 25 brosii majorum nostrorum imitando vestigia regium dyadema assumpsimus auctore do- mino nostro Jhesu Christo cum solempnitate et celebritate semper digna memoria, et 5 30 a) C Reverendissime. b) om. VPMW. c) M discretos. d) F Syrck ; P Sirecg; M Sirech ; W Schyrk. e) om. C. f) om. PH. g) GB labe. h) P tueri. i) C stellt um vestris prefatis. k) C subsequuntur. 1) C stellt um vestras paternitates. m) C stelll um vestris paternitatibus. n) om. V. o) VW add. virginis. p) hic — ve- stigia om. CB. q) om. PW. 1 Vgl. S. 147 und S. 203 Anm. I. 2 Vgl. nr. 123. Die erste Session fand am 14 Dexember 1431 35 statt. Ausführlich berichtet über sie Segovia lib. I сар. 26 (а. a. O. 2, 46-62). Vgl. Hefele a. a. O. 7, 445-446. 4 Das Empfehlungsschreiben Sigmunds für die beiden Gesandten ist in allen uns bekannt gewor- 40 denen handschriftlichen Vorlagen undatiert: Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1548 fol. 58 (bis) a und Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 124b-125a, beide cop. chart. saec. 15; Wien H. H. St. A. Handschriften nr. 276 fol. 159a cop. chart. saec. 15, und Hofbibl. 45 cod. ms. 4956 fol. 57 ab cop. chart. coaeva. Gedruckt ist es xuerst bei Crabbe 3, 333, xuletxt bei Mansi 29, 582, auch hier ohne Datum. Vgl. Altmann Nr. 8987. Aschbach 4, 480 und Hefele a. a. O. 7, 443 setxen es xu spät, ersterer in die zweite 50 Hälfte des Dexember, letxterer „gegen Ende des Jahres 1431". 5 Die Absicht Sigmunds, Gesandte an den Papst au schicken, bestand schon vor der Ankunft der Deutsche Reichstags-Akten X. Konxilsgesandtschaft. In einem Briefe aus Abbiate vom 6 Dexember 1431 dankte ihm der Herrog von Mailand für Mitteilung der Instruktion, die er sei- nen xum Papst reisenden Gesandten mitgeben wolle ; er sei ganx einverstanden damit, wüirde aber an des Königs Stelle mit der Gesandtschaft noch war- ten, bis er nur noch eine Tagereise von Rom ent- fernt stände, damit nicht dem Papst Gelegenheit gegeben werde, sich vorxusehen, si forte vellet agere in oppositum, ut maxime dubitandum est. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.) Die Ge- sandten sind auch nach Rom gereist; denn der da- mals dort weilende Pfarrer von Thorn [Andreas Pfaffendorf schrieb am obende der heiligen dri konige [Jan. 5] im 32 jare an den Hochmeister Paul von Rusdorf: des koniges sendeboten von Hun- gern werden morne hie zu Rome inreiten und, als man spricht, der konig wirt schire komen, seine krone hie zu Rome entpfoende (Königsberg Staats-A. Schbl. XXIII nr. 167 cop. chart. coaeva). 6 Durch Baptista Cicalà; vgl. nr. 123 art. 2. 27
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 209 num 1431 cар. 31 aus Binius und Goldast, und bei Aschbach 4, 47 Anm. 12 aus 1431 Dez. II Mansi; Aschbach datiert falsch „1431 Dex. 2". Regest bei Aschbach 4, 480 (hier mit dem richtigen Datum), und bei Altmann nr. 8986. — Benutxt von Hefele a. a. O. 7, 445. Reverendissimi" ac venerandi in Christo patres et b amici carissimi sincere et grate venientes ad nos venerabiles et egregios c Jacobum de Sirch " sco- nobis dilecti. lasticum Treverensem et Thomam Fiene decretorum doctorem officialem Parisiensem oratores vestros 1 nobis gratissimos letanter suscepimus, qui diserta per ipsos coram nobis tam prudenter quam eleganter imposita ipsis legatione 2 inter cetera retulerunt 10 deliberatum esse pro sessione futura 3 tractandum de sufficienti stabilimento sacre sinodi Basiliensis et de continuacione ejusdem. que omnia nedum honesta imo verius divina esse censuimus et repulsis penitus turbationibus et animi nostri procellis conso- lati fuimus et refecti gaudio e singulari, reddentes inprimis gratias domino deo nostro, cum ipsa sacra synodus ita congregata existat, ut nullum convenientius presidium ex- 15 cogitari possit, quo navicula Petri sese ab extremis horrendisque fluctibus jam undique insultantibus tueri f neque labes g heretica deprimi mores Christianorum inprestantius reformari aut res universe ortodoxe fidei possint in melius commutari h. moxque pre- fatis i vestris oratoribus recommendatorias 4 nostras ad dominum nostrum summum pontificem dedimus sueque sanctitati res ipsius concilii commissas fecimus, quos eciam 20 ambaxiatores nostri solempnes super ea intentione e vestigio subsequentur k 5, certificantes paternitates 1 vestras, quod, quemadmodum prius omnem facultatem regnorum nostrorum personamque regiam usque ad effusionem sanguinis et mortis passionem obtulimus 6, ita semper deo cooperante ea intentione immutabili, quoad vixerimus, reperiemur et sic nos offerimus pro ecclesia sancta dei, significantes paternitatibusm vestris, quod n ipso 25 festo sancte Katerine ° proxime preterito hic ? in q Mediolano in domicilio sancti Am- Nov. 25 brosii majorum nostrorum imitando vestigia regium dyadema assumpsimus auctore do- mino nostro Jhesu Christo cum solempnitate et celebritate semper digna memoria, et 5 30 a) C Reverendissime. b) om. VPMW. c) M discretos. d) F Syrck ; P Sirecg; M Sirech ; W Schyrk. e) om. C. f) om. PH. g) GB labe. h) P tueri. i) C stellt um vestris prefatis. k) C subsequuntur. 1) C stellt um vestras paternitates. m) C stelll um vestris paternitatibus. n) om. V. o) VW add. virginis. p) hic — ve- stigia om. CB. q) om. PW. 1 Vgl. S. 147 und S. 203 Anm. I. 2 Vgl. nr. 123. Die erste Session fand am 14 Dexember 1431 35 statt. Ausführlich berichtet über sie Segovia lib. I сар. 26 (а. a. O. 2, 46-62). Vgl. Hefele a. a. O. 7, 445-446. 4 Das Empfehlungsschreiben Sigmunds für die beiden Gesandten ist in allen uns bekannt gewor- 40 denen handschriftlichen Vorlagen undatiert: Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1548 fol. 58 (bis) a und Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 124b-125a, beide cop. chart. saec. 15; Wien H. H. St. A. Handschriften nr. 276 fol. 159a cop. chart. saec. 15, und Hofbibl. 45 cod. ms. 4956 fol. 57 ab cop. chart. coaeva. Gedruckt ist es xuerst bei Crabbe 3, 333, xuletxt bei Mansi 29, 582, auch hier ohne Datum. Vgl. Altmann Nr. 8987. Aschbach 4, 480 und Hefele a. a. O. 7, 443 setxen es xu spät, ersterer in die zweite 50 Hälfte des Dexember, letxterer „gegen Ende des Jahres 1431". 5 Die Absicht Sigmunds, Gesandte an den Papst au schicken, bestand schon vor der Ankunft der Deutsche Reichstags-Akten X. Konxilsgesandtschaft. In einem Briefe aus Abbiate vom 6 Dexember 1431 dankte ihm der Herrog von Mailand für Mitteilung der Instruktion, die er sei- nen xum Papst reisenden Gesandten mitgeben wolle ; er sei ganx einverstanden damit, wüirde aber an des Königs Stelle mit der Gesandtschaft noch war- ten, bis er nur noch eine Tagereise von Rom ent- fernt stände, damit nicht dem Papst Gelegenheit gegeben werde, sich vorxusehen, si forte vellet agere in oppositum, ut maxime dubitandum est. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.) Die Ge- sandten sind auch nach Rom gereist; denn der da- mals dort weilende Pfarrer von Thorn [Andreas Pfaffendorf schrieb am obende der heiligen dri konige [Jan. 5] im 32 jare an den Hochmeister Paul von Rusdorf: des koniges sendeboten von Hun- gern werden morne hie zu Rome inreiten und, als man spricht, der konig wirt schire komen, seine krone hie zu Rome entpfoende (Königsberg Staats-A. Schbl. XXIII nr. 167 cop. chart. coaeva). 6 Durch Baptista Cicalà; vgl. nr. 123 art. 2. 27
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210 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 131 Dez.I in rebus secundis illius gracia feliciter prosperamur, accincti a septimana instanti i ad conventionem cum filio nostro carissimo duce Mediolani in Placencia pro transitu nostro versus Romam celebrandam b, prout vobis quidquit ibidem conclusum fuerit ilico de- scripturi sumus. in singulis autem, que per oratores vestros petita sunt, ita nos apud sanctitatem domini nostri, dum secum fuerimus (prout in brevi speramus), et alios 5 quoscunque et ubicunque pure acc fideliter exhibebimus, quod sancta mater ecclesia, quam devote veneramur et semper venerabimur, in nobis senciet integerrimum advoca- tum et filium et ipsius concilii, quod eandem representat ecclesiam, deffensorem et ultroneum promotorem d, obsecrantes paternitatese vestras in visceribus Jhesu Christi, ut in hoc sancto velitis perseverare proposito et, si qui emulorum dei et Christianismi 10 in pejus debachancium fortasse ad protractionem seu dissolucionem ipsius concilii cona- rentur intendere 2, illos velitis tamquam membra putrida precidere, ne corpus f inficiant, ad hocque solerter eniti, ut ipsum concilium omnino solidetur et accurratissime foveatur; nam ex ejus dissolutione aut induciis (quas deus g avertat) non videremus " nisi eccle- siam dei in totalem interitum et condicionem pessimam ruituram. quibus omnibus per 15 hoc sacrum concilium, quod deus hoc tempore tribulationis ab alto concessit et in quo omnis virtus omnisque spes Christianorum ad extirpandas hereses repellendaque vicia et omnes rugas ecclesie abstergendas plene consistit, fiet provisio adoptata; ad quod eciam deo dante cito et feliciter reverti speramus desiderio magno incensi, ut, sicut in Constanciensi concilio vidimus gregem dominicum antea misere dispersum in unius 20 pastoris obedienciam convenire, ita in presenti Basiliensi concilio ipsius uniti gregis reformationem videre possimus. oramus, ut hoc i nobis velit concedere rex eter- nus. datum Mediolani die undecima mensis decembris regnorum nostrorum anno Hungarie k 45 Romanorum 221 et Bohemie 12. [supra] Reverendissimo in Christo patri Sigismundus q dei gracia Romanorum 25 domino Juliano cardinali sancti Angeli rex semper augustus ac Hungarie Bo- presidenti venerandisque patribusm prelatis hemie etc. rex r. ac n ceteris ° in sacro generali » Basiliensi concilio congregatis amicis nostris carissimis et sincere grateque dilectis. 1431 Dez. II Ad mandatum domini s regis Caspar Sligk t. 30 1431 Dez. 18 126. Papst Eugen IV an K. Sigmund 3: teilt ihm mit, daß er das Baseler Konzil auf- gelöst und ein neues, nach anderthalb Jahren zu haltendes nach Bologna berufen a) Pattamen, korr. aus accincti. b) VPM celebrando. c) VPMW et. d) V protectorem. e) B paternitatem ve- stram; P p. v. f) W add. sanum. g) om. C. h) VPMH videmus. i) add. em.; om. CYBPMW. k) BM add. etc. 1) M 21. m) om. M. n) Vet. o) M add. dominis. p) om. C. q) die Unterschrift des Königs steht anf 35 zwei Zeilen; nach Romanorum ist abgeteilt. r) om. P. s) om. M. t) V Schlick; P Sligli. 1 Vgl. nr. 118. 2 Vgl. nr. 123 art. 6. 3 Nach der Cronica di Bologna (Muratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 641-642) ist die Bulle — natürlich mutatis mutandis — auch dem Herxog von Mai- land und überhaupt allen weltlichen und geistlichen Herren der Christenheit wugesandt worden. Uns sind nur Abschriften der an Erxbf. Peter von Genua und Bf. Ibletus de Fieschi von Vercelli gerichteten Bullen bekannt geworden, erstere gedr. bei Martène 8, 43-44 „ ex ms. domini Chauvelin“, d. i. aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 12 100 fol. 118b�119a cop. chart. saec. 15, und dann bei Mansi 30, 71-72, letxtere in Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 58a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Bulla clausa missa singulis episcopis per dominum nostrum pa- pam super dissolucione, et maxime domino episcopo Vercellensi. Die Anxianen und der päpstliche Gou- 40 verneur von Bologna erhielten je ein mit Bleibulle verschlossenes Exemplar am 4 Januar 1432 (Muratori a. a. O.). Diejenigen Bullen dagegen, die, laut einem Briefe des Johannes Nider an Ragusa vom 29 Ja- nuar 1432 (Ragusa a. a. O. 1, 176-177), von päpst- 45 lichen Sendlingen in Nürnberg und Umgegend in der xweiten Hälfte des Januar verbreitet wurden, werden nicht mit der vorliegenden, sondern mit der „ Quoniam alto“ beginnenden vom gleichen Tage (vgl. S. 147 Anm. 3) identisch gewesen sein. 50
210 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 131 Dez.I in rebus secundis illius gracia feliciter prosperamur, accincti a septimana instanti i ad conventionem cum filio nostro carissimo duce Mediolani in Placencia pro transitu nostro versus Romam celebrandam b, prout vobis quidquit ibidem conclusum fuerit ilico de- scripturi sumus. in singulis autem, que per oratores vestros petita sunt, ita nos apud sanctitatem domini nostri, dum secum fuerimus (prout in brevi speramus), et alios 5 quoscunque et ubicunque pure acc fideliter exhibebimus, quod sancta mater ecclesia, quam devote veneramur et semper venerabimur, in nobis senciet integerrimum advoca- tum et filium et ipsius concilii, quod eandem representat ecclesiam, deffensorem et ultroneum promotorem d, obsecrantes paternitatese vestras in visceribus Jhesu Christi, ut in hoc sancto velitis perseverare proposito et, si qui emulorum dei et Christianismi 10 in pejus debachancium fortasse ad protractionem seu dissolucionem ipsius concilii cona- rentur intendere 2, illos velitis tamquam membra putrida precidere, ne corpus f inficiant, ad hocque solerter eniti, ut ipsum concilium omnino solidetur et accurratissime foveatur; nam ex ejus dissolutione aut induciis (quas deus g avertat) non videremus " nisi eccle- siam dei in totalem interitum et condicionem pessimam ruituram. quibus omnibus per 15 hoc sacrum concilium, quod deus hoc tempore tribulationis ab alto concessit et in quo omnis virtus omnisque spes Christianorum ad extirpandas hereses repellendaque vicia et omnes rugas ecclesie abstergendas plene consistit, fiet provisio adoptata; ad quod eciam deo dante cito et feliciter reverti speramus desiderio magno incensi, ut, sicut in Constanciensi concilio vidimus gregem dominicum antea misere dispersum in unius 20 pastoris obedienciam convenire, ita in presenti Basiliensi concilio ipsius uniti gregis reformationem videre possimus. oramus, ut hoc i nobis velit concedere rex eter- nus. datum Mediolani die undecima mensis decembris regnorum nostrorum anno Hungarie k 45 Romanorum 221 et Bohemie 12. [supra] Reverendissimo in Christo patri Sigismundus q dei gracia Romanorum 25 domino Juliano cardinali sancti Angeli rex semper augustus ac Hungarie Bo- presidenti venerandisque patribusm prelatis hemie etc. rex r. ac n ceteris ° in sacro generali » Basiliensi concilio congregatis amicis nostris carissimis et sincere grateque dilectis. 1431 Dez. II Ad mandatum domini s regis Caspar Sligk t. 30 1431 Dez. 18 126. Papst Eugen IV an K. Sigmund 3: teilt ihm mit, daß er das Baseler Konzil auf- gelöst und ein neues, nach anderthalb Jahren zu haltendes nach Bologna berufen a) Pattamen, korr. aus accincti. b) VPM celebrando. c) VPMW et. d) V protectorem. e) B paternitatem ve- stram; P p. v. f) W add. sanum. g) om. C. h) VPMH videmus. i) add. em.; om. CYBPMW. k) BM add. etc. 1) M 21. m) om. M. n) Vet. o) M add. dominis. p) om. C. q) die Unterschrift des Königs steht anf 35 zwei Zeilen; nach Romanorum ist abgeteilt. r) om. P. s) om. M. t) V Schlick; P Sligli. 1 Vgl. nr. 118. 2 Vgl. nr. 123 art. 6. 3 Nach der Cronica di Bologna (Muratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 641-642) ist die Bulle — natürlich mutatis mutandis — auch dem Herxog von Mai- land und überhaupt allen weltlichen und geistlichen Herren der Christenheit wugesandt worden. Uns sind nur Abschriften der an Erxbf. Peter von Genua und Bf. Ibletus de Fieschi von Vercelli gerichteten Bullen bekannt geworden, erstere gedr. bei Martène 8, 43-44 „ ex ms. domini Chauvelin“, d. i. aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 12 100 fol. 118b�119a cop. chart. saec. 15, und dann bei Mansi 30, 71-72, letxtere in Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 58a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Bulla clausa missa singulis episcopis per dominum nostrum pa- pam super dissolucione, et maxime domino episcopo Vercellensi. Die Anxianen und der päpstliche Gou- 40 verneur von Bologna erhielten je ein mit Bleibulle verschlossenes Exemplar am 4 Januar 1432 (Muratori a. a. O.). Diejenigen Bullen dagegen, die, laut einem Briefe des Johannes Nider an Ragusa vom 29 Ja- nuar 1432 (Ragusa a. a. O. 1, 176-177), von päpst- 45 lichen Sendlingen in Nürnberg und Umgegend in der xweiten Hälfte des Januar verbreitet wurden, werden nicht mit der vorliegenden, sondern mit der „ Quoniam alto“ beginnenden vom gleichen Tage (vgl. S. 147 Anm. 3) identisch gewesen sein. 50
Strana 211
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 211 habe; bittet ihn, den Griechischen Kaiser und den Patriarchen von Konstantinopel zum Besuche des letzteren zu veranlassen; stellt nähere Informationen durch eine Gesandtschaft in Aussicht. 1431 Dezember 18 Rom. 1431 Dez. 18 10 15 20 25 E aus Erlangen Univ.-Bibl. cod. 680 fol. 215a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Se- quitur bulla pape, qua scribit Romanorum regi de revocacione concilii Basiliensis. M coll. Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 175b-176 a cop. chart. coaeva, schr fehlerhaft. O coll. ebenda cod. lat. 1250 fol. 183b cop. chart. coaeva. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 4268 fol. 52ab cop. chart. coaera mit der Uberschrift In- sinuacio revocationis concilii. coll. ebenda cod. ms. 5379 fol. 54 ab cop. chart. coaera mit der Uberschrift Aliam epi- V stolam [auf fol. 52b-54a geht die Bulle „Quoniam alto“ rom 18 Der. 1431 rorher] super dicta revocacione [V revocacionem] per dominum papam transmissam. In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 55b-56a cop. chart. coaeva. — In London British Mus. Cotton, Cleopatra C IV fol. 207ab cop. chart. sacc. 15. — Ebenda Cotton, Cleopatra E III fol. 64b-65a cop. chart. coaeva. — Ebenda Harley nr. 826 fol. 7b cop. chart. coacva. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 66 ab cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. lat. 15.626 fol. 20b-21 a cop. chart. coaeva. — Ebenda Bibl. Mazarine ms. ur. 1684 fol. 90b-91a und fol. 125b�126b, beide cop. chart. saec. 15. — In Rom Bibl. Barberini ms. XXX 145 fol. 25a (von hinten gerählt) cop. chart. saec. 17 aus einem uns unbe- kannt gebliebenen cod. 2992 des Vatik. Archirs. — Ebenda Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 57b-58 a cop. chart. saec. 15; rgl. Haller a. a. O. 2, 23 Z. 1-4. Gedruckt bei Crabbe 3, 320; Surius I. Ausg. 4, 312-313, 2. Ausg. 4, 726-727; Binius 4, 210; Coll. conc. regia 30, 778-779; Labbé I. Ausg. 12, 940-941, 2. Ausg. 17, 736- 737; Harduin 8, 1581-1582; Mansi 29, 568-569; Linig, Spicileg. eccles. I, 667 ohne Quellenangabe. — Teilireise gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad “ num 1431 cаp. 26 aus Binius, und bei Cecconi, Studi storici sul concilio di Firenre I Doc. nr. IX aus Crabbe und dem cod. Reginae 1017 der Vatik. Bibliothek. Im Ausxuge bei Segoria lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, 80-81). — Erwähnt von Martène 8, 56; Mansi 30, 80; Aschbach 4, 31 Anm. 31; Zhishman, Die Unionsverhandlungen zwi- schen der Orientalischen und Römischen Kirche seit dem Anfange des 15 Jahrhunderts bis rum Konril von Ferrara S. 36 (mit dem falschen Datum „Der. 28“); Hefele a. a. O. 7, 450. 30 Eugenius episcopus a servus b servorum dei karissimoc in Christo filio Sigismundo Romanorum Ungarie etd Bohemie regi illustri salutem et apostolicam benedictio- 35 nem. cum pastorali officio, cui disponente domino presidemus, et sedis apostolice auctoritati nihil magis convenire putaremus quam tota mente f incumbere et efficaciter prosequi, ut persone ecclesiastice per semitam Jhesu Christi incedentes abjectis illece- bris cum sinceritate religionis s et fidei vitam honestam ducerent et deoh, prout pro- fessi sunt, se ipsos i effectibus k dedicarent, dilecto filio nostro! Juliano sancti Angeli 40 diacono cardinali sedis m apostolice legato de venerabilium fratrum nostrorum consilio" per nostras certi tenoris ° litteras 1 dedimus ? in mandatis, ut ad civitatem Basiliensem acce- deret et ibidem, si prelatorum congregacio facta esset, nostro et Romane ecclesie nomine presideret et, quantum in eo esset, reformacionem cleri heresum exstirpacionem ac pacem et salutem" fidelium procuraret. verum licet in proposito constantes simusr et pute- 45 mus s concilii celebracionem necessariam esse, tamen certis racionabilibus causis inducti in cedula2 presentibus interclusa denotatis de eorundem fratrum consilio hujusmodi a) om. EW. b) om. M. c) W clarissimo. d) et Bohemie om. V; add. etc. e) E auctoritate. f) E add. inten- dere. g) E religione et fide statt religionis et fidei. h) om. E. i) W ipsum; OW add. veris; V add. totis. k) EV affectibus. 1) om. W. m) E sedi. n) E concilio. o) E tenorum. p) W dederimus. q) salutem — putemus om. F. r) W sumus. s) H putamus. t) om. W. 50 1 Vgl. S. 137 Anm. 3. 2 Von dieser cedula ist uns nur cine handschrift- liche Vorlage bekannt geworden: Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 58a-59a cop. chart. coaera 55 mit der Uberschrift Effectus litterarum apostolica- rum super assignacione loci pro celebracione con- cilii generalis, prout in eisdem litteris [d. i. in der Bulle „Quoniam alto“ vom 18 De:. 143I] plenius continetur. 27*
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 211 habe; bittet ihn, den Griechischen Kaiser und den Patriarchen von Konstantinopel zum Besuche des letzteren zu veranlassen; stellt nähere Informationen durch eine Gesandtschaft in Aussicht. 1431 Dezember 18 Rom. 1431 Dez. 18 10 15 20 25 E aus Erlangen Univ.-Bibl. cod. 680 fol. 215a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Se- quitur bulla pape, qua scribit Romanorum regi de revocacione concilii Basiliensis. M coll. Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 175b-176 a cop. chart. coaeva, schr fehlerhaft. O coll. ebenda cod. lat. 1250 fol. 183b cop. chart. coaeva. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 4268 fol. 52ab cop. chart. coaera mit der Uberschrift In- sinuacio revocationis concilii. coll. ebenda cod. ms. 5379 fol. 54 ab cop. chart. coaera mit der Uberschrift Aliam epi- V stolam [auf fol. 52b-54a geht die Bulle „Quoniam alto“ rom 18 Der. 1431 rorher] super dicta revocacione [V revocacionem] per dominum papam transmissam. In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 55b-56a cop. chart. coaeva. — In London British Mus. Cotton, Cleopatra C IV fol. 207ab cop. chart. sacc. 15. — Ebenda Cotton, Cleopatra E III fol. 64b-65a cop. chart. coaeva. — Ebenda Harley nr. 826 fol. 7b cop. chart. coacva. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 66 ab cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. lat. 15.626 fol. 20b-21 a cop. chart. coaeva. — Ebenda Bibl. Mazarine ms. ur. 1684 fol. 90b-91a und fol. 125b�126b, beide cop. chart. saec. 15. — In Rom Bibl. Barberini ms. XXX 145 fol. 25a (von hinten gerählt) cop. chart. saec. 17 aus einem uns unbe- kannt gebliebenen cod. 2992 des Vatik. Archirs. — Ebenda Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 57b-58 a cop. chart. saec. 15; rgl. Haller a. a. O. 2, 23 Z. 1-4. Gedruckt bei Crabbe 3, 320; Surius I. Ausg. 4, 312-313, 2. Ausg. 4, 726-727; Binius 4, 210; Coll. conc. regia 30, 778-779; Labbé I. Ausg. 12, 940-941, 2. Ausg. 17, 736- 737; Harduin 8, 1581-1582; Mansi 29, 568-569; Linig, Spicileg. eccles. I, 667 ohne Quellenangabe. — Teilireise gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad “ num 1431 cаp. 26 aus Binius, und bei Cecconi, Studi storici sul concilio di Firenre I Doc. nr. IX aus Crabbe und dem cod. Reginae 1017 der Vatik. Bibliothek. Im Ausxuge bei Segoria lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, 80-81). — Erwähnt von Martène 8, 56; Mansi 30, 80; Aschbach 4, 31 Anm. 31; Zhishman, Die Unionsverhandlungen zwi- schen der Orientalischen und Römischen Kirche seit dem Anfange des 15 Jahrhunderts bis rum Konril von Ferrara S. 36 (mit dem falschen Datum „Der. 28“); Hefele a. a. O. 7, 450. 30 Eugenius episcopus a servus b servorum dei karissimoc in Christo filio Sigismundo Romanorum Ungarie etd Bohemie regi illustri salutem et apostolicam benedictio- 35 nem. cum pastorali officio, cui disponente domino presidemus, et sedis apostolice auctoritati nihil magis convenire putaremus quam tota mente f incumbere et efficaciter prosequi, ut persone ecclesiastice per semitam Jhesu Christi incedentes abjectis illece- bris cum sinceritate religionis s et fidei vitam honestam ducerent et deoh, prout pro- fessi sunt, se ipsos i effectibus k dedicarent, dilecto filio nostro! Juliano sancti Angeli 40 diacono cardinali sedis m apostolice legato de venerabilium fratrum nostrorum consilio" per nostras certi tenoris ° litteras 1 dedimus ? in mandatis, ut ad civitatem Basiliensem acce- deret et ibidem, si prelatorum congregacio facta esset, nostro et Romane ecclesie nomine presideret et, quantum in eo esset, reformacionem cleri heresum exstirpacionem ac pacem et salutem" fidelium procuraret. verum licet in proposito constantes simusr et pute- 45 mus s concilii celebracionem necessariam esse, tamen certis racionabilibus causis inducti in cedula2 presentibus interclusa denotatis de eorundem fratrum consilio hujusmodi a) om. EW. b) om. M. c) W clarissimo. d) et Bohemie om. V; add. etc. e) E auctoritate. f) E add. inten- dere. g) E religione et fide statt religionis et fidei. h) om. E. i) W ipsum; OW add. veris; V add. totis. k) EV affectibus. 1) om. W. m) E sedi. n) E concilio. o) E tenorum. p) W dederimus. q) salutem — putemus om. F. r) W sumus. s) H putamus. t) om. W. 50 1 Vgl. S. 137 Anm. 3. 2 Von dieser cedula ist uns nur cine handschrift- liche Vorlage bekannt geworden: Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 58a-59a cop. chart. coaera 55 mit der Uberschrift Effectus litterarum apostolica- rum super assignacione loci pro celebracione con- cilii generalis, prout in eisdem litteris [d. i. in der Bulle „Quoniam alto“ vom 18 De:. 143I] plenius continetur. 27*
Strana 212
212 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Dez. 18 concilium, si quod congregatum videatur, dissolvendum esse mandavimus et juxta tenorem dicte cedule dissolvimus et in civitate nostra Bononiensib usque ad annum cum dimidio a die dissolucionis hujusmodi computandum celebrandum“ esse decrevi- mus. que tibi precipue significare voluimus, quia ante omnes principes fidei defensores et fidelium pacem ac statum ecclesie et conservacionem auctoritatis nostre et sedis aposto- lice procurare debes, serenitatem tuam rogantes ut, si pro ardore tue regie devocionis et pro tua sapiencia aliqua avisamenta excogitasti et interea eciam excogitaturus " es ad pacem fidelium Christiane religionis statum et honorem ecclesief pertinentia, ea suo tempore per tuos oratores exponere placeat. et quia inter cetera in dicto concilio agi- tanda Grecorum reductio tractanda g est, precamur ex corde clementiam et serenitatem to tuam, ut karissimum in Christo filium nostrum Johannem Romeorum imperatorem illu- strem h et venerabilem fratrem Joseph a Grecis patriarcham Constantinopolitanum i nun- cupatum per litteras et oratores tuos incitare k velis, ut, quemadmodum suis litteris et nunciis nobis 1 promiserunt 1, oratores suos cum plena potestate ad concilium hujus- modim transmittant 2. super quibus et certis aliis ardua nostra et Romane ecclesie ne- 15 gocia concernentibus ad sublimitatem tuam solempnem ambasiatam destinavimus ", que o de omnibus, presertim de ardenti desiderio nostro circa fidelium pacem procurandam eandem tuam sublimitatem nostro nomine cercius et particularius informabit. quod autem ad nos attinet p, fili karissime, ita nostras cogitaciones nostrosque conatus in hoc sanctis- simum opus deo auctore personaliter conferemus, ut q nihil in nostro pontificatu huic r 20 dei s cause preposuisse t videamur. datum Rome apud sanctum Petrum anno incar- nacionis domini “ 1431 v 15 kalendas januarii pontificatus nostri anno primo w. 11432 127. Das Baseler Konzil an K. Sigmund 3: dankt ihm für seinen Brief 4; teilt ihm mit, Anf. daß der päpstliche Thesaurar Bischof [Daniel] von Parenzo 5 ein angeblich aposto- Jan.] lisches Schreiben 6 überreicht habe, in dem entgegen den Versicherungen, die der Bi-25 schof kurz vorher mehreren Konzilsmitgliedern gegeben habe", die Auflösung des Konzils ausgesprochen und ein neues, nach anderthalb Jahren zu haltendes nach Bologna berufen werde; erklärt, daß es sich der Auflösung mit allen Kräften widersetzen werde; winscht, daß der König nach Basel komme und sich hier wie einst in Konstanz an der Ausrottung der Ketzerei, der Kirchenreform und der Friedens- so stiftung in der Christenheit beteilige; bittet ihn, geeignete Maßregeln zur Verhütung der Auflösung zu ergreifen und den Konzilsprotektor Hzg. Wilhelm von Baiern und die Deutschen Prälaten zur Beschleunigung ihrer Reise nach Basel aufzufor- dern; wird binnen kurzem Gesandte an den König schicken. [1432 Anfang Januar Basel 9. 7 1431 Dez. 18 35 a) E quidem. b) W Romanensi. c) om. E. d) EMO cogitaturus. e) om. W. f) om. MO. g) E stellt um est tractanda. h) om. E. i) E Constantinopalitanum. k) W incitari. I) om. MWV. m) om. O. n) M destina- mus. o) E qui. p) Epertinet. q) I ac. r) V hujusmodi causas statt huic — cause. s) E dicte. t) WV proposuisse. u) WV dominice. v) F 1432. w) V add. etc. 1 Näheres dariiber teilt Eugen in der Bulle „ Quo- niam alto“ mit (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 73-74). Vgl. auch Cecconi, Studi sto- rici sul concilio di Firenxe I, 15-17; 36; 59-61. 2 Denselben Wunsch hatte das Konxil durch Ja- kob r. Sirck und Thomas Fiene äußern lassen; rgl. nr. 123 art. 13. 3 Die Antwort Sigmunds auf diesen Brief ist unsere nr. 135. 4 nr. 125. 5 Vgl. S. 146-147. 6 Dies dürfte die Bulle „Quoniam alto“ rom 12 No- 40 rember 1431 sein. Vgl. S. 146 Anm. 5. Vgl. S. 147 Anm. I. 8 Vgl. S. 203 Anm. 4 und S. 204 Anm. 2. 9 Die zeitlichen Grenxen des Briefes werden be- stimmt cinerseits durch die Erwähnung der am 45 29 Dezember 1431 gegebenen Versicherungen des Bischofs von Parenzo andererseits durch die Nicht- erwähnung der Abreise des Bischofs von Basel nach Straßburg, die frühestens am 8., spätestens am 12 Januar 1432 erfolgt ist (agl. Segovia lib. 2 cap. 2 50 a. a. O. 2, 66).
212 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1431 Dez. 18 concilium, si quod congregatum videatur, dissolvendum esse mandavimus et juxta tenorem dicte cedule dissolvimus et in civitate nostra Bononiensib usque ad annum cum dimidio a die dissolucionis hujusmodi computandum celebrandum“ esse decrevi- mus. que tibi precipue significare voluimus, quia ante omnes principes fidei defensores et fidelium pacem ac statum ecclesie et conservacionem auctoritatis nostre et sedis aposto- lice procurare debes, serenitatem tuam rogantes ut, si pro ardore tue regie devocionis et pro tua sapiencia aliqua avisamenta excogitasti et interea eciam excogitaturus " es ad pacem fidelium Christiane religionis statum et honorem ecclesief pertinentia, ea suo tempore per tuos oratores exponere placeat. et quia inter cetera in dicto concilio agi- tanda Grecorum reductio tractanda g est, precamur ex corde clementiam et serenitatem to tuam, ut karissimum in Christo filium nostrum Johannem Romeorum imperatorem illu- strem h et venerabilem fratrem Joseph a Grecis patriarcham Constantinopolitanum i nun- cupatum per litteras et oratores tuos incitare k velis, ut, quemadmodum suis litteris et nunciis nobis 1 promiserunt 1, oratores suos cum plena potestate ad concilium hujus- modim transmittant 2. super quibus et certis aliis ardua nostra et Romane ecclesie ne- 15 gocia concernentibus ad sublimitatem tuam solempnem ambasiatam destinavimus ", que o de omnibus, presertim de ardenti desiderio nostro circa fidelium pacem procurandam eandem tuam sublimitatem nostro nomine cercius et particularius informabit. quod autem ad nos attinet p, fili karissime, ita nostras cogitaciones nostrosque conatus in hoc sanctis- simum opus deo auctore personaliter conferemus, ut q nihil in nostro pontificatu huic r 20 dei s cause preposuisse t videamur. datum Rome apud sanctum Petrum anno incar- nacionis domini “ 1431 v 15 kalendas januarii pontificatus nostri anno primo w. 11432 127. Das Baseler Konzil an K. Sigmund 3: dankt ihm für seinen Brief 4; teilt ihm mit, Anf. daß der päpstliche Thesaurar Bischof [Daniel] von Parenzo 5 ein angeblich aposto- Jan.] lisches Schreiben 6 überreicht habe, in dem entgegen den Versicherungen, die der Bi-25 schof kurz vorher mehreren Konzilsmitgliedern gegeben habe", die Auflösung des Konzils ausgesprochen und ein neues, nach anderthalb Jahren zu haltendes nach Bologna berufen werde; erklärt, daß es sich der Auflösung mit allen Kräften widersetzen werde; winscht, daß der König nach Basel komme und sich hier wie einst in Konstanz an der Ausrottung der Ketzerei, der Kirchenreform und der Friedens- so stiftung in der Christenheit beteilige; bittet ihn, geeignete Maßregeln zur Verhütung der Auflösung zu ergreifen und den Konzilsprotektor Hzg. Wilhelm von Baiern und die Deutschen Prälaten zur Beschleunigung ihrer Reise nach Basel aufzufor- dern; wird binnen kurzem Gesandte an den König schicken. [1432 Anfang Januar Basel 9. 7 1431 Dez. 18 35 a) E quidem. b) W Romanensi. c) om. E. d) EMO cogitaturus. e) om. W. f) om. MO. g) E stellt um est tractanda. h) om. E. i) E Constantinopalitanum. k) W incitari. I) om. MWV. m) om. O. n) M destina- mus. o) E qui. p) Epertinet. q) I ac. r) V hujusmodi causas statt huic — cause. s) E dicte. t) WV proposuisse. u) WV dominice. v) F 1432. w) V add. etc. 1 Näheres dariiber teilt Eugen in der Bulle „ Quo- niam alto“ mit (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 73-74). Vgl. auch Cecconi, Studi sto- rici sul concilio di Firenxe I, 15-17; 36; 59-61. 2 Denselben Wunsch hatte das Konxil durch Ja- kob r. Sirck und Thomas Fiene äußern lassen; rgl. nr. 123 art. 13. 3 Die Antwort Sigmunds auf diesen Brief ist unsere nr. 135. 4 nr. 125. 5 Vgl. S. 146-147. 6 Dies dürfte die Bulle „Quoniam alto“ rom 12 No- 40 rember 1431 sein. Vgl. S. 146 Anm. 5. Vgl. S. 147 Anm. I. 8 Vgl. S. 203 Anm. 4 und S. 204 Anm. 2. 9 Die zeitlichen Grenxen des Briefes werden be- stimmt cinerseits durch die Erwähnung der am 45 29 Dezember 1431 gegebenen Versicherungen des Bischofs von Parenzo andererseits durch die Nicht- erwähnung der Abreise des Bischofs von Basel nach Straßburg, die frühestens am 8., spätestens am 12 Januar 1432 erfolgt ist (agl. Segovia lib. 2 cap. 2 50 a. a. O. 2, 66).
Strana 213
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 213 Aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 62 ab cop. chart. coaeva. In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 50b -51a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. lat. 12100 fol. 116a-117a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. lat. 15626 fol. 25b�26 a cop. chart. coaevа. Gedruckt bei Martène 8, 53-54 (aus unserer Vorlage) und bei Mansi 30, 78-79. — Im Ausxuge bei Segovia lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, 79) und bei Aschbach 4, 38 Anm. 43. — Vgl. Hefele a. a. O. 7, 451. [1432 Anf. Jan.] 10 128. K. Sigmund an Papst Eugen IV: hat heute die päpstliche Bulle erhalten, durch die ihm die Auflösung des Baseler Konzils notifiziert wird; ist bestürzt darüber; schickt inliegend eine Denkschrift, in der die Folgen der Auflösung und die Gründe, auf die der Papst sich stützt, erörtert werden; bittet dringend um Widerruf der 1432 Bulle, besonders im Hinblick auf die Lage der Kirche in Deutschland. Лапиаr 9 Ріасеnzа 1. 1432 Jan. 9 20 25 30 35 40 45 50 P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 32 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur littera domini imperatoris missa domino nostro pape super eo, quia significare fecit sibi dissolucionem concilii Basiliensis. Der Schreiber unserer Vorlage ist der da- mals in der Kanzlei des Konrilsnotars Pierre Brunet beschäftigte Domherr von Douai Alexandre Le Maire, wie die Vergleichung der Schriftriige mit denjenigen einer Ab- schrift des Dekretes „De Judeis et neofitis“ lehrt, die auf fol. 116b-117b steht und von Brunet selbst als von Le Maire herrührend bezeichnet wird. Unterschrift und Kontra- signatur sind hier und in RMC weggelassen; wir haben sie aus D ergänxt. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 59ab cop. chart. saec. 15 mit der rubri- xierten Uberschrift Tenor litterarum dicti domini regis ad ipsum super premissis. Uber dieser Uberschrift steht noch eine andere, auch rubrixierte: Rescripta et avisamenta missa domino nostro pape per dominum imperatorem super facto reparacionis noviter indicte [Vorl. novi indice] dissolucionis sacri concilii Basiliensis. Für die Behandlung der Varianten von RMCD gilt das in nr. 124 au RMW Bemerkte. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 23 Z. 11-17 und Z. 35-37. M coll. Paris Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 126b-127a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Littera responsiva imperatoris ad inmediate precedentem litteram domini nostri pape super dissolucione concilii [vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 126]. C coll. München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 178 ab cop. chart. saec. 15, schr mangelhaft. D coll. ebenda cod. lat. 1250 fol. 188 ab cop. chart. coaera. Die Unterschrift steht links neben der Kontrasignatur. In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 7b-8a cop. chart. coaera; im Datum die 29 januarii. — Ebenda Cotton, Cleopatra C IV fol. 206 a-207a cop. chart. saec. 15 mit dem Datum Placencie die 10 mensis januarii regnorum etc. — Ebenda Cotton, Cleo- patra E III fol. 65a cop. chart. coaera; im Datum „Hung. ctc. 40“. — In Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 111 ab cop. chart. coaeva mit dem Datum Placencie die 10 mensis januarii regnorum etc. Unterschrift Sanctitatis vestre filius Sigismundus. Die Kontrasignatur ist weggelassen. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4268 fol. 54ab cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5116 fol. 375b cop. chart. coaera ohne Datum. — Ebenda cod. ms. 5379 fol. 55a cop. chart. coaeva; im Datum die 4 januarii. — Ebenda cod. ms. 5393 fol. 149ab cop. chart. coacva. Gedruckt bei Crabbe 3, 335; Surius I. Ausg. 4, 327-328, 2. Ausg. 4, 741-742; Binius 4, 219-220; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones ctc. 3, 427 mit der falschen Zählung „Hung. 47 Rom. 23 Boh. 13"; Coll. conc. regia 30, 801-803; Labbé I. Ausg. 12, 955-956, 2. Ausg. 17, 752-753; Harduin 8, 1596-1597; Lünig, Spicileg. eccles. I, 248-249; Mansi 29, 585-586. Im Ausxuge bei Segovia lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, 81-82). — Regest bei Aschbach 4, 480 (vgl. 4, 39 Anm. 46; 4, 57 Anm. 1; 4, 185 Anm. 5) und bei Altmann nr. 9003, der cine vom 10 Januar 1432 datierte Abschrift im Königsberger Staats-A. erwähnt. — Benutxt von Raynald, Ann. eccles. ad annum 1432 cap. I und von Zhishman a. a. O. S. 37. 15 55 1 Der Brief ist wahrscheinlich wie derjenige an das Kardinalskolleg (nr. 129) am 10 Januar wieder- holt worden; so erklürt sich die abweichende Da- tierung in einigen Abschriften, die wir in der Quellenbeschreibung anführen, und in der von Alt- mann erwälinten Königsberger Abschrift.
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 213 Aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 62 ab cop. chart. coaeva. In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 50b -51a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. lat. 12100 fol. 116a-117a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. lat. 15626 fol. 25b�26 a cop. chart. coaevа. Gedruckt bei Martène 8, 53-54 (aus unserer Vorlage) und bei Mansi 30, 78-79. — Im Ausxuge bei Segovia lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, 79) und bei Aschbach 4, 38 Anm. 43. — Vgl. Hefele a. a. O. 7, 451. [1432 Anf. Jan.] 10 128. K. Sigmund an Papst Eugen IV: hat heute die päpstliche Bulle erhalten, durch die ihm die Auflösung des Baseler Konzils notifiziert wird; ist bestürzt darüber; schickt inliegend eine Denkschrift, in der die Folgen der Auflösung und die Gründe, auf die der Papst sich stützt, erörtert werden; bittet dringend um Widerruf der 1432 Bulle, besonders im Hinblick auf die Lage der Kirche in Deutschland. Лапиаr 9 Ріасеnzа 1. 1432 Jan. 9 20 25 30 35 40 45 50 P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 32 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur littera domini imperatoris missa domino nostro pape super eo, quia significare fecit sibi dissolucionem concilii Basiliensis. Der Schreiber unserer Vorlage ist der da- mals in der Kanzlei des Konrilsnotars Pierre Brunet beschäftigte Domherr von Douai Alexandre Le Maire, wie die Vergleichung der Schriftriige mit denjenigen einer Ab- schrift des Dekretes „De Judeis et neofitis“ lehrt, die auf fol. 116b-117b steht und von Brunet selbst als von Le Maire herrührend bezeichnet wird. Unterschrift und Kontra- signatur sind hier und in RMC weggelassen; wir haben sie aus D ergänxt. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 59ab cop. chart. saec. 15 mit der rubri- xierten Uberschrift Tenor litterarum dicti domini regis ad ipsum super premissis. Uber dieser Uberschrift steht noch eine andere, auch rubrixierte: Rescripta et avisamenta missa domino nostro pape per dominum imperatorem super facto reparacionis noviter indicte [Vorl. novi indice] dissolucionis sacri concilii Basiliensis. Für die Behandlung der Varianten von RMCD gilt das in nr. 124 au RMW Bemerkte. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 23 Z. 11-17 und Z. 35-37. M coll. Paris Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 126b-127a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Littera responsiva imperatoris ad inmediate precedentem litteram domini nostri pape super dissolucione concilii [vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 126]. C coll. München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 178 ab cop. chart. saec. 15, schr mangelhaft. D coll. ebenda cod. lat. 1250 fol. 188 ab cop. chart. coaera. Die Unterschrift steht links neben der Kontrasignatur. In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 7b-8a cop. chart. coaera; im Datum die 29 januarii. — Ebenda Cotton, Cleopatra C IV fol. 206 a-207a cop. chart. saec. 15 mit dem Datum Placencie die 10 mensis januarii regnorum etc. — Ebenda Cotton, Cleo- patra E III fol. 65a cop. chart. coaera; im Datum „Hung. ctc. 40“. — In Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 111 ab cop. chart. coaeva mit dem Datum Placencie die 10 mensis januarii regnorum etc. Unterschrift Sanctitatis vestre filius Sigismundus. Die Kontrasignatur ist weggelassen. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4268 fol. 54ab cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5116 fol. 375b cop. chart. coaera ohne Datum. — Ebenda cod. ms. 5379 fol. 55a cop. chart. coaeva; im Datum die 4 januarii. — Ebenda cod. ms. 5393 fol. 149ab cop. chart. coacva. Gedruckt bei Crabbe 3, 335; Surius I. Ausg. 4, 327-328, 2. Ausg. 4, 741-742; Binius 4, 219-220; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones ctc. 3, 427 mit der falschen Zählung „Hung. 47 Rom. 23 Boh. 13"; Coll. conc. regia 30, 801-803; Labbé I. Ausg. 12, 955-956, 2. Ausg. 17, 752-753; Harduin 8, 1596-1597; Lünig, Spicileg. eccles. I, 248-249; Mansi 29, 585-586. Im Ausxuge bei Segovia lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, 81-82). — Regest bei Aschbach 4, 480 (vgl. 4, 39 Anm. 46; 4, 57 Anm. 1; 4, 185 Anm. 5) und bei Altmann nr. 9003, der cine vom 10 Januar 1432 datierte Abschrift im Königsberger Staats-A. erwähnt. — Benutxt von Raynald, Ann. eccles. ad annum 1432 cap. I und von Zhishman a. a. O. S. 37. 15 55 1 Der Brief ist wahrscheinlich wie derjenige an das Kardinalskolleg (nr. 129) am 10 Januar wieder- holt worden; so erklürt sich die abweichende Da- tierung in einigen Abschriften, die wir in der Quellenbeschreibung anführen, und in der von Alt- mann erwälinten Königsberger Abschrift.
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214 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Beatissime pater et domine reverendissime a. hodie recepimus bullam b 1 vestre sanctitatis de manibus familiaris ejusdem vestre sanctitatis notificantem “ nobis dissolu- cionem sacri Basiliensis concilii, quam eadem sanctitas fecit per suas bullas 2 hincinde publicari. de quad quidem re e nedumf nobis terribili sed infausta nimium nedum ama- rissime perturbati imo tanto vehemencius stupefacti sumus, quanto aperte videmus cala- mitates innumeras discriminosa pericula atque scandala toti Christianismo exinde succes- sura et fidem catholicam per hoc indubie fundamentaliter enervari. et quamvis plurima et neffanda s mala, que stilo describi non possunt, ex dissolucione tali sequutura sunt h tamen nos accensi zelo, quem gerimus ad religionem fidei, et affectu filiali, quem habe- mus ad vestram sanctitatem, ad satisfaciendum quoque debito nostro, quod nobis tam- 10 quam Romanorum regi advocato et deffensori ecclesie incumbit, premittimus vestre sanctitati hic inclusa certa advisamenta 3 (et repentine quidem ac festinantissime, quoniam arduitas et magnitudo rei ipsius oratorum i missionem propter moram pati non potuit), in k quibus eadem sanctitas versando colligere poterit pericula, in que ecclesia dei ruitura est, si concilium dissolveretur 1, quod absit, videbit eciam vestra sanctitas in advisamentis pre- 15 fatis mentem nostram super racionibus, que vestram sanctitatem ad hujusmodi dissolucionis materiam promoverunt (que utinam tantum facerent in hac Christianorum extremitate, quan- tum sine fructu prolongant!), rogantes obsecrantes acm affectu majori quo possumus re- quirentes vestram sanctitatem in domino nostron Jhesu Christo, cujus res agitur, qua- tenus pensata tocius Christiane religionis subversione mox remediare dignemini scribere 20 et mandare reverendissimo domino presidenti et sacro concilio, ut nullatenus dissol- vatur o, sed in nomine spiritus sancti, in quo congregati sunt, incepta feliciter perficiant, et, si que vestra sanctitas in contrarium scripserit seu nunciaverit, illa respectibus pre- missis legitimis pensatis protinus ? revocet eidemque concilio favores et omnes promo- ciones impendat, ut " necessitas summa requirit. advisata enim esse debet eadem sanc- 25 titas, quod, nisi hoc celeriter fiat, ecclesia dei in deterrimas condiciones prolapsura est, potissime in Germanie partibus, que jam (proch dolor) in dubioso r vacillat s discrimine. in quo profecto vestra sanctitas, que hucusque t innocens u sine macula tenta v est, non modice (quod dolenter describimus) suspicionisw note subjacebit. quam quidem per re- medium salutare vestra sanctitas tollere velit et hanc adortacionem nostram, ad quam so nos extrema unctio, quam ecclesia dei modo expectat, ac consciencia nostra atque x filialis erga vestram sanctitatem urget y affectus, paterne et benigne suscipere et sic pro- videre, ut grex dominicus non tam misere dispergatur, sed boni pastoris regimine ad ejusdem acz sacrosancte Romane ecclesie obedienciam, cum tempus assit gracie, feli- citer conducatur 1a. personam vestre sanctitatis sanam et incolumem conservare dignetur 35 altissimusbb et longeve regimini ecclesie sue sancte. datum Placencie die 9 mensis januarii regnorum nostrorum anno ce Hungarie etc. 45 dd Romanorum 22 et Bohemie 12. 5 1432 Jan. 9 1432 Jаn. 9 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus etc. Ungarie etc. rex. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 40 a) R metuendissime. b) R bullas sanctitatis vestre statt bullam v. s. c) M notificantes. d) C quo. e) om. CD. f) om. R; MCD nobis nedum statt nedum nobis. g) Rinfinita. h) D sint. i) Moratoris. k) om. OD. I) RM dissolvetur. m) P et. n) om. P. o) R dissolveretur; CD dissolvantur. p) M penitus. q) om. RMCD. r) PC indubiosa. s) M vaccillant. t) 6D add. tamquam. u) R add. tamquam. v) om. CD. w) R suspen- 45 sionis. x) RMD ac. y) P viget; om. R. z) RCD et. aa) conducatur — altissimus om. C. bb) RMD add. feliciter. cc) CD annis. dd) R 15. 1 2 nr. 126. Vgl. S. 147 Anm. 3. 3 nr. 130.
214 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. Beatissime pater et domine reverendissime a. hodie recepimus bullam b 1 vestre sanctitatis de manibus familiaris ejusdem vestre sanctitatis notificantem “ nobis dissolu- cionem sacri Basiliensis concilii, quam eadem sanctitas fecit per suas bullas 2 hincinde publicari. de quad quidem re e nedumf nobis terribili sed infausta nimium nedum ama- rissime perturbati imo tanto vehemencius stupefacti sumus, quanto aperte videmus cala- mitates innumeras discriminosa pericula atque scandala toti Christianismo exinde succes- sura et fidem catholicam per hoc indubie fundamentaliter enervari. et quamvis plurima et neffanda s mala, que stilo describi non possunt, ex dissolucione tali sequutura sunt h tamen nos accensi zelo, quem gerimus ad religionem fidei, et affectu filiali, quem habe- mus ad vestram sanctitatem, ad satisfaciendum quoque debito nostro, quod nobis tam- 10 quam Romanorum regi advocato et deffensori ecclesie incumbit, premittimus vestre sanctitati hic inclusa certa advisamenta 3 (et repentine quidem ac festinantissime, quoniam arduitas et magnitudo rei ipsius oratorum i missionem propter moram pati non potuit), in k quibus eadem sanctitas versando colligere poterit pericula, in que ecclesia dei ruitura est, si concilium dissolveretur 1, quod absit, videbit eciam vestra sanctitas in advisamentis pre- 15 fatis mentem nostram super racionibus, que vestram sanctitatem ad hujusmodi dissolucionis materiam promoverunt (que utinam tantum facerent in hac Christianorum extremitate, quan- tum sine fructu prolongant!), rogantes obsecrantes acm affectu majori quo possumus re- quirentes vestram sanctitatem in domino nostron Jhesu Christo, cujus res agitur, qua- tenus pensata tocius Christiane religionis subversione mox remediare dignemini scribere 20 et mandare reverendissimo domino presidenti et sacro concilio, ut nullatenus dissol- vatur o, sed in nomine spiritus sancti, in quo congregati sunt, incepta feliciter perficiant, et, si que vestra sanctitas in contrarium scripserit seu nunciaverit, illa respectibus pre- missis legitimis pensatis protinus ? revocet eidemque concilio favores et omnes promo- ciones impendat, ut " necessitas summa requirit. advisata enim esse debet eadem sanc- 25 titas, quod, nisi hoc celeriter fiat, ecclesia dei in deterrimas condiciones prolapsura est, potissime in Germanie partibus, que jam (proch dolor) in dubioso r vacillat s discrimine. in quo profecto vestra sanctitas, que hucusque t innocens u sine macula tenta v est, non modice (quod dolenter describimus) suspicionisw note subjacebit. quam quidem per re- medium salutare vestra sanctitas tollere velit et hanc adortacionem nostram, ad quam so nos extrema unctio, quam ecclesia dei modo expectat, ac consciencia nostra atque x filialis erga vestram sanctitatem urget y affectus, paterne et benigne suscipere et sic pro- videre, ut grex dominicus non tam misere dispergatur, sed boni pastoris regimine ad ejusdem acz sacrosancte Romane ecclesie obedienciam, cum tempus assit gracie, feli- citer conducatur 1a. personam vestre sanctitatis sanam et incolumem conservare dignetur 35 altissimusbb et longeve regimini ecclesie sue sancte. datum Placencie die 9 mensis januarii regnorum nostrorum anno ce Hungarie etc. 45 dd Romanorum 22 et Bohemie 12. 5 1432 Jan. 9 1432 Jаn. 9 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus etc. Ungarie etc. rex. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 40 a) R metuendissime. b) R bullas sanctitatis vestre statt bullam v. s. c) M notificantes. d) C quo. e) om. CD. f) om. R; MCD nobis nedum statt nedum nobis. g) Rinfinita. h) D sint. i) Moratoris. k) om. OD. I) RM dissolvetur. m) P et. n) om. P. o) R dissolveretur; CD dissolvantur. p) M penitus. q) om. RMCD. r) PC indubiosa. s) M vaccillant. t) 6D add. tamquam. u) R add. tamquam. v) om. CD. w) R suspen- 45 sionis. x) RMD ac. y) P viget; om. R. z) RCD et. aa) conducatur — altissimus om. C. bb) RMD add. feliciter. cc) CD annis. dd) R 15. 1 2 nr. 126. Vgl. S. 147 Anm. 3. 3 nr. 130.
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 215 129. K. Sigmund an die Kardinäle: ist bestürzt über die vom Papst verfügte Auflösung des Baseler Konzils; fürchtet schlimme Folgen von ihr; mahnt den Papst brieflich, die Bulle zu widerrufen und das Konzil zu fördern; bittet die Adressaten, diese Mahnung zu unterstützen. [ 1432] Januar 9 Piacenza. 11432] Jan. 9 Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 112b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera missa ad collegium cardinalium ex parte domini Romanorum regis. Reverendissimi in Christo patres, amici carissimi. intellecta bulla sanctissimi domini nostri pape, quam nobis super dissolutione sacri Basiliensis concilii a misit 1, ultra modum stupefacti sumus recensentes b in animo, quantum distructionis et subver- io sionis “ toti rei publice Christiane ex ipsa venturum sit, et speramus indubie, si sanc- tissimus dominus noster et vos de conditionibus rerum ipsarum fuissetis clarius informati, posuissetis in rebus hujusmodi omnino obstaculum. mittimus ergo tamquam devotus ecclesie filius, cui scandala et pericula Christianitatis merito dolorem incuciunt, ad do- minum nostrum memoratum adhortando sanctitatem suam, ut hujusmodi facta revocet 15 et operam prebeat, ut ipsum concilium omnimode foveatur, prout in copia presentibus inclusa videbitis clarius contineri 2. rogamus vestras paternitates et easdem requirimus in domino Jesu Christo, cujus res agitur, quatenus vos, quorum consilia in rebus tam arduis requiruntur, apud sanctissimum dominum nostrum instare sibique persuadere et inducere velitis, ut pensatis hiis, que scribimus, et aliis, que ultra eae incumbunt, dis- 2o solutionem hujusmodi revocet omnino mandetque, ut ipsum concilium, prout ceptum est, feliciter prosequatur, quod quidemf auxiliante domino in ecclesia dei multum fructum procreabits, advizando paternitates vestras, quod, si non fiet, sequetur disturbium inter ortodoxos et, ut timemus, inobedientia scandalum nocivum et scisma in ecclesia dei. bonum ergo esset providere in tempore, ne morbus ille cronicus ulterius excrescat g in 25 modulis. datum Placencie die 9 mensis januarii regnorum nostrorum etc. 11432] Jan. 9 11432 30 130. Denkschrift K. Sigmunds für Papst Eugen IV: er widerlegt die Gründe, die der Papst für die Auflösung des Baseler Konzils geltend gemacht hat, und weist auf die Gefahren hin, die aus der Auflösung für die Kirche und die Christenheit sowohl wie für den Papst selbst entspringen werden; er bittet den Papst dringend, die Auflösung zu widerrufen, und schlägt vor, die Griechenunion und andere nicht so [ 1432 Ja- dringende Angelegenheiten für ein späteres Konzil zurüickzustellen. nиar 9 Рiacеnzа 3.] Jan. 9] 35 40 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 19a-20b cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Advisamenta per dictum dominum regem Romanorum [im Codex geht Sig- munds Brief an das Konxil vom 10 Januar 1432, unsere nr. 131, voraus] domino nostro pape transmissa. P coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 66 b-69a cop. chart. coaeva mit derselben Uberschrift wie A. M coll. Mainz Stadtbibl. Nichtsignierte Fascikel nr. IV cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Avisamenta ad dominum summum pontificem ex parte domini Romanorum etc. regis super facto Basiliensis concilii. Diese Vorlage und die folgenden LCRFY sind voll von Fehlern und willkürlichen Textänderungen; für die Behandlung der Varianten dieser sechs Vorlagen gilt daher das in nr. 124 ru RMW Bemerkte in besonderem Maße. L coll. London British Mus. Harley nr. 826 fol. 8 a-9b cop. chart. coaeva mit fast der- selben Uberschrift wie M. 45 a) cm.; Vorl. stets consilii. b) em.; Vorl. recencentes. c) em.; Vorl. subvercionis. d) em.; Forl. requirentes e) Forl. fügt que hinsu. f) em.; Vorl. quid. g) fehlt in der Vorl.; doch ist Raum dafür gelassen. 1 2 nr. 126. Vgl. nr. 128. 3 Das Datum folgt aus nr. 128.
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 215 129. K. Sigmund an die Kardinäle: ist bestürzt über die vom Papst verfügte Auflösung des Baseler Konzils; fürchtet schlimme Folgen von ihr; mahnt den Papst brieflich, die Bulle zu widerrufen und das Konzil zu fördern; bittet die Adressaten, diese Mahnung zu unterstützen. [ 1432] Januar 9 Piacenza. 11432] Jan. 9 Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 112b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera missa ad collegium cardinalium ex parte domini Romanorum regis. Reverendissimi in Christo patres, amici carissimi. intellecta bulla sanctissimi domini nostri pape, quam nobis super dissolutione sacri Basiliensis concilii a misit 1, ultra modum stupefacti sumus recensentes b in animo, quantum distructionis et subver- io sionis “ toti rei publice Christiane ex ipsa venturum sit, et speramus indubie, si sanc- tissimus dominus noster et vos de conditionibus rerum ipsarum fuissetis clarius informati, posuissetis in rebus hujusmodi omnino obstaculum. mittimus ergo tamquam devotus ecclesie filius, cui scandala et pericula Christianitatis merito dolorem incuciunt, ad do- minum nostrum memoratum adhortando sanctitatem suam, ut hujusmodi facta revocet 15 et operam prebeat, ut ipsum concilium omnimode foveatur, prout in copia presentibus inclusa videbitis clarius contineri 2. rogamus vestras paternitates et easdem requirimus in domino Jesu Christo, cujus res agitur, quatenus vos, quorum consilia in rebus tam arduis requiruntur, apud sanctissimum dominum nostrum instare sibique persuadere et inducere velitis, ut pensatis hiis, que scribimus, et aliis, que ultra eae incumbunt, dis- 2o solutionem hujusmodi revocet omnino mandetque, ut ipsum concilium, prout ceptum est, feliciter prosequatur, quod quidemf auxiliante domino in ecclesia dei multum fructum procreabits, advizando paternitates vestras, quod, si non fiet, sequetur disturbium inter ortodoxos et, ut timemus, inobedientia scandalum nocivum et scisma in ecclesia dei. bonum ergo esset providere in tempore, ne morbus ille cronicus ulterius excrescat g in 25 modulis. datum Placencie die 9 mensis januarii regnorum nostrorum etc. 11432] Jan. 9 11432 30 130. Denkschrift K. Sigmunds für Papst Eugen IV: er widerlegt die Gründe, die der Papst für die Auflösung des Baseler Konzils geltend gemacht hat, und weist auf die Gefahren hin, die aus der Auflösung für die Kirche und die Christenheit sowohl wie für den Papst selbst entspringen werden; er bittet den Papst dringend, die Auflösung zu widerrufen, und schlägt vor, die Griechenunion und andere nicht so [ 1432 Ja- dringende Angelegenheiten für ein späteres Konzil zurüickzustellen. nиar 9 Рiacеnzа 3.] Jan. 9] 35 40 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 19a-20b cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Advisamenta per dictum dominum regem Romanorum [im Codex geht Sig- munds Brief an das Konxil vom 10 Januar 1432, unsere nr. 131, voraus] domino nostro pape transmissa. P coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 66 b-69a cop. chart. coaeva mit derselben Uberschrift wie A. M coll. Mainz Stadtbibl. Nichtsignierte Fascikel nr. IV cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Avisamenta ad dominum summum pontificem ex parte domini Romanorum etc. regis super facto Basiliensis concilii. Diese Vorlage und die folgenden LCRFY sind voll von Fehlern und willkürlichen Textänderungen; für die Behandlung der Varianten dieser sechs Vorlagen gilt daher das in nr. 124 ru RMW Bemerkte in besonderem Maße. L coll. London British Mus. Harley nr. 826 fol. 8 a-9b cop. chart. coaeva mit fast der- selben Uberschrift wie M. 45 a) cm.; Vorl. stets consilii. b) em.; Vorl. recencentes. c) em.; Vorl. subvercionis. d) em.; Forl. requirentes e) Forl. fügt que hinsu. f) em.; Vorl. quid. g) fehlt in der Vorl.; doch ist Raum dafür gelassen. 1 2 nr. 126. Vgl. nr. 128. 3 Das Datum folgt aus nr. 128.
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216 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 11432 Jan. 9] C coll. ebenda Cotton, Cleopatra E III fol. 65 a -66a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Avisamenta ad papam super concilio Basiliensi ex parte domini regis. R coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 111b�112b cop. chart. saec. 15 mit fast der- selben Uberschrift wie M. F coll. ebenda cod. ms. lat. 1548 fol. 60b -62a cop. chart. saec. 15 mit fast derselben Uber- 5 schrift wie M. V coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 59b-62a cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Advisamenta pretacta [d. i. in der Uberschrift unserer nr. 128, s. dort die Quellenbeschreibung unter RJ. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 23 Z. 18. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 56b-58b cop. chart. coacra mit derselben Uber- 10 schrift wie A. In Kolmar Stadtbibl. cod. 51 fol. 151b-154a cop. chart. coacva. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 186a-188a cop. chart. coaeva. — In Paris Bibl. Maxarine ms. ur. 1688 fol. 15b-17b cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4268 fol. 55 a -58a cop. chart. coaera. — Ebenda cod. ms. 5104 fol. 17 a-18b cop. chart. coaeva. — Ebenda 15 cod. ms. 5116 fol. 376a-377b cop. chart. coaera. — Ebenda cod. ms. 5379 fol. 55b. 57a cop. chart. coaera. — Ebenda cod. ms. 5393 fol. 149b -150b cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Crabbe 3, 335-338; Surius I. Ausg. 4, 328-330, 2. Ausg. 4, 742-744; Binius 4, 220�221; Goldast, Imperatorum etc, recessus constitutiones etc. 3, 427-429; Coll. cone. regia 30, 803�808; Labbé 1. Ausg. 12, 956-959, 2. Ausg. 17, 753-757; Harduin 8, 20 1597-1601; Lünig, Spicileg. eccles. 1, 248-251; Mansi 29, 586-589. — Teilweise (art. 1-7) gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1432 cap. 2-3 aus Binius und Goldast. Im Ausxuge bei Segovia lib. 2 cap. 7 (a. a. O. 2, 82-84); «gl. auch lib. 3 cap. 14 (a. a. O. 2, 179 Z. 9-24). — Erwähnt von Aschbach 4, 57 Anm. I; Zhishman a. a. O. S. 37; 25 Hefele a. a. O. 7, 451. [1] Primo. quemadmodum vestra sanctitas in bulla1 nobis transmissa notificat nobis primo dissolucionem sacri Basiliensis concilii etc., ita perlecto diligenter tenore ejusdem non videmus aliam penitus causam dissolucionis, propter quam fiat, contineri nisi propter reductionem Grecorum ad ritum Romane ac universalis ecclesie. et s0 quemadmodum eadem sanctitas nos rogat2, ut, si aliqua avisamenta excogi- taturi sumus ad pacem fidelium religionis Christiane ac statum et honorem ecclesie faciencia, vestre sanctitati velimus exponere etc., ita requisicione sanctitatis vestre pro- moti a et inducti, eciam devocione sincera, quam ad bonum ecclesie et statum universe rei publice Christiane gerimus, rubore deposito et confidenter dicimus, quod hec causa 35 Grecorum nullatenus sufficere potest ad dissolucionem ipsius sacri concilii, quamvis bene esset res sancta et multum optabilis ipsos Grecos reductos videre, nec pretermittendum est suo tempore ad illa intendere. sed non poterit nec debebit ipsa reductio, que tot centenis b annorum sic perstitit et dubiosa quidem est, rebus tam arduis, que subversionem tocius nostre fidei tangunt, quoquo modo preponi, quia utique c res illa moram pati 40 potest, que hucusque tanto tempore perduravit sine lesione “ Romane ecclesie, cum a Grecis et suis concredentibus hucusque Christianitas nichil violentie pertulerit. sed iste res videntur nobis debere illico ad manus recipi tamquam magis bone et arduef, que facere possunt ad extirpacionem heresum et que hodie tanta enormia mala in populo fideli patrant s nec cessant, sed igne et gladio trucidant non parcentes sexui nec 15 etati. numquam h enim i credibile k esse poterit Grecos se ritui nostro conformare velle videntes nos in tanta strage dissensione et deformitate morum et viciorum nec umquam aliquam correctionem adhibere !, sed de die in diem nos in viliora et magis inordinata corruere et ritum nostrum aci obedienciam Christicolarum quasi penitus extingi. di- a) D permoti. h) P circulis. c) Phucusque. d) M add. sancte e) P violentie. f) F fügt an Rande hinzu 50 que certos reddiderit de diligencia et sollicitudine nostra, quam impendimus et impensuri sumus pro con- tinuacione ipsius consilii. g) AFD pateant ; V paciantur. h) MC numquid. i) om. APFD. k) APD incredi- bile. I) MCRV adhiberi. m) APD ad; LR et. nr. 126. 2 Vgl. oben S. 212 Z. 7.
216 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 11432 Jan. 9] C coll. ebenda Cotton, Cleopatra E III fol. 65 a -66a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Avisamenta ad papam super concilio Basiliensi ex parte domini regis. R coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 111b�112b cop. chart. saec. 15 mit fast der- selben Uberschrift wie M. F coll. ebenda cod. ms. lat. 1548 fol. 60b -62a cop. chart. saec. 15 mit fast derselben Uber- 5 schrift wie M. V coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 59b-62a cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Advisamenta pretacta [d. i. in der Uberschrift unserer nr. 128, s. dort die Quellenbeschreibung unter RJ. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 23 Z. 18. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 56b-58b cop. chart. coacra mit derselben Uber- 10 schrift wie A. In Kolmar Stadtbibl. cod. 51 fol. 151b-154a cop. chart. coacva. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 186a-188a cop. chart. coaeva. — In Paris Bibl. Maxarine ms. ur. 1688 fol. 15b-17b cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4268 fol. 55 a -58a cop. chart. coaera. — Ebenda cod. ms. 5104 fol. 17 a-18b cop. chart. coaeva. — Ebenda 15 cod. ms. 5116 fol. 376a-377b cop. chart. coaera. — Ebenda cod. ms. 5379 fol. 55b. 57a cop. chart. coaera. — Ebenda cod. ms. 5393 fol. 149b -150b cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Crabbe 3, 335-338; Surius I. Ausg. 4, 328-330, 2. Ausg. 4, 742-744; Binius 4, 220�221; Goldast, Imperatorum etc, recessus constitutiones etc. 3, 427-429; Coll. cone. regia 30, 803�808; Labbé 1. Ausg. 12, 956-959, 2. Ausg. 17, 753-757; Harduin 8, 20 1597-1601; Lünig, Spicileg. eccles. 1, 248-251; Mansi 29, 586-589. — Teilweise (art. 1-7) gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1432 cap. 2-3 aus Binius und Goldast. Im Ausxuge bei Segovia lib. 2 cap. 7 (a. a. O. 2, 82-84); «gl. auch lib. 3 cap. 14 (a. a. O. 2, 179 Z. 9-24). — Erwähnt von Aschbach 4, 57 Anm. I; Zhishman a. a. O. S. 37; 25 Hefele a. a. O. 7, 451. [1] Primo. quemadmodum vestra sanctitas in bulla1 nobis transmissa notificat nobis primo dissolucionem sacri Basiliensis concilii etc., ita perlecto diligenter tenore ejusdem non videmus aliam penitus causam dissolucionis, propter quam fiat, contineri nisi propter reductionem Grecorum ad ritum Romane ac universalis ecclesie. et s0 quemadmodum eadem sanctitas nos rogat2, ut, si aliqua avisamenta excogi- taturi sumus ad pacem fidelium religionis Christiane ac statum et honorem ecclesie faciencia, vestre sanctitati velimus exponere etc., ita requisicione sanctitatis vestre pro- moti a et inducti, eciam devocione sincera, quam ad bonum ecclesie et statum universe rei publice Christiane gerimus, rubore deposito et confidenter dicimus, quod hec causa 35 Grecorum nullatenus sufficere potest ad dissolucionem ipsius sacri concilii, quamvis bene esset res sancta et multum optabilis ipsos Grecos reductos videre, nec pretermittendum est suo tempore ad illa intendere. sed non poterit nec debebit ipsa reductio, que tot centenis b annorum sic perstitit et dubiosa quidem est, rebus tam arduis, que subversionem tocius nostre fidei tangunt, quoquo modo preponi, quia utique c res illa moram pati 40 potest, que hucusque tanto tempore perduravit sine lesione “ Romane ecclesie, cum a Grecis et suis concredentibus hucusque Christianitas nichil violentie pertulerit. sed iste res videntur nobis debere illico ad manus recipi tamquam magis bone et arduef, que facere possunt ad extirpacionem heresum et que hodie tanta enormia mala in populo fideli patrant s nec cessant, sed igne et gladio trucidant non parcentes sexui nec 15 etati. numquam h enim i credibile k esse poterit Grecos se ritui nostro conformare velle videntes nos in tanta strage dissensione et deformitate morum et viciorum nec umquam aliquam correctionem adhibere !, sed de die in diem nos in viliora et magis inordinata corruere et ritum nostrum aci obedienciam Christicolarum quasi penitus extingi. di- a) D permoti. h) P circulis. c) Phucusque. d) M add. sancte e) P violentie. f) F fügt an Rande hinzu 50 que certos reddiderit de diligencia et sollicitudine nostra, quam impendimus et impensuri sumus pro con- tinuacione ipsius consilii. g) AFD pateant ; V paciantur. h) MC numquid. i) om. APFD. k) APD incredi- bile. I) MCRV adhiberi. m) APD ad; LR et. nr. 126. 2 Vgl. oben S. 212 Z. 7.
Strana 217
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 217 cunt ipsi aperte „turpe est doctori, cum a culpa redarguitb ipsum". sed si nos videant c 11432 Jan. 9] esse compositos et reformatos et intendere ad d extirpacionem heresum et pacem fidelium, profecto indubii sumus, quod se deflecterent e; sed hoc iterum per alios et alios modos deo dante faciles et bene convenientes, prout a nobis enucleacius et clarius informabi- 5 tur sanctitas vestra f. [2] Secundo. sacrum Basiliense concilium misit nobis certas litteras 1 Boemis Hussitis sonantes eosque ad Basiliam pro reductione ipsorum vocantes, quas illico eis- dem transmisimus adjunctis nostris opportunis et adhortatoriis litteris tenorem s littera- rum sacri concilii continentibus. super quibus Pragenses, qui inter eos pociores sunt, 1o ad 1 presens 2 civitati nostre in Egra rescripserunt, quod super illo celebraturi sunt in Praga dietam 3, prout in copia hic annexa vestra sanctitas elicere i poterit. et ut nos aliunde informamur, speratur omnino de comparicione ipsorum coram concilio 4. et verissimiliter eciam multo magis ad hoc stringuntur, quanto jam in regno k Hungarie conflicti sunt et magnam partem sui exercitus equestrium et pedestrium ac instrumen- 15 torum et curruum auxiliante domino perdiderunt 5 et eciam per illustrem filium nostrum ducem Austrie estate preterita in Moravia potenter de campo depressi 6 et 1 in fugam conversi acm novissime 7 in ducatu Austrie notabiliter sunt prostrati, insuper eciam quia ipsum concilium ipsis magnum terrorem inducit, cum audiunt illud ad extirpacionem heresum esse potissime congregatum. quibus comparentibus speraremus ipsos per sacrum 20 concilium ita informari, quod contenti recederent et hec pestis deo dante cessaret. nec intencio concilii et nostra" fuit neque est, ut super articulis ipsorum ° prius dampnatis debeat fieri disputacio, prout tangit s sanctitas vestra, sed solum informacio et instructio per sacras scripturas, ut se errare cognoscant et resipiscant, prout dominus noster papa Martinus predecessor vester nobis et regi Polonie in pluribus suis bullis faciendum im- 25 posuit et persuasit. et in casu, quo nil proficeret, tamen videns sacrum concilium ipso- rum pertinaciam fervencius ad suppressionem eorum intenderet et super hiis ex omnibus p regnorum finibus provideret, quoniam hoc onus solis est importabile Alammannis. in- super quia locus Basiliensis prefatis " Hussitis est deputatus et sacrum concilium nosque 30 a) F om. cum — ipsum, add. etc. b) D om. redarguit ipsum, add. etc. c) MLCRFY viderent. d) P add. refor- mationem et. e) P deflectent. f) L add. quam cicius cum eadem loqui voluero fieri potest ac reduci. g) APMF tenori ; L tenore. h) APLCFYD om. ad presens — celebraturi sunt. i) APF edicere. k) MLCRV add. nostro. 1) et — notabiliter om. P. m) PM add. eciam. n) MLCRV add. unquam. o) PMLF eorum. p) MLCR omnium. q) D prefatus. 1 Das Schreiben „Compulit nos caritas“ rom 35 15 Oktober 1431 (gedr. xuerst bei Gratius Tom. II fol. 695b-696a, xuletxt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 135-137 und 2, 38-40). Sig- mund hatte es in Feldkirch von Johannes von Maul- bronn erhalten und von dort xunächst an Ulrich 40 von Rosenberg und dann durch diesen nach Prag gesandt. Vgl. Ragusa a. a. O. I, 137-138 und die Briefe Prags an Ulrich von Rosenberg vom 8 De- rember 1431 und Ulrichs an K. Sigmund vom 31 Januar 1432, ebd. I, 145-146 und 144-145. 2 Am 15 November 1431. Der Brief liegt in deutscher und in lateinischer Fassung vor, in jener in Frankfurt Stadt-A. Concilium Basiliense 1431-1446 fol. 8a cop. chart. coaeva (gröfstenteils gedr. bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz 50 I, 375 nr. 699), in dieser in Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 111a cop. chart. saec. 15. Die lateinische Fassung ist von feria 4 post Martini [Nov. 14] datiert. — Eger schickte eine Abschrift 45 des Briefes am 24 November nach Nürnberg (Janssen a. a. O. I, 375-377 nr. 700). 3 Der Landtag war auf den 6 Dexember 1431 anberaumt, wurde aber wiederholt verschoben und fand schließlich am 10 Februar 1432 statt. Vgl. Palacky, Gesch. von Böhmen III, 3 S. 26 ff., und desselben Urkundl. Beitrr. 2, 257 und 259-260. 4 Vgl. Palacky a. a. O. III, 3 S. 23. 5 Vgl. Palacky a. a. O. III, 3 S. 20-21. 6 Vgl. nr. 104 art. 3. Am 14 Oktober 1431 bei Waidhofen; vgl. Pa- lacky a. a. O. III, 3 S. 19. 8 Sigmund bexieht sich hier wohl nicht auf die einschlägige Stelle der Bulle „Quoniam alto“ vom 18 Dexember 1431 (vgl. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 74), sondern auf die der cedula, die ihm der Papst in der Bulle „Cum pastorali officio", unserer nr. 126, xugeschickt hatte (vgl. S. 211 Anm. 2). Deutsche Reichstags-Akten X. 28
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 217 cunt ipsi aperte „turpe est doctori, cum a culpa redarguitb ipsum". sed si nos videant c 11432 Jan. 9] esse compositos et reformatos et intendere ad d extirpacionem heresum et pacem fidelium, profecto indubii sumus, quod se deflecterent e; sed hoc iterum per alios et alios modos deo dante faciles et bene convenientes, prout a nobis enucleacius et clarius informabi- 5 tur sanctitas vestra f. [2] Secundo. sacrum Basiliense concilium misit nobis certas litteras 1 Boemis Hussitis sonantes eosque ad Basiliam pro reductione ipsorum vocantes, quas illico eis- dem transmisimus adjunctis nostris opportunis et adhortatoriis litteris tenorem s littera- rum sacri concilii continentibus. super quibus Pragenses, qui inter eos pociores sunt, 1o ad 1 presens 2 civitati nostre in Egra rescripserunt, quod super illo celebraturi sunt in Praga dietam 3, prout in copia hic annexa vestra sanctitas elicere i poterit. et ut nos aliunde informamur, speratur omnino de comparicione ipsorum coram concilio 4. et verissimiliter eciam multo magis ad hoc stringuntur, quanto jam in regno k Hungarie conflicti sunt et magnam partem sui exercitus equestrium et pedestrium ac instrumen- 15 torum et curruum auxiliante domino perdiderunt 5 et eciam per illustrem filium nostrum ducem Austrie estate preterita in Moravia potenter de campo depressi 6 et 1 in fugam conversi acm novissime 7 in ducatu Austrie notabiliter sunt prostrati, insuper eciam quia ipsum concilium ipsis magnum terrorem inducit, cum audiunt illud ad extirpacionem heresum esse potissime congregatum. quibus comparentibus speraremus ipsos per sacrum 20 concilium ita informari, quod contenti recederent et hec pestis deo dante cessaret. nec intencio concilii et nostra" fuit neque est, ut super articulis ipsorum ° prius dampnatis debeat fieri disputacio, prout tangit s sanctitas vestra, sed solum informacio et instructio per sacras scripturas, ut se errare cognoscant et resipiscant, prout dominus noster papa Martinus predecessor vester nobis et regi Polonie in pluribus suis bullis faciendum im- 25 posuit et persuasit. et in casu, quo nil proficeret, tamen videns sacrum concilium ipso- rum pertinaciam fervencius ad suppressionem eorum intenderet et super hiis ex omnibus p regnorum finibus provideret, quoniam hoc onus solis est importabile Alammannis. in- super quia locus Basiliensis prefatis " Hussitis est deputatus et sacrum concilium nosque 30 a) F om. cum — ipsum, add. etc. b) D om. redarguit ipsum, add. etc. c) MLCRFY viderent. d) P add. refor- mationem et. e) P deflectent. f) L add. quam cicius cum eadem loqui voluero fieri potest ac reduci. g) APMF tenori ; L tenore. h) APLCFYD om. ad presens — celebraturi sunt. i) APF edicere. k) MLCRV add. nostro. 1) et — notabiliter om. P. m) PM add. eciam. n) MLCRV add. unquam. o) PMLF eorum. p) MLCR omnium. q) D prefatus. 1 Das Schreiben „Compulit nos caritas“ rom 35 15 Oktober 1431 (gedr. xuerst bei Gratius Tom. II fol. 695b-696a, xuletxt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 135-137 und 2, 38-40). Sig- mund hatte es in Feldkirch von Johannes von Maul- bronn erhalten und von dort xunächst an Ulrich 40 von Rosenberg und dann durch diesen nach Prag gesandt. Vgl. Ragusa a. a. O. I, 137-138 und die Briefe Prags an Ulrich von Rosenberg vom 8 De- rember 1431 und Ulrichs an K. Sigmund vom 31 Januar 1432, ebd. I, 145-146 und 144-145. 2 Am 15 November 1431. Der Brief liegt in deutscher und in lateinischer Fassung vor, in jener in Frankfurt Stadt-A. Concilium Basiliense 1431-1446 fol. 8a cop. chart. coaeva (gröfstenteils gedr. bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz 50 I, 375 nr. 699), in dieser in Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 111a cop. chart. saec. 15. Die lateinische Fassung ist von feria 4 post Martini [Nov. 14] datiert. — Eger schickte eine Abschrift 45 des Briefes am 24 November nach Nürnberg (Janssen a. a. O. I, 375-377 nr. 700). 3 Der Landtag war auf den 6 Dexember 1431 anberaumt, wurde aber wiederholt verschoben und fand schließlich am 10 Februar 1432 statt. Vgl. Palacky, Gesch. von Böhmen III, 3 S. 26 ff., und desselben Urkundl. Beitrr. 2, 257 und 259-260. 4 Vgl. Palacky a. a. O. III, 3 S. 23. 5 Vgl. Palacky a. a. O. III, 3 S. 20-21. 6 Vgl. nr. 104 art. 3. Am 14 Oktober 1431 bei Waidhofen; vgl. Pa- lacky a. a. O. III, 3 S. 19. 8 Sigmund bexieht sich hier wohl nicht auf die einschlägige Stelle der Bulle „Quoniam alto“ vom 18 Dexember 1431 (vgl. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 74), sondern auf die der cedula, die ihm der Papst in der Bulle „Cum pastorali officio", unserer nr. 126, xugeschickt hatte (vgl. S. 211 Anm. 2). Deutsche Reichstags-Akten X. 28
Strana 218
218 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. [1432 Jan. 9] securitatem illuc a conducendi b illis plene obtulimus et per litteras nostras 1 affirmavimus, quid dicent e ipsi heretici sencientes dissolucionem concilii, nisi quod nos fugiamus eos et ecclesiam contra eorum raciones quodammodo succubuisse? et sic confortabunt suos et fideles d populos, ad quos jam (ut audivimus) errores 2 suos et articulos cum inser- cionibus e sacrarum scripturarum miserunt, mortali contagione inficient. in quo cunctus 5 populus spem suam defixit, necf illud tantam moram perferreg quomodolibet poterit, quanta esth hujusmodi protractio concilii, quia re vera in tanto tempore et ipsi i totam Germaniam possent surripere, prout circumquaque in magna parte k fecerunt, nec resistencia aliqua pararetur nec parari posset propter dissolucionem ipsius concilii, ut claret. 10 [3] Tercio. quia ubique 1 famatur sacrum concilium pro reformacione morum in populo catholico et eciam statu ecclesiastico congregatum fore etc., modo, si dissolutum maneret concilium, re vera timendum est, quod laici, qui multimode contra clericos de- bacantur, capient occasionem irruendi contram ipsos " dicentes in congregandis et ° dis- solvendis conciliis sine fructu illusiones fieri, prout prius eciam factum est, prout ? 15 manifeste ! clamant, quod non expectant nisi finem hujusmodir concilii 3. et ut prin- cipium hujusmodi r mali ostendamus: ecce civitas metropolitana Magdeburgensiss ex- pulso suo archiepiscopo atque clero jam per terras ipsius ecclesie in fortitudine curruum Hussitarum more divagatur 4. quibus in subsidio sunt quasi omnes civitates Saxonie maritime, et majorem, ut timendum est, habebunt sequelam, si non celerrima fiet t pro-20 visio. insuper, ut avisamur 5, Pataviensis civitas suo episcopo rebellavit et se parat demum civitas Bambergensis, que propter muraci- ad expugnandum castra sua 6. onem u, quam facit v contra hereticos ex indulto nostro 7, per clerum infestatur, in magna et quia predicta joca omnia Boemis sunt vicina, timendum est w, est vaccillacione 8. quod x per dissolucionem concilii, quod pro sopiendis talibus nuncios suos transmisit, 25 illa loca talia cum hereticis in spem subsidii partita capient, que nullis vel saltim gra- vissimis y erunt recuperanda laboribus. [4] Quarto. quamvis multi principes nobiles et civitates circumquaque Boemiam post rupturam exercitus cum hereticis treugas inierunt z 9, tamen major pars adhuc contra eos se sustentat ponendo suam spem totalem in ipso concilio pro liberacione sua; ad so quos dictum concilium et nos dudum pro eo misimus. qui audientes concilium debere a) AFD illud ; MC illic. b) D concludendi. c) MLRV dicerent. d) CRFD fidelis populus statt fideles populos ; Vom. fideles — suos et. e) P instructionibus ; M informacionibus. f) D ut. g) APFD preferre ; LV proferre. h) A esse; MLCRFV esset. i) MLORV add. quasi. k) MLORV add. de facto. I) PD ubicunque. m) D in. n) PMCD eos. o) D dissolvendisque statt et dissolvendis. p) D sicut. q) AP manifesta. r) MLCRFV hujus. 35 s) P Merdeburgensis; R Mereburgensis; F Megdburgensis. t) CRFD fiat. u) APLD mutacionem; RV mur- muracionem ; F municionem. v) LFVD fecit. w) om. P. x) om. APLFD. y) om. APFD. z) MLRF inierint. 1 Wohl in dem oben S. 217 Z. 8 erwähnten Briefe. Das entsprechende Anerbieten des Konxils findet man am Schluß der S. 217 Anm. I ange- führten Bulle „Compulit nos caritas“. 2 Sigmund meint das xwischen dem 12. und 17 November 1431 erlassene Manifest der Taboriten „Quod omnipotens deus pater“ (gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 153-170; vgl. Palacky a. a. O. III, 3 S. 23-25). 3 Uber die Verbreitung der Hussitischen Ideen in Deutschland vergleiche man: Haupt, Die reli- giösen Sekten in Franken vor der Reformation (Festgabe der Univ.-Bibl. xu Würzburg xur dritten Säkularfeier der Universität S. 55-114); ders., Hussitische Propaganda in Deutschland (Raumers Histor. Taschenbuch hrsg. von Maurenbrecher VI, 7 S. 233-297). 4 Vgl. Wolter, Gesch. der Stadt Magdeburg 40 S. 128-131; F. W. Hoffmann, Gesch. der Stadt Magdeburg 1, 365-374; Aschbach 4, 206-207; Haupt а. a. O. S. 271-272. 5 Dies war Anfang Dexember 1431 in Mailand geschehen; vgl. Altmann nrr. 8975; 8981; 8982. 45 6 Vgl. Erhard, Gesch. der Stadt Passau I, 171 bis 178. 7 Vgl. Altmann nr. 8708. 8 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 18 (a. a. O. 2, 189 bis 190) ; Aschbach 4, 202; Haupt a. a. O. S. 273. 50 9 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 138.
218 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. [1432 Jan. 9] securitatem illuc a conducendi b illis plene obtulimus et per litteras nostras 1 affirmavimus, quid dicent e ipsi heretici sencientes dissolucionem concilii, nisi quod nos fugiamus eos et ecclesiam contra eorum raciones quodammodo succubuisse? et sic confortabunt suos et fideles d populos, ad quos jam (ut audivimus) errores 2 suos et articulos cum inser- cionibus e sacrarum scripturarum miserunt, mortali contagione inficient. in quo cunctus 5 populus spem suam defixit, necf illud tantam moram perferreg quomodolibet poterit, quanta esth hujusmodi protractio concilii, quia re vera in tanto tempore et ipsi i totam Germaniam possent surripere, prout circumquaque in magna parte k fecerunt, nec resistencia aliqua pararetur nec parari posset propter dissolucionem ipsius concilii, ut claret. 10 [3] Tercio. quia ubique 1 famatur sacrum concilium pro reformacione morum in populo catholico et eciam statu ecclesiastico congregatum fore etc., modo, si dissolutum maneret concilium, re vera timendum est, quod laici, qui multimode contra clericos de- bacantur, capient occasionem irruendi contram ipsos " dicentes in congregandis et ° dis- solvendis conciliis sine fructu illusiones fieri, prout prius eciam factum est, prout ? 15 manifeste ! clamant, quod non expectant nisi finem hujusmodir concilii 3. et ut prin- cipium hujusmodi r mali ostendamus: ecce civitas metropolitana Magdeburgensiss ex- pulso suo archiepiscopo atque clero jam per terras ipsius ecclesie in fortitudine curruum Hussitarum more divagatur 4. quibus in subsidio sunt quasi omnes civitates Saxonie maritime, et majorem, ut timendum est, habebunt sequelam, si non celerrima fiet t pro-20 visio. insuper, ut avisamur 5, Pataviensis civitas suo episcopo rebellavit et se parat demum civitas Bambergensis, que propter muraci- ad expugnandum castra sua 6. onem u, quam facit v contra hereticos ex indulto nostro 7, per clerum infestatur, in magna et quia predicta joca omnia Boemis sunt vicina, timendum est w, est vaccillacione 8. quod x per dissolucionem concilii, quod pro sopiendis talibus nuncios suos transmisit, 25 illa loca talia cum hereticis in spem subsidii partita capient, que nullis vel saltim gra- vissimis y erunt recuperanda laboribus. [4] Quarto. quamvis multi principes nobiles et civitates circumquaque Boemiam post rupturam exercitus cum hereticis treugas inierunt z 9, tamen major pars adhuc contra eos se sustentat ponendo suam spem totalem in ipso concilio pro liberacione sua; ad so quos dictum concilium et nos dudum pro eo misimus. qui audientes concilium debere a) AFD illud ; MC illic. b) D concludendi. c) MLRV dicerent. d) CRFD fidelis populus statt fideles populos ; Vom. fideles — suos et. e) P instructionibus ; M informacionibus. f) D ut. g) APFD preferre ; LV proferre. h) A esse; MLCRFV esset. i) MLORV add. quasi. k) MLORV add. de facto. I) PD ubicunque. m) D in. n) PMCD eos. o) D dissolvendisque statt et dissolvendis. p) D sicut. q) AP manifesta. r) MLCRFV hujus. 35 s) P Merdeburgensis; R Mereburgensis; F Megdburgensis. t) CRFD fiat. u) APLD mutacionem; RV mur- muracionem ; F municionem. v) LFVD fecit. w) om. P. x) om. APLFD. y) om. APFD. z) MLRF inierint. 1 Wohl in dem oben S. 217 Z. 8 erwähnten Briefe. Das entsprechende Anerbieten des Konxils findet man am Schluß der S. 217 Anm. I ange- führten Bulle „Compulit nos caritas“. 2 Sigmund meint das xwischen dem 12. und 17 November 1431 erlassene Manifest der Taboriten „Quod omnipotens deus pater“ (gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 153-170; vgl. Palacky a. a. O. III, 3 S. 23-25). 3 Uber die Verbreitung der Hussitischen Ideen in Deutschland vergleiche man: Haupt, Die reli- giösen Sekten in Franken vor der Reformation (Festgabe der Univ.-Bibl. xu Würzburg xur dritten Säkularfeier der Universität S. 55-114); ders., Hussitische Propaganda in Deutschland (Raumers Histor. Taschenbuch hrsg. von Maurenbrecher VI, 7 S. 233-297). 4 Vgl. Wolter, Gesch. der Stadt Magdeburg 40 S. 128-131; F. W. Hoffmann, Gesch. der Stadt Magdeburg 1, 365-374; Aschbach 4, 206-207; Haupt а. a. O. S. 271-272. 5 Dies war Anfang Dexember 1431 in Mailand geschehen; vgl. Altmann nrr. 8975; 8981; 8982. 45 6 Vgl. Erhard, Gesch. der Stadt Passau I, 171 bis 178. 7 Vgl. Altmann nr. 8708. 8 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 18 (a. a. O. 2, 189 bis 190) ; Aschbach 4, 202; Haupt a. a. O. S. 273. 50 9 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 138.
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 219 dissolvi totaliter se à avertent et treugas eciam inient adb redimendas vexaciones. et 11432 Jan. 9] quid in longum sequetur nisi illius pravitatis adhesio? [5] Quinto. quemadmodum ipsum sacrum concilium pro ponenda pace inter cetera congregatum existit, etiam inter quam plures reges principes et alios sint apparamenta et inicia facta1 ad dandum modos pro pace ista e, ipsi audientes dissolucionem concilii convertent se ad gladium et erit "error novissimus pejor priore“ 2. nec d postea erit aptitudo e illud faciendi, cum principes fuerint exhausti, terre per clades cedes et san- guinis effusionem deserte f; et in periculo s innumerabilium animarum et corporum, que infra has prorogacionis inducias (proch dolor) corruent, cessabunt eciam multe provi- 1o siones, que in eodem concilio pro re publica Christiana fieri possent, et innumera pro- venient scandala in destructionem tocius religionis Christiane vergencia, que vestra sanctitas clarius, quam possunth describi, prospicere valet. [6] Idcirco nos petimus invocamus et, quanto efficacius possumus, requirimus vestram sanctitatem, quatenus eadem vestra sanctitas incontinenti ad prefatum i dominum 15 presidentem et sacrum concilium scribat et mittat, ut nullatenus dissolvatur, sed in nomine domini, in quo congregati sunt, incepta feliciter perficiant. et si que vestra sanc- titas in contrarium scripserit seu nunciaverit, illa protinus revocet et annullet, avisando vestram sanctitatem quod, nisi hoc fiat, hereses iste armate multimode augebuntur et ecclesia dei indubie in pessimas condiciones ruitura est, quibus postmodum nulla po- 20 tencia nullo concilio nullave k arte seu ingenio succurri poterit. et re vera hii, qui vestre sanctitati 1 dederunt consiliumm, non intellexerunt forsitan tanta ventura mala. utinam saperent et intelligerent ac novissima providerent! mora enim in hoc negocio periculosa est et nullatenus sufferenda. et si quippiam fortassis pertimescerent aliqua contra statum ecclesiasticum per laicos debere tractari, non n timeant, quia ° laici falcem 25 suam non habebunt in messem illam immittere, immo profecto inducie protractionis, que queruntur, laicos facient contra clerum et ecclesiam insanire; quod tamen per istud con- cilium ordinate tolletur de medio, dum laici videbunt clerum omni bono intendere. [71 Item considerandum est vestre sanctitati, quod sacrum concilium, ut putatur, ad hujusmodi dissolucionem nullatenus consenciet, cum quo eciam major pars regum so principum prelatorum et communitatum concurret, et vestra sanctitas, que hucusque in ecclesia dei sine ruga et macula tenta est, per hujusmodi opera poterit sibi suspicionem et rubiginem facere ac innocenciam suam per hoc, quod facili et quasi nulla legitima racione subsistit, dissolucionis negocium fermentare, quia dici poterit, quod vestra sanc- titas hac occasione foveat hereses cedes et clades inter Christicolas et perseveranciam 35 deformitatum et viciorum in populo. et timendum est de inobediencia scandalo ac scissura in ecclesia dei, quoniam obicient contra sanctitatem vestram subito illam ma- teriam dissolucionis promptam et paratam, et timendum est, quod p habebunt sequelam multorum. [8] Item si vestra sanctitas vellet concilio personaliter interesse, esset bonum et 40 salubre, si posset; sed si non potest, festinanter et cito demandet illud exequi, prout est inceptum, quia res ille, que usque ad sanguinem tangunt, nullatenus volunt moram nisi cum dispendio tocius Christianitatis. et si vestra sanctitas postea voluerit persona- liter interesse super facto Grecorum seu aliis, que non requirunt tantam festinanciam, 45 a) om. APFD. b) APFD om. ad redimendas. c) MLCRV ita. d) P ne. e) A aptando. f) APD de certo ; F de cetero. g) MLORFV periculum. h) PF possint. i) om. P. k) FVD nulla re. 1) MRY add. istud. m) AL concilium; V consilio. n) APFD om. non timeant. o) PD qui. p) om. APCFV. 1 Vgl. die Beschlüsse des Konxils vom 22 Oktober 1431, die Ragusa a. a. O. 1, 121 mitteilt, und die ebenda S. 121�123 mitgeteilten Schreiben vom 21 Oktober an den König von Polen und an die Preußen. 2 Matth. 27, 64. 28*
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 219 dissolvi totaliter se à avertent et treugas eciam inient adb redimendas vexaciones. et 11432 Jan. 9] quid in longum sequetur nisi illius pravitatis adhesio? [5] Quinto. quemadmodum ipsum sacrum concilium pro ponenda pace inter cetera congregatum existit, etiam inter quam plures reges principes et alios sint apparamenta et inicia facta1 ad dandum modos pro pace ista e, ipsi audientes dissolucionem concilii convertent se ad gladium et erit "error novissimus pejor priore“ 2. nec d postea erit aptitudo e illud faciendi, cum principes fuerint exhausti, terre per clades cedes et san- guinis effusionem deserte f; et in periculo s innumerabilium animarum et corporum, que infra has prorogacionis inducias (proch dolor) corruent, cessabunt eciam multe provi- 1o siones, que in eodem concilio pro re publica Christiana fieri possent, et innumera pro- venient scandala in destructionem tocius religionis Christiane vergencia, que vestra sanctitas clarius, quam possunth describi, prospicere valet. [6] Idcirco nos petimus invocamus et, quanto efficacius possumus, requirimus vestram sanctitatem, quatenus eadem vestra sanctitas incontinenti ad prefatum i dominum 15 presidentem et sacrum concilium scribat et mittat, ut nullatenus dissolvatur, sed in nomine domini, in quo congregati sunt, incepta feliciter perficiant. et si que vestra sanc- titas in contrarium scripserit seu nunciaverit, illa protinus revocet et annullet, avisando vestram sanctitatem quod, nisi hoc fiat, hereses iste armate multimode augebuntur et ecclesia dei indubie in pessimas condiciones ruitura est, quibus postmodum nulla po- 20 tencia nullo concilio nullave k arte seu ingenio succurri poterit. et re vera hii, qui vestre sanctitati 1 dederunt consiliumm, non intellexerunt forsitan tanta ventura mala. utinam saperent et intelligerent ac novissima providerent! mora enim in hoc negocio periculosa est et nullatenus sufferenda. et si quippiam fortassis pertimescerent aliqua contra statum ecclesiasticum per laicos debere tractari, non n timeant, quia ° laici falcem 25 suam non habebunt in messem illam immittere, immo profecto inducie protractionis, que queruntur, laicos facient contra clerum et ecclesiam insanire; quod tamen per istud con- cilium ordinate tolletur de medio, dum laici videbunt clerum omni bono intendere. [71 Item considerandum est vestre sanctitati, quod sacrum concilium, ut putatur, ad hujusmodi dissolucionem nullatenus consenciet, cum quo eciam major pars regum so principum prelatorum et communitatum concurret, et vestra sanctitas, que hucusque in ecclesia dei sine ruga et macula tenta est, per hujusmodi opera poterit sibi suspicionem et rubiginem facere ac innocenciam suam per hoc, quod facili et quasi nulla legitima racione subsistit, dissolucionis negocium fermentare, quia dici poterit, quod vestra sanc- titas hac occasione foveat hereses cedes et clades inter Christicolas et perseveranciam 35 deformitatum et viciorum in populo. et timendum est de inobediencia scandalo ac scissura in ecclesia dei, quoniam obicient contra sanctitatem vestram subito illam ma- teriam dissolucionis promptam et paratam, et timendum est, quod p habebunt sequelam multorum. [8] Item si vestra sanctitas vellet concilio personaliter interesse, esset bonum et 40 salubre, si posset; sed si non potest, festinanter et cito demandet illud exequi, prout est inceptum, quia res ille, que usque ad sanguinem tangunt, nullatenus volunt moram nisi cum dispendio tocius Christianitatis. et si vestra sanctitas postea voluerit persona- liter interesse super facto Grecorum seu aliis, que non requirunt tantam festinanciam, 45 a) om. APFD. b) APFD om. ad redimendas. c) MLCRV ita. d) P ne. e) A aptando. f) APD de certo ; F de cetero. g) MLORFV periculum. h) PF possint. i) om. P. k) FVD nulla re. 1) MRY add. istud. m) AL concilium; V consilio. n) APFD om. non timeant. o) PD qui. p) om. APCFV. 1 Vgl. die Beschlüsse des Konxils vom 22 Oktober 1431, die Ragusa a. a. O. 1, 121 mitteilt, und die ebenda S. 121�123 mitgeteilten Schreiben vom 21 Oktober an den König von Polen und an die Preußen. 2 Matth. 27, 64. 28*
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220 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. [1432 Jan. 9] poterit congregare aliud concilium 1, quod fiet cum gratitudine et majori aptitudine, quam nunc hec mora tollerari posset. nam isto dissoluto nescimus, si per annum cum dimi- dio a aliqui congregari possent propter dispendia, que interim evenirent. [9] Hec eciam b sanctitas vestra velit diligentissime considerare et providere, ut istud concilium mox restauretur, suscipiatque hanc exortacionem nostram paterne et 5 benigne, quam facimus fideliter urgente d eadem consciencia et extremitatibus, in quibus ecclesia dei constituta est, et eciam quia nostra majestas valde invite perciperet, quod sanctitati vestre exinde aliqua inter Christicolas deberet sinistra suspicio suboriri, quem- admodum nos vestre sanctitati, dum cum eadem constituemur, prout in brevi speramus, clarius communicabimus e. 10 1432 131. K. Sigmund an den Kardinal Giuliano Cesarini und das Baseler Konzil: über- Jan. 10 sendet abschriftlich seinen Briefwechsel mit Papst Eugen über die Auflösung des Konzils; hofft, daß der Papst sie widerrufen wird; fordert das Konzil auf, nicht auseinander zu gehen, sondern die begonnene Reform fortzusetzen; verspricht seinen Beistand und bittet um Mitteilung der Konzilsbeschlüsse. 1432 Januar 10 15 Piacеnza. B aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 19a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Prima littera missa per dominum Romanorum etc. regem concilio. Die Adresse steht unter der Kontrasignatur. coll. ebenda cod. ms. lat. 1548 fol. 58b cop. chart. saec. 15 mit der von ciner anderen 20 Hand des 15 Jahrhunderts herrührenden Uberschrift Copia littere regis Romanorum sacro concilio directe. Die Adresse steht xwischen Uberschrift und Text. Unterschrift und Kontrasignatur sind weggelassen. Für die Behandlung der Varianten von PCRM gilt das in der Quellenbeschreibung von nr. 124 xu RMW Bemerkte. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 38b-39a cop. chart. coaeva. Uber dem Text steht 25 xunächst Sigismundus dei gracia etc., dann folgt unmittelbar die Adresse Reverendissimo in Christo patri ac domino domino Juliano etc.; rechts von der letxteren ist bemerkt In- perator. Datum Placentie die 10 januarii regnorum nostrorum etc. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Die Unterschrift des Königs steht unter dem Text, ist aber durchstrichen. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 58 ab cop. chart. saec. 15 mit der rubri- 30 xierten Uberschrift Tenor litterarum per dictum dominum regem superinde sacro Basi- liensi concilio directarum. Voran steht die Bemerkung Quibus quidem litteris [d. i. un- sere auf fol. 57b-58 a stehende nr. 126] susceptis dominus rex Romanorum dolens pluri- mum super hujusmodi dissolucione scripsit ex Placencia sacro concilio die 10 januarii litteras suas, quarum tenor sequitur. Adresse, Unterschrift und Kontrasignatur sind 35 weggelassen. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 23 Z. 5 ff. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 55 ab cop. chart. coaeva. Die Adresse steht über dem Text. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 185b-186a cop. chart. coaeva. Die Adresse steht über dem Text. In Kolmar Stadt-Bibl. cod. 51 fol. 151 ab cop. chart. coaeva. — In Erlangen Univ.-Bibl. cod. 680 fol. 215b cop. chart. coaeva. — In Greifswald Univ.-Bibl. ms. C VI fol. 81b Abschrift (laut Baltische Studien 21, 71-72). — In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 177b-178a cop. chart. saec. 15; im Datum ist verschrieben „Ung. 10 etc. 40". — Ebenda cod. lat. 1250 fol. 103b -104a cop. chart. coaeva mit dem Datum Placencie die 45 10 januarii etc. Unterschrift Sigismundus etc. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 111a cop. chart. coaeva. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4268 fol. 53 ab cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5104 fol. 18b-19a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5116 fol. 375ab cop. chart. coaeva mit dem Datum Placencie etc. regnorum etc. — Ebenda cod. ms. 5393 fol. 149a cop. chart. coaeva. P 40 50 a) P medio. b) MLORV omnia. c) MLIV adhortacionem. d) P vergente e) P commutabimus. 1 Dieser Vorschlag ist ganx im Sinne des Baseler Konxils gehalten, das damals noch kein Gewicht darauf legte, die Wiedervereinigung der beiden Kirchen selbst herbeizuführen, sondern bereit war, die ganxe Angelegenheit dem Papst zu überlassen. Vgl. Zhishman a. a. O. S. 27-28.
220 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. [1432 Jan. 9] poterit congregare aliud concilium 1, quod fiet cum gratitudine et majori aptitudine, quam nunc hec mora tollerari posset. nam isto dissoluto nescimus, si per annum cum dimi- dio a aliqui congregari possent propter dispendia, que interim evenirent. [9] Hec eciam b sanctitas vestra velit diligentissime considerare et providere, ut istud concilium mox restauretur, suscipiatque hanc exortacionem nostram paterne et 5 benigne, quam facimus fideliter urgente d eadem consciencia et extremitatibus, in quibus ecclesia dei constituta est, et eciam quia nostra majestas valde invite perciperet, quod sanctitati vestre exinde aliqua inter Christicolas deberet sinistra suspicio suboriri, quem- admodum nos vestre sanctitati, dum cum eadem constituemur, prout in brevi speramus, clarius communicabimus e. 10 1432 131. K. Sigmund an den Kardinal Giuliano Cesarini und das Baseler Konzil: über- Jan. 10 sendet abschriftlich seinen Briefwechsel mit Papst Eugen über die Auflösung des Konzils; hofft, daß der Papst sie widerrufen wird; fordert das Konzil auf, nicht auseinander zu gehen, sondern die begonnene Reform fortzusetzen; verspricht seinen Beistand und bittet um Mitteilung der Konzilsbeschlüsse. 1432 Januar 10 15 Piacеnza. B aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 19a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Prima littera missa per dominum Romanorum etc. regem concilio. Die Adresse steht unter der Kontrasignatur. coll. ebenda cod. ms. lat. 1548 fol. 58b cop. chart. saec. 15 mit der von ciner anderen 20 Hand des 15 Jahrhunderts herrührenden Uberschrift Copia littere regis Romanorum sacro concilio directe. Die Adresse steht xwischen Uberschrift und Text. Unterschrift und Kontrasignatur sind weggelassen. Für die Behandlung der Varianten von PCRM gilt das in der Quellenbeschreibung von nr. 124 xu RMW Bemerkte. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 38b-39a cop. chart. coaeva. Uber dem Text steht 25 xunächst Sigismundus dei gracia etc., dann folgt unmittelbar die Adresse Reverendissimo in Christo patri ac domino domino Juliano etc.; rechts von der letxteren ist bemerkt In- perator. Datum Placentie die 10 januarii regnorum nostrorum etc. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Die Unterschrift des Königs steht unter dem Text, ist aber durchstrichen. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 58 ab cop. chart. saec. 15 mit der rubri- 30 xierten Uberschrift Tenor litterarum per dictum dominum regem superinde sacro Basi- liensi concilio directarum. Voran steht die Bemerkung Quibus quidem litteris [d. i. un- sere auf fol. 57b-58 a stehende nr. 126] susceptis dominus rex Romanorum dolens pluri- mum super hujusmodi dissolucione scripsit ex Placencia sacro concilio die 10 januarii litteras suas, quarum tenor sequitur. Adresse, Unterschrift und Kontrasignatur sind 35 weggelassen. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 23 Z. 5 ff. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 55 ab cop. chart. coaeva. Die Adresse steht über dem Text. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 185b-186a cop. chart. coaeva. Die Adresse steht über dem Text. In Kolmar Stadt-Bibl. cod. 51 fol. 151 ab cop. chart. coaeva. — In Erlangen Univ.-Bibl. cod. 680 fol. 215b cop. chart. coaeva. — In Greifswald Univ.-Bibl. ms. C VI fol. 81b Abschrift (laut Baltische Studien 21, 71-72). — In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 177b-178a cop. chart. saec. 15; im Datum ist verschrieben „Ung. 10 etc. 40". — Ebenda cod. lat. 1250 fol. 103b -104a cop. chart. coaeva mit dem Datum Placencie die 45 10 januarii etc. Unterschrift Sigismundus etc. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 111a cop. chart. coaeva. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4268 fol. 53 ab cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5104 fol. 18b-19a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5116 fol. 375ab cop. chart. coaeva mit dem Datum Placencie etc. regnorum etc. — Ebenda cod. ms. 5393 fol. 149a cop. chart. coaeva. P 40 50 a) P medio. b) MLORV omnia. c) MLIV adhortacionem. d) P vergente e) P commutabimus. 1 Dieser Vorschlag ist ganx im Sinne des Baseler Konxils gehalten, das damals noch kein Gewicht darauf legte, die Wiedervereinigung der beiden Kirchen selbst herbeizuführen, sondern bereit war, die ganxe Angelegenheit dem Papst zu überlassen. Vgl. Zhishman a. a. O. S. 27-28.
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 221 Gedruckt bei Martène 8, 54-55 (aus D) und bei Mansi 30, 79-80. — Teilweise gedruckt 1432 bei Aschbach 4, 39 Anm. 47 aus Martène. Jan. 10 Im Ausxuge bei Segovia lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, 80). — Regest bei Aschbach 4, 480 (vgl. 4, 58 Anm. 4) und bei Altmann nr. 9004. Reverendissime a ac venerandi in Christo patres, amici carissimi et sincere ac b grate nobis dilecti. hodie 1 recepimus bullam domini nostri pape notificantem nobis dissolucionem sacri Basiliensis concilii, quam sua sanctitas hincinde fecit per bullas 2 suas publicari, cujus copias hic inclusas habetis. de qua re ultra modum stupenda tanto amarius turbati sumus, quanto ex hujusmodi dissolucione nedum innumera mala et peri- 1o cula, quin immo totalis subversio catholice fidei et alia discrimina sunt indubie succes- sura. et non possemus continere dolorem et lacrimas, si ipsa sacra synodus, que omnium imminencium discriminum est portus salutis et multarum rerum fructuosa incepcio, sic vane et sine racione suo effectu sicque periculose deberet frustrari. et super eo, ut in tempore provideatur, misimus festinantissime ad sanctitatem domini nostri litteras 3 15 nostras et inductiones 4 opportunas, ut sanctitas sua protinus remediare velit et ea, que facta sunt illico revocare, quemadmodum copia legacionis nostre ad sanctitatem suam missa hic inclusa vos clarius edocebit. et speramus, quod eadem sanctitas pensatis scan- dalis ex hujusmodi dissolucione provenientibus, que utique ignoravit, et non minus fructibus, qui paranture, mentem suam mutabit et continuationif felici ipsius concilii paternos ministrabit favores, prout eandem sanctitatem, dum secum constituemur, ut in brevi speramus, clarius informabimus viva voce. adhortamur ergo paternitates vestras in domino nostro Jhesu Christo, cujus res agitur, ut nulla suggestione aut alio quovis modo dissolvi velitis, sed incepta feliciter prosequi et finire, firmam habentes fiduciam, quod sanctitas domini nostri avisata clarius de condicionibus ipsarum rerum, si saltim 25 non voluerit destructionem Christianitatis et notam indelibilem incurrere, illico aliter et salubriter providebit (absit enim et iterum absit, ut rem tanti ponderis et fidem tam in- testine tangentis valeat g seu possit tam facilis irritare promocio), quoniam in brevi aliud sencietis. confortemini ergo et estote robusti, quoniam ad continuacionem ipsius sacri concilii vobiscum constanter et fideliter usque ad mortem perseverare volumus, quia sic so nos fides instruit, consciencia nostra admonet et imminencia mala perurgent. et quitquid super illo decreveritis, nobis quantocius intimate, quoniam, si tale concilium sicut et precedencia tam leviterh sine fructu et racione deberet dissolvi in extinctionem tocius Christianismi, tederet nos ammodo vivere inter filios hominum et re vera mors preciosior in tantis deformitatibus vita esset. providete ergo celeriter et custodite Christianitatis s5 salutem, ut scitis! datum Placencie die 10 januarii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. k 45 1 Romanorumm 22 et Boemie 12. [subtus] Suprascripcio. Reverendissimo in Christo patri domino Juliano cardi- nali sancti Angeli presidenti venerandis- que patribus prelatis ac ceteris in sacro generali Basiliensi concilio congregatis amicis nostris carissimis et sincere gra- teque dilectis. Subscripcio. Sigismundus n dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex. 20 1132 Jаn. 10 5 40 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 45 a) PCR reverendissimi. b) D grateque statt ac grate. c) om. D. d) Pqui. e) D sperantur. f) BD convencioni; OR continuacionem felicem. g) PORM debeat. h) OR breviter. i) om. P. k) om. P. 1) R 15. m) P add. autem. n) dic Usterschrift des Königs steht auf zwet Zeilen; nach Hungarie ist abgeteilt. o) M€et. Sigmund hatte die Bulle (nr. 126) schon am 9 Januar erhalten, wie sich aus unserer nr. 128 ergiebt; das obige Schreiben wird also am letxteren 50 Tage entworfen und am 10 Januar expediert worden sein. 2 3 Vgl. S. 147 Anm. 3 und nr. 126. nr. 128. nr. 130.
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 221 Gedruckt bei Martène 8, 54-55 (aus D) und bei Mansi 30, 79-80. — Teilweise gedruckt 1432 bei Aschbach 4, 39 Anm. 47 aus Martène. Jan. 10 Im Ausxuge bei Segovia lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, 80). — Regest bei Aschbach 4, 480 (vgl. 4, 58 Anm. 4) und bei Altmann nr. 9004. Reverendissime a ac venerandi in Christo patres, amici carissimi et sincere ac b grate nobis dilecti. hodie 1 recepimus bullam domini nostri pape notificantem nobis dissolucionem sacri Basiliensis concilii, quam sua sanctitas hincinde fecit per bullas 2 suas publicari, cujus copias hic inclusas habetis. de qua re ultra modum stupenda tanto amarius turbati sumus, quanto ex hujusmodi dissolucione nedum innumera mala et peri- 1o cula, quin immo totalis subversio catholice fidei et alia discrimina sunt indubie succes- sura. et non possemus continere dolorem et lacrimas, si ipsa sacra synodus, que omnium imminencium discriminum est portus salutis et multarum rerum fructuosa incepcio, sic vane et sine racione suo effectu sicque periculose deberet frustrari. et super eo, ut in tempore provideatur, misimus festinantissime ad sanctitatem domini nostri litteras 3 15 nostras et inductiones 4 opportunas, ut sanctitas sua protinus remediare velit et ea, que facta sunt illico revocare, quemadmodum copia legacionis nostre ad sanctitatem suam missa hic inclusa vos clarius edocebit. et speramus, quod eadem sanctitas pensatis scan- dalis ex hujusmodi dissolucione provenientibus, que utique ignoravit, et non minus fructibus, qui paranture, mentem suam mutabit et continuationif felici ipsius concilii paternos ministrabit favores, prout eandem sanctitatem, dum secum constituemur, ut in brevi speramus, clarius informabimus viva voce. adhortamur ergo paternitates vestras in domino nostro Jhesu Christo, cujus res agitur, ut nulla suggestione aut alio quovis modo dissolvi velitis, sed incepta feliciter prosequi et finire, firmam habentes fiduciam, quod sanctitas domini nostri avisata clarius de condicionibus ipsarum rerum, si saltim 25 non voluerit destructionem Christianitatis et notam indelibilem incurrere, illico aliter et salubriter providebit (absit enim et iterum absit, ut rem tanti ponderis et fidem tam in- testine tangentis valeat g seu possit tam facilis irritare promocio), quoniam in brevi aliud sencietis. confortemini ergo et estote robusti, quoniam ad continuacionem ipsius sacri concilii vobiscum constanter et fideliter usque ad mortem perseverare volumus, quia sic so nos fides instruit, consciencia nostra admonet et imminencia mala perurgent. et quitquid super illo decreveritis, nobis quantocius intimate, quoniam, si tale concilium sicut et precedencia tam leviterh sine fructu et racione deberet dissolvi in extinctionem tocius Christianismi, tederet nos ammodo vivere inter filios hominum et re vera mors preciosior in tantis deformitatibus vita esset. providete ergo celeriter et custodite Christianitatis s5 salutem, ut scitis! datum Placencie die 10 januarii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. k 45 1 Romanorumm 22 et Boemie 12. [subtus] Suprascripcio. Reverendissimo in Christo patri domino Juliano cardi- nali sancti Angeli presidenti venerandis- que patribus prelatis ac ceteris in sacro generali Basiliensi concilio congregatis amicis nostris carissimis et sincere gra- teque dilectis. Subscripcio. Sigismundus n dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex. 20 1132 Jаn. 10 5 40 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 45 a) PCR reverendissimi. b) D grateque statt ac grate. c) om. D. d) Pqui. e) D sperantur. f) BD convencioni; OR continuacionem felicem. g) PORM debeat. h) OR breviter. i) om. P. k) om. P. 1) R 15. m) P add. autem. n) dic Usterschrift des Königs steht auf zwet Zeilen; nach Hungarie ist abgeteilt. o) M€et. Sigmund hatte die Bulle (nr. 126) schon am 9 Januar erhalten, wie sich aus unserer nr. 128 ergiebt; das obige Schreiben wird also am letxteren 50 Tage entworfen und am 10 Januar expediert worden sein. 2 3 Vgl. S. 147 Anm. 3 und nr. 126. nr. 128. nr. 130.
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222 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1432 132. Jan. 10 K. Sigmund an [die Kardinäle 1]: befürchtet von der Auflösung des Baseler Konzils schlimme Folgen; hat sofort Gegenmaßtregeln ergriffen; bittet die Adressaten, den Papst zum Widerruf des Geschehenen und zur Unterstützung des Baseler Kon- zils zu veranlassen. 1432 Januar 10 Piacenza. Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 111b cop. chart. coaeva. 1432 Jan. 10 Honorabiles fideles dilecti. audivimus et stupefacti sumus, quod dominus noster papa dissolutionem sacri Basiliensis concilii novissime fecit in Romana curia publicari, quemadmodum ex bulla 2 sue sanctitatis nobis hodie3 presentata clarius collegimus, et non inmerito, quoniam innumerata mala indubie, si non illico remedium a reperietur, ex eadem dissolutione successura sunt. et re vera sanctitas sua utique de conditionibus in- 10 cumbencium rerum non fuit limpide informata. et pro eo festinanter mittimus et scribi- mus 4 sue sanctitati, ut pensatis ad omnem partem circumstanciis singulis illico reme- diet et facta per ipsum revocet et annullet. scribimus 5 eciam desuper sacro Basiliensi concilio, ut nullatenus dissolvatur, prout in copiis hic inclusis clarius intuebimini. mira- mur ultra modum, quod vos sanctitatem domini nostri in hiis negociis non continuastis 15 nec a vobis hucusque aliquod habuimus avizamentum. sed utrumque sit b, adhortamur et requirimus devotiones vestras, quatinus apud sanctitatem domini nostri ferventer in- stare velitis, ut facta hujusmodi irritet et anullet presentando ipsi sacro concilio, ut continuetur, omnes promotiones et favores, avisando eam de malis ex dissolutione ipsa successuris et bonis, que in celebratione ipsius consistunte, prout ex instructionibus 6 20 hic inclusis colligere poteritis. et quitquam d vobis emerserit, nobis intimetis. datum Placencie die 10 januarii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 Romanorum 22 et Bohemie 12. Ad e mandatum domini regis Caspar Sligk f. 25 1432 133. K. Sigmund an Hrg. Wilhelm von Baiern": benachrichtigt ihn von der Verlegung Jan. II. des Baseler Konzils nach Bologna durch den Papst und fordert ihn auf, sich un- bis 15 gesäumt nach Basel zu begeben und die Mitglieder des Konzils zum Bleiben zu bewegen. 1432 Januar 11 bezw. 14 8 bezw. 15 Piacenza. a) fehll in der Vorl. b) em.; Vorl. sic. c) em.; Vorl. concistunt. d) in Vorl. korr. für quidquid. e) die Unter- 30 schrift des Vizekanslers nimmt it der Forl. nur eine Zeile ein. f) cm.; Vorl. Vligers. 1 Vgl. S. 213 Anm. 1. 2 nr. 126. 3 Vgl. S. 221 Anm. 1. nr. 128. nr. 131. 6 nr. 130? 1 Wir haben hier den seltenen Fall, daß derselbe Brief drei Mal nach einander ausgefertigt wurde. Man war vermutlich über den Aufenthaltsort Wil- helms in Zweifel und expedierte ein Exemplar nach München (vgl. S. 224 Anm. 2), eins wohl nach Basel und eins vielleicht nach Nürnberg (vgl. S. 186 Anm. 3). s Altmann nr. 901I glaubt, daß zu dem vom 14 Januar datierten Exemplare des Briefes eine Nachschrift gehöre, die auf einem in den Fürsten- sachen Tom. V fol. 195 enthaltenen Papierxettel steht und die folgenden Mitteilungen enthält : Auch lieber oheim, als diser brief geschriben was, do qwam uns dein brief, in dem du uns schreibst von der ge- 4 5 legenheit der sache zwischen dir und herczog Heinrichen und meinst der peen nachzugeen etc. lieber oheim, uns ist nit lieb, daz herczog Heinrich mit den sachen also umbgeet. doch so solt du ge- 35 wiss sein, daz wir dich in denselben sachen nit lassen, sunder durch unsern und des richs und deinen willen ernstlich dorynne bewisen wollen. auch sagt uns unser Caspar, wie du dich gen Basel er- hoben hast. des wir zumal erfrewt sein, wann wir 40 durch dein abwesen vast bekummert waren. Wie unhaltbar diese Annahme ist, ergiebt sich schon daraus, daße Sigmund auch in dem vom 15 Januar datierten Exemplare schreibt, er habe bisher keinerlei Nachrichten vom Herxog erhalten. So hätte er doch 45 nicht mehr schreiben können, wenn er den Brief des Herxogs am 14 Januar gehabt hätte. Auch kann die oben [Z. 39b) erwähnte Mitteilung Kaspar Schlicks nicht am 14. in Piacenxa gemacht sein, da Hrg. Wilhelm erst am 11 Januar Minchen verlieſ (vgl. 50
222 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1432 132. Jan. 10 K. Sigmund an [die Kardinäle 1]: befürchtet von der Auflösung des Baseler Konzils schlimme Folgen; hat sofort Gegenmaßtregeln ergriffen; bittet die Adressaten, den Papst zum Widerruf des Geschehenen und zur Unterstützung des Baseler Kon- zils zu veranlassen. 1432 Januar 10 Piacenza. Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1496 fol. 111b cop. chart. coaeva. 1432 Jan. 10 Honorabiles fideles dilecti. audivimus et stupefacti sumus, quod dominus noster papa dissolutionem sacri Basiliensis concilii novissime fecit in Romana curia publicari, quemadmodum ex bulla 2 sue sanctitatis nobis hodie3 presentata clarius collegimus, et non inmerito, quoniam innumerata mala indubie, si non illico remedium a reperietur, ex eadem dissolutione successura sunt. et re vera sanctitas sua utique de conditionibus in- 10 cumbencium rerum non fuit limpide informata. et pro eo festinanter mittimus et scribi- mus 4 sue sanctitati, ut pensatis ad omnem partem circumstanciis singulis illico reme- diet et facta per ipsum revocet et annullet. scribimus 5 eciam desuper sacro Basiliensi concilio, ut nullatenus dissolvatur, prout in copiis hic inclusis clarius intuebimini. mira- mur ultra modum, quod vos sanctitatem domini nostri in hiis negociis non continuastis 15 nec a vobis hucusque aliquod habuimus avizamentum. sed utrumque sit b, adhortamur et requirimus devotiones vestras, quatinus apud sanctitatem domini nostri ferventer in- stare velitis, ut facta hujusmodi irritet et anullet presentando ipsi sacro concilio, ut continuetur, omnes promotiones et favores, avisando eam de malis ex dissolutione ipsa successuris et bonis, que in celebratione ipsius consistunte, prout ex instructionibus 6 20 hic inclusis colligere poteritis. et quitquam d vobis emerserit, nobis intimetis. datum Placencie die 10 januarii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 Romanorum 22 et Bohemie 12. Ad e mandatum domini regis Caspar Sligk f. 25 1432 133. K. Sigmund an Hrg. Wilhelm von Baiern": benachrichtigt ihn von der Verlegung Jan. II. des Baseler Konzils nach Bologna durch den Papst und fordert ihn auf, sich un- bis 15 gesäumt nach Basel zu begeben und die Mitglieder des Konzils zum Bleiben zu bewegen. 1432 Januar 11 bezw. 14 8 bezw. 15 Piacenza. a) fehll in der Vorl. b) em.; Vorl. sic. c) em.; Vorl. concistunt. d) in Vorl. korr. für quidquid. e) die Unter- 30 schrift des Vizekanslers nimmt it der Forl. nur eine Zeile ein. f) cm.; Vorl. Vligers. 1 Vgl. S. 213 Anm. 1. 2 nr. 126. 3 Vgl. S. 221 Anm. 1. nr. 128. nr. 131. 6 nr. 130? 1 Wir haben hier den seltenen Fall, daß derselbe Brief drei Mal nach einander ausgefertigt wurde. Man war vermutlich über den Aufenthaltsort Wil- helms in Zweifel und expedierte ein Exemplar nach München (vgl. S. 224 Anm. 2), eins wohl nach Basel und eins vielleicht nach Nürnberg (vgl. S. 186 Anm. 3). s Altmann nr. 901I glaubt, daß zu dem vom 14 Januar datierten Exemplare des Briefes eine Nachschrift gehöre, die auf einem in den Fürsten- sachen Tom. V fol. 195 enthaltenen Papierxettel steht und die folgenden Mitteilungen enthält : Auch lieber oheim, als diser brief geschriben was, do qwam uns dein brief, in dem du uns schreibst von der ge- 4 5 legenheit der sache zwischen dir und herczog Heinrichen und meinst der peen nachzugeen etc. lieber oheim, uns ist nit lieb, daz herczog Heinrich mit den sachen also umbgeet. doch so solt du ge- 35 wiss sein, daz wir dich in denselben sachen nit lassen, sunder durch unsern und des richs und deinen willen ernstlich dorynne bewisen wollen. auch sagt uns unser Caspar, wie du dich gen Basel er- hoben hast. des wir zumal erfrewt sein, wann wir 40 durch dein abwesen vast bekummert waren. Wie unhaltbar diese Annahme ist, ergiebt sich schon daraus, daße Sigmund auch in dem vom 15 Januar datierten Exemplare schreibt, er habe bisher keinerlei Nachrichten vom Herxog erhalten. So hätte er doch 45 nicht mehr schreiben können, wenn er den Brief des Herxogs am 14 Januar gehabt hätte. Auch kann die oben [Z. 39b) erwähnte Mitteilung Kaspar Schlicks nicht am 14. in Piacenxa gemacht sein, da Hrg. Wilhelm erst am 11 Januar Minchen verlieſ (vgl. 50
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C. Verhältnis K, Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135, 223 A aus München Heichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 24 orig. chart. lit. eleusa. c. sig. in. o. impr. Auf der Rückseite steht der Baierische Vermerl: Placentz, und von einer Hand des 18 Jahrhunderts Kayser Sigmunds schreib anno 1432. В coll. ebenda fol. 194 orig. chart. Ut. clause ec. sig. dm v. impr. partim del. Im Datum 5 am montag vor sant Anthonien tag [Jan. 14]. Die Kontrasignatur fehit. Auf der Riicl- seite steht der Baierische Vermerk concilium kóme. C coll. ebenda tol. 96 orig. chart. Wt. clausa c. sig. im v. impr. am dinstag vor sand Anthonien tag [Jan. 15]. Placentz [korr. aus Parma] e das mein herr in das partim del. En Datum Die Adresse lautet etwas abweichend von 10 A und B Dem hochgebornen Wilhelmen hertzogen in Beyern und pfaltzgraven bey Rin unserm lieben oheimen merk Placentz. und fursten. Auf der Rückseite steht der Bańerische Ver- Im Auszuge bei Kluckhohn a. a. O. 2, 536-537 ohne Angabe, ob aus A, B oder C. — Regest bei Altmann vw. 9009 (vgl. nır. 9011 und 9012). 15 Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen tziten merer des richs und zu Hungern zu Behem * etc. kunig. Hoehgeborner lieber oheim und furst. uns schied und sich ergab in das concilium zu nach deinem erbern fursatz, den wir an dir зо ве] ° concilium gefuget haben. was dich aber wissentlich, wann wir von dir in den sachen kein schrifft noch haben, dann das uns das heilig concilium offt ? doruff wir in doch nichts entlichs haben embieten dann 4 wie dem sey, so sind uns bullen * komen von unserm heiligen * vatter als wir in dann emboten haben. mógen. % dem babst, wie er das concilium anderhalb jar verlengert und als dein lieb nechst zu Feldkirch ^ von Basel zu reiten, hetten wir wol gehoffet merckten, du soltest dich sneller in das doran gehindert hab !, is& uns nicht botschafft nie gehabt geschriben hat dich dohin zu senden, gen Bononien gelegt hab. des wir ser erschrocken sein, nachdem der ganczen Cristenheit doruß unverwintlich scheden entsteen, und meinen das , alsverre wir mogen, meinen auch, das concilium werd des nicht gestatten. nicht zuzugeen lassen und und wir haben ouch zu unserm heiligen vatter gesant* und in ervordert sulch sach zu widerwenden, und sein on 30 czweyfel, so er recht underweiset wirt, er werd das tun. und wir ziehen ouch zu stunden, ob got wil, fur uns gen Rom unser keyserlich cron zu empfahen; doselbs wir solich und ander der Cristenheit sach fleissiclich handeln wollen. 3)7C Beheim. b) C Feltkirch. ©) от. С. S. 224 Anm. 2), um sich nach Nürnberg und von da % nach Basel xu begeben (egl. S. 204 Anm. 2). Den Ausschlag dürften aber xwei Briefe des Herxogs Ernst von Baiern an Hxg. Wilhelm und dieses an jenen vom 6 bexw. 17 Februar 1432 geben. Ernst schicht am 6 Februar an Wilhelm einen am 4 Februar 40 angelkommenen Brief. Sigmunds «nd Abschrift seiner Antwort [vom 5 Februar; vgl. unten S. 224 Anm. 2]; er bemerkt: auf das so bedunkt uns ge- raten sein, ir tüt unserm herrn dem kunig selbs auch ain potschaft und entschuldigt ew gen im; 46 wolt ir im dann handlung der sache zwischen unser und unsers vettern herzog Hainrichs auch lawter Schreiben, das seczen wir zu ew und mainen, es wär güt, das er des lawter erindert wurd, des- gleichen Caspar Sligk. (München. Reichs- A. Würsten- 50 sachen Tom. V fol. 195 ordg. chart. lit. clausa c. seg. dn. o. impr. partim del) Wilhelm erwidert am 17 Fe- bruar, er habe an. den König und an Schlicl: schon geschrieben, ehe er Ernsts Brief erhalten habe d) C denn. und sindtenmal uns e) A heiliger. (a. a. O. fol. 138 cone. chart). Dieser Brief Wil- helms an Sigmund, ist offenbar identisch mit dem, dessen Empfang in der obigen Nachschrift bestätigt wird; er füllt vermutlich in die Zeit zwischen Wal- helms Rechtstag mit Hxg. Heinrich am 20 Januar (ogl. S. 186 Amm. 3) und seinem Aufbruch von Nürnberg nach Basel am 25 Januar (Ragusa a. a. O. 1, 175). Jene Nachschrift wird daher xu einem Briefe Sigmunds aus dem Februar gehören, wahr- scheinlich xw dem, den Wilhelm in einem Briefe vom. 7 Mrz: (Münehen Reichs- A. Fürstensachen Tom. V fol. 197 orig. chant. lit. clausa с. sig. in v. impr.) abschriftlich an Ernst schickte. ! Über die Gründe des F'ernbleibens | Walhelms vom Konxil vergleiche man, oben. S. 204. Amm. 2. ? Wür kennen mur ein einxiges Schreiben des Konzils (nr. 127), in dem diese Bitte ausgesprochen, wird, Vgl. auch m. 123 art. 3. 3 m. 126. * Vgl. mr. 128 und. 130. 1482 Jan. 11 bis 15 1432 Jan, 14 1482 Jan. 15
C. Verhältnis K, Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135, 223 A aus München Heichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 24 orig. chart. lit. eleusa. c. sig. in. o. impr. Auf der Rückseite steht der Baierische Vermerl: Placentz, und von einer Hand des 18 Jahrhunderts Kayser Sigmunds schreib anno 1432. В coll. ebenda fol. 194 orig. chart. Ut. clause ec. sig. dm v. impr. partim del. Im Datum 5 am montag vor sant Anthonien tag [Jan. 14]. Die Kontrasignatur fehit. Auf der Riicl- seite steht der Baierische Vermerk concilium kóme. C coll. ebenda tol. 96 orig. chart. Wt. clausa c. sig. im v. impr. am dinstag vor sand Anthonien tag [Jan. 15]. Placentz [korr. aus Parma] e das mein herr in das partim del. En Datum Die Adresse lautet etwas abweichend von 10 A und B Dem hochgebornen Wilhelmen hertzogen in Beyern und pfaltzgraven bey Rin unserm lieben oheimen merk Placentz. und fursten. Auf der Rückseite steht der Bańerische Ver- Im Auszuge bei Kluckhohn a. a. O. 2, 536-537 ohne Angabe, ob aus A, B oder C. — Regest bei Altmann vw. 9009 (vgl. nır. 9011 und 9012). 15 Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen tziten merer des richs und zu Hungern zu Behem * etc. kunig. Hoehgeborner lieber oheim und furst. uns schied und sich ergab in das concilium zu nach deinem erbern fursatz, den wir an dir зо ве] ° concilium gefuget haben. was dich aber wissentlich, wann wir von dir in den sachen kein schrifft noch haben, dann das uns das heilig concilium offt ? doruff wir in doch nichts entlichs haben embieten dann 4 wie dem sey, so sind uns bullen * komen von unserm heiligen * vatter als wir in dann emboten haben. mógen. % dem babst, wie er das concilium anderhalb jar verlengert und als dein lieb nechst zu Feldkirch ^ von Basel zu reiten, hetten wir wol gehoffet merckten, du soltest dich sneller in das doran gehindert hab !, is& uns nicht botschafft nie gehabt geschriben hat dich dohin zu senden, gen Bononien gelegt hab. des wir ser erschrocken sein, nachdem der ganczen Cristenheit doruß unverwintlich scheden entsteen, und meinen das , alsverre wir mogen, meinen auch, das concilium werd des nicht gestatten. nicht zuzugeen lassen und und wir haben ouch zu unserm heiligen vatter gesant* und in ervordert sulch sach zu widerwenden, und sein on 30 czweyfel, so er recht underweiset wirt, er werd das tun. und wir ziehen ouch zu stunden, ob got wil, fur uns gen Rom unser keyserlich cron zu empfahen; doselbs wir solich und ander der Cristenheit sach fleissiclich handeln wollen. 3)7C Beheim. b) C Feltkirch. ©) от. С. S. 224 Anm. 2), um sich nach Nürnberg und von da % nach Basel xu begeben (egl. S. 204 Anm. 2). Den Ausschlag dürften aber xwei Briefe des Herxogs Ernst von Baiern an Hxg. Wilhelm und dieses an jenen vom 6 bexw. 17 Februar 1432 geben. Ernst schicht am 6 Februar an Wilhelm einen am 4 Februar 40 angelkommenen Brief. Sigmunds «nd Abschrift seiner Antwort [vom 5 Februar; vgl. unten S. 224 Anm. 2]; er bemerkt: auf das so bedunkt uns ge- raten sein, ir tüt unserm herrn dem kunig selbs auch ain potschaft und entschuldigt ew gen im; 46 wolt ir im dann handlung der sache zwischen unser und unsers vettern herzog Hainrichs auch lawter Schreiben, das seczen wir zu ew und mainen, es wär güt, das er des lawter erindert wurd, des- gleichen Caspar Sligk. (München. Reichs- A. Würsten- 50 sachen Tom. V fol. 195 ordg. chart. lit. clausa c. seg. dn. o. impr. partim del) Wilhelm erwidert am 17 Fe- bruar, er habe an. den König und an Schlicl: schon geschrieben, ehe er Ernsts Brief erhalten habe d) C denn. und sindtenmal uns e) A heiliger. (a. a. O. fol. 138 cone. chart). Dieser Brief Wil- helms an Sigmund, ist offenbar identisch mit dem, dessen Empfang in der obigen Nachschrift bestätigt wird; er füllt vermutlich in die Zeit zwischen Wal- helms Rechtstag mit Hxg. Heinrich am 20 Januar (ogl. S. 186 Amm. 3) und seinem Aufbruch von Nürnberg nach Basel am 25 Januar (Ragusa a. a. O. 1, 175). Jene Nachschrift wird daher xu einem Briefe Sigmunds aus dem Februar gehören, wahr- scheinlich xw dem, den Wilhelm in einem Briefe vom. 7 Mrz: (Münehen Reichs- A. Fürstensachen Tom. V fol. 197 orig. chant. lit. clausa с. sig. in v. impr.) abschriftlich an Ernst schickte. ! Über die Gründe des F'ernbleibens | Walhelms vom Konxil vergleiche man, oben. S. 204. Amm. 2. ? Wür kennen mur ein einxiges Schreiben des Konzils (nr. 127), in dem diese Bitte ausgesprochen, wird, Vgl. auch m. 123 art. 3. 3 m. 126. * Vgl. mr. 128 und. 130. 1482 Jan. 11 bis 15 1432 Jan, 14 1482 Jan. 15
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224 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. "up an den sachen zumal groB lei und wir ouch zu dem concilium gesant ! und sy ermant bis 15 haben sich nyndert hin czu ruren: dorumb begern wir von deiner lieb, bitten und er- manen dich mit allem fleisse, das du dich ye ee ye pesser gen Basel fugest? und die prelaten und herren sterkest und trostest, das sy nit von dannen tziehen, sunder er- beiten, wann wir in, ob got wil, kurezlieh andere gute mer embiten wollen. und du wirdest doselbs von unsem guten frundten? wol underweisung finden zu den sachen, und wir hoffen, das dein lieb als ein.laye grossen nuez machen werd, wann wir wol gedencken, weren wir allein zu Costencz * nicht gewesen, dasselb concilium were offt zustoret worden, wann sich die prelaten vast vorchten, so sie nicht trostes haben. das wann du der heiligen Cristenheit und uns in disen zeiten nicht möchtest grosser lieb und dienst beweisen, geben zu Pla- cenez am nechsten freytag nach der heiligen dreyer kunig tag unserr riche des Hung- rischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemisehen im zwelfften jaren. lak ^ dir also an sein und saum dorynne nicht, 1432 Jan, 11 [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalezgraven bey Rein und hertzogen in Beyern unserm lieben oheim und fursten. Gesandten beim Baseler Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 184. K. Sigmund an Bf. Konrad von Regensburg und desgl. am Baptista Cicalà, seine Konzil *: schreibt ihnen über die Auflösung des Konzils durch den Papst; fordert sie auf, das Auseinandergehen der Versammlung zu ver- Inndern. 1432 Januar 11 Piacenza. Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 33a cop. chart. coaeva mit der Überschrift Littera missa per dominum Romanorum regem domino episcopo Ratisponensi et domino Baptiste [sezl. Cigala; vgl. S. 203 Anm. 1 und 2| ejus consiliariis. Die Kontrasignatur dst nicht angegeben. Schreibt: Der Papst habe ihi die Auflüsung des Konxils angexeigt. denn er sehe klar voraus, daß diese Maßregel des Katholixismus nach sich xiehen werde. und am die Kardinüle geschickt, um den Widerruf der Auflósumg xu erwürken. eciam © vestigio veniemus, Er sei bestürxt darüber, der Christenheit schaden und die völlige Unterdrückung Er hülte wie gedacht, dafd der erwarte, daß das Konxil in seiner nächsten Session. die. Verlegung ablehne. Papst so handeln könnte. Br Er habe sofort an den Papst ad ejus sanctitatem cum iter nostrum per dei graciam versus Romam pro suscipienda imperiali corona nostra acceperimus. Hr xweżfle nicht, daß der Papst, sobald er diber die gefährlichen Folgen der Auflösung unterrichtet worden sei, den Wiederbeginn des Konzils anordnen werde (dabit modos prefatum concilium restaurandiJ. dem. Konxil. geschickt 6; Er habe Abschriften seiner der Adressat möge sie sich xeigen lassen. Er bitte den Briefe an den Papst 5 dem Konxilspräsidenten und Adressaten dringend, dem Konxil Mut xuxusprechen und alles su thun, wm die Auflüsung zu rerhindern und die begonnene 4) € Costnitz. V) С das. 1 Vgl. nr. 131. 2 Auf diese Aufforderung Bexuy nelunend schrieb Hug. Ernst von Baiern am 5 Februar an Sigmund: als dann ewer gnade meinem liben bruder ainen prief geschrieben hat, ir hiet nicht anders gedacht auf seien erbem) fursacz, dann er ware lengst zu dem heiligen concili gen Basel komen, was in aber darin geirret hab, das sei ew nit wissentlich und ir gepiet im, das er noch on verziehen zu dem heiligen concili kome etc.: sol ewer koniglich gnad wissen, das mein bruder zu demselben oconcili. hie aufige- riten ist an freitag vor Antoni [Jam. 17] und ist nu zo Basel. er wir auch zeiter zu dem concili ge- riten, so hat er das nit tun mügen vor gestrengkeit wegeu des grosen ungewitters in disen landen, das bisher gewesen und noch zu guter maß ist [egl. Haller a. a. O. 2, 30 Z. 7-10]. in hat auch daran geirrt sollich sach, die er and ich mit unserm vettern herzogen Hainrich zu handeln haben. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 196 conc. ehart.; vgl. Kluekhohn a. a. O. 2, 536 Anm. 2) ? Es sind wohl in erster Linie Bf. Konrad von Regensburg und. Baptista. Cicalà gemeint ; vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 134. + Der Bischof war am 13 Dezember 1431 mach Basel gekommen. | Vgl. S. 187 Amm. 11. > mr. 128 und. 130. 9 Vgl. nr. 131 S. 221 Z. 14 ff. 26 6 ce = 0 = 5 50
224 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. "up an den sachen zumal groB lei und wir ouch zu dem concilium gesant ! und sy ermant bis 15 haben sich nyndert hin czu ruren: dorumb begern wir von deiner lieb, bitten und er- manen dich mit allem fleisse, das du dich ye ee ye pesser gen Basel fugest? und die prelaten und herren sterkest und trostest, das sy nit von dannen tziehen, sunder er- beiten, wann wir in, ob got wil, kurezlieh andere gute mer embiten wollen. und du wirdest doselbs von unsem guten frundten? wol underweisung finden zu den sachen, und wir hoffen, das dein lieb als ein.laye grossen nuez machen werd, wann wir wol gedencken, weren wir allein zu Costencz * nicht gewesen, dasselb concilium were offt zustoret worden, wann sich die prelaten vast vorchten, so sie nicht trostes haben. das wann du der heiligen Cristenheit und uns in disen zeiten nicht möchtest grosser lieb und dienst beweisen, geben zu Pla- cenez am nechsten freytag nach der heiligen dreyer kunig tag unserr riche des Hung- rischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemisehen im zwelfften jaren. lak ^ dir also an sein und saum dorynne nicht, 1432 Jan, 11 [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalezgraven bey Rein und hertzogen in Beyern unserm lieben oheim und fursten. Gesandten beim Baseler Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 184. K. Sigmund an Bf. Konrad von Regensburg und desgl. am Baptista Cicalà, seine Konzil *: schreibt ihnen über die Auflösung des Konzils durch den Papst; fordert sie auf, das Auseinandergehen der Versammlung zu ver- Inndern. 1432 Januar 11 Piacenza. Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 33a cop. chart. coaeva mit der Überschrift Littera missa per dominum Romanorum regem domino episcopo Ratisponensi et domino Baptiste [sezl. Cigala; vgl. S. 203 Anm. 1 und 2| ejus consiliariis. Die Kontrasignatur dst nicht angegeben. Schreibt: Der Papst habe ihi die Auflüsung des Konxils angexeigt. denn er sehe klar voraus, daß diese Maßregel des Katholixismus nach sich xiehen werde. und am die Kardinüle geschickt, um den Widerruf der Auflósumg xu erwürken. eciam © vestigio veniemus, Er sei bestürxt darüber, der Christenheit schaden und die völlige Unterdrückung Er hülte wie gedacht, dafd der erwarte, daß das Konxil in seiner nächsten Session. die. Verlegung ablehne. Papst so handeln könnte. Br Er habe sofort an den Papst ad ejus sanctitatem cum iter nostrum per dei graciam versus Romam pro suscipienda imperiali corona nostra acceperimus. Hr xweżfle nicht, daß der Papst, sobald er diber die gefährlichen Folgen der Auflösung unterrichtet worden sei, den Wiederbeginn des Konzils anordnen werde (dabit modos prefatum concilium restaurandiJ. dem. Konxil. geschickt 6; Er habe Abschriften seiner der Adressat möge sie sich xeigen lassen. Er bitte den Briefe an den Papst 5 dem Konxilspräsidenten und Adressaten dringend, dem Konxil Mut xuxusprechen und alles su thun, wm die Auflüsung zu rerhindern und die begonnene 4) € Costnitz. V) С das. 1 Vgl. nr. 131. 2 Auf diese Aufforderung Bexuy nelunend schrieb Hug. Ernst von Baiern am 5 Februar an Sigmund: als dann ewer gnade meinem liben bruder ainen prief geschrieben hat, ir hiet nicht anders gedacht auf seien erbem) fursacz, dann er ware lengst zu dem heiligen concili gen Basel komen, was in aber darin geirret hab, das sei ew nit wissentlich und ir gepiet im, das er noch on verziehen zu dem heiligen concili kome etc.: sol ewer koniglich gnad wissen, das mein bruder zu demselben oconcili. hie aufige- riten ist an freitag vor Antoni [Jam. 17] und ist nu zo Basel. er wir auch zeiter zu dem concili ge- riten, so hat er das nit tun mügen vor gestrengkeit wegeu des grosen ungewitters in disen landen, das bisher gewesen und noch zu guter maß ist [egl. Haller a. a. O. 2, 30 Z. 7-10]. in hat auch daran geirrt sollich sach, die er and ich mit unserm vettern herzogen Hainrich zu handeln haben. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 196 conc. ehart.; vgl. Kluekhohn a. a. O. 2, 536 Anm. 2) ? Es sind wohl in erster Linie Bf. Konrad von Regensburg und. Baptista. Cicalà gemeint ; vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 134. + Der Bischof war am 13 Dezember 1431 mach Basel gekommen. | Vgl. S. 187 Amm. 11. > mr. 128 und. 130. 9 Vgl. nr. 131 S. 221 Z. 14 ff. 26 6 ce = 0 = 5 50
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 225 Reform au Ende vu führen. Er selbst werde bis an sein Lebensende unentwegt auf der Seite des Konxils ausharren; auch die meisten Könige und Fiirsten würden es thun. Der Adressat möge ihn so schnell als möglich von dem Erfolge seiner Bemihungen in Kenntnis setren. Datum Placencie die 11 mensis januarii Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. 1432 Jan. II 5 135. K. Sigmund an das Baseler Konzil 1: freut sich über den Widerstand des Konzils gegen die vom Papst verfügte Auflösung; bereitet eine neue Gesandtschaft an den Papst vor und will selbst am 20 Februar gerades Wegs nach Rom ziehen; wird an die katholischen Könige und besonders die Deutschen Fürsten und Prälaten zu Gunsten des Konzils schreiben; bittet, standhaft zu bleiben, und verspricht seine Unterstützung; hofft, daß der Papst nachgeben wird. 1432 Januar 31 Pia- 1432 Jän. 31 10 сеnzа. 20 25 30 35 10 45 B aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 23 a cop. chart. coaera mit der Uberschrift Secunda littera missa concilio per dominum imperatorem. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 23 b�24a cop. chart. coaera mit der Uberschrift Littera imperatoris secunda missa concilio Basiliensi. Die Adresse steht über der Uberschrift und ist gekürxt xu Reverendissimis in Christo patribus et dominis etc. Datum Placentie die ultima januarii. coll. ebenda cod. ms. lat. 1548 fol. 62 ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Secunda littera missa per eundem [rgl. unsere im Cod. vorhergehende nr. 130] dominum Romanorum regem sacro concilio Basiliensi. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Für die Behand- lung der Varianten sowohl dieser Vorlage als auch namentlich der Vorl. R gilt das in der Quellenbeschreibung von nr. 124 zu RMWV Bemerkte. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 60 a-61 a cop. chart. coaeva. Die Adresse steht iber dem Text. Die Kontrasignatur ist weggelassen. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 93b-94b cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Sequuntur littere missive, de quibus supra proxime facta fuit mencio, et primo littera serenissimi domini regis Romanorum. Der Riickverweis in dieser Uberschrift bexicht sich auf die fol. 92b stehende Notix Item ibidem [d. i. die lune de- cima octava mensis februarii in domo fratrum predicatorum Basiliensi] fuerunt lecte littere serenissimi domini Romanorum regis, ducum Sabaudie et Mediolanensis, que in- ferius de verbo ad verbum describuntur. Die Kontrasignatur folgt der Unterschrift ohne jeden Absatx. Die Adresse fehlt. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 39 Variante b. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 310b-311 a cop. chart. saec. 15; im Datum , Hung. 46". Ebenda ms. E I 11 fol. 452 ab cop. chart. coaeva mit dem Datum Placentie die ultima januarii regnorum etc. — In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 113-115 cop. chart. saec. 15; im Datum fehlt 45 bis 12. — In Greifswald Unir.-Bibl. ms. C VI fol. 82 a Abschrift (laut Baltische Studien 21, 72). — In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 179ab cop. chart. saec. 15 mit dem Datum Placencie die ultima januarii [Romanorum] 22 Bohemie 12. — Ebenda cod. lat. 1250 fol. 108b-109 a cop. chart. coaeva mit dem Datum Placencie die ultima [Vorl. ultimo] januarii anno etc. 32. Auf fol. 189 ab steht noch eine andere Abschrift; diese hat aber das volle Datum. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 381 a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5379 fol. 58b-59a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur epistola per regem missa concilio pro firmacione, presentata et lecta in eodem 13 [sic] die februarii etc. — Ebenda cod. ms. 5393 fol. 150b -151a cop. chart. coaeva. — In Wittingau Schwarzenbergisches Archiv ms. A nr. 19 fol. 170b cop. chart. saec. 15 (c. 1484). Gedruckt bei Martène 8, 60-62 (aus D) und bei Mansi 30, 84-85. — Thilweise gedruckt bei Aschbach 4, 39 Anm. 48 (vgl. 4, 58 Anm. 4) aus Martène, aber mit dem falschen Datum des 30 Januar. Im Ausruge bei Segovia lib. 2 cap. 23 (a. a. O. 2, 135-136) und bei Hefele a. a. O. 7, 460. — Regest bei Aschbach 4, 481 und bei Altmann nr. 9024. P I5 50 1 Der Brief wurde am 18 Februar in der General- versammlung des Konxils verlesen (Haller a. a. O. 2, 36 Z. 32-33 und 2, 39 Var. b), an demselben 55 Tage auch ein Brief des Hernogs Filippo Maria ron Mailand vom 1 Februar 1432, in dem dieser dem Konxil seine Unterstütrung xusicherte und es aufforderte, nicht auseinander xu gehen (gedr. bei Martène 8, 62-63 und bei Mansi 30, 85-86; vgl. Segovia lib. 2 cap. 25 a. a. O. 2, 142 und Haller a. a. O.). Deutsche Reichstags-Akten X. 29
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 225 Reform au Ende vu führen. Er selbst werde bis an sein Lebensende unentwegt auf der Seite des Konxils ausharren; auch die meisten Könige und Fiirsten würden es thun. Der Adressat möge ihn so schnell als möglich von dem Erfolge seiner Bemihungen in Kenntnis setren. Datum Placencie die 11 mensis januarii Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. 1432 Jan. II 5 135. K. Sigmund an das Baseler Konzil 1: freut sich über den Widerstand des Konzils gegen die vom Papst verfügte Auflösung; bereitet eine neue Gesandtschaft an den Papst vor und will selbst am 20 Februar gerades Wegs nach Rom ziehen; wird an die katholischen Könige und besonders die Deutschen Fürsten und Prälaten zu Gunsten des Konzils schreiben; bittet, standhaft zu bleiben, und verspricht seine Unterstützung; hofft, daß der Papst nachgeben wird. 1432 Januar 31 Pia- 1432 Jän. 31 10 сеnzа. 20 25 30 35 10 45 B aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 23 a cop. chart. coaera mit der Uberschrift Secunda littera missa concilio per dominum imperatorem. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 23 b�24a cop. chart. coaera mit der Uberschrift Littera imperatoris secunda missa concilio Basiliensi. Die Adresse steht über der Uberschrift und ist gekürxt xu Reverendissimis in Christo patribus et dominis etc. Datum Placentie die ultima januarii. coll. ebenda cod. ms. lat. 1548 fol. 62 ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Secunda littera missa per eundem [rgl. unsere im Cod. vorhergehende nr. 130] dominum Romanorum regem sacro concilio Basiliensi. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Für die Behand- lung der Varianten sowohl dieser Vorlage als auch namentlich der Vorl. R gilt das in der Quellenbeschreibung von nr. 124 zu RMWV Bemerkte. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 60 a-61 a cop. chart. coaeva. Die Adresse steht iber dem Text. Die Kontrasignatur ist weggelassen. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 93b-94b cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Sequuntur littere missive, de quibus supra proxime facta fuit mencio, et primo littera serenissimi domini regis Romanorum. Der Riickverweis in dieser Uberschrift bexicht sich auf die fol. 92b stehende Notix Item ibidem [d. i. die lune de- cima octava mensis februarii in domo fratrum predicatorum Basiliensi] fuerunt lecte littere serenissimi domini Romanorum regis, ducum Sabaudie et Mediolanensis, que in- ferius de verbo ad verbum describuntur. Die Kontrasignatur folgt der Unterschrift ohne jeden Absatx. Die Adresse fehlt. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 39 Variante b. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 310b-311 a cop. chart. saec. 15; im Datum , Hung. 46". Ebenda ms. E I 11 fol. 452 ab cop. chart. coaeva mit dem Datum Placentie die ultima januarii regnorum etc. — In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 113-115 cop. chart. saec. 15; im Datum fehlt 45 bis 12. — In Greifswald Unir.-Bibl. ms. C VI fol. 82 a Abschrift (laut Baltische Studien 21, 72). — In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 179ab cop. chart. saec. 15 mit dem Datum Placencie die ultima januarii [Romanorum] 22 Bohemie 12. — Ebenda cod. lat. 1250 fol. 108b-109 a cop. chart. coaeva mit dem Datum Placencie die ultima [Vorl. ultimo] januarii anno etc. 32. Auf fol. 189 ab steht noch eine andere Abschrift; diese hat aber das volle Datum. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 381 a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5379 fol. 58b-59a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur epistola per regem missa concilio pro firmacione, presentata et lecta in eodem 13 [sic] die februarii etc. — Ebenda cod. ms. 5393 fol. 150b -151a cop. chart. coaeva. — In Wittingau Schwarzenbergisches Archiv ms. A nr. 19 fol. 170b cop. chart. saec. 15 (c. 1484). Gedruckt bei Martène 8, 60-62 (aus D) und bei Mansi 30, 84-85. — Thilweise gedruckt bei Aschbach 4, 39 Anm. 48 (vgl. 4, 58 Anm. 4) aus Martène, aber mit dem falschen Datum des 30 Januar. Im Ausruge bei Segovia lib. 2 cap. 23 (a. a. O. 2, 135-136) und bei Hefele a. a. O. 7, 460. — Regest bei Aschbach 4, 481 und bei Altmann nr. 9024. P I5 50 1 Der Brief wurde am 18 Februar in der General- versammlung des Konxils verlesen (Haller a. a. O. 2, 36 Z. 32-33 und 2, 39 Var. b), an demselben 55 Tage auch ein Brief des Hernogs Filippo Maria ron Mailand vom 1 Februar 1432, in dem dieser dem Konxil seine Unterstütrung xusicherte und es aufforderte, nicht auseinander xu gehen (gedr. bei Martène 8, 62-63 und bei Mansi 30, 85-86; vgl. Segovia lib. 2 cap. 25 a. a. O. 2, 142 und Haller a. a. O.). Deutsche Reichstags-Akten X. 29
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226 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1432 Jan. 31 Reverendissimi in Christo patres, amici carissimi a grate et sincere nobisb di- lecti. quamvis post exortam novitatem, quam sanctissimus dominus noster papa pri- dem per publicationem dissolucionis concilii Basileensis paravit, nos trinos nuncios ad ejusdem sanctitatis sue presenciam pro revocatione illius et remediis necessariis ad fomentum et confirmacionem concilii facientibus adhibendis incontinenti miserimus fir- mam habentes fiduciam, quod eadem sanctitas propositum suum mutabit et ipsi concilio, quo nil in re publica Christiana sanctius nilque salubrius, paternos ministrabit favores: tamen recepta heri vestrarum paternitatum littera 1 quodam immenso gaudio perfusi fuimus atque sumus in tanto, ut alacritas scriptorum vestrorum nobis mentis nostre tur- bacionem ex toto surrepserit et nos pre dolore collapsos restituit, ex c eo cum d sencia- 10 mus vos huic periculosissime dissolucioni totis velle reniti viribus atque ad ejus stabi- limentum perquirere remedia opportuna. et credimus indubie, quod scripta nostra, que super illo vobis incontinenti transmisimus 2, jam vos certos reddiderint de diligencia et sollicitudine nostra, quam impendimus et impensuri sumus pro continuacione ipsius con- cilii usque ad mortem. ea namque re stilum hic retrahimus , cum vos sufficienter prius i5 informatos senciamus, avisantes vos, quod iterum solennes f nostros oratores prelatos et nobiles ad sanctitatis sue conspectum 5 promptos facimus super re ipsa et eorum Febr. 20 vestigia illico subsequemurh dispositi omnino 20 die proximi mensis februarii abhine nos levare directo tramite iter nostrum versus Urbem et ad sanctitatem suam direc- turi 3, apud quam, ut speramus, utique tantum faciemus, prout expedierit, quamquam ar-zo bitremur sanctitatem suam remediaturam ad prima scripta nostra, super quibus respon- sum 4 cotidie prestolamur. preterea ad desideria vestra scribimus fratribus nostris catholicis regibus et aliis precipue Alamanie principibus et prelatis ac illustri duci Guillermo eciam trina 5 seriosissima scripta nostra. venient insuper incontinenti oratores 6 filii nostri ducis Mediolani ad ipsum concilium et multi Lombardie episcopi et pre- 25 lati, qui jam ad iter sunt accincti. et ad reges Yspanie omnes notabiles nuncios nostros transmisimus, et dum ambassiata vestra, quam missuri estis, ut scribitis i 7, nos appli- cuerit k, ipsam gratissime1 audiemus et juxta ipsius consilia sedula mente intendemus rogamus ergom requirimus etn ortamur ad singula, que ipsis necessaria videbuntur. a) C add. ac. b) om. C. c) ex e0 om. P. d) P add. nos. e) C retrahamus. f) om. P. g) Padd. destinare. 30 h) in B korr. aus subsequenter; P subsequentes. i) P add. ad. k) C applicuerint. 1) P graciosissime. m) D add. et. n) D hortamurque statt et ortamur. 1 nr. 127. 2 Vgl. nr. 131. 3 Vgl. nr. 3II. Die Antwort des Papstes ist unsere nr. 231. 5 Dies sind die in der Quellenbeschreibung unserer nr. 133 angeführten drei Originale. 6 Der Mailändische Gesandte Francesco della Croce wird kaum gemeint sein, da er schon am 28 Januar nach Basel kam (Haller a. a. O. 2, 25). Filippo Maria selbst kündigte dem Konzil das Kommen von Gesandten und Prälaten am 14 Fe- bruar an (Martène 8, 64-65 und Mansi 30, 87-88; vgl. Segovia lib. 2 cap. 25 a. a. O. 2, 142). Vier Tage später, am 18 Februar, antwortete der Erx- bischof von Mailand auf ein Mahnschreiben des Konvils, er sei schon lange xur Reise nach Basel gerüstet und wäre auch schon mit seinen Suffraganen gekommen, wenn nicht quedam cesaree majestatis negocia seine Abreise verzögert hätten; jeizt wolle er aber alles versuchen, um losxukommen und die Reise antreten ru können (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 59a cop. chart. coaeva). Am 27 Fe- bruar (Mi. n. Matthias) wurde er von K. Sigmund 35 dem Hrg. Wilhelm von Baiern mit dem Bemerken empfohlen, daß er jetat nach Basel wiehen und dort wie früher in Konstanx seine (Sigmunds) Interessen wahrnehmen wolle (München Reichs-A. Fürsten- sachen Tom. V fol. 201 orig. chart. lit. clausa c. sig. in 40 v. impr.; vgl. Altmann nr. 9056). Gleichwohl kam er erst am 15 April nach Basel; am 16 April wurden er und der Bischof von Albenga Matteo del Carretto, der den Erxbischof von Genua vertrat, dem Konxil inkorporiert (Segovia lib. 3 cap. 13 45 a. a. O. 2, 177; Haller a. a. O. 2, 95-96). — Vgl. auch nr. 193 art. 1c. 7 Vgl. nr. 127. Uber die Gesandtschaft selbst sind die Einleitung xu lit. G a der Abteilung „Der Romxug von Mitte Januar bis Ende September 50 1432“ und unsere nrr. 228-230 au vergleichen.
226 Der Romzug bis zum Konflikt zwischen Papst und Konzil. 1432 Jan. 31 Reverendissimi in Christo patres, amici carissimi a grate et sincere nobisb di- lecti. quamvis post exortam novitatem, quam sanctissimus dominus noster papa pri- dem per publicationem dissolucionis concilii Basileensis paravit, nos trinos nuncios ad ejusdem sanctitatis sue presenciam pro revocatione illius et remediis necessariis ad fomentum et confirmacionem concilii facientibus adhibendis incontinenti miserimus fir- mam habentes fiduciam, quod eadem sanctitas propositum suum mutabit et ipsi concilio, quo nil in re publica Christiana sanctius nilque salubrius, paternos ministrabit favores: tamen recepta heri vestrarum paternitatum littera 1 quodam immenso gaudio perfusi fuimus atque sumus in tanto, ut alacritas scriptorum vestrorum nobis mentis nostre tur- bacionem ex toto surrepserit et nos pre dolore collapsos restituit, ex c eo cum d sencia- 10 mus vos huic periculosissime dissolucioni totis velle reniti viribus atque ad ejus stabi- limentum perquirere remedia opportuna. et credimus indubie, quod scripta nostra, que super illo vobis incontinenti transmisimus 2, jam vos certos reddiderint de diligencia et sollicitudine nostra, quam impendimus et impensuri sumus pro continuacione ipsius con- cilii usque ad mortem. ea namque re stilum hic retrahimus , cum vos sufficienter prius i5 informatos senciamus, avisantes vos, quod iterum solennes f nostros oratores prelatos et nobiles ad sanctitatis sue conspectum 5 promptos facimus super re ipsa et eorum Febr. 20 vestigia illico subsequemurh dispositi omnino 20 die proximi mensis februarii abhine nos levare directo tramite iter nostrum versus Urbem et ad sanctitatem suam direc- turi 3, apud quam, ut speramus, utique tantum faciemus, prout expedierit, quamquam ar-zo bitremur sanctitatem suam remediaturam ad prima scripta nostra, super quibus respon- sum 4 cotidie prestolamur. preterea ad desideria vestra scribimus fratribus nostris catholicis regibus et aliis precipue Alamanie principibus et prelatis ac illustri duci Guillermo eciam trina 5 seriosissima scripta nostra. venient insuper incontinenti oratores 6 filii nostri ducis Mediolani ad ipsum concilium et multi Lombardie episcopi et pre- 25 lati, qui jam ad iter sunt accincti. et ad reges Yspanie omnes notabiles nuncios nostros transmisimus, et dum ambassiata vestra, quam missuri estis, ut scribitis i 7, nos appli- cuerit k, ipsam gratissime1 audiemus et juxta ipsius consilia sedula mente intendemus rogamus ergom requirimus etn ortamur ad singula, que ipsis necessaria videbuntur. a) C add. ac. b) om. C. c) ex e0 om. P. d) P add. nos. e) C retrahamus. f) om. P. g) Padd. destinare. 30 h) in B korr. aus subsequenter; P subsequentes. i) P add. ad. k) C applicuerint. 1) P graciosissime. m) D add. et. n) D hortamurque statt et ortamur. 1 nr. 127. 2 Vgl. nr. 131. 3 Vgl. nr. 3II. Die Antwort des Papstes ist unsere nr. 231. 5 Dies sind die in der Quellenbeschreibung unserer nr. 133 angeführten drei Originale. 6 Der Mailändische Gesandte Francesco della Croce wird kaum gemeint sein, da er schon am 28 Januar nach Basel kam (Haller a. a. O. 2, 25). Filippo Maria selbst kündigte dem Konzil das Kommen von Gesandten und Prälaten am 14 Fe- bruar an (Martène 8, 64-65 und Mansi 30, 87-88; vgl. Segovia lib. 2 cap. 25 a. a. O. 2, 142). Vier Tage später, am 18 Februar, antwortete der Erx- bischof von Mailand auf ein Mahnschreiben des Konvils, er sei schon lange xur Reise nach Basel gerüstet und wäre auch schon mit seinen Suffraganen gekommen, wenn nicht quedam cesaree majestatis negocia seine Abreise verzögert hätten; jeizt wolle er aber alles versuchen, um losxukommen und die Reise antreten ru können (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 59a cop. chart. coaeva). Am 27 Fe- bruar (Mi. n. Matthias) wurde er von K. Sigmund 35 dem Hrg. Wilhelm von Baiern mit dem Bemerken empfohlen, daß er jetat nach Basel wiehen und dort wie früher in Konstanx seine (Sigmunds) Interessen wahrnehmen wolle (München Reichs-A. Fürsten- sachen Tom. V fol. 201 orig. chart. lit. clausa c. sig. in 40 v. impr.; vgl. Altmann nr. 9056). Gleichwohl kam er erst am 15 April nach Basel; am 16 April wurden er und der Bischof von Albenga Matteo del Carretto, der den Erxbischof von Genua vertrat, dem Konxil inkorporiert (Segovia lib. 3 cap. 13 45 a. a. O. 2, 177; Haller a. a. O. 2, 95-96). — Vgl. auch nr. 193 art. 1c. 7 Vgl. nr. 127. Uber die Gesandtschaft selbst sind die Einleitung xu lit. G a der Abteilung „Der Romxug von Mitte Januar bis Ende September 50 1432“ und unsere nrr. 228-230 au vergleichen.
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 227 15 vestras paternitates in domino nostro Jhesu Christo, cujus res agitur, quatenus in con- stanti vestro proposito, quod spiritus sanctus cordibus vestris infudit, velitis firmiter perseverare et agere ea continue, que sunt pro bono ecclesie sancte dei, certissimam habentes fiduciam, quod nos vobis et sacro concilio assistemus fideliter extremas usque 5 ad vires nec ab hoc voto nostro retrahere nos poterit nec debebit quicunque rerum eventus. et speramus, quod sanctitas domini nostri pape auditis nostris persuasionibus et avisamentis ! sibi missis similiter faciet et tanto amplius, quanto concilium persenciet esse intrepidum, quemadmodum vestris paternitatibus in brevi dante domino clarius de- datum Placencie die ultima januarii regnorum nostrorum a anno Hun- scribemus 2. 1o garie etc. 45 Romanorum 22 et Bohemie 12. [subtus] Suprascripcio. Reverendissimis in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto congregate amicis nostris carissimis et grate acc sincere dilectis. Subscripcio. Sigismundus " deie gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligch. 1432 Jan. 31 1432 Jan. 31 a) R om. regnorum — 12, add. etc. b) D ac. c) D et. d) die Unterschrift des Königs stell anf drei Zeilen; nach Romanorum und Hungarie ist abgeteilt. e) R om. dei gracia. f) PR et. ur. 130. 2 Vgl. nrr. 230 und 232. 29*
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil bis zum Konflikt nr. 121-135. 227 15 vestras paternitates in domino nostro Jhesu Christo, cujus res agitur, quatenus in con- stanti vestro proposito, quod spiritus sanctus cordibus vestris infudit, velitis firmiter perseverare et agere ea continue, que sunt pro bono ecclesie sancte dei, certissimam habentes fiduciam, quod nos vobis et sacro concilio assistemus fideliter extremas usque 5 ad vires nec ab hoc voto nostro retrahere nos poterit nec debebit quicunque rerum eventus. et speramus, quod sanctitas domini nostri pape auditis nostris persuasionibus et avisamentis ! sibi missis similiter faciet et tanto amplius, quanto concilium persenciet esse intrepidum, quemadmodum vestris paternitatibus in brevi dante domino clarius de- datum Placencie die ultima januarii regnorum nostrorum a anno Hun- scribemus 2. 1o garie etc. 45 Romanorum 22 et Bohemie 12. [subtus] Suprascripcio. Reverendissimis in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto congregate amicis nostris carissimis et grate acc sincere dilectis. Subscripcio. Sigismundus " deie gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligch. 1432 Jan. 31 1432 Jan. 31 a) R om. regnorum — 12, add. etc. b) D ac. c) D et. d) die Unterschrift des Königs stell anf drei Zeilen; nach Romanorum und Hungarie ist abgeteilt. e) R om. dei gracia. f) PR et. ur. 130. 2 Vgl. nrr. 230 und 232. 29*
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Städtetag zu Straſsburg im Februar 1432. K. Sigmund hatte den Romzug ohne Deutsche Truppen, nur geleitet von wenigen Ungarischen Reitern, angetreten. Er mochte Bedenken getragen haben, von den Reichs- ständen die Erfüllung der Romfahrtsverpflichtung zu verlangen, so lange die Deutschen 5 Grenzgebiete durch die siegreichen Hussiten bedroht zu werden schienen und so lange die Möglichkeit bestand, daß der für Galli 1431 nach Frankfurt berufene Reichstag einen neuen Anschlag zum Hussitenkriege beschließten könnte. Vielleicht aber hatten auch Mailän- dische Berichte ihm die Lage der Dinge in Oberitalien in einem so günstigen Lichte er- scheinen lassen 1, daß er geglaubt hatte, mit Hilfe der Truppen, die ilm der Herzog 1o von Mailand versprochen hatte, ungefährdet nach und von Rom ziehen zu können. Erst nach seiner Krönung in Mailand und namentlich nach seiner Ankunft in Piacenza begannen die Italienischen Verhältnisse sich ihm in ihrer wahren Gestalt zu zeigen. Erst jetzt wurde er sich der Schwierigkeiten, die seinem Unternehmen entgegen- standen, recht bewußt, zumal als der Ausbruch des Konfliktes zwischen dem Papst i5 und dem Baseler Konzil und Verwicklungen zwischen Siena, der Bundesgenossin des Herzogs von Mailand, und dem heimlich mit Florenz verbündeten Papste auch auf seine bisher guten Beziehungen zu dem letzteren zurückzuwirken begannen und als der anfäng- liche Eifer des Herzogs von Mailand, ihn auf dem Weitermarsche finanziell und mili- tärisch zu unterstützen, in demselben Maße nachzulassen begann, als die Kosten für den 20 Unterhalt des königlichen Hofes und die Gefahr neuer Kämpfe mit Venedig stiegen. Wir sehen, wie er sich infolge dessen Anfang Januar 1432 an die dem Böh- mischen Kriegsschauplatze ferner gelegenen sechs Freistädte Basel, Straßburg, Speier, Worms, Mainz und Köln um Hilfe wendet: Er mahnt sie am 11 Januar 1432 an die Leistung des Romfahrtsdienstes, wie er in der Speierer Matrikel 2 vom Jahre 1310 fest-25 gelegt worden war. Die Mahnung stand auf der Tagesordnung des Straßburger Städtetages vom 25 Fe- bruar 1432, zu dessen Berufung Bauernunruhen in der Umgebung von Worms den An- laßt gegeben hatten. Wir haben geglaubt, diesem Tage eine besondere Abteilung in dem vorliegenden so Bande einräumen zu müssen, nicht nur deshalb, weil neben den Bauernunruhen die königliche Mahnung um Romzugshilfe auf der Tagesordnung stand, sondern auch weil eine Gesandtschaft des königlichen Statthalters Herzog Wilhelms von Baiern und des Baseler Konzils an den Beratungen teilnahm. Durch sie wurde die Erörterung der Kirchenfrage veranlaßt und dem Tage eine größere Bedeutung gegeben. Auch machte 35 sich schon um diese Zeit eine gewisse Opposition der Rheinischen und der anderen Süd- deutschen Reichsstädte gegen den Reichsvikar Pfalzgrafen Ludwig bemerkbar, die dann 1 Vgl. nr. 48 art. 3. 2 Vgl. darüber S. 236.
Städtetag zu Straſsburg im Februar 1432. K. Sigmund hatte den Romzug ohne Deutsche Truppen, nur geleitet von wenigen Ungarischen Reitern, angetreten. Er mochte Bedenken getragen haben, von den Reichs- ständen die Erfüllung der Romfahrtsverpflichtung zu verlangen, so lange die Deutschen 5 Grenzgebiete durch die siegreichen Hussiten bedroht zu werden schienen und so lange die Möglichkeit bestand, daß der für Galli 1431 nach Frankfurt berufene Reichstag einen neuen Anschlag zum Hussitenkriege beschließten könnte. Vielleicht aber hatten auch Mailän- dische Berichte ihm die Lage der Dinge in Oberitalien in einem so günstigen Lichte er- scheinen lassen 1, daß er geglaubt hatte, mit Hilfe der Truppen, die ilm der Herzog 1o von Mailand versprochen hatte, ungefährdet nach und von Rom ziehen zu können. Erst nach seiner Krönung in Mailand und namentlich nach seiner Ankunft in Piacenza begannen die Italienischen Verhältnisse sich ihm in ihrer wahren Gestalt zu zeigen. Erst jetzt wurde er sich der Schwierigkeiten, die seinem Unternehmen entgegen- standen, recht bewußt, zumal als der Ausbruch des Konfliktes zwischen dem Papst i5 und dem Baseler Konzil und Verwicklungen zwischen Siena, der Bundesgenossin des Herzogs von Mailand, und dem heimlich mit Florenz verbündeten Papste auch auf seine bisher guten Beziehungen zu dem letzteren zurückzuwirken begannen und als der anfäng- liche Eifer des Herzogs von Mailand, ihn auf dem Weitermarsche finanziell und mili- tärisch zu unterstützen, in demselben Maße nachzulassen begann, als die Kosten für den 20 Unterhalt des königlichen Hofes und die Gefahr neuer Kämpfe mit Venedig stiegen. Wir sehen, wie er sich infolge dessen Anfang Januar 1432 an die dem Böh- mischen Kriegsschauplatze ferner gelegenen sechs Freistädte Basel, Straßburg, Speier, Worms, Mainz und Köln um Hilfe wendet: Er mahnt sie am 11 Januar 1432 an die Leistung des Romfahrtsdienstes, wie er in der Speierer Matrikel 2 vom Jahre 1310 fest-25 gelegt worden war. Die Mahnung stand auf der Tagesordnung des Straßburger Städtetages vom 25 Fe- bruar 1432, zu dessen Berufung Bauernunruhen in der Umgebung von Worms den An- laßt gegeben hatten. Wir haben geglaubt, diesem Tage eine besondere Abteilung in dem vorliegenden so Bande einräumen zu müssen, nicht nur deshalb, weil neben den Bauernunruhen die königliche Mahnung um Romzugshilfe auf der Tagesordnung stand, sondern auch weil eine Gesandtschaft des königlichen Statthalters Herzog Wilhelms von Baiern und des Baseler Konzils an den Beratungen teilnahm. Durch sie wurde die Erörterung der Kirchenfrage veranlaßt und dem Tage eine größere Bedeutung gegeben. Auch machte 35 sich schon um diese Zeit eine gewisse Opposition der Rheinischen und der anderen Süd- deutschen Reichsstädte gegen den Reichsvikar Pfalzgrafen Ludwig bemerkbar, die dann 1 Vgl. nr. 48 art. 3. 2 Vgl. darüber S. 236.
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Einleitung. 229 später im Sommer 1432, als der Pfalzgraf die Reichssteuer einforderte, noch deutlicher in die Erscheinung trat. A. Voraufgehende Städtetage am Oberrhein und in Schwaben im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. Die oben erwähnte Opposition der Städte gegen den Pfalzgrafen berulte auf der Verschiedenheit ihrer Auffassung des Wormser Bauernaufstandes, dieses ersten Ver- suches zur Bildung eines Bauernbundes nach dem Muster der Ritter- und Städte- bünde. Den Städten erschien er als die Folge der seit Jahren in Deutschland bald offen bald heimlich betriebenen Hussitischen Propaganda 1. Sie fürchteten seine Aus- in dehnung über ganz Süddeutschland und die Verbindung der Bauern mit den Böhmi- schen Ketzern. Der Pfalzgraf dagegen wollte die Angelegenheit als eine rein lokale behandelt wissen. Ihm erschienen die Forderungen der Bauern, die zum Teil seine eigenen Unterthanen waren, nicht so unberechtigt, und er trug Bedenken, der wieder- holten Aufforderung der Städte Worms und Speier zur gewaltsamen Unterdrückung 15 des Aufstandes zu entsprechen. Er riet zur Nachgiebigkeit und zur gütlichen Ausein- andersetzung. Davon wollten nun wieder die Städte nichts wissen. Sie blieben vielmehr bei ihrer Ansicht, daß unverzüglich energische Maßtregeln gegen die Aufständischen er- griffen werden müißsten, und sie wurden in dieser Ansicht durch die zustimmende Hal- tung des Baseler Konzils 2, das ähnlich wie sie selbst ein Umsichgreifen der Unruhen 20 fürchtete 3, bestärkt. So barg die Berufung jenes Städtetages die verstechte Drohung gegen den Pfalzgrafen in sich, daß die Städte, gestützt auf das Konzil, auch ohne ihn, ja gegen seinen Willen zur Aufrechterhaltung des Landfriedens schreiten würden. Vielleicht ist es gerade diese Besorgnis gewesen, die den Pfalzgrafen dann doch, noch ehe der Städtetag stattfand, zur Niederwerfung der Bauern bewog 4. Auf den Verlauf der Unruhen brauchen wir hier nicht einzugehen; er ergiebt sich von selbst aus den Akten, die wir in der vorliegenden lit. A mitteilen, und überdies ist er nach den Nördlinger Archivalien bereits von Bezold5, wenn auch nicht ganz ein- wandfrei, dargestellt worden. Nur darauf sei hier aufmerksam gemacht, daß man ihren Ursprung zwar mittelbar in der Hussitischen Propaganda, unmittelbar aber wohl in 25 5 30 1 Vgl. dariiber Haupt, Hussitische Propaganda in Deutschland (Raumers Historisches Taschenbuch VI, 7 S. 233-304). 2 Das Konvil hatte — wohl noch im Januar — Schreiben an die Städte ausgehen lassen, in denen 35 sie ersucht wurden, die Bestrebungen des Konzils au fordern. Die Schreiben schlossen mit folgender Aufforderung: ceterum secundum vobis collatam providenciam et solertem sagacitatem cogitare velitis solicite modos congruos et acommodos resistendi et 40 obviandi multitudini rusticorum adversus civitates oppida et loca munita maxime in hac nacione Ger- manica indebite insurgencium, attendentes quan- tum nocumentum sediciones tales populares violente insurrexiones afferre solent; et quitquid remedii 45 opportuni concipietis, nobis insinuare pro vestra se- curitate velitis. que agentes adimplebitis vestri con- sulatus officium debitum nobis facientes singulare placitum et apud divinam clemenciam eternum pro- merebimini premium, quod vobis concedat, in cujus 50 nomine hic convenimus, spiritus sanctus. (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 32b �33a cop. chart. coaeva olne Datum, mit der Uberschrift Littera missa consulibus civitatum.) Auf dieses Schreiben berieht sich wahrscheinlich der folgende Posten in der Rechnung des Schwäbischen Städte- bundes: Melchior Schlosser secunda carnisprivium [Mär: 3] gen Basel zû hern Heinrich Nithart dem pfarrer, als wir im schriben von der sache wegen, als das concilii her geschriben hette, daz wir das an die stette bringen wôlten, 2 lib. 6 sh. haller. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes: Städterechnung vom Jahre 1432 fol. 18a not. orig. chart.) Vgl. darů Haller a. a. O. 2, 55 Z. 5-7. 3 Man vergleiche den bei Palacky (Urkundl. Bei- träge 2, 268�270) abgedruckten Brief des Konnils- notars Pierre Brunet an das Domkapitel von Arras rom 9 Februar 1432. 4 Vgl. S. 233. 5 In der Zeitschrift für die Geschichte des Ober- rheins 27, 129-138.
Einleitung. 229 später im Sommer 1432, als der Pfalzgraf die Reichssteuer einforderte, noch deutlicher in die Erscheinung trat. A. Voraufgehende Städtetage am Oberrhein und in Schwaben im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. Die oben erwähnte Opposition der Städte gegen den Pfalzgrafen berulte auf der Verschiedenheit ihrer Auffassung des Wormser Bauernaufstandes, dieses ersten Ver- suches zur Bildung eines Bauernbundes nach dem Muster der Ritter- und Städte- bünde. Den Städten erschien er als die Folge der seit Jahren in Deutschland bald offen bald heimlich betriebenen Hussitischen Propaganda 1. Sie fürchteten seine Aus- in dehnung über ganz Süddeutschland und die Verbindung der Bauern mit den Böhmi- schen Ketzern. Der Pfalzgraf dagegen wollte die Angelegenheit als eine rein lokale behandelt wissen. Ihm erschienen die Forderungen der Bauern, die zum Teil seine eigenen Unterthanen waren, nicht so unberechtigt, und er trug Bedenken, der wieder- holten Aufforderung der Städte Worms und Speier zur gewaltsamen Unterdrückung 15 des Aufstandes zu entsprechen. Er riet zur Nachgiebigkeit und zur gütlichen Ausein- andersetzung. Davon wollten nun wieder die Städte nichts wissen. Sie blieben vielmehr bei ihrer Ansicht, daß unverzüglich energische Maßtregeln gegen die Aufständischen er- griffen werden müißsten, und sie wurden in dieser Ansicht durch die zustimmende Hal- tung des Baseler Konzils 2, das ähnlich wie sie selbst ein Umsichgreifen der Unruhen 20 fürchtete 3, bestärkt. So barg die Berufung jenes Städtetages die verstechte Drohung gegen den Pfalzgrafen in sich, daß die Städte, gestützt auf das Konzil, auch ohne ihn, ja gegen seinen Willen zur Aufrechterhaltung des Landfriedens schreiten würden. Vielleicht ist es gerade diese Besorgnis gewesen, die den Pfalzgrafen dann doch, noch ehe der Städtetag stattfand, zur Niederwerfung der Bauern bewog 4. Auf den Verlauf der Unruhen brauchen wir hier nicht einzugehen; er ergiebt sich von selbst aus den Akten, die wir in der vorliegenden lit. A mitteilen, und überdies ist er nach den Nördlinger Archivalien bereits von Bezold5, wenn auch nicht ganz ein- wandfrei, dargestellt worden. Nur darauf sei hier aufmerksam gemacht, daß man ihren Ursprung zwar mittelbar in der Hussitischen Propaganda, unmittelbar aber wohl in 25 5 30 1 Vgl. dariiber Haupt, Hussitische Propaganda in Deutschland (Raumers Historisches Taschenbuch VI, 7 S. 233-304). 2 Das Konvil hatte — wohl noch im Januar — Schreiben an die Städte ausgehen lassen, in denen 35 sie ersucht wurden, die Bestrebungen des Konzils au fordern. Die Schreiben schlossen mit folgender Aufforderung: ceterum secundum vobis collatam providenciam et solertem sagacitatem cogitare velitis solicite modos congruos et acommodos resistendi et 40 obviandi multitudini rusticorum adversus civitates oppida et loca munita maxime in hac nacione Ger- manica indebite insurgencium, attendentes quan- tum nocumentum sediciones tales populares violente insurrexiones afferre solent; et quitquid remedii 45 opportuni concipietis, nobis insinuare pro vestra se- curitate velitis. que agentes adimplebitis vestri con- sulatus officium debitum nobis facientes singulare placitum et apud divinam clemenciam eternum pro- merebimini premium, quod vobis concedat, in cujus 50 nomine hic convenimus, spiritus sanctus. (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 32b �33a cop. chart. coaeva olne Datum, mit der Uberschrift Littera missa consulibus civitatum.) Auf dieses Schreiben berieht sich wahrscheinlich der folgende Posten in der Rechnung des Schwäbischen Städte- bundes: Melchior Schlosser secunda carnisprivium [Mär: 3] gen Basel zû hern Heinrich Nithart dem pfarrer, als wir im schriben von der sache wegen, als das concilii her geschriben hette, daz wir das an die stette bringen wôlten, 2 lib. 6 sh. haller. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes: Städterechnung vom Jahre 1432 fol. 18a not. orig. chart.) Vgl. darů Haller a. a. O. 2, 55 Z. 5-7. 3 Man vergleiche den bei Palacky (Urkundl. Bei- träge 2, 268�270) abgedruckten Brief des Konnils- notars Pierre Brunet an das Domkapitel von Arras rom 9 Februar 1432. 4 Vgl. S. 233. 5 In der Zeitschrift für die Geschichte des Ober- rheins 27, 129-138.
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230 einem Erlaß K. Sigmunds vom 7 Mai 1431 zu suchen hat, in dem den Juden im Reiche die Befreiung ihrer Schuldner von allen Schulden und Zinsen angedroht worden war, wenn sie nicht an den königlichen Bevollmächtigten Nikolaus von Redwitz eine Abfin- dungssumme zahlen würden 1. Die Wormser Juden hatten sofort mit Redwitz paktiert und darauf eine vom 1 August 1431 datierte königliche Urkunde2 erhalten, durch die alle ihren Schuldnern urkundlich gewährten Schuldenerlasse für ungültig erklärt wurden. Damit waren die den Juden verschuldeten Bauern ja geradezu provoziert, die Aufhebung ihrer Schuldverpflichtungen nun mit Gewalt zu versuchen. Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. a. Tage der Rheinischen und Elsässischen Reichsstädte zu Strafsburg und Worms im Januar 1432 nr. 136-140. 10 1 Altmann nr. 8573; vgl. nr. 8572. 2 Altmann nr. 8776. Auch die Augsburger und die Schweinfurter Juden paktierten mit Redwitx und erhielten am 13. bezw. 28 Juni 1431 ent- sprechende königliche Urkunden (Altmann nrr. 8615 und 8651). Die Anführer der Bauern hatten auf einer Tagung mit fünf kurpfälzischen Räten zu Alzei Anfang Januar 1432 erklärt: „Sie weren den Judden zu Wormß und anderswo gar groiß und viel schuldig und wo in dieselbe scholt nit genzlich abegetane, ir bur- ger ledig gesagit und ir pfande widder gegeben wurden, so musten si daz lant rumen" 3 Deshalb waren die Räte am 3 Januar nach Worms hinübergeritten und hatten den Rat 15 dringend ersucht, die Juden zum Erlaß aller Schulden zu bewegen. Der Rat hatte Aus- flüchte gemacht. Darauf hatten die Bauern von neuem eine drohende Haltung ange- nommen (vgl. nr. 137 art. 5 und 6), und der Zulauf, den sie jetzt von allen Seiten her erhielten, hatte ihre Zahl bald in einer so bedenklichen Weise vermehrt, daß die Wormser es für geraten hielten, ihre Bitte an den Pfalzgrafen Ludwig um energisches Einschreiten 20 gegen die Aufrührer zu erneuern (nr. 137) und gleichzeitig Speier und Frankfurt um militärische Unterstützung anzugehen (vgl. nr. 141 und nr. 163 art. 2"). Der Pfalzgraf, der in Bruchsal weilte, vertröstete sie am 9 Januar brieflich auf seine Rückkehr nach Heidelberg (nr. 139). Wahrscheinlich gleich nach Empfang dieses Briefes lud der Wormser Rat einen 25 Teil der Rheinischen Städte für den 22 Januar zu einer Versammlung nach Worms ein. Es kamen aber nur Vertreter von Straßburg und Speier. Sie verabredeten mit Worms die Abhaltung einer neuen Versammlung mit der Tagesordnung „Berufung eines allgemeinen Rheinischen Städtetages“. Straßburg sollte dazu Basel und die Elsässischen Reichsstädte einladen, und außerdem sollten Worms, Speier, Mainz und Frankfurt daran 30 teilnehmen (vgl. nr. 140 art. 3). Die Versammlung kam nicht zustande. Straßburg, das am 3 Januar durch Speier von dem Ausbruch der Unruhen in Kenntnis gesetzt worden war (nr. 136), hatte näm- lich Basel und die Elsässischen Reichsstädte schon am 9 Januar zu einer Besprechung des beunruhigenden Ereignisses zu sich gebeten (nr. 138). Im Verlauf dieser Bespre- 35 chung, die nur wenige Tage vor der Wormser Versammlung stattgefunden hatte 4, war vorgeschlagen worden, eine Gesandtschaft an den Pfalzgrafen Ludwig zu schicken und einen allgemeinen Rheinischen Städtetag auszuschreiben. Die Anwesenden hatten den Vorschlag vorerst nur ad referendum genommen; sie hatten versprochen, bis zu einem nicht näher bekannten Termine die Ansichten ihrer Räte an Straßburg mitzuteilen (vgl. 40 nr. 150). Straßburg hatte Worms von dem Resultat der Besprechung zwar sofort verständigt, die Teilnehmer an der Wormser Versammlung waren aber schon auf dem Heimwege ge- 3 Laut einer bei Baur, Hessische Urkunden 4, 122-125 abgedruckten Wormser Urkunde vom 45 29 August 1433. Vgl. auch nr. 137. 4 Vgl. die Quellenbeschreibung und art. I unserer nr. 164.
230 einem Erlaß K. Sigmunds vom 7 Mai 1431 zu suchen hat, in dem den Juden im Reiche die Befreiung ihrer Schuldner von allen Schulden und Zinsen angedroht worden war, wenn sie nicht an den königlichen Bevollmächtigten Nikolaus von Redwitz eine Abfin- dungssumme zahlen würden 1. Die Wormser Juden hatten sofort mit Redwitz paktiert und darauf eine vom 1 August 1431 datierte königliche Urkunde2 erhalten, durch die alle ihren Schuldnern urkundlich gewährten Schuldenerlasse für ungültig erklärt wurden. Damit waren die den Juden verschuldeten Bauern ja geradezu provoziert, die Aufhebung ihrer Schuldverpflichtungen nun mit Gewalt zu versuchen. Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. a. Tage der Rheinischen und Elsässischen Reichsstädte zu Strafsburg und Worms im Januar 1432 nr. 136-140. 10 1 Altmann nr. 8573; vgl. nr. 8572. 2 Altmann nr. 8776. Auch die Augsburger und die Schweinfurter Juden paktierten mit Redwitx und erhielten am 13. bezw. 28 Juni 1431 ent- sprechende königliche Urkunden (Altmann nrr. 8615 und 8651). Die Anführer der Bauern hatten auf einer Tagung mit fünf kurpfälzischen Räten zu Alzei Anfang Januar 1432 erklärt: „Sie weren den Judden zu Wormß und anderswo gar groiß und viel schuldig und wo in dieselbe scholt nit genzlich abegetane, ir bur- ger ledig gesagit und ir pfande widder gegeben wurden, so musten si daz lant rumen" 3 Deshalb waren die Räte am 3 Januar nach Worms hinübergeritten und hatten den Rat 15 dringend ersucht, die Juden zum Erlaß aller Schulden zu bewegen. Der Rat hatte Aus- flüchte gemacht. Darauf hatten die Bauern von neuem eine drohende Haltung ange- nommen (vgl. nr. 137 art. 5 und 6), und der Zulauf, den sie jetzt von allen Seiten her erhielten, hatte ihre Zahl bald in einer so bedenklichen Weise vermehrt, daß die Wormser es für geraten hielten, ihre Bitte an den Pfalzgrafen Ludwig um energisches Einschreiten 20 gegen die Aufrührer zu erneuern (nr. 137) und gleichzeitig Speier und Frankfurt um militärische Unterstützung anzugehen (vgl. nr. 141 und nr. 163 art. 2"). Der Pfalzgraf, der in Bruchsal weilte, vertröstete sie am 9 Januar brieflich auf seine Rückkehr nach Heidelberg (nr. 139). Wahrscheinlich gleich nach Empfang dieses Briefes lud der Wormser Rat einen 25 Teil der Rheinischen Städte für den 22 Januar zu einer Versammlung nach Worms ein. Es kamen aber nur Vertreter von Straßburg und Speier. Sie verabredeten mit Worms die Abhaltung einer neuen Versammlung mit der Tagesordnung „Berufung eines allgemeinen Rheinischen Städtetages“. Straßburg sollte dazu Basel und die Elsässischen Reichsstädte einladen, und außerdem sollten Worms, Speier, Mainz und Frankfurt daran 30 teilnehmen (vgl. nr. 140 art. 3). Die Versammlung kam nicht zustande. Straßburg, das am 3 Januar durch Speier von dem Ausbruch der Unruhen in Kenntnis gesetzt worden war (nr. 136), hatte näm- lich Basel und die Elsässischen Reichsstädte schon am 9 Januar zu einer Besprechung des beunruhigenden Ereignisses zu sich gebeten (nr. 138). Im Verlauf dieser Bespre- 35 chung, die nur wenige Tage vor der Wormser Versammlung stattgefunden hatte 4, war vorgeschlagen worden, eine Gesandtschaft an den Pfalzgrafen Ludwig zu schicken und einen allgemeinen Rheinischen Städtetag auszuschreiben. Die Anwesenden hatten den Vorschlag vorerst nur ad referendum genommen; sie hatten versprochen, bis zu einem nicht näher bekannten Termine die Ansichten ihrer Räte an Straßburg mitzuteilen (vgl. 40 nr. 150). Straßburg hatte Worms von dem Resultat der Besprechung zwar sofort verständigt, die Teilnehmer an der Wormser Versammlung waren aber schon auf dem Heimwege ge- 3 Laut einer bei Baur, Hessische Urkunden 4, 122-125 abgedruckten Wormser Urkunde vom 45 29 August 1433. Vgl. auch nr. 137. 4 Vgl. die Quellenbeschreibung und art. I unserer nr. 164.
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Einleitung. 231 wesen, als der Straßburger Bote dort ankam 1. Da man sich nun in Worms ebenso wie in Straßburg für die Notwendigkeit einer Erörterung der Unruhen in erweitertem Kreise ausgesprochen hatte, so glaubte wohl Straßburg von der Einberufung jener vorbereitenden Versammlung der Elsässischen und Rheinischen Städte absehen zu können: Es schritt 5 sogleich zur Berufung eines allgemeinen Städtetages und lud dazu, wohl veranlaßt durch einen Brief Speiers (vgl. nr. 150 art. 2), auch die übrigen Süddeutschen Städte ein. b. Tag des Schwäbischen Städtebundes zu Ulm am 19 Februar 1432 nr. 141-145. Das Gerüicht von der Zusammenrottung der Bauern hatte sich mit blitzartiger Schnelligkeit durch ganz Süddeutschland verbreitet und überall lebhafte Beunruhigung 1o hervorgerufen. Die Vororte der Schwäbischen und der Fränkischen Städte, Ulm und Nürnberg, wandten sich um Auskunft über Zweck und Verlauf der Bewegung an ihre Rheinischen Freunde. Ulm erkundigte sich zunächst durch Abgesandte des Schwä- bischen Bundes, die Anfang Januar an einem Tage in Bretten teilnahmen (vgl. nrr. 139 und 144), bei Speier, dann kurz nach dem 7 Januar im Auftrage des Bundes bei Worms 2. Nürnberg schrieb am 12 Januar ebenfalls an Worms (nr. 142) und am 22 Januar an Frankfurt und an Mainz 3. Speier beantwortete die Ulmer Anfrage am 7., Worms erst am 23 Januar (nrr. 140 und 141); letzteres berichtete zugleich über das Ergebnis des Wormser Tages vom 22 Januar. Um dieselbe Zeit erhielt Nürnberg von Worms einen Brief, der vermutlich dem an Ulm gerichteten gleich lautete 4. Es schickte ihn abschriftlich 20 an die befreundeten Fränkischen Städte (Windsheim, Weißenburg und Schweinfurt) und an Regensburg und Eger, und forderte zugleich jene drei auf, die Angelegen- heit zunächst in ihren Ratskollegien zu besprechen (nr. 143). Ulm dagegen berief am 1 Februar den Schwäbischen Städtebund zur Erörterung des Wormser Briefes nach Ulm auf den 19 Februar (nr. 144). Uber die Verhandlungen dieses Tages verlautet nichts. 25 Aus art. 2 unserer nr. 165 geht aber hervor, daß der Bund beschloß, die Einladung zum Straßburger Städtetage, die Ulm am 11 Februar noch nachträglich auf die Tages- ordnung gesetzt hatte (nr. 145), anzunchmen und sich durch Ulm und Eßlingen ver- treten zu lassen. 15 30 B. Ersuchen K. Sigmunds an die Rheinischen Freistädte um Romzugshilfe nr. 146-149. Das Hilfegesuch K. Sigmunds, unsere nr. 146, ist, wie schon gesagt, vom 11 Ja- nuar 1432 datiert, ist also, unmittelbar nachdem die Nachricht von der Auflösung des Baseler Konzils in Piacenza eingetroffen war 5, ausgefertigt worden. Basel 6 und Straßt- burg erhielten es vor dem 29 Januar. Letzteres legte dann Abschriften des Gesuches den 35 Einladungen zum Straßburger Städtetage bei, offenbar in der Absicht, auch über diese Angelegenheit eine Aussprache der Städteboten in Interesse eines einheitlichen Vorgehens herbeizuführen 7. 1 Dies ergiebt sich aus ur. 140 art. 4 und nr. 150. Die beiden Anfragen der Bundesgesandten und 40 Ulmis fehlen. Ihre Absendung ergiebt sich aus nr. 140 art. 1, nr. 141 und nr. 144 art. 1 und 2. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 203b cop. chart. coacva; vgl. Bexold a. a. O. 27, 134 Anm. I. Das an Nürnberg gerichtete Exemplar des 45 Briefes (vgl. nr. 143) ist zwar nicht mehr vorhanden, aber es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daßo es mutatis mutandis dem für Ulm bestimmten gleichlautete. Wahrscheinlich hat auch Köln ein Exemplar erhalten (vgl. die S. 230 Anm. 3 er- wähnte Wormser Urkunde). 5 Vgl. S. 148 und nr. 128. 6 Dies ergiebt sich aus nr. 150 art. 2. 7 Straßburg ging offenbar von der falschen Vor- aussetrung aus, daß das Hilfegesuch des Königs ein allgemeines, an alle Reichsstädte gerichtetes sei. Die Bemerkung Sigmunds, daß er andern steten, die uber berg pflegen zu dinen, auch geschrieben habe, mag den Irrtum hervorgerufen haben.
Einleitung. 231 wesen, als der Straßburger Bote dort ankam 1. Da man sich nun in Worms ebenso wie in Straßburg für die Notwendigkeit einer Erörterung der Unruhen in erweitertem Kreise ausgesprochen hatte, so glaubte wohl Straßburg von der Einberufung jener vorbereitenden Versammlung der Elsässischen und Rheinischen Städte absehen zu können: Es schritt 5 sogleich zur Berufung eines allgemeinen Städtetages und lud dazu, wohl veranlaßt durch einen Brief Speiers (vgl. nr. 150 art. 2), auch die übrigen Süddeutschen Städte ein. b. Tag des Schwäbischen Städtebundes zu Ulm am 19 Februar 1432 nr. 141-145. Das Gerüicht von der Zusammenrottung der Bauern hatte sich mit blitzartiger Schnelligkeit durch ganz Süddeutschland verbreitet und überall lebhafte Beunruhigung 1o hervorgerufen. Die Vororte der Schwäbischen und der Fränkischen Städte, Ulm und Nürnberg, wandten sich um Auskunft über Zweck und Verlauf der Bewegung an ihre Rheinischen Freunde. Ulm erkundigte sich zunächst durch Abgesandte des Schwä- bischen Bundes, die Anfang Januar an einem Tage in Bretten teilnahmen (vgl. nrr. 139 und 144), bei Speier, dann kurz nach dem 7 Januar im Auftrage des Bundes bei Worms 2. Nürnberg schrieb am 12 Januar ebenfalls an Worms (nr. 142) und am 22 Januar an Frankfurt und an Mainz 3. Speier beantwortete die Ulmer Anfrage am 7., Worms erst am 23 Januar (nrr. 140 und 141); letzteres berichtete zugleich über das Ergebnis des Wormser Tages vom 22 Januar. Um dieselbe Zeit erhielt Nürnberg von Worms einen Brief, der vermutlich dem an Ulm gerichteten gleich lautete 4. Es schickte ihn abschriftlich 20 an die befreundeten Fränkischen Städte (Windsheim, Weißenburg und Schweinfurt) und an Regensburg und Eger, und forderte zugleich jene drei auf, die Angelegen- heit zunächst in ihren Ratskollegien zu besprechen (nr. 143). Ulm dagegen berief am 1 Februar den Schwäbischen Städtebund zur Erörterung des Wormser Briefes nach Ulm auf den 19 Februar (nr. 144). Uber die Verhandlungen dieses Tages verlautet nichts. 25 Aus art. 2 unserer nr. 165 geht aber hervor, daß der Bund beschloß, die Einladung zum Straßburger Städtetage, die Ulm am 11 Februar noch nachträglich auf die Tages- ordnung gesetzt hatte (nr. 145), anzunchmen und sich durch Ulm und Eßlingen ver- treten zu lassen. 15 30 B. Ersuchen K. Sigmunds an die Rheinischen Freistädte um Romzugshilfe nr. 146-149. Das Hilfegesuch K. Sigmunds, unsere nr. 146, ist, wie schon gesagt, vom 11 Ja- nuar 1432 datiert, ist also, unmittelbar nachdem die Nachricht von der Auflösung des Baseler Konzils in Piacenza eingetroffen war 5, ausgefertigt worden. Basel 6 und Straßt- burg erhielten es vor dem 29 Januar. Letzteres legte dann Abschriften des Gesuches den 35 Einladungen zum Straßburger Städtetage bei, offenbar in der Absicht, auch über diese Angelegenheit eine Aussprache der Städteboten in Interesse eines einheitlichen Vorgehens herbeizuführen 7. 1 Dies ergiebt sich aus ur. 140 art. 4 und nr. 150. Die beiden Anfragen der Bundesgesandten und 40 Ulmis fehlen. Ihre Absendung ergiebt sich aus nr. 140 art. 1, nr. 141 und nr. 144 art. 1 und 2. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 203b cop. chart. coacva; vgl. Bexold a. a. O. 27, 134 Anm. I. Das an Nürnberg gerichtete Exemplar des 45 Briefes (vgl. nr. 143) ist zwar nicht mehr vorhanden, aber es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daßo es mutatis mutandis dem für Ulm bestimmten gleichlautete. Wahrscheinlich hat auch Köln ein Exemplar erhalten (vgl. die S. 230 Anm. 3 er- wähnte Wormser Urkunde). 5 Vgl. S. 148 und nr. 128. 6 Dies ergiebt sich aus nr. 150 art. 2. 7 Straßburg ging offenbar von der falschen Vor- aussetrung aus, daß das Hilfegesuch des Königs ein allgemeines, an alle Reichsstädte gerichtetes sei. Die Bemerkung Sigmunds, daß er andern steten, die uber berg pflegen zu dinen, auch geschrieben habe, mag den Irrtum hervorgerufen haben.
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232 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. Inzwischen hatte aber Sigmund seine Pläne geändert. Er entschloß sich nämlich Ende Januar, schon am 20 Februar von Piacenza nach Rom aufzubrechen. Um diese Zeit erhielt er wohl auch die ersten Nachrichten über die Wormser Bauernunruhen. Möglich, daß er sich nun sagte, die Rheinischen Städte würden unter den obwaltenden unsicheren Verhältnissen ihre Truppen nicht entbehren können, und daß er dadurch auf den Gedanken kam, den Stääten die Ablösung des Dienstes mit Geld vorzuschlagen. Aber er sprach sich darüber nicht aus, sondern begnügte sich, zur Begründung seines Vor- schlages auf die Kürze der Frist hinzuweisen, die jetzt den Städten für die Stellung ihrer Kontingente bleibe. Er erneuerte also sein Hilfegesuch, aber offenbar nur pro forma, denn er erteilte gleichzeitig dem Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim Vollmacht, io mit den sechs Städten über die Ablösung des Romfahrtsdienstes zu unterhandeln. Die Gelder wollte er zur Anwerbung von Truppen in Italien verwenden 1. Beglaubigung und Vollmacht Pappenheims — jene vom 2., diese vom 3 Februar — findet man in unseren nrr. 148 und 149. Von dem ersten Hilfegesuche (nr. 146) und von der Beglaubigung Pappenheims i5 (nr. 148) haben wir nur die an Straßburg und Speier gerichteten Exemplare, von dem zweiten Gesuche (nr. 147) nur das für Straßburg bestimmte aufgefunden. Daß aber dieses letztere Gesuch auch an Speier und alle drei Aktenstücke außer an Straßburg und Speier auch an Basel, Worms, Mainz und Köln gerichtet worden sind, darf man aus unseren nrr. 149 und 150 folgern. Sehr auffallend ist es, daß Sigmund in keinem der beiden Gesuche die Auflösung des Bascler Konzils und die Schwierigkeit seiner Lage berührt, vielmehr die letztere als schr günstig bezeichnet. Ob mit Absicht, um nicht den Erfolg von vornherein in Frage zu stellen? 20 C. Einladungen nr. 150 und 151. 25 Straßburg ließ die Einladungen zum Städtetage in drei verschiedenen Fassungen ausfertigen. Die erste, vom 29 Januar datierte, erhielt nur Basel (nr. 150). Die zweite, vermutlich auch am 29 Januar expedierte, war für Mainz, Worms, Speier, Frankfurt 2 und die Elsässischen Reichsstädte bestimmt; in ihr dürfte der auf das abschriftlich bei- gelegte Hilfegesuch des Königs bezügliche Passus etwas anders gelautet haben, wohl ähn- s0 lich oder ebenso wie in der dritten Fassung. Die dritte ging an Augsburg und an die Vororte des Bodensee-, Schwäbischen und Fränkischen Städtebundes, Konstanz, Ulm (nr. 151) und Nürnberg. Sie war vom 30 Januar datiert und wich von den beiden anderen Fassungen hauptsëchlich in dem die Vorverhandlungen der Rheinischen Städte betreffenden Eingangspassus ab; auch ihr war eine Abschrift des königlichen Hilfe- 35 gesuches beigelegt. Von der zweiten Fassung haben wir leider kein Exemplar aufgefun- den. Die erste können wir nach dem Original, die zweite nach einer vom verlorenen Ulmer Original genommenen, von Ulm an Nördlingen gesandten Abschrift vorlegen. D. Besuch des Tages nr. 152-155. Der Tag war gut besucht. Frankfurt hatte Jakob Stralenberg und Wigand Wacker 40 (vgl. nr. 163 art. 3 und 4a), der Schwäbische Städtebund Kraft Löwe von Ulm und cinen nicht genannten Eßlinger Bürger (vgl. nr. 165 art. 2 und 2"), Kolmar (wohl im Auftrage der Elsässischen Reichsstädte?) den Meister Marquart vom Rust (vgl. nr. 166 art. 2), Basel Henmann Offenburg (vgl. nr. 164 art. 5) entsandt. Ferner waren Ver- treter von Mainz (vgl. nr. 156 art. 2), Worms (vgl. nr. 159) und von Speier (vgl. nr. 45 1 Vgl. nr. 194 art. 5. 2 Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 146.
232 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. Inzwischen hatte aber Sigmund seine Pläne geändert. Er entschloß sich nämlich Ende Januar, schon am 20 Februar von Piacenza nach Rom aufzubrechen. Um diese Zeit erhielt er wohl auch die ersten Nachrichten über die Wormser Bauernunruhen. Möglich, daß er sich nun sagte, die Rheinischen Städte würden unter den obwaltenden unsicheren Verhältnissen ihre Truppen nicht entbehren können, und daß er dadurch auf den Gedanken kam, den Stääten die Ablösung des Dienstes mit Geld vorzuschlagen. Aber er sprach sich darüber nicht aus, sondern begnügte sich, zur Begründung seines Vor- schlages auf die Kürze der Frist hinzuweisen, die jetzt den Städten für die Stellung ihrer Kontingente bleibe. Er erneuerte also sein Hilfegesuch, aber offenbar nur pro forma, denn er erteilte gleichzeitig dem Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim Vollmacht, io mit den sechs Städten über die Ablösung des Romfahrtsdienstes zu unterhandeln. Die Gelder wollte er zur Anwerbung von Truppen in Italien verwenden 1. Beglaubigung und Vollmacht Pappenheims — jene vom 2., diese vom 3 Februar — findet man in unseren nrr. 148 und 149. Von dem ersten Hilfegesuche (nr. 146) und von der Beglaubigung Pappenheims i5 (nr. 148) haben wir nur die an Straßburg und Speier gerichteten Exemplare, von dem zweiten Gesuche (nr. 147) nur das für Straßburg bestimmte aufgefunden. Daß aber dieses letztere Gesuch auch an Speier und alle drei Aktenstücke außer an Straßburg und Speier auch an Basel, Worms, Mainz und Köln gerichtet worden sind, darf man aus unseren nrr. 149 und 150 folgern. Sehr auffallend ist es, daß Sigmund in keinem der beiden Gesuche die Auflösung des Bascler Konzils und die Schwierigkeit seiner Lage berührt, vielmehr die letztere als schr günstig bezeichnet. Ob mit Absicht, um nicht den Erfolg von vornherein in Frage zu stellen? 20 C. Einladungen nr. 150 und 151. 25 Straßburg ließ die Einladungen zum Städtetage in drei verschiedenen Fassungen ausfertigen. Die erste, vom 29 Januar datierte, erhielt nur Basel (nr. 150). Die zweite, vermutlich auch am 29 Januar expedierte, war für Mainz, Worms, Speier, Frankfurt 2 und die Elsässischen Reichsstädte bestimmt; in ihr dürfte der auf das abschriftlich bei- gelegte Hilfegesuch des Königs bezügliche Passus etwas anders gelautet haben, wohl ähn- s0 lich oder ebenso wie in der dritten Fassung. Die dritte ging an Augsburg und an die Vororte des Bodensee-, Schwäbischen und Fränkischen Städtebundes, Konstanz, Ulm (nr. 151) und Nürnberg. Sie war vom 30 Januar datiert und wich von den beiden anderen Fassungen hauptsëchlich in dem die Vorverhandlungen der Rheinischen Städte betreffenden Eingangspassus ab; auch ihr war eine Abschrift des königlichen Hilfe- 35 gesuches beigelegt. Von der zweiten Fassung haben wir leider kein Exemplar aufgefun- den. Die erste können wir nach dem Original, die zweite nach einer vom verlorenen Ulmer Original genommenen, von Ulm an Nördlingen gesandten Abschrift vorlegen. D. Besuch des Tages nr. 152-155. Der Tag war gut besucht. Frankfurt hatte Jakob Stralenberg und Wigand Wacker 40 (vgl. nr. 163 art. 3 und 4a), der Schwäbische Städtebund Kraft Löwe von Ulm und cinen nicht genannten Eßlinger Bürger (vgl. nr. 165 art. 2 und 2"), Kolmar (wohl im Auftrage der Elsässischen Reichsstädte?) den Meister Marquart vom Rust (vgl. nr. 166 art. 2), Basel Henmann Offenburg (vgl. nr. 164 art. 5) entsandt. Ferner waren Ver- treter von Mainz (vgl. nr. 156 art. 2), Worms (vgl. nr. 159) und von Speier (vgl. nr. 45 1 Vgl. nr. 194 art. 5. 2 Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 146.
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Einleitung. 233 156 art. 1) anwesend. Wie Augsburg und der Bodenseebund sich verhielten, ist unbe- kannt. Nürnberg entschuldigte die Nichtbeschickung des Tages in der üblichen Weise mit der allgemeinen Unsicherheit und mit der Notwendigkeit, seine Ratsherren anderswohin zu schicken (nr. 153). Eine besondere Bedeutung erhielt der Tag durch das Erscheinen eines Abgesandten des königlichen Statthalters Herzog Wilhelms von Baiern und des Baseler Konzils, des Regensburger Dechanten Friedrich von Parsberg (nrr. 154 und 155). Man kann leicht verstehen, daß die Versammlung, die so nahe bei Basel tagte und in wenigen Persön- lichkeiten fast das ganze Süddeutsche Bürgertum repräsentierte, dem Konzil eine günstige 1€ Gelegenheit schien, seine Wünsche vorzubringen. Es ließ die Reichsstädte ersuchen, den Papst brieflich um die Förderung des Konzils zu bitten. E. Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. 156-162. 30 35 Weder aus dem Bericht des Frankfurter Gesandten (nr. 156) noch aus den zwischen Speier, Worms, Mainz und Frankfurt gewechselten Briefen (nrr. 157 und 159-162) erfahren wir etwas über die Behandlung der von Straßburg auf die Tages- ordnung gesetzten beiden Punkte. Vielleicht sind sie gar nicht einmal erörtert worden. Denn der eine, die Bauernunruhen betreffende, war inzwischen gegenstandslos geworden, nachdem die Aufständischen durch Pfalzgraf Ludwig und einige Adlige zersprengt wor- den waren1 und eine auch von Frankfurt beschickte2 Fürstenversammlung in Bingen 2o am 6 Februar die Rädelsführer abgeurteilt und Maßnahmen zur Verhütung neuer Unruhen getroffen hatte 3. Der andere aber, das Gesuch des Königs, ging doch eigent- lich nur die fünf 4 Freistädte Basel, Straßburg, Speier, Worms und Mainz etwas an, und deren Vertreter mochten sich um so weniger versucht fühlen, in eine Besprechung des Gesuches einzutreten, als ihnen die vom König dem Marschall von Pappenheim 25 erteilte Vollmacht (nr. 149) zu Verhandlungen über die Ablösung des Romfahrtsdienstes wohl schon bekannt war. So wird sich alles um den oben erwähnten Konzilsantrag ge- dreht haben. Natürlich konnten die Städteboten dem Konzilsgesandten keine bindende Zusage geben, da ja der Antrag nicht auf der Tagesordnung gestanden hatte und sie daher auch nicht instruiert worden waren; sie mußtten sich begnügen, ihn ad referendum zu nehmen. Nur Straßburg zeigte sich bereit, dem Wunsche des Konzils zu willfahren 5. Sein Bei- spiel scheint dann Speier veranlaßt zu haben, gemäß einem von Jakob Stralenberg aus- gegangenen Vorschlage 5 bei Worms, Mainz und Frankfurt die Absendung eines Kollek- tivschreibens an den Papst in der von uns in nr. 158 mitgeteilten Form anzuregen. Worms und Mainz gaben dieser Anregung ohne weiteres Folge (vgl. nrr. 159 und 160). Frankfurt dagegen erklärte, daß es sich von der Notwendigkeit der Petition nicht über- zeugen könne; es lehnte deshalb die Besiegelung des ihm von Mainz übersandten, nach dem Speierer Entwurf auf Pergament geschriebenen Briefes ab (vgl. nrr. 161 und 162). Ob Speier, Worms und Mainz trotzdem den Brief abschichten, ist unbekannt. Von der Haltung der übrigen Reichsstädte erfahren wir auch nichts; die Sache wird wohl im Sande verlaufen sein. 15 10 Vgl. Bexold a. a. O. 27, 134 und Haller a. a. O. 2, 30 Z. 1-6. 2 Vgl. nr. 163 art. 2. 45 3 Das Aktenstiick ist gedruckt bei Schaab, Gesch. des Rheinischen Stüdtebundes 2, 405-406. Vgl. Bexold a. a. O. 27, 134 Anm. 3. Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Köln scheint keine Einladung aum Straſburger Tage erhalten xu haben. 5 Vgl. Stralenbergs Bericht (nr. 156). 30
Einleitung. 233 156 art. 1) anwesend. Wie Augsburg und der Bodenseebund sich verhielten, ist unbe- kannt. Nürnberg entschuldigte die Nichtbeschickung des Tages in der üblichen Weise mit der allgemeinen Unsicherheit und mit der Notwendigkeit, seine Ratsherren anderswohin zu schicken (nr. 153). Eine besondere Bedeutung erhielt der Tag durch das Erscheinen eines Abgesandten des königlichen Statthalters Herzog Wilhelms von Baiern und des Baseler Konzils, des Regensburger Dechanten Friedrich von Parsberg (nrr. 154 und 155). Man kann leicht verstehen, daß die Versammlung, die so nahe bei Basel tagte und in wenigen Persön- lichkeiten fast das ganze Süddeutsche Bürgertum repräsentierte, dem Konzil eine günstige 1€ Gelegenheit schien, seine Wünsche vorzubringen. Es ließ die Reichsstädte ersuchen, den Papst brieflich um die Förderung des Konzils zu bitten. E. Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. 156-162. 30 35 Weder aus dem Bericht des Frankfurter Gesandten (nr. 156) noch aus den zwischen Speier, Worms, Mainz und Frankfurt gewechselten Briefen (nrr. 157 und 159-162) erfahren wir etwas über die Behandlung der von Straßburg auf die Tages- ordnung gesetzten beiden Punkte. Vielleicht sind sie gar nicht einmal erörtert worden. Denn der eine, die Bauernunruhen betreffende, war inzwischen gegenstandslos geworden, nachdem die Aufständischen durch Pfalzgraf Ludwig und einige Adlige zersprengt wor- den waren1 und eine auch von Frankfurt beschickte2 Fürstenversammlung in Bingen 2o am 6 Februar die Rädelsführer abgeurteilt und Maßnahmen zur Verhütung neuer Unruhen getroffen hatte 3. Der andere aber, das Gesuch des Königs, ging doch eigent- lich nur die fünf 4 Freistädte Basel, Straßburg, Speier, Worms und Mainz etwas an, und deren Vertreter mochten sich um so weniger versucht fühlen, in eine Besprechung des Gesuches einzutreten, als ihnen die vom König dem Marschall von Pappenheim 25 erteilte Vollmacht (nr. 149) zu Verhandlungen über die Ablösung des Romfahrtsdienstes wohl schon bekannt war. So wird sich alles um den oben erwähnten Konzilsantrag ge- dreht haben. Natürlich konnten die Städteboten dem Konzilsgesandten keine bindende Zusage geben, da ja der Antrag nicht auf der Tagesordnung gestanden hatte und sie daher auch nicht instruiert worden waren; sie mußtten sich begnügen, ihn ad referendum zu nehmen. Nur Straßburg zeigte sich bereit, dem Wunsche des Konzils zu willfahren 5. Sein Bei- spiel scheint dann Speier veranlaßt zu haben, gemäß einem von Jakob Stralenberg aus- gegangenen Vorschlage 5 bei Worms, Mainz und Frankfurt die Absendung eines Kollek- tivschreibens an den Papst in der von uns in nr. 158 mitgeteilten Form anzuregen. Worms und Mainz gaben dieser Anregung ohne weiteres Folge (vgl. nrr. 159 und 160). Frankfurt dagegen erklärte, daß es sich von der Notwendigkeit der Petition nicht über- zeugen könne; es lehnte deshalb die Besiegelung des ihm von Mainz übersandten, nach dem Speierer Entwurf auf Pergament geschriebenen Briefes ab (vgl. nrr. 161 und 162). Ob Speier, Worms und Mainz trotzdem den Brief abschichten, ist unbekannt. Von der Haltung der übrigen Reichsstädte erfahren wir auch nichts; die Sache wird wohl im Sande verlaufen sein. 15 10 Vgl. Bexold a. a. O. 27, 134 und Haller a. a. O. 2, 30 Z. 1-6. 2 Vgl. nr. 163 art. 2. 45 3 Das Aktenstiick ist gedruckt bei Schaab, Gesch. des Rheinischen Stüdtebundes 2, 405-406. Vgl. Bexold a. a. O. 27, 134 Anm. 3. Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Köln scheint keine Einladung aum Straſburger Tage erhalten xu haben. 5 Vgl. Stralenbergs Bericht (nr. 156). 30
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234 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. Der Nachschrift zufolge, die Frankfurt seinem an Worms gerichteten Briefe vom 14 März (nr. 161) anfüigte, sollte ein neuer Städtetag am 18 Mai in Straßburg ge- halten werden; zu welchem Zweck und ob er stattgefunden hat, vermögen wir nicht zu sagen. F. Städtische Kosten nr. 163-166. Die Auszige, die wir aus den Rechnungsbüchern Frankfurts, des Schwäbischen Städtebundes, Basels und Kolmars gemacht und in unseren nrr. 163-166 zusammen- gestellt haben, vermögen zwar die fehlenden Straßburger Aufzeichnungen über die Teilnehmer am Tage und die der Stadt erwachsenen Kosten bei weitem nicht zu er- setzen, aber sie sind dennoch erwünscht, da sie die Namen der Abgesandten wenig- 10 stens dieser vier Städte kennen lehren (vgl. lit. D). Die Frankfurter Aufzeichnungen bieten außerdem noch einige schätzenswerte Beiträge zur Geschichte der Bauern- unruhen. Denn wir erfahren aus ihnen nicht nur, daß Frankfurt durch Jakob Stra- lenberg mit dem Erzbischof von Mainz über die Angelegenheit reden ließ und, wie Speier, den Wormsern militärische Unterstützung zuschickte, sondern auch, daßt es zwei i5 Vertreter auf der wahrscheinlich vom Erzbischof von Mainz einberufenen oder wenig- stens von ihm geleiteten Bingener Fürstenversammlung hatte, über deren Besucher wir sonst nichts wissen. G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen über die Romzugshilfe der Rheini- schen Freistädte nr. 167-180. 20 Die Aktenstücke, die auf die Verhandlungen über die Ablösung des Romfahrts- dienstes durch die sechs Freistädte Basel, Straßburg, Speier, Worms, Mainz und Köln Bezug haben, werden, obwohl sie sich auf den Zeitraum von fast zwei Jahren erstrecken, dennoch am besten gleich hier angefüigt, hauptsächlich deshalb, weil die Angelegenheit nie auf der Tagesordnung irgend einer Versammlung erscheint, sondern von dem königlichen 25 Bevollmächtigten Haupt von Pappenheim mit jeder Stadt besonders erledigt wird. Die Stücke sind, abgeschen von nr. 179, durchweg noch ungedruckt, ja zur größeren Hälfte überhaupt noch unbekannt. Straßburg und Basel hatten entweder noch auf dem Städtetage oder unmittelbar danach die Absendung einer gemeinsamen Gesandtschaft an Sigmund verabredet, um mit 30 ihm direkt zu verhandeln. Die Gesandten — Klaus Schanlit für Straßburg und Hen- mann Offenburg 1 für Basel — verließen Basel am 13 März2 und trafen Sigmund Ende des Monates in Parma. Sie hatten Vollmacht, ihm die Stellung der herkömmlichen Kon- tingente (Straßburg 20, Basel 10 Gleven, zusammen also — die Gleve zu drei Pferden gerechnet — 90 Reiter) zuzusagen, aber, wie es scheint, mit der ausdrücklichen Bedin- 35 gung, daß der Herzog von Mailand einen besonderen Geleitsbrief für jedes Kontingent ausstelle. 1 Vgl. nr. 164 art. 6-8. 2 Klaus Schanlit schrieb am II Märx von Basel aus an seinen Schwiegersohn Obreht Schalck: er sei am Montag Vormittag [Märx 10] nach Basel gekommen; dieses habe den Hanneman Offenburg rum Gesandten an den König gewählt; er müsse noch bis Donnerstag frih [Mürx 13] auf Offen- burg warten; wie Ankömmlinge aus Italien berich- teten, befinde sich der König in Parma; Andere, die am Samstag [Märx 8] von Rom gekommen seien, meldeten, daß der Papst gar wol wider komen si und daz er durch anbringen des kuniges und 10 ander in daz konsilium gehollen habe und daz es fürgang gewinnen sol; datum uf zistag nach der grossen vastnaht anno etc. 32 jor. (Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 7 orig. chart. lit. clausa c. sig. in c. impr. deperd.) 15
234 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. Der Nachschrift zufolge, die Frankfurt seinem an Worms gerichteten Briefe vom 14 März (nr. 161) anfüigte, sollte ein neuer Städtetag am 18 Mai in Straßburg ge- halten werden; zu welchem Zweck und ob er stattgefunden hat, vermögen wir nicht zu sagen. F. Städtische Kosten nr. 163-166. Die Auszige, die wir aus den Rechnungsbüchern Frankfurts, des Schwäbischen Städtebundes, Basels und Kolmars gemacht und in unseren nrr. 163-166 zusammen- gestellt haben, vermögen zwar die fehlenden Straßburger Aufzeichnungen über die Teilnehmer am Tage und die der Stadt erwachsenen Kosten bei weitem nicht zu er- setzen, aber sie sind dennoch erwünscht, da sie die Namen der Abgesandten wenig- 10 stens dieser vier Städte kennen lehren (vgl. lit. D). Die Frankfurter Aufzeichnungen bieten außerdem noch einige schätzenswerte Beiträge zur Geschichte der Bauern- unruhen. Denn wir erfahren aus ihnen nicht nur, daß Frankfurt durch Jakob Stra- lenberg mit dem Erzbischof von Mainz über die Angelegenheit reden ließ und, wie Speier, den Wormsern militärische Unterstützung zuschickte, sondern auch, daßt es zwei i5 Vertreter auf der wahrscheinlich vom Erzbischof von Mainz einberufenen oder wenig- stens von ihm geleiteten Bingener Fürstenversammlung hatte, über deren Besucher wir sonst nichts wissen. G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen über die Romzugshilfe der Rheini- schen Freistädte nr. 167-180. 20 Die Aktenstücke, die auf die Verhandlungen über die Ablösung des Romfahrts- dienstes durch die sechs Freistädte Basel, Straßburg, Speier, Worms, Mainz und Köln Bezug haben, werden, obwohl sie sich auf den Zeitraum von fast zwei Jahren erstrecken, dennoch am besten gleich hier angefüigt, hauptsächlich deshalb, weil die Angelegenheit nie auf der Tagesordnung irgend einer Versammlung erscheint, sondern von dem königlichen 25 Bevollmächtigten Haupt von Pappenheim mit jeder Stadt besonders erledigt wird. Die Stücke sind, abgeschen von nr. 179, durchweg noch ungedruckt, ja zur größeren Hälfte überhaupt noch unbekannt. Straßburg und Basel hatten entweder noch auf dem Städtetage oder unmittelbar danach die Absendung einer gemeinsamen Gesandtschaft an Sigmund verabredet, um mit 30 ihm direkt zu verhandeln. Die Gesandten — Klaus Schanlit für Straßburg und Hen- mann Offenburg 1 für Basel — verließen Basel am 13 März2 und trafen Sigmund Ende des Monates in Parma. Sie hatten Vollmacht, ihm die Stellung der herkömmlichen Kon- tingente (Straßburg 20, Basel 10 Gleven, zusammen also — die Gleve zu drei Pferden gerechnet — 90 Reiter) zuzusagen, aber, wie es scheint, mit der ausdrücklichen Bedin- 35 gung, daß der Herzog von Mailand einen besonderen Geleitsbrief für jedes Kontingent ausstelle. 1 Vgl. nr. 164 art. 6-8. 2 Klaus Schanlit schrieb am II Märx von Basel aus an seinen Schwiegersohn Obreht Schalck: er sei am Montag Vormittag [Märx 10] nach Basel gekommen; dieses habe den Hanneman Offenburg rum Gesandten an den König gewählt; er müsse noch bis Donnerstag frih [Mürx 13] auf Offen- burg warten; wie Ankömmlinge aus Italien berich- teten, befinde sich der König in Parma; Andere, die am Samstag [Märx 8] von Rom gekommen seien, meldeten, daß der Papst gar wol wider komen si und daz er durch anbringen des kuniges und 10 ander in daz konsilium gehollen habe und daz es fürgang gewinnen sol; datum uf zistag nach der grossen vastnaht anno etc. 32 jor. (Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 7 orig. chart. lit. clausa c. sig. in c. impr. deperd.) 15
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Einleitung. 235 Sigmund entsprach diesem Verlangen, indem er am 1 April den Herzog um Aus- fertigung der Briefe ersuchte 1. Sie erfolgte auch am 5 April 2. Trotzdem zögerten die beiden Städte mit der Absendung ihrer Reiter (vgl. nr. 167). Straßburg frug erst einmal bei Köln an, wie dieses den brieflich und durch Haupt von Pappenheim geschehenen versuchongen des Königs gegenüber sich zu verhalten gedenke (vgl. nr. 168). Köln erwiderte am 25 April, es habe Pappenheim erklärt, daß es der Aufforderung des Königs gern nachkommen wolle, wenn auch die benachbarten Fürsten, Herren und Städte sich rüsten und ziehen würden 3. Da alles still blieb und niemand geneigt zu sein schien, dem königlichen Gebote Folge zu leisten, so hielten schließlich auch Straßburg und Basel sich nicht für ver- pflichtet, die gegebene Zusage zu erfüllen. Basel zog es vor, den Dienst mit Geld abzu- lösen und vereinbarte mit Pappenheim die Zahlung von 1800 rheinischen Gulden (vgl. nrr. 169 art. 1 und 173). Auch Straßburg trat Anfang Juni mit Pappenheim in Unter- handlung, allerdings nicht aus eigenem Antriebe, sondern auf Pappenheims ausdrückliche 15 Aufforderung hin (vgl. nr. 169 art. 1). Eine Einigung kam jedoch nicht zustande. Die Stadt wies vielmehr, so scheint es, die Zumutung der Geldzahlung entschieden zurück, nach dem Vorgange Kölns mit der Begründung, daß sie ihr Kontingent stellen werde, sobald andere Reichsstände dasselbe thun würden 4. Pappenheim reiste nun am 11 Juni zu Sigmund nach Lucca und kam Mitte Juli mit einem an die säumigen Freistädte 5 20 gerichteten königlichen Schreiben zurück, in dem ihnen die Entziehung aller Privilegien und Freiheiten angedroht wurde, wenn sie nicht unverzüglich entweder mit Pappenheim sich über die Höhe der Ablösungssumme einigen oder ihre Kontingente nach Italien schicken würden. Daraufhin verstand sich Köln am 6 August zur Zahlung von 3600 rheinischen Gulden (nr. 175). Straßburg dagegen beharrte auf seinem Standpunkte. Der 25 Marschall sah sich schließlich genötigt, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Er ließ die Stadt durch den Landrichter Konrad Truchseß von Pommersfelden am 22 Ok- tober (Mi. v. Sim. und Jud.) 1432 zum 10 Dezember (Mi. n. Niklastag) vor das Land- gericht zu Nürnberg laden 6. Dort wurde zwischen ihm und dem Straßburger Vertreter Wolfhelm Bock ein Abkommen getroffen, laut dem die Stadt 3600 rheinische Gulden als s0 Ablösung und 50 rheinische Gulden als Kanzleikosten am 2 Februar 1433 in Basel zahlen sollte (vgl. nr. 176). Aber die Stadt beruhigte sich dabei nicht. Sie schickte vielmehr Wolfhelm Bock in der zweiten Hälfte des Januar 1433 nach Basel mit dem Auftrage, die Vermittlung des königlichen Statthalters Herzog Wilhelms von Baiern und 10 1 Sigmund richtete am I April folgende Auf- 35 forderung an den Herxog von Mailand: moris est hactenus introducti, quod nonnulle civitates sacri imperii Romanorum regi, dum se ad coronacionem Romanam transfert, certis gentibus sibi deputatis deserviunt et pro eo omni tempore libertate et 40 quibuslibet immunitatibus perfruuntur. ex quibus insignes urbes nostre Argentinensis et Basiliensis etiam sunt, que nuncios suos notabiles presencium ostensores ad nos miserunt et se ita obtulerunt facturos. hortamur ergo fidelitatem tuam, ut eisdem 45 gentibus, quas dicte civitates missure sunt, per te- nutas tuas de salvo et securo conductu providere velis presentibus ipsorum oratoribus oportunas lit- teras desuper assignando. Datum Parme die prima aprilis regnorum nostrorum etc. (Basel Staats-A. 50 Nebenregistratur G III nr. 153 cop. chart. coaeva.) 2 An diesem Tage erteilt Filippo Maria nicht gen. Straßburger Gesandten mit Gefolge (bis xu 100 Mann), die zum Könige viehen wollen, ut in- tersint coronationi sue fiende in urbe Romana, Ge- leit für die Dauer eines Jahres. Datum Mediolani die 5 aprilis 1432 decima inditione. Kontrasignatur Franciscus. (Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 13 orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr. deperd.) Derselbe Geleitsbrief ist mutatis mutandis auch für die Baseler Gesandten ausgestellt worden. Vgl. Basler Chroniken 5, 232 Anm. 9. 3 Köln Stadt-A. Briefbuch XIII fol. 13a cop. chart. coaeva. Vgl. Mitteilungen aus dem Stadt-A. ron Köln 15, 66 und 24, 152. 4 Vgl. nr. 169 art. 1. 5 Das Schreiben ist außer an Straßburg und Köln (nr. 170) auch an Mainz (vgl. nr. 174) und also wohl auch an Speier und an Worms gerichtel worden. 6 Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 7 orig. chart. lit. pat. c. sig. in r. impr. deperd. 30 *
Einleitung. 235 Sigmund entsprach diesem Verlangen, indem er am 1 April den Herzog um Aus- fertigung der Briefe ersuchte 1. Sie erfolgte auch am 5 April 2. Trotzdem zögerten die beiden Städte mit der Absendung ihrer Reiter (vgl. nr. 167). Straßburg frug erst einmal bei Köln an, wie dieses den brieflich und durch Haupt von Pappenheim geschehenen versuchongen des Königs gegenüber sich zu verhalten gedenke (vgl. nr. 168). Köln erwiderte am 25 April, es habe Pappenheim erklärt, daß es der Aufforderung des Königs gern nachkommen wolle, wenn auch die benachbarten Fürsten, Herren und Städte sich rüsten und ziehen würden 3. Da alles still blieb und niemand geneigt zu sein schien, dem königlichen Gebote Folge zu leisten, so hielten schließlich auch Straßburg und Basel sich nicht für ver- pflichtet, die gegebene Zusage zu erfüllen. Basel zog es vor, den Dienst mit Geld abzu- lösen und vereinbarte mit Pappenheim die Zahlung von 1800 rheinischen Gulden (vgl. nrr. 169 art. 1 und 173). Auch Straßburg trat Anfang Juni mit Pappenheim in Unter- handlung, allerdings nicht aus eigenem Antriebe, sondern auf Pappenheims ausdrückliche 15 Aufforderung hin (vgl. nr. 169 art. 1). Eine Einigung kam jedoch nicht zustande. Die Stadt wies vielmehr, so scheint es, die Zumutung der Geldzahlung entschieden zurück, nach dem Vorgange Kölns mit der Begründung, daß sie ihr Kontingent stellen werde, sobald andere Reichsstände dasselbe thun würden 4. Pappenheim reiste nun am 11 Juni zu Sigmund nach Lucca und kam Mitte Juli mit einem an die säumigen Freistädte 5 20 gerichteten königlichen Schreiben zurück, in dem ihnen die Entziehung aller Privilegien und Freiheiten angedroht wurde, wenn sie nicht unverzüglich entweder mit Pappenheim sich über die Höhe der Ablösungssumme einigen oder ihre Kontingente nach Italien schicken würden. Daraufhin verstand sich Köln am 6 August zur Zahlung von 3600 rheinischen Gulden (nr. 175). Straßburg dagegen beharrte auf seinem Standpunkte. Der 25 Marschall sah sich schließlich genötigt, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Er ließ die Stadt durch den Landrichter Konrad Truchseß von Pommersfelden am 22 Ok- tober (Mi. v. Sim. und Jud.) 1432 zum 10 Dezember (Mi. n. Niklastag) vor das Land- gericht zu Nürnberg laden 6. Dort wurde zwischen ihm und dem Straßburger Vertreter Wolfhelm Bock ein Abkommen getroffen, laut dem die Stadt 3600 rheinische Gulden als s0 Ablösung und 50 rheinische Gulden als Kanzleikosten am 2 Februar 1433 in Basel zahlen sollte (vgl. nr. 176). Aber die Stadt beruhigte sich dabei nicht. Sie schickte vielmehr Wolfhelm Bock in der zweiten Hälfte des Januar 1433 nach Basel mit dem Auftrage, die Vermittlung des königlichen Statthalters Herzog Wilhelms von Baiern und 10 1 Sigmund richtete am I April folgende Auf- 35 forderung an den Herxog von Mailand: moris est hactenus introducti, quod nonnulle civitates sacri imperii Romanorum regi, dum se ad coronacionem Romanam transfert, certis gentibus sibi deputatis deserviunt et pro eo omni tempore libertate et 40 quibuslibet immunitatibus perfruuntur. ex quibus insignes urbes nostre Argentinensis et Basiliensis etiam sunt, que nuncios suos notabiles presencium ostensores ad nos miserunt et se ita obtulerunt facturos. hortamur ergo fidelitatem tuam, ut eisdem 45 gentibus, quas dicte civitates missure sunt, per te- nutas tuas de salvo et securo conductu providere velis presentibus ipsorum oratoribus oportunas lit- teras desuper assignando. Datum Parme die prima aprilis regnorum nostrorum etc. (Basel Staats-A. 50 Nebenregistratur G III nr. 153 cop. chart. coaeva.) 2 An diesem Tage erteilt Filippo Maria nicht gen. Straßburger Gesandten mit Gefolge (bis xu 100 Mann), die zum Könige viehen wollen, ut in- tersint coronationi sue fiende in urbe Romana, Ge- leit für die Dauer eines Jahres. Datum Mediolani die 5 aprilis 1432 decima inditione. Kontrasignatur Franciscus. (Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 13 orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr. deperd.) Derselbe Geleitsbrief ist mutatis mutandis auch für die Baseler Gesandten ausgestellt worden. Vgl. Basler Chroniken 5, 232 Anm. 9. 3 Köln Stadt-A. Briefbuch XIII fol. 13a cop. chart. coaeva. Vgl. Mitteilungen aus dem Stadt-A. ron Köln 15, 66 und 24, 152. 4 Vgl. nr. 169 art. 1. 5 Das Schreiben ist außer an Straßburg und Köln (nr. 170) auch an Mainz (vgl. nr. 174) und also wohl auch an Speier und an Worms gerichtel worden. 6 Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 7 orig. chart. lit. pat. c. sig. in r. impr. deperd. 30 *
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236 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. des Konzils anzurufen, da sie bereit sei, dem König auf sein Hilfegesuch vom 8 Sep- tember 1 Truppen zuzusenden, sobald auch andere Fürsten, Herren und Städte dies thun würden. Ob Bock, der anfänglich Bedenken trug, sich seines Auftrages zu entledigen (vgl. nr. 177), dies auf die energische Mahnung hin, die der Rat am 1 Februar 1433 an ihn richtete (nr. 178), doch noch that, ist nicht bekannt, ebensowenig ob die Stadt die Ablösungssumme pünktlich am 2 Februar oder erst später gezahlt hat. Aber gezahlt hat sie sie jedenfalls 2. Mainz, Worms und Speier machten mit Erfolg die ihnen von Ludwig dem Baiern für ewige Zeiten gewährte Befreiung vom Romfahrtsdienste geltend3. Sie leisteten jedoch, wie sie das schon zu Karls IV und Ruprechts Zeiten gethan hatten 4, eine freiwillige io Schenkung, nämlich Worms und Speier zusammen 900 5, Mainz — allerdings erst im Januar 1434 (vgl. nr. 180) und wohl erst auf energisches Drängen Sigmunds — 1000 rheinische Gulden. Die Quittungen für diese drei Städte (nr. 172) sind deshalb auch in anderer Form ausgestellt als die für Basel, Köln und Straßburg (nr. 171). Es dürfte nun nicht uninteressant sein, die Leistungen der sechs Städte bei Sig-n munds Romfahrt mit denen bei der Romfahrt Ruprechts in Vergleich zu stellen. Nach der Speierer Romfahrtsmatrikel von 1310 hatte Köln mit 30, Straßburg mit 20, Basel mit 15, Speier mit 10 Gleven zu dienen 6. Der Anschlag von Mainz und Worms ist nicht bekannt. Wie erwähnt, waren Mainz, Worms und Speier schon von Ludwig dem Baiern für ewige Zeiten vom Dienst befreit worden. Demgemäß waren 20 auch ihre Leistungen beim Romzuge Ruprechts durchaus freiwillige gewesen: Ruprecht hatte von Mainz und Speier Truppen, von Worms 2500 rheinische Gulden erhalten. Von den drei anderen Städten hatte nur Straßburg Truppen gestellt. Basel und Köln da- gegen hatten die Zahlung einer Ablösungssumme vorgezogen 7. Für die Berechnung der- selben war der Grundsatz aufgestellt worden, daß der Dienst ein Jahr zu dauern und z€ jede Gleve einen monatlichen Sold von 25 rheinischen Guldens zu empfangen habe. Dem- entsprechend hatte Köln 9000 rheinische Gulden gezahlt. Basel hätte 4500 rheinische Gulden zahlen müssen, zahlte aber nur 3000"; es hatte also — ob erst jetzt oder schon früher, ist nicht ersichtlich — eine Minderung seines Kontingentes um fünf Gleven durch- gesetzt. Pappenheim berechnete nun 1432 die Ablösungssumme nach dem Satze „30 rhei- nische Gulden für den Monat und die Gleve, bei einem Dienst von sechs Monaten“. Der normale Sold der Gleve war also innerhalb 30 Jahren um fünf rheinische Gulden ge- stiegen. Demgemäß hätte Basel 1800, Straßburg 3000, Köln 5400 rheinische Gulden 30 1 Vgl. nr. 332. 2 Vgl. nr. 179. — Pappenheim bekennt in einer Sa. vor s. Pauls tage bekerung fJan. 24] 1433 aus- gestellten Urkunde, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Straßburg mit ihm getaidingt und überkomen sein umb drew tawsent und sechs hundert reinischer guldin für den Dienst, den sie dem Römischen König über perg gein Rome, sein kaiserlich kron zu enpfahen, xu leisten schuldig sind; er habe ihnen die quittanz des Königs Inr. 171] ruge- schickt und bescheinige den Empfang der vorgenann- ten Summe samt 50 Gulden, die Herrn Kaspar Schlick fur die quittanz gebübrten. (Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 11 orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr.) 3 Vgl. Fischer, Die Teilnahme der Reichsstüdte an der Reichsheerfaurt rom Interregnum bis xum Ausgang Kaiser Karls IV (Leipr. Diss. 1883) S. 41. 4 Vgl. Fischer a. a. O. und RTA. 5, 17. 5 Laut Pappenheims Abrechnung mit Kaspar Schlick (vgl. nr. 179) rahlten Köln, Straßburg, Basel, Worms und Speier xusammen 9800 rheini- sche Gulden. Von dieser Summe entfallen, wic wir noch schen werden, auf Köln, Straßburg und Basel 10 8900, mithin auf Worms und Speier 900 rheinische Gulden. 6 Vgl. Fischer a. a. O. S. 31 Anm. 14. Vgl. RTA. 5, 17 und Fischer a. a. O. S. 30 Anm. 10. s Dieser Sold gilt an Anfang des 15 Jahrhunderts als der normale. Straßburg bewilligte aber jeder der 20 Gleren, die es xum Romauge Ruprechts stellte, 30 rheinische Gulden monatlich (Chroniken der Deutschen Städte 9, 1008). 2 Vgl. RTA. 5, 17. 45 50 35
236 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. des Konzils anzurufen, da sie bereit sei, dem König auf sein Hilfegesuch vom 8 Sep- tember 1 Truppen zuzusenden, sobald auch andere Fürsten, Herren und Städte dies thun würden. Ob Bock, der anfänglich Bedenken trug, sich seines Auftrages zu entledigen (vgl. nr. 177), dies auf die energische Mahnung hin, die der Rat am 1 Februar 1433 an ihn richtete (nr. 178), doch noch that, ist nicht bekannt, ebensowenig ob die Stadt die Ablösungssumme pünktlich am 2 Februar oder erst später gezahlt hat. Aber gezahlt hat sie sie jedenfalls 2. Mainz, Worms und Speier machten mit Erfolg die ihnen von Ludwig dem Baiern für ewige Zeiten gewährte Befreiung vom Romfahrtsdienste geltend3. Sie leisteten jedoch, wie sie das schon zu Karls IV und Ruprechts Zeiten gethan hatten 4, eine freiwillige io Schenkung, nämlich Worms und Speier zusammen 900 5, Mainz — allerdings erst im Januar 1434 (vgl. nr. 180) und wohl erst auf energisches Drängen Sigmunds — 1000 rheinische Gulden. Die Quittungen für diese drei Städte (nr. 172) sind deshalb auch in anderer Form ausgestellt als die für Basel, Köln und Straßburg (nr. 171). Es dürfte nun nicht uninteressant sein, die Leistungen der sechs Städte bei Sig-n munds Romfahrt mit denen bei der Romfahrt Ruprechts in Vergleich zu stellen. Nach der Speierer Romfahrtsmatrikel von 1310 hatte Köln mit 30, Straßburg mit 20, Basel mit 15, Speier mit 10 Gleven zu dienen 6. Der Anschlag von Mainz und Worms ist nicht bekannt. Wie erwähnt, waren Mainz, Worms und Speier schon von Ludwig dem Baiern für ewige Zeiten vom Dienst befreit worden. Demgemäß waren 20 auch ihre Leistungen beim Romzuge Ruprechts durchaus freiwillige gewesen: Ruprecht hatte von Mainz und Speier Truppen, von Worms 2500 rheinische Gulden erhalten. Von den drei anderen Städten hatte nur Straßburg Truppen gestellt. Basel und Köln da- gegen hatten die Zahlung einer Ablösungssumme vorgezogen 7. Für die Berechnung der- selben war der Grundsatz aufgestellt worden, daß der Dienst ein Jahr zu dauern und z€ jede Gleve einen monatlichen Sold von 25 rheinischen Guldens zu empfangen habe. Dem- entsprechend hatte Köln 9000 rheinische Gulden gezahlt. Basel hätte 4500 rheinische Gulden zahlen müssen, zahlte aber nur 3000"; es hatte also — ob erst jetzt oder schon früher, ist nicht ersichtlich — eine Minderung seines Kontingentes um fünf Gleven durch- gesetzt. Pappenheim berechnete nun 1432 die Ablösungssumme nach dem Satze „30 rhei- nische Gulden für den Monat und die Gleve, bei einem Dienst von sechs Monaten“. Der normale Sold der Gleve war also innerhalb 30 Jahren um fünf rheinische Gulden ge- stiegen. Demgemäß hätte Basel 1800, Straßburg 3000, Köln 5400 rheinische Gulden 30 1 Vgl. nr. 332. 2 Vgl. nr. 179. — Pappenheim bekennt in einer Sa. vor s. Pauls tage bekerung fJan. 24] 1433 aus- gestellten Urkunde, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Straßburg mit ihm getaidingt und überkomen sein umb drew tawsent und sechs hundert reinischer guldin für den Dienst, den sie dem Römischen König über perg gein Rome, sein kaiserlich kron zu enpfahen, xu leisten schuldig sind; er habe ihnen die quittanz des Königs Inr. 171] ruge- schickt und bescheinige den Empfang der vorgenann- ten Summe samt 50 Gulden, die Herrn Kaspar Schlick fur die quittanz gebübrten. (Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 11 orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr.) 3 Vgl. Fischer, Die Teilnahme der Reichsstüdte an der Reichsheerfaurt rom Interregnum bis xum Ausgang Kaiser Karls IV (Leipr. Diss. 1883) S. 41. 4 Vgl. Fischer a. a. O. und RTA. 5, 17. 5 Laut Pappenheims Abrechnung mit Kaspar Schlick (vgl. nr. 179) rahlten Köln, Straßburg, Basel, Worms und Speier xusammen 9800 rheini- sche Gulden. Von dieser Summe entfallen, wic wir noch schen werden, auf Köln, Straßburg und Basel 10 8900, mithin auf Worms und Speier 900 rheinische Gulden. 6 Vgl. Fischer a. a. O. S. 31 Anm. 14. Vgl. RTA. 5, 17 und Fischer a. a. O. S. 30 Anm. 10. s Dieser Sold gilt an Anfang des 15 Jahrhunderts als der normale. Straßburg bewilligte aber jeder der 20 Gleren, die es xum Romauge Ruprechts stellte, 30 rheinische Gulden monatlich (Chroniken der Deutschen Städte 9, 1008). 2 Vgl. RTA. 5, 17. 45 50 35
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A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 237 zahlen sollen. Aber Basel erreichte — es ist nicht klar, wie und warum — einen Nach- laß von 100 Gulden1, und Köln wußte den Marschall durch die Vorspiegelung, daß es die frühere Stärke seines Kontingentes nicht genau kenne, dahin zu bringen, daß er es einstweilen nur zu 20 Gleven anschlug (vgl. nr. 175). So kamen statt 10800 nur 8900 rheinische Gulden ein, d. i. fast genau die Hälfte der Summe (18000 rheinische Gulden), die die drei Städte 1401 bei niedrigerem Solde, aber bei teilweise höherer Glevenzahl (60 statt 50) und bei der doppelten Dienstdauer gezahlt haben würden, wenn damals auch Straßburg den Dienst abgelöst hätte. Der Ertrag der Ablösung war also 1432 gegen 1401 um fast die Hälfte zurückgegangen. Die freiwillige Schenkung von Worms war 1432 um ca. zwei Drittel geringer. Man wird den Grund dafür in den außerordentlichen Ausgaben zu suchen haben, die die Bauernunruhen dieser Stadt verursacht haben mochten. Die Mainzer Schenkung von 1000 rheinischen Gulden darf als normal gelten. Die Höhe der Ablösungssummen und Schenkungen der sechs Freistädte, die 1401 i5 auf annähernd 25000 rheinische Gulden (für ein Jahr) hätte veranschlagt werden können, stellte sich 1432 (für den halben Zeitraum berechnet) nur auf 9900 rheinische Gulden, d. i. nach dem heutigen Geldwerte auf ca. 75000 und nach der Kaufkraft auf annähernd 400000 Mark heutigen Geldes. Sie dürfte hinter dem erwarteten Soll um etwa 6000 rheinische Gulden gleich ca. 45000 bezw. annähernd 240000 Mark zurickgeblieben sein. 10 20 A. Voraufgehende Städtetage am Oberrhein und in Schwaben im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 25 a. Tage der Rheinischen und Elsüssischen Reichsstädte zu Strafsburg und Worms im Januar 1432 nr. 136-140. 136. Speier an [Straßburg 2]: schreibt über die Bauernunruhen bei Worms; meint, daß man ihnen im Hinblick auf die Zustände in Böhmen bei Zeiten vorbeugen müsse; bittet um Benachrichtigung, wenn auch in der Straßburger Gegend Unruhen vorkommen oder schon vorgekommen sein sollten. 1432 Januar 3 [Speier]. 143? Jаn. 3 Aus Basel Staats-A. Briefe IV (1430-45) nr. 116 cop. chart. coaeva mit Schnitten, ron Straßburg an Basel gesandt in dem Briefe rom 9 Januar 1432 (nr. 138). 30 Unsern fruntlichen willigen dienst und was wir allezit liebs und gûts vermôgent zůvor. ersamen wisen lieben frúnde. wir fûgen uwer wißheit zû wissen, das uns unser besunder lieben frunde und eitgenossen die von Wurmß geschriben haben 3 und verkúndet, daz sich umb sie ufgeworfen habe eine merklich sammenung von gemeinen Dies ergiebt sich aus dem folgenden Eintrage 35 im Baseler Jahrrechnungsbuche: Item geben Houpt marschalken von Bappenhein 1700 und 30 guldin, damitte wir abegerichtet hand den dienst von der zehen spieß wegen, den wir unserm herren dem kunig Sigemunde uber berg ze tûnde phlichtig warent; facit 2076 lb. (Basel Staats-A. Jahrrech- nungsbuch 1430-1464 fol. 78b unter den Ausgaben rom 24 Juni 1432 bis xum 24 Juni 1433.) Die über die 1700 überschießenden 30 Gulden sind als Kanzleikosten für Ausstellung der Quittung xu be- trachten. Auf sie bericht sich wohl auch der Ein- 40 trag im Wochenausgabebuche unter Sa. ante Lau- rencii [Aug. 9]: Houpt marschalk 30 fl. an die summ von des dienst wegen uber berg. (Basel Staats-A. Wochenausgabebuch 1423 Dez. 24 bis 1433 Sept. 20 pag. 659 not. chart. coaeva.) 2 Die Adresse ergiebt sich aus nr. 138. 3 Der Brief ist uns nicht bekannt geworden. Der ausführliche Bericht über den Beginn der Unruhen, den Worms am 6 Januar an Pfalagraf Ludwig schickt, unsere nr. 137, gewährt ausreichenden Er- satx für ihn. 45
A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 237 zahlen sollen. Aber Basel erreichte — es ist nicht klar, wie und warum — einen Nach- laß von 100 Gulden1, und Köln wußte den Marschall durch die Vorspiegelung, daß es die frühere Stärke seines Kontingentes nicht genau kenne, dahin zu bringen, daß er es einstweilen nur zu 20 Gleven anschlug (vgl. nr. 175). So kamen statt 10800 nur 8900 rheinische Gulden ein, d. i. fast genau die Hälfte der Summe (18000 rheinische Gulden), die die drei Städte 1401 bei niedrigerem Solde, aber bei teilweise höherer Glevenzahl (60 statt 50) und bei der doppelten Dienstdauer gezahlt haben würden, wenn damals auch Straßburg den Dienst abgelöst hätte. Der Ertrag der Ablösung war also 1432 gegen 1401 um fast die Hälfte zurückgegangen. Die freiwillige Schenkung von Worms war 1432 um ca. zwei Drittel geringer. Man wird den Grund dafür in den außerordentlichen Ausgaben zu suchen haben, die die Bauernunruhen dieser Stadt verursacht haben mochten. Die Mainzer Schenkung von 1000 rheinischen Gulden darf als normal gelten. Die Höhe der Ablösungssummen und Schenkungen der sechs Freistädte, die 1401 i5 auf annähernd 25000 rheinische Gulden (für ein Jahr) hätte veranschlagt werden können, stellte sich 1432 (für den halben Zeitraum berechnet) nur auf 9900 rheinische Gulden, d. i. nach dem heutigen Geldwerte auf ca. 75000 und nach der Kaufkraft auf annähernd 400000 Mark heutigen Geldes. Sie dürfte hinter dem erwarteten Soll um etwa 6000 rheinische Gulden gleich ca. 45000 bezw. annähernd 240000 Mark zurickgeblieben sein. 10 20 A. Voraufgehende Städtetage am Oberrhein und in Schwaben im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 25 a. Tage der Rheinischen und Elsüssischen Reichsstädte zu Strafsburg und Worms im Januar 1432 nr. 136-140. 136. Speier an [Straßburg 2]: schreibt über die Bauernunruhen bei Worms; meint, daß man ihnen im Hinblick auf die Zustände in Böhmen bei Zeiten vorbeugen müsse; bittet um Benachrichtigung, wenn auch in der Straßburger Gegend Unruhen vorkommen oder schon vorgekommen sein sollten. 1432 Januar 3 [Speier]. 143? Jаn. 3 Aus Basel Staats-A. Briefe IV (1430-45) nr. 116 cop. chart. coaeva mit Schnitten, ron Straßburg an Basel gesandt in dem Briefe rom 9 Januar 1432 (nr. 138). 30 Unsern fruntlichen willigen dienst und was wir allezit liebs und gûts vermôgent zůvor. ersamen wisen lieben frúnde. wir fûgen uwer wißheit zû wissen, das uns unser besunder lieben frunde und eitgenossen die von Wurmß geschriben haben 3 und verkúndet, daz sich umb sie ufgeworfen habe eine merklich sammenung von gemeinen Dies ergiebt sich aus dem folgenden Eintrage 35 im Baseler Jahrrechnungsbuche: Item geben Houpt marschalken von Bappenhein 1700 und 30 guldin, damitte wir abegerichtet hand den dienst von der zehen spieß wegen, den wir unserm herren dem kunig Sigemunde uber berg ze tûnde phlichtig warent; facit 2076 lb. (Basel Staats-A. Jahrrech- nungsbuch 1430-1464 fol. 78b unter den Ausgaben rom 24 Juni 1432 bis xum 24 Juni 1433.) Die über die 1700 überschießenden 30 Gulden sind als Kanzleikosten für Ausstellung der Quittung xu be- trachten. Auf sie bericht sich wohl auch der Ein- 40 trag im Wochenausgabebuche unter Sa. ante Lau- rencii [Aug. 9]: Houpt marschalk 30 fl. an die summ von des dienst wegen uber berg. (Basel Staats-A. Wochenausgabebuch 1423 Dez. 24 bis 1433 Sept. 20 pag. 659 not. chart. coaeva.) 2 Die Adresse ergiebt sich aus nr. 138. 3 Der Brief ist uns nicht bekannt geworden. Der ausführliche Bericht über den Beginn der Unruhen, den Worms am 6 Januar an Pfalagraf Ludwig schickt, unsere nr. 137, gewährt ausreichenden Er- satx für ihn. 45
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Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 238 geburvolke mit einer baner, die kurzlich mit einer treffenlichen menige vor ir stat ge- wesen si. wie oder was nû die meinung davon si oder wie verr sie iren willen meinent zû begon, das konnent wir noch nit wol geschriben, anders dann sie nement, als wir daz hôrent, furhanden die Juden und understont die zů vordern uß den stetten und seczent dabi sust artikel, davon nit wol zû schriben ist, die verr reichent und nit be- hende zû achten sint, wo und uf wem die gelenden môhtent. nemlich als uns die ge- melten unsere frúnde geschriben hant, so hant sie sollich ir baner in eim dorfe uf- geworfen und ist alda gestanden den tag und me und stet einer dabi, der bloset und rüffet stetes, wer in ire geselleschaft welle, den wôllent sie enpfohen, und tûnt ouch das, also daz sie biß uf disen tag vil dorfer und volks zû inen broht hant und teglich io ie lenger und me zû inen bringen. des unser gûten frúnde und eitgenossen von Wurmß vast betragen sint, als nit unbillich ist. und wann nû umb úch und uns in diser art ietz etliche jare leider vast krieg missewachs und andere ungefelle gewesen ist, das dem gemeinen man und ouch uns allen sere unstatlich gewesen und noch ist, besorgen wir, das sollichs und villicht ouch ander ungedocht zûfalle, den der almehtig gott nit sunder i5 sache verhengen mag, argen willen in vil herzen gepflanzet habe. darumb uns noch angesicht der sache vast ein not beduht hat, uwer liebe das in zit zû verkúnden, uf das mit wißheit und gûter ordenung under uns allen in den stetten verhûtet und fúr- komen were, das sollichem argen willen in unserm volk nit stat gegeben noch verhenget werde. darzů uns dann ouch alle billich reissen und bewegen sol die cleglich und 20 schedlich geschicht und das jemerlich unschuldig blûtvergiessen, das leider zû Beheim ouch also von cleiner verhengnisse entsprungen ufgegangen und nû so ungemessen groß gewahsen ist, das nieman noch wol volledenken mag, wann oder wo daz gelenden werde a. harumb, besunder lieben frúnde, so wôllent dise unser geschrift und verkundung ime besten ufnemen und úch donoch richten, als wir one zwivel sint, uwer wißheit 25 wisse und verstande wol, wie sich das gebúre. und ob sich desglich umb úch irgent regen wurde oder gereget hette (das gott verhalte), das wôllent uns zû ieder zit furder- lich verschriben wissen lossen, als wir uch wol getruwen. desglich wôllent wir úch ouch tûn, also das ir zû uns und wir widerumb zû uch in den sachen ein getruweß trostlichs ufsehen haben môgent. das bedunket uns ein groß notdurft sin; dann solten sollich sachen in disen landen wahsen und úberhand nemen (daz got nit wôlle), so môht doch nieman under uns, als wir mit gotz hulf alle frome Cristenlút funden werden und bliben wôllent, gewisset haben, das in sollichs, als wir alle sehen das davon komet, fúrgon oder daz ieman deshalp in friden bi libe oder narunge bliben môhte. datum quinta post circumcisionis domini anno etc. 32. 30 1432 Jаn. 3 1432 Jan. 3 Burgermeistere und rat zů Spire. 30 1432 137. Worms an Pfalzgraf Ludwig bei Rhein 1: legt ihm Ursprung und Verlauf der Jan. 6 gegen die Wormser Juden gerichteten Bauernunruhen dar; berichtet insbesondere iber Verhandlungen mit gen. pfalzgräflichen Räten wegen Erlaß der Schulden, mit 40 denen die armen Leute des Pfalzgrafen den Wormser Juden verhaftet sind; ist gewarnt vor einem neuen Anschlag der pfalzgräflichen Schultheißen und armen Leute gegen die Stadt; bittet den Pfalzgrafen als den Reichsvikar und Landesherrn, 1432 Januar 6 [Worms]. einzuschreiten und die Ubelthäter zu bestrafen. 45 a) in der Vorl. korr. aus mag. 1 Der Pfalrgraf erhielt den Brief am 9 Januar in Bruchsal; vgl. nr. 139.
Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 238 geburvolke mit einer baner, die kurzlich mit einer treffenlichen menige vor ir stat ge- wesen si. wie oder was nû die meinung davon si oder wie verr sie iren willen meinent zû begon, das konnent wir noch nit wol geschriben, anders dann sie nement, als wir daz hôrent, furhanden die Juden und understont die zů vordern uß den stetten und seczent dabi sust artikel, davon nit wol zû schriben ist, die verr reichent und nit be- hende zû achten sint, wo und uf wem die gelenden môhtent. nemlich als uns die ge- melten unsere frúnde geschriben hant, so hant sie sollich ir baner in eim dorfe uf- geworfen und ist alda gestanden den tag und me und stet einer dabi, der bloset und rüffet stetes, wer in ire geselleschaft welle, den wôllent sie enpfohen, und tûnt ouch das, also daz sie biß uf disen tag vil dorfer und volks zû inen broht hant und teglich io ie lenger und me zû inen bringen. des unser gûten frúnde und eitgenossen von Wurmß vast betragen sint, als nit unbillich ist. und wann nû umb úch und uns in diser art ietz etliche jare leider vast krieg missewachs und andere ungefelle gewesen ist, das dem gemeinen man und ouch uns allen sere unstatlich gewesen und noch ist, besorgen wir, das sollichs und villicht ouch ander ungedocht zûfalle, den der almehtig gott nit sunder i5 sache verhengen mag, argen willen in vil herzen gepflanzet habe. darumb uns noch angesicht der sache vast ein not beduht hat, uwer liebe das in zit zû verkúnden, uf das mit wißheit und gûter ordenung under uns allen in den stetten verhûtet und fúr- komen were, das sollichem argen willen in unserm volk nit stat gegeben noch verhenget werde. darzů uns dann ouch alle billich reissen und bewegen sol die cleglich und 20 schedlich geschicht und das jemerlich unschuldig blûtvergiessen, das leider zû Beheim ouch also von cleiner verhengnisse entsprungen ufgegangen und nû so ungemessen groß gewahsen ist, das nieman noch wol volledenken mag, wann oder wo daz gelenden werde a. harumb, besunder lieben frúnde, so wôllent dise unser geschrift und verkundung ime besten ufnemen und úch donoch richten, als wir one zwivel sint, uwer wißheit 25 wisse und verstande wol, wie sich das gebúre. und ob sich desglich umb úch irgent regen wurde oder gereget hette (das gott verhalte), das wôllent uns zû ieder zit furder- lich verschriben wissen lossen, als wir uch wol getruwen. desglich wôllent wir úch ouch tûn, also das ir zû uns und wir widerumb zû uch in den sachen ein getruweß trostlichs ufsehen haben môgent. das bedunket uns ein groß notdurft sin; dann solten sollich sachen in disen landen wahsen und úberhand nemen (daz got nit wôlle), so môht doch nieman under uns, als wir mit gotz hulf alle frome Cristenlút funden werden und bliben wôllent, gewisset haben, das in sollichs, als wir alle sehen das davon komet, fúrgon oder daz ieman deshalp in friden bi libe oder narunge bliben môhte. datum quinta post circumcisionis domini anno etc. 32. 30 1432 Jаn. 3 1432 Jan. 3 Burgermeistere und rat zů Spire. 30 1432 137. Worms an Pfalzgraf Ludwig bei Rhein 1: legt ihm Ursprung und Verlauf der Jan. 6 gegen die Wormser Juden gerichteten Bauernunruhen dar; berichtet insbesondere iber Verhandlungen mit gen. pfalzgräflichen Räten wegen Erlaß der Schulden, mit 40 denen die armen Leute des Pfalzgrafen den Wormser Juden verhaftet sind; ist gewarnt vor einem neuen Anschlag der pfalzgräflichen Schultheißen und armen Leute gegen die Stadt; bittet den Pfalzgrafen als den Reichsvikar und Landesherrn, 1432 Januar 6 [Worms]. einzuschreiten und die Ubelthäter zu bestrafen. 45 a) in der Vorl. korr. aus mag. 1 Der Pfalrgraf erhielt den Brief am 9 Januar in Bruchsal; vgl. nr. 139.
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A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 239 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva mit Schnitten, auf 1432 drei aneinander gehefteten Foliobogen stehend; auf dem ersten Bogen steht auch unsere Jan. 6 nr. 140, auf dem dritten auch unsere nr. 139. Das Ganxe ist Beischlußt xu dem Briefe Ulms an Nördlingen vom I Februar 1432, unserer nr. 144. Gedruckt bei Bexold a. a. O. 27, 138-143 aus unserer Vorlage. Unser undertânig willig dienst etc. durchlüchtiger hochgeborner furst, gnadiklicher [I] als uwer fürstlich gnade am letsten in unser statt was und redt mit den herre. unsern gar gûtlich durch bette und vermanunge Stangen uwer gnaden diener von uwer gnaden armen lûte a und unser Juden wegen, das man in gnade erwürbe und gûtlich tûn wôlte: wir hoffen, uwer gnade verstunde uf die zitte ain antwurt von den unsern, die bi uwern gnaden waren, das uwern gnaden wol zû dank were, in biwesen etlicher uwer gnaden râte. darnach so schraib uns Herman von Rotenstain burggrafe zû Allezey uf dieselben uwer gnaden gûtlich bette von uwern gnaden und derselben armen lûte a wegen gar frwntlich under anderm, das doch denselben armen lût ains tails an der gûlte und schulde gnade beschâch, und begert ainer antwurt. die ward im ouch frunt- lich, in massen als uwern gnaden geantwurt ward und unser briefe noch innehelt. wir waren wartent, das semlichen von uwer gnaden amptlûten râten dem burggrafen und der egenanten armen lûte wegen nachgegangen solt worden sin und nachgegangen werden. das uf die zitt bisher und ouch noch nicht fruntlich ersûcht b noch erfordert worden ist; darzů wir und unser Juden bis uf disen tag genaigt sin gewest. [2] ûber das, gnâdiger fürste und herre, so hand wir von ainer samnung vernommen uf mentag e vor Thome apostoli und han wir unser frwnde zwen uf donrstag nechst darnach 1 zû uwern gnaden gen Haydelberg gesandt, ûch das tûn fürlegen und wie sollich samnung das mertail uwer gnaden schulthaissen und arme lûte sind, die haben ain sache für- genommen unser Juden ze fordern und si mit den lassen gewerden, und damit uwer fürstlich gnade bitten uns ze verstan geben, wie wir uns darin und mit unsern Juden halten sûllen. wir verstan von den unsern, ain gnadig fruntlich antwurt uf die zitt von uwern gnaden inen worden si, wie uwer gnade davon nit enwisse und si üch och getrwlich laide und dem laide wôllent bestellen glich getan werden und das wir besehen, so das wir und unser gemainde ains sien und unser Juden schûtzen schirmen und die niemands geben. von der antwurt wir gar grossen troste empfiengen, als das billich was. [3] gnadiger lieber fürst und herre, villicht uwer gnaden schrifte verbieten und haissen hat nit angesehen das versampte volke: uwer gnaden schulthaissen und arme lûte sind uf donrstag darnach 2 umb ain stunde nach mittemtag mit grosser anzal 35 lûte von ainem ufgereckten banir fûr uns und unser statt frâfenlich mit gewalt unbewart wider das hailig riche unser frihaiten unser gwâge d zûsagunge und schrifte ainung und frwntschaft, uwer gnade ouch lande und lûte mit uns und wir mit uwer gnaden ouch lande und lûte haben und halten 3, gezogen mit armbrosten spiessen waffen und harnasch und daselbs durch hern Wernher Wunncher ritter und Conrate vom Rotenstain uwer o gnaden amptlûten und diener an alle gnad miltikait und senftmütikait gefordern von des versampten volks wegen, das wir inen unser Juden hinuß gäben etc., si mit in liessen gewerden; dann beschâch des nicht, besorgoten si, das das volk anders darzû 10 15 20 25 114311 Dez. 17 [1431/ Dez 20 1143i/ Dez. 27 a) Bezold lûten. b) fehlt bei Bezold. c) Bezold montag. d) die zwischen den beiden g stehenden Buchstaben sind durch Korrektur unleserlich geworden; Bezold liest gütige. e) Bezold Conr(aden). 15 1 Das ist der 20 Dexember, und nicht der 19., wie Bexold a. a. O. 27, 130 Anm. 2 angiebt; xu der von Bexold vorgeschlagenen Anderung von donrstag in dinstag fehlt jeder Grund. Das ist der 27 Dexember, und nicht der 20., 50 wie Bexold a. a. O. 27, 131 auflöst. 3 Vermutlich ist der am 24 Oktober 1429 xwischen den Kurfürsten von Mains und von der Pfalx und den Städten Worms und Speier geschlossene Ver- trag gemeint. Vgl. Boos, Quellen zur Gesch. der Stadt Worms 3, 297-301.
A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 239 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva mit Schnitten, auf 1432 drei aneinander gehefteten Foliobogen stehend; auf dem ersten Bogen steht auch unsere Jan. 6 nr. 140, auf dem dritten auch unsere nr. 139. Das Ganxe ist Beischlußt xu dem Briefe Ulms an Nördlingen vom I Februar 1432, unserer nr. 144. Gedruckt bei Bexold a. a. O. 27, 138-143 aus unserer Vorlage. Unser undertânig willig dienst etc. durchlüchtiger hochgeborner furst, gnadiklicher [I] als uwer fürstlich gnade am letsten in unser statt was und redt mit den herre. unsern gar gûtlich durch bette und vermanunge Stangen uwer gnaden diener von uwer gnaden armen lûte a und unser Juden wegen, das man in gnade erwürbe und gûtlich tûn wôlte: wir hoffen, uwer gnade verstunde uf die zitte ain antwurt von den unsern, die bi uwern gnaden waren, das uwern gnaden wol zû dank were, in biwesen etlicher uwer gnaden râte. darnach so schraib uns Herman von Rotenstain burggrafe zû Allezey uf dieselben uwer gnaden gûtlich bette von uwern gnaden und derselben armen lûte a wegen gar frwntlich under anderm, das doch denselben armen lût ains tails an der gûlte und schulde gnade beschâch, und begert ainer antwurt. die ward im ouch frunt- lich, in massen als uwern gnaden geantwurt ward und unser briefe noch innehelt. wir waren wartent, das semlichen von uwer gnaden amptlûten râten dem burggrafen und der egenanten armen lûte wegen nachgegangen solt worden sin und nachgegangen werden. das uf die zitt bisher und ouch noch nicht fruntlich ersûcht b noch erfordert worden ist; darzů wir und unser Juden bis uf disen tag genaigt sin gewest. [2] ûber das, gnâdiger fürste und herre, so hand wir von ainer samnung vernommen uf mentag e vor Thome apostoli und han wir unser frwnde zwen uf donrstag nechst darnach 1 zû uwern gnaden gen Haydelberg gesandt, ûch das tûn fürlegen und wie sollich samnung das mertail uwer gnaden schulthaissen und arme lûte sind, die haben ain sache für- genommen unser Juden ze fordern und si mit den lassen gewerden, und damit uwer fürstlich gnade bitten uns ze verstan geben, wie wir uns darin und mit unsern Juden halten sûllen. wir verstan von den unsern, ain gnadig fruntlich antwurt uf die zitt von uwern gnaden inen worden si, wie uwer gnade davon nit enwisse und si üch och getrwlich laide und dem laide wôllent bestellen glich getan werden und das wir besehen, so das wir und unser gemainde ains sien und unser Juden schûtzen schirmen und die niemands geben. von der antwurt wir gar grossen troste empfiengen, als das billich was. [3] gnadiger lieber fürst und herre, villicht uwer gnaden schrifte verbieten und haissen hat nit angesehen das versampte volke: uwer gnaden schulthaissen und arme lûte sind uf donrstag darnach 2 umb ain stunde nach mittemtag mit grosser anzal 35 lûte von ainem ufgereckten banir fûr uns und unser statt frâfenlich mit gewalt unbewart wider das hailig riche unser frihaiten unser gwâge d zûsagunge und schrifte ainung und frwntschaft, uwer gnade ouch lande und lûte mit uns und wir mit uwer gnaden ouch lande und lûte haben und halten 3, gezogen mit armbrosten spiessen waffen und harnasch und daselbs durch hern Wernher Wunncher ritter und Conrate vom Rotenstain uwer o gnaden amptlûten und diener an alle gnad miltikait und senftmütikait gefordern von des versampten volks wegen, das wir inen unser Juden hinuß gäben etc., si mit in liessen gewerden; dann beschâch des nicht, besorgoten si, das das volk anders darzû 10 15 20 25 114311 Dez. 17 [1431/ Dez 20 1143i/ Dez. 27 a) Bezold lûten. b) fehlt bei Bezold. c) Bezold montag. d) die zwischen den beiden g stehenden Buchstaben sind durch Korrektur unleserlich geworden; Bezold liest gütige. e) Bezold Conr(aden). 15 1 Das ist der 20 Dexember, und nicht der 19., wie Bexold a. a. O. 27, 130 Anm. 2 angiebt; xu der von Bexold vorgeschlagenen Anderung von donrstag in dinstag fehlt jeder Grund. Das ist der 27 Dexember, und nicht der 20., 50 wie Bexold a. a. O. 27, 131 auflöst. 3 Vermutlich ist der am 24 Oktober 1429 xwischen den Kurfürsten von Mains und von der Pfalx und den Städten Worms und Speier geschlossene Ver- trag gemeint. Vgl. Boos, Quellen zur Gesch. der Stadt Worms 3, 297-301.
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240 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Jan. 6 [143I] Dez. 28 tün wûrde. aber, gnadiger lieber herre, wir sahen nicht sollich grosse gedurstikait frafel gewalt und überfalnûß, so an dem Rômischem riche und an uns unser frihait, ouch wider fruntschaft und verschriben ainung von dem versampten volk begangen wart sunder got und uwer gnade; allain wir wôlten si wol underwiset han, das si uns sollichs überziehens nit me getan hetten. und also wurden si underwiset, doch gütlich, vor den 5 obgenanten uwer gnaden amptlûten und dienern, das si hinder sich zogen, und legerten a sich wider bi uns gen Pfeffelborn. und darumb und uß irem leger würden wir ernst- lich gewarnet, wie si ie mainten uns zû erzürnen und irem fürnemmen gnûg ze tûn. [4] nû, gnâdiger fürste und herre, diß lag uns tief und swar inne und schickten fürderlich die unsern in derselben nacht zü unsern frunden und aidgenossen gen Spyre io und taten si bitten umb ir frunde mit den unsern ilingen zû uwern gnaden gen Haidel- berg ze ritten. und also kommen der von Spyre und unser frunde uf fritag vor 1 sant Thomas tag vor mittag fur uwer gnade und uwer gnaden râte, ouch in biwesen ains priesters von Nüwhusen 2, sagten und clagten uwern fürstlichen gnaden sollichen überzog gewalt und frafel und ouch damit, wie her Wernher Wuncher und Cünrat von Roten- 15 stain obgenant sich in der sach gehalten hetten, als vor statt, und wie wir nit anders von in verstanden, was si in unser statt und daselbs getan hetten, das were von in umb unsern und des besten willen beschehen — dann Sifrid vom Stain was nit da, des wir wissen —, und damit uwer fürstlich gnade ermanen als ainen obrosten truch- sâssen und ainen fürweser der lande etc. und unsers gnadigen herren, anzesehen das 2o hailig Römisch riche die Cristenhait unsern hailigen glouben ainung und frwntschaft und irrung zû vermiden, das daruß entstan môchte, sôllichs ze fürkommen, das nidergeleit uns gekert und gestrafft werde, als das groß not were; dann das versampte volke gebe uß, si hetten brief sigel und gewalt von uwern gnaden, das si môchten mit den Juden gewerden. und wûrde sollichs nit gestrafft und hingeleit, besorgen wir, das der Cristen- 25 hait der gaistlichait dem adel und menglichem davon groß schade entstan môchte etc., als wir das denn den unsern empfolhen haben zû sagen und clagen nach unser not- [4"] in dem ist das volke haim gezogen von gehaiß Hermans von Roten- durft. [45] daruf, gnâdiger lieber fürste und herre, haben wir von den unsern ver- stain. standen, wie gar großlich sich uwer gnade wissenhait halb der sach entschuldiget mit 30 aiden und versigelten briefen, die wir unser gemainde und andern lûten offen haben tûn lesen, damit wie gar gnadiklich uwer gnade uns trôstet: uwer gnade hette be- schaiden, darzů ze tûn, und wôlte füro bestellen und haissen darzü getan werden, das allermenglich solt sehen, das ûch sollichs laid were, und ouch das wir und unser statt und unser gemainde mächtig weren und würden und unser Juden hanthaben und uns se werten gen allermenglichem niemands anzesehen, und ouch wie gar laid es uwern gnaden wère, das wir sollich versampte volk nit gestrafft hetten, und das wir von uwerm ge- botte und gehaiß und nachdem dann b uwer fürstlich gnade das ieczund ze tünd hette von des hailigen richs und uwer gnad gepietends wegen bi hulden und zû vermiden ungnade hern Wernhern Syfrid und Conrat obgenant kain gelait mer bi uns e geben, 40 bis das uwer gnade erfüre, wie si sich in den sachen gehalten hetten. [4 ] darzů uwern gnaden von den unsern geantwurt ward, si hetten verschriben gelait von uns und wir von in ains tails schrifte widerumbe und gefiel uns wol, das wir in das hielten. a) ent.; Forl. begerten. b) em.; Vorl. das. c) der Schreiber der Forl. fälll hier aus der Sutzkonstruktion, indem er ze hinzufügi. 45 Bexold a. a. O. 27, 130 Anm. 2 will vor in an ändern. Er geht von der falschen Voraussetzung aus, daß Thomas apost. [Dez. 21] gemeint sei; es handelt sich aber hier um Thomas Cantuar. epise. [Dez. 29]. 2 Neuhausen nördlich von Worms. Vgl. die Karte des Peter Hamann bei Boos a. a. O. Tafel VI. 50
240 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Jan. 6 [143I] Dez. 28 tün wûrde. aber, gnadiger lieber herre, wir sahen nicht sollich grosse gedurstikait frafel gewalt und überfalnûß, so an dem Rômischem riche und an uns unser frihait, ouch wider fruntschaft und verschriben ainung von dem versampten volk begangen wart sunder got und uwer gnade; allain wir wôlten si wol underwiset han, das si uns sollichs überziehens nit me getan hetten. und also wurden si underwiset, doch gütlich, vor den 5 obgenanten uwer gnaden amptlûten und dienern, das si hinder sich zogen, und legerten a sich wider bi uns gen Pfeffelborn. und darumb und uß irem leger würden wir ernst- lich gewarnet, wie si ie mainten uns zû erzürnen und irem fürnemmen gnûg ze tûn. [4] nû, gnâdiger fürste und herre, diß lag uns tief und swar inne und schickten fürderlich die unsern in derselben nacht zü unsern frunden und aidgenossen gen Spyre io und taten si bitten umb ir frunde mit den unsern ilingen zû uwern gnaden gen Haidel- berg ze ritten. und also kommen der von Spyre und unser frunde uf fritag vor 1 sant Thomas tag vor mittag fur uwer gnade und uwer gnaden râte, ouch in biwesen ains priesters von Nüwhusen 2, sagten und clagten uwern fürstlichen gnaden sollichen überzog gewalt und frafel und ouch damit, wie her Wernher Wuncher und Cünrat von Roten- 15 stain obgenant sich in der sach gehalten hetten, als vor statt, und wie wir nit anders von in verstanden, was si in unser statt und daselbs getan hetten, das were von in umb unsern und des besten willen beschehen — dann Sifrid vom Stain was nit da, des wir wissen —, und damit uwer fürstlich gnade ermanen als ainen obrosten truch- sâssen und ainen fürweser der lande etc. und unsers gnadigen herren, anzesehen das 2o hailig Römisch riche die Cristenhait unsern hailigen glouben ainung und frwntschaft und irrung zû vermiden, das daruß entstan môchte, sôllichs ze fürkommen, das nidergeleit uns gekert und gestrafft werde, als das groß not were; dann das versampte volke gebe uß, si hetten brief sigel und gewalt von uwern gnaden, das si môchten mit den Juden gewerden. und wûrde sollichs nit gestrafft und hingeleit, besorgen wir, das der Cristen- 25 hait der gaistlichait dem adel und menglichem davon groß schade entstan môchte etc., als wir das denn den unsern empfolhen haben zû sagen und clagen nach unser not- [4"] in dem ist das volke haim gezogen von gehaiß Hermans von Roten- durft. [45] daruf, gnâdiger lieber fürste und herre, haben wir von den unsern ver- stain. standen, wie gar großlich sich uwer gnade wissenhait halb der sach entschuldiget mit 30 aiden und versigelten briefen, die wir unser gemainde und andern lûten offen haben tûn lesen, damit wie gar gnadiklich uwer gnade uns trôstet: uwer gnade hette be- schaiden, darzů ze tûn, und wôlte füro bestellen und haissen darzü getan werden, das allermenglich solt sehen, das ûch sollichs laid were, und ouch das wir und unser statt und unser gemainde mächtig weren und würden und unser Juden hanthaben und uns se werten gen allermenglichem niemands anzesehen, und ouch wie gar laid es uwern gnaden wère, das wir sollich versampte volk nit gestrafft hetten, und das wir von uwerm ge- botte und gehaiß und nachdem dann b uwer fürstlich gnade das ieczund ze tünd hette von des hailigen richs und uwer gnad gepietends wegen bi hulden und zû vermiden ungnade hern Wernhern Syfrid und Conrat obgenant kain gelait mer bi uns e geben, 40 bis das uwer gnade erfüre, wie si sich in den sachen gehalten hetten. [4 ] darzů uwern gnaden von den unsern geantwurt ward, si hetten verschriben gelait von uns und wir von in ains tails schrifte widerumbe und gefiel uns wol, das wir in das hielten. a) ent.; Forl. begerten. b) em.; Vorl. das. c) der Schreiber der Forl. fälll hier aus der Sutzkonstruktion, indem er ze hinzufügi. 45 Bexold a. a. O. 27, 130 Anm. 2 will vor in an ändern. Er geht von der falschen Voraussetzung aus, daß Thomas apost. [Dez. 21] gemeint sei; es handelt sich aber hier um Thomas Cantuar. epise. [Dez. 29]. 2 Neuhausen nördlich von Worms. Vgl. die Karte des Peter Hamann bei Boos a. a. O. Tafel VI. 50
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A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 241 1432 so hetten wir ouch anders nit verstanden, dann das si sich erberklich in dem gelaite gen uns gehalten hetten; wa si sich aber anders gegen uns hetten gehalten, getrüwen von in nicht und wer' uns laid fûr si. iedoch were uwern gnaden vor von andern und aber gesagt und wôlt uwer gnade ie, das wir in ir gelaite solten absagen, das wir 5 also von gehorsamkait des hailigen Rômischen “ richs und uwer gnaden gebietens wegen und in massen vor stat getan haben. [4d] ûber das, gnadiger herre, so schribent si uns, und uwer gnade tût uns ouch schriben, wie si uwern gnaden ouch davon schribent. daruf wil uns bedunken, sid wir üwern gnaden von des hailigen richs und von ampts wegen gehorsam gewest sin, das si uns unfruntlich tûn. iedoch so han wir hern Wern- hern und Sifriden geschriben, in masse dis abschrift innehelt, und Conraten b besunder. bitten wir uwer gnade dienstlich und von wegen des hailigen richs, si underwisen uns sollicher schrifte ze erlassen. wa wir das umb uwer gnade verdienen kûnnen, sind wir willig; und ist es uwer gnaden wille, in ir gelaite widerzegeben, uwern gnaden ze dienste wôlten wir das tûn in die maße als vor. môchten wir uwer gnaden underwisung 15 nicht geniessen, wôlten wir zû tagen fûr uwer gnade schicken als fûr ainen obrosten truchsâssen und ainen fürweser des hailigen richs, als sich uwer gnade tût schriben, und uwern râte und danach fürwendung geben. was darumb zû recht erkant wirdt, diß sol uwer fürstlich gnade unser also mâchtig sin in müglicher zitte ußgerichtet [4e] vort, gnâdiger fürst und herre, hand uns die unsern ouch gesagt, wie werde. 20 uwer fürstlich gnade mit den von Spyre und unsern frwnden in gehaimde rettent, das volk were arm und nôtig, das man versûchte an die Juden, ob si wôlten verzihen uf den gesûch, und das man in ir hoptgût widergebe umb frides willen etc. wir han ouch von in verstanden, uwern gnaden wûrde uf die zitt von den unsern geantwurt: wer’ es, das iemands etwas sûchte und von uwer gnaden wegen bâtte umb gnade und 25 zile fruntlich, wir sölten uns darin bewisen, das sollichs uwern gnaden und wer des begert hette zü willen und zû dank gewest were. das wir ouch getan wôlten [5] also und sid ist niemands kommen, der sollichs gefordert und begert habe, han. dann an donrstag nechstvergangen sind in unserm rate gewesen die strengen und vesten Jan. 3 her Hanns von Sikingen, her Wyprecht€ vogt ze Haublberg“, her Bernhart Krays 2, her Wyprecht 3 amptman ze Oppenhain ritter und Herman von Rotenstain burggrave zů Allezy, alle uwer râte, und laiten uns für, wie das si von uwer gnaden gehaiß gen Alczey kommen weren und da verhorten der armen lûte vernemmen und was si darzů bewegt hette 4; als si das gehorten, sôlten si von dannen zû uns ritten. das hand si getan und begerten under andern vil worten, als wir behalten han, von uwern gnaden und der armen lûte wegen, das wir daran sin wolten, das ir schulde ganzlich und zü grund an den Juden abgetan wûrde; dann beschâche des nicht, besorgen si, das darnach volgen môchte, das nicht gût were etc. [5"] gnädiger fürste und herre. sollicher vor- drung und begerung und so kurz wûrden wir sere erschrecket, dann wir waren in mainung, si wôlten mit uns reden uf die vor dick genanten wege. da aber sollichs 4o nicht beschâch, wir antwurten dazů unser notdurft, und under andern reden: wir weren understanden worden von aim versampten volke in vorgerurter wise unbesorgt un- bewart eren und rechts wider das hailig Römisch riche unser frihait und ouch ainung, 10 30 35 Jan. 6 a) cm.; Forl. Rômischem. b) Bezold Conraden. c) sic. 1 Wiprecht von Helmstatt, Vogt au Heidelberg. 45 Vgl. Baur, Hessische Urkunden 4, 123. 2 Bernhard Kreiſt von Lindenfels. Vgl. Baur a. a. O. 3 Auch ein Herr von Helmstatt. Vgl. Baur a. G. O. Deutsche Reichslags-Akten X. 4 Die Antwort der Bauern ist oben S. 230 mit- geteilt. 5 Diese Behauptung der Wormser beruhte auf Irrtum und wurde nachher von ihnen in der S. 230 Anm. 3 erwähnten Urkunde öffentlich widerrufen. 31
A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 241 1432 so hetten wir ouch anders nit verstanden, dann das si sich erberklich in dem gelaite gen uns gehalten hetten; wa si sich aber anders gegen uns hetten gehalten, getrüwen von in nicht und wer' uns laid fûr si. iedoch were uwern gnaden vor von andern und aber gesagt und wôlt uwer gnade ie, das wir in ir gelaite solten absagen, das wir 5 also von gehorsamkait des hailigen Rômischen “ richs und uwer gnaden gebietens wegen und in massen vor stat getan haben. [4d] ûber das, gnadiger herre, so schribent si uns, und uwer gnade tût uns ouch schriben, wie si uwern gnaden ouch davon schribent. daruf wil uns bedunken, sid wir üwern gnaden von des hailigen richs und von ampts wegen gehorsam gewest sin, das si uns unfruntlich tûn. iedoch so han wir hern Wern- hern und Sifriden geschriben, in masse dis abschrift innehelt, und Conraten b besunder. bitten wir uwer gnade dienstlich und von wegen des hailigen richs, si underwisen uns sollicher schrifte ze erlassen. wa wir das umb uwer gnade verdienen kûnnen, sind wir willig; und ist es uwer gnaden wille, in ir gelaite widerzegeben, uwern gnaden ze dienste wôlten wir das tûn in die maße als vor. môchten wir uwer gnaden underwisung 15 nicht geniessen, wôlten wir zû tagen fûr uwer gnade schicken als fûr ainen obrosten truchsâssen und ainen fürweser des hailigen richs, als sich uwer gnade tût schriben, und uwern râte und danach fürwendung geben. was darumb zû recht erkant wirdt, diß sol uwer fürstlich gnade unser also mâchtig sin in müglicher zitte ußgerichtet [4e] vort, gnâdiger fürst und herre, hand uns die unsern ouch gesagt, wie werde. 20 uwer fürstlich gnade mit den von Spyre und unsern frwnden in gehaimde rettent, das volk were arm und nôtig, das man versûchte an die Juden, ob si wôlten verzihen uf den gesûch, und das man in ir hoptgût widergebe umb frides willen etc. wir han ouch von in verstanden, uwern gnaden wûrde uf die zitt von den unsern geantwurt: wer’ es, das iemands etwas sûchte und von uwer gnaden wegen bâtte umb gnade und 25 zile fruntlich, wir sölten uns darin bewisen, das sollichs uwern gnaden und wer des begert hette zü willen und zû dank gewest were. das wir ouch getan wôlten [5] also und sid ist niemands kommen, der sollichs gefordert und begert habe, han. dann an donrstag nechstvergangen sind in unserm rate gewesen die strengen und vesten Jan. 3 her Hanns von Sikingen, her Wyprecht€ vogt ze Haublberg“, her Bernhart Krays 2, her Wyprecht 3 amptman ze Oppenhain ritter und Herman von Rotenstain burggrave zů Allezy, alle uwer râte, und laiten uns für, wie das si von uwer gnaden gehaiß gen Alczey kommen weren und da verhorten der armen lûte vernemmen und was si darzů bewegt hette 4; als si das gehorten, sôlten si von dannen zû uns ritten. das hand si getan und begerten under andern vil worten, als wir behalten han, von uwern gnaden und der armen lûte wegen, das wir daran sin wolten, das ir schulde ganzlich und zü grund an den Juden abgetan wûrde; dann beschâche des nicht, besorgen si, das darnach volgen môchte, das nicht gût were etc. [5"] gnädiger fürste und herre. sollicher vor- drung und begerung und so kurz wûrden wir sere erschrecket, dann wir waren in mainung, si wôlten mit uns reden uf die vor dick genanten wege. da aber sollichs 4o nicht beschâch, wir antwurten dazů unser notdurft, und under andern reden: wir weren understanden worden von aim versampten volke in vorgerurter wise unbesorgt un- bewart eren und rechts wider das hailig Römisch riche unser frihait und ouch ainung, 10 30 35 Jan. 6 a) cm.; Forl. Rômischem. b) Bezold Conraden. c) sic. 1 Wiprecht von Helmstatt, Vogt au Heidelberg. 45 Vgl. Baur, Hessische Urkunden 4, 123. 2 Bernhard Kreiſt von Lindenfels. Vgl. Baur a. a. O. 3 Auch ein Herr von Helmstatt. Vgl. Baur a. G. O. Deutsche Reichslags-Akten X. 4 Die Antwort der Bauern ist oben S. 230 mit- geteilt. 5 Diese Behauptung der Wormser beruhte auf Irrtum und wurde nachher von ihnen in der S. 230 Anm. 3 erwähnten Urkunde öffentlich widerrufen. 31
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1432 Jan. 6 242 und tâten inen die lesen etc. und forderten an si, uwer gnade ze bitten, die armen lûte darzů halten, das uns kerung und wandel geschâche nach notdurft. wenn das be- schâche, kâme denn iemans von uwer gnaden wegen und bâte umb zil und gnade, wir [5%] und wölten uns zûm allerbesten darinne erbieten nach unserm vermůgen etc. begerten damit ze wissen, ob wir sollichs überziehens fürbas von in sicher weren. wir 5 enkünden kain sicherhait verstan; das uns noch erschrockenlicher a was. anderwerb beliben uwer gnaden râte kurz uf ir begerung ze schaffen, das sollich schulde ganzlich abgetan wurde etc. mit me worten. [5e] wir antwurten am letsten under notdürf- tigen worten: wir hetten unser Juden vom riche; wer’ nû, das ain rich mitsampt den fürsten ainer gemainen sach überkâme ze tûn mit den Juden, was wir dann eren und 10 gelimpfs halben tün môchten und solten, wôlten wir ouch tun, diewile wir si ouch ge- friet gnade und gelaite geben hetten etc. sollich ir und unser rede wôlten si an uwer gnade bringen. [6] nû, gnâdiger fürste und herre, nach uwer gnaden râte abschaidung und sidher kômmet uns warnung über warnunge, wie das versampte volke sich grosser und sterker huffe und wôllent uns überziehen, ir fürnemmen volbringen und schaden is an unser statt lûten b und gûten zûzefügen. sollichs und iren willen in bôsen fürsacz wende got der allmechtig durch sin kreft und güte! [7] hierumb, gnädiger lieber fürste und herre, bitten wir uwer gnade undertäniklich, diß unser ganzs schrifte ge- rüchent gnadiklich in kainem verdriessen sunder durch unser groß notdurft merklich ze verhôrn. dadurch rüffen wir uwer fürstlich gnade als ainen obrosten druchsâssen und 20 fürweser des hailigen Rômischen richs und ermanen damit dieselb uwer adellich fürst- lich gnade darzů sunderlicher fruntschaft und ainung, wann doch uwer gnade darzů von got geschicket und von gepûrt geadelt ist, alle recht ze schirmen und ungerechtikait ze straffen, und alles des wir uwer fürstlich gnade erbitten und ermanen künnen und sûllen, semlich frafel und gewalte, so an uns und den unsern von uwer gnaden schult-25 haissen und armen lûten understanden worden ist zů began wider das hailig rich unser frihait unerfordert und unbewart dem hailigen riche in versüchunge und uns zû schanden, wandel und kerung schaffent nach handel und not, die selbig samnung und ir für- nemunge mit iren versenkten und e verpunden aiden abgetan underwiset gestraufft darzů gehalten werden uns und den unsern unser gûlte von unsern aigen in sust schuld und 3o pfenning gûlt mit bezalung getan werde, und sich uwer fürstlich ere und gnade der hailigen Cristenhait ze troste unserm glouben ze sterkunge dem riche zû eren uwern gnaden ze lobe und uns zû rettung so gnâdiklich und treffenlich mit gewalte ane sawm- nûß erzůgen wôlle, das unser hailiger gloub das Römisch rich wir und die menglich vernemmen widerstant und straffung getan werde, diewile das merer taile uwer gnaden 35 schulthaissen und arme lûte sind. das alles und was gûts uwer d gnade hierzû tût, sind wir in besunderhait groß notdurftig, wann wir taglichs überziehens und mütwillens von in wartende sin unverschult wider glouben und recht. das wôllen wir in aller vermüg- lichait verdienen. der allmechtig got gefriste uwer gnade wolmügend gesunde. bitten wir heruf ain gnâdig antwurt und damit trost und hilf in widerstand allen den, die 40 uns gewaltigen und laidigen wôllen wider got das hailig rich und unser frihait, wir datum ipsa die epiphaniee domini und die unsern uns mûgen darnach richten. anno etc. 32. subtus] Dem durchluchtigen hochgeboren fürsten und herren hern Ludwigen pfalz- grafen bi Ryne des hailigen Romschen richs obrosten truchsâssen und herzogen in Bayern etc. unserm gnâdigen lieben herren. Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Jаn. 6 45 Burgermaister und rate ze Worms. a) Bezold erschrockenlich. b) in der Vorl. korr. aus liben; Bezold liben. c) Vorl. und mit r-Haken am d, also eigentlich under. d) Bezold und. e) em.: Forl. epiphania. 50
1432 Jan. 6 242 und tâten inen die lesen etc. und forderten an si, uwer gnade ze bitten, die armen lûte darzů halten, das uns kerung und wandel geschâche nach notdurft. wenn das be- schâche, kâme denn iemans von uwer gnaden wegen und bâte umb zil und gnade, wir [5%] und wölten uns zûm allerbesten darinne erbieten nach unserm vermůgen etc. begerten damit ze wissen, ob wir sollichs überziehens fürbas von in sicher weren. wir 5 enkünden kain sicherhait verstan; das uns noch erschrockenlicher a was. anderwerb beliben uwer gnaden râte kurz uf ir begerung ze schaffen, das sollich schulde ganzlich abgetan wurde etc. mit me worten. [5e] wir antwurten am letsten under notdürf- tigen worten: wir hetten unser Juden vom riche; wer’ nû, das ain rich mitsampt den fürsten ainer gemainen sach überkâme ze tûn mit den Juden, was wir dann eren und 10 gelimpfs halben tün môchten und solten, wôlten wir ouch tun, diewile wir si ouch ge- friet gnade und gelaite geben hetten etc. sollich ir und unser rede wôlten si an uwer gnade bringen. [6] nû, gnâdiger fürste und herre, nach uwer gnaden râte abschaidung und sidher kômmet uns warnung über warnunge, wie das versampte volke sich grosser und sterker huffe und wôllent uns überziehen, ir fürnemmen volbringen und schaden is an unser statt lûten b und gûten zûzefügen. sollichs und iren willen in bôsen fürsacz wende got der allmechtig durch sin kreft und güte! [7] hierumb, gnädiger lieber fürste und herre, bitten wir uwer gnade undertäniklich, diß unser ganzs schrifte ge- rüchent gnadiklich in kainem verdriessen sunder durch unser groß notdurft merklich ze verhôrn. dadurch rüffen wir uwer fürstlich gnade als ainen obrosten druchsâssen und 20 fürweser des hailigen Rômischen richs und ermanen damit dieselb uwer adellich fürst- lich gnade darzů sunderlicher fruntschaft und ainung, wann doch uwer gnade darzů von got geschicket und von gepûrt geadelt ist, alle recht ze schirmen und ungerechtikait ze straffen, und alles des wir uwer fürstlich gnade erbitten und ermanen künnen und sûllen, semlich frafel und gewalte, so an uns und den unsern von uwer gnaden schult-25 haissen und armen lûten understanden worden ist zů began wider das hailig rich unser frihait unerfordert und unbewart dem hailigen riche in versüchunge und uns zû schanden, wandel und kerung schaffent nach handel und not, die selbig samnung und ir für- nemunge mit iren versenkten und e verpunden aiden abgetan underwiset gestraufft darzů gehalten werden uns und den unsern unser gûlte von unsern aigen in sust schuld und 3o pfenning gûlt mit bezalung getan werde, und sich uwer fürstlich ere und gnade der hailigen Cristenhait ze troste unserm glouben ze sterkunge dem riche zû eren uwern gnaden ze lobe und uns zû rettung so gnâdiklich und treffenlich mit gewalte ane sawm- nûß erzůgen wôlle, das unser hailiger gloub das Römisch rich wir und die menglich vernemmen widerstant und straffung getan werde, diewile das merer taile uwer gnaden 35 schulthaissen und arme lûte sind. das alles und was gûts uwer d gnade hierzû tût, sind wir in besunderhait groß notdurftig, wann wir taglichs überziehens und mütwillens von in wartende sin unverschult wider glouben und recht. das wôllen wir in aller vermüg- lichait verdienen. der allmechtig got gefriste uwer gnade wolmügend gesunde. bitten wir heruf ain gnâdig antwurt und damit trost und hilf in widerstand allen den, die 40 uns gewaltigen und laidigen wôllen wider got das hailig rich und unser frihait, wir datum ipsa die epiphaniee domini und die unsern uns mûgen darnach richten. anno etc. 32. subtus] Dem durchluchtigen hochgeboren fürsten und herren hern Ludwigen pfalz- grafen bi Ryne des hailigen Romschen richs obrosten truchsâssen und herzogen in Bayern etc. unserm gnâdigen lieben herren. Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Jаn. 6 45 Burgermaister und rate ze Worms. a) Bezold erschrockenlich. b) in der Vorl. korr. aus liben; Bezold liben. c) Vorl. und mit r-Haken am d, also eigentlich under. d) Bezold und. e) em.: Forl. epiphania. 50
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A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 243 138. Straßburg an Basel: schickt abschriftlich einen Brief Speiers über die Bauern- unruhen bei Worms; schlägt einen Städtetag vor zur Besprechung dieser und an- derer Angelegenheiten; wünscht Basels Ansicht darüber zu hören. 1432 Januar 9 [Straßburg]. 1432 Jan. 9 Aus Basel Staats-A. Briefe IV (1430-45) nr. 93 orig. membr. lit. clausa c. sig. in c. impr. del. Die Adresse ist beim Beschneiden des Randes beschädigt worden; wir haben die fehlenden Silben und Worte aus nr. 150 ergänxt und in Kursire gesetxt. Wo wir ú drucken, hat das Original u mit einfachem Punkt, nur in úber ein v mit einem nach links geöffneten Haken. Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rat zû Basel enbieten wir Burckart von Mulnheim der meister und der rat zû Straßburg unsern fruntlichen willigen dienst. lieben frunde. uwer und unsere gûten frunde burger- meistere und rat zů Spire haben uns gar ernstlich geschriben 1, wie daz die von Wurmß ire eitgenossen inen geschriben und verkundet haben a, das sich umb sie ufgeworfen habe ein merklich samenunge von gemeinen geburvolke mit einer banier, die kurzlich mit einer treffenlichen mennige vor irer stat gewesen si 2; was aber die meinunge dar- inne si oder wie verr sie iren willen meinent zû begon, kônnen sie noch nit wissen, anders dann sie nement furhand die Juden und understont die zû vordern uß den stetten und setzen ouch dabi etliche stücke, davon nit zû schriben si, als dann unsere frund von Spire brief uns gesant daz mit me worten inhaltet, nochdem ir dann in ab- geschrift3 desselben ires briefs harinne verslossen wol sehen werden. lieben be- sundern frúnde. wann nû die sachen zemol swere sient und wir dann ouch die sache dief vor uns haben, sunder das sich die inrissen und gar anders machen môhtent, so beduchte uns geraten sin, daz ir und wir der und ouch andere sachen halb uns stetten anligende unsere erbere botschaft treffenlich zûsamen uf einen tag schicketen, gruntlich von disen wilden loûfen und der stett anligenden sachen zü reden, wie die furhand zü nemen sient. und wir haben ouch besunder gen Wurmß geschicket 4, eigentlich noch den sachen zû erfaren, wie sich die verhandelt oder gemaht haben; und was wir fúrbaß darinne vernement, wôllent wir úch ouch zû wissen tûn. darumb so wôllent mit uwer wißheit úber die sachen ouch sitzen und die fúrhanden nemen, und was uwer meinung darinne si, wôllent uns wider lossen wissen. datum feria quarta post festum epiphanie domini anno etc. 32. [in verso] Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rate zů Basel. 1432 Jan. 9 139. Pfalzgraf Ludwig bei Rhein an Worms: hat die brieflichen Mitteilungen der Stadt über die Bauernunruhen heute in Bruchsal erhalten; will nach seiner Rückkehr [nach Heidelberg] einige ihrer Räte zu sich berufen und diesen seine Meinung er- öffnen. 1432 Januar 9 Bruchsal. 1432 Jan. 9 a) cm.; orig. habe. Am 3 Januar 1432 (nг. 136). Auf diese Straßburger Mitteilung geht wahr- scheinlich xum Teil xuriick, was Kardinal Cesarini am 13 Januar 1432 an Papst Eugen schreibt: circa civitatem Wormaciensem surrexit magna mul- titudo rusticorum et erexit vexillum crucifixi volens irruere in civitatem, et creditur, ut spoliarent cleri- cos, nisi fuissent clause porte. nescitur aduc, quid fecerint. (Segovia lib. 2 cap. 15 a. a. O. 2, 102.) Diese Abschrift liegt unserer nr. 136 xu Grunde; vgl. dort die Quellenbeschreibung. 4 Der Straßburger Gesandte war Wolfhelm Bock. Vgl. nr. 150. 31 *
A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 243 138. Straßburg an Basel: schickt abschriftlich einen Brief Speiers über die Bauern- unruhen bei Worms; schlägt einen Städtetag vor zur Besprechung dieser und an- derer Angelegenheiten; wünscht Basels Ansicht darüber zu hören. 1432 Januar 9 [Straßburg]. 1432 Jan. 9 Aus Basel Staats-A. Briefe IV (1430-45) nr. 93 orig. membr. lit. clausa c. sig. in c. impr. del. Die Adresse ist beim Beschneiden des Randes beschädigt worden; wir haben die fehlenden Silben und Worte aus nr. 150 ergänxt und in Kursire gesetxt. Wo wir ú drucken, hat das Original u mit einfachem Punkt, nur in úber ein v mit einem nach links geöffneten Haken. Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rat zû Basel enbieten wir Burckart von Mulnheim der meister und der rat zû Straßburg unsern fruntlichen willigen dienst. lieben frunde. uwer und unsere gûten frunde burger- meistere und rat zů Spire haben uns gar ernstlich geschriben 1, wie daz die von Wurmß ire eitgenossen inen geschriben und verkundet haben a, das sich umb sie ufgeworfen habe ein merklich samenunge von gemeinen geburvolke mit einer banier, die kurzlich mit einer treffenlichen mennige vor irer stat gewesen si 2; was aber die meinunge dar- inne si oder wie verr sie iren willen meinent zû begon, kônnen sie noch nit wissen, anders dann sie nement furhand die Juden und understont die zû vordern uß den stetten und setzen ouch dabi etliche stücke, davon nit zû schriben si, als dann unsere frund von Spire brief uns gesant daz mit me worten inhaltet, nochdem ir dann in ab- geschrift3 desselben ires briefs harinne verslossen wol sehen werden. lieben be- sundern frúnde. wann nû die sachen zemol swere sient und wir dann ouch die sache dief vor uns haben, sunder das sich die inrissen und gar anders machen môhtent, so beduchte uns geraten sin, daz ir und wir der und ouch andere sachen halb uns stetten anligende unsere erbere botschaft treffenlich zûsamen uf einen tag schicketen, gruntlich von disen wilden loûfen und der stett anligenden sachen zü reden, wie die furhand zü nemen sient. und wir haben ouch besunder gen Wurmß geschicket 4, eigentlich noch den sachen zû erfaren, wie sich die verhandelt oder gemaht haben; und was wir fúrbaß darinne vernement, wôllent wir úch ouch zû wissen tûn. darumb so wôllent mit uwer wißheit úber die sachen ouch sitzen und die fúrhanden nemen, und was uwer meinung darinne si, wôllent uns wider lossen wissen. datum feria quarta post festum epiphanie domini anno etc. 32. [in verso] Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rate zů Basel. 1432 Jan. 9 139. Pfalzgraf Ludwig bei Rhein an Worms: hat die brieflichen Mitteilungen der Stadt über die Bauernunruhen heute in Bruchsal erhalten; will nach seiner Rückkehr [nach Heidelberg] einige ihrer Räte zu sich berufen und diesen seine Meinung er- öffnen. 1432 Januar 9 Bruchsal. 1432 Jan. 9 a) cm.; orig. habe. Am 3 Januar 1432 (nг. 136). Auf diese Straßburger Mitteilung geht wahr- scheinlich xum Teil xuriick, was Kardinal Cesarini am 13 Januar 1432 an Papst Eugen schreibt: circa civitatem Wormaciensem surrexit magna mul- titudo rusticorum et erexit vexillum crucifixi volens irruere in civitatem, et creditur, ut spoliarent cleri- cos, nisi fuissent clause porte. nescitur aduc, quid fecerint. (Segovia lib. 2 cap. 15 a. a. O. 2, 102.) Diese Abschrift liegt unserer nr. 136 xu Grunde; vgl. dort die Quellenbeschreibung. 4 Der Straßburger Gesandte war Wolfhelm Bock. Vgl. nr. 150. 31 *
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244 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Jan. 9 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sein antwurt. Ludwig von gots gnaden. Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 137. Benutrt von Bexold a. a. O. 27, 133, wo aber das Datum falsch in „Januar 8“ aufgelöst ist. 1432 Jan. 9 als ir uns von Unsern fruntlichen grûß zuvor. ersamen wisen gûten frwnde. der sachen wegen die gebürschaft antreffende geschriben hand 1, sollichen uwern brief, der uns uf hût ze Bruchsel geantwurt und fürgetragen ist worden, und die abschrift2 darinne verschlossen haben wir horen lesen und lassen ûch wissen, das uns sollich sach von anfang getrwlich laid gewest und noch nit lieb ist. und als wir ieczund von dem tag, den wir zû Brethain gelaist haben 3, uf weg sin wider haim ze faren, da wolten wir därnach, so wir haim kommen sin, wch zü wissen tûn, etlich uwer frwnde i0 zû uns ze schicken, mit den wir ûch dann unser mainung uf alle sach ir uns ieczund geschriben hand aigentlichen verstan und wissen lassen wollena; daran ir dann wol innen werden und vernemmen sûllent, das uns sollich fürnemung, so die geburschaft fürgenommen hat, nit liep ist und das wir ouch darzû ze tûn mainen, nach dem uns datum Bruchsel feria quarta post epiphaniam i5 dünkt notdurft und beqwemlich sin. domini anno etc. 32. 11432/ 140. Worms an die in Ulm tagenden Abgeordneten des Schwäbischen Städtebundes 4: Jan. 23 entschuldigt sich, daß es ihnen nicht rechtzeitig über die Bauernunruhen geschrie- ben hat; schickt ihnen zur Information seinen Brief an Pfalzgraf Ludwig und dessen Antwort; berichtet über Besuch und Beschlüsse eines der Unruhen wegen 20 in Worms gehaltenen Rheinischen Städtetages; bittet sie, die Sache zu erwägen und ihre Meinung an Straßburg zu schreiben. [1432 Januar 23 [Worms]. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva, auf demselben Blatt mit dem Briefe von Worms an Pfalxgraf Ludwig bei Rhein (nr. 137) und mit dessen Antwort (nr. 139) und wie diese beiden Beischluß xum Briefe Ulms an Nördlingen vom 25 I Februar 1432 (nr. I44). Gedruckt bei Bexold a. a. O. 27, 144-146 aus unserer Vorlage. Unser fruntlich willig dienst etc. fürsichtigen ersamen und wisen besundern lieben und gûten frwnde. [I] wir hand uf hwt uwern brief 5 enpfangen und mit siner inne- haltung frwntlich verstanden sollichs und alles, das uns in unwillen zûgefügt ist und so noch werden môchte, des wir taglichs wartend sin. daran wir unzwifenlich sien, das uwer lieb das getrwlich laid ist als unsern lieben frwnden; deßglich wa üch und allen den uwern zû laid und ungüte widerfüre oder ankomen môchte, wer’ uns von herzen laide, und was wir üch trosts und bistands in unser vermügend in widerstande darzů gefürdern und getûn künden, weren wir willig, als billich ist. dasselb wir uns ouch 35 ganzlich zû ûch versehen. [2] nû bitten wir uwer wißhait, es nit zû undank von uns ze haben, das wir ûch handel der getatt nit zittlich verkündet haben. des hat be- nommen, das wir als sidt den handel durch muntlich reden ersûcht sin worden und wir ouch hinwiderumb dasselb getan han und zületste, das wir nicht redlichs vernemmen môchten, unserm gnâdigen herren herzog Ludwigen ainen brief 6 tûn schriben und ain 40 schriftlich antwurt daruf gefordert; desselben unsers briefs und sin antwurt 7 daruf ab- a) ƒchlt in der Vorlage. 1 Am 6 Januar 1432 (nr. 137). 2 Es ist die in nr. 137 art. 4d erwähnte Ab- schrift eines Briefes der Stadt an Werner Wuncher und Siegfried von Stain gemeint. 3 Vgl. Sattler, Gesch. des Herxogtums Würten- berg 2. Aufl. 2, 107-108 mit den Beilagen nrr. 49 bis 51. Auch Nürnberg und Köln haben den Brief er- halten. Vgl. S. 231 Anm. 4 und nr. 143. Der Brief liegt nicht mehr vor; Ulm erwähnt 45 ihn in seinem Ausschreiben des Ulmer Städtetages (nr. 144). 6 nr. 137. nr. 139.
244 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Jan. 9 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sein antwurt. Ludwig von gots gnaden. Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 137. Benutrt von Bexold a. a. O. 27, 133, wo aber das Datum falsch in „Januar 8“ aufgelöst ist. 1432 Jan. 9 als ir uns von Unsern fruntlichen grûß zuvor. ersamen wisen gûten frwnde. der sachen wegen die gebürschaft antreffende geschriben hand 1, sollichen uwern brief, der uns uf hût ze Bruchsel geantwurt und fürgetragen ist worden, und die abschrift2 darinne verschlossen haben wir horen lesen und lassen ûch wissen, das uns sollich sach von anfang getrwlich laid gewest und noch nit lieb ist. und als wir ieczund von dem tag, den wir zû Brethain gelaist haben 3, uf weg sin wider haim ze faren, da wolten wir därnach, so wir haim kommen sin, wch zü wissen tûn, etlich uwer frwnde i0 zû uns ze schicken, mit den wir ûch dann unser mainung uf alle sach ir uns ieczund geschriben hand aigentlichen verstan und wissen lassen wollena; daran ir dann wol innen werden und vernemmen sûllent, das uns sollich fürnemung, so die geburschaft fürgenommen hat, nit liep ist und das wir ouch darzû ze tûn mainen, nach dem uns datum Bruchsel feria quarta post epiphaniam i5 dünkt notdurft und beqwemlich sin. domini anno etc. 32. 11432/ 140. Worms an die in Ulm tagenden Abgeordneten des Schwäbischen Städtebundes 4: Jan. 23 entschuldigt sich, daß es ihnen nicht rechtzeitig über die Bauernunruhen geschrie- ben hat; schickt ihnen zur Information seinen Brief an Pfalzgraf Ludwig und dessen Antwort; berichtet über Besuch und Beschlüsse eines der Unruhen wegen 20 in Worms gehaltenen Rheinischen Städtetages; bittet sie, die Sache zu erwägen und ihre Meinung an Straßburg zu schreiben. [1432 Januar 23 [Worms]. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva, auf demselben Blatt mit dem Briefe von Worms an Pfalxgraf Ludwig bei Rhein (nr. 137) und mit dessen Antwort (nr. 139) und wie diese beiden Beischluß xum Briefe Ulms an Nördlingen vom 25 I Februar 1432 (nr. I44). Gedruckt bei Bexold a. a. O. 27, 144-146 aus unserer Vorlage. Unser fruntlich willig dienst etc. fürsichtigen ersamen und wisen besundern lieben und gûten frwnde. [I] wir hand uf hwt uwern brief 5 enpfangen und mit siner inne- haltung frwntlich verstanden sollichs und alles, das uns in unwillen zûgefügt ist und so noch werden môchte, des wir taglichs wartend sin. daran wir unzwifenlich sien, das uwer lieb das getrwlich laid ist als unsern lieben frwnden; deßglich wa üch und allen den uwern zû laid und ungüte widerfüre oder ankomen môchte, wer’ uns von herzen laide, und was wir üch trosts und bistands in unser vermügend in widerstande darzů gefürdern und getûn künden, weren wir willig, als billich ist. dasselb wir uns ouch 35 ganzlich zû ûch versehen. [2] nû bitten wir uwer wißhait, es nit zû undank von uns ze haben, das wir ûch handel der getatt nit zittlich verkündet haben. des hat be- nommen, das wir als sidt den handel durch muntlich reden ersûcht sin worden und wir ouch hinwiderumb dasselb getan han und zületste, das wir nicht redlichs vernemmen môchten, unserm gnâdigen herren herzog Ludwigen ainen brief 6 tûn schriben und ain 40 schriftlich antwurt daruf gefordert; desselben unsers briefs und sin antwurt 7 daruf ab- a) ƒchlt in der Vorlage. 1 Am 6 Januar 1432 (nr. 137). 2 Es ist die in nr. 137 art. 4d erwähnte Ab- schrift eines Briefes der Stadt an Werner Wuncher und Siegfried von Stain gemeint. 3 Vgl. Sattler, Gesch. des Herxogtums Würten- berg 2. Aufl. 2, 107-108 mit den Beilagen nrr. 49 bis 51. Auch Nürnberg und Köln haben den Brief er- halten. Vgl. S. 231 Anm. 4 und nr. 143. Der Brief liegt nicht mehr vor; Ulm erwähnt 45 ihn in seinem Ausschreiben des Ulmer Städtetages (nr. 144). 6 nr. 137. nr. 139.
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A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 245 11432) Jan. 23 schrift wir üch hierinne verschlossen senden. darinne so findent ir handel und getât, wie mit uns umbgegangen worden ist und was wir noch taglichs wartend sin vom an- fang mit uf disen tag etc., und wir getruwen, das uwer wißhait dehain verdriessen in sollicher langer schrifte habend, die hôrn ze lesen, wann ir werdent darinne merken, als 5 wir hoffen, groß getât, so an uns und an unser statt wider das hailig riche und an unser frihait begangen worden ist allssampt unerfordert und unersücht aller sachen. des dings müglich 1 alle fri- und richsstette und was zu dem riche gehôret grôßlich er- [3] und iedoch so haben wir nit gelassen, wir han das unsern gûten schrickt. frwnden eins tails uf unser sitten ain a 2 am Ryne verkündet und inen ainen tag geseczt gehept bi uns ze kommen uß den und andern sachen gruntlich ze reden dem hailigen Römischen riche und uns stetten anligende. also sind uf gestern der von Straßburg Jan. 22 und Spyre erbern ratsbotten frwnde bi uns gewest und daruß geredt nach notdürftigen dingen, und ist beschlossen worden von inen und uns, das die von Straußburg ainen tag seczen sullen den von Basel den richsstetten im Elsäß und die von Spyre das 15 wissen lassen. zů dem tage die von Mencz Franckfürt und wir ouch kommen sûllen, alsdann dasselb zû rattschlagen umb ainen andern tag üch und andern unsern gûten frwnden zû seczen. aber uf disem tag soltent die von Mencze und Franckfurt ouch gewest sin. die enkûnden ouch sorgen und ouch weders halb ieczund nit getün. iedoch so hand si ir loufent botten bi uns gehept. die han wir uf hwt mit abschaidung des 2o tags haim gefertigt. [4] ouch so sûllent ir wissen, das wir baide uf stünd unsern aidgenossen den von Spyre uwers briefs abschrift schicktenb und inen denne mit- schriben etlicher maß, wie wir uwer frwntschaft geantwurt und ouch darinne gerürt haben abschaidung der von Straßburg3, das si sollichs den von Straßpurg fürderlich nachschriben sich mûgen richten 4. wir han ouch gelicher wise uwern und unsern guten 25 frwnden 5 mit ingeschlossen abschrift tûn schriben, und bitten uwer wißhait mit flisse über die sache in uwern râten siczent die betrachten nach grosser notdûrft unserm hailigen glouben dem Römischen riche und uns allen ze troste ze fürkommen, das darin fallen môchte grossers und swarers, dadurch die hailig Cristenhait das Rômisch rich und wir alle merer betrübt und bekümbert werden môchten dann durch die Hussen. so da got mit siner grossen barmherzikait wenden und keren wôlle nach sinen gnaden und unser aller notdurft! wann das versampte volk hat nit allain gemaint in irem für- nemmen die Juden, als wir das glouplich von fürsten wissen. sunder das übrig gepûrt sich nicht offen ûber velde ze schriben. [5] darûmb so wôllent ouch selbs hierin gedenken und ouch raten, das sollich samnunged am ersten getilgt gestrafft nider- 35 geleit dem hailigen riche und uns kerung getan werde nach handel und not, uf das ußs der bôsen wurzeln nit ergers flechte nach irem bôsen fürsacz, den das versampt volk vor in hat. und was ir gûts darinne prûfent, das schribent den von Straßpurg nach uwerm willen. und bitten üch diß getat, die groß und schwar ist, uwern und unsern gûten frwnden den stetten Costencz an dem Bodemsew und andern tûnd schriben, sich 40 mûgen darnach richten. datum feria quarta post Anthonii confessoris. [supra] Suprascriptio. Den fürsichtigen ersamen und wisen gemainer richsstette ratsbotten der verainung in Swaben, die ieczo ze Ulme bi ainander gewesen sind. 10 11432] Jan. 23 Burgermaister und raute ze Worms. 45 a) Bezold am. b) Bezold schicken. c) Bezold den mitschribern statt denn mitschriben. d) Bezold samnungen. e) Bezold ferit. So viel als „billigerweise“. 2 So viel als „allein"; vgl. Lexer I, 523 unter eine. 50 3 Vgl. S. 230. 4 Speier kam, laut unserer ur. 150, dieser Auf- forderung nach. Hier wird wohl den von Nûrenberg wu ergänzen sein. Vgl. S. 244 Anm. 4.
A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 245 11432) Jan. 23 schrift wir üch hierinne verschlossen senden. darinne so findent ir handel und getât, wie mit uns umbgegangen worden ist und was wir noch taglichs wartend sin vom an- fang mit uf disen tag etc., und wir getruwen, das uwer wißhait dehain verdriessen in sollicher langer schrifte habend, die hôrn ze lesen, wann ir werdent darinne merken, als 5 wir hoffen, groß getât, so an uns und an unser statt wider das hailig riche und an unser frihait begangen worden ist allssampt unerfordert und unersücht aller sachen. des dings müglich 1 alle fri- und richsstette und was zu dem riche gehôret grôßlich er- [3] und iedoch so haben wir nit gelassen, wir han das unsern gûten schrickt. frwnden eins tails uf unser sitten ain a 2 am Ryne verkündet und inen ainen tag geseczt gehept bi uns ze kommen uß den und andern sachen gruntlich ze reden dem hailigen Römischen riche und uns stetten anligende. also sind uf gestern der von Straßburg Jan. 22 und Spyre erbern ratsbotten frwnde bi uns gewest und daruß geredt nach notdürftigen dingen, und ist beschlossen worden von inen und uns, das die von Straußburg ainen tag seczen sullen den von Basel den richsstetten im Elsäß und die von Spyre das 15 wissen lassen. zů dem tage die von Mencz Franckfürt und wir ouch kommen sûllen, alsdann dasselb zû rattschlagen umb ainen andern tag üch und andern unsern gûten frwnden zû seczen. aber uf disem tag soltent die von Mencze und Franckfurt ouch gewest sin. die enkûnden ouch sorgen und ouch weders halb ieczund nit getün. iedoch so hand si ir loufent botten bi uns gehept. die han wir uf hwt mit abschaidung des 2o tags haim gefertigt. [4] ouch so sûllent ir wissen, das wir baide uf stünd unsern aidgenossen den von Spyre uwers briefs abschrift schicktenb und inen denne mit- schriben etlicher maß, wie wir uwer frwntschaft geantwurt und ouch darinne gerürt haben abschaidung der von Straßburg3, das si sollichs den von Straßpurg fürderlich nachschriben sich mûgen richten 4. wir han ouch gelicher wise uwern und unsern guten 25 frwnden 5 mit ingeschlossen abschrift tûn schriben, und bitten uwer wißhait mit flisse über die sache in uwern râten siczent die betrachten nach grosser notdûrft unserm hailigen glouben dem Römischen riche und uns allen ze troste ze fürkommen, das darin fallen môchte grossers und swarers, dadurch die hailig Cristenhait das Rômisch rich und wir alle merer betrübt und bekümbert werden môchten dann durch die Hussen. so da got mit siner grossen barmherzikait wenden und keren wôlle nach sinen gnaden und unser aller notdurft! wann das versampte volk hat nit allain gemaint in irem für- nemmen die Juden, als wir das glouplich von fürsten wissen. sunder das übrig gepûrt sich nicht offen ûber velde ze schriben. [5] darûmb so wôllent ouch selbs hierin gedenken und ouch raten, das sollich samnunged am ersten getilgt gestrafft nider- 35 geleit dem hailigen riche und uns kerung getan werde nach handel und not, uf das ußs der bôsen wurzeln nit ergers flechte nach irem bôsen fürsacz, den das versampt volk vor in hat. und was ir gûts darinne prûfent, das schribent den von Straßpurg nach uwerm willen. und bitten üch diß getat, die groß und schwar ist, uwern und unsern gûten frwnden den stetten Costencz an dem Bodemsew und andern tûnd schriben, sich 40 mûgen darnach richten. datum feria quarta post Anthonii confessoris. [supra] Suprascriptio. Den fürsichtigen ersamen und wisen gemainer richsstette ratsbotten der verainung in Swaben, die ieczo ze Ulme bi ainander gewesen sind. 10 11432] Jan. 23 Burgermaister und raute ze Worms. 45 a) Bezold am. b) Bezold schicken. c) Bezold den mitschribern statt denn mitschriben. d) Bezold samnungen. e) Bezold ferit. So viel als „billigerweise“. 2 So viel als „allein"; vgl. Lexer I, 523 unter eine. 50 3 Vgl. S. 230. 4 Speier kam, laut unserer ur. 150, dieser Auf- forderung nach. Hier wird wohl den von Nûrenberg wu ergänzen sein. Vgl. S. 244 Anm. 4.
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246 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. b. Tag des Schwäbischen Städtebundes zu Ulm am 19 Februar 1432 nr. 141-145. 1432 Jan. 7 141. Speier an [ Ulm 1]: berichtet über den bisherigen Verlauf der Bauernunruhen bei Worms; kennt Ursprung und Zweck der Bewegung nicht, meint aber, daß sie schlimm enden könne, wenn man ihr nicht rechtzeitig entgegentrete. 1432 Ja- nuar 7 [Speier ]. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva mit Schnitten, Bei- schlußt xum Briefe Ulms an Nördlingen vom 1 Februar 1432 (nr. 144). Gedruckt bei Bexold a. a. O. 27, 143-144 aus unserer Vorlage. Unsern frẃntlichen dienst und was wir gûtz vermogen zuvor. ersamen lieben frunde. als ir uns geschriben hand 2, wie úch fúrkomen sie von einer samunge, die 10 umb Wörmße entstenden sie etc., und begernde von uns zü wissen, wie es darumb ge- stalt oder wer des houptmann sie etc.: also, lieben frýnde, fúgen wir úch zu wissen, das sich bi kúrz, als úch gesagt ist, umb Wormße ufgeworfen hat ain merkliche ge- burschaft und ist bis gen Worms hinzů kume uf ainen armbrustschutz gezogen und in der mainung gehabt, als da gelut hat, das in die von a Worms ir Juttschait úbergeben i5 sôlt. und was dann dazwischen anders gesücht und gehandelt ist und durch wen, ist nit beqwemlich úber felt zû schriben 3. dann alz das folk etlich zit im velde gewest ist, so ist mit inen geredt worden, durch wen, des wissen wir kein aigenschaft, ie das si ufgebrochen und abgezogen sind. also kurz darnach hand uns die vorgenanten unser eitgenossen und guten frwnde von Worms aber geschriben 4, das sich die geburschaft z0 anderwaide bewerben und ain baner ufgeworfen haben in aim dorf, das etwiemânigen tage dagestanden sie; ouch das einer dabi stee und stâtlichen blase und rûffe, wer in ir gesellschaft wôlle, den wôllen si gûtlich empfahen und ufnemen, und das och vast vil dorfer und ain große menge volks allgereide zu in getretten si ane die, die tag- lichs zû in kommen. und schriben uns dieselben unser frýnde von Wormße von tage z5 zu tage, das in one underlauße warnunge kommeb, daz si anderwerbe mit großer sam- nunge fúr si ziehen und ie irn willen understeen wôllen an inen zu begeend 5 oder darumb not und den tod liden, und rüffen uns also vast ernstlich an umb rat und hilfe in irn nôten; darinne wir inen och etlicher maße mit gezwge und den unsern in ge- haime hilf zugeschickt haben. wer aber sôlicher samnunge nemlicher houptman oder so fürer sie, och wie sôlich sache erhaben oder was im grunde die mainung davon sie, kônnen wir úch nit geschriben. dann nach allem dem als wir die sache gemerken môgen, so bedunkt es uns ain sorklicher anhab allen des richs frien und richs stetten, und sorgen, wa das nit underkomen werde, das es ainen solichen begriffe nême, dran nieman noch sin ende wol besinnen kônne. úch were och hievon vast me zû sagen, das nit zu schriben ist allerlei sorgen halb; darumb wir das miden und wolten doch wol, das ir und alle unser güten frwnde der verainunge in Swaben am Bodemsee und suß ander, die dem riche truwen pflichtig sind, wisten, wie es darumb ain gestalt hât. datum crastino trium magum anno domini etc. 1432. 35 1432 Jan. 7 Burgermaister und raute ze Spire. 40 a) die Vorlage ist an dieser Stelle durchlöchert. b) Vorl. kome mit Uberstrich über das ganze Wort; Bezold komen. c) Bezold iren. 1 Daſ der Brief an Ulm gerichtet war, ergiebt sich aus den Schlußworten. 2 Der Brief wurde von den Gesandten des Schwäbischen Städtebundes, die an einem Tage in Bretten teilnahmen, abgeschickt. Vgl. S. 23I und nr. 144. 3 Uber die hier nicht mitgeteilten Verhandlungen orientieren art. 2-4e unserer nr. 137. 4 In dem in unserer nr. 136 erwähnten Briefe. 45 5 Ahnlich schrieb Worms am 6 Januar an Pfal:- graf Ludwig bei Rhein. Vgl. nr. 137 art. 6.
246 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. b. Tag des Schwäbischen Städtebundes zu Ulm am 19 Februar 1432 nr. 141-145. 1432 Jan. 7 141. Speier an [ Ulm 1]: berichtet über den bisherigen Verlauf der Bauernunruhen bei Worms; kennt Ursprung und Zweck der Bewegung nicht, meint aber, daß sie schlimm enden könne, wenn man ihr nicht rechtzeitig entgegentrete. 1432 Ja- nuar 7 [Speier ]. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva mit Schnitten, Bei- schlußt xum Briefe Ulms an Nördlingen vom 1 Februar 1432 (nr. 144). Gedruckt bei Bexold a. a. O. 27, 143-144 aus unserer Vorlage. Unsern frẃntlichen dienst und was wir gûtz vermogen zuvor. ersamen lieben frunde. als ir uns geschriben hand 2, wie úch fúrkomen sie von einer samunge, die 10 umb Wörmße entstenden sie etc., und begernde von uns zü wissen, wie es darumb ge- stalt oder wer des houptmann sie etc.: also, lieben frýnde, fúgen wir úch zu wissen, das sich bi kúrz, als úch gesagt ist, umb Wormße ufgeworfen hat ain merkliche ge- burschaft und ist bis gen Worms hinzů kume uf ainen armbrustschutz gezogen und in der mainung gehabt, als da gelut hat, das in die von a Worms ir Juttschait úbergeben i5 sôlt. und was dann dazwischen anders gesücht und gehandelt ist und durch wen, ist nit beqwemlich úber felt zû schriben 3. dann alz das folk etlich zit im velde gewest ist, so ist mit inen geredt worden, durch wen, des wissen wir kein aigenschaft, ie das si ufgebrochen und abgezogen sind. also kurz darnach hand uns die vorgenanten unser eitgenossen und guten frwnde von Worms aber geschriben 4, das sich die geburschaft z0 anderwaide bewerben und ain baner ufgeworfen haben in aim dorf, das etwiemânigen tage dagestanden sie; ouch das einer dabi stee und stâtlichen blase und rûffe, wer in ir gesellschaft wôlle, den wôllen si gûtlich empfahen und ufnemen, und das och vast vil dorfer und ain große menge volks allgereide zu in getretten si ane die, die tag- lichs zû in kommen. und schriben uns dieselben unser frýnde von Wormße von tage z5 zu tage, das in one underlauße warnunge kommeb, daz si anderwerbe mit großer sam- nunge fúr si ziehen und ie irn willen understeen wôllen an inen zu begeend 5 oder darumb not und den tod liden, und rüffen uns also vast ernstlich an umb rat und hilfe in irn nôten; darinne wir inen och etlicher maße mit gezwge und den unsern in ge- haime hilf zugeschickt haben. wer aber sôlicher samnunge nemlicher houptman oder so fürer sie, och wie sôlich sache erhaben oder was im grunde die mainung davon sie, kônnen wir úch nit geschriben. dann nach allem dem als wir die sache gemerken môgen, so bedunkt es uns ain sorklicher anhab allen des richs frien und richs stetten, und sorgen, wa das nit underkomen werde, das es ainen solichen begriffe nême, dran nieman noch sin ende wol besinnen kônne. úch were och hievon vast me zû sagen, das nit zu schriben ist allerlei sorgen halb; darumb wir das miden und wolten doch wol, das ir und alle unser güten frwnde der verainunge in Swaben am Bodemsee und suß ander, die dem riche truwen pflichtig sind, wisten, wie es darumb ain gestalt hât. datum crastino trium magum anno domini etc. 1432. 35 1432 Jan. 7 Burgermaister und raute ze Spire. 40 a) die Vorlage ist an dieser Stelle durchlöchert. b) Vorl. kome mit Uberstrich über das ganze Wort; Bezold komen. c) Bezold iren. 1 Daſ der Brief an Ulm gerichtet war, ergiebt sich aus den Schlußworten. 2 Der Brief wurde von den Gesandten des Schwäbischen Städtebundes, die an einem Tage in Bretten teilnahmen, abgeschickt. Vgl. S. 23I und nr. 144. 3 Uber die hier nicht mitgeteilten Verhandlungen orientieren art. 2-4e unserer nr. 137. 4 In dem in unserer nr. 136 erwähnten Briefe. 45 5 Ahnlich schrieb Worms am 6 Januar an Pfal:- graf Ludwig bei Rhein. Vgl. nr. 137 art. 6.
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A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 247 142. Nürnberg an Worms: hat von einer Zusammenrottung der armen Leute in der 11432) Jаn. 12 2 dortigen Gegend gehört; bittet um Nachrichten darüber. [ 1432] Januar 12 [Nürnberg ]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 199a cop. chart. coaeva. Datum ut supra, d. i. sabato post Erhardi [Jan. 12], wic in einem auf fol. 198b stehenden Briefe an Bf. Jo- hann von Würxburg. Erwähnt ron Bexold a. a. O. 27, 134 Anm. I. 10 143. Nürnberg an Windsheim: schickt Abschrift eines Briefes von Worms mit Nach- [1432) richten über die Bauernunruhen; bittet, die Sache im Rat zu besprechen. 97 Jan. 26 [ 1432] Januar 26 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 207 a cop. chart. coacva. Unter dem Text steht Sub eodem tenore scriptum est den von Weissenburg und den von Sweinfurt. similiter illis de Regensburg et Egera; obmissa est clausula de deliberacione habenda, loco cujus positum est „wir schreiben das ewerr weisheit euch darnach zu richten“. Lieben fründe. als sich etwas frembder lewfe umb Worms von etlicher ge- pawrschaft erhaben hetten, schriben wir denselben von Worms 1, uns gestalt und ge- legenheit derselben lewfe schriftlich zu underweisen; die uns dann widerumb geschriben und geantwurt haben, in massen als ewer weisheit in disen eingeslossen abschriften2 eigentlicher vernemen mag. und wann nu dieselben lewf etwas swer und wild sein, 20 dunkt uns geraten sein, das ir in ewern reten daruber sitzen, die ding wegen und be- trachten wôllet, ob icht guts darzu zu gedenken sei, wann wir desgleichen auch also meinen zu tûn. datum sabbato post conversionis sancti Pauli. [supra] Der stat zu Windsheim. I 11432] Jan. 26 2á 144. Ulm an Nördlingen: schreibt über die Bauernunruhen bei Worms; weist auf das 1432 Bedenkliche derselben hin und auf die Notwendigkeit, sich bei Zeiten vorzuschen; ladet zu einer Besprechung der Angelegenheit nach Ulm auf den 19 Februar ein. 1432 Februar 1 fUlm]. Febr. I 30 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. Unter der Adresse steht der gleichreitige Nördlinger Registraturvermerk Item scripta de Würms et Spyre. Teilweise gedruckt bei Bexold a. a. O. 27, 146�149 aus unserer Vorlage. — Erwähnt von Tumbült, Schwäbische Einigungsbestrebungen unter K. Sigmund 1426-1432 (Mitteilungen des Instituts für Österr. Geschichtsforschung 10, 120). Unser frwntlich willig dienst und was wir eren und gûts vermúgen voran. er- as sammen und wisen lieben frwnde. [1] wie zû dem nehstvergangen versamnungtag, der in unser statt in der wochen nach wihennëhten nehstverrucket3 gewesen, als uch wol wissentlich ist, fúr der stette erbern botten, die in unser statt waren, kamm sôlichs, als uns denne unser erbere bottschaft, die uf ainem tage ze Bretthain was 4, schraib, als von den lôffen, die sich von der gepurschaft umbe Worms erhûben und och von 4o dem úberzog, als dieselben iuwer und unser gûten frunde die von Worms von der 4 Vgl. nr. 139 und das dort citierte Buch Satt- lers. Laut der Rechnung des Schwäbischen Städte- bundes war der Bund auf dem Brettener Tage durch Walter Ehinger und nicht gen. Abgeordnete Nörd- lingens und Eßlingens vertreten (Ulm Stadt-A. Rechnung des Schwäbischen Städtebundes für das Jahr 1432 fol. 1a und 46 a). Am 12 Januar 1432 (nr. 142). Es sind unsere nr. 140 und die ihr beige- schlossenen nrr. 137 und 139 gemeint. Das wäre zwischen dem 30 Dexember 1431 und 45 dem 6 Januar 1432. Laut einem Briefe Ulms an Nördlingen vom 1 Januar 1432 sollte der Tag am 7 Januar in Ulm stattfinden (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.).
A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 247 142. Nürnberg an Worms: hat von einer Zusammenrottung der armen Leute in der 11432) Jаn. 12 2 dortigen Gegend gehört; bittet um Nachrichten darüber. [ 1432] Januar 12 [Nürnberg ]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 199a cop. chart. coaeva. Datum ut supra, d. i. sabato post Erhardi [Jan. 12], wic in einem auf fol. 198b stehenden Briefe an Bf. Jo- hann von Würxburg. Erwähnt ron Bexold a. a. O. 27, 134 Anm. I. 10 143. Nürnberg an Windsheim: schickt Abschrift eines Briefes von Worms mit Nach- [1432) richten über die Bauernunruhen; bittet, die Sache im Rat zu besprechen. 97 Jan. 26 [ 1432] Januar 26 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 207 a cop. chart. coacva. Unter dem Text steht Sub eodem tenore scriptum est den von Weissenburg und den von Sweinfurt. similiter illis de Regensburg et Egera; obmissa est clausula de deliberacione habenda, loco cujus positum est „wir schreiben das ewerr weisheit euch darnach zu richten“. Lieben fründe. als sich etwas frembder lewfe umb Worms von etlicher ge- pawrschaft erhaben hetten, schriben wir denselben von Worms 1, uns gestalt und ge- legenheit derselben lewfe schriftlich zu underweisen; die uns dann widerumb geschriben und geantwurt haben, in massen als ewer weisheit in disen eingeslossen abschriften2 eigentlicher vernemen mag. und wann nu dieselben lewf etwas swer und wild sein, 20 dunkt uns geraten sein, das ir in ewern reten daruber sitzen, die ding wegen und be- trachten wôllet, ob icht guts darzu zu gedenken sei, wann wir desgleichen auch also meinen zu tûn. datum sabbato post conversionis sancti Pauli. [supra] Der stat zu Windsheim. I 11432] Jan. 26 2á 144. Ulm an Nördlingen: schreibt über die Bauernunruhen bei Worms; weist auf das 1432 Bedenkliche derselben hin und auf die Notwendigkeit, sich bei Zeiten vorzuschen; ladet zu einer Besprechung der Angelegenheit nach Ulm auf den 19 Februar ein. 1432 Februar 1 fUlm]. Febr. I 30 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. Unter der Adresse steht der gleichreitige Nördlinger Registraturvermerk Item scripta de Würms et Spyre. Teilweise gedruckt bei Bexold a. a. O. 27, 146�149 aus unserer Vorlage. — Erwähnt von Tumbült, Schwäbische Einigungsbestrebungen unter K. Sigmund 1426-1432 (Mitteilungen des Instituts für Österr. Geschichtsforschung 10, 120). Unser frwntlich willig dienst und was wir eren und gûts vermúgen voran. er- as sammen und wisen lieben frwnde. [1] wie zû dem nehstvergangen versamnungtag, der in unser statt in der wochen nach wihennëhten nehstverrucket3 gewesen, als uch wol wissentlich ist, fúr der stette erbern botten, die in unser statt waren, kamm sôlichs, als uns denne unser erbere bottschaft, die uf ainem tage ze Bretthain was 4, schraib, als von den lôffen, die sich von der gepurschaft umbe Worms erhûben und och von 4o dem úberzog, als dieselben iuwer und unser gûten frunde die von Worms von der 4 Vgl. nr. 139 und das dort citierte Buch Satt- lers. Laut der Rechnung des Schwäbischen Städte- bundes war der Bund auf dem Brettener Tage durch Walter Ehinger und nicht gen. Abgeordnete Nörd- lingens und Eßlingens vertreten (Ulm Stadt-A. Rechnung des Schwäbischen Städtebundes für das Jahr 1432 fol. 1a und 46 a). Am 12 Januar 1432 (nr. 142). Es sind unsere nr. 140 und die ihr beige- schlossenen nrr. 137 und 139 gemeint. Das wäre zwischen dem 30 Dexember 1431 und 45 dem 6 Januar 1432. Laut einem Briefe Ulms an Nördlingen vom 1 Januar 1432 sollte der Tag am 7 Januar in Ulm stattfinden (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.).
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248 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. geburschaft úberzogen sind etc., ôch was suß múntlich von demselben unlôfe da fúr der stette erbern botten kam — wärumbe wie und in welcher maße das geschehen sin sôlte, wie die sache ain gestalt hett, wer hoptlúte sin sölten, wer den sachen anhangote, was banier si ufgeworfen hetten und was unrats man darinne und daruß wartent und sorgent were etc. —: ist nicht notdurft ze schribent noch gepúret sich ze schriben von merklicher sorgen wegen und ist bas und gruntlicher ze bedenken denne ze schriben. darzů ist versehenlich, das ainer ieden statt bottschaft sinem rate das gar vôlliklich fúrbracht und erzelt habe, sunder a wie der stette erbern botten uf die zite die sache hert sware und erschrokenlich fúrnammen und schüffen ane verziehen gen Worms ze schriben und ainen grunde der sache ze erfaren und, wenne das geschâhe, das wir io denne ain berüffung der stette, die zû iúwer und unser gûten der statt Wynsperg sachen behaft sind, darumbe haben und tûn sölten, gar aigenlich ze gedenken, was den stetten in sôlichem notdurft und nutze were. darinne gar treffenlich gemeldet ward, das die geturstikait des unloufes, das ain sôliche gepurschaft ain sôlich mâchtig stat sôlte getúrren úberziehen, unwissent uß was grunds oder wie das zůgienge, gar erschroken- lichen und sorklicher denne der loufe ze Beheim ze ahtent were, diewile nieman die wurzeln sâhe oder erkannte. wie och darinne von etlichen gemeldet ward, wan sôlich unlôffe b gar bald luffen alles úber die erberkait, das denne ze tûnd sin môchte, das umbe sôlichs ain gemaine berüffung aller frien- und richsstette, òch der aidgenôßen getän wurde, von etlichen, das sich mit gemainer ritterschaft und voran mit der höch-20 gebornen unser gnadigen herrschaft von Wirtemberg fúr sôlichs ze seczent were etc.: händ ir öch treffenlicher von úwer erbern bottschaft gemerket und verstanden, denne wir geschriben múgen. [2] denne, lieben frwnde, als von der stette erbern botten, die denne ze Bretthain uß dem tage gewesen sind, iúwern und unsern gûten frýnden den von Spyre und 8ch, als vor gelutet hât, uß unser statt den vorgenanten von Worms 25 geschriben ist, ist uns von baiden stetten antwúrt daruf kommen, der abschriften1 wir úch verschloßen senden in disem brief, daran ir wol vernemmen werdent, was si schri- bent. uß den schriften baiden wir ie nichtzit gûts verstanden; denne wir merken nicht, uß was grunds die sache rûret. wir verstanden och nicht, das die egenanten von Worms bi gelopter gesworner ainung2 dehain sicheraite haben oder gehaben múgen. wir so kunden ôch nicht luter prûfen, ob si vor in gehept haben, der erbern statt ain schmächait an libe oder an gûte ze erbieten, ald ob si näch der statt gar gestanden ald was si in irem fúrsacze gehept haben, wan das uns bedunket, das die sachen uß ainem ganzen bôsen grunde gängen, darinne si bôslistig ufsâczig fúrsâcze und mainung haben gehept, die ain iede statt billich ze herzen nimpt, mit bewarung darin ze sehen und in das 35 ainen spiegel und ebenbilde laßen ze sin. denne wiewol, als die worte gelutet händ, die vordrung als von der Juden wegen geschehen ist, den man doch das hoptgüte zû dem gesûche gerne näme, so ist doch die ursach darumbe nicht allain, wan andre wort darunder erlûtet und ergangen sind, die swaree ergernúße haischent und daruß lúczel ze schribent ist. und ist das dabi ze prûfen, das si in ir zins und gulte von iren 40 gûten und irem aigentum ir schulden und was si in pflichtig sind vorhaltent. wan nu ze Beheim und anderswa dieselben unlöffe, wiewol sie swarlich wider got und den hailigen glouben wider alle erberkait gaistlich und weltlich und wider alle erber stat und wesen sind, als bärlich und groplich, das daz nicht volschriben werden mag, doch 5 15 1432 Febr. 1 a) Vorl. sunder mit zwei wagerecht stehenden Punkten ftber u, wie sie sonst nur für kolumniertes u und über y ge- 45 braucht sind; ebenso nachher fiber u in grunde, wurde, gelutet, aigentum, notdurft, und zweimal in stuke (in der Schluffformel). b) Bezold umlôffe. c) sic. d) oder zû? e) Bezold swärer. 1 Diese Abschriften liegen unseren nrr. 140 und 14I xu Grunde. 2 Vgl. S. 239 Anm. 3.
248 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. geburschaft úberzogen sind etc., ôch was suß múntlich von demselben unlôfe da fúr der stette erbern botten kam — wärumbe wie und in welcher maße das geschehen sin sôlte, wie die sache ain gestalt hett, wer hoptlúte sin sölten, wer den sachen anhangote, was banier si ufgeworfen hetten und was unrats man darinne und daruß wartent und sorgent were etc. —: ist nicht notdurft ze schribent noch gepúret sich ze schriben von merklicher sorgen wegen und ist bas und gruntlicher ze bedenken denne ze schriben. darzů ist versehenlich, das ainer ieden statt bottschaft sinem rate das gar vôlliklich fúrbracht und erzelt habe, sunder a wie der stette erbern botten uf die zite die sache hert sware und erschrokenlich fúrnammen und schüffen ane verziehen gen Worms ze schriben und ainen grunde der sache ze erfaren und, wenne das geschâhe, das wir io denne ain berüffung der stette, die zû iúwer und unser gûten der statt Wynsperg sachen behaft sind, darumbe haben und tûn sölten, gar aigenlich ze gedenken, was den stetten in sôlichem notdurft und nutze were. darinne gar treffenlich gemeldet ward, das die geturstikait des unloufes, das ain sôliche gepurschaft ain sôlich mâchtig stat sôlte getúrren úberziehen, unwissent uß was grunds oder wie das zůgienge, gar erschroken- lichen und sorklicher denne der loufe ze Beheim ze ahtent were, diewile nieman die wurzeln sâhe oder erkannte. wie och darinne von etlichen gemeldet ward, wan sôlich unlôffe b gar bald luffen alles úber die erberkait, das denne ze tûnd sin môchte, das umbe sôlichs ain gemaine berüffung aller frien- und richsstette, òch der aidgenôßen getän wurde, von etlichen, das sich mit gemainer ritterschaft und voran mit der höch-20 gebornen unser gnadigen herrschaft von Wirtemberg fúr sôlichs ze seczent were etc.: händ ir öch treffenlicher von úwer erbern bottschaft gemerket und verstanden, denne wir geschriben múgen. [2] denne, lieben frwnde, als von der stette erbern botten, die denne ze Bretthain uß dem tage gewesen sind, iúwern und unsern gûten frýnden den von Spyre und 8ch, als vor gelutet hât, uß unser statt den vorgenanten von Worms 25 geschriben ist, ist uns von baiden stetten antwúrt daruf kommen, der abschriften1 wir úch verschloßen senden in disem brief, daran ir wol vernemmen werdent, was si schri- bent. uß den schriften baiden wir ie nichtzit gûts verstanden; denne wir merken nicht, uß was grunds die sache rûret. wir verstanden och nicht, das die egenanten von Worms bi gelopter gesworner ainung2 dehain sicheraite haben oder gehaben múgen. wir so kunden ôch nicht luter prûfen, ob si vor in gehept haben, der erbern statt ain schmächait an libe oder an gûte ze erbieten, ald ob si näch der statt gar gestanden ald was si in irem fúrsacze gehept haben, wan das uns bedunket, das die sachen uß ainem ganzen bôsen grunde gängen, darinne si bôslistig ufsâczig fúrsâcze und mainung haben gehept, die ain iede statt billich ze herzen nimpt, mit bewarung darin ze sehen und in das 35 ainen spiegel und ebenbilde laßen ze sin. denne wiewol, als die worte gelutet händ, die vordrung als von der Juden wegen geschehen ist, den man doch das hoptgüte zû dem gesûche gerne näme, so ist doch die ursach darumbe nicht allain, wan andre wort darunder erlûtet und ergangen sind, die swaree ergernúße haischent und daruß lúczel ze schribent ist. und ist das dabi ze prûfen, das si in ir zins und gulte von iren 40 gûten und irem aigentum ir schulden und was si in pflichtig sind vorhaltent. wan nu ze Beheim und anderswa dieselben unlöffe, wiewol sie swarlich wider got und den hailigen glouben wider alle erberkait gaistlich und weltlich und wider alle erber stat und wesen sind, als bärlich und groplich, das daz nicht volschriben werden mag, doch 5 15 1432 Febr. 1 a) Vorl. sunder mit zwei wagerecht stehenden Punkten ftber u, wie sie sonst nur für kolumniertes u und über y ge- 45 braucht sind; ebenso nachher fiber u in grunde, wurde, gelutet, aigentum, notdurft, und zweimal in stuke (in der Schluffformel). b) Bezold umlôffe. c) sic. d) oder zû? e) Bezold swärer. 1 Diese Abschriften liegen unseren nrr. 140 und 14I xu Grunde. 2 Vgl. S. 239 Anm. 3.
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A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 249 1432 Febr. 1 allermaist úber die gaistlichait und och die erberkait aller commun und stette gegangen sind mit allem unrate und ie der adel und die gepurschaft in dem bas ußkommen sind und die bûberi nach lust und willen gerichsnet 1 hat und sôlich unlôffe sorklich sind, nachdem die bûberi allenthalben uf iren vortaile und allafanz 2 schnelle ist, und och das gar merklich ze achtent ist, daz das in den witten flachen landen die gepurschaft sich sôlichs understän getar, da es in doch ganz wol ze wendent were, nachdem si mit mâchtigen fúrsten und herren beherret sind, also das man gedenken mûß, das es etwas grunds habe oder si getôrsten sich sôlichs also nicht understàn, und sunder denne uns stetten das swârnúße erzaiget, das si getúrrent iren fúrsacze in dem anfang mit ainer io sôlichen mâchtigen statt, die zû dem hailigen rich gehôret, ze understan: was willens si denne oder ander ir gelichen hetten oder fúrnämen, ob es sich machen wurde gen mindern stetten, so sien wir stette, die zû dem hailigen riche gehôrent, ie durch sôlichs unrats und abbruchs an dem hailigen riche swarlich wartent. das billich in sôlicher maße, als sich gepúret, ze bedenkent ist. [3] und darumbe so kommen wir dem nach, i5 als nehst mit uns geschaffet ist, ain iegliche statt zû vermanen, der ding memori und angedâchtnúße ze haben mit sôlicher wiser bewarung und fúrsichtikait, als sich gepúret, und och ain iede statt merklicher waiß ze bedenken und furzenemmen denne wir ze schriben uf das, ob ichtzit gûts fúr sölich unlôffe môchte erdacht und gemachet werden got ze lobe der mûter der hailigen Cristenhait ze sterkung dem hailigen Römischen 20 riche ze a eren und nutze zû beliplichait des hailigen richs stette und zû widerstande sôlicher unlôffe und sunderlich zü behaltung alles erbern stats und wesens. darinne wir got den herren umbe sin almächtig gnade sige und sâlde darzů ze verlihen vlißiklich und ernstlich bitten. umbe das, lieben frýnde, so wôllent die sache fúrnemmen mit sôlicher wißhait und ordnung, als sich notdurftiklich gepúret, und iuwer bottschaft in 25 dem iuwer mainung mit vollem gewalte underrichten, und mit sunderhait ob úch icht bedúchte nutzlich oder weglich sin, das sich die stette in sôlichem mit der vorgenanten unser herrschaft von Wirtemberg ald der ritterschaft understünden ze besetzen umbe beliplichait willen der lande, des underwiset iuwer bottschaft òch iúwer mai- [4 lieben frýnde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . dem lande ze nunge b. schaden mit dem vordern stuke ze berúren uf sôlichs, als man maint, das bi ziten billich darzû ze sehent were etc. also wôllent iuwer bottschaft in dem stuke och iuwer mainung enpfelhen, ob oder was darzů ze tünd si. [Folgt art. 5: Augsburg hat verlangt, daß die Städte, die ihm Geld schulden, endlich zahlen; Ulm unterstützt dieses Verlangen.] [6] und umbe das alles von sôlichs geschäfts wegen und als uns empfolhen ist, so bitten er- 35 sûchen und ermanen wir iuwer lieb, als frintlich ernstlich und hoch wir in dem sullen oder múgen, das ir nicht lâßent, ir siczent in iuwern râten berätenlich úber alle und ieglich vorgeschriben stuke und sachen, das beste darinne wißlich ze erwegen, und sendent och denne darumbe iuwer erbern wisen bottschaft iuwers rats mit vollem ge- walte umbe alle stuke in unser statt Ulme uf den nehsten aftermantag ze nacht nach Febr. 19 sant Vallentins tage ze nehste und empfelhent der enmornens zû den sachen ze siczen und die nach nutze und nôtdurft der stette und des landes ußzerichten, als denne das wol ain notdurft ist. geben uf fritage vor unser lieben frowen tage ze liehtmiße anno domini etc. 1400 tricesimo secundo. [in verso] Den ersammen und wisen den burgermaister und râte der statt Nördlingen unsern besundern gûten frýnden. 30 40 1432 Febr. 1 45 Burgermaister und raute ze Ulme. a) Bezold zu. b) hier endigt der Druck bei Berold; es folgt nur noch dus Datum. c) die Forlage ist hier aus- einandergerissen; zwei Zeilen sind bis auf einige Fetzen verloren. So viel als „geherrscht"; vgl. Lexer I, 879. 2 So viel als „Gewinn"; vgl. Lexer I, 36 unter 50 alevanz. Deutsche Reichstags-Akten X. 32
A. Voraufgehende Städtetage im Januar und Februar 1432 nr. 136-145. 249 1432 Febr. 1 allermaist úber die gaistlichait und och die erberkait aller commun und stette gegangen sind mit allem unrate und ie der adel und die gepurschaft in dem bas ußkommen sind und die bûberi nach lust und willen gerichsnet 1 hat und sôlich unlôffe sorklich sind, nachdem die bûberi allenthalben uf iren vortaile und allafanz 2 schnelle ist, und och das gar merklich ze achtent ist, daz das in den witten flachen landen die gepurschaft sich sôlichs understän getar, da es in doch ganz wol ze wendent were, nachdem si mit mâchtigen fúrsten und herren beherret sind, also das man gedenken mûß, das es etwas grunds habe oder si getôrsten sich sôlichs also nicht understàn, und sunder denne uns stetten das swârnúße erzaiget, das si getúrrent iren fúrsacze in dem anfang mit ainer io sôlichen mâchtigen statt, die zû dem hailigen rich gehôret, ze understan: was willens si denne oder ander ir gelichen hetten oder fúrnämen, ob es sich machen wurde gen mindern stetten, so sien wir stette, die zû dem hailigen riche gehôrent, ie durch sôlichs unrats und abbruchs an dem hailigen riche swarlich wartent. das billich in sôlicher maße, als sich gepúret, ze bedenkent ist. [3] und darumbe so kommen wir dem nach, i5 als nehst mit uns geschaffet ist, ain iegliche statt zû vermanen, der ding memori und angedâchtnúße ze haben mit sôlicher wiser bewarung und fúrsichtikait, als sich gepúret, und och ain iede statt merklicher waiß ze bedenken und furzenemmen denne wir ze schriben uf das, ob ichtzit gûts fúr sölich unlôffe môchte erdacht und gemachet werden got ze lobe der mûter der hailigen Cristenhait ze sterkung dem hailigen Römischen 20 riche ze a eren und nutze zû beliplichait des hailigen richs stette und zû widerstande sôlicher unlôffe und sunderlich zü behaltung alles erbern stats und wesens. darinne wir got den herren umbe sin almächtig gnade sige und sâlde darzů ze verlihen vlißiklich und ernstlich bitten. umbe das, lieben frýnde, so wôllent die sache fúrnemmen mit sôlicher wißhait und ordnung, als sich notdurftiklich gepúret, und iuwer bottschaft in 25 dem iuwer mainung mit vollem gewalte underrichten, und mit sunderhait ob úch icht bedúchte nutzlich oder weglich sin, das sich die stette in sôlichem mit der vorgenanten unser herrschaft von Wirtemberg ald der ritterschaft understünden ze besetzen umbe beliplichait willen der lande, des underwiset iuwer bottschaft òch iúwer mai- [4 lieben frýnde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . dem lande ze nunge b. schaden mit dem vordern stuke ze berúren uf sôlichs, als man maint, das bi ziten billich darzû ze sehent were etc. also wôllent iuwer bottschaft in dem stuke och iuwer mainung enpfelhen, ob oder was darzů ze tünd si. [Folgt art. 5: Augsburg hat verlangt, daß die Städte, die ihm Geld schulden, endlich zahlen; Ulm unterstützt dieses Verlangen.] [6] und umbe das alles von sôlichs geschäfts wegen und als uns empfolhen ist, so bitten er- 35 sûchen und ermanen wir iuwer lieb, als frintlich ernstlich und hoch wir in dem sullen oder múgen, das ir nicht lâßent, ir siczent in iuwern râten berätenlich úber alle und ieglich vorgeschriben stuke und sachen, das beste darinne wißlich ze erwegen, und sendent och denne darumbe iuwer erbern wisen bottschaft iuwers rats mit vollem ge- walte umbe alle stuke in unser statt Ulme uf den nehsten aftermantag ze nacht nach Febr. 19 sant Vallentins tage ze nehste und empfelhent der enmornens zû den sachen ze siczen und die nach nutze und nôtdurft der stette und des landes ußzerichten, als denne das wol ain notdurft ist. geben uf fritage vor unser lieben frowen tage ze liehtmiße anno domini etc. 1400 tricesimo secundo. [in verso] Den ersammen und wisen den burgermaister und râte der statt Nördlingen unsern besundern gûten frýnden. 30 40 1432 Febr. 1 45 Burgermaister und raute ze Ulme. a) Bezold zu. b) hier endigt der Druck bei Berold; es folgt nur noch dus Datum. c) die Forlage ist hier aus- einandergerissen; zwei Zeilen sind bis auf einige Fetzen verloren. So viel als „geherrscht"; vgl. Lexer I, 879. 2 So viel als „Gewinn"; vgl. Lexer I, 36 unter 50 alevanz. Deutsche Reichstags-Akten X. 32
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250 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 145. Ulm an Nördlingen 1: schreibt nachträglich noch über die Einladung Straßburgs Febr. II zum Städtetage daselbst und zwei andere gen. Angelegenheiten; bittet, die Nördlinger Boten, die zu der nach Ulm für den 19 Februar angesagten Versammlung des Schwä- 1432 bischen Städtebundes kommen werden, entsprechend zu bevollmächtigen. Februar 11 [ Ulm ]. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unter der Adresse steht der Nördlinger Vermerk Item dies Argentinensis uf Mathie apostoli [Febr. 25] anno etc. 32 ex parte Wurms. * näch- Unser frýntlich willig dienst voran. ersammen und wisen lieben frunde. dem und wir die manungen ußgefertiget haben umbe sôllichs, als ir denne an den man-10 briefen 2, die úch von uns kommen sind, nu wol gemerket hand und verstanden ete., ist uns ain schrifte von iuwern und unsern gûten frýnden den von Straßburg kommen, die gemainen stetten zûgehôrent und der abschrifte3 wir úch verschloßen senden in disem brief. daran ir wol vernemmen werdent, wie si ain gemain berüffung frier und Febr. 25 richsstette zû in in ir statt uf sant Mathyas des hailigen apostolen tage ze nêhste ze nacht i5 daselbs ze sin als von der unlôffe wegen, die sich umbe Worms erhept hand, und och umbe anders, das den stetten notdúrftiklich anlitt, getàn hand etc. wan nu in der ainen vordern unser manung begriffen ist, das stuke och furzenemmen, nachdem und das denne gesetzet ist, und sich villicht nicht gepúret den egenanten von Straßburg ab- zeschlahen sôlich ir begerung ze verachten, sunder sich wol beqwemlich haischet von 20 gemainen stetten ain bottschaft dahin ze senden: darumbe das denne die sache aller sachen dest treffenlicher furgenommen werden múge, so hat uns ain notdurft bedúcht, das stuke mitsampt den andern nachgenden artikeln und sachen den stetten unser ainung nachzeschriben. umbe das so empfelhent iuwer bottschaft iuwer mainung mit [Des weiteren 25 gewalte den tage ze besetzen nach sôlicher nôtdurft, als sich haischet. schreibt Ulm über die Ladung von Nördlinger Bürgern vor das geistliche Gericht bezw. das Landgericht zu Würzburg und über den Streit Nördlingens mit Thomas Vischer. Es fügt die drei Punkte nachträglich den Beratungsgegenständen der nach Ulm uf den Fepr. 19 aftermantag ze nacht nach sant Vallentins tage ausgeschriebenen Versammlung an.] geben 1432 uf gûtemtag vor sant Vallentins tage anno domini etc. 1400 tricesimo secundo. Febr. I1 [in versop Den ersammen und wisen den burgermaister und rate der statt Nördlingen unsern besundern gûten frwnden. 30 Burgermaister und raute ze Ulme. 1432 Jan. II B. Ersuchen K. Sigmunds an die Rheinischen Freistädte um Romzugshilfe nr. 146-149. 146. K. Sigmund an Straßburg und desgl. an Speier: schreibt über seine Absicht, nach Rom zur Kaiserkrönung weiter zu ziehen, und über die Vorbereitungen, die der Herzog von Mailand dazu trifft; verlangt von ihnen den herkömmlichen Romfahrts- dienst. 1432 Januar 11 Piacenza. 35 1 Die Fassung der wweiten, von uns nur in Aus- aug mitgeteilten Hälfte des Briefes pasit nicht für Nördlingen, sondern nur für die anderen Mitglieder des Schwäbischen Städtebundes. Entweder hat die Ulmer Kanzlei bei der Adressierung das an Nörd- An Straßburg: S aus Straßiburg Stadt-A. Série AA fasc. 148 fol. 19 orig. chart. lit. clausa c. 40 sig. in v. impr. del. — In Straſburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 2a cop. chart. coaeva, oline Adresse. — In Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3221 cop. chart. coaeva, wahrscheinlich von Straßburg dem nicht mehr vorhandenen, an Frankfurt gerichteten Exemplare der Einladung aum Straft- lingen gerichtete Exemplar mit dem vorliegenden vertauscht oder sie hat es unterlassen, die Fassung 45 für Nördlingen sinnentsprechend wu ändern. 2 Vgl. nr. 144. Diese Abschrift liegt unserer nr. 151 xu Grunde.
250 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 145. Ulm an Nördlingen 1: schreibt nachträglich noch über die Einladung Straßburgs Febr. II zum Städtetage daselbst und zwei andere gen. Angelegenheiten; bittet, die Nördlinger Boten, die zu der nach Ulm für den 19 Februar angesagten Versammlung des Schwä- 1432 bischen Städtebundes kommen werden, entsprechend zu bevollmächtigen. Februar 11 [ Ulm ]. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unter der Adresse steht der Nördlinger Vermerk Item dies Argentinensis uf Mathie apostoli [Febr. 25] anno etc. 32 ex parte Wurms. * näch- Unser frýntlich willig dienst voran. ersammen und wisen lieben frunde. dem und wir die manungen ußgefertiget haben umbe sôllichs, als ir denne an den man-10 briefen 2, die úch von uns kommen sind, nu wol gemerket hand und verstanden ete., ist uns ain schrifte von iuwern und unsern gûten frýnden den von Straßburg kommen, die gemainen stetten zûgehôrent und der abschrifte3 wir úch verschloßen senden in disem brief. daran ir wol vernemmen werdent, wie si ain gemain berüffung frier und Febr. 25 richsstette zû in in ir statt uf sant Mathyas des hailigen apostolen tage ze nêhste ze nacht i5 daselbs ze sin als von der unlôffe wegen, die sich umbe Worms erhept hand, und och umbe anders, das den stetten notdúrftiklich anlitt, getàn hand etc. wan nu in der ainen vordern unser manung begriffen ist, das stuke och furzenemmen, nachdem und das denne gesetzet ist, und sich villicht nicht gepúret den egenanten von Straßburg ab- zeschlahen sôlich ir begerung ze verachten, sunder sich wol beqwemlich haischet von 20 gemainen stetten ain bottschaft dahin ze senden: darumbe das denne die sache aller sachen dest treffenlicher furgenommen werden múge, so hat uns ain notdurft bedúcht, das stuke mitsampt den andern nachgenden artikeln und sachen den stetten unser ainung nachzeschriben. umbe das so empfelhent iuwer bottschaft iuwer mainung mit [Des weiteren 25 gewalte den tage ze besetzen nach sôlicher nôtdurft, als sich haischet. schreibt Ulm über die Ladung von Nördlinger Bürgern vor das geistliche Gericht bezw. das Landgericht zu Würzburg und über den Streit Nördlingens mit Thomas Vischer. Es fügt die drei Punkte nachträglich den Beratungsgegenständen der nach Ulm uf den Fepr. 19 aftermantag ze nacht nach sant Vallentins tage ausgeschriebenen Versammlung an.] geben 1432 uf gûtemtag vor sant Vallentins tage anno domini etc. 1400 tricesimo secundo. Febr. I1 [in versop Den ersammen und wisen den burgermaister und rate der statt Nördlingen unsern besundern gûten frwnden. 30 Burgermaister und raute ze Ulme. 1432 Jan. II B. Ersuchen K. Sigmunds an die Rheinischen Freistädte um Romzugshilfe nr. 146-149. 146. K. Sigmund an Straßburg und desgl. an Speier: schreibt über seine Absicht, nach Rom zur Kaiserkrönung weiter zu ziehen, und über die Vorbereitungen, die der Herzog von Mailand dazu trifft; verlangt von ihnen den herkömmlichen Romfahrts- dienst. 1432 Januar 11 Piacenza. 35 1 Die Fassung der wweiten, von uns nur in Aus- aug mitgeteilten Hälfte des Briefes pasit nicht für Nördlingen, sondern nur für die anderen Mitglieder des Schwäbischen Städtebundes. Entweder hat die Ulmer Kanzlei bei der Adressierung das an Nörd- An Straßburg: S aus Straßiburg Stadt-A. Série AA fasc. 148 fol. 19 orig. chart. lit. clausa c. 40 sig. in v. impr. del. — In Straſburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 2a cop. chart. coaeva, oline Adresse. — In Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3221 cop. chart. coaeva, wahrscheinlich von Straßburg dem nicht mehr vorhandenen, an Frankfurt gerichteten Exemplare der Einladung aum Straft- lingen gerichtete Exemplar mit dem vorliegenden vertauscht oder sie hat es unterlassen, die Fassung 45 für Nördlingen sinnentsprechend wu ändern. 2 Vgl. nr. 144. Diese Abschrift liegt unserer nr. 151 xu Grunde.
Strana 251
B. Ersuchen K. Sigmunds an die Rheinischen Freistädte um Romzugshilfe nr. 146-149. 251 10 burger Städtetage (rgl. S. 232) beigelegt. — In Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. 1432 Jan. II. coaeva, von Ulm an Nördlingen gesandt in dem Briefe vom I1 Februar 1432 (nr. 145). — Vgl. Brucker, Inventaire I, 54 und 57 und Inventare des Frankf. Stadt-A. I, 133. — Regest bei Aschbach 4, 481 (mit dem falschen Datum des 10 Januar): bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz I, 378 nr. 703; 5 und bei Altmann nr. 9008. In Speier: A coll. Speier Stadt-A. Acta betr. Reichsconcurrenz und Reichssteuern fasc. 158, 3 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr., mit der Adresse Den ersamen burgermeister und rat der stat zu Speyr unsern und des richs lieben getruen. Unter der Adresse steht der Speierer Vermerk Von diensts wegen ubir berg zu tunde. Spätere Wiederholung des Schreibens: B coll. das Schreiben Sigmunds an Straßburg vom 2 Fe- bruar 1432, unsere nr. 147. Vgl. S. 252 Z. 4. Sigmund von gots genaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Ersamen und lieben getreuen. wir1 zweifeln nicht, es a hab an euch nu cler- 15 lich und kuntlich gereichet, wie wir zu Meylan an sand Katherein tag von genaden des almechtigen gots loblich und zirlich gecronet worden sein. nu lassen wir euch wissen, das wir doruff gentzlich beliben sein und beslossen haben, das wir mit der hilff gots unser reyse fur uns gen Rom€ volbringen wollen, unser keyserlich cron zu empfahen; dorzu " uns unser sun der hertzog von Meylan sein volk ytzunt zurichtet, uns gen Rom 20 und herwider sicher zu geleiten. derselb unserr sun sich in allene sachen so hilfflich und furderlich beweiset, das wir und das heilge rich im dorumbf billich danck sagen 2 und get uns von den genaden gots in andern unsern sachen glucklich und wol. und sindtemal ir doruff ufgesatzt g und also herkomen seit, das ir einen Romischen kunig, so der uber berg zu seiner cronüng zeuheth mit einer anzal gewoppents volks dinen 25 sollet 3, als euch das dann wol wissentlich ist: dorumb so k begern wir von euch, er- manen und vordern euch und gebiten von Romischer kunglicher macht ernstlich und vestiglich mit disem briff1, das ir zu stunden sulch ewer anzal volkes uns nachsendet und also fuget, das sy ye ee ye besser uber berg zu uns komen. und tut dorynn nicht anders, wann wir andern steten 4, die uber berg pflegen zu dinen, desgleichen ouch ge- so schriben haben m. geben zu Placentz am freytag nach der heilgen drey kunig tag unserr n rich des Hungerischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Den ersamen meyster und rat der stat zu Straßburg unsern und des richs lieben getruen. [1431] Nov. 25 1132 Jan. II 35 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 147. K. Sigmund an Straßburg: [wie in dem Schreiben vom 11 Januar 1432 nr. 1432 Febr. 2 1432 Februar 2 Piacenza. 1467. 40 B aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 148 fol. 20 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. In Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 3 cop. chart. coaeva ohne Schnitte und ohne Adresse. Regest bei Altmann ur. 9026. — Vgl. Brucker, Inventaire I, 54 und 57. 45 a) von hier an ist B kollationiert. b) B add. unverczogenlich. c) A add. und herwider. d) in S ein Punkt über u. e) B add. unsern. f) om. B. g) B ußgesaczt. h) A add. dinen. i) SA und mit. k) om. A. 1) B add. als wir euch dunn vormals unser gebot und schrift auch doruber getan haben. m) bis hierher ist B kollationiert. n) A unser. Die erste Hälfte des Briefes findet sich mutatis mutandis auch in dem Briefe Sigmunds an Frank- furt vom I1 Januar 1432; vgl. S. 197 Anm. 1. 50 2 Dieselbe Lobeserhebung des Herxogs von Mai- land steht in der Krönungsanreige rom [II De- zember] 1431 (nr. 118). 3 Uber den Romfahrtsdienst der Freistädte ver- gleiche man S. 234�237 und die S. 236 Anm. 3 citierte Abhandlung Fischers. * Der Brief ist außer an Straſburg und an Speier noch an Basel, Worms, Mainx und Köln ge- richtet worden. Vgl. S. 232. 32"
B. Ersuchen K. Sigmunds an die Rheinischen Freistädte um Romzugshilfe nr. 146-149. 251 10 burger Städtetage (rgl. S. 232) beigelegt. — In Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. 1432 Jan. II. coaeva, von Ulm an Nördlingen gesandt in dem Briefe vom I1 Februar 1432 (nr. 145). — Vgl. Brucker, Inventaire I, 54 und 57 und Inventare des Frankf. Stadt-A. I, 133. — Regest bei Aschbach 4, 481 (mit dem falschen Datum des 10 Januar): bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz I, 378 nr. 703; 5 und bei Altmann nr. 9008. In Speier: A coll. Speier Stadt-A. Acta betr. Reichsconcurrenz und Reichssteuern fasc. 158, 3 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr., mit der Adresse Den ersamen burgermeister und rat der stat zu Speyr unsern und des richs lieben getruen. Unter der Adresse steht der Speierer Vermerk Von diensts wegen ubir berg zu tunde. Spätere Wiederholung des Schreibens: B coll. das Schreiben Sigmunds an Straßburg vom 2 Fe- bruar 1432, unsere nr. 147. Vgl. S. 252 Z. 4. Sigmund von gots genaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Ersamen und lieben getreuen. wir1 zweifeln nicht, es a hab an euch nu cler- 15 lich und kuntlich gereichet, wie wir zu Meylan an sand Katherein tag von genaden des almechtigen gots loblich und zirlich gecronet worden sein. nu lassen wir euch wissen, das wir doruff gentzlich beliben sein und beslossen haben, das wir mit der hilff gots unser reyse fur uns gen Rom€ volbringen wollen, unser keyserlich cron zu empfahen; dorzu " uns unser sun der hertzog von Meylan sein volk ytzunt zurichtet, uns gen Rom 20 und herwider sicher zu geleiten. derselb unserr sun sich in allene sachen so hilfflich und furderlich beweiset, das wir und das heilge rich im dorumbf billich danck sagen 2 und get uns von den genaden gots in andern unsern sachen glucklich und wol. und sindtemal ir doruff ufgesatzt g und also herkomen seit, das ir einen Romischen kunig, so der uber berg zu seiner cronüng zeuheth mit einer anzal gewoppents volks dinen 25 sollet 3, als euch das dann wol wissentlich ist: dorumb so k begern wir von euch, er- manen und vordern euch und gebiten von Romischer kunglicher macht ernstlich und vestiglich mit disem briff1, das ir zu stunden sulch ewer anzal volkes uns nachsendet und also fuget, das sy ye ee ye besser uber berg zu uns komen. und tut dorynn nicht anders, wann wir andern steten 4, die uber berg pflegen zu dinen, desgleichen ouch ge- so schriben haben m. geben zu Placentz am freytag nach der heilgen drey kunig tag unserr n rich des Hungerischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Den ersamen meyster und rat der stat zu Straßburg unsern und des richs lieben getruen. [1431] Nov. 25 1132 Jan. II 35 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 147. K. Sigmund an Straßburg: [wie in dem Schreiben vom 11 Januar 1432 nr. 1432 Febr. 2 1432 Februar 2 Piacenza. 1467. 40 B aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 148 fol. 20 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. In Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 3 cop. chart. coaeva ohne Schnitte und ohne Adresse. Regest bei Altmann ur. 9026. — Vgl. Brucker, Inventaire I, 54 und 57. 45 a) von hier an ist B kollationiert. b) B add. unverczogenlich. c) A add. und herwider. d) in S ein Punkt über u. e) B add. unsern. f) om. B. g) B ußgesaczt. h) A add. dinen. i) SA und mit. k) om. A. 1) B add. als wir euch dunn vormals unser gebot und schrift auch doruber getan haben. m) bis hierher ist B kollationiert. n) A unser. Die erste Hälfte des Briefes findet sich mutatis mutandis auch in dem Briefe Sigmunds an Frank- furt vom I1 Januar 1432; vgl. S. 197 Anm. 1. 50 2 Dieselbe Lobeserhebung des Herxogs von Mai- land steht in der Krönungsanreige rom [II De- zember] 1431 (nr. 118). 3 Uber den Romfahrtsdienst der Freistädte ver- gleiche man S. 234�237 und die S. 236 Anm. 3 citierte Abhandlung Fischers. * Der Brief ist außer an Straſburg und an Speier noch an Basel, Worms, Mainx und Köln ge- richtet worden. Vgl. S. 232. 32"
Strana 252
252 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Febr. 2 1432 Febr. 2 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. wir czweyfeln nicht [u. s. w. wie in nr. 146 Ersamen und lieben getruen. S. 251 Z. 14 es hab bis Z. 30 geschriben haben]. geben zu Placencz an unser lieben frawen tag purificacionis unserr riche des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Beheimschen im zwelften jar. [in verso] Den ersamen meister und rat der stat zu Straßburg unsern und des reichs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 148. K. Sigmund an Speier und desgl. an Straßburg 1: hat den Marschall Haupt von 10 Febr. 2 Pappenheim beauftragt, mit ihnen über die Ablösung des Romfahrtsdienstes zu ver- handeln und ihnen den Empfang der vereinbarten Summen zu bescheinigen; er be- glaubigt ihn. 1432 Februar 2 Piacenza. An Speier: S aus Speier Stadt-A. Akten, Verhältnisse zu Kaiser und Reich fasc. 157: Kaiserliche Mandate und Rescripte 1437-1764 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. — Vgl. Altmann 15 nr. 9031. An Straßburg: R coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 4 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit der Adresse Den ersamen meister und rat der stat zu Straßburg unsern und des reichs liebn [sic] getruen. — Regest bei Altmann nr. 9027. — Vgl. Brucker, Inventaire 1, 57. 1432 Febr. 9 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Ersamen lieben getruen. als wir euch zwir2 geschriben und geboten haben, ewer anzal volkes, als ir dann pflichtig seit mit einem Romischen kunig uber berg zu senden, unverczogenlich zu fertigen und uns nachzusenden: also haben wir gemerket, das euch das € also eylend ettwas swerlich zugeen wûrde, das wir doch nit gern sehen. 25 und dorumb so senden wir zu euch den edeln Haupt marschalken von Bappenheim unsern rat und lieben getruen, unser meynung, die wir durch ewrs besten willen fur uns ge- nomen haben, an euch zu bringen und mit euch an unser stat umb solichen dienst zu uberkomen und dorumb zu disem mal zu quittieren 3, und begern, was er euch also von unsern wegen sagen wirt, das ir im des gentzlich glaubet und dorynne tût, als wir euch so getrauen, wann wir solich gelt an volk alhie nutzlicher anlegen mochten, dann das wir geben zu Placentz an unser lieben frawen tag purificacionis euch also eylend müeten. unserr riche des Hungerischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. 20 [in verso] Dem ersamen burgermeister und rat der stat zu Spir unsern und des reichs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 35 1432 Febr. 3 149. K. Sigmund bevollmächtigt den Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim, sechs gen. Rheinische Freistädte gegen Zahlung einer Geldsumme vom Romfahrtsdienste 1432 Fe- 40 zu entbinden und ihnen den Empfang des Geldes zu bescheinigen. bruar 3 Piacenza. 1) om. R. Auch Köln, Mains, Basel und Worms haben das Schreiben erhalten. Vgl. S. 232 und Altmann nrr. 9028-9030 und 9032. 2 Am II Januar und 2 Februar 1432 (nrr. 146 und 147). a Vgl. nr. 149. 45
252 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Febr. 2 1432 Febr. 2 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. wir czweyfeln nicht [u. s. w. wie in nr. 146 Ersamen und lieben getruen. S. 251 Z. 14 es hab bis Z. 30 geschriben haben]. geben zu Placencz an unser lieben frawen tag purificacionis unserr riche des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Beheimschen im zwelften jar. [in verso] Den ersamen meister und rat der stat zu Straßburg unsern und des reichs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 148. K. Sigmund an Speier und desgl. an Straßburg 1: hat den Marschall Haupt von 10 Febr. 2 Pappenheim beauftragt, mit ihnen über die Ablösung des Romfahrtsdienstes zu ver- handeln und ihnen den Empfang der vereinbarten Summen zu bescheinigen; er be- glaubigt ihn. 1432 Februar 2 Piacenza. An Speier: S aus Speier Stadt-A. Akten, Verhältnisse zu Kaiser und Reich fasc. 157: Kaiserliche Mandate und Rescripte 1437-1764 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. — Vgl. Altmann 15 nr. 9031. An Straßburg: R coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 4 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit der Adresse Den ersamen meister und rat der stat zu Straßburg unsern und des reichs liebn [sic] getruen. — Regest bei Altmann nr. 9027. — Vgl. Brucker, Inventaire 1, 57. 1432 Febr. 9 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Ersamen lieben getruen. als wir euch zwir2 geschriben und geboten haben, ewer anzal volkes, als ir dann pflichtig seit mit einem Romischen kunig uber berg zu senden, unverczogenlich zu fertigen und uns nachzusenden: also haben wir gemerket, das euch das € also eylend ettwas swerlich zugeen wûrde, das wir doch nit gern sehen. 25 und dorumb so senden wir zu euch den edeln Haupt marschalken von Bappenheim unsern rat und lieben getruen, unser meynung, die wir durch ewrs besten willen fur uns ge- nomen haben, an euch zu bringen und mit euch an unser stat umb solichen dienst zu uberkomen und dorumb zu disem mal zu quittieren 3, und begern, was er euch also von unsern wegen sagen wirt, das ir im des gentzlich glaubet und dorynne tût, als wir euch so getrauen, wann wir solich gelt an volk alhie nutzlicher anlegen mochten, dann das wir geben zu Placentz an unser lieben frawen tag purificacionis euch also eylend müeten. unserr riche des Hungerischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. 20 [in verso] Dem ersamen burgermeister und rat der stat zu Spir unsern und des reichs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 35 1432 Febr. 3 149. K. Sigmund bevollmächtigt den Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim, sechs gen. Rheinische Freistädte gegen Zahlung einer Geldsumme vom Romfahrtsdienste 1432 Fe- 40 zu entbinden und ihnen den Empfang des Geldes zu bescheinigen. bruar 3 Piacenza. 1) om. R. Auch Köln, Mains, Basel und Worms haben das Schreiben erhalten. Vgl. S. 232 und Altmann nrr. 9028-9030 und 9032. 2 Am II Januar und 2 Februar 1432 (nrr. 146 und 147). a Vgl. nr. 149. 45
Strana 253
C. Einladungen nr. 150 und 151. 253 D aus Donaucschingen Fürstenbergisches Archir Pappenheim, Urkunden nr. 25 orig. membr. 1432 lit. pat. c. sig. pend partim deperd. ez und tz sind nicht immer sicher von cinander au Febr. 3 scheiden. coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 179ab cop. chart. coaeva. Beginnt W Wir Sigmund etc. bekennen etc. Die Schlußformel ist gekürxt au mit urkunt majestas. Datum geben zu Placentz am suntag nach liechtmesse [Febr. 3]. Regest bei Altmann nr. 9033. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zijten merer des reichs und zu Ungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tun kunt offem- o bar mit disem brieve allen den, die in sehen oder horen lesen. wiewol unsere und des heiligen richs stett Collen Straßpurg Mentz Basel Spir und Worms von dem heiligen rich also ußgesetzt 1 und herkomen sind, das sy ir antzal volks mit einem Romischen kunig, so der uber berg zeuht, senden sollen, daz sy ouch yewelten also gehalten haben und zu tun pflichtig sein, und wiewol wir sy ouch yezund 2 dorczu gefordert in geschriben is und geboten haben, uns solich antzal zu stunden nachzusenden : ydoch so haben wir be- dacht hertikeit der zeit und kürtze der frist, daz sy solich ußrichtung so eylend swer- lich zu weg bringen mochten, und haben dorumb den edeln Houpten von Bappenheim unsern und des richs erbmarschalk rat und lieben getruen zu den egenanten steten gesandt 3 und im volle gewalt und macht gegeben durch seiner fromkeit und redlichkeit willen, die wir all zijt an im erkant haben, und geben im ouch in crafft diß brieffs und Romischer kuniglicher mahtvolkomenheit, daz er mit den egenanten steten allen und ir yg- lichen sunderlich umb solich hilff und dienst an unserr stat umb ein summ gelts überkomen und sy solicher dienst erlassen und dorumb gantz und gar quittiren und ledigen sol und mag. und was er also dorynne tût und endet, das sol gantz krafft und macht haben, glicher 25 weyse als wir das selber getan hetten, und wir wollen das ouch gern mit unsern maje- statbrieven bestetigen und confirmiren. mit urkund diß brieffs versigelt mit unserr kuniglichen majestat insigel. geben zu Placentz nach Crists geburt viertzehenhundert jar und dornach in dem 32 jare am suntag nach unserr frawen tag lichtmeß unserer riche des Ungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 so jaren. 20 1432 Febr 3 [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. C. Einladungen nr. 150 und 151. 35 150. Straßburg an Basel: ladet zu einem Städtetage nach Straßburg auf den 25 Fe- 1432 bruar ein zur Besprechung der Wormser Bauernunruhen und anderer die Christen- Jan. 29 heit und besonders die Städte angehenden Angelegenheiten; teilt mit, daß auch ihm eine Aufforderung K. Sigmunds zum Romfahrtsdienst zugegangen ist. 1432 Ja- nuar 29 [Straßburg]. Aus Basel Staats-A. Briefe IV (1430-45) nr. 94 orig. membr. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rat zû Basel enbieten wir Burckart von Múlnheim der meister und der rat zů Straßburg unsern fruntlichen willigen dienst. besundern lieben frunde. [1] als ir von uwere liebe und güte fruntschaft nuwelingen uwer erbere botschaft alhie in unser stat bi uwer und unser gûten frunde der richsstetten erbern botten gehept haben 4, ist daselbs gerett von Vgl. S. 236. Am II Januar und am 2 Februar 1432 (nrr. 146 und 147). 3 Vgl. nr. 148. Vgl. S. 230.
C. Einladungen nr. 150 und 151. 253 D aus Donaucschingen Fürstenbergisches Archir Pappenheim, Urkunden nr. 25 orig. membr. 1432 lit. pat. c. sig. pend partim deperd. ez und tz sind nicht immer sicher von cinander au Febr. 3 scheiden. coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 179ab cop. chart. coaeva. Beginnt W Wir Sigmund etc. bekennen etc. Die Schlußformel ist gekürxt au mit urkunt majestas. Datum geben zu Placentz am suntag nach liechtmesse [Febr. 3]. Regest bei Altmann nr. 9033. Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zijten merer des reichs und zu Ungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tun kunt offem- o bar mit disem brieve allen den, die in sehen oder horen lesen. wiewol unsere und des heiligen richs stett Collen Straßpurg Mentz Basel Spir und Worms von dem heiligen rich also ußgesetzt 1 und herkomen sind, das sy ir antzal volks mit einem Romischen kunig, so der uber berg zeuht, senden sollen, daz sy ouch yewelten also gehalten haben und zu tun pflichtig sein, und wiewol wir sy ouch yezund 2 dorczu gefordert in geschriben is und geboten haben, uns solich antzal zu stunden nachzusenden : ydoch so haben wir be- dacht hertikeit der zeit und kürtze der frist, daz sy solich ußrichtung so eylend swer- lich zu weg bringen mochten, und haben dorumb den edeln Houpten von Bappenheim unsern und des richs erbmarschalk rat und lieben getruen zu den egenanten steten gesandt 3 und im volle gewalt und macht gegeben durch seiner fromkeit und redlichkeit willen, die wir all zijt an im erkant haben, und geben im ouch in crafft diß brieffs und Romischer kuniglicher mahtvolkomenheit, daz er mit den egenanten steten allen und ir yg- lichen sunderlich umb solich hilff und dienst an unserr stat umb ein summ gelts überkomen und sy solicher dienst erlassen und dorumb gantz und gar quittiren und ledigen sol und mag. und was er also dorynne tût und endet, das sol gantz krafft und macht haben, glicher 25 weyse als wir das selber getan hetten, und wir wollen das ouch gern mit unsern maje- statbrieven bestetigen und confirmiren. mit urkund diß brieffs versigelt mit unserr kuniglichen majestat insigel. geben zu Placentz nach Crists geburt viertzehenhundert jar und dornach in dem 32 jare am suntag nach unserr frawen tag lichtmeß unserer riche des Ungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 so jaren. 20 1432 Febr 3 [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. C. Einladungen nr. 150 und 151. 35 150. Straßburg an Basel: ladet zu einem Städtetage nach Straßburg auf den 25 Fe- 1432 bruar ein zur Besprechung der Wormser Bauernunruhen und anderer die Christen- Jan. 29 heit und besonders die Städte angehenden Angelegenheiten; teilt mit, daß auch ihm eine Aufforderung K. Sigmunds zum Romfahrtsdienst zugegangen ist. 1432 Ja- nuar 29 [Straßburg]. Aus Basel Staats-A. Briefe IV (1430-45) nr. 94 orig. membr. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rat zû Basel enbieten wir Burckart von Múlnheim der meister und der rat zů Straßburg unsern fruntlichen willigen dienst. besundern lieben frunde. [1] als ir von uwere liebe und güte fruntschaft nuwelingen uwer erbere botschaft alhie in unser stat bi uwer und unser gûten frunde der richsstetten erbern botten gehept haben 4, ist daselbs gerett von Vgl. S. 236. Am II Januar und am 2 Februar 1432 (nrr. 146 und 147). 3 Vgl. nr. 148. Vgl. S. 230.
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254 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. Febr. 25 sollichen wilden loûfen, so ietz sient, besunder der geschicht halp, so sich ietz bi uwern und unsern gûten frunden von Wurmß erhaben hett. da ouch der veste Wolfhelm Bock wilent unser stettmeister, den wir gen Wurmß gefertiget hattent 1, erzalte, wie daselbs gerett, sich die sachen verhandelt hettent und wie er von dannen gescheiden were, und ouch uwer und der richsstetten erbern botten mit den unsern sich daruf mit ein- ander underretten, also das wir stette darumb eine gemeine botschaft zû unserm gnedigen herren herzog Ludwige tûn soltent, sich mit sinen gnoden von den sachen zû under- sprechen, und das man sich ouch eins andern tages underreden solte und úch und andere Rinische stett daruf besenden von den und andern wilden loifen, so ietz in der heiligen Cristenheit sint, zû reden etc. des alles uwere und ouch der richsstette erbern botten 10 sich noment zû bedenken, sollichs húnder sich an ire frunde zû bringen und uns des ire antwurt lossen zû wissen, da wir nit zwiveln, uwere erbere botschaft habe das eigent- lich an uch broht. [2] als wir nu sollicher antwurten gewartet haben, hant uns uwere und unser gûten frunde von Spire aber geschriben 2 von den sachen, so sich zû Wormß gemaht haben, und uns damit ein abgeschrift gesant eins briefs, den gemeine botten 15 der vereinunge in Swoben unsern frunden von Wurmß geschicket haben 3, darinne sie an die von Wurmß begerent su lossen zû wissen, wie und in welher moß sich die sachen erhaben oder wie die nû gestallt sint etc., und haben uns daruf geschriben, das sú eine grosse notdurft beduchte sin, gemeine stette uf dem Ryne in Swoben und andern enden zû besenden von den und andern wilden loifen zû reden etc. [3] so hat uns 20 ouch unser allergnedigster herre der Rômisch kunig geschriben 4 und ermanet ime mit unser anzal volks úber berg zû siner keiserlichen krônunge zû dienen, nochdem und ir uns ouch geschriben haben, wie ir in sollicher mosse ouch ermanet sient. [4] also, lieben frúnde, bedunket uns zemol ein notdurft sin, so ee wir stette gemeinlichen zû- samen komen môhtent von den vorgemelten und andern wilden loifen der heiligen 25 Kristenheit und besunder uns stetten anligende zü reden, so besser uns das were. dar- umb so haben wir uf stunt und umb kurzerunge der sachen uwern und unsern güten frunden den Rinischen stetten mit namen Mentz Wurmß 5 und Franckfurt, ouch den von Augespurg Ulme und den stetten so mit inen in einunge sint 6, den von Costentz und den stetten so mit inen in einung sint, unsern frunden von Nûrenberg und darzû 30 den richsstetten in Eylsaß geschriben und ernstlich ermanet solliche wilde und swere loife anzůsehen und das sie ire erbern botten darumb alhie bi uns zû Straßburg haben wôllent uf sant Mathias tag des heiligen aposteln schierest komen zû obende in unser stat zû sin, des morgens am andern tage die sachen furhanden zû nemen zu gedenken und zû rotslagen, wie man darin kome, das der stetten und unser aller wegestes in disen 35 [5] darumb, lieben besundern frunde, bitten sweren loifen furhanden genomen werde. wir uwer liebe mit flissigem ernst, uwere erbern wisen rotzfrunde uf dem egeschriben tage ouch bi uns zû haben, das beste mit andern uwer und unsere guten frunde erbern botten in die sachen helfen zû raten und zû gedenken, wie die noch dem besten fur- handen genomen werden, als wir nit zwiveln, dann daz uwer gûte fruntschaft genzlich 40 darzů geneiget si, und bekennen, das daz ein notdurft si. dann waz wir wustent, das gemeinen stetten und uns allen zû nutze und fromen komen moht, darinne werent wir datum feria tercia ante festum purificacionis Marie virginis willig, als wol billichen ist. anno etc. 32. [in verso] Unsern besundern lieben und gûten frun- den dem burgermeister und dem rate zů Basel. 5 1432 Jan. 29 1432 Jan. 29 45 1 Vgl. nr. 138. 2 Auf Worms' Veranlassung. Vgl. nr. 140 art. 4. 3 Vgl. S. 231. 4 Am II Januar 1432 (nr. 146). 5 Hier ist Speier ausgelassen; vgl. die Ein- ladung an Ulm und den Schwäbischen Städtebund (nr. 151). nr. 151. 50
254 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. Febr. 25 sollichen wilden loûfen, so ietz sient, besunder der geschicht halp, so sich ietz bi uwern und unsern gûten frunden von Wurmß erhaben hett. da ouch der veste Wolfhelm Bock wilent unser stettmeister, den wir gen Wurmß gefertiget hattent 1, erzalte, wie daselbs gerett, sich die sachen verhandelt hettent und wie er von dannen gescheiden were, und ouch uwer und der richsstetten erbern botten mit den unsern sich daruf mit ein- ander underretten, also das wir stette darumb eine gemeine botschaft zû unserm gnedigen herren herzog Ludwige tûn soltent, sich mit sinen gnoden von den sachen zû under- sprechen, und das man sich ouch eins andern tages underreden solte und úch und andere Rinische stett daruf besenden von den und andern wilden loifen, so ietz in der heiligen Cristenheit sint, zû reden etc. des alles uwere und ouch der richsstette erbern botten 10 sich noment zû bedenken, sollichs húnder sich an ire frunde zû bringen und uns des ire antwurt lossen zû wissen, da wir nit zwiveln, uwere erbere botschaft habe das eigent- lich an uch broht. [2] als wir nu sollicher antwurten gewartet haben, hant uns uwere und unser gûten frunde von Spire aber geschriben 2 von den sachen, so sich zû Wormß gemaht haben, und uns damit ein abgeschrift gesant eins briefs, den gemeine botten 15 der vereinunge in Swoben unsern frunden von Wurmß geschicket haben 3, darinne sie an die von Wurmß begerent su lossen zû wissen, wie und in welher moß sich die sachen erhaben oder wie die nû gestallt sint etc., und haben uns daruf geschriben, das sú eine grosse notdurft beduchte sin, gemeine stette uf dem Ryne in Swoben und andern enden zû besenden von den und andern wilden loifen zû reden etc. [3] so hat uns 20 ouch unser allergnedigster herre der Rômisch kunig geschriben 4 und ermanet ime mit unser anzal volks úber berg zû siner keiserlichen krônunge zû dienen, nochdem und ir uns ouch geschriben haben, wie ir in sollicher mosse ouch ermanet sient. [4] also, lieben frúnde, bedunket uns zemol ein notdurft sin, so ee wir stette gemeinlichen zû- samen komen môhtent von den vorgemelten und andern wilden loifen der heiligen 25 Kristenheit und besunder uns stetten anligende zü reden, so besser uns das were. dar- umb so haben wir uf stunt und umb kurzerunge der sachen uwern und unsern güten frunden den Rinischen stetten mit namen Mentz Wurmß 5 und Franckfurt, ouch den von Augespurg Ulme und den stetten so mit inen in einunge sint 6, den von Costentz und den stetten so mit inen in einung sint, unsern frunden von Nûrenberg und darzû 30 den richsstetten in Eylsaß geschriben und ernstlich ermanet solliche wilde und swere loife anzůsehen und das sie ire erbern botten darumb alhie bi uns zû Straßburg haben wôllent uf sant Mathias tag des heiligen aposteln schierest komen zû obende in unser stat zû sin, des morgens am andern tage die sachen furhanden zû nemen zu gedenken und zû rotslagen, wie man darin kome, das der stetten und unser aller wegestes in disen 35 [5] darumb, lieben besundern frunde, bitten sweren loifen furhanden genomen werde. wir uwer liebe mit flissigem ernst, uwere erbern wisen rotzfrunde uf dem egeschriben tage ouch bi uns zû haben, das beste mit andern uwer und unsere guten frunde erbern botten in die sachen helfen zû raten und zû gedenken, wie die noch dem besten fur- handen genomen werden, als wir nit zwiveln, dann daz uwer gûte fruntschaft genzlich 40 darzů geneiget si, und bekennen, das daz ein notdurft si. dann waz wir wustent, das gemeinen stetten und uns allen zû nutze und fromen komen moht, darinne werent wir datum feria tercia ante festum purificacionis Marie virginis willig, als wol billichen ist. anno etc. 32. [in verso] Unsern besundern lieben und gûten frun- den dem burgermeister und dem rate zů Basel. 5 1432 Jan. 29 1432 Jan. 29 45 1 Vgl. nr. 138. 2 Auf Worms' Veranlassung. Vgl. nr. 140 art. 4. 3 Vgl. S. 231. 4 Am II Januar 1432 (nr. 146). 5 Hier ist Speier ausgelassen; vgl. die Ein- ladung an Ulm und den Schwäbischen Städtebund (nr. 151). nr. 151. 50
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C. Einladungen nr. 150 und 151. 255 151. Straßburg an Ulm und den Schwäbischen Städtebund: ladet zu einem Städtetage nach Straßburg auf den 25 Februar ein zur Besprechung der Wormser Bauern- unruhen und anderer die Christenheit und besonders die Städte angehenden Ange- legenheiten; übersendet Abschrift einer ihm zugegangenen Aufforderung K. Sigmunds zum Romfahrtsdienst. 1432 Januar 30 f StraßburgJ. 1432 Jan. 30 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva mit Schnitten, von Ulm an Nördlingen übersandt in dem Briefe vom I1 Februar 1432 (nr. 15). Auf demselben Blatt folgt Abschrift des Briefes K. Sigmunds an Straſburg vom II Januar 1432 (vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 146). Benutxt ron Bexold a. a. O. 27, 133. Den ersamen fursichtigen und wisen den burgermaistern und den râten der statt Ulme und der andern stetten so mit in in ainung sind, unsern besundern lieben und gûten frwnden, embieten wir Burkart von Mûlnhain der maister und der rat ze Straspurg unser fruntliche willig dienste. besundern lieben und güten frwnde. [I] iuwer liebe und güten fruntschaft mag wol furkommen sin, in wellicher maße ain grosse versamnunge von gebúrvolke umb Worms gelegen sich ufgemacht haben und also versampt mit uf- geworfnen banir für uwer und unser guten frunde von Worms gezogen sind und under- standen, die Juden ze fordern und iren mütwillen mit inen zû began etc. also haben unser frwnde von Spyre uns ze zwain malen gar ernstlich von den sachen geschriben 20 und habend ouch wir darumb unser erbern bottschaft gen Worms getan uns aigentlich nach den sachen ze erfarn 2. und nachdem und wir die verstanden hand, bedunkent uns die sachen zemal schwar sin. darumb wir och unser frunde von Basel und " die richs- stette im Elsâs zü uns uf ainen tag3 besandt haben ze kommen und haben uns von den und andern sachen uns stetten anligendeb underredt. also haben unser frunde von 25 Spyre uns von den sachen erber geschriben 4 und under anderm, das si zemale ernstlich geraten bedûchte sin, das gemain stette darumb und ouch ander der stetten anligende sachen halp zesammen komment sich ze underreden etc. [2] so hat uns ouch unser allergnädigister herre der Rômisch kûnig ainen brief 5 gesandt, darinne sin kûniklich gnade uns gebûtet und ermanet umb unser anzale volks über berg zü siner kaiserlichen 30 kronung ze dienen, als wir dann uwer liebe abgeschrift desselben briefs sendent. [3] also, lieben besundern frwnde, nachdem und wir die sachen und die loufe ansehent und ouch nach unser frunde von Spyre geschriften bedunket uns ain große notdurft sin, so ee wir stette gemainlichen zesammen kommen môchten von den vorgerürten und andern wilden loufen der hailigen Cristenhait und uns stetten anligendeb ze reden und für- 35 hande ze nemmen, so bekâmlicher und nûczlicher uns das were. darumb so haben wir uf stund und umb kürzrunge der sachen uwern und unsern guten frwnden den Rynischen stetten mit namen Mencz Basel Worms Spyre und Franckfurt, ouch unsern frwnden von Augspurg, unsern frwnden von Costencz und den stetten so mit inen in ainung sind, ouch unsern frwnden von Nürmberg und darzů den richsstetten im Elsâß geschriben 40 und ernstlich ermant [u. s. w. fast wörtlich wie in dem Briefe an Basel vom 29 Januar nr. 150 S. 254 Z. 31 bis Z. 40 furhanden genomen werden]. lieben besundern frwnde, iuwer liebe wôlle sich herinne bewisen und solliche schware loûfe und sachen an- sehen, als wir denne ain sunder gût getrûwen zů ûch haben, das ûch dasselb bedunken sûlle ain notdurft sin. das begern wir mit willen umb uwer gûten fruntschaft ze ver- 45 dienen haben, und gebietent ouch zu uns. datum feria quarta ante festum purificacionis Marie anno domini etc. 32. a) fehlt in der Vorl. b) em.; Vorl. anligen. 1 Vgl. ur. 136, nr. 140 art. 4 und nr. 150 art. 2. 50 2 Vgl. nr. 138 und nr. 150 art. 1. 15 1432 Jan. 30 3 4 Vgl. S. 230. Vgl. nr. 140 art. 4 und nr. 150 art. 2. nr. 146.
C. Einladungen nr. 150 und 151. 255 151. Straßburg an Ulm und den Schwäbischen Städtebund: ladet zu einem Städtetage nach Straßburg auf den 25 Februar ein zur Besprechung der Wormser Bauern- unruhen und anderer die Christenheit und besonders die Städte angehenden Ange- legenheiten; übersendet Abschrift einer ihm zugegangenen Aufforderung K. Sigmunds zum Romfahrtsdienst. 1432 Januar 30 f StraßburgJ. 1432 Jan. 30 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva mit Schnitten, von Ulm an Nördlingen übersandt in dem Briefe vom I1 Februar 1432 (nr. 15). Auf demselben Blatt folgt Abschrift des Briefes K. Sigmunds an Straſburg vom II Januar 1432 (vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 146). Benutxt ron Bexold a. a. O. 27, 133. Den ersamen fursichtigen und wisen den burgermaistern und den râten der statt Ulme und der andern stetten so mit in in ainung sind, unsern besundern lieben und gûten frwnden, embieten wir Burkart von Mûlnhain der maister und der rat ze Straspurg unser fruntliche willig dienste. besundern lieben und güten frwnde. [I] iuwer liebe und güten fruntschaft mag wol furkommen sin, in wellicher maße ain grosse versamnunge von gebúrvolke umb Worms gelegen sich ufgemacht haben und also versampt mit uf- geworfnen banir für uwer und unser guten frunde von Worms gezogen sind und under- standen, die Juden ze fordern und iren mütwillen mit inen zû began etc. also haben unser frwnde von Spyre uns ze zwain malen gar ernstlich von den sachen geschriben 20 und habend ouch wir darumb unser erbern bottschaft gen Worms getan uns aigentlich nach den sachen ze erfarn 2. und nachdem und wir die verstanden hand, bedunkent uns die sachen zemal schwar sin. darumb wir och unser frunde von Basel und " die richs- stette im Elsâs zü uns uf ainen tag3 besandt haben ze kommen und haben uns von den und andern sachen uns stetten anligendeb underredt. also haben unser frunde von 25 Spyre uns von den sachen erber geschriben 4 und under anderm, das si zemale ernstlich geraten bedûchte sin, das gemain stette darumb und ouch ander der stetten anligende sachen halp zesammen komment sich ze underreden etc. [2] so hat uns ouch unser allergnädigister herre der Rômisch kûnig ainen brief 5 gesandt, darinne sin kûniklich gnade uns gebûtet und ermanet umb unser anzale volks über berg zü siner kaiserlichen 30 kronung ze dienen, als wir dann uwer liebe abgeschrift desselben briefs sendent. [3] also, lieben besundern frwnde, nachdem und wir die sachen und die loufe ansehent und ouch nach unser frunde von Spyre geschriften bedunket uns ain große notdurft sin, so ee wir stette gemainlichen zesammen kommen môchten von den vorgerürten und andern wilden loufen der hailigen Cristenhait und uns stetten anligendeb ze reden und für- 35 hande ze nemmen, so bekâmlicher und nûczlicher uns das were. darumb so haben wir uf stund und umb kürzrunge der sachen uwern und unsern guten frwnden den Rynischen stetten mit namen Mencz Basel Worms Spyre und Franckfurt, ouch unsern frwnden von Augspurg, unsern frwnden von Costencz und den stetten so mit inen in ainung sind, ouch unsern frwnden von Nürmberg und darzů den richsstetten im Elsâß geschriben 40 und ernstlich ermant [u. s. w. fast wörtlich wie in dem Briefe an Basel vom 29 Januar nr. 150 S. 254 Z. 31 bis Z. 40 furhanden genomen werden]. lieben besundern frwnde, iuwer liebe wôlle sich herinne bewisen und solliche schware loûfe und sachen an- sehen, als wir denne ain sunder gût getrûwen zů ûch haben, das ûch dasselb bedunken sûlle ain notdurft sin. das begern wir mit willen umb uwer gûten fruntschaft ze ver- 45 dienen haben, und gebietent ouch zu uns. datum feria quarta ante festum purificacionis Marie anno domini etc. 32. a) fehlt in der Vorl. b) em.; Vorl. anligen. 1 Vgl. ur. 136, nr. 140 art. 4 und nr. 150 art. 2. 50 2 Vgl. nr. 138 und nr. 150 art. 1. 15 1432 Jan. 30 3 4 Vgl. S. 230. Vgl. nr. 140 art. 4 und nr. 150 art. 2. nr. 146.
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256 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. D. Besuch des Tages nr. 152-155. 11432) 152. Febr. 8 Nürnberg an Straßburg: hat dessen Aufforderung, zur Besprechung der Unruhen zu Worms und am Rhein Boten nach Straßburg zu schicken, erhalten; wird die Angelegenheit einigen befreundeten Städten mitteilen und auch selbst sie in Erwä- gung ziehen. [1432] Februar 8 [ Nürnberg]. Aus Nürnbery Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 210b�211a cop. chart. coacvа. [432 Febr. 8 Lieben freünde. als ir uns und etlichen stetten unsern guten frewnden ver- schriben habt 1, wie ewr weisheit und etlich ander ewr und unser gut freund von den stetten ewch unterredt haben von der swêren lewf wegen, die sich zu Worms und an dem Reyn erhaben haben, darauf ir begert unser botschaft zu ewch zu schiken etc., das i0 haben wir in guter frewntschaft vernomen und danken des ewerr fursichtikeit mit fleiß. und also wellen wir das etlichen unsern nachpawren und guten frewnden auch verkünden 2 und uns selbs davon auch untersprechen und fürnemen, das best darinnen zu tun, daz datum feria 6 post wir vermugen. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. Dorothee. l5 [supra] Straßburg. 11432) 153. Nürnberg an Straßburg: erwidert auf dessen Einladung, zu ciner Besprechung der Fobr. 19 Wormser Unruhen Boten nach Straßburg zu schicken, daß es die Wichtigkeit dieser Angelegenheit nicht verkenne, aber wegen Unsicherheit der Lande und wegen wich- tiger Tagungen, an denen es teilnehmen müsse, der Einladung nicht entsprechen 20 /14327 Fe- könne; es bittet, ihm das Ergebnis der Besprechung mitzuteilen. bruar 19 f Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 213b�214a cop. chart. coaera. Lieben frewnde. als uns ewr fürsichtikeit nehst 3 verschriben hat, wie ir von der swèren lewf wegen bei und umb ewr und unser gut frewnd die von Worms erhaben 25 ewr erber botschaft gen Speyre gesandt habt, davon zu unterreden, und wie ir nu dar- nach und nach der vorgenanten von Speyre sunderlicher schriftlicher begerung für- genomen habt ewern und unsern guten freünden von den reichsstetten in ewerm brief benennet und auch uns zu schreiben und zu bitten, ir und unser erber ratsfrewnde zu ewerr weisheit zu schicken etc., das haben wir alles wol vernomen und haben das von 3o stund etlichen reichsstetten unsern guten freünden und nachgepawren verkündt 4 und uns selbs davon auch unterredt, und versteen wol, daz es sôlliche swère lewfe sein, wer darzu wol geraten und gedienen môcht, daz des not und gut were. nu sein unser sache ieczunt also gestalt, beide von sorgfeltikeit der lande verren des wegs und auch von merklicher tège wegen, die wir selbs zu suchen haben, daz wir sölliche unsere ratsfrewnde, 35 die wir sunderlich bei söllichen sachen gern hetten, zu disen zeiten zu ewerr ersamkeit niht geschicken mochten 5. und bitten darauf ewr fürsichtikeit mit ganzem fleiß, das 1 Vgl. S. 232, 2 Am 8 Februar schickte Nürnberg die Straß- burger Einladung abschriftlich an Windsheim und an Weißenburg mit der Aufforderung, den Inhalt in Erwiigung au riehen. (Nürnberg Kreis-A. Brief- buch 9 fol. 211a cop. chart. coaera.) 3 Am 30 Januar. Vgl. S. 232. 4 Vgl. Anm. 2. Vielleicht wirkte auf den Entschluß Nüirnberys 5 auch die Nachricht ron der Niederlage der Bauern cin (vgl. S. 233). Es schrieb darüber und über die Lage K. Sigmunds am 15 Februar an heru Andres 40 der frawen von Elsterberg caplan zu der Plan: und als ir uns dann bittet, euch zu wissen lassen von unsers gnedigisten herren des Rômischen etc. kunigs wegen etc., lassen wir euch wissen, das wir nit anders vernomen haben dann das der benante 45 unser gnedigister herre die krônung, die seinen
256 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. D. Besuch des Tages nr. 152-155. 11432) 152. Febr. 8 Nürnberg an Straßburg: hat dessen Aufforderung, zur Besprechung der Unruhen zu Worms und am Rhein Boten nach Straßburg zu schicken, erhalten; wird die Angelegenheit einigen befreundeten Städten mitteilen und auch selbst sie in Erwä- gung ziehen. [1432] Februar 8 [ Nürnberg]. Aus Nürnbery Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 210b�211a cop. chart. coacvа. [432 Febr. 8 Lieben freünde. als ir uns und etlichen stetten unsern guten frewnden ver- schriben habt 1, wie ewr weisheit und etlich ander ewr und unser gut freund von den stetten ewch unterredt haben von der swêren lewf wegen, die sich zu Worms und an dem Reyn erhaben haben, darauf ir begert unser botschaft zu ewch zu schiken etc., das i0 haben wir in guter frewntschaft vernomen und danken des ewerr fursichtikeit mit fleiß. und also wellen wir das etlichen unsern nachpawren und guten frewnden auch verkünden 2 und uns selbs davon auch untersprechen und fürnemen, das best darinnen zu tun, daz datum feria 6 post wir vermugen. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. Dorothee. l5 [supra] Straßburg. 11432) 153. Nürnberg an Straßburg: erwidert auf dessen Einladung, zu ciner Besprechung der Fobr. 19 Wormser Unruhen Boten nach Straßburg zu schicken, daß es die Wichtigkeit dieser Angelegenheit nicht verkenne, aber wegen Unsicherheit der Lande und wegen wich- tiger Tagungen, an denen es teilnehmen müsse, der Einladung nicht entsprechen 20 /14327 Fe- könne; es bittet, ihm das Ergebnis der Besprechung mitzuteilen. bruar 19 f Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 213b�214a cop. chart. coaera. Lieben frewnde. als uns ewr fürsichtikeit nehst 3 verschriben hat, wie ir von der swèren lewf wegen bei und umb ewr und unser gut frewnd die von Worms erhaben 25 ewr erber botschaft gen Speyre gesandt habt, davon zu unterreden, und wie ir nu dar- nach und nach der vorgenanten von Speyre sunderlicher schriftlicher begerung für- genomen habt ewern und unsern guten freünden von den reichsstetten in ewerm brief benennet und auch uns zu schreiben und zu bitten, ir und unser erber ratsfrewnde zu ewerr weisheit zu schicken etc., das haben wir alles wol vernomen und haben das von 3o stund etlichen reichsstetten unsern guten freünden und nachgepawren verkündt 4 und uns selbs davon auch unterredt, und versteen wol, daz es sôlliche swère lewfe sein, wer darzu wol geraten und gedienen môcht, daz des not und gut were. nu sein unser sache ieczunt also gestalt, beide von sorgfeltikeit der lande verren des wegs und auch von merklicher tège wegen, die wir selbs zu suchen haben, daz wir sölliche unsere ratsfrewnde, 35 die wir sunderlich bei söllichen sachen gern hetten, zu disen zeiten zu ewerr ersamkeit niht geschicken mochten 5. und bitten darauf ewr fürsichtikeit mit ganzem fleiß, das 1 Vgl. S. 232, 2 Am 8 Februar schickte Nürnberg die Straß- burger Einladung abschriftlich an Windsheim und an Weißenburg mit der Aufforderung, den Inhalt in Erwiigung au riehen. (Nürnberg Kreis-A. Brief- buch 9 fol. 211a cop. chart. coaera.) 3 Am 30 Januar. Vgl. S. 232. 4 Vgl. Anm. 2. Vielleicht wirkte auf den Entschluß Nüirnberys 5 auch die Nachricht ron der Niederlage der Bauern cin (vgl. S. 233). Es schrieb darüber und über die Lage K. Sigmunds am 15 Februar an heru Andres 40 der frawen von Elsterberg caplan zu der Plan: und als ir uns dann bittet, euch zu wissen lassen von unsers gnedigisten herren des Rômischen etc. kunigs wegen etc., lassen wir euch wissen, das wir nit anders vernomen haben dann das der benante 45 unser gnedigister herre die krônung, die seinen
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D. Besuch des Tages nr. 159-155. 251 also in gut von uns aufzunemen und ewern und unsern guten frednden der stett erbern (1429 potten auch in gut von uns fürzubringen und besunder uns bei disem botten in guter frewntschaft zu verschreiben von der stette botten ratslagen und fürnemen über dieselben ding, alsvil ewerr weisheit füklich ist und uns gebůrt. von sóllichen ewern schriften 5 und der stett fürnemen wellen wir uns aber fleissig unterreden und der obgenanten von Worms und auch anderr stette bestes nach unserm versteen gern darinnen brüfen und tun als die, die aller stett ere und nucze vast gern sehen und fürdern, wan wir wol versteen, daz sólliche sache niht allein die von Worms sunder ander stette auch be- pien und angeen móchten. und wellet ewch in den dingen so gutwilliclich gen uns i beweisen, als wir des und anderr freWntschaf? ganzen getrawen zu ewWerr ersamkei£ haben. das wellen wir umb ewWr fürsichtokeit etc. [supra] StraBburg. datum feria 3 ante cathedra Petri. Four. 19 [1482] Fobr. 19 154. Das Baseler Konzil an die im Straßburg tagenden städtischen Abgeordneten und 1432 desgl. an Strafiburg *: beglaubigt seinen Gesandten den Regensburger Dechanten 16 Friedrich von Parsberg. küniclichen gnaden zu Maylan zusteet und gebiut zu empfahen, daselbst wirdiclicheu empfangen hab und das sein gnade nicht ferre von Maylan in einer stat sei genant Plesencz und hinfür meine zu ziehen zo gen Rom und daselbst die keiserlichen crönung auch zu empfahen. dann von der pawrschaft wegen, die sich erhaben hett etc., lassen wir euch aber wissen, das sich etliche pawrschaft umb Wormf am Reyn versamet und fur dieselben stat Wormf gezogen waren und vorderten die Judischeit herauB. aber die fürsten und herren daselbst umb haben der haubtleute desse/berz versameten volks etwievil gefangen und in die türn gelegt und dasselb ver- samete volk ist zetrennt worden. wie es aber hinfür mit dense/ben haubleuten gehalten werde, wissen wir noch nicht aigenschaff, (Nürnberg Kreis- A. Briefbuch 9 fol. 212% cop. chart. coaeva.) * Das Konxil hatte schon am 1 Februar 1432 an Straßburg über die Bauernunruhen geschrieben, wie 3% folgt: --- dudum ad nos clamorosa insinuacione pervenit, qualiter villani seu agricole in pagis con- finibus civitat; Wormaciens/ commorautes in pro- xime lapsa vigilia beati Thome apostoli [1431 Dex. 20] quo spiritu nescitur inflati cum quodam inusitato 40 vexillo contra civitatem ipsam eum magna caterva venientes postularunt sibi perfidos Judeos iu ipsa civitate moram trahentes exhiberi, ut suam injuriam pretextu usurarie pravitatis possent in eis vindicare. quibus cives et habitatores civitatis ejusdem occur- 46 rentes manu valida, fideli unione conjuncti repulsam dederunt; quorum bonum propositum in hao re plurimum in domino commendamus. et ut dicitur, prefati rustici sub tali exquisito colore tam ecclesia- sticos quam seculares ac rem publicam diote civi- $0 tatis invadere et demoliri conabantur; et ut fertur, b incepta hujusmodi iniquitate dioti rustici hucus- que totaliter retrahi nequiverunt. que res pessimi exempli est, et quanta flagicia facinorosa exinde Oriri, si fomentum recipiat res ipsa, verisimiliter s = 3 e Deutsche Reichstags-Akten X. 1452 Februar 20 Basel. formidari possunt, vos ipsi considerate, quorum in- terest, cum res vestra communis agitur proprio sub periculo ex locorum vicinitate et temporis malefida qualitate. unde factum detestabile hujusmodi, ne pejorem in exitum succrescat, extirpari modis omni- bus convenit in tempore, quo recens est, quia in hac causa mora modici temporis trahit ad se peri- culum, si pretereatur; cujus eciam quotidianam ex- perienciam sentitis ex rumoribus in auribus et oculis vestris. eapropter nos, quibus sedulum studium est cunctorum molestias (quantum cum deo possu- mus) ad semitas tranquillitatis et pacis reducere, vestras devociones et prudencias requirimus et ex- hortamur in domino deprecantes, quatenus vos (ut viros catholicos decet) in hujusmodi facto vestram industriam exercentes sedicionibus et tumultibus monopoleis dietorum invasorum rusticorum viriliter opponatis, ut resipiscant ab incepto nephando hujus- modi, sed contenti limitibus suis perseverent in unitate et firmitate fidei in vinculo pacis et caritatis adimplentes juxta vires suas et sanctorum patrum tradi- ciones legem Christi. Hs hatte die Bitte hinzugefügt, die Stadt möge ihm anhangen, auch. bei. Gelegenheit «uf seine lüblichem Ziele öffentlich hinweisen, und inen. Unterthanen. befehlen, ut, si quas scripturas a quibuseumque in contrarium sonantes, quas merito ad sinistras suggestiones censemus processisse atque procedere, audiverint seu eciam receperint, de vostra discrecione confidentes id ipsum facturi, nullam eis prorsus fidem adhibeant quorumcunque verborum delacione non obstante, sed eas vobis indilate tra- dant; quas cum proximis occurrentibus nobis ad hane sacrosanotam synodum, quantocius poteritis, transmittere studeatis. nam propositi nostri est, ad laudem creatoris nostri, ne eciam Germanica nacio sine suis demeritis in tanta temporis angustia pacia- tur defraudacionem sacri concilii, Basilee in spiritu sancto dirigente unanimiter in dicto proposito per- severare cunctis fidelibus nobis assistentibus in vin- 33 Febr. 20
D. Besuch des Tages nr. 159-155. 251 also in gut von uns aufzunemen und ewern und unsern guten frednden der stett erbern (1429 potten auch in gut von uns fürzubringen und besunder uns bei disem botten in guter frewntschaft zu verschreiben von der stette botten ratslagen und fürnemen über dieselben ding, alsvil ewerr weisheit füklich ist und uns gebůrt. von sóllichen ewern schriften 5 und der stett fürnemen wellen wir uns aber fleissig unterreden und der obgenanten von Worms und auch anderr stette bestes nach unserm versteen gern darinnen brüfen und tun als die, die aller stett ere und nucze vast gern sehen und fürdern, wan wir wol versteen, daz sólliche sache niht allein die von Worms sunder ander stette auch be- pien und angeen móchten. und wellet ewch in den dingen so gutwilliclich gen uns i beweisen, als wir des und anderr freWntschaf? ganzen getrawen zu ewWerr ersamkei£ haben. das wellen wir umb ewWr fürsichtokeit etc. [supra] StraBburg. datum feria 3 ante cathedra Petri. Four. 19 [1482] Fobr. 19 154. Das Baseler Konzil an die im Straßburg tagenden städtischen Abgeordneten und 1432 desgl. an Strafiburg *: beglaubigt seinen Gesandten den Regensburger Dechanten 16 Friedrich von Parsberg. küniclichen gnaden zu Maylan zusteet und gebiut zu empfahen, daselbst wirdiclicheu empfangen hab und das sein gnade nicht ferre von Maylan in einer stat sei genant Plesencz und hinfür meine zu ziehen zo gen Rom und daselbst die keiserlichen crönung auch zu empfahen. dann von der pawrschaft wegen, die sich erhaben hett etc., lassen wir euch aber wissen, das sich etliche pawrschaft umb Wormf am Reyn versamet und fur dieselben stat Wormf gezogen waren und vorderten die Judischeit herauB. aber die fürsten und herren daselbst umb haben der haubtleute desse/berz versameten volks etwievil gefangen und in die türn gelegt und dasselb ver- samete volk ist zetrennt worden. wie es aber hinfür mit dense/ben haubleuten gehalten werde, wissen wir noch nicht aigenschaff, (Nürnberg Kreis- A. Briefbuch 9 fol. 212% cop. chart. coaeva.) * Das Konxil hatte schon am 1 Februar 1432 an Straßburg über die Bauernunruhen geschrieben, wie 3% folgt: --- dudum ad nos clamorosa insinuacione pervenit, qualiter villani seu agricole in pagis con- finibus civitat; Wormaciens/ commorautes in pro- xime lapsa vigilia beati Thome apostoli [1431 Dex. 20] quo spiritu nescitur inflati cum quodam inusitato 40 vexillo contra civitatem ipsam eum magna caterva venientes postularunt sibi perfidos Judeos iu ipsa civitate moram trahentes exhiberi, ut suam injuriam pretextu usurarie pravitatis possent in eis vindicare. quibus cives et habitatores civitatis ejusdem occur- 46 rentes manu valida, fideli unione conjuncti repulsam dederunt; quorum bonum propositum in hao re plurimum in domino commendamus. et ut dicitur, prefati rustici sub tali exquisito colore tam ecclesia- sticos quam seculares ac rem publicam diote civi- $0 tatis invadere et demoliri conabantur; et ut fertur, b incepta hujusmodi iniquitate dioti rustici hucus- que totaliter retrahi nequiverunt. que res pessimi exempli est, et quanta flagicia facinorosa exinde Oriri, si fomentum recipiat res ipsa, verisimiliter s = 3 e Deutsche Reichstags-Akten X. 1452 Februar 20 Basel. formidari possunt, vos ipsi considerate, quorum in- terest, cum res vestra communis agitur proprio sub periculo ex locorum vicinitate et temporis malefida qualitate. unde factum detestabile hujusmodi, ne pejorem in exitum succrescat, extirpari modis omni- bus convenit in tempore, quo recens est, quia in hac causa mora modici temporis trahit ad se peri- culum, si pretereatur; cujus eciam quotidianam ex- perienciam sentitis ex rumoribus in auribus et oculis vestris. eapropter nos, quibus sedulum studium est cunctorum molestias (quantum cum deo possu- mus) ad semitas tranquillitatis et pacis reducere, vestras devociones et prudencias requirimus et ex- hortamur in domino deprecantes, quatenus vos (ut viros catholicos decet) in hujusmodi facto vestram industriam exercentes sedicionibus et tumultibus monopoleis dietorum invasorum rusticorum viriliter opponatis, ut resipiscant ab incepto nephando hujus- modi, sed contenti limitibus suis perseverent in unitate et firmitate fidei in vinculo pacis et caritatis adimplentes juxta vires suas et sanctorum patrum tradi- ciones legem Christi. Hs hatte die Bitte hinzugefügt, die Stadt möge ihm anhangen, auch. bei. Gelegenheit «uf seine lüblichem Ziele öffentlich hinweisen, und inen. Unterthanen. befehlen, ut, si quas scripturas a quibuseumque in contrarium sonantes, quas merito ad sinistras suggestiones censemus processisse atque procedere, audiverint seu eciam receperint, de vostra discrecione confidentes id ipsum facturi, nullam eis prorsus fidem adhibeant quorumcunque verborum delacione non obstante, sed eas vobis indilate tra- dant; quas cum proximis occurrentibus nobis ad hane sacrosanotam synodum, quantocius poteritis, transmittere studeatis. nam propositi nostri est, ad laudem creatoris nostri, ne eciam Germanica nacio sine suis demeritis in tanta temporis angustia pacia- tur defraudacionem sacri concilii, Basilee in spiritu sancto dirigente unanimiter in dicto proposito per- severare cunctis fidelibus nobis assistentibus in vin- 33 Febr. 20
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258 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1482 An die städtischen Abgeordneten: S aus Straßburg Stadt-A. Serie AA fasc. 179 fol. 16 orig. char Febr. 20 it, clausa c. sig. im v. impr. partim deperd. — Vyl. Brucker, Inventaire 1, 63, i An Straßburg: T coll. ebenda Série AA fasc. 179 fol. 15 orig. chart. Wt. clausa 6. sig. dn v, impr del., mit der Adresse Dilectis ecclesie filiis viris magistro civium et consulibus civitatis Argentinensis, 3 Vgl. Brucker, Inventaire 1, 64. Sacrosancta generalis sinodus Basiliensis in spiritu sanoto legitime congregata dilectis ecclesie filiis honorabilibus et? providis viris ambassiatoribus et nuneiis civitatum et communitatum in Argentinessi civitate de proximo congregandis salutem et dei omm. potentis benedictionem. zelus domus dei non immerito omnes Christicolas ab intimig precordiis accendere debet, ut, ubi commune ac ^ universale incendium et? ruina immi. i, nent*, ab! omnibus celerrime occurratur. cum hoe itaque sacrum generale concilium universalem 4 ecclesiam representans die noctuque pro extirpatione heresum reformacione morum ae pace et quiete procuranda in populo Christiano elaborare non" cesset ad dei gloriam et honorem, quamquam inimieus homo id ipsum sacrum * concilium modis omni. bus impugnare! dissipare et perturbare satagat": propter" que et nonnulla alia vene- rabilem virum dominum Fridericum de * Barsperck ! decanum Ratisponensem ? licenziafum, 5 a) 7’ viris magistro civium et consulibus civitatis Argentinensis s/af? et providis — congregandis, e) T' imminet. g) ut sepius nudistis, incessanter sía// universalem ecclesiam representams. k) saerum concilium om. 7. igitur et nonnullis aliis de causis sí«/£ proptor — alio. c) Z sive. lerrime, cesset, d) 7' add. principalitor, i) S quaquam. culo caritatis et unitatis usque ad dicti concilii felicem consumacionem. Der Brief ist datiert Basilee in con- gregacione nostra apud sanctum Dominicum prima februari --- 1432 sub sigilo reverendi in Christo patris et domini domini Johannis Constanciensis provincie Rothomagensis, quo utitur de presenti. Gleichwohl ist er erst nach dem 15 Februar expediert worden, wie die folgende Nachsehrift zeigt, die sich dem Datum unmittelbar anschließt : Post datum presencium ante litterarum prefatarum clausuram nuncio earundem adhuc existente Basilee visum nobis fuerat, ad corroboracionem narratorum in littera presenti vobis presentibus destinari copiam decreti promulgati per hanc sacrosanctam synodum Basiliensem feria sexta dicti 15 mensis februarii in sessione publica solempniter celebrata ad effectum, ut diversis periculis inconvenienciis et flagiciis, que in dicta nacione hactenus et a paucis diobus diveisi- mode notuerunt, salubriter ocourratur. Der Brief ist unterxeichnet Sapientis. | (Strafiburg Stadt - A. Série AA fasc. 179 fol. 18 orig. chart. lit. clausa e. sig. in v. émpr. del.) Das in der Nachschrift erwähnte Dehret ist gedruckt bei Mansi 29, 21-23 und in Mon. cone. gen. sace, 15, Cone. Bas. SS. 2, 124-126. 1 Friedrich von Parsberg, der nachmaliye Bischof von Regensburg. Er sollte sich von Straßburg aus auch noch xu den Rheinischen Kurfürsten begeben, wie aus dem folgenden Schreiben des Konzils her- vorgeht : Sacrosancta generalis synodus Basiliensis in spiritu sancto legitime congregata generale concilium faciens reverendissimis illustribus ac prepotentibus patribus et principibus columpnis ecclesie et sacri Romani imperii electoribus salutem ot omnipotentis dei eternam bened4ctzonem. zelus domus dei non b) Z et. f) Z'illic celerrime ab omnibus, s/t/£ ab omnibus ce- h) 7 studeat sia// non m) om. 7, m) Тех hoc 20 p) 7' ecclesie Ratisponensis, 1) 7' add. satagat ac eciam. 0) de Barsperck onm. T. inmerito onmes Christieolas ab intimis precordiis accendit, ut, ubi commune ao universale incendium et ruina imminet, ab omnibus celerrime et precipue ab hiis, qui in eminencioribus culminibus ef digni- 25 tatibus sunt constituti, occurratur. cum itaque hoc sacrum eoncilium ecclesiam universam dei repre- sentaus die noctuque pro extirpacione heresum re- formacione pacis et aliarum commoditatum populi Christiani elaborare non cesset ad dei gloriam et 30 honorem, inimicus homo inpugnare et infestare non cessat nunc huc nunc illuc divertens ad dissipacio- nem et inutilem dissolucionem ejusdem. propter que honorabiles Argentinensis et Ratisponensis ec- clesiarum decanos ad vestras magnificencias non in- 36 merito duximus destinandos hortantes ac requirentes, ut in dicendis et proponendis fidem creditivam placeat adhibere et votive auxiliis et consiliis ecclesie dei succurrere in hoc sancto negocio dei, cujus princi- paliter res agitur, ob quod graciam in presenti et 40 meritum in futuro digne vobis augebitur. datum Basilee ipsa die mercurii, que fuit 28 mensis januarii anuo etc. 82. (Wen Hofbibl. cod. ms. 4956 tol. 58" cop. chart. coaeva; die dem Text stehende Adresse lautet Reverendissimis ac illustribus iu 45 Christo patribus et dominis archiepiscopis et princi- pibus sacri Romani imperii electoribus amicis nostris carissimis; «m Schluß folyt die Anweisung Si ad seculares principes, tétulwm. sio scribe: Sacrosancta etc. illustri ac prepotenti principi saori [Vor]. prin- 80 cipis sacro] Romam? imperii electori) Am 14 Miirx war Friedrich wieder in Basel. Vgl. Haller a. a. 0. 2, 42-49 und 58 Z. 22-28; ferner. Segovia. lib. 2 cap. 21 (a. a. О. 2, 144). diber 56
258 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1482 An die städtischen Abgeordneten: S aus Straßburg Stadt-A. Serie AA fasc. 179 fol. 16 orig. char Febr. 20 it, clausa c. sig. im v. impr. partim deperd. — Vyl. Brucker, Inventaire 1, 63, i An Straßburg: T coll. ebenda Série AA fasc. 179 fol. 15 orig. chart. Wt. clausa 6. sig. dn v, impr del., mit der Adresse Dilectis ecclesie filiis viris magistro civium et consulibus civitatis Argentinensis, 3 Vgl. Brucker, Inventaire 1, 64. Sacrosancta generalis sinodus Basiliensis in spiritu sanoto legitime congregata dilectis ecclesie filiis honorabilibus et? providis viris ambassiatoribus et nuneiis civitatum et communitatum in Argentinessi civitate de proximo congregandis salutem et dei omm. potentis benedictionem. zelus domus dei non immerito omnes Christicolas ab intimig precordiis accendere debet, ut, ubi commune ac ^ universale incendium et? ruina immi. i, nent*, ab! omnibus celerrime occurratur. cum hoe itaque sacrum generale concilium universalem 4 ecclesiam representans die noctuque pro extirpatione heresum reformacione morum ae pace et quiete procuranda in populo Christiano elaborare non" cesset ad dei gloriam et honorem, quamquam inimieus homo id ipsum sacrum * concilium modis omni. bus impugnare! dissipare et perturbare satagat": propter" que et nonnulla alia vene- rabilem virum dominum Fridericum de * Barsperck ! decanum Ratisponensem ? licenziafum, 5 a) 7’ viris magistro civium et consulibus civitatis Argentinensis s/af? et providis — congregandis, e) T' imminet. g) ut sepius nudistis, incessanter sía// universalem ecclesiam representams. k) saerum concilium om. 7. igitur et nonnullis aliis de causis sí«/£ proptor — alio. c) Z sive. lerrime, cesset, d) 7' add. principalitor, i) S quaquam. culo caritatis et unitatis usque ad dicti concilii felicem consumacionem. Der Brief ist datiert Basilee in con- gregacione nostra apud sanctum Dominicum prima februari --- 1432 sub sigilo reverendi in Christo patris et domini domini Johannis Constanciensis provincie Rothomagensis, quo utitur de presenti. Gleichwohl ist er erst nach dem 15 Februar expediert worden, wie die folgende Nachsehrift zeigt, die sich dem Datum unmittelbar anschließt : Post datum presencium ante litterarum prefatarum clausuram nuncio earundem adhuc existente Basilee visum nobis fuerat, ad corroboracionem narratorum in littera presenti vobis presentibus destinari copiam decreti promulgati per hanc sacrosanctam synodum Basiliensem feria sexta dicti 15 mensis februarii in sessione publica solempniter celebrata ad effectum, ut diversis periculis inconvenienciis et flagiciis, que in dicta nacione hactenus et a paucis diobus diveisi- mode notuerunt, salubriter ocourratur. Der Brief ist unterxeichnet Sapientis. | (Strafiburg Stadt - A. Série AA fasc. 179 fol. 18 orig. chart. lit. clausa e. sig. in v. émpr. del.) Das in der Nachschrift erwähnte Dehret ist gedruckt bei Mansi 29, 21-23 und in Mon. cone. gen. sace, 15, Cone. Bas. SS. 2, 124-126. 1 Friedrich von Parsberg, der nachmaliye Bischof von Regensburg. Er sollte sich von Straßburg aus auch noch xu den Rheinischen Kurfürsten begeben, wie aus dem folgenden Schreiben des Konzils her- vorgeht : Sacrosancta generalis synodus Basiliensis in spiritu sancto legitime congregata generale concilium faciens reverendissimis illustribus ac prepotentibus patribus et principibus columpnis ecclesie et sacri Romani imperii electoribus salutem ot omnipotentis dei eternam bened4ctzonem. zelus domus dei non b) Z et. f) Z'illic celerrime ab omnibus, s/t/£ ab omnibus ce- h) 7 studeat sia// non m) om. 7, m) Тех hoc 20 p) 7' ecclesie Ratisponensis, 1) 7' add. satagat ac eciam. 0) de Barsperck onm. T. inmerito onmes Christieolas ab intimis precordiis accendit, ut, ubi commune ao universale incendium et ruina imminet, ab omnibus celerrime et precipue ab hiis, qui in eminencioribus culminibus ef digni- 25 tatibus sunt constituti, occurratur. cum itaque hoc sacrum eoncilium ecclesiam universam dei repre- sentaus die noctuque pro extirpacione heresum re- formacione pacis et aliarum commoditatum populi Christiani elaborare non cesset ad dei gloriam et 30 honorem, inimicus homo inpugnare et infestare non cessat nunc huc nunc illuc divertens ad dissipacio- nem et inutilem dissolucionem ejusdem. propter que honorabiles Argentinensis et Ratisponensis ec- clesiarum decanos ad vestras magnificencias non in- 36 merito duximus destinandos hortantes ac requirentes, ut in dicendis et proponendis fidem creditivam placeat adhibere et votive auxiliis et consiliis ecclesie dei succurrere in hoc sancto negocio dei, cujus princi- paliter res agitur, ob quod graciam in presenti et 40 meritum in futuro digne vobis augebitur. datum Basilee ipsa die mercurii, que fuit 28 mensis januarii anuo etc. 82. (Wen Hofbibl. cod. ms. 4956 tol. 58" cop. chart. coaeva; die dem Text stehende Adresse lautet Reverendissimis ac illustribus iu 45 Christo patribus et dominis archiepiscopis et princi- pibus sacri Romani imperii electoribus amicis nostris carissimis; «m Schluß folyt die Anweisung Si ad seculares principes, tétulwm. sio scribe: Sacrosancta etc. illustri ac prepotenti principi saori [Vor]. prin- 80 cipis sacro] Romam? imperii electori) Am 14 Miirx war Friedrich wieder in Basel. Vgl. Haller a. a. 0. 2, 42-49 und 58 Z. 22-28; ferner. Segovia. lib. 2 cap. 21 (a. a. О. 2, 144). diber 56
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E. Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. 156-162. 259 10 in decretis presencium exhibitorem ad prudencias a et discreciones vestras merito duximus destinandum b ortantes et requirentes c vos d in domino Jesu Christo, cujus res princi- paliter agitur, ut in dicendis et proponendis vobis " per dictumf dominum decanum nostri parte credencie plenam fidem adhibere et votive g auxiliis et consiliis omnibus ecclesie sancte dei et h toti Christianismo possibiliter i occurrere velitis, adeo k quod graciam in presenti et gloriam in futuro apud 1 justum judicem digne valeatis promereri, quamm vobis datum Basilee concedat perhenniter ille, in cujus nomine convenimus hic, spiritus almus. die 20 mensis februarii 1432. [in verso] Dilectis ecclesie filiis honorabilibus viris ambassiatoribus et nunciis civitatum et comunitatum in Argentinensi civitate congregatis seu congregandis. Sapientis. 1432 Febr. 20 1432 Febr. 20 155. Hag. Wilhelm von Baiern an die in Straßburg tagenden Frei- und Reichsstädte: 1432 beglaubigt seinen Gesandten den Regensburger Domherrn und Dechanten Friedrich von Parsberg. 1432 Februar 23 Basel. Febr. 23 15 Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 8 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. — Vgl. Brucker, Inventaire I, 63. 20 30 Von gotes genaden Wilhalm pfalnzgraf bei Rein herzog in Bairen etc. unsers genadigisten herren des Romischen etc. kunigs stathalder und verweser dez heiligen concilii zu Basell etc. Unsern gûnstlichen grûs und alles gût zuvor. ersamen weis fürsichtig und be- sûnder lieb. wir schicken zu euch den ersamen herren herren Fridrichen von Pars- perg 1 tümherre und techant zu Regenspürg unsern rat und lieben getrewen unser mainung als von dez heiligen concilium wegen an ew ze bringen aigenlichen underweist. bitten wir ew mit allem ernst und sünderlichem vleis, ir wellet im zun disem mal von unsern 25 wegen in solichen sachen glauben, als ob wir selbs müntlich mit ew redten, und wellet hiein tün, als wir euch sûnder wol getrawen. daran erzaigt ir unserm allergenadigisten herren dem Romischen etc. kunig und uns von seinen wegen groß lieb gnâme dinst und sunders wolgevallen. datum zu Basel an samztag nach kathedra Petri anno domini etc. tricesimo secundo. [in verso] Den ersamen fürsichtigen und weisen den freien und reichsteten der samenung° als si ieczo gen Straspürg kômen sein uns besûnder lieben. Dominus dux per se ipsum. 1432 Febr. 23 E. Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. 156-162. 35 156. Jakob Stralenberg an Frankfurt: schreibt über die Verhandlungen der Reichsstädte mit einem gen. Gesandten des Baseler Konzils und des Herzogs Wilhelm von Baiern auf dem Straßburger Städtetage und über die Weitersendung der für K. Sigmund bestimmten Frankfurter Reichssteuer nach Basel. 1432 Februar 29 Straßtburg. 182 Febr. 29 40 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. a) T vos et partes illas statt prudencias — vestras. b) T add. prudencias et devociones vestras. c) T obsecrantes. d) om. T. e) om. T. f) T ipsum. g) votive — omnibus om. T. h) T ac. i) T possetenus. k) T sic et taliter. 1) T seculo statt apud justum judicem. m) quam — almus om. T. n) om. orig. 0) orig. samnug mit kolumniertem e zwischen m und n und mit cinem a bis u deckenden Uberstrich. 45 1 Vgl. S. 233 und S. 258 Anm. I. 33*
E. Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. 156-162. 259 10 in decretis presencium exhibitorem ad prudencias a et discreciones vestras merito duximus destinandum b ortantes et requirentes c vos d in domino Jesu Christo, cujus res princi- paliter agitur, ut in dicendis et proponendis vobis " per dictumf dominum decanum nostri parte credencie plenam fidem adhibere et votive g auxiliis et consiliis omnibus ecclesie sancte dei et h toti Christianismo possibiliter i occurrere velitis, adeo k quod graciam in presenti et gloriam in futuro apud 1 justum judicem digne valeatis promereri, quamm vobis datum Basilee concedat perhenniter ille, in cujus nomine convenimus hic, spiritus almus. die 20 mensis februarii 1432. [in verso] Dilectis ecclesie filiis honorabilibus viris ambassiatoribus et nunciis civitatum et comunitatum in Argentinensi civitate congregatis seu congregandis. Sapientis. 1432 Febr. 20 1432 Febr. 20 155. Hag. Wilhelm von Baiern an die in Straßburg tagenden Frei- und Reichsstädte: 1432 beglaubigt seinen Gesandten den Regensburger Domherrn und Dechanten Friedrich von Parsberg. 1432 Februar 23 Basel. Febr. 23 15 Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 8 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. — Vgl. Brucker, Inventaire I, 63. 20 30 Von gotes genaden Wilhalm pfalnzgraf bei Rein herzog in Bairen etc. unsers genadigisten herren des Romischen etc. kunigs stathalder und verweser dez heiligen concilii zu Basell etc. Unsern gûnstlichen grûs und alles gût zuvor. ersamen weis fürsichtig und be- sûnder lieb. wir schicken zu euch den ersamen herren herren Fridrichen von Pars- perg 1 tümherre und techant zu Regenspürg unsern rat und lieben getrewen unser mainung als von dez heiligen concilium wegen an ew ze bringen aigenlichen underweist. bitten wir ew mit allem ernst und sünderlichem vleis, ir wellet im zun disem mal von unsern 25 wegen in solichen sachen glauben, als ob wir selbs müntlich mit ew redten, und wellet hiein tün, als wir euch sûnder wol getrawen. daran erzaigt ir unserm allergenadigisten herren dem Romischen etc. kunig und uns von seinen wegen groß lieb gnâme dinst und sunders wolgevallen. datum zu Basel an samztag nach kathedra Petri anno domini etc. tricesimo secundo. [in verso] Den ersamen fürsichtigen und weisen den freien und reichsteten der samenung° als si ieczo gen Straspürg kômen sein uns besûnder lieben. Dominus dux per se ipsum. 1432 Febr. 23 E. Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. 156-162. 35 156. Jakob Stralenberg an Frankfurt: schreibt über die Verhandlungen der Reichsstädte mit einem gen. Gesandten des Baseler Konzils und des Herzogs Wilhelm von Baiern auf dem Straßburger Städtetage und über die Weitersendung der für K. Sigmund bestimmten Frankfurter Reichssteuer nach Basel. 1432 Februar 29 Straßtburg. 182 Febr. 29 40 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. a) T vos et partes illas statt prudencias — vestras. b) T add. prudencias et devociones vestras. c) T obsecrantes. d) om. T. e) om. T. f) T ipsum. g) votive — omnibus om. T. h) T ac. i) T possetenus. k) T sic et taliter. 1) T seculo statt apud justum judicem. m) quam — almus om. T. n) om. orig. 0) orig. samnug mit kolumniertem e zwischen m und n und mit cinem a bis u deckenden Uberstrich. 45 1 Vgl. S. 233 und S. 258 Anm. I. 33*
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1482 Febr. 29 260 Städtetag zu Strafiburg im Februar 1432. Min willig dinst allzit mit MiB. ersamen wisen lieben herren. [1] als ich mit ewere ersamkeit und wisheit geredt und ir mir auch gegunnet habt, so diser tag hie vergee, das ich dann in minen gescheften hie oben bliben moge: also bin ich hie oben blieben und hab die knechte mit den pferden heim geschicht. und ich laf ewere wig. heit wiBen, das ich von gots gnaden mit der stete WormB und Spier zu andern der stete fründen wol her gen Strafburg komen bin und hie von sachen, als ewere wisheit eins teils wol wiBen mag, geredt haben, dovon ich ewere ersamkeit zu disem mal nicht geschriben kan; dann so mir unser herre got heim gehilfet, so wil ich uch wol davon sagen. [2] und uf disen tag das heilig concilium und auch herzog Wilhelm von unsers gnedigen herren des kungs wegen mit iren credenzbrifen ! den ersamen hern Friederich p Barsperger dechant des stifts zu Regenspurg her zu der stede frunden gesant und an si, als der zedel? hierin verslofien inheldet, geworben hat. also haben wir im nichts zugesagt, sunder das wir daz an unsere fründe gern heim bringen wollen; dann die von Straßbürg haben allein sovil zugesagt, das si unserm heiligen vatter dem babst schriben wóllen. so han ich mit den von Wormß und Spier geredt: were, das ewere ersamkeit 15 und auch si, dorzu die von Meintz, die auch ir boten würden ichts uf dise artikel zu schriben, das daz mit dorümb waB ewere wisheit hierin zu rade wirdet oder WormB versten laßen und dahin senden. einen hie gehabt haben, zu rade ein und in einer kost zuginge, tun wil das mógt ir den rat zu [3] auch, ersamen lieben herren, als von des gelts wegen * laB ich ewere wisheit wiBen, das ich hie zu Straßburg keinen wechsel zo ! qur. 154 und 155. 2 Der Zettel liegt leider nicht mehr dabei. Sein Inhalt läßt sich aus dem städtischen Briefwechsel er- schließen, den wir in unseren rrr. 15 7-162 vorlegen. 3 Auf diese Geldangelegenheit bexiehen sich die folgenden Einträge in den Frankfurter Reclmungs- büchern, und zwar xw Sa. ante judica [April o] 1432: Item 18 gulden 4 sh. hat verzeret Wygand voigt von Richelüheym zu perde gen Placzencze zu dem konige des richs sture zu antwurten und auch ein notel von des Keuchergerichts wegen zu impe- trieren, obe er mochte (Frankfurt Stadt-A. Rech- nungsbuch 1431-1432 fol. 55% unter der Rubrik UBgeben in der vierden rechenunge). Dann xu Sa. ante palmarum. [April 12] 1432: Item 1100 Ib. 14 lb. miner 34 sh. unserm herren dem konige konig Sigmund von des richs sture wegen zu sant Mertins tag nest vergangen [1421 Nov. 11] verschie- nen, und hat im die Wiegand voit zu Plaezeneze geantwurt. item 12 gulden Wygand voigt ge- schankt fur sine muwe und versumenis 6 wochen, als er mit der sture gen Placzenze zum konige ge- riden ist und die geantwurt hat etc. item 2 gul- den Johann Liechtenstein geschankt, als man Wy- gand ein pert umb in kauft hat, daz er bil gein Straßburg reid, und sich ergerte; daz er darumb wider zu im nam (a. a. O. fol. 48b enter der Ru- bril: Einzelinge uBgeben in der vierden rechenunge). Ferner »u Sa. post Servacii [Mai 17] 1482: Item 2 gulden han wir geschankt Conozen von Meneze von geheif des rads, als Wygand voigt sin pherd gen Placzenz zum konige geriden und sich etlicher masse geergert hatte, zu ergaczunge (a. a. O. Rechnungs- buch 1432-1433 fol. 35b «mter der Rubrik Einze- linge ufigeben in der ersten rechenunge) — AM der Sendung der Steuer nach Piacenza handelte übrigens Frankfurt den Wünschen Siymunds ent- gegen, und xwar mit Absicht. Br hatte nämlich der Stadt am 28 Dexember 1481 geschrieben, sic möge die Steuer gegen Quittung am den Deutsch- 2% ordens-Banus von Severin Nikolaus von Redwiby oder dessen Boten entrichten, da Redwitz dafür un- sere treffliche und notliche sache, der wir nit em- peren mogen, ußrichten solle (Frankfurt Stadt- A. Reichssteuer 1429-1436 org. chart. lit. clausa c. 90 sig. in verso impr. del, datiert Placencz an der heiligen kinder tag zu weynachten Huny. 45 Rom. 22 Boh. 12 und kontrasigmiert Ad mandatum do- mini regis || Caspar Sligk). Redwitz seinerseits hatte die Stadt am 4 Februar 1432 aufgefordert, das Geld nach Nürnbery an Sigmund Stromer zw schicken, der die königliche Quittung in Hiinden habe (a. a. 0. orig. chart. lit. clausa, e. sig. in v. ampr. del., da- tert. (Nürnberg Mo. m. frauen. tag purificacionis). Sie hatte ihm aber am 12 Februar geantwortet: 40 auch der Graf von Schwarxburg habe unter Vor- xeigung einer königlichen Quittung die Reichssteuer von ihr verlangt; da sie jedoch vom Reich begnadet und gefreiet set, so habe sie die Steuer am den Ko- dg selbst abgeführt (a. a. O. conc. chart. mit dem 46 Datum feria 3 post Dorothee virg. anno 1432). Am 19 Februar teilte sie dem König in einem Briefe, in dem sie ihm für die Anxeige seiner Mańlimdi- schen Krönung (vgl. S. 197 Anm. 1) dankte, mot, dafó sie Wijgant faut von RichelBheim, dem Über- 50 bringer dieses Briefes, befohlen habe, «m ihn ez- liche sach zi brengen und zü werben (Frankfurt Stadi-A. Reichssachen - Akten nr. 3227 cone. chart. mil dem. Datum. af dinstag nach Valentini anno eto. 39). 66 co =
1482 Febr. 29 260 Städtetag zu Strafiburg im Februar 1432. Min willig dinst allzit mit MiB. ersamen wisen lieben herren. [1] als ich mit ewere ersamkeit und wisheit geredt und ir mir auch gegunnet habt, so diser tag hie vergee, das ich dann in minen gescheften hie oben bliben moge: also bin ich hie oben blieben und hab die knechte mit den pferden heim geschicht. und ich laf ewere wig. heit wiBen, das ich von gots gnaden mit der stete WormB und Spier zu andern der stete fründen wol her gen Strafburg komen bin und hie von sachen, als ewere wisheit eins teils wol wiBen mag, geredt haben, dovon ich ewere ersamkeit zu disem mal nicht geschriben kan; dann so mir unser herre got heim gehilfet, so wil ich uch wol davon sagen. [2] und uf disen tag das heilig concilium und auch herzog Wilhelm von unsers gnedigen herren des kungs wegen mit iren credenzbrifen ! den ersamen hern Friederich p Barsperger dechant des stifts zu Regenspurg her zu der stede frunden gesant und an si, als der zedel? hierin verslofien inheldet, geworben hat. also haben wir im nichts zugesagt, sunder das wir daz an unsere fründe gern heim bringen wollen; dann die von Straßbürg haben allein sovil zugesagt, das si unserm heiligen vatter dem babst schriben wóllen. so han ich mit den von Wormß und Spier geredt: were, das ewere ersamkeit 15 und auch si, dorzu die von Meintz, die auch ir boten würden ichts uf dise artikel zu schriben, das daz mit dorümb waB ewere wisheit hierin zu rade wirdet oder WormB versten laßen und dahin senden. einen hie gehabt haben, zu rade ein und in einer kost zuginge, tun wil das mógt ir den rat zu [3] auch, ersamen lieben herren, als von des gelts wegen * laB ich ewere wisheit wiBen, das ich hie zu Straßburg keinen wechsel zo ! qur. 154 und 155. 2 Der Zettel liegt leider nicht mehr dabei. Sein Inhalt läßt sich aus dem städtischen Briefwechsel er- schließen, den wir in unseren rrr. 15 7-162 vorlegen. 3 Auf diese Geldangelegenheit bexiehen sich die folgenden Einträge in den Frankfurter Reclmungs- büchern, und zwar xw Sa. ante judica [April o] 1432: Item 18 gulden 4 sh. hat verzeret Wygand voigt von Richelüheym zu perde gen Placzencze zu dem konige des richs sture zu antwurten und auch ein notel von des Keuchergerichts wegen zu impe- trieren, obe er mochte (Frankfurt Stadt-A. Rech- nungsbuch 1431-1432 fol. 55% unter der Rubrik UBgeben in der vierden rechenunge). Dann xu Sa. ante palmarum. [April 12] 1432: Item 1100 Ib. 14 lb. miner 34 sh. unserm herren dem konige konig Sigmund von des richs sture wegen zu sant Mertins tag nest vergangen [1421 Nov. 11] verschie- nen, und hat im die Wiegand voit zu Plaezeneze geantwurt. item 12 gulden Wygand voigt ge- schankt fur sine muwe und versumenis 6 wochen, als er mit der sture gen Placzenze zum konige ge- riden ist und die geantwurt hat etc. item 2 gul- den Johann Liechtenstein geschankt, als man Wy- gand ein pert umb in kauft hat, daz er bil gein Straßburg reid, und sich ergerte; daz er darumb wider zu im nam (a. a. O. fol. 48b enter der Ru- bril: Einzelinge uBgeben in der vierden rechenunge). Ferner »u Sa. post Servacii [Mai 17] 1482: Item 2 gulden han wir geschankt Conozen von Meneze von geheif des rads, als Wygand voigt sin pherd gen Placzenz zum konige geriden und sich etlicher masse geergert hatte, zu ergaczunge (a. a. O. Rechnungs- buch 1432-1433 fol. 35b «mter der Rubrik Einze- linge ufigeben in der ersten rechenunge) — AM der Sendung der Steuer nach Piacenza handelte übrigens Frankfurt den Wünschen Siymunds ent- gegen, und xwar mit Absicht. Br hatte nämlich der Stadt am 28 Dexember 1481 geschrieben, sic möge die Steuer gegen Quittung am den Deutsch- 2% ordens-Banus von Severin Nikolaus von Redwiby oder dessen Boten entrichten, da Redwitz dafür un- sere treffliche und notliche sache, der wir nit em- peren mogen, ußrichten solle (Frankfurt Stadt- A. Reichssteuer 1429-1436 org. chart. lit. clausa c. 90 sig. in verso impr. del, datiert Placencz an der heiligen kinder tag zu weynachten Huny. 45 Rom. 22 Boh. 12 und kontrasigmiert Ad mandatum do- mini regis || Caspar Sligk). Redwitz seinerseits hatte die Stadt am 4 Februar 1432 aufgefordert, das Geld nach Nürnbery an Sigmund Stromer zw schicken, der die königliche Quittung in Hiinden habe (a. a. 0. orig. chart. lit. clausa, e. sig. in v. ampr. del., da- tert. (Nürnberg Mo. m. frauen. tag purificacionis). Sie hatte ihm aber am 12 Februar geantwortet: 40 auch der Graf von Schwarxburg habe unter Vor- xeigung einer königlichen Quittung die Reichssteuer von ihr verlangt; da sie jedoch vom Reich begnadet und gefreiet set, so habe sie die Steuer am den Ko- dg selbst abgeführt (a. a. O. conc. chart. mit dem 46 Datum feria 3 post Dorothee virg. anno 1432). Am 19 Februar teilte sie dem König in einem Briefe, in dem sie ihm für die Anxeige seiner Mańlimdi- schen Krönung (vgl. S. 197 Anm. 1) dankte, mot, dafó sie Wijgant faut von RichelBheim, dem Über- 50 bringer dieses Briefes, befohlen habe, «m ihn ez- liche sach zi brengen und zü werben (Frankfurt Stadi-A. Reichssachen - Akten nr. 3227 cone. chart. mil dem. Datum. af dinstag nach Valentini anno eto. 39). 66 co =
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E. Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. 156-162. 261 10 15 gehaben môchte dann allein an Hansen von Sickingen. der wolde nicht minner dann 30 gulden uf daz hündert haben; daz was mir dann von ewere wisheit nicht bevolhen. so hat mir Hamman Offemburg von Basel gesagt, das ich nicht dorfe gedenken gen Basel von eins wechsels wegen zu komen, dann noch niemand do si, der wechsel pflege zu machen. und haben mir dieselben Offembürg und Hans von Sickingen und andere güte fründe gesagt und geraten, das ich wol gelt dahin schicken môge; dann wann es zu Basel si, so bedorfe ich kein not haben, es kome wol sicher fürbaßer zu unserm herren dem kûng, wann si oft vil gelts doselbst wider und für schicken und geschickt haben. also hab ich Wiganden dasselb gelt in sin wamsch gemacht und ridt in gots namen dahin mit hern Dieterichen 1 des von Meintz schriber, mit den von Kolmar und andern gûten lûten. nicht mer weiß ich ewere ersamkeit zu disem mal zu schriben, dann got spar uch lang zit mit freuden gesûnt. geben zu Straßbürg am fritag vor esto michi anno etc. 32. [in verso] Den ersamen fürsichtigen und wisen bürgermeistern und rate der stat zu Franckfürt minen lieben herren und besün- dern gûten fründen. Jacob Stralemberg. 1432 Febr. 29 1432 Febr. 29 20 157. Speier an Worms: will dem Verlangen des Baseler Konzils entsprechend an den Papst schreiben; schickt den Entwurf seines Schreibens in Abschrift mit und bittet um Nachricht, wie Worms, Mainz und Frankfurt in dieser Angelegenheit verfahren 1432 März 8 [Speier]. wollen. 1432 März 8 25 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 3a cop. chart. coaera mit Schnitten. Die Abschrift steht auf demselben Blatt mit unserer nr. 158 und ist von Worms an Frankfurt gesandt in dem Briefe vom II Mär: 1432 (nr. 159). — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. Unsern dinst mit fliß zuvor. besundern lieben frunde und eitgenossen. wir zwiffeln nit, uwere liebe si nu wole furbracht durch die uwern, welicher maße von des heiligen conciliums wegen begerunge2 an uch und andere stete geschehen si schrifte und bede an unsern heiligen vatter den babst zu tunde etc. wann wir nu in uns selbs so nit finden, daz uns deshalbe ein zimeliche schrifte und bede zu versagen si, so haben wir uns furgenomen und meinen unserm heiligen vatter zu schriben und sin heilickeit deshalbe zu bitten uf die forme 3, als wir uwere liebe des herinne copie verslossen mit- schicken. das mag dieselbe uwere liebe auch also furnemen und besinnen, ob uch auch also gelegen si zu schriben oder nit, und desglichen unverzogenlichen unsern eitgenossen 35 und guten frunden von Mencze und Franckfurt furbaßer verkunden 4 und zu wissen tûn. ist dann uch allen zu willen, in solicher maße zu schriben und zu bitten in einem briefe under unsere allen sigeln oder obe iederman vor sich under sinem sigel mit sinem eigen oder mit einem gemeinen boten von unsere aller wegen uf gemeinen kosten zu willen si zu schriben und zu bitten, das land uns in der kurze verschriben wissen 5. 4o was uns dann in der forme darzu geburte zu tunde, des sin wir willig und wollent das 1 Dietrich Ebracht, Domherr au Aschaffenburg, Sekretär K. Sigmunds und des Erxbischofs von Mainx. Er reiste im Auftrage des letxteren wegen des Trierer Bistumstreites nach Basel. Vgl. Se- 45 govia lib. 2 cap. 21 (a. a. O. 2, 128) und Haller a. a. O. 2, 44-45. 2 Vgl. nr. 156 art. 2. nr. 158. Das Wormser Schreiben an Maina ist uns un- bekannt geblieben; das an Frankfurt liegt in un- serer nr. 160 vor. 5 Die Antwort ist uns unbekannt geblieben. Worms war geneigt, den Brief in der Speierer Fassung durch eine gemeinsame städtische Botschaft an den Papst befördern xu lassen, erkundigte sich aber erst bei Frankfurt, wie dieses sich verhalten wolle. Vgl. nrr. 159 und 161.
E. Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. 156-162. 261 10 15 gehaben môchte dann allein an Hansen von Sickingen. der wolde nicht minner dann 30 gulden uf daz hündert haben; daz was mir dann von ewere wisheit nicht bevolhen. so hat mir Hamman Offemburg von Basel gesagt, das ich nicht dorfe gedenken gen Basel von eins wechsels wegen zu komen, dann noch niemand do si, der wechsel pflege zu machen. und haben mir dieselben Offembürg und Hans von Sickingen und andere güte fründe gesagt und geraten, das ich wol gelt dahin schicken môge; dann wann es zu Basel si, so bedorfe ich kein not haben, es kome wol sicher fürbaßer zu unserm herren dem kûng, wann si oft vil gelts doselbst wider und für schicken und geschickt haben. also hab ich Wiganden dasselb gelt in sin wamsch gemacht und ridt in gots namen dahin mit hern Dieterichen 1 des von Meintz schriber, mit den von Kolmar und andern gûten lûten. nicht mer weiß ich ewere ersamkeit zu disem mal zu schriben, dann got spar uch lang zit mit freuden gesûnt. geben zu Straßbürg am fritag vor esto michi anno etc. 32. [in verso] Den ersamen fürsichtigen und wisen bürgermeistern und rate der stat zu Franckfürt minen lieben herren und besün- dern gûten fründen. Jacob Stralemberg. 1432 Febr. 29 1432 Febr. 29 20 157. Speier an Worms: will dem Verlangen des Baseler Konzils entsprechend an den Papst schreiben; schickt den Entwurf seines Schreibens in Abschrift mit und bittet um Nachricht, wie Worms, Mainz und Frankfurt in dieser Angelegenheit verfahren 1432 März 8 [Speier]. wollen. 1432 März 8 25 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 3a cop. chart. coaera mit Schnitten. Die Abschrift steht auf demselben Blatt mit unserer nr. 158 und ist von Worms an Frankfurt gesandt in dem Briefe vom II Mär: 1432 (nr. 159). — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. Unsern dinst mit fliß zuvor. besundern lieben frunde und eitgenossen. wir zwiffeln nit, uwere liebe si nu wole furbracht durch die uwern, welicher maße von des heiligen conciliums wegen begerunge2 an uch und andere stete geschehen si schrifte und bede an unsern heiligen vatter den babst zu tunde etc. wann wir nu in uns selbs so nit finden, daz uns deshalbe ein zimeliche schrifte und bede zu versagen si, so haben wir uns furgenomen und meinen unserm heiligen vatter zu schriben und sin heilickeit deshalbe zu bitten uf die forme 3, als wir uwere liebe des herinne copie verslossen mit- schicken. das mag dieselbe uwere liebe auch also furnemen und besinnen, ob uch auch also gelegen si zu schriben oder nit, und desglichen unverzogenlichen unsern eitgenossen 35 und guten frunden von Mencze und Franckfurt furbaßer verkunden 4 und zu wissen tûn. ist dann uch allen zu willen, in solicher maße zu schriben und zu bitten in einem briefe under unsere allen sigeln oder obe iederman vor sich under sinem sigel mit sinem eigen oder mit einem gemeinen boten von unsere aller wegen uf gemeinen kosten zu willen si zu schriben und zu bitten, das land uns in der kurze verschriben wissen 5. 4o was uns dann in der forme darzu geburte zu tunde, des sin wir willig und wollent das 1 Dietrich Ebracht, Domherr au Aschaffenburg, Sekretär K. Sigmunds und des Erxbischofs von Mainx. Er reiste im Auftrage des letxteren wegen des Trierer Bistumstreites nach Basel. Vgl. Se- 45 govia lib. 2 cap. 21 (a. a. O. 2, 128) und Haller a. a. O. 2, 44-45. 2 Vgl. nr. 156 art. 2. nr. 158. Das Wormser Schreiben an Maina ist uns un- bekannt geblieben; das an Frankfurt liegt in un- serer nr. 160 vor. 5 Die Antwort ist uns unbekannt geblieben. Worms war geneigt, den Brief in der Speierer Fassung durch eine gemeinsame städtische Botschaft an den Papst befördern xu lassen, erkundigte sich aber erst bei Frankfurt, wie dieses sich verhalten wolle. Vgl. nrr. 159 und 161.
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262 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Märs 8 1432 März 8 nu furbaßer nit verziehen durch das, was wir in disen sachen tun sollen, daz das zu danke und in rechter zit beschehe. were aber uch und den andern zu willen, nach uwere gelegenheit ein andere forme zu schriben, das solle unsernthalbe ungestrafft 1 sin. dann nach unsere gelegenheit bedunkt uns und bliben auch nu zu male dabi, daz uns deshalbe in unsere schrifte nit witer zu gende si. darnach mag sich uwere liebe wissen 5 zu riechten, und wolt uns unverzogenlich uwere und auch der obgenanten unsere eit- genossen und guten frunde meinunge uber die sache verstentlich verschriben wissen lassen, darnach wir uns gerichten mogen. dann als ferre uch und den andern zu willen ist deshalbe mitzuschriben, so bedunkt uns vor uns alle das danknemse, daz das sunder verzocke geschehe. datum sabbato ante dominicam invocavit anno etc. 32. Burgermeistere und rate zu Spire. [supra] Dem rate zu Wormeß. 10 (1432 158. Speier an Papst Eugen IV: bittet ihn, dem Baseler Konzil seine päpstliche Huld zu- ad zuwenden, damit es das begonnene fromme Werk fortsetzen und zum erwünschten Märs 8] Ziele führen könne. Entwurf. [ 1432 ad März 8 Speier 2.] Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 3b cop. chart. coaeva mit Schnitten, 15 mit unserer nr. 157 von Worms an Frankfurt gesandt in dem Briefe vom II Märx 1432 (nr. 159). — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. Beatissime pater ac excellentissime domine. ad beatorum pedum oscula totis utinam dignis affectibus prostrati. sanctitati vestre pura mente in obediencia humili significamus, quod pro exaltacione fidei orthodoxe venustate morum et pace Christiani 20 populi heu plurimum, ut eciam nostri cives in corporum et rerum jactura graviter sen- ciunt, violata nostris temporibus deo astante consequendis post ipsum deum in sacram Basiliensem synodum procedencium generalium conciliorum ordinacionibus et vestre sanc- titatis ac felicis recordacionis ejusdem inmediati predecessoris auctoritatibus inchoatam necnon invictissimi principis et metuendissimi domini nostri Romanorum regis protectione 25 cum ferventi desiderio solidatam multorumque notabilium prelatorum et aliorum virorum insignium numerositate refectam et affluencia continua, ut accepimus, redundantem fiximus anchoram spei nostre, cujus quidem synodi devota celebracio, si fuerit quomodolibet intercepta, formidamus memoratis toti mundo necessariis effectibus, quantum nostra par- vitas intelligit, defraudari. quapropter eandem vestram sanctitatem prece humillima sup- 30 plicamus, quatenus eidem sancte congregacioni, ut pie cepta continuet et usque ad finem debitum perseveret, dignemini favores apostolicos impartiri, si que forsan ex adverso undecunque subrepserint indubitate providencie sarculo resecantes. hoc enim ad augmentum preconii vestre sanctitatis perantea longe lateque a diffusi cedere et precipue ad honorem et laudem altissimi reputamus, qui vestre sanctitati sponsam suam militantem ecclesiam 35 datum etc. utinam diu et feliciter gubernandam commisit b. Vestre sanctitatis humillimi ac devoti pro- consules et consules civitatis Spirensis. 1432 März I1 159. Worms an Frankfurt: schreibt über die Vorschläge Speiers für das auf dem Straßt- burger Städtetage beschlossene Schreiben an den Papst zu Gunsten des Baseler 40 1432 März 11 [Worms]. Konzils. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 2 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. a) em.; Vorl. lataque. b) fehlt in der Vorl. 1 Soviel als „unangefochten, nicht tadelnswert, ungerügt“. 2 Uber die Datierung des Entwurfes kann im Hinblick auf den Inhalt unserer nr. I57 kein Zweifel 45 obwalten.
262 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Märs 8 1432 März 8 nu furbaßer nit verziehen durch das, was wir in disen sachen tun sollen, daz das zu danke und in rechter zit beschehe. were aber uch und den andern zu willen, nach uwere gelegenheit ein andere forme zu schriben, das solle unsernthalbe ungestrafft 1 sin. dann nach unsere gelegenheit bedunkt uns und bliben auch nu zu male dabi, daz uns deshalbe in unsere schrifte nit witer zu gende si. darnach mag sich uwere liebe wissen 5 zu riechten, und wolt uns unverzogenlich uwere und auch der obgenanten unsere eit- genossen und guten frunde meinunge uber die sache verstentlich verschriben wissen lassen, darnach wir uns gerichten mogen. dann als ferre uch und den andern zu willen ist deshalbe mitzuschriben, so bedunkt uns vor uns alle das danknemse, daz das sunder verzocke geschehe. datum sabbato ante dominicam invocavit anno etc. 32. Burgermeistere und rate zu Spire. [supra] Dem rate zu Wormeß. 10 (1432 158. Speier an Papst Eugen IV: bittet ihn, dem Baseler Konzil seine päpstliche Huld zu- ad zuwenden, damit es das begonnene fromme Werk fortsetzen und zum erwünschten Märs 8] Ziele führen könne. Entwurf. [ 1432 ad März 8 Speier 2.] Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 3b cop. chart. coaeva mit Schnitten, 15 mit unserer nr. 157 von Worms an Frankfurt gesandt in dem Briefe vom II Märx 1432 (nr. 159). — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. Beatissime pater ac excellentissime domine. ad beatorum pedum oscula totis utinam dignis affectibus prostrati. sanctitati vestre pura mente in obediencia humili significamus, quod pro exaltacione fidei orthodoxe venustate morum et pace Christiani 20 populi heu plurimum, ut eciam nostri cives in corporum et rerum jactura graviter sen- ciunt, violata nostris temporibus deo astante consequendis post ipsum deum in sacram Basiliensem synodum procedencium generalium conciliorum ordinacionibus et vestre sanc- titatis ac felicis recordacionis ejusdem inmediati predecessoris auctoritatibus inchoatam necnon invictissimi principis et metuendissimi domini nostri Romanorum regis protectione 25 cum ferventi desiderio solidatam multorumque notabilium prelatorum et aliorum virorum insignium numerositate refectam et affluencia continua, ut accepimus, redundantem fiximus anchoram spei nostre, cujus quidem synodi devota celebracio, si fuerit quomodolibet intercepta, formidamus memoratis toti mundo necessariis effectibus, quantum nostra par- vitas intelligit, defraudari. quapropter eandem vestram sanctitatem prece humillima sup- 30 plicamus, quatenus eidem sancte congregacioni, ut pie cepta continuet et usque ad finem debitum perseveret, dignemini favores apostolicos impartiri, si que forsan ex adverso undecunque subrepserint indubitate providencie sarculo resecantes. hoc enim ad augmentum preconii vestre sanctitatis perantea longe lateque a diffusi cedere et precipue ad honorem et laudem altissimi reputamus, qui vestre sanctitati sponsam suam militantem ecclesiam 35 datum etc. utinam diu et feliciter gubernandam commisit b. Vestre sanctitatis humillimi ac devoti pro- consules et consules civitatis Spirensis. 1432 März I1 159. Worms an Frankfurt: schreibt über die Vorschläge Speiers für das auf dem Straßt- burger Städtetage beschlossene Schreiben an den Papst zu Gunsten des Baseler 40 1432 März 11 [Worms]. Konzils. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 2 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. a) em.; Vorl. lataque. b) fehlt in der Vorl. 1 Soviel als „unangefochten, nicht tadelnswert, ungerügt“. 2 Uber die Datierung des Entwurfes kann im Hinblick auf den Inhalt unserer nr. I57 kein Zweifel 45 obwalten.
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263 Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen besundern lieben frunde. als uwere andere stede und auch unsere frunde itzunt kurze vergangen zu Straßburg bi ein gewest sin, zwifeln wir nit, die uwern haben uch alle sache eigentlich erzalt und besunder von der schrifte an unsern heiligen vatter den babst zu tun, das er a das concilium 5 ließ sinen vorgange follenfuren etc. des haben uns uwere guten frunde und unsere eit- genossen die von Spire uf nechtende geschriben und ein abschrifte darinne verslossen ge- schickt, des wir uwern liebden eigentlichen copien 1 hiemit senden. wissent, daz uns soliche copie an unsern heiligen vatter den babst zu tun wole gefellet, und wir meinen das auch zu tun mit einem gemeinen botten. diß han wir auch uwern guten frunden 1o und unsern eitgenossen von Mencze tun schriben 2. were nu, daz uwere wisheit icht bessers darinne bruffet, und was uwers willens in disem ist, begerne wir forderlich widder zu wissen, uns mogen dannach riechten, mit unserm botten. datum tercia post dominicam invocavit anno etc. 32. [in verso] Den ersamen und wisen burger- meistern und rate zu Franckfurt unsern be- sundern guten und lieben frunden. Burgermeistere und rate zu Wormeß. 15 1432 März II 1432 Märs II E. Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. 156-162. 160. Mainz an Frankfurt: will an den Papst in der von Speier vorgeschlagenen Form schreiben; überschickt ein Exemplar des Briefes auf Pergament mit der Bitte, es zu besiegeln, falls Frankfurt mitschreiben will. 1432 März 13 [Mainz]. 1432 März 13 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 4 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. Unsern fruntlichin dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern fründe. uwere und unsere guten frunde der raid zu Wormße hant uns geschreben 3 und darinne mit- geschickt zwo abeschrift, ein eins briefs, den ien unsere guten frunde von Spier ge- 25 schreben haben 4, die andere of ein latins forme 5, in welchir maßin sie zwo stetde meinten, daz ir und wir mit ien ein fruntlich bede an unsern heiligen vatter den babist dûn solten. wir virstene auch in iren schriften, daz sie uwere wischeit in semelicher maßin auch geschreben haben 6 etc. nu, lieben frunde, wil uns bedunken, daz solich schrift uns stetden wol zu dunde si, und uns daruf undersprochin die mit zu dunde. so und davon, lieben fründe, so schicken wir uwere ersamekeit solichin brief uf pergamene geschreben und dun daz in dem besten und umb furdernisse willen und sunderlichin, obe uch zu willen worde, den selben brief mit uns stetden zu versiegeln, das solichir brief desto furderlichir gefertiget worde. und ist uch zu willen, den mitzuschriben, so wullent uns den virsiegelt schicken. so wullen wir den auch virsiegeln und den hendelingen s5 unsern eitgnossen furter schicken. uwere virschreben entwurd 7 bi diesem boden. datum feria quinta proxima post dominicam invocavit anno domini 1400 tricesimo secundo. [in verso] Den ersamen wisen dem raide zu Franckfurd unsern besundern lieben und guten frunden dari debet. Burgermeistere und raid zu Mentze. 1439 März 13 20 40 161. Frankfurt an Worms: will nicht an den Papst schreiben; schlägt vor, die auf der Tagesordnung des nächsten Straßburger Städtetages vom 18 Mai stehenden Ange- 1432 März 14 a) er das om. orig.; add. conj. 1 Diese Abschriften liegen unseren nrr. 157 und 158 xu Grunde. 45 2 Vgl. den Brief von Mainz an Frankfurt vom 13 Märx (nr. 160). 3 Vgl. nr. 157. 5 6 7 nr. 157. nr. 158. nr. 159. Frankfurts Antwort ist unsere nr. 162.
263 Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen besundern lieben frunde. als uwere andere stede und auch unsere frunde itzunt kurze vergangen zu Straßburg bi ein gewest sin, zwifeln wir nit, die uwern haben uch alle sache eigentlich erzalt und besunder von der schrifte an unsern heiligen vatter den babst zu tun, das er a das concilium 5 ließ sinen vorgange follenfuren etc. des haben uns uwere guten frunde und unsere eit- genossen die von Spire uf nechtende geschriben und ein abschrifte darinne verslossen ge- schickt, des wir uwern liebden eigentlichen copien 1 hiemit senden. wissent, daz uns soliche copie an unsern heiligen vatter den babst zu tun wole gefellet, und wir meinen das auch zu tun mit einem gemeinen botten. diß han wir auch uwern guten frunden 1o und unsern eitgenossen von Mencze tun schriben 2. were nu, daz uwere wisheit icht bessers darinne bruffet, und was uwers willens in disem ist, begerne wir forderlich widder zu wissen, uns mogen dannach riechten, mit unserm botten. datum tercia post dominicam invocavit anno etc. 32. [in verso] Den ersamen und wisen burger- meistern und rate zu Franckfurt unsern be- sundern guten und lieben frunden. Burgermeistere und rate zu Wormeß. 15 1432 März II 1432 Märs II E. Bericht und Briefwechsel über den Tag nr. 156-162. 160. Mainz an Frankfurt: will an den Papst in der von Speier vorgeschlagenen Form schreiben; überschickt ein Exemplar des Briefes auf Pergament mit der Bitte, es zu besiegeln, falls Frankfurt mitschreiben will. 1432 März 13 [Mainz]. 1432 März 13 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 4 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. Unsern fruntlichin dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern fründe. uwere und unsere guten frunde der raid zu Wormße hant uns geschreben 3 und darinne mit- geschickt zwo abeschrift, ein eins briefs, den ien unsere guten frunde von Spier ge- 25 schreben haben 4, die andere of ein latins forme 5, in welchir maßin sie zwo stetde meinten, daz ir und wir mit ien ein fruntlich bede an unsern heiligen vatter den babist dûn solten. wir virstene auch in iren schriften, daz sie uwere wischeit in semelicher maßin auch geschreben haben 6 etc. nu, lieben frunde, wil uns bedunken, daz solich schrift uns stetden wol zu dunde si, und uns daruf undersprochin die mit zu dunde. so und davon, lieben fründe, so schicken wir uwere ersamekeit solichin brief uf pergamene geschreben und dun daz in dem besten und umb furdernisse willen und sunderlichin, obe uch zu willen worde, den selben brief mit uns stetden zu versiegeln, das solichir brief desto furderlichir gefertiget worde. und ist uch zu willen, den mitzuschriben, so wullent uns den virsiegelt schicken. so wullen wir den auch virsiegeln und den hendelingen s5 unsern eitgnossen furter schicken. uwere virschreben entwurd 7 bi diesem boden. datum feria quinta proxima post dominicam invocavit anno domini 1400 tricesimo secundo. [in verso] Den ersamen wisen dem raide zu Franckfurd unsern besundern lieben und guten frunden dari debet. Burgermeistere und raid zu Mentze. 1439 März 13 20 40 161. Frankfurt an Worms: will nicht an den Papst schreiben; schlägt vor, die auf der Tagesordnung des nächsten Straßburger Städtetages vom 18 Mai stehenden Ange- 1432 März 14 a) er das om. orig.; add. conj. 1 Diese Abschriften liegen unseren nrr. 157 und 158 xu Grunde. 45 2 Vgl. den Brief von Mainz an Frankfurt vom 13 Märx (nr. 160). 3 Vgl. nr. 157. 5 6 7 nr. 157. nr. 158. nr. 159. Frankfurts Antwort ist unsere nr. 162.
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264 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Märs 14 legenheiten mit Mainz und Speier in Frankfurt bei Gelegenheit der Messe zu be- sprechen. 1432 März 14 [Frankfurt]. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 5-6 conc. chart., auf zwei Blät- tern. Uber dem Text steht Wormß, unter dem Text Audita a consilio. Auf der Rück- seite des ersten Blattes bemerkt eine gleichxeitige Hand Wormß schrift von des conci- liums wegen zû dûn an den babist. Spier Wormß Mentze frunde meße zu schicken zü besprechen von dags wegen zû Straßburg. Die Nachschrift steht auf dem aweiten Blatt. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. 1432 März 14 als Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern fründe. ir uns geschreben hat 1 umb die schrift an unsern heiligen vatter den babist zü tûn von 10 des heiligen conciliums wegen und dabi auch gesant copie 2, als dan uwere und unsere guten frunde von Spier meinunge ist siner heilikeit von der sache wegen zu schriben, uns darnach zu richten etc.: des hat uns Jacob Stralnberg unser mide- schoffen und raitgesell, den wir a zu Straßburg bi uwern und anderr stede erbern raits- frunde gehabt han 3, auch wol erzalt die meinunge davon und auch sost verhandelunge i5 und abescheidunge doselbs. und lassen uwer ersamekeit wissen, das wir uns darumbe under- sprochen han. und nach unserr gelegenheit bedûnket uns, daz uns nit noit si uns darumbe in solicher masse einche schrift an den obgnanten unsern heiligen vatter den babist zû tûn. dan wir hoffen und getruen, das unser heiliger vatter der babist unser gnedigester herre der konig das heilige concilium und auch fursten geistliche und werntliche soliche 20 sache nach der heiligen Cristenheit und unser aller noitdorft zum besten wol handeln und besinnen werden. datum feria sexta post dominicam invocavit anno 1432. Zeddel. Auch, lieben frunde, als wir vernommen han, das zu Straßburg von der stede frunden ein ander tag verramet und benant si, wider gein Straßburg zu kommen Mai 18 vier wochen nach ostern nest kommen etc.: so gefiele uns wol, so ferre iß uch gut 25 duchte, daz ir und auch uwere und unsere guten frunde von Mencze und Spier uwern erbern radsfrunden, die doch ane das bi uns in di messe kommen werden umb ir kauf- manschaft, ezwas von der sache wegen, als man dan zu Straßburg gehandelt und für- hant gehabt hat, befelhent. so meinten wir unsere frunde auch bi sie zu schicken, sich davon zu underreden und eigentlich zu besprechen, waz darinne zû tûn oder zû laßen 30 si, und ist auch unser meinunge, daz ir solichs unsern gutten frunden von Mentze und Spier verschriben und zû wissen tûn wollet und, was uwere und ire meinunge davon ist, uns daz verschriben lassen zû wissen, darnach zů richten. datum feria sexta post dominicam invocavit anno 1432. 1132 März I4 1432 Märs 15 162. Frankfurt an Mainz: hält es für unnötig, an den Papst zu schreiben; schickt des- 35 1432 März 15 halb das übersandte Exemplar des Briefes unbesiegelt zuriick. [Frankfurt]. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 7 conc. chart. Uber dem Text stelit Mentze, auf der Rickseite woll von einer anderen gleichxeitigen Hand Mentze schrift an den babist. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt�A. I, 134. Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. als ir uns geschriben 4 und einen brief uf pergamen geschriben middegesant hat und, si unser wille in solicher masse middezuschriben an unsern geistlichen vatter den babest, das wir den dan besiegeln und uch in schicken etc., des laßen wir üch wissen: nachdem 40 a) folgt ansgestrichen korzlichen. 45 1 2 nr. 159. nr. 158. 3 Vgl. nr. 156 und nr. 163 art. 3 und 4a. Am 13 März (nr. 160).
264 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Märs 14 legenheiten mit Mainz und Speier in Frankfurt bei Gelegenheit der Messe zu be- sprechen. 1432 März 14 [Frankfurt]. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 5-6 conc. chart., auf zwei Blät- tern. Uber dem Text steht Wormß, unter dem Text Audita a consilio. Auf der Rück- seite des ersten Blattes bemerkt eine gleichxeitige Hand Wormß schrift von des conci- liums wegen zû dûn an den babist. Spier Wormß Mentze frunde meße zu schicken zü besprechen von dags wegen zû Straßburg. Die Nachschrift steht auf dem aweiten Blatt. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. I, 134. 1432 März 14 als Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern fründe. ir uns geschreben hat 1 umb die schrift an unsern heiligen vatter den babist zü tûn von 10 des heiligen conciliums wegen und dabi auch gesant copie 2, als dan uwere und unsere guten frunde von Spier meinunge ist siner heilikeit von der sache wegen zu schriben, uns darnach zu richten etc.: des hat uns Jacob Stralnberg unser mide- schoffen und raitgesell, den wir a zu Straßburg bi uwern und anderr stede erbern raits- frunde gehabt han 3, auch wol erzalt die meinunge davon und auch sost verhandelunge i5 und abescheidunge doselbs. und lassen uwer ersamekeit wissen, das wir uns darumbe under- sprochen han. und nach unserr gelegenheit bedûnket uns, daz uns nit noit si uns darumbe in solicher masse einche schrift an den obgnanten unsern heiligen vatter den babist zû tûn. dan wir hoffen und getruen, das unser heiliger vatter der babist unser gnedigester herre der konig das heilige concilium und auch fursten geistliche und werntliche soliche 20 sache nach der heiligen Cristenheit und unser aller noitdorft zum besten wol handeln und besinnen werden. datum feria sexta post dominicam invocavit anno 1432. Zeddel. Auch, lieben frunde, als wir vernommen han, das zu Straßburg von der stede frunden ein ander tag verramet und benant si, wider gein Straßburg zu kommen Mai 18 vier wochen nach ostern nest kommen etc.: so gefiele uns wol, so ferre iß uch gut 25 duchte, daz ir und auch uwere und unsere guten frunde von Mencze und Spier uwern erbern radsfrunden, die doch ane das bi uns in di messe kommen werden umb ir kauf- manschaft, ezwas von der sache wegen, als man dan zu Straßburg gehandelt und für- hant gehabt hat, befelhent. so meinten wir unsere frunde auch bi sie zu schicken, sich davon zu underreden und eigentlich zu besprechen, waz darinne zû tûn oder zû laßen 30 si, und ist auch unser meinunge, daz ir solichs unsern gutten frunden von Mentze und Spier verschriben und zû wissen tûn wollet und, was uwere und ire meinunge davon ist, uns daz verschriben lassen zû wissen, darnach zů richten. datum feria sexta post dominicam invocavit anno 1432. 1132 März I4 1432 Märs 15 162. Frankfurt an Mainz: hält es für unnötig, an den Papst zu schreiben; schickt des- 35 1432 März 15 halb das übersandte Exemplar des Briefes unbesiegelt zuriick. [Frankfurt]. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3228, 7 conc. chart. Uber dem Text stelit Mentze, auf der Rickseite woll von einer anderen gleichxeitigen Hand Mentze schrift an den babist. — Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt�A. I, 134. Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. als ir uns geschriben 4 und einen brief uf pergamen geschriben middegesant hat und, si unser wille in solicher masse middezuschriben an unsern geistlichen vatter den babest, das wir den dan besiegeln und uch in schicken etc., des laßen wir üch wissen: nachdem 40 a) folgt ansgestrichen korzlichen. 45 1 2 nr. 159. nr. 158. 3 Vgl. nr. 156 und nr. 163 art. 3 und 4a. Am 13 März (nr. 160).
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F. Städtische Kosten nr. 163-166. 265 uwer und unser guten frunde die von Wormß uns vor davon geschriben hatten 1 und ein copien solich briefs auch geschicht, so han wir uns darumb undersprochen und nach unser gelegenheid so bedunket uns nit noit sin, als von unsern und unser stede Francken- furt wegen einche soliche schrift an unsern helgen vatter den babest zu tünde. dann 5wir hoffen und getruwen, das unser helger vatter der babest unser gnedigester herre der Romische koning das helge consilium und auch fürsten geistlich und werntlich soliche sache nach der helgen Cristenheid und unser aller noitdorft zum besten wole handeln und besinnen werden. auch han wir uwern und unsern guten frunden von Wormß uf gestern in solicher maße auch widder geschriben und geantwurt 2 und schicken uch solichen März 14 1432 datum sabbato ante dominicam reminiscere 1o pergamensbrief widder mit uwerm boden. März 15 anno 1432. 1432 März 15 F. Städtische Kosten nr. 163-166. 163. Ausgaben Frankfurts anläßlich der Bauernunruhen bei Worms und des Straß- 11432) Jan. 19 burger Städtetages. [1432 Januar 12 bis Mai 3. bis аi 3 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Rechnungsbuch vom Jahre 1431, und xwar art. 1 und 1a auf fol. 54b unter der Rubrik Ußgeben zerunge in der dritten rechenunge, art. 2 und 2a auf fol. 42a und 42b unter der Rubrik Einzelinge ußgeben in der dritten rechenunge, art. 3 auf fol. 55 a unter der Rubrik Ußgeben zerunge in der vierden rechenunge, art. 4 und 4a auf fol. 58a unter den Rubriken Ußgeben perdegelt in der dritten bexw. vierden rechenunge, not. chart. coaerae. 20 [1] Item sabbato post epiphaniam 2 lb. 9 sh. hat verzeret Nicolaus schriber selb- Jan. 12 ander zu pherde biß in daz gebirge in dem Ringauwe und do vor ise nit forter geriden mochte, als er gen Collen zum bischof von Mencze geriden sulde sin von der ver- samenunge wegen der geburen vor Wormß zu werben. [1"] item [d. i. sabbato post Febr. 16 25 Valentini] 4 lb. 16 sh. hat verzeret Jacob Stralnberg selbsehste dri tage zum bischof gen Mencze zu reden von der samenunge wegen umb Wormß. [2] Item [d. i. sabbato post Valentini] 8 sh. 8 heller han ußgeben Jacob Straln- Febr. 16 berg und Conrad Nuhuß, als der rad sie gefertiget hatte zu dem tage gen Byngen 3, von iren perden scharp zu beslagen. [2" item [d. i. sabbato post Valentini] 8 gulden Febr. 16 3o han wir geben Concz Kangisser von 38 tagen zu lon, als man den als ein bussenschuczen dem rade zu Wormß geluwen hatte, do die geburessamenunge vor sie gezogen was, uber 2 gulden, als im die von Wormß schankten. des geburte im alle tage 1 ort und 1/2 gulden zerunge. [3] Item sabbato post Walpurgis 38 lb. 14 sh. han verzeret Jacob Stralnberg und Mai 3 35 Wygand Wacker gen Straßburg zu dem tage, als von den steden von der snareken 4 und samenunge des geburfolkes a wegen dar bescheiden was und doch Wygand forter zum konige reid5, als sin zerunge forter vor€ ingeschriben steet, 11 tage selbfonfte mit 5 perden und vier tage selbvierde mit vier perden. des geburte zu geleide und, als daz wasser groß was, die perde uberzufuren 6 gulden und 1 gulden den knechten fur 40 schuwe. [4) Item sabbato post Valentini 15 sh. Jacob Stralnberg dru perdegelt zum bischof Febr. 16 gen Mencze 7 dri tage. [4a) item sabbato post Walpurgis 3 lb. 15 sh. Jacob Straln- Mai 3 berg fur 15 perdegelt gen Straßburg zum tage, als die stede dar bescheiden hatten. a) em.; Forl. geburfockes. 45 1 Am II Märs (nr. 159). 2 Diese Antwort ist unsere nr. 161. 3 Vgl. S. 233. Vgl. S. 266 Anm. I. Deutsche Reichstags-Akten I. 6 Vgl. den Bericht Jakob Stralenbergs rom 29 Fe- bruar 1432 (nr. 156). Vgl. S. 260 Anm. 3. Vgl. art. 1a. 34
F. Städtische Kosten nr. 163-166. 265 uwer und unser guten frunde die von Wormß uns vor davon geschriben hatten 1 und ein copien solich briefs auch geschicht, so han wir uns darumb undersprochen und nach unser gelegenheid so bedunket uns nit noit sin, als von unsern und unser stede Francken- furt wegen einche soliche schrift an unsern helgen vatter den babest zu tünde. dann 5wir hoffen und getruwen, das unser helger vatter der babest unser gnedigester herre der Romische koning das helge consilium und auch fürsten geistlich und werntlich soliche sache nach der helgen Cristenheid und unser aller noitdorft zum besten wole handeln und besinnen werden. auch han wir uwern und unsern guten frunden von Wormß uf gestern in solicher maße auch widder geschriben und geantwurt 2 und schicken uch solichen März 14 1432 datum sabbato ante dominicam reminiscere 1o pergamensbrief widder mit uwerm boden. März 15 anno 1432. 1432 März 15 F. Städtische Kosten nr. 163-166. 163. Ausgaben Frankfurts anläßlich der Bauernunruhen bei Worms und des Straß- 11432) Jan. 19 burger Städtetages. [1432 Januar 12 bis Mai 3. bis аi 3 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Rechnungsbuch vom Jahre 1431, und xwar art. 1 und 1a auf fol. 54b unter der Rubrik Ußgeben zerunge in der dritten rechenunge, art. 2 und 2a auf fol. 42a und 42b unter der Rubrik Einzelinge ußgeben in der dritten rechenunge, art. 3 auf fol. 55 a unter der Rubrik Ußgeben zerunge in der vierden rechenunge, art. 4 und 4a auf fol. 58a unter den Rubriken Ußgeben perdegelt in der dritten bexw. vierden rechenunge, not. chart. coaerae. 20 [1] Item sabbato post epiphaniam 2 lb. 9 sh. hat verzeret Nicolaus schriber selb- Jan. 12 ander zu pherde biß in daz gebirge in dem Ringauwe und do vor ise nit forter geriden mochte, als er gen Collen zum bischof von Mencze geriden sulde sin von der ver- samenunge wegen der geburen vor Wormß zu werben. [1"] item [d. i. sabbato post Febr. 16 25 Valentini] 4 lb. 16 sh. hat verzeret Jacob Stralnberg selbsehste dri tage zum bischof gen Mencze zu reden von der samenunge wegen umb Wormß. [2] Item [d. i. sabbato post Valentini] 8 sh. 8 heller han ußgeben Jacob Straln- Febr. 16 berg und Conrad Nuhuß, als der rad sie gefertiget hatte zu dem tage gen Byngen 3, von iren perden scharp zu beslagen. [2" item [d. i. sabbato post Valentini] 8 gulden Febr. 16 3o han wir geben Concz Kangisser von 38 tagen zu lon, als man den als ein bussenschuczen dem rade zu Wormß geluwen hatte, do die geburessamenunge vor sie gezogen was, uber 2 gulden, als im die von Wormß schankten. des geburte im alle tage 1 ort und 1/2 gulden zerunge. [3] Item sabbato post Walpurgis 38 lb. 14 sh. han verzeret Jacob Stralnberg und Mai 3 35 Wygand Wacker gen Straßburg zu dem tage, als von den steden von der snareken 4 und samenunge des geburfolkes a wegen dar bescheiden was und doch Wygand forter zum konige reid5, als sin zerunge forter vor€ ingeschriben steet, 11 tage selbfonfte mit 5 perden und vier tage selbvierde mit vier perden. des geburte zu geleide und, als daz wasser groß was, die perde uberzufuren 6 gulden und 1 gulden den knechten fur 40 schuwe. [4) Item sabbato post Valentini 15 sh. Jacob Stralnberg dru perdegelt zum bischof Febr. 16 gen Mencze 7 dri tage. [4a) item sabbato post Walpurgis 3 lb. 15 sh. Jacob Straln- Mai 3 berg fur 15 perdegelt gen Straßburg zum tage, als die stede dar bescheiden hatten. a) em.; Forl. geburfockes. 45 1 Am II Märs (nr. 159). 2 Diese Antwort ist unsere nr. 161. 3 Vgl. S. 233. Vgl. S. 266 Anm. I. Deutsche Reichstags-Akten I. 6 Vgl. den Bericht Jakob Stralenbergs rom 29 Fe- bruar 1432 (nr. 156). Vgl. S. 260 Anm. 3. Vgl. art. 1a. 34
Strana 266
266 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 164. Ausgaben Basels aus Anlaß des Straßburger Städtetages. Jаn. 26 März 8. bis März 8 1432 Januar 26 bis Aus Basel Staats-A. Wochenausgabebuch 1423 Dez. 24 bis 1433 Sept. 20 und Jahrrech- nungsbuch 1430-1464 not. chart. coaevae. Die artt. 1-5 stehen im Wochenausgabebuche unter den Ausgaben der zweiten Periode des Rechnungsjahres 1431-1432, und zwar art. 1 auf pag. 624 unter sabato crastino conversionis beati Pauli [Jan. 26], artt. 2-4 auf pag. 626 unter sabato post festum purificacionis Marie [Febr. 9], art. 5 auf pag. 632 unter sabato ante dominicam invocavit [März 8]. Im Jahrrechnungsbuche dagegen stehen die artt. 6-8, und zwar art. 1 auf fol. 37 a unter den Einnahmen vom 24 Juni 1431 bis xum 24 Juni 1432, artt. 2a und 2b auf fol. 54b unter den Ausgaben desselben Zeit- 10 raumes. [I] Item Andres Ospernellen zerung gen Straßburg 8 lb. minus 5 sh.; item eidem [2] item Eberharten Ziegler pro equis in Argentina mit 35 sh. pro equis ibidem. Heinrich Wissen 35 sh. [3] item nunciis in Argentina et Spir 2 guldin. [4] item nuncio in Molleshein et Straßburg 1 guldin et 3 sh. [5] item Offenburg zerung in 15 Straßburg et Hagnöw 15 guldin 2 sh. 4 d.; item pro equis ibidem 21/2 lb. [6] item empfangen von Offenburgen 38 guldin 8 sh. 8 d., die im an zerung uberblibent, als er zû unserm herren dem kunige gen Parin" reit von der 10 spiessen wegen ze tedingen; facit 46 lb. 8 d. [7] item abeganges an Lienhart Bôtis phêrit, als er gen Parin a mit [8] item aber Lienharten 20 Offenburg geritten was, 6 guldin 4 sh.; facit 7 lb. 8 sh. Bôutin 56 guldin umb ein hengst geben; facit 67 lb. 4 sh. 1432 Jаn. 30 bis Febr. 21 165. Ausgaben des Schwäbischen Städtebundes anläßlich der Bauernunruhen bei Worms und des Straßburger Städtetages. 1432 Januar 30 bis Februar 21. Aus Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432, und xwar art. 1-1c auf fol. 16 a-17a unter der Rubrik Bottenlone, art. 2 auf fol. 2 a 25 unter der Rubrik Verriten, art. 2a auf fol. 46a unter der Rubrik Ubrige pfârit, not. chart. coaevac. [I] Barthlome Maler quarta ante purificacionis Marie gen Wile und Straßburg umb kuntschaft von der schnaggen 1 punde der geburschaft umb Wurms 2 lb. 15 sh. hlr. mit ligen. [1" als wir den stetten nachschriben2 andre stuck zû der manung, die zû-se gefallen waren, gaben wir zû bottenlone mit úberlöffen und stilligen, darumb die lowf Febr. 13 vor verrait und ingeschriben sind, 14 lib. 12 sh. 2 hlr. [15] Josen Becken quarta vor Valentini gen Spire umb unsers herren von Spire gelait und gen Worms umb kuntschaft [1 Hainrichen Metzger secunda vor Febr. 18 irer gelaite mit ligen úberlôffe 2 lib. 17 sh. hlr. kathedra Petri gen Eßlingen, als in die stette schriben, ir bottschaft zû fertigen gen 36 Sträßburg uf den versamnungtage 10 sh. 8 hlr. Febr. 21 [2] Kraft Leowen quinta vor kathedra Petri von haissenz wegen der stette und mit der von Eßlingen bottschaft gen Straßburg uf den gemainen versamnungtag als von der unlöwfe wegen zû Worms 14 tag mit 3 pfariten b 28 guldin. do gaben si zû Febr. 21 gelaite 14 guldin. [2"] item Kraft Leowen quinta vor kathedra Petri gen Straßburg 40 ain úbrig pfârit 14 tag; tût 7 guldin. Jаn. 30 1432 166. Ausgaben Kolmars aus Anlaß des Straßburger Städtetages. Febr. 17 bis März 16. bis Märs 16 1432 Februar 17 Aus Kolmar Stadt-A. Kaufhausbuch nr. 23 (1431-1432) pag. 38 und 41 not. chart. coaerae. a) sic. b) am Rande stell von gleicher Hand 4 pfariten. 45 1 Gleichbedeutend mit Armagnaken, Schinder. Vgl. Witte, Die Armagnaken im Elsaſo S. 10-II. 2 Am II Februar (nr. 145).
266 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 164. Ausgaben Basels aus Anlaß des Straßburger Städtetages. Jаn. 26 März 8. bis März 8 1432 Januar 26 bis Aus Basel Staats-A. Wochenausgabebuch 1423 Dez. 24 bis 1433 Sept. 20 und Jahrrech- nungsbuch 1430-1464 not. chart. coaevae. Die artt. 1-5 stehen im Wochenausgabebuche unter den Ausgaben der zweiten Periode des Rechnungsjahres 1431-1432, und zwar art. 1 auf pag. 624 unter sabato crastino conversionis beati Pauli [Jan. 26], artt. 2-4 auf pag. 626 unter sabato post festum purificacionis Marie [Febr. 9], art. 5 auf pag. 632 unter sabato ante dominicam invocavit [März 8]. Im Jahrrechnungsbuche dagegen stehen die artt. 6-8, und zwar art. 1 auf fol. 37 a unter den Einnahmen vom 24 Juni 1431 bis xum 24 Juni 1432, artt. 2a und 2b auf fol. 54b unter den Ausgaben desselben Zeit- 10 raumes. [I] Item Andres Ospernellen zerung gen Straßburg 8 lb. minus 5 sh.; item eidem [2] item Eberharten Ziegler pro equis in Argentina mit 35 sh. pro equis ibidem. Heinrich Wissen 35 sh. [3] item nunciis in Argentina et Spir 2 guldin. [4] item nuncio in Molleshein et Straßburg 1 guldin et 3 sh. [5] item Offenburg zerung in 15 Straßburg et Hagnöw 15 guldin 2 sh. 4 d.; item pro equis ibidem 21/2 lb. [6] item empfangen von Offenburgen 38 guldin 8 sh. 8 d., die im an zerung uberblibent, als er zû unserm herren dem kunige gen Parin" reit von der 10 spiessen wegen ze tedingen; facit 46 lb. 8 d. [7] item abeganges an Lienhart Bôtis phêrit, als er gen Parin a mit [8] item aber Lienharten 20 Offenburg geritten was, 6 guldin 4 sh.; facit 7 lb. 8 sh. Bôutin 56 guldin umb ein hengst geben; facit 67 lb. 4 sh. 1432 Jаn. 30 bis Febr. 21 165. Ausgaben des Schwäbischen Städtebundes anläßlich der Bauernunruhen bei Worms und des Straßburger Städtetages. 1432 Januar 30 bis Februar 21. Aus Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432, und xwar art. 1-1c auf fol. 16 a-17a unter der Rubrik Bottenlone, art. 2 auf fol. 2 a 25 unter der Rubrik Verriten, art. 2a auf fol. 46a unter der Rubrik Ubrige pfârit, not. chart. coaevac. [I] Barthlome Maler quarta ante purificacionis Marie gen Wile und Straßburg umb kuntschaft von der schnaggen 1 punde der geburschaft umb Wurms 2 lb. 15 sh. hlr. mit ligen. [1" als wir den stetten nachschriben2 andre stuck zû der manung, die zû-se gefallen waren, gaben wir zû bottenlone mit úberlöffen und stilligen, darumb die lowf Febr. 13 vor verrait und ingeschriben sind, 14 lib. 12 sh. 2 hlr. [15] Josen Becken quarta vor Valentini gen Spire umb unsers herren von Spire gelait und gen Worms umb kuntschaft [1 Hainrichen Metzger secunda vor Febr. 18 irer gelaite mit ligen úberlôffe 2 lib. 17 sh. hlr. kathedra Petri gen Eßlingen, als in die stette schriben, ir bottschaft zû fertigen gen 36 Sträßburg uf den versamnungtage 10 sh. 8 hlr. Febr. 21 [2] Kraft Leowen quinta vor kathedra Petri von haissenz wegen der stette und mit der von Eßlingen bottschaft gen Straßburg uf den gemainen versamnungtag als von der unlöwfe wegen zû Worms 14 tag mit 3 pfariten b 28 guldin. do gaben si zû Febr. 21 gelaite 14 guldin. [2"] item Kraft Leowen quinta vor kathedra Petri gen Straßburg 40 ain úbrig pfârit 14 tag; tût 7 guldin. Jаn. 30 1432 166. Ausgaben Kolmars aus Anlaß des Straßburger Städtetages. Febr. 17 bis März 16. bis Märs 16 1432 Februar 17 Aus Kolmar Stadt-A. Kaufhausbuch nr. 23 (1431-1432) pag. 38 und 41 not. chart. coaerae. a) sic. b) am Rande stell von gleicher Hand 4 pfariten. 45 1 Gleichbedeutend mit Armagnaken, Schinder. Vgl. Witte, Die Armagnaken im Elsaſo S. 10-II. 2 Am II Februar (nr. 145).
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G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167-180. 267 [1. In der 6. Woche der dritten Periode 1 des Rechnungsjahres 1431�1432, d. i. zwischen sundag noch sant Valtins dag und sundag vor sant Mathis dag:] Item meister Margwart 2 reit gon Strasburg von des tags wegen, so die von Hagenöwe der von Wurmß wegen aldar bescheiden hatten a, und dannanthin gon Hagenöwe von des tags wegen b zwuschent unserm heren herzoge Stephan und den Begern und ouch mit dem- selben herren ze redende von der 400 und 32 guldin und ouch der antwurte wegen des apts von Múnster halber die Hasen berürende. waz 10 tage uß. coste 61/2 lb. 1 d. [2. In der 10. Woche 3 der dritten Periode des Rechnungsjahres 1431�1432, d. i. zwischen sundag vor°3 sant Gregorien dag und sundag vor sant Gertruten dage.] Item 1 Margwart reit gon Strasburg, als sú uns geschriben hatten von der geschicht ze Wurmß und andere wilder loiffe wegen. was 7 dage uß. coste in allem 4 lb. 51/2 sh. 1432 Febr. 17. bis 23 1432 Mär: 9 bis 16 G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen über die Romzugshilfe der Rheini- schen Freistädte nr. 167-180. 15 167. Straßburg an Basel: hat sich noch nicht darüber schlüssig gemacht, ob es dem Rö- mischen König iber Berg dienen oder statt dessen Geld zahlen soll, will aber die Sache jetzt erwägen und durch seine Boten, die am 30 April auf Bitten des Schwä- bischen Städtebundes nach Basel kommen werden, der Stadt Bescheid geben; u. a. m. 1432 April 25 [ Straßburg ]. 1432 April 25 20 Aus Basel Staats-A. Briefe IV (1430-1445) nr. 104 orig. membr. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rot zû Basel embieten wir Johanns Elnhart der meister und der rot zû Straßburg unser frúnt- lichen gewilligen dienst. besundern lieben und gûten frunde. als uwere liebe uns hat tûn schriben 4 von des dienstes wegen unserm allergnedigesten herren dem Römschen kônige zû tûn oder aber darumb zû úberkomen, als danne ir und auch wir nuwelinges unsere erbern botschaften bi sinen königlichen gnoden zû Parma gehebet haben 5, und bittent uns under anderm úch verschriben wissen ze lossen, was unsers willen und fur- nemendes in den sachen sin wôlle, die unsern ze schickende oder zû úberkommende, ob wir ouch schicken werdent, was wir einem spies geben wôllent und uf wie vil pferde so etc., nochdem und uwer brief uns gesant daz vôllicher inhaltet: lieben frunde, uwere liebe bitten ze wissen, das wir andere unsere treffenlichen sachen halp uns noch nit daruf eigentlich entsonnen haben, und wir wôllent aber die sach fúrnemen und, was wir darinne eins werdent, úch durch unsere erbere botschaft, die wir von bette wegen ge- meiner richstette der vereinunge in Swoben uf mittewoch nehstkomen bi uch habende April 30 werdent, eigenlich ze wissen tûn. [Im Folgenden teilt Straßburg mit, daß es wegen der Gefangennahme von Leuten ußt den ôberen stetten bei Koczenhusen an Hzg. Stephan und den Vogt zu Selz Heinrich von Fleckenstein geschrieben habe und die Antworten 25 35 a) em.; Vorl. hatte. b) Vorl. wicderholl wegen. c) em.; Vorl. nach. Das Kolmarer Rechnungsjahr begann mit Sonn- 4o tag nach St. Veit und xerfiel in vier Perioden, die durch St. Veit, die Michaelis- und Epiphanienoktave und Mittfasten markiert werden. ? Er wird an anderen Stellen des Kaufhausbuches Margwart vom Rûste genannt. 45 3 Im Kaufhausbuche ist von hier an die Wochen- zählung falsch. Die neunte Woche vom 2. bis 8 Märx ist übersprungen und infolge dessen die xehnte (vom 9. bis 15 Märx) als neunte, die elfte (vom 16. bis 22 März) als xehnte u. s. w. bezeichnet. Außer- dem werden die neunte und die xehnte (sollte heißten xehnte und elfte) Woche fälschlich mit ein und dem- selben Tage (So. n. Gregorien dag bexw. So. v. Ger- truten dage) begonnen. 4 Der Inhalt des Baseler Briefes ist in dem Briefe Straßburgs vom 28 April (nr. 168) angegeben. 5 Vgl. S. 234. 34*
G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167-180. 267 [1. In der 6. Woche der dritten Periode 1 des Rechnungsjahres 1431�1432, d. i. zwischen sundag noch sant Valtins dag und sundag vor sant Mathis dag:] Item meister Margwart 2 reit gon Strasburg von des tags wegen, so die von Hagenöwe der von Wurmß wegen aldar bescheiden hatten a, und dannanthin gon Hagenöwe von des tags wegen b zwuschent unserm heren herzoge Stephan und den Begern und ouch mit dem- selben herren ze redende von der 400 und 32 guldin und ouch der antwurte wegen des apts von Múnster halber die Hasen berürende. waz 10 tage uß. coste 61/2 lb. 1 d. [2. In der 10. Woche 3 der dritten Periode des Rechnungsjahres 1431�1432, d. i. zwischen sundag vor°3 sant Gregorien dag und sundag vor sant Gertruten dage.] Item 1 Margwart reit gon Strasburg, als sú uns geschriben hatten von der geschicht ze Wurmß und andere wilder loiffe wegen. was 7 dage uß. coste in allem 4 lb. 51/2 sh. 1432 Febr. 17. bis 23 1432 Mär: 9 bis 16 G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen über die Romzugshilfe der Rheini- schen Freistädte nr. 167-180. 15 167. Straßburg an Basel: hat sich noch nicht darüber schlüssig gemacht, ob es dem Rö- mischen König iber Berg dienen oder statt dessen Geld zahlen soll, will aber die Sache jetzt erwägen und durch seine Boten, die am 30 April auf Bitten des Schwä- bischen Städtebundes nach Basel kommen werden, der Stadt Bescheid geben; u. a. m. 1432 April 25 [ Straßburg ]. 1432 April 25 20 Aus Basel Staats-A. Briefe IV (1430-1445) nr. 104 orig. membr. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rot zû Basel embieten wir Johanns Elnhart der meister und der rot zû Straßburg unser frúnt- lichen gewilligen dienst. besundern lieben und gûten frunde. als uwere liebe uns hat tûn schriben 4 von des dienstes wegen unserm allergnedigesten herren dem Römschen kônige zû tûn oder aber darumb zû úberkomen, als danne ir und auch wir nuwelinges unsere erbern botschaften bi sinen königlichen gnoden zû Parma gehebet haben 5, und bittent uns under anderm úch verschriben wissen ze lossen, was unsers willen und fur- nemendes in den sachen sin wôlle, die unsern ze schickende oder zû úberkommende, ob wir ouch schicken werdent, was wir einem spies geben wôllent und uf wie vil pferde so etc., nochdem und uwer brief uns gesant daz vôllicher inhaltet: lieben frunde, uwere liebe bitten ze wissen, das wir andere unsere treffenlichen sachen halp uns noch nit daruf eigentlich entsonnen haben, und wir wôllent aber die sach fúrnemen und, was wir darinne eins werdent, úch durch unsere erbere botschaft, die wir von bette wegen ge- meiner richstette der vereinunge in Swoben uf mittewoch nehstkomen bi uch habende April 30 werdent, eigenlich ze wissen tûn. [Im Folgenden teilt Straßburg mit, daß es wegen der Gefangennahme von Leuten ußt den ôberen stetten bei Koczenhusen an Hzg. Stephan und den Vogt zu Selz Heinrich von Fleckenstein geschrieben habe und die Antworten 25 35 a) em.; Vorl. hatte. b) Vorl. wicderholl wegen. c) em.; Vorl. nach. Das Kolmarer Rechnungsjahr begann mit Sonn- 4o tag nach St. Veit und xerfiel in vier Perioden, die durch St. Veit, die Michaelis- und Epiphanienoktave und Mittfasten markiert werden. ? Er wird an anderen Stellen des Kaufhausbuches Margwart vom Rûste genannt. 45 3 Im Kaufhausbuche ist von hier an die Wochen- zählung falsch. Die neunte Woche vom 2. bis 8 Märx ist übersprungen und infolge dessen die xehnte (vom 9. bis 15 Märx) als neunte, die elfte (vom 16. bis 22 März) als xehnte u. s. w. bezeichnet. Außer- dem werden die neunte und die xehnte (sollte heißten xehnte und elfte) Woche fälschlich mit ein und dem- selben Tage (So. n. Gregorien dag bexw. So. v. Ger- truten dage) begonnen. 4 Der Inhalt des Baseler Briefes ist in dem Briefe Straßburgs vom 28 April (nr. 168) angegeben. 5 Vgl. S. 234. 34*
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268 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 April 25 beider abschriftlich mitschicke.] datum feria sexta festi pasce anno domini 1430 secundo. [in verso] Unsern besundern lieben und güten frunden dem burgermeister und dem rot zû Basel. 1432 Aprit 28 168. Straßburg an Basel: wird seine Boten nicht dorthin schicken, da der Schwäbische Städtebund den Tag wieder abgesagt hat; hat in Köln angefragt, ob dort Fürsten und Herren zum Dienst über Berg rüsten und was Köln selbst zu thun gedenke, will der Stadt seine Meinung mitteilen, sobald Kölns Antwort eingetroffen ist; u. a. m. 1432 April 28 [Straßburg]. Aus Basel Staats-A. Briefe IV (1430-1445) nr. 106 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. 10 1432 April 28 Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rote zû Basel embieten wir Johanns Elnhart der meister und der rot zû Straßburg unsern frunt- lichen willigen dienst. lieben frunde. als uwere liebe uns nehst hat dûn schriben 15 als von des dienstes wegen unserm allergnedigesten herren dem Rômschen kônig ze tûn oder aber mit dem edeln Houpt marschalke von Bappenheim fúr den dienst ze tedingen und ze úberkommen, nochdem und wir darumb unsere erbern bottschaften bi unserm allergnedigesten herren dem Römschen kônige gehebet haben, und in sollicher uwere geschrift an uns begert habent úch ze wissen zü dûn, was unsers willen und 20 fúrnemens in den sachen sie, die unsern ze schicken oder zû úberkommen, und, ob wir also die unsern schicken wúrdent, waz wir einem spiesse geben wôllent und uf wie vil pferde, uf daz ir und auch wir in einre meinunge bliben môhten etc., daruf wir úch nehst 1 wider geschriben haben, daz wir uns noch daruf nit ensonnen hettent, wir hettent aber mût unsere erbern botschaften der Swebeschen stette halb zû úch ze ver�25 tigen, mit den wolten wir úch unsere meinunge darinne wissen lossen etc.: lieben frúnde, als wôlle uwere gûte frúntschaft wissen, daz uwere und unsere gûten frunde die stette der vereinunge in Swoben solichen tag abgeschriben habent, also daz wir unsere erbern botschaft ze diser zit nit zu úch schicken werdent. und also nochdem und wir nit vernement, das sich fursten herren oder stette iergent zû solichem zuge rustent, 30 so haben wir doch zû unsern frunden gon Côlle geschicket und erfaren, wie sich fursten und herren daniden ime lande rústen, ouch was derselben unsere frunde von Kolle meinunge darinne sie ze dienende oder ze úberkommen, nochdem und wir verstanden haben, daz der marschalk von Bappenheim ouch bi inen gewesen sie 2. waz wir danne darinne erfindent, wollent wir úbersitzen und uwere liebe das und unsere meinunge darinne 35 ze wissen tûn; danne wir ouch gern sehent, daz wir darinne eins werent etc. [Weiter über einen vom Markgrafen von Baden auf den 30 April nach Baden anberaumten Tag datum wegen der von den Rôdern gefangenen und nach Drachenfels geführten Kaufleute.] feria secunda post dominicam quasimodogeniti anno domini 1430 secundo. [in verso] Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rate zů Basel. 1432 169. Klaus Schanlit an den Ammeister Albrecht Schalk in Straßburg: berichtet über Juni II seine Verhandlungen mit Haupt von Pappenheim wegen des Romfahrtsdienstes und Am 25 April (nr. 167). 1 Köln beantwortete die Anfrage Straßburgs am 45 25 April. Vgl. S. 235.
268 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 April 25 beider abschriftlich mitschicke.] datum feria sexta festi pasce anno domini 1430 secundo. [in verso] Unsern besundern lieben und güten frunden dem burgermeister und dem rot zû Basel. 1432 Aprit 28 168. Straßburg an Basel: wird seine Boten nicht dorthin schicken, da der Schwäbische Städtebund den Tag wieder abgesagt hat; hat in Köln angefragt, ob dort Fürsten und Herren zum Dienst über Berg rüsten und was Köln selbst zu thun gedenke, will der Stadt seine Meinung mitteilen, sobald Kölns Antwort eingetroffen ist; u. a. m. 1432 April 28 [Straßburg]. Aus Basel Staats-A. Briefe IV (1430-1445) nr. 106 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. 10 1432 April 28 Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rote zû Basel embieten wir Johanns Elnhart der meister und der rot zû Straßburg unsern frunt- lichen willigen dienst. lieben frunde. als uwere liebe uns nehst hat dûn schriben 15 als von des dienstes wegen unserm allergnedigesten herren dem Rômschen kônig ze tûn oder aber mit dem edeln Houpt marschalke von Bappenheim fúr den dienst ze tedingen und ze úberkommen, nochdem und wir darumb unsere erbern bottschaften bi unserm allergnedigesten herren dem Römschen kônige gehebet haben, und in sollicher uwere geschrift an uns begert habent úch ze wissen zü dûn, was unsers willen und 20 fúrnemens in den sachen sie, die unsern ze schicken oder zû úberkommen, und, ob wir also die unsern schicken wúrdent, waz wir einem spiesse geben wôllent und uf wie vil pferde, uf daz ir und auch wir in einre meinunge bliben môhten etc., daruf wir úch nehst 1 wider geschriben haben, daz wir uns noch daruf nit ensonnen hettent, wir hettent aber mût unsere erbern botschaften der Swebeschen stette halb zû úch ze ver�25 tigen, mit den wolten wir úch unsere meinunge darinne wissen lossen etc.: lieben frúnde, als wôlle uwere gûte frúntschaft wissen, daz uwere und unsere gûten frunde die stette der vereinunge in Swoben solichen tag abgeschriben habent, also daz wir unsere erbern botschaft ze diser zit nit zu úch schicken werdent. und also nochdem und wir nit vernement, das sich fursten herren oder stette iergent zû solichem zuge rustent, 30 so haben wir doch zû unsern frunden gon Côlle geschicket und erfaren, wie sich fursten und herren daniden ime lande rústen, ouch was derselben unsere frunde von Kolle meinunge darinne sie ze dienende oder ze úberkommen, nochdem und wir verstanden haben, daz der marschalk von Bappenheim ouch bi inen gewesen sie 2. waz wir danne darinne erfindent, wollent wir úbersitzen und uwere liebe das und unsere meinunge darinne 35 ze wissen tûn; danne wir ouch gern sehent, daz wir darinne eins werent etc. [Weiter über einen vom Markgrafen von Baden auf den 30 April nach Baden anberaumten Tag datum wegen der von den Rôdern gefangenen und nach Drachenfels geführten Kaufleute.] feria secunda post dominicam quasimodogeniti anno domini 1430 secundo. [in verso] Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rate zů Basel. 1432 169. Klaus Schanlit an den Ammeister Albrecht Schalk in Straßburg: berichtet über Juni II seine Verhandlungen mit Haupt von Pappenheim wegen des Romfahrtsdienstes und Am 25 April (nr. 167). 1 Köln beantwortete die Anfrage Straßburgs am 45 25 April. Vgl. S. 235.
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G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167�180. 269 giebt Nachrichten über K. Sigmund und über das Baseler Konzil. 1432 1439 Juni 11 ſBasel7. Juni I1 Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 14 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. — Vgl. Brucker, Inventaire I, 63, dessen Inhaltsangabe jedoch ungenau ist. Fúrsihtiger wiser liber here, min gewillige dienste und was ich gücz vermag si [I] also ir und ander min hern mich heruf gevertiget uwer wisheit vor geschriben. hant zû her Hôb von Bappenhein marschalk etc., also bin ich uf zistag obent gen Basel zů im komen, mit im geret: wie ir uwer botschaft uf sunendag oder mondag zû im schichken môhten, der brief úch uf denselben sunendag vor inbes erst worden ist; so to si es ein joresdag! gesin, das ir nút uwer frunde so vôlleklich besenden kunden; also haben ir mich heruf gefertiget, sin meinung zû verston und darin zû reden, nochdem und sich nieman von Dútschen landen erhôbet. und also het her Höp geret und noch vil worten, die zû lang zû schriben weren, so ist er daruf bliben: die von Basel sagen, sú sullen 10 gleven 2 haben; die sint mit mir úberkomen umb 1800 guldin; so sol die 15 stat Strosburg 20 gleven han; welle ich do mit im úberkomen, so welle er abeslagen und mit kurzen worten nemen noch marzal, also er mit den von Basel úberkomen si, und welle im ôch nút anders dûn. ich han im geseit uwer anligen und groß kriege, die ir gehôp hant, ôch genies, so etlich ander stette hant von unsers hern des kúniges gnoden, ôch das minr hern und frúnde meinung ist, wenne ander fúrsten hern und 20 stette zúgen, was úch dan geburt, wie sur úch das ankeme, so werent ir doch willig, und was uch meinde daz notdurft zû reden was etc. er ist dobi bliben, also vor stot, und wolte im nút anders dun und meinet, er habe vaste sorge, daz unser her der kunig kein gevallen habe an sinem úberkomen. do ich nun nút anders an im finden kunde, do meine ich, daz mir semliches nút enpfolen wer', daz ich dan von mir selber út 25 abeslûge oder zûseite; môhte mir zû verwissen komen, daz er mir ein bedenken gebe uf ein hindersichbringen. also und zûleste het er mir gewillet; und was uwer meinung si, sol ich in ses tagen sinem sun, der bi herzoge Wilhelm ist, zû wissen dûn; der sol es im nochschriben, und si, daz ir im nochgangen, so welle er uch versorgen mit qwit- briefen, desglich also er den von Basel ôch briefe bringen sol. dan wie er mit den von 30 Basel úberkomen ist, daz sol dobi bliben, es mache sich ioch hinfúr wie es welle. und wenne er in die qwitbriefe also bringet, so sullent sú im die 1800 guldin gen. und ist also her Höp uf húte frûge von Basel geritten zû unserm hern dem Römschen Jmill kúnige. [1a] lieber her. nun han ich gûte frúnde gerotfroget und verstande nút anders, man si unserm hern dem kúnige zû dunde; der mag eim heschen, dem andern 35 farelon “ 3 ; und solten ir im nút nochgon, das ir es dan berlich wogeten. was nun uwer und ander minr heren wille si, môgen ir mir zû wissen dûn etc. [2] lieber her. wellen wissen, das unser her der kunig gon Luck ist komen 4, und meinet men, er si nun taleme 5 zû der " Hohen Sen (do ist aber kein wissen an) und welle ein zit zû der Hohen Sen bliben und besehen, ob er mit dem bobest in eis kunen komen, daz er in das consilium 4o gehelle. ôch verstande ich zû Basel nút anders, dan daz sú das consilium vestenent und dobi bliben wellen, und hant ir posses in dem múnster gestûlet und gemaht, also es sin sol. geben uf mitwuche in der pfingestwuchen anno etc. 32 jor. [in verso] Dem fúrsihtigen wisen her Obreht Schack° ameister zû Strosburg minem lieben súne etc. dari debet littera. Juni 10 Juni 8 bсzщ. 9 1432 Juni II Cläwes Schanlit. 45 a) orig. farlon mit kolumniertem e iber r. b) orig. wiederholt z der. c) sic. 50 1 2 3 4 Auf den 8 Juni fiel der Pfingstsonntag. Vgl. S. 234 und 236. D. i. fahren lassen, Nachlaß bewilligen. Sigmund war am 31 Mai nach Lucca gekom- men; die Ankunft in Siena erfolgte erst am 12 Juli. Vgl. Altmann nrr. 9157a und 9198 a. 5 D. i. talane me = heute.
G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167�180. 269 giebt Nachrichten über K. Sigmund und über das Baseler Konzil. 1432 1439 Juni 11 ſBasel7. Juni I1 Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 14 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. — Vgl. Brucker, Inventaire I, 63, dessen Inhaltsangabe jedoch ungenau ist. Fúrsihtiger wiser liber here, min gewillige dienste und was ich gücz vermag si [I] also ir und ander min hern mich heruf gevertiget uwer wisheit vor geschriben. hant zû her Hôb von Bappenhein marschalk etc., also bin ich uf zistag obent gen Basel zů im komen, mit im geret: wie ir uwer botschaft uf sunendag oder mondag zû im schichken môhten, der brief úch uf denselben sunendag vor inbes erst worden ist; so to si es ein joresdag! gesin, das ir nút uwer frunde so vôlleklich besenden kunden; also haben ir mich heruf gefertiget, sin meinung zû verston und darin zû reden, nochdem und sich nieman von Dútschen landen erhôbet. und also het her Höp geret und noch vil worten, die zû lang zû schriben weren, so ist er daruf bliben: die von Basel sagen, sú sullen 10 gleven 2 haben; die sint mit mir úberkomen umb 1800 guldin; so sol die 15 stat Strosburg 20 gleven han; welle ich do mit im úberkomen, so welle er abeslagen und mit kurzen worten nemen noch marzal, also er mit den von Basel úberkomen si, und welle im ôch nút anders dûn. ich han im geseit uwer anligen und groß kriege, die ir gehôp hant, ôch genies, so etlich ander stette hant von unsers hern des kúniges gnoden, ôch das minr hern und frúnde meinung ist, wenne ander fúrsten hern und 20 stette zúgen, was úch dan geburt, wie sur úch das ankeme, so werent ir doch willig, und was uch meinde daz notdurft zû reden was etc. er ist dobi bliben, also vor stot, und wolte im nút anders dun und meinet, er habe vaste sorge, daz unser her der kunig kein gevallen habe an sinem úberkomen. do ich nun nút anders an im finden kunde, do meine ich, daz mir semliches nút enpfolen wer', daz ich dan von mir selber út 25 abeslûge oder zûseite; môhte mir zû verwissen komen, daz er mir ein bedenken gebe uf ein hindersichbringen. also und zûleste het er mir gewillet; und was uwer meinung si, sol ich in ses tagen sinem sun, der bi herzoge Wilhelm ist, zû wissen dûn; der sol es im nochschriben, und si, daz ir im nochgangen, so welle er uch versorgen mit qwit- briefen, desglich also er den von Basel ôch briefe bringen sol. dan wie er mit den von 30 Basel úberkomen ist, daz sol dobi bliben, es mache sich ioch hinfúr wie es welle. und wenne er in die qwitbriefe also bringet, so sullent sú im die 1800 guldin gen. und ist also her Höp uf húte frûge von Basel geritten zû unserm hern dem Römschen Jmill kúnige. [1a] lieber her. nun han ich gûte frúnde gerotfroget und verstande nút anders, man si unserm hern dem kúnige zû dunde; der mag eim heschen, dem andern 35 farelon “ 3 ; und solten ir im nút nochgon, das ir es dan berlich wogeten. was nun uwer und ander minr heren wille si, môgen ir mir zû wissen dûn etc. [2] lieber her. wellen wissen, das unser her der kunig gon Luck ist komen 4, und meinet men, er si nun taleme 5 zû der " Hohen Sen (do ist aber kein wissen an) und welle ein zit zû der Hohen Sen bliben und besehen, ob er mit dem bobest in eis kunen komen, daz er in das consilium 4o gehelle. ôch verstande ich zû Basel nút anders, dan daz sú das consilium vestenent und dobi bliben wellen, und hant ir posses in dem múnster gestûlet und gemaht, also es sin sol. geben uf mitwuche in der pfingestwuchen anno etc. 32 jor. [in verso] Dem fúrsihtigen wisen her Obreht Schack° ameister zû Strosburg minem lieben súne etc. dari debet littera. Juni 10 Juni 8 bсzщ. 9 1432 Juni II Cläwes Schanlit. 45 a) orig. farlon mit kolumniertem e iber r. b) orig. wiederholt z der. c) sic. 50 1 2 3 4 Auf den 8 Juni fiel der Pfingstsonntag. Vgl. S. 234 und 236. D. i. fahren lassen, Nachlaß bewilligen. Sigmund war am 31 Mai nach Lucca gekom- men; die Ankunft in Siena erfolgte erst am 12 Juli. Vgl. Altmann nrr. 9157a und 9198 a. 5 D. i. talane me = heute.
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270 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Juni 28 170. K. Sigmund an Straßburg und desgl. an Köln: äußert sein Befremden darüber daß sie bisher gezögert haben, sich mit seinem gen. Bevollmächtigten über die Ab- lösung des Romzugsdienstes zu einigen; hat letzteren zu neuen Unterhandlungen er- mächtigt und befiehlt ihnen nun bei Strafe des Verlustes ihrer Freiheiten und Pri- vilegien, entweder Geld zu zahlen oder ungesäumt ihr Kriegsvolk zu schicken. 1432 Juni 28 Lисса. An Straßburg : S aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 5 orig. chart. lit. pat. c. sig. in r. impr. partim deperd. — Regest bei Altmann nr. 9171. An Köln: K coll. Köln Stadt-A. Köln und das Reich B 391 orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. Auf der Rückseite steht die gleichxeitige Kölner Kanzleinotix Domini Sigismundi Romanorum regis pro 10 obsequio versus urbem Romam presentata per marschalcum inscriptum anno 1432 prima die augusti; die Worte prima die augusti sind von einer Hand des 16 Jahrhunderts korrigiert in ipso die ss. Petri et Pauli in Luca. In der Anrede heißt es embieten den ersamen burgermeister schepfen und rate der stat zu Koln statt embieten bis Straßburg. — Regest in den Mitteilungen aus dem Stadtarchir von Köln 24, 152 und bei Altmann nr. 9170. 15 Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig embieten den ersamen ammeister rate und burgern gemeinlich der stat zu Straßburg, unsern und des richs lieben getrewen, unser genad und alles gut. ersamen lieben getruen. als ir uns und dem heiligen riche zu unserm zug uber berge in Welische lande dem heiligen riche zu nucz und zu eren zu dienen 20 mit volk pflichtig seyt nach altem loblichen herkômen und ufseczung "1 und als wir euch dorumb zu zwen malen geschriben2 und zum dritten male den edeln Houbten von Pappenheim des heiligen Romischen richs erbmarschalk, unsern rate und lieben getruen, mit unsern briefen3 zu euch gesant haben, mit im von unsern wegen und an unserr stat zu uberkômen umb ein summe gelts von solicher dienst wegen uber berge ußczu-25 richten: also hat uns derselb Houbt marschalk ertzelet 4 und zu erkennen geben, wie das er von unsern wegen soliche sache an euch bracht geworben und erfordert habe solicher sache ein ußrichtung zu tun. das ir doch bisher vertzogen habt zu tund. das uns doch von euch vast fromde nymbt und hetten euch nit getrawet, dieweil wir per- sonlich alhie sein, uns an solichen unsern diensten zu sawmen. wann wir nu merken, 30 das euch lichter und beqwemlicher ist, ein summe gelts ußczurichten dann soliche dienste mit koste und volk zu volbrengen, so haben wir aber dem vorgenanten Houbt marschalk in den sachen unsere gancze meinung bevolhen und volle macht gegeben, mit euch noch von solicher dienste wegen eine uberkomung und redliche teiding an unserr stat uffezunemen und von euch davor ein summe gelts inczunemen. davon erfordern ermanen 35 und bevelhen wir euch aber und gebieten ouch b euch von Romischer kuniglicher macht ernstlich und vesticlich mit disem briefe, nachdem und wir in des heiligen richs sachen mit unserr selbst persone und volk in c disem lande sein und fur uns gen Rom werts ziehen, das ir noch on lenger vertziehen umb soliche dienste mit demselben Houbten d marschalk an unserr stat uberkomet umb eine summe gelts und im die ußrichtet gebet 40 und betzalet oder aber uns on alles vercziehen ewer anczal volkes zu stunden on alle sawmnûße sendet und dorynne nicht anders tût bey verliesung aller ewerr freyheit und privilegi, die ir von dem heiligen riche habet, wann wir unser dienste ye nit meinen ußczuligen lassen. dornach moget ir euch gerichten. geben zu Luca am e sand Peter a) K ußseczung. b) K stellt um euch ouch. c) K in disen landen statt in disem lande. d) K Houbt. e) K an. 45 1 Vgl. S. 236. Am 11 Januar und am 2 Februar 1432 (nrr. 146 und 147). 3 nrr. 148 und 149. 4 Haupt von Pappenheim hatte sich am II Juni von Basel aus rum König begeben; vgl. nr. 169 art. 1.
270 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Juni 28 170. K. Sigmund an Straßburg und desgl. an Köln: äußert sein Befremden darüber daß sie bisher gezögert haben, sich mit seinem gen. Bevollmächtigten über die Ab- lösung des Romzugsdienstes zu einigen; hat letzteren zu neuen Unterhandlungen er- mächtigt und befiehlt ihnen nun bei Strafe des Verlustes ihrer Freiheiten und Pri- vilegien, entweder Geld zu zahlen oder ungesäumt ihr Kriegsvolk zu schicken. 1432 Juni 28 Lисса. An Straßburg : S aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 5 orig. chart. lit. pat. c. sig. in r. impr. partim deperd. — Regest bei Altmann nr. 9171. An Köln: K coll. Köln Stadt-A. Köln und das Reich B 391 orig. chart. lit. pat. c. sig. in v. impr. Auf der Rückseite steht die gleichxeitige Kölner Kanzleinotix Domini Sigismundi Romanorum regis pro 10 obsequio versus urbem Romam presentata per marschalcum inscriptum anno 1432 prima die augusti; die Worte prima die augusti sind von einer Hand des 16 Jahrhunderts korrigiert in ipso die ss. Petri et Pauli in Luca. In der Anrede heißt es embieten den ersamen burgermeister schepfen und rate der stat zu Koln statt embieten bis Straßburg. — Regest in den Mitteilungen aus dem Stadtarchir von Köln 24, 152 und bei Altmann nr. 9170. 15 Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig embieten den ersamen ammeister rate und burgern gemeinlich der stat zu Straßburg, unsern und des richs lieben getrewen, unser genad und alles gut. ersamen lieben getruen. als ir uns und dem heiligen riche zu unserm zug uber berge in Welische lande dem heiligen riche zu nucz und zu eren zu dienen 20 mit volk pflichtig seyt nach altem loblichen herkômen und ufseczung "1 und als wir euch dorumb zu zwen malen geschriben2 und zum dritten male den edeln Houbten von Pappenheim des heiligen Romischen richs erbmarschalk, unsern rate und lieben getruen, mit unsern briefen3 zu euch gesant haben, mit im von unsern wegen und an unserr stat zu uberkômen umb ein summe gelts von solicher dienst wegen uber berge ußczu-25 richten: also hat uns derselb Houbt marschalk ertzelet 4 und zu erkennen geben, wie das er von unsern wegen soliche sache an euch bracht geworben und erfordert habe solicher sache ein ußrichtung zu tun. das ir doch bisher vertzogen habt zu tund. das uns doch von euch vast fromde nymbt und hetten euch nit getrawet, dieweil wir per- sonlich alhie sein, uns an solichen unsern diensten zu sawmen. wann wir nu merken, 30 das euch lichter und beqwemlicher ist, ein summe gelts ußczurichten dann soliche dienste mit koste und volk zu volbrengen, so haben wir aber dem vorgenanten Houbt marschalk in den sachen unsere gancze meinung bevolhen und volle macht gegeben, mit euch noch von solicher dienste wegen eine uberkomung und redliche teiding an unserr stat uffezunemen und von euch davor ein summe gelts inczunemen. davon erfordern ermanen 35 und bevelhen wir euch aber und gebieten ouch b euch von Romischer kuniglicher macht ernstlich und vesticlich mit disem briefe, nachdem und wir in des heiligen richs sachen mit unserr selbst persone und volk in c disem lande sein und fur uns gen Rom werts ziehen, das ir noch on lenger vertziehen umb soliche dienste mit demselben Houbten d marschalk an unserr stat uberkomet umb eine summe gelts und im die ußrichtet gebet 40 und betzalet oder aber uns on alles vercziehen ewer anczal volkes zu stunden on alle sawmnûße sendet und dorynne nicht anders tût bey verliesung aller ewerr freyheit und privilegi, die ir von dem heiligen riche habet, wann wir unser dienste ye nit meinen ußczuligen lassen. dornach moget ir euch gerichten. geben zu Luca am e sand Peter a) K ußseczung. b) K stellt um euch ouch. c) K in disen landen statt in disem lande. d) K Houbt. e) K an. 45 1 Vgl. S. 236. Am 11 Januar und am 2 Februar 1432 (nrr. 146 und 147). 3 nrr. 148 und 149. 4 Haupt von Pappenheim hatte sich am II Juni von Basel aus rum König begeben; vgl. nr. 169 art. 1.
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G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167-180. 271 und sand Pauls der heiligen zwelfboten abent unserr riche des Hungrischen etc. im 1432 Juni 28 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 5171. K. Sigmund entbindet drei gen. Freistädte, die die Ablösungssumme für den Rom- 1432 Juni 29 zugsdienst an seinen gen. Bevollmächtigten entrichtet haben, von der Heeresfolge nach 1432 Italien sowohl für jetzt wie überhaupt für die Dauer seines Lebens. Jиni 29 Lисса. Für Basel: B aus Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr. 1114 orig. membr. lit. pat. c. sig. 10 majest. pend. cz und tz sind nicht immer mit Sicherheit von einander xu scheiden; ein zuweilen über u stehendes, einem a ähnelndes Zeichen ist durch kolumniertes e wiedergegeben worden. — A coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 189b cop. chart. coaeva. Die Eingangs- und Schlußformeln und das Datum sind in der üblichen Weise gekürxt. Zu Anfang steht links am Rande Quittancia Basel. Unter dem Text Item similes due quittancie, unam ad civitatem Coln aliam ad Straßburg; daxu die Rand- 15 bemerkung Quittancie Coln et Straßburg. — In Basel Staats-A. Großes weißes Buch fol. 207b cop. chart. coaeva. — In Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 15 cop. chart. coaeva ohne Schnitte. — Benutxt von Ochs, Gesch. der Stadt und Landschaft Basel 3, 251�252; Ochs wirft den Inhalt dieser Ur- kunde und den der Quittung Pappenheims vom 19 Juli 1432 (vgl. S. 273 Anm. 4) durcheinander. — Re- gest bei Altmann nr. 9181. Für Köln: C coll. Köln Stadt-A. Urkunden nr. 10871 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Auf der Rückseite steht von einer Hand des ausgehenden 15 Jahrhunderts Quitancie Sigismundi Roma- norum regis ex reysa ultra Alpes et alia hoc idem concernencia anno 1432. — D coll. ebenda ms. A IV 10 (Statutensammlung vom Jahre 1407 Band 1) fol. 104ab cop. membr. coaeva mit der einleitenden Be- merkung In den jairen unss heren duysent vierhunder ind zweiinddrissich zoich koenick Segimud oever 25 bergh umb die keiserkroene ind versoichte unse stat umb lude of gelt darvur zo geven ind sante int leste zo uns den wolgebornen Heubten von Bappenheim des heilgen Roempschen richs erfmarschalk. Am Rande die gleichxeitige (von der Hand des Schreibers herrührende?) Notix Quitancia domini Sigismundi Romano- rum regis de transitu pro corona imperiali. — Regest in Mitteilungen aus dem Stadt-A. von Köln 19, 9 (vgl. 24, 152) und bei Altmann nr. 9182. — Vgl. Stein, Akten zur Gesch. und Verwaltung der Stadt 30 Köln I pag. LXVIII, wo jedoch fol. 140 in fol. 104 au berichtigen ist. Für Straßburg: S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158u orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. — Ebenda Série AA fase. 158 u Vidimus des judex curie Argentinensis Conradus Ralle vom 30 September 1433, orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. — Ebenda Série AA fasc. 158 fol. 12 cop. chart. coaeva ohne Schnitte. — Regest bei Altmann nr. 9183. Außterdem: WM coll. (von S. 271 Z. 48 als von solicher bis S. 272 Z. 5 insigel) der Schlußt der Quittungen für Worms und Maina von demselben Tage; vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 172 und S. 272 Z. 4I. 20 35 Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des reichs und zu Hungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tûn kund 4o offenbar mit disem brief allen den, die in sehen oder horen lesen: als von solicher dinst wegen, so a uns die ersamen burgermeister b und rat der stat zu Basel e, unser und des reichs libe getrue, als eynem Romischen kunig uber berg zû tûn von rechts wegen pflichtig sein, also haben wir mit in als von solicher obgenanten dinst wegen, die sy uns tûn solten, nachdem und wir mit unserr selber person alhie sein, durch den edeln 45 Haupten zu Bappenheim unserm und des richs erbmarschalk rat und lieben getruen von unser sunderlich bevelhnûß 1 wegen umb eine summe geldes 2 uberkomen lassen. soliche summe geldes sy im an unser stat genczlich ußgericht und beczalt haben. und dorumb so sagen wir die egenanten burgermeisterb und rat zu Basel€ als d von solichere ob- genanten dinst wegen gancz quidt ledig und lose mit disem briefe. und abf wir wider 50 a) A die. b) CD add. scheppfen; S ammeister. c) CD Collen ; S Strasburg. d) von hier an bis S. 272 Z. 5 in- sigel sind WM kollationiert. e) S solichen. f) CDSWM ob. nr. 170. 2 Uber die Höhe der Summen vgl. S. 235.
G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167-180. 271 und sand Pauls der heiligen zwelfboten abent unserr riche des Hungrischen etc. im 1432 Juni 28 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 5171. K. Sigmund entbindet drei gen. Freistädte, die die Ablösungssumme für den Rom- 1432 Juni 29 zugsdienst an seinen gen. Bevollmächtigten entrichtet haben, von der Heeresfolge nach 1432 Italien sowohl für jetzt wie überhaupt für die Dauer seines Lebens. Jиni 29 Lисса. Für Basel: B aus Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr. 1114 orig. membr. lit. pat. c. sig. 10 majest. pend. cz und tz sind nicht immer mit Sicherheit von einander xu scheiden; ein zuweilen über u stehendes, einem a ähnelndes Zeichen ist durch kolumniertes e wiedergegeben worden. — A coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 189b cop. chart. coaeva. Die Eingangs- und Schlußformeln und das Datum sind in der üblichen Weise gekürxt. Zu Anfang steht links am Rande Quittancia Basel. Unter dem Text Item similes due quittancie, unam ad civitatem Coln aliam ad Straßburg; daxu die Rand- 15 bemerkung Quittancie Coln et Straßburg. — In Basel Staats-A. Großes weißes Buch fol. 207b cop. chart. coaeva. — In Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 15 cop. chart. coaeva ohne Schnitte. — Benutxt von Ochs, Gesch. der Stadt und Landschaft Basel 3, 251�252; Ochs wirft den Inhalt dieser Ur- kunde und den der Quittung Pappenheims vom 19 Juli 1432 (vgl. S. 273 Anm. 4) durcheinander. — Re- gest bei Altmann nr. 9181. Für Köln: C coll. Köln Stadt-A. Urkunden nr. 10871 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Auf der Rückseite steht von einer Hand des ausgehenden 15 Jahrhunderts Quitancie Sigismundi Roma- norum regis ex reysa ultra Alpes et alia hoc idem concernencia anno 1432. — D coll. ebenda ms. A IV 10 (Statutensammlung vom Jahre 1407 Band 1) fol. 104ab cop. membr. coaeva mit der einleitenden Be- merkung In den jairen unss heren duysent vierhunder ind zweiinddrissich zoich koenick Segimud oever 25 bergh umb die keiserkroene ind versoichte unse stat umb lude of gelt darvur zo geven ind sante int leste zo uns den wolgebornen Heubten von Bappenheim des heilgen Roempschen richs erfmarschalk. Am Rande die gleichxeitige (von der Hand des Schreibers herrührende?) Notix Quitancia domini Sigismundi Romano- rum regis de transitu pro corona imperiali. — Regest in Mitteilungen aus dem Stadt-A. von Köln 19, 9 (vgl. 24, 152) und bei Altmann nr. 9182. — Vgl. Stein, Akten zur Gesch. und Verwaltung der Stadt 30 Köln I pag. LXVIII, wo jedoch fol. 140 in fol. 104 au berichtigen ist. Für Straßburg: S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158u orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. — Ebenda Série AA fase. 158 u Vidimus des judex curie Argentinensis Conradus Ralle vom 30 September 1433, orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. — Ebenda Série AA fasc. 158 fol. 12 cop. chart. coaeva ohne Schnitte. — Regest bei Altmann nr. 9183. Außterdem: WM coll. (von S. 271 Z. 48 als von solicher bis S. 272 Z. 5 insigel) der Schlußt der Quittungen für Worms und Maina von demselben Tage; vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 172 und S. 272 Z. 4I. 20 35 Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des reichs und zu Hungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tûn kund 4o offenbar mit disem brief allen den, die in sehen oder horen lesen: als von solicher dinst wegen, so a uns die ersamen burgermeister b und rat der stat zu Basel e, unser und des reichs libe getrue, als eynem Romischen kunig uber berg zû tûn von rechts wegen pflichtig sein, also haben wir mit in als von solicher obgenanten dinst wegen, die sy uns tûn solten, nachdem und wir mit unserr selber person alhie sein, durch den edeln 45 Haupten zu Bappenheim unserm und des richs erbmarschalk rat und lieben getruen von unser sunderlich bevelhnûß 1 wegen umb eine summe geldes 2 uberkomen lassen. soliche summe geldes sy im an unser stat genczlich ußgericht und beczalt haben. und dorumb so sagen wir die egenanten burgermeisterb und rat zu Basel€ als d von solichere ob- genanten dinst wegen gancz quidt ledig und lose mit disem briefe. und abf wir wider 50 a) A die. b) CD add. scheppfen; S ammeister. c) CD Collen ; S Strasburg. d) von hier an bis S. 272 Z. 5 in- sigel sind WM kollationiert. e) S solichen. f) CDSWM ob. nr. 170. 2 Uber die Höhe der Summen vgl. S. 235.
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272 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Jинí 29 1432 Juni 29 wendig " wurden und widerumb gen Deutschen b landen czogen und dornach aber uber berg wider ziehen wollten nach unser kronung, so sollen sy uns doch, als lang wir leben, von solcher obgenanten dinst wegen uber berg zu tûn nit mer pflichtig sein, sunder solicher dinst von uns genezlich uberhaben sein on alles geverde. mit urkund dis geben zu Luca in Tuscien d briefs versigelt mit unserer kuniglichen majestat insigel. nach Crists geburd virtzehenhundert jar und dornach im f czweiunddrissigistem jare € an sand Peterh und sand Pauls tag der heiligen czwelfboten unser riche des Hun- gerischen etc. im sechsundvirczigisten des Romischen im czweiundezweinczigisten und des Behemischen im i czwelfften jaren. [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 10 1432 172. K. Sigmund entbindet drei gen. Freistädte, die, obwohl nach ihrer Behauptung vom Juni 29 Romfahrtsdienst befreit, doch an seinen gen. Bevollmächtigten eine nicht gen. Geld- summe gezahlt haben, von der Heeresfolge nach Italien sowohl für jetzt wie über- haupt für die Dauer seines Lebens. 1432 Juni 29 Lucca. Für Worms : W aus Worms Stadt-A. Urkunden nr. 397 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Auf der Rickseite stehen zwei Wormser Vermerke, der eine aus dem 15 Jahrhundert Absolutz der dinst ubber berg, der andere aus dem Ende des 16. oder dem 17 Jahrhundert Urkunth kunig Sigmunds, das im die von Wormbs uber gebur, doch us keiner gerechtigkeit gedient haben anno 1432. — Regest bei Altmann nr. 9186. Für Mainx: M coll. Pappenheim Gräfl. Pappenheimsches Familienarchiv Kaiserl. - Königl. Privi- legia Schubladen 98 nr. 7 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Die Urkunde ist nicht an Mainz ausgeliefert worden; warum nicht, ergiebt sich aus unserer Einleitung S. 236 und aus nr. 180. Die Bemerkungen bei Altmann nr. 9184 sind falsch. — R coll. Wien H.H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 189b cop. chart. coaera. Der Schlußs der Quittung, soweit diese mit der für Basel ausgestellten 25 übereinstimmt, ist weggelassen, ebenso das Datum (vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 171 unter A und unten Variante m). Zu Anfang steht links am Rande Quittancia Mentz, unter dem Stück Item similes due quittancie, unam ad civitatem Worms aliam ad Spir, daxu die Randnotix Quittancie Worms et Spir. — Regest bei Altmann nr. 9184. Für Speier: vgl. die unter R mitgeteilte Notiz im Reichsregistraturbuch J und Altmann nr. 9185. 30 15 20 1432 Juni 29 Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des reichs und zu Hungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tun kund offembar mit disem brief allen den, die in sehen oder horen lesen: wiewol die er- samen burgermeister rat und die stat zu Worms k unsere und des reichs liebe getrue, als sy uns furgeben, von unsern vorfaren am reich gefriet sein fur die dienst einem 35 Romischen kunig uber berg zu tûn, yedoch uns und dem reich zu eren und zu dienst so haben sy sich dorein gegeben und fur solichen dienst, den sy unsern vorfaren kunig Ruprechten seligen ouch getan haben 1, mit dem edeln Haupten 1 zu Bappenheim unserm und des reichs erbmarschalk rat und lieben getruen von unsern wegen uberkomen umb ein summe gelts, die sy im beczalt haben. dorumb so sagen wir die egenanten burger- 40 meister m rat und die stat zu Worms n [u. s. w. wie in nr. 171 S. 271 Z. 48 als von geben zu Luca in Tuscani° nach Crists P geburd solicher bis S. 272 Z. 5 insigel]. virczehenhundert jar und dornach im czweyunddrissigisten jare " an r sandt Peter und sandt Pauls tag der heiligen czwelfboten unser riche des Hungerischen etc. im sechs- a) W wendit. b) A Dütsche land statt Deutschen landen. c) A mit urkund majestatis slatt mit — insigel. 45 d) ODS Tuscani. e) om. S. f) S in dem. g) om. C. h) S Peters. i) S in dem. k) M Mencz. I) M Houp- ten. m) R add. etc. ut supra [d. i. wie in der Quittung für Basel (ur. 171), dic im Registraturbuch voransicht] mutatis mutandis; alles Ubrige ist weggelassen. n) M Mencz. o) M Tuscien. p) M Cristi. q) om. M. r) an — ezwelfboten folgt in Meerst auf jaren. 1 Vgl. S. 236. 50
272 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1432 Jинí 29 1432 Juni 29 wendig " wurden und widerumb gen Deutschen b landen czogen und dornach aber uber berg wider ziehen wollten nach unser kronung, so sollen sy uns doch, als lang wir leben, von solcher obgenanten dinst wegen uber berg zu tûn nit mer pflichtig sein, sunder solicher dinst von uns genezlich uberhaben sein on alles geverde. mit urkund dis geben zu Luca in Tuscien d briefs versigelt mit unserer kuniglichen majestat insigel. nach Crists geburd virtzehenhundert jar und dornach im f czweiunddrissigistem jare € an sand Peterh und sand Pauls tag der heiligen czwelfboten unser riche des Hun- gerischen etc. im sechsundvirczigisten des Romischen im czweiundezweinczigisten und des Behemischen im i czwelfften jaren. [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 10 1432 172. K. Sigmund entbindet drei gen. Freistädte, die, obwohl nach ihrer Behauptung vom Juni 29 Romfahrtsdienst befreit, doch an seinen gen. Bevollmächtigten eine nicht gen. Geld- summe gezahlt haben, von der Heeresfolge nach Italien sowohl für jetzt wie über- haupt für die Dauer seines Lebens. 1432 Juni 29 Lucca. Für Worms : W aus Worms Stadt-A. Urkunden nr. 397 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Auf der Rickseite stehen zwei Wormser Vermerke, der eine aus dem 15 Jahrhundert Absolutz der dinst ubber berg, der andere aus dem Ende des 16. oder dem 17 Jahrhundert Urkunth kunig Sigmunds, das im die von Wormbs uber gebur, doch us keiner gerechtigkeit gedient haben anno 1432. — Regest bei Altmann nr. 9186. Für Mainx: M coll. Pappenheim Gräfl. Pappenheimsches Familienarchiv Kaiserl. - Königl. Privi- legia Schubladen 98 nr. 7 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Die Urkunde ist nicht an Mainz ausgeliefert worden; warum nicht, ergiebt sich aus unserer Einleitung S. 236 und aus nr. 180. Die Bemerkungen bei Altmann nr. 9184 sind falsch. — R coll. Wien H.H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 189b cop. chart. coaera. Der Schlußs der Quittung, soweit diese mit der für Basel ausgestellten 25 übereinstimmt, ist weggelassen, ebenso das Datum (vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 171 unter A und unten Variante m). Zu Anfang steht links am Rande Quittancia Mentz, unter dem Stück Item similes due quittancie, unam ad civitatem Worms aliam ad Spir, daxu die Randnotix Quittancie Worms et Spir. — Regest bei Altmann nr. 9184. Für Speier: vgl. die unter R mitgeteilte Notiz im Reichsregistraturbuch J und Altmann nr. 9185. 30 15 20 1432 Juni 29 Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des reichs und zu Hungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tun kund offembar mit disem brief allen den, die in sehen oder horen lesen: wiewol die er- samen burgermeister rat und die stat zu Worms k unsere und des reichs liebe getrue, als sy uns furgeben, von unsern vorfaren am reich gefriet sein fur die dienst einem 35 Romischen kunig uber berg zu tûn, yedoch uns und dem reich zu eren und zu dienst so haben sy sich dorein gegeben und fur solichen dienst, den sy unsern vorfaren kunig Ruprechten seligen ouch getan haben 1, mit dem edeln Haupten 1 zu Bappenheim unserm und des reichs erbmarschalk rat und lieben getruen von unsern wegen uberkomen umb ein summe gelts, die sy im beczalt haben. dorumb so sagen wir die egenanten burger- 40 meister m rat und die stat zu Worms n [u. s. w. wie in nr. 171 S. 271 Z. 48 als von geben zu Luca in Tuscani° nach Crists P geburd solicher bis S. 272 Z. 5 insigel]. virczehenhundert jar und dornach im czweyunddrissigisten jare " an r sandt Peter und sandt Pauls tag der heiligen czwelfboten unser riche des Hungerischen etc. im sechs- a) W wendit. b) A Dütsche land statt Deutschen landen. c) A mit urkund majestatis slatt mit — insigel. 45 d) ODS Tuscani. e) om. S. f) S in dem. g) om. C. h) S Peters. i) S in dem. k) M Mencz. I) M Houp- ten. m) R add. etc. ut supra [d. i. wie in der Quittung für Basel (ur. 171), dic im Registraturbuch voransicht] mutatis mutandis; alles Ubrige ist weggelassen. n) M Mencz. o) M Tuscien. p) M Cristi. q) om. M. r) an — ezwelfboten folgt in Meerst auf jaren. 1 Vgl. S. 236. 50
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G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167-180. 273 undvirczigisten des Romischen im ezweyundezweinczigisten und des Behemischen im 1432 Juni 29 czwelften jaren. [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 5173. Basel bezw. Straßburg bestätigt, mit K. Sigmunds Bevollmächtigten Haupt von Pappenheim eine Ablösungssumme für den Romfahrtsdienst vereinbart und Quit- tung des Königs über den Dienst und Pappenheims über das Geld erhalten zu haben. 1432 Juli 19 bezw. 1433 Januar 31. 1432 Juli 19 bezw. 1438 Jan. 31 Basels Urkunde: S aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 16 cop. chart. coaeva ohne 10 Schnitte. Die Abschrift ist wahrscheinlich von Haupt von Pappenheim durch den Straßburger Ge- sandten Wolfhelm Bock dem Straßburger Rat als Muster rugeschickt und von diesem dann in der in unseren Varianten angegebenen Weise geändert worden. Straßburgs Urkunde: durch Korrektur der Baseler Urkunde hergestellt; s. die Varianten ru S. Wir Burckart a ze Rine ritter burgermeister und der rat ze Basel erkennent offen- 5 lich mit disem brief, daz der edel herre Haubt dez heiligen Römischen reichs erb- marschalk zû Bappenhain mit uns an statt und in namen dez allerdurchlüchtigisten mechtigesten fürsten herren Sigmunds Römischen kûnigs etc. unsers allergenädigesten herren, des macht er in dirre sach gehebt hat 1, und wir mit im überkomen seind umb den dienst der zehenb glêfien, damitte wir sinen kûniglichen gnaden über berg, so er 20 nach seiner kaiserlichen cronen vart und zûhet, zû dienende phlichtig sind, daz wir im dafûr geben haben achtzehenhundert b 2 güter rinischer guldein, und derselbe unser aller- genêdigester herre der Rômisch kûnig umb den dienst 3 und er umb das gelt 4 uns quitiert hand nach sage der briefen dorüber begriffen. zû urkûnde haben wir unser stette secrete ingesigel getan trucken zû endee dirre geschrift in disen brief, der geben ist an 25 samstag nehst vor sand d Marien Magdalenen tag des jares als man zalt nach Crists ge- bürt vierzehenhundert drissig und zwaie jare. 1432 Juli 19 30 174. Mainz an Frankfurt: frägt an, wie die Stadt sich verhalten will zu der von Haupt von Pappenheim überbrachten Aufforderung K. Sigmunds, entweder den schuldigen Romfahrtsdienst zu leisten oder eine Ablösungssumme zu zahlen. 1432 August 3 [Mainz]. 1432 Aug. 3 35 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3255 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unter der Adresse stelit der gleichxeitige Frankfurter Vermerk Unser herre der konig die von Mencze gemant uber berg zu ziehen. — Vgl. Inrentare des Frank- furter Stadt-A. I, 135. Regest bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondena I, 378 nr. 706. 10 a) in S sind die Worte Burckart — ritter und die beiden ersten Silhen ton burgermeister von einer Straßiburger Hand (egl. die Quellenbeschreibung) gestrichen und ersetzt durch Haus Zorn dem man spricht von Eckerich ritter der. b) in S hat die Strastburger Hand zehen und nachher achtzehenhundert gestrichen und zwenzig bezw. 3600 guldein darübergeschrieben. c) He S hat die Straßburger Hand die vier Worte ende — in gestrichen und darüber- geschrieben rúck uf. d) in S hat die Straftburger Hand sand Marien Magdalenen tag korrigiert in unser frowen tag der liehtmeß [1433 Jan. 31]. e) in S von der Straburger Hand korrigiert in drii (od. dru?). 1 2 Vgl. nr. 170. Vgl. S. 235. Am 29 Juni 1432. Vgl. die Quellenbeschrei- 45 bung von nr. 171 unter B und S. 4 Pappenheim bescheinigt der Stadt Basel Sa. v. Mar. Magd. [Juli 19] 1432 den Empfang von 1700 guten rheinischen Gulden von der zehen spiessen irs dienstes wegen, den si sinen kúniglichen gnaden 50 úber berg, so er nach siner keiserlichen kronen zúhet, Deutsche Reichstags-Akten X. phlichtig sint ze tünde. (Basel Staats -A. Großes weißes Buch fol. 207b-208 a cop. chart. coaeva; €gl. Ochs, Gesch. der Stadt und Landschaft Basel 3, 251 und Altmann nr. 9201a.) — Aschbach 4, 483 hat sich durch Ochs irre führen lassen (vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 171 unter B); er datiert die Urkunde fälschlich vom 29 Juni und nennt Sigmund als Aussteller. 35
G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167-180. 273 undvirczigisten des Romischen im ezweyundezweinczigisten und des Behemischen im 1432 Juni 29 czwelften jaren. [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 5173. Basel bezw. Straßburg bestätigt, mit K. Sigmunds Bevollmächtigten Haupt von Pappenheim eine Ablösungssumme für den Romfahrtsdienst vereinbart und Quit- tung des Königs über den Dienst und Pappenheims über das Geld erhalten zu haben. 1432 Juli 19 bezw. 1433 Januar 31. 1432 Juli 19 bezw. 1438 Jan. 31 Basels Urkunde: S aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 16 cop. chart. coaeva ohne 10 Schnitte. Die Abschrift ist wahrscheinlich von Haupt von Pappenheim durch den Straßburger Ge- sandten Wolfhelm Bock dem Straßburger Rat als Muster rugeschickt und von diesem dann in der in unseren Varianten angegebenen Weise geändert worden. Straßburgs Urkunde: durch Korrektur der Baseler Urkunde hergestellt; s. die Varianten ru S. Wir Burckart a ze Rine ritter burgermeister und der rat ze Basel erkennent offen- 5 lich mit disem brief, daz der edel herre Haubt dez heiligen Römischen reichs erb- marschalk zû Bappenhain mit uns an statt und in namen dez allerdurchlüchtigisten mechtigesten fürsten herren Sigmunds Römischen kûnigs etc. unsers allergenädigesten herren, des macht er in dirre sach gehebt hat 1, und wir mit im überkomen seind umb den dienst der zehenb glêfien, damitte wir sinen kûniglichen gnaden über berg, so er 20 nach seiner kaiserlichen cronen vart und zûhet, zû dienende phlichtig sind, daz wir im dafûr geben haben achtzehenhundert b 2 güter rinischer guldein, und derselbe unser aller- genêdigester herre der Rômisch kûnig umb den dienst 3 und er umb das gelt 4 uns quitiert hand nach sage der briefen dorüber begriffen. zû urkûnde haben wir unser stette secrete ingesigel getan trucken zû endee dirre geschrift in disen brief, der geben ist an 25 samstag nehst vor sand d Marien Magdalenen tag des jares als man zalt nach Crists ge- bürt vierzehenhundert drissig und zwaie jare. 1432 Juli 19 30 174. Mainz an Frankfurt: frägt an, wie die Stadt sich verhalten will zu der von Haupt von Pappenheim überbrachten Aufforderung K. Sigmunds, entweder den schuldigen Romfahrtsdienst zu leisten oder eine Ablösungssumme zu zahlen. 1432 August 3 [Mainz]. 1432 Aug. 3 35 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3255 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unter der Adresse stelit der gleichxeitige Frankfurter Vermerk Unser herre der konig die von Mencze gemant uber berg zu ziehen. — Vgl. Inrentare des Frank- furter Stadt-A. I, 135. Regest bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondena I, 378 nr. 706. 10 a) in S sind die Worte Burckart — ritter und die beiden ersten Silhen ton burgermeister von einer Straßiburger Hand (egl. die Quellenbeschreibung) gestrichen und ersetzt durch Haus Zorn dem man spricht von Eckerich ritter der. b) in S hat die Strastburger Hand zehen und nachher achtzehenhundert gestrichen und zwenzig bezw. 3600 guldein darübergeschrieben. c) He S hat die Straßburger Hand die vier Worte ende — in gestrichen und darüber- geschrieben rúck uf. d) in S hat die Straftburger Hand sand Marien Magdalenen tag korrigiert in unser frowen tag der liehtmeß [1433 Jan. 31]. e) in S von der Straburger Hand korrigiert in drii (od. dru?). 1 2 Vgl. nr. 170. Vgl. S. 235. Am 29 Juni 1432. Vgl. die Quellenbeschrei- 45 bung von nr. 171 unter B und S. 4 Pappenheim bescheinigt der Stadt Basel Sa. v. Mar. Magd. [Juli 19] 1432 den Empfang von 1700 guten rheinischen Gulden von der zehen spiessen irs dienstes wegen, den si sinen kúniglichen gnaden 50 úber berg, so er nach siner keiserlichen kronen zúhet, Deutsche Reichstags-Akten X. phlichtig sint ze tünde. (Basel Staats -A. Großes weißes Buch fol. 207b-208 a cop. chart. coaeva; €gl. Ochs, Gesch. der Stadt und Landschaft Basel 3, 251 und Altmann nr. 9201a.) — Aschbach 4, 483 hat sich durch Ochs irre führen lassen (vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 171 unter B); er datiert die Urkunde fälschlich vom 29 Juni und nennt Sigmund als Aussteller. 35
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274 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. eß ist 1432 Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen besundere lieben frunde. Aug. 3 der edel Heubt marschalk von Bappenheim von wegen unsers allergnedigisten herren Juli 29 des Romischin konigis of dinstag nehst in unserm raide gewest und uns ein uffen brief 1 unsers herren des konigis geentwurd under vieln schriften inhaltende, daz wir von stund und ane virziehen wullen schicken zu sin koniglichin gnaden unser anzale volkes, so wir eim iglichen Romischin konig plichtig sin zu schicken, so der ubir berg in Welschen landen ziehen wurdet die keiserliche krone zu entpfahen, odir daz wir mit dem vor- gnanten siner gnaden marschalk vor solichen dinst umb ein reddeliche somme gelts obirkomen und daz dun bi virliesûnge aller unserr friheit und privilegi, so wir von dem heiligen riche haben etc. nu virsehen wir uns, der marschalk si viellicht auch of solich 1o maße bi uch gewest. und davon, lieben frunde, so bitten wir uch dinstlichin und frunt- lichin, daz ir uns in einer geheime mit diesem botden wullent virschreben laßin wißen, wie ir uch darinne meint zu halten und wes ir uch daruf undirsprochin habent. daz begern wir alzit fruntlich umb uwere ersamekeit mogen zu gedienen. datum domi- nica post ad vincula sancti Petri anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo 15 secundo. 1432 Ang. 3 5 [in verso] Den ersamen wisen dem raide zu Franckfurd unsern besundern guten frunden dari debet. Burgermeistere und raid zu Mencze. 1432 Aug. 6 175. Köln thut kund, daß es mit dem Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim einc 20 Ablösungssumme für den Romzugsdienst vereinbart und von ihm unter einer ge- nannten Bedingung die Quittung K. Sigmunds über den Empfang der Summe 1432 August 6 f Köln J. erhalten habe. K aus Köln Stadt-A. ms. A IV 10 (Statutensammlung vom Jahre 1407 Band 1) fol. 104b cop. membr. coacra. Zu Anfang steht links am Rande Quitancia de transitu domini 25 Sigismundi ultra Alpes pro corona sua et dependet a precedenti [d. i. unsere nr. 171, dic auf fol. 104 ab steht]. — Vgl. Mitteilungen aus dem Kölner Stadt-A. 24, 152 und Stein a. a. O. I pag. LXVIII, wo fol. 140 in fol. 104 xu berichtigen ist. S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 14 cop. chart. coaera ohne Schnitte, an- scheinend von einer Straßburger Hand geschrieben. 30 as der alredur- Wir burgermeistere ind rait der steide Coelne doin kunt: luchtigeste furste unse alreliefste “ gnedichste here her Segimund Roemische etc. koenig an uns zo der reisen unt gaen Rome sine keiserliche kroene zo untfangen sinen gnaden zo dienen erfordert ind davan mit uns einre benoemder sommen geltz vur den dienst zo oeverkomen dem eideln Heubten von€ Bappenhein des heilgen Roemischen richs erf- 35 marschalk volmacht gegeven hait 2, as dat sine koenincliche brieve uns davan gesant cleerlichen € uiswisen, so sin wir mit dem egenanten marschalke van weigen desselven unss alregnedichsten herren einre gnanter sommen 3 vur den dienst oeverkomen, die wir a) S allergenâdigoster liebster statt alreliefste gnedichste. b) S zü. c) S clerlicher. 1 D. i. unsere ur. 170. Vgl. S. 235 Anm. 5. 2 Am 28 Juni (ur. 170). 3 Die Summe belief sich auf 3600 rheinische Gulden (gleich 14 400 kölnische Mark). Vgl. S. 235. Im Ausgabebuche der Kölner Samstagsrentkammer rom Jahre 1432 sind auf fol. 9a und 16a folgende hierher gehörige Posten verzeichnet: [I] Sa. post Remigii [Okt. I: item usgegeven dem marschalk von Bappenheym in afslach der summen, der man mit hem oeverkomen is van unserm herren des Roe- mischen coenings keiserlicher croeningen oever berch dusent gulden overlentz, dat stuk 4 mr. facit 4000 40 mr. [2] Sa. post letare [1433 Mürz 28]: primo hain wir gelievert unsen herren den rentmeistern und bisitzern up der gudesdagskamern umb unsen burgern ire geliende gelt zo bezalen, dat der mar- schalk van Bappenheim vur sulchen dienst, as unse 45 herren doin soulden hern Sigmund Romischen cu- ning over berch umb sine keiserliche croine zu unt- fangen, upgeburt hait, dusent overlentzer gulden, dat stuck 4 mr., facit 4000 mr. [3] Sa. post cantate [1133 Mai 16] : primo hain wir gelievert den rent- 50
274 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. eß ist 1432 Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen besundere lieben frunde. Aug. 3 der edel Heubt marschalk von Bappenheim von wegen unsers allergnedigisten herren Juli 29 des Romischin konigis of dinstag nehst in unserm raide gewest und uns ein uffen brief 1 unsers herren des konigis geentwurd under vieln schriften inhaltende, daz wir von stund und ane virziehen wullen schicken zu sin koniglichin gnaden unser anzale volkes, so wir eim iglichen Romischin konig plichtig sin zu schicken, so der ubir berg in Welschen landen ziehen wurdet die keiserliche krone zu entpfahen, odir daz wir mit dem vor- gnanten siner gnaden marschalk vor solichen dinst umb ein reddeliche somme gelts obirkomen und daz dun bi virliesûnge aller unserr friheit und privilegi, so wir von dem heiligen riche haben etc. nu virsehen wir uns, der marschalk si viellicht auch of solich 1o maße bi uch gewest. und davon, lieben frunde, so bitten wir uch dinstlichin und frunt- lichin, daz ir uns in einer geheime mit diesem botden wullent virschreben laßin wißen, wie ir uch darinne meint zu halten und wes ir uch daruf undirsprochin habent. daz begern wir alzit fruntlich umb uwere ersamekeit mogen zu gedienen. datum domi- nica post ad vincula sancti Petri anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo 15 secundo. 1432 Ang. 3 5 [in verso] Den ersamen wisen dem raide zu Franckfurd unsern besundern guten frunden dari debet. Burgermeistere und raid zu Mencze. 1432 Aug. 6 175. Köln thut kund, daß es mit dem Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim einc 20 Ablösungssumme für den Romzugsdienst vereinbart und von ihm unter einer ge- nannten Bedingung die Quittung K. Sigmunds über den Empfang der Summe 1432 August 6 f Köln J. erhalten habe. K aus Köln Stadt-A. ms. A IV 10 (Statutensammlung vom Jahre 1407 Band 1) fol. 104b cop. membr. coacra. Zu Anfang steht links am Rande Quitancia de transitu domini 25 Sigismundi ultra Alpes pro corona sua et dependet a precedenti [d. i. unsere nr. 171, dic auf fol. 104 ab steht]. — Vgl. Mitteilungen aus dem Kölner Stadt-A. 24, 152 und Stein a. a. O. I pag. LXVIII, wo fol. 140 in fol. 104 xu berichtigen ist. S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 14 cop. chart. coaera ohne Schnitte, an- scheinend von einer Straßburger Hand geschrieben. 30 as der alredur- Wir burgermeistere ind rait der steide Coelne doin kunt: luchtigeste furste unse alreliefste “ gnedichste here her Segimund Roemische etc. koenig an uns zo der reisen unt gaen Rome sine keiserliche kroene zo untfangen sinen gnaden zo dienen erfordert ind davan mit uns einre benoemder sommen geltz vur den dienst zo oeverkomen dem eideln Heubten von€ Bappenhein des heilgen Roemischen richs erf- 35 marschalk volmacht gegeven hait 2, as dat sine koenincliche brieve uns davan gesant cleerlichen € uiswisen, so sin wir mit dem egenanten marschalke van weigen desselven unss alregnedichsten herren einre gnanter sommen 3 vur den dienst oeverkomen, die wir a) S allergenâdigoster liebster statt alreliefste gnedichste. b) S zü. c) S clerlicher. 1 D. i. unsere ur. 170. Vgl. S. 235 Anm. 5. 2 Am 28 Juni (ur. 170). 3 Die Summe belief sich auf 3600 rheinische Gulden (gleich 14 400 kölnische Mark). Vgl. S. 235. Im Ausgabebuche der Kölner Samstagsrentkammer rom Jahre 1432 sind auf fol. 9a und 16a folgende hierher gehörige Posten verzeichnet: [I] Sa. post Remigii [Okt. I: item usgegeven dem marschalk von Bappenheym in afslach der summen, der man mit hem oeverkomen is van unserm herren des Roe- mischen coenings keiserlicher croeningen oever berch dusent gulden overlentz, dat stuk 4 mr. facit 4000 40 mr. [2] Sa. post letare [1433 Mürz 28]: primo hain wir gelievert unsen herren den rentmeistern und bisitzern up der gudesdagskamern umb unsen burgern ire geliende gelt zo bezalen, dat der mar- schalk van Bappenheim vur sulchen dienst, as unse 45 herren doin soulden hern Sigmund Romischen cu- ning over berch umb sine keiserliche croine zu unt- fangen, upgeburt hait, dusent overlentzer gulden, dat stuck 4 mr., facit 4000 mr. [3] Sa. post cantate [1133 Mai 16] : primo hain wir gelievert den rent- 50
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G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167�180. 275 iem ouch vernoecht a ind davan unss gnedichsten heren quitancien 1 untfangen hain, doch mit sulchen underscheide: of sich in der wairheit ervunde, das wir dem heilgen riche zo sulchem zoege meer dan zwenzich man mit geleven plichtich weren zo b dienste zo schicken, daz wir asdan dem vurschriben unsme alregnedichsten heren vurc ieder der 5 geleven, die wir oever die zwenzich geleven zo schicken plichtich weren, alle mainde drissich rynsche gulden an sulcher schoult, as uns unse alregnedichste here vurgeschriben na innehalde sinre koeninclicher brieve, wir davan haben, schuldich is, afslain soelen ind das secs mainde lank ind niet langer, dat is mit namen vurc ieder geleve oever die zwenzich geleven die ganze zit viff d hundert ind eichtzich gulden, ain geverde. ind 1o zo gezuge der warheit hain wir burgermeistere ind rait unser steide ingesegels ad causas an desen brief doin hangen in den jairen unss heren duisent vierhundert ind zweiind- drissich des seessden dags ine augusto. 1432 Aug. 6 1432 Aug. 6 15 176. Aufzeichnungen ƒ des Straßburger Gesandten Wolfhelm Bock 27 über seine Ver- einbarungen mit dem königlichen Bevollmächtigten Haupt von Pappenheim wegen der Höhe und des Zahlungsmodus der von Straßburg zu entrichtenden Ablösungs- summe für den Romzugsdienst. 1432 Dezember 27 [ Nürnberg 27. 1432 Dez. 27 20 Aus Straßbury Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 10 not. chart. ron der Hand des Wolfhelm Bock, überschrieben Stroßburg, nota den uibertrack mit dem marschalk uf sant Johans dag [Dex. 27] anno etc. 32. Die Buchstaben a und o sind öfters kaum nu unterschei- den. Der vierte Artikel ist vom dritten durch einen langen Strich getrennt. [1] Item 3600 gúldin fuir den dienst und 50 gúldin Kaspar etc. die sol men an oder abbe sagen gon Núerenberek in Hans Deczelines huß hiezwissent und sant Antonigen dag nehest kummende. [2) Item und wil men bi sollichem uibertrage bliben, so sol men die summa guldin 25 gen und liferin zû Basel uf unser frouwen dage der liehtemessin. aldaf sol men den quitbrief dogegen uibergeben in der formen, also den von Koellen oder den von Basel quitbriefe g 3 uibergeben sint. [3] Item men sol ouch dem marschalk einen brief gen, daz men ime so fil geltes habe gent fuir sollichen dienst und nût me, in der formen also die von Koellen und die 30 fon Basel getan hant 4. 4] Item wirde dirre uibertrack abbegeseit, so meinent der marschalk dem lant- geriht nachzûgonde uf dem nehsten lantage, der do wurth sin noch dem nehsten gerihtes- 432 Dez. 27 bis 1433 Jan. 17 1433 Febr. 2 a) S beraicht. b) S ze senden statl zo dienste zo schicken. c) S von. d) Suß. e) S in dem augste stall in au- gusto. f) oder aldo? g) Vorl. qutbriefe mil kolumn, i, so auch gleich daranf snt mit kolumn. i. l) Forl. wrt. 35 meistern und bisitzern up der gudestagskamern umb unsen burgern zu verrichten ir geliende gelt, dat der marschalk [u. s. w. wie oben] upgeburt hait, 1600 overlendsche gulden, dat stuck 4 mr., facit 6400 mr. Die Zahlung erfolgte natürlich nicht ratenweise, son- 40 dern auf einmal, und awar ersuchte Köln den Mar- schall am 8 August 1432 brieflich, die Summe in Frankfurt bei Zieliis Rokoch au erheben. (Mitt. aus dem Stadt-A. von Köln 24, 152.) Der Marschall, der den Brief wahrscheinlich in Nüirnberg erhielt, 45 ließt sich das Geld dort durch Werenher Triber, Ulrich Arezatz diener, gegen Wechsel ausxallen und forderte Köln am 25 Aug. 1432 auf, den Triber au befriedigen (Köln Stadt-A. Urkunden 10880 a orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr. del.; vgl. Mitt. 50 aus dem Stadt-A. von Köln 27, 289). Dies geschah, lant Brief des Joh. Musken, Joh. Wystorp und Heinrich Engelbert an Köln rom 9 Sept. 1432, in Frankfurt gegen Aushändigung der königlichen Quittung (nr. 171) und eines Willebriefes Pappenheims (Köln Stadt-A. Köln und das Reich B 392 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.; vgl. Mitt. aus dem Stadt-A. von Köln 24, 153). Am 23 Septem- ber 1432 meldet Köln nach Straßburg, daßt es von Pappenheim Erlaſ des Romfahrtsdienstes erlangt habe (Mitt. aus dem Stadt-A. von Köln 24, 153). nr. 171. Der Name des Aufxeichnenden und der Auf- reichnungsort ergeben sich aus nr. 178. 3 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 171 unter B und C. Vgl. nrr. 173 und 175. 35*
G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167�180. 275 iem ouch vernoecht a ind davan unss gnedichsten heren quitancien 1 untfangen hain, doch mit sulchen underscheide: of sich in der wairheit ervunde, das wir dem heilgen riche zo sulchem zoege meer dan zwenzich man mit geleven plichtich weren zo b dienste zo schicken, daz wir asdan dem vurschriben unsme alregnedichsten heren vurc ieder der 5 geleven, die wir oever die zwenzich geleven zo schicken plichtich weren, alle mainde drissich rynsche gulden an sulcher schoult, as uns unse alregnedichste here vurgeschriben na innehalde sinre koeninclicher brieve, wir davan haben, schuldich is, afslain soelen ind das secs mainde lank ind niet langer, dat is mit namen vurc ieder geleve oever die zwenzich geleven die ganze zit viff d hundert ind eichtzich gulden, ain geverde. ind 1o zo gezuge der warheit hain wir burgermeistere ind rait unser steide ingesegels ad causas an desen brief doin hangen in den jairen unss heren duisent vierhundert ind zweiind- drissich des seessden dags ine augusto. 1432 Aug. 6 1432 Aug. 6 15 176. Aufzeichnungen ƒ des Straßburger Gesandten Wolfhelm Bock 27 über seine Ver- einbarungen mit dem königlichen Bevollmächtigten Haupt von Pappenheim wegen der Höhe und des Zahlungsmodus der von Straßburg zu entrichtenden Ablösungs- summe für den Romzugsdienst. 1432 Dezember 27 [ Nürnberg 27. 1432 Dez. 27 20 Aus Straßbury Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 10 not. chart. ron der Hand des Wolfhelm Bock, überschrieben Stroßburg, nota den uibertrack mit dem marschalk uf sant Johans dag [Dex. 27] anno etc. 32. Die Buchstaben a und o sind öfters kaum nu unterschei- den. Der vierte Artikel ist vom dritten durch einen langen Strich getrennt. [1] Item 3600 gúldin fuir den dienst und 50 gúldin Kaspar etc. die sol men an oder abbe sagen gon Núerenberek in Hans Deczelines huß hiezwissent und sant Antonigen dag nehest kummende. [2) Item und wil men bi sollichem uibertrage bliben, so sol men die summa guldin 25 gen und liferin zû Basel uf unser frouwen dage der liehtemessin. aldaf sol men den quitbrief dogegen uibergeben in der formen, also den von Koellen oder den von Basel quitbriefe g 3 uibergeben sint. [3] Item men sol ouch dem marschalk einen brief gen, daz men ime so fil geltes habe gent fuir sollichen dienst und nût me, in der formen also die von Koellen und die 30 fon Basel getan hant 4. 4] Item wirde dirre uibertrack abbegeseit, so meinent der marschalk dem lant- geriht nachzûgonde uf dem nehsten lantage, der do wurth sin noch dem nehsten gerihtes- 432 Dez. 27 bis 1433 Jan. 17 1433 Febr. 2 a) S beraicht. b) S ze senden statl zo dienste zo schicken. c) S von. d) Suß. e) S in dem augste stall in au- gusto. f) oder aldo? g) Vorl. qutbriefe mil kolumn, i, so auch gleich daranf snt mit kolumn. i. l) Forl. wrt. 35 meistern und bisitzern up der gudestagskamern umb unsen burgern zu verrichten ir geliende gelt, dat der marschalk [u. s. w. wie oben] upgeburt hait, 1600 overlendsche gulden, dat stuck 4 mr., facit 6400 mr. Die Zahlung erfolgte natürlich nicht ratenweise, son- 40 dern auf einmal, und awar ersuchte Köln den Mar- schall am 8 August 1432 brieflich, die Summe in Frankfurt bei Zieliis Rokoch au erheben. (Mitt. aus dem Stadt-A. von Köln 24, 152.) Der Marschall, der den Brief wahrscheinlich in Nüirnberg erhielt, 45 ließt sich das Geld dort durch Werenher Triber, Ulrich Arezatz diener, gegen Wechsel ausxallen und forderte Köln am 25 Aug. 1432 auf, den Triber au befriedigen (Köln Stadt-A. Urkunden 10880 a orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr. del.; vgl. Mitt. 50 aus dem Stadt-A. von Köln 27, 289). Dies geschah, lant Brief des Joh. Musken, Joh. Wystorp und Heinrich Engelbert an Köln rom 9 Sept. 1432, in Frankfurt gegen Aushändigung der königlichen Quittung (nr. 171) und eines Willebriefes Pappenheims (Köln Stadt-A. Köln und das Reich B 392 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.; vgl. Mitt. aus dem Stadt-A. von Köln 24, 153). Am 23 Septem- ber 1432 meldet Köln nach Straßburg, daßt es von Pappenheim Erlaſ des Romfahrtsdienstes erlangt habe (Mitt. aus dem Stadt-A. von Köln 24, 153). nr. 171. Der Name des Aufxeichnenden und der Auf- reichnungsort ergeben sich aus nr. 178. 3 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 171 unter B und C. Vgl. nrr. 173 und 175. 35*
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276 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1433 dage, der do wurta sin an dem nehsten dage nach dem zwelften dage. nota es ist ge- Jan. 7 woenlichen ein dag 14 dage noch dem anderin gerihtesdage b. 1433 Jan. 28 177. Wolfhelm Bock an den Straßburger Ammeister Hugo Dossenheim: will den Vor- schlag einiger Mitglieder des Rates, beim Baseler Konzil Protest gegen die von K. Sigmund verlangte Ablösung des Romzugsdienstes einzulegen, lieber unausgeführt 5 lassen, da der König unwillig werden könnte; u. a. m. 1433 Januar 28 [Basel 1]. Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 9 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del. 1433 Jan. 28 welle uiver wisheit wissen : also ich Minen fruintlichen gewilligen dienst zůvor. uich gesriben han, daz Diebolt Lenczel nút zû Basel sige etc., wellet wissen, daz er io ouch fúege ich uich zû kummen ist und het mir die summe geltes 2 sleht gemaht. wissen: also ettelicher der rehte meinunge mack sin, daz ich fuir daz kunsilligum sûlle bringen daz uiberkummen der summe geltes fuir den dienst und ettewaß darinne pro- testieren, dem han ich nachgedoht und ouch mit einem frummen man uß den sachen geret, daz mich bedunket, daz eß weger sige uinderwegen gelassen, diewille unser herre 15 der kuinig in simme sriben3 den dienst andreffende der stette Koellen Straßburg und Basel mit gedaht het. ouch so besorge ich, kemme es fuir unseren herren den kuinig, daz er es fuir ein mistruwen haben maehte, daruß groß unwille wassen maehte, so ferre und ich mich ferstande. doch waß der rehte und uiver wille harinne sige, wellent mich geben uf 20 wissen lossen; dem gange ich nach, so beste ich kan. gebietent zû mir. mittewuche vor unser frouwen dage der liehtemesse anno etc. 33. [in verso] Dem fuirsihtigen visen her Huck Dossenheim ammeister der stat zû Stroßburg mime lieben herren und guoten fruinde dari debet. Wolfhelm Bock. 25 1433 178. Straßburg an Wolfhelm Bock: wiederholt in Erwiderung auf seinen Brief an Febr. 1 den Ammeister Hugo Dossenheim die ihm nach Basel mitgegebene Instruktion und weist ihn ernstlich an, ihr nachzukommen. 1433 Februar 1 [Straßburg ]. Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 6 orig. membr. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. 30 Wir Johanns Zorn genant von Eckerich ritter der meister und der rot zû Straß- burg embieten dem vesten Wolffhelm Bocke wilent unserme stettemeister waz wir frunt- schaft und gûtes vermôgent. der fúrsihtige wise her Hug Dossenheim unser am- meister hat uns einen brief 4 lossen sehen, darinne du imed geschriben hast von der sache wegen antreffen den dienst unserm allergnedigestem herren dem Rômschen kônige 35 etc. zů dûn, darumb wir dich hinuf zû unserme gnedigen herren herzoge Wilhelm und ouch dem heiligen concilio gefertiget haben, unser meinunge an sie zu bringen. und meldest in dime brief, daz dich nit geroten bedunke solichs fúr das concilium ze bringende, danne unser allergnedigester herre der Römsche kônige ein missetruwen daran haben a) Vorl. wrt. b) in der Vorl. folgt ist. c) Vorl. mittewche. 1 Der Ausstellungsort ergiebt sich aus den Ein- gangsworten des Briefes und auch aus nr. 178. 2 Es werden die 3650 Gulden sein, die an Haupt von Pappenheim gexahlt werden sollten. Vgl. nr. 176 art. 1. 3 Mit diesem Schreiben kann woll nur die Voll- macht für Haupt von Pappenheim vom 3 Februar 1432 (nr. 149) gemeint sein; denn nur in ihr sind die oben erwähnten drei Städte genannt. 4 nr. 177. 45
276 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1433 dage, der do wurta sin an dem nehsten dage nach dem zwelften dage. nota es ist ge- Jan. 7 woenlichen ein dag 14 dage noch dem anderin gerihtesdage b. 1433 Jan. 28 177. Wolfhelm Bock an den Straßburger Ammeister Hugo Dossenheim: will den Vor- schlag einiger Mitglieder des Rates, beim Baseler Konzil Protest gegen die von K. Sigmund verlangte Ablösung des Romzugsdienstes einzulegen, lieber unausgeführt 5 lassen, da der König unwillig werden könnte; u. a. m. 1433 Januar 28 [Basel 1]. Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 9 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del. 1433 Jan. 28 welle uiver wisheit wissen : also ich Minen fruintlichen gewilligen dienst zůvor. uich gesriben han, daz Diebolt Lenczel nút zû Basel sige etc., wellet wissen, daz er io ouch fúege ich uich zû kummen ist und het mir die summe geltes 2 sleht gemaht. wissen: also ettelicher der rehte meinunge mack sin, daz ich fuir daz kunsilligum sûlle bringen daz uiberkummen der summe geltes fuir den dienst und ettewaß darinne pro- testieren, dem han ich nachgedoht und ouch mit einem frummen man uß den sachen geret, daz mich bedunket, daz eß weger sige uinderwegen gelassen, diewille unser herre 15 der kuinig in simme sriben3 den dienst andreffende der stette Koellen Straßburg und Basel mit gedaht het. ouch so besorge ich, kemme es fuir unseren herren den kuinig, daz er es fuir ein mistruwen haben maehte, daruß groß unwille wassen maehte, so ferre und ich mich ferstande. doch waß der rehte und uiver wille harinne sige, wellent mich geben uf 20 wissen lossen; dem gange ich nach, so beste ich kan. gebietent zû mir. mittewuche vor unser frouwen dage der liehtemesse anno etc. 33. [in verso] Dem fuirsihtigen visen her Huck Dossenheim ammeister der stat zû Stroßburg mime lieben herren und guoten fruinde dari debet. Wolfhelm Bock. 25 1433 178. Straßburg an Wolfhelm Bock: wiederholt in Erwiderung auf seinen Brief an Febr. 1 den Ammeister Hugo Dossenheim die ihm nach Basel mitgegebene Instruktion und weist ihn ernstlich an, ihr nachzukommen. 1433 Februar 1 [Straßburg ]. Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 158 fol. 6 orig. membr. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. 30 Wir Johanns Zorn genant von Eckerich ritter der meister und der rot zû Straß- burg embieten dem vesten Wolffhelm Bocke wilent unserme stettemeister waz wir frunt- schaft und gûtes vermôgent. der fúrsihtige wise her Hug Dossenheim unser am- meister hat uns einen brief 4 lossen sehen, darinne du imed geschriben hast von der sache wegen antreffen den dienst unserm allergnedigestem herren dem Rômschen kônige 35 etc. zů dûn, darumb wir dich hinuf zû unserme gnedigen herren herzoge Wilhelm und ouch dem heiligen concilio gefertiget haben, unser meinunge an sie zu bringen. und meldest in dime brief, daz dich nit geroten bedunke solichs fúr das concilium ze bringende, danne unser allergnedigester herre der Römsche kônige ein missetruwen daran haben a) Vorl. wrt. b) in der Vorl. folgt ist. c) Vorl. mittewche. 1 Der Ausstellungsort ergiebt sich aus den Ein- gangsworten des Briefes und auch aus nr. 178. 2 Es werden die 3650 Gulden sein, die an Haupt von Pappenheim gexahlt werden sollten. Vgl. nr. 176 art. 1. 3 Mit diesem Schreiben kann woll nur die Voll- macht für Haupt von Pappenheim vom 3 Februar 1432 (nr. 149) gemeint sein; denn nur in ihr sind die oben erwähnten drei Städte genannt. 4 nr. 177. 45
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G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167-180. 277 môhte, als danne das din brief vôllicher wiset. da mag dir wol wissende sin, in welcher moß Hanns Ellenhart wilent unser stetmeister, den wir ouch ze Basel gehebet haben, uns vormols fúrbroht und erzalt hat, wie daz unser gnediger herre herzoge Wilhelm und ouch daz heilig concilium mit ime geret habe, wie daz unser allergnedigester herre der kônig umb hulf harus geschriben 1 und begeret habe. daruf sú ouch mit ime geret haben solichs an uns ze bringen, daz wir uns ouch darzů rústen wolten. daruf wir dich nü hinuf gevertiget haben, unserm gnedigen herren herzog Wilhelm und ouch dem heiligen concilio fúrzebringen, wie daz wir von anefang, als uns unser herre der kônig umb den dienst schreib 2, bizhar darinne allewegen willig gewesen sient, wer', daz ieman io von fúrsten herren oder stetten hiningezogen were; danne wir die unsern einig nit hininbringen môhtent. uber daz hab uns der marschalk von Bappenheim von des dienstes wegen gen Nürenberg fúr daz lantgeriht geladen3, da du von unsern wegen gewesen und einer tedinge 4 mit ime ingangen bist, das gelt fúr den dienst zû geben und uf dise liehtmesse ze Basel ze liferen. daz du ouch also fúrbringen soltest und Febr. 2 i5 da mit sagen : wer’, daz unser herre herzog Wilhelm und daz concilium mit dem mar- schalke gereden kunden von der tedinge ze ston, daz wir danne noch hútbitag willig sin woltent, mit volk ze dienen, als das von alter herkomen und gewonheit gewesen ist, wanne andere fúrsten herren und stette darzů ouch teten, und hoften ouch, wanne wir dienen wúrden, andere umb uns solten darzû ouch deste williger sin. were aber, daz 20 der marschalke von der tedinge nit ston wolt und daz gelt geben müsten, daz du danne unsern gnedigen herren herzog Wilhelm und daz concilium anerüffen soltest, uns darinne helfen ze versorgen, das wir harnoch des dienstes halbe unbetedinget bliben, danne wir noch solichen sweren kriegen und anligende, so wir lange zit gehebt haben, nit fúrer darzů getûn kunden noch môhten etc. da ist noch hútbitage unser meinunge 25 und empfelhent dir mit ernst, daz du daz in solicher mosse fúr unsern gnedigen herren herzog Wilhelm und daz concilium bringen wôllest, und bedarst darinne nuczit prote- stieren, sunder wöllest den sachen sust zûm besten nochgon und darinne dûn, als wir dir sunder getruwen. datum sabbato ante festum purificacionis Marie virginis anno etc. 33. [in verso] Dem vesten Wolfhelm Bock wilent stettemeister zů Straßburg. 1433 Febr. 1 1433 Febr. 1 30 35 179. K. Sigmund bekennt, daß er dem Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim laut Abrechnung über gen. Summen, die dieser von sechs gen. Reichsstädten zur Ablö- sung des Romzugsdienstes erhalten hat, noch 63 rheinische Gulden schulde; er ent- lastet den Marschall und verspricht, ihm die 63 Gulden in Kürze zu zahlen. 1433 November 30 Basel. 1433 Nov 30 40 P aus Pappenheim Gräfl. Pappenheimsches Familienarchiv Kaiserl.-Königl. Privilegia Schub- laden 97 nr. 21 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. W coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 49a cop. chart. coaeva. Datum geben zu Basel au sant Anders tage. Teilweise gedruckt bei Altmann nr. 9843 aus P. Wir Sigmund von gotes genaden Romischer kaiser zu allen tzeiten merer des reichs und zu Hungern zu Behaim Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und thun kunt offennbar mit disem brief allen den, die in sehen oder horen lesen: als wir 45 dem edeln Haupten von Bappenheim unserm und des reichs erbmarschalk rat und lieben getreuen, als wir noch in Romischer kunigclicher wirdikait waren, mit unsern briefen 2 Am 8 September 1432 (nr. 331). Vgl. nrr. 146 und 147. 3 Vgl. S. 235. Vgl. nr. 176.
G. Anhang: Nachfolgende Verhandlungen üb. Romzugshilfe der Rhein. Freistädte nr. 167-180. 277 môhte, als danne das din brief vôllicher wiset. da mag dir wol wissende sin, in welcher moß Hanns Ellenhart wilent unser stetmeister, den wir ouch ze Basel gehebet haben, uns vormols fúrbroht und erzalt hat, wie daz unser gnediger herre herzoge Wilhelm und ouch daz heilig concilium mit ime geret habe, wie daz unser allergnedigester herre der kônig umb hulf harus geschriben 1 und begeret habe. daruf sú ouch mit ime geret haben solichs an uns ze bringen, daz wir uns ouch darzů rústen wolten. daruf wir dich nü hinuf gevertiget haben, unserm gnedigen herren herzog Wilhelm und ouch dem heiligen concilio fúrzebringen, wie daz wir von anefang, als uns unser herre der kônig umb den dienst schreib 2, bizhar darinne allewegen willig gewesen sient, wer', daz ieman io von fúrsten herren oder stetten hiningezogen were; danne wir die unsern einig nit hininbringen môhtent. uber daz hab uns der marschalk von Bappenheim von des dienstes wegen gen Nürenberg fúr daz lantgeriht geladen3, da du von unsern wegen gewesen und einer tedinge 4 mit ime ingangen bist, das gelt fúr den dienst zû geben und uf dise liehtmesse ze Basel ze liferen. daz du ouch also fúrbringen soltest und Febr. 2 i5 da mit sagen : wer’, daz unser herre herzog Wilhelm und daz concilium mit dem mar- schalke gereden kunden von der tedinge ze ston, daz wir danne noch hútbitag willig sin woltent, mit volk ze dienen, als das von alter herkomen und gewonheit gewesen ist, wanne andere fúrsten herren und stette darzů ouch teten, und hoften ouch, wanne wir dienen wúrden, andere umb uns solten darzû ouch deste williger sin. were aber, daz 20 der marschalke von der tedinge nit ston wolt und daz gelt geben müsten, daz du danne unsern gnedigen herren herzog Wilhelm und daz concilium anerüffen soltest, uns darinne helfen ze versorgen, das wir harnoch des dienstes halbe unbetedinget bliben, danne wir noch solichen sweren kriegen und anligende, so wir lange zit gehebt haben, nit fúrer darzů getûn kunden noch môhten etc. da ist noch hútbitage unser meinunge 25 und empfelhent dir mit ernst, daz du daz in solicher mosse fúr unsern gnedigen herren herzog Wilhelm und daz concilium bringen wôllest, und bedarst darinne nuczit prote- stieren, sunder wöllest den sachen sust zûm besten nochgon und darinne dûn, als wir dir sunder getruwen. datum sabbato ante festum purificacionis Marie virginis anno etc. 33. [in verso] Dem vesten Wolfhelm Bock wilent stettemeister zů Straßburg. 1433 Febr. 1 1433 Febr. 1 30 35 179. K. Sigmund bekennt, daß er dem Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim laut Abrechnung über gen. Summen, die dieser von sechs gen. Reichsstädten zur Ablö- sung des Romzugsdienstes erhalten hat, noch 63 rheinische Gulden schulde; er ent- lastet den Marschall und verspricht, ihm die 63 Gulden in Kürze zu zahlen. 1433 November 30 Basel. 1433 Nov 30 40 P aus Pappenheim Gräfl. Pappenheimsches Familienarchiv Kaiserl.-Königl. Privilegia Schub- laden 97 nr. 21 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. W coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 49a cop. chart. coaeva. Datum geben zu Basel au sant Anders tage. Teilweise gedruckt bei Altmann nr. 9843 aus P. Wir Sigmund von gotes genaden Romischer kaiser zu allen tzeiten merer des reichs und zu Hungern zu Behaim Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und thun kunt offennbar mit disem brief allen den, die in sehen oder horen lesen: als wir 45 dem edeln Haupten von Bappenheim unserm und des reichs erbmarschalk rat und lieben getreuen, als wir noch in Romischer kunigclicher wirdikait waren, mit unsern briefen 2 Am 8 September 1432 (nr. 331). Vgl. nrr. 146 und 147. 3 Vgl. S. 235. Vgl. nr. 176.
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278 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1433 Noc. 36 befulhen und macht gaben 1, mit unsern und des reichs steten, die einem Romischen kunig uber berg zu seiner kaiserlichen cronung zu dienen pflichtig sein, zu uberkomen umb ein sum gelts : also ist fur uns chomen derselb marschalk und hat uns furbracht, wie er mit den steten Colen Straspurg Basel Wurms und Speir uberkomen hab mit yeglicher nach irer antzal spiesse, als dann die besiglten brief, die er uns ubergeben hat, clerlicher innhalden. das in einer sum triffet newn tausent acht hundert reinisch gulden 2. so hat er auch von den von Augspurg zwai hundert und sechs ungrisch gulden empfangen. dartzu wir den edeln Casparn Sligken ritter unsern cantzler und lieben getreuen geschafft haben, mit dem egenanten marschalk umb alles einemen und ausgeben abzurechen. und hat sich clar erfunden nach der rechentzetl“ und register, io daz wir demselben marschalk schuldig beliben sind dreiundsechtzigkb reinisch gulden. darumb so sagen wir den obgenanten marschalk und sein erben aller obgeschribner süm, die uns wol verrechent ist, quit ledig und los fur uns unser nachkomen und aller unser amptleut und versprechen in auch, daz wir in solich dreiundsechtzigk gulden kurtzlich genediclich und williglich betzalen wollen. mit urkund diß e briefs versigelt mit unserm i5 kaiserlichem anhangendem insigl zu Basel an sand Andres tag unser reich des Hung- rischen etc. im sibenundviertzigisten des Romischen im vierundtzwaintzigisten des Behe- mischen im viertzehenden und des kaisertumbs im ersten jaren. [in verso] Registrata. 5 1433 Nor. 30 Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk miles cancellarius. 20 11434] Febr. 25 180. K. Sigmund bescheinigt der Stadt Mainz den Empfang von 1000 rheinischen Gul- [ 1434] den, die sie ihm für den versäumten Romfalrtsdienst gezahlt hat. Februar 25 Basel. Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 84 ab cop. chart. coacra. Zu Anfang ist rechts am Rande von ciner acitgenössischen Hand bemerkt Den von Mencz ain quittanz 25 umb tausent reinisch gulden. Regest bei Altmann nr. 10086. Wir Sigmund etc. bekennen: als wir zum nechsten von diesen Dutschen landen gen Welschen landen uber berg gezogen sin unser keiserliche cronne zu enpfahen, als wir die dann von gots gnoden enpfangen haben, und gement hetten, das die ersamen 3o burgermeister rat und burgere zu Mencze unsere und des richs lieben getrewen uns dorzu uber berg solten gedienet hanin, des sie doch sumig wurden sin und nicht getan haben, des so haben wir mit derselben von Mencze erbern frunden, die sie allhie bi uns gehabt hant 3, gutlichen ubrkomend lassen, das sie uns fur sulchen versaumeten dienst von der obgenanten von Mencze wegen gutlichen ußgerichtet gegeben und uf huten datum 35 diß briffs wol bezalt han tusent rinische gulden. dorumb so sagen wir fur uns und unsern nachkomen Romischen keisern und kunigen die obgenanten burgermeistere rat und burgere zu Mencze und ire nachkomen solichs versaumeten diensts und auch der vorgerurten tusent gulden genzlich qwid ledig und loß von Romischer keiserlicher macht genworticlichen mit diesem briffe, der versigelt ist mit unser keiserliche majestat an-40 hangand insigel. geben zu Basel uf den donerstag nach sand Mathes tag. [1434/] Febr. 25 a) W rechenschaft. b) P dreiundsibentzigk. c) W sub minore appenso statt diß — insigl. d) sic. Am 3 Februar 1432 (nr. 149) und am 28 Juni 1432 (nr. 170). 2 Vgl. S. 236 Anm. 5. 3 Vgl. RTA. II nr. 93.
278 Städtetag zu Straßburg im Februar 1432. 1433 Noc. 36 befulhen und macht gaben 1, mit unsern und des reichs steten, die einem Romischen kunig uber berg zu seiner kaiserlichen cronung zu dienen pflichtig sein, zu uberkomen umb ein sum gelts : also ist fur uns chomen derselb marschalk und hat uns furbracht, wie er mit den steten Colen Straspurg Basel Wurms und Speir uberkomen hab mit yeglicher nach irer antzal spiesse, als dann die besiglten brief, die er uns ubergeben hat, clerlicher innhalden. das in einer sum triffet newn tausent acht hundert reinisch gulden 2. so hat er auch von den von Augspurg zwai hundert und sechs ungrisch gulden empfangen. dartzu wir den edeln Casparn Sligken ritter unsern cantzler und lieben getreuen geschafft haben, mit dem egenanten marschalk umb alles einemen und ausgeben abzurechen. und hat sich clar erfunden nach der rechentzetl“ und register, io daz wir demselben marschalk schuldig beliben sind dreiundsechtzigkb reinisch gulden. darumb so sagen wir den obgenanten marschalk und sein erben aller obgeschribner süm, die uns wol verrechent ist, quit ledig und los fur uns unser nachkomen und aller unser amptleut und versprechen in auch, daz wir in solich dreiundsechtzigk gulden kurtzlich genediclich und williglich betzalen wollen. mit urkund diß e briefs versigelt mit unserm i5 kaiserlichem anhangendem insigl zu Basel an sand Andres tag unser reich des Hung- rischen etc. im sibenundviertzigisten des Romischen im vierundtzwaintzigisten des Behe- mischen im viertzehenden und des kaisertumbs im ersten jaren. [in verso] Registrata. 5 1433 Nor. 30 Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk miles cancellarius. 20 11434] Febr. 25 180. K. Sigmund bescheinigt der Stadt Mainz den Empfang von 1000 rheinischen Gul- [ 1434] den, die sie ihm für den versäumten Romfalrtsdienst gezahlt hat. Februar 25 Basel. Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 84 ab cop. chart. coacra. Zu Anfang ist rechts am Rande von ciner acitgenössischen Hand bemerkt Den von Mencz ain quittanz 25 umb tausent reinisch gulden. Regest bei Altmann nr. 10086. Wir Sigmund etc. bekennen: als wir zum nechsten von diesen Dutschen landen gen Welschen landen uber berg gezogen sin unser keiserliche cronne zu enpfahen, als wir die dann von gots gnoden enpfangen haben, und gement hetten, das die ersamen 3o burgermeister rat und burgere zu Mencze unsere und des richs lieben getrewen uns dorzu uber berg solten gedienet hanin, des sie doch sumig wurden sin und nicht getan haben, des so haben wir mit derselben von Mencze erbern frunden, die sie allhie bi uns gehabt hant 3, gutlichen ubrkomend lassen, das sie uns fur sulchen versaumeten dienst von der obgenanten von Mencze wegen gutlichen ußgerichtet gegeben und uf huten datum 35 diß briffs wol bezalt han tusent rinische gulden. dorumb so sagen wir fur uns und unsern nachkomen Romischen keisern und kunigen die obgenanten burgermeistere rat und burgere zu Mencze und ire nachkomen solichs versaumeten diensts und auch der vorgerurten tusent gulden genzlich qwid ledig und loß von Romischer keiserlicher macht genworticlichen mit diesem briffe, der versigelt ist mit unser keiserliche majestat an-40 hangand insigel. geben zu Basel uf den donerstag nach sand Mathes tag. [1434/] Febr. 25 a) W rechenschaft. b) P dreiundsibentzigk. c) W sub minore appenso statt diß — insigl. d) sic. Am 3 Februar 1432 (nr. 149) und am 28 Juni 1432 (nr. 170). 2 Vgl. S. 236 Anm. 5. 3 Vgl. RTA. II nr. 93.
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Der Romzug K. Sigmunds von Mitte Januar bis Ende September 1432. In der Einleitung zu lit. C unserer zweiten Hauptabteilung haben wir K. Sigmund bis nach Piacenza begleitet. Er war dort am 17 Dezember 1431 angekommen (vgl. S. 198 Anm. 3). Hier blieb er nun bis zum 23. oder 24 März 1432 1. Dann wandte er sich nach Parma in der Absicht, von hier aus sofort nach Toskana weiterzuziehen 2 sobald seine Verhandlungen mit päpstlichen und Venetianischen Gesandten, mit denen er hier zusammentreffen wollte, beendigt sein würden. Sein Aufenthalt in Parma dehnte sich indessen über zwei volle Monate aus. Erst am 10 25. oder 26 Mai3 konnte er den Weitermarsch antreten. Er war am 26 Mai in Te- rencio 4. Am 27. zog er, vermutlich über Bercetto 5 und den La Cisa-Paß, woll bis Pon- tremoli6, und wahrscheinlich am 28. weiter über Villafranca nach Sarzana, wo er am 29 Mai geblieben zu sein scheint 7. Am 31. kam er — ob auf dem Wege durch die Garfagnana oder an der Küste entlang über Carrara und Massa, ist unsicher — nach 15 Lисса 8. Er verweilte hier bis zum 5 Juli9. Am 6 Juli überschritt er — wahrscheinlich bei cinem in der Nähe von Pontedera gelegenen Kastell S. Maria in Trebbio 10 — den Arno, vereinigte sich in Ponsacco11 mit Mailändischen Truppen unter Lodovico Colonna und dem Grafen Alberico da Barbiano und mit Sienesischen unter Ghino Bellante und mar- 20 1 Sigmund urkundet in Piacenza kum letaten Male am 22 Märx, in Parma xum ersten Male am 25 Märs (Altmann nrr. 9081 und 9082). Er wollte sich anfänglich in Parma uur drei Tage aufhalten. Vgl. nr. 197 art. 4. 25 3 Am 25 Mai urkundet Sigmund vum letzten Male in Parma. Fgl. Altmann nr. 9156; auch unsere nr. 314. 4 Vgl. Altmann ur. 9157. Daß Sigmund diesen Ort berührt habe, kann 30 man rielleicht aus einem Briefe des Ottolino Zoppo an Lodovico Colonna rom 16 Mai folgern ; er schreibt : der Kaiser sei, wie verlaute, ron Parma aufgebro- chen; Brunoro fdella Scala] befinde sich bereits in Berceto. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim del.) 6 Diese Vermutung stiitat sich auf art. 3 unserer nr. 192. Unsere Angaben über Sigmunds Marsch von 40 Bercetto nach Lucca beruhen nur auf Vermutungen, iu denen uns Nachrichten in der chronologisch un- rurerlässigen Chronik des Gioranni Antonio di Faie 35 veranlassen; es heißt dort unter 1433: a di 19 de marzo pasono li chariazi de lo 'nperadore per Vila- franca, e a di 28 pasò meser lo 'nperadore con una bela conpagnia e col resto deli cariazi. andò al- bergho a Sarzana e quive stete due sere. poi andò a Luca u. s. w. (Atti della società Ligure di storia patria 10, 533-534.) 8 Vgl. nr. 209. Laut einem Bericht des Lucchesen Bartolommeo Martini an seinen Bruder Giovanni vom 14 Juli 1432. Vgl. S. Bongi, Lettera di Bartolomco Mar- tini su la renuta in Lucca di Sigismondo rè de' Romani (Lиссa 1871). 10 Dies läſôt ein Brief des Jacopo d'Appiano Gra- fen von Piombino an Siena rom 22 Juni 1432 vermuten, in dem dieses darauf aufmerksam ge- macht wird, daßt das genannte Kastell den Uber- gang iber den Arno beherrsche und deshalb gegen die in der Nähe liegenden Florentiner verteidigt werden müsse (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.). 11 Vgl. nr. 213; die Hist. Senensis (bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 10) giebt den 7 Juli an.
Der Romzug K. Sigmunds von Mitte Januar bis Ende September 1432. In der Einleitung zu lit. C unserer zweiten Hauptabteilung haben wir K. Sigmund bis nach Piacenza begleitet. Er war dort am 17 Dezember 1431 angekommen (vgl. S. 198 Anm. 3). Hier blieb er nun bis zum 23. oder 24 März 1432 1. Dann wandte er sich nach Parma in der Absicht, von hier aus sofort nach Toskana weiterzuziehen 2 sobald seine Verhandlungen mit päpstlichen und Venetianischen Gesandten, mit denen er hier zusammentreffen wollte, beendigt sein würden. Sein Aufenthalt in Parma dehnte sich indessen über zwei volle Monate aus. Erst am 10 25. oder 26 Mai3 konnte er den Weitermarsch antreten. Er war am 26 Mai in Te- rencio 4. Am 27. zog er, vermutlich über Bercetto 5 und den La Cisa-Paß, woll bis Pon- tremoli6, und wahrscheinlich am 28. weiter über Villafranca nach Sarzana, wo er am 29 Mai geblieben zu sein scheint 7. Am 31. kam er — ob auf dem Wege durch die Garfagnana oder an der Küste entlang über Carrara und Massa, ist unsicher — nach 15 Lисса 8. Er verweilte hier bis zum 5 Juli9. Am 6 Juli überschritt er — wahrscheinlich bei cinem in der Nähe von Pontedera gelegenen Kastell S. Maria in Trebbio 10 — den Arno, vereinigte sich in Ponsacco11 mit Mailändischen Truppen unter Lodovico Colonna und dem Grafen Alberico da Barbiano und mit Sienesischen unter Ghino Bellante und mar- 20 1 Sigmund urkundet in Piacenza kum letaten Male am 22 Märx, in Parma xum ersten Male am 25 Märs (Altmann nrr. 9081 und 9082). Er wollte sich anfänglich in Parma uur drei Tage aufhalten. Vgl. nr. 197 art. 4. 25 3 Am 25 Mai urkundet Sigmund vum letzten Male in Parma. Fgl. Altmann nr. 9156; auch unsere nr. 314. 4 Vgl. Altmann ur. 9157. Daß Sigmund diesen Ort berührt habe, kann 30 man rielleicht aus einem Briefe des Ottolino Zoppo an Lodovico Colonna rom 16 Mai folgern ; er schreibt : der Kaiser sei, wie verlaute, ron Parma aufgebro- chen; Brunoro fdella Scala] befinde sich bereits in Berceto. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim del.) 6 Diese Vermutung stiitat sich auf art. 3 unserer nr. 192. Unsere Angaben über Sigmunds Marsch von 40 Bercetto nach Lucca beruhen nur auf Vermutungen, iu denen uns Nachrichten in der chronologisch un- rurerlässigen Chronik des Gioranni Antonio di Faie 35 veranlassen; es heißt dort unter 1433: a di 19 de marzo pasono li chariazi de lo 'nperadore per Vila- franca, e a di 28 pasò meser lo 'nperadore con una bela conpagnia e col resto deli cariazi. andò al- bergho a Sarzana e quive stete due sere. poi andò a Luca u. s. w. (Atti della società Ligure di storia patria 10, 533-534.) 8 Vgl. nr. 209. Laut einem Bericht des Lucchesen Bartolommeo Martini an seinen Bruder Giovanni vom 14 Juli 1432. Vgl. S. Bongi, Lettera di Bartolomco Mar- tini su la renuta in Lucca di Sigismondo rè de' Romani (Lиссa 1871). 10 Dies läſôt ein Brief des Jacopo d'Appiano Gra- fen von Piombino an Siena rom 22 Juni 1432 vermuten, in dem dieses darauf aufmerksam ge- macht wird, daßt das genannte Kastell den Uber- gang iber den Arno beherrsche und deshalb gegen die in der Nähe liegenden Florentiner verteidigt werden müsse (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.). 11 Vgl. nr. 213; die Hist. Senensis (bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 10) giebt den 7 Juli an.
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280 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. schierte mit ihnen, dem Laufe der Era folgend, am 7 Juli bis zwei Meilen vor Peccioli 1 Am folgenden Tage legte er nur die kleine Strecke bis Lajatico (nördlich von Volterra) zurick2. In der Frühe des 9 Juli zog er, Volterra im Westen umgehend, bis an die Cecina und diese noch ein Stück aufwärts bis östlich von Pomarance 2. Am 10 Juli erreichte er Radicondoli 3 und am 11., an dem Kloster Torri vorüberziehend 4, Rosia 3, etwa 6 15 Kilometer von Siena entfernt. Am 12 Juli hielt er dann durch die Porta Camollia seinen feierlichen Einzug in Siena 5. Er nahm hier in der Nähe des Klosters S. Ago- stino Quartier. In Siena blieb er mit kurzen Unterbrechungen bis Ende April 1433 6. Wir werden nun in der vorliegenden vierten Hauptabteilung des Bandes den Fort- 10 gang des Romzuges nur bis Ende September 1432 verfolgen. Der Grund, warum wir gerade hier einen Einschnitt machen, ist in erster Linie der, daß nur sechs Tage nach dem Schluß der in die letzten Tage des September fallenden Verhandlungen des Königs mit dem päpstlichen Legaten Kardinal Conti der wichtige Frankfurter Kurfürstentag vom 4 Oktober stattfindet, auf dem das Kurfürstenkolleg als solches zum ersten Male 15 Stellung zur Konzilsfrage nimmt. Es entscheidet sich weder für noch gegen das Kon- zil, aber auch weder für noch gegen den Papst: es beschließt vielmehr, ähnlich wie das Reichsoberhaupt zwischen den streitenden Teilen zu vermitteln, und geht sofort ans Werk, indem es Gesandte an Papst und Konzil abordnet. Indem nun diese Gesandtschaft den Papst zur Anerkennung des Konzils in der Bulle „Ad sacram Petri sedem“ vom 14 Fe- 20 bruar 1433 veranlaßt, schafft sie zugleich die Basis für die Kaiserkrönung Sigmunds und öffnet diesem definitiv den Weg nach Rom. Man kann daher füglich sagen, daß Anfang Oktober ein neuer, der zweite Teil der Romfahrt beginnt. Und noch ein anderer Grund läßt sich für diesen Einschnitt geltend machen. Nach unserer Ansicht beginnt nämlich von dem Moment an, in dem sich Sigmund in Siena 25 in Verhandlungen mit dem päpstlichen Legaten Kardinal Lucido Conti einläßt, das enge Einvernehmen, das zwischen ihm und dem Konzil seit dem Bekanntwerden der päpst- lichen Bulle vom 18 Dezember 1431 bestanden hatte, zu schwinden. Allerdings tritt der Umschwung in seiner Kirchenpolitik nicht sofort und nicht in schroffer Form zu Tage, aber er ist seit Anfang Oktober 1432 eine Thatsache. Je drohender nach der Abweisung 30 der päpstlichen Anerbietungen, die die Erzbischöfe von Tarent und Kolocza, der Bischof von Maguelone und der Uditore Antonio di S. Vito nach Basel überbracht hatten, die Haltung des Konzils gegen Eugen IV wird, um so mehr schreitet die Annäherung vor- wärts, die Kardinal Conti Ende September zwischen diesem und Sigmund anbahnt. Nur darf man nicht wähnen, daß Sigmund etwa den Gedanken gehegt habe, mit 35 dem Konzil zu brechen, oder gar daß seine Annäherung an den Papst etwa dem Wunsche entsprungen sei, je eher je lieber aus der fatalen Lage, in der er sich in Siena befand, herauszukommen. Das lag ihm gewiß fern. Aber ihm war die radikale, auf ein Schisma lossteuernde Richtung des Konzils zuwider, da sie seinen aufrichtigen Wunsch, zwischen den streitenden Teilen versöhnend zu wirken, zu vereiteln drohte. Er trachtete danach, 1432 (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.). 5 Uber den Einzug Sigmunds in Siena vergleiche man den Bericht der Hist. Senensis a. a. O. 20, 40-41. 6 Am 25 April 1433 urkundet Sigmund xum letaten Male in Siena. Am 30. ist er, laut einem Briefe Sienas an kwci gen. Gesandte in Rom, nicht mehr dort (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaera). 1 Vgl. nr. 213. 2 Laut einem Brief des Pietro di Porrina, Siene- sischen Kommissars in Pomarance, an Siena vom 9 Juli (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd.). 3 Vgl. die Hist. Senensis bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 40. A Laut Brief der Sienesischen Gesandten an Sig- mund — Bischof Carlo von Siena, Baptista Bel- lantesund Pietro de Micheli — aus Torri vom 11 Juli 40 45 50
280 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. schierte mit ihnen, dem Laufe der Era folgend, am 7 Juli bis zwei Meilen vor Peccioli 1 Am folgenden Tage legte er nur die kleine Strecke bis Lajatico (nördlich von Volterra) zurick2. In der Frühe des 9 Juli zog er, Volterra im Westen umgehend, bis an die Cecina und diese noch ein Stück aufwärts bis östlich von Pomarance 2. Am 10 Juli erreichte er Radicondoli 3 und am 11., an dem Kloster Torri vorüberziehend 4, Rosia 3, etwa 6 15 Kilometer von Siena entfernt. Am 12 Juli hielt er dann durch die Porta Camollia seinen feierlichen Einzug in Siena 5. Er nahm hier in der Nähe des Klosters S. Ago- stino Quartier. In Siena blieb er mit kurzen Unterbrechungen bis Ende April 1433 6. Wir werden nun in der vorliegenden vierten Hauptabteilung des Bandes den Fort- 10 gang des Romzuges nur bis Ende September 1432 verfolgen. Der Grund, warum wir gerade hier einen Einschnitt machen, ist in erster Linie der, daß nur sechs Tage nach dem Schluß der in die letzten Tage des September fallenden Verhandlungen des Königs mit dem päpstlichen Legaten Kardinal Conti der wichtige Frankfurter Kurfürstentag vom 4 Oktober stattfindet, auf dem das Kurfürstenkolleg als solches zum ersten Male 15 Stellung zur Konzilsfrage nimmt. Es entscheidet sich weder für noch gegen das Kon- zil, aber auch weder für noch gegen den Papst: es beschließt vielmehr, ähnlich wie das Reichsoberhaupt zwischen den streitenden Teilen zu vermitteln, und geht sofort ans Werk, indem es Gesandte an Papst und Konzil abordnet. Indem nun diese Gesandtschaft den Papst zur Anerkennung des Konzils in der Bulle „Ad sacram Petri sedem“ vom 14 Fe- 20 bruar 1433 veranlaßt, schafft sie zugleich die Basis für die Kaiserkrönung Sigmunds und öffnet diesem definitiv den Weg nach Rom. Man kann daher füglich sagen, daß Anfang Oktober ein neuer, der zweite Teil der Romfahrt beginnt. Und noch ein anderer Grund läßt sich für diesen Einschnitt geltend machen. Nach unserer Ansicht beginnt nämlich von dem Moment an, in dem sich Sigmund in Siena 25 in Verhandlungen mit dem päpstlichen Legaten Kardinal Lucido Conti einläßt, das enge Einvernehmen, das zwischen ihm und dem Konzil seit dem Bekanntwerden der päpst- lichen Bulle vom 18 Dezember 1431 bestanden hatte, zu schwinden. Allerdings tritt der Umschwung in seiner Kirchenpolitik nicht sofort und nicht in schroffer Form zu Tage, aber er ist seit Anfang Oktober 1432 eine Thatsache. Je drohender nach der Abweisung 30 der päpstlichen Anerbietungen, die die Erzbischöfe von Tarent und Kolocza, der Bischof von Maguelone und der Uditore Antonio di S. Vito nach Basel überbracht hatten, die Haltung des Konzils gegen Eugen IV wird, um so mehr schreitet die Annäherung vor- wärts, die Kardinal Conti Ende September zwischen diesem und Sigmund anbahnt. Nur darf man nicht wähnen, daß Sigmund etwa den Gedanken gehegt habe, mit 35 dem Konzil zu brechen, oder gar daß seine Annäherung an den Papst etwa dem Wunsche entsprungen sei, je eher je lieber aus der fatalen Lage, in der er sich in Siena befand, herauszukommen. Das lag ihm gewiß fern. Aber ihm war die radikale, auf ein Schisma lossteuernde Richtung des Konzils zuwider, da sie seinen aufrichtigen Wunsch, zwischen den streitenden Teilen versöhnend zu wirken, zu vereiteln drohte. Er trachtete danach, 1432 (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.). 5 Uber den Einzug Sigmunds in Siena vergleiche man den Bericht der Hist. Senensis a. a. O. 20, 40-41. 6 Am 25 April 1433 urkundet Sigmund xum letaten Male in Siena. Am 30. ist er, laut einem Briefe Sienas an kwci gen. Gesandte in Rom, nicht mehr dort (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaera). 1 Vgl. nr. 213. 2 Laut einem Brief des Pietro di Porrina, Siene- sischen Kommissars in Pomarance, an Siena vom 9 Juli (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd.). 3 Vgl. die Hist. Senensis bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 40. A Laut Brief der Sienesischen Gesandten an Sig- mund — Bischof Carlo von Siena, Baptista Bel- lantesund Pietro de Micheli — aus Torri vom 11 Juli 40 45 50
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Einleitung. 281 so schnell wie möglich persönlich mit dem Papst zusammenzutreffen; denn nur von einer mündlichen Aussprache mit ihm erhoffte er einen Erfolg für seine Vermittlerpolitik in der Konzilsfrage. Und nur diesem Trachten entsprangen wohl die Konzessionen, die er dem Papst in der Frage der Art und Weise seines Weitermarsches von Siena nach Rom 5 zu machen bereit war. Die auf das Verhältnis Sigmunds zu Papst und Konzil bezüglichen Aktenstücke nehmen naturgemäß hier mehr Raum ein als die, welche über die Beziehungen des Königs zu den Italienischen Fürsten und Kommunen Auskunft geben. Das Ver- hältnis unserer lit. G zu den litt. A bis F ist fast wie 2 zu 1. Viele von den Texten, die wir in lit. G mitteilen, sind freilich längst aus den Konziliensammlungen und Martène’s Publikation bekannt. Immerhin dürfen wir wohl behaupten, daß sich unter ihnen kaum einer befindet, der nicht in wesentlich verbesserter Gestalt erscheint. Nicht wenige sind auch darunter, die jetzt erst ihren richtigen Platz erhalten haben, da wir sie genauer als bisher zu datieren vermochten. Letzteres gilt übrigens auch von 15 einer ganzen Reihe Akten der übrigen Abteilungen, namentlich der lit. B. Bei der Benutzung des von uns gesammelten Materials wird man — davon sind wir überzeugt — zu dem Ergebnis gelangen, daß der Fehler, den Sigmund bei seiner Romfahrt beging, nicht so schr darin bestand, daß er im Vertrauen auf die Unterstützung des Herzogs von Mailand mit viel zu geringen Streitkräften nach Italien aufbrach, als 2o vielmehr darin, daß er es verabsäumte, sich rechtzeitig mit Venedig, das damals die Fäden der Italienischen Politik in der Hand hielt, auf gütlichem Wege auseinanderzusetzen und sich der Hilfe dieser einflußtreichen Republik zu versichern. Man wird aber auch die Schwierigkeiten erkennen, die dieser Auseinandersetzung im Wege standen. Es war gewißt nicht das hartnäckige Festhalten des Königs an seiner alten Forderung der Herausgabe Dalmatiens und des Reichsgebietes, das eine Verständigung hinderte; denn dieses Hindernis konnte umgangen werden, indem beide Teile wie im April 1413 nicht einen Frieden, sondern zunächst nur einen mehrjährigen Waffenstillstand auf der Grundlage des Status quo schlossen. Es war vielmehr die übel angebrachte, mit Undank gelohnte Rücksicht, die Sigmund bei allen Verhandlungen mit Venedig auf die Interessen des Herzogs von 30 Mailand als seines Bundesgenossen glaubte nehmen zu müssen. Indem Venedig durch die Aufstellung eines starken Heeres an der Mailändischen Grenze den Herzog von Mailand an der Erfüllung seiner Bundespflichten hinderte und zugleich den bedeutenden Einfluß, den es seit der Thronbesteigung Eugens IV vermutlich durch den Nepoten, den Kardinalkämmerer Francesco Condolmario, auf die Politik der 35 Kurie erlangt hatte, kräftig ausnützte, setzte es Sigmund mit leichter Mühe in Siena matt. Schwerlich würde die Kurie in ihrer ablehnenden Haltung gegen das Baseler Konzil verharrt haben, wenn sie nicht gewußt hätte, daß ihr Venedig den Rücken decke. 10 25 A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. Um die Verbindung mit der lit. D der ersten Hauptabteilung herzustellen, müssen wir hier noch einmal in den Zeitraum zurückgreifen, den wir schon oben in der zweiten Hauptabteilung behandelt haben. Die Verhandlungen K. Sigmunds mit Venedig, die seit dem Frühjahr 1430, d. i. seit dem Aufhören des Briefwechsels zwischen Kaspar Schlick und Marco Dandolo 1 ge- 45 ruht hatten, hatten im Sommer 1431 von neuem begonnen. Wahrscheinlich hatten Be- sprechungen Sigmunds mit den Kurfürsten auf dem Nürnberger Reichstage den Anstoß 40 Vgl. S. 29. Deutsche Reichstags-Akten X. 36
Einleitung. 281 so schnell wie möglich persönlich mit dem Papst zusammenzutreffen; denn nur von einer mündlichen Aussprache mit ihm erhoffte er einen Erfolg für seine Vermittlerpolitik in der Konzilsfrage. Und nur diesem Trachten entsprangen wohl die Konzessionen, die er dem Papst in der Frage der Art und Weise seines Weitermarsches von Siena nach Rom 5 zu machen bereit war. Die auf das Verhältnis Sigmunds zu Papst und Konzil bezüglichen Aktenstücke nehmen naturgemäß hier mehr Raum ein als die, welche über die Beziehungen des Königs zu den Italienischen Fürsten und Kommunen Auskunft geben. Das Ver- hältnis unserer lit. G zu den litt. A bis F ist fast wie 2 zu 1. Viele von den Texten, die wir in lit. G mitteilen, sind freilich längst aus den Konziliensammlungen und Martène’s Publikation bekannt. Immerhin dürfen wir wohl behaupten, daß sich unter ihnen kaum einer befindet, der nicht in wesentlich verbesserter Gestalt erscheint. Nicht wenige sind auch darunter, die jetzt erst ihren richtigen Platz erhalten haben, da wir sie genauer als bisher zu datieren vermochten. Letzteres gilt übrigens auch von 15 einer ganzen Reihe Akten der übrigen Abteilungen, namentlich der lit. B. Bei der Benutzung des von uns gesammelten Materials wird man — davon sind wir überzeugt — zu dem Ergebnis gelangen, daß der Fehler, den Sigmund bei seiner Romfahrt beging, nicht so schr darin bestand, daß er im Vertrauen auf die Unterstützung des Herzogs von Mailand mit viel zu geringen Streitkräften nach Italien aufbrach, als 2o vielmehr darin, daß er es verabsäumte, sich rechtzeitig mit Venedig, das damals die Fäden der Italienischen Politik in der Hand hielt, auf gütlichem Wege auseinanderzusetzen und sich der Hilfe dieser einflußtreichen Republik zu versichern. Man wird aber auch die Schwierigkeiten erkennen, die dieser Auseinandersetzung im Wege standen. Es war gewißt nicht das hartnäckige Festhalten des Königs an seiner alten Forderung der Herausgabe Dalmatiens und des Reichsgebietes, das eine Verständigung hinderte; denn dieses Hindernis konnte umgangen werden, indem beide Teile wie im April 1413 nicht einen Frieden, sondern zunächst nur einen mehrjährigen Waffenstillstand auf der Grundlage des Status quo schlossen. Es war vielmehr die übel angebrachte, mit Undank gelohnte Rücksicht, die Sigmund bei allen Verhandlungen mit Venedig auf die Interessen des Herzogs von 30 Mailand als seines Bundesgenossen glaubte nehmen zu müssen. Indem Venedig durch die Aufstellung eines starken Heeres an der Mailändischen Grenze den Herzog von Mailand an der Erfüllung seiner Bundespflichten hinderte und zugleich den bedeutenden Einfluß, den es seit der Thronbesteigung Eugens IV vermutlich durch den Nepoten, den Kardinalkämmerer Francesco Condolmario, auf die Politik der 35 Kurie erlangt hatte, kräftig ausnützte, setzte es Sigmund mit leichter Mühe in Siena matt. Schwerlich würde die Kurie in ihrer ablehnenden Haltung gegen das Baseler Konzil verharrt haben, wenn sie nicht gewußt hätte, daß ihr Venedig den Rücken decke. 10 25 A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. Um die Verbindung mit der lit. D der ersten Hauptabteilung herzustellen, müssen wir hier noch einmal in den Zeitraum zurückgreifen, den wir schon oben in der zweiten Hauptabteilung behandelt haben. Die Verhandlungen K. Sigmunds mit Venedig, die seit dem Frühjahr 1430, d. i. seit dem Aufhören des Briefwechsels zwischen Kaspar Schlick und Marco Dandolo 1 ge- 45 ruht hatten, hatten im Sommer 1431 von neuem begonnen. Wahrscheinlich hatten Be- sprechungen Sigmunds mit den Kurfürsten auf dem Nürnberger Reichstage den Anstoß 40 Vgl. S. 29. Deutsche Reichstags-Akten X. 36
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Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 282 dazu gegeben. Man war dort der Meinung gewesen, daß die vorhandenen Differenzen vielleicht in der Weise würden beigelegt werden können, daß Venedig gegen Anerkennung der Oberhoheit des Reiches die Einsetzung eines Venetianers zum Reichsstatthalter in dem von ihm annektierten Reichsgebiete zugestanden erhalte. In dieser Richtung hatten sich dann auch die Vorschläge bewegt, die Mitte Juni der ehemalige Schloßhauptmann von Ivano Heinrich Seldernon mit Vorwissen oder viel- leicht sogar im direkten Auftrage des Erzbischofs von Köln dem Venetianischen Senate gemacht hatte. Dieser hatte sie nicht geradezu abgelehnt, aber es war ihm doch rätlich erschienen, vorläufig noch Zurückhaltung zu beobachten, bis Sigmund selbst sich darüber geäußert haben werde (vgl. nr. 182). Dies hatte indessen Sigmund nicht gethan, entweder in weil er inzwischen die Vermittlung des Papstes angerufen! oder weil sich ihm fast zu derselben Zeit sein Verwandter, der Palatin Nikolaus Gara, zur Beilegung der Zwistig- keiten angeboten hatte 2. Das letztere dürfte das Wahrscheinlichere sein. Der Palatin war ctwa Ende Juni nach Nürnberg gekommen und hatte, unter Zu- ziehung des Nürnberger Bürgermeisters, die Frage des Friedensschlusses wiederholt mit Sigmund erörtert. Er hatte zur Antwort erhalten: ehe von Frieden die Rede sein könne, misse Venedig Dalmatien an Ungarn zurückgeben 3. Davon hatte Gara den Venetianischen Senat durch den Banus Donsa von Ladicović am 9 September mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Venedig vielleicht einige Dalmatiner Häfen und Plätze pfandweise werde behalten können 3. Natürlich hatte sich der Senat auf dergleichen nicht eingelassen. Er hatte jedoch dem Palatin erklärt, daß er bereit sei, Gesandte an einen von diesem vorzuschlagenden Ort zu schicken, um dort mit königlichen Bevollmächtigten zu unterhandeln 4, vorausgesetzt, daß K. Sigmund einen von ihm (dem Senat) entworfenen Geleitsbrief 5 für die Gesandten bewilligen werde. Sigmund hatte den Geleitsbrief am 24 September ausgestellt, doch ohne sich dabei streng an den Venetianischen Entwurf zu halten; er hatte vielmehr mit Rücksicht auf scinen, wie er glaubte, unmittelbar bevorstehenden Aufbruch in die Lombardei bestimmt, daßt das Geleit nur für die Reise der Gesandten an seinen jeweiligen Aufenthaltsort in Italien zu gelten habe (vgl. nrr. 183 und 184). An und für sich hatte der Venctianische Senat dagegen nichts einzuwenden gehabt; nur hatte er sich entschieden geweigert, die Gesandtschaft an einen unter der Botmäßtig- keit des Herzogs von Mailand stehenden Ort zu schicken (nr. 183), indem er zur Be- gründung seiner Weigerung angeführt hatte, daß sich dies mit der Ehre Venedigs nicht vertragen würde. Aus diesem Grunde war die Zusammenkunft einstweilen unterblieben. 35 Es erfolgte der Ausbruch des Konfliktes zwischen dem Papst und dem Baseler Konzil, in dem die Venetianer naturgemäß die Partei Eugens IV ergriffen. Um einer Verwendung der Mailändischen Truppen gegen den Papst vorzubeugen, machten sie die 20 25 30 1 Vgl. oben S. 145. 2 Vgl. nr. 184. Das Eingreifen des Palatins war vielleicht durch den im Friihjahr 1432 bevorstehen- den Ablauf des Waffenstillstandes mit den Türken (vgl. S. 88 Anm. I) reranlaſt. Das Ungarische Staatsinteresse verlangte offenbar die Verständigung mit Venedig, da dieses, in Falle der Sultan den Waffenstillstand nicht verlängerte, durch die Auf- steliung einer Flotte im Bosporus den Ubergang Türkischer Verstärkungen aus Kleinasien nach Europa rerhindern konnte. Doch vergleiche man auch S. 145 Anm. 5. 3 So nach einer Aufacichnung der miindlichen Mitteilungen des Banus Donsa an den Venetiani- 40 schen Senat vom 9 September 1431 (Venedig Staats-A. Lettere di Collegio IV cop. chart. coaera, auf einem lose einliegenden Blatt; gedr. Mon. spect. hist. Sla- vorum merid. 21, 47-49). 4 Laut Senatsbeschluß vom 12 September 1431 45 (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 18b-19n сор. membr. coaera; gedr. a. a. O. 21, 49). Vgl. auch ur. 183. 5 Vgl. nr. 184. 50
Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 282 dazu gegeben. Man war dort der Meinung gewesen, daß die vorhandenen Differenzen vielleicht in der Weise würden beigelegt werden können, daß Venedig gegen Anerkennung der Oberhoheit des Reiches die Einsetzung eines Venetianers zum Reichsstatthalter in dem von ihm annektierten Reichsgebiete zugestanden erhalte. In dieser Richtung hatten sich dann auch die Vorschläge bewegt, die Mitte Juni der ehemalige Schloßhauptmann von Ivano Heinrich Seldernon mit Vorwissen oder viel- leicht sogar im direkten Auftrage des Erzbischofs von Köln dem Venetianischen Senate gemacht hatte. Dieser hatte sie nicht geradezu abgelehnt, aber es war ihm doch rätlich erschienen, vorläufig noch Zurückhaltung zu beobachten, bis Sigmund selbst sich darüber geäußert haben werde (vgl. nr. 182). Dies hatte indessen Sigmund nicht gethan, entweder in weil er inzwischen die Vermittlung des Papstes angerufen! oder weil sich ihm fast zu derselben Zeit sein Verwandter, der Palatin Nikolaus Gara, zur Beilegung der Zwistig- keiten angeboten hatte 2. Das letztere dürfte das Wahrscheinlichere sein. Der Palatin war ctwa Ende Juni nach Nürnberg gekommen und hatte, unter Zu- ziehung des Nürnberger Bürgermeisters, die Frage des Friedensschlusses wiederholt mit Sigmund erörtert. Er hatte zur Antwort erhalten: ehe von Frieden die Rede sein könne, misse Venedig Dalmatien an Ungarn zurückgeben 3. Davon hatte Gara den Venetianischen Senat durch den Banus Donsa von Ladicović am 9 September mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Venedig vielleicht einige Dalmatiner Häfen und Plätze pfandweise werde behalten können 3. Natürlich hatte sich der Senat auf dergleichen nicht eingelassen. Er hatte jedoch dem Palatin erklärt, daß er bereit sei, Gesandte an einen von diesem vorzuschlagenden Ort zu schicken, um dort mit königlichen Bevollmächtigten zu unterhandeln 4, vorausgesetzt, daß K. Sigmund einen von ihm (dem Senat) entworfenen Geleitsbrief 5 für die Gesandten bewilligen werde. Sigmund hatte den Geleitsbrief am 24 September ausgestellt, doch ohne sich dabei streng an den Venetianischen Entwurf zu halten; er hatte vielmehr mit Rücksicht auf scinen, wie er glaubte, unmittelbar bevorstehenden Aufbruch in die Lombardei bestimmt, daßt das Geleit nur für die Reise der Gesandten an seinen jeweiligen Aufenthaltsort in Italien zu gelten habe (vgl. nrr. 183 und 184). An und für sich hatte der Venctianische Senat dagegen nichts einzuwenden gehabt; nur hatte er sich entschieden geweigert, die Gesandtschaft an einen unter der Botmäßtig- keit des Herzogs von Mailand stehenden Ort zu schicken (nr. 183), indem er zur Be- gründung seiner Weigerung angeführt hatte, daß sich dies mit der Ehre Venedigs nicht vertragen würde. Aus diesem Grunde war die Zusammenkunft einstweilen unterblieben. 35 Es erfolgte der Ausbruch des Konfliktes zwischen dem Papst und dem Baseler Konzil, in dem die Venetianer naturgemäß die Partei Eugens IV ergriffen. Um einer Verwendung der Mailändischen Truppen gegen den Papst vorzubeugen, machten sie die 20 25 30 1 Vgl. oben S. 145. 2 Vgl. nr. 184. Das Eingreifen des Palatins war vielleicht durch den im Friihjahr 1432 bevorstehen- den Ablauf des Waffenstillstandes mit den Türken (vgl. S. 88 Anm. I) reranlaſt. Das Ungarische Staatsinteresse verlangte offenbar die Verständigung mit Venedig, da dieses, in Falle der Sultan den Waffenstillstand nicht verlängerte, durch die Auf- steliung einer Flotte im Bosporus den Ubergang Türkischer Verstärkungen aus Kleinasien nach Europa rerhindern konnte. Doch vergleiche man auch S. 145 Anm. 5. 3 So nach einer Aufacichnung der miindlichen Mitteilungen des Banus Donsa an den Venetiani- 40 schen Senat vom 9 September 1431 (Venedig Staats-A. Lettere di Collegio IV cop. chart. coaera, auf einem lose einliegenden Blatt; gedr. Mon. spect. hist. Sla- vorum merid. 21, 47-49). 4 Laut Senatsbeschluß vom 12 September 1431 45 (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 18b-19n сор. membr. coaera; gedr. a. a. O. 21, 49). Vgl. auch ur. 183. 5 Vgl. nr. 184. 50
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Einleitung. 283 cigenen schon im Januar 1432 gegen Mailand mobil 1. Die Folge war, daß Sigmund Ende Januar seinen Versuch, zu einer Verständigung mit ihnen zu gelangen, erneuerte 2 Er schickte den Banus Donsa mit einem neuen Geleitsbriefes nach Venedig und ließ auf Anraten des Herzogs von Mailand 4 vorschlagen, die Verhandlungen nach Pia- 5 cenza oder nach einem beliebigen Orte im Gebiete des Markgrafen Rolando Pallavicini zu verlegen 5. Der Senat wünschte jedoch die Wahl Mantuas oder des dem Markgrafen von Este gehörigen Reggio oder irgend eines anderen Mantuanischen oder Ferraresischen Ortes 6. Indem er annehmen mochte, daß Sigmund diesem Wunsche entsprechen würde, bestimmte 10 er am 17 Februar Daniele Vettori und Andrea Morosini zu Gesandten7. Wir teilen ihre vom 26 Februar datierte Instruktion in unserer nr. 185 mit. Beide reisten Ende Februar zunächst nach Ferrara, um dort die weiteren Entschließungen Sigmunds ab- zuwarten s. Sigmund entschied sich für Reggio. Es bewog ihn dazu ein Gedanke, den er schon 15 früher einmal, im Sommer 1426° gehegt hatte, der nämlich, die eigenen Verhandlungen mit Venedig mit denen des Herzogs von Mailand und der Liga, die am 12 März in Ferrara eröffnet werden sollten1, zu verbinden und beide an jenem seiner Reiseroute nahe gelegenen Orte persönlich zu leiten. Mit dieser Absicht hing offenbar auch das aus unserer nr. 186 ersichtliche Anerbieten zusammen, das er etwa Ende Februar dem Markgrafen 20 von Este machte. Die Verhandlungen in Reggio, zu denen Sigmund die Ungarischen Magnaten Ladis- laus von Támasi, Lorenz von Hederváry und Matko von Thallóczy, den Ungarischen Vizekanzler Mathias von Redisch und den schon genannten Vizebanus Donsa deputierte (vgl. nr. 188), begannen Mitte März. Uber ihren Verlauf orientieren unsere nrr. 187 25 bis 190. Sie gediehen über die ersten Anfänge nicht hinaus und wurden vonseiten Venedigs schon am 8 April abgebrochen 11. 50 1 Der Fenetianische Senat wies seinen Gesandten in Rom Jeronimo Contarini am 16 Februar 1432 an, dem Papst unter Anderem au sagen: Venedig 30 habe, ron dem Wunsche beseelt, sein Möglichstes fiir den Papst au thun, versucht divertere accessum regis [scil. Romanorum], si possibile foret, ac im- pedire mala cogitamina ducis [scil. Mediolani]; es habe deshalb alle Truppen mobilisiert. Der Erfolg 35 dieser Maßregel sei, daß der Herzog den grösteren Teil seiner Truppen aus den Gebieten von Piacenza und Parma hinter den Po nach Cremona und Lodi und in die Gliera d'Adda auriickgezogen habe; auch habe der Gouverneur von Bologna gemeldet, 40 daß die Truppen des Hernogs, die versus Roman- diolam et Tusciam transire debebant, mutarunt pro- positum. Venedig sei bereit, den Herxog in der Lombardei, so schr es nur könne, au bedrängen (sti- mulare, stringere et opprimere), um es ilim unmög- I5 lich zu machen, einen Teil seiner Truppen sive cum rege sive aliter ad partes illas au schicken. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 61a-62a cop. membr. cоаеvа.) 2 Oder war die Wiederaufnahme der Verhand- lungen eine Folge des in nr. 193 art. 4 erwähn- ten Vermittlungsanerbietens des Markgrafen ron Este? januarii (WVien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 179a cop. chart. coaera; Altmann nr. 9023). Vgl. nr. 192 art. 5. Laut Beschluß des Fenetianischen Senates rom 12 Februar 1432 über die dem Banus Donsa vu erteilende Intwort (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 60a соp. membr. соасга). 6 Vgl. nr. 185 art. I. Der in Anm. 5 erwähnte Senatsbeschluß rom 12 Februar nennt nur Mantua. Von anderen Mantuanischen Orten ist erst in einem Beschluß com 13 Februar die Rede, und wegen Reggio und anderer Ferraresischer Orte machte sich der Senat erst am 16 Februar schliissig (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 60b berw. fol. 62b cop. membr. coaerae). — Die Ablehnung der von Sigmund vorgeschlagenen Orte wurde rom Senate damit begründet, daß Piacenxa ein Mailändischer Ort sei und der Mf. Pallavicini es mit dem Hernog ron Mailand halte. 7 Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 62h сор. mеmbr. cовега. 8 Vgl. nr. 185 art. 1. 9 Vgl. S. 26, daxu S. 200 Anm. 2. 10 Vgl. nr. 186. 11 Von Sigmunds Seite waren die Verhandlungen anscheinend schon Ende Märr aufgegeben worden. Der Hernog von Mailand schrieb am 2 April an Der Brief ist datiert Placencie die 29 mensis 36*
Einleitung. 283 cigenen schon im Januar 1432 gegen Mailand mobil 1. Die Folge war, daß Sigmund Ende Januar seinen Versuch, zu einer Verständigung mit ihnen zu gelangen, erneuerte 2 Er schickte den Banus Donsa mit einem neuen Geleitsbriefes nach Venedig und ließ auf Anraten des Herzogs von Mailand 4 vorschlagen, die Verhandlungen nach Pia- 5 cenza oder nach einem beliebigen Orte im Gebiete des Markgrafen Rolando Pallavicini zu verlegen 5. Der Senat wünschte jedoch die Wahl Mantuas oder des dem Markgrafen von Este gehörigen Reggio oder irgend eines anderen Mantuanischen oder Ferraresischen Ortes 6. Indem er annehmen mochte, daß Sigmund diesem Wunsche entsprechen würde, bestimmte 10 er am 17 Februar Daniele Vettori und Andrea Morosini zu Gesandten7. Wir teilen ihre vom 26 Februar datierte Instruktion in unserer nr. 185 mit. Beide reisten Ende Februar zunächst nach Ferrara, um dort die weiteren Entschließungen Sigmunds ab- zuwarten s. Sigmund entschied sich für Reggio. Es bewog ihn dazu ein Gedanke, den er schon 15 früher einmal, im Sommer 1426° gehegt hatte, der nämlich, die eigenen Verhandlungen mit Venedig mit denen des Herzogs von Mailand und der Liga, die am 12 März in Ferrara eröffnet werden sollten1, zu verbinden und beide an jenem seiner Reiseroute nahe gelegenen Orte persönlich zu leiten. Mit dieser Absicht hing offenbar auch das aus unserer nr. 186 ersichtliche Anerbieten zusammen, das er etwa Ende Februar dem Markgrafen 20 von Este machte. Die Verhandlungen in Reggio, zu denen Sigmund die Ungarischen Magnaten Ladis- laus von Támasi, Lorenz von Hederváry und Matko von Thallóczy, den Ungarischen Vizekanzler Mathias von Redisch und den schon genannten Vizebanus Donsa deputierte (vgl. nr. 188), begannen Mitte März. Uber ihren Verlauf orientieren unsere nrr. 187 25 bis 190. Sie gediehen über die ersten Anfänge nicht hinaus und wurden vonseiten Venedigs schon am 8 April abgebrochen 11. 50 1 Der Fenetianische Senat wies seinen Gesandten in Rom Jeronimo Contarini am 16 Februar 1432 an, dem Papst unter Anderem au sagen: Venedig 30 habe, ron dem Wunsche beseelt, sein Möglichstes fiir den Papst au thun, versucht divertere accessum regis [scil. Romanorum], si possibile foret, ac im- pedire mala cogitamina ducis [scil. Mediolani]; es habe deshalb alle Truppen mobilisiert. Der Erfolg 35 dieser Maßregel sei, daß der Herzog den grösteren Teil seiner Truppen aus den Gebieten von Piacenza und Parma hinter den Po nach Cremona und Lodi und in die Gliera d'Adda auriickgezogen habe; auch habe der Gouverneur von Bologna gemeldet, 40 daß die Truppen des Hernogs, die versus Roman- diolam et Tusciam transire debebant, mutarunt pro- positum. Venedig sei bereit, den Herxog in der Lombardei, so schr es nur könne, au bedrängen (sti- mulare, stringere et opprimere), um es ilim unmög- I5 lich zu machen, einen Teil seiner Truppen sive cum rege sive aliter ad partes illas au schicken. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 61a-62a cop. membr. cоаеvа.) 2 Oder war die Wiederaufnahme der Verhand- lungen eine Folge des in nr. 193 art. 4 erwähn- ten Vermittlungsanerbietens des Markgrafen ron Este? januarii (WVien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 179a cop. chart. coaera; Altmann nr. 9023). Vgl. nr. 192 art. 5. Laut Beschluß des Fenetianischen Senates rom 12 Februar 1432 über die dem Banus Donsa vu erteilende Intwort (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 60a соp. membr. соасга). 6 Vgl. nr. 185 art. I. Der in Anm. 5 erwähnte Senatsbeschluß rom 12 Februar nennt nur Mantua. Von anderen Mantuanischen Orten ist erst in einem Beschluß com 13 Februar die Rede, und wegen Reggio und anderer Ferraresischer Orte machte sich der Senat erst am 16 Februar schliissig (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 60b berw. fol. 62b cop. membr. coaerae). — Die Ablehnung der von Sigmund vorgeschlagenen Orte wurde rom Senate damit begründet, daß Piacenxa ein Mailändischer Ort sei und der Mf. Pallavicini es mit dem Hernog ron Mailand halte. 7 Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 62h сор. mеmbr. cовега. 8 Vgl. nr. 185 art. 1. 9 Vgl. S. 26, daxu S. 200 Anm. 2. 10 Vgl. nr. 186. 11 Von Sigmunds Seite waren die Verhandlungen anscheinend schon Ende Märr aufgegeben worden. Der Hernog von Mailand schrieb am 2 April an Der Brief ist datiert Placencie die 29 mensis 36*
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284 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Der Grund ihres Scheiterns war wohl weniger die entschiedene Ablehnung, die die oben erwähnte, von den königlichen Bevollmächtigten beantragte Fusion erfuhr, als viel- mehr die Weigerung Venedigs, den Herzog von Mailand in einen Waffenstillstand mit Sig- mund einzuschließen, vielleicht auch die Weigerung, Dalmatien an Ungarn zurückzugeben 1 und Sigmund im Türkenkriege zu unterstützen. Beide Teile knüpften erst im Frühjahr 1433 kurz vor der Kaiserkrönung Sigmunds wieder miteinander an. B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom Januar bis zum Juni 1432 nr. 192-202. All’ die Hoffnungen, die der Herzog von Mailand an das Erscheinen des Römischen 10 Königs in der Lombardei geknüpft hatte, blieben unerfüllt. Weder kamen die versprochenen Eidgenössischen und Savoyischen Hilfstruppen, noch griffen die Ungarn das Venetianische Gebiet von Friaul her an. Selbst die Annahme, daß der König unmittelbar nach seiner Lombardischen Krönung nach Toskana und nach Rom weiterziehen würde, um dann viel- leicht zu Beginn des Frihjahrs wieder in Oberitalien zu sein und sich persönlich an den 15 Operationen gegen Venedig zu beteiligen, erwies sich als falsch. Er zeigte nicht die mindeste Eile, Mailand, geschweige denn die Lombardei zu verlassen. Begreiflich, daß sich in Filippo Maria die Besorgnis regte, Sigmund könnte den ganzen Winter in Oberitalien zubringen und ihm zu den ohnehin schon drückenden Kriegs- kosten auch noch die Kosten sowohl für seinen eigenen Unterhalt als auch für sein mehr 20 als 1000 Mann2 starkes Gefolge aufbürden. Zu dieser Besorgnis gesellte sich das Mißtrauen, dem Zögern des Königs möchten irgend welche geheimen Pläne zu Grunde liegen. Er kannte dessen Neigung zu einem gütlichen Ubereinkommen mit Venedig 3 und er wußte, daß die vielen unzufriedenen Elemente, die es inner- und außterhalb der Mailändischen Territorien gab, nur auf eine günstige 25 Gelegenheit warteten, um sich gegen die drückende Despotie des Hauses Visconti zu er- heben 4. Gelang es Venedig, den König durch Subsidienversprechungen oder auf andere Weise zur Liga hinüberzuziehen, so konnte leicht der Spieß, den er gegen die letztere geschmiedet hatte, gegen ihn selbst gekehrt werden, indem nämlich Sigmund an die Spitze der unterdrückten Mailändischen Welfen trat und mit Hilfe ligistischer Truppen die so Dynastie Visconti stürzte. Um allen Eventualitäten zu begegnen, hatte Filippo Maria schon damals, als Sig- mund bei Bellinzona das Mailändische Gebiet betreten hatte 5, versucht, sich mit Venedig bezw. der Liga über gemeinsamen Widerstand gegen jede Maßregel des Königs zu ver- ständigen, die etwa auf die Vernichtung der Selbständigkeit der Italienischen Staaten ab- 35 zielen würde 6, ein Versuch, der unzweifelhaft einem Bruch des art. 6 des Vertrages vom seinen Gesandten in Parma Niccolò Guerrieri unter Anderem: er freue sich über dessen Mitteilung, daſo K. Sigmund praticam illam Regii destituerit et penitus revocaverit; der Gesandte möge dafür sor- gen, daßt die Verhandlungen nicht etwa doch weiter- geführt würden. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 1 Vgl. nr. 255. 2 Vgl. nr. 192. 3 Vgl. S. 282. A Eberhard Windeck berichtet: do der konig Si- gemont zû Meigelon was, do woren die Walhen gar wol an dem konige und dem herrn von Meigelon grúset gar sere vor dem konige und allen sinen reten. und der herre von Meiglon hette dem ko- nige gar vil verschriben und zu den heiligen ge- sworn ; er enhielt im nie kein wile und vant alle 40 fünde, wie er in von Meigelon brecht gon Pesenitz, wanne er hette sorge, das die stat Meigelon an den konig slûge u. s. w. (Ausg. von Altmann S. 325- 326). 5 Vgl. S. 142. 6 Filippo Maria hatte sich nicht direkt an Ve- nedig gewendet, sondern er hatte den Grafen Car- magnola gebeten, die Vermittlung zu übernehmen. Er hatte ihm durch cinen gewissen Damiano ron 45
284 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Der Grund ihres Scheiterns war wohl weniger die entschiedene Ablehnung, die die oben erwähnte, von den königlichen Bevollmächtigten beantragte Fusion erfuhr, als viel- mehr die Weigerung Venedigs, den Herzog von Mailand in einen Waffenstillstand mit Sig- mund einzuschließen, vielleicht auch die Weigerung, Dalmatien an Ungarn zurückzugeben 1 und Sigmund im Türkenkriege zu unterstützen. Beide Teile knüpften erst im Frühjahr 1433 kurz vor der Kaiserkrönung Sigmunds wieder miteinander an. B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom Januar bis zum Juni 1432 nr. 192-202. All’ die Hoffnungen, die der Herzog von Mailand an das Erscheinen des Römischen 10 Königs in der Lombardei geknüpft hatte, blieben unerfüllt. Weder kamen die versprochenen Eidgenössischen und Savoyischen Hilfstruppen, noch griffen die Ungarn das Venetianische Gebiet von Friaul her an. Selbst die Annahme, daß der König unmittelbar nach seiner Lombardischen Krönung nach Toskana und nach Rom weiterziehen würde, um dann viel- leicht zu Beginn des Frihjahrs wieder in Oberitalien zu sein und sich persönlich an den 15 Operationen gegen Venedig zu beteiligen, erwies sich als falsch. Er zeigte nicht die mindeste Eile, Mailand, geschweige denn die Lombardei zu verlassen. Begreiflich, daß sich in Filippo Maria die Besorgnis regte, Sigmund könnte den ganzen Winter in Oberitalien zubringen und ihm zu den ohnehin schon drückenden Kriegs- kosten auch noch die Kosten sowohl für seinen eigenen Unterhalt als auch für sein mehr 20 als 1000 Mann2 starkes Gefolge aufbürden. Zu dieser Besorgnis gesellte sich das Mißtrauen, dem Zögern des Königs möchten irgend welche geheimen Pläne zu Grunde liegen. Er kannte dessen Neigung zu einem gütlichen Ubereinkommen mit Venedig 3 und er wußte, daß die vielen unzufriedenen Elemente, die es inner- und außterhalb der Mailändischen Territorien gab, nur auf eine günstige 25 Gelegenheit warteten, um sich gegen die drückende Despotie des Hauses Visconti zu er- heben 4. Gelang es Venedig, den König durch Subsidienversprechungen oder auf andere Weise zur Liga hinüberzuziehen, so konnte leicht der Spieß, den er gegen die letztere geschmiedet hatte, gegen ihn selbst gekehrt werden, indem nämlich Sigmund an die Spitze der unterdrückten Mailändischen Welfen trat und mit Hilfe ligistischer Truppen die so Dynastie Visconti stürzte. Um allen Eventualitäten zu begegnen, hatte Filippo Maria schon damals, als Sig- mund bei Bellinzona das Mailändische Gebiet betreten hatte 5, versucht, sich mit Venedig bezw. der Liga über gemeinsamen Widerstand gegen jede Maßregel des Königs zu ver- ständigen, die etwa auf die Vernichtung der Selbständigkeit der Italienischen Staaten ab- 35 zielen würde 6, ein Versuch, der unzweifelhaft einem Bruch des art. 6 des Vertrages vom seinen Gesandten in Parma Niccolò Guerrieri unter Anderem: er freue sich über dessen Mitteilung, daſo K. Sigmund praticam illam Regii destituerit et penitus revocaverit; der Gesandte möge dafür sor- gen, daßt die Verhandlungen nicht etwa doch weiter- geführt würden. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 1 Vgl. nr. 255. 2 Vgl. nr. 192. 3 Vgl. S. 282. A Eberhard Windeck berichtet: do der konig Si- gemont zû Meigelon was, do woren die Walhen gar wol an dem konige und dem herrn von Meigelon grúset gar sere vor dem konige und allen sinen reten. und der herre von Meiglon hette dem ko- nige gar vil verschriben und zu den heiligen ge- sworn ; er enhielt im nie kein wile und vant alle 40 fünde, wie er in von Meigelon brecht gon Pesenitz, wanne er hette sorge, das die stat Meigelon an den konig slûge u. s. w. (Ausg. von Altmann S. 325- 326). 5 Vgl. S. 142. 6 Filippo Maria hatte sich nicht direkt an Ve- nedig gewendet, sondern er hatte den Grafen Car- magnola gebeten, die Vermittlung zu übernehmen. Er hatte ihm durch cinen gewissen Damiano ron 45
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Einleitung. 285 19 September 1431 (mr. 99) gleichkam. träge abgelehnt, Venedig hatte indessen die Mailändischen An- Dann, nach der Krönung Sigmunds in. Mailand !, war es Filippo Maria's niichste Sorge gewesen, ihn zum Abzug von dort zu bewegen *. Aber erst. Mitte Dezember war = ihm das geglückt, vermutlich dadurch, daß er Sigmund vorgespiegelt hatte, er werde persönlich nach Piacenza kommen, um mit ihm die Ausführung des art. 11 des oben ge- nannten Vertrages zw besprechen ?. In Wahrheit lag ihm. die Absicht, nach. Piacenza zu gehen, natürlich gang fern, so fern, daff er schon am 10 Dezember, noch che Sigmund Mailand verlassen hatte, den s Kardinal Branda Castiglione, seinen Schviegersohm Francesco Sforza, den. Grafen. Alberico da Barbiano und den Niccolò Guerrieri mil seiner Vertretung bei diesem in Piacenza beauftragte *. Sigmunds Aufenthalt in. Piacenza. dehnte. sich liber ein volles Vierteljahr, vom 17 De- zember 1431 * bis zum 23. oder 24 März 14 = 32 $ aus, zum Teil infolge seiner Lyhrankung am der Gicht * und wohl auch der ungewöhnlich strengen Kälte 5, zum Teil aber auch infolge des Ausbruches des Konfliktes zwischen Papst und Konzil 9, Auch die Verhandlungen mit Venedig * und die zwar nicht wngerechtfertigte, aber doch vertragswidrige Haltung, die Filippo Maria in allen militärischen und finanziellen Fragen beobachtete, wirkten mit. In dieser Zeit zeigen sich die ersten Spuren jener folgenschweren Enifremdung to = zwischen Sigmund und Filippo Maria, die allmählich zu einer, wenigstens von Sigmunds , 2 Seite, ganz unverhüllt gezeigten Feindschaft führte und drei Jahre später den Abschluß eines Offensivbündnisses des Kaisers mit Venedig gegen. den Herzog zur Folge hatte‘, Die Akten der V, erhandlungen, die wir hier vorlegen, waren bisher zum größeren Teile unbekannt. со c nach Lucca wandte. Imola unter Anderem sagen lassen, quod ipse [d. d. Filippo María] natus erat Italicus quodque, quan- tam in eo erat, disponebat esse bonus Italiens et quod serenissimus rex Romanorum eum non modica potentia in Italiam presentialiter veniebat quodque dubitabat, ne idem rex, ostendendo aliud velle facere, querat facere facta sua et Italiam subjugare, quod- que pro evitando hoe periculum ipse disposuit et contentus est habere et cum magnifica comunitate Florentie atque liga bonam pacem. Beschluß des Venetianischen Senales rom No- vember 1431, in Venedig Stants-A. Sen. Secr, Reg. 12 fol. 85^ cop. membr. coueva.) Die Antwort, die 40 Carmagnola amd der Venetianisehe Befehlshaber in Brescia [Marco Dandolo] dem Damiano erteilten und die der Venetianische Senat nachträglich gut- hieß, ist xwar nicht bekannt, aber daraus, daß die Angelegenheit nie wieder xur Sprache kam, geht doch hervor, dafà sie verneinend. lautete. * Vgl. S. 143-144. * Man vergleiche die Briefe des Herzogs an Nic- colò Piccinino vom 29. und 30 November 1431 bei Osio a. a. O. 3, 44-47, auch oben S. 284 Amn. 4 № und die nrr. 118 und 192. * Vgl. unsere nrr. 118 und. 125. * Die Vollmacht ist aus Abbiate vom 16 Dexem- ce s ca o (Laut einen = 5 Sie reichen von Mitte Januar bis Anfang Juni 1432, also wenig über den Zeitpunkt hinaus, zu dem Sigmund das. Mailündische Gebiet verlief und sich zunächst Weisen sie auch manche kaum noch zu ergänzende Lücke auf, so ber 1481 datiert; sie gilt für Verhandlungen jeder Art, namentlich für solche, die den König und das Reich, den. Papst, das. Baseler Konzil, K. Alfouso ron Arragou, Königin Johanna von Nixilien, K. Louis ‘von Anjou, Hig. Amadeus ron Saroyen, die Herxóge ron ‘Österreich, den Bischof von Trient, Florenz, Venedig, Mf. Níceoló ron Kiste, den Herrn von Mantua, dic Ridgenossen, Rolando Pallavicini und überhanpt Deutsche und Italienische Angelegen- heiten betreffen. (Mailand Staals- A. Cart. gen. 1431 cone. chart.) Außer den oben Genannten erhielten am 16 Dezember auch der Frxbischof Bartolonuneo ron. Mailand, Marsiglio da. Carrara, Pietro Rossi, Franchino und Guarnerio da. Castiglione und Cor- radino da Vimercate Befehl, sich nach Piacenza zu begeben (a. a. O. Cart. gen. 1431 cone. chart. 7 gedr. bei Osio a. a. O. 3, 50-51). 5 Vgl. S. 198 Arm. 3. $ Vgl. 8. 277. . * Vgl. ir. 198 und nr. 206 art. 1. .5 Vgl. S. 224 Amm. 2, nr. 206 art. Lund nr. 313, ? Vgl. S. 145 ff. ю Vgl. S. 283. " Das Biindnis wurde am 31 August 1435 ge- schlossen. Vyl. RTA. 11 mr. 316.
Einleitung. 285 19 September 1431 (mr. 99) gleichkam. träge abgelehnt, Venedig hatte indessen die Mailändischen An- Dann, nach der Krönung Sigmunds in. Mailand !, war es Filippo Maria's niichste Sorge gewesen, ihn zum Abzug von dort zu bewegen *. Aber erst. Mitte Dezember war = ihm das geglückt, vermutlich dadurch, daß er Sigmund vorgespiegelt hatte, er werde persönlich nach Piacenza kommen, um mit ihm die Ausführung des art. 11 des oben ge- nannten Vertrages zw besprechen ?. In Wahrheit lag ihm. die Absicht, nach. Piacenza zu gehen, natürlich gang fern, so fern, daff er schon am 10 Dezember, noch che Sigmund Mailand verlassen hatte, den s Kardinal Branda Castiglione, seinen Schviegersohm Francesco Sforza, den. Grafen. Alberico da Barbiano und den Niccolò Guerrieri mil seiner Vertretung bei diesem in Piacenza beauftragte *. Sigmunds Aufenthalt in. Piacenza. dehnte. sich liber ein volles Vierteljahr, vom 17 De- zember 1431 * bis zum 23. oder 24 März 14 = 32 $ aus, zum Teil infolge seiner Lyhrankung am der Gicht * und wohl auch der ungewöhnlich strengen Kälte 5, zum Teil aber auch infolge des Ausbruches des Konfliktes zwischen Papst und Konzil 9, Auch die Verhandlungen mit Venedig * und die zwar nicht wngerechtfertigte, aber doch vertragswidrige Haltung, die Filippo Maria in allen militärischen und finanziellen Fragen beobachtete, wirkten mit. In dieser Zeit zeigen sich die ersten Spuren jener folgenschweren Enifremdung to = zwischen Sigmund und Filippo Maria, die allmählich zu einer, wenigstens von Sigmunds , 2 Seite, ganz unverhüllt gezeigten Feindschaft führte und drei Jahre später den Abschluß eines Offensivbündnisses des Kaisers mit Venedig gegen. den Herzog zur Folge hatte‘, Die Akten der V, erhandlungen, die wir hier vorlegen, waren bisher zum größeren Teile unbekannt. со c nach Lucca wandte. Imola unter Anderem sagen lassen, quod ipse [d. d. Filippo María] natus erat Italicus quodque, quan- tam in eo erat, disponebat esse bonus Italiens et quod serenissimus rex Romanorum eum non modica potentia in Italiam presentialiter veniebat quodque dubitabat, ne idem rex, ostendendo aliud velle facere, querat facere facta sua et Italiam subjugare, quod- que pro evitando hoe periculum ipse disposuit et contentus est habere et cum magnifica comunitate Florentie atque liga bonam pacem. Beschluß des Venetianischen Senales rom No- vember 1431, in Venedig Stants-A. Sen. Secr, Reg. 12 fol. 85^ cop. membr. coueva.) Die Antwort, die 40 Carmagnola amd der Venetianisehe Befehlshaber in Brescia [Marco Dandolo] dem Damiano erteilten und die der Venetianische Senat nachträglich gut- hieß, ist xwar nicht bekannt, aber daraus, daß die Angelegenheit nie wieder xur Sprache kam, geht doch hervor, dafà sie verneinend. lautete. * Vgl. S. 143-144. * Man vergleiche die Briefe des Herzogs an Nic- colò Piccinino vom 29. und 30 November 1431 bei Osio a. a. O. 3, 44-47, auch oben S. 284 Amn. 4 № und die nrr. 118 und 192. * Vgl. unsere nrr. 118 und. 125. * Die Vollmacht ist aus Abbiate vom 16 Dexem- ce s ca o (Laut einen = 5 Sie reichen von Mitte Januar bis Anfang Juni 1432, also wenig über den Zeitpunkt hinaus, zu dem Sigmund das. Mailündische Gebiet verlief und sich zunächst Weisen sie auch manche kaum noch zu ergänzende Lücke auf, so ber 1481 datiert; sie gilt für Verhandlungen jeder Art, namentlich für solche, die den König und das Reich, den. Papst, das. Baseler Konzil, K. Alfouso ron Arragou, Königin Johanna von Nixilien, K. Louis ‘von Anjou, Hig. Amadeus ron Saroyen, die Herxóge ron ‘Österreich, den Bischof von Trient, Florenz, Venedig, Mf. Níceoló ron Kiste, den Herrn von Mantua, dic Ridgenossen, Rolando Pallavicini und überhanpt Deutsche und Italienische Angelegen- heiten betreffen. (Mailand Staals- A. Cart. gen. 1431 cone. chart.) Außer den oben Genannten erhielten am 16 Dezember auch der Frxbischof Bartolonuneo ron. Mailand, Marsiglio da. Carrara, Pietro Rossi, Franchino und Guarnerio da. Castiglione und Cor- radino da Vimercate Befehl, sich nach Piacenza zu begeben (a. a. O. Cart. gen. 1431 cone. chart. 7 gedr. bei Osio a. a. O. 3, 50-51). 5 Vgl. S. 198 Arm. 3. $ Vgl. 8. 277. . * Vgl. ir. 198 und nr. 206 art. 1. .5 Vgl. S. 224 Amm. 2, nr. 206 art. Lund nr. 313, ? Vgl. S. 145 ff. ю Vgl. S. 283. " Das Biindnis wurde am 31 August 1435 ge- schlossen. Vyl. RTA. 11 mr. 316.
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286 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. genügen sie doch, um die Ursache der Mißstimmung Sigmunds und ihre allmähliche Zu- nahme zu erkennen und zu verfolgen. Unsere nr. 192 zeigt ihn und Filippo Maria noch im besten Einvernehmen. Man sieht hier so recht, welches Ubermaß von Vertrauensseligkeit er dem Herzog noch Mitte Januar entgegenbrachte und mit welcher Gewandtheit letzterer es verstanden hatte, seine 5 wahre Gesinnung hinter der Maske der tiefsten Ergebenheit zu verbergen. Offenbar hatte Sigmund, gleich nachdem er die Nachricht von der Auflösung des Konzils erhalten hatte 1, den Kardinal Branda Castiglione und Matko von Thallóczy nach Mailand geschickt, um durch sie die nun völlig veränderte politische Lage mit dem Herzog besprechen zu lassen und dann unter Berücksichtigung der Ratschläge desselben seine Dis- 10 positionen zu treffen. Filippo Maria riet natürlich zur schleunigen Fortsetzung der Rom- fahrt; er erklärte sich bereit, nach Kräften zur Verwirklichung der Pläne des Königs mitzuhelfen (vgl. nr. 192 art. 3). Das war Mitte Januar gewesen. Bald darauf machte Venedig, wie schon erwähnt worden ist 2, gegen den Herzog mobil. Dadurch verlor dieser die Möglichkeit, das falsche 15 Spiel, das er mit Sigmund bisher getrieben hatte, fortzusetzen. Er muſte jetzt, mochte er nun wollen oder nicht, die Maske fallen lassen und zeigen, daß die bisher von ihm zur Schau getragene Dienstheflissenheit nicht dem Bestreben entsprungen war, die über- nommenen Verpflichtungen zu erfüllen, sondern der Erwartung, daß sie ihm die Förderung seiner Interessen durch König und Reich einbringen werde. Je mehr diese Hoffnung zo schwand, um so mehr schwand auch sein Entgegenkommen gegen Sigmund, zunächst in der Subsidienfrage, später, als Sigmund seinen für den 20 Februar 3 beabsichtigten Auf- bruch von Piacenza immer weiter hinausschob und als mit dem Nahen des Frühjahrs der Zeitpunkt immer näher rickte, zu dem der Ubergang Venedigs zur Offensive zu er- warten war, auch in der Frage der militärischen Unterstützung. Man kann diese ganz allmähliche Anderung seiner Haltung an der Hand unserer Akten bequem verfolgen. Da sind zunächst die nrr. 193 und 194. Sigmund hat Matko von Thallóczy, Johannes von Riesenberg 4 und Kaspar Schlick nach Mailand geschickt und läßt mit Filippo Maria über die Vorausbezahlung der Subsidien für den März und über andere so mit der Romfahrt zusammenhängende Angelegenheiten verhandeln. Auffallenderweise verlangt er statt der 5000 Dukaten, die in art. 13 des Vertrages vom 19 September 1431 (nr. 99) vereinbart worden waren, 8200 für den Monat. Wann ihm Filippo Maria diesen Betrag bewilligt hatte, vermögen wir nicht zu sagen; vielleicht war es schon Mitte November 1431 vor seinem Einzuge in Mailand geschehen, als dort Matko von Thallóczy mit herzoglichen 35 Bevollmächtigten verhandelt hatte (vgl. S. 142). Aber sicher hatte diese Subsidienerhöhung nur für die Dauer seines Aufenthaltes in der Lombardei, und nicht, wie in jenem art. 13 gesagt worden war, für den ganzen Italienischen Aufenthalt gelten sollen; dies geht aus art. 2 unserer nr. 193 ganz klar hervor. Die Zeit, in die diese Verhandlungen fallen, wird durch zwei Briefe Filippo Maria's 40 an Sigmund vom 8. und 13 Februar begrenzt. In dem einen 5 bezieht er sich auf die Absicht Sigmunds, den Kardinal von Piacenza und Matko von Thallóczy zu ihm zu schicken — Matko ist also am 8 Februar noch nicht in Mailand —, in dem anderen deutet er an, daß die drei oben genannten Gesandten sich auf dem Rückwege von Mai- 25 Vgl. S. 148. 2 Vgl. S. 282—283. 3 Vgl. nr. 135. 4 Riesenberg und Schlick wurden mit Ricksicht auf cine briefliche Bitte Filippo Maria's vom 6 Fe- bruar (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) geschickt. Zuerst hatte der Kardinal von 45 Piacenza mit Thallócky reisen sollen. 5 In Mailand Staats- A. Cart. gen. 1432 conc. chart. oder Reinschrift. 6 Ebenda Cart. gen. 1432 conc. chart. 50
286 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. genügen sie doch, um die Ursache der Mißstimmung Sigmunds und ihre allmähliche Zu- nahme zu erkennen und zu verfolgen. Unsere nr. 192 zeigt ihn und Filippo Maria noch im besten Einvernehmen. Man sieht hier so recht, welches Ubermaß von Vertrauensseligkeit er dem Herzog noch Mitte Januar entgegenbrachte und mit welcher Gewandtheit letzterer es verstanden hatte, seine 5 wahre Gesinnung hinter der Maske der tiefsten Ergebenheit zu verbergen. Offenbar hatte Sigmund, gleich nachdem er die Nachricht von der Auflösung des Konzils erhalten hatte 1, den Kardinal Branda Castiglione und Matko von Thallóczy nach Mailand geschickt, um durch sie die nun völlig veränderte politische Lage mit dem Herzog besprechen zu lassen und dann unter Berücksichtigung der Ratschläge desselben seine Dis- 10 positionen zu treffen. Filippo Maria riet natürlich zur schleunigen Fortsetzung der Rom- fahrt; er erklärte sich bereit, nach Kräften zur Verwirklichung der Pläne des Königs mitzuhelfen (vgl. nr. 192 art. 3). Das war Mitte Januar gewesen. Bald darauf machte Venedig, wie schon erwähnt worden ist 2, gegen den Herzog mobil. Dadurch verlor dieser die Möglichkeit, das falsche 15 Spiel, das er mit Sigmund bisher getrieben hatte, fortzusetzen. Er muſte jetzt, mochte er nun wollen oder nicht, die Maske fallen lassen und zeigen, daß die bisher von ihm zur Schau getragene Dienstheflissenheit nicht dem Bestreben entsprungen war, die über- nommenen Verpflichtungen zu erfüllen, sondern der Erwartung, daß sie ihm die Förderung seiner Interessen durch König und Reich einbringen werde. Je mehr diese Hoffnung zo schwand, um so mehr schwand auch sein Entgegenkommen gegen Sigmund, zunächst in der Subsidienfrage, später, als Sigmund seinen für den 20 Februar 3 beabsichtigten Auf- bruch von Piacenza immer weiter hinausschob und als mit dem Nahen des Frühjahrs der Zeitpunkt immer näher rickte, zu dem der Ubergang Venedigs zur Offensive zu er- warten war, auch in der Frage der militärischen Unterstützung. Man kann diese ganz allmähliche Anderung seiner Haltung an der Hand unserer Akten bequem verfolgen. Da sind zunächst die nrr. 193 und 194. Sigmund hat Matko von Thallóczy, Johannes von Riesenberg 4 und Kaspar Schlick nach Mailand geschickt und läßt mit Filippo Maria über die Vorausbezahlung der Subsidien für den März und über andere so mit der Romfahrt zusammenhängende Angelegenheiten verhandeln. Auffallenderweise verlangt er statt der 5000 Dukaten, die in art. 13 des Vertrages vom 19 September 1431 (nr. 99) vereinbart worden waren, 8200 für den Monat. Wann ihm Filippo Maria diesen Betrag bewilligt hatte, vermögen wir nicht zu sagen; vielleicht war es schon Mitte November 1431 vor seinem Einzuge in Mailand geschehen, als dort Matko von Thallóczy mit herzoglichen 35 Bevollmächtigten verhandelt hatte (vgl. S. 142). Aber sicher hatte diese Subsidienerhöhung nur für die Dauer seines Aufenthaltes in der Lombardei, und nicht, wie in jenem art. 13 gesagt worden war, für den ganzen Italienischen Aufenthalt gelten sollen; dies geht aus art. 2 unserer nr. 193 ganz klar hervor. Die Zeit, in die diese Verhandlungen fallen, wird durch zwei Briefe Filippo Maria's 40 an Sigmund vom 8. und 13 Februar begrenzt. In dem einen 5 bezieht er sich auf die Absicht Sigmunds, den Kardinal von Piacenza und Matko von Thallóczy zu ihm zu schicken — Matko ist also am 8 Februar noch nicht in Mailand —, in dem anderen deutet er an, daß die drei oben genannten Gesandten sich auf dem Rückwege von Mai- 25 Vgl. S. 148. 2 Vgl. S. 282—283. 3 Vgl. nr. 135. 4 Riesenberg und Schlick wurden mit Ricksicht auf cine briefliche Bitte Filippo Maria's vom 6 Fe- bruar (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) geschickt. Zuerst hatte der Kardinal von 45 Piacenza mit Thallócky reisen sollen. 5 In Mailand Staats- A. Cart. gen. 1432 conc. chart. oder Reinschrift. 6 Ebenda Cart. gen. 1432 conc. chart. 50
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Einleitung. 287 land nach Piacenza befinden. Da seine Antwort auf die Forderungen Sigmunds, unsere nr. 194, vom 10 Februar datiert ist, so wird die Ankunft der drei Gesandten in Mai- land am 9. erfolgt sein. Die Rückreise haben sie am 11., spätestens am 12. angetreten. Wie nämlich Filippo Maria in dem erwähnten Briefe vom 13. berichtet, waren sie eben fort, als ihm der könig- liche Sekretär Hermann Hecht neue, nicht näher bekannte Forderungen (requisita) Sig- munds überbrachte. Er ließ sie deshalb zurückrufen und teilte ihnen auch noch die Ant- wort auf diese Forderungen mit. Wir dürfen also die Verhandlungen auf den 9., 10. und 12 Februar verlegen. Der Tag der Ankunft der Gesandten in Mailand hat zugleich als terminus usque ad quem für das Datum ihrer in unserer nr. 193 abgedruckten Instruktion zu gelten. Der terminus a quo ist der 7 Februar; denn an diesem Tage machten die Lucchesischen Gesandten Niccolò Manfredi und Lorenzo Buonvisi Sigmund die in art. 3 erwähnten Propositionen. Wir datieren deshalb die Instruktion „Februar 7 oder 8". Die Verhandlungen sind wahrscheinlich nicht fortgesetzt worden, da Sigmund infolge seiner Erkrankung an der Gicht vorläufig noch in Piacenza bleiben mußte. Sie wurden erst gegen das Ende des Monates wieder aufgenommen, als Sigmund daran dachte, mit den Venetianischen Gesandten in Parma oder in Reggio zu tagen und von dort dann sofort nach Toskana zu ziehen 1. Wie hoch sich die neuen Geldforderungen, die er jetzt durch den herzoglichen Rat Guarnerio da Castiglione nach Mailand übermitteln ließ, beliefen, ob er etwa wieder wie Anfang Februar die Vorausbezahlung der Subsidien für einen Monat (April) verlangte, läßt sich nicht sagen; möglich ist letzteres immerhin. Aber Filippo Maria erklärte am 2 März, daß er diese Forderungen nicht erfüllen könne 2. Er schickte seinem Gesandten 25 bei Sigmund Corradino da Vimercate am 4 März nur 3000 Dukaten, jedoch mit dem ausdrücklichen Befehl, diese Summe nicht eher aus den Händen zu geben, als bis er sicher sei, daß Sigmund Piacenza verlassen werde 3. Mit dieser Zurückweisung der Forderungen des Königs dürften die Verhandlungen in Zusammenhang stehen, von deren schriftlichem Niederschlag wir in unseren nrr. 195 s0 und 196 den Mailändischen Anteil veröffentlichen. Die Instruktion Sigmunds für seine Gesandten und deren Replik auf die Antwort Filippo Maria's fehlen leider. Doch läßt sich die Richtung, in der sie sich bewegten, aus jenen Mailändischen Akten noch klar genug erkennen. Die königlichen Unterhändler waren der Reichsvikar Brunoro della Scala und Matko 35 von Thallóczy 4. Sie bewogen Filippo Maria, zu den erwähnten 3000 Dukaten noch die restierenden 5200 hinzuzufügen (vgl. nr. 196 art. 2), eine Summe, die, wie sie glaubten, dem König genügen würde 4. Sie erhielten davon sofort 1200 Dukaten; den Rest ließ Filippo Maria an Corradino da Vimercate auszahlen. Letzterer wurde am 12 März, 5 10 15 20 45 1 Vgl. S. 283 und nr. 197 art. 4. 40 2 Der Herxog schrieb an Sigmund: Er wiinsche nichts so sehr, als daßt dieser ohne Fernug weiter- riehe tam pro expediendis oratoribus illis, qui Re- gium venturi dicuntur [rgl. S. 283], quam pro aliis preclaris negotiis a majestate vestra feliciter adim- plendis; er wolle alle seine Kräfte pro utilitate fama et gloria, die, wie er voraussche, dem Weitermarsch entspringen würden, anstrengen. Leider sei es ihm ganz unmöglich, das au thun, was ihm sein Rat Guarnerio [da Castiglione] auseinandergesetxt habe. 50 Guarnerio, der jetrt zuriickkehre, werde dem König dariber mindlich berichten. Die erfreulichen Nach- richten aus Chios, die dem Briefe des Königs au- folge der aus Venedig zuriickgekehrte königliche miles mitgebracht habe, sollte man öffentlich bekannt machen ; man habe ihm versichert, daß die Feinde fd. i. Ve- nedig] erdichtete Nachrichten verbreiteten, um die Genuesen au reranlassen, die Ausriistung ihrer Flotte ru verlangsamen. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 3 In Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 64-65. Vgl. auch nr. 195 art. 4. 4 Vgl. die folgende Anmerkung.
Einleitung. 287 land nach Piacenza befinden. Da seine Antwort auf die Forderungen Sigmunds, unsere nr. 194, vom 10 Februar datiert ist, so wird die Ankunft der drei Gesandten in Mai- land am 9. erfolgt sein. Die Rückreise haben sie am 11., spätestens am 12. angetreten. Wie nämlich Filippo Maria in dem erwähnten Briefe vom 13. berichtet, waren sie eben fort, als ihm der könig- liche Sekretär Hermann Hecht neue, nicht näher bekannte Forderungen (requisita) Sig- munds überbrachte. Er ließ sie deshalb zurückrufen und teilte ihnen auch noch die Ant- wort auf diese Forderungen mit. Wir dürfen also die Verhandlungen auf den 9., 10. und 12 Februar verlegen. Der Tag der Ankunft der Gesandten in Mailand hat zugleich als terminus usque ad quem für das Datum ihrer in unserer nr. 193 abgedruckten Instruktion zu gelten. Der terminus a quo ist der 7 Februar; denn an diesem Tage machten die Lucchesischen Gesandten Niccolò Manfredi und Lorenzo Buonvisi Sigmund die in art. 3 erwähnten Propositionen. Wir datieren deshalb die Instruktion „Februar 7 oder 8". Die Verhandlungen sind wahrscheinlich nicht fortgesetzt worden, da Sigmund infolge seiner Erkrankung an der Gicht vorläufig noch in Piacenza bleiben mußte. Sie wurden erst gegen das Ende des Monates wieder aufgenommen, als Sigmund daran dachte, mit den Venetianischen Gesandten in Parma oder in Reggio zu tagen und von dort dann sofort nach Toskana zu ziehen 1. Wie hoch sich die neuen Geldforderungen, die er jetzt durch den herzoglichen Rat Guarnerio da Castiglione nach Mailand übermitteln ließ, beliefen, ob er etwa wieder wie Anfang Februar die Vorausbezahlung der Subsidien für einen Monat (April) verlangte, läßt sich nicht sagen; möglich ist letzteres immerhin. Aber Filippo Maria erklärte am 2 März, daß er diese Forderungen nicht erfüllen könne 2. Er schickte seinem Gesandten 25 bei Sigmund Corradino da Vimercate am 4 März nur 3000 Dukaten, jedoch mit dem ausdrücklichen Befehl, diese Summe nicht eher aus den Händen zu geben, als bis er sicher sei, daß Sigmund Piacenza verlassen werde 3. Mit dieser Zurückweisung der Forderungen des Königs dürften die Verhandlungen in Zusammenhang stehen, von deren schriftlichem Niederschlag wir in unseren nrr. 195 s0 und 196 den Mailändischen Anteil veröffentlichen. Die Instruktion Sigmunds für seine Gesandten und deren Replik auf die Antwort Filippo Maria's fehlen leider. Doch läßt sich die Richtung, in der sie sich bewegten, aus jenen Mailändischen Akten noch klar genug erkennen. Die königlichen Unterhändler waren der Reichsvikar Brunoro della Scala und Matko 35 von Thallóczy 4. Sie bewogen Filippo Maria, zu den erwähnten 3000 Dukaten noch die restierenden 5200 hinzuzufügen (vgl. nr. 196 art. 2), eine Summe, die, wie sie glaubten, dem König genügen würde 4. Sie erhielten davon sofort 1200 Dukaten; den Rest ließ Filippo Maria an Corradino da Vimercate auszahlen. Letzterer wurde am 12 März, 5 10 15 20 45 1 Vgl. S. 283 und nr. 197 art. 4. 40 2 Der Herxog schrieb an Sigmund: Er wiinsche nichts so sehr, als daßt dieser ohne Fernug weiter- riehe tam pro expediendis oratoribus illis, qui Re- gium venturi dicuntur [rgl. S. 283], quam pro aliis preclaris negotiis a majestate vestra feliciter adim- plendis; er wolle alle seine Kräfte pro utilitate fama et gloria, die, wie er voraussche, dem Weitermarsch entspringen würden, anstrengen. Leider sei es ihm ganz unmöglich, das au thun, was ihm sein Rat Guarnerio [da Castiglione] auseinandergesetxt habe. 50 Guarnerio, der jetrt zuriickkehre, werde dem König dariber mindlich berichten. Die erfreulichen Nach- richten aus Chios, die dem Briefe des Königs au- folge der aus Venedig zuriickgekehrte königliche miles mitgebracht habe, sollte man öffentlich bekannt machen ; man habe ihm versichert, daß die Feinde fd. i. Ve- nedig] erdichtete Nachrichten verbreiteten, um die Genuesen au reranlassen, die Ausriistung ihrer Flotte ru verlangsamen. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 3 In Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 64-65. Vgl. auch nr. 195 art. 4. 4 Vgl. die folgende Anmerkung.
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288 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. ähnlich wie am 4., angewiesen, die Gesamtsumme von 7000 Dukaten nicht eher her- zugeben, als bis an der Absicht Sigmunds weiterzuziehen nicht mehr zu zweifeln sei 1 Sigmund war indessen mit den 8200 Dukaten nicht zufrieden; er verlangte noch 1800 Dukaten, vermutlich als Vorschuß auf die April-Subsidien. Filippo Maria gab schließlich auch darin nach und schickte die Summe am 18 März an Niccolò Guerrieri mit dem Befehl, sie auszuzahlen, sobald Sigmund von Parma, wo er, wie erwähnt 2, an- fänglich nur drei Tage verweilen wollte, nach Toskana aufbrechen werde 3. Jetzt verließ Sigmund endlich Piacenza, freilich nur, um, kaum in Parma an- gekommen, das alte Spiel von neuem zu beginnen. Unter Klagen über die mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen, die der Herzog ihm gegenüber eingegangen sei, ließ er io diesem durch Bartolommeo Mosca Anfang April cröffnen, daß er noch 8000 Dukaten haben müsse; ohne sie, so schrieb er dem Herzog, könne er weder vorwärts noch rück- wärts zichen (vgl. nr. 198). Nun verlor aber Filippo Maria die Geduld. Nicht nur verweigerte er die Zahlung der verlangten Summe, sondern er beschuldigte auch seinerseits Sigmund des Vertrags- 15 bruches, da er ihm bisher weder Eidgenössische noch Savoyische noch Ungarische Hilfsvölker zugeschickt habe. Er erklärte, daß er die Wünsche des Königs nur dann erfüllen werde, wenn dieser ihm noch im Laufe des April ein Ungarisches Hilfsheer in der Stärke von 8 bis 10000 Mann zur Verfügung stelle (nr. 198). Da begann Sigmund endlich doch etwas mistrauisch gegen seinen Bundesgenossen 20 zu werden. Er ließ ihn durch den Grafen Matko von Thallóczy4 fragen, ob er denn überhaupt seinen Verpflichtungen, den finanziellen sowohl wie den militärischen, nach- kommen wolle. Die Antwort Filippo Maria's ist unsere nr. 199. Er erklärt sich bereit, an Sigmund 3000 Mann zu überlassen, und schlägt die Condottieri vor, aus deren Mann- schaften diese Truppe gebildet werden soll. Uber diese seine Vorschläge erwartete er eine Rückäußerung Sigmunds (vgl. nr. 199 art. 1). Sie liegt leider nicht mehr vor, dürfte aber mit den requisitiones identisch ge- wesen sein, die in art. I unserer nr. 200 erwähnt werden. So viel sich aus einem vom 16 April datierten Briefe5 Filippo Maria's an den Markgrafen von Savona Corrado del Carretto, der seit dem 13 März bei Sigmund be- 30 glaubigt war 6, und aus unserer nr. 200 erkennen läßst, entsprachen jene Vorschläge des † Thallóezy wurde von Sigmund am 10 April 1 Der Brief Filippo Maria’s an Vimercate lautet : nach Mailand geschickt, wie sich aus einem Briefe Da es so scheine, als könne der König nicht weiter- des Sienesischen Gesandten Gioranni da Massa an nichen, wenn nicht eine major pecuniarum provisio Siena ron diesem Tage, unserer nr. 257 ergiebt. 35 erfolge, so habe er au den 3000 Dukaten, die der Am 16 April berichtete derselbe Gesandte nach Hause : Adressat schon dort habe Ingl. S. 287], noch 5200 der Kaiser habe dem Hernog von Mailand durch aufbringen lassen; davon seien 1200 Dukaten hier Thallóczy sagen lassen, daſt er auf jeden Fall weiter- sin Mailand] an Brunoro fdella Scala] und Matko niehen wolle; er (Giovanni) glaube, daß sich der [von Thallócxy] ausgexallt worden, 3000 werde der Kaiser gleich nach der Rückkehr Matkos darüber 10 Adressat durch den herxoglichen referendarius von schlüssig machen und dann wohl nach dem Feste Piacenxa erhalten und der Rest folge anbei. Der fd. i. Ostern am 20 April] aufbrechen werde. Adressat möge sich erst vergewissern, daß der König (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. nach Empfang der Summe sofort weiterziehen werde; lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) andernfalls möge er nichts ausxallen, sondern Nach- 5 In Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cop. chart. 45 richt geben. dixerunt tamen sui, cum hic aderant, coaera, Reinschrift; das Datum ist von einer xeit- quod de hac summa contentus remaneret eaque re- genössischen Hand hinrugefiigt. Gedr. hei Osio cepta sine mora iter assumeret. (Mailand Staats-A. a. a. O. 3, 75-76. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 6 Das Beglaubigungsschreiben liegt in Mailand 2 Vgl. S. 277 Anm. 2. Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart. s Man vergleiche die Briefe Filippo Maria's, an Sigmund und an Niecolò Guerrieri vom 18 Mära 1432 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 je ein conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 67-68). 5 25 50
288 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. ähnlich wie am 4., angewiesen, die Gesamtsumme von 7000 Dukaten nicht eher her- zugeben, als bis an der Absicht Sigmunds weiterzuziehen nicht mehr zu zweifeln sei 1 Sigmund war indessen mit den 8200 Dukaten nicht zufrieden; er verlangte noch 1800 Dukaten, vermutlich als Vorschuß auf die April-Subsidien. Filippo Maria gab schließlich auch darin nach und schickte die Summe am 18 März an Niccolò Guerrieri mit dem Befehl, sie auszuzahlen, sobald Sigmund von Parma, wo er, wie erwähnt 2, an- fänglich nur drei Tage verweilen wollte, nach Toskana aufbrechen werde 3. Jetzt verließ Sigmund endlich Piacenza, freilich nur, um, kaum in Parma an- gekommen, das alte Spiel von neuem zu beginnen. Unter Klagen über die mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen, die der Herzog ihm gegenüber eingegangen sei, ließ er io diesem durch Bartolommeo Mosca Anfang April cröffnen, daß er noch 8000 Dukaten haben müsse; ohne sie, so schrieb er dem Herzog, könne er weder vorwärts noch rück- wärts zichen (vgl. nr. 198). Nun verlor aber Filippo Maria die Geduld. Nicht nur verweigerte er die Zahlung der verlangten Summe, sondern er beschuldigte auch seinerseits Sigmund des Vertrags- 15 bruches, da er ihm bisher weder Eidgenössische noch Savoyische noch Ungarische Hilfsvölker zugeschickt habe. Er erklärte, daß er die Wünsche des Königs nur dann erfüllen werde, wenn dieser ihm noch im Laufe des April ein Ungarisches Hilfsheer in der Stärke von 8 bis 10000 Mann zur Verfügung stelle (nr. 198). Da begann Sigmund endlich doch etwas mistrauisch gegen seinen Bundesgenossen 20 zu werden. Er ließ ihn durch den Grafen Matko von Thallóczy4 fragen, ob er denn überhaupt seinen Verpflichtungen, den finanziellen sowohl wie den militärischen, nach- kommen wolle. Die Antwort Filippo Maria's ist unsere nr. 199. Er erklärt sich bereit, an Sigmund 3000 Mann zu überlassen, und schlägt die Condottieri vor, aus deren Mann- schaften diese Truppe gebildet werden soll. Uber diese seine Vorschläge erwartete er eine Rückäußerung Sigmunds (vgl. nr. 199 art. 1). Sie liegt leider nicht mehr vor, dürfte aber mit den requisitiones identisch ge- wesen sein, die in art. I unserer nr. 200 erwähnt werden. So viel sich aus einem vom 16 April datierten Briefe5 Filippo Maria's an den Markgrafen von Savona Corrado del Carretto, der seit dem 13 März bei Sigmund be- 30 glaubigt war 6, und aus unserer nr. 200 erkennen läßst, entsprachen jene Vorschläge des † Thallóezy wurde von Sigmund am 10 April 1 Der Brief Filippo Maria’s an Vimercate lautet : nach Mailand geschickt, wie sich aus einem Briefe Da es so scheine, als könne der König nicht weiter- des Sienesischen Gesandten Gioranni da Massa an nichen, wenn nicht eine major pecuniarum provisio Siena ron diesem Tage, unserer nr. 257 ergiebt. 35 erfolge, so habe er au den 3000 Dukaten, die der Am 16 April berichtete derselbe Gesandte nach Hause : Adressat schon dort habe Ingl. S. 287], noch 5200 der Kaiser habe dem Hernog von Mailand durch aufbringen lassen; davon seien 1200 Dukaten hier Thallóczy sagen lassen, daſt er auf jeden Fall weiter- sin Mailand] an Brunoro fdella Scala] und Matko niehen wolle; er (Giovanni) glaube, daß sich der [von Thallócxy] ausgexallt worden, 3000 werde der Kaiser gleich nach der Rückkehr Matkos darüber 10 Adressat durch den herxoglichen referendarius von schlüssig machen und dann wohl nach dem Feste Piacenxa erhalten und der Rest folge anbei. Der fd. i. Ostern am 20 April] aufbrechen werde. Adressat möge sich erst vergewissern, daß der König (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. nach Empfang der Summe sofort weiterziehen werde; lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) andernfalls möge er nichts ausxallen, sondern Nach- 5 In Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cop. chart. 45 richt geben. dixerunt tamen sui, cum hic aderant, coaera, Reinschrift; das Datum ist von einer xeit- quod de hac summa contentus remaneret eaque re- genössischen Hand hinrugefiigt. Gedr. hei Osio cepta sine mora iter assumeret. (Mailand Staats-A. a. a. O. 3, 75-76. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 6 Das Beglaubigungsschreiben liegt in Mailand 2 Vgl. S. 277 Anm. 2. Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart. s Man vergleiche die Briefe Filippo Maria's, an Sigmund und an Niecolò Guerrieri vom 18 Mära 1432 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 je ein conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 67-68). 5 25 50
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Einleitung. 289 Herzogs nicht den Wünschen Sigmunds. Er verlangte vielmehr, daß ihm entweder Nic- colò Piccinino oder Francesco Sforza mit ihren Truppen nach Toskana folgen sollten; nur wenn beide in der Lombardei ganz unentbehrlich wären, wollte er sich mit den Truppen des Grafen Alberico da Barbiano und der anderen schon in Toskana stehenden Mailändischen Condottieri, die aber noch mit 1000 Mann zu Fuß verstärkt werden sollten, begnügen. Darauf erteilte Filippo Maria an Thallóczy 1 die in unserer nr. 200 vorliegende Antwort. Sie wurde auch dem Markgrafen von Savona in dem erwähnten Briefe vom 16 April mitgeteilt; deshalb haben wir sie von diesem Tage datiert. Wie die Verhandlungen endeten, ersicht man aus einem Briefe Filippo Maria's an den Grafen Barbiano vom 23 April2. Dem zufolge nahm Sigmund das Anerbieten des Herzogs, ihm den genannten Grafen und Arasmino da Trivulzio zu überlassen, unter der Bedingung an, daß ihm beide und ebenso die anderen nach Toskana mitzichenden Con- dottieri und deren Truppen den Eid der Treue leisten würden. Filippo Maria war 15 damit einverstanden, befahl aber den Condottieri, den neuen Eid nur mit dem Vorbehalt zu schwören, daß durch ihn der alte ihm selbst geschworene in keiner Weise berührt werden dürfe. 10 30 Die Truppenbewilligung war von seiten Filippo Maria's wohl nur in der Annahme erfolgt, daß er imstande sein werde, die Friedensverhandlungen, die er mit der Liga seit 20 dem 12 März in Ferrara führte3, nahe am Abschluß zu halten, diesen selbst aber zu vermeiden oder doch nur als Ausweg aus äußerster Bedrängnis zu benutzen. Darin sah er sich getäuscht, als Venedig die Verhandlungen ungefähr am 22 April abbrach 4. Jetzt mochte ihm jede Schwächung seiner Streitkräfte einem Gegner gegenüber, dessen Truppen den seinigen an Zahl weit überlegen waren 5, bedenklich erscheinen. Und war nicht, seit- 25 dem Anfang April Krieg zwischen dem Papst und Siena ausgebrochen war, ein Mai- ländisches Geleit für den Römischen König überhaupt ganz nutzlos? Würde nicht der Papst schon den Versuch, Mailändische Truppen in Sienesisches Gebiet zu führen, als Feindseligkeit betrachtet haben? Um wie viel mehr den Versuch, mit ihnen den Kirchen- staat zu betreten! Erwägungen dieser Art mögen Filippo Maria veranlaßt haben, dem König durch Kardinal Branda und den Markgrafen von Savona die Umkehr nach Basel anraten zu lassen 6. Daſe Thallócry der Empfänger sei, ist in nr. 200 nicht gesagt, aber es muſt im Hinblick auf nr. 199 35 angenommen werden. 2 In Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.; aum Teil gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 78- 79. Die ron Osio bezw. Ferrario sonderbarerweise vermiſsten Zusitze rum Konxept stehen auf einem 10 besonderen, an demselben Fundorte liegenden Folio- bogen; ihr Inhalt deckt sich mit dem unserer nr. 201. 3 Vgl. S. 283. Die Mailändischen Bevollmäch- tigten waren Guarnerio da Castiglione und Lan- cellotto Crotti; ihre Vollmacht ist vom 28 Februar 45 datiert (Mailand Staats-A. Registro ducale G fol. 629a -630b cop. chart. saec. 15). 4 Man vergleiche den Brief Filippo Maria's an den Kardinal von Piacenxa vom 23 April 1432 bei Osio a. a. O. 3, 80-81. 50 5 Wie Filippo Maria am 22 April dem Kardi- nal Branda mitteilte, hatten ihm seine Condottieri auf die Frage, was sie während des Sommers aus- Deutsche Reichstags-Akten X. richten zu können hofften, geantwortet, quod impo- tentes erant campum firmare contra hostes, cum ipsi nostri [d. i. des Herrogs] multo pauciores sint, hostes vero in duplo et in apparatu pulchriori; sie hatten hinrugefiigt, quod euntibus in Tusciam genti- bus ordinatis ceteri nostri [d. i. des Hernogs], qui remansuri sunt, defense status nostri non bene suf- ficerent. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 77-78.) 6 Filippo Maria setxte dem Kardinal die Gründe für die Umkehr Sigmunds nach Basel in einem Postskriptum au cinem Briefe vom 23 April aus- cinander. Der Inhalt dieses Postskriptum deckt sich mit dem unserer nr. 201, und deshalb glaubten wir letztere ebenfalls vom 23 April datieren vu miissen. Das Konnept des Briefes sowoll wie des Postskrip- tum liegt im Cart. gen. 1432 des Mailändischen Staatsarchivs und ist aum Teil bei Osio a. a. O. 3, 80-81 bexw. 78-79 abgedruckt; einen kleineren und awei größere Zusätre aum Postskriptum, die 37
Einleitung. 289 Herzogs nicht den Wünschen Sigmunds. Er verlangte vielmehr, daß ihm entweder Nic- colò Piccinino oder Francesco Sforza mit ihren Truppen nach Toskana folgen sollten; nur wenn beide in der Lombardei ganz unentbehrlich wären, wollte er sich mit den Truppen des Grafen Alberico da Barbiano und der anderen schon in Toskana stehenden Mailändischen Condottieri, die aber noch mit 1000 Mann zu Fuß verstärkt werden sollten, begnügen. Darauf erteilte Filippo Maria an Thallóczy 1 die in unserer nr. 200 vorliegende Antwort. Sie wurde auch dem Markgrafen von Savona in dem erwähnten Briefe vom 16 April mitgeteilt; deshalb haben wir sie von diesem Tage datiert. Wie die Verhandlungen endeten, ersicht man aus einem Briefe Filippo Maria's an den Grafen Barbiano vom 23 April2. Dem zufolge nahm Sigmund das Anerbieten des Herzogs, ihm den genannten Grafen und Arasmino da Trivulzio zu überlassen, unter der Bedingung an, daß ihm beide und ebenso die anderen nach Toskana mitzichenden Con- dottieri und deren Truppen den Eid der Treue leisten würden. Filippo Maria war 15 damit einverstanden, befahl aber den Condottieri, den neuen Eid nur mit dem Vorbehalt zu schwören, daß durch ihn der alte ihm selbst geschworene in keiner Weise berührt werden dürfe. 10 30 Die Truppenbewilligung war von seiten Filippo Maria's wohl nur in der Annahme erfolgt, daß er imstande sein werde, die Friedensverhandlungen, die er mit der Liga seit 20 dem 12 März in Ferrara führte3, nahe am Abschluß zu halten, diesen selbst aber zu vermeiden oder doch nur als Ausweg aus äußerster Bedrängnis zu benutzen. Darin sah er sich getäuscht, als Venedig die Verhandlungen ungefähr am 22 April abbrach 4. Jetzt mochte ihm jede Schwächung seiner Streitkräfte einem Gegner gegenüber, dessen Truppen den seinigen an Zahl weit überlegen waren 5, bedenklich erscheinen. Und war nicht, seit- 25 dem Anfang April Krieg zwischen dem Papst und Siena ausgebrochen war, ein Mai- ländisches Geleit für den Römischen König überhaupt ganz nutzlos? Würde nicht der Papst schon den Versuch, Mailändische Truppen in Sienesisches Gebiet zu führen, als Feindseligkeit betrachtet haben? Um wie viel mehr den Versuch, mit ihnen den Kirchen- staat zu betreten! Erwägungen dieser Art mögen Filippo Maria veranlaßt haben, dem König durch Kardinal Branda und den Markgrafen von Savona die Umkehr nach Basel anraten zu lassen 6. Daſe Thallócry der Empfänger sei, ist in nr. 200 nicht gesagt, aber es muſt im Hinblick auf nr. 199 35 angenommen werden. 2 In Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.; aum Teil gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 78- 79. Die ron Osio bezw. Ferrario sonderbarerweise vermiſsten Zusitze rum Konxept stehen auf einem 10 besonderen, an demselben Fundorte liegenden Folio- bogen; ihr Inhalt deckt sich mit dem unserer nr. 201. 3 Vgl. S. 283. Die Mailändischen Bevollmäch- tigten waren Guarnerio da Castiglione und Lan- cellotto Crotti; ihre Vollmacht ist vom 28 Februar 45 datiert (Mailand Staats-A. Registro ducale G fol. 629a -630b cop. chart. saec. 15). 4 Man vergleiche den Brief Filippo Maria's an den Kardinal von Piacenxa vom 23 April 1432 bei Osio a. a. O. 3, 80-81. 50 5 Wie Filippo Maria am 22 April dem Kardi- nal Branda mitteilte, hatten ihm seine Condottieri auf die Frage, was sie während des Sommers aus- Deutsche Reichstags-Akten X. richten zu können hofften, geantwortet, quod impo- tentes erant campum firmare contra hostes, cum ipsi nostri [d. i. des Herrogs] multo pauciores sint, hostes vero in duplo et in apparatu pulchriori; sie hatten hinrugefiigt, quod euntibus in Tusciam genti- bus ordinatis ceteri nostri [d. i. des Hernogs], qui remansuri sunt, defense status nostri non bene suf- ficerent. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 77-78.) 6 Filippo Maria setxte dem Kardinal die Gründe für die Umkehr Sigmunds nach Basel in einem Postskriptum au cinem Briefe vom 23 April aus- cinander. Der Inhalt dieses Postskriptum deckt sich mit dem unserer nr. 201, und deshalb glaubten wir letztere ebenfalls vom 23 April datieren vu miissen. Das Konnept des Briefes sowoll wie des Postskrip- tum liegt im Cart. gen. 1432 des Mailändischen Staatsarchivs und ist aum Teil bei Osio a. a. O. 3, 80-81 bexw. 78-79 abgedruckt; einen kleineren und awei größere Zusätre aum Postskriptum, die 37
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290 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Indessen war Sigmund von seinem Vorhaben nicht abzubringen. Er war zu sehr von der Uberzeugung durchdrungen, daß eine befriedigende Lösung der Konzilsfrage nur durch mündliche Rücksprache mit dem Papst herbeizuführen sein werde. Wohl möglich, daß er glaubte, aller Schwierigkeiten, die ihm der Mailändisch-Venetianische und der päpstlich-Sienesische Krieg zu bereiten drohten, Herr werden zu können, wenn er die Venctianer von starken Ungarischen Streitkräften in Friaul beschäftigen ließe und in dieser Weise so lange von Mailand fernhielte, bis er selbst Siena erreicht und die iln dorthin begleitenden Mailändischen Truppen in die Lombardei zurückgeschickt haben würde. In Rom hieß es sogar, daß er sich mit K. Alfonso von Arragon vereinigen und gemeinsam mit ihm nach Rom ziehen wolle 1. Wird man auch zugeben müssen, daß in Alfonso etwa in Piombino hätte landen und in der Nähe von Siena mit Sigmund zu- sammentreffen können, so muß man doch die Existenz eines solchen Planes so lange be- zweifeln, bis unbedingt glaubwürdige Zeugnisse dafür vorliegen. Es kann sein, daß der Herzog von Mailand unter der Voraussetzung einer Unga- rischen Invasion in Friaul an das Gelingen des Unternehmens glaubte. Er ließ wenig- 15 stens am 29 April 4000 Dukaten für Sigmund an Bartolommeo Mosca auszahlen und versprach zugleich, den Rest der von jenem geforderten Summe? sobald als möglich auf- zubringen 3. Für alle Fälle gab er aber dem Kardinal Branda, dem Grafen Bar- biano und Arasmino da Trivulzio am 2 Mai Vollmacht zu Friedensverhandlungen mit dem Papst 4. Er bat auch Sigmund, ihm ein nicht näher bezeichnetes, vielleicht seine 20 Unterstützung durch Ungarische, Savoyische und Eidgenössische Truppen betreffendes Versprechen schriftlich zu geben, und wies für den Fall, daß ihm Sigmund diese Bitte abschlagen würde, den Grafen Barbiano und Trivulzio an, Sigmund zu verlassen und sich jeder Unterstützung desselben zu enthalten 5. Sigmund war geneigt, das Schriftstück ausfertigen zu lassen; aber er stellte eine 25 nicht näher angegebene Bedingung€; vielleicht bezog sie sich auf die Erneuerung des Vertrages vom 19 September 1431 (nr. 99) und namentlich der den Krieg gegen Venedig und die Subsidienzahlung betreffenden Bestimmungen desselben. Welches Ende die Angelegenheit nalm, vermögen wir nicht zu sagen. Möglicher- weise hängen mit ihr noch die Verhandlungen zusammen, die Matko von Thallóczy An- 3o fang Juni mit Filippo Maria führte und über die unsere nr. 202 cine freilich recht dürftige Auskunft giebt. Am 25. oder 26 Mai7 verließ dann Sigmund Parma. Er kam am 31 Mai nach Lисса und am 12 Juli nach Siena. 5 auf einem an demselben Fundorte liegenden Folio- bogen stehen, hat Osio überschen. 1 Vgl. nr. 304 art. 4 und ur. 310 art. 8. — Der Sienesische Gesandte Frate Niccolò Angeli berichtete am 10 April an Siena, K. Sigmund habe gesagt, er habe einen Brief vom König ron Arragou erhalten, demrufolge die Arragonesische Flotte binnen hurrem in Porto Venere eintreffen werde (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). 2 Vgl. S. 288. a Laut einem Briefe Filippo Maria's an den Grafen Matko von Thallócry vom 29 April 1432 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 82-83). 4 In Mailand Staats-A. Registro ducale G fol. 644b -646b cop. chart. saec. 15. 5 Man rergleiche die beiden bei Osio a. a. O. 3. 83-84 abgedruckten Bruchstiicke der Instruktionen 35 fir einen nicht gen. Gesandten Filippo Maria's an Sigmund. Das Konxept des ersten (in Mailand Staats-A. Cart. gen 1432) hat die Uberschrift Me- moriale dicendorum serenissimo domino nostro regi, das des anderen (ebenda) die Uberschrift Memoria 40 agendorum nolente serenissimo rege Romanorum con- cedere literas requisitas ; über jener Uberschrift stcht 1432 die ... maji, über dieser 1432 die 8 maji. 6 Dies folgt aus cinem undatierten Briefe des Herzogs an Andrea Palacci, in dem er diesen bittet, 45 dahin nu trirken, daß ihm K. Sigmund die littere requisite ohne Bedingung bewillige (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart. mit dem Vermerk non processit). Eigentlich hatte Sigmund schon am 24 April 50 weiterniehen wollen. Wie Giovanni da Massa in dem S. 288 Anm. 4 erwähinten Briefe rom 16 April
290 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Indessen war Sigmund von seinem Vorhaben nicht abzubringen. Er war zu sehr von der Uberzeugung durchdrungen, daß eine befriedigende Lösung der Konzilsfrage nur durch mündliche Rücksprache mit dem Papst herbeizuführen sein werde. Wohl möglich, daß er glaubte, aller Schwierigkeiten, die ihm der Mailändisch-Venetianische und der päpstlich-Sienesische Krieg zu bereiten drohten, Herr werden zu können, wenn er die Venctianer von starken Ungarischen Streitkräften in Friaul beschäftigen ließe und in dieser Weise so lange von Mailand fernhielte, bis er selbst Siena erreicht und die iln dorthin begleitenden Mailändischen Truppen in die Lombardei zurückgeschickt haben würde. In Rom hieß es sogar, daß er sich mit K. Alfonso von Arragon vereinigen und gemeinsam mit ihm nach Rom ziehen wolle 1. Wird man auch zugeben müssen, daß in Alfonso etwa in Piombino hätte landen und in der Nähe von Siena mit Sigmund zu- sammentreffen können, so muß man doch die Existenz eines solchen Planes so lange be- zweifeln, bis unbedingt glaubwürdige Zeugnisse dafür vorliegen. Es kann sein, daß der Herzog von Mailand unter der Voraussetzung einer Unga- rischen Invasion in Friaul an das Gelingen des Unternehmens glaubte. Er ließ wenig- 15 stens am 29 April 4000 Dukaten für Sigmund an Bartolommeo Mosca auszahlen und versprach zugleich, den Rest der von jenem geforderten Summe? sobald als möglich auf- zubringen 3. Für alle Fälle gab er aber dem Kardinal Branda, dem Grafen Bar- biano und Arasmino da Trivulzio am 2 Mai Vollmacht zu Friedensverhandlungen mit dem Papst 4. Er bat auch Sigmund, ihm ein nicht näher bezeichnetes, vielleicht seine 20 Unterstützung durch Ungarische, Savoyische und Eidgenössische Truppen betreffendes Versprechen schriftlich zu geben, und wies für den Fall, daß ihm Sigmund diese Bitte abschlagen würde, den Grafen Barbiano und Trivulzio an, Sigmund zu verlassen und sich jeder Unterstützung desselben zu enthalten 5. Sigmund war geneigt, das Schriftstück ausfertigen zu lassen; aber er stellte eine 25 nicht näher angegebene Bedingung€; vielleicht bezog sie sich auf die Erneuerung des Vertrages vom 19 September 1431 (nr. 99) und namentlich der den Krieg gegen Venedig und die Subsidienzahlung betreffenden Bestimmungen desselben. Welches Ende die Angelegenheit nalm, vermögen wir nicht zu sagen. Möglicher- weise hängen mit ihr noch die Verhandlungen zusammen, die Matko von Thallóczy An- 3o fang Juni mit Filippo Maria führte und über die unsere nr. 202 cine freilich recht dürftige Auskunft giebt. Am 25. oder 26 Mai7 verließ dann Sigmund Parma. Er kam am 31 Mai nach Lисса und am 12 Juli nach Siena. 5 auf einem an demselben Fundorte liegenden Folio- bogen stehen, hat Osio überschen. 1 Vgl. nr. 304 art. 4 und ur. 310 art. 8. — Der Sienesische Gesandte Frate Niccolò Angeli berichtete am 10 April an Siena, K. Sigmund habe gesagt, er habe einen Brief vom König ron Arragou erhalten, demrufolge die Arragonesische Flotte binnen hurrem in Porto Venere eintreffen werde (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). 2 Vgl. S. 288. a Laut einem Briefe Filippo Maria's an den Grafen Matko von Thallócry vom 29 April 1432 (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 82-83). 4 In Mailand Staats-A. Registro ducale G fol. 644b -646b cop. chart. saec. 15. 5 Man rergleiche die beiden bei Osio a. a. O. 3. 83-84 abgedruckten Bruchstiicke der Instruktionen 35 fir einen nicht gen. Gesandten Filippo Maria's an Sigmund. Das Konxept des ersten (in Mailand Staats-A. Cart. gen 1432) hat die Uberschrift Me- moriale dicendorum serenissimo domino nostro regi, das des anderen (ebenda) die Uberschrift Memoria 40 agendorum nolente serenissimo rege Romanorum con- cedere literas requisitas ; über jener Uberschrift stcht 1432 die ... maji, über dieser 1432 die 8 maji. 6 Dies folgt aus cinem undatierten Briefe des Herzogs an Andrea Palacci, in dem er diesen bittet, 45 dahin nu trirken, daß ihm K. Sigmund die littere requisite ohne Bedingung bewillige (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart. mit dem Vermerk non processit). Eigentlich hatte Sigmund schon am 24 April 50 weiterniehen wollen. Wie Giovanni da Massa in dem S. 288 Anm. 4 erwähinten Briefe rom 16 April
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Einleitung. 291 C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena vom Januar bis zum Juli 1432 nr. 203-213. Die Beziehungen K. Sigmunds zu Siena, soweit sie mit der Romfahrt zusammen- hängen, reichen bis Anfang Januar 1432 zurück. Sie wurden damals mit einer Gesandt- schaft eingeleitet, die die Stadt an den König abordnete, nachdem sie seine Ankunft in 5 der Lombardei aus einem Briefe des Herzogs von Mailand erfahren hatte. Die Gesandten, Tommaso Agazario 1 und Beltramo Mignanelli 2, hatten den Auf- trag, ihm die Stadt zu empfehlen und ihn ihrer Bereitwilligkeit zur Dienstleistung zu versichern 3. Nachdem sie zuvor den Herzog von Mailand aufgesucht hatten, um ihn zur Absendung einer von der Stadt wiederholt erbetenen und von jenem wiederholt versprochenen Mailändischen Hilfstruppe für den Krieg gegen Florenz zu veranlassen 4, kamen sie zwischen dem 4. und 13 Januar 5 nach Piacenza. Von dem, was Sigmund ihnen ant- wortete, wissen wir nur das Wenige, was er selbst der Stadt in einem Briefe vom 13 Januar, unserer nr. 204, darüber mitteilte. Anscheinend waren die Sienesen durch verschiedene, wohl absichtlich etwas schön 15 gefärbte briefliche Mitteilungen des Herzogs von Mailand6 über die Art und Weise, in der der Romzug vor sich gehen werde, zu der Meinung verleitet worden, daß Sigmund eine bedeutende, aus eigenen und Mailändischen Truppen zusammengesetzte Streitmacht nach Toskana mitbringen und im Verein mit ihren und den Lucchesischen Kontingenten sofort und mit allem Nachdruck den Kampf gegen Florenz aufnehmen werde. Sie ge- 20 rieten daher in nicht geringe Bestürzung, als ihnen Sigmund Mitte Februar ankündigte, daß er binnen kurzem zu längerem Aufenthalte in ihre Stadt kommen werde, und als er sie zugleich aufforderte, bei Zeiten die nötigen Vorkehrungen für seine Aufnahme zu treffen 7. Sie wandten sich eiligst am 17 Februar brieflich an ihren Bundesgenossen, den Herzog von Mailand, und gaben ihm zu verstehen, daß er und Sigmund die Mittel, 25 über die ihre Stadt verfüge, nicht überschätzen dürften. Die vorhandenen Vorräte seien größtenteils schon an die Mailändischen und Sienesischen Truppen, auch an Genua und anderswohin abgegeben worden; ihre Ergänzung sei bei der herrschenden Kriegsnot und bei dem schlechten Ausfall der Ernte nicht möglich gewesen. Der Vorschlag des Römi- schen Königs, Getreide aus Sizilien zu beziehen, lasse sich nicht ausführen, da die Aus- 10 3o an Siena schrieb, hatte Sigmund in ciner am Abend des 15 April stattgefundenen Beratung, an der der Kardinal von Piacenza teilnahm, geäußtert, che lui era disposto in feria quarta fatta la pascha [d. i. also am 24 April] ire a Lucha e dapoi a Siena e ive 35 stare. e s'il papa tenesse parte con Venetiani o con Fiorentini, lui non voleva per le sue mani mai pigliare la corona; anco farebbe venire un papa fatto novamente a Siena et da lui in Siena piglerebbe la corona, et tanto starebbe la sua corte li, che il 40 caccerebbe di Roma. — Der Grund, warum dieser Termin nicht eingehalten wurde, war laut einem Berichte des Frate Niccolò Angeli di S. Gimignano an Siena aus Parma vom 30 April 1432, die Ver- haflung des Grafen Carmagnola in Venedig (Siena 45 Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). Agaxario sollte anfänglich nur nach Mailand reisen. Die Weisung, sich ru Sigmund ru begeben, wurde ihm nachgeschickt; er erhielt sie unterwegs 50 in Piombino. (Laut seinem Bericht über die Ge- sandtschaft, in Siena Staats-A. Legazioni e Com- missarie nr. 3 fol. 47b cop. membr. coaeva ohne Datum.) 2 Mignanelli hatte, einem Briefe des Herxogs von Mailand an Gf. Alberico da Barbiano und Niccolò Guerrieri vom I Januar 1432 aufolge, nicht die Eigenschaft eines Gesandten, aber er begleitete Aga- zario nach Piacenza (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.). Laut dem in Anm. I erwälnten Berichte Aga- nario's. 4 Vgl. ur. 203. 5 Diese Zeitgrenxe ergiebt sich aus dem in Anm. 2 erwähnten Briefe des Herxogs von Mailand und aus unserer nr. 204. 6 Vgl. nr. 192 art. 6 und die daru gehörige An- merkung. Der Brief ist uns nicht bekannt geworden. Sein Inhalt wird in dem Briefe Sienas an den Herxog ron Mailand vom 17 Februar (vgl. oben) ange- geben. 37'
Einleitung. 291 C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena vom Januar bis zum Juli 1432 nr. 203-213. Die Beziehungen K. Sigmunds zu Siena, soweit sie mit der Romfahrt zusammen- hängen, reichen bis Anfang Januar 1432 zurück. Sie wurden damals mit einer Gesandt- schaft eingeleitet, die die Stadt an den König abordnete, nachdem sie seine Ankunft in 5 der Lombardei aus einem Briefe des Herzogs von Mailand erfahren hatte. Die Gesandten, Tommaso Agazario 1 und Beltramo Mignanelli 2, hatten den Auf- trag, ihm die Stadt zu empfehlen und ihn ihrer Bereitwilligkeit zur Dienstleistung zu versichern 3. Nachdem sie zuvor den Herzog von Mailand aufgesucht hatten, um ihn zur Absendung einer von der Stadt wiederholt erbetenen und von jenem wiederholt versprochenen Mailändischen Hilfstruppe für den Krieg gegen Florenz zu veranlassen 4, kamen sie zwischen dem 4. und 13 Januar 5 nach Piacenza. Von dem, was Sigmund ihnen ant- wortete, wissen wir nur das Wenige, was er selbst der Stadt in einem Briefe vom 13 Januar, unserer nr. 204, darüber mitteilte. Anscheinend waren die Sienesen durch verschiedene, wohl absichtlich etwas schön 15 gefärbte briefliche Mitteilungen des Herzogs von Mailand6 über die Art und Weise, in der der Romzug vor sich gehen werde, zu der Meinung verleitet worden, daß Sigmund eine bedeutende, aus eigenen und Mailändischen Truppen zusammengesetzte Streitmacht nach Toskana mitbringen und im Verein mit ihren und den Lucchesischen Kontingenten sofort und mit allem Nachdruck den Kampf gegen Florenz aufnehmen werde. Sie ge- 20 rieten daher in nicht geringe Bestürzung, als ihnen Sigmund Mitte Februar ankündigte, daß er binnen kurzem zu längerem Aufenthalte in ihre Stadt kommen werde, und als er sie zugleich aufforderte, bei Zeiten die nötigen Vorkehrungen für seine Aufnahme zu treffen 7. Sie wandten sich eiligst am 17 Februar brieflich an ihren Bundesgenossen, den Herzog von Mailand, und gaben ihm zu verstehen, daß er und Sigmund die Mittel, 25 über die ihre Stadt verfüge, nicht überschätzen dürften. Die vorhandenen Vorräte seien größtenteils schon an die Mailändischen und Sienesischen Truppen, auch an Genua und anderswohin abgegeben worden; ihre Ergänzung sei bei der herrschenden Kriegsnot und bei dem schlechten Ausfall der Ernte nicht möglich gewesen. Der Vorschlag des Römi- schen Königs, Getreide aus Sizilien zu beziehen, lasse sich nicht ausführen, da die Aus- 10 3o an Siena schrieb, hatte Sigmund in ciner am Abend des 15 April stattgefundenen Beratung, an der der Kardinal von Piacenza teilnahm, geäußtert, che lui era disposto in feria quarta fatta la pascha [d. i. also am 24 April] ire a Lucha e dapoi a Siena e ive 35 stare. e s'il papa tenesse parte con Venetiani o con Fiorentini, lui non voleva per le sue mani mai pigliare la corona; anco farebbe venire un papa fatto novamente a Siena et da lui in Siena piglerebbe la corona, et tanto starebbe la sua corte li, che il 40 caccerebbe di Roma. — Der Grund, warum dieser Termin nicht eingehalten wurde, war laut einem Berichte des Frate Niccolò Angeli di S. Gimignano an Siena aus Parma vom 30 April 1432, die Ver- haflung des Grafen Carmagnola in Venedig (Siena 45 Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). Agaxario sollte anfänglich nur nach Mailand reisen. Die Weisung, sich ru Sigmund ru begeben, wurde ihm nachgeschickt; er erhielt sie unterwegs 50 in Piombino. (Laut seinem Bericht über die Ge- sandtschaft, in Siena Staats-A. Legazioni e Com- missarie nr. 3 fol. 47b cop. membr. coaeva ohne Datum.) 2 Mignanelli hatte, einem Briefe des Herxogs von Mailand an Gf. Alberico da Barbiano und Niccolò Guerrieri vom I Januar 1432 aufolge, nicht die Eigenschaft eines Gesandten, aber er begleitete Aga- zario nach Piacenza (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.). Laut dem in Anm. I erwälnten Berichte Aga- nario's. 4 Vgl. ur. 203. 5 Diese Zeitgrenxe ergiebt sich aus dem in Anm. 2 erwähnten Briefe des Herxogs von Mailand und aus unserer nr. 204. 6 Vgl. nr. 192 art. 6 und die daru gehörige An- merkung. Der Brief ist uns nicht bekannt geworden. Sein Inhalt wird in dem Briefe Sienas an den Herxog ron Mailand vom 17 Februar (vgl. oben) ange- geben. 37'
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292 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. gaben, die der Krieg ihnen bisher verursacht habe, so hohe seien, daß sie die Kosten einer Getreidelieferung von dort nicht mehr bestreiten könnten. Der Herzog möge ihnen nun raten, was sie thun sollten 1. Am 22 Februar beschlossen sie, zwei Boten auf verschiedenen Wegen nach Piacenza zu schicken, um die Pläne, mit denen der König umgehe, in Erfahrung zu bringen2. Am folgenden Tage ernannten sie Giovanni da Massa zu ihrem ständigen Gesandten am königlichen Hofe3. Es wurde ihm eingeschärft, sich sofort nach seinem Eintreffen in Piacenza genau über den Zeitpunkt der Ankunft des Königs in Siena, über den Weg, den er nehmen wolle, und über die Stärke der ihn begleitenden königlichen und Mailändischen Truppen zu informieren und dann fortlaufend über alles Wissenswerte 10 zu berichten 4. Tags darauf, am 24 Februar, wurde im Concistorio ein Brief des Herzogs von Mailand verlesen 5, dessen Inhalt wir nicht kennen, und etwa acht Tage später kamen drei königliche Gesandte, Propst Benedikt von Stuhlweißenburg, Dr. Nikolaus Stock und Jan Svihóvsky von Riesenberg, die auf dem Wege zum Papst waren 6. Sie überbrachten 15 das Gesuch des Königs, die Stadt möge für Herberge und andere notwendige Dinge sorgen, da er sich eine Zeit lang in ihr aufhalten wolle. Das deshalb am 3 März zu- sammenberufene Consiglio del popolo erteilte den Gesandten einen zustimmenden Bescheid 7. Gleichwohl trat man den Vorbereitungen für den Aufenthalt des Königs erst kurz vor Mitte Mai näher, vermutlich auf Veranlassung derselben drei Gesandten, die auf der zo Rückreise noch einmal in Siena vorsprachen s. Der erste und bedeutendste schriftliche Niederschlag der Beratungen, die von da an fast täglich teils im Concistorio teils in besonderen Kommissionen gepflogen wurden, ist unsere nr. 208. Naturgemäß gestalteten sich die Beziehungen Sigmunds zu Siena von dem Augen- blicke an, in dem Giovanni da Massa in den Kreis seiner näheren Umgebung eintrat, 25 und besonders nach seiner Ankunft in Lucca von Tag zu Tage lebhafter. Im Juni und Anfang Juli verging kaum ein Tag, an dem nicht Briefe von ihm oder Giovanni da Massa in Siena eintrafen oder von dort an ihn oder Giovanni oder sie beide abgeschickt wurden. Wir teilen eine größere Anzahl derselben in unseren nrr. 209 bis 213 und den zu- gehörigen Anmerkungen teils wörtlich teils auszugsweise mit, einige auch an anderen 30 Stellen 9. Mit dem Zeitpunkt der Ankunft Sigmunds in Siena brechen wir ab. Die Inter- essen der Stadt fallen fortan mit denen Sigmunds zusammen und werden auch von diesem mit wahrgenommen, zunächst bei seinen Verhandlungen mit dem Papst, dann bei denen 5 1 Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaeva. 2 Ebenda Delib. del Concist. 1431 gennajo e fe- brajo fol. 68a not. chart. coaeva. 3 Ebenda Delib. del Concist. 1431 gennajo e fe- brajo fol. 69a not. chart. coaera. 4 Laut Instruktion vom 27 Februar 1432 (Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 fol. 98b- 99a cop. chart. coaeva). 5 Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1431 gen- najo e febrajo fol. 70a not. chart. coaera. 6 Vgl. unten die Einleitung au lit. G b. 7 Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 marzo ed aprile fol. 4a -5b not. chart. coaevae. Vgl. auch nr. 207 art. 6. s Sie kamen am 5 Mai in Siena an, wie sich aus dem folgenden Beschluſs des Concistorio von diesem Tage ergiebt : quod, cum oratores serenissimi principis Sigismundi Romanorum regis sint hodie 35 venturi ad civitatem Senarum, ex consideratis magnis sumptibus factis, quando transitum fecerunt in eundo Romam, --- honorentur de solvendo pro eis hospi- tatorem et ultra hospitium usque ad summam cen- tum librarum et non ultra. (Siena Staats-A. Delib. 40 del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 6b cop. chart. coaeva.) An demselben Tage wählte das Concistorio vier Bürger, qui vadant ad oratores serenissimi prin- cipis Sigismundi Romanorum regis, a quibus pro- curent scire intentionem pape Eugenii contra com- 45 munitatem nostram, et circa predicta dicant illa sa- pientia verba, que eis videbitur (a. a. O. fol. 7a cop. chart. coaeva). — Die Sienesen gaben den Ge- sandten die in unserer nr. 207 mitgeteilte Denk- schrift über ihre Bexichungen zum Papst mit. 9 Vgl. nrr. 255 und 257. 50
292 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. gaben, die der Krieg ihnen bisher verursacht habe, so hohe seien, daß sie die Kosten einer Getreidelieferung von dort nicht mehr bestreiten könnten. Der Herzog möge ihnen nun raten, was sie thun sollten 1. Am 22 Februar beschlossen sie, zwei Boten auf verschiedenen Wegen nach Piacenza zu schicken, um die Pläne, mit denen der König umgehe, in Erfahrung zu bringen2. Am folgenden Tage ernannten sie Giovanni da Massa zu ihrem ständigen Gesandten am königlichen Hofe3. Es wurde ihm eingeschärft, sich sofort nach seinem Eintreffen in Piacenza genau über den Zeitpunkt der Ankunft des Königs in Siena, über den Weg, den er nehmen wolle, und über die Stärke der ihn begleitenden königlichen und Mailändischen Truppen zu informieren und dann fortlaufend über alles Wissenswerte 10 zu berichten 4. Tags darauf, am 24 Februar, wurde im Concistorio ein Brief des Herzogs von Mailand verlesen 5, dessen Inhalt wir nicht kennen, und etwa acht Tage später kamen drei königliche Gesandte, Propst Benedikt von Stuhlweißenburg, Dr. Nikolaus Stock und Jan Svihóvsky von Riesenberg, die auf dem Wege zum Papst waren 6. Sie überbrachten 15 das Gesuch des Königs, die Stadt möge für Herberge und andere notwendige Dinge sorgen, da er sich eine Zeit lang in ihr aufhalten wolle. Das deshalb am 3 März zu- sammenberufene Consiglio del popolo erteilte den Gesandten einen zustimmenden Bescheid 7. Gleichwohl trat man den Vorbereitungen für den Aufenthalt des Königs erst kurz vor Mitte Mai näher, vermutlich auf Veranlassung derselben drei Gesandten, die auf der zo Rückreise noch einmal in Siena vorsprachen s. Der erste und bedeutendste schriftliche Niederschlag der Beratungen, die von da an fast täglich teils im Concistorio teils in besonderen Kommissionen gepflogen wurden, ist unsere nr. 208. Naturgemäß gestalteten sich die Beziehungen Sigmunds zu Siena von dem Augen- blicke an, in dem Giovanni da Massa in den Kreis seiner näheren Umgebung eintrat, 25 und besonders nach seiner Ankunft in Lucca von Tag zu Tage lebhafter. Im Juni und Anfang Juli verging kaum ein Tag, an dem nicht Briefe von ihm oder Giovanni da Massa in Siena eintrafen oder von dort an ihn oder Giovanni oder sie beide abgeschickt wurden. Wir teilen eine größere Anzahl derselben in unseren nrr. 209 bis 213 und den zu- gehörigen Anmerkungen teils wörtlich teils auszugsweise mit, einige auch an anderen 30 Stellen 9. Mit dem Zeitpunkt der Ankunft Sigmunds in Siena brechen wir ab. Die Inter- essen der Stadt fallen fortan mit denen Sigmunds zusammen und werden auch von diesem mit wahrgenommen, zunächst bei seinen Verhandlungen mit dem Papst, dann bei denen 5 1 Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaeva. 2 Ebenda Delib. del Concist. 1431 gennajo e fe- brajo fol. 68a not. chart. coaeva. 3 Ebenda Delib. del Concist. 1431 gennajo e fe- brajo fol. 69a not. chart. coaera. 4 Laut Instruktion vom 27 Februar 1432 (Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 fol. 98b- 99a cop. chart. coaeva). 5 Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1431 gen- najo e febrajo fol. 70a not. chart. coaera. 6 Vgl. unten die Einleitung au lit. G b. 7 Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 marzo ed aprile fol. 4a -5b not. chart. coaevae. Vgl. auch nr. 207 art. 6. s Sie kamen am 5 Mai in Siena an, wie sich aus dem folgenden Beschluſs des Concistorio von diesem Tage ergiebt : quod, cum oratores serenissimi principis Sigismundi Romanorum regis sint hodie 35 venturi ad civitatem Senarum, ex consideratis magnis sumptibus factis, quando transitum fecerunt in eundo Romam, --- honorentur de solvendo pro eis hospi- tatorem et ultra hospitium usque ad summam cen- tum librarum et non ultra. (Siena Staats-A. Delib. 40 del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 6b cop. chart. coaeva.) An demselben Tage wählte das Concistorio vier Bürger, qui vadant ad oratores serenissimi prin- cipis Sigismundi Romanorum regis, a quibus pro- curent scire intentionem pape Eugenii contra com- 45 munitatem nostram, et circa predicta dicant illa sa- pientia verba, que eis videbitur (a. a. O. fol. 7a cop. chart. coaeva). — Die Sienesen gaben den Ge- sandten die in unserer nr. 207 mitgeteilte Denk- schrift über ihre Bexichungen zum Papst mit. 9 Vgl. nrr. 255 und 257. 50
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Einleitung. 293 10 mit dem Papst und Florenz. Wir kommen auf sie in anderem Zusammenhange in lit. Ge, Gg und H zurück. Für die finanziellen und sozialen Verhältnisse Sienas vor der Ankunft und wäh- rend der Anwesenheit Sigmunds, bieten die Deliberazioni del Concistorio und andere Ab- 5 teilungen des Sienesischen Staatsarchivs außerordentlich viel Material dar. Es sei hier besonders auf einen in kulturhistorischer Beziehung interessanten, 123 Blätter starken Band aufmerksam gemacht, der „Per le stanze de lo 'nperadore 1432 " betitelt ist und die Aufzeichnungen der Sechserkommission 1 enthält, die mit der Unterbringung Sigmunds und seiner Begleitung beauftragt war. Wir haben dieses Material selbstverständlich nur so weit berücksichtigt, als es zur Erläuterung der von uns mitgeteilten Aktenstücke dienen konnte. Die erschöpfende Ver- wertung desselben muß dem Darsteller der Romfahrt überlassen bleiben. D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz vom März bis zum Juli 1432 nr. 214-219. Als K. Sigmund Anfang Januar 1431 den Reichsvikar Brunoro della Scala nach 15 Mailand geschickt hatte, damit er die vom Markgrafen von Iseo begonnenen Verhand- lungen mit dem Herzog von Mailand zu Ende führe2, hatte er gleichzeitig den Tommaso Milanesi nach Florenz mit dem Auftrage abgeordnet, dessen Vermittlung zwischen ihm und Venedig nachzusuchen 3. Auch das scheint uns ein Beweis dafür zu sein, daß er trotz der Abmachungen, die er mit dem Herzog von Mailand treffen ließ 4, doch wenn 20 irgend möglich den Zusammenstoß mit Venedig vermeiden wollte, wohl weniger des Romzuges wegen als im Hinblick auf das Verhältnis zu den Türken, das bedenklich werden konnte, wenn der im Frihjahr 1432 ablaufende Waffenstillstand 5 nicht ver- längert wurde. Florenz hatte damals dem Wunsche des Königs willfahren wollen und hatte deshalb 25 seinen Gesandten in Venedig Francesco Tornabuoni am 20 Februar angewiesen, dem Venetianischen Senate die Angelegenheit mitzuteilen3. Der Senat hatte die Florenti- nische Vermittlung auch angenommen und am 31 März sogar eingewilligt, daß die Ver- handlungen nicht, wie er anfangs verlangt hatte, in Florenz, sondern am königlichen Hofe geführt würden 6. Nur die eine Bedingung hatte er aufrecht erhalten", daß vorher so ein Florentinischer Gesandter an Sigmund geschickt werde, um dessen Intentionen in Die Kommission bestand anfangs nur aus drei Bürgern, Pietro Lantini, Bartolommeo di Tommaso d'Agaxario und Giacomo Guido. Lantini und Agaxario traten am 3 Juni aus und wurden an 35 demselben Tage durch Mejo Cione und Mariano del Zolla ersetat. Durch Beschluß des Concistorio rom 6 Juni wurden ihnen noch Francesco Cicerchia, Casuccio Francesco und Lionardo Niecolò augesellt. Als Kämmerer fungierte Gheri Bolgarini. (Siena 10 Staats-A. Delib. del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 55 ab und 57a not. chart. coaevae.) Am 7 Juni beschloßt das Concistorio des Weiteren, daß diese sex cives electi super stantiis imperatoris habeant plenam et amplam auctoritatem remissionem et ba- 45 liam in perquirendo inveniendo et providendo de dictis stantiis actis et necessariis dicto imperatori et ejus baronibus et militibus et aliis de comitiva sua cum massaritiis suppellectilibus et aliis apparatibus et ornamentis necessariis et opportunis, prout re- 50 quiritur majestati imperatoris, et honorate quanto magis fieri poterit pro honore nostri communis, et hec omnia expensis communis Senensis, und daſ der Kämmerer über ihre Ausgaben Rechnung führen solle (a. a. O. fol. 57b not. chart. coaeva). Letx- teres ist in dem oben genaunten Ausgabebuche ge- schehen; es hat auf fol. 1a die Bemerkung : In questo libro aparrà scritto partitamente qualunque persona dovrà dare o avere per qualunche chagione si sia apartenente ale stanze da farsi per lo inperadore, e similmente entrata e usscita di danari, che si pagharanno et ricievaranno per la detta chagione. Vgl. S. 23. 3 Vgl. S. 126 Anm. 5 und nr. 214. 4 Vgl. nrr. 51 und 52 und daxu S. 23-24. 5 Vgl. S. 88 Anm. I und S. 282 Anm. 2. 6 Vgl. nr. 214. Laut Senatsbeschluß vom 31 Mär 1431, in Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol. 174b cop. membr. coceva.
Einleitung. 293 10 mit dem Papst und Florenz. Wir kommen auf sie in anderem Zusammenhange in lit. Ge, Gg und H zurück. Für die finanziellen und sozialen Verhältnisse Sienas vor der Ankunft und wäh- rend der Anwesenheit Sigmunds, bieten die Deliberazioni del Concistorio und andere Ab- 5 teilungen des Sienesischen Staatsarchivs außerordentlich viel Material dar. Es sei hier besonders auf einen in kulturhistorischer Beziehung interessanten, 123 Blätter starken Band aufmerksam gemacht, der „Per le stanze de lo 'nperadore 1432 " betitelt ist und die Aufzeichnungen der Sechserkommission 1 enthält, die mit der Unterbringung Sigmunds und seiner Begleitung beauftragt war. Wir haben dieses Material selbstverständlich nur so weit berücksichtigt, als es zur Erläuterung der von uns mitgeteilten Aktenstücke dienen konnte. Die erschöpfende Ver- wertung desselben muß dem Darsteller der Romfahrt überlassen bleiben. D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz vom März bis zum Juli 1432 nr. 214-219. Als K. Sigmund Anfang Januar 1431 den Reichsvikar Brunoro della Scala nach 15 Mailand geschickt hatte, damit er die vom Markgrafen von Iseo begonnenen Verhand- lungen mit dem Herzog von Mailand zu Ende führe2, hatte er gleichzeitig den Tommaso Milanesi nach Florenz mit dem Auftrage abgeordnet, dessen Vermittlung zwischen ihm und Venedig nachzusuchen 3. Auch das scheint uns ein Beweis dafür zu sein, daß er trotz der Abmachungen, die er mit dem Herzog von Mailand treffen ließ 4, doch wenn 20 irgend möglich den Zusammenstoß mit Venedig vermeiden wollte, wohl weniger des Romzuges wegen als im Hinblick auf das Verhältnis zu den Türken, das bedenklich werden konnte, wenn der im Frihjahr 1432 ablaufende Waffenstillstand 5 nicht ver- längert wurde. Florenz hatte damals dem Wunsche des Königs willfahren wollen und hatte deshalb 25 seinen Gesandten in Venedig Francesco Tornabuoni am 20 Februar angewiesen, dem Venetianischen Senate die Angelegenheit mitzuteilen3. Der Senat hatte die Florenti- nische Vermittlung auch angenommen und am 31 März sogar eingewilligt, daß die Ver- handlungen nicht, wie er anfangs verlangt hatte, in Florenz, sondern am königlichen Hofe geführt würden 6. Nur die eine Bedingung hatte er aufrecht erhalten", daß vorher so ein Florentinischer Gesandter an Sigmund geschickt werde, um dessen Intentionen in Die Kommission bestand anfangs nur aus drei Bürgern, Pietro Lantini, Bartolommeo di Tommaso d'Agaxario und Giacomo Guido. Lantini und Agaxario traten am 3 Juni aus und wurden an 35 demselben Tage durch Mejo Cione und Mariano del Zolla ersetat. Durch Beschluß des Concistorio rom 6 Juni wurden ihnen noch Francesco Cicerchia, Casuccio Francesco und Lionardo Niecolò augesellt. Als Kämmerer fungierte Gheri Bolgarini. (Siena 10 Staats-A. Delib. del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 55 ab und 57a not. chart. coaevae.) Am 7 Juni beschloßt das Concistorio des Weiteren, daß diese sex cives electi super stantiis imperatoris habeant plenam et amplam auctoritatem remissionem et ba- 45 liam in perquirendo inveniendo et providendo de dictis stantiis actis et necessariis dicto imperatori et ejus baronibus et militibus et aliis de comitiva sua cum massaritiis suppellectilibus et aliis apparatibus et ornamentis necessariis et opportunis, prout re- 50 quiritur majestati imperatoris, et honorate quanto magis fieri poterit pro honore nostri communis, et hec omnia expensis communis Senensis, und daſ der Kämmerer über ihre Ausgaben Rechnung führen solle (a. a. O. fol. 57b not. chart. coaeva). Letx- teres ist in dem oben genaunten Ausgabebuche ge- schehen; es hat auf fol. 1a die Bemerkung : In questo libro aparrà scritto partitamente qualunque persona dovrà dare o avere per qualunche chagione si sia apartenente ale stanze da farsi per lo inperadore, e similmente entrata e usscita di danari, che si pagharanno et ricievaranno per la detta chagione. Vgl. S. 23. 3 Vgl. S. 126 Anm. 5 und nr. 214. 4 Vgl. nrr. 51 und 52 und daxu S. 23-24. 5 Vgl. S. 88 Anm. I und S. 282 Anm. 2. 6 Vgl. nr. 214. Laut Senatsbeschluß vom 31 Mär 1431, in Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol. 174b cop. membr. coceva.
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294 Erfahrung zu bringen und einen Geleitsbrief für die Venetianischen Bevollmächtigten auszuwirken. Trotzdem war aber weder eine Florentinische noch eine Venetianische Gesandtschaft nach Deutschland gegangen, und seitdem waren Sigmund und Florenz, wie aus unserer nr. 214 hervorgeht, nicht wieder in Verkehr miteinander getreten. Die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen ging von Sigmund aus. Fort- gesetztes Drängen des Herzogs von Mailand 1, der durch einen Friedensschlußs mit Florenz das Florentinisch-Venetianische Bündnis zu sprengen wünschte, wohl um die Streitkräfte seiner Verbündeten Lucca und Siena für den Krieg gegen Venedig frei zu machen, ver- anlaßte ihn im Februar 1432, seine nach Rom reisenden Gesandten, den Propst Benedikt 10 von Stuhlweißenburg, Dr. Nikolaus Stock und Herrn Jan von Riesenberg, in Florenz vorsprechen und dort seine Vermittlung anbieten zu lassen 2. Die Florentiner verhielten sich indessen völlig ablehnend, teils wegen des bevor- stehenden Friedenskongresses in Ferrara3, teils wegen gewisser Bestimmungen ihres Bündnisses 4 mit Venedig, die ihnen Separatverhandlungen mit dem Herzog von Mailand 15 verboten. Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Gleichwohl erneuerte Sigmund sein Anerbieten unmittelbar nach seiner Ankunft in Lucca. Er ersuchte die Signorie, zwei Mitglieder der Balia zu ihm zu schicken 5. Sie sandte daraufhin Biagio Guasconi, der schon vor vielen Jahren einmal am königlichen Hofe in Ungarn gewesen war 6, mit Palla Francesco Soderini und Francesco Tornabuoni 20 in das nahe bei Lucca befindliche Florentinische Lager, aber mit dem strikten Befehl, Lucca selbst nicht zu betreten, sondern an einem anderen vom Könige zu nennenden Orte zu verhandeln 7. Ehe sich jedoch beide Teile über den Ort schlüssig machen konnten, griffen die Florentinischen Truppen Lucca an 8. Da Sigmund überzeugt war, daß der Angriff weniger 25 den Lucchesen als ihm selbst gelte, so ließ er seine Ungarischen Reiter in das Gefecht eingreifen, und zugleich brach er alle weiteren Verhandlungen mit Florenz ab (vgl. nr. 216). Den Versuch der Florentiner, den Angriff zu rechtfertigen (nr. 217), wies er am 29 Juni als unbefriedigend zurück; er befahl ihnen, sich fortan aller Feindseligkeiten gegen die Unterthanen des Reiches zu enthalten und alles von ihnen widerrechtlich besetzte Reichs- 30 gebiet herauszugeben (nr. 218). Damit gab er das Signal zum Kriege, und in der That betrachtete er sich von da an als im Kriegszustande mit Florenz befindlich und beteiligte sich dementsprechend nach- her auch an den Kämpfen, die in der näheren und ferneren Umgebung Siena's zwischen den Sienesischen und Florentinischen Truppen stattfanden. 35 1 Vgl. nr. 192 art. 6. 2 Vgl. unten die Einleitung au lit. G b, auch oben S. 292. Die Gesandten waren am 28 Februar in Florenz; an diesem Tage berict man dort über die ihnen zu erteilende Antwort (Florenz Staats-A. Consulte e Pratiche 51 fol. 219 b not. chart. coaera). 3 Vgl. S. 283 und nr. 214. 4 Vgl. S. 4. 5 Wir lassen es dahin gestellt, ob dieses Verlangen erst jetrt gestellt wurde oder schon durch die oben erwälinte Gesandtschaft gestellt worden war. Die Angaben, die in unseren nrr. 215 und 217 gemacht werden, scheinen auf letxteres hinzudeuten; aber es fällt dann auf, daß die Sache in dem Briefe an Sigmund vom 6 Märx (nr. 214) mit keinem Worte erwähnt wird. Man könnte unter den königlichen Gesandten, die in den urr. 215 bis 217 erwähnt werden, Nikolaus Alben und den Erabischof von Embrun rerstehen, die, wenn sie über Florens rei- sten, in den letxten Tagen des Mai dort gewesen sein wirden ſvgl. unten die Einleitung au lit. G d 10 und e); daxu würde das Datum unserer ur. 215 stimmen. Doch lassen sich mit dieser Annahme die Angaben in nr. 217 kaum in Einklang brin- gen. 6 Im Sommer 1424. Vgl. die in den November 45 1424 au setrende Instruktion für Bartolommeo de Montegonzi und Antonio Salvetti, Florentinische Ge- sandte an Sigmund, im Archirio storico italiano Serie I Vol. IV, I pag. 223-226. 7 Vgl. nr. 215. 8 Vgl. nrr. 211 und 264. 50
294 Erfahrung zu bringen und einen Geleitsbrief für die Venetianischen Bevollmächtigten auszuwirken. Trotzdem war aber weder eine Florentinische noch eine Venetianische Gesandtschaft nach Deutschland gegangen, und seitdem waren Sigmund und Florenz, wie aus unserer nr. 214 hervorgeht, nicht wieder in Verkehr miteinander getreten. Die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen ging von Sigmund aus. Fort- gesetztes Drängen des Herzogs von Mailand 1, der durch einen Friedensschlußs mit Florenz das Florentinisch-Venetianische Bündnis zu sprengen wünschte, wohl um die Streitkräfte seiner Verbündeten Lucca und Siena für den Krieg gegen Venedig frei zu machen, ver- anlaßte ihn im Februar 1432, seine nach Rom reisenden Gesandten, den Propst Benedikt 10 von Stuhlweißenburg, Dr. Nikolaus Stock und Herrn Jan von Riesenberg, in Florenz vorsprechen und dort seine Vermittlung anbieten zu lassen 2. Die Florentiner verhielten sich indessen völlig ablehnend, teils wegen des bevor- stehenden Friedenskongresses in Ferrara3, teils wegen gewisser Bestimmungen ihres Bündnisses 4 mit Venedig, die ihnen Separatverhandlungen mit dem Herzog von Mailand 15 verboten. Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Gleichwohl erneuerte Sigmund sein Anerbieten unmittelbar nach seiner Ankunft in Lucca. Er ersuchte die Signorie, zwei Mitglieder der Balia zu ihm zu schicken 5. Sie sandte daraufhin Biagio Guasconi, der schon vor vielen Jahren einmal am königlichen Hofe in Ungarn gewesen war 6, mit Palla Francesco Soderini und Francesco Tornabuoni 20 in das nahe bei Lucca befindliche Florentinische Lager, aber mit dem strikten Befehl, Lucca selbst nicht zu betreten, sondern an einem anderen vom Könige zu nennenden Orte zu verhandeln 7. Ehe sich jedoch beide Teile über den Ort schlüssig machen konnten, griffen die Florentinischen Truppen Lucca an 8. Da Sigmund überzeugt war, daß der Angriff weniger 25 den Lucchesen als ihm selbst gelte, so ließ er seine Ungarischen Reiter in das Gefecht eingreifen, und zugleich brach er alle weiteren Verhandlungen mit Florenz ab (vgl. nr. 216). Den Versuch der Florentiner, den Angriff zu rechtfertigen (nr. 217), wies er am 29 Juni als unbefriedigend zurück; er befahl ihnen, sich fortan aller Feindseligkeiten gegen die Unterthanen des Reiches zu enthalten und alles von ihnen widerrechtlich besetzte Reichs- 30 gebiet herauszugeben (nr. 218). Damit gab er das Signal zum Kriege, und in der That betrachtete er sich von da an als im Kriegszustande mit Florenz befindlich und beteiligte sich dementsprechend nach- her auch an den Kämpfen, die in der näheren und ferneren Umgebung Siena's zwischen den Sienesischen und Florentinischen Truppen stattfanden. 35 1 Vgl. nr. 192 art. 6. 2 Vgl. unten die Einleitung au lit. G b, auch oben S. 292. Die Gesandten waren am 28 Februar in Florenz; an diesem Tage berict man dort über die ihnen zu erteilende Antwort (Florenz Staats-A. Consulte e Pratiche 51 fol. 219 b not. chart. coaera). 3 Vgl. S. 283 und nr. 214. 4 Vgl. S. 4. 5 Wir lassen es dahin gestellt, ob dieses Verlangen erst jetrt gestellt wurde oder schon durch die oben erwälinte Gesandtschaft gestellt worden war. Die Angaben, die in unseren nrr. 215 und 217 gemacht werden, scheinen auf letxteres hinzudeuten; aber es fällt dann auf, daß die Sache in dem Briefe an Sigmund vom 6 Märx (nr. 214) mit keinem Worte erwähnt wird. Man könnte unter den königlichen Gesandten, die in den urr. 215 bis 217 erwähnt werden, Nikolaus Alben und den Erabischof von Embrun rerstehen, die, wenn sie über Florens rei- sten, in den letxten Tagen des Mai dort gewesen sein wirden ſvgl. unten die Einleitung au lit. G d 10 und e); daxu würde das Datum unserer ur. 215 stimmen. Doch lassen sich mit dieser Annahme die Angaben in nr. 217 kaum in Einklang brin- gen. 6 Im Sommer 1424. Vgl. die in den November 45 1424 au setrende Instruktion für Bartolommeo de Montegonzi und Antonio Salvetti, Florentinische Ge- sandte an Sigmund, im Archirio storico italiano Serie I Vol. IV, I pag. 223-226. 7 Vgl. nr. 215. 8 Vgl. nrr. 211 und 264. 50
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Einleitung. 295 Dieser Zustand dauerte zunächst bis Ende September, d. i. bis zu dem Zeitpunkte, zu dem der päpstliche Legat Kardinal Lucido Conti die Vermittlung zwischen Florenz und Siena übernahm 1. 5 E. Verhältnis K. Sigmunds zum Markgrafen von Mantua im April und Mai 1432 nr. 220-224. Wir haben oben 2 der Schwierigkeiten gedacht, die der Herzog von Mailand seit Anfang Februar 1432 in der Subsidienfrage zu machen begann. Im mittelbaren Zu- sammenhange mit ihnen dürften die Verhandlungen stehen, die Sigmund Anfang April mit Francesco Gonzaga von Mantua über die Verleihung der erblichen Markgrafenwürde io an ihn, über die Bestätigung des Reichsvikariates und über die Befreiung vom Romfahrts- dienst anknüpfte 3. Denn daß es sich dabei um nichts anderes als um ein Geldgeschäft handelte und daß Sigmund eifrig darauf bedacht war, sich möglichst großte finanzielle Vorteile bei der Verleihung jenes Titels zu sichern, darüber kann im Hinblick auf unsere nr. 222 wohl kein Zweifel obwalten. Die Verhandlungen zogen sich etwas in die Länge, teils infolge des Widerspruches, den Sigmund gegen die geplante Ernennung des Gonzaga zum Venetianischen General- kapitän an Stelle des am 7 April unter dem Verdachte des Hochverrates verhafteten Grafen Carmagnola 4 erhob (nr. 221), teils infolge der übertriebenen Geldforderungen, die er stellte (vgl. nr. 222). Der Gonzaga, der es weder mit Venedig verderben noch sich 20 die Standeserhöhung entgehen lassen wollte, fand schließlich den Ausweg, daß er den Ober- befehl über die Venctianischen Truppen nur provisorisch übernahm 5. Wie hoch sich die Summe belief, die er an Sigmund zahlte, ist leider nicht bekannt. Die Verleihung der Markgrafenwürde erfolgte am 6 Mai 1432 (nr. 223), die In- vestitur aber erst am 22 September 1433, als Sigmund auf dem Rückwege von Rom 25 Mantua berührte 6. Dem merkwürdigen Verlangen des Kardinals Conti, Sigmund die Verlegung des Baseler Konzils nach Mantua vorzuschlagen, von dem in unserer nr. 224 die Rede ist, wird der Markgraf kaum entsprochen haben. Es findet sich auch nirgends eine Nach- richt darüber. 15 so F. Verhältnis K. Sigmunds zu den Römern im April und Mai 1432 nr. 225-227. Die Uberlieferung des Briefwechsels Sigmunds mit den Konservatoren und den Vor- stehern der Regionen Roms, den wir in unseren nrr. 226 und 227 vorlegen, ist nur dem Umstande zu verdanken, daß Sigmund ihn, wie so vieles andere, abschriftlich an das Baseler Konzil schickte. Die Briefe wurden dort in der Generalversammlung vom 7 Juni 1432 verlesen 7. Ihr Uberbringer war vermutlich Dr. Nikolaus Stock, der in derselben Generalversammlung erschien, um in Sigmunds Auftrag über seine Gesandtschaft an den Papst zu berichten 8. Diese Vermutung, immer ihre Richtigkeit vorausgesetzt, ermöglicht die Datierung von Sigmunds Antwort (nr. 227). Dr. Stocks Abreise von Parma nach Basel erfolgte 4o nämlich zwischen dem 18. und 20 Mai s. Um diese Zeit konnte der vom 8 Mai datierte nal Albergati vom 30 April 1432 bei Battistella a. a. O. S. 502. 6 Vgl. RTA. II, 5 Anm. 3 und II, 6. Vgl. Haller a. a. O. 2, 139 Z. 17-18. Vgl. die Einleitung ru lit. G b. 1 Vgl. unten die Einleitung xu lit. G g. 2 S. 286 ff. a Uber frühere Bexiehungen Sigmunds zu dem Gonzaga ist nr. 192 art. 4 nu vergleichen. 45 4 Vgl. Battistella a. a. O. S. 345 ff. 5 Vgl. den Brief des Markgrafen an den Kardi- 8 35
Einleitung. 295 Dieser Zustand dauerte zunächst bis Ende September, d. i. bis zu dem Zeitpunkte, zu dem der päpstliche Legat Kardinal Lucido Conti die Vermittlung zwischen Florenz und Siena übernahm 1. 5 E. Verhältnis K. Sigmunds zum Markgrafen von Mantua im April und Mai 1432 nr. 220-224. Wir haben oben 2 der Schwierigkeiten gedacht, die der Herzog von Mailand seit Anfang Februar 1432 in der Subsidienfrage zu machen begann. Im mittelbaren Zu- sammenhange mit ihnen dürften die Verhandlungen stehen, die Sigmund Anfang April mit Francesco Gonzaga von Mantua über die Verleihung der erblichen Markgrafenwürde io an ihn, über die Bestätigung des Reichsvikariates und über die Befreiung vom Romfahrts- dienst anknüpfte 3. Denn daß es sich dabei um nichts anderes als um ein Geldgeschäft handelte und daß Sigmund eifrig darauf bedacht war, sich möglichst großte finanzielle Vorteile bei der Verleihung jenes Titels zu sichern, darüber kann im Hinblick auf unsere nr. 222 wohl kein Zweifel obwalten. Die Verhandlungen zogen sich etwas in die Länge, teils infolge des Widerspruches, den Sigmund gegen die geplante Ernennung des Gonzaga zum Venetianischen General- kapitän an Stelle des am 7 April unter dem Verdachte des Hochverrates verhafteten Grafen Carmagnola 4 erhob (nr. 221), teils infolge der übertriebenen Geldforderungen, die er stellte (vgl. nr. 222). Der Gonzaga, der es weder mit Venedig verderben noch sich 20 die Standeserhöhung entgehen lassen wollte, fand schließlich den Ausweg, daß er den Ober- befehl über die Venctianischen Truppen nur provisorisch übernahm 5. Wie hoch sich die Summe belief, die er an Sigmund zahlte, ist leider nicht bekannt. Die Verleihung der Markgrafenwürde erfolgte am 6 Mai 1432 (nr. 223), die In- vestitur aber erst am 22 September 1433, als Sigmund auf dem Rückwege von Rom 25 Mantua berührte 6. Dem merkwürdigen Verlangen des Kardinals Conti, Sigmund die Verlegung des Baseler Konzils nach Mantua vorzuschlagen, von dem in unserer nr. 224 die Rede ist, wird der Markgraf kaum entsprochen haben. Es findet sich auch nirgends eine Nach- richt darüber. 15 so F. Verhältnis K. Sigmunds zu den Römern im April und Mai 1432 nr. 225-227. Die Uberlieferung des Briefwechsels Sigmunds mit den Konservatoren und den Vor- stehern der Regionen Roms, den wir in unseren nrr. 226 und 227 vorlegen, ist nur dem Umstande zu verdanken, daß Sigmund ihn, wie so vieles andere, abschriftlich an das Baseler Konzil schickte. Die Briefe wurden dort in der Generalversammlung vom 7 Juni 1432 verlesen 7. Ihr Uberbringer war vermutlich Dr. Nikolaus Stock, der in derselben Generalversammlung erschien, um in Sigmunds Auftrag über seine Gesandtschaft an den Papst zu berichten 8. Diese Vermutung, immer ihre Richtigkeit vorausgesetzt, ermöglicht die Datierung von Sigmunds Antwort (nr. 227). Dr. Stocks Abreise von Parma nach Basel erfolgte 4o nämlich zwischen dem 18. und 20 Mai s. Um diese Zeit konnte der vom 8 Mai datierte nal Albergati vom 30 April 1432 bei Battistella a. a. O. S. 502. 6 Vgl. RTA. II, 5 Anm. 3 und II, 6. Vgl. Haller a. a. O. 2, 139 Z. 17-18. Vgl. die Einleitung ru lit. G b. 1 Vgl. unten die Einleitung xu lit. G g. 2 S. 286 ff. a Uber frühere Bexiehungen Sigmunds zu dem Gonzaga ist nr. 192 art. 4 nu vergleichen. 45 4 Vgl. Battistella a. a. O. S. 345 ff. 5 Vgl. den Brief des Markgrafen an den Kardi- 8 35
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296 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Brief der Konservatoren und Vorsteher der Regionen (nr. 226) schon in Sigmunds Händen sein; denn die Beförderung eines Briefes von Rom nach Parma wird unter normalen Verhältnissen nicht mehr als acht bis zehn Tage beansprucht haben. Man wird daher kaum irren, wenn man die Zeit der Abfassung von Sigmunds Brief mit dem 18. und dem 20 Mai umgrenzt. Der Wert des Briefwechsels ist nicht erheblich. Er erreicht bei weitem nicht den des Berichtes des Deutschordensprokurators, den wir in unserer nr. 225 veröffentlichen. Freilich giebt auch dieser keine Auskunft auf Fragen wie die, ob Sigmund sich viel- leicht der Vermittlung des Prokurators bedient habe, um mit einflußreichen Römischen Persönlichkeiten in Verbindung zu treten. Daß es übrigens in Rom eine starke, sich zum 1o Teil wohl aus dem Anhang der Colonna rekrutierende kaiserliche Partei gab, geht klar aus einem Briefe der königlichen Gesandten in Rom vom 16 März hervor, den wir in anderem Zusammenhang mitteilen 1. Auch im Volk war eine für die Kaiserkrönung günstige Stimmung vorhanden. Darauf läßt wenigstens eine Außerung des Sienesischen Gesandten Niccolò de Pagadoppia, der im April 1432 in Rom war, schließen, der- 15 zufolge allgemein erwartet wurde, daß die Römer den nahenden König mit dem Rufe „Vivat imperator“ empfangen würden 2. Ahnlich äußerte sich auch der Deutschordensproku- rator in einem Briefe vom 20 Februar (vgl. nr. 304 art. 2), und später wußte auch der Offi- zial des Erzbischofs von Mainz bei seiner Rückkehr von Rom nach Basel am 2 August zu berichten, daß die Römer den lebhaften Wunsch hegten, Sigmund bei sich zu sehen 3. Uber diese bedenkliche Volksstimmung wird die Kurie kaum lange im Unklaren geblieben sein 4. Gewiß hatte sie es nicht an Bemühungen fehlen lassen, einen Um- schwung zu ihren Gunsten herbeizuführen oder wenigstens Mißtrauen gegen die Ab- sichten des Königs zu erwecken. Es wäre daher wohl möglich, daß das thörichte Gerede, von dem der Prokurator in seinem Briefe vom 22 April (nr. 225) schreibt, seinen 25 Ursprung im Vatikan hatte und nur dazu dienen sollte, zwischen König und Volk Zwie- tracht zu säen. Der Vorschlag der Römer, das Konzil nach Rom zu verlegen, war nicht neu. Der Papst hatte wiederholt daran gedacht und wiederholt den Kardinallegaten Cesarini mit entsprechenden Weisungen 5 verschen. Die ablehnende Antwort Sigmunds auf den Vorschlag so kann nicht überraschen; sie entspricht der Zurückhaltung, die er in dieser heiklen An- gelegenheit von vornherein beobachtet und auch Ende März gegenüber den Anträgen von päpstlichen Gesandten, die zu ihm nach Parma gekommen waren 6, gezeigt hatte. 20 G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil von Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228�294. 35 Man kann wohl sagen, daß dem Baseler Konzil um die Wende der Jahre 1431 und 1432 kaum ein größterer Dienst als durch Veröffentlichung der päpstlichen Bulle vom 18 Dezember 14317 hätte erwiesen werden können. Konnte es wohl ein wirksameres Mittel als gerade dieses geben, um die allgemeine Aufmerksamkeit auf die damals noch wenig besuchte und noch wenig beachtete Versammlung zu lenken? Erst die päpstliche 40 1 nr. 237; vgl. auch nr. 258 und namentlich nr. 276 und nr. 303 art. 2. 2 Laut einem Briefe Sienas an Antonio Petrucci rom 10 Mai 1432 (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaera). Am 13 Mai schrieb Siena an scinen Gesandten bei Sigmund Giovanni da Massa: es habe gehört, che Romani con disiderio aspectano lo 'mperadore et che avicinandosi in quegli paesi gli faranno dele cose, che molto piaciaranno ala maestà sua. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaeva.) 3 Vgl. nr. 316. 4 Vgl. nr. 297 art. 4. Vgl. S. 146 Anm. 6 und nr. 242 art. 4. Vgl. die Einleitung au lit. G c. Vgl. S. 147 Anm. 3. 5 6 45
296 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Brief der Konservatoren und Vorsteher der Regionen (nr. 226) schon in Sigmunds Händen sein; denn die Beförderung eines Briefes von Rom nach Parma wird unter normalen Verhältnissen nicht mehr als acht bis zehn Tage beansprucht haben. Man wird daher kaum irren, wenn man die Zeit der Abfassung von Sigmunds Brief mit dem 18. und dem 20 Mai umgrenzt. Der Wert des Briefwechsels ist nicht erheblich. Er erreicht bei weitem nicht den des Berichtes des Deutschordensprokurators, den wir in unserer nr. 225 veröffentlichen. Freilich giebt auch dieser keine Auskunft auf Fragen wie die, ob Sigmund sich viel- leicht der Vermittlung des Prokurators bedient habe, um mit einflußreichen Römischen Persönlichkeiten in Verbindung zu treten. Daß es übrigens in Rom eine starke, sich zum 1o Teil wohl aus dem Anhang der Colonna rekrutierende kaiserliche Partei gab, geht klar aus einem Briefe der königlichen Gesandten in Rom vom 16 März hervor, den wir in anderem Zusammenhang mitteilen 1. Auch im Volk war eine für die Kaiserkrönung günstige Stimmung vorhanden. Darauf läßt wenigstens eine Außerung des Sienesischen Gesandten Niccolò de Pagadoppia, der im April 1432 in Rom war, schließen, der- 15 zufolge allgemein erwartet wurde, daß die Römer den nahenden König mit dem Rufe „Vivat imperator“ empfangen würden 2. Ahnlich äußerte sich auch der Deutschordensproku- rator in einem Briefe vom 20 Februar (vgl. nr. 304 art. 2), und später wußte auch der Offi- zial des Erzbischofs von Mainz bei seiner Rückkehr von Rom nach Basel am 2 August zu berichten, daß die Römer den lebhaften Wunsch hegten, Sigmund bei sich zu sehen 3. Uber diese bedenkliche Volksstimmung wird die Kurie kaum lange im Unklaren geblieben sein 4. Gewiß hatte sie es nicht an Bemühungen fehlen lassen, einen Um- schwung zu ihren Gunsten herbeizuführen oder wenigstens Mißtrauen gegen die Ab- sichten des Königs zu erwecken. Es wäre daher wohl möglich, daß das thörichte Gerede, von dem der Prokurator in seinem Briefe vom 22 April (nr. 225) schreibt, seinen 25 Ursprung im Vatikan hatte und nur dazu dienen sollte, zwischen König und Volk Zwie- tracht zu säen. Der Vorschlag der Römer, das Konzil nach Rom zu verlegen, war nicht neu. Der Papst hatte wiederholt daran gedacht und wiederholt den Kardinallegaten Cesarini mit entsprechenden Weisungen 5 verschen. Die ablehnende Antwort Sigmunds auf den Vorschlag so kann nicht überraschen; sie entspricht der Zurückhaltung, die er in dieser heiklen An- gelegenheit von vornherein beobachtet und auch Ende März gegenüber den Anträgen von päpstlichen Gesandten, die zu ihm nach Parma gekommen waren 6, gezeigt hatte. 20 G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil von Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228�294. 35 Man kann wohl sagen, daß dem Baseler Konzil um die Wende der Jahre 1431 und 1432 kaum ein größterer Dienst als durch Veröffentlichung der päpstlichen Bulle vom 18 Dezember 14317 hätte erwiesen werden können. Konnte es wohl ein wirksameres Mittel als gerade dieses geben, um die allgemeine Aufmerksamkeit auf die damals noch wenig besuchte und noch wenig beachtete Versammlung zu lenken? Erst die päpstliche 40 1 nr. 237; vgl. auch nr. 258 und namentlich nr. 276 und nr. 303 art. 2. 2 Laut einem Briefe Sienas an Antonio Petrucci rom 10 Mai 1432 (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaera). Am 13 Mai schrieb Siena an scinen Gesandten bei Sigmund Giovanni da Massa: es habe gehört, che Romani con disiderio aspectano lo 'mperadore et che avicinandosi in quegli paesi gli faranno dele cose, che molto piaciaranno ala maestà sua. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaeva.) 3 Vgl. nr. 316. 4 Vgl. nr. 297 art. 4. Vgl. S. 146 Anm. 6 und nr. 242 art. 4. Vgl. die Einleitung au lit. G c. Vgl. S. 147 Anm. 3. 5 6 45
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Einleitung. 297 Bulle bewirkte, was bis dahin weder die Ausschreiben des Römischen Königs noch die Mahnschreiben und die Gesandtschaften des Konzils zu bewirken vermocht hatten und so bald wohl auch nicht bewirkt hätten: die Lässigen beschleunigten entweder ihren Auf- bruch nach Basel oder sie beeilten sich, ihre Prokuratoren dorthin zu schicken. Wohl gab es manche, die sich noch einen Augenblick abwartend verhielten; aber auch sie folgten dem allgemeinen Drange zur Opposition gegen die wegen ihrer Geldgier besonders in Deutschland verhaßte Kurie, sobald sich die Nachricht verbreitete, daß das Konzil ent- schlossen sei, dem päpstlichen Gebote zu trotzen, und daß ihm nicht nur der Römische König sondern auch andere Fürsten, wie die Herzöge von Mailand und von Savoyen, 1o beigetreten seien. So kamen jetzt viele nach Basel, die sonst wohl aus Scheu entweder vor den Gefahren der Reise oder vor den Kosten des Baseler Aufenthaltes daheim ge- blieben sein würden. Noch hätte die Kurie den drohenden Sturm beschwören können, wenn sie, den dringenden Bitten Sigmunds und des Kardinallegaten Cesarini nachgebend 1, sich dazu 15 herbeigelassen hätte, den nur im guten Glauben an die Zuverlässigkeit der Mitteilungen Beaupère's gethanen Schritt durch den Widerruf der Bulle rückgängig zu machen. Aber sie blieb hartnäckig auf dem einmal eingeschlagenen falschen Wege. Sie bewog den kranken Papst zum Erlaß der Bulle „Quoniam ex multorum relacione“ vom 11 Februar 1432, in der Fürsten und Prälaten aufgefordert wurden, die Beschickung 20 oder den persönlichen Besuch des Konzils zu unterlassen2. Päpstliche Sendlinge, ver- schen mit einer Instruktion 3 voll von Unwahrheiten und lahmen Rechtfertigungsversuchen, wurden in alle christlichen Staaten ausgesandt, um diese Bulle zu verbreiten. Es ist nicht unsere Aufgabe, den Konflikt zwischen Papst und Konzil in allen seinen Einzelheiten zu verfolgen 4. Wir werden ihn hier nur so weit berücksichtigen, als 25 er die Kirchenpolitik Sigmunds und den Verlauf des Romzuges beeinflußst. Sigmund war anfangs sichtlich bemüht, seinen Standpunkt über den beiden Parteien zu nehmen und auf beide versöhnend zu wirken. Seine Voreingenommenheit für die konziliare Theorie brachte aber bald auch ihn in einen Gegensatz zu Papst und Kurie, wenn auch weniger schroff wie das Konzil. Er trat letzterem bei in der Uber- so zeugung, daß es allein im stande sein werde, die immer brennender werdenden kirchlichen Fragen ihrer Lösung entgegenzuführen und zugleich den Ausgleich zwischen ihm und den Böhmen zu bewirken, aber sicher nicht in der Absicht, den Konflikt auf die Spitze zu treiben und ein Schisma zu riskieren. Er billigte zwar, daß das Konzil zur Citation des Papstes und der Kardinäle schritt, ja half selbst den Citationsbeschluß ausführen, 35 aber er gebot dem ungestümen Vorwärtsdrängen der Baseler Väter sofort Halt, als er wahrzunchmen glaubte, daß der Papst im Begriff sei, seine bisherige ablehnende Haltung Auch der Kardinal von S. Sisto miſbilligte die Auflösung des Konnils. Vgl. nr. 234. 2 Die uns bekannt gewordenen Exemplare der Bulle 10 sind füir folgende Adressaten bestimmt: K. Karl von Frankreich (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1515 fol. 52b -53a cop. chart. coaera mit dem gleichxei- tigen Zusat: Scripta et edita fuit hec bulla 25 apri- lis anno quo supra [d. i. 1432], quando ambasiato- 45 ribus Romanorum regis fuit a papa data responsio): K. Wladislaw ron Polen (Breslau Univ.-Bibl. clas- sis II folio nr. 23 fol. 169ab cop. chart. prope cоаеvа); Gf. Jean ron Armagnac (Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 5b-6a cop. membr. saec. 50 15); Erxbf. Johann von York (Segovia lib. 3 cap. 4 c. a. O. 2, 154-155); Erabf. Dietrich von Köln Deutsche Reichstags-Akten X. (gedr. bei Crabbe 3, 314-315; Mansi 29, 557-559; Lünig, Spicil. eccl. 2, 580-582; Bianco, Die alte Unir. Köln I Anlagen S. 154-157); Bf. Aymo von Turin (Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 122a- 123a cop. chart. coaeva; Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 148 a-149b und cod. ms. lat. 15626 fol. 151ab je eine cop. chart. coaeva; vgl. Segovia lib. 3 cар. 32 a. a. O. 2, 228). Vgl. auch die Nach- schrift xu unserer nr. 234. 3 Die Instruktion teilt Segovia lib. 3 cap.4 (a. a. O. 2, 156-160) mit. Man lese darüber bei Voigt, Enea Silvio de Piccolomini 1, 59ff. und bei Hefele, Konzilien- geschichte 7, 445 ff. nach. 38
Einleitung. 297 Bulle bewirkte, was bis dahin weder die Ausschreiben des Römischen Königs noch die Mahnschreiben und die Gesandtschaften des Konzils zu bewirken vermocht hatten und so bald wohl auch nicht bewirkt hätten: die Lässigen beschleunigten entweder ihren Auf- bruch nach Basel oder sie beeilten sich, ihre Prokuratoren dorthin zu schicken. Wohl gab es manche, die sich noch einen Augenblick abwartend verhielten; aber auch sie folgten dem allgemeinen Drange zur Opposition gegen die wegen ihrer Geldgier besonders in Deutschland verhaßte Kurie, sobald sich die Nachricht verbreitete, daß das Konzil ent- schlossen sei, dem päpstlichen Gebote zu trotzen, und daß ihm nicht nur der Römische König sondern auch andere Fürsten, wie die Herzöge von Mailand und von Savoyen, 1o beigetreten seien. So kamen jetzt viele nach Basel, die sonst wohl aus Scheu entweder vor den Gefahren der Reise oder vor den Kosten des Baseler Aufenthaltes daheim ge- blieben sein würden. Noch hätte die Kurie den drohenden Sturm beschwören können, wenn sie, den dringenden Bitten Sigmunds und des Kardinallegaten Cesarini nachgebend 1, sich dazu 15 herbeigelassen hätte, den nur im guten Glauben an die Zuverlässigkeit der Mitteilungen Beaupère's gethanen Schritt durch den Widerruf der Bulle rückgängig zu machen. Aber sie blieb hartnäckig auf dem einmal eingeschlagenen falschen Wege. Sie bewog den kranken Papst zum Erlaß der Bulle „Quoniam ex multorum relacione“ vom 11 Februar 1432, in der Fürsten und Prälaten aufgefordert wurden, die Beschickung 20 oder den persönlichen Besuch des Konzils zu unterlassen2. Päpstliche Sendlinge, ver- schen mit einer Instruktion 3 voll von Unwahrheiten und lahmen Rechtfertigungsversuchen, wurden in alle christlichen Staaten ausgesandt, um diese Bulle zu verbreiten. Es ist nicht unsere Aufgabe, den Konflikt zwischen Papst und Konzil in allen seinen Einzelheiten zu verfolgen 4. Wir werden ihn hier nur so weit berücksichtigen, als 25 er die Kirchenpolitik Sigmunds und den Verlauf des Romzuges beeinflußst. Sigmund war anfangs sichtlich bemüht, seinen Standpunkt über den beiden Parteien zu nehmen und auf beide versöhnend zu wirken. Seine Voreingenommenheit für die konziliare Theorie brachte aber bald auch ihn in einen Gegensatz zu Papst und Kurie, wenn auch weniger schroff wie das Konzil. Er trat letzterem bei in der Uber- so zeugung, daß es allein im stande sein werde, die immer brennender werdenden kirchlichen Fragen ihrer Lösung entgegenzuführen und zugleich den Ausgleich zwischen ihm und den Böhmen zu bewirken, aber sicher nicht in der Absicht, den Konflikt auf die Spitze zu treiben und ein Schisma zu riskieren. Er billigte zwar, daß das Konzil zur Citation des Papstes und der Kardinäle schritt, ja half selbst den Citationsbeschluß ausführen, 35 aber er gebot dem ungestümen Vorwärtsdrängen der Baseler Väter sofort Halt, als er wahrzunchmen glaubte, daß der Papst im Begriff sei, seine bisherige ablehnende Haltung Auch der Kardinal von S. Sisto miſbilligte die Auflösung des Konnils. Vgl. nr. 234. 2 Die uns bekannt gewordenen Exemplare der Bulle 10 sind füir folgende Adressaten bestimmt: K. Karl von Frankreich (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1515 fol. 52b -53a cop. chart. coaera mit dem gleichxei- tigen Zusat: Scripta et edita fuit hec bulla 25 apri- lis anno quo supra [d. i. 1432], quando ambasiato- 45 ribus Romanorum regis fuit a papa data responsio): K. Wladislaw ron Polen (Breslau Univ.-Bibl. clas- sis II folio nr. 23 fol. 169ab cop. chart. prope cоаеvа); Gf. Jean ron Armagnac (Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 5b-6a cop. membr. saec. 50 15); Erxbf. Johann von York (Segovia lib. 3 cap. 4 c. a. O. 2, 154-155); Erabf. Dietrich von Köln Deutsche Reichstags-Akten X. (gedr. bei Crabbe 3, 314-315; Mansi 29, 557-559; Lünig, Spicil. eccl. 2, 580-582; Bianco, Die alte Unir. Köln I Anlagen S. 154-157); Bf. Aymo von Turin (Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 122a- 123a cop. chart. coaeva; Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 148 a-149b und cod. ms. lat. 15626 fol. 151ab je eine cop. chart. coaeva; vgl. Segovia lib. 3 cар. 32 a. a. O. 2, 228). Vgl. auch die Nach- schrift xu unserer nr. 234. 3 Die Instruktion teilt Segovia lib. 3 cap.4 (a. a. O. 2, 156-160) mit. Man lese darüber bei Voigt, Enea Silvio de Piccolomini 1, 59ff. und bei Hefele, Konzilien- geschichte 7, 445 ff. nach. 38
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298 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. aufzugeben und in den Widerruf der Auflösung des Konzils zu willigen. Er irrte sich freilich, oder vielmehr er überschätzte seinen Einfluß, wenn er glaubte, daß sich das Konzil seinen Wünschen fügen werde. Die einmal frei gewordenen Kräfte ließen sich nicht mehr in die früheren Fesseln zurückzwingen. Was wir von den Beziehungen Sigmunds zu Papst und Konzil in dem hier in Betracht kommenden Zeitraum wissen, beruht in der Hauptsache auf seinem Briefwechsel mit dem Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern und auf den Akten der Gesandtschaften, die zwischen ihm, dem Konzil und dem Papst hin und her gingen. Wir gruppieren das von uns gesammelte Material um diese Gesandtschaften. So läßt sich am ehesten die chronologische Folge der Verhandlungen wahren, und zugleich 1o bleiben so die zusammengehörigen Aktenstücke beisammen, wodurch lästiges Hin- und Herverweisen vermieden wird. Wir zählen zwei Gesandtschaften des Konzils an K. Sigmund bezw. an den Papst (lit. a und f), fünf des Königs an den Papst (lit. b, d, e) und drei des Papstes an den König (lit. c und g). Die Gesandtschaften des Königs an das Konzil in besonderen i5 Rubriken zu behandeln, schien uns unthunlich, da sie nicht Verhandlungen zwischen beiden Teilen zum Zweck hatten. Die Gesandten waren Mitglieder der königlichen Ge- sandtschaften an den Papst, die nach Basel gingen, um dort im Auftrage des Königs über Verlauf und Erfolg ihrer Missionen Bericht zu erstatten. Es genigte, an geeigneten Stellen auf sie hinzuweisen. 20 a. Konzilsgesandtschaft an K. Sigmund und den Papst im Januar 1432 nr. 228�230. Wir beginnen mit der Konzilsgesandtschaft, deren Kommen das Konzil dem Könige in einem in den Anfang Januar 1432 fallenden Briefe, unserer nr. 127, angekündigt hatte. Für sie waren um den 21 Januar herum 1 der Bischof Louis von Lausanne und der Utrechter Dechant Heinrich Stater designiert worden. Sie sollten zuerst Hzg. Ama-25 deus von Savoyen, dann den Herzog von Mailand, darauf Sigmund und schließlich den Papst aufsuchen 2. Ihre Instruktionen findet man in unserer nr. 229 und bei Haller, Concilium Basiliense 2, 563-579. Aus dem Briefe, den das Konzil am 28 Januar an Sigmund schrieb (nr. 228), läßit sich folgern, daß die Gesandten an diesem Tage schon unterwegs waren. Sie mögen so also Mitte Februar nach Piacenza gekommen sein. Von dort reisten sie sicherlich bald weiter, vielleicht am 20 Februar mit den königlichen Gesandten, von denen noch in lit. b die Rede sein wird. Am 28 Februar: kamen sie nach Rom, während jene königlichen Gesandten, die noch in Florenz und Siena Aufträge des Königs auszurichten hatten, erst am 14 März 4 dort eintrafen. Sie fanden wenig Entgegenkommen beim Papst. Zunächst verweigerte er ihnen die erbetene öffentliche Audienz — er empfing sie am 6 März nur privatim 5 —, und dann schob er den Bescheid auf ihre Propositionen mit Absicht so lange hinaus, bis die könig- lichen Gesandten nachgekommen waren und sich am 17 März€ in einer öffentlichen Au- dienz ihrer Aufträge an ihn entledigt hatten. Was er ihnen schließlich am 21 März 40 35 1 Die Zeitbestimmung ergiebt sich aus dem Schrei- ben des Konxils „Zelus domus dei" vom 21 Januar 1432. Vgl. Mansi 29, 237; Segovia lib. 2 cap. 18 (a. a. O. 2, II9). 2 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer ur. 229; Haller a. a. O. 2, 24 Z. 6-14; Segovia lib. 2 cap. 8 (a. q. O. 2, 84). 3 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 5 (a. a. O. 2, 160). 4 Vgl. Segoria lib. 3 cap. 6 (a. a. O. 2, 161). 5 Vgl. nr. 237 art. 3. Die Ansprache, die Bf. Louis von Lausanne bei dieser Gelegenheit an den Papst richtete, ist gedruckt bei Martène 8, 69-77 und bei Mansi 30, 92-98. Vgl. auch Segovia lib. 3 сар. 5 (а. a. O. 2, 160-161); Haller a. a. O. 2, 24 45 Z. 21-26; Heféle a. a. O. 7, 460. 6 Vgl. nr. 238. Die Cronica di Bologna (Mu- ratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 644) giebt irrtümlich den 13 März an.
298 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. aufzugeben und in den Widerruf der Auflösung des Konzils zu willigen. Er irrte sich freilich, oder vielmehr er überschätzte seinen Einfluß, wenn er glaubte, daß sich das Konzil seinen Wünschen fügen werde. Die einmal frei gewordenen Kräfte ließen sich nicht mehr in die früheren Fesseln zurückzwingen. Was wir von den Beziehungen Sigmunds zu Papst und Konzil in dem hier in Betracht kommenden Zeitraum wissen, beruht in der Hauptsache auf seinem Briefwechsel mit dem Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern und auf den Akten der Gesandtschaften, die zwischen ihm, dem Konzil und dem Papst hin und her gingen. Wir gruppieren das von uns gesammelte Material um diese Gesandtschaften. So läßt sich am ehesten die chronologische Folge der Verhandlungen wahren, und zugleich 1o bleiben so die zusammengehörigen Aktenstücke beisammen, wodurch lästiges Hin- und Herverweisen vermieden wird. Wir zählen zwei Gesandtschaften des Konzils an K. Sigmund bezw. an den Papst (lit. a und f), fünf des Königs an den Papst (lit. b, d, e) und drei des Papstes an den König (lit. c und g). Die Gesandtschaften des Königs an das Konzil in besonderen i5 Rubriken zu behandeln, schien uns unthunlich, da sie nicht Verhandlungen zwischen beiden Teilen zum Zweck hatten. Die Gesandten waren Mitglieder der königlichen Ge- sandtschaften an den Papst, die nach Basel gingen, um dort im Auftrage des Königs über Verlauf und Erfolg ihrer Missionen Bericht zu erstatten. Es genigte, an geeigneten Stellen auf sie hinzuweisen. 20 a. Konzilsgesandtschaft an K. Sigmund und den Papst im Januar 1432 nr. 228�230. Wir beginnen mit der Konzilsgesandtschaft, deren Kommen das Konzil dem Könige in einem in den Anfang Januar 1432 fallenden Briefe, unserer nr. 127, angekündigt hatte. Für sie waren um den 21 Januar herum 1 der Bischof Louis von Lausanne und der Utrechter Dechant Heinrich Stater designiert worden. Sie sollten zuerst Hzg. Ama-25 deus von Savoyen, dann den Herzog von Mailand, darauf Sigmund und schließlich den Papst aufsuchen 2. Ihre Instruktionen findet man in unserer nr. 229 und bei Haller, Concilium Basiliense 2, 563-579. Aus dem Briefe, den das Konzil am 28 Januar an Sigmund schrieb (nr. 228), läßit sich folgern, daß die Gesandten an diesem Tage schon unterwegs waren. Sie mögen so also Mitte Februar nach Piacenza gekommen sein. Von dort reisten sie sicherlich bald weiter, vielleicht am 20 Februar mit den königlichen Gesandten, von denen noch in lit. b die Rede sein wird. Am 28 Februar: kamen sie nach Rom, während jene königlichen Gesandten, die noch in Florenz und Siena Aufträge des Königs auszurichten hatten, erst am 14 März 4 dort eintrafen. Sie fanden wenig Entgegenkommen beim Papst. Zunächst verweigerte er ihnen die erbetene öffentliche Audienz — er empfing sie am 6 März nur privatim 5 —, und dann schob er den Bescheid auf ihre Propositionen mit Absicht so lange hinaus, bis die könig- lichen Gesandten nachgekommen waren und sich am 17 März€ in einer öffentlichen Au- dienz ihrer Aufträge an ihn entledigt hatten. Was er ihnen schließlich am 21 März 40 35 1 Die Zeitbestimmung ergiebt sich aus dem Schrei- ben des Konxils „Zelus domus dei" vom 21 Januar 1432. Vgl. Mansi 29, 237; Segovia lib. 2 cap. 18 (a. a. O. 2, II9). 2 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer ur. 229; Haller a. a. O. 2, 24 Z. 6-14; Segovia lib. 2 cap. 8 (a. q. O. 2, 84). 3 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 5 (a. a. O. 2, 160). 4 Vgl. Segoria lib. 3 cap. 6 (a. a. O. 2, 161). 5 Vgl. nr. 237 art. 3. Die Ansprache, die Bf. Louis von Lausanne bei dieser Gelegenheit an den Papst richtete, ist gedruckt bei Martène 8, 69-77 und bei Mansi 30, 92-98. Vgl. auch Segovia lib. 3 сар. 5 (а. a. O. 2, 160-161); Haller a. a. O. 2, 24 45 Z. 21-26; Heféle a. a. O. 7, 460. 6 Vgl. nr. 238. Die Cronica di Bologna (Mu- ratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 644) giebt irrtümlich den 13 März an.
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Einleitung. 299 antwortete, beschränkte sich, scheint es, auf die Erklärung, daß er das Konzil demnächst durch eine eigene Gesandtschaft über seine Intentionen unterrichten werde 1. Die Gesandten begaben sich auf der Heimreise noch einmal zu Sigmund, der in- zwischen von Piacenza nach Parma übergesiedelt war und dort am 25. und 26 März mit s einer päpstlichen Gesandtschaft verhandelt hatte 2. Sie erhielten von ihm nicht näher bekannte Aufträge an das Konzil mit s. Nach einer Abwesenheit von fast drei Monaten trafen sie am 15 April wieder in Basel ein. Am folgenden Tage erstatteten sie dem Konzil in einer Generalversamm- lung Bericht 4. 25 30 10 b. Königliche Gesandtschaften an den Papst vom Februar bis zum April 1432 nr. 231�248. Der schon erwähnten Gesandtschaft Sigmunds an den Papst war ein durch Boten vermittelter Verkehr vorhergegangen. Sigmund selbst erwähnt in seinem Briefe an das Baseler Konzil vom 31 Januar (nr. 135), daß er nach dem Empfang der Anzeige von der Auflösung des Konzils (nr. 126) drei solcher Boten nach Rom geschickt habe. Diese 15 drei waren es wohl, die seine Briefe vom 9 (bezw. 10) Januar an Papst und Kardinäle (nrr. 128 und 129) samt der Denkschrift (nr. 130) überbrachten. Vielleicht war einer von ihnen der Mönch Jachinus, den der Papst in seinem, von uns unter nr. 249 mit- geteilten Briefe erwähnt 5. Sigmund hatte wohl erwartet, daß er wenigstens auf die Denkschrift sofort Antwort 20 erhalten werde. Aber es verging Tag um Tag, ohne daß die erwartete eintraf. Noch am 7 Februar war er ohne jede Nachricht vom Papst (vgl. nr. 232). Da er befürchtete, daß die Gegner des Konzils an der Kurie sowohl die Denk- schrift als auch seine Briefe an den Papst unterschlagen haben könnten, so veranlaßtte er Anfang Februar den eben von Rom kommenden, von der Kurie nach Frankreich, Burgund und anderswohin bestimmten Lütticher Domherrn Johann von Berg, nach Rom zurückzukehren, um den Papst mündlich über die möglichen Folgen der Auflösung des Konzils zu unterrichten (nr. 232). Indessen der Domherr rechtfertigte das in iln gesetzte Vertrauen nicht. Es beschlich iln unterwegs Furcht vor persönlichen Unannehmlichkeiten. Er machte daher schon in Florenz Halt und teilte von hier aus alle Einzelheiten seiner Mission, sogar die, die ihm Sigmund als geheime und nur für den Papst bestimmte bezeichnet hatte, brieflich einigen Kardinälen und Bekannten in Rom mit. Als diese ihn ernstlich davor warnten, dem Papst Dinge auseinanderzusctzen, wie sie ihm Sigmund aufgetragen hätte, und als zu- letzt der Papst ihm die Exkommunikation androhte, wenn er nicht sofort die Reise nach Frankreich fortsetzen würde, da zog er es vor, sich bei Sigmund brieflich zu entschuldigen und, ohne Piacenza noch einmal zu berühren, nordwärts zu ziehen (vgl. nr. 234). 35 Kurs nach der Abordnung des Domherrn erhielt Sigmund einen Brief des Papstes vom 27 Januar (nr. 231), in dem er den Wunsch äußerte, eine im vergangenen Jahre 1 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 7 (a. a. O. 2, 164). 40 2 Vgl. darüiber S. 302-303. Sigmund schrieb dem Konxil am I April: die beiden Gesandten hätten ihn de circumstanciis qua- rumcunque rerum informiert; beide hätten sich, den Berichten seiner Gesandten aufolge, in Rom re vera 45 realiter et bene verhalten; er habe ihnen seine An- sichten zur Ubermittelung an das Konxil mitgeteilt; er ermahne letzteres, eifrig und eilig [gegen den Papst] vorxugehen, und versichere es seiner An- hänglichkeit; wegen der Wolmungsangelegenheit und wegen der Briefe an Prälaten und Fürsten werde er ungesäumt Boten nach Basel schicken; dat. Parme die 4 mensis aprilis Hung. 45 fVorl. 47] Rom. 22 Boh. 12. (Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 311 ab cop. chart. coacra; München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 109 ab cop. chart. coaeva mit dem Datum Parme die 5 mensis aprilis anno etc. 32.) 4 Vgl. Haller a. a. O. 2, 95 Z. 33 und 96 Z. 25-32. 5 Vgl. auch S. 213 Anm. I, nr. 192 art. 2 und nr. 238 art. 3. 38*
Einleitung. 299 antwortete, beschränkte sich, scheint es, auf die Erklärung, daß er das Konzil demnächst durch eine eigene Gesandtschaft über seine Intentionen unterrichten werde 1. Die Gesandten begaben sich auf der Heimreise noch einmal zu Sigmund, der in- zwischen von Piacenza nach Parma übergesiedelt war und dort am 25. und 26 März mit s einer päpstlichen Gesandtschaft verhandelt hatte 2. Sie erhielten von ihm nicht näher bekannte Aufträge an das Konzil mit s. Nach einer Abwesenheit von fast drei Monaten trafen sie am 15 April wieder in Basel ein. Am folgenden Tage erstatteten sie dem Konzil in einer Generalversamm- lung Bericht 4. 25 30 10 b. Königliche Gesandtschaften an den Papst vom Februar bis zum April 1432 nr. 231�248. Der schon erwähnten Gesandtschaft Sigmunds an den Papst war ein durch Boten vermittelter Verkehr vorhergegangen. Sigmund selbst erwähnt in seinem Briefe an das Baseler Konzil vom 31 Januar (nr. 135), daß er nach dem Empfang der Anzeige von der Auflösung des Konzils (nr. 126) drei solcher Boten nach Rom geschickt habe. Diese 15 drei waren es wohl, die seine Briefe vom 9 (bezw. 10) Januar an Papst und Kardinäle (nrr. 128 und 129) samt der Denkschrift (nr. 130) überbrachten. Vielleicht war einer von ihnen der Mönch Jachinus, den der Papst in seinem, von uns unter nr. 249 mit- geteilten Briefe erwähnt 5. Sigmund hatte wohl erwartet, daß er wenigstens auf die Denkschrift sofort Antwort 20 erhalten werde. Aber es verging Tag um Tag, ohne daß die erwartete eintraf. Noch am 7 Februar war er ohne jede Nachricht vom Papst (vgl. nr. 232). Da er befürchtete, daß die Gegner des Konzils an der Kurie sowohl die Denk- schrift als auch seine Briefe an den Papst unterschlagen haben könnten, so veranlaßtte er Anfang Februar den eben von Rom kommenden, von der Kurie nach Frankreich, Burgund und anderswohin bestimmten Lütticher Domherrn Johann von Berg, nach Rom zurückzukehren, um den Papst mündlich über die möglichen Folgen der Auflösung des Konzils zu unterrichten (nr. 232). Indessen der Domherr rechtfertigte das in iln gesetzte Vertrauen nicht. Es beschlich iln unterwegs Furcht vor persönlichen Unannehmlichkeiten. Er machte daher schon in Florenz Halt und teilte von hier aus alle Einzelheiten seiner Mission, sogar die, die ihm Sigmund als geheime und nur für den Papst bestimmte bezeichnet hatte, brieflich einigen Kardinälen und Bekannten in Rom mit. Als diese ihn ernstlich davor warnten, dem Papst Dinge auseinanderzusctzen, wie sie ihm Sigmund aufgetragen hätte, und als zu- letzt der Papst ihm die Exkommunikation androhte, wenn er nicht sofort die Reise nach Frankreich fortsetzen würde, da zog er es vor, sich bei Sigmund brieflich zu entschuldigen und, ohne Piacenza noch einmal zu berühren, nordwärts zu ziehen (vgl. nr. 234). 35 Kurs nach der Abordnung des Domherrn erhielt Sigmund einen Brief des Papstes vom 27 Januar (nr. 231), in dem er den Wunsch äußerte, eine im vergangenen Jahre 1 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 7 (a. a. O. 2, 164). 40 2 Vgl. darüiber S. 302-303. Sigmund schrieb dem Konxil am I April: die beiden Gesandten hätten ihn de circumstanciis qua- rumcunque rerum informiert; beide hätten sich, den Berichten seiner Gesandten aufolge, in Rom re vera 45 realiter et bene verhalten; er habe ihnen seine An- sichten zur Ubermittelung an das Konxil mitgeteilt; er ermahne letzteres, eifrig und eilig [gegen den Papst] vorxugehen, und versichere es seiner An- hänglichkeit; wegen der Wolmungsangelegenheit und wegen der Briefe an Prälaten und Fürsten werde er ungesäumt Boten nach Basel schicken; dat. Parme die 4 mensis aprilis Hung. 45 fVorl. 47] Rom. 22 Boh. 12. (Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 311 ab cop. chart. coacra; München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 109 ab cop. chart. coaeva mit dem Datum Parme die 5 mensis aprilis anno etc. 32.) 4 Vgl. Haller a. a. O. 2, 95 Z. 33 und 96 Z. 25-32. 5 Vgl. auch S. 213 Anm. I, nr. 192 art. 2 und nr. 238 art. 3. 38*
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300 angekündigte 1 königliche Gesandtschaft endlich bei sich zu sehen, um mit ihr die Einzel- heiten der Kaiserkrönung besprechen zu können. Daraufhin beschloß Sigmund um den 13 Februar herum, dem Domherrn noch den Propst Benedikt von Stuhlweißenburg und Dr. Nikolaus Stock folgen zu lassen. Sie sollten auf der Hinreise Florenz und Siena berühren; und zwar sollten sie den Florentinern seine Vermittlung zwischen ihnen und dem Herzog von Mailand anbieten2 und den Sienesen nahelegen, mit den Zurüstungen für seine, wie er glaubte, nahe bevorstehende Ankunft in ihrer Stadt zu beginnen 3 Die Aufträge, die sie an den Papst auszurichten hatten, betrafen, soviel aus unserer nr. 237 hervorgeht, natürlich in erster Linie die Konzilsfrage und die Kaiserkrönung; daneben sollten sie eine nicht näher bekannte Angelegenheit des Kardinals von Cypern io Hugo von Lusignan 4 und die Streitigkeiten der Bürgerschaften von Passau und Bam- berg mit ihren Bischöfen zur Sprache bringen. Sie waren ausdrücklich angewiesen, dem Papst gegenüber zu betonen, daß der König eher die Kaiserkrone als das Konzil preis- geben werde (vgl. nr. 235 und dazu nr. 253 art. 2). Im letzten Augenblick wurde den beiden noch ein dritter Gesandter in der Person 15 des Herrn Jan Svihóvsky von Riesenberg zugesellt. Alle drei brachen am 20 Februar von Piacenza auf (vgl. nr. 230). Am 28. waren sie in Florenz2 und am 3 März in Siena 3. Nach Rom kamen sie, wie schon erwähnt, am 14 März. Von der Audienz, die ihnen der Papst am 17 Märs erteilte, wissen wir nichts weiter als eben die Thatsache, daß sie stattfand und daß Dr. Stock bei dieser Gelegen- 20 heit die in unserer nr. 238 mitgeteilte Ansprache an den Papst hielt. Sie erhielten zu- nächst noch keinen Bescheid auf ihre Propositionen, da der Papst erst die Rückkehs einer Gesandtschaft abwarten wollte, die er am 23 Februar an Sigmund geschickt hatte5 Sie kam am 23 April 6. Darauf wurde die Abschiedsaudienz für den 24. anberaumt (vgl. nr. 244). Sie fand in der camera paramenti in Gegenwart der Kardinäle Orsini, 25 von Rouen, von S. Marcello, von Venedig, von S. Marco, Conti und von Novara statt. Ihren Verlauf kennen wir ziemlich genau durch Segovia7, der vermutlich eine Aufzeichnung der Mitteilungen benutzen konnte, die Dr. Stock in der Generalversammlung des Baseler Konzils vom 7 Junis in Auftrage Sigmunds darüber machte. Der Papst sprach so leise, daß ihn nur die Näherstehenden verstanden. An der so Hand der Rede Dr. Stocks (vgl. nr. 238) verbreitete er sich über die Stellung Sigmunds zur Hussitenfrage und darauf über die Frage der Friedensstiftung in Italien. Zuletzt berührte er den Eid, den ihm der Römische König dem Herkommen gemäß beim Be- treten des Italienischen Bodens leisten müsse. Darüber entspann sich dann eine Dis- kussion zwischen dem Propst von Stuhlweißenburg und dem Kardinal von Novara. 35 Jener bestritt die Notwendigkeit der Eidesleistung, da Sigmund den Anforderungen, die man in dieser Beziehung an ihn stellen dürfe, schon am 24 Januar 1418 genügt habe, als er vor Martin V in Konstans schwur2. Der Kardinal dagegen machte geltend, daß Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1 Die Ankündigung war wohl in dem nicht mehr vorhandenen Briefe Sigmunds an den Papst vom 3 Mai 1431 erfolgt oder in dem ebenfalls verlorenen, der ungefähr Anfang Juli 1431 an den Papst ab- ging. Vgl. S. I45. 2 Vgl. S. 294. a Vgl. S. 292. Betraf die Angelegenheit vielleicht die Befreiung des im Jahre 1430 von den Türken gefangen ge- nommenen Königs von Cypern? Vgl. den Geleits- brief Sienas für Gesandte des Johanniterordens vom 10 Januar 1431 bei Miiller, Documenti sulle rela- sioni delle cittă Toscane coll Oriente cristiano c coi Turchi pag. 156-157. 5 Uber einen anderen Grund nr. 247. 6 Vgl. S. 303. Vgl. lib. 3 cap. 9 (a. a. O. 2, 168). s Vgl. Haller a. a. O. 2, 138 Z. 11-20 und Se- govia lib. 3 cap. 19 (a. a. O. 2, I91), auch die 45 Quellenbeschreibung unserer ur. 238 unter F. 9 Vgl. das Tagebuch des Kardinals Fillastre bei Finke, Forschungen und Quellen zur Geschichte des Konstanzer Konxils S. 237-238 und Altmann ur. 2846a; ferner unsere nr. 252. 40 50
300 angekündigte 1 königliche Gesandtschaft endlich bei sich zu sehen, um mit ihr die Einzel- heiten der Kaiserkrönung besprechen zu können. Daraufhin beschloß Sigmund um den 13 Februar herum, dem Domherrn noch den Propst Benedikt von Stuhlweißenburg und Dr. Nikolaus Stock folgen zu lassen. Sie sollten auf der Hinreise Florenz und Siena berühren; und zwar sollten sie den Florentinern seine Vermittlung zwischen ihnen und dem Herzog von Mailand anbieten2 und den Sienesen nahelegen, mit den Zurüstungen für seine, wie er glaubte, nahe bevorstehende Ankunft in ihrer Stadt zu beginnen 3 Die Aufträge, die sie an den Papst auszurichten hatten, betrafen, soviel aus unserer nr. 237 hervorgeht, natürlich in erster Linie die Konzilsfrage und die Kaiserkrönung; daneben sollten sie eine nicht näher bekannte Angelegenheit des Kardinals von Cypern io Hugo von Lusignan 4 und die Streitigkeiten der Bürgerschaften von Passau und Bam- berg mit ihren Bischöfen zur Sprache bringen. Sie waren ausdrücklich angewiesen, dem Papst gegenüber zu betonen, daß der König eher die Kaiserkrone als das Konzil preis- geben werde (vgl. nr. 235 und dazu nr. 253 art. 2). Im letzten Augenblick wurde den beiden noch ein dritter Gesandter in der Person 15 des Herrn Jan Svihóvsky von Riesenberg zugesellt. Alle drei brachen am 20 Februar von Piacenza auf (vgl. nr. 230). Am 28. waren sie in Florenz2 und am 3 März in Siena 3. Nach Rom kamen sie, wie schon erwähnt, am 14 März. Von der Audienz, die ihnen der Papst am 17 Märs erteilte, wissen wir nichts weiter als eben die Thatsache, daß sie stattfand und daß Dr. Stock bei dieser Gelegen- 20 heit die in unserer nr. 238 mitgeteilte Ansprache an den Papst hielt. Sie erhielten zu- nächst noch keinen Bescheid auf ihre Propositionen, da der Papst erst die Rückkehs einer Gesandtschaft abwarten wollte, die er am 23 Februar an Sigmund geschickt hatte5 Sie kam am 23 April 6. Darauf wurde die Abschiedsaudienz für den 24. anberaumt (vgl. nr. 244). Sie fand in der camera paramenti in Gegenwart der Kardinäle Orsini, 25 von Rouen, von S. Marcello, von Venedig, von S. Marco, Conti und von Novara statt. Ihren Verlauf kennen wir ziemlich genau durch Segovia7, der vermutlich eine Aufzeichnung der Mitteilungen benutzen konnte, die Dr. Stock in der Generalversammlung des Baseler Konzils vom 7 Junis in Auftrage Sigmunds darüber machte. Der Papst sprach so leise, daß ihn nur die Näherstehenden verstanden. An der so Hand der Rede Dr. Stocks (vgl. nr. 238) verbreitete er sich über die Stellung Sigmunds zur Hussitenfrage und darauf über die Frage der Friedensstiftung in Italien. Zuletzt berührte er den Eid, den ihm der Römische König dem Herkommen gemäß beim Be- treten des Italienischen Bodens leisten müsse. Darüber entspann sich dann eine Dis- kussion zwischen dem Propst von Stuhlweißenburg und dem Kardinal von Novara. 35 Jener bestritt die Notwendigkeit der Eidesleistung, da Sigmund den Anforderungen, die man in dieser Beziehung an ihn stellen dürfe, schon am 24 Januar 1418 genügt habe, als er vor Martin V in Konstans schwur2. Der Kardinal dagegen machte geltend, daß Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1 Die Ankündigung war wohl in dem nicht mehr vorhandenen Briefe Sigmunds an den Papst vom 3 Mai 1431 erfolgt oder in dem ebenfalls verlorenen, der ungefähr Anfang Juli 1431 an den Papst ab- ging. Vgl. S. I45. 2 Vgl. S. 294. a Vgl. S. 292. Betraf die Angelegenheit vielleicht die Befreiung des im Jahre 1430 von den Türken gefangen ge- nommenen Königs von Cypern? Vgl. den Geleits- brief Sienas für Gesandte des Johanniterordens vom 10 Januar 1431 bei Miiller, Documenti sulle rela- sioni delle cittă Toscane coll Oriente cristiano c coi Turchi pag. 156-157. 5 Uber einen anderen Grund nr. 247. 6 Vgl. S. 303. Vgl. lib. 3 cap. 9 (a. a. O. 2, 168). s Vgl. Haller a. a. O. 2, 138 Z. 11-20 und Se- govia lib. 3 cap. 19 (a. a. O. 2, I91), auch die 45 Quellenbeschreibung unserer ur. 238 unter F. 9 Vgl. das Tagebuch des Kardinals Fillastre bei Finke, Forschungen und Quellen zur Geschichte des Konstanzer Konxils S. 237-238 und Altmann ur. 2846a; ferner unsere nr. 252. 40 50
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Einleitung. 301 Sigmund in Konstanz nur ganz allgemein der Kirche, nicht aber der Römischen Kirche und dem Papst geschworen habe. Dem Versuch des Propstes, eine definitive Erklärung über die Stellung der Kurie zur Konzilsfrage herbeizuführen, wich der Papst mit dem Bemerken aus, daß Sigmund ihm habe sagen lassen, er möge sich darüber mit dem Konzil direkt verständigen 1. Er werde deshalb, fügte er hinzu, eine Gesandtschaft nach Basel schicken und je nach dem Resultat derselben sich für die Fortsetzung oder Auflösung oder Verschiebung oder Ver- legung des Konzils entscheiden 2. Die Bitte des Propstes, ihm die Antwort auch schriftlich zu geben, wurde ab- 1o gelehnt. Der Papst erklärte ihm, er selbst werde sie an Sigmund mitteilen. Dieses Ver- sprechen blicb aber unerfüllt; in dem Briefe an Sigmund vom 1 Mai (nr. 246) ist von ihr nur ganz oberflächlich die Rede. Daß wir ihren Inhalt trotzdem in einer ganz ein- wandfreien Form kennen, haben wir in erster Linie dem schon genannten Deutschordens- prokurator Kaspar Stange von Wandofen, einem Ohrenzeugen3, zu danken, der ihre Hauptpunkte noch am 24 April für den Hochmeister aufzeichnete. Seine Aufzeichnungen, unsere nr. 244, decken sich mit denen, die die königlichen Gesandten am folgenden Tage machten (nr. 245). In dieser Ubereinstimmung liegt eine gewisse Gewähr für die Glaubwürdigkeit beider. Ob die Gesandten nach der öffentlichen noch eine private Audienz beim Papste 20 hatten, und ob unter ihr etwa die zu verstehen ist, von der sie selbst am Schluß ihrer Aufzeichnung vom 25 April, unserer nr. 245, reden, ist ungewiß. Zugesagt war sie ihnen; sie wollten in ihr dem Papste noch einige nicht näher angegebene Propositionen machen, vielleicht die oben erwähnten, die den Kardinal von Cypern und die Bamberger und Passauer Streitigkeiten betrafen. Hat sie stattgefunden, so würde sie zwischen den 25 25. und 28 April fallen. Am 29 April erhielten die Gesandten cinen päpstlichen Geleitsbrief zur Rückreise 4, und am 1 Mai verließen sie Rom (vgl. nr. 247). Am 5 Mai kamen sie nach Siena und blieben dort etwa bis zum 8 Mai 5. Sie werden also um die Mitte des Monates in Parma gewesen sein, jedenfalls vor dem 17 Mai, da von diesem Tage cin in Parma so ausgefertigtes Notariatsinstrument 6 über ihre oben erwähnte Aufzeichnung der päpst- lichen Antwort datiert ist. Mit dem Notariatsinstrumente schickte Sigmund kurz nach dem 18 Mai7 Dr. Stock 15 1 Vgl. die Schlußtworte unserer ur. 252. 2 Segovia spricht noch von Meinungsverschieden- 35 heiten, die sich super data responsione, d. i. woll über die Auslegung einiger Stellen der päpstlichen Antwort, erhoben hätten. Der Papst habe die Dis- kussion, die sich darüber entspann, mit den Horten abgeschnitten, er sei nicht da, um au disputieren. 40 3 Vgl. die Zeugenliste unserer ur. 245. In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 200b cop. chart. saec. 15 mit dem Datum Rome aput s. Petrum - - 1432 3 kal. maji [Apr. 29] pont. a. 2. 5 Vgl. S. 292 Anm. 8 und das Datum unserer 45 nr. 207. 6 Vgl. die Queilenbeschreibung unserer ur. 245. Am 18 Mai (So. n. Sophie) 1432 beglaubigte K. Sigmund bei Hrg. Wilhelm ron Baiern den er- samen meister Niclasen Stok lerer in geistlichen 50 rechten und den edelen Oswolten von Wolkenstein (Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 225 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim del.: Altmann ur. 9141, rgl. nr. 9143): an dem- selben Tage wurden beide auch beim Konzil beglau- bigt (Basel Unir.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 324b cop. chart. coaera; Eichstütt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 141 cop. chart. saec. 15; Minchen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 118b cop. chart. coaera; rgl. auch Viertel- jahrschrift füir Litteraturgeschichte 3, 603). Dem Konzil schrieb Sigmund auberdem am 18 Mai: er habe die beiden Briefe der Konnilsvüter erhalten und werde die von ihnen beschlossene Citation aur Aus- führung bringen; den Kardinal ron Piacenxa habe er selbst schon citiert ; er beglaubige den Dr. Niko- laus Stock vur Berichterstattung iber seine Gesandt- schaft an den Papst. (Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 300a cop. chart. соаccа: Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 105 ab cop. chart. coaera mit der Uber- schrift Littera domini imperatoris lecta penultima maji 1432; Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 95 cop. chart. saec. 15; London British Mus. Harley nr. 826 fol. 13a cop. chart. coaera ; Paris Nat.-Bibl.
Einleitung. 301 Sigmund in Konstanz nur ganz allgemein der Kirche, nicht aber der Römischen Kirche und dem Papst geschworen habe. Dem Versuch des Propstes, eine definitive Erklärung über die Stellung der Kurie zur Konzilsfrage herbeizuführen, wich der Papst mit dem Bemerken aus, daß Sigmund ihm habe sagen lassen, er möge sich darüber mit dem Konzil direkt verständigen 1. Er werde deshalb, fügte er hinzu, eine Gesandtschaft nach Basel schicken und je nach dem Resultat derselben sich für die Fortsetzung oder Auflösung oder Verschiebung oder Ver- legung des Konzils entscheiden 2. Die Bitte des Propstes, ihm die Antwort auch schriftlich zu geben, wurde ab- 1o gelehnt. Der Papst erklärte ihm, er selbst werde sie an Sigmund mitteilen. Dieses Ver- sprechen blicb aber unerfüllt; in dem Briefe an Sigmund vom 1 Mai (nr. 246) ist von ihr nur ganz oberflächlich die Rede. Daß wir ihren Inhalt trotzdem in einer ganz ein- wandfreien Form kennen, haben wir in erster Linie dem schon genannten Deutschordens- prokurator Kaspar Stange von Wandofen, einem Ohrenzeugen3, zu danken, der ihre Hauptpunkte noch am 24 April für den Hochmeister aufzeichnete. Seine Aufzeichnungen, unsere nr. 244, decken sich mit denen, die die königlichen Gesandten am folgenden Tage machten (nr. 245). In dieser Ubereinstimmung liegt eine gewisse Gewähr für die Glaubwürdigkeit beider. Ob die Gesandten nach der öffentlichen noch eine private Audienz beim Papste 20 hatten, und ob unter ihr etwa die zu verstehen ist, von der sie selbst am Schluß ihrer Aufzeichnung vom 25 April, unserer nr. 245, reden, ist ungewiß. Zugesagt war sie ihnen; sie wollten in ihr dem Papste noch einige nicht näher angegebene Propositionen machen, vielleicht die oben erwähnten, die den Kardinal von Cypern und die Bamberger und Passauer Streitigkeiten betrafen. Hat sie stattgefunden, so würde sie zwischen den 25 25. und 28 April fallen. Am 29 April erhielten die Gesandten cinen päpstlichen Geleitsbrief zur Rückreise 4, und am 1 Mai verließen sie Rom (vgl. nr. 247). Am 5 Mai kamen sie nach Siena und blieben dort etwa bis zum 8 Mai 5. Sie werden also um die Mitte des Monates in Parma gewesen sein, jedenfalls vor dem 17 Mai, da von diesem Tage cin in Parma so ausgefertigtes Notariatsinstrument 6 über ihre oben erwähnte Aufzeichnung der päpst- lichen Antwort datiert ist. Mit dem Notariatsinstrumente schickte Sigmund kurz nach dem 18 Mai7 Dr. Stock 15 1 Vgl. die Schlußtworte unserer ur. 252. 2 Segovia spricht noch von Meinungsverschieden- 35 heiten, die sich super data responsione, d. i. woll über die Auslegung einiger Stellen der päpstlichen Antwort, erhoben hätten. Der Papst habe die Dis- kussion, die sich darüber entspann, mit den Horten abgeschnitten, er sei nicht da, um au disputieren. 40 3 Vgl. die Zeugenliste unserer ur. 245. In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 200b cop. chart. saec. 15 mit dem Datum Rome aput s. Petrum - - 1432 3 kal. maji [Apr. 29] pont. a. 2. 5 Vgl. S. 292 Anm. 8 und das Datum unserer 45 nr. 207. 6 Vgl. die Queilenbeschreibung unserer ur. 245. Am 18 Mai (So. n. Sophie) 1432 beglaubigte K. Sigmund bei Hrg. Wilhelm ron Baiern den er- samen meister Niclasen Stok lerer in geistlichen 50 rechten und den edelen Oswolten von Wolkenstein (Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 225 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim del.: Altmann ur. 9141, rgl. nr. 9143): an dem- selben Tage wurden beide auch beim Konzil beglau- bigt (Basel Unir.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 324b cop. chart. coaera; Eichstütt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 141 cop. chart. saec. 15; Minchen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 118b cop. chart. coaera; rgl. auch Viertel- jahrschrift füir Litteraturgeschichte 3, 603). Dem Konzil schrieb Sigmund auberdem am 18 Mai: er habe die beiden Briefe der Konnilsvüter erhalten und werde die von ihnen beschlossene Citation aur Aus- führung bringen; den Kardinal ron Piacenxa habe er selbst schon citiert ; er beglaubige den Dr. Niko- laus Stock vur Berichterstattung iber seine Gesandt- schaft an den Papst. (Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 300a cop. chart. соаccа: Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 105 ab cop. chart. coaera mit der Uber- schrift Littera domini imperatoris lecta penultima maji 1432; Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 95 cop. chart. saec. 15; London British Mus. Harley nr. 826 fol. 13a cop. chart. coaera ; Paris Nat.-Bibl.
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302 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. in Begleitung des Oswald von Wolkenstein nach Basel 1. Stock berichtete am 7 Juni2 in der Generalversammlung des Konzils über den Verlauf seiner Römischen Mission und wurde am 13 Juni3 dem Konzil inkorporiert. Er blieb in Basel bis zur An- kunft des Nikolaus Alben von Ivany 4, der ihm vermutlich den Befehl Sigmunds zur Rückkehr nach Italien überbrachte. Am 4 Juli 5 kündigte er dem Konzil seine bevor- stehende Abreise an. Er verließ aber Basel sicher nicht vor Mitte Juli; denn die Depu- tatio pro communibus des Konzils faſte über nicht näher bekannte Aufträge, die er an Sigmund ausrichten sollte, erst am 14 Juli Beschluß 6. c. Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund im Februar und März 1432 nr. 249-257. In dem Briefe an K. Sigmund vom 27 Januar (nr. 231) hatte der Papst auch 10 angedeutet, daß er eine Gesandtschaft nach Piacenza schicken wolle, sobald die vor längerer Zeit angekündigte 7 königliche nach Rom kommen werde. Kurz darauf kam der oben 8 erwähnte Mönch Jachinus zu ihm. Die Mitteilungen, die er durch ihn von Sig- mund erhielt, bewogen ihn zur Anderung seines Planes. Er designierte Anfang Februar den Bischof Ferdinand von Lucca, den Benediktinerabt Lodovico von S. Giustina in 15 Padua und den Junker Alto Conti zu Gesandten an Sigmund (nr. 249). Der Bischof von Lucca trat jedoch, wie aus einem päpstlichen Geleitsbriefe hervor- geht, der für die Gesandtschaft am 17 Februar ausgestellt wurde?, aus nicht näher be- kannten Gründen bald wieder von der Führung zurück; er wurde durch Bischof Bertrand von Maguelone ersetzt 1°. Der letztere und der Abt von S. Giustina erhielten am 20 22 Februar Vollmacht, im Namen des Papstes den oben11 erwähnten Eid Sigmunds ent- gegenzunchmen. Die drei Gesandten verließten Rom am 23 Februar 12. Vom 6. bis zum 13 März hielten sie sich in Bologna auf; am 13. reisten sie von dort nach Parma13. Hier trafen cod. ms. lat. 1575 fol. 78ab cop. chart. coaeva; ebd. cod. ms. lat. 15 626 fol. 77b cop. chart. coaera mit der Uberschrift Littera missa concilio per dominum Romanorum regem et lecta in congregacione gene- rali die veneris penultima maji 432, und mit der Kontrasignatur Ad m. d. r. I Gaspar Sligk; Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 149b cop. chart. saec. 15; gedr. bei Martène 8, 131 und bei Mansi 30, 144-145; vgl. Segovia lib. 3 cap. 19 a. a. O. 2, 190 und 191, und Altmann nr. 9140.) Der Brief wurde am 20 Mai wiederholt mit dem Zusatre: der König danke den Vätern für die erfreulichen Nachrichten über den Stand der Dinge in Frank- reich (Basel Unir.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 301 ab cop. chart. coaera). Wahrscheinlich ist dieser Brief identisch mit dem, der in der Generalversammlung des Konvils com 2 Juni vorgelesen wurde (Haller a. a. O. 2, 133 Z. 10). — Am 20 Mai scheint Dr. Stock nicht mehr in Parma gewesen vu sein, da er nicht unter den Zeugen, die der Erteilung der Prokura vur Ausfiihrung der Citation des Papstes und der Kardinäle an Nikolaus Alben beiwohnten (vgl. S. 304), genannt wird. Stock und Wolkenstein kamen am 4 Juni in Basel an; sie wurden von einer Konxilsdeputation, mit den Bischöfen von Como und von Lausanne an der Spitze, feierlich eingeholt. Egl. Haller a. a. O. 2, 135 Z. 24-27. 2 Vgl. S. 300 Anm. 8. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 140 Z. 31-32 und Se- govia lib. 3 cаp. 19 (a. a. O. 2, 190). Vgl. S. 305. 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 155 Z. II-18. 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 168 Z. 14-18. 7 Egl. S. 300 Anm. I. s Vgl. S. 299. „ In Rom Vatik. A. Reg. 371 fol. 209b-210n cop. chart. coaeva mit dem Datum Rome apud s. Petrum 1431 13 kal. marcii [Febr. 17] pont. a. I. 35 Vgl. Repertorium Germanicum I nr. 2699. 10 Sigmund hatte, wie aus unserer nr. 234 her- voryeht, noch am 5 Mär: keine Anxeige von dem Wechsel in der Führung der Gesandtschaft erhalten. 11 Vgl. S. 300. 12 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 8 (a. d. O. 2, 164). Im 21 Februar war der stellvertretende päpstliche Thesaurar Bf. Angelo Cavaxxa von Arbe rom Kar- dinalkämmerer Francesco Condolmario angewiesen worden, durch Francesco de Boscoli an den Bischof von 45 Maguelone 300 fl. und an den Abt von S. Giustina 200 fl. zur Bestreitung der Reisckosten auszahlen nu lassen (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Man- dati, Bullettario 1431-1434 fol. 76 a cop. chart. соаега). 13 Vgl. die Cronica di Bologua bei Muratori, Scripit. rer. Ital. 18, 642-643. 30 40 50 25
302 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. in Begleitung des Oswald von Wolkenstein nach Basel 1. Stock berichtete am 7 Juni2 in der Generalversammlung des Konzils über den Verlauf seiner Römischen Mission und wurde am 13 Juni3 dem Konzil inkorporiert. Er blieb in Basel bis zur An- kunft des Nikolaus Alben von Ivany 4, der ihm vermutlich den Befehl Sigmunds zur Rückkehr nach Italien überbrachte. Am 4 Juli 5 kündigte er dem Konzil seine bevor- stehende Abreise an. Er verließ aber Basel sicher nicht vor Mitte Juli; denn die Depu- tatio pro communibus des Konzils faſte über nicht näher bekannte Aufträge, die er an Sigmund ausrichten sollte, erst am 14 Juli Beschluß 6. c. Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund im Februar und März 1432 nr. 249-257. In dem Briefe an K. Sigmund vom 27 Januar (nr. 231) hatte der Papst auch 10 angedeutet, daß er eine Gesandtschaft nach Piacenza schicken wolle, sobald die vor längerer Zeit angekündigte 7 königliche nach Rom kommen werde. Kurz darauf kam der oben 8 erwähnte Mönch Jachinus zu ihm. Die Mitteilungen, die er durch ihn von Sig- mund erhielt, bewogen ihn zur Anderung seines Planes. Er designierte Anfang Februar den Bischof Ferdinand von Lucca, den Benediktinerabt Lodovico von S. Giustina in 15 Padua und den Junker Alto Conti zu Gesandten an Sigmund (nr. 249). Der Bischof von Lucca trat jedoch, wie aus einem päpstlichen Geleitsbriefe hervor- geht, der für die Gesandtschaft am 17 Februar ausgestellt wurde?, aus nicht näher be- kannten Gründen bald wieder von der Führung zurück; er wurde durch Bischof Bertrand von Maguelone ersetzt 1°. Der letztere und der Abt von S. Giustina erhielten am 20 22 Februar Vollmacht, im Namen des Papstes den oben11 erwähnten Eid Sigmunds ent- gegenzunchmen. Die drei Gesandten verließten Rom am 23 Februar 12. Vom 6. bis zum 13 März hielten sie sich in Bologna auf; am 13. reisten sie von dort nach Parma13. Hier trafen cod. ms. lat. 1575 fol. 78ab cop. chart. coaeva; ebd. cod. ms. lat. 15 626 fol. 77b cop. chart. coaera mit der Uberschrift Littera missa concilio per dominum Romanorum regem et lecta in congregacione gene- rali die veneris penultima maji 432, und mit der Kontrasignatur Ad m. d. r. I Gaspar Sligk; Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 149b cop. chart. saec. 15; gedr. bei Martène 8, 131 und bei Mansi 30, 144-145; vgl. Segovia lib. 3 cap. 19 a. a. O. 2, 190 und 191, und Altmann nr. 9140.) Der Brief wurde am 20 Mai wiederholt mit dem Zusatre: der König danke den Vätern für die erfreulichen Nachrichten über den Stand der Dinge in Frank- reich (Basel Unir.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 301 ab cop. chart. coaera). Wahrscheinlich ist dieser Brief identisch mit dem, der in der Generalversammlung des Konvils com 2 Juni vorgelesen wurde (Haller a. a. O. 2, 133 Z. 10). — Am 20 Mai scheint Dr. Stock nicht mehr in Parma gewesen vu sein, da er nicht unter den Zeugen, die der Erteilung der Prokura vur Ausfiihrung der Citation des Papstes und der Kardinäle an Nikolaus Alben beiwohnten (vgl. S. 304), genannt wird. Stock und Wolkenstein kamen am 4 Juni in Basel an; sie wurden von einer Konxilsdeputation, mit den Bischöfen von Como und von Lausanne an der Spitze, feierlich eingeholt. Egl. Haller a. a. O. 2, 135 Z. 24-27. 2 Vgl. S. 300 Anm. 8. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 140 Z. 31-32 und Se- govia lib. 3 cаp. 19 (a. a. O. 2, 190). Vgl. S. 305. 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 155 Z. II-18. 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 168 Z. 14-18. 7 Egl. S. 300 Anm. I. s Vgl. S. 299. „ In Rom Vatik. A. Reg. 371 fol. 209b-210n cop. chart. coaeva mit dem Datum Rome apud s. Petrum 1431 13 kal. marcii [Febr. 17] pont. a. I. 35 Vgl. Repertorium Germanicum I nr. 2699. 10 Sigmund hatte, wie aus unserer nr. 234 her- voryeht, noch am 5 Mär: keine Anxeige von dem Wechsel in der Führung der Gesandtschaft erhalten. 11 Vgl. S. 300. 12 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 8 (a. d. O. 2, 164). Im 21 Februar war der stellvertretende päpstliche Thesaurar Bf. Angelo Cavaxxa von Arbe rom Kar- dinalkämmerer Francesco Condolmario angewiesen worden, durch Francesco de Boscoli an den Bischof von 45 Maguelone 300 fl. und an den Abt von S. Giustina 200 fl. zur Bestreitung der Reisckosten auszahlen nu lassen (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Man- dati, Bullettario 1431-1434 fol. 76 a cop. chart. соаега). 13 Vgl. die Cronica di Bologua bei Muratori, Scripit. rer. Ital. 18, 642-643. 30 40 50 25
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Einleitung. 303 sie den Kardinalbischof von Porto Branda Castiglione, der unlängst auf direkten Befehl des Papstes die Umgebung Sigmunds verlassen hatte, und ließten sich von ihm über Sig- munds Pläne informieren. Branda blieb dann auf ihren ausdrücklichen Wunsch in Parma, um bei ihrer Zusammenkunft mit Sigmund zugegen zu sein 1. Ihre Verhandlungen mit dem Könige, der am 23. oder 24 März nach Parma kam 2, währten nur bis zum 26 März. Die Propositionen, die sie ihm machten, und seine Er- widerungen auf diese findet man in unseren nrr. 251 bis 253. Das Resultat der Verhandlungen läßt sich kurz dahin zusammenfassen, daß Sig- mund die friedliche Fortsetzung seines Romzuges und die Annahme der Kaiserkrone aus Eugens Händen sowie die von diesem verlangte Eidesleistung von der Anerkennung und Förderung des Konzils abhängig machte und daß er auch nur unter dieser Bedingung bereit war, das Konzil von der Erörterung der Unregelmäßigkeiten, die bei der Wahl des Papstes vorgekommen waren, zurückzuhalten. Den Vorschlag des Papstes, durch die Romagna zu zichen, lehnte er ab; er entschied sich definitiv für den Weg durch Toskana 15 über Lucca und Siena. Schon am 27 Märs waren die Gesandten wieder in Bolognas. Trotzdem erfolgte aber ihre Rückkehr nach Rom erst am 23 April 4. Uber den Grund dieser auffallenden Verzögerung geben die uns vorliegenden Akten keinen Aufschluß. Vielleicht darf man vermuten, daß sie in Bologna blieben, um das Resultat der Verhandlungen des Königs 20 mit den Venetianischen Gesandten in Reggio abzuwarten 5. 10 25 35 d. Citation des Papstes und der Kardinäle im Juni 1432 nr. 258�266. Unter diesem Titel fassen wir mehrere Gesandtschaften zusammen, die in den Monaten April bis Juni zwischen dem königlichen Hofe, dem Konzil und der Kurie hin und her gingen. Den Informationen zufolge, die der Propst von Stuhlweißenburg und seine Mit- gesandten von den Parteigängern Sigmunds in Rom erhielten und ihm wahrscheinlich am 17 März brieflich mitteilten (vgl. nr. 239 art. 1 und nr. 254), wollte der Papst die Auflösung des Baseler Konzils vermittels der Citation seiner Mitglieder nach Bologna erreichen. Die königlichen Gesandten waren der Meinung, daßs das Konzil dem Papst 3o zuvorkommen müsse, indem es seinerseits ihn und die Kardinäle so schnell als möglich nach Basel citiere. Demgemäß ließ Sigmund dem Konzil Anfang April durch die nach Deutschland zurückkehrenden Vertreter Basels und Straßburgs Henmann Offenburg und Klaus Schan- lit 6, wohl auch durch die Konzilsgesandten, den Bischof von Lausanne und den 1 Kardinal Branda schrieb am 26 Märx ron aut breve haberem. desuper asseruerunt hoc debere Parma aus an den Papst : cum ex beneplacito vestre placere dicte sanctitati, que mandaverat me salutari sanctitatis discessissem a regia majestate, ne ex mora etc. - -- de gestis cum prefata majestate ipsi optime mea cum illa amplius gravaretur vestra sanctitas, docti informabunt et referent et eciam aliqualiter, (quod et prius factum, si ante hoc percepissem) huc si placuerit, illis me concernentibus u. s. w. (Flo- 40 advenerunt reverendi patres domini ambasiatores renz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 67b cop. vestre sanctitatis. quos, ut debitum fuerat mihi, chart. saec. 15; gedr. bei Mansi 31, 175.) cum omni caritate suscepi illosque informavi de bona 2 Vgl. S. 279. voluntate regia tam in protegendo dictam sanctita- 3 Vgl. die Cronica di Bologna a. a. O. 18, 643. tem et statum suum ac ecclesie quam et tempora- Die Gesandten reisten über Reggio und teilten dort 15 litatem, verum quod affectabat, quod foveretur con- den Venetianischen Gesandten den Verlauf der Ver- cilium Basiliense ex racionibus verbo et scripto trans- handlungen mit (vgl. nr. 189). missis, de quibus eciam et ultra illos edocui, ut et 1 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 9 (a. a. O. 2, 168). de cunctis informati melius noscerent, qualiter com- 5 Vgl. S. 283. missa prosequi. superveniente autem dicta majestate 6 Vgl. S. 234�235. Offenburg und Schanlit wer- 50 voluerunt me inter ipsos ad exponendum commissa. den von Sigmund am I April beim Konxil beglau- a quo me retrahebam, ut sibi dixi, cum nec litteras bigt (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 65 a,
Einleitung. 303 sie den Kardinalbischof von Porto Branda Castiglione, der unlängst auf direkten Befehl des Papstes die Umgebung Sigmunds verlassen hatte, und ließten sich von ihm über Sig- munds Pläne informieren. Branda blieb dann auf ihren ausdrücklichen Wunsch in Parma, um bei ihrer Zusammenkunft mit Sigmund zugegen zu sein 1. Ihre Verhandlungen mit dem Könige, der am 23. oder 24 März nach Parma kam 2, währten nur bis zum 26 März. Die Propositionen, die sie ihm machten, und seine Er- widerungen auf diese findet man in unseren nrr. 251 bis 253. Das Resultat der Verhandlungen läßt sich kurz dahin zusammenfassen, daß Sig- mund die friedliche Fortsetzung seines Romzuges und die Annahme der Kaiserkrone aus Eugens Händen sowie die von diesem verlangte Eidesleistung von der Anerkennung und Förderung des Konzils abhängig machte und daß er auch nur unter dieser Bedingung bereit war, das Konzil von der Erörterung der Unregelmäßigkeiten, die bei der Wahl des Papstes vorgekommen waren, zurückzuhalten. Den Vorschlag des Papstes, durch die Romagna zu zichen, lehnte er ab; er entschied sich definitiv für den Weg durch Toskana 15 über Lucca und Siena. Schon am 27 Märs waren die Gesandten wieder in Bolognas. Trotzdem erfolgte aber ihre Rückkehr nach Rom erst am 23 April 4. Uber den Grund dieser auffallenden Verzögerung geben die uns vorliegenden Akten keinen Aufschluß. Vielleicht darf man vermuten, daß sie in Bologna blieben, um das Resultat der Verhandlungen des Königs 20 mit den Venetianischen Gesandten in Reggio abzuwarten 5. 10 25 35 d. Citation des Papstes und der Kardinäle im Juni 1432 nr. 258�266. Unter diesem Titel fassen wir mehrere Gesandtschaften zusammen, die in den Monaten April bis Juni zwischen dem königlichen Hofe, dem Konzil und der Kurie hin und her gingen. Den Informationen zufolge, die der Propst von Stuhlweißenburg und seine Mit- gesandten von den Parteigängern Sigmunds in Rom erhielten und ihm wahrscheinlich am 17 März brieflich mitteilten (vgl. nr. 239 art. 1 und nr. 254), wollte der Papst die Auflösung des Baseler Konzils vermittels der Citation seiner Mitglieder nach Bologna erreichen. Die königlichen Gesandten waren der Meinung, daßs das Konzil dem Papst 3o zuvorkommen müsse, indem es seinerseits ihn und die Kardinäle so schnell als möglich nach Basel citiere. Demgemäß ließ Sigmund dem Konzil Anfang April durch die nach Deutschland zurückkehrenden Vertreter Basels und Straßburgs Henmann Offenburg und Klaus Schan- lit 6, wohl auch durch die Konzilsgesandten, den Bischof von Lausanne und den 1 Kardinal Branda schrieb am 26 Märx ron aut breve haberem. desuper asseruerunt hoc debere Parma aus an den Papst : cum ex beneplacito vestre placere dicte sanctitati, que mandaverat me salutari sanctitatis discessissem a regia majestate, ne ex mora etc. - -- de gestis cum prefata majestate ipsi optime mea cum illa amplius gravaretur vestra sanctitas, docti informabunt et referent et eciam aliqualiter, (quod et prius factum, si ante hoc percepissem) huc si placuerit, illis me concernentibus u. s. w. (Flo- 40 advenerunt reverendi patres domini ambasiatores renz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 67b cop. vestre sanctitatis. quos, ut debitum fuerat mihi, chart. saec. 15; gedr. bei Mansi 31, 175.) cum omni caritate suscepi illosque informavi de bona 2 Vgl. S. 279. voluntate regia tam in protegendo dictam sanctita- 3 Vgl. die Cronica di Bologna a. a. O. 18, 643. tem et statum suum ac ecclesie quam et tempora- Die Gesandten reisten über Reggio und teilten dort 15 litatem, verum quod affectabat, quod foveretur con- den Venetianischen Gesandten den Verlauf der Ver- cilium Basiliense ex racionibus verbo et scripto trans- handlungen mit (vgl. nr. 189). missis, de quibus eciam et ultra illos edocui, ut et 1 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 9 (a. a. O. 2, 168). de cunctis informati melius noscerent, qualiter com- 5 Vgl. S. 283. missa prosequi. superveniente autem dicta majestate 6 Vgl. S. 234�235. Offenburg und Schanlit wer- 50 voluerunt me inter ipsos ad exponendum commissa. den von Sigmund am I April beim Konxil beglau- a quo me retrahebam, ut sibi dixi, cum nec litteras bigt (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 65 a,
Strana 304
304 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Dechanten von Utrecht 1, nahe legen, diesen Weg zu beschreiten (vgl. nr. 259"), und kurz darauf, nachdem auch mündliche Mitteilungen des von Rom kommenden Magisters Jacques Albert ihn zu der Uberzeugung geführt hatten, daß an ein Nachgeben von seiten des Papstes und der Kurie zunächst nicht zu denken sei, erteilte er dem Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern die aus unserer nr. 259 ersichtlichen Weisungen 2. Zugleich schickte er Jacques Albert nach Basel mit dem Befehl, dort selbst über die Lage in Rom zu berichten. Natürlich besann sich das Konzil nicht lange, dem empfangenen Winke zu folgen. Nachdem es am 25 April Alberts Bericht entgegengenommen hatte 3, veröffentlichte es vier Tage später, in der am 29 April gehaltenen dritten Session ein Dekret mit der Auf- iu forderung an den Papst, die Auflösung zu widerrufen und binnen drei Monaten ent- weder selbst nach Basel zu kommen oder Bevollmächtigte dorthin zu schicken 4. Dieselbe Aufforderung richtete es mutatis mutandis an die Kardinäle. Eine Anzahl Exemplare der Citationen wurden mit einer nicht mehr vorhandenen commissio de et super execucione monicionis requisicionis et citacionis 5 an Sigmund geschickt (vgl. nr. 260). Er erhielt sie etwa Mitte Mai in Parma, also um die Zeit, zu der seine oben genannten Gesandten aus Rom zurückkehrten 6. Er schritt unverzüg- lich zur Exekution. Er selbst citierte den Kardinalbischof von Porto Branda Castiglione? der, wie es scheint, trotz des päpstlichen Verbotess auch nach der Abreise der päpstlichen Gesandten von Parma? noch am königlichen Hofe geblieben war. Mit der Citation des 20 Papstes und der anderen Kardinäle beauftragte er Nikolaus Alben von Ivany; er wies ihn an, den Citierten, wenn er gefahrlos zu ihnen gelangen könne, selbst das Dekret des Konzils vorzulesen, wenn nicht, es an die Thüren der Römischen Kirchen zu schlagen und sich den Anschlag notariell bezeugen zu lassen 10. Alben schlug demgemäß am 6 Juni 1432 verschiedene Exemplare der Citation an 25 den Thüren von St. Peter und an anderen besuchten Orten Roms an und ließ sich die Ausführung seines Auftrages durch den ihn begleitenden Notar Mathias von Hradisch an demselben Tage urkundlich bezeugen 11. Darauf machten sich beide eiligst aus dem Staube: am 10 Juni waren sie in Siena 12 und am 16. bei Sigmund in Lucca. 15 Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 299a und Miin- chen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 61b-62 a drei cop. chart. coaevae). Vgl. Ochs, Gesch. von Basel, 3, 286 und Basler Chroniken 4, 115 und 5, 232 Anm. 9. 1 Vgl. S. 299 Anm. 3. 2 Vgl. auch Sigmunds Brief an Hrg. Wilhelm vom 1 April, unsere nr. 256. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 99 Z. 24-31. Es ist das Dekret „Olim sacrum Constanciense concilium“ vom 29 April 1432, vuletrt gedruckt bei Mansi 29, 23-27 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 180-183. Wir haben swei Ori- ginale davon aufgefunden: in München Reichs-A. Concilium Basiliense fasc. 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend., und in Genf Bibl. publ. ms. lat. 27 nr. 7 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. abse. Von den vielen Abschriften hat eine in Oxford Bibl. Bodl. Can. Misc. 374 fol. 170a- 172a die Uberschrift Copia citacionis ut dicitur affixe [Vorl. affixa] ad valvas [Vorl. valvis] sancti Petri die veneris 6 junii 1432. Vgl. Segovia lib. 3 cap. 15 (a. a. O. 2, 180); Haller a. a. O. 2, 102-103; Hefele a. a. O. 7, 473- 474. Am I Mai ibergaben die Konvilsnotare [Bru- net und Chesnelot] dem Konnilspräsidenten Bf. Phi- 30 libert con Coutances finf Originale des Dekretes: eins von ihnen erhielt der Vikar Hrg. Wilhelms von Baiern zur Ubersendung an K. Sigmund (Haller a. a. O. 2, 104 Z. 13-16). 5 Laut der in Anm. 10 ru erwähnenden Prokura 35 Sigmunds für Nikolaus Alben. 6 Vgl. S. 301. Vgl. S. 301 Anm. 7 und ur. 260. s Vgl. S. 303 Anm. 1. „ Vgl. S. 303. 10 Laut einem von Peter Kalde am 20 Mai in Parma in Gegenwart des Propstes Benedikt von Stuhl- weißenburg, des Grafen Wilhelm con Montfort, des Brunoro della Scala und des Johannes von Riesenberg ausgestellten Notariatsinstrument erteilte Sigmund an 45 diesem Tage Alben Prokura xur Ausführung der oben erwähnten, ihm (Sigmund) übertragenen Kommission (Basel Univ.-Bibl. ms. E 1 1k fol. 424b cop. chart. coaeva). Vgl. auch nr. 260. 11 Die Urkunde ist gedruckt bei Martène 8, 134-50 136 und bei Mansi 30, 146-147. 12 Sie wollten in Siena die Citation publixieren. sahen aber auf Wunsch der Sienesischen Regierung 40
304 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Dechanten von Utrecht 1, nahe legen, diesen Weg zu beschreiten (vgl. nr. 259"), und kurz darauf, nachdem auch mündliche Mitteilungen des von Rom kommenden Magisters Jacques Albert ihn zu der Uberzeugung geführt hatten, daß an ein Nachgeben von seiten des Papstes und der Kurie zunächst nicht zu denken sei, erteilte er dem Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern die aus unserer nr. 259 ersichtlichen Weisungen 2. Zugleich schickte er Jacques Albert nach Basel mit dem Befehl, dort selbst über die Lage in Rom zu berichten. Natürlich besann sich das Konzil nicht lange, dem empfangenen Winke zu folgen. Nachdem es am 25 April Alberts Bericht entgegengenommen hatte 3, veröffentlichte es vier Tage später, in der am 29 April gehaltenen dritten Session ein Dekret mit der Auf- iu forderung an den Papst, die Auflösung zu widerrufen und binnen drei Monaten ent- weder selbst nach Basel zu kommen oder Bevollmächtigte dorthin zu schicken 4. Dieselbe Aufforderung richtete es mutatis mutandis an die Kardinäle. Eine Anzahl Exemplare der Citationen wurden mit einer nicht mehr vorhandenen commissio de et super execucione monicionis requisicionis et citacionis 5 an Sigmund geschickt (vgl. nr. 260). Er erhielt sie etwa Mitte Mai in Parma, also um die Zeit, zu der seine oben genannten Gesandten aus Rom zurückkehrten 6. Er schritt unverzüg- lich zur Exekution. Er selbst citierte den Kardinalbischof von Porto Branda Castiglione? der, wie es scheint, trotz des päpstlichen Verbotess auch nach der Abreise der päpstlichen Gesandten von Parma? noch am königlichen Hofe geblieben war. Mit der Citation des 20 Papstes und der anderen Kardinäle beauftragte er Nikolaus Alben von Ivany; er wies ihn an, den Citierten, wenn er gefahrlos zu ihnen gelangen könne, selbst das Dekret des Konzils vorzulesen, wenn nicht, es an die Thüren der Römischen Kirchen zu schlagen und sich den Anschlag notariell bezeugen zu lassen 10. Alben schlug demgemäß am 6 Juni 1432 verschiedene Exemplare der Citation an 25 den Thüren von St. Peter und an anderen besuchten Orten Roms an und ließ sich die Ausführung seines Auftrages durch den ihn begleitenden Notar Mathias von Hradisch an demselben Tage urkundlich bezeugen 11. Darauf machten sich beide eiligst aus dem Staube: am 10 Juni waren sie in Siena 12 und am 16. bei Sigmund in Lucca. 15 Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 299a und Miin- chen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 61b-62 a drei cop. chart. coaevae). Vgl. Ochs, Gesch. von Basel, 3, 286 und Basler Chroniken 4, 115 und 5, 232 Anm. 9. 1 Vgl. S. 299 Anm. 3. 2 Vgl. auch Sigmunds Brief an Hrg. Wilhelm vom 1 April, unsere nr. 256. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 99 Z. 24-31. Es ist das Dekret „Olim sacrum Constanciense concilium“ vom 29 April 1432, vuletrt gedruckt bei Mansi 29, 23-27 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 180-183. Wir haben swei Ori- ginale davon aufgefunden: in München Reichs-A. Concilium Basiliense fasc. 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend., und in Genf Bibl. publ. ms. lat. 27 nr. 7 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. abse. Von den vielen Abschriften hat eine in Oxford Bibl. Bodl. Can. Misc. 374 fol. 170a- 172a die Uberschrift Copia citacionis ut dicitur affixe [Vorl. affixa] ad valvas [Vorl. valvis] sancti Petri die veneris 6 junii 1432. Vgl. Segovia lib. 3 cap. 15 (a. a. O. 2, 180); Haller a. a. O. 2, 102-103; Hefele a. a. O. 7, 473- 474. Am I Mai ibergaben die Konvilsnotare [Bru- net und Chesnelot] dem Konnilspräsidenten Bf. Phi- 30 libert con Coutances finf Originale des Dekretes: eins von ihnen erhielt der Vikar Hrg. Wilhelms von Baiern zur Ubersendung an K. Sigmund (Haller a. a. O. 2, 104 Z. 13-16). 5 Laut der in Anm. 10 ru erwähnenden Prokura 35 Sigmunds für Nikolaus Alben. 6 Vgl. S. 301. Vgl. S. 301 Anm. 7 und ur. 260. s Vgl. S. 303 Anm. 1. „ Vgl. S. 303. 10 Laut einem von Peter Kalde am 20 Mai in Parma in Gegenwart des Propstes Benedikt von Stuhl- weißenburg, des Grafen Wilhelm con Montfort, des Brunoro della Scala und des Johannes von Riesenberg ausgestellten Notariatsinstrument erteilte Sigmund an 45 diesem Tage Alben Prokura xur Ausführung der oben erwähnten, ihm (Sigmund) übertragenen Kommission (Basel Univ.-Bibl. ms. E 1 1k fol. 424b cop. chart. coaeva). Vgl. auch nr. 260. 11 Die Urkunde ist gedruckt bei Martène 8, 134-50 136 und bei Mansi 30, 146-147. 12 Sie wollten in Siena die Citation publixieren. sahen aber auf Wunsch der Sienesischen Regierung 40
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Einleitung. 305 Sigmund schickte sie am 17 Juni zur Berichterstattung nach Basel (vgl. nrr. 263 und 264). Dort legte Alben am 5 Juli 1 der Generalversammlung des Konzils eine Ab- schrift der ihm vom Könige erteilten Prokura und die oben erwähnte Urkunde über den Citationsakt, diese wohl im Original, vor. Beide Aktenstücke wurden wahrscheinlich dem Konzilsarchiv einverleibt, und wohl nur diesem Umstande haben wir ihre Uberlieferung in einigen handschriftlichen Sammlungen der Akten des Konzils zu danken. 15 25 30 e. Königliche Gesandtschaften an den Papst im Mai und Juli 1432 nr. 267�276. Gleichzeitig mit Nikolaus Alben wird vermutlich Erzbischof Jacques von Embrun nach Rom gereist sein 2. Er war in der zweiten Hälfte des April zum Zweck der In- to vestitur3 zu Sigmund nach Parma gekommen und hatte ihm — vielleicht nach der Rück- kehr der königlichen Gesandten aus Rom 4 und nachdem die Nachricht vom Citations- beschluß des Konzils eingetroffen war 5 — seine Mitwirkung bei der Beilegung des Konfliktes zwischen Papst und Konzil angeboten (vgl. nrr. 262 und 267). Sigmund hatte das Anerbieten um so eher angenommen, als er hoffen mochte, daß der Papst unter dem unmittelbaren Eindruck der Citation Vermittlungsvorschlägen, zumal wenn sie von unbeteiligter dritter Seite ausgingen, zugänglich sein werde. Es kam eben jetzt alles darauf an, den richtigen Augenblick zu erfassen und energisch im Konzilsinteresse aus- zunützen. Von der anfänglich beabsichtigten Rücksendung des Propstes von Stuhlweißenburg 20 und des Jan von Riesenberg nach Rom wurde nun Abstand genommen (vgl. nr. 261). Der Erzbischof hatte am 5 Juni, einen Tag vor der Veröffentlichung der Citation durch Nikolaus Alben 5, eine Audienz beim Papst, in der er ihm das Verfehlte der Auf- lösung des Konzils und die Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit in Basel oder der Entsendung von Bevollmächtigten darzuthun suchte 6. Der Papst nahm die Darlegungen nicht ungünstig auf. Er hieß einige Kardinäle die Konzilsfrage mit dem Erzbischof besprechen. Das Ergebnis der Besprechungen dürften die Artikel sein, die wir in unseren nrr. 268 und 270 vorlegen. Sie lassen, scheint uns, recht klar erkennen, wie gering nicht nur die Kurie, sondern auch der Erzbischof die Urteilsfähigkeit Sigmunds und des Konzils einschätzte und wie weit der Papst auch nach der Citation und trotz einer immer schärfer hervortretenden Spaltung unter den Kardinälen7 noch von Nachgiebigkeit ent- fernt war. Er erklärte sich in den genannten Artikeln zwar cinverstanden damit, daß das Konzil seine Beratungen über die drei Fragen der Ausrottung der Ketzerei, der Kirchenreform und der Herstellung des Friedens in der Christenheit fortsetze, aber er s5 weigerte sich hartnäckig, es als ein allgemeines Konzil anzuerkennen, ja er vermied in den Artikeln den Ausdruck concilium ganz geflissentlich. Und auch in die Fortsetzung der Beratungen über jene drei Fragen wollte er nur unter der Bedingung willigen, daß erstens Zweifel, die etwa in Glaubensfragen auftauchen würden, entweder von ihm, den Kardinälen und der Baseler Versammlung gemeinsam oder von dem künftigen Konzil 10 davon ab. Diese fürchtete nämlich, daß die an der Sienesischen Grenxe stehenden päpstlichen Truppen den Akt als eine Art Provokation auffassen könnten. Sie entschuldigte ihr Vorgehen bei Sigmund brief- lich am 10 Juni (Siena Staats-A. Copie, Lettere 45 fasc. nr. 41 cop. chart. coaeva). 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 157 Z. 3-7. Die De- putacio pro communibus billigte den beiden Gesandten am 7 Juli cine Belohnung von je 30 rhein. Gulden *u (Haller a. a. O. 2, 158 Z. 33-159 Z. 3). 2 Sein Aufbruch von Parma erfolgte laut unserer ur. 262 am 20 Мai. 3 Sigmund investierte ihn am 27 April (Alt- mann nr. 9122; rgl. nr. 9128). 4 Vgl. S. 301. 5 Vgl. S. 304. 6 Uber die Audieus berichtet Segovia lib. 3 cap. 19 (a. a. O. 2, 191). Vgl. nr. 276. Deutsche Reichstags-Akten X. 39
Einleitung. 305 Sigmund schickte sie am 17 Juni zur Berichterstattung nach Basel (vgl. nrr. 263 und 264). Dort legte Alben am 5 Juli 1 der Generalversammlung des Konzils eine Ab- schrift der ihm vom Könige erteilten Prokura und die oben erwähnte Urkunde über den Citationsakt, diese wohl im Original, vor. Beide Aktenstücke wurden wahrscheinlich dem Konzilsarchiv einverleibt, und wohl nur diesem Umstande haben wir ihre Uberlieferung in einigen handschriftlichen Sammlungen der Akten des Konzils zu danken. 15 25 30 e. Königliche Gesandtschaften an den Papst im Mai und Juli 1432 nr. 267�276. Gleichzeitig mit Nikolaus Alben wird vermutlich Erzbischof Jacques von Embrun nach Rom gereist sein 2. Er war in der zweiten Hälfte des April zum Zweck der In- to vestitur3 zu Sigmund nach Parma gekommen und hatte ihm — vielleicht nach der Rück- kehr der königlichen Gesandten aus Rom 4 und nachdem die Nachricht vom Citations- beschluß des Konzils eingetroffen war 5 — seine Mitwirkung bei der Beilegung des Konfliktes zwischen Papst und Konzil angeboten (vgl. nrr. 262 und 267). Sigmund hatte das Anerbieten um so eher angenommen, als er hoffen mochte, daß der Papst unter dem unmittelbaren Eindruck der Citation Vermittlungsvorschlägen, zumal wenn sie von unbeteiligter dritter Seite ausgingen, zugänglich sein werde. Es kam eben jetzt alles darauf an, den richtigen Augenblick zu erfassen und energisch im Konzilsinteresse aus- zunützen. Von der anfänglich beabsichtigten Rücksendung des Propstes von Stuhlweißenburg 20 und des Jan von Riesenberg nach Rom wurde nun Abstand genommen (vgl. nr. 261). Der Erzbischof hatte am 5 Juni, einen Tag vor der Veröffentlichung der Citation durch Nikolaus Alben 5, eine Audienz beim Papst, in der er ihm das Verfehlte der Auf- lösung des Konzils und die Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit in Basel oder der Entsendung von Bevollmächtigten darzuthun suchte 6. Der Papst nahm die Darlegungen nicht ungünstig auf. Er hieß einige Kardinäle die Konzilsfrage mit dem Erzbischof besprechen. Das Ergebnis der Besprechungen dürften die Artikel sein, die wir in unseren nrr. 268 und 270 vorlegen. Sie lassen, scheint uns, recht klar erkennen, wie gering nicht nur die Kurie, sondern auch der Erzbischof die Urteilsfähigkeit Sigmunds und des Konzils einschätzte und wie weit der Papst auch nach der Citation und trotz einer immer schärfer hervortretenden Spaltung unter den Kardinälen7 noch von Nachgiebigkeit ent- fernt war. Er erklärte sich in den genannten Artikeln zwar cinverstanden damit, daß das Konzil seine Beratungen über die drei Fragen der Ausrottung der Ketzerei, der Kirchenreform und der Herstellung des Friedens in der Christenheit fortsetze, aber er s5 weigerte sich hartnäckig, es als ein allgemeines Konzil anzuerkennen, ja er vermied in den Artikeln den Ausdruck concilium ganz geflissentlich. Und auch in die Fortsetzung der Beratungen über jene drei Fragen wollte er nur unter der Bedingung willigen, daß erstens Zweifel, die etwa in Glaubensfragen auftauchen würden, entweder von ihm, den Kardinälen und der Baseler Versammlung gemeinsam oder von dem künftigen Konzil 10 davon ab. Diese fürchtete nämlich, daß die an der Sienesischen Grenxe stehenden päpstlichen Truppen den Akt als eine Art Provokation auffassen könnten. Sie entschuldigte ihr Vorgehen bei Sigmund brief- lich am 10 Juni (Siena Staats-A. Copie, Lettere 45 fasc. nr. 41 cop. chart. coaeva). 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 157 Z. 3-7. Die De- putacio pro communibus billigte den beiden Gesandten am 7 Juli cine Belohnung von je 30 rhein. Gulden *u (Haller a. a. O. 2, 158 Z. 33-159 Z. 3). 2 Sein Aufbruch von Parma erfolgte laut unserer ur. 262 am 20 Мai. 3 Sigmund investierte ihn am 27 April (Alt- mann nr. 9122; rgl. nr. 9128). 4 Vgl. S. 301. 5 Vgl. S. 304. 6 Uber die Audieus berichtet Segovia lib. 3 cap. 19 (a. a. O. 2, 191). Vgl. nr. 276. Deutsche Reichstags-Akten X. 39
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306 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. zu entscheiden seien, und daß zweitens die Versammlung in der Angelegenheit der Kirchenreform zunächst nur Vorschläge mache und ihm diese zur Prüfung und Korrektur übersende; stimme sie den Anderungen, die er vornehme, nicht zu, so solle auch hierin das künftige Konzil entscheiden. Nicht einmal die Friedensstiftung wollte er ihr un- bedingt überlassen; vielmehr erhob er auch hier Anspruch darauf, als die oberste Instanz 5 zu gelten, der strittige Punkte zur Entscheidung zu unterbreiten seien. Kurzum er wollte ihr jedes Beschlußtrecht entziehen und sie auf das Niveau einer nur beratenden Vor- versammlung für das künftige Konzil herabdrücken. Und so wertlose, für die Baseler Väter ganz unannehmbare Zugeständnisse wollte er noch dazu nur unter der Bedingung machen, daß sich K. Sigmund mit Brief und 1o Siegel zur Vertreibung der Versammlung aus Basel verpflichte, falls sie die ihr gesteckten Grenzen überschreiten sollte. Wenn aber irgend etwas, so mußtte diese Forderung bei Sigmund sowohl wie beim Konzil den Verdacht erwecken, daß das geringe sonstige Ent- gegenkommen des Papstes nur ein scheinbares, nicht chrlich gemeintes sei und daß er nur darauf ausgehe, dem Könige die Hände zu binden, um sich seiner bei der ersten i5 Gelegenheit zur Vernichtung des Konzils zu bedienen. Die das Konzil betreffenden Artikel (nr. 268) veröffentlichte der Papst am 26 Juni in einer besonderen Bulle 1. Sigmund befand sich am 15 Juli 2 im Besitz der letzteren und des die oben erwähnten päpstlichen Forderungen enthaltenden Schriftstückes (nr. 270). Natürlich befriedigten ihn weder diese noch jene; jene schon deshalb nicht, weil er 20 zweifelte, daß die Hussiten an den unlängst in Eger3 getroffenen Vereinbarungen über die Beschickung des Konzils festhalten würden, wenn der Papst das Konzil nicht be- dingungslos anerkenne. Auf seine Veranlassung fand eine Erörterung der Artikel zwischen Sienesischen Professoren und Doktoren und dem Erzbischof von Embrun statt (vgl. nr. 275). Die 25 Versammlung fand die Artikel, von denen übrigens der Erzbischof von Embrun behauptete, daß sie nicht den von ihm dem Papst überreichten entsprächen, natürlich unbefriedigend; aber sie wünschte, daß man sie nicht sogleich in Bausch und Bogen verwerfe, sondern daß der König erst versuche, ob er nicht doch den Papst bewegen könne, auf die Be- stätigung der in Basel zu fassenden Beschlüsse zu verzichten und seinen dem Konzil prä- 30 sidierenden Legaten oder Nuntien und dem Konzil selbst das unbeschränkte Beschlußrecht zu bewilligen. Der Erzbischof von Embrun, der wohl begründeten Zweifel hegen mochte, daß der Papst so weit nachgeben werde, riet, jenen Verzicht nur für Beschlüsse in der Glaubens- frage zu verlangen, und auch für diese Beschlüsse nur insofern sie einhellig gefaßt würden, bei Meinungsverschiedenheiten dagegen die Entscheidung dem Papst oder einem späteren Konzil zu überlassen. Er hielt es ferner für billig, daß die Vorschläge des Konzils für die Kirchenreform und die Friedensstiftung in der Christenheit vor ihrer definitiven Annahme dem Papst und den Kardinälen wenigstens zur Begutachtung vorgelegt würden. Auf Sigmunds Wunsch legte er diese seine Ansicht am 23 Juli in einer Denk-10 schrift, unserer nr. 272, nieder. Die Instruktion, die Sigmund seinen Gesandten an den Papst, dem Bischof Jo- hannes von Chur und dem Komtur der Deutschordensballei in Ofen, Ladislaus, mitgab, unsere nr. 274, läßt erkennen, daß er sich für die Ansicht der Sienesischen Professoren und Doktoren entschied: er dankte zwar höflich für das Entgegenkommen des Papstes und 4b wies auf seine Inkompetenz hin, thatsächlich aber forderte er doch die Zurickziehung der Artikel und die bedingungslose Anerkennung und Förderung des Konzils. 1 Es ist die Bulle „Inter cetera vota nostra". Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 268 unter M. 2 Von diesem Tage ist das in Parma ausgefer- tigte Transsumpt der Bulle und der Artikel datiert. Vgl. die Quellenbeschreibung der nrr. 268 und 270. a Vgl. S. 307. 50
306 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. zu entscheiden seien, und daß zweitens die Versammlung in der Angelegenheit der Kirchenreform zunächst nur Vorschläge mache und ihm diese zur Prüfung und Korrektur übersende; stimme sie den Anderungen, die er vornehme, nicht zu, so solle auch hierin das künftige Konzil entscheiden. Nicht einmal die Friedensstiftung wollte er ihr un- bedingt überlassen; vielmehr erhob er auch hier Anspruch darauf, als die oberste Instanz 5 zu gelten, der strittige Punkte zur Entscheidung zu unterbreiten seien. Kurzum er wollte ihr jedes Beschlußtrecht entziehen und sie auf das Niveau einer nur beratenden Vor- versammlung für das künftige Konzil herabdrücken. Und so wertlose, für die Baseler Väter ganz unannehmbare Zugeständnisse wollte er noch dazu nur unter der Bedingung machen, daß sich K. Sigmund mit Brief und 1o Siegel zur Vertreibung der Versammlung aus Basel verpflichte, falls sie die ihr gesteckten Grenzen überschreiten sollte. Wenn aber irgend etwas, so mußtte diese Forderung bei Sigmund sowohl wie beim Konzil den Verdacht erwecken, daß das geringe sonstige Ent- gegenkommen des Papstes nur ein scheinbares, nicht chrlich gemeintes sei und daß er nur darauf ausgehe, dem Könige die Hände zu binden, um sich seiner bei der ersten i5 Gelegenheit zur Vernichtung des Konzils zu bedienen. Die das Konzil betreffenden Artikel (nr. 268) veröffentlichte der Papst am 26 Juni in einer besonderen Bulle 1. Sigmund befand sich am 15 Juli 2 im Besitz der letzteren und des die oben erwähnten päpstlichen Forderungen enthaltenden Schriftstückes (nr. 270). Natürlich befriedigten ihn weder diese noch jene; jene schon deshalb nicht, weil er 20 zweifelte, daß die Hussiten an den unlängst in Eger3 getroffenen Vereinbarungen über die Beschickung des Konzils festhalten würden, wenn der Papst das Konzil nicht be- dingungslos anerkenne. Auf seine Veranlassung fand eine Erörterung der Artikel zwischen Sienesischen Professoren und Doktoren und dem Erzbischof von Embrun statt (vgl. nr. 275). Die 25 Versammlung fand die Artikel, von denen übrigens der Erzbischof von Embrun behauptete, daß sie nicht den von ihm dem Papst überreichten entsprächen, natürlich unbefriedigend; aber sie wünschte, daß man sie nicht sogleich in Bausch und Bogen verwerfe, sondern daß der König erst versuche, ob er nicht doch den Papst bewegen könne, auf die Be- stätigung der in Basel zu fassenden Beschlüsse zu verzichten und seinen dem Konzil prä- 30 sidierenden Legaten oder Nuntien und dem Konzil selbst das unbeschränkte Beschlußrecht zu bewilligen. Der Erzbischof von Embrun, der wohl begründeten Zweifel hegen mochte, daß der Papst so weit nachgeben werde, riet, jenen Verzicht nur für Beschlüsse in der Glaubens- frage zu verlangen, und auch für diese Beschlüsse nur insofern sie einhellig gefaßt würden, bei Meinungsverschiedenheiten dagegen die Entscheidung dem Papst oder einem späteren Konzil zu überlassen. Er hielt es ferner für billig, daß die Vorschläge des Konzils für die Kirchenreform und die Friedensstiftung in der Christenheit vor ihrer definitiven Annahme dem Papst und den Kardinälen wenigstens zur Begutachtung vorgelegt würden. Auf Sigmunds Wunsch legte er diese seine Ansicht am 23 Juli in einer Denk-10 schrift, unserer nr. 272, nieder. Die Instruktion, die Sigmund seinen Gesandten an den Papst, dem Bischof Jo- hannes von Chur und dem Komtur der Deutschordensballei in Ofen, Ladislaus, mitgab, unsere nr. 274, läßt erkennen, daß er sich für die Ansicht der Sienesischen Professoren und Doktoren entschied: er dankte zwar höflich für das Entgegenkommen des Papstes und 4b wies auf seine Inkompetenz hin, thatsächlich aber forderte er doch die Zurickziehung der Artikel und die bedingungslose Anerkennung und Förderung des Konzils. 1 Es ist die Bulle „Inter cetera vota nostra". Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 268 unter M. 2 Von diesem Tage ist das in Parma ausgefer- tigte Transsumpt der Bulle und der Artikel datiert. Vgl. die Quellenbeschreibung der nrr. 268 und 270. a Vgl. S. 307. 50
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Einleitung. 307 Was er auf die nur für ihn bestimmten Propositionen des Papstes, unsere nr. 270, antwortete, läft sich leider nicht sagen, da von jener Instruktion nur ein Bruchstück vorhanden ist und ihm gerade die hier in Betracht kommenden Artikel fehlen. Jene beiden Gesandten verließen Siena wahrscheinlich am 27 Juli! mit dem Erz- bischof von Embrun zusammen. Sie hatten am 5 August Audienz beim Papst. Was Segovia — wohl auf Grund von mündlichen Mitteilungen des Bischofs von Chur 2 — darüber berichtet, teilen wir in unserer nr. 275 auszugsweise mit. Sie erhielten keine Antwort auf ihre Propositionen, vielmehr erklärte ihnen der Papst am 8 August, daß er zwei Kardinäle nach Siena schicken werde, die mit Sig- io mund selbst unterhandeln sollten (vgl. nrr. 275 und 276). Wahrscheinlich verließten der Bischof und der Komtur Rom schon am 9 August. Unterwegs hatten sie am 10. oder 11 August in der Nähe von Acquapendente ein blutiges Gefecht mit päpstlichen Söldnern, das mit der Niederlage der letzteren endete (vgl. nr. 284). Am 12. waren sie in Radicofani, und von hier kamen sie — vermutlich am 15 14 August — unter Sienesischer Bedeckung nach Siena 3. Der Erzbischof von Embrun blieb vorläufig noch in Rom. Später begab er sich nach Florenz 4. Er starb dort Anfang September 5. f. Konzilsgesandtschaft an K. Sigmund im Juni 1432 nr. 277�281. Wir haben schon an einer anderen Stelle6 mit ein paar Worten erwähnt, daß 20 das Konzil Ende November 1431 den Prior Johannes Nider und den Cisterzienser Jo- hannes von Maulbronn nach Böhmen geschickt hatte, um mit den Hussiten über die Abordnung einer Hussitischen Gesandtschaft nach Basel zu unterhandeln. Die beiden Geistlichen und der ihnen Anfang April 1432 nachgeschickte Magdeburger Domherr Dr. Heinrich Tocke 7 kehrten Ende Mai mit der erfreulichen Nachricht zurück, daß 25 sich die Hussiten auf einer Zusammenkunft in Eger bereit erklärt hätten, dem Wunsche des Konzils zu willfahren. Auf ihren in der Generalversammlung des Konzils vom 2 Juni gestellten Antrag wurden einige Mitglieder beauftragt, Geleitsbriefe für die Hus- sitischen Abgeordneten zu beschaffen °. Dieselbe Generalversammlung beschloß, Johannes von Maulbronn zum Römischen Könige zu schicken, damit er über den Verlauf der se Egerer Verhandlungen berichte und einen königlichen Geleitsbrief für die Hussiten auswirke. Die Zeit, zu der der Cisterzienser nach Italien aufbrach, läßt sich nicht genau angeben. Doch scheint es nach dem, was der Konzilsnotar Brunet mitteilt 2, daß er noch in Basel war, als Sigmunds Gesandter Dr. Nikolaus Stock dort ankam 1°. Einige Aufzeichnungen, die er über seine Reise machte, hat Johannes von Ragusa in seinem Tractatus de reductione Bohemorum verwertel; wir teilen sie daraus in unserer nr. 281 mit. Jn 1 Von diesem Tage war der Geleitsbrief Sienas für den Bischof von Chur datiert (Siena Staats-A. 40 Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coceva). Der Bischof kam Ende Märx 1433 nach Basel, kurx darauf im April Segovia. Vgl. Haller a. a. O. I, 21 und 2, 373 Z. 26-37. Siena schrieb am 12 August an den Podestà 45 von Radicofani : es habe gehört, daß die oratores sacre cesaree majestatis redeuntes ex Urbe dort ange- kommen seien; er möge sie bis nach S. Quirico ge- leiten. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coaeva.) Am 13 August aber wies es 50 ihn an, das Geleit bis nach Siena ausrudehnen, da der Kaiser den Gesandten kein Geleit entgegen- schicken wolle (a. a. O. not. chart. coaera). * Vgl. nr. 284. 5 Vgl. nr. 285. 6 Vgl. S. 204 Anm. 2. Vgl. Haller 2, 75 Z. 11-16 und 81 Z. 19-23. s Vgl. Haller a. a. O. 2, 133 Z. 10 ff. 9 Vgl. Haller a. a. O. 2, 137 Z. 4-5. 10 Vgl. S. 300 Anm. 8 und S. 302. Möglicher- weise ist der Gesandte mit Haupt von Pappenheim gereist, der am II Juni von Basel nach Lucca ritt und auch am 28 Juni dort war (vgl. nr. 169 art. 1 und nrr. 170-172). 39
Einleitung. 307 Was er auf die nur für ihn bestimmten Propositionen des Papstes, unsere nr. 270, antwortete, läft sich leider nicht sagen, da von jener Instruktion nur ein Bruchstück vorhanden ist und ihm gerade die hier in Betracht kommenden Artikel fehlen. Jene beiden Gesandten verließen Siena wahrscheinlich am 27 Juli! mit dem Erz- bischof von Embrun zusammen. Sie hatten am 5 August Audienz beim Papst. Was Segovia — wohl auf Grund von mündlichen Mitteilungen des Bischofs von Chur 2 — darüber berichtet, teilen wir in unserer nr. 275 auszugsweise mit. Sie erhielten keine Antwort auf ihre Propositionen, vielmehr erklärte ihnen der Papst am 8 August, daß er zwei Kardinäle nach Siena schicken werde, die mit Sig- io mund selbst unterhandeln sollten (vgl. nrr. 275 und 276). Wahrscheinlich verließten der Bischof und der Komtur Rom schon am 9 August. Unterwegs hatten sie am 10. oder 11 August in der Nähe von Acquapendente ein blutiges Gefecht mit päpstlichen Söldnern, das mit der Niederlage der letzteren endete (vgl. nr. 284). Am 12. waren sie in Radicofani, und von hier kamen sie — vermutlich am 15 14 August — unter Sienesischer Bedeckung nach Siena 3. Der Erzbischof von Embrun blieb vorläufig noch in Rom. Später begab er sich nach Florenz 4. Er starb dort Anfang September 5. f. Konzilsgesandtschaft an K. Sigmund im Juni 1432 nr. 277�281. Wir haben schon an einer anderen Stelle6 mit ein paar Worten erwähnt, daß 20 das Konzil Ende November 1431 den Prior Johannes Nider und den Cisterzienser Jo- hannes von Maulbronn nach Böhmen geschickt hatte, um mit den Hussiten über die Abordnung einer Hussitischen Gesandtschaft nach Basel zu unterhandeln. Die beiden Geistlichen und der ihnen Anfang April 1432 nachgeschickte Magdeburger Domherr Dr. Heinrich Tocke 7 kehrten Ende Mai mit der erfreulichen Nachricht zurück, daß 25 sich die Hussiten auf einer Zusammenkunft in Eger bereit erklärt hätten, dem Wunsche des Konzils zu willfahren. Auf ihren in der Generalversammlung des Konzils vom 2 Juni gestellten Antrag wurden einige Mitglieder beauftragt, Geleitsbriefe für die Hus- sitischen Abgeordneten zu beschaffen °. Dieselbe Generalversammlung beschloß, Johannes von Maulbronn zum Römischen Könige zu schicken, damit er über den Verlauf der se Egerer Verhandlungen berichte und einen königlichen Geleitsbrief für die Hussiten auswirke. Die Zeit, zu der der Cisterzienser nach Italien aufbrach, läßt sich nicht genau angeben. Doch scheint es nach dem, was der Konzilsnotar Brunet mitteilt 2, daß er noch in Basel war, als Sigmunds Gesandter Dr. Nikolaus Stock dort ankam 1°. Einige Aufzeichnungen, die er über seine Reise machte, hat Johannes von Ragusa in seinem Tractatus de reductione Bohemorum verwertel; wir teilen sie daraus in unserer nr. 281 mit. Jn 1 Von diesem Tage war der Geleitsbrief Sienas für den Bischof von Chur datiert (Siena Staats-A. 40 Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coceva). Der Bischof kam Ende Märx 1433 nach Basel, kurx darauf im April Segovia. Vgl. Haller a. a. O. I, 21 und 2, 373 Z. 26-37. Siena schrieb am 12 August an den Podestà 45 von Radicofani : es habe gehört, daß die oratores sacre cesaree majestatis redeuntes ex Urbe dort ange- kommen seien; er möge sie bis nach S. Quirico ge- leiten. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coaeva.) Am 13 August aber wies es 50 ihn an, das Geleit bis nach Siena ausrudehnen, da der Kaiser den Gesandten kein Geleit entgegen- schicken wolle (a. a. O. not. chart. coaera). * Vgl. nr. 284. 5 Vgl. nr. 285. 6 Vgl. S. 204 Anm. 2. Vgl. Haller 2, 75 Z. 11-16 und 81 Z. 19-23. s Vgl. Haller a. a. O. 2, 133 Z. 10 ff. 9 Vgl. Haller a. a. O. 2, 137 Z. 4-5. 10 Vgl. S. 300 Anm. 8 und S. 302. Möglicher- weise ist der Gesandte mit Haupt von Pappenheim gereist, der am II Juni von Basel nach Lucca ritt und auch am 28 Juni dort war (vgl. nr. 169 art. 1 und nrr. 170-172). 39
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308 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Diesen Aufzeichnungen zufolge erfolgte die Ankunft des Gesandten in Lucca am 25 Juni. Er blieb dort kaum acht Tage; denn schon am 1 Juli beglaubigte ihn Sig- mund beim Konzil, und schon am 16 Juli war er wieder in Basel 1. Am 17. erstattete er der Deputacio pro communibus und am 18. der Generalversammlung des Konzils Bericht 2. Der königliche Geleitsbrief, den er neben anderen Schriftstücken mitbrachte und den wir in unserer nr. 278 zum erstenmale abdrucken, ist — natürlich mutatis mutandis — genau dem Entwurfe zu einem Geleitsbriefe des Konzils für die Hussiten angepaßt, den diese mit den oben genannten Konzilsgesandten in Eger festgestellt hatten 3. Merkwürdig ist seine Datierung im Reichsregistraturbuche: circa Petri et Pauli apostolorum. Sie ist 10 vielleicht so zu erklären, daß seine Registrierung erst nach der Ankunft Sigmunds und der Kanzlei in Siena 4 erfolgte. Der Registrator, dem vermutlich nur das wohl auch undatierte Konzept vorlag, erinnerte sich vielleicht nicht mehr genau des Tages der Aus- fertigung des Originals und gab deshalb der Datierungszeile die vorliegende unbestimmte Form. Der Brief kann jedoch nicht später als am 28 Juni entworfen worden sein, da i5 in dem Erlaß Sigmunds an die Reichsstände von diesem Tage, unserer nr. 279, seine Besiegelung als bereits geschehen erwähnt wird. g. Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund Ende September 1432 nr. 282�294. Die Kardinäle, deren Entsendung nach Siena der Papst am 8 August angekün- digt hatte 5, waren der Kardinalbischof Giordano Orsini und der Kardinalpriester Wil- 20 helm von Monfort. Ihnen sollten sich der Uditore Lodovico Pontano und der Advokat der Kurie Antonio Roselli von Arezzo anschließen. Sie waren, laut ihrer vom 9 Au- gust datierten Vollmacht€, beauftragt, mit K. Sigmund über die Konzilsfrage und even- tuell auch über einen geeigneten Ort zur Abhaltung eines allgemeinen Konzils zu ver- handeln. Ihre Abreise von Rom erfuhr jedoch eine erhebliche Verzögerung. Denn anstatt Mitte August, wie man hätte erwarten sollen, traf die Gesandtschaft, die inzwischen auch anders zusammengesetzt worden war, erst Ende September in Siena ein. Lag dieser Verzögerung eine bestimmte Absicht zu Grunde oder wurde sie nur durch zufällige Er- eignisse hervorgerufen? Wir möchten nicht glauben, daß die Kurie im Stillen gehofft so 25 1 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 229. Vgl. Ragusa a. a. O. und Haller a. a. O. 2, 171 Z. 31 ff. 3 Dieser Entwurf ist gedruckt in den Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 221-222. 4 Vgl. S. 280. 5 Vgl. S. 307. 6 Der Papst ermächtigt die beiden Kardinäle, mit K. Sigmund über nonnulla ardua fidei et ecclesie ac sedis apostolice negocia fidelium pacem concer- nencia necnon causam congregatorum in Basilea und, si opus fuerit et vobis expediens videbitur, super celebracione generalis concilii in aliquo loco idoneo cum illis modis convencionibus u. s. w., que vobis oportuna esse videbuntur, vu verhandeln, Verein- barungen au treffen u. dergl. m. (Rom Vatik. A. Reg. 372 fol. 41 ab cop. chart. coaeva). Ebenfalls am 9 August wies der Kardinalkämmerer Francesco Condolmario den stellvertretenden Thesaurar Bf. An- gelo Cavarxa von Arbe an, durch Cosma und Lorenxo de Medici und deren socii Romanam curiam sequen- tes an Jordanus episcopus Sabinensis cardinalis de Ursinis und Guillermus tit. s. Anastasie presbiter cardinalis Macloviensis vulgariter nuncupatus, päpst- liche Legaten an K. Sigmund, je 200 Gulden aus- sahlen ~u lassen (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, 35 Bullettario, Mandati 1431-1434 fol. 105b cop. chart. coaera). Siena gab den Kardinälen am 16 August Geleit (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. chart. coaeva). Der Geleitsbrief wurde am 25 August wiederholt; er lautete hier auf die beiden 40 Kardinäle und ein Gefolge bis zu 200 Mann au Fuß und ru Roß, darunter Ludovicus Pontanus de Urbe sacri palatii apostolici auditor und Antonius de Rosellis de Aretio civis Florentinus et sacri pa- lacii apostolici advocatus. Das Geleit galt auf die 45 Dauer eines Monates für die Reise con Rom nach Siena und ruriick (a. a. O. cop. chart. coaera). Am 5 September erhielt magister Giulinus Joyn fa- miliaris des Kardinals von Monfort Geleit xu diesem und wieder aurick nach Siena (a. a. O. not. chart. 50 соаега).
308 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Diesen Aufzeichnungen zufolge erfolgte die Ankunft des Gesandten in Lucca am 25 Juni. Er blieb dort kaum acht Tage; denn schon am 1 Juli beglaubigte ihn Sig- mund beim Konzil, und schon am 16 Juli war er wieder in Basel 1. Am 17. erstattete er der Deputacio pro communibus und am 18. der Generalversammlung des Konzils Bericht 2. Der königliche Geleitsbrief, den er neben anderen Schriftstücken mitbrachte und den wir in unserer nr. 278 zum erstenmale abdrucken, ist — natürlich mutatis mutandis — genau dem Entwurfe zu einem Geleitsbriefe des Konzils für die Hussiten angepaßt, den diese mit den oben genannten Konzilsgesandten in Eger festgestellt hatten 3. Merkwürdig ist seine Datierung im Reichsregistraturbuche: circa Petri et Pauli apostolorum. Sie ist 10 vielleicht so zu erklären, daß seine Registrierung erst nach der Ankunft Sigmunds und der Kanzlei in Siena 4 erfolgte. Der Registrator, dem vermutlich nur das wohl auch undatierte Konzept vorlag, erinnerte sich vielleicht nicht mehr genau des Tages der Aus- fertigung des Originals und gab deshalb der Datierungszeile die vorliegende unbestimmte Form. Der Brief kann jedoch nicht später als am 28 Juni entworfen worden sein, da i5 in dem Erlaß Sigmunds an die Reichsstände von diesem Tage, unserer nr. 279, seine Besiegelung als bereits geschehen erwähnt wird. g. Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund Ende September 1432 nr. 282�294. Die Kardinäle, deren Entsendung nach Siena der Papst am 8 August angekün- digt hatte 5, waren der Kardinalbischof Giordano Orsini und der Kardinalpriester Wil- 20 helm von Monfort. Ihnen sollten sich der Uditore Lodovico Pontano und der Advokat der Kurie Antonio Roselli von Arezzo anschließen. Sie waren, laut ihrer vom 9 Au- gust datierten Vollmacht€, beauftragt, mit K. Sigmund über die Konzilsfrage und even- tuell auch über einen geeigneten Ort zur Abhaltung eines allgemeinen Konzils zu ver- handeln. Ihre Abreise von Rom erfuhr jedoch eine erhebliche Verzögerung. Denn anstatt Mitte August, wie man hätte erwarten sollen, traf die Gesandtschaft, die inzwischen auch anders zusammengesetzt worden war, erst Ende September in Siena ein. Lag dieser Verzögerung eine bestimmte Absicht zu Grunde oder wurde sie nur durch zufällige Er- eignisse hervorgerufen? Wir möchten nicht glauben, daß die Kurie im Stillen gehofft so 25 1 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 229. Vgl. Ragusa a. a. O. und Haller a. a. O. 2, 171 Z. 31 ff. 3 Dieser Entwurf ist gedruckt in den Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 221-222. 4 Vgl. S. 280. 5 Vgl. S. 307. 6 Der Papst ermächtigt die beiden Kardinäle, mit K. Sigmund über nonnulla ardua fidei et ecclesie ac sedis apostolice negocia fidelium pacem concer- nencia necnon causam congregatorum in Basilea und, si opus fuerit et vobis expediens videbitur, super celebracione generalis concilii in aliquo loco idoneo cum illis modis convencionibus u. s. w., que vobis oportuna esse videbuntur, vu verhandeln, Verein- barungen au treffen u. dergl. m. (Rom Vatik. A. Reg. 372 fol. 41 ab cop. chart. coaeva). Ebenfalls am 9 August wies der Kardinalkämmerer Francesco Condolmario den stellvertretenden Thesaurar Bf. An- gelo Cavarxa von Arbe an, durch Cosma und Lorenxo de Medici und deren socii Romanam curiam sequen- tes an Jordanus episcopus Sabinensis cardinalis de Ursinis und Guillermus tit. s. Anastasie presbiter cardinalis Macloviensis vulgariter nuncupatus, päpst- liche Legaten an K. Sigmund, je 200 Gulden aus- sahlen ~u lassen (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, 35 Bullettario, Mandati 1431-1434 fol. 105b cop. chart. coaera). Siena gab den Kardinälen am 16 August Geleit (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. chart. coaeva). Der Geleitsbrief wurde am 25 August wiederholt; er lautete hier auf die beiden 40 Kardinäle und ein Gefolge bis zu 200 Mann au Fuß und ru Roß, darunter Ludovicus Pontanus de Urbe sacri palatii apostolici auditor und Antonius de Rosellis de Aretio civis Florentinus et sacri pa- lacii apostolici advocatus. Das Geleit galt auf die 45 Dauer eines Monates für die Reise con Rom nach Siena und ruriick (a. a. O. cop. chart. coaera). Am 5 September erhielt magister Giulinus Joyn fa- miliaris des Kardinals von Monfort Geleit xu diesem und wieder aurick nach Siena (a. a. O. not. chart. 50 соаега).
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Einleitung. 309 habe, Sigmund werde nach und nach in cine so misliche Lage geraten, daß ihm schließ- lich nur noch die Wahl zwischen einem schimpflichen Rückzuge aus Italien und der Nachgiebigkeit in der Konzilsfrage übrig bleiben werde. Denn so übel, wie man gemein- hin angenommen hat, stand es um ihn, so lange er in Siena weilte, denn doch nicht. Blieben auch seine Beziehungen zum Herzog von Mailand nicht mehr dieselben freund- lichen wie früher, so wurde dadurch doch sein Verhältnis zu den Mailändischen Bundes- genossinnen Siena und Lucca nicht berührt; diese hielten nach wie vor fest zu ihm. Das wußtte man auch an der Kurie recht gut, und man wußte dort auch, daß es nur eines Winkes des Königs bedurfte, um die Colonna und deren Parteigänger zu veranlassen, sich gegen das päpstliche Regiment im Kirchenstaate zu erheben 1 und dadurch dem Papste sehr ernste Verlegenheiten zu bereiten. Aber von dem auch ganz abgesehen, so stand für Sigmund immer noch der Weg an die See, etwa nach Telamone, offen; von dort konnte er ohne Gefahr auf Arragonesischen Schiffen2 Nizza und dann zu Lande durch Savoyen, also mit Umgehung des Mailändischen Gebietes, Basel erreichen. Wir 15 möchten daher lieber annehmen, daß Papst und Kurie die Abreise der Kardinäle aus dem Grunde hinausschoben, um zuvor noch den Erfolg einer Gesandtschaft an das Konzil kennen zu lernen, die wie oben 3 erwähnt wurde, schon seit Ende März geplant gewesen war, aber erst am 6 Juni die Reise nach Basel angetreten hatte 4. Bei der Ungewißheit, wann und wie die Verhandlungen des Konzils mit dieser 20 Gesandtschaft enden würden, mußte indessen der Kurie daran liegen, beizeiten der Gefahr einer Eröffnung des Prozesses gegen den Papst vorzubeugen. Deshalb schickte sie etwa Mitte August 5 den Trierer Domherrn Jakob von Sirck nach Siena voraus und ließ Sigmund bitten, sich beim Konzil für die Verlängerung des am 6 September ablaufenden Citationstermines bis Ende September zu verwenden 6. Es war unklug von ihr gehan- 25 delt! Denn die Folge mußte sein, daß Sigmund den Eindruck erhielt, als fürchteten Papst und Kurie die Eröffnung des Prozesses. In der That ließ er es sich auch gar nicht beikommen, dem Konzil die Erfüllung jenes Wunsches anzuraten; im Gegen- teil ging er gerade jetzt daran, es zu einer Anordnung zu bestimmen, die, wenn sie aus- geführt wurde, den Papst noch viel empfindlicher als die Citation treffen mußte. En 30 ließ nemlich durch den Vizekanzler Kaspar Schlick dem Protektor des Konzils Hzg. Wil- 15 50 Vgl. die Briefe des Hernogs von Mailand an den Grafen Alberico da Barbiano und Niccolò Guerrieri vom 25. und 28 Januar 1432 bei Osio a. a. O. 3, 55-56; auch unsere nr. 192 art. 7 und 35 nr. 303 art. 2. Vgl. nr. 294. 3 Vgl. S. 299. Die Gesandten waren die Erabischöfe Johannes ron Tarent und Andreas von Kolocxa, Bf. Bertrand 40 von Maguelone und der Uditore Antonio di S. Vito in Udine. Ihre Abreise am 6 Juni war eine Folge der Citation des Papstes und der Kardinäle, die be- kanntlich an diesem Tage erfolgte (Segovia lib. 3 cap. 19 a. a. O. 2, 191; rgl. auch oben S. 304). Am 21 Mai hatte der Kardinalkämmerer Francesco Condolmario den Thesaurar Bf. Daniel von Parenxo angewiesen, durch den Depositar Francesco de Bos- coli den genannten vier Gesandten aur Bestreitung der Kosten ihrer auf vier Monate berechneten Reise nach Basel 1200 Gulden ausaahlen xu lassen, und zwar den beiden Erzbischöfen und dem Bischof je 320 Gulden und dem Uditore 240 Gulden; jene drei sollten mit je 8 Pferden, der Uditore mit sechs reisen, und für jedes Pferd sollte pro Tag 1/8 Gul- den vergiitet werden. (Rom Staats-A. Tesoro pon- teficio, Bulletario, Mandati 1431-1434 fol. 94b cop. chart. coaeva.) Am 26 Mai hatte er dann ebendem- selben die Weisung erteilt, dem Erxbischof von Ko- locxa noch 60 Gulden ausxahlen vu lassen pro emendis tribus equis pro eundo ad Basileam de com- missione - - - pape (Rom Staats-A. a. a. O. fol. 94a cop. chart. coaeva). Die Gesandten kamen Ende Juni nach Konstanx (vgl. Haller a. a. O. 2, 152 Z. 18�22). Auf die Verhandlungen, die sie von hier aus während des Juli und Anfang August mit dem Konxil wegen des Geleitsbriefes pflogen, können wir hier nicht eingehen; man vergleiche darüber Haller a. a. O. 2, 152 ff. Ihre Ankunft in Basel erfolgte am 14 August (Haller a. a. O. I, 60 und 2, 194 Z. 3-6; Segovia lib. 3 cap. 31 a. a. O. 2, 226). 5 Vgl. nr. 282. 6 Sirck hatte auch den Auftrag, Geleitsbriefe für Orsini und Monfort nu besorgen. Vgl. nr. 283.
Einleitung. 309 habe, Sigmund werde nach und nach in cine so misliche Lage geraten, daß ihm schließ- lich nur noch die Wahl zwischen einem schimpflichen Rückzuge aus Italien und der Nachgiebigkeit in der Konzilsfrage übrig bleiben werde. Denn so übel, wie man gemein- hin angenommen hat, stand es um ihn, so lange er in Siena weilte, denn doch nicht. Blieben auch seine Beziehungen zum Herzog von Mailand nicht mehr dieselben freund- lichen wie früher, so wurde dadurch doch sein Verhältnis zu den Mailändischen Bundes- genossinnen Siena und Lucca nicht berührt; diese hielten nach wie vor fest zu ihm. Das wußtte man auch an der Kurie recht gut, und man wußte dort auch, daß es nur eines Winkes des Königs bedurfte, um die Colonna und deren Parteigänger zu veranlassen, sich gegen das päpstliche Regiment im Kirchenstaate zu erheben 1 und dadurch dem Papste sehr ernste Verlegenheiten zu bereiten. Aber von dem auch ganz abgesehen, so stand für Sigmund immer noch der Weg an die See, etwa nach Telamone, offen; von dort konnte er ohne Gefahr auf Arragonesischen Schiffen2 Nizza und dann zu Lande durch Savoyen, also mit Umgehung des Mailändischen Gebietes, Basel erreichen. Wir 15 möchten daher lieber annehmen, daß Papst und Kurie die Abreise der Kardinäle aus dem Grunde hinausschoben, um zuvor noch den Erfolg einer Gesandtschaft an das Konzil kennen zu lernen, die wie oben 3 erwähnt wurde, schon seit Ende März geplant gewesen war, aber erst am 6 Juni die Reise nach Basel angetreten hatte 4. Bei der Ungewißheit, wann und wie die Verhandlungen des Konzils mit dieser 20 Gesandtschaft enden würden, mußte indessen der Kurie daran liegen, beizeiten der Gefahr einer Eröffnung des Prozesses gegen den Papst vorzubeugen. Deshalb schickte sie etwa Mitte August 5 den Trierer Domherrn Jakob von Sirck nach Siena voraus und ließ Sigmund bitten, sich beim Konzil für die Verlängerung des am 6 September ablaufenden Citationstermines bis Ende September zu verwenden 6. Es war unklug von ihr gehan- 25 delt! Denn die Folge mußte sein, daß Sigmund den Eindruck erhielt, als fürchteten Papst und Kurie die Eröffnung des Prozesses. In der That ließ er es sich auch gar nicht beikommen, dem Konzil die Erfüllung jenes Wunsches anzuraten; im Gegen- teil ging er gerade jetzt daran, es zu einer Anordnung zu bestimmen, die, wenn sie aus- geführt wurde, den Papst noch viel empfindlicher als die Citation treffen mußte. En 30 ließ nemlich durch den Vizekanzler Kaspar Schlick dem Protektor des Konzils Hzg. Wil- 15 50 Vgl. die Briefe des Hernogs von Mailand an den Grafen Alberico da Barbiano und Niccolò Guerrieri vom 25. und 28 Januar 1432 bei Osio a. a. O. 3, 55-56; auch unsere nr. 192 art. 7 und 35 nr. 303 art. 2. Vgl. nr. 294. 3 Vgl. S. 299. Die Gesandten waren die Erabischöfe Johannes ron Tarent und Andreas von Kolocxa, Bf. Bertrand 40 von Maguelone und der Uditore Antonio di S. Vito in Udine. Ihre Abreise am 6 Juni war eine Folge der Citation des Papstes und der Kardinäle, die be- kanntlich an diesem Tage erfolgte (Segovia lib. 3 cap. 19 a. a. O. 2, 191; rgl. auch oben S. 304). Am 21 Mai hatte der Kardinalkämmerer Francesco Condolmario den Thesaurar Bf. Daniel von Parenxo angewiesen, durch den Depositar Francesco de Bos- coli den genannten vier Gesandten aur Bestreitung der Kosten ihrer auf vier Monate berechneten Reise nach Basel 1200 Gulden ausaahlen xu lassen, und zwar den beiden Erzbischöfen und dem Bischof je 320 Gulden und dem Uditore 240 Gulden; jene drei sollten mit je 8 Pferden, der Uditore mit sechs reisen, und für jedes Pferd sollte pro Tag 1/8 Gul- den vergiitet werden. (Rom Staats-A. Tesoro pon- teficio, Bulletario, Mandati 1431-1434 fol. 94b cop. chart. coaeva.) Am 26 Mai hatte er dann ebendem- selben die Weisung erteilt, dem Erxbischof von Ko- locxa noch 60 Gulden ausxahlen vu lassen pro emendis tribus equis pro eundo ad Basileam de com- missione - - - pape (Rom Staats-A. a. a. O. fol. 94a cop. chart. coaeva). Die Gesandten kamen Ende Juni nach Konstanx (vgl. Haller a. a. O. 2, 152 Z. 18�22). Auf die Verhandlungen, die sie von hier aus während des Juli und Anfang August mit dem Konxil wegen des Geleitsbriefes pflogen, können wir hier nicht eingehen; man vergleiche darüber Haller a. a. O. 2, 152 ff. Ihre Ankunft in Basel erfolgte am 14 August (Haller a. a. O. I, 60 und 2, 194 Z. 3-6; Segovia lib. 3 cap. 31 a. a. O. 2, 226). 5 Vgl. nr. 282. 6 Sirck hatte auch den Auftrag, Geleitsbriefe für Orsini und Monfort nu besorgen. Vgl. nr. 283.
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310 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. helm von Baiern nahe legen, im Konzil die Frage einer teilweisen Occupation des Kirchen- staates zur Sprache zu bringen und, wenn er Geneigtheit dazu wahrnehme, es zur Er- teilung der entsprechenden Vollmacht an ihn zu veranlassen 1. Im Geheimen ersuchte er das Konzil allerdings in einem Schreiben vom 28 August, unserer nr. 283, nicht zu scharf gegen den Papst vorzugehen, zum mindesten nicht so lange, als es nicht über den Ausgang seiner Verhandlungen mit den Kardinälen unterrichtet worden sei. Die schon angedeutete Anderung in der Zusammensetzung der päpstlichen Gesandt- schaft erfolgte etwa Anfang September. Kardinal Lucido Conti trat an die Stelle des Kardinals Orsini und der Abt Nikolaus von S. Maria de Moniacis in Monreale an die Pontano’s 2. Von den beiden Vollmachten, die jetzt den Kardinälen Conti und Monfort erteilt wurden, bezog sich die eine auf die Kirchenfrage; sie ist nicht mehr vorhanden, dürfte aber im allgemeinen der oben erwähnten vom 9 August entsprochen haben. In der anderen3 wurden Conti und Monfort ermächtigt, den päpstlichen Condottieri gegebenen- falls die Einstellung der Feindseligkeiten gegen Siena anzubefehlen. Die Abreise der Gesandtschaft von Rom wird, da der Geleitsbrief Sienas für sie vom 13 September 4 datiert ist, am 18. oder 19. erfolgt sein. Am 23 September kam sie in Siena an 5. Man wird nun bezweifeln dürfen, daß die Kurie schon damals Kenntnis von der Antwort hatte, die das Konzil ihren Gesandten am 3 September gab 6. Aber darüber 20 war sie sich gewiß schon klar, daß keine Aussicht vorhanden sei, zu einer Verständigung auf der Grundlage der Bulle vom 26 Juni? zu gelangen. Jetzt kam für sie alles darauf an, noch rechtzeitig den Römischen König auf ihre Seite zu zichen, ehe das Konzil zum Prozeß schreite und dabei vielleicht auch die Frage nach der Gültigkeit der Wahl des 10 15 1 Der interessante Brief Schlicks an Hrg. Wil- helm war dem Briefe Sigmunds an ebendenselben vom 28 August, unserer nr. 282, beigeschlossen. Wir teilen ihn dort in der Anm. mit. 2 Daß Kardinal Conti kommen würde, wuſtte Sig- mund schon am 5 September (vgl. die einschlägige Variante unserer nr. 284). Der Kardinal bat Siena am 7 September, ihm mit Rücksicht auf die gegen- wärtige Unsicherheit der Straßen einen Geleitsbrief ru geben, und xwar in formam in litteris invictissimi cesaris interclusam, a cujus majestate eundem sal- vum conductum duximus expetendum; dat. Rome die 7 mensis septembris 1432. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) Siena hatte jedoch auf Be- fehl K. Sigmunds schon am 8 September, also ror Empfang von Conti's Schreiben, für diesen und Kardinal Monfort einen Geleitsbrief nach dem Muster desjenigen vom 25 August (vgl. S. 308 Anm. 6) ausgestellt. Es erneuerte ihn nun am 13 Sep- tember, indem es darin — wohl auf Conti's Wunsch— die num Gefolge der beiden Kardinäle gehörenden Berardus Rodulfus de Varrano Camerini vicarius, Niccolaus abbas monasterii s. Marie de Moniacis de- cretorum doctor und palacii apostolici advocatus, und Antonius de Rosellis namentlich anführte, den friher erwähnten Ludovicus Pontanus dagegen weg- ließ (a. a. O. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. bexw. not. chart. coaeva). — Der Kardinalkämmerer Fran- cesco Condolmario wies am 15 September den stell- vertretenden Thesaurar Bischof Angelo von Arbe 25 an, durch den Depositar Francesco de Boscoli an den Kardinal Lucidus s. Marie in Cosmedin, Ge- sandten an den Römischen König, 200 Gulden zur Bestreitung der Reisekosten auszahlen ru lassen (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Bullettario, Mandati 30 1431-1434 fol. 113b cop. chart. coaera). 3 Sie ist aus Rom vom II September 1432 da- tiert (Rom Vatik. A. Reg. 372 fol. 49b cop. chart. соаеvа). 1 Vgl. Anm. 2. 5 Dies ergiebt sich aus cinem Beschlußt des Sie- nesischen Concistorio rom 23 September, demxufolge die „heute“ in Siena ankommenden päpstlichen Ge- sandten ein Geschenk von 160 libr. (jeder 80) er- halten und vom Bischofe von Siena und dem Klerus 40 ehrenvoll empfangen werden sollten (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 settembre ed ottobre fol. 24 a not. chart. coaeva). 6 Die Bulle „Cogitanti huic sacre generali si- nodo“ (xuletxt gedr. bei Mansi 29, 239-267 und in 45 den Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 234- 258; vgl. Hefele 7, 487-489). Aus den sehr xahl- reichen handschriftlichen Exemplaren, die es von ihr giebt, sei hier nur cin vom Konxilsnotar Mi- chael Galteri kollationiertes in Oxford Bibl. Bodl. 50 Roe nr. 20 fol. 3a-17b (cop. membr. codeva) her- ausgehoben. 7 Vgl. nr. 268 und deren Quellenbeschreibung. 35
310 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. helm von Baiern nahe legen, im Konzil die Frage einer teilweisen Occupation des Kirchen- staates zur Sprache zu bringen und, wenn er Geneigtheit dazu wahrnehme, es zur Er- teilung der entsprechenden Vollmacht an ihn zu veranlassen 1. Im Geheimen ersuchte er das Konzil allerdings in einem Schreiben vom 28 August, unserer nr. 283, nicht zu scharf gegen den Papst vorzugehen, zum mindesten nicht so lange, als es nicht über den Ausgang seiner Verhandlungen mit den Kardinälen unterrichtet worden sei. Die schon angedeutete Anderung in der Zusammensetzung der päpstlichen Gesandt- schaft erfolgte etwa Anfang September. Kardinal Lucido Conti trat an die Stelle des Kardinals Orsini und der Abt Nikolaus von S. Maria de Moniacis in Monreale an die Pontano’s 2. Von den beiden Vollmachten, die jetzt den Kardinälen Conti und Monfort erteilt wurden, bezog sich die eine auf die Kirchenfrage; sie ist nicht mehr vorhanden, dürfte aber im allgemeinen der oben erwähnten vom 9 August entsprochen haben. In der anderen3 wurden Conti und Monfort ermächtigt, den päpstlichen Condottieri gegebenen- falls die Einstellung der Feindseligkeiten gegen Siena anzubefehlen. Die Abreise der Gesandtschaft von Rom wird, da der Geleitsbrief Sienas für sie vom 13 September 4 datiert ist, am 18. oder 19. erfolgt sein. Am 23 September kam sie in Siena an 5. Man wird nun bezweifeln dürfen, daß die Kurie schon damals Kenntnis von der Antwort hatte, die das Konzil ihren Gesandten am 3 September gab 6. Aber darüber 20 war sie sich gewiß schon klar, daß keine Aussicht vorhanden sei, zu einer Verständigung auf der Grundlage der Bulle vom 26 Juni? zu gelangen. Jetzt kam für sie alles darauf an, noch rechtzeitig den Römischen König auf ihre Seite zu zichen, ehe das Konzil zum Prozeß schreite und dabei vielleicht auch die Frage nach der Gültigkeit der Wahl des 10 15 1 Der interessante Brief Schlicks an Hrg. Wil- helm war dem Briefe Sigmunds an ebendenselben vom 28 August, unserer nr. 282, beigeschlossen. Wir teilen ihn dort in der Anm. mit. 2 Daß Kardinal Conti kommen würde, wuſtte Sig- mund schon am 5 September (vgl. die einschlägige Variante unserer nr. 284). Der Kardinal bat Siena am 7 September, ihm mit Rücksicht auf die gegen- wärtige Unsicherheit der Straßen einen Geleitsbrief ru geben, und xwar in formam in litteris invictissimi cesaris interclusam, a cujus majestate eundem sal- vum conductum duximus expetendum; dat. Rome die 7 mensis septembris 1432. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) Siena hatte jedoch auf Be- fehl K. Sigmunds schon am 8 September, also ror Empfang von Conti's Schreiben, für diesen und Kardinal Monfort einen Geleitsbrief nach dem Muster desjenigen vom 25 August (vgl. S. 308 Anm. 6) ausgestellt. Es erneuerte ihn nun am 13 Sep- tember, indem es darin — wohl auf Conti's Wunsch— die num Gefolge der beiden Kardinäle gehörenden Berardus Rodulfus de Varrano Camerini vicarius, Niccolaus abbas monasterii s. Marie de Moniacis de- cretorum doctor und palacii apostolici advocatus, und Antonius de Rosellis namentlich anführte, den friher erwähnten Ludovicus Pontanus dagegen weg- ließ (a. a. O. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. bexw. not. chart. coaeva). — Der Kardinalkämmerer Fran- cesco Condolmario wies am 15 September den stell- vertretenden Thesaurar Bischof Angelo von Arbe 25 an, durch den Depositar Francesco de Boscoli an den Kardinal Lucidus s. Marie in Cosmedin, Ge- sandten an den Römischen König, 200 Gulden zur Bestreitung der Reisekosten auszahlen ru lassen (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Bullettario, Mandati 30 1431-1434 fol. 113b cop. chart. coaera). 3 Sie ist aus Rom vom II September 1432 da- tiert (Rom Vatik. A. Reg. 372 fol. 49b cop. chart. соаеvа). 1 Vgl. Anm. 2. 5 Dies ergiebt sich aus cinem Beschlußt des Sie- nesischen Concistorio rom 23 September, demxufolge die „heute“ in Siena ankommenden päpstlichen Ge- sandten ein Geschenk von 160 libr. (jeder 80) er- halten und vom Bischofe von Siena und dem Klerus 40 ehrenvoll empfangen werden sollten (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 settembre ed ottobre fol. 24 a not. chart. coaeva). 6 Die Bulle „Cogitanti huic sacre generali si- nodo“ (xuletxt gedr. bei Mansi 29, 239-267 und in 45 den Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 234- 258; vgl. Hefele 7, 487-489). Aus den sehr xahl- reichen handschriftlichen Exemplaren, die es von ihr giebt, sei hier nur cin vom Konxilsnotar Mi- chael Galteri kollationiertes in Oxford Bibl. Bodl. 50 Roe nr. 20 fol. 3a-17b (cop. membr. codeva) her- ausgehoben. 7 Vgl. nr. 268 und deren Quellenbeschreibung. 35
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Einleitung. 311 Papstes aufrolle, von deren regelwidrigem Verlauf es am 2 August durch den Kardinal Capranica Kenntnis erhalten hatte 1. Als das einfachste Mittel, die Interessen des Königs mit denen des Papstes zu ver- flechten, mußtte der schleunige Vollzug der Kaiserkrönung erscheinen. Denn sobald der Römische König die Kaiserkrone aus den Händen Eugens IV nahm, erkannte er die Wahl vom 3 März 1431 als gültig an, und es lag dann in seinem eigensten Interesse, die Baseler Versammlung von der Erörterung der Wahlfrage zurückzuhalten, da ja eine Ungültigkeitserklärung der Wahl Eugens auch die Ungültigkeit der Kaiserkrönung zur Folge haben mußte. Ein völlig klares Bild von den Verhandlungen Sigmunds mit dem Kardinal Conti ist aus den vorhandenen Akten nicht zu gewinnen. Aber daß neben der Konzilsfrage die Fortsetzung des Romzuges im Vordergrunde der Erörterung stand, kann als sicher gelten; als sicher auch, daß das verhältnismäßtig günstige Resultat, das sie hatten, in erster Linie den Bemühungen des Protonotars Jakob von Sirck zu danken war. Das i5 geht aus unseren nrr. 286 und 287 ohne weiteres hervor. Sigmund lehnte das ihm vom Papst angebotene Geleit ab. Er war bereit, unter Verzicht auf jede Sicherstellung seiner Person nur mit seinem aus Deutschen und Ungarn bestehenden Gefolge, also ohne Mailändische oder Sienesische Bedeckung, im Laufe des November nach Rom zu kommen, wenn der Papst einen Waffenstillstand zwischen Florenz 20 und Siena vermitteln würde (vgl. nrr. 286; 288 und 293). Auch versprach er, den früher in Konstanz der Kirche geschworenen Eid von neuem zu schwören, sobald eine Einigung in der Konzilsfrage zwischen ihm und dem Papst erzielt sein werde. Der Papst seinerseits versprach dem König eine monatliche Pension von 5000 Gulden. Nach dem Bericht des Deutschordensprokurators vom 11 Oktober, unserer nr. 293, hätte er ihm 25 auch die Kaiserkrönung zugesagt; doch stehen dem die in unserer nr. 297 enthaltenen, auf mündliche Außerungen des Papstes sich stützenden Angaben des Florentinischen Gesandten in Rom, Nerone di Nigi, entgegen, denen zufolge zwischen Sigmund und Conti iber die Krönungsfrage nichts vereinbart wurde, der Papst vielmehr willens war, die Krönung nicht eher vorzunchmen, als bis die Differenzen zwischen Sigmund und den 30 Republiken Venedig und Florenz beigelegt sein würden. Die Konzilsfrage blieb unerledigt, da die Anerbietungen, die Kardinal Conti machte — sie liefen, wie es scheint, auf eine Verlegung des Konzils von Basel nach Siena hinaus (vgl. nr. 300) —, Sigmund nicht befriedigten (vgl. nrr. 288 und 293). Er wollte nun selbst mit den Papst verhandeln (vgl. nrr. 286; 288; 289 und 293). Offenbar standen aber die Dinge so, daß die Möglichkeit einer Verständigung nicht mehr ausgeschlossen erschien. So erklärt sich die Mahnung zur Mästigung, die Sigmund am 29 September an das Konzil richtete (nr. 289). Die Verhandlungen endeten am 27 September 2. Tags darauf reiste Jakob von Sirck zur Berichterstattung nach Rom. Er muß dort schon am 29 September an- 4o gekommen sein, da von diesem Tage ein Schreiben des Papstes an die außerhalb Roms weilenden Kardinäle, unsere nr. 290, datiert ist, in dem sie aufgefordert werden, schleunigst zurückzukehren, da K. Sigmund nach Rom kommen wolle. Vermutlich wollte er mit ihnen die neugeschaffene Lage und die oben erwähnten Vereinbarungen Conti's mit Sig- mund besprechen. Ein Resultat dieser Besprechung könnte die in unseren nrr. 293 und 45 294 vorliegende Einladung an Sigmund sein. Sigmund folgte der Einladung zunächst nicht. Er blieb noch in Siena. Auf die Gründe, die ihn dazu bewogen, werden wir an einer anderen Stelle zurückkommen. 10 35 Vgl. Haller a. a. O. 2, 182 Z. 12-32: auch unsere nr. 192 art. 1b. 2 Vgl. nr. 286.
Einleitung. 311 Papstes aufrolle, von deren regelwidrigem Verlauf es am 2 August durch den Kardinal Capranica Kenntnis erhalten hatte 1. Als das einfachste Mittel, die Interessen des Königs mit denen des Papstes zu ver- flechten, mußtte der schleunige Vollzug der Kaiserkrönung erscheinen. Denn sobald der Römische König die Kaiserkrone aus den Händen Eugens IV nahm, erkannte er die Wahl vom 3 März 1431 als gültig an, und es lag dann in seinem eigensten Interesse, die Baseler Versammlung von der Erörterung der Wahlfrage zurückzuhalten, da ja eine Ungültigkeitserklärung der Wahl Eugens auch die Ungültigkeit der Kaiserkrönung zur Folge haben mußte. Ein völlig klares Bild von den Verhandlungen Sigmunds mit dem Kardinal Conti ist aus den vorhandenen Akten nicht zu gewinnen. Aber daß neben der Konzilsfrage die Fortsetzung des Romzuges im Vordergrunde der Erörterung stand, kann als sicher gelten; als sicher auch, daß das verhältnismäßtig günstige Resultat, das sie hatten, in erster Linie den Bemühungen des Protonotars Jakob von Sirck zu danken war. Das i5 geht aus unseren nrr. 286 und 287 ohne weiteres hervor. Sigmund lehnte das ihm vom Papst angebotene Geleit ab. Er war bereit, unter Verzicht auf jede Sicherstellung seiner Person nur mit seinem aus Deutschen und Ungarn bestehenden Gefolge, also ohne Mailändische oder Sienesische Bedeckung, im Laufe des November nach Rom zu kommen, wenn der Papst einen Waffenstillstand zwischen Florenz 20 und Siena vermitteln würde (vgl. nrr. 286; 288 und 293). Auch versprach er, den früher in Konstanz der Kirche geschworenen Eid von neuem zu schwören, sobald eine Einigung in der Konzilsfrage zwischen ihm und dem Papst erzielt sein werde. Der Papst seinerseits versprach dem König eine monatliche Pension von 5000 Gulden. Nach dem Bericht des Deutschordensprokurators vom 11 Oktober, unserer nr. 293, hätte er ihm 25 auch die Kaiserkrönung zugesagt; doch stehen dem die in unserer nr. 297 enthaltenen, auf mündliche Außerungen des Papstes sich stützenden Angaben des Florentinischen Gesandten in Rom, Nerone di Nigi, entgegen, denen zufolge zwischen Sigmund und Conti iber die Krönungsfrage nichts vereinbart wurde, der Papst vielmehr willens war, die Krönung nicht eher vorzunchmen, als bis die Differenzen zwischen Sigmund und den 30 Republiken Venedig und Florenz beigelegt sein würden. Die Konzilsfrage blieb unerledigt, da die Anerbietungen, die Kardinal Conti machte — sie liefen, wie es scheint, auf eine Verlegung des Konzils von Basel nach Siena hinaus (vgl. nr. 300) —, Sigmund nicht befriedigten (vgl. nrr. 288 und 293). Er wollte nun selbst mit den Papst verhandeln (vgl. nrr. 286; 288; 289 und 293). Offenbar standen aber die Dinge so, daß die Möglichkeit einer Verständigung nicht mehr ausgeschlossen erschien. So erklärt sich die Mahnung zur Mästigung, die Sigmund am 29 September an das Konzil richtete (nr. 289). Die Verhandlungen endeten am 27 September 2. Tags darauf reiste Jakob von Sirck zur Berichterstattung nach Rom. Er muß dort schon am 29 September an- 4o gekommen sein, da von diesem Tage ein Schreiben des Papstes an die außerhalb Roms weilenden Kardinäle, unsere nr. 290, datiert ist, in dem sie aufgefordert werden, schleunigst zurückzukehren, da K. Sigmund nach Rom kommen wolle. Vermutlich wollte er mit ihnen die neugeschaffene Lage und die oben erwähnten Vereinbarungen Conti's mit Sig- mund besprechen. Ein Resultat dieser Besprechung könnte die in unseren nrr. 293 und 45 294 vorliegende Einladung an Sigmund sein. Sigmund folgte der Einladung zunächst nicht. Er blieb noch in Siena. Auf die Gründe, die ihn dazu bewogen, werden wir an einer anderen Stelle zurückkommen. 10 35 Vgl. Haller a. a. O. 2, 182 Z. 12-32: auch unsere nr. 192 art. 1b. 2 Vgl. nr. 286.
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312 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz und Siena vom September bis November 1432 nr. 295-303. Als Ergänzung der Akten, die wir in lit. Gg über die Verhandlungen Sigmunds mit Kardinal Conti mitteilen, fügen wir hier noch einige Stücke an, die auf die Bei- legung der Zwistigkeiten zwischen Florenz und Siena Bezug haben, von der bekanntlich Sigmund sein Kommen nach Rom abhängig gemacht hatte. Zu ihrer Erläuterung sei Folgendes bemerkt. Schon vor der Ankunft der beiden päpstlichen Legaten Conti und Monfort in Siena war eine Florentinische Gesandtschaft zum Zweck von Friedensverhandlungen nach Siena gekommen. Das Sienesische Concistorio beschloß am 20 September, Sigmund vermitteln io zu lassen, und wählte am 21. sechs Bürger zur Festsetzung der Sienesischen Friedens- bedingungen 1. Es scheint aber, daß Florenz mit Sigmunds Vermittlung nicht einver- standen war und die des Papstes wünschte. Wahrscheinlich machte deshalb Kardinal Conti den Vorschlag, Papst und König gemeinschaftlich vermitteln zu lassen und die Verhandlungen in Rom zu führen. Das lehnte jedoch Florenz ab; es zeigte auch keine 15 Neigung, mit Siena wenigstens einen Waffenstillstand zu schließen (vgl. nrr. 296-299). Die Florentinischen Gesandten kehrten Anfang Oktober nach Florenz zurück (vgl. nr. 296). Vorstellungen, die sowohl Sigmund wie Kardinal Conti den Florentinern über ihre unfreundliche Haltung machen ließen, veranlaßsten diese, sich an Venedig um Rat zu 20 wenden (vgl. nr. 298). Aber auch Venedig erklärte sich entschieden gegen die Beteiligung Sigmunds an den Verhandlungen; die Gründe die es gegen sie anführte, sind aus unserer nr. 298 ersichtlich. Es schlug vor, durch die Venetianischen und Florentinischen Gesandten in Rom den Papst offiziell um seine Vermittlung zu ersuchen. Der Papst entsprach der Bitte. Er forderte Siena am 4 November auf, Gesandte za nach Rom zu schicken (nr. 300). Dazu erklärte sich dieses nach Rücksprache mit Sigmund am 11 November bereit (nr. 301). In der That reisten zwei Sienesische Gesandte, Bartolommeo Agazaria und Dr. Tommaso Doccio, am 11. oder 12 November zunächst nach Acquapendente ab 2. Dort erwarteten sie den erbetenen päpstlichen Geleitsbrief. Doch scheint es, daß sie die so Reise nicht fortsetzten, sondern bald (es ist nicht klar, aus welchen Gründen) nach Siena zurückkehrten. Erst Mitte Januar 1433 kamen die Verhandlungen in Fluß; wir kommen später noch auf sie zurück. Die beiden Aktenstücke, die wir als nrr. 302 und 303 abdrucken, stehen zwar außter Verbindung mit den Florentinisch-Sienesischen Verhandlungen, sie werfen aber Licht auf die Gründe, die Florenz zur Ablehnung der Vermittlung Sigmunds bestimmen mochten, und sie mögen zugleich als Beweise dafür dienen, wie schroff die Beziehungen dieser Kommune zu Sigmund seit den oben erwähnten Luccheser Ereignissen allmählich, wohl nicht ohne Zuthun Venedigs, geworden waren. 35 1 Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 set- tembre ed ottobre fol. 22b not. chart. coaevae. 2 Der Florentinische Gesandte in Rom Nerone di Nigi schrieb am 13 November nach Hause: ge- stern [Nor. 12] sei ein Sienesischer fante angekom- men und habe um Geleit für zwei Gesandte ge- beten; es sei bewilligt worden; der fante habe die Gesandten mit 100 Pferden in Acquapendente au- riickgelassen. (Florenz Staats-A. Dieci di Balia, Car- teggio, Responsive, Originali 8 nr. 146 orig. chart. 41 lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd., präs. laut Dorsualnotix a dì 18 di novembre 1432 a hore 17.) Der Geleitsbrief für die Gesandten ist vom Kardinalkämmerer Francesco Condolmario ausge- stellt und vom 13 November datiert; er sollte bis 15 vum 13 Dexember gelten. (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 73a cop. chart. coaera.)
312 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz und Siena vom September bis November 1432 nr. 295-303. Als Ergänzung der Akten, die wir in lit. Gg über die Verhandlungen Sigmunds mit Kardinal Conti mitteilen, fügen wir hier noch einige Stücke an, die auf die Bei- legung der Zwistigkeiten zwischen Florenz und Siena Bezug haben, von der bekanntlich Sigmund sein Kommen nach Rom abhängig gemacht hatte. Zu ihrer Erläuterung sei Folgendes bemerkt. Schon vor der Ankunft der beiden päpstlichen Legaten Conti und Monfort in Siena war eine Florentinische Gesandtschaft zum Zweck von Friedensverhandlungen nach Siena gekommen. Das Sienesische Concistorio beschloß am 20 September, Sigmund vermitteln io zu lassen, und wählte am 21. sechs Bürger zur Festsetzung der Sienesischen Friedens- bedingungen 1. Es scheint aber, daß Florenz mit Sigmunds Vermittlung nicht einver- standen war und die des Papstes wünschte. Wahrscheinlich machte deshalb Kardinal Conti den Vorschlag, Papst und König gemeinschaftlich vermitteln zu lassen und die Verhandlungen in Rom zu führen. Das lehnte jedoch Florenz ab; es zeigte auch keine 15 Neigung, mit Siena wenigstens einen Waffenstillstand zu schließen (vgl. nrr. 296-299). Die Florentinischen Gesandten kehrten Anfang Oktober nach Florenz zurück (vgl. nr. 296). Vorstellungen, die sowohl Sigmund wie Kardinal Conti den Florentinern über ihre unfreundliche Haltung machen ließen, veranlaßsten diese, sich an Venedig um Rat zu 20 wenden (vgl. nr. 298). Aber auch Venedig erklärte sich entschieden gegen die Beteiligung Sigmunds an den Verhandlungen; die Gründe die es gegen sie anführte, sind aus unserer nr. 298 ersichtlich. Es schlug vor, durch die Venetianischen und Florentinischen Gesandten in Rom den Papst offiziell um seine Vermittlung zu ersuchen. Der Papst entsprach der Bitte. Er forderte Siena am 4 November auf, Gesandte za nach Rom zu schicken (nr. 300). Dazu erklärte sich dieses nach Rücksprache mit Sigmund am 11 November bereit (nr. 301). In der That reisten zwei Sienesische Gesandte, Bartolommeo Agazaria und Dr. Tommaso Doccio, am 11. oder 12 November zunächst nach Acquapendente ab 2. Dort erwarteten sie den erbetenen päpstlichen Geleitsbrief. Doch scheint es, daß sie die so Reise nicht fortsetzten, sondern bald (es ist nicht klar, aus welchen Gründen) nach Siena zurückkehrten. Erst Mitte Januar 1433 kamen die Verhandlungen in Fluß; wir kommen später noch auf sie zurück. Die beiden Aktenstücke, die wir als nrr. 302 und 303 abdrucken, stehen zwar außter Verbindung mit den Florentinisch-Sienesischen Verhandlungen, sie werfen aber Licht auf die Gründe, die Florenz zur Ablehnung der Vermittlung Sigmunds bestimmen mochten, und sie mögen zugleich als Beweise dafür dienen, wie schroff die Beziehungen dieser Kommune zu Sigmund seit den oben erwähnten Luccheser Ereignissen allmählich, wohl nicht ohne Zuthun Venedigs, geworden waren. 35 1 Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 set- tembre ed ottobre fol. 22b not. chart. coaevae. 2 Der Florentinische Gesandte in Rom Nerone di Nigi schrieb am 13 November nach Hause: ge- stern [Nor. 12] sei ein Sienesischer fante angekom- men und habe um Geleit für zwei Gesandte ge- beten; es sei bewilligt worden; der fante habe die Gesandten mit 100 Pferden in Acquapendente au- riickgelassen. (Florenz Staats-A. Dieci di Balia, Car- teggio, Responsive, Originali 8 nr. 146 orig. chart. 41 lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd., präs. laut Dorsualnotix a dì 18 di novembre 1432 a hore 17.) Der Geleitsbrief für die Gesandten ist vom Kardinalkämmerer Francesco Condolmario ausge- stellt und vom 13 November datiert; er sollte bis 15 vum 13 Dexember gelten. (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 73a cop. chart. coaera.)
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A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 313 J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. Wir haben unter diesem Titel eine Reihe von Berichten vereinigt, die sich nicht unmittelbar oder nicht ausschließlich auf die Ereignisse und Verhandlungen beziehen, mit denen wir es in den litt. A bis G zu thun hatten, sie aber doch hier und da sergänzen oder sonstwie für die Geschichte des Romzuges von Belang sind. Unter den drei Berichten Sigmunds, die man hier findet, wird der bisher unbekannte vom 17 Mai 1432 (nr. 313) mit seinem in großten Zügen gegebenen Uberblick über den bisherigen Verlauf der Romfahrt besonderes Interesse erregen. Er trägt, möchte man sagen, ganz das Gepräge offiziöser Berichterstattung an sich, die unangenehme Dinge io entweder verschweigt oder verdreht. Auch die ausführliche Inhaltsangabe des czechisch geschriebenen Briefes Martineks von Baworow, eines Augenzeugen aus der Umgebung Sigmunds, an Ulrich von Rosen- berg (nr. 305) wird, nehmen wir an, willkommen sein. Aus den übrigen Berichten seien die des schon öfter genannten Prokurators des 15 Deutschen Ordens in Rom, Kaspar Stange von Wandofen, hervorgehoben. Sie zeichnen sich vor allen anderen durch die Fülle von Einzelheiten aus, die sie über die Verhält- nisse in Rom, besonders die an der Kurie, und über die im Kirchenstaate bieten. Die städtischen Berichte, unsere nrr. 306, 308, 309, 312 und 318 sind mit Aus- nahme des Baseler vom 6 Mai 1432 (nr. 312) von untergeordneter Bedeutung. Sie ver- 2o raten Unsicherheit, weil ihre Nachrichten offenbar häufig nur aus zweiter oder dritter Hand stammen und oft auch nichts weiter als Gerüchte sind. Trotzdem sind sie be- achtenswert als Zeichen des lebhaften Interesses, mit dem die Romfahrt Sigmunds in städtischen Kreisen, zumal in Süddeutschland, verfolgt wurde. 25 A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 181. K. Sigmund an Gf. Ulrich von Cilli: ist im Begriff, zur Wiedergewinnung der von Venedig usurpierten Rechte des Reiches und Ungarns persönlich in die Lom- bardei zu ziehen; ernennt den Adressaten zu seinem Kommissar bei den in Friaul und in dessen Nachbargebieten gegen Venedig operierenden Ungarischen Truppen und gebietet allen Heeresangehörigen, demselben gehorsam zu sein. Juni 17 Nürnberg. [ 1431] 11431] Jun. 17 Aus Wien H.H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 136b-137a cop. chart. coaera. Unter dem Text Caspar. Regest bei Altmann nr. 8626. Sigismundus etc. magnifico Uelrico Cilie et Zegorie comiti nostro et imperii sacri fideli dilecto graciam etc. quia nos jam ad recuperationem jurium nostrorum et im- perii sacri et regni Hungarie, que Veneti nostri hostes et rebelles sibi indebite usur- parunt, intendere et ea, que ab eis per mansuetudinem diu quesitam requirere non potuimus, per dei graciam dispositi sumus potenti brachio extorquere et super eo jam 40 in persona propria Lombardiam intrare disposuimus 1, apromptuavimus eciam gentes nostras Hungaricas ad partes Fori Julii dante domino ad offensam hostium feliciter 35 1 Vgl. S. 129-130 und S. 136-137. Deutsche Reichstags-Akten X. 40
A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 313 J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. Wir haben unter diesem Titel eine Reihe von Berichten vereinigt, die sich nicht unmittelbar oder nicht ausschließlich auf die Ereignisse und Verhandlungen beziehen, mit denen wir es in den litt. A bis G zu thun hatten, sie aber doch hier und da sergänzen oder sonstwie für die Geschichte des Romzuges von Belang sind. Unter den drei Berichten Sigmunds, die man hier findet, wird der bisher unbekannte vom 17 Mai 1432 (nr. 313) mit seinem in großten Zügen gegebenen Uberblick über den bisherigen Verlauf der Romfahrt besonderes Interesse erregen. Er trägt, möchte man sagen, ganz das Gepräge offiziöser Berichterstattung an sich, die unangenehme Dinge io entweder verschweigt oder verdreht. Auch die ausführliche Inhaltsangabe des czechisch geschriebenen Briefes Martineks von Baworow, eines Augenzeugen aus der Umgebung Sigmunds, an Ulrich von Rosen- berg (nr. 305) wird, nehmen wir an, willkommen sein. Aus den übrigen Berichten seien die des schon öfter genannten Prokurators des 15 Deutschen Ordens in Rom, Kaspar Stange von Wandofen, hervorgehoben. Sie zeichnen sich vor allen anderen durch die Fülle von Einzelheiten aus, die sie über die Verhält- nisse in Rom, besonders die an der Kurie, und über die im Kirchenstaate bieten. Die städtischen Berichte, unsere nrr. 306, 308, 309, 312 und 318 sind mit Aus- nahme des Baseler vom 6 Mai 1432 (nr. 312) von untergeordneter Bedeutung. Sie ver- 2o raten Unsicherheit, weil ihre Nachrichten offenbar häufig nur aus zweiter oder dritter Hand stammen und oft auch nichts weiter als Gerüchte sind. Trotzdem sind sie be- achtenswert als Zeichen des lebhaften Interesses, mit dem die Romfahrt Sigmunds in städtischen Kreisen, zumal in Süddeutschland, verfolgt wurde. 25 A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 181. K. Sigmund an Gf. Ulrich von Cilli: ist im Begriff, zur Wiedergewinnung der von Venedig usurpierten Rechte des Reiches und Ungarns persönlich in die Lom- bardei zu ziehen; ernennt den Adressaten zu seinem Kommissar bei den in Friaul und in dessen Nachbargebieten gegen Venedig operierenden Ungarischen Truppen und gebietet allen Heeresangehörigen, demselben gehorsam zu sein. Juni 17 Nürnberg. [ 1431] 11431] Jun. 17 Aus Wien H.H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 136b-137a cop. chart. coaera. Unter dem Text Caspar. Regest bei Altmann nr. 8626. Sigismundus etc. magnifico Uelrico Cilie et Zegorie comiti nostro et imperii sacri fideli dilecto graciam etc. quia nos jam ad recuperationem jurium nostrorum et im- perii sacri et regni Hungarie, que Veneti nostri hostes et rebelles sibi indebite usur- parunt, intendere et ea, que ab eis per mansuetudinem diu quesitam requirere non potuimus, per dei graciam dispositi sumus potenti brachio extorquere et super eo jam 40 in persona propria Lombardiam intrare disposuimus 1, apromptuavimus eciam gentes nostras Hungaricas ad partes Fori Julii dante domino ad offensam hostium feliciter 35 1 Vgl. S. 129-130 und S. 136-137. Deutsche Reichstags-Akten X. 40
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314 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11431] Juni 17 processuras. sed quia ubique personaliter adesse non possumus a, idcirco de fidelitate legalitate et sinceritate tua amplissime confidentes te locumtenentem seu commissarium nostrum personam nostram regiam representantem in prefata patria Fori Julii et partibus vicinis inter gentes nostras Hungaricas facimus constituimus et creamus, dantes tibi auctoritate regia plenariam potestatem in prefato exercitu cum consilio capitaneorum nostrorum tibi adjunctorum omnia et singula agendi et faciendi, que bonum regie ma- jestatis ac imperii sacri, regni quoque Hungarie concernunt commodum pariter et honorem. mandamus igitur magnificis et nobilibus, singulis quoque tecum exercituanti- bus auctoritate regia firmiter et districte, quatenus tibi tamquam locumtenenti nostro obediant et pareant singulaque expleant, que conferre possunt ad honorem et utilitatem 1o regie majestatis, prout indignacionem nostram voluerint arcius evitare. age igitur, fidelis dilecte, prout de te confidimus, et tali modo procede, ut opera et diligencia tua honor imperii crescat et nos te tamquam servum bonum inantea merito super multa constituere habeamus. presencium sub regali appenso. datum Nûremberge die 17 junii. 11431) 182. Beschluß des Venetianischen Senates: auf das Anerbieten des Heinrich Seldernon, 15 Juni 27 die in Nürnberg vom Römischen König und den Kurfürsten beschlossene Unter- stützung des Herzogs von Mailand gegen Venedig zu verhindern, soll geantwortet werden, man sei zu Verhandlungen mit dem König unter der Vermittlung des Erz- bischofs von Köln oder sonstwie bereit. [1431] Juni 27 [Venedig]. 11431] Juni 17 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 11 fol. 203a cop. membr. coaeva. Zu Anfang 20 steht links am Rande Sapientes consilii et sapientes super terris, darunter neben dem fext ein Kreux. Benutxt ron Romanin, Storia documentata di Venexia 4, 142-143. Die 27 junii. Cum quidam dominus Henricus Seldernon Teotonicus, qui alias fuit capitaneus 25 Ivani 1, venerit nunc Venetias ac dici fecerit nostro dominio, quod tanquam bonus servitor nostri dominii notificabit nobis, quod fuit in Norimbergo in illis consiliis et deliberationibus factis inter serenissimum dominum Romanorum regem ac electores im- perii et alios principes Alemanie, ubi ultra provisiones factas pro factis Ussonorum regni Boemie deliberatum est etiam, quod detur subsidium duci Mediolani contra do- so minium nostrum, et quod hoc non fit respectu benivolentie, que habeatur ad ducem Mediolani per regem et principes illos, sed quia ubique est fama, quod nostra dominatio de facto usurpavit et usurpat terras et jura imperii ac ipsas tenet absque aliquo titulo et cum maxima diminutione honoris et jurisditionum imperii, quodque per ea, que sentire potest, sperat, quod per medium et operam reverendissimi domini archiepiscopi Coloniensis 35 electoris imperii haberetur modus, quod desisteretur ab isto favorem dando duci Medio- lani, per hunc modum videlicet, quod dominatio nostra recognosceret ab imperio terras, quas habemus, et illas, quas in posterum acquiremus, et quod per regem Romanorum et imperium constitueretur unus ex nostris, qui nobis placeret, qui haberet titulum seu nomen locumtenentis imperii in his terris imperii, quas habemus et habebimus in futurum, 40 et quod, si istud placet nostro dominio, offert redire Norimbergum et etiam ad pre- sentiam regis ac scribere et intercedere cum prefato archiepiscopo Coloniensi, quod res ista habere possit effectum, et quod rescribet nobis ea, que habebit, et paratus est facere, quicquid nobis placet, in hoc et in reliquis omnibus nobis gratis et commodis: vadit [I] quod cum bonis verbis regratiari debeat dicto domino Henrico de his, que 45 pars, nobis notificavit (nam dudum cognovimus eum fuisse et esse amicissimum nostri dominii a) em.; Forl. potumus. b) in der Vorl. beginnt mit vadit eine neue Zeile; ebenso nachher mit circa. Schloſt Irano unterhalb Borgo in Val Sugana.
314 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11431] Juni 17 processuras. sed quia ubique personaliter adesse non possumus a, idcirco de fidelitate legalitate et sinceritate tua amplissime confidentes te locumtenentem seu commissarium nostrum personam nostram regiam representantem in prefata patria Fori Julii et partibus vicinis inter gentes nostras Hungaricas facimus constituimus et creamus, dantes tibi auctoritate regia plenariam potestatem in prefato exercitu cum consilio capitaneorum nostrorum tibi adjunctorum omnia et singula agendi et faciendi, que bonum regie ma- jestatis ac imperii sacri, regni quoque Hungarie concernunt commodum pariter et honorem. mandamus igitur magnificis et nobilibus, singulis quoque tecum exercituanti- bus auctoritate regia firmiter et districte, quatenus tibi tamquam locumtenenti nostro obediant et pareant singulaque expleant, que conferre possunt ad honorem et utilitatem 1o regie majestatis, prout indignacionem nostram voluerint arcius evitare. age igitur, fidelis dilecte, prout de te confidimus, et tali modo procede, ut opera et diligencia tua honor imperii crescat et nos te tamquam servum bonum inantea merito super multa constituere habeamus. presencium sub regali appenso. datum Nûremberge die 17 junii. 11431) 182. Beschluß des Venetianischen Senates: auf das Anerbieten des Heinrich Seldernon, 15 Juni 27 die in Nürnberg vom Römischen König und den Kurfürsten beschlossene Unter- stützung des Herzogs von Mailand gegen Venedig zu verhindern, soll geantwortet werden, man sei zu Verhandlungen mit dem König unter der Vermittlung des Erz- bischofs von Köln oder sonstwie bereit. [1431] Juni 27 [Venedig]. 11431] Juni 17 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 11 fol. 203a cop. membr. coaeva. Zu Anfang 20 steht links am Rande Sapientes consilii et sapientes super terris, darunter neben dem fext ein Kreux. Benutxt ron Romanin, Storia documentata di Venexia 4, 142-143. Die 27 junii. Cum quidam dominus Henricus Seldernon Teotonicus, qui alias fuit capitaneus 25 Ivani 1, venerit nunc Venetias ac dici fecerit nostro dominio, quod tanquam bonus servitor nostri dominii notificabit nobis, quod fuit in Norimbergo in illis consiliis et deliberationibus factis inter serenissimum dominum Romanorum regem ac electores im- perii et alios principes Alemanie, ubi ultra provisiones factas pro factis Ussonorum regni Boemie deliberatum est etiam, quod detur subsidium duci Mediolani contra do- so minium nostrum, et quod hoc non fit respectu benivolentie, que habeatur ad ducem Mediolani per regem et principes illos, sed quia ubique est fama, quod nostra dominatio de facto usurpavit et usurpat terras et jura imperii ac ipsas tenet absque aliquo titulo et cum maxima diminutione honoris et jurisditionum imperii, quodque per ea, que sentire potest, sperat, quod per medium et operam reverendissimi domini archiepiscopi Coloniensis 35 electoris imperii haberetur modus, quod desisteretur ab isto favorem dando duci Medio- lani, per hunc modum videlicet, quod dominatio nostra recognosceret ab imperio terras, quas habemus, et illas, quas in posterum acquiremus, et quod per regem Romanorum et imperium constitueretur unus ex nostris, qui nobis placeret, qui haberet titulum seu nomen locumtenentis imperii in his terris imperii, quas habemus et habebimus in futurum, 40 et quod, si istud placet nostro dominio, offert redire Norimbergum et etiam ad pre- sentiam regis ac scribere et intercedere cum prefato archiepiscopo Coloniensi, quod res ista habere possit effectum, et quod rescribet nobis ea, que habebit, et paratus est facere, quicquid nobis placet, in hoc et in reliquis omnibus nobis gratis et commodis: vadit [I] quod cum bonis verbis regratiari debeat dicto domino Henrico de his, que 45 pars, nobis notificavit (nam dudum cognovimus eum fuisse et esse amicissimum nostri dominii a) em.; Forl. potumus. b) in der Vorl. beginnt mit vadit eine neue Zeile; ebenso nachher mit circa. Schloſt Irano unterhalb Borgo in Val Sugana.
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A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 315 1143I] Juni 27 ac perfecte dispositum ad honores et commoda status nostri) et quod contenti sumus, quod revertatur et cum illis sapientibus modis, quos bene servare sciet, certificet serenis- simum dominum regem Romanorum ac electores imperii et principes Alemanie et quos- cunque alios, quod dominatio nostra naturaliter semper fuit et est inclinata ad pacem 5 et nil unquam quesivimus nisi pacifice vivere cum imperio et cum omnibus Christianis et in hac dispositione perseveramus, et, si alias fuimus et nunc sumus in guera cum duce Mediolani, id processit ex culpa ipsius ducis, qui nos invitos traxit ad guerram, et non appetitu dominii nec pro ambitione aliqua. [2] cirea à modum autem, quem comme- morat, dicimus, quod, si per prefatum dominum archiepiscopum Coloniensem promove- 1o bitur ista materia vel per alium congruum modum deducetur in praticam, nos reperiemur ita bene dispositi, quod omnes intelligent, quod habemus carum honorem imperii, et a rebus honestis et rationabilibus non recedemus. De parte 147, de non 0, non sinceri 0. 15 20 183. Beschluß des Venetianischen Senates: einem gen. Gesandten des Palatins [Niko- laus Gara] soll geantwortet werden, Venedig lehne die Aufforderung K. Sigmunds, Gesandte zu ihm zu schicken, mit Rücksicht darauf, daß es sich im Kriegszustande mit dem Herzog von Mailand befinde, ab; es sei aber bereit, an jedem beliebigen Orte, der nicht unter der Botmäsigkeit des Herzogs stehe, zu verhandeln. — Minoritätsanträge 1: die Gesandtschaft von der Geleitsbewilligung durch den Herzog von Mailand abhängig zu machen und durch Marco Dandolo an Kaspar Schlick schreiben zu lassen (letzterer Antrag durch Vertagung erledigt). [ 1431/ Ok- tober 23 [Venedig]. 11431] Okt. 23 Ans Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 29a -30b cop. membr. coaeva. Die 23 octobris in rogatis. [I. Antrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator sapiens consilii, ser Marinus Lando sapiens terrarum etc. et sapientes ordinum. 1] Quod respondeatur domino Tomsse, quod de mense septembris preteriti, quando fuit ad nostram presentiam ac nos requisivit 2 pro parte magnifici domini magni comitis, ut mitteremus ambassiatam nostram pro tractatu pacis et concordie inter serenissimum so dominum regem Romanorum et Hungarie et nos, inter cetera in conclusione sibi diximus, quod parati eramus mittere ambassiatam nostram ad locum, qui foret conveniens, ubi etiam convenirent oratores regie majestatis pro dicto tractatu etc. que verba, videlicet de loco convenienti, diximus misteriose et ad hune solum finem videlicet, quia ipse dicebat, quod prefatus serenissimus rex venturus erat in Italiam 3, ut intelligeretur, quod, 35 si forte veniret Mediolanum aut ad alias terras ducis Mediolani, non esset conveniens, quod mitteremus oratores nostros in locis aut per loca ipsius ducis, cum quo sumus in 25 a) ngl. S. 314 Fariante b. Die Abstimmung über die Anträge erfolgte in der Weise, daß xunächst der Antrag des Lionardo 40 Mocenigo und Genossen mit 94 gegen 43 Stimmen, die der Gegenantrag des Fantino Michieli und Ge- nossen erhielt, angenommen wurde. Dann nahim Mocenigo den letxteren, so weit er sich auf den Brief des Marco Dandolo an Kaspar Schlick bexog (jedoch 45 ohne die Nachschrift), auf. Dieser neue Antrag wurde aber mit 65 gegen 72 Stimmen, die auf den Vertagungsantrag des Marino Lando fielen, abge- lehnt. 2 Vgl. S. 282. 3 Laut der S. 282 Anm. 3 erwähnten Aufzeich- nung hatte Donsa dem Senat erxählt, daß er den König in Augsburg oder in Feldkirch treffen werde, ubi debet se reducere pro eundo in Lombardiam simul cum aliquibus dominis Alamanie ac baronibus et curialibus suis et cum Sviceris juxta conventiones et promissiones habitas cum duce Mediolani, qui promisit dicto regi dare civitates Janue et Ast eunte ipso in Lombardiam in favorem suum contra nostrum dominium. 40*
A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 315 1143I] Juni 27 ac perfecte dispositum ad honores et commoda status nostri) et quod contenti sumus, quod revertatur et cum illis sapientibus modis, quos bene servare sciet, certificet serenis- simum dominum regem Romanorum ac electores imperii et principes Alemanie et quos- cunque alios, quod dominatio nostra naturaliter semper fuit et est inclinata ad pacem 5 et nil unquam quesivimus nisi pacifice vivere cum imperio et cum omnibus Christianis et in hac dispositione perseveramus, et, si alias fuimus et nunc sumus in guera cum duce Mediolani, id processit ex culpa ipsius ducis, qui nos invitos traxit ad guerram, et non appetitu dominii nec pro ambitione aliqua. [2] cirea à modum autem, quem comme- morat, dicimus, quod, si per prefatum dominum archiepiscopum Coloniensem promove- 1o bitur ista materia vel per alium congruum modum deducetur in praticam, nos reperiemur ita bene dispositi, quod omnes intelligent, quod habemus carum honorem imperii, et a rebus honestis et rationabilibus non recedemus. De parte 147, de non 0, non sinceri 0. 15 20 183. Beschluß des Venetianischen Senates: einem gen. Gesandten des Palatins [Niko- laus Gara] soll geantwortet werden, Venedig lehne die Aufforderung K. Sigmunds, Gesandte zu ihm zu schicken, mit Rücksicht darauf, daß es sich im Kriegszustande mit dem Herzog von Mailand befinde, ab; es sei aber bereit, an jedem beliebigen Orte, der nicht unter der Botmäsigkeit des Herzogs stehe, zu verhandeln. — Minoritätsanträge 1: die Gesandtschaft von der Geleitsbewilligung durch den Herzog von Mailand abhängig zu machen und durch Marco Dandolo an Kaspar Schlick schreiben zu lassen (letzterer Antrag durch Vertagung erledigt). [ 1431/ Ok- tober 23 [Venedig]. 11431] Okt. 23 Ans Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 29a -30b cop. membr. coaeva. Die 23 octobris in rogatis. [I. Antrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator sapiens consilii, ser Marinus Lando sapiens terrarum etc. et sapientes ordinum. 1] Quod respondeatur domino Tomsse, quod de mense septembris preteriti, quando fuit ad nostram presentiam ac nos requisivit 2 pro parte magnifici domini magni comitis, ut mitteremus ambassiatam nostram pro tractatu pacis et concordie inter serenissimum so dominum regem Romanorum et Hungarie et nos, inter cetera in conclusione sibi diximus, quod parati eramus mittere ambassiatam nostram ad locum, qui foret conveniens, ubi etiam convenirent oratores regie majestatis pro dicto tractatu etc. que verba, videlicet de loco convenienti, diximus misteriose et ad hune solum finem videlicet, quia ipse dicebat, quod prefatus serenissimus rex venturus erat in Italiam 3, ut intelligeretur, quod, 35 si forte veniret Mediolanum aut ad alias terras ducis Mediolani, non esset conveniens, quod mitteremus oratores nostros in locis aut per loca ipsius ducis, cum quo sumus in 25 a) ngl. S. 314 Fariante b. Die Abstimmung über die Anträge erfolgte in der Weise, daß xunächst der Antrag des Lionardo 40 Mocenigo und Genossen mit 94 gegen 43 Stimmen, die der Gegenantrag des Fantino Michieli und Ge- nossen erhielt, angenommen wurde. Dann nahim Mocenigo den letxteren, so weit er sich auf den Brief des Marco Dandolo an Kaspar Schlick bexog (jedoch 45 ohne die Nachschrift), auf. Dieser neue Antrag wurde aber mit 65 gegen 72 Stimmen, die auf den Vertagungsantrag des Marino Lando fielen, abge- lehnt. 2 Vgl. S. 282. 3 Laut der S. 282 Anm. 3 erwähnten Aufzeich- nung hatte Donsa dem Senat erxählt, daß er den König in Augsburg oder in Feldkirch treffen werde, ubi debet se reducere pro eundo in Lombardiam simul cum aliquibus dominis Alamanie ac baronibus et curialibus suis et cum Sviceris juxta conventiones et promissiones habitas cum duce Mediolani, qui promisit dicto regi dare civitates Janue et Ast eunte ipso in Lombardiam in favorem suum contra nostrum dominium. 40*
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Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 316 publica guerra, quoniam esset cum maximo prejudicio et detrimento honoris et rerum nostrarum, sicut omnes considerare possunt. et nunc videntes, quod in salvoconductu et regio 1 specialis clausula apposita est, videlicet "eo existente in partibus Italie“ 2 audientes ab ipso domino Tomssa ipsum serenissimum regem venturum esse Mediolanum et ad alias terras ducis Mediolani ac requirerea, ut illuc mittamus ambassiatam nostram etc., dicimus, sicut semper diximus: quod omni tempore fuimus et presentia- liter sumus optime dispositionis habendi bonam concordiam et tranquilitatem cum regia majestate ac facere omnia, que sint convenientia et honesta, ut effectus iste sequatur; sed considerantes, quanti prejudicii esset tam ad honorem quam ad statum nostrum, sicut predicitur, mittere ambassiatam nostram ad loca ducis Mediolani, eum quo sumus 1o in aperta guerra, et quanti favoris et comodi istud esset factis suis, multisque aliis con- siderationibus et respectibus nobis non videtur, quod sit conveniens, ut mittamus ad loca ipsius ducis, sicut primo fuit intentio nostra, quando dicto domino Tomsse respon- dimus. sed ut regia majestas et omnes intelligant, quod cum sua serenitate optamus habere concordiam, utque cognoscat, quod neque elatione neque pro alia quacunque i5 causa recusamus mittere hanc nostram ambassiatam ad loca ducis Mediolani quam propter considerationes suprascriptas, ex nunc dicimus et offerrimus, quod existente sua serenitate in quibuslibet aliis locis non subditis duci Mediolani aut mittente sua serenitate ad hujusmodi loca non subdita duci suos oratores pro isto tractatu, si sue serenitati magis placeret, nos etiam parati sumus mittere nostram ambassiatam, quandocunque et ubi- 20 cunque serenitati sue placebit, et a rebus licitis et honestis non deviabimus, ut ista tranquilitas et concordia subsequatur. [2] et si idem dominus Tomssa deliberabit ire ad prefatum serenissimum regem cum ista responsione (ad quod hortari et induci debeat), eo casu dentur sibi pro suis expensis ducati ducenti de pecunia nostri comunis; et si [3] capta autem presenti parte 25 voluerit hanc responsionem in scriptis, detur sibi. advisetur spectabilis orator magnifice comunitatis Florentie de causa adventus prefati domini Tomsse et de suprascripta nostra deliberatione. 5 [1431] Okt. 23 De parte 94. [II. Antrag, gestellt von ser Fantinus Michael procurator, ser Anthonius Contareno procurator, ser Marcus de Molino, ser Paulus Corrario sapientes consilii.] [I) Quod spectabili militi domino Tomsse oratori magnifici domini magni comitis Hungarie, qui portavit salvumconductum serenissimi domini regis Romanorum et Hungarie pro oratoribus nostris ituris b ad presentiam suam et requirit, quod dicti oratores mit- tantur, quia idem rex erit in Lombardia etc., respondeatur: [1"] quod audita requisitione sua et recepto dicto salvoconductu regio parati sumus, sicut alias diximus et obtulimus, 35 mittere ambassiatam nostram ad presentiam sue regie majestatis. et quoniam cupimus mittere personam acceptam sue serenitati, scientes virum nobilem Marcum Dandulo, qui alias 3 fuit ad presentiam suam pro hac ipsa materia, esse gratum sue serenitati, de- liberavimus mittere eum ad istam ambassiatam, qui nune est capitaneus noster Brixie et erit satis proximus loco, ubi erit dictus serenissimus rex. [1'] sed quoniam, sicut 40 notum est, nos sumus in publica guerra cum duce Mediolani, per cujus territoria oppor- tebit ut dictus noster orator transeat, debendo ire ad conspectum prefati serenissimi 30 a) em.; Forl. requirit. b) cm.; Vorl. iturus. 1 Der Geleitsbrief ist datiert aus Feltkirch Cu- riensis diocesis die 24 septembris und gilt für einen oder mehrere Gesandten mit einem Gefolge von höchstens 40 Pferden. (Wien H. H. St. A. Reichs- registraturbuch J fol. 159a cop. chart. coaeva; rgl. Altmann nr. 8868.) 2 Die betreffende Stelle des Geleitsbriefes lautet: nobis in partibus Italie et non alibi constitutis. a Im Sommer 1428; rgl. S. 28-29. 45
Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 316 publica guerra, quoniam esset cum maximo prejudicio et detrimento honoris et rerum nostrarum, sicut omnes considerare possunt. et nunc videntes, quod in salvoconductu et regio 1 specialis clausula apposita est, videlicet "eo existente in partibus Italie“ 2 audientes ab ipso domino Tomssa ipsum serenissimum regem venturum esse Mediolanum et ad alias terras ducis Mediolani ac requirerea, ut illuc mittamus ambassiatam nostram etc., dicimus, sicut semper diximus: quod omni tempore fuimus et presentia- liter sumus optime dispositionis habendi bonam concordiam et tranquilitatem cum regia majestate ac facere omnia, que sint convenientia et honesta, ut effectus iste sequatur; sed considerantes, quanti prejudicii esset tam ad honorem quam ad statum nostrum, sicut predicitur, mittere ambassiatam nostram ad loca ducis Mediolani, eum quo sumus 1o in aperta guerra, et quanti favoris et comodi istud esset factis suis, multisque aliis con- siderationibus et respectibus nobis non videtur, quod sit conveniens, ut mittamus ad loca ipsius ducis, sicut primo fuit intentio nostra, quando dicto domino Tomsse respon- dimus. sed ut regia majestas et omnes intelligant, quod cum sua serenitate optamus habere concordiam, utque cognoscat, quod neque elatione neque pro alia quacunque i5 causa recusamus mittere hanc nostram ambassiatam ad loca ducis Mediolani quam propter considerationes suprascriptas, ex nunc dicimus et offerrimus, quod existente sua serenitate in quibuslibet aliis locis non subditis duci Mediolani aut mittente sua serenitate ad hujusmodi loca non subdita duci suos oratores pro isto tractatu, si sue serenitati magis placeret, nos etiam parati sumus mittere nostram ambassiatam, quandocunque et ubi- 20 cunque serenitati sue placebit, et a rebus licitis et honestis non deviabimus, ut ista tranquilitas et concordia subsequatur. [2] et si idem dominus Tomssa deliberabit ire ad prefatum serenissimum regem cum ista responsione (ad quod hortari et induci debeat), eo casu dentur sibi pro suis expensis ducati ducenti de pecunia nostri comunis; et si [3] capta autem presenti parte 25 voluerit hanc responsionem in scriptis, detur sibi. advisetur spectabilis orator magnifice comunitatis Florentie de causa adventus prefati domini Tomsse et de suprascripta nostra deliberatione. 5 [1431] Okt. 23 De parte 94. [II. Antrag, gestellt von ser Fantinus Michael procurator, ser Anthonius Contareno procurator, ser Marcus de Molino, ser Paulus Corrario sapientes consilii.] [I) Quod spectabili militi domino Tomsse oratori magnifici domini magni comitis Hungarie, qui portavit salvumconductum serenissimi domini regis Romanorum et Hungarie pro oratoribus nostris ituris b ad presentiam suam et requirit, quod dicti oratores mit- tantur, quia idem rex erit in Lombardia etc., respondeatur: [1"] quod audita requisitione sua et recepto dicto salvoconductu regio parati sumus, sicut alias diximus et obtulimus, 35 mittere ambassiatam nostram ad presentiam sue regie majestatis. et quoniam cupimus mittere personam acceptam sue serenitati, scientes virum nobilem Marcum Dandulo, qui alias 3 fuit ad presentiam suam pro hac ipsa materia, esse gratum sue serenitati, de- liberavimus mittere eum ad istam ambassiatam, qui nune est capitaneus noster Brixie et erit satis proximus loco, ubi erit dictus serenissimus rex. [1'] sed quoniam, sicut 40 notum est, nos sumus in publica guerra cum duce Mediolani, per cujus territoria oppor- tebit ut dictus noster orator transeat, debendo ire ad conspectum prefati serenissimi 30 a) em.; Forl. requirit. b) cm.; Vorl. iturus. 1 Der Geleitsbrief ist datiert aus Feltkirch Cu- riensis diocesis die 24 septembris und gilt für einen oder mehrere Gesandten mit einem Gefolge von höchstens 40 Pferden. (Wien H. H. St. A. Reichs- registraturbuch J fol. 159a cop. chart. coaeva; rgl. Altmann nr. 8868.) 2 Die betreffende Stelle des Geleitsbriefes lautet: nobis in partibus Italie et non alibi constitutis. a Im Sommer 1428; rgl. S. 28-29. 45
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A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 317 [14317 Okt. 23 regis ad civitatem Ast aut in partibus illis, ubi erit sua serenitas, non videtur nobis, quod dictus noster orator possit tute ire per territoria ducis Mediolani absque salvo- conductu suo. sumus quoque certissimi, quod sua regia majestas non vellet, quod idem noster orator cum intentione bene agendi aliquod damnum vel periculum pateretur. et 5 ob hanc causam, cum dispositio nostra sit mittere, ut prefertur, idem dominus Tomssa potest vel personaliter ire vel scribere et mittere ad ipsum serenissimum regem ad di- cendum sibi hanc nostram intentionem, ut sua serenitas provideat et teneat modum, quod habeatur salvusconductus a duce Mediolani in ampla forma pro oratore nostro predicto. quo habito absque mora ibit ad conspectum sue serenitatis cum commissione 1o et mandato sufficienti. [2] et quoniam faceret pro his factis, quod idem dominus Tomssa personaliter iret, suadeatur sibi, quod vadat, quoniam providebimus de suis ex- pensis. et contentante eo ire, ex nune captum sit, quod dentur sibi libere ducati du- centi de pecunia nostri comunis pro suis expensis. [3] et ex nunc sit captum, quod scribatur et mandetur auctoritate hujus consilii prefato ser Marco Dandulo, quod se paret 15 et in ordine ponat, quoniam intentio nostra est, quod vadat orator noster ad prefatum serenissimum regem pro causa suprascripta ad expensas nostri comunis, habendo etiam salarium et utilitates sui regiminis per totum tempus, quo Brixie stare debebit, et postea, si stabit plus in hac legatione, habeat ad rationem ducatos 60 in mense, ducendo secum usque ad numerum equorum sexdecim et familiam pro dicto equorum numero com- 2o petentem (in quo numero sit unus notarius cum uno famulo) et, si ducet ex equis suis, debeant extimari, ut, si quid de illis accideret, fiat sibi emenda et satisfatio per nostrum comune, sicut est justum, — et de ejus commissione postea providebitur, sicut videbitur isti consilio — possitque expendere ducatum medium pro quolibet equo singulo die de pecuniis nostri comunis, non computatis agoziis equorum nec nabulis navigiorum et 25 nuntiis secundum usum. [4] et capta presenti parte dicatur spectabili oratori magni- fice comunitatis Florentie de causa adventus dicti domini Tomsse et de deliberatione nostra predicta, ut adviset magnificos dominos suos. [5] item ordinetur, quod vir nobilis ser Marcus Dandulo capitaneus noster Brixie respondere debeat per literas suas de manu sua Gasparo Slik vicecancellario regio et burgravio Egre, ut infra, videlicet: Spectabilis et egregie frater et amice carissime. a nepote meo Venetiis existente recepi literas vestras datas in Feltkich à die octavo presentis, quas (sicut idem nepos on. s meus michi scribit) portasse videtur strenuus miles dominus Tomssa, qui Venetiis fuit. ego autem, sicut scire potuistis, jam aliquibus mensibus fui et nune sum capitaneus hujus civitatis Brixie pro illustrissimo dominio meo Venetiarum, et ob dictam causam 35 me presentialiter in Venetiis non reperit. ipsas vero literas vestras vere libentissime vidi et gratissimas habui, tum quia de sospitate vestra, quam summe audire desiderabam, certificatus fui, tum quia in illa tangitis materiam tranquilitatis et pacis, pro qua vos et ego tam diu prompto animo laboravimus, inter serenissimam regiam majestatem et illustrissimum dominium meum. pro qua video vos, sicut scribitis, pro naturali virtute 4o esse sincere dispositum, sicut unquam fuistis, et nullum recusare laborem, ut tantum bonum hujus concordie subsequatur. ad quod et ego pro parte mea et verbo et opere apud illustrissimum dominium meum apponam omnem possibilem diligentiam, ut iste suavis fructus concordie et tranquilitatis sorciatur effectum. de quo tanto melius spero, cum videam ex literis vestris illum serenissimum regem concessisse atque misisse salvum- 45 conductum pro oratoribus prefati dominii mei ad ejus presentiam regiam transmittendis, non persistendo in rehabitione Dalmatie 1. si itaque oratores dominii mei venient, sicut 30 1) sic. Vgl. S. 282. Die entschieden ablehnende Hal- tung Venedigs in dieser Frage scheint also nicht 50 ohne Eindruch auf Sigmund geblieben vu sein. Daxu stinmt freilich nicht recht, was Sigmund am 28 Ok- lober an Hrg. Amadeus ron Saroyen schreibt; rgl. nr. 184 art. 1.
A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 317 [14317 Okt. 23 regis ad civitatem Ast aut in partibus illis, ubi erit sua serenitas, non videtur nobis, quod dictus noster orator possit tute ire per territoria ducis Mediolani absque salvo- conductu suo. sumus quoque certissimi, quod sua regia majestas non vellet, quod idem noster orator cum intentione bene agendi aliquod damnum vel periculum pateretur. et 5 ob hanc causam, cum dispositio nostra sit mittere, ut prefertur, idem dominus Tomssa potest vel personaliter ire vel scribere et mittere ad ipsum serenissimum regem ad di- cendum sibi hanc nostram intentionem, ut sua serenitas provideat et teneat modum, quod habeatur salvusconductus a duce Mediolani in ampla forma pro oratore nostro predicto. quo habito absque mora ibit ad conspectum sue serenitatis cum commissione 1o et mandato sufficienti. [2] et quoniam faceret pro his factis, quod idem dominus Tomssa personaliter iret, suadeatur sibi, quod vadat, quoniam providebimus de suis ex- pensis. et contentante eo ire, ex nune captum sit, quod dentur sibi libere ducati du- centi de pecunia nostri comunis pro suis expensis. [3] et ex nunc sit captum, quod scribatur et mandetur auctoritate hujus consilii prefato ser Marco Dandulo, quod se paret 15 et in ordine ponat, quoniam intentio nostra est, quod vadat orator noster ad prefatum serenissimum regem pro causa suprascripta ad expensas nostri comunis, habendo etiam salarium et utilitates sui regiminis per totum tempus, quo Brixie stare debebit, et postea, si stabit plus in hac legatione, habeat ad rationem ducatos 60 in mense, ducendo secum usque ad numerum equorum sexdecim et familiam pro dicto equorum numero com- 2o petentem (in quo numero sit unus notarius cum uno famulo) et, si ducet ex equis suis, debeant extimari, ut, si quid de illis accideret, fiat sibi emenda et satisfatio per nostrum comune, sicut est justum, — et de ejus commissione postea providebitur, sicut videbitur isti consilio — possitque expendere ducatum medium pro quolibet equo singulo die de pecuniis nostri comunis, non computatis agoziis equorum nec nabulis navigiorum et 25 nuntiis secundum usum. [4] et capta presenti parte dicatur spectabili oratori magni- fice comunitatis Florentie de causa adventus dicti domini Tomsse et de deliberatione nostra predicta, ut adviset magnificos dominos suos. [5] item ordinetur, quod vir nobilis ser Marcus Dandulo capitaneus noster Brixie respondere debeat per literas suas de manu sua Gasparo Slik vicecancellario regio et burgravio Egre, ut infra, videlicet: Spectabilis et egregie frater et amice carissime. a nepote meo Venetiis existente recepi literas vestras datas in Feltkich à die octavo presentis, quas (sicut idem nepos on. s meus michi scribit) portasse videtur strenuus miles dominus Tomssa, qui Venetiis fuit. ego autem, sicut scire potuistis, jam aliquibus mensibus fui et nune sum capitaneus hujus civitatis Brixie pro illustrissimo dominio meo Venetiarum, et ob dictam causam 35 me presentialiter in Venetiis non reperit. ipsas vero literas vestras vere libentissime vidi et gratissimas habui, tum quia de sospitate vestra, quam summe audire desiderabam, certificatus fui, tum quia in illa tangitis materiam tranquilitatis et pacis, pro qua vos et ego tam diu prompto animo laboravimus, inter serenissimam regiam majestatem et illustrissimum dominium meum. pro qua video vos, sicut scribitis, pro naturali virtute 4o esse sincere dispositum, sicut unquam fuistis, et nullum recusare laborem, ut tantum bonum hujus concordie subsequatur. ad quod et ego pro parte mea et verbo et opere apud illustrissimum dominium meum apponam omnem possibilem diligentiam, ut iste suavis fructus concordie et tranquilitatis sorciatur effectum. de quo tanto melius spero, cum videam ex literis vestris illum serenissimum regem concessisse atque misisse salvum- 45 conductum pro oratoribus prefati dominii mei ad ejus presentiam regiam transmittendis, non persistendo in rehabitione Dalmatie 1. si itaque oratores dominii mei venient, sicut 30 1) sic. Vgl. S. 282. Die entschieden ablehnende Hal- tung Venedigs in dieser Frage scheint also nicht 50 ohne Eindruch auf Sigmund geblieben vu sein. Daxu stinmt freilich nicht recht, was Sigmund am 28 Ok- lober an Hrg. Amadeus ron Saroyen schreibt; rgl. nr. 184 art. 1.
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318 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11431/ Okt. 23 opinor, ad conspectum regie majestatis, ego me certissimum reddo, quod circa omnia alia venient tali mandato et libertate fulciti, quod videbitis, quod a rebus honestis et licitis non discedent, maxime cum (sicut et vos scribitis) regia majestas ad omnia etiam licita et honesta ducetur. et hoc modo de bono fine sperandum est, pro quo certissi- mus sum, quod vos pro naturali virtute et laudabili consuetudine vestra omnia possibilia facietis propter causas, quas in vestris literis seriose describitis. et ego etiam illud iddem toto corde desidero. et quantum ad speciale factum vestrum attinet, teneatis id, quod alias vobis dixi, esse certissimum. ad illam vero particulam, ubi tangitis non esse possibile, quod unus in servitutem redigat totum mundum quodque Roma deficit etc., non possum pro honore dominii mei ac pro veritate aliter facere quam in substantia 1n dicere, quod non solum in Italia sed in toto orbe notissimum esse debet, videlicet quod dominium meum non aliqua elatione, non ambitione dominii nec aliqua alia causa de- venisse, imo invite a tractum esse ad guerram cum duce Mediolani, nisi pro conservatione status et libertatis sue et Italie, quam dux ipse suppeditare volebat, et ad finem tran- quilitatis et pacis. nam bene scitis, quod hujusmodi dominia et comunitates libere i5 semper diligunt et appetunt pacem, et presertim dominatio mea, que cum omnibus Christi fidelibus optavit et optat habere pacem, ut contra infideles inimicos crucis attendi possit; de qua intentione dominii mei experientia reddit testimonium veritati. et quoniam scribitis regiam majestatem in Italiam esse venturam et vos secum ac me rogatis, ut, dum viciniores erimus, sepius vobis scribam, quemadmodum et vos facturum exhibetis etc.: 20 gratissimum habebo, ut sitis in loco, ubi sepius et habilius vobis scribere possim, quam fecerim per elapsum, sicque faciam deo dante, quotienscunque habilitas aderit; et illud iddem a vobis peto et pro singulari munere rogo, ut, quotienscunque modum habebitis, non sit vobis grave me etiam vestris gratiosis litteris visitare. demumque me solito more offero ad omnia beneplacita vestra paratum, et, si licet, dignemini etiam me pre- 25 Okt, fate serenissime regie majestati humilime commendare. data Brixie die ... boctobris 1431. [Nachschrift] Post has scriptas habui literas et mandatum ab illustrissimo dominio meo, qualiter deliberavit et vult, ut ego sim ille, qui veniam ad istam legationem, et quod me in ordine ponam, donec habebitur salvusconductus ducis Mediolani, sine quo fieri non potest. et licet propter etatem meam et conditionem persone mee michi sit so valde grave venire, tamen propter obedientiam, ad quam teneor, et quoniam summe desidero visitare serenissimam regiam majestatem vestramque caram fraternitatem et quoniam etiam spero de bona conclusione, laborem istum libenter et patienter assumam. De parte 43 c. Nota, quod capta suprascripta parte ser Leonardi Mocenigo et sociorum idem ser Leonardus iterum posuit partem, quod scriberetur littera suprascripta per ser Marcum Dandulo absque supra- scripto ultimo capitulo videlicet „Post has etc.“ et fuerunt de parte 65. HI3I 5 35 [IV. Antrag i, gestellt von ser Marinus Lando sapiens terrarum etc. Vult, quod differatur, donec habebitur responsio a domino Tomssa super illa parte, que nune capta est. 40 De parte 72, de non 0, non sinceri 4. 1431 Okt. 28 184. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen: schreibt, daß cine Venetianische Ge- sandtschaft zu ihm kommen werde, sobald er in Italien sei; wünscht, daß der 45 a) cm.; Forl. invicte. b) der Tag ist in der Vorl. nicht augegeben, aber es ist Raum dafür freigelassen. c) dic Zahl 43 auf Rasur; die Bemerkung Nota — 65 rechts von ihr in kleinerer Schrift, aber von gloicher Hand. 1 Uber den dritten Antrag s. oben Z. 34-39 und S. 315 Anm. I.
318 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11431/ Okt. 23 opinor, ad conspectum regie majestatis, ego me certissimum reddo, quod circa omnia alia venient tali mandato et libertate fulciti, quod videbitis, quod a rebus honestis et licitis non discedent, maxime cum (sicut et vos scribitis) regia majestas ad omnia etiam licita et honesta ducetur. et hoc modo de bono fine sperandum est, pro quo certissi- mus sum, quod vos pro naturali virtute et laudabili consuetudine vestra omnia possibilia facietis propter causas, quas in vestris literis seriose describitis. et ego etiam illud iddem toto corde desidero. et quantum ad speciale factum vestrum attinet, teneatis id, quod alias vobis dixi, esse certissimum. ad illam vero particulam, ubi tangitis non esse possibile, quod unus in servitutem redigat totum mundum quodque Roma deficit etc., non possum pro honore dominii mei ac pro veritate aliter facere quam in substantia 1n dicere, quod non solum in Italia sed in toto orbe notissimum esse debet, videlicet quod dominium meum non aliqua elatione, non ambitione dominii nec aliqua alia causa de- venisse, imo invite a tractum esse ad guerram cum duce Mediolani, nisi pro conservatione status et libertatis sue et Italie, quam dux ipse suppeditare volebat, et ad finem tran- quilitatis et pacis. nam bene scitis, quod hujusmodi dominia et comunitates libere i5 semper diligunt et appetunt pacem, et presertim dominatio mea, que cum omnibus Christi fidelibus optavit et optat habere pacem, ut contra infideles inimicos crucis attendi possit; de qua intentione dominii mei experientia reddit testimonium veritati. et quoniam scribitis regiam majestatem in Italiam esse venturam et vos secum ac me rogatis, ut, dum viciniores erimus, sepius vobis scribam, quemadmodum et vos facturum exhibetis etc.: 20 gratissimum habebo, ut sitis in loco, ubi sepius et habilius vobis scribere possim, quam fecerim per elapsum, sicque faciam deo dante, quotienscunque habilitas aderit; et illud iddem a vobis peto et pro singulari munere rogo, ut, quotienscunque modum habebitis, non sit vobis grave me etiam vestris gratiosis litteris visitare. demumque me solito more offero ad omnia beneplacita vestra paratum, et, si licet, dignemini etiam me pre- 25 Okt, fate serenissime regie majestati humilime commendare. data Brixie die ... boctobris 1431. [Nachschrift] Post has scriptas habui literas et mandatum ab illustrissimo dominio meo, qualiter deliberavit et vult, ut ego sim ille, qui veniam ad istam legationem, et quod me in ordine ponam, donec habebitur salvusconductus ducis Mediolani, sine quo fieri non potest. et licet propter etatem meam et conditionem persone mee michi sit so valde grave venire, tamen propter obedientiam, ad quam teneor, et quoniam summe desidero visitare serenissimam regiam majestatem vestramque caram fraternitatem et quoniam etiam spero de bona conclusione, laborem istum libenter et patienter assumam. De parte 43 c. Nota, quod capta suprascripta parte ser Leonardi Mocenigo et sociorum idem ser Leonardus iterum posuit partem, quod scriberetur littera suprascripta per ser Marcum Dandulo absque supra- scripto ultimo capitulo videlicet „Post has etc.“ et fuerunt de parte 65. HI3I 5 35 [IV. Antrag i, gestellt von ser Marinus Lando sapiens terrarum etc. Vult, quod differatur, donec habebitur responsio a domino Tomssa super illa parte, que nune capta est. 40 De parte 72, de non 0, non sinceri 4. 1431 Okt. 28 184. K. Sigmund an Hzg. Amadeus von Savoyen: schreibt, daß cine Venetianische Ge- sandtschaft zu ihm kommen werde, sobald er in Italien sei; wünscht, daß der 45 a) cm.; Forl. invicte. b) der Tag ist in der Vorl. nicht augegeben, aber es ist Raum dafür freigelassen. c) dic Zahl 43 auf Rasur; die Bemerkung Nota — 65 rechts von ihr in kleinerer Schrift, aber von gloicher Hand. 1 Uber den dritten Antrag s. oben Z. 34-39 und S. 315 Anm. I.
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A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 319 Herzog an den Verhandlungen mit ihr teilnehme; befiehlt ihm, die an seinem Hofe und in seinem Lande sich aufhaltenden Venetianer auszuweisen, und bittet ihn dringend, den heimkehrenden Savoyischen Hilfstruppen Befehl zur Umkehr zu sen- den. 1431 Oktober 28 Feldkirch. 1431 Okt 28 Aus Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 162a-163a cop. chart. coaeva. Uber dem Text steht die Notix Die 7 novembris Thononii apportate fuerunt lit- tere subsequentes. Die Kontrasignatur folgt ohne Absatz unmittelbar auf das Datum. Gedruckt bei Guichenon, Hist. généalogique de la r. maison de Savoye, Preuves pag. 281- 282, wohl aus unserer Vorlage. Sigismondus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Illustris princeps, consanguinee carissime. [1] licet Veneti antiqui hostes nostri et regnorum nostrorum injusti invasores, non contenti de occupacionibus indebitis jurium nostrorum, enormia enormibus aggerentes ad suppressionem subditorum et vassallorum 15 imperialium hucusque totis viribus ingeniisque conati sint et nos sic provocaverint, ut hujusmodi injurias propulsare magestati nostre ex debito regiminis imperialis incumbat, prout et facere intendimus annuente illo, qui justas fovet causas et justiciam suam con- tribuit filio regis, tamen magnificus comes palatinus regni nostri Hungarie fidelis et di- lectus noster ad iteratam requisicionem ipsorum Venetorum se interposuit 1 et nobis 20 quamdiu denegantibus tandem graciam nostram invenit vicitque suis precibus, quod eisdem Venetis nostrum salvumconductum2 transmisimus juxta formam, quam per quendam militem ! a prefato palatino ad eos transmissum destinaverant, limitantes tamen eundem ad nos, dum in Ytalia constituti fuerimus et non alibi veniendi 3 ; cum quo quidem salvoconductu idem miles pro parte dicti palatini rediit. et admisimus, ut ipsi 25 ad nos veniant, audituri eos, quid velint respondere et facere super negociis sibi per memoratum palatinum nunciatis, non pretermittendo tamen res illas et vires, que ad recuperacionem jurium nostrorum quomodolibet possunt conferre. [2] sed audimus 4, consanguinee carissime, qualiter tua dilectio certos apud se Venetos foveat, qui et in curia terrisque tuis continui sunt et frequentes. et licet indubitanter sciamus, quod so erga nos et imperium te sic fideliter pure et legaliter geras, quod eorundem Venetorum presencia tibi nil sinistri inducere possit, tamen non potest esse nisi malum ipsorum demoracio apud te tuosque, tum quia corda fidelium devotorum imperii a debita solidi- 10 1 Vgl. S. 282. 2 Vgl. S. 316 Anm. 1. Vgl. S. 316 Anm. 2. 35 3 Sigmund hatte die Nachricht com Mailändi- schen Gesandten Giacobbe d'Iseo erhalten. Letxterem hatte der Hernog von Mailand am 13 Oktober ge- schrieben: Beim Herxog von Savoyen seien ein Ve- 40 netianischer und ein Florentinischer Gesandter. Der lange Aufenthalt beider am Savoyischen Hofe könne schr schaden und werde der Sache des Kaisers (im- perialibus rebus) nichts als disfavor bringen. Gia- cobbe möge den König ersuchen, ut parte majestatis 45 sue faciat illico scribi prefato domino duci Sabaudie in expedienti forma, in qua tamen nulla fiat de no- bis mentio, quod illos oratores non solum a se et curia sua, sed a toto ejus territorio statim excumiet et abire compellat nec deinceps aliquos Venetorum 50 et Florentinorum oratores apud se neque in terris suis recipiat absque majestatis sue licentia, impo- nendo gravissimam penam et etiam indignationis regie, si mandatum statim executus non fuerit et deinceps continuo observaverit. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3. 31). Der königliche Befehl an den Herxog von Savoyen war übrigens zum Teil schon gegenstands- los geworden; denn die Dieci di Balia von Floren: hatten am 2 Oktober an ihren Gesandten Palla Stroxxi geschrieben: da man höre, daſt Venedig seinen Gesandten abberufe, so möge auch er sich heim Herxog von Savoyen verabschieden (Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 277). Und der Ve- netianische Senat hatte am 8 Oktober beschlossen: da Florenz auch der Ansicht sei, daßt die Anwe- senheit von Gesandten beim Herxog von Savoyen keinen Zweck mehr habe, weil der Herxog actualiter processit ad favores ducis Mediolani contra ligam, so solle der Venetianische Gesandte Marco Geno abberufen werden. De parte 108, de non 26, non sinceri 2. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 27b cop. membr. coaerа.)
A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 319 Herzog an den Verhandlungen mit ihr teilnehme; befiehlt ihm, die an seinem Hofe und in seinem Lande sich aufhaltenden Venetianer auszuweisen, und bittet ihn dringend, den heimkehrenden Savoyischen Hilfstruppen Befehl zur Umkehr zu sen- den. 1431 Oktober 28 Feldkirch. 1431 Okt 28 Aus Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 162a-163a cop. chart. coaeva. Uber dem Text steht die Notix Die 7 novembris Thononii apportate fuerunt lit- tere subsequentes. Die Kontrasignatur folgt ohne Absatz unmittelbar auf das Datum. Gedruckt bei Guichenon, Hist. généalogique de la r. maison de Savoye, Preuves pag. 281- 282, wohl aus unserer Vorlage. Sigismondus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Illustris princeps, consanguinee carissime. [1] licet Veneti antiqui hostes nostri et regnorum nostrorum injusti invasores, non contenti de occupacionibus indebitis jurium nostrorum, enormia enormibus aggerentes ad suppressionem subditorum et vassallorum 15 imperialium hucusque totis viribus ingeniisque conati sint et nos sic provocaverint, ut hujusmodi injurias propulsare magestati nostre ex debito regiminis imperialis incumbat, prout et facere intendimus annuente illo, qui justas fovet causas et justiciam suam con- tribuit filio regis, tamen magnificus comes palatinus regni nostri Hungarie fidelis et di- lectus noster ad iteratam requisicionem ipsorum Venetorum se interposuit 1 et nobis 20 quamdiu denegantibus tandem graciam nostram invenit vicitque suis precibus, quod eisdem Venetis nostrum salvumconductum2 transmisimus juxta formam, quam per quendam militem ! a prefato palatino ad eos transmissum destinaverant, limitantes tamen eundem ad nos, dum in Ytalia constituti fuerimus et non alibi veniendi 3 ; cum quo quidem salvoconductu idem miles pro parte dicti palatini rediit. et admisimus, ut ipsi 25 ad nos veniant, audituri eos, quid velint respondere et facere super negociis sibi per memoratum palatinum nunciatis, non pretermittendo tamen res illas et vires, que ad recuperacionem jurium nostrorum quomodolibet possunt conferre. [2] sed audimus 4, consanguinee carissime, qualiter tua dilectio certos apud se Venetos foveat, qui et in curia terrisque tuis continui sunt et frequentes. et licet indubitanter sciamus, quod so erga nos et imperium te sic fideliter pure et legaliter geras, quod eorundem Venetorum presencia tibi nil sinistri inducere possit, tamen non potest esse nisi malum ipsorum demoracio apud te tuosque, tum quia corda fidelium devotorum imperii a debita solidi- 10 1 Vgl. S. 282. 2 Vgl. S. 316 Anm. 1. Vgl. S. 316 Anm. 2. 35 3 Sigmund hatte die Nachricht com Mailändi- schen Gesandten Giacobbe d'Iseo erhalten. Letxterem hatte der Hernog von Mailand am 13 Oktober ge- schrieben: Beim Herxog von Savoyen seien ein Ve- 40 netianischer und ein Florentinischer Gesandter. Der lange Aufenthalt beider am Savoyischen Hofe könne schr schaden und werde der Sache des Kaisers (im- perialibus rebus) nichts als disfavor bringen. Gia- cobbe möge den König ersuchen, ut parte majestatis 45 sue faciat illico scribi prefato domino duci Sabaudie in expedienti forma, in qua tamen nulla fiat de no- bis mentio, quod illos oratores non solum a se et curia sua, sed a toto ejus territorio statim excumiet et abire compellat nec deinceps aliquos Venetorum 50 et Florentinorum oratores apud se neque in terris suis recipiat absque majestatis sue licentia, impo- nendo gravissimam penam et etiam indignationis regie, si mandatum statim executus non fuerit et deinceps continuo observaverit. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1431 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3. 31). Der königliche Befehl an den Herxog von Savoyen war übrigens zum Teil schon gegenstands- los geworden; denn die Dieci di Balia von Floren: hatten am 2 Oktober an ihren Gesandten Palla Stroxxi geschrieben: da man höre, daſt Venedig seinen Gesandten abberufe, so möge auch er sich heim Herxog von Savoyen verabschieden (Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 277). Und der Ve- netianische Senat hatte am 8 Oktober beschlossen: da Florenz auch der Ansicht sei, daßt die Anwe- senheit von Gesandten beim Herxog von Savoyen keinen Zweck mehr habe, weil der Herxog actualiter processit ad favores ducis Mediolani contra ligam, so solle der Venetianische Gesandte Marco Geno abberufen werden. De parte 108, de non 26, non sinceri 2. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 27b cop. membr. coaerа.)
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320 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1431 Okt. 28 Okt. 28 tate seducunt ipsorumque sinceritatem suggerendo fermentant, tum quia Venetis non modicus apud populares suos favor succrescit, dum dicitur in praticis, que forte nun- quam cogitate sunt, apud tuam dilectionem suos habere; capiunt eciam et instruuntur in multis negociis, que ipsis Venetis ad avisacionem cedunt. sunt eciam alii multi respectus, quos enarrare non esset proficuum, quibus abhorrende sunt tanquam emulorum imperii conversaciones ipsorum. quapropter dilectionem tuam attente requirimus et ortamur mandantes et precipientes tibi sub favore regio seriose, quatenus ipsos Venetos apud te existentes presentibus intellectis mox repudies et recedere facias, nullam eis in terris tuis mansionem indulgendo. imo petimus et rogamus sub ea confidencia, quam ad te potissime gerimus, quatenus indilate ultra montes 1 ad nostram magestatem venire 1o vellis et esse presens in singulis, que cum Venetorum nunciis tractabuntur, ubi te grato animo cooperatorem habere volumus in hiis rebus, quas ipsi sciunt et super quibus venturi sunt, quas et tua dilectio tunc eciam clare persenciet, agendo in hiis ad honorem et complacenciam nobis gratissimam, prout de dilectione tua speramus. [3] preterea, consanguinee carissime, grande nobis gaudium intulit gencium tuarum, quas ad nostra 15 et imperii sacri servicia pridem misisti2, adventus, eratque nobis inmensum solacium audire, quod ipse sub triumphali imperialique vexillo cum gentibus illustris filii nostri et tui ducis Mediolani conjuncte fuere. et quis dubitat eam rem nobis fuisse gratissimam et hostibus formidabilem et molestam? sed percepto, quod illa gens tua jam se versus propria retrahit, conversa est in tedium exultacio nostra, precipue quia hodie abhinc 20 nos levavimus, ista nocte in Meyfeld 3 pernoctantes et sic ulterius montes in dei nomine transcensuri. et sperabamus, quemadmodum adhuc confidimus, nos cum gente tua et Hungaris nostris, qui in Foro Jullii, ut percepimus, per dei graciam feliciter pro- sperantur 4, et viribus filii nostri ducis Mediolani conjungere et hostibus deo dante offensas inferre. quapropter requirimus et monemus dilectionem tuam, quanto efficacius 25 possumus, quatenus indilate gentibus tuis demandare velis, quemadmodum et nos eis similiter scripsimus 5 juxta copiam presentibus interclusam, ut adventum nostrum celerem et felicem prestolari velint et non ita repente nobis inconsultis recedere, ex quo ad nostra et imperii servicia advenerunt, prout ex Bellanczona in proximo ad tuam dilec- tionem et ipsos denuo missuri sumus. imo petimus, ut ipsas gentes tuas ad servicia 30 nostra, ex quo propria in persona procedimus, ingrosses et augeas, quoniam mens nostra omnino est adunatis undique viribus inimicis, qui jam deo volente in omni parte succumbunt 6, molestias facere et nostre potencie brachium in ipsos efficaciter exercere, a) em.; Vorl. repudias. 1 Das heiſi natürlich nicht, daſ Amadeus nach Feldkirch kommen sollte, sondern in die Lombardei; er hielt sich damals wie gewöhnlich in Thonon am Genfer See auf. 2 Vgl. darüber die Berichte des Florentinischen Gesandten am Savoyischen Hofe Palla Strozxi, im Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 273ff. v Mayenfeld im Rheinthal, etwa halbwegs awi- schen Feldkirch und Chur. 4 Vgl. Battistella, Il conte Carmagnola S. 301. 5 Am 20 Oktober 1431 hatte Sigmund an den Savoyischen Marschall Markgrafen Manfred ron Saluxxo und die bei ihm befindlichen nobiles und gentes geschrieben: er habe sich gefreut, als er hörte, daſ sie sich mit den Truppen des Herxogs von Mailand vereinigt hätten; nun sei er um so mehr bestiirxt über die Nachricht, daſt sie wieder heimwärts xögen, denn er wolle die lune proxima [Okt. 22/ indilate aufbrechen und iber das Gebirye 35 riehen; er habe gehofft, sich mit ihnen, seinen in Friaul stehenden Ungarn und den Mailändischen Truppen vereinigen und dann die Feinde angreifen xu können; er ermahne sie, Halt xu machen und seine Ankunft abxuwarten; er habe dem Herxog von Sa- 40 voyen geschrieben, daſ er sie in der Lombardei be- lassen und noch mehr Truppen au ihnen stoßen lassen möge; er werde von Bellinzona aus weitere Nachrichten geben; er ersuche um Antwort durch den Uberbringer dieses Briefes. Datum in Fele- 45 chirch 20 die octobris regnorum etc. (Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 163b- 164a cop. chart. coaevа.) 6 Die Venetianische Po-Flotte war am 22 Juni 1431 von den Mailändischen Condottieri Niccolò 50 Piccinino und Francesco Sforza bei Cremona völlig vernichtet worden. Ein Fersuch des Grafen Car-
320 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1431 Okt. 28 Okt. 28 tate seducunt ipsorumque sinceritatem suggerendo fermentant, tum quia Venetis non modicus apud populares suos favor succrescit, dum dicitur in praticis, que forte nun- quam cogitate sunt, apud tuam dilectionem suos habere; capiunt eciam et instruuntur in multis negociis, que ipsis Venetis ad avisacionem cedunt. sunt eciam alii multi respectus, quos enarrare non esset proficuum, quibus abhorrende sunt tanquam emulorum imperii conversaciones ipsorum. quapropter dilectionem tuam attente requirimus et ortamur mandantes et precipientes tibi sub favore regio seriose, quatenus ipsos Venetos apud te existentes presentibus intellectis mox repudies et recedere facias, nullam eis in terris tuis mansionem indulgendo. imo petimus et rogamus sub ea confidencia, quam ad te potissime gerimus, quatenus indilate ultra montes 1 ad nostram magestatem venire 1o vellis et esse presens in singulis, que cum Venetorum nunciis tractabuntur, ubi te grato animo cooperatorem habere volumus in hiis rebus, quas ipsi sciunt et super quibus venturi sunt, quas et tua dilectio tunc eciam clare persenciet, agendo in hiis ad honorem et complacenciam nobis gratissimam, prout de dilectione tua speramus. [3] preterea, consanguinee carissime, grande nobis gaudium intulit gencium tuarum, quas ad nostra 15 et imperii sacri servicia pridem misisti2, adventus, eratque nobis inmensum solacium audire, quod ipse sub triumphali imperialique vexillo cum gentibus illustris filii nostri et tui ducis Mediolani conjuncte fuere. et quis dubitat eam rem nobis fuisse gratissimam et hostibus formidabilem et molestam? sed percepto, quod illa gens tua jam se versus propria retrahit, conversa est in tedium exultacio nostra, precipue quia hodie abhinc 20 nos levavimus, ista nocte in Meyfeld 3 pernoctantes et sic ulterius montes in dei nomine transcensuri. et sperabamus, quemadmodum adhuc confidimus, nos cum gente tua et Hungaris nostris, qui in Foro Jullii, ut percepimus, per dei graciam feliciter pro- sperantur 4, et viribus filii nostri ducis Mediolani conjungere et hostibus deo dante offensas inferre. quapropter requirimus et monemus dilectionem tuam, quanto efficacius 25 possumus, quatenus indilate gentibus tuis demandare velis, quemadmodum et nos eis similiter scripsimus 5 juxta copiam presentibus interclusam, ut adventum nostrum celerem et felicem prestolari velint et non ita repente nobis inconsultis recedere, ex quo ad nostra et imperii servicia advenerunt, prout ex Bellanczona in proximo ad tuam dilec- tionem et ipsos denuo missuri sumus. imo petimus, ut ipsas gentes tuas ad servicia 30 nostra, ex quo propria in persona procedimus, ingrosses et augeas, quoniam mens nostra omnino est adunatis undique viribus inimicis, qui jam deo volente in omni parte succumbunt 6, molestias facere et nostre potencie brachium in ipsos efficaciter exercere, a) em.; Vorl. repudias. 1 Das heiſi natürlich nicht, daſ Amadeus nach Feldkirch kommen sollte, sondern in die Lombardei; er hielt sich damals wie gewöhnlich in Thonon am Genfer See auf. 2 Vgl. darüber die Berichte des Florentinischen Gesandten am Savoyischen Hofe Palla Strozxi, im Giornale stor. degli archivi Toscani 7, 273ff. v Mayenfeld im Rheinthal, etwa halbwegs awi- schen Feldkirch und Chur. 4 Vgl. Battistella, Il conte Carmagnola S. 301. 5 Am 20 Oktober 1431 hatte Sigmund an den Savoyischen Marschall Markgrafen Manfred ron Saluxxo und die bei ihm befindlichen nobiles und gentes geschrieben: er habe sich gefreut, als er hörte, daſ sie sich mit den Truppen des Herxogs von Mailand vereinigt hätten; nun sei er um so mehr bestiirxt über die Nachricht, daſt sie wieder heimwärts xögen, denn er wolle die lune proxima [Okt. 22/ indilate aufbrechen und iber das Gebirye 35 riehen; er habe gehofft, sich mit ihnen, seinen in Friaul stehenden Ungarn und den Mailändischen Truppen vereinigen und dann die Feinde angreifen xu können; er ermahne sie, Halt xu machen und seine Ankunft abxuwarten; er habe dem Herxog von Sa- 40 voyen geschrieben, daſ er sie in der Lombardei be- lassen und noch mehr Truppen au ihnen stoßen lassen möge; er werde von Bellinzona aus weitere Nachrichten geben; er ersuche um Antwort durch den Uberbringer dieses Briefes. Datum in Fele- 45 chirch 20 die octobris regnorum etc. (Turin Staats-A. Milanese, Città e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 163b- 164a cop. chart. coaevа.) 6 Die Venetianische Po-Flotte war am 22 Juni 1431 von den Mailändischen Condottieri Niccolò 50 Piccinino und Francesco Sforza bei Cremona völlig vernichtet worden. Ein Fersuch des Grafen Car-
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A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 321 10 possetque nobis ad dedecus imputari gentes ipsas nobis absentibus servivisse et nobis in persona presentibus ita lente deficere. age igitur in premissis, consanguinee carissime, prout opportunitas rerum et exigencia persone nostre requirit, et in hoc neccessitatis articulo “ nobis et imperio non deficias, quemadmodum potes et te facturum confidimus. 5 nunquam enim predecessores tui tantum utilitatis et glorie priseis reportarunt temporibus, quantum tu tibi heredibusque tuis immortalis nominis et fructus ac commodi cum sin- gulari nostre gracie prerogativa adepturus es. responsum tuum nobis mittere velis nuncium per presentem. datum in Felthirch b Curiensis diocesis die 28 mensis octobris regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 Romanorum 22 et Bohemie 12. Ad mandatum domini regis Gaspar Slikh. 1131 Okt. 28 1431 Okt. 28 15 185. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für Daniele Vettori und Andrea Morosini zu Waffenstillstandsverhandlungen mit K. Sigmund oder dessen Räten in Mantua oder in Reggio oder an einem anderen dem Markgrafen von Este oder dem Herrn von Mantua gehörigen Orte. 1432 Februar 26 [Venedig]. 1432 Febr. 26 20 Aus Fenedig Staats-I. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 64b-65b cop. membr. coacva. Zu An- fang steht links am Rande Ser Fantinus Michael procurator, ser Antonius Contareno pro- curator, ser Marcus de Molino sapientes consilii, ser Franciscus de Garzonibus sapiens terrarum etc. Neben dem ersten Artikel hat eine gleichreitige Hand bemerkt Redierunt Venetias 17 aprilis 1432. Gedrucht Monumenta spectantia historiam Starorum meridionalium 21, 50-53 ebendaher. Die 26 februarii in rogatis. Nos Franciscus Foscari dei gratia dux Venetiarum etc. committimus vobis nobilibus viris Danieli Victuri et Andree Mauroceno dilectis civibus nostris, quod vadatis nostri 25 honorabiles oratores pro tractatu concordii inter serenissimum dominum Sigismundum Romanorum et Hungarie regem 1 cum ordine infrascripto, videlicet: [1] Ibitis primo Ferrariam, ubi habebitis advisationem ab ipso serenissimo rege seu a domino Tomssa de loco, ad quem sua serenitas venire vel mittere deliberaverit aliquos de suo consilio, qui vobiscum esse debeant super isto tractatu, videlicet aut ad so civitatem Mantue aut ad civitatem Regii aut ad alium locum subditum illustri domino marchioni Estensi seu magnifico domino Mantue 2, habitaque hac declaratione seu de- liberatione regis volumus, quod et vos vadatis ad illum locum, quem sua serenitas elegerit seu deputaverit in dominio seu jurisditione prefatorum dominorum. nam intentio nostra non est ullo modo, quod vadatis ad aliqua alia loca non subdita dictis dominis 35 seu alteri eorum absque speciali nostro mandato, etiam si prefatus serenissimus rex vos requireret aut diceret velle personaliter esse vobiscum in aliquo loco extra juris- ditionem seu loca subdita dominis antedictis. a) em.; Forl. exticulo. b) sic. magнola, Crеmona am 17 Oktober au überrumpeln, 40 war fehlgeschlagen. Auf dem westlichen Kriegs- schauplatxe hatte allerdings die Venetianische Flotte am 27 August bei S. Fruttuoso cinen glänrenden Sieg über die Genuesische erfochten, aber der Auf- stand, den die Genuesischen Exilierten unter der 45 Fülhrung des Bernabò Adorno an der Riviera di Ponente gegen die Mailändische Herrschaft erregt hatten, war erfolglos geblieben. Niccolò Piccinino hatte die Aufständischen am 9 Oktober bei Sestri ponente auseinandergetrieben und darauf den mit Deutsche Reichstags-Akten X. der Liga verbüindeten Markgrafen Gian Giacomo von Montferrat aus seinem Lande verjagt. (Batti- stella a. a. O. S. 273ff.; vgl. auch oben S. 87 Anm. 3.) 1 Sigmund hatte am 29 Januar einen Geleits- brief für Venetianische Gesandte bewilligt (vgl. S. 283 Anm. 3). Die oben S. 316 Anm. 2 erwähnte Stelle lautete hier: ad presenciam nostre impera- torie [sie] majestatis, ubicunque fuerimus constituti. 2 Vgl. S. 283 Anm. 6. 41
A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 321 10 possetque nobis ad dedecus imputari gentes ipsas nobis absentibus servivisse et nobis in persona presentibus ita lente deficere. age igitur in premissis, consanguinee carissime, prout opportunitas rerum et exigencia persone nostre requirit, et in hoc neccessitatis articulo “ nobis et imperio non deficias, quemadmodum potes et te facturum confidimus. 5 nunquam enim predecessores tui tantum utilitatis et glorie priseis reportarunt temporibus, quantum tu tibi heredibusque tuis immortalis nominis et fructus ac commodi cum sin- gulari nostre gracie prerogativa adepturus es. responsum tuum nobis mittere velis nuncium per presentem. datum in Felthirch b Curiensis diocesis die 28 mensis octobris regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 Romanorum 22 et Bohemie 12. Ad mandatum domini regis Gaspar Slikh. 1131 Okt. 28 1431 Okt. 28 15 185. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für Daniele Vettori und Andrea Morosini zu Waffenstillstandsverhandlungen mit K. Sigmund oder dessen Räten in Mantua oder in Reggio oder an einem anderen dem Markgrafen von Este oder dem Herrn von Mantua gehörigen Orte. 1432 Februar 26 [Venedig]. 1432 Febr. 26 20 Aus Fenedig Staats-I. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 64b-65b cop. membr. coacva. Zu An- fang steht links am Rande Ser Fantinus Michael procurator, ser Antonius Contareno pro- curator, ser Marcus de Molino sapientes consilii, ser Franciscus de Garzonibus sapiens terrarum etc. Neben dem ersten Artikel hat eine gleichreitige Hand bemerkt Redierunt Venetias 17 aprilis 1432. Gedrucht Monumenta spectantia historiam Starorum meridionalium 21, 50-53 ebendaher. Die 26 februarii in rogatis. Nos Franciscus Foscari dei gratia dux Venetiarum etc. committimus vobis nobilibus viris Danieli Victuri et Andree Mauroceno dilectis civibus nostris, quod vadatis nostri 25 honorabiles oratores pro tractatu concordii inter serenissimum dominum Sigismundum Romanorum et Hungarie regem 1 cum ordine infrascripto, videlicet: [1] Ibitis primo Ferrariam, ubi habebitis advisationem ab ipso serenissimo rege seu a domino Tomssa de loco, ad quem sua serenitas venire vel mittere deliberaverit aliquos de suo consilio, qui vobiscum esse debeant super isto tractatu, videlicet aut ad so civitatem Mantue aut ad civitatem Regii aut ad alium locum subditum illustri domino marchioni Estensi seu magnifico domino Mantue 2, habitaque hac declaratione seu de- liberatione regis volumus, quod et vos vadatis ad illum locum, quem sua serenitas elegerit seu deputaverit in dominio seu jurisditione prefatorum dominorum. nam intentio nostra non est ullo modo, quod vadatis ad aliqua alia loca non subdita dictis dominis 35 seu alteri eorum absque speciali nostro mandato, etiam si prefatus serenissimus rex vos requireret aut diceret velle personaliter esse vobiscum in aliquo loco extra juris- ditionem seu loca subdita dominis antedictis. a) em.; Forl. exticulo. b) sic. magнola, Crеmona am 17 Oktober au überrumpeln, 40 war fehlgeschlagen. Auf dem westlichen Kriegs- schauplatxe hatte allerdings die Venetianische Flotte am 27 August bei S. Fruttuoso cinen glänrenden Sieg über die Genuesische erfochten, aber der Auf- stand, den die Genuesischen Exilierten unter der 45 Fülhrung des Bernabò Adorno an der Riviera di Ponente gegen die Mailändische Herrschaft erregt hatten, war erfolglos geblieben. Niccolò Piccinino hatte die Aufständischen am 9 Oktober bei Sestri ponente auseinandergetrieben und darauf den mit Deutsche Reichstags-Akten X. der Liga verbüindeten Markgrafen Gian Giacomo von Montferrat aus seinem Lande verjagt. (Batti- stella a. a. O. S. 273ff.; vgl. auch oben S. 87 Anm. 3.) 1 Sigmund hatte am 29 Januar einen Geleits- brief für Venetianische Gesandte bewilligt (vgl. S. 283 Anm. 3). Die oben S. 316 Anm. 2 erwähnte Stelle lautete hier: ad presenciam nostre impera- torie [sie] majestatis, ubicunque fuerimus constituti. 2 Vgl. S. 283 Anm. 6. 41
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322 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [2) Fecimus vobis fieri literas credentiales ad ipsum serenissimum regem. ideo si ibitis ad presentiam sue serenitatis in locis predictis, volumus, quod presentatis dictis literis recomendetis nos et nostrum dominium sue regie majestati, offerrendo nos et nostram rem publicam ad honores et beneplacita sue serenitatis. [3] Quando autem eritis ad presentiam ipsius serenissimi regis, si forte veniret personaliter ad ipsa loca subdita dominis antedictis seu si eritis cum illis de consilio suo seu qui per ejus serenitatem missi et deputati erunt ad ista negotia, dummodo de eorum mandato vobis constet, si ipsi aliquid vobis dicent, audiatis, quicquid vobis dicere volent, et deinde respondeatis, sicut prudentie vestre videbitur pro honore nostri do- minii, adaptando verba vestra effectui nostre intentionis, quam vobis inferius declara- 1o bimus. si vero velent a, quod vos primitus diceretis, volumus, quod dicatis, qualiter, sicut eis notissimum esse creditis, dominus Tomssa fuit ad conspectum illius serenissimi regis et similiter ad nostrum dominium ac iterum ivit et rediit de bono consensu sue serenitatis et nostro, ut daretur modus veniendi ad tractatum concordii inter ejus sereni- tatem et nos, quodque tandem deliberatum est, ut in illo loco vos omnes conveniatis 15 ista de causa, et quod vos nomine nostro parati estis ad omnem eorum beneplacitum venire ad hunc tractatum, ut deo previo deduci possit ad bonum effectum, certificantes eos, quod dominatio nostra semper fuit naturaliter avida tranquilitatis et pacis cum omnibus Christi fidelibus et presertim cum ipso serenissimo rege, ad quem dudum gessimus singularem et naturalem quandam affectionem et reverentiam, et ejusdemmet 20 dispositionis esse credimus ejus serenitatem, licet inter ejus regiam majestatem et nos hec accidentalis differentia intervenerit; sed tamen certissimi sumus, quod tandem naturalis instinctus et inclinatio his fortuitis casibus prevalebit, ita ut inter suam sereni- tatem et nos erit ille verus amor et integritas dilectionis, qui naturaliter esse superioribus temporibus 1 consueverat, et quod sua serenitas recognoscet sinceritatem nostram ac 25 reperiet nos ita promptos et bene dispositos ad honores et comoda sue serenitatis, sicut alii quiqui sint in Italia. [4] Si per ipsum serenissimum regem vel suos vellet tractari de pace perpetua, dicatis, quod summe gratum nobis esset, sicut semper optavimus habere perpetuam pacem cum illo serenissimo rege, sicut superius diximus, sed in tractatu hujus pacis 30 intervenirent multe difficultates et differentie, que neque de facili neque in brevi tem- pore reduci possent ad concordantiam, et quod dominatio nostra vos misit cum intentione, quod veniatur ad tractatum et conclusionem treuguarum, et quod ad illam praticam et conclusionem parati estis venire secundum nostra mandata cum modis et conditionibus rationabilibus et honestis; sed conclusis his treuguis postmodum cum tempore magis 35 habiliter et quiete tractari poterit de pace perpetua. [5] Verum ut intelligatis nostram intentionem, licet per tempora retroacta habiti sint varii tractatus 2 treuguarum cum ipso serenissimo rege ac formata diversa capitula, tamen omnibus bene consideratis volumus, [5a quod procuretis venire ad treuguas per illud longius tempus, quod obtinere poteritis, sed demum ad minus per annos quin- 40 que. que treugue sint in illa forma, qua concluse fuerunt alie treugue in 14133 (qua- [55] sed rum copiam vobis dari fecimus) ipso rege existente in patria Fori Julii. quoniam in ipsis treuguis nominati sunt pro utraque parte illi, qui gaudere debent earum beneficio, que nominationes sunt penitus necessarie, volumus, quod, antequam 1432 Febr. 26 1) sic. 45 1 D. i. vor dem 18 Juli 1409, an welchem Tage Venedig von dem Ungarischen Kronprätendenten K. Ladislaus von Neapel Dalmatien gekauft hatte. 2 Die Venetianischen Akten über diese Verhand- lungen sind jetat von S. Ljubie in den Monumenta spectantia historiam Stavorum meridionalium Bd. 9, 12, 17 und 21 veröffentlicht. Vgl. auch S. 24-29 und nrr. 56-70. 3 Am 17 April 1413 in Castelletto. Vgl. S. 98 Anm. 2. 50
322 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [2) Fecimus vobis fieri literas credentiales ad ipsum serenissimum regem. ideo si ibitis ad presentiam sue serenitatis in locis predictis, volumus, quod presentatis dictis literis recomendetis nos et nostrum dominium sue regie majestati, offerrendo nos et nostram rem publicam ad honores et beneplacita sue serenitatis. [3] Quando autem eritis ad presentiam ipsius serenissimi regis, si forte veniret personaliter ad ipsa loca subdita dominis antedictis seu si eritis cum illis de consilio suo seu qui per ejus serenitatem missi et deputati erunt ad ista negotia, dummodo de eorum mandato vobis constet, si ipsi aliquid vobis dicent, audiatis, quicquid vobis dicere volent, et deinde respondeatis, sicut prudentie vestre videbitur pro honore nostri do- minii, adaptando verba vestra effectui nostre intentionis, quam vobis inferius declara- 1o bimus. si vero velent a, quod vos primitus diceretis, volumus, quod dicatis, qualiter, sicut eis notissimum esse creditis, dominus Tomssa fuit ad conspectum illius serenissimi regis et similiter ad nostrum dominium ac iterum ivit et rediit de bono consensu sue serenitatis et nostro, ut daretur modus veniendi ad tractatum concordii inter ejus sereni- tatem et nos, quodque tandem deliberatum est, ut in illo loco vos omnes conveniatis 15 ista de causa, et quod vos nomine nostro parati estis ad omnem eorum beneplacitum venire ad hunc tractatum, ut deo previo deduci possit ad bonum effectum, certificantes eos, quod dominatio nostra semper fuit naturaliter avida tranquilitatis et pacis cum omnibus Christi fidelibus et presertim cum ipso serenissimo rege, ad quem dudum gessimus singularem et naturalem quandam affectionem et reverentiam, et ejusdemmet 20 dispositionis esse credimus ejus serenitatem, licet inter ejus regiam majestatem et nos hec accidentalis differentia intervenerit; sed tamen certissimi sumus, quod tandem naturalis instinctus et inclinatio his fortuitis casibus prevalebit, ita ut inter suam sereni- tatem et nos erit ille verus amor et integritas dilectionis, qui naturaliter esse superioribus temporibus 1 consueverat, et quod sua serenitas recognoscet sinceritatem nostram ac 25 reperiet nos ita promptos et bene dispositos ad honores et comoda sue serenitatis, sicut alii quiqui sint in Italia. [4] Si per ipsum serenissimum regem vel suos vellet tractari de pace perpetua, dicatis, quod summe gratum nobis esset, sicut semper optavimus habere perpetuam pacem cum illo serenissimo rege, sicut superius diximus, sed in tractatu hujus pacis 30 intervenirent multe difficultates et differentie, que neque de facili neque in brevi tem- pore reduci possent ad concordantiam, et quod dominatio nostra vos misit cum intentione, quod veniatur ad tractatum et conclusionem treuguarum, et quod ad illam praticam et conclusionem parati estis venire secundum nostra mandata cum modis et conditionibus rationabilibus et honestis; sed conclusis his treuguis postmodum cum tempore magis 35 habiliter et quiete tractari poterit de pace perpetua. [5] Verum ut intelligatis nostram intentionem, licet per tempora retroacta habiti sint varii tractatus 2 treuguarum cum ipso serenissimo rege ac formata diversa capitula, tamen omnibus bene consideratis volumus, [5a quod procuretis venire ad treuguas per illud longius tempus, quod obtinere poteritis, sed demum ad minus per annos quin- 40 que. que treugue sint in illa forma, qua concluse fuerunt alie treugue in 14133 (qua- [55] sed rum copiam vobis dari fecimus) ipso rege existente in patria Fori Julii. quoniam in ipsis treuguis nominati sunt pro utraque parte illi, qui gaudere debent earum beneficio, que nominationes sunt penitus necessarie, volumus, quod, antequam 1432 Febr. 26 1) sic. 45 1 D. i. vor dem 18 Juli 1409, an welchem Tage Venedig von dem Ungarischen Kronprätendenten K. Ladislaus von Neapel Dalmatien gekauft hatte. 2 Die Venetianischen Akten über diese Verhand- lungen sind jetat von S. Ljubie in den Monumenta spectantia historiam Stavorum meridionalium Bd. 9, 12, 17 und 21 veröffentlicht. Vgl. auch S. 24-29 und nrr. 56-70. 3 Am 17 April 1413 in Castelletto. Vgl. S. 98 Anm. 2. 50
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A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 323 veniatur ad conclusionem ipsarum treuguarum, declarari et intelligi debeant per utram- que a partem illi, qui includi debeant in eis. sed quia in illis treuguis inclusi sunt pro parte regis magnificus dominus Mantue et comites Goricie, quos nunc includere volumus pro parte nostra, mandamus vobis, quod, si veniretur ad formationem capitulorum 5 dictarum treuguarum, notari faciatis alia capitula absque nominatione illorum, qui pro parte regis inclusi sunt, ut non detur materia regi faciendi difficultatem in tali nomi- natione; nam inferius declaramus illos, quos pro parte nostra nominare et includere volumus. [5 ] sed bene advisamus vos, quod, si idem serenissimus rex per verba specialia aut generalia vellet includere in his treuguis ducem Mediolani, intentio nostra io non est, quod idem dux includatur. et in hoc poteritis allegare, quod, si includeretur in dictis treuguis, oriretur magnus erorb atque confusio; nam existentibus magnifica comunitate Florentie et nobis secum in publica guerra ex suo defectu, occurrunt inter ligam et eum tot differentie et varietates, quod, si relinquerentur hoc modo indifinite, non esset possibile, quoniam in brevi temporis spacio ad novas discordias veniretur, et ideo opus est, ut ea, que fieri habent inter ligam et ipsum ducem, alio modo separate tractentur, sicut jam datus est ordo, quod ambassiate partium, videlicet lige et ipsius ducis, pro tractatu pacis conveniant in Ferraria l. et si diceretur velle venire ad treuguas et quod unicuique partium reservaretur arbitrium nominandi et includendi, quoscunque vellent, infra certum terminum, eo casu dicatis, quod faciendo per hunc 20 modum sequeretur idem inconveniens de factis ducis Mediolani et quod omnino taliter declarandum est, quod idem dux non includatur in his treuguis, ut facta sua separate tractari possint, sicut superius dictum est. [5d] quando vero idem serenissimus rex vel sui dicerent velle summere onus tractandi pacem vel concordiam inter ligam et ducem Mediolani aut velle, quod simul et semel tractarentur facta sue serenitatis ac 25 ducis Mediolani cum liga et cum nostro dominio aut quod dux includeretur pro parte sua, in his casibus procuretis removere cos a tali opinione, quia sunt materie valde differrentes, sicut superius dictum est, et si omnino persisterent in ista opinione, quod non habetis mandatum ad talia et quod scribetis nostro dominio; sicque facere de- beatis. [5 ] si fieret vobis mentio de subsidio per nos dando prefato serenissimo regi 30 contra Teucros, sicut in quibusdam praticis habitis per elapsum 2 petitum est atque pro- missum, dicatis, quod secundum diversitates temporum oportet variare opinionem et dispositiones rerum, et quod, quando talis petitio fiebat, ad quam nos condescendebamus, tunc eramus in publica guerra cum Turchis, sed modo habemus cum illis pacem 3, ad quam quodam modo coacte devenimus, ita quod cum honore nostro et conservatione fidei 35 nostre non possemus hoc facere, sicut ejus serenitas bene intelligit et cognoscit, et a tali petitione vos omnino retrahere procuretis. [5‘] si in hac pratica requireretur aut aliqua mentio fieret, quod restitueremus Dalmatiam corone Hungarie, volumus, quod talibus verbis aures non prebeatis, sed a tali pratica vos penitus retrahatis, dicendo illis, qui de tali re vobis facerent mentionem, quod non loquantur de tali materia nec teneant 40 cor ad hoc, quoniam dominatio nostra nunquam consentiret tali petitioni nec vos in- tenditis ullo modo talem materiam praticare ; sed bene poteritis honestare nostrum do- minium, quod non se intromisit de factis Dalmacie ambitione dominii nec aliqua alia causa quam pro tutella et conservatione status nostri consideratis inhonestis modis, qui 15 1432 Fthr. 26 a) cm.; Vorl. utranque. b) sic. 45 1 Diese Friedensterhandlungen in Ferrara hatte Mf. Niccolò con Este eingeleitet. Venedig hatte sich durch Senatsbeschluß vom 12 Februar 1432 bereit erklärt, an ihnen teilrunchmen (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 60a cop. membr. coaerа). 50 2 Vgl. die S. 322 Anm. 2 erwälinte Publikation ron Ljubić an den einschlägigen Stellen; außerdem oben S. 26 und nr. 56 art. 1: nr. 57 art. 1; ur. 59 art. 2; nr. 60 art. 1 und 2; nr. 62 art. 6b; nr. 64 art. 4b; nr. 68 art. 2. 3 Vgl. S. 87 Anm. 4. 41*
A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 323 veniatur ad conclusionem ipsarum treuguarum, declarari et intelligi debeant per utram- que a partem illi, qui includi debeant in eis. sed quia in illis treuguis inclusi sunt pro parte regis magnificus dominus Mantue et comites Goricie, quos nunc includere volumus pro parte nostra, mandamus vobis, quod, si veniretur ad formationem capitulorum 5 dictarum treuguarum, notari faciatis alia capitula absque nominatione illorum, qui pro parte regis inclusi sunt, ut non detur materia regi faciendi difficultatem in tali nomi- natione; nam inferius declaramus illos, quos pro parte nostra nominare et includere volumus. [5 ] sed bene advisamus vos, quod, si idem serenissimus rex per verba specialia aut generalia vellet includere in his treuguis ducem Mediolani, intentio nostra io non est, quod idem dux includatur. et in hoc poteritis allegare, quod, si includeretur in dictis treuguis, oriretur magnus erorb atque confusio; nam existentibus magnifica comunitate Florentie et nobis secum in publica guerra ex suo defectu, occurrunt inter ligam et eum tot differentie et varietates, quod, si relinquerentur hoc modo indifinite, non esset possibile, quoniam in brevi temporis spacio ad novas discordias veniretur, et ideo opus est, ut ea, que fieri habent inter ligam et ipsum ducem, alio modo separate tractentur, sicut jam datus est ordo, quod ambassiate partium, videlicet lige et ipsius ducis, pro tractatu pacis conveniant in Ferraria l. et si diceretur velle venire ad treuguas et quod unicuique partium reservaretur arbitrium nominandi et includendi, quoscunque vellent, infra certum terminum, eo casu dicatis, quod faciendo per hunc 20 modum sequeretur idem inconveniens de factis ducis Mediolani et quod omnino taliter declarandum est, quod idem dux non includatur in his treuguis, ut facta sua separate tractari possint, sicut superius dictum est. [5d] quando vero idem serenissimus rex vel sui dicerent velle summere onus tractandi pacem vel concordiam inter ligam et ducem Mediolani aut velle, quod simul et semel tractarentur facta sue serenitatis ac 25 ducis Mediolani cum liga et cum nostro dominio aut quod dux includeretur pro parte sua, in his casibus procuretis removere cos a tali opinione, quia sunt materie valde differrentes, sicut superius dictum est, et si omnino persisterent in ista opinione, quod non habetis mandatum ad talia et quod scribetis nostro dominio; sicque facere de- beatis. [5 ] si fieret vobis mentio de subsidio per nos dando prefato serenissimo regi 30 contra Teucros, sicut in quibusdam praticis habitis per elapsum 2 petitum est atque pro- missum, dicatis, quod secundum diversitates temporum oportet variare opinionem et dispositiones rerum, et quod, quando talis petitio fiebat, ad quam nos condescendebamus, tunc eramus in publica guerra cum Turchis, sed modo habemus cum illis pacem 3, ad quam quodam modo coacte devenimus, ita quod cum honore nostro et conservatione fidei 35 nostre non possemus hoc facere, sicut ejus serenitas bene intelligit et cognoscit, et a tali petitione vos omnino retrahere procuretis. [5‘] si in hac pratica requireretur aut aliqua mentio fieret, quod restitueremus Dalmatiam corone Hungarie, volumus, quod talibus verbis aures non prebeatis, sed a tali pratica vos penitus retrahatis, dicendo illis, qui de tali re vobis facerent mentionem, quod non loquantur de tali materia nec teneant 40 cor ad hoc, quoniam dominatio nostra nunquam consentiret tali petitioni nec vos in- tenditis ullo modo talem materiam praticare ; sed bene poteritis honestare nostrum do- minium, quod non se intromisit de factis Dalmacie ambitione dominii nec aliqua alia causa quam pro tutella et conservatione status nostri consideratis inhonestis modis, qui 15 1432 Fthr. 26 a) cm.; Vorl. utranque. b) sic. 45 1 Diese Friedensterhandlungen in Ferrara hatte Mf. Niccolò con Este eingeleitet. Venedig hatte sich durch Senatsbeschluß vom 12 Februar 1432 bereit erklärt, an ihnen teilrunchmen (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 60a cop. membr. coaerа). 50 2 Vgl. die S. 322 Anm. 2 erwälinte Publikation ron Ljubić an den einschlägigen Stellen; außerdem oben S. 26 und nr. 56 art. 1: nr. 57 art. 1; ur. 59 art. 2; nr. 60 art. 1 und 2; nr. 62 art. 6b; nr. 64 art. 4b; nr. 68 art. 2. 3 Vgl. S. 87 Anm. 4. 41*
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324 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [59] ad de- in locis Dalmatie servabantur in detrimentum nostrum et status nostri. clarationem vestram volumus, quod in his treuguis nominentur pro parte nostra: magni- fica comunitas Florentie, illustris dominus marchio Estensis, magnificus dominus Mantue, magnificus dominus Ravene, magnificus comes Goritie, castellani et nobiles Vallis Lagarine 1. [5"] insuper si venietur ad conclusionem treuguarum, specialiter declaretur, quod illi, qui per utramque partem nominabuntur et includentur, teneantur ratificare talem nominationem et inclusionem in spacio unius mensis post conclusionem ipsarum treuguarum et, si in ipso spacio ratificabunt, gaudeant eorum beneficio, sin autem, sint et intelligantur exclusi a treuguis antedictis. [6] Ducere debetis vobiscum quatuor famulos pro quolibet, item unum notarium i0 cum uno famulo, unum expensatorem, unum seschalchum et unum cochum inter ambos, possendo expendere ducatos quatuor in die in omnibus expensis quomodolibet occur- rentibus, non computatis nabulis navigiorum, agociis equorum, nuntiis nec salariis familie vestre. 1482 Febr. 26 De parte 135, de non 0, non sinceri 1. 15 1432 186. Beschluß des Venetianischen Senates: dem Markgrafen von Este soll auf seine Märe 5 Anfrage geantwortet werden, er könne die Aufforderung des Römischen Königs, zwischen ihm und Venedig Frieden zu vermitteln und zu diesem Zwecke nach Reggio zu kommen, ablehnen mit der Begründung, daß er bereits die Vermittlung zwischen dem Herzog von Mailand und der Liga übernommen habe. 1432 März 5 [Venedig]. 20 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 68a cop. membr. coacra. Zu Anfang steht links am Rande ..Sapientes consilii et .. sapientes terrarum etc. Mär= 12 Die 5 martii in rogatis. in- Quod illustri domino marchioni Estensi etc. scribatur ut infra, videlicet: tellecta requisitione, quam facit serenissimus dominus Romanorum et Hungarie rex, ut 25 scilicet vestra excellentia se interponat ad tractatum concordii inter ejus serenitatem et nos quodque pro hac causa Regium vos personaliter conferatis, sicut in literis 2 ipsius regis vobis scriptis, quas nobis misistis, clarius continetur, volentes secundum vestram requisitionem ac pro paterna nostra sinceritate dicere id, quod sentimus in ista materia, vestre excellentie respondemus, quod cum honestate et veritate prefato serenissimo regi 30 respondere potestis, quod, sicut ejus serenitati non dubitatis esse notissimum, ad requi- sitionem et instantiam ducis Mediolani ac de consensu lige acceptastis interpositionem tractatus pacis inter ligam et ipsum ducem, qui tractatus haberi debet in civitate Fer- rarie, ubi oratores partium juxta ordinem jam datum debent ad diem 12 presentis mensis martii invicem convenire ac per medium et interpositionem vestre illustris magni- ficentie praticari a. quamobrem sua serenitas clare videre et intelligere potest, quod cum honestate et honore vestro hos ordines jam datos et dictam praticam jam inceptam per medium vestrum relinquere non possetis. 35 De parte 140, de non 3, non sinceri 2. a) zu praticari ist aus dem Forhergehenden debet au ergänzen. 40 1 D. i. das untere Etschthal ron Trient bis aur Italienischen Grenze. Uber die Beriehungen Ve- nedigs rum Adel dieser Gegend orientieren: Stein- wenter, Beiträge aur Geschichte der Leopoldiner (Archir für Österreichische Geschichte 58, 389-508); ders., Studien zur Gesch. der Leopoldiner fa. a. O. 63, 1�146); Ravanelli, Contributi alla storia del dominio Veneto nel Trentino (Archivio Trentino II, 69-112; 211-258). 2 Wir vermögen diesen Brief nicht vorxulegen. Der Markgraf war übrigens schon einige Zeit vor- her von Sigmund cingeladen worden, nach Piacenna wut kommen. Auch damals hatte ihm Venedig ab- geraten, der Einladung Folge vu leisten (laut einem 45 Senatsbeschluß vom 16 Februar 1432, in Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 62b cop. membr. coaera). Vgl. auch ur. 193 art. 4.
324 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [59] ad de- in locis Dalmatie servabantur in detrimentum nostrum et status nostri. clarationem vestram volumus, quod in his treuguis nominentur pro parte nostra: magni- fica comunitas Florentie, illustris dominus marchio Estensis, magnificus dominus Mantue, magnificus dominus Ravene, magnificus comes Goritie, castellani et nobiles Vallis Lagarine 1. [5"] insuper si venietur ad conclusionem treuguarum, specialiter declaretur, quod illi, qui per utramque partem nominabuntur et includentur, teneantur ratificare talem nominationem et inclusionem in spacio unius mensis post conclusionem ipsarum treuguarum et, si in ipso spacio ratificabunt, gaudeant eorum beneficio, sin autem, sint et intelligantur exclusi a treuguis antedictis. [6] Ducere debetis vobiscum quatuor famulos pro quolibet, item unum notarium i0 cum uno famulo, unum expensatorem, unum seschalchum et unum cochum inter ambos, possendo expendere ducatos quatuor in die in omnibus expensis quomodolibet occur- rentibus, non computatis nabulis navigiorum, agociis equorum, nuntiis nec salariis familie vestre. 1482 Febr. 26 De parte 135, de non 0, non sinceri 1. 15 1432 186. Beschluß des Venetianischen Senates: dem Markgrafen von Este soll auf seine Märe 5 Anfrage geantwortet werden, er könne die Aufforderung des Römischen Königs, zwischen ihm und Venedig Frieden zu vermitteln und zu diesem Zwecke nach Reggio zu kommen, ablehnen mit der Begründung, daß er bereits die Vermittlung zwischen dem Herzog von Mailand und der Liga übernommen habe. 1432 März 5 [Venedig]. 20 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 68a cop. membr. coacra. Zu Anfang steht links am Rande ..Sapientes consilii et .. sapientes terrarum etc. Mär= 12 Die 5 martii in rogatis. in- Quod illustri domino marchioni Estensi etc. scribatur ut infra, videlicet: tellecta requisitione, quam facit serenissimus dominus Romanorum et Hungarie rex, ut 25 scilicet vestra excellentia se interponat ad tractatum concordii inter ejus serenitatem et nos quodque pro hac causa Regium vos personaliter conferatis, sicut in literis 2 ipsius regis vobis scriptis, quas nobis misistis, clarius continetur, volentes secundum vestram requisitionem ac pro paterna nostra sinceritate dicere id, quod sentimus in ista materia, vestre excellentie respondemus, quod cum honestate et veritate prefato serenissimo regi 30 respondere potestis, quod, sicut ejus serenitati non dubitatis esse notissimum, ad requi- sitionem et instantiam ducis Mediolani ac de consensu lige acceptastis interpositionem tractatus pacis inter ligam et ipsum ducem, qui tractatus haberi debet in civitate Fer- rarie, ubi oratores partium juxta ordinem jam datum debent ad diem 12 presentis mensis martii invicem convenire ac per medium et interpositionem vestre illustris magni- ficentie praticari a. quamobrem sua serenitas clare videre et intelligere potest, quod cum honestate et honore vestro hos ordines jam datos et dictam praticam jam inceptam per medium vestrum relinquere non possetis. 35 De parte 140, de non 3, non sinceri 2. a) zu praticari ist aus dem Forhergehenden debet au ergänzen. 40 1 D. i. das untere Etschthal ron Trient bis aur Italienischen Grenze. Uber die Beriehungen Ve- nedigs rum Adel dieser Gegend orientieren: Stein- wenter, Beiträge aur Geschichte der Leopoldiner (Archir für Österreichische Geschichte 58, 389-508); ders., Studien zur Gesch. der Leopoldiner fa. a. O. 63, 1�146); Ravanelli, Contributi alla storia del dominio Veneto nel Trentino (Archivio Trentino II, 69-112; 211-258). 2 Wir vermögen diesen Brief nicht vorxulegen. Der Markgraf war übrigens schon einige Zeit vor- her von Sigmund cingeladen worden, nach Piacenna wut kommen. Auch damals hatte ihm Venedig ab- geraten, der Einladung Folge vu leisten (laut einem 45 Senatsbeschluß vom 16 Februar 1432, in Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 62b cop. membr. coaera). Vgl. auch ur. 193 art. 4.
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A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 325 De predictis omnibus detur noticia magnifice comunitati Florentie per medium oratoris 1 nostri ibi existentis et insuper advisentur viri nobiles Daniel Victuri et Andreas Mauroceno oratores nostri? de ista materia. 1432 Märs 5 187. Beschluß des Venetianischen Senates, zwei gen. Gesandten in Reggio auf ihren Brief vom 18 März zu antworten: man sei einverstanden, daßt sie auf Grund der von ihnen abschriftlich geschickten Vollmacht der königlichen Gesandten mit den Ver- handlungen beginnen; man billige ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Ansinnen des Königs, die Verhandlungen in Ferrara mit denen in Reggio zu vereinigen; man wünsche, daß sie den Vorschlag des Grafen Matko zu einer Zusammenkunft mit K. Sigmund an einem Mailändischen Orte zurückweisen. 1432 März 24 [ Venedig]. 1432 März24 10 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 72a cop. membr. coaera. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Antonius Contareno pro- curator, ser Marcus de Molino, ser Georgius Cornario sapientes consilii, ser Andreas Con- tareno, ser Marinus Lando sapientes terrarum etc. 1432 die 24 martii in rogatis. Quod viris nobilibus ser Danieli Victuri et ser Andree Mauroceno oratoribus nostris in Regio scribatur ut infra: [1] Ultra literas vestras superioribus diebus habitas recepimus duas alias datas die 18 presentis ac copiam libertatis sive mandati 3 oratorum serenissimi domini Romanorum März 18 20 regis ac omnia, que scribitis, intelleximus. laudantes itaque modos per vos superinde servatos respondemus vobis cum nostro consilio rogatorum et additionis, quod certi reddimur ipsos oratores habuisse responsum 4 ac sufficiens mandatum a domino suo rege quodque cum illis deveneritis ad tractatum atque intellexeritis intentionem sue serenitatis. sed tamen si forte non habuissent alium sindicatum sive mandatum quam illum, cujus 25 copiam nobis misistis, volumus nichilominus, quod cum illo mandato intretis cum illis ad praticam ac procuretis intelligere eorum intentionem sive prefati domini sui regis, quanto clarius et distinctius possibile vobis erit, procedendo ad ipsam praticam in aliis particularitatibus juxta formam vestre commissionis 5. [2] et quoniam scribitis per illa, que dixerunt vobis dicti oratores regii, quod intentio sue serenitatis esset, quod 30 pratica, que tenetur Ferrarie, nulla esset et quod omnia illa negotia reducerentur ad unum “ quodque scriberetis, ut oratores Ferrarie existentes illuc accederent, ac insuper quod dominus Mathico vobis dixit et suasit, ut reduceretis vos ad aliquem locum co- modum et habilem, ubi prefatus serenissimus rex cum honore suo se reducere posset ac vobiscum loqui etc., dicimus, quod verba, que dixistis, ac modi, quos servastis ad s5 non prebendum aures illi intentioni seu requisitioni dictorum oratorum, nobis plurimum placuerunt, quoniam non est nostra intentio, quod isti duo tractatus in unum reducantur. ad ea autem, que suasit idem dominus Mathico, ut detur modus, quod cum prefato serenissimo rege convenire et conferre possitis etc., mandamus vobis, quod, si aliquid vobis ulterius diceretur de ista materia, respondeatis: quod, sicut sciunt, de comuni 40 concordia et voluntate illius serenissimi regis et nostri dominii deliberatum fuit, quod 15 Ermolao Donato. 2 Die beiden Gesandten waren damals wohl noch in Ferrara. Vgl. nr. 185 art. 1. In den Reichsregistraturbichern ist nur die in 45 unserer nr. 188 mitgeteilte Vollmacht enthalten; sic kann hier nicht gemeint sein. 4 Wahrscheinlich ist die Antwort Sigmunds auf einen Bericht gemeint, den ihm seine Gesandten ge- schickt hatten. Der Hernog ron Mailand dankte Sigmund am 20 Märs für die Ubersendung dieses Berichtes, indem er bemerkte, daß es ihm scheine, als wollten die Venetianischen Gesandten die Ver- handlungen in die Länge wichen, um den König fin der Lombardei] festruhalten; er rate ihm xum Weitermarsch; u. c. m. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 5 Vgl. nr. 185. s Vgl. S. 283.
A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 325 De predictis omnibus detur noticia magnifice comunitati Florentie per medium oratoris 1 nostri ibi existentis et insuper advisentur viri nobiles Daniel Victuri et Andreas Mauroceno oratores nostri? de ista materia. 1432 Märs 5 187. Beschluß des Venetianischen Senates, zwei gen. Gesandten in Reggio auf ihren Brief vom 18 März zu antworten: man sei einverstanden, daßt sie auf Grund der von ihnen abschriftlich geschickten Vollmacht der königlichen Gesandten mit den Ver- handlungen beginnen; man billige ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Ansinnen des Königs, die Verhandlungen in Ferrara mit denen in Reggio zu vereinigen; man wünsche, daß sie den Vorschlag des Grafen Matko zu einer Zusammenkunft mit K. Sigmund an einem Mailändischen Orte zurückweisen. 1432 März 24 [ Venedig]. 1432 März24 10 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 72a cop. membr. coaera. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Antonius Contareno pro- curator, ser Marcus de Molino, ser Georgius Cornario sapientes consilii, ser Andreas Con- tareno, ser Marinus Lando sapientes terrarum etc. 1432 die 24 martii in rogatis. Quod viris nobilibus ser Danieli Victuri et ser Andree Mauroceno oratoribus nostris in Regio scribatur ut infra: [1] Ultra literas vestras superioribus diebus habitas recepimus duas alias datas die 18 presentis ac copiam libertatis sive mandati 3 oratorum serenissimi domini Romanorum März 18 20 regis ac omnia, que scribitis, intelleximus. laudantes itaque modos per vos superinde servatos respondemus vobis cum nostro consilio rogatorum et additionis, quod certi reddimur ipsos oratores habuisse responsum 4 ac sufficiens mandatum a domino suo rege quodque cum illis deveneritis ad tractatum atque intellexeritis intentionem sue serenitatis. sed tamen si forte non habuissent alium sindicatum sive mandatum quam illum, cujus 25 copiam nobis misistis, volumus nichilominus, quod cum illo mandato intretis cum illis ad praticam ac procuretis intelligere eorum intentionem sive prefati domini sui regis, quanto clarius et distinctius possibile vobis erit, procedendo ad ipsam praticam in aliis particularitatibus juxta formam vestre commissionis 5. [2] et quoniam scribitis per illa, que dixerunt vobis dicti oratores regii, quod intentio sue serenitatis esset, quod 30 pratica, que tenetur Ferrarie, nulla esset et quod omnia illa negotia reducerentur ad unum “ quodque scriberetis, ut oratores Ferrarie existentes illuc accederent, ac insuper quod dominus Mathico vobis dixit et suasit, ut reduceretis vos ad aliquem locum co- modum et habilem, ubi prefatus serenissimus rex cum honore suo se reducere posset ac vobiscum loqui etc., dicimus, quod verba, que dixistis, ac modi, quos servastis ad s5 non prebendum aures illi intentioni seu requisitioni dictorum oratorum, nobis plurimum placuerunt, quoniam non est nostra intentio, quod isti duo tractatus in unum reducantur. ad ea autem, que suasit idem dominus Mathico, ut detur modus, quod cum prefato serenissimo rege convenire et conferre possitis etc., mandamus vobis, quod, si aliquid vobis ulterius diceretur de ista materia, respondeatis: quod, sicut sciunt, de comuni 40 concordia et voluntate illius serenissimi regis et nostri dominii deliberatum fuit, quod 15 Ermolao Donato. 2 Die beiden Gesandten waren damals wohl noch in Ferrara. Vgl. nr. 185 art. 1. In den Reichsregistraturbichern ist nur die in 45 unserer nr. 188 mitgeteilte Vollmacht enthalten; sic kann hier nicht gemeint sein. 4 Wahrscheinlich ist die Antwort Sigmunds auf einen Bericht gemeint, den ihm seine Gesandten ge- schickt hatten. Der Hernog ron Mailand dankte Sigmund am 20 Märs für die Ubersendung dieses Berichtes, indem er bemerkte, daß es ihm scheine, als wollten die Venetianischen Gesandten die Ver- handlungen in die Länge wichen, um den König fin der Lombardei] festruhalten; er rate ihm xum Weitermarsch; u. c. m. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 5 Vgl. nr. 185. s Vgl. S. 283.
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326 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 24 ista pratica haberetur in Regio et quod cum hoc ordine et mandato nostro illuc ivistis (nam bene sciunt, quod intentio nostra non fuit nec est, quod vadatis ad aliqua loca subdita duci Mediolani, quam opinionem nostram sua serenitas tamquam honestissimam laudavit), et quod non habetis mandatum ad hoc. et cum his et aliis pertinentibus verbis vos excusetis, et sequimini formam vestre commissionis. De parte 141, de non 0, non sinceri 1. 11432)/ 188. K. Sigmund bevollmächtigt den Hofmeister Ladislaus von Támasi, den Marschall März25 Lorenz von Hederváry, den Grafen Matko [von Thallóczy], den Ungarischen Vize- kanzler Mathias und den Vizebanus der Königreiche Dalmatien und Kroatien Donsa, in seinem und seiner Verbündeten Namen mit Venedig und dessen Verbün-10 deten, vertreten durch die nach Reggio entsandten Venetianischen Bevollmächtigten Daniele Vettori und Andrea Morosini, einen ewigen oder zeitweiligen Frieden oder Waffenstillstand zu schließen und die damit zusammenhängenden Handlungen vor- zunehmen. [1432] März 25 Parma. Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 182b cop. chart. cocera. Datum Parme 15 die 25 mensis marcii. Unter dem Text Caspar. Regest bei Altmann nr. 9086. 1432 189. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für zwei gen. Gesandte in Mär: 31 Reggio zu einer Unterredung mit K. Sigmund oder einem Vertrauten desselben an irgend einem Orte im Gebiete des Markgrafen von Mantua, den der König dazu 20 bestimmen wird 1. 1432 März 31 [ Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 72b -73b cop. membr. coaeга. Die ultimo martii in rogatis. [I. Antrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Georgius Cornario sapientes consilii, ser Marcus Foscari sapiens terrarum etc., ser 25 Leo de Molino, ser Leonardus Venerio.] Quod viris nobilibus ser Danieli Victuri et ser Andree Mauroceno oratoribus apud Regium scribatur ut infra: Recepimus quatuor literas vestras, quarum tres date sunt sub die 26 presentis in März 26 Mürs 27 diversis horis et quarta die 27, et per illas distincte et ordinate nostrum dominium in- formastis tam de his, que habuistis ab illo amico, quam de adventu oratorum regis cum 30 sindicatu ad plenum 2 ac de praticatis cum eis et de eorum recessu ac de his, que habuistis ab oratoribus3 summi pontificis redeuntibus a presentia predicti domini regis. pro quibus omnibus sapientiam et diligentiam vestram commendamus. verum volumus [I] quatenus, si et vobis mandamus cum nostris consiliis rogatorum et additionis, dominus Domssa ibi non esset, ei scribere debeatis, quod per ipsum et socios suos 35 multotiens vobis dictum fuit, quod serenissimus dominus rex vellet, quod iretis ad ejus presentiam, ut posset vobiscum loqui, quod nostro dominio denotastis, quodque a nobis responsum circa hoc habuistis et propterea ei placeat venire Regium. cui, cum venerit, dicere debeatis, quod notavimus verba per ipsum vel alios suos socios in his praticis vobis dicta, videlicet quod accederetis ad presentiam serenissimi domini regis, ut pratica 40 concordii melius fieri et concludi possit, quoniam ipse melius mentem sue majestatis vobis declararet, et quod, ut idem dominus Domssa videre poterit, libenti animo fecis- semus in hoc intentionem suam, sed destitimus “ solum, quia majestas sua erat in terris 1) em.: Vorl. desistimus. 1 Die erste Abstimmung über den Antrag Mocenigo und Genossen ergab keine Mehrheit; die zweite führte zur Streichung der artt. 5, 5 a und 6. Nachträglich wurde aber noch art. 5 (ohne art. 5a) angenommen. 2 D. i. wohl unsere nr. 188. 8 Bischof Bertrand von Maguelone und der Abt Lodovico ron S. Giustina in Padua. Vgl. S. 303. 15
326 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 24 ista pratica haberetur in Regio et quod cum hoc ordine et mandato nostro illuc ivistis (nam bene sciunt, quod intentio nostra non fuit nec est, quod vadatis ad aliqua loca subdita duci Mediolani, quam opinionem nostram sua serenitas tamquam honestissimam laudavit), et quod non habetis mandatum ad hoc. et cum his et aliis pertinentibus verbis vos excusetis, et sequimini formam vestre commissionis. De parte 141, de non 0, non sinceri 1. 11432)/ 188. K. Sigmund bevollmächtigt den Hofmeister Ladislaus von Támasi, den Marschall März25 Lorenz von Hederváry, den Grafen Matko [von Thallóczy], den Ungarischen Vize- kanzler Mathias und den Vizebanus der Königreiche Dalmatien und Kroatien Donsa, in seinem und seiner Verbündeten Namen mit Venedig und dessen Verbün-10 deten, vertreten durch die nach Reggio entsandten Venetianischen Bevollmächtigten Daniele Vettori und Andrea Morosini, einen ewigen oder zeitweiligen Frieden oder Waffenstillstand zu schließen und die damit zusammenhängenden Handlungen vor- zunehmen. [1432] März 25 Parma. Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 182b cop. chart. cocera. Datum Parme 15 die 25 mensis marcii. Unter dem Text Caspar. Regest bei Altmann nr. 9086. 1432 189. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Instruktion für zwei gen. Gesandte in Mär: 31 Reggio zu einer Unterredung mit K. Sigmund oder einem Vertrauten desselben an irgend einem Orte im Gebiete des Markgrafen von Mantua, den der König dazu 20 bestimmen wird 1. 1432 März 31 [ Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 72b -73b cop. membr. coaeга. Die ultimo martii in rogatis. [I. Antrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Georgius Cornario sapientes consilii, ser Marcus Foscari sapiens terrarum etc., ser 25 Leo de Molino, ser Leonardus Venerio.] Quod viris nobilibus ser Danieli Victuri et ser Andree Mauroceno oratoribus apud Regium scribatur ut infra: Recepimus quatuor literas vestras, quarum tres date sunt sub die 26 presentis in März 26 Mürs 27 diversis horis et quarta die 27, et per illas distincte et ordinate nostrum dominium in- formastis tam de his, que habuistis ab illo amico, quam de adventu oratorum regis cum 30 sindicatu ad plenum 2 ac de praticatis cum eis et de eorum recessu ac de his, que habuistis ab oratoribus3 summi pontificis redeuntibus a presentia predicti domini regis. pro quibus omnibus sapientiam et diligentiam vestram commendamus. verum volumus [I] quatenus, si et vobis mandamus cum nostris consiliis rogatorum et additionis, dominus Domssa ibi non esset, ei scribere debeatis, quod per ipsum et socios suos 35 multotiens vobis dictum fuit, quod serenissimus dominus rex vellet, quod iretis ad ejus presentiam, ut posset vobiscum loqui, quod nostro dominio denotastis, quodque a nobis responsum circa hoc habuistis et propterea ei placeat venire Regium. cui, cum venerit, dicere debeatis, quod notavimus verba per ipsum vel alios suos socios in his praticis vobis dicta, videlicet quod accederetis ad presentiam serenissimi domini regis, ut pratica 40 concordii melius fieri et concludi possit, quoniam ipse melius mentem sue majestatis vobis declararet, et quod, ut idem dominus Domssa videre poterit, libenti animo fecis- semus in hoc intentionem suam, sed destitimus “ solum, quia majestas sua erat in terris 1) em.: Vorl. desistimus. 1 Die erste Abstimmung über den Antrag Mocenigo und Genossen ergab keine Mehrheit; die zweite führte zur Streichung der artt. 5, 5 a und 6. Nachträglich wurde aber noch art. 5 (ohne art. 5a) angenommen. 2 D. i. wohl unsere nr. 188. 8 Bischof Bertrand von Maguelone und der Abt Lodovico ron S. Giustina in Padua. Vgl. S. 303. 15
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A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 327 1432 März 31 ducis Mediolani, qui noster publicus hostis est, et nobis conveniens non fuit visum, maxime consideratis astuciis ducis, oratores nostros in suis locis mittere; quod etiam ipsi domino regi justum visum fuit, sicut idem dominus Domssa nobis retulit. sed con- siderantes verba predicta contenti estis, ut prefato domino regi referat, quod, si sereni- 5 tati sue libet, ut rex possit mentem suam vobis bene apperire et vos valeatis intentionem nostram ei declarare et dicere etiam totalem mentem nostram, mittere potest aliquam suam fidam et secretam personam cum plenaria sua intentione, ut cum ea esse valeatis et audita dispositione sua possitis eum reddere certiorem de bona intentione et voluntate nostra erga regiam majestatem suam. et si eidem domino regi magis placeret, ut io reduceretis vos Monticulum 1 aut aliquem alium locum illustris domini marchionis ad confinia, ut secum ad colloquium esse possitis, parati estis ad illum locum prefati domini marchionis accedere, qui magis gratus sit sue majestati. [2] et si mittet aliquem suum fidum, ei dicere debeatis, quod, ut possit cicius et melius deveniri ad illum effectum et conclusionem concordii, quod sua majestas et nos querimus et optamus, 15 quoniam dominatio nostra naturali ejus instinetu inclinata est cum quibuscunque pacifice et bene vivere, sed specialiter cum sua regia majestate, quam, ut per elapsum videre potuit, sincero corde dileximus et diligimus, estis contenti ab eo audire mentem et in- tentionem ipsius serenissimi domini regis, quoniam vos ei nostram declarabitis. [3] si vero non mitteret, sed velet a esse vobiscum ad colloquium in aliquo loco prefati domini 20 marchionis, volumus, quod vos reducatis ad illum locum ipsius domini marchionis, qui magis serenitati sue gratus sit, et cum eritis ad ejus presentiam presentatis literis nostris credentialibus facere debeatis devotam recommendationem cum illis verbis, que vobis videbuntur utilia et necessaria pro honore serenitatis sue ac nostri dominii, et deinde subjungatis effectum verborum suprascriptorum, que superius dicimus exponi debere 25 suo fido, si eum mitteret, procurando trahere, quantum plus possibile vobis sit, de mente et intentione sua. [4] et si ipse, quem mitteret, aut idem dominus rex, si ipse potius ad colloquium vobiscum esse vellet quam mittere, staret constans in proposito suo volendi, ut dimittamus Dalmatiam, honestare et sustinere debeatis jura nostra cum illis pertinentibus verbis et rationibus, que sapientie vestre videbuntur.V 5 et si in verbis so suis videretur modo aliquo, quod vellet vel optaret habere nostros favores, aut videretis, quod non bene contentaretur de duce sive quod aliqualiter oneraret nostrum dominium de nimia elatione et quod diceret nos querere usurpare aliorum dominia, sue majestati sive illi, quem mitteret, dicere debeatis, quod nostre intentionis semper fuit et est habere ad suam regiam majestatem debitam reverentiam et ei posse, ut per elapsum fecimus, 35 servare et facere de rebus gratis et quod, si serenitati sue placet ad loca nostra se conferre, parati sumus in locis nostris ei dare receptum et majestatem suam, ut decet, debite venerari ac favores nostros ei prebere, ut coronas suas accipere valeat. V [5"] et insuper ut per effectum operum cognoscat, quod non ambitione dominii sed solum nostra pro libertate servanda ad guerram, quam eum duce habemus, devenimus, ex nunc con- 4o tenti sumus, quod, si serenitas sua vult pretendere ad habendum Mediolanum cum comitatu suo et de aliis terris, quas dux tenet, contenti et parati sumus serenitati sue cum gentibus et viribus nostris dare auxilia et omnes favores possibiles, ut ipsam civitatem habeat et obtineat et expellat ducem inimicum pacis et non minus suum quam nostrum, sicut, si posset, ei per experientiam ostenderet, ut hoc modo hec misera Italia 45 a tot guerris et discriminibus liberetur et ad statum pacificum reducatur. et cum his et aliis motivis et rationibus ac verbis pertinentibus, que prudentie vestre videbuntur, procurare debeatis inducere serenitatem suam ad retrahendum se a locis et favoribus a) sic. Monticelli, 20 Kilometer östlich ron Piacenxa.
A. Verhältnis K. Sigmunds zu Venedig vom Juni 1431 bis zum April 1432 nr. 181-191. 327 1432 März 31 ducis Mediolani, qui noster publicus hostis est, et nobis conveniens non fuit visum, maxime consideratis astuciis ducis, oratores nostros in suis locis mittere; quod etiam ipsi domino regi justum visum fuit, sicut idem dominus Domssa nobis retulit. sed con- siderantes verba predicta contenti estis, ut prefato domino regi referat, quod, si sereni- 5 tati sue libet, ut rex possit mentem suam vobis bene apperire et vos valeatis intentionem nostram ei declarare et dicere etiam totalem mentem nostram, mittere potest aliquam suam fidam et secretam personam cum plenaria sua intentione, ut cum ea esse valeatis et audita dispositione sua possitis eum reddere certiorem de bona intentione et voluntate nostra erga regiam majestatem suam. et si eidem domino regi magis placeret, ut io reduceretis vos Monticulum 1 aut aliquem alium locum illustris domini marchionis ad confinia, ut secum ad colloquium esse possitis, parati estis ad illum locum prefati domini marchionis accedere, qui magis gratus sit sue majestati. [2] et si mittet aliquem suum fidum, ei dicere debeatis, quod, ut possit cicius et melius deveniri ad illum effectum et conclusionem concordii, quod sua majestas et nos querimus et optamus, 15 quoniam dominatio nostra naturali ejus instinetu inclinata est cum quibuscunque pacifice et bene vivere, sed specialiter cum sua regia majestate, quam, ut per elapsum videre potuit, sincero corde dileximus et diligimus, estis contenti ab eo audire mentem et in- tentionem ipsius serenissimi domini regis, quoniam vos ei nostram declarabitis. [3] si vero non mitteret, sed velet a esse vobiscum ad colloquium in aliquo loco prefati domini 20 marchionis, volumus, quod vos reducatis ad illum locum ipsius domini marchionis, qui magis serenitati sue gratus sit, et cum eritis ad ejus presentiam presentatis literis nostris credentialibus facere debeatis devotam recommendationem cum illis verbis, que vobis videbuntur utilia et necessaria pro honore serenitatis sue ac nostri dominii, et deinde subjungatis effectum verborum suprascriptorum, que superius dicimus exponi debere 25 suo fido, si eum mitteret, procurando trahere, quantum plus possibile vobis sit, de mente et intentione sua. [4] et si ipse, quem mitteret, aut idem dominus rex, si ipse potius ad colloquium vobiscum esse vellet quam mittere, staret constans in proposito suo volendi, ut dimittamus Dalmatiam, honestare et sustinere debeatis jura nostra cum illis pertinentibus verbis et rationibus, que sapientie vestre videbuntur.V 5 et si in verbis so suis videretur modo aliquo, quod vellet vel optaret habere nostros favores, aut videretis, quod non bene contentaretur de duce sive quod aliqualiter oneraret nostrum dominium de nimia elatione et quod diceret nos querere usurpare aliorum dominia, sue majestati sive illi, quem mitteret, dicere debeatis, quod nostre intentionis semper fuit et est habere ad suam regiam majestatem debitam reverentiam et ei posse, ut per elapsum fecimus, 35 servare et facere de rebus gratis et quod, si serenitati sue placet ad loca nostra se conferre, parati sumus in locis nostris ei dare receptum et majestatem suam, ut decet, debite venerari ac favores nostros ei prebere, ut coronas suas accipere valeat. V [5"] et insuper ut per effectum operum cognoscat, quod non ambitione dominii sed solum nostra pro libertate servanda ad guerram, quam eum duce habemus, devenimus, ex nunc con- 4o tenti sumus, quod, si serenitas sua vult pretendere ad habendum Mediolanum cum comitatu suo et de aliis terris, quas dux tenet, contenti et parati sumus serenitati sue cum gentibus et viribus nostris dare auxilia et omnes favores possibiles, ut ipsam civitatem habeat et obtineat et expellat ducem inimicum pacis et non minus suum quam nostrum, sicut, si posset, ei per experientiam ostenderet, ut hoc modo hec misera Italia 45 a tot guerris et discriminibus liberetur et ad statum pacificum reducatur. et cum his et aliis motivis et rationibus ac verbis pertinentibus, que prudentie vestre videbuntur, procurare debeatis inducere serenitatem suam ad retrahendum se a locis et favoribus a) sic. Monticelli, 20 Kilometer östlich ron Piacenxa.
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328 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1132 März 3! [6] et habere debeatis advertentiam explicandi, ducis et veniendum ad latus nostrum. si cum eo eritis aut si mitteret, quod ille, quem mittet, refferrat predicta sue regie majestati in secreto, ut res requirit, ita quod presens non sit aliquis, qui hanc materiam valeat perturbare. De parte 46. 37. [II. Antrag, gestellt von ser Andreas Contareno sapiens terrarum.] Vult partem suprascriptam ser Leonardi Mocenigo procuratoris et illorum, qui cum eo sunt in parte, per totum usque ad primum V. De parte 46. 92. [III. Antrag, gestellt von ser Antonius Contareno procurator sapiens consilii, ser Lau- 10 rentius Capello, ser Marinus Lando sapientes terrarum etc., ser Laurentius Honoradi sapiens ordinum.] Volunt, quod scribatur antescriptis ambaxiatoribus ut infra, videlicet sequendo: Mär: 26 Recepimus quatuor literas vestras, quarum tres date sunt sub die 26 presentis in März27 diversis horis et quarta die 27, et per illas distincte et ordinate nostrum dominium in- formastis tam de his, que habuistis ab illo amico, quam de adventu oratorum regis cum 15 sindicatu ad plenum ac de praticis secum habitis et de eorum recessu necnon de his, que habuistis ab oratoribus summi pontificis redeuntibus a presentia predicti domini regis etc. pro quibus omnibus sapientiam et diligentiam vestram commendamus. et quia inter cetera nobis scripsistis oratores predictos regis recessisse non redituros, vobis respondemus fidelitati vestre cum nostris consiliis rogatorum et additionis scribentes 20 atque mandantes, quatenus, si ad receptionem presentis nostri mandati predicti aut alii oratores non venissent et non sentiretis eos venturos esse quodque videretis illam pra- ticam expiratam et interruptam esse, in dei nomine informati de novis et conditionibus deinde repatriare debeatis; si vero dicti oratores aut alii rediissent aut sentiretis eos redituros esse, differre debeatis et nos de his, que habebitis, de tempore in tempus 25 vestris literis advisare. De parte 38, de non 0, non sinceri 11. 8. Nota, quod eadem die addita fuerunt verba contenta a primo V usque ad secun- dum V, videlicet capitulum incipiens „et si in verbis suis etc.“, et posita fuit per suprascriptum ser Andream Contareno sapientem terrarum etc., et fuerunt de parte 100, 30 de non 15, non sinceri 6. 1432 April 8 190. Beschluß des Venetianischen Senates, den Gesandten in Reggio Daniele Vettori und Andrea Morosini zu schreiben: man habe ihren Brief vom 5 April mit der bei- geschlossenen Abschrift des Briefes des [Vizebanus] Donsa erhalten und gebe ihnen als Antwort darauf die Weisung, nach Empfang dieses Schreibens heimzu- 35 kehren. 1432 April 8 I Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 79a cop. membr. coaera. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Anthonius Contareno pro- curator, ser Georgius Cornario sapientes consilii, et ser Andreas Contareno, ser Lauren- tius Capello, ser Thomas Michael , ser Marinus Lando, ser Marcus Foscari sapientes ter- 40 rarum etc., ser Leonardus Bembo, ser Bertucius Deltino, ser Laurentius Honoradi sa- pientes ordinum. Stimmenverhültnis De parte omnes alii, de non O, non sinceri 1. 1432 Juli ! 191. K. Sigmund befiehlt allen Reichsunterthanen, vier Genannte, denen er die Schä- 1432 Juli 1 digung des Venetianischen Handels erlaubt hat, zu unterstützen. Luсса. 45 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 194a cop. chart. coaeca. Zu Anfang ist rechts am Rande bemerkt Repressale Caspar Sligk et Hermann Heecht etc. Regest bei Altmann nr. 9194.
328 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1132 März 3! [6] et habere debeatis advertentiam explicandi, ducis et veniendum ad latus nostrum. si cum eo eritis aut si mitteret, quod ille, quem mittet, refferrat predicta sue regie majestati in secreto, ut res requirit, ita quod presens non sit aliquis, qui hanc materiam valeat perturbare. De parte 46. 37. [II. Antrag, gestellt von ser Andreas Contareno sapiens terrarum.] Vult partem suprascriptam ser Leonardi Mocenigo procuratoris et illorum, qui cum eo sunt in parte, per totum usque ad primum V. De parte 46. 92. [III. Antrag, gestellt von ser Antonius Contareno procurator sapiens consilii, ser Lau- 10 rentius Capello, ser Marinus Lando sapientes terrarum etc., ser Laurentius Honoradi sapiens ordinum.] Volunt, quod scribatur antescriptis ambaxiatoribus ut infra, videlicet sequendo: Mär: 26 Recepimus quatuor literas vestras, quarum tres date sunt sub die 26 presentis in März27 diversis horis et quarta die 27, et per illas distincte et ordinate nostrum dominium in- formastis tam de his, que habuistis ab illo amico, quam de adventu oratorum regis cum 15 sindicatu ad plenum ac de praticis secum habitis et de eorum recessu necnon de his, que habuistis ab oratoribus summi pontificis redeuntibus a presentia predicti domini regis etc. pro quibus omnibus sapientiam et diligentiam vestram commendamus. et quia inter cetera nobis scripsistis oratores predictos regis recessisse non redituros, vobis respondemus fidelitati vestre cum nostris consiliis rogatorum et additionis scribentes 20 atque mandantes, quatenus, si ad receptionem presentis nostri mandati predicti aut alii oratores non venissent et non sentiretis eos venturos esse quodque videretis illam pra- ticam expiratam et interruptam esse, in dei nomine informati de novis et conditionibus deinde repatriare debeatis; si vero dicti oratores aut alii rediissent aut sentiretis eos redituros esse, differre debeatis et nos de his, que habebitis, de tempore in tempus 25 vestris literis advisare. De parte 38, de non 0, non sinceri 11. 8. Nota, quod eadem die addita fuerunt verba contenta a primo V usque ad secun- dum V, videlicet capitulum incipiens „et si in verbis suis etc.“, et posita fuit per suprascriptum ser Andream Contareno sapientem terrarum etc., et fuerunt de parte 100, 30 de non 15, non sinceri 6. 1432 April 8 190. Beschluß des Venetianischen Senates, den Gesandten in Reggio Daniele Vettori und Andrea Morosini zu schreiben: man habe ihren Brief vom 5 April mit der bei- geschlossenen Abschrift des Briefes des [Vizebanus] Donsa erhalten und gebe ihnen als Antwort darauf die Weisung, nach Empfang dieses Schreibens heimzu- 35 kehren. 1432 April 8 I Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 79a cop. membr. coaera. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Anthonius Contareno pro- curator, ser Georgius Cornario sapientes consilii, et ser Andreas Contareno, ser Lauren- tius Capello, ser Thomas Michael , ser Marinus Lando, ser Marcus Foscari sapientes ter- 40 rarum etc., ser Leonardus Bembo, ser Bertucius Deltino, ser Laurentius Honoradi sa- pientes ordinum. Stimmenverhültnis De parte omnes alii, de non O, non sinceri 1. 1432 Juli ! 191. K. Sigmund befiehlt allen Reichsunterthanen, vier Genannte, denen er die Schä- 1432 Juli 1 digung des Venetianischen Handels erlaubt hat, zu unterstützen. Luсса. 45 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 194a cop. chart. coaeca. Zu Anfang ist rechts am Rande bemerkt Repressale Caspar Sligk et Hermann Heecht etc. Regest bei Altmann nr. 9194.
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B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192�202. 329 10 15 Schreibt: Er habe die Venetianer, seine und des Reiches offenkundige Feinde, bis auf den heu- 1432 Juli I tigen Tag geschont in der Hoffnung, daßt si sich erkennen und gegen uns und dem reich tûn wolten, als si billich teten; indessen trotzdem er sie oft zu gleichen und billichen wegen gefordert habe, habe er bis- her keins gelimpfes noch gedult geniessen mogen; sie blieben vielmehr ungehorsam, und wie sie zuvor gegen ihn, das Reich und die Krone Ungarn Gewaltthätigkeiten verübt und viele geistliche und weltliche Fürsten, Herren und Städte vertrieben oder unterdrüicht hätten, so vergewaltigten sie noch heute des Reiches Fürsten, 2. B. den Herzog von Mailand, und des Reiches Rechte. Um dem abruhelfen, sei er in diese Lande gexogen. Es scheine ihm gut, daß man die Venetianer überall, wo es möglich sei, belä- stige, nachdem und si ir gewerb mit heimlichen ufsetzen in Dütschen landen treiben, das si dorinne keinen fürgang gewinnen; denn es sei unbillig, daßt sie, die das Reich ganz zu tilgen suchen, aus Deut- schen Landen Nutren und Gewinn ziehen. Er habe deshalb überall seinen Amtleuten und Dienern er- laubt, die Venetianer zu Wasser und vu Lande au belästigen. Diese Erlaubnis habe er auch seinem Vixekanzler Kaspar Schlick, Pfleger vu Eger, dem Edeln Heinrich von Stöffeln, seinem Sekretär Hermann Hecht und dem Ulrich Rolle von Kunigsegk gegeben und gebe sie ihnen kraft dieses Briefes 1. Er be- fehle den Adressaten, diese vier oder deren Diener auf Verlangen beim Arrestieren von Venetianern und Venetianischen Gitern :u unterstiitzen. Datum zu Luca sub pendente anno 32 am dinstag nach sant Peters und Pauls tag. 1432 Juli I B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom Januar bis zum Juni 1432 nr. 192-202. 25 20 192. Antwort2 des Hzgs. Filippo Maria von Mailand auf die Mitteilungen zweier gen. Gesandten K. Sigmunds: betr. Maßnahmen, um die vom Papst verfigte Auflösung des Baseler Konzils zu verhindern; ferner betr. den Weitermarsch des Königs nach Rom, dessen Haltung gegenüber Venedig und Florenz und dessen Absicht, unter Mailändischer und Genuesischer Vermittlung ein Bündnis mit dem König von Arragon zu schließen. 1432 Januar 16 [Mailand]. 1432 Jan. 16 30 35 A aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva, Reinschrift von B, mit mehreren Korrekturen und Zusätren einer xeitgenössischen Hand. Die drei Zusätxe, die wir in unseren Varianten anfihren, stehen auf einem besonderen Blatt. Kleinere, an den Rändern gemachte Zusätre haben wir nicht besonders kenntlich gemacht. Die Reinschrift hat die Uberschrift Responsiones ducales ad apportata per [folgt durchstrichen reverendissimum dominum .. cardinalem et] magnificum comitem Maticonem parte sere- nissime cesaree majestatis; dariiber steht das Datum 1432 die 16 januarii. B coll. ebenda Carteggio generale 1432 conc. chart., nur wenig korrigiert. Die Uberschrift lautet wie die ron A, doch ist reverendissimun dominum cardinalem et nicht durch- strichen. Uber der Uberschrift steht das Datum 1432 die 16 januarii. Wir machen in den Varianten nur auf einige inhaltliche Abweichungen aufmerksam; die formalen sind unbedeutend und nur in art. I etwas rahlreicher. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 52-54 aus A. — Erwähnt von Daverio a. a. O. S. 87. [I] Circa primum laudat dominus .. dux litteras ordinatas ad .. papam 3 ad .. legatum 10 et concilium 3 velut alta intelligentia et ingenio singulari compositas. et si misse fuerunt, bene quidem est, si minus, laudat et supplicat, ut indilate mittantur, nec aliquid eis videtur addendum. [1"] quo autem ad missionem .. oratorum laudat et supplicat, quod Pamjanes 4 cum duobus nominatis potius mittantur ad concilium pro continuatione et confirmatione ejus sine dilatione, quia periculum dissolutionis est in mora; et ad 45 papam mitti poterit aliquis alius. major enim fructus expectandus est a concilio quam a In derselben Form wie hier wurde den vier oben Genannten zu Senis an allerheiligen tag [1432 Nov. I] die Erlaubnis aur Schädigung der Florentiner er- teilt (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 50 195b not. chart. coaeva; Altmann nr. 9304). Vgl. S. 286. Deutsche Reichstags-Akten X. Vgl. nrr. 128 und 131. Pamjanes ist xusammengexogen aus Banus Ja- nes. Ist vielleicht Johannes von Riesenberg gemeint, der in der Krönungsurkunde vom 25 November 1431 (nr. 116) genannt wird und später (vgl. S. 300) als königlicher Gesandter nach Rom ging? 42 3
B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192�202. 329 10 15 Schreibt: Er habe die Venetianer, seine und des Reiches offenkundige Feinde, bis auf den heu- 1432 Juli I tigen Tag geschont in der Hoffnung, daßt si sich erkennen und gegen uns und dem reich tûn wolten, als si billich teten; indessen trotzdem er sie oft zu gleichen und billichen wegen gefordert habe, habe er bis- her keins gelimpfes noch gedult geniessen mogen; sie blieben vielmehr ungehorsam, und wie sie zuvor gegen ihn, das Reich und die Krone Ungarn Gewaltthätigkeiten verübt und viele geistliche und weltliche Fürsten, Herren und Städte vertrieben oder unterdrüicht hätten, so vergewaltigten sie noch heute des Reiches Fürsten, 2. B. den Herzog von Mailand, und des Reiches Rechte. Um dem abruhelfen, sei er in diese Lande gexogen. Es scheine ihm gut, daß man die Venetianer überall, wo es möglich sei, belä- stige, nachdem und si ir gewerb mit heimlichen ufsetzen in Dütschen landen treiben, das si dorinne keinen fürgang gewinnen; denn es sei unbillig, daßt sie, die das Reich ganz zu tilgen suchen, aus Deut- schen Landen Nutren und Gewinn ziehen. Er habe deshalb überall seinen Amtleuten und Dienern er- laubt, die Venetianer zu Wasser und vu Lande au belästigen. Diese Erlaubnis habe er auch seinem Vixekanzler Kaspar Schlick, Pfleger vu Eger, dem Edeln Heinrich von Stöffeln, seinem Sekretär Hermann Hecht und dem Ulrich Rolle von Kunigsegk gegeben und gebe sie ihnen kraft dieses Briefes 1. Er be- fehle den Adressaten, diese vier oder deren Diener auf Verlangen beim Arrestieren von Venetianern und Venetianischen Gitern :u unterstiitzen. Datum zu Luca sub pendente anno 32 am dinstag nach sant Peters und Pauls tag. 1432 Juli I B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom Januar bis zum Juni 1432 nr. 192-202. 25 20 192. Antwort2 des Hzgs. Filippo Maria von Mailand auf die Mitteilungen zweier gen. Gesandten K. Sigmunds: betr. Maßnahmen, um die vom Papst verfigte Auflösung des Baseler Konzils zu verhindern; ferner betr. den Weitermarsch des Königs nach Rom, dessen Haltung gegenüber Venedig und Florenz und dessen Absicht, unter Mailändischer und Genuesischer Vermittlung ein Bündnis mit dem König von Arragon zu schließen. 1432 Januar 16 [Mailand]. 1432 Jan. 16 30 35 A aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva, Reinschrift von B, mit mehreren Korrekturen und Zusätren einer xeitgenössischen Hand. Die drei Zusätxe, die wir in unseren Varianten anfihren, stehen auf einem besonderen Blatt. Kleinere, an den Rändern gemachte Zusätre haben wir nicht besonders kenntlich gemacht. Die Reinschrift hat die Uberschrift Responsiones ducales ad apportata per [folgt durchstrichen reverendissimum dominum .. cardinalem et] magnificum comitem Maticonem parte sere- nissime cesaree majestatis; dariiber steht das Datum 1432 die 16 januarii. B coll. ebenda Carteggio generale 1432 conc. chart., nur wenig korrigiert. Die Uberschrift lautet wie die ron A, doch ist reverendissimun dominum cardinalem et nicht durch- strichen. Uber der Uberschrift steht das Datum 1432 die 16 januarii. Wir machen in den Varianten nur auf einige inhaltliche Abweichungen aufmerksam; die formalen sind unbedeutend und nur in art. I etwas rahlreicher. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 52-54 aus A. — Erwähnt von Daverio a. a. O. S. 87. [I] Circa primum laudat dominus .. dux litteras ordinatas ad .. papam 3 ad .. legatum 10 et concilium 3 velut alta intelligentia et ingenio singulari compositas. et si misse fuerunt, bene quidem est, si minus, laudat et supplicat, ut indilate mittantur, nec aliquid eis videtur addendum. [1"] quo autem ad missionem .. oratorum laudat et supplicat, quod Pamjanes 4 cum duobus nominatis potius mittantur ad concilium pro continuatione et confirmatione ejus sine dilatione, quia periculum dissolutionis est in mora; et ad 45 papam mitti poterit aliquis alius. major enim fructus expectandus est a concilio quam a In derselben Form wie hier wurde den vier oben Genannten zu Senis an allerheiligen tag [1432 Nov. I] die Erlaubnis aur Schädigung der Florentiner er- teilt (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 50 195b not. chart. coaeva; Altmann nr. 9304). Vgl. S. 286. Deutsche Reichstags-Akten X. Vgl. nrr. 128 und 131. Pamjanes ist xusammengexogen aus Banus Ja- nes. Ist vielleicht Johannes von Riesenberg gemeint, der in der Krönungsurkunde vom 25 November 1431 (nr. 116) genannt wird und später (vgl. S. 300) als königlicher Gesandter nach Rom ging? 42 3
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330 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Jan. 16 [1'] et ad partem, an papa dissolvere possit ipsum concilium, laudat dominus рара. dux haberi consilium sapientum, sicut dicitur. sed jam informatus est ab aliquibus dominus .. dux, quod facta una sessione non potuit concilium dissolvi in casibus, in quibus ageretur de universali statu Christianitatis perturbato, de heresi pape vel si ejus electio verteretur in dubium 1. [1e] pro stabilimento autem concilii contentatur ipse dominus .. dux .. oratores suos mittere 2, sicut fuit ordinatum. qui primo adeant regiam majestatem et ab ea suscipiant instructiones agendorum et, quicquid serenitas sua manda- verit, exequantur, intelligendo semper se cum .. oratoribus regiis et se cum eorum con- silio ac voluntate in omnibus dirigendo. mittet etiam prefatus dominus .. dux .. prela- tos territorii sui cum omni celeritate possibili 2. [2] Circa secundum laudat illustrissimus dominus .. dux plurimum missionem .. oratorum regie majestatis ad papam pro concilio manutenendo, pro favoribus rerum imperii et pro neutralitate servanda cum modis et formis per serenitatem suam pruden- tissime avisatis 3, mittendo tamen prius .. oratores nominatos ad concilium, ut superius dictum est, et deinde alios ad summum pontificem, cui a referant inter cetera, quod ipse papa notatus multum fuit, quia se partialem etiam publice constituerit et partem collegii cardinalium ad similem passionem induxerit, in mittendo maxime legationem ad Senenses in conducendo Nicolaum de Tolentino 5, in non intendendo ad pacem et in non mittendo illos duos cardinales 6 ad eam tractandam propter suos obstantes contra ea, que serenitas sua scripserat. [3] Circa tertium perseverat dominus .. dux in iis, que dicta sunt de recessu majestatis sue Romam cum gentibus et modis alias7 praticatis, contentus etiam, ut ad celerem expeditionem procedatur. et b ut majestas regia iterato clarius intelligat, videtur eundum per viam Pontremuli, per Lucam, Senas etc. gentes autem precedent et sequentur in parte vel in toto usque ad loca inimicorum, secundum quod majestas sua deliberaverit 25 et sibi commodius visum fuerit pro logiamentis et victualibus. pro quorum informatione secum mittentur et erunt, qui notitiam de illis habebunt. cumc autem prope ini- micos fuerit, tunc expediens erit, quod omnes gentes cum majestate sua statuantur. tempus vero discessus quo citius omni diligentia fieri poterit. de quibus tamen omnibus dominus .. dux ad arbitrium majestatis sue se remittit. [4] Circa quartum de agendis cum domino .. marchione Estensi et domino Man- tuano ac Rolando 8 dicit prefatus dominus .. dux quo ad .. dominum Mantuanum illud 10 15 20 30 a) cui — scripserat fehll in B; ist erst in A augesetzl. b) et — remittit fellt in B: ist erst in A rugesctzi. c) A et cum. 1 Die Giltigkeit der Wahl Eugens wurde bekannt- lich von Kardinal Capranica angefochten. Vgl. oben S. 311. 2 Vgl. S. 226 Anm. 6. 3 Damit dirfie die Denkschrift vom 9 Januar, unsere nr. 130, gemeint sein, die allerdings am 16 Januar sicher schon nach Rom unterwegs war. Wie oben aus art. 1 hervorgeht, war Filippo Maria in Zweifel, ob die ihm von Sigmund mitgeteilten Schriftstiicke schon expediert worden seien. 4 Wahrscheinlich ist die Gesandtschaft des Kar- dinals ron Bologna gemeint, der, wie die Hist. Se- nensis (Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 34) berichtet, Siena rum Friedensschluſt mit Floren: mahnen sollte. Sie war gescheitert, und darauf hatte Eugen für Florenx Partei ergriffen, indem er dieser Re- publik seinen Condottiere Micheletto da Cotignola üiberlassen hatte. 5 Niccolò da Tollentino war im Sommer 1431 aus 35 den Florentinischen in die päpstlichen Dienste über- getreten, nachdem der Herrog von Mailand infolge des Ausbruches der Feindseligkeiten mit Venedig seine unter Niccolò Piccinino in Toskana für Lucca und Siena gegen Florenz kämpfenden Truppen hatte 10 abberufen miissen und infolge dessen ein Teil der Florentinischen Söldner entbehrlich geworden war. Der Papst hatte ihn gegen Antonio Colonna, Für- sten von Salerno, der Rom hart bedrängte, verwendet. Egl. Neri Capponi bei Muratori a. a. O. 18, 1174 45 und die Hist. Senensis ebenda 20, 34. G Vgl. S. 200 Anm. 2. Wohl Anfang Dexember 1431 in Mailand? Vgl. urr. 118 und 125. s Rolando Pallavicini. 50
330 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Jan. 16 [1'] et ad partem, an papa dissolvere possit ipsum concilium, laudat dominus рара. dux haberi consilium sapientum, sicut dicitur. sed jam informatus est ab aliquibus dominus .. dux, quod facta una sessione non potuit concilium dissolvi in casibus, in quibus ageretur de universali statu Christianitatis perturbato, de heresi pape vel si ejus electio verteretur in dubium 1. [1e] pro stabilimento autem concilii contentatur ipse dominus .. dux .. oratores suos mittere 2, sicut fuit ordinatum. qui primo adeant regiam majestatem et ab ea suscipiant instructiones agendorum et, quicquid serenitas sua manda- verit, exequantur, intelligendo semper se cum .. oratoribus regiis et se cum eorum con- silio ac voluntate in omnibus dirigendo. mittet etiam prefatus dominus .. dux .. prela- tos territorii sui cum omni celeritate possibili 2. [2] Circa secundum laudat illustrissimus dominus .. dux plurimum missionem .. oratorum regie majestatis ad papam pro concilio manutenendo, pro favoribus rerum imperii et pro neutralitate servanda cum modis et formis per serenitatem suam pruden- tissime avisatis 3, mittendo tamen prius .. oratores nominatos ad concilium, ut superius dictum est, et deinde alios ad summum pontificem, cui a referant inter cetera, quod ipse papa notatus multum fuit, quia se partialem etiam publice constituerit et partem collegii cardinalium ad similem passionem induxerit, in mittendo maxime legationem ad Senenses in conducendo Nicolaum de Tolentino 5, in non intendendo ad pacem et in non mittendo illos duos cardinales 6 ad eam tractandam propter suos obstantes contra ea, que serenitas sua scripserat. [3] Circa tertium perseverat dominus .. dux in iis, que dicta sunt de recessu majestatis sue Romam cum gentibus et modis alias7 praticatis, contentus etiam, ut ad celerem expeditionem procedatur. et b ut majestas regia iterato clarius intelligat, videtur eundum per viam Pontremuli, per Lucam, Senas etc. gentes autem precedent et sequentur in parte vel in toto usque ad loca inimicorum, secundum quod majestas sua deliberaverit 25 et sibi commodius visum fuerit pro logiamentis et victualibus. pro quorum informatione secum mittentur et erunt, qui notitiam de illis habebunt. cumc autem prope ini- micos fuerit, tunc expediens erit, quod omnes gentes cum majestate sua statuantur. tempus vero discessus quo citius omni diligentia fieri poterit. de quibus tamen omnibus dominus .. dux ad arbitrium majestatis sue se remittit. [4] Circa quartum de agendis cum domino .. marchione Estensi et domino Man- tuano ac Rolando 8 dicit prefatus dominus .. dux quo ad .. dominum Mantuanum illud 10 15 20 30 a) cui — scripserat fehll in B; ist erst in A augesetzl. b) et — remittit fellt in B: ist erst in A rugesctzi. c) A et cum. 1 Die Giltigkeit der Wahl Eugens wurde bekannt- lich von Kardinal Capranica angefochten. Vgl. oben S. 311. 2 Vgl. S. 226 Anm. 6. 3 Damit dirfie die Denkschrift vom 9 Januar, unsere nr. 130, gemeint sein, die allerdings am 16 Januar sicher schon nach Rom unterwegs war. Wie oben aus art. 1 hervorgeht, war Filippo Maria in Zweifel, ob die ihm von Sigmund mitgeteilten Schriftstiicke schon expediert worden seien. 4 Wahrscheinlich ist die Gesandtschaft des Kar- dinals ron Bologna gemeint, der, wie die Hist. Se- nensis (Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 34) berichtet, Siena rum Friedensschluſt mit Floren: mahnen sollte. Sie war gescheitert, und darauf hatte Eugen für Florenx Partei ergriffen, indem er dieser Re- publik seinen Condottiere Micheletto da Cotignola üiberlassen hatte. 5 Niccolò da Tollentino war im Sommer 1431 aus 35 den Florentinischen in die päpstlichen Dienste über- getreten, nachdem der Herrog von Mailand infolge des Ausbruches der Feindseligkeiten mit Venedig seine unter Niccolò Piccinino in Toskana für Lucca und Siena gegen Florenz kämpfenden Truppen hatte 10 abberufen miissen und infolge dessen ein Teil der Florentinischen Söldner entbehrlich geworden war. Der Papst hatte ihn gegen Antonio Colonna, Für- sten von Salerno, der Rom hart bedrängte, verwendet. Egl. Neri Capponi bei Muratori a. a. O. 18, 1174 45 und die Hist. Senensis ebenda 20, 34. G Vgl. S. 200 Anm. 2. Wohl Anfang Dexember 1431 in Mailand? Vgl. urr. 118 und 125. s Rolando Pallavicini. 50
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B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192�202. 331 idem, quod alias dixit. et ut negotia ipsius domini Mantuani melius succedant, videretur, quod majestas sua domino .. marchioni respondeat, qualiter acceptat oblationem et inter- positionem suam circa pacem 1. verum quia, si sub nomine tractande pacis requireretur et veniret et pax non sequeretur, esset diminutio quedam crediti et reputationis sereni- tatis sue, non intendet a majestas sua eum sub nomine illo requirere, sed contentabitur requirere, ut ad presentiam suam veniat 2 tanquam servitor et fidelis imperii; et si venerit sicut servitor et fidelis imperii, contentabitur serenitas sua, quod pacem tractet, et eo casu bonam de illo sibi spem exhibet. et hoc dicit prefatus dominus dux, quia veniente hoc modo domino .. marchione, si postea requiratur dominus Mantuanus, qui omnium to rerum totum est, non poterit et ipse negare, quin veniat et obediat, reperientibusque se taliter ambobus .. dominis apud regiam majestatem fieri poterunt multa bona. quo vero ad Rolandum non expedit elaborare, quoniam compositis aliis majoribus ipse dis- crepare non poterit 3. [5] Circa quintum non videretur bonus dominus, si pacem repudiaret; sed est melius, 15 ut .. oratores illi ad presentiam suam veniant. et si dici vellet, quod Veneti non mitterent .. oratores suos in territorium domini ..ducis 4, respondetur, quod ipse conten- tabitur, ut regia majestas in manibus et potestate suis habeat Placentiam aut alium locum, ita quod ipsi .. oratores venire habeant in potestatem et ad domum majestatis sue et non prefati domini .. ducis. [6] Circa sextum videtur domino .. duci, quod adhibeatur in itinere suo opera, ut Florentini separentur a Venetis et se intelligant cum majestate sua et cum fidelibus imperii. et b quantum ad se attinet, contentabitur dominus .. dux, ut intelligentia fiat cum modis et formis pro utraque parte rationabilibus equalibus et honestis, de quibus majestati sue et reverendissimo patri domino cardinali Placentino videbitur. Senenses 25 vero et Lucani in eorum bona dispositione confirmandi sunt et eis scribende statim cesaree littere accessum majestatis sue intimantes cum valido succursu et auxilio 5. 7] Circa septimum juvandus est omnino .. prefectus 6, quam melius et citius fieri possit, cum et ipse amicissimus sit et loca sua bene sedeant. 8] Circa octavum .. consilium ducale est omnino domino .. duci necessarium, non 30 autem sue majestati, cujus prudentia infinita est. sed postquam serenitati sue videtur, 20 1432 Jan. 16 a) cm.; A intendit. b) et — Placentino videbitur fehlt in B; ist crst in A zagesetzt. 50 D. i. awischen Sigmund und Venedig. Vgl. ur. 186 und oben S. 283 Anm. 2. 2 Der Markgraf wurde thatsächlich von Sigmund 35 aufgefordert, nach Piacenza nu kommen. Vgl. S. 324 Anm. 2. 3 Mf. Rolando Pallavicini hatte am 5 Januar 1432 ein Bündnis mit Filippo Maria gegen Vene- dig geschlossen (Osio a. c. O. 3, 51-52). Filippo 40 Maria ratifixierte es am 19 Januar (Mailand Staats-A. Registro ducale G fol. 567b-573a cop. chart. saec. 15). 1 Dies au thun hatte sich Venedig bekanntlich im Oktober 1431 geweigert. Vgl. oben S. 282 und nr. 45 183. 5 Ob Sigmund dieser Aufforderung nachkam, ist nicht bekannt. Filippo Maria hatte den Sienesen schon am 4 Januar geschrieben: er habe ihnen schon ſam 18 Dezember; vgl. nr. 203] angekün- digt, daß K. Sigmund mit grofer Macht xu ihnen kommen werde; er sei bereits in Piacenxa; seine (des Hernogs) Truppen riisteten sich, ihm au folgen; wören sic nicht durch Pferdemangel aufgehalten worden, tota jam Tuscia fremeret hostesque nostri talia sentirent vulnera, qualia forte nunquam fue- runt experti. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) Am 20 Januar schrieb er ihnen dann unter an- derem: cin groſes Heer sei marschfertig; demsel- ben werde K. Sigmund, qui brevissimo in spacio ex Placentia indubitate discedet, auf dem Fuße nach- folgen (a. a. O. orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). In cinem Briefe des Herxogs vom 3 Fe- bruar heißt es : nunc deo laudes ad iter exposita est magna pars gentium venturarum neque ad ex- peditionem aliarum quicquam restat amplius, nisi ut indilate sequantur, ad quod semper intendunt; a no- bis enim pecuniarum expeditionem habuerunt, in brevique temporis spacio habebitis prefatum domi- num nostrum .. regem et magnum quem ducit exer- citum (a. a. O. orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. del.). 6 D. i. der Präfekt von Rom Jacopo da Vico. 42*
B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192�202. 331 idem, quod alias dixit. et ut negotia ipsius domini Mantuani melius succedant, videretur, quod majestas sua domino .. marchioni respondeat, qualiter acceptat oblationem et inter- positionem suam circa pacem 1. verum quia, si sub nomine tractande pacis requireretur et veniret et pax non sequeretur, esset diminutio quedam crediti et reputationis sereni- tatis sue, non intendet a majestas sua eum sub nomine illo requirere, sed contentabitur requirere, ut ad presentiam suam veniat 2 tanquam servitor et fidelis imperii; et si venerit sicut servitor et fidelis imperii, contentabitur serenitas sua, quod pacem tractet, et eo casu bonam de illo sibi spem exhibet. et hoc dicit prefatus dominus dux, quia veniente hoc modo domino .. marchione, si postea requiratur dominus Mantuanus, qui omnium to rerum totum est, non poterit et ipse negare, quin veniat et obediat, reperientibusque se taliter ambobus .. dominis apud regiam majestatem fieri poterunt multa bona. quo vero ad Rolandum non expedit elaborare, quoniam compositis aliis majoribus ipse dis- crepare non poterit 3. [5] Circa quintum non videretur bonus dominus, si pacem repudiaret; sed est melius, 15 ut .. oratores illi ad presentiam suam veniant. et si dici vellet, quod Veneti non mitterent .. oratores suos in territorium domini ..ducis 4, respondetur, quod ipse conten- tabitur, ut regia majestas in manibus et potestate suis habeat Placentiam aut alium locum, ita quod ipsi .. oratores venire habeant in potestatem et ad domum majestatis sue et non prefati domini .. ducis. [6] Circa sextum videtur domino .. duci, quod adhibeatur in itinere suo opera, ut Florentini separentur a Venetis et se intelligant cum majestate sua et cum fidelibus imperii. et b quantum ad se attinet, contentabitur dominus .. dux, ut intelligentia fiat cum modis et formis pro utraque parte rationabilibus equalibus et honestis, de quibus majestati sue et reverendissimo patri domino cardinali Placentino videbitur. Senenses 25 vero et Lucani in eorum bona dispositione confirmandi sunt et eis scribende statim cesaree littere accessum majestatis sue intimantes cum valido succursu et auxilio 5. 7] Circa septimum juvandus est omnino .. prefectus 6, quam melius et citius fieri possit, cum et ipse amicissimus sit et loca sua bene sedeant. 8] Circa octavum .. consilium ducale est omnino domino .. duci necessarium, non 30 autem sue majestati, cujus prudentia infinita est. sed postquam serenitati sue videtur, 20 1432 Jan. 16 a) cm.; A intendit. b) et — Placentino videbitur fehlt in B; ist crst in A zagesetzt. 50 D. i. awischen Sigmund und Venedig. Vgl. ur. 186 und oben S. 283 Anm. 2. 2 Der Markgraf wurde thatsächlich von Sigmund 35 aufgefordert, nach Piacenza nu kommen. Vgl. S. 324 Anm. 2. 3 Mf. Rolando Pallavicini hatte am 5 Januar 1432 ein Bündnis mit Filippo Maria gegen Vene- dig geschlossen (Osio a. c. O. 3, 51-52). Filippo 40 Maria ratifixierte es am 19 Januar (Mailand Staats-A. Registro ducale G fol. 567b-573a cop. chart. saec. 15). 1 Dies au thun hatte sich Venedig bekanntlich im Oktober 1431 geweigert. Vgl. oben S. 282 und nr. 45 183. 5 Ob Sigmund dieser Aufforderung nachkam, ist nicht bekannt. Filippo Maria hatte den Sienesen schon am 4 Januar geschrieben: er habe ihnen schon ſam 18 Dezember; vgl. nr. 203] angekün- digt, daß K. Sigmund mit grofer Macht xu ihnen kommen werde; er sei bereits in Piacenxa; seine (des Hernogs) Truppen riisteten sich, ihm au folgen; wören sic nicht durch Pferdemangel aufgehalten worden, tota jam Tuscia fremeret hostesque nostri talia sentirent vulnera, qualia forte nunquam fue- runt experti. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) Am 20 Januar schrieb er ihnen dann unter an- derem: cin groſes Heer sei marschfertig; demsel- ben werde K. Sigmund, qui brevissimo in spacio ex Placentia indubitate discedet, auf dem Fuße nach- folgen (a. a. O. orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). In cinem Briefe des Herxogs vom 3 Fe- bruar heißt es : nunc deo laudes ad iter exposita est magna pars gentium venturarum neque ad ex- peditionem aliarum quicquam restat amplius, nisi ut indilate sequantur, ad quod semper intendunt; a no- bis enim pecuniarum expeditionem habuerunt, in brevique temporis spacio habebitis prefatum domi- num nostrum .. regem et magnum quem ducit exer- citum (a. a. O. orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. del.). 6 D. i. der Präfekt von Rom Jacopo da Vico. 42*
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332 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. omnino providebit, ut duos aut tres ex consiliariis suis habeat, non gratia dandi con- silii sed societatis et honoris impendendi et ut mandata sua queque perficiant. [9] Circa a nonum placet id, quod memorat majestas regia de habenda cum ..rege Aragonum intelligentia per ipsum dominum .. ducem et Januenses, et sic facere studebit 1 placet etiam oblatio majestatis sue in concedendo licentiam ac titulum dicto regi de acquirendis etc. satisque dignum videtur, quod Dalmatia exceptetur. operabitur etiam dominus dux, quod serenitas sua non teneatur contra regem Francorum. hec enim duo rationabilia videntur. sed ubi dicit majestas sua, quod pro ipso rege non vult agere contra ecclesiam, videtur domino .. duci, quod habendus sit intellectus secretus et verbalis inter utrumque regem, ex quo majestas sua omnino teneatur ad favores .. regis Ara- 10 gonum in acquisitione Regni 2 vel per litteras vel saltem oretenus contra quemcunque, si etiam in generali sermone non comprehenderetur; neque videretur sanum consilium, repudiare intelligentiam regis Aragonum respectu alicujus. nam si majestas sua potens fuerit, omnes eum reverebuntur ac timebunt nec aliquid temptabunt contra se; quod certe facerent, si impotens videretur. 5 1432 Jan. 16 15 [1432 Febr. ? od. 8) 193. Instruktion für nicht gen. Gesandte3 K. Sigmunds an Hzg. Filippo Maria von Mailand: betr. die Zahlung von Subsidien, ein Hilfegesuch Luccas, die Teilnahme Mailändischer Räte am Zuge nach Rom, die Ubernahme der Sienesischen und Lucchesischen Söldner in den Reichsdienst und die Absendung einer Mailändischen [ 1432 20 Gesandtschaft zum Baseler Konzil und einer königlichen nach Siena. Februar 7 oder 8 Piacenza 3.] Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 und 1432 cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Memoriale pro euntibus parte majestatis regie ad illustrem dominum ducem Me- diolani. Die artt. I und 2 liegen im Cart. gen. 1426, die artt. 3-8 im Cart. gen. 1432. 1) Primo cohoperari debent et instare omni diligentia apud dominum ducem, ut 25 ipse velit majestati regie provisionem facere per februarium et martium simul, attento quod marcius instet directe in recessu sue majestatis de Placentia et quod illustrissimus dominus dux magnum commodum et promotionem per hoc impendet sue majestati, quoniam illis habitis posset se commodose levare et ire Parmam, ubi multo utilior esset sue majestatis presentia, etiam si usque ad tempus transitus sui ibidem stare deberet, se quam in Placentia, avisando dominum ducem, quod, quanto cicius majestatem regiam ad viam statuet, tanto commune bonum utrorumque uberius promovebit. [2] Item instent et rogent dominum ducem, quod illa summa 8000 et ducentorum ducatorum, quam ipse mensuatim regie majestati ministrat et ministrare vult ipsa ma- jestate in Lombardia constituta, confirmetur et amplietur, ubicunque ipsa majestas fuerit 35 in Italia constituta. [3] Item exponant, qualiter Lucani multum dolenter majestati sue proposuerunt a) der ganze art. 9 fehlt in B. 1 Zwischen Filippo Maria und K. Alfonso von Arragon schwebten schon seit Anfang Dexember 1431 Verhandlungen, deren Zweck aus unserer nr. 206 art. 3 ersichtlich ist. Sie wurden durch Urbano da Jacopo geführt, den Filippo Maria am 8 De- xember 1431 daxu bevollmächtigt hatte. (Mailand Staats-A. Registro ducale G fol. 554 a-555b cop. chart. saec. 15.) Vgl. auch S. 30 Anm. 3 und S. 50 Anm. I. 2 D. i. Neapel. a Uber die Personen der Gesandten und iiber das Datum der Instruktion ist oben S. 286�287 das Nähere gesagt worden. * Durch ihre Gesandten Niccolò Manfredi und Lorenzo Buonvisi. Beide waren Anfang Januar 1432 an den Herxog von Mailand und an Sigmund abgeordnet worden. Ihre nicht datierte, aber zwi- schen den 29 Dexember 1431 und den 9 Januar 45 1432 fallende Instruktion enthält die Weisung: lo serenissimo imperadore visiterete et allui exporrete juxta formam sermonis conpositi per dominum Ni- colaum [scil. Manfredi]. (Lucca Staats-A. Carteggi 40
332 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. omnino providebit, ut duos aut tres ex consiliariis suis habeat, non gratia dandi con- silii sed societatis et honoris impendendi et ut mandata sua queque perficiant. [9] Circa a nonum placet id, quod memorat majestas regia de habenda cum ..rege Aragonum intelligentia per ipsum dominum .. ducem et Januenses, et sic facere studebit 1 placet etiam oblatio majestatis sue in concedendo licentiam ac titulum dicto regi de acquirendis etc. satisque dignum videtur, quod Dalmatia exceptetur. operabitur etiam dominus dux, quod serenitas sua non teneatur contra regem Francorum. hec enim duo rationabilia videntur. sed ubi dicit majestas sua, quod pro ipso rege non vult agere contra ecclesiam, videtur domino .. duci, quod habendus sit intellectus secretus et verbalis inter utrumque regem, ex quo majestas sua omnino teneatur ad favores .. regis Ara- 10 gonum in acquisitione Regni 2 vel per litteras vel saltem oretenus contra quemcunque, si etiam in generali sermone non comprehenderetur; neque videretur sanum consilium, repudiare intelligentiam regis Aragonum respectu alicujus. nam si majestas sua potens fuerit, omnes eum reverebuntur ac timebunt nec aliquid temptabunt contra se; quod certe facerent, si impotens videretur. 5 1432 Jan. 16 15 [1432 Febr. ? od. 8) 193. Instruktion für nicht gen. Gesandte3 K. Sigmunds an Hzg. Filippo Maria von Mailand: betr. die Zahlung von Subsidien, ein Hilfegesuch Luccas, die Teilnahme Mailändischer Räte am Zuge nach Rom, die Ubernahme der Sienesischen und Lucchesischen Söldner in den Reichsdienst und die Absendung einer Mailändischen [ 1432 20 Gesandtschaft zum Baseler Konzil und einer königlichen nach Siena. Februar 7 oder 8 Piacenza 3.] Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1426 und 1432 cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Memoriale pro euntibus parte majestatis regie ad illustrem dominum ducem Me- diolani. Die artt. I und 2 liegen im Cart. gen. 1426, die artt. 3-8 im Cart. gen. 1432. 1) Primo cohoperari debent et instare omni diligentia apud dominum ducem, ut 25 ipse velit majestati regie provisionem facere per februarium et martium simul, attento quod marcius instet directe in recessu sue majestatis de Placentia et quod illustrissimus dominus dux magnum commodum et promotionem per hoc impendet sue majestati, quoniam illis habitis posset se commodose levare et ire Parmam, ubi multo utilior esset sue majestatis presentia, etiam si usque ad tempus transitus sui ibidem stare deberet, se quam in Placentia, avisando dominum ducem, quod, quanto cicius majestatem regiam ad viam statuet, tanto commune bonum utrorumque uberius promovebit. [2] Item instent et rogent dominum ducem, quod illa summa 8000 et ducentorum ducatorum, quam ipse mensuatim regie majestati ministrat et ministrare vult ipsa ma- jestate in Lombardia constituta, confirmetur et amplietur, ubicunque ipsa majestas fuerit 35 in Italia constituta. [3] Item exponant, qualiter Lucani multum dolenter majestati sue proposuerunt a) der ganze art. 9 fehlt in B. 1 Zwischen Filippo Maria und K. Alfonso von Arragon schwebten schon seit Anfang Dexember 1431 Verhandlungen, deren Zweck aus unserer nr. 206 art. 3 ersichtlich ist. Sie wurden durch Urbano da Jacopo geführt, den Filippo Maria am 8 De- xember 1431 daxu bevollmächtigt hatte. (Mailand Staats-A. Registro ducale G fol. 554 a-555b cop. chart. saec. 15.) Vgl. auch S. 30 Anm. 3 und S. 50 Anm. I. 2 D. i. Neapel. a Uber die Personen der Gesandten und iiber das Datum der Instruktion ist oben S. 286�287 das Nähere gesagt worden. * Durch ihre Gesandten Niccolò Manfredi und Lorenzo Buonvisi. Beide waren Anfang Januar 1432 an den Herxog von Mailand und an Sigmund abgeordnet worden. Ihre nicht datierte, aber zwi- schen den 29 Dexember 1431 und den 9 Januar 45 1432 fallende Instruktion enthält die Weisung: lo serenissimo imperadore visiterete et allui exporrete juxta formam sermonis conpositi per dominum Ni- colaum [scil. Manfredi]. (Lucca Staats-A. Carteggi 40
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B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192-202. 333 11432 Febr. 7 od. 8) adversitates suas, quas habuerunt et sustinent ab hostibus Florentinis, regratiando do- mino duci de bono opere et fideli adjutorio ipsis impenso, et quod invocant et implo- rant ipsam majestatem et dominum ducem pro liberatione ipsorum de manibus et per- secutionibus dictorum hostium suorum, commemorando bona gesta et viriles ac animosas operas, quas magnificus Nicolaus Picininus capitaneus ipsis parte domini ducis impendit, dicendo, quod, si profecturus esset cum majestate regia ad partes illas, non dubitant, quod res non nisi peroptime possent succedere. et sic petiverunt regiam majestatem, ut illum secum duceret et ipse omni virtute instaret. [4] Item quod dominus .. dux mittat consiliarios suos, qui ituri sunt Romam cum io majestate regia et prout velle facere majestati sue affirmavit i, et quod illi sint duplices, videlicet jurisperiti et in factis armorum experti, prout prius domino .. duci est in- timatum. [5] Item majestas regia intendit stipendiarios Senensium et Lucanorum statuere et deputare sub nomine suo et imperii, ita tamen quod civitates ille pagas faciant, ut nunc 15 faciunt, quia sub nomine imperii plus proficient quam sub nomine comunitatum. etiam intendit suscipere et attrahere plures gentes, quam poterit, illis in partibus. instentb ergo apud dominum ducem, ut ipse consiliariis suis ituris imponat et eis mentem suam aperiat; qui sint acceptandi et dimittendi, si procederetur ad rem. [6] Item quia majestas regia multum indigebit pro tanto negotio, diligentiam suam 20 adhibebit pro acquirendis pecuniis illis in partibus 2. instent ergo apud dominum ducem, ut, ubi sua majestas cum deo et honore illas posset accipere, quod non sint contra ipsum, immo oratores ducales cum majestate sua profecturi dent consilium et auxilium ad rem illam. [7] Item quod ambassiatores, qui ituri sunt ad concilium 3, mittantur ad majesta- 25 tem regiam. [8 Item quod bonum videtur regie majestati, quod ipsa premitteret aliquos 4 versus Senas ad capienda hospicia et ad confortandum eos, ut eis est scriptum 5. 194. Antwort des Hzgs. Filippo Maria von Mailand auf die fin unserer nr. 193 enthaltenen] Forderungen und Mitteilungen K. Sigmunds. 1432 Februar 10 [MailandJ. 1432 Febr. 10 30 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. mit der Uberschrift Respon- siones ducales ad relata parte cesaree majestatis. Uber der Uberschrift steht das Datum 1432 die 10 februarii. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 58-59, woll auch aus dem Konxept. 35 a) fehlt in der Vorl. b) cm.; Vorl. instant. 50 degli Anziani 531 fol. 58a-60 a cop. chart. coaeva.) Dieser sermo Manfredi's findet sich in Wien Hofbibl. cod. ms. 4576 fol. 264a�265a cop. chart. coaera; er ist vom 7 Februar 1432 datiert. 40 1 Vgl. nr. 192 art. 8. 2 Wahrscheinlich wollte Sigmund auch die von den Deutschen Freistädten verlangte Ablösungssumme des Romfahrtsdienstes xur Anwerbung von Truppen verwenden. Vgl. S. 232. 45 3 Vgl. S. 226 Anm. 6. Am I Februar hatte Fi- lippo Maria an Sigmund geschrieben: er habe die Abschriften der Briefe des Königs an Venedig und an den Markgrafen von Este svgl. S. 324 Anm. 2] und der Briefe des Baseler Konzils fd. i. unsere nr. 127/ und des Baptista Cicalà an den König erhalten und danke dafüir; er billige jene beiden Briefe des Königs ; er suche die Abreise seiner Prä- laten aum Konvil nach Kräften vu beschleunigen und werde seine Gesandten, die nächstens ebendahin aufbrechen sollen, beim König vorsprechen lassen; er schicke abschriftlich einen Brief des Konxils an ihn und seine Antwort darauf svgl. S. 225 Anm. I]; datum Mediolani primo februarii 1432. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) Jener Brief des Konxils ist vermutlich der in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 118-120 abgedruckte, „Zelus domus dei" beginnende rom 21 Januar 1432. * Uber die Gesandtschaft Sigmunds nach Siena ist S. 292 zu vergleichen. 5 Dieser Brief diirfte mit unserer nr. 205 iden- tisch sein.
B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192-202. 333 11432 Febr. 7 od. 8) adversitates suas, quas habuerunt et sustinent ab hostibus Florentinis, regratiando do- mino duci de bono opere et fideli adjutorio ipsis impenso, et quod invocant et implo- rant ipsam majestatem et dominum ducem pro liberatione ipsorum de manibus et per- secutionibus dictorum hostium suorum, commemorando bona gesta et viriles ac animosas operas, quas magnificus Nicolaus Picininus capitaneus ipsis parte domini ducis impendit, dicendo, quod, si profecturus esset cum majestate regia ad partes illas, non dubitant, quod res non nisi peroptime possent succedere. et sic petiverunt regiam majestatem, ut illum secum duceret et ipse omni virtute instaret. [4] Item quod dominus .. dux mittat consiliarios suos, qui ituri sunt Romam cum io majestate regia et prout velle facere majestati sue affirmavit i, et quod illi sint duplices, videlicet jurisperiti et in factis armorum experti, prout prius domino .. duci est in- timatum. [5] Item majestas regia intendit stipendiarios Senensium et Lucanorum statuere et deputare sub nomine suo et imperii, ita tamen quod civitates ille pagas faciant, ut nunc 15 faciunt, quia sub nomine imperii plus proficient quam sub nomine comunitatum. etiam intendit suscipere et attrahere plures gentes, quam poterit, illis in partibus. instentb ergo apud dominum ducem, ut ipse consiliariis suis ituris imponat et eis mentem suam aperiat; qui sint acceptandi et dimittendi, si procederetur ad rem. [6] Item quia majestas regia multum indigebit pro tanto negotio, diligentiam suam 20 adhibebit pro acquirendis pecuniis illis in partibus 2. instent ergo apud dominum ducem, ut, ubi sua majestas cum deo et honore illas posset accipere, quod non sint contra ipsum, immo oratores ducales cum majestate sua profecturi dent consilium et auxilium ad rem illam. [7] Item quod ambassiatores, qui ituri sunt ad concilium 3, mittantur ad majesta- 25 tem regiam. [8 Item quod bonum videtur regie majestati, quod ipsa premitteret aliquos 4 versus Senas ad capienda hospicia et ad confortandum eos, ut eis est scriptum 5. 194. Antwort des Hzgs. Filippo Maria von Mailand auf die fin unserer nr. 193 enthaltenen] Forderungen und Mitteilungen K. Sigmunds. 1432 Februar 10 [MailandJ. 1432 Febr. 10 30 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. mit der Uberschrift Respon- siones ducales ad relata parte cesaree majestatis. Uber der Uberschrift steht das Datum 1432 die 10 februarii. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 58-59, woll auch aus dem Konxept. 35 a) fehlt in der Vorl. b) cm.; Vorl. instant. 50 degli Anziani 531 fol. 58a-60 a cop. chart. coaeva.) Dieser sermo Manfredi's findet sich in Wien Hofbibl. cod. ms. 4576 fol. 264a�265a cop. chart. coaera; er ist vom 7 Februar 1432 datiert. 40 1 Vgl. nr. 192 art. 8. 2 Wahrscheinlich wollte Sigmund auch die von den Deutschen Freistädten verlangte Ablösungssumme des Romfahrtsdienstes xur Anwerbung von Truppen verwenden. Vgl. S. 232. 45 3 Vgl. S. 226 Anm. 6. Am I Februar hatte Fi- lippo Maria an Sigmund geschrieben: er habe die Abschriften der Briefe des Königs an Venedig und an den Markgrafen von Este svgl. S. 324 Anm. 2] und der Briefe des Baseler Konzils fd. i. unsere nr. 127/ und des Baptista Cicalà an den König erhalten und danke dafüir; er billige jene beiden Briefe des Königs ; er suche die Abreise seiner Prä- laten aum Konvil nach Kräften vu beschleunigen und werde seine Gesandten, die nächstens ebendahin aufbrechen sollen, beim König vorsprechen lassen; er schicke abschriftlich einen Brief des Konxils an ihn und seine Antwort darauf svgl. S. 225 Anm. I]; datum Mediolani primo februarii 1432. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) Jener Brief des Konxils ist vermutlich der in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 118-120 abgedruckte, „Zelus domus dei" beginnende rom 21 Januar 1432. * Uber die Gesandtschaft Sigmunds nach Siena ist S. 292 zu vergleichen. 5 Dieser Brief diirfte mit unserer nr. 205 iden- tisch sein.
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334 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [I Circa primum. non est possibile, quod requiritur, quia non habetur munitio pecuniarum, ut notorium est, sed opus est, ut, sicut dietim emunguntur et exiguntur, ita mensuatim exbursentur 1. [2] Circa secundum. ut alias dictum est, nullo modo fieri posset; et novit deus, quanta difficultate agitur id, quod conclusum est. et hec est finalis responsio ad pre- dicta capitula nec alia expectetur. [3] Circa tertium. jam expeditus est comes Franciscus et habuit pecunias. quare expedit, ut facta deliberacio executioni mandetur. [4] Circa quartum. nullos mitteremus consilii gratia, sed aderit comes Franciscus nostram personam representans 2; aderunt etiam comes Albricus, Ardizonus de Carraria, io viri militarium rerum doctissimi, et dominus Guarnerius doctor famosus et eloquentis- simus 3, qui non habebunt consulere sed honorem facere et parere regie majestati. [5] Circa quintum. nostra non interest, sed majestas sua facere poterit, sicut ei videbitur, et nostri, qui secum erunt, mandatis suis parebunt. ad secundam vero partem de gentibus attrahendis erunt nostri informati. [6] Circa sextum. quo plures pecunias recuperaverit majestas sua, nobis gratius erit, et in ipsa recuperatione nostri assistent a quibuscunque favoribus et facient, quic- quid jusserit. [7] Circa septimum, intendimus omnino, ut ipsi .. oratores ad majestatem suam vadant et faciant, quicquid ipse commiserit. [8] Circa octavum. faciat serenitas sua, quemadmodum sibi placet. Habetur nunc ad omnia dicta responsio et expeditio. non restat igitur, nisi ut serenissimus dominus noster cito se committat itineri. gentes enim secum iture expedite Febr. 10 sunt omnes et comes Franciscus hodierno die hine recedit, ut comitivam suam ad iter ponat. Ardizonus vero de Carraria, Leo comitis Francisci frater, Ludovicus Columna 25 cum societatibus suis jam in itinere sunt. et ideo accelerandum est, attento maxime, quod, si amplius differatur, non posset postea fieri, quod intendimus, superveniente jam novo tempore, quo gentibus nostris carere non possemus propter inimicorum potentiam in partibus istis, qui eo tempore nos invaderent 4. 15 20 1432 Febr. 10 H1132 195. Antwort des Hags. Filippo Maria von Mailand auf die ihm von nicht gen. Ge-30 2w. sandten 5 überbrachten Wünsche K. Sigmunds: betr. den Weitermarsch des Königs Märs 4 u. 8] nach Parma und Toskana, die Friedensverhandlungen mit Venedig und Florenz [1432 zwischen März 4 und 8 Mailand 6.] und die Zahlung von Subsidien. a) Osio insistent. 1 Schon am 4 Februar hatte Filippo Maria an Niccolò Guerrieri geschrieben: er möge den König rum Aufbruch [von Piacenxa] antreiben, da dessen längerer Aufenthalt schr gefährlich und lästig sei; die Ubersendung von Reisegeld und dessen Uber- reichung durch den Sekretär Corradino da Vimer- cate sei bereits angeordnet worden; werde der König, wie au erwarten, die Summe au gering finden und sich weigern, weiter vu xiehen, so möge er ihm vor- stellen, daſe er (Filippo Maria) aufher stande sei, jetat mehr vu geben; datum Mediolani 4 februarii 1432. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 2 In einem Briefe vom 24 Februar teilte Filippo Maria dem König, der ihn um Zusendung des Con- dottiere Niccolò Piccinino ersucht hatte, mit, daß dieser zur Zeit nicht abkommen könne; er (Filippo Maria) werde aber Sorye tragen, ut illico veniat 35 magnifieus gener et filius meus carissimus Francis- cus Sfortia Vicecomes pariturus quibuscumque sere- nitatis vestré mandatis. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart. und eine zum Original be- stimmie Reinschrift; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 4u 60-61.) 3 Die Sendung des Guarnerio da Castiglione war ron Filippo Maria dem König in dem S. 286 Anm. 5 erwähuten Briefe für den 9 Februar ange- kiindigt worden. 4 Vgl. nr. 196 art. 6. 5 Brunoro della Scala und Matko con Thallócnyj. Vgl. S. 287. 6 Die Datierung des Aktenstückes bereitet keine Schwierigkeiten. Der Terminus a quo ist das Da- 50 tum des in art. 4 rorausgeselaten Briefes Filippo 45
334 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [I Circa primum. non est possibile, quod requiritur, quia non habetur munitio pecuniarum, ut notorium est, sed opus est, ut, sicut dietim emunguntur et exiguntur, ita mensuatim exbursentur 1. [2] Circa secundum. ut alias dictum est, nullo modo fieri posset; et novit deus, quanta difficultate agitur id, quod conclusum est. et hec est finalis responsio ad pre- dicta capitula nec alia expectetur. [3] Circa tertium. jam expeditus est comes Franciscus et habuit pecunias. quare expedit, ut facta deliberacio executioni mandetur. [4] Circa quartum. nullos mitteremus consilii gratia, sed aderit comes Franciscus nostram personam representans 2; aderunt etiam comes Albricus, Ardizonus de Carraria, io viri militarium rerum doctissimi, et dominus Guarnerius doctor famosus et eloquentis- simus 3, qui non habebunt consulere sed honorem facere et parere regie majestati. [5] Circa quintum. nostra non interest, sed majestas sua facere poterit, sicut ei videbitur, et nostri, qui secum erunt, mandatis suis parebunt. ad secundam vero partem de gentibus attrahendis erunt nostri informati. [6] Circa sextum. quo plures pecunias recuperaverit majestas sua, nobis gratius erit, et in ipsa recuperatione nostri assistent a quibuscunque favoribus et facient, quic- quid jusserit. [7] Circa septimum, intendimus omnino, ut ipsi .. oratores ad majestatem suam vadant et faciant, quicquid ipse commiserit. [8] Circa octavum. faciat serenitas sua, quemadmodum sibi placet. Habetur nunc ad omnia dicta responsio et expeditio. non restat igitur, nisi ut serenissimus dominus noster cito se committat itineri. gentes enim secum iture expedite Febr. 10 sunt omnes et comes Franciscus hodierno die hine recedit, ut comitivam suam ad iter ponat. Ardizonus vero de Carraria, Leo comitis Francisci frater, Ludovicus Columna 25 cum societatibus suis jam in itinere sunt. et ideo accelerandum est, attento maxime, quod, si amplius differatur, non posset postea fieri, quod intendimus, superveniente jam novo tempore, quo gentibus nostris carere non possemus propter inimicorum potentiam in partibus istis, qui eo tempore nos invaderent 4. 15 20 1432 Febr. 10 H1132 195. Antwort des Hags. Filippo Maria von Mailand auf die ihm von nicht gen. Ge-30 2w. sandten 5 überbrachten Wünsche K. Sigmunds: betr. den Weitermarsch des Königs Märs 4 u. 8] nach Parma und Toskana, die Friedensverhandlungen mit Venedig und Florenz [1432 zwischen März 4 und 8 Mailand 6.] und die Zahlung von Subsidien. a) Osio insistent. 1 Schon am 4 Februar hatte Filippo Maria an Niccolò Guerrieri geschrieben: er möge den König rum Aufbruch [von Piacenxa] antreiben, da dessen längerer Aufenthalt schr gefährlich und lästig sei; die Ubersendung von Reisegeld und dessen Uber- reichung durch den Sekretär Corradino da Vimer- cate sei bereits angeordnet worden; werde der König, wie au erwarten, die Summe au gering finden und sich weigern, weiter vu xiehen, so möge er ihm vor- stellen, daſe er (Filippo Maria) aufher stande sei, jetat mehr vu geben; datum Mediolani 4 februarii 1432. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 2 In einem Briefe vom 24 Februar teilte Filippo Maria dem König, der ihn um Zusendung des Con- dottiere Niccolò Piccinino ersucht hatte, mit, daß dieser zur Zeit nicht abkommen könne; er (Filippo Maria) werde aber Sorye tragen, ut illico veniat 35 magnifieus gener et filius meus carissimus Francis- cus Sfortia Vicecomes pariturus quibuscumque sere- nitatis vestré mandatis. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart. und eine zum Original be- stimmie Reinschrift; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 4u 60-61.) 3 Die Sendung des Guarnerio da Castiglione war ron Filippo Maria dem König in dem S. 286 Anm. 5 erwähuten Briefe für den 9 Februar ange- kiindigt worden. 4 Vgl. nr. 196 art. 6. 5 Brunoro della Scala und Matko con Thallócnyj. Vgl. S. 287. 6 Die Datierung des Aktenstückes bereitet keine Schwierigkeiten. Der Terminus a quo ist das Da- 50 tum des in art. 4 rorausgeselaten Briefes Filippo 45
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B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192-202. 335) Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. mit der Uberschrift Respon- 11432 siones ducales ad apportata per oratores regie majestatis. Ohne Datum. EW. März 4 u 87 [I Semper cognovimus, quod iste dilationes erant omnium agendorum distructio et confusio, ideoque satis piguit atque piget, quod tanta mora sit habita, nec ulla fuit 5 aut est in nobis more culpa. sunt enim gentes nostre secum iture parate et ex parte nostra factum est, quicquid erat agendum, semperque accelerandum esse diximus et adhuc dicimus nec aliqualiter permittendum, ut iste mensis martii transeat sine fructu sicut alii precedentes, quia postea de omnibus actum esset. [2] Circa secundum. gratissimum nobis est, quod pacis tractatus in unum redu- to catur 1. sed quia hoc non dependit a nobis tantum sed a dominio Venetorum et comunitate Florentie, qui jam avisati fuerunt, quod oratores nostros Ferrariam mittere- mus, et, si nunc aliter diceremus aut faceremus, videremur a jam dictis variare et esse bilingues: provideat regia majestas per eum modum, quem videret expedire, quod id facere honeste possimus. et nos quidem promptissimi erimus praticam in unum redu- 15 cere, cum maxime talis reductio nobis bona et laudabilis videatur et gratior nobis sit, dummodo ita fiat, ut non appareat ex variatione nostra procedere. [3] Circa tercium. laudamus, quod fiant requisitiones juste et honeste. sed ut .. oratores nostri majestati sue dicere debuerunt, forma pacis non constat in requisitionibus fiendis sed in auxiliis regie majestatis. quibus aliter non apparentibus oportebit pro 20 necessitate pacem assumere, non qualis requisita fuerit, sed qualis haberi poterit, quia soli nos pondus guerre substinere non possumus, incumbentibus maxime nobis tot ac tantis oneribus. verum si majestas regia statim forti manu et effectualiter ad bellum surrexerit, nos quoque illud idem pro viribus nostris faciemus. et nisi hostes ad justam ac honestam pacem voluerint condescendere, procedetur ad bellum. nec opus est, ut 25 oratores nostros ista occasione mittamus, existente maxime consilio nostro 2 apud ma- jestatem suam et facientibus continuo nobis, quicquid possumus, sicut facimus et semper fecimus. restat solum, ut majestas sua similiter faciat, quicquid potest, et ad agenda cum forti manu et cum effectu procedat. [4] Circa quartum. jam providimus super modo expeditionis pro itu regie maje- 3o statis in eo, quod possibile nobis fuit, et pecunias Placentiam misimus3 Conradino de Vicomercato secretario nostro, videlicet 3000 ducatorum serenitati sue numeranda. neque plures mitti potuissent aut possent, quia pecuniarum munitio non habetur, sed oportet, ut dentur, sicut dietim exiguntur et emunguntur a subditis, et ita fiet. nec possibile est, ut in una vice omnes numerentur, neque sub hac spe differendum est, quia nemo 35 potest, quod non potest ; sed interim, quo ibit Parmam, et in illo triduo, quo ibi mora- bitur, recuperabitur residuum et in recessu ejus ex Parma infallanter sibi dabitur. [5] Quod autem ex mora secutura sit gerendarum rerum destructio, illis respecti- bus a, qui dicuntur, facile credimus et veritas ita est, ulteriusque ex ipsa mora sequitur nostra destructio, ideoque magis ac magis accelerandum videtur. nam postquam intel- 1o ligitur, quod mora nociva est, erratur graviter, cum in illa persistitur. 6] Circa gentes 4 vero moraturas in Tuscia cum regia majestate affirmamus, quod apud se morabuntur ibi, quamdiu ipse voluerit, comes Franciscus et Leo frater suus a) das Wort ist durch Korrektur undentlich geworden; ist etwa effectibus zn lesen? Maria's an Corradino da Vimercate, der 4 Märx, 45 der Terminus usque ad quem das Datum unserer nr. 196. Vgl. S. 283. Vgl. S. 285 nebst Anm. 4. Am 4 Märx 1432 (ogl. S. 287). An demselben 50 Tage bat Filippo Maria den König, um der großten Gefahren willen, die weiterer Verrug nach sich wiehen werde, bald aufrubrechen und sich mit der Geldsumme, die ihm jetrt werde ausgerahlt werden, vu begniigen (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.). 4 Vgl. den Schluſ ron nr. 194.
B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192-202. 335) Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. mit der Uberschrift Respon- 11432 siones ducales ad apportata per oratores regie majestatis. Ohne Datum. EW. März 4 u 87 [I Semper cognovimus, quod iste dilationes erant omnium agendorum distructio et confusio, ideoque satis piguit atque piget, quod tanta mora sit habita, nec ulla fuit 5 aut est in nobis more culpa. sunt enim gentes nostre secum iture parate et ex parte nostra factum est, quicquid erat agendum, semperque accelerandum esse diximus et adhuc dicimus nec aliqualiter permittendum, ut iste mensis martii transeat sine fructu sicut alii precedentes, quia postea de omnibus actum esset. [2] Circa secundum. gratissimum nobis est, quod pacis tractatus in unum redu- to catur 1. sed quia hoc non dependit a nobis tantum sed a dominio Venetorum et comunitate Florentie, qui jam avisati fuerunt, quod oratores nostros Ferrariam mittere- mus, et, si nunc aliter diceremus aut faceremus, videremur a jam dictis variare et esse bilingues: provideat regia majestas per eum modum, quem videret expedire, quod id facere honeste possimus. et nos quidem promptissimi erimus praticam in unum redu- 15 cere, cum maxime talis reductio nobis bona et laudabilis videatur et gratior nobis sit, dummodo ita fiat, ut non appareat ex variatione nostra procedere. [3] Circa tercium. laudamus, quod fiant requisitiones juste et honeste. sed ut .. oratores nostri majestati sue dicere debuerunt, forma pacis non constat in requisitionibus fiendis sed in auxiliis regie majestatis. quibus aliter non apparentibus oportebit pro 20 necessitate pacem assumere, non qualis requisita fuerit, sed qualis haberi poterit, quia soli nos pondus guerre substinere non possumus, incumbentibus maxime nobis tot ac tantis oneribus. verum si majestas regia statim forti manu et effectualiter ad bellum surrexerit, nos quoque illud idem pro viribus nostris faciemus. et nisi hostes ad justam ac honestam pacem voluerint condescendere, procedetur ad bellum. nec opus est, ut 25 oratores nostros ista occasione mittamus, existente maxime consilio nostro 2 apud ma- jestatem suam et facientibus continuo nobis, quicquid possumus, sicut facimus et semper fecimus. restat solum, ut majestas sua similiter faciat, quicquid potest, et ad agenda cum forti manu et cum effectu procedat. [4] Circa quartum. jam providimus super modo expeditionis pro itu regie maje- 3o statis in eo, quod possibile nobis fuit, et pecunias Placentiam misimus3 Conradino de Vicomercato secretario nostro, videlicet 3000 ducatorum serenitati sue numeranda. neque plures mitti potuissent aut possent, quia pecuniarum munitio non habetur, sed oportet, ut dentur, sicut dietim exiguntur et emunguntur a subditis, et ita fiet. nec possibile est, ut in una vice omnes numerentur, neque sub hac spe differendum est, quia nemo 35 potest, quod non potest ; sed interim, quo ibit Parmam, et in illo triduo, quo ibi mora- bitur, recuperabitur residuum et in recessu ejus ex Parma infallanter sibi dabitur. [5] Quod autem ex mora secutura sit gerendarum rerum destructio, illis respecti- bus a, qui dicuntur, facile credimus et veritas ita est, ulteriusque ex ipsa mora sequitur nostra destructio, ideoque magis ac magis accelerandum videtur. nam postquam intel- 1o ligitur, quod mora nociva est, erratur graviter, cum in illa persistitur. 6] Circa gentes 4 vero moraturas in Tuscia cum regia majestate affirmamus, quod apud se morabuntur ibi, quamdiu ipse voluerit, comes Franciscus et Leo frater suus a) das Wort ist durch Korrektur undentlich geworden; ist etwa effectibus zn lesen? Maria's an Corradino da Vimercate, der 4 Märx, 45 der Terminus usque ad quem das Datum unserer nr. 196. Vgl. S. 283. Vgl. S. 285 nebst Anm. 4. Am 4 Märx 1432 (ogl. S. 287). An demselben 50 Tage bat Filippo Maria den König, um der großten Gefahren willen, die weiterer Verrug nach sich wiehen werde, bald aufrubrechen und sich mit der Geldsumme, die ihm jetrt werde ausgerahlt werden, vu begniigen (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.). 4 Vgl. den Schluſ ron nr. 194.
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336 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 cum eorum conductis equitum 1500 et peditum 300 et Berardinus de la Carda cum 20. März 4 equitibus 1200 et peditibus 400 ac balistariis 20 equestribus ; ultra quos etiam habere u. 81 poterit gentes Senensium et Lucanorum, quotquot fuerint. alios vero nostros ituros cum majestate sua oportebit rehabeamus in his partibus immediate post mensem aprilis ad oppositum inimicorum nostrorum et defensionem status nostri. si tamen serenitas sua providerit, quod ante finem ipsius mensis aprilis Ungari veniant in Forum Julii cum potenti manu et offensionibus Venetorum intendant, poterimus majestati sue di- mittere non solum dictum comitem et Leonem ac Berardinum sed et alios omnes cum serenitate sua nunc ituros 1. 1432 196. Duplik des Hzgs. Filippo Maria von Mailand auf eine Replik2 nicht genannter to März 8 Gesandten 3 K. Sigmunds: betr. die Friedensverhandlungen [mit Venedig und Flo- 1432 März 8 renz] und die Zahlung von 8200 Dukaten an den König. [ Mailand ]. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. mit der Uberschrift Respon- siones ducales ad replicata per .. oratores regie majestatis. Uber der Uberschrift steht 15 das Datum 1432 die 8 martii. [I] Quam primum de pace requisiti fuimus, avisavimus ilico serenissimum dominum nostrum .. regem et consentiente postea et laudante majestate sua oratores nostros Ferrariam ituros elegimus et ad serenitatem suam primo misimus cum instructionibus eis datis, ut de agendis in illa materia plenam cognitionem haberet et sicut dominus 20 omnia pro nutu disponeret. deinde ipsi .. oratores nostri ex voluntate majestatis sue iter suum Ferrariam prosecuti fuerunt; nec eos quidem sine sua licentia misissemus. nunc autem audientes ex vobis, quod serenitati sue videtur, ut iste pacis tractatus reducatur in unum 4 fiatque per utrumque nostrum simul et oratores sui cum nostris in eodem loco ipsa de causa conveniant atque omnes invicem se intelligant et ad agenda 25 in ipsa materia ex comuni consensu procedant, respondemus: hec omnia nobis esse gratissima; et si a principio scivissemus ita fore intentionis sue, responsionem similem fecissemus. intendimus enim semper quibuscunque beneplacitis suis esse toto posse conformes. placet igitur, quod hec pratica per suos et nostros simul fiat vel in Ferraria vel in Regio vel alibi, ubi gratius ei fuerit, oratoresque suos in omnibus preponi volu- 30 mus ac intendimus, ut dignum est. sed provideat majestas sua per eum modum, quem expedire cognoverit, ut fiat reductio in unum dicte pratice, ne videamur nos varieta- tionem istam facere, contenti etiam, quod pax pro majestate sua et pro nobis simul fiat in omni forma, quam ipse voluerit, et non aliter. sed si tandem videbitur, quod pax respectu nostri non remaneat, immo solum ex voluntate majestatis sue talia forte requi- 35 rentis, qualia nolint hostes nostri concedere, debeat isto casu serenitas sua, si voluerit, quod pax non fiat et perseveremus in guerra, nobis de tali subsidio et in tali tempore providere, ut statum nostrum defendere et conservare possimus. et ne credatur, quod nos facere nolimus, quicquid possumus, offerimus omnes facultates nostras ostendere cuicunque pro majestate sua videre volenti et semper facere, quecunque poterimus. Der König könne die Mailändischen Truppen im 1 Ahnlich hatte sich Filippo Maria schon am Februar, März und April und, wenn er Venedig 21 Februar in einem Briefe an Guarnerio da Ca- ron den Ungarn angreifen lasse, so lange er wolle, stiglione geäußert: Er sei einverstanden damit, daſe bei sich behalten. (Mailand Staats-A. Potenze estere : der König nach Parma viehe; es scheine ihm aber Germania dal .. al 1475 conc. chart.) gut, daß er dort nicht längeren Aufenthalt nehme, 2 Diese Replik auf unsere ur. 195 ist nicht melir sondern den Marsch nach Toskana schleunig fort- vorhanden. setxe. res enim ille longiores moras pati non pos- 3 Vgl. S. 334 Anm. 5. sunt, et nisi presto eatur, periculum est, ne res ipse Vgl. S. 283 und nr. 195 art. 2. periclitentur et in malam horam omnes abeant. Er werde unverziglich bequeme Reisewagen schieken. 40 15 50
336 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 cum eorum conductis equitum 1500 et peditum 300 et Berardinus de la Carda cum 20. März 4 equitibus 1200 et peditibus 400 ac balistariis 20 equestribus ; ultra quos etiam habere u. 81 poterit gentes Senensium et Lucanorum, quotquot fuerint. alios vero nostros ituros cum majestate sua oportebit rehabeamus in his partibus immediate post mensem aprilis ad oppositum inimicorum nostrorum et defensionem status nostri. si tamen serenitas sua providerit, quod ante finem ipsius mensis aprilis Ungari veniant in Forum Julii cum potenti manu et offensionibus Venetorum intendant, poterimus majestati sue di- mittere non solum dictum comitem et Leonem ac Berardinum sed et alios omnes cum serenitate sua nunc ituros 1. 1432 196. Duplik des Hzgs. Filippo Maria von Mailand auf eine Replik2 nicht genannter to März 8 Gesandten 3 K. Sigmunds: betr. die Friedensverhandlungen [mit Venedig und Flo- 1432 März 8 renz] und die Zahlung von 8200 Dukaten an den König. [ Mailand ]. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. mit der Uberschrift Respon- siones ducales ad replicata per .. oratores regie majestatis. Uber der Uberschrift steht 15 das Datum 1432 die 8 martii. [I] Quam primum de pace requisiti fuimus, avisavimus ilico serenissimum dominum nostrum .. regem et consentiente postea et laudante majestate sua oratores nostros Ferrariam ituros elegimus et ad serenitatem suam primo misimus cum instructionibus eis datis, ut de agendis in illa materia plenam cognitionem haberet et sicut dominus 20 omnia pro nutu disponeret. deinde ipsi .. oratores nostri ex voluntate majestatis sue iter suum Ferrariam prosecuti fuerunt; nec eos quidem sine sua licentia misissemus. nunc autem audientes ex vobis, quod serenitati sue videtur, ut iste pacis tractatus reducatur in unum 4 fiatque per utrumque nostrum simul et oratores sui cum nostris in eodem loco ipsa de causa conveniant atque omnes invicem se intelligant et ad agenda 25 in ipsa materia ex comuni consensu procedant, respondemus: hec omnia nobis esse gratissima; et si a principio scivissemus ita fore intentionis sue, responsionem similem fecissemus. intendimus enim semper quibuscunque beneplacitis suis esse toto posse conformes. placet igitur, quod hec pratica per suos et nostros simul fiat vel in Ferraria vel in Regio vel alibi, ubi gratius ei fuerit, oratoresque suos in omnibus preponi volu- 30 mus ac intendimus, ut dignum est. sed provideat majestas sua per eum modum, quem expedire cognoverit, ut fiat reductio in unum dicte pratice, ne videamur nos varieta- tionem istam facere, contenti etiam, quod pax pro majestate sua et pro nobis simul fiat in omni forma, quam ipse voluerit, et non aliter. sed si tandem videbitur, quod pax respectu nostri non remaneat, immo solum ex voluntate majestatis sue talia forte requi- 35 rentis, qualia nolint hostes nostri concedere, debeat isto casu serenitas sua, si voluerit, quod pax non fiat et perseveremus in guerra, nobis de tali subsidio et in tali tempore providere, ut statum nostrum defendere et conservare possimus. et ne credatur, quod nos facere nolimus, quicquid possumus, offerimus omnes facultates nostras ostendere cuicunque pro majestate sua videre volenti et semper facere, quecunque poterimus. Der König könne die Mailändischen Truppen im 1 Ahnlich hatte sich Filippo Maria schon am Februar, März und April und, wenn er Venedig 21 Februar in einem Briefe an Guarnerio da Ca- ron den Ungarn angreifen lasse, so lange er wolle, stiglione geäußert: Er sei einverstanden damit, daſe bei sich behalten. (Mailand Staats-A. Potenze estere : der König nach Parma viehe; es scheine ihm aber Germania dal .. al 1475 conc. chart.) gut, daß er dort nicht längeren Aufenthalt nehme, 2 Diese Replik auf unsere ur. 195 ist nicht melir sondern den Marsch nach Toskana schleunig fort- vorhanden. setxe. res enim ille longiores moras pati non pos- 3 Vgl. S. 334 Anm. 5. sunt, et nisi presto eatur, periculum est, ne res ipse Vgl. S. 283 und nr. 195 art. 2. periclitentur et in malam horam omnes abeant. Er werde unverziglich bequeme Reisewagen schieken. 40 15 50
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B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192�202. 337 [2] Quo vero ad pecunias requisitas contentamur, ut quibuscunque modis recupe- 1432 rentur 8200 ducatorum 1 pro mense presenti, quamquam de solutione totius mensis minime gravari deberemus, et majestati sue numerentur, ea tamen prosequente iter suum in Tusciam absque aliqua dilatione; et si ulterior mora fieret, liberi simus ab 5 hujusmodi gravaminibus. et hoc dicimus, quia, si amplius absque fructu differatur, sicut nuncusque factum est, inde sequitur nostra consumptio et destructio status nostri et ..... est. plures autem pecunias hoc mense dare nullo modo possemus, nec etiam de pluribus cogitandum est. März 8 10 197. K. Sigmund nimmt den Hzg. Filippo Maria von Mailand und dessen Staat in 11432 ad Anerkennung der ihm und dem Reiche vom Herzog geleisteten Dienste in seinen Mirz 30) Schutz und gelobt, ohne Wissen und Willen des Herzogs keinen Frieden, Waffen- stillstand und sonstigen Vertrag mit Venedig, Florenz und anderen Feinden des Herzogs in Italien zu schließen. [Mailändischer Entwurf. 1432 ad März 30 2.] 15 Aus Mailand Staats-A. Potenze estere : Germania dal .. al 1475 cop. chart. coaeva mit Schnitten, vier Folioseiten, von denen zwei beschrieben sind. Auf der vierten Seite finden sich die Spuren cines Siegels. Die in unseren Varianten angegebenen Zusätre rihren ron einer anderen, aber gleichzeitigen Hand her. 25 Sigismondus dei gratia Romanorum rex etc. posteaquam deus omnipotens pro sua clementia nobis attribuit potestatem et arbitrium dominandi, sepenumero experti 2o fuimus nichil fieri posse dignius nichil excellentius vel preclarius quam gratificari bene- merentibus fideliumque suorum devotionem et constantiam recognoscere. sic enim quisque ad bene agendum allicitur, sic omnes assolent in bonis operibus confirmari et dietim augeri. nostro igitur animo repetentes, quanta nos reverentia fide benivolentiaque suscipiat illustris filius noster carissimus Filippus Maria Anglus dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes princeps et sacri imperii fidelis dilectus quantave sinceritate beneficentia et liberalitate nobiscum in omnibus usus fuerit et maxime in assecutione coronarum nostrarum, quarum alteram jam in Mediolano ejus opera feliciter obtinuimus, adimpletis per eum et perfectis amplissime non iis tantum, que agere debuisset, sed longe pluribus atque majoribus, pro quibus non pepercit laboribus nec expensis, imo 30 facultates omnes suas exhauriens omnia pro nobis et honoribus nostris letus et libens effecit, que a quovis alio fieri potuissent, nec aliqua pretermisit: [1] tenore pre- a) das folgende ist abgerissen. b) unsicher, da die untere Hälfte abgerissen ist. 1 Vgl. nr. 193 art. 2 und S. 287. Inhalt und Form der Urkunde weisen auf die 35 Mailändische Kanalei als Entstehungsort hin. Als Sigmund nach Parma roy, um dort berw. in Reggio mit Venetianischen Gesandten xu verhandeln, mochte Filippo Maria befürchten, daſo es seinen Gegnern gelingen könnte, den König durch günstige Anerbie- 40 lungen xu einer Schwenkung aur Liga hinüber xu veranlassen. Wohl um dem vorzubeugen, wollte er sich das in der vorliegenden Urkunde enthaltene Versprechen geben lassen, daßt Sigmund ohne sei- nen ausdrücklichen Konsens weder mit Venedig 45 noch mit Florens noch mit anderen Gegnern Ver- träge irgend welcher Art schließen werde. Mit der schwierigen Aufgabe, den König xur Ausfertigung der Urkunde au bewegen, betraute er seinen Schwie- gersohn Francesco Sforxa. Eine bei Osio a. a. O. on 3, 69- 70 abgedruckte Instruktion für diesen rom 30 Märx 1432 enthält am Schlußt folgenden Passus: un' altra cossa volemo faci, quando serai a la pre- sentia soa [d. i. Sigmunds], facto el dicto primo in- troito, che recierchi de havere de la majestà soa cum quello bello modo, che te parirà, quelle patente littere, de le quale è stato molte volte rasonato in tua presentia. e perchè sapii, in che forma le vo- ressimo, te mandiamo la copia, la quale fessemo fare questi di, avisandote che siamo contenti per optenimento de le dicte lettere te ajuti cum el mezo de monsignore de Piasenzo [d. i. Kardinal Branda Castiglione] et de messere Franchino [da Castiglione], perchè mediante loro haverai megliore introductione a la facenda. Wir halten die hier erwähnte copia für identisch mit unserer Vorlage (rgl. die Quellen- beschreibung) und haben daher die letxtere xum 30 Märn gestellt. — Vgl. auch S. 142 Anm. 8. Deutsche Reichstags-Akten X. 43
B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192�202. 337 [2] Quo vero ad pecunias requisitas contentamur, ut quibuscunque modis recupe- 1432 rentur 8200 ducatorum 1 pro mense presenti, quamquam de solutione totius mensis minime gravari deberemus, et majestati sue numerentur, ea tamen prosequente iter suum in Tusciam absque aliqua dilatione; et si ulterior mora fieret, liberi simus ab 5 hujusmodi gravaminibus. et hoc dicimus, quia, si amplius absque fructu differatur, sicut nuncusque factum est, inde sequitur nostra consumptio et destructio status nostri et ..... est. plures autem pecunias hoc mense dare nullo modo possemus, nec etiam de pluribus cogitandum est. März 8 10 197. K. Sigmund nimmt den Hzg. Filippo Maria von Mailand und dessen Staat in 11432 ad Anerkennung der ihm und dem Reiche vom Herzog geleisteten Dienste in seinen Mirz 30) Schutz und gelobt, ohne Wissen und Willen des Herzogs keinen Frieden, Waffen- stillstand und sonstigen Vertrag mit Venedig, Florenz und anderen Feinden des Herzogs in Italien zu schließen. [Mailändischer Entwurf. 1432 ad März 30 2.] 15 Aus Mailand Staats-A. Potenze estere : Germania dal .. al 1475 cop. chart. coaeva mit Schnitten, vier Folioseiten, von denen zwei beschrieben sind. Auf der vierten Seite finden sich die Spuren cines Siegels. Die in unseren Varianten angegebenen Zusätre rihren ron einer anderen, aber gleichzeitigen Hand her. 25 Sigismondus dei gratia Romanorum rex etc. posteaquam deus omnipotens pro sua clementia nobis attribuit potestatem et arbitrium dominandi, sepenumero experti 2o fuimus nichil fieri posse dignius nichil excellentius vel preclarius quam gratificari bene- merentibus fideliumque suorum devotionem et constantiam recognoscere. sic enim quisque ad bene agendum allicitur, sic omnes assolent in bonis operibus confirmari et dietim augeri. nostro igitur animo repetentes, quanta nos reverentia fide benivolentiaque suscipiat illustris filius noster carissimus Filippus Maria Anglus dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes princeps et sacri imperii fidelis dilectus quantave sinceritate beneficentia et liberalitate nobiscum in omnibus usus fuerit et maxime in assecutione coronarum nostrarum, quarum alteram jam in Mediolano ejus opera feliciter obtinuimus, adimpletis per eum et perfectis amplissime non iis tantum, que agere debuisset, sed longe pluribus atque majoribus, pro quibus non pepercit laboribus nec expensis, imo 30 facultates omnes suas exhauriens omnia pro nobis et honoribus nostris letus et libens effecit, que a quovis alio fieri potuissent, nec aliqua pretermisit: [1] tenore pre- a) das folgende ist abgerissen. b) unsicher, da die untere Hälfte abgerissen ist. 1 Vgl. nr. 193 art. 2 und S. 287. Inhalt und Form der Urkunde weisen auf die 35 Mailändische Kanalei als Entstehungsort hin. Als Sigmund nach Parma roy, um dort berw. in Reggio mit Venetianischen Gesandten xu verhandeln, mochte Filippo Maria befürchten, daſo es seinen Gegnern gelingen könnte, den König durch günstige Anerbie- 40 lungen xu einer Schwenkung aur Liga hinüber xu veranlassen. Wohl um dem vorzubeugen, wollte er sich das in der vorliegenden Urkunde enthaltene Versprechen geben lassen, daßt Sigmund ohne sei- nen ausdrücklichen Konsens weder mit Venedig 45 noch mit Florens noch mit anderen Gegnern Ver- träge irgend welcher Art schließen werde. Mit der schwierigen Aufgabe, den König xur Ausfertigung der Urkunde au bewegen, betraute er seinen Schwie- gersohn Francesco Sforxa. Eine bei Osio a. a. O. on 3, 69- 70 abgedruckte Instruktion für diesen rom 30 Märx 1432 enthält am Schlußt folgenden Passus: un' altra cossa volemo faci, quando serai a la pre- sentia soa [d. i. Sigmunds], facto el dicto primo in- troito, che recierchi de havere de la majestà soa cum quello bello modo, che te parirà, quelle patente littere, de le quale è stato molte volte rasonato in tua presentia. e perchè sapii, in che forma le vo- ressimo, te mandiamo la copia, la quale fessemo fare questi di, avisandote che siamo contenti per optenimento de le dicte lettere te ajuti cum el mezo de monsignore de Piasenzo [d. i. Kardinal Branda Castiglione] et de messere Franchino [da Castiglione], perchè mediante loro haverai megliore introductione a la facenda. Wir halten die hier erwähnte copia für identisch mit unserer Vorlage (rgl. die Quellen- beschreibung) und haben daher die letxtere xum 30 Märn gestellt. — Vgl. auch S. 142 Anm. 8. Deutsche Reichstags-Akten X. 43
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338 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. €1432 sentium, ut universis et singulis omni tempore semper pateant benemerita erga nos et ad Märzsopipsum imperium dicti filii nostri ducis Mediolani, profitemur et attestamur publicumque et notum facimus apud omnes, quod per ipsum .. filium nostrum ducem multa cum nominis sui laude nobis est in omnibus plenissime satisfactum et ita quidem nobiscum egit in singulis, ut plura fecerit, quam debuerit, nosque et Romanum imperium ei semper benefacere teneamur. et ideo ne meritorum suorum videamur immemores, harum serie dictum .. filium nostrum .. ducem Mediolani et universum statum suum presentem à et futurum sub nostra et imperii sacri protectione ac defensione suscipimus, intendentes etiam et omnino volentes, ut in quibuscunque suis rebus juribus b casibus et negotiis ab omnibus principibus dominis dominiis comunitatibus et singularibus personis nobis 10 et sacro imperio fidelibus et subjectis adjuvetur et ab eis quicunque favores et que- cunque auxilia consilia et juvamina sibi prestentur velut filio nostro dilectissimo et sacri imperii fidelissimo. [2] preterea ut evidentius omnes intelligant, quod ipsum .. ducem in optimum filium semper habere disponimus, sicut merita sua exigunt, nec ipsum ullo tempore destituere, sponte ac motu proprio tenore presentium affirmamus et pollicemur 15 ac c juramus nullam pacem treuguam compositionem vel intelligentiam aut aliud quodvis pactum assumere cum Venetis nec Florentinis nec cum aliis quibusvis inimicis suis presentibus et futuris in partibus Italie constitutis, quicunque sint et cujusvis status gradus preheminentie et dignitatis existant, absque ejusdem filii nostri notitia et volun- tate et pleno consensu in d scriptis aparente, imo semper inimicos suos pro inimicis et 20 amicos pro amicis habere reputare atque tractare, quesituri pro viribus nostris semper ejus honores utilitates et commoda et prohibituri quodeunque suum detrimentum et in- commodum, mandantes universis et singulis nostris et imperii sacri principibus vassallis et subditis, quatenus prenominatum .. ducem Mediolani pro vero et optimo filio nostro ac sacri Romani imperii devotissimo continuo habeant reputent atque tractent eique ad 25 omnem sui requisitionem semper assistant quibuscunque favoribus consiliis et auxiliis non aliter, quam et prout nobis ipsis assisterent, omni exceptione et contradictione ces- sante, amicos suos pro amicis et inimicos pro inimicis in omnibus casibus reputando sub indignationis nostre pena. in quorum etc. 198. [Hzg. Filippo Maria von Mailand an den Kardinal von Piacenza Branda Ca-30 stiglione 1]: weist nach, daß der Weitermarsch K. Sigmunds nicht durch ihn, son- dern durch diesen selbst verzögert worden ist; kann die gewohnten Subsidien nur dann zahlen, wenn ilm der König noch in diesem Monat acht- bis zehntausend Ungarn zu Hilfe schickt und so zur Verminderung der ihn drückenden Kriegs- kosten beiträgt. [ 1432 April 9 Mailand 1.] [1432 April 9] 35 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva, Reinschrift, ohne Datum. a) presentem et futurum ist am Rande hinsugefüigt. b) juribus ist am Rande hinzugefügt. c) ac juramus ist über- geschrieben. d) in scriptis aparente ist am Rande hinzugefügt. 1 Wir legen hier ein Bruchstück der definitiven Fassung des Briefes vor. Der ebenfalls im Cart. gen. 1432 liegende Entwurf ist bereits von Osio (a. a. O. 3, 73�74) mitgeteilt worden, allerdings unvollständig, da einige auf xwei Zetteln stehende Zusätxe des Korrektors unbeachtet geblieben sind. Auf den einen dieser beiden Zettel hat eine gleich- reitige Hand das von Osio unter den Text gesetxte Datum Mediolani 9 aprilis 1432 geschrieben. — Fi- lippo Maria schichte am 10 April eine Abschrift des Briefes an Francesco Sforxa mit folgendem Be- gleitschreiben: er billige die Haltung, die Sforna bei seinen Unterredungen mit dem König beobachtel habe; er winsche, daß er im Einvernehmen mit 40 dem Kardinal von Piacenxa gemäß dem an diesen gerichteten, in Abschrift beifolgenden Briefe ver- fahre; er möge dem König weder xum Weiterxiehen noch xum Bleiben raten und, sollte die Rede darauf kommen, durchblicken lassen, daßt er mehr für das 45 Weiterxiehen sei; auch möge er dem König nahe- legen, dem Papst gegenüber in der Konxilsfrage mil- dere Saiten anxuschlagen, damit nicht dessen Stim- mung noch ungünstiger werde, als sie an sich schon sei; u. a. m. Datum Mediolani 10 aprilis 1432. 50
338 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. €1432 sentium, ut universis et singulis omni tempore semper pateant benemerita erga nos et ad Märzsopipsum imperium dicti filii nostri ducis Mediolani, profitemur et attestamur publicumque et notum facimus apud omnes, quod per ipsum .. filium nostrum ducem multa cum nominis sui laude nobis est in omnibus plenissime satisfactum et ita quidem nobiscum egit in singulis, ut plura fecerit, quam debuerit, nosque et Romanum imperium ei semper benefacere teneamur. et ideo ne meritorum suorum videamur immemores, harum serie dictum .. filium nostrum .. ducem Mediolani et universum statum suum presentem à et futurum sub nostra et imperii sacri protectione ac defensione suscipimus, intendentes etiam et omnino volentes, ut in quibuscunque suis rebus juribus b casibus et negotiis ab omnibus principibus dominis dominiis comunitatibus et singularibus personis nobis 10 et sacro imperio fidelibus et subjectis adjuvetur et ab eis quicunque favores et que- cunque auxilia consilia et juvamina sibi prestentur velut filio nostro dilectissimo et sacri imperii fidelissimo. [2] preterea ut evidentius omnes intelligant, quod ipsum .. ducem in optimum filium semper habere disponimus, sicut merita sua exigunt, nec ipsum ullo tempore destituere, sponte ac motu proprio tenore presentium affirmamus et pollicemur 15 ac c juramus nullam pacem treuguam compositionem vel intelligentiam aut aliud quodvis pactum assumere cum Venetis nec Florentinis nec cum aliis quibusvis inimicis suis presentibus et futuris in partibus Italie constitutis, quicunque sint et cujusvis status gradus preheminentie et dignitatis existant, absque ejusdem filii nostri notitia et volun- tate et pleno consensu in d scriptis aparente, imo semper inimicos suos pro inimicis et 20 amicos pro amicis habere reputare atque tractare, quesituri pro viribus nostris semper ejus honores utilitates et commoda et prohibituri quodeunque suum detrimentum et in- commodum, mandantes universis et singulis nostris et imperii sacri principibus vassallis et subditis, quatenus prenominatum .. ducem Mediolani pro vero et optimo filio nostro ac sacri Romani imperii devotissimo continuo habeant reputent atque tractent eique ad 25 omnem sui requisitionem semper assistant quibuscunque favoribus consiliis et auxiliis non aliter, quam et prout nobis ipsis assisterent, omni exceptione et contradictione ces- sante, amicos suos pro amicis et inimicos pro inimicis in omnibus casibus reputando sub indignationis nostre pena. in quorum etc. 198. [Hzg. Filippo Maria von Mailand an den Kardinal von Piacenza Branda Ca-30 stiglione 1]: weist nach, daß der Weitermarsch K. Sigmunds nicht durch ihn, son- dern durch diesen selbst verzögert worden ist; kann die gewohnten Subsidien nur dann zahlen, wenn ilm der König noch in diesem Monat acht- bis zehntausend Ungarn zu Hilfe schickt und so zur Verminderung der ihn drückenden Kriegs- kosten beiträgt. [ 1432 April 9 Mailand 1.] [1432 April 9] 35 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva, Reinschrift, ohne Datum. a) presentem et futurum ist am Rande hinsugefüigt. b) juribus ist am Rande hinzugefügt. c) ac juramus ist über- geschrieben. d) in scriptis aparente ist am Rande hinzugefügt. 1 Wir legen hier ein Bruchstück der definitiven Fassung des Briefes vor. Der ebenfalls im Cart. gen. 1432 liegende Entwurf ist bereits von Osio (a. a. O. 3, 73�74) mitgeteilt worden, allerdings unvollständig, da einige auf xwei Zetteln stehende Zusätxe des Korrektors unbeachtet geblieben sind. Auf den einen dieser beiden Zettel hat eine gleich- reitige Hand das von Osio unter den Text gesetxte Datum Mediolani 9 aprilis 1432 geschrieben. — Fi- lippo Maria schichte am 10 April eine Abschrift des Briefes an Francesco Sforxa mit folgendem Be- gleitschreiben: er billige die Haltung, die Sforna bei seinen Unterredungen mit dem König beobachtel habe; er winsche, daß er im Einvernehmen mit 40 dem Kardinal von Piacenxa gemäß dem an diesen gerichteten, in Abschrift beifolgenden Briefe ver- fahre; er möge dem König weder xum Weiterxiehen noch xum Bleiben raten und, sollte die Rede darauf kommen, durchblicken lassen, daßt er mehr für das 45 Weiterxiehen sei; auch möge er dem König nahe- legen, dem Papst gegenüber in der Konxilsfrage mil- dere Saiten anxuschlagen, damit nicht dessen Stim- mung noch ungünstiger werde, als sie an sich schon sei; u. a. m. Datum Mediolani 10 aprilis 1432. 50
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B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192-202. 339 ..... non processit etiam a nobis alia dilationis aut varietatis occasio. accelera- 11432 April 9] vimus enim semper expeditionem serenitatis sue, non ignorantes, quod ea nobis erat honorabilis utilis et proficua, et scit majestas sua pro nobis continuo allegantibus difficul- tatem recuperande pecunie, pro qua exigenda opus erat cum infinitis extorsionibus laboribusque procedere, et ideo ipsi domino nostro regi denarios aliquos dari non posse, nisi prout dietim exigebantur a subditis 1. voluit tamen semper serenitas sua integras solutiones expectare. que expectationes ad hos usque dies tempora produxerunt. scit, quod in solutione penultimo loco facta clare diximus et in scriptis dedimus 2 non posse facere ulteriorem expensam ideoque opus esse, ut majestas sua presto iter arriperet et prosequeretur. quod tamen factum non est, sed ita permissi fuere dies illi absque fructu transire sicut alii precedentes. et si diceretur comitem Franciscum non ivisse, id profecto non valet. nam ut exordiamur ab ipso principio, sumpta per dominum nostrum regem deliberatione Romam eundi continuo instetimus, ut iture cum eo gentes se para- rent 3, quamquam pro multa sibi data pecunia, cujus recuperatio fieri non potuit sine 15 tempore, et pro deficientibus equis ex peste 4, quos remitti oportuit, non potuerunt ita cito esse parate. sed postquam prompte fuerunt et jam in itinere constitute, podagra majestatem suam invasit pluribusque diebus detinuit in civitate Placentie 5. quo tempore nec ipse dominus noster rex ire potuisset, si etiam voluisset, neque res digna fuisset, ut infirmus iter arriperet. postea vero transferente se majestate sua Parmam 6, cum a 20 recto tramite divertere videretur, non putavit comes Franciscus accelerandum sibi esse 7, maxime quia non ignorabat, quod illuc ibat occasione pratice cum oratoribus Venetorum habende, quam verisimiliter non tam cito perficeret, ideoque melius esse judicavit, ut hic intenderet nonnullis adhuc per ipsum agendis ad meliorem apparatum ejusdem, nichil dubitans, quod illic esset in tempore. et verissima quidem erat ejus opinio pot- 25 eratque satis apte negotia sua facere. nam ut alia dilatio quereretur, quam primum auditum est ipsum comitem Parmam versus accedere s, missus ad nos fuit Bartholameus Muscha requirens octo milia ducatorum et ilico postea scripsit dominus noster rex non posse recedere nec iter assumere, nisi eam summam integram et conjunctam haberet. quod non aliud fuit quam recessum velle protrahere. sciebatur enim nos ad id esse so prorsus inhabiles. neque dici potest, quod ipse comes in mora fuerit, cum durante ad- huc illa Venetorum pratica? Parmam attigerit. precesserat insuper Ardizonus de Car- raria cum sua conducta equestri et cum pedestribus ultra mille et aderat ibi jandiu Ludovicus Columna; aderat etiam Berardinus de la Carda. ex quibus potuit aperte videri, quod nos dilationis causa non eramus, sed pratice, que per majestatem suam 35 fiebant, et ejus excessive pecuniarum petitiones. non est etiam nobis ad varietatem ascribendum, quod comes Franciscus ex Parma recesserit, cum id fuerit ex causa legitima et de majestatis sue licentia pro tunc secuta novitate comitis Carmagnole et pro rebus agendis in territorio Brixiensi 1°. hec tamen, ut a principio diximus, dun- taxat memorare voluimus, ut innocentiam nostram doceamus, non ut contendamus cum 4o domino nostro rege, quem volumus semper jus habere nobiscum. et sicut pro majestate 10 (Mailand Staats -A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) Vgl. auch den Brief des Herrogs an den Kardinal vom 10 April 1432 bei Osio a. a. O. 3, 74. 1 Vgl. nr. 195 art. 4. 45 2 Vgl. nr. 194 art. 1 und 2 und nr. 196 art. 2. „ Vgl. nr. 203. Vgl. den S. 331 Anm. 5 mitgeteilten Brief des Herxogs an Siena vom 4 Januar. 5 Vgl. nr. 206 art. 1. b0 6 Am 23. oder 24 März. Vgl. S. 279. Deshalb hatte ihm Filippo Maria in der S. 337 Anm. 2 angefihrten Instruktion geschrieben: sopra l'andare tuo non te gravamo, che debii troppo affre- zare, ma pur andare cussi bellamente, como parirà a ti. Ende Märx. Vgl. die S. 337 Anm. 2 erwähnte Instruktion. 9 Die Verhandlungen dauerten bis Anfang April. Vgl. S. 283 nebst Anm. II. 10 Vgl. nr. 257. 43 *
B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192-202. 339 ..... non processit etiam a nobis alia dilationis aut varietatis occasio. accelera- 11432 April 9] vimus enim semper expeditionem serenitatis sue, non ignorantes, quod ea nobis erat honorabilis utilis et proficua, et scit majestas sua pro nobis continuo allegantibus difficul- tatem recuperande pecunie, pro qua exigenda opus erat cum infinitis extorsionibus laboribusque procedere, et ideo ipsi domino nostro regi denarios aliquos dari non posse, nisi prout dietim exigebantur a subditis 1. voluit tamen semper serenitas sua integras solutiones expectare. que expectationes ad hos usque dies tempora produxerunt. scit, quod in solutione penultimo loco facta clare diximus et in scriptis dedimus 2 non posse facere ulteriorem expensam ideoque opus esse, ut majestas sua presto iter arriperet et prosequeretur. quod tamen factum non est, sed ita permissi fuere dies illi absque fructu transire sicut alii precedentes. et si diceretur comitem Franciscum non ivisse, id profecto non valet. nam ut exordiamur ab ipso principio, sumpta per dominum nostrum regem deliberatione Romam eundi continuo instetimus, ut iture cum eo gentes se para- rent 3, quamquam pro multa sibi data pecunia, cujus recuperatio fieri non potuit sine 15 tempore, et pro deficientibus equis ex peste 4, quos remitti oportuit, non potuerunt ita cito esse parate. sed postquam prompte fuerunt et jam in itinere constitute, podagra majestatem suam invasit pluribusque diebus detinuit in civitate Placentie 5. quo tempore nec ipse dominus noster rex ire potuisset, si etiam voluisset, neque res digna fuisset, ut infirmus iter arriperet. postea vero transferente se majestate sua Parmam 6, cum a 20 recto tramite divertere videretur, non putavit comes Franciscus accelerandum sibi esse 7, maxime quia non ignorabat, quod illuc ibat occasione pratice cum oratoribus Venetorum habende, quam verisimiliter non tam cito perficeret, ideoque melius esse judicavit, ut hic intenderet nonnullis adhuc per ipsum agendis ad meliorem apparatum ejusdem, nichil dubitans, quod illic esset in tempore. et verissima quidem erat ejus opinio pot- 25 eratque satis apte negotia sua facere. nam ut alia dilatio quereretur, quam primum auditum est ipsum comitem Parmam versus accedere s, missus ad nos fuit Bartholameus Muscha requirens octo milia ducatorum et ilico postea scripsit dominus noster rex non posse recedere nec iter assumere, nisi eam summam integram et conjunctam haberet. quod non aliud fuit quam recessum velle protrahere. sciebatur enim nos ad id esse so prorsus inhabiles. neque dici potest, quod ipse comes in mora fuerit, cum durante ad- huc illa Venetorum pratica? Parmam attigerit. precesserat insuper Ardizonus de Car- raria cum sua conducta equestri et cum pedestribus ultra mille et aderat ibi jandiu Ludovicus Columna; aderat etiam Berardinus de la Carda. ex quibus potuit aperte videri, quod nos dilationis causa non eramus, sed pratice, que per majestatem suam 35 fiebant, et ejus excessive pecuniarum petitiones. non est etiam nobis ad varietatem ascribendum, quod comes Franciscus ex Parma recesserit, cum id fuerit ex causa legitima et de majestatis sue licentia pro tunc secuta novitate comitis Carmagnole et pro rebus agendis in territorio Brixiensi 1°. hec tamen, ut a principio diximus, dun- taxat memorare voluimus, ut innocentiam nostram doceamus, non ut contendamus cum 4o domino nostro rege, quem volumus semper jus habere nobiscum. et sicut pro majestate 10 (Mailand Staats -A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) Vgl. auch den Brief des Herrogs an den Kardinal vom 10 April 1432 bei Osio a. a. O. 3, 74. 1 Vgl. nr. 195 art. 4. 45 2 Vgl. nr. 194 art. 1 und 2 und nr. 196 art. 2. „ Vgl. nr. 203. Vgl. den S. 331 Anm. 5 mitgeteilten Brief des Herxogs an Siena vom 4 Januar. 5 Vgl. nr. 206 art. 1. b0 6 Am 23. oder 24 März. Vgl. S. 279. Deshalb hatte ihm Filippo Maria in der S. 337 Anm. 2 angefihrten Instruktion geschrieben: sopra l'andare tuo non te gravamo, che debii troppo affre- zare, ma pur andare cussi bellamente, como parirà a ti. Ende Märx. Vgl. die S. 337 Anm. 2 erwähnte Instruktion. 9 Die Verhandlungen dauerten bis Anfang April. Vgl. S. 283 nebst Anm. II. 10 Vgl. nr. 257. 43 *
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340 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. sua semper fecimus, quecunque potuimus, ita facere usquequaque disponimus, non in- tendentes ullatenus deficere a promissis, sicut nec majestatem suam defecturam esse putamus. sed quia pro imminenti nobis presentis guerre sarcina et extenuatione sub- ditorum nostrorum non possemus soli nos tantum onus diutius substinere, opus est, debentibus nobis in guerra procedere quod majestas regia nobis cito succurrat, mittendo saltem decem vel octo milia Ungarorum ad offensiones emulorum communium per totum mensem presentem. nam si hoc subsidium nobis evenerit, poterimus diminuere tantum ex sumptibus nobis presentialiter incumbentibus et majestati sue de solita pro- visione respondere; poterimus et nos etiam substinere, maxime quia videntibus subditis nostris tale subsidium et res bene succedere facilius exhauriemus ab eis quancunque voluerimus pecunie quantitatem et ipsi libentioribus animis necessitati nostre subvenient, contenti tamen, ut etiam interim ipsa provisio locum habeat. sed quia presentialiter totius guerre onus nobis incumbit habemusque facere magnas expensas tam pro refor- mandis gentibus nostris, quibus protegere nos possimus, quam pro galeis nunc armandis in Janua et pro multis gentibus transmittendis ad defensionem civitatis illius et rip- 15 periarum suarum occasione hostilis armate necnon pro Berardino et aliis gentibus nostris in Tuscia existentibus, quibus omnibus oportet faciamus novam pecuniarum provisionem, quam etiam aliis urgentissimis causis, necesse erit, ut pro hoc mense patientia habeatur in solutione provisionis illius; quam tamen postea solvere conten- tabimur. et hoc modo interim nos, quo melius poterimus, substinere curabimus, quam- 20 quam statum nostrum exponamus evidenti periculo; sed tam viribus quam ingenio rem nostram juvare studebimus, tenentes continuo hostes nostros in aliquali pratica et spe pacis, ut ex ipsa etiam spe subditi nostri promptiores reddantur ad onera subeunda, non deveniendo tamen ad conclusionem aliquam absque majestatis sue consensu. sed lapso termino venturi subsidii necessarium nobis erit, si non venerit, conservationi status 25 nostri providere, quocunque meliori modo poterimus, potius quam ex toto perire, quamquam ad id nunquam venturib simus nisi cum lacrimis et extrema necessitate coacti. ..... 10 11432 April 97 11432 199. Antwort des Hzgs. Filippo Maria von Mailand auf die Anfrage [eines nicht gen. zin. Bevollmächtigten 1 K. Sigmunds], wie viele Truppen er dem König für den Zug so April 10 u. 167 ƒ1432 zwischen April 10 und 16 nach Toskana zur Verfügung stellen könne. Mailand 2./ Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coacra, undatierte Reinschrift des am gleichen Fundorte liegenden Konxeptes. Uberschrift Responsio ad relata parte sere- nissimi domini nostri regis. Ebenda conc. chart., mit derselben Uberschrift und auch ohne Datum. [I] Non mutavimus propositum nec mutare disponimus in prestandis majestati sue favoribus et presidiis, sed instantissime supplicamus, ut majestas sua dignetur ex nobis illa tantum velle subsidia, que prestare possumus absque destructione status nostri. ve- rumtamen si etiam universum statum nostrum perdere deberemus, disponimus in hoc 40 voluntati sue protinus satisfacere. consideret igitur serenitas sua, quot possimus ex gentibus nostris ei concedere, nobisque intentionem suam aperiat sicut filio; quam immediate sequemur, certi, quod pro sua clementia et humanitate habebit ad conservationem status hujus, qui suus est, debitam advertentiam. [2] et ut nos, prout requiritur, 35 a) em.; Vorl. iminenti. b) cm.; Vorl. venenturi. 45 Matko con Thallóczy. Vgl. S. 288. Der terminus post quem für das Datum der Ant- wort ist der 10 April, der Tag der Absendung Thal- I lócay’s nach Mailand (vgl. S. 288 Anm. 4), der ter- minus ante quem das Datum unserer nr. 200.
340 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. sua semper fecimus, quecunque potuimus, ita facere usquequaque disponimus, non in- tendentes ullatenus deficere a promissis, sicut nec majestatem suam defecturam esse putamus. sed quia pro imminenti nobis presentis guerre sarcina et extenuatione sub- ditorum nostrorum non possemus soli nos tantum onus diutius substinere, opus est, debentibus nobis in guerra procedere quod majestas regia nobis cito succurrat, mittendo saltem decem vel octo milia Ungarorum ad offensiones emulorum communium per totum mensem presentem. nam si hoc subsidium nobis evenerit, poterimus diminuere tantum ex sumptibus nobis presentialiter incumbentibus et majestati sue de solita pro- visione respondere; poterimus et nos etiam substinere, maxime quia videntibus subditis nostris tale subsidium et res bene succedere facilius exhauriemus ab eis quancunque voluerimus pecunie quantitatem et ipsi libentioribus animis necessitati nostre subvenient, contenti tamen, ut etiam interim ipsa provisio locum habeat. sed quia presentialiter totius guerre onus nobis incumbit habemusque facere magnas expensas tam pro refor- mandis gentibus nostris, quibus protegere nos possimus, quam pro galeis nunc armandis in Janua et pro multis gentibus transmittendis ad defensionem civitatis illius et rip- 15 periarum suarum occasione hostilis armate necnon pro Berardino et aliis gentibus nostris in Tuscia existentibus, quibus omnibus oportet faciamus novam pecuniarum provisionem, quam etiam aliis urgentissimis causis, necesse erit, ut pro hoc mense patientia habeatur in solutione provisionis illius; quam tamen postea solvere conten- tabimur. et hoc modo interim nos, quo melius poterimus, substinere curabimus, quam- 20 quam statum nostrum exponamus evidenti periculo; sed tam viribus quam ingenio rem nostram juvare studebimus, tenentes continuo hostes nostros in aliquali pratica et spe pacis, ut ex ipsa etiam spe subditi nostri promptiores reddantur ad onera subeunda, non deveniendo tamen ad conclusionem aliquam absque majestatis sue consensu. sed lapso termino venturi subsidii necessarium nobis erit, si non venerit, conservationi status 25 nostri providere, quocunque meliori modo poterimus, potius quam ex toto perire, quamquam ad id nunquam venturib simus nisi cum lacrimis et extrema necessitate coacti. ..... 10 11432 April 97 11432 199. Antwort des Hzgs. Filippo Maria von Mailand auf die Anfrage [eines nicht gen. zin. Bevollmächtigten 1 K. Sigmunds], wie viele Truppen er dem König für den Zug so April 10 u. 167 ƒ1432 zwischen April 10 und 16 nach Toskana zur Verfügung stellen könne. Mailand 2./ Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coacra, undatierte Reinschrift des am gleichen Fundorte liegenden Konxeptes. Uberschrift Responsio ad relata parte sere- nissimi domini nostri regis. Ebenda conc. chart., mit derselben Uberschrift und auch ohne Datum. [I] Non mutavimus propositum nec mutare disponimus in prestandis majestati sue favoribus et presidiis, sed instantissime supplicamus, ut majestas sua dignetur ex nobis illa tantum velle subsidia, que prestare possumus absque destructione status nostri. ve- rumtamen si etiam universum statum nostrum perdere deberemus, disponimus in hoc 40 voluntati sue protinus satisfacere. consideret igitur serenitas sua, quot possimus ex gentibus nostris ei concedere, nobisque intentionem suam aperiat sicut filio; quam immediate sequemur, certi, quod pro sua clementia et humanitate habebit ad conservationem status hujus, qui suus est, debitam advertentiam. [2] et ut nos, prout requiritur, 35 a) em.; Vorl. iminenti. b) cm.; Vorl. venenturi. 45 Matko con Thallóczy. Vgl. S. 288. Der terminus post quem für das Datum der Ant- wort ist der 10 April, der Tag der Absendung Thal- I lócay’s nach Mailand (vgl. S. 288 Anm. 4), der ter- minus ante quem das Datum unserer nr. 200.
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B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192�202. 341 explicemus, que presidia dare possimus nostro judicio, putamus, quod nobis majestati 11432 zw. sue concedentibus equitum 3000 in totum computato Berrardino, quem habemus April 10 1. 16] in Tuscia, res hic nostras in dubio poneremus. sed hoc non obstante contentamur hunc numerum serenitati sue concedere, ut clare videatur, quod in omni eventu 5 disponimus majestati sue favoribus et juvaminibus nostris assistere. ultra quos nostros poterit gentes Senensium et Lucanorum habere, que cum predictis nostris habunde sufficient rebus agendis, existente maxime personaliter regia majestate, cujus favor atque presentia multis equitum milibus prevalebit. [3] sed unam tantum difficultatem esse videmus in concedendis capitibus illum equorum numerum conducturis, quia 1o considerata inimicorum potentia et paucitate gentium, que remanebit apud nos a maxime advertendum est, ut hic remaneant bona capita, que suppleant ipsarum gentium paucitati, attento presertim, quod hic pugnandum est cum hostibus potentioribus et existentibus in favore magisque aptis nos et statum nostrum opprimere. quo respectu magis opportuni sunt nobis capitanei majores istis in partibus; in Tuscia vero agetur cum 15 hostibus debilibus in disfavore existentibus, contra quos semper vincere consuevimus, ideoque ibi sufficient quicunque alii capitanei, assistente presertim regia majestate. et ut particularius exprimamus, quos prefato domino nostro regi concedere posse confidimus: adest in partibus Tuscie prestantissimus vir Berrardinus de la Carda, quem superiorem aliis deputare possemus ; mitteremus et alios strenuos ac expertos viros Ardizonum de Carraria, Ludovicum Columnam, Christoferum de Lavello, Belmamolum de Lepennis, Bon Johannem Trottum, Bartholameum de Arimino, dominum Antonium de Senis, comitem Antonium de Pisis, qui numerum etiam trium milium satis excederent , quamquam nobis eos omnes mittentibus res hic nostre in periculo remanerent. sed contentaremur potius in periculo remanere quam in hoc non complacere domino nostro regi, et maxime 25 remanentibus aliis majoribus capitaneis apud nos, quibus nos melius protegere posse confidimus. [4] hec dicimus, ut satisfaciamus requisitioni vestre, qui tam instanter petiistis, ut diceremus, que facere posse putamus. sed si aliter regie majestati videbitur, eligat ipsa, quos voluerit, quia, si statum perdere deberemus, quod certi reddimur serenitas sua non vellet, curabimus ejus intentionem omnino perficere non 30 omisso aliquo, quod per nos fieri posse videbitur. 20 200. Antwort des Hags. Filippo Maria von Mailand auf ſnicht mehr vorliegende] For- derungen K. Sigmunds wegen militärischer Unterstützung auf seinem Zuge nach Toskana und bei seinen dortigen Unternehmungen und wegen der Besetzung des Oberkommandos über die Mailändischen Hilfstruppen. [1432 April 16 Mailand2.) 11432 April 16/ 40 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva, undatierte Reinschrift des am gleichen Fundorte liegenden Konzeptes. Uherschrift Responsiones ad relata parte serenissimi domini nostri .. regis. Ebenda conc. chart., mit derselben Uberschrift und auch ohne Datum. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 76-77 aus unserer Vorlage. [I] Ut satisfaciamus, quantum possumus, requisitionibus3 regie majestatis, prout semper intendimus, ecce quod non obstantibus periculis nobis et rebus nostris harum partium hoc tempore incumbentibus contentamur ex gentibus nostris ei concedere pro transitu suo in Tusciam et pro agendis illis in partibus infrascriptos . . conductores nostros 4: Berardinum de la Carda cum equitibus 1220 et peditibus 400; Ardizonum de 35 45 a) so das Konzept; die Reinschrift hat vos. Genauere Angaben über die Streitkräfte der hier genannten Condottieri enthält unsere ur. 200. 2 Wegen der Datierung ist S. 289 au vergleichen. Vgl. S. 288. Im Cart. gen. 1432 des Staats-A. xu Mailand liegt ein loses Blatt mit dem ersten Entwurfe dieses 3
B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192�202. 341 explicemus, que presidia dare possimus nostro judicio, putamus, quod nobis majestati 11432 zw. sue concedentibus equitum 3000 in totum computato Berrardino, quem habemus April 10 1. 16] in Tuscia, res hic nostras in dubio poneremus. sed hoc non obstante contentamur hunc numerum serenitati sue concedere, ut clare videatur, quod in omni eventu 5 disponimus majestati sue favoribus et juvaminibus nostris assistere. ultra quos nostros poterit gentes Senensium et Lucanorum habere, que cum predictis nostris habunde sufficient rebus agendis, existente maxime personaliter regia majestate, cujus favor atque presentia multis equitum milibus prevalebit. [3] sed unam tantum difficultatem esse videmus in concedendis capitibus illum equorum numerum conducturis, quia 1o considerata inimicorum potentia et paucitate gentium, que remanebit apud nos a maxime advertendum est, ut hic remaneant bona capita, que suppleant ipsarum gentium paucitati, attento presertim, quod hic pugnandum est cum hostibus potentioribus et existentibus in favore magisque aptis nos et statum nostrum opprimere. quo respectu magis opportuni sunt nobis capitanei majores istis in partibus; in Tuscia vero agetur cum 15 hostibus debilibus in disfavore existentibus, contra quos semper vincere consuevimus, ideoque ibi sufficient quicunque alii capitanei, assistente presertim regia majestate. et ut particularius exprimamus, quos prefato domino nostro regi concedere posse confidimus: adest in partibus Tuscie prestantissimus vir Berrardinus de la Carda, quem superiorem aliis deputare possemus ; mitteremus et alios strenuos ac expertos viros Ardizonum de Carraria, Ludovicum Columnam, Christoferum de Lavello, Belmamolum de Lepennis, Bon Johannem Trottum, Bartholameum de Arimino, dominum Antonium de Senis, comitem Antonium de Pisis, qui numerum etiam trium milium satis excederent , quamquam nobis eos omnes mittentibus res hic nostre in periculo remanerent. sed contentaremur potius in periculo remanere quam in hoc non complacere domino nostro regi, et maxime 25 remanentibus aliis majoribus capitaneis apud nos, quibus nos melius protegere posse confidimus. [4] hec dicimus, ut satisfaciamus requisitioni vestre, qui tam instanter petiistis, ut diceremus, que facere posse putamus. sed si aliter regie majestati videbitur, eligat ipsa, quos voluerit, quia, si statum perdere deberemus, quod certi reddimur serenitas sua non vellet, curabimus ejus intentionem omnino perficere non 30 omisso aliquo, quod per nos fieri posse videbitur. 20 200. Antwort des Hags. Filippo Maria von Mailand auf ſnicht mehr vorliegende] For- derungen K. Sigmunds wegen militärischer Unterstützung auf seinem Zuge nach Toskana und bei seinen dortigen Unternehmungen und wegen der Besetzung des Oberkommandos über die Mailändischen Hilfstruppen. [1432 April 16 Mailand2.) 11432 April 16/ 40 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva, undatierte Reinschrift des am gleichen Fundorte liegenden Konzeptes. Uherschrift Responsiones ad relata parte serenissimi domini nostri .. regis. Ebenda conc. chart., mit derselben Uberschrift und auch ohne Datum. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 76-77 aus unserer Vorlage. [I] Ut satisfaciamus, quantum possumus, requisitionibus3 regie majestatis, prout semper intendimus, ecce quod non obstantibus periculis nobis et rebus nostris harum partium hoc tempore incumbentibus contentamur ex gentibus nostris ei concedere pro transitu suo in Tusciam et pro agendis illis in partibus infrascriptos . . conductores nostros 4: Berardinum de la Carda cum equitibus 1220 et peditibus 400; Ardizonum de 35 45 a) so das Konzept; die Reinschrift hat vos. Genauere Angaben über die Streitkräfte der hier genannten Condottieri enthält unsere ur. 200. 2 Wegen der Datierung ist S. 289 au vergleichen. Vgl. S. 288. Im Cart. gen. 1432 des Staats-A. xu Mailand liegt ein loses Blatt mit dem ersten Entwurfe dieses 3
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342 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 Carraria cum equitibus 400; Lodovicum Columnam cum equitibus 400 ; Christoforum de April 16) Lavello cum equitibus 400; Belmamolum de Lepenis cum equitibus 300; Peterlinum de Verme cum equitibus 220; Bon Johannem Trottum cum equitibus 120; Bartholameum de Arimino cum equitibus 75; dominum Antonium de Senis cum equitibus 300; comitem Antonium de Pisis cum equitibus 50. qui erunt in summa equi 3485 a. quibus deputabimus iu superiorem Berardinum de la Carda, virum prestantissimum et idonenm, vel si majestati sue placuerit, poterit ipsa unum de suis eis in superiorem dare, quia gratissimum nobis erit. aut si gratius ei fuerit, contenti erimus, remanentibus nobis totidem ex aliis supradictis majestati sue concedere comitem Albricum et Arasminum de Trivulcio, viros maxime fidei ac virtutis, quorum manibus committeremus ipsam animam. et in dictis casibus contentamur io onus habere ponendi majestatem suam in Senis bene securam et abinde ulterius, quantum fieri poterit per naturam humanam, ut serenitas sua ejus intentionem obtineat. [2] po- stremo quia dicitis, quod prelibatus dominus noster . . rex de predictis minime con- tentabitur, intendens omnino aut .. capitaneum Nicolaum Picininum aut comitem Franciscum secum habere, contenti erimus postpositis rebus nostris harum partium in 15 electione sua ponere, ut ex ipsis duobus assumat, quem voluerit cum sua conducta. sed quia videbantur ambo retinendi apud nos, ut pro eorum auctoritate ac reputatione supplerent defectui paucitatis gentium, que in supradictis casibus remansure erant apud nos, opus erit assumente majestate sua unum ex eis, quod nobis eo plures gentes dimittantur istis in partibus, omnes videlicet citra Arnum existentes. nec isto casu 20 diceremus nos, quod majestas sua posset in Senis poni secura, considerato quod tot gentes non habebunt secum ire, quot in aliis casibus supradictis. sed hoc in cognitione majestatis sue et illius, quem elegerit, dimittemus. [3] ultra illos autem, quos habebit sua majestas in quolibet casuum predictorum, aderunt gentes regie, que dicuntur esse equi 1200, aderunt etiam gentes Lucanorum et Senensium, que possunt esse equi mille 25 vel circa; quibus juvantibus poterit majestas sua melius perficere, que voluerit. [4] non restat igitur nunc, nisi ut prefatus dominus noster rex eligat ex predictis oblationibus, quam voluerit, et secundum electionem ejus procedetur. 11432 201. [Instruktion für einen nicht gen. Gesandten 1 des Hags. Filippo Maria von Mai- April23) land bei K. Sigmund]: betr. Darlegung der Gründe gegen den Weitermarsch des so [ 1432 Königs nach Toskana bezw. Siena und für die Umkehr nach Basel. April 23 2.] Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. ohne Datum. Quando seria a disputare, quale sia meglio che lui facia, volemo se gli dia a vedere per tute le rasone, che se possano recordare, che l'andare al concilio sia più 35 a) en.; Vorl. 3495. Condottieri-Verzeichnisses. Er weicht nur insofern ab, als er die Zahl der Truppen des Antonio de Pisis noch nicht nennt und dementsprechend auch die Gesamtrahl nur auƒ 3435 Mann angiebt. Hin- rugefüigt ist Folgendes: Adsunt gentes serenissimi domini nostri regis (equites mille), item gentes Se- nensium, videlicet Franciscus Picininus (equites 450), Bartholameus de Gualdo (equites 150), et certi alii. item gentes Lucanorum, videlicet Stefanonus de Vi- comercato (equites 100), Ottolinus Zoppus (equites 50). summa 1750. summa summarum 5185. Der Schrei- ber dieses Entwurfes ist identisch mit dem unserer nr. 199. Die Instruktion war vermutlich für den Mark- grafen von Savona, Corrado del Carretto, bestimmt und vielleicht einem Briefe beigelegt, den der Herzog von Mailand am 23 April an ihn richtete. Dieser 40 Brief stimmte mutatis mutandis mit dem S. 289 Anm. 4 angeführten des Herwogs an den Kardinal Branda Castiglione überein (vgl. Osio a. a. O. 3, 81). Man vergleiche auch das Postskriptum zu einem Briefe des Herzogs an den Kardinal vom 26 April, 45 das Osio a. a. O. 3, 82 mitteilt. 2 Vgl. S. 289 Anm. 6.
342 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 Carraria cum equitibus 400; Lodovicum Columnam cum equitibus 400 ; Christoforum de April 16) Lavello cum equitibus 400; Belmamolum de Lepenis cum equitibus 300; Peterlinum de Verme cum equitibus 220; Bon Johannem Trottum cum equitibus 120; Bartholameum de Arimino cum equitibus 75; dominum Antonium de Senis cum equitibus 300; comitem Antonium de Pisis cum equitibus 50. qui erunt in summa equi 3485 a. quibus deputabimus iu superiorem Berardinum de la Carda, virum prestantissimum et idonenm, vel si majestati sue placuerit, poterit ipsa unum de suis eis in superiorem dare, quia gratissimum nobis erit. aut si gratius ei fuerit, contenti erimus, remanentibus nobis totidem ex aliis supradictis majestati sue concedere comitem Albricum et Arasminum de Trivulcio, viros maxime fidei ac virtutis, quorum manibus committeremus ipsam animam. et in dictis casibus contentamur io onus habere ponendi majestatem suam in Senis bene securam et abinde ulterius, quantum fieri poterit per naturam humanam, ut serenitas sua ejus intentionem obtineat. [2] po- stremo quia dicitis, quod prelibatus dominus noster . . rex de predictis minime con- tentabitur, intendens omnino aut .. capitaneum Nicolaum Picininum aut comitem Franciscum secum habere, contenti erimus postpositis rebus nostris harum partium in 15 electione sua ponere, ut ex ipsis duobus assumat, quem voluerit cum sua conducta. sed quia videbantur ambo retinendi apud nos, ut pro eorum auctoritate ac reputatione supplerent defectui paucitatis gentium, que in supradictis casibus remansure erant apud nos, opus erit assumente majestate sua unum ex eis, quod nobis eo plures gentes dimittantur istis in partibus, omnes videlicet citra Arnum existentes. nec isto casu 20 diceremus nos, quod majestas sua posset in Senis poni secura, considerato quod tot gentes non habebunt secum ire, quot in aliis casibus supradictis. sed hoc in cognitione majestatis sue et illius, quem elegerit, dimittemus. [3] ultra illos autem, quos habebit sua majestas in quolibet casuum predictorum, aderunt gentes regie, que dicuntur esse equi 1200, aderunt etiam gentes Lucanorum et Senensium, que possunt esse equi mille 25 vel circa; quibus juvantibus poterit majestas sua melius perficere, que voluerit. [4] non restat igitur nunc, nisi ut prefatus dominus noster rex eligat ex predictis oblationibus, quam voluerit, et secundum electionem ejus procedetur. 11432 201. [Instruktion für einen nicht gen. Gesandten 1 des Hags. Filippo Maria von Mai- April23) land bei K. Sigmund]: betr. Darlegung der Gründe gegen den Weitermarsch des so [ 1432 Königs nach Toskana bezw. Siena und für die Umkehr nach Basel. April 23 2.] Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. ohne Datum. Quando seria a disputare, quale sia meglio che lui facia, volemo se gli dia a vedere per tute le rasone, che se possano recordare, che l'andare al concilio sia più 35 a) en.; Vorl. 3495. Condottieri-Verzeichnisses. Er weicht nur insofern ab, als er die Zahl der Truppen des Antonio de Pisis noch nicht nennt und dementsprechend auch die Gesamtrahl nur auƒ 3435 Mann angiebt. Hin- rugefüigt ist Folgendes: Adsunt gentes serenissimi domini nostri regis (equites mille), item gentes Se- nensium, videlicet Franciscus Picininus (equites 450), Bartholameus de Gualdo (equites 150), et certi alii. item gentes Lucanorum, videlicet Stefanonus de Vi- comercato (equites 100), Ottolinus Zoppus (equites 50). summa 1750. summa summarum 5185. Der Schrei- ber dieses Entwurfes ist identisch mit dem unserer nr. 199. Die Instruktion war vermutlich für den Mark- grafen von Savona, Corrado del Carretto, bestimmt und vielleicht einem Briefe beigelegt, den der Herzog von Mailand am 23 April an ihn richtete. Dieser 40 Brief stimmte mutatis mutandis mit dem S. 289 Anm. 4 angeführten des Herwogs an den Kardinal Branda Castiglione überein (vgl. Osio a. a. O. 3, 81). Man vergleiche auch das Postskriptum zu einem Briefe des Herzogs an den Kardinal vom 26 April, 45 das Osio a. a. O. 3, 82 mitteilt. 2 Vgl. S. 289 Anm. 6.
Strana 343
B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192�202. 343 honorevole più utile e più necessario che l'andare a Siena: [I] prima perchè andando 11439 April 23/ a Sena e non a Roma serà vergognoso, e andare a Roma non se può, se 'l papa non vole. e ben papa non consentirà mai a cossa, che voglia la maestà soa, devendo el concilio havere effecto, como vole el re. e sa la serenità soa, che dice non vole tore 5 la corona da lui! nè fare cossa, che li piacia, se 'l concilio non se fa. [2] e chi volesse dire de andarli per forza, respondemo, che questo non seria possibile, non ha- vendo el re majore forze de gente, como habia, e siando le gente del papa al incontro, como seriano, e havendo el re a passare per le terre de la chiesa. debbe la maestà soa essere certa, che Senesi nè Luchesi non voriano mia lassare andare le soe gente to a Roma. e vedendo, che le nostre andasseno e loro remanere soli al irito, piglierano altro partito cum Firentini, e quanti se ne trovasse de là, tuti seriano perduti, e vegneriasse etiamdio in questa forma a perdere tute quelle cosse de Toscana; che seria la destructione de queste de qua. [3] e se la maestà soa dicesse de restare in Tos- cana tanto, che fosseno a termine le cosse o per pace o per guerra, respondiamo a, che 15 nui non habiamo el modo a sostinere la spesa de la maestà soa e de le gente, in quello tempo bisogniasse restare per fare questo. e manchando el denaro incontenente ognuno per necessità vegneria a consumarse cum stare fermo in quella caristia, e non se poria per questo mancamento procedere al interpresa; anci finalmente remaneriano tuti des- facti e bisogneria, che se tornasseno vergognosamente, e forse gli incontreria pezo e 20 che non poriano tornare, quando ben volesseno, sichè devendo passare le cosse per questa forma, l'andare in Toscana non è bono. [4] e chi volesse dire, che presto se vinceria o faria pace cum Firentini, respondemo, che non andando più gente non se poria cussi vincere, e non siando più forti le gente li Firentini non serano cussì teneri a la pace. e quando ben questo non fosse, ognuno sa, che le gran cosse non se pono 25 fare se non cum fatiga e cum dilatione de tempo. [5] e per tanto concludendo l'andare al concilio seria più laudevile: [5"j prima perchè la maestà soa non poria essere in logo più honorevole nè ove fosse più reputato. [55] secundanamente perchè siando là, batterà più el papa cum essere là, che se fosse a Roma. e lui sa ben, che 'i majore inimico, habia al mondo e quello gli può fare pezo, sia lo papa; e battendo el so papa batte el capo a Venetiani, perchè non hano altro dio che lui. [5 ] tercio perchè trovandosse al concilio lo fermerà per modo non se dissolucia mai, fino che non reusisca el fructo che desidera. ove non siandoli poria ben vi diguastarse per opera del papa o de li altri malivoli e contrarii, che pur gli n'è assai. e guastandosse se perderia vi grandissimo favore e lo papa vegneria a fermare grandemente el facto 35 suo. [5d] quarto perchè siando là vegneria la maestà soa a fermare più le soe cosse de Ungaria e del paese suo de là, perchè seria più timuto a presso che da longe. e porà meglio mandare in Frioli quello subsidio, che vorà, contra Venetiani. [5e] quinto nui vegneremo a di essere alleviati de la spesa, la quale habiamo adesso per la maestà soa. e de quelli denari se poremo ajutare in Toscana e altro, como bisognerà, e vederà, 40 che attendendo lui de là e nui dec qua presto reduremo la cossa a bono effecto e faremo cum l'ajuto de dio venire voglia al papa de mandarge la corona fino in Ala- magnia e de favorire el concilio e ogni altra cossa, che vorà la maestà soa. [5f] con- clusivamente volemo, che tanto cum queste rasone quanto cum tute le altre, che se possano dire, se induca la maestà soa a l'andare al concilio d. 45 a) die Worte respondiamo — seria più laudevile sind in der Vorl. unterstrichen; vor respondiamo steht ein Ver- weisungszeichen; es scheint also, als ob die Vorl. unvollständig ist; eine Stelle, auf die sich jenes Zeichen be- zichen liefte, ist nicht vorhanden. b) die Worte quinto — como bisognerà sind in der Vorl. unterstrichen. c) de qua ist von uns ergänzt; die Yorl. ist an dieser Stelle beschädigt. d) hier folgt ein Verireisungszeichen O— doch fehlt die betr. Stelle. 50 1 Vgl. nrr. 235 und 236.
B. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Januar bis Juni 1432 nr. 192�202. 343 honorevole più utile e più necessario che l'andare a Siena: [I] prima perchè andando 11439 April 23/ a Sena e non a Roma serà vergognoso, e andare a Roma non se può, se 'l papa non vole. e ben papa non consentirà mai a cossa, che voglia la maestà soa, devendo el concilio havere effecto, como vole el re. e sa la serenità soa, che dice non vole tore 5 la corona da lui! nè fare cossa, che li piacia, se 'l concilio non se fa. [2] e chi volesse dire de andarli per forza, respondemo, che questo non seria possibile, non ha- vendo el re majore forze de gente, como habia, e siando le gente del papa al incontro, como seriano, e havendo el re a passare per le terre de la chiesa. debbe la maestà soa essere certa, che Senesi nè Luchesi non voriano mia lassare andare le soe gente to a Roma. e vedendo, che le nostre andasseno e loro remanere soli al irito, piglierano altro partito cum Firentini, e quanti se ne trovasse de là, tuti seriano perduti, e vegneriasse etiamdio in questa forma a perdere tute quelle cosse de Toscana; che seria la destructione de queste de qua. [3] e se la maestà soa dicesse de restare in Tos- cana tanto, che fosseno a termine le cosse o per pace o per guerra, respondiamo a, che 15 nui non habiamo el modo a sostinere la spesa de la maestà soa e de le gente, in quello tempo bisogniasse restare per fare questo. e manchando el denaro incontenente ognuno per necessità vegneria a consumarse cum stare fermo in quella caristia, e non se poria per questo mancamento procedere al interpresa; anci finalmente remaneriano tuti des- facti e bisogneria, che se tornasseno vergognosamente, e forse gli incontreria pezo e 20 che non poriano tornare, quando ben volesseno, sichè devendo passare le cosse per questa forma, l'andare in Toscana non è bono. [4] e chi volesse dire, che presto se vinceria o faria pace cum Firentini, respondemo, che non andando più gente non se poria cussi vincere, e non siando più forti le gente li Firentini non serano cussì teneri a la pace. e quando ben questo non fosse, ognuno sa, che le gran cosse non se pono 25 fare se non cum fatiga e cum dilatione de tempo. [5] e per tanto concludendo l'andare al concilio seria più laudevile: [5"j prima perchè la maestà soa non poria essere in logo più honorevole nè ove fosse più reputato. [55] secundanamente perchè siando là, batterà più el papa cum essere là, che se fosse a Roma. e lui sa ben, che 'i majore inimico, habia al mondo e quello gli può fare pezo, sia lo papa; e battendo el so papa batte el capo a Venetiani, perchè non hano altro dio che lui. [5 ] tercio perchè trovandosse al concilio lo fermerà per modo non se dissolucia mai, fino che non reusisca el fructo che desidera. ove non siandoli poria ben vi diguastarse per opera del papa o de li altri malivoli e contrarii, che pur gli n'è assai. e guastandosse se perderia vi grandissimo favore e lo papa vegneria a fermare grandemente el facto 35 suo. [5d] quarto perchè siando là vegneria la maestà soa a fermare più le soe cosse de Ungaria e del paese suo de là, perchè seria più timuto a presso che da longe. e porà meglio mandare in Frioli quello subsidio, che vorà, contra Venetiani. [5e] quinto nui vegneremo a di essere alleviati de la spesa, la quale habiamo adesso per la maestà soa. e de quelli denari se poremo ajutare in Toscana e altro, como bisognerà, e vederà, 40 che attendendo lui de là e nui dec qua presto reduremo la cossa a bono effecto e faremo cum l'ajuto de dio venire voglia al papa de mandarge la corona fino in Ala- magnia e de favorire el concilio e ogni altra cossa, che vorà la maestà soa. [5f] con- clusivamente volemo, che tanto cum queste rasone quanto cum tute le altre, che se possano dire, se induca la maestà soa a l'andare al concilio d. 45 a) die Worte respondiamo — seria più laudevile sind in der Vorl. unterstrichen; vor respondiamo steht ein Ver- weisungszeichen; es scheint also, als ob die Vorl. unvollständig ist; eine Stelle, auf die sich jenes Zeichen be- zichen liefte, ist nicht vorhanden. b) die Worte quinto — como bisognerà sind in der Vorl. unterstrichen. c) de qua ist von uns ergänzt; die Yorl. ist an dieser Stelle beschädigt. d) hier folgt ein Verireisungszeichen O— doch fehlt die betr. Stelle. 50 1 Vgl. nrr. 235 und 236.
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344 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1132 Juni 4 202. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Gf. Matko von Thallóczy: teilt ihm die Be- dingungen mit, unter denen er bereit ist, dem Wunsche K. Sigmunds entsprechend 1432 Juni 4 [Mailand]. den Krieg Igegen Venedig und Florenz] fortzusetzen. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaera. Reinschrift mit der Uber- schrift Responsio secunda vice data per illustrissimum dominum nostrum ducem magnifico comiti Maticoni ad relata parte serenissimi domini nostri Romanorum regis. Dariber steht ron der Hand des Schreibers 1432 die 4 junii. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 87-88 ebendaher. 5 Magnifice comes. sicut hactenus observavimus, que promisimus, ita deinceps observare disponimus, contenti etiam, licet expediens non sit, in eadem forma de novo in promittere pro satisfactione serenissimi domini nostri .. regis, sicut sui parte requiritis. sed quia ex promissionibus hincinde factis ! aliqua pro nobis fieri debuissent, que tamen facta non fuerunt, quamquam nos semper ex parte nostra fecerimus, que debuimus, sicut etiam facere semper intendimus, volente pur majestate sua, quod perseveremus in guerra, sicut dicitis, necessarium est, ut favoribus et auxiliis nostris provideat per modum, quo 15 statum hunc nostrum, qui suus est, conservare possimus, in hac forma videlicet: [1] Primo. quia possibile non est, ut soli nos totum onus hujus guerre feramus existentibus inimicis nostris fortioribus tam viribus quam pecuniis, dignetur serenissimus dominus noster rex mittere ad oppressiones ipsorum inimicorum decem vel ad minus Aug. 1 octo milia Hungarorum hine ad calendas augusti, quamquam brevior terminus opportunus zo nobis esset. [2] Secundo. quia presentialiter nobis incumbit onus reformandi gentes nostras armigeras in his partibus, tam equestres scilicet quam pedestres, ut ad oppositum inimicorum eas tenere possimus, qui aliter statum nostrum subverterent, necnon provi- dendi gentibus nostris in Tuscia existentibus et ituris cum majestate sua 2, que pro 25 caritudine victualium et quia diebus jam pluribus nou habuere pecunias in extrema penuria constitute sunt, item de novo conducendi et mittendi bonam gentium presertim pedestrium quantitatem ad conservationem urbis b Janue et riperiarum ejusdem occasione hostilis armate, item exbursandi magnam pecunie summam pro galeis nunc armandis in Janua et denique alia plurima ad sustinendam guerram necessaria faciendi, pro quibus so opus est pecunias infinitas exponere: dignetur dominus noster .. rex pro debitis et de- bendis ei pecuniis provisionis sue habere patientiam pro mense presenti, habiturus tamen a nobis in mense futuro debitam solutionem. quod solum pro impossibilitate nostra requirimus et quia incumbentibus nobis in presenti mense dictis expensis protinus ne- cessariis non haberemus modum eidem provisioni supplendi nec aliquam ex illis expensis 35 possemus pro ista dimittere, quia sequeretur inde status nostri perditio, quam certi reddimur majestas sua non vellet. utque ipse dominus noster rex in hoc melius bonam dispositionem nostram intelligat, offerimus loco provisionis ipsius in manibus serenitatis sue et cujuscunque ipse voluerit ponere tot ex possessionibus vel terris nostris, ut suf- ficiant non solum pro provisione mensis unius sed pro duobus tribus et quatuor et pro 10 omni tempore, quo morari habuerit his in partibus. et insuper si comperianturc, qui subvenire velint" de pecuniis provisionis ejusmodi, contentamur etiam et offerimus per assignationes et alios quoscunque modos nobis possibiles .. subvenientes bene cautos efficere. u) em.; Vorl. silicet. b) Osio nobis. c) Osio comperiatur. d) Osio velit. 45 Mit diesen promissiones ist vermutlich der Ver- trag vom 19 September 1431 (nr. 99) gemeint, spe- xiell art. 2 desselben. 2 Vgl. nr. 200.
344 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1132 Juni 4 202. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Gf. Matko von Thallóczy: teilt ihm die Be- dingungen mit, unter denen er bereit ist, dem Wunsche K. Sigmunds entsprechend 1432 Juni 4 [Mailand]. den Krieg Igegen Venedig und Florenz] fortzusetzen. Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaera. Reinschrift mit der Uber- schrift Responsio secunda vice data per illustrissimum dominum nostrum ducem magnifico comiti Maticoni ad relata parte serenissimi domini nostri Romanorum regis. Dariber steht ron der Hand des Schreibers 1432 die 4 junii. Gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 87-88 ebendaher. 5 Magnifice comes. sicut hactenus observavimus, que promisimus, ita deinceps observare disponimus, contenti etiam, licet expediens non sit, in eadem forma de novo in promittere pro satisfactione serenissimi domini nostri .. regis, sicut sui parte requiritis. sed quia ex promissionibus hincinde factis ! aliqua pro nobis fieri debuissent, que tamen facta non fuerunt, quamquam nos semper ex parte nostra fecerimus, que debuimus, sicut etiam facere semper intendimus, volente pur majestate sua, quod perseveremus in guerra, sicut dicitis, necessarium est, ut favoribus et auxiliis nostris provideat per modum, quo 15 statum hunc nostrum, qui suus est, conservare possimus, in hac forma videlicet: [1] Primo. quia possibile non est, ut soli nos totum onus hujus guerre feramus existentibus inimicis nostris fortioribus tam viribus quam pecuniis, dignetur serenissimus dominus noster rex mittere ad oppressiones ipsorum inimicorum decem vel ad minus Aug. 1 octo milia Hungarorum hine ad calendas augusti, quamquam brevior terminus opportunus zo nobis esset. [2] Secundo. quia presentialiter nobis incumbit onus reformandi gentes nostras armigeras in his partibus, tam equestres scilicet quam pedestres, ut ad oppositum inimicorum eas tenere possimus, qui aliter statum nostrum subverterent, necnon provi- dendi gentibus nostris in Tuscia existentibus et ituris cum majestate sua 2, que pro 25 caritudine victualium et quia diebus jam pluribus nou habuere pecunias in extrema penuria constitute sunt, item de novo conducendi et mittendi bonam gentium presertim pedestrium quantitatem ad conservationem urbis b Janue et riperiarum ejusdem occasione hostilis armate, item exbursandi magnam pecunie summam pro galeis nunc armandis in Janua et denique alia plurima ad sustinendam guerram necessaria faciendi, pro quibus so opus est pecunias infinitas exponere: dignetur dominus noster .. rex pro debitis et de- bendis ei pecuniis provisionis sue habere patientiam pro mense presenti, habiturus tamen a nobis in mense futuro debitam solutionem. quod solum pro impossibilitate nostra requirimus et quia incumbentibus nobis in presenti mense dictis expensis protinus ne- cessariis non haberemus modum eidem provisioni supplendi nec aliquam ex illis expensis 35 possemus pro ista dimittere, quia sequeretur inde status nostri perditio, quam certi reddimur majestas sua non vellet. utque ipse dominus noster rex in hoc melius bonam dispositionem nostram intelligat, offerimus loco provisionis ipsius in manibus serenitatis sue et cujuscunque ipse voluerit ponere tot ex possessionibus vel terris nostris, ut suf- ficiant non solum pro provisione mensis unius sed pro duobus tribus et quatuor et pro 10 omni tempore, quo morari habuerit his in partibus. et insuper si comperianturc, qui subvenire velint" de pecuniis provisionis ejusmodi, contentamur etiam et offerimus per assignationes et alios quoscunque modos nobis possibiles .. subvenientes bene cautos efficere. u) em.; Vorl. silicet. b) Osio nobis. c) Osio comperiatur. d) Osio velit. 45 Mit diesen promissiones ist vermutlich der Ver- trag vom 19 September 1431 (nr. 99) gemeint, spe- xiell art. 2 desselben. 2 Vgl. nr. 200.
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Juli 1432 nr. 203-213. 345 [3] Tertio. ut a subditis nostris sub spe obtinende pacis habilius recuperare pos- 1432 Juni 4 simus pecunias ad sustinendam guerram opportunas, necessarium est, ut continuo per- severemus in aliquali pacis pratica cum hostibus 1, non deveniendo tamen ad conclu- sionem absque scitu et consensu domini nostri .. regis. et cum hoc nichil majestati 5 sue relevet, merito contentari debet, ut hunc favorem, qui nil sibi constat, in recupe- randis pecuniis habeamus. in quo si difficultas fieret, dicere possemus nobis favorem tolli, qui potius dari et augeri deberet. postquam tamen subsidium Hungarorum ad- venerit, ab omni pratica desistemus, quoniam per adventum eorum favores opportunos habebimus. 10 C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena vom Januar bis zum Juli 1432 nr. 203�213. 203. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Siena: teilt ihm K. Sigmunds Entschluß mit, ohne Verzug nach Toskana vorzurücken, die dortigen Angelegenheiten zu ordnen und dann nach Rom zur Kaiserkrönung zu ziehen; fordert es auf, gutes Mutes zu sein und sich zur völligen Niederwerfung der schon erschöpften Feinde zu rüsten. 1431 Dezember 18 Abbiate. 1431 Dez. 18 15 Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1431 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Ebenda cop. chart. coaeva, mit Versendungsschnitten. Magnifici et prestantes viri, amici nostri singularissimi. longior expectatio vos forte detinuit, quam animi vestri cuperent. sed quo tardiora fuerunt auxilia 2, eo nunc ampliora 2o vobis accedunt. impositum est, ut paulo ante scripsimus, dignissimo capiti serenissimi domini nostri domini Sigismondi dei gratia Romanorum regis semper augusti precio- sissimum diadema, quod inclita urbs nostra Mediolanensis fuerat majestati sue datura, expedite jam cerimonie et solennitates omnes in talibus assuete, et cum applausu quidem maximo ac summa letitia. dum ergo regia serenitas et nos de agendis aliis maxime 25 contra hostes consilium haberemus, decretum ab eo est, ut imprimis ipse et cum eo . . barones milites ac nobiles sui omnes et reliqua ejus comitiva certe pulcerrima, in qua adsunt equites plurimi ad res militares aptissimi etiam ultra mille, progrediantur statim in Tusciam, et nos quoque cum majestate sua mittamus quamplures ex gentibus nostris armigeris, magnum quidem numerum et plura milia ascensuras, et in partibus illis prefata so majestas cum suis ac nostris copiis amicorum favoribus et auxiliis ac oppressionibus ini- micorum intendat nec inde abeat, donec res ibi omnes optime composuerit solidaverit atque firmaverit, postea vero procedat ulterius, ut in Romana urbe debitam coronam excipiat. quarum rerum felix eventus eo melius citiusque sequetur, quo fortiori manu procedetur. habebit enim secum regia majestas, computatis suis et nostris, multa milia personarum 35 tam equestrium quam pedestrium, quibus facile patebit accessus, quocunque vo- luerint. cum igitur omnes jam itineri se accingant et exponant ad partes illas festi- Am 25 Juni 1432 bevollmächtigte Filippo Maria die Erfüillung seines Versprechens ru mahnen. Aga- den Franciscus de la Cruce primicerius Mediolanen- xario’s Instruktion ist vom 7 November 1431 datiert sis xu Verhandlungen mit Venedig (Mailand Staats-A. (Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 40 Reg. ducale G fol. 671b-673 b cop. chart. saec. 15). fol. 92 a-94a und nr. 3 fol. 41b 42b cop. chart. 2 Siena hatte sich Ende 1430 oder Anfang 1431 bexw. membr. coaevae). Er war bis Anfang De- mit dem Herxog von Mailand gegen Florenx ver- xember in Mailand. Am 3 Dexember versprach Fi- bündet. Der Herxog hatte ihm im Bundesvertrage lippo Maria, unverxiiglich 500 Fußsoldaten xur ein Hilfscorps von 1000 Reitern und 1000 Fußt- Unterstülxung Sienas anwerben und Geld für die 45 soldaten versprochen. Vgl. darüber und über den schon in Toskana stehenden und künftig auf Sienas Anlaß xum Abschluß des Bündnisses die Hist. Se- Seite fechtenden Mailändischen Truppen schicken xu nensis bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 27-34. — wollen. (Laut einem Briefe des Herxogs an Mar- Anfang November hatte Siena den Tommaso Aga- siglio da Carrara und Corradino da Vimereate vom xario nach Mailand geschickt, um den Hernog an 3 Dexember 1431, bei Osio a. a. O. 3, 47-48.) 44 Deutsche Reiclstags-Akten X.
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Juli 1432 nr. 203-213. 345 [3] Tertio. ut a subditis nostris sub spe obtinende pacis habilius recuperare pos- 1432 Juni 4 simus pecunias ad sustinendam guerram opportunas, necessarium est, ut continuo per- severemus in aliquali pacis pratica cum hostibus 1, non deveniendo tamen ad conclu- sionem absque scitu et consensu domini nostri .. regis. et cum hoc nichil majestati 5 sue relevet, merito contentari debet, ut hunc favorem, qui nil sibi constat, in recupe- randis pecuniis habeamus. in quo si difficultas fieret, dicere possemus nobis favorem tolli, qui potius dari et augeri deberet. postquam tamen subsidium Hungarorum ad- venerit, ab omni pratica desistemus, quoniam per adventum eorum favores opportunos habebimus. 10 C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena vom Januar bis zum Juli 1432 nr. 203�213. 203. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Siena: teilt ihm K. Sigmunds Entschluß mit, ohne Verzug nach Toskana vorzurücken, die dortigen Angelegenheiten zu ordnen und dann nach Rom zur Kaiserkrönung zu ziehen; fordert es auf, gutes Mutes zu sein und sich zur völligen Niederwerfung der schon erschöpften Feinde zu rüsten. 1431 Dezember 18 Abbiate. 1431 Dez. 18 15 Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1431 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Ebenda cop. chart. coaeva, mit Versendungsschnitten. Magnifici et prestantes viri, amici nostri singularissimi. longior expectatio vos forte detinuit, quam animi vestri cuperent. sed quo tardiora fuerunt auxilia 2, eo nunc ampliora 2o vobis accedunt. impositum est, ut paulo ante scripsimus, dignissimo capiti serenissimi domini nostri domini Sigismondi dei gratia Romanorum regis semper augusti precio- sissimum diadema, quod inclita urbs nostra Mediolanensis fuerat majestati sue datura, expedite jam cerimonie et solennitates omnes in talibus assuete, et cum applausu quidem maximo ac summa letitia. dum ergo regia serenitas et nos de agendis aliis maxime 25 contra hostes consilium haberemus, decretum ab eo est, ut imprimis ipse et cum eo . . barones milites ac nobiles sui omnes et reliqua ejus comitiva certe pulcerrima, in qua adsunt equites plurimi ad res militares aptissimi etiam ultra mille, progrediantur statim in Tusciam, et nos quoque cum majestate sua mittamus quamplures ex gentibus nostris armigeris, magnum quidem numerum et plura milia ascensuras, et in partibus illis prefata so majestas cum suis ac nostris copiis amicorum favoribus et auxiliis ac oppressionibus ini- micorum intendat nec inde abeat, donec res ibi omnes optime composuerit solidaverit atque firmaverit, postea vero procedat ulterius, ut in Romana urbe debitam coronam excipiat. quarum rerum felix eventus eo melius citiusque sequetur, quo fortiori manu procedetur. habebit enim secum regia majestas, computatis suis et nostris, multa milia personarum 35 tam equestrium quam pedestrium, quibus facile patebit accessus, quocunque vo- luerint. cum igitur omnes jam itineri se accingant et exponant ad partes illas festi- Am 25 Juni 1432 bevollmächtigte Filippo Maria die Erfüillung seines Versprechens ru mahnen. Aga- den Franciscus de la Cruce primicerius Mediolanen- xario’s Instruktion ist vom 7 November 1431 datiert sis xu Verhandlungen mit Venedig (Mailand Staats-A. (Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 40 Reg. ducale G fol. 671b-673 b cop. chart. saec. 15). fol. 92 a-94a und nr. 3 fol. 41b 42b cop. chart. 2 Siena hatte sich Ende 1430 oder Anfang 1431 bexw. membr. coaevae). Er war bis Anfang De- mit dem Herxog von Mailand gegen Florenx ver- xember in Mailand. Am 3 Dexember versprach Fi- bündet. Der Herxog hatte ihm im Bundesvertrage lippo Maria, unverxiiglich 500 Fußsoldaten xur ein Hilfscorps von 1000 Reitern und 1000 Fußt- Unterstülxung Sienas anwerben und Geld für die 45 soldaten versprochen. Vgl. darüber und über den schon in Toskana stehenden und künftig auf Sienas Anlaß xum Abschluß des Bündnisses die Hist. Se- Seite fechtenden Mailändischen Truppen schicken xu nensis bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 27-34. — wollen. (Laut einem Briefe des Herxogs an Mar- Anfang November hatte Siena den Tommaso Aga- siglio da Carrara und Corradino da Vimereate vom xario nach Mailand geschickt, um den Hernog an 3 Dexember 1431, bei Osio a. a. O. 3, 47-48.) 44 Deutsche Reiclstags-Akten X.
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346 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1431 Dez. 18 1431 Dez. 18 nantes, hec vobis evidentie causa et solaminis vestri gratia intimare decrevimus, hortantes amicitiam vestram, ut erectis et jocundis animis meliorem jam spem amplecti velitis et ad ultimam hostium subversionem vos et vires vestras parare. nam cum hostes ipsi jam exhausti sint et in extremitate rerum omnium constituti nec habeant, unde tueri se possint, certissima de eis victoria reportabitur vosque non illa tantum restaurabitis, que male contigerunt diebus elapsis, quin etiam in hoc adventu cesareo rem publicam vestram datum Abiate die 18 decembris 1431. augebitis et vehementer ornabitis. [in verso] Magnificisa et prestantibus Filippusb Maria Anglus dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue dominus. amicis nostris singularissimis dominis Franciscus. prioribus gubernatoribus communis et capitaneo populi civitatis Senarum. b 10 1432 Jan. 13 204. K. Sigmund an Siena: hat den Memmo, den Gesandten der Stadt, empfangen; hat auf dessen Ansprache unter anderem erwidert, daß er der Stadt das schwere Unrecht, das einige ihrer Bürger ihm und dem Reiche durch Zuführung von Söldnern nach Venedig und Florenz zugefügt hätten, nicht anrechnen wolle, wenn 15 nur jene Bürger fortan von ihrem Thun ablassen würden; hat ferner dem Memmo gesagt, daß er hoffe, die Stadt werde ihn und das Reich in dem gegenwärtigen Reichskriege unterstützen 1. 1432 Januar 13 Piacenza. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Datum Placencie die 13 januarii Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. 20 1432 205. K. Sigmund an Siena 2: über seine baldige Ankunft in Siena. Febr. 5 bruar 5 Piacenza. 1432 Fe- Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Kontrasignatur: Ad m. d. r. 1 Caspar Sligk. Die Vorlage ist schr beschädigt. Wendet sich gegen das Gerede einiger der Stadt Ubelgesinnten, als werde sein Kommen dorthin 25 cine causa mali fir sie sein. Er komme, um ihr den Frieden xu bringen und besonders um sie xu fördern; sie sei ihm vor anderen Orten wert, teils weil ibidem per gloriosissimam quondam genitricem nostram dominam Elizabeth Romanorum imperatricem concepti et una vobiscum Senenses sumus et esse volumus 3 teils weil ihre Haltung gegen das Reich bisher stets einwandfrei gewesen sei. Er fordert die a) die Adresse ist beschädigl; wir haben das Fehlende in Kursire gesclzt. b) die Unterschrift des Herzogs steht anf zicei 30 Zeilen; nach Papie ist abgetcill. 1 Diese Aufforderung wurde von Sigmund auf ausdricklichen Wunsch des Herxogs von Mailand an Siena gerichtet. Der Herxog hatte am 4 Ja- nuar in dem S. 291 Anm. 2 erwähnten Briefe an den Grafen Barbiano und Niccolò Guerrieri ge- schrieben, es werde vorteilhaft sein, wenn der König den Sienesen durch ihre Gesandten das auf einem einliegenden ſnicht mehr vorhandenen] Zettel Ste- hende oder etwas Ahnliches sagen lasse, specialmente confortando la maestà sua, che vogliano attendere a fare la guerra cum virile animo, et dandoli a vedere, che l'inimici nostri et de quella communità de Siena sono inimici de la serenità soa ; die beiden Adressaten sollten xusammen mit dem Kardinal von Piacenxa den Wortlaut der Rede des Königs feststellen. 2 Sigmund schrieb den Brief auf besonderen Wunsch des Herxogs von Mailand. Dieser hatte — wohl im Januar — aus Siena die Nachricht erhalten, daß dort einige Mißovergniigte (emuli) der Bürgerschaft einxureden versuchten, daſt das Kom- men K. Sigmunds von üblen Folgen für die Stadt sein werde. Er hatte deshalb am 3 Februar seine Vertreter beim König, den Grafen Alberico da Bar- 35 biano und Niccolò Guerrieri, angewiesen, diesen xur Absendung eines freundlichen Briefes (lettera gratiosa) an die Bürger von Siena xu bewegen, per la quale li dia a vedere, che il suo andare in Tos- cana sia per bene e per acressimento dello stato de 40 quella citate e de la sua republica, und indem er sie auffordere, gutes Mutes ru sein; die beiden Ver- treter sollten auſerdem um die Ernennung des Sie- nesen Agostino Borghese num conte palatino cum auctoritate de fare notari bitten. (Mailand Staats-A. 45 Cart. gen. 1432 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 57.) 3 Hiernu vergleiche man die Historia Senensis bei Muratori, Scriptt. ver. Ital. 20, 36-37; sie be- neichnet aber irrtimlich Wenzel als Sigmunds Vater 50
346 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1431 Dez. 18 1431 Dez. 18 nantes, hec vobis evidentie causa et solaminis vestri gratia intimare decrevimus, hortantes amicitiam vestram, ut erectis et jocundis animis meliorem jam spem amplecti velitis et ad ultimam hostium subversionem vos et vires vestras parare. nam cum hostes ipsi jam exhausti sint et in extremitate rerum omnium constituti nec habeant, unde tueri se possint, certissima de eis victoria reportabitur vosque non illa tantum restaurabitis, que male contigerunt diebus elapsis, quin etiam in hoc adventu cesareo rem publicam vestram datum Abiate die 18 decembris 1431. augebitis et vehementer ornabitis. [in verso] Magnificisa et prestantibus Filippusb Maria Anglus dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue dominus. amicis nostris singularissimis dominis Franciscus. prioribus gubernatoribus communis et capitaneo populi civitatis Senarum. b 10 1432 Jan. 13 204. K. Sigmund an Siena: hat den Memmo, den Gesandten der Stadt, empfangen; hat auf dessen Ansprache unter anderem erwidert, daß er der Stadt das schwere Unrecht, das einige ihrer Bürger ihm und dem Reiche durch Zuführung von Söldnern nach Venedig und Florenz zugefügt hätten, nicht anrechnen wolle, wenn 15 nur jene Bürger fortan von ihrem Thun ablassen würden; hat ferner dem Memmo gesagt, daß er hoffe, die Stadt werde ihn und das Reich in dem gegenwärtigen Reichskriege unterstützen 1. 1432 Januar 13 Piacenza. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Datum Placencie die 13 januarii Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. 20 1432 205. K. Sigmund an Siena 2: über seine baldige Ankunft in Siena. Febr. 5 bruar 5 Piacenza. 1432 Fe- Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Kontrasignatur: Ad m. d. r. 1 Caspar Sligk. Die Vorlage ist schr beschädigt. Wendet sich gegen das Gerede einiger der Stadt Ubelgesinnten, als werde sein Kommen dorthin 25 cine causa mali fir sie sein. Er komme, um ihr den Frieden xu bringen und besonders um sie xu fördern; sie sei ihm vor anderen Orten wert, teils weil ibidem per gloriosissimam quondam genitricem nostram dominam Elizabeth Romanorum imperatricem concepti et una vobiscum Senenses sumus et esse volumus 3 teils weil ihre Haltung gegen das Reich bisher stets einwandfrei gewesen sei. Er fordert die a) die Adresse ist beschädigl; wir haben das Fehlende in Kursire gesclzt. b) die Unterschrift des Herzogs steht anf zicei 30 Zeilen; nach Papie ist abgetcill. 1 Diese Aufforderung wurde von Sigmund auf ausdricklichen Wunsch des Herxogs von Mailand an Siena gerichtet. Der Herxog hatte am 4 Ja- nuar in dem S. 291 Anm. 2 erwähnten Briefe an den Grafen Barbiano und Niccolò Guerrieri ge- schrieben, es werde vorteilhaft sein, wenn der König den Sienesen durch ihre Gesandten das auf einem einliegenden ſnicht mehr vorhandenen] Zettel Ste- hende oder etwas Ahnliches sagen lasse, specialmente confortando la maestà sua, che vogliano attendere a fare la guerra cum virile animo, et dandoli a vedere, che l'inimici nostri et de quella communità de Siena sono inimici de la serenità soa ; die beiden Adressaten sollten xusammen mit dem Kardinal von Piacenxa den Wortlaut der Rede des Königs feststellen. 2 Sigmund schrieb den Brief auf besonderen Wunsch des Herxogs von Mailand. Dieser hatte — wohl im Januar — aus Siena die Nachricht erhalten, daß dort einige Mißovergniigte (emuli) der Bürgerschaft einxureden versuchten, daſt das Kom- men K. Sigmunds von üblen Folgen für die Stadt sein werde. Er hatte deshalb am 3 Februar seine Vertreter beim König, den Grafen Alberico da Bar- 35 biano und Niccolò Guerrieri, angewiesen, diesen xur Absendung eines freundlichen Briefes (lettera gratiosa) an die Bürger von Siena xu bewegen, per la quale li dia a vedere, che il suo andare in Tos- cana sia per bene e per acressimento dello stato de 40 quella citate e de la sua republica, und indem er sie auffordere, gutes Mutes ru sein; die beiden Ver- treter sollten auſerdem um die Ernennung des Sie- nesen Agostino Borghese num conte palatino cum auctoritate de fare notari bitten. (Mailand Staats-A. 45 Cart. gen. 1432 conc. chart.; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 57.) 3 Hiernu vergleiche man die Historia Senensis bei Muratori, Scriptt. ver. Ital. 20, 36-37; sie be- neichnet aber irrtimlich Wenzel als Sigmunds Vater 50
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Juli 1432 nr. 203-213. 347 Stadt auf, gutes Mutes zu sein, quoniam accessus noster ad vos, ad quem jam accincti sumus 1, erit deo dante celerrimus et perutilis. Datum Placencie die quinta februarii Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. [Auf eingelegtem Zettel:] Er habe ihnen, nachdem er ihren Gesandten Dr. Memmo empfangen, geschrieben 2 und rugleich den Gesandten beauftragt, ihnen einige für sie gewiſt erfreuliche Mitteilungen zu machen. 1432 Febr. 5 5 206. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Siena: schreibt über die Ursachen, die den Weitermarsch K. Sigmunds verzögert haben, über Friedensverhandlungen mit Venedig und Florenz, die in Ferrara unter der Vermittlung des Markgrafen von Este stattfinden sollen, und über das geplante Eingreifen einer Arragonesisch- Genuesischen Flotte in den Krieg gegen die Liga. 1432 März 3 Mailand. 1432 Мärz 3 Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. Magnifici amici nostri optimi. [I] facit incertus omnium rerum eventus, ut plerunque non possit hominibus succedere, quod mente conceperint et posse crediderint. putant ipsi a rem una hora perficere, sed postea supervenientibus novis et incogitatis impedimentis non perficiunt. in duabus ita nobis hac vice successit. credebamus, quod 15 serenissimus et invictissimus dominus noster Romanorum rex cum gentibus ordinatis ita presto deberet ad partes illas accedere, ut modo ipsum non proximum tantum sed in ipsis domibus deberetis habere. verum adversi temporis pravitas et conditio persone prefati domini nostri regis opinionem et spem nostram valde fefellit. habuimus enim hiemem ingentissimam ac talem, ut nemo viventium sit, qui annis quinquaginta similem 20 vidisse meminerit; ex cujus asperitate fuisset quodam modo impossibile tanto exercitui equitare. preterea supervenit prefato domino nostro regi podagrica ejus infirmitas, que taliter eum impedivit vexavitque, ut nequaquam equitare potuisset 3. et hec duo, viri magnifici, fuerunt causa tarditatis vestri presidii futuramque felicitatem nostram et vestram longius distulerunt. sed (laus deo) nunc adest temporis jocunda suavitas et pulchra 25 commoditas equitandi, qua gentes armigere possunt apte venire et agendis rebus in- tendere. prefatus vero dominus noster rex jam jam dei gratia ita convaluit, ut possit ad libitum suum sine molestia itineri se exponere. quod facturus est de presenti et sine ulterioribus dilationibus prestoque domi eum habebitis cum florido et potentissimo exercitu, sufficiente quidem non vos tantum a presentibus molestiis liberare sed magnas et so gloriosas res conficere. quare pro dilatione habita nec b mirari nec dolere velitis, sed le- tissimis animis futurum cesarem nostrum cum copiis secum venturis expectetis totque bona speretis, quot optatis. [2] ceterum, ut de occurrentibus vobiscum participemus, sicut amicicia nostra exigit, avisatos vos facimus, quod nuper ex parte dominii Venetorum assen- tiente .. communitate Florentie de pace requisiti fuimus, per interpositionem videlicet illustris 35 domini .. marchionis Estensis 4. cui rei si volebamus intendere, offerebant . . oratores suos Ferrariam ipsa occasione transmittere. quare ne repudiatores pacis videamur ac turbatores tranquilitatis Italice (quod crimen suum hostes ipsi plerunque in nos trans- ferre studuerunt), decrevimus . . oratores nostros Ferrariam ipsa de causa transmittere, 10 a) die Lesart ist unsicher infolge Beschädigung des Orig.; ist aliquam rorzuzichen? b) felill in Orig. 40 und Karl IV als seinen Großvater. Die obigen Worte enthalten auch die Antwort auf die von Finke (Acta concilii Constanciensis I, 276 Anm. 3) auf- geworfene Frage, mit welchem Rechte Jakob von Camplo in cinem im Sommer 1414 geschriebenen 45 Briefe Sigmund „origine Italicus“ nenne. Mit der obigen Behauptung ist freilich die bisherige An- nahme, daße Sigmund am 15 Februar 1368 geboren sei, unvereinbar; denn Karl IV und Elisabeth waren erst im Oktober 1368. und dann im letxten Drittel des Dexember 1368 und im Januar 1369 in Siena. Auch das Eheverlöbnis vom 18 Februar 1368 (Böhmer- Huber VIII nr. 4612) steht jener Behauptung entgegen. 1 Vgl. S. 286. 2 Am 13 Januar (nr. 204). 3 Filippo Maria hatte ihm deshalb, wie aus dem S. 336 Anm. I angefülrten Briefe an Guarnerio da Castiglione hervorgeht, Reisewagen zur Verfügung gestellt. 4 Vgl. nr. 186. 44*
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Juli 1432 nr. 203-213. 347 Stadt auf, gutes Mutes zu sein, quoniam accessus noster ad vos, ad quem jam accincti sumus 1, erit deo dante celerrimus et perutilis. Datum Placencie die quinta februarii Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. [Auf eingelegtem Zettel:] Er habe ihnen, nachdem er ihren Gesandten Dr. Memmo empfangen, geschrieben 2 und rugleich den Gesandten beauftragt, ihnen einige für sie gewiſt erfreuliche Mitteilungen zu machen. 1432 Febr. 5 5 206. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Siena: schreibt über die Ursachen, die den Weitermarsch K. Sigmunds verzögert haben, über Friedensverhandlungen mit Venedig und Florenz, die in Ferrara unter der Vermittlung des Markgrafen von Este stattfinden sollen, und über das geplante Eingreifen einer Arragonesisch- Genuesischen Flotte in den Krieg gegen die Liga. 1432 März 3 Mailand. 1432 Мärz 3 Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. Magnifici amici nostri optimi. [I] facit incertus omnium rerum eventus, ut plerunque non possit hominibus succedere, quod mente conceperint et posse crediderint. putant ipsi a rem una hora perficere, sed postea supervenientibus novis et incogitatis impedimentis non perficiunt. in duabus ita nobis hac vice successit. credebamus, quod 15 serenissimus et invictissimus dominus noster Romanorum rex cum gentibus ordinatis ita presto deberet ad partes illas accedere, ut modo ipsum non proximum tantum sed in ipsis domibus deberetis habere. verum adversi temporis pravitas et conditio persone prefati domini nostri regis opinionem et spem nostram valde fefellit. habuimus enim hiemem ingentissimam ac talem, ut nemo viventium sit, qui annis quinquaginta similem 20 vidisse meminerit; ex cujus asperitate fuisset quodam modo impossibile tanto exercitui equitare. preterea supervenit prefato domino nostro regi podagrica ejus infirmitas, que taliter eum impedivit vexavitque, ut nequaquam equitare potuisset 3. et hec duo, viri magnifici, fuerunt causa tarditatis vestri presidii futuramque felicitatem nostram et vestram longius distulerunt. sed (laus deo) nunc adest temporis jocunda suavitas et pulchra 25 commoditas equitandi, qua gentes armigere possunt apte venire et agendis rebus in- tendere. prefatus vero dominus noster rex jam jam dei gratia ita convaluit, ut possit ad libitum suum sine molestia itineri se exponere. quod facturus est de presenti et sine ulterioribus dilationibus prestoque domi eum habebitis cum florido et potentissimo exercitu, sufficiente quidem non vos tantum a presentibus molestiis liberare sed magnas et so gloriosas res conficere. quare pro dilatione habita nec b mirari nec dolere velitis, sed le- tissimis animis futurum cesarem nostrum cum copiis secum venturis expectetis totque bona speretis, quot optatis. [2] ceterum, ut de occurrentibus vobiscum participemus, sicut amicicia nostra exigit, avisatos vos facimus, quod nuper ex parte dominii Venetorum assen- tiente .. communitate Florentie de pace requisiti fuimus, per interpositionem videlicet illustris 35 domini .. marchionis Estensis 4. cui rei si volebamus intendere, offerebant . . oratores suos Ferrariam ipsa occasione transmittere. quare ne repudiatores pacis videamur ac turbatores tranquilitatis Italice (quod crimen suum hostes ipsi plerunque in nos trans- ferre studuerunt), decrevimus . . oratores nostros Ferrariam ipsa de causa transmittere, 10 a) die Lesart ist unsicher infolge Beschädigung des Orig.; ist aliquam rorzuzichen? b) felill in Orig. 40 und Karl IV als seinen Großvater. Die obigen Worte enthalten auch die Antwort auf die von Finke (Acta concilii Constanciensis I, 276 Anm. 3) auf- geworfene Frage, mit welchem Rechte Jakob von Camplo in cinem im Sommer 1414 geschriebenen 45 Briefe Sigmund „origine Italicus“ nenne. Mit der obigen Behauptung ist freilich die bisherige An- nahme, daße Sigmund am 15 Februar 1368 geboren sei, unvereinbar; denn Karl IV und Elisabeth waren erst im Oktober 1368. und dann im letxten Drittel des Dexember 1368 und im Januar 1369 in Siena. Auch das Eheverlöbnis vom 18 Februar 1368 (Böhmer- Huber VIII nr. 4612) steht jener Behauptung entgegen. 1 Vgl. S. 286. 2 Am 13 Januar (nr. 204). 3 Filippo Maria hatte ihm deshalb, wie aus dem S. 336 Anm. I angefülrten Briefe an Guarnerio da Castiglione hervorgeht, Reisewagen zur Verfügung gestellt. 4 Vgl. nr. 186. 44*
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348 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Märs 3 et jam posuimus eos ad iter. quid autem futurum sit, ignoramus. sed vos presentibus certiores facimus, quod in isto pacis tractatu ita procurabitur et agetur res vestra et status urbis illius sicut nostra propria et status nostri; cujus rei ita certi sitis, ac si tractatus pacis in manibus vestris esset. hac tamen pratica non obstante magis atque magis acceleramus adventum regie majestatis et venturarum ad partes illas gentium, ut 5 negotia queque melius in omni eventu procedant. [3] insuper ut sciatis, in qua a bona dispositione sunt pro vobis et nobis res maritime ac felicitates, que justicie et cause nostre ab eterno deo parantur, notificamus vobis, quod jam dudum! intelligentiam bonam habemus cum serenissimo et excellentissimo principe domino rege Aragonum et strictiorem statim habere confidimus 2, ex qua ipsum inimicum inimicorum habebimus, 10 certi etiam, quod classis illa potentissima, quam rex ipse paravit, et alia non inferior, quam Januenses nostri parant, insimul conjungentur. que potentia simul unita quanta factura sit in detrimentum inimicorum nostrorum et favorem ac presidium amicorum, judicio vestro relinquimus, qui prudentissimi viri estis et optime intelligitis. potestis datum 15 ergo videre et sperare, quod omnia sunt adjutore deo felicissime successura. Mediolani die 3 martii 1432. [in verso] Magnificis amicis nostris Filippusb Maria Anglus dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue dominus. carissimis dominis ..prioribus guberna- Franciscus. toribus communis et .. capitaneo populi communitatis Senarum. 1432 Märs 3 20 11432 Mai 8] 207. Denkschrift Sienas für nicht gen. Gesandte 3 K. Sigmunds: legt den Ursprung und die Art der Feindseligkeiten Papst Eugens IV gegen die Stadt dar und bittet den König um kräftige Unterstützung. [ 1432 Mai 8 Siena 4.] Aus Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 fol. 102 ab cop. chart. coaeva. Memoriale postulatum per excellentissimos oratores sacratissime cesaree ma- 25 jestatis a magnificis dominis Senensibus super iis, que fuerunt dictis oratoribus Senis narrata, antedicte cesaree majestati per eosdem suos oratores viva voce referenda. [1] Inprimis qualiter nostra communitas Senarum, dum cuperet in sua pace vivere, quod semper sine alicujus offensa quesivit, quamvis multotiens suspicata fuisset com- munitatem Florentie, vellet eam sicut convicinas alias civitates in dedecus etiam sacro- 3o sancti Romani imperii et prejudicium sibi summittere 5, tamen videns ea, que contra Lucanam civitatem contra omnem honestatem et omnia jura et instrumenta etiam utrin- que tunc celebrata fiebant per dictam communitatem Florentie et que parabantur et ordinabantur contra ipsam nostram communitatem Senarum, solum et dumtaxat pro necessaria defensa contra Florentinos arma sumpsit, et ob id inducti necessitate sola 35 nos defendendi hesimus illustrissimo principi et domino domino duci Mediolani et po- tentissimis Januensibus. et post contractus celebratos superinde sanctissimus dominus summus pontifex papa Eugenius misit ad nos reverendissimum dominum dominum car- dinalem de Bononia 6, volens nos a predictis retrahere et cum suis Venetis et Floren- a) em.; orig. quam. b) die Unterschrift des Herzogs steht auf zwei Zeilen; nach Papie ist abgsteilt. 40 Seit dem 19 Märx 1426. Vgl. S. 50 Anm. I. 2 Vgl. S. 332 Anm. 1. a Vgl. S. 292. † Das Sienesische Concistorio beauftragte am 7 Mai zwei Bürger, facere notulam oratoribus serenissimi principis Romanorum regis, que postea approbetur per concistorium (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 9a not. chart. coaera). 1 Die Approbation erfolgte am 8 Mai (a. a. O. fol. 12a not. chart. coaeva). Die notula ist offenbar identisch mit unserer Denkschrift; diese ist daher rom 8 Mai xu datieren. 5 Vgl. daxu und xum Folgenden die Historia 46 Senensis bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 27ff. und Neri Capponi ebenda 18, 1166 ff. 6 Vgl. die Hist. Senensis a. a. O. 20, 34.
348 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Märs 3 et jam posuimus eos ad iter. quid autem futurum sit, ignoramus. sed vos presentibus certiores facimus, quod in isto pacis tractatu ita procurabitur et agetur res vestra et status urbis illius sicut nostra propria et status nostri; cujus rei ita certi sitis, ac si tractatus pacis in manibus vestris esset. hac tamen pratica non obstante magis atque magis acceleramus adventum regie majestatis et venturarum ad partes illas gentium, ut 5 negotia queque melius in omni eventu procedant. [3] insuper ut sciatis, in qua a bona dispositione sunt pro vobis et nobis res maritime ac felicitates, que justicie et cause nostre ab eterno deo parantur, notificamus vobis, quod jam dudum! intelligentiam bonam habemus cum serenissimo et excellentissimo principe domino rege Aragonum et strictiorem statim habere confidimus 2, ex qua ipsum inimicum inimicorum habebimus, 10 certi etiam, quod classis illa potentissima, quam rex ipse paravit, et alia non inferior, quam Januenses nostri parant, insimul conjungentur. que potentia simul unita quanta factura sit in detrimentum inimicorum nostrorum et favorem ac presidium amicorum, judicio vestro relinquimus, qui prudentissimi viri estis et optime intelligitis. potestis datum 15 ergo videre et sperare, quod omnia sunt adjutore deo felicissime successura. Mediolani die 3 martii 1432. [in verso] Magnificis amicis nostris Filippusb Maria Anglus dux Mediolani etc. Papie Anglerieque comes ac Janue dominus. carissimis dominis ..prioribus guberna- Franciscus. toribus communis et .. capitaneo populi communitatis Senarum. 1432 Märs 3 20 11432 Mai 8] 207. Denkschrift Sienas für nicht gen. Gesandte 3 K. Sigmunds: legt den Ursprung und die Art der Feindseligkeiten Papst Eugens IV gegen die Stadt dar und bittet den König um kräftige Unterstützung. [ 1432 Mai 8 Siena 4.] Aus Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 fol. 102 ab cop. chart. coaeva. Memoriale postulatum per excellentissimos oratores sacratissime cesaree ma- 25 jestatis a magnificis dominis Senensibus super iis, que fuerunt dictis oratoribus Senis narrata, antedicte cesaree majestati per eosdem suos oratores viva voce referenda. [1] Inprimis qualiter nostra communitas Senarum, dum cuperet in sua pace vivere, quod semper sine alicujus offensa quesivit, quamvis multotiens suspicata fuisset com- munitatem Florentie, vellet eam sicut convicinas alias civitates in dedecus etiam sacro- 3o sancti Romani imperii et prejudicium sibi summittere 5, tamen videns ea, que contra Lucanam civitatem contra omnem honestatem et omnia jura et instrumenta etiam utrin- que tunc celebrata fiebant per dictam communitatem Florentie et que parabantur et ordinabantur contra ipsam nostram communitatem Senarum, solum et dumtaxat pro necessaria defensa contra Florentinos arma sumpsit, et ob id inducti necessitate sola 35 nos defendendi hesimus illustrissimo principi et domino domino duci Mediolani et po- tentissimis Januensibus. et post contractus celebratos superinde sanctissimus dominus summus pontifex papa Eugenius misit ad nos reverendissimum dominum dominum car- dinalem de Bononia 6, volens nos a predictis retrahere et cum suis Venetis et Floren- a) em.; orig. quam. b) die Unterschrift des Herzogs steht auf zwei Zeilen; nach Papie ist abgsteilt. 40 Seit dem 19 Märx 1426. Vgl. S. 50 Anm. I. 2 Vgl. S. 332 Anm. 1. a Vgl. S. 292. † Das Sienesische Concistorio beauftragte am 7 Mai zwei Bürger, facere notulam oratoribus serenissimi principis Romanorum regis, que postea approbetur per concistorium (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 9a not. chart. coaera). 1 Die Approbation erfolgte am 8 Mai (a. a. O. fol. 12a not. chart. coaeva). Die notula ist offenbar identisch mit unserer Denkschrift; diese ist daher rom 8 Mai xu datieren. 5 Vgl. daxu und xum Folgenden die Historia 46 Senensis bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 27ff. und Neri Capponi ebenda 18, 1166 ff. 6 Vgl. die Hist. Senensis a. a. O. 20, 34.
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Juli 1432 nr. 203-213. 349 tinis reunire. cui responsum est, quod, licet videremus ea, que proponebat in effieacia futura, tamen nos principaliter urgebat fides, quam jam dederamus et semper cum omnibus sine macula servare soliti sumus, nec poteramus aliquid aliud respondere, cum res non esset integra et dicta materia jam pertineret ex forma capitulorum nostrorum 5 principaliter ad dominum ducem predictum principem lige nostre. quam ob rem tantam contra nos concepit indignationem prefatus summus pontifex, ut ex illo tempore semper nobis contrarius visus sit et multa contra nos fieri permisit, ut inferius patet, cum nos speraremus, quod sanctitas sua ultra omnes alios pastores nobis esset propitia, tum maxime quia ad cardinalatum et deinde ad apicem apostolatus cum titulo nostre civi- 1o tatis assumpta esset. [1" et " post multa, que longum esset referre, concessit et per- misit, quod Nicholaus de Tollentino existens in terris ipsius ecclesie et subscribens se sanctissimi domini nostri et Romane ecclesie capitaneum generalem etc. invasit 1 territoria nostra hostiliter et permaximam super nostra loca maritima predam fecit. et licet rediret ad terras Suane et Pitilianum 2, que sunt comitum de Ursinis Gentilis et Ildi- 15 brandini hostium nostrorum, tamen, ut sensimus et certe scimus, preda nostra diffusa est et vendita" per terras ecclesie contra ea, que dixerat ipse sanctissimus dominus papa oratori nostro 3, cum Rome erat. et secundum quod intelleximus, Nicholaus predictus invasit territoria nostra non solum cum gentibus suis sed habens secum multos de terris ecclesie et de stipendiariis ecclesie. [2] Item qualiter predictus Nicholaus, non solum dum esset in terris ecclesie sed etiam existens Suane predicte et jam in damnis nostris, subscripsit se sanctissimi domini nostri et Romane ecclesie capitaneum generalem, ut patet ex litteris, quas dirigebat decem balie Florentie. que orriginales e littere apud nos sunt et quarum copiam mittimus et ipsi predicti oratores cesarei viderunt orriginalia c. [3] Item qualiter filialiter conquesti fuimus per nostras litteras 4 cum sanctitate summi pontificis de predictis et nobis responsum 4 dedit asperimumd, quarum binarum litterarum copiam dictis oratoribus dedimus sue serenitati ostendendam. [4] Item qualiter predictus summus pontifex non desistit, sed perseverat in offensis nostris, ut percipimus quotidie magis. et nunc ab uno apud sanctitatem suam magno so equidem viro habuimus de certo, quod decrevit palam cum suis gentibus nos offendere, 20 25 [1439 Mai 8] a) in Vorl. hier Alinea. b) em.; Vorl. venditas. c) sic. d) sic. 1 Der Einfall des Niccolò da Tollentino war am 1 April 1432 erfolgt (Hist. Senensis a. a. O. 20, 37). Siena hatte am 4 April an Papst Eugen ge- 35 schrieben: Niccolò da Tollentino brandschatze das Sienesische Gebiet, indem er vorgebe, daß er in den Diensten der Florentiner stehe; in Wahrheit diene er dem Papst, denn er nenne und unterxeichne sich sancte nostre ecclesie et sanctissimi domini nostri 40 pape capitaneus generalis; der Papst möge ihn von seinem Beginnen xurückhalten. (München Staats- bibl. cod. lat. 727 fol. 202b -203 a cop. chart. saec. 15.) Am 9 April hatte es sich dann über Tollen- tino’s Vorgehen auch bei K. Sigmund und beim 45 Herxog von Mailand beschwert und namentlich den letxteren dringend um Hilfe gebeten (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coacvae). Papst Eugen hatte der Republik am 17 April ge- antwortet : Florenz habe dem Niccolò da Tollentino 50 damals, als der Kirchenstaat von Feinden bedrängt wurde, den Ubertritt in die päpstlichen Dienste unter der Bedingung gestattet, daſe er in die Florentini- schen Dienste xurüicktrete, sobald die Gefahr besei- tigt sei fvgl. S. 330 Anm. 5]; dieser Fall sei ein- getreten und er (Eugen) habe die Republik recht- xeitig davon benachrichtigt, damit sie sich vorsehen könne; er vermöge dem Niccolò die Brandschatxung des Sienesischen Gebietes nicht xu verbieten, aber er sei bereit, xwischen Florenx und Siena zu ver- mitteln, wenn letzteres ihn darum bitte; dat. Rome aput s. Petrum 1432 15 kal. maji pont. anno 2. (Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 203 a-204a cop. chart. saec. 15.) 2 Sovana und Pitigliano in der Provinx Grosseto, westl. vom Lago di Bolsena. Ersteres war früher Sienesisch gewesen; Gentile Orsini hatte es am 13 November 1431 durch Verrat an sich gebracht (Hist. Senensis a. a. O. 20, 36). Vgl. S. 296. 1 Vgl. Anm. 1.
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Juli 1432 nr. 203-213. 349 tinis reunire. cui responsum est, quod, licet videremus ea, que proponebat in effieacia futura, tamen nos principaliter urgebat fides, quam jam dederamus et semper cum omnibus sine macula servare soliti sumus, nec poteramus aliquid aliud respondere, cum res non esset integra et dicta materia jam pertineret ex forma capitulorum nostrorum 5 principaliter ad dominum ducem predictum principem lige nostre. quam ob rem tantam contra nos concepit indignationem prefatus summus pontifex, ut ex illo tempore semper nobis contrarius visus sit et multa contra nos fieri permisit, ut inferius patet, cum nos speraremus, quod sanctitas sua ultra omnes alios pastores nobis esset propitia, tum maxime quia ad cardinalatum et deinde ad apicem apostolatus cum titulo nostre civi- 1o tatis assumpta esset. [1" et " post multa, que longum esset referre, concessit et per- misit, quod Nicholaus de Tollentino existens in terris ipsius ecclesie et subscribens se sanctissimi domini nostri et Romane ecclesie capitaneum generalem etc. invasit 1 territoria nostra hostiliter et permaximam super nostra loca maritima predam fecit. et licet rediret ad terras Suane et Pitilianum 2, que sunt comitum de Ursinis Gentilis et Ildi- 15 brandini hostium nostrorum, tamen, ut sensimus et certe scimus, preda nostra diffusa est et vendita" per terras ecclesie contra ea, que dixerat ipse sanctissimus dominus papa oratori nostro 3, cum Rome erat. et secundum quod intelleximus, Nicholaus predictus invasit territoria nostra non solum cum gentibus suis sed habens secum multos de terris ecclesie et de stipendiariis ecclesie. [2] Item qualiter predictus Nicholaus, non solum dum esset in terris ecclesie sed etiam existens Suane predicte et jam in damnis nostris, subscripsit se sanctissimi domini nostri et Romane ecclesie capitaneum generalem, ut patet ex litteris, quas dirigebat decem balie Florentie. que orriginales e littere apud nos sunt et quarum copiam mittimus et ipsi predicti oratores cesarei viderunt orriginalia c. [3] Item qualiter filialiter conquesti fuimus per nostras litteras 4 cum sanctitate summi pontificis de predictis et nobis responsum 4 dedit asperimumd, quarum binarum litterarum copiam dictis oratoribus dedimus sue serenitati ostendendam. [4] Item qualiter predictus summus pontifex non desistit, sed perseverat in offensis nostris, ut percipimus quotidie magis. et nunc ab uno apud sanctitatem suam magno so equidem viro habuimus de certo, quod decrevit palam cum suis gentibus nos offendere, 20 25 [1439 Mai 8] a) in Vorl. hier Alinea. b) em.; Vorl. venditas. c) sic. d) sic. 1 Der Einfall des Niccolò da Tollentino war am 1 April 1432 erfolgt (Hist. Senensis a. a. O. 20, 37). Siena hatte am 4 April an Papst Eugen ge- 35 schrieben: Niccolò da Tollentino brandschatze das Sienesische Gebiet, indem er vorgebe, daß er in den Diensten der Florentiner stehe; in Wahrheit diene er dem Papst, denn er nenne und unterxeichne sich sancte nostre ecclesie et sanctissimi domini nostri 40 pape capitaneus generalis; der Papst möge ihn von seinem Beginnen xurückhalten. (München Staats- bibl. cod. lat. 727 fol. 202b -203 a cop. chart. saec. 15.) Am 9 April hatte es sich dann über Tollen- tino’s Vorgehen auch bei K. Sigmund und beim 45 Herxog von Mailand beschwert und namentlich den letxteren dringend um Hilfe gebeten (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coacvae). Papst Eugen hatte der Republik am 17 April ge- antwortet : Florenz habe dem Niccolò da Tollentino 50 damals, als der Kirchenstaat von Feinden bedrängt wurde, den Ubertritt in die päpstlichen Dienste unter der Bedingung gestattet, daſe er in die Florentini- schen Dienste xurüicktrete, sobald die Gefahr besei- tigt sei fvgl. S. 330 Anm. 5]; dieser Fall sei ein- getreten und er (Eugen) habe die Republik recht- xeitig davon benachrichtigt, damit sie sich vorsehen könne; er vermöge dem Niccolò die Brandschatxung des Sienesischen Gebietes nicht xu verbieten, aber er sei bereit, xwischen Florenx und Siena zu ver- mitteln, wenn letzteres ihn darum bitte; dat. Rome aput s. Petrum 1432 15 kal. maji pont. anno 2. (Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 203 a-204a cop. chart. saec. 15.) 2 Sovana und Pitigliano in der Provinx Grosseto, westl. vom Lago di Bolsena. Ersteres war früher Sienesisch gewesen; Gentile Orsini hatte es am 13 November 1431 durch Verrat an sich gebracht (Hist. Senensis a. a. O. 20, 36). Vgl. S. 296. 1 Vgl. Anm. 1.
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350 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [1432 Mai 8] et etiam scimus, quod in civitate Corneti et Civitavechia parantur victualia pro armata et navigiis Venetorum. [5] Item qualiter requisivit nos dictus Romanus pontifex per oratorem nostrum, dum ibi erat, quod securitatem prestaremus, quod gentes nostre, quas habebamus et in futuro haberemus ad nostra servitia, non offenderent vel intrarent territoria ecclesie ad offendendum aliquo modo. cui responsum dari fecimus, quod de hoc nullo modo dubi- tandum erat, cum in capitulis cum quocunque hominum celebratis per nos semper salvam fecerimus sanctam Romanam ecclesiam et territoria sua. [6] Ultimo qualiter omnibus predictis consideratis videmus nobis esse opus non minimo auxilio. et a sua majestate illud certissime querimus petimus et speramus, 10 maxime cum indignatio predicti summi pontificis vehementer aucta sit et creverit contra nos, postquam sanctitas sua percepit nos velle serenitatem sue celsitudinis hic recipere et cum summo gaudio ac libentissime acceptare 1. (1432 208. Beschlüsse eines Ausschusses von 18 Sienesischen Bürgern betr. die Vergünsti- Мai 12] gungen, die durch die Sienesischen Gesandten an K. Sigmund für die Stadt er- 15 beten, und betr. die Ehren, die dem König bei seiner Ankunft und während seines [ 1432 Маi 12 Siena 2.] Aufenthaltes in Siena erwiesen werden sollen. Aus Siena Staats-A. Deliberazioni del Concistorio 1432 maggio e giugno fol. 19 a -20b cop. chart. coaeva, von zwei Händen geschrieben (vgl. die Varianten). Die Beschlüsse stehen im Protokoll der Sitrung des Concistorio vom 12 Mai 1432, in der sie bestätigt wurden. 20 Spectabiles viri 18 cives 3 etc. [1] In prima che si supplichi al serenissimo imperadore, che si degni constituere et creare el presente reggimento et signoria di Siena vicario d'imperio in perpetuo et che questo si metti in nota agl'ambasciadori, che andaranno ala maestà sua 4 con quelli honesti modi, che alloro parranno e per honore et grandeza dela città nostra di Siena. 25 [2] Item per simile modo si supplichi ala maestà sua, che si degni farci promesse et obligagioni solenni, che la città nostra si conservi in quello medesimo reggimento et con quelli medesimi honori et officiali et modi, ne' quali è al presente, sichè nulla mutatione si faccia in alchuna cosa per alchuno modo 5, et simile circa la cura et guardia d'essa città et de' tutti suoi castelli rocche et forteze. 30 a) em.; Vorl. petemus. b) em.; Vorl. imperpetuo. c) felll in der Vorl. 1 Vgl. S. 292. 2 Wegen der Datierung ist die Quellenbeschrei- bung xu vergleichen. 3 Dieser Achtxehnerausschuß war am 14 Februar gewählt worden nach Ankunft des Briefes K. Sig- munds vom 5 Februar, unserer nr. 205. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1431 gennajo e febrajo fol. 58b not. chart. coacva.) 4 Die Gesandten sollten vier Tage vor der An- kunft Sigmunds in Siena abgeschickt werden, wie sich aus einem Briefe der Stadt an ihn vom 5 Juni, unserer nr. 210, ergiebt. 5 Am 2 Juni trat in Siena auf die Nachricht, daſt K. Sigmund schon in Lucca sei, ein consilium plurium civium requisitorum ausammen und beriet über Mastregeln, die xur Aufrechterhaltung der gegen- wärtigen Regierung au ergreifen seien. Es beschloß, daſ diese Maßtregeln durch einen vom Concistorio au wählenden Ausschuſ ron sechs oder neun Bür- gern vorgeschlagen, dann vom Concistorio revidiert und schlieſlich dem Consiglio del popolo xur An- nahme vorgelegt werden sollten. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 54 ab 35 not. chart. coaeva.) — Am 5 Juni schrieben die Sienesen an den Herxog von Mailand: Sie hätten in allen wichtigen Angelegenheiten nie etwas ohne seinen Rat gethan; das gelte besonders von dem Kommen des Königs. et impulsi consiliis ac sum- 40 mis cohortationibus vestre dominationis leto ac se- curo animo accessum et introitum sue serenitatis in hanc nostram urbem acceptavimus hoc cum propo- sito, ut status noster ad presens regens et libertas nostri populi salvaretur. Sie wiederholten dies jetxt, 46 wo, wie sie hörten, der König schon in Lucca sei oder doch nächstens dorthin kommen werde. Es drängten sich ihnen viele Besorgnisse auf bei dem Gedanken, daſt der König ad nostram civitatem ve- nire, prout fisi in auxiliis et provisionibus vestris 50
350 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [1432 Mai 8] et etiam scimus, quod in civitate Corneti et Civitavechia parantur victualia pro armata et navigiis Venetorum. [5] Item qualiter requisivit nos dictus Romanus pontifex per oratorem nostrum, dum ibi erat, quod securitatem prestaremus, quod gentes nostre, quas habebamus et in futuro haberemus ad nostra servitia, non offenderent vel intrarent territoria ecclesie ad offendendum aliquo modo. cui responsum dari fecimus, quod de hoc nullo modo dubi- tandum erat, cum in capitulis cum quocunque hominum celebratis per nos semper salvam fecerimus sanctam Romanam ecclesiam et territoria sua. [6] Ultimo qualiter omnibus predictis consideratis videmus nobis esse opus non minimo auxilio. et a sua majestate illud certissime querimus petimus et speramus, 10 maxime cum indignatio predicti summi pontificis vehementer aucta sit et creverit contra nos, postquam sanctitas sua percepit nos velle serenitatem sue celsitudinis hic recipere et cum summo gaudio ac libentissime acceptare 1. (1432 208. Beschlüsse eines Ausschusses von 18 Sienesischen Bürgern betr. die Vergünsti- Мai 12] gungen, die durch die Sienesischen Gesandten an K. Sigmund für die Stadt er- 15 beten, und betr. die Ehren, die dem König bei seiner Ankunft und während seines [ 1432 Маi 12 Siena 2.] Aufenthaltes in Siena erwiesen werden sollen. Aus Siena Staats-A. Deliberazioni del Concistorio 1432 maggio e giugno fol. 19 a -20b cop. chart. coaeva, von zwei Händen geschrieben (vgl. die Varianten). Die Beschlüsse stehen im Protokoll der Sitrung des Concistorio vom 12 Mai 1432, in der sie bestätigt wurden. 20 Spectabiles viri 18 cives 3 etc. [1] In prima che si supplichi al serenissimo imperadore, che si degni constituere et creare el presente reggimento et signoria di Siena vicario d'imperio in perpetuo et che questo si metti in nota agl'ambasciadori, che andaranno ala maestà sua 4 con quelli honesti modi, che alloro parranno e per honore et grandeza dela città nostra di Siena. 25 [2] Item per simile modo si supplichi ala maestà sua, che si degni farci promesse et obligagioni solenni, che la città nostra si conservi in quello medesimo reggimento et con quelli medesimi honori et officiali et modi, ne' quali è al presente, sichè nulla mutatione si faccia in alchuna cosa per alchuno modo 5, et simile circa la cura et guardia d'essa città et de' tutti suoi castelli rocche et forteze. 30 a) em.; Vorl. petemus. b) em.; Vorl. imperpetuo. c) felll in der Vorl. 1 Vgl. S. 292. 2 Wegen der Datierung ist die Quellenbeschrei- bung xu vergleichen. 3 Dieser Achtxehnerausschuß war am 14 Februar gewählt worden nach Ankunft des Briefes K. Sig- munds vom 5 Februar, unserer nr. 205. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1431 gennajo e febrajo fol. 58b not. chart. coacva.) 4 Die Gesandten sollten vier Tage vor der An- kunft Sigmunds in Siena abgeschickt werden, wie sich aus einem Briefe der Stadt an ihn vom 5 Juni, unserer nr. 210, ergiebt. 5 Am 2 Juni trat in Siena auf die Nachricht, daſt K. Sigmund schon in Lucca sei, ein consilium plurium civium requisitorum ausammen und beriet über Mastregeln, die xur Aufrechterhaltung der gegen- wärtigen Regierung au ergreifen seien. Es beschloß, daſ diese Maßtregeln durch einen vom Concistorio au wählenden Ausschuſ ron sechs oder neun Bür- gern vorgeschlagen, dann vom Concistorio revidiert und schlieſlich dem Consiglio del popolo xur An- nahme vorgelegt werden sollten. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 54 ab 35 not. chart. coaeva.) — Am 5 Juni schrieben die Sienesen an den Herxog von Mailand: Sie hätten in allen wichtigen Angelegenheiten nie etwas ohne seinen Rat gethan; das gelte besonders von dem Kommen des Königs. et impulsi consiliis ac sum- 40 mis cohortationibus vestre dominationis leto ac se- curo animo accessum et introitum sue serenitatis in hanc nostram urbem acceptavimus hoc cum propo- sito, ut status noster ad presens regens et libertas nostri populi salvaretur. Sie wiederholten dies jetxt, 46 wo, wie sie hörten, der König schon in Lucca sei oder doch nächstens dorthin kommen werde. Es drängten sich ihnen viele Besorgnisse auf bei dem Gedanken, daſt der König ad nostram civitatem ve- nire, prout fisi in auxiliis et provisionibus vestris 50
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C. Verhültnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Jüli 1432 nr. 203-213. vare si debbino pienamente, come facti Sonno, 351 ordini et riformagioni d'essa città per la maestà sua s'aprovino et confermino et obser- cosi quelli, che facti sonno, come quelli e quali per l'avenire si facessero, et simile s'aprovino et si confermino tutti consuetu- = dini et modi et costumi di vivare d'essa città, come sempre © stato consueto, siche mutatione o prohibitione fare se ne possa per aleuno modo. [4] Item. per simile modo s'impetri, che si degni fare generale absolutione d'ongni censo OVero provisione, lunche modo. a che fussimo da oggi in dirieto obligati a limperio per qua- I l h [5] Item per simile modo s'impetri, che la maestà sua provega, che tutti ribelli sbanditi et sospetti al presente reggimento rimanghino, come sonno al presente, cosi quelli, che ora sonno, come quelli, che per l'avenire fussiro, et che nulla se ne possa rimettare né ritornare fare a essa città ne d'essi fare overo in" beni loro. aleuna restitutione in ^ persona 16 [6] Item che si conferischa cola maestà sua deli baroni et brigate, che collui anno a venire, saviamente et con eauto modo, accio chè si possa provedere ale stanze loro, come sarà di bisongno per honore di nostro comuno !. i a) mil tutti beginnt tu der Vorl, die zweite Hand. b) am.; Sue majestati nobis fore gratum ostendimus, prorsus 20 intendet. Ks wiirde sie beruhiyen, wenn der Adressat seinen Kommissaren beim König und seinen in îlmer Stadt befindlichen Kapitänen cinschärfte, dar- auf zw achten, daß ihrem status und ihrer libertas kein Schaden xugefiigt werde. Wie allgemein rer- laute, verhandie der Känig mit Floren: strictissime de pace und habe einen Gesandten dorthin yeschickt und erwarte, wie. sie hörten, einen Florentinischen [vgl. S. 294]. Sie, die sich ohne den Willen des Adressaten weder xu einem Frieden noch auch nur au einem Waffenstillstande verstehen würden, wüß- ten wicht, wie sie sich verhalten sollten, wenn der König sie um Frieden oder Waffenstillstand an- gehen wiirde. Sie fiirchteten xudem, daß der König die Verhandlungen in ihrer Stadt fortsetxen und 35 Florentinische Gesandte hierher berufen werde, quod sine summo nostro scandalo transire non posset. Sie Würden sich nach den Weisungen richten , die der Adressat ihnen geben werde. (Siena. Slaats- A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaeva.) Vgl. hierzu 40 den in der folgenden Anm. mitgeteilten Beschluß des Concistorio und des Achtxelmerausschusses vom 5 Juli. * TVgl. S. 293 Amm. 1. Giovanni da Massa, der Gesandte Sienas bei Sigmund , wurde am 3 Juni brieflich aufgefordert, particulariter advisare, qui 16 venturi sint cum imperatore, cujus dignitatis sint et quot equos ducant, pro quolibet videlicet, ita et ta- liter quod possimus de stantiis providere (Siena Staats- A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 not. chart. coaeva). Am 19 Juni erhielt er eine neue Auffor- 50 derung, quod mittat listam baronum, quam nondum Tecepimus (a. a. O. not. chart. coaevaj. | Giovanni mtwortete am 1 Juli: die. Barone. seien. so. xahl- reich, daß man kaum die erforderlichen Zimmer beschaffen könne; aber es würde das Vertrauen, das 2 e 8 S Vorl. impersona und imbeni, alle in Siena setxlen, wenig rechtfertigen, wenn sic dort schlechter behandelt würden als anderswo ; hier [in Lucca] seien sie in Bürgerhäusern untergebracht und erhielten Betten und Proviant, soviel sie wollten ; Siena möge alles auf bieten, um mit Ehren bestehen xu können; dieser Kaiser werde sicher Frieden brin- gen, et aconcerà tutta la nostra città et contrada ; er nenne einige der vornehmsten Barone: Brunoro und Bartolommeo [della Seala] mit 70 Pferden, Matlo [von Thallôexy] und dessen Bruder mit 90 Pfer- den, Herrn Kaspar [Schlick] grande camerlieri mit 40 Pferden, den conte di Singna [d. 4. Gf. Stephan von Zengy] mil 40 Pferden, Herrn. Lorenx [ron He- dervdry] grande mariscalco mit 80 Pferden, Herrn Lantislaus [von Thdmasi] majestro de la corte mit 30 Pferden, messer lo proposto [d. i. der Ungar. Vixekanxler Propst Mathias von Fünf kirchen] mit 24 Pferden, Herrn Giovanni di Boeme [d. 4. Johann von Biesenberg] mit 24 Pferden, und. einen vescovo Triesto [d. à jedenfalls Bf. Alexander von Trient] mit 20 Pferden; diese seien’ stets de] consiglio, et sonno molto inanti con lo 'mperadore; ferner seien da due giovani mit je 20 Pferden; luno di questi li da l'oro di copa e l'altro li porta la spada; beide müfien beim Kaiser wohnen; die vorgenannten. müfiten gut untergebracht werden, denn sie seien grandi maestri. (Siena Staats- A. Lettere, Conci- storio 1432 orig. chart. lit. cłausa c, sig. in v. impr. del.) — Am 5 Juli faßten das Coneistorio und der Achtxehnerausschuß gemeinsam den folgenden Be- schluß: facta solenni proposita super certo ricordo facto per dictos decem et octo super provisione stan- tiarum. imperatoris et suorum, ne seandelum exoria- tur, solenniter et concorditer decreverunt ad consi- lium Pietri Lantini, quod sit plene remissum in of- ficiales stantiarum seu super stantiis dicti impera- [3] Item per simile modo s'impetri et s'ordini, che tutti^ statuti provisioni et (1432 Mui 12]
C. Verhültnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Jüli 1432 nr. 203-213. vare si debbino pienamente, come facti Sonno, 351 ordini et riformagioni d'essa città per la maestà sua s'aprovino et confermino et obser- cosi quelli, che facti sonno, come quelli e quali per l'avenire si facessero, et simile s'aprovino et si confermino tutti consuetu- = dini et modi et costumi di vivare d'essa città, come sempre © stato consueto, siche mutatione o prohibitione fare se ne possa per aleuno modo. [4] Item. per simile modo s'impetri, che si degni fare generale absolutione d'ongni censo OVero provisione, lunche modo. a che fussimo da oggi in dirieto obligati a limperio per qua- I l h [5] Item per simile modo s'impetri, che la maestà sua provega, che tutti ribelli sbanditi et sospetti al presente reggimento rimanghino, come sonno al presente, cosi quelli, che ora sonno, come quelli, che per l'avenire fussiro, et che nulla se ne possa rimettare né ritornare fare a essa città ne d'essi fare overo in" beni loro. aleuna restitutione in ^ persona 16 [6] Item che si conferischa cola maestà sua deli baroni et brigate, che collui anno a venire, saviamente et con eauto modo, accio chè si possa provedere ale stanze loro, come sarà di bisongno per honore di nostro comuno !. i a) mil tutti beginnt tu der Vorl, die zweite Hand. b) am.; Sue majestati nobis fore gratum ostendimus, prorsus 20 intendet. Ks wiirde sie beruhiyen, wenn der Adressat seinen Kommissaren beim König und seinen in îlmer Stadt befindlichen Kapitänen cinschärfte, dar- auf zw achten, daß ihrem status und ihrer libertas kein Schaden xugefiigt werde. Wie allgemein rer- laute, verhandie der Känig mit Floren: strictissime de pace und habe einen Gesandten dorthin yeschickt und erwarte, wie. sie hörten, einen Florentinischen [vgl. S. 294]. Sie, die sich ohne den Willen des Adressaten weder xu einem Frieden noch auch nur au einem Waffenstillstande verstehen würden, wüß- ten wicht, wie sie sich verhalten sollten, wenn der König sie um Frieden oder Waffenstillstand an- gehen wiirde. Sie fiirchteten xudem, daß der König die Verhandlungen in ihrer Stadt fortsetxen und 35 Florentinische Gesandte hierher berufen werde, quod sine summo nostro scandalo transire non posset. Sie Würden sich nach den Weisungen richten , die der Adressat ihnen geben werde. (Siena. Slaats- A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaeva.) Vgl. hierzu 40 den in der folgenden Anm. mitgeteilten Beschluß des Concistorio und des Achtxelmerausschusses vom 5 Juli. * TVgl. S. 293 Amm. 1. Giovanni da Massa, der Gesandte Sienas bei Sigmund , wurde am 3 Juni brieflich aufgefordert, particulariter advisare, qui 16 venturi sint cum imperatore, cujus dignitatis sint et quot equos ducant, pro quolibet videlicet, ita et ta- liter quod possimus de stantiis providere (Siena Staats- A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 not. chart. coaeva). Am 19 Juni erhielt er eine neue Auffor- 50 derung, quod mittat listam baronum, quam nondum Tecepimus (a. a. O. not. chart. coaevaj. | Giovanni mtwortete am 1 Juli: die. Barone. seien. so. xahl- reich, daß man kaum die erforderlichen Zimmer beschaffen könne; aber es würde das Vertrauen, das 2 e 8 S Vorl. impersona und imbeni, alle in Siena setxlen, wenig rechtfertigen, wenn sic dort schlechter behandelt würden als anderswo ; hier [in Lucca] seien sie in Bürgerhäusern untergebracht und erhielten Betten und Proviant, soviel sie wollten ; Siena möge alles auf bieten, um mit Ehren bestehen xu können; dieser Kaiser werde sicher Frieden brin- gen, et aconcerà tutta la nostra città et contrada ; er nenne einige der vornehmsten Barone: Brunoro und Bartolommeo [della Seala] mit 70 Pferden, Matlo [von Thallôexy] und dessen Bruder mit 90 Pfer- den, Herrn Kaspar [Schlick] grande camerlieri mit 40 Pferden, den conte di Singna [d. 4. Gf. Stephan von Zengy] mil 40 Pferden, Herrn. Lorenx [ron He- dervdry] grande mariscalco mit 80 Pferden, Herrn Lantislaus [von Thdmasi] majestro de la corte mit 30 Pferden, messer lo proposto [d. i. der Ungar. Vixekanxler Propst Mathias von Fünf kirchen] mit 24 Pferden, Herrn Giovanni di Boeme [d. 4. Johann von Biesenberg] mit 24 Pferden, und. einen vescovo Triesto [d. à jedenfalls Bf. Alexander von Trient] mit 20 Pferden; diese seien’ stets de] consiglio, et sonno molto inanti con lo 'mperadore; ferner seien da due giovani mit je 20 Pferden; luno di questi li da l'oro di copa e l'altro li porta la spada; beide müfien beim Kaiser wohnen; die vorgenannten. müfiten gut untergebracht werden, denn sie seien grandi maestri. (Siena Staats- A. Lettere, Conci- storio 1432 orig. chart. lit. cłausa c, sig. in v. impr. del.) — Am 5 Juli faßten das Coneistorio und der Achtxehnerausschuß gemeinsam den folgenden Be- schluß: facta solenni proposita super certo ricordo facto per dictos decem et octo super provisione stan- tiarum. imperatoris et suorum, ne seandelum exoria- tur, solenniter et concorditer decreverunt ad consi- lium Pietri Lantini, quod sit plene remissum in of- ficiales stantiarum seu super stantiis dicti impera- [3] Item per simile modo s'impetri et s'ordini, che tutti^ statuti provisioni et (1432 Mui 12]
Strana 352
352 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [1432 Mai 12) [7 Item a che si conduchino 450 provisionati, cioè 150 per terzo, de' quali sieno 100 per terzo forestieri et 50 cittadini, et d'essi cittadini ne sieno almancho la metà riseduti con quelli capi et capitani lo saranno dati per lo concestoro. e quali sieno tenuti stare di dì et di notte ala guardia dello imperadore et del reggimento presente. [8) Item che nela venuta d'esso imperadore se li faccia per parte de' magnifici 5 signori et del reggimento uno dono bellissimo d'una coppa bella dorata con quella quantità di fiorini, che parrà a' magnifici signori priori capitano di popolo et gonfalonieri maestri et officiali di balia. 19] Item che si metta in nota agli 'mbasciadori, che andaranno allo 'mperadore, che per interposita persona, come parrà alloro, essendo in sul fatto proveghino, che ala 10 maestà sua si dia a intendare la facultà et potentia nostra et le grandi graveze et spese, che abbiamo avute et abbiamo per la guerra, conchiudendo che a noi non sarebbe possibile per alchuno modo supplire nè provedere alle spese sue. et questo si faccia con modi savi et ben cauti et proveduti, come alloro parrà per utilità di nostro comune. [10] Item che e magnifici signori et capitano di popolo gonfalonieri maestri et officiali di balia elleghino 24 honoratissimi cittadini, de' quali sieno la maggiore parte che possono litterati; e quali dividino in sei, cioè due per monte, mettendone in ogni sei almeno due litterati. e quali sei sienob tenuti tre dì continui acompagnare lo 'mpe- radore et honorevolmente e cole persone loro ala messa et in ogni luogo, come sarà di 20 bisogno, per honore di reggimento, et così si mutino essi sei di tre dì in tre dì, sichè continuamente da loro sia acompagnato. [1I] Item accio chè si possi provedere alle spese da farsi per lo nuovo advento del serenissimo imperadore, che si cerchi d' acchattare in presto ad provisione cinque overo sei miglaja di fiorini 1. 15 25 11432/ 209. K. Sigmund an Siena: bittet um Hilfstruppen. Jиni 3 [14327 Juni 3 Lисса. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Kontrasignatur: Ad m. d. r.] Gaspar Sligk. Mai 31 Schreibt: Die Stadt werde wissen, daf er am vergangenen Samstag hier eingetroffen sei und daß er, antequam hec scharmucia inter nostros et adversarios fieret 2, bei ihren Hauptleuten angefragt habe, so a) mit Item setst in der Vorl. wieder die erste Hand ein; fber art. 7 steht Provisioni da farsi nela cittă. b) em. Forl. stellt um tenuti sieno. c) em.; Vorl. honorelvolmente. toris et suorum, qui provideant et providere possint et debeant, quod in civitate Senarum abundanter sint stantie pro domino imperatore et pro tota ejus societate, ita quod nullum scandelum exoriri valeat propter non esse sufficienter stantias in civitate pre- paratas, et quod pro prima vice omnes receptentur in civitate et nichil dicatur eidem imperatori super materia stantiarum, sed deinde paulatim cum bona gratia et amore dicti imperatoris remittatur extra civitatem de societate sua, prout ipsi imperatori vi- debitur; et quod fiant provisiones hospitiorum, quod sint hospitibus vacua et sint de hospitibus exgom- brata [d. i. excomparata], ut in eis receptentur de societate dicti imperatoris, de ea maxime societate, que non habebit permanere in civitate, cum hoc tamen, quod dicti super stantiis provideant per mo- dum predicta de exgombratione hospitiorum, quod sit hospitium in civitate pro forensibus etc. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 giugno e luglio fol. 7b not. chart. coaeva.) Vgl. hierzu den S. 350 Anm. 5 mitgeteilten Brief Sienas an den Herxog von Mailand vom 5 Juni. 1 Am 19 Mai wurde im Consiglio del popolo be- schlossen, sechs oder neun Bürger xu wählen zur Aufstellung von provisiones super materia haben- dorum denariorum (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 33b not. chart. coaeva). 40 Es wurden neun gewählt, und diesen wurde am 20 Mai vom Concistorio volle Freiheit hinsichtlich der Höhe der xu machenden Anleihe xugestanden (a. a. O. fol. 34b not. chart. coaeva). Sie schlugen vor, 27 Bürger mit der Auftreibung von Geldern 45 xu beauftragen. Das Consiglio stimmte diesem Vor- schlage am 23 Mai twar xu, wählte aber aus der vom Concistorio aufgestellten Liste der 27 nur neun fiüir jenes Geschäft aus (a. a. O. fol. 39a -41a cop. chart. coaeva). 2 Sigmund meint ein Gefecht mit den Florenti- 35 50
352 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [1432 Mai 12) [7 Item a che si conduchino 450 provisionati, cioè 150 per terzo, de' quali sieno 100 per terzo forestieri et 50 cittadini, et d'essi cittadini ne sieno almancho la metà riseduti con quelli capi et capitani lo saranno dati per lo concestoro. e quali sieno tenuti stare di dì et di notte ala guardia dello imperadore et del reggimento presente. [8) Item che nela venuta d'esso imperadore se li faccia per parte de' magnifici 5 signori et del reggimento uno dono bellissimo d'una coppa bella dorata con quella quantità di fiorini, che parrà a' magnifici signori priori capitano di popolo et gonfalonieri maestri et officiali di balia. 19] Item che si metta in nota agli 'mbasciadori, che andaranno allo 'mperadore, che per interposita persona, come parrà alloro, essendo in sul fatto proveghino, che ala 10 maestà sua si dia a intendare la facultà et potentia nostra et le grandi graveze et spese, che abbiamo avute et abbiamo per la guerra, conchiudendo che a noi non sarebbe possibile per alchuno modo supplire nè provedere alle spese sue. et questo si faccia con modi savi et ben cauti et proveduti, come alloro parrà per utilità di nostro comune. [10] Item che e magnifici signori et capitano di popolo gonfalonieri maestri et officiali di balia elleghino 24 honoratissimi cittadini, de' quali sieno la maggiore parte che possono litterati; e quali dividino in sei, cioè due per monte, mettendone in ogni sei almeno due litterati. e quali sei sienob tenuti tre dì continui acompagnare lo 'mpe- radore et honorevolmente e cole persone loro ala messa et in ogni luogo, come sarà di 20 bisogno, per honore di reggimento, et così si mutino essi sei di tre dì in tre dì, sichè continuamente da loro sia acompagnato. [1I] Item accio chè si possi provedere alle spese da farsi per lo nuovo advento del serenissimo imperadore, che si cerchi d' acchattare in presto ad provisione cinque overo sei miglaja di fiorini 1. 15 25 11432/ 209. K. Sigmund an Siena: bittet um Hilfstruppen. Jиni 3 [14327 Juni 3 Lисса. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Kontrasignatur: Ad m. d. r.] Gaspar Sligk. Mai 31 Schreibt: Die Stadt werde wissen, daf er am vergangenen Samstag hier eingetroffen sei und daß er, antequam hec scharmucia inter nostros et adversarios fieret 2, bei ihren Hauptleuten angefragt habe, so a) mit Item setst in der Vorl. wieder die erste Hand ein; fber art. 7 steht Provisioni da farsi nela cittă. b) em. Forl. stellt um tenuti sieno. c) em.; Vorl. honorelvolmente. toris et suorum, qui provideant et providere possint et debeant, quod in civitate Senarum abundanter sint stantie pro domino imperatore et pro tota ejus societate, ita quod nullum scandelum exoriri valeat propter non esse sufficienter stantias in civitate pre- paratas, et quod pro prima vice omnes receptentur in civitate et nichil dicatur eidem imperatori super materia stantiarum, sed deinde paulatim cum bona gratia et amore dicti imperatoris remittatur extra civitatem de societate sua, prout ipsi imperatori vi- debitur; et quod fiant provisiones hospitiorum, quod sint hospitibus vacua et sint de hospitibus exgom- brata [d. i. excomparata], ut in eis receptentur de societate dicti imperatoris, de ea maxime societate, que non habebit permanere in civitate, cum hoc tamen, quod dicti super stantiis provideant per mo- dum predicta de exgombratione hospitiorum, quod sit hospitium in civitate pro forensibus etc. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 giugno e luglio fol. 7b not. chart. coaeva.) Vgl. hierzu den S. 350 Anm. 5 mitgeteilten Brief Sienas an den Herxog von Mailand vom 5 Juni. 1 Am 19 Mai wurde im Consiglio del popolo be- schlossen, sechs oder neun Bürger xu wählen zur Aufstellung von provisiones super materia haben- dorum denariorum (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 33b not. chart. coaeva). 40 Es wurden neun gewählt, und diesen wurde am 20 Mai vom Concistorio volle Freiheit hinsichtlich der Höhe der xu machenden Anleihe xugestanden (a. a. O. fol. 34b not. chart. coaeva). Sie schlugen vor, 27 Bürger mit der Auftreibung von Geldern 45 xu beauftragen. Das Consiglio stimmte diesem Vor- schlage am 23 Mai twar xu, wählte aber aus der vom Concistorio aufgestellten Liste der 27 nur neun fiüir jenes Geschäft aus (a. a. O. fol. 39a -41a cop. chart. coaeva). 2 Sigmund meint ein Gefecht mit den Florenti- 35 50
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C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Juli 1432 nr. 203-213. qo und wie er sich mit ihnen vereinigen könne; pitte ste, fussen, als ste entbehren könne 1. 210. Siena an K. Sigmund: bittet um Geleit für seine Gesandten an ihn. Juni 5 Siena. ] Aus Siena. Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaeva. merkung des Registrators am dò Juni 1432 capediert. er erwarte stündlich Antwort auf diese Anfrage. ilum xur Sicherung seines Weitermarsches so viele Mannschaften 858 Er xu Rofó und xu Fufi abxu- Datum Luce die 3 junii regnorum nostrorum eto. [1432 Der Brief ist laut Be- Laut einer beim Auslauf des 8 Juni gemachten Notix wurde der Brief an diesem Tage in eademmet forma wiederholt, Schreiben : Sie hiitten, 10 sandte am ihr A schicken, ut omnia, Beschluß set bisher nicht ausgeführt Komy noch nicht so nahe glaubten. 15 sandten Geleit xu verschaffen 3. wie er wisse, beschlossen ?, vier Tage vor seinen Einxuge in ihre Stadt Ge- que in accessu " et introitu vestro predicto et ex parte et honore vestre cesaree majestatis ex parte nostri ordinata erant, cum ipsa vestra sublimitate componeremus. Dieser worden , teils weil die Straßen unsicher seien, teils weil sie den Wie sie hörten, stehe er jebxt in Lucca. Mit Rücksicht darauf, daß die Straßen von den Florentinern unsicher gemacht würden, bülen. sie ihn, ihren schon reisefertigen Ge- 911. K. Sigmund an Siena: teil mit, daß seine Vereinigung mit den Muiländischen Truppen. durch. die Niederlage, die diese von den Florentinern erlitten hätten, ver- eitelt worden sei; wünscht, daß die Sienesischen Truppen zu den Mailändischen stoßen, damit er nach Siena weiterziehen könne. 1432 Juni 14 Lucca. 90 Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1482 orig. chart. Ht. clausa c. sig. in v. impr. partim. deperd. a) em.; Vorl, acessu. nern, das am 1 Juni zwischen Torre a S. Romano und Castello del Bosco stattfand und mit der Nieder- 25 lage der von Alberico da Barbiano, Berardino de la | Carda und Antonio da Pontedera befehligten Mad- lündischen. Truppen: endigte, — Vgl. den Bericht des Neri Capponi bei Muratori, Seriptt. rer. Ital. 18, 1177 und unsere wr. 211 und 264. 30 ! Sigmund wiederholte diese Bitte am 5 Juni mit dem Bemerken, daß die Stadt ihre Truppen su denen des Herxogs von Mailand stoßen lassen mage, mit denen er sich so schnell wie möglich vereinigen wolle. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 35 orig. chart. lit. clausa c. sty. in v. impr) Die vom 9 Juni datierte Antwort der Stadt lautete ab- lehnend: sie könne seine Bitte nicht erfüllen, da Niccolò Fortebraccio in der Nähe ihrer Maritima stehe; um dort das Getreide einheimsen AU können, s0 miisse sie Francesco Piccinino, und um verdichtige Orte ihres Gebietes xa überwachen, Bartolonimeo Gualdo xwurückbehalten ; auch bedürfe die lange Grenxe gegen Florenx hin des Schutzes; sie gebe jedoch ihrem [im Pisaner Gebiet stehenden] Prefetto Wei- 45 sung, ilm. beixustehen, ut ejus [d. d. Sigmunds| tran- situs securior fiat. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 not. chart. coaeva.) In demselben Sinne, mur ausführlicher, schrieb sie an demselben. Tage und noch einmal am 10 Juni an ihren Gesandten 50 beim Künig, Giovanni da Massa (a. a. O. not. chart. coaeva). Dem Prefetto erteilte sie am 10 Juni den Befehl, quod --- remaneat cum gentibus suis ibi Deutsche Reichstags-Akten X. [scól. in partibus Pisarum] cum gentibus - - - ducis Mediolani pro transitu regis Romanorum tanto tem- pore, quod transeat vel sibi aliud seribamus. Dieser Befehl wurde am 11 Juni wiederholt. (a, a. O. not. chart. coaerac.) — Am 15 Juni beschloß das Con- cistorio, die Mailändischen Kapitäne mat 2000 Gul- den, 600 Lanzen und 100 Scheffeln Getreide xu unterstützen. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 73b not. chart. coaera.) Den Anlafü. xu diesen. Besehlufü. verriit cin Schrei- ben der Stadt an den Herzog von Mailand vom 16 Juni: Statt der wiederholt erbetenen Hilfstruppen, con deren Kommen sie Herabminderung ihrer un- erträglich werdenden Ausgaben erhoffte, habe er ihr jetxt Mannschaften in einem so erschöpften und mittellosen Zustande zugeschickt, daß sie sie mit Geld, Lebensmitteln und Waffen habe versehen nuissen, also noch mehr als bisher beschwert werde; wenn er die Truppen nicht presto, presto, presto mit Geld und anderem versorge, gehe sie xu Grunde; einen Gesandten könne sie der yefahrvollen Reise wegen nicht xi ihm schicken. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaera.) ? Vgl. ww. 208 art. 1. ? Die Gesandlen waren Bischof Carlo von Siena, Dr. Pietro Micheli und Dr. Baptista Bellante. Sie reiston aber erst am 9 Juli zum König (laut einer gleichzeitigen Notiz in Siena Staats- A. Copie, Lettere fasc. nr. 42). 45 [1432] Juni 3 [1432 Juni 5] 1432 Juni 14
C. Verhältnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Juli 1432 nr. 203-213. qo und wie er sich mit ihnen vereinigen könne; pitte ste, fussen, als ste entbehren könne 1. 210. Siena an K. Sigmund: bittet um Geleit für seine Gesandten an ihn. Juni 5 Siena. ] Aus Siena. Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaeva. merkung des Registrators am dò Juni 1432 capediert. er erwarte stündlich Antwort auf diese Anfrage. ilum xur Sicherung seines Weitermarsches so viele Mannschaften 858 Er xu Rofó und xu Fufi abxu- Datum Luce die 3 junii regnorum nostrorum eto. [1432 Der Brief ist laut Be- Laut einer beim Auslauf des 8 Juni gemachten Notix wurde der Brief an diesem Tage in eademmet forma wiederholt, Schreiben : Sie hiitten, 10 sandte am ihr A schicken, ut omnia, Beschluß set bisher nicht ausgeführt Komy noch nicht so nahe glaubten. 15 sandten Geleit xu verschaffen 3. wie er wisse, beschlossen ?, vier Tage vor seinen Einxuge in ihre Stadt Ge- que in accessu " et introitu vestro predicto et ex parte et honore vestre cesaree majestatis ex parte nostri ordinata erant, cum ipsa vestra sublimitate componeremus. Dieser worden , teils weil die Straßen unsicher seien, teils weil sie den Wie sie hörten, stehe er jebxt in Lucca. Mit Rücksicht darauf, daß die Straßen von den Florentinern unsicher gemacht würden, bülen. sie ihn, ihren schon reisefertigen Ge- 911. K. Sigmund an Siena: teil mit, daß seine Vereinigung mit den Muiländischen Truppen. durch. die Niederlage, die diese von den Florentinern erlitten hätten, ver- eitelt worden sei; wünscht, daß die Sienesischen Truppen zu den Mailändischen stoßen, damit er nach Siena weiterziehen könne. 1432 Juni 14 Lucca. 90 Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1482 orig. chart. Ht. clausa c. sig. in v. impr. partim. deperd. a) em.; Vorl, acessu. nern, das am 1 Juni zwischen Torre a S. Romano und Castello del Bosco stattfand und mit der Nieder- 25 lage der von Alberico da Barbiano, Berardino de la | Carda und Antonio da Pontedera befehligten Mad- lündischen. Truppen: endigte, — Vgl. den Bericht des Neri Capponi bei Muratori, Seriptt. rer. Ital. 18, 1177 und unsere wr. 211 und 264. 30 ! Sigmund wiederholte diese Bitte am 5 Juni mit dem Bemerken, daß die Stadt ihre Truppen su denen des Herxogs von Mailand stoßen lassen mage, mit denen er sich so schnell wie möglich vereinigen wolle. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 35 orig. chart. lit. clausa c. sty. in v. impr) Die vom 9 Juni datierte Antwort der Stadt lautete ab- lehnend: sie könne seine Bitte nicht erfüllen, da Niccolò Fortebraccio in der Nähe ihrer Maritima stehe; um dort das Getreide einheimsen AU können, s0 miisse sie Francesco Piccinino, und um verdichtige Orte ihres Gebietes xa überwachen, Bartolonimeo Gualdo xwurückbehalten ; auch bedürfe die lange Grenxe gegen Florenx hin des Schutzes; sie gebe jedoch ihrem [im Pisaner Gebiet stehenden] Prefetto Wei- 45 sung, ilm. beixustehen, ut ejus [d. d. Sigmunds| tran- situs securior fiat. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 not. chart. coaeva.) In demselben Sinne, mur ausführlicher, schrieb sie an demselben. Tage und noch einmal am 10 Juni an ihren Gesandten 50 beim Künig, Giovanni da Massa (a. a. O. not. chart. coaeva). Dem Prefetto erteilte sie am 10 Juni den Befehl, quod --- remaneat cum gentibus suis ibi Deutsche Reichstags-Akten X. [scól. in partibus Pisarum] cum gentibus - - - ducis Mediolani pro transitu regis Romanorum tanto tem- pore, quod transeat vel sibi aliud seribamus. Dieser Befehl wurde am 11 Juni wiederholt. (a, a. O. not. chart. coaerac.) — Am 15 Juni beschloß das Con- cistorio, die Mailändischen Kapitäne mat 2000 Gul- den, 600 Lanzen und 100 Scheffeln Getreide xu unterstützen. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 maggio e giugno fol. 73b not. chart. coaera.) Den Anlafü. xu diesen. Besehlufü. verriit cin Schrei- ben der Stadt an den Herzog von Mailand vom 16 Juni: Statt der wiederholt erbetenen Hilfstruppen, con deren Kommen sie Herabminderung ihrer un- erträglich werdenden Ausgaben erhoffte, habe er ihr jetxt Mannschaften in einem so erschöpften und mittellosen Zustande zugeschickt, daß sie sie mit Geld, Lebensmitteln und Waffen habe versehen nuissen, also noch mehr als bisher beschwert werde; wenn er die Truppen nicht presto, presto, presto mit Geld und anderem versorge, gehe sie xu Grunde; einen Gesandten könne sie der yefahrvollen Reise wegen nicht xi ihm schicken. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 41 cop. chart. coaera.) ? Vgl. ww. 208 art. 1. ? Die Gesandlen waren Bischof Carlo von Siena, Dr. Pietro Micheli und Dr. Baptista Bellante. Sie reiston aber erst am 9 Juli zum König (laut einer gleichzeitigen Notiz in Siena Staats- A. Copie, Lettere fasc. nr. 42). 45 [1432] Juni 3 [1432 Juni 5] 1432 Juni 14
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354 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juni 14 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Honorabiles fideles dilecti. notificavimus vobis prius replicatis nostris litteris 1 adventum nostrum ad hanc civitatem nostram Lucanam habentes animum conveniendi cum gentibus illustris filii nostri ducis Mediolani, ut eo tutius versus Senas venire Juni! possemus. sicque facto certamine 2 die dominico post nostrum adventum et dampno perpesso per gentes prefati filii nostri hujusmodi nostra convencio hucusque impedita fuit. et quamquam vobis et capitaneis ac ductoribus gencium prefati filii nostri crebrius scripserimus vosque adhortati simus, ut conjunctis utrisque gentibus daretis ordinem, ut insimul convenire possemus, nichil tamen a vobis utrimque hucusque responsi habui- 10 mus 3, quamvis gentes filii nostri pro refriscacione et reparacione necessariorum fuerint prope Senas sintque jam, ut audimus, bene in puncto. potuisset eciam, quemadmodum arbitramur, castrametantibus Florentinorum gentibus hiis diebus prope Lucam hujusmodi conjunctio gencium apte et sine impedimento facta fuisse. verum quidquid sit, quia hostes nil plus diligenciusque conantur quam impedire nostrum versus Senas accessum, 15 cum illum pro bono imperii et salute subditorum suorum uberrimum sibique infestum esse cognoscant, intendendum est summopere omnique cura, ut adunatis viribus per- ficiamus eundem. et sic iterum prefatis capitaneis filii nostri seriosissime et finaliter scripsimus. ideirco vestras fraternitates attente requirimus monemus et affectuosius ad- hortamur, quatenus singulis negotiis postergatis cum gentibus filii nostri mox detis 20 ordinem, ut gentibus vestris conjunctis accessus noster paretur, quemadmodum, ut res consideramus, si sollicitudo adhibebitur, leviter fieri poterit 4. nosque pariter nos ac- 5 1 Vom 3. und 5 Juni. Vgl. nr. 209 und S. 353 Anm. I. 2 Vgl. S. 352 Anm. 2. 3 Siena hatte am 9 Juni geantwortet (vgl. S. 353 Anm. I). Vermutlich war der Brief von den Flo- rentinern aufgefangen worden. 4 Siena schrieb am 19 Juni an Giovanni da Massa: Sie hätten drei Briefe von ihm vom 9., 10. und 13 Juni, einen funs unbekannt gebliebenen] vom König und einen von Fra Niccolò [Angeli da S. Gimigniano] erhalten. Was ihre Bitte an den König um Geleit für ihre Gesandten svgl. nr. 210] anbetreffe, so sei sie nicht aus Argwohn oder aus dubitatione, che avessimo del suo advenimento nela città nostra, gestellt worden, sondern weil sie wünsch- ten, daſt die Gesandten dem König Gesellschaft lei- steten und mit ihm über Verschiedenes konferierten. In diesem Sinne schrieben sie jetat auch an den König ƒs. unten]; der Adressat möge diesem bei Uberreichung des Briefes versichern, che tutta la fede et speranza nostra è riposta nel gremio dela sua serenità et nele [Vorl. nel] operationi sue et non che di lui dubitiamo, ma l'aspettiamo con gran- dissimo desiderio, und er möge gegenteiligen Mei- nungen des Königs oder der königlichen Barone ent- gegentreten. Auf die Forderung, daß sie ihre Truppen mit den königlichen und den Mailändischen ver- einigen möchten, antworteten sie xwar dem König selbst, doch möge auch der Adressat nachdriicklich erklären, che per lo suo passo noi ci sbudellaremmo, non che ci sforzassimo, wenn nicht die fschon oben S. 353 Anm. I erwähntenJ Hindernisse wären; sie schickten aber den Prefetto [Ghino Bellante] mit 100 Lanzen und den Antonio Petrucci mit seiner Condotta. Sie hätten jetxt den Mailändischen Truppen 25 1000 Gulden xum Unterhalt xallen und sie auch ausrüsten missen; aber aum Aufbruch hätten sie sie bis jetat nicht bewegen können. Das Verxeich- nis der königlichen Barone fvgl. S. 351 Anm. I] habe ihnen der Adressat noch nicht geschickt; 30 u. a. m. Datum Senis die 19 junii 10 indictione 1432 sub nostro parvo sigillo lupe. (Florenz Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive 7 nr. 104 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.) Der Brief kam nicht in Giovanni’s Hände, sondern wurde, 35 wie der Fundort zeigt, von den Florentinern abge- fangen. An Sigmund schrieb die Stadt ebenfalls am 19 Juni: Sie beabsichtige noch immer Gesandte an ihn zu schicken. Es sei schwer au sagen, mit welcher Sehnsucht und Freude sie seinem Kommen 40 entgegensche. Sie habe in einem friheren Briefe ƒd. i. in unserer nr. 210] um Geleit für ihre Ge- sandten gebeten. Der Inhalt seines unlängst ange- kommenen Briefes zeige ihr aber, daß die rerum novitas, que inter inimicas gentes et nostras externa 45 die accidit, die Reise der Gesandten sowohl wie sein Kommen schwieriger gestalte; immerhin würden ihre Gesandten reisefertig bleiben. Die Vereinigung der königlichen, Mailändischen und Sienesischen Truppen liege ilr sehr am Herxen. Sie habe des- 50 halb trotx der gegenwärtigen, ihre Kräfte überstei- genden Ausgaben die im Sienesischen Gebiete ste- henden Mailändischen Truppen mit Geld, Lebens- mitteln und Waffen verschen fvgl. S. 353 Anm. I];
354 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juni 14 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Honorabiles fideles dilecti. notificavimus vobis prius replicatis nostris litteris 1 adventum nostrum ad hanc civitatem nostram Lucanam habentes animum conveniendi cum gentibus illustris filii nostri ducis Mediolani, ut eo tutius versus Senas venire Juni! possemus. sicque facto certamine 2 die dominico post nostrum adventum et dampno perpesso per gentes prefati filii nostri hujusmodi nostra convencio hucusque impedita fuit. et quamquam vobis et capitaneis ac ductoribus gencium prefati filii nostri crebrius scripserimus vosque adhortati simus, ut conjunctis utrisque gentibus daretis ordinem, ut insimul convenire possemus, nichil tamen a vobis utrimque hucusque responsi habui- 10 mus 3, quamvis gentes filii nostri pro refriscacione et reparacione necessariorum fuerint prope Senas sintque jam, ut audimus, bene in puncto. potuisset eciam, quemadmodum arbitramur, castrametantibus Florentinorum gentibus hiis diebus prope Lucam hujusmodi conjunctio gencium apte et sine impedimento facta fuisse. verum quidquid sit, quia hostes nil plus diligenciusque conantur quam impedire nostrum versus Senas accessum, 15 cum illum pro bono imperii et salute subditorum suorum uberrimum sibique infestum esse cognoscant, intendendum est summopere omnique cura, ut adunatis viribus per- ficiamus eundem. et sic iterum prefatis capitaneis filii nostri seriosissime et finaliter scripsimus. ideirco vestras fraternitates attente requirimus monemus et affectuosius ad- hortamur, quatenus singulis negotiis postergatis cum gentibus filii nostri mox detis 20 ordinem, ut gentibus vestris conjunctis accessus noster paretur, quemadmodum, ut res consideramus, si sollicitudo adhibebitur, leviter fieri poterit 4. nosque pariter nos ac- 5 1 Vom 3. und 5 Juni. Vgl. nr. 209 und S. 353 Anm. I. 2 Vgl. S. 352 Anm. 2. 3 Siena hatte am 9 Juni geantwortet (vgl. S. 353 Anm. I). Vermutlich war der Brief von den Flo- rentinern aufgefangen worden. 4 Siena schrieb am 19 Juni an Giovanni da Massa: Sie hätten drei Briefe von ihm vom 9., 10. und 13 Juni, einen funs unbekannt gebliebenen] vom König und einen von Fra Niccolò [Angeli da S. Gimigniano] erhalten. Was ihre Bitte an den König um Geleit für ihre Gesandten svgl. nr. 210] anbetreffe, so sei sie nicht aus Argwohn oder aus dubitatione, che avessimo del suo advenimento nela città nostra, gestellt worden, sondern weil sie wünsch- ten, daſt die Gesandten dem König Gesellschaft lei- steten und mit ihm über Verschiedenes konferierten. In diesem Sinne schrieben sie jetat auch an den König ƒs. unten]; der Adressat möge diesem bei Uberreichung des Briefes versichern, che tutta la fede et speranza nostra è riposta nel gremio dela sua serenità et nele [Vorl. nel] operationi sue et non che di lui dubitiamo, ma l'aspettiamo con gran- dissimo desiderio, und er möge gegenteiligen Mei- nungen des Königs oder der königlichen Barone ent- gegentreten. Auf die Forderung, daß sie ihre Truppen mit den königlichen und den Mailändischen ver- einigen möchten, antworteten sie xwar dem König selbst, doch möge auch der Adressat nachdriicklich erklären, che per lo suo passo noi ci sbudellaremmo, non che ci sforzassimo, wenn nicht die fschon oben S. 353 Anm. I erwähntenJ Hindernisse wären; sie schickten aber den Prefetto [Ghino Bellante] mit 100 Lanzen und den Antonio Petrucci mit seiner Condotta. Sie hätten jetxt den Mailändischen Truppen 25 1000 Gulden xum Unterhalt xallen und sie auch ausrüsten missen; aber aum Aufbruch hätten sie sie bis jetat nicht bewegen können. Das Verxeich- nis der königlichen Barone fvgl. S. 351 Anm. I] habe ihnen der Adressat noch nicht geschickt; 30 u. a. m. Datum Senis die 19 junii 10 indictione 1432 sub nostro parvo sigillo lupe. (Florenz Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive 7 nr. 104 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.) Der Brief kam nicht in Giovanni’s Hände, sondern wurde, 35 wie der Fundort zeigt, von den Florentinern abge- fangen. An Sigmund schrieb die Stadt ebenfalls am 19 Juni: Sie beabsichtige noch immer Gesandte an ihn zu schicken. Es sei schwer au sagen, mit welcher Sehnsucht und Freude sie seinem Kommen 40 entgegensche. Sie habe in einem friheren Briefe ƒd. i. in unserer nr. 210] um Geleit für ihre Ge- sandten gebeten. Der Inhalt seines unlängst ange- kommenen Briefes zeige ihr aber, daß die rerum novitas, que inter inimicas gentes et nostras externa 45 die accidit, die Reise der Gesandten sowohl wie sein Kommen schwieriger gestalte; immerhin würden ihre Gesandten reisefertig bleiben. Die Vereinigung der königlichen, Mailändischen und Sienesischen Truppen liege ilr sehr am Herxen. Sie habe des- 50 halb trotx der gegenwärtigen, ihre Kräfte überstei- genden Ausgaben die im Sienesischen Gebiete ste- henden Mailändischen Truppen mit Geld, Lebens- mitteln und Waffen verschen fvgl. S. 353 Anm. I];
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| i C. Verhültnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Juli 1432 nr. 203-213. 855 cingemus, ut versus Arnum progrediamur. convenientibus enim nobis in unum contra oentes Florentinas, que hie fuerunt et que actus nostrorum in se et equos suos satis E satis experti sunt!, per dei graciam felicem speramus victoriam, et denique in quibuscunque aliis rebus aput vos taliter operari poterimus, quod exinde suecedet honor s imperio, stabilietur * et firmabitur vestra libertas et hostes indubie turbabuntur. et si cum filio nostro duce Mediolani vobis est aliqua differencia propter convenciones gencium tenendarum, ut percipimus, rogamus et requirimus vos, quatenus de illis supersedere velitis e& omnia equo ferre animo, quoniam ipse grate facturus est, quidquid debebit et poterit, . ct nichilominus omnibus difficultatibus pretermissis ad nos, qui propter bonum i statum vestrum personam propriam huc contulimus eamque pro vobis exposituri sumus, velitis habere respectum, persistentes in solida et firma constancia vestra, quemadmodum de vobis firmam fiduciam gerimus et erga vos et civitatem .Senensem disponimus im- perialibus beneficiis recognoscere ac favoribus graciosis; alioquin, si hujusmodi convencio gencium pro accessu nostro non aptaretur (quod absit) eogeremur hic impediti stare, o nire. u) conj. ; die Vorl. ist an. dieser. Slelle veschidigl. aus den [schon oben S. 353 Anm. 1 erwähnten] Gründen könne sie ihm nicht alle ihre Truppen 20 überlassen, aber sie werde ihm den Prefetto mit 100 Lanxen und so viele sie sonst noch vermöge zuschicken. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. ur. 41 cop. chart. coaeva.) Nachdem dieser Brief expediert worden ctr, kam. der obige Sigmunds vom. 26 14 Juni an, und nun schrieb ihm die Stadt am. “20 Juni: Sie werde jetxt alles Mögliche für seinen transitus. £n. — Würen nicht die [oben S. 358 Anm. 1 erwähnten] Hindernisse, so würde sie ihm gern alle ihre Truppen schicken. Jetxt schicke sie 30 dan so viele, als sie könne, insbesondere den Pre- fetto mit 300 Reitern; auch wolle sie die Mailän- dischen Truppen von neuem auffordern, sich auf den Weg zat lin. xu machen, Hine. Differenz. xwi- schen ihr und dem Herzog von Mailand habe mie bestanden, obwohl sie von ihm die vertragsgemäßen Truppen lange Zeit wicht erhalten habe. Br möge sie benachrichtigen, welchen Weg er nach Über- schreiten des Arno einschlagen wolle, damit sie Vor- sorge treffen könne (a. a. O. cop. chart. coacva). 40 Ahnlich schrieb sie am 21 Juni an Giovanni da Massa; sie fiigłe u. a. hinzu: außer dem Prefetto würden auch Antonio Petrucci und andere gen. Con- dottieri dem Künig xw Hilfe xiehen; der Aufbruch werde morgen erfolgen; die Venetianische Flotte 45 siehe bei Talamone (a. a. O. cop. chart. couera). ! Darüber berichtet der Lucchese Bartolomeo Martini am 14 Juli 1432 an seinen in Bruggia weilenden Bruder Giovani: il secondo giorno della pasqua [sie; gemeint ist der Pfimgstmontag Juni 9] 60 appresso a vespro mille cavalli e più vennero presso S. Colombano e tutte le nostre brigate da piedi e da cavallo si fecero loro incontro con buona parte del popolo. et vedendo l’imperatore il popolo in arme, fece armare e montare a cavallo li suoi huo- 55 mini; e l’imperatore in persona montò a cavallo e 35 quod re vera vobis et ceteris nostris fidelibus posset ad periculosum dispendium prove- et pro tanto requirimus, ut nos die noctuque de voluntate et mente vestris, venne fuora di porta S. Piero, e incominciossi la scaramuccia, in la quale furono feriti e morti assai dell’ una parte e dell' altra. et vedendo li Fioren- tini non potere guadagnare, si partirono assai vil- mente al campo loro con danno e vergogna. et ti so dire di certo, che, se l’imperatore avesse dato licomza alli suoi di venire alle mani con li nostri nemici, havevano quel dì la mala giornata; ma lui li parea male perdere li suoi signori e baroni per si trista gente. --- et l’altro giorno [die Fassung der Vorl. läßt es xweifelhaft ‚erscheinen, ob der 11 Jumi oder cin späterer Tag gemeint dst] per tempo presso alla mattina passorno il fiume [d. i. den Serclvio] sotto S. Quilico e vennero al guado sotto S. Anna et ivi, di qua e di là dal fiume, erano tutti in battaglia ordinati con grande e belle squadre da piedi e da cavallo per dare il guasto. onde sen- tendo questo l’imperatore mandò fuore tutta sua gente e similmente la nostra da pie e da cavallo e gran parte del popolo con molte bombarde balestre e stioppetti; e essendo alle mani con esso loro nou poterno dare il guasto né far danno, come pensato havevano, e partironsi come cattivi e andorno nel piano di Cerasomma. (Bongi, Lettera dà Bartolomeo Martini su la venuta in Lucca di Sigismondo rè de' Romani. Lucca 1871.) Über das Scharmütxel vom 9 Juni schrieben die Anxianen von Lucca am 12 Juni an die Mailändischen Kapitüne: lo di se- guente [Junë 9] furono li Fiorentini alle mani con li nostri di fuori alla bastia, che si dicea di Niccolò Fortebraccio, e qui ne furono ribattuti indietro, ri- manendo la bastia alli nostri, con loro dauno di molti cavalli e homini pur morti, che questi Ungari non fanno altrimenti. (Bongi «a. a. O. Amm. 9.) Die Ungarn führte — nach Angabe des Alessandro da Barga in seinem „Il Pieeinino“ betitelten Ge- dicht — Matko von Thalléexy. (Bongi a. a. O. Anm. 9.) Vgl. auch nr. 264, 45.* 1482 Juni 14
| i C. Verhültnis K. Sigmunds zu Siena Januar bis Juli 1432 nr. 203-213. 855 cingemus, ut versus Arnum progrediamur. convenientibus enim nobis in unum contra oentes Florentinas, que hie fuerunt et que actus nostrorum in se et equos suos satis E satis experti sunt!, per dei graciam felicem speramus victoriam, et denique in quibuscunque aliis rebus aput vos taliter operari poterimus, quod exinde suecedet honor s imperio, stabilietur * et firmabitur vestra libertas et hostes indubie turbabuntur. et si cum filio nostro duce Mediolani vobis est aliqua differencia propter convenciones gencium tenendarum, ut percipimus, rogamus et requirimus vos, quatenus de illis supersedere velitis e& omnia equo ferre animo, quoniam ipse grate facturus est, quidquid debebit et poterit, . ct nichilominus omnibus difficultatibus pretermissis ad nos, qui propter bonum i statum vestrum personam propriam huc contulimus eamque pro vobis exposituri sumus, velitis habere respectum, persistentes in solida et firma constancia vestra, quemadmodum de vobis firmam fiduciam gerimus et erga vos et civitatem .Senensem disponimus im- perialibus beneficiis recognoscere ac favoribus graciosis; alioquin, si hujusmodi convencio gencium pro accessu nostro non aptaretur (quod absit) eogeremur hic impediti stare, o nire. u) conj. ; die Vorl. ist an. dieser. Slelle veschidigl. aus den [schon oben S. 353 Anm. 1 erwähnten] Gründen könne sie ihm nicht alle ihre Truppen 20 überlassen, aber sie werde ihm den Prefetto mit 100 Lanxen und so viele sie sonst noch vermöge zuschicken. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. ur. 41 cop. chart. coaeva.) Nachdem dieser Brief expediert worden ctr, kam. der obige Sigmunds vom. 26 14 Juni an, und nun schrieb ihm die Stadt am. “20 Juni: Sie werde jetxt alles Mögliche für seinen transitus. £n. — Würen nicht die [oben S. 358 Anm. 1 erwähnten] Hindernisse, so würde sie ihm gern alle ihre Truppen schicken. Jetxt schicke sie 30 dan so viele, als sie könne, insbesondere den Pre- fetto mit 300 Reitern; auch wolle sie die Mailän- dischen Truppen von neuem auffordern, sich auf den Weg zat lin. xu machen, Hine. Differenz. xwi- schen ihr und dem Herzog von Mailand habe mie bestanden, obwohl sie von ihm die vertragsgemäßen Truppen lange Zeit wicht erhalten habe. Br möge sie benachrichtigen, welchen Weg er nach Über- schreiten des Arno einschlagen wolle, damit sie Vor- sorge treffen könne (a. a. O. cop. chart. coacva). 40 Ahnlich schrieb sie am 21 Juni an Giovanni da Massa; sie fiigłe u. a. hinzu: außer dem Prefetto würden auch Antonio Petrucci und andere gen. Con- dottieri dem Künig xw Hilfe xiehen; der Aufbruch werde morgen erfolgen; die Venetianische Flotte 45 siehe bei Talamone (a. a. O. cop. chart. couera). ! Darüber berichtet der Lucchese Bartolomeo Martini am 14 Juli 1432 an seinen in Bruggia weilenden Bruder Giovani: il secondo giorno della pasqua [sie; gemeint ist der Pfimgstmontag Juni 9] 60 appresso a vespro mille cavalli e più vennero presso S. Colombano e tutte le nostre brigate da piedi e da cavallo si fecero loro incontro con buona parte del popolo. et vedendo l’imperatore il popolo in arme, fece armare e montare a cavallo li suoi huo- 55 mini; e l’imperatore in persona montò a cavallo e 35 quod re vera vobis et ceteris nostris fidelibus posset ad periculosum dispendium prove- et pro tanto requirimus, ut nos die noctuque de voluntate et mente vestris, venne fuora di porta S. Piero, e incominciossi la scaramuccia, in la quale furono feriti e morti assai dell’ una parte e dell' altra. et vedendo li Fioren- tini non potere guadagnare, si partirono assai vil- mente al campo loro con danno e vergogna. et ti so dire di certo, che, se l’imperatore avesse dato licomza alli suoi di venire alle mani con li nostri nemici, havevano quel dì la mala giornata; ma lui li parea male perdere li suoi signori e baroni per si trista gente. --- et l’altro giorno [die Fassung der Vorl. läßt es xweifelhaft ‚erscheinen, ob der 11 Jumi oder cin späterer Tag gemeint dst] per tempo presso alla mattina passorno il fiume [d. i. den Serclvio] sotto S. Quilico e vennero al guado sotto S. Anna et ivi, di qua e di là dal fiume, erano tutti in battaglia ordinati con grande e belle squadre da piedi e da cavallo per dare il guasto. onde sen- tendo questo l’imperatore mandò fuore tutta sua gente e similmente la nostra da pie e da cavallo e gran parte del popolo con molte bombarde balestre e stioppetti; e essendo alle mani con esso loro nou poterno dare il guasto né far danno, come pensato havevano, e partironsi come cattivi e andorno nel piano di Cerasomma. (Bongi, Lettera dà Bartolomeo Martini su la venuta in Lucca di Sigismondo rè de' Romani. Lucca 1871.) Über das Scharmütxel vom 9 Juni schrieben die Anxianen von Lucca am 12 Juni an die Mailändischen Kapitüne: lo di se- guente [Junë 9] furono li Fiorentini alle mani con li nostri di fuori alla bastia, che si dicea di Niccolò Fortebraccio, e qui ne furono ribattuti indietro, ri- manendo la bastia alli nostri, con loro dauno di molti cavalli e homini pur morti, che questi Ungari non fanno altrimenti. (Bongi «a. a. O. Amm. 9.) Die Ungarn führte — nach Angabe des Alessandro da Barga in seinem „Il Pieeinino“ betitelten Ge- dicht — Matko von Thalléexy. (Bongi a. a. O. Anm. 9.) Vgl. auch nr. 264, 45.* 1482 Juni 14
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356 1832 secundum Juni 14 Der Romżug von Mitte Januar bis Ende September 1432. quas nos sciamus repere, clarius avisetis ?. datum Luce die 14 ij: gere, Junii regnorum nostrorum anuo Hungarie ete. 46 Romanorum 29 et Bohemie 12. bus comunis et capitaneo populi civitatis Senensis nostris et imperii sacri fidelibus dilectis. 1439 Juni 21 [1439] 213. Juli 7 212. [in verso] Honorabilibus prioribus gubernatori- Ad mandatum domini repis Caspar Slik. К. Sigmund an Siena: damkt ilmen für ihre aufrichtige Gesinmmg gegen ihn, die er aus ihren Briefen vom 9 Juni? an ihm und zuletzt an ihren JMitbürger. Gio. vanni [da Massa] ersehem habe; bittet sie, alles zu. thun, wm. seinen Marsch nach Siena zu ermöglichen, und ersucht sie um recht häufige Benachrichtigung über gelne Vorkommnisse 3, 1432 Juni 21 Lucca. Aus Siena Słaats-A. Lettere, Conoistorio 1439 orig. chart. lit. elausa e. sig. in v. impr, Partim deperd. Datum Luce die 21 junii Hung. 46 Tom. 22 Boh. 12. Kontrasignatuy ; Ad m. d. r. || Caspar Sligk. ein- K. Sigmund an Siena: ist gesterm von Lucca bis Ponsacco, heute bis vor Peccioli gezogen; wird morgen den Marsch auf dem von Giovanni da Massa bezeichneten Wege fortsetzen; hofft, daß durch sein Kommen alles sich zum Guten wenden 10 5 wird. [1432] Juli 7 bei Peccioli. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. elausa e. sig. in v. impr. del. Sigismundus dei gratia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie eto. rex. 20 "Honorabiles fideles dilecti. recepimus successive et precipue heri et hodie quam- plures literas vestras 5 quas plenissime intelleximus. nec respondendum restat, quoniam brevissime deo concedente personaliter super illo vobiseum dicemus. ' Siena antwortete am 20 Juni; vgl. S. 354 Anm. 4. ; * So das Original! Gemeint ist offenbar der in der Quellenbeschreibung unserer nr. 210 erwähnte Brief rom 8 Juni. ? [n cinem Briefe vom 26 Juni versprach die Stadt dem König, diesen Wunsch xu erfüllen; sie teilte ihm xugleich mit, daß sie alles Mögliche für seinen transitus gethan habe; feindliche Truppen ständen acht Meilen von Siena entfernt, die Siene- sischen bei Casole [westl. von Siena]; in Port Brcole bei Orbetello läyen Venetianische ‚Schiffe. (Stena Staats-A. Copie, Lettere fase. nr. 41 cop. chart. coaeva.) Am 28 Jw meldete sie ihm: Die Mailändischen Truppen und die ihviyen, die sie für seinen transitus xusammengebracht habe, stinden zusammen noch auf Sienesischem (tebicle acht Meilen von Siena entfernt, die Feinde dagegen xavischen der abbatia de Insula amd Colle [nordwestl. von. Siena] ; letxtere vermehrten sich täglich; der Graf von Monte- feltre beabsichtige gegen den Herrn von. Urbino xu xiehen, der deshalb die Madländischen Kapitäne, be- sonders Berardino de la Carda, um Hilfe gebeten habe; u. a. m. (a. a. O. cop. chart. coaeva). Am 30. Juni schrieb sie: Niccolò da Tollentino und Micheletto [da Cotignola] riickten heute auf sie los; die Mailimdischen «und. ihre. Kapitüne xügem sich xurüek; die Abberufung des Berardino de la Carda werde ihr bestitigt (a. a. O. partim cop. partim venimus enim not. chart. coaeva). Bin Brief vom 2 Juli enthielt die Naehricht, dafd Niccoló' s und Micheletto’s Truppen 26 am 30 Juni dn einer Entfernung von einer Meile sengend. und. brennend. an. der- Stadt. vorübergexogen seien; die Mailämdischen Kapitèmne hätten der Sie- nesischen Jugend nicht erlaubt, mit den Feinden handgemein xu werden; sie würde sonst sicher ge- 30 stegt haben, [vgl. düber das Gefecht, das bei S. Re- gina słatifand, die Hist. Senensis bei Muratori a. a. O. 20, 39]; die Feinde hiilten ein Lager an der Arbia bexogen, hätten sich gestern [Juli 1] gegen Asciano gewandt und hätten dort am Ombrone 36 Stellung genommen; dorthin seien die Sienesischen Truppen. und. Lodovico Colorma gerückt, die anderen Mailändischen Kapitüäne dagegen würden dem König entgeyenxichen (a. a. O. cop. chart. coaeva ; vgl. die Hist. Senensis bei Muratori a. a. 0). Am 6 Juli 10 endlich teilte die Stadt dem König mit, daß die Feinde nach furchtbarer Verwüstung des Gebietes von Asciano wegen Mangels an Lebensmitteln nach Monte S. Savino [südl. von Arexxo] abgexogen seien, aber, wie aus dem beifolgenden aufgefangenen Briefe 45 ersichtlich sei, wiederkommen würden; die Mailän- dischen Kapitüäne hätten ihr nichts genützt; die hätten gesagt und sagten noch, sie wollten dem König entgegenxichen; aber sie lägen noch immer in den Vororten (suhurbiis) xum Schaden der Bürgerschaft 50 (a. a. O. cop. chart. coaera). * Vgl. Anm. 3.
356 1832 secundum Juni 14 Der Romżug von Mitte Januar bis Ende September 1432. quas nos sciamus repere, clarius avisetis ?. datum Luce die 14 ij: gere, Junii regnorum nostrorum anuo Hungarie ete. 46 Romanorum 29 et Bohemie 12. bus comunis et capitaneo populi civitatis Senensis nostris et imperii sacri fidelibus dilectis. 1439 Juni 21 [1439] 213. Juli 7 212. [in verso] Honorabilibus prioribus gubernatori- Ad mandatum domini repis Caspar Slik. К. Sigmund an Siena: damkt ilmen für ihre aufrichtige Gesinmmg gegen ihn, die er aus ihren Briefen vom 9 Juni? an ihm und zuletzt an ihren JMitbürger. Gio. vanni [da Massa] ersehem habe; bittet sie, alles zu. thun, wm. seinen Marsch nach Siena zu ermöglichen, und ersucht sie um recht häufige Benachrichtigung über gelne Vorkommnisse 3, 1432 Juni 21 Lucca. Aus Siena Słaats-A. Lettere, Conoistorio 1439 orig. chart. lit. elausa e. sig. in v. impr, Partim deperd. Datum Luce die 21 junii Hung. 46 Tom. 22 Boh. 12. Kontrasignatuy ; Ad m. d. r. || Caspar Sligk. ein- K. Sigmund an Siena: ist gesterm von Lucca bis Ponsacco, heute bis vor Peccioli gezogen; wird morgen den Marsch auf dem von Giovanni da Massa bezeichneten Wege fortsetzen; hofft, daß durch sein Kommen alles sich zum Guten wenden 10 5 wird. [1432] Juli 7 bei Peccioli. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. elausa e. sig. in v. impr. del. Sigismundus dei gratia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie eto. rex. 20 "Honorabiles fideles dilecti. recepimus successive et precipue heri et hodie quam- plures literas vestras 5 quas plenissime intelleximus. nec respondendum restat, quoniam brevissime deo concedente personaliter super illo vobiseum dicemus. ' Siena antwortete am 20 Juni; vgl. S. 354 Anm. 4. ; * So das Original! Gemeint ist offenbar der in der Quellenbeschreibung unserer nr. 210 erwähnte Brief rom 8 Juni. ? [n cinem Briefe vom 26 Juni versprach die Stadt dem König, diesen Wunsch xu erfüllen; sie teilte ihm xugleich mit, daß sie alles Mögliche für seinen transitus gethan habe; feindliche Truppen ständen acht Meilen von Siena entfernt, die Siene- sischen bei Casole [westl. von Siena]; in Port Brcole bei Orbetello läyen Venetianische ‚Schiffe. (Stena Staats-A. Copie, Lettere fase. nr. 41 cop. chart. coaeva.) Am 28 Jw meldete sie ihm: Die Mailändischen Truppen und die ihviyen, die sie für seinen transitus xusammengebracht habe, stinden zusammen noch auf Sienesischem (tebicle acht Meilen von Siena entfernt, die Feinde dagegen xavischen der abbatia de Insula amd Colle [nordwestl. von. Siena] ; letxtere vermehrten sich täglich; der Graf von Monte- feltre beabsichtige gegen den Herrn von. Urbino xu xiehen, der deshalb die Madländischen Kapitäne, be- sonders Berardino de la Carda, um Hilfe gebeten habe; u. a. m. (a. a. O. cop. chart. coaeva). Am 30. Juni schrieb sie: Niccolò da Tollentino und Micheletto [da Cotignola] riickten heute auf sie los; die Mailimdischen «und. ihre. Kapitüne xügem sich xurüek; die Abberufung des Berardino de la Carda werde ihr bestitigt (a. a. O. partim cop. partim venimus enim not. chart. coaeva). Bin Brief vom 2 Juli enthielt die Naehricht, dafd Niccoló' s und Micheletto’s Truppen 26 am 30 Juni dn einer Entfernung von einer Meile sengend. und. brennend. an. der- Stadt. vorübergexogen seien; die Mailämdischen Kapitèmne hätten der Sie- nesischen Jugend nicht erlaubt, mit den Feinden handgemein xu werden; sie würde sonst sicher ge- 30 stegt haben, [vgl. düber das Gefecht, das bei S. Re- gina słatifand, die Hist. Senensis bei Muratori a. a. O. 20, 39]; die Feinde hiilten ein Lager an der Arbia bexogen, hätten sich gestern [Juli 1] gegen Asciano gewandt und hätten dort am Ombrone 36 Stellung genommen; dorthin seien die Sienesischen Truppen. und. Lodovico Colorma gerückt, die anderen Mailändischen Kapitüäne dagegen würden dem König entgeyenxichen (a. a. O. cop. chart. coaeva ; vgl. die Hist. Senensis bei Muratori a. a. 0). Am 6 Juli 10 endlich teilte die Stadt dem König mit, daß die Feinde nach furchtbarer Verwüstung des Gebietes von Asciano wegen Mangels an Lebensmitteln nach Monte S. Savino [südl. von Arexxo] abgexogen seien, aber, wie aus dem beifolgenden aufgefangenen Briefe 45 ersichtlich sei, wiederkommen würden; die Mailän- dischen Kapitüäne hätten ihr nichts genützt; die hätten gesagt und sagten noch, sie wollten dem König entgegenxichen; aber sie lägen noch immer in den Vororten (suhurbiis) xum Schaden der Bürgerschaft 50 (a. a. O. cop. chart. coaera). * Vgl. Anm. 3.
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D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz März bis Juli 1432 nr. 214.219. 357 10 V1132/ Juli 7 hesterna die de Luca feliciter ad Pontem Sacci et hodie in loco isto retro castellum, Peccioli per dua miliaria in campo pernoctamus, directuri cras summo mane et tandem Juli 6 continue sine mora gressus nostros versus Senas per viam, quam Johannes de Massa Juli 8 concivis vester vobis significabit 1. habete ergo fortem animum et offensas hostiles pro 5 nichilo ducite. speramus enim in deo, quod per nostrum accessum omnia feliciter et prospere dirigentur, adhortantes vos, ut continuo nos velitis de rebus occurrentibus avisare et signanter de progressu inimicorum nostrorum 2. datum in descensu nostro campestri retro castellum Peccioli die septima julii regnorum nostrorum etc. [in verso] Honorabilibus prioribus guber- natoribus a ac capitanio populi civitatis Se- narum nostris et imperii sacri fidelibus dilectis. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. [1432] Juli 7 15 D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz vom März bis zum Juli 1432 nr. 214-219. 214. Florenz an K. Sigmund: legt ihm in Erwiderung auf die Beschwerde der könig- lichen Gesandten ausführlich die Gründe dar, warum es entgegen dem gegebenen Versprechen keine Gesandten nach Deutschland zu Verhandlungen über einen Frieden mit dem Herzog von Mailand geschickt habe; kann die von neuem angebotene Ver- mittlung des Königs nicht annehmen, da der Herzog von Mailand und Venedig sich bereits auf den Markgrafen von Este geeinigt haben und Florenz sich Venedig angeschlossen habe; entschuldigt sich, daß es den König bei seiner Ankunft in Italien nicht begrüßt habe. 1432 März 6 Florenz. 1432 März 6 20 Aus Florenx Staats-A. Signori, Carteggio, Missive Reg. I Cancelleria 32 fol. 60b �62b cop. chart. coaevа. In Venedig Markusbibl. classe XI cod. LXXX fol. 319a-320 a cop. membr. saec. 15 ex. vel 16 mit der Uberschrift Imperatori per Florentinos. Serenissime atque gloriosissime princeps pater et domine noster singularis- sime. quanquam non dubitamus, vestre serenitatis oratores 3, qui his proximis diebus nos adierunt, fideliter ac sufficienter relationem esse facturos, tamen juvat ad majorem certitudinem illa ipsa, que tunc eis responsa sunt, per nostras litteras intimare, pre- sertim cum oratores ipsos perceperimus nunc Romam contendere nec ad vestri culminis so presentiam e vestigio reverti. [I] primum igitur, serenissime princeps, affirmamus indubie atque asserimus, oratores ipsos contemplatione atque intuitu sublimitatis vestre gratanter atque leto animo conspectos a nobis receptosque fuisse. nec immerito quidem. nam preter communem illam reverentiam ac devotionem, quam imperatorie dignitatis fastigium apud omnes promeretur, preter etiam favorem et benivolentiam, quam ex- 35 imiarum virtutum dotes in vestra celsitudine effulgentes apud omnes merito flagitant et requirunt: preter hec omnia, que communia sunt omnibus, civitas nostra precipuas ac singulares causas habet diligendi majestatem vestram atque amandi propter benignitatem atque clementiam eximiam, quam vestra celsitudo civitati nostre exhibere continuo 25 a) die Adresse ist an dieser Stelle beschädigt. 40 1 Uber den von Sigmund eingeschlagenen Weg nach Siena vgl. S. 279-280. 2 Siena schrieb dem König am 8 Juli: Es sei hocherfreut über seinen Brief, der seinen Aufbruch von Lucca und sein Vorrücken melde; es erhoffe 45 von seinem Kommen Befreiung von allem Unge- mach. Die feindlichen Truppen ständen awischen Monte S. Savino und Lugnano; dort habe es den Prefetto [Ghino Bellante] und Lodovico Colonna. Die Mailändischen Kapitäne seien in den letxten Tagen aufgebrochen, um sich, wie sie sagten, mit dem König au vereinigen; es denke, daſt sie jetzt bei ihm seien. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fase. 42 cop. chart. coaeva.) An demselben Tage schrieb es ebenso an Giovanni da Massa und for- derte Bericht über die Anxahl der bei Sigmund be- findlichen Truppen (a. a. O. not. chart. coaera). 3 Vgl. S. 294.
D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz März bis Juli 1432 nr. 214.219. 357 10 V1132/ Juli 7 hesterna die de Luca feliciter ad Pontem Sacci et hodie in loco isto retro castellum, Peccioli per dua miliaria in campo pernoctamus, directuri cras summo mane et tandem Juli 6 continue sine mora gressus nostros versus Senas per viam, quam Johannes de Massa Juli 8 concivis vester vobis significabit 1. habete ergo fortem animum et offensas hostiles pro 5 nichilo ducite. speramus enim in deo, quod per nostrum accessum omnia feliciter et prospere dirigentur, adhortantes vos, ut continuo nos velitis de rebus occurrentibus avisare et signanter de progressu inimicorum nostrorum 2. datum in descensu nostro campestri retro castellum Peccioli die septima julii regnorum nostrorum etc. [in verso] Honorabilibus prioribus guber- natoribus a ac capitanio populi civitatis Se- narum nostris et imperii sacri fidelibus dilectis. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. [1432] Juli 7 15 D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz vom März bis zum Juli 1432 nr. 214-219. 214. Florenz an K. Sigmund: legt ihm in Erwiderung auf die Beschwerde der könig- lichen Gesandten ausführlich die Gründe dar, warum es entgegen dem gegebenen Versprechen keine Gesandten nach Deutschland zu Verhandlungen über einen Frieden mit dem Herzog von Mailand geschickt habe; kann die von neuem angebotene Ver- mittlung des Königs nicht annehmen, da der Herzog von Mailand und Venedig sich bereits auf den Markgrafen von Este geeinigt haben und Florenz sich Venedig angeschlossen habe; entschuldigt sich, daß es den König bei seiner Ankunft in Italien nicht begrüßt habe. 1432 März 6 Florenz. 1432 März 6 20 Aus Florenx Staats-A. Signori, Carteggio, Missive Reg. I Cancelleria 32 fol. 60b �62b cop. chart. coaevа. In Venedig Markusbibl. classe XI cod. LXXX fol. 319a-320 a cop. membr. saec. 15 ex. vel 16 mit der Uberschrift Imperatori per Florentinos. Serenissime atque gloriosissime princeps pater et domine noster singularis- sime. quanquam non dubitamus, vestre serenitatis oratores 3, qui his proximis diebus nos adierunt, fideliter ac sufficienter relationem esse facturos, tamen juvat ad majorem certitudinem illa ipsa, que tunc eis responsa sunt, per nostras litteras intimare, pre- sertim cum oratores ipsos perceperimus nunc Romam contendere nec ad vestri culminis so presentiam e vestigio reverti. [I] primum igitur, serenissime princeps, affirmamus indubie atque asserimus, oratores ipsos contemplatione atque intuitu sublimitatis vestre gratanter atque leto animo conspectos a nobis receptosque fuisse. nec immerito quidem. nam preter communem illam reverentiam ac devotionem, quam imperatorie dignitatis fastigium apud omnes promeretur, preter etiam favorem et benivolentiam, quam ex- 35 imiarum virtutum dotes in vestra celsitudine effulgentes apud omnes merito flagitant et requirunt: preter hec omnia, que communia sunt omnibus, civitas nostra precipuas ac singulares causas habet diligendi majestatem vestram atque amandi propter benignitatem atque clementiam eximiam, quam vestra celsitudo civitati nostre exhibere continuo 25 a) die Adresse ist an dieser Stelle beschädigt. 40 1 Uber den von Sigmund eingeschlagenen Weg nach Siena vgl. S. 279-280. 2 Siena schrieb dem König am 8 Juli: Es sei hocherfreut über seinen Brief, der seinen Aufbruch von Lucca und sein Vorrücken melde; es erhoffe 45 von seinem Kommen Befreiung von allem Unge- mach. Die feindlichen Truppen ständen awischen Monte S. Savino und Lugnano; dort habe es den Prefetto [Ghino Bellante] und Lodovico Colonna. Die Mailändischen Kapitäne seien in den letxten Tagen aufgebrochen, um sich, wie sie sagten, mit dem König au vereinigen; es denke, daſt sie jetzt bei ihm seien. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fase. 42 cop. chart. coaeva.) An demselben Tage schrieb es ebenso an Giovanni da Massa und for- derte Bericht über die Anxahl der bei Sigmund be- findlichen Truppen (a. a. O. not. chart. coaera). 3 Vgl. S. 294.
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358 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 6 dignata fuit, nullum enim in orbe terrarum fuisse alium regem vel principem cogno- vimus, ne audivimus quidem, a quo tot Florentini cives fuerint sublimati, in honoribus positi, in magnis administrationibus et regia pene gubernatione constituti. que quidem accidere nequaquam potuerunt absque singularissima affectione et gratia civitatis nostre. igitur mirabile non est, si istis de causis ut devoti filii et amatores precipui sublimitatis 5 vestre oratores ipsos a tanto ac tam benivolo principe nobis missos gaudenti animo atque singulari letitia conspeximus. [2] exposita vero per eos (ut ad substantialia veniamus) duas habuerunt partes. in prima quidem parte fuit admiratio et querela, quod jam dudum oratores nostros non miserimus ad serenitatem vestram tunc in Alamanie partibus existentem pro pace tractanda atque habenda cum illustri domino duce Me- 10 diolani, prout honorabili Thomme Melanensi oratori vestro 1 nos facturos dixeramus. altera pars fuit, per quam hoc idem de interpositione et pacificatione ducis Mediolani denuo nobis offerebatura pro parte inclite sublimitatis vestre, et securitatem pro ora- [2"] re- toribus obtulerunt, si ea de causa ad majestatem vestram mittere vellemus. spondentes igitur primo ad partem illam querele de oratoribus non transmissis neces- 15 sarium judicamus pro intelligentia repetere breviter ac recensere, que tunc exposita nobis fuerunt per ipsum Thommam oratorem vestrum. ex his enim apparebit, juste cadat querela necne. exposuit 1 enim ille nobis pro parte regie sublimitatis primo noti- ficationem et intimationem transitus vestri in Italiam cum optimo proposito et pacifica voluntate, secundo oblationem de pacificando illustrem dominum ducem Mediolani cum 20 civitate nostra; tertio requisivit, ut pro tollendis differentiis, quas majestas vestra habe- bat cum Venetis, nos interponeremus, ut alias 2 feceramus. responsum est tunc a nobis ad partem transitus in Italiam: gratulando; ad partem interpositionis, que offerebatur pro pacificando duce Mediolani: gratias agendo, ostendentes quod bellum istud atque turbatio non a civitate nostra sed ab ipso domino duce processerat. et re vera, 25 quoniam tunc recentes erant injurie nobis ab ipso duce illate et ita faciliter fracta pax, non erat tunc animus noster satis ad tractatum pacis accommodatus. et preterea com- munis erat illa materia nobis cum illustrissimo dominio Venetorum. itaque nullam in [2b] ad partem vero illam, per quam requirebatur hac parte intentionem dedimus. interponere operam pro tollendis differentiis etc., respondimus nos libenter facturos et 30 ista de causa oratores nostros esse missuros. sed fuit re vera postmodum error quidam in hoc negotio, quod fratres nostri Veneti ista Florentie tractari debere credebant et ita intellexerunt, quoniam venisset Florentiam orator vestre majestatis, ut hic materia illa tractaretur. itaque huc mittere non annuebant; ad alias vero partes mittere oratores suos pro hujusmodi tractatu gravabantur 3. hec fuit causa tunc, cur missio nostrorum 35 a) em.; Vorl. offerabatur. 1 Vgl. S. 126 Anm. 5. 2 Im Frühjahr 1426 und im Sommer 1428 bexw. Februar 1429. Vgl. S. 26 und S. 28-29. 3 Vgl. S. 293. Der Venetianische Senat beschloß am 25 Februar 1431, auf die Mitteilung von Flo- renx, quod serenissimus dominus Romanorum et Hun- garie rex notificari fecit dicte comunitati, quod hoc anno dispositus est descendere in Italiam quodque libenter veniret cum pace et tranquilitate omnium et quod contentus est, quod illa magnifica comu- nitas se interponat ad pacem sive concordiam inter suam serenitatem et nostrum dominium, zu ant- worten: die Vermittlung ron Florenz sei Venedig ganx besonders angenehm; sobald der König Ge- sandle nach Florenz schicke, werde es das auch thun. De parte 151, de non 1, non sinceri 0. (Ve- nedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol. 167a cop. membr. coaera.) Uber die Antwort, die Florenz darauſhin dem königlichen Gesandten Tommaso Mi- 40 lanesi (rgl. oben art. 2) erteilte, schrieb es am 8 Märs seinem Gesandten in Venedig Francesco Tornabuoni Folgendes: veggiamo il parere di co- testa signoria intorno alla imbasciata sposta qui per lo ambasciadore dello imperadore, et cosi a di 6 si 45 segui, che allo ambasciadore predetto fu rispo- sto: [I] alla parte, che significava la sua venuta in Italia, mostrando come buon figliuoli della sua maestà averne gran piacere, maxime inteso, chella sua intentione era volere passare pacificamente con 50 amore et concordia delle signorie et potentie d'Italia
358 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 6 dignata fuit, nullum enim in orbe terrarum fuisse alium regem vel principem cogno- vimus, ne audivimus quidem, a quo tot Florentini cives fuerint sublimati, in honoribus positi, in magnis administrationibus et regia pene gubernatione constituti. que quidem accidere nequaquam potuerunt absque singularissima affectione et gratia civitatis nostre. igitur mirabile non est, si istis de causis ut devoti filii et amatores precipui sublimitatis 5 vestre oratores ipsos a tanto ac tam benivolo principe nobis missos gaudenti animo atque singulari letitia conspeximus. [2] exposita vero per eos (ut ad substantialia veniamus) duas habuerunt partes. in prima quidem parte fuit admiratio et querela, quod jam dudum oratores nostros non miserimus ad serenitatem vestram tunc in Alamanie partibus existentem pro pace tractanda atque habenda cum illustri domino duce Me- 10 diolani, prout honorabili Thomme Melanensi oratori vestro 1 nos facturos dixeramus. altera pars fuit, per quam hoc idem de interpositione et pacificatione ducis Mediolani denuo nobis offerebatura pro parte inclite sublimitatis vestre, et securitatem pro ora- [2"] re- toribus obtulerunt, si ea de causa ad majestatem vestram mittere vellemus. spondentes igitur primo ad partem illam querele de oratoribus non transmissis neces- 15 sarium judicamus pro intelligentia repetere breviter ac recensere, que tunc exposita nobis fuerunt per ipsum Thommam oratorem vestrum. ex his enim apparebit, juste cadat querela necne. exposuit 1 enim ille nobis pro parte regie sublimitatis primo noti- ficationem et intimationem transitus vestri in Italiam cum optimo proposito et pacifica voluntate, secundo oblationem de pacificando illustrem dominum ducem Mediolani cum 20 civitate nostra; tertio requisivit, ut pro tollendis differentiis, quas majestas vestra habe- bat cum Venetis, nos interponeremus, ut alias 2 feceramus. responsum est tunc a nobis ad partem transitus in Italiam: gratulando; ad partem interpositionis, que offerebatur pro pacificando duce Mediolani: gratias agendo, ostendentes quod bellum istud atque turbatio non a civitate nostra sed ab ipso domino duce processerat. et re vera, 25 quoniam tunc recentes erant injurie nobis ab ipso duce illate et ita faciliter fracta pax, non erat tunc animus noster satis ad tractatum pacis accommodatus. et preterea com- munis erat illa materia nobis cum illustrissimo dominio Venetorum. itaque nullam in [2b] ad partem vero illam, per quam requirebatur hac parte intentionem dedimus. interponere operam pro tollendis differentiis etc., respondimus nos libenter facturos et 30 ista de causa oratores nostros esse missuros. sed fuit re vera postmodum error quidam in hoc negotio, quod fratres nostri Veneti ista Florentie tractari debere credebant et ita intellexerunt, quoniam venisset Florentiam orator vestre majestatis, ut hic materia illa tractaretur. itaque huc mittere non annuebant; ad alias vero partes mittere oratores suos pro hujusmodi tractatu gravabantur 3. hec fuit causa tunc, cur missio nostrorum 35 a) em.; Vorl. offerabatur. 1 Vgl. S. 126 Anm. 5. 2 Im Frühjahr 1426 und im Sommer 1428 bexw. Februar 1429. Vgl. S. 26 und S. 28-29. 3 Vgl. S. 293. Der Venetianische Senat beschloß am 25 Februar 1431, auf die Mitteilung von Flo- renx, quod serenissimus dominus Romanorum et Hun- garie rex notificari fecit dicte comunitati, quod hoc anno dispositus est descendere in Italiam quodque libenter veniret cum pace et tranquilitate omnium et quod contentus est, quod illa magnifica comu- nitas se interponat ad pacem sive concordiam inter suam serenitatem et nostrum dominium, zu ant- worten: die Vermittlung ron Florenz sei Venedig ganx besonders angenehm; sobald der König Ge- sandle nach Florenz schicke, werde es das auch thun. De parte 151, de non 1, non sinceri 0. (Ve- nedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 11 fol. 167a cop. membr. coaera.) Uber die Antwort, die Florenz darauſhin dem königlichen Gesandten Tommaso Mi- 40 lanesi (rgl. oben art. 2) erteilte, schrieb es am 8 Märs seinem Gesandten in Venedig Francesco Tornabuoni Folgendes: veggiamo il parere di co- testa signoria intorno alla imbasciata sposta qui per lo ambasciadore dello imperadore, et cosi a di 6 si 45 segui, che allo ambasciadore predetto fu rispo- sto: [I] alla parte, che significava la sua venuta in Italia, mostrando come buon figliuoli della sua maestà averne gran piacere, maxime inteso, chella sua intentione era volere passare pacificamente con 50 amore et concordia delle signorie et potentie d'Italia
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D. Verhültnis K. Sigmunds zu Florenz Mürz bis Juli 1432 nr, 214-219. . 959 | oratorum. supersedit, non ex mutatione aliqua voluntatis neque ex vacillatione fidei aut devotionis, sed spe profieiendi quodam modo impedita atque subluta. videt igitur se- renitas vestra, quod oratores nostros mittere pro paee tractanda cum duce Mediolani nequaquam voluimus neque de hoe intentionem dedimus. itaque, si querela aliqua contra nos de hoc fieret, (ut cum reverentia loquamur) minus debite fieret. [3] ad oblationem vero, que fit de presenti circa interpositionem et pacificationem ejusdem domini ducis, in immensum gratias agimus atque habemus sublimitati vestre, cujus laudabile propositum et inextinguibilem caritatem erga nos et civitatem nostram per effectum intuemur. et certe verum quia superiori- = | nobis quidem esset gratissimum posse vestris oblationibus assentiri. bus diebus introductio atque agitatio quedam orta est inter dominum ducem Mediolani et | dominum marchionem Estensem de pace l'errarie per manus ejusdem marchionis tractanda !, cui quidem tractationi et loco fratres nostri Veneti consensum prestiterunt et jam hincinde oratores ? parati sunt eo profecturi, non videmus aliter facere posse, quin cum ipsis fratribus nostris, cum quibus sumus in federe, nos in hae parte conformemus. [4] postremo. 16 serenissime princeps, exeusationem facimus, si, quemadmodum dignitas celsitudinis vestr- | et magnitudo devotionis nostre flagitat, visitationem debitam ad faciendum non misimus, | postquam in Italiam pervenistis. conditio enim belli, quod cum domino duce Mediolani gerimus, dissuasit atque deterruit, ne ad loca sua nostros oratores mitteremus, ne forsan propterea apud populos cresceret inimici nostri reputatio, nostra vero existimatio atque 2) opinio minueretur, cum, si aliis in locis fuisset celsitudo vestra, ut devotos decet filios, eum omni reverentia et humilitate visitationem debitam fecissemus. die 6 martii 1431. [supra] Imperatori. datum Florentie 143? arz 6 1482 März 6 215. Florenz an K. Sigmmd: kann seiner Aufforderung, zwei Mitglieder der Baliu 11% 25 zu ihm zu schicken, nicht nachkommen; schickt statt ihrer den Biagio Guas- COM, 1432 Jwni 6 Florenz. Aus. P'lorenx. Staats-A.. Signori, Carteggio, Missive Reg. I Cancelleria 32 fol. 720-784 cop. chart. coaeva. et spezialmente della lega. [2] alla seconda parte, 30 per la quale richiedeva, dovessimo cercare concordia fra cotesta siqnoria ct lui, fu ringratiato la sua maesti della confidentia pigliava di noi, offerendo essere presti per contemplatione della sua maesti et di cotesta illustrissimi signoria eerchare, che 35 tale concordia abbi effecto, e che per questo dipu- teremo nostri ambascéador? etc. [3] alla parte ultima, per la quale richiedeva volersi interporre a fare pace tra il duca di Milano et noi, fu giustifi- cata la nostra comunita et cotesta illustrissima 40 siqnoria et tutta la lega nell’ avere observato inte- ramente la pace facta a Ferrara, mostrando parti- cularmente tutti i mancamenti del duca et alla nostra comunità et alla lega, conchiudendo, perché queste ingiuie non erano solamente à noi ma, come č 45 detto, a tutta la lega et ancora per gli oblighi ab- biamo con cotesta illustrissimi. signoria, non. pota- vamo nó volavamo per. noi soli tractare di pace al- cuna cosa. lo ’mbasciadore va in Savoia. siamo avisati, sarà qui per insino a mezo questo, et cosi 50 faremo sostenere la galea. (Florens Staats- A. Signori, Carteggio, Missive, Minutari 1. Cancelleria nr. 6 fol. 186b- 1884 cop. chart. coaeva.) Am 14 Mürx 1431 berichtete dann Francesco Tornabuoni in dem S. 200 Anm. 1 erwähnten Briefe an Florenz: à quanto si rispose per la vostra siqnoria all’ ambasciadore dello imperadore [d. 4. Milanesi], pareva loro [d. à. Ve- nedig], che circa alla passata sua a Roma et allo intramettersi alla pace tra la signoria vostra et il duca di Milano le risposte vostre fussino state ra- gionevoli et honeste. a quanto l'aspetta al trattare della pace tra la loro segnori«. et la sua maestà, di- cono non essere loro intentione, che per la szynoria vostra, ne per loro per questa materia s'abbia a man- dare ambasciadore nella Magna o in Ungeria o dove o lo "mperadore, ma che bene sono contentissimi, che costi s'abbia a trattare qualunche differenzia o discordia fosse tra la loro signora et la sua maestà et che niuno altro luogo potrobbono avere piü caro, ma che in niuno modo intendono mandargli dritto loro ambasciadore. I Vgl. nr. 196. 2 Die Florentinischen Gesandtem waren Palla. Stroxxů und Cosimo Medici. Ihre Vollmacht ist vom 6 Merz 1452 datiert. (Florenx. Staats- A. Signori, Carteggio, Missive Reg. I Canc. 32 fol. 604 cop. chart, coueva.) Juni G
D. Verhültnis K. Sigmunds zu Florenz Mürz bis Juli 1432 nr, 214-219. . 959 | oratorum. supersedit, non ex mutatione aliqua voluntatis neque ex vacillatione fidei aut devotionis, sed spe profieiendi quodam modo impedita atque subluta. videt igitur se- renitas vestra, quod oratores nostros mittere pro paee tractanda cum duce Mediolani nequaquam voluimus neque de hoe intentionem dedimus. itaque, si querela aliqua contra nos de hoc fieret, (ut cum reverentia loquamur) minus debite fieret. [3] ad oblationem vero, que fit de presenti circa interpositionem et pacificationem ejusdem domini ducis, in immensum gratias agimus atque habemus sublimitati vestre, cujus laudabile propositum et inextinguibilem caritatem erga nos et civitatem nostram per effectum intuemur. et certe verum quia superiori- = | nobis quidem esset gratissimum posse vestris oblationibus assentiri. bus diebus introductio atque agitatio quedam orta est inter dominum ducem Mediolani et | dominum marchionem Estensem de pace l'errarie per manus ejusdem marchionis tractanda !, cui quidem tractationi et loco fratres nostri Veneti consensum prestiterunt et jam hincinde oratores ? parati sunt eo profecturi, non videmus aliter facere posse, quin cum ipsis fratribus nostris, cum quibus sumus in federe, nos in hae parte conformemus. [4] postremo. 16 serenissime princeps, exeusationem facimus, si, quemadmodum dignitas celsitudinis vestr- | et magnitudo devotionis nostre flagitat, visitationem debitam ad faciendum non misimus, | postquam in Italiam pervenistis. conditio enim belli, quod cum domino duce Mediolani gerimus, dissuasit atque deterruit, ne ad loca sua nostros oratores mitteremus, ne forsan propterea apud populos cresceret inimici nostri reputatio, nostra vero existimatio atque 2) opinio minueretur, cum, si aliis in locis fuisset celsitudo vestra, ut devotos decet filios, eum omni reverentia et humilitate visitationem debitam fecissemus. die 6 martii 1431. [supra] Imperatori. datum Florentie 143? arz 6 1482 März 6 215. Florenz an K. Sigmmd: kann seiner Aufforderung, zwei Mitglieder der Baliu 11% 25 zu ihm zu schicken, nicht nachkommen; schickt statt ihrer den Biagio Guas- COM, 1432 Jwni 6 Florenz. Aus. P'lorenx. Staats-A.. Signori, Carteggio, Missive Reg. I Cancelleria 32 fol. 720-784 cop. chart. coaeva. et spezialmente della lega. [2] alla seconda parte, 30 per la quale richiedeva, dovessimo cercare concordia fra cotesta siqnoria ct lui, fu ringratiato la sua maesti della confidentia pigliava di noi, offerendo essere presti per contemplatione della sua maesti et di cotesta illustrissimi signoria eerchare, che 35 tale concordia abbi effecto, e che per questo dipu- teremo nostri ambascéador? etc. [3] alla parte ultima, per la quale richiedeva volersi interporre a fare pace tra il duca di Milano et noi, fu giustifi- cata la nostra comunita et cotesta illustrissima 40 siqnoria et tutta la lega nell’ avere observato inte- ramente la pace facta a Ferrara, mostrando parti- cularmente tutti i mancamenti del duca et alla nostra comunità et alla lega, conchiudendo, perché queste ingiuie non erano solamente à noi ma, come č 45 detto, a tutta la lega et ancora per gli oblighi ab- biamo con cotesta illustrissimi. signoria, non. pota- vamo nó volavamo per. noi soli tractare di pace al- cuna cosa. lo ’mbasciadore va in Savoia. siamo avisati, sarà qui per insino a mezo questo, et cosi 50 faremo sostenere la galea. (Florens Staats- A. Signori, Carteggio, Missive, Minutari 1. Cancelleria nr. 6 fol. 186b- 1884 cop. chart. coaeva.) Am 14 Mürx 1431 berichtete dann Francesco Tornabuoni in dem S. 200 Anm. 1 erwähnten Briefe an Florenz: à quanto si rispose per la vostra siqnoria all’ ambasciadore dello imperadore [d. 4. Milanesi], pareva loro [d. à. Ve- nedig], che circa alla passata sua a Roma et allo intramettersi alla pace tra la signoria vostra et il duca di Milano le risposte vostre fussino state ra- gionevoli et honeste. a quanto l'aspetta al trattare della pace tra la loro segnori«. et la sua maestà, di- cono non essere loro intentione, che per la szynoria vostra, ne per loro per questa materia s'abbia a man- dare ambasciadore nella Magna o in Ungeria o dove o lo "mperadore, ma che bene sono contentissimi, che costi s'abbia a trattare qualunche differenzia o discordia fosse tra la loro signora et la sua maestà et che niuno altro luogo potrobbono avere piü caro, ma che in niuno modo intendono mandargli dritto loro ambasciadore. I Vgl. nr. 196. 2 Die Florentinischen Gesandtem waren Palla. Stroxxů und Cosimo Medici. Ihre Vollmacht ist vom 6 Merz 1452 datiert. (Florenx. Staats- A. Signori, Carteggio, Missive Reg. I Canc. 32 fol. 604 cop. chart, coueva.) Juni G
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360 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Jинi 6 1432 Juni 6 Serenissime ac gloriosissime princeps, pater ac domine noster singularissime. quia neque mores neque instituta civitatis nostre patiuntur, ut aliqui ex officialibus balie extra territoria nostra mittantur, et insuper multa quotidie providenda ac deliberanda incumbant, propter que voces presentium sunt necessarie, nec, si abessent, deliberari quicquam posset: propter has causas non potuimus duos ex ipsis officialibus ad maje- statem vestram, quemadmodum oratores 1 vestri postulabant2, destinare. sed volentes supplere hujusmodi detectum et loco illorum aliquem mittere serenitati vestre acceptum ac fidelem et nobis etiam dilectum et carum, elegimus ad hoc nobilem ac circumspectum virum Blasium Jacobi domini Jacobi a de Guasconibus natum apud nos ex nobilissima atque optima progenie ac multis virtutibus insignitum et vere devotissimum sacri imperii 10 ac vestre sublimitatis. supplicamus igitur cum omni reverentia et devotione, ut dignetur majestas vestra acceptare hujusmodi consuetudinem nostram et difficultatem rei ac eidem Blasio oratori aperire omnia quantumcunque archana, que nobis propriis aut officialibus balie civitatis nostre, si coram essent, aperiret. nos etiam quedam eidem oratori commisimus b majestati vestre pro nostra parte explicanda 3, cui plenam fidem 15 adhibere dignemini. datum Florentie die 6 junii 1432. [supra] Imperatori. 5 1432 216. K. Sigmund an Florenz: macht der Stadt heftige Vorwürfe wegen des Angriffes ihrer Juni 16 Truppen auf Lucca; lehnt es ab, mit ihr oder ihren Gesandten wegen des Friedens zu verhandeln; warnt sie vor weiteren Ubergriffen, da er sonst ihr als Reichs-20 rebellen den Prozeß machen werde. 1432 Juni 16 Luccа. C aus Rom Bibl. Chigi ms. J V 175 fol. 24 a-25b cop. chart. sacc. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Littere serenissimi imperatoris Sigismundi ad Florentinos in adventu sui, dum esset in civitate Lucensi propter insultum gentium Florentinarum. Die Kontrasignatur a) am Rande sieht ron anderer gleichzeitiger Hand Blaxius Jacobi de Guasconibus ad imperatorem, qui Luce erat. 25 b) cm.; Vorl. commissimus. 1 Vgl. S. 294 Anm. 5. 2 Vgl. S. 294 und nr. 216. 3 Der Entwurf ron Guasconi’s Instruktion lautete so : Er habe mit dem Kaiser awischen Montecarlo und Pescia oder awischen Collodi und Pescia oder an einem beliebigen anderen Orte außerhalb Luccas xusammenautreffen; diese Orte habe man aus den von den königlichen Gesandten vorgeschlagenen aus- gewählt. Ferner habe er sich vom Kaiser Geleit geben xu lassen; et a quel modo et forma di sicurtà, la qual sarà data per la sua celsitudine, consentirai, perochè in lui è da confidarsi. Sobald er beim Kaiser sei, habe er ihm aunächst die Republik und ihre Unterthanen au empfehlen come devotissimi et fidelissimi figliuoli et come affecti con singulare et precipua benivolentia alla persona sua, singularissimo benefactore et exaltatore de' nostri cittadini et per questo singularmente amato da la città nostra. Dem solle er hinzufiigen: Florenz setre besondere Hoff- nungen auf den Kaiser und sei xu jedem Dienst bereit. Darauf habe er die Republik zu entschul- digen, weil sie unterlassen habe, den Kaiser nach seiner Ankunft in Italien in der gebihrenden Weise durch eine feierliche Gesandtschaft zu begriißten. Der Grund dafiir sei der Aufenthalt des Kaisers im Gebiete des Hernogs ron Mailand, mit dem man im Krieg liege, gewesen; denn es wüirde dem An- schen der Republik in Italien geschadet haben, wenn sie dorthin Gesandte geschickt hätte. Mitxunchmen habe Guasconi lo exemplo de la lettera scripta allo 3o 'mperadore [d. i. wohl unsere ur. 214?] sopra questa parte et sopra alcun altra parte toccata di sopra. Er habe sich die Antwort und die sonstigen Auße- rungen des Kaisers genau xu merken, namentlich quando verrà alle cose substantiali et alle richieste, 35 le quali pare in segreto vogla fare secondo il dire degl' ambasciadori suoi. Sollte der Kaiser spexielle Anträge machen, so habe er au erklären, daſ er keine Vollmacht au Verhandlungen darüiber erhalten habe, da die kaiserlichen Gesandten nur sein Kom- 40 men verlangt hätten. Sollte die Rede auf den gegen- wärtigen Krieg kommen, so habe er die Republik au rechtfertigen sowohl wegen des Angriffes auf Lucca, als auch wegen des Krieges mit dem Herxog von Mailand; der letxtere habe den Frieden fvon 45 Ferrara] dadurch, daß er Paolo Guinigi von Lucca unterstütxt habe, gebrochen. (Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 9 fol. 44a-45b cop. chart. coaeva mit dem gleichxeitigen Vermerk non ivit; das Datum lautet a di [folgt eine Lücke] 50 di giugno 1432.)
360 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Jинi 6 1432 Juni 6 Serenissime ac gloriosissime princeps, pater ac domine noster singularissime. quia neque mores neque instituta civitatis nostre patiuntur, ut aliqui ex officialibus balie extra territoria nostra mittantur, et insuper multa quotidie providenda ac deliberanda incumbant, propter que voces presentium sunt necessarie, nec, si abessent, deliberari quicquam posset: propter has causas non potuimus duos ex ipsis officialibus ad maje- statem vestram, quemadmodum oratores 1 vestri postulabant2, destinare. sed volentes supplere hujusmodi detectum et loco illorum aliquem mittere serenitati vestre acceptum ac fidelem et nobis etiam dilectum et carum, elegimus ad hoc nobilem ac circumspectum virum Blasium Jacobi domini Jacobi a de Guasconibus natum apud nos ex nobilissima atque optima progenie ac multis virtutibus insignitum et vere devotissimum sacri imperii 10 ac vestre sublimitatis. supplicamus igitur cum omni reverentia et devotione, ut dignetur majestas vestra acceptare hujusmodi consuetudinem nostram et difficultatem rei ac eidem Blasio oratori aperire omnia quantumcunque archana, que nobis propriis aut officialibus balie civitatis nostre, si coram essent, aperiret. nos etiam quedam eidem oratori commisimus b majestati vestre pro nostra parte explicanda 3, cui plenam fidem 15 adhibere dignemini. datum Florentie die 6 junii 1432. [supra] Imperatori. 5 1432 216. K. Sigmund an Florenz: macht der Stadt heftige Vorwürfe wegen des Angriffes ihrer Juni 16 Truppen auf Lucca; lehnt es ab, mit ihr oder ihren Gesandten wegen des Friedens zu verhandeln; warnt sie vor weiteren Ubergriffen, da er sonst ihr als Reichs-20 rebellen den Prozeß machen werde. 1432 Juni 16 Luccа. C aus Rom Bibl. Chigi ms. J V 175 fol. 24 a-25b cop. chart. sacc. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Littere serenissimi imperatoris Sigismundi ad Florentinos in adventu sui, dum esset in civitate Lucensi propter insultum gentium Florentinarum. Die Kontrasignatur a) am Rande sieht ron anderer gleichzeitiger Hand Blaxius Jacobi de Guasconibus ad imperatorem, qui Luce erat. 25 b) cm.; Vorl. commissimus. 1 Vgl. S. 294 Anm. 5. 2 Vgl. S. 294 und nr. 216. 3 Der Entwurf ron Guasconi’s Instruktion lautete so : Er habe mit dem Kaiser awischen Montecarlo und Pescia oder awischen Collodi und Pescia oder an einem beliebigen anderen Orte außerhalb Luccas xusammenautreffen; diese Orte habe man aus den von den königlichen Gesandten vorgeschlagenen aus- gewählt. Ferner habe er sich vom Kaiser Geleit geben xu lassen; et a quel modo et forma di sicurtà, la qual sarà data per la sua celsitudine, consentirai, perochè in lui è da confidarsi. Sobald er beim Kaiser sei, habe er ihm aunächst die Republik und ihre Unterthanen au empfehlen come devotissimi et fidelissimi figliuoli et come affecti con singulare et precipua benivolentia alla persona sua, singularissimo benefactore et exaltatore de' nostri cittadini et per questo singularmente amato da la città nostra. Dem solle er hinzufiigen: Florenz setre besondere Hoff- nungen auf den Kaiser und sei xu jedem Dienst bereit. Darauf habe er die Republik zu entschul- digen, weil sie unterlassen habe, den Kaiser nach seiner Ankunft in Italien in der gebihrenden Weise durch eine feierliche Gesandtschaft zu begriißten. Der Grund dafiir sei der Aufenthalt des Kaisers im Gebiete des Hernogs ron Mailand, mit dem man im Krieg liege, gewesen; denn es wüirde dem An- schen der Republik in Italien geschadet haben, wenn sie dorthin Gesandte geschickt hätte. Mitxunchmen habe Guasconi lo exemplo de la lettera scripta allo 3o 'mperadore [d. i. wohl unsere ur. 214?] sopra questa parte et sopra alcun altra parte toccata di sopra. Er habe sich die Antwort und die sonstigen Auße- rungen des Kaisers genau xu merken, namentlich quando verrà alle cose substantiali et alle richieste, 35 le quali pare in segreto vogla fare secondo il dire degl' ambasciadori suoi. Sollte der Kaiser spexielle Anträge machen, so habe er au erklären, daſ er keine Vollmacht au Verhandlungen darüiber erhalten habe, da die kaiserlichen Gesandten nur sein Kom- 40 men verlangt hätten. Sollte die Rede auf den gegen- wärtigen Krieg kommen, so habe er die Republik au rechtfertigen sowohl wegen des Angriffes auf Lucca, als auch wegen des Krieges mit dem Herxog von Mailand; der letxtere habe den Frieden fvon 45 Ferrara] dadurch, daß er Paolo Guinigi von Lucca unterstütxt habe, gebrochen. (Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 9 fol. 44a-45b cop. chart. coaeva mit dem gleichxeitigen Vermerk non ivit; das Datum lautet a di [folgt eine Lücke] 50 di giugno 1432.)
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D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz März bis Juli 1432 nr. 214-219. 361 D 10 15 ist weggelassen; wir haben sie hier aus F und M ergänst. — Es ist leider nic. möglich, cinen ganz sicheren lext des Briefes au geben, da sowohl C wie die beiden anderen von uns benutxten Vorlagen schr nachlässig geschrieben sind. Wir haben da, wo F und M die besseren Lesarten bieten, diese in den Text aufgenommen und die von C in die Va- rianten verwiesen. Im Ubrigen sind aus F und M nur wesentliche Abweichungen mit- geteilt worden. coll. Florenx Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 47 fol. 46 a -47a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Hec est copia cujusdam littere destinate per serenissimum inperatorem magni- ficis et potentibus dominis dominis prioribus artium et vexillifero justitie populi et com- munis Florentie. qui imperator tune erat in civitate Lucana. Die Kontrasignatur folgt ohne Absatz auf das Datum. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 504 fol. 311b-312a cop. chart. saec. 15. Die Adresse steht unter dem Text. In London British Mus. Additional nr. 26784 fol. 99 ab cop. chart. sacc. 15. Diese Vorlage bricht mit den Worten personaliter immoramur. non Junten S. 362 Z. 23 ab. — In Ve- nedig Markusbibl. classe XI cod. LXXX fol. 320 a -321a cop. membr. saec. 15 cx. rel 16. Im Datum heiſt es fehlerhaft die 16 julii. F 1432 Juni 16 45 Sigismundus dei gratia Romanorum rex semper augustus ac Ungarie a Boemie etc. rex. honorabiles dilecti nostri. [I] tenuit hactenus indubitanter nostra fidutia, 20 quod in vobis erga nos et imperium d sacrum virere e deberet devotio integra, quam semper speravimus, tum quia nobis et eidem imperio estis subjecti! et subditi et g de jure obnoxii tum propter benefitia in vos et vestros liberaliter semper largeque collata. pollicebatur h etiam i et certam k reddebat nobis vestram fidem et obedientiam, quia Italiam intravimusm pro bono rei publice Christiane et aviditate componende n pacis ac 25 voto ° generalis dissidii removendi, potissime ? ad dandum eam vobis cum illustri filio nostro duce" Mediolani et aliis vobiscum r dissidentibus, quemadmodum sperabamus facere, si aliqui ex vestras balia, uti per oratores 1 nostros poposcimust, nos convenis- sent. tamen quia Blaxium de Guasconibus deliberastis transmittere 2, et ipse nobis gratus fuisset ipsumque libenter vidissemus, si ad u nos tempore debito accessisset. [2] et so ecce stantibus nobis sub firma fiducia vestre fidei et devotionis erga nos et imperium, quemadmodum semper ? nobis etw vestris litteris et x oratoribus nostris intimastis, con- fidentibusque plenarie, quia pro pace generali Italie et y denique vestra huc accessimus, et in tractatibus z mutuis existentibus, capitanei aa vestri et gentes ante hanc civitatem nostram Lucanam nulla avisatione premissa castra metatibb sunt et descenderunt hostiliter, 35 insultantesque ce in ejus terminos ceperunt per certos dies adversitatem nedum manifestam sed et dd infestam ostendere, quamvis nostri ipsum locum sacri ee imperii proprium" atque sedem vetustissimam divorum Romanorum imperatorum et regum, prout debitum est etgg jura nedum permittunt ih sed ii mandant vim kk repellere, possetenus! juxtamm quam un poterant resistentiam °, coacti pp tamen 4 et irritati“, defenderunt 3. non debebatss enim 40 deesse defensor, ubi non deerat persecutor. admirari cogimur vehementer et non sine ratione turbari, quod nulla offensionis causa penitus precedente in nostros subditos vestri ita deseviunt, quamvis dicant 4, quod non venerint tt ledere nos aut uu nostros, sed civi- a) FM add. et. b)Boehemie. c) UM stellen um rex etc. d) C add. nostrum. e) M vigere. f) subjecti et ont. FM. g) om. C. h) C pollicebatque; M pollicebamini. i) om. C. k) om. C. 1) C add. in. m) C intra- veramus. n) om. C. o) C vite. p) M precipue eciam. q) OM duci. 1) om. C; Fvobiscumque. s) C vestris stall vestra balia. t) C poscimus. u) om. EM. v) om. C. w) Cex. x) et — nostris om. F. M ac. y) om. C. z) C trattibus. aa) C capitaneum vestrum. bb) C mentati. cc) C exultantesque; M insultantes et. dd) om. C. ec) om. C; M imperii sacrum. ff) om. C. gg) C quod. hh) C promittunt; F permittant. ii) C imo. kk) vim repellere om. FM. 11) om. C; M possetinam. mm) juxta quam poterant om. EM. nn) C qua. o0) C residentiam; om. F. pp) ceacti — irritati om. C. qq) om. M. rr) M add. se defensant. ss) C dum. ii) C venerunt; F advenerint. un) aut nostros om. C. 50 1 2 8 Fgl. S. 294 Anm. 5. Vgl. nr. 215. Vgl. S. 352 Anm. 2 und nr. 211. Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Der oben S. 355 Anm. I erwähnte Bartolommeo Martini berichtet: nel primo giorno di pasqua [sic; es ist au em. pentecoste, d. i. Juni 8] mandorno 46
D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz März bis Juli 1432 nr. 214-219. 361 D 10 15 ist weggelassen; wir haben sie hier aus F und M ergänst. — Es ist leider nic. möglich, cinen ganz sicheren lext des Briefes au geben, da sowohl C wie die beiden anderen von uns benutxten Vorlagen schr nachlässig geschrieben sind. Wir haben da, wo F und M die besseren Lesarten bieten, diese in den Text aufgenommen und die von C in die Va- rianten verwiesen. Im Ubrigen sind aus F und M nur wesentliche Abweichungen mit- geteilt worden. coll. Florenx Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 47 fol. 46 a -47a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Hec est copia cujusdam littere destinate per serenissimum inperatorem magni- ficis et potentibus dominis dominis prioribus artium et vexillifero justitie populi et com- munis Florentie. qui imperator tune erat in civitate Lucana. Die Kontrasignatur folgt ohne Absatz auf das Datum. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 504 fol. 311b-312a cop. chart. saec. 15. Die Adresse steht unter dem Text. In London British Mus. Additional nr. 26784 fol. 99 ab cop. chart. sacc. 15. Diese Vorlage bricht mit den Worten personaliter immoramur. non Junten S. 362 Z. 23 ab. — In Ve- nedig Markusbibl. classe XI cod. LXXX fol. 320 a -321a cop. membr. saec. 15 cx. rel 16. Im Datum heiſt es fehlerhaft die 16 julii. F 1432 Juni 16 45 Sigismundus dei gratia Romanorum rex semper augustus ac Ungarie a Boemie etc. rex. honorabiles dilecti nostri. [I] tenuit hactenus indubitanter nostra fidutia, 20 quod in vobis erga nos et imperium d sacrum virere e deberet devotio integra, quam semper speravimus, tum quia nobis et eidem imperio estis subjecti! et subditi et g de jure obnoxii tum propter benefitia in vos et vestros liberaliter semper largeque collata. pollicebatur h etiam i et certam k reddebat nobis vestram fidem et obedientiam, quia Italiam intravimusm pro bono rei publice Christiane et aviditate componende n pacis ac 25 voto ° generalis dissidii removendi, potissime ? ad dandum eam vobis cum illustri filio nostro duce" Mediolani et aliis vobiscum r dissidentibus, quemadmodum sperabamus facere, si aliqui ex vestras balia, uti per oratores 1 nostros poposcimust, nos convenis- sent. tamen quia Blaxium de Guasconibus deliberastis transmittere 2, et ipse nobis gratus fuisset ipsumque libenter vidissemus, si ad u nos tempore debito accessisset. [2] et so ecce stantibus nobis sub firma fiducia vestre fidei et devotionis erga nos et imperium, quemadmodum semper ? nobis etw vestris litteris et x oratoribus nostris intimastis, con- fidentibusque plenarie, quia pro pace generali Italie et y denique vestra huc accessimus, et in tractatibus z mutuis existentibus, capitanei aa vestri et gentes ante hanc civitatem nostram Lucanam nulla avisatione premissa castra metatibb sunt et descenderunt hostiliter, 35 insultantesque ce in ejus terminos ceperunt per certos dies adversitatem nedum manifestam sed et dd infestam ostendere, quamvis nostri ipsum locum sacri ee imperii proprium" atque sedem vetustissimam divorum Romanorum imperatorum et regum, prout debitum est etgg jura nedum permittunt ih sed ii mandant vim kk repellere, possetenus! juxtamm quam un poterant resistentiam °, coacti pp tamen 4 et irritati“, defenderunt 3. non debebatss enim 40 deesse defensor, ubi non deerat persecutor. admirari cogimur vehementer et non sine ratione turbari, quod nulla offensionis causa penitus precedente in nostros subditos vestri ita deseviunt, quamvis dicant 4, quod non venerint tt ledere nos aut uu nostros, sed civi- a) FM add. et. b)Boehemie. c) UM stellen um rex etc. d) C add. nostrum. e) M vigere. f) subjecti et ont. FM. g) om. C. h) C pollicebatque; M pollicebamini. i) om. C. k) om. C. 1) C add. in. m) C intra- veramus. n) om. C. o) C vite. p) M precipue eciam. q) OM duci. 1) om. C; Fvobiscumque. s) C vestris stall vestra balia. t) C poscimus. u) om. EM. v) om. C. w) Cex. x) et — nostris om. F. M ac. y) om. C. z) C trattibus. aa) C capitaneum vestrum. bb) C mentati. cc) C exultantesque; M insultantes et. dd) om. C. ec) om. C; M imperii sacrum. ff) om. C. gg) C quod. hh) C promittunt; F permittant. ii) C imo. kk) vim repellere om. FM. 11) om. C; M possetinam. mm) juxta quam poterant om. EM. nn) C qua. o0) C residentiam; om. F. pp) ceacti — irritati om. C. qq) om. M. rr) M add. se defensant. ss) C dum. ii) C venerunt; F advenerint. un) aut nostros om. C. 50 1 2 8 Fgl. S. 294 Anm. 5. Vgl. nr. 215. Vgl. S. 352 Anm. 2 und nr. 211. Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Der oben S. 355 Anm. I erwähnte Bartolommeo Martini berichtet: nel primo giorno di pasqua [sic; es ist au em. pentecoste, d. i. Juni 8] mandorno 46
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362 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. tatem Lucanam ipsis a inimicam et gentes illustris filii nostri ducis Mediolani in eadem b receptas, quasi eamc nostram " indebitae sententia abjudicantes f. hic profecto psal- terium non concordat cum cythera, et verbis vestris atque oblationibus, ut videmus, velatis effectus dissentiunt g, quos monstratis. si ipsi vestri quesituri fuissent gentes memorati filii nostri, ut colorate proferunt, non eas ! hic quesivissent, sed ultra Arnum i, ubi tunc sine impedimento transiverunt k. dicunt! denique Lucam vobis esse infestam, quia se pro dulci libertate imperii, quam antiquitus degustaruntm divusque" genitor noster Karolus quartus ° non sine sudore restituit !, constanterp opponit, ut debet q quam r quidem conamini de novo surripere eosque, quemadmodum de Pisis et aliis in- juste actums est, vestre subicere servituti. palpamus modo clarissime illa omnia facta 1o esse et fieri in dedecus ett vilipendium u imperialis culminis, a quo status vester cepit propaginem. voluerunt virilitatem ostendere contra nos et nostros, qui non vi armorum sed ut princeps mansuetus ad procurandam vobis et omnibus vestris' summopere ex- pectandamw pacem x ac tranquillitatem accessimus. suntne hec y amoris inditiaz ac fidei aa vestre signa? estnebb iste honor ac reverentia, quos a vobis expectamus? ecce 15 gratitudo, ecce retributio ce benefitiorum, que ab etatis nostre primordiis Florentinis con- tulimus, quos uberrimis offitiis amplissimis prelaturis ac dignitatibus, ut profecto potentie regie pares viderenturdd, ultra omnes ereximus et adhuc in regnis nostris gratiose favemus ee. aliud sentimus, quam a vobis speravimus. convenisset vestris honori ac legalitati, ut, si nobis ff et imperio in civitate nostragg Lucanaiih nulla adesset proprietas, 20 propter solum nostrum tam pium tamque quietum adventum campos, si illos diutissime tenuissetis, ad reverentiam cesaree majestatis levare locoque cedere sine tanto insultu, quem ii personaliter immoramurkk. non €1 ascribenturmu vobis posteritatique vestre hec opera ad titulum glorie, ut putatis, sed apud omnes ad vituperium insolentemque nu superbiam, quod regem et dominum proprium sponte armis carentem et pro commodo 25 pacis et quietis euntem tanta injuria pertractastis °°. cedunt enim et deferunt reges et principes eminentissimi quibuscunque locis pp visis solum " expansis rr victricibus imperiali- bus ss aquilis ; sed tt vestri uu presumptione enormi perducti nedum, quemadmodum licuisset, cesserunt aquilis, sed v personam regiam fixis vicinissimeww castris suis et factis agres- sibus in despectum et contemptumxx angustiarevy et perturbare conati sunt. [3] his 30 itaque injuriis, que nostro culmini per vos fiunt, consideratisz videtur aaa lucide, quod pacis commodum refutatis ; et bbb sic nobis non esset honestum vobiscum ccc aut ddd oratori- 5 1432 Juni 16 a) ipsis inimicam om. C. b) C ea; M eam. c) C ea d) Cnosse, add. robis; M add. osse. c) M indebile sua- que statt indebita sententia. 1) Cadjudicantes; M abjudicando. g) CM desentiunt. h) FM eos. i) M Ari- minum. k) FM iverunt. 1) M dicitis. m) FM add. et ad quam. n) FM divus. o) FM add. eos. p) C con- 35 stanti. q) C dicitur. r) M quia sam communitatem conabamini statt quam — eosque. s) C actui statt actum est. t) NM add. per. u) F vilipensionem ; M impensionem. v) F nostris. w) Cspettandam. x) om. F. y) om. C. z) M add. devocionis. aa) C fidem vestram statt fidei vestre. bb) estne — expettamus om. F. ec) in C bemerkt eine spätere Hand am Rande Retributio, dd) C viderent. ee) F fovemus; M fucimus. ff) F vobis, gg) om FM. 1ih) FM add etiam. ii) C quam, kk) C commoramur. 11) C num. mim) C ascribuntur. 40 nn) insolentemque superbiam om. C. o0) C pertrattatis. pp) F add. solum. qq) C solummodo; om. F. rr) om. C. ss) om. C. tt) FM et. uu) M add. scilicet armigeri. vy) FM add. et. ww) C vicissime ; om. M. xx) C contentum. yy) " angustare. zz) C consideretis. aan) C add. quod; M add. eoque quod. bbb) C quia; M om. et sic. ccc) C add. et. ddd) F add. cum. [scil. i Fiorentini] in sul nostro Niccolò da Tolen- tino e Michelotto degli Attendoli e molti altri con- duttieri da piedi e da cavallo e gran gente d'arme con molti fanti del loro distretto, circa a quattro mila persone da cavallo e da piedi, e accampossi a una villa detta Mugnano. e l'imperatore mandò per- sapere quello, che significava la venuta di tal gente d'armi sul Lucchese, essendo lui in Lucca. li fu resposto per li commessari Fiorentini, che quella gente era venuta in su quel di Lucca per offendere 45 e danneggiare li Lucchesi e li amici loro aderenti al tiranno di Lombardia e inimico loro e non per offendere altra persona. l'imperatore rispuose loro, che Lucca era sua e che ogni cosa, che a Lucca fosse fatta, riputerebbe fosse fatta a sua propria 50 persona. (Bongi a. a. O.) 1 Vgl. Werunshy, Gesch. Kaiser Karls IV und seiner Zeit 2, 566 ff.
362 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. tatem Lucanam ipsis a inimicam et gentes illustris filii nostri ducis Mediolani in eadem b receptas, quasi eamc nostram " indebitae sententia abjudicantes f. hic profecto psal- terium non concordat cum cythera, et verbis vestris atque oblationibus, ut videmus, velatis effectus dissentiunt g, quos monstratis. si ipsi vestri quesituri fuissent gentes memorati filii nostri, ut colorate proferunt, non eas ! hic quesivissent, sed ultra Arnum i, ubi tunc sine impedimento transiverunt k. dicunt! denique Lucam vobis esse infestam, quia se pro dulci libertate imperii, quam antiquitus degustaruntm divusque" genitor noster Karolus quartus ° non sine sudore restituit !, constanterp opponit, ut debet q quam r quidem conamini de novo surripere eosque, quemadmodum de Pisis et aliis in- juste actums est, vestre subicere servituti. palpamus modo clarissime illa omnia facta 1o esse et fieri in dedecus ett vilipendium u imperialis culminis, a quo status vester cepit propaginem. voluerunt virilitatem ostendere contra nos et nostros, qui non vi armorum sed ut princeps mansuetus ad procurandam vobis et omnibus vestris' summopere ex- pectandamw pacem x ac tranquillitatem accessimus. suntne hec y amoris inditiaz ac fidei aa vestre signa? estnebb iste honor ac reverentia, quos a vobis expectamus? ecce 15 gratitudo, ecce retributio ce benefitiorum, que ab etatis nostre primordiis Florentinis con- tulimus, quos uberrimis offitiis amplissimis prelaturis ac dignitatibus, ut profecto potentie regie pares viderenturdd, ultra omnes ereximus et adhuc in regnis nostris gratiose favemus ee. aliud sentimus, quam a vobis speravimus. convenisset vestris honori ac legalitati, ut, si nobis ff et imperio in civitate nostragg Lucanaiih nulla adesset proprietas, 20 propter solum nostrum tam pium tamque quietum adventum campos, si illos diutissime tenuissetis, ad reverentiam cesaree majestatis levare locoque cedere sine tanto insultu, quem ii personaliter immoramurkk. non €1 ascribenturmu vobis posteritatique vestre hec opera ad titulum glorie, ut putatis, sed apud omnes ad vituperium insolentemque nu superbiam, quod regem et dominum proprium sponte armis carentem et pro commodo 25 pacis et quietis euntem tanta injuria pertractastis °°. cedunt enim et deferunt reges et principes eminentissimi quibuscunque locis pp visis solum " expansis rr victricibus imperiali- bus ss aquilis ; sed tt vestri uu presumptione enormi perducti nedum, quemadmodum licuisset, cesserunt aquilis, sed v personam regiam fixis vicinissimeww castris suis et factis agres- sibus in despectum et contemptumxx angustiarevy et perturbare conati sunt. [3] his 30 itaque injuriis, que nostro culmini per vos fiunt, consideratisz videtur aaa lucide, quod pacis commodum refutatis ; et bbb sic nobis non esset honestum vobiscum ccc aut ddd oratori- 5 1432 Juni 16 a) ipsis inimicam om. C. b) C ea; M eam. c) C ea d) Cnosse, add. robis; M add. osse. c) M indebile sua- que statt indebita sententia. 1) Cadjudicantes; M abjudicando. g) CM desentiunt. h) FM eos. i) M Ari- minum. k) FM iverunt. 1) M dicitis. m) FM add. et ad quam. n) FM divus. o) FM add. eos. p) C con- 35 stanti. q) C dicitur. r) M quia sam communitatem conabamini statt quam — eosque. s) C actui statt actum est. t) NM add. per. u) F vilipensionem ; M impensionem. v) F nostris. w) Cspettandam. x) om. F. y) om. C. z) M add. devocionis. aa) C fidem vestram statt fidei vestre. bb) estne — expettamus om. F. ec) in C bemerkt eine spätere Hand am Rande Retributio, dd) C viderent. ee) F fovemus; M fucimus. ff) F vobis, gg) om FM. 1ih) FM add etiam. ii) C quam, kk) C commoramur. 11) C num. mim) C ascribuntur. 40 nn) insolentemque superbiam om. C. o0) C pertrattatis. pp) F add. solum. qq) C solummodo; om. F. rr) om. C. ss) om. C. tt) FM et. uu) M add. scilicet armigeri. vy) FM add. et. ww) C vicissime ; om. M. xx) C contentum. yy) " angustare. zz) C consideretis. aan) C add. quod; M add. eoque quod. bbb) C quia; M om. et sic. ccc) C add. et. ddd) F add. cum. [scil. i Fiorentini] in sul nostro Niccolò da Tolen- tino e Michelotto degli Attendoli e molti altri con- duttieri da piedi e da cavallo e gran gente d'arme con molti fanti del loro distretto, circa a quattro mila persone da cavallo e da piedi, e accampossi a una villa detta Mugnano. e l'imperatore mandò per- sapere quello, che significava la venuta di tal gente d'armi sul Lucchese, essendo lui in Lucca. li fu resposto per li commessari Fiorentini, che quella gente era venuta in su quel di Lucca per offendere 45 e danneggiare li Lucchesi e li amici loro aderenti al tiranno di Lombardia e inimico loro e non per offendere altra persona. l'imperatore rispuose loro, che Lucca era sua e che ogni cosa, che a Lucca fosse fatta, riputerebbe fosse fatta a sua propria 50 persona. (Bongi a. a. O.) 1 Vgl. Werunshy, Gesch. Kaiser Karls IV und seiner Zeit 2, 566 ff.
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D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz März bis Juli 1432 nr. 214-219. 363 10 bus vestris aliquam praticam incohare. unum tamen non obticebimus, sed avisationis 1432 Juni 16 causa producimus a: ut res illas, quas geritis, ponatis in statera justi et b equi judicii, non trahentes locum ab ista vestrac tali quali potentia vel a voluntate in prejuditium imperii et subditorum nostrorum ac regie persone nostre verecundiam et ruborem; alio- 5 quin cogemur inviti contra vos tamquam imperii sacri rebelles et emulos via juris et facti procedere. minime d enim debetis tenere Romanum imperium ore dominie insti- tutum adeo esse debilitatum in viribus, quod se permittat Florentinorum stimulis perur- geri 1. datum Luce die 16 g mensis h junii regnorum nostrorum anno Ungarie etc. 46 k Romanorum 22 et 1 Boemie 12 m supra] Honorabilibus " prioribus artium vexillifero justitie populo et communi p ci- vitatis Florentie dilectis nostris ". Ad mandatum domini regis Caspar Sligk r. 1432 Jиni 3 15 217. Florenz an K. Sigmund: beantwortet dessen Brief [vom 16 Juni], indem es die Gründe darlegt, die den Angriff seiner Truppen auf Lucca und überhaupt sein kriegerisches Vorgehen gegen diese Stadt veranlaßt haben; beschuldigt den Herzog von Mailand des Friedensbruches; versichert den König seiner Ergebenheit und seiner Bereitwilligkeit, ihn zu unterstützen. 1432 Juni 21 Florenz. 1432 Juni 21 20 25 30 35 F aus Florena Staats-A. Signori, Carteggio, Missive Reg. I Cancelleria 32 fol. 76 a -78b cop. chart. coaera. Die Adresse, die nur Imperatori lautet, geben wir hier nach O, die feh- lende Unterschrift nach M. O coll. Floren: Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 47 fol. 47b -49a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Responsum [d. i. auf Sigmunds Schreiben vom 16 Juni 1432, unsere nr. 216, das im Cod. unmittelbar vorhergeht]. Die Adresse steht zwischen Uberschrift und Text. Die Unterschrift ist abgekürxt xu Priores artium etc.; darunter steht von der Hand des Schreibers Leonardus Arretinus cancellarius edidit. — Die Vorlagen OCMJ sind schr nachlässig geschrieben; der Schreiber von C lüft viele Worte aus, stellt andere um und liebt es besonders, Adverbien und Konjunktionen zu verändern. Es schien uns xwecklos, alle Abweichungen dieser vier Vorlagen in den Varianten anxuführen. C coll. Rom Bibl. Chigi ms. J V 175 fol. 25b�27a cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Responsio Florentinorum imperatori Sigismundo condita ex Leonardo Arretino. Die Adresse steht zwischen Uberschrift und Text und lautet der hier nach O gegebenen fast gleich. Die Unterschrift ist weggelassen. M coll. Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 205a-206a cop. chart. sacc. 15 ohne Uber- schrift und ohne Adresse. J coll. ebenda cod. lat. 504 fol. 312b-313b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Re- sponsio pretacte epistole [d. i. unserer nr. 216, die im Cod. unmittelbar vorhergeht] a Florentinis emanata [J emanate]. Die Unterschrift ist weggelassen. In Florenz Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 34 fol. 253a-255b cop. chart. saec. 15 ohne Da- tum. — In Venedig Markusbibl. classe XI cod. LXXX fol. 321 a-322 a cop. membr. saec. 15 ex. vel 16. 40 Serenissime atque gloriosissime princeps, pater ac domine noster singularis- sime. quanquam in litteris ! vestre majestatis nonnulla existant, que honorem civi- tatis nostre pungere videntur, tamen nos, ut veros decet filios, cum reverentia debita litteras illas recepimus et cum eadem reverentia intendimus respondere. re enim vera 45 quecunque bona ac dulcia in eisdem litteris sunt, a mansuetudine vestra scimus pro- ficisci; quecunque vero sinistra et aspera, ea inimicis nostris, qui vestras obsident aures, 50 a) C perducimus. b) et equi om. C. c) C stellt um tali vestra. d) C' me, om. equidem. e) EM dominico; C add. quo. f) Crepugnari. g) C6. h) om. FM. i) om. C. k) so M; C quadragesimo quinto; F 17. 1) om. F. m) F add. anno domini 1432 indictione 10. n) M A tergo: Honorandis statt Honorabilibus. o) F add. et. p) C communitati stati communi civitatis. q) F add. etc. r) F Gligt mit Uberstrich. D. i. unsere nr. 216. 46*
D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz März bis Juli 1432 nr. 214-219. 363 10 bus vestris aliquam praticam incohare. unum tamen non obticebimus, sed avisationis 1432 Juni 16 causa producimus a: ut res illas, quas geritis, ponatis in statera justi et b equi judicii, non trahentes locum ab ista vestrac tali quali potentia vel a voluntate in prejuditium imperii et subditorum nostrorum ac regie persone nostre verecundiam et ruborem; alio- 5 quin cogemur inviti contra vos tamquam imperii sacri rebelles et emulos via juris et facti procedere. minime d enim debetis tenere Romanum imperium ore dominie insti- tutum adeo esse debilitatum in viribus, quod se permittat Florentinorum stimulis perur- geri 1. datum Luce die 16 g mensis h junii regnorum nostrorum anno Ungarie etc. 46 k Romanorum 22 et 1 Boemie 12 m supra] Honorabilibus " prioribus artium vexillifero justitie populo et communi p ci- vitatis Florentie dilectis nostris ". Ad mandatum domini regis Caspar Sligk r. 1432 Jиni 3 15 217. Florenz an K. Sigmund: beantwortet dessen Brief [vom 16 Juni], indem es die Gründe darlegt, die den Angriff seiner Truppen auf Lucca und überhaupt sein kriegerisches Vorgehen gegen diese Stadt veranlaßt haben; beschuldigt den Herzog von Mailand des Friedensbruches; versichert den König seiner Ergebenheit und seiner Bereitwilligkeit, ihn zu unterstützen. 1432 Juni 21 Florenz. 1432 Juni 21 20 25 30 35 F aus Florena Staats-A. Signori, Carteggio, Missive Reg. I Cancelleria 32 fol. 76 a -78b cop. chart. coaera. Die Adresse, die nur Imperatori lautet, geben wir hier nach O, die feh- lende Unterschrift nach M. O coll. Floren: Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 47 fol. 47b -49a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Responsum [d. i. auf Sigmunds Schreiben vom 16 Juni 1432, unsere nr. 216, das im Cod. unmittelbar vorhergeht]. Die Adresse steht zwischen Uberschrift und Text. Die Unterschrift ist abgekürxt xu Priores artium etc.; darunter steht von der Hand des Schreibers Leonardus Arretinus cancellarius edidit. — Die Vorlagen OCMJ sind schr nachlässig geschrieben; der Schreiber von C lüft viele Worte aus, stellt andere um und liebt es besonders, Adverbien und Konjunktionen zu verändern. Es schien uns xwecklos, alle Abweichungen dieser vier Vorlagen in den Varianten anxuführen. C coll. Rom Bibl. Chigi ms. J V 175 fol. 25b�27a cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Responsio Florentinorum imperatori Sigismundo condita ex Leonardo Arretino. Die Adresse steht zwischen Uberschrift und Text und lautet der hier nach O gegebenen fast gleich. Die Unterschrift ist weggelassen. M coll. Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 205a-206a cop. chart. sacc. 15 ohne Uber- schrift und ohne Adresse. J coll. ebenda cod. lat. 504 fol. 312b-313b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Re- sponsio pretacte epistole [d. i. unserer nr. 216, die im Cod. unmittelbar vorhergeht] a Florentinis emanata [J emanate]. Die Unterschrift ist weggelassen. In Florenz Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 34 fol. 253a-255b cop. chart. saec. 15 ohne Da- tum. — In Venedig Markusbibl. classe XI cod. LXXX fol. 321 a-322 a cop. membr. saec. 15 ex. vel 16. 40 Serenissime atque gloriosissime princeps, pater ac domine noster singularis- sime. quanquam in litteris ! vestre majestatis nonnulla existant, que honorem civi- tatis nostre pungere videntur, tamen nos, ut veros decet filios, cum reverentia debita litteras illas recepimus et cum eadem reverentia intendimus respondere. re enim vera 45 quecunque bona ac dulcia in eisdem litteris sunt, a mansuetudine vestra scimus pro- ficisci; quecunque vero sinistra et aspera, ea inimicis nostris, qui vestras obsident aures, 50 a) C perducimus. b) et equi om. C. c) C stellt um tali vestra. d) C' me, om. equidem. e) EM dominico; C add. quo. f) Crepugnari. g) C6. h) om. FM. i) om. C. k) so M; C quadragesimo quinto; F 17. 1) om. F. m) F add. anno domini 1432 indictione 10. n) M A tergo: Honorandis statt Honorabilibus. o) F add. et. p) C communitati stati communi civitatis. q) F add. etc. r) F Gligt mit Uberstrich. D. i. unsere nr. 216. 46*
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364 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juni 21 imputamus. difficile est enim principi Luce existenti in civitate duci Mediolani sub- jecta et a multis fautoribus ejusdem ducis multisque adversariis nostris obsesso non aliqua proferre et scribere, que presentibus satisfaciant et tempori locoque deserviant. sed confidimus in dei auxilio, quod per effectus operum tandem apparebit, qui sint veri filii vestre majestatis et qui sint illi, qui falsa quedam et inania sui proprii comodi gratia vestris auribus infuderunt. [I] beneficia quidem nobis et civibus nostris per sublimitatem vestram granditer collata nemo unquam magis predicavit quam nos ipsi. et herent fixa penitus animis nostris nec unquam memoria delebuntur. atque utinam non per manus ducis Mediolani hostis nostri transitus iste vester in Italiam fuisset, ut et amorem et devotionem nostram ostendere potuissemus! nunc autem coherentia ista 10 ducis atque connexio et longa in illius terris commoratio differre nos coegit desiderium nostrum devotionis et affectionis uberius ostendende ac suspiciones, ut par est, apud multos peperit contra propositum illud pacificum vestrum, cum quo venisse in Italiam asseveratis, presertim cum Senenses a et Lucenses ac nonnulli ducis Mediolani satellites, ut suis patet litteris, divulgarint majestatem vestram ad pernitiem nostram in Etruriam b 15 esse transituram. [2] querela igitur omnis vestrarum litterarum manat propter gentes nostras contra Lucam profectas. ad quod respondemus, quod non pro majestatis vestre aut gentium vestrarum offensione (absit enim a nobis tanta immanitas), sed pro offensione hostium nostrorum gentes nostre illuc profecte fuerunt. invitavit autem ad hoc anni tempus, ne illi repositis frumentis gentes ducis Mediolani nobis hostiles atque infestas, 20 ut prius facere consuerunt, alere in illa urbe ac receptare valerent. hec fuit vera et legitima ratio illuc proficiscendi. nec debet celsitudo vestra hoc ad injuriam recipere, cum nulla protinus fuerit nobis injuriandi voluntas manifesteque proclamatum a nostris sit neminem vestrorum offendi. et in hoc reddita est judicio nostro reverentia et persone et vexillis et comitibus vestris. quod si querela cadit in hac re, justius nostri 25 conqueri valerent, qui a vestris, quos ob reverentiam tuebantur, ultro offensi atque in- vasi sunt 1. dicere autem „civitas ista est nostra atque imperii" et isto pretextu factum nostrum aggravare, largam nobis ac justam querelandi materiam affert, quod a Lucensi- bus et Senensibus et Januensibus ac ceteris vestris bello et injuriis afficiamur. tandem quicquid de jure sit, de facto certe experimur et Januam et Lucam a Mediolani duce 30 possideri et abuti illis urbibus ad bellum nobis inferendum. ex quo fit, ut justissime nobis liceat easdem urbes offendere. nam quod de proposito subiciendi Lucam servituti nostre scribitur, non videtur in hoc majestas vestra informationem rectam suscepisse. nos enim adversusc Paulum Guinigium illius urbis tyrannum et vastatorem movimus bellum multis ac longis ab illo injuriis provocati. nam et cum Ladislao rege dudum 35 conjuraverat ad eversionem libertatis nostre et duci Mediolani bellum nobis inferenti auxilia miserat 2 una cum proprio filio, quanquam tune nobiscum esset in federe, et occultas nostrarum terrarum occupationes attentaverat. itaque post longam patientiam nostram decrevimus tandem vicinum illum nobis infestum ac nocendi semper occasiones querentem ex propinquo loco removere 3. bellum igitur justam et rationabilem habuit 40 causam. sed deleto ipso tyranno (qui tamen non a nobis hostibus sed a duce Mediolani amico suo captus atque depositus est 4), nos Lucensi populo amicitiam et pacem et a) C Genuenses ; M Semenses. b) J Italiam. c) J add. dominum pro tempore civitatis Lucane. 1 Vgl. S. 355 Anm. I. 2 Im Jahre 1426, als die Venetianer und Floren- tiner unter der Führung des Grafen Carmagnola Brescia belagerten. Vgl. Neri Capponi bei Mura- tori, Scriptt. rer. Ital. 18, 1166. Capponi giebt a. a. O. für den Krieg der Florentiner gegen Paolo Guinigi noch xwei andere Griinde an. 3 Florenz hatte den Krieg gegen Lucca Mitte No- vember 1429 beschlossen. Vgl. Capponi a. a. O. 45 18, 1166 ff. 4 Nach Neri Capponi (a. a. O. 18, 1170) wurde Guinigi in September 1430 durch cinige Lucchesen und den Sienesen Antonio di Ceccho Rosso, den Guinigi selbst aum Podestà von Lucca ernannt hatte, 50
364 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juni 21 imputamus. difficile est enim principi Luce existenti in civitate duci Mediolani sub- jecta et a multis fautoribus ejusdem ducis multisque adversariis nostris obsesso non aliqua proferre et scribere, que presentibus satisfaciant et tempori locoque deserviant. sed confidimus in dei auxilio, quod per effectus operum tandem apparebit, qui sint veri filii vestre majestatis et qui sint illi, qui falsa quedam et inania sui proprii comodi gratia vestris auribus infuderunt. [I] beneficia quidem nobis et civibus nostris per sublimitatem vestram granditer collata nemo unquam magis predicavit quam nos ipsi. et herent fixa penitus animis nostris nec unquam memoria delebuntur. atque utinam non per manus ducis Mediolani hostis nostri transitus iste vester in Italiam fuisset, ut et amorem et devotionem nostram ostendere potuissemus! nunc autem coherentia ista 10 ducis atque connexio et longa in illius terris commoratio differre nos coegit desiderium nostrum devotionis et affectionis uberius ostendende ac suspiciones, ut par est, apud multos peperit contra propositum illud pacificum vestrum, cum quo venisse in Italiam asseveratis, presertim cum Senenses a et Lucenses ac nonnulli ducis Mediolani satellites, ut suis patet litteris, divulgarint majestatem vestram ad pernitiem nostram in Etruriam b 15 esse transituram. [2] querela igitur omnis vestrarum litterarum manat propter gentes nostras contra Lucam profectas. ad quod respondemus, quod non pro majestatis vestre aut gentium vestrarum offensione (absit enim a nobis tanta immanitas), sed pro offensione hostium nostrorum gentes nostre illuc profecte fuerunt. invitavit autem ad hoc anni tempus, ne illi repositis frumentis gentes ducis Mediolani nobis hostiles atque infestas, 20 ut prius facere consuerunt, alere in illa urbe ac receptare valerent. hec fuit vera et legitima ratio illuc proficiscendi. nec debet celsitudo vestra hoc ad injuriam recipere, cum nulla protinus fuerit nobis injuriandi voluntas manifesteque proclamatum a nostris sit neminem vestrorum offendi. et in hoc reddita est judicio nostro reverentia et persone et vexillis et comitibus vestris. quod si querela cadit in hac re, justius nostri 25 conqueri valerent, qui a vestris, quos ob reverentiam tuebantur, ultro offensi atque in- vasi sunt 1. dicere autem „civitas ista est nostra atque imperii" et isto pretextu factum nostrum aggravare, largam nobis ac justam querelandi materiam affert, quod a Lucensi- bus et Senensibus et Januensibus ac ceteris vestris bello et injuriis afficiamur. tandem quicquid de jure sit, de facto certe experimur et Januam et Lucam a Mediolani duce 30 possideri et abuti illis urbibus ad bellum nobis inferendum. ex quo fit, ut justissime nobis liceat easdem urbes offendere. nam quod de proposito subiciendi Lucam servituti nostre scribitur, non videtur in hoc majestas vestra informationem rectam suscepisse. nos enim adversusc Paulum Guinigium illius urbis tyrannum et vastatorem movimus bellum multis ac longis ab illo injuriis provocati. nam et cum Ladislao rege dudum 35 conjuraverat ad eversionem libertatis nostre et duci Mediolani bellum nobis inferenti auxilia miserat 2 una cum proprio filio, quanquam tune nobiscum esset in federe, et occultas nostrarum terrarum occupationes attentaverat. itaque post longam patientiam nostram decrevimus tandem vicinum illum nobis infestum ac nocendi semper occasiones querentem ex propinquo loco removere 3. bellum igitur justam et rationabilem habuit 40 causam. sed deleto ipso tyranno (qui tamen non a nobis hostibus sed a duce Mediolani amico suo captus atque depositus est 4), nos Lucensi populo amicitiam et pacem et a) C Genuenses ; M Semenses. b) J Italiam. c) J add. dominum pro tempore civitatis Lucane. 1 Vgl. S. 355 Anm. I. 2 Im Jahre 1426, als die Venetianer und Floren- tiner unter der Führung des Grafen Carmagnola Brescia belagerten. Vgl. Neri Capponi bei Mura- tori, Scriptt. rer. Ital. 18, 1166. Capponi giebt a. a. O. für den Krieg der Florentiner gegen Paolo Guinigi noch xwei andere Griinde an. 3 Florenz hatte den Krieg gegen Lucca Mitte No- vember 1429 beschlossen. Vgl. Capponi a. a. O. 45 18, 1166 ff. 4 Nach Neri Capponi (a. a. O. 18, 1170) wurde Guinigi in September 1430 durch cinige Lucchesen und den Sienesen Antonio di Ceccho Rosso, den Guinigi selbst aum Podestà von Lucca ernannt hatte, 50
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D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz März bis Juli 1432 nr. 214-219. 365 auxilium ad libertatem obtulimus. et hec illis facere parati eramus ; sed ipsi utpote sub tyranno diutius vivere consueti ac libertatis obliti duci potius Mediolani servire quam liberi esse maluerunt. quomodo igitur libertatem eripere querimus Lucensibus, quan non habent? aut quomodo non juste contra eos procedimus, qui provocatores et recep- 5 tores sunt gentium inimicarum ac velut scalas duci Mediolani prebuerunt et prebent ad transeundum in Etruriam ac nos pervadendum? [3] restat nune illa pars litterarum vestrarum, in qua refutare nos pacem dicitur et de missione officialium nostrorum postulata et de tractatu non inchoando adjungitur. quibus omnibus vere ac breviter respondere conabimur, ne modum excedat epistola. nos quidem, serenissime princeps, 10 non sumus illi, qui pacem fregerimus, sed dux Mediolani. ut enim pretereamus supe- riores motus bellicos contra nos ab illo nulla justitia concitatos, pacem certe ultimam Ferrarie contractam 1 et omni solennitate vallatam nos ita servavimus, ut ne in minima quidem re contra illam venerimus. ipse autem contra conventa contra jusjurandum atque promissa veniens sua citra a flumen Macre gentes transmisit, qui erat terminus in 15 pace constitutus, Etruriamque intravit, de qua expresse cautum erat in pace, ne se ullo modo impediret, castellaque et terras nostras et recommendatorum nostrorum multis in locis violenter occupavit. quis est igitur ille, qui pacem vult, si nos eam refutamus? an videlicet dux Mediolani, qui dum vires ac potentiam habebit, nunquam pacem b nec quietem Italia habebit? nam de tractatu inchoando quid expedit mentionem fecisse in 20 rebus non ambiguis sed penitus claris? restituat occupata contra formam pacis! res in quo erant statu ante motum bellum reponat! an potest quicquam justius postulari? atqui c pax quidem isto modo sepius oblata fuit. quis ergo pacem renuit? an qui cum tanta justitia postulat, an qui postulata per injustitiam recusat? oratorem tamen nostrum non pro inchoando hujusmodi tractatu (qui non expedit) sed pro audienda 25 sublimitate vestra secundum postulata oratorum vestrorum simul cum oratoribus ipsis miseramus. nec intelligimus, cur non debito tempore fuerit missio, cum ipsi oratores vestri debito tempore ad majestatem vestram pervenerint. ut autem ad extremam litterarum clausulam respondeamus, dicimus asserimus ac profitemur, nos esse humiles et devotos filios ac servitores majestatis vestre cupidos d toto corde tota mente totis 3o viribus in quibuscunque rebus, que a connexione atque contagione hostium nostrorum sejungi ac separari queant, vestre celsitudini favendi atque opitulandi viresque nostras totas in eo conferendi cum omni devotione sinceritate et fide. hoc est, serenissime princeps, quod in statera reponimus, gloriamque non in superbia adversandi, ut inimici datum predicant nostri, sed in humilitate obsequendi vestro imperiali culmini affectamus. 35 Florentie die 21 e junii 1432 f. 1432 Juni 21 1432 Juni 21 40 [supra] Serenissimo ac gloriosissimo principi et clementissimo domino domino Sigismundo dei gratia Romanorum regi semper augusto ac Ungarie Boemie etc. regi patri et domino nostro singularis- simo. Majestatis vestre devotissimig servi- tores et filii priores arcium vexillifer justicie populi et comunis Florentie. a) F circa. b) C dabit Italie pacem stati pacem — habebit. c) C cum hujusmodi concordia stall atqui — isto modo : M atque ; J om, atqui — oblata fuit. d) OOMJ cupidosque. e) C 22. f) 0J add. indictione decima. g) cm.; M devocioni. 45 gestürxt, und zwar im Einverständnis mit dem Mai- ländischen Condottiere Francesco Sforza. Die Mit- glieder der Familie Guinigi wurden gefangen nach Mailand geschafft (Ann. Bonincontrii bei Muratori a. a. O. 21, 137). Am 19 April 1428; vgl. S. 18 Anm. 9. 2 Vgl. die S. 360 Anm. 3 mitgeteilte Instruktion Guasconi’s.
D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz März bis Juli 1432 nr. 214-219. 365 auxilium ad libertatem obtulimus. et hec illis facere parati eramus ; sed ipsi utpote sub tyranno diutius vivere consueti ac libertatis obliti duci potius Mediolani servire quam liberi esse maluerunt. quomodo igitur libertatem eripere querimus Lucensibus, quan non habent? aut quomodo non juste contra eos procedimus, qui provocatores et recep- 5 tores sunt gentium inimicarum ac velut scalas duci Mediolani prebuerunt et prebent ad transeundum in Etruriam ac nos pervadendum? [3] restat nune illa pars litterarum vestrarum, in qua refutare nos pacem dicitur et de missione officialium nostrorum postulata et de tractatu non inchoando adjungitur. quibus omnibus vere ac breviter respondere conabimur, ne modum excedat epistola. nos quidem, serenissime princeps, 10 non sumus illi, qui pacem fregerimus, sed dux Mediolani. ut enim pretereamus supe- riores motus bellicos contra nos ab illo nulla justitia concitatos, pacem certe ultimam Ferrarie contractam 1 et omni solennitate vallatam nos ita servavimus, ut ne in minima quidem re contra illam venerimus. ipse autem contra conventa contra jusjurandum atque promissa veniens sua citra a flumen Macre gentes transmisit, qui erat terminus in 15 pace constitutus, Etruriamque intravit, de qua expresse cautum erat in pace, ne se ullo modo impediret, castellaque et terras nostras et recommendatorum nostrorum multis in locis violenter occupavit. quis est igitur ille, qui pacem vult, si nos eam refutamus? an videlicet dux Mediolani, qui dum vires ac potentiam habebit, nunquam pacem b nec quietem Italia habebit? nam de tractatu inchoando quid expedit mentionem fecisse in 20 rebus non ambiguis sed penitus claris? restituat occupata contra formam pacis! res in quo erant statu ante motum bellum reponat! an potest quicquam justius postulari? atqui c pax quidem isto modo sepius oblata fuit. quis ergo pacem renuit? an qui cum tanta justitia postulat, an qui postulata per injustitiam recusat? oratorem tamen nostrum non pro inchoando hujusmodi tractatu (qui non expedit) sed pro audienda 25 sublimitate vestra secundum postulata oratorum vestrorum simul cum oratoribus ipsis miseramus. nec intelligimus, cur non debito tempore fuerit missio, cum ipsi oratores vestri debito tempore ad majestatem vestram pervenerint. ut autem ad extremam litterarum clausulam respondeamus, dicimus asserimus ac profitemur, nos esse humiles et devotos filios ac servitores majestatis vestre cupidos d toto corde tota mente totis 3o viribus in quibuscunque rebus, que a connexione atque contagione hostium nostrorum sejungi ac separari queant, vestre celsitudini favendi atque opitulandi viresque nostras totas in eo conferendi cum omni devotione sinceritate et fide. hoc est, serenissime princeps, quod in statera reponimus, gloriamque non in superbia adversandi, ut inimici datum predicant nostri, sed in humilitate obsequendi vestro imperiali culmini affectamus. 35 Florentie die 21 e junii 1432 f. 1432 Juni 21 1432 Juni 21 40 [supra] Serenissimo ac gloriosissimo principi et clementissimo domino domino Sigismundo dei gratia Romanorum regi semper augusto ac Ungarie Boemie etc. regi patri et domino nostro singularis- simo. Majestatis vestre devotissimig servi- tores et filii priores arcium vexillifer justicie populi et comunis Florentie. a) F circa. b) C dabit Italie pacem stati pacem — habebit. c) C cum hujusmodi concordia stall atqui — isto modo : M atque ; J om, atqui — oblata fuit. d) OOMJ cupidosque. e) C 22. f) 0J add. indictione decima. g) cm.; M devocioni. 45 gestürxt, und zwar im Einverständnis mit dem Mai- ländischen Condottiere Francesco Sforza. Die Mit- glieder der Familie Guinigi wurden gefangen nach Mailand geschafft (Ann. Bonincontrii bei Muratori a. a. O. 21, 137). Am 19 April 1428; vgl. S. 18 Anm. 9. 2 Vgl. die S. 360 Anm. 3 mitgeteilte Instruktion Guasconi’s.
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366 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 218. K. Sigmund an Florenz: erklärt dessen Rechtfertigung für ungenügend; gebietet ihm Jинi 29 unter Androhung der schwersten Strafen, sich aller Feindseligkeiten gegen ihn, das Reich, den Herzog von Mailand, Genua, Siena, Lucca und andere Getreue zu ent- halten, Pisa und anderes widerrechtlich in Besitz genommene Reichsgebiet binnen einem Monat herauszugeben und etwaige Beschwerden über den Herzog von Mailand und andere Getreue vor das kaiserliche Tribunal zu bringen. 1432 Juni 29 Lucca. 5 1432 Jиni 29 C aus Rom Bibl. Chigi ms. J V 175 fol. 27 ab cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Responsio patens imperatoris Sigismundi ad Florentinos [d. i. auf ihren Brief rom 21 Juni 1432, unsere nr. 217]. Die Vorlage hat oft e caudatum; wir setxen ein- faches e. Schlußt des Datums und Kontrasignatur haben wir aus Venedig ergänxt. F coll. Florenz Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 34 fol. 256ab cop. chart. saec. 15. Verschie- dene Nachlässigkeiten des Abschreibers sind in unseren Varianten unerwähnt geblieben. In Venedig Markusbibl. classe XI cod. LXXX fol. 322 ab cop. membr. saec. 15 ex. vel 16. per Prioribus artium “ et vexillifero justitieb populi et communis Florentie c. ea, que nostris novissimis apicibus 1 responderi pridem 2 conscripsistis, vestras non justas 15 et indebitas excusationes collegimus. preterea€ responsa vestrae nostris justis propo- sitis‘ et imperialibus requisitionibus minime satisfacere merito profitemur, sicuti etiam vestre in deo committeremus sententie, qui iterato litterarum tenores clarius intueri po- testis. sciremus 5 enim et nos latius replicare, sih verborum alterationibus vobiscum initi cuperemus sique i imperiali culmini nostro foret condecens k ac honestum. cum 20 igitur harum rerum arduitas ac temporis angustia nos compellant 1, ut non superflue in causis precipue istis tam notoriis verbis utamur, sed ad effectus juri nostro consentaneos confestim deveniamus, tenore presentium vos monemus atque requirimus vobisque Ro- mana regia auctoritate firmiter et distinctem mandamus, quatenus sub gravissima pena per majestatem nostram inflingenda" ac alia qualibet a divis retro Romanis regibus et 25 imperatoribus contra sacri Romani imperii rebelles " contumaces statuta mox visis pre- sentibus ab offensis nostris et sacri imperii ac illustris filii nostri ducis Mediolani Ja- nuensium Senensium Lucensium ac ceterorum nostrorum fidelium penitus desistatis nul- lamque eis subditisque suis molestiam inferatis. rursum sub eisdem penis quoque man- damus, ut civitatem nostram Pisarum et alias terras imperii, quas injuste et indebite 30 contra voluntatem nostram in prejuditium sacri imperii occupatas tenetis, in nostris et p sacri imperii manibus infra mensis spatium a data presentium immediate computandum reponatis et, si quid contra prefatum filium nostrum aliosque fideles nostros suprascrip- tos actionis ! et querele legiptime habueritis, illas quippe ad imperiale tribunal, cuir subdimini, judicandas et terminandas s deferatis, contenti atque parati in his omnibus et 35 singulis vobis justitiam ministrare. casu vero, quo hec negligentes t facere recusaveritis, sciatis regiam majestatem nostram contra vos sine ulteriori patientia ad penas et reliqua progressuram, quemadmodum juris ordo dictaverit, et cum dei auxilio taliter, quod in- telligetis u scripta verbaque nostra non emanasse ad satisfaciendum illis, quos vobis di- citis adversarios, sed complendum debitum nostrum, qui omni tempore jura imperii ejus- 40 que fideles et subditos ab injuriis violentiis opprexionibus et usurpationibus tueri effica- cissime debemus et tenemur. datum Luce v anno domini 1432 die verow 29 mensis junii regnorum x nostrorum anno Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 12. Ad y mandatum domini regis Gaspar Slig etc. 10 45 a) om. F. b) om. F. c) F etc. statt Florentie. d) F propterea. e) C nostra. f) C prepositis. g) om. F. h) F sed. i) F si. k) em ; CF concedens. 1) F impellat. m) F districte. n) F inferenda. o) F add. et. p) add.; om. CF. q Cactiones. r) om. F. s) F determinandas. t) C negligenter. u) F intelligatis. v) F om. Luce — 12; add. etc. w) fellt Venedig. x) regnorum — 12 om. 6; aus Venedig cryänst. y) Kontra- signatur fellt in GF; aus Venedig ergänst. 50 1 Vom 16 Juni 1432 nr. 216. 2 Am 21 Juni 1432 nr. 217.
366 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 218. K. Sigmund an Florenz: erklärt dessen Rechtfertigung für ungenügend; gebietet ihm Jинi 29 unter Androhung der schwersten Strafen, sich aller Feindseligkeiten gegen ihn, das Reich, den Herzog von Mailand, Genua, Siena, Lucca und andere Getreue zu ent- halten, Pisa und anderes widerrechtlich in Besitz genommene Reichsgebiet binnen einem Monat herauszugeben und etwaige Beschwerden über den Herzog von Mailand und andere Getreue vor das kaiserliche Tribunal zu bringen. 1432 Juni 29 Lucca. 5 1432 Jиni 29 C aus Rom Bibl. Chigi ms. J V 175 fol. 27 ab cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Responsio patens imperatoris Sigismundi ad Florentinos [d. i. auf ihren Brief rom 21 Juni 1432, unsere nr. 217]. Die Vorlage hat oft e caudatum; wir setxen ein- faches e. Schlußt des Datums und Kontrasignatur haben wir aus Venedig ergänxt. F coll. Florenz Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 34 fol. 256ab cop. chart. saec. 15. Verschie- dene Nachlässigkeiten des Abschreibers sind in unseren Varianten unerwähnt geblieben. In Venedig Markusbibl. classe XI cod. LXXX fol. 322 ab cop. membr. saec. 15 ex. vel 16. per Prioribus artium “ et vexillifero justitieb populi et communis Florentie c. ea, que nostris novissimis apicibus 1 responderi pridem 2 conscripsistis, vestras non justas 15 et indebitas excusationes collegimus. preterea€ responsa vestrae nostris justis propo- sitis‘ et imperialibus requisitionibus minime satisfacere merito profitemur, sicuti etiam vestre in deo committeremus sententie, qui iterato litterarum tenores clarius intueri po- testis. sciremus 5 enim et nos latius replicare, sih verborum alterationibus vobiscum initi cuperemus sique i imperiali culmini nostro foret condecens k ac honestum. cum 20 igitur harum rerum arduitas ac temporis angustia nos compellant 1, ut non superflue in causis precipue istis tam notoriis verbis utamur, sed ad effectus juri nostro consentaneos confestim deveniamus, tenore presentium vos monemus atque requirimus vobisque Ro- mana regia auctoritate firmiter et distinctem mandamus, quatenus sub gravissima pena per majestatem nostram inflingenda" ac alia qualibet a divis retro Romanis regibus et 25 imperatoribus contra sacri Romani imperii rebelles " contumaces statuta mox visis pre- sentibus ab offensis nostris et sacri imperii ac illustris filii nostri ducis Mediolani Ja- nuensium Senensium Lucensium ac ceterorum nostrorum fidelium penitus desistatis nul- lamque eis subditisque suis molestiam inferatis. rursum sub eisdem penis quoque man- damus, ut civitatem nostram Pisarum et alias terras imperii, quas injuste et indebite 30 contra voluntatem nostram in prejuditium sacri imperii occupatas tenetis, in nostris et p sacri imperii manibus infra mensis spatium a data presentium immediate computandum reponatis et, si quid contra prefatum filium nostrum aliosque fideles nostros suprascrip- tos actionis ! et querele legiptime habueritis, illas quippe ad imperiale tribunal, cuir subdimini, judicandas et terminandas s deferatis, contenti atque parati in his omnibus et 35 singulis vobis justitiam ministrare. casu vero, quo hec negligentes t facere recusaveritis, sciatis regiam majestatem nostram contra vos sine ulteriori patientia ad penas et reliqua progressuram, quemadmodum juris ordo dictaverit, et cum dei auxilio taliter, quod in- telligetis u scripta verbaque nostra non emanasse ad satisfaciendum illis, quos vobis di- citis adversarios, sed complendum debitum nostrum, qui omni tempore jura imperii ejus- 40 que fideles et subditos ab injuriis violentiis opprexionibus et usurpationibus tueri effica- cissime debemus et tenemur. datum Luce v anno domini 1432 die verow 29 mensis junii regnorum x nostrorum anno Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 12. Ad y mandatum domini regis Gaspar Slig etc. 10 45 a) om. F. b) om. F. c) F etc. statt Florentie. d) F propterea. e) C nostra. f) C prepositis. g) om. F. h) F sed. i) F si. k) em ; CF concedens. 1) F impellat. m) F districte. n) F inferenda. o) F add. et. p) add.; om. CF. q Cactiones. r) om. F. s) F determinandas. t) C negligenter. u) F intelligatis. v) F om. Luce — 12; add. etc. w) fellt Venedig. x) regnorum — 12 om. 6; aus Venedig cryänst. y) Kontra- signatur fellt in GF; aus Venedig ergänst. 50 1 Vom 16 Juni 1432 nr. 216. 2 Am 21 Juni 1432 nr. 217.
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D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz März bis Juli 1482 nr. 214-219. 301 219. Florenz an K. Sigmund ! : beantwortet. dessen. offenen. Brief [vom 29 Juni], indem es nochmals darauf. hinweist, daß nicht von ihm, sondern vom Herzog von Mailand und von Siena der Friede gebrochen worden sei, umd duß es nicht ihm, sondern dem Herzog zukomme, Beschwerden vor das kaiserliche Tribunal zu bringen; wieder- holt, dafó seine Gesandten jede Genugthwwng leisten. werden, sobald sich der Kónig 5 an einem. Orte aufhalte, der den Feinden der Stadt nicht unterthan sei; will seiner Zeit den Beweis erbringen, daß es im rechtmäßigen Besitze von Pisa und anderen Gebieten sei. 1432 Juli 3 Florenz. JP «us Florenz Staats-A. Signori, Carteggio, Missive Reg. I Cancelleria 32 fol. 78-80%, n cop. chart. coaeva. L coll. Florenx Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 34 fol. 257^-958* cop. chart. saec. 10. Die Adresse. fehlt. — Diese und die folgende Vorlage C sind sehr nachlässig geschrieben ; wir erwähnen nur einen kleinen Teil der Abweichungen. C coll. Rom Bibl. Chigi ms. J V 175 fol. 27b-28b cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten 16 Überschrift Responsio populi Florentini ad Sigismundum Romanorum regem. Die Adresse fehlt. . In Venedig Markusbibl. classe XI cod. LXXX. fol. 3225-3985 cop. membr. saec. 12 vel 16 mit der. Überschrift Responsive imperatoris. Teilweise gedruckt in Documenti dà storia italiana 3, 534, wohl aus F. 20 Ecce rursus, serenissime princeps, alias vestre sublimitatis litteras ?* suscepimus in forma patenti atque aperta. fuisse conscriptas. quarum tenor indicabat? aperte, eas in civitate Lucana nam certe ex loco, qui foret alterius qualitatis et conditionis, et non possesso ab inimicis nostris, alterius omnino " tenoris litteras a vestra mansuetudine ex- pectaremus. decrevimus tamen, qualescunque ille sint, respondere potius quam silentio * % preterire, ne forsan taciturnitas nostra imputaretur nobis vel ad superbiam, quia non dignaremur, vel ad diffidentiam, quia nequiremus eisdem litteris respondere. ac ut ante omnia veniamus ad ilam partem, in qua precipitur, ut ab offensis ducis Mediolani et aliorum adversariorum | nostrorum debeamus abstinere, merito quidem admirationem maximam eapimus et nobiscum ipsi plurimum condolemus, quod rationes nostre justissime s usque adeo parum fucrint ponderate atque attente. ostendimus quippe superioribus lit- teris ? nostris ducem Mediolani esse illum, qui eontra formam paeis contra promissiones u) Z indicat. b) C profecto. c) L «dd. illas. 1 Die Absendung des Briefes war schon am 2 Juli beschlossen worden (Florenx Staats- A. Consulte e Pra- 35 tiche 51 fol. 230% cop. chart. coaeva). — Wir möch- ten die Vermutung wagen, daß Florenx. ühnlich Iau- tende Proteste yegen das Verfahren des Königs an die Deutschen Reichsstände geschickt hat und daf sich auf diese Proteste der Inhalt des nachfolgenden, 40 wahrscheinlich xu einem Briefe Hxg. Wilhelms non Baiern an K. Sigmund vom 25 Juli 1432 gehóren- den Zettels bexieht: Auch allergnadigister herr, ez habent die Florenezer etlich brief uber ewer komg- lich gnad ausgeschrieben. derselben poten ist ainer 45 durch den patriarchen von Agla [d. à. Aquileja] zu Mindelheim aufgehalten worden. der hat getragen die hernachgeschivebesm brief mit namen ainen dem von Maintz, ainen dem von Tryer, ainen dem von Coli, ainen dem pfalzgravem und ainen den von 50 Normberg, die mir der patriarch all mitsambt an- dern clainen briefen [am Rande steht von gleicher Hand kaufmannschaft betreffend] zugesandt hat und die ich aufgebrochen und verhalten hab. diselben brief all auf ein meinung lautent und der ich ewern gnaden ainen hie inne» verslossen schick, das sich ewer gnad mit allen sachen dester pas darnach wiss ze richten. und derselb pot leit noch gefangen. was damit ze tun sei, das last mich ewer koniglich gnad bei dem nechsten poten wissen. (München Reichs- A. Fürstensachen Tom. V fol. 236 cone. chart.) Nicht unmöglich wäre, daß Florens diesen Pro- testen seine Korrespondenx mit Sigmund, unsere nrr. 216-219, abschriftlich beiległe; so würde sich 1432 Juli 3 erklären, warum diese vier Briefe auch in Biblio- - thekshandschriften überliefert sind. Doch bleibt auch die Möglichkeit offen, daß sie aus litterarischem Interesse abgeschrieben worden sind; man beachte in dieser Bezńehung, daß als Verfasser von ww. 217 Tionardo Aretino genannt wird und daß die vier Stücke in Handschriften rereinigt sind, die vorwie- gend Humanistenbriefe enthalten. ? gr. 219. 3 Tyl. nr. 217 art. 3.
D. Verhältnis K. Sigmunds zu Florenz März bis Juli 1482 nr. 214-219. 301 219. Florenz an K. Sigmund ! : beantwortet. dessen. offenen. Brief [vom 29 Juni], indem es nochmals darauf. hinweist, daß nicht von ihm, sondern vom Herzog von Mailand und von Siena der Friede gebrochen worden sei, umd duß es nicht ihm, sondern dem Herzog zukomme, Beschwerden vor das kaiserliche Tribunal zu bringen; wieder- holt, dafó seine Gesandten jede Genugthwwng leisten. werden, sobald sich der Kónig 5 an einem. Orte aufhalte, der den Feinden der Stadt nicht unterthan sei; will seiner Zeit den Beweis erbringen, daß es im rechtmäßigen Besitze von Pisa und anderen Gebieten sei. 1432 Juli 3 Florenz. JP «us Florenz Staats-A. Signori, Carteggio, Missive Reg. I Cancelleria 32 fol. 78-80%, n cop. chart. coaeva. L coll. Florenx Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 34 fol. 257^-958* cop. chart. saec. 10. Die Adresse. fehlt. — Diese und die folgende Vorlage C sind sehr nachlässig geschrieben ; wir erwähnen nur einen kleinen Teil der Abweichungen. C coll. Rom Bibl. Chigi ms. J V 175 fol. 27b-28b cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten 16 Überschrift Responsio populi Florentini ad Sigismundum Romanorum regem. Die Adresse fehlt. . In Venedig Markusbibl. classe XI cod. LXXX. fol. 3225-3985 cop. membr. saec. 12 vel 16 mit der. Überschrift Responsive imperatoris. Teilweise gedruckt in Documenti dà storia italiana 3, 534, wohl aus F. 20 Ecce rursus, serenissime princeps, alias vestre sublimitatis litteras ?* suscepimus in forma patenti atque aperta. fuisse conscriptas. quarum tenor indicabat? aperte, eas in civitate Lucana nam certe ex loco, qui foret alterius qualitatis et conditionis, et non possesso ab inimicis nostris, alterius omnino " tenoris litteras a vestra mansuetudine ex- pectaremus. decrevimus tamen, qualescunque ille sint, respondere potius quam silentio * % preterire, ne forsan taciturnitas nostra imputaretur nobis vel ad superbiam, quia non dignaremur, vel ad diffidentiam, quia nequiremus eisdem litteris respondere. ac ut ante omnia veniamus ad ilam partem, in qua precipitur, ut ab offensis ducis Mediolani et aliorum adversariorum | nostrorum debeamus abstinere, merito quidem admirationem maximam eapimus et nobiscum ipsi plurimum condolemus, quod rationes nostre justissime s usque adeo parum fucrint ponderate atque attente. ostendimus quippe superioribus lit- teris ? nostris ducem Mediolani esse illum, qui eontra formam paeis contra promissiones u) Z indicat. b) C profecto. c) L «dd. illas. 1 Die Absendung des Briefes war schon am 2 Juli beschlossen worden (Florenx Staats- A. Consulte e Pra- 35 tiche 51 fol. 230% cop. chart. coaeva). — Wir möch- ten die Vermutung wagen, daß Florenx. ühnlich Iau- tende Proteste yegen das Verfahren des Königs an die Deutschen Reichsstände geschickt hat und daf sich auf diese Proteste der Inhalt des nachfolgenden, 40 wahrscheinlich xu einem Briefe Hxg. Wilhelms non Baiern an K. Sigmund vom 25 Juli 1432 gehóren- den Zettels bexieht: Auch allergnadigister herr, ez habent die Florenezer etlich brief uber ewer komg- lich gnad ausgeschrieben. derselben poten ist ainer 45 durch den patriarchen von Agla [d. à. Aquileja] zu Mindelheim aufgehalten worden. der hat getragen die hernachgeschivebesm brief mit namen ainen dem von Maintz, ainen dem von Tryer, ainen dem von Coli, ainen dem pfalzgravem und ainen den von 50 Normberg, die mir der patriarch all mitsambt an- dern clainen briefen [am Rande steht von gleicher Hand kaufmannschaft betreffend] zugesandt hat und die ich aufgebrochen und verhalten hab. diselben brief all auf ein meinung lautent und der ich ewern gnaden ainen hie inne» verslossen schick, das sich ewer gnad mit allen sachen dester pas darnach wiss ze richten. und derselb pot leit noch gefangen. was damit ze tun sei, das last mich ewer koniglich gnad bei dem nechsten poten wissen. (München Reichs- A. Fürstensachen Tom. V fol. 236 cone. chart.) Nicht unmöglich wäre, daß Florens diesen Pro- testen seine Korrespondenx mit Sigmund, unsere nrr. 216-219, abschriftlich beiległe; so würde sich 1432 Juli 3 erklären, warum diese vier Briefe auch in Biblio- - thekshandschriften überliefert sind. Doch bleibt auch die Möglichkeit offen, daß sie aus litterarischem Interesse abgeschrieben worden sind; man beachte in dieser Bezńehung, daß als Verfasser von ww. 217 Tionardo Aretino genannt wird und daß die vier Stücke in Handschriften rereinigt sind, die vorwie- gend Humanistenbriefe enthalten. ? gr. 219. 3 Tyl. nr. 217 art. 3.
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368 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juli 3 et juramenta sua fluvio Macre transmisso contra nos impetum et invasionem effecit ob- sessisque hostiliter oppidis nostris compluribus ac violenter expugnatis territoria nostra direptioni predeque exposuit. mandare igitur nobis, ne offendamus ducem Mediolani et suos, nichil aliud importat, nisi ut non resistamus contra vim et offensas nobis illatas. neque enim nos sumus ii a, qui offendimus, sed ii a, qui contra offensas repugnamus at- que resistimus. que quidem res etiam tacentibus nobis vestre sublimitati potest esse conspicua, cum intueatur castella et oppida nostra et recommendatorum nostrorum ab illo violenter capta detineri, cum intueatur illius gentes pluribus locis per Etruriam missas consistere ad gravissima damna et offensas et pericula nostra ac nostrorum. quid dice- mus de Senensibus, qui, cum essent confederati et colligati nobiscum triplici confedera- 10 tionis vinculo, nulla antecedente injuria nostra nullaque diffidatione premissa insidiose atque occulte ad nostras offensas repente prosiluere territoria nostra invadentes castella- que expugnantes incendiis et rapinis cum incredibili acerbitate atque injuria territorium nostrum subjicientes? adversus quorum levitatem ac malignitatem si per nos resistitur, quis equus judex potest aut debet id, quod facimus, improbare, presertim cum non b 15 hominibus modo, verum etiam animantibus cunctis natura datum sit, ut vim atque in- juriam propulsent ac se suaque tueantur? et nimirum dum Senenses cum gentibus ducis Mediolani diripiebant infestius territoria nostra, incendia late exercebant, preda atque rapinis omnia fedabant, nulla c tunc inhibitio facta fuit. nunc autem cum per dei gratiam juste ac potenter illos repercutimus, inhibitiones jam fiunt. dicere autem, ut ad tribunal 20 vestrum actiones querelasque deferamus, hoc certe magis convenit duci Mediolani et aliis adversariis nostris quam nobis, cum ipsi sint illid, qui nobis e bellum movent et violen- tiam afferunt. preterea cum sit majestas vestra Luce in urbe inimico nostro obnoxia plenaque nostrorum adversariorum et hostium, clare intueri potest serenitas vestra, locum illum non esse idoneum neque communem ad ista disceptanda. sepiusque jam dictum 25 est a nobis atque perscriptum et nunc iterato dicimus, quod, quando serenitas vestra erit in loco non supposito hostibus nostris, per vivam vocem oratorum nostrorum satis- facere intendimus omnibus iis , que honorem vestre majestatis concernant ac debitum devotionis nostre. ad illud vero, quod in eisdem litteris dicitur de restitutione Pisarum et aliorum locorum, cum reverentia respondemus: nos et civitatem Pisanam et alias 30 civitates et terras tenere ad honorem et reverentiam vestre majestatis et universas et singulas earum possideri a nobis legitimo atque optimo jure, ut debito loco et tempore celsitudini vestre et per vivam vocem et per scripturas autenticas ostendemus. sumus- que profecto et nos filii vestri atque sacri imperii nec minus devoti ac fideles quam ceteri ulli Cristianorum. ad comminationes vero, que sunt in extrema pagina, respon- 35 demus, nos in vestra equitate ac sapientia sperare, quod maturius considerare volet et clementius cogitare nec adversus filios suos aliquid agere, de quo apud deum et homines merito conqueri valerent. datum Florentie die 3 julii 1432. [supra] Imperatori. 5 1432 Juli 3 E. Verhältnis K. Sigmunds zum Markgrafen von Mantua im April und Mai 1432 40 nr. 220-224. 11432) 220. Beschluß des Venctianischen Senates: dem Herrn von Mantua soll auf seine An- April 8 frage, ob er eine genannte, von K. Sigmund geforderte Summe gegen Erhebung in den Markgrafenstand, Bestätigung des Reichsvikariates und Entbindung vom Rom- fahrtsdienst zahlen solle, zustimmend geantwortet werden. [1432 April 8 [Venedig]. 45 a) LC hi. b) L add. omnibus. c) nulla — fuit om. C. d) om. LC. e) nobis bellum om. C. f) LC his. g) L Pisarum.
368 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juli 3 et juramenta sua fluvio Macre transmisso contra nos impetum et invasionem effecit ob- sessisque hostiliter oppidis nostris compluribus ac violenter expugnatis territoria nostra direptioni predeque exposuit. mandare igitur nobis, ne offendamus ducem Mediolani et suos, nichil aliud importat, nisi ut non resistamus contra vim et offensas nobis illatas. neque enim nos sumus ii a, qui offendimus, sed ii a, qui contra offensas repugnamus at- que resistimus. que quidem res etiam tacentibus nobis vestre sublimitati potest esse conspicua, cum intueatur castella et oppida nostra et recommendatorum nostrorum ab illo violenter capta detineri, cum intueatur illius gentes pluribus locis per Etruriam missas consistere ad gravissima damna et offensas et pericula nostra ac nostrorum. quid dice- mus de Senensibus, qui, cum essent confederati et colligati nobiscum triplici confedera- 10 tionis vinculo, nulla antecedente injuria nostra nullaque diffidatione premissa insidiose atque occulte ad nostras offensas repente prosiluere territoria nostra invadentes castella- que expugnantes incendiis et rapinis cum incredibili acerbitate atque injuria territorium nostrum subjicientes? adversus quorum levitatem ac malignitatem si per nos resistitur, quis equus judex potest aut debet id, quod facimus, improbare, presertim cum non b 15 hominibus modo, verum etiam animantibus cunctis natura datum sit, ut vim atque in- juriam propulsent ac se suaque tueantur? et nimirum dum Senenses cum gentibus ducis Mediolani diripiebant infestius territoria nostra, incendia late exercebant, preda atque rapinis omnia fedabant, nulla c tunc inhibitio facta fuit. nunc autem cum per dei gratiam juste ac potenter illos repercutimus, inhibitiones jam fiunt. dicere autem, ut ad tribunal 20 vestrum actiones querelasque deferamus, hoc certe magis convenit duci Mediolani et aliis adversariis nostris quam nobis, cum ipsi sint illid, qui nobis e bellum movent et violen- tiam afferunt. preterea cum sit majestas vestra Luce in urbe inimico nostro obnoxia plenaque nostrorum adversariorum et hostium, clare intueri potest serenitas vestra, locum illum non esse idoneum neque communem ad ista disceptanda. sepiusque jam dictum 25 est a nobis atque perscriptum et nunc iterato dicimus, quod, quando serenitas vestra erit in loco non supposito hostibus nostris, per vivam vocem oratorum nostrorum satis- facere intendimus omnibus iis , que honorem vestre majestatis concernant ac debitum devotionis nostre. ad illud vero, quod in eisdem litteris dicitur de restitutione Pisarum et aliorum locorum, cum reverentia respondemus: nos et civitatem Pisanam et alias 30 civitates et terras tenere ad honorem et reverentiam vestre majestatis et universas et singulas earum possideri a nobis legitimo atque optimo jure, ut debito loco et tempore celsitudini vestre et per vivam vocem et per scripturas autenticas ostendemus. sumus- que profecto et nos filii vestri atque sacri imperii nec minus devoti ac fideles quam ceteri ulli Cristianorum. ad comminationes vero, que sunt in extrema pagina, respon- 35 demus, nos in vestra equitate ac sapientia sperare, quod maturius considerare volet et clementius cogitare nec adversus filios suos aliquid agere, de quo apud deum et homines merito conqueri valerent. datum Florentie die 3 julii 1432. [supra] Imperatori. 5 1432 Juli 3 E. Verhältnis K. Sigmunds zum Markgrafen von Mantua im April und Mai 1432 40 nr. 220-224. 11432) 220. Beschluß des Venctianischen Senates: dem Herrn von Mantua soll auf seine An- April 8 frage, ob er eine genannte, von K. Sigmund geforderte Summe gegen Erhebung in den Markgrafenstand, Bestätigung des Reichsvikariates und Entbindung vom Rom- fahrtsdienst zahlen solle, zustimmend geantwortet werden. [1432 April 8 [Venedig]. 45 a) LC hi. b) L add. omnibus. c) nulla — fuit om. C. d) om. LC. e) nobis bellum om. C. f) LC his. g) L Pisarum.
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E. Verhältnis K. Sigmunds zum Markgrafen von Mantua April und Mai 1432 nr. 220-224. 369 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 78a cop. membr. coaera. Zu Anfang 11432] April 8 steht links am Rande 8 sapientes suprascripti [scil. Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Antonius Contareno procurator, ser Georgius Cornario sapientes consilii, ser Andreas Contareno, ser Laurentius Capello, ser Thomas Michael, ser Marinus Lando, ser Marcus Foscari sapientes terrarum etc.]. Die 8 aprilis in rogatis. I Auf die Mitteilung des Herrn von Mantua, serenissimum dominum Ro- manorum regem ad eum misisse 1 et requiri fecisse, ut ei det ducatos 12000, et demum devenerit ad 8000, quodque speret eum reducere ad ducatos 6000, et quod pro ipsa summa contentus erit eum con- stituere et creare marchionem et confirmare sibi vicariatum suum ac eum absolvere ab eundo secum Ro- io mam, und auf die weitere Mitteilung, daß er, obwohl ihn der König im Weigerungsfalle seines Lehens berauben könne, doch nichts ohne Venedigs Erlaubnis thun wolle, soll geantwortet werden: quod nobis placet, quod det ipsi domino regi ipsam summam denariorum pro rebus, quas dicit, et certi reddimur, quod ei dabit, quam minorem summam denariorum poterit. De parte omnes alii, de non 2, non sinceri 1. 15 221. K. Sigmund an Giovanni Francesco Gonzaga 2: hat gehört, daß die Venetianer, seine und des Reiches Feinde, in ihn dringen, den Oberbefehl über ihre Truppen zu übernehmen; warnt ihn davor bei Verlust seiner Gnade; fordert ihn auf, den Ober- 1432 befehl sofort niederzulegen, wenn er ihn etwa schon angenommen haben sollte. April 14 Parma. 1432 April 14 20 Aus Mantua Archivio Gonxaga E II, 2 (Corte cesarea, Lettere imperiali) orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. Datum: Parme 14 aprilis Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12. Kontra- signatur: Ad m. d. r. l Gaspar Sligk. 25 222. Beschluß des Venctianischen Senates: dem Herrn von Mantua, der fürchtet, daß ihm seine vom Reiche empfangenen Rechte und Ehren durch den Römischen König entzogen werden könnten, und der deshalb bittet, Venedig möge eventuell bei Ab- schluß eines Friedens oder sonstigen Ubereinkommens mit dem König seine Wieder- 1432 einsetzung in jene durchsetzen, soll im bejahenden Sinne geantwortet werden. April 23 [Venedig]. 1432 April 23 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 82a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande .. Sapientes consilii et .. sapientes super terris acquisitis de novo. 1432 die 23 aprilis in rogatis. Der Herr ron Mantua hat sagen lassen: der Römische König habe ihm brieflich 3 und mündlich 4 angereigt, qualiter sensit eum acceptasse capitaneatum gentium nostrarum, et quod, si hoc non fecit, non debeat acceptare, et, si acceptavit, quod debeat renuntiare, ne incurrat in privationem vicariatus et jurium imperii; der König verlange von ihm eine viel gröftere Geldsumme 5, als er gedacht habe, und noch daau als Darlehen und nicht etwa für die Bestätigung des Vikariates; er glaube 35 daher nicht, daßt er sich mit ihm iber diese Angelegenheit werde cinigen können, und befürchte, daßs der König fortasse faciat aliquem actum contra eum in privando ipsum juribus suis et honorificentiis, quas habet de imperio; sollte dies geschehen, so bitte er Venedig, beim Abschluß eines Friedens oder Uberein- kommens mit dem Könige dafüir au sorgen, daßt er in seine Rechte u. s. w. wieder eingesetxt werde. Ihm soll geantwortet werden: man verspreche ilm, au thun, wie er bitte. Il De parte 149, de non 0, non sin- 40 ceri 1. 30 1 Der Gesandte war der königliche Sekretür Her- mann Hecht. Sigmund dankte dem Gonzaga am H4 April für die Mitteilungen des Sekretärs und be- merkte : non misissemus prefatum Hermannum ad 45 fidelitatem tuam, nisi ipsum vocasses, ut dixisti; sed novitates emergentes, quas ipse Hermannus tibi referet, nos ad hoe comovissent, de quibus te peti- mus nos velis certius avisare. (Mantua Archirio Gonxaga E II, 2 orig. chart. lit. clausa c. sig. 50 in v. impr. mit dem Datum: Parme 14 aprilis Deutsche Reichstags-Akten X. Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12.) Die novitates, deretwegen Hecht num zweiten Male nach Mantua ging, sind aus unserer nr. 221 ersichtlich; vgl. auch nr. 222. 2 Der Uberbringer des Briefes war der königliche Sekretär Hermann Hecht; vgl. Anm. I. 3 Vgl. nr. 221. 4 Durch Hermann Hecht; vgl. Anm. 1. 5 Vgl. nr. 220. 47
E. Verhältnis K. Sigmunds zum Markgrafen von Mantua April und Mai 1432 nr. 220-224. 369 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 78a cop. membr. coaera. Zu Anfang 11432] April 8 steht links am Rande 8 sapientes suprascripti [scil. Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Antonius Contareno procurator, ser Georgius Cornario sapientes consilii, ser Andreas Contareno, ser Laurentius Capello, ser Thomas Michael, ser Marinus Lando, ser Marcus Foscari sapientes terrarum etc.]. Die 8 aprilis in rogatis. I Auf die Mitteilung des Herrn von Mantua, serenissimum dominum Ro- manorum regem ad eum misisse 1 et requiri fecisse, ut ei det ducatos 12000, et demum devenerit ad 8000, quodque speret eum reducere ad ducatos 6000, et quod pro ipsa summa contentus erit eum con- stituere et creare marchionem et confirmare sibi vicariatum suum ac eum absolvere ab eundo secum Ro- io mam, und auf die weitere Mitteilung, daß er, obwohl ihn der König im Weigerungsfalle seines Lehens berauben könne, doch nichts ohne Venedigs Erlaubnis thun wolle, soll geantwortet werden: quod nobis placet, quod det ipsi domino regi ipsam summam denariorum pro rebus, quas dicit, et certi reddimur, quod ei dabit, quam minorem summam denariorum poterit. De parte omnes alii, de non 2, non sinceri 1. 15 221. K. Sigmund an Giovanni Francesco Gonzaga 2: hat gehört, daß die Venetianer, seine und des Reiches Feinde, in ihn dringen, den Oberbefehl über ihre Truppen zu übernehmen; warnt ihn davor bei Verlust seiner Gnade; fordert ihn auf, den Ober- 1432 befehl sofort niederzulegen, wenn er ihn etwa schon angenommen haben sollte. April 14 Parma. 1432 April 14 20 Aus Mantua Archivio Gonxaga E II, 2 (Corte cesarea, Lettere imperiali) orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. Datum: Parme 14 aprilis Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12. Kontra- signatur: Ad m. d. r. l Gaspar Sligk. 25 222. Beschluß des Venctianischen Senates: dem Herrn von Mantua, der fürchtet, daß ihm seine vom Reiche empfangenen Rechte und Ehren durch den Römischen König entzogen werden könnten, und der deshalb bittet, Venedig möge eventuell bei Ab- schluß eines Friedens oder sonstigen Ubereinkommens mit dem König seine Wieder- 1432 einsetzung in jene durchsetzen, soll im bejahenden Sinne geantwortet werden. April 23 [Venedig]. 1432 April 23 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 82a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande .. Sapientes consilii et .. sapientes super terris acquisitis de novo. 1432 die 23 aprilis in rogatis. Der Herr ron Mantua hat sagen lassen: der Römische König habe ihm brieflich 3 und mündlich 4 angereigt, qualiter sensit eum acceptasse capitaneatum gentium nostrarum, et quod, si hoc non fecit, non debeat acceptare, et, si acceptavit, quod debeat renuntiare, ne incurrat in privationem vicariatus et jurium imperii; der König verlange von ihm eine viel gröftere Geldsumme 5, als er gedacht habe, und noch daau als Darlehen und nicht etwa für die Bestätigung des Vikariates; er glaube 35 daher nicht, daßt er sich mit ihm iber diese Angelegenheit werde cinigen können, und befürchte, daßs der König fortasse faciat aliquem actum contra eum in privando ipsum juribus suis et honorificentiis, quas habet de imperio; sollte dies geschehen, so bitte er Venedig, beim Abschluß eines Friedens oder Uberein- kommens mit dem Könige dafüir au sorgen, daßt er in seine Rechte u. s. w. wieder eingesetxt werde. Ihm soll geantwortet werden: man verspreche ilm, au thun, wie er bitte. Il De parte 149, de non 0, non sin- 40 ceri 1. 30 1 Der Gesandte war der königliche Sekretür Her- mann Hecht. Sigmund dankte dem Gonzaga am H4 April für die Mitteilungen des Sekretärs und be- merkte : non misissemus prefatum Hermannum ad 45 fidelitatem tuam, nisi ipsum vocasses, ut dixisti; sed novitates emergentes, quas ipse Hermannus tibi referet, nos ad hoe comovissent, de quibus te peti- mus nos velis certius avisare. (Mantua Archirio Gonxaga E II, 2 orig. chart. lit. clausa c. sig. 50 in v. impr. mit dem Datum: Parme 14 aprilis Deutsche Reichstags-Akten X. Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12.) Die novitates, deretwegen Hecht num zweiten Male nach Mantua ging, sind aus unserer nr. 221 ersichtlich; vgl. auch nr. 222. 2 Der Uberbringer des Briefes war der königliche Sekretär Hermann Hecht; vgl. Anm. I. 3 Vgl. nr. 221. 4 Durch Hermann Hecht; vgl. Anm. 1. 5 Vgl. nr. 220. 47
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870 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1439. 132993. K. Sigmund ernennt Giovanni Francesco Gonzagu zum Markgrafen von Mantug und bestimmt, daß der Markgrafentitel sich in der Familie Gonzaga nach dem Mai 6 Rechte der Erstgeburt forterben soll *. 1432 Mai 6 Parma 2. Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 185ab cop. chart. coaevra. Datum Parma g 1482 die 6 mensis maji Ung. 46 Rom. 22 Boh. 12. Caspar Sligk vicecancellarius. Kontrasignatur: Ad m. a, p. In Mantua Archivio Gonzaga B V nr. 1 cop. chart. saec. 15. Das Original der Urkunde, das sich früher ebenfalls im Archivio Gonzaga befand, wurde am 1 Februar 1710 an die Österreichische Regierung ausgeliefert. Nachforschungen nach dem Verbleib desselben im Wiener Haus- Hof- und Staats-A. hatten keinen Erfolg. Gedruckt bei Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens IL, 2 pay. 251-2583, wahrschein- lich aus der vorerwähnten Mantuaner Abschrift; ferner bei Liindg, Cod. Italiae dipl. 1, 1371-1876, olme Quellenangabe (die. Kontrasignatur lautet beù Liimig wie in unserer Wiener Vorlage). — Regest bei Aschbach 4, 482 und bei Altmann mr. 9126. 13? 334, Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Antwort auf cine Anfrage des Mark- Mai 27 grafen von Mantua wegen Verlegung des Bascler Konzils. 1432 Mai 27 [ Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 88" cop. membr. coaeva. 1432 die 27 maji in rogatis. || [Antrag , gestellt von ser Marcus de Molino, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Marcus Foscari sapiens terrarum etc.] Der Markgraf hat mitteilen lassen, daß der Kardinal Conti ihm rate, dem Römischen Konig Mantua vorxuschlayen pro celebratione concilii, ut concilium inceptum in Basilea dissolvatur, quoniam sperat, quod et papa et idem rex contentabuntur de civitate Mantue etc. Er dufiert viele Bedenken. dagegen und. wünscht. Venedigs Fat, Es soll ihm geant- wortet werden: Venedig scheine es, guod esset magnus honor et magna utilitas sue magnificentie, si ha- beret concilium in Mantua; et insuper videmus, quod, si concilium Basilee per hune modum dissolveretur, sequeretur magna securitas et comoditas statui summi pontificis omniumque amicorum suorum et totius à Italie; wenn das Konxil $n. Mantua. gehalten. werde, werde der Papst alles Mögliche fiir die Sicherheit des Mantuanischen Staates thun, und da auch Venedig nahe sei, so brauche der Markgraf sich keine Sorgen zu machen; man könne ja auch in der Zwischenzeit noch viele Vorkehrungen für die Sicherheit, die Ver- provitmtierung wu. s. oc. treffen; doch möge der Markgraf gan nach Gutdiinken entscheiden. || De parte 60. 61. ! Am 7 Mai teille Sigmund dem Gonzaga mil: er dibersende ihm. anbei das. privilegium marchiona- tus; Barett und. Being werde. er schicken, sobald der Adressat wieder daheim sci und um die Übersen- dung nachgesucht haben werde; der Adressat müge in dże Iliinde der kóniglichen Gesandten den Treu- eid leisten; dat. Parme 1432 die 7 mensis maji Ung. 46 Rom. 22 Boh. 12; Kontrasignatur : Ad m. d. r. Gaspar Sligh. (Gedr. bei Du Mont, Corps amiv, dipl. du droit des gens IT, 2 pag. 253 und bei Lig, Cod. Italiae dipl. 8, 1779-1780; wgl. Altmann nr. 9127.) Die Fidesformel, die von der in nr. 6 mitgeteilten Mailändischen nur wenig ab- weicht, findet man bei Du Mont a. a. 0. pag. 253-254 amd bei Limig « a. O. 3, 1780-1782. Ebenfalls am 7 Maé schrieb Sigmund dem (Gonzaga: er sende ihm das privilegium marchionatus Mantue veď xugleich den Hermann Hecht, cui commisimus in- tentionem nostram ex parte bireti et annuli tibi di- stinctius referendam ; dat. Parme T7 maji Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12. (Mantua. Archivio Gonzaga E IL, 2 orig. chart. lit. clausa c. sig. ?n v. impr) Das Beispiel des Gonzaga fand Nachahmung durch den Mawrkgrafen Niccolo von. Este. Fr leja darch seinen Gesandten Uguceione de Contrari im Vene- dig anfragen, ob es diesem recht sei, daß er pro- curaret. habere investitionem seu confirmationem a serenissimo domino Romanorum rege de terris Regii et Mutine, adducens in exemplum novam concessio- nem obtentam per illastrem. dominum Mantue de marchionatu Mantue. Der Venetianische Senat be- schloß am. 23 Mai, zu antworten: man sci damil einrerstanden, daß der Markgraf sich jene Investitur amd Bestätigung rerschaffe quodque procuret ex- pendero id minus, quod possibile fuerit. | De parte ali. 2. 3 [ste; xu ergänzen in de non 2, nou sin- ceri 3]. (Venedig Stadis- A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 87% cop. membr. coacva.) Beides gesehah je- doch erst. am 17 September 1433, als Sigmund auf dem Rückwege ron Rom in Ferrara weilte. Tyl. RTA. 11, 4. ? Sigmund erneuerte, wie schon RTA. 11, 6 Anm. 10 erwähnt ist, die Urkunde am 22 September 1433, als er auf dem Rückwege ron Rom in Mantua weilte (gedr. bei Du Mont a. a. O. II, 2 pag. 269-271; vgl. Altınann mr. 9674). Am 3 November 1436 ergünxte er ste dahin, daß das Recht der Torst- geburt. zwar in Kraft bleiben, Aioranni Francesco Gonzaga aber für seine Person befugt sein solle, auch einen anderen von seinen Tegitimen. Söhnen su seinem. Nachfolger xw ernennen. (Lümig a. a. 0. 3, 1781-1782; vgl. Altmann nr. 11505). 0 5 20 30 35 60 66
870 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1439. 132993. K. Sigmund ernennt Giovanni Francesco Gonzagu zum Markgrafen von Mantug und bestimmt, daß der Markgrafentitel sich in der Familie Gonzaga nach dem Mai 6 Rechte der Erstgeburt forterben soll *. 1432 Mai 6 Parma 2. Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 185ab cop. chart. coaevra. Datum Parma g 1482 die 6 mensis maji Ung. 46 Rom. 22 Boh. 12. Caspar Sligk vicecancellarius. Kontrasignatur: Ad m. a, p. In Mantua Archivio Gonzaga B V nr. 1 cop. chart. saec. 15. Das Original der Urkunde, das sich früher ebenfalls im Archivio Gonzaga befand, wurde am 1 Februar 1710 an die Österreichische Regierung ausgeliefert. Nachforschungen nach dem Verbleib desselben im Wiener Haus- Hof- und Staats-A. hatten keinen Erfolg. Gedruckt bei Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens IL, 2 pay. 251-2583, wahrschein- lich aus der vorerwähnten Mantuaner Abschrift; ferner bei Liindg, Cod. Italiae dipl. 1, 1371-1876, olme Quellenangabe (die. Kontrasignatur lautet beù Liimig wie in unserer Wiener Vorlage). — Regest bei Aschbach 4, 482 und bei Altmann mr. 9126. 13? 334, Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Antwort auf cine Anfrage des Mark- Mai 27 grafen von Mantua wegen Verlegung des Bascler Konzils. 1432 Mai 27 [ Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 88" cop. membr. coaeva. 1432 die 27 maji in rogatis. || [Antrag , gestellt von ser Marcus de Molino, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Marcus Foscari sapiens terrarum etc.] Der Markgraf hat mitteilen lassen, daß der Kardinal Conti ihm rate, dem Römischen Konig Mantua vorxuschlayen pro celebratione concilii, ut concilium inceptum in Basilea dissolvatur, quoniam sperat, quod et papa et idem rex contentabuntur de civitate Mantue etc. Er dufiert viele Bedenken. dagegen und. wünscht. Venedigs Fat, Es soll ihm geant- wortet werden: Venedig scheine es, guod esset magnus honor et magna utilitas sue magnificentie, si ha- beret concilium in Mantua; et insuper videmus, quod, si concilium Basilee per hune modum dissolveretur, sequeretur magna securitas et comoditas statui summi pontificis omniumque amicorum suorum et totius à Italie; wenn das Konxil $n. Mantua. gehalten. werde, werde der Papst alles Mögliche fiir die Sicherheit des Mantuanischen Staates thun, und da auch Venedig nahe sei, so brauche der Markgraf sich keine Sorgen zu machen; man könne ja auch in der Zwischenzeit noch viele Vorkehrungen für die Sicherheit, die Ver- provitmtierung wu. s. oc. treffen; doch möge der Markgraf gan nach Gutdiinken entscheiden. || De parte 60. 61. ! Am 7 Mai teille Sigmund dem Gonzaga mil: er dibersende ihm. anbei das. privilegium marchiona- tus; Barett und. Being werde. er schicken, sobald der Adressat wieder daheim sci und um die Übersen- dung nachgesucht haben werde; der Adressat müge in dże Iliinde der kóniglichen Gesandten den Treu- eid leisten; dat. Parme 1432 die 7 mensis maji Ung. 46 Rom. 22 Boh. 12; Kontrasignatur : Ad m. d. r. Gaspar Sligh. (Gedr. bei Du Mont, Corps amiv, dipl. du droit des gens IT, 2 pag. 253 und bei Lig, Cod. Italiae dipl. 8, 1779-1780; wgl. Altmann nr. 9127.) Die Fidesformel, die von der in nr. 6 mitgeteilten Mailändischen nur wenig ab- weicht, findet man bei Du Mont a. a. 0. pag. 253-254 amd bei Limig « a. O. 3, 1780-1782. Ebenfalls am 7 Maé schrieb Sigmund dem (Gonzaga: er sende ihm das privilegium marchionatus Mantue veď xugleich den Hermann Hecht, cui commisimus in- tentionem nostram ex parte bireti et annuli tibi di- stinctius referendam ; dat. Parme T7 maji Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12. (Mantua. Archivio Gonzaga E IL, 2 orig. chart. lit. clausa c. sig. ?n v. impr) Das Beispiel des Gonzaga fand Nachahmung durch den Mawrkgrafen Niccolo von. Este. Fr leja darch seinen Gesandten Uguceione de Contrari im Vene- dig anfragen, ob es diesem recht sei, daß er pro- curaret. habere investitionem seu confirmationem a serenissimo domino Romanorum rege de terris Regii et Mutine, adducens in exemplum novam concessio- nem obtentam per illastrem. dominum Mantue de marchionatu Mantue. Der Venetianische Senat be- schloß am. 23 Mai, zu antworten: man sci damil einrerstanden, daß der Markgraf sich jene Investitur amd Bestätigung rerschaffe quodque procuret ex- pendero id minus, quod possibile fuerit. | De parte ali. 2. 3 [ste; xu ergänzen in de non 2, nou sin- ceri 3]. (Venedig Stadis- A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 87% cop. membr. coacva.) Beides gesehah je- doch erst. am 17 September 1433, als Sigmund auf dem Rückwege ron Rom in Ferrara weilte. Tyl. RTA. 11, 4. ? Sigmund erneuerte, wie schon RTA. 11, 6 Anm. 10 erwähnt ist, die Urkunde am 22 September 1433, als er auf dem Rückwege ron Rom in Mantua weilte (gedr. bei Du Mont a. a. O. II, 2 pag. 269-271; vgl. Altınann mr. 9674). Am 3 November 1436 ergünxte er ste dahin, daß das Recht der Torst- geburt. zwar in Kraft bleiben, Aioranni Francesco Gonzaga aber für seine Person befugt sein solle, auch einen anderen von seinen Tegitimen. Söhnen su seinem. Nachfolger xw ernennen. (Lümig a. a. 0. 3, 1781-1782; vgl. Altmann nr. 11505). 0 5 20 30 35 60 66
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F. Verhältnis K. Sigmunds zu den Römern April und Mai 1432 nr. 225�227. 371 [Minoritätsantrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Laurentius Capello sapientes 1432 Mai 27 consilii.] Mit Rücksicht auf die vom Markgrafen angefihrten Bedenken und Gefahren per exemplum rerum preteritarum tempore bone memorie avi sui et respectu verborum et monitionis habite a magnifico quondam genitore suo, que dubia et pericula nobis videntur valde verisimilia et valde consideranda, soll 5 dem Markgrafen der Rat erteilt werden, er möge sich dem Kardinal gegenüber entschuldigen. De parte 34. 34, de non 8, non sinceri 18. 23. F. Verhältnis K. Sigmunds zu den Römern im April und Mai 1432 nr. 225-227. 10 225. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom ſKaspar Stange von Wand- ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet über Verhandlungen der königlichen Gesandten mit der Römischen Regierung. 1432 April 22 Rom 1. 1432 April 22 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I/a nr. 254 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Die Ordenskanalei hat über die Adresse geschrieben Kale Jocop und unter sie was die Romer den raten des Romischen konigis haben obiciret. Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre 15 homeister. geruchet zu wissen, do dese brife 2 alle bereit woren, so enthilt noch bi mir Kale Jocob umme des Romischen konigis botschaft wille, di do teglich ein entwert haben solden. als huten so woren di obirsten zu Rome, conservatores unde capita Apri 22 regionum genant, bi des Romischen konigis botschaft gewest vorlegende drei: zum erstin wi si vornomen hetten, das der Romische konig fleißig dornoch were, das der houf von 20 Rome solde vorleget werden, und ein sulchs were der Rome a ganz vortherpniß, wo ein sulchs geschege. ein wart geentwert, das der Romische konig dornoch nicht stunde noch ni gestanden hette. das ander, das si vorlegetin, wi der Romische konig mit macht komen welde, das doch nicht not were, wenne si alle des Romischen konigis undirtenige sein welden, wenne die Ungern, di her mit imb gedechte zu brengen, 25 grewsam luthe weren; si besorgetin sich einer gewalt unde obirfallis. ein wart geent- wirt, das der Romische konig nicht dorumme folk mit im brechte, si zu vorwaldigen, sunder si vor gewalt zu beschotzin. das dritte, wie das der Romische konig faste dor- noch sei, das her das concilium zu Basil haben welde; si bitten, das her das concilium zu Rome adir andirswo vorlege und nicht kein Basil, wenne wo das concilium zu Basil 3o einen vorgang hette, so zoge der pobist von Rome mit allen seinen cardinalen unde das wurde ir grose vorterpniß sein. dorof wart in geentwert, das is nicht not were, das der pobist kein Basil zoge, sunder das her c etliche cardinalen hinsenthe unde andere prelatin; so mochte der pobist wol alhir bleiben. der almechtige got geruche euwer gegeben zu Rome am obende sancti Georgii gnode in gesuntheit lange zeit zu fristen. 35 anno domini etc. 32. [in verso] Dem erwirdigen grosmechtigem herren herren Pauel von Rusdorff homeister Dutsches ordens mit aller wirdikeit. 1432 April 22 Obirster procurator Dutsches ordens. [Nachschrift] Ouch so sende ich euwern gnoden di meinunge der entwert 3, di der 40 pobist am dornstage nach Georgii gegeben hat des Romischen konigis sendebotin. ich April 24 ouch sende ich eine copie der proposicio 4, wil si hirnochmols in schriften senden. a) sic. b) em.; orig. in. c) om. orig. 1 Aus der Nachschrift ergiebt sich, daſt der Brief erst nach dem 24 April expediert worden ist. 45 2 Gemeint sind finf Briefe des Prokurators an den Hochmeister vom 17 April 1432, die teils per- sönliche, teils Ordensangelegenheiten betreffen. 3 Ist unsere nr. 244. 4 Vom 16 Februar 1432. Die Kopie ist noch vorhanden in Königsberg Staats-A. Schbl. XXI nr. 183/а. 47*
F. Verhältnis K. Sigmunds zu den Römern April und Mai 1432 nr. 225�227. 371 [Minoritätsantrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Laurentius Capello sapientes 1432 Mai 27 consilii.] Mit Rücksicht auf die vom Markgrafen angefihrten Bedenken und Gefahren per exemplum rerum preteritarum tempore bone memorie avi sui et respectu verborum et monitionis habite a magnifico quondam genitore suo, que dubia et pericula nobis videntur valde verisimilia et valde consideranda, soll 5 dem Markgrafen der Rat erteilt werden, er möge sich dem Kardinal gegenüber entschuldigen. De parte 34. 34, de non 8, non sinceri 18. 23. F. Verhältnis K. Sigmunds zu den Römern im April und Mai 1432 nr. 225-227. 10 225. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom ſKaspar Stange von Wand- ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet über Verhandlungen der königlichen Gesandten mit der Römischen Regierung. 1432 April 22 Rom 1. 1432 April 22 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I/a nr. 254 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Die Ordenskanalei hat über die Adresse geschrieben Kale Jocop und unter sie was die Romer den raten des Romischen konigis haben obiciret. Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre 15 homeister. geruchet zu wissen, do dese brife 2 alle bereit woren, so enthilt noch bi mir Kale Jocob umme des Romischen konigis botschaft wille, di do teglich ein entwert haben solden. als huten so woren di obirsten zu Rome, conservatores unde capita Apri 22 regionum genant, bi des Romischen konigis botschaft gewest vorlegende drei: zum erstin wi si vornomen hetten, das der Romische konig fleißig dornoch were, das der houf von 20 Rome solde vorleget werden, und ein sulchs were der Rome a ganz vortherpniß, wo ein sulchs geschege. ein wart geentwert, das der Romische konig dornoch nicht stunde noch ni gestanden hette. das ander, das si vorlegetin, wi der Romische konig mit macht komen welde, das doch nicht not were, wenne si alle des Romischen konigis undirtenige sein welden, wenne die Ungern, di her mit imb gedechte zu brengen, 25 grewsam luthe weren; si besorgetin sich einer gewalt unde obirfallis. ein wart geent- wirt, das der Romische konig nicht dorumme folk mit im brechte, si zu vorwaldigen, sunder si vor gewalt zu beschotzin. das dritte, wie das der Romische konig faste dor- noch sei, das her das concilium zu Basil haben welde; si bitten, das her das concilium zu Rome adir andirswo vorlege und nicht kein Basil, wenne wo das concilium zu Basil 3o einen vorgang hette, so zoge der pobist von Rome mit allen seinen cardinalen unde das wurde ir grose vorterpniß sein. dorof wart in geentwert, das is nicht not were, das der pobist kein Basil zoge, sunder das her c etliche cardinalen hinsenthe unde andere prelatin; so mochte der pobist wol alhir bleiben. der almechtige got geruche euwer gegeben zu Rome am obende sancti Georgii gnode in gesuntheit lange zeit zu fristen. 35 anno domini etc. 32. [in verso] Dem erwirdigen grosmechtigem herren herren Pauel von Rusdorff homeister Dutsches ordens mit aller wirdikeit. 1432 April 22 Obirster procurator Dutsches ordens. [Nachschrift] Ouch so sende ich euwern gnoden di meinunge der entwert 3, di der 40 pobist am dornstage nach Georgii gegeben hat des Romischen konigis sendebotin. ich April 24 ouch sende ich eine copie der proposicio 4, wil si hirnochmols in schriften senden. a) sic. b) em.; orig. in. c) om. orig. 1 Aus der Nachschrift ergiebt sich, daſt der Brief erst nach dem 24 April expediert worden ist. 45 2 Gemeint sind finf Briefe des Prokurators an den Hochmeister vom 17 April 1432, die teils per- sönliche, teils Ordensangelegenheiten betreffen. 3 Ist unsere nr. 244. 4 Vom 16 Februar 1432. Die Kopie ist noch vorhanden in Königsberg Staats-A. Schbl. XXI nr. 183/а. 47*
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1132 April 22 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 372 di des konigis us Polin botin wedir unsern orden hatten vorgeleget dem pobist, di ich bis an dese zeit nicht mochte irkrigen. 1132 226. Die Konservatoren und Vorsteher der Regionen von Rom und das Römische Volk Mai 8 an K. Sigmund 1: schlagen ihm Rom als Ort des allgemeinen Konzils vor und legen ihm die dafür sprechenden Gründe dar. 1432 Mai 8 Rom. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 78 ab cop. chart. coaeva mit vielen, anschei- nend vom Schreiber beim Kollationieren gemachten Korrekturen. Die fehlende Unter- schrift ist von uns aus Dergänat. — Den an mehreren Stellen verderbten Text haben wir mit Hilfe der anderen Vorlagen (besonders L) nu bessern gesucht. Ganz fehlerfrei ist übrigens keine einxige der von uns kollationierten Vorlagen; besonders verderbt sind 10 L und R, doch hat erstere nuweilen die besseren Lesarten. Vermutlich war schon die Abschrift, die die königliche Kanalei an das Konxil geschickt hat, mangelhaft. In un- seren Varianten haben nur einige beachtenswertere Abweichungen Aufnahme gefunden. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 97 a-98b cop. chart. coaeva. Die Unterschrift ist weggelassen. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 105 b-107b cop. chart. coaera. M coll. Miïnchen Staatsbibl. cod. lat. 22 108 fol. 96 a-97b cop. chart. saec. 15. Hier und in L ist die Unterschrift au der über dem Text stehenden Adresse gezogen; es folgt also auf nostro unmittelbar conservatores bis in Roma. L coll. London British Mus. Additional nr. 16584 fol. 114a-116a cop. chart. sacc. 15. Vgl. 20 das vu M Bemerkte. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 154a-155b cop. chart. sacc. 15 mit der rubrizierten Uberschrift Littere Romanorum ad regem Romanorum, quod concilium Ba- siliense transferatur ad urbem Romanam. Unter dem Text steht Superscripcio. Sigis- mundus dei gracia etc. nobilibus et honorabilibus conservatoribus. Die Unterschrift ist 25 weggelassen. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 139 Anm. I. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 66b-67b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera Romanorum ad regem missa. Die Adresse steht xwischen Uberschrift und Text. Die Unterschrift fehlt. In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 198a-199b cop. chart. saec. 15. — In Wien 30 Hofbibl. cod. ms. 3281 fol. 93b-96a cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Martène 8, 117-120 (aus D), Mansi 30, 133-135 und Mansi, Suppl. 4, 298- 301. — Im Ausxuge bei Segovia lib. 3 cap. 19 (Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. 2, 191-192). — Benutat von Aschbach 4, 75. 15 Conservatores et capita regionum alme Urbis regimini presidentes populusque Ro- 35 qui quidem, manus, invictissime rex, majestati vestre sese admodum commendant. ubi adventum vestrum in Italiam esse cognovere, quam maxima voluntate affecti sunt, tanta enim, ut nichil plane suavius nichil gracius nichil denique expectacius hoc quidem tempore illis esse potuisset, presertim cum compererint eo animo eoque instituto vos id facere b, ut c et flagrans bello Italia tandem aliquando vestra auctoritate ac diligencia 40 pacata sit et aureo d illo atque imperatorio diademate in hac urbe Roma dignissima vestra tempora exornentur. que quidem cum majestati vestre tume populo Romano optatissima sunt, nec f minus universe Italie, cui nil optacius esse debet. sed et aliud unum g est et forsan multo excellencius, quod, ni fallimur, serenissima véstra majestas nullo modo pretermittere instituith, immo inprimis agendum esse duxit i, quidem k ut 15 quam primum generale concilium celebretur cum ad diluendam heresim tum ad augen- dum tutandum amplificandumque Christianum populum. sunt profecto, serenissime rex, a) CDMR Italia. b) R add. velle. c) MLRW et ut statt ut ot. d) MLW a vero. e) ACDLR cum. f) cm.; ACDMERW non diucius statt nec minus. g) R bonum. h) MERW constituit. i) ACDR dixit. k) ADW quid ; CMR quod. 50 1 Sigmund schickte eine Abschrift des Briefes an sammlung vom 7 Juni 1432 verlesen (vgl. Haller a. a. O. 2, 139 Z. 17-18). das Baseler Konxil. Sie wurde in der Generalver-
1132 April 22 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 372 di des konigis us Polin botin wedir unsern orden hatten vorgeleget dem pobist, di ich bis an dese zeit nicht mochte irkrigen. 1132 226. Die Konservatoren und Vorsteher der Regionen von Rom und das Römische Volk Mai 8 an K. Sigmund 1: schlagen ihm Rom als Ort des allgemeinen Konzils vor und legen ihm die dafür sprechenden Gründe dar. 1432 Mai 8 Rom. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 78 ab cop. chart. coaeva mit vielen, anschei- nend vom Schreiber beim Kollationieren gemachten Korrekturen. Die fehlende Unter- schrift ist von uns aus Dergänat. — Den an mehreren Stellen verderbten Text haben wir mit Hilfe der anderen Vorlagen (besonders L) nu bessern gesucht. Ganz fehlerfrei ist übrigens keine einxige der von uns kollationierten Vorlagen; besonders verderbt sind 10 L und R, doch hat erstere nuweilen die besseren Lesarten. Vermutlich war schon die Abschrift, die die königliche Kanalei an das Konxil geschickt hat, mangelhaft. In un- seren Varianten haben nur einige beachtenswertere Abweichungen Aufnahme gefunden. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 97 a-98b cop. chart. coaeva. Die Unterschrift ist weggelassen. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 105 b-107b cop. chart. coaera. M coll. Miïnchen Staatsbibl. cod. lat. 22 108 fol. 96 a-97b cop. chart. saec. 15. Hier und in L ist die Unterschrift au der über dem Text stehenden Adresse gezogen; es folgt also auf nostro unmittelbar conservatores bis in Roma. L coll. London British Mus. Additional nr. 16584 fol. 114a-116a cop. chart. sacc. 15. Vgl. 20 das vu M Bemerkte. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 154a-155b cop. chart. sacc. 15 mit der rubrizierten Uberschrift Littere Romanorum ad regem Romanorum, quod concilium Ba- siliense transferatur ad urbem Romanam. Unter dem Text steht Superscripcio. Sigis- mundus dei gracia etc. nobilibus et honorabilibus conservatoribus. Die Unterschrift ist 25 weggelassen. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 139 Anm. I. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 66b-67b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera Romanorum ad regem missa. Die Adresse steht xwischen Uberschrift und Text. Die Unterschrift fehlt. In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 198a-199b cop. chart. saec. 15. — In Wien 30 Hofbibl. cod. ms. 3281 fol. 93b-96a cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Martène 8, 117-120 (aus D), Mansi 30, 133-135 und Mansi, Suppl. 4, 298- 301. — Im Ausxuge bei Segovia lib. 3 cap. 19 (Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. 2, 191-192). — Benutat von Aschbach 4, 75. 15 Conservatores et capita regionum alme Urbis regimini presidentes populusque Ro- 35 qui quidem, manus, invictissime rex, majestati vestre sese admodum commendant. ubi adventum vestrum in Italiam esse cognovere, quam maxima voluntate affecti sunt, tanta enim, ut nichil plane suavius nichil gracius nichil denique expectacius hoc quidem tempore illis esse potuisset, presertim cum compererint eo animo eoque instituto vos id facere b, ut c et flagrans bello Italia tandem aliquando vestra auctoritate ac diligencia 40 pacata sit et aureo d illo atque imperatorio diademate in hac urbe Roma dignissima vestra tempora exornentur. que quidem cum majestati vestre tume populo Romano optatissima sunt, nec f minus universe Italie, cui nil optacius esse debet. sed et aliud unum g est et forsan multo excellencius, quod, ni fallimur, serenissima véstra majestas nullo modo pretermittere instituith, immo inprimis agendum esse duxit i, quidem k ut 15 quam primum generale concilium celebretur cum ad diluendam heresim tum ad augen- dum tutandum amplificandumque Christianum populum. sunt profecto, serenissime rex, a) CDMR Italia. b) R add. velle. c) MLRW et ut statt ut ot. d) MLW a vero. e) ACDLR cum. f) cm.; ACDMERW non diucius statt nec minus. g) R bonum. h) MERW constituit. i) ACDR dixit. k) ADW quid ; CMR quod. 50 1 Sigmund schickte eine Abschrift des Briefes an sammlung vom 7 Juni 1432 verlesen (vgl. Haller a. a. O. 2, 139 Z. 17-18). das Baseler Konxil. Sie wurde in der Generalver-
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F. Verhältnis K. Sigmunds zu den Römern April und Mai 1432 nr. 225�227. 373 45 illa duo superiora magnopere laudanda, sed hoc tercium non jam laudandum sed pocius honorandum, cum divinitatis plurimum particeps videatur. atque ne littere vagentur: ita et hoc tercium Romano populo placet, ita gratissimum est, ut nichil aliud hario- letur a et quasi diuturna siti gravatus avidissime id efflagitet. itaque, serenissime rex, 5 jam habet celsitudo vestra ad unamquamque rem, quam sibi agendam esse nunc cupiat, Romanum populum paratissimum (quod quidem haud parvi faciendum est, quando- quidemb in hujusmodi rebus magnum adjumentum afferre ille possit vestre imperatorie voluntati), sed ea lege habet, ut invito sanctissimo domino nostro summo pontifice nichil numquam non solum fiat, sed ne quidem cogitetur. non enim contra sanctissimam 10 et Romanam ecclesiam temptare e volumus, sed illam ipsam et opere et consilio in omni re deffendere, siquidem ad necem expositi non solum ipsimet verum et conjuges et dulcissimi filii ante ora patrum semper erunt pro ipsa Romana ecclesia liberanda. hec scribimus, ut celsitudinem vestram non in hoc aliquid dissentire senciamus, sed ut ardenciorem animum nostrum intelligatis. absurdum enim foret putare illum ipsum contra 15 Romanam ecclesiam umquam " esse facturume, qui quidem omni studio curaque semper elaboravit eandem extollere, qui f semper arma sumpserit in claustris ecclesie deffen- dendis s, qui h omne tempus etatis sue consumpserit ad id dumtaxat efficiendum, ut magis i magisque cothidie illa floreat. quod k cum! ita sit, minime molestum fore vobism arbitramur, si circa celebrandum concilium nostram omnem sentenciam hiis 20 paucissimis ostenderimus. sumus plane, invictissime rex, ea mente eoque consilio, ut nichil utilius nichil equius jam sit, quam ut idem eciam cum reliquis omnibus Rome fiat. quod autem nichil equius: ob loci dignitatem atque prestanciam. etenim que ci- vitas tam clara magnifica excelsa ullo" umquam tempore fuit, que vel imperio vel in p omnibus huic Romane fuerit comparanda? quodsi ad 1 imperium speculetur, hec illa pro- 25 fecto est, a qua serenissimum nomen imperii emanavit, hec illa, que universo terrarum orbi dominata est, que et r institutis et legibus non modo sibi optima fuit, sed omnem mundi plagam quasi sale condivit, adeo quidem ut usque in nostra tempora jam nulla jura, nisi que a Romanis introducta sunt, observentur. hec est illa civitas, in qua claruit semper Christiana fides, in qua sedes summi pontificis constituta est, in qua Petrus ille princeps so apostolorum esse voluit, cujus vestigias ac reliquias omnes postea pontifices usque in hune diem, quoadt fieri licuit, diligentissime consecuti u sunt. et quoniam majores nostri id optimum factum v censueruntw, hanc ipsam amplissimis dotibus munivere, et eo maxime ut * numquam y ullo z tempore hinc illa sedes dimoveretur. quid dicemus de infinita pene copia sanctorum corporum, quibus hec nostra aa inclita civitas passim quidem ornata 35 est ? tot enim illa sunt, ut in connumerandisbb solum omnium ille istoricorum princeps et eloquencie Tulliane fluvius ce claudicaret. sed nos pro tempore pauca nunc in medium afferamus. hec illa est urbs, serenissime rex, que et apostolorum Petridd Pauli Symonis Jude Philippi Jacobi Mathie ac Bartholomei sanctissimum sepulcrum esse meruit et Johannis Baptiste divino illo ee atque innocuof capite gloriatur. in hac Stephanus 40 Laurencius Fabianus Sebastianus contineri mortui voluerunt, qui quidem gloriosissimi omnium martirum et habiti sunt et fuere. in hac et Gregorius et Jeronimus prestantis- simi illi doctores sepulti elucescunt. in hac et Agnetis et Cecilie sanctissima et imma- culata corpora venerantur atque una omnium voce duo splendidissima virginitatis exempla. ad summam, o invictissime rex, hec illa est civitas, in qua et domini nostri a) ACDR honoretur. b) ACDR quom quidem. c) LW attemptare. d) MLW numquam. e) MLW futurum. f) ACDRW que. g) R defendendum; W deferendis. h) ACDRW que. i) om. ACD. k) ACR quid. 1) ACDR ut. m) ACDMR nobis. n) W nullo. o) MW numquam. p) MLW moribus statt in omnibus. q) ACDLM id ; R imperium hoc stalt ad imperium. r) om. MLW. s) MLW vestigium. t) R quo id statt quoad ; in W ist id über ad geschricen. u) ACDR constituti. v) ADM factu : H add. sunt. w) ML consuerunt ; W con- sneverunt. x) MLW add. nullo ; R add. ullo. y) RW umquam. z) om. MLRW. aa) AC add. hec. bb) ML commemorandis ; R communicandis. cc) R Plinius, korr. ans fluvius. dd) MLRW add. et. ee) om. MLII. ff) ACDR mundano. 1132 Mai 8 50
F. Verhältnis K. Sigmunds zu den Römern April und Mai 1432 nr. 225�227. 373 45 illa duo superiora magnopere laudanda, sed hoc tercium non jam laudandum sed pocius honorandum, cum divinitatis plurimum particeps videatur. atque ne littere vagentur: ita et hoc tercium Romano populo placet, ita gratissimum est, ut nichil aliud hario- letur a et quasi diuturna siti gravatus avidissime id efflagitet. itaque, serenissime rex, 5 jam habet celsitudo vestra ad unamquamque rem, quam sibi agendam esse nunc cupiat, Romanum populum paratissimum (quod quidem haud parvi faciendum est, quando- quidemb in hujusmodi rebus magnum adjumentum afferre ille possit vestre imperatorie voluntati), sed ea lege habet, ut invito sanctissimo domino nostro summo pontifice nichil numquam non solum fiat, sed ne quidem cogitetur. non enim contra sanctissimam 10 et Romanam ecclesiam temptare e volumus, sed illam ipsam et opere et consilio in omni re deffendere, siquidem ad necem expositi non solum ipsimet verum et conjuges et dulcissimi filii ante ora patrum semper erunt pro ipsa Romana ecclesia liberanda. hec scribimus, ut celsitudinem vestram non in hoc aliquid dissentire senciamus, sed ut ardenciorem animum nostrum intelligatis. absurdum enim foret putare illum ipsum contra 15 Romanam ecclesiam umquam " esse facturume, qui quidem omni studio curaque semper elaboravit eandem extollere, qui f semper arma sumpserit in claustris ecclesie deffen- dendis s, qui h omne tempus etatis sue consumpserit ad id dumtaxat efficiendum, ut magis i magisque cothidie illa floreat. quod k cum! ita sit, minime molestum fore vobism arbitramur, si circa celebrandum concilium nostram omnem sentenciam hiis 20 paucissimis ostenderimus. sumus plane, invictissime rex, ea mente eoque consilio, ut nichil utilius nichil equius jam sit, quam ut idem eciam cum reliquis omnibus Rome fiat. quod autem nichil equius: ob loci dignitatem atque prestanciam. etenim que ci- vitas tam clara magnifica excelsa ullo" umquam tempore fuit, que vel imperio vel in p omnibus huic Romane fuerit comparanda? quodsi ad 1 imperium speculetur, hec illa pro- 25 fecto est, a qua serenissimum nomen imperii emanavit, hec illa, que universo terrarum orbi dominata est, que et r institutis et legibus non modo sibi optima fuit, sed omnem mundi plagam quasi sale condivit, adeo quidem ut usque in nostra tempora jam nulla jura, nisi que a Romanis introducta sunt, observentur. hec est illa civitas, in qua claruit semper Christiana fides, in qua sedes summi pontificis constituta est, in qua Petrus ille princeps so apostolorum esse voluit, cujus vestigias ac reliquias omnes postea pontifices usque in hune diem, quoadt fieri licuit, diligentissime consecuti u sunt. et quoniam majores nostri id optimum factum v censueruntw, hanc ipsam amplissimis dotibus munivere, et eo maxime ut * numquam y ullo z tempore hinc illa sedes dimoveretur. quid dicemus de infinita pene copia sanctorum corporum, quibus hec nostra aa inclita civitas passim quidem ornata 35 est ? tot enim illa sunt, ut in connumerandisbb solum omnium ille istoricorum princeps et eloquencie Tulliane fluvius ce claudicaret. sed nos pro tempore pauca nunc in medium afferamus. hec illa est urbs, serenissime rex, que et apostolorum Petridd Pauli Symonis Jude Philippi Jacobi Mathie ac Bartholomei sanctissimum sepulcrum esse meruit et Johannis Baptiste divino illo ee atque innocuof capite gloriatur. in hac Stephanus 40 Laurencius Fabianus Sebastianus contineri mortui voluerunt, qui quidem gloriosissimi omnium martirum et habiti sunt et fuere. in hac et Gregorius et Jeronimus prestantis- simi illi doctores sepulti elucescunt. in hac et Agnetis et Cecilie sanctissima et imma- culata corpora venerantur atque una omnium voce duo splendidissima virginitatis exempla. ad summam, o invictissime rex, hec illa est civitas, in qua et domini nostri a) ACDR honoretur. b) ACDR quom quidem. c) LW attemptare. d) MLW numquam. e) MLW futurum. f) ACDRW que. g) R defendendum; W deferendis. h) ACDRW que. i) om. ACD. k) ACR quid. 1) ACDR ut. m) ACDMR nobis. n) W nullo. o) MW numquam. p) MLW moribus statt in omnibus. q) ACDLM id ; R imperium hoc stalt ad imperium. r) om. MLW. s) MLW vestigium. t) R quo id statt quoad ; in W ist id über ad geschricen. u) ACDR constituti. v) ADM factu : H add. sunt. w) ML consuerunt ; W con- sneverunt. x) MLW add. nullo ; R add. ullo. y) RW umquam. z) om. MLRW. aa) AC add. hec. bb) ML commemorandis ; R communicandis. cc) R Plinius, korr. ans fluvius. dd) MLRW add. et. ee) om. MLII. ff) ACDR mundano. 1132 Mai 8 50
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374 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Mai 8 Ihesu Christi sanctissima et verissima vultus effigies, que vulgo sudarium appellatur, semper existere dignata est. que omnia cum ipsi a animo volvamus, non possumus non judicare jam in hoc ipso concilio ibidem celebrando et optimum auspicium et firma- mentum procul dubio futura esse tum b ad efferendam “ ipsam ecclesiam tum ad heresim deprimendam d, cume profecto non satis appareat, quis dignior et proinde equior locus inveniatur; tumf et alia sunt, que quidem in hujusmodi rebus inprimis queri solent vel quibus vestra serenissima majestas facile sibi persuadere debet hoc ipsum concilium non alibi quam Rome celebrandum esse tum ob g opportunitatem vestram tum omnium gencium, que in isto ! cetu atque conventu future sunt. nam suscepto aureo illo atque imperatorio serto quid i optabilius nunc k serenitati vestre fuerit, non satis constat, quam 1o ut, quam primum fieri possit, hoc reliquum absolvat 1. sed ubi id maturius quam Rome ? ubi tam opportunum, ut videtis, singulis cum beatissimo papa nostro vestra celsa se- renitas esse horism poterit? quod quidem potentissima pars est ad rem peragendam. preterea hic fere universa est curia, que, cum non mutandum esse sibi locum hac de causa animadvertet", vix se pre gaudio tollerabit, quandoquidem peragrare totum 15 orbem per mille saltus et latrocinia in summo vite periculo non opportebit. at vero si quis absens fuerit, quandoque pauci ac rari illi sint °, longe commodior huc quam alio proficiscendi facultas sibi erit, cum locus ipse ad unamquamque provinciam eque spectet. preterea libencius hue quam alio accelerabunt, tum quia locus est transquillus et in summa pace conquiescit, tum quia necessariis omnibus, que ad victum pertineant P, 2o fecundissimus simul atque lautissimus est. quid plura? videre nobis videmur ", si in hac r res creditum nobis fuerit, jam quitquid optet alta vestra serenitas confectum esse ac propterea luceret jam vos u nobis ante oculos gloriosissimum illum Romanorum regem, qualem celsitudo vestra jure optimo fore v desiderat vel qualem longo jam tem- pore in tam inclito triumpho fuisse neminem comperimus. sin autem secus a vestra 25 majestate peragetur, veremur, ne in aëre pisces vos piscari existimemini. nam res in dispendium protraheturw; quod quidem, ut cujusdam sapientis sentencia est, rebus magnis plerumque afficit. quare x etsi merito atque commodissime cum y eciam incredi- bili ornamento ac gloria majestatis vestre omnino, ut cernitis, concilium Rome faciendum sit, tum " et supplicamus omnes imperatorie vestre celsitudini, ut hanc rem non medio- 30 criter consideretis. cum aa recta sentimus, cum non negari id nobis bb ullo ce modo poterit, quando d consilium vestrum ee capiendum sit f, tunc in summo beneficio ac gracia illud ipsumgg exoramus. erit igitur serenitatis vestre officium id efficere, ut beatissimo ponti- fici et Romane ecclesie cardinalibus ceterisque prelatis suadeatur, ut omnino hoc novum concilium Rome fiat. quod facilime feceritis cumih auctoritate cumlh gracia cum lh dili- 35 gencia cum ii eciam quod cum honestate mixta utilitaskk commoveat. nos autem cum omnibus rebus tum vel maxime ad hanc ipsam perficiendam imperatorie celsitudini datum mu Rome un anno a 90 nativitate domini 1432 indictione numquam deerimus ll. 10 mensis maji die Pp 8 4q. 1432 Mai 8 [supra] Serenissimo ac invictissimo principi et domino domino Sigismundo Romanorum rr Hun- garie Boemie etc. regi benefactori nostro. Conservatores et capita regionum 40 in ss Roma tt a) M add. voluntario. b) CMR cum ; L tamen. c) ACDR offerendum. d) W deprimendum. e) LW tum. f) ACD cum ; LI quin. g) AD ad ; R hoc. h) MLW illo. i) ARW quod. k) MLW modo. 1) em.; ACDMLRW ab- solvere. m) ACDMRW honoris. n) CDW animadverteret; M add. quis. o) ACDR sunt. p) D pertinent. 45 q) videmur, si om. ACDR. r) W hoc. s) add.; om. ACDMLRW. t) in A korr. aus lucem ; DMR lucem. u) ACDR nos vobis statl vos nobis. v) ACDR forma : M forme. w) AD pertrahetur; L protrahetis ; R pro- trahuntur. x) em ; ACDRW quarum ; ML quat mit nach unten gehender Schleife am t. y) Wtum. z) OD cum. aa) MLW enim. bb) ACD vobis. cc) ML nullo. dd) ML quin: R quoniam. ee) MLW nostrum. ff) om. ACDR. gg) ACDR quod. hh) LW tum. ii) MLW tum. kk) MLW add. idem. Il) MLWadd. Rome. mm) om. 50 ACD. nn) om. MI. o0) statt anno — domini haben : CR anno domini; ML anno nativitatis domini ; W anno nativitatis. pp) om. CR. qq) L add. etc. rr) MLW add. ac. ss) D etc. statt in Roma, tt) L add. etc.
374 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Mai 8 Ihesu Christi sanctissima et verissima vultus effigies, que vulgo sudarium appellatur, semper existere dignata est. que omnia cum ipsi a animo volvamus, non possumus non judicare jam in hoc ipso concilio ibidem celebrando et optimum auspicium et firma- mentum procul dubio futura esse tum b ad efferendam “ ipsam ecclesiam tum ad heresim deprimendam d, cume profecto non satis appareat, quis dignior et proinde equior locus inveniatur; tumf et alia sunt, que quidem in hujusmodi rebus inprimis queri solent vel quibus vestra serenissima majestas facile sibi persuadere debet hoc ipsum concilium non alibi quam Rome celebrandum esse tum ob g opportunitatem vestram tum omnium gencium, que in isto ! cetu atque conventu future sunt. nam suscepto aureo illo atque imperatorio serto quid i optabilius nunc k serenitati vestre fuerit, non satis constat, quam 1o ut, quam primum fieri possit, hoc reliquum absolvat 1. sed ubi id maturius quam Rome ? ubi tam opportunum, ut videtis, singulis cum beatissimo papa nostro vestra celsa se- renitas esse horism poterit? quod quidem potentissima pars est ad rem peragendam. preterea hic fere universa est curia, que, cum non mutandum esse sibi locum hac de causa animadvertet", vix se pre gaudio tollerabit, quandoquidem peragrare totum 15 orbem per mille saltus et latrocinia in summo vite periculo non opportebit. at vero si quis absens fuerit, quandoque pauci ac rari illi sint °, longe commodior huc quam alio proficiscendi facultas sibi erit, cum locus ipse ad unamquamque provinciam eque spectet. preterea libencius hue quam alio accelerabunt, tum quia locus est transquillus et in summa pace conquiescit, tum quia necessariis omnibus, que ad victum pertineant P, 2o fecundissimus simul atque lautissimus est. quid plura? videre nobis videmur ", si in hac r res creditum nobis fuerit, jam quitquid optet alta vestra serenitas confectum esse ac propterea luceret jam vos u nobis ante oculos gloriosissimum illum Romanorum regem, qualem celsitudo vestra jure optimo fore v desiderat vel qualem longo jam tem- pore in tam inclito triumpho fuisse neminem comperimus. sin autem secus a vestra 25 majestate peragetur, veremur, ne in aëre pisces vos piscari existimemini. nam res in dispendium protraheturw; quod quidem, ut cujusdam sapientis sentencia est, rebus magnis plerumque afficit. quare x etsi merito atque commodissime cum y eciam incredi- bili ornamento ac gloria majestatis vestre omnino, ut cernitis, concilium Rome faciendum sit, tum " et supplicamus omnes imperatorie vestre celsitudini, ut hanc rem non medio- 30 criter consideretis. cum aa recta sentimus, cum non negari id nobis bb ullo ce modo poterit, quando d consilium vestrum ee capiendum sit f, tunc in summo beneficio ac gracia illud ipsumgg exoramus. erit igitur serenitatis vestre officium id efficere, ut beatissimo ponti- fici et Romane ecclesie cardinalibus ceterisque prelatis suadeatur, ut omnino hoc novum concilium Rome fiat. quod facilime feceritis cumih auctoritate cumlh gracia cum lh dili- 35 gencia cum ii eciam quod cum honestate mixta utilitaskk commoveat. nos autem cum omnibus rebus tum vel maxime ad hanc ipsam perficiendam imperatorie celsitudini datum mu Rome un anno a 90 nativitate domini 1432 indictione numquam deerimus ll. 10 mensis maji die Pp 8 4q. 1432 Mai 8 [supra] Serenissimo ac invictissimo principi et domino domino Sigismundo Romanorum rr Hun- garie Boemie etc. regi benefactori nostro. Conservatores et capita regionum 40 in ss Roma tt a) M add. voluntario. b) CMR cum ; L tamen. c) ACDR offerendum. d) W deprimendum. e) LW tum. f) ACD cum ; LI quin. g) AD ad ; R hoc. h) MLW illo. i) ARW quod. k) MLW modo. 1) em.; ACDMLRW ab- solvere. m) ACDMRW honoris. n) CDW animadverteret; M add. quis. o) ACDR sunt. p) D pertinent. 45 q) videmur, si om. ACDR. r) W hoc. s) add.; om. ACDMLRW. t) in A korr. aus lucem ; DMR lucem. u) ACDR nos vobis statl vos nobis. v) ACDR forma : M forme. w) AD pertrahetur; L protrahetis ; R pro- trahuntur. x) em ; ACDRW quarum ; ML quat mit nach unten gehender Schleife am t. y) Wtum. z) OD cum. aa) MLW enim. bb) ACD vobis. cc) ML nullo. dd) ML quin: R quoniam. ee) MLW nostrum. ff) om. ACDR. gg) ACDR quod. hh) LW tum. ii) MLW tum. kk) MLW add. idem. Il) MLWadd. Rome. mm) om. 50 ACD. nn) om. MI. o0) statt anno — domini haben : CR anno domini; ML anno nativitatis domini ; W anno nativitatis. pp) om. CR. qq) L add. etc. rr) MLW add. ac. ss) D etc. statt in Roma, tt) L add. etc.
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F. Verhältnis K. Sigmunds zu den Römern April und Mai 1432 nr. 225�227. 375 227. K. Sigmund an die Konservatoren und Vorsteher der Regionen von Rom und das 11432 circa Römische Volk: erwidert auf ihren Brief [vom 8 Mai], daß die Berufung oder Mai 19] [1432 die Verlegung des Baseler Konzils außterhalb seiner Machtbefugnis liege. circa Мai 19 1] Parma. 10 15 20 25 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 79ab cop. chart. coaeva. Die fehlende Unterschrift ist von uns aus D ergänxt. Auch den Taxt dieser Vorlage haben wir an mehreren Stellen mit Hilfe der folgenden kollationierten Vorlagen au bessern versucht. Von den vielen Abweichungen, die besonders L und W bieten, sind nur einige we- sentliche in den Varianten erwähnt worden. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 98b-99b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Se- quitur responsio ad predicta [d. i. auf unsere, im Cod. unmittelbar vorhergehende nr. 226]. Die Adresse steht xwischen Uberschrift und Text. Unterschrift Sigismundus dei gracia etc. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 107b-108b cop. chart. coaeva. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 22 108 fol. 97b-98a cop. chart. sace. 15. Die Unter- schrift ist hier und in LW weggelassen. L coll. London British Mus. Additional nr. 16584 fol. 116a-117a cop. chart. saec. 15. Vgl. das au M Bemerkte. I coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 67b-68 a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera Sigismundi Romanorum regis ad Romanos ad precedentem litteram [d. i. unsere, im Cod. unmittelbar vorhergehende nr. 226] responsalis. Die Adresse steht zwischen Uberschrift und Text. — Vgl. oben unter M. In Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 199b�200b cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 3281 fol. 96 a-97b cop. chart. coaera. Gedruckt bei Martène 8, 120-122 (aus D), Mansi 30, 135-137 und Mansi, Suppl. 4, 301-302. Regest bei Aschbach 4, 482 (vgl. 4, 75 Anm. 16) und bei Altmann nr. 9158. — Erwähni von Segovia lib. 3 cap. 19 (a. a. O. 2, 192) mit der Bemerkung, daßt er den Inhalt des Briefes nicht mitteilen könne „copia autentica [Segoria autentice] non reperta“. Nobiles et honorabiles fideles dilecti. cum Roma testetur a esse mundi caput et auctrix imperii ac Romanorum imperator a Rome vocabulo nuncupetur, ut sibi no- 30 minis et honoris auspicia merito debeamus, nimirum si res ejus corde sumimus, si que- cunque ejus desideria nobis possibilia pre ceteris grata et accepta habemus: hac igitur consideracione et singulari affectione, qua erga almam Urbem accendimur, gratissime suscepimus b litteram 2 nobis per vestrum nuncium presentatam, in qua primo de ad- ventu nostro congratulari videmini, quia pro susceptione imperatorii diadematis et optate 35 pacis procuratione Italiamc ingressi sumus, et tandem laudatis, ut ad diluendam heresim ad tutandum amplificandumque populum Christianum generale concilium cele- bretur. exposcitis d tamen, ut, sicut reliqua Rome fienda sunt, et ipsum sacrum conci- lium Rome fiat, allegando persuasiones, per quas ostendere vultis id non posse equius fieri etc., prout eadem vestra littera ampliori verborum perorat contextu. quantum ergo, 40 fideles nostri, illam ipsam pacem Italicam haberemus carissimam, etiamsi ornamentum corone cesaree tantillum maneret dilatum, ille noscit, qui nil ignorat. plus enim re vera nos coegit ad veniendum extinctio bellorum, quibus Italia (proch dolor) undique flagrat, quam mundialis honoris et coronacionis nostre cupiditas, et sic pro ea pace assequenda laboramus? et laborare tantum intendimus, quod totus mundus intelligat nos illam 45 summopere appetere et querere. benedictus deus illam dignetur concedere, quam op- tamus ! super facto autem generalis concilii celebrandi sentenciam vestram summe laudamus. nullum enim conveniencius presidium jam jamf exquiri posset s, quo h sanctissima mater ecclesia sese i ab horrendis et imminentibus undique periculis tueri a) I censetur. b) MLW accepimus. c) Italiam ingressi sumus ist von uns ergänzl; fehlt in allen Forlagen. d) ADW expositis ; MI exponitis. e) M laboravimus. f) om. MIV. g) LW possit. h) em.; ACDMLW quibus. i) ACD sepe. 50 Zur Datierung vgl. S. 295-296. 2 nr. 226.
F. Verhältnis K. Sigmunds zu den Römern April und Mai 1432 nr. 225�227. 375 227. K. Sigmund an die Konservatoren und Vorsteher der Regionen von Rom und das 11432 circa Römische Volk: erwidert auf ihren Brief [vom 8 Mai], daß die Berufung oder Mai 19] [1432 die Verlegung des Baseler Konzils außterhalb seiner Machtbefugnis liege. circa Мai 19 1] Parma. 10 15 20 25 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 79ab cop. chart. coaeva. Die fehlende Unterschrift ist von uns aus D ergänxt. Auch den Taxt dieser Vorlage haben wir an mehreren Stellen mit Hilfe der folgenden kollationierten Vorlagen au bessern versucht. Von den vielen Abweichungen, die besonders L und W bieten, sind nur einige we- sentliche in den Varianten erwähnt worden. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 98b-99b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Se- quitur responsio ad predicta [d. i. auf unsere, im Cod. unmittelbar vorhergehende nr. 226]. Die Adresse steht xwischen Uberschrift und Text. Unterschrift Sigismundus dei gracia etc. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 107b-108b cop. chart. coaeva. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 22 108 fol. 97b-98a cop. chart. sace. 15. Die Unter- schrift ist hier und in LW weggelassen. L coll. London British Mus. Additional nr. 16584 fol. 116a-117a cop. chart. saec. 15. Vgl. das au M Bemerkte. I coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 67b-68 a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera Sigismundi Romanorum regis ad Romanos ad precedentem litteram [d. i. unsere, im Cod. unmittelbar vorhergehende nr. 226] responsalis. Die Adresse steht zwischen Uberschrift und Text. — Vgl. oben unter M. In Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 199b�200b cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 3281 fol. 96 a-97b cop. chart. coaera. Gedruckt bei Martène 8, 120-122 (aus D), Mansi 30, 135-137 und Mansi, Suppl. 4, 301-302. Regest bei Aschbach 4, 482 (vgl. 4, 75 Anm. 16) und bei Altmann nr. 9158. — Erwähni von Segovia lib. 3 cap. 19 (a. a. O. 2, 192) mit der Bemerkung, daßt er den Inhalt des Briefes nicht mitteilen könne „copia autentica [Segoria autentice] non reperta“. Nobiles et honorabiles fideles dilecti. cum Roma testetur a esse mundi caput et auctrix imperii ac Romanorum imperator a Rome vocabulo nuncupetur, ut sibi no- 30 minis et honoris auspicia merito debeamus, nimirum si res ejus corde sumimus, si que- cunque ejus desideria nobis possibilia pre ceteris grata et accepta habemus: hac igitur consideracione et singulari affectione, qua erga almam Urbem accendimur, gratissime suscepimus b litteram 2 nobis per vestrum nuncium presentatam, in qua primo de ad- ventu nostro congratulari videmini, quia pro susceptione imperatorii diadematis et optate 35 pacis procuratione Italiamc ingressi sumus, et tandem laudatis, ut ad diluendam heresim ad tutandum amplificandumque populum Christianum generale concilium cele- bretur. exposcitis d tamen, ut, sicut reliqua Rome fienda sunt, et ipsum sacrum conci- lium Rome fiat, allegando persuasiones, per quas ostendere vultis id non posse equius fieri etc., prout eadem vestra littera ampliori verborum perorat contextu. quantum ergo, 40 fideles nostri, illam ipsam pacem Italicam haberemus carissimam, etiamsi ornamentum corone cesaree tantillum maneret dilatum, ille noscit, qui nil ignorat. plus enim re vera nos coegit ad veniendum extinctio bellorum, quibus Italia (proch dolor) undique flagrat, quam mundialis honoris et coronacionis nostre cupiditas, et sic pro ea pace assequenda laboramus? et laborare tantum intendimus, quod totus mundus intelligat nos illam 45 summopere appetere et querere. benedictus deus illam dignetur concedere, quam op- tamus ! super facto autem generalis concilii celebrandi sentenciam vestram summe laudamus. nullum enim conveniencius presidium jam jamf exquiri posset s, quo h sanctissima mater ecclesia sese i ab horrendis et imminentibus undique periculis tueri a) I censetur. b) MLW accepimus. c) Italiam ingressi sumus ist von uns ergänzl; fehlt in allen Forlagen. d) ADW expositis ; MI exponitis. e) M laboravimus. f) om. MIV. g) LW possit. h) em.; ACDMLW quibus. i) ACD sepe. 50 Zur Datierung vgl. S. 295-296. 2 nr. 226.
Strana 376
376 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 posset, quam per hujusmodi celebracionem concilii, que nedum commendanda sed, quia circa res sapit divinas, summo cultu veneranda est. sed non est nostre auctoritatis con- Мai 19] cilium Basiliense nec huc nec illuc posse indicerea, quemadmodum quilibet compos racionis clare potest concipere. nec eciam nos, ut mundus cognoscit, ipsum sacrum concilium instituimus. est enimb sacrorum Constanciensis et Senensis conciliorum auctoritatibus ad Basileam indictum, demum per dominum Martinum papam quintum, qui legatum suum illuc transmisit, et huncc sanctissimum dominum papam Eugenium legitime approbatum. quomodo ergo illud " possemus mutare aut quisquam alius deberet seu posset, quod tanta auctoritate tantaque diuturnitate ac maturitate stabilitum est? inculpamur 1 indigne, quod nos de rebus ecclesie ingeramus, que nobis non pertinent, 10 cum numquam contra sanctissimam matrem ecclesiam ejusque summos pontifices aliquid facere nedum temptavimus e sed nec cogitare statuimus. patent nostra opera! que si ponantur ad examen debite racionis, luce clarius videbitur nos semper (ne g id nobis trahamus ad gloriam!) omni studio omnique cura elaborasse ad extollendam eam et amplificandum tutandumque possetenus populum Christianum. et sic progenitorum 15 nostrorum imitando vestigia, qui illam summa diligencia coluerunt et venerati sunt, eandem sanctam ecclesiam et ejus pontifices revereri disponimus et ea jugiter h facere, que ad fidelem et devotum ecclesie pertinent advocatum. est bene verum, quod ad reverenciam sedis apostolice et ejus legati solerter adhortati per ipsum et sacrum con- cilium eidem favores et promociones impendimus, sperantes sue sanctitati et ecclesie 20 dei per hoc complacere, quemadmodum adhuc nos indubii i reddimur, quod eadem sanctitas summe gratam tenet promocionem illam, per quam tenditur ad abstergendam heresim, cujus rabies tam acriter sevit in Christianum sanguinem, reformandos mores populi, quibus divina majestas offenditur, et pacificandum populum dissidentem. que omnia per spiritum sanctum in sacra sinodo tam ferventer quam diligenter tractantur 25 et ejus inspiracione bene proficiunt, quemadmodum ea omnia sanctissimo domino summo pontifici per nuncios nostros satis exponi fecimus 2. sic habet vestra sinceritas institu- cionem Basiliensis concilii aut ejus translacionem nobis minime convenire, sed esse extra limites k nostre potestatis. in quibuscunque vero nobis licitis et possibilibus vobis com- placere possemus tamquam benefactor Romani populi, sicut sibi semper complacere 30 datum Parmem etc. studuimus, singulari beneficencia conabimur! hoc adimplere. [supra] Nobilibus et honorabilibus con- servatoribus et capitibus regionum alme urbis Romane regiminin presidentibus ejusque ° populo nostris et imperii sacri p fidelibus dilectis q. 5 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus etc. 35 a) ACD inducere. b) ACD add. decret mit nach unten gehender Schleife am t; etua decretis? M add. decretum; LW add. per decretum. c) om. M; L hinc. d) Cilluc. e) AC temptaremus ; LW temptaverimus. f) om. ACD. g) ne — elaborasse ad om. L. h) MLW fideliter. i) MLI indubios reddimus. k) MI limitem. I) ACD pro- movere statt conabimur hoc adimplere. m) om. AD. n) om. M. o) M ejusdemque; W ejusdom. p) sacri — 40 dilectis om. M. 1) om. LW. 1 Vgl. die Antwort des Papstes an die königlichen Gesandten vom 25 April nr. 245. 2 Fgl. nr. 238.
376 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 posset, quam per hujusmodi celebracionem concilii, que nedum commendanda sed, quia circa res sapit divinas, summo cultu veneranda est. sed non est nostre auctoritatis con- Мai 19] cilium Basiliense nec huc nec illuc posse indicerea, quemadmodum quilibet compos racionis clare potest concipere. nec eciam nos, ut mundus cognoscit, ipsum sacrum concilium instituimus. est enimb sacrorum Constanciensis et Senensis conciliorum auctoritatibus ad Basileam indictum, demum per dominum Martinum papam quintum, qui legatum suum illuc transmisit, et huncc sanctissimum dominum papam Eugenium legitime approbatum. quomodo ergo illud " possemus mutare aut quisquam alius deberet seu posset, quod tanta auctoritate tantaque diuturnitate ac maturitate stabilitum est? inculpamur 1 indigne, quod nos de rebus ecclesie ingeramus, que nobis non pertinent, 10 cum numquam contra sanctissimam matrem ecclesiam ejusque summos pontifices aliquid facere nedum temptavimus e sed nec cogitare statuimus. patent nostra opera! que si ponantur ad examen debite racionis, luce clarius videbitur nos semper (ne g id nobis trahamus ad gloriam!) omni studio omnique cura elaborasse ad extollendam eam et amplificandum tutandumque possetenus populum Christianum. et sic progenitorum 15 nostrorum imitando vestigia, qui illam summa diligencia coluerunt et venerati sunt, eandem sanctam ecclesiam et ejus pontifices revereri disponimus et ea jugiter h facere, que ad fidelem et devotum ecclesie pertinent advocatum. est bene verum, quod ad reverenciam sedis apostolice et ejus legati solerter adhortati per ipsum et sacrum con- cilium eidem favores et promociones impendimus, sperantes sue sanctitati et ecclesie 20 dei per hoc complacere, quemadmodum adhuc nos indubii i reddimur, quod eadem sanctitas summe gratam tenet promocionem illam, per quam tenditur ad abstergendam heresim, cujus rabies tam acriter sevit in Christianum sanguinem, reformandos mores populi, quibus divina majestas offenditur, et pacificandum populum dissidentem. que omnia per spiritum sanctum in sacra sinodo tam ferventer quam diligenter tractantur 25 et ejus inspiracione bene proficiunt, quemadmodum ea omnia sanctissimo domino summo pontifici per nuncios nostros satis exponi fecimus 2. sic habet vestra sinceritas institu- cionem Basiliensis concilii aut ejus translacionem nobis minime convenire, sed esse extra limites k nostre potestatis. in quibuscunque vero nobis licitis et possibilibus vobis com- placere possemus tamquam benefactor Romani populi, sicut sibi semper complacere 30 datum Parmem etc. studuimus, singulari beneficencia conabimur! hoc adimplere. [supra] Nobilibus et honorabilibus con- servatoribus et capitibus regionum alme urbis Romane regiminin presidentibus ejusque ° populo nostris et imperii sacri p fidelibus dilectis q. 5 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus etc. 35 a) ACD inducere. b) ACD add. decret mit nach unten gehender Schleife am t; etua decretis? M add. decretum; LW add. per decretum. c) om. M; L hinc. d) Cilluc. e) AC temptaremus ; LW temptaverimus. f) om. ACD. g) ne — elaborasse ad om. L. h) MLW fideliter. i) MLI indubios reddimus. k) MI limitem. I) ACD pro- movere statt conabimur hoc adimplere. m) om. AD. n) om. M. o) M ejusdemque; W ejusdom. p) sacri — 40 dilectis om. M. 1) om. LW. 1 Vgl. die Antwort des Papstes an die königlichen Gesandten vom 25 April nr. 245. 2 Fgl. nr. 238.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 377 G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil von Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. a. Konzilsgesandtschaft an K. Sigmund und den Papst im Januar 1432 nr. 228�230. 5 228. Das Baseler Konzil an K. Sigmund 1: berichtet über die jüngsten Ereignisse; wünscht, daß er an die Könige und die Fürsten der Christenheit und an die 1432 Januar 28 Deutschen Reichsstände schreibe; bittet um seine baldige Rückkehr. Basel. 1432 Jun. 28 Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 259 ab cop. chart. coaeva. Schreibt: Es habe den Brief 2 des Königs und die Abschriften der Briefe 3 und der Information 4, 10 die er an den Papst gerichtet habe, erhalten und sich darüiber gefreut. Es habe Gesandte an den Papst geschickt super revocacione et anullacione litterarum dissolucionis pretense hujus sacri concilii ; sic wüirden auch au ihm kommen, um ihm Verschiedenes au berichten 5. Der Mailändische Gesandte 6 habe die er- freuliche Mitteilung gemacht, daß sein Herzog schleunigst Gesandte schicken und die Mailändischen Prä- laten zur Reise nach Basel veranlassen wolle und daß er beides schon gethan haben würde, wenn er eine 15 Ahnung von der permanencia des Konxils gehabt hätte. Der König möge seinen Einfluſs beim Herzog geltend machen, auf daßt dieser in seiner Geneigtheit gegen das Konxil verharre. Er möge auch an die christlichen Könige und Fürsten sowie an die Kurfürsten und an die Prülaten des Reiches schreiben pro celeri adventu aut suorum ambassiatorum missione und an die Reichsstädte pro hujus nostre sacre con- gregacionis firma et favorabili adhesione. Am vorteilhaftesten für das Konril wiirde die persönliche An- 20 wesenheit des Königs sein; denn dann würde man den christlichen Glauben rein erhalten, die Sitten bes- sern und den Frieden in der Christenheit herstellen können. Er möge deshalb sobald als möglich kom- men 7. Datum Basilee 28 januarii anno domini etc. 32. 1439 Jan. 28 25 229. Instruktion des Baseler Konzils für gen. Gesandte an K. Sigmund: sollen ihm 11132 circa Jan. 28] zunächst danken für seine Bemühungen um das Zustandekommen des Konzils und für die zu Gunsten desselben erlassenen Verfügungen; dann sollen sie ihm den Zweck ihrer Gesandtschaft auseinandersetzen, und schließlich sollen sie ihn bitten, auch seinerseits Gesandte an den Papst und die Kardinäle zu schicken, Kurfürsten, Fürsten und Prälaten zum Besuch des Konzils aufzufordern, sich offen für dieses zu erklären und entweder persönlich nach Basel zu kommen oder sich dort durch Gesandte vertreten zu lassen. [1432 circa Januar 28 Basel 8.7 25 30 35 Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 72b -73b cop. chart. saec. I5 mit der rubri- zierten Uberschrift Instructiones ad dominum imperatorem. Unter dem Stück steht, eben- falls rubriviert, die Notiz Signate sunt per scribam sacri concilii, videlicet Sapientem. Der Instruktion geht im Cod. die folgende mit der rubrinierten Uherschrift Missio lega- torum sacri concilii ad papam verschene Bemerkung voraus: Deinceps autem elegerunt ipsi domini de concilio oratores et ambassiatores suos dominum Ludovicum episcopum Lausanensem et magistrum Henricum Stater decanum Trajectensem ituros ex parte con- cilii ad dominum nostrum papam. de quibus eciam ordinatum fuit, ut in transitu visi- tarent primo dominum ducem Sabaudie, deinde dominum ducem Mediolanensem et successive 40 1 Der Brief ist nicht durch die in ilm erwähnie Konnilsgesandtschaft, sondern durch cinen beson- deren Boten an Sigmund befördert worden; rgl. nr. 230. nr. 131. 45 3 nr. 128; vgl. S. 213 Anm. I. 4 nr. 130. 1 Vgl. nr. 229. 6 Francesco della Croce. Vgl. Haller 2, 25 Z. 10-18 und oben S. 226 Anm. 6. 50 7 Diese Bitte hatte das Konnil auch schon in Deutsche Reichstags-Akten X. einem friheren Briefe, unserer nr. 127, ausge- sprochen. s Die Datierung folgt aus unserer ur. 228. Es ist auffallend, daßt in der Instruktion das negatire Resultat der Mission Jean Beaupère's an den Papst mit keiner Silbe erwälnt wird, obwohl es den Kon- xilsrätern bekannt war, da Beaupère am 28 Januar in der Generalversammlung dariiber berichtet hatte (Haller a. a. O. 2, 25; rgl. Segoria lib. 2 cap. 18 a. a. O. 2, 120). 48
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 377 G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil von Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. a. Konzilsgesandtschaft an K. Sigmund und den Papst im Januar 1432 nr. 228�230. 5 228. Das Baseler Konzil an K. Sigmund 1: berichtet über die jüngsten Ereignisse; wünscht, daß er an die Könige und die Fürsten der Christenheit und an die 1432 Januar 28 Deutschen Reichsstände schreibe; bittet um seine baldige Rückkehr. Basel. 1432 Jun. 28 Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 259 ab cop. chart. coaeva. Schreibt: Es habe den Brief 2 des Königs und die Abschriften der Briefe 3 und der Information 4, 10 die er an den Papst gerichtet habe, erhalten und sich darüiber gefreut. Es habe Gesandte an den Papst geschickt super revocacione et anullacione litterarum dissolucionis pretense hujus sacri concilii ; sic wüirden auch au ihm kommen, um ihm Verschiedenes au berichten 5. Der Mailändische Gesandte 6 habe die er- freuliche Mitteilung gemacht, daß sein Herzog schleunigst Gesandte schicken und die Mailändischen Prä- laten zur Reise nach Basel veranlassen wolle und daß er beides schon gethan haben würde, wenn er eine 15 Ahnung von der permanencia des Konxils gehabt hätte. Der König möge seinen Einfluſs beim Herzog geltend machen, auf daßt dieser in seiner Geneigtheit gegen das Konxil verharre. Er möge auch an die christlichen Könige und Fürsten sowie an die Kurfürsten und an die Prülaten des Reiches schreiben pro celeri adventu aut suorum ambassiatorum missione und an die Reichsstädte pro hujus nostre sacre con- gregacionis firma et favorabili adhesione. Am vorteilhaftesten für das Konril wiirde die persönliche An- 20 wesenheit des Königs sein; denn dann würde man den christlichen Glauben rein erhalten, die Sitten bes- sern und den Frieden in der Christenheit herstellen können. Er möge deshalb sobald als möglich kom- men 7. Datum Basilee 28 januarii anno domini etc. 32. 1439 Jan. 28 25 229. Instruktion des Baseler Konzils für gen. Gesandte an K. Sigmund: sollen ihm 11132 circa Jan. 28] zunächst danken für seine Bemühungen um das Zustandekommen des Konzils und für die zu Gunsten desselben erlassenen Verfügungen; dann sollen sie ihm den Zweck ihrer Gesandtschaft auseinandersetzen, und schließlich sollen sie ihn bitten, auch seinerseits Gesandte an den Papst und die Kardinäle zu schicken, Kurfürsten, Fürsten und Prälaten zum Besuch des Konzils aufzufordern, sich offen für dieses zu erklären und entweder persönlich nach Basel zu kommen oder sich dort durch Gesandte vertreten zu lassen. [1432 circa Januar 28 Basel 8.7 25 30 35 Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 72b -73b cop. chart. saec. I5 mit der rubri- zierten Uberschrift Instructiones ad dominum imperatorem. Unter dem Stück steht, eben- falls rubriviert, die Notiz Signate sunt per scribam sacri concilii, videlicet Sapientem. Der Instruktion geht im Cod. die folgende mit der rubrinierten Uherschrift Missio lega- torum sacri concilii ad papam verschene Bemerkung voraus: Deinceps autem elegerunt ipsi domini de concilio oratores et ambassiatores suos dominum Ludovicum episcopum Lausanensem et magistrum Henricum Stater decanum Trajectensem ituros ex parte con- cilii ad dominum nostrum papam. de quibus eciam ordinatum fuit, ut in transitu visi- tarent primo dominum ducem Sabaudie, deinde dominum ducem Mediolanensem et successive 40 1 Der Brief ist nicht durch die in ilm erwähnie Konnilsgesandtschaft, sondern durch cinen beson- deren Boten an Sigmund befördert worden; rgl. nr. 230. nr. 131. 45 3 nr. 128; vgl. S. 213 Anm. I. 4 nr. 130. 1 Vgl. nr. 229. 6 Francesco della Croce. Vgl. Haller 2, 25 Z. 10-18 und oben S. 226 Anm. 6. 50 7 Diese Bitte hatte das Konnil auch schon in Deutsche Reichstags-Akten X. einem friheren Briefe, unserer nr. 127, ausge- sprochen. s Die Datierung folgt aus unserer ur. 228. Es ist auffallend, daßt in der Instruktion das negatire Resultat der Mission Jean Beaupère's an den Papst mit keiner Silbe erwälnt wird, obwohl es den Kon- xilsrätern bekannt war, da Beaupère am 28 Januar in der Generalversammlung dariiber berichtet hatte (Haller a. a. O. 2, 25; rgl. Segoria lib. 2 cap. 18 a. a. O. 2, 120). 48
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378 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 circa Jan. 28/ serenissimum dominum Sigismundum regem Romanorum in Placencia existentem, sicque demum pervenirent in urbem Romanam ad presenciam domini pape cum instructionibus super revocacione dissolucionis concilii requirendi sibi traditis per concilium. quarum quidem instructionum tenor sequitur et primo earum, que erant ad dominum imperatorem. Gedruckt bei Haller, Conc. Bas. 2, 561-563 aus unserer Vorlage. — Im Ausxuge bei Se- 5 govia lib. 2 cap. 8 (a. a. O. 2, 84-85). 1 Inprimis regraciandum est sue serenitati, quod, postquam ipse scivit tempus concilii appropinquare secundum ordinacionem concilii Constanciensis, legato apostolico ex parte domini nostri pape Martini ad eum transmisso instetit motus zelo fidei ortho- doxe et boni tocius universalis ecclesie apud dominum legatum apostolicum hic presi- 10 dentem, ut ipse una cum eo Basileam ad inchoandum sacrum concilium accederet 1. [2] Item post decessum domini pape Martini legatis concilii Basiliensis ad ipsum accedentibus 2 super celebracione dicti concilii serenitas sua omnibus postpositis ipson de Egra redeunte Nurembergam voluit totum concilium suum ad ea, que pertinebant ad stabilitatem dicti concilii, vacare. [3] Item post adventum b domini legati ad Nurenbergam, postquam visitaverat ci- vitates Germanie pro facto Hussistarum, idem dominus rex instantissime instetit 3 apud eundem, ut ipse Basileam adiret pro facto concilii; quod legatus rennuit, volens esse in expedicione nobilium contra Hussistas juxta mandatum sibi factum. [4 Item postquam legatus disposuit ire cum nobilibus, idem dominus noster rex zo instetit, quod ipse mitteret ad concilium certos dominos notabiles loco sui, qui presi- derent concilio in Basilea, scilicet auditorem 4 et magistrum Johannem de Ragusio; quod et ita fecit. [5] Item quod dictus imperator, volens dictum sacrum concilium stabilire, dedit plenarium salvum conductum 5 dicto sacro concilio et litteras suas ad plurimos prelatos 25 Germanie, ut ad locum dicti concilii quantocius accederent. [6] Item frequenter per suas litteras consolatorias et confortatorias idem dominus imperator et novissime per dominum Baptistam 6 ambassiatorem suum consolatus est sa- crum concilium et per litteras missas domino duci Austrie super sedandis e guerris inter ipsum et dominum ducem Burgundie ad manutenenciam totalem dicti concilii. [7] Item ad consolacionem et manutenenciam concilii generalis ordinavit' dominum et super pre- ducem Wylhelmum Bavarie protectorem concilii antedicti suo nomine. missis debet regraciari. [8] Item attenta sua intencione sancta et sincera affectione, quam (ut ex premissis liquet) semper habuit ad celebracionem istius concilii generalis, ad d cum tamquam ad 35 singulare refugium in adversis occurrentibus dicto concilio transmittit suos nuncios et ambassiatores tales, qui exponant ei illa, que contigerunt ei per dominum Parentinum et ejus substitutum 9. [9 Item quia iste littere 10, que per dominum Parentinum et suum collegam de- late sunt, plurimum turbarunt dictum concilium propter motiva in eisdem contenta, 40 que non subsistunt veritati, ideirco transmittimus solempnem ambassiatam ad dominum 15 30 a) em.; Vorl. ipse. b) em.; Vorl. secundum. c) em.; Vorl. sedendis. d) ad eum fellt in der Vorl. 1 Vgl. S. 134 Anm. 5. 2 Dionisius von Sabrevois und Thomas Fiene. Vgl. S. 135-137. 3 Vgl. S. 137. 4 D. i. Johannes von Palomar. Vgl. S. 137. 5 Vgl. unsere nrr. 101. 110. 112. 6 Baptista Cicalà. Vgl. nr. 123 art. 2 und S. 203 Anm. 1. 7 Vgl. den Brief Johanns von Maulbronn an Jo- hann von Ragusa vom 3 Oktober 1431 (nr. 104) und die Briefe Sigmunds an Kardinal Cesarini 45 vom 6 September 1431 (nr. 103) und an Hrg. Phi- lipp von Burgund vom 25 Oktober 1431 (nr. III). 8 Am 11 Oktober 1431 (nr. 109). 9 Vgl. S. 147 und nr. 127. 10 Vgl. S. 146 Anm. 5 und S. 147 Anm. 3. 50
378 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 circa Jan. 28/ serenissimum dominum Sigismundum regem Romanorum in Placencia existentem, sicque demum pervenirent in urbem Romanam ad presenciam domini pape cum instructionibus super revocacione dissolucionis concilii requirendi sibi traditis per concilium. quarum quidem instructionum tenor sequitur et primo earum, que erant ad dominum imperatorem. Gedruckt bei Haller, Conc. Bas. 2, 561-563 aus unserer Vorlage. — Im Ausxuge bei Se- 5 govia lib. 2 cap. 8 (a. a. O. 2, 84-85). 1 Inprimis regraciandum est sue serenitati, quod, postquam ipse scivit tempus concilii appropinquare secundum ordinacionem concilii Constanciensis, legato apostolico ex parte domini nostri pape Martini ad eum transmisso instetit motus zelo fidei ortho- doxe et boni tocius universalis ecclesie apud dominum legatum apostolicum hic presi- 10 dentem, ut ipse una cum eo Basileam ad inchoandum sacrum concilium accederet 1. [2] Item post decessum domini pape Martini legatis concilii Basiliensis ad ipsum accedentibus 2 super celebracione dicti concilii serenitas sua omnibus postpositis ipson de Egra redeunte Nurembergam voluit totum concilium suum ad ea, que pertinebant ad stabilitatem dicti concilii, vacare. [3] Item post adventum b domini legati ad Nurenbergam, postquam visitaverat ci- vitates Germanie pro facto Hussistarum, idem dominus rex instantissime instetit 3 apud eundem, ut ipse Basileam adiret pro facto concilii; quod legatus rennuit, volens esse in expedicione nobilium contra Hussistas juxta mandatum sibi factum. [4 Item postquam legatus disposuit ire cum nobilibus, idem dominus noster rex zo instetit, quod ipse mitteret ad concilium certos dominos notabiles loco sui, qui presi- derent concilio in Basilea, scilicet auditorem 4 et magistrum Johannem de Ragusio; quod et ita fecit. [5] Item quod dictus imperator, volens dictum sacrum concilium stabilire, dedit plenarium salvum conductum 5 dicto sacro concilio et litteras suas ad plurimos prelatos 25 Germanie, ut ad locum dicti concilii quantocius accederent. [6] Item frequenter per suas litteras consolatorias et confortatorias idem dominus imperator et novissime per dominum Baptistam 6 ambassiatorem suum consolatus est sa- crum concilium et per litteras missas domino duci Austrie super sedandis e guerris inter ipsum et dominum ducem Burgundie ad manutenenciam totalem dicti concilii. [7] Item ad consolacionem et manutenenciam concilii generalis ordinavit' dominum et super pre- ducem Wylhelmum Bavarie protectorem concilii antedicti suo nomine. missis debet regraciari. [8] Item attenta sua intencione sancta et sincera affectione, quam (ut ex premissis liquet) semper habuit ad celebracionem istius concilii generalis, ad d cum tamquam ad 35 singulare refugium in adversis occurrentibus dicto concilio transmittit suos nuncios et ambassiatores tales, qui exponant ei illa, que contigerunt ei per dominum Parentinum et ejus substitutum 9. [9 Item quia iste littere 10, que per dominum Parentinum et suum collegam de- late sunt, plurimum turbarunt dictum concilium propter motiva in eisdem contenta, 40 que non subsistunt veritati, ideirco transmittimus solempnem ambassiatam ad dominum 15 30 a) em.; Vorl. ipse. b) em.; Vorl. secundum. c) em.; Vorl. sedendis. d) ad eum fellt in der Vorl. 1 Vgl. S. 134 Anm. 5. 2 Dionisius von Sabrevois und Thomas Fiene. Vgl. S. 135-137. 3 Vgl. S. 137. 4 D. i. Johannes von Palomar. Vgl. S. 137. 5 Vgl. unsere nrr. 101. 110. 112. 6 Baptista Cicalà. Vgl. nr. 123 art. 2 und S. 203 Anm. 1. 7 Vgl. den Brief Johanns von Maulbronn an Jo- hann von Ragusa vom 3 Oktober 1431 (nr. 104) und die Briefe Sigmunds an Kardinal Cesarini 45 vom 6 September 1431 (nr. 103) und an Hrg. Phi- lipp von Burgund vom 25 Oktober 1431 (nr. III). 8 Am 11 Oktober 1431 (nr. 109). 9 Vgl. S. 147 und nr. 127. 10 Vgl. S. 146 Anm. 5 und S. 147 Anm. 3. 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 379 nostrum papam ad ejus plenariam informacionem, non credentes talia de ejus mente 11432 circa Jan. 28/ processisse. [10] Item quia concilium scit dominum nostrum regem arduis prepeditum, sua- deret “ libenter et instanter supplicaret, ut placeret pro tanta ardua re conducenda ad 5 effectum peroptatum suam ambassiatam cum ambassiata concilii conjungere ad dominum nostrum papam et sacrum collegium dominorum cardinalium. [11) Item quod super consolidacione dicti concilii habeat idem dominus rex scri- bere omnibus principibus et electoribus imperii et eciam omnibus episcopis Germanie et aliorum regnorum suorum, ut indilate ad dictum concilium, ut teneantur, accedant et 1o quod dicti principes electores eos ad hoc inducant. [12] Item quod litteras suas consolatorias de sua firma et sancta intencione huc transmittat. [13] Item c quod hic d presencia sua esset multum necessaria et a cunctis affectuo- sissime desiderata et, quemadmodum presencia sua in Constancia unionem in ecclesia 15 dei cum effectue procuravit, sic eciam hic heretici reducerentur, mores reformarentur et pax in tota Christianitate procuraretur, ut speratur, et sine difficultate sacrum concilium manuteneretur. [14] Item et ubi iste articulus non poterit obtineri, supplicetur humiliter, ut ad stabilitatem firmam concilii huc transmittat suam sollempnem ambassiatam 1, ut contra 20 malivolos et impeditores possint conformaref consulere et dirigere facta concilii una cum duce Wylhelmo supradicto. [15] Item regraciabitur domino nostro regi de litteris suis 2 graciosis missis ad sa- crum concilium cum suis instructionibus 3, quibus consolatus est et confortavit dominum legatum et s dictum h sacrum concilium. 30 25 230. K. Sigmund an das Baseler Konzil: hat dessen Gesandte empfangen; schicht anbei die gewünschten Briefe an Könige, Fürsten, Prälaten, Universitäten und andere; hat heute drei gen. Gesandte an den Papst in Sachen des Konzils ab- geordnet und wird ihnen auf dem Fuße folgen; schreibt über den bevorstehenden Aufbruch der Gesandten des Herzogs von Mailand und der Lombardischen Prä- laten nach Basel und über Nachrichten des Ulrich von Rosenberg aus Böhmen; 1432 Februar 20 erwartet die Ankunft von drei gen. Gesandten des Papstes. Рiаcеnzа. 1432 Febr. 20 35 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 40b -41a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Quarta littera missa per dominum Romanorum regem concilio. Die Adresse steht xwischen Text und Unterschrift. Unter der Kontrasignatur ist bemerkt Presentata et lecta in congregacione generali die jovis sexta marcii 432. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 69a - 70a cop. chart. coaeva. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Die Adresse steht über dem Text und ist nach synodo durch etc. gekürxt. Diesem etc. folgt die Bemerkung Quarta littera regis Romanorum. Belanglose Umstel- lungen einxelner Worte und einige offenkundige Schreibfehler, die sich in dieser Vor- lage und in der folgenden Vorlage M finden, haben wir in unseren Varianten nicht er- wähnt. a) em.; Forl. si auderot. b) em.; Vorl. hic. c) dic Vorl. hat lier kein Alinca. d) cm.; Vorl. huc. e) cm.; Vorl. affectu. f) Scgovia hat informare. g) om.; Vorl. ad. h) fehlt bei Haller. 45 1 Diese Bitte ist auffallend; Sigmund hatte ja schon Anfang Juli 1431 den Bischof Konrad von Regensburg xu seinem Gesandten beim Konzil er- nannt, und seit dem 13 Dexember war der Bischof in Basel. Vgl. S. 137. 2 nr. 131. 3 Damit dürfte, wie in dem Briefe des Konnils an Sigmund vom 28 Januar (nr. 228), die Denk- schrift füir den Papst, unsere nr. 130, gemeint sein. 48"
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 379 nostrum papam ad ejus plenariam informacionem, non credentes talia de ejus mente 11432 circa Jan. 28/ processisse. [10] Item quia concilium scit dominum nostrum regem arduis prepeditum, sua- deret “ libenter et instanter supplicaret, ut placeret pro tanta ardua re conducenda ad 5 effectum peroptatum suam ambassiatam cum ambassiata concilii conjungere ad dominum nostrum papam et sacrum collegium dominorum cardinalium. [11) Item quod super consolidacione dicti concilii habeat idem dominus rex scri- bere omnibus principibus et electoribus imperii et eciam omnibus episcopis Germanie et aliorum regnorum suorum, ut indilate ad dictum concilium, ut teneantur, accedant et 1o quod dicti principes electores eos ad hoc inducant. [12] Item quod litteras suas consolatorias de sua firma et sancta intencione huc transmittat. [13] Item c quod hic d presencia sua esset multum necessaria et a cunctis affectuo- sissime desiderata et, quemadmodum presencia sua in Constancia unionem in ecclesia 15 dei cum effectue procuravit, sic eciam hic heretici reducerentur, mores reformarentur et pax in tota Christianitate procuraretur, ut speratur, et sine difficultate sacrum concilium manuteneretur. [14] Item et ubi iste articulus non poterit obtineri, supplicetur humiliter, ut ad stabilitatem firmam concilii huc transmittat suam sollempnem ambassiatam 1, ut contra 20 malivolos et impeditores possint conformaref consulere et dirigere facta concilii una cum duce Wylhelmo supradicto. [15] Item regraciabitur domino nostro regi de litteris suis 2 graciosis missis ad sa- crum concilium cum suis instructionibus 3, quibus consolatus est et confortavit dominum legatum et s dictum h sacrum concilium. 30 25 230. K. Sigmund an das Baseler Konzil: hat dessen Gesandte empfangen; schicht anbei die gewünschten Briefe an Könige, Fürsten, Prälaten, Universitäten und andere; hat heute drei gen. Gesandte an den Papst in Sachen des Konzils ab- geordnet und wird ihnen auf dem Fuße folgen; schreibt über den bevorstehenden Aufbruch der Gesandten des Herzogs von Mailand und der Lombardischen Prä- laten nach Basel und über Nachrichten des Ulrich von Rosenberg aus Böhmen; 1432 Februar 20 erwartet die Ankunft von drei gen. Gesandten des Papstes. Рiаcеnzа. 1432 Febr. 20 35 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 40b -41a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Quarta littera missa per dominum Romanorum regem concilio. Die Adresse steht xwischen Text und Unterschrift. Unter der Kontrasignatur ist bemerkt Presentata et lecta in congregacione generali die jovis sexta marcii 432. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 69a - 70a cop. chart. coaeva. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Die Adresse steht über dem Text und ist nach synodo durch etc. gekürxt. Diesem etc. folgt die Bemerkung Quarta littera regis Romanorum. Belanglose Umstel- lungen einxelner Worte und einige offenkundige Schreibfehler, die sich in dieser Vor- lage und in der folgenden Vorlage M finden, haben wir in unseren Varianten nicht er- wähnt. a) em.; Forl. si auderot. b) em.; Vorl. hic. c) dic Vorl. hat lier kein Alinca. d) cm.; Vorl. huc. e) cm.; Vorl. affectu. f) Scgovia hat informare. g) om.; Vorl. ad. h) fehlt bei Haller. 45 1 Diese Bitte ist auffallend; Sigmund hatte ja schon Anfang Juli 1431 den Bischof Konrad von Regensburg xu seinem Gesandten beim Konzil er- nannt, und seit dem 13 Dexember war der Bischof in Basel. Vgl. S. 137. 2 nr. 131. 3 Damit dürfte, wie in dem Briefe des Konnils an Sigmund vom 28 Januar (nr. 228), die Denk- schrift füir den Papst, unsere nr. 130, gemeint sein. 48"
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380 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Febr. 20 M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 61 ab cop. chart. coaera. Die Adresse ist ge- kürxt au Reverendissimis in Christo patribus et dominis etc.; es folgt dann ohne Absatz die Anrede. Unterschrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex etc. Die Kontra- signatur ist weggelassen. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 298 a-299a und ms. E I 11 fol. 453b�454a je eine 5 cop. chart. coaeva. — In Eichstält Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 91-93 cop. chart. sacc. 15. — In Greifswald Univ.-Bibl. ms. C VI fol. 82a Abschrift (laut Baltische Studien 21, 72). Gedruckt bei Martène 8, 65-67 (aus D), Mansi 30, 88-90 und Mansi, Suppl. 4, 251- 252. — Im Ausxиge bei Segovia lib. 2 cap. 23 (a. a. O. 2, 136-137). Regest bei Aschbach 4, 481 (vgl. 4, 58 Anm. 4 und 4, 143 Anm. 14) und bei Altmann 10 nr. 9043. — Inhaltsangabe bei Hefele, Konxiliengeschichte 7, 461. Reverendissimi in Christo patres, amici carissimi grate et sincere nobis di- postquam litteras 1 paternitatum vestrarum haberemus per presencium gerulum lecti. et a earum effectum nobis placibilem revolveremus, attigerunt majestatem nostram vene- rabiles viri oratores vestri per vos ad dominum nostrum papam transmissi, quibus audien- 15 ciam amplam gratissime dedimus et ipsorum legacionem2, quam nobis tam prudenter quam eleganter disseruerunt, letanter audivimus, commendantes ea, que sanctitati domini nostri nunciatis; sunt enim magna et veritati evangelice consona. sed quia tam vestra scripta quam eciam oratorum vestrorum propositab nos ortantur, ut scribere velimus re- gibus principibus prelatis universitatibus et aliis, ut ad sacrum concilium confluant: ecce 20 mittimus vobis hic annexas litteras 3 tales, quas juxta libitum destinetis. et si que non sunt, sciatis nosmet illas super d hujusmodi materia transmisisse. misimus enim jam dudum precipue ad omnes reges Ispanie strenuum militem nostrum Hugonem de Villa- francha et aliis hincinde scripsimus juxta desideria vestra, nec deficiemus in aliquo, quod conferre poterit ad prosequcionem hujus sancte e concilialis congregacionis, in quaf pre- 25 Febr. 20 sidium et salus tota Christianorum dependet. et hodie 4 iverunt s ad dominum apo- a) AD ut. b) D proposito; M preposita. c) M add. ipsos. d) M sub. e) M add. generalis. I) AD quo. g) M querunt. nr. 228. 2 Vgl. nr. 229. 3 Die Briefe waren vermutlich vom 19 Februar 1432 datiert, wie der an die Universität Heidelberg gerichtete (gedr. bei Winkelmann, Urkundenbuch der Unir. Heidelberg I, 128-129, vgl. 2, 30 nr. 251, an beiden Stellen mit der falschen Jahresxahl 1431; rgl. Altmann nr. 9042). Brunet berichtet, daß der Konxilspräsident Bf. Philibert von Coutances am 5 Märx dem [Vertreter K. Sigmunds] Bf. Konrad von Regensburg tradidit litteras pro parte domini impe- ratoris dirigendas regibus et nonnullis principibus Alamanie und daſt in der Generalversammlung des Konxils vom 6 Märx auf Befehl des Präsidenten der eine der beiden Konxilspromotoren legit nomina illorum, quibus littere domini imperatoris diriguntur pro stabilimento hujus concilii. (Haller a. a. O. 2, 49 Z. 18-20 und 2, 51 Z. 25-30.) Und Hrg. Wilhelm von Baiern schreibt aus Basel Mo. n. invocavit [März 10] 1432 an seinen Bruder Hag. Ernst: lieber bruder. wisst auch, das sich das heilig con- cili gar vast mert und all tag tâglichen bischof und prelaten zureiten und das es sich, sider und wir herchomen sein, also gemert hat, das nach ainsten wol so vil lewt herchomen sein, als wir hie fünden haben. es hat auch unser herre der kunig ieczo gar vil fürsten und herren geistlichen und welt- lichen geschriben; dieselben prief wir nû am mai- sten tail all hingesandt haben. aber herzog Lud� 30 wigen und herzog Hainrichen hat er nicht geschri- ben. dabei iederman verstet, das er grosse ungenad zu in baiden hat; u. a. m. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 127 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.; vgl. Kluckhohn a. a. O. 2, 582 35 Anm. I.) — An Augsburg schrieb Sigmund woll direkt; denn diese Stadt schrieb schon Sa. n. Ma- thye apostoli [Mära IJ 1432 an ihren Bischof Peter : sie übersende ihm auf seinen Wunsch Abschrift des ihr rugegangenen königlichen Briefes alz von dez 40 hailigen conciliums ze Basel und ander sachen we- gen. (Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 168 a cop. chart. coaera.) 4 Am 18 Februar 1432 stellte K. Sigmund für die drei oben genannten Gesandten, die sich in magnis 45 et arduis negociis an die Kurie begäben, einen Ge- leitsbrief aus; dat. Placencie 1432 die 18 februarii Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. (München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 202 ab cop. chart. saec. 15.) Vgl. auch Altmann nr. 9037 und Haller a. a. O. 2, 48, 50 dessen Quelle, der cod. Reginae 1017 der Vatik. Bibl., fälschlich angiebt, daß die Gesandten von Parma aus geschickt worden seien. — Die Gesan- dten waren am 28 Februar in Florenz (vgl. oben S, 294 Anm. 2). Von dort gingen sie nach Siena, 55
380 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Febr. 20 M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 61 ab cop. chart. coaera. Die Adresse ist ge- kürxt au Reverendissimis in Christo patribus et dominis etc.; es folgt dann ohne Absatz die Anrede. Unterschrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex etc. Die Kontra- signatur ist weggelassen. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 298 a-299a und ms. E I 11 fol. 453b�454a je eine 5 cop. chart. coaeva. — In Eichstält Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 91-93 cop. chart. sacc. 15. — In Greifswald Univ.-Bibl. ms. C VI fol. 82a Abschrift (laut Baltische Studien 21, 72). Gedruckt bei Martène 8, 65-67 (aus D), Mansi 30, 88-90 und Mansi, Suppl. 4, 251- 252. — Im Ausxиge bei Segovia lib. 2 cap. 23 (a. a. O. 2, 136-137). Regest bei Aschbach 4, 481 (vgl. 4, 58 Anm. 4 und 4, 143 Anm. 14) und bei Altmann 10 nr. 9043. — Inhaltsangabe bei Hefele, Konxiliengeschichte 7, 461. Reverendissimi in Christo patres, amici carissimi grate et sincere nobis di- postquam litteras 1 paternitatum vestrarum haberemus per presencium gerulum lecti. et a earum effectum nobis placibilem revolveremus, attigerunt majestatem nostram vene- rabiles viri oratores vestri per vos ad dominum nostrum papam transmissi, quibus audien- 15 ciam amplam gratissime dedimus et ipsorum legacionem2, quam nobis tam prudenter quam eleganter disseruerunt, letanter audivimus, commendantes ea, que sanctitati domini nostri nunciatis; sunt enim magna et veritati evangelice consona. sed quia tam vestra scripta quam eciam oratorum vestrorum propositab nos ortantur, ut scribere velimus re- gibus principibus prelatis universitatibus et aliis, ut ad sacrum concilium confluant: ecce 20 mittimus vobis hic annexas litteras 3 tales, quas juxta libitum destinetis. et si que non sunt, sciatis nosmet illas super d hujusmodi materia transmisisse. misimus enim jam dudum precipue ad omnes reges Ispanie strenuum militem nostrum Hugonem de Villa- francha et aliis hincinde scripsimus juxta desideria vestra, nec deficiemus in aliquo, quod conferre poterit ad prosequcionem hujus sancte e concilialis congregacionis, in quaf pre- 25 Febr. 20 sidium et salus tota Christianorum dependet. et hodie 4 iverunt s ad dominum apo- a) AD ut. b) D proposito; M preposita. c) M add. ipsos. d) M sub. e) M add. generalis. I) AD quo. g) M querunt. nr. 228. 2 Vgl. nr. 229. 3 Die Briefe waren vermutlich vom 19 Februar 1432 datiert, wie der an die Universität Heidelberg gerichtete (gedr. bei Winkelmann, Urkundenbuch der Unir. Heidelberg I, 128-129, vgl. 2, 30 nr. 251, an beiden Stellen mit der falschen Jahresxahl 1431; rgl. Altmann nr. 9042). Brunet berichtet, daß der Konxilspräsident Bf. Philibert von Coutances am 5 Märx dem [Vertreter K. Sigmunds] Bf. Konrad von Regensburg tradidit litteras pro parte domini impe- ratoris dirigendas regibus et nonnullis principibus Alamanie und daſt in der Generalversammlung des Konxils vom 6 Märx auf Befehl des Präsidenten der eine der beiden Konxilspromotoren legit nomina illorum, quibus littere domini imperatoris diriguntur pro stabilimento hujus concilii. (Haller a. a. O. 2, 49 Z. 18-20 und 2, 51 Z. 25-30.) Und Hrg. Wilhelm von Baiern schreibt aus Basel Mo. n. invocavit [März 10] 1432 an seinen Bruder Hag. Ernst: lieber bruder. wisst auch, das sich das heilig con- cili gar vast mert und all tag tâglichen bischof und prelaten zureiten und das es sich, sider und wir herchomen sein, also gemert hat, das nach ainsten wol so vil lewt herchomen sein, als wir hie fünden haben. es hat auch unser herre der kunig ieczo gar vil fürsten und herren geistlichen und welt- lichen geschriben; dieselben prief wir nû am mai- sten tail all hingesandt haben. aber herzog Lud� 30 wigen und herzog Hainrichen hat er nicht geschri- ben. dabei iederman verstet, das er grosse ungenad zu in baiden hat; u. a. m. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 127 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.; vgl. Kluckhohn a. a. O. 2, 582 35 Anm. I.) — An Augsburg schrieb Sigmund woll direkt; denn diese Stadt schrieb schon Sa. n. Ma- thye apostoli [Mära IJ 1432 an ihren Bischof Peter : sie übersende ihm auf seinen Wunsch Abschrift des ihr rugegangenen königlichen Briefes alz von dez 40 hailigen conciliums ze Basel und ander sachen we- gen. (Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 168 a cop. chart. coaera.) 4 Am 18 Februar 1432 stellte K. Sigmund für die drei oben genannten Gesandten, die sich in magnis 45 et arduis negociis an die Kurie begäben, einen Ge- leitsbrief aus; dat. Placencie 1432 die 18 februarii Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. (München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 202 ab cop. chart. saec. 15.) Vgl. auch Altmann nr. 9037 und Haller a. a. O. 2, 48, 50 dessen Quelle, der cod. Reginae 1017 der Vatik. Bibl., fälschlich angiebt, daß die Gesandten von Parma aus geschickt worden seien. — Die Gesan- dten waren am 28 Februar in Florenz (vgl. oben S, 294 Anm. 2). Von dort gingen sie nach Siena, 55
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 381 stolicum ambassiatores nostri solemnes, videlicet nobilis baro regni nostri Boemie Jo- hannes “ de Rozemberg alias b de Swywor ac honorabiles Benedictus Albensis c prepo- situs " et magister Nicolaus Stok decretorum doctor, qui urgentissime sanctitatem suam super factis sacri concilii debent requirere et eidem sanctitati apperte referre, quod ma- jestas nostra intendit penitus eidem concilio adherere usque ad mortem. et nos quoque ipsorum vestigia subsequemur illico ad dandum operam ipsi concilio, cui re vera rebus qualitercunque succedentibus hic magis accommodi esse poterimus ad obviandum adver- sancium conatibus callidis et aliis quidem variis respectibus quam in medio vestri exi- stentes. ubicunque enim sumus, nil aliud agimus nec acturi sumus quam id, quod con- 1o cernit prosequcionem sacri concilii et bonum ac commodum ecclesie sancte dei, inten- dentes ad hoc summopere et sperantes, quod dispositis rebus ad laudem dei ad vos quantocius e revertemur. ob quas res vestrasf paternitates obtestamur requirimus et monemus per viscera misericordie dei nostri, quatenus firmi in loco concilii persistatis intendentes ad ea, que sunt pro ecclesia sancta dei. et quitquid nos facturos volueritis, 15 nobis frequenter scribite. insuper oratores 1 illustris filii nostri ducis s Mediolani jam sunt in puncto et prelati Lombardie omni die procedunt, sic quod omnipotens deus per suam clemenciam rem suam, que agitur, prospere felicitat et succedent jugiter in dies meliora. preterea, amici carissimi, dum hec littera nostra concluderetur, supervenit nobis scriptura? nobilis Ulrici de Rozembergh € baronis Boemie potentis et fidelissimi 2o nobis i continens de gestis Boemorum, quid inter eos k faciant et quid partes ille inten- dant. cujus scripture et aliarum rerum copias misimus illustri consanguineo nostro ca- rissimo duci Willermo sacri Basiliensis concilii protectori vestris paternitatibus nostro nomine presentandas 3, ex quibus nobis spes bona prebetur de reductione ipsorum. sed quia ista fama dissolucionis sacri concilii, si ad Boemorum veniret! noticiam, multa 25 mala posset efficere, rogamus vestras paternitates, ut incontinenti ipsis Boemis velitis scribere 4 et eis insinuare, quod sacrum concilium sit stabilitum et firmiter permansurum. et litteras vestras Egrenses nostri, dum habuerint, incontinenti Pragam transmittent, quo- niam illo audito ipsi non desistent intendere ad missionem, quemadmodum hec fama, si attingeret eos, faceret dissolutos. et nos quoque scribimus 5 prefato domino de Rosem- 5 1432 Febr. 20 30 a) M Johannes de Risenberck alias de Swigoro. b) alias de Swywor om. D. c) D Albanensis. d) M episcopus. e) M add. poterimus. f) v. p. om. M. g) ducis Mediolani om. AM. h) M Risenberck. i) M nostri. k) M se. I) M perveniret. wo sie am 3 März waren (vgl. S. 292). Am 4 Märx erteilte Siena dem Andreoccio Petrucci, Gesandten 35 an madonna Anfrosina und an Berardino de la Carda, Auftrag, die magnifici et reverendi ambas- ciadori des Römischen Königs durch das ganze Sie- nesische Gebiet (contado) au begleiten und für gute Aufnahme, Quartier und Lebensmittel vu billigem 40 Preise xu sorgen (Siena Staats-A. Legazioni e Com- missarie nr. 2 fol. 99 ab cop. chart. coaeva). Am 5 Märx beschloß das Concistorio, quod operarius camere mittat unum Theutonicum cum litteris regie majestati oratorum suorum interclusis litteris magni- 45 fice dominacionis [d. i. Sienas]. (Ebenda Delib. del Concist. 1432 marzo ed aprile fol. 7 a not. chart. coaeva.) Vgl. im Ubrigen S. 299-302 und unsere nrr. 231-248. 1 Vgl. S. 226 Anm. 6. 50 2 Vom 31 Januar 1432. Gedr. in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 144-145. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 51 Z. 14-20. * Dies geschah am 8 Märx 1432 in dem Schrei- ben „Dum eminentissimam“ (gedr. bei Martène 8, 78-80 und bei Mansi 30, 99-101; vgl. Segovia lib. 2 cap. 27 a. a. O. 2, 147 und Haller a. a. O. 2, 51 Z. 38-52 Z. 5). Das Schreiben wurde aunichst an die beiden Konailsgesandten Johann Nider und Jo- hann von Maulbronn (vgl. S. 204 Anm. 2) nach Nürnberg geschickt und von diesen dann weiterbe- fordert (laut Brief des Konxils an die beiden Ge- sandten vom 14 März 1432, gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 196-197). 5 Am 25 Februar 1432 und nochmals am 8 März 1432. Gedr. im Archiv Ceský 1, 35-36 und 37; rgl. Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 271 und 274 und Altmann nrr. 9054 und 9069. Auch an Hašek von Waldstein schrieb Sigmund im oben angege- benen Sinne am 24 Februar 1432 (Archiv Český I, 34-35; vgl. Palacky a. a. O. 2, 270 und Alt- mann nr. 9045).
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 381 stolicum ambassiatores nostri solemnes, videlicet nobilis baro regni nostri Boemie Jo- hannes “ de Rozemberg alias b de Swywor ac honorabiles Benedictus Albensis c prepo- situs " et magister Nicolaus Stok decretorum doctor, qui urgentissime sanctitatem suam super factis sacri concilii debent requirere et eidem sanctitati apperte referre, quod ma- jestas nostra intendit penitus eidem concilio adherere usque ad mortem. et nos quoque ipsorum vestigia subsequemur illico ad dandum operam ipsi concilio, cui re vera rebus qualitercunque succedentibus hic magis accommodi esse poterimus ad obviandum adver- sancium conatibus callidis et aliis quidem variis respectibus quam in medio vestri exi- stentes. ubicunque enim sumus, nil aliud agimus nec acturi sumus quam id, quod con- 1o cernit prosequcionem sacri concilii et bonum ac commodum ecclesie sancte dei, inten- dentes ad hoc summopere et sperantes, quod dispositis rebus ad laudem dei ad vos quantocius e revertemur. ob quas res vestrasf paternitates obtestamur requirimus et monemus per viscera misericordie dei nostri, quatenus firmi in loco concilii persistatis intendentes ad ea, que sunt pro ecclesia sancta dei. et quitquid nos facturos volueritis, 15 nobis frequenter scribite. insuper oratores 1 illustris filii nostri ducis s Mediolani jam sunt in puncto et prelati Lombardie omni die procedunt, sic quod omnipotens deus per suam clemenciam rem suam, que agitur, prospere felicitat et succedent jugiter in dies meliora. preterea, amici carissimi, dum hec littera nostra concluderetur, supervenit nobis scriptura? nobilis Ulrici de Rozembergh € baronis Boemie potentis et fidelissimi 2o nobis i continens de gestis Boemorum, quid inter eos k faciant et quid partes ille inten- dant. cujus scripture et aliarum rerum copias misimus illustri consanguineo nostro ca- rissimo duci Willermo sacri Basiliensis concilii protectori vestris paternitatibus nostro nomine presentandas 3, ex quibus nobis spes bona prebetur de reductione ipsorum. sed quia ista fama dissolucionis sacri concilii, si ad Boemorum veniret! noticiam, multa 25 mala posset efficere, rogamus vestras paternitates, ut incontinenti ipsis Boemis velitis scribere 4 et eis insinuare, quod sacrum concilium sit stabilitum et firmiter permansurum. et litteras vestras Egrenses nostri, dum habuerint, incontinenti Pragam transmittent, quo- niam illo audito ipsi non desistent intendere ad missionem, quemadmodum hec fama, si attingeret eos, faceret dissolutos. et nos quoque scribimus 5 prefato domino de Rosem- 5 1432 Febr. 20 30 a) M Johannes de Risenberck alias de Swigoro. b) alias de Swywor om. D. c) D Albanensis. d) M episcopus. e) M add. poterimus. f) v. p. om. M. g) ducis Mediolani om. AM. h) M Risenberck. i) M nostri. k) M se. I) M perveniret. wo sie am 3 März waren (vgl. S. 292). Am 4 Märx erteilte Siena dem Andreoccio Petrucci, Gesandten 35 an madonna Anfrosina und an Berardino de la Carda, Auftrag, die magnifici et reverendi ambas- ciadori des Römischen Königs durch das ganze Sie- nesische Gebiet (contado) au begleiten und für gute Aufnahme, Quartier und Lebensmittel vu billigem 40 Preise xu sorgen (Siena Staats-A. Legazioni e Com- missarie nr. 2 fol. 99 ab cop. chart. coaeva). Am 5 Märx beschloß das Concistorio, quod operarius camere mittat unum Theutonicum cum litteris regie majestati oratorum suorum interclusis litteris magni- 45 fice dominacionis [d. i. Sienas]. (Ebenda Delib. del Concist. 1432 marzo ed aprile fol. 7 a not. chart. coaeva.) Vgl. im Ubrigen S. 299-302 und unsere nrr. 231-248. 1 Vgl. S. 226 Anm. 6. 50 2 Vom 31 Januar 1432. Gedr. in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 144-145. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 51 Z. 14-20. * Dies geschah am 8 Märx 1432 in dem Schrei- ben „Dum eminentissimam“ (gedr. bei Martène 8, 78-80 und bei Mansi 30, 99-101; vgl. Segovia lib. 2 cap. 27 a. a. O. 2, 147 und Haller a. a. O. 2, 51 Z. 38-52 Z. 5). Das Schreiben wurde aunichst an die beiden Konailsgesandten Johann Nider und Jo- hann von Maulbronn (vgl. S. 204 Anm. 2) nach Nürnberg geschickt und von diesen dann weiterbe- fordert (laut Brief des Konxils an die beiden Ge- sandten vom 14 März 1432, gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 196-197). 5 Am 25 Februar 1432 und nochmals am 8 März 1432. Gedr. im Archiv Ceský 1, 35-36 und 37; rgl. Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 271 und 274 und Altmann nrr. 9054 und 9069. Auch an Hašek von Waldstein schrieb Sigmund im oben angege- benen Sinne am 24 Februar 1432 (Archiv Český I, 34-35; vgl. Palacky a. a. O. 2, 270 und Alt- mann nr. 9045).
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382 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Fobr. 20 1432 Febr. 20 bergh a, ut et nostri parte cos hoc modo confortet. omnia quoque illa incontinenti do- mino nostro pape transmisimus, ut videat, quantum scandalum excresceret in hiis Boe- morum et aliis rebus, si concilium (quod absit) effectu suo deberet frustrari. et ul- Febr 20 timo hodie avisati sumus i, qualiter dominus noster papa dominum Fernandum Lucen- sem episcopum, abbatem sancte Justine de Padua et quendam nepotem domini cardi- nalis de Comite ad nos miserit, qui infra dies quatuor apud nos, ut fertur, debent con- stitui. quibus auditis vobis quasque res curabimus quantocius intimare, recommendantes vestris paternitatibus negocia Christianismib in domino Jhesu Christo. datum Pla- cencie die 20 februarii regnorum nostrorum anno c Ungarie etc. 45 Romanorum 22 et Boemie 12. 5 10 [subtus] Suprascripcio. Reverendissimis in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto congregate amicis nostris carissimis ac grate et sincere nobis dilectis. Subscripcio. Sigismundus dei gracia Ro- manorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 15 b. Königliche Gesandtschaften an den Papst vom Februar bis zum April 1432 nr. 231�248. 1432 Jan. 27 231. Papst Eugen IV an K. Sigmund: erwidert auf dessen Brief Ivom 9 Januar], daß die Auflösung des Baseler Konzils und die Berufung eines neuen aus trif- tigen Gründen und mit Zustimmung der Kardinäle erfolgt sei; verspricht, ihn nach seiner Ankunft in Rom mündlich genauer zu informieren; wünscht einen friedlichen 2o Romzug des Königs; bedauert, daß die von Nürnberg aus angekündigte königliche Gesandtschaft ausgeblieben sei; will Gesandte an den König schicken. 1432 Januar 27 Rоm. I aus Wien H.H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 259b -260 a cop. chart. coaeva. Zu Anfang stcht links am Rande Regi Romanorum papa. coll. Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 7a fol. 222 ab cop. chart. sacc. 16 ex. vel 17. Da- tum Rome apud sanctum Petrum millesimo etc. sexto kalendas februarii. Die Unter- schriften fehlen hier und in RPK. Diese Vorlage V, ganx besonders aber die beiden folgenden R und P sind fehlerhaft geschrieben; wir haben die meisten Abweichungen unerwähnt gelassen. R coll. ebenda Armar. 39 Tom. 6 fol. 174b-175a cop. chart. saec. 15 med. vel ex., ohne Datum. P coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1448 fol. 55a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera pape ad imperatorem responsiva super factis concilii negativa [Vorl. negatis]. Datum Rome etc. K coll. Königsberg Staats-A. Schbl. I nr. 143 cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beischlußt xum Briefe des Prokurators des Deutschen Ordens in Rom an den Hochmeister Paul von Rusdorf vom 20 Februar 1432, unserer nr. 304. Datum Rome etc. 3 kalendas februarii [Jan. 30]; die Abweichung läßst sich leicht als cin Versehen des Abschreibers erklüren. Auf der Rückseite ist vom Schreiber bemerkt Copia littere domini nostri scripta serenis- 40 simo regi Romanorum super avisamentis suis. In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 9b -10a cop. chart. coaeva. Im Datum 2 kal. februarii [Jan. 31]. Gedruckt bei Crabbe 3, 322; Surius I. Ausg. 4, 314-315, 2. Ausg. 4, 729; Binius I, 211- 212; Coll. conc. regia 30, 783-784; Harduin 8, 1584-1585; Labbé I. Ausg. 12, 943- 45 944, 2. Ausg. 17, 739-740; Mansi 29, 571-572; Lünig, Spicileg. eccles. I, 667-668 (ohne Quellenangabe). Im Ausxuge bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1432 cap. 4 nach Binius. — Regest im Repertorium Germanicum I nr. 2562. — Benutat von Hefele, Konxiliengesch. 7, 462. a) M Risenberch. b) AD Christianissimi c) M annis. V 30 35 25 50 1 Wahrscheinlich durch den Brief des Papstes, den wir in unserer nr. 249 mitteilen.
382 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Fobr. 20 1432 Febr. 20 bergh a, ut et nostri parte cos hoc modo confortet. omnia quoque illa incontinenti do- mino nostro pape transmisimus, ut videat, quantum scandalum excresceret in hiis Boe- morum et aliis rebus, si concilium (quod absit) effectu suo deberet frustrari. et ul- Febr 20 timo hodie avisati sumus i, qualiter dominus noster papa dominum Fernandum Lucen- sem episcopum, abbatem sancte Justine de Padua et quendam nepotem domini cardi- nalis de Comite ad nos miserit, qui infra dies quatuor apud nos, ut fertur, debent con- stitui. quibus auditis vobis quasque res curabimus quantocius intimare, recommendantes vestris paternitatibus negocia Christianismib in domino Jhesu Christo. datum Pla- cencie die 20 februarii regnorum nostrorum anno c Ungarie etc. 45 Romanorum 22 et Boemie 12. 5 10 [subtus] Suprascripcio. Reverendissimis in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto congregate amicis nostris carissimis ac grate et sincere nobis dilectis. Subscripcio. Sigismundus dei gracia Ro- manorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 15 b. Königliche Gesandtschaften an den Papst vom Februar bis zum April 1432 nr. 231�248. 1432 Jan. 27 231. Papst Eugen IV an K. Sigmund: erwidert auf dessen Brief Ivom 9 Januar], daß die Auflösung des Baseler Konzils und die Berufung eines neuen aus trif- tigen Gründen und mit Zustimmung der Kardinäle erfolgt sei; verspricht, ihn nach seiner Ankunft in Rom mündlich genauer zu informieren; wünscht einen friedlichen 2o Romzug des Königs; bedauert, daß die von Nürnberg aus angekündigte königliche Gesandtschaft ausgeblieben sei; will Gesandte an den König schicken. 1432 Januar 27 Rоm. I aus Wien H.H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 259b -260 a cop. chart. coaeva. Zu Anfang stcht links am Rande Regi Romanorum papa. coll. Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 7a fol. 222 ab cop. chart. sacc. 16 ex. vel 17. Da- tum Rome apud sanctum Petrum millesimo etc. sexto kalendas februarii. Die Unter- schriften fehlen hier und in RPK. Diese Vorlage V, ganx besonders aber die beiden folgenden R und P sind fehlerhaft geschrieben; wir haben die meisten Abweichungen unerwähnt gelassen. R coll. ebenda Armar. 39 Tom. 6 fol. 174b-175a cop. chart. saec. 15 med. vel ex., ohne Datum. P coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1448 fol. 55a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera pape ad imperatorem responsiva super factis concilii negativa [Vorl. negatis]. Datum Rome etc. K coll. Königsberg Staats-A. Schbl. I nr. 143 cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beischlußt xum Briefe des Prokurators des Deutschen Ordens in Rom an den Hochmeister Paul von Rusdorf vom 20 Februar 1432, unserer nr. 304. Datum Rome etc. 3 kalendas februarii [Jan. 30]; die Abweichung läßst sich leicht als cin Versehen des Abschreibers erklüren. Auf der Rückseite ist vom Schreiber bemerkt Copia littere domini nostri scripta serenis- 40 simo regi Romanorum super avisamentis suis. In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 9b -10a cop. chart. coaeva. Im Datum 2 kal. februarii [Jan. 31]. Gedruckt bei Crabbe 3, 322; Surius I. Ausg. 4, 314-315, 2. Ausg. 4, 729; Binius I, 211- 212; Coll. conc. regia 30, 783-784; Harduin 8, 1584-1585; Labbé I. Ausg. 12, 943- 45 944, 2. Ausg. 17, 739-740; Mansi 29, 571-572; Lünig, Spicileg. eccles. I, 667-668 (ohne Quellenangabe). Im Ausxuge bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1432 cap. 4 nach Binius. — Regest im Repertorium Germanicum I nr. 2562. — Benutat von Hefele, Konxiliengesch. 7, 462. a) M Risenberch. b) AD Christianissimi c) M annis. V 30 35 25 50 1 Wahrscheinlich durch den Brief des Papstes, den wir in unserer nr. 249 mitteilen.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 383 Eugenius “ episcopus ' servus servorum dei carissimo in Christo filio Sigismundo 1432 Jan. 27 Romanorum " Hungarie et : Boemic regi illustri salutem et 1 apostolicam benedictio- nem. recepimus litteras 1 tuas de manu equitatoris tuig presente dilecto filioh ma- gistro i Goswino k litterarum apostolicarum scriptore familiari nostro et cappellano tuo, 5 in quibus ex ardenti zelo fidei et devocionis tue erga religionem Christianam et ecclesiam dei, cujus advocatus et defensor existis, et ex sincero benivolencie filialis affectu, quem erga personam nostram geris, serenitas tua videtur plurimum perturbata et plena esse sollicitudinis et timoris propter dissolucionem concilii, si quod videbatur esse congre- gatum in civitate Basiliensi. ad quam dissolucionem et ad 1 indiccionem alterius per nos factam nos cum consilio et assensu venerabilium fratrum nostrorum sancte Romane ecclesie cardinalium exm justis et racionabilibus causis cum magna deliberacione et maturitate processimus consideratis omnibus, que in re tanta consideranda fuerunt. de quibus, cum ad Urbem veneris, per viva colloquia nos et prefati cardinales clarius " in- formabimus et certificabimus sublimitatem o tuam, non dubitantes pro tua sapiencia 15 singulari te nobis auditis de predictis fore bene contentum et domino nostros animos inspirante nos tecum et te nobiscum concordes in optima et salutari sentencia perman- suros. adventus autem tuus ad Ytaliam et ad » Urbem, de quo fuimus " ante per plures tuas litteras 2 cerciorati, dudum desideratus et gratus est nobis, dum tamen ad has Ytalie partes ipsum adventum pacificum facias, sicut hucusque fecisti. speramus sane, sicut de Nurenberga s nobis scripsisti 3, te tuos ad t nos perantea oratores destinare debuisse, quos summopere advenisse voluissemus ad hoc, ut tam de persona tua honoranda in ejus prima coronacione quam de pacifico tuo adventu paternum cum eis tractatum " potuissemus habere, qui v super hac materia concilii et reformacionis ecclesie, quam semper optavimusw, et super nonnullis aliis negociis magnis et arduis concer- 25 nentibus honorem dei pacem fidelium et universum statum reipublice Christiane cum serenitate tua cupimus communicare consilia nostra, dispositi * cum omni sincera beni- volencia et caritate recipere et honorare personam tuam, quam, dum essemus in minoribus constituti, precipua affeccione dileximus. nec eam veterem benivolenciam in nobis diuturnitate temporis nec dignitatis mutacione cognosces esse mutatam nec y aliqualiter so diminutam. ceterum ad presenciam tuam aliquem de nostris ante non misimus ex- pectantes, sicut prediximus, ut per oratores tuos nunciares nobis aliquid de disposicione et adventu tuo. cum vero oratores tui venerint, videbimus et audiemus eos libenter et ad te continuo transmittemus nostros z oratores solempnes, qui celsitudinem tuam de optima voluntate nostra cercius vivis aa relatibus informabunt. datum Rome apud 35 sanctum Petrum anno incarnacionis dominice 1432 6 kalendas februarii pontificatus nostri anno primo. 20 1432 Jan. 27 A. de Luschis. G. de Imola. 40 45 232. K. Sigmund an das Baseler Konzil: hat noch keine Antwort vom Papste erhalten; fürchtet, daß seine Briefe und die des Konzils und Anderer von der Umgebung 1) Eugenius — dei om. K. b) VR om. episcopus — dei, add. etc. c) Pom. servus — dei, add. etc. d) Ro- manorum — illustri om. P, add. etc. e) W om. et Boemie, add. etc. f) VRPK om. et — benedictionem, add. etc. g) tui — capellano tuo om. P. add. etc. h) K add. tuo. i) om. RP. k) V Rasuvino. 1) om. RP. m) K et. n) om. K. o) W majestatem. p) om. K. q) K sumus. r) R speravimus. s) V Norinburga. t) ad nos om. PK. u) in W nach habere. v) P quoniam. w) K optamus. x) VRK et dispositi: P et disposita. y) nec — continuo om. P. add. etc. z) om. W; K add. ex. an) om. W. 1132 Febr. 7 1 Vom 9. und 10 Januar 1432; vgl. nr. 128 und S. 213 Anm. I. 2 Von diesen Briefen Sigmunds ist uns nur der unter nr. 124 abgedruckte bekannt geworden; man 50 vergleiche jedoch unsere nrr. 121 und 122. 3 Der Brief ist uns unbekannt geblichen: vgl. je- doch S. 200 Anm. 2 und S. 202 Anm. 1.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 383 Eugenius “ episcopus ' servus servorum dei carissimo in Christo filio Sigismundo 1432 Jan. 27 Romanorum " Hungarie et : Boemic regi illustri salutem et 1 apostolicam benedictio- nem. recepimus litteras 1 tuas de manu equitatoris tuig presente dilecto filioh ma- gistro i Goswino k litterarum apostolicarum scriptore familiari nostro et cappellano tuo, 5 in quibus ex ardenti zelo fidei et devocionis tue erga religionem Christianam et ecclesiam dei, cujus advocatus et defensor existis, et ex sincero benivolencie filialis affectu, quem erga personam nostram geris, serenitas tua videtur plurimum perturbata et plena esse sollicitudinis et timoris propter dissolucionem concilii, si quod videbatur esse congre- gatum in civitate Basiliensi. ad quam dissolucionem et ad 1 indiccionem alterius per nos factam nos cum consilio et assensu venerabilium fratrum nostrorum sancte Romane ecclesie cardinalium exm justis et racionabilibus causis cum magna deliberacione et maturitate processimus consideratis omnibus, que in re tanta consideranda fuerunt. de quibus, cum ad Urbem veneris, per viva colloquia nos et prefati cardinales clarius " in- formabimus et certificabimus sublimitatem o tuam, non dubitantes pro tua sapiencia 15 singulari te nobis auditis de predictis fore bene contentum et domino nostros animos inspirante nos tecum et te nobiscum concordes in optima et salutari sentencia perman- suros. adventus autem tuus ad Ytaliam et ad » Urbem, de quo fuimus " ante per plures tuas litteras 2 cerciorati, dudum desideratus et gratus est nobis, dum tamen ad has Ytalie partes ipsum adventum pacificum facias, sicut hucusque fecisti. speramus sane, sicut de Nurenberga s nobis scripsisti 3, te tuos ad t nos perantea oratores destinare debuisse, quos summopere advenisse voluissemus ad hoc, ut tam de persona tua honoranda in ejus prima coronacione quam de pacifico tuo adventu paternum cum eis tractatum " potuissemus habere, qui v super hac materia concilii et reformacionis ecclesie, quam semper optavimusw, et super nonnullis aliis negociis magnis et arduis concer- 25 nentibus honorem dei pacem fidelium et universum statum reipublice Christiane cum serenitate tua cupimus communicare consilia nostra, dispositi * cum omni sincera beni- volencia et caritate recipere et honorare personam tuam, quam, dum essemus in minoribus constituti, precipua affeccione dileximus. nec eam veterem benivolenciam in nobis diuturnitate temporis nec dignitatis mutacione cognosces esse mutatam nec y aliqualiter so diminutam. ceterum ad presenciam tuam aliquem de nostris ante non misimus ex- pectantes, sicut prediximus, ut per oratores tuos nunciares nobis aliquid de disposicione et adventu tuo. cum vero oratores tui venerint, videbimus et audiemus eos libenter et ad te continuo transmittemus nostros z oratores solempnes, qui celsitudinem tuam de optima voluntate nostra cercius vivis aa relatibus informabunt. datum Rome apud 35 sanctum Petrum anno incarnacionis dominice 1432 6 kalendas februarii pontificatus nostri anno primo. 20 1432 Jan. 27 A. de Luschis. G. de Imola. 40 45 232. K. Sigmund an das Baseler Konzil: hat noch keine Antwort vom Papste erhalten; fürchtet, daß seine Briefe und die des Konzils und Anderer von der Umgebung 1) Eugenius — dei om. K. b) VR om. episcopus — dei, add. etc. c) Pom. servus — dei, add. etc. d) Ro- manorum — illustri om. P, add. etc. e) W om. et Boemie, add. etc. f) VRPK om. et — benedictionem, add. etc. g) tui — capellano tuo om. P. add. etc. h) K add. tuo. i) om. RP. k) V Rasuvino. 1) om. RP. m) K et. n) om. K. o) W majestatem. p) om. K. q) K sumus. r) R speravimus. s) V Norinburga. t) ad nos om. PK. u) in W nach habere. v) P quoniam. w) K optamus. x) VRK et dispositi: P et disposita. y) nec — continuo om. P. add. etc. z) om. W; K add. ex. an) om. W. 1132 Febr. 7 1 Vom 9. und 10 Januar 1432; vgl. nr. 128 und S. 213 Anm. I. 2 Von diesen Briefen Sigmunds ist uns nur der unter nr. 124 abgedruckte bekannt geworden; man 50 vergleiche jedoch unsere nrr. 121 und 122. 3 Der Brief ist uns unbekannt geblichen: vgl. je- doch S. 200 Anm. 2 und S. 202 Anm. 1.
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384 Der Romzug von Mitte Januar bis Eude September 1432. 1432 Febr. 7 des Papstes unterschlagen werden; schickt deshalb einen gen. Domherrn nach Rom, damit er den Papst mündlich informiere; mahnt zum Ausharren; hofft, daß der Papst seinen Entschluß ändern wird; hat gehört, daß die Konzilsgesandten Jakob 1432 Februar 7 Piacenza. von Sirck und Thomas Fiene in Rom bleiben. P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 37b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift 5 Tercia littera domini Romanorum regis missa concilio. Die Adresse steht zwischen Unter- schrift und Text. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 63b cop. chart. coaera. Datum Placencie die 7 fe- bruarii 1432. Adresse (über dem Text) Reverendissimo in Christo patri domino Juliano cardinali sancti Angeli presidenti venerandisque patribus in sacro concilio etc. Unter- 10 schrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex etc. Die Kontrasignatur ist weggelassen. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 99 ab cop. chart. saec. 15 mit der rubri- xierten Uberschrift Sequitur tenor littere, de qua supra fit mencio, scripte per serenissi- mum regem Romanorum. Der Riickrerweis bezieht sich auf folgende auf fol. 981 stehende Notix : Sabbati 23 die [R dies] mensis februarii in loco consueto fuit celebrata congregacio 15 generalis; in qua quidem congregacione lecte fuerunt littere serenissimi domini Roma- norum regis inferius descripte et littere ambassiatorum sacri concilii euncium ad domi- num nostrum papam. Datum Placencie die septima februarii. Adresse, Unterschrift und Kontrasignatur sind weggelassen. Die Vorlage ist reich an Fliichtigkeiten und willkür- lichen Textänderungen; es erschien uns unthunlich, dariber in den Varianten Rechen-20 schaft au geben. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 40 Z. 17-24 und 2, 42 Z. 34-38. coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 24ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Tercia littera regis Romanorum. Die Adresse stelt über der Uberschrift und ist gekürst au Reverendissimis in Christo patribus et dominis etc. Datum Placentie die 7 mensis februarii regnorum nostrorum anno Hungarie 45 etc. Kontrasignatur De mandato do- 25 mini regis Caspar Slick. WW coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 38b-39a cop. chart. coacra mit der Uberschrift Alia littera regis. Adresse und Kontrasignatur sind weggelassen. Datum Placencie die 7 februarii regnorum etc. Unterschrift Sigismundus etc. coll. ebenda cod. ms. 5116 fol. 382a cop. chart. coacra von derselben Hand wie I. Da- 30 tum Placencie 7 februarii regnorum etc. H. 45 Ro. 22 et Bo. 12 [so in der Vorl. ge- kürat]. Unterschrift Sigismundus dei gracia etc. Die Adresse ist weggelassen. In Basel Unir.-Bibl. ms. E I 11 fol. 453 ab cop. chart. coacva mit dem Datum Placentie die 7 mensis februarii regnorum etc. — In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 183b- 184a cop. chart. sacc. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 3281 fol. 86 ab cop. chart. coaera. — 35 Ebenda cod. ms. 5379 fol. 50 b-51a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur epi- stola per regem missa concilio lecta in eodem 23 februarii mensis. Gedruckt bei Martène 8, 63-64 (aus D), Mansi 30, 87 und Mansi, Suppl. 4, 249-250. Im Ausruge bei Segoria lib. 2 cap. 23 (a. a. O. 2, 136). Regest bei Aschbach 4, 481 (rgl. 4, 38 Anm. 42 und 4, 58 Anm. 4) und bei Altmann 40 nr. 9034. Altmanns Regest ist ungenau. — Benutxt ron Hefele, Konniliengesch. 7, 461. Hefele datiert den Brief irrtümlich vom 14 Februar 1432. C V Reverendissimi in Christo patres, amici carissimi ac grate et sincere nobis di- lecti. omni die et de hora in horam scripta nostra et nuncios ad sanctitatem domini nostri pape iteramus 1 et juxta exigenciam tante rei nedum opportune verum eciam 45 importune pulsamus, ut famam dissolucionis sacri Basiliensis concilii omnino velit sopire et ad continuationem ipsius paternos impartiri favores. et non habendo responsum in ammiracionem vehementem perducimur, quenam causa adesse possit; sed advisati, quod sanctitas domini nostri circumdata existit aliquibus hominibus ea, que sua sed non" Christi sunt, querentibus, timemus multum, quod fortassis nedum nostre et vestre et 50 a) R add. que Jhesu ; WV add. que. 1 Von cinem Briefwechsel Sigmunds mit dem Papst bexw. der Kurie ist uns außter dem, was wir in unseren nrr. 128-130 und nr. 132 vorgelegt ha- ben, nichts bekannt geworden. Ein königlicher nun- tius Jachinus wird in unserer nr. 249 erwähnt. Vgl. auch S. 299.
384 Der Romzug von Mitte Januar bis Eude September 1432. 1432 Febr. 7 des Papstes unterschlagen werden; schickt deshalb einen gen. Domherrn nach Rom, damit er den Papst mündlich informiere; mahnt zum Ausharren; hofft, daß der Papst seinen Entschluß ändern wird; hat gehört, daß die Konzilsgesandten Jakob 1432 Februar 7 Piacenza. von Sirck und Thomas Fiene in Rom bleiben. P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 37b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift 5 Tercia littera domini Romanorum regis missa concilio. Die Adresse steht zwischen Unter- schrift und Text. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 63b cop. chart. coaera. Datum Placencie die 7 fe- bruarii 1432. Adresse (über dem Text) Reverendissimo in Christo patri domino Juliano cardinali sancti Angeli presidenti venerandisque patribus in sacro concilio etc. Unter- 10 schrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex etc. Die Kontrasignatur ist weggelassen. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 99 ab cop. chart. saec. 15 mit der rubri- xierten Uberschrift Sequitur tenor littere, de qua supra fit mencio, scripte per serenissi- mum regem Romanorum. Der Riickrerweis bezieht sich auf folgende auf fol. 981 stehende Notix : Sabbati 23 die [R dies] mensis februarii in loco consueto fuit celebrata congregacio 15 generalis; in qua quidem congregacione lecte fuerunt littere serenissimi domini Roma- norum regis inferius descripte et littere ambassiatorum sacri concilii euncium ad domi- num nostrum papam. Datum Placencie die septima februarii. Adresse, Unterschrift und Kontrasignatur sind weggelassen. Die Vorlage ist reich an Fliichtigkeiten und willkür- lichen Textänderungen; es erschien uns unthunlich, dariber in den Varianten Rechen-20 schaft au geben. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 40 Z. 17-24 und 2, 42 Z. 34-38. coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 24ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Tercia littera regis Romanorum. Die Adresse stelt über der Uberschrift und ist gekürst au Reverendissimis in Christo patribus et dominis etc. Datum Placentie die 7 mensis februarii regnorum nostrorum anno Hungarie 45 etc. Kontrasignatur De mandato do- 25 mini regis Caspar Slick. WW coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 38b-39a cop. chart. coacra mit der Uberschrift Alia littera regis. Adresse und Kontrasignatur sind weggelassen. Datum Placencie die 7 februarii regnorum etc. Unterschrift Sigismundus etc. coll. ebenda cod. ms. 5116 fol. 382a cop. chart. coacra von derselben Hand wie I. Da- 30 tum Placencie 7 februarii regnorum etc. H. 45 Ro. 22 et Bo. 12 [so in der Vorl. ge- kürat]. Unterschrift Sigismundus dei gracia etc. Die Adresse ist weggelassen. In Basel Unir.-Bibl. ms. E I 11 fol. 453 ab cop. chart. coacva mit dem Datum Placentie die 7 mensis februarii regnorum etc. — In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 183b- 184a cop. chart. sacc. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 3281 fol. 86 ab cop. chart. coaera. — 35 Ebenda cod. ms. 5379 fol. 50 b-51a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur epi- stola per regem missa concilio lecta in eodem 23 februarii mensis. Gedruckt bei Martène 8, 63-64 (aus D), Mansi 30, 87 und Mansi, Suppl. 4, 249-250. Im Ausruge bei Segoria lib. 2 cap. 23 (a. a. O. 2, 136). Regest bei Aschbach 4, 481 (rgl. 4, 38 Anm. 42 und 4, 58 Anm. 4) und bei Altmann 40 nr. 9034. Altmanns Regest ist ungenau. — Benutxt ron Hefele, Konniliengesch. 7, 461. Hefele datiert den Brief irrtümlich vom 14 Februar 1432. C V Reverendissimi in Christo patres, amici carissimi ac grate et sincere nobis di- lecti. omni die et de hora in horam scripta nostra et nuncios ad sanctitatem domini nostri pape iteramus 1 et juxta exigenciam tante rei nedum opportune verum eciam 45 importune pulsamus, ut famam dissolucionis sacri Basiliensis concilii omnino velit sopire et ad continuationem ipsius paternos impartiri favores. et non habendo responsum in ammiracionem vehementem perducimur, quenam causa adesse possit; sed advisati, quod sanctitas domini nostri circumdata existit aliquibus hominibus ea, que sua sed non" Christi sunt, querentibus, timemus multum, quod fortassis nedum nostre et vestre et 50 a) R add. que Jhesu ; WV add. que. 1 Von cinem Briefwechsel Sigmunds mit dem Papst bexw. der Kurie ist uns außter dem, was wir in unseren nrr. 128-130 und nr. 132 vorgelegt ha- ben, nichts bekannt geworden. Ein königlicher nun- tius Jachinus wird in unserer nr. 249 erwähnt. Vgl. auch S. 299.
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G. Vorhiltnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende Septembor 1482 nr, 223-994. 385 aliorum. pro eoneilio instaneium littere taliter supprimantur. et pro eo honorabilem magistrum Johaunem de Monte canonicum Leodiensem sacre pagine magistrum domini "nostri pape eubieularium, qui jam de curia ad propria erat iturus, arrestavimus ipsumque constrinximus, quia est homo magne sciencie bone audacitatis et singularis domestici- statis cum eadem sanctitate, ut ipse eidem sanctitati facta detegat, ut se habent; qui incontinenti rediturus est? ad eandem sanctitatem. nec per hoe omittemus, quin per- severanter semper oumulabimus apud sanctitatem suam monita " nostra. amici carissimi, velitis ergo, ea, que agenda sunt pro bono ecclesie, quoniam nos taliter instabimus apud sanctitatem domini nostri, quod ipse utique i propositam suum ©, ut indubie speramus, in? melius commutabit. audivimus eciam, quod oratores vesti Jacobus de Syrck et Thomas Fiene * officialis Parisiensis, quos misistis !, assecutis aliquibus officiis ? in Romana curia inibi demorentur 5. pro avisamento intimanda duximus, ut! ut scribitis *, co magis acceleretis. datum Placencie die 7 mensis februarii regnorum 15 i; nostrorum anno Hungarie ete. 45 Romanorum 22 et Boemie 12. vos constanter tenere et agere diligenter et hec vobis oratores vestros solemnes, quos missuri estis, [subtus] Supraseripeio. Reverendissimo in Christo patri domino Juliano cardinali sancti Angeli presidenti venerandisque patribus prelatis ae ceteris in sacro ge- :» nerali Basiliensi concilio congregatis ami- Subseripcio. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus atque Hungarie Boemie ete. rex. Ad, mandatum domini regis eis nostris carissimis et sincere dilectis. grateque Caspar Sligk. 233. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 5: soll die Prilaten 4n Basel ermahnen, standhaft zu bleiben, Aa geheimen Nachrichten aus Rom zufolge der Papst in die 26 Abhaltung des Konzils willigen wird; meldet die bevorstehende Ankunft Venetianischer DBevollmáchtigten «nd verspricht Bericht ber seine V. erhandlungen mit ihnen. 1432 Méárz 4 Piacenza. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V tol. 209 orig. chart. lit. clausa e. sig. in r. impr. Adresse steht der 30 bilis, Regest bet. Altinann ur. Unter der gleich*citige Baierische Vermerl: Placencz uota- 9059. — Benut:t ron Kluchhohu a. a. O. 2, 547. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hunger zu Beheim ete. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. wir sehriben iezund dem heiligen con- 35 cilio einen brief 8 hieboy gepunten, des meynung du wol vernemen wirdest. dorumb so woll dein lieb ernstlich doran sein, das die prelaten zu Basel vest und stet beleiben und das sy andere ouch besenden und zu komen beruffen, wann wir in genczlich bey- steen wollen. und als wir u& dem hoff zu Rom in geheim also underweist sein, be- leiben die prelaten unverrüket, daz der babst e ganez auders tun und das concilium fur 40 a) om. V. b) (' seripta. e) (C «ill. mutabit. 4) (om, in melins commutabit, e) WW Siue; V Fine. f) PDC ac. P Vylo So 147-148 amd. arr. ? Jakob ron Sirek: notar ernannt worden. (a. a. O. 2, 136). 45% Fiene kolwte erst am 2 Mai nach Basel xnuriich, Vgl. Haller a. a. O. o 109 Z. 16-22 und Seyoria lib. 3 cup. 17 (a. (t. 187). 234, * Vyl. S. 298 MS nr. 127 und 298. 4 Mrs entworfen. worden wire. Deutsche Reichstags-Akten X. 49 123 und 125. zum. piłpstłichen Proto- Vgl. Segovia lib. 2 cap. 23 * Der vorliegende Drief wird iit demjenigen iden- łisch sein, den Hzg. Wilhelm in der Generalver- seummlamy des Konxils vom 22 Mäürx durch Hein- rich Fleckel verlesen liefi. (Haller a. a. O. 2,.63 Z. 30 - 64 Z. 4; egl. Segoria lib. 2 cap. 28 a. a. O. 2, 147). 5 MWohl unsere ny. way) die dann also schon am 1482 „Febr. 7 1439 Fobr. 7 1152 Mir: 1 4
G. Vorhiltnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende Septembor 1482 nr, 223-994. 385 aliorum. pro eoneilio instaneium littere taliter supprimantur. et pro eo honorabilem magistrum Johaunem de Monte canonicum Leodiensem sacre pagine magistrum domini "nostri pape eubieularium, qui jam de curia ad propria erat iturus, arrestavimus ipsumque constrinximus, quia est homo magne sciencie bone audacitatis et singularis domestici- statis cum eadem sanctitate, ut ipse eidem sanctitati facta detegat, ut se habent; qui incontinenti rediturus est? ad eandem sanctitatem. nec per hoe omittemus, quin per- severanter semper oumulabimus apud sanctitatem suam monita " nostra. amici carissimi, velitis ergo, ea, que agenda sunt pro bono ecclesie, quoniam nos taliter instabimus apud sanctitatem domini nostri, quod ipse utique i propositam suum ©, ut indubie speramus, in? melius commutabit. audivimus eciam, quod oratores vesti Jacobus de Syrck et Thomas Fiene * officialis Parisiensis, quos misistis !, assecutis aliquibus officiis ? in Romana curia inibi demorentur 5. pro avisamento intimanda duximus, ut! ut scribitis *, co magis acceleretis. datum Placencie die 7 mensis februarii regnorum 15 i; nostrorum anno Hungarie ete. 45 Romanorum 22 et Boemie 12. vos constanter tenere et agere diligenter et hec vobis oratores vestros solemnes, quos missuri estis, [subtus] Supraseripeio. Reverendissimo in Christo patri domino Juliano cardinali sancti Angeli presidenti venerandisque patribus prelatis ae ceteris in sacro ge- :» nerali Basiliensi concilio congregatis ami- Subseripcio. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus atque Hungarie Boemie ete. rex. Ad, mandatum domini regis eis nostris carissimis et sincere dilectis. grateque Caspar Sligk. 233. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 5: soll die Prilaten 4n Basel ermahnen, standhaft zu bleiben, Aa geheimen Nachrichten aus Rom zufolge der Papst in die 26 Abhaltung des Konzils willigen wird; meldet die bevorstehende Ankunft Venetianischer DBevollmáchtigten «nd verspricht Bericht ber seine V. erhandlungen mit ihnen. 1432 Méárz 4 Piacenza. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V tol. 209 orig. chart. lit. clausa e. sig. in r. impr. Adresse steht der 30 bilis, Regest bet. Altinann ur. Unter der gleich*citige Baierische Vermerl: Placencz uota- 9059. — Benut:t ron Kluchhohu a. a. O. 2, 547. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hunger zu Beheim ete. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. wir sehriben iezund dem heiligen con- 35 cilio einen brief 8 hieboy gepunten, des meynung du wol vernemen wirdest. dorumb so woll dein lieb ernstlich doran sein, das die prelaten zu Basel vest und stet beleiben und das sy andere ouch besenden und zu komen beruffen, wann wir in genczlich bey- steen wollen. und als wir u& dem hoff zu Rom in geheim also underweist sein, be- leiben die prelaten unverrüket, daz der babst e ganez auders tun und das concilium fur 40 a) om. V. b) (' seripta. e) (C «ill. mutabit. 4) (om, in melins commutabit, e) WW Siue; V Fine. f) PDC ac. P Vylo So 147-148 amd. arr. ? Jakob ron Sirek: notar ernannt worden. (a. a. O. 2, 136). 45% Fiene kolwte erst am 2 Mai nach Basel xnuriich, Vgl. Haller a. a. O. o 109 Z. 16-22 und Seyoria lib. 3 cup. 17 (a. (t. 187). 234, * Vyl. S. 298 MS nr. 127 und 298. 4 Mrs entworfen. worden wire. Deutsche Reichstags-Akten X. 49 123 und 125. zum. piłpstłichen Proto- Vgl. Segovia lib. 2 cap. 23 * Der vorliegende Drief wird iit demjenigen iden- łisch sein, den Hzg. Wilhelm in der Generalver- seummlamy des Konxils vom 22 Mäürx durch Hein- rich Fleckel verlesen liefi. (Haller a. a. O. 2,.63 Z. 30 - 64 Z. 4; egl. Segoria lib. 2 cap. 28 a. a. O. 2, 147). 5 MWohl unsere ny. way) die dann also schon am 1482 „Febr. 7 1439 Fobr. 7 1152 Mir: 1 4
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1432 März 4 1432 März 4 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 386 sich werd geen lassen. ouch wiß dein lieb, das der Venediger volmechtige bot- schafft zu uns komet 1. was wir mit in besliessen, das wollen wir dein lieb zu stund wissen lassen. geben zu Placencz am virden tag des monden mercen unserr riche des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen in dem zwelff- ten jaren. [in verso] Dem hochgebornen Wilhelmen pfalez- graven bey Rine und herczogen in Beyern unserm lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 234. K. Sigmund an das Baseler Konzil 2: schreibt über die dem Konzil nicht un- Märs 5 günstige Stimmung der Römischen Kurie, das Scheitern der Mission des Lütticher io Domherrn Johann von Berg zum Papst und die Geneigtheit der Böhmen zur Union; 1432 ermahnt das Konzil zur Ausdauer und versichert es seines Beistandes. Мärz 5 Piacenza. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 53b-54 a cop. chart. coacra mit der Uber- schrift Quinta littera regis Romanorum missa concilio. Die hier und in D fehlende Nach- 15 schrift ist aus CW ergänxt. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 27b -29b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Lit- tera inperatoris. Die Adresse steht zwischen Text und Uberschrift und lautet Reveren- dissimis et venerabilibus in Christo patribus et dominis ut supra [d. i. wic auf fol. 25 a in Sigmunds Brief an das Konnil vom 16 März 1432 nr. 236]. Datum Placentie die 20 quinta marcii regnorum nostrorum ut supra [d. i. wie auf fol. 26b in dem eben erwähnten Briefe]. Die Unterschrift steht unter der Nachschrift und lautet Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus etc. ut supra [d. i. wie auf fol. 26b]. Einige Flüch- tigkeiten und belanglose Umstellungen einxelner Worte sind in unseren Varianten au dieser Vorlage und nu den Vorlagen D IV unbericksichtigt geblieben. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 85 a-86a cop. chart. coacra mit fast gleicher Uber- schrift wie A. Die Adresse steht über der Uberschrift und ist gekürxt an Reverendissi- mis ac venerabilibus in Christo patribus et dominis etc. Kontrasignatur und Nachschrift sind weggelassen. coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 384b-385b cop. chart. coaera. Datum Placencie 30 die 5 marcii regnorum H. etc. 45 Ro. 22 et Bo. 12 [so in der Vorl. gekürat]. Unter- schrift Sigismundus etc. rex. Die Adresse steht über dem Text und ist gekürxt au Reverendissimis et venerabilibus in Christo etc. In Basel Univ.-Bibl. ms. E I 11 fol. 457 ab cop. chart. coacva. Datum Placentie die 5 marcii regnorum etc. Kontrasignatur Ad mandatum Caspar Sligk. Die Nachschrift fehlt. — 35 In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 194b-195a cop. chart. saec. 15. Datum Pla- cencie die 5 marcii. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 122a�124a cop. chart. saec. 15. Datum Placencie die 5 marcii regni etc. Vgl. Haller a. a. O. 2, 93 Z. 31-34. Gedruckt bei Martène 8, 80-82 (aus D), Mansi 30, 101-102 und Mansi, Suppl. 4, 264-266. 40 Die Nachschrift fehlt bei Martène und Mansi. — Im Ausauge bei Segovia lib. 3 cap. 10 (a. a. O. 2, 171-172) und bei Aschbach 4, 58 Anm. 4. Regest bei Aschbach 4, 481 und bei Altmann nr. 9061. — Die Nachschrift erwähnt Würdl- wein, Subsidia dipl. Tom. VIII Vorwort pag. ƒ 7 nach I. H 25 1 Vgl. S. 283 und nr. 185. 2 Der Brief wurde ausammen mit cinem aweiten ebenfalls an das Konzil gerichteten und wahrschein- lich rom 6 Märx 1432 datierten durch einen nota- bilis vir de familia regis, d. i. durch den im Briefe genaunten Johannes Honynger befördert; der Inhalt des zweiten Briefes bezog sich auf die Streitigkeiten zwischen dem Bischof und der Bürgerschaft von Passau. Beide Briefe wurden am 19 Mürx in der Deputatio pro communibus und am 24 Märx in der Generalversammlung des Konrils, der auf die Pas- 45 sauer Angelegenheit bexigliche am 20 Märx auch in der Deputatio pro reformatorio verlesen. Die beiden Deputationen beschlossen am 20 Mürx, dem König xu danken, ihm milnuteilen, quod domini de concilio sunt firmi et constantes in continuacione 50 concilii etc., und ihm die Differenxen des Konxils mit der Bascler Bürgerschaft wegen der Mietpreise rorzutragen. (Haller a. a. O. 2, 62 Z. 24-28; 2, 62 Z. 36 bis 63 Z. 8; 2, 67 Z. 34.)
1432 März 4 1432 März 4 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 386 sich werd geen lassen. ouch wiß dein lieb, das der Venediger volmechtige bot- schafft zu uns komet 1. was wir mit in besliessen, das wollen wir dein lieb zu stund wissen lassen. geben zu Placencz am virden tag des monden mercen unserr riche des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen in dem zwelff- ten jaren. [in verso] Dem hochgebornen Wilhelmen pfalez- graven bey Rine und herczogen in Beyern unserm lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 234. K. Sigmund an das Baseler Konzil 2: schreibt über die dem Konzil nicht un- Märs 5 günstige Stimmung der Römischen Kurie, das Scheitern der Mission des Lütticher io Domherrn Johann von Berg zum Papst und die Geneigtheit der Böhmen zur Union; 1432 ermahnt das Konzil zur Ausdauer und versichert es seines Beistandes. Мärz 5 Piacenza. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 53b-54 a cop. chart. coacra mit der Uber- schrift Quinta littera regis Romanorum missa concilio. Die hier und in D fehlende Nach- 15 schrift ist aus CW ergänxt. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 27b -29b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Lit- tera inperatoris. Die Adresse steht zwischen Text und Uberschrift und lautet Reveren- dissimis et venerabilibus in Christo patribus et dominis ut supra [d. i. wic auf fol. 25 a in Sigmunds Brief an das Konnil vom 16 März 1432 nr. 236]. Datum Placentie die 20 quinta marcii regnorum nostrorum ut supra [d. i. wie auf fol. 26b in dem eben erwähnten Briefe]. Die Unterschrift steht unter der Nachschrift und lautet Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus etc. ut supra [d. i. wie auf fol. 26b]. Einige Flüch- tigkeiten und belanglose Umstellungen einxelner Worte sind in unseren Varianten au dieser Vorlage und nu den Vorlagen D IV unbericksichtigt geblieben. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 85 a-86a cop. chart. coacra mit fast gleicher Uber- schrift wie A. Die Adresse steht über der Uberschrift und ist gekürxt an Reverendissi- mis ac venerabilibus in Christo patribus et dominis etc. Kontrasignatur und Nachschrift sind weggelassen. coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 384b-385b cop. chart. coaera. Datum Placencie 30 die 5 marcii regnorum H. etc. 45 Ro. 22 et Bo. 12 [so in der Vorl. gekürat]. Unter- schrift Sigismundus etc. rex. Die Adresse steht über dem Text und ist gekürxt au Reverendissimis et venerabilibus in Christo etc. In Basel Univ.-Bibl. ms. E I 11 fol. 457 ab cop. chart. coacva. Datum Placentie die 5 marcii regnorum etc. Kontrasignatur Ad mandatum Caspar Sligk. Die Nachschrift fehlt. — 35 In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 194b-195a cop. chart. saec. 15. Datum Pla- cencie die 5 marcii. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 122a�124a cop. chart. saec. 15. Datum Placencie die 5 marcii regni etc. Vgl. Haller a. a. O. 2, 93 Z. 31-34. Gedruckt bei Martène 8, 80-82 (aus D), Mansi 30, 101-102 und Mansi, Suppl. 4, 264-266. 40 Die Nachschrift fehlt bei Martène und Mansi. — Im Ausauge bei Segovia lib. 3 cap. 10 (a. a. O. 2, 171-172) und bei Aschbach 4, 58 Anm. 4. Regest bei Aschbach 4, 481 und bei Altmann nr. 9061. — Die Nachschrift erwähnt Würdl- wein, Subsidia dipl. Tom. VIII Vorwort pag. ƒ 7 nach I. H 25 1 Vgl. S. 283 und nr. 185. 2 Der Brief wurde ausammen mit cinem aweiten ebenfalls an das Konzil gerichteten und wahrschein- lich rom 6 Märx 1432 datierten durch einen nota- bilis vir de familia regis, d. i. durch den im Briefe genaunten Johannes Honynger befördert; der Inhalt des zweiten Briefes bezog sich auf die Streitigkeiten zwischen dem Bischof und der Bürgerschaft von Passau. Beide Briefe wurden am 19 Mürx in der Deputatio pro communibus und am 24 Märx in der Generalversammlung des Konrils, der auf die Pas- 45 sauer Angelegenheit bexigliche am 20 Märx auch in der Deputatio pro reformatorio verlesen. Die beiden Deputationen beschlossen am 20 Mürx, dem König xu danken, ihm milnuteilen, quod domini de concilio sunt firmi et constantes in continuacione 50 concilii etc., und ihm die Differenxen des Konxils mit der Bascler Bürgerschaft wegen der Mietpreise rorzutragen. (Haller a. a. O. 2, 62 Z. 24-28; 2, 62 Z. 36 bis 63 Z. 8; 2, 67 Z. 34.)
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G. Vorhiltnis K. Siginunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr, 228-291. 887 Reverendissimi in Christo patres, amici carissimi ac venerabiles grate ^ et sincere dilecti. recolimus vestris paternitatibus alias! bene scripsisse, qualiter prestolaturi essemus ad nos venturos oratores domini nostri pape, videlicet venerabiles " Fernandum Lucensem episcopum, abbatem sanete Justine Paduensiís* ot. Albertum * de Comite. $ itaque habuimus noviter bullam ? sue sanotitatis, in qua scribit eosdem ilico venturos esse; quos cothidie prestolamur. insuper ambassiatores, quos ad sanetitatem suam transmisi- mus, septimana ista? indubie cum sanctitate sua erunt. sed, venerandi patres, quem- admodum avisamur, tunc in curia Romana non multum advertuntur nostra et vestra aliorumque prelatorum et principum consilia 4^, immo ooncilium istud sacrum quasi pro 1 nichilo ducitur ?, quamvis modo informati simus 9, quod nonnulli cardinales ? et magna pars Romane eurie ad concilium continuandum se deflectant et cothidie plures attra- huntur et quasi omnes inelinabuntur, si viderint vestras paternitates stare velle fixos, quoniam multi adversancium sperant de recessu vestrarum paternitatum. | omnipotens deus sie aliorum corda inspiret, ut cognoscant imminencia perieula Christianorum et eis 15 provideant, uti speramus! preterea miseramus novissime * ad suam sanctitatem quen- dam magistrum Johannem de Monte eanonieum Leodiensem, qui de Romana euria veniens propositi erat eundi ad patriam. et hoc ideo fecimus, quia idem magister Johannes nobis multum commendabatur et quod haberet audaciam et domesticitatem magnam loqui sanctitati domini nostri, ad informandwm. quoque eam de hiis omnibus, 20 a) on.; ACDW grati, b) D vonorabilem. c) C Padwanemy W Padwunensem, d) CW Altum. U Am 20 Februar 1432 (nr. 230). * Danńl ist wohł unsere nr. 249 gemeint. * Die. Gesandten kamen erst in der folgenden Woche am 14 Mirz. nach. Rom ; vgl. S. 298 Anm. 4. * Über diese Ratschläge vergleiche man unsere nrr. 128 und. 130. und. die Schreiben des Kardinals Cesarini an den Papst bexw. das Kardinalskolle- gium von 13 Januar (Segovia 1b. 2 cap. 15 a. a. O. 2, 95-107), 22 Januar (Mansi 31, 166 - 168 bexw. 30 166-171), 23 Januar (Mansi 29, 665-666, hier falsehlich vom 23 Januar 1437 daliert, und Segovia lib. 2 cap. 16 a. a. O. 2, 108 bexw. 107-108), und von, 8 Februar (rgl. S. 203. Arn. 4); auch die des Bischofs_ Konrad con Regensburg (Mansi. 81, 85 168-169), des Kardinals Branda. Castiglione (Segovia lib. 4 cap. 38 a. a. O. 2, 380) und eines Anony- mus (Mansi 31, 171-172). 5 Über die kowxilsfeindlichen Bestrebungen an der Kurie berichtete auch die Universität Paris am 9 Fe- 40 bruar 1432 an das Konzil (Bulacus, Hist. unir. Parisiensis 2, 412-412; vgl. Segovia lib. 2 cap. 26 a. a. O. 2, 143-144). Die Universität schickte den Brief mil. folyendem Begleitschreiben an ihre Ge- sandlen nach Basel : sie habe sich früher eifrig um 45 das Zustandekomnien des Konzils bemüht, u. a. bei Papst Martin V und auch bei K. Sigmund auf dem concilium Posoniense [dy April 1429; ryl. Herre in Quellen und Forschungen aus Italienischen Ar- chiven und Bibliotheken 2, 310 Anm. 4]; jetxt habe 50 der Papst das Konzil verlegt, ohne ihr Mitteilung davon xw machen; sie habe deshalb beschlossen, an das Konzil in der beiliegenden Form xu schreiben, und sie ersuche die Gesandten, eifrig für die Fort- Selxung des Konxils xu wirken; denn es würde ihr 25 zur Schande gereichen, wenn sie jene dissipacio des Konzils xuließe; dat. Parisius 1431 die 9 mensis februari, (Paris? Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 65-663 cop. ehart. eoaeva.) " Wielleicht darf man hier an nicht mehr vor- liegende. avisamenti denken, die Hzg. Filippo Maria ron Mailand. von. einen. gewissen. Giovanni Orlando erhalten hatte und am 19 Februar 1432 an Niecold Guerrieri sit dem. Auftrag schickte, sio K. Sigmund xu żzetgen und ihn xu entsprechenden. providimenti x veranlassen; Orlando sei gut unterrichtet di facti de Roma et dele parti di la. (Mailand Staats-A, Cart. gen. 1432 conc. chart.) "Za ihnen gehórie der Kardinalpriester tilt. S. Stati Juan Casanova, ron dem wir cin an den Papst gerichtetes Memorandum besitzen, in dem er ausführlich, duas conclusiones begründet, nämlich erstens quod nullatenus expedire videtur contra con- gregatos in Basilea procedere 24 zweitens quod beatitudo vestra ex dobito et sub pena peccati mor- talis tenetur dissolucionem Basiliensis concilii propter vitandum scandalum scismatis et alia gravia peri- cula, que imminent, revocare et alia impedimenta apposita tollere, imo et ipsum concilium celebrari permittere ac eidem, si et in quantum opus sit, ro- bur adjicere approbacionis et auctoritatis; er rici dabei dem Papst in sehr seharfer Weise die (Ge- fahren eines Konfliktes mit dem Konxil und die Aufnahme eines solchen in der öffentlichen Meinung vor. (Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4100 fol. 140^- 156% «nd Bibl. Angelica ms. B 3 10 pag. 1-18 jc eine cop. chart. saec. 15 olme Datum.) 5 Vgl. S. 299 und mr, 232. 49* 1432 März 5
G. Vorhiltnis K. Siginunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr, 228-291. 887 Reverendissimi in Christo patres, amici carissimi ac venerabiles grate ^ et sincere dilecti. recolimus vestris paternitatibus alias! bene scripsisse, qualiter prestolaturi essemus ad nos venturos oratores domini nostri pape, videlicet venerabiles " Fernandum Lucensem episcopum, abbatem sanete Justine Paduensiís* ot. Albertum * de Comite. $ itaque habuimus noviter bullam ? sue sanotitatis, in qua scribit eosdem ilico venturos esse; quos cothidie prestolamur. insuper ambassiatores, quos ad sanetitatem suam transmisi- mus, septimana ista? indubie cum sanctitate sua erunt. sed, venerandi patres, quem- admodum avisamur, tunc in curia Romana non multum advertuntur nostra et vestra aliorumque prelatorum et principum consilia 4^, immo ooncilium istud sacrum quasi pro 1 nichilo ducitur ?, quamvis modo informati simus 9, quod nonnulli cardinales ? et magna pars Romane eurie ad concilium continuandum se deflectant et cothidie plures attra- huntur et quasi omnes inelinabuntur, si viderint vestras paternitates stare velle fixos, quoniam multi adversancium sperant de recessu vestrarum paternitatum. | omnipotens deus sie aliorum corda inspiret, ut cognoscant imminencia perieula Christianorum et eis 15 provideant, uti speramus! preterea miseramus novissime * ad suam sanctitatem quen- dam magistrum Johannem de Monte eanonieum Leodiensem, qui de Romana euria veniens propositi erat eundi ad patriam. et hoc ideo fecimus, quia idem magister Johannes nobis multum commendabatur et quod haberet audaciam et domesticitatem magnam loqui sanctitati domini nostri, ad informandwm. quoque eam de hiis omnibus, 20 a) on.; ACDW grati, b) D vonorabilem. c) C Padwanemy W Padwunensem, d) CW Altum. U Am 20 Februar 1432 (nr. 230). * Danńl ist wohł unsere nr. 249 gemeint. * Die. Gesandten kamen erst in der folgenden Woche am 14 Mirz. nach. Rom ; vgl. S. 298 Anm. 4. * Über diese Ratschläge vergleiche man unsere nrr. 128 und. 130. und. die Schreiben des Kardinals Cesarini an den Papst bexw. das Kardinalskolle- gium von 13 Januar (Segovia 1b. 2 cap. 15 a. a. O. 2, 95-107), 22 Januar (Mansi 31, 166 - 168 bexw. 30 166-171), 23 Januar (Mansi 29, 665-666, hier falsehlich vom 23 Januar 1437 daliert, und Segovia lib. 2 cap. 16 a. a. O. 2, 108 bexw. 107-108), und von, 8 Februar (rgl. S. 203. Arn. 4); auch die des Bischofs_ Konrad con Regensburg (Mansi. 81, 85 168-169), des Kardinals Branda. Castiglione (Segovia lib. 4 cap. 38 a. a. O. 2, 380) und eines Anony- mus (Mansi 31, 171-172). 5 Über die kowxilsfeindlichen Bestrebungen an der Kurie berichtete auch die Universität Paris am 9 Fe- 40 bruar 1432 an das Konzil (Bulacus, Hist. unir. Parisiensis 2, 412-412; vgl. Segovia lib. 2 cap. 26 a. a. O. 2, 143-144). Die Universität schickte den Brief mil. folyendem Begleitschreiben an ihre Ge- sandlen nach Basel : sie habe sich früher eifrig um 45 das Zustandekomnien des Konzils bemüht, u. a. bei Papst Martin V und auch bei K. Sigmund auf dem concilium Posoniense [dy April 1429; ryl. Herre in Quellen und Forschungen aus Italienischen Ar- chiven und Bibliotheken 2, 310 Anm. 4]; jetxt habe 50 der Papst das Konzil verlegt, ohne ihr Mitteilung davon xw machen; sie habe deshalb beschlossen, an das Konzil in der beiliegenden Form xu schreiben, und sie ersuche die Gesandten, eifrig für die Fort- Selxung des Konxils xu wirken; denn es würde ihr 25 zur Schande gereichen, wenn sie jene dissipacio des Konzils xuließe; dat. Parisius 1431 die 9 mensis februari, (Paris? Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 65-663 cop. ehart. eoaeva.) " Wielleicht darf man hier an nicht mehr vor- liegende. avisamenti denken, die Hzg. Filippo Maria ron Mailand. von. einen. gewissen. Giovanni Orlando erhalten hatte und am 19 Februar 1432 an Niecold Guerrieri sit dem. Auftrag schickte, sio K. Sigmund xu żzetgen und ihn xu entsprechenden. providimenti x veranlassen; Orlando sei gut unterrichtet di facti de Roma et dele parti di la. (Mailand Staats-A, Cart. gen. 1432 conc. chart.) "Za ihnen gehórie der Kardinalpriester tilt. S. Stati Juan Casanova, ron dem wir cin an den Papst gerichtetes Memorandum besitzen, in dem er ausführlich, duas conclusiones begründet, nämlich erstens quod nullatenus expedire videtur contra con- gregatos in Basilea procedere 24 zweitens quod beatitudo vestra ex dobito et sub pena peccati mor- talis tenetur dissolucionem Basiliensis concilii propter vitandum scandalum scismatis et alia gravia peri- cula, que imminent, revocare et alia impedimenta apposita tollere, imo et ipsum concilium celebrari permittere ac eidem, si et in quantum opus sit, ro- bur adjicere approbacionis et auctoritatis; er rici dabei dem Papst in sehr seharfer Weise die (Ge- fahren eines Konfliktes mit dem Konxil und die Aufnahme eines solchen in der öffentlichen Meinung vor. (Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4100 fol. 140^- 156% «nd Bibl. Angelica ms. B 3 10 pag. 1-18 jc eine cop. chart. saec. 15 olme Datum.) 5 Vgl. S. 299 und mr, 232. 49* 1432 März 5
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388 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Märs 5 que per alios ad noticiam sue sanctitatis forsitan non admitterentur. et sic sibi ex- pensas sufficientes donavimus sperantes, quod per operam suam multa bona deberent fieri. qui onus grate suscepit et se dixit omnem velle diligenciam adhibere a. et dum venisset Florenciam, tactus quodam metu et oblitus suscepti oneris, quod pro deo et nobis subiit, non fuit ausus Romam b procedere, sed legacione nostra sibi imposita, que secretissima erat et soli pape dicenda, ad aliquos cardinales et certos suos amicos de- scripsit petendo consilium, an cum tali legacione Romam posset intrare. qui sibi rescripserunt, quod nequaquam cum tali ambassiata venire deberet et quod mirarentur, qualiter se de talibus rebus contra dominum apostolicum intromittere auderet, sique intraret, timerent de incarceracione ipsius. ipse autem magister Johannes acquiescens 10 consilio adversancium, plus curans obedienciam mundi quam dei, mox retrocessit et ad patriam remeavit, rescribendo ea, que sic gesta erant. nos itaque, qui de fraude nedum in nobis verum eciam in sacro commissa concilio molesti sumus, quemadmodum condecet, angimur, quod idem Johannes nos in reditu suo non accessit, quoniam illa absentacio nobis suspicionem incutit, rogantes vestras paternitates, ut rem illam velitis 15 menti sumere et desuper ita cogitare, ut amplius talia per ipsum seu alios non con- tingant in fraudem et negligenciam rerum tantarum. denique 1 vobis notificamus, qualiter presens familiaris noster dilectus Johannes Honynger" noviter de Boemia veniens nobis retulit, qualiter ipse cum certis hereticis, qui pro co miserant, sit loqutus. qui sibi dixerunt, qualiter audissent famam dissolucionis concilii, quam moleste ferebant, 2o quoniam ipsi utique dispositi essent se unire, promittendo see esse venturos ad illud, rogantes eum, ut nos vellet ortari, quod illud concilium manuteneretur, quemadmodum ipse vestris paternitatibus clarius dicere poterit. sicque ipsum remittimus ad confor- tandum eos de continuacione concilii et ortandum, ut ad illud omnimode mittant. ob quam rem, quemadmodum vestris paternitatibus perprius 1 persuasimus 2, ita nunc nobis 25 utile videtur et sic petimus, ut eisdem Boemis velitis scribere eosque adortari, ut in- dubii sint de sacro concilio et quod ad illud suos utique oratores 5 mittant. et ipse familiaris noster illas litteras 3, si vobis videbitur, secum bene deferet 4 presentaturus easdem. et ultimo obsecramus et petimus vestras paternitates, quatenus leti et fortes existentes constanter et animose tractare velitis ea, que concernunt bonum ecclesie 30 sancte dei, scientes, quod vos in hiis relinquere non intendimus, quemadmodum sepenumero scripsimus, usque ad mortem, bonam habendo fiduciam, quod sanctitas domini nostri pape aliter providebit. et quitquid ex nostris de Roma habuerimus, mox vestris pa- ternitatibus intimabimus, rogantes, ut nos de vestris successibus utinam votivis velitis pro singulari solacio avisare. datum Placencie die quinta marcii regnorum nostrorum 35 anno Hungarie etc. 45 Romanorum 22 et Boemie 12. 5 1432 März 5 [subtus] Superscripcio. Reverendissimis et venerabilibus in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi sinodo in spiritu sancto congregate ami- cis nostris carissimis ac grate et sincere dilectis. Subscripcio. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligk. 40 a) ACW adhiberi. b) D add. usque. c) A curam. d) ACW Honyager. e) se — venturos om. ACDW. f) CIV prius. g) om. ACHF. 1 Der ganze folgende Passus wird in dem Aus- xuge Segovia's auffallender Weise mit Stillschwei- gen übergangen. 2 In dem Briefe vom 20 Februar 1432 (nr. 230). 3 Vgl. hierzu S. 381 Anm. 4. A Honynger erbot sich daau in der Generalver- 45 sammlung des Konails vom 22 Märs. Vgl. Haller a. a. O. 2, 64 Z. 24-33 und Segovia lib. 2 cap. 27 (a. a. O. 2, 147).
388 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Märs 5 que per alios ad noticiam sue sanctitatis forsitan non admitterentur. et sic sibi ex- pensas sufficientes donavimus sperantes, quod per operam suam multa bona deberent fieri. qui onus grate suscepit et se dixit omnem velle diligenciam adhibere a. et dum venisset Florenciam, tactus quodam metu et oblitus suscepti oneris, quod pro deo et nobis subiit, non fuit ausus Romam b procedere, sed legacione nostra sibi imposita, que secretissima erat et soli pape dicenda, ad aliquos cardinales et certos suos amicos de- scripsit petendo consilium, an cum tali legacione Romam posset intrare. qui sibi rescripserunt, quod nequaquam cum tali ambassiata venire deberet et quod mirarentur, qualiter se de talibus rebus contra dominum apostolicum intromittere auderet, sique intraret, timerent de incarceracione ipsius. ipse autem magister Johannes acquiescens 10 consilio adversancium, plus curans obedienciam mundi quam dei, mox retrocessit et ad patriam remeavit, rescribendo ea, que sic gesta erant. nos itaque, qui de fraude nedum in nobis verum eciam in sacro commissa concilio molesti sumus, quemadmodum condecet, angimur, quod idem Johannes nos in reditu suo non accessit, quoniam illa absentacio nobis suspicionem incutit, rogantes vestras paternitates, ut rem illam velitis 15 menti sumere et desuper ita cogitare, ut amplius talia per ipsum seu alios non con- tingant in fraudem et negligenciam rerum tantarum. denique 1 vobis notificamus, qualiter presens familiaris noster dilectus Johannes Honynger" noviter de Boemia veniens nobis retulit, qualiter ipse cum certis hereticis, qui pro co miserant, sit loqutus. qui sibi dixerunt, qualiter audissent famam dissolucionis concilii, quam moleste ferebant, 2o quoniam ipsi utique dispositi essent se unire, promittendo see esse venturos ad illud, rogantes eum, ut nos vellet ortari, quod illud concilium manuteneretur, quemadmodum ipse vestris paternitatibus clarius dicere poterit. sicque ipsum remittimus ad confor- tandum eos de continuacione concilii et ortandum, ut ad illud omnimode mittant. ob quam rem, quemadmodum vestris paternitatibus perprius 1 persuasimus 2, ita nunc nobis 25 utile videtur et sic petimus, ut eisdem Boemis velitis scribere eosque adortari, ut in- dubii sint de sacro concilio et quod ad illud suos utique oratores 5 mittant. et ipse familiaris noster illas litteras 3, si vobis videbitur, secum bene deferet 4 presentaturus easdem. et ultimo obsecramus et petimus vestras paternitates, quatenus leti et fortes existentes constanter et animose tractare velitis ea, que concernunt bonum ecclesie 30 sancte dei, scientes, quod vos in hiis relinquere non intendimus, quemadmodum sepenumero scripsimus, usque ad mortem, bonam habendo fiduciam, quod sanctitas domini nostri pape aliter providebit. et quitquid ex nostris de Roma habuerimus, mox vestris pa- ternitatibus intimabimus, rogantes, ut nos de vestris successibus utinam votivis velitis pro singulari solacio avisare. datum Placencie die quinta marcii regnorum nostrorum 35 anno Hungarie etc. 45 Romanorum 22 et Boemie 12. 5 1432 März 5 [subtus] Superscripcio. Reverendissimis et venerabilibus in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi sinodo in spiritu sancto congregate ami- cis nostris carissimis ac grate et sincere dilectis. Subscripcio. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligk. 40 a) ACW adhiberi. b) D add. usque. c) A curam. d) ACW Honyager. e) se — venturos om. ACDW. f) CIV prius. g) om. ACHF. 1 Der ganze folgende Passus wird in dem Aus- xuge Segovia's auffallender Weise mit Stillschwei- gen übergangen. 2 In dem Briefe vom 20 Februar 1432 (nr. 230). 3 Vgl. hierzu S. 381 Anm. 4. A Honynger erbot sich daau in der Generalver- 45 sammlung des Konails vom 22 Märs. Vgl. Haller a. a. O. 2, 64 Z. 24-33 und Segovia lib. 2 cap. 27 (a. a. O. 2, 147).
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10 o 2 25 30 35 40 45 50 55 G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294, 389 [Nachschrift] Sequitur * addicio ! littere: hec littera nostra scripta fuit, venerunt nobis ex curia Romana quedam seripta, qualiter ipse " Johannes de Monte, de quo supra scripsimus, dum in Florentia esset, ibidem per aliquot * dies latuit et commissa sibi ad curiam Romanam notificavit. quibus omnibus ad noticiam domini pape deductis ipse dominus noster sibi per bullas suas sub pena obediencie et excommunieacionis mandavit, ut talibus negotiis pretermissis sc ad loca, ad que per sanctitatem suam missus esset, statim transferret, ad Franciam et ad? ducem Burgundie ac ad certa alia loca missus sit cum bullis dis- solutionis concilii. et de Florentia secum oxivit quidam prepositus Trajectensis, qui quam plures ad diversos homines hujusmodi dissolutionis deffert bullas 2, insuper avisamur *, qualiter quidam sint" in euria Romana oratores regis Francorum, qui pro rege suo promittunt, quod non transmittet suos ad Basiliense concilium, sed ad futurum Bononiense, et pro eo in Romana curia, quidquit volunt, reportant, expedit ergo summo, ut littere 5 nostre, quas regibus ct principibus juxta requisitionem vestram misimus 3, Preterea, reverendissimi patres, quando audivimus tamen, quod ilico destinentur et vestre littere ^ efficacissime adjungantur, que hujusmodi bullas pre- a) dus Folgoude fehlt in AD; W Copi cedule incluse in littera precedonti s/a& Sequitur addicio littere. b) W add. magister. c) IV aliquos. d) om. W, e) C avisamus. f) W sunt. g) CW litteras nostras. * Die Zugehörigkeit dieser Nachschrift xu unse- rem Briefe wird durch Segovia lib. 3 cap. 10 (a. a. O. 2, ITI-172) bestütigt. Die Vermutung Hoellers (a. 0. O. 2, 62 Anm. 1), dafó auch. die bei Mansi 30, 115-120 und 120-121 abgedruckten beiden Aktenstücke (insere ar, 251 und 253) beigeschlossen waren, ist unhall- bar; die püpstliehe Gesandtschaft, zu der sie ye- hören, war am 5 Mirs noch gar nicht in Piacenza und kam überhaupt nicht dorthin. Vgl. S. 302-303. * Es handelt sich um die Bulle, Quonian ex multorum: relacione rom, 10 Februar 1432, Vyl. S. 291 Anm. 2. ? Vgl. S. 380. Aum. 3. * Dies war schon geschehen. Am 18 Februar hatte der Konzalspriisident der Generaleersannnluny des Konxils mitgeteilt, quod per deputatos fuerant multe littere avisate mittende quam pluribus regibus principibus prelatis communitatibus et universitati- bus de diversis regionibus et Christi fidelibus pro firmitate et stabilitate hujus sacri coneilii. Die Ter- sammlung hatte diese Mitteilung sehr. beifüllig auf- genonunen, und die Deputierten hatten darauf rom 19. bis xum 22 Februar über die Form der Briefe beraten. (Haller a. a. O. 2, 87 Z. 6-12; 39 Z. 34-36; 40 Z 1-4, 9-11, 14-16.) So viel wir sehen können, waren xwei Formulare festgestellt worden : „Non ambigimus satis diuque divulgatam esse“ für die Briefe an fürstliche Personen und Geistliche (gedr. xuerst bei Crabbe 3, 248-249, xuletxt bei Mansi 29, 422-428; handschriftlich unter anderem in Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 193 av cop. chart. coaera mit der Überschrift Forma ac sententia quasi missa ad omnes episcopos et principes Ala- manie per concilium transmissa) »md ,, Satis diuque divulgatam apud vos“ für die an die Universititen (Paris Nat-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 45b cop. Chart. coaeva). Der Fürstenbrdef hat in allen Drucken die Adresse des Königs von Polen und ist undatiert. Unter den handschriftlichen Exemplaren hat nur ein aus dem 15 Jahrh. stammendes in Minehen Sautsbibl. cod, lat. 22108 fol. 176) -177 das Da- hun Basilee. 18 febrüarii anno etc. 32 sub sigillo --- Philiberti episcopi Constanciensis provincie Ro- thomagensis quo utimur de presenti ete. Hier ist als Adressat der dux Stetinensis angegeben; auffer- dem sind am Schluß die folyenden Adressen mit- geleilt : "die Hxge. Albrecht und. Friedrich ron Oster- reich; Ig. Friedrich von Sachsen; Hzg. Cazawerus von Stettin; Mf. Johann von Brandenburg ; die Hzyc. Johann und Heinrich von Mecklenburg; dominus Sclavorum; Landgraf Friedrich von Thüringen; Landgraf Ludwig von Hessen; K. Karl von Franl- reich; K. Heinrich von England; Hig. Adolf von: Clece; Hzy. Adolf von Berg; K. Erich von Dine: mark. — Auch an die Spanischen Köniye wurde nach dem angegebenen Formular geschrieben (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 324 cop. chart. codeva; auf fol. 823^ folgt ein Zusałx, der an einer näher bexeichneten Stelle in die ad duces Austrie etc. gerichteten Briefe eingeschaltet werden sollte; er ent- hült die Aufforderung xur Fortsetzung des Kampfes yeyen die Hussiten); desgleichen an einen nicht niiher bezeichneten comes palatinus (Wien Hofbibl, cod. ms. 5116 fol. 882 cop. chart. coaera). Adressen von Geistlichen sind uns wicht bekannt geworden; den meisten wird nach einem anderen Formular » Mérari satis non sufficimus * geschrieben worden sein. (Marténe 8, 59-60 «md. Mansi 30, 83-84; eine vom 18. Februar 1432. datierte, gleichzeitige Abschrift in Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 21^ hat die Überschrift Copia littere misse nonnullis ar- chiepiscopis et episcopis de Oxonia et de partibus iuferioribus; vgl. auch Haller a. a. O. 2, 38 Var. a, wo jedoch der Brief des Konxils an den Abt ron Cluny vom 31 [sic] Januar 1432 xu streichen ist, da er wohl in den Anfungs- and Schlußworten, aber 1432 Mars 5
10 o 2 25 30 35 40 45 50 55 G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294, 389 [Nachschrift] Sequitur * addicio ! littere: hec littera nostra scripta fuit, venerunt nobis ex curia Romana quedam seripta, qualiter ipse " Johannes de Monte, de quo supra scripsimus, dum in Florentia esset, ibidem per aliquot * dies latuit et commissa sibi ad curiam Romanam notificavit. quibus omnibus ad noticiam domini pape deductis ipse dominus noster sibi per bullas suas sub pena obediencie et excommunieacionis mandavit, ut talibus negotiis pretermissis sc ad loca, ad que per sanctitatem suam missus esset, statim transferret, ad Franciam et ad? ducem Burgundie ac ad certa alia loca missus sit cum bullis dis- solutionis concilii. et de Florentia secum oxivit quidam prepositus Trajectensis, qui quam plures ad diversos homines hujusmodi dissolutionis deffert bullas 2, insuper avisamur *, qualiter quidam sint" in euria Romana oratores regis Francorum, qui pro rege suo promittunt, quod non transmittet suos ad Basiliense concilium, sed ad futurum Bononiense, et pro eo in Romana curia, quidquit volunt, reportant, expedit ergo summo, ut littere 5 nostre, quas regibus ct principibus juxta requisitionem vestram misimus 3, Preterea, reverendissimi patres, quando audivimus tamen, quod ilico destinentur et vestre littere ^ efficacissime adjungantur, que hujusmodi bullas pre- a) dus Folgoude fehlt in AD; W Copi cedule incluse in littera precedonti s/a& Sequitur addicio littere. b) W add. magister. c) IV aliquos. d) om. W, e) C avisamus. f) W sunt. g) CW litteras nostras. * Die Zugehörigkeit dieser Nachschrift xu unse- rem Briefe wird durch Segovia lib. 3 cap. 10 (a. a. O. 2, ITI-172) bestütigt. Die Vermutung Hoellers (a. 0. O. 2, 62 Anm. 1), dafó auch. die bei Mansi 30, 115-120 und 120-121 abgedruckten beiden Aktenstücke (insere ar, 251 und 253) beigeschlossen waren, ist unhall- bar; die püpstliehe Gesandtschaft, zu der sie ye- hören, war am 5 Mirs noch gar nicht in Piacenza und kam überhaupt nicht dorthin. Vgl. S. 302-303. * Es handelt sich um die Bulle, Quonian ex multorum: relacione rom, 10 Februar 1432, Vyl. S. 291 Anm. 2. ? Vgl. S. 380. Aum. 3. * Dies war schon geschehen. Am 18 Februar hatte der Konzalspriisident der Generaleersannnluny des Konxils mitgeteilt, quod per deputatos fuerant multe littere avisate mittende quam pluribus regibus principibus prelatis communitatibus et universitati- bus de diversis regionibus et Christi fidelibus pro firmitate et stabilitate hujus sacri coneilii. Die Ter- sammlung hatte diese Mitteilung sehr. beifüllig auf- genonunen, und die Deputierten hatten darauf rom 19. bis xum 22 Februar über die Form der Briefe beraten. (Haller a. a. O. 2, 87 Z. 6-12; 39 Z. 34-36; 40 Z 1-4, 9-11, 14-16.) So viel wir sehen können, waren xwei Formulare festgestellt worden : „Non ambigimus satis diuque divulgatam esse“ für die Briefe an fürstliche Personen und Geistliche (gedr. xuerst bei Crabbe 3, 248-249, xuletxt bei Mansi 29, 422-428; handschriftlich unter anderem in Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 193 av cop. chart. coaera mit der Überschrift Forma ac sententia quasi missa ad omnes episcopos et principes Ala- manie per concilium transmissa) »md ,, Satis diuque divulgatam apud vos“ für die an die Universititen (Paris Nat-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 45b cop. Chart. coaeva). Der Fürstenbrdef hat in allen Drucken die Adresse des Königs von Polen und ist undatiert. Unter den handschriftlichen Exemplaren hat nur ein aus dem 15 Jahrh. stammendes in Minehen Sautsbibl. cod, lat. 22108 fol. 176) -177 das Da- hun Basilee. 18 febrüarii anno etc. 32 sub sigillo --- Philiberti episcopi Constanciensis provincie Ro- thomagensis quo utimur de presenti ete. Hier ist als Adressat der dux Stetinensis angegeben; auffer- dem sind am Schluß die folyenden Adressen mit- geleilt : "die Hxge. Albrecht und. Friedrich ron Oster- reich; Ig. Friedrich von Sachsen; Hzg. Cazawerus von Stettin; Mf. Johann von Brandenburg ; die Hzyc. Johann und Heinrich von Mecklenburg; dominus Sclavorum; Landgraf Friedrich von Thüringen; Landgraf Ludwig von Hessen; K. Karl von Franl- reich; K. Heinrich von England; Hig. Adolf von: Clece; Hzy. Adolf von Berg; K. Erich von Dine: mark. — Auch an die Spanischen Köniye wurde nach dem angegebenen Formular geschrieben (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 324 cop. chart. codeva; auf fol. 823^ folgt ein Zusałx, der an einer näher bexeichneten Stelle in die ad duces Austrie etc. gerichteten Briefe eingeschaltet werden sollte; er ent- hült die Aufforderung xur Fortsetzung des Kampfes yeyen die Hussiten); desgleichen an einen nicht niiher bezeichneten comes palatinus (Wien Hofbibl, cod. ms. 5116 fol. 882 cop. chart. coaera). Adressen von Geistlichen sind uns wicht bekannt geworden; den meisten wird nach einem anderen Formular » Mérari satis non sufficimus * geschrieben worden sein. (Marténe 8, 59-60 «md. Mansi 30, 83-84; eine vom 18. Februar 1432. datierte, gleichzeitige Abschrift in Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 21^ hat die Überschrift Copia littere misse nonnullis ar- chiepiscopis et episcopis de Oxonia et de partibus iuferioribus; vgl. auch Haller a. a. O. 2, 38 Var. a, wo jedoch der Brief des Konxils an den Abt ron Cluny vom 31 [sic] Januar 1432 xu streichen ist, da er wohl in den Anfungs- and Schlußworten, aber 1432 Mars 5
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390 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 5 cedant, ne concilio sacro incommodum inferant. ultimo autem ex Roma et ab homine secreto et fidedigno pro vero habuimus, qualiter propter multiplicata scripta nostra et domini cardinalis sancti Angeli 1 ac eciam ambaxiatam vestram proximam? magnus sit in curia rumor suscitatus et quod cothidie tenentur a magna concilia et multi b cardi- nalium ad continuationem concilii jam deflexi sunt et istud omnino volunt, excusantes se nescivisse hec pericula, dum se subscriberent; alii autem vacillant. qui nobis dabant culpam, imo verius meritum continuationis hujus concilii, et dicebaturc, quod dominus noster papa nobis propterea deberet precludere viam versus Romam et queque mala in- ferre. utinam nobis desuper datum esset multa gravia et onerosa sufferre, dummodo fructus ecclesie dei succederet! sed ita nobis certissime scribitur, quod, si dominus io noster papa persenciet vestras paternitates velle utique firmos " in Basilea persistere, quod sua sanctitas omnino consenciet e, imo cardinales, qui sunt modo adversantes, con- sencient ad concilium eciam renuente domino nostro papa, quamvis multi in curia volebant, quod in Basilea non plus tractaretur quam de reformatione nacionis Germanie et de extirpatione heresum, alia quoque reservarentur usque ad Bononiense concilium. 15 quod absit! sed re vera, si firmi stabitis, omnia ad vota succedent et remanebit con- cilium, uti ceptum est. velint ergo vestre paternitates esse constantes , quoniam deus altissimus homines bone voluntatis nullatenus deseret, sed sue sancte ecclesie per hoc sacrum concilium deo dante misericorditer providebit. datum ut supra. 5 11432/ 235. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 3: soll das Konzil seines Beistandes 2o März 14 versichern und es ermahnen, das begonnene Werk zu Ende zu führen; läßt jetzt durch scine Gesandten dem Papst sagen, daß er auf keinen Fall die Kaiserkrone [1432] von ihm annchmen werde, wenn er an der Auflösung des Konzils festhalte. März 14 Piacenza. a) W stelll um magna tenentur. b) Woadd. dominorum, c) W dicebant. d) W firmas. e) C persenciet. f) I 25 add. et firmi. nicht im Inhalt mit dem eben erwähnten Formular ibereinstimmt). Der Brief an die Universität Wien ist in den Sitaungsberichten der Wiener Akad. (phil.- histor. Klasse) 8, 608-609 abgedrucht, cine gegen den Schlußt hin durch einen Zusat: erweiterte, aber nicht adressierte Wiederholung vom I April 1432 bei Martène 8, 103-105 und bei Mansi 30, 121- 122. — In dieselbe Zeit wie die rorstchenden Schrei- ben fällt das folgende an Nürnberg gerichtete: un- längst (nuper) seien offenbar gefälschte Briefe Papst Eugens eingetroffen, die die Auflösung des Konrils berweeken; das Konxil werde sich nicht fiigen; es habe beschlossen, den Papst durch eine Gesandtschaft au informieren; letxtere sei schon abgegangen; quo pendente invictissimus dominus .. Romanorum rex hoc sacrum concilium suis scriptis avisavit, qualiter sua serenitas ad eundem effectum suos jam oratores cum instructionibus, quarum copiam recepimus, non mediocriter ponderosis ad dictum dominum nostrum papam transmiserat, exhortans nos multoque pulsans rogamine, quatenus premissis non obstantibus fortes perseveremus ac hujus sacri concilii prosecucioni in- trepide atque constanter intendamus, sperans, ut ait, se dominum nostrum papam hac in re taliter cir- cumventum posse placare adeo, quod sua mandata hujus concilii dissolutiva, ut pretenditur, pro revo- catis habebit prorsusque infectis; am 15 [Februar] habe es seine zweite Session gehalten, über die dic Konnilsgesandten A und B der Stadt Näheres be- richten könnten; sie möge dem Konnil anhangen. (Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 380b und cod. 30 ms. 3281 fol. 99a-100b je eine cop. chart. coaera ohne Datum; cine gleichreitige Abschrift in Miïn- chen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 194 ab ist Basilee in mense marcii datiert.) Endlich gehört hierher ein undatierter Brief fdes Ulmer Pfarrers Heinrich 35 Nithard] an [Ulm] in Nördlingen Stadt-A. Mis- siven vom Jahre 1432 cop. chart. coaera. Er be- richtet iiber den Zweck des Konzils, dessen Konflikt mit dem Papst und die Stellung K. Sigmunds dazu, und bittet die Stadt, mit den anderen Schwäbischen 40 Städten das Konxil wirksam au unterstütren. Ulm schickte die vorliegende Abschrift des Briefes am 26 Märx 1432 an Nördlingen. 1 Vgl. S. 387 Anm. 4. 2 Vgl. S. 298-299 und nrr. 228-230. 3 Das Original des Briefes war woll, wie die an- deren Briefe Sigmunds an Hrg. Wilhelm, deutsch ge- schrieben. Die vorliegende Ubersetxung wurde xu- sammen mit dem Briefe Sigmunds an das Konxil rom 16 Märr 1432 (nr. 236) in der General- 50 versammlung des Konxils vom 28 Märs verlesen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 75 Z. 33-36. 45
390 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 5 cedant, ne concilio sacro incommodum inferant. ultimo autem ex Roma et ab homine secreto et fidedigno pro vero habuimus, qualiter propter multiplicata scripta nostra et domini cardinalis sancti Angeli 1 ac eciam ambaxiatam vestram proximam? magnus sit in curia rumor suscitatus et quod cothidie tenentur a magna concilia et multi b cardi- nalium ad continuationem concilii jam deflexi sunt et istud omnino volunt, excusantes se nescivisse hec pericula, dum se subscriberent; alii autem vacillant. qui nobis dabant culpam, imo verius meritum continuationis hujus concilii, et dicebaturc, quod dominus noster papa nobis propterea deberet precludere viam versus Romam et queque mala in- ferre. utinam nobis desuper datum esset multa gravia et onerosa sufferre, dummodo fructus ecclesie dei succederet! sed ita nobis certissime scribitur, quod, si dominus io noster papa persenciet vestras paternitates velle utique firmos " in Basilea persistere, quod sua sanctitas omnino consenciet e, imo cardinales, qui sunt modo adversantes, con- sencient ad concilium eciam renuente domino nostro papa, quamvis multi in curia volebant, quod in Basilea non plus tractaretur quam de reformatione nacionis Germanie et de extirpatione heresum, alia quoque reservarentur usque ad Bononiense concilium. 15 quod absit! sed re vera, si firmi stabitis, omnia ad vota succedent et remanebit con- cilium, uti ceptum est. velint ergo vestre paternitates esse constantes , quoniam deus altissimus homines bone voluntatis nullatenus deseret, sed sue sancte ecclesie per hoc sacrum concilium deo dante misericorditer providebit. datum ut supra. 5 11432/ 235. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 3: soll das Konzil seines Beistandes 2o März 14 versichern und es ermahnen, das begonnene Werk zu Ende zu führen; läßt jetzt durch scine Gesandten dem Papst sagen, daß er auf keinen Fall die Kaiserkrone [1432] von ihm annchmen werde, wenn er an der Auflösung des Konzils festhalte. März 14 Piacenza. a) W stelll um magna tenentur. b) Woadd. dominorum, c) W dicebant. d) W firmas. e) C persenciet. f) I 25 add. et firmi. nicht im Inhalt mit dem eben erwähnten Formular ibereinstimmt). Der Brief an die Universität Wien ist in den Sitaungsberichten der Wiener Akad. (phil.- histor. Klasse) 8, 608-609 abgedrucht, cine gegen den Schlußt hin durch einen Zusat: erweiterte, aber nicht adressierte Wiederholung vom I April 1432 bei Martène 8, 103-105 und bei Mansi 30, 121- 122. — In dieselbe Zeit wie die rorstchenden Schrei- ben fällt das folgende an Nürnberg gerichtete: un- längst (nuper) seien offenbar gefälschte Briefe Papst Eugens eingetroffen, die die Auflösung des Konrils berweeken; das Konxil werde sich nicht fiigen; es habe beschlossen, den Papst durch eine Gesandtschaft au informieren; letxtere sei schon abgegangen; quo pendente invictissimus dominus .. Romanorum rex hoc sacrum concilium suis scriptis avisavit, qualiter sua serenitas ad eundem effectum suos jam oratores cum instructionibus, quarum copiam recepimus, non mediocriter ponderosis ad dictum dominum nostrum papam transmiserat, exhortans nos multoque pulsans rogamine, quatenus premissis non obstantibus fortes perseveremus ac hujus sacri concilii prosecucioni in- trepide atque constanter intendamus, sperans, ut ait, se dominum nostrum papam hac in re taliter cir- cumventum posse placare adeo, quod sua mandata hujus concilii dissolutiva, ut pretenditur, pro revo- catis habebit prorsusque infectis; am 15 [Februar] habe es seine zweite Session gehalten, über die dic Konnilsgesandten A und B der Stadt Näheres be- richten könnten; sie möge dem Konnil anhangen. (Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 380b und cod. 30 ms. 3281 fol. 99a-100b je eine cop. chart. coaera ohne Datum; cine gleichreitige Abschrift in Miïn- chen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 194 ab ist Basilee in mense marcii datiert.) Endlich gehört hierher ein undatierter Brief fdes Ulmer Pfarrers Heinrich 35 Nithard] an [Ulm] in Nördlingen Stadt-A. Mis- siven vom Jahre 1432 cop. chart. coaera. Er be- richtet iiber den Zweck des Konzils, dessen Konflikt mit dem Papst und die Stellung K. Sigmunds dazu, und bittet die Stadt, mit den anderen Schwäbischen 40 Städten das Konxil wirksam au unterstütren. Ulm schickte die vorliegende Abschrift des Briefes am 26 Märx 1432 an Nördlingen. 1 Vgl. S. 387 Anm. 4. 2 Vgl. S. 298-299 und nrr. 228-230. 3 Das Original des Briefes war woll, wie die an- deren Briefe Sigmunds an Hrg. Wilhelm, deutsch ge- schrieben. Die vorliegende Ubersetxung wurde xu- sammen mit dem Briefe Sigmunds an das Konxil rom 16 Märr 1432 (nr. 236) in der General- 50 versammlung des Konxils vom 28 Märs verlesen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 75 Z. 33-36. 45
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 mr. 228-294. 891 Aus München Reichs-A. aber mit. Wachsspuren auf dem linken Rande der Vorderseite, schen Überschrift und Text, Die Adresse steht xwi- Kyavithnt von Kluckhohn a. a. O. 2, 556 Anm. 1. Illustris princeps et amice karissime. Sigismundus dei gratia Romanorum rex etc. noverit tua dileccio, quod generale concilium Busiliense nobis seripsit!, quomodo ad notieiam eorum devenerit, quod nonnulli nos accessuri sint, qui nos a nostro bono proposito et caritate, quam erga concilium gerimus, avertere intendant. quod nunquam proposuimus in animo nostro. et quia de presenti i super hiis scribimus ? et respondemus, quomodo talia nunquam cogitamus, sed cum eorum paternitatibus corpore et rebus ad consolacionem universalis ecclesie firmissime manebimus, ita u£ presens concilium suum progressum habeat, sicut in copia hic interclusa clarius percipere poteris, ideirco supponimus tue serenitati omni qua possumus diligentia, quod prefato concilio nostri ex parte exponas, quod nequaquam illud deserere intendimus, sed 15 cum ipsis firmissime permanere manutenere et defendere usque ad mortem, et quod perficiant incepta diligenter ad laudem dei. intimamus enim domino nostro sanctissimo cum nostris ambasiatoribus ?, si sanctitas sua in suo proposito vellet persistere, quod nequaquam coronam nostram imperialem de manibus suis suscipere intendimus, sieuti in copia inclusa * clarius videbis. ideo, illustris princeps, sis diligens et sollicitus omni cum » diligentia, ut concilium sacrum maneat firmum et stabile et prosequantur negocia statum universalis ecclesie concernentia ad ejusdem consolacionem. sexta ante reminiscere ete. [supra] Duci Wilhelmo. datum Placencie feria 236. K. Sigmund an das Baseler Konzil 5: sucht dessen Befürchtung, als könne er der 25 Auflösung des Konzils zustimmen, durch den Hinweis auf‘ seine bisherige Thätigkeit in der Kirchenfrage, besonders zur Zeit des Konstanzer Konzils, zu zerstreuen; versichert es seiner Anhämnglichkeit; hat dem Papst offen erklären lassen, daß er die Kaiserkrone wicht von ihm annehmen werde, wenn er an der Auflösung des Konzils festhalte; hält sein Verbleiben in Italien für vorteilhufter als seine An- 30 wesenheit im Konzil; stellt Bericht über die im den nächsten Tagen zu ihm kommende püpstliche Gesandtschaft in Aussicht. 1432 März 16 Piacenza. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 54 cop. chart. coaeva mit der Überschrift Sexta littera missa concilio per dominum Romanorum regem. Unter dem Text ist be- merkt Subscripcio et signatura ut supra ete., d. č. wie in Siymunds Brief an das Konxil 35 rom 5 Miirz 1432 (nr. 234). signatur aus TV ergänzt, Wer haben hier die Untersehvift aus CW, die Kontra- Die Nachschrift, die in ACD fehlt, geben wir nach WR. C coll. ebenda. cod. ms. lat. 1575 fol. 251 -26b cop. chart. coceza. Die Adresse steht über dem Text. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Belanglose Umstellungen einxelner Worte sind in unseren Varianten xi dieser amd den folgenden Vorlagen uneriwälmt geblieben. 4 = * Der Brief ist uns unbekannt geblieben; auch Brunet und Segoria erwähnen ihn nicht, Er dürfte in das Ende des Februar su setzen sein. Über seinen Inhalt. yiebt unsere nr. 236 Aufschluß, ? Vgl. nr. 236. 45. ? Vgl. S. 300 und wr. 230. * Möglicherweise enthielt dieses Schriftstück die Instruktion, die Sigmund seinen Gesandlen xum Papst mitgegeben hatte, bekannt geworden wie das Original des rorliegenden 60 Briefes, dem cs beigeschlossen war, Es ist uns ebenso weniy ^ Wie sich aus dem Briefe Sigmunds an Hxg. Wilhelm von Baiern rom 14 Mürx 1432 (nr. 235 ergiebt, ist der rorliegende Brief. schon an. diesem Tage entworfen worden. Man wird daher wohl das hodie 2m Eingang nicht auf den 16., sondern auf den 14 Méárz deuten miissen. Vgl. S. 392 Z. 15 das Münchener. Exemplar, das wohl auf die mit nr. 235 versehrickte Abschrift zariiekgeki. Das Konzil hatte den Brief am 28 Marz : egl, Ś. 390 Anm, 3. Fürstensachen Tom. V fol. 203 cop. chart. coacva ohne Sehnitte, [1432] März 14 [1499] März 14 1492 Marz 16
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 mr. 228-294. 891 Aus München Reichs-A. aber mit. Wachsspuren auf dem linken Rande der Vorderseite, schen Überschrift und Text, Die Adresse steht xwi- Kyavithnt von Kluckhohn a. a. O. 2, 556 Anm. 1. Illustris princeps et amice karissime. Sigismundus dei gratia Romanorum rex etc. noverit tua dileccio, quod generale concilium Busiliense nobis seripsit!, quomodo ad notieiam eorum devenerit, quod nonnulli nos accessuri sint, qui nos a nostro bono proposito et caritate, quam erga concilium gerimus, avertere intendant. quod nunquam proposuimus in animo nostro. et quia de presenti i super hiis scribimus ? et respondemus, quomodo talia nunquam cogitamus, sed cum eorum paternitatibus corpore et rebus ad consolacionem universalis ecclesie firmissime manebimus, ita u£ presens concilium suum progressum habeat, sicut in copia hic interclusa clarius percipere poteris, ideirco supponimus tue serenitati omni qua possumus diligentia, quod prefato concilio nostri ex parte exponas, quod nequaquam illud deserere intendimus, sed 15 cum ipsis firmissime permanere manutenere et defendere usque ad mortem, et quod perficiant incepta diligenter ad laudem dei. intimamus enim domino nostro sanctissimo cum nostris ambasiatoribus ?, si sanctitas sua in suo proposito vellet persistere, quod nequaquam coronam nostram imperialem de manibus suis suscipere intendimus, sieuti in copia inclusa * clarius videbis. ideo, illustris princeps, sis diligens et sollicitus omni cum » diligentia, ut concilium sacrum maneat firmum et stabile et prosequantur negocia statum universalis ecclesie concernentia ad ejusdem consolacionem. sexta ante reminiscere ete. [supra] Duci Wilhelmo. datum Placencie feria 236. K. Sigmund an das Baseler Konzil 5: sucht dessen Befürchtung, als könne er der 25 Auflösung des Konzils zustimmen, durch den Hinweis auf‘ seine bisherige Thätigkeit in der Kirchenfrage, besonders zur Zeit des Konstanzer Konzils, zu zerstreuen; versichert es seiner Anhämnglichkeit; hat dem Papst offen erklären lassen, daß er die Kaiserkrone wicht von ihm annehmen werde, wenn er an der Auflösung des Konzils festhalte; hält sein Verbleiben in Italien für vorteilhufter als seine An- 30 wesenheit im Konzil; stellt Bericht über die im den nächsten Tagen zu ihm kommende püpstliche Gesandtschaft in Aussicht. 1432 März 16 Piacenza. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 54 cop. chart. coaeva mit der Überschrift Sexta littera missa concilio per dominum Romanorum regem. Unter dem Text ist be- merkt Subscripcio et signatura ut supra ete., d. č. wie in Siymunds Brief an das Konxil 35 rom 5 Miirz 1432 (nr. 234). signatur aus TV ergänzt, Wer haben hier die Untersehvift aus CW, die Kontra- Die Nachschrift, die in ACD fehlt, geben wir nach WR. C coll. ebenda. cod. ms. lat. 1575 fol. 251 -26b cop. chart. coceza. Die Adresse steht über dem Text. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Belanglose Umstellungen einxelner Worte sind in unseren Varianten xi dieser amd den folgenden Vorlagen uneriwälmt geblieben. 4 = * Der Brief ist uns unbekannt geblieben; auch Brunet und Segoria erwähnen ihn nicht, Er dürfte in das Ende des Februar su setzen sein. Über seinen Inhalt. yiebt unsere nr. 236 Aufschluß, ? Vgl. nr. 236. 45. ? Vgl. S. 300 und wr. 230. * Möglicherweise enthielt dieses Schriftstück die Instruktion, die Sigmund seinen Gesandlen xum Papst mitgegeben hatte, bekannt geworden wie das Original des rorliegenden 60 Briefes, dem cs beigeschlossen war, Es ist uns ebenso weniy ^ Wie sich aus dem Briefe Sigmunds an Hxg. Wilhelm von Baiern rom 14 Mürx 1432 (nr. 235 ergiebt, ist der rorliegende Brief. schon an. diesem Tage entworfen worden. Man wird daher wohl das hodie 2m Eingang nicht auf den 16., sondern auf den 14 Méárz deuten miissen. Vgl. S. 392 Z. 15 das Münchener. Exemplar, das wohl auf die mit nr. 235 versehrickte Abschrift zariiekgeki. Das Konzil hatte den Brief am 28 Marz : egl, Ś. 390 Anm, 3. Fürstensachen Tom. V fol. 203 cop. chart. coacva ohne Sehnitte, [1432] März 14 [1499] März 14 1492 Marz 16
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392 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 86 a-87a cop. chart. coacra mit der Uberschrift Sexta littera regis Romanorum missa concilio. Die Adresse steht über der Uberschrift und ist nach dominis durch etc. abgeküirst. Datum Placentie die 16 mensis marcii 1432. Unter- schrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex etc. Die Kontrasignatur ist reggelassen. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 384ab cop. chart. coaera. Datum Placencie 16 marcii 5 regnorum nostrorum anno H. etc. 45 Ro. 22 et B. 12 [so in der Vorl. gekürnt]. Offen- kundige Flüchtigkeiten des Schreibers haben wir in unsere Varianten nicht aufgenommen. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 124 a-125 a cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Alia littera imperatoris missa concilio. Adresse, Unterschrift und Kontrasignatur sind weggelassen. Die Vorlage ist mangelhaft. — Vgl. Haller a. a. O. 10 2, 93 Z. 31-34. In Basel Univ.-Bibl. ms. E 1 11 fol. 457b-459b cop. chart. coaera. Datum Placentie die 16 mensis marcii regnorum nostrorum anno etc. Die Nachschrift fehlt. Unter dem Text steht dieselbe Bemerkung wie in A. — In Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 184a- 185a cop. chart. saec. 15. Beginnt heri [sic] a balatariis. Datum Placencie 15 marcii 15 anno domini etc. 32. Die Nachschrift fchlt. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 3281 fol. — 103b- 105 a cop. chart. coaeva. Anfang und Datum wie in der Münchener Handschrift. Ebenda cod. ms. 5104 fol. 19b -20a cop. chart. coaeva. Die Nachschrift fehlt. Gedruckt bei Martène 8, 82-84 (aus D), Mansi 30, 103-104 und Mansi, Suppl. 4, 266-268. Die Nachschrift fehlt bei Martène und Mansi. — Imt Ausxuge bei Segovia lib. 3 cap. II 20 (a. a. O. 2, 172-174) und bei Aschbach 4, 59 Anm. 4 (aus Martène). Regest bei Aschbach 4, 481 und bei Altmann nr. 9078. — Die Nachschrift erwähnt Würdl- wrein, Subsidia dipl. Tom. VIII Vorwort pag. f 7 nach W. 1432 März 16 Reverendissimi in Christo patres, amici a carissimi ac venerabiles grate et sincere nobis dilecti. hodie 1 a boletariis, qui pro illustri filio nostro duce b Mediolani in hoc 25 loco agunt, recepimus c unam vestrarumd paternitatum epistolam 2 geminas in se partes continentem, unam consolatoriam, ubi dicitis, quod ad res in sacro concilio conceptas et feliciter peragendas nisibus totis incumbitis, aliam vero admiracione commixtam, quando subjungitis vos intellexisse, quod alique notabiles persone3 nos sunt breviter accessure ad seducendum nos a bono proposito utque hec attemptata dissolucio progressum so habeat, et requiritis nos, quatenus in nostro concepto et ardentissimo zelo perseverare velimus, cum aliis inductionibus et persuasionibus perornatis, que in ipsa paternitatum vestrarum littera compcius continentur etc. preposterando ergo responsionis nostre seriem admiracione vehementi perducimur, quis vobis talia suggerat et de nobis spem tam debilem vobis prestet. deberent enim preterita vestris paternitatibus merito dare fiduciam de futuris, 35 ut, quid laboris et oneris pro sacro Constanciensi concilio pertulerimus, adhuc ad laudem dei humeris nostris audeamus imponere. tractari enim debebat ibi de unione ecclesie extirpacione heresum et reformacione morum e: unio deo volente et nostra opera et fatiga accedente subsecuta est, cetera vero sunt pro derelictis habita, et quamvis instantissime pro morum reformacione tunc instaremus, fuimus tamen per omnes naciones deserti 4 et sic res in- 40 fecta defluxit. ex qua re vera negligencia usque huc tante calamitates in ecclesia dei a) D om. amici — dilecti, add. etc. b) A duci. c) A recepimam. d) CW vestre paternitatis. e) om. ACWR. Vgl. S. 391 Anm. 5. 2 Egl. S. 391 Anm. I. 3 Man hat woll an die päpstliche Gesandtschaft au denken, deren berorstehende Ankunft Sigmund dem Konxil in seinem Briefe vom 20 Februar (nr. 230) gemeldet hatte. 1 Man vergleiche darüber das Tagebuch des Kar- dinals Fillastre bei Finke, Forschungen und Quellen aur Gesch. des Konstanzer Konails S. 187ff.; fer- ner Hibler, Die Konstanzer Reformation und die Konkordate von 1418 (Leipaig 1867) S. 16 ff.; Lena, 1 K. Sigismund und Heinrich I von England (Ber- lin 1871) S. 161-168 und 172ff.; Zimmermann, Die kirchlichen Verfassungskämpfe im 15 Jahrhun- 45 dert (Breslau 1882) S. 33-34; Finke a. a. O. S. 79; Moye, Johann von Wallenrod (Diss. Halle 1894) S. 6:- 65; Fromme, Die Spanische Nation und das Kon- stanzer Konxil (Miïnster 1896) S. 46 ff.; Fromme, Der erste Prioritätsstreit auf dem Konstanter Konxil 50 (Römische Quartalschrift 10, 509-518); Truttmann, Das Konklave auf dem Konzil vu Konstan: (Minch. Diss. 1899) S. 16-50.
392 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 86 a-87a cop. chart. coacra mit der Uberschrift Sexta littera regis Romanorum missa concilio. Die Adresse steht über der Uberschrift und ist nach dominis durch etc. abgeküirst. Datum Placentie die 16 mensis marcii 1432. Unter- schrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex etc. Die Kontrasignatur ist reggelassen. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 384ab cop. chart. coaera. Datum Placencie 16 marcii 5 regnorum nostrorum anno H. etc. 45 Ro. 22 et B. 12 [so in der Vorl. gekürnt]. Offen- kundige Flüchtigkeiten des Schreibers haben wir in unsere Varianten nicht aufgenommen. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 124 a-125 a cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Alia littera imperatoris missa concilio. Adresse, Unterschrift und Kontrasignatur sind weggelassen. Die Vorlage ist mangelhaft. — Vgl. Haller a. a. O. 10 2, 93 Z. 31-34. In Basel Univ.-Bibl. ms. E 1 11 fol. 457b-459b cop. chart. coaera. Datum Placentie die 16 mensis marcii regnorum nostrorum anno etc. Die Nachschrift fehlt. Unter dem Text steht dieselbe Bemerkung wie in A. — In Minchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 184a- 185a cop. chart. saec. 15. Beginnt heri [sic] a balatariis. Datum Placencie 15 marcii 15 anno domini etc. 32. Die Nachschrift fchlt. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 3281 fol. — 103b- 105 a cop. chart. coaeva. Anfang und Datum wie in der Münchener Handschrift. Ebenda cod. ms. 5104 fol. 19b -20a cop. chart. coaeva. Die Nachschrift fehlt. Gedruckt bei Martène 8, 82-84 (aus D), Mansi 30, 103-104 und Mansi, Suppl. 4, 266-268. Die Nachschrift fehlt bei Martène und Mansi. — Imt Ausxuge bei Segovia lib. 3 cap. II 20 (a. a. O. 2, 172-174) und bei Aschbach 4, 59 Anm. 4 (aus Martène). Regest bei Aschbach 4, 481 und bei Altmann nr. 9078. — Die Nachschrift erwähnt Würdl- wrein, Subsidia dipl. Tom. VIII Vorwort pag. f 7 nach W. 1432 März 16 Reverendissimi in Christo patres, amici a carissimi ac venerabiles grate et sincere nobis dilecti. hodie 1 a boletariis, qui pro illustri filio nostro duce b Mediolani in hoc 25 loco agunt, recepimus c unam vestrarumd paternitatum epistolam 2 geminas in se partes continentem, unam consolatoriam, ubi dicitis, quod ad res in sacro concilio conceptas et feliciter peragendas nisibus totis incumbitis, aliam vero admiracione commixtam, quando subjungitis vos intellexisse, quod alique notabiles persone3 nos sunt breviter accessure ad seducendum nos a bono proposito utque hec attemptata dissolucio progressum so habeat, et requiritis nos, quatenus in nostro concepto et ardentissimo zelo perseverare velimus, cum aliis inductionibus et persuasionibus perornatis, que in ipsa paternitatum vestrarum littera compcius continentur etc. preposterando ergo responsionis nostre seriem admiracione vehementi perducimur, quis vobis talia suggerat et de nobis spem tam debilem vobis prestet. deberent enim preterita vestris paternitatibus merito dare fiduciam de futuris, 35 ut, quid laboris et oneris pro sacro Constanciensi concilio pertulerimus, adhuc ad laudem dei humeris nostris audeamus imponere. tractari enim debebat ibi de unione ecclesie extirpacione heresum et reformacione morum e: unio deo volente et nostra opera et fatiga accedente subsecuta est, cetera vero sunt pro derelictis habita, et quamvis instantissime pro morum reformacione tunc instaremus, fuimus tamen per omnes naciones deserti 4 et sic res in- 40 fecta defluxit. ex qua re vera negligencia usque huc tante calamitates in ecclesia dei a) D om. amici — dilecti, add. etc. b) A duci. c) A recepimam. d) CW vestre paternitatis. e) om. ACWR. Vgl. S. 391 Anm. 5. 2 Egl. S. 391 Anm. I. 3 Man hat woll an die päpstliche Gesandtschaft au denken, deren berorstehende Ankunft Sigmund dem Konxil in seinem Briefe vom 20 Februar (nr. 230) gemeldet hatte. 1 Man vergleiche darüber das Tagebuch des Kar- dinals Fillastre bei Finke, Forschungen und Quellen aur Gesch. des Konstanzer Konails S. 187ff.; fer- ner Hibler, Die Konstanzer Reformation und die Konkordate von 1418 (Leipaig 1867) S. 16 ff.; Lena, 1 K. Sigismund und Heinrich I von England (Ber- lin 1871) S. 161-168 und 172ff.; Zimmermann, Die kirchlichen Verfassungskämpfe im 15 Jahrhun- 45 dert (Breslau 1882) S. 33-34; Finke a. a. O. S. 79; Moye, Johann von Wallenrod (Diss. Halle 1894) S. 6:- 65; Fromme, Die Spanische Nation und das Kon- stanzer Konxil (Miïnster 1896) S. 46 ff.; Fromme, Der erste Prioritätsstreit auf dem Konstanter Konxil 50 (Römische Quartalschrift 10, 509-518); Truttmann, Das Konklave auf dem Konzil vu Konstan: (Minch. Diss. 1899) S. 16-50.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 393 1432 Märs 16 suborte sunt, quas totus Christianismus ad plenum deflere non sufficit. doluimus tunc de pretermissione hujusmodi agendorum et usque hunc diem cor nostrum a doloribus sustinere nequivimus, quousque almus cordium inspirator hanc suam nimium lacessitam ecclesiam per hoc sacrum concilium Basiliense dignatus est invisere et tantis malis per 5 suam misericordiam finem imponere, prout in clemencia sua speramus. hec fuit et est semper nostra consolacio, hec summa spes, ut hunc diem videre possemus, in qua neglecta sacri Constanciensis concilii complerentur, alia quoque provisio fieret in populo Christiano. et super eo vestris paternitatibus et sacro concilio favores et promociones nostras semper obtulimus et in effectu ultroneo animo id, quod requisivistis, perfecimus 1o ac vobis usque ad mortem nos astituros polliciti sumus, prout in re ipsa erga dominum nostrum papam et alios quoscunque usque modo ostendimus et inantea constantissime ostensuri sumus. quomodo ergo titubacio hec corda vestra obrepere potuit, ut de nobis, qui in rebus fidei jugiter (ne id nobis trahamus ad gloriam) inconcussi perstitimus, dubium conciperetis ? si ex hesitacione et timore proprio hoc vobis evenit, non occurrerunt vobis 15 tunc forsitan in preteritis rebus nostra approbata et semper duratura constancia soliditasque? si vero per aliquos vobis foret suggestum, hos non amicos sed honoris et fidei nostre detractores censere possemus. invident a nostro bono proposito et fortassis gauderent, si immisso in cordibus vestris dubietatis fermento constanciam vestram possent corrumpere et per hoc illas ipsas sacri concilii res fraudulenter confundere. quas ob res vestras 2o paternitates attente requirimus et hortamur in domino nostro Jhesu Christo, cujus res agitur, quatenus hujusmodi vaniloquiis inantea non velitis aures apponere, sed de con- stancia nostra solidab et intemerata fiduciam firmam concipere. sumus enim dispositi et sic affirmamus et dicimus, prout plerumque et scripsimus et diximus, velle jugiter adherere vestris paternitatibus et sacro Basiliensi concilio, cum plus debeamus obedire 25 deo quam mundo. sic pro deo et ecclesia sua quecunque incommoda erunt nobis dul- cissima — onus enim suum leve esse sacre testantur scripture 1 — nec d ab illo pro- posito nos quecunque et quorumeunque, eciam potentum hujus seculi, amovere poterit seu debebit suggestio. et ut clarius vobiscum loquamur, non suffecerunt nuncii scripta et avisamenta, que domino nostro pape et dominis cardinalibus tam crebro in illa conciliali so materia misimus, immo per oratores nostros, qui modo sunt in sue sanctitatis presencia, sibi aperte ! dici fecimus, quod, si sua sanctitas deliberaverit in hac dissolucione persi- stere et non continuare sacrum concilium, quod imperialem coronam nostram nequaquam velimus de manibus suis suscipere 2. videte, reverendissimi patres, quid refugimus, quid dimittere dispositi sumus pro manutenencia et favore hujus g concilii, si dominus noster 35 papa in dissolucione perseverare voluerit. nulla enim mundialis dignitas nos umquam deo concedente ita seducet, ut pro ipsa amittere debeamus ea, que eterna conferunt. et sic conclusive redeundo ad primam harum apicum nostrarum particulam rogamus ob- testamur et obsecramus vestras paternitates iterum atque iterum, ut res ceptas, quas direxione sancti spiritus assidue geritis, pro deo et ecclesia sua sancta habeatis commissas, 40 sic operando, ut ex sollicitudine vestra fructus bonus succedat. et quitquid nos et ubicunque corpore et rebus ad id conferre poterimus, ita facturi sumus. unum tamen preterire h nolumus, imo avisatos vos reddimus, quod presencia nostra hiis in partibus huic concilio est summe necessaria et eam utiliorem judicamus rebus hincinde pensatis, quam si in medio vestri essemus. rursum oratores domini nostri pape sunt in proximo 45 venturi; quibus auditis et vos avisabimus3 de quibusvis rebus propositis et responsis, a) W inviderint. b) D solidaque. c) WR sicque. d) D et. e) DR quicunque. f) in D nach fecimus. g) A cujus. h) A perire. 1 2 Matth. 11. 30. Vgl. nr. 313. Deutsche Reichstags-Akten X. a Dies geschah in dem Briefe vom 31 März 1432 (nr. 254). 50
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 393 1432 Märs 16 suborte sunt, quas totus Christianismus ad plenum deflere non sufficit. doluimus tunc de pretermissione hujusmodi agendorum et usque hunc diem cor nostrum a doloribus sustinere nequivimus, quousque almus cordium inspirator hanc suam nimium lacessitam ecclesiam per hoc sacrum concilium Basiliense dignatus est invisere et tantis malis per 5 suam misericordiam finem imponere, prout in clemencia sua speramus. hec fuit et est semper nostra consolacio, hec summa spes, ut hunc diem videre possemus, in qua neglecta sacri Constanciensis concilii complerentur, alia quoque provisio fieret in populo Christiano. et super eo vestris paternitatibus et sacro concilio favores et promociones nostras semper obtulimus et in effectu ultroneo animo id, quod requisivistis, perfecimus 1o ac vobis usque ad mortem nos astituros polliciti sumus, prout in re ipsa erga dominum nostrum papam et alios quoscunque usque modo ostendimus et inantea constantissime ostensuri sumus. quomodo ergo titubacio hec corda vestra obrepere potuit, ut de nobis, qui in rebus fidei jugiter (ne id nobis trahamus ad gloriam) inconcussi perstitimus, dubium conciperetis ? si ex hesitacione et timore proprio hoc vobis evenit, non occurrerunt vobis 15 tunc forsitan in preteritis rebus nostra approbata et semper duratura constancia soliditasque? si vero per aliquos vobis foret suggestum, hos non amicos sed honoris et fidei nostre detractores censere possemus. invident a nostro bono proposito et fortassis gauderent, si immisso in cordibus vestris dubietatis fermento constanciam vestram possent corrumpere et per hoc illas ipsas sacri concilii res fraudulenter confundere. quas ob res vestras 2o paternitates attente requirimus et hortamur in domino nostro Jhesu Christo, cujus res agitur, quatenus hujusmodi vaniloquiis inantea non velitis aures apponere, sed de con- stancia nostra solidab et intemerata fiduciam firmam concipere. sumus enim dispositi et sic affirmamus et dicimus, prout plerumque et scripsimus et diximus, velle jugiter adherere vestris paternitatibus et sacro Basiliensi concilio, cum plus debeamus obedire 25 deo quam mundo. sic pro deo et ecclesia sua quecunque incommoda erunt nobis dul- cissima — onus enim suum leve esse sacre testantur scripture 1 — nec d ab illo pro- posito nos quecunque et quorumeunque, eciam potentum hujus seculi, amovere poterit seu debebit suggestio. et ut clarius vobiscum loquamur, non suffecerunt nuncii scripta et avisamenta, que domino nostro pape et dominis cardinalibus tam crebro in illa conciliali so materia misimus, immo per oratores nostros, qui modo sunt in sue sanctitatis presencia, sibi aperte ! dici fecimus, quod, si sua sanctitas deliberaverit in hac dissolucione persi- stere et non continuare sacrum concilium, quod imperialem coronam nostram nequaquam velimus de manibus suis suscipere 2. videte, reverendissimi patres, quid refugimus, quid dimittere dispositi sumus pro manutenencia et favore hujus g concilii, si dominus noster 35 papa in dissolucione perseverare voluerit. nulla enim mundialis dignitas nos umquam deo concedente ita seducet, ut pro ipsa amittere debeamus ea, que eterna conferunt. et sic conclusive redeundo ad primam harum apicum nostrarum particulam rogamus ob- testamur et obsecramus vestras paternitates iterum atque iterum, ut res ceptas, quas direxione sancti spiritus assidue geritis, pro deo et ecclesia sua sancta habeatis commissas, 40 sic operando, ut ex sollicitudine vestra fructus bonus succedat. et quitquid nos et ubicunque corpore et rebus ad id conferre poterimus, ita facturi sumus. unum tamen preterire h nolumus, imo avisatos vos reddimus, quod presencia nostra hiis in partibus huic concilio est summe necessaria et eam utiliorem judicamus rebus hincinde pensatis, quam si in medio vestri essemus. rursum oratores domini nostri pape sunt in proximo 45 venturi; quibus auditis et vos avisabimus3 de quibusvis rebus propositis et responsis, a) W inviderint. b) D solidaque. c) WR sicque. d) D et. e) DR quicunque. f) in D nach fecimus. g) A cujus. h) A perire. 1 2 Matth. 11. 30. Vgl. nr. 313. Deutsche Reichstags-Akten X. a Dies geschah in dem Briefe vom 31 März 1432 (nr. 254). 50
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394 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 16 1432 März 16 assecurantes vos denuo, quod nullus penitus a ferventissimo nostro erga sacrum concilium et perfecto zelo nos umquaim avertet. et sic oramus, ut dominus noster Jhesus Christus in solida constancia et salubri perseverancia corroboret corda vestra. datum Placentie die 16 mensis marcii regnorum nostrorum anno Hungarie 45 Romanorum 22 et Boemie 12. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. [supra] Superscripcio. Reverendissi- mis ac venerabilibus in Christo patri- bus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto con- gregate amicis nostris carissimis ac grate et sincere dilectis. Ad mandatum domini regis Caspar Sligh. 10 Rursum, reverendissimi patres, post- Tenor cedule incluse in littera premissa: quam hec nostra littera scripta fuit, allata fuerunt nobis decreta proxime secunde sessionis ibidem publicata 1. que gratissime audivimus, cum ita sancta et divina videantur et sint, ut melius pro re publica Christianorum nil esse possit, et dolemus, quod tam salutifere ordinaciones nobis tam diu fuerunt incognite, de quibus et prius optassemus consolari, 1s rogantes altissimum, ut corda vestra inspiret ad felicem consumacionem rerum ceptarum. et nos quoque vobis non deficiemus in omnibus, que videbuntur quomodolibet oportuna. 1432 237. Nicht gen. königliche Gesandte in Rom an K. Sigmund2: berichten über ihre Auf- März 16 nahme durch den Papst, die Kardinäle und die Kurie und über den Stand der Kirchenfrage und anderer Angelegenheiten; fordern ihn auf, sein Kommen zu be-20 schleunigen und das Konzil brieflich und durch Boten zum Ausharren zu ermahnen. [Nachschrift:] der Bischof von Parenzo sei heute angekommen; der Papst wolle ihnen morgen öffentlich Audienz erteilen. 1432 März 16 Rom. Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 126b-127b cop. chart. sacc. 15 mit der Uber- schrift Copia littere oratorum domini regis Romanorum Rome existencium, quam mise- 25 runt eidem. datum Rome 16 die marcii. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 94 Z. 11-17. Im Ausxuge bei Segovia lib. 3 cap. 12 (a. a. O. 2, 175). [1] super Serenissime princeps invictissimeque domine noster rex metuendissime. rebus in Florencia et Senis juxta mandatum majestatis vestre per nos gestis nostras per alias litteras sufficienter scripsimus vestre majestati subjunctis adhortacionibus intimis, 30 ut serenitas vestra versus has partes sine tardacione suum continuare dignetur progressum. et non dubitamus, quin eadem majestas id faciet, attentis potissime negociorum partibus in istis pro voto vestre serenitatis optima disposicione, nec hesitamus hujusmodi nostras litteras jam dudum vestram serenitatem habuisse. quantus autem honor per dominum nostrum papam (nepotem3 suum cum ceteris suis mittendo) neenon reverendissimos 35 dominos sancte Romane ecclesie cardinales (suis consanguineis prelatis et familia nobis obviam missis) quantaque reverencia ab ambassiatoribus regum Francie Anglie et aliorum regum atque ducis Burgundie, a prelatis quoque et officialibus tocius curie ob reverenciam a) Tenor — premissa om. R. 1 Die zweile Session des Konzils war am 15 Fe- bruar gehalten worden. Vgl. Segoria lib. 2 cap. 20 a. a. O. 2, 124�126; Mansi 29, 21�23; Haller a. a. O. 2, 34-36; Hefele a. a. O. 7, 462-463. 2 Den Inhalt des Briefes teille K. Sigmund am 31 März dem Konnil mit; eine Abschrift davon schickte er am IApril an Hrg. Wilhelm von Baiern. Dieser ließs iln und die ihm beigefiigte, von den Gesandlen an Sigmund geschickte Information sun- 10 sere nr. 239) am 14 April in der Generalversamm- lung des Konxils verlesen. Igl. nrr. 254 und 256; Haller a. a. O. 2, 94 Z. 1-3, wo aber dominorum statt duorum au lesen ist; und Segoria lib. 3 cap. 12 (a. a. O. 2, 176). 3 D. i. der Kardinalkämmerer Francesco Condol- mario. 45
394 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 16 1432 März 16 assecurantes vos denuo, quod nullus penitus a ferventissimo nostro erga sacrum concilium et perfecto zelo nos umquaim avertet. et sic oramus, ut dominus noster Jhesus Christus in solida constancia et salubri perseverancia corroboret corda vestra. datum Placentie die 16 mensis marcii regnorum nostrorum anno Hungarie 45 Romanorum 22 et Boemie 12. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. [supra] Superscripcio. Reverendissi- mis ac venerabilibus in Christo patri- bus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto con- gregate amicis nostris carissimis ac grate et sincere dilectis. Ad mandatum domini regis Caspar Sligh. 10 Rursum, reverendissimi patres, post- Tenor cedule incluse in littera premissa: quam hec nostra littera scripta fuit, allata fuerunt nobis decreta proxime secunde sessionis ibidem publicata 1. que gratissime audivimus, cum ita sancta et divina videantur et sint, ut melius pro re publica Christianorum nil esse possit, et dolemus, quod tam salutifere ordinaciones nobis tam diu fuerunt incognite, de quibus et prius optassemus consolari, 1s rogantes altissimum, ut corda vestra inspiret ad felicem consumacionem rerum ceptarum. et nos quoque vobis non deficiemus in omnibus, que videbuntur quomodolibet oportuna. 1432 237. Nicht gen. königliche Gesandte in Rom an K. Sigmund2: berichten über ihre Auf- März 16 nahme durch den Papst, die Kardinäle und die Kurie und über den Stand der Kirchenfrage und anderer Angelegenheiten; fordern ihn auf, sein Kommen zu be-20 schleunigen und das Konzil brieflich und durch Boten zum Ausharren zu ermahnen. [Nachschrift:] der Bischof von Parenzo sei heute angekommen; der Papst wolle ihnen morgen öffentlich Audienz erteilen. 1432 März 16 Rom. Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 126b-127b cop. chart. sacc. 15 mit der Uber- schrift Copia littere oratorum domini regis Romanorum Rome existencium, quam mise- 25 runt eidem. datum Rome 16 die marcii. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 94 Z. 11-17. Im Ausxuge bei Segovia lib. 3 cap. 12 (a. a. O. 2, 175). [1] super Serenissime princeps invictissimeque domine noster rex metuendissime. rebus in Florencia et Senis juxta mandatum majestatis vestre per nos gestis nostras per alias litteras sufficienter scripsimus vestre majestati subjunctis adhortacionibus intimis, 30 ut serenitas vestra versus has partes sine tardacione suum continuare dignetur progressum. et non dubitamus, quin eadem majestas id faciet, attentis potissime negociorum partibus in istis pro voto vestre serenitatis optima disposicione, nec hesitamus hujusmodi nostras litteras jam dudum vestram serenitatem habuisse. quantus autem honor per dominum nostrum papam (nepotem3 suum cum ceteris suis mittendo) neenon reverendissimos 35 dominos sancte Romane ecclesie cardinales (suis consanguineis prelatis et familia nobis obviam missis) quantaque reverencia ab ambassiatoribus regum Francie Anglie et aliorum regum atque ducis Burgundie, a prelatis quoque et officialibus tocius curie ob reverenciam a) Tenor — premissa om. R. 1 Die zweile Session des Konzils war am 15 Fe- bruar gehalten worden. Vgl. Segoria lib. 2 cap. 20 a. a. O. 2, 124�126; Mansi 29, 21�23; Haller a. a. O. 2, 34-36; Hefele a. a. O. 7, 462-463. 2 Den Inhalt des Briefes teille K. Sigmund am 31 März dem Konnil mit; eine Abschrift davon schickte er am IApril an Hrg. Wilhelm von Baiern. Dieser ließs iln und die ihm beigefiigte, von den Gesandlen an Sigmund geschickte Information sun- 10 sere nr. 239) am 14 April in der Generalversamm- lung des Konxils verlesen. Igl. nrr. 254 und 256; Haller a. a. O. 2, 94 Z. 1-3, wo aber dominorum statt duorum au lesen ist; und Segoria lib. 3 cap. 12 (a. a. O. 2, 176). 3 D. i. der Kardinalkämmerer Francesco Condol- mario. 45
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 395 vestre regie serenitatis nobis exhibite sunt, re vera calamo scribi nequiunt, sed harum lator, sicut non dubitamus, sciet et poterit vestre majestati referre. [2] item jam petivimus per suam sanctitatem nobis dari publicam audienciam, sed nondum datum est nobis responsum ; speramus tamen hodie responsum habere. sed an velit dare publicam audienciam vel non, März 16 5 ignoramus ; nos tamen stamus fixi non exponere eidem sanctitati legacionem vestre majestatis, nisi publica audiencia detur, prout recepimus a majestate vestra in mandatis. [3] item ambassiatores concilii non in publico sed in privato sunt auditi 1, et, quemadmodum avisati sumus, non dabitur eis responsio nisi exposita per nos legacione vestre majestatis. [4 item avisati sumus, quod disposita esset sua sanctitas favere et assentire in concilium, non 10 tamen continuaretur in Basilea, sed in Bononia, sicut certi sumus nec serenitas vestra consenciet neque concilium Basiliense, quia ex sola loci mutacione veniret per indirectum ipsius concilii dissolucio, quam facere laborat. [5] item sunt quedam magna et ardua, de quibus per fideles et amatores honoris vestre majestatis et status secretissime sumus avisati; super quibus neccessario opus est majestatem vestram esse instructam. que 15 post exposicionem legacionis, si negocia eo modo persteterint, quemadmodum avisati sumus, statim " significabimus majestati vestre 2. speramus tamen, quod sanctitas sua nobis auditis mutabit per omnia in melius mentem suam amore Jhesu Christi, pro cujus fidei defensione totaliter vos exponere decrevistis. nolite tardare vestrum ad has partes cum majori, qua poteritis, potencia adventum et frequentate litteris et nunciis confortare 20 sacrum concilium Basiliense, ut fixi permaneant, prout proposuerunt, et incepta feliciter perficiant, quoniam in solo concilio consistit defensio fidei, salus ecclesie, honor vestre majestatis et sacri imperii ac auctio status populi Christiane religionis. [6] item b videntes negocia concilii adhue stare in suspenso distulimus litteras majestatis vestre in favorem reverendissimi domini cardinalis de Cipro3 sue sanctitati loquentes eidem 25 sanctitati presentare, prout eciam placuit domino cardinali prenotato, nec eciam fecimus verbum sanctitati sue in causa domini Pataviensis episcopi 4 nec civitatis Bambergensis 5. non tamen pretermittemus ea facere, ut jussistis, tempore aptato. majestatem vestram salvet altissimus ab omnibus periculis conservetque et dirigat ac confortet ad complecionem horum, que pro defensione fidei et sancte Romane ecclesie et status ecclesiastici ac 3o tocius rei publice Christiane facere proponit majestas ipsa, cujus majestatis pedibus recommittimus nos c devota mente. datum Rome etc. 1432 März 16 [Nachschrift] Post d predicta intelleximus dominum episcopum Parentinum, qui Basileam accesserat ad turbandum concilium 6, hora quasi vicesima hanc urbem intrasse 7. quem tandem dominus noster papa, sicut certificati sumus, cum reverendissimis dominis 35 cardinalibus ad longum audivit. et non dubitamus, quod, sicut in concilio variare facta sua scivit, et hic idem faciet e. quicquid tamen sit et qualitercunque recitaverit, nos ignoramus. item audito domino Parentino datum est nobis responsum per suam sanctitatem, quod velit nobis cras inter vicesimam et vicesimam primam horas gratam Mürz 17 et publicam audienciam dare. de quo responso letati sumus, quoniam speramus, quem- 40 admodum circumquaque avisamur, bonam nobis dari f expedicionem. et ut fiat, deum exoramus. a) cm.; Vorl. conati. b) in der Forl. stcht über dicsem Artikel die rubrizierte Uberschrift Aliud scriptum regi Ro- manorum per suos ambassiatores. c) fchll in der Forl. d) in der Forl. hat diese Nuchschrift die rubrizierte Uberschrift Audiencin oratorum regis Romanorum. o) em.; Vorl. facere : oder fst scivit zu crgiinzen ? fy cm.; Vorl. dare. 45 1 Vgl. S. 298. 2 Vgl. nr. 239. 3 Vgl. S. 300 Anm. I. Vgl. S, 218 Anm. 6. Vgl. S. 218 Anm. 8. Vgl. S. 146-147 und nr. 127. Also am 16 Mürs, und nicht am 16 Februar, wie Segocia lib. 3 cap. 12 (a. a. O. 2, 175) angiebt. 50* 5 *
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 395 vestre regie serenitatis nobis exhibite sunt, re vera calamo scribi nequiunt, sed harum lator, sicut non dubitamus, sciet et poterit vestre majestati referre. [2] item jam petivimus per suam sanctitatem nobis dari publicam audienciam, sed nondum datum est nobis responsum ; speramus tamen hodie responsum habere. sed an velit dare publicam audienciam vel non, März 16 5 ignoramus ; nos tamen stamus fixi non exponere eidem sanctitati legacionem vestre majestatis, nisi publica audiencia detur, prout recepimus a majestate vestra in mandatis. [3] item ambassiatores concilii non in publico sed in privato sunt auditi 1, et, quemadmodum avisati sumus, non dabitur eis responsio nisi exposita per nos legacione vestre majestatis. [4 item avisati sumus, quod disposita esset sua sanctitas favere et assentire in concilium, non 10 tamen continuaretur in Basilea, sed in Bononia, sicut certi sumus nec serenitas vestra consenciet neque concilium Basiliense, quia ex sola loci mutacione veniret per indirectum ipsius concilii dissolucio, quam facere laborat. [5] item sunt quedam magna et ardua, de quibus per fideles et amatores honoris vestre majestatis et status secretissime sumus avisati; super quibus neccessario opus est majestatem vestram esse instructam. que 15 post exposicionem legacionis, si negocia eo modo persteterint, quemadmodum avisati sumus, statim " significabimus majestati vestre 2. speramus tamen, quod sanctitas sua nobis auditis mutabit per omnia in melius mentem suam amore Jhesu Christi, pro cujus fidei defensione totaliter vos exponere decrevistis. nolite tardare vestrum ad has partes cum majori, qua poteritis, potencia adventum et frequentate litteris et nunciis confortare 20 sacrum concilium Basiliense, ut fixi permaneant, prout proposuerunt, et incepta feliciter perficiant, quoniam in solo concilio consistit defensio fidei, salus ecclesie, honor vestre majestatis et sacri imperii ac auctio status populi Christiane religionis. [6] item b videntes negocia concilii adhue stare in suspenso distulimus litteras majestatis vestre in favorem reverendissimi domini cardinalis de Cipro3 sue sanctitati loquentes eidem 25 sanctitati presentare, prout eciam placuit domino cardinali prenotato, nec eciam fecimus verbum sanctitati sue in causa domini Pataviensis episcopi 4 nec civitatis Bambergensis 5. non tamen pretermittemus ea facere, ut jussistis, tempore aptato. majestatem vestram salvet altissimus ab omnibus periculis conservetque et dirigat ac confortet ad complecionem horum, que pro defensione fidei et sancte Romane ecclesie et status ecclesiastici ac 3o tocius rei publice Christiane facere proponit majestas ipsa, cujus majestatis pedibus recommittimus nos c devota mente. datum Rome etc. 1432 März 16 [Nachschrift] Post d predicta intelleximus dominum episcopum Parentinum, qui Basileam accesserat ad turbandum concilium 6, hora quasi vicesima hanc urbem intrasse 7. quem tandem dominus noster papa, sicut certificati sumus, cum reverendissimis dominis 35 cardinalibus ad longum audivit. et non dubitamus, quod, sicut in concilio variare facta sua scivit, et hic idem faciet e. quicquid tamen sit et qualitercunque recitaverit, nos ignoramus. item audito domino Parentino datum est nobis responsum per suam sanctitatem, quod velit nobis cras inter vicesimam et vicesimam primam horas gratam Mürz 17 et publicam audienciam dare. de quo responso letati sumus, quoniam speramus, quem- 40 admodum circumquaque avisamur, bonam nobis dari f expedicionem. et ut fiat, deum exoramus. a) cm.; Vorl. conati. b) in der Forl. stcht über dicsem Artikel die rubrizierte Uberschrift Aliud scriptum regi Ro- manorum per suos ambassiatores. c) fchll in der Forl. d) in der Forl. hat diese Nuchschrift die rubrizierte Uberschrift Audiencin oratorum regis Romanorum. o) em.; Vorl. facere : oder fst scivit zu crgiinzen ? fy cm.; Vorl. dare. 45 1 Vgl. S. 298. 2 Vgl. nr. 239. 3 Vgl. S. 300 Anm. I. Vgl. S, 218 Anm. 6. Vgl. S. 218 Anm. 8. Vgl. S. 146-147 und nr. 127. Also am 16 Mürs, und nicht am 16 Februar, wie Segocia lib. 3 cap. 12 (a. a. O. 2, 175) angiebt. 50* 5 *
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396 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 238. März 17 Ansprache des Doktor Nikolaus Stock, Gesandten K. Sigmunds, an Papst Eugen IV: spricht über die Gründe des Romzuges, die vorjährigen Bemühungen des Königs um die Ausrottung der Ketzerei und die Friedensvermittlung des Papstes zwischen dem König und Venedig; weist die Nichtigkeit der Gründe nach, die der Papst für die Auflösung des Baseler Konzils geltend gemacht hat, und deutel die mög- lichen Folgen der Auflösung an; betont die friedliche Gesinnung des Königs; bittet den Papst, in die Fortsetzung des Konzils zu willigen, und schlägt vor, wegen der Griechenunion später ein neues Konzil zu berufen; sucht die Befürchtung zu zer- streuen, als könnte das Konzil Maßregeln gegen den geistlichen Stand ergreifen; warnt den Papst davor, an der Auflösung des Konzils festzuhalten, und droht mit io 1432 März 17 Rom. der Berufung eines Konzils durch den Römischen König. 5 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 83 a-87b cop. chart. coaera mit der Uber- schrift Ista fuit ambassiata serenissimi ac invictissimi principis et domini domini Sigis- mundi Romanorum Hungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. regis, quam oratores dicte majestatis, videlicet magnificus dominus Johannes de Rizemberg alias de Swihor regni 15 Boemie baro et venerabiles Benedictus prepositus ecclesie beate Marie Albe Regalis sedis apostolice prothonotarius et Nicolaus Stok decretorum doctor ac arcium liberalium ma- gister, per organum dicti domini doctoris coram domino nostro sanctissimo Eugenio papa quarto in palacio apostolico apud sanctum Petrum in audiencia publica 17 mensis marcii anno domini 1432 premissa brevissima collacione proposuerunt, et divisit dicta sua in 20 certos articulos. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 38b-46b cop. chart. coacra mit derselben, an cinigen Stellen jedoch etwas gekiirxten Uberschrift wie A. Belanglose Umstellungen einzelner Worte sind in unseren Varianten ausgelassen worden. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 100 a-107b cop. chart. coaera mit der Uber- 25 schrift Ista fuit ambassiata serenissimi principis et domini domini Sigismundi Romanorum Hungarie Bohemie Dalmacie Croatie etc. regis, quam oratores dicte majestatis, videlicet magnificus dominus Johannes de Rysemberg regni Bohemie baro et venerabilis Benedictus prepositus ecclesie sancte Marie Albe Regalis sedis apostolice prothonotarius et Nicolaus Stok decretorum doctor etc. Schlußnotix Expliciunt avisamenta domini Romanorum regis 30 transmissa domino nostro pape per ambassiatores ejusdem. Das Datum fchlt. — Dic Vorlagen CVFMP sind mehr oder weniger fehlerhaft; am nachlässigsten sind VFP geschrieben. Es schien uns zwecklos, die für die Textgestaltung belanglosen Abweichungen in unsere Varianten aufrunchmen. coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 104b-112a cop. chart. saec. 15. Voran 35 stelt folgende Notin : Interea dum hec agerentur pro parte concilii in facto Bohemorum et aliis rebus, serenissimus dominus rex Romanorum existens in civitate Parmensi in Lombardia ambassiatores suos ad summum pontificem destinavit, videlicet magnificum dominum Johannem de Riseberg regni Bohemie baronem et venerabiles Benedictum pre- positum sancte Marie Albe Regalis sedis apostolice prothonotarium et Nycolaum Stok de- 40 cretorum doctorem, qui quidem ambassiatores, postquam ad presenciam ipsius summi pontificis pervenerunt, suam legacionem fecerunt in modum, qui sequitur. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 48 Z. 7-16. coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 44a-46b cop. membr. saec. 15 mit der Uber- schrift Ambassiata imperatoris ad papam, ista fuit ambassiata serenissimi et invictissimi 45 principis u. s. w. wie in A (nur nostro ist ausgelassen; der erste Gesandte heift Jo- hannes de Reysenberg alias de Swihoir). Unter dem Text steht die Notix Lecta fuerunt hec suprascripta in congregatione generali die sabbati vigilia pentecostes mensis junii 7 millesimo quadringentesimo tricesimo secundo [vgl. Haller a. a. O. 2, 138 Z. 11-20]. M coll. Basel Univ.-Bibl. ms. E 1 11 fol. 245 a�249b cop. chart. sacc. 15 mit der Uber- 50 schrift Sequitur ambassiata serenissimi et invictissimi principis u. s. w. wie in A (nur ist statt des dritten et gesagt ac; auch fellt am Schluſ sua). coll. Paris Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 80 a-86b cop. chart. sacc. 15 mit der Uber- schrift Hec est solempnis ambaxiata regis Romanorum ad dominum Eugenium papam missa, coram quo proponi fecit ea, que sequntur, 17 videlicet die mensis marcii in pa- 55 lacio apostolico apud sanctum Petrum in publica audiencia per eosdem solempnes ora- tores, videlicet dominum Johannem de Risemberg regni Bohemie baronem, Benedictum V F P
396 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 238. März 17 Ansprache des Doktor Nikolaus Stock, Gesandten K. Sigmunds, an Papst Eugen IV: spricht über die Gründe des Romzuges, die vorjährigen Bemühungen des Königs um die Ausrottung der Ketzerei und die Friedensvermittlung des Papstes zwischen dem König und Venedig; weist die Nichtigkeit der Gründe nach, die der Papst für die Auflösung des Baseler Konzils geltend gemacht hat, und deutel die mög- lichen Folgen der Auflösung an; betont die friedliche Gesinnung des Königs; bittet den Papst, in die Fortsetzung des Konzils zu willigen, und schlägt vor, wegen der Griechenunion später ein neues Konzil zu berufen; sucht die Befürchtung zu zer- streuen, als könnte das Konzil Maßregeln gegen den geistlichen Stand ergreifen; warnt den Papst davor, an der Auflösung des Konzils festzuhalten, und droht mit io 1432 März 17 Rom. der Berufung eines Konzils durch den Römischen König. 5 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 83 a-87b cop. chart. coaera mit der Uber- schrift Ista fuit ambassiata serenissimi ac invictissimi principis et domini domini Sigis- mundi Romanorum Hungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. regis, quam oratores dicte majestatis, videlicet magnificus dominus Johannes de Rizemberg alias de Swihor regni 15 Boemie baro et venerabiles Benedictus prepositus ecclesie beate Marie Albe Regalis sedis apostolice prothonotarius et Nicolaus Stok decretorum doctor ac arcium liberalium ma- gister, per organum dicti domini doctoris coram domino nostro sanctissimo Eugenio papa quarto in palacio apostolico apud sanctum Petrum in audiencia publica 17 mensis marcii anno domini 1432 premissa brevissima collacione proposuerunt, et divisit dicta sua in 20 certos articulos. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 38b-46b cop. chart. coacra mit derselben, an cinigen Stellen jedoch etwas gekiirxten Uberschrift wie A. Belanglose Umstellungen einzelner Worte sind in unseren Varianten ausgelassen worden. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 100 a-107b cop. chart. coaera mit der Uber- 25 schrift Ista fuit ambassiata serenissimi principis et domini domini Sigismundi Romanorum Hungarie Bohemie Dalmacie Croatie etc. regis, quam oratores dicte majestatis, videlicet magnificus dominus Johannes de Rysemberg regni Bohemie baro et venerabilis Benedictus prepositus ecclesie sancte Marie Albe Regalis sedis apostolice prothonotarius et Nicolaus Stok decretorum doctor etc. Schlußnotix Expliciunt avisamenta domini Romanorum regis 30 transmissa domino nostro pape per ambassiatores ejusdem. Das Datum fchlt. — Dic Vorlagen CVFMP sind mehr oder weniger fehlerhaft; am nachlässigsten sind VFP geschrieben. Es schien uns zwecklos, die für die Textgestaltung belanglosen Abweichungen in unsere Varianten aufrunchmen. coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 104b-112a cop. chart. saec. 15. Voran 35 stelt folgende Notin : Interea dum hec agerentur pro parte concilii in facto Bohemorum et aliis rebus, serenissimus dominus rex Romanorum existens in civitate Parmensi in Lombardia ambassiatores suos ad summum pontificem destinavit, videlicet magnificum dominum Johannem de Riseberg regni Bohemie baronem et venerabiles Benedictum pre- positum sancte Marie Albe Regalis sedis apostolice prothonotarium et Nycolaum Stok de- 40 cretorum doctorem, qui quidem ambassiatores, postquam ad presenciam ipsius summi pontificis pervenerunt, suam legacionem fecerunt in modum, qui sequitur. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 48 Z. 7-16. coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 44a-46b cop. membr. saec. 15 mit der Uber- schrift Ambassiata imperatoris ad papam, ista fuit ambassiata serenissimi et invictissimi 45 principis u. s. w. wie in A (nur nostro ist ausgelassen; der erste Gesandte heift Jo- hannes de Reysenberg alias de Swihoir). Unter dem Text steht die Notix Lecta fuerunt hec suprascripta in congregatione generali die sabbati vigilia pentecostes mensis junii 7 millesimo quadringentesimo tricesimo secundo [vgl. Haller a. a. O. 2, 138 Z. 11-20]. M coll. Basel Univ.-Bibl. ms. E 1 11 fol. 245 a�249b cop. chart. sacc. 15 mit der Uber- 50 schrift Sequitur ambassiata serenissimi et invictissimi principis u. s. w. wie in A (nur ist statt des dritten et gesagt ac; auch fellt am Schluſ sua). coll. Paris Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 80 a-86b cop. chart. sacc. 15 mit der Uber- schrift Hec est solempnis ambaxiata regis Romanorum ad dominum Eugenium papam missa, coram quo proponi fecit ea, que sequntur, 17 videlicet die mensis marcii in pa- 55 lacio apostolico apud sanctum Petrum in publica audiencia per eosdem solempnes ora- tores, videlicet dominum Johannem de Risemberg regni Bohemie baronem, Benedictum V F P
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Eude September 1432 nr. 228-294. 397 prepositum Albe sedis apostolice prothonotarium et Nicholaum Stoc decretorum docto- 1432 rem etc., premissa brevi collacione per dictum Nicholaum proposita. Am Schluſ steht März 17 Explicit. In Venedig Markus-Bibl. cod. lat. Z 166 fol. 95 a-101a cop. chart. saec. 15 mit derselben Uberschrift und Schlußnotix wic F. Gedruckt bei Martène 8, 84-96 (aus D und P), Mansi 30, 105-115 und Mansi Suppl. I, 268- 279. — Teilweise gedruckt fron S. 398 Z. 28 anno bis S. 399 Z. 37 memoratis) bei Palacky, Urkundl. Beiträge etc. 2, 275-277 (aus M und mit Hinweis auf Martène). — Im Auszuge bei Segovia lib. 3 cap. 6 (a. a. O. 2, 161-163) und bei Aschbach I, 60-69. Beatissime a pater. serenissimus et invictissimus princeps dominus noster Roma- norum Hungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rex gloriosissimus et semper augustus, filius vestre sanctitatis devotissimus, recepit quasdam vestre sanctitatis bullas 1 cum ea, quab decuit, reverencia de manibus nunciic vestre sanctitatis et contenta earundem nedum bene concepit et tam letanter quam gratissime intellexit, immo omnia et singula 15 tenacissime menti sue impressit. et quia eedem bulle magnis habundant affectibus " et continencias in se gerunt tam graves, quod stilus ad plenum ad eas non sufficiebat respondere, idcirco sua excelsa majestas regia misit nos oratores suos et nuncios ad sanctitatis vestre presenciam ad respondendum vestre beatitudini vivis relatibus super seriis dictarum bullarum, ad intencionem sue majestatis eidem beatitudini propalandum. [1] Primo e namque, beatissime pater, vestra sanctitas in una bullarum 2 comme- morat, quod de adventu ejusdem majestatis ad partes Italie eadem beatitudo letetur, quoniam cum sua majestate cupiat colloqui et vivis vocibus sua consilia participare super multis magnis et arduis rebus statum universe rei publice Christiane concernentibus, sed graciorf esset sanctitati vestre sue majestatis adventus, si sentiret causam fidei primo s 25 esse deffensam et exterminatos Boemos hereticos vel reductos, prout in dieta Nurem- bergensi conclusum erat, superaddit! tamen eadem sanctitas: utcunque sit, cum eadem majestas veniet, beatitudo vestra personam suam libenter videbit et honorabit sibique imperiale diadema et, quitquid aliud honeste poterit, ad ornandum regiam dignitatem conferet et, quantum in vestra sanctitate erit, dabit operam, ut totus mundus intelligat so nullo umquam tempore summum pontificem cum Romanorum imperatore k fuisse vinculo strictiore conjunctum, prout verba ejusdem apostolice 1 bullem dulcioribus et amplioribus verbis perorant n. [1"] assurgit itaque, beatissime pater, majestas regia memorati do- mini nostri illustrissimi vestre sanctitati, quanto devocius et humilius potest, ad omnia genera graciarum de tanta paterna et cordiali affectione humanitate gracia et honoribus 35 erga ipsam clementer conceptis, offerens se vice reciproca vestre sanctitati prona mente, non parcendo corpori neque rebus ad omnem filialem devocionem protectionem et quarumcunque rerum exhibicionem, ut sancta mater ecclesia et vestra sanctitas aperte cognoscant ° ultroneum in eo habere advocatum. [1’] alter ? articulus tangit causas introitus regie majestatis ad has partes Italie et consequenter ad vestram sanctitatem: 40 dico, quod dominus noster excellentissimus altissimum contestatur, quod hunc suum ad partes Italie fecit introitum non ambicione dignitatum mundanarum seu potentatuum, non diviciarum, non denique questus cujuscunque allectus cupidine, sed pure ad dandum operam et ad exponendum se totaliter pro extirpacione heresum " incremento r et felici 10 20 45 50 a) V hat über diesem Art. die rubrizierte Uberschrift Legati imperatoris se pape presentant. b) VM que. c) om. CV. d) VMP effectibus. e) V hat über diesem Art. dic rubrizicrte Uberschrift Regraciantur legati de oblatis im- peratori per papam. f) F gratiosior. g) P prius. h) CV superaddidit. i) in A korr. für majestatem; D majestatem. k) CV rege; om. P. 1) om. Cv. m) om. P. n) ACVFMP perorat. o) ACV cognosceret; F cognoscat; MP cognoscent. p) dic Worte alter — sanctitatem haben in VM die Form oiner Uberschrift and sind rubriziert. q) in A macht hierzu der Schreiber folgende Randbemerkung: non est intelligendum de extir- pacione heresum Italie, sed Boemie et ubicunque locorum vigencium, prout oratores regie majestatis satis lucide verbo sanctitatem domini nostri informarunt etc F hat diese Randbemerkung in den Text gesetzt, sie mil et hoc an heresum anknüpfend; in DCVMP fehll sic. r) om. F. 1 Vgl. nrr. 121 und 122 und S. 148. 2 D. i. die Bulle vom 17 Juni 1431 (nr. 121).
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Eude September 1432 nr. 228-294. 397 prepositum Albe sedis apostolice prothonotarium et Nicholaum Stoc decretorum docto- 1432 rem etc., premissa brevi collacione per dictum Nicholaum proposita. Am Schluſ steht März 17 Explicit. In Venedig Markus-Bibl. cod. lat. Z 166 fol. 95 a-101a cop. chart. saec. 15 mit derselben Uberschrift und Schlußnotix wic F. Gedruckt bei Martène 8, 84-96 (aus D und P), Mansi 30, 105-115 und Mansi Suppl. I, 268- 279. — Teilweise gedruckt fron S. 398 Z. 28 anno bis S. 399 Z. 37 memoratis) bei Palacky, Urkundl. Beiträge etc. 2, 275-277 (aus M und mit Hinweis auf Martène). — Im Auszuge bei Segovia lib. 3 cap. 6 (a. a. O. 2, 161-163) und bei Aschbach I, 60-69. Beatissime a pater. serenissimus et invictissimus princeps dominus noster Roma- norum Hungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rex gloriosissimus et semper augustus, filius vestre sanctitatis devotissimus, recepit quasdam vestre sanctitatis bullas 1 cum ea, quab decuit, reverencia de manibus nunciic vestre sanctitatis et contenta earundem nedum bene concepit et tam letanter quam gratissime intellexit, immo omnia et singula 15 tenacissime menti sue impressit. et quia eedem bulle magnis habundant affectibus " et continencias in se gerunt tam graves, quod stilus ad plenum ad eas non sufficiebat respondere, idcirco sua excelsa majestas regia misit nos oratores suos et nuncios ad sanctitatis vestre presenciam ad respondendum vestre beatitudini vivis relatibus super seriis dictarum bullarum, ad intencionem sue majestatis eidem beatitudini propalandum. [1] Primo e namque, beatissime pater, vestra sanctitas in una bullarum 2 comme- morat, quod de adventu ejusdem majestatis ad partes Italie eadem beatitudo letetur, quoniam cum sua majestate cupiat colloqui et vivis vocibus sua consilia participare super multis magnis et arduis rebus statum universe rei publice Christiane concernentibus, sed graciorf esset sanctitati vestre sue majestatis adventus, si sentiret causam fidei primo s 25 esse deffensam et exterminatos Boemos hereticos vel reductos, prout in dieta Nurem- bergensi conclusum erat, superaddit! tamen eadem sanctitas: utcunque sit, cum eadem majestas veniet, beatitudo vestra personam suam libenter videbit et honorabit sibique imperiale diadema et, quitquid aliud honeste poterit, ad ornandum regiam dignitatem conferet et, quantum in vestra sanctitate erit, dabit operam, ut totus mundus intelligat so nullo umquam tempore summum pontificem cum Romanorum imperatore k fuisse vinculo strictiore conjunctum, prout verba ejusdem apostolice 1 bullem dulcioribus et amplioribus verbis perorant n. [1"] assurgit itaque, beatissime pater, majestas regia memorati do- mini nostri illustrissimi vestre sanctitati, quanto devocius et humilius potest, ad omnia genera graciarum de tanta paterna et cordiali affectione humanitate gracia et honoribus 35 erga ipsam clementer conceptis, offerens se vice reciproca vestre sanctitati prona mente, non parcendo corpori neque rebus ad omnem filialem devocionem protectionem et quarumcunque rerum exhibicionem, ut sancta mater ecclesia et vestra sanctitas aperte cognoscant ° ultroneum in eo habere advocatum. [1’] alter ? articulus tangit causas introitus regie majestatis ad has partes Italie et consequenter ad vestram sanctitatem: 40 dico, quod dominus noster excellentissimus altissimum contestatur, quod hunc suum ad partes Italie fecit introitum non ambicione dignitatum mundanarum seu potentatuum, non diviciarum, non denique questus cujuscunque allectus cupidine, sed pure ad dandum operam et ad exponendum se totaliter pro extirpacione heresum " incremento r et felici 10 20 45 50 a) V hat über diesem Art. die rubrizierte Uberschrift Legati imperatoris se pape presentant. b) VM que. c) om. CV. d) VMP effectibus. e) V hat über diesem Art. dic rubrizicrte Uberschrift Regraciantur legati de oblatis im- peratori per papam. f) F gratiosior. g) P prius. h) CV superaddidit. i) in A korr. für majestatem; D majestatem. k) CV rege; om. P. 1) om. Cv. m) om. P. n) ACVFMP perorat. o) ACV cognosceret; F cognoscat; MP cognoscent. p) dic Worte alter — sanctitatem haben in VM die Form oiner Uberschrift and sind rubriziert. q) in A macht hierzu der Schreiber folgende Randbemerkung: non est intelligendum de extir- pacione heresum Italie, sed Boemie et ubicunque locorum vigencium, prout oratores regie majestatis satis lucide verbo sanctitatem domini nostri informarunt etc F hat diese Randbemerkung in den Text gesetzt, sie mil et hoc an heresum anknüpfend; in DCVMP fehll sic. r) om. F. 1 Vgl. nrr. 121 und 122 und S. 148. 2 D. i. die Bulle vom 17 Juni 1431 (nr. 121).
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398 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 17 statu fidei catholice et rei publice Christiane sancte Romane ecclesie sanctitatis vestre ac sacri Romani imperii tociusque Italie, qui (proch dolor), ut clarum est, multis in- festacionibus et injuriis perturbatur et in pejorem condicionem prolabetur, nisi apostolica et imperiali auctoritate celerius provideatur, quoniam a eadem majestas nil magis affectat quam pacem venitque huc causa dandi eandem cum assistencia vestre sanctitatis toti Italie omnibusque illam amplecti volentibus et non gladium mittendi, si possibile fuerit b sperat et rogat eadem regia majestas, quod vestra sanctitas, dum tempus aderit, taliter c se exhibebit d, quod lucide cognosci possit hos duos gladios in unitate consistere et sibi mutuis respectibus et auxiliis indivisibiliter respondere, prout et majestas regia se para- tissime offert facturam et de vestra sanctitate indubiam eciame fidem gerit, quoniam indubium est et certo plus cercius, quod vobis duobus tali structura et una voluntate conjunctis poteritis statum universe rei publice Christiane taliter aptare, quod deo suc- cedet exinde honor et gloria terris hominibusque pax et securitas et Christianismo [1 ] super eo autem, beatissime pater, ubi vestra sanctitas provisio optata et salubris. subjungit, quod gracior esset vestre sanctitati ejusdem majestatis adventus, si sentiret 15 causam fidei primo esse deffensam etc., dicit sua majestas ac luce meridiana clarius constat, quod pullulacio hujusmodi dampnose pestis a principio hucusque semper sue majestati molesta fuit, prout dignum erat, et, quantum pro extirpacione ipsius sua majestas fecerit ultra omnes mundi principes, prout et sibi conveniebat tun ex officio imperiali tum eciam jure hereditario, mundus non ignorat. sensit itaque illud persona zo sua in hiemali asperitate algoribus campizando plurimum lesa et aliis irreparabiliter cor- poralibus afflicta incommodis; senciunt regna sua nobilibus ingenuis et aliis probis viris per bella strages et gladios notabiliter desolata; senciunt erraria sua, que tam in Hungaria quam Boemia copiose per dei graciam redundabant, suum totalem interitum et exhausionem finalem, sic quod nichil superesse videri potest pro tollenda hac cala-25 mitate, quod sua majestas non fecerit et cotidie facit. utinam profuisset et proficeret et ut fervor sue majestatis quo ad hoc negocium fidei cunctis liquesceret et aliquem posset suis temporibus fructum procreare s ! anno preterito, licet esset imbecillis corpore et egritudine magna, ut eciam in sede ferrereturh, prostratus, ab insultu quoque Tur- corum contra regnum suum Hungarie non bene tutus, tamen deo cuncta comittendo i se so ad partes Alamanie k duci fecit 1 et particulariter cum principibus et aliis crebrius ha- bendo consilia summam operam adhibuit pro extendendo subsidio contra hereticos vel cotidiana guerra instauranda. nec tamen ipsas conclusiones effectus aliquis fuit sequtus, quousque sua majestas convencionem generalem ad Nurenbergham cunctis indixit, ubi decretum fuit 2 unanimi consilio, ut exercitus potens contra ipsos hereticos mitteretur; 35 5 a) F quando. b) C add. etc. c) P viriliter. d) F exhibeat. e) A esse. f) VFP Christianissimo. g) ACVFMP procurare. h) A ferientur; VP ferretur. i) F dimittendo, k) D Italie. Sigmund hatte beabsichtigt, an dem Reichstage teiltunchmen, den er von Preßburg aus am 18 Dex. 1429 nach Nüirnberg auf den 5. bezw. 19 Mär: 1430 berufen hatte (RTA. 9 ur. 290); noch am I4 Fe- bruar 1430 hatte er den Reichsständen versichert, daßt er kommen werde (a. c. O. nr. 293; vgl. nrr. 324 und 327 und S. 399 Anm. 8), und in Nürn- berg hatte man seine Ankunft für den 27. oder 29 Märs erwartet. Aber Ungarische Angelegenheiten hatten ihn ferngehalten (rgl. a. a. O. nrr. 307. 327. 329. 332). Er hatte dann Ostern (April 16) oder gleich danach in Nüruberg sein wollen (a. a. O. nr. 331/. Der Vorstoß der Hussiten gegen Preſt- burg und Tirnan hatte auch diese Absicht vereitelt (a. a. O. urr. 334-336). Ebensowenig hatte er den Termin des I Juni berw. 2 Juli, an dem er in Straubing eintreffen wollte, einvuhalten vermocht 40 (a. a. O. nrr. 338 und 353; vgl. S. 458 Anm. 2). Er war in Wien erkrankt (a. a. O. nr. 364). Erst kurz vor der Mitte des August hatte er, noch in der Rekonvaleszen: begriffen (rgl. a. a. O. ur. 365), die Reise nach Deutschland angetreten; am 16 August 15 war er nach Passau, am 25. nach Straubing ge- kommen (a. a. O. S. 458 Anm. 7 und ur. 369). Vgl. auch oben S. 21. 2 Die Verhandlungen und Beschlüisse dieses Reichs- tages sind in RTA. 9 nrr. 402-426 enthalten. 50
398 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 17 statu fidei catholice et rei publice Christiane sancte Romane ecclesie sanctitatis vestre ac sacri Romani imperii tociusque Italie, qui (proch dolor), ut clarum est, multis in- festacionibus et injuriis perturbatur et in pejorem condicionem prolabetur, nisi apostolica et imperiali auctoritate celerius provideatur, quoniam a eadem majestas nil magis affectat quam pacem venitque huc causa dandi eandem cum assistencia vestre sanctitatis toti Italie omnibusque illam amplecti volentibus et non gladium mittendi, si possibile fuerit b sperat et rogat eadem regia majestas, quod vestra sanctitas, dum tempus aderit, taliter c se exhibebit d, quod lucide cognosci possit hos duos gladios in unitate consistere et sibi mutuis respectibus et auxiliis indivisibiliter respondere, prout et majestas regia se para- tissime offert facturam et de vestra sanctitate indubiam eciame fidem gerit, quoniam indubium est et certo plus cercius, quod vobis duobus tali structura et una voluntate conjunctis poteritis statum universe rei publice Christiane taliter aptare, quod deo suc- cedet exinde honor et gloria terris hominibusque pax et securitas et Christianismo [1 ] super eo autem, beatissime pater, ubi vestra sanctitas provisio optata et salubris. subjungit, quod gracior esset vestre sanctitati ejusdem majestatis adventus, si sentiret 15 causam fidei primo esse deffensam etc., dicit sua majestas ac luce meridiana clarius constat, quod pullulacio hujusmodi dampnose pestis a principio hucusque semper sue majestati molesta fuit, prout dignum erat, et, quantum pro extirpacione ipsius sua majestas fecerit ultra omnes mundi principes, prout et sibi conveniebat tun ex officio imperiali tum eciam jure hereditario, mundus non ignorat. sensit itaque illud persona zo sua in hiemali asperitate algoribus campizando plurimum lesa et aliis irreparabiliter cor- poralibus afflicta incommodis; senciunt regna sua nobilibus ingenuis et aliis probis viris per bella strages et gladios notabiliter desolata; senciunt erraria sua, que tam in Hungaria quam Boemia copiose per dei graciam redundabant, suum totalem interitum et exhausionem finalem, sic quod nichil superesse videri potest pro tollenda hac cala-25 mitate, quod sua majestas non fecerit et cotidie facit. utinam profuisset et proficeret et ut fervor sue majestatis quo ad hoc negocium fidei cunctis liquesceret et aliquem posset suis temporibus fructum procreare s ! anno preterito, licet esset imbecillis corpore et egritudine magna, ut eciam in sede ferrereturh, prostratus, ab insultu quoque Tur- corum contra regnum suum Hungarie non bene tutus, tamen deo cuncta comittendo i se so ad partes Alamanie k duci fecit 1 et particulariter cum principibus et aliis crebrius ha- bendo consilia summam operam adhibuit pro extendendo subsidio contra hereticos vel cotidiana guerra instauranda. nec tamen ipsas conclusiones effectus aliquis fuit sequtus, quousque sua majestas convencionem generalem ad Nurenbergham cunctis indixit, ubi decretum fuit 2 unanimi consilio, ut exercitus potens contra ipsos hereticos mitteretur; 35 5 a) F quando. b) C add. etc. c) P viriliter. d) F exhibeat. e) A esse. f) VFP Christianissimo. g) ACVFMP procurare. h) A ferientur; VP ferretur. i) F dimittendo, k) D Italie. Sigmund hatte beabsichtigt, an dem Reichstage teiltunchmen, den er von Preßburg aus am 18 Dex. 1429 nach Nüirnberg auf den 5. bezw. 19 Mär: 1430 berufen hatte (RTA. 9 ur. 290); noch am I4 Fe- bruar 1430 hatte er den Reichsständen versichert, daßt er kommen werde (a. c. O. nr. 293; vgl. nrr. 324 und 327 und S. 399 Anm. 8), und in Nürn- berg hatte man seine Ankunft für den 27. oder 29 Märs erwartet. Aber Ungarische Angelegenheiten hatten ihn ferngehalten (rgl. a. a. O. nrr. 307. 327. 329. 332). Er hatte dann Ostern (April 16) oder gleich danach in Nüruberg sein wollen (a. a. O. nr. 331/. Der Vorstoß der Hussiten gegen Preſt- burg und Tirnan hatte auch diese Absicht vereitelt (a. a. O. urr. 334-336). Ebensowenig hatte er den Termin des I Juni berw. 2 Juli, an dem er in Straubing eintreffen wollte, einvuhalten vermocht 40 (a. a. O. nrr. 338 und 353; vgl. S. 458 Anm. 2). Er war in Wien erkrankt (a. a. O. nr. 364). Erst kurz vor der Mitte des August hatte er, noch in der Rekonvaleszen: begriffen (rgl. a. a. O. ur. 365), die Reise nach Deutschland angetreten; am 16 August 15 war er nach Passau, am 25. nach Straubing ge- kommen (a. a. O. S. 458 Anm. 7 und ur. 369). Vgl. auch oben S. 21. 2 Die Verhandlungen und Beschlüisse dieses Reichs- tages sind in RTA. 9 nrr. 402-426 enthalten. 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 399 cui eciam reverendissimus dominus Julianus cardinalis apostolice sedis legatus assensit sibique placuit et hincinde peragrando eciam, quantum potuit, illum solicitavit. sua quoque majestas a loco Nurenbergensi a discedere noluit, licet eidem arduissima incum- berent, nec eciam potuit propter casum suum precipitem, sed constituit 1 in capitaneum generalem illustrem dominum marchionem Brandeburgensem, faciendo sibi provisionem cum sua parata pecunia, et in Nurenbergha moram continue traxit sollicitando et man- dando nedum opportune sed importune scriptis2 et nunciis omnibus, qui requirendi erant, fecitque omnes promociones etb amminicula, que exercitui fidelium quoquo modo conferre poterant. et re vera in fide non ficta ac secure dici potest, quod, si serenitas io sua tantam diligenciam non adhibuisset, exercitus ille, licet decretus esset, numquam tamen compilatus fuisset. et utinam succedentibus rebus ut nunc progressum non ad- hibuisset d! redeuntibus itaque, beatissime pater, principibus et aliis ac toto exercitu suo (quod dolenter refert sua serenitas) ex inopinata quadam ruptura 3 ut informata nullo hostili pressi timore, quamvis cum dampno, prout prefatus dominus cardinalis legatus, 15 qui singulis affuit, vestre sanctitati (ut dominus noster indubius est) plene scripsit, majestas regia die altera, qua ipse dominus legatus Nurembergee applicuit, et eciam die sequenti hospicium suum intravit et convocatis singulis tam electoribus quam aliis principibus et hiis, qui tunc aderant, audivit (ubi et nos per totum presentes fuimus illos f infelices successus et demum petivit dare consilia, quid in ea re amplius esset 20 peragendum, quoniam parata esset ipsa majestas omnia sibi possibilia subire ad remedia hiis periculis adhibenda. ipsi vero habito consilio in presencia domini legati responde- runt in eorum potestate nullam subsistere conclusionem, sed necessarium esse, ut uni- versitas tota sacri imperii super eo convocaretur. et sic dieta iterum indicta fuit ad Franfordiam super festo sancti Galli proxime elapso et ad illam dietam majestas 25 regia oratores suos solemnes pleno mandato fulcitos et personam suam representantes transmisit 4. et nichilominus interim tam litteris 5 quam nunciis mandavit et disposuit, ut hii, qui taxam gencium sibi impositam in exercitu suo non habuerunt, eandem mox ad fronterias Boemie ad tres menses ibidem moraturas g contra hereticos mitterent ad ipsorum insultibus resistendum et denique omnes et singuli essent in puncto, si ipsos 3o hereticos Alamaniam manu potenti, ut avisatur, invadere contingeret, ipsi ad subveniendum fidelibus tota sua potencia equestrium et pedestrium parati. eciam quod Alamanis solis istud negocium conducere et dirigere est satis difficile multis consideratis respectibus et quod nedum opportunum, immo summe necessarium est, ut eciam ex aliis Christiano- rum finibus subsidia exquirantur, que sine consilio et auxilio vestre sanctitatis et sancte s5 sedis apostolice nullatenus poterunt excitarih, idcirco movetur majestas domini nostri prelibati ad conveniendum cum vestra sanctitate et utendum consiliis et amminiculis ejusdem in negociis memoratis. sperat enim indubic ipse serenissimus dominus noster, quod existente ipso cum vestra sanctitate tales dabuntur modi et vie, quibus hec cala- mitas decenter tolli poterit e medio populi Christiani. sic habet, beatissime pater, vestra 4o sanctitas, quid majestas regia fecerit ad causam fidei deffendendam et cothidie facit et facere intendit usque ad effusionem sanguinis, quoad vixerit in humanis. et ut efficacius possit, vestram est accessurus ideo sanctitatem. 1431 Okt. 16 1132 März 17 a) A Nurenbergii ; V Nurenberge. b) Dac. c) VMP conferri. d) FEMP habuisset. e) M Nurenbergam. I) D add. refentes, woll referentes oder recentes? g) so ADCYFMP; su cm. moraturam? h) D excitare. 4 Vgl. S. 207 Anm. 5 und 6. 15 1 Am 26 Juni 1431 (RTA. 9 nr. 423; Altmann 5 nr. 8641). In den Ausschreiben zum Frankfurter Reichs- 2 Vgl. RTA. 9 nr. 423". tage rom 26. berw. 28 August 1431. Ugl. RTA. 9 Am I4 August 1131 bei Tauß; rgl. Bezold nr. 466. 4. a. O. 3, 148 ff.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 399 cui eciam reverendissimus dominus Julianus cardinalis apostolice sedis legatus assensit sibique placuit et hincinde peragrando eciam, quantum potuit, illum solicitavit. sua quoque majestas a loco Nurenbergensi a discedere noluit, licet eidem arduissima incum- berent, nec eciam potuit propter casum suum precipitem, sed constituit 1 in capitaneum generalem illustrem dominum marchionem Brandeburgensem, faciendo sibi provisionem cum sua parata pecunia, et in Nurenbergha moram continue traxit sollicitando et man- dando nedum opportune sed importune scriptis2 et nunciis omnibus, qui requirendi erant, fecitque omnes promociones etb amminicula, que exercitui fidelium quoquo modo conferre poterant. et re vera in fide non ficta ac secure dici potest, quod, si serenitas io sua tantam diligenciam non adhibuisset, exercitus ille, licet decretus esset, numquam tamen compilatus fuisset. et utinam succedentibus rebus ut nunc progressum non ad- hibuisset d! redeuntibus itaque, beatissime pater, principibus et aliis ac toto exercitu suo (quod dolenter refert sua serenitas) ex inopinata quadam ruptura 3 ut informata nullo hostili pressi timore, quamvis cum dampno, prout prefatus dominus cardinalis legatus, 15 qui singulis affuit, vestre sanctitati (ut dominus noster indubius est) plene scripsit, majestas regia die altera, qua ipse dominus legatus Nurembergee applicuit, et eciam die sequenti hospicium suum intravit et convocatis singulis tam electoribus quam aliis principibus et hiis, qui tunc aderant, audivit (ubi et nos per totum presentes fuimus illos f infelices successus et demum petivit dare consilia, quid in ea re amplius esset 20 peragendum, quoniam parata esset ipsa majestas omnia sibi possibilia subire ad remedia hiis periculis adhibenda. ipsi vero habito consilio in presencia domini legati responde- runt in eorum potestate nullam subsistere conclusionem, sed necessarium esse, ut uni- versitas tota sacri imperii super eo convocaretur. et sic dieta iterum indicta fuit ad Franfordiam super festo sancti Galli proxime elapso et ad illam dietam majestas 25 regia oratores suos solemnes pleno mandato fulcitos et personam suam representantes transmisit 4. et nichilominus interim tam litteris 5 quam nunciis mandavit et disposuit, ut hii, qui taxam gencium sibi impositam in exercitu suo non habuerunt, eandem mox ad fronterias Boemie ad tres menses ibidem moraturas g contra hereticos mitterent ad ipsorum insultibus resistendum et denique omnes et singuli essent in puncto, si ipsos 3o hereticos Alamaniam manu potenti, ut avisatur, invadere contingeret, ipsi ad subveniendum fidelibus tota sua potencia equestrium et pedestrium parati. eciam quod Alamanis solis istud negocium conducere et dirigere est satis difficile multis consideratis respectibus et quod nedum opportunum, immo summe necessarium est, ut eciam ex aliis Christiano- rum finibus subsidia exquirantur, que sine consilio et auxilio vestre sanctitatis et sancte s5 sedis apostolice nullatenus poterunt excitarih, idcirco movetur majestas domini nostri prelibati ad conveniendum cum vestra sanctitate et utendum consiliis et amminiculis ejusdem in negociis memoratis. sperat enim indubic ipse serenissimus dominus noster, quod existente ipso cum vestra sanctitate tales dabuntur modi et vie, quibus hec cala- mitas decenter tolli poterit e medio populi Christiani. sic habet, beatissime pater, vestra 4o sanctitas, quid majestas regia fecerit ad causam fidei deffendendam et cothidie facit et facere intendit usque ad effusionem sanguinis, quoad vixerit in humanis. et ut efficacius possit, vestram est accessurus ideo sanctitatem. 1431 Okt. 16 1132 März 17 a) A Nurenbergii ; V Nurenberge. b) Dac. c) VMP conferri. d) FEMP habuisset. e) M Nurenbergam. I) D add. refentes, woll referentes oder recentes? g) so ADCYFMP; su cm. moraturam? h) D excitare. 4 Vgl. S. 207 Anm. 5 und 6. 15 1 Am 26 Juni 1431 (RTA. 9 nr. 423; Altmann 5 nr. 8641). In den Ausschreiben zum Frankfurter Reichs- 2 Vgl. RTA. 9 nr. 423". tage rom 26. berw. 28 August 1431. Ugl. RTA. 9 Am I4 August 1131 bei Tauß; rgl. Bezold nr. 466. 4. a. O. 3, 148 ff.
Strana 400
400 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 17 [2] Item“ alius articulus est de pace et concordia inter majestatem regiam ex una et inter communitatem Venetorum ex alia, similiter inter illustrem ducem Mediolani b ex una et inter dictam communitatem Venetorum ex alia tractanda. beatissime pater. sanctitas vestra in una bullarum 1 dicit statum et pacem illustris domini ducis Mediolani et tocius Italie ac composicionem majestatis regie cum Venetis cordi habere et quod ipse dux Mediolanic fuerit primus, cui vestra sanctitas post assumpcionem suam ob- tulerit operam ad pacem suam et tocius Italie et quod vestra sanctitas in proximo ad hoc pium negocium intendat ad Lombardiam mittere duos sancte Romane ecclesie cardinales, et postremo vestra sanctitas acceptat super controversiis inter majestatem regiam et Venetos, quas olim in Constancia promocione vestra disposita erat componere, 10 cupidissime manum mediatricem apponere, quoniam in pace illa videt vestra sanctitas multa et innumera bona Christiane fidei et regno suo Hungarie aliisque locis proven- tura, et quando sue majestati videretur, mitteret super eo oratores suos pleno mandato fulcitos; in qua pacis promocione cognosceret qualibet alia affectione deposita vos esse communem omnium fidelium patrem et non minus sui honoris et status quam proprie 15 vestre patrie zelatorem. non dubitamus, quin vestra sanctitas sciat tractatum pacis habendum ubi et per quem inter dictum dominum ducem et dictam communi- tatem. beatissime d pater. majestas domini nostri regraciatur beatitudini vestre summopere e nedum de tam bona et affectuosa sanctitatis vestre erga majestatem regiam et negocia illa disposicione, verum eciam de tam clementi et paterna oblacione et dicit, 20 quod pax cum omnibus Christi fidelibus et f presertim cum Venetis sue majestati semper et summo cordi fuit, immo nedum illam affectavit, sed eciam, prout notum est, semper quesivit, et indubie seit, quod non solum sacro imperio et regno suo Hungarie sed et toti Christianitati exinde commoditas multa proveniret et multa mala evitarentur. nec tamen illam hucusque apprehendere potuit, licet in omnibus, que cum deo et honore 2e fuissent, omni tempore libenter quievisset; sed ipsi Veneti cum suis adherentibus jura sacri imperii et regni sui Hungarie retroactis temporibus contra deum et justiciam usur- parunt g et adhuc de presenti in deterius usurpare conantur. nichilominus tamen eadem majestas, ut in ipsa nil videatur defficere, cupidissima est vestram sanctitatem, quam in minoribus constitutam Constancie inter eum et Venetos mediatricem habere desideravit, 30 eciam hodie suscipere ultra omnes mundi dominos pro composicione et equitatis ac justicie directore. et si promocionem a vestra sanctitate desideravit, dum esset in minoribus, quanto magis in summo apice constituta!! itaque sanctitatem vestram rogat majestas prefata, ut vestra sanctitas in singulis sit indifferens equalis et communis pater, non affectus ad partes sed ad solam justiciam, quam vestra sanctitas ex officio vicariatus 35 tota mente et anima fovere prosequi et manutenere debet, quoniam majestas ipsa in- clinata est ad omnia licita et honesta se deflectere, addendo quod, si sanctitati vestre videatur eandem majestatem aliquo modo a racione discedere, gratissime vult per sanc- titatem vestram informari et inclinari ad ea, que i cum deo et honore facere potest, confidens de vestra sanctitate, quod, si Veneti et eorum colligati proprie voluntati inniti 40 vellent et a licitis et honestis declinare, eadem vestra sanctitas eis non dabit favorem, prout multi sanctitatem vestram dicunt aperte fecisse et facere, quamvis majestas regia hoc minime credat, sed eos efficaciter informabit et ducet ad k ea, que sunt licita et honesta, amplectendo! justiciam et jura imperii et verbo et opere eadem manutenendo, quemadmodum majestas regalis promptissime viceversa parata est et offert se facturam 45 5 1) in C steht am Rande Tereius articulus; V hat fber diesem Art. die rubrizierte Uberschrift De pace inter impera- torem etc. et Venetos. b) DMP Mediolanensem. c) EM Mediolanensis. d) in V stcht ror beatissime ein ra- briziertes Respondent. e) om. D. f) D cum. g) D usurparent. h) DCVMP constituto. i) om. ADC. k) A cum. 1) ADC amplectando. 1 Ebenfalls in der oben S. 397 Anm. 2 erwälnten Bulle vom 17 Juni 1431. 50
400 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 März 17 [2] Item“ alius articulus est de pace et concordia inter majestatem regiam ex una et inter communitatem Venetorum ex alia, similiter inter illustrem ducem Mediolani b ex una et inter dictam communitatem Venetorum ex alia tractanda. beatissime pater. sanctitas vestra in una bullarum 1 dicit statum et pacem illustris domini ducis Mediolani et tocius Italie ac composicionem majestatis regie cum Venetis cordi habere et quod ipse dux Mediolanic fuerit primus, cui vestra sanctitas post assumpcionem suam ob- tulerit operam ad pacem suam et tocius Italie et quod vestra sanctitas in proximo ad hoc pium negocium intendat ad Lombardiam mittere duos sancte Romane ecclesie cardinales, et postremo vestra sanctitas acceptat super controversiis inter majestatem regiam et Venetos, quas olim in Constancia promocione vestra disposita erat componere, 10 cupidissime manum mediatricem apponere, quoniam in pace illa videt vestra sanctitas multa et innumera bona Christiane fidei et regno suo Hungarie aliisque locis proven- tura, et quando sue majestati videretur, mitteret super eo oratores suos pleno mandato fulcitos; in qua pacis promocione cognosceret qualibet alia affectione deposita vos esse communem omnium fidelium patrem et non minus sui honoris et status quam proprie 15 vestre patrie zelatorem. non dubitamus, quin vestra sanctitas sciat tractatum pacis habendum ubi et per quem inter dictum dominum ducem et dictam communi- tatem. beatissime d pater. majestas domini nostri regraciatur beatitudini vestre summopere e nedum de tam bona et affectuosa sanctitatis vestre erga majestatem regiam et negocia illa disposicione, verum eciam de tam clementi et paterna oblacione et dicit, 20 quod pax cum omnibus Christi fidelibus et f presertim cum Venetis sue majestati semper et summo cordi fuit, immo nedum illam affectavit, sed eciam, prout notum est, semper quesivit, et indubie seit, quod non solum sacro imperio et regno suo Hungarie sed et toti Christianitati exinde commoditas multa proveniret et multa mala evitarentur. nec tamen illam hucusque apprehendere potuit, licet in omnibus, que cum deo et honore 2e fuissent, omni tempore libenter quievisset; sed ipsi Veneti cum suis adherentibus jura sacri imperii et regni sui Hungarie retroactis temporibus contra deum et justiciam usur- parunt g et adhuc de presenti in deterius usurpare conantur. nichilominus tamen eadem majestas, ut in ipsa nil videatur defficere, cupidissima est vestram sanctitatem, quam in minoribus constitutam Constancie inter eum et Venetos mediatricem habere desideravit, 30 eciam hodie suscipere ultra omnes mundi dominos pro composicione et equitatis ac justicie directore. et si promocionem a vestra sanctitate desideravit, dum esset in minoribus, quanto magis in summo apice constituta!! itaque sanctitatem vestram rogat majestas prefata, ut vestra sanctitas in singulis sit indifferens equalis et communis pater, non affectus ad partes sed ad solam justiciam, quam vestra sanctitas ex officio vicariatus 35 tota mente et anima fovere prosequi et manutenere debet, quoniam majestas ipsa in- clinata est ad omnia licita et honesta se deflectere, addendo quod, si sanctitati vestre videatur eandem majestatem aliquo modo a racione discedere, gratissime vult per sanc- titatem vestram informari et inclinari ad ea, que i cum deo et honore facere potest, confidens de vestra sanctitate, quod, si Veneti et eorum colligati proprie voluntati inniti 40 vellent et a licitis et honestis declinare, eadem vestra sanctitas eis non dabit favorem, prout multi sanctitatem vestram dicunt aperte fecisse et facere, quamvis majestas regia hoc minime credat, sed eos efficaciter informabit et ducet ad k ea, que sunt licita et honesta, amplectendo! justiciam et jura imperii et verbo et opere eadem manutenendo, quemadmodum majestas regalis promptissime viceversa parata est et offert se facturam 45 5 1) in C steht am Rande Tereius articulus; V hat fber diesem Art. die rubrizierte Uberschrift De pace inter impera- torem etc. et Venetos. b) DMP Mediolanensem. c) EM Mediolanensis. d) in V stcht ror beatissime ein ra- briziertes Respondent. e) om. D. f) D cum. g) D usurparent. h) DCVMP constituto. i) om. ADC. k) A cum. 1) ADC amplectando. 1 Ebenfalls in der oben S. 397 Anm. 2 erwälnten Bulle vom 17 Juni 1431. 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 401 1432 März 17 in rebus sancte Romane ecclesie et sanctitatis vestre. et jure merito hoc fieri debet, quia Christus hos duos gladios ex eo in terris constituit, ut sibi mutuis respectibus respondeant et ad sublevandum jura utriusque et omnium Christi fidelium semper in unitate concurrant, prout eciam sunt de hoc littere 1 apud regiam majestatem Constancie propriis manibus omnium reverendissimorum dominorum cardinalium et vestre sanctitatis, dum eadem in minoribus erat constituta, subscripte, in quibus jurant et promittunt sub fide etc. sacro imperio et majestati regie in suis juribus assistere et eadem manutenere, quemadmodum et sua majestas tamquam fidelis advocatus ecclesie erga ipsos et eccle- siam reciproca vice fecit et eciam in effectu hucusque se talem monstravit et in futurum 1o semper facturus est. [3] Est a et b ultimus articulus, qui est de sacro concilio Basiliensi per spiritum sanctum decretisc conciliorum Constanciensis et Senensis atque auctoritate Martini felicis recordacionis predecessoris vestre sanctitatis et ejusdem vestre sanctitatis appro- bacione et mandato congregatod, cujus dissolucionem vestra sanctitas in certis bullis 2 15 majestati predicte insinuavit causas inserendo, inter cetera suam majestatem exhortando, quod, cum ipse esset ille, qui ultra omnes mundi principes fidem deffendere et fidelium pacem et statum ecclesie et conservacionem sedis apostolice et e vestre sanctitatis de- beret procurare, si aliqua avisamenta ad hec faciencia excogitasset vel excogitaturus esset, vestre sanctitati per suos oratores vellet communicare. nunc nunc f, beatissime zo pater, tempus adest et sua majestas requisicione vestre sanctitatis permota et eciam devocione sincera inducta, quam ad bonum ecclesie et statum universe rei publice gerit, per nos oratores avisamenta 3 vestre sanctitati in scriptis pauco tempore per equitatorem sue majestatis missa et ea, que post g excogitavit, vestre sanctitati exponit: [3"] et primo fatetur, quod ipse sit ille, qui ex dignitate regali et ex officio advocatie astrictus 25 sit ad superius expressata. propterea sincero corde rubore deposito aperte dicit, quod nichil sanctius, nullum salubrius in hiis rebus humanis excogitari possit presidium, quo navicula Petri se ab extremis horrendisque fluctibus jam undique insultantibus et fides queat h tueri neque labes heretica sopiri pax Christi fidelibus institui mores Christianorum inprestancius reformari status ecclesie et conservacio auctoritatis sedis apostolice et so vestre sanctitatis procurari, quam per continuacionem sacri concilii Basiliensis, cum utique multifaria bona ex conciliorum celebracione et multa mala ex eorum prorogacione le- guntur exorta. [3b] et i primo sua majestas respondet 4 ad causas insertas bulle dis- solucionis dicens, quod causa Grecorum nullatenus sufficere potest ad dissolucionem dicti sacri concilii, quamvis bene esset res sancta et multum optabilis ipsos Grecos re- 35 ductos videre, nec est pretermittendum suo tempore ad dicta intendere modis con- venientibus per regiam majestatem personaliter vestre sanctitati exponendis. sed non poterit nec debebit ipsa reductio Grecorum, que tot centenis annis sic perstitit et 5 40 a) in D bemerkt der Schreiber an Rande, ine F über dem Art.: Hic tangitur ultimus articulus de [Fadd. sacro] con- cilio Basiliensi ; I hat dic rubrizierte Uberschrifl Respondent ad raciones dissolucionis concilii. b) A add. ut. c) ACFFM decreto; P decretum. d) em.; ADCVFMP congregatum. e) om. A. f) om. VFP. g) DFMP expost. h) om. ADCYFMP. i) in V geht vorker ein rubriziertes Ad primam. 1 Der Vertrag wurde am 19 September 1417 geschlossen, aber auf den 12 Juli 1417 zurück- datiert, an welchem Tage Sigmund und die drei 45 die Verhandlungen mit ihm führenden Kardinäle, also noch nicht das ganze Kardinalskolleg, ihn be- schworen hatten. Vgl. Finke, Quellen und For- schungen aur Gesch. des Konstanzer Konxils S. 213 und Fromme, Die Spanische Nation und das Kon- 50 stanzer Konzil S. 77. Sigmunds Urkunde ist ge- druckt bei Caro, Aus der Kanalei Kaiser Sigis- Deutsche Reichstags-Akten X. munds (Archiv für Österr. Gesch. 59, 41-43; vgl. Altmann nrr. 2467 und 2811), die Gegenurkunde der Kardinäle bei Segovia lib. 6 cap. 19 (a. a. O. 2, 523-524) und bei Finke a. a. O. S. 212. 2 Gemeint ist die Bulle Eugens an Sigmund vom 18 Dexember 1431 (nr. 126) und die Bulle „Quo- niam alto“ von demselben Tage (vgl. S. 147 Anm. 3). 3 nr. 130. Zu dem Folgenden ist nr. 130 art. I xu ver- gleichen. 51
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 401 1432 März 17 in rebus sancte Romane ecclesie et sanctitatis vestre. et jure merito hoc fieri debet, quia Christus hos duos gladios ex eo in terris constituit, ut sibi mutuis respectibus respondeant et ad sublevandum jura utriusque et omnium Christi fidelium semper in unitate concurrant, prout eciam sunt de hoc littere 1 apud regiam majestatem Constancie propriis manibus omnium reverendissimorum dominorum cardinalium et vestre sanctitatis, dum eadem in minoribus erat constituta, subscripte, in quibus jurant et promittunt sub fide etc. sacro imperio et majestati regie in suis juribus assistere et eadem manutenere, quemadmodum et sua majestas tamquam fidelis advocatus ecclesie erga ipsos et eccle- siam reciproca vice fecit et eciam in effectu hucusque se talem monstravit et in futurum 1o semper facturus est. [3] Est a et b ultimus articulus, qui est de sacro concilio Basiliensi per spiritum sanctum decretisc conciliorum Constanciensis et Senensis atque auctoritate Martini felicis recordacionis predecessoris vestre sanctitatis et ejusdem vestre sanctitatis appro- bacione et mandato congregatod, cujus dissolucionem vestra sanctitas in certis bullis 2 15 majestati predicte insinuavit causas inserendo, inter cetera suam majestatem exhortando, quod, cum ipse esset ille, qui ultra omnes mundi principes fidem deffendere et fidelium pacem et statum ecclesie et conservacionem sedis apostolice et e vestre sanctitatis de- beret procurare, si aliqua avisamenta ad hec faciencia excogitasset vel excogitaturus esset, vestre sanctitati per suos oratores vellet communicare. nunc nunc f, beatissime zo pater, tempus adest et sua majestas requisicione vestre sanctitatis permota et eciam devocione sincera inducta, quam ad bonum ecclesie et statum universe rei publice gerit, per nos oratores avisamenta 3 vestre sanctitati in scriptis pauco tempore per equitatorem sue majestatis missa et ea, que post g excogitavit, vestre sanctitati exponit: [3"] et primo fatetur, quod ipse sit ille, qui ex dignitate regali et ex officio advocatie astrictus 25 sit ad superius expressata. propterea sincero corde rubore deposito aperte dicit, quod nichil sanctius, nullum salubrius in hiis rebus humanis excogitari possit presidium, quo navicula Petri se ab extremis horrendisque fluctibus jam undique insultantibus et fides queat h tueri neque labes heretica sopiri pax Christi fidelibus institui mores Christianorum inprestancius reformari status ecclesie et conservacio auctoritatis sedis apostolice et so vestre sanctitatis procurari, quam per continuacionem sacri concilii Basiliensis, cum utique multifaria bona ex conciliorum celebracione et multa mala ex eorum prorogacione le- guntur exorta. [3b] et i primo sua majestas respondet 4 ad causas insertas bulle dis- solucionis dicens, quod causa Grecorum nullatenus sufficere potest ad dissolucionem dicti sacri concilii, quamvis bene esset res sancta et multum optabilis ipsos Grecos re- 35 ductos videre, nec est pretermittendum suo tempore ad dicta intendere modis con- venientibus per regiam majestatem personaliter vestre sanctitati exponendis. sed non poterit nec debebit ipsa reductio Grecorum, que tot centenis annis sic perstitit et 5 40 a) in D bemerkt der Schreiber an Rande, ine F über dem Art.: Hic tangitur ultimus articulus de [Fadd. sacro] con- cilio Basiliensi ; I hat dic rubrizierte Uberschrifl Respondent ad raciones dissolucionis concilii. b) A add. ut. c) ACFFM decreto; P decretum. d) em.; ADCVFMP congregatum. e) om. A. f) om. VFP. g) DFMP expost. h) om. ADCYFMP. i) in V geht vorker ein rubriziertes Ad primam. 1 Der Vertrag wurde am 19 September 1417 geschlossen, aber auf den 12 Juli 1417 zurück- datiert, an welchem Tage Sigmund und die drei 45 die Verhandlungen mit ihm führenden Kardinäle, also noch nicht das ganze Kardinalskolleg, ihn be- schworen hatten. Vgl. Finke, Quellen und For- schungen aur Gesch. des Konstanzer Konxils S. 213 und Fromme, Die Spanische Nation und das Kon- 50 stanzer Konzil S. 77. Sigmunds Urkunde ist ge- druckt bei Caro, Aus der Kanalei Kaiser Sigis- Deutsche Reichstags-Akten X. munds (Archiv für Österr. Gesch. 59, 41-43; vgl. Altmann nrr. 2467 und 2811), die Gegenurkunde der Kardinäle bei Segovia lib. 6 cap. 19 (a. a. O. 2, 523-524) und bei Finke a. a. O. S. 212. 2 Gemeint ist die Bulle Eugens an Sigmund vom 18 Dexember 1431 (nr. 126) und die Bulle „Quo- niam alto“ von demselben Tage (vgl. S. 147 Anm. 3). 3 nr. 130. Zu dem Folgenden ist nr. 130 art. I xu ver- gleichen. 51
Strana 402
402 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Мärz 17 dubiosa quidem est, rebus tam periculosis quoquo modo preponi, quia utique res illa moram pati potest, que hucusque tanto tempore perduravit sine lesione Romane ecclesie, cum utique hec heresis pestifera Boemorum pre omnibus est eradicanda, que quasi in corde Christianitatis die ac nocte hieme et estate igne et gladio trucidando nec par- cendo sexui nec a etati tamquam morbus contagiosus serpere non desistit. nec est credendum Grecos ad ritum Romane ecclesie reduci, videntes supposita ejusdem Romane ecclesie in tanta strage dissencione atque morum deformitate nec aliquam correctionem adhibere, sed de die in diem in pejora corruere et ritum nostrum ac obedienciam Chri- sticolarum quasi penitus extingui. possent enim veridice dicere „turpe est doctori, cum culpa redarguit ipsum". sed si viderent ea esse composita et reformata atque intendere 10 ad extirpacionem b heresum et pacem fidelium, profecto facilius flecti possent. alie c enim cause dissolucionis cessant, cum earum cessavit effectus. nam treuge 1 facte sunt inter illustres Burgundie et Austrie duces, hiemps transiit nec aliqua heresis d circa dictum locum concilii pululat, quicunque enim vestre sanctitati hanc causam inseri con- suluit, utique dictas partes non probavit. nec est opus ad alias causas respondere, cum 15 et racio cujuslibet hiis satisfacere poteste. [3e] eciam 2, beatissime pater, sciat vestra sanctitas, quod sacrum concilium misit regie majestati certas litteras ipsis Hussitis pro reductione ipsorum eos vocando dirigendas. mox istas sua majestas cum suis litteris exhortatoriis f ipsis direxit. quibus a Pragensibus letanter receptis et coram omnibus, qui tunc aderant, publice lectis iidem dixerunt sine tractatu cum aliis habendo non 20 posse ad hoc respondere ; propter quod necessario habebant dietam cum aliis ibidem pro dando responso celebrare. et quemadmodum a quibusdam majestas regia est avisata, speratur, quod dicti heretici ad concilium mittant s, ducti eciam timore ex eo, quia audiunt concilium potissime pro extirpacione heresum fore congregatum. et verissimi- liter eciam tanto magis ad hoc stringuntur, quanto jam in regno Hungarie conflicti sunt 25 et magnam partem sui exercitus equestrium et pedestrium ac bellicorum instrumentorum et curruum perdiderunt et eciam per illustrem Albertum ducem Austrie estate preterita in Moravia potenter depressi ac novissime in ducatu suo per eundem sunt prostrati. qui- bus hereticis comparentibus sperat majestas regia eosdem per sacrum concilium ita in- formari, quod recredent h et contenti redibunt, et ita hec pestis deo dante cessabit. et 30 in casu quo nichil proficeret, videns sacrum concilium ipsorum pertinaciam de remedio opportuno ex omnium regnorum finibus fervencius pro eorum suppressione provideret, quoniam hoc opus conducere solis Alamannis est difficile et importabile. et si con- cilium a loco Basiliensi, qui est deputatus hereticis, mutaretur (quibus eciam majestas regia ad dictum locum veniendi obtulit cum certis principibus securitatem et propin- 35 5 a) D vel. b) D reformacionem ; CY reformacionem et extirpacionem. c) in Vstehen voran dic rubrizierton Worte Ad alias raciones dissolucionis. d) om. D. e) D add. etc. f) DCFMP adhortatoriis. g) M mittent. h) AVMP recedent. 1 Vgl. S. 182 Anm. 5 und S. 191 Anm. I. Am 16 Januar 1432 machte Hrg. Friedrich von Öster- reich bekannt, daß er auf Befehl K. Sigmunds, des Kardinals Cesarini und des Baseler Konnils einen Waffenstillstand mit dem Herxog von Burgund und dessen Verbindeten geschlossen habe, der dauern solle vom Datum dieser Urkunde bis sechs Monate nach Auflösung (dissolucio) des Konxils; er versprach xugleich, alle xum und vom Konxil Kommenden, auch die, die Lebensmittel und andere Dinge nach Basel führen würden, sicher durch seine Lande xu geleiten; dat. in opido nostro Insprugga sedecimo mensis januarii a. d. 1432. (Wien H. H. St.A. ms. 415 (Burgundisches Kopialbuch) fol. 115 ab cop. chart. saec. 15.) In der genannten Wiener Handschrift 40 folgt auf fol. 115b-116a dieselbe Urkunde noch ein- mal; nur ist hier die Dauer des Waffenstillstandes usque ad festum s. Johannis baptiste [Juni 24] proximum affuturum beschränkt. Diese zweite Ur- kunde ist offenbar für den Fall ausgestellt worden, 45 daßt die vom Papst am 18 Dexember 1431 ausge- sprochene Auflösung des Konxils in Kraft bleiben würde. — Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habs- burg V Regesten nrr. 3080 und 3081 datiert beide Urkunden irrig vom 17 Januar. Zum Folgenden ist nr. 130 art. 2 xu vergleichen. 50
402 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Мärz 17 dubiosa quidem est, rebus tam periculosis quoquo modo preponi, quia utique res illa moram pati potest, que hucusque tanto tempore perduravit sine lesione Romane ecclesie, cum utique hec heresis pestifera Boemorum pre omnibus est eradicanda, que quasi in corde Christianitatis die ac nocte hieme et estate igne et gladio trucidando nec par- cendo sexui nec a etati tamquam morbus contagiosus serpere non desistit. nec est credendum Grecos ad ritum Romane ecclesie reduci, videntes supposita ejusdem Romane ecclesie in tanta strage dissencione atque morum deformitate nec aliquam correctionem adhibere, sed de die in diem in pejora corruere et ritum nostrum ac obedienciam Chri- sticolarum quasi penitus extingui. possent enim veridice dicere „turpe est doctori, cum culpa redarguit ipsum". sed si viderent ea esse composita et reformata atque intendere 10 ad extirpacionem b heresum et pacem fidelium, profecto facilius flecti possent. alie c enim cause dissolucionis cessant, cum earum cessavit effectus. nam treuge 1 facte sunt inter illustres Burgundie et Austrie duces, hiemps transiit nec aliqua heresis d circa dictum locum concilii pululat, quicunque enim vestre sanctitati hanc causam inseri con- suluit, utique dictas partes non probavit. nec est opus ad alias causas respondere, cum 15 et racio cujuslibet hiis satisfacere poteste. [3e] eciam 2, beatissime pater, sciat vestra sanctitas, quod sacrum concilium misit regie majestati certas litteras ipsis Hussitis pro reductione ipsorum eos vocando dirigendas. mox istas sua majestas cum suis litteris exhortatoriis f ipsis direxit. quibus a Pragensibus letanter receptis et coram omnibus, qui tunc aderant, publice lectis iidem dixerunt sine tractatu cum aliis habendo non 20 posse ad hoc respondere ; propter quod necessario habebant dietam cum aliis ibidem pro dando responso celebrare. et quemadmodum a quibusdam majestas regia est avisata, speratur, quod dicti heretici ad concilium mittant s, ducti eciam timore ex eo, quia audiunt concilium potissime pro extirpacione heresum fore congregatum. et verissimi- liter eciam tanto magis ad hoc stringuntur, quanto jam in regno Hungarie conflicti sunt 25 et magnam partem sui exercitus equestrium et pedestrium ac bellicorum instrumentorum et curruum perdiderunt et eciam per illustrem Albertum ducem Austrie estate preterita in Moravia potenter depressi ac novissime in ducatu suo per eundem sunt prostrati. qui- bus hereticis comparentibus sperat majestas regia eosdem per sacrum concilium ita in- formari, quod recredent h et contenti redibunt, et ita hec pestis deo dante cessabit. et 30 in casu quo nichil proficeret, videns sacrum concilium ipsorum pertinaciam de remedio opportuno ex omnium regnorum finibus fervencius pro eorum suppressione provideret, quoniam hoc opus conducere solis Alamannis est difficile et importabile. et si con- cilium a loco Basiliensi, qui est deputatus hereticis, mutaretur (quibus eciam majestas regia ad dictum locum veniendi obtulit cum certis principibus securitatem et propin- 35 5 a) D vel. b) D reformacionem ; CY reformacionem et extirpacionem. c) in Vstehen voran dic rubrizierton Worte Ad alias raciones dissolucionis. d) om. D. e) D add. etc. f) DCFMP adhortatoriis. g) M mittent. h) AVMP recedent. 1 Vgl. S. 182 Anm. 5 und S. 191 Anm. I. Am 16 Januar 1432 machte Hrg. Friedrich von Öster- reich bekannt, daß er auf Befehl K. Sigmunds, des Kardinals Cesarini und des Baseler Konnils einen Waffenstillstand mit dem Herxog von Burgund und dessen Verbindeten geschlossen habe, der dauern solle vom Datum dieser Urkunde bis sechs Monate nach Auflösung (dissolucio) des Konxils; er versprach xugleich, alle xum und vom Konxil Kommenden, auch die, die Lebensmittel und andere Dinge nach Basel führen würden, sicher durch seine Lande xu geleiten; dat. in opido nostro Insprugga sedecimo mensis januarii a. d. 1432. (Wien H. H. St.A. ms. 415 (Burgundisches Kopialbuch) fol. 115 ab cop. chart. saec. 15.) In der genannten Wiener Handschrift 40 folgt auf fol. 115b-116a dieselbe Urkunde noch ein- mal; nur ist hier die Dauer des Waffenstillstandes usque ad festum s. Johannis baptiste [Juni 24] proximum affuturum beschränkt. Diese zweite Ur- kunde ist offenbar für den Fall ausgestellt worden, 45 daßt die vom Papst am 18 Dexember 1431 ausge- sprochene Auflösung des Konxils in Kraft bleiben würde. — Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habs- burg V Regesten nrr. 3080 und 3081 datiert beide Urkunden irrig vom 17 Januar. Zum Folgenden ist nr. 130 art. 2 xu vergleichen. 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 403 quiores eis principes tam spirituales quam seculares promiserunt Hussitis, quod eos vellent a in propriis personis ad dictum locum b concilii conducere), quid aliud dicerent sencientes concilii dissolucionem aut ejus mutacionem, nisi quod ecclesia fugerit eos et quod e amodo succubuerit contra eorum raciones? et quia ipsi suos errores in articulis permiscue cum sacra scriptura ad diversas partes mundi ad seducendum populum fidelem miserunt, magis ac magis totum populum Germanie mortali contagione inficiendi colorem haberent; qui populus postremo ecclesiam Romanam in fide ficta consistere et dictos hereticos vera sentire dicere possent. et 1 re vera ipsi heretici sub anno cum dimidio in prorogacione concilii quasi totam Germaniam, si de remedio opportuno medio tem- 1o pore non provideretur, capere possent, prout in magna parte fecerunt. et cum laici clericis in certis partibus Alamanie opido sunt " infesti, caperent in longum occasionem irruendi in eos, dicentes in congregandis et dissolvendis conciliis sine fructu illusiones fieri, prout prius et jam factum est, et manifeste clamant, quod non expectant nisi finem hujus sacri concilii. [3"] et ut principium hujus mali ostendatur: ipsa civitas metro- 15 politana Magdeburgensis e expulso suo archiepiscopo cum clero jam per terras ipsius ecclesie in fortitudine curruum more Hussitarum vagatur 2 et ei incipiunt adherere pluresf maritime in dictis partibus civitates. et 3, ut famatur, in diocesi Wormaciensi multa milia laicorum fuerunt congregati et in obsidione civitatem Wormaciensem ad certum tempus tenuerunt, postulantes tradere manibus eorum presbiteros et Judeos g 20 trucidandos, per quos multa scandala in mundum venisse clamabant. item civitas Pata- viensis castra sui diocesani parata est expugnare. et civitas Bambergensis propter certa privilegia eidem per regiam majestatem ad forcius dictis hereticis resistendum graciose concessa cum clero incipit discordare. et iterum (proch dolor) nova heresis in qua- dam valle notabili in diocesi Curiensi de die in diem incipit pullulare, que gladio et 25 igne omnes vicinos et extraneos eis h adherere compellit 4. [3e] item i 5 ipsum con- cilium pro ponenda pace, pro qua inter cetera congregatum existit, jam inter quam plures reges principes communitates et alios plura apparamenta et inicia fecit ad dandum modos pro pace. et cum aliqui ob reverenciam sacri concilii k, certe vero propter ejus timorem tardius bella movent, aliqui vero propinquiores ad inductionem dicti sacri con- so cilii treugas cum dictis Hussitis inire recusant 6, omnem spem sue liberacionis post dis- solucionem exercitus in solum concilium ponentes, et cum predicta loca quasi omnia prefatis hereticis sint 1 vicina: sencientes dissolucionem dictim concilii aliqui convertent se ad gladium, propinquiores vero Hussitis stupefacti ad redimendum vexaciones, ne cum corporibus pueris et uxoribus omnibusque suis rebus perirent, treugas cum Hussitis 35 inirent. et quid in longum sequeretur, cum viderent se non solum derelictos, sed dicere 1432 März 17 a) D velint. b) om. D. c) DVMP quodam modo slalt qnod amodo. d) D sint. e) P Magdeberg. 1) om. M. g) F judices. h) om. DUVF; M sibi. i) in I stehen voran die rubrizierten Worte Fortificant raciones. k) F imperii; dazu ist am Rande bemerkt al'as concilii. 1) FM sunt. m) om. CVF. 1 Zum Folgenden vergleiche man nr. 130 art. 3. 40 2 Zu den Magdeburger Streitigkeiten ist neben den Werken, die wir S. 218 Anm. 4 citiert haben, auch noch cine kiiralich erschienene Abhandlung ron W. Faust, Der Streit des Erxhischofs Günther II mit der Stadt Magdeburg, 1429-1435 (Diss. Halle 45 1900), u vergleichen. Der folgende, auf die Wormser Bauernunruhen beriigliche Passus fehlt in nr. 130 art. 3, desglei- chen weiter unten der anf dic Ketzerei in der Diö- xese Chur bexiigliche. Uber die Wormser Unruhen 50 vergleiche man S. 229ff. 4 Vielleicht ist der Aufstand des Schamser Thales gemeint. Vgl. Müller, Geschichten Schweizerischer Eidgenossenschaft 3, 289�292 und Planta, Gesch. ron Graubiinden S. 124. 5 Zum Folgenden vergleiche man in nr. 130 den Schlußt ron art. 3 und die artt. 4 und 5. 6 Johannes Nider schrieb in dem S. 210 Anm. 3 erwähnten Briefe vom 29 Januar an Joh. von Ra- gusa, daſ ihm und seinem Mitgesandten Johann von Maulbronn die principes catholici Bohemis vi- cini in Bavaria et Frankonia ex sacri generalis con- cilii et nostris monitis de non treugando cum Hus- sitis responsa valde favorabilia dederunt. 51*
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 403 quiores eis principes tam spirituales quam seculares promiserunt Hussitis, quod eos vellent a in propriis personis ad dictum locum b concilii conducere), quid aliud dicerent sencientes concilii dissolucionem aut ejus mutacionem, nisi quod ecclesia fugerit eos et quod e amodo succubuerit contra eorum raciones? et quia ipsi suos errores in articulis permiscue cum sacra scriptura ad diversas partes mundi ad seducendum populum fidelem miserunt, magis ac magis totum populum Germanie mortali contagione inficiendi colorem haberent; qui populus postremo ecclesiam Romanam in fide ficta consistere et dictos hereticos vera sentire dicere possent. et 1 re vera ipsi heretici sub anno cum dimidio in prorogacione concilii quasi totam Germaniam, si de remedio opportuno medio tem- 1o pore non provideretur, capere possent, prout in magna parte fecerunt. et cum laici clericis in certis partibus Alamanie opido sunt " infesti, caperent in longum occasionem irruendi in eos, dicentes in congregandis et dissolvendis conciliis sine fructu illusiones fieri, prout prius et jam factum est, et manifeste clamant, quod non expectant nisi finem hujus sacri concilii. [3"] et ut principium hujus mali ostendatur: ipsa civitas metro- 15 politana Magdeburgensis e expulso suo archiepiscopo cum clero jam per terras ipsius ecclesie in fortitudine curruum more Hussitarum vagatur 2 et ei incipiunt adherere pluresf maritime in dictis partibus civitates. et 3, ut famatur, in diocesi Wormaciensi multa milia laicorum fuerunt congregati et in obsidione civitatem Wormaciensem ad certum tempus tenuerunt, postulantes tradere manibus eorum presbiteros et Judeos g 20 trucidandos, per quos multa scandala in mundum venisse clamabant. item civitas Pata- viensis castra sui diocesani parata est expugnare. et civitas Bambergensis propter certa privilegia eidem per regiam majestatem ad forcius dictis hereticis resistendum graciose concessa cum clero incipit discordare. et iterum (proch dolor) nova heresis in qua- dam valle notabili in diocesi Curiensi de die in diem incipit pullulare, que gladio et 25 igne omnes vicinos et extraneos eis h adherere compellit 4. [3e] item i 5 ipsum con- cilium pro ponenda pace, pro qua inter cetera congregatum existit, jam inter quam plures reges principes communitates et alios plura apparamenta et inicia fecit ad dandum modos pro pace. et cum aliqui ob reverenciam sacri concilii k, certe vero propter ejus timorem tardius bella movent, aliqui vero propinquiores ad inductionem dicti sacri con- so cilii treugas cum dictis Hussitis inire recusant 6, omnem spem sue liberacionis post dis- solucionem exercitus in solum concilium ponentes, et cum predicta loca quasi omnia prefatis hereticis sint 1 vicina: sencientes dissolucionem dictim concilii aliqui convertent se ad gladium, propinquiores vero Hussitis stupefacti ad redimendum vexaciones, ne cum corporibus pueris et uxoribus omnibusque suis rebus perirent, treugas cum Hussitis 35 inirent. et quid in longum sequeretur, cum viderent se non solum derelictos, sed dicere 1432 März 17 a) D velint. b) om. D. c) DVMP quodam modo slalt qnod amodo. d) D sint. e) P Magdeberg. 1) om. M. g) F judices. h) om. DUVF; M sibi. i) in I stehen voran die rubrizierten Worte Fortificant raciones. k) F imperii; dazu ist am Rande bemerkt al'as concilii. 1) FM sunt. m) om. CVF. 1 Zum Folgenden vergleiche man nr. 130 art. 3. 40 2 Zu den Magdeburger Streitigkeiten ist neben den Werken, die wir S. 218 Anm. 4 citiert haben, auch noch cine kiiralich erschienene Abhandlung ron W. Faust, Der Streit des Erxhischofs Günther II mit der Stadt Magdeburg, 1429-1435 (Diss. Halle 45 1900), u vergleichen. Der folgende, auf die Wormser Bauernunruhen beriigliche Passus fehlt in nr. 130 art. 3, desglei- chen weiter unten der anf dic Ketzerei in der Diö- xese Chur bexiigliche. Uber die Wormser Unruhen 50 vergleiche man S. 229ff. 4 Vielleicht ist der Aufstand des Schamser Thales gemeint. Vgl. Müller, Geschichten Schweizerischer Eidgenossenschaft 3, 289�292 und Planta, Gesch. ron Graubiinden S. 124. 5 Zum Folgenden vergleiche man in nr. 130 den Schlußt ron art. 3 und die artt. 4 und 5. 6 Johannes Nider schrieb in dem S. 210 Anm. 3 erwähnten Briefe vom 29 Januar an Joh. von Ra- gusa, daſ ihm und seinem Mitgesandten Johann von Maulbronn die principes catholici Bohemis vi- cini in Bavaria et Frankonia ex sacri generalis con- cilii et nostris monitis de non treugando cum Hus- sitis responsa valde favorabilia dederunt. 51*
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404 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. possent a ab ecclesia deceptos, nisi illius heretice pravitatis adhesio in perniciem tocius subversionis fidei catholice et abstractio obediencie a sede apostolica et a vestra sanc- titate? et fieret error novissimus pejor priore et dato exemplo (proch dolor) haberent sequelam multorum. nec postea esset aptitudo illud faciendi, cum principes essent ex- hausti, terre per clades cedes et sanguinis effusionem deserte in periculum innumera- bilium animarum et corporum, que infra has prorogacionis inducias (proch dolor) cor- ruerent. [3‘] rursum cessarent multe provisiones salubres, que in dicto concilio pro re publica Christiana fieri possent, et innumera scandala orirentur in destructionem sedis apostolice vestre sanctitatis ac tocius religionis Christiane. 4] Item b, beatissime pater, in ultima bulla 1 vestra sanctitas scribit dicte majestati 10 regie mirando, quod ipsa majestas sit plurimum perturbata et plena solicitudine et timore propter dissolucionem concilii predicti etc. beatissime pater. non mirum, quod reverendissimi patres et domini cardinales certi de hoc ammirantur, cum et astronomi dicunt, quod eciam sapientes ammirantur de hoc, quod sol eclipsatur, cum causam ejus ignorant. sua enim majestas ad oculum periculum dissolucionis personaliter videt et 15 futura timet. ex eo sua majestas plurimum turbata sollicitat, ut illis tamquam fidelis advocatus protector et deffensor ecclesie prudenter obviare posset. [5] Et in eadem subjungite vestra sanctitas, quod transitus regie majestatis debeat esse pacificus. respondet sua majestas, quod transitum ad has partes Italie fecit ex causis predictis d et ita itura est pacifice et sine lesione cujuseunque, qui pacem honestam 20 et licitam affectat habere; quam eciam sua majestas, ut dictum est, ample offert et eandem jam per suos Florentinis et aliis nunciavit. et si aliqui temeritate ducti vellent a debito ac licitis et honestis discedere, ad illos oporteret adhiberi remedium, quem- admodum jure merito hoce fieri debet. [6] Predictis omnibus periculis et multum majoribus, que ex dissolucione sacri 25 concilii evenire, eciam multis bonis, que ex ejusdem continuacione et nulla mala oriri possent, ponderatis, dictus dominus noster gloriosissimus, filius vestre sanctitatis devotis- simus, tamquam fidelis advocatus et protector ecclesie supplicat et, quantum efficacius potest, vestram sanctitatem per viscera misericordie Jhesu Christi, cujus vicarius estis et cujus res agitur, requirit f et hortatur, ut eadem hiis periculis velit s salubriter ob-so viare, ut fama dissolucionis dicti concilii sopiaturh, cum re vera multa jam ex sola fama dissolucionis sacri concilii Basiliensis scandala sint exorta, et scribere, quod suum in nomine domini ad feliciter incepta continuandum habeat progressum, dando eidem operam et favorem possibilem, ne fides et ecclesiasticus status inevitabiliter ruat; ex quo sedi apostolice et vestre sanctitati gloria et honor ultra commodum Christicolarum 35 accrescet. et non dubitat majestas domini nostri: si vestra sanctitas tantam multitu- dinem congregatam i et bene informata fuisset et tot mala et scandala evenire, eciam necessitatem concilii celebrandi scivisset, nunquam in dissolucionem declinasset. [7 Fortassis k aliqui incuciunt timorem vestre sanctitati, quod in concilio agendum esset contra eandem. non curet 1 vestra sanctitas nec reverendissimi domini cardinales 40 de hiis, cum nec vestra sanctitas nec domini cardinales vocati sunt. si? enim vestra sanctitas posset interesse, laude dignum et perutile esset, si autem non m, vestra sanctitas plures reverendissimos patres et dominos de collegio cardinalium ad salubrius istud 5 1432 März 17 a) Padd. se. b) in V stehen voran die rubrizierten Worle Respondent item legati predicti. c) om. D. d) DOVEMP supradictis. e) om. D. f) ADCVFMP haben vor requirit irrtümlich et vestram sanctitutem. g) om. F. h) A 45 sequatur. i) aus dem Folgenden ist scivisset zu ergänzen. k) in V stelien voran die rubrizierten Worte Tacite questioni respondent. 1) CVFP curat. m) non — si autem om. A. 1 D. i. in der Bulle vom 27 Januar 1432 (nr. 231). 2 Zum Folgenden vergleiche man nr. 130 art. 8.
404 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. possent a ab ecclesia deceptos, nisi illius heretice pravitatis adhesio in perniciem tocius subversionis fidei catholice et abstractio obediencie a sede apostolica et a vestra sanc- titate? et fieret error novissimus pejor priore et dato exemplo (proch dolor) haberent sequelam multorum. nec postea esset aptitudo illud faciendi, cum principes essent ex- hausti, terre per clades cedes et sanguinis effusionem deserte in periculum innumera- bilium animarum et corporum, que infra has prorogacionis inducias (proch dolor) cor- ruerent. [3‘] rursum cessarent multe provisiones salubres, que in dicto concilio pro re publica Christiana fieri possent, et innumera scandala orirentur in destructionem sedis apostolice vestre sanctitatis ac tocius religionis Christiane. 4] Item b, beatissime pater, in ultima bulla 1 vestra sanctitas scribit dicte majestati 10 regie mirando, quod ipsa majestas sit plurimum perturbata et plena solicitudine et timore propter dissolucionem concilii predicti etc. beatissime pater. non mirum, quod reverendissimi patres et domini cardinales certi de hoc ammirantur, cum et astronomi dicunt, quod eciam sapientes ammirantur de hoc, quod sol eclipsatur, cum causam ejus ignorant. sua enim majestas ad oculum periculum dissolucionis personaliter videt et 15 futura timet. ex eo sua majestas plurimum turbata sollicitat, ut illis tamquam fidelis advocatus protector et deffensor ecclesie prudenter obviare posset. [5] Et in eadem subjungite vestra sanctitas, quod transitus regie majestatis debeat esse pacificus. respondet sua majestas, quod transitum ad has partes Italie fecit ex causis predictis d et ita itura est pacifice et sine lesione cujuseunque, qui pacem honestam 20 et licitam affectat habere; quam eciam sua majestas, ut dictum est, ample offert et eandem jam per suos Florentinis et aliis nunciavit. et si aliqui temeritate ducti vellent a debito ac licitis et honestis discedere, ad illos oporteret adhiberi remedium, quem- admodum jure merito hoce fieri debet. [6] Predictis omnibus periculis et multum majoribus, que ex dissolucione sacri 25 concilii evenire, eciam multis bonis, que ex ejusdem continuacione et nulla mala oriri possent, ponderatis, dictus dominus noster gloriosissimus, filius vestre sanctitatis devotis- simus, tamquam fidelis advocatus et protector ecclesie supplicat et, quantum efficacius potest, vestram sanctitatem per viscera misericordie Jhesu Christi, cujus vicarius estis et cujus res agitur, requirit f et hortatur, ut eadem hiis periculis velit s salubriter ob-so viare, ut fama dissolucionis dicti concilii sopiaturh, cum re vera multa jam ex sola fama dissolucionis sacri concilii Basiliensis scandala sint exorta, et scribere, quod suum in nomine domini ad feliciter incepta continuandum habeat progressum, dando eidem operam et favorem possibilem, ne fides et ecclesiasticus status inevitabiliter ruat; ex quo sedi apostolice et vestre sanctitati gloria et honor ultra commodum Christicolarum 35 accrescet. et non dubitat majestas domini nostri: si vestra sanctitas tantam multitu- dinem congregatam i et bene informata fuisset et tot mala et scandala evenire, eciam necessitatem concilii celebrandi scivisset, nunquam in dissolucionem declinasset. [7 Fortassis k aliqui incuciunt timorem vestre sanctitati, quod in concilio agendum esset contra eandem. non curet 1 vestra sanctitas nec reverendissimi domini cardinales 40 de hiis, cum nec vestra sanctitas nec domini cardinales vocati sunt. si? enim vestra sanctitas posset interesse, laude dignum et perutile esset, si autem non m, vestra sanctitas plures reverendissimos patres et dominos de collegio cardinalium ad salubrius istud 5 1432 März 17 a) Padd. se. b) in V stehen voran die rubrizierten Worle Respondent item legati predicti. c) om. D. d) DOVEMP supradictis. e) om. D. f) ADCVFMP haben vor requirit irrtümlich et vestram sanctitutem. g) om. F. h) A 45 sequatur. i) aus dem Folgenden ist scivisset zu ergänzen. k) in V stelien voran die rubrizierten Worte Tacite questioni respondent. 1) CVFP curat. m) non — si autem om. A. 1 D. i. in der Bulle vom 27 Januar 1432 (nr. 231). 2 Zum Folgenden vergleiche man nr. 130 art. 8.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 405 1432 dirigendum mittere posset; si autem vestra sanctitas nec istud facere posset, contentum manebit concilium et mundus de vestra sanctitate, dummodo concilium continuetur. et si vestra sanctitas postea personaliter interesse vellet super reductione Grecorum vel aliis, que non requirunt tantam festinacionem, poterit aliud concilium congregare, quod 5 fieret a cum majori aptitudine, quam nunc hec mora possit tollerari. nam isto disso- luto nescimus, si per annum cum dimidio aliqui congregari possent propter dispendia, que interim, ut dictum est, evenirent. et re vera si sacrum concilium Basiliense non esset congregatum, propter solam extirpacionem heresis Boemorum de novo deberet con- gregari. nec prelati nec alii de Alamania in loco alio distanti extra Alamaniam pro 10 concilio celebrando convenire possent, cum medio tempore ipsi Hussite omnia bona ipsorum tollerent ac destruerent. quo tunc tales diverti haberent, nescitur. [8] Beatissime pater. in bulla 1 novissime regie majestati per ejusdem majestatis equitatorem transmissa notificat vestra sanctitas eidem majestati, qualiter ipsa cum con- silio et assensu reverendissimorum dominorum sancte Romane ecclesie cardinalium ex 15 justis et racionabilibus causis cum magna deliberacione et maturitate dissolucionem et indictionem alterius concilii fecerit et adveniente regia majestate velit eam sic informare racionibus et causis, de quibus sperat eandem majestatem bene stare contentam etc. di- cit sua majestas, quod nunquam poterit remanere contenta, quibuscunque causis et ad- invencionibus hec dissolucio coloretur, attentis extremis periculis et disturbacionibuse 20 tocius Christianismi ex ipsa dissolucione eventuris. quomodo ergo quispiam Christianus contentus manere poterit, dum de subversione Christiane fidei tam periculose agitur? et superaddit sua majestas, quod 2 hii, qui vestre sanctitati dissolucionem suaserunt, in- dubie causas non funditus nec tot mala ventura intellexerunt, utinam saperent et intelli- gerent ac novissima" providerent! mora enim in hoc negocio periculosa est et nulla- 25 tenus sufferenda. nec mirum, quod non intellexerunt, cum error facti peritissimos fallit. sed cum hoc modo manifeste sapiunt, si in hujusmodi errore et sacrilegio pertinaciter persistere intenderent, ponderent ipsi, quomodo summo enti in extremo judicio de hoc vellent reddere racionem. et si fortassis certi pertimescerent aliqua contra statum ec- clesiasticum debere tractari, dicit sua majestas, quod timere non debent, quia laici so falcem suam non habebunt in messem e illam immittere, cum ipsi seculares in hac re nullam debeant habere, prout nec de jure habent, potestatem, immo profecto inducie dissolucionis, que queruntur, laicos facient contra clericos insanire; quod tamen per istud concilium ordinate tolleretur de medio, dum laici videbunt clerum omni bono intendere. consideret vestra sanctitas, quod sacrum concilium Basiliense ad hujusmodi dissolu- 35 cionem nullatenus consenciet, cum quo et major pars regum principum prelatorum at- que communitatum concurrent. [9] Insuper regia majestas non sufficit mirari, quod sanctitas vestra, que hucus- que in ecclesia dei sine ruga et macula tenta est, suspicionem inter Christicolas nunc facere intendit, et que in principio sui regiminis ferventissima erat pro honore domini 40 dei fide catholica et Christi fidelium salute laborare (de quo totus mundus ultra modum et de electione vestre sanctitatis erat gavisus), quia dici poterit, quod vestra sanctitas hac occasione foveat hereses cedes et morum difformitates f atque scisma in ecclesia dei facere intendat. avisat eciam vestram sanctitatem majestas regia, quod ipsa sancti- tas non posset aliquid facere, quod esset ita nocivum omnibus Christi fidelibus sacre 45 sedi apostolice et vestre sanctitati quam concilium turbare. ex qua s infinita et in- März 17 a) P fiet. b) FM posset; P poterit. c) felll in A, doch ist Raum dafür freigelassen. d) D novissime. e) F add. alienam. f) DVFMP deformitates. g) P quo. 1 Vgl. S. 404 Anm. I. 2 Zum Folgenden vergleiche man nr. 130 art. 6 und 7.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 405 1432 dirigendum mittere posset; si autem vestra sanctitas nec istud facere posset, contentum manebit concilium et mundus de vestra sanctitate, dummodo concilium continuetur. et si vestra sanctitas postea personaliter interesse vellet super reductione Grecorum vel aliis, que non requirunt tantam festinacionem, poterit aliud concilium congregare, quod 5 fieret a cum majori aptitudine, quam nunc hec mora possit tollerari. nam isto disso- luto nescimus, si per annum cum dimidio aliqui congregari possent propter dispendia, que interim, ut dictum est, evenirent. et re vera si sacrum concilium Basiliense non esset congregatum, propter solam extirpacionem heresis Boemorum de novo deberet con- gregari. nec prelati nec alii de Alamania in loco alio distanti extra Alamaniam pro 10 concilio celebrando convenire possent, cum medio tempore ipsi Hussite omnia bona ipsorum tollerent ac destruerent. quo tunc tales diverti haberent, nescitur. [8] Beatissime pater. in bulla 1 novissime regie majestati per ejusdem majestatis equitatorem transmissa notificat vestra sanctitas eidem majestati, qualiter ipsa cum con- silio et assensu reverendissimorum dominorum sancte Romane ecclesie cardinalium ex 15 justis et racionabilibus causis cum magna deliberacione et maturitate dissolucionem et indictionem alterius concilii fecerit et adveniente regia majestate velit eam sic informare racionibus et causis, de quibus sperat eandem majestatem bene stare contentam etc. di- cit sua majestas, quod nunquam poterit remanere contenta, quibuscunque causis et ad- invencionibus hec dissolucio coloretur, attentis extremis periculis et disturbacionibuse 20 tocius Christianismi ex ipsa dissolucione eventuris. quomodo ergo quispiam Christianus contentus manere poterit, dum de subversione Christiane fidei tam periculose agitur? et superaddit sua majestas, quod 2 hii, qui vestre sanctitati dissolucionem suaserunt, in- dubie causas non funditus nec tot mala ventura intellexerunt, utinam saperent et intelli- gerent ac novissima" providerent! mora enim in hoc negocio periculosa est et nulla- 25 tenus sufferenda. nec mirum, quod non intellexerunt, cum error facti peritissimos fallit. sed cum hoc modo manifeste sapiunt, si in hujusmodi errore et sacrilegio pertinaciter persistere intenderent, ponderent ipsi, quomodo summo enti in extremo judicio de hoc vellent reddere racionem. et si fortassis certi pertimescerent aliqua contra statum ec- clesiasticum debere tractari, dicit sua majestas, quod timere non debent, quia laici so falcem suam non habebunt in messem e illam immittere, cum ipsi seculares in hac re nullam debeant habere, prout nec de jure habent, potestatem, immo profecto inducie dissolucionis, que queruntur, laicos facient contra clericos insanire; quod tamen per istud concilium ordinate tolleretur de medio, dum laici videbunt clerum omni bono intendere. consideret vestra sanctitas, quod sacrum concilium Basiliense ad hujusmodi dissolu- 35 cionem nullatenus consenciet, cum quo et major pars regum principum prelatorum at- que communitatum concurrent. [9] Insuper regia majestas non sufficit mirari, quod sanctitas vestra, que hucus- que in ecclesia dei sine ruga et macula tenta est, suspicionem inter Christicolas nunc facere intendit, et que in principio sui regiminis ferventissima erat pro honore domini 40 dei fide catholica et Christi fidelium salute laborare (de quo totus mundus ultra modum et de electione vestre sanctitatis erat gavisus), quia dici poterit, quod vestra sanctitas hac occasione foveat hereses cedes et morum difformitates f atque scisma in ecclesia dei facere intendat. avisat eciam vestram sanctitatem majestas regia, quod ipsa sancti- tas non posset aliquid facere, quod esset ita nocivum omnibus Christi fidelibus sacre 45 sedi apostolice et vestre sanctitati quam concilium turbare. ex qua s infinita et in- März 17 a) P fiet. b) FM posset; P poterit. c) felll in A, doch ist Raum dafür freigelassen. d) D novissime. e) F add. alienam. f) DVFMP deformitates. g) P quo. 1 Vgl. S. 404 Anm. I. 2 Zum Folgenden vergleiche man nr. 130 art. 6 und 7.
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406 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. numera scandala profluère, nulla autem mala ex ejus continuacione evenire possent. et promittit majestas regia vestre sanctitati, si eadem concilium continuabit et indifferens equalis et communis pater in rebus agendis erit, uti debet, quod vult vestre sanctitati in omnibus usque ad mortis passionem adherere et assecurare eandem sanctitatem, quod ibi nichil tractabitur in diminucionem sedis apostolice ac vestre sanctitatis. si autem 5 vestra sanctitas hoc minime facere sed persistere in dissolucione intenderet et esse (quod absit) causa tot mali, ex tune sua majestas per expressum vestre sanctitati per nos commisit exponere, quod eadem majestas sacro concilio per spiritum sanctum et ut supra congregato et communitati Christi fidelium toto posse adherere vult et inten- dit, quia nullatenus posset videre eversionem fidei et ecclesie ruinam. perpendit eciam 10 sua majestas, quod obediencia, que vestre sanctitati et ecclesie debetur, in pluribus Christianorum et signanter Germanie finibus multum deficit nec curatur tam per eccle- siasticos quam seculares, quemadmodum apparet in episcopatibus Treverensi 1 Tra- jectensi et aliis multis, qui nec excommunicationes nec mandata apostolica curant et alios ad similia trahunt a. modo si concilium defficeret, quid de aliis fieret, sanctitas 15 vestra animadvertat. et informata est eadem majestas ex dictis doctorum et signanter reverendissimi patris domini Francisci de Zabarellis b pie memorie 2, qui non minimus tunc temporis, cum hec dicta composuit, in scripturis et collegio dominorum cardinalium erat, quod imperator et rex Romanorum non solum concilium in spiritu sancto auctori- tate ecclesie congregatum manutenere et protegere tenetur, immo in certis casibus con- 20 cilium de novo potest congregare. et dicit sua majestas casum prope esse in foribus. et rursum sua majestas dicit, quod vestra sanctitas una cum certis dominis et patribus reverendissimis cardinalibus mature debeat ponderare, quod, ubi sibi fortassis per disso- lucionem concilii providere putat, ne sibi ipsi et dictis dominis cardinalibus intèritum infligat. [10] Postremo majestas domini nostri gloriosissimi supradicti supplicat humiliter vestram sanctitatem, quatenus omnia et singula supradicta et majora non expressa velit diligentissime ac mature considerare et presentem exhortacionem, quam fideliter et sin- cera mente urgente consciencia et necessitatibus, in quibus dei ecclesia constituta est, fecit e, a sua majestate tamquam ab advocato sancte matris ecclesie paterne et benigne so suscipere, ut et sanctitas vestra, que est luminare majus, et ipsa regia majestas, que est luminare minus, ita gregem vobis creditum in spiritualibus et temporalibus regere va- leatis, ut " una cum eo ad conspectum predictee sancte trinitatis feliciter valeatis per- venire. amen 1. 25 1432 März 17 a) ICFF trahant. b) AVF Saberellis ; MP Sabrellis. c) om. ADCYFMP. d) AD ct. e) om. CVM; P divine ma- 35 gestatis statl predicte sancte trinitatis. f) € fügt noch vier amen hinen. 1 Es handelt sich um die Streitigkeiten zwischen Ulrich von Manderscheid und Raban ron Spcier und zwischen Sweder von Kulenburg und Rudolf von Diepholx. Uher beide liegt jetat reiches, noch nicht verwertetes Material vor in Segovias Chronik und in den ron Haller publirierten Protokollen Bru- nets, anderes bieten u. a. der Minchener cod. lat. 1250, das Baseler ms. A IV 20, der Pariser cod. ms. lat. 15626, einiges auch Tom. V der Fürsten- sachen des Münchener Reichsarchirs. Vgl. auch Aschbach 4, 186-187 und 195-196, und besonders Lager, Raban ron Helmstadt und Ulrich von Man- derscheid — ihr Kampf um das Erxhistum Trier (Histor. Jahrbuch 15, 721-770). 2 Zabarella starb am 26 September 1117 (rgl. das Tagebuch des Kardinals Fillastre bei Finke a. a. O. S. 226). Die Schrift, auf die sich Sigmund hier bexicht, ist der bekannte Traktat „De schismate“, 40 in dem Zabarella lehrt, daßt der Kaiser verpflichtet sci, einen ketrerischen Papst zur Berufung eines allgemeinen Konvils xu drängen, und daßt im Wei- gerungsfalle Kaiser und Kardinäle die Berufung rorzunehmen haben. Zabarella vindixiert dem Kaiser 45 als dem advocatus et defensor ecelesiac das Recht, das in die Hand vu nehmen und durchauführen, was Papst und Kardinäle durchauführen sich weigern. Vgl. Scheuffgen, Beiträge au der Gesch. des großen Schismas S. 106-107 und Finke a. a. O. S. 27-28. 50
406 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. numera scandala profluère, nulla autem mala ex ejus continuacione evenire possent. et promittit majestas regia vestre sanctitati, si eadem concilium continuabit et indifferens equalis et communis pater in rebus agendis erit, uti debet, quod vult vestre sanctitati in omnibus usque ad mortis passionem adherere et assecurare eandem sanctitatem, quod ibi nichil tractabitur in diminucionem sedis apostolice ac vestre sanctitatis. si autem 5 vestra sanctitas hoc minime facere sed persistere in dissolucione intenderet et esse (quod absit) causa tot mali, ex tune sua majestas per expressum vestre sanctitati per nos commisit exponere, quod eadem majestas sacro concilio per spiritum sanctum et ut supra congregato et communitati Christi fidelium toto posse adherere vult et inten- dit, quia nullatenus posset videre eversionem fidei et ecclesie ruinam. perpendit eciam 10 sua majestas, quod obediencia, que vestre sanctitati et ecclesie debetur, in pluribus Christianorum et signanter Germanie finibus multum deficit nec curatur tam per eccle- siasticos quam seculares, quemadmodum apparet in episcopatibus Treverensi 1 Tra- jectensi et aliis multis, qui nec excommunicationes nec mandata apostolica curant et alios ad similia trahunt a. modo si concilium defficeret, quid de aliis fieret, sanctitas 15 vestra animadvertat. et informata est eadem majestas ex dictis doctorum et signanter reverendissimi patris domini Francisci de Zabarellis b pie memorie 2, qui non minimus tunc temporis, cum hec dicta composuit, in scripturis et collegio dominorum cardinalium erat, quod imperator et rex Romanorum non solum concilium in spiritu sancto auctori- tate ecclesie congregatum manutenere et protegere tenetur, immo in certis casibus con- 20 cilium de novo potest congregare. et dicit sua majestas casum prope esse in foribus. et rursum sua majestas dicit, quod vestra sanctitas una cum certis dominis et patribus reverendissimis cardinalibus mature debeat ponderare, quod, ubi sibi fortassis per disso- lucionem concilii providere putat, ne sibi ipsi et dictis dominis cardinalibus intèritum infligat. [10] Postremo majestas domini nostri gloriosissimi supradicti supplicat humiliter vestram sanctitatem, quatenus omnia et singula supradicta et majora non expressa velit diligentissime ac mature considerare et presentem exhortacionem, quam fideliter et sin- cera mente urgente consciencia et necessitatibus, in quibus dei ecclesia constituta est, fecit e, a sua majestate tamquam ab advocato sancte matris ecclesie paterne et benigne so suscipere, ut et sanctitas vestra, que est luminare majus, et ipsa regia majestas, que est luminare minus, ita gregem vobis creditum in spiritualibus et temporalibus regere va- leatis, ut " una cum eo ad conspectum predictee sancte trinitatis feliciter valeatis per- venire. amen 1. 25 1432 März 17 a) ICFF trahant. b) AVF Saberellis ; MP Sabrellis. c) om. ADCYFMP. d) AD ct. e) om. CVM; P divine ma- 35 gestatis statl predicte sancte trinitatis. f) € fügt noch vier amen hinen. 1 Es handelt sich um die Streitigkeiten zwischen Ulrich von Manderscheid und Raban ron Spcier und zwischen Sweder von Kulenburg und Rudolf von Diepholx. Uher beide liegt jetat reiches, noch nicht verwertetes Material vor in Segovias Chronik und in den ron Haller publirierten Protokollen Bru- nets, anderes bieten u. a. der Minchener cod. lat. 1250, das Baseler ms. A IV 20, der Pariser cod. ms. lat. 15626, einiges auch Tom. V der Fürsten- sachen des Münchener Reichsarchirs. Vgl. auch Aschbach 4, 186-187 und 195-196, und besonders Lager, Raban ron Helmstadt und Ulrich von Man- derscheid — ihr Kampf um das Erxhistum Trier (Histor. Jahrbuch 15, 721-770). 2 Zabarella starb am 26 September 1117 (rgl. das Tagebuch des Kardinals Fillastre bei Finke a. a. O. S. 226). Die Schrift, auf die sich Sigmund hier bexicht, ist der bekannte Traktat „De schismate“, 40 in dem Zabarella lehrt, daßt der Kaiser verpflichtet sci, einen ketrerischen Papst zur Berufung eines allgemeinen Konvils xu drängen, und daßt im Wei- gerungsfalle Kaiser und Kardinäle die Berufung rorzunehmen haben. Zabarella vindixiert dem Kaiser 45 als dem advocatus et defensor ecelesiac das Recht, das in die Hand vu nehmen und durchauführen, was Papst und Kardinäle durchauführen sich weigern. Vgl. Scheuffgen, Beiträge au der Gesch. des großen Schismas S. 106-107 und Finke a. a. O. S. 27-28. 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228 294. 407 239. Information nicht genannter königlichen Gesandten in Rom für K. Sigmund auf 11432 circa Grund von geheimen Mitteilungen hochgestellter Personen über die Bemühungen des März 17] Papstes und der Kardinäle, die Auflösung und Verlegung des Baseler Konzils durchzusetzen und dessen Förderung durch gen. Europäische Mächte zu verhindern; sie fordern den König auf, das Konzil zu Gegenmaßregeln und zur Wachsamkeit zu veranlassen. [1432 circa März 17 Rom 1.] Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 127 b -128 a cop. chart. saec. 15 mit der ru- brinierten Uberschrift Avisamenta data Rome ambassiatoribus regis per fidelissimos regi. Im Ausxuge bei Segovia lib. 3 cap. 12 (a. a. O. 2, 175-176). Nos a avisati secretissime ab hiis personis altis et fidedignis majestati vestre tota mente et animo fidelissimis, qui eciam quandoque intersunt practicatis, sentimus hec, que sequuntur: [I] Primo quod dominus noster papa cum suis cardinalibus nititur toto posse dissolvere concilium Basiliense et locum mutare, citando existentes in concilio et extra. 15 super hujusmodi non plus, quia certum tenemus, quod majestas vestra ample factum in- telligit. provideat ergo citissime laboribus hominum jumentorum et expensis non par- cendo, ut concilium mox citacionem preveniat et faciat omnia promovencia ad concilii stabilimentum remedia ad hec requisita, prout serenitas vestra etb dictumc concilium noverint d, quid agendum. [2] Item quod dominus noster papa intendit mox se movere ad Bononiam cum tota sua curia et convocare statim ibidem concilium, preveniendo annum cum dimidio, prout indictum fuerat, et hoc non quo ad alium finem nisi concilium Basiliense dissol- vendum. [3] Item quod dominus noster papa remisit militem unum de ambassiatoribus 25 regis Polonie, alio spirituali hic remanente e. per eum eidem regi scriptum est, ut non adhereat concilio Basiliensi nec aliquem de regno et terris suis ad dictum concilium mittat. famatur eciam, quod papa et rex Polonie sint cum Venetis federati 3. [4] Item dominus noster papa misit 4 ad reges Francie Anglie Arragonie Portugalie Navarre et Castelle et ad ducem Burgundie et alios etc., similiter adhortando eos ut 30 regem Polonie et eis mandando ut supra et ad revocandum eos, si qui in concilio essent constituti. 20 10 [5 Item ista omnia intelligat sane majestas vestra et provideat sanius sine mora. a) die cinlcitenden Worte Nos — sequuntur sind in der Forl. rubriziert. b) cm.; Vorl. ut. c) in der Vorl. folgt est. d) em.; Vorl. moverit. e) em.; Vorl. remante. 35 1 Die königlichen Gesandten sagen in art. 5 ihres Briefes rom 16 Mär. (ur. 237) ausdrüicklich, daſe sie dem Könige die vorliegende Information erst xusenden würden, wenn sie Audien: beim Papst gehabt hätten. Die Audiens fand am 17 Märn 40 statt (vgl. die Nachschrift au nr. 237 und auch nr. 238); mithin wird die Information von diesem Tage nu datieren sein. 2 In einem Briefe Eugens an König Wladislaw vom 22 Märx 1432 werden Johannes miles Taseci 45 und Nicolaus custos Burguensis als Polnische Ge- sandte erwähnt (Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 7 a fol. 145b-146a cop. chart. saec. 17). 3 Ein Bindnis ist rwischen dem Papst und dem König von Polen wohl nicht geschlossen worden; 50 daſ aber die Beniehungen beider au einander im Frühjahr 1132 schr intime waren, ergiebt sich aus Voigt, Gesch. Preußens 7, 592-593, und aus Caro, Gesch. Polens 4, 36-37. Es ist nicht ausgeschlossen, daße Eugen daran dachte, den Römischen König nur Rüchkehr nach Deutschland zu rwingen, indem er mit Polnischer Hilfe ihm Verlegenheiten in Un- garn, Böhmen und Preußen bereitete. — Mit Ve- nedig und Florenx dagegen hatte sich Eugen ver- mutlich im Sommer 1431 verbindet, als er von den Colonna bedrängt wurde. Der Ubertritt des Niccolò da Tollentino aus den Florentinischen in die päpst- lichen Dienste (vgl. S. 349 Anm. I) wird damit im Zusammenhang gestanden haben. 4 Man wird hier an die Ubersendung der Bulle „ Quoniam ex multorum relacione“ vom II Februar 1432 nu denken haben. Vgl. S. 297 Anm. 2.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228 294. 407 239. Information nicht genannter königlichen Gesandten in Rom für K. Sigmund auf 11432 circa Grund von geheimen Mitteilungen hochgestellter Personen über die Bemühungen des März 17] Papstes und der Kardinäle, die Auflösung und Verlegung des Baseler Konzils durchzusetzen und dessen Förderung durch gen. Europäische Mächte zu verhindern; sie fordern den König auf, das Konzil zu Gegenmaßregeln und zur Wachsamkeit zu veranlassen. [1432 circa März 17 Rom 1.] Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 127 b -128 a cop. chart. saec. 15 mit der ru- brinierten Uberschrift Avisamenta data Rome ambassiatoribus regis per fidelissimos regi. Im Ausxuge bei Segovia lib. 3 cap. 12 (a. a. O. 2, 175-176). Nos a avisati secretissime ab hiis personis altis et fidedignis majestati vestre tota mente et animo fidelissimis, qui eciam quandoque intersunt practicatis, sentimus hec, que sequuntur: [I] Primo quod dominus noster papa cum suis cardinalibus nititur toto posse dissolvere concilium Basiliense et locum mutare, citando existentes in concilio et extra. 15 super hujusmodi non plus, quia certum tenemus, quod majestas vestra ample factum in- telligit. provideat ergo citissime laboribus hominum jumentorum et expensis non par- cendo, ut concilium mox citacionem preveniat et faciat omnia promovencia ad concilii stabilimentum remedia ad hec requisita, prout serenitas vestra etb dictumc concilium noverint d, quid agendum. [2] Item quod dominus noster papa intendit mox se movere ad Bononiam cum tota sua curia et convocare statim ibidem concilium, preveniendo annum cum dimidio, prout indictum fuerat, et hoc non quo ad alium finem nisi concilium Basiliense dissol- vendum. [3] Item quod dominus noster papa remisit militem unum de ambassiatoribus 25 regis Polonie, alio spirituali hic remanente e. per eum eidem regi scriptum est, ut non adhereat concilio Basiliensi nec aliquem de regno et terris suis ad dictum concilium mittat. famatur eciam, quod papa et rex Polonie sint cum Venetis federati 3. [4] Item dominus noster papa misit 4 ad reges Francie Anglie Arragonie Portugalie Navarre et Castelle et ad ducem Burgundie et alios etc., similiter adhortando eos ut 30 regem Polonie et eis mandando ut supra et ad revocandum eos, si qui in concilio essent constituti. 20 10 [5 Item ista omnia intelligat sane majestas vestra et provideat sanius sine mora. a) die cinlcitenden Worte Nos — sequuntur sind in der Forl. rubriziert. b) cm.; Vorl. ut. c) in der Vorl. folgt est. d) em.; Vorl. moverit. e) em.; Vorl. remante. 35 1 Die königlichen Gesandten sagen in art. 5 ihres Briefes rom 16 Mär. (ur. 237) ausdrüicklich, daſe sie dem Könige die vorliegende Information erst xusenden würden, wenn sie Audien: beim Papst gehabt hätten. Die Audiens fand am 17 Märn 40 statt (vgl. die Nachschrift au nr. 237 und auch nr. 238); mithin wird die Information von diesem Tage nu datieren sein. 2 In einem Briefe Eugens an König Wladislaw vom 22 Märx 1432 werden Johannes miles Taseci 45 und Nicolaus custos Burguensis als Polnische Ge- sandte erwähnt (Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 7 a fol. 145b-146a cop. chart. saec. 17). 3 Ein Bindnis ist rwischen dem Papst und dem König von Polen wohl nicht geschlossen worden; 50 daſ aber die Beniehungen beider au einander im Frühjahr 1132 schr intime waren, ergiebt sich aus Voigt, Gesch. Preußens 7, 592-593, und aus Caro, Gesch. Polens 4, 36-37. Es ist nicht ausgeschlossen, daße Eugen daran dachte, den Römischen König nur Rüchkehr nach Deutschland zu rwingen, indem er mit Polnischer Hilfe ihm Verlegenheiten in Un- garn, Böhmen und Preußen bereitete. — Mit Ve- nedig und Florenx dagegen hatte sich Eugen ver- mutlich im Sommer 1431 verbindet, als er von den Colonna bedrängt wurde. Der Ubertritt des Niccolò da Tollentino aus den Florentinischen in die päpst- lichen Dienste (vgl. S. 349 Anm. I) wird damit im Zusammenhang gestanden haben. 4 Man wird hier an die Ubersendung der Bulle „ Quoniam ex multorum relacione“ vom II Februar 1432 nu denken haben. Vgl. S. 297 Anm. 2.
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[1432 circu 35; ;,mmujestatis progressum habere non possit. 408 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. hie fit die noctuque magna vigilancia ad dandam operam, ut propositum concilii et vestre provideatis ergo celeriter, quod in concilio non dormiant, 13? 940, Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- Mürz 23 1432 Mires 232 1492 April à ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: teilt ihm die vier Propositionen der königlichen Gesandten vor dem Papst mit und schickt ihm darauf bezügliche Schwift- 1432 Můrz 23 Rom. Aus Koniysbery Staats-A. Schhl. IL ur. 72 orig. chart. lit. clausa c. sty. in v. inpr. deperd. Unter der Adresse ist von der Ordenskanxlei bemerkt von des Romischen konigis bot- schaft. stiicke. Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre ho- meister. als ich euwern gnoden vormols geschreiben habe, das des Romischen konigis botschaft alhir were unde haben offenberlich vorgeleget in audiencia publica vor dem pobist, nemelich fir: von des Romisehen konigis zukunft kein. Rome unde etliche entwert of des pobistis brife dem Romischen konige geschreiben, und ouch wi der Romisch konig gerne einen frede machen welde zwuschen dem herzoge von Melan und den Venediger unde Florenczer, unde dorzu von dem concilio zu Basil, das der pobist seine vorlegunge welde revociren, unde wo der pobist dem concilio nieht beilegen welde, so welde im der Romisch konig beilegen, und was si alhir beworben haben, wird sich euwer gnode elarlichen us desen bigesanten schriften ! undirrichten, di der almechtige got in gesuntheit lange zeit geruche zu enthalden. gegeben zu Rome am 23 tage marcii anno domini ete. 32, unde ist gedupliciret. [in verso] Dem erwirdigem grosmechtigem : Obirster procurator homeister herren herren Pauel von Rusdorff Dutsches ordens. Dutsches ordens mit aller wirdikeit. 241. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [ Kaspar Stange von. Wand- ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: meldet die Abreise der Konzils- gesandtschaft, die ehrenvolle Behandlung der königlichen Gesandten, u. a. m. 1432 April 5 Rom. Aus Konigsberg Staats-A. Schhl. Il/a nr. T3Ja oriy. chart. lit. clause c. sig. in e. impr. deperd. Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre ho- meister, [7] vor nuwe zitunge geruchet zu wissen, das di botschaft concilii von Basil ist von Rome gezogen mit des pobistis entwert, also das der pobist einen noch in senden welde kein Basil, der in vorkundigen solle, was seine meinunge were. und ist nicht mee pobist gefellet von dem inzoge des Homischen.ko- nigis unde auch des concilii zu Bononie (a. a. O. Schbl. IL nr. 116 orig. chart. lat. clausa. c. sig. in e. 4mpr. deperd.). In einem drilten Briefe vom 1 Diese Schriftstücke liegen. nicht mehr dabei; man wird in erster Linie am eine Abschrift der Rede des Nikolaus Stock, unserer nr. 238, xu den- ken haben. — Am 29 Mix 1432 schrieb der Pro- kurator dem Hochmeister, die königlichen Gesandten hiitten ihm mitgeteilt, der König wolle während sei- ner Anwesenheit in Rom im Ordenshause Quartier nehmen (Königsberg Staats- A. Schhl. II nr. 73 orig. chart. lit. clausa e. sig. in e. impr. deperd.) An demselben Taye teilte er ebendemselben mit, der Papst verlasse sich sehr auf den König con Frank- reich und namentlich auf den Köniy von Polen, das si im heilegen sollen in allem dem, das dem 29 März. endlich schrieb er: ouch so hat der pobist keine entwert des Romischen konigis botschaft ge- geben, sunder ich vorneme, das der pobist in dren monden of das lengeste ein concilium auheben wil zu Bononia, of das her das concilium zu Basil moge vorstoren («. a. O. Schbl. 1 nr. 111 orig. chart. lit. clausa e. sig. in r. impr. deperd.). Diese Mii- teilung stimmt xu der der kóniglichen Gesandten in art. 2 unserer nr. 239. b 26 co 5 m 0
[1432 circu 35; ;,mmujestatis progressum habere non possit. 408 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. hie fit die noctuque magna vigilancia ad dandam operam, ut propositum concilii et vestre provideatis ergo celeriter, quod in concilio non dormiant, 13? 940, Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- Mürz 23 1432 Mires 232 1492 April à ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: teilt ihm die vier Propositionen der königlichen Gesandten vor dem Papst mit und schickt ihm darauf bezügliche Schwift- 1432 Můrz 23 Rom. Aus Koniysbery Staats-A. Schhl. IL ur. 72 orig. chart. lit. clausa c. sty. in v. inpr. deperd. Unter der Adresse ist von der Ordenskanxlei bemerkt von des Romischen konigis bot- schaft. stiicke. Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre ho- meister. als ich euwern gnoden vormols geschreiben habe, das des Romischen konigis botschaft alhir were unde haben offenberlich vorgeleget in audiencia publica vor dem pobist, nemelich fir: von des Romisehen konigis zukunft kein. Rome unde etliche entwert of des pobistis brife dem Romischen konige geschreiben, und ouch wi der Romisch konig gerne einen frede machen welde zwuschen dem herzoge von Melan und den Venediger unde Florenczer, unde dorzu von dem concilio zu Basil, das der pobist seine vorlegunge welde revociren, unde wo der pobist dem concilio nieht beilegen welde, so welde im der Romisch konig beilegen, und was si alhir beworben haben, wird sich euwer gnode elarlichen us desen bigesanten schriften ! undirrichten, di der almechtige got in gesuntheit lange zeit geruche zu enthalden. gegeben zu Rome am 23 tage marcii anno domini ete. 32, unde ist gedupliciret. [in verso] Dem erwirdigem grosmechtigem : Obirster procurator homeister herren herren Pauel von Rusdorff Dutsches ordens. Dutsches ordens mit aller wirdikeit. 241. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [ Kaspar Stange von. Wand- ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: meldet die Abreise der Konzils- gesandtschaft, die ehrenvolle Behandlung der königlichen Gesandten, u. a. m. 1432 April 5 Rom. Aus Konigsberg Staats-A. Schhl. Il/a nr. T3Ja oriy. chart. lit. clause c. sig. in e. impr. deperd. Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre ho- meister, [7] vor nuwe zitunge geruchet zu wissen, das di botschaft concilii von Basil ist von Rome gezogen mit des pobistis entwert, also das der pobist einen noch in senden welde kein Basil, der in vorkundigen solle, was seine meinunge were. und ist nicht mee pobist gefellet von dem inzoge des Homischen.ko- nigis unde auch des concilii zu Bononie (a. a. O. Schbl. IL nr. 116 orig. chart. lat. clausa. c. sig. in e. 4mpr. deperd.). In einem drilten Briefe vom 1 Diese Schriftstücke liegen. nicht mehr dabei; man wird in erster Linie am eine Abschrift der Rede des Nikolaus Stock, unserer nr. 238, xu den- ken haben. — Am 29 Mix 1432 schrieb der Pro- kurator dem Hochmeister, die königlichen Gesandten hiitten ihm mitgeteilt, der König wolle während sei- ner Anwesenheit in Rom im Ordenshause Quartier nehmen (Königsberg Staats- A. Schhl. II nr. 73 orig. chart. lit. clausa e. sig. in e. impr. deperd.) An demselben Taye teilte er ebendemselben mit, der Papst verlasse sich sehr auf den König con Frank- reich und namentlich auf den Köniy von Polen, das si im heilegen sollen in allem dem, das dem 29 März. endlich schrieb er: ouch so hat der pobist keine entwert des Romischen konigis botschaft ge- geben, sunder ich vorneme, das der pobist in dren monden of das lengeste ein concilium auheben wil zu Bononia, of das her das concilium zu Basil moge vorstoren («. a. O. Schbl. 1 nr. 111 orig. chart. lit. clausa e. sig. in r. impr. deperd.). Diese Mii- teilung stimmt xu der der kóniglichen Gesandten in art. 2 unserer nr. 239. b 26 co 5 m 0
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10 G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 409 denne ein vorzog. man saget alhir, das io das concilium zu Basil solle weren. [2] ouch 1432 Aprit 5 so ist des Romischen konigis botschaft noch alhir unde der pobist hat in di rose 1 am [3] man spricht alhir, März 30 sontage letare gegeben und ist in ein grose ere alhir irzeget. das sich der krig zwuschen den Florenczir unde Senesir wedir habe angehaben, unde der Florenczir capitaneus genant Nicolo Tollentin hat ein slos den Senesir abe- [4] der pobist schicket sich, das her von Rome zihen wil. grose thuwe- gewunnen 2. runge ist alhir. is ist vorselich einer nuwheit in desem jore in Walischen landen. der almechtige got geruche euwer gnode in gesuntheit lange zeit zu enthalden. gegeben zu Rome am 5 tage aprilis anno domini etc. 32. [in verso] Dem erwirdigen grosmechtigem herren herren Pauel von Rusdorff homeister Dutsches ordens mit aller wirdikeit. Obirster procurator Dutsches ordens. 1432 April 5 15 242. K. Sigmund an das Baseler Konzil: hat wegen der Beschwerde des Konzils über die hohen Mietspreise an Basel und an Herzog Wilhelm von Baiern geschrieben; schicht anbei Einladungsschreiben an die Deutschen Prälaten und Fürsten und an einige Könige zum Besuche des Konzils; macht auf die bevorstehende Ankunft des Kardinals von England in Basel aufmerksam; teilt eben eingelaufene Nachrichten seiner Gesandten in Rom mit über Maßregeln des Papstes zur Auflösung des Konzils; giebt seinem Unwillen darüber Ausdruck und mahnt zur Standhaftig- keit. 1432 April 8 Parma. April 8 1432 20 25 30 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 66b-67 a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Littera nona missa concilio per dominum regem Romanorum et lecta in congrega- cione generali die veneris 25 aprilis 432. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 97b -98a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera nona domini imperatoris etc. Datum Parme die 8 aprilis 1432 regnorum nostro- rum etc. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Die Adresse steht über der Uberschrift und ist durch etc. nach dominis abgekürxt. Gedruckt bei Martène 8, 106-108 (aus D), Mansi 30, 123-125 und Mansi, Suppl. 4, 288-290. — Im Ausauge bei Aschbach 4, 72-73 (rgl. 78 Anm. 24) aus Martène; daxu ist xu ver- gleichen Kluckhohn a. a. O. 2, 550 Anm. I. Regest bei Aschbach 4, 482 und bei Altmann nr. 9105. Reverendissimi in Christo patres, amici a carissimi venerandi grate et sincere nobis dilecti. [1] recepimus per presentem gerulum vestrarum paternitatum litteram 3 super locacione domorum in civitate nostra Basiliensi, in qua vos gravatos pretenditis; quam 35 re vera moleste gerimus et super eo civibus Basiliensibus seriose scribimus 4 et manda- mus, ut modum portabilem super illo imponant. scribimus 5 eciam illustri locumtenenti nostro duci Willermo, ut omnem operam addat et sollicitet, quatenus illud, quod expos- a) D om. amici — dilecti, add. etc. 1 D. i. die goldene, mit Diamanten besetate Rose, 40 die sogenannte Tugendrose, die vom Papst am Sonn- tag Lätare, dem „Rosensonntag“, in Gegenwart der Kardinäle geweiht wird. 2 Vgl. S. 349 Anm. 1. Der Brief ist uns unbekaunt geblieben. Er war 45 von den Konxilsdeputationen am 19. und 20 Märn beraten und dann vermutlich in der Generalver- sammlung des Konxils vom 22 Märx genehmigt worden. Man wird ihn von dem letxteren Tage da- tieren dürfen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 62 Z. 25. 50 28 und 63 Z. 5-8. Sigmund wird ihn schon am 4 April in Händen gehabt haben (rgl. S. 299 Aнm. 3). Auch dieser Brief ist uns unbekannt geblieben. Vgl. Altmann nr. 9108. 5 Der Brief ist datiert aus Parma in Lamparten Mi. v. palmentag [April 9] Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 213 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.; Kontrasignatur: Ad m. d. r. ] Caspar Slik; in verso Registrata; gedr. bei Altmann nr. 9107, aber fälsch- lich unter April 8; vgl. auch Kluckhohn a. a. O. 2, 544 Anm. I.) Deutsche Reichstags-Akten X. 52
10 G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 409 denne ein vorzog. man saget alhir, das io das concilium zu Basil solle weren. [2] ouch 1432 Aprit 5 so ist des Romischen konigis botschaft noch alhir unde der pobist hat in di rose 1 am [3] man spricht alhir, März 30 sontage letare gegeben und ist in ein grose ere alhir irzeget. das sich der krig zwuschen den Florenczir unde Senesir wedir habe angehaben, unde der Florenczir capitaneus genant Nicolo Tollentin hat ein slos den Senesir abe- [4] der pobist schicket sich, das her von Rome zihen wil. grose thuwe- gewunnen 2. runge ist alhir. is ist vorselich einer nuwheit in desem jore in Walischen landen. der almechtige got geruche euwer gnode in gesuntheit lange zeit zu enthalden. gegeben zu Rome am 5 tage aprilis anno domini etc. 32. [in verso] Dem erwirdigen grosmechtigem herren herren Pauel von Rusdorff homeister Dutsches ordens mit aller wirdikeit. Obirster procurator Dutsches ordens. 1432 April 5 15 242. K. Sigmund an das Baseler Konzil: hat wegen der Beschwerde des Konzils über die hohen Mietspreise an Basel und an Herzog Wilhelm von Baiern geschrieben; schicht anbei Einladungsschreiben an die Deutschen Prälaten und Fürsten und an einige Könige zum Besuche des Konzils; macht auf die bevorstehende Ankunft des Kardinals von England in Basel aufmerksam; teilt eben eingelaufene Nachrichten seiner Gesandten in Rom mit über Maßregeln des Papstes zur Auflösung des Konzils; giebt seinem Unwillen darüber Ausdruck und mahnt zur Standhaftig- keit. 1432 April 8 Parma. April 8 1432 20 25 30 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 66b-67 a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Littera nona missa concilio per dominum regem Romanorum et lecta in congrega- cione generali die veneris 25 aprilis 432. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 97b -98a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera nona domini imperatoris etc. Datum Parme die 8 aprilis 1432 regnorum nostro- rum etc. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Die Adresse steht über der Uberschrift und ist durch etc. nach dominis abgekürxt. Gedruckt bei Martène 8, 106-108 (aus D), Mansi 30, 123-125 und Mansi, Suppl. 4, 288-290. — Im Ausauge bei Aschbach 4, 72-73 (rgl. 78 Anm. 24) aus Martène; daxu ist xu ver- gleichen Kluckhohn a. a. O. 2, 550 Anm. I. Regest bei Aschbach 4, 482 und bei Altmann nr. 9105. Reverendissimi in Christo patres, amici a carissimi venerandi grate et sincere nobis dilecti. [1] recepimus per presentem gerulum vestrarum paternitatum litteram 3 super locacione domorum in civitate nostra Basiliensi, in qua vos gravatos pretenditis; quam 35 re vera moleste gerimus et super eo civibus Basiliensibus seriose scribimus 4 et manda- mus, ut modum portabilem super illo imponant. scribimus 5 eciam illustri locumtenenti nostro duci Willermo, ut omnem operam addat et sollicitet, quatenus illud, quod expos- a) D om. amici — dilecti, add. etc. 1 D. i. die goldene, mit Diamanten besetate Rose, 40 die sogenannte Tugendrose, die vom Papst am Sonn- tag Lätare, dem „Rosensonntag“, in Gegenwart der Kardinäle geweiht wird. 2 Vgl. S. 349 Anm. 1. Der Brief ist uns unbekaunt geblieben. Er war 45 von den Konxilsdeputationen am 19. und 20 Märn beraten und dann vermutlich in der Generalver- sammlung des Konxils vom 22 Märx genehmigt worden. Man wird ihn von dem letxteren Tage da- tieren dürfen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 62 Z. 25. 50 28 und 63 Z. 5-8. Sigmund wird ihn schon am 4 April in Händen gehabt haben (rgl. S. 299 Aнm. 3). Auch dieser Brief ist uns unbekannt geblieben. Vgl. Altmann nr. 9108. 5 Der Brief ist datiert aus Parma in Lamparten Mi. v. palmentag [April 9] Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 213 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.; Kontrasignatur: Ad m. d. r. ] Caspar Slik; in verso Registrata; gedr. bei Altmann nr. 9107, aber fälsch- lich unter April 8; vgl. auch Kluckhohn a. a. O. 2, 544 Anm. I.) Deutsche Reichstags-Akten X. 52
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1432 April 8 410 Der Romzug von Mitto Januar bis Endo September 1432, citis, fiat. est enim totum nostrum desiderium, ut persone ad illud concilium venientes et ibi stantes humaniter et benigne tractentur, nec aliud fieri permittemus. (2] mitti- mus eeiam vestris paternitatibus hie annexas litteras ad prelatos et principes Germanie, ut ad ipsum concilium accelerent et mittant, et similiter ad certos reges, prout in copiis presentibus interclusis intuebimini !. de aliis autem, que occurerunt, venerabiles epi- scopus Lausanensis et decanus Trajectensis et certi cives nostri Basilienses et Argentinenses, quos cum plena informacione ad vos misimus 2, vos, ut non ambigimus, jam clarius avi- 6 9 sarunt, [3] verum, venerandi patres, quia semper cogitamus de hiis, que augmento et progressui hujus sanete concilialis synodi conferre possunt, noluimus preterire, quin et ea, que occurrunt, veséris paternitatibus significaremus, audimus enim, qualiter reveren- dissimus in Christo pater dominus cardinalis Anglie ? amieus * noster carissimus Basileam accessurus sit, qui ad nacionem Anglie pro sacro concilio multa commoda facere potest, adhortamur ergo paternitates vestras, quatenus, dum advenerit, eum ) moneatis, ut firmiter adhereat et se non det in commocionem. nam audimus, quod ulterius Romam ire velit, et nos quoque prefato illustri locumtenenti nostro duei Willermo et venerabili Ratis- 15 ponensi episcopo super eo scripsimus * et informaciones transmisimus, quibus viis secum agendum sit parte nostra. et quitquid nobis de Roma novi advenerit, vestris paterni- tatibus curabimus subito nunciare. [4] preterea, reverendissimi patres, dum hec ipsa littera scriberetur, venit nobis una littera ambassiatorum nostrorum de Roma, iu qua nobis seribunt, qualiter dominus noster papa mandaverit ? reverendissimo patri domino cardinali 0 ro 0 n) amicus — Anglie om. D, b) eum —- ut om. AD. ‘ Von den Briefen Signamds an die Deutschen Prälaten und Fiirsten ist uns kein einxiger bekannt geworden; von denjenigen an die Konige liegt we- nigstens das Formular noch vor: in Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 13% cop. chart. coacva; Paris ANat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 489 cop. chart. coueva; Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 131% cop. chart. saec. 15; in den Überschriften der beïden xuletxt genannten Abschriften wird der Brief als am den Konig von England und die übri- gen veges Christicoli yerichtet vexeichnet. Das For- mular ist gedruckt bei Martène S, 237-238 (aus Douai) und bei Mansi 30, 227-228. Segovia lib. 2 cap. 23 (a. a. O: 2, 137), der es im Ausxuge giebt, läßt es irrtümlich schon in dem Briefe Sig- munds vom 20 Februar 1432 (nr. 230) an das Konxil geschickt werden. Aschbach setxt es 4, 96 in den Oktober und 4, 485 in den Dezember 1432. Das richtige Datum wird „1432 circa April S“ sein. Vgl. auch. Haller a. a. O. 2, 99 Z. 25-28, — An Hxg. Amadeus von Savoyen schrieb Sigmund am 27 April: er habe noch wunlüngst von, den, Ge- sandten des Herxogs, die in Mailand bei ihm waren, gehört, wie sehr er sich für das Konxil interessiere; um so mehr befremde es ihn, daß noch immer wicht ein Vertreter des Herxogs in Basel sei; er hoffe, daß das Konxil einen glücklichen Fortgang nehmen werde; et sic oratores apostolici, qui novissime [vgl. S. 308] hic nobiscum fuerunt et eciam nostri, qui apud sanctitatem suam sunt, laborant, quod nobis de mutacione domini nostri pape bona datur fiducia, et de prosecucione sacri concilii indubiam spem ge- rimus; der Herzog móge daher seine Prälaten amd Gesandten xum Konzil sehicken; dat. Parme die 97 mensis aprilis Huny. 46 Rom. 22 Boh. 12; Kontrasignatwr : Ad m. d. r. Caspar Sligk. thurn Staats- A. Basler Konzil ur. 8 cop. chart. 2 couera.) ? Vgl. S. 303-804 und nr. 2594. 2 Heimich Beaufort Cardinal tit. s. Eusebii. * Der Brief ist uns nicht bekannt geworden. — Am 10 April schrieb Sigmund an nicht gen. Gesandte 30 K, Heinrichs von England und Frankreich: er freue sich über ihr Kommen nach Basel; er habe seinem ‚Statthalter Hxy. Wilhebn von Baiern und sednem Rat Bf. Konrad von Begensburg aufgetragen, ut paternitates vestras nostri parte reverenter suscipiant 85 et eisdem [ Vorl. eidem] mentem nostram in facto --- Basiliensis concilii et precipue concernencévm honorem Anglice nacionis exponant; er beglaubige beide; dat. Parme. [Vorl. Parine] 10 apr. Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12; Kontrasignatwr: Ad m. d. r. Caspar Sligk. (München Staatsbibi. cod. lat. 727 fol. 1874-1881 cop. chart. saec. 15.) 5 Das Mandat ist uns nicht bekannt geworden. Vielleicht hängt mit ihm die Sendung des Nicolaus de Capella, des Kaplans des Kardinals Orsini, nach Basel zusammen. Der Kardinalkämmerer Fran- cesco Condolmario wies am 1 April 1432 den The- saurar Bf. Daniel von Parenxo an, durch Francesco de Boscoli jenem Kaplan 30 Gulden sur Bestrei- tung der Kosten ausxahlen xu lassen, die er in iti- 80 nere eundi ad civitatem Basiliensem laden würde. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Mandati, Bullet- tario 1481-1484 fol, 83% cop. chart, coaeva.) = 46 (Solo- N
1432 April 8 410 Der Romzug von Mitto Januar bis Endo September 1432, citis, fiat. est enim totum nostrum desiderium, ut persone ad illud concilium venientes et ibi stantes humaniter et benigne tractentur, nec aliud fieri permittemus. (2] mitti- mus eeiam vestris paternitatibus hie annexas litteras ad prelatos et principes Germanie, ut ad ipsum concilium accelerent et mittant, et similiter ad certos reges, prout in copiis presentibus interclusis intuebimini !. de aliis autem, que occurerunt, venerabiles epi- scopus Lausanensis et decanus Trajectensis et certi cives nostri Basilienses et Argentinenses, quos cum plena informacione ad vos misimus 2, vos, ut non ambigimus, jam clarius avi- 6 9 sarunt, [3] verum, venerandi patres, quia semper cogitamus de hiis, que augmento et progressui hujus sanete concilialis synodi conferre possunt, noluimus preterire, quin et ea, que occurrunt, veséris paternitatibus significaremus, audimus enim, qualiter reveren- dissimus in Christo pater dominus cardinalis Anglie ? amieus * noster carissimus Basileam accessurus sit, qui ad nacionem Anglie pro sacro concilio multa commoda facere potest, adhortamur ergo paternitates vestras, quatenus, dum advenerit, eum ) moneatis, ut firmiter adhereat et se non det in commocionem. nam audimus, quod ulterius Romam ire velit, et nos quoque prefato illustri locumtenenti nostro duei Willermo et venerabili Ratis- 15 ponensi episcopo super eo scripsimus * et informaciones transmisimus, quibus viis secum agendum sit parte nostra. et quitquid nobis de Roma novi advenerit, vestris paterni- tatibus curabimus subito nunciare. [4] preterea, reverendissimi patres, dum hec ipsa littera scriberetur, venit nobis una littera ambassiatorum nostrorum de Roma, iu qua nobis seribunt, qualiter dominus noster papa mandaverit ? reverendissimo patri domino cardinali 0 ro 0 n) amicus — Anglie om. D, b) eum —- ut om. AD. ‘ Von den Briefen Signamds an die Deutschen Prälaten und Fiirsten ist uns kein einxiger bekannt geworden; von denjenigen an die Konige liegt we- nigstens das Formular noch vor: in Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 13% cop. chart. coacva; Paris ANat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 489 cop. chart. coueva; Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 131% cop. chart. saec. 15; in den Überschriften der beïden xuletxt genannten Abschriften wird der Brief als am den Konig von England und die übri- gen veges Christicoli yerichtet vexeichnet. Das For- mular ist gedruckt bei Martène S, 237-238 (aus Douai) und bei Mansi 30, 227-228. Segovia lib. 2 cap. 23 (a. a. O: 2, 137), der es im Ausxuge giebt, läßt es irrtümlich schon in dem Briefe Sig- munds vom 20 Februar 1432 (nr. 230) an das Konxil geschickt werden. Aschbach setxt es 4, 96 in den Oktober und 4, 485 in den Dezember 1432. Das richtige Datum wird „1432 circa April S“ sein. Vgl. auch. Haller a. a. O. 2, 99 Z. 25-28, — An Hxg. Amadeus von Savoyen schrieb Sigmund am 27 April: er habe noch wunlüngst von, den, Ge- sandten des Herxogs, die in Mailand bei ihm waren, gehört, wie sehr er sich für das Konxil interessiere; um so mehr befremde es ihn, daß noch immer wicht ein Vertreter des Herxogs in Basel sei; er hoffe, daß das Konxil einen glücklichen Fortgang nehmen werde; et sic oratores apostolici, qui novissime [vgl. S. 308] hic nobiscum fuerunt et eciam nostri, qui apud sanctitatem suam sunt, laborant, quod nobis de mutacione domini nostri pape bona datur fiducia, et de prosecucione sacri concilii indubiam spem ge- rimus; der Herzog móge daher seine Prälaten amd Gesandten xum Konzil sehicken; dat. Parme die 97 mensis aprilis Huny. 46 Rom. 22 Boh. 12; Kontrasignatwr : Ad m. d. r. Caspar Sligk. thurn Staats- A. Basler Konzil ur. 8 cop. chart. 2 couera.) ? Vgl. S. 303-804 und nr. 2594. 2 Heimich Beaufort Cardinal tit. s. Eusebii. * Der Brief ist uns nicht bekannt geworden. — Am 10 April schrieb Sigmund an nicht gen. Gesandte 30 K, Heinrichs von England und Frankreich: er freue sich über ihr Kommen nach Basel; er habe seinem ‚Statthalter Hxy. Wilhebn von Baiern und sednem Rat Bf. Konrad von Begensburg aufgetragen, ut paternitates vestras nostri parte reverenter suscipiant 85 et eisdem [ Vorl. eidem] mentem nostram in facto --- Basiliensis concilii et precipue concernencévm honorem Anglice nacionis exponant; er beglaubige beide; dat. Parme. [Vorl. Parine] 10 apr. Hung. 45 Rom. 22 Boh. 12; Kontrasignatwr: Ad m. d. r. Caspar Sligk. (München Staatsbibi. cod. lat. 727 fol. 1874-1881 cop. chart. saec. 15.) 5 Das Mandat ist uns nicht bekannt geworden. Vielleicht hängt mit ihm die Sendung des Nicolaus de Capella, des Kaplans des Kardinals Orsini, nach Basel zusammen. Der Kardinalkämmerer Fran- cesco Condolmario wies am 1 April 1432 den The- saurar Bf. Daniel von Parenxo an, durch Francesco de Boscoli jenem Kaplan 30 Gulden sur Bestrei- tung der Kosten ausxahlen xu lassen, die er in iti- 80 nere eundi ad civitatem Basiliensem laden würde. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Mandati, Bullet- tario 1481-1484 fol, 83% cop. chart, coaeva.) = 46 (Solo- N
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 411 1432 April 8 sancti Angeli, ut omnino de Basilea recedat et intret aliam civitatem Alamanie pro celebrando provinciali concilio pro reformacione cleri Alamannie et extirpacione heresum tantum; item quod idem dominus cardinalis vestras paternitates conetur flectere ad consenciendum, quod concilium generale Bononie vel Rome adstatim celebretur; item 5 qualiter dominus noster papa quendam episcopum Matisconensem 1 ducatus Burgundie expediverit Basileam, qui jam est in via, ad pervertendum bonas voluntates vestras et signanter ad ducem Burgundie, ducem Sabaudie, Ludovicum palatinum Reni, ad dominos archiepiscopos electores et alios quamplures, requirendo eos, ut non adhereant concilio neque suos illuc mittant, imo revocent, si quos ibidem habent; item qualiter ipse dominus 1o noster papa decrevit mittere quatuor viros notabiles et doctores 2 ad conferendum cum paternitatibus vestris super facto concilii etc. que re vera omnia nobis molestiam in- ferunt, quod dominus noster papa ad dissolucionem hujus concilii tantum laborat, non attendendo pericula et scandala, que evidentissime in subversionem fidei imminent, precipue factum Boemorum, qui Basileam venturi sunt, ut ex copiis 3 nobis per vos transmissis 15 clare percepimus. et aliunde eciam avisati sumus, quod Boemi nullatenus ad concilium particulare venirent, quia aperte dicunt se ad generale concilium vocatos esse, nec eciam venirent ad quascunque partes Italie, quia ad Basileam vocati sunt, et infinita fatiga requiritur eos illuc posse conduci. o deus, quid dicent Boemi, si hoc fiet, videntes universalem ecclesiam occasionem querere? nonne clamabunt, quod subterfugia querimus et 20 propter timorem eorum loca mutamus et tempora? parcat illis deus, qui talia suggerunt, per que tantum bonum (proch dolor) negligi potest. scribimus 4 eciam prelatis et prin- cipibus preveniendo ea, que ex Romana curia ad eos mittuntur 5, rogantes obsecrantes et 1 Bischof Johannes von Mâcon. Er hatte den Auf- trag, das Utrechter Schisma zu beseitigen (rgl. ur. 25 243). Als das Konxil davon hörte, beschloß es am 23 April, den cben von Rom zuriickgekehrten Utrechi- ter Dechanten Heinrich Stater nach Utrecht au ent- senden pro pace reformanda inter contendentes de episcopatu, preveniendo dominum episcopum Matis- 3o conensem, qui hac de causa per dominum nostrum papam ad partes illas est transiturus. (Haller a. a. O. 2, 99 Z. 6-10; vgl. 2, 117 Z. 21; 120 Z. 4-8; 158 Anm. I.) Stater wird am 9 Mai bei der Universität Köln beglaubigt (Bianco a. a. O. S. 159-160). 35 2 Vgl. S. 299 und S. 309 Anm. 4. 3 Damit sind die Briefe der Böhmen an die Kon- wilsgesandten Johannes Nider und Johannes von Maulbronn und Prags an Eger vom 27 Februar 1432 gemeint und vielleicht auch der Brief Egers 40 an die beiden Gesandten vom 7 Märx 1432 (gedr. xuerst bei Crabbe 3, 367 bexw. 360-361 bexw. 366- 367; xuletxt bei Mansi 29, 644-645 bexw. 632-633 berw. 643-644). Diese Briefe hatte das Konzil am 24 März (rgl. Haller a. a. O. 2, 67 Z. 35-36), 45 und nicht erst Mitte April, wie Segovia lib. 3 cap. 3 (a. a. O. 2, 152) behauptet. 1 Vgl. S. 410 Anm. I. 5 Die päpstlichen Briefe sind uns nicht bekannt geworden. Wahrscheinlich sind sie in die xweite 50 Hälfte des April xu setzen. Der Kardinalkämmerer Francesco Condolmario wies am 23 April den The- saurar Bischof Daniel von Parenzo an, durch den Depositar Francesco de Boscoli dem Dr. Johannes [Ceparelli] de Prato, der in Geschäften des Papstes xum König ron England und einigen anderen Herren reisen solle, 100 Gulden auszablen wu lassen. (Rom Staats - A. Tesoro ponteficio, Mandati, Bullettario 1431-1434 fol. 87a cop. chart. coaeva.) An dem- selben Tage schrieb er dem päpstlichen Kollektor in England, Schottland und Irland, Dr. deer. Giovanni degli Obinai, er möge an Johannes de Prata auf Verlangen 80 Gulden xahlen (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 16 fol. 213b cop. chart. coaera). Am 27 April leille er demselben Kollektor mit : Johannes von Prato. dem Reisekosten für vier Monate angewiesen scien, fürchte, daßt er länger werde festgehalten werden; der Kollektor möge ihm daher nach Ablauf jener Frist auf Verlangen 70 Gulden verabfolgen. (Ebenda cop. chart. coaera.) Ferner gab er am 24 April dem Thesaurar Weisung, durch die Florentiner Kaufleute Cosma und Lorenzo de Medici dem päpst- lichen Skriptor Cristoferus de Reate, der ad regem Francorum et nonnullas alias partes in Geschäften des Papstes reisen solle, 160 Gulden ausrahlen ru lassen. (Rom Staats-A. a. a. O. fol. 87 a cop. chart. coaera.) Uber die Adressen und den Inhalt der Briefe. die Johannes von Prato mitnalm, ferner über seine Instruktion und über anderes vergleiche man unsere nr. 248. — Der Protektor des Konxils, Hrg. Wil- helm von Baiern, ergriff sofort Maßregeln, um die etwa an Basel vorüiberniehenden oder die Stadt be- tretenden päpstlichen Sendlinge abrufassen. Am 3 Mai gab er bekannt, quod nos tamquam protector locumtenens serenissimi principis et domini domini Sigismundi Romanorum etc. regis in sacro Basiliensi concilio et ipsius serenissimi domini prefati gracia 52 *
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 411 1432 April 8 sancti Angeli, ut omnino de Basilea recedat et intret aliam civitatem Alamanie pro celebrando provinciali concilio pro reformacione cleri Alamannie et extirpacione heresum tantum; item quod idem dominus cardinalis vestras paternitates conetur flectere ad consenciendum, quod concilium generale Bononie vel Rome adstatim celebretur; item 5 qualiter dominus noster papa quendam episcopum Matisconensem 1 ducatus Burgundie expediverit Basileam, qui jam est in via, ad pervertendum bonas voluntates vestras et signanter ad ducem Burgundie, ducem Sabaudie, Ludovicum palatinum Reni, ad dominos archiepiscopos electores et alios quamplures, requirendo eos, ut non adhereant concilio neque suos illuc mittant, imo revocent, si quos ibidem habent; item qualiter ipse dominus 1o noster papa decrevit mittere quatuor viros notabiles et doctores 2 ad conferendum cum paternitatibus vestris super facto concilii etc. que re vera omnia nobis molestiam in- ferunt, quod dominus noster papa ad dissolucionem hujus concilii tantum laborat, non attendendo pericula et scandala, que evidentissime in subversionem fidei imminent, precipue factum Boemorum, qui Basileam venturi sunt, ut ex copiis 3 nobis per vos transmissis 15 clare percepimus. et aliunde eciam avisati sumus, quod Boemi nullatenus ad concilium particulare venirent, quia aperte dicunt se ad generale concilium vocatos esse, nec eciam venirent ad quascunque partes Italie, quia ad Basileam vocati sunt, et infinita fatiga requiritur eos illuc posse conduci. o deus, quid dicent Boemi, si hoc fiet, videntes universalem ecclesiam occasionem querere? nonne clamabunt, quod subterfugia querimus et 20 propter timorem eorum loca mutamus et tempora? parcat illis deus, qui talia suggerunt, per que tantum bonum (proch dolor) negligi potest. scribimus 4 eciam prelatis et prin- cipibus preveniendo ea, que ex Romana curia ad eos mittuntur 5, rogantes obsecrantes et 1 Bischof Johannes von Mâcon. Er hatte den Auf- trag, das Utrechter Schisma zu beseitigen (rgl. ur. 25 243). Als das Konxil davon hörte, beschloß es am 23 April, den cben von Rom zuriickgekehrten Utrechi- ter Dechanten Heinrich Stater nach Utrecht au ent- senden pro pace reformanda inter contendentes de episcopatu, preveniendo dominum episcopum Matis- 3o conensem, qui hac de causa per dominum nostrum papam ad partes illas est transiturus. (Haller a. a. O. 2, 99 Z. 6-10; vgl. 2, 117 Z. 21; 120 Z. 4-8; 158 Anm. I.) Stater wird am 9 Mai bei der Universität Köln beglaubigt (Bianco a. a. O. S. 159-160). 35 2 Vgl. S. 299 und S. 309 Anm. 4. 3 Damit sind die Briefe der Böhmen an die Kon- wilsgesandten Johannes Nider und Johannes von Maulbronn und Prags an Eger vom 27 Februar 1432 gemeint und vielleicht auch der Brief Egers 40 an die beiden Gesandten vom 7 Märx 1432 (gedr. xuerst bei Crabbe 3, 367 bexw. 360-361 bexw. 366- 367; xuletxt bei Mansi 29, 644-645 bexw. 632-633 berw. 643-644). Diese Briefe hatte das Konzil am 24 März (rgl. Haller a. a. O. 2, 67 Z. 35-36), 45 und nicht erst Mitte April, wie Segovia lib. 3 cap. 3 (a. a. O. 2, 152) behauptet. 1 Vgl. S. 410 Anm. I. 5 Die päpstlichen Briefe sind uns nicht bekannt geworden. Wahrscheinlich sind sie in die xweite 50 Hälfte des April xu setzen. Der Kardinalkämmerer Francesco Condolmario wies am 23 April den The- saurar Bischof Daniel von Parenzo an, durch den Depositar Francesco de Boscoli dem Dr. Johannes [Ceparelli] de Prato, der in Geschäften des Papstes xum König ron England und einigen anderen Herren reisen solle, 100 Gulden auszablen wu lassen. (Rom Staats - A. Tesoro ponteficio, Mandati, Bullettario 1431-1434 fol. 87a cop. chart. coaeva.) An dem- selben Tage schrieb er dem päpstlichen Kollektor in England, Schottland und Irland, Dr. deer. Giovanni degli Obinai, er möge an Johannes de Prata auf Verlangen 80 Gulden xahlen (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 16 fol. 213b cop. chart. coaera). Am 27 April leille er demselben Kollektor mit : Johannes von Prato. dem Reisekosten für vier Monate angewiesen scien, fürchte, daßt er länger werde festgehalten werden; der Kollektor möge ihm daher nach Ablauf jener Frist auf Verlangen 70 Gulden verabfolgen. (Ebenda cop. chart. coaera.) Ferner gab er am 24 April dem Thesaurar Weisung, durch die Florentiner Kaufleute Cosma und Lorenzo de Medici dem päpst- lichen Skriptor Cristoferus de Reate, der ad regem Francorum et nonnullas alias partes in Geschäften des Papstes reisen solle, 160 Gulden ausrahlen ru lassen. (Rom Staats-A. a. a. O. fol. 87 a cop. chart. coaera.) Uber die Adressen und den Inhalt der Briefe. die Johannes von Prato mitnalm, ferner über seine Instruktion und über anderes vergleiche man unsere nr. 248. — Der Protektor des Konxils, Hrg. Wil- helm von Baiern, ergriff sofort Maßregeln, um die etwa an Basel vorüiberniehenden oder die Stadt be- tretenden päpstlichen Sendlinge abrufassen. Am 3 Mai gab er bekannt, quod nos tamquam protector locumtenens serenissimi principis et domini domini Sigismundi Romanorum etc. regis in sacro Basiliensi concilio et ipsius serenissimi domini prefati gracia 52 *
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412 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 April 8 1432 April 8 requirentes vos, quatenus in hoc necessitatis articulo constantes et robusti esse velitis, non permittentes vos seduci quorumcunque persuasionibus nec locum mutari, quia mox per indirectum sequeretur ipsa dissolucio, scribentes eciam una cum litteris nostris regibus prelatis rectoribus et aliis, ut concilio sacro adhereant nec flectantur in devium per quem- cunque ad eos missum, nisi velint fidem et ecclesiasticum statum subverti. velitis eciam 5 avisati et premuniti esse, ut, si idem episcopus Matisconensis seu illi doctores papales advenerint, ut justiciam vestram sciatis deffendere. [5] alia ad presens non occurrunt, nisi quod vobis constanter adherebimus, quoniam in hoc facto nil tantum requiritur quantum animositas fortitudo animi et perseverancia, quibus habitis res deo dante votive succedent. et quamvis dominus noster papa erga ambassiatores nostros in responso adhuc durus 10 sit, sperant tamen de meliori. et quitquid inantea habuerimus, vobis curabimus subito nunciare. datum Parme die 8 aprilis regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 Romanorum 22 et Boemie 12. [supra] Superscripcio. Reverendissimis ac venerabilibus in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto congregate amicis nostris carissimis ac grate et sincere nobis dilectis. Subscripcio. Sigismundus dei gracia Ro- manorum rex semper augustus ac Hungarie 15 Boemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligh. 1432 April 15 243. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: mahnt zur Vorsicht dem Bischof von 20 Mâcon gegenüber, der behauptet, zur Herstellung des Friedens im Stift Utrecht ausgesandt zu sein, Nachrichten aus Rom zufolge aber im Auftrage des Papstes zum Herzog von Burgund und anderen Fürsten und zum Konzil selbst reist, um dieses zu hindern; meldet, daß der Papst seine Haltung noch nicht geändert hat, 1432 25 daß aber die königlichen Gesandten in Rom einen günstigen Bescheid erhoffen. April 15 Parma. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 214 orig. chart. lit. clausa c. sig. in c. impr. Unter der Adresse stelt der gleichreitige Baierische Vermerk Parma. notabilis littera. Regest bei Altmann nr. 9116. — Erwähnt von Kluckhohn a. a. O. 2, 549 Anm. 2. 30 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen tziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. wir haben dem concilio und ouch deiner lieb vormals geschriben 1, wie der bischoff genant Matiskonensis von dem babst auß- gesandt wer’ zu dem von Burgundi und ander fürsten und sunderlich zu dem concilio, 35 das heilig concilium zu hindern, als du dann auß sulcher schrifft 2, die uns von Rom komen ist, wol vernomen hast. nu ist derselb bischoff alhie bey uns gewest, an dem wir haben heimlich erfaren lassen, ob er ichts in befelhnuß hab, das wider das concilium wer'. der hat teuer genomen und gesprochen, er hab nichts sulchs, er wolt ouch wider circumcirca per omnes vias et passus et specialiter in civitate Basiliensi disposuimus et ordinavimus, quod nemo de Romana curia hic veniens intus vel extra permittatur transire, nisi videatur, si aliquas litteras apud se habeat, que ad turbacionem sacri concilii quomodolibet facere possent; infolge dieser Verfiigung sei Wilhelmus Barnet presbiter et capella- nus des episcopus Raffensis [sic ; ist etwa Rossensis ru em.?] bei Rheinfelden verhaftet und nach Basel ge- bracht worden; man habe zwar viele Briefe bei ihm 40 gefunden, aber keinen, der etwas dem Konzil Nach- teiliges enthalte; Barnet sei deshalb wieder auf freien Fuß gesetxt worden. (Dresden Kgl. Bibl. ms. 172b fol. 52b-53a cop. chart. saec. 15.) 1 Der Brief an das Konxil ist unsere nr. 242, 45 der an Hrg. Wilhelm wahrscheinlich unsere nr. 259. 2 Uber den Inhalt dieses nicht mehr vorhandenen Schriftstüickes vgl. nr. 242 art. 4.
412 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 April 8 1432 April 8 requirentes vos, quatenus in hoc necessitatis articulo constantes et robusti esse velitis, non permittentes vos seduci quorumcunque persuasionibus nec locum mutari, quia mox per indirectum sequeretur ipsa dissolucio, scribentes eciam una cum litteris nostris regibus prelatis rectoribus et aliis, ut concilio sacro adhereant nec flectantur in devium per quem- cunque ad eos missum, nisi velint fidem et ecclesiasticum statum subverti. velitis eciam 5 avisati et premuniti esse, ut, si idem episcopus Matisconensis seu illi doctores papales advenerint, ut justiciam vestram sciatis deffendere. [5] alia ad presens non occurrunt, nisi quod vobis constanter adherebimus, quoniam in hoc facto nil tantum requiritur quantum animositas fortitudo animi et perseverancia, quibus habitis res deo dante votive succedent. et quamvis dominus noster papa erga ambassiatores nostros in responso adhuc durus 10 sit, sperant tamen de meliori. et quitquid inantea habuerimus, vobis curabimus subito nunciare. datum Parme die 8 aprilis regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 45 Romanorum 22 et Boemie 12. [supra] Superscripcio. Reverendissimis ac venerabilibus in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto congregate amicis nostris carissimis ac grate et sincere nobis dilectis. Subscripcio. Sigismundus dei gracia Ro- manorum rex semper augustus ac Hungarie 15 Boemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligh. 1432 April 15 243. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: mahnt zur Vorsicht dem Bischof von 20 Mâcon gegenüber, der behauptet, zur Herstellung des Friedens im Stift Utrecht ausgesandt zu sein, Nachrichten aus Rom zufolge aber im Auftrage des Papstes zum Herzog von Burgund und anderen Fürsten und zum Konzil selbst reist, um dieses zu hindern; meldet, daß der Papst seine Haltung noch nicht geändert hat, 1432 25 daß aber die königlichen Gesandten in Rom einen günstigen Bescheid erhoffen. April 15 Parma. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 214 orig. chart. lit. clausa c. sig. in c. impr. Unter der Adresse stelt der gleichreitige Baierische Vermerk Parma. notabilis littera. Regest bei Altmann nr. 9116. — Erwähnt von Kluckhohn a. a. O. 2, 549 Anm. 2. 30 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen tziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. wir haben dem concilio und ouch deiner lieb vormals geschriben 1, wie der bischoff genant Matiskonensis von dem babst auß- gesandt wer’ zu dem von Burgundi und ander fürsten und sunderlich zu dem concilio, 35 das heilig concilium zu hindern, als du dann auß sulcher schrifft 2, die uns von Rom komen ist, wol vernomen hast. nu ist derselb bischoff alhie bey uns gewest, an dem wir haben heimlich erfaren lassen, ob er ichts in befelhnuß hab, das wider das concilium wer'. der hat teuer genomen und gesprochen, er hab nichts sulchs, er wolt ouch wider circumcirca per omnes vias et passus et specialiter in civitate Basiliensi disposuimus et ordinavimus, quod nemo de Romana curia hic veniens intus vel extra permittatur transire, nisi videatur, si aliquas litteras apud se habeat, que ad turbacionem sacri concilii quomodolibet facere possent; infolge dieser Verfiigung sei Wilhelmus Barnet presbiter et capella- nus des episcopus Raffensis [sic ; ist etwa Rossensis ru em.?] bei Rheinfelden verhaftet und nach Basel ge- bracht worden; man habe zwar viele Briefe bei ihm 40 gefunden, aber keinen, der etwas dem Konzil Nach- teiliges enthalte; Barnet sei deshalb wieder auf freien Fuß gesetxt worden. (Dresden Kgl. Bibl. ms. 172b fol. 52b-53a cop. chart. saec. 15.) 1 Der Brief an das Konxil ist unsere nr. 242, 45 der an Hrg. Wilhelm wahrscheinlich unsere nr. 259. 2 Uber den Inhalt dieses nicht mehr vorhandenen Schriftstüickes vgl. nr. 242 art. 4.
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(+, Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1483 nr. 228-294, 418 das concilium ungern ichts tun, dann er sey gesandt den stifft zu Uttericht zu befriden. doruff wir im unsern geleitsbrief gegeben haben. begern wir von deiner lieb, das du das an das concilium bringest und auch mitsampt in uffmerckest ', ob er ichts sulchs werb und ob er uns recht furbracht hab, und uns das zu stunden schreibest, das wir suns dornach wissen zu richten. haben, das der babst nach hart sey. auch wisse, das uns unser boten von Rom gescriben doch so hoffen sy mit gutem ende zu uns zu komen, wann des babst botschaft von uns noch nicht gen Rom komen was 2. was uns nů kompt, wollen wir dir zu stund an schreiben. dorumb wallest * die prelaten in dem concilio stercken, wann die sach, ob got wil, noch gut werden, und gehort nicht anders 10 dortzu den stetikeit und vestbleiben. geben zu Parma in Lamparten am dinstag nach dem heiligen palmtag unserr riche des Hungerischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalezgraven ^ bey Hein und herezogen 15 in Beyrn unserm stathalter lieben oheim und fürsten. a) sie. b) em.; orig. placzgraven. 1 Ehwa Ende April schrieb Hxg. Wilhelm an Hxg. Philipp von Burgund: aus dem Briefe des 20 Herxogs am das Baseler_ Konxil habe er erschen, daß er dem Konzil anhangen and es nach Kriiften fördern wolle; er lasse ihn deshalb wissen, quod episcopus Matisconensis domino nostro apostolico, ut dicitur, intimus ad serenissimum dominum Roma- norum etc. regem --- ab Urbe veniens in Parma applicuit. quem idem -- rex, quia suspectus sibi videbatur, quo iter suum tenderet interrogans et si aliquid in commissis contra sacrum concilium ha- beret, respondit constanter et sub attestacione sue consciencie, quod ommino nichil habeat velit nec tudeat contra sacrum concilium aut ad turbacionem ejusdem sollicitare seu attentare, sed habeat aliqua Suam propriam causam concernencia cum illustri principe duce Sàbaudie tractare, propter quod per ejusdem. domini ducis terras iter facere velit, et ex- hinc ad vestram serenitatem se velle conferre ad procurandw?»& pacem ex parte cujusdam prepositure in Trajecto; der König habe ihm (Wilhelm) aufyc- tragen, nachxzuforschen, ob diese Angaben des Bischofs wahr seien; or habe nun hier in Basel. gehórt, quod isdem episcopus deferat litteras apostolicas ad regem Francie et Alamaniam sub nube et colore cause pre- tacte contra bonum statum, imo ad turhacionem ipsius sacri concilii; darum bitte er den Herzog, 45 hon und dem Konzil Nachricht xu geben, falls der Bischof bei ihm irgend welche Schritte gegen das Konzil gethan haben oder thun sollte; der Herxog möge sich durch keinerlei Einfliistervnyen, von wel- cher Seite sie auch. kümen, in seiner konxilsfreund- 50 lichen Gesinnung beirren lassen. (Dresden Kyl. Bibl. ms. 172» fol. 53b-54a cop. chart. saec, 15 ohne Datum.) Der Z. 19 erwähnte Brief Hg. Philipps ist vom 7 April 1432 datiert (gedr. Martene 8, 105-106; Mansi 30, 122-123); er wurde am 2 = 8 o 8 e 4 S Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 11 April int Konzil verlesen (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 55a; vgl. Haller a. a. O. 2, 84 Z. 36-85 Z. 2). In einem anderen, vom 2 Mai 1432 datierten Briefe teilte Wilhelm dem Herzog mit: er habe kürzlich erfahren, daß ein gewisser Bischof son Mdcon von Rom durch Savoyen nach Burgund yereist sei, um den Herzog aufxusuchen; er habe Grund. xw der. Annahme, daß der Bischof von der Römischen Kurie diversas ambasiatas et litteras sacri generalis concilii Basiliensis et personarum in eodem existencium turbativas erhalten habe; der Herxog möge ihn und das Konzil benachrichtigen, si que nova mala vel eciam bona idem episcopus ad vestre dominacionis noticiam deduxerit; e móge den Bischof ausfragen oder ausfragen. lassen, namentlich ob er litteras papales vel alias turbacionem afferentes se- cum habeat vel forte per alium vel alios afferri disposuerit; er müge auch seine sehnsiüchtig erwar- teten Gesandten and Prälaten xum Konxil schicken. (Dresden I. e. fol. 57% cop. chart. saec. 15.) Am 19 Mai forderte Hxg. Wilhelm Straßburg auf, den Bischof von Mdcon 4m. Betretungsfalle xw verhaften, da er entgegen dem K. Sigmund gegebenen Versprechen, nichts wider das Konxil werben. xw wollen, bei den Heraügen von Burgund und Savoyen gewesen sed; dat. Basel Mo. n. caniate anno ete. 32. Auf einem eingelegten Zettel bemerkte er, daß Straßburg, falls der Bischof einen königlichen (eleitsbrief vorweisen sollte, darauf keine Rücksicht xu nehmen. brauche. (Strafüburg Stadt- A. Série AA fasc. 179 fol. 11 ата 12 orig. chart, lit. clausa ©. sig. in v. émpr.) — Vgl. auch. Haller a. a. O. 2; 118 Z. 22-926; 119 Z. 18-23; 120 Z, 3-12; ferner Segovia lib. 9 cap. 17 (a. a. O. 2, 188). * Die pépstlichen Gesandten waren am 26. oder 27 Miürx von Parma nach Bologna xwrückgekehrt. Nach Rom kamen sie erst am 23. April. Vgl. S. 303, 1432 April 15 1432 April 15
(+, Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1483 nr. 228-294, 418 das concilium ungern ichts tun, dann er sey gesandt den stifft zu Uttericht zu befriden. doruff wir im unsern geleitsbrief gegeben haben. begern wir von deiner lieb, das du das an das concilium bringest und auch mitsampt in uffmerckest ', ob er ichts sulchs werb und ob er uns recht furbracht hab, und uns das zu stunden schreibest, das wir suns dornach wissen zu richten. haben, das der babst nach hart sey. auch wisse, das uns unser boten von Rom gescriben doch so hoffen sy mit gutem ende zu uns zu komen, wann des babst botschaft von uns noch nicht gen Rom komen was 2. was uns nů kompt, wollen wir dir zu stund an schreiben. dorumb wallest * die prelaten in dem concilio stercken, wann die sach, ob got wil, noch gut werden, und gehort nicht anders 10 dortzu den stetikeit und vestbleiben. geben zu Parma in Lamparten am dinstag nach dem heiligen palmtag unserr riche des Hungerischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalezgraven ^ bey Hein und herezogen 15 in Beyrn unserm stathalter lieben oheim und fürsten. a) sie. b) em.; orig. placzgraven. 1 Ehwa Ende April schrieb Hxg. Wilhelm an Hxg. Philipp von Burgund: aus dem Briefe des 20 Herxogs am das Baseler_ Konxil habe er erschen, daß er dem Konzil anhangen and es nach Kriiften fördern wolle; er lasse ihn deshalb wissen, quod episcopus Matisconensis domino nostro apostolico, ut dicitur, intimus ad serenissimum dominum Roma- norum etc. regem --- ab Urbe veniens in Parma applicuit. quem idem -- rex, quia suspectus sibi videbatur, quo iter suum tenderet interrogans et si aliquid in commissis contra sacrum concilium ha- beret, respondit constanter et sub attestacione sue consciencie, quod ommino nichil habeat velit nec tudeat contra sacrum concilium aut ad turbacionem ejusdem sollicitare seu attentare, sed habeat aliqua Suam propriam causam concernencia cum illustri principe duce Sàbaudie tractare, propter quod per ejusdem. domini ducis terras iter facere velit, et ex- hinc ad vestram serenitatem se velle conferre ad procurandw?»& pacem ex parte cujusdam prepositure in Trajecto; der König habe ihm (Wilhelm) aufyc- tragen, nachxzuforschen, ob diese Angaben des Bischofs wahr seien; or habe nun hier in Basel. gehórt, quod isdem episcopus deferat litteras apostolicas ad regem Francie et Alamaniam sub nube et colore cause pre- tacte contra bonum statum, imo ad turhacionem ipsius sacri concilii; darum bitte er den Herzog, 45 hon und dem Konzil Nachricht xu geben, falls der Bischof bei ihm irgend welche Schritte gegen das Konzil gethan haben oder thun sollte; der Herxog möge sich durch keinerlei Einfliistervnyen, von wel- cher Seite sie auch. kümen, in seiner konxilsfreund- 50 lichen Gesinnung beirren lassen. (Dresden Kyl. Bibl. ms. 172» fol. 53b-54a cop. chart. saec, 15 ohne Datum.) Der Z. 19 erwähnte Brief Hg. Philipps ist vom 7 April 1432 datiert (gedr. Martene 8, 105-106; Mansi 30, 122-123); er wurde am 2 = 8 o 8 e 4 S Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 11 April int Konzil verlesen (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 55a; vgl. Haller a. a. O. 2, 84 Z. 36-85 Z. 2). In einem anderen, vom 2 Mai 1432 datierten Briefe teilte Wilhelm dem Herzog mit: er habe kürzlich erfahren, daß ein gewisser Bischof son Mdcon von Rom durch Savoyen nach Burgund yereist sei, um den Herzog aufxusuchen; er habe Grund. xw der. Annahme, daß der Bischof von der Römischen Kurie diversas ambasiatas et litteras sacri generalis concilii Basiliensis et personarum in eodem existencium turbativas erhalten habe; der Herxog möge ihn und das Konzil benachrichtigen, si que nova mala vel eciam bona idem episcopus ad vestre dominacionis noticiam deduxerit; e móge den Bischof ausfragen oder ausfragen. lassen, namentlich ob er litteras papales vel alias turbacionem afferentes se- cum habeat vel forte per alium vel alios afferri disposuerit; er müge auch seine sehnsiüchtig erwar- teten Gesandten and Prälaten xum Konxil schicken. (Dresden I. e. fol. 57% cop. chart. saec. 15.) Am 19 Mai forderte Hxg. Wilhelm Straßburg auf, den Bischof von Mdcon 4m. Betretungsfalle xw verhaften, da er entgegen dem K. Sigmund gegebenen Versprechen, nichts wider das Konxil werben. xw wollen, bei den Heraügen von Burgund und Savoyen gewesen sed; dat. Basel Mo. n. caniate anno ete. 32. Auf einem eingelegten Zettel bemerkte er, daß Straßburg, falls der Bischof einen königlichen (eleitsbrief vorweisen sollte, darauf keine Rücksicht xu nehmen. brauche. (Strafüburg Stadt- A. Série AA fasc. 179 fol. 11 ата 12 orig. chart, lit. clausa ©. sig. in v. émpr.) — Vgl. auch. Haller a. a. O. 2; 118 Z. 22-926; 119 Z. 18-23; 120 Z, 3-12; ferner Segovia lib. 9 cap. 17 (a. a. O. 2, 188). * Die pépstlichen Gesandten waren am 26. oder 27 Miürx von Parma nach Bologna xwrückgekehrt. Nach Rom kamen sie erst am 23. April. Vgl. S. 303, 1432 April 15 1432 April 15
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414 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 April 24] 244. [Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom Kaspar Stange von Wand- ofen 1] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: teilt ihm den Inhalt der Antwort [1432 April 24 Rom]. des Papstes an die königlichen Gesandten mit. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I nr. 11 orig. chart. lit. clausa c. sig. in c. impr. Unter dem Text ist vom Schreiber bemerkt Iste est effectus responsionis domini nostri super proposicione oratorum serenissimi regis Romanorum coram eo facta. Die Ordenskanslei hat über die Adresse geschrieben Kale Jocop, unter sie entwert des bobistis den boten des Romischen konigis. 5 Gnediger herre homeister. geruchet zu wissen, das als huten, das ist am dorns- April 24 tage nest noch Georgii, in keginwertikeit seben cardinalen — di andern funfe 2 wolden 10 dobei nicht sein — hat der pobist des Romischen konigis sendebotin entwert ge- geben. [1] im ersten als im der konig entpotin hatte, wi her fro were seiner irwe- [2] dornoch alsia beworben haben lunge etc., des im der pobist groslich danket. von der brife wegen, di der pobist dem Romischen konige hatte geschreiben etc., ent- wert der pobist, das her di lutirlich geschreiben hette unde hette in iwerlde gemeinet 15 mit truwen und noch huten des tagis meinet. [3 vort wi si beworben haben, das her gerne frede wolde machin mit den Venediger unde Florenczir unde wolde sich an wene her solde unde nemelich an seine heilikeit losen der sache etc., entwert der pobist also: her welde gerne, das ein frede zwuschin in were, und geloubet wol, wenne der konig nicht folgete andern luthin, so houffte her wol, das ein frede zwuschin in wurde 20 gemacht; unde wenne ein sulchs zu im gegangen wurde, so welde her ein recht us- sprechin, were is wedir seinen vatir adir seinen brudir. [4 dornoch als si beworben haben, das her dorumme qweme, di ketzereie zu vorstoren unde frede in Walischen landen zu machin etc., entwert der pobist: do were in Walischen landen keine ketzereie ; sunder gerne hette her gesehen, das der Romische konig vor seiner zukunft in Walische 25 lant di ketzereie zu Behemen hette vorstoret, dorzu her flichtig were. unde als si in haben entschuldiget, das her seinen fleis zu der usrodunge der ketzer zu Behemen getan hat: das gloubit der pobist wol, das her den willen hatte, abir her is des nicht be- gloubit bi andern lutin, als denne seine botschaft3 zu jor vor seinem vorfarn in hetten entschuldiget, wi in vil luthe vordechtin, das her di ketzereie nicht wolde b vortreiben, so unde hetten in ouch entschuldiget, wi her mit Ungern noch Dutschen lant nicht so mechtig were, die ketzern zu vortreiben; das doch den pobist sere wundert, wenne die lant mechtiger weren groser ding zu thuende. das abir der Romische konig qweme in Walische lant frede zu machin, das were gut. doch wenne her sich wol hette geeiniget mit dem pobist cardinalen unde der kirchen, so houffte her wol an zweifil, das her frede 35 machte; sust besorget her sich, das is nicht moge zugeen. [5] als si beworben haben von dem concilio, das der Romische konig bi dem concilio bleiben welde, unde di sachen, di si vorgeleget haben von des Romischen konigis wegin von dem concilio, das man das halden solle etc.: alle di sachen sein wedir di heilige schrift, das heilige ewangelium, di heiligen satzungen des geistlichen rechtis. und der Romische konig, als 40 di recht ussetzin, sal sich nicht bekommern mit dem concilio, sunder in geistlikeit nicht mee, denne das her ere unde gehorsam thu der geistlichkeit unde, was das heilige con- cilium entschedet wedir di ketzer, das her das volende mit dem swerte. unde wir haben entscheden mit rete unser bruder der cardinalen, redeliche botschaft prelatin a) sic. b) orig. wiederholl nicht wolde. c) em. ; orig. heiligen. 45 1 Die Nachschrift xu unserer nr. 225 läßt über den Absender keinen Zweifel. 2 Dies waren nach Segovia lib. 3 cap. 9 (a. a. O. 2, 168) die Kardinäle von Bologna, von Cypern. von Arles, S. Petri in Vincula und S. Sixli. Se- govia wird den Schlußt der Zeugenliste unserer nr. 245 gekannt haben. 3 Giovanni Milanesi; rgl. nr. 245 art. 2.
414 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 April 24] 244. [Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom Kaspar Stange von Wand- ofen 1] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: teilt ihm den Inhalt der Antwort [1432 April 24 Rom]. des Papstes an die königlichen Gesandten mit. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I nr. 11 orig. chart. lit. clausa c. sig. in c. impr. Unter dem Text ist vom Schreiber bemerkt Iste est effectus responsionis domini nostri super proposicione oratorum serenissimi regis Romanorum coram eo facta. Die Ordenskanslei hat über die Adresse geschrieben Kale Jocop, unter sie entwert des bobistis den boten des Romischen konigis. 5 Gnediger herre homeister. geruchet zu wissen, das als huten, das ist am dorns- April 24 tage nest noch Georgii, in keginwertikeit seben cardinalen — di andern funfe 2 wolden 10 dobei nicht sein — hat der pobist des Romischen konigis sendebotin entwert ge- geben. [1] im ersten als im der konig entpotin hatte, wi her fro were seiner irwe- [2] dornoch alsia beworben haben lunge etc., des im der pobist groslich danket. von der brife wegen, di der pobist dem Romischen konige hatte geschreiben etc., ent- wert der pobist, das her di lutirlich geschreiben hette unde hette in iwerlde gemeinet 15 mit truwen und noch huten des tagis meinet. [3 vort wi si beworben haben, das her gerne frede wolde machin mit den Venediger unde Florenczir unde wolde sich an wene her solde unde nemelich an seine heilikeit losen der sache etc., entwert der pobist also: her welde gerne, das ein frede zwuschin in were, und geloubet wol, wenne der konig nicht folgete andern luthin, so houffte her wol, das ein frede zwuschin in wurde 20 gemacht; unde wenne ein sulchs zu im gegangen wurde, so welde her ein recht us- sprechin, were is wedir seinen vatir adir seinen brudir. [4 dornoch als si beworben haben, das her dorumme qweme, di ketzereie zu vorstoren unde frede in Walischen landen zu machin etc., entwert der pobist: do were in Walischen landen keine ketzereie ; sunder gerne hette her gesehen, das der Romische konig vor seiner zukunft in Walische 25 lant di ketzereie zu Behemen hette vorstoret, dorzu her flichtig were. unde als si in haben entschuldiget, das her seinen fleis zu der usrodunge der ketzer zu Behemen getan hat: das gloubit der pobist wol, das her den willen hatte, abir her is des nicht be- gloubit bi andern lutin, als denne seine botschaft3 zu jor vor seinem vorfarn in hetten entschuldiget, wi in vil luthe vordechtin, das her di ketzereie nicht wolde b vortreiben, so unde hetten in ouch entschuldiget, wi her mit Ungern noch Dutschen lant nicht so mechtig were, die ketzern zu vortreiben; das doch den pobist sere wundert, wenne die lant mechtiger weren groser ding zu thuende. das abir der Romische konig qweme in Walische lant frede zu machin, das were gut. doch wenne her sich wol hette geeiniget mit dem pobist cardinalen unde der kirchen, so houffte her wol an zweifil, das her frede 35 machte; sust besorget her sich, das is nicht moge zugeen. [5] als si beworben haben von dem concilio, das der Romische konig bi dem concilio bleiben welde, unde di sachen, di si vorgeleget haben von des Romischen konigis wegin von dem concilio, das man das halden solle etc.: alle di sachen sein wedir di heilige schrift, das heilige ewangelium, di heiligen satzungen des geistlichen rechtis. und der Romische konig, als 40 di recht ussetzin, sal sich nicht bekommern mit dem concilio, sunder in geistlikeit nicht mee, denne das her ere unde gehorsam thu der geistlichkeit unde, was das heilige con- cilium entschedet wedir di ketzer, das her das volende mit dem swerte. unde wir haben entscheden mit rete unser bruder der cardinalen, redeliche botschaft prelatin a) sic. b) orig. wiederholl nicht wolde. c) em. ; orig. heiligen. 45 1 Die Nachschrift xu unserer nr. 225 läßt über den Absender keinen Zweifel. 2 Dies waren nach Segovia lib. 3 cap. 9 (a. a. O. 2, 168) die Kardinäle von Bologna, von Cypern. von Arles, S. Petri in Vincula und S. Sixli. Se- govia wird den Schlußt der Zeugenliste unserer nr. 245 gekannt haben. 3 Giovanni Milanesi; rgl. nr. 245 art. 2.
Strana 415
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 415 unde doctores hinzusenden, di do kein Basil zihen sollen 1 zu entscheiden mit den, di 11432 April 24/ do zu Basil sein, ab is not sei das concilium zu halden von der ketzer wegen. so sal man is halden; is des nicht not a, so sal man is nicht halden. und getruwen des, das di unsern mit den prelatin zu Basil eintrechteclich wol werden irkennen. [in verso] Dem erwirdigen grosmech- tigem herren herren Pauel von Rusdorff homeister Dutsches ordens mit aller wirdikeit. 10 245. Aufzeichnungen dreier gen. königlichen Gesandten über den Inhalt der mündlichen Antwort Papst Eugens IV auf die ihm schriftlich übergebene Ansprache des Doktor Nikolaus Stock. 1432 April 25 Rom. 132 April 25 15 20 20 30 35 40 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 88 a -89b cop. chart. coaeva, inseriert einem Notariatsinstrument 2, das am 17 Mai 1432 in Parma von den Notaren Peter Kalde und Simon Amman auf Befehl K. Sigmunds ausgefertigt wurde. Das Instrument (fol. 88a-90 a) hat die Uberschrift Instrumentum responsionum domini nostri pape ad articulos propositos per nuncios domini Romanorum regis. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 47a-49b cop. chart. coaeva, inseriert wie A. Die Vorl. ist am Schlußt unvollständig (vgl. die Varianten). Offenkundige Schreibfehler und belanglose Umstellungen einzelner Worte in dieser und den folgenden Vorlagen sind in unseren Karianten unerwähnt geblieben. coll. Floren: Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 46b-47b cop. membr. sacc. 15, inseriert wie A. Das Notariatsinstrument hat die Uberschrift Responsio domini pape ad prepo- sitam ambassiatam [s. die Quellenbeschreibung unserer nr. 238 unter F] incorporatur in hoc instrumento publico. Die Vorl. ist nachlässig geschrieben. B coll. Basel Univ.-Bibl. ms. E 1 11 fol. 250a-252a cop. chart. saec. 15, inseriert wie A. Das Notariatsinstrument hat die Uberschrift Sequitur responsio sanctissimi domini pape ad predicta [s. die Quellenbeschreibung unserer nr. 238 unter M]. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 112a-113b cop. chart. sacc. 15 mit der ru- brixierten Uberschrift Sequuntur responsiones domini nostri pape ad predicta avisamenta [s. die Quellenbeschreibung unserer nr. 238 unter V]. Diese und die Vorlagen P und C enthalten nur die Antwort des Papstes; es fehlen also die einleitenden und schlie- ßenden Bemerkungen der Gesandten samt dem Datum, rgl. die Varianten a und e auf S. 416 und 418. Die Vorlage ist nachlissig geschrieben. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 48 Z. 17-18. coll. Paris Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 86b-88a cop. chart. saec. 15 mit der Uber- schrift Responsio facta per dominum papam regie magestati super articulis supra allegatis [s. die Quellenbeschreibung unserer ur. 238 unter P] per ambaxiatores ipsius regie ma- gestatis. Man vergleiche das au R Bemerkte. coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 107b-109b cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Secuntur responsiones domini nostri pape ad predicta avisamenta [s. die Quellen- beschreibung unserer nr. 238 unter C]. Schlußnotix Expliciunt responsiones domini nostri pape ad articulos supra positos. Man vergleiche das vu R Bemerkte. In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 197b-198a cop. chart. saec. 15. Diese Vorlage bietet nur den Schlußpassus der päpstlichen Antwort, S. 418 Z. 13 Rogamus bis Z. 29 nostri parte. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 101 a-104a cop. chart. sacc. 15, inseriert wie A. Das Notariatsinstrument hat die Uberschrift Responsio do- F P C 45 a) orig. add. sei. 50 1 Vgl. S. 299 und S. 309 Anm. 4. 2 Die Zeugenliste des Instrumentes giebt iber die Umgebung Sigmunds in Parma interessanten Auf- schluß. Sie nennt den Erxbischof Jacques von Em- brun, den Ungarischen Vinekanxler Propst Mathias von Fünfkirchen, die Grafen Stefan von Zengg und Madruxxo, Wilhelm von Montfort und Johann von Korbavia (in Dalmatien), den Vixckanaler Kaspar Schlick, den Hofmeister Ladislaus von Thámasi, den Marschall Lorenz von Hederváry, den Komman- danten von Belgrad Matko von Thallóczy, den Bar- tolommco della Scala, den Markgrafen von Savona Corrado del Carretto, der hier als commissarius Par- mensis bereichnet wird, die Saroyischen Räte Ni- codo Festi und Jean Champion, und den Öster- reichischen Baron Georg von Rappach.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 415 unde doctores hinzusenden, di do kein Basil zihen sollen 1 zu entscheiden mit den, di 11432 April 24/ do zu Basil sein, ab is not sei das concilium zu halden von der ketzer wegen. so sal man is halden; is des nicht not a, so sal man is nicht halden. und getruwen des, das di unsern mit den prelatin zu Basil eintrechteclich wol werden irkennen. [in verso] Dem erwirdigen grosmech- tigem herren herren Pauel von Rusdorff homeister Dutsches ordens mit aller wirdikeit. 10 245. Aufzeichnungen dreier gen. königlichen Gesandten über den Inhalt der mündlichen Antwort Papst Eugens IV auf die ihm schriftlich übergebene Ansprache des Doktor Nikolaus Stock. 1432 April 25 Rom. 132 April 25 15 20 20 30 35 40 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 88 a -89b cop. chart. coaeva, inseriert einem Notariatsinstrument 2, das am 17 Mai 1432 in Parma von den Notaren Peter Kalde und Simon Amman auf Befehl K. Sigmunds ausgefertigt wurde. Das Instrument (fol. 88a-90 a) hat die Uberschrift Instrumentum responsionum domini nostri pape ad articulos propositos per nuncios domini Romanorum regis. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 47a-49b cop. chart. coaeva, inseriert wie A. Die Vorl. ist am Schlußt unvollständig (vgl. die Varianten). Offenkundige Schreibfehler und belanglose Umstellungen einzelner Worte in dieser und den folgenden Vorlagen sind in unseren Karianten unerwähnt geblieben. coll. Floren: Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 46b-47b cop. membr. sacc. 15, inseriert wie A. Das Notariatsinstrument hat die Uberschrift Responsio domini pape ad prepo- sitam ambassiatam [s. die Quellenbeschreibung unserer nr. 238 unter F] incorporatur in hoc instrumento publico. Die Vorl. ist nachlässig geschrieben. B coll. Basel Univ.-Bibl. ms. E 1 11 fol. 250a-252a cop. chart. saec. 15, inseriert wie A. Das Notariatsinstrument hat die Uberschrift Sequitur responsio sanctissimi domini pape ad predicta [s. die Quellenbeschreibung unserer nr. 238 unter M]. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 112a-113b cop. chart. sacc. 15 mit der ru- brixierten Uberschrift Sequuntur responsiones domini nostri pape ad predicta avisamenta [s. die Quellenbeschreibung unserer nr. 238 unter V]. Diese und die Vorlagen P und C enthalten nur die Antwort des Papstes; es fehlen also die einleitenden und schlie- ßenden Bemerkungen der Gesandten samt dem Datum, rgl. die Varianten a und e auf S. 416 und 418. Die Vorlage ist nachlissig geschrieben. — Vgl. Haller a. a. O. 2, 48 Z. 17-18. coll. Paris Bibl. Maxarine ms. nr. 1684 fol. 86b-88a cop. chart. saec. 15 mit der Uber- schrift Responsio facta per dominum papam regie magestati super articulis supra allegatis [s. die Quellenbeschreibung unserer ur. 238 unter P] per ambaxiatores ipsius regie ma- gestatis. Man vergleiche das au R Bemerkte. coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 107b-109b cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Secuntur responsiones domini nostri pape ad predicta avisamenta [s. die Quellen- beschreibung unserer nr. 238 unter C]. Schlußnotix Expliciunt responsiones domini nostri pape ad articulos supra positos. Man vergleiche das vu R Bemerkte. In München Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 197b-198a cop. chart. saec. 15. Diese Vorlage bietet nur den Schlußpassus der päpstlichen Antwort, S. 418 Z. 13 Rogamus bis Z. 29 nostri parte. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 101 a-104a cop. chart. sacc. 15, inseriert wie A. Das Notariatsinstrument hat die Uberschrift Responsio do- F P C 45 a) orig. add. sei. 50 1 Vgl. S. 299 und S. 309 Anm. 4. 2 Die Zeugenliste des Instrumentes giebt iber die Umgebung Sigmunds in Parma interessanten Auf- schluß. Sie nennt den Erxbischof Jacques von Em- brun, den Ungarischen Vinekanxler Propst Mathias von Fünfkirchen, die Grafen Stefan von Zengg und Madruxxo, Wilhelm von Montfort und Johann von Korbavia (in Dalmatien), den Vixckanaler Kaspar Schlick, den Hofmeister Ladislaus von Thámasi, den Marschall Lorenz von Hederváry, den Komman- danten von Belgrad Matko von Thallóczy, den Bar- tolommco della Scala, den Markgrafen von Savona Corrado del Carretto, der hier als commissarius Par- mensis bereichnet wird, die Saroyischen Räte Ni- codo Festi und Jean Champion, und den Öster- reichischen Baron Georg von Rappach.
Strana 416
416 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September. 1432. 1432 April 25 mini pape Jhesu Christi ad prepositam ambassiatam [d. i. unsere nr. 238; vgl. dort die Quellenbeschreibung] incorporatur in hoc instrumento publico. Die Antwort ist wie in ie irrtimlich vom 15. statt vom 25 April datiert. Gedruckt bei Martène 8, 126-130, Mansi 30, 141-144 und Mansi, Suppl. 4, 307-310 ; ferner in Мon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 168-171 (Segovia lib. 3 cap. 9). Die Drucke bei Martène und Mansi gehen auf unsere Vorlagen D und Prurick und sind also unvollständig. Im Ausauge bei Aschbach 4, 73-74 und bei Hefele a. a. O. 7, 472. Infrascripta a responsio data est nobis ambassiatoribus serenissime cesaree maje- statis per sanctissimum dominum nostrum Eugenium papam quartum in camera para- menti die 25 b mensis aprilis hora terciarum in anno 1432 presentibus ibidem reveren- 10 dissimis dominis cardinalibus 1 et patriarcha 2 reverendisque patribus prothonotariis epi- scopis abbatibus auditoribus cubiculariis et advocatis, quorum nomina in fine sunt descripta. [I] Primo c. regraciamur filio nostro domino regi Romanorum de eo, quod offert se nobis et sedi apostolice ad omnem filialem devocionem et protectionem ac ad quecun- que alia nostrum et sancte Romane ecclesie statum et honorem concernencia. [2] Secundo. quo ad hoc, ubi dicit 3 nos scripsisse sue majestati, quod gratum haberemus ipsius introitum ad partes Italie, sed magis contenti essemus, si prius heresis Boemica extirparetur" et heretici exterminarentur, dicimus: quod id, quod scripsimus, semper e deliberate ac de consilio et voluntate venerabilium fratrum nostrorum dominorum cardinalium scripsimus et ita eciam nunc sumus facturi, prout sincere scripsimus, dum 20 tamen majestas sua veniat pacifica, ut decet. sed videbatur magis convenire, quod ex- tirpata prius in regno suo Boemie heresi in concilio Constanciensi condempnata (cujus execucionem in hujusmodi heresum extirpacione ipse ut rex Romanorum et advocatus ecclesie facere debuit, prout et nos in hoc diligenciam suam ipsum fecisse credimus, quamvis multi aliud dicant et teneant, sicut eciam dominus Johannes 4 tempore felicis 25 recordacionis domini pape Martini predecessoris nostri ipsum de hoc excusabat et vos apud nos, quod tota Hungaria et tota Almania non sufficerent ad extirpacionem ipsarum heresum ; de quo satis miramur, cum crederemus, quod solus unus angulus illarum parcium sufficeret ad extirpacionem istarum heresum, et nos credimus, quod ipse dominus rex habuit f et habet s ad hoc voluntatem, quamvis apud alios de h hoc non habet i creditum, s0 sicut jam diximus) pacificaret se prius cum suis de regno Boemie, et demum liberius intendere et vacare potuisset circa pacificationem Italie et aliorum. [3] Tercio. quia ipse dominus Romanorum rex adhuc in Almania constitutus nobis scripserat 5, quod, priusquam Italiam ingrederetur, mitteret ad nos suos ambassiatores, quo ad hoc dicimus: quod nos grate expectabamus et expectavimus ad nos mitti per 35 eum hujusmodi ambassiatores, cupientes cum eisdem tractare pro utilitate rerum geren- darum k. et utinam sperato tempore misisset, ut scripserat, quoniam, si tunc sui venissent, sicut et cum desiderio prestolabamur, utique negocia, de quibus nunc agitur, non fuissent deventa ad ea, in quibus nunc sunt! [4] Quarto. quo ad hoc, quod ipse dominus rex Romanorum veniret ad nos pro 40 suscipienda corona imperiali et ! pro extirpacione heresum et pace Ytalie 6, dicimus: quod per dei graciam non sunt alique hereses in Italia, pro quarum extirpacione opus esset ipsum laborare , sed sunt veri et boni catholici, sicut esse debent. de adventu autem suo dicimus, quod parati fuimus semper et sumus, quantum in nobis est, ipsum, 15 1432 April 25 a) Infrascripta — sunt descripta om. RPC. b) F quinta decima. c) om. P. d) P extirpari fecisset. e) A wic- 45 derholt semper. I) R habuerit. g) RC habeat. h) FBRP ad. i) B habeat. k) D agendarum. I) DFBP ac. 1 Vgl. den Anfang unserer nr. 244. 2 Vgl. die Zeugenliste am Schlußt der Aufreich- nung. 3 Vgl. nr. 238 art. I und 1c. 1 Giovanni Milanesi; vgl. S. 126-127. Vgl. S. 383 Anm. 3. Vgl. nr. 238 art. 1b. 5 6 50
416 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September. 1432. 1432 April 25 mini pape Jhesu Christi ad prepositam ambassiatam [d. i. unsere nr. 238; vgl. dort die Quellenbeschreibung] incorporatur in hoc instrumento publico. Die Antwort ist wie in ie irrtimlich vom 15. statt vom 25 April datiert. Gedruckt bei Martène 8, 126-130, Mansi 30, 141-144 und Mansi, Suppl. 4, 307-310 ; ferner in Мon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 168-171 (Segovia lib. 3 cap. 9). Die Drucke bei Martène und Mansi gehen auf unsere Vorlagen D und Prurick und sind also unvollständig. Im Ausauge bei Aschbach 4, 73-74 und bei Hefele a. a. O. 7, 472. Infrascripta a responsio data est nobis ambassiatoribus serenissime cesaree maje- statis per sanctissimum dominum nostrum Eugenium papam quartum in camera para- menti die 25 b mensis aprilis hora terciarum in anno 1432 presentibus ibidem reveren- 10 dissimis dominis cardinalibus 1 et patriarcha 2 reverendisque patribus prothonotariis epi- scopis abbatibus auditoribus cubiculariis et advocatis, quorum nomina in fine sunt descripta. [I] Primo c. regraciamur filio nostro domino regi Romanorum de eo, quod offert se nobis et sedi apostolice ad omnem filialem devocionem et protectionem ac ad quecun- que alia nostrum et sancte Romane ecclesie statum et honorem concernencia. [2] Secundo. quo ad hoc, ubi dicit 3 nos scripsisse sue majestati, quod gratum haberemus ipsius introitum ad partes Italie, sed magis contenti essemus, si prius heresis Boemica extirparetur" et heretici exterminarentur, dicimus: quod id, quod scripsimus, semper e deliberate ac de consilio et voluntate venerabilium fratrum nostrorum dominorum cardinalium scripsimus et ita eciam nunc sumus facturi, prout sincere scripsimus, dum 20 tamen majestas sua veniat pacifica, ut decet. sed videbatur magis convenire, quod ex- tirpata prius in regno suo Boemie heresi in concilio Constanciensi condempnata (cujus execucionem in hujusmodi heresum extirpacione ipse ut rex Romanorum et advocatus ecclesie facere debuit, prout et nos in hoc diligenciam suam ipsum fecisse credimus, quamvis multi aliud dicant et teneant, sicut eciam dominus Johannes 4 tempore felicis 25 recordacionis domini pape Martini predecessoris nostri ipsum de hoc excusabat et vos apud nos, quod tota Hungaria et tota Almania non sufficerent ad extirpacionem ipsarum heresum ; de quo satis miramur, cum crederemus, quod solus unus angulus illarum parcium sufficeret ad extirpacionem istarum heresum, et nos credimus, quod ipse dominus rex habuit f et habet s ad hoc voluntatem, quamvis apud alios de h hoc non habet i creditum, s0 sicut jam diximus) pacificaret se prius cum suis de regno Boemie, et demum liberius intendere et vacare potuisset circa pacificationem Italie et aliorum. [3] Tercio. quia ipse dominus Romanorum rex adhuc in Almania constitutus nobis scripserat 5, quod, priusquam Italiam ingrederetur, mitteret ad nos suos ambassiatores, quo ad hoc dicimus: quod nos grate expectabamus et expectavimus ad nos mitti per 35 eum hujusmodi ambassiatores, cupientes cum eisdem tractare pro utilitate rerum geren- darum k. et utinam sperato tempore misisset, ut scripserat, quoniam, si tunc sui venissent, sicut et cum desiderio prestolabamur, utique negocia, de quibus nunc agitur, non fuissent deventa ad ea, in quibus nunc sunt! [4] Quarto. quo ad hoc, quod ipse dominus rex Romanorum veniret ad nos pro 40 suscipienda corona imperiali et ! pro extirpacione heresum et pace Ytalie 6, dicimus: quod per dei graciam non sunt alique hereses in Italia, pro quarum extirpacione opus esset ipsum laborare , sed sunt veri et boni catholici, sicut esse debent. de adventu autem suo dicimus, quod parati fuimus semper et sumus, quantum in nobis est, ipsum, 15 1432 April 25 a) Infrascripta — sunt descripta om. RPC. b) F quinta decima. c) om. P. d) P extirpari fecisset. e) A wic- 45 derholt semper. I) R habuerit. g) RC habeat. h) FBRP ad. i) B habeat. k) D agendarum. I) DFBP ac. 1 Vgl. den Anfang unserer nr. 244. 2 Vgl. die Zeugenliste am Schlußt der Aufreich- nung. 3 Vgl. nr. 238 art. I und 1c. 1 Giovanni Milanesi; vgl. S. 126-127. Vgl. S. 383 Anm. 3. Vgl. nr. 238 art. 1b. 5 6 50
Strana 417
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 417 1132 April 25 dummodo ut rex pacificus veniat, honorare et facere effectualiter omne id, quod cum honore poterimus, pro a ipsius honore et status exaltatione. nam, ut sciunt omnes, sub expectacione sui adventus, ex quo intimaverat 1 velle venire de mense februarii, nos, quamvis magna necessitas nostre egritudinis, qua tenebamur, exigebat, pretermisimus ire ad balnea naturalia existencia in Apulia causa recuperande nostre sanitatis et remansi- mus fixi in hac urbe, volentes pocius sibi complacere quam proprie sanitati providere. sed gracias agimus deo, per cujus misericordem propiciacionem ac provisionem speramus jam absque balneis pristine restitui sanitati. [5] Quinto. quo ad hoc, ubi dicit 2 nos scripsisse statum et pacem illustris ducis 10 Mediolani et tocius Italie cordi habere, dicimus: quod eciam tunc, dum in minoribus constituebamur, optavimus cunctorum pacem et demum post nostri ad apicem summi apostolatus assumpcionem semper fuimus et sumus parati ad pacem dandam nedum Italie tantum sed et toti Christianitati juxta posse, cum nichil magis appetamus nilque carius videre habeamus quam videre pacem et bonum statum tocius Christianismi. quan- 15 tam autem operam dederimus pro pacificacione ducis Mediolani cum Venetis et Florentinis, sciunt multi, quamvis profectus non sit subsequtus. et utinam nunc deus det pacem partibus c ipsis " per horum medium, qui sunt in tractanda inter ipsos hujusmodi pace a aut per quemeumque alium, dummodo habeatur pax inter eos! dolenter enim et cum cordis amaritudine videmus et audimus quorumcumque Christicolarum guerram et sanguinis 20 effusionem, quam summe horremus. [6] Sexto. quo ad hoc, ubi dicit 4 nos scripsisse eciam velle dare operam com- posicionis super differenciis inter suam majestatem et Venetos habitis, de qua eadem majestas nobis e regraciatur, et ubi nos rogat, ut reddamus et teneamus nos indifferentem equalem et communem patrem, quoniam disposita esset nos inter se et Venetos pro 25 mediatore habere etc., dicimus: quod nos non fuimus nec sumus nee esse volumus in aliqua re mundi parciales, cum nec esse debeamus existendo in hoc summo apice aposto- latus (quamvis' racionabilibus causis potuissemus et possemus nos fecisse partem, quia ab una parte fuimus impugnati et ab alia parte adjuti), sed volumus pro posse nostro, quantum in nobis est, si partes consenserint, pro pace inter majestatem suam et Venetos so habenda interponere partes nostras. si vero cause differenciarum pretactarum devolventur ad nos tamquam ad judicem, faciemus, quod fieri debet s de jure, eciam si esset contra patrem h nostrum. 7] Septimo vero et ultimo. quo ad proposita 5 et scripta factum concilii tangencia, quia de celebracione et continuacione concilii aliqua dicta sunt et eciam alique raciones 35 allegate, que contrariantur evangelio Jhesu Christi sacre scripture sacris canonibus et legibus civilibus, licet sciamus, quod iste raciones non processerunt ab eo, quia ipse non est in talibus peritus, sed melius scit bellare, sicut viriliter consuevit contra Turcos et alibi (et utinam prosperaretur!), et eciam in eisdem dicta et scripta existunt aliqua alia satis inhonesta, ad que ex honestate pretermittimus respondere, succinctius i quantum 40 possumus dicimus: quod, quia ipse dominus Romanorum rex inter cetera nostris ad eum a) in D ist pro — sciunt omnes aus Verschen durch Unterstreichen und durch am Rande stehendes vacat getilgt; bei- des sollte unr für die anf omnes folgenden, ans dem Vorhergehenden wiederholten Worte parati — poterimus gelten. b) om. DF. c) D paritibus. d) DF add. pacem. e) om. RC. f) FBP add. ex. g) D potest. h) P patri- monium. i) R succincte; die anderen Vorlagen abgekürst succinct. 45 1 Ein Brief Sigmunds an den Papst, in dem diese Absicht ausgesprochen wäre, ist uns nicht be- kannt. Vgl. jedoch unsere nr. 135. 2 Vgl. nr. 238 art. 2. 3 Der Papst meint die Friedensverhandlungen in 50 Ferrara, die freilich ein paar Tage vorher, am 22. Deutsche Reichstags-Akten X. oder 23 April ergebnislos geendigt hatten. Vgl. den Brief des Herxogs von Mailand an den Kardinal von Piacenxa vom 23 April 1432, bei Osio a. a. O. 3, 80-81. 4 Vgl. nr. 238 art. 2. 5 Vgl. nr. 238 art. 3. 53
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 417 1132 April 25 dummodo ut rex pacificus veniat, honorare et facere effectualiter omne id, quod cum honore poterimus, pro a ipsius honore et status exaltatione. nam, ut sciunt omnes, sub expectacione sui adventus, ex quo intimaverat 1 velle venire de mense februarii, nos, quamvis magna necessitas nostre egritudinis, qua tenebamur, exigebat, pretermisimus ire ad balnea naturalia existencia in Apulia causa recuperande nostre sanitatis et remansi- mus fixi in hac urbe, volentes pocius sibi complacere quam proprie sanitati providere. sed gracias agimus deo, per cujus misericordem propiciacionem ac provisionem speramus jam absque balneis pristine restitui sanitati. [5] Quinto. quo ad hoc, ubi dicit 2 nos scripsisse statum et pacem illustris ducis 10 Mediolani et tocius Italie cordi habere, dicimus: quod eciam tunc, dum in minoribus constituebamur, optavimus cunctorum pacem et demum post nostri ad apicem summi apostolatus assumpcionem semper fuimus et sumus parati ad pacem dandam nedum Italie tantum sed et toti Christianitati juxta posse, cum nichil magis appetamus nilque carius videre habeamus quam videre pacem et bonum statum tocius Christianismi. quan- 15 tam autem operam dederimus pro pacificacione ducis Mediolani cum Venetis et Florentinis, sciunt multi, quamvis profectus non sit subsequtus. et utinam nunc deus det pacem partibus c ipsis " per horum medium, qui sunt in tractanda inter ipsos hujusmodi pace a aut per quemeumque alium, dummodo habeatur pax inter eos! dolenter enim et cum cordis amaritudine videmus et audimus quorumcumque Christicolarum guerram et sanguinis 20 effusionem, quam summe horremus. [6] Sexto. quo ad hoc, ubi dicit 4 nos scripsisse eciam velle dare operam com- posicionis super differenciis inter suam majestatem et Venetos habitis, de qua eadem majestas nobis e regraciatur, et ubi nos rogat, ut reddamus et teneamus nos indifferentem equalem et communem patrem, quoniam disposita esset nos inter se et Venetos pro 25 mediatore habere etc., dicimus: quod nos non fuimus nec sumus nee esse volumus in aliqua re mundi parciales, cum nec esse debeamus existendo in hoc summo apice aposto- latus (quamvis' racionabilibus causis potuissemus et possemus nos fecisse partem, quia ab una parte fuimus impugnati et ab alia parte adjuti), sed volumus pro posse nostro, quantum in nobis est, si partes consenserint, pro pace inter majestatem suam et Venetos so habenda interponere partes nostras. si vero cause differenciarum pretactarum devolventur ad nos tamquam ad judicem, faciemus, quod fieri debet s de jure, eciam si esset contra patrem h nostrum. 7] Septimo vero et ultimo. quo ad proposita 5 et scripta factum concilii tangencia, quia de celebracione et continuacione concilii aliqua dicta sunt et eciam alique raciones 35 allegate, que contrariantur evangelio Jhesu Christi sacre scripture sacris canonibus et legibus civilibus, licet sciamus, quod iste raciones non processerunt ab eo, quia ipse non est in talibus peritus, sed melius scit bellare, sicut viriliter consuevit contra Turcos et alibi (et utinam prosperaretur!), et eciam in eisdem dicta et scripta existunt aliqua alia satis inhonesta, ad que ex honestate pretermittimus respondere, succinctius i quantum 40 possumus dicimus: quod, quia ipse dominus Romanorum rex inter cetera nostris ad eum a) in D ist pro — sciunt omnes aus Verschen durch Unterstreichen und durch am Rande stehendes vacat getilgt; bei- des sollte unr für die anf omnes folgenden, ans dem Vorhergehenden wiederholten Worte parati — poterimus gelten. b) om. DF. c) D paritibus. d) DF add. pacem. e) om. RC. f) FBP add. ex. g) D potest. h) P patri- monium. i) R succincte; die anderen Vorlagen abgekürst succinct. 45 1 Ein Brief Sigmunds an den Papst, in dem diese Absicht ausgesprochen wäre, ist uns nicht be- kannt. Vgl. jedoch unsere nr. 135. 2 Vgl. nr. 238 art. 2. 3 Der Papst meint die Friedensverhandlungen in 50 Ferrara, die freilich ein paar Tage vorher, am 22. Deutsche Reichstags-Akten X. oder 23 April ergebnislos geendigt hatten. Vgl. den Brief des Herxogs von Mailand an den Kardinal von Piacenxa vom 23 April 1432, bei Osio a. a. O. 3, 80-81. 4 Vgl. nr. 238 art. 2. 5 Vgl. nr. 238 art. 3. 53
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418 destinatis oratoribus respondit 1, quod prorogacio celebracionis et mutacio loci concilii non ad eum sed ad dictum concilium spectaret, ideo nos jam deputavimus de consilio venerabilium fratrum nostrorum dominorum cardinalium certos nostros notabiles prelatos et doctores ad illos de Basilea in proximo mittere. et si videbitur illis, quod necesse sit, ut concilium celebretur, tunc celebretur super extirpacione heresum et morum re- formacione, licet jam per dei graciam nos inceperimus nostram curiam reformare. et speramus, quod cum illis erunt concordes; et quod placebit eis, placebit nobis, et quod voluerint ipsi, volumus et nos. et libenter videremus, sib hereses extirparentur et heretici reducerentur, tum pro honore dei tum eciam intuitu domini regis. de paci- ficacione autem principum non est opus laborare, quia nos jam fecimus nostram dili- 10 genciam, mittendo unum ex nostris fratribus dominis cardinalibus in Ispaniam 2 et alium in Franciam 3; et ad quascunque mundi partes opus erit, similiter faciemus, sicut specialiter ad nos pertinet pacem Christi fidelium procurare. rogamus ergo ipsum filium nostrum et vos nostri parte eundem rogate, ut non ingerat se de talibus, que non pertinent ad eum, nec laboret turbare nos et ecclesiam Romanam, cum non 15 spectet ad eum nisi obedire summo pontifici et sancte Romane ecclesie ac revereri eosdem, sicut eciam oratores nostri retulerunt ipsummet dixisse, quod non spec- taret ad eum facere vel dissolvere concilium, sed solummodo facere ecclesiasticis reverenciam et obedienciam. non enim spectat ad eum quitquam de nobis aut de con- cilio, sed pertinet ad eum exequi ea, que a nobis vel a concilio fiunt, et revereri, ut 20 diximus, summum pontificem in sedem beati Petri apostoli positum et exequi ea gladio, que sunt decreta in conciliis contra hereticos, sicut in concilio Constanciensi. et si inge- rere se de talibus attemptabit, ipse videat. deus autem est in celis, qui est supra eum et super omnes reges mundi, et deffendet suam ecclesiam et nos vicarium suum et suc- cessorem beati d Petri apostoli, in cujus sede sedemus. plurimi namque eciam tempo- 25 ribus preteritis ecclesiam dei et ejus vicarium et successorem beati Petri apostoli tur- bare presumpserunt, quos tamen deus, quando placuit, humiliavit. et ideo rogamus eum, ut non impediat se de talibus, que ad eum non pertinent, et vos nostri parte eum ro- gate. salutetis dominum regem nostri parte e. Presentibus ibidem reverendissimis in Christo patribus dominis sancte Romane ec- 30 clesie cardinalibus, videlicet de Ursinis 4, Rothomagensi 5, de Comitibus “, sancti Mar- celli 7, Novariensi 8, Veneciarum? et Angeloto sancti Marci 10, Blasio patriarcha Gra- densi 11, necnon reverendis dominis prothonotariis Pandolfo de Ursinis, domino Marino a) Prom. in proximo. b) in D korr. aus quod; P quod. c) DF et. d) om. DC. e) P add. etc. amen; alles Fol- gende fehlt in RPC. f) ADB Martino. 5 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 April 25 35 1 Vgl. nr. 252 art. 4. 2 Dorthin war der Kardinal tit. ss. Johannis et Pauli, Domingo Ram entsandt worden. Er bittet das Bascler Konxil am II Juni 1432, ihn nicht nach Basel xu citieren; denn er könne wegen der Strei- tigkeiten xwischen Arragon, Kastilien und Navarra nicht kommen. (Martène 8, 136-137; Mansi 30, 148-149). Der König von Navarra und die Kö- nigin von Arragon entschuldigen ihn beim Konxil in Briefen vom 21 Juni bexw. 15 Juli 1432 (Mar- tène 8, 138-139 bezw. 137-138; Mansi 30, 150-151 bexw. 149-150). Am 12 August beschloß die De- putacio pro communibus des Konxils, quod proro- gacio termini citacionis cardinalis Ilerdensis remit- tatur dictamini consciencie sue (Haller a. a. O. 2, 192 Z. 1-3). Nach Frankreich war der Kardinal tit. s. Crucis Niccolò Albergati gegangen. Vgl. Du Fresne de Beaucourt, Hist. de Charles VII Bd. 2, 138 ff. und oben S. 201 Anm. 2. 1 Giordano Orsini Kard.-Bischof von Sabina. Vgl. Litta, Famiglie celebri italiane: Orsini Tav. 40 XXII. 5 Johannes Kard. tit. s. Laurencii in Lucina, Virekanzler der Kurie. 6 Lucido Conti Kard.-Diakon tit. s. Marie in Cos- medin. 7 Antonio Casini Kard.-Bischof tit. s. Marcelli. s Ardicino de la Porta Kard.-Diakon tit. ss. Cosme ct Damiani. 9 Francesco Condolmario Kard.-Bischof tit. s. Clementis, Kardinalkämmerer. 10 Angelotto Kard.-Priester tit. s. Marci. 11 Biagio Molino Patriarch von Grado. 45 50
418 destinatis oratoribus respondit 1, quod prorogacio celebracionis et mutacio loci concilii non ad eum sed ad dictum concilium spectaret, ideo nos jam deputavimus de consilio venerabilium fratrum nostrorum dominorum cardinalium certos nostros notabiles prelatos et doctores ad illos de Basilea in proximo mittere. et si videbitur illis, quod necesse sit, ut concilium celebretur, tunc celebretur super extirpacione heresum et morum re- formacione, licet jam per dei graciam nos inceperimus nostram curiam reformare. et speramus, quod cum illis erunt concordes; et quod placebit eis, placebit nobis, et quod voluerint ipsi, volumus et nos. et libenter videremus, sib hereses extirparentur et heretici reducerentur, tum pro honore dei tum eciam intuitu domini regis. de paci- ficacione autem principum non est opus laborare, quia nos jam fecimus nostram dili- 10 genciam, mittendo unum ex nostris fratribus dominis cardinalibus in Ispaniam 2 et alium in Franciam 3; et ad quascunque mundi partes opus erit, similiter faciemus, sicut specialiter ad nos pertinet pacem Christi fidelium procurare. rogamus ergo ipsum filium nostrum et vos nostri parte eundem rogate, ut non ingerat se de talibus, que non pertinent ad eum, nec laboret turbare nos et ecclesiam Romanam, cum non 15 spectet ad eum nisi obedire summo pontifici et sancte Romane ecclesie ac revereri eosdem, sicut eciam oratores nostri retulerunt ipsummet dixisse, quod non spec- taret ad eum facere vel dissolvere concilium, sed solummodo facere ecclesiasticis reverenciam et obedienciam. non enim spectat ad eum quitquam de nobis aut de con- cilio, sed pertinet ad eum exequi ea, que a nobis vel a concilio fiunt, et revereri, ut 20 diximus, summum pontificem in sedem beati Petri apostoli positum et exequi ea gladio, que sunt decreta in conciliis contra hereticos, sicut in concilio Constanciensi. et si inge- rere se de talibus attemptabit, ipse videat. deus autem est in celis, qui est supra eum et super omnes reges mundi, et deffendet suam ecclesiam et nos vicarium suum et suc- cessorem beati d Petri apostoli, in cujus sede sedemus. plurimi namque eciam tempo- 25 ribus preteritis ecclesiam dei et ejus vicarium et successorem beati Petri apostoli tur- bare presumpserunt, quos tamen deus, quando placuit, humiliavit. et ideo rogamus eum, ut non impediat se de talibus, que ad eum non pertinent, et vos nostri parte eum ro- gate. salutetis dominum regem nostri parte e. Presentibus ibidem reverendissimis in Christo patribus dominis sancte Romane ec- 30 clesie cardinalibus, videlicet de Ursinis 4, Rothomagensi 5, de Comitibus “, sancti Mar- celli 7, Novariensi 8, Veneciarum? et Angeloto sancti Marci 10, Blasio patriarcha Gra- densi 11, necnon reverendis dominis prothonotariis Pandolfo de Ursinis, domino Marino a) Prom. in proximo. b) in D korr. aus quod; P quod. c) DF et. d) om. DC. e) P add. etc. amen; alles Fol- gende fehlt in RPC. f) ADB Martino. 5 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 April 25 35 1 Vgl. nr. 252 art. 4. 2 Dorthin war der Kardinal tit. ss. Johannis et Pauli, Domingo Ram entsandt worden. Er bittet das Bascler Konxil am II Juni 1432, ihn nicht nach Basel xu citieren; denn er könne wegen der Strei- tigkeiten xwischen Arragon, Kastilien und Navarra nicht kommen. (Martène 8, 136-137; Mansi 30, 148-149). Der König von Navarra und die Kö- nigin von Arragon entschuldigen ihn beim Konxil in Briefen vom 21 Juni bexw. 15 Juli 1432 (Mar- tène 8, 138-139 bezw. 137-138; Mansi 30, 150-151 bexw. 149-150). Am 12 August beschloß die De- putacio pro communibus des Konxils, quod proro- gacio termini citacionis cardinalis Ilerdensis remit- tatur dictamini consciencie sue (Haller a. a. O. 2, 192 Z. 1-3). Nach Frankreich war der Kardinal tit. s. Crucis Niccolò Albergati gegangen. Vgl. Du Fresne de Beaucourt, Hist. de Charles VII Bd. 2, 138 ff. und oben S. 201 Anm. 2. 1 Giordano Orsini Kard.-Bischof von Sabina. Vgl. Litta, Famiglie celebri italiane: Orsini Tav. 40 XXII. 5 Johannes Kard. tit. s. Laurencii in Lucina, Virekanzler der Kurie. 6 Lucido Conti Kard.-Diakon tit. s. Marie in Cos- medin. 7 Antonio Casini Kard.-Bischof tit. s. Marcelli. s Ardicino de la Porta Kard.-Diakon tit. ss. Cosme ct Damiani. 9 Francesco Condolmario Kard.-Bischof tit. s. Clementis, Kardinalkämmerer. 10 Angelotto Kard.-Priester tit. s. Marci. 11 Biagio Molino Patriarch von Grado. 45 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 419 nepote domini de Ursinis 1, Nicolao Cunilli, item dominis episcopis Fernando Lucensi 2, fratre Petro Electensi 3, Jacopo Adriensi 4, domino Bartholo de Vincio Salnensi 5, Da- niele Parentino 6, item dominis abbatibus Rothomagensi, Hugone Galiacii de Perusio, item dominis auditoribus Geminiano de Prato, Petro Nardi, Johanne Walling, Anthonio de sancto Vito 7, item a dominis cubiculariis Petro s, Nicolao de Furlivio b, Georgio de Saluciis, Ludovico, Francisco, item dominis subdiaconibus et dominis advocatis Johanne de Milis Hispano ? et Justino de Planta, item domino c Gasparo procuratore ordinis Theutonicorum sancte Marie de Prussia 10 aliisque quam pluribus fidedignis personis pre- sentibus ibidem, absentibus tamen protunc dominis cardinalibus, qui" sequntur, videlicet 1o reverendissimis dominis Bononiensi 1l, de Cypro 12, sancti Petri ad vincula 13, Arelatensi 14 et sancti Sixti 15, qui tamen fuerunt presentes in Urbe e. nos prefati oratores jam dicte serenissime cesaree majestatis, videlicet Johannes de Rysemberg baro regni Boemie, Be- nedictus prepositus ecclesie beate Marie Albe Regalis sedis apostolice prothonotarius et Nicolaus Stock de Glogonia decretorum doctor, quia memoratus sanctissimus dominus 15 noster papa Eugenius quartus, qui eodem tempore, quo per nos in audiencia publica ambassiata prefate sacratissime cesaree majestatis fuit exposita sue sanctitati, mandavit per nos ea, que eidem exposita fuerunt, sue tradi in scriptis sanctitati dixitque illis ha- bitis nobis oratoribus super premissis expositis velle in scriptis dare responsum, nosque omnia exposita eidem sanctitati, ut mandavit, tradidimus in scriptis, demum, quamvis 20 sue sanctitati a nobis eciam tunc, dum verbaliter eadem f sanctitas nobis premissum de- dit responsum, et postmodum pluries fuit instantissime supplicatum, ut hujusmodi respon- sum, sicut inprimis velle facere dixerat, dignaretur sua sanctitas nobis dare in scriptis, omnino dare denegavit: ideo hec, que in premissis annotata et conscripta sunt super responso per suam sanctitatem nobis dato, fideliter sine aliquo additamento recollegi- 25 mus et tandem, ut varii in verbis sue sanctitatis a quoquam dici notari et reprehendi non potuissemus, cum prescriptis recollectis scripturis ejusdem sanctitatis presenciam ac- cedentes iterato supplicavimus eidem, ut saltem dignaretur premissa per nos recollecta et in scriptis redacta audire legi coram eadem sanctitate, ut, si in eisdem aliqua minus 1432 April 25 30 a) item — Prussia om. D. b) A Fulivio. c) F dominis. d) D om. qui sequuntur. e) das Folgende (nos — si- gillum meum appressi) felll in D; es folgt also unmillelbar der Schlußt des Notariatsinstrumentes, dem das Stück laut Quellenbeschreihung inseriert ist. 1) A eidem sanctitati. 40 45 Marino war ein Adoptivsolin des Francesco Or- sini, eines älteren Bruders des Kardinals Giordano. Eugen IV ernannte ihn am 30 August 1445 xum 35 Erzbischof von Tarent. Im Jahre 1455 wurde er Gouverneur der Marca Anconitana. Er starb 1471. Ugl. Litta a. a. O. 2 Fernando Bischof ron Lucea. 3 Pierre Bischof von Alet. 4 Jacopo degli Obirzi Bischof von Adria. 5 Bartolommeo Bischof von Sulmona. 6 Daniel Bischof von Parenzo, päpstlicher The- saurar. 7 Vgl. S. 309 Anm. 4. 8 In einem Notariatsinstrument, das am 6 Mürn 1132 auf Antrag einer Deputation der Kurialen Deutscher Nation über die Weigerung des Papstes, den Kurialen die Reise aum Konnil xu erlauben, ausgefertigt worden ist, wird dieser Kubikular Pe- 50 trus de Modoecia [Vorl. Modecia] genannt. (Liittich Univ.-Bibl. cod. ms. 107 fol. 196 ab cop. chart. coaera.) 9 Juan de Mella, der berühmte Kanonist, später Bischof von Zamora, von Calixt III am 17 Dexem- ber 1456 xum Kardinal ernannt. Er war Mitglied der päpstlichen Gesandtschaft, die im Sommer 1433 xum Konxil ging. Vgl. Gams, Kirchengeschichte ron Spanien III, I S. 419 und Pastor, Gesch. der Päpste 1, 593. 10 Dr. Kaspar Stange ron Wandofen. Er weilte seit dem Herbst 1428 als Prokurator des Deutschen Ordens an der Kurie. Vgl. Voigt, Gesch. Preußens 7, 522; Ders., Stimmen aus Rom über den päpstl. Hof im 15 Jahrhundert (Raumer’s Histor. Taschen- buch 4, 53). 11 Antonio Correr Kard.-Bischof von Ostia, ein Neffe Gregors XII. Vgl. Pastor, Gesch. der Päpste I, 205-206. 12 Hugo ron Lusignan Kard.-Bischof ron Pale- strina. 13 Juan Cervantes Kard.-Priester tit. s. Petri ad vincula. Vgl. Gams a. a. O. III, I S. 417-418. 14 Louis d'Aleman Kard. tit. s. Cecilie. Vgl. Voigt, Enea Silvio I, 99-101. 15 Juan Casanova Kard.-Priester tit. s. Sixti. 53 *
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 419 nepote domini de Ursinis 1, Nicolao Cunilli, item dominis episcopis Fernando Lucensi 2, fratre Petro Electensi 3, Jacopo Adriensi 4, domino Bartholo de Vincio Salnensi 5, Da- niele Parentino 6, item dominis abbatibus Rothomagensi, Hugone Galiacii de Perusio, item dominis auditoribus Geminiano de Prato, Petro Nardi, Johanne Walling, Anthonio de sancto Vito 7, item a dominis cubiculariis Petro s, Nicolao de Furlivio b, Georgio de Saluciis, Ludovico, Francisco, item dominis subdiaconibus et dominis advocatis Johanne de Milis Hispano ? et Justino de Planta, item domino c Gasparo procuratore ordinis Theutonicorum sancte Marie de Prussia 10 aliisque quam pluribus fidedignis personis pre- sentibus ibidem, absentibus tamen protunc dominis cardinalibus, qui" sequntur, videlicet 1o reverendissimis dominis Bononiensi 1l, de Cypro 12, sancti Petri ad vincula 13, Arelatensi 14 et sancti Sixti 15, qui tamen fuerunt presentes in Urbe e. nos prefati oratores jam dicte serenissime cesaree majestatis, videlicet Johannes de Rysemberg baro regni Boemie, Be- nedictus prepositus ecclesie beate Marie Albe Regalis sedis apostolice prothonotarius et Nicolaus Stock de Glogonia decretorum doctor, quia memoratus sanctissimus dominus 15 noster papa Eugenius quartus, qui eodem tempore, quo per nos in audiencia publica ambassiata prefate sacratissime cesaree majestatis fuit exposita sue sanctitati, mandavit per nos ea, que eidem exposita fuerunt, sue tradi in scriptis sanctitati dixitque illis ha- bitis nobis oratoribus super premissis expositis velle in scriptis dare responsum, nosque omnia exposita eidem sanctitati, ut mandavit, tradidimus in scriptis, demum, quamvis 20 sue sanctitati a nobis eciam tunc, dum verbaliter eadem f sanctitas nobis premissum de- dit responsum, et postmodum pluries fuit instantissime supplicatum, ut hujusmodi respon- sum, sicut inprimis velle facere dixerat, dignaretur sua sanctitas nobis dare in scriptis, omnino dare denegavit: ideo hec, que in premissis annotata et conscripta sunt super responso per suam sanctitatem nobis dato, fideliter sine aliquo additamento recollegi- 25 mus et tandem, ut varii in verbis sue sanctitatis a quoquam dici notari et reprehendi non potuissemus, cum prescriptis recollectis scripturis ejusdem sanctitatis presenciam ac- cedentes iterato supplicavimus eidem, ut saltem dignaretur premissa per nos recollecta et in scriptis redacta audire legi coram eadem sanctitate, ut, si in eisdem aliqua minus 1432 April 25 30 a) item — Prussia om. D. b) A Fulivio. c) F dominis. d) D om. qui sequuntur. e) das Folgende (nos — si- gillum meum appressi) felll in D; es folgt also unmillelbar der Schlußt des Notariatsinstrumentes, dem das Stück laut Quellenbeschreihung inseriert ist. 1) A eidem sanctitati. 40 45 Marino war ein Adoptivsolin des Francesco Or- sini, eines älteren Bruders des Kardinals Giordano. Eugen IV ernannte ihn am 30 August 1445 xum 35 Erzbischof von Tarent. Im Jahre 1455 wurde er Gouverneur der Marca Anconitana. Er starb 1471. Ugl. Litta a. a. O. 2 Fernando Bischof ron Lucea. 3 Pierre Bischof von Alet. 4 Jacopo degli Obirzi Bischof von Adria. 5 Bartolommeo Bischof von Sulmona. 6 Daniel Bischof von Parenzo, päpstlicher The- saurar. 7 Vgl. S. 309 Anm. 4. 8 In einem Notariatsinstrument, das am 6 Mürn 1132 auf Antrag einer Deputation der Kurialen Deutscher Nation über die Weigerung des Papstes, den Kurialen die Reise aum Konnil xu erlauben, ausgefertigt worden ist, wird dieser Kubikular Pe- 50 trus de Modoecia [Vorl. Modecia] genannt. (Liittich Univ.-Bibl. cod. ms. 107 fol. 196 ab cop. chart. coaera.) 9 Juan de Mella, der berühmte Kanonist, später Bischof von Zamora, von Calixt III am 17 Dexem- ber 1456 xum Kardinal ernannt. Er war Mitglied der päpstlichen Gesandtschaft, die im Sommer 1433 xum Konxil ging. Vgl. Gams, Kirchengeschichte ron Spanien III, I S. 419 und Pastor, Gesch. der Päpste 1, 593. 10 Dr. Kaspar Stange ron Wandofen. Er weilte seit dem Herbst 1428 als Prokurator des Deutschen Ordens an der Kurie. Vgl. Voigt, Gesch. Preußens 7, 522; Ders., Stimmen aus Rom über den päpstl. Hof im 15 Jahrhundert (Raumer’s Histor. Taschen- buch 4, 53). 11 Antonio Correr Kard.-Bischof von Ostia, ein Neffe Gregors XII. Vgl. Pastor, Gesch. der Päpste I, 205-206. 12 Hugo ron Lusignan Kard.-Bischof ron Pale- strina. 13 Juan Cervantes Kard.-Priester tit. s. Petri ad vincula. Vgl. Gams a. a. O. III, I S. 417-418. 14 Louis d'Aleman Kard. tit. s. Cecilie. Vgl. Voigt, Enea Silvio I, 99-101. 15 Juan Casanova Kard.-Priester tit. s. Sixti. 53 *
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420 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 April 25 bene essent posita, ea sua sanctitas emendaret. que tamen nec audire dignata fuit di- cens, quod credebat nos in omnibus illis sanctitatem suam plene audivisse et intellexisse. In premissorum testimonium ego Johannes de Rizembergh supradictus me manu propria subscripsi et sigillum meum hic appressi. et ego Benedictus prepositus pre- notatus similiter in premissorum fidem et testimonium me a manu propria hic subscripsi et hiis sigillum meum in medio duorum sigillorum supra appressorum appressi. et ego Nicolaus Stok decretorum doctor similiter in premissorum fidem et testimonium manu mea propria hic b subscripsi et hiis sigillum meum appressi. 5 1432 Mai 1 246. Papst Eugen IV an K. Sigmund: hat mit der Antwort auf die Artikel der könig- lichen Gesandten bis zur Rückkehr seiner eigenen vom König gewartet; unterläßst 10 es, auf Einzelheiten einzugehen, da die baldige Ankunft des Königs in Rom Ge- legenheit zu mündlicher Aussprache geben wird; will dem Vorschlage des Königs gemäſ Gesandte nach Basel schicken. 1432 Mai 1 Rom. D aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 129a-130 a cop. chart. coaeva. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 126 a -127a cop. chart. coaera. Unter dem 15 Text steht Ex parte domini Eugenii pape quarti. Gedruckt bei Martène 8, 110-112 (aus D), Mansi 30, 127-128 und Mansi, Suppl. 4, 292-293. — Erwähnt von Aschbach 4, 75 und von Hefele a. a. O. 7, 472. Eugenius episcopus servus servorum dei carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Hungarie et Bohemie regi illustri salutem et apostolicam benedic-20 tionem. grata nobis dies illuxit ex paterna affectione, quam tue serenitati gerimus, cum pridem vidimus oratores tuos, sperantes ex ipsa tua serenitate finem salutarem ecclesie dei et pacem universo populo Christiano, quibus anxius mentis ardor omnis sensus et meditaciones nostre omnisque demum nos opera et cura sollicitant. nam cum d directum nostrum ad universalem salutem officium videamus, cui sub continuate e reli- 25 gionis instituto, ut mundo cognitum est, semper annelavimus, postquam in hanc sedem in hanc etatem in hanc mundi necessitatem provecti sumus: que nos discordia racionis vexaret, si precogitatum precognitumque nobis finem desereremus! nam per antetactam etatem si religioni ad alium finem dicavimus nostras operas, si alium adhuc quam salutis Christiane finem nobis prefiguraremus, testamur in nos ipsum omnipotentem dominum, 30 cujus semitam servare asseverabimus securi et intrepidi, quantumcunque in adversum filii iniquitatis niterentur. hoc igitur prefixo nobis fine avide prestolati sumus, si tua serenitas, quam semper Christianissimam putavimus, in hunc finem duceretur. quam- obrem s attente satis animadvertimus, quecunque oratores ipsi tue serenitatis diversis articulis ! explicaverunt. quibus respondere distulimus propter expectare responsum 35 oratorum nostrorum, quos ad tuam serenitatem destinavimus 2. quibus auditis magnam affectionem nostram brevibus litteris expandere aut patefacere non valentes, sperantes presto affuturum accessum tuum ad hanc h urbem pacificum quietum et transquillum quodque cum tua serenitate multa premencia mentem nostram communicare poterimus, non oportere arbitrati sumus ad presens ipsis articulis singillatim respondere. nam cum 40 tua ipsa serenitate que nos gravant gerendarum rerum pondera paciemur et invicem dare poterimus operas efficaces ad ea, que spectant communi bono Christianorum. verum quia serenitas tua k nobis referri fecit nec super mutacione loci concilii nec super tem- poris prorogacione aliquid posse 1 tractare, sed hoc tractandum spectare et pertinere congregationi existenti in Basilea, quodque ad ipsam civitatem Basilee nuncios nostros 45 1) om. A. b) A huc. c) D om. Hungarie — illustri, add. etc. d) C dum. e) C continuante. f) Canteactam. g) C quamobres. h) C hac. i) cm.; D sigillatum; C sigillatim. k) om. C. 1) C stellt u tractare posse. 1 Vgl. nr. 238. 2 Vgl. S. 300 und 303.
420 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 April 25 bene essent posita, ea sua sanctitas emendaret. que tamen nec audire dignata fuit di- cens, quod credebat nos in omnibus illis sanctitatem suam plene audivisse et intellexisse. In premissorum testimonium ego Johannes de Rizembergh supradictus me manu propria subscripsi et sigillum meum hic appressi. et ego Benedictus prepositus pre- notatus similiter in premissorum fidem et testimonium me a manu propria hic subscripsi et hiis sigillum meum in medio duorum sigillorum supra appressorum appressi. et ego Nicolaus Stok decretorum doctor similiter in premissorum fidem et testimonium manu mea propria hic b subscripsi et hiis sigillum meum appressi. 5 1432 Mai 1 246. Papst Eugen IV an K. Sigmund: hat mit der Antwort auf die Artikel der könig- lichen Gesandten bis zur Rückkehr seiner eigenen vom König gewartet; unterläßst 10 es, auf Einzelheiten einzugehen, da die baldige Ankunft des Königs in Rom Ge- legenheit zu mündlicher Aussprache geben wird; will dem Vorschlage des Königs gemäſ Gesandte nach Basel schicken. 1432 Mai 1 Rom. D aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 129a-130 a cop. chart. coaeva. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 126 a -127a cop. chart. coaera. Unter dem 15 Text steht Ex parte domini Eugenii pape quarti. Gedruckt bei Martène 8, 110-112 (aus D), Mansi 30, 127-128 und Mansi, Suppl. 4, 292-293. — Erwähnt von Aschbach 4, 75 und von Hefele a. a. O. 7, 472. Eugenius episcopus servus servorum dei carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Hungarie et Bohemie regi illustri salutem et apostolicam benedic-20 tionem. grata nobis dies illuxit ex paterna affectione, quam tue serenitati gerimus, cum pridem vidimus oratores tuos, sperantes ex ipsa tua serenitate finem salutarem ecclesie dei et pacem universo populo Christiano, quibus anxius mentis ardor omnis sensus et meditaciones nostre omnisque demum nos opera et cura sollicitant. nam cum d directum nostrum ad universalem salutem officium videamus, cui sub continuate e reli- 25 gionis instituto, ut mundo cognitum est, semper annelavimus, postquam in hanc sedem in hanc etatem in hanc mundi necessitatem provecti sumus: que nos discordia racionis vexaret, si precogitatum precognitumque nobis finem desereremus! nam per antetactam etatem si religioni ad alium finem dicavimus nostras operas, si alium adhuc quam salutis Christiane finem nobis prefiguraremus, testamur in nos ipsum omnipotentem dominum, 30 cujus semitam servare asseverabimus securi et intrepidi, quantumcunque in adversum filii iniquitatis niterentur. hoc igitur prefixo nobis fine avide prestolati sumus, si tua serenitas, quam semper Christianissimam putavimus, in hunc finem duceretur. quam- obrem s attente satis animadvertimus, quecunque oratores ipsi tue serenitatis diversis articulis ! explicaverunt. quibus respondere distulimus propter expectare responsum 35 oratorum nostrorum, quos ad tuam serenitatem destinavimus 2. quibus auditis magnam affectionem nostram brevibus litteris expandere aut patefacere non valentes, sperantes presto affuturum accessum tuum ad hanc h urbem pacificum quietum et transquillum quodque cum tua serenitate multa premencia mentem nostram communicare poterimus, non oportere arbitrati sumus ad presens ipsis articulis singillatim respondere. nam cum 40 tua ipsa serenitate que nos gravant gerendarum rerum pondera paciemur et invicem dare poterimus operas efficaces ad ea, que spectant communi bono Christianorum. verum quia serenitas tua k nobis referri fecit nec super mutacione loci concilii nec super tem- poris prorogacione aliquid posse 1 tractare, sed hoc tractandum spectare et pertinere congregationi existenti in Basilea, quodque ad ipsam civitatem Basilee nuncios nostros 45 1) om. A. b) A huc. c) D om. Hungarie — illustri, add. etc. d) C dum. e) C continuante. f) Canteactam. g) C quamobres. h) C hac. i) cm.; D sigillatum; C sigillatim. k) om. C. 1) C stellt u tractare posse. 1 Vgl. nr. 238. 2 Vgl. S. 300 und 303.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 421 mitteremus, instituimus propterea mittere personas ecclesiasticas notabiles ad ipsam con- gregacionem Basilee ad conveniendum mutuoque deliberandum, quecunque expediencia videbuntur pro consequendo omnium et singulorum effectu, pro quibus celebrandum venit concilium generale. disponimus enim ita ad universalem Christianitatis salutem 5 omnes vires nostras intendere et procedere, quod eadem tua serenitas et totus mundus merito contentari debebunt percipientque nichil honestum ad hune finem nos preter- missuros, et sine more dispendio, eciam si quid supra vires easdem nostras prestabit altissimus, colligemus nosque totos multiplicabimus hiis rebus, quas a ad dei laudem catholiceque ecclesie reformacionem et universale bonum profuturas esse crede- 10 mus. datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis dominice 1432 kalendis maji pontificatus nostri anno secundo. [supra] Carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Hungarie et Bohemie regi illustri. 1432 Mai I 1432 Mai 1 15 247. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- 132 ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet über den Grund, der die Antwort des Papstes an die königlichen Gesandten verzögert habe, über die Ent- hauptung des Grafen Carmagnola, über die Abreise der königlichen Gesandten, u. a. m. 1432 Mai 1 Rom. Mai 1 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I nr. 11 orig. chart. lit. clausa c. sig. in verso impr. Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre homeister. geruchet zu wissen, als ich euwern gnoden bi Kale Jocob vor 1 geschreiben habe, das di sendebotin des Romischen konigis lange zeit alhir haben gelegen, ee das in entwert gegeben wart, dasselbe geschen ist of einen grosen ofsatz 2, of das man irfaren hat, das der Romische konig kein gelt noch macht hat, her kein Rome zu komen, her 25 welde sich denne irgebin in des pobistis gewalt. is ist vorselich, das her in desem jore nicht kan in komen, wenne di herren in Walischen landen, di sich of seine zu- kunft hatten vorhoufft, irkennen, das sich seine zukunft also vorzuhet, haben einen zweifil an seiner hulfe unde an seiner zukunft. ouch so spricht man alhir, das con- cilium zu Basil solle in korz einzwe geen. [Des Weiteren berichtet der Prokurator s0 unter Hinweis auf einen Brief des Bischofs von Novara an den Kardinal von Novara über die Bemühungen der Polen, das Baseler Konzil gegen den Orden und den Groß- fürsten von Litauen zu stimmen; er schlägt Gegenmaßregeln vor; dann fährt er fort :] vor nuwe zitunge geruchet zu wissen, das comes Karmelion, der Venediger hergrefe, ist gecappit 3. di Venediger haben seine slos ingenomen unde sein weip dorof 35 gefangen. gros gelt hat her gelosen, umme des twillen di Venediger schult of in haben irdacht, in zu fangen unde zu toden. als huwtin sein di ambasiatores des Mai I Romischen konigis weggezogin. euwer gnode geruche derb almechtige got lange zeit zu fristen. gegeben zu Rome an sente Philippi unde Jacobi anno domini etc. 32. [in verso] Dem erwirdigem grosmechtigem 40 herren herren Pauel von Rusdorff homeister Dutsches ordens mit aller wirdikeit. Obirster procurator Dutsches ordens. 1432 Mai I 20 a) em.; om. DC. b) em.; orig. dem. 1 Vgl. die Quellenbeschreibungen unserer nrr. 225 und 244. 45 2 Der hier angegebene Grund für die Vernögerung der Antwort des Papstes an die königlichen Ge- sandten ist schwerlich der mastgebende gewesen, son- dern der Wunsch des Papstes, erst den Erfolg seiner cigenen Gesandtschaft an den König abruwarten. Vgl. nr. 246. 3 Am 7 April. Vgl. Battistella, Il conte Car- magnola S. 345ff.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 421 mitteremus, instituimus propterea mittere personas ecclesiasticas notabiles ad ipsam con- gregacionem Basilee ad conveniendum mutuoque deliberandum, quecunque expediencia videbuntur pro consequendo omnium et singulorum effectu, pro quibus celebrandum venit concilium generale. disponimus enim ita ad universalem Christianitatis salutem 5 omnes vires nostras intendere et procedere, quod eadem tua serenitas et totus mundus merito contentari debebunt percipientque nichil honestum ad hune finem nos preter- missuros, et sine more dispendio, eciam si quid supra vires easdem nostras prestabit altissimus, colligemus nosque totos multiplicabimus hiis rebus, quas a ad dei laudem catholiceque ecclesie reformacionem et universale bonum profuturas esse crede- 10 mus. datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis dominice 1432 kalendis maji pontificatus nostri anno secundo. [supra] Carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Hungarie et Bohemie regi illustri. 1432 Mai I 1432 Mai 1 15 247. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- 132 ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet über den Grund, der die Antwort des Papstes an die königlichen Gesandten verzögert habe, über die Ent- hauptung des Grafen Carmagnola, über die Abreise der königlichen Gesandten, u. a. m. 1432 Mai 1 Rom. Mai 1 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I nr. 11 orig. chart. lit. clausa c. sig. in verso impr. Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre homeister. geruchet zu wissen, als ich euwern gnoden bi Kale Jocob vor 1 geschreiben habe, das di sendebotin des Romischen konigis lange zeit alhir haben gelegen, ee das in entwert gegeben wart, dasselbe geschen ist of einen grosen ofsatz 2, of das man irfaren hat, das der Romische konig kein gelt noch macht hat, her kein Rome zu komen, her 25 welde sich denne irgebin in des pobistis gewalt. is ist vorselich, das her in desem jore nicht kan in komen, wenne di herren in Walischen landen, di sich of seine zu- kunft hatten vorhoufft, irkennen, das sich seine zukunft also vorzuhet, haben einen zweifil an seiner hulfe unde an seiner zukunft. ouch so spricht man alhir, das con- cilium zu Basil solle in korz einzwe geen. [Des Weiteren berichtet der Prokurator s0 unter Hinweis auf einen Brief des Bischofs von Novara an den Kardinal von Novara über die Bemühungen der Polen, das Baseler Konzil gegen den Orden und den Groß- fürsten von Litauen zu stimmen; er schlägt Gegenmaßregeln vor; dann fährt er fort :] vor nuwe zitunge geruchet zu wissen, das comes Karmelion, der Venediger hergrefe, ist gecappit 3. di Venediger haben seine slos ingenomen unde sein weip dorof 35 gefangen. gros gelt hat her gelosen, umme des twillen di Venediger schult of in haben irdacht, in zu fangen unde zu toden. als huwtin sein di ambasiatores des Mai I Romischen konigis weggezogin. euwer gnode geruche derb almechtige got lange zeit zu fristen. gegeben zu Rome an sente Philippi unde Jacobi anno domini etc. 32. [in verso] Dem erwirdigem grosmechtigem 40 herren herren Pauel von Rusdorff homeister Dutsches ordens mit aller wirdikeit. Obirster procurator Dutsches ordens. 1432 Mai I 20 a) em.; om. DC. b) em.; orig. dem. 1 Vgl. die Quellenbeschreibungen unserer nrr. 225 und 244. 45 2 Der hier angegebene Grund für die Vernögerung der Antwort des Papstes an die königlichen Ge- sandten ist schwerlich der mastgebende gewesen, son- dern der Wunsch des Papstes, erst den Erfolg seiner cigenen Gesandtschaft an den König abruwarten. Vgl. nr. 246. 3 Am 7 April. Vgl. Battistella, Il conte Car- magnola S. 345ff.
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422 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Маi 29 248. Hzg. Wilhelm von Baiern an K. Sigmund: berichtet ausführlich über die Fest- nahme und das Verhör des päpstlichen Gesandten Johannes [Ceparelli] von Prato; bittet um Anweisung, wie er mit dem Gefangenen und anderen päpstlichen Boten verfahren solle; sendet eine Präsenzliste des Konzils; meldet, daß der König von Frankreich und der Herzog von Burgund das Konzil beschicken wollen und daß das Konzil selbst guten Willen zu allen Sachen habe; hat von den Hussiten noch 1432 Mai 29 Basel. keine Nachricht wegen des Geleites. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 227 ab conc. chart. Auf der unbeschrie- benen unteren Hälfte von fol. 227b steht Romanorum regi ex parte Johannis de Brata et sui legacione etc.; diese Bemerkung rührt von derselben Hand her, die die Worte zû 10 Barma an sand Jorgen tag in den fext eingesetxt hat, s. Variante b auf S. 423. Benutxt von Kluckhohn a. a. O. 2, 553. Allerdurchleuchtigister konig. ewern koniglichen gnaden mein undertenig dinst in ganzer gehorsam williclich berait. gnedigister lieber herre. ich tû ewern konig- lichen gnaden ze wissen, das mir ist verkuntschaft worden ainer genant Johannes de i5 Prata 1 ain doctor decretorum, der unsers heiligen vatter des bapst cubiculari ist, wie der von dem hof ze Rome heraus in dise land mit bullen und priefen zu etlichen fursten komen selle das heilig concili ze Basel zu betrüeben. also hab ich meinen vleis in sollicher maß darin getan, das mir der obgenant docter mitsampt seinen kneht worden ist. derselben kneht hab ich zwen hergenomen und die gefragt und mit trau�20 lichen worten so vil zuwegen praht, das si mir haben gesagt, wie der docter obgenant füer bull in ainer flaschen und in ainer scattel vermacht an etlichen fursten; als si nû von meinen wegen aufgehalten und gen Basel zu gefuret wurden, da haben si die flaschen und scattel in ainem holz oder hegken verporgen. also mûsten sie mir die flaschen und scattel zaigen. die durch mein diener zu meinen handen komen sind und 25 hab gefunden 12 bull, die sagen den nachgeschriben fursten mit" namen den kunig von Englant, und auch newn gelaubprief under des bapst secret, die sagen den ob- genanten fursten. also hab ich den presedenten 2, auch den erzbischof von Mailand, etlich ander bischof und doctor von dem heiligen concili zu mir gebeten und in die sach furgelegt und gezaigt. also sein wir mit einander ze rat worden und haben ainen b 30 bull3 aufgeprochen und auch ainen gelaubprief, davon ich ewern gnaden hiein copi schik. darnach haben wir den obgenanten Prata fur uns lassen furen und den lassen fragen, was sein gewerb sei und wahin er well. der hat uns geantwort, er sei ain pot unsers heiligen vatter des bapsts, in des potschaft er reiten soll zu etlichen fursten. hat man in mer gefragt, was sein gewerb sei. der hat am ersten gar vil umbred ge- 35 habt; doch hat er geantwort, er soll etlichen fursten erzelen, wie unser heiliger vatter so krank sei, das er zu dem concili ze Basel nit kom müg, aber er sei willig ze komen zu ainem concili gen Bononi, wann man well, uber ain monet, zwai, drew oder mer; daselben hin er well der erst sein und beger, das si hie ze Basel ir procurator von dannen vordern und die gen Bononi schiken. darnach hat man in gefragt, wa die bull 40 sein. hat er geantwort, er hab die ainem seiner diener geben ze furen. wann ich wolt a) mit — Englant ist in der Yorl. mit dunklerer Tinte, aber sicher ron gleicher Hand zwischen den Zeilen nuchge- tragen; die Namen der äbrigen Adressaten sind ausgefallen. b) em.; Vorl. anen. 1 Vgl. S. 411 Anm. 5. Ceparelli war am 17 Mai durch Konstanz gereist. Dies hatte die Deputatio pro fide des Konrils erfahren und am 22 Mai der Deputatio pro communibus mitgeteilt. Letxtere hatte darauf den Hrg. Wilhelm ersucht, an Städte und weltliche Herren an schreiben, daſo sie Ceparelli und andere Verdächtige festnehmen möchten. (Haller q. a. O. 2, 121 Z. 32-38.) 2 Bischof Philibert von Coutances. 3 Die Bullen dürften denselben Wortlaut gehabt haben, wie die rom II Februar 1432. Vgl. S. 297 Anm. 2. 45
422 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Маi 29 248. Hzg. Wilhelm von Baiern an K. Sigmund: berichtet ausführlich über die Fest- nahme und das Verhör des päpstlichen Gesandten Johannes [Ceparelli] von Prato; bittet um Anweisung, wie er mit dem Gefangenen und anderen päpstlichen Boten verfahren solle; sendet eine Präsenzliste des Konzils; meldet, daß der König von Frankreich und der Herzog von Burgund das Konzil beschicken wollen und daß das Konzil selbst guten Willen zu allen Sachen habe; hat von den Hussiten noch 1432 Mai 29 Basel. keine Nachricht wegen des Geleites. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 227 ab conc. chart. Auf der unbeschrie- benen unteren Hälfte von fol. 227b steht Romanorum regi ex parte Johannis de Brata et sui legacione etc.; diese Bemerkung rührt von derselben Hand her, die die Worte zû 10 Barma an sand Jorgen tag in den fext eingesetxt hat, s. Variante b auf S. 423. Benutxt von Kluckhohn a. a. O. 2, 553. Allerdurchleuchtigister konig. ewern koniglichen gnaden mein undertenig dinst in ganzer gehorsam williclich berait. gnedigister lieber herre. ich tû ewern konig- lichen gnaden ze wissen, das mir ist verkuntschaft worden ainer genant Johannes de i5 Prata 1 ain doctor decretorum, der unsers heiligen vatter des bapst cubiculari ist, wie der von dem hof ze Rome heraus in dise land mit bullen und priefen zu etlichen fursten komen selle das heilig concili ze Basel zu betrüeben. also hab ich meinen vleis in sollicher maß darin getan, das mir der obgenant docter mitsampt seinen kneht worden ist. derselben kneht hab ich zwen hergenomen und die gefragt und mit trau�20 lichen worten so vil zuwegen praht, das si mir haben gesagt, wie der docter obgenant füer bull in ainer flaschen und in ainer scattel vermacht an etlichen fursten; als si nû von meinen wegen aufgehalten und gen Basel zu gefuret wurden, da haben si die flaschen und scattel in ainem holz oder hegken verporgen. also mûsten sie mir die flaschen und scattel zaigen. die durch mein diener zu meinen handen komen sind und 25 hab gefunden 12 bull, die sagen den nachgeschriben fursten mit" namen den kunig von Englant, und auch newn gelaubprief under des bapst secret, die sagen den ob- genanten fursten. also hab ich den presedenten 2, auch den erzbischof von Mailand, etlich ander bischof und doctor von dem heiligen concili zu mir gebeten und in die sach furgelegt und gezaigt. also sein wir mit einander ze rat worden und haben ainen b 30 bull3 aufgeprochen und auch ainen gelaubprief, davon ich ewern gnaden hiein copi schik. darnach haben wir den obgenanten Prata fur uns lassen furen und den lassen fragen, was sein gewerb sei und wahin er well. der hat uns geantwort, er sei ain pot unsers heiligen vatter des bapsts, in des potschaft er reiten soll zu etlichen fursten. hat man in mer gefragt, was sein gewerb sei. der hat am ersten gar vil umbred ge- 35 habt; doch hat er geantwort, er soll etlichen fursten erzelen, wie unser heiliger vatter so krank sei, das er zu dem concili ze Basel nit kom müg, aber er sei willig ze komen zu ainem concili gen Bononi, wann man well, uber ain monet, zwai, drew oder mer; daselben hin er well der erst sein und beger, das si hie ze Basel ir procurator von dannen vordern und die gen Bononi schiken. darnach hat man in gefragt, wa die bull 40 sein. hat er geantwort, er hab die ainem seiner diener geben ze furen. wann ich wolt a) mit — Englant ist in der Yorl. mit dunklerer Tinte, aber sicher ron gleicher Hand zwischen den Zeilen nuchge- tragen; die Namen der äbrigen Adressaten sind ausgefallen. b) em.; Vorl. anen. 1 Vgl. S. 411 Anm. 5. Ceparelli war am 17 Mai durch Konstanz gereist. Dies hatte die Deputatio pro fide des Konrils erfahren und am 22 Mai der Deputatio pro communibus mitgeteilt. Letxtere hatte darauf den Hrg. Wilhelm ersucht, an Städte und weltliche Herren an schreiben, daſo sie Ceparelli und andere Verdächtige festnehmen möchten. (Haller q. a. O. 2, 121 Z. 32-38.) 2 Bischof Philibert von Coutances. 3 Die Bullen dürften denselben Wortlaut gehabt haben, wie die rom II Februar 1432. Vgl. S. 297 Anm. 2. 45
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 423 1432 Маi 29 in niht wissen lassen, das ich’s in meiner gewalt hatt. man hat in auch gefragt, ob er ichts mer hab. hat er geantwort, was er mer hab, des hab er in seinem herzen. auf des hat man in aber gefragt, das er dasselbig auch sag, wann das well man wissen. also hat er herfur zogen ain instruccion 1 von unserm heiligen vatter, davon ich ewern 5 gnaden auch ain copie hiein verslossen schik. die verhôr ewer gnad mit vleis, so werdet ir darin vinden a, das der pabst sucht alles, des er wais zu erdenken, dardurch das heilig concili mocht gehindert werden. ir werdt auch darin finden etliche wort, die sich ziehen auf ainen prief, den mir ewer gnad vor in gruß gehaim geschriben hat und geben ist zûb Barma an sand Jorgen tag und zugepracht von ainem bischof ge-April 23 1o nant Gobelinus ? aus Tennmark, nu hab ich den obgenanten Prata in güter huet und wil den darin so lang behalten, bis das das concili ze rat wirdet, was man mit im beginnen solle. auf das so bitt ich ewer kôniglich gnade, das ir mir ewern rat gebt, was ich mit dem obgenanten Prata und andern poten, die das heilig concilium betrueben und hindern wolten, beginnen solle. mir ist auch gesagt, wie der bischof Matis- 15 gonensis 3 auch potschaft fur und werbe an etlichen fursten, die wider das heilig con- cilium ze Basel sei, wiewol der ewern koniglichen gnaden darfur hoch geredt und ge- labt hat herzekomen; der € des auch nit getan hat. wer' mir derd ze handen komen, ich hiet in° auch aufgehalten, bis ich mir der mar recht erfragt hiet, was sein gewerbe gewesen ware. ich schik auch ewern gnaden hiein verzaichnet all hern, die auf 20 diczmal bei dem heiligen concili ze Basel sind; daran ewer gnad lauter vernemen wirdet, das vil mer prelaten und doctor hie sind, dann der papst last furgeben. es ist auch der konig von Frankreich ainig worden, von allem seinem reich gar ain grose und erberge potschaft zu dem heiligen concili ze tûn 4. desgleich ist der herzog von Borgoni 4. und also meret sich das heilig concili von tag ze tag, ich hôr auch das 25 heilig concili in ainem sollichen guten und vesten willen zu allen sachen, das des got gelobt sei und nicht zweifels daran ist, das si sich weder dem bapst noch ander leut ze ertrennen lassen, sunder si mainen der gemainen Cristenheit nûcz ze schaffen und ze suchen und des nit lassen umb dhainerlai sache willen. sol auch ewern gnaden dem heiligen reich und der Cristenheit imer er nûcz frid und gemach aufersteen, das ge- so schicht durch das heilig concili. darumb, gnediger herre, so last nicht ab und arbait die sach dort in nach dem pesten, als des ewer koniglich gnad bisher treulich und emsiclich getan hat. so solt ir mich hie auch allzeit willigen finden. auch, gnediger herre, von den Hussen ist mir noch nicht treffenlicher potschaft kamen, wie si des ge- laits hieher ze komen sein ainig worden 5. so pald uns davon potschaft kompt, das s5 wil ich ewer gnad und all ander sach aigenlich wissen lassen. datum Basel in die ascensionis f domini, que fuit 29 dies mensis maji anno 32. 1432 Mаi 29 Wilhelm pfalzgraf bei Rein herzog in Beyren etc. ewer gnaden stathalter und beschermer des heiligen concili ze Basel. 40 a) in der Vorl. steht am Rande durchstrichen und auch in der bull. b) zü — Jorgen tag ist in der Forl. von an- derer, aber gleichzcitiger Hand zwischen den Zeilen übergeschrichen. c) cm.; Forl. des. d) em.; Vorl. ze. e) cm.; Forl. ich. f) em.; Forl. asensionis. 1 Diese Instruktion ist gedruckt in den Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 156-160. 45 2 Bischof Gobelin von Aalborg. Er war am 7 Mai dem Konxil inkorporiert worden (Haller a. a. O. 2, 106 Z. 30-31). Der oben erwähnte Brief Sig- munds an Hrg. Wilhelm ist uns unbekannt geblieben. Vgl. S. 413 Anm. I. Vgl. Haller a. a. O. 2, 115 Z. 12-23. Darüiber wird Hrg. Wilhelm spätestens am 2 Juni Nachricht erhalten haben. Vgl. S. 307. 3 4
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 423 1432 Маi 29 in niht wissen lassen, das ich’s in meiner gewalt hatt. man hat in auch gefragt, ob er ichts mer hab. hat er geantwort, was er mer hab, des hab er in seinem herzen. auf des hat man in aber gefragt, das er dasselbig auch sag, wann das well man wissen. also hat er herfur zogen ain instruccion 1 von unserm heiligen vatter, davon ich ewern 5 gnaden auch ain copie hiein verslossen schik. die verhôr ewer gnad mit vleis, so werdet ir darin vinden a, das der pabst sucht alles, des er wais zu erdenken, dardurch das heilig concili mocht gehindert werden. ir werdt auch darin finden etliche wort, die sich ziehen auf ainen prief, den mir ewer gnad vor in gruß gehaim geschriben hat und geben ist zûb Barma an sand Jorgen tag und zugepracht von ainem bischof ge-April 23 1o nant Gobelinus ? aus Tennmark, nu hab ich den obgenanten Prata in güter huet und wil den darin so lang behalten, bis das das concili ze rat wirdet, was man mit im beginnen solle. auf das so bitt ich ewer kôniglich gnade, das ir mir ewern rat gebt, was ich mit dem obgenanten Prata und andern poten, die das heilig concilium betrueben und hindern wolten, beginnen solle. mir ist auch gesagt, wie der bischof Matis- 15 gonensis 3 auch potschaft fur und werbe an etlichen fursten, die wider das heilig con- cilium ze Basel sei, wiewol der ewern koniglichen gnaden darfur hoch geredt und ge- labt hat herzekomen; der € des auch nit getan hat. wer' mir derd ze handen komen, ich hiet in° auch aufgehalten, bis ich mir der mar recht erfragt hiet, was sein gewerbe gewesen ware. ich schik auch ewern gnaden hiein verzaichnet all hern, die auf 20 diczmal bei dem heiligen concili ze Basel sind; daran ewer gnad lauter vernemen wirdet, das vil mer prelaten und doctor hie sind, dann der papst last furgeben. es ist auch der konig von Frankreich ainig worden, von allem seinem reich gar ain grose und erberge potschaft zu dem heiligen concili ze tûn 4. desgleich ist der herzog von Borgoni 4. und also meret sich das heilig concili von tag ze tag, ich hôr auch das 25 heilig concili in ainem sollichen guten und vesten willen zu allen sachen, das des got gelobt sei und nicht zweifels daran ist, das si sich weder dem bapst noch ander leut ze ertrennen lassen, sunder si mainen der gemainen Cristenheit nûcz ze schaffen und ze suchen und des nit lassen umb dhainerlai sache willen. sol auch ewern gnaden dem heiligen reich und der Cristenheit imer er nûcz frid und gemach aufersteen, das ge- so schicht durch das heilig concili. darumb, gnediger herre, so last nicht ab und arbait die sach dort in nach dem pesten, als des ewer koniglich gnad bisher treulich und emsiclich getan hat. so solt ir mich hie auch allzeit willigen finden. auch, gnediger herre, von den Hussen ist mir noch nicht treffenlicher potschaft kamen, wie si des ge- laits hieher ze komen sein ainig worden 5. so pald uns davon potschaft kompt, das s5 wil ich ewer gnad und all ander sach aigenlich wissen lassen. datum Basel in die ascensionis f domini, que fuit 29 dies mensis maji anno 32. 1432 Mаi 29 Wilhelm pfalzgraf bei Rein herzog in Beyren etc. ewer gnaden stathalter und beschermer des heiligen concili ze Basel. 40 a) in der Vorl. steht am Rande durchstrichen und auch in der bull. b) zü — Jorgen tag ist in der Forl. von an- derer, aber gleichzcitiger Hand zwischen den Zeilen übergeschrichen. c) cm.; Forl. des. d) em.; Vorl. ze. e) cm.; Forl. ich. f) em.; Forl. asensionis. 1 Diese Instruktion ist gedruckt in den Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 156-160. 45 2 Bischof Gobelin von Aalborg. Er war am 7 Mai dem Konxil inkorporiert worden (Haller a. a. O. 2, 106 Z. 30-31). Der oben erwähnte Brief Sig- munds an Hrg. Wilhelm ist uns unbekannt geblieben. Vgl. S. 413 Anm. I. Vgl. Haller a. a. O. 2, 115 Z. 12-23. Darüiber wird Hrg. Wilhelm spätestens am 2 Juni Nachricht erhalten haben. Vgl. S. 307. 3 4
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[1132 vor Fehr. 17] 424 Der Romzug von Mitto Januar bis Ende September 1432. c. Piipstliche Gesandtsehaft an K. Sigmund im Februar und März 1432 nr. 249-257, 249. Papst Eugen TV an K. Sigmund: will drei gen. Gesumdte zu ihm schicken, die ihm beruhigende Mitteilungen über die Verlegung des Baseler Konzils nach Bologna und über seinen Romzuy machen sollen; bittet, den Gesanıdten Geleit vom Herzog von Mailand zw besorgen. [1432 vor Februar 17 Rom 1] Aus Rom. Vatik. A. Reg. 370 fol. 623^ cop. chart. coaeva. Zu Anfang steht am Rande Regi Romanorum. Regest m Repertorium Germanicum I my, 2698, Eugenius ete. carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Ungarie ac Bohemie regi illustri salutem eto. pridem serenitati tue literas? misimus causis 'acionibusque refertas, que mentem nostram et^ fratrum nostrorum sancte Romane ec- clesie cardinalium. induxerunt, quare commutaeionem seu translacionem Basiliensis con- cilii ad civitatem nostram Bononiensem decreverimus, quibus, quoniam honestatem in se plurimam continerent et Christiane religioni et fidei plurimam salutem afferrent, ex- celleneiam tuam acquiescere debere proeul dubio eredebamus. ceterum cum ex his, que dilectus filius Jachinus monaeus nuper nobis ex tui parte enarravit, perpenderimus mentis tue intencioni ex eisdem literis nostris haud plene fuisse satisfactum, oratores nostros, videlicet venerabilem fratrem .. episcopum. Lucensem consiliarum ae eciam hic in euria nostra procuratorem serenitatis fue " necnon dilectum filium Ledovicum abbatem sanete Justine Paduane, cui ejusque monacis Placencie in monasterio saneti Sixti com- morantibus plurimo devocionis et religionis affectu excellenciam tuam affiei intelligimus, ae eciam dilectum filium. nobilem. virum Altum de Comitibus dommicellum Romanum magistrum sacri nostri palacii, ad serenitatem tuam destinare decrevimus, a quibus, ut speramus, tam cirea translacionem Basiliensis concilii quam cirea adventum serenitatis tue ad almam Urbem talia pereipies, ex quibus non dubitamus mentem tuam plurimum quietam et contentam remanere debere. ut autem prefati oratores nostri secure et libere ad eandem serenitatem tuam accedere ae inde ad nos remeare valeant, serenitatem tuam deprecamur, quatenus pro eisdem oratoribus nostris eorumque comitiva a dilecto filio nobili viro duee Mediolanensi salvum conductum? impetres atque ad eos quantocius > a) ob — cardinulium ist in dor Vorl. am Rande nachgelrayon. b) fehll in dor Vorl. ! Für die Datierung des Schreibens it zu be- achten, daß als Führer der päpstlichen Aesandt- schaft noch Bf. Fernando von Lucca genannt wird, Wie schon S. 30? gesagt ist, trat der Bischof bałd wieder zurück und an seiner Stelle erhiclt Bf. Ber- trand. ron Maguelone die Führung. Für ihr und die beiden anderen oben erwähnten (Hesandten stellte der Papst um 17 Februar einen Geleitsbrief aus (Rom Vatik. A. Reg. 871 fol. 209! -210 cop. chart. coaeva mit dem Datum Rome apud s. Petrum 1431 18 kal. marcii pont. à. 1). Folglich muß das obige Schreiben vor diesen Tagy fallen. Wir vermuten, daß es am 20 Februar in Piacenza emgetroffen dst und daß es den Mitteilungen xu Grunde liegt, die an diesem Taye K. Sigmund dem Baseler Konzil über die bevorstehende Ankunft der päpstlichen Ce- sandten machte (vgl. nr. 230). Man würde es dann etwa vom 12 Februar 1432 datieren können. ? Entweder wird die Bulle ,, Quoniem alto“ vom 18 Dexember 1131 gemeint sein oder die Cedula, die dem Sehreiben des Papstes an K. Sigmund von dem- selben Tage beigefiigt war (vyl. S. 211 Aum. 2). An das Schreiben vom 27 Januar 1432 (mr. 231) darf‘ man schwerlich denken. 3 Am 28 Februar schrieb Hzg. Filippo Maria ron Mailand. an K. Sigmund: er dibersende ilin den eigentlich nicht notwendigen Geleitsbrief für die püpsilichen Gesandten; er seù erfreut über die gin- stigen Nachrichten aus Ungarn; dat. Mediolani 98 fobruarii 1432. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cone. chart.) Diesen Geleitsbrief scheinen je- doch entweder Sigmund oder die päpstlichen Ce- sandten aus irgend einem Grunde beanstandet x haben; denn Sigmund verlangte die Ausferbigung eines anderen. Am 14 Miirx schrieb ilum der Herxog : er werde das gewünschte Geleit für die, wie es heiße, nach Reggio gekommenen püpstlichen Cesandten schicken; es sei eigentlich nicht erforderlich, denn das Wort des Königs würde genügen; er danke dem König dafür, daß er alle. Verhandlungen. amit. den 0 b re 0 30 = 0 50
[1132 vor Fehr. 17] 424 Der Romzug von Mitto Januar bis Ende September 1432. c. Piipstliche Gesandtsehaft an K. Sigmund im Februar und März 1432 nr. 249-257, 249. Papst Eugen TV an K. Sigmund: will drei gen. Gesumdte zu ihm schicken, die ihm beruhigende Mitteilungen über die Verlegung des Baseler Konzils nach Bologna und über seinen Romzuy machen sollen; bittet, den Gesanıdten Geleit vom Herzog von Mailand zw besorgen. [1432 vor Februar 17 Rom 1] Aus Rom. Vatik. A. Reg. 370 fol. 623^ cop. chart. coaeva. Zu Anfang steht am Rande Regi Romanorum. Regest m Repertorium Germanicum I my, 2698, Eugenius ete. carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Ungarie ac Bohemie regi illustri salutem eto. pridem serenitati tue literas? misimus causis 'acionibusque refertas, que mentem nostram et^ fratrum nostrorum sancte Romane ec- clesie cardinalium. induxerunt, quare commutaeionem seu translacionem Basiliensis con- cilii ad civitatem nostram Bononiensem decreverimus, quibus, quoniam honestatem in se plurimam continerent et Christiane religioni et fidei plurimam salutem afferrent, ex- celleneiam tuam acquiescere debere proeul dubio eredebamus. ceterum cum ex his, que dilectus filius Jachinus monaeus nuper nobis ex tui parte enarravit, perpenderimus mentis tue intencioni ex eisdem literis nostris haud plene fuisse satisfactum, oratores nostros, videlicet venerabilem fratrem .. episcopum. Lucensem consiliarum ae eciam hic in euria nostra procuratorem serenitatis fue " necnon dilectum filium Ledovicum abbatem sanete Justine Paduane, cui ejusque monacis Placencie in monasterio saneti Sixti com- morantibus plurimo devocionis et religionis affectu excellenciam tuam affiei intelligimus, ae eciam dilectum filium. nobilem. virum Altum de Comitibus dommicellum Romanum magistrum sacri nostri palacii, ad serenitatem tuam destinare decrevimus, a quibus, ut speramus, tam cirea translacionem Basiliensis concilii quam cirea adventum serenitatis tue ad almam Urbem talia pereipies, ex quibus non dubitamus mentem tuam plurimum quietam et contentam remanere debere. ut autem prefati oratores nostri secure et libere ad eandem serenitatem tuam accedere ae inde ad nos remeare valeant, serenitatem tuam deprecamur, quatenus pro eisdem oratoribus nostris eorumque comitiva a dilecto filio nobili viro duee Mediolanensi salvum conductum? impetres atque ad eos quantocius > a) ob — cardinulium ist in dor Vorl. am Rande nachgelrayon. b) fehll in dor Vorl. ! Für die Datierung des Schreibens it zu be- achten, daß als Führer der päpstlichen Aesandt- schaft noch Bf. Fernando von Lucca genannt wird, Wie schon S. 30? gesagt ist, trat der Bischof bałd wieder zurück und an seiner Stelle erhiclt Bf. Ber- trand. ron Maguelone die Führung. Für ihr und die beiden anderen oben erwähnten (Hesandten stellte der Papst um 17 Februar einen Geleitsbrief aus (Rom Vatik. A. Reg. 871 fol. 209! -210 cop. chart. coaeva mit dem Datum Rome apud s. Petrum 1431 18 kal. marcii pont. à. 1). Folglich muß das obige Schreiben vor diesen Tagy fallen. Wir vermuten, daß es am 20 Februar in Piacenza emgetroffen dst und daß es den Mitteilungen xu Grunde liegt, die an diesem Taye K. Sigmund dem Baseler Konzil über die bevorstehende Ankunft der päpstlichen Ce- sandten machte (vgl. nr. 230). Man würde es dann etwa vom 12 Februar 1432 datieren können. ? Entweder wird die Bulle ,, Quoniem alto“ vom 18 Dexember 1131 gemeint sein oder die Cedula, die dem Sehreiben des Papstes an K. Sigmund von dem- selben Tage beigefiigt war (vyl. S. 211 Aum. 2). An das Schreiben vom 27 Januar 1432 (mr. 231) darf‘ man schwerlich denken. 3 Am 28 Februar schrieb Hzg. Filippo Maria ron Mailand. an K. Sigmund: er dibersende ilin den eigentlich nicht notwendigen Geleitsbrief für die püpsilichen Gesandten; er seù erfreut über die gin- stigen Nachrichten aus Ungarn; dat. Mediolani 98 fobruarii 1432. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cone. chart.) Diesen Geleitsbrief scheinen je- doch entweder Sigmund oder die päpstlichen Ce- sandten aus irgend einem Grunde beanstandet x haben; denn Sigmund verlangte die Ausferbigung eines anderen. Am 14 Miirx schrieb ilum der Herxog : er werde das gewünschte Geleit für die, wie es heiße, nach Reggio gekommenen püpstlichen Cesandten schicken; es sei eigentlich nicht erforderlich, denn das Wort des Königs würde genügen; er danke dem König dafür, daß er alle. Verhandlungen. amit. den 0 b re 0 30 = 0 50
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2 e 3 e 85 40 45 G. Verhültnis K, Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Endo September 1432 nr. 2928-294. 425 per nuncium serenitatis tue, qui una cum ipsis ad serenitatem revertatur tuam, placeat // destinare. datum ete. 432 vor Fobr. 17] 250. Papst Eugen IV an seine zwei genannten zu K. Sigmund reisenden Gesandten: 1432 bevollmächtigt sie, im seinem und der Kirche Namen vom König den Eid entgegen- zunehmen, den die Römischen Könige vor dem Betreten des Italienischen Bodens und vor Ausübung irgend welcher Rechte in Italien zu leisten pflegen. bruar 22 Rom. 1432 Fe- A dus Rom Vatik. A. Reg. 881 fol. 982 cop. chart. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Cincius, rechts De curia, beide Notixen von der Hand des Sehreibers. Zwischen Datum und Unterschrift ist von einer anderen zeitgenössischen Hand bemerkt Collatio- nata per me A. de Perusio notardam. V coll. ebenda Armar. 39 "Tom. 7^ fol. 9655 -966* cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 mit der Uberschrift Facultas capiendi juramentum a rege Romanorum in Italiam ingrediente. Datum Rome apud sanctum Petrum etc. 8 kalendas martii anno primo. In Rom Vatik. A. Armaria di Castello, Avmar. inf. III: Rerum divers. lib. XIII fol. 142- 15^ cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 in., Abschrift unserer Vorl. A. Gedruckt bei Theiner, Cod. dipl. dominii temporalis s. sedis 3, 310 aus A. — Regest im Repertorium Germanicum I nr. 2751. Eugenius ete. venerabili fratri Bertrando episcopo Magalonensi et dilecto filio :) Ludovieo abbati monasterii sancte Justine Paduane ordinis sancti Benedicti nunciis nostris salutem ete. cum jure cautum sit et a catholicis Romanorum regibus, qui pro tempore fuerunt, continuo observari consuetum, ut, quando aliquis ex dietis regibus ad Italiam. venire proponit, antequam Italiam ingrediatur et aliqua jura ibidem exerceat, pro conservatione status Romane ecclesie ac catholice fidei et auctoritatis sedis aposto- lice consuetum et debitum juramentum prestare solitus sit, cumque a carissimo in Christo filio nostro Sigismundo Romanorwn Ungarie et Bohemie rege illustri hoc nondum effec- tum * fuerit, tamen quia pro singulari sue devocionis ardore hujusmodi juramentum eum prestiturum esse confidimus, vobis et cuilibet vestrum ^ a prefato rege solitum et de- bitum juramentum eum solemnitatibus et cerimoniis consuetis juxta formam in con- stitucione felicis recordacionis Clementis pape quinti predecessoris nostri, que incipit „Romani principes **, de jurejurando ! comprehensam nostro et dicte ecclesie nomine recipiendi de venerabilium fratrum. nostrorum prefate ecclesie cardinalium | consilio plenam et omnimodam auctoritate apostoliea tenore presencium concedimus facultatem pariter et 4^ potestatem. datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnacionis do- miniee millesimo quadringentesimo tricesimo primo 8 kalendas marcii pontificatus nostri anno primo. a) V affectum, — b) om. V. päpstlichen Gesandten in Gegenwart. der. Mailiin- dischen führen wolle; auf die Anfrage, ob er seine gegenwürtige Vertretung am königlichen Hofe für geniigend. erachte, erwidere er, dafó er. die Entschei- dung darüber dem Kündg amheimgebe. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) * Clementinarum lib. IT tit. IX. De jurejurando (Corpus juris canonici hrsg. vou Friedberg 2, 1147- 1150). Der hier einsehliigige Teil dieses Titels von Porro praeter juramenta praedicta e bis xum Schluß steht in dem Register, dem wir unsere. Vorlage V Deutsche Reichstags-Akten X. €) cit. ; AV. pontificis. M. de Bossis. d) A pariterque atque s pariter et. entnommen haben, auf fol. 2664-2672; er ist offen- bar den päpstlichen Gesandten xur Information mit- gegeben worden. Auch von dem Kide Ottos I, der «uf fol. 267a steht, wird dies der Fall sein. Auf- fallend Dleibt dann allerdings, daß man. nieht. ein- fach auf den Bid xwrückgegriffen hat, den Sigmund am 24 Januar 1418 Papst Martin V in Konstanz geleistet haile. — Vgl. das Tagebuch des Kardinals Fillastre bei Finke, Forschungen und Quellen zur Gesch. des Konstanxer Konxils S. 237-238 und oben S. 300-301. 54 Febr. 22 1432 Tor. 22
2 e 3 e 85 40 45 G. Verhültnis K, Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Endo September 1432 nr. 2928-294. 425 per nuncium serenitatis tue, qui una cum ipsis ad serenitatem revertatur tuam, placeat // destinare. datum ete. 432 vor Fobr. 17] 250. Papst Eugen IV an seine zwei genannten zu K. Sigmund reisenden Gesandten: 1432 bevollmächtigt sie, im seinem und der Kirche Namen vom König den Eid entgegen- zunehmen, den die Römischen Könige vor dem Betreten des Italienischen Bodens und vor Ausübung irgend welcher Rechte in Italien zu leisten pflegen. bruar 22 Rom. 1432 Fe- A dus Rom Vatik. A. Reg. 881 fol. 982 cop. chart. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Cincius, rechts De curia, beide Notixen von der Hand des Sehreibers. Zwischen Datum und Unterschrift ist von einer anderen zeitgenössischen Hand bemerkt Collatio- nata per me A. de Perusio notardam. V coll. ebenda Armar. 39 "Tom. 7^ fol. 9655 -966* cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 mit der Uberschrift Facultas capiendi juramentum a rege Romanorum in Italiam ingrediente. Datum Rome apud sanctum Petrum etc. 8 kalendas martii anno primo. In Rom Vatik. A. Armaria di Castello, Avmar. inf. III: Rerum divers. lib. XIII fol. 142- 15^ cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 in., Abschrift unserer Vorl. A. Gedruckt bei Theiner, Cod. dipl. dominii temporalis s. sedis 3, 310 aus A. — Regest im Repertorium Germanicum I nr. 2751. Eugenius ete. venerabili fratri Bertrando episcopo Magalonensi et dilecto filio :) Ludovieo abbati monasterii sancte Justine Paduane ordinis sancti Benedicti nunciis nostris salutem ete. cum jure cautum sit et a catholicis Romanorum regibus, qui pro tempore fuerunt, continuo observari consuetum, ut, quando aliquis ex dietis regibus ad Italiam. venire proponit, antequam Italiam ingrediatur et aliqua jura ibidem exerceat, pro conservatione status Romane ecclesie ac catholice fidei et auctoritatis sedis aposto- lice consuetum et debitum juramentum prestare solitus sit, cumque a carissimo in Christo filio nostro Sigismundo Romanorwn Ungarie et Bohemie rege illustri hoc nondum effec- tum * fuerit, tamen quia pro singulari sue devocionis ardore hujusmodi juramentum eum prestiturum esse confidimus, vobis et cuilibet vestrum ^ a prefato rege solitum et de- bitum juramentum eum solemnitatibus et cerimoniis consuetis juxta formam in con- stitucione felicis recordacionis Clementis pape quinti predecessoris nostri, que incipit „Romani principes **, de jurejurando ! comprehensam nostro et dicte ecclesie nomine recipiendi de venerabilium fratrum. nostrorum prefate ecclesie cardinalium | consilio plenam et omnimodam auctoritate apostoliea tenore presencium concedimus facultatem pariter et 4^ potestatem. datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnacionis do- miniee millesimo quadringentesimo tricesimo primo 8 kalendas marcii pontificatus nostri anno primo. a) V affectum, — b) om. V. päpstlichen Gesandten in Gegenwart. der. Mailiin- dischen führen wolle; auf die Anfrage, ob er seine gegenwürtige Vertretung am königlichen Hofe für geniigend. erachte, erwidere er, dafó er. die Entschei- dung darüber dem Kündg amheimgebe. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) * Clementinarum lib. IT tit. IX. De jurejurando (Corpus juris canonici hrsg. vou Friedberg 2, 1147- 1150). Der hier einsehliigige Teil dieses Titels von Porro praeter juramenta praedicta e bis xum Schluß steht in dem Register, dem wir unsere. Vorlage V Deutsche Reichstags-Akten X. €) cit. ; AV. pontificis. M. de Bossis. d) A pariterque atque s pariter et. entnommen haben, auf fol. 2664-2672; er ist offen- bar den päpstlichen Gesandten xur Information mit- gegeben worden. Auch von dem Kide Ottos I, der «uf fol. 267a steht, wird dies der Fall sein. Auf- fallend Dleibt dann allerdings, daß man. nieht. ein- fach auf den Bid xwrückgegriffen hat, den Sigmund am 24 Januar 1418 Papst Martin V in Konstanz geleistet haile. — Vgl. das Tagebuch des Kardinals Fillastre bei Finke, Forschungen und Quellen zur Gesch. des Konstanxer Konxils S. 237-238 und oben S. 300-301. 54 Febr. 22 1432 Tor. 22
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426 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 251. Propositionen der päpstlichen Gesandten vor K. Sigmund über die Stellung des Papstes circa [ 1432 circa März 25 Parma 1.] zur Romfahrt und zur Konzilsfrage. Märs 25] A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 64 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Articuli propositi per dominum papam domino regi Romanorum. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 93 a -94b cop. chart. coaera mit derselben Uberschrift 5 wie A. Belanglose Umstellungen einxelner Worte und offenkundige Schreibfehler haben wir in unsere Varianten zu dieser und den folgenden Vorlagen nicht aufgenommen. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 47 ab (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. chart. saec. 15 mit der rubrizierten Uberschrift Sequitur tenor intenciouis pape quo ad materiam con- cilii generalis, de qua supra [d. i. fol. 47a] fit mencio. O coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 44 ab (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. membr. saec. 15 mit derselben Uberschrift wie W. L coll. London British Mus. Harley nr. 826 fol. 11 ab cop. chart. coacra mit der Uberschrift Articuli ab ambassiatoribus domini pape coram rege prepositi [sic]. Diese Vorlage ist sehr mangelhaft. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 48ab (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. chart. saec. 15 mit derselben Uberschrift wie W. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 36b-38a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Sequitur exposicio oratorum apostolicorum ad dominum regem Romanorum trans- missorum etc. In München Staatsbibl. cod. lat. 22108 fol. 174b-175b cop. chart. sacc. 15 mit der Uber- schrift Summa narratorum domino nostro regi per oratores sanctissimi domini nostri pape Eugenii pape quarti in littera regis principali inclusa lecta ut supra 2. — In Rom Yatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 52 ab (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. chart. saec. 15 mit der ru- brizierten Uberschrift Intencio pape super materia concilii ad imperatorem. Gedruckt bei Martène 8, 100-102 (ohne Quellenangabe, aber sicher aus D), Mansi 30, 118- 120 und Mansi, Suppl. 4, 283-285; ferner in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 164-165 (Segovia lib. 3 cap. 8). Im Ausxuge bei Aschbach 4, 70-71. 10 15 20 25 sanctissimi domini nostri ac beatis- 30 Serenissime princeps ac invictissime rex. simi Eugenii pape quarti oratores et nuncii vestre majestati cesaree“, prout injunctum per sanctitatem suam b eis extitit, in secreta audiencia ipsis data exposueruntc, que sequntur: [1] Et primo sanctissimus dominus noster motus desideriis d pacis tocius populi Christiani et ecclesie sancte reformacionis, sciens serenitatem vestram Italiam intrasse, 35 ut pacem in Italia det, ut reformacionem universi cleri et populi Christiani procuret atque ut coronam et unctionem ab ipso recipiat, de dicto adventu admodum exhilaratus a) WOR regie. b) om. WOR; L suas. c) WOLR proposuerunt ; WOR add. ea. d) WOR desiderio. c) om. WOR. f) HOR stellen um vestram serenitatem. 1 Die Datierung des Aktenstiickes ist nicht schwierig. Der Terminus a quo ist der Tag von Sigmunds An- kunft in Parma; sie erfolgte am 23. oder 24 Mär- (vgl. S. 279). Als Terminus usque ad quem hat der 27 Märx au gelten, an dem die päpstlichen Ge- sandten schon wieder in Bologna waren (vgl. S. 303). Ferner geht aus dem S. 303 Anm. I mitgeteilten Briefe, den Kardinal Branda am 26 Mürx an den Papst richtete, unzweifelhaft hervor, daßt die Ver- handlungen der päpstlichen Gesandten mit Sigmund im Augenblick der Abfassung dieses Briefes bereits beendigt waren. Mithin kann unser Aktenstück nur am 25 Märx, allenfalls auch am 24. oder 26. nieder- geschrieben sein. 2 Das wäre laut der Schlußnotin xu einem Briefe des Erabischofs ron Lion an das Konail vom 28 April, 40 der auf fol. 169b steht, der 7 Mai, ein unmögliches Datum, da der Brief Sigmunds, dem das Aktenstiick beigeschlossen wurde, unsere nr. 254, am I4 April in Basel war (vgl. S. 431 Anm. 3). Man wird also wohl anxunchmen haben, daſ der Wessobrunner 45 Schreiber der Münchener Handschrift eine Auswahl von Aktenstücken aus einer umfangreicheren Vor- lage abruschreiben hatte und dabei so mechanisch verfuhr, daſe er das Fehlerhafte des ut supra gar nicht bemerkte, sondern es einfach mit abschrieb. 50 Für diese Annahme spricht die Bemerkung am Schluß der Handschrift auf fol. 177a: Nam ista ad presens sufficiunt pro summaria informacione decretorum et actorum concilii.
426 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 251. Propositionen der päpstlichen Gesandten vor K. Sigmund über die Stellung des Papstes circa [ 1432 circa März 25 Parma 1.] zur Romfahrt und zur Konzilsfrage. Märs 25] A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 64 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Articuli propositi per dominum papam domino regi Romanorum. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 93 a -94b cop. chart. coaera mit derselben Uberschrift 5 wie A. Belanglose Umstellungen einxelner Worte und offenkundige Schreibfehler haben wir in unsere Varianten zu dieser und den folgenden Vorlagen nicht aufgenommen. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 47 ab (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. chart. saec. 15 mit der rubrizierten Uberschrift Sequitur tenor intenciouis pape quo ad materiam con- cilii generalis, de qua supra [d. i. fol. 47a] fit mencio. O coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 44 ab (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. membr. saec. 15 mit derselben Uberschrift wie W. L coll. London British Mus. Harley nr. 826 fol. 11 ab cop. chart. coacra mit der Uberschrift Articuli ab ambassiatoribus domini pape coram rege prepositi [sic]. Diese Vorlage ist sehr mangelhaft. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 48ab (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. chart. saec. 15 mit derselben Uberschrift wie W. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 36b-38a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Sequitur exposicio oratorum apostolicorum ad dominum regem Romanorum trans- missorum etc. In München Staatsbibl. cod. lat. 22108 fol. 174b-175b cop. chart. sacc. 15 mit der Uber- schrift Summa narratorum domino nostro regi per oratores sanctissimi domini nostri pape Eugenii pape quarti in littera regis principali inclusa lecta ut supra 2. — In Rom Yatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 52 ab (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. chart. saec. 15 mit der ru- brizierten Uberschrift Intencio pape super materia concilii ad imperatorem. Gedruckt bei Martène 8, 100-102 (ohne Quellenangabe, aber sicher aus D), Mansi 30, 118- 120 und Mansi, Suppl. 4, 283-285; ferner in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 164-165 (Segovia lib. 3 cap. 8). Im Ausxuge bei Aschbach 4, 70-71. 10 15 20 25 sanctissimi domini nostri ac beatis- 30 Serenissime princeps ac invictissime rex. simi Eugenii pape quarti oratores et nuncii vestre majestati cesaree“, prout injunctum per sanctitatem suam b eis extitit, in secreta audiencia ipsis data exposueruntc, que sequntur: [1] Et primo sanctissimus dominus noster motus desideriis d pacis tocius populi Christiani et ecclesie sancte reformacionis, sciens serenitatem vestram Italiam intrasse, 35 ut pacem in Italia det, ut reformacionem universi cleri et populi Christiani procuret atque ut coronam et unctionem ab ipso recipiat, de dicto adventu admodum exhilaratus a) WOR regie. b) om. WOR; L suas. c) WOLR proposuerunt ; WOR add. ea. d) WOR desiderio. c) om. WOR. f) HOR stellen um vestram serenitatem. 1 Die Datierung des Aktenstiickes ist nicht schwierig. Der Terminus a quo ist der Tag von Sigmunds An- kunft in Parma; sie erfolgte am 23. oder 24 Mär- (vgl. S. 279). Als Terminus usque ad quem hat der 27 Märx au gelten, an dem die päpstlichen Ge- sandten schon wieder in Bologna waren (vgl. S. 303). Ferner geht aus dem S. 303 Anm. I mitgeteilten Briefe, den Kardinal Branda am 26 Mürx an den Papst richtete, unzweifelhaft hervor, daßt die Ver- handlungen der päpstlichen Gesandten mit Sigmund im Augenblick der Abfassung dieses Briefes bereits beendigt waren. Mithin kann unser Aktenstück nur am 25 Märx, allenfalls auch am 24. oder 26. nieder- geschrieben sein. 2 Das wäre laut der Schlußnotin xu einem Briefe des Erabischofs ron Lion an das Konail vom 28 April, 40 der auf fol. 169b steht, der 7 Mai, ein unmögliches Datum, da der Brief Sigmunds, dem das Aktenstiick beigeschlossen wurde, unsere nr. 254, am I4 April in Basel war (vgl. S. 431 Anm. 3). Man wird also wohl anxunchmen haben, daſ der Wessobrunner 45 Schreiber der Münchener Handschrift eine Auswahl von Aktenstücken aus einer umfangreicheren Vor- lage abruschreiben hatte und dabei so mechanisch verfuhr, daſe er das Fehlerhafte des ut supra gar nicht bemerkte, sondern es einfach mit abschrieb. 50 Für diese Annahme spricht die Bemerkung am Schluß der Handschrift auf fol. 177a: Nam ista ad presens sufficiunt pro summaria informacione decretorum et actorum concilii.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 427 nos ambassiatores suos ad visitandum majestatem vestram mittit et a exhortandum ac 11432 circa monendum clemenciam vestram, ut in tam sancto proposito perseverare dignetur, quia März 25) deus omnipotens perfectionem b operis dabit, necnone offerendum personam sanctitatis sue et omnia sua majestati vestre " in et super premissis ab olim per ipsum optatis. [2] Secundo. cum majestas vestra cesarea pacificae Italiam intraverit et talem omnibus se exhibuerit?, sanctissimus dominus noster summus pontifex ipsam exhortatur monet et deprecatur, ut pacificus clemens et benignus cum suis gentibus, cum quibus Italiam intravit, et non cum exteris g dignetur h Romam venire, quia i ipse serenitatem vestram cum k honore possibili eciam sumptibus suis recipiet, mittendo aliquos ex reve- 10 rendissimis ! patribus dominis cardinalibus cum prelatis et aliis notabilibus viris sibi obviam, ac viam securam et pacificam ac iter tutum sibi faciet ipsequem capitaneos cum gentibus ecclesie in confinibus dominiorum et terrarum ecclesie serenitati vestre mittet, ut ab ipsis capitaneis juramentum", quod volet ° habere p, exigat ac cum ipsis secure veniat, ut coronam et unctionem ab ipso sanctissimo domino nostro in titulo pacis 15 recipiat. 5 [3] Tercio. quia jura disponunt, quod serenissimi reges Romanorum in adventu eorum in Italiam, ut coronam recipiant etc., in ingressu Italie juramentum 1 summo pontifici seu deputatis ab eo prestent", in quo juramento r non caveturs aliud quam illud, ad quod quilibet Christianus ecclesie sancte tenetur, sanctissimus dominus noster 20 nos sufficientit potestate2 fultos u mittit, ut dictum juramentum a majestate vestra re- cipiamus, prout a predecessoribus vestris Romanorum regibus in dicto adventu juratum extitit et prout alias juris existit. [4] Quarto. sanctissimus dominus noster ad intimandum et significandum majestati vestre sinceram suam intencionem, quam semper habuit, ut reformacio v debita ecclesie 25 sancte tam in capite quam in membris fieret, nos misit; que talis in effectu ex- istit: [4"] ipse enim sanctissimus dominus nosterw in principio sue assumpcionis desiderio magno, ut in concilio Basiliensi in propria x interesset, desideravit, licet per sanctitatem suam aliquibus asserentibus aliter scriptum seu dictum reperiatur, ut guerre ac y alie afflictiones, que pro z tunc Rome seu ejus in confinibus imminebant, in longum 3o non protraherentur, que pro nunc presencia sua fuerunt debito modo sopite 3. gravis- sima vero infirmitate detentus 4 usque ad mortem exclusive, considerans impossibilitatem tanti desiderii suiaa, ut tam longe pergere valeret, et quod tam ardua tamque urgencia negocia ut universalis reformacio cleri et populi Christiani heresum extirpacio et sacrum passagium omnino ejus presenciam et sacri collegii exigebant ac quod in Basilea per 35 annum et ultra paucissimi convenerant bb prelati, qui ad talia et tanta non sufficiebant, dictum concilium Basiliense quo ad locum tantum dissolvit, illud in Bononia assignando (quod cc commutacio" etee continuacio pocius potest dici quam dissolucio), quia “ Bononiam in convalescencia, in qua est, poterat venire et medio tempore plenam sanitatem re- 40 45. a) om. WOR. b) WOR reformacioni operam statt perfectionem operis. c) WOR ad statt necnon. d) WOR ve- stremet statt vestre in et. e) WOR pacifice. f) ALC exhibuit ; D exhibuit mil gestrichenem r-Haken am t. g) WOLR ceteris. h) ADWOLR dignemini. i) quia — vestram om. HOR. k) WOR add. omni. 1) C om. reverendissimis patribus. m) WOR ipsosque. n) om. WOR. o) WOLR velit; C voluerit. p) om. WOR. q) WOR prestet. r) WOR add. continetur quod. s) HOR conetur ad. t) WOR sufficientes, add. sperantes. u) WOR suffultos. v) om. L. w) om. WOR. x) WOR add. persona. y) WOLR et. z) om. AD. aa) om. WOR. bb) DC convenerint ; WOR convenerunt. cc) ADL que. dd) WOR mutacio. ee) om. DL. ff) HOR add. in. I Vgl. hierzu S. 425 Anm. I. Vgl. nr. 250. Es handelt sich um den Kampf wwischen den 50 Orsini und Colonna im Sommer 1131. Vgl. Gre- gorovius, Gesch. der Stadt Rom im Mittelalter 3. Anfl. 7, 27-30. 2 4 Segovia lib. 1 cap. 19 (a. q. O. 2, 32) berichtet, daß den Papst im Sommer 1431 usque in extre- mum fere vite invaserat subita egritudo, que et maxima et notoria fuit omnibus, brachio et oculo dextro post eciam adeptam valitudinem lesis manen- tibus. Ugl. auch S. 145 Anm. 6 und 7. 54*
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 427 nos ambassiatores suos ad visitandum majestatem vestram mittit et a exhortandum ac 11432 circa monendum clemenciam vestram, ut in tam sancto proposito perseverare dignetur, quia März 25) deus omnipotens perfectionem b operis dabit, necnone offerendum personam sanctitatis sue et omnia sua majestati vestre " in et super premissis ab olim per ipsum optatis. [2] Secundo. cum majestas vestra cesarea pacificae Italiam intraverit et talem omnibus se exhibuerit?, sanctissimus dominus noster summus pontifex ipsam exhortatur monet et deprecatur, ut pacificus clemens et benignus cum suis gentibus, cum quibus Italiam intravit, et non cum exteris g dignetur h Romam venire, quia i ipse serenitatem vestram cum k honore possibili eciam sumptibus suis recipiet, mittendo aliquos ex reve- 10 rendissimis ! patribus dominis cardinalibus cum prelatis et aliis notabilibus viris sibi obviam, ac viam securam et pacificam ac iter tutum sibi faciet ipsequem capitaneos cum gentibus ecclesie in confinibus dominiorum et terrarum ecclesie serenitati vestre mittet, ut ab ipsis capitaneis juramentum", quod volet ° habere p, exigat ac cum ipsis secure veniat, ut coronam et unctionem ab ipso sanctissimo domino nostro in titulo pacis 15 recipiat. 5 [3] Tercio. quia jura disponunt, quod serenissimi reges Romanorum in adventu eorum in Italiam, ut coronam recipiant etc., in ingressu Italie juramentum 1 summo pontifici seu deputatis ab eo prestent", in quo juramento r non caveturs aliud quam illud, ad quod quilibet Christianus ecclesie sancte tenetur, sanctissimus dominus noster 20 nos sufficientit potestate2 fultos u mittit, ut dictum juramentum a majestate vestra re- cipiamus, prout a predecessoribus vestris Romanorum regibus in dicto adventu juratum extitit et prout alias juris existit. [4] Quarto. sanctissimus dominus noster ad intimandum et significandum majestati vestre sinceram suam intencionem, quam semper habuit, ut reformacio v debita ecclesie 25 sancte tam in capite quam in membris fieret, nos misit; que talis in effectu ex- istit: [4"] ipse enim sanctissimus dominus nosterw in principio sue assumpcionis desiderio magno, ut in concilio Basiliensi in propria x interesset, desideravit, licet per sanctitatem suam aliquibus asserentibus aliter scriptum seu dictum reperiatur, ut guerre ac y alie afflictiones, que pro z tunc Rome seu ejus in confinibus imminebant, in longum 3o non protraherentur, que pro nunc presencia sua fuerunt debito modo sopite 3. gravis- sima vero infirmitate detentus 4 usque ad mortem exclusive, considerans impossibilitatem tanti desiderii suiaa, ut tam longe pergere valeret, et quod tam ardua tamque urgencia negocia ut universalis reformacio cleri et populi Christiani heresum extirpacio et sacrum passagium omnino ejus presenciam et sacri collegii exigebant ac quod in Basilea per 35 annum et ultra paucissimi convenerant bb prelati, qui ad talia et tanta non sufficiebant, dictum concilium Basiliense quo ad locum tantum dissolvit, illud in Bononia assignando (quod cc commutacio" etee continuacio pocius potest dici quam dissolucio), quia “ Bononiam in convalescencia, in qua est, poterat venire et medio tempore plenam sanitatem re- 40 45. a) om. WOR. b) WOR reformacioni operam statt perfectionem operis. c) WOR ad statt necnon. d) WOR ve- stremet statt vestre in et. e) WOR pacifice. f) ALC exhibuit ; D exhibuit mil gestrichenem r-Haken am t. g) WOLR ceteris. h) ADWOLR dignemini. i) quia — vestram om. HOR. k) WOR add. omni. 1) C om. reverendissimis patribus. m) WOR ipsosque. n) om. WOR. o) WOLR velit; C voluerit. p) om. WOR. q) WOR prestet. r) WOR add. continetur quod. s) HOR conetur ad. t) WOR sufficientes, add. sperantes. u) WOR suffultos. v) om. L. w) om. WOR. x) WOR add. persona. y) WOLR et. z) om. AD. aa) om. WOR. bb) DC convenerint ; WOR convenerunt. cc) ADL que. dd) WOR mutacio. ee) om. DL. ff) HOR add. in. I Vgl. hierzu S. 425 Anm. I. Vgl. nr. 250. Es handelt sich um den Kampf wwischen den 50 Orsini und Colonna im Sommer 1131. Vgl. Gre- gorovius, Gesch. der Stadt Rom im Mittelalter 3. Anfl. 7, 27-30. 2 4 Segovia lib. 1 cap. 19 (a. q. O. 2, 32) berichtet, daß den Papst im Sommer 1431 usque in extre- mum fere vite invaserat subita egritudo, que et maxima et notoria fuit omnibus, brachio et oculo dextro post eciam adeptam valitudinem lesis manen- tibus. Ugl. auch S. 145 Anm. 6 und 7. 54*
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428 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [1432 cuperare. ipse enim interesse in generali concilio corporali cessante impedimento circa März 25 debuit velle et commutare illud ac continuare potuitb ex ista magna urgente racione aliis non semotis, quas in presenti fastidium esset explicare, potissime si in dicto con- [4b] si vero reductio Boemorum cilio de totali ecclesie reformacione agi deberet. et reformacio cleri Germanie non debeat aliqualiter differri propter pericula, que 5 imminere allegantur, placet sanctissimo domino nostro, ut super illis concilium celebretur tamquam provinciale in illo domino legato presidente e 1 in Frankfordia" vel in Nurem- berghae vel alibi, ubi dominis archiepiscopis electoribus et domino legato placuerit, et illo finito confestim ad Bononiam veniant, non alibi divertendof, ubi g dominum nostrum reperient cum sacro collegio reverendissimorum dominorum cardinalium ad dictam re- 10 formacionem efficaciter promptos. 4 ] vel si predicta utilius per concilium generale expediri videantur, veniant nune prelati et alii vocandih, qui in Basilea sunt et alibi, ut sanctissimus dominus noster una cum majestate vestra i facta ipsius coronacione ac dominis cardinalibus et ceteris illico Bononiam conveniant 1 acm ad omnimodam debi- tam reformacionem procedant, quam nobis concedere dignetur dominus noster Jhesus 15 Christus, qui cum patre et spiritu sancto vivit et regnat in secula seculorum " bene- dictus °. amen P. 11432 Märs 25 oder 26/ 252. Antwort K. Sigmunds auf die Propositionen der päpstlichen Gesandten: dankt dem Papst für die Aufforderung, mit der Reform fortzufahren und in Italien den Frieden herzustellen, und für die Zusage seiner Unterstützung; erklärt sich gegen 20 die Verlegung des Baseler Konzils nach Bologna und gegen die Berufung eines Deutschen Provinzialkonzils; wünscht, so weit möglich, in Frieden nach Rom zu zichen, und erwartet, daß der Papst ihm und seinen Feinden gegenüber Neutralität be- obachten werde; macht die Annahme der Kaiserkrone von der Anerkennung des Konzils abhängig und will den vom Papst verlangten Eid erst bei seiner Krönung 25 leisten. [1432 März 25 oder 26 Parma 2.] I aus Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 47b-48a (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Responsio majestatis cesaree super propositis per oratores sanctissimi domini summi pontificis. O coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 44b- 45a (Segoria lib. 3 cap. 8) cop. membr. 30 saec. 15 mit derselben Uberschrift wie W. Belanglose Umstellungen einzelner Worte sind in unseren Varianten zu dieser und vu der Vorlage R unerwähnt geblieben. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 48b-49a (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. chart. saec. 15 mit derselben Uberschrift wie W. In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 52b -53a (Segoria lib. 3 cap. 8) cop. chart. 35 saec. 15 mit derselben Uberschrift wie IV. Gedrucht in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 166-168 (Segoria lib. 3 cap. 8) aus W und O. Quia reverendi patres oratores domini nostri summi pontificis in hiis, que nobis in audiencia secreta debuerunt proponere, quatuor 3 tetigerunt — primo de exhilaracione et 40 gaudio, quod sanctitas sua concepit de adventu nostro ad partes Italie et ejus paterna oblacione, secundo quod peticio et adhortacio sue sanctitatis esset, ut pacifice cum gen- a) om. WOR. b) WOR poterat. c) om. WOR. d) R Franconfordia. e) W Nürenberga; O Núrenberga ; L Noren- berga; R Núrinberga. f) ADC disvertendo. g) WOR ibi. h) WOR vocati. i) WOR add. ac. k) WOR do- mini cardinales et ceteri statt ac — ceteris. 1) WOR veniant. m) DWOLR et. n) om. D. o) om. WORC. 45 p) om. AL. 1 Vgl. nr. 242 art. 4. 2 Die Datierungsfrage ist durch unsere Bemer- kungen vur Datierung ron nr. 251 auf S. 426 Anm. I bereits erledigt. a Vgl. nr. 251. 50
428 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [1432 cuperare. ipse enim interesse in generali concilio corporali cessante impedimento circa März 25 debuit velle et commutare illud ac continuare potuitb ex ista magna urgente racione aliis non semotis, quas in presenti fastidium esset explicare, potissime si in dicto con- [4b] si vero reductio Boemorum cilio de totali ecclesie reformacione agi deberet. et reformacio cleri Germanie non debeat aliqualiter differri propter pericula, que 5 imminere allegantur, placet sanctissimo domino nostro, ut super illis concilium celebretur tamquam provinciale in illo domino legato presidente e 1 in Frankfordia" vel in Nurem- berghae vel alibi, ubi dominis archiepiscopis electoribus et domino legato placuerit, et illo finito confestim ad Bononiam veniant, non alibi divertendof, ubi g dominum nostrum reperient cum sacro collegio reverendissimorum dominorum cardinalium ad dictam re- 10 formacionem efficaciter promptos. 4 ] vel si predicta utilius per concilium generale expediri videantur, veniant nune prelati et alii vocandih, qui in Basilea sunt et alibi, ut sanctissimus dominus noster una cum majestate vestra i facta ipsius coronacione ac dominis cardinalibus et ceteris illico Bononiam conveniant 1 acm ad omnimodam debi- tam reformacionem procedant, quam nobis concedere dignetur dominus noster Jhesus 15 Christus, qui cum patre et spiritu sancto vivit et regnat in secula seculorum " bene- dictus °. amen P. 11432 Märs 25 oder 26/ 252. Antwort K. Sigmunds auf die Propositionen der päpstlichen Gesandten: dankt dem Papst für die Aufforderung, mit der Reform fortzufahren und in Italien den Frieden herzustellen, und für die Zusage seiner Unterstützung; erklärt sich gegen 20 die Verlegung des Baseler Konzils nach Bologna und gegen die Berufung eines Deutschen Provinzialkonzils; wünscht, so weit möglich, in Frieden nach Rom zu zichen, und erwartet, daß der Papst ihm und seinen Feinden gegenüber Neutralität be- obachten werde; macht die Annahme der Kaiserkrone von der Anerkennung des Konzils abhängig und will den vom Papst verlangten Eid erst bei seiner Krönung 25 leisten. [1432 März 25 oder 26 Parma 2.] I aus Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 47b-48a (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. chart. saec. 15 mit der rubrixierten Uberschrift Responsio majestatis cesaree super propositis per oratores sanctissimi domini summi pontificis. O coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 44b- 45a (Segoria lib. 3 cap. 8) cop. membr. 30 saec. 15 mit derselben Uberschrift wie W. Belanglose Umstellungen einzelner Worte sind in unseren Varianten zu dieser und vu der Vorlage R unerwähnt geblieben. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 48b-49a (Segovia lib. 3 cap. 8) cop. chart. saec. 15 mit derselben Uberschrift wie W. In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 52b -53a (Segoria lib. 3 cap. 8) cop. chart. 35 saec. 15 mit derselben Uberschrift wie IV. Gedrucht in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 166-168 (Segoria lib. 3 cap. 8) aus W und O. Quia reverendi patres oratores domini nostri summi pontificis in hiis, que nobis in audiencia secreta debuerunt proponere, quatuor 3 tetigerunt — primo de exhilaracione et 40 gaudio, quod sanctitas sua concepit de adventu nostro ad partes Italie et ejus paterna oblacione, secundo quod peticio et adhortacio sue sanctitatis esset, ut pacifice cum gen- a) om. WOR. b) WOR poterat. c) om. WOR. d) R Franconfordia. e) W Nürenberga; O Núrenberga ; L Noren- berga; R Núrinberga. f) ADC disvertendo. g) WOR ibi. h) WOR vocati. i) WOR add. ac. k) WOR do- mini cardinales et ceteri statt ac — ceteris. 1) WOR veniant. m) DWOLR et. n) om. D. o) om. WORC. 45 p) om. AL. 1 Vgl. nr. 242 art. 4. 2 Die Datierungsfrage ist durch unsere Bemer- kungen vur Datierung ron nr. 251 auf S. 426 Anm. I bereits erledigt. a Vgl. nr. 251. 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 429 11432 Мärz 25 oder 26) tibus nostris, cum quibus Italiam intravimus, Romam veniamus, dimittendo gentes alienas, tercio ad prestandum sue sanctitati juramentum, et quarto de factis Basiliensis con- cilii —: super quo respondendo [1] primo dicimus et referimus summas gracias sanctissimo domino nostro summo pontifici de sua per suos solemnes oratores a clementi 5 visitacione b et c salubri ac sancta admonicione, ut perseveremus in reformacione universi populi Christiani et procuracione pacis Italie, ac de ejus benigne et clementis persone videlicet sue et omnium rerum suarum ad hujusmodi perficienda et eciam honorum et sumptuum in adventu nostro factorum et fiendorum oblacione, offerentes nos semper ad beneplacita et mandata sue sanctitatis et sancte Romane ecclesie, ad cujus honorem 10 commodum et profectum semper intendere volumus omnibus modis et viis possibilibus nobis. [2] item quamvis ille punctus de facto sacri d concilii in proposicione sit ulti- mus, est tamen nobis pro bono universalis ecclesie et omnium Christi fidelium principalis et primus. et sic pure et fideliter dicimus, quod, quamvis non dubitemus sanctissimum dominum nostrum bono desiderio ad res illas moveri, considerando tamen raciones et 15 causas et non minus pericula, que fidei Christiane ex omni parte imminent et de quibus sua sanctitas minus sufficienter est e informata, non videturf nobis, quod illa quatuor, que sua sanctitas concepit, valere possint pro bono fidelium. si enim mutacio loci ad Bononiam deberet fieri, non est sperandum, quod Bohemi umquam illuc suos mittere velint nuncios, nec eciam Germani et alii multi ad Bononiam venient, quemadmodum 20 in Basilea faciunt, et sic res ille manerent infecte. nec eciam fructuosum esse possets, si per dominum legatum et prelatos Almanie debet provinciale concilium celebrari, quia Bohemi nullatenus venire vellent nisi ad generale concilium, a quo litteras 1 habuerunt vocacionis et super quo jam deliberant 2. si nunc tale concilium deberet mutari et alia vocacio fieri, Bohemi taliter suis suggererent et religionem nostram Christianam ita de- 25 pravare conarentur ex instabilitate nostra, quod melius esset eos numquam vocatos fuisse. denique si post coronacionem Rome factam dominus noster papa et nos veniremus simul Bononiam et nichil fieret in facto reductionis Bohemorum, quia illuc non venirent, nonne potissima res, propter quam concilium sacrum congregatum existit, permitteretur et de- serta maneret? quod tamen esset absurdum. quid enim proficeret reformacio, si hereses so ita permitterentur? et pro tanto petimus obsecramus et adhortamur dominum nostrum summum pontificem, ut hoc sacrum concilium foveat et cursum suum haberi permittat, ut istis periculis et imminentibus malis provideatur. [3] super pacifico autem transitu h nostro dicimus, quod hac intencione Italiam intravimus, ut illam pacificare possemus; et quanto micius i et benignius illud possemus peragere, tanto nobis ad majorem reputare- 35 mus honorem et gloriam. liquet enim pacificus noster adventus, quia non in multitudine gencium sed singularis nostre familie, non eciam in fortitudine armorum, sicut potuisse- mus, sed domestice advenimus et omnia, que hucusque egimus, omni humanitate k possi- bili libenter fecimus et adhuc1 cottidie cum hostibus et rebellibus nobis vias pacis et concordie querimus, ut nobis non possit imputari culpa disturbii. et sic intencionis nostre 40 est inantea faciendi et iter nostrum ad Romam facere pacifice, non offerendo in aliquo bona ecclesie Romane, quam more progenitorum nostrorum nos semper venerati sumus, nec auditum est nos umquam contra illam aliquid peregisse sed personam et res nostras exposuisse pro bono statu ipsius, et ubicumque sanctitas sua nos assecurabit, in spe et fiducia sua audacter transibimus, non desiderando capitaneos et gentes ecclesie sed pocius 45 a) om. WOR. b) R visitacioni. c) om. WOR. d) om. W. e) om. W. f) W videretur. g) R possit. h) OR transito. i) R cicius. k) W humilitate. I) W aduc. 1 Vom 15 Oktober 1431. Vgl. Hefele a. a. O. 7, 440; auch oben S. 204 Anm. 2 und S. 217 Anm. 1. 2 Vgl. S. 217 Anm. 3.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 429 11432 Мärz 25 oder 26) tibus nostris, cum quibus Italiam intravimus, Romam veniamus, dimittendo gentes alienas, tercio ad prestandum sue sanctitati juramentum, et quarto de factis Basiliensis con- cilii —: super quo respondendo [1] primo dicimus et referimus summas gracias sanctissimo domino nostro summo pontifici de sua per suos solemnes oratores a clementi 5 visitacione b et c salubri ac sancta admonicione, ut perseveremus in reformacione universi populi Christiani et procuracione pacis Italie, ac de ejus benigne et clementis persone videlicet sue et omnium rerum suarum ad hujusmodi perficienda et eciam honorum et sumptuum in adventu nostro factorum et fiendorum oblacione, offerentes nos semper ad beneplacita et mandata sue sanctitatis et sancte Romane ecclesie, ad cujus honorem 10 commodum et profectum semper intendere volumus omnibus modis et viis possibilibus nobis. [2] item quamvis ille punctus de facto sacri d concilii in proposicione sit ulti- mus, est tamen nobis pro bono universalis ecclesie et omnium Christi fidelium principalis et primus. et sic pure et fideliter dicimus, quod, quamvis non dubitemus sanctissimum dominum nostrum bono desiderio ad res illas moveri, considerando tamen raciones et 15 causas et non minus pericula, que fidei Christiane ex omni parte imminent et de quibus sua sanctitas minus sufficienter est e informata, non videturf nobis, quod illa quatuor, que sua sanctitas concepit, valere possint pro bono fidelium. si enim mutacio loci ad Bononiam deberet fieri, non est sperandum, quod Bohemi umquam illuc suos mittere velint nuncios, nec eciam Germani et alii multi ad Bononiam venient, quemadmodum 20 in Basilea faciunt, et sic res ille manerent infecte. nec eciam fructuosum esse possets, si per dominum legatum et prelatos Almanie debet provinciale concilium celebrari, quia Bohemi nullatenus venire vellent nisi ad generale concilium, a quo litteras 1 habuerunt vocacionis et super quo jam deliberant 2. si nunc tale concilium deberet mutari et alia vocacio fieri, Bohemi taliter suis suggererent et religionem nostram Christianam ita de- 25 pravare conarentur ex instabilitate nostra, quod melius esset eos numquam vocatos fuisse. denique si post coronacionem Rome factam dominus noster papa et nos veniremus simul Bononiam et nichil fieret in facto reductionis Bohemorum, quia illuc non venirent, nonne potissima res, propter quam concilium sacrum congregatum existit, permitteretur et de- serta maneret? quod tamen esset absurdum. quid enim proficeret reformacio, si hereses so ita permitterentur? et pro tanto petimus obsecramus et adhortamur dominum nostrum summum pontificem, ut hoc sacrum concilium foveat et cursum suum haberi permittat, ut istis periculis et imminentibus malis provideatur. [3] super pacifico autem transitu h nostro dicimus, quod hac intencione Italiam intravimus, ut illam pacificare possemus; et quanto micius i et benignius illud possemus peragere, tanto nobis ad majorem reputare- 35 mus honorem et gloriam. liquet enim pacificus noster adventus, quia non in multitudine gencium sed singularis nostre familie, non eciam in fortitudine armorum, sicut potuisse- mus, sed domestice advenimus et omnia, que hucusque egimus, omni humanitate k possi- bili libenter fecimus et adhuc1 cottidie cum hostibus et rebellibus nobis vias pacis et concordie querimus, ut nobis non possit imputari culpa disturbii. et sic intencionis nostre 40 est inantea faciendi et iter nostrum ad Romam facere pacifice, non offerendo in aliquo bona ecclesie Romane, quam more progenitorum nostrorum nos semper venerati sumus, nec auditum est nos umquam contra illam aliquid peregisse sed personam et res nostras exposuisse pro bono statu ipsius, et ubicumque sanctitas sua nos assecurabit, in spe et fiducia sua audacter transibimus, non desiderando capitaneos et gentes ecclesie sed pocius 45 a) om. WOR. b) R visitacioni. c) om. WOR. d) om. W. e) om. W. f) W videretur. g) R possit. h) OR transito. i) R cicius. k) W humilitate. I) W aduc. 1 Vom 15 Oktober 1431. Vgl. Hefele a. a. O. 7, 440; auch oben S. 204 Anm. 2 und S. 217 Anm. 1. 2 Vgl. S. 217 Anm. 3.
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430 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 dominos cardinales et prelatos, quos sua sanctitas nobis missura est. intendimus tamen März 25 cum gentibus filii nostri ducis Mediolanensis 1 et aliis, quibuscumque poterimus, per terras oder 26) inimicorum nostrorum procedere, prout nobis opportunum fuerit, sperantes et confidentes in sanctitate sua, quod erit in singulis rebus communis equalis et indifferens pater non affectus ad parcialitatem sed ad solam justiciam, que pre oculis habenda est omnibus principibus et precipue vicario Jesu Christi, cum parati simus ad omnes vias pacis lici- tas et honestas, addendo quod, si sanctitati sue videretur nos a racione discedere a, vo- lumus in licitis sue sanctitati obtemperare, sic quod sanctitas sua adversarios nostros eciam inducat, ut non devient a licitis et honestis, nec eis favorem prestet, prout multi suam sanctitatem aperte dicunt fecisse, quamvis hoc minime credamus, sed pocius am- 10 plexabitur justiciam et jura imperii, quemadmodum et nos viceversa facturi sumus et invicem facere tenemur ex institucione Jesu Christi, qui hos duos gladios ad rele- vacionem b mutuam in terris constituit, et eciam ex juramentis et subscripcione Constancie mutuo factis, quemadmodum hec omnia sanctitati sue per oratores nostros ibidem [4] concludendo ergo dicimus, quod, si sua sanctitas 15 existentes clare nunciavimus 2. sacro concilio Basiliensi prestabit favorem et manutenenciam et se non deflectet ad in- equalitates et parcialitates, quod ex tunc erimus et esse volumus, prout sumus, sue sanctitatis devotissimus advocatus et filius et prompciores ad exequenda quecumque ipsius jussa, que eadem sanctitas mandare potest c. adherebimus quoque sue sanctitati firmiter usque ad mortem, assecurando eandem audacter, quod in concilio nil penitus tractabitur 20 de dubio3 electionis sue seu periculis in talibus imminentibus. et ex tunc nos parati et dispositi sumus d in recepcione imperialis nostri e dyadematis sue sanctitati juramentum prestare, si eidem placuerit, quamvis necessarium non videtur, cum nos pridem in Con- stancia 4 pape Martino et omnibus suis successoribus satis efficaciter juravimus. si vero sua sanctitas (quod deus divertat) hec minus faceret, timemus, quod concilium sacrum 25 durius invalescet et ad talia procedet, que postea difficilime vel nullatenus amputari po- terunt — et non possemus nisi concilio et universitati Christianorum adherere —, et fiet sequela multa. ex quibus omnibus suscitaretur scisma, quod multis laboribus subla- tum est, et alia innumerabilia mala, et sic f non vellemus nec dispositi essemus coronam nostram de manibus sue sanctitatis suscipere nec pro re illa Romanam urbem visitare. 30 introitus autem noster ad has partes plus fuit et est pro bono universalis ecclesie et pacis Italie quam pro hujusmodi cerimoniis nanciscendis g. et pro tanto rogamus sancti- tatem suam adjuramus obsecramus in domino nostro Jesu Christo, qui sanguinem suum pro ecclesia sua sancta effudit, quatenus universe rei publice Christiane et navicule Petri, que variis procellis impetitur, succurrere velit et eam h liberare, quemadmodum 35 potest solo verbo, quemadmodum venerandi oratores apostolici memorati hec omnia a nobis clarius audierunt. et ultra premissa aliter respondere non possumus, quia id, quod a nobis requiritur, extra potestatem nostram est et pocius esset apud concilium sacrum quam apud nos requirendum etc. 5 11432 253. Information K. Sigmunds für seine nicht gen. Gesandten 5 beim Papst über den 40 toll Bescheid, den er nicht gen. päpstlichen Gesandten auf ihre Propositionen in Sachen nach Mär 26] a) W discidere. b) R revelacionem. c) OR posset. d) om. WOR. e) W nostre. f) em.; WOR si. g) em.; WOR naciscendis. h) W eciam. i) om. OR. Vgl. nrr. 192-195. 2 Vgl. nr. 238 art. 2. 3 Dariiber ist nu vergleichen die Antwort des Kon- zils an die päpstlichen Gesandten vom 3 September 1432 „ Cogitanti huic sacre generali synodo“ (Mansi 29, 262�264 und Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. 1 Bas. SS. 2, 254�255); ferner Haller a. a. O. I, 247-251 und Voigt, Enea Silvio I, 20 und 58. 45 Am 24 Januar 1418. Vgl. S. 425 Anm. 1. 5 Propst Benedikt von Stuhlweißenburg, Dr. Ni- kolaus Stock und Jan Svihörsky von Riesenberg. Vgl. S. 300-301.
430 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 dominos cardinales et prelatos, quos sua sanctitas nobis missura est. intendimus tamen März 25 cum gentibus filii nostri ducis Mediolanensis 1 et aliis, quibuscumque poterimus, per terras oder 26) inimicorum nostrorum procedere, prout nobis opportunum fuerit, sperantes et confidentes in sanctitate sua, quod erit in singulis rebus communis equalis et indifferens pater non affectus ad parcialitatem sed ad solam justiciam, que pre oculis habenda est omnibus principibus et precipue vicario Jesu Christi, cum parati simus ad omnes vias pacis lici- tas et honestas, addendo quod, si sanctitati sue videretur nos a racione discedere a, vo- lumus in licitis sue sanctitati obtemperare, sic quod sanctitas sua adversarios nostros eciam inducat, ut non devient a licitis et honestis, nec eis favorem prestet, prout multi suam sanctitatem aperte dicunt fecisse, quamvis hoc minime credamus, sed pocius am- 10 plexabitur justiciam et jura imperii, quemadmodum et nos viceversa facturi sumus et invicem facere tenemur ex institucione Jesu Christi, qui hos duos gladios ad rele- vacionem b mutuam in terris constituit, et eciam ex juramentis et subscripcione Constancie mutuo factis, quemadmodum hec omnia sanctitati sue per oratores nostros ibidem [4] concludendo ergo dicimus, quod, si sua sanctitas 15 existentes clare nunciavimus 2. sacro concilio Basiliensi prestabit favorem et manutenenciam et se non deflectet ad in- equalitates et parcialitates, quod ex tunc erimus et esse volumus, prout sumus, sue sanctitatis devotissimus advocatus et filius et prompciores ad exequenda quecumque ipsius jussa, que eadem sanctitas mandare potest c. adherebimus quoque sue sanctitati firmiter usque ad mortem, assecurando eandem audacter, quod in concilio nil penitus tractabitur 20 de dubio3 electionis sue seu periculis in talibus imminentibus. et ex tunc nos parati et dispositi sumus d in recepcione imperialis nostri e dyadematis sue sanctitati juramentum prestare, si eidem placuerit, quamvis necessarium non videtur, cum nos pridem in Con- stancia 4 pape Martino et omnibus suis successoribus satis efficaciter juravimus. si vero sua sanctitas (quod deus divertat) hec minus faceret, timemus, quod concilium sacrum 25 durius invalescet et ad talia procedet, que postea difficilime vel nullatenus amputari po- terunt — et non possemus nisi concilio et universitati Christianorum adherere —, et fiet sequela multa. ex quibus omnibus suscitaretur scisma, quod multis laboribus subla- tum est, et alia innumerabilia mala, et sic f non vellemus nec dispositi essemus coronam nostram de manibus sue sanctitatis suscipere nec pro re illa Romanam urbem visitare. 30 introitus autem noster ad has partes plus fuit et est pro bono universalis ecclesie et pacis Italie quam pro hujusmodi cerimoniis nanciscendis g. et pro tanto rogamus sancti- tatem suam adjuramus obsecramus in domino nostro Jesu Christo, qui sanguinem suum pro ecclesia sua sancta effudit, quatenus universe rei publice Christiane et navicule Petri, que variis procellis impetitur, succurrere velit et eam h liberare, quemadmodum 35 potest solo verbo, quemadmodum venerandi oratores apostolici memorati hec omnia a nobis clarius audierunt. et ultra premissa aliter respondere non possumus, quia id, quod a nobis requiritur, extra potestatem nostram est et pocius esset apud concilium sacrum quam apud nos requirendum etc. 5 11432 253. Information K. Sigmunds für seine nicht gen. Gesandten 5 beim Papst über den 40 toll Bescheid, den er nicht gen. päpstlichen Gesandten auf ihre Propositionen in Sachen nach Mär 26] a) W discidere. b) R revelacionem. c) OR posset. d) om. WOR. e) W nostre. f) em.; WOR si. g) em.; WOR naciscendis. h) W eciam. i) om. OR. Vgl. nrr. 192-195. 2 Vgl. nr. 238 art. 2. 3 Dariiber ist nu vergleichen die Antwort des Kon- zils an die päpstlichen Gesandten vom 3 September 1432 „ Cogitanti huic sacre generali synodo“ (Mansi 29, 262�264 und Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. 1 Bas. SS. 2, 254�255); ferner Haller a. a. O. I, 247-251 und Voigt, Enea Silvio I, 20 und 58. 45 Am 24 Januar 1418. Vgl. S. 425 Anm. 1. 5 Propst Benedikt von Stuhlweißenburg, Dr. Ni- kolaus Stock und Jan Svihörsky von Riesenberg. Vgl. S. 300-301.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 431 der Fortsetzung des Baseler Konzils, der Romfahrt und der Kaiserkrönung ge- 11432 woll geben habe. [1432 wohl nach März 26 Parma 1.] nach März 26] 5 10 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 64b-65a cop. chart. codeva mit der Uber- schrift Responsiones domini Romanorum regis ad premissa [d. i. unsere, im Cod. un- mittelbar vorhergehende nr. 251]. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 38 ab cop. chart. coaeva mit ähnlicher Uberschrift wie A. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 94b-95 a cop. chart. coaera. L coll. London British Mus. Harley nr. 826 fol. 11b cop. chart. coaeva mit derselben Uber- schrift wie A. Die Vorlage ist mangelhaft. In München Staatsbibl. cod. lat. 22 108 fol. 175b-176b cop. chart. sacc. 15. Gedruckt bei Martène 8, 102-103 (aus D), Mansi 30, 120-121 und Mansi, Suppl. 4, 285. — Im Ausxuge bei Aschbach 4, 71. Finalis a mens et conclusio majestatis regie super propositis 2 oratorum apostoli- corum, quorum copiam Theodericus secum habet, est ut sequitur, videlicet: [1] si sanc- 15 titas domini nostri pape voluerit effectualiter continuare concilium Basiliense et illud non turbare, quin pocius id ipsum fovere et si eciam voluerit esse indifferens et com- munis pater non parcialis, prout ad ipsum tamquam vicarium Christi pertinet, ex tune eadem majestas pacifice non cum armatis gentibus sed sub suo et suorum cardinalium et cleri, quos sue serenitati obviam miserit, conductu et ad voluntatem sue sanctitatis 20 vult venire ad Urbem et sue sanctitatis presenciam et assecurare eandem, quod in memorato Basiliensi concilio nichil tractabitur de dubio electionis sue, vult eciam de manibus sue sanctitatis coronam suscipere sibique juramentum in hujusmodi coronacione fieri solitum prestare omniaque alia facere, que concernunt honorem statum commodum et profectum sue sanctitatis et sancte Romane ecclesie, et sibi ut et tamquam devotus [2] si autem sua sanctitas 25 filius et advocatus usque ad finem vite fideliter adherere. hujusmodi dissolucioni concilii aut parcialitati inherere vellet, ex tunc majestas regia non intendit venire nec coronas de sue sanctitatis manibus recipere quoquo modo, sed in istis partibus suis et imperii sacri rebus intendere, prout fuerit opportunum, ad- herendo semper concilio sacro. [3] item sint avisati oratores regii, quod voluntas 3o domini pape fuit, quatenus majestas regia iter suum facere b vellet per Romandiolam et terras ecclesie, ubi sanctitas sua eandem majestatem honorifice et sumptibus suis con- ducere vellet. de qua quidem ultronea et placida domini nostri pape oblacione majestas regia multum contentata retulit sanctitati sue grates, cum hoc ipsum dignabitur erga sanctitatem suam et Romanam ecclesiam condignis affectibus compensare. et quia dicta 35 via sibi congrua et apta non foret ad eundum, deliberavit ire versus Lucam et Senas civitates imperii, que a rebellibus imperii variis modis opprimuntur, ut eisdem consulere valeat. et dum majestas regia usque in Senas dante domino pervenerit, cunctis duca- libus et aliis armorum gentibus dimissis d cum sua familia domestica, quam habebit, sub domini pape et dominorum cardinalium et cleri suorum, quos sanctitas domini pape 4o sibi miserit, conductu per terras ecclesie ad domini nostri pape presenciam confidentis- sime vult proficisci faciente sua sanctitate illis duobus, que superius requiruntur e. 254. K. Sigmund an das Baseler Konzil3: schreibt über seine Verhandlungen mit zwei gen. päpstlichen Gesandten und über die Stellung des Papstes zur Konzilsfrage; 1432 März 31 a) Finalis — sequitur om. C. b) D faceret. c) C Senensem. d) AC add. se. e) C add. etc. 1 Fiir die Datierung des Aktenstiickes verweisen wir im allgemeinen auf das, was oben S. 426 Anm. I xur Datierung von nr. 251 gesagt worden ist. Im besonderen sei bemerkt, daßt das Stück später als ur. 252 entstanden sein wird und vielleicht gleich- 50 xeitig mit nr. 254 ist. 45 2 nr. 251. 3 Dieser Brief und die ihm beigeschlossenen Akten der Verhandlungen des Königs mit den päpstlichen Gesandten (unsere nrr. 251 und 252) wurden am I4 April in der Generalversammlung des Konxils cerlesen (Haller a. c. O. 2, 92 Z. 25-29 und 94
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 431 der Fortsetzung des Baseler Konzils, der Romfahrt und der Kaiserkrönung ge- 11432 woll geben habe. [1432 wohl nach März 26 Parma 1.] nach März 26] 5 10 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 64b-65a cop. chart. codeva mit der Uber- schrift Responsiones domini Romanorum regis ad premissa [d. i. unsere, im Cod. un- mittelbar vorhergehende nr. 251]. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 38 ab cop. chart. coaeva mit ähnlicher Uberschrift wie A. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 94b-95 a cop. chart. coaera. L coll. London British Mus. Harley nr. 826 fol. 11b cop. chart. coaeva mit derselben Uber- schrift wie A. Die Vorlage ist mangelhaft. In München Staatsbibl. cod. lat. 22 108 fol. 175b-176b cop. chart. sacc. 15. Gedruckt bei Martène 8, 102-103 (aus D), Mansi 30, 120-121 und Mansi, Suppl. 4, 285. — Im Ausxuge bei Aschbach 4, 71. Finalis a mens et conclusio majestatis regie super propositis 2 oratorum apostoli- corum, quorum copiam Theodericus secum habet, est ut sequitur, videlicet: [1] si sanc- 15 titas domini nostri pape voluerit effectualiter continuare concilium Basiliense et illud non turbare, quin pocius id ipsum fovere et si eciam voluerit esse indifferens et com- munis pater non parcialis, prout ad ipsum tamquam vicarium Christi pertinet, ex tune eadem majestas pacifice non cum armatis gentibus sed sub suo et suorum cardinalium et cleri, quos sue serenitati obviam miserit, conductu et ad voluntatem sue sanctitatis 20 vult venire ad Urbem et sue sanctitatis presenciam et assecurare eandem, quod in memorato Basiliensi concilio nichil tractabitur de dubio electionis sue, vult eciam de manibus sue sanctitatis coronam suscipere sibique juramentum in hujusmodi coronacione fieri solitum prestare omniaque alia facere, que concernunt honorem statum commodum et profectum sue sanctitatis et sancte Romane ecclesie, et sibi ut et tamquam devotus [2] si autem sua sanctitas 25 filius et advocatus usque ad finem vite fideliter adherere. hujusmodi dissolucioni concilii aut parcialitati inherere vellet, ex tunc majestas regia non intendit venire nec coronas de sue sanctitatis manibus recipere quoquo modo, sed in istis partibus suis et imperii sacri rebus intendere, prout fuerit opportunum, ad- herendo semper concilio sacro. [3] item sint avisati oratores regii, quod voluntas 3o domini pape fuit, quatenus majestas regia iter suum facere b vellet per Romandiolam et terras ecclesie, ubi sanctitas sua eandem majestatem honorifice et sumptibus suis con- ducere vellet. de qua quidem ultronea et placida domini nostri pape oblacione majestas regia multum contentata retulit sanctitati sue grates, cum hoc ipsum dignabitur erga sanctitatem suam et Romanam ecclesiam condignis affectibus compensare. et quia dicta 35 via sibi congrua et apta non foret ad eundum, deliberavit ire versus Lucam et Senas civitates imperii, que a rebellibus imperii variis modis opprimuntur, ut eisdem consulere valeat. et dum majestas regia usque in Senas dante domino pervenerit, cunctis duca- libus et aliis armorum gentibus dimissis d cum sua familia domestica, quam habebit, sub domini pape et dominorum cardinalium et cleri suorum, quos sanctitas domini pape 4o sibi miserit, conductu per terras ecclesie ad domini nostri pape presenciam confidentis- sime vult proficisci faciente sua sanctitate illis duobus, que superius requiruntur e. 254. K. Sigmund an das Baseler Konzil3: schreibt über seine Verhandlungen mit zwei gen. päpstlichen Gesandten und über die Stellung des Papstes zur Konzilsfrage; 1432 März 31 a) Finalis — sequitur om. C. b) D faceret. c) C Senensem. d) AC add. se. e) C add. etc. 1 Fiir die Datierung des Aktenstiickes verweisen wir im allgemeinen auf das, was oben S. 426 Anm. I xur Datierung von nr. 251 gesagt worden ist. Im besonderen sei bemerkt, daßt das Stück später als ur. 252 entstanden sein wird und vielleicht gleich- 50 xeitig mit nr. 254 ist. 45 2 nr. 251. 3 Dieser Brief und die ihm beigeschlossenen Akten der Verhandlungen des Königs mit den päpstlichen Gesandten (unsere nrr. 251 und 252) wurden am I4 April in der Generalversammlung des Konxils cerlesen (Haller a. c. O. 2, 92 Z. 25-29 und 94
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432 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Mör: 31 betont die Notwendigkeit, der vom Papst geplanten Eröffnung des Konzils in Bologna ungesäumt entgegenzutreten. 1432 März 31 Parma. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 63b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Septima littera domini regis Romanorum missa concilio. Unter dem Text steht Subscripcio et signatura ut in aliis, d. i. wie im Schreiben Sigmunds an das Konril vom 5 Märx 5 1132 (nr. 234); wir haben Unterschrift und Kontrasignatur hier aus R ergänxt. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 92b-93a cop. chart. coaera mit der Uberschrift Sep- tima littera regis Romanorum missa concilio. Die Adresse steht über der Uberschrift und ist gekürxt au Reverendissimis in Christo patribus et dominis sacrosancte etc. Unter- schrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex ete. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. 10 Belanglose Umstellungen einzelner Worte sind in unseren Varianten zu dieser Vorlage unerwähnt geblieben. coll. Rom Vatih. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 125b-126a cop. chart. saec. 15 mit der rubrinierten Uberschrift Littera imperatoris missa concilio. Auf die Uberschrift folgt aunächst Name und Titel des Königs (Sigismundus dei gratia Romanorum rex semper augustus etc.), 15 dann die gekürate Adresse Reverendissimis ac venerabilibus etc. Datum Parme die ul- tima marcii regnorum. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. — Die Vorlagen VR xeigen schr viele, durch Nachlässigkeit der Schreiber entstandene Abweichungen; in unseren Va- rianten sind davon nur einige wesentliche erwähnt worden. Letateres gilt auch für C. R coll. ebenda cod. Vatic. 4190 fol. 32 a-33a cop. chart. saec. 15. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 35b-36b cop. chart. coaera mit der Uber- schrift Ex parte regis Romanorum. Die Adresse stell über der Uberschrift und ist ge- kürxt xu Reverendissimis ac venerabilibus etc. Datum Parme die ultima marcii regno- rum nostrorum etc. Unterschrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augu- stus ut supra [d. i. wie auf fol. 26b in dem Schreiben Sigmunds vom 16 Märx 1432, 25 unserer nr. 236]. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. — Vgl. oben das xu V Bemerkte. In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 10b-11a cop. chart. coaera mit dem Datum Parme die ultima marcii. — In Miinchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 188 ab cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. lat. 22 108 fol. 173b-174b cop. chart. saec. 15 mit der Schluß- bemerkung Lecta est hec littera in congregacione generali deputatorum concilii die ut 30 supra 1 anno domini etc. 32. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 387 ab cop. chart. coaera mit dem Datum Parme 18 marcii regnorum etc. — Ebenda fol. 453 ab cop. chart. солега. Gedruckt bei Martène 8, 99-100 (aus D), Mansi 30, 117-118 und Mansi, Suppl. 4, 281-283. Im Ausauge bei Segovia lib. 3 cap. 12 (a. a. O. 2, 174-175), und bei Aschbach 4, 69-70 35 (vgl. 4, 481). — Regest bei Altmann nr. 9089. — Erwähnt von Palacky, Italienische Reise (Abhandlungen der Böhmischen Gesellschaft der Wiss. 5. Folge Bd. I) S. 60. V 20 Reverendissimi in Christo patres ac venerandi grate et sincere nobis dilecti. tanta nos affectio tantusque amor et fervens desiderium trahunt ad hanc sanctam synodum Basiliensem in spiritu sancto pro salute universalis ecclesie et omnium Christi fidelium 40 legitime congregatam, ut nil cogitemus nisi ea, que continuacioni et felici progressui ipsius conferre possunt. et ut vestris paternitatibus queque res apud nos geste una nobiscum communes sint, notificamus eisdem, quod oratores domini nostri pape, videlicet episcopus Magalonensis a et abbas sancte Justine, hic nobiscum fuerunt et post multas proposiciones et requisiciones sanctitatis domini nostri nobis tradiderunt in scriptis 45 mentem sanctitatis prefate. quibus succincte respondimus cum mansuetudine regia, prout in copiis tam proposicionis 2 quam responsionis 3 hic inclusis videbitis clarius con- tineri. et in proposito illo firmi et stabiles permanere volumus, rogantes vestras pater- a) C Mogobonensis. Z. 1-3). Die Uberbringer des Briefes waren woll Henmann Offenburg von Basel und Klaus Schanlit von Straßburg, von deren Mission nach Parma oben S. 303-304 die Rede gewesen ist. Vgl. auch die Quellenbeschreibung von nr. 256. 1 Vgl. S. 426 Anm. 2. 2 D. i. unsere nr. 251. 3 Die Antwort Sigmunds ist unsere nr. 252; vgl. auch nr. 253. 50
432 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Mör: 31 betont die Notwendigkeit, der vom Papst geplanten Eröffnung des Konzils in Bologna ungesäumt entgegenzutreten. 1432 März 31 Parma. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 63b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Septima littera domini regis Romanorum missa concilio. Unter dem Text steht Subscripcio et signatura ut in aliis, d. i. wie im Schreiben Sigmunds an das Konril vom 5 Märx 5 1132 (nr. 234); wir haben Unterschrift und Kontrasignatur hier aus R ergänxt. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 92b-93a cop. chart. coaera mit der Uberschrift Sep- tima littera regis Romanorum missa concilio. Die Adresse steht über der Uberschrift und ist gekürxt au Reverendissimis in Christo patribus et dominis sacrosancte etc. Unter- schrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex ete. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. 10 Belanglose Umstellungen einzelner Worte sind in unseren Varianten zu dieser Vorlage unerwähnt geblieben. coll. Rom Vatih. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 125b-126a cop. chart. saec. 15 mit der rubrinierten Uberschrift Littera imperatoris missa concilio. Auf die Uberschrift folgt aunächst Name und Titel des Königs (Sigismundus dei gratia Romanorum rex semper augustus etc.), 15 dann die gekürate Adresse Reverendissimis ac venerabilibus etc. Datum Parme die ul- tima marcii regnorum. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. — Die Vorlagen VR xeigen schr viele, durch Nachlässigkeit der Schreiber entstandene Abweichungen; in unseren Va- rianten sind davon nur einige wesentliche erwähnt worden. Letateres gilt auch für C. R coll. ebenda cod. Vatic. 4190 fol. 32 a-33a cop. chart. saec. 15. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 35b-36b cop. chart. coaera mit der Uber- schrift Ex parte regis Romanorum. Die Adresse stell über der Uberschrift und ist ge- kürxt xu Reverendissimis ac venerabilibus etc. Datum Parme die ultima marcii regno- rum nostrorum etc. Unterschrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augu- stus ut supra [d. i. wie auf fol. 26b in dem Schreiben Sigmunds vom 16 Märx 1432, 25 unserer nr. 236]. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. — Vgl. oben das xu V Bemerkte. In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 10b-11a cop. chart. coaera mit dem Datum Parme die ultima marcii. — In Miinchen Staatsbibl. cod. lat. 727 fol. 188 ab cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. lat. 22 108 fol. 173b-174b cop. chart. saec. 15 mit der Schluß- bemerkung Lecta est hec littera in congregacione generali deputatorum concilii die ut 30 supra 1 anno domini etc. 32. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 387 ab cop. chart. coaera mit dem Datum Parme 18 marcii regnorum etc. — Ebenda fol. 453 ab cop. chart. солега. Gedruckt bei Martène 8, 99-100 (aus D), Mansi 30, 117-118 und Mansi, Suppl. 4, 281-283. Im Ausauge bei Segovia lib. 3 cap. 12 (a. a. O. 2, 174-175), und bei Aschbach 4, 69-70 35 (vgl. 4, 481). — Regest bei Altmann nr. 9089. — Erwähnt von Palacky, Italienische Reise (Abhandlungen der Böhmischen Gesellschaft der Wiss. 5. Folge Bd. I) S. 60. V 20 Reverendissimi in Christo patres ac venerandi grate et sincere nobis dilecti. tanta nos affectio tantusque amor et fervens desiderium trahunt ad hanc sanctam synodum Basiliensem in spiritu sancto pro salute universalis ecclesie et omnium Christi fidelium 40 legitime congregatam, ut nil cogitemus nisi ea, que continuacioni et felici progressui ipsius conferre possunt. et ut vestris paternitatibus queque res apud nos geste una nobiscum communes sint, notificamus eisdem, quod oratores domini nostri pape, videlicet episcopus Magalonensis a et abbas sancte Justine, hic nobiscum fuerunt et post multas proposiciones et requisiciones sanctitatis domini nostri nobis tradiderunt in scriptis 45 mentem sanctitatis prefate. quibus succincte respondimus cum mansuetudine regia, prout in copiis tam proposicionis 2 quam responsionis 3 hic inclusis videbitis clarius con- tineri. et in proposito illo firmi et stabiles permanere volumus, rogantes vestras pater- a) C Mogobonensis. Z. 1-3). Die Uberbringer des Briefes waren woll Henmann Offenburg von Basel und Klaus Schanlit von Straßburg, von deren Mission nach Parma oben S. 303-304 die Rede gewesen ist. Vgl. auch die Quellenbeschreibung von nr. 256. 1 Vgl. S. 426 Anm. 2. 2 D. i. unsere nr. 251. 3 Die Antwort Sigmunds ist unsere nr. 252; vgl. auch nr. 253. 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 433 1432 März 31 nitates, ut, si aliquis vobis contrarium vellet suggerere vel fortassis dicere nos alias praticas cum domino nostro papa habere in facto concilii, quatenus hoc nullatenus velitis credere, sed pro firmo tenere, quod, sicut vobis crebro descripsimus, ita immota constancia volumus semper usque ad mortem in favoribus sacri concilii fideliter per- 5 severare, ammonentes et requirentes vos in domino nostro Jhesu Christo, ut rebus ceptis, quas ipse, cujus sunt, felicitare dignetur, omni possibilitate insistere et pro bono sue ecclesie sancte velitis prosequi diligencia exquisita. preterea, reverendissimi patres, dum hec nostra littera scriberetur, supervenerunt nobis scripta 1 oratorum nostrorum, quos in Roma c habemus, ex quibus concipimus dominum nostrum papam adhuc oppinioni 10 sue insistere, quamvis indubie speremus, quod, dum oratores sui cum intencione nostra ad ipsius sanctitatem pervenerint, eadem sanctitas in melius propositum suum commu- tabit, et sic eciam b ambassiatores nostri, qui in Roma sunt, id idem sperant, uti scri- bunt. avisamur2 eciam, qualiter sanctitas sua velit subito pro celebracione concilii in Bononia illuc aut personaliter advenire aut aliquos ex dictis cardinalibus transmittere, 15 preveniendo prorogationem anni cum dimidio, intendatque super hoc omnes in concilio et extra existentes citare. sed quia, reverendi patres, hec omnia non fiunt nisi ad dis- solucionem sacri Basiliensis concilii, que ex hac loci transmutacione indubie per in- directum succederet, quia in curia ad hoc intenditur, adhortamur vestras paternitates, suademus eisdem et consulimus, quatenus incontinenti et omni dilatione semota, non 20 obstante sessione secunda proxime celebrata 3, que sancta et salubris est, ita providere velitis, quod hujusmodi sinistri conatus turbatorum concilii per vos d opportunis remediis preveniantur et cito. indubii enim sumus, quod, dum dominus noster papa stabilitatem vestram et nostram, quam sibi per suos oratores jam satis clare deteximus, tam firmam persenciet, aliter faciet. cum quo eciam responso votivo ambassiatores nostros presto- 25 lamur, requirentes vos, ut in illo ardentissimo vestro zelo et constanti proposito perse- verare velitis, dirigendo res concilii et omni vigilancia preveniendo molimina adversancium, que parant in disturbacionem concilii. et nos quoque a vobis et sacro concilio nullatenus discedemus, quemadmodum crebro scripsimus, quoniam, si secus fieret (quod absit), ingens fidei et ecclesie sancte dei scandalum generaretur neenon nobis et statui nostro 30 evidentissima pericula propter adhesionem, quam vobis et concilio facimus e et facturi sumus, pararentur, que eciam in obnubilacionem fame honoris et statuum nostrorum discrimina periculosissima permaxime cederent. et sic oramus in domino Jhesu Christo, ut in rebus illis agendis constantes et vigiles sitis, prout super hiis omnibus illustris Willermus g palatinus Reni et dux Bavarie princeps locumtenens et avunculus noster 35 carissimus vestris paternitatibus clarius dicet mentem nostram. datum Parme die ultima marcii regnorum nostrorumh anno Hungarie etc. 45 Romanorum 22 et Boemie 12. 1432 März 31 40 [supra] Superscripcio. Reverendissimis ac venerabilibus in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto k congregate amicis nostris carissimis ac grate et sin- cere dilectis. Sigismundus! dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Caspar Slick. 45 a) R Romana curia stati Roma. b) om. DV. c) A dilatacione. d) AR nos. e) V fecimus. f) cm.; ADVRE vestrorum. g) V Wylhelmus ; VC add. comes. h) R etc. statt nostrorum anno, i) om. R. k) B add. legitime. 1) die Unterschrift des Känigs stchl anf zwei Zeilen; nach semper ist abgeleilt. 1 Diese scripta sind unsere nrr. 237 und 239. 2 Vgl. nr. 239 art. 1 und 2. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Vgl. S. 394 Anm. I. 55
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 433 1432 März 31 nitates, ut, si aliquis vobis contrarium vellet suggerere vel fortassis dicere nos alias praticas cum domino nostro papa habere in facto concilii, quatenus hoc nullatenus velitis credere, sed pro firmo tenere, quod, sicut vobis crebro descripsimus, ita immota constancia volumus semper usque ad mortem in favoribus sacri concilii fideliter per- 5 severare, ammonentes et requirentes vos in domino nostro Jhesu Christo, ut rebus ceptis, quas ipse, cujus sunt, felicitare dignetur, omni possibilitate insistere et pro bono sue ecclesie sancte velitis prosequi diligencia exquisita. preterea, reverendissimi patres, dum hec nostra littera scriberetur, supervenerunt nobis scripta 1 oratorum nostrorum, quos in Roma c habemus, ex quibus concipimus dominum nostrum papam adhuc oppinioni 10 sue insistere, quamvis indubie speremus, quod, dum oratores sui cum intencione nostra ad ipsius sanctitatem pervenerint, eadem sanctitas in melius propositum suum commu- tabit, et sic eciam b ambassiatores nostri, qui in Roma sunt, id idem sperant, uti scri- bunt. avisamur2 eciam, qualiter sanctitas sua velit subito pro celebracione concilii in Bononia illuc aut personaliter advenire aut aliquos ex dictis cardinalibus transmittere, 15 preveniendo prorogationem anni cum dimidio, intendatque super hoc omnes in concilio et extra existentes citare. sed quia, reverendi patres, hec omnia non fiunt nisi ad dis- solucionem sacri Basiliensis concilii, que ex hac loci transmutacione indubie per in- directum succederet, quia in curia ad hoc intenditur, adhortamur vestras paternitates, suademus eisdem et consulimus, quatenus incontinenti et omni dilatione semota, non 20 obstante sessione secunda proxime celebrata 3, que sancta et salubris est, ita providere velitis, quod hujusmodi sinistri conatus turbatorum concilii per vos d opportunis remediis preveniantur et cito. indubii enim sumus, quod, dum dominus noster papa stabilitatem vestram et nostram, quam sibi per suos oratores jam satis clare deteximus, tam firmam persenciet, aliter faciet. cum quo eciam responso votivo ambassiatores nostros presto- 25 lamur, requirentes vos, ut in illo ardentissimo vestro zelo et constanti proposito perse- verare velitis, dirigendo res concilii et omni vigilancia preveniendo molimina adversancium, que parant in disturbacionem concilii. et nos quoque a vobis et sacro concilio nullatenus discedemus, quemadmodum crebro scripsimus, quoniam, si secus fieret (quod absit), ingens fidei et ecclesie sancte dei scandalum generaretur neenon nobis et statui nostro 30 evidentissima pericula propter adhesionem, quam vobis et concilio facimus e et facturi sumus, pararentur, que eciam in obnubilacionem fame honoris et statuum nostrorum discrimina periculosissima permaxime cederent. et sic oramus in domino Jhesu Christo, ut in rebus illis agendis constantes et vigiles sitis, prout super hiis omnibus illustris Willermus g palatinus Reni et dux Bavarie princeps locumtenens et avunculus noster 35 carissimus vestris paternitatibus clarius dicet mentem nostram. datum Parme die ultima marcii regnorum nostrorumh anno Hungarie etc. 45 Romanorum 22 et Boemie 12. 1432 März 31 40 [supra] Superscripcio. Reverendissimis ac venerabilibus in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto k congregate amicis nostris carissimis ac grate et sin- cere dilectis. Sigismundus! dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Caspar Slick. 45 a) R Romana curia stati Roma. b) om. DV. c) A dilatacione. d) AR nos. e) V fecimus. f) cm.; ADVRE vestrorum. g) V Wylhelmus ; VC add. comes. h) R etc. statt nostrorum anno, i) om. R. k) B add. legitime. 1) die Unterschrift des Känigs stchl anf zwei Zeilen; nach semper ist abgeleilt. 1 Diese scripta sind unsere nrr. 237 und 239. 2 Vgl. nr. 239 art. 1 und 2. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Vgl. S. 394 Anm. I. 55
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434 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 255. März 31 Giovanni da Massa an Siena: meldet, daſ K. Sigmund, der den Sienesen und besonders ihm sehr gewogen sei, Ostern in Lucca sein wolle und den Vorschlag des Papstes, durch die Romagna im Geleit päpstlicher Truppen zu ziehen, abgelehnt habe; teilt den Inhalt einer Unterredung mit Graf Alberico da Barbiano über die Pläne des Königs mit, ferner die Antwort, die Graf Matko den Venetianischen Gesandten in Reggio im Auftrage des Königs erteilt habe; u. a. m. 1432 März 31 Mailand. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Magnifici et potenti domini, domini mi. post umilem recomendationem premis- Mära 26 sam etc. mezzedima a di 26 di marzo mandai a la magnifica signoria vostra Ferrare 10 vostro famiglio con lettere, ine le quali v'informavo di tutte le cose di qua a pieno. credo l'arete presto. e pertanto su brevità per queste v'aviserò, come la majestà de- lo 'nperadore vede molto volontieri tutti i Senesi a et spetialmente a veduto me per mezanità d'anticha amistà avevo con messer Brunoro da la Schala, el quale è molto di April 20 cotesta nostra comunità. lo 'nperadore a ditto di sua bocha, come in questa pascha vole 15 essere a Lucha sinza fallo, et a dato licentia agli 'nbascadori del papa chon pocha con- cordia, che loro domandavano 1, a lui piacesse d'andare per Romagna et con scortta di gente del papa; et lui non vole. come io vi scripxi, lui a secho di sua gente mille cavalli et de' di richi et gentili baroni 2, et come il conte Francesco a 1500 cavalli 3 (il quale era lui a Milano e le sue genti in Piagentina) e 'l conte Alberigho con 300 cavalli 20 oltre a quelli a di costà. e pertanto io diliberai di venire a vedere quello, che 'l conte facesse, perchè Leone suo fradello b s'era fermato in Parmigiana con 400 cavalli et non seguiva Ardicione, come era stato hordinato. et così fui subito a Milano et parlai al conte Alberigo, il quale m'è molto amicho. et perchè lui è sempre stato con lo 'mperadore, volssi sapere qualche novelle. disse, dicertto et presto lui veniva di costà et che lui 25 aveva buono animo inversso la nostra comunità et non bisongnava nisuno dubitassa, perchè dice a vedute lettere, messer Pietro Cotto scrive qua al signore 4, come se ne dubita. io rispossi: nonne vero ; anco l'aspetate tutti con le bracie aperte et con grande alegreza. io non credo, il conte Alberigo vengha più di costà per certo male a ine la persona; ma ben ve racomando. lui è molto inanti et più che mai con el signore so et de' del suo consiglio et poterebbe molto govare et gova tutto a la nostra comunità, come di tutto è informato messer Memmo. desinando io conc luic, lui si lamenta, che 'l suo camarlingo gli scrive, come el podestà di Casoli gli ritiene tre coraze per certte lancie. dicevo, lui di e avere avute. lui dice : nonne vero, anco l'ave el capitano Nicolò. sichè, assi fatto, vostro benivole pregherei, che fuste benivole, come sete sempre 35 März 3o stati. el conte Francesco si parti jeri a le 16 hore di Milano et va per fare aviare le sue brigate. et io vo via stasera dretoli e ritorno alo 'nperadore a Parma. come seguirà, v'aviserò. messer Memmo et frate Nicolò sonno ancora qua. et stamane Fran- April 1 cesco Barbavara l'a dato licentia, sichè domane credo si metteranno per camino. anco v'avisai, come l'inbascadori di Venegia erano a Regio 5 et domandavano pace pace pace. 40 a quali fece rispondere lo 'nperadore per lo conte Matico: non amittitur pechatum, si non remittitur abblatum. e più molti fanti cerna di Lunbardia ho trovati vanno a Genova l'aportadore di queste è il camarlingo del conte a l'armata, et credisi serà presto. a) em.; orig. Senese. b) sic. c) die Lesart ist unsicher, da das Orig. un dirser Sielle beschädigl ist. 1 Vgl. nr. 251 art. 2 und nr. 253 art. 3. 2 Vgl. den Bericht Giovanni’s an Siena rom 1 Juli 1132, oben S. 351 Anm. I. 3 Vgl. nr. 195 art. 6. D. i. Hzg. Filippo Maria von Mailand. 5 Vgl. S. 283. 45
434 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 255. März 31 Giovanni da Massa an Siena: meldet, daſ K. Sigmund, der den Sienesen und besonders ihm sehr gewogen sei, Ostern in Lucca sein wolle und den Vorschlag des Papstes, durch die Romagna im Geleit päpstlicher Truppen zu ziehen, abgelehnt habe; teilt den Inhalt einer Unterredung mit Graf Alberico da Barbiano über die Pläne des Königs mit, ferner die Antwort, die Graf Matko den Venetianischen Gesandten in Reggio im Auftrage des Königs erteilt habe; u. a. m. 1432 März 31 Mailand. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Magnifici et potenti domini, domini mi. post umilem recomendationem premis- Mära 26 sam etc. mezzedima a di 26 di marzo mandai a la magnifica signoria vostra Ferrare 10 vostro famiglio con lettere, ine le quali v'informavo di tutte le cose di qua a pieno. credo l'arete presto. e pertanto su brevità per queste v'aviserò, come la majestà de- lo 'nperadore vede molto volontieri tutti i Senesi a et spetialmente a veduto me per mezanità d'anticha amistà avevo con messer Brunoro da la Schala, el quale è molto di April 20 cotesta nostra comunità. lo 'nperadore a ditto di sua bocha, come in questa pascha vole 15 essere a Lucha sinza fallo, et a dato licentia agli 'nbascadori del papa chon pocha con- cordia, che loro domandavano 1, a lui piacesse d'andare per Romagna et con scortta di gente del papa; et lui non vole. come io vi scripxi, lui a secho di sua gente mille cavalli et de' di richi et gentili baroni 2, et come il conte Francesco a 1500 cavalli 3 (il quale era lui a Milano e le sue genti in Piagentina) e 'l conte Alberigho con 300 cavalli 20 oltre a quelli a di costà. e pertanto io diliberai di venire a vedere quello, che 'l conte facesse, perchè Leone suo fradello b s'era fermato in Parmigiana con 400 cavalli et non seguiva Ardicione, come era stato hordinato. et così fui subito a Milano et parlai al conte Alberigo, il quale m'è molto amicho. et perchè lui è sempre stato con lo 'mperadore, volssi sapere qualche novelle. disse, dicertto et presto lui veniva di costà et che lui 25 aveva buono animo inversso la nostra comunità et non bisongnava nisuno dubitassa, perchè dice a vedute lettere, messer Pietro Cotto scrive qua al signore 4, come se ne dubita. io rispossi: nonne vero ; anco l'aspetate tutti con le bracie aperte et con grande alegreza. io non credo, il conte Alberigo vengha più di costà per certo male a ine la persona; ma ben ve racomando. lui è molto inanti et più che mai con el signore so et de' del suo consiglio et poterebbe molto govare et gova tutto a la nostra comunità, come di tutto è informato messer Memmo. desinando io conc luic, lui si lamenta, che 'l suo camarlingo gli scrive, come el podestà di Casoli gli ritiene tre coraze per certte lancie. dicevo, lui di e avere avute. lui dice : nonne vero, anco l'ave el capitano Nicolò. sichè, assi fatto, vostro benivole pregherei, che fuste benivole, come sete sempre 35 März 3o stati. el conte Francesco si parti jeri a le 16 hore di Milano et va per fare aviare le sue brigate. et io vo via stasera dretoli e ritorno alo 'nperadore a Parma. come seguirà, v'aviserò. messer Memmo et frate Nicolò sonno ancora qua. et stamane Fran- April 1 cesco Barbavara l'a dato licentia, sichè domane credo si metteranno per camino. anco v'avisai, come l'inbascadori di Venegia erano a Regio 5 et domandavano pace pace pace. 40 a quali fece rispondere lo 'nperadore per lo conte Matico: non amittitur pechatum, si non remittitur abblatum. e più molti fanti cerna di Lunbardia ho trovati vanno a Genova l'aportadore di queste è il camarlingo del conte a l'armata, et credisi serà presto. a) em.; orig. Senese. b) sic. c) die Lesart ist unsicher, da das Orig. un dirser Sielle beschädigl ist. 1 Vgl. nr. 251 art. 2 und nr. 253 art. 3. 2 Vgl. den Bericht Giovanni’s an Siena rom 1 Juli 1132, oben S. 351 Anm. I. 3 Vgl. nr. 195 art. 6. D. i. Hzg. Filippo Maria von Mailand. 5 Vgl. S. 283. 45
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 435 5 Alberigho et tiene per Genova; da lui la signoria vostra si poterà informare di tutto. datum Mediolani die 31 martii 1432. l'altissimo dio vi conservi in buono stato. [in verso] Magnificis “ et potentibus do- minis dominis prioribus capitaneo populi et ghubernatoribus communisque populi civitatis Senarum dominis suis singularis- simis etc. Vester minimus servus Johannes de Massa. 1432 Мärz 31 10 256. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: dankt für den Brief des Herzogs; schreibt über seine Verhandlungen mit zwei gen. päpstlichen Gesandten und über die unveränderte Haltung des Papstes in der Konzilsfrage; fordert den Adressaten auf, die Konzilsväter zur Wachsamkeit und Standhaftigkeit zu ermahnen, ihn über die Stimmung des Konzils auf dem Laufenden zu erhalten und gemeinsam mit dem Konzil von neuem Könige, Kurfürsten, Fürsten, Herren und Städte zum Besuch des Konzils einzuladen; wird die Kaiserkrone nur dann vom Papst an- nehmen, wenn er das Konzil vor sich gehen läßt. 1432 April 1 Parma. 1432 April 1 15 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 208 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf der Rickscite steht der gleichreitige Baierische Vermerk Litera directa per Offenburg in vigilia palmarum [April 12]; rechts davon Parma. Im Ausauge bei Kluckholn a. a. O. 2, 547-549. — Regest bei Altmann nr. 9092. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. deinen b brief 1, den wir vom Offemburg empfangen haben, hat uns sunderlich erfrewet, das die erbern herren und die prelaten in dem heiligen concilio czu Basel sich also befestent haben zu beharren und den got- 25 lichen sachen ußczuwarten. wir dancken ouch deiner liebe, das du dich so willig in allen sachen erbeutest; das uns gen dir und deinem bruder ewiclich zu gedencken steet und, ob got wil, mit den werken zu widerstatten. und als yezund unsers heiligen vaters des babst botschaft mit namen der bischoff von Magalon und der abt sancte Justine 2 alhie bey uns gewesen sein, haben sy an uns vast begert, damit das concilium 30 verlengert wurd, als dann der babst fur sich genomen hat. dornach haben sy uns ir botschaft in geschrift gegeben, die uns aber nicht angeneme“ noch gefellig was durch der heiligen Cristenheit sache willen; sunder wir haben in kurcz geantwort, dobey wir ouch beliben wollen, als wir deiner lieb abschrift irer botschafft3 und unser antwort hierynne verslossen senden und ouch dem concilio dabey schreiben 5. des wir dir ouch 35 hirynne ein abschrift senden. auch, lieber öheim, haben uns unser sendboten, die wir bey dem babst haben, geschriben “, wie sein heilikeit noch vast uff seinen fürsacz stee, damit das concilium verczogen oder aber zu stunden gen Bononi gelegt und gehalden werde, dorczu ouch der babst selber komen oder sein cardinal senden wôlle. und als wir gewarnet 7 sein, so meint sein heilikeit alle die, die zu Basel oder ußwendig dem con- 40 cilio sein, zu laden und zu citiren, als wir dir dann abschrift aller sach, die uns von Rom komen sind, hirynne ouch verslossen senden. solich abschrift wir in des conciliums 20 a) die Adresse ist beschädigt; rir drucken das Fehdende kursiv. b) sic. c) orig. über dem zweiten e Vokalzcichen e. 1 Der Brief ist uns nicht bekannt geworden. Da Offenburg der Uberbringer war, so wird er am 12. 45 oder 13 Mära geschrieben sein. Vgl. S. 234 Anm. 2. 2 Altmann nr. 9092 hült den Abt füir einen Fran- xosen; er nennt ihn „Abt von Sainte Justine d'Aсqui“. 3 nr. 251. 4 nr. 252. 5 nr. 254. 6 nrr. 237 und 239. Vgl. nr. 239 art. I und ur. 254. 7 55*
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 435 5 Alberigho et tiene per Genova; da lui la signoria vostra si poterà informare di tutto. datum Mediolani die 31 martii 1432. l'altissimo dio vi conservi in buono stato. [in verso] Magnificis “ et potentibus do- minis dominis prioribus capitaneo populi et ghubernatoribus communisque populi civitatis Senarum dominis suis singularis- simis etc. Vester minimus servus Johannes de Massa. 1432 Мärz 31 10 256. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: dankt für den Brief des Herzogs; schreibt über seine Verhandlungen mit zwei gen. päpstlichen Gesandten und über die unveränderte Haltung des Papstes in der Konzilsfrage; fordert den Adressaten auf, die Konzilsväter zur Wachsamkeit und Standhaftigkeit zu ermahnen, ihn über die Stimmung des Konzils auf dem Laufenden zu erhalten und gemeinsam mit dem Konzil von neuem Könige, Kurfürsten, Fürsten, Herren und Städte zum Besuch des Konzils einzuladen; wird die Kaiserkrone nur dann vom Papst an- nehmen, wenn er das Konzil vor sich gehen läßt. 1432 April 1 Parma. 1432 April 1 15 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 208 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf der Rickscite steht der gleichreitige Baierische Vermerk Litera directa per Offenburg in vigilia palmarum [April 12]; rechts davon Parma. Im Ausauge bei Kluckholn a. a. O. 2, 547-549. — Regest bei Altmann nr. 9092. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. deinen b brief 1, den wir vom Offemburg empfangen haben, hat uns sunderlich erfrewet, das die erbern herren und die prelaten in dem heiligen concilio czu Basel sich also befestent haben zu beharren und den got- 25 lichen sachen ußczuwarten. wir dancken ouch deiner liebe, das du dich so willig in allen sachen erbeutest; das uns gen dir und deinem bruder ewiclich zu gedencken steet und, ob got wil, mit den werken zu widerstatten. und als yezund unsers heiligen vaters des babst botschaft mit namen der bischoff von Magalon und der abt sancte Justine 2 alhie bey uns gewesen sein, haben sy an uns vast begert, damit das concilium 30 verlengert wurd, als dann der babst fur sich genomen hat. dornach haben sy uns ir botschaft in geschrift gegeben, die uns aber nicht angeneme“ noch gefellig was durch der heiligen Cristenheit sache willen; sunder wir haben in kurcz geantwort, dobey wir ouch beliben wollen, als wir deiner lieb abschrift irer botschafft3 und unser antwort hierynne verslossen senden und ouch dem concilio dabey schreiben 5. des wir dir ouch 35 hirynne ein abschrift senden. auch, lieber öheim, haben uns unser sendboten, die wir bey dem babst haben, geschriben “, wie sein heilikeit noch vast uff seinen fürsacz stee, damit das concilium verczogen oder aber zu stunden gen Bononi gelegt und gehalden werde, dorczu ouch der babst selber komen oder sein cardinal senden wôlle. und als wir gewarnet 7 sein, so meint sein heilikeit alle die, die zu Basel oder ußwendig dem con- 40 cilio sein, zu laden und zu citiren, als wir dir dann abschrift aller sach, die uns von Rom komen sind, hirynne ouch verslossen senden. solich abschrift wir in des conciliums 20 a) die Adresse ist beschädigt; rir drucken das Fehdende kursiv. b) sic. c) orig. über dem zweiten e Vokalzcichen e. 1 Der Brief ist uns nicht bekannt geworden. Da Offenburg der Uberbringer war, so wird er am 12. 45 oder 13 Mära geschrieben sein. Vgl. S. 234 Anm. 2. 2 Altmann nr. 9092 hült den Abt füir einen Fran- xosen; er nennt ihn „Abt von Sainte Justine d'Aсqui“. 3 nr. 251. 4 nr. 252. 5 nr. 254. 6 nrr. 237 und 239. Vgl. nr. 239 art. I und ur. 254. 7 55*
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1482 April 1 486 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. brief nieht eingeslossen haben, dorumb das sy doruf nit ein tzweifel empfahen !, und wiewol die egenanten erbern herren und prelaten in gutem fursaez sein zu Basel zu bo. liben bis in den tod, als sy uns auch etwedicke ernstlich gesehriben und ouch in der andern session ?, der du uns abschrift gesant hast, erberlich geseczt haben, yedoch wolt der babst also verhert beliben und sy besweren und wider sy procediren, wiewol das doch nicht craft het nach inhaltung der session, so forchten wir, das sy icht einen wanckeln mut gewünnen. czihen doron seyst und in citacion und ander sach, dorumb so begern ? wir von deiner lieb, das du on alles ver. anligest, daz sy in den sachen nieht slaffen, sunder solich damit man das heilig concilium understeet zu hindem, fur- und vesticlich halden und bewisen, und bald und ye ee ye besser, wann der ander teil tag und nacht arbeit, iren fürsacz zu behalden, wann wir in vesticlich beysteen wollen. und haben uns ouch nu also doryn geseczt, das wir uns der kayserlichen wirdikeit dorumb verwegen und unser person und statum * bey si und die heiligen kirchen, die das heilig concilium beteüttet, seczen wollen, als dein lieb und das concilium uf unsern antworten? wol vernemen mag. komen ^ und sich menlich und sein ouch bereit und willig, ob der babst also in hertikeit beleiben wolt, in-disen landen zu tun mit leib und mit gut, was uns das concilium heisset, dem concilio und der kirehen zu furdrung, ob der babst das concilium hindern wolt; uud hofften doch, ob got wil, dodurch wider die heiligen kirehen nieht zu tun, wann das concilium und wer im beyleget fur die heiligen kirchen ist. und des wollest also ein eigenschaft «»* in erfaren; wann beliben sy in irem guten fursacz, ist on tzweyvel, alle sach werden wol geen. verstund aber dein lieb, das sy in einich forcht oder tzweivel vielen (do got vor seÿ und wir nicht gelauben), das laß uns bey ezeiten wissem, das wir uns dornach mogen gerichten, wann uns des ein notdurft ist, nachdem und der babst nu einen unwillen von des conciliums wegen gen uns empfangen hat und zu furchten ist, er stee, als ferre er mag, nach unserm verderben. solten wir nu von dem concilio gelassen werden, das mócht uns zu unver- wintlichem schaden komen. dorumb bif der sach fleissig und empsig, als wir dir des sunderlich wol gelauben und getraweu, und bestell mitsambt dem concilio, das Kristen- kunig und unser und des richs kurfursten, ander fursten herren und stet aber besandt werden dohim komen, wann hie ein groB geschrey ist, das uf Dutschen landen wenig do ist. und die andern session ansehen wirt, er werd sich anders bedencken. und als man uns sagt, so het er das langst getan, wenn in die Venediger gelassen hetten, die in ganoz regiren. auch lassen wir dein lieb wissen, das wir alle tag von hynnen uf- brechen und fur uns gerichts gen Rom eziehen wollen. und kumbt uns botschaft under augen, das der babst das concilium fur sich geen lassen wil, so wollen wir unser cron von im emphahen; tut er des aber nicht, so wollen wir die cron von im nicht nemen, sunder unsern und des richs sachen in disen landen ufbwartten und tun, was uns das concilium heisset. doch hoffen wir, so der babst von seinen boten unser entlich meinung vernemen und dein lieb sol gelauben, das wir dem concilio alhic nuczer sein a) komie auch staten gelesen. worden, b) das Orig. ist hier and weiter unten durchlöchert, 1 Hag. Wülhelue scheint. anderer Ansicht als Sig- qund. gewesen, zat sein, deni. er teilte das Aktenstiick der Gencralversanumlumy des Konxils om 14 April mit. Vgl. S. 394 Arın. 2, ? Vgl. S. 394 Amn. 1. 8 Gemiif den ihm hier erteilten Weisungen ließ Herzog Walhehn am 14 April durch Heinrich Fleckel die Konxilsväter auffordern, vt viriliter age- rent ac in domino confortati invigilarent plenopere attendentes ad avisata per suam regiam majestatem ad feliciter prosequendum incepta per sacrum con- cilium (Segovia lib. 3 cap. 12 a. a. O. ?, 176; vil. Haller a. a. O. 2, 93 Z. 85-39). * Die Frage der Citation des Papstes und der Kardinäle wurde vom Konxil sofort an 14 April erörtert; es wurde einstimmig beschlossen, sie den Deputationen xa Beratung amd Berichterstattung zu überweisen, Vgl. Haller a. a. O. 2, 94 Z. 4ff. 5 Tyl. mr. 252 art. 4, 0 o 20 30 35 50
1482 April 1 486 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. brief nieht eingeslossen haben, dorumb das sy doruf nit ein tzweifel empfahen !, und wiewol die egenanten erbern herren und prelaten in gutem fursaez sein zu Basel zu bo. liben bis in den tod, als sy uns auch etwedicke ernstlich gesehriben und ouch in der andern session ?, der du uns abschrift gesant hast, erberlich geseczt haben, yedoch wolt der babst also verhert beliben und sy besweren und wider sy procediren, wiewol das doch nicht craft het nach inhaltung der session, so forchten wir, das sy icht einen wanckeln mut gewünnen. czihen doron seyst und in citacion und ander sach, dorumb so begern ? wir von deiner lieb, das du on alles ver. anligest, daz sy in den sachen nieht slaffen, sunder solich damit man das heilig concilium understeet zu hindem, fur- und vesticlich halden und bewisen, und bald und ye ee ye besser, wann der ander teil tag und nacht arbeit, iren fürsacz zu behalden, wann wir in vesticlich beysteen wollen. und haben uns ouch nu also doryn geseczt, das wir uns der kayserlichen wirdikeit dorumb verwegen und unser person und statum * bey si und die heiligen kirchen, die das heilig concilium beteüttet, seczen wollen, als dein lieb und das concilium uf unsern antworten? wol vernemen mag. komen ^ und sich menlich und sein ouch bereit und willig, ob der babst also in hertikeit beleiben wolt, in-disen landen zu tun mit leib und mit gut, was uns das concilium heisset, dem concilio und der kirehen zu furdrung, ob der babst das concilium hindern wolt; uud hofften doch, ob got wil, dodurch wider die heiligen kirehen nieht zu tun, wann das concilium und wer im beyleget fur die heiligen kirchen ist. und des wollest also ein eigenschaft «»* in erfaren; wann beliben sy in irem guten fursacz, ist on tzweyvel, alle sach werden wol geen. verstund aber dein lieb, das sy in einich forcht oder tzweivel vielen (do got vor seÿ und wir nicht gelauben), das laß uns bey ezeiten wissem, das wir uns dornach mogen gerichten, wann uns des ein notdurft ist, nachdem und der babst nu einen unwillen von des conciliums wegen gen uns empfangen hat und zu furchten ist, er stee, als ferre er mag, nach unserm verderben. solten wir nu von dem concilio gelassen werden, das mócht uns zu unver- wintlichem schaden komen. dorumb bif der sach fleissig und empsig, als wir dir des sunderlich wol gelauben und getraweu, und bestell mitsambt dem concilio, das Kristen- kunig und unser und des richs kurfursten, ander fursten herren und stet aber besandt werden dohim komen, wann hie ein groB geschrey ist, das uf Dutschen landen wenig do ist. und die andern session ansehen wirt, er werd sich anders bedencken. und als man uns sagt, so het er das langst getan, wenn in die Venediger gelassen hetten, die in ganoz regiren. auch lassen wir dein lieb wissen, das wir alle tag von hynnen uf- brechen und fur uns gerichts gen Rom eziehen wollen. und kumbt uns botschaft under augen, das der babst das concilium fur sich geen lassen wil, so wollen wir unser cron von im emphahen; tut er des aber nicht, so wollen wir die cron von im nicht nemen, sunder unsern und des richs sachen in disen landen ufbwartten und tun, was uns das concilium heisset. doch hoffen wir, so der babst von seinen boten unser entlich meinung vernemen und dein lieb sol gelauben, das wir dem concilio alhic nuczer sein a) komie auch staten gelesen. worden, b) das Orig. ist hier and weiter unten durchlöchert, 1 Hag. Wülhelue scheint. anderer Ansicht als Sig- qund. gewesen, zat sein, deni. er teilte das Aktenstiick der Gencralversanumlumy des Konxils om 14 April mit. Vgl. S. 394 Arın. 2, ? Vgl. S. 394 Amn. 1. 8 Gemiif den ihm hier erteilten Weisungen ließ Herzog Walhehn am 14 April durch Heinrich Fleckel die Konxilsväter auffordern, vt viriliter age- rent ac in domino confortati invigilarent plenopere attendentes ad avisata per suam regiam majestatem ad feliciter prosequendum incepta per sacrum con- cilium (Segovia lib. 3 cap. 12 a. a. O. ?, 176; vil. Haller a. a. O. 2, 93 Z. 85-39). * Die Frage der Citation des Papstes und der Kardinäle wurde vom Konxil sofort an 14 April erörtert; es wurde einstimmig beschlossen, sie den Deputationen xa Beratung amd Berichterstattung zu überweisen, Vgl. Haller a. a. O. 2, 94 Z. 4ff. 5 Tyl. mr. 252 art. 4, 0 o 20 30 35 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 437 dann ezu Basel. und bringt den babst ichts von seinem fürsacz, so macht es die vorcht, das wir mit macht hinein ziehen. und tû in allen sachen, als wir deiner lieb des sun- derlich wol gelauben und getrawen. wann über den lon, den du von got haben wirdest, wollen wir solichen fleiß gen dir und deinem bruder alle czit genedielich erkennen. geben 5 zu Parma am nechsten dinstag nach dem suntag letare in der vasten unserr riche des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im zwelften jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltzgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter und liben oheim 10 und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar a Sligh. 1432 April I 1432 April I 15 257. [Giovanni da Massa] an Siena: schreibt, was K. Sigmund auf die Anzeige des Papstes von der Verschiebung des Baseler Konzils geantwortet habe; meldet, daß der König unmittelbar nach Ostern nach Lucca aufbrechen wolle und daß Nach- richten zufolge, die der Kardinal von Piacenza aus Rom erhalten habe, zwischen dem Papst und sechs dem Konzil freundlich gesinnten Kardinälen Zwiespalt ent- standen sei; u. a. m. 1432 April 10 Parma. 1432 April 10 Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del. Magnifici et potenti domini, domini mi. post humilem recomendationem premissam dapoi avi scripto a la magnifica signoria vostra, hogi a di 9 d'aprile la sagra April 9 20 etc. majestà delo inperadore mandò per uno citadino di Lucha 1, il quale li sta sempre dreto e cosî lo seguita, e mandò per frate Nicolò e per me e volsse, in presentia sua e del cardinale di Piagenza noi udissimo uno mandato 2 del papa con lettere a la majestà sua. el quale disse et dispose, come il papa lo pregava 3, che prolunghasse el concilio 25 almancho uno anno. lui risposse 4 in effetto, che, se fusse ine la prigione del papa, mai non direbbe di si, anco innanti morrebbe. e più disse, che 'l concilio serebbe cagione di raconciare e mettere in pace tutto il mondo, quello che lui va cercando, e doverebbe il santo padre mettere pace e lui è divenuto partigiano di Venetiani e de' Fiorentini. e gurò per la sua fè, che, se 'l papa serà così partigiano e non atendi a 3o ben vivere, lui non piglerà mai la corona per le sue mani. e stamane a dì 10 d'aprile April 10 ancora a mandato per noi e dice, che al tutto lui è diliberato di venire presto. e a mandato lo suo inbascadore 5 al duca di Milano a dire, li dia ispacciamento presto, perchè non vole più perdere tempo. e volsse da noi, che li desimo per iscripto da Luca a Fiorenza per che via e tutte le b terre comminciando a Pistoja e anco la via 35 d'Arno per Sancto Miniato et la val d'Era per infine a Siena e anco per la Marema di Pisa per Campiglia per infine a Siena. et cosi facemmo. lui a al tutto diliberato fatte le feste 6 di moversse et ire a Luccha, se per lo singnore duca di Milano non mancha che bisongna sborsare il denaro. e per questac cagione è ita stamane la in- a) das durch Kursive Ergänzte ist im Orig. abgeschnitten. b) orig. lettere statt le terre. c) cm.; orig quasta. 1 Ceccardo. Abschriften von Briefen der Luc- cheser Anxianen an ihn während seines Aufent- haltes am königlichen Hofe befinden sich in den Carteggi degli Anziani nr. 531 des Luccheser Staats- archivs. Ich hoffe, sie später an ciner anderen Stelle 45 verwerten au können. 2 Wir vermuten, daßt Sigmund den drei Italie- nern das päpstliche Schreiben vom 18 Dexember 1431 (nr. 126) und die Briefe des Papstes vom 27 Ja- nuar 1432 und von ƒ1432 vor Febr. 17], unsere nrr. 231 und 249, mitgeteilt hat. Daſt es sich um Briefe gehandelt hätte, die Eugen seinen Gesandten mitgegeben hatte, ist nicht wahrscheinlich. 3 Vgl. nr. 251 art. 4. 4 Vgl. nr. 252 art. 2-4 und nr. 253 art. L und 2. 5 Vgl. S. 288 Anm. 4. 6 Ostern, das 1432 auf den 20 April fiel. 40
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 437 dann ezu Basel. und bringt den babst ichts von seinem fürsacz, so macht es die vorcht, das wir mit macht hinein ziehen. und tû in allen sachen, als wir deiner lieb des sun- derlich wol gelauben und getrawen. wann über den lon, den du von got haben wirdest, wollen wir solichen fleiß gen dir und deinem bruder alle czit genedielich erkennen. geben 5 zu Parma am nechsten dinstag nach dem suntag letare in der vasten unserr riche des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im zwelften jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltzgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter und liben oheim 10 und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar a Sligh. 1432 April I 1432 April I 15 257. [Giovanni da Massa] an Siena: schreibt, was K. Sigmund auf die Anzeige des Papstes von der Verschiebung des Baseler Konzils geantwortet habe; meldet, daß der König unmittelbar nach Ostern nach Lucca aufbrechen wolle und daß Nach- richten zufolge, die der Kardinal von Piacenza aus Rom erhalten habe, zwischen dem Papst und sechs dem Konzil freundlich gesinnten Kardinälen Zwiespalt ent- standen sei; u. a. m. 1432 April 10 Parma. 1432 April 10 Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del. Magnifici et potenti domini, domini mi. post humilem recomendationem premissam dapoi avi scripto a la magnifica signoria vostra, hogi a di 9 d'aprile la sagra April 9 20 etc. majestà delo inperadore mandò per uno citadino di Lucha 1, il quale li sta sempre dreto e cosî lo seguita, e mandò per frate Nicolò e per me e volsse, in presentia sua e del cardinale di Piagenza noi udissimo uno mandato 2 del papa con lettere a la majestà sua. el quale disse et dispose, come il papa lo pregava 3, che prolunghasse el concilio 25 almancho uno anno. lui risposse 4 in effetto, che, se fusse ine la prigione del papa, mai non direbbe di si, anco innanti morrebbe. e più disse, che 'l concilio serebbe cagione di raconciare e mettere in pace tutto il mondo, quello che lui va cercando, e doverebbe il santo padre mettere pace e lui è divenuto partigiano di Venetiani e de' Fiorentini. e gurò per la sua fè, che, se 'l papa serà così partigiano e non atendi a 3o ben vivere, lui non piglerà mai la corona per le sue mani. e stamane a dì 10 d'aprile April 10 ancora a mandato per noi e dice, che al tutto lui è diliberato di venire presto. e a mandato lo suo inbascadore 5 al duca di Milano a dire, li dia ispacciamento presto, perchè non vole più perdere tempo. e volsse da noi, che li desimo per iscripto da Luca a Fiorenza per che via e tutte le b terre comminciando a Pistoja e anco la via 35 d'Arno per Sancto Miniato et la val d'Era per infine a Siena e anco per la Marema di Pisa per Campiglia per infine a Siena. et cosi facemmo. lui a al tutto diliberato fatte le feste 6 di moversse et ire a Luccha, se per lo singnore duca di Milano non mancha che bisongna sborsare il denaro. e per questac cagione è ita stamane la in- a) das durch Kursive Ergänzte ist im Orig. abgeschnitten. b) orig. lettere statt le terre. c) cm.; orig quasta. 1 Ceccardo. Abschriften von Briefen der Luc- cheser Anxianen an ihn während seines Aufent- haltes am königlichen Hofe befinden sich in den Carteggi degli Anziani nr. 531 des Luccheser Staats- archivs. Ich hoffe, sie später an ciner anderen Stelle 45 verwerten au können. 2 Wir vermuten, daßt Sigmund den drei Italie- nern das päpstliche Schreiben vom 18 Dexember 1431 (nr. 126) und die Briefe des Papstes vom 27 Ja- nuar 1432 und von ƒ1432 vor Febr. 17], unsere nrr. 231 und 249, mitgeteilt hat. Daſt es sich um Briefe gehandelt hätte, die Eugen seinen Gesandten mitgegeben hatte, ist nicht wahrscheinlich. 3 Vgl. nr. 251 art. 4. 4 Vgl. nr. 252 art. 2-4 und nr. 253 art. L und 2. 5 Vgl. S. 288 Anm. 4. 6 Ostern, das 1432 auf den 20 April fiel. 40
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Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 April 10 1432 April 10 438 el cardinale di Piagenza a mostrato a lo 'mperadore una bascaria delo inperadore. lettera a avuta da Roma, come sei cardinali sonno in grande discordio col papa e vogliono andare al consilio in Basilea. i nomi di loro non so, perchè non gli possetti udire. hora sete di questo informati. come seguirà, v'informerò etc. di quest' altra parte per informare la signoria vostra e l'efetto di quello, ho stamane compreso, per ci- fara ve lo scriverò: in prima io credo, che [l conte Francesco Sforza non verrà chosi presto,] perchè [Viniziani anno tutte le loro genti d'arme messe insieme in Bresciana col conte Carmignola]. come seguirà, subito v'aviserò. quando mandate la risposta a lo 'mperadore, mandatici uno buono corriereb, acciò ripossa rimandare indetro presto. lo 'mperadore mi vole grande bene e coli suoi baroni ho preso grande amicitia, sichè to io saperò dele cosse occhorerano, e cosi ve n'aviserò sempre la magnifica signoria vostra, a la quale umilemente sempre mi recomando. datum Parme die 10 mensis aprilis 1432. 5 [in verso] Magnificis et potentibus do- minis dominis prioribus capitaneo populi ac ghubernatoribus communisque populi civitatis Senarum dominis meis singularis- simis etc. Vester minimus servitor Johannes. 15 d. Citation des Papstes und der Kardinäle im Juni 1432 nr. 258�266. H32 April 9 258. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 1: wird nicht zur Kaiserkrönung nach 20 Rom zichen, so lange der Papst so offen für Venedig und Florenz Partei ergreift und das Konzil zu hindern sucht; wünscht, daß der Herzog die Konzilsväter zur Wachsamkeit mahne, sie veranlasse, den wider das Konzil gerichtelen Anschlägen des Papstes zuvorzukommen, und mit ihnen über die Citation der Kardinäle rede; meldet, daß seine Räte in Rom noch einige Hoffnung auf Nachgiebigkeit des 25 Papstes haben. 1432 April 9 Parma. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 215 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. Auf der Rückseite stcht Registrata; ebenda die gleichreitigen Baierischen Ver- merke bei der von Basel poten und Parma. Im Ausauge bei Kluckholin a. a. O. 2, 519. — Regest bei Altmann nr. 9109, aber mit 30 dem falschen Datum „April 8“. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als uns dein lieb schreibt, wie der babst die stat Basel suspect hat etc., dieselben und alle ander sach in demselben brief cler- 35 lich begriffen haben wir eigentlich verhoret und wol vernomen. nu haben wir solich mere vor langest wol gewisset; so haben wir ouch das von des babst botschaft, die bey uns gewesen ist, wol vernomen. so hat dein lieb dieselb werbung und unser antwort von Henman Offemburg wol vernomen 2, die wir dir ouch schriftlich gesant haben, also das wir, ob got wil, zu der veranderung der stat Basel nymmermer ver-40 willen wollen, wann wir wol wissen, das dodurch zerstorung des conciliums per in- a) die folgenden ztci von uns eingeklammerten Stellen sind in Orig. chiffriert: dic Auflösung hat cine gleichzeitige Hand daräber geschricben. b) en.; orig. corrieri. c) die Adresse ist beschädigt; wir drucken das Fchlende kursiv. 1 Der Baseler Bote, der diesen Brief überbrachte (rgl. Quellenbeschreibung), hieß laut Sigmunds Brief an Hag. Wilhelm vom 9 April 1432 (nr. 259) Cunrat Mulner. 2 Egl. den Brief Sigmunds an Wilhelm vom I April (nr. 256). 45
Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 April 10 1432 April 10 438 el cardinale di Piagenza a mostrato a lo 'mperadore una bascaria delo inperadore. lettera a avuta da Roma, come sei cardinali sonno in grande discordio col papa e vogliono andare al consilio in Basilea. i nomi di loro non so, perchè non gli possetti udire. hora sete di questo informati. come seguirà, v'informerò etc. di quest' altra parte per informare la signoria vostra e l'efetto di quello, ho stamane compreso, per ci- fara ve lo scriverò: in prima io credo, che [l conte Francesco Sforza non verrà chosi presto,] perchè [Viniziani anno tutte le loro genti d'arme messe insieme in Bresciana col conte Carmignola]. come seguirà, subito v'aviserò. quando mandate la risposta a lo 'mperadore, mandatici uno buono corriereb, acciò ripossa rimandare indetro presto. lo 'mperadore mi vole grande bene e coli suoi baroni ho preso grande amicitia, sichè to io saperò dele cosse occhorerano, e cosi ve n'aviserò sempre la magnifica signoria vostra, a la quale umilemente sempre mi recomando. datum Parme die 10 mensis aprilis 1432. 5 [in verso] Magnificis et potentibus do- minis dominis prioribus capitaneo populi ac ghubernatoribus communisque populi civitatis Senarum dominis meis singularis- simis etc. Vester minimus servitor Johannes. 15 d. Citation des Papstes und der Kardinäle im Juni 1432 nr. 258�266. H32 April 9 258. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 1: wird nicht zur Kaiserkrönung nach 20 Rom zichen, so lange der Papst so offen für Venedig und Florenz Partei ergreift und das Konzil zu hindern sucht; wünscht, daß der Herzog die Konzilsväter zur Wachsamkeit mahne, sie veranlasse, den wider das Konzil gerichtelen Anschlägen des Papstes zuvorzukommen, und mit ihnen über die Citation der Kardinäle rede; meldet, daß seine Räte in Rom noch einige Hoffnung auf Nachgiebigkeit des 25 Papstes haben. 1432 April 9 Parma. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 215 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. Auf der Rückseite stcht Registrata; ebenda die gleichreitigen Baierischen Ver- merke bei der von Basel poten und Parma. Im Ausauge bei Kluckholin a. a. O. 2, 519. — Regest bei Altmann nr. 9109, aber mit 30 dem falschen Datum „April 8“. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als uns dein lieb schreibt, wie der babst die stat Basel suspect hat etc., dieselben und alle ander sach in demselben brief cler- 35 lich begriffen haben wir eigentlich verhoret und wol vernomen. nu haben wir solich mere vor langest wol gewisset; so haben wir ouch das von des babst botschaft, die bey uns gewesen ist, wol vernomen. so hat dein lieb dieselb werbung und unser antwort von Henman Offemburg wol vernomen 2, die wir dir ouch schriftlich gesant haben, also das wir, ob got wil, zu der veranderung der stat Basel nymmermer ver-40 willen wollen, wann wir wol wissen, das dodurch zerstorung des conciliums per in- a) die folgenden ztci von uns eingeklammerten Stellen sind in Orig. chiffriert: dic Auflösung hat cine gleichzeitige Hand daräber geschricben. b) en.; orig. corrieri. c) die Adresse ist beschädigt; wir drucken das Fchlende kursiv. 1 Der Baseler Bote, der diesen Brief überbrachte (rgl. Quellenbeschreibung), hieß laut Sigmunds Brief an Hag. Wilhelm vom 9 April 1432 (nr. 259) Cunrat Mulner. 2 Egl. den Brief Sigmunds an Wilhelm vom I April (nr. 256). 45
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 439 1432 April 9 directum zugieng; und wir wolten ee sterben, ee wir unsern willen dorczu geben on wissen und verhengnûß des heiligen conciliums, das des doch, ob got wil, ouch nymmer tût, wann sy alle zu spôt dorunder wurden. dann als du meinst, wir sollen uns in des babst und der Venediger hant nicht also blos geben etc., doran retest du uns recht und wir haben des ouch nicht willen, dieweil der babst so offemberlich part heldet und yczund alles sein volk den Florenczern zugesant hat, die do ligen tzwischen Luca und Senis, unsern wege zu hindern. wil er nu also part beleiben und das concilium hindern, was bedürffen wir dann gen Rom zu cziehen, dieweil wir doch der cron in solicher maße von im nicht empfahen wôllen? es wer’ dann, das er das concilium fur sich 1o geen lassen und ein gemeiner vatter und nicht part sein wolt, so wollen wir uns uff seine wort trostlich verlassen und gen Rom ziehen. des wir aber noch kein antwort haben, sunder unserr rete alle tag domit wartend sein. und wir sein in ezweifel, das der babst zu dem concilio nichts guts tû, als du dann uß der abschrift des briefs hirynne verslossen, der uns yezund von Rom komen ist, eigentlicher vernemen wirdest, 15 sunderlich dieweil der babst hin und her sendet das concilium zu hindern, doruff wir doch prelaten und fürsten geschriben haben, sich doran nicht zu keren, als wir dann dieselben brief 2 dem concilio zugesant und dobey geschriben3 haben, iren fleiß ouch dabei zu tun. dorumb wôllest mit den herren und prelaten in dem concilio eigentlich doran sein, das sy solich sach fürkômen und nicht slaffen, sunder czu stunden zu 20 fürsten herren und prelaten uberal ußsenden, damit des babsts fürsecz gehindert werden got zu lob. man wacht in dem hofe zu Rom und arbeit stets wider das concilium. sehet zu, das ir’s zu Basel auch nit sawmet. wann sicherlich, halten sy vest und treiben ir sach, es wirt noch alles gut, wann wir und das concilium vil cardinal und ander beyliger zu Rom haben. und dise hindernûße geschicht von nymands dann 25 durch die Venediger. dann von ladung wegen der cardinal 4, das muß in dem con- cilio bescheen. doran wollest sein; wann was sy tun, das gefellet uns wol. auch haben uns unser rete von Rom geschriben 5, das sy noch etwas trostes haben. was uns nu kômet, ja oder nain, wollen wir deiner lieb und dem concilio zu stunden embieten. geben zu Parma am nechsten mitwochen vor dem heiligen palmtag unserr so riche des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im zwelften jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalezgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm lieben stathalter oheim 35 und fursten. 1432 April 9 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 40 259. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: sendet zu ihm Jakob [Albert], der über die Verhältnisse an der Römischen Kurie berichten wird; soll die Kurfürsten und andere auffordern, sich nicht durch den Papst vom Konzil abwenden zu lassen, und soll mit dem Konzil über die von Jakob vorgeschlagene Citation der Kardinäle und eventuell auch des Papstes reden. 1432 April 9 Parma. 1432 April 9 45 Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom V fol. 216 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse steht der gleichreitige Baierische Vermerk Parma. notabilis littera. Regest bei Altmann nr. 9110, aber mit dem falschen Datum „April 8“. — Benutzt von Kluckhohn a. a. O. 2, 550 Anm. 1 und 2. 1 Vgl. das Schreiben Sigmunds an das Konxil vom 8 April 1432 (nr. 242). 2 Vgl. S. 380 Anm. 3. 3 4 5 Am 20 Februar 1432 (nr. 230). Vgl. S. 436 Anm. 4. Vgl. nr. 237.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 439 1432 April 9 directum zugieng; und wir wolten ee sterben, ee wir unsern willen dorczu geben on wissen und verhengnûß des heiligen conciliums, das des doch, ob got wil, ouch nymmer tût, wann sy alle zu spôt dorunder wurden. dann als du meinst, wir sollen uns in des babst und der Venediger hant nicht also blos geben etc., doran retest du uns recht und wir haben des ouch nicht willen, dieweil der babst so offemberlich part heldet und yczund alles sein volk den Florenczern zugesant hat, die do ligen tzwischen Luca und Senis, unsern wege zu hindern. wil er nu also part beleiben und das concilium hindern, was bedürffen wir dann gen Rom zu cziehen, dieweil wir doch der cron in solicher maße von im nicht empfahen wôllen? es wer’ dann, das er das concilium fur sich 1o geen lassen und ein gemeiner vatter und nicht part sein wolt, so wollen wir uns uff seine wort trostlich verlassen und gen Rom ziehen. des wir aber noch kein antwort haben, sunder unserr rete alle tag domit wartend sein. und wir sein in ezweifel, das der babst zu dem concilio nichts guts tû, als du dann uß der abschrift des briefs hirynne verslossen, der uns yezund von Rom komen ist, eigentlicher vernemen wirdest, 15 sunderlich dieweil der babst hin und her sendet das concilium zu hindern, doruff wir doch prelaten und fürsten geschriben haben, sich doran nicht zu keren, als wir dann dieselben brief 2 dem concilio zugesant und dobey geschriben3 haben, iren fleiß ouch dabei zu tun. dorumb wôllest mit den herren und prelaten in dem concilio eigentlich doran sein, das sy solich sach fürkômen und nicht slaffen, sunder czu stunden zu 20 fürsten herren und prelaten uberal ußsenden, damit des babsts fürsecz gehindert werden got zu lob. man wacht in dem hofe zu Rom und arbeit stets wider das concilium. sehet zu, das ir’s zu Basel auch nit sawmet. wann sicherlich, halten sy vest und treiben ir sach, es wirt noch alles gut, wann wir und das concilium vil cardinal und ander beyliger zu Rom haben. und dise hindernûße geschicht von nymands dann 25 durch die Venediger. dann von ladung wegen der cardinal 4, das muß in dem con- cilio bescheen. doran wollest sein; wann was sy tun, das gefellet uns wol. auch haben uns unser rete von Rom geschriben 5, das sy noch etwas trostes haben. was uns nu kômet, ja oder nain, wollen wir deiner lieb und dem concilio zu stunden embieten. geben zu Parma am nechsten mitwochen vor dem heiligen palmtag unserr so riche des Hungrischen etc. im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im zwelften jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalezgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm lieben stathalter oheim 35 und fursten. 1432 April 9 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 40 259. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: sendet zu ihm Jakob [Albert], der über die Verhältnisse an der Römischen Kurie berichten wird; soll die Kurfürsten und andere auffordern, sich nicht durch den Papst vom Konzil abwenden zu lassen, und soll mit dem Konzil über die von Jakob vorgeschlagene Citation der Kardinäle und eventuell auch des Papstes reden. 1432 April 9 Parma. 1432 April 9 45 Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom V fol. 216 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse steht der gleichreitige Baierische Vermerk Parma. notabilis littera. Regest bei Altmann nr. 9110, aber mit dem falschen Datum „April 8“. — Benutzt von Kluckhohn a. a. O. 2, 550 Anm. 1 und 2. 1 Vgl. das Schreiben Sigmunds an das Konxil vom 8 April 1432 (nr. 242). 2 Vgl. S. 380 Anm. 3. 3 4 5 Am 20 Februar 1432 (nr. 230). Vgl. S. 436 Anm. 4. Vgl. nr. 237.
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440 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Aprit 9 Sigmund von gots genad Romischer 1. und zu Hungern zu Beheim etc. kung Hochgeborner lieber oheim und furst. wir haben deiner lieb vormals bey Henman Offemburg 2, dornach bey dem bischoff von Lozan 3 etc. und ytzunt zuletzst bey Cunrat Mulner 4 der stat zu Basel lauffenden Boten clerlich geschriben gelegenheit aller unser sach von des heilgen conciliums wegen. nu ist zu uns komen der ersam Jacob 5 etc. antworter ditzs briffs, der gerichts von Rom reitet und uns vil gelegenheit des babst der cardinal und ander zu Rom geoffembart hat, und wolt also gen Avion geriten sein; den wir aber uberbeten haben, das er vor zu dir und dem concilium reiten sol, euch sulcher sach zu underweisen, als er ouch tut. dorumb, lieber oheim, wollest mit ernst doran sein, das sulche schedliche fursêtz des babsts understanden werden, und wollest ouch von dir selbs die kurfursten und ander besenden, ob sy der babst von dem concilio understûnd zu wencken, als dann der bischoff 6 dorumb reitet, das sy sich doran nicht keren. wann solt das concilium zuerstort werden, das wer der gantzen Cristenheit und sunderlich Deutschen landen ein unverwintlich slack. auch 15 meint derselb her Jacob: wurd man die cardinel und andere in dem hoff zu Rom citiren, das sy des gar fro und gern in das concilium komen wurden. nu verstet dein lieb wol, das sy zu Rom nit slaffen, und wer’ besser, die hern in dem concilio kemen vor, denn das sie furkomen und gecitirt wurden. dorumb so begern wir von deiner lieb, das du mit dem concilio redest und in ratest und sy doran weisest, ob sy gut 20 duncket, das sy in dem namen gots ir citacion und ladung den cardinalen und andern, als sy dann bas wissen dann wir, außgen lassen. und bedeucht die vêtter, das man halt den babst ouch citirt, deûcht uns, das daz nicht bôs wer'. und tu in allen sachen dein bestes, und ander mer wirt dich der egenant Jacob wol underweisen. geben zu Parma am mittwach a vor dem heilgen palmtag unser rich des Hungerischen etc. 25 im b 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelmen pfaltzgraffen bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter und lieben oheimen und fursten. 10 1432 April 9 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 30 €1432 259a. Mitteilungen, die der Baseler Gesandte Henmann Offenburg nach seiner Rückkehr April 14] von Parma im Auftrage K. Sigmunds dem Baseler Konzil gemacht hat 7. (Nach der Aufzeichnung des Konzilsnotars Pierre Brunet.) [1432 April 14 Basel 8.] Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15623 fol. 21 a cop. chart. coaeva. In Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 122a cop. chart. sace. 15. Gedruckt bei Haller, Conc. Bas. 2. 93 Z. 4-30 ebendaher. — Benutat ron Segoria lib. 3 сар. 12 (а. а. О. 2, 176). 35 a) sic. b) fehlt im Orig. 1 Man beachte die ungewöhnliche Form des Titels. 2 Vgl. nr. 256. 3 Der Brief ist uns unbekannt geblieben. Er wird xum 4 April 1432 xu setren sein, an welchem Tage Sigmund, wie S. 299 Anm. 3 gesagt worden ist, auch an das Konxil schrieb. Den letzteren Brief hat jedenfalls der Bischof von Lausanne befördert; dies lehrt schon ein Blick auf seinen Inhalt. 4 Vgl. nr. 258. 5 Magister Jakob Albert, Domherr von Embrun, und nicht Jakob von Sirck, wie Altmann nr. 9110 vermulet. Er erschien am 25 April in der Gene- ralversammlung des Konnils, überreichte den Brief Sigmunds vom 8 April (nr. 242) und sein uns un- bekannt gebliebenes Beglaubigungsschreiben, und rich- 40 tete die ihm von Sigmund erteilten, dem Inhalte des eben erwülinten Briefes entsprechenden Aufträige aus. Vgl. Haller a. a. O. 2, 99 Z. 24-31. 6 Der Bischof von Mâcon. Vgl. S. 4I1 Anm. 1 und S. 413 Anm. I. 7 Offenburg machte seine Mitteilungen in deut- scher Sprache; sie wurden dann vom Auditor des Herxogs Wilhelm von Baiern, Dr. Heinrich Fleckel, ins Lateinische übersetat. 8 Datum und Ort ergeben sich aus Haller a. a. O. 50 2, 91 Z. 24. 45
440 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Aprit 9 Sigmund von gots genad Romischer 1. und zu Hungern zu Beheim etc. kung Hochgeborner lieber oheim und furst. wir haben deiner lieb vormals bey Henman Offemburg 2, dornach bey dem bischoff von Lozan 3 etc. und ytzunt zuletzst bey Cunrat Mulner 4 der stat zu Basel lauffenden Boten clerlich geschriben gelegenheit aller unser sach von des heilgen conciliums wegen. nu ist zu uns komen der ersam Jacob 5 etc. antworter ditzs briffs, der gerichts von Rom reitet und uns vil gelegenheit des babst der cardinal und ander zu Rom geoffembart hat, und wolt also gen Avion geriten sein; den wir aber uberbeten haben, das er vor zu dir und dem concilium reiten sol, euch sulcher sach zu underweisen, als er ouch tut. dorumb, lieber oheim, wollest mit ernst doran sein, das sulche schedliche fursêtz des babsts understanden werden, und wollest ouch von dir selbs die kurfursten und ander besenden, ob sy der babst von dem concilio understûnd zu wencken, als dann der bischoff 6 dorumb reitet, das sy sich doran nicht keren. wann solt das concilium zuerstort werden, das wer der gantzen Cristenheit und sunderlich Deutschen landen ein unverwintlich slack. auch 15 meint derselb her Jacob: wurd man die cardinel und andere in dem hoff zu Rom citiren, das sy des gar fro und gern in das concilium komen wurden. nu verstet dein lieb wol, das sy zu Rom nit slaffen, und wer’ besser, die hern in dem concilio kemen vor, denn das sie furkomen und gecitirt wurden. dorumb so begern wir von deiner lieb, das du mit dem concilio redest und in ratest und sy doran weisest, ob sy gut 20 duncket, das sy in dem namen gots ir citacion und ladung den cardinalen und andern, als sy dann bas wissen dann wir, außgen lassen. und bedeucht die vêtter, das man halt den babst ouch citirt, deûcht uns, das daz nicht bôs wer'. und tu in allen sachen dein bestes, und ander mer wirt dich der egenant Jacob wol underweisen. geben zu Parma am mittwach a vor dem heilgen palmtag unser rich des Hungerischen etc. 25 im b 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelmen pfaltzgraffen bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter und lieben oheimen und fursten. 10 1432 April 9 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 30 €1432 259a. Mitteilungen, die der Baseler Gesandte Henmann Offenburg nach seiner Rückkehr April 14] von Parma im Auftrage K. Sigmunds dem Baseler Konzil gemacht hat 7. (Nach der Aufzeichnung des Konzilsnotars Pierre Brunet.) [1432 April 14 Basel 8.] Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15623 fol. 21 a cop. chart. coaeva. In Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 122a cop. chart. sace. 15. Gedruckt bei Haller, Conc. Bas. 2. 93 Z. 4-30 ebendaher. — Benutat ron Segoria lib. 3 сар. 12 (а. а. О. 2, 176). 35 a) sic. b) fehlt im Orig. 1 Man beachte die ungewöhnliche Form des Titels. 2 Vgl. nr. 256. 3 Der Brief ist uns unbekannt geblieben. Er wird xum 4 April 1432 xu setren sein, an welchem Tage Sigmund, wie S. 299 Anm. 3 gesagt worden ist, auch an das Konxil schrieb. Den letzteren Brief hat jedenfalls der Bischof von Lausanne befördert; dies lehrt schon ein Blick auf seinen Inhalt. 4 Vgl. nr. 258. 5 Magister Jakob Albert, Domherr von Embrun, und nicht Jakob von Sirck, wie Altmann nr. 9110 vermulet. Er erschien am 25 April in der Gene- ralversammlung des Konnils, überreichte den Brief Sigmunds vom 8 April (nr. 242) und sein uns un- bekannt gebliebenes Beglaubigungsschreiben, und rich- 40 tete die ihm von Sigmund erteilten, dem Inhalte des eben erwülinten Briefes entsprechenden Aufträige aus. Vgl. Haller a. a. O. 2, 99 Z. 24-31. 6 Der Bischof von Mâcon. Vgl. S. 4I1 Anm. 1 und S. 413 Anm. I. 7 Offenburg machte seine Mitteilungen in deut- scher Sprache; sie wurden dann vom Auditor des Herxogs Wilhelm von Baiern, Dr. Heinrich Fleckel, ins Lateinische übersetat. 8 Datum und Ort ergeben sich aus Haller a. a. O. 50 2, 91 Z. 24. 45
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G. Vorhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Janüar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 411 [Z] Primo quod rex exhortabatur dominos de concilio de ipsorum constancia et [1449 stabilimento ad manutenendum concilium *. [2] item quod videbatur domino regi fore expediens, ut cicius fieret et celebraretur una sessio, in qua deberet decerni citacio ad voeandum dominum papam et dominos cardinales, ut venirent ad concilium etc. [3] item s quod domini de concilio non habebant timere; nam ipse dominus rex, prout sepissime » per litteras assecuravit eos, volebat stare cum ipsis usque ad mortem pro stabilimento et continuaeione concilii. [4] item prefatus dominus rex avisabat eosdem dominos de concilio, quod, si concilium dissolveretur sine aliquo bono fructu, timendum erat non solum de perdieione et privaeione beneficiorum suorum, imo eciam ne populares insur- 1» gerent contra clerum eto. [5] item quod ipse dominus rex habitis certis hominibus armatis, quos expectat in Parma, ubi nune est, intendit transire versus Lucam Senas et finaliter Romam. tractatibus ipsius domini regis fuit semper presens !. [6] item quod dominus cardinalis Placentinus in omnibus consiliis et [7] finaliter nomine regie ma- jestatis exhortatus est dominos de constancia et firmitate, continuacione concilii etc. 15260. K. Sigmund «n Hzg. Wilhelm von Baiern: hat den Kardinal von Piacenza persónlich citiert; trifft jetzt Anstalten, die Citation des Papstes und der Kardinäle nach Rom zu befördern; seine drei Gesandten sind aus Rom zurück; Nikolaus Stock kommt zur Berichterstattung nach Basel, die beiden anderen Gesandten gehen wieder nach Rom. 20 A aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. Auf der Riickseite słeht. der yleichzeitige Baierische Vermerk Parma. v. npr. 1432 Mai 17 Parma. 33 orig. chart. lit. clausu ce. sig. in B coll. cbenda fol. 32 orig. chart. lit. clause c. sig. in v. impr. Auf der Rückseite steht der gleichzeitige Baierische Vermerk Parma. notabilis littera. Die Vorlage hat keine Krolnm- wierlen Buchstaben und statt daz. stets das. 25 Reyest bei Altmann nr. 9138. (nach A) und ny. 9137 (nach B, aber mit dem falschen Datum » Mai 16). — Benutst von Kluckholm a. a. O. 2, 551 und von Herrmann, Die letzte Fahrt Oswalds von Wolkenstein (Vierteljahrschrift für Litteraturgeschichte 2, GO4). Sigmund von gots gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem * ete. kunig. 30 Hochgeborner lieber ohcim und first. wir haben des heyligen coneiliums und deine brief 2 bey dem ersten und andern boten gesandt, ouch die citacion * des babsts und der cardinel? empfangen und alle meynung wol vernomen. und haben ouch zu stunden den cardinal von Placenez personlich citirt und versteen nit anders, dann daz er kurezlich gen Basel komen wirt, so richten wir yezund die anderen citacion auf 36 a) em.; Vorl. concilii. Db) Той. sepiissime. ? Vgl. S. 302. Amm. I. ? Weder der Brief des Konxils noch der Hzg. Wilhelms sind ams bekannt geworden. Beide wer- den rom. I oder 2 Mai xa. dalieren sein. 9 ? Tyl. S 304 Anm. 4. * Branda Castiglione kam. erst. am. 18. Augus 1432 nach Basel. Am. 21 August. erfolgte seine In- korporation. Bei dieser | Gelegenheit. legte. er. dem Konzil einen an ihn gerichteten Brief vor, dessen 45 ‚Schreiber berichtete , daß fünf Kardinüle sich für das Konzil erklärt und Prokuratoren ernannt hätten, duß der Papst eine Bulle erlassen habe, in qua ve- putat imperatorem hereticum, end (а) er (der Sehrei- ber) den Entwurf xw einer anderen Bulle geschen 60 habe, in der der Legat [Cesarini] filius iniquitatis Deutsche Reichstags-Akten X. e) В Beheim. d) PR cardinal. genannt werde. (Haller a. a. O. 2, 195 Z. 31-38 und 198 Z. 1-6; vgl. Segovia lib. 3 cap. 27 a. a. O. 2, 216.) Dieser Brief kann wicht früher als rom 25 Juli datiert gewesen sein. An diesem. "Inge gaben nämlich in Rom aput s. Jacobum trans Tiberim die Kardinäle Hugo episcopus Penestrinus de Cypro, Johannes tit. s. Laurencii in Lucina Rothomagensis, Ludovieus s. Cecilie Arelatensis, Johannes s. Sixti Elnensis, Guillermus s. Anastasie de Monteforti vor wicht gen. Notaren die folgende Erklärung ab: sie hätten jam div et pluries dem Papst geraten, die Auf lösumgy des Konzils zu widerrufen , ohne jedoch April 14] 1439 Mai 17 chvas ausxurichten; jetxt scien sie von neuem beim Papst gewesen und hätten ihm die motiva causas et raciones efficaces «eseinandergesetzt, die für n 56
G. Vorhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Janüar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 411 [Z] Primo quod rex exhortabatur dominos de concilio de ipsorum constancia et [1449 stabilimento ad manutenendum concilium *. [2] item quod videbatur domino regi fore expediens, ut cicius fieret et celebraretur una sessio, in qua deberet decerni citacio ad voeandum dominum papam et dominos cardinales, ut venirent ad concilium etc. [3] item s quod domini de concilio non habebant timere; nam ipse dominus rex, prout sepissime » per litteras assecuravit eos, volebat stare cum ipsis usque ad mortem pro stabilimento et continuaeione concilii. [4] item prefatus dominus rex avisabat eosdem dominos de concilio, quod, si concilium dissolveretur sine aliquo bono fructu, timendum erat non solum de perdieione et privaeione beneficiorum suorum, imo eciam ne populares insur- 1» gerent contra clerum eto. [5] item quod ipse dominus rex habitis certis hominibus armatis, quos expectat in Parma, ubi nune est, intendit transire versus Lucam Senas et finaliter Romam. tractatibus ipsius domini regis fuit semper presens !. [6] item quod dominus cardinalis Placentinus in omnibus consiliis et [7] finaliter nomine regie ma- jestatis exhortatus est dominos de constancia et firmitate, continuacione concilii etc. 15260. K. Sigmund «n Hzg. Wilhelm von Baiern: hat den Kardinal von Piacenza persónlich citiert; trifft jetzt Anstalten, die Citation des Papstes und der Kardinäle nach Rom zu befördern; seine drei Gesandten sind aus Rom zurück; Nikolaus Stock kommt zur Berichterstattung nach Basel, die beiden anderen Gesandten gehen wieder nach Rom. 20 A aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. Auf der Riickseite słeht. der yleichzeitige Baierische Vermerk Parma. v. npr. 1432 Mai 17 Parma. 33 orig. chart. lit. clausu ce. sig. in B coll. cbenda fol. 32 orig. chart. lit. clause c. sig. in v. impr. Auf der Rückseite steht der gleichzeitige Baierische Vermerk Parma. notabilis littera. Die Vorlage hat keine Krolnm- wierlen Buchstaben und statt daz. stets das. 25 Reyest bei Altmann nr. 9138. (nach A) und ny. 9137 (nach B, aber mit dem falschen Datum » Mai 16). — Benutst von Kluckholm a. a. O. 2, 551 und von Herrmann, Die letzte Fahrt Oswalds von Wolkenstein (Vierteljahrschrift für Litteraturgeschichte 2, GO4). Sigmund von gots gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem * ete. kunig. 30 Hochgeborner lieber ohcim und first. wir haben des heyligen coneiliums und deine brief 2 bey dem ersten und andern boten gesandt, ouch die citacion * des babsts und der cardinel? empfangen und alle meynung wol vernomen. und haben ouch zu stunden den cardinal von Placenez personlich citirt und versteen nit anders, dann daz er kurezlich gen Basel komen wirt, so richten wir yezund die anderen citacion auf 36 a) em.; Vorl. concilii. Db) Той. sepiissime. ? Vgl. S. 302. Amm. I. ? Weder der Brief des Konxils noch der Hzg. Wilhelms sind ams bekannt geworden. Beide wer- den rom. I oder 2 Mai xa. dalieren sein. 9 ? Tyl. S 304 Anm. 4. * Branda Castiglione kam. erst. am. 18. Augus 1432 nach Basel. Am. 21 August. erfolgte seine In- korporation. Bei dieser | Gelegenheit. legte. er. dem Konzil einen an ihn gerichteten Brief vor, dessen 45 ‚Schreiber berichtete , daß fünf Kardinüle sich für das Konzil erklärt und Prokuratoren ernannt hätten, duß der Papst eine Bulle erlassen habe, in qua ve- putat imperatorem hereticum, end (а) er (der Sehrei- ber) den Entwurf xw einer anderen Bulle geschen 60 habe, in der der Legat [Cesarini] filius iniquitatis Deutsche Reichstags-Akten X. e) В Beheim. d) PR cardinal. genannt werde. (Haller a. a. O. 2, 195 Z. 31-38 und 198 Z. 1-6; vgl. Segovia lib. 3 cap. 27 a. a. O. 2, 216.) Dieser Brief kann wicht früher als rom 25 Juli datiert gewesen sein. An diesem. "Inge gaben nämlich in Rom aput s. Jacobum trans Tiberim die Kardinäle Hugo episcopus Penestrinus de Cypro, Johannes tit. s. Laurencii in Lucina Rothomagensis, Ludovieus s. Cecilie Arelatensis, Johannes s. Sixti Elnensis, Guillermus s. Anastasie de Monteforti vor wicht gen. Notaren die folgende Erklärung ab: sie hätten jam div et pluries dem Papst geraten, die Auf lösumgy des Konzils zu widerrufen , ohne jedoch April 14] 1439 Mai 17 chvas ausxurichten; jetxt scien sie von neuem beim Papst gewesen und hätten ihm die motiva causas et raciones efficaces «eseinandergesetzt, die für n 56
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1432 Mai 17 1432 Mai 17 442 gen Rom 1 und an die end, als sich geburet, und meinen, ob got wil, dorynne nach be- felhung des conciliums nichts zu a versawmen. und mogen wir es zu weg bringen, sy mûß dem babst in sein hend geantwûrtt werden. doch was wir dorynne tûn, wollen wir dir und dem concilio zu stunden schreiben. ouch wisse, das unsere rete von b Rom wider komen sind 2 mit nicht anders, dann daz der babst die seinen wil gen Basel senden 3 zu c besehen, was in den sachen zu tûn sey. doch versteen wir dorynne nit anders dann verczug, das er dieweýl von kunigen und fürsten das concilium ge- hinderen moge. und dorumb d haben wir meister Niclasen Stok, der unser ambasiator einer zu Rom gewesen ist, zu deiner lieb und dem concilio gefertigt 4, der yezund eylend zu euch reitet, euch klein und groß eigentlich zu underweisen, also daz wir hyrynne 10 dovon nit vil schreiben bedorffen noch von unsern leuffen. dorumb ist nottürfft, daz das concilium fleissiclich ufsehe und vasst arbeitt, wann es, ob gott wil, alles gût wirt. und wir wollen das concilium nit lassen biß in den tode. wann hetten wir daz nite tûn wollen, wir hofften nu uff dem widerweg von Rom zu sein. und die andern zwen unser ambasiator, nemlich her Jan und denf probst von Weissenburgg senden wir 15 wider zu dem pabst zu versuchen, ob er nach der ladung sich noch von forcht wegen ettwas lenken lassen wolte 5. und was uns begegent, wollen wir dir zu allenh stunden verschriben; des wir von dir widerumb wartend sein. geben zu Parma am i sambs- tag nach sand Sophie tag unserr rich des Hungrischen etc. im 46 k des Romischen im 22 und des Behemischen in dem 12 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelmen pfaltzgraven bey Rin1 und hertzogen in Beyern unserm stathalter und lieben oheim und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 5 20 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Mai 18 261. K. Sigmund an Hag. Wilhelm von Baiern: schreibt, daß seine drei Gesandten aus 25 Rom zurückgekehrt seien und daß Nikolaus Stock zur Berichterstattung nach Basel komme, die beiden anderen Gesandten dagegen wieder zum Papst gehen; will in dieser Woche nach Siena aufbrechen und von dort aus versuchen, den Papst zu einer Zusammenkunft halbwegs zwischen Siena und Rom zu bewegen; klagt, daß ihm die Truppen- und Geldversprechungen nicht gehalten werden; fordert den 30 Adressaten vertraulich auf, seine Rückberufung durch das Konzil herbeizuführen, 1432 Маi 18 Parma. wenn die Verhandlungen mit dem Papst scheitern sollten. a) om. A. b) B vom. c) om. A. d) B add. so. e) om. B. f) B dem. g) B Wissenburg. h) Baller. i) am sambstag om. B. k) B 45. I) B Rein. die Abhaltung des Konnils in Basel sprächen; auch hätten sie ilim die Gefaliren gereigt, die andernfalls ihm und der Kirche erwachsen wiirden; sie hätten iln gebeten, sofort einige Stellvertreter nach Basel au schicken, wenn er selbst nicht dorthin reisen könne; aber seine Antwort habe eher ablehnend als austimmend gelautet; gern würden sie persönlich in Basel erscheinen, doch sei es augenblicklich im Hin- blick auf die für Leib und Leben drohenden Ge- fahren unmöglich; deshalb seien von ihnen zu ihren Prokuratoren ernannt worden der Kardinal-Bischof Branda von Porto, der Kardinal-Priester Nicolaus tit. s. Crucis in Jerusalem, die Kardinal-Diakonen Alfonsus tit. s. Eustachii und Julian tit. s. An- geli, der Erxbf. Amadeus von Lyon, der Bf. Ludwig von Lausanne und der Uditore Johannes von Pa- lomar. (Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 173b- 175a cop. chart. coaeva.) Diese Erklärung schickten 35 die Kardinële an K. Sigmund, und Sigmund sandte ein Transsumpt davon weiter nach Basel. Am 3 September 1432 wurde sie in der Generalver- sammlung des Konxils verlesen (Haller a. a. O. 2, 206 Z. 13-22; Segovia lib. 3 cap. 32 a. a. O. 2, 40 228; rgl. auch den Bericht Ulrich Stöckels über die sechste Session des Konzils bei Haller a. a. O. I, 62). 1 Vgl. S. 304 Anm. 10 und nr. 262. 2 Vgl. S. 301. 3 Vgl. nr. 244 art. 5 und nr. 245 art. 7; auch S. 299 und S. 309 Anm. 4. 1 Vgl. S. 301 Anm. 7. 5 Die beiden Gesandten reisten nicht nach Rom rurick. Vgl. S. 305. 45 50
1432 Mai 17 1432 Mai 17 442 gen Rom 1 und an die end, als sich geburet, und meinen, ob got wil, dorynne nach be- felhung des conciliums nichts zu a versawmen. und mogen wir es zu weg bringen, sy mûß dem babst in sein hend geantwûrtt werden. doch was wir dorynne tûn, wollen wir dir und dem concilio zu stunden schreiben. ouch wisse, das unsere rete von b Rom wider komen sind 2 mit nicht anders, dann daz der babst die seinen wil gen Basel senden 3 zu c besehen, was in den sachen zu tûn sey. doch versteen wir dorynne nit anders dann verczug, das er dieweýl von kunigen und fürsten das concilium ge- hinderen moge. und dorumb d haben wir meister Niclasen Stok, der unser ambasiator einer zu Rom gewesen ist, zu deiner lieb und dem concilio gefertigt 4, der yezund eylend zu euch reitet, euch klein und groß eigentlich zu underweisen, also daz wir hyrynne 10 dovon nit vil schreiben bedorffen noch von unsern leuffen. dorumb ist nottürfft, daz das concilium fleissiclich ufsehe und vasst arbeitt, wann es, ob gott wil, alles gût wirt. und wir wollen das concilium nit lassen biß in den tode. wann hetten wir daz nite tûn wollen, wir hofften nu uff dem widerweg von Rom zu sein. und die andern zwen unser ambasiator, nemlich her Jan und denf probst von Weissenburgg senden wir 15 wider zu dem pabst zu versuchen, ob er nach der ladung sich noch von forcht wegen ettwas lenken lassen wolte 5. und was uns begegent, wollen wir dir zu allenh stunden verschriben; des wir von dir widerumb wartend sein. geben zu Parma am i sambs- tag nach sand Sophie tag unserr rich des Hungrischen etc. im 46 k des Romischen im 22 und des Behemischen in dem 12 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelmen pfaltzgraven bey Rin1 und hertzogen in Beyern unserm stathalter und lieben oheim und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 5 20 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Mai 18 261. K. Sigmund an Hag. Wilhelm von Baiern: schreibt, daß seine drei Gesandten aus 25 Rom zurückgekehrt seien und daß Nikolaus Stock zur Berichterstattung nach Basel komme, die beiden anderen Gesandten dagegen wieder zum Papst gehen; will in dieser Woche nach Siena aufbrechen und von dort aus versuchen, den Papst zu einer Zusammenkunft halbwegs zwischen Siena und Rom zu bewegen; klagt, daß ihm die Truppen- und Geldversprechungen nicht gehalten werden; fordert den 30 Adressaten vertraulich auf, seine Rückberufung durch das Konzil herbeizuführen, 1432 Маi 18 Parma. wenn die Verhandlungen mit dem Papst scheitern sollten. a) om. A. b) B vom. c) om. A. d) B add. so. e) om. B. f) B dem. g) B Wissenburg. h) Baller. i) am sambstag om. B. k) B 45. I) B Rein. die Abhaltung des Konnils in Basel sprächen; auch hätten sie ilim die Gefaliren gereigt, die andernfalls ihm und der Kirche erwachsen wiirden; sie hätten iln gebeten, sofort einige Stellvertreter nach Basel au schicken, wenn er selbst nicht dorthin reisen könne; aber seine Antwort habe eher ablehnend als austimmend gelautet; gern würden sie persönlich in Basel erscheinen, doch sei es augenblicklich im Hin- blick auf die für Leib und Leben drohenden Ge- fahren unmöglich; deshalb seien von ihnen zu ihren Prokuratoren ernannt worden der Kardinal-Bischof Branda von Porto, der Kardinal-Priester Nicolaus tit. s. Crucis in Jerusalem, die Kardinal-Diakonen Alfonsus tit. s. Eustachii und Julian tit. s. An- geli, der Erxbf. Amadeus von Lyon, der Bf. Ludwig von Lausanne und der Uditore Johannes von Pa- lomar. (Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 173b- 175a cop. chart. coaeva.) Diese Erklärung schickten 35 die Kardinële an K. Sigmund, und Sigmund sandte ein Transsumpt davon weiter nach Basel. Am 3 September 1432 wurde sie in der Generalver- sammlung des Konxils verlesen (Haller a. a. O. 2, 206 Z. 13-22; Segovia lib. 3 cap. 32 a. a. O. 2, 40 228; rgl. auch den Bericht Ulrich Stöckels über die sechste Session des Konzils bei Haller a. a. O. I, 62). 1 Vgl. S. 304 Anm. 10 und nr. 262. 2 Vgl. S. 301. 3 Vgl. nr. 244 art. 5 und nr. 245 art. 7; auch S. 299 und S. 309 Anm. 4. 1 Vgl. S. 301 Anm. 7. 5 Die beiden Gesandten reisten nicht nach Rom rurick. Vgl. S. 305. 45 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 443 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 226 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. 1432 impr. Auf der Rückseite ist von der Hand des Schreibers bemerkt Disen brief sol her- Mai 18 czog Wilhelm allein lesen; darunter steht von einer Hand des 16 Jahrhunderts Ain ge- haim schreiben vom khunig Sigmund, was herezog Wilhelm in Bairn mit dem concili zu Pasel reden sol. Die Vorlage ist etwas beschädigt; unsere Ergänrungen sind kursir ge- druckt. Im Ausxuge bei Kluckholn, Hrg. Wilhelm von Baiern (a. a. O. 2, 551-552). — Regest bei Altmann nr. 9142. Sigmund von gots genaden Romischer kunig zu allen ziten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als ytzunt unser rett von dem babst wider komen sein 1, versten wir uß seiner antwort nicht, das er ichts guts in des conciliums sachen tun wolle, als dann meister Niclas Stock unser doctor, der der boten zu Rom einer gewezen ist, den wir ytzunt zu dem concilio und deiner lieb senden 2, euch aller 15 sach klein und gros gruntlich wirt underweisen. doch so lassen wir nicht ab, wir senden ytzunt den von Swihaw und den probst von Weissenburg wider zu seiner heilikeit zu versuchen, ob er sich doch nach der ladung etwas lencken wolt 3. so wollen wir uns dise wochen 4, ob got wil, ouch hynnach erheben gen Senis zu ziehen, wann wir hoffe- nung haben in der nêhe bas mit dem babst zu teidingen dann so verre. wir wollen 20 ouch versuchen, ob wir mit einanderr mochten zusamme komen iglichem uff halben weg zwischen Rom und Senis des conciliums sach zu handeln, und meinen alle weg zu ver- sûchen dem heilgen concilio zu furderung. und geb got die genad, das sich sein heilikeit lencken lisse, so wolten und mochten wir unser krônung frôlich und seliclich empfahen der heilgen Kristenheit und dem rich zu nucz und zu eren und zu dem concilio kûrcz- 25 lich komen. ist aber sach, das wir mit dem babst nichts geschaffen mogen und die cron nicht empfahen wollen noch uns fügt, so versten wir nicht, das wir in diesen landen ichts guts geschaffen mogen. wann, in geheim mit dir geredt, so werden wir alhie nit also gehandelt weder mit volk noch mit gelt 5, als wir vertrôst worden sind, und müssen kummer leiden, wiewol uns got noch bißher ußgeholfen hat. wir mochten 30 des ouch in keinen weg die lenge ußgeharren. so verstet dein lieb wol, das wir on leût und gelt nichts geschaffen môgen und mochten die leng in schande komen und also wider hinder uns ziehen mûssen. und haben einen weg gedacht, das uns das concilium bete ermant und erfordert als einen vogt der Kristenheit, gen Basel zu komen on sawmen und den sachen ußzuwarten, dieweil das concilium so grosse anfechtung hett. 35 und das mûste mit sulchen hûbschen ursachen zugen, als du und das concilium wol zu finden weis. in solicher masse mochten wir mit eren uffbrechen und mit ursach an schand wider zuruck scheiden, und geschêch dodurch dem concilio fürderung und grosse freûd und sie würden uns des grosslich dancken und erkennen. doch so mûst du das von dir selbs weislich und von verren treiben und anrichten, das sy unsern willen nit 40 verstunden; wann wo sy erfüren, das wir des begerten, so verstest du wol, das in unser zukunfft unachtber werden mocht. und uns bedunckt, du müst mit den heimlichsten und die du verstundest unser freûnt sein also reden: „lieben hern. ihr sehet wol, das diß concilium gros anfechtung hat ; und wiewol unser herr der kunig vast arbeit mit leib und gut und dorumb sein keyserlich kronung nit empfahen wil, das er den babst 45 lencken mocht, ydoch so wil das nit helffen. so schreibt der babst teglich und schickt 10 1 Vgl. S. 301. 2 Vgl. S. 301 Anm. 7. Die Behauptung Herr- manns in der Vierteljahrschrift für Litteraturge- schichte 3, 604, daßt in dem obigen Briefe von 50 Dr. Stock nicht die Rede sei, ist also falsch. 3 Vgl. S. 442 Anm. 5. 4 D. i. zwischen dem 18. und 24 Mai. 5 Vgl. unsere nrr. 193-196 und 198-201, auch S. 286-290. 56*
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 443 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 226 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. 1432 impr. Auf der Rückseite ist von der Hand des Schreibers bemerkt Disen brief sol her- Mai 18 czog Wilhelm allein lesen; darunter steht von einer Hand des 16 Jahrhunderts Ain ge- haim schreiben vom khunig Sigmund, was herezog Wilhelm in Bairn mit dem concili zu Pasel reden sol. Die Vorlage ist etwas beschädigt; unsere Ergänrungen sind kursir ge- druckt. Im Ausxuge bei Kluckholn, Hrg. Wilhelm von Baiern (a. a. O. 2, 551-552). — Regest bei Altmann nr. 9142. Sigmund von gots genaden Romischer kunig zu allen ziten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als ytzunt unser rett von dem babst wider komen sein 1, versten wir uß seiner antwort nicht, das er ichts guts in des conciliums sachen tun wolle, als dann meister Niclas Stock unser doctor, der der boten zu Rom einer gewezen ist, den wir ytzunt zu dem concilio und deiner lieb senden 2, euch aller 15 sach klein und gros gruntlich wirt underweisen. doch so lassen wir nicht ab, wir senden ytzunt den von Swihaw und den probst von Weissenburg wider zu seiner heilikeit zu versuchen, ob er sich doch nach der ladung etwas lencken wolt 3. so wollen wir uns dise wochen 4, ob got wil, ouch hynnach erheben gen Senis zu ziehen, wann wir hoffe- nung haben in der nêhe bas mit dem babst zu teidingen dann so verre. wir wollen 20 ouch versuchen, ob wir mit einanderr mochten zusamme komen iglichem uff halben weg zwischen Rom und Senis des conciliums sach zu handeln, und meinen alle weg zu ver- sûchen dem heilgen concilio zu furderung. und geb got die genad, das sich sein heilikeit lencken lisse, so wolten und mochten wir unser krônung frôlich und seliclich empfahen der heilgen Kristenheit und dem rich zu nucz und zu eren und zu dem concilio kûrcz- 25 lich komen. ist aber sach, das wir mit dem babst nichts geschaffen mogen und die cron nicht empfahen wollen noch uns fügt, so versten wir nicht, das wir in diesen landen ichts guts geschaffen mogen. wann, in geheim mit dir geredt, so werden wir alhie nit also gehandelt weder mit volk noch mit gelt 5, als wir vertrôst worden sind, und müssen kummer leiden, wiewol uns got noch bißher ußgeholfen hat. wir mochten 30 des ouch in keinen weg die lenge ußgeharren. so verstet dein lieb wol, das wir on leût und gelt nichts geschaffen môgen und mochten die leng in schande komen und also wider hinder uns ziehen mûssen. und haben einen weg gedacht, das uns das concilium bete ermant und erfordert als einen vogt der Kristenheit, gen Basel zu komen on sawmen und den sachen ußzuwarten, dieweil das concilium so grosse anfechtung hett. 35 und das mûste mit sulchen hûbschen ursachen zugen, als du und das concilium wol zu finden weis. in solicher masse mochten wir mit eren uffbrechen und mit ursach an schand wider zuruck scheiden, und geschêch dodurch dem concilio fürderung und grosse freûd und sie würden uns des grosslich dancken und erkennen. doch so mûst du das von dir selbs weislich und von verren treiben und anrichten, das sy unsern willen nit 40 verstunden; wann wo sy erfüren, das wir des begerten, so verstest du wol, das in unser zukunfft unachtber werden mocht. und uns bedunckt, du müst mit den heimlichsten und die du verstundest unser freûnt sein also reden: „lieben hern. ihr sehet wol, das diß concilium gros anfechtung hat ; und wiewol unser herr der kunig vast arbeit mit leib und gut und dorumb sein keyserlich kronung nit empfahen wil, das er den babst 45 lencken mocht, ydoch so wil das nit helffen. so schreibt der babst teglich und schickt 10 1 Vgl. S. 301. 2 Vgl. S. 301 Anm. 7. Die Behauptung Herr- manns in der Vierteljahrschrift für Litteraturge- schichte 3, 604, daßt in dem obigen Briefe von 50 Dr. Stock nicht die Rede sei, ist also falsch. 3 Vgl. S. 442 Anm. 5. 4 D. i. zwischen dem 18. und 24 Mai. 5 Vgl. unsere nrr. 193-196 und 198-201, auch S. 286-290. 56*
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444 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Mai 18 zu kunigen fursten und prelaten und hindert, was er mag, und wir haben niemand dann sein kunglich genad zuvorderst. bedeucht euch icht gut sein, das das concili sein kung- lich genad bete und ermanet her ze komen etc.? wann so er hie wer’, so ist an zweivel, menniglich qwem und nyemant wollt ußbeleiben. und das sprech ich uff eüer verbesse- rung etc.“ sprechen sy dann, es wer' gut, törsten wir das an sein genad muten, so 5 mochst du antworten: „es ist versehelich, das es hart zu gescheen sey. doch tut es künlich uff mich, wann ich das verantworten wil. so hoff ich ouch, das heilig concilium mag sein genad eins grössern ergetzen". und mit sulchen worten wer’ der anfang. deucht dich aber ichts bessers die sach anzufahen, domit wir nicht gemercket wurden, das befelhen wir deiner vernûnfft. doch so wollen wir nicht, das uns solich ermanung io und forderung ytzunt gesand werd, sunder das du einen anfang von dir selbs dorynne machest, wenn wir dir dorumb schreiben und embiten und des begern, das du dann do- mit bereit werdest, uns die zu senden lassen mit anhangenden insigel; wann wir gen Senis und dem babst neher reiten und noch zu arbeiten meinen. und wûrden wir mit im einig von des conciliums wegen und solten dann hinder uns gefordert werden, das 15 wer’ uns nit füglich, wann wir alsdann alhie nutzer weren dann do aûssen. werden wir aber mit im nit einig und das uns ander unser sach also notlich furhand komen, das wir nit beleiben mogen, so meinen wir dir dorumb zu schreiben und zu embiten und begern, das du des also fleissig seist. und diesen briff las nyemand lesen, wann dise sach nyemants weis dann wir du und Caspar. wir haben ouch unserm doctor, der 20 in das concili reitet, dovon nichts befelhen wollen. und was dich dorynne beduncket oder vernymest, das wollest uns unverzogenlich heimlich zu wissen tun. geben zu Parma am suntag nach sand Sophien tag unser rich des Hungerischen etc. im 46 des Romischen etc. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelmen pfaltzgraven bey Rein und hertzogen in Beyern unserm stathalter und liben oheim und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 25 1432 Mai 18 11432) 262. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: zwei Boten sind nach Rom abgegangen, Mai 20 um dort die vom Konzil gesandten Citationen anzuschlagen; der Erzbischof von Em- 30 brun hat die Vermittlung zwischen ihm, dem Papst und dem Konzil übernommen; u. a. m. [1432] Mai 20 Parma. Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 34 orig. chart. lit. clausa sig. in v. impr. Im Ausnuge bei Kluckholn, Hrg. Wilhelm von Baiern (a. a. O. 2, 553 Anm. 2 und 3). — 35 Regest bei Altmann nr. 9144. Sigmund von gots genaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als uns das heilig concilium aber mer citaciones gesandt hat, die haben wir alle empfangen und wir wollen execucion redlich 40 und fleissiglich tun. wir haben ouch nu bereyt zwen erber1 domit hingesandt gen Senis und furbas gen Rom, die anzuslahen, und wollen zu stunden mer hürnach senden und dem heiligen concilio und dir zu stunden verschreiben, wie es domit ergangen hat. dann von der antwort wegen, die du uns in geheim ezu tun meinest uff den briff, den uns bischoff Gobelin 2 pracht hat, das ist uns von dir wol zu danck. auch 45 1 2 Bischof Gobelin von Aalborg. Vgl. S. 423 Sigmunds Gesandte waren Nikolaus Alben von Anm. 2. Ivany und der Notar Mathias von Hradisch (ugl. S. 304 und nr. 263).
444 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Mai 18 zu kunigen fursten und prelaten und hindert, was er mag, und wir haben niemand dann sein kunglich genad zuvorderst. bedeucht euch icht gut sein, das das concili sein kung- lich genad bete und ermanet her ze komen etc.? wann so er hie wer’, so ist an zweivel, menniglich qwem und nyemant wollt ußbeleiben. und das sprech ich uff eüer verbesse- rung etc.“ sprechen sy dann, es wer' gut, törsten wir das an sein genad muten, so 5 mochst du antworten: „es ist versehelich, das es hart zu gescheen sey. doch tut es künlich uff mich, wann ich das verantworten wil. so hoff ich ouch, das heilig concilium mag sein genad eins grössern ergetzen". und mit sulchen worten wer’ der anfang. deucht dich aber ichts bessers die sach anzufahen, domit wir nicht gemercket wurden, das befelhen wir deiner vernûnfft. doch so wollen wir nicht, das uns solich ermanung io und forderung ytzunt gesand werd, sunder das du einen anfang von dir selbs dorynne machest, wenn wir dir dorumb schreiben und embiten und des begern, das du dann do- mit bereit werdest, uns die zu senden lassen mit anhangenden insigel; wann wir gen Senis und dem babst neher reiten und noch zu arbeiten meinen. und wûrden wir mit im einig von des conciliums wegen und solten dann hinder uns gefordert werden, das 15 wer’ uns nit füglich, wann wir alsdann alhie nutzer weren dann do aûssen. werden wir aber mit im nit einig und das uns ander unser sach also notlich furhand komen, das wir nit beleiben mogen, so meinen wir dir dorumb zu schreiben und zu embiten und begern, das du des also fleissig seist. und diesen briff las nyemand lesen, wann dise sach nyemants weis dann wir du und Caspar. wir haben ouch unserm doctor, der 20 in das concili reitet, dovon nichts befelhen wollen. und was dich dorynne beduncket oder vernymest, das wollest uns unverzogenlich heimlich zu wissen tun. geben zu Parma am suntag nach sand Sophien tag unser rich des Hungerischen etc. im 46 des Romischen etc. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelmen pfaltzgraven bey Rein und hertzogen in Beyern unserm stathalter und liben oheim und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 25 1432 Mai 18 11432) 262. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: zwei Boten sind nach Rom abgegangen, Mai 20 um dort die vom Konzil gesandten Citationen anzuschlagen; der Erzbischof von Em- 30 brun hat die Vermittlung zwischen ihm, dem Papst und dem Konzil übernommen; u. a. m. [1432] Mai 20 Parma. Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 34 orig. chart. lit. clausa sig. in v. impr. Im Ausnuge bei Kluckholn, Hrg. Wilhelm von Baiern (a. a. O. 2, 553 Anm. 2 und 3). — 35 Regest bei Altmann nr. 9144. Sigmund von gots genaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als uns das heilig concilium aber mer citaciones gesandt hat, die haben wir alle empfangen und wir wollen execucion redlich 40 und fleissiglich tun. wir haben ouch nu bereyt zwen erber1 domit hingesandt gen Senis und furbas gen Rom, die anzuslahen, und wollen zu stunden mer hürnach senden und dem heiligen concilio und dir zu stunden verschreiben, wie es domit ergangen hat. dann von der antwort wegen, die du uns in geheim ezu tun meinest uff den briff, den uns bischoff Gobelin 2 pracht hat, das ist uns von dir wol zu danck. auch 45 1 2 Bischof Gobelin von Aalborg. Vgl. S. 423 Sigmunds Gesandte waren Nikolaus Alben von Anm. 2. Ivany und der Notar Mathias von Hradisch (ugl. S. 304 und nr. 263).
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G. Verhültnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 445 Xe lassen. wir dieh wissen, das wir einen redlichen ertzbischoff alhie bey uns gehabt haben, //422 des richs fursten, der seine lehen von uns empfangen hat !, und ist genant archiepiscopus wm Ebredunensis %, ein gelarter mechtiger man. der hat die sach zwischen dem babst dem concilio und uns gemerekt und das vil possers doraub komen wirt und mocht und ist s heutt uffgesessen * und reit fur sich zu dem babst, zwischen uns und im und dem und wir hoffen zu got, er werd etwas guts tun, als dich dann und wir sind fro der guten mere, die uf Franekrich komen sind ®, wann wir zu got hoffen, das die sach nit ubel geraten concilio zu mitteln. unser doctor * ouch wol underweisen wirt. [1482] geben zu Parma am dinstag nach sand Sophien tag unser rich des Hun- 7 o o Mai 20 mag. w gerischen etc, [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltzgraff bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter lieben oheim und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1492 Juni 17 15263. K. Sigmund un das Bascler Konzil: teilt ihm mit, daß die Citation des Papstes durch zwei gen. Gesandte, die jetzt zur Berichterstattung nach Basel kommen, an die Thüren von St. Peter in Rom angeschlagen worden ist; erbietet sich zur Aus- führung weiterer Aufträge des Konzils. 1432 Juni 17 Lucca. F aus Floren: Bibl. Laur. cod. Strozzi 83 fol. 579-583 cop. membr. anni 1458. Uber- o e o 20 selurift. Littera imperatoris ad. concilium, vd wnmittelbar daran anschliefiend die Adresse. Die Unterschrift Sigmamds steht links, Sehlicks Kontrasignatur rechts unter dem Stück, E coll. Kichstält Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 98-99 cop. chart. sace. 15. Unterschrift Sigismundus ete. mensis junii regnorum etc, sind. weggelassen. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 63b- 64* cop. chart. coacca. Unterschrift. Sigismundus. ete. die 22 [sic] junii auno ete. 32. Adresse sind weggelassen. 1 Vyl. S. 305 Anm. 3. ? Erxdf. Jacques Gélu von Embrun. Uber seinen 30 Versuch, xwischen dem Papst ciner-, Sigmund und dem Konsil andererseits «uw rermitteln, vyl. S. 303- 507. i 9 Vgl. nr. 261. * Nikolaus. Stock. 5 Von welcher Art die gute mere war, xeiyt die folgende Nachschrift zu einem, ans. unbekannt. ge- bliebenen Schreiben des Konxils an K Sigmund: hiis litteris seriptis jocundissime quedam de reguo Francie novitates nobis allate fuere, videlicet quod ad postulacionem domini Karoli regis Francie omnes et singuli sue obediencie prelati super facto hujus sacri Basiliensis concilii Bituris congregati sollerti maturaque doliberacione prehabita dietum sacrum concilium multiplici auctoritatis funiculo legitimo fuisse stabilitum ipsumque manutenendum ae continuandum et per ipsos sequendum fore unanimiter nullo dis- erepante concluserunt, quemadmodum in cortis ca- pitulis nobis pariter presentatis, quorum copiam regie majestati pro singulari consolacione cum presentibus dirigimus, lacius continetur, minime hesitantes ve- stram exocellentissimam dominacionem de hoc fore plurimum eonsolatam. speramus profecto dieti regni Datum Luce die 17 Adresse und Kontrasignatur Datum Luce Kontrasignatur und assistenciam, quam multi deo volente sequontur, huie sacro concilio diversis respectibus esse non medio- criter fructuosam. (Königsbery Staats-A. Schbl. IV nrr. 68. 2044. 105 zwei cop. chart. coaevae, vom Pro- kurator des Deutschen Ordens in Rom an den Hoch- meister yeschickt; die beiden Abschriften stehen auf denselben zwei Blättern, auf denen die Abschriften der Briefe Sigmunds an den Papst und den Pro- kurator stehen, die wir in 1. 267 und S. 150 Aum. 1 mitteilen.) Gemäß den Beschlüssen der Synode von Bourges rom. 26 Februar 1432 sollte der König von Frankreich aufgefordert werden, den Erzbisehof von Lyon an den Papst und die Kardinäle zu schicken, damit er sie für die Fortsetzung des Baseler Kon- xils gewinne; ferner sollte er K. Siymund und die Herzöge von Mailand und ron Saroyen brief lich ersuchen, das Konxil xw begünstigen und ihre Ge- sandten dorthin zu schicken. Die Beschlüsse der Synode sind. ziulelst. gedruckt bei Mansi 29, 401-400; vgl. euch Palaeky, Urkundl. Beitrr. 2, 211-213. Dem Baseler Konxil wurden die Beschlüsse erst am 7 Mai bekannt (Haller a. a. 0,2, 107 Z. 2-3); es hat sie dam. vermutlich, sofort en. Sigmund. geschickt. Vgl. Sigmunds Brief an das Konxil vom 20 Mai oben S, 301 Anm. 7.
G. Verhültnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 445 Xe lassen. wir dieh wissen, das wir einen redlichen ertzbischoff alhie bey uns gehabt haben, //422 des richs fursten, der seine lehen von uns empfangen hat !, und ist genant archiepiscopus wm Ebredunensis %, ein gelarter mechtiger man. der hat die sach zwischen dem babst dem concilio und uns gemerekt und das vil possers doraub komen wirt und mocht und ist s heutt uffgesessen * und reit fur sich zu dem babst, zwischen uns und im und dem und wir hoffen zu got, er werd etwas guts tun, als dich dann und wir sind fro der guten mere, die uf Franekrich komen sind ®, wann wir zu got hoffen, das die sach nit ubel geraten concilio zu mitteln. unser doctor * ouch wol underweisen wirt. [1482] geben zu Parma am dinstag nach sand Sophien tag unser rich des Hun- 7 o o Mai 20 mag. w gerischen etc, [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltzgraff bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter lieben oheim und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1492 Juni 17 15263. K. Sigmund un das Bascler Konzil: teilt ihm mit, daß die Citation des Papstes durch zwei gen. Gesandte, die jetzt zur Berichterstattung nach Basel kommen, an die Thüren von St. Peter in Rom angeschlagen worden ist; erbietet sich zur Aus- führung weiterer Aufträge des Konzils. 1432 Juni 17 Lucca. F aus Floren: Bibl. Laur. cod. Strozzi 83 fol. 579-583 cop. membr. anni 1458. Uber- o e o 20 selurift. Littera imperatoris ad. concilium, vd wnmittelbar daran anschliefiend die Adresse. Die Unterschrift Sigmamds steht links, Sehlicks Kontrasignatur rechts unter dem Stück, E coll. Kichstält Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 98-99 cop. chart. sace. 15. Unterschrift Sigismundus ete. mensis junii regnorum etc, sind. weggelassen. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 63b- 64* cop. chart. coacca. Unterschrift. Sigismundus. ete. die 22 [sic] junii auno ete. 32. Adresse sind weggelassen. 1 Vyl. S. 305 Anm. 3. ? Erxdf. Jacques Gélu von Embrun. Uber seinen 30 Versuch, xwischen dem Papst ciner-, Sigmund und dem Konsil andererseits «uw rermitteln, vyl. S. 303- 507. i 9 Vgl. nr. 261. * Nikolaus. Stock. 5 Von welcher Art die gute mere war, xeiyt die folgende Nachschrift zu einem, ans. unbekannt. ge- bliebenen Schreiben des Konxils an K Sigmund: hiis litteris seriptis jocundissime quedam de reguo Francie novitates nobis allate fuere, videlicet quod ad postulacionem domini Karoli regis Francie omnes et singuli sue obediencie prelati super facto hujus sacri Basiliensis concilii Bituris congregati sollerti maturaque doliberacione prehabita dietum sacrum concilium multiplici auctoritatis funiculo legitimo fuisse stabilitum ipsumque manutenendum ae continuandum et per ipsos sequendum fore unanimiter nullo dis- erepante concluserunt, quemadmodum in cortis ca- pitulis nobis pariter presentatis, quorum copiam regie majestati pro singulari consolacione cum presentibus dirigimus, lacius continetur, minime hesitantes ve- stram exocellentissimam dominacionem de hoc fore plurimum eonsolatam. speramus profecto dieti regni Datum Luce die 17 Adresse und Kontrasignatur Datum Luce Kontrasignatur und assistenciam, quam multi deo volente sequontur, huie sacro concilio diversis respectibus esse non medio- criter fructuosam. (Königsbery Staats-A. Schbl. IV nrr. 68. 2044. 105 zwei cop. chart. coaevae, vom Pro- kurator des Deutschen Ordens in Rom an den Hoch- meister yeschickt; die beiden Abschriften stehen auf denselben zwei Blättern, auf denen die Abschriften der Briefe Sigmunds an den Papst und den Pro- kurator stehen, die wir in 1. 267 und S. 150 Aum. 1 mitteilen.) Gemäß den Beschlüssen der Synode von Bourges rom. 26 Februar 1432 sollte der König von Frankreich aufgefordert werden, den Erzbisehof von Lyon an den Papst und die Kardinäle zu schicken, damit er sie für die Fortsetzung des Baseler Kon- xils gewinne; ferner sollte er K. Siymund und die Herzöge von Mailand und ron Saroyen brief lich ersuchen, das Konxil xw begünstigen und ihre Ge- sandten dorthin zu schicken. Die Beschlüsse der Synode sind. ziulelst. gedruckt bei Mansi 29, 401-400; vgl. euch Palaeky, Urkundl. Beitrr. 2, 211-213. Dem Baseler Konxil wurden die Beschlüsse erst am 7 Mai bekannt (Haller a. a. 0,2, 107 Z. 2-3); es hat sie dam. vermutlich, sofort en. Sigmund. geschickt. Vgl. Sigmunds Brief an das Konxil vom 20 Mai oben S, 301 Anm. 7.
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446 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juní 17 In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 302b cop. chart. coaera. — Ebenda ms. E 1 1k fol. 424a cop. chart. coaeva. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 126a cop. chart. sаec. 15. Erwähnt von Haller a. a. O. 2, 157 Anm. I. 1432 Jинi 17 Reverendissimi in Christo patres ac venerandi grate ac a sincere nobis dilecti. re- 5 ceptis alias in Parma citationibus decretis et in sessione proxima publicatis eas, quantocius potuimus, per fideles nostros Mathiam de Redisch notarium publicum et Nicolaum Album de Ywanitz nostrum in executione hujusmodi procuratorem et nuncium in Urbe habentes d noticiam transmisimus, per quos tanquam fidos et notos executionem illam commodius fieri arbitrati sumus, quemadmodum vobis alias per 10 magistrum Nicolaum Stock f oratorem nostrum nuntiavimus. qui quidem familiares nostri reversi sunt facta insinuatione citationis hujusmodi in valvis ecclesie g sancti Petri in h Urbe, quemadmodum in instrumentis publicis desuper confectis 1 contineri videbitis; et quomodo res geste i sint k, a 1 memoratis Mathiam et Nicolao", quos ea de re ad vos personaliter destinamus, viva voce clarius audietis. nec ipsam profecto maturius et 15 celerius insinuare potuimus, quamvis summam diligentiam faceremus; tales enim super hoc habebantur custodie talesque vigilie, ut, nisi singulari industria actum esset et o loco et tempore, illa executio in Urbe non potuisset compleri. et si plura per nos fienda sunt, nobis rescribite et ea, que visa fuerint, libenti animo faciemus, requirentes et adhortantes easdem paternitates ? vestras sinceris affectibus, quatenus res gerendas 20 in sacro concilio velitis vigilanter et solerter dirigere nosque avisare, quitquid ad pro- secutionem ipsius sacri concilii facturi sumus ; que usque ad mortem, prout vobis crebro descripsimus, gratissime " faciemus. datum Luce die 17 mensis junii regnorum nostrorum anno Ungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 12. [supra] Reverendissimis ac venerabili- Sigismundus r dei gracia Romanorum rex 25 bus in Christo patribus et dominis sacro- semper augustus ac Ungarie Boemie etc. rex. sancte generali Basiliensi sinodo in spiritu sancto legitime congregate amicis nostris carissimis ac grate et sincere nobis dilectis. Ad mandatum domini regis Gaspar Slick. 1432 Juni 18 264. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: benachrichtigt ihn, daß die beiden gen. 30 Gesandten, die die Citation des Papstes in Rom an die Thüren von St. Peter an- geschlagen haben, zur Berichterstattung nach Basel kommen; bittet ihn, die ver- zögerte Ausführung der Citation beim Konzil zu entschuldigen und dieses selbst zu ermutigen; schreibt über seine Ankunft in Lucca und über die Verzögerung seines Weitermarsches durch Angriffe der Florentinischen und päpstlichen Truppen, 35 die seine Vereinigung mit dem Mailändischen Kriegsvolk und seinen Zug nach Siena verhindern wollen. 1432 Juni 18 Lucca. Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 35 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse steht der gleichreitige Baierische Vermerk Luca. notabilis littera. Regest bei Altmann nr. 9164. — Benutzt von Kluckhohn a. a. O. 2, 553-554. 40 Sigismund 2 von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten mererr s des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als uns das heilig concilium nechst die ladbrief gesandt hatt, den babst und die cardinal zu citiren nach lautt derselben brieff, a) E sincereque statt ac sincere; M et. b) F proxime. c) E execucionibus. d) E habens. e) E fides. f) E 45 Stok. g) om. E. h) F de. i) F gesta. k) FE sunt. 1) om. M. m) M Mathias. n) M Nicolaus. 0) om. E. p) EM stellen um v. p. q) EM gravissime. r) die Unterschrijft des Königs sicht auf zwei Zeilen; nach semper ist abgeteilt. s) sic. 1 Vgl. S. 305. Diese Namensform pflegt die Kanalei in deut- schen Briefen und Urkunden nur selten und wohl nur verschentlich nu gebrauchen. Vgl. RTA. II nr. 22, 50
446 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juní 17 In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 302b cop. chart. coaera. — Ebenda ms. E 1 1k fol. 424a cop. chart. coaeva. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 126a cop. chart. sаec. 15. Erwähnt von Haller a. a. O. 2, 157 Anm. I. 1432 Jинi 17 Reverendissimi in Christo patres ac venerandi grate ac a sincere nobis dilecti. re- 5 ceptis alias in Parma citationibus decretis et in sessione proxima publicatis eas, quantocius potuimus, per fideles nostros Mathiam de Redisch notarium publicum et Nicolaum Album de Ywanitz nostrum in executione hujusmodi procuratorem et nuncium in Urbe habentes d noticiam transmisimus, per quos tanquam fidos et notos executionem illam commodius fieri arbitrati sumus, quemadmodum vobis alias per 10 magistrum Nicolaum Stock f oratorem nostrum nuntiavimus. qui quidem familiares nostri reversi sunt facta insinuatione citationis hujusmodi in valvis ecclesie g sancti Petri in h Urbe, quemadmodum in instrumentis publicis desuper confectis 1 contineri videbitis; et quomodo res geste i sint k, a 1 memoratis Mathiam et Nicolao", quos ea de re ad vos personaliter destinamus, viva voce clarius audietis. nec ipsam profecto maturius et 15 celerius insinuare potuimus, quamvis summam diligentiam faceremus; tales enim super hoc habebantur custodie talesque vigilie, ut, nisi singulari industria actum esset et o loco et tempore, illa executio in Urbe non potuisset compleri. et si plura per nos fienda sunt, nobis rescribite et ea, que visa fuerint, libenti animo faciemus, requirentes et adhortantes easdem paternitates ? vestras sinceris affectibus, quatenus res gerendas 20 in sacro concilio velitis vigilanter et solerter dirigere nosque avisare, quitquid ad pro- secutionem ipsius sacri concilii facturi sumus ; que usque ad mortem, prout vobis crebro descripsimus, gratissime " faciemus. datum Luce die 17 mensis junii regnorum nostrorum anno Ungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 12. [supra] Reverendissimis ac venerabili- Sigismundus r dei gracia Romanorum rex 25 bus in Christo patribus et dominis sacro- semper augustus ac Ungarie Boemie etc. rex. sancte generali Basiliensi sinodo in spiritu sancto legitime congregate amicis nostris carissimis ac grate et sincere nobis dilectis. Ad mandatum domini regis Gaspar Slick. 1432 Juni 18 264. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: benachrichtigt ihn, daß die beiden gen. 30 Gesandten, die die Citation des Papstes in Rom an die Thüren von St. Peter an- geschlagen haben, zur Berichterstattung nach Basel kommen; bittet ihn, die ver- zögerte Ausführung der Citation beim Konzil zu entschuldigen und dieses selbst zu ermutigen; schreibt über seine Ankunft in Lucca und über die Verzögerung seines Weitermarsches durch Angriffe der Florentinischen und päpstlichen Truppen, 35 die seine Vereinigung mit dem Mailändischen Kriegsvolk und seinen Zug nach Siena verhindern wollen. 1432 Juni 18 Lucca. Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 35 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse steht der gleichreitige Baierische Vermerk Luca. notabilis littera. Regest bei Altmann nr. 9164. — Benutzt von Kluckhohn a. a. O. 2, 553-554. 40 Sigismund 2 von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten mererr s des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als uns das heilig concilium nechst die ladbrief gesandt hatt, den babst und die cardinal zu citiren nach lautt derselben brieff, a) E sincereque statt ac sincere; M et. b) F proxime. c) E execucionibus. d) E habens. e) E fides. f) E 45 Stok. g) om. E. h) F de. i) F gesta. k) FE sunt. 1) om. M. m) M Mathias. n) M Nicolaus. 0) om. E. p) EM stellen um v. p. q) EM gravissime. r) die Unterschrijft des Königs sicht auf zwei Zeilen; nach semper ist abgeteilt. s) sic. 1 Vgl. S. 305. Diese Namensform pflegt die Kanalei in deut- schen Briefen und Urkunden nur selten und wohl nur verschentlich nu gebrauchen. Vgl. RTA. II nr. 22, 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228 294. 417 also haben wir, so wir erst und beqwemlichst mochten, disen gegenwurtigen Mathiam 1432 Juni 18 publicum notarium und Nicolaum von Iwanicz unsern procuratorem, die des hoffs zu Rom leuff kundig und zu solichen sachen fuglich sein, gen Rom gesandt. die wider komen sein und solich ladbrief an sand Peters munster zu Rom redlich angeslagen haben. 5 und der worten das a das heilig concilium aller gelegenheit bas underweist werd dann mit schriften, so senden wir zu in dieselben Mathiam und Nicolaum mit allen instrumenten und kuntschafften, auß den du vernemen wirdest gelegenheit aller sach. wir schreiben auch doruff dem concilio, das wir der sach nit haben ee volbringen mogen, wiewol wir grossen fleiß dorczu gewant haben, wann solich uffsehung und hute doruff gewesen ist, to das wir die mit sunderlichen synnen haben durichbringen mussen 2. und dorumb wollest uns gegen dem concilio entschuldigen und, ob ichts mer dorezu zu tun seý, unsb ver- kunden, wann wir gern tun wollen, was sy zu rat werden. und wollest sy auch sterken, das sy trostlich sein und nicht ablassen von den gotlichen angefangen sachen, wann, auch lassen ob got wil, alle ding an allen ezwivel geluclich und wol gen werden. 15 wir dein lieb wissen, das wir her gen Luca komen sein am sambstag nach sand Urbans Mai 31 tag, und wolten also fur uns gen Senis geczogen sein. also machte es sich also, das unsers suns des von Meylan volk, das uns geleitten solt und vor uns was, mit der Florenczer volk, dabey der babst auch ettlich sein hauptleut hett, vor einem castell 3 zu streitt qwamen, do die unsern des ersten streits gancz oblagen und darnach in der 20 mude von newem volk uberfallen wurden und so vil schadens gesach c an beyden seitten, das die unsern gebrechen halb pferd spiess und speise zu uns nicht komen mochten, sunder sich an solich stete fugten, do sy sich wider zurusten mochten. und in dem qwamen dieselben des babst und der Florenczer leutt her fur dise stat an alle warnung und in gutlichen tedungen, die wir mit den Florenczern hetten d (bey den wir her Johann 25 von Swiho und den brobst von Wissenburg hetten 4, mit den sy wider zu uns ir botschaft Blasium de Gwasconibus 5 sandten), und haben denselben von Luca wollen ir getreid abhawen und ander scheden zuczihen, furgebend, daz sy ir feinde weren und das sy doch uns und unserm hofgesind nit tun wolten. die wir ermanen liessen 6 unser und des richs stat Luca unbeschedigt zu lassen; doran sich aber ihr heuptleût nit kerten, 3o sunder vir tag zu nechst umb die stat gelegen sein mit fursacz die stat zu beschedigen. gegen den aber die unsern und das statvolk mennlich getreten und geriten sein 7 und sich die tag so ritterlich geweret und beweist haben, das in disen landen nit vil gehort ist, als dann die Walhen selber sprechen, und also hefticlich, das die feind an luten und pferden merklichen schaden empfangen und mer dann in dem nechsten streite und 35 in der nacht uffgebrochen und hinweg geczogen sein an allen schaden der unsern. und ir arbeit und fleiß get alles doruff, domit sy gehindern mochten, das wir mit des von Meylan volk, das vor uns ist und uns geleitten sol, nit zusamen komen und also gen Senis komen mochten, wann si wol wissen, das wir dem heiligen concilio doselbst vast nücz weren. das alles sy aber, ob got wil, nit helffen sol: wir wöllen weg finden 40 dohin czu komen; wann unser volk wider zugerustet ist und in guter ordenung wider zu feld geczogen ist mitsampt der von Senis volk, die nu zu in komen sein von unserm geschefft. solich hindernuß haben wir alle durich des willen, das wir dem heiligen concilio beisten und beisten wollen biß in den tod. dorumb wollest sy bitten, das sy aller sach a) fehlt im Orig. b) orig. add. zu. c) sic. d) fehlt im Orig. 45 1 Vgl. S. 305. 2 Vgl. nr. 263. 3 Vor Castello del Bosco. Einen ausführlichen Bericht über das Gefecht giebt Neri Capponi (Mu- ratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 1177). Vgl. auch S. 50 352 Anm. 2 und nrr. 216 und 217. 4 5 6 Vgl. S. 294. Vgl. S. 294 und nr. 215. Vgl. nr. 211. Vgl. S. 355 Anm. I.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228 294. 417 also haben wir, so wir erst und beqwemlichst mochten, disen gegenwurtigen Mathiam 1432 Juni 18 publicum notarium und Nicolaum von Iwanicz unsern procuratorem, die des hoffs zu Rom leuff kundig und zu solichen sachen fuglich sein, gen Rom gesandt. die wider komen sein und solich ladbrief an sand Peters munster zu Rom redlich angeslagen haben. 5 und der worten das a das heilig concilium aller gelegenheit bas underweist werd dann mit schriften, so senden wir zu in dieselben Mathiam und Nicolaum mit allen instrumenten und kuntschafften, auß den du vernemen wirdest gelegenheit aller sach. wir schreiben auch doruff dem concilio, das wir der sach nit haben ee volbringen mogen, wiewol wir grossen fleiß dorczu gewant haben, wann solich uffsehung und hute doruff gewesen ist, to das wir die mit sunderlichen synnen haben durichbringen mussen 2. und dorumb wollest uns gegen dem concilio entschuldigen und, ob ichts mer dorezu zu tun seý, unsb ver- kunden, wann wir gern tun wollen, was sy zu rat werden. und wollest sy auch sterken, das sy trostlich sein und nicht ablassen von den gotlichen angefangen sachen, wann, auch lassen ob got wil, alle ding an allen ezwivel geluclich und wol gen werden. 15 wir dein lieb wissen, das wir her gen Luca komen sein am sambstag nach sand Urbans Mai 31 tag, und wolten also fur uns gen Senis geczogen sein. also machte es sich also, das unsers suns des von Meylan volk, das uns geleitten solt und vor uns was, mit der Florenczer volk, dabey der babst auch ettlich sein hauptleut hett, vor einem castell 3 zu streitt qwamen, do die unsern des ersten streits gancz oblagen und darnach in der 20 mude von newem volk uberfallen wurden und so vil schadens gesach c an beyden seitten, das die unsern gebrechen halb pferd spiess und speise zu uns nicht komen mochten, sunder sich an solich stete fugten, do sy sich wider zurusten mochten. und in dem qwamen dieselben des babst und der Florenczer leutt her fur dise stat an alle warnung und in gutlichen tedungen, die wir mit den Florenczern hetten d (bey den wir her Johann 25 von Swiho und den brobst von Wissenburg hetten 4, mit den sy wider zu uns ir botschaft Blasium de Gwasconibus 5 sandten), und haben denselben von Luca wollen ir getreid abhawen und ander scheden zuczihen, furgebend, daz sy ir feinde weren und das sy doch uns und unserm hofgesind nit tun wolten. die wir ermanen liessen 6 unser und des richs stat Luca unbeschedigt zu lassen; doran sich aber ihr heuptleût nit kerten, 3o sunder vir tag zu nechst umb die stat gelegen sein mit fursacz die stat zu beschedigen. gegen den aber die unsern und das statvolk mennlich getreten und geriten sein 7 und sich die tag so ritterlich geweret und beweist haben, das in disen landen nit vil gehort ist, als dann die Walhen selber sprechen, und also hefticlich, das die feind an luten und pferden merklichen schaden empfangen und mer dann in dem nechsten streite und 35 in der nacht uffgebrochen und hinweg geczogen sein an allen schaden der unsern. und ir arbeit und fleiß get alles doruff, domit sy gehindern mochten, das wir mit des von Meylan volk, das vor uns ist und uns geleitten sol, nit zusamen komen und also gen Senis komen mochten, wann si wol wissen, das wir dem heiligen concilio doselbst vast nücz weren. das alles sy aber, ob got wil, nit helffen sol: wir wöllen weg finden 40 dohin czu komen; wann unser volk wider zugerustet ist und in guter ordenung wider zu feld geczogen ist mitsampt der von Senis volk, die nu zu in komen sein von unserm geschefft. solich hindernuß haben wir alle durich des willen, das wir dem heiligen concilio beisten und beisten wollen biß in den tod. dorumb wollest sy bitten, das sy aller sach a) fehlt im Orig. b) orig. add. zu. c) sic. d) fehlt im Orig. 45 1 Vgl. S. 305. 2 Vgl. nr. 263. 3 Vor Castello del Bosco. Einen ausführlichen Bericht über das Gefecht giebt Neri Capponi (Mu- ratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 1177). Vgl. auch S. 50 352 Anm. 2 und nrr. 216 und 217. 4 5 6 Vgl. S. 294. Vgl. S. 294 und nr. 215. Vgl. nr. 211. Vgl. S. 355 Anm. I.
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448 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juni 18 1432 Juni 18 fleissig sein. und was sy heissen, das wollen wir in disen landen gern tun und vil dester lieber, dieweil uns der babst und der Florenczer volk in solicher guter fruntschaft under- standen haben zu leidigen. das mag dein lieb auch dem concilio also von dir selbs fur- legen. und was uns hinfur begegent, wollen wir deiner lieb zu stunden verkunden, be- gerent, das du uns auch offt verschreibest gelegenheit aller sach. geben zu Luca am 5 mitwochen an dem heyligen gotslichnam abende unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen in dem 12 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltzgraven bei Rein und hertzogen in Beyern unserm stathalter und lieben oheim b und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 10 1439 Jиni 22 265. K. Sigmund an das Baseler Konzil: hat dessen Brief und den Herzog Wilhelms empfangen samt den Abschriften der Bullen und Instruktionen, die dem Johannes von Prato abgenommen worden sind; weist die in den letzteren enthaltenen Ver- leumdungen zurick; versichert das Konzil seiner steten Anhänglichkeit. 1432 15 Jиni 22 Lисса. O aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 122b -123a cop. chart. coaera. F coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 58a cop. membr. anni 1453, mit der Uber- schrift Alia epistola imperatoris ad concilium de firmo proposito adherendi concilio usque ad mortem; ohne Adresse und Unterschrift. — Offenbare Flüchtigkeiten des Schreibers 20 sind in den Varianten nicht erwähnt worden. coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 45 ab cop. chart. coaera mit der Uberschrift von ciner anderen gleichxeitigen Hand Littera serenissimi domini regis Romanorum presentata sacrosancto concilio die 4 mensis julii 32. Die Adresse fehlt. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 301b-302" cop. chart. coaeva. — Ebenda ms. E I 1k 25 fol. 424 ab cop. chart. coaera mit dem Datum Luce die 22 mensis junii regnorum etc. — In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 97-98 cop. chart. saec. 15. — In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 14 ab cop. chart. coaera. Datum wie oben im Baseler ms. E I 1k. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 63 ab cop. chart. coaera. — In Vene- dig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 126 ab cop. chart. saec. 15 mit derselben Uberschrift 30 wie F. Erwälnt von Haller a. a. O. 2, 157 Anm. I. W Reverendissimi et reverendi in Christo patres et domini ac egregii sincere gra- teque dilecti. post expedicionem horum servitorum nostrorum ad vos super executione citationis in Urbe completa 1 allate fuerunt majestati nostre littere 2 vestre et illustris 35 locumtenentis nostri ducis Willelmi copieque certe bullarum apostolicarum et instruc- tionum a Johanne de Prato recepte; quas suscepimus et illas sepius relegendo clare intelleximus, regraciando summopere vestris paternitatibus, quod de rebus illis, que et sacrum concilium nosque contingunt, tantam curam tantamque diligentiam geritis ac- curatam. et quamquam aliqua in eisdem scripturis contenta nedum in desolationem 10 sacri concilii tendant, sed et opera nostra, que semper pro bono rei publice Christiane sincero affectu non parcendo corpori neque rebus perfecimus, vilificent et depravent nosque illas et alias similes contra nos machinationes prius eciam persenserimus et sic prefato locumtenenti nostro scripserimus 3, tamen habentes deum in celis et conscien- ciam nostram testes in terris, quod omnia, que egimus et agimus, pure et fideliter 45 semper fecimus et facimus, parvipendimus conatus malignantium ponentes fiduciam a) em.; orig. pafaltzgraven. b) orig. oheim mit kolumn. o über i. 1 Vgl. nr. 263. 2 Der Brief des Konxils ist uns unbekannt geblie- ben; der Herxog Wilhelms ist unsere nr. 248. a Man rergleiche z. B. unsere nrr. 258 und 264. 50
448 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juni 18 1432 Juni 18 fleissig sein. und was sy heissen, das wollen wir in disen landen gern tun und vil dester lieber, dieweil uns der babst und der Florenczer volk in solicher guter fruntschaft under- standen haben zu leidigen. das mag dein lieb auch dem concilio also von dir selbs fur- legen. und was uns hinfur begegent, wollen wir deiner lieb zu stunden verkunden, be- gerent, das du uns auch offt verschreibest gelegenheit aller sach. geben zu Luca am 5 mitwochen an dem heyligen gotslichnam abende unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen in dem 12 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltzgraven bei Rein und hertzogen in Beyern unserm stathalter und lieben oheim b und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 10 1439 Jиni 22 265. K. Sigmund an das Baseler Konzil: hat dessen Brief und den Herzog Wilhelms empfangen samt den Abschriften der Bullen und Instruktionen, die dem Johannes von Prato abgenommen worden sind; weist die in den letzteren enthaltenen Ver- leumdungen zurick; versichert das Konzil seiner steten Anhänglichkeit. 1432 15 Jиni 22 Lисса. O aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 122b -123a cop. chart. coaera. F coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 58a cop. membr. anni 1453, mit der Uber- schrift Alia epistola imperatoris ad concilium de firmo proposito adherendi concilio usque ad mortem; ohne Adresse und Unterschrift. — Offenbare Flüchtigkeiten des Schreibers 20 sind in den Varianten nicht erwähnt worden. coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 45 ab cop. chart. coaera mit der Uberschrift von ciner anderen gleichxeitigen Hand Littera serenissimi domini regis Romanorum presentata sacrosancto concilio die 4 mensis julii 32. Die Adresse fehlt. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 301b-302" cop. chart. coaeva. — Ebenda ms. E I 1k 25 fol. 424 ab cop. chart. coaera mit dem Datum Luce die 22 mensis junii regnorum etc. — In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 97-98 cop. chart. saec. 15. — In London British Mus. Harley nr. 826 fol. 14 ab cop. chart. coaera. Datum wie oben im Baseler ms. E I 1k. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 63 ab cop. chart. coaera. — In Vene- dig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 126 ab cop. chart. saec. 15 mit derselben Uberschrift 30 wie F. Erwälnt von Haller a. a. O. 2, 157 Anm. I. W Reverendissimi et reverendi in Christo patres et domini ac egregii sincere gra- teque dilecti. post expedicionem horum servitorum nostrorum ad vos super executione citationis in Urbe completa 1 allate fuerunt majestati nostre littere 2 vestre et illustris 35 locumtenentis nostri ducis Willelmi copieque certe bullarum apostolicarum et instruc- tionum a Johanne de Prato recepte; quas suscepimus et illas sepius relegendo clare intelleximus, regraciando summopere vestris paternitatibus, quod de rebus illis, que et sacrum concilium nosque contingunt, tantam curam tantamque diligentiam geritis ac- curatam. et quamquam aliqua in eisdem scripturis contenta nedum in desolationem 10 sacri concilii tendant, sed et opera nostra, que semper pro bono rei publice Christiane sincero affectu non parcendo corpori neque rebus perfecimus, vilificent et depravent nosque illas et alias similes contra nos machinationes prius eciam persenserimus et sic prefato locumtenenti nostro scripserimus 3, tamen habentes deum in celis et conscien- ciam nostram testes in terris, quod omnia, que egimus et agimus, pure et fideliter 45 semper fecimus et facimus, parvipendimus conatus malignantium ponentes fiduciam a) em.; orig. pafaltzgraven. b) orig. oheim mit kolumn. o über i. 1 Vgl. nr. 263. 2 Der Brief des Konxils ist uns unbekannt geblie- ben; der Herxog Wilhelms ist unsere nr. 248. a Man rergleiche z. B. unsere nrr. 258 und 264. 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 449 1432 Juni 22 nostram in deo excelso, qui est scrutator a cordium et secundum suam divinam boni- tatem unicuique retribuet secundum opera sua, et nos eciam cum auxilio vestrarum paternitatum hiis et aliis contrarietatibus providebimus toto posse. multa nobis in illis scriptis mala inpinguntur de favoribus attributis hereticis et aliis, super quibus non ex- 5 pedit presentialiter respondere, sed respondeant pro nobis opera nostra. si enim um- quam favissemus hereticis, que nos demencia conduxisset ad exponendum tot vicibus fere morti nostram personam? qua racione effudissemus taliter thesauros regnorum nostrorum? cur tantam miliciam perdidissemus et populum nisi ad illam pestiferam heresim extirpandam? pro eo privamur paterna hereditate nostra per hereticos occu- io pata, et sic pro deo et ejus fide exposituri sumus eciam personam et omnia regna nostra. dicitur denique in illis scriptis, quod in Constantia male egimus. estne hoc malum, quod studiosis laboribus nostris illud inveteratum scisma sublatum fuit? videtis, quod de bono opere lapidamur. multa possemus producere ad impugnanda per dei graciam cum veritate illa scripta perniciosissima, sed minime expedit talibus immorari, cum in- 15 nocentia nostra coram deo et hominibus nota sit. de illis autem, que nobis hic emer- serunt et quitquid dominus apostolicus et gentes sue contra nos faciant, scripsimus locumtenenti nostro, qui vos de singulis clarius informabit, rogantes vos, quatenus con- stanter perseveretis, reddentes vos certos, quod nos non b nisi mors a vestris paternita- tibus separabit. datum Luce die 22 mensis juniid regnorum nostrorume anno 20 Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Bohemie 12 etc. [supra] Reverendissimis ac venerabili- bus in Christo patribus ete. 1432 Juni 22 Sigismundus g dei gracia Romanorum rex semper augustus ach Hungarie Bo- hemie etc. rex. 25 266. K. Sigmund an Hzg. Wilhielm von Baiern: hat die Briefe des Konzils und des Herzogs nebst beigeschlossenen Abschriften der Schriftstücke, die einem gen. päpst- lichen Boten abgenommen sind, empfangen; rät, die Behandlung des Boten dem Konzil zu überlassen; dankt für Ubersendung einer Präsenzliste des Konzils; hofft, daß nach seiner Ankunft in Siena, wohin er in Kürze aufbrechen wolle, eine Sinnes- änderung des Papstes erfolgen werde. 1432 Juni 22 Lucca. 1432 Juni 22 30 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 228 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del. Auf der Rückseite steht der gleichxeitige Baierische Vermerk Luca. valde notabilis littera. Regest bei Altmann nr. 9165. — Erwähnt ron Kluckhohn a. a. O. 2, 553 Anm. I. 35 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als wir dise unsere boten 2 gefertigt und andere unsere brief hetten schreiben lassen, wurden uns des heiligen conciliums und deine brief3 geantwurt mit ettlichen ingeslossen abschrifften, die dann von Johanni de Prato des babsts boten sein genumen worden. die wir alle wol vernomen haben. und 40 ist gancz war, das sich sulich schrifft uff unsern brief zeuhet, den wir dir von Parma in geheim geschriben haben. wie dem nu allem ist, so weis got und die werlt wol, das uns dorynne zu kurcz geschicht, und hoffen mit hilff des heiligen conciliums sulichen sachen wol zu begegen, als wir dann dem concilio ouch doruff schriben 4 nacht i laut u) CF salvator. b) om. FH. c) om. C. d) C add. 1432. e) F om. nostrorum — 12. f) C om. anno — 12. g) die Unterschrift steht auf drei Zeilen; nach rex und augustus ist abgeteilt. h) C om. ac — rex, add. etc. i) sic. 45 1 2 Vgl. nr. 264. Vgl. nr. 264. Deutsche Reichstags-Akton X. Vgl. S. 448 Anm. 2. Vgl. nr. 265. 57
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 449 1432 Juni 22 nostram in deo excelso, qui est scrutator a cordium et secundum suam divinam boni- tatem unicuique retribuet secundum opera sua, et nos eciam cum auxilio vestrarum paternitatum hiis et aliis contrarietatibus providebimus toto posse. multa nobis in illis scriptis mala inpinguntur de favoribus attributis hereticis et aliis, super quibus non ex- 5 pedit presentialiter respondere, sed respondeant pro nobis opera nostra. si enim um- quam favissemus hereticis, que nos demencia conduxisset ad exponendum tot vicibus fere morti nostram personam? qua racione effudissemus taliter thesauros regnorum nostrorum? cur tantam miliciam perdidissemus et populum nisi ad illam pestiferam heresim extirpandam? pro eo privamur paterna hereditate nostra per hereticos occu- io pata, et sic pro deo et ejus fide exposituri sumus eciam personam et omnia regna nostra. dicitur denique in illis scriptis, quod in Constantia male egimus. estne hoc malum, quod studiosis laboribus nostris illud inveteratum scisma sublatum fuit? videtis, quod de bono opere lapidamur. multa possemus producere ad impugnanda per dei graciam cum veritate illa scripta perniciosissima, sed minime expedit talibus immorari, cum in- 15 nocentia nostra coram deo et hominibus nota sit. de illis autem, que nobis hic emer- serunt et quitquid dominus apostolicus et gentes sue contra nos faciant, scripsimus locumtenenti nostro, qui vos de singulis clarius informabit, rogantes vos, quatenus con- stanter perseveretis, reddentes vos certos, quod nos non b nisi mors a vestris paternita- tibus separabit. datum Luce die 22 mensis juniid regnorum nostrorume anno 20 Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Bohemie 12 etc. [supra] Reverendissimis ac venerabili- bus in Christo patribus ete. 1432 Juni 22 Sigismundus g dei gracia Romanorum rex semper augustus ach Hungarie Bo- hemie etc. rex. 25 266. K. Sigmund an Hzg. Wilhielm von Baiern: hat die Briefe des Konzils und des Herzogs nebst beigeschlossenen Abschriften der Schriftstücke, die einem gen. päpst- lichen Boten abgenommen sind, empfangen; rät, die Behandlung des Boten dem Konzil zu überlassen; dankt für Ubersendung einer Präsenzliste des Konzils; hofft, daß nach seiner Ankunft in Siena, wohin er in Kürze aufbrechen wolle, eine Sinnes- änderung des Papstes erfolgen werde. 1432 Juni 22 Lucca. 1432 Juni 22 30 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 228 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del. Auf der Rückseite steht der gleichxeitige Baierische Vermerk Luca. valde notabilis littera. Regest bei Altmann nr. 9165. — Erwähnt ron Kluckhohn a. a. O. 2, 553 Anm. I. 35 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als wir dise unsere boten 2 gefertigt und andere unsere brief hetten schreiben lassen, wurden uns des heiligen conciliums und deine brief3 geantwurt mit ettlichen ingeslossen abschrifften, die dann von Johanni de Prato des babsts boten sein genumen worden. die wir alle wol vernomen haben. und 40 ist gancz war, das sich sulich schrifft uff unsern brief zeuhet, den wir dir von Parma in geheim geschriben haben. wie dem nu allem ist, so weis got und die werlt wol, das uns dorynne zu kurcz geschicht, und hoffen mit hilff des heiligen conciliums sulichen sachen wol zu begegen, als wir dann dem concilio ouch doruff schriben 4 nacht i laut u) CF salvator. b) om. FH. c) om. C. d) C add. 1432. e) F om. nostrorum — 12. f) C om. anno — 12. g) die Unterschrift steht auf drei Zeilen; nach rex und augustus ist abgeteilt. h) C om. ac — rex, add. etc. i) sic. 45 1 2 Vgl. nr. 264. Vgl. nr. 264. Deutsche Reichstags-Akton X. Vgl. S. 448 Anm. 2. Vgl. nr. 265. 57
Strana 450
1432 Juni 22 1452 Juni 22 [1439 Mai 20] 450 der copien hirinne verslossen. Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. dann als du fragest, wie dn dich mit dem selben Prata halten sollest, kunnen wir dir nit bas geraten, denn das du dich an das eon. cilium domit ezihest und, was die schaffen mit dem und andern, die das concilium hindern, dem volgest und gehorsam seist. auch also. und wéren wir selber do, so tetten wir dem und ist uns wol zu dank, das du uns die hern und prelaten in dem heiligen eoneilio verezeuhent eesandt hast, wann ander leut vil anders furgeben. dorun > , 5 1 wollest den herren und prelaten anligen, das sy in desgelichen wollen wir alhie tun bif in den tod.. und alle sache bevolhen sein lassen, getrawen zu got: komen wir gen Senis (domit wir teglich umbgen und, ob got wil, kurezlich zu volbringen meinen, wie- wol der babst und die Florenczer das gern hinderten), der babst sol, ob got will, sich anders bedenken. lassen. und was uns hinfur begegent, wollen wir dich unverezogenlich wissen geben zu Luca am nechsten suntag nach dem heiligen gotslichnam tag unserr riche des Hungrischen ete. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen in dem 12 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelmen pfaltzgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. e. Kónigliche Gesandtschaften an den Papst im Mai und Juli 1432 nr. 267 - 276. 267. K. Sigmund an Papst Eugen IV: billet ihm dringend, in die Fortsetzung des Baseler Konzils zu willigen; teilt ihm mit, daß Erzbf. Jakob von Embrun in der Konzilsfrage vermitteln wolle. [1432 Mai 20 Parma ?.] A aus Künigsberg Staats-A. Schbl. IV nr. 68 cop. chart. coaeva mit Schnitten, von dem Prokurator des Deutschen Ordens in Rom an den Hochmeister geschickt, Zu Anfang ist 0 15 20 rechts am Rande von einer gleichzeitigen Hand bemerkt Ista copia fuit inclusa in littera 25 domini regis Romanorum. B coll. ebende. Schbl. IV nr. 105 cop. chart. coaecva mit Schnitten , ebenfalls, aber wohl in einem anderen Briefe, ron dem Prokurator an den Hochmeister geschickt. leyest bei Alhnann ny. 9146. Beatissime pater et domine reverendissime. habemus deum in celis et conscien- ciam nostram testes in terris, quod, quidquid hucusque egimus avisando et rogando vestram sanctitatem super faeto sacri Basiliensis concilii, nulla machinacione nullove sinistro proposito fecimus, nisi pure et sincere pro bono et honore vestre sanetitatis 1 Sigmund schichkte eine Abschrift des Briefes am den Prokurator des Deutschen Ordens nach Rom mit folgendem. Begleitschreiben : venerunt nobis ex parte regni Francie de Basiliensi concilio nova felicia, quorum copiam tibi pro singulari solacio hic inclu- sam transmittimus [zgl. S. 445 Amm. 2]. super qua re eciam soribimus [d. 4. zn den obigen Briefe] do- mino nostro summo pontifici, ut pariter exemplar hie habebis insertum. rogamus ergo te, ut juxta possibilitatem tuam velis res sacri concilii commissas suscipere et, ubi tibi videbitur, benevole promovere, quemadmodum te indubie facturum speramus. pre- terea hodie habuimus nuncium dicentem, qualiter Bohemi heretici, qui ad Poloniam contra Prutenos ire volebant, in marchia Brandenburgensi quadrin- gentos equos et prope mille pedites perdiderunt, quos junior marchio Braudenburgeusis conflixit. — exer- citas vero eorum inter aquas ita constrictus est, quod non potest procedere nee retrocedere magnam- que et summam patitur penuriam victualium ; prin- cipesque undique potenter affluunt ad debellandum eos et speratur de votivo successu. elt hoc tibi eciam. pro singulari solacio nunciamus; dat. Parme 20 die mensis majà Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12; Kontra- signatur Ad mandatum. domini regis || Caspar 5ligk. (Künigsberg Staats-A. Schhl. IV nrr. 63 und 105 xwei cop. chart. coaevae, «uf denselben xwei Blät- tern wie unsere obige nr. 267, also ebenfalls vom Prokurator an den Hochmeister geschickt.) ? Das Datum ergiebt sich sowohl aus den in der vorangehenden dnm. mitgeteilten Briefe Siymunds an den Prokurator als auch aus dem an Hg. Wil- helm ron Baiern von demselben Taye, unserer nr. 262. 30 36 50
1432 Juni 22 1452 Juni 22 [1439 Mai 20] 450 der copien hirinne verslossen. Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. dann als du fragest, wie dn dich mit dem selben Prata halten sollest, kunnen wir dir nit bas geraten, denn das du dich an das eon. cilium domit ezihest und, was die schaffen mit dem und andern, die das concilium hindern, dem volgest und gehorsam seist. auch also. und wéren wir selber do, so tetten wir dem und ist uns wol zu dank, das du uns die hern und prelaten in dem heiligen eoneilio verezeuhent eesandt hast, wann ander leut vil anders furgeben. dorun > , 5 1 wollest den herren und prelaten anligen, das sy in desgelichen wollen wir alhie tun bif in den tod.. und alle sache bevolhen sein lassen, getrawen zu got: komen wir gen Senis (domit wir teglich umbgen und, ob got wil, kurezlich zu volbringen meinen, wie- wol der babst und die Florenczer das gern hinderten), der babst sol, ob got will, sich anders bedenken. lassen. und was uns hinfur begegent, wollen wir dich unverezogenlich wissen geben zu Luca am nechsten suntag nach dem heiligen gotslichnam tag unserr riche des Hungrischen ete. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen in dem 12 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelmen pfaltzgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. e. Kónigliche Gesandtschaften an den Papst im Mai und Juli 1432 nr. 267 - 276. 267. K. Sigmund an Papst Eugen IV: billet ihm dringend, in die Fortsetzung des Baseler Konzils zu willigen; teilt ihm mit, daß Erzbf. Jakob von Embrun in der Konzilsfrage vermitteln wolle. [1432 Mai 20 Parma ?.] A aus Künigsberg Staats-A. Schbl. IV nr. 68 cop. chart. coaeva mit Schnitten, von dem Prokurator des Deutschen Ordens in Rom an den Hochmeister geschickt, Zu Anfang ist 0 15 20 rechts am Rande von einer gleichzeitigen Hand bemerkt Ista copia fuit inclusa in littera 25 domini regis Romanorum. B coll. ebende. Schbl. IV nr. 105 cop. chart. coaecva mit Schnitten , ebenfalls, aber wohl in einem anderen Briefe, ron dem Prokurator an den Hochmeister geschickt. leyest bei Alhnann ny. 9146. Beatissime pater et domine reverendissime. habemus deum in celis et conscien- ciam nostram testes in terris, quod, quidquid hucusque egimus avisando et rogando vestram sanctitatem super faeto sacri Basiliensis concilii, nulla machinacione nullove sinistro proposito fecimus, nisi pure et sincere pro bono et honore vestre sanetitatis 1 Sigmund schichkte eine Abschrift des Briefes am den Prokurator des Deutschen Ordens nach Rom mit folgendem. Begleitschreiben : venerunt nobis ex parte regni Francie de Basiliensi concilio nova felicia, quorum copiam tibi pro singulari solacio hic inclu- sam transmittimus [zgl. S. 445 Amm. 2]. super qua re eciam soribimus [d. 4. zn den obigen Briefe] do- mino nostro summo pontifici, ut pariter exemplar hie habebis insertum. rogamus ergo te, ut juxta possibilitatem tuam velis res sacri concilii commissas suscipere et, ubi tibi videbitur, benevole promovere, quemadmodum te indubie facturum speramus. pre- terea hodie habuimus nuncium dicentem, qualiter Bohemi heretici, qui ad Poloniam contra Prutenos ire volebant, in marchia Brandenburgensi quadrin- gentos equos et prope mille pedites perdiderunt, quos junior marchio Braudenburgeusis conflixit. — exer- citas vero eorum inter aquas ita constrictus est, quod non potest procedere nee retrocedere magnam- que et summam patitur penuriam victualium ; prin- cipesque undique potenter affluunt ad debellandum eos et speratur de votivo successu. elt hoc tibi eciam. pro singulari solacio nunciamus; dat. Parme 20 die mensis majà Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12; Kontra- signatur Ad mandatum. domini regis || Caspar 5ligk. (Künigsberg Staats-A. Schhl. IV nrr. 63 und 105 xwei cop. chart. coaevae, «uf denselben xwei Blät- tern wie unsere obige nr. 267, also ebenfalls vom Prokurator an den Hochmeister geschickt.) ? Das Datum ergiebt sich sowohl aus den in der vorangehenden dnm. mitgeteilten Briefe Siymunds an den Prokurator als auch aus dem an Hg. Wil- helm ron Baiern von demselben Taye, unserer nr. 262. 30 36 50
Strana 451
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 451 [1432 Nai 20] et apostolice sedis ac commodo et salute tocius populi Christiani. sic enim nedum videmus sed et palpamus res esse dispositas, quod, nisi provideatur, timendum est vehementer de subversione religionis Christiane. et ea racione vestram sanctitatem ex- orandum duximus, pro eo rogavimus et de novo rogamus nec rogare cessabimus, quo- 5 usque id fiat, quod honorem et commodum status vestre sanctitatis adaugere aperte cognoscimus. quid enim vicarium Jhesu Christi et pastorem ecclesie amplius exornare potest inmortali gloria quam populi commissi necessitates inspicere et fluctuanti navicule jam jam fere" submerse succurrereb ipsamque, uti solo verbo potest, misericorditer liberare c? verum, beatissime pater, cum ipsum sacrum concilium tantis auctoritatibus 10 stabilitum spiritu sancto dirigente in dies miro modo augeatur affluatque d populus un- dique et mirum in modum proficiat, de regno quoque Francie nova habita sint 1, que vestre sanctitati mittimus presentibus interclusa, et aliunde eciam bona receperimus, que copiose facere possunt ad extirpacionem heresum et pacem fidelium, rogamus obsecramus et humiliter exoramus vestram sanctitatem, quatenus consideratis omnibus, que in hac 15 re perspicienda sunt, vestra sanctitas dignetur adhue sacro concilio, ut continuetur, unum non obmittimus, beatissime pater, paternos et graciosos ° ministrare favores. quod pridem nos accessit venerabilis Jacobus Ebredunensis archiepiscopus, princeps noster et imperii sacri, ad faciendum nobis pro temporalibus ecclesie sue homagium 2 prout fecit, vidensque differencias periculosas, que sunt in facto sacri concilii, nobis 20 humilime supplicavit, quatenus sibi dignaremur favere, ut se in rebus illis poneret medium, quoniam ipsef in eo non parceret nec laboribus nec expensis. nos pensantes suam in re illa sinceritatem prudenciamque et fidem ipsum nostri parte nedum admisi- mus, immo rogavimus, ut onus susciperet, cum nil magis affectemus quam concordiam et unanimitatem s super facto ipsius concilii consequendam. et per quemcunque hoc 25 fieret, bene sibi. sic iterum atque iterum rogamus, sanctissime pater, ut ad res ipsas feliciter adaptandas velit se clementer deflectere ad laudem dei et salutem populi datum etc. Christiani. 30 268. Vereinbarungen3 des Erzbischofs Jakob von Embrun ſmit nicht gen. von Papst 11432 vor Eugen IV deputierten Kardinälen 47 über die Beilegung des Zwistes zwischen Juni 26) Papst und Konzil. [ 1432 vor Juni 26 5.] 35 M aus Müïnchen Reichs-A. Kirchliche Generalgegenstände fase. 3 cop. membr. coaera, in- seriert der püpstlichen Bulle „Inter cetera vota nostra" rom 26 Juni 1432 (vgl. S. 453 Anm. 3). Die Bulle ist ihrerseits inseriert dem Original 6 einer Urkunde vom 15 Juli 1432, in der die Notare Peter Kalde und Simon Amman folgende drei, ihnen von K. Sig- mund vorgelegte Aktenstiicke transsumieren 7: 1) das Schreiben Papst Eugens an K. Sig- a) in A korr. für ferme ; B ferme. b) A succurre. c) cm.; AB liberari. d) em.; AB affluitque. c) B gloriosos. f) om. B. g) B unitatom. h) om. B. 1 Vgl. S. 445 Anm. 5. 2 Vgl. S. 305 Anm. 3. 40 3 Wie schon in der Einleitung S. 306 gesagt worden ist, bestritt der Erxbischof von Embrun Sig- mund gegenüber, die Vereinbarungen in der obigen Form mit dem Papst getroffen zu haben. 4 Vgl. nr. 270 art. 1. 45 5 Die Datierung ergiebt sich aus der Quellenbe- schreibung unter M und aus der folgenden nr. 269. 9 Dieses und das unter N erwähnte Original wur- den von K. Sigmund an Hrg. Wilhelm von Baiern geschickt (rgl. nr. 271). Die in ihm enthaltenen 50 drei Aktenstiicke wurden in der Generalversammlung des Baseler Konnils rom 16 August 1432 verlesen (Haller a. a. O. 2, 194 Z. 24-28). Das Resultat der Verhandlungen des Erxbischofs von Embrun mit dem Papst war übrigens dem Konzil schon am 2. oder 3 August durch den von Rom und von Sig- mund kommenden Offixial des Erzbischofs von Mainx mitgeteilt worden (vgl. unsere nr. 316). Bei diesem Akt waren als Zeugen augegen: Bischof Karl von Siena ; der päpstliche Protonotar Benedictus prepositus Albauensis; der Ungarische Vixekanzler Propst Mathias von Fünfkirchen; Propst Johannes Stock von Etxelsburg (bei Ofen); Gf. Ste- phan von Zengg; Gf. Wilhelm von Montfort; der 57*
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 451 [1432 Nai 20] et apostolice sedis ac commodo et salute tocius populi Christiani. sic enim nedum videmus sed et palpamus res esse dispositas, quod, nisi provideatur, timendum est vehementer de subversione religionis Christiane. et ea racione vestram sanctitatem ex- orandum duximus, pro eo rogavimus et de novo rogamus nec rogare cessabimus, quo- 5 usque id fiat, quod honorem et commodum status vestre sanctitatis adaugere aperte cognoscimus. quid enim vicarium Jhesu Christi et pastorem ecclesie amplius exornare potest inmortali gloria quam populi commissi necessitates inspicere et fluctuanti navicule jam jam fere" submerse succurrereb ipsamque, uti solo verbo potest, misericorditer liberare c? verum, beatissime pater, cum ipsum sacrum concilium tantis auctoritatibus 10 stabilitum spiritu sancto dirigente in dies miro modo augeatur affluatque d populus un- dique et mirum in modum proficiat, de regno quoque Francie nova habita sint 1, que vestre sanctitati mittimus presentibus interclusa, et aliunde eciam bona receperimus, que copiose facere possunt ad extirpacionem heresum et pacem fidelium, rogamus obsecramus et humiliter exoramus vestram sanctitatem, quatenus consideratis omnibus, que in hac 15 re perspicienda sunt, vestra sanctitas dignetur adhue sacro concilio, ut continuetur, unum non obmittimus, beatissime pater, paternos et graciosos ° ministrare favores. quod pridem nos accessit venerabilis Jacobus Ebredunensis archiepiscopus, princeps noster et imperii sacri, ad faciendum nobis pro temporalibus ecclesie sue homagium 2 prout fecit, vidensque differencias periculosas, que sunt in facto sacri concilii, nobis 20 humilime supplicavit, quatenus sibi dignaremur favere, ut se in rebus illis poneret medium, quoniam ipsef in eo non parceret nec laboribus nec expensis. nos pensantes suam in re illa sinceritatem prudenciamque et fidem ipsum nostri parte nedum admisi- mus, immo rogavimus, ut onus susciperet, cum nil magis affectemus quam concordiam et unanimitatem s super facto ipsius concilii consequendam. et per quemcunque hoc 25 fieret, bene sibi. sic iterum atque iterum rogamus, sanctissime pater, ut ad res ipsas feliciter adaptandas velit se clementer deflectere ad laudem dei et salutem populi datum etc. Christiani. 30 268. Vereinbarungen3 des Erzbischofs Jakob von Embrun ſmit nicht gen. von Papst 11432 vor Eugen IV deputierten Kardinälen 47 über die Beilegung des Zwistes zwischen Juni 26) Papst und Konzil. [ 1432 vor Juni 26 5.] 35 M aus Müïnchen Reichs-A. Kirchliche Generalgegenstände fase. 3 cop. membr. coaera, in- seriert der püpstlichen Bulle „Inter cetera vota nostra" rom 26 Juni 1432 (vgl. S. 453 Anm. 3). Die Bulle ist ihrerseits inseriert dem Original 6 einer Urkunde vom 15 Juli 1432, in der die Notare Peter Kalde und Simon Amman folgende drei, ihnen von K. Sig- mund vorgelegte Aktenstiicke transsumieren 7: 1) das Schreiben Papst Eugens an K. Sig- a) in A korr. für ferme ; B ferme. b) A succurre. c) cm.; AB liberari. d) em.; AB affluitque. c) B gloriosos. f) om. B. g) B unitatom. h) om. B. 1 Vgl. S. 445 Anm. 5. 2 Vgl. S. 305 Anm. 3. 40 3 Wie schon in der Einleitung S. 306 gesagt worden ist, bestritt der Erxbischof von Embrun Sig- mund gegenüber, die Vereinbarungen in der obigen Form mit dem Papst getroffen zu haben. 4 Vgl. nr. 270 art. 1. 45 5 Die Datierung ergiebt sich aus der Quellenbe- schreibung unter M und aus der folgenden nr. 269. 9 Dieses und das unter N erwähnte Original wur- den von K. Sigmund an Hrg. Wilhelm von Baiern geschickt (rgl. nr. 271). Die in ihm enthaltenen 50 drei Aktenstiicke wurden in der Generalversammlung des Baseler Konnils rom 16 August 1432 verlesen (Haller a. a. O. 2, 194 Z. 24-28). Das Resultat der Verhandlungen des Erxbischofs von Embrun mit dem Papst war übrigens dem Konzil schon am 2. oder 3 August durch den von Rom und von Sig- mund kommenden Offixial des Erzbischofs von Mainx mitgeteilt worden (vgl. unsere nr. 316). Bei diesem Akt waren als Zeugen augegen: Bischof Karl von Siena ; der päpstliche Protonotar Benedictus prepositus Albauensis; der Ungarische Vixekanzler Propst Mathias von Fünfkirchen; Propst Johannes Stock von Etxelsburg (bei Ofen); Gf. Ste- phan von Zengg; Gf. Wilhelm von Montfort; der 57*
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452 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. mund „Satis note tue serenitati“ rom 26 Juni 1432, unsere nr. 269; 2) die crwähnte Bulle „Inter cetera vota nostra"; 3) die Propositionen Papst Eugens an K. Sigmund „ Quia dominus archiepiscopus Ebredunensis" von ƒ1432 ad Juni 26], unsere nr. 270. coll. ebenda Concilium Basiliense fase. 1 cop. membr. coacva, inseriert der oben unter M erwähnten Bulle, die ihrerseits einem zweiten Original 1 des ebenda erwähnten Trans- sumptes inseriert ist. Dieses Original trägt auf der Rückseite in der oberen rechten Ecke den gleichzeitigen Vermerk Nicolaus 2. L coll. London British Mus. Cotton, Cleopatra E III fol. 52 ab cop. chart. coaeva ohne Schnitte, aber mit Wachsspuren auf der Rickseite, also wahrscheinlich eingeschlossen in einen an- deren Brief. Das Stich ist von einer xeitgenössischen Hand üiberschrieben Articuli missi 10 per dominum dominum Eugenium regi Romanorum per archiepiscopum Ebredunensem. S coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 278 ab cop. chart. coaeva, inseriert der unter M erwähnten Bulle, die ihrerseits einer gleichreitigen Abschrift des ebenda er- wähnten Transsumptes inseriert ist. In Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 58b (Segoria lib. 3 cap. 27) cop. membr. saec. 15. — 15 Ebenda ms. E 1 1k fol. 425 b cop. chart. coaeva, inseriert der unter M erwähnten Bulle, die ihrerseits einer gleichreitigen Abschrift des ebenda erwähnten Transsumptes inseriert ist. Diese Vorlage bricht in art. 3 mit den Worten quod predicti omnibus ab; alles Ubrige und der ganze Rest von Bulle und Transsumpt fehlen. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 62b (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. 20 Vatic. 4182 fol. 68b (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 62b-63a (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. saec. 15. — Vier an- dere Abschriften sind in den vier Exemplaren des unter M erwähnten Transsumptes ent- halten, denen wir die Vorlagen ACFD unserer nr. 270 entnommen haben, eine fünfte in dem ebenda angeführten Venctianer Exemplar. Auch diese fünf Abschriften sind der 25 Bulle „Inter cetera rota nostra" inseriert. Gedruckt bei Crabbe 3, 315-316; Surius I. Ausg. 4, 308, 2. Ausg. 4, 722; Binius 4, 207- 208; Coll. conc. regia 30, 766-768; Harduin 8, 1573-1575; Labbé I. Ausg. 12, 932-933, 2. Ausg. 17, 728-729; Martène 8, 155-156; Mansi 29, 559-560 und 30, 162- 163; Mansi, Suppl. 4, 329-331; Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. 2, 217-218 30 (Segovia lib. 3 cap. 27). N [1432 vor Juni 26) [I] Quia impossibile est sine fide placere deo et sanctissimus dominus noster sub continuate religionis instituto a puero vacaverit fidei observacioni nichilque amplius desideret post anime salutem quam ipsius fidei conservacionem et incrementum, conten- tabitur eadem sanctitas, quod existentes in loco Basilee et qui erunt auctoritate a per 35 dominum nostrum eis b concedenda et presidentibus nunciis sive legatis per sanctitatem suam deputandis intendere possint et valeant extirpacioni heresum vigencium in partibus ultramontanis et potissime Boemorum nunc vigentis e tam per instructionem quam per reductionem eorum ad sacrosanctam fidem catholicam et aliis viis debitis licitis et honestis, proviso tamen, quod, si oriantur dubia magna urgenciae seu notabilia, ejusdem 40 domini nostri cum consilio illorum, qui sunt in Basilea, et dominorum cardinalium sit decisio auctoritativa vel remittantur decidenda ad concilium aliud futurum, ubi dominus noster personaliter interesse possit, si predicti : Basilienses maluerint. [2] Item contentabitur idem dominus noster, quod predicti f circa reformacionem morum in omni statu ecclesiastico invigilare habeant et avisare, eciam particulariter, 45 prout spiritus sanctus administrabit unicuique, proviso s, quod eorum avisamenta per a) LS add. eis. b) om. LS. c) cm.; alle Abschrijften haben vigenti. d) om. L. e) L vicencia. 1) L cher pre- dictam. g) S add. tamen. Vixekanzler Kaspar Schlick; die Ungarischen Ba- rone Ladislaus von Támasi, Lorenx von Hederváry und Matko von Thallócry. 1 Vgl. S. 451 Anm. 6. 2 Nikolaus von Diessen, ein Bote Herxog Wil- helms von Baiern. Nach einem Briefe Wilhelms an seinen Bruder Ernst kam Nikolaus am II August in Basel an und brachte auch Sigmunds Brief vom 50 16 Juli (nr. 271) mit (Miïnchen Reichs-A. Fürsten- sachen Tom. V fol. 256-257 conc. chart. oline Da- tum).
452 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. mund „Satis note tue serenitati“ rom 26 Juni 1432, unsere nr. 269; 2) die crwähnte Bulle „Inter cetera vota nostra"; 3) die Propositionen Papst Eugens an K. Sigmund „ Quia dominus archiepiscopus Ebredunensis" von ƒ1432 ad Juni 26], unsere nr. 270. coll. ebenda Concilium Basiliense fase. 1 cop. membr. coacva, inseriert der oben unter M erwähnten Bulle, die ihrerseits einem zweiten Original 1 des ebenda erwähnten Trans- sumptes inseriert ist. Dieses Original trägt auf der Rückseite in der oberen rechten Ecke den gleichzeitigen Vermerk Nicolaus 2. L coll. London British Mus. Cotton, Cleopatra E III fol. 52 ab cop. chart. coaeva ohne Schnitte, aber mit Wachsspuren auf der Rickseite, also wahrscheinlich eingeschlossen in einen an- deren Brief. Das Stich ist von einer xeitgenössischen Hand üiberschrieben Articuli missi 10 per dominum dominum Eugenium regi Romanorum per archiepiscopum Ebredunensem. S coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 278 ab cop. chart. coaeva, inseriert der unter M erwähnten Bulle, die ihrerseits einer gleichreitigen Abschrift des ebenda er- wähnten Transsumptes inseriert ist. In Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 58b (Segoria lib. 3 cap. 27) cop. membr. saec. 15. — 15 Ebenda ms. E 1 1k fol. 425 b cop. chart. coaeva, inseriert der unter M erwähnten Bulle, die ihrerseits einer gleichreitigen Abschrift des ebenda erwähnten Transsumptes inseriert ist. Diese Vorlage bricht in art. 3 mit den Worten quod predicti omnibus ab; alles Ubrige und der ganze Rest von Bulle und Transsumpt fehlen. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 62b (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. 20 Vatic. 4182 fol. 68b (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 62b-63a (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. saec. 15. — Vier an- dere Abschriften sind in den vier Exemplaren des unter M erwähnten Transsumptes ent- halten, denen wir die Vorlagen ACFD unserer nr. 270 entnommen haben, eine fünfte in dem ebenda angeführten Venctianer Exemplar. Auch diese fünf Abschriften sind der 25 Bulle „Inter cetera rota nostra" inseriert. Gedruckt bei Crabbe 3, 315-316; Surius I. Ausg. 4, 308, 2. Ausg. 4, 722; Binius 4, 207- 208; Coll. conc. regia 30, 766-768; Harduin 8, 1573-1575; Labbé I. Ausg. 12, 932-933, 2. Ausg. 17, 728-729; Martène 8, 155-156; Mansi 29, 559-560 und 30, 162- 163; Mansi, Suppl. 4, 329-331; Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. 2, 217-218 30 (Segovia lib. 3 cap. 27). N [1432 vor Juni 26) [I] Quia impossibile est sine fide placere deo et sanctissimus dominus noster sub continuate religionis instituto a puero vacaverit fidei observacioni nichilque amplius desideret post anime salutem quam ipsius fidei conservacionem et incrementum, conten- tabitur eadem sanctitas, quod existentes in loco Basilee et qui erunt auctoritate a per 35 dominum nostrum eis b concedenda et presidentibus nunciis sive legatis per sanctitatem suam deputandis intendere possint et valeant extirpacioni heresum vigencium in partibus ultramontanis et potissime Boemorum nunc vigentis e tam per instructionem quam per reductionem eorum ad sacrosanctam fidem catholicam et aliis viis debitis licitis et honestis, proviso tamen, quod, si oriantur dubia magna urgenciae seu notabilia, ejusdem 40 domini nostri cum consilio illorum, qui sunt in Basilea, et dominorum cardinalium sit decisio auctoritativa vel remittantur decidenda ad concilium aliud futurum, ubi dominus noster personaliter interesse possit, si predicti : Basilienses maluerint. [2] Item contentabitur idem dominus noster, quod predicti f circa reformacionem morum in omni statu ecclesiastico invigilare habeant et avisare, eciam particulariter, 45 prout spiritus sanctus administrabit unicuique, proviso s, quod eorum avisamenta per a) LS add. eis. b) om. LS. c) cm.; alle Abschrijften haben vigenti. d) om. L. e) L vicencia. 1) L cher pre- dictam. g) S add. tamen. Vixekanzler Kaspar Schlick; die Ungarischen Ba- rone Ladislaus von Támasi, Lorenx von Hederváry und Matko von Thallócry. 1 Vgl. S. 451 Anm. 6. 2 Nikolaus von Diessen, ein Bote Herxog Wil- helms von Baiern. Nach einem Briefe Wilhelms an seinen Bruder Ernst kam Nikolaus am II August in Basel an und brachte auch Sigmunds Brief vom 50 16 Juli (nr. 271) mit (Miïnchen Reichs-A. Fürsten- sachen Tom. V fol. 256-257 conc. chart. oline Da- tum).
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 453 oratores suos ipsi domino nostro transmittant. que a correcto et addito, quod sue sancti- 11432 vor tati videbitur, communicacione facta correctorum et additorum existentibus in Basilea Juni 26) firmitatem obtineant, prout domino nostro b videbitur, approbantibus illis in Basilea con- gregatis, et, si non concordaverit sanctitas domini nostri cum predictis, remittantur ad 5 futurum aliud concilium, in quo dominus noster personaliter interesse possit, ut per hoc et alias debitus honor sedi apostolice ' servetur et deferatur. [3] Item quia pacis bonum inter omnia desiderabile est, cum non nisi pacis in tem- pore bene colatur pacis auctor, contentabitur dominus noster, quod predicti omnibus modis advisandi d de pacis procuracione se e interponant, media ad eam querant et eidem 1o effectualiter intendant, salva semper in omnibus predictis sancte sedis ‘ apostolice auctori- tate, cui devote obsecundare tenentur, qui Christiano nomine gloriantur; et propterea remittenda est ei decisio saltem, ut in superiori capitulo continetur. 4] Item quod omnes et singule requisiciones exhortaciones moniciones citaciones dierum apposiciones et processus incepti et qui inciperenturg post presencium con- 15 cessionem per Basilee congregatos contra quascunque personas, cujuscunque dignitatis aut condicionis existant sive status, et omnia, per que sive quorum medio seu auctori- tate ad ipsos velh ipsas ventum est, pro non factis habeantur perindeque sint i, ac si nullo unquam tempore facta facti seu facte extitissent, ita quod omnia remaneant in statu, quo k erant ante dictam congregacionem Basilee, et eciam omnes moniciones cita- 20 ciones et processus incepti in audiencia contradictarum et alibi auctoritate apostolica et qui inciperentur post presentium concessionem contra dictos Basilee congregatos seu singulares eorundem, qui ibidem erunt existunt aut fuerunt, habeantur pro non factis, ac si nunquam evenissent sive facti aut facte extitissent, ita quod in nomine domini nostri Jhesu Christi in vera pace caritate non ficta et bona unione animorum modo et 25 forma premissis et non aliter nec in aliis cum maturitate debita procedatur una cum legatis domini pape deputandis. [5] Item paratus est dominus noster abbreviare tempus concilii proxime1 futuri Bononie et eciam locum mutare, dummodo fiat in terris ecclesie immediate subjectis in Ytalia, ubi dominus noster cum sacro collegio possit personaliter presidere, juxta con- so silium in Basilea existencium, et ibidem poterunt convenire et papa et dominus rex per- sonaliter in concilio, ubi multa bona fieri poterunt, que fieri non possent sine pape ad minus presencia. 35 269. Papst Eugen IV an K. Sigmund 1: hat die von Erzbf. Jakob von Embrun [mit den Kardinälen] vereinbarten Artikel2 angenommen, um die mancherlei Aus- streuungen zu entkräften, zu denen die von ihm verfüigte Auflösung des Baseler Konzils den Anlaß gegeben hat, und um deutlich zu zeigen, daß er die Ausrottung der Ketzerei, die Herstellung des Friedens in der Christenheit und die Reform der Kirche wünsche; hat darüber eine Bulle3 anfertigen lassen, von der er dem König cine Abschrift schickt. 1432 Juni 26 Rom. 1432 Juni 26 40 a) em.; alle Abschriften haben qui, mil Ausnalime der Fenetianer und der unvollständigen Buscler, die das Wort aus- lasson. b) om. L. c) om. S. d) L add. se. e) om. L. f) L sedi. g) S incipientur. h) L add. ad. i) em.; alle Abschriften haben sit. k) S in quo. 1) om. S. 1 Dem Hrg. Amadeus von Savoyen neigte der Papst die Annahme der Artikel erst am 16 Juli an; 45 er ersuchte ihn, das Konxil xu unterstiitzen und die avisamenta [d. i. die Artikel] vum Vollzug zu brin- gen. (Turin Staats-A. Materie ecclesiastiche cat. 45 mazzo 11 nr. 7 orig. membr. lit. clausa c. bulla plumb. pend.) Man vergleiche auch das Schreiben 50 des Papstes an den Erabf. Dalmatius von Sara- gossa vom 26 August 1432 (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 155-156). 2 nr. 268. 3 Die in der Quellenbeschreibung unserer nr. 268 unter M erwähnte Bulle „Inter cetera vota nostra" vom 26 Juni 1432; gedr. bei Martène 8, 154-156; Mansi 30, 162-164; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 217-218 (Segovia lib. 3 cap. 27).
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 453 oratores suos ipsi domino nostro transmittant. que a correcto et addito, quod sue sancti- 11432 vor tati videbitur, communicacione facta correctorum et additorum existentibus in Basilea Juni 26) firmitatem obtineant, prout domino nostro b videbitur, approbantibus illis in Basilea con- gregatis, et, si non concordaverit sanctitas domini nostri cum predictis, remittantur ad 5 futurum aliud concilium, in quo dominus noster personaliter interesse possit, ut per hoc et alias debitus honor sedi apostolice ' servetur et deferatur. [3] Item quia pacis bonum inter omnia desiderabile est, cum non nisi pacis in tem- pore bene colatur pacis auctor, contentabitur dominus noster, quod predicti omnibus modis advisandi d de pacis procuracione se e interponant, media ad eam querant et eidem 1o effectualiter intendant, salva semper in omnibus predictis sancte sedis ‘ apostolice auctori- tate, cui devote obsecundare tenentur, qui Christiano nomine gloriantur; et propterea remittenda est ei decisio saltem, ut in superiori capitulo continetur. 4] Item quod omnes et singule requisiciones exhortaciones moniciones citaciones dierum apposiciones et processus incepti et qui inciperenturg post presencium con- 15 cessionem per Basilee congregatos contra quascunque personas, cujuscunque dignitatis aut condicionis existant sive status, et omnia, per que sive quorum medio seu auctori- tate ad ipsos velh ipsas ventum est, pro non factis habeantur perindeque sint i, ac si nullo unquam tempore facta facti seu facte extitissent, ita quod omnia remaneant in statu, quo k erant ante dictam congregacionem Basilee, et eciam omnes moniciones cita- 20 ciones et processus incepti in audiencia contradictarum et alibi auctoritate apostolica et qui inciperentur post presentium concessionem contra dictos Basilee congregatos seu singulares eorundem, qui ibidem erunt existunt aut fuerunt, habeantur pro non factis, ac si nunquam evenissent sive facti aut facte extitissent, ita quod in nomine domini nostri Jhesu Christi in vera pace caritate non ficta et bona unione animorum modo et 25 forma premissis et non aliter nec in aliis cum maturitate debita procedatur una cum legatis domini pape deputandis. [5] Item paratus est dominus noster abbreviare tempus concilii proxime1 futuri Bononie et eciam locum mutare, dummodo fiat in terris ecclesie immediate subjectis in Ytalia, ubi dominus noster cum sacro collegio possit personaliter presidere, juxta con- so silium in Basilea existencium, et ibidem poterunt convenire et papa et dominus rex per- sonaliter in concilio, ubi multa bona fieri poterunt, que fieri non possent sine pape ad minus presencia. 35 269. Papst Eugen IV an K. Sigmund 1: hat die von Erzbf. Jakob von Embrun [mit den Kardinälen] vereinbarten Artikel2 angenommen, um die mancherlei Aus- streuungen zu entkräften, zu denen die von ihm verfüigte Auflösung des Baseler Konzils den Anlaß gegeben hat, und um deutlich zu zeigen, daß er die Ausrottung der Ketzerei, die Herstellung des Friedens in der Christenheit und die Reform der Kirche wünsche; hat darüber eine Bulle3 anfertigen lassen, von der er dem König cine Abschrift schickt. 1432 Juni 26 Rom. 1432 Juni 26 40 a) em.; alle Abschriften haben qui, mil Ausnalime der Fenetianer und der unvollständigen Buscler, die das Wort aus- lasson. b) om. L. c) om. S. d) L add. se. e) om. L. f) L sedi. g) S incipientur. h) L add. ad. i) em.; alle Abschriften haben sit. k) S in quo. 1) om. S. 1 Dem Hrg. Amadeus von Savoyen neigte der Papst die Annahme der Artikel erst am 16 Juli an; 45 er ersuchte ihn, das Konxil xu unterstiitzen und die avisamenta [d. i. die Artikel] vum Vollzug zu brin- gen. (Turin Staats-A. Materie ecclesiastiche cat. 45 mazzo 11 nr. 7 orig. membr. lit. clausa c. bulla plumb. pend.) Man vergleiche auch das Schreiben 50 des Papstes an den Erabf. Dalmatius von Sara- gossa vom 26 August 1432 (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 155-156). 2 nr. 268. 3 Die in der Quellenbeschreibung unserer nr. 268 unter M erwähnte Bulle „Inter cetera vota nostra" vom 26 Juni 1432; gedr. bei Martène 8, 154-156; Mansi 30, 162-164; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 217-218 (Segovia lib. 3 cap. 27).
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454 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Jnni 26 Handschriftlich überliefert in den Originalen und Abschriften des Transsumptes vom 15 Juli 1432, s. die Quellenangaben zu unseren nrr. 268 und 270. Gedruckt bei Martène 8, 153-154 (aus Douai Bibl. publ. cod. 243; rgl. nr. 270 unter D), Mansi 30, 161 und Mansi, Suppl. 4, 328-329; ferner in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. 2, 216 (Segovia lib. 3 cap. 27). 11432 270. circa Jиní 26] Propositionen Papst Eugens IV an K. Sigmund: fordert, daß sich der König für den Fall, daß das Baseler Konzil den Vereinbarungen des Erzbischofs von Embrun mit den Kardinälen zuwiderhandeln sollte, schriftlich verpflichte, ihm und dem künftigen Konzil anzuhangen; ist einverstanden damit, daß der König nach Rom komme, und will ihn ehrenvoll durch den Kirchenstaat geleiten lassen; ist bereit, den 10 König, sobald er den Kirchenstaat betritt, finanziell zu unterstützen; will behufs [ 1432 Verhandlungen füber die vorgenannten Punkte] Deputierte entsenden. circa Juni 26 Rom 1.] M aus Miinchen Reichs-A. Kirchliche Generalgegenstände fasc. 3 cop. membr. coaera. Diesc und die folgenden Vorlagen NACSFD, auch die unten angefihrte Venetianer Abschrift 15 sind dem Transsumpt vom 15 Juli 1432, das wir in der Quellenbeschreibung unserer nr. 268 unter Meerwähnt haben, inseriert, und awar die Vorlagen MN den Originalen dieses Transsumptes (vgl. nr. 268 unter MN). N coll. ebenda Concilium Basiliense fasc. 1 cop. membr. cолета. A coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 101 ab cop. chart. coaera. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 138ab cop. chart. coaera. S coll. Wien H.H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 278b �279a cop. chart. coacra. F coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 56b-57a cop. membr. anni 1453. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 63a (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. saec. 15 mit der rubrizierten Uberschrift Tenor secunde cedule. B coll. Basel Unir.-Bibl. ms. A III 40 fol. 58b-59a (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. membr. saec. 15. Uberschrift wie in IV. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 62b -63a (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. saec. 15. Uberschrift wie in W. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 116a-117a cop. chart. coacra. In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 68b-69a (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. sacc. 15. Uberschrift wie in W. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 124a cop. chart. sacc. 15. Gedruckt bei Crabbe 3, 338-339; Surius I. Ausg. 4, 331, 2. Ausg. 4, 745; Binius 4, 222; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 430; Coll. conc. regia 30, 810- 35 811; Harduin 8, 1602; Labbé I. Ausg. 12, 960-961, 2. Ausg. 17, 758-759; Lünig, Cod. Germ. dipl. 1, 437-438; Martène 8, 156-157 (aus D); Mansi 29, 591-592 und 30, 164; Mansi, Suppl. 4, 331-332; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 218-219 (Segovia lib. 3 cаp. 27). 20 25 30 [1] Quia dominus archiepiscopus Ebredunensis conclusit2 cum reverendissimis do- 40 minis cardinalibus deputatis per sanctitatem domini nostri a ad facta illorum, qui sunt in Basilea, idem dominus noster vult habere litteras a domino rege Romanorum autenticas cum sigillo majestatis et b subscripcione proprie manus sue, quod, sie illi " non consenti- rent nece acquiescerent concordatis aut si consentirent et postea in aliquo contra ! vel preter facerent, idem dominus rex promittat et juret sub fide regia persequis eos tan- 45 quam homines h turbatores pacis et quietis i ecclesie et tocius Christiane religionis ad simplicem requisicionem ipsius k domini nostri 1, sicut ipse per juramentum est obligatus, a) S add. apostolici. b) SFWBR ac. c) W stelll um illi si. d) Rillo. e) WBR et. 1) WBR stellen um preter vel contra. g) BR prosequi. h) om. FWBR. i) F add. et. k) om. S. 1) om. F. 1 Das Datum ergiebt sich teils aus dem Inhalt, teils aus dem, was wir in der Quellenbeschreibung unserer nr. 268 unter M mitgeteilt haben. 2 Vgl. nr. 268. 50
454 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Jnni 26 Handschriftlich überliefert in den Originalen und Abschriften des Transsumptes vom 15 Juli 1432, s. die Quellenangaben zu unseren nrr. 268 und 270. Gedruckt bei Martène 8, 153-154 (aus Douai Bibl. publ. cod. 243; rgl. nr. 270 unter D), Mansi 30, 161 und Mansi, Suppl. 4, 328-329; ferner in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. 2, 216 (Segovia lib. 3 cap. 27). 11432 270. circa Jиní 26] Propositionen Papst Eugens IV an K. Sigmund: fordert, daß sich der König für den Fall, daß das Baseler Konzil den Vereinbarungen des Erzbischofs von Embrun mit den Kardinälen zuwiderhandeln sollte, schriftlich verpflichte, ihm und dem künftigen Konzil anzuhangen; ist einverstanden damit, daß der König nach Rom komme, und will ihn ehrenvoll durch den Kirchenstaat geleiten lassen; ist bereit, den 10 König, sobald er den Kirchenstaat betritt, finanziell zu unterstützen; will behufs [ 1432 Verhandlungen füber die vorgenannten Punkte] Deputierte entsenden. circa Juni 26 Rom 1.] M aus Miinchen Reichs-A. Kirchliche Generalgegenstände fasc. 3 cop. membr. coaera. Diesc und die folgenden Vorlagen NACSFD, auch die unten angefihrte Venetianer Abschrift 15 sind dem Transsumpt vom 15 Juli 1432, das wir in der Quellenbeschreibung unserer nr. 268 unter Meerwähnt haben, inseriert, und awar die Vorlagen MN den Originalen dieses Transsumptes (vgl. nr. 268 unter MN). N coll. ebenda Concilium Basiliense fasc. 1 cop. membr. cолета. A coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 101 ab cop. chart. coaera. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 138ab cop. chart. coaera. S coll. Wien H.H. St. A. Reichsregistraturbuch D fol. 278b �279a cop. chart. coacra. F coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 56b-57a cop. membr. anni 1453. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 63a (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. saec. 15 mit der rubrizierten Uberschrift Tenor secunde cedule. B coll. Basel Unir.-Bibl. ms. A III 40 fol. 58b-59a (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. membr. saec. 15. Uberschrift wie in IV. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 62b -63a (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. saec. 15. Uberschrift wie in W. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 116a-117a cop. chart. coacra. In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 68b-69a (Segovia lib. 3 cap. 27) cop. chart. sacc. 15. Uberschrift wie in W. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 124a cop. chart. sacc. 15. Gedruckt bei Crabbe 3, 338-339; Surius I. Ausg. 4, 331, 2. Ausg. 4, 745; Binius 4, 222; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 430; Coll. conc. regia 30, 810- 35 811; Harduin 8, 1602; Labbé I. Ausg. 12, 960-961, 2. Ausg. 17, 758-759; Lünig, Cod. Germ. dipl. 1, 437-438; Martène 8, 156-157 (aus D); Mansi 29, 591-592 und 30, 164; Mansi, Suppl. 4, 331-332; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 218-219 (Segovia lib. 3 cаp. 27). 20 25 30 [1] Quia dominus archiepiscopus Ebredunensis conclusit2 cum reverendissimis do- 40 minis cardinalibus deputatis per sanctitatem domini nostri a ad facta illorum, qui sunt in Basilea, idem dominus noster vult habere litteras a domino rege Romanorum autenticas cum sigillo majestatis et b subscripcione proprie manus sue, quod, sie illi " non consenti- rent nece acquiescerent concordatis aut si consentirent et postea in aliquo contra ! vel preter facerent, idem dominus rex promittat et juret sub fide regia persequis eos tan- 45 quam homines h turbatores pacis et quietis i ecclesie et tocius Christiane religionis ad simplicem requisicionem ipsius k domini nostri 1, sicut ipse per juramentum est obligatus, a) S add. apostolici. b) SFWBR ac. c) W stelll um illi si. d) Rillo. e) WBR et. 1) WBR stellen um preter vel contra. g) BR prosequi. h) om. FWBR. i) F add. et. k) om. S. 1) om. F. 1 Das Datum ergiebt sich teils aus dem Inhalt, teils aus dem, was wir in der Quellenbeschreibung unserer nr. 268 unter M mitgeteilt haben. 2 Vgl. nr. 268. 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 455 et adherebit sanctitati sue tam in concilio per b eandem sanctitatem suam tenendo 11432 circa quam alibi. Juni 26/ [2] Item quia idem dominus Ebredunensis asserit prefatum dominum regem affectare accedere ad urbem Romam c et prefatum dominum nostrum " visitare, quem semper precipua 5 caritate dilexit, et sperat, quod per communicacionem ipsorum ad invicem multa bona poterunt fieri concernencia fidem et ecclesiam ace totam Christianitatem, idem dominus noster contentatur de accessu suof, cum ipsum g a tempore concilii Constanciensis, quo cognovith eum, semper fuerit magna dilectione et affectione prosecutus, dummodo ejus adventus pacificus sit k, id est cum illis de domo sua tantum, ut alias 1 tactum fuit, et certi- 1o ficatus de tempore adventus sui mittet obviam sibi usque ad confinia terrarum ecclesie duos ex reverendissimis dominis cardinalibus et alios prelatos et clericos ad ipsum associandum honorifice, et ipsum secure conducet et tenebit per dei graciam et remittet cum honore pace et benedictione domini nostri Jhesu Christi et sanctorum apostolorum ejus 1 Petri et Pauli acm sua. et si voluerit in comitivan sua habere de gentibus armigeris prefati 15 domini nostri tam in veniendo quam in revertendo ° et si pecierit, quod dicte gentes faciant sibi juramentum conveniens predicte P materie, contentatur dominus noster, quod fiat hoc, eciam " declarato quod, antequam intret terras ecclesie, ipse prestabit juramen- tum, quod de jure prestare tenebaturr, antequam intraret s Italiam, juxta formam Cle- mentine 2. [3] Item ad ostendendam caritatem amorem et benivolenciam erga personam domini regis consideratis magnis expensis habitis per prefatum dominum regem dominus noster est paratus subvenire eidem domino regi, postquam intraverit t terras ecclesie, et eum u illa paternali caritate amplectetur, qua pater bonus filium optimum complecti v debet et prout per oratores suos alias w 3 oblatumx fuit. et super hoc dominus noster paratus v 25 est deputare aliquos, qui habeant tractare cum deputandis per dominum regem, et in- fallanter: sperat, quod erunt in bona concordia cum dei adjutorio aa. A. de Florencia secretarius. 20 30 271, K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 4: berichtet über das unerfreuliche Re- 1432 Juli 16 sultat der Verhandlungen des Erzbischofs von Embrun mit dem Papst in der Kon- zilsfrage; fürchtet, daß der Papst völlig von Venedig und Florenz abhängig sei, will aber trotzdem von neuem Gesandte an ihn schicken; bittet den Herzog, die an- geschensten Mitglieder des Konzils zu befragen, was er auf die vom Erzbischof überbrachten Forderungen des Papstes antworten solle; meldet seine glückliche An- kunft in Siena und wünscht Nachrichten über die Verhandlungen des Konzils mit den päpstlichen Gesandten. 1432 Juli 16 Siena. 35 Originalfassung: A aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 234 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse steht der gleichzeitige Baierische Vermerk Das [im Brief erwähnte transumpt haben die notari im concili ; darunter Senis. — B coll. ebenda fol. 235 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse steht der gleichreitige Baierische Vermerk Senis. — Benutrt von 40 Kluckholn a. a. O. 2, 553 Anm. 3. — Regest bei Altmann nr. 920I. Lateinische Ubersetrung 5: In Donai Bibl. publ. cod. 243 fol. 112b -113a cop. chart. coaera. 15 a) ont. F. b) om. ASFWBRD. c) SFWBR Romanam. d) om. M. c) SFWBR et. f) om. WER. g) FWBR ipse. h) F cognoverit. i) F stelll um adventus ejus. k) om. ACWBRD ; F stelll um sit pacificus. 1) om FWBR. m) SF et. n) R continua. 0) WBR redeundo. p) F dicte. 4) S et. r) S tenebitur. s) FW intret. t) F intraverat ; R intravit. u) FWBR cum. v) om. F; WBR amplecti ; S stellt um debet complecti. w) om. WBR. x) WBR est oblatum. y) WBR stellen um est paratus. z) F ni fallitur. aa) WBR add. explicit. 1 Vgl. nr. 251 art. 2. 2 Vgl. S. 425 Anm. 1. 3 Vgl. nr. 251 art. 2. 50 4 Der Brief ist doppelt ausgefertigt, ein Verfahren, das die Kanalei während der Romfahrt Sigmunds öfters beobachtet hat frgl. nr. 260). Vermutlich hat man die Briefe wegen der herrschenden Unsicherheit durch ver- schiedene Boten auf verschiedenen Wegen befördert. 5 Die Ubersetrung wurde in Basel angefertigt xum Zweck der Mitteilung des Briefes an das Konzil.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 455 et adherebit sanctitati sue tam in concilio per b eandem sanctitatem suam tenendo 11432 circa quam alibi. Juni 26/ [2] Item quia idem dominus Ebredunensis asserit prefatum dominum regem affectare accedere ad urbem Romam c et prefatum dominum nostrum " visitare, quem semper precipua 5 caritate dilexit, et sperat, quod per communicacionem ipsorum ad invicem multa bona poterunt fieri concernencia fidem et ecclesiam ace totam Christianitatem, idem dominus noster contentatur de accessu suof, cum ipsum g a tempore concilii Constanciensis, quo cognovith eum, semper fuerit magna dilectione et affectione prosecutus, dummodo ejus adventus pacificus sit k, id est cum illis de domo sua tantum, ut alias 1 tactum fuit, et certi- 1o ficatus de tempore adventus sui mittet obviam sibi usque ad confinia terrarum ecclesie duos ex reverendissimis dominis cardinalibus et alios prelatos et clericos ad ipsum associandum honorifice, et ipsum secure conducet et tenebit per dei graciam et remittet cum honore pace et benedictione domini nostri Jhesu Christi et sanctorum apostolorum ejus 1 Petri et Pauli acm sua. et si voluerit in comitivan sua habere de gentibus armigeris prefati 15 domini nostri tam in veniendo quam in revertendo ° et si pecierit, quod dicte gentes faciant sibi juramentum conveniens predicte P materie, contentatur dominus noster, quod fiat hoc, eciam " declarato quod, antequam intret terras ecclesie, ipse prestabit juramen- tum, quod de jure prestare tenebaturr, antequam intraret s Italiam, juxta formam Cle- mentine 2. [3] Item ad ostendendam caritatem amorem et benivolenciam erga personam domini regis consideratis magnis expensis habitis per prefatum dominum regem dominus noster est paratus subvenire eidem domino regi, postquam intraverit t terras ecclesie, et eum u illa paternali caritate amplectetur, qua pater bonus filium optimum complecti v debet et prout per oratores suos alias w 3 oblatumx fuit. et super hoc dominus noster paratus v 25 est deputare aliquos, qui habeant tractare cum deputandis per dominum regem, et in- fallanter: sperat, quod erunt in bona concordia cum dei adjutorio aa. A. de Florencia secretarius. 20 30 271, K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 4: berichtet über das unerfreuliche Re- 1432 Juli 16 sultat der Verhandlungen des Erzbischofs von Embrun mit dem Papst in der Kon- zilsfrage; fürchtet, daß der Papst völlig von Venedig und Florenz abhängig sei, will aber trotzdem von neuem Gesandte an ihn schicken; bittet den Herzog, die an- geschensten Mitglieder des Konzils zu befragen, was er auf die vom Erzbischof überbrachten Forderungen des Papstes antworten solle; meldet seine glückliche An- kunft in Siena und wünscht Nachrichten über die Verhandlungen des Konzils mit den päpstlichen Gesandten. 1432 Juli 16 Siena. 35 Originalfassung: A aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 234 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse steht der gleichzeitige Baierische Vermerk Das [im Brief erwähnte transumpt haben die notari im concili ; darunter Senis. — B coll. ebenda fol. 235 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse steht der gleichreitige Baierische Vermerk Senis. — Benutrt von 40 Kluckholn a. a. O. 2, 553 Anm. 3. — Regest bei Altmann nr. 920I. Lateinische Ubersetrung 5: In Donai Bibl. publ. cod. 243 fol. 112b -113a cop. chart. coaera. 15 a) ont. F. b) om. ASFWBRD. c) SFWBR Romanam. d) om. M. c) SFWBR et. f) om. WER. g) FWBR ipse. h) F cognoverit. i) F stelll um adventus ejus. k) om. ACWBRD ; F stelll um sit pacificus. 1) om FWBR. m) SF et. n) R continua. 0) WBR redeundo. p) F dicte. 4) S et. r) S tenebitur. s) FW intret. t) F intraverat ; R intravit. u) FWBR cum. v) om. F; WBR amplecti ; S stellt um debet complecti. w) om. WBR. x) WBR est oblatum. y) WBR stellen um est paratus. z) F ni fallitur. aa) WBR add. explicit. 1 Vgl. nr. 251 art. 2. 2 Vgl. S. 425 Anm. 1. 3 Vgl. nr. 251 art. 2. 50 4 Der Brief ist doppelt ausgefertigt, ein Verfahren, das die Kanalei während der Romfahrt Sigmunds öfters beobachtet hat frgl. nr. 260). Vermutlich hat man die Briefe wegen der herrschenden Unsicherheit durch ver- schiedene Boten auf verschiedenen Wegen befördert. 5 Die Ubersetrung wurde in Basel angefertigt xum Zweck der Mitteilung des Briefes an das Konzil.
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456 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 139b-140a cop. chart. coaera. — Ebenda cod. ms. lat. 15626 Juli 16 fol. 99b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera domini Romanorum regis missa domino duci pro- tectori lecta in congregacione generali die sabbati 16 augusti 432 1. — Gedruckt bei Martène 8, 147-148 (aus Douai). — Benutxt von Aschbach 4, 79 Anm. 33 (rgl. 4, 483). — Erwähnt von Kluckhohn a. a. O. und von Altmann a. a. O. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. wir haben deiner lieb vormals genug geschriben und emboten, wie unser botschaft bey dem babst in des heiligen conciliums sachen nichts geschaffet hat und wie dornach der erwirdig Jacobus erczbischof Ebre- 10 dunensis, unser fürst und lieber andechtiger, sich selber erbot, bey dem babst zu arbeitten und zu mitteilen 3, als er ouch gen Rom reyt und etwelang do gewesen und nach vil teidungen b wider zu uns herkomen ist und solich e bullen bracht hat, der wir dir hiebey ein transsumpt 2 senden. dorynne dein lieb mercken wirt, wie verwarren d sulch artikel s sein, die in der bullen steen ; die der erezbischoff, als er spricht, in anderr form furbracht 15 hat 4, wiewol in der bullen steet, er hab im die artikel furbracht. du vernymbst ouch, was der babst widerumb von uns begeret 5 ; davor uns got behûtt, das wir das ymmer tun. nu merken wir wol, das der babst verhertt ist, und förchten, das die Venediger und Florenczer, mit den er verbunden ist 6 und die in regiren, in nichtse entlichs tun lassen, wiewol wir dennoch nicht lassen wollen, wir wollen aber zu im senden und an�20 clopfen und unsern fleiß tun, als wir dir dann kurczlich aber schreiben wollen. dorumb, lieber oheim, wollest solich sach an die eltsten und treflichisten des conciliums, die unser frewnde f sein, bringen, das sy wol mercken und sehen, was uns in den sachen zu ant- wortten sey ", wann uns die sach also nicht gefellet und versteen, das zustôrung und a) B mitteln. b) B tedingen. c) B sulch, so auch weiter unten. d) B verworren. e) B nicht. f) B freunt. 25 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 194 Z. 24. Haller irrt aber, wenn er behauptet, daß der am 16 August verlesene Brief Sigmunds identisch sei mit dem an das Konzil vom 27 Juli 1432 (nr. 273). Leta- teren hat das Konxil erst am 20 August erhalten (rgl. unten Anm. 7 und Haller a. a. O. 2, 199 Z. 13-15). 2 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 268 unter M und N. s D. i. unsere nr. 268. 4 Diese Behauptung findet sich auch in cinem Briefe Sigmunds an den Hernog von Mailand. Er schreibt: er habe dem Herzog nicht öfter geschrie- ben, da er angenommen habe, daß die bei ihm be- findlichen ſherxoglichen Rüte] Erasminus [da Tri- vulxio] und Cristoforus de Vellate über alles ein- gehend berichtet hätten; er sei mit Gottes Hilfe gliick- lich nach Siena gekommen, trotadem die Feinde es zu verhindern gesucht hätten; der Erzbischof von Embrun, der früher von Parma aus nach Rom ge- reist sei, um sich beim Papst für das Baseler Konxil zu verwenden, sei xurückgekehrt und habe mitge- bracht bullas papales cum insertis capitulis, que ipse dominus summus pontifex in bulla sua dicit per ar- chiepiscopum oblata; der Erxbischof behaupte da- gegen illa capitula per se in alia forma [esse] pre- sentata; der Ermbischof habe auch gewisse requisi- ciones des Papstes an ihn (Sigmund) überbracht; que omnia profecto majestati nostre nedum ingrata sunt, immo quendam stuporem inducunt, cum vi- deamus, si amplecterentur (quod absit), per indirec- tum cedere ad totalem desolacionem sacri concilii; nec talibus unquam consentiremus; er habe die Akten- sticke transsumieren lassen und das Transsumpt 30 an Hrg. Wilhelm von Baiern geschickt, ut ibi [d. i. im Konnil] videatur voluntas ipsius domini pape; poterit ergo et velit tua dilectio illud transumptum littere almanice prefati ducis Wilhelmi colligari fa- cere et ea omnia per aliquem tuum cursorem quam- 35 tocius ad Basileam locumtenenti nostro destinare; dat. in civ. Senensi 21 mensis julii Ung. 46 Boh. 12. (Florenx Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 210b-211a cop. membr. anni 1453.) Der Herxog dankte für die vorstehenden Mitteilungen am 5 August und be- 40 merkte, daß er Brief und Transsumpt schleunigst (confestim) durch einen besonderen Boten an Hrg. Wilhelm befördern werde. (Osio a. a. O. 3, 92.) 5 Vgl. nr. 270. 6 Vgl. S. 407 Anm. 3. 7 Die Deputacio pro communibus beschloſ am 20 August, nachdem Sigmunds Brief vom 27 Juli (nr. 273) eingetroffen war, xu beantragen, quod con- cilium scriberet domino Romanorum regi, mandando et precipiendo eidem, quod nullo modo haberet seu 50 reciperet tractatum cum domino papa in lesionem concilii, et quod fiat littera in tali forma, quod non valeat redundare in dedecus concilii; ferner quod 45
456 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 139b-140a cop. chart. coaera. — Ebenda cod. ms. lat. 15626 Juli 16 fol. 99b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera domini Romanorum regis missa domino duci pro- tectori lecta in congregacione generali die sabbati 16 augusti 432 1. — Gedruckt bei Martène 8, 147-148 (aus Douai). — Benutxt von Aschbach 4, 79 Anm. 33 (rgl. 4, 483). — Erwähnt von Kluckhohn a. a. O. und von Altmann a. a. O. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. wir haben deiner lieb vormals genug geschriben und emboten, wie unser botschaft bey dem babst in des heiligen conciliums sachen nichts geschaffet hat und wie dornach der erwirdig Jacobus erczbischof Ebre- 10 dunensis, unser fürst und lieber andechtiger, sich selber erbot, bey dem babst zu arbeitten und zu mitteilen 3, als er ouch gen Rom reyt und etwelang do gewesen und nach vil teidungen b wider zu uns herkomen ist und solich e bullen bracht hat, der wir dir hiebey ein transsumpt 2 senden. dorynne dein lieb mercken wirt, wie verwarren d sulch artikel s sein, die in der bullen steen ; die der erezbischoff, als er spricht, in anderr form furbracht 15 hat 4, wiewol in der bullen steet, er hab im die artikel furbracht. du vernymbst ouch, was der babst widerumb von uns begeret 5 ; davor uns got behûtt, das wir das ymmer tun. nu merken wir wol, das der babst verhertt ist, und förchten, das die Venediger und Florenczer, mit den er verbunden ist 6 und die in regiren, in nichtse entlichs tun lassen, wiewol wir dennoch nicht lassen wollen, wir wollen aber zu im senden und an�20 clopfen und unsern fleiß tun, als wir dir dann kurczlich aber schreiben wollen. dorumb, lieber oheim, wollest solich sach an die eltsten und treflichisten des conciliums, die unser frewnde f sein, bringen, das sy wol mercken und sehen, was uns in den sachen zu ant- wortten sey ", wann uns die sach also nicht gefellet und versteen, das zustôrung und a) B mitteln. b) B tedingen. c) B sulch, so auch weiter unten. d) B verworren. e) B nicht. f) B freunt. 25 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 194 Z. 24. Haller irrt aber, wenn er behauptet, daß der am 16 August verlesene Brief Sigmunds identisch sei mit dem an das Konzil vom 27 Juli 1432 (nr. 273). Leta- teren hat das Konxil erst am 20 August erhalten (rgl. unten Anm. 7 und Haller a. a. O. 2, 199 Z. 13-15). 2 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 268 unter M und N. s D. i. unsere nr. 268. 4 Diese Behauptung findet sich auch in cinem Briefe Sigmunds an den Hernog von Mailand. Er schreibt: er habe dem Herzog nicht öfter geschrie- ben, da er angenommen habe, daß die bei ihm be- findlichen ſherxoglichen Rüte] Erasminus [da Tri- vulxio] und Cristoforus de Vellate über alles ein- gehend berichtet hätten; er sei mit Gottes Hilfe gliick- lich nach Siena gekommen, trotadem die Feinde es zu verhindern gesucht hätten; der Erzbischof von Embrun, der früher von Parma aus nach Rom ge- reist sei, um sich beim Papst für das Baseler Konxil zu verwenden, sei xurückgekehrt und habe mitge- bracht bullas papales cum insertis capitulis, que ipse dominus summus pontifex in bulla sua dicit per ar- chiepiscopum oblata; der Erxbischof behaupte da- gegen illa capitula per se in alia forma [esse] pre- sentata; der Ermbischof habe auch gewisse requisi- ciones des Papstes an ihn (Sigmund) überbracht; que omnia profecto majestati nostre nedum ingrata sunt, immo quendam stuporem inducunt, cum vi- deamus, si amplecterentur (quod absit), per indirec- tum cedere ad totalem desolacionem sacri concilii; nec talibus unquam consentiremus; er habe die Akten- sticke transsumieren lassen und das Transsumpt 30 an Hrg. Wilhelm von Baiern geschickt, ut ibi [d. i. im Konnil] videatur voluntas ipsius domini pape; poterit ergo et velit tua dilectio illud transumptum littere almanice prefati ducis Wilhelmi colligari fa- cere et ea omnia per aliquem tuum cursorem quam- 35 tocius ad Basileam locumtenenti nostro destinare; dat. in civ. Senensi 21 mensis julii Ung. 46 Boh. 12. (Florenx Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 210b-211a cop. membr. anni 1453.) Der Herxog dankte für die vorstehenden Mitteilungen am 5 August und be- 40 merkte, daß er Brief und Transsumpt schleunigst (confestim) durch einen besonderen Boten an Hrg. Wilhelm befördern werde. (Osio a. a. O. 3, 92.) 5 Vgl. nr. 270. 6 Vgl. S. 407 Anm. 3. 7 Die Deputacio pro communibus beschloſ am 20 August, nachdem Sigmunds Brief vom 27 Juli (nr. 273) eingetroffen war, xu beantragen, quod con- cilium scriberet domino Romanorum regi, mandando et precipiendo eidem, quod nullo modo haberet seu 50 reciperet tractatum cum domino papa in lesionem concilii, et quod fiat littera in tali forma, quod non valeat redundare in dedecus concilii; ferner quod 45
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 457 1432 Juli 16 gantze vernichtung des heiligen conciliums doruß qwem. und das schreiben wir deiner lieb dorumb, das du und das concilium wisset, was meynung der babst in den sachen hat. auch ist uns geschriben worden, wie der babst seina beste sloßer, nemlich Surigan 1 und Cannal2, mit Venedigern besaczt hab. desglichen wolt er zu Bononien getan haben, das aber die stat fürqwam, und stet noch in ezwitracht. auch lassen wir dein lieb wissen, das wir von den genaden gotes gelucklich und wol herkomen sein, wiewol man uns vast understanden hat zu irren, und getrawenb zu gote, unser sach werde besser. und was uns hinfur begegent, wollen wir dein lieb wissen lassen, begerend, das du uns ouch gelegenheit aller sach wissen lassest, sunderlich wie es sich mit der 1o botschaft, die der babst gen Basel getan hat 3, doselbs handel. geben zu Senis am mitwochen nach sand Margarethen tag unserr riche des Hungrischen etc. im e 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltzgraff d bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter e 15 lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 Juli 16 272. Denkschrift des Erzbischofs Jakob von Embrun, verfaßt auf Wunsch K. Sigmunds, über die Artikel Papst Eugens IV betr. die Beilegung seines Konflikts mit dem Baseler Konzil. 1432 Juli 23 Siena. 1432 Juli 23 20 Aus Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 210ab cop. membr. anni 1453. In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 167 fol. 61 a -62 a cop. chart. saec. 15, Abschrift unserer Vorl. Circa materiam articulorum 4 concessorum per sanctissimum dominum nostrum papam Eugenium IV concernencium concilium Basilee dixerunt domini archiepiscopus et princeps Ebredunensis et episcopus Senensis ac plures sacre pagine professores et doctores juris canonici et civilis Senis de mandato serenissimi domini Romanorum regis 25 congregati 5 plura anno domini 1432 mensis julii; quorum opiniones habere voluit cum subscripcione. et quia diversificabaturf opinio mei archiepiscopi ab aliis certis, voluit eam habere ad partem cum signeti apposicione. idcirco dixi s salvo meliori judicio sequencia: [1] Inprimis quia concordia etiam parve res crescunt, consului domino regi cum so predictis, quatenus, quantum in eo erit, procuret et faciat cum effectu nec aliquo modo per eum stet, quin bona pax et amicicia sit inter dominum papam et ipsum, cum per hoc infinita bona toti Christianitati accidere possint. [2] Item dixi secundo cum predictis, quod omnia per dominum papam in dicta bulla 6 circa materiam predictam et in ejus favorem concessa sunt cum graciarum actione 35 recipienda, quam referri facere debet dominus rex. [3] Item dixi tercio cum predictis, quod favore pacis in Christianitate et ut scisma evitetur, quod supplicetur per dominum regem ipsi domino pape humiliter, qualiter suis 1432 Juli a) B seine. b) B getruen. c) om. A. d) B pfaltzgraven. c) B add. und. r) cm.; Forl. diversificabantur. g) cm.; Forl. duxi. 40 dirigeretur ad eum cum litteris et instructionibus frater Petrus ordinis canonicorum regularium de fa- milia domini protectoris. (Haller a. a. O. 2, 196 Z. 27-34.) Die Absendung des Briefes erfolgte erst nach Mitte September, die Peters von Jndersdorf erst 45 am 18 Oktober. Wir werden auf die Gesandtschaft Peters noch xuriickkommen. 1 Soriano östl. von Viterbo am Fuße des Ci- mino. 2 Wahrscheinlich das heutige Canale Monterano im Distrikt Civitavecchia. 3 Vgl. S. 309 Anm. 4. 4 nr. 268. 5 Vgl. S. 306 und nr. 275. 6 In der Bulle „Inter cetera vota nostra". Vgl. S. 453 Anm. 3. Deutsche Reichstags-Akten X. 58
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 457 1432 Juli 16 gantze vernichtung des heiligen conciliums doruß qwem. und das schreiben wir deiner lieb dorumb, das du und das concilium wisset, was meynung der babst in den sachen hat. auch ist uns geschriben worden, wie der babst seina beste sloßer, nemlich Surigan 1 und Cannal2, mit Venedigern besaczt hab. desglichen wolt er zu Bononien getan haben, das aber die stat fürqwam, und stet noch in ezwitracht. auch lassen wir dein lieb wissen, das wir von den genaden gotes gelucklich und wol herkomen sein, wiewol man uns vast understanden hat zu irren, und getrawenb zu gote, unser sach werde besser. und was uns hinfur begegent, wollen wir dein lieb wissen lassen, begerend, das du uns ouch gelegenheit aller sach wissen lassest, sunderlich wie es sich mit der 1o botschaft, die der babst gen Basel getan hat 3, doselbs handel. geben zu Senis am mitwochen nach sand Margarethen tag unserr riche des Hungrischen etc. im e 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltzgraff d bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter e 15 lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 Juli 16 272. Denkschrift des Erzbischofs Jakob von Embrun, verfaßt auf Wunsch K. Sigmunds, über die Artikel Papst Eugens IV betr. die Beilegung seines Konflikts mit dem Baseler Konzil. 1432 Juli 23 Siena. 1432 Juli 23 20 Aus Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 210ab cop. membr. anni 1453. In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 167 fol. 61 a -62 a cop. chart. saec. 15, Abschrift unserer Vorl. Circa materiam articulorum 4 concessorum per sanctissimum dominum nostrum papam Eugenium IV concernencium concilium Basilee dixerunt domini archiepiscopus et princeps Ebredunensis et episcopus Senensis ac plures sacre pagine professores et doctores juris canonici et civilis Senis de mandato serenissimi domini Romanorum regis 25 congregati 5 plura anno domini 1432 mensis julii; quorum opiniones habere voluit cum subscripcione. et quia diversificabaturf opinio mei archiepiscopi ab aliis certis, voluit eam habere ad partem cum signeti apposicione. idcirco dixi s salvo meliori judicio sequencia: [1] Inprimis quia concordia etiam parve res crescunt, consului domino regi cum so predictis, quatenus, quantum in eo erit, procuret et faciat cum effectu nec aliquo modo per eum stet, quin bona pax et amicicia sit inter dominum papam et ipsum, cum per hoc infinita bona toti Christianitati accidere possint. [2] Item dixi secundo cum predictis, quod omnia per dominum papam in dicta bulla 6 circa materiam predictam et in ejus favorem concessa sunt cum graciarum actione 35 recipienda, quam referri facere debet dominus rex. [3] Item dixi tercio cum predictis, quod favore pacis in Christianitate et ut scisma evitetur, quod supplicetur per dominum regem ipsi domino pape humiliter, qualiter suis 1432 Juli a) B seine. b) B getruen. c) om. A. d) B pfaltzgraven. c) B add. und. r) cm.; Forl. diversificabantur. g) cm.; Forl. duxi. 40 dirigeretur ad eum cum litteris et instructionibus frater Petrus ordinis canonicorum regularium de fa- milia domini protectoris. (Haller a. a. O. 2, 196 Z. 27-34.) Die Absendung des Briefes erfolgte erst nach Mitte September, die Peters von Jndersdorf erst 45 am 18 Oktober. Wir werden auf die Gesandtschaft Peters noch xuriickkommen. 1 Soriano östl. von Viterbo am Fuße des Ci- mino. 2 Wahrscheinlich das heutige Canale Monterano im Distrikt Civitavecchia. 3 Vgl. S. 309 Anm. 4. 4 nr. 268. 5 Vgl. S. 306 und nr. 275. 6 In der Bulle „Inter cetera vota nostra". Vgl. S. 453 Anm. 3. Deutsche Reichstags-Akten X. 58
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458 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juli 23 legatis sive nunciis concilio Basilee presidentibus et a ipsi concilio concedere velit, quod vacare possint indistincte extirpacioni heresum correctioni morum et pacis in Christiani- tate procuracioni absque hoc, quod ad aliquem fiat relacio, quatenus evitetur circui- [3"] salvo meliori judicio sic premissa intelligo, quod, si concilium Basiliense tus. super conclusionibus et modo extirpacionis heresum concordet, quod omnia illa, in quibus 5 concordabunt, teneant et habeant firmitatem nec sit relatio facienda ad aliquem; sed si essent omnino discordes, sic quod nullo modo vellent concordare, dico racionabile et honestum fore rem remittendam domino pape propter auctoritatem sedis apostolice. di- cerem tamen eam expediendam per ipsum cum consilio concilii et sacri dominorum cardinalium collegii; vel si mallet concilium Basiliense, quod per aliud concilium 10 terminaretur aut quod ei referretur, dicerem hoc cum domini pape beneplacito fien- dum. [35] item dicerem salvo semper meliori judicio, quod advisata tam super refor- macione morum quam pacis procuracione, antequam incommutabiliter approbentur, sunt domino pape et sacro collegio mittenda, quatenus, si velint avisare concilium, possint — nam etiam diu deliberandum est, quod statuendum est semel —, et quod tunc visis 15 addicionibus aut diminucionibus domini nostri pape et sacri collegii presidentes ' concilio et ipsum concilium habeant e finem materie imponere honore sedis apostolice et bona equitate servatis, prout speratur in omnibus possibilibus dictum concilium Basiliense ita velle. [4] Item quarto dixi, quod supplicetur per dominum regem domino nostro pape, 20 quatenus dominos prelatos et alios, qui debent concilio interesse, ad tollendum omnem scrupulum convocaret per bullam generaliter et sui presidentes specialiter, mittendo litteras suas patriarchis et metropolitanis. [5] Item quinto dixi, quod eidem placeat, quod, si Bohemi interim et quandocun- que Basileam venerint, possit d ipsum concilium Basiliense ad reductionem eorum ad 25 fidem intendere sine aliqua expectacione modis licitis et honestis. [6] Item sexto dixi cum predictis, quod in casu admissionis premissorum justum est, quod moniciones citaciones et processus facte et incepti hincinde tam per dominum nostrum papam quam concilium predictum cessent omnino, ita quod pro non factis [6"] item consului, quod 3o habeantur, quemadmodum in quarto articulo continetur. terminus citacionis ex parte domini nostri pape et processus etc. ac termini citacionum factarum per concilium Basilee et processus prolongentur per tres aut quatuor menses a fine ipsorum, quatenus interim fiat convocacio, de qua supra, et prosecucio ipsius materie. Unde de hac opinione mea ego Jacobus archiepiscopus et princeps Ebredunensis sacri imperii triscamerarius jussi hanc cartam fieri et signeto meo signavi anno loco et 35 mense predictis 23 e julii. 1432 Juli 93 Per dominum meum reverendissimum archiepiscopum principem Ebredunensem et sacri imperii triscamerarium. 1482 Juli 27 273. K. Sigmund an das Baseler Konzil 1: hat an den Protektor Hzg. Wilhelm ein Transsumpt von päpstlichen Bullen und cinigen Artikeln geschickt, die der Erz-10 bischof von Embrun aus Rom mitgebracht hat; frägt an, ob er die Artikel unter- schreiben solle; rät zu einem Vergleich mit dem Papst und wünscht Bericht über die Verhandlungen des Konzils mit den päpstlichen Gesandten; bittet, das Tempo des Prozesses gegen den Papst zu verlangsamen, bis dessen Antwort auf die Forderungen, die er ihm zugesandt habe, eingetroffen sei. 1432 Juli 27 Siena. 45 a) felll in der Vorl. b) ent.; Vorl. presidente. c) em.; Vorl. habeat. d) em.; Vorl. possint. e) em.; Forl. 33. 1 Das Konnil erhielt den Brief am 20 August. Vgl. S. 456 Anm. 1.
458 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Juli 23 legatis sive nunciis concilio Basilee presidentibus et a ipsi concilio concedere velit, quod vacare possint indistincte extirpacioni heresum correctioni morum et pacis in Christiani- tate procuracioni absque hoc, quod ad aliquem fiat relacio, quatenus evitetur circui- [3"] salvo meliori judicio sic premissa intelligo, quod, si concilium Basiliense tus. super conclusionibus et modo extirpacionis heresum concordet, quod omnia illa, in quibus 5 concordabunt, teneant et habeant firmitatem nec sit relatio facienda ad aliquem; sed si essent omnino discordes, sic quod nullo modo vellent concordare, dico racionabile et honestum fore rem remittendam domino pape propter auctoritatem sedis apostolice. di- cerem tamen eam expediendam per ipsum cum consilio concilii et sacri dominorum cardinalium collegii; vel si mallet concilium Basiliense, quod per aliud concilium 10 terminaretur aut quod ei referretur, dicerem hoc cum domini pape beneplacito fien- dum. [35] item dicerem salvo semper meliori judicio, quod advisata tam super refor- macione morum quam pacis procuracione, antequam incommutabiliter approbentur, sunt domino pape et sacro collegio mittenda, quatenus, si velint avisare concilium, possint — nam etiam diu deliberandum est, quod statuendum est semel —, et quod tunc visis 15 addicionibus aut diminucionibus domini nostri pape et sacri collegii presidentes ' concilio et ipsum concilium habeant e finem materie imponere honore sedis apostolice et bona equitate servatis, prout speratur in omnibus possibilibus dictum concilium Basiliense ita velle. [4] Item quarto dixi, quod supplicetur per dominum regem domino nostro pape, 20 quatenus dominos prelatos et alios, qui debent concilio interesse, ad tollendum omnem scrupulum convocaret per bullam generaliter et sui presidentes specialiter, mittendo litteras suas patriarchis et metropolitanis. [5] Item quinto dixi, quod eidem placeat, quod, si Bohemi interim et quandocun- que Basileam venerint, possit d ipsum concilium Basiliense ad reductionem eorum ad 25 fidem intendere sine aliqua expectacione modis licitis et honestis. [6] Item sexto dixi cum predictis, quod in casu admissionis premissorum justum est, quod moniciones citaciones et processus facte et incepti hincinde tam per dominum nostrum papam quam concilium predictum cessent omnino, ita quod pro non factis [6"] item consului, quod 3o habeantur, quemadmodum in quarto articulo continetur. terminus citacionis ex parte domini nostri pape et processus etc. ac termini citacionum factarum per concilium Basilee et processus prolongentur per tres aut quatuor menses a fine ipsorum, quatenus interim fiat convocacio, de qua supra, et prosecucio ipsius materie. Unde de hac opinione mea ego Jacobus archiepiscopus et princeps Ebredunensis sacri imperii triscamerarius jussi hanc cartam fieri et signeto meo signavi anno loco et 35 mense predictis 23 e julii. 1432 Juli 93 Per dominum meum reverendissimum archiepiscopum principem Ebredunensem et sacri imperii triscamerarium. 1482 Juli 27 273. K. Sigmund an das Baseler Konzil 1: hat an den Protektor Hzg. Wilhelm ein Transsumpt von päpstlichen Bullen und cinigen Artikeln geschickt, die der Erz-10 bischof von Embrun aus Rom mitgebracht hat; frägt an, ob er die Artikel unter- schreiben solle; rät zu einem Vergleich mit dem Papst und wünscht Bericht über die Verhandlungen des Konzils mit den päpstlichen Gesandten; bittet, das Tempo des Prozesses gegen den Papst zu verlangsamen, bis dessen Antwort auf die Forderungen, die er ihm zugesandt habe, eingetroffen sei. 1432 Juli 27 Siena. 45 a) felll in der Vorl. b) ent.; Vorl. presidente. c) em.; Vorl. habeat. d) em.; Vorl. possint. e) em.; Forl. 33. 1 Das Konnil erhielt den Brief am 20 August. Vgl. S. 456 Anm. 1.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 459 10 D aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 113b-114a cop. chart. coaeva. Die Unterschrift ist 1432 durch etc. nach augustus gekürxt; das Fehlende ist von uns aus C ergänxt. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 140 a-141a cop. chart. coaeva. B coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 302b -303b cop. chart. coaeva. Die Vorlage ist schr fehlerhaft. F coll. Florenx Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 57a cop. membr. anni 1453. Adresse und Unterschrift fehlen. In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 99-101 cop. chart. saec. 15. — In Minchen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 64ab cop. chart. coaeva. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 124b�125a cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Martène 8, 151-153 (aus D), Mansi 30, 159-160 und Mansi, Suppl. 4, 326- 327. — Regest bei Altmann nr. 9206. — Erwähnt von Segovia lib. 3 cap. 27 (a. a. O. 2, 216) und von Aschbach 4, 85 (vgl. 4, 483). Juli 27 Reverendissimi in Christo patres a, amici b carissimi ac venerandi sincere et grate 15 nobis dilecti. scripseramus alias 1 vestris paternitatibus, qualiter venerabilis Jacobus archiepiscopus Ebredunensis, princeps noster et sacri imperii, dum in Parma pro feudis atque regalibus suis nobis sacramentum prestaret, videns differencias, que erant cum domino e summo pontifice super factis d sacri Basiliensis concilii, se obtulit zelo quodam ductus mediare, ut ad evitanda scandala hec res ad bonos terminos posset conduci, qua- 20 literque e nos eidem nedum indulsimus, verum eciam instanter petivimus, ut dei et ec- clesie 1 sancte intuitu illos subire vellet labores. et ecce idem archiepiscopus ad nos nunc § est h reversus afferens quasdam bullas 2 domini summi pontificis requirensque a nobis inscriptionem3 quandam; quorum omnium copiam i sive transsumptum illustri locumtenenti nostro Willelmo duci Bavarie transmisimus vestris paternitatibus ulterius 25 presentandas. verum quia illa negocia magna sunt et quodam modo involuta ac extra potestatem nostram, videbatur nobis summe expedire, ut illa subito ad vestrarum pater- nitatum devenirent k noticiam, ad quarum cognitionem arbitramur talia pertinere. nos enim scripturam, que a nobis requiritur, nulla via seu instancia traderemus nec dare dis- positi sumus nisi ad votum et consilium vestrum. et ne sanctitas domini nostri pape so propter moram afficeretur! tedio et ut eciam non deficeremus sanctitatem suam denuo pulsare super favorem concilii, remisimus 1 archiepiscopum eundem adjunctis sibi venera- bilibus ° episcopo Curiensi et Ladislao gubernatore cruciferatus Budensis 4, qui per dei graciam subito reversuri sunt; et quitquit attulerint, vestris paternitatibus intimabimus. nichilominus velint paternitates vestre nobis » incontinenti die noctuque rescribere mentem 35 vestram super illis articulis nosque informare, qualiter acturi sumus, eciam quitquid feceritis usque huc cum oratoribus apostolicis ad concilium destinatis. non esset enim nobis ingratum, si vestre paternitates cum sanctitate domini q pape concordare possent ad evitandum scisma, dum tamen sacrum concilium remaneret in libertate agendi sine talibus limitationibus super hiis, pror quibus congregatum est, prout hactenus generalia 4o concilia peregerunt, et ne idem concilium sic per indirectum dissolveretur; quod nobis profecto deificum ets honestum videretur. quitquid tamen vestre paternitales, que res illas ecclesiam tangentes clarius nobis cognoscunt, concluserint, nobis acceptum erit, quoniam a votis vestris nequaquam declinabimus, sed, ut semper et scripsimus et nunciavi- a) F add. et domini. b) D om. amici — dilecti, add. etc. c) om. B. d) F facto. e) F qualitercumque. f) B add. sue. g) om. F. h) om. B. i) CB copias. k) F devenerint. 1) F afficiatur. m) om. F. n) CBF add. ad sanctitatem suam. o) Badd viris. p) nobis incontinenti om. F. q) F add. nostri. r) F super. s) CBF ac. 45 1 Sigmund hat vermutlich den Brief an Hrg. Wilhelm von Baiern vom 20 Mai 1432 (nr. 262) in Auge; ein Brief an das Konxil, in dem über 50 die Vermittlung des Erxbischofs berichtet würde, ist uns nicht bekannt. 2 Vgl. die Quellenbeschreibung au nr. 268 unter M. 3 nr. 270. 4 Vgl. S. 306. — Der Papst erteilte auf Sigmunds Verlangen am 26 Juli Geleit für nicht gen. könig- liche Gesandte mit einem Gefolge von höchstens 50 Personen (Rom Vatik. A. Reg. 372 fol. 35ab cop. chart. coaeva). 58 *
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 459 10 D aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 113b-114a cop. chart. coaeva. Die Unterschrift ist 1432 durch etc. nach augustus gekürxt; das Fehlende ist von uns aus C ergänxt. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 140 a-141a cop. chart. coaeva. B coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 302b -303b cop. chart. coaeva. Die Vorlage ist schr fehlerhaft. F coll. Florenx Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 57a cop. membr. anni 1453. Adresse und Unterschrift fehlen. In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 99-101 cop. chart. saec. 15. — In Minchen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 64ab cop. chart. coaeva. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 124b�125a cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Martène 8, 151-153 (aus D), Mansi 30, 159-160 und Mansi, Suppl. 4, 326- 327. — Regest bei Altmann nr. 9206. — Erwähnt von Segovia lib. 3 cap. 27 (a. a. O. 2, 216) und von Aschbach 4, 85 (vgl. 4, 483). Juli 27 Reverendissimi in Christo patres a, amici b carissimi ac venerandi sincere et grate 15 nobis dilecti. scripseramus alias 1 vestris paternitatibus, qualiter venerabilis Jacobus archiepiscopus Ebredunensis, princeps noster et sacri imperii, dum in Parma pro feudis atque regalibus suis nobis sacramentum prestaret, videns differencias, que erant cum domino e summo pontifice super factis d sacri Basiliensis concilii, se obtulit zelo quodam ductus mediare, ut ad evitanda scandala hec res ad bonos terminos posset conduci, qua- 20 literque e nos eidem nedum indulsimus, verum eciam instanter petivimus, ut dei et ec- clesie 1 sancte intuitu illos subire vellet labores. et ecce idem archiepiscopus ad nos nunc § est h reversus afferens quasdam bullas 2 domini summi pontificis requirensque a nobis inscriptionem3 quandam; quorum omnium copiam i sive transsumptum illustri locumtenenti nostro Willelmo duci Bavarie transmisimus vestris paternitatibus ulterius 25 presentandas. verum quia illa negocia magna sunt et quodam modo involuta ac extra potestatem nostram, videbatur nobis summe expedire, ut illa subito ad vestrarum pater- nitatum devenirent k noticiam, ad quarum cognitionem arbitramur talia pertinere. nos enim scripturam, que a nobis requiritur, nulla via seu instancia traderemus nec dare dis- positi sumus nisi ad votum et consilium vestrum. et ne sanctitas domini nostri pape so propter moram afficeretur! tedio et ut eciam non deficeremus sanctitatem suam denuo pulsare super favorem concilii, remisimus 1 archiepiscopum eundem adjunctis sibi venera- bilibus ° episcopo Curiensi et Ladislao gubernatore cruciferatus Budensis 4, qui per dei graciam subito reversuri sunt; et quitquit attulerint, vestris paternitatibus intimabimus. nichilominus velint paternitates vestre nobis » incontinenti die noctuque rescribere mentem 35 vestram super illis articulis nosque informare, qualiter acturi sumus, eciam quitquid feceritis usque huc cum oratoribus apostolicis ad concilium destinatis. non esset enim nobis ingratum, si vestre paternitates cum sanctitate domini q pape concordare possent ad evitandum scisma, dum tamen sacrum concilium remaneret in libertate agendi sine talibus limitationibus super hiis, pror quibus congregatum est, prout hactenus generalia 4o concilia peregerunt, et ne idem concilium sic per indirectum dissolveretur; quod nobis profecto deificum ets honestum videretur. quitquid tamen vestre paternitales, que res illas ecclesiam tangentes clarius nobis cognoscunt, concluserint, nobis acceptum erit, quoniam a votis vestris nequaquam declinabimus, sed, ut semper et scripsimus et nunciavi- a) F add. et domini. b) D om. amici — dilecti, add. etc. c) om. B. d) F facto. e) F qualitercumque. f) B add. sue. g) om. F. h) om. B. i) CB copias. k) F devenerint. 1) F afficiatur. m) om. F. n) CBF add. ad sanctitatem suam. o) Badd viris. p) nobis incontinenti om. F. q) F add. nostri. r) F super. s) CBF ac. 45 1 Sigmund hat vermutlich den Brief an Hrg. Wilhelm von Baiern vom 20 Mai 1432 (nr. 262) in Auge; ein Brief an das Konxil, in dem über 50 die Vermittlung des Erxbischofs berichtet würde, ist uns nicht bekannt. 2 Vgl. die Quellenbeschreibung au nr. 268 unter M. 3 nr. 270. 4 Vgl. S. 306. — Der Papst erteilte auf Sigmunds Verlangen am 26 Juli Geleit für nicht gen. könig- liche Gesandte mit einem Gefolge von höchstens 50 Personen (Rom Vatik. A. Reg. 372 fol. 35ab cop. chart. coaeva). 58 *
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1432 Juli 27 1432 Juli 27 460 mus, usque ad mortem vobiscum perseverabimus et queque adversa sustinebimus, quem- admodum presencialiter propter adhesionem ipsam a nobis omnia impedimenta undique inferuntur. que omnia libenter sufferimus et tollerare dispositi sumus pro bono et com- modo populi Christiani, rogantes insuper, ut interim et quousqueb vestris paternitatibus non scripserimus c mentem et responsum domini pape super hujusmodi requisicionibus nostris, quas vobis prefatus d locumtenens noster" ostendet, in processu contra ipsum d dominum papam velitis esse lenti et piie in finem, quod f hec res commodosius g adap- tentur, quoniam avisationes nostre vos non tardabunt. datum in civitate nostra Senarum die 27 jullii regnorum nostrorum h anno i Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 12. 5 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 10 [supra] Reverendissimis ac venerabili- bus in Christo patribus et dominis k sacro- sancte generali Basiliensi sinodo etc. Sigismundus 1 dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie m etc. rex. 11432 274. Bruchstück einer Instruktion K. Sigmunds für nicht gen. Gesandte an Papst circa Eugen IV: betr. die Feindseligkeiten der päpstlichen Truppen gegen das Reichs- 15 Juli 271 [1432 circa gebiet und betr. das Verhältnis des Papstes zum Baseler Konzil. Juli 27 Siena 2.] F aus Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 210 ab cop. membr. anni 1453 mit der Uber- schrift Instructio euntium ex parte cesaree majestatis ad dominum Eugenium summum pontificem. Die Vorlage enthält nur art. I und 2. Das Bruchstick des dritten Artikels 20 haben wir dem Drucke Crabbe’s entlehnt. In dem letxteren folgt auf quoniam majestas sua sofort unsere nr. 270. Man wird dieses Versehen vielleicht so erklären düirfen, daſt in Crabbe's handschriftlicher Vorlage mit jenen Worten eine Seite endete und das fol- gende Blatt, das die andere Hälfte der Instruktion enthielt, fehlte. Es ist Crabbe zwar nicht entgangen, daßt nach sua etwas ausgefallen sei — er vermutet „grate suscepit“ —, 25 aber der Gedanke, daß es sich um awei verschiedene Aktenstiicke handeln könne, scheint weder ihm noch den Herausgebern der unten angeführten Nachdrucke gekommen ru sein. C coll. der Druck bei Crabbe 3, 338. Die Instruktion hat hier die Uberschrift Instructio dominorum euntium ex parte caesareae majestatis ad dominum summum pontificem. In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 167 fol. 62a cop. chart. saec. 15, Abschrift von F. Gedruckt bei Surius I. Ausg. 4, 330-331, 2. Ausg. 4, 744-745; Binius 4, 221-222; Gold- ast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 429-430 (Goldast setxt die Instruk- tion in das Jahr 1433); Coll. conc. regia 30, 808-810; Harduin 8, 1601-1602; Labbé I. Ausg. 12, 959-960, 2. Ausg. 17, 757-758; Lünig, Cod. Germ. dipl. I, 135-437; Mansi 29, 590-591. Erwähnt von Aschbach 4, 57 Anm. 2. 30 35 [I] Primo exponatur, qualiter ad aures regias pervenerit, quod sanctissimus " dominus noster gentes suas armigeras miserit contra majestatem regiam et subditos suos ac terras sibi et imperio subjectaso absque culpa regia et nulla offensa seu ? racionabili causa precedente. et quamvis hucusque nunquam crediderit " sanctitatem suam erga majestatem 40 regiam aliquam indignationem velle aut posse concipere seu facere, licet Nicolaus de Tolentino, qui se per expressum capitaneum generalem ecclesie scripsit, alias veniens cum Florentinorum gentibus r ante Lucam gentibus regiis, ut debitum erat, ipsam s defen- a) F ipsius. b) F quosque. c) F scripsimus. d) om. F. e) B add. usque. f) F ut. g) F commodius. h) no- strorum — 12 om. F. i) DC om. anno — 12, add. etc. k) B add. dominis, om. sacrosancte — sinodo etc. 45 l) die Unterschrift stcht auf zwei Zeilen; nach semper ist abgeteilt. m) Bohemie etc. rex om. B. 1) C sanctitas domini nostri stati s. d. noster. 0) C subtractas. p) C et. q) F crediderat. r) C add. in. s) C papam. Diese requisiciones werden identisch mit den- jenigen sein, die in der Instruktion nr. 274 ent- halten sind. 3 Als maßgebend für die Datierung der Instruk- tion hat man das Datum des Geleitsbriefes xu be- trachten, den Siena für den einen Gesandten Sig- munds, den Bischof von Chur, ausstellte, nämlich 50 den 27 Juli. Vgl. S. 307 Anm. I.
1432 Juli 27 1432 Juli 27 460 mus, usque ad mortem vobiscum perseverabimus et queque adversa sustinebimus, quem- admodum presencialiter propter adhesionem ipsam a nobis omnia impedimenta undique inferuntur. que omnia libenter sufferimus et tollerare dispositi sumus pro bono et com- modo populi Christiani, rogantes insuper, ut interim et quousqueb vestris paternitatibus non scripserimus c mentem et responsum domini pape super hujusmodi requisicionibus nostris, quas vobis prefatus d locumtenens noster" ostendet, in processu contra ipsum d dominum papam velitis esse lenti et piie in finem, quod f hec res commodosius g adap- tentur, quoniam avisationes nostre vos non tardabunt. datum in civitate nostra Senarum die 27 jullii regnorum nostrorum h anno i Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 12. 5 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 10 [supra] Reverendissimis ac venerabili- bus in Christo patribus et dominis k sacro- sancte generali Basiliensi sinodo etc. Sigismundus 1 dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie m etc. rex. 11432 274. Bruchstück einer Instruktion K. Sigmunds für nicht gen. Gesandte an Papst circa Eugen IV: betr. die Feindseligkeiten der päpstlichen Truppen gegen das Reichs- 15 Juli 271 [1432 circa gebiet und betr. das Verhältnis des Papstes zum Baseler Konzil. Juli 27 Siena 2.] F aus Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 210 ab cop. membr. anni 1453 mit der Uber- schrift Instructio euntium ex parte cesaree majestatis ad dominum Eugenium summum pontificem. Die Vorlage enthält nur art. I und 2. Das Bruchstick des dritten Artikels 20 haben wir dem Drucke Crabbe’s entlehnt. In dem letxteren folgt auf quoniam majestas sua sofort unsere nr. 270. Man wird dieses Versehen vielleicht so erklären düirfen, daſt in Crabbe's handschriftlicher Vorlage mit jenen Worten eine Seite endete und das fol- gende Blatt, das die andere Hälfte der Instruktion enthielt, fehlte. Es ist Crabbe zwar nicht entgangen, daßt nach sua etwas ausgefallen sei — er vermutet „grate suscepit“ —, 25 aber der Gedanke, daß es sich um awei verschiedene Aktenstiicke handeln könne, scheint weder ihm noch den Herausgebern der unten angeführten Nachdrucke gekommen ru sein. C coll. der Druck bei Crabbe 3, 338. Die Instruktion hat hier die Uberschrift Instructio dominorum euntium ex parte caesareae majestatis ad dominum summum pontificem. In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 167 fol. 62a cop. chart. saec. 15, Abschrift von F. Gedruckt bei Surius I. Ausg. 4, 330-331, 2. Ausg. 4, 744-745; Binius 4, 221-222; Gold- ast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 429-430 (Goldast setxt die Instruk- tion in das Jahr 1433); Coll. conc. regia 30, 808-810; Harduin 8, 1601-1602; Labbé I. Ausg. 12, 959-960, 2. Ausg. 17, 757-758; Lünig, Cod. Germ. dipl. I, 135-437; Mansi 29, 590-591. Erwähnt von Aschbach 4, 57 Anm. 2. 30 35 [I] Primo exponatur, qualiter ad aures regias pervenerit, quod sanctissimus " dominus noster gentes suas armigeras miserit contra majestatem regiam et subditos suos ac terras sibi et imperio subjectaso absque culpa regia et nulla offensa seu ? racionabili causa precedente. et quamvis hucusque nunquam crediderit " sanctitatem suam erga majestatem 40 regiam aliquam indignationem velle aut posse concipere seu facere, licet Nicolaus de Tolentino, qui se per expressum capitaneum generalem ecclesie scripsit, alias veniens cum Florentinorum gentibus r ante Lucam gentibus regiis, ut debitum erat, ipsam s defen- a) F ipsius. b) F quosque. c) F scripsimus. d) om. F. e) B add. usque. f) F ut. g) F commodius. h) no- strorum — 12 om. F. i) DC om. anno — 12, add. etc. k) B add. dominis, om. sacrosancte — sinodo etc. 45 l) die Unterschrift stcht auf zwei Zeilen; nach semper ist abgeteilt. m) Bohemie etc. rex om. B. 1) C sanctitas domini nostri stati s. d. noster. 0) C subtractas. p) C et. q) F crediderat. r) C add. in. s) C papam. Diese requisiciones werden identisch mit den- jenigen sein, die in der Instruktion nr. 274 ent- halten sind. 3 Als maßgebend für die Datierung der Instruk- tion hat man das Datum des Geleitsbriefes xu be- trachten, den Siena für den einen Gesandten Sig- munds, den Bischof von Chur, ausstellte, nämlich 50 den 27 Juli. Vgl. S. 307 Anm. I.
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G. Vorhältnis K, Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 461 Xe dentibus ! publiee clamare fecerit ,,vivat ecclesia^, tamen jam habetur certius, qualiter [riis Nicolaus de Fortebrachiis contra terras imperio subjectas noviter iosultaverit et illas ли 07) nomine sue sanctitatis et ecclesie: postulaverit. qualiter eciam memoratus Nicolaus de Tolentino in Maritima ^ Senensi patraverit, e«dem, sanctitas persentiet in cedula? eum 5 presentibus ostendenda. que tamen majestas sua a dieta sanctitate minime sperasset, cum talia nunquam meruerit, sed semper studuerit omni sollicitudine sue sanctitati et sedi apostolice summa devocione et filialiter complacere, nec ab eo unquam * compertum non potest non mirari, quis sanctitatem suam contra suum advocatum et si subditi sue majestatis et imperii sacri eandem est contrarium. et filium sine causa commoveat. 10 sanctitatem. aut suos in aliquo molestassent, phas fuisset eam ante avisare, et ipsa fuisset quoque ? parata, nedum eidem * sanctitati sed et cuique de subditis suis justiciam miuistrare. quod profecto paternalius et clementius actum fuisset quam tali indignatione * in" ad- versum prorumpere, cum continuo eadem sanctitas sue majestati scripserit ae latissime nunciaverit ae novissime per venerabilem Jaeobum arehiepiseopum Ebredunensem prin- cipem et! triscamerarium * dici fecerit se erga ! eandem majestatem optime esse dispositam nec aliud unquam speravit et adhue, quod sua sanctitas cle- o eamque multum amare 3. 3 mentius et paternalius cogitabit et aget, in" eadem sauetitate " sperat. (2] Item regia majestas suscepit? reverenter et vidit et? audivit diligenter bullas sue scnctiatis per dominum archiepiscopum allatas *. sed quia negocia illa sunt ¢ magni 20 a) € Maricim Senensem sźałź Maritima Senous/, add. pridom. x) f indignutioni. m) en. ; PC ut in stall in, e) om. P. rium, add. suum. ann magni sunt. f) C add. in adversum. 1) om. F. v Pgl. S. 355 Anm. 1 und S. 361 Anim. 4, auch nr. 264. * Diese cedula hatte Siena dem König em 21 Juli 1432 überreicht. über cinen durch päpstliche Truppen in den Siene- sischen Maremmen veriblen Viehraul und layte dann, daß Niccolè da Tollentino, anscheinend in der Kigenschaft als Capitano der Kirche, dieselben AMaremimen angegrifjen und viel Viel: fortyetricben habe. et hoc fecit discedens ex dictis terris ecclesie et cum victualibus sumptis in ipsis terris, quam- o Es beschwerte sich darin xunüchst = 35 quam sumpserint excusationem, quod transiverint 4 50 Absicht, per terras comitum de Ursinis inimicorum nostro- rum. sed corte fuit transitus sojus, cum ibidem per- noctaverint solummodo una tantum nocte. et post- modum dicte bestie receptate ac vendite palam fuo- o rant in terris ecclesie. — Letxthén. habe. Niecoló For- febraccio von Florentinischem Gebiete aus bei Va- liano [den Canale della Chiana] überschritten und einen Sturm auf das Sienesischo Kastell. Monte Fol- lonico umternommen. Br habe die Besatzung dureh 5 einen Trompeter auffordern lassen, sich der Kirche und ihm als deren Capitano xw ergeben, sei dann aber abgezogen und habe das Sienesische Gebiet von Ohiusi, Sarteano und Cetona gepliindert. Dort halte er sich noch jetzt auf, wie es scheine in feindlicher (Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 fol. 104% cop. chart. coaera mił der Uber- Sehrift Copia cujusdam notule date majestati regie.) Vgl. hierzu die Hist. Senens?s bei Muratori a. a. O. 20, 37 und Poggio lib. G (ebenda 20, 377-378), auch 55 unsere nr. 207 art. 2 und 3 und S, 353 Aum. 1. — V) € demeruorit, li) in adversum от. С. u) от. С. о) P susceperit. c) F' nuzquam. d) 2 quam, i) om. C. k) C Tristamoera- p) C ac. q) C stellt Uber Niccolò Fortebraccio beschwerte sich Siena beim. Papst brieflich am 20 Juli (Siena Staats- A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. chart. eoaeva). Eugen erwiderte am 2 August: Die Sienesen hiitten sieh trotz allem Intyeyenkommen von seiner Seite stets sehr feindseliy gegen ilm yexeigt und sich um seine Friedensmahnungen nicht gekümmert; ja sie hiüätten, während sein Legat Kardinalbischof Antonio von Ostia des Fricdens wegen bei ihnen weilte, Krieg mit Florens. angefangen. Gleichwohi habe er auch weiterhin zam Frieden gemahnt und alles yeduldiy ertragen , tn der Hoffnung, daß sie seine wohlye- meinten Ratschläge doch noch befolgen würden. ind autem precipue vos novistis [Vorl. novimus] non displicere nobis, si reciperetis carissimum in Christo filium nostrum. Sigismundum Romanorum Hungarie et Bohemie regem illustrem cum ejus gentibus so- hun, quantecanque essent, sed non placere nobis ullo modo, ut alias gentes reciperetis, ne. majus in- cendium excitaretur, et, si contrarium fieret, nos ostensuros vobis id maxime nobis displicere. vos verum aperte contendentes nos quasi in nostrum vilipendium contrarium effecistis. itaque eorum, que postea acciderunt, nulli alii sed. vosmet, impulsores et causa fuistis neque aliorum suasione neque sponte nostra [Vorl. vestra] sed vestra culpa secuta sunt; a. a. m. (Rom Bibl. Chigé ms. D VII 101 fol. 55-561 cop. chart. co«eva.) ? Vgl. nr. 210 art. 2. * Vgl. die Quellenbesclweibung unserer nr. 268 unter M und unsere nr, 269.
G. Vorhältnis K, Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 461 Xe dentibus ! publiee clamare fecerit ,,vivat ecclesia^, tamen jam habetur certius, qualiter [riis Nicolaus de Fortebrachiis contra terras imperio subjectas noviter iosultaverit et illas ли 07) nomine sue sanctitatis et ecclesie: postulaverit. qualiter eciam memoratus Nicolaus de Tolentino in Maritima ^ Senensi patraverit, e«dem, sanctitas persentiet in cedula? eum 5 presentibus ostendenda. que tamen majestas sua a dieta sanctitate minime sperasset, cum talia nunquam meruerit, sed semper studuerit omni sollicitudine sue sanctitati et sedi apostolice summa devocione et filialiter complacere, nec ab eo unquam * compertum non potest non mirari, quis sanctitatem suam contra suum advocatum et si subditi sue majestatis et imperii sacri eandem est contrarium. et filium sine causa commoveat. 10 sanctitatem. aut suos in aliquo molestassent, phas fuisset eam ante avisare, et ipsa fuisset quoque ? parata, nedum eidem * sanctitati sed et cuique de subditis suis justiciam miuistrare. quod profecto paternalius et clementius actum fuisset quam tali indignatione * in" ad- versum prorumpere, cum continuo eadem sanctitas sue majestati scripserit ae latissime nunciaverit ae novissime per venerabilem Jaeobum arehiepiseopum Ebredunensem prin- cipem et! triscamerarium * dici fecerit se erga ! eandem majestatem optime esse dispositam nec aliud unquam speravit et adhue, quod sua sanctitas cle- o eamque multum amare 3. 3 mentius et paternalius cogitabit et aget, in" eadem sauetitate " sperat. (2] Item regia majestas suscepit? reverenter et vidit et? audivit diligenter bullas sue scnctiatis per dominum archiepiscopum allatas *. sed quia negocia illa sunt ¢ magni 20 a) € Maricim Senensem sźałź Maritima Senous/, add. pridom. x) f indignutioni. m) en. ; PC ut in stall in, e) om. P. rium, add. suum. ann magni sunt. f) C add. in adversum. 1) om. F. v Pgl. S. 355 Anm. 1 und S. 361 Anim. 4, auch nr. 264. * Diese cedula hatte Siena dem König em 21 Juli 1432 überreicht. über cinen durch päpstliche Truppen in den Siene- sischen Maremmen veriblen Viehraul und layte dann, daß Niccolè da Tollentino, anscheinend in der Kigenschaft als Capitano der Kirche, dieselben AMaremimen angegrifjen und viel Viel: fortyetricben habe. et hoc fecit discedens ex dictis terris ecclesie et cum victualibus sumptis in ipsis terris, quam- o Es beschwerte sich darin xunüchst = 35 quam sumpserint excusationem, quod transiverint 4 50 Absicht, per terras comitum de Ursinis inimicorum nostro- rum. sed corte fuit transitus sojus, cum ibidem per- noctaverint solummodo una tantum nocte. et post- modum dicte bestie receptate ac vendite palam fuo- o rant in terris ecclesie. — Letxthén. habe. Niecoló For- febraccio von Florentinischem Gebiete aus bei Va- liano [den Canale della Chiana] überschritten und einen Sturm auf das Sienesischo Kastell. Monte Fol- lonico umternommen. Br habe die Besatzung dureh 5 einen Trompeter auffordern lassen, sich der Kirche und ihm als deren Capitano xw ergeben, sei dann aber abgezogen und habe das Sienesische Gebiet von Ohiusi, Sarteano und Cetona gepliindert. Dort halte er sich noch jetzt auf, wie es scheine in feindlicher (Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 fol. 104% cop. chart. coaera mił der Uber- Sehrift Copia cujusdam notule date majestati regie.) Vgl. hierzu die Hist. Senens?s bei Muratori a. a. O. 20, 37 und Poggio lib. G (ebenda 20, 377-378), auch 55 unsere nr. 207 art. 2 und 3 und S, 353 Aum. 1. — V) € demeruorit, li) in adversum от. С. u) от. С. о) P susceperit. c) F' nuzquam. d) 2 quam, i) om. C. k) C Tristamoera- p) C ac. q) C stellt Uber Niccolò Fortebraccio beschwerte sich Siena beim. Papst brieflich am 20 Juli (Siena Staats- A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. chart. eoaeva). Eugen erwiderte am 2 August: Die Sienesen hiitten sieh trotz allem Intyeyenkommen von seiner Seite stets sehr feindseliy gegen ilm yexeigt und sich um seine Friedensmahnungen nicht gekümmert; ja sie hiüätten, während sein Legat Kardinalbischof Antonio von Ostia des Fricdens wegen bei ihnen weilte, Krieg mit Florens. angefangen. Gleichwohi habe er auch weiterhin zam Frieden gemahnt und alles yeduldiy ertragen , tn der Hoffnung, daß sie seine wohlye- meinten Ratschläge doch noch befolgen würden. ind autem precipue vos novistis [Vorl. novimus] non displicere nobis, si reciperetis carissimum in Christo filium nostrum. Sigismundum Romanorum Hungarie et Bohemie regem illustrem cum ejus gentibus so- hun, quantecanque essent, sed non placere nobis ullo modo, ut alias gentes reciperetis, ne. majus in- cendium excitaretur, et, si contrarium fieret, nos ostensuros vobis id maxime nobis displicere. vos verum aperte contendentes nos quasi in nostrum vilipendium contrarium effecistis. itaque eorum, que postea acciderunt, nulli alii sed. vosmet, impulsores et causa fuistis neque aliorum suasione neque sponte nostra [Vorl. vestra] sed vestra culpa secuta sunt; a. a. m. (Rom Bibl. Chigé ms. D VII 101 fol. 55-561 cop. chart. co«eva.) ? Vgl. nr. 210 art. 2. * Vgl. die Quellenbesclweibung unserer nr. 268 unter M und unsere nr, 269.
Strana 462
Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 462 [1432 ponderis et extra potestatem regiam, non potest " super illo sue sanctitati eadem majestas circa Juli 27) efficaciter respondere, cum illa pocius pertineant ad sacrum Basiliense concilium, prout alias oratoribus apostolicis in Parma constitutis clare dixit eadem majestas tales res concilium tangentes ibidem queri debere 1. et sic denuo idb idem dicit et ad hoc cooperabitur omni posse, ut res ille bene cedant. verumptamen rogat petit et obsecrat 5 eandem sanctitatem filialiter et d devote in domino nostro Jhesu Christo, quatenus eadem e sanctitas 1, limitationes et modificationes capitulorum 2 in bulla expressorum deferendo« illud concilium ad laudem dei et salutem sue sancte ecclesie dignetur simpliciter et in- distincte manutenere et fovere, ut super articulis et rebus, pro quibus congregatum est, procedat libere juxta formas et modos in retro generalibus conciliis tentas h. quod si 1o eadem sanctitas faciet i, ut sperat eadem majestas, providebit indubie saluberrime honori et dignitatibus suis et sua k sanctitas extolletur ad ethera et sub ejus regimine ejusque presidio in ecclesia dei nunc undique impugnata tot bona secutura 1 sunt, scilicet reductio hereticorum velm extirpatio, que in foribus est et sine generali concilio nullatenus fieri poterit ", et alia bona innumera habebitque majestatem regiam devotam semper et obedien- 15 tem filium in omnibus ° sue sanctitati gratis p et ecclesie dei accomodis q. nam profecto, si r id non fiet, prout eadem majestas sepius scripsit et s protestata est, indicibilia scandala exinde (proch dolor) sunt eventurat. [3] Item regratiatur summopere sanctitati sue de paterna affectione et clementi oblatione sanctitatis sue erga majestatem eandem, quemadmodum in cedula3 parva con- 20 tentum est, quoniam majestas sua .... 1432 275. Verhandlungen des Erzbischofs Jakob von Embrun und nicht gen. königlicher Ing. 5-8 Gesandten 4 mit Papst Eugen IV in Rom. (Nach der Erzählung des Johannes von Segovia 5.) 1432 August 5-8. Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 75b (Segovia lib. 3 cap. 38) cop. membr. sacc. 15. 25 In Basel Unir.-Bibl. ms. A III 40 fol. 71b (Segoria lib. 3 cap. 38) cop. membr. saec. 15. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatie. 4182 fol. 81a (Segovia lib. 3 cap. 38) cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 76 ab (Segovia lib. 3 cap. 38) cop. chart. saec. 15. Gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 264-265 (Segovia lib. 3 cap. 38), 30 Der Erabischof verbreitete sich in der Ansprache, die er am 5 August an den Papst hielt, runächst gan: allgemein iber das Thema „misericordia et veritas obviaverunt sibi ete.“ 6; er betonte, daßt dem Papst eine friedfertige Haltung (pax) gezieme. Darauf berichtete er: Der Römische König habe Italien nur um des Friedens willen betreten; wohin er komme, rufe ihm das Volk ru „vivat pax“; des Volkes Stimme sei Gottes Stimme. Als er (der Erabischof) auf der Reise rum Konxil begriffen von dessen Auf- 35 lösung gehört habe, habe er sich vum Römischen König und, nachdem er dort die Griinde der Auflösung erfabren, xum Papst begeben, um diesem darzulegen, daß seiner Meinung nach das Konxil fortgesetxt werden miisse. Der Papst aber habe ihn mit Deputierten 7 verhandeln lassen. Zuletxt habe er dem Rö- mischen König Briefe des Papstes und Friedensartikel s nach Siena überbracht. Der König habe dort in einer Kapelle des Franziskanerkonrentes 32 Doktoren und Prülaten versammelt 9. sed consideratis 40 multis decretis aliisque visum fuerat non esse conveniencia [scil. capitula illa pro pace], et presertim quia stricte essent potestatis, cum generalia concilia consueverunt plenam habere potestatem, et quia in eis 10 fiebat a) em.; FC posset. b) C ibidem statt id idem. c) C dicet. d) om. C. e) Ceaedem. f) om. C. g) C defen- dendo. h) C tentos. i) C faceret. k) sua s. om. C. 1) F secuta. m) C atque, add. heresum. n) C potuit. o) C auribus. p) C gratum. q) C accomodum. r) om. F. s) C add. dixit ac. t) hier eudigt F. Aug. 5 45 Vgl. nr. 252 art. 4, auch nr. 245 art. 7. 2 nr. 268. 3 nr. 270. 4 Die Namen der königlichen Gesandten bietet unsere nr. 273. 5 Vgl. S. 307, 1 6 7 8 Ps. 85, II. Vgl. nr. 270 art. 1. nr. 268. 2 Vgl. die Eingangsworte unserer nr. 272. 10 Vgl. nr. 268 art. 1. 50
Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 462 [1432 ponderis et extra potestatem regiam, non potest " super illo sue sanctitati eadem majestas circa Juli 27) efficaciter respondere, cum illa pocius pertineant ad sacrum Basiliense concilium, prout alias oratoribus apostolicis in Parma constitutis clare dixit eadem majestas tales res concilium tangentes ibidem queri debere 1. et sic denuo idb idem dicit et ad hoc cooperabitur omni posse, ut res ille bene cedant. verumptamen rogat petit et obsecrat 5 eandem sanctitatem filialiter et d devote in domino nostro Jhesu Christo, quatenus eadem e sanctitas 1, limitationes et modificationes capitulorum 2 in bulla expressorum deferendo« illud concilium ad laudem dei et salutem sue sancte ecclesie dignetur simpliciter et in- distincte manutenere et fovere, ut super articulis et rebus, pro quibus congregatum est, procedat libere juxta formas et modos in retro generalibus conciliis tentas h. quod si 1o eadem sanctitas faciet i, ut sperat eadem majestas, providebit indubie saluberrime honori et dignitatibus suis et sua k sanctitas extolletur ad ethera et sub ejus regimine ejusque presidio in ecclesia dei nunc undique impugnata tot bona secutura 1 sunt, scilicet reductio hereticorum velm extirpatio, que in foribus est et sine generali concilio nullatenus fieri poterit ", et alia bona innumera habebitque majestatem regiam devotam semper et obedien- 15 tem filium in omnibus ° sue sanctitati gratis p et ecclesie dei accomodis q. nam profecto, si r id non fiet, prout eadem majestas sepius scripsit et s protestata est, indicibilia scandala exinde (proch dolor) sunt eventurat. [3] Item regratiatur summopere sanctitati sue de paterna affectione et clementi oblatione sanctitatis sue erga majestatem eandem, quemadmodum in cedula3 parva con- 20 tentum est, quoniam majestas sua .... 1432 275. Verhandlungen des Erzbischofs Jakob von Embrun und nicht gen. königlicher Ing. 5-8 Gesandten 4 mit Papst Eugen IV in Rom. (Nach der Erzählung des Johannes von Segovia 5.) 1432 August 5-8. Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 75b (Segovia lib. 3 cap. 38) cop. membr. sacc. 15. 25 In Basel Unir.-Bibl. ms. A III 40 fol. 71b (Segoria lib. 3 cap. 38) cop. membr. saec. 15. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatie. 4182 fol. 81a (Segovia lib. 3 cap. 38) cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 76 ab (Segovia lib. 3 cap. 38) cop. chart. saec. 15. Gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 264-265 (Segovia lib. 3 cap. 38), 30 Der Erabischof verbreitete sich in der Ansprache, die er am 5 August an den Papst hielt, runächst gan: allgemein iber das Thema „misericordia et veritas obviaverunt sibi ete.“ 6; er betonte, daßt dem Papst eine friedfertige Haltung (pax) gezieme. Darauf berichtete er: Der Römische König habe Italien nur um des Friedens willen betreten; wohin er komme, rufe ihm das Volk ru „vivat pax“; des Volkes Stimme sei Gottes Stimme. Als er (der Erabischof) auf der Reise rum Konxil begriffen von dessen Auf- 35 lösung gehört habe, habe er sich vum Römischen König und, nachdem er dort die Griinde der Auflösung erfabren, xum Papst begeben, um diesem darzulegen, daß seiner Meinung nach das Konxil fortgesetxt werden miisse. Der Papst aber habe ihn mit Deputierten 7 verhandeln lassen. Zuletxt habe er dem Rö- mischen König Briefe des Papstes und Friedensartikel s nach Siena überbracht. Der König habe dort in einer Kapelle des Franziskanerkonrentes 32 Doktoren und Prülaten versammelt 9. sed consideratis 40 multis decretis aliisque visum fuerat non esse conveniencia [scil. capitula illa pro pace], et presertim quia stricte essent potestatis, cum generalia concilia consueverunt plenam habere potestatem, et quia in eis 10 fiebat a) em.; FC posset. b) C ibidem statt id idem. c) C dicet. d) om. C. e) Ceaedem. f) om. C. g) C defen- dendo. h) C tentos. i) C faceret. k) sua s. om. C. 1) F secuta. m) C atque, add. heresum. n) C potuit. o) C auribus. p) C gratum. q) C accomodum. r) om. F. s) C add. dixit ac. t) hier eudigt F. Aug. 5 45 Vgl. nr. 252 art. 4, auch nr. 245 art. 7. 2 nr. 268. 3 nr. 270. 4 Die Namen der königlichen Gesandten bietet unsere nr. 273. 5 Vgl. S. 307, 1 6 7 8 Ps. 85, II. Vgl. nr. 270 art. 1. nr. 268. 2 Vgl. die Eingangsworte unserer nr. 272. 10 Vgl. nr. 268 art. 1. 50
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(, Vorhiltnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 298-294. 468 menoio do heresi solum in ultramontanis, quasi in Ytalia nou Foret, et quod. eraut in. diffamaciouem per- maxime Bohemis, qui nominati evant; nec tamen omnes essent tales. — Auch wurde dene Papste von. Seiten. des Römischen Kings [wohl dureh. den, Bischof von. Chur] dargelegt Y: quomodo semper fuisset [sci/. rex] pro ecclesia laborassetque pro ejus statu tanquam advocatus fidelis, et quod ingressus Ytaliam nullam injuriam 5 fecisset. igitur mirabatur, quomodo pro parte ecclesie, cum in Luca civitate existeret, per Nicolaum de Tolentino aliqua. fuissent facta contra eum quasi hostiliter acclamantibus suis ,vivat ecclesia". postea eciam per Ni- colaum de Fortibrachio, qui stipendiarius erat eoclesie, fuissent eciam aliqua facta contra Senenses, qui sui erant. unde notificabat, quod fecerant ei homagium die dominico 27 julii ?. — Der Papst erwiderte : Tür die Thaten des Niccold da Tollentino dürfe man ihn nicht verantwortlich machen; denn Niccolo jn slehe in Florentinischen Diensten und habe nicht in seinen Auftruge gehandelt 3. Niccolo Fortebraceio's Verfahren gegen die Sienesen sei dageyen gerechtfertigt, denn sie hätten die Kirche vielfach geschädigt 4. 1 Zum Folgenden 4st nr. 274 art. 1 xu vergleichen. ? Jp, 21 Juli. beschlofó das Sienesische Conci- slordo, ein. Consiglio del popolo abxuhelten, in. quo 15 proponatur super juramento fidelitatis prestando in manibus imperatoris ( Vorl. imperatoribus], cum ipse imperator requirat. (Siena Staats-A. Deliberazioni del Concistorio 1432 luglio ed agosto fol. 24b mot. chart. coaeva.) An demselben Tage verhandelte das 90 Concistorio nit dem Achtxehnerausschufi (vgl. S. 350 uuu. 3) diber die Form des Rides. Mit 30 gegen 2 Stimmen wurde beschlossen, sechs. Mitglieder. des Ausschusses xum Kaiser zw schicken und ihn xu bitten, daß der Kid fiat modo sapienti et bono per 25 modum, quod nullum possit in scandelum exoriri (a. a. O. fol. 25ab not. chart. coaera). Am 24 Juli beschlossen das Concistorio und jene sechs Depu- tierten, dem Kaiser xu sagen, daß man den Ort der Kidesleistung seinem Belieben überlasse und daß 30 er behufs näherer Besprechung einen oder mehrere Bevollmiichtigie ernennen möge (a. a. O. fol. 304 not. chart. coneva). Weiter beschloß das Concistorio an 27 Juli, daß die Kapitäne der Sienestschen Truppen in die Hände des Kaisers schwören sollten, 36 wie dies die Kapitäne des Herzogs von Mańland. go- than hiitten (a. a. O. fol. 32% mot. chart. coacva). Endlich am 29 Juli beschlofi es, die oben yenannten sechs Deputiertem xu beauftragen, am kommenden Sonntag [Aug. 3] in passender Form facere fieri 40 et ordinari festum juramenti fidelitatis prestandi [ Vorl. prestande] imperatori, jedoch, nir so, quod non possint facere fieri per cives nostros astiludium et armeggiarium seu giostrarium et quod lex de de- veto ornamentorum ([ Vor], onnamentorum] mulierum Stet firma et per eos derogari non possit; ferner sollen diese Deputierten dem Kaiser das privilegium nostre communitati concessum et duodecim tune re- gentibus xeigen dirfen (a. a. O. fol. 35ab not. chart. coueva). Am 30 Juli ernumnien Prior «md. Capi- tamo del popolo drei Deputierte, die mit dem Kaiser wegen der Privilegien Konferieren soliten (a. a. O. fol. 86) mot. chart. coaeva). Die Pidesleistumg kann also wicht schon am 27 Juli erfolgt sein, geschweige denn am 14., wie die ausführlich über den feier- 55 lichen Akt berichtende Hist. Senensis angiebt (Mu- ratort a. a. O. 20, 41-42); das Datum ist vielmehr der 3 August, und erst an. diesem Tage hat daher Sigmund der Republil: das rorermitlmte Privileg be- 4 oa 6 S stätigt (vgl. die Hist. Senensis u. a. O). Zu dieser Annahme stimmt auch, daß das Coneistorio erst am I August beschloß, daß für die an das Priritey zat hiingende Goldbulle an den kaiserlichen Gold- schmied 28 Aulden gexahlt werden sollten (a. a. O. fol. 39% mot. chart. coaeva). » Pal. den Brief Eugens an Siena rom 17 April 1432, oben S. 349 Amn. 1. 4 Vol. den Brief des Papstes am Siena com. 2 August 1432, oben. S. 461 Anm. 2. — Die Bil- liguny des Vorgehens Forlebraccio's kan einer offenen JKériegserklirung des Papstes «my Sigmund gleich. Daj es daxa kommen. würde, mochte Sigmund. schon go- fürchtet haben, als er Kenntnis von dem feindseligen Vorgehen Fortebraccio’s gegen Siena erhalten halle (vyl. S. 461 An. 2). Damit stand wohl im Zu- samımenhang, daß er am 29 Juli dem [Maillindi- schen Condotliere] Lodorico Colonna die sechs Monate gültige Vollmacht gab, omnia nostra et sacri Romani imperii jura civitates terras castra possessiones et dominia in terris et districtibus Ro- manis et aliis eis circumjacentibus a quocunque homine ea indebite possidente ad manus nostras et imperii sacri repetendi requirendi ct recipiendi noc- non homines, cujuscunque eciam status aut condi- cionis existunt, ad nos et Romanum imperium per- tinentes et ab ipso imperio subtractos et alienatos in prefatis Romanis terris ct adjacentibus districti- bus ad nostram et ipsius sacri Romani imperii dicio- nem subjeetionem obedienciam ot fidelitatem requi- rendi revocandi et reducendi modis ot viis congruis et oportunis et cum hujusmodi hominibus tractandi tractatus iniendi eisque intencionem nostram dicendi, libertatem imperialem antiquam promittendi et de eadem assecurandi et de omnibus delictis penis et transgressionibus contra nos et imperium sacrum us- que nune ineurs?s absolvendi quittandi et liberandi et eos et eorum quemlibet ad gremium et graciam imperii assumendi, quoscumque alios ad servicia et commoda nostra et sacri imperii invitandi, cum eis- dem tractandi et capitulandi ac omnia alia et singula agendi faciendi et concludendi, que in hujusmodi causis necessaria fuerint seu quomodolibet oportuna et que nos ipsi faceremus seu facere possemus in premissis, si personaliter interessemus. | Dafiun. Senis die 21 augusti. (TVZem H.H.St.A. Reichsregistra- turbuch J fol. 191 ab cop. chart. coaera; Altmann 1492 Aug 5-8 Juli 27
(, Vorhiltnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 298-294. 468 menoio do heresi solum in ultramontanis, quasi in Ytalia nou Foret, et quod. eraut in. diffamaciouem per- maxime Bohemis, qui nominati evant; nec tamen omnes essent tales. — Auch wurde dene Papste von. Seiten. des Römischen Kings [wohl dureh. den, Bischof von. Chur] dargelegt Y: quomodo semper fuisset [sci/. rex] pro ecclesia laborassetque pro ejus statu tanquam advocatus fidelis, et quod ingressus Ytaliam nullam injuriam 5 fecisset. igitur mirabatur, quomodo pro parte ecclesie, cum in Luca civitate existeret, per Nicolaum de Tolentino aliqua. fuissent facta contra eum quasi hostiliter acclamantibus suis ,vivat ecclesia". postea eciam per Ni- colaum de Fortibrachio, qui stipendiarius erat eoclesie, fuissent eciam aliqua facta contra Senenses, qui sui erant. unde notificabat, quod fecerant ei homagium die dominico 27 julii ?. — Der Papst erwiderte : Tür die Thaten des Niccold da Tollentino dürfe man ihn nicht verantwortlich machen; denn Niccolo jn slehe in Florentinischen Diensten und habe nicht in seinen Auftruge gehandelt 3. Niccolo Fortebraceio's Verfahren gegen die Sienesen sei dageyen gerechtfertigt, denn sie hätten die Kirche vielfach geschädigt 4. 1 Zum Folgenden 4st nr. 274 art. 1 xu vergleichen. ? Jp, 21 Juli. beschlofó das Sienesische Conci- slordo, ein. Consiglio del popolo abxuhelten, in. quo 15 proponatur super juramento fidelitatis prestando in manibus imperatoris ( Vorl. imperatoribus], cum ipse imperator requirat. (Siena Staats-A. Deliberazioni del Concistorio 1432 luglio ed agosto fol. 24b mot. chart. coaeva.) An demselben Tage verhandelte das 90 Concistorio nit dem Achtxehnerausschufi (vgl. S. 350 uuu. 3) diber die Form des Rides. Mit 30 gegen 2 Stimmen wurde beschlossen, sechs. Mitglieder. des Ausschusses xum Kaiser zw schicken und ihn xu bitten, daß der Kid fiat modo sapienti et bono per 25 modum, quod nullum possit in scandelum exoriri (a. a. O. fol. 25ab not. chart. coaera). Am 24 Juli beschlossen das Concistorio und jene sechs Depu- tierten, dem Kaiser xu sagen, daß man den Ort der Kidesleistung seinem Belieben überlasse und daß 30 er behufs näherer Besprechung einen oder mehrere Bevollmiichtigie ernennen möge (a. a. O. fol. 304 not. chart. coneva). Weiter beschloß das Concistorio an 27 Juli, daß die Kapitäne der Sienestschen Truppen in die Hände des Kaisers schwören sollten, 36 wie dies die Kapitäne des Herzogs von Mańland. go- than hiitten (a. a. O. fol. 32% mot. chart. coacva). Endlich am 29 Juli beschlofi es, die oben yenannten sechs Deputiertem xu beauftragen, am kommenden Sonntag [Aug. 3] in passender Form facere fieri 40 et ordinari festum juramenti fidelitatis prestandi [ Vorl. prestande] imperatori, jedoch, nir so, quod non possint facere fieri per cives nostros astiludium et armeggiarium seu giostrarium et quod lex de de- veto ornamentorum ([ Vor], onnamentorum] mulierum Stet firma et per eos derogari non possit; ferner sollen diese Deputierten dem Kaiser das privilegium nostre communitati concessum et duodecim tune re- gentibus xeigen dirfen (a. a. O. fol. 35ab not. chart. coueva). Am 30 Juli ernumnien Prior «md. Capi- tamo del popolo drei Deputierte, die mit dem Kaiser wegen der Privilegien Konferieren soliten (a. a. O. fol. 86) mot. chart. coaeva). Die Pidesleistumg kann also wicht schon am 27 Juli erfolgt sein, geschweige denn am 14., wie die ausführlich über den feier- 55 lichen Akt berichtende Hist. Senensis angiebt (Mu- ratort a. a. O. 20, 41-42); das Datum ist vielmehr der 3 August, und erst an. diesem Tage hat daher Sigmund der Republil: das rorermitlmte Privileg be- 4 oa 6 S stätigt (vgl. die Hist. Senensis u. a. O). Zu dieser Annahme stimmt auch, daß das Coneistorio erst am I August beschloß, daß für die an das Priritey zat hiingende Goldbulle an den kaiserlichen Gold- schmied 28 Aulden gexahlt werden sollten (a. a. O. fol. 39% mot. chart. coaeva). » Pal. den Brief Eugens an Siena rom 17 April 1432, oben S. 349 Amn. 1. 4 Vol. den Brief des Papstes am Siena com. 2 August 1432, oben. S. 461 Anm. 2. — Die Bil- liguny des Vorgehens Forlebraccio's kan einer offenen JKériegserklirung des Papstes «my Sigmund gleich. Daj es daxa kommen. würde, mochte Sigmund. schon go- fürchtet haben, als er Kenntnis von dem feindseligen Vorgehen Fortebraccio’s gegen Siena erhalten halle (vyl. S. 461 An. 2). Damit stand wohl im Zu- samımenhang, daß er am 29 Juli dem [Maillindi- schen Condotliere] Lodorico Colonna die sechs Monate gültige Vollmacht gab, omnia nostra et sacri Romani imperii jura civitates terras castra possessiones et dominia in terris et districtibus Ro- manis et aliis eis circumjacentibus a quocunque homine ea indebite possidente ad manus nostras et imperii sacri repetendi requirendi ct recipiendi noc- non homines, cujuscunque eciam status aut condi- cionis existunt, ad nos et Romanum imperium per- tinentes et ab ipso imperio subtractos et alienatos in prefatis Romanis terris ct adjacentibus districti- bus ad nostram et ipsius sacri Romani imperii dicio- nem subjeetionem obedienciam ot fidelitatem requi- rendi revocandi et reducendi modis ot viis congruis et oportunis et cum hujusmodi hominibus tractandi tractatus iniendi eisque intencionem nostram dicendi, libertatem imperialem antiquam promittendi et de eadem assecurandi et de omnibus delictis penis et transgressionibus contra nos et imperium sacrum us- que nune ineurs?s absolvendi quittandi et liberandi et eos et eorum quemlibet ad gremium et graciam imperii assumendi, quoscumque alios ad servicia et commoda nostra et sacri imperii invitandi, cum eis- dem tractandi et capitulandi ac omnia alia et singula agendi faciendi et concludendi, que in hujusmodi causis necessaria fuerint seu quomodolibet oportuna et que nos ipsi faceremus seu facere possemus in premissis, si personaliter interessemus. | Dafiun. Senis die 21 augusti. (TVZem H.H.St.A. Reichsregistra- turbuch J fol. 191 ab cop. chart. coaera; Altmann 1492 Aug 5-8 Juli 27
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464 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Daßt sie dem Könige unterthan seien, habe er (der Papst) noch gar nicht gewußst; sie hätten ja seit 22 Ang. 5-8 Jahren eine republikanische Regierung. Auch daß sie den Treueid geleistet hätten, höre er jetzt erst. Was das Konnil anbetreffe, so miisse er gestehen, daßt der heilige Stubl noch niemals so verächtlich be- handelt worden sei, wie jetxt von der Hand voll Prülaten, die sich in Basel versammelt hätten. Der König diirfe nicht sagen, daß ihn das nichts angehe: Basel gehöre ihm (dem König); infolge des von ihim er- lassenen Befchles 1 miißsten viele gegen ihren Willen dort verweilen und alles geschehe dort auf seine An- ordnung und mit seinem Rate. Jene 32 Doktoren und Prälaten, die seine (des Papstes) Friedensartikel als unzweckmüstig bezeichnet hätten, hätten die Rechnung ohne den Wirt gemacht; da sie Partei seien, so hätten sie die Artikel in seiner oder seiner Parteigänger Gegenwart begutachten miissen. — Drei Tage später erklärte der Papst, daß er zwei Kardinäle 2 num König schicken und durch sie auf die könig- lichen Propositionen antworten lassen wolle. Er beauftragte die Gesandten, dem König mit einer Em- pfehlung au sagen: Werde er sich dem Papst gefällig erweisen, so werde auch dieser es ihm gegenüber sein; wo nicht, werde Gott zwischen ihnen richten. Ang. 8 10 1432 Ang. 15 276. K. Sigmund an das Baseler Konzil: schreibt, daß sein Verbleiben in Italien im Interesse des Konzils liege, daß seine Gesandten mit Ausnahme des Erzbischofs 15 von Embrun aus Rom zurück seien und daß demnächst zwei gen. Kardinäle im Auftrage des Papstes zu ihm kommen würden; schickt einige Schriftstücke, die ihm die dem Konzil geneigten Kardinäle in Rom zugesandt haben; versichert, daß er nicht aufhören werde, das Konzil zu fördern. 1432 August 15 Siena. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 90 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift 20 Littera regis Romanorum missa concilio et lecta in congregacione generali die tercia sep- tembris 432 [zgl. Haller a. a. O. 2, 206 Z. 13-22]. Adresse und Unterschrift fehlen; sie sind von uns aus D ergänxt. C coll. cbenda cod. ms. lat. 1575 fol. 147 ab cop. chart. coaeva. Die Adresse ist wie in D gekürat und stelt ebenfalls über dem Taxt. Datum in civitate nostra Senarum die 15 25 augusti. Unterschrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex etc. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 121 ab cop. chart. coaeva mit dem Datum in civitate nostra Senarum die 15 augusti 1432. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 391 ab cop. chart. coaera. Die Adresse fellt. Da- tum in civitate nostra Senarum die 15 mensis augusti regnorum etc. Unterschrift Sigis- 30 mundus dei gracia. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 303 b-304a cop. chart. coaeva. — In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 101 �102 cop. chart. sacc. 15. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 64b -65a cop. chart. coaevа. Gedruckt bei Martène 8, 159-160 (aus D), Mansi 30, 166-167 und Mansi, Suppl. 4, 333- 35 334. — Regest bei Altmann nr. 9213. — Benutxt von Aschbach 4, 87 (rgl. 4, 484). Reverendissimi in Christo patres et a domini ac venerabiles et b egregii sincere scimus nil magis ad nostrarum laudum cumulum pertinere quam res grateque dilecti. sacrosancte Basiliensis synodi extollere et accuracius e promovere. ad hoc enim omnes nostri conatus d tendunt, pro eo suscepimus labores fatigas et immensas expensas et 40 usquequaque cum persona propria subivimus discrimina varia, semper revolventese in animo pocius nos sollicitare et effundere in dei et ecclesie sue serviciis quam commodis propriis insudare. multa enim, uti cognovimus, Christiane religioni accesserunt per operas Romanorum imperatorum et regum. utinam nos proficeremus in rebus illis, quas profecto fideli s sollicitudine procuramus! reddite sunth nobis, reverendissimi patres, 45 a) D om. et — dilecti, add. etc. b) om. H. c) CD add. eas. d) D add. student et c) W add. et. 1) D qua ; W quos. g) CD fidei. h) om. W. nrr. 9207.) Dieselbe Vollmacht gab er nun am 21 August dem Präfekten von Rom Jacopo da Vico, Lodovico Colonna und Ardixone da Carrara gemein- sam und in einer zweiten Urkunde Stefano Colonna und Ludovico de Cavallis comiti Sancti Ursi (a.a. O. fol. 191b cop. bezw. not. chart. coaeva; Altmann nrr. 9216 und 9217). 1 Man wird an die S. 380 Anm. 3 erwähnten 50 Briefe vn denken haben. 12 Vgl. S. 307 und 308 und nr. 276.
464 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Daßt sie dem Könige unterthan seien, habe er (der Papst) noch gar nicht gewußst; sie hätten ja seit 22 Ang. 5-8 Jahren eine republikanische Regierung. Auch daß sie den Treueid geleistet hätten, höre er jetzt erst. Was das Konnil anbetreffe, so miisse er gestehen, daßt der heilige Stubl noch niemals so verächtlich be- handelt worden sei, wie jetxt von der Hand voll Prülaten, die sich in Basel versammelt hätten. Der König diirfe nicht sagen, daß ihn das nichts angehe: Basel gehöre ihm (dem König); infolge des von ihim er- lassenen Befchles 1 miißsten viele gegen ihren Willen dort verweilen und alles geschehe dort auf seine An- ordnung und mit seinem Rate. Jene 32 Doktoren und Prälaten, die seine (des Papstes) Friedensartikel als unzweckmüstig bezeichnet hätten, hätten die Rechnung ohne den Wirt gemacht; da sie Partei seien, so hätten sie die Artikel in seiner oder seiner Parteigänger Gegenwart begutachten miissen. — Drei Tage später erklärte der Papst, daß er zwei Kardinäle 2 num König schicken und durch sie auf die könig- lichen Propositionen antworten lassen wolle. Er beauftragte die Gesandten, dem König mit einer Em- pfehlung au sagen: Werde er sich dem Papst gefällig erweisen, so werde auch dieser es ihm gegenüber sein; wo nicht, werde Gott zwischen ihnen richten. Ang. 8 10 1432 Ang. 15 276. K. Sigmund an das Baseler Konzil: schreibt, daß sein Verbleiben in Italien im Interesse des Konzils liege, daß seine Gesandten mit Ausnahme des Erzbischofs 15 von Embrun aus Rom zurück seien und daß demnächst zwei gen. Kardinäle im Auftrage des Papstes zu ihm kommen würden; schickt einige Schriftstücke, die ihm die dem Konzil geneigten Kardinäle in Rom zugesandt haben; versichert, daß er nicht aufhören werde, das Konzil zu fördern. 1432 August 15 Siena. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 90 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift 20 Littera regis Romanorum missa concilio et lecta in congregacione generali die tercia sep- tembris 432 [zgl. Haller a. a. O. 2, 206 Z. 13-22]. Adresse und Unterschrift fehlen; sie sind von uns aus D ergänxt. C coll. cbenda cod. ms. lat. 1575 fol. 147 ab cop. chart. coaeva. Die Adresse ist wie in D gekürat und stelt ebenfalls über dem Taxt. Datum in civitate nostra Senarum die 15 25 augusti. Unterschrift Sigismundus dei gracia Romanorum rex etc. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 121 ab cop. chart. coaeva mit dem Datum in civitate nostra Senarum die 15 augusti 1432. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 391 ab cop. chart. coaera. Die Adresse fellt. Da- tum in civitate nostra Senarum die 15 mensis augusti regnorum etc. Unterschrift Sigis- 30 mundus dei gracia. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 303 b-304a cop. chart. coaeva. — In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 101 �102 cop. chart. sacc. 15. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 64b -65a cop. chart. coaevа. Gedruckt bei Martène 8, 159-160 (aus D), Mansi 30, 166-167 und Mansi, Suppl. 4, 333- 35 334. — Regest bei Altmann nr. 9213. — Benutxt von Aschbach 4, 87 (rgl. 4, 484). Reverendissimi in Christo patres et a domini ac venerabiles et b egregii sincere scimus nil magis ad nostrarum laudum cumulum pertinere quam res grateque dilecti. sacrosancte Basiliensis synodi extollere et accuracius e promovere. ad hoc enim omnes nostri conatus d tendunt, pro eo suscepimus labores fatigas et immensas expensas et 40 usquequaque cum persona propria subivimus discrimina varia, semper revolventese in animo pocius nos sollicitare et effundere in dei et ecclesie sue serviciis quam commodis propriis insudare. multa enim, uti cognovimus, Christiane religioni accesserunt per operas Romanorum imperatorum et regum. utinam nos proficeremus in rebus illis, quas profecto fideli s sollicitudine procuramus! reddite sunth nobis, reverendissimi patres, 45 a) D om. et — dilecti, add. etc. b) om. H. c) CD add. eas. d) D add. student et c) W add. et. 1) D qua ; W quos. g) CD fidei. h) om. W. nrr. 9207.) Dieselbe Vollmacht gab er nun am 21 August dem Präfekten von Rom Jacopo da Vico, Lodovico Colonna und Ardixone da Carrara gemein- sam und in einer zweiten Urkunde Stefano Colonna und Ludovico de Cavallis comiti Sancti Ursi (a.a. O. fol. 191b cop. bezw. not. chart. coaeva; Altmann nrr. 9216 und 9217). 1 Man wird an die S. 380 Anm. 3 erwähnten 50 Briefe vn denken haben. 12 Vgl. S. 307 und 308 und nr. 276.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228 294. 465 1432 Aug. 15 successu dierum due bulle 1 inter cetera nos ad veniendum requirentes; quas reverenter et gratanter suscepimus agentes primo a deo gracias de felicibus processibus sacri concilii. et utinam rerum condiciones paterentur, quod vobiscum constitui deberemus! sumus indubii, quod multa ad laudem omnipotentis dei et sue ecelesieb sancte c perficerentur. 5 sed si oculatim videretis, quantum presencia nostra hiis in partibus sacro concilio prestat favores d, indubie, si non adessemus, adhue nos decerneretis istac transmittere, quem- admodum vestras paternitates in brevi distinctius informaturi sumus. preterea reversi sunt de Romana curia venerabilis Curiensis episcopus et alii nostri oratores 2 preter archiepiscopum Ebredunensem, quos alias ad sanctitatem summi pontificis miseramus o cum instructionibus “ vobis novissime per cursorem ducis Willermie destinatis. super quibus dominus papa cardinalem de Ursinis et cardinalem de Monteforti de Britania ad nos transmittit, qui omni die accessuri, immo de prope sunt nostros salvos con- ductus 4 expectantes, auditisque illis incontinenti vestras paternitates de singulis avisabimus. nichil tamen effectualiter concipimusf, quemadmodum ex cedula domi- 15 norum cardinalium sacro concilio in Roma adherencium nobis transmissa hicque inclusa clarius colligetis, maxime super quibus cauthelis dicti cardinales accedant. nichil tamen eisg per nos respondebitur, nisi quod ea apud vos querant, que temptant. mittimus eciam vobis hic annexum! procuratorium 5 eorundem dominorum cardinalium laudabile atque bonum sperantes in domino deo nostro, quod omnia in melius successura 20 sunt. nec credatis nos destituros i, quin hiis in partibus pro favore sacri concilii nos totaliter effundemus k; immo jam cum Florentinis, qui solemnes oratores suos apud nos habuerunt, super illo verba habuimus et speramus vobis subito felicia nunciare. qua- litercunque tamen res succedant, nos ille sumus, qui vobiscum et sacro concilio perseverare statuimus et in ea firma sentencia usque ad mortem permansuri sumus. estote ergo, 25 reverendissimi patres, constantes et firmi parvipendentes suggestiones et contrarietates quorumcunque, quoniam indubie res ecclesie, que cothidie palpabiliter adaugentur 1, profi- cient ad laudem dei, commodum ecclesie sacrique concilii decus et honorem. et si oratores vestri nos accederent, quemadmodum vestris paternitatibus alias per fratrem Johannem nunciavimus“, gratissimum nobis esset et possent queque res absque dubio so in melius promoveri. datum in civitate nostra Senarum die quinta decima mensis augusti regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 12. [supra] Reverendissimis ac venerabili- Sigismundus dei gracia Romanorum bus in Christo patribus etc. rex semper augustus etc. 1432 Aug. 15 35 a) CD Christo. b) Destelli um sancte ecclesie. c) om. IV d) CD favorem. e) sic. f) W concepimus. g) D stellt um per nos eis. h) Dannexam i) A destinaturos. k) sic. 1) W adagentur, add. proficientur. 1 Diese beiden Bullen sind uns nicht bekannt ge- worden. Die eine hat vielleicht Johannes von Maul- bronn überbracht (rgl. S. 307-308), die andere ist jedenfalls identisch mit der, die au entwerfen am 40 4 Juli der Erabischof von Mailand von der Depu- tacio pro communibus beauftragt worden war und deren Text die Generalversammlung des Konrils am 9 Juli genehmigt hatte. Ob der Uberbringer dieser zweiten Bulle Dr. Nikolaus Stock war, wie man aus 15 Brunets Angaben folgern könnte, mag dahingestellt bleiben; er hat Basel nicht vor dem 14 Juli ver- lassen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 155 Z. 11-18; 156 Z. 8-12; 157 Z. 30 bis 158 Z. 2; 161 Z. 8-II; 168 Z. H-18; auch Segovia lib. 3 cap. 24 (a. a. O. 2, 210). 2 Wir vermögen nicht anzugeben, wer gemeint ist. In dem Briefe an das Konxil vom 27 Juli 1432 (nr. 273) nennt Sigmund neben dem Bischof von Chur nur noch den Ladislaus gubernator crucifera- tus Budensis. nr. 274. 4 Vgl. S. 308 Anm. 6. 5 Vom 25 Juli 1432. Vgl. S. 441 Anm. 4. Vgl. nr. 281. 6 Deutsche Reichstags-Akten X. 59
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228 294. 465 1432 Aug. 15 successu dierum due bulle 1 inter cetera nos ad veniendum requirentes; quas reverenter et gratanter suscepimus agentes primo a deo gracias de felicibus processibus sacri concilii. et utinam rerum condiciones paterentur, quod vobiscum constitui deberemus! sumus indubii, quod multa ad laudem omnipotentis dei et sue ecelesieb sancte c perficerentur. 5 sed si oculatim videretis, quantum presencia nostra hiis in partibus sacro concilio prestat favores d, indubie, si non adessemus, adhue nos decerneretis istac transmittere, quem- admodum vestras paternitates in brevi distinctius informaturi sumus. preterea reversi sunt de Romana curia venerabilis Curiensis episcopus et alii nostri oratores 2 preter archiepiscopum Ebredunensem, quos alias ad sanctitatem summi pontificis miseramus o cum instructionibus “ vobis novissime per cursorem ducis Willermie destinatis. super quibus dominus papa cardinalem de Ursinis et cardinalem de Monteforti de Britania ad nos transmittit, qui omni die accessuri, immo de prope sunt nostros salvos con- ductus 4 expectantes, auditisque illis incontinenti vestras paternitates de singulis avisabimus. nichil tamen effectualiter concipimusf, quemadmodum ex cedula domi- 15 norum cardinalium sacro concilio in Roma adherencium nobis transmissa hicque inclusa clarius colligetis, maxime super quibus cauthelis dicti cardinales accedant. nichil tamen eisg per nos respondebitur, nisi quod ea apud vos querant, que temptant. mittimus eciam vobis hic annexum! procuratorium 5 eorundem dominorum cardinalium laudabile atque bonum sperantes in domino deo nostro, quod omnia in melius successura 20 sunt. nec credatis nos destituros i, quin hiis in partibus pro favore sacri concilii nos totaliter effundemus k; immo jam cum Florentinis, qui solemnes oratores suos apud nos habuerunt, super illo verba habuimus et speramus vobis subito felicia nunciare. qua- litercunque tamen res succedant, nos ille sumus, qui vobiscum et sacro concilio perseverare statuimus et in ea firma sentencia usque ad mortem permansuri sumus. estote ergo, 25 reverendissimi patres, constantes et firmi parvipendentes suggestiones et contrarietates quorumcunque, quoniam indubie res ecclesie, que cothidie palpabiliter adaugentur 1, profi- cient ad laudem dei, commodum ecclesie sacrique concilii decus et honorem. et si oratores vestri nos accederent, quemadmodum vestris paternitatibus alias per fratrem Johannem nunciavimus“, gratissimum nobis esset et possent queque res absque dubio so in melius promoveri. datum in civitate nostra Senarum die quinta decima mensis augusti regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 12. [supra] Reverendissimis ac venerabili- Sigismundus dei gracia Romanorum bus in Christo patribus etc. rex semper augustus etc. 1432 Aug. 15 35 a) CD Christo. b) Destelli um sancte ecclesie. c) om. IV d) CD favorem. e) sic. f) W concepimus. g) D stellt um per nos eis. h) Dannexam i) A destinaturos. k) sic. 1) W adagentur, add. proficientur. 1 Diese beiden Bullen sind uns nicht bekannt ge- worden. Die eine hat vielleicht Johannes von Maul- bronn überbracht (rgl. S. 307-308), die andere ist jedenfalls identisch mit der, die au entwerfen am 40 4 Juli der Erabischof von Mailand von der Depu- tacio pro communibus beauftragt worden war und deren Text die Generalversammlung des Konrils am 9 Juli genehmigt hatte. Ob der Uberbringer dieser zweiten Bulle Dr. Nikolaus Stock war, wie man aus 15 Brunets Angaben folgern könnte, mag dahingestellt bleiben; er hat Basel nicht vor dem 14 Juli ver- lassen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 155 Z. 11-18; 156 Z. 8-12; 157 Z. 30 bis 158 Z. 2; 161 Z. 8-II; 168 Z. H-18; auch Segovia lib. 3 cap. 24 (a. a. O. 2, 210). 2 Wir vermögen nicht anzugeben, wer gemeint ist. In dem Briefe an das Konxil vom 27 Juli 1432 (nr. 273) nennt Sigmund neben dem Bischof von Chur nur noch den Ladislaus gubernator crucifera- tus Budensis. nr. 274. 4 Vgl. S. 308 Anm. 6. 5 Vom 25 Juli 1432. Vgl. S. 441 Anm. 4. Vgl. nr. 281. 6 Deutsche Reichstags-Akten X. 59
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466 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1482, f. Konzilsgesandtschaft an IK, Sigmund im Juni 1432 nr, 277-281. 142 977, K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: bittet ihn, den zum Konzil kommenden Juni 28 Böhmen und Mähren Geleit zu geben. 1432 Juni 28 Lucca. Aus München Reïchs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 87 orig. chart. lit. clausa. c. sig. in p, dmupr. partim, deperd. Regest bei Altınann m. 9172. Sigmund von gots gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. als uns dein lieb yezunt under andern sachen geschriben hat! als von des geleits wegen den Behem und Marhern, die in das heylig concilium komen sollen, zu geben etc., also danken wir deiner lieb vast deines guten willen und begern und bitten dich, das du dir das nicht swer sein lassest, sunder durch der Kristenheit und unsern willen das gebest? und fürderst?. das wellen wir gegen dir gnediclich erkennen, und getrawen zu ‚got, die sach werden also gluklich geen, das dir und deinen landen nicht not sunder trost dorusB entsteen wirdet. geben 1482 yu Luca an sand Peters und sand Pauls abent der heyligen zwelfboten unserr rich des Hungrischen ete. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen in dem 12 jaren. Juni 28 [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltz- graven bey Rin und hertzogen in Beiern unserm stathalter lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. [1439 998, K. Sigmund giebt der zum Baseler Konzil kommenden Böhmischen Gesandtschaft Geleit nach, in und von Basel umd macht ihr besondere Zusicherungen in Bezug auf die freie Ausübung des Gottesdienstes, die Verhandlungen über die vier Ar- tikel, die Bestrafung von Übelthätern, den unbehinderten Verkehr nach außen wohl Juni 28] u. a. M [1432 wohl Jum 28%] Lucca. Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 189b-190% cop. chart. coceva. Fine zeitgenossische Hand bemerkt xu Anfang links am Rande Conductus Hussitarum ad con- cilium Basiliense. Bohemica sub majestate. Am Schluß steht die Notix Item similis ejusdem sentencie in lingua Regest bei Altmann wr. 9189; vgl. auch nw. 9190. 1 Der Brief ast wns wicht bekannt geworden. Da Herzog Wilhelm in der Generalversammlung des Konxils vom 2 Juni 1432 gebeten wurde, den Boh- men Geleit xu geben amd auch an den König pro salvo conductu Bohemorum za schreiben, so werden wir den oben erwähnten Brief als die Folge dieser Bitte betrachten und ihn daher vom 3. oder 4 Juni datieren dürfen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 134 Z. 1-8 und Segovia lib. 3 cap. 20 (a. a. O. 2, 193). ? Hxg. Wilhelm stellte den Geleitsbrief am 25 Juli aus. Er gelobie darin für sich und im Namen seines Bruders Ernst, seines Neffen Albrecht, aller seiner Erben u. s. w., die Bühimische Gesandtschaft von Tuscha Dachonia vel Engelspurg aus sicher nach Basel und wieder zurück xwu yeleiten, und ver- biivyte sich xugleich für die Beobachtung des vom Konxil und von K. Sigmund. der. Gesandlschaft er- teilten Geleites; dat. Basilee die 25 mensis julii a. d. 1432. (München Staatsbibl. cod. lat. (21 fol. 2043- 205* cop. chart. saec. 15.) 3 Dieser Aufforderung kam, Hxy. Wilhelm nach, indem er sich an Mf. Bernhard won Baden, Gf. Ludwig von Würtemberg, Jakob Truchseß von Wald- burg und dessen Bruder und die Hauplleute der Ge- sellschaft von St. Georgen Schild wegen Geleit fiir die Böhmischen Gesandten wandte (laut Brief Wil- helms an Pf. Johann von Newmarkt von So. n. Ja- cobi [Julà 27] 1432, in München Reïchs-A. Fürsten- sachen Tom. V fol. 4 cone. chart). Auch Nird- lingen ersuchte er am 27 Ju's wm. Ausstellung eines Geleitsbriefes (Nördlingen Stadi - A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa ce. sig. in v. impr. del). Dre Stadt entsprach dem Gesuch Mi. v. Lau- renexen tag [Aug. 6] 1432 (Nördlingen Stadt-A. Reichstagsakten fasc. 2 fol. 4a" cop. eh«rt. coaeva). + Uberliefert ist das Datum „circa Jum 29". Unsere Erórterung auf S. 308 macht es wahr- scheinlich, daß die Urkunde am 28 Juni oder allen- falls ganz. kurz vorher ausgestellt. 4st. a 20 30 = e 50
466 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1482, f. Konzilsgesandtschaft an IK, Sigmund im Juni 1432 nr, 277-281. 142 977, K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: bittet ihn, den zum Konzil kommenden Juni 28 Böhmen und Mähren Geleit zu geben. 1432 Juni 28 Lucca. Aus München Reïchs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 87 orig. chart. lit. clausa. c. sig. in p, dmupr. partim, deperd. Regest bei Altınann m. 9172. Sigmund von gots gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. als uns dein lieb yezunt under andern sachen geschriben hat! als von des geleits wegen den Behem und Marhern, die in das heylig concilium komen sollen, zu geben etc., also danken wir deiner lieb vast deines guten willen und begern und bitten dich, das du dir das nicht swer sein lassest, sunder durch der Kristenheit und unsern willen das gebest? und fürderst?. das wellen wir gegen dir gnediclich erkennen, und getrawen zu ‚got, die sach werden also gluklich geen, das dir und deinen landen nicht not sunder trost dorusB entsteen wirdet. geben 1482 yu Luca an sand Peters und sand Pauls abent der heyligen zwelfboten unserr rich des Hungrischen ete. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen in dem 12 jaren. Juni 28 [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltz- graven bey Rin und hertzogen in Beiern unserm stathalter lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. [1439 998, K. Sigmund giebt der zum Baseler Konzil kommenden Böhmischen Gesandtschaft Geleit nach, in und von Basel umd macht ihr besondere Zusicherungen in Bezug auf die freie Ausübung des Gottesdienstes, die Verhandlungen über die vier Ar- tikel, die Bestrafung von Übelthätern, den unbehinderten Verkehr nach außen wohl Juni 28] u. a. M [1432 wohl Jum 28%] Lucca. Aus Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch J fol. 189b-190% cop. chart. coceva. Fine zeitgenossische Hand bemerkt xu Anfang links am Rande Conductus Hussitarum ad con- cilium Basiliense. Bohemica sub majestate. Am Schluß steht die Notix Item similis ejusdem sentencie in lingua Regest bei Altmann wr. 9189; vgl. auch nw. 9190. 1 Der Brief ast wns wicht bekannt geworden. Da Herzog Wilhelm in der Generalversammlung des Konxils vom 2 Juni 1432 gebeten wurde, den Boh- men Geleit xu geben amd auch an den König pro salvo conductu Bohemorum za schreiben, so werden wir den oben erwähnten Brief als die Folge dieser Bitte betrachten und ihn daher vom 3. oder 4 Juni datieren dürfen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 134 Z. 1-8 und Segovia lib. 3 cap. 20 (a. a. O. 2, 193). ? Hxg. Wilhelm stellte den Geleitsbrief am 25 Juli aus. Er gelobie darin für sich und im Namen seines Bruders Ernst, seines Neffen Albrecht, aller seiner Erben u. s. w., die Bühimische Gesandtschaft von Tuscha Dachonia vel Engelspurg aus sicher nach Basel und wieder zurück xwu yeleiten, und ver- biivyte sich xugleich für die Beobachtung des vom Konxil und von K. Sigmund. der. Gesandlschaft er- teilten Geleites; dat. Basilee die 25 mensis julii a. d. 1432. (München Staatsbibl. cod. lat. (21 fol. 2043- 205* cop. chart. saec. 15.) 3 Dieser Aufforderung kam, Hxy. Wilhelm nach, indem er sich an Mf. Bernhard won Baden, Gf. Ludwig von Würtemberg, Jakob Truchseß von Wald- burg und dessen Bruder und die Hauplleute der Ge- sellschaft von St. Georgen Schild wegen Geleit fiir die Böhmischen Gesandten wandte (laut Brief Wil- helms an Pf. Johann von Newmarkt von So. n. Ja- cobi [Julà 27] 1432, in München Reïchs-A. Fürsten- sachen Tom. V fol. 4 cone. chart). Auch Nird- lingen ersuchte er am 27 Ju's wm. Ausstellung eines Geleitsbriefes (Nördlingen Stadi - A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa ce. sig. in v. impr. del). Dre Stadt entsprach dem Gesuch Mi. v. Lau- renexen tag [Aug. 6] 1432 (Nördlingen Stadt-A. Reichstagsakten fasc. 2 fol. 4a" cop. eh«rt. coaeva). + Uberliefert ist das Datum „circa Jum 29". Unsere Erórterung auf S. 308 macht es wahr- scheinlich, daß die Urkunde am 28 Juni oder allen- falls ganz. kurz vorher ausgestellt. 4st. a 20 30 = e 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 467 [1] quod 1, sicut sacrosancta [1432 Sigismundus etc. recognoscimus tenore presencium: troll Juni 28] et venerabilis sinodus Basiliensis in spiritu sancto legitime congregata et ecclesiam uni- versalem representans magnificis baronibus nobilibus et strennuis viris ac honorabilibus magistris et sacerdotibus de regno Bohemie et marchionatu Moravie de Praga et civi- 5 tatibus ac aliis locis eorundem omnibusque aliis ecclesiasticis et secularibus personis, qui aut que una cum ipsis ad generale concilium predictum mittentur aut profecturi sunt, omnibus eorum personis, quocumque nomine censeantur aut valeant nuncupari, infra tamen numerum ducentarum personarum, plenissimum salvum conductum concesserunt atque dederunt, dabunt sive concedunt, ita et nos similem plenissimum atque perfectum 10 salvum conductum presencium tenore concedimus atque in modum, qui sequitur, damus verissimamque securitatem veniendi ad civitatem nostram Basiliensem ibidemque manendi standi morandi cumque sacra congregacione concilii predicti aut deputandis per eandem de quibusvis negociis oportunis ipsis commissis tractandi placitandi disponendi concludendi et determinandi impartimur. [2] ac sicut idem concilium ipsis in loco vel locis hospi- 15 ciorum suorum divina officia sine impedimento nostrorum peragere permisit, sic et nos permittimus, ita ut propter illorum presenciam neque in itinere neque in aliquo loco itineris in eundo manendo aut redeundo nec in ipsa civitate Basiliensi a divinis officiis [3] ceterum in generali concilio seu cessetur quovis modo per modum interdicti. synodo Basiliensi articulos quatuor, pro quorum claritate instant, oretenus aut in scriptis 20 libere poterunt offerre aut propalare, scripturis sacris beatorumque doctorum verbis sen- tenciis et racionibus eos declarare astruere et persuadere, et, si opus fuerit, eciam ad objecta concilii generalis respondere aut cum aliquo vel aliquibus de concilio super eis- dem disputare aut caritative absque omni impedimento conferre, oprobrio convicio aut contumelia procul motis, servatis forma et modis inter legatos prefati concilii et nuncios 25 predictorum regni et marchionatus in civitate nostra Egrensi specificatis et uniformiter conclusis, et signanter quod in causa quatuor articulorum per eos attemptatorum lex divina praxis Christi apostolica et ecclesie primitive una cum conciliis doctoribusque fundantibus se veraciter in eadem pro veracissimo et indifferenti judice in prefato Basiliensi concilio admittantur. [4] et illis peractis vel non peractis, quandocumque 3o de mandato aut consensu majorum suorum ad propria reverti optabunt aut aliquis eorum optabit, mox absque ulla renitencia occasione et mora salvis rebus ipsorum et suorum pariter honore et personis viceversa poterunt vel poterit juxta beneplacitum libere et secure redire, de scitu tamen deputandorum per concilium, ut pro tunc oportune securitati [5] nichilominus in hoc ipsorum salvo con- eorum provideatur, sine dolo et fraude. 35 ductu omnes et quascumque clausulas includi ac contineri volumus et pro inclusis haberi, que pro plena efficaci et sufficienti securitate in eundo stando redeundo necessarie sunt et opportune, hoc notanter propter bonum pacis procurandum et conservandum luculenter expressantes, quod, si quispiam aut aliqui ex illis sive in itinere ad Basileam veniendo sive ibidem demorando aut redeundo aliquod enorme (quod absit) egerit aut egerint, per 40 quod posset assecuracione ipsorum beneficium eis aut eorum alicui concessum annullari aut cassari, volumus admittimus et concedimus, ut talis vel tales in facinore hujusmodi deprehensi vel deprehensus ab ipsis dumtaxat et non ab aliis condigna animadversione cum emenda sufficienti per partem nostram merito approbanda et laudanda mox puniantur aut puniatur illorum assecuracionis forma condicionibus et modis omnino manentibus 45 illibatis. et pariformiter si quispiam vel aliqui ex nostris sive in itinere ad Basileam veniendo sive ibidem demorando aut redeundo aliquod enorme (quod absit) egerit aut egerint, per quod posset assecuratione ipsorum beneficium eis aut alicui eorum con- cessum annullari aut cassari, volumus, ut talis vel tales in facinore hujusmodi deprehensi 1 Uber die Vorlage des königlichen Geleitsbriefes vgl. S. 308. 59*
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 467 [1] quod 1, sicut sacrosancta [1432 Sigismundus etc. recognoscimus tenore presencium: troll Juni 28] et venerabilis sinodus Basiliensis in spiritu sancto legitime congregata et ecclesiam uni- versalem representans magnificis baronibus nobilibus et strennuis viris ac honorabilibus magistris et sacerdotibus de regno Bohemie et marchionatu Moravie de Praga et civi- 5 tatibus ac aliis locis eorundem omnibusque aliis ecclesiasticis et secularibus personis, qui aut que una cum ipsis ad generale concilium predictum mittentur aut profecturi sunt, omnibus eorum personis, quocumque nomine censeantur aut valeant nuncupari, infra tamen numerum ducentarum personarum, plenissimum salvum conductum concesserunt atque dederunt, dabunt sive concedunt, ita et nos similem plenissimum atque perfectum 10 salvum conductum presencium tenore concedimus atque in modum, qui sequitur, damus verissimamque securitatem veniendi ad civitatem nostram Basiliensem ibidemque manendi standi morandi cumque sacra congregacione concilii predicti aut deputandis per eandem de quibusvis negociis oportunis ipsis commissis tractandi placitandi disponendi concludendi et determinandi impartimur. [2] ac sicut idem concilium ipsis in loco vel locis hospi- 15 ciorum suorum divina officia sine impedimento nostrorum peragere permisit, sic et nos permittimus, ita ut propter illorum presenciam neque in itinere neque in aliquo loco itineris in eundo manendo aut redeundo nec in ipsa civitate Basiliensi a divinis officiis [3] ceterum in generali concilio seu cessetur quovis modo per modum interdicti. synodo Basiliensi articulos quatuor, pro quorum claritate instant, oretenus aut in scriptis 20 libere poterunt offerre aut propalare, scripturis sacris beatorumque doctorum verbis sen- tenciis et racionibus eos declarare astruere et persuadere, et, si opus fuerit, eciam ad objecta concilii generalis respondere aut cum aliquo vel aliquibus de concilio super eis- dem disputare aut caritative absque omni impedimento conferre, oprobrio convicio aut contumelia procul motis, servatis forma et modis inter legatos prefati concilii et nuncios 25 predictorum regni et marchionatus in civitate nostra Egrensi specificatis et uniformiter conclusis, et signanter quod in causa quatuor articulorum per eos attemptatorum lex divina praxis Christi apostolica et ecclesie primitive una cum conciliis doctoribusque fundantibus se veraciter in eadem pro veracissimo et indifferenti judice in prefato Basiliensi concilio admittantur. [4] et illis peractis vel non peractis, quandocumque 3o de mandato aut consensu majorum suorum ad propria reverti optabunt aut aliquis eorum optabit, mox absque ulla renitencia occasione et mora salvis rebus ipsorum et suorum pariter honore et personis viceversa poterunt vel poterit juxta beneplacitum libere et secure redire, de scitu tamen deputandorum per concilium, ut pro tunc oportune securitati [5] nichilominus in hoc ipsorum salvo con- eorum provideatur, sine dolo et fraude. 35 ductu omnes et quascumque clausulas includi ac contineri volumus et pro inclusis haberi, que pro plena efficaci et sufficienti securitate in eundo stando redeundo necessarie sunt et opportune, hoc notanter propter bonum pacis procurandum et conservandum luculenter expressantes, quod, si quispiam aut aliqui ex illis sive in itinere ad Basileam veniendo sive ibidem demorando aut redeundo aliquod enorme (quod absit) egerit aut egerint, per 40 quod posset assecuracione ipsorum beneficium eis aut eorum alicui concessum annullari aut cassari, volumus admittimus et concedimus, ut talis vel tales in facinore hujusmodi deprehensi vel deprehensus ab ipsis dumtaxat et non ab aliis condigna animadversione cum emenda sufficienti per partem nostram merito approbanda et laudanda mox puniantur aut puniatur illorum assecuracionis forma condicionibus et modis omnino manentibus 45 illibatis. et pariformiter si quispiam vel aliqui ex nostris sive in itinere ad Basileam veniendo sive ibidem demorando aut redeundo aliquod enorme (quod absit) egerit aut egerint, per quod posset assecuratione ipsorum beneficium eis aut alicui eorum con- cessum annullari aut cassari, volumus, ut talis vel tales in facinore hujusmodi deprehensi 1 Uber die Vorlage des königlichen Geleitsbriefes vgl. S. 308. 59*
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468 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [1432 a nobis et nostris dumtaxat et non ab aliis condigna animadversione cum emenda suffi- wohl Juni 28) cienti per partem dominorum ambasiatorum et nunciorum merito approbanda et laudanda mox puniatur aut puniantur, presenti assecuracionis forma condicionibus et modis omnino manentibus illibatis. [6] volumus eciam, quod liceat a ipsis ambasiatoribus omnibus et singulis tociens, quocienscumque opportunum fuerit seu necessarium, ad auram capiendam exire de civitate Basiliensi et reverti ad eandem necnon nuncium vel nuncios suos ad quecumque loca pro suis necessariis ordinandos libere mittere seu destinare ac ipsos missos seu destinatos seu missum et destinatum suscipere tociens, quociens videbitur expedire, ita quod aliqui vel aliquis per deputandos concilii ipsis socientur, qui eorum securitati provideat vel provideant. [7 insuper nec in sermonibus seu predicacionibus 10 publicis aut aliis collacionibus in prejudicium derogacionem seu deterioracionem cause ipsorum quatuor articulorum pars nostra terminis quibuslibet in confusionem vergentibus poterit aut debebit uti et potiri in loco civitatis Basiliensis. [8] qui quidem salvus conductus et securitates stare atque durare debent et a tempore et per tempus, quo in nostre et nostrorum tuicionis curam ipsos suscipi contigerit, et usque Basileam ac toto 15 tempore mansionis eorum ibidem. et rursum post sufficientem audienciam habitam spacio viginti dierum premisso, cum ipsi pecierint aut concilium habita hujusmodi audiencia ipsis recessum indixerit a Basilea, usque in Tuscam aut Tachoniam aut Engelspurg, in quem ex locis istis maluerint, deo favente eosb restituemus, dolo et fraude prorsus ex- clusis. [9] eciam pro universis et singulis Christi fidelibus et specialiter pro sanctissimo 20 domino nostro Eugenio Romano pontifice, pro dicto generali concilio ac reverendissimis dominis cardinalibus archiepiscopis episcopis ac reverendis dominis abbatibus prelatis et clericis neenon illustrissimis principibus regibus ducibus marchionibus comitibus baronibus nobilibus militibus universitatibus et communitatibus civitatum opidorum castrorum et villarum eorumque consulibus scabinis officialibus et aliis, cujuscumque condicionis et 25 status ecclesiastici vel secularis existant, quocumque nomine censeantur, et pro subditis omnium premissorum et pro tota parte eorundem promittimus bona fide et spondemus, quod nos et singuli predicti prescriptam assecuracionem et salvi conductus eorum for- mam in omnibus suis condicionibus punctis et clausulis superius expressatis inviolabiliter et inconcusse bona fide et puro corde observabimus custodiemus observabunt atque so custodient, insuper promittentes sine fraude et quolibet dolo, quod nolumus neque debe- mus occulte vel manifeste quacumque occasione prensa uti aliqua auctoritate vel potencia in re statuto aut privilegio legum vel canonum et quorumcumque conciliorum specialiter Constanciensis et Senensis quacumque forma verborum expresso in aliquod prejudicium salvo conductui seu assecuracioni aut publice audiencie ipsis per dictum sacrum con- 35 cilium concesso vel concesse. [10] quodsi nos aut aliquis ex nobis vel nostris cujus- cumque condicionis vel status aut preeminencie existens prescripte assecuracionis et salvi conductus formam et modum in quocumque puncto violaverit (quod tamen avertere dignetur omnipotens) et sufficiens emenda mox non fuerit subsecuta et ipsorum arbitrio merito approbanda et laudanda, habeant nos et habere poterunt incidisse in omnes penas, 40 quas jure divino et humano aut consuetudine hujusmodi salvorum conductuum violatores incurrere possunt absque omni excusacione aut quavis in hac parte contradiccione. pre- [1432) sencium sub majestate. datum Luce circa Petri et Pauli apostolorum. circa Jиni 29 1432 279. K. Sigmund befiehlt allen Reichsunterthanen, die zum Konzil ziehenden Böhmen Inní 28 und Mähren zu geleiten, sobald sie von den das Geleit gewährenden Kurfürsten, 45 Fürsten, Herren und Städten dazu aufgefordert werden, und mitzuwirken zur Be- strafung derjenigen, die etwa sein und des Konzils Geleit verletzen sollten. 1432 Jиni 28 Lисса. 5 a) em.; Forl. licet. b) fehlt in der Vorl.
468 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [1432 a nobis et nostris dumtaxat et non ab aliis condigna animadversione cum emenda suffi- wohl Juni 28) cienti per partem dominorum ambasiatorum et nunciorum merito approbanda et laudanda mox puniatur aut puniantur, presenti assecuracionis forma condicionibus et modis omnino manentibus illibatis. [6] volumus eciam, quod liceat a ipsis ambasiatoribus omnibus et singulis tociens, quocienscumque opportunum fuerit seu necessarium, ad auram capiendam exire de civitate Basiliensi et reverti ad eandem necnon nuncium vel nuncios suos ad quecumque loca pro suis necessariis ordinandos libere mittere seu destinare ac ipsos missos seu destinatos seu missum et destinatum suscipere tociens, quociens videbitur expedire, ita quod aliqui vel aliquis per deputandos concilii ipsis socientur, qui eorum securitati provideat vel provideant. [7 insuper nec in sermonibus seu predicacionibus 10 publicis aut aliis collacionibus in prejudicium derogacionem seu deterioracionem cause ipsorum quatuor articulorum pars nostra terminis quibuslibet in confusionem vergentibus poterit aut debebit uti et potiri in loco civitatis Basiliensis. [8] qui quidem salvus conductus et securitates stare atque durare debent et a tempore et per tempus, quo in nostre et nostrorum tuicionis curam ipsos suscipi contigerit, et usque Basileam ac toto 15 tempore mansionis eorum ibidem. et rursum post sufficientem audienciam habitam spacio viginti dierum premisso, cum ipsi pecierint aut concilium habita hujusmodi audiencia ipsis recessum indixerit a Basilea, usque in Tuscam aut Tachoniam aut Engelspurg, in quem ex locis istis maluerint, deo favente eosb restituemus, dolo et fraude prorsus ex- clusis. [9] eciam pro universis et singulis Christi fidelibus et specialiter pro sanctissimo 20 domino nostro Eugenio Romano pontifice, pro dicto generali concilio ac reverendissimis dominis cardinalibus archiepiscopis episcopis ac reverendis dominis abbatibus prelatis et clericis neenon illustrissimis principibus regibus ducibus marchionibus comitibus baronibus nobilibus militibus universitatibus et communitatibus civitatum opidorum castrorum et villarum eorumque consulibus scabinis officialibus et aliis, cujuscumque condicionis et 25 status ecclesiastici vel secularis existant, quocumque nomine censeantur, et pro subditis omnium premissorum et pro tota parte eorundem promittimus bona fide et spondemus, quod nos et singuli predicti prescriptam assecuracionem et salvi conductus eorum for- mam in omnibus suis condicionibus punctis et clausulis superius expressatis inviolabiliter et inconcusse bona fide et puro corde observabimus custodiemus observabunt atque so custodient, insuper promittentes sine fraude et quolibet dolo, quod nolumus neque debe- mus occulte vel manifeste quacumque occasione prensa uti aliqua auctoritate vel potencia in re statuto aut privilegio legum vel canonum et quorumcumque conciliorum specialiter Constanciensis et Senensis quacumque forma verborum expresso in aliquod prejudicium salvo conductui seu assecuracioni aut publice audiencie ipsis per dictum sacrum con- 35 cilium concesso vel concesse. [10] quodsi nos aut aliquis ex nobis vel nostris cujus- cumque condicionis vel status aut preeminencie existens prescripte assecuracionis et salvi conductus formam et modum in quocumque puncto violaverit (quod tamen avertere dignetur omnipotens) et sufficiens emenda mox non fuerit subsecuta et ipsorum arbitrio merito approbanda et laudanda, habeant nos et habere poterunt incidisse in omnes penas, 40 quas jure divino et humano aut consuetudine hujusmodi salvorum conductuum violatores incurrere possunt absque omni excusacione aut quavis in hac parte contradiccione. pre- [1432) sencium sub majestate. datum Luce circa Petri et Pauli apostolorum. circa Jиni 29 1432 279. K. Sigmund befiehlt allen Reichsunterthanen, die zum Konzil ziehenden Böhmen Inní 28 und Mähren zu geleiten, sobald sie von den das Geleit gewährenden Kurfürsten, 45 Fürsten, Herren und Städten dazu aufgefordert werden, und mitzuwirken zur Be- strafung derjenigen, die etwa sein und des Konzils Geleit verletzen sollten. 1432 Jиni 28 Lисса. 5 a) em.; Forl. licet. b) fehlt in der Vorl.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228 294. 469 Aus Nördlingen Stadt-A. Reichstagsakten fasc. 2 fol. 2a cop. chart. coaeva, vielleicht Einlage 1432 j in den Brief Hrg. Wilhelms von Baiern an Nördlingen vom 27 Juli 1432 (vgl. S. 466 Juni 28 Anm. 3). Wir Sygmund von gots gnaden Rômischer kûnig zû allen zeiten merer des reichs 5 und zů Hungern zü Behem etc. kûnig embieten allen und iglichen kurfürsten fürsten geistlichen und werntlichen graven freien herren rittern knechten burgermeistern reten und gemeinden aller und iglicher stet merkt und dorfer und sust allen unsern und des heiligen reichs und unserr kûnigreich undertan und getruen, die mit disem unserm brief ermanet werden, unser gnad und alles gût. erwirdigen hochgebornen edeln und lieben getruen. wir zweiveln nicht, ir habt nû wol vernomen, wie uf dem tag zu Eger € am letzsten beslossen worden ist, daz etliche unsere und des heiligen reichs kûrfürsten fürsten herren und stet die Behem und Merhern zû dem heiligen concilio gen Basel sicher fûren und geleiten sôllen nach laut sulcher geleit, die wir daz heilig concilium und ander fürsten und stet doruber versigelt haben. und der worten das die sach nit 15 gehindert werd, sunder (als wir zû got hoffen) einen seligen fürgang gewinnen, so begern wir von euch mit fleisse, ermanen und gebieten euch ouch von kûniglicher macht ernstlich mit disem brief: wann ir von den egenanten fürsten herren und steten oder von iren wegen mit disem unserm brief erfordert und ermanet werdet, das ir dann den- selben Behem und Merhern volle und genugige geleit zûschibet und gebet mit leuten 20 oder brieven, als dann des notürft à sein und an euch gefordert wirt, und, ob iemant wider sulche unsers und des conciliums geleit tet und uberfür, den strafen helfet nach außweisung derselben geleit und als des an euch begert wirt. und tut dorin nicht anders got zû lob und der Kristenheit zû nûtz und zu trost. daz wallen a wir gen euch allen genedielich erkennen. wann wer des seûmig wurd, der tet grosslich wider uns und das 25 concilium und wir müsten ouch gegen einen sûlchen tûn, als sich das geburen wurd. mit urkund diß briefs versigelt mit unser küniglichen anhangunden insigel. geben zu Luca nach Crists geburd vierzehenhundert jar und dornach in dem zweiunddrissigisten jare an sand Peter und sant Pauls der heiligen zwelfboten abent unser riche des Hungerischen etc. im 46 des Rômischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. so 280. K. Sigmund an das Bascler Konzil: beglaubigt den Cisterzienser Johannes von Maul- 1432 bronn, dem er die für die Böhmen gewünschten Urkunden gegeben und den er mit der Ausrichtung einiger Aufträge an das Konzil betraut hat. 1432 Juli 1 Lucca. 10 1432 Jиni 28 Juli I 35 Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 312" cop. chart. coaeva. Datum: Luce die Ijulii Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12. In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 116 cop. chart. saec. 15. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 110a cop. chart. coaeva. Datum Luce etc. Erwähnt von Haller a. a. O. 2, 171 Anm. I. — Vgl. Segovia lib. 3 cap. 24 (a. a. O. 2, 210). 40 281. Bericht des Johannes von Maulbronn über seine Gesandtschaft an K. Sigmund 11432 Juli 18/ nach Lucca im Auftrage des Baseler Konzils. [ 1432 Juli 183 Basel.] Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 432 ab cop. chart. coaeva, enthalten in dem Tractatus de reductione Bohemorum des Johannes von Ragusa 4. Gedruckt Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 225�226 ebendaher. a) sic. 45 1 Vgl. S. 307. 2 Der Geleitsbrief des Konxils, der in der vierten Session vom 20 Juni 1432 publixiert wurde, ist in allen Konxilienausgaben unter den Dekreten dieser Session abgedruckt, xuletxt bei Mansi 29, 27-29; 50 außterdem bei Liinig, Cod. dipl. Germ. 1, 1439-1442 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 194-196. 3 Zur Datierung vergleiche man Haller a. a. O. 2, 171 Z. 31-172 Z. 2. 4 Uber Ragusa's Quelle vergleiche man unsere Bemerkungen im Vorwort dieses Bandes.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228 294. 469 Aus Nördlingen Stadt-A. Reichstagsakten fasc. 2 fol. 2a cop. chart. coaeva, vielleicht Einlage 1432 j in den Brief Hrg. Wilhelms von Baiern an Nördlingen vom 27 Juli 1432 (vgl. S. 466 Juni 28 Anm. 3). Wir Sygmund von gots gnaden Rômischer kûnig zû allen zeiten merer des reichs 5 und zů Hungern zü Behem etc. kûnig embieten allen und iglichen kurfürsten fürsten geistlichen und werntlichen graven freien herren rittern knechten burgermeistern reten und gemeinden aller und iglicher stet merkt und dorfer und sust allen unsern und des heiligen reichs und unserr kûnigreich undertan und getruen, die mit disem unserm brief ermanet werden, unser gnad und alles gût. erwirdigen hochgebornen edeln und lieben getruen. wir zweiveln nicht, ir habt nû wol vernomen, wie uf dem tag zu Eger € am letzsten beslossen worden ist, daz etliche unsere und des heiligen reichs kûrfürsten fürsten herren und stet die Behem und Merhern zû dem heiligen concilio gen Basel sicher fûren und geleiten sôllen nach laut sulcher geleit, die wir daz heilig concilium und ander fürsten und stet doruber versigelt haben. und der worten das die sach nit 15 gehindert werd, sunder (als wir zû got hoffen) einen seligen fürgang gewinnen, so begern wir von euch mit fleisse, ermanen und gebieten euch ouch von kûniglicher macht ernstlich mit disem brief: wann ir von den egenanten fürsten herren und steten oder von iren wegen mit disem unserm brief erfordert und ermanet werdet, das ir dann den- selben Behem und Merhern volle und genugige geleit zûschibet und gebet mit leuten 20 oder brieven, als dann des notürft à sein und an euch gefordert wirt, und, ob iemant wider sulche unsers und des conciliums geleit tet und uberfür, den strafen helfet nach außweisung derselben geleit und als des an euch begert wirt. und tut dorin nicht anders got zû lob und der Kristenheit zû nûtz und zu trost. daz wallen a wir gen euch allen genedielich erkennen. wann wer des seûmig wurd, der tet grosslich wider uns und das 25 concilium und wir müsten ouch gegen einen sûlchen tûn, als sich das geburen wurd. mit urkund diß briefs versigelt mit unser küniglichen anhangunden insigel. geben zu Luca nach Crists geburd vierzehenhundert jar und dornach in dem zweiunddrissigisten jare an sand Peter und sant Pauls der heiligen zwelfboten abent unser riche des Hungerischen etc. im 46 des Rômischen im 22 und des Behemischen im 12 jaren. so 280. K. Sigmund an das Bascler Konzil: beglaubigt den Cisterzienser Johannes von Maul- 1432 bronn, dem er die für die Böhmen gewünschten Urkunden gegeben und den er mit der Ausrichtung einiger Aufträge an das Konzil betraut hat. 1432 Juli 1 Lucca. 10 1432 Jиni 28 Juli I 35 Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 312" cop. chart. coaeva. Datum: Luce die Ijulii Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12. In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 116 cop. chart. saec. 15. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 110a cop. chart. coaeva. Datum Luce etc. Erwähnt von Haller a. a. O. 2, 171 Anm. I. — Vgl. Segovia lib. 3 cap. 24 (a. a. O. 2, 210). 40 281. Bericht des Johannes von Maulbronn über seine Gesandtschaft an K. Sigmund 11432 Juli 18/ nach Lucca im Auftrage des Baseler Konzils. [ 1432 Juli 183 Basel.] Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 432 ab cop. chart. coaeva, enthalten in dem Tractatus de reductione Bohemorum des Johannes von Ragusa 4. Gedruckt Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 225�226 ebendaher. a) sic. 45 1 Vgl. S. 307. 2 Der Geleitsbrief des Konxils, der in der vierten Session vom 20 Juni 1432 publixiert wurde, ist in allen Konxilienausgaben unter den Dekreten dieser Session abgedruckt, xuletxt bei Mansi 29, 27-29; 50 außterdem bei Liinig, Cod. dipl. Germ. 1, 1439-1442 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 194-196. 3 Zur Datierung vergleiche man Haller a. a. O. 2, 171 Z. 31-172 Z. 2. 4 Uber Ragusa's Quelle vergleiche man unsere Bemerkungen im Vorwort dieses Bandes.
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470 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 Juli 18] Ut autem salvus conductus serenissimi domini regis Romanorum etc. tunc in parti- bus Ytalie civitate Lucana degentis pro securitate et adventu dictorum ambasiatorum de Bohemia cicius expediretur, decreverunt 1 dicti patres de concilio mittere ad suam serenitatem me fratrem Johannem de Mulenbrunne supra memoratum tamquam de singulis sufficienter instructum, ut eo plenius de gestis omnibus eandem suam serenitatem in- 5 formare possem. et michi simul injunxerunt inter alia, quatinus cum consilio et favore reverendissimi in Christo patris et domini domini cardinalis Placentini necnon illustris principis et domini domini ducis Mediolanensis majestatem dicti domini regis, quibus possem modis et mediis persuadendo exhortando et rogando, imo et, si congrue videretur, ex parte ipsius sacri concilii mandando, inducere satagerem, quatinus se de periculis 10 intericioni vicinis, quibus in medio adversariorum consistere videbatur, absolveret et ad partes Germanie quantocius redire curaret etc., datis et concessis ad hoc michi per concilium credencialibus et aliis necessariis et oportunis litteris et instruccionibus. et ita in nomine domini in medio estuancium calorum ad dictum dominum Placentinum, qui me in domum suam graciose collegit, imo ire coegit, et consiliarios prefati domini 15 ducis in Mediolano perveni. ubi explicatis seriatim commissis et de ipsorum intencione et consilio clarius informatus sub umbra et tutela ejusdem domini ducis graciose suo favore concurrentis ulterius versus Lucam proficiscens in medio vie magnificum comitem dominum Matikonem a cum quam pluribus armatis domini regis repperi. qui audito, quod ad dominum regem per concilium mitterer, hoc subito ipsi domino regi intimare curavit 20 consulens, quatinus in Luca expectaret nec ad Senas, sicut proposuit, ante meum accessum properaret. expectatus igitur ad sue majestatis presenciam veni. qui me graciosius ad sue benignitatis amplexus suscipiens ajebat: „vere libenter te video et, nisi michi in- notuisset te esse venturum, ad Senas tetendissem ; nunc vero ad completam tui expedicio- nem hic morabor.“ et cum primum in privata audiencia sue majestati summariam de 25 commissis et gestis ac deinde die sequenti per extensum et seriatim coram suis ad hoc vocatis consiliariis relacionem fecissem, ipse ex corde madentibus, ut videbatur, piis lacrimarum guttulis genis deo super actis in Egra protensis in altum manibus gracias b egit ac subito suo cancellario mandavit, ut queque ad consumacionem ceptorum necessaria sibi possibilia absque dilacione perficeret, sicut et factum est. nam salvum 30 conductum in forma petita 2, litteras 3 ad prorogandum treugas inter illustres principes et dominos dominos Fridericum marchionem Brandenburgensem etc. et suos fautores ac Ludovicum ducem Bavarie etc. et suos complices, litteras eciam preceptorias ad dominos episcopum et capitulum ac civitatem Herbipolensem, ne guerras intentarent et ab inceptis, si attemptassent, conquiescerent, ac alias quam plures negocio accomodas 35 litteras, eciam credenciales 4 super certis arduis et presertim super sua mora ipsi sacro concilio referendis 7 die post meum adventum recepi. verum presbyter Procopius, director exercitus Thaboritarum, proprium cum litteris 5 nuncium ad dominum regem in Lucam direxit, quarum “ eciam responsive 6 sue ipse michi copias inferius annotatas tradidit, ac michi injunxit, quatinus sibi super eo, quod suam presenciam in concilio desiderat 40 a) em.; Vorl. Manckonem. b) feldl in der Forl. c) em.; Vorl. quorum. 1 Vgl. S. 307. 2 nr. 278. 3 Vom I Juli 1432. Vgl. Minutoli, Friedrich I S. 192. 1 nr. 280. 5 Vom 21 Mai 1432; gedr. Martène 8, 133 und Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 226. 6 Der Brief ist gedruckt bei Martène 8, 134 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 227; vgl. Altmann nr. 9191. Der Tag der Abfassung läft sich nicht bestimmen; die uns bekannt gewor- denen gleichreitigen Abschriften in Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 111 ab, Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 45 1575 fol. 133b und cod. ms. lat. 15626 fol. 95a, Wien H. H. St. A. Urkunden, haben im Datum nur Luce etc. Jedenfalls gehört aber der Brief in den Juni. 50
470 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 Juli 18] Ut autem salvus conductus serenissimi domini regis Romanorum etc. tunc in parti- bus Ytalie civitate Lucana degentis pro securitate et adventu dictorum ambasiatorum de Bohemia cicius expediretur, decreverunt 1 dicti patres de concilio mittere ad suam serenitatem me fratrem Johannem de Mulenbrunne supra memoratum tamquam de singulis sufficienter instructum, ut eo plenius de gestis omnibus eandem suam serenitatem in- 5 formare possem. et michi simul injunxerunt inter alia, quatinus cum consilio et favore reverendissimi in Christo patris et domini domini cardinalis Placentini necnon illustris principis et domini domini ducis Mediolanensis majestatem dicti domini regis, quibus possem modis et mediis persuadendo exhortando et rogando, imo et, si congrue videretur, ex parte ipsius sacri concilii mandando, inducere satagerem, quatinus se de periculis 10 intericioni vicinis, quibus in medio adversariorum consistere videbatur, absolveret et ad partes Germanie quantocius redire curaret etc., datis et concessis ad hoc michi per concilium credencialibus et aliis necessariis et oportunis litteris et instruccionibus. et ita in nomine domini in medio estuancium calorum ad dictum dominum Placentinum, qui me in domum suam graciose collegit, imo ire coegit, et consiliarios prefati domini 15 ducis in Mediolano perveni. ubi explicatis seriatim commissis et de ipsorum intencione et consilio clarius informatus sub umbra et tutela ejusdem domini ducis graciose suo favore concurrentis ulterius versus Lucam proficiscens in medio vie magnificum comitem dominum Matikonem a cum quam pluribus armatis domini regis repperi. qui audito, quod ad dominum regem per concilium mitterer, hoc subito ipsi domino regi intimare curavit 20 consulens, quatinus in Luca expectaret nec ad Senas, sicut proposuit, ante meum accessum properaret. expectatus igitur ad sue majestatis presenciam veni. qui me graciosius ad sue benignitatis amplexus suscipiens ajebat: „vere libenter te video et, nisi michi in- notuisset te esse venturum, ad Senas tetendissem ; nunc vero ad completam tui expedicio- nem hic morabor.“ et cum primum in privata audiencia sue majestati summariam de 25 commissis et gestis ac deinde die sequenti per extensum et seriatim coram suis ad hoc vocatis consiliariis relacionem fecissem, ipse ex corde madentibus, ut videbatur, piis lacrimarum guttulis genis deo super actis in Egra protensis in altum manibus gracias b egit ac subito suo cancellario mandavit, ut queque ad consumacionem ceptorum necessaria sibi possibilia absque dilacione perficeret, sicut et factum est. nam salvum 30 conductum in forma petita 2, litteras 3 ad prorogandum treugas inter illustres principes et dominos dominos Fridericum marchionem Brandenburgensem etc. et suos fautores ac Ludovicum ducem Bavarie etc. et suos complices, litteras eciam preceptorias ad dominos episcopum et capitulum ac civitatem Herbipolensem, ne guerras intentarent et ab inceptis, si attemptassent, conquiescerent, ac alias quam plures negocio accomodas 35 litteras, eciam credenciales 4 super certis arduis et presertim super sua mora ipsi sacro concilio referendis 7 die post meum adventum recepi. verum presbyter Procopius, director exercitus Thaboritarum, proprium cum litteris 5 nuncium ad dominum regem in Lucam direxit, quarum “ eciam responsive 6 sue ipse michi copias inferius annotatas tradidit, ac michi injunxit, quatinus sibi super eo, quod suam presenciam in concilio desiderat 40 a) em.; Vorl. Manckonem. b) feldl in der Forl. c) em.; Vorl. quorum. 1 Vgl. S. 307. 2 nr. 278. 3 Vom I Juli 1432. Vgl. Minutoli, Friedrich I S. 192. 1 nr. 280. 5 Vom 21 Mai 1432; gedr. Martène 8, 133 und Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 226. 6 Der Brief ist gedruckt bei Martène 8, 134 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 227; vgl. Altmann nr. 9191. Der Tag der Abfassung läft sich nicht bestimmen; die uns bekannt gewor- denen gleichreitigen Abschriften in Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 111 ab, Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 45 1575 fol. 133b und cod. ms. lat. 15626 fol. 95a, Wien H. H. St. A. Urkunden, haben im Datum nur Luce etc. Jedenfalls gehört aber der Brief in den Juni. 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 471 et petit, juxta consilium concilii responderem. quod, prout infra patebit, et feci 1. et ita ad votum expeditus et deinde ad Mediolanum reversus aliqua satis ardua a memorato duce domino Mediolanensi ad concilium perferenda in commissis recepi. et sic tandem ad concilium letus reversus et de singulis relacionem faciens manum expost pro expedicione 5 reliquorum salvorum conductuum pro securitate Bohemorum necessariorum apposui. [1432 Juli 18) g. Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund Ende September 1432 nr. 282�294. 10 282. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 2: schreibt von der bevorstehenden An- 1432 Aug. 28 kunft zweier vom Papst gesandten Kardinäle; hat die Bitte des Papstes, das Ba- seler Konzil zur Einstellung des Prozesses während des September zu bewegen, ab- gelehnt, bittet aber jetzt gleichwohl das Konzil im geheimen, Nachrichten über seine Verhandlungen mit den beiden Kardinälen abzuwarten; weist auf den Nutzen seiner Anwesenheit in Italien für das Reich und das Konzil hin. 1432 August 28 Siena. 15 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 291 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Baierische Vermerk Senis. Regest bei Altmann nr. 9231. — Benutxt von Kluckhohn a. a. O. 2, 556. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als uns der babst uff unser botschafft, die wir zu im nû zuleczt getan hetten, nichts geanntwortt hat, dann er woll dorumb 20 zwen cardinal zu uns senden3: also wiewol dieselben vor ettwevil tagen von Rom uß- geschiden sint, ydoch so sint sy noch nicht zu uns komen, wiewol wir in langest alle notdurfftige geleyt gesandt haben 4. und wir sein doch gewarnet, daz sy an zweyvel in der andern wochen 5 komen sollen und mit gûten sachen. das got gebe! auch hat sein heilikeyt zu uns gesandt den ersamen Jacoben von Syrek seinen prothonotarien und 25 hat uns bitten lassen, das wir dem concilio schreiben wollen, daz sy alle sach uber den maned septembrem in stille besten lassen wollen, ob man in der zeit ein eynung in den sachen treffen môcht. und wiewol wir im das gancz abgeslagen und versagt haben, der wortten das er in der forcht beleib und sich anders bedenk, ydoch so schreiben ‘ wir in geheim dem heiligen concilio, bitend, das sy sich in den sachen nicht veryehen a, bisz 3o wir in embiten, was wir mit den cardinaln getan haben; das wir in unverczogenlich bey tag und nacht embieten wollen. und ist sach, das wir eynig werden (das got zu geben gerüch), so ist sulch verziehen nücz gewezen zu vermeydung scisma und teylung in der heiligen kirchen ; werden wir aber nicht eynig, so môgen sy fûr sich procediren, als sy bedunckt, und haben nicht mer dann so vil czeit verloren. und das schreiben wir deiner 35 lieb dorumb, das du ouch doran seyst, daz das also geschee, wann wir dich aller sach unverezogenlich underweysen wollen. und wir sind gar fro, das sich das concilium also a) in Orig. stehd über y ein einem a ähuliches Zeichen. 1 Am 13 August 1432; gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 239-240. 40 2 Dem Briefe ist ein kleiner, mit Caspar Sligk etc. unterxeichneter, aber nicht von Schlick selbst geschriebe- ner Zettel folgenden Wortlautes beigeschlossen: gne- diger lieber herr. als sich das concilium Avinion underwunden hat, also sind vil stet und land der 45 kirchen alhie, die sich on zwivel an das concilium und unsern herrn slûgen, wenn sich sein gnad des underwinden tôrfte, daz man nicht sprech : er beraubt die kirchen. und ich mein, wil der babst übel, es mûß zulecz also geen. deûcht mich gût sein, das ir mit dem concilio davon redet und mir in geheim widerumb schreibet, was si gût dünket, wann es fur das concilium were etc. (Minchen Reichs-A. Für- stensachen Tom. V fol. 290; gedr. bei Kluckhohn a. a. O. 2, 557 Anm. 3.) 3 Vgl. S. 307 und 308 und nr. 275. 4 Vgl. S. 308 Anm. 6. 5 D. i. awischen dem 31 August und dem 7 Sep- tember. 6 nr. 283.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 471 et petit, juxta consilium concilii responderem. quod, prout infra patebit, et feci 1. et ita ad votum expeditus et deinde ad Mediolanum reversus aliqua satis ardua a memorato duce domino Mediolanensi ad concilium perferenda in commissis recepi. et sic tandem ad concilium letus reversus et de singulis relacionem faciens manum expost pro expedicione 5 reliquorum salvorum conductuum pro securitate Bohemorum necessariorum apposui. [1432 Juli 18) g. Päpstliche Gesandtschaft an K. Sigmund Ende September 1432 nr. 282�294. 10 282. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 2: schreibt von der bevorstehenden An- 1432 Aug. 28 kunft zweier vom Papst gesandten Kardinäle; hat die Bitte des Papstes, das Ba- seler Konzil zur Einstellung des Prozesses während des September zu bewegen, ab- gelehnt, bittet aber jetzt gleichwohl das Konzil im geheimen, Nachrichten über seine Verhandlungen mit den beiden Kardinälen abzuwarten; weist auf den Nutzen seiner Anwesenheit in Italien für das Reich und das Konzil hin. 1432 August 28 Siena. 15 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 291 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Baierische Vermerk Senis. Regest bei Altmann nr. 9231. — Benutxt von Kluckhohn a. a. O. 2, 556. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als uns der babst uff unser botschafft, die wir zu im nû zuleczt getan hetten, nichts geanntwortt hat, dann er woll dorumb 20 zwen cardinal zu uns senden3: also wiewol dieselben vor ettwevil tagen von Rom uß- geschiden sint, ydoch so sint sy noch nicht zu uns komen, wiewol wir in langest alle notdurfftige geleyt gesandt haben 4. und wir sein doch gewarnet, daz sy an zweyvel in der andern wochen 5 komen sollen und mit gûten sachen. das got gebe! auch hat sein heilikeyt zu uns gesandt den ersamen Jacoben von Syrek seinen prothonotarien und 25 hat uns bitten lassen, das wir dem concilio schreiben wollen, daz sy alle sach uber den maned septembrem in stille besten lassen wollen, ob man in der zeit ein eynung in den sachen treffen môcht. und wiewol wir im das gancz abgeslagen und versagt haben, der wortten das er in der forcht beleib und sich anders bedenk, ydoch so schreiben ‘ wir in geheim dem heiligen concilio, bitend, das sy sich in den sachen nicht veryehen a, bisz 3o wir in embiten, was wir mit den cardinaln getan haben; das wir in unverczogenlich bey tag und nacht embieten wollen. und ist sach, das wir eynig werden (das got zu geben gerüch), so ist sulch verziehen nücz gewezen zu vermeydung scisma und teylung in der heiligen kirchen ; werden wir aber nicht eynig, so môgen sy fûr sich procediren, als sy bedunckt, und haben nicht mer dann so vil czeit verloren. und das schreiben wir deiner 35 lieb dorumb, das du ouch doran seyst, daz das also geschee, wann wir dich aller sach unverezogenlich underweysen wollen. und wir sind gar fro, das sich das concilium also a) in Orig. stehd über y ein einem a ähuliches Zeichen. 1 Am 13 August 1432; gedr. Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 239-240. 40 2 Dem Briefe ist ein kleiner, mit Caspar Sligk etc. unterxeichneter, aber nicht von Schlick selbst geschriebe- ner Zettel folgenden Wortlautes beigeschlossen: gne- diger lieber herr. als sich das concilium Avinion underwunden hat, also sind vil stet und land der 45 kirchen alhie, die sich on zwivel an das concilium und unsern herrn slûgen, wenn sich sein gnad des underwinden tôrfte, daz man nicht sprech : er beraubt die kirchen. und ich mein, wil der babst übel, es mûß zulecz also geen. deûcht mich gût sein, das ir mit dem concilio davon redet und mir in geheim widerumb schreibet, was si gût dünket, wann es fur das concilium were etc. (Minchen Reichs-A. Für- stensachen Tom. V fol. 290; gedr. bei Kluckhohn a. a. O. 2, 557 Anm. 3.) 3 Vgl. S. 307 und 308 und nr. 275. 4 Vgl. S. 308 Anm. 6. 5 D. i. awischen dem 31 August und dem 7 Sep- tember. 6 nr. 283.
Strana 472
1432 Aug. 28 1432 Ang. 28 472 meret. und dein lieb sol fürwar gelauben, weren wir nit in disen landen, das alle Welische land nû gefridet weren mit schaden und verderben des reichs und hingen alle an dem babste, und was prelaten in dem concilio uß disen landen weren, die weren langest widerumb gerüfft und wer’ ein gancz verderben des conciliums. und das schreiben wir dir in geheim und wollen dich des hinfur clerlicher underweisen. geben zu Senis 5 an sant Augustini tag unserr riche des Ungrischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 13 jaren. Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [in verso] Dem hochgebornen Wilhelmen pfalcz- graven bey Rein und herezogen in Beyern unserm stathalter fursten und liben oheimen. Ad mandatum domini regis Caspar Slik 1. 10 1432 283. K. Sigmund an das Baseler Konzil: bittet es, den Prozeß gegen den Papst einige Aug. 28 1432 Zeit ruhen zu lassen, bis er zwei gen. päpstliche Gesandte angehört habe. August 28 Siena. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 90b cop. chart. coaera mit der Uberschrift Alia lecta in congregacione generali die veneris 26 septembris 432 [vgl. Haller a. a. O. 15 2, 229 Z. 23]. Das Alia bezieht sich auf Sigmunds Brief an das Konzil vom 15 August 1432 (nr. 276), der im Cod. unmittelbar vorhergeht. Adresse und Unterschrift fehlen; wir haben sie aus Cergänct. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 177 ab cop. chart. coaeva. Rechts von der Adresse steht von der Hand des Schreibers Sigismundus. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 142b -143a cop. chart. coaeva. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 65ab cop. chart. coaeva. Die Adresse fehlt. Die Unterschrift lautet Sigismundus ete. Die Vorlage ist fliichtig geschrieben. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 304b-305a cop. chart. coacva. — In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 103-104 cop. chart. sacc. 15. Gedruckt bei Martène 8, 165-166 (aus D), Mansi 30, 170-171 und Mansi, Suppl. 4, 338- 339. — Regest bei Altmann nr. 9230. — Erwähnt ron Aschbach 4, 88 (rgl. 4, 484). 20 25 Reverendissimi in Christo patres et domini ac venerabiles et egregii sincere grate- que dilecti. per proximum cursorem civitatis Basiliensis vestris paternitatibus scripsisse recolimus de reditu ambassiatorum nostrorum a domino summo pontifice sine responso so et qualiter ipse deliberaverit super rebus per nos requisitis dominum cardinalem de Ur- sinis et dominum de Monteforti ad nos transmittere 2. et quamvis iidem domini cardi- nales ante plures dies de Roma exiverint nosque eisdem nostros 3 et alios 4 salvos con- ductus per dominum apostolicum petitos dudum miserimus, tamen usque in presentem diem nondumb accesserunt. avisamur nichilominus, quod infra sex dies indubie adven- 35 turi sintc et cum rebus gratis et acceptis. quod deus concedat! et quamquam ipse dominus apostolicus per venerabilem Jacobum de Sirck prothonotarium, quem pro salvis conductibus ad nos premiserat, a nobis inter cetera petiverit, quatenus apud vestras paternitates et sacrum concilium instare vellemus, ut cum processibus quibuscunque ab- stineretur per totum septembrem, nos tamen illud sibi denegavimus et nos id facere non 40 posse diximus, nisi auditis prius dominis cardinalibus ad nos destinatis, ne in vanum movebamur d, quia nobis dicebatur, quod in curia Romana pariter processus fulminandi pararenture, et verebamur, ne et vos et nos in aliquo preveniremur. sed audientes iterum, quod isti domini cardinales cum bonis veniunt, videretur nobis et sic paternitates vestras rogamus, quatenus cum processibus et aliis rebus, si que contra dominum aposto- 45 a) D om. et — dilecti, add. etc. b) CD nundum. c) D sunt. d) sic. e) A parerentur. 1 Die Kontrasignatur rührt nicht von Schlick, sondern vom Schreiher her; deshalb die in Originalen ungewöhnliche Namensform Slik statt Sligk. 3 1 2 Vgl. nr. 276. Einen königlichen Geleitsbrief kennen wir nicht. Vgl. S. 308 Anm. 6.
1432 Aug. 28 1432 Ang. 28 472 meret. und dein lieb sol fürwar gelauben, weren wir nit in disen landen, das alle Welische land nû gefridet weren mit schaden und verderben des reichs und hingen alle an dem babste, und was prelaten in dem concilio uß disen landen weren, die weren langest widerumb gerüfft und wer’ ein gancz verderben des conciliums. und das schreiben wir dir in geheim und wollen dich des hinfur clerlicher underweisen. geben zu Senis 5 an sant Augustini tag unserr riche des Ungrischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 13 jaren. Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [in verso] Dem hochgebornen Wilhelmen pfalcz- graven bey Rein und herezogen in Beyern unserm stathalter fursten und liben oheimen. Ad mandatum domini regis Caspar Slik 1. 10 1432 283. K. Sigmund an das Baseler Konzil: bittet es, den Prozeß gegen den Papst einige Aug. 28 1432 Zeit ruhen zu lassen, bis er zwei gen. päpstliche Gesandte angehört habe. August 28 Siena. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 90b cop. chart. coaera mit der Uberschrift Alia lecta in congregacione generali die veneris 26 septembris 432 [vgl. Haller a. a. O. 15 2, 229 Z. 23]. Das Alia bezieht sich auf Sigmunds Brief an das Konzil vom 15 August 1432 (nr. 276), der im Cod. unmittelbar vorhergeht. Adresse und Unterschrift fehlen; wir haben sie aus Cergänct. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 177 ab cop. chart. coaeva. Rechts von der Adresse steht von der Hand des Schreibers Sigismundus. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 142b -143a cop. chart. coaeva. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 65ab cop. chart. coaeva. Die Adresse fehlt. Die Unterschrift lautet Sigismundus ete. Die Vorlage ist fliichtig geschrieben. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 304b-305a cop. chart. coacva. — In Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 103-104 cop. chart. sacc. 15. Gedruckt bei Martène 8, 165-166 (aus D), Mansi 30, 170-171 und Mansi, Suppl. 4, 338- 339. — Regest bei Altmann nr. 9230. — Erwähnt ron Aschbach 4, 88 (rgl. 4, 484). 20 25 Reverendissimi in Christo patres et domini ac venerabiles et egregii sincere grate- que dilecti. per proximum cursorem civitatis Basiliensis vestris paternitatibus scripsisse recolimus de reditu ambassiatorum nostrorum a domino summo pontifice sine responso so et qualiter ipse deliberaverit super rebus per nos requisitis dominum cardinalem de Ur- sinis et dominum de Monteforti ad nos transmittere 2. et quamvis iidem domini cardi- nales ante plures dies de Roma exiverint nosque eisdem nostros 3 et alios 4 salvos con- ductus per dominum apostolicum petitos dudum miserimus, tamen usque in presentem diem nondumb accesserunt. avisamur nichilominus, quod infra sex dies indubie adven- 35 turi sintc et cum rebus gratis et acceptis. quod deus concedat! et quamquam ipse dominus apostolicus per venerabilem Jacobum de Sirck prothonotarium, quem pro salvis conductibus ad nos premiserat, a nobis inter cetera petiverit, quatenus apud vestras paternitates et sacrum concilium instare vellemus, ut cum processibus quibuscunque ab- stineretur per totum septembrem, nos tamen illud sibi denegavimus et nos id facere non 40 posse diximus, nisi auditis prius dominis cardinalibus ad nos destinatis, ne in vanum movebamur d, quia nobis dicebatur, quod in curia Romana pariter processus fulminandi pararenture, et verebamur, ne et vos et nos in aliquo preveniremur. sed audientes iterum, quod isti domini cardinales cum bonis veniunt, videretur nobis et sic paternitates vestras rogamus, quatenus cum processibus et aliis rebus, si que contra dominum aposto- 45 a) D om. et — dilecti, add. etc. b) CD nundum. c) D sunt. d) sic. e) A parerentur. 1 Die Kontrasignatur rührt nicht von Schlick, sondern vom Schreiher her; deshalb die in Originalen ungewöhnliche Namensform Slik statt Sligk. 3 1 2 Vgl. nr. 276. Einen königlichen Geleitsbrief kennen wir nicht. Vgl. S. 308 Anm. 6.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 473 licum essent concepte, ad tempus modicum et quousque illos dominos cardinales audi- 1432 Aнg. 28 verimus supersedere velitis. et si grata attulerint, proderit illa mora supersessionis multum ad evitandum scisma in ecclesia dei; si vero ipsos dominos cardinales per- senserimus ambagibus uti et rem tendere ad sinistrum, poterunt nichilominus vestre pater- 5 nitates procedere, uti visum fuerit. et de illis omnibus, quid cum eis peregerimus, subito vestras paternitates avisabimus. eritque illa jam ultima et finalis missio oratorum inter nos, nec amplius apud suam sanctitatem disponemus instare, avisando vestras “ paternitates, quod, licet sua sanctitas a nobis pro scriptis istis ad vestras paternitates faciendis in- stiterit b, tamen, quod ea transmittimus, sue sanctitati incognitum est nec sibi id c affirmare 10 voluimus, immo clare denegavimus, ut sua sanctitas illo substrata timore, prout est, ad mutacionem propositi cicius flecteretur. datum in civitate nostra d Senarum die 28 augusti regnorum e nostrorum annof Hungarie etc. 46 Romanorum 22 Boemie vero 13. [supra] Reverendissimis ac venerabili- Sigismundus dei gracia Romanorum bus in Christo patribus et dominis sacro- rex semper augustus ac g Hungarie etc. 15 sancte generali sinodo Basiliensi etc. 1432 Ang. 28 20 284. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 1: warnt vor dem Erzbischof von Embrun, der zur päpstlichen Partei übergegangen zu sein scheine; weist auf den Nutzen seiner Anwesenheit in Italien für das Konzil hin; schickt Abschrift eines Briefes der Prager; meldet, daß die beiden Kardinäle, die der Papst an ihn gesandt hatte, auf halbem Wege wieder umgekehrt seien; beabsichtigt, noch mehr Kardinäle zum Besuche des Konzils zu bewegen; erzählt den Uberfall des Bischofs von Chur und anderer Gesandten durch päpstliche Söldner bei Acquapendente. 1432 Septem- ber 5 Siena. 1432 Sept. 5 25 30 M aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 259 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. A coll. ebenda fol. 52 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse stehit rechts der gleichxeitige Vermerk Parma LucaI Plauczencz data, links Senis; der erstere ist wieder durchstrichen. Regest bei Altmann nr. 9237. — Benutxt von Kluckhohn a. a. O. 2, 553 Anm. 3 und 2, 556. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behemh etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. wir haben deiner lieb vormals geschriben 2, wie wir den erezbischof Ebredunensis mitsambt andern unsern treflichen sendboten zu 35 dem babst gesant hetten. und als die andern unsere boten widerqwamen3, beleib der- selb erczbischoff zu Rome i und qwam nicht wider zu uns. nu ist er yezund einen andern wege ußgeslagen und gen Florencz kômen und hat uns einen brief geschriben, den k wir dir hirynne verslossen senden 4, doruß du wol vernemen wirdest, wie er unser sach darlegt. daran uns doch vast ungutlich geschicht. und als wir mercken, so ist er 40 nicht wol uff unserm teil, und furchten, quem er in das concilium, er wurd mit seiner weise kunst und ufsetzen vil irsals dorynne machen. und meinen, das er von dem babst a) CD stellen um p. v. b) AM insteterit. c) om. CD. d) om. AD. e) M anno etc. 32 statt regnorum 13. f) anno — 13 om. CD; C add. etc.; D add etc. 1432. g) ac Hungarie om. D. h) A Beheim. i) A Rom. k) A des abschrifft statt den. 45 1 Auch dieser Brief ist wieder doppelt ausgefertigt worden. Vgl. S. 455 Anm. 4. 2 Der Brief vom 20 Mai 1432 (nr. 262) wird kaum gemeint sein. Vielleicht hatte Sigmund am 27 Juli wie an das Konxil (vgl. nr. 273) so auch Deutsche Reichstags-Akten X. an den Herxog üiber die xweite Mission des Erx- bischofs geschrieben. 3 Vgl. S. 307. 4 Der Brief liegt nicht mehr bei den Originalen und ist uns auch sonst nicht bekannt geworden. 60
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 473 licum essent concepte, ad tempus modicum et quousque illos dominos cardinales audi- 1432 Aнg. 28 verimus supersedere velitis. et si grata attulerint, proderit illa mora supersessionis multum ad evitandum scisma in ecclesia dei; si vero ipsos dominos cardinales per- senserimus ambagibus uti et rem tendere ad sinistrum, poterunt nichilominus vestre pater- 5 nitates procedere, uti visum fuerit. et de illis omnibus, quid cum eis peregerimus, subito vestras paternitates avisabimus. eritque illa jam ultima et finalis missio oratorum inter nos, nec amplius apud suam sanctitatem disponemus instare, avisando vestras “ paternitates, quod, licet sua sanctitas a nobis pro scriptis istis ad vestras paternitates faciendis in- stiterit b, tamen, quod ea transmittimus, sue sanctitati incognitum est nec sibi id c affirmare 10 voluimus, immo clare denegavimus, ut sua sanctitas illo substrata timore, prout est, ad mutacionem propositi cicius flecteretur. datum in civitate nostra d Senarum die 28 augusti regnorum e nostrorum annof Hungarie etc. 46 Romanorum 22 Boemie vero 13. [supra] Reverendissimis ac venerabili- Sigismundus dei gracia Romanorum bus in Christo patribus et dominis sacro- rex semper augustus ac g Hungarie etc. 15 sancte generali sinodo Basiliensi etc. 1432 Ang. 28 20 284. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 1: warnt vor dem Erzbischof von Embrun, der zur päpstlichen Partei übergegangen zu sein scheine; weist auf den Nutzen seiner Anwesenheit in Italien für das Konzil hin; schickt Abschrift eines Briefes der Prager; meldet, daß die beiden Kardinäle, die der Papst an ihn gesandt hatte, auf halbem Wege wieder umgekehrt seien; beabsichtigt, noch mehr Kardinäle zum Besuche des Konzils zu bewegen; erzählt den Uberfall des Bischofs von Chur und anderer Gesandten durch päpstliche Söldner bei Acquapendente. 1432 Septem- ber 5 Siena. 1432 Sept. 5 25 30 M aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 259 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. A coll. ebenda fol. 52 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse stehit rechts der gleichxeitige Vermerk Parma LucaI Plauczencz data, links Senis; der erstere ist wieder durchstrichen. Regest bei Altmann nr. 9237. — Benutxt von Kluckhohn a. a. O. 2, 553 Anm. 3 und 2, 556. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behemh etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. wir haben deiner lieb vormals geschriben 2, wie wir den erezbischof Ebredunensis mitsambt andern unsern treflichen sendboten zu 35 dem babst gesant hetten. und als die andern unsere boten widerqwamen3, beleib der- selb erczbischoff zu Rome i und qwam nicht wider zu uns. nu ist er yezund einen andern wege ußgeslagen und gen Florencz kômen und hat uns einen brief geschriben, den k wir dir hirynne verslossen senden 4, doruß du wol vernemen wirdest, wie er unser sach darlegt. daran uns doch vast ungutlich geschicht. und als wir mercken, so ist er 40 nicht wol uff unserm teil, und furchten, quem er in das concilium, er wurd mit seiner weise kunst und ufsetzen vil irsals dorynne machen. und meinen, das er von dem babst a) CD stellen um p. v. b) AM insteterit. c) om. CD. d) om. AD. e) M anno etc. 32 statt regnorum 13. f) anno — 13 om. CD; C add. etc.; D add etc. 1432. g) ac Hungarie om. D. h) A Beheim. i) A Rom. k) A des abschrifft statt den. 45 1 Auch dieser Brief ist wieder doppelt ausgefertigt worden. Vgl. S. 455 Anm. 4. 2 Der Brief vom 20 Mai 1432 (nr. 262) wird kaum gemeint sein. Vielleicht hatte Sigmund am 27 Juli wie an das Konxil (vgl. nr. 273) so auch Deutsche Reichstags-Akten X. an den Herxog üiber die xweite Mission des Erx- bischofs geschrieben. 3 Vgl. S. 307. 4 Der Brief liegt nicht mehr bei den Originalen und ist uns auch sonst nicht bekannt geworden. 60
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1432 Sept. & 474 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432, uff ein solichs ußgeschickt sey. und das verkunden wir dir dorumb, das du die herren und vetter in dem concilio dorynne warnest, das sy sich dorynne wissen zu hutten und, ob derselb erczbischoff dohin gwem, das man sein ledig werden möcht, wann wir bose zuversicht zu im haben. und das wollest an das concilium bringen in solicher male, als dich das duneken wirdet, wann wir ouch ettlich feindt in dem concilio haben móchten. auch lassen wir dein liebe wissen (und das magst du ouch also an das concilium bringen), das unser wesen alhie dem concilio vil nuczer ist, dann das wir zu Dutschen * Janden weren. wann weren wir nicht herein komen, so wer on czweyfel Luca verloren worden !. so het dise stat Senis ouch ein partit ufgenomen durch den babst?, domit das rich alhie nicht vil het zu schaffen gehabt. doruB komen wer, das der herczog von Meylan on? tzweivel het fride ufnemen müssen mit seinem und des richs unverwintlichen scheden *. und hett das rich hinfur in Italien nicht vil zu schaffen gehabt, sunder sy weren alle dem babst angehangen. und so das gescheen were, ver-, steest du wol, das vil andere land nach den geslagen hotten; das dem heiligen concilio und der gantzen Cristenheit ein gancz verderben gewesen were. das wir alles mit unserr zukunft von gotes genaden in einen andern sacz bracht haben und bringen wollen ye lenger ye bas, alsfere wir bliben, als wir dann zu tun meinen mit der hilffe gotes. wann wo des nit geschee: alles das ubel, das wir vor erczelet haben und ytzund fůr- komen haben, das qwem alles herwider, wann vil kunig fursten herren und gemeinde uff uns sehen und sich enthalden 3; hangen wurden, die Prager in Behemisch geschriben haben. sehen sy uns wege tziehen, die alle an dem * babst ouch, lieber oheim, senden wir dir hyrynne ein abschrift *, wie uns dorynne du merkest, wie ser sy des con- a) A Doutsohen. b) A add. allen. c) A «dd. und fürchten, er werd das tun. d) A den. 1 Vgl. ur. 264. ? Sigmund. spielt. auf. den. Versuch, des Papstes am, xwischen I'lorenz und Siena xu vermitteln. Vgl. den Brief des Papstes vom 2 August 1432, oben S. 461 Amn. 2. 3 D. 4. sich behaupten. 4 Es handelt sich um einen Brief Prags an K. Sigmund vom. 2 Juli 1432. Die oben erwähnte Ab- schrift, cime deutsche Übersetzung des böhmischen Textes, liegt in München Reichs-A. Würstensachen Tom. V fol. 7ab (cop. chart. coaeva olme Schnitte) ; eine lateinische Übersetzung befindet sich in Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 268ab (cop. chart. coacva), eine andere von ihr unabhüngiye in Florenx Bibl. Lawr. Plut. 16 cod. 18 fol. 124 (cop. chart. saec. 15 okme Datum). Prag schrieb in dem Briefe: Die Abgesandten von Prag und anderen Städten, die, wie der Köniy wissen werde, kürzlich in Eger mit den vom Baseler Konxil entsandten Fürsten und Magistern getagt hätten, seien mit die- sen übereingekommen, daß Prokop dem König super aliquibus rebus schreiben solle; dies sei auch ge- schehen [am 21 Mai; vgl. S. 470. Anm. 5]. Da die Straßen unsicher seien und dem Boten leicht ein Unfall xugestoßen sein könne, so wiederhole Prag den Inhalt des Briefes. In Eger seien certi artieuli et conclusiones, super quibus stare volunt [seël. Bohemi] coram concilio Basiliensi, vereinbart. worden. [d. 4. am 19 Maé 1432]. Man wolle audienciam ordinatam sine impressione ot aliis quibuscunque dolosis cautelis. Deshalb möge der König seinen Anhüngern in Böh- men, nämlich domino de Rosis, domino Zdesla Tluxa burggravio in Karlstein, domino Pote et domino Wilhelmo de Nocztin, befehłen, zusanunen mit den anderen Herren, die sich in Eger daxau erboten hiitlen, x B. den Mfen. Friedrich von Brandenburg und dem, Hxg. Johann von Baiern, die Böhmischen Ge- sandten nach Basel Tin und zurück zu geleiten. Man habe ferner gewünscht, daß der Köniy in Ba- silea personaliter dignetur adesse, quando nuncii nosti illuc se expedient. Die Konxilsgesandten hätten dies zugesichert. Man wiederhole diesen Wunsch; mam wisse, quod atfeccio innata ad regnum Boemie vos commovere deberet pro bono et honorifico statu illius corone instando, quemadmodum predecessores vestri gloriose et notabiliter hoo fecerunt. Endlich wünsche man, daß der König sich alle Mühe gebe, quod illud concilium non removeatur seu transfera- tur, quoniam illud ad Basileam indictum est, wnd quod illud concilium ad jaetanciam malorum homi- num non distrahatur, sed quod reformacio tocius Christianitatis, quemadmodum vestra serenitas pluries dixit, ad laudem dei nosti et commune bonum [Vorl. communi bono] tocius Christianitatis ibidem consumetur. Datum Prage feria 4 ante festum s. Procopii --- 1482 [Vorl. 1402]. (Laut der Wiener Übersetxung.) Die Egerer Beschlüsse sind. gedruckt bei Martene 8, 131-183; Mans? 30, 145-146; Pa- laeky, Urkundl. Beitrr. 2, 281-288; Mon. conc. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 219-220 und 2, 317. ro to 3 o 0 5 0 0
1432 Sept. & 474 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432, uff ein solichs ußgeschickt sey. und das verkunden wir dir dorumb, das du die herren und vetter in dem concilio dorynne warnest, das sy sich dorynne wissen zu hutten und, ob derselb erczbischoff dohin gwem, das man sein ledig werden möcht, wann wir bose zuversicht zu im haben. und das wollest an das concilium bringen in solicher male, als dich das duneken wirdet, wann wir ouch ettlich feindt in dem concilio haben móchten. auch lassen wir dein liebe wissen (und das magst du ouch also an das concilium bringen), das unser wesen alhie dem concilio vil nuczer ist, dann das wir zu Dutschen * Janden weren. wann weren wir nicht herein komen, so wer on czweyfel Luca verloren worden !. so het dise stat Senis ouch ein partit ufgenomen durch den babst?, domit das rich alhie nicht vil het zu schaffen gehabt. doruB komen wer, das der herczog von Meylan on? tzweivel het fride ufnemen müssen mit seinem und des richs unverwintlichen scheden *. und hett das rich hinfur in Italien nicht vil zu schaffen gehabt, sunder sy weren alle dem babst angehangen. und so das gescheen were, ver-, steest du wol, das vil andere land nach den geslagen hotten; das dem heiligen concilio und der gantzen Cristenheit ein gancz verderben gewesen were. das wir alles mit unserr zukunft von gotes genaden in einen andern sacz bracht haben und bringen wollen ye lenger ye bas, alsfere wir bliben, als wir dann zu tun meinen mit der hilffe gotes. wann wo des nit geschee: alles das ubel, das wir vor erczelet haben und ytzund fůr- komen haben, das qwem alles herwider, wann vil kunig fursten herren und gemeinde uff uns sehen und sich enthalden 3; hangen wurden, die Prager in Behemisch geschriben haben. sehen sy uns wege tziehen, die alle an dem * babst ouch, lieber oheim, senden wir dir hyrynne ein abschrift *, wie uns dorynne du merkest, wie ser sy des con- a) A Doutsohen. b) A add. allen. c) A «dd. und fürchten, er werd das tun. d) A den. 1 Vgl. ur. 264. ? Sigmund. spielt. auf. den. Versuch, des Papstes am, xwischen I'lorenz und Siena xu vermitteln. Vgl. den Brief des Papstes vom 2 August 1432, oben S. 461 Amn. 2. 3 D. 4. sich behaupten. 4 Es handelt sich um einen Brief Prags an K. Sigmund vom. 2 Juli 1432. Die oben erwähnte Ab- schrift, cime deutsche Übersetzung des böhmischen Textes, liegt in München Reichs-A. Würstensachen Tom. V fol. 7ab (cop. chart. coaeva olme Schnitte) ; eine lateinische Übersetzung befindet sich in Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch D fol. 268ab (cop. chart. coacva), eine andere von ihr unabhüngiye in Florenx Bibl. Lawr. Plut. 16 cod. 18 fol. 124 (cop. chart. saec. 15 okme Datum). Prag schrieb in dem Briefe: Die Abgesandten von Prag und anderen Städten, die, wie der Köniy wissen werde, kürzlich in Eger mit den vom Baseler Konxil entsandten Fürsten und Magistern getagt hätten, seien mit die- sen übereingekommen, daß Prokop dem König super aliquibus rebus schreiben solle; dies sei auch ge- schehen [am 21 Mai; vgl. S. 470. Anm. 5]. Da die Straßen unsicher seien und dem Boten leicht ein Unfall xugestoßen sein könne, so wiederhole Prag den Inhalt des Briefes. In Eger seien certi artieuli et conclusiones, super quibus stare volunt [seël. Bohemi] coram concilio Basiliensi, vereinbart. worden. [d. 4. am 19 Maé 1432]. Man wolle audienciam ordinatam sine impressione ot aliis quibuscunque dolosis cautelis. Deshalb möge der König seinen Anhüngern in Böh- men, nämlich domino de Rosis, domino Zdesla Tluxa burggravio in Karlstein, domino Pote et domino Wilhelmo de Nocztin, befehłen, zusanunen mit den anderen Herren, die sich in Eger daxau erboten hiitlen, x B. den Mfen. Friedrich von Brandenburg und dem, Hxg. Johann von Baiern, die Böhmischen Ge- sandten nach Basel Tin und zurück zu geleiten. Man habe ferner gewünscht, daß der Köniy in Ba- silea personaliter dignetur adesse, quando nuncii nosti illuc se expedient. Die Konxilsgesandten hätten dies zugesichert. Man wiederhole diesen Wunsch; mam wisse, quod atfeccio innata ad regnum Boemie vos commovere deberet pro bono et honorifico statu illius corone instando, quemadmodum predecessores vestri gloriose et notabiliter hoo fecerunt. Endlich wünsche man, daß der König sich alle Mühe gebe, quod illud concilium non removeatur seu transfera- tur, quoniam illud ad Basileam indictum est, wnd quod illud concilium ad jaetanciam malorum homi- num non distrahatur, sed quod reformacio tocius Christianitatis, quemadmodum vestra serenitas pluries dixit, ad laudem dei nosti et commune bonum [Vorl. communi bono] tocius Christianitatis ibidem consumetur. Datum Prage feria 4 ante festum s. Procopii --- 1482 [Vorl. 1402]. (Laut der Wiener Übersetxung.) Die Egerer Beschlüsse sind. gedruckt bei Martene 8, 131-183; Mans? 30, 145-146; Pa- laeky, Urkundl. Beitrr. 2, 281-288; Mon. conc. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 219-220 und 2, 317. ro to 3 o 0 5 0 0
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 475 1432 Sept. 5 ciliums begern. und das magst du den vettern in dem concilio ouch weisen, wiewol wir vernemen, das sy ytzund zu dem kunig von Polan gesant haben 1, dem der babst gewalt gegeben hat sy zu dem gelauben zu bringen, der worten das sy nit zu dem con- cilio kômen. ouch als wir deiner lieb und dem concilio vormals2 geschriben haben, 5 wie der babst zwen cardinal zu uns senden wolt, dieselben wol halben weg herkomen waren. und nach€ etwelang einligen ist b uns gesagt worden, das sy wider umbkeren, wiewol wir in redlich gute geleit 3 nach irer begerung, als uns dann der pabst ouch schreib, gesant hetten. und versteen noch nicht vil gûts, das wir von dem babst beiten môgen. ouch geen wir domit umb, wie wir der cardinal von hynnen mer in das to concilium bringen môgen. und dise sach alle schreiben wir allein d dir und nicht dem concilio, wann du baß weist, an wen du die sach bringen sôllest dann wir. auch wisse, das wir kein botschaft sicher gen Rom tun môgen, wann man die unsern nider- wirft, mordet und slehet ; und tun alles des babst leût und geschicht in seinen briflichen geleiten €. wann der bischof von Chûr und ander unser boten nechst, als sy von Rome 15 zugen 5, bey Aquapendent 6 in des babst geleit von seinen eygen soldnern uberfallen worden sein und zwen man der unsern tote beliben; und hetten sich die unsern nicht so trôstlich gewert, so weren si doch in dem geleit alle erslagen worden. doch so slugen die unsern der veint zehen zuf tode und gaben acht gefangen gen Aquapendent; die andern entloffen. und als der houbtman zu Aquapendent uber die acht richten und 20 sy hencken wolt, gebot im der babst, er solt sy ledig lassen ; und das geschach. auch ist Heinrich Fuchs 7 in des babst geleit derschossen 5 worden. auch ist uns ein erber man, den wir zu dem princzen8 gesant hatten, erhangen worden, alles von des babst leuten. und das schriben wir dir dorumb, das du das an das concilium bringen môgest. wie die sache alhie ligen und was uns hinfur begegent, wollen wir deiner liebe ver- 25 schriben. geben zu Senis am frytag vor h unser lieben frawen tag nativitatis unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalcz- graven bey Rein i und hertzogen in Beyern unserm stathalter lieben oheim k und fürsten. 1432 Sept. 5 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 30 285. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat dessen Brief mit Nachrichten über die Propositionen der päpstlichen Gesandten im Konzil erhalten; erwartet in vier Tagen die päpstlichen Legaten Kardinäle Conti und Monfort und hofft den letz- teren, der dem Konzil geneigt sei, zur Reise nach Basel bewegen zu können; meldet den Tod des Erzbischofs von Embrun; u. a. m. 1432 September 13 Siena. 1432 Sept. 13 35 Aus Miinchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 54 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf der Rickseite steht der gleichreitige Baierische Vermerk Senis. Regest bei Altmann nr. 9245. 40 a) A noch. b) statl ist uns — beiten môgen schreibt A der von Ursinis widerumb gen Rom gezogen ist und sol an soiner stat komen cardinalis de Comite mitsampt de Monteforti in dieser wochen. got geb, das sy etwas guts bringen. c) om. A. d) A stellt um dir allein. e) A Rom. f) om. A. g) A erschossen. h) A vor na- tivitatis anno 1432 unserr rich des Hungerischen etc. im 46 etc. statt vor — jaren. i) A Rin. k) A oheimen. 45 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 163 Z. 32-33; 196 Z. 35-37. 2 Am 28 August. Vgl. nr. 282. 3 Vgl. S. 308 Anm. 6. 4 Vgl. S. 459 Anm. 4. 6 Vgl. S. 307. 6 Acquapendente südl. von Radicofani. Da die Gesandten an dem letzteren Orte am 12 August weilten (vgl. S. 307 Anm. 3), so wird der Uberfall am II., frihestens am 10 August erfolgt sein. Wahrscheinlich der in den Nüirnberger Brief- büchern oft genannte Heinrich Fuchs amptmann zu Speckvelt. s Antonio Colonna Principe di Salerno. Sollte etwa Sigmund beabsichtigt haben, durch ihn dem Papst Verlegenheiten au bereiten? 60
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 475 1432 Sept. 5 ciliums begern. und das magst du den vettern in dem concilio ouch weisen, wiewol wir vernemen, das sy ytzund zu dem kunig von Polan gesant haben 1, dem der babst gewalt gegeben hat sy zu dem gelauben zu bringen, der worten das sy nit zu dem con- cilio kômen. ouch als wir deiner lieb und dem concilio vormals2 geschriben haben, 5 wie der babst zwen cardinal zu uns senden wolt, dieselben wol halben weg herkomen waren. und nach€ etwelang einligen ist b uns gesagt worden, das sy wider umbkeren, wiewol wir in redlich gute geleit 3 nach irer begerung, als uns dann der pabst ouch schreib, gesant hetten. und versteen noch nicht vil gûts, das wir von dem babst beiten môgen. ouch geen wir domit umb, wie wir der cardinal von hynnen mer in das to concilium bringen môgen. und dise sach alle schreiben wir allein d dir und nicht dem concilio, wann du baß weist, an wen du die sach bringen sôllest dann wir. auch wisse, das wir kein botschaft sicher gen Rom tun môgen, wann man die unsern nider- wirft, mordet und slehet ; und tun alles des babst leût und geschicht in seinen briflichen geleiten €. wann der bischof von Chûr und ander unser boten nechst, als sy von Rome 15 zugen 5, bey Aquapendent 6 in des babst geleit von seinen eygen soldnern uberfallen worden sein und zwen man der unsern tote beliben; und hetten sich die unsern nicht so trôstlich gewert, so weren si doch in dem geleit alle erslagen worden. doch so slugen die unsern der veint zehen zuf tode und gaben acht gefangen gen Aquapendent; die andern entloffen. und als der houbtman zu Aquapendent uber die acht richten und 20 sy hencken wolt, gebot im der babst, er solt sy ledig lassen ; und das geschach. auch ist Heinrich Fuchs 7 in des babst geleit derschossen 5 worden. auch ist uns ein erber man, den wir zu dem princzen8 gesant hatten, erhangen worden, alles von des babst leuten. und das schriben wir dir dorumb, das du das an das concilium bringen môgest. wie die sache alhie ligen und was uns hinfur begegent, wollen wir deiner liebe ver- 25 schriben. geben zu Senis am frytag vor h unser lieben frawen tag nativitatis unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalcz- graven bey Rein i und hertzogen in Beyern unserm stathalter lieben oheim k und fürsten. 1432 Sept. 5 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 30 285. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat dessen Brief mit Nachrichten über die Propositionen der päpstlichen Gesandten im Konzil erhalten; erwartet in vier Tagen die päpstlichen Legaten Kardinäle Conti und Monfort und hofft den letz- teren, der dem Konzil geneigt sei, zur Reise nach Basel bewegen zu können; meldet den Tod des Erzbischofs von Embrun; u. a. m. 1432 September 13 Siena. 1432 Sept. 13 35 Aus Miinchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 54 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf der Rickseite steht der gleichreitige Baierische Vermerk Senis. Regest bei Altmann nr. 9245. 40 a) A noch. b) statl ist uns — beiten môgen schreibt A der von Ursinis widerumb gen Rom gezogen ist und sol an soiner stat komen cardinalis de Comite mitsampt de Monteforti in dieser wochen. got geb, das sy etwas guts bringen. c) om. A. d) A stellt um dir allein. e) A Rom. f) om. A. g) A erschossen. h) A vor na- tivitatis anno 1432 unserr rich des Hungerischen etc. im 46 etc. statt vor — jaren. i) A Rin. k) A oheimen. 45 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 163 Z. 32-33; 196 Z. 35-37. 2 Am 28 August. Vgl. nr. 282. 3 Vgl. S. 308 Anm. 6. 4 Vgl. S. 459 Anm. 4. 6 Vgl. S. 307. 6 Acquapendente südl. von Radicofani. Da die Gesandten an dem letzteren Orte am 12 August weilten (vgl. S. 307 Anm. 3), so wird der Uberfall am II., frihestens am 10 August erfolgt sein. Wahrscheinlich der in den Nüirnberger Brief- büchern oft genannte Heinrich Fuchs amptmann zu Speckvelt. s Antonio Colonna Principe di Salerno. Sollte etwa Sigmund beabsichtigt haben, durch ihn dem Papst Verlegenheiten au bereiten? 60
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476 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Sept. 13 Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen ziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. uns hat der von Geralczeck deinen brief i geantwort, in dem wir vernemen, wie des babsts sendboten vor dem concilio zu Basel ir sach furgelegt haben und wie du uns kurezlich wellest wissen lassen, wie sy von danne gefertigt werden. das wellest also tun, wann uns des in unsern sachen ein grosse not- durfft ist. auch haben wir dir vormals 2 geschriben, wie tzwen cardinal von des babst wegen zu uns komen solten. also wirt an des von Ursin stat der cardinal de Comitibus s und der cardinal de Monteforti komen, der wir in vier tagen alhie warttend sein. und als man sagt, so komen sy mit guten dingen. doch was uns doruß wirt, wollen wir 10 dich und das concilium unvertzogenlich erynnern. und ist sach, das nicht endlichs be- slossen wirt, so hoffen wir doch den cardinal de Monteforti in das concilium zu weysen, wann er ouch an den cardinaln hanget, die es mit dem concilio halden 4. auch wisse, das der bischoff Ebredunensis zu Florencz tod ist 5. und wir danken dem concilio, das sy uns raten wôllen gen sôlichen ufseczen, die man uff uns tût. wir sein ouch fro, 15 das die von Hijspanie 6 und von Engelland 7 in das concilium kômen, und wir getrawen zu gote, das es alhie und dort gut wirt. geben zu Senis am sambstag vor des heiligen crewcz tag exaltacionis unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelmen pfalcz- graffen bey Rein und hertzogen in Beyern etc. unserm stathalter und lieben oheim und fürsten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 5 20 1432 Sept. 13 1 Hrg. Wilhelm hatte dem König am 25 August geschrieben: [I] ich tun euwer gnaden ze wissen, das von des bapst legaten hieher komen sind die erzbischof von Tarentin und Callocens, auch der bischof von Magolonens und auch ain doctor kaiser- licher und geistlicher rechten. die sind ain gute zeit ze Costencz gelegen, ee si gen Basel komen und e man des gelaicz mit in ainig ward, wann si gar vil unpillicher sach begereten. als si nu hieher komen, empfing man si wirdiklich und gab in ver- horung an donerstag vor sant Bartelmei tag [Aug. 21]. die teten vor gemainer samnung ain schone colla- cion in ain gemain, was ubels aus ainem cisma kâm und was groß notdurft sei, das man die Krichen wider zu der heiligen kirch pring, auch die keczerei ze Behem und in andern landen außreut und ain gemaine reformacion mahe, darzu der papst gern raten und helfen welle, und das man das concili ieczo hie aufheb und gen Bononi leg auf den monet september iecz kunftig, darzu er dann selbs komen welle. da si das also getan haben, darnach haben si geredt, si haben in sunderheit von des bapsts wegen mit den deputaten ze reden, das man in des auch ain benante zeit gebe zu verhoren. also haben die vater in dem concili mit in geredt, man well si an samstag darnach auch vor Bartelmei [Aug. 23) hôren in offner samnung. das ist auch geschehen und si sind mit ir werbung vast gangen auf den rât, den der bischof Ebredonensis geben hat. also haben in die vater vom concili ain bedenken ge- nomen, wie si in auf all artikel antwurten wellen. ob auch des bapst poten ichts mer in in haben, das si furbas furpringen wellen, auch wie si von hinnen schaiden und was in von dem concili geantwurt wirdet, das wellen das heilig concili und ich ewern gnaden bei aiegner potschaft empieten und ze wissen 25 tun. [2] ich vernimm auch, wie der bapst noch in groß hertikeit wider ewer gnad sei und das er mit herten wegen umbgee wider ewer gnad ze su- chen und alle die, di dem heilig concili anhangen. darin aber ewer gnad das heilig concili, ob got wil, 30 wol versorgen und irn rat treulichen empieten wir- det. [3] mer sol ewer gnad wissen, das an sant Bartelmei tag [Aug. 24] hieher prief sind komen, das der konig von Hyspani und der konig von Ca- stell ir erber ambasiat geordnet haben und der war- 35 tend ist zu dem concili ze Basel. si wellen auch dem concili beigestend und bei im beleiben. [4] so sol der cardinal sancti Eustachii noch in acht tagen auch hieher komen. und also ist nicht zweifel, dann das concili werd zemal stark, wann sich das 40 taglich meret an prelaten und gelerten leuten. und der bapst soll das mit aller seiner aufsâczigkeit nit múgen ersteren, wann si all gar bestät vest und ainig sind ; u. a. m. Datum Basel an montag nach Bartelmei. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. 45 V fol. 255 conc. chart.) Vgl. Kluckholn a. a. O. 2, 554 Anm. 2. 2 Am 28 August und am 5 September; vgl. nrr. 282 und 284. 3 Vgl. S. 310 Anm. 2. 4 Vgl. S. 441 Anm. 4. 5 Er war am 7 September gestorben. Vgl. Gams, Series episcoporum S. 548. 6 Vgl. Anm. 1. K. Heinrich von England hatte dem Konxil am 55 50
476 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Sept. 13 Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen ziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. uns hat der von Geralczeck deinen brief i geantwort, in dem wir vernemen, wie des babsts sendboten vor dem concilio zu Basel ir sach furgelegt haben und wie du uns kurezlich wellest wissen lassen, wie sy von danne gefertigt werden. das wellest also tun, wann uns des in unsern sachen ein grosse not- durfft ist. auch haben wir dir vormals 2 geschriben, wie tzwen cardinal von des babst wegen zu uns komen solten. also wirt an des von Ursin stat der cardinal de Comitibus s und der cardinal de Monteforti komen, der wir in vier tagen alhie warttend sein. und als man sagt, so komen sy mit guten dingen. doch was uns doruß wirt, wollen wir 10 dich und das concilium unvertzogenlich erynnern. und ist sach, das nicht endlichs be- slossen wirt, so hoffen wir doch den cardinal de Monteforti in das concilium zu weysen, wann er ouch an den cardinaln hanget, die es mit dem concilio halden 4. auch wisse, das der bischoff Ebredunensis zu Florencz tod ist 5. und wir danken dem concilio, das sy uns raten wôllen gen sôlichen ufseczen, die man uff uns tût. wir sein ouch fro, 15 das die von Hijspanie 6 und von Engelland 7 in das concilium kômen, und wir getrawen zu gote, das es alhie und dort gut wirt. geben zu Senis am sambstag vor des heiligen crewcz tag exaltacionis unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelmen pfalcz- graffen bey Rein und hertzogen in Beyern etc. unserm stathalter und lieben oheim und fürsten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 5 20 1432 Sept. 13 1 Hrg. Wilhelm hatte dem König am 25 August geschrieben: [I] ich tun euwer gnaden ze wissen, das von des bapst legaten hieher komen sind die erzbischof von Tarentin und Callocens, auch der bischof von Magolonens und auch ain doctor kaiser- licher und geistlicher rechten. die sind ain gute zeit ze Costencz gelegen, ee si gen Basel komen und e man des gelaicz mit in ainig ward, wann si gar vil unpillicher sach begereten. als si nu hieher komen, empfing man si wirdiklich und gab in ver- horung an donerstag vor sant Bartelmei tag [Aug. 21]. die teten vor gemainer samnung ain schone colla- cion in ain gemain, was ubels aus ainem cisma kâm und was groß notdurft sei, das man die Krichen wider zu der heiligen kirch pring, auch die keczerei ze Behem und in andern landen außreut und ain gemaine reformacion mahe, darzu der papst gern raten und helfen welle, und das man das concili ieczo hie aufheb und gen Bononi leg auf den monet september iecz kunftig, darzu er dann selbs komen welle. da si das also getan haben, darnach haben si geredt, si haben in sunderheit von des bapsts wegen mit den deputaten ze reden, das man in des auch ain benante zeit gebe zu verhoren. also haben die vater in dem concili mit in geredt, man well si an samstag darnach auch vor Bartelmei [Aug. 23) hôren in offner samnung. das ist auch geschehen und si sind mit ir werbung vast gangen auf den rât, den der bischof Ebredonensis geben hat. also haben in die vater vom concili ain bedenken ge- nomen, wie si in auf all artikel antwurten wellen. ob auch des bapst poten ichts mer in in haben, das si furbas furpringen wellen, auch wie si von hinnen schaiden und was in von dem concili geantwurt wirdet, das wellen das heilig concili und ich ewern gnaden bei aiegner potschaft empieten und ze wissen 25 tun. [2] ich vernimm auch, wie der bapst noch in groß hertikeit wider ewer gnad sei und das er mit herten wegen umbgee wider ewer gnad ze su- chen und alle die, di dem heilig concili anhangen. darin aber ewer gnad das heilig concili, ob got wil, 30 wol versorgen und irn rat treulichen empieten wir- det. [3] mer sol ewer gnad wissen, das an sant Bartelmei tag [Aug. 24] hieher prief sind komen, das der konig von Hyspani und der konig von Ca- stell ir erber ambasiat geordnet haben und der war- 35 tend ist zu dem concili ze Basel. si wellen auch dem concili beigestend und bei im beleiben. [4] so sol der cardinal sancti Eustachii noch in acht tagen auch hieher komen. und also ist nicht zweifel, dann das concili werd zemal stark, wann sich das 40 taglich meret an prelaten und gelerten leuten. und der bapst soll das mit aller seiner aufsâczigkeit nit múgen ersteren, wann si all gar bestät vest und ainig sind ; u. a. m. Datum Basel an montag nach Bartelmei. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. 45 V fol. 255 conc. chart.) Vgl. Kluckholn a. a. O. 2, 554 Anm. 2. 2 Am 28 August und am 5 September; vgl. nrr. 282 und 284. 3 Vgl. S. 310 Anm. 2. 4 Vgl. S. 441 Anm. 4. 5 Er war am 7 September gestorben. Vgl. Gams, Series episcoporum S. 548. 6 Vgl. Anm. 1. K. Heinrich von England hatte dem Konxil am 55 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 477 286. Kardinal Lucido Conti an Papst Eugen IV: hat gestern Abend die Verhandlungen mit K. Sigmund abgeschlossen; beglaubigt den Protonotar [Jakob von Sirck]. [1432] September 28 Siena. 11432) Sept. 28 Aus London British Mus. Cotton, Cleopatra C IV fol. 151 ab cop. chart. saec. 15. Im Ausxuge bei Segoria lib. 3 cap. 38 (a. a. O. 2, 265). Schreibt: heri prope solis occasum conclusi cum domino rege, qui libere sine aliquo salvo conductu Sept. 27 vel securitate est paratus venire ad sanctitatem vestram et agere et disponere tam circa factum con- cilii quam circa alia omnia sanctitati vestre grata et accepta. et vix dici potest, quantum dominus pro- thonotarius 1 et cum qua fide et diligencia se in hujusmodi negociis pro vestra sanctitate et honore ecclesie 10 Romane elaboraverit. cui dignetur eadem sanctitas in hiis lacius exponendis plenam fidem adhibere. tum Senis 28 septembris. Da- [1432] Sept. 28 287. K. Sigmund an Papst Eugen IV: beglaubigt den Protonotar Jakob von Sirck. 1432 1439 September 28 Siena. Scpt. 28 Aus London British Mus. Cotton, Cleopatra C IV fol. 150b -151a cop. chart. sacc. 15. Schreibt: Er habe pridem die Kardinäle, die der Papst au ihm geschickt habe und von denen der eine inzwischen verstorben sei 2, tam letanter quam gratanter empfangen. Er habe auch reverenter ge- hört, was ihm der Kardinal Conti im Namen des Papstes mitgeteilt habe 3. Es seien aliqua concepta et apunctuata 4, que, uti speramus, ad salutem tocius populi Christiani cedere poterunt. Deshalb komme jetxt xum Papst Jacobus de Sirck apostolice sedis prothonotarius Herbipolensis et Trajectensis ecclesiarum 20 prepositus, consiliarius noster devotus sincere dilectus, homo magne prudencie et virtutis, qui hic nobis- cum ad reverenciam sedis apostolice fidelissime et constanter ita se gessit, ut proinde merito sit dignis laudibus preveniendus. Der Protonotar werde den Papst über alles informieren können. Datum Se- nis 28 a mens. sept. Hung. 46 Rom. 23 Boh. 13. 15 1432 Sept. 28 25 30 288. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: er habe unter dem Eindruck der Mittei- lungen des päpstlichen Legaten Kardinals Conti beschlossen, die Konzilsfrage mit dem Papst in Rom persönlich zu erörtern, und werde dorthin aufbrechen, sobald der Kardinal einen Waffenstillstand zwischen Florenz und den Reichsunterthanen in Toskana vermittelt habe; er bitte den Herzog, einer Misdeutung seines Vorhabens durch das Konzil vorzubeugen, letzteres vom Prozeß gegen den Papst und dessen Anhänger zurickzuhalten und ihm den den päpstlichen Gesandten vom Konzil er- teilten Bescheid mitzuteilen. 1432 September 29 Siena. 1432 Sept. 29 Originalfassung: Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 263 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse steht der gleichreitige Baierische Vermerk Senis. — In London British Mus. Additional nr. 16584 fol. 113ab cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beischluß au cinem rom 35 24 Oktober 1432 datierten Briefe des Martinus de Walthausen an Helmhardus plebanus in Stradin. a) em.; Forl. 18. 20 Juli geschrieben, daß8 er Gesandte schicken und diesen auch Vollmacht au Friedensverhandlungen mit Frankreich geben werde (Mansi 29, 374-375 40 und 31, 133-134; vgl. Haller a. a. O. 2, 219 Z. 32-33). 1 Jakob von Sirck. Er erhielt am 28 September von Siena Geleit nach Rom und zurick auf die Dauer von zwei Monaten (Siena Staats-A. Copie, 45 Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coaeva). 2 Der Kardinal Monfort starb am 27 September 1432. Vgl. Eubel, Hierarchia catholica S. 33 und 38. 8 Vgl. nr. 288. Nürnberg berichtete am 10 No- vember 1432 an Pf. Johann von Neumarkt: es habe vor 14 Tagen gehört, wie zwen cardinal von unserm heiligen vatter dem babst zu dem --- kûnig da vor gen Senis gesandt und komen und der ein cardinal da tod und der ander cardinal mit seinen kûnig- lichen gnaden in rede komen were auf sôllich mei- nung: kême sein küniglich majestat selbs zu unserm heiligen vatter .. dem babst, so were zu hoffen, es wurden alle dink, darumb denn spênne zwischen in gewesen, zu gut komen; gleicheitig habe es gehört, daß der König wahrscheinlich demselben weg nach- geen werde. (Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 329-330.) 1 Vgl. nr. 293 art. 2.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 477 286. Kardinal Lucido Conti an Papst Eugen IV: hat gestern Abend die Verhandlungen mit K. Sigmund abgeschlossen; beglaubigt den Protonotar [Jakob von Sirck]. [1432] September 28 Siena. 11432) Sept. 28 Aus London British Mus. Cotton, Cleopatra C IV fol. 151 ab cop. chart. saec. 15. Im Ausxuge bei Segoria lib. 3 cap. 38 (a. a. O. 2, 265). Schreibt: heri prope solis occasum conclusi cum domino rege, qui libere sine aliquo salvo conductu Sept. 27 vel securitate est paratus venire ad sanctitatem vestram et agere et disponere tam circa factum con- cilii quam circa alia omnia sanctitati vestre grata et accepta. et vix dici potest, quantum dominus pro- thonotarius 1 et cum qua fide et diligencia se in hujusmodi negociis pro vestra sanctitate et honore ecclesie 10 Romane elaboraverit. cui dignetur eadem sanctitas in hiis lacius exponendis plenam fidem adhibere. tum Senis 28 septembris. Da- [1432] Sept. 28 287. K. Sigmund an Papst Eugen IV: beglaubigt den Protonotar Jakob von Sirck. 1432 1439 September 28 Siena. Scpt. 28 Aus London British Mus. Cotton, Cleopatra C IV fol. 150b -151a cop. chart. sacc. 15. Schreibt: Er habe pridem die Kardinäle, die der Papst au ihm geschickt habe und von denen der eine inzwischen verstorben sei 2, tam letanter quam gratanter empfangen. Er habe auch reverenter ge- hört, was ihm der Kardinal Conti im Namen des Papstes mitgeteilt habe 3. Es seien aliqua concepta et apunctuata 4, que, uti speramus, ad salutem tocius populi Christiani cedere poterunt. Deshalb komme jetxt xum Papst Jacobus de Sirck apostolice sedis prothonotarius Herbipolensis et Trajectensis ecclesiarum 20 prepositus, consiliarius noster devotus sincere dilectus, homo magne prudencie et virtutis, qui hic nobis- cum ad reverenciam sedis apostolice fidelissime et constanter ita se gessit, ut proinde merito sit dignis laudibus preveniendus. Der Protonotar werde den Papst über alles informieren können. Datum Se- nis 28 a mens. sept. Hung. 46 Rom. 23 Boh. 13. 15 1432 Sept. 28 25 30 288. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: er habe unter dem Eindruck der Mittei- lungen des päpstlichen Legaten Kardinals Conti beschlossen, die Konzilsfrage mit dem Papst in Rom persönlich zu erörtern, und werde dorthin aufbrechen, sobald der Kardinal einen Waffenstillstand zwischen Florenz und den Reichsunterthanen in Toskana vermittelt habe; er bitte den Herzog, einer Misdeutung seines Vorhabens durch das Konzil vorzubeugen, letzteres vom Prozeß gegen den Papst und dessen Anhänger zurickzuhalten und ihm den den päpstlichen Gesandten vom Konzil er- teilten Bescheid mitzuteilen. 1432 September 29 Siena. 1432 Sept. 29 Originalfassung: Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 263 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse steht der gleichreitige Baierische Vermerk Senis. — In London British Mus. Additional nr. 16584 fol. 113ab cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beischluß au cinem rom 35 24 Oktober 1432 datierten Briefe des Martinus de Walthausen an Helmhardus plebanus in Stradin. a) em.; Forl. 18. 20 Juli geschrieben, daß8 er Gesandte schicken und diesen auch Vollmacht au Friedensverhandlungen mit Frankreich geben werde (Mansi 29, 374-375 40 und 31, 133-134; vgl. Haller a. a. O. 2, 219 Z. 32-33). 1 Jakob von Sirck. Er erhielt am 28 September von Siena Geleit nach Rom und zurick auf die Dauer von zwei Monaten (Siena Staats-A. Copie, 45 Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coaeva). 2 Der Kardinal Monfort starb am 27 September 1432. Vgl. Eubel, Hierarchia catholica S. 33 und 38. 8 Vgl. nr. 288. Nürnberg berichtete am 10 No- vember 1432 an Pf. Johann von Neumarkt: es habe vor 14 Tagen gehört, wie zwen cardinal von unserm heiligen vatter dem babst zu dem --- kûnig da vor gen Senis gesandt und komen und der ein cardinal da tod und der ander cardinal mit seinen kûnig- lichen gnaden in rede komen were auf sôllich mei- nung: kême sein küniglich majestat selbs zu unserm heiligen vatter .. dem babst, so were zu hoffen, es wurden alle dink, darumb denn spênne zwischen in gewesen, zu gut komen; gleicheitig habe es gehört, daß der König wahrscheinlich demselben weg nach- geen werde. (Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 329-330.) 1 Vgl. nr. 293 art. 2.
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478 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Sept. 29 Lateinische Ubersetxung 1: In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 144 ab cop. chart. coaeva. — In Kö- nigsberg Staats-A. Schbl. IV nr. 109 cop. chart. coaeva. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 180b-181b cop. chart. coaera mit der Uberschrift Littera regis Romanorum missa domino duci Guillelmo protectori concilii lecta in congregacione generali die sabbati 18 octobris 1432 2. — Ebenda cod. ms. lat. 15626 fol. 103 ab mit derselben Uberschrift wie im cod. ms. lat. 1575, nur ist am Schluß hora vespe- rorum hinzugefüigt. — Gedruckt bei Martène 8, 183-185 (aus der Abschrift in Douai), Mansi 30, 181-182 und Mansi, Suppl. 4, 349-351. — Im Ausxuge bei Brunet (Haller a. a. O. 2, 249-250), Segovia lib. 3 cар. 38 (a. a. O. 2, 264) und Aschbach 4, 91-93 (vgl. 4, 484). Regest bei Altmann nr. 9256. — Erwähnt von Kluckhohn a. a. O. 2, 557 Anm. 4. Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. als wir deiner liebe vormals 3 geschriben haben, wie der babst seiner cardinal tzwen zu uns senden wolt, also sind die vergangen wochen 4 herkomen die cardinal de Monteforti und de Comitibus, wann cardinalis de Ursinis nit komen mocht. und als derselb cardinalis de Monteforti (dem got genad) 15 von verhengnûß des almechtigen gotes abgangen ist 5, haben wir den cardinal de Comi- tibus verhoret und, was er uns von des babst wegen ertzelet hat, wol vernomen. und sindtenmal sein werbung vast aus dem weg und wider unser und des heiligen concilium meynung was, merckten wir wol, das wir nichts entlichs besliessen noch geschaffen mochten zu nûcz dem concilio, wir qwemen dann mit seiner heilikeit personlich zusamen, 20 als uns ouch derselb cardinal und unsere eigne ambasiatores gentzlichen vertrôsten, wo wir zu im kemen, das wir on tzweyfel unsern willen behalden wurden in allen sachen. das wir also durch des besten willen verwillet und uns dorczu geneiget haben, sindten- mal wir bisher so vil müe und arbeit durch der sache willen dargelegt haben, das wir uns noch nicht sparen wollen, ob wir der Cristenheit dorynne gedienen mochten, als 25 wir zu gote hoffen, es werd wol geraten. und wiewol der babst uns alle sicherheit hat erbieten lassen zu unserer zukûnfft, yedoch so haben wir der nicht uffnemen wollen 6 dorumb das nymand gesprechen mûge, das wir mit der kirchen und dem babst einig tzwytrecht haben und das ouch nymand furgebe, ein Romischer kûnig sey mit geleit gen Rom getzogen, und meinen lediclich und trostlich seiner heilikeit zu getrawen. und wir so geen yetzund domit umb, unsern zug zuzurichten. und als dein lieb wol weis, das die Florenczer dise unsere land Senis und Luca und andere des richs undertan in Tuscia vast bekriegen, mochten wir mit nichte von hynnen gen Rom werts ziehen und die unsern also hinder uns in krig lassen. und dorumb so arbeit der cardinal de Comitibus einen fride ettlich monad tzwischen den parthyen zu machen in diser wochen 7. und so das 35 geschicht, so meinen wir uns zu erheben. und getrawen zu dem almechtigen gote, so wir zu seiner heilikeit kômen, das wir zwischen dem concilio und im ein gute richtung und einung machen und die sach zu loblichem end bringen wollen, als wir dann dem con- cilio ouch doruff schreiben 8 nach laut der abschrift hyrynnen verslossen. und dorumb, lieber oheim, ob ymant dem concilio unredlich furgeben wolt und unsere gute meynung 40 verkeren und villicht sprechen, wir wolten uns mit dem babst richten und das concilium lassen, das sie des in keinen weg gelauben, wann sy fur war wissen sollen: zugen wir nit durch des concilium willen gen Rom, das wir durch unser cronüng willen uns in keinen weg von hynnen erhuben. und hilfft uns gote einer guten eynung, so meynen wir die cron zu empfahen; mochten wir aber der eynung nicht treffen (do got fur sey), 45 1 Die Ubersetrung wurde wohl in Basel num Zweck der Mitteilung des Briefes an das Konzil ange- fertigt. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 249 Z. 26 bis 250 Z. 20. 3 Am 13 September. Vgl. nr. 285. 5 4 Vgl. S. 310. Vgl. S. 479 Anm. 2. Vgl. nr. 286. Kgl. darüber S. 312. Vgl. nr. 289. 10 8 50
478 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Sept. 29 Lateinische Ubersetxung 1: In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 144 ab cop. chart. coaeva. — In Kö- nigsberg Staats-A. Schbl. IV nr. 109 cop. chart. coaeva. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 180b-181b cop. chart. coaera mit der Uberschrift Littera regis Romanorum missa domino duci Guillelmo protectori concilii lecta in congregacione generali die sabbati 18 octobris 1432 2. — Ebenda cod. ms. lat. 15626 fol. 103 ab mit derselben Uberschrift wie im cod. ms. lat. 1575, nur ist am Schluß hora vespe- rorum hinzugefüigt. — Gedruckt bei Martène 8, 183-185 (aus der Abschrift in Douai), Mansi 30, 181-182 und Mansi, Suppl. 4, 349-351. — Im Ausxuge bei Brunet (Haller a. a. O. 2, 249-250), Segovia lib. 3 cар. 38 (a. a. O. 2, 264) und Aschbach 4, 91-93 (vgl. 4, 484). Regest bei Altmann nr. 9256. — Erwähnt von Kluckhohn a. a. O. 2, 557 Anm. 4. Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. als wir deiner liebe vormals 3 geschriben haben, wie der babst seiner cardinal tzwen zu uns senden wolt, also sind die vergangen wochen 4 herkomen die cardinal de Monteforti und de Comitibus, wann cardinalis de Ursinis nit komen mocht. und als derselb cardinalis de Monteforti (dem got genad) 15 von verhengnûß des almechtigen gotes abgangen ist 5, haben wir den cardinal de Comi- tibus verhoret und, was er uns von des babst wegen ertzelet hat, wol vernomen. und sindtenmal sein werbung vast aus dem weg und wider unser und des heiligen concilium meynung was, merckten wir wol, das wir nichts entlichs besliessen noch geschaffen mochten zu nûcz dem concilio, wir qwemen dann mit seiner heilikeit personlich zusamen, 20 als uns ouch derselb cardinal und unsere eigne ambasiatores gentzlichen vertrôsten, wo wir zu im kemen, das wir on tzweyfel unsern willen behalden wurden in allen sachen. das wir also durch des besten willen verwillet und uns dorczu geneiget haben, sindten- mal wir bisher so vil müe und arbeit durch der sache willen dargelegt haben, das wir uns noch nicht sparen wollen, ob wir der Cristenheit dorynne gedienen mochten, als 25 wir zu gote hoffen, es werd wol geraten. und wiewol der babst uns alle sicherheit hat erbieten lassen zu unserer zukûnfft, yedoch so haben wir der nicht uffnemen wollen 6 dorumb das nymand gesprechen mûge, das wir mit der kirchen und dem babst einig tzwytrecht haben und das ouch nymand furgebe, ein Romischer kûnig sey mit geleit gen Rom getzogen, und meinen lediclich und trostlich seiner heilikeit zu getrawen. und wir so geen yetzund domit umb, unsern zug zuzurichten. und als dein lieb wol weis, das die Florenczer dise unsere land Senis und Luca und andere des richs undertan in Tuscia vast bekriegen, mochten wir mit nichte von hynnen gen Rom werts ziehen und die unsern also hinder uns in krig lassen. und dorumb so arbeit der cardinal de Comitibus einen fride ettlich monad tzwischen den parthyen zu machen in diser wochen 7. und so das 35 geschicht, so meinen wir uns zu erheben. und getrawen zu dem almechtigen gote, so wir zu seiner heilikeit kômen, das wir zwischen dem concilio und im ein gute richtung und einung machen und die sach zu loblichem end bringen wollen, als wir dann dem con- cilio ouch doruff schreiben 8 nach laut der abschrift hyrynnen verslossen. und dorumb, lieber oheim, ob ymant dem concilio unredlich furgeben wolt und unsere gute meynung 40 verkeren und villicht sprechen, wir wolten uns mit dem babst richten und das concilium lassen, das sie des in keinen weg gelauben, wann sy fur war wissen sollen: zugen wir nit durch des concilium willen gen Rom, das wir durch unser cronüng willen uns in keinen weg von hynnen erhuben. und hilfft uns gote einer guten eynung, so meynen wir die cron zu empfahen; mochten wir aber der eynung nicht treffen (do got fur sey), 45 1 Die Ubersetrung wurde wohl in Basel num Zweck der Mitteilung des Briefes an das Konzil ange- fertigt. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 249 Z. 26 bis 250 Z. 20. 3 Am 13 September. Vgl. nr. 285. 5 4 Vgl. S. 310. Vgl. S. 479 Anm. 2. Vgl. nr. 286. Kgl. darüber S. 312. Vgl. nr. 289. 10 8 50
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 479 so wollen wir on die cronüng wider umbkeren und dem heiligen concilio beysteen mit allem fleiß in disen landen und anderswo. und das magst du den herren und vettern wol trostlichen sagen, wann wir in das nit so clerlich schreiben türren, darumb das die sach dem babst nicht fürkôme, dieweil wir bey im sein, dardurch wir stossig werden 5 môchten. und wollest ouch daran sein, das sie wider den babst und die andern nicht procediren, sunder unserr erbern botschaft harren, die wir kurczlich mit aller under- wysung zu dir und in senden wollen. so ist ouch alhie bestalt, das " in dem hofe zu Rom all process und ander ding, die wider das concilium villicht angefangen weren, auch uffgeslagen werden. und solt on tzwivel sin, wann die einüng, ob got wil, getroffen io wirt, das alle die person in dem heiligen concilio klein und groß also versorgt werden, das sy sich des frewen werden. auch hoffen wir, so die eynung geschicht, das wir mit hilff des babsts, ob got wil, alle Welische land in frid setzen wollen, damit mir mit nûcz und ere wider zu land komen mügen, und bitten dich uns unvertzogenlichen zu wissen lassen, wie des babsts sendboten sein zu Basel gefertigt worden, wann uns das in unsern 15 sachen zumal nucz were. und die sach alle magst du dem cardinali Placentino, dem cardinal sancti Angeli, dem erezbischof von Meylan, der stat zu Basel und andern den unsern wol ertzellen in geheim. geben zu Senis an sand Michels tag unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. 1432 . Sept. 29 1432 Sept. 29 20 [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltz- graven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter und lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 25 289. K. Sigmund an das Baseler Konzil: schreibt über die Gesandtschaft der Kardinäle Monfort und Conti und über seine Absicht, mit dem Papst persönlich in der Kon- zilsfrage zu verhandeln; wird das Konzil durch eine besondere Gesandtschaft über die Einzelheiten aufklären; bittet dringend, das etwa gegen den Papst oder andere Personen eingeleitete Verfahren bis auf weiteres ruhen zu lassen. 1432 Sep- tember 29 Siena. 1432 Sept. 29 35 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 104a cop. chart. coacra mit der Uberschrift Littera regis Romanorum super eadem materia [d. i. wie in unserer nr. 288] lecta ut supra [d. i. am 18 Oktober 1432 1; vgl. S. 478 Z. 4]. Adresse und Unterschrift fehlen; wir haben sie hier aus D ergänxt. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 143b cop. chart. coaeva. Die Anrede ist gekürxt xu Reverendissimi patres in Christo etc. Datum in civitate nostra Senarum die 29 septem- bris anno domini 1432. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 180 a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera regis Romanorum missa concilio 18 octobris 1432. Datum in civitate nostra Se- narum die 29 septembris etc. Die Adresse fehlt. Gedruckt bei Martène 8, 185-186 (aus D), Mansi 30, 182-183 und Mansi, Suppl. 4, 351- 352. — Im Ausxиge bei Segovia lib. 3 cap. 38 (a. a. O. 2, 264) und bei Aschbach 4, 91-93 (vgl. 4, 484). — Regest bei Altmann nr. 9257. Reverendissimi in b Christo patres et c domini ac venerabiles et egregii sincere grateque dilecti. scripsimus alias 2 vestris reverendissimis paternitatibus de adventu reverendissimorum dominorum cardinalium, quos sanctissimus dominus summus pontifex ad nos huc destinare decreverat. itaque septimana transacta 3 reverendissimi patres 45 domini cardinales de Monteforti et de Comitibus hunc locum intraverunt, et, sicuti deo a) orig. add man. b) C stellt um patres in Christo. c) et domini om. C. Vgl. auch Haller a. a. O. 2, 250 Z. 21-22. Am 28 August (nr. 283). 3 Vgl. S. 310.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 479 so wollen wir on die cronüng wider umbkeren und dem heiligen concilio beysteen mit allem fleiß in disen landen und anderswo. und das magst du den herren und vettern wol trostlichen sagen, wann wir in das nit so clerlich schreiben türren, darumb das die sach dem babst nicht fürkôme, dieweil wir bey im sein, dardurch wir stossig werden 5 môchten. und wollest ouch daran sein, das sie wider den babst und die andern nicht procediren, sunder unserr erbern botschaft harren, die wir kurczlich mit aller under- wysung zu dir und in senden wollen. so ist ouch alhie bestalt, das " in dem hofe zu Rom all process und ander ding, die wider das concilium villicht angefangen weren, auch uffgeslagen werden. und solt on tzwivel sin, wann die einüng, ob got wil, getroffen io wirt, das alle die person in dem heiligen concilio klein und groß also versorgt werden, das sy sich des frewen werden. auch hoffen wir, so die eynung geschicht, das wir mit hilff des babsts, ob got wil, alle Welische land in frid setzen wollen, damit mir mit nûcz und ere wider zu land komen mügen, und bitten dich uns unvertzogenlichen zu wissen lassen, wie des babsts sendboten sein zu Basel gefertigt worden, wann uns das in unsern 15 sachen zumal nucz were. und die sach alle magst du dem cardinali Placentino, dem cardinal sancti Angeli, dem erezbischof von Meylan, der stat zu Basel und andern den unsern wol ertzellen in geheim. geben zu Senis an sand Michels tag unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. 1432 . Sept. 29 1432 Sept. 29 20 [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltz- graven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter und lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 25 289. K. Sigmund an das Baseler Konzil: schreibt über die Gesandtschaft der Kardinäle Monfort und Conti und über seine Absicht, mit dem Papst persönlich in der Kon- zilsfrage zu verhandeln; wird das Konzil durch eine besondere Gesandtschaft über die Einzelheiten aufklären; bittet dringend, das etwa gegen den Papst oder andere Personen eingeleitete Verfahren bis auf weiteres ruhen zu lassen. 1432 Sep- tember 29 Siena. 1432 Sept. 29 35 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 104a cop. chart. coacra mit der Uberschrift Littera regis Romanorum super eadem materia [d. i. wie in unserer nr. 288] lecta ut supra [d. i. am 18 Oktober 1432 1; vgl. S. 478 Z. 4]. Adresse und Unterschrift fehlen; wir haben sie hier aus D ergänxt. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 143b cop. chart. coaeva. Die Anrede ist gekürxt xu Reverendissimi patres in Christo etc. Datum in civitate nostra Senarum die 29 septem- bris anno domini 1432. C coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 180 a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera regis Romanorum missa concilio 18 octobris 1432. Datum in civitate nostra Se- narum die 29 septembris etc. Die Adresse fehlt. Gedruckt bei Martène 8, 185-186 (aus D), Mansi 30, 182-183 und Mansi, Suppl. 4, 351- 352. — Im Ausxиge bei Segovia lib. 3 cap. 38 (a. a. O. 2, 264) und bei Aschbach 4, 91-93 (vgl. 4, 484). — Regest bei Altmann nr. 9257. Reverendissimi in b Christo patres et c domini ac venerabiles et egregii sincere grateque dilecti. scripsimus alias 2 vestris reverendissimis paternitatibus de adventu reverendissimorum dominorum cardinalium, quos sanctissimus dominus summus pontifex ad nos huc destinare decreverat. itaque septimana transacta 3 reverendissimi patres 45 domini cardinales de Monteforti et de Comitibus hunc locum intraverunt, et, sicuti deo a) orig. add man. b) C stellt um patres in Christo. c) et domini om. C. Vgl. auch Haller a. a. O. 2, 250 Z. 21-22. Am 28 August (nr. 283). 3 Vgl. S. 310.
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480 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Sept. 29 placuit, ipso domino de Monteforti ab hoc seculo a transmigrante i audivimus paterni- tatem b reverendissimi domini cardinalis de Comite ac ea, que nobis ex parte sanctitatis sue exposuit, concepimus. et 2 cognoscendo, quod nil utilitatis perficere possemus in rebus gerendis, nisi cum sanctitate domini summi pontificis personaliter jungeremur, illud amplexi sumus et jam modi et vie pro hujusmodi transitu nostro parantur, nulla re vera 5 penitus privata causa seu alia racione ad hujusmodi transitum nostrum permoti nisi solum ad bonam concordiam et unanimitatem inter sanctitatem suam et sacrum con- cilium adaptandam c. et sic speramus, quod cum dei adjutorio illa succedet, statuentes vestris d paternitatibus d hec scripta nostra premittere, ne iste noster transitus vestris d paternitatibus d aliter, quam sit, interpretetur, quemadmodum in brevi easdem vestras 10 paternitates per solemnes nuncios nostros de singulis rebus clarius informaturi sumus. unde rogamus suademus petimus et affectuosissime adhortamur paternitates? vestras, ne tempore medio aliquod scandalum oriatur aut intercidere possit quomodolibet casus hujusmodi salutiferi negocii turbativus, ut interim a processibus et aliis rebus, que contra dominum apostolicum aut alias personas forte jam fierent, supersedere velitis 15 usque ad proximam clariorem nostram avisacionem. et sic eciam hic dispositum est et amplius disponetur, quod de omnibus cessabitur, que forsitan temptata essent contra vos, ut sic in tranquilitate et fiducia possint tractari ea, que sunt ad concordiam et unanimitatem mutuam et salutem ecclesie dei, uti speramus, inf domino feliciter para- tura. datum in civitate nostra Senarum die 29 septembris regnorum nostrorum 20 Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 13. [supra] Reverendissimis ac venerabilibus in Christo patribus sacrosancte generali sinodo Basiliensi etc. Sigismundus dei gracia etc. 1432 Sept. 29 [1432] Sept. 29 2 290. Papst Eugen IV an einen nicht gen. Kardinal: benachrichtigt ihn, daß K. Sig- 25 mund baldigst nach Rom kommen wolle und daſ deshalb seine Anwesenheit und die der übrigen in der Nähe befindlichen Kardinäle erforderlich sei; legt ihm nahe, sogleich nach Empfang dieses Schreibens sich zur Rückkehr an die Kurie vorzu- bereiten und dann baldmöglichst zu kommen. [1432 September 29 Rom. Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 105b -106a cop. chart. coacva. Eugenius etc. venerabilis frater. salutem etc. dilectus filius noster Lucidus sancte Marie in Cosmedin diaconus cardinalis, quem una cum dilecto filio nostro Guillermo tituli sancte Anastasie presbitero cardinali ad carissimum in Cristo filium nostrum Sigismundum Romanorum regem illustrem de latere nostro legatum destinavi- mus, sinceram disposicionem et voluntatem circa pacificum quietum et festinum ejusdem 35 adventum ad almam Urbem per suas nobis nuper litteras 3 intimavit. cum autem tem- poribus nostris fere contingere nichil possit, quod magis ad honorem et statum ecclesie pertinere possit quam predicti regis ad predictam urbem adventus, siquidem et ex ipsius presencia et inclinata ad pacem intencione tum, si qua exorta scandala sunt, de facili removeri tum eciam permulta passim universo populo Cristiano valde salubria 40 preparari et induci poterunt, tuam ac ceterorum fratrum nostrorum sancte Romane ecclesie cardinalium, quorum ex propinquitate facilis ac possibilis est reditus, presenciam 30 a) C loco. b) A patres. c) AC adeptandam. d) em.; ADC vobis patribus. e) DC stellen um v. p. f) om. AC. Vgl. S. 479 Anm. 2. Zum Folgenden vergleiche man Sigmunds Brief an Hrg. Wilhelm von Baiern vom gleichen Tage, unsere ur. 288. 1 3 Der Brief ist uns unbekannt geblieben; der rom 28 September, unsere nr. 286, wird kaum gemcint 45 sein.
480 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Sept. 29 placuit, ipso domino de Monteforti ab hoc seculo a transmigrante i audivimus paterni- tatem b reverendissimi domini cardinalis de Comite ac ea, que nobis ex parte sanctitatis sue exposuit, concepimus. et 2 cognoscendo, quod nil utilitatis perficere possemus in rebus gerendis, nisi cum sanctitate domini summi pontificis personaliter jungeremur, illud amplexi sumus et jam modi et vie pro hujusmodi transitu nostro parantur, nulla re vera 5 penitus privata causa seu alia racione ad hujusmodi transitum nostrum permoti nisi solum ad bonam concordiam et unanimitatem inter sanctitatem suam et sacrum con- cilium adaptandam c. et sic speramus, quod cum dei adjutorio illa succedet, statuentes vestris d paternitatibus d hec scripta nostra premittere, ne iste noster transitus vestris d paternitatibus d aliter, quam sit, interpretetur, quemadmodum in brevi easdem vestras 10 paternitates per solemnes nuncios nostros de singulis rebus clarius informaturi sumus. unde rogamus suademus petimus et affectuosissime adhortamur paternitates? vestras, ne tempore medio aliquod scandalum oriatur aut intercidere possit quomodolibet casus hujusmodi salutiferi negocii turbativus, ut interim a processibus et aliis rebus, que contra dominum apostolicum aut alias personas forte jam fierent, supersedere velitis 15 usque ad proximam clariorem nostram avisacionem. et sic eciam hic dispositum est et amplius disponetur, quod de omnibus cessabitur, que forsitan temptata essent contra vos, ut sic in tranquilitate et fiducia possint tractari ea, que sunt ad concordiam et unanimitatem mutuam et salutem ecclesie dei, uti speramus, inf domino feliciter para- tura. datum in civitate nostra Senarum die 29 septembris regnorum nostrorum 20 Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 13. [supra] Reverendissimis ac venerabilibus in Christo patribus sacrosancte generali sinodo Basiliensi etc. Sigismundus dei gracia etc. 1432 Sept. 29 [1432] Sept. 29 2 290. Papst Eugen IV an einen nicht gen. Kardinal: benachrichtigt ihn, daß K. Sig- 25 mund baldigst nach Rom kommen wolle und daſ deshalb seine Anwesenheit und die der übrigen in der Nähe befindlichen Kardinäle erforderlich sei; legt ihm nahe, sogleich nach Empfang dieses Schreibens sich zur Rückkehr an die Kurie vorzu- bereiten und dann baldmöglichst zu kommen. [1432 September 29 Rom. Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 105b -106a cop. chart. coacva. Eugenius etc. venerabilis frater. salutem etc. dilectus filius noster Lucidus sancte Marie in Cosmedin diaconus cardinalis, quem una cum dilecto filio nostro Guillermo tituli sancte Anastasie presbitero cardinali ad carissimum in Cristo filium nostrum Sigismundum Romanorum regem illustrem de latere nostro legatum destinavi- mus, sinceram disposicionem et voluntatem circa pacificum quietum et festinum ejusdem 35 adventum ad almam Urbem per suas nobis nuper litteras 3 intimavit. cum autem tem- poribus nostris fere contingere nichil possit, quod magis ad honorem et statum ecclesie pertinere possit quam predicti regis ad predictam urbem adventus, siquidem et ex ipsius presencia et inclinata ad pacem intencione tum, si qua exorta scandala sunt, de facili removeri tum eciam permulta passim universo populo Cristiano valde salubria 40 preparari et induci poterunt, tuam ac ceterorum fratrum nostrorum sancte Romane ecclesie cardinalium, quorum ex propinquitate facilis ac possibilis est reditus, presenciam 30 a) C loco. b) A patres. c) AC adeptandam. d) em.; ADC vobis patribus. e) DC stellen um v. p. f) om. AC. Vgl. S. 479 Anm. 2. Zum Folgenden vergleiche man Sigmunds Brief an Hrg. Wilhelm von Baiern vom gleichen Tage, unsere ur. 288. 1 3 Der Brief ist uns unbekannt geblieben; der rom 28 September, unsere nr. 286, wird kaum gemcint 45 sein.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 481 summopere necessariam esse arbitramur. quocirca cum jam hic ejusmodi sit aeris qualitas, ut ad ejus salubritatem et temperiem nichil fere amplius possit accedere, fra- ternitati tue intimamus atque injungimus tenore presencium, quatenus, ne tantis im- minentibus prefate ecclesie atque urgentibus negociis fideles consultores, presertim 5 quorum maxime interest, deesse contingat, visis presentibus ad iter in Romanam curiam datum redeundi te preparare et ad dictam urbem quantocius adventare non differas. Rome 29 septembris etc. [1432/ Sept. 29 11432/ Sept. 29 10 290a. Papst Eugen IV an einen Ungenannten 1: fordert ihn auf, nach Rom zu kommen, um an den Verhandlungen mit K. Sigmund, dessen Ankunft bald erfolgen werde, teilzunehmen und die Vorbereitungen für seine (des Papstes) Reise nach Pozzuoli zu treffen. 1432 September 29 Rom. 1432 Sept. 29 Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 106 a cop. chart. coaeva. Schreibt: Es werde wohl walr sein, was der Adressat, wie er schreibe, von der Geneigtheit K. Sig- munds circa ipsius ad almam Urbem adventum quietum pacificum et tranquillum gehört habe. Auch er 15 habe davon crfahren tum multis ex aliis nobis fidis tum eciam ex litteris --- Lucidi sancte Marie in Cos- medin diaconi cardinalis, quem una cum --- Guilhelmo tituli sancte Anastasie presbytero cardinali ad pre- fatum Romanorum regem de latere nostro legatum destinavimus. Er winsche sehr, die balnea Puteolana, von denen der Adressat schreibe, aufsuchen zu können, und habe daher Johannem episcopum Tervisi- num, den er ad partes regni Sicilie geschickt habe, beauftragt, quatenus omnibus, que ad eam rem perti- 20 nent, diligenter investigatis nos de singulis faceret certiores. itaque nobis illuc adeuntibus commode no- biscum valebis accedere erisque nostrorum et commodorum et laborum omnium particeps. itaque tum ex prefati regis sperato et festino ad Urbem accessu (quo hic existente tua maxime presencia erit necessaria propter multa et ardua pro honore et statu ecclesie, que cum eodem rege imminent pertractanda et agenda) tum eciam ad prefata balnea preparandi accessum causa tum quod hic jam aer adeo temperatus ac recens 25 sit, ut nichil ad ejus salubritatem fere possit accedere, hortamur in domino devocionem tuam, ut iter quam primum ad curiam redeundi disponas et prepares 2. Interannensem 3 vero aerem, quo cupere videris ac- cedere, quoniam inter aquas est situs, nunquam laudari audivimus. Datum Rome etc. 29 sept. pont. a. 2. 1432 Sept. 29 30 291. Papst Eugen IV an K. Sigmund: hat brieflich vom Kardinaldiakon Lucido Conti und mündlich von Jakob von Sirck den Wunsch des Königs nach gemeinsamer Be- sprechung von Friedens- und Glaubenssachen vernommen; läfst ihn deshalb wissen, daß sein Kommen nach Rom ihm schr angenehm sein werde, und fordert ihn auf, gemäß den Abmachungen mit dem Kardinal seine Absicht zu passender Zeit aus- zuführen. [1432 kurz vor Oktober 1147 Rom. 11432 kurz vor Okt. 11 35 4 Der Adressat wird mit dilecte fili angeredet, wird also ein Kardinal sein. 2 Ahnlich schrieb der Papst am 14 Oktober an [Kardinal Johannes von Rouen] : veniens nuper ad nos - - - episcopus Matisconensis inter cetera, que 40 nobis ab eodem erant referenda, nonnulla tam de facto vicecancellariatus quam de aliis nonnullis per- sonam tuam concernentia ex tui parte enarravit; er habe den Bischof beauftragt, den Adressaten über alles brieflich xu unterrichten. ceterum cum jam 45 hic aer saluberrimus sit et pro adventu --- Sigis- mundi Romanorum regis illustris, quem satis ma- turum fore credimus, permulta et ardua negocia sta- tum ecclesie et pacem tocius Christiani populi con- cernencia pertractanda immineant et incumbant, qui- 50 bus personam tuam valde utilem et necessariam fore arbitramur, circumspectioni tue injungimus et man- damus tenore presencium, quatenus quantocius ad nos in curiam veniendi iter arripias. intendimus enim te, cum aderis, taliter pertractare, quod eadem circumspectio tua sufficienter poterit contentari. Da- tum etc. 14 octobris. (Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 108b -109a cop. chart. coaeva.) 3 Teramo in Abruxxo superiore. Der Brief mußt vor den I1 Oktober fallen, da in ihm die Rückkehr des Kardinals Conti, die am Abend dieses Tages erfolgte (vgl. nrr. 293 und 297) noch nicht erwähnt ist. Es sei hier auf einen be- merkenswerten Unterschied xwischen dem vorliegen- den Briefe und dem vom 11 Oktober, unserer nr. 292, aufmerksam gemacht. Während nämlich der Papst in ersterem nur von einem Briefe des Kardinals Conti und mündlichen Außerungen Sircks redet, beruft er sich in letxterem außter auf Conti's Brief auch noch Deutsche Reichstags-Akten X. 61
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 481 summopere necessariam esse arbitramur. quocirca cum jam hic ejusmodi sit aeris qualitas, ut ad ejus salubritatem et temperiem nichil fere amplius possit accedere, fra- ternitati tue intimamus atque injungimus tenore presencium, quatenus, ne tantis im- minentibus prefate ecclesie atque urgentibus negociis fideles consultores, presertim 5 quorum maxime interest, deesse contingat, visis presentibus ad iter in Romanam curiam datum redeundi te preparare et ad dictam urbem quantocius adventare non differas. Rome 29 septembris etc. [1432/ Sept. 29 11432/ Sept. 29 10 290a. Papst Eugen IV an einen Ungenannten 1: fordert ihn auf, nach Rom zu kommen, um an den Verhandlungen mit K. Sigmund, dessen Ankunft bald erfolgen werde, teilzunehmen und die Vorbereitungen für seine (des Papstes) Reise nach Pozzuoli zu treffen. 1432 September 29 Rom. 1432 Sept. 29 Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 106 a cop. chart. coaeva. Schreibt: Es werde wohl walr sein, was der Adressat, wie er schreibe, von der Geneigtheit K. Sig- munds circa ipsius ad almam Urbem adventum quietum pacificum et tranquillum gehört habe. Auch er 15 habe davon crfahren tum multis ex aliis nobis fidis tum eciam ex litteris --- Lucidi sancte Marie in Cos- medin diaconi cardinalis, quem una cum --- Guilhelmo tituli sancte Anastasie presbytero cardinali ad pre- fatum Romanorum regem de latere nostro legatum destinavimus. Er winsche sehr, die balnea Puteolana, von denen der Adressat schreibe, aufsuchen zu können, und habe daher Johannem episcopum Tervisi- num, den er ad partes regni Sicilie geschickt habe, beauftragt, quatenus omnibus, que ad eam rem perti- 20 nent, diligenter investigatis nos de singulis faceret certiores. itaque nobis illuc adeuntibus commode no- biscum valebis accedere erisque nostrorum et commodorum et laborum omnium particeps. itaque tum ex prefati regis sperato et festino ad Urbem accessu (quo hic existente tua maxime presencia erit necessaria propter multa et ardua pro honore et statu ecclesie, que cum eodem rege imminent pertractanda et agenda) tum eciam ad prefata balnea preparandi accessum causa tum quod hic jam aer adeo temperatus ac recens 25 sit, ut nichil ad ejus salubritatem fere possit accedere, hortamur in domino devocionem tuam, ut iter quam primum ad curiam redeundi disponas et prepares 2. Interannensem 3 vero aerem, quo cupere videris ac- cedere, quoniam inter aquas est situs, nunquam laudari audivimus. Datum Rome etc. 29 sept. pont. a. 2. 1432 Sept. 29 30 291. Papst Eugen IV an K. Sigmund: hat brieflich vom Kardinaldiakon Lucido Conti und mündlich von Jakob von Sirck den Wunsch des Königs nach gemeinsamer Be- sprechung von Friedens- und Glaubenssachen vernommen; läfst ihn deshalb wissen, daß sein Kommen nach Rom ihm schr angenehm sein werde, und fordert ihn auf, gemäß den Abmachungen mit dem Kardinal seine Absicht zu passender Zeit aus- zuführen. [1432 kurz vor Oktober 1147 Rom. 11432 kurz vor Okt. 11 35 4 Der Adressat wird mit dilecte fili angeredet, wird also ein Kardinal sein. 2 Ahnlich schrieb der Papst am 14 Oktober an [Kardinal Johannes von Rouen] : veniens nuper ad nos - - - episcopus Matisconensis inter cetera, que 40 nobis ab eodem erant referenda, nonnulla tam de facto vicecancellariatus quam de aliis nonnullis per- sonam tuam concernentia ex tui parte enarravit; er habe den Bischof beauftragt, den Adressaten über alles brieflich xu unterrichten. ceterum cum jam 45 hic aer saluberrimus sit et pro adventu --- Sigis- mundi Romanorum regis illustris, quem satis ma- turum fore credimus, permulta et ardua negocia sta- tum ecclesie et pacem tocius Christiani populi con- cernencia pertractanda immineant et incumbant, qui- 50 bus personam tuam valde utilem et necessariam fore arbitramur, circumspectioni tue injungimus et man- damus tenore presencium, quatenus quantocius ad nos in curiam veniendi iter arripias. intendimus enim te, cum aderis, taliter pertractare, quod eadem circumspectio tua sufficienter poterit contentari. Da- tum etc. 14 octobris. (Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 108b -109a cop. chart. coaeva.) 3 Teramo in Abruxxo superiore. Der Brief mußt vor den I1 Oktober fallen, da in ihm die Rückkehr des Kardinals Conti, die am Abend dieses Tages erfolgte (vgl. nrr. 293 und 297) noch nicht erwähnt ist. Es sei hier auf einen be- merkenswerten Unterschied xwischen dem vorliegen- den Briefe und dem vom 11 Oktober, unserer nr. 292, aufmerksam gemacht. Während nämlich der Papst in ersterem nur von einem Briefe des Kardinals Conti und mündlichen Außerungen Sircks redet, beruft er sich in letxterem außter auf Conti's Brief auch noch Deutsche Reichstags-Akten X. 61
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482 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. V aus Rom Vatik. A. Reg. 359 fol. 137 b-138a cop. chart. coaera. C coll. Rom Bibl. Chigi ms. D VII 101 fol. 100 ab cop. chart. coaeva mit der Randbemer- kung Imperatori. B coll. Rom Bibl. Barberini ms. XXX 74 fol. 270a-271 a cop. chart. saec. 16 ex. vel 17. Belanglose Wortumstellungen sind in unseren Varianten nicht erwähnt worden. Gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1433 cap. 13 aus C und einer uns unbe- kannt gebliebenen Vorlage im „Lib. 17 pag. 176" (des Vatik. Archivs?). Eugenius a carissimo in Cristo filio Sigismundo regi Romanorum illustri salutem ex litteris ! dilecti filii nostri Lucidi sancte Marie in Cosmedin diaconi cardi- etc. nalis legati nostri et etiam ex verbis dilecti filii Jacobi de Sirekb notarii nostri in- 10 telleximus bonam voluntatem tue celsitudinis et laudabilem affectionem erga pacificum et tranquillum statum populi Cristiani et ecclesie sancte dei ideoque desiderare c te videre nos, ut participatis invicem consiliis ea agere possis, per que pax inter Cristianos principes statuatur, exaltetur fides et hereses extirpentur. summa laude, carissime fili, et commendatione magna digna est hec preclara intentio tua. verum non est modo 15 solum nobis notum laudabile hoc tuum desiderium et bene agendi appetitus, sed, dum eramus in minoribus constituti, et vidimus, que egisti pro unione universalis ecclesie, et ipsid sepius colloquentes tecum cognovimus, quam ardenter desiderares publicam Cristianorum salutem et fidei exaltationem. que res effecit, ut te tota mente diligeremus pre ceteris principibus Cristianis, sperantes semper te eum futurum, qui 20 posses et velles pacificare populum Cristianum tollere hereses augere fidem et exaltare ecclesiam dei. postea vero, quando e fuimus dispositione divina licet immeriti ad apicem summi apostolatus assumpti, cum et ipsi consimiles cogitationes in animo continue ver- saremusf, impediremur g autem propter novitates 2, que post nostram assumptionem subito emerserunt: desiderabamus videre personam tuam, in qua singularem fiduciam 25 gerimus, ut communicato consilio tecum ea deliberarentur inter nos, que cederent ad laudem Cristi extirpationem heresum oppugnationem infidelium et fidei exaltacionem. testis est nobis deus et tu ipse ex litteris nostris dudum videre potuisti nos desiderare, ut tecum esse possemus pro bono Cristianitatis et ecclesie, cum multa sint, in quibus tuo presidio et auxilio ad perficiendum opus sit. tuum enim est munus tueri ecclesiam so pacem ponere inter dissidentes et justitie patrocinium suscipere pro laude Cristi. cum ergo utriusque nostrum consilia communia existant, eadem sit mens, eadem intentio, hoc est agere, que sunt salutaria populo Cristiano, per tuam vero presentiam ad optatum finem perduci posse videantur, gratissimus erit nobis adventus tuus, in quo plurimum fructum speramus consequi spei nostre. itaque tuam serenitatem in domino exhortamur, 35 ut velis accedere ad Urbem, quemadmodum inter tuam celsitudinem et prefatum car- dinalem est deliberatum, cum primum commodum est tibi. certi enim reddimur, quod ea meditaberis, ea ages, que digne ab omnibus laudari et commendari possint ach per- petuam tibi gloriam parere et anime salutem. nos quidem speramus, quod, deo i in- spirante spiritum sapientie sue nobis, ea simul deliberabimus et statuemus, que sint 40 datum Rome etc. placita sibi et omnibus Cristi fidelibus grata. 11432 kurs nor Okt. II a) OB add. etc. b) B Serik. c) em. mit Raynald; V desiderantes; CB desiderares. d) B nos. c) C quam. f) B versaremur korr. aus versaromus. g) CB impediremus. h) so CB; V ut. i) add. Raynald; om. FCB. auf den Sigmunds vom 28 September, unsere ur. 287, und auf die Mitteilungen, die ihm Sirck im Auftrage Sigmunds gemacht hatte. Wir vermuten, daſt die obige nr. 291 vor der Audiens Sireks beim Papst, die nr. 292 dagegen nach ihr, aber (wegen des Schlußpassus) noch vor der Riickkehr des Kar- dinals Conti entstanden ist. Es wäre möglich, daſ nr. 291 nicht expediert, sondern durch nr. 292 er- 45 setxt wurde. 1 Vielleicht ist der in nr. 290 erwähnte Brief gemeint. 2 Vgl. S. 427 Anm. 3.
482 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. V aus Rom Vatik. A. Reg. 359 fol. 137 b-138a cop. chart. coaera. C coll. Rom Bibl. Chigi ms. D VII 101 fol. 100 ab cop. chart. coaeva mit der Randbemer- kung Imperatori. B coll. Rom Bibl. Barberini ms. XXX 74 fol. 270a-271 a cop. chart. saec. 16 ex. vel 17. Belanglose Wortumstellungen sind in unseren Varianten nicht erwähnt worden. Gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1433 cap. 13 aus C und einer uns unbe- kannt gebliebenen Vorlage im „Lib. 17 pag. 176" (des Vatik. Archivs?). Eugenius a carissimo in Cristo filio Sigismundo regi Romanorum illustri salutem ex litteris ! dilecti filii nostri Lucidi sancte Marie in Cosmedin diaconi cardi- etc. nalis legati nostri et etiam ex verbis dilecti filii Jacobi de Sirekb notarii nostri in- 10 telleximus bonam voluntatem tue celsitudinis et laudabilem affectionem erga pacificum et tranquillum statum populi Cristiani et ecclesie sancte dei ideoque desiderare c te videre nos, ut participatis invicem consiliis ea agere possis, per que pax inter Cristianos principes statuatur, exaltetur fides et hereses extirpentur. summa laude, carissime fili, et commendatione magna digna est hec preclara intentio tua. verum non est modo 15 solum nobis notum laudabile hoc tuum desiderium et bene agendi appetitus, sed, dum eramus in minoribus constituti, et vidimus, que egisti pro unione universalis ecclesie, et ipsid sepius colloquentes tecum cognovimus, quam ardenter desiderares publicam Cristianorum salutem et fidei exaltationem. que res effecit, ut te tota mente diligeremus pre ceteris principibus Cristianis, sperantes semper te eum futurum, qui 20 posses et velles pacificare populum Cristianum tollere hereses augere fidem et exaltare ecclesiam dei. postea vero, quando e fuimus dispositione divina licet immeriti ad apicem summi apostolatus assumpti, cum et ipsi consimiles cogitationes in animo continue ver- saremusf, impediremur g autem propter novitates 2, que post nostram assumptionem subito emerserunt: desiderabamus videre personam tuam, in qua singularem fiduciam 25 gerimus, ut communicato consilio tecum ea deliberarentur inter nos, que cederent ad laudem Cristi extirpationem heresum oppugnationem infidelium et fidei exaltacionem. testis est nobis deus et tu ipse ex litteris nostris dudum videre potuisti nos desiderare, ut tecum esse possemus pro bono Cristianitatis et ecclesie, cum multa sint, in quibus tuo presidio et auxilio ad perficiendum opus sit. tuum enim est munus tueri ecclesiam so pacem ponere inter dissidentes et justitie patrocinium suscipere pro laude Cristi. cum ergo utriusque nostrum consilia communia existant, eadem sit mens, eadem intentio, hoc est agere, que sunt salutaria populo Cristiano, per tuam vero presentiam ad optatum finem perduci posse videantur, gratissimus erit nobis adventus tuus, in quo plurimum fructum speramus consequi spei nostre. itaque tuam serenitatem in domino exhortamur, 35 ut velis accedere ad Urbem, quemadmodum inter tuam celsitudinem et prefatum car- dinalem est deliberatum, cum primum commodum est tibi. certi enim reddimur, quod ea meditaberis, ea ages, que digne ab omnibus laudari et commendari possint ach per- petuam tibi gloriam parere et anime salutem. nos quidem speramus, quod, deo i in- spirante spiritum sapientie sue nobis, ea simul deliberabimus et statuemus, que sint 40 datum Rome etc. placita sibi et omnibus Cristi fidelibus grata. 11432 kurs nor Okt. II a) OB add. etc. b) B Serik. c) em. mit Raynald; V desiderantes; CB desiderares. d) B nos. c) C quam. f) B versaremur korr. aus versaromus. g) CB impediremus. h) so CB; V ut. i) add. Raynald; om. FCB. auf den Sigmunds vom 28 September, unsere ur. 287, und auf die Mitteilungen, die ihm Sirck im Auftrage Sigmunds gemacht hatte. Wir vermuten, daſt die obige nr. 291 vor der Audiens Sireks beim Papst, die nr. 292 dagegen nach ihr, aber (wegen des Schlußpassus) noch vor der Riickkehr des Kar- dinals Conti entstanden ist. Es wäre möglich, daſ nr. 291 nicht expediert, sondern durch nr. 292 er- 45 setxt wurde. 1 Vielleicht ist der in nr. 290 erwähnte Brief gemeint. 2 Vgl. S. 427 Anm. 3.
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G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 483 292. Papst Eugen IV an K. Sigmund1: hat aus den Briefen des Königs und des Kardinaldiakons Lucido Conti und aus den mündlichen Mitteilungen des Notars Jakob von Sirck die rechtschaffene Gesinnung des Königs gegen Kirche und Papst erschen; das Kommen des Königs nach Rom, wenn es in friedlicher Weise geschehe, werde ihm sehr angenehm sein; der Kardinaldiakon werde dem König alles Er- forderliche mitteilen. 1432 Oktober 11 Rom. 1432 Okt. I1 10 Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 108b cop. chart. coaeva. Zu Anfang steht am Rande von einer gleichzeitigen Hand A. de Florencia, am Schluß ebenfalls am Rande und von gleich- xeitiger Hand P. Garsie. Die letxtgenannte Hand hat auch im Datum 5 idus octobris anno secundo hinxugefügt. Gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1432 cap. 21 aus „Lib. 15 pag. 108“, also offenbar aus unserer Vorlage. — Benutxt von Aschbach 4, 93. Eugenius etc. carissimo in Cristo filio Sigismundo Romanorum Hungarie Boemie regi illustri salutem etc. tam per litteras 2 regie serenitatis tue quam eciam per 15 litteras 3 dilecti filii nostri Lucidi sancte Marie in Cosmedin sancte Romane ecclesie diaconi cardinalis ad eandem serenitatem tuam nostri et apostolice sedis legati necnon per ea, que dilectus filius Jacobus de Circk notarius noster nobis ex tui parte plenius enarravit, sinceram voluntatem et intencionem tuam, quibus tum erga statum et honorem Romane ecclesie tum erga personam nostram specialiter affici intelligeris, plane et 20 aperte percepimus. adventus enim ad nos tuus, dum tamen pacificus et quietus, erit nobis certe gratissimus, idque tum exaltacionis honoris ejusdem serenitatis tue causa, quam a longo tempore citra videre optavimus, presertim postquam ad Italiam applicasti, tum racione ipsius ecclesiastice reipublice salutis ac etiam universi populi Cristiani, que omnia ex felici et quieto ad nos adventu tuo, prout in votis tuis esse intelligimus et 25 optavimus, deo favente sapiencie tue ac eciam nostre pure intencioni secutura esse confidimus. sed de his, que circa hujusmodi negocii dispositionem et tractatum neces- saria sive oportuna incumbunt, plene ad prefatum Lucidum legatum scribimus 4, qui de his omnibus eandem serenitatem seriosius informabit. datum Rome etc. 5 idus octobris anno secundo. 1432 Okt. II 30 293. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- 1432 Okt. II ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet über die Rückkehr des Kar- dinals Conti aus Siena und dessen Vereinbarungen mit K. Sigmund, u. a. m. 1432 Oktober 11 ſ Rom J. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I nr. 155/a orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. 35 Meinen demutigen willigen gehorsam zuvorn. erwirdiger genediger herre mei- [1] ich habe awern genoden bei desen scriften gescreben, daz ich beret was ster. mit orlop des bobistis zu zin ken Senis zu dem Romeschen konige, zu dem och unsers ordens protector gesant was der cardinal de Comite, unde wolde unsers ordens sachen dem Romeschen konige vorzalt unde gesaget han, nemelich zwzchen den Polnezhen 40 prelaten unde in der sache der brechunge des hawses zu Gdancz. 1"] also ich in dem sontage fru wek wolde, am sonnowende no an der sonnen undergank 5 quam der Okt. 12 a) orig. czwezchen. b) sic. 45 Vgl. S. 481 Anm. 4. Vgl. nr. 287. 3 Wohl unsere nr. 286? 4 Dieser Brief wird schwerlich abgeschickt worden sein, da Conti am Abend des II Oktober nach Rom zuriickkehrte (vgl. nrr. 293 und 297). 1 2 5 Daſt Conti am Abend des II Oktober nach Rom zurickkehrte, meldete am 13 Oktober auch der Flo- rentinische Gesandte nach Hause. Vgl. nr. 297. 61 *)
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228-294. 483 292. Papst Eugen IV an K. Sigmund1: hat aus den Briefen des Königs und des Kardinaldiakons Lucido Conti und aus den mündlichen Mitteilungen des Notars Jakob von Sirck die rechtschaffene Gesinnung des Königs gegen Kirche und Papst erschen; das Kommen des Königs nach Rom, wenn es in friedlicher Weise geschehe, werde ihm sehr angenehm sein; der Kardinaldiakon werde dem König alles Er- forderliche mitteilen. 1432 Oktober 11 Rom. 1432 Okt. I1 10 Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 108b cop. chart. coaeva. Zu Anfang steht am Rande von einer gleichzeitigen Hand A. de Florencia, am Schluß ebenfalls am Rande und von gleich- xeitiger Hand P. Garsie. Die letxtgenannte Hand hat auch im Datum 5 idus octobris anno secundo hinxugefügt. Gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad annum 1432 cap. 21 aus „Lib. 15 pag. 108“, also offenbar aus unserer Vorlage. — Benutxt von Aschbach 4, 93. Eugenius etc. carissimo in Cristo filio Sigismundo Romanorum Hungarie Boemie regi illustri salutem etc. tam per litteras 2 regie serenitatis tue quam eciam per 15 litteras 3 dilecti filii nostri Lucidi sancte Marie in Cosmedin sancte Romane ecclesie diaconi cardinalis ad eandem serenitatem tuam nostri et apostolice sedis legati necnon per ea, que dilectus filius Jacobus de Circk notarius noster nobis ex tui parte plenius enarravit, sinceram voluntatem et intencionem tuam, quibus tum erga statum et honorem Romane ecclesie tum erga personam nostram specialiter affici intelligeris, plane et 20 aperte percepimus. adventus enim ad nos tuus, dum tamen pacificus et quietus, erit nobis certe gratissimus, idque tum exaltacionis honoris ejusdem serenitatis tue causa, quam a longo tempore citra videre optavimus, presertim postquam ad Italiam applicasti, tum racione ipsius ecclesiastice reipublice salutis ac etiam universi populi Cristiani, que omnia ex felici et quieto ad nos adventu tuo, prout in votis tuis esse intelligimus et 25 optavimus, deo favente sapiencie tue ac eciam nostre pure intencioni secutura esse confidimus. sed de his, que circa hujusmodi negocii dispositionem et tractatum neces- saria sive oportuna incumbunt, plene ad prefatum Lucidum legatum scribimus 4, qui de his omnibus eandem serenitatem seriosius informabit. datum Rome etc. 5 idus octobris anno secundo. 1432 Okt. II 30 293. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- 1432 Okt. II ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet über die Rückkehr des Kar- dinals Conti aus Siena und dessen Vereinbarungen mit K. Sigmund, u. a. m. 1432 Oktober 11 ſ Rom J. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I nr. 155/a orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. 35 Meinen demutigen willigen gehorsam zuvorn. erwirdiger genediger herre mei- [1] ich habe awern genoden bei desen scriften gescreben, daz ich beret was ster. mit orlop des bobistis zu zin ken Senis zu dem Romeschen konige, zu dem och unsers ordens protector gesant was der cardinal de Comite, unde wolde unsers ordens sachen dem Romeschen konige vorzalt unde gesaget han, nemelich zwzchen den Polnezhen 40 prelaten unde in der sache der brechunge des hawses zu Gdancz. 1"] also ich in dem sontage fru wek wolde, am sonnowende no an der sonnen undergank 5 quam der Okt. 12 a) orig. czwezchen. b) sic. 45 Vgl. S. 481 Anm. 4. Vgl. nr. 287. 3 Wohl unsere nr. 286? 4 Dieser Brief wird schwerlich abgeschickt worden sein, da Conti am Abend des II Oktober nach Rom zuriickkehrte (vgl. nrr. 293 und 297). 1 2 5 Daſt Conti am Abend des II Oktober nach Rom zurickkehrte, meldete am 13 Oktober auch der Flo- rentinische Gesandte nach Hause. Vgl. nr. 297. 61 *)
Strana 484
484 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Okt. 11 cardinal de Comite weder ken Rome; von des zukumft der bobist noch nimant wuste, also lange daz her zu Rome inret her hot nicht derbeitet zu Senis der boten, di her von em hatte gesant von Senis ken Rome, also den prothonotarium von Serichk unde seinen auditorem, of daz seine botschaft, di her von dem inzoge des Romeschen konigis eintrechtick beslossen hatte, nicht hinderniß hette; wenne si bei dem bobiste ezliche 5 hindernis hatte. dorumb der cardinal de Comite selber eilende quam. der Romesche konik sal alleine mit seime volke, daz ist Dutchen a unde Ungern, komen b, also ich och hibei gescreben habe. unde der bobist sal dem konige alle monden geben fumch- tawsent€ golden unde sal en kronen 1 unde halden vord einen Romeschen konik. unde wenne si denne einis werden von dem concilio, so sal her dem bobiste aber eins sweren 10 den eit, den her hot zu Kustnicz gesworn der Romeschen kirchen e. [15] ich habe meinen zok ken Senis vorzogen umb des cardinal de Comite zukumft, daz ich dese sache der brechunge des hawses zu Gdancz mak brengen, daz si befolen wirt. so ich daz geton habe, so habe ich keinen zweifel von anweisunge unde troste der lerer des rechtis, daz wir sollen gesegen. [1e der Romesche konik hot in kegenwertikeit des 15 cardinal de Comite, also her mir selbis gesaget hot, unsern orden sere gelobet unde be- folen hot dem cardinal de Comite. [2] och so hot der Romesche konik ein artikel eines brifes lossen lesen, der im gesant ist von einem grofen, der seine stat zu Ungern helt, wi di Polen haben gescreben dem selbigen grofen, daz si sich vorbunden haben mit den keczern weder alle reich, alleine di Ungern awsgenomen 2. do der artikel ge� 20 lesen wart, do hot der konik gesprachen zu dem cardinal de Comite: „haben sich di Polen vorbunden weder alle, so haben si sich och vorbunden weder di Walen.“ [3] daz der konik so ermelich zu Rome kumpt, daz missefelt allen den, di dem reiche gunnen, wenne her immer kumpt in seiner finde hende. [4] di Polen sprechen, nu awer genode dis jor vorsumet hot, so sint si sicher. si sprechenf, si wellen sich also vorbinden mit 25 den keczern, daz si vort sicher sint. man spricht of dem Campeflor3 von der vor- bindunge der Polen unde der keczer, von der ich awern genoden gefach gescreben habe. der almechtige got awer genode lange zeit gesunt musse behalden. gegeben in dem 11 tage des monden octobris in dem 32 jor. [in verso] Dem erwirdigen grosmech- tigen herren hern Pauel von Rusdorff homeister Dutschens ordens mit aller wirdikeit. 30 1432 Okt. Il Obirster procurator Dutsches ordens. 1432 Nov. I 294. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- ofen] an den Hochmeister [Paul von Rusdorf]: berichtet über den Stand des Ba- 35 seler Konzils, die Rückkehr der päpstlichen Gesandten von Basel, die Mission des Kardinals Conti an den Römischen König nach Siena, die Flucht der Kardinäle von Rouen und von S. Pietro in Vincoli, u. a. m. 1432 November 1 Rom. Aus Königsberg Staats�A. Schbl. II/a nr. 73 cop. chart. coaera mit Schnitten. Es handelt sich jedenfalls um eine Abschrift des Originals, die der Prokurator der Sicherheit halber 40 in einen anderen Brief eingelegt hatte. Unter den Text hat der Schreiber geschrieben Novitates. a) im Orig folgt kemen. b) im Orig. übergeschricben. c) sic. d) em.; orig. von. e) in Orig. folgi durchstrichen von desem inzoge des Romeschen konigis mak sich awer genode richten aus deser ingeslossen zedel. f) em.; orig. spreschen. 45 1 Vgl. aber hierzu nr. 297 art. 4. 2 Vgl. Sigmunds Briefe an Straſburg und Frank- furt vom 12 Oktober 1432, unsere nr. 319. 3 Campo di Fiore, der Römische Marktplata.
484 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Okt. 11 cardinal de Comite weder ken Rome; von des zukumft der bobist noch nimant wuste, also lange daz her zu Rome inret her hot nicht derbeitet zu Senis der boten, di her von em hatte gesant von Senis ken Rome, also den prothonotarium von Serichk unde seinen auditorem, of daz seine botschaft, di her von dem inzoge des Romeschen konigis eintrechtick beslossen hatte, nicht hinderniß hette; wenne si bei dem bobiste ezliche 5 hindernis hatte. dorumb der cardinal de Comite selber eilende quam. der Romesche konik sal alleine mit seime volke, daz ist Dutchen a unde Ungern, komen b, also ich och hibei gescreben habe. unde der bobist sal dem konige alle monden geben fumch- tawsent€ golden unde sal en kronen 1 unde halden vord einen Romeschen konik. unde wenne si denne einis werden von dem concilio, so sal her dem bobiste aber eins sweren 10 den eit, den her hot zu Kustnicz gesworn der Romeschen kirchen e. [15] ich habe meinen zok ken Senis vorzogen umb des cardinal de Comite zukumft, daz ich dese sache der brechunge des hawses zu Gdancz mak brengen, daz si befolen wirt. so ich daz geton habe, so habe ich keinen zweifel von anweisunge unde troste der lerer des rechtis, daz wir sollen gesegen. [1e der Romesche konik hot in kegenwertikeit des 15 cardinal de Comite, also her mir selbis gesaget hot, unsern orden sere gelobet unde be- folen hot dem cardinal de Comite. [2] och so hot der Romesche konik ein artikel eines brifes lossen lesen, der im gesant ist von einem grofen, der seine stat zu Ungern helt, wi di Polen haben gescreben dem selbigen grofen, daz si sich vorbunden haben mit den keczern weder alle reich, alleine di Ungern awsgenomen 2. do der artikel ge� 20 lesen wart, do hot der konik gesprachen zu dem cardinal de Comite: „haben sich di Polen vorbunden weder alle, so haben si sich och vorbunden weder di Walen.“ [3] daz der konik so ermelich zu Rome kumpt, daz missefelt allen den, di dem reiche gunnen, wenne her immer kumpt in seiner finde hende. [4] di Polen sprechen, nu awer genode dis jor vorsumet hot, so sint si sicher. si sprechenf, si wellen sich also vorbinden mit 25 den keczern, daz si vort sicher sint. man spricht of dem Campeflor3 von der vor- bindunge der Polen unde der keczer, von der ich awern genoden gefach gescreben habe. der almechtige got awer genode lange zeit gesunt musse behalden. gegeben in dem 11 tage des monden octobris in dem 32 jor. [in verso] Dem erwirdigen grosmech- tigen herren hern Pauel von Rusdorff homeister Dutschens ordens mit aller wirdikeit. 30 1432 Okt. Il Obirster procurator Dutsches ordens. 1432 Nov. I 294. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- ofen] an den Hochmeister [Paul von Rusdorf]: berichtet über den Stand des Ba- 35 seler Konzils, die Rückkehr der päpstlichen Gesandten von Basel, die Mission des Kardinals Conti an den Römischen König nach Siena, die Flucht der Kardinäle von Rouen und von S. Pietro in Vincoli, u. a. m. 1432 November 1 Rom. Aus Königsberg Staats�A. Schbl. II/a nr. 73 cop. chart. coaera mit Schnitten. Es handelt sich jedenfalls um eine Abschrift des Originals, die der Prokurator der Sicherheit halber 40 in einen anderen Brief eingelegt hatte. Unter den Text hat der Schreiber geschrieben Novitates. a) im Orig folgt kemen. b) im Orig. übergeschricben. c) sic. d) em.; orig. von. e) in Orig. folgi durchstrichen von desem inzoge des Romeschen konigis mak sich awer genode richten aus deser ingeslossen zedel. f) em.; orig. spreschen. 45 1 Vgl. aber hierzu nr. 297 art. 4. 2 Vgl. Sigmunds Briefe an Straſburg und Frank- furt vom 12 Oktober 1432, unsere nr. 319. 3 Campo di Fiore, der Römische Marktplata.
Strana 485
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 485 1132 Nov. I Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger genediger liber herre meister. [I geruchet zu wissen vor nawe zeitegune a, daz daz concilium gros zu- nimmet. der konik von Frankreich hot gesant seine treffliche botschaft, di iczunt do ist 1, den erzbischof Lugdonensem unde Turocensem. der konik von Engelant hot gesant 5 die bischoffe Ebrocensen unde Lundoniensem 2. der cardinal Wyntoniensis 3 aws Enge- lant, der daz gelt 4 sammelte weder di Hussen, kumpt och hein b zu dem concilio. [1"] der cardinal Placentinus, der under dem herzthum von Melan geborn ist, der zu dem con- cilio zu Baseln was, unde ist nu weder von danne gesant 5 in botschaft in Lombardie zu tedingen zwuschen dem herzok von Melan den Venediger unde Florencer. der 10 cardinal Bononiensis, der do ein Venediger geborn ist (was aws Rome gezogen vor einem halben jore), sal Placentino helfen tedingen, also man denne alhi saget. [15] der Hussen botschaft wirt och zu dem concilio komen mit drihundirt pherden unde haben iczunt ezliche pherde zu Baseln. alle konige haben ir botschaft ader of das wingeste eir procuratores gesant zu dem concilio unde seint dem concilio incorporirt, awsgenomen 15 den konig unde sein reichs von Poln unde der konigine von Pullen 6. dis ist gescreben von dem concilio her ken Rome. [2] des bobistis sendeboten, di her ken Baseln ge- sant hatte, sint wedergekart unde haben eine entwert 7 brocht, daz daz concilium, also is denne gesammelt ist in dem heiligen geiste, wil sich folenden unde di vorlegune c des concilii, di der bobist geton hot, moge nicht daz concilium vorstorn. [3] noch des 20 Romeschen konigis botschaft s, di her gesant hatte irmanende den bobist, daz der bobist daz concilium bestetegen solde, bewarbt der cardinal de Comite, der do gesant wart zu dem Romeschen konige, daz her fredelich solde her ken Rome mit seime folke komen, mit holfe der zerunge des bobistis aws- und inzinde, unde, wenne der Romesche konik zu Rome were, daz her mit dem bobiste tedingen solde von der stat, wo unde wenne 25 man daz concilium halden solde, ader ab is doselbist zu Basil bliben solde. dese tedinge a) sic. b) Vorl. hen mit kolumniertem i über e. c) sic. 1 Die Angabe ist nicht ganz richtig. K. Karl hatte am 19 August 1432 seinen Prälaten mitgeteilt, daß er Gesandte nach Basel schicken wolle, und sie auf- 30 gefordert, ein Gleiches xu thun (Martène 8, 160-161; Mansi 30, 167). Ahnlich hatte er sich am 26 August in seiner Antwort an die Konxilsgesandten, den Bischof von Novara und den Abt von S. Ambrogio, gcäußert (Martène 8, 170-171; Mansi 30, 174-175). 35 Durch den Bischof und den Abt erfuhr das Konxil am 17 Oktober, daſo K. Karl xu seinen Gesandten bestimmt habe die Erxbischöfe Amadeus von Lyon und Philipp von Tours, die Bischöfe von Orléans, Clermont und Digne und den Abt von Cormery (Haller a. a. O. 2, 247 Z. 34�248 Z. 3). Der Erxbischof von Lyon xeigte dem Konxil am 20 August brieflich an, daß er hoffe, demnächst nach Basel kommen xu können (Haller a. a. O. I, 273 Anm. I); er wurde dem Konxil am 10 Oktober inkorporiert 45 (Haller a. a. O. 2, 242 Z. 7). 2 Die Angaben des Prokurators entsprechen nicht den Thatsachen. Eine Englische Gesandtschaft war nicht nach Basel gekommen; ihr Kommen war nur in einem Briefe K. Heinrichs vom 20 Juli 1432 (vgl. S. 476 Anm. 7), den drei Konxilsgesandte bei ihrer Rückkehr aus England dem Konxil am 12 Sep- tember überreicht hatten (Haller a. a. O. 2, 219 Z. 32�33), angeküindigt worden. Der Erzbischof 40 50 von York und der Bischof von Durham ſan diesen, und nicht an den Bischof von London hat man mu denken; vgl. Haller a. a. O. 2, 219 Z. 34] hatten in Briefen, datiert aus London vom 22. berw. 19 Juli 1432 (gedr. bei Mansi 30, 156-157 bezw. 156), die Entsendung von Vertretern in Aussicht gestellt; auch diese Briefe waren von jenen drei Konzilsgesandten mitgebracht worden. 3 Kardinal Heinrich von Winchester. Er beglau- bigt am 30 Juli die in Anm. 2 erwähnten Konxils- gesandten beim Konril (Haller a. a. O. 2, 219 Anm. 3). Es ist die Reichskriegssteuer xum Hussitenkriege gemeint, die auf dem Frankfurter Reichstage vom November und Dexember 1427 beschlossen wurde. Die einschlägigen Akten findet man im neunten Bande unserer Sammlung. 5 Der Kardinal hatte Basel wwischen dem 30 Sep- tember und 7 Oktober verlassen (vgl. Haller a. a. O. 2, 233 Z. 10-13 und 2, 239 Z. 28-30). Er kehrte am 12 November wuriick (Haller a. a. O. 2, 268 Z. I1�13). Königin Johanna II von Neapel. Vgl. S. 310 Anm. 6. Hier ist wohl an die Gesandtschaft des Bischofs von Chur au denken. Vgl. S. 306-307.
G. Verhältnis K. Sigmunds zu Papst und Konzil Mitte Januar bis Ende September 1432 nr. 228.294. 485 1132 Nov. I Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger genediger liber herre meister. [I geruchet zu wissen vor nawe zeitegune a, daz daz concilium gros zu- nimmet. der konik von Frankreich hot gesant seine treffliche botschaft, di iczunt do ist 1, den erzbischof Lugdonensem unde Turocensem. der konik von Engelant hot gesant 5 die bischoffe Ebrocensen unde Lundoniensem 2. der cardinal Wyntoniensis 3 aws Enge- lant, der daz gelt 4 sammelte weder di Hussen, kumpt och hein b zu dem concilio. [1"] der cardinal Placentinus, der under dem herzthum von Melan geborn ist, der zu dem con- cilio zu Baseln was, unde ist nu weder von danne gesant 5 in botschaft in Lombardie zu tedingen zwuschen dem herzok von Melan den Venediger unde Florencer. der 10 cardinal Bononiensis, der do ein Venediger geborn ist (was aws Rome gezogen vor einem halben jore), sal Placentino helfen tedingen, also man denne alhi saget. [15] der Hussen botschaft wirt och zu dem concilio komen mit drihundirt pherden unde haben iczunt ezliche pherde zu Baseln. alle konige haben ir botschaft ader of das wingeste eir procuratores gesant zu dem concilio unde seint dem concilio incorporirt, awsgenomen 15 den konig unde sein reichs von Poln unde der konigine von Pullen 6. dis ist gescreben von dem concilio her ken Rome. [2] des bobistis sendeboten, di her ken Baseln ge- sant hatte, sint wedergekart unde haben eine entwert 7 brocht, daz daz concilium, also is denne gesammelt ist in dem heiligen geiste, wil sich folenden unde di vorlegune c des concilii, di der bobist geton hot, moge nicht daz concilium vorstorn. [3] noch des 20 Romeschen konigis botschaft s, di her gesant hatte irmanende den bobist, daz der bobist daz concilium bestetegen solde, bewarbt der cardinal de Comite, der do gesant wart zu dem Romeschen konige, daz her fredelich solde her ken Rome mit seime folke komen, mit holfe der zerunge des bobistis aws- und inzinde, unde, wenne der Romesche konik zu Rome were, daz her mit dem bobiste tedingen solde von der stat, wo unde wenne 25 man daz concilium halden solde, ader ab is doselbist zu Basil bliben solde. dese tedinge a) sic. b) Vorl. hen mit kolumniertem i über e. c) sic. 1 Die Angabe ist nicht ganz richtig. K. Karl hatte am 19 August 1432 seinen Prälaten mitgeteilt, daß er Gesandte nach Basel schicken wolle, und sie auf- 30 gefordert, ein Gleiches xu thun (Martène 8, 160-161; Mansi 30, 167). Ahnlich hatte er sich am 26 August in seiner Antwort an die Konxilsgesandten, den Bischof von Novara und den Abt von S. Ambrogio, gcäußert (Martène 8, 170-171; Mansi 30, 174-175). 35 Durch den Bischof und den Abt erfuhr das Konxil am 17 Oktober, daſo K. Karl xu seinen Gesandten bestimmt habe die Erxbischöfe Amadeus von Lyon und Philipp von Tours, die Bischöfe von Orléans, Clermont und Digne und den Abt von Cormery (Haller a. a. O. 2, 247 Z. 34�248 Z. 3). Der Erxbischof von Lyon xeigte dem Konxil am 20 August brieflich an, daß er hoffe, demnächst nach Basel kommen xu können (Haller a. a. O. I, 273 Anm. I); er wurde dem Konxil am 10 Oktober inkorporiert 45 (Haller a. a. O. 2, 242 Z. 7). 2 Die Angaben des Prokurators entsprechen nicht den Thatsachen. Eine Englische Gesandtschaft war nicht nach Basel gekommen; ihr Kommen war nur in einem Briefe K. Heinrichs vom 20 Juli 1432 (vgl. S. 476 Anm. 7), den drei Konxilsgesandte bei ihrer Rückkehr aus England dem Konxil am 12 Sep- tember überreicht hatten (Haller a. a. O. 2, 219 Z. 32�33), angeküindigt worden. Der Erzbischof 40 50 von York und der Bischof von Durham ſan diesen, und nicht an den Bischof von London hat man mu denken; vgl. Haller a. a. O. 2, 219 Z. 34] hatten in Briefen, datiert aus London vom 22. berw. 19 Juli 1432 (gedr. bei Mansi 30, 156-157 bezw. 156), die Entsendung von Vertretern in Aussicht gestellt; auch diese Briefe waren von jenen drei Konzilsgesandten mitgebracht worden. 3 Kardinal Heinrich von Winchester. Er beglau- bigt am 30 Juli die in Anm. 2 erwähnten Konxils- gesandten beim Konril (Haller a. a. O. 2, 219 Anm. 3). Es ist die Reichskriegssteuer xum Hussitenkriege gemeint, die auf dem Frankfurter Reichstage vom November und Dexember 1427 beschlossen wurde. Die einschlägigen Akten findet man im neunten Bande unserer Sammlung. 5 Der Kardinal hatte Basel wwischen dem 30 Sep- tember und 7 Oktober verlassen (vgl. Haller a. a. O. 2, 233 Z. 10-13 und 2, 239 Z. 28-30). Er kehrte am 12 November wuriick (Haller a. a. O. 2, 268 Z. I1�13). Königin Johanna II von Neapel. Vgl. S. 310 Anm. 6. Hier ist wohl an die Gesandtschaft des Bischofs von Chur au denken. Vgl. S. 306-307.
Strana 486
486 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. zwuschen dem bobiste unde dem Romeschen konige haben sich vorfolget mer denne dri monden unde ezliche hindernisse von seime inzoge ken Rome dorzwuschen sint komen. [4 vor einem halben jore unde mer woren ezliche cardinal aus Rome ge- zogen, also Placentinus, Bononiensis, Sancti Petri, Eustachii, der do ein legat was von des bobist wegen zu Avinion. doselbisten zu Avinion hat daz concilium den cardinal Sancti 5 Eustachii gemacht zu einem vicario concilii, das her der Romeschen kirchen patrimonium, daz gros dor ist, vorsteen sal von des concilii wegen 1. daz hot her angenomen weder gehorsam unde des bobistis willen. derselbige cardinal Sancti Eustachii hot einen nefen 2 alhi in Wallischen landen in bobist Mertin unde och in desis bobistis zeit im solde mit fumdehabhundirt€ pherden. derselbige hot sich weder di kirche geworfen unde kriget 10 weder di kirche in der marchke Anconitana b unde leit vor einer stat, di heist Pesawer 3. zu desselbigen cardinal nefen haben sich geworfen unde gesellet wol fumchhundirt pherde. derselbige hobtman numet c sich einen hobtman des concilii unde des Romeschen koniges 4. ab das des Romeschen koniges wille sei, hot der bobist gesant zu dem Rome- schen konige den prothonotarium den d hern von Serick: wer’ is von gebote des Rome- 15 schen konigee, ee daz von seiner zukumft ken Rome beslossen were ader noch der beslissunge, daz her denselbigen hoptman vorgenant wederrufte unde daz her der kirchen nicht schatte. deser prothonotarius ist nicht wederkomen. [5] do der cardinal de Comite in der botschaft des bobistis zu dem Romischen konige zoch, zoch der cardinal Rothomagensis umbe krankheit willen mit des bobistis lobe of anderhalbe tagerese von 20 Rome unde dornoch in derselbigen weise der cardinal Cipri. nach der lautbarunge der botschaft unde tedingunge von der zukumft des Romeschen koniges ken Rome unde daz der Romesche konik tedingen solde mit dem bobiste von dem concilio, also och do bowene ist gescreben, zoch der cardinal Rotomagensis mit dem cardinal Sancti Petri 5, di nicht ferre von denander logen, in vorwandeltem cleide hemelich weder orlop des 25 bobistis zu dem Romeschen konige unde wellen vordan zu dem concilio, also man spricht- daz sint alhi irschreckliche mere. [6] di stat Viteral 6, di dem prefecto 7 zugehorte, di der bobist hatte beleget, hot der bobist gewonnen. daz was dach ezlicher mose dem Romeschen konige vorhesen, daz des 5 bobistis folk h von danne zin solde. [7 der konik von Arrogon leit stark in dem mere zwue tagereise von Rome mit hundirt schiffen 30 in einer jegenet Iscla8 unde hot seine botschaft heer i gesant unde let werben an dem bobiste, daz im der bobist daz konikrich von Pollen bestetege also eime irweiltem sone der konigine von Pollen. nu ist di konigine nicht geneget dem konige von Arrogon, sunder zu dem konik Lodewyk aus Franken, den si och irwelet hot zu einem sone. a) sic. b) em.; orig. Antonicana. c) sic. d) em.; orig. der. e) sic. f) en.; orig. de. g) em.; orig. daz. h) cm.; 35 orig. folt. i) orig. her mit kolumn. e über er. 1432 Nov. I 1 Die Ernennung des Kardinals Alfonso Carillo tit. S. Eustachii xum Kommissar des Konzils in Avignon und der Grafschaft Venaissin war in der vierten Session vom 20 Juni 1432 erfolgt. Das be- treffende Dekret ist xuletxt gedruckt in den Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 200-202 (Segovia lib. 3 cap. 21). Vgl. Hefele a. a. O. 7, 480. Sanzio Carillo. s Pesaro. 4 Vgl. hierxu nr. 303 art. 2. 5 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 44 und 45 (a. a. O. 2, 277 und 278). Sigmund schrieb am 3 Novem- ber an das Konxil: post expedicionem et recessum Heinrici nuncii vestri barbati cum aliis litteris no- stris [vom 31 Oktober] hodie hora 24 veniens ad nos missus Marcus de Castileone reverendissimi domini cardinalis Rothomagensis familiaris nobis ex parte ejusdem domini cardinalis significavit, qualiter idem dominus cardinalis dominus suus Bonconventum 12 40 miliaribus italicis a Senis hodie applicuit, veniendo huc ad nostram majestatem, et quod dominus car- dinalis tituli Sancti Petri ad vincula in Orbinum per- venit quodque dominus cardinalis de Bononia sit in Verona. hec duximus vestris paternitatibus pro sin- 45 gulari consolacione intimanda. datum Senis die tercia novembris regnorum nostrorum etc. (Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 116 cop. chart. saec. 15.) Vgl. auch Haller a. a. O. 2, 277 Z. 1-3. 6 Vetralla, 14 Kilometer südwestl. von Viterbo. 50 Jacopo da Vico, Präfekt von Rom. Ischia. s
486 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. zwuschen dem bobiste unde dem Romeschen konige haben sich vorfolget mer denne dri monden unde ezliche hindernisse von seime inzoge ken Rome dorzwuschen sint komen. [4 vor einem halben jore unde mer woren ezliche cardinal aus Rome ge- zogen, also Placentinus, Bononiensis, Sancti Petri, Eustachii, der do ein legat was von des bobist wegen zu Avinion. doselbisten zu Avinion hat daz concilium den cardinal Sancti 5 Eustachii gemacht zu einem vicario concilii, das her der Romeschen kirchen patrimonium, daz gros dor ist, vorsteen sal von des concilii wegen 1. daz hot her angenomen weder gehorsam unde des bobistis willen. derselbige cardinal Sancti Eustachii hot einen nefen 2 alhi in Wallischen landen in bobist Mertin unde och in desis bobistis zeit im solde mit fumdehabhundirt€ pherden. derselbige hot sich weder di kirche geworfen unde kriget 10 weder di kirche in der marchke Anconitana b unde leit vor einer stat, di heist Pesawer 3. zu desselbigen cardinal nefen haben sich geworfen unde gesellet wol fumchhundirt pherde. derselbige hobtman numet c sich einen hobtman des concilii unde des Romeschen koniges 4. ab das des Romeschen koniges wille sei, hot der bobist gesant zu dem Rome- schen konige den prothonotarium den d hern von Serick: wer’ is von gebote des Rome- 15 schen konigee, ee daz von seiner zukumft ken Rome beslossen were ader noch der beslissunge, daz her denselbigen hoptman vorgenant wederrufte unde daz her der kirchen nicht schatte. deser prothonotarius ist nicht wederkomen. [5] do der cardinal de Comite in der botschaft des bobistis zu dem Romischen konige zoch, zoch der cardinal Rothomagensis umbe krankheit willen mit des bobistis lobe of anderhalbe tagerese von 20 Rome unde dornoch in derselbigen weise der cardinal Cipri. nach der lautbarunge der botschaft unde tedingunge von der zukumft des Romeschen koniges ken Rome unde daz der Romesche konik tedingen solde mit dem bobiste von dem concilio, also och do bowene ist gescreben, zoch der cardinal Rotomagensis mit dem cardinal Sancti Petri 5, di nicht ferre von denander logen, in vorwandeltem cleide hemelich weder orlop des 25 bobistis zu dem Romeschen konige unde wellen vordan zu dem concilio, also man spricht- daz sint alhi irschreckliche mere. [6] di stat Viteral 6, di dem prefecto 7 zugehorte, di der bobist hatte beleget, hot der bobist gewonnen. daz was dach ezlicher mose dem Romeschen konige vorhesen, daz des 5 bobistis folk h von danne zin solde. [7 der konik von Arrogon leit stark in dem mere zwue tagereise von Rome mit hundirt schiffen 30 in einer jegenet Iscla8 unde hot seine botschaft heer i gesant unde let werben an dem bobiste, daz im der bobist daz konikrich von Pollen bestetege also eime irweiltem sone der konigine von Pollen. nu ist di konigine nicht geneget dem konige von Arrogon, sunder zu dem konik Lodewyk aus Franken, den si och irwelet hot zu einem sone. a) sic. b) em.; orig. Antonicana. c) sic. d) em.; orig. der. e) sic. f) en.; orig. de. g) em.; orig. daz. h) cm.; 35 orig. folt. i) orig. her mit kolumn. e über er. 1432 Nov. I 1 Die Ernennung des Kardinals Alfonso Carillo tit. S. Eustachii xum Kommissar des Konzils in Avignon und der Grafschaft Venaissin war in der vierten Session vom 20 Juni 1432 erfolgt. Das be- treffende Dekret ist xuletxt gedruckt in den Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 200-202 (Segovia lib. 3 cap. 21). Vgl. Hefele a. a. O. 7, 480. Sanzio Carillo. s Pesaro. 4 Vgl. hierxu nr. 303 art. 2. 5 Vgl. Segovia lib. 3 cap. 44 und 45 (a. a. O. 2, 277 und 278). Sigmund schrieb am 3 Novem- ber an das Konxil: post expedicionem et recessum Heinrici nuncii vestri barbati cum aliis litteris no- stris [vom 31 Oktober] hodie hora 24 veniens ad nos missus Marcus de Castileone reverendissimi domini cardinalis Rothomagensis familiaris nobis ex parte ejusdem domini cardinalis significavit, qualiter idem dominus cardinalis dominus suus Bonconventum 12 40 miliaribus italicis a Senis hodie applicuit, veniendo huc ad nostram majestatem, et quod dominus car- dinalis tituli Sancti Petri ad vincula in Orbinum per- venit quodque dominus cardinalis de Bononia sit in Verona. hec duximus vestris paternitatibus pro sin- 45 gulari consolacione intimanda. datum Senis die tercia novembris regnorum nostrorum etc. (Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 116 cop. chart. saec. 15.) Vgl. auch Haller a. a. O. 2, 277 Z. 1-3. 6 Vetralla, 14 Kilometer südwestl. von Viterbo. 50 Jacopo da Vico, Präfekt von Rom. Ischia. s
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H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 487 besteteget nu der bobist nicht den konik von Arrogon zu dem riche zu Pollen, so mus her sich besorgen, daz her mit macht her ken Rome kumpt, dorzu wirt krigen of di konigine zu Pollen unde daz konikreich mit macht gewinnen. worde ader der bobist bestetegen daz konigreich zu Pollen dem konige von Arrogon, so vorlawst der bobist 5 der koninginne fruntschaft unde des koniges Lodewik von Frankreich unde den gehor- sam aus Frankreich. was mittel der bobist hirinne mochte winden; daz kan man nicht wissen. got musse dis fugen zu dem besten, der awer genode lange zeit gesunt musse gegeben zu Rome in dem ersten tage novembris in dem 32 jore. behalden. Obirster procurator Dutsches ordens. 1432 Nov. I 1432 Nor. I 10 H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz und Siena vom September bis November 1432 nr. 295-303. 295. Siena an Hzg. Filippo Maria von Mailand: über den Beginn von Friedensver- 11432 Okt 2] handlungen mit dem Papst und mit Florenz. [1432 Oktober 2 Siena.] 15 Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. chart. coaeva ohne Datum, aber unter Briefen vom 2 Oktober 1432 stehend. Schreibt: Der Herzog werde über die bisherigen Ereignisse teils durch den König, teils durch seine in Siena befindlichen Kommissare eingehend unterrichtet worden sein. et licet certissimi simus domina- tionem vestram de omni proposito voluntate et deliberatione serenissime majestatis antedicte bene conten- 20 tam esse et a nobis in optimam partem semper excepturam, si morem in omnibus gerimus ipsi sacre ce- saree majestati, prout et littere vestre celsitudinis sonant et nobis debitum est, tamen, quod nunc in pra- tica est et sua majestas nobiscum communicavit, volumus etiam ex nostris propriis litteris cognoscatis, hoe est qualiter circumspectis ponderatisque omnibus rebus et condictionibus sue majestatis et vestre celsitu- dinis atque nostris tractatum de treugua in Tuscia utrinque firmanda et cum reverendissimo domino car- 25 dinali apostolice sedis ad suam majestatem de latere legato 1 et cum Florentinorum oratoribus 2 hic existen- tibus initiavit ac prosequitur. quem finem res sit habitura, necdum videmus aut scimus. unum tantum asserimus, quod, si Romam sua majestas, ut predicat, profectura esset, id nobis nedum expediens aut com- modum propter causas, quas certi sumus optime intelligit dominatio vestra, sed necessarium prorsus esset. Es erwarte die Antwort des Herzogs auf den Brief, in dem es über dessen Friedensverhandlungen mit 30 Venedig geschrieben habe 3. 1432 35 296. Kardinal Lucido Conti, apostolischer Legat, an die Dieci di Balia von Florenz: sie würden von ihren heimkehrenden Gesandten hören, daß er eine Zusammenkunft des Römischen Königs mit dem Papst in Rom vermittelt habe, von der er das Beste für den Frieden und die Ruhe Italiens und der ganzen Christenheit erhoffe; er fordere sie deshalb auf, Gesandte an den Papst zu schicken behufs Friedensverhand- lungen mit den Feinden von Florenz. 1432 Oktober 6 Siena. Okt. 6 40 Aus Florenz Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive 7 nr. 127 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit dem Vermerk Da Siena a dì 7 d'ottobre 1432. Gedruckt bei Pellegrini, Sulla repubblica Fiorentina a tempo di Cosimo il Vecchio, Appen- dice pag. 225 cbendaher. a) em.; orig. novebris. 1 D. i. Kardinal Lucido Conti. Vgl. S. 308-311 und nr. 296. 2 Angelo Filippi de Pandolfini und Piero di 45 Loisio Guicciardini. Siena bewilligte ihnen am 8 September Geleit auf die Dauer eines Monates (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coaeva). Am 13 September hatte Siena an den Herxog 50 geschrieben: Nachrichten aus Ligurien aufolge habe er mit den Venetianern und deren Verbündeten Frie- densverhandlungen angeknüpft; es sei zwar über- zeugt, daß er dabei, wie er früher bei Gelegenheit der in Parma begonnenen Verhandlungen geschrie- ben habe, die Sienesischen Interessen wahrnehmen werde, es bitte aber doch um schleunige Benach- richtigung de supradicte pratice veritate. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fase. nr. 42 cop. chart. соаега).
H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 487 besteteget nu der bobist nicht den konik von Arrogon zu dem riche zu Pollen, so mus her sich besorgen, daz her mit macht her ken Rome kumpt, dorzu wirt krigen of di konigine zu Pollen unde daz konikreich mit macht gewinnen. worde ader der bobist bestetegen daz konigreich zu Pollen dem konige von Arrogon, so vorlawst der bobist 5 der koninginne fruntschaft unde des koniges Lodewik von Frankreich unde den gehor- sam aus Frankreich. was mittel der bobist hirinne mochte winden; daz kan man nicht wissen. got musse dis fugen zu dem besten, der awer genode lange zeit gesunt musse gegeben zu Rome in dem ersten tage novembris in dem 32 jore. behalden. Obirster procurator Dutsches ordens. 1432 Nov. I 1432 Nor. I 10 H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz und Siena vom September bis November 1432 nr. 295-303. 295. Siena an Hzg. Filippo Maria von Mailand: über den Beginn von Friedensver- 11432 Okt 2] handlungen mit dem Papst und mit Florenz. [1432 Oktober 2 Siena.] 15 Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. chart. coaeva ohne Datum, aber unter Briefen vom 2 Oktober 1432 stehend. Schreibt: Der Herzog werde über die bisherigen Ereignisse teils durch den König, teils durch seine in Siena befindlichen Kommissare eingehend unterrichtet worden sein. et licet certissimi simus domina- tionem vestram de omni proposito voluntate et deliberatione serenissime majestatis antedicte bene conten- 20 tam esse et a nobis in optimam partem semper excepturam, si morem in omnibus gerimus ipsi sacre ce- saree majestati, prout et littere vestre celsitudinis sonant et nobis debitum est, tamen, quod nunc in pra- tica est et sua majestas nobiscum communicavit, volumus etiam ex nostris propriis litteris cognoscatis, hoe est qualiter circumspectis ponderatisque omnibus rebus et condictionibus sue majestatis et vestre celsitu- dinis atque nostris tractatum de treugua in Tuscia utrinque firmanda et cum reverendissimo domino car- 25 dinali apostolice sedis ad suam majestatem de latere legato 1 et cum Florentinorum oratoribus 2 hic existen- tibus initiavit ac prosequitur. quem finem res sit habitura, necdum videmus aut scimus. unum tantum asserimus, quod, si Romam sua majestas, ut predicat, profectura esset, id nobis nedum expediens aut com- modum propter causas, quas certi sumus optime intelligit dominatio vestra, sed necessarium prorsus esset. Es erwarte die Antwort des Herzogs auf den Brief, in dem es über dessen Friedensverhandlungen mit 30 Venedig geschrieben habe 3. 1432 35 296. Kardinal Lucido Conti, apostolischer Legat, an die Dieci di Balia von Florenz: sie würden von ihren heimkehrenden Gesandten hören, daß er eine Zusammenkunft des Römischen Königs mit dem Papst in Rom vermittelt habe, von der er das Beste für den Frieden und die Ruhe Italiens und der ganzen Christenheit erhoffe; er fordere sie deshalb auf, Gesandte an den Papst zu schicken behufs Friedensverhand- lungen mit den Feinden von Florenz. 1432 Oktober 6 Siena. Okt. 6 40 Aus Florenz Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive 7 nr. 127 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit dem Vermerk Da Siena a dì 7 d'ottobre 1432. Gedruckt bei Pellegrini, Sulla repubblica Fiorentina a tempo di Cosimo il Vecchio, Appen- dice pag. 225 cbendaher. a) em.; orig. novebris. 1 D. i. Kardinal Lucido Conti. Vgl. S. 308-311 und nr. 296. 2 Angelo Filippi de Pandolfini und Piero di 45 Loisio Guicciardini. Siena bewilligte ihnen am 8 September Geleit auf die Dauer eines Monates (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coaeva). Am 13 September hatte Siena an den Herxog 50 geschrieben: Nachrichten aus Ligurien aufolge habe er mit den Venetianern und deren Verbündeten Frie- densverhandlungen angeknüpft; es sei zwar über- zeugt, daß er dabei, wie er früher bei Gelegenheit der in Parma begonnenen Verhandlungen geschrie- ben habe, die Sienesischen Interessen wahrnehmen werde, es bitte aber doch um schleunige Benach- richtigung de supradicte pratice veritate. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fase. nr. 42 cop. chart. соаега).
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488 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Okt. 6 1432 Okt. 6 magnificentia vestra Magnifici et potentes domini amici carissimi post salutem. intelliget per vestros legatos 1, quos hic Senis hactenus tenuistis, nunc ad vestram magnificentiam remeantes conclusionem, quam fecimus 2 cum rege Romanorum gloriosis- simo, quod ejus majestas debeat Rome cum nostro sanctissimo domino Eugenio convenire. unde speramus, quod eorum intercessionibus optimis non solum pax Italica concludetur, sed et omnibus Christicolis pax et tranquillitas ministrabitur. et quoniam piissima sanctitas domini nostri pape summe vestram cupit quietem et pacem cum hiis, cum quibus guerras et bella geritis, exortamur magnificentiam vestram, ut vestros oratores ad sanctitatem domini nostri pape destinare velitis, qui sollempni mandato instructi Senis die 6 octubris 1432. pacem ipsam valeant concludere et tractare. valete. [in verso] Magnificis et potentibus dominis decem balie communis Florentie amicis nostris carissimis Lucidus cardinalis de Comitibus apostolice sedis legatus. 10 1132 Okt. 13 2 297. Nerone di Nigi, Florentinischer Gesandter in Rom, an die Dieci di Balia von 15 Florenz: berichtet u. a. von der Rückkehr des Kardinals Conti aus Siena und von seinen Unterredungen mit dem Papst und dem Kardinal über das Kommen des Römischen Königs nach Rom und über die Friedensverhandlungen mit Siena. 1432 Oktober 13 Rom. Aus Florenr Staats-A. Signori, Carteggio, Responsive, Originali 8 fol. 143 orig. chart. lit. 20 clausa c. sig. in s. impr. del., mit dem Empfangsvermerk a di 18 d'ottobre 1432 a hore 14. Magnifici domini etc. [1] l' ultima scripsi alla signoria vostra fu a dì 10 di- questo e mandala per uno fante mandarono costi gl' Alberti, e spero l' arete avuta. dipoi non o vostra. solo fo questa per rendervi advisati della diliberatione presa per quegli signori cardinali e altri, che praticavano sopra la risposta3 s' aveva a fare a 25 monsignor de Conti. et erano rimasi d' accordo, che al cardinale si rispondesse in effecto, che per schifare inconvenienti et acciochè con più pace ogni cosa passasse, che per al presente s' attendesse a fare la pace tra la vostra signoria et i Sanesi, acciochè seguitasse, che le genti del duca avessino a sgombrare i terreni de Sanesi, et simile s' attendesse a rimanere d' accordo de' facti del concilio et rimanessesi d' accordo, in so che luogo s' avesse a fare, perochè, diliberandosi per la maestà del rè si dovesse fare detto concilio a Siena, nostro signore diliberava personalmente andarvi, et facto il con- [2] seguitò che, prima che a questa cilio la maestà del rè venisse per la corona. risposta si desse conclusione, il signor cardinale de Conti et gl' altri erano andati a Siena tornarono qui, che fu a dì 11 di questo vicino a sera 4, et tucti sommamente 35 edificati in favore della maestà del rè et con uno ricordo di conclusione scripto per uno segretario della maestà del rè, non che sia pero auctentico con suggello. del quale con questa vi mando la copia. [3] et quella sera detto cardinale parlò con nostro signore per spatio di due hore o più. et tanto gli a saputo dire et mostrare della buona dispositione del rè inverso la sua sanctità et simile per quello, che in detto ricordo si 40 Okt. 12 contiene, che la sua beatitudine a mutato proposito, perochè, essendo hiermattina a piè della sanctità sua et parlandogli sopra a questa materia, lo trovai tutto mutato di pro- posito. et benchè per me gli fussino dimostrati i gravi pericoli, che in questa venuta possono seguire per la sua sanctità, si dice, che a tutti si porrà rimedio, perochè, pren- dendosi tempo per la maestà del rè del venire per tutto novembre, che in questo mezo 45 von Sirck und seinen Uditore hatte machen lassen. Vgl. nr. 286 und daxu nr. 293 art. Ia. 4 Vgl. nr. 293 art. 1a. Okt. 1I Okt. 10 1 Vgl. S. 487 Anm. 2. 2 Am 27 September. Vgl. S. 3II. 3 D. h. auf die Mitteilungen, die er durch Jakob
488 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Okt. 6 1432 Okt. 6 magnificentia vestra Magnifici et potentes domini amici carissimi post salutem. intelliget per vestros legatos 1, quos hic Senis hactenus tenuistis, nunc ad vestram magnificentiam remeantes conclusionem, quam fecimus 2 cum rege Romanorum gloriosis- simo, quod ejus majestas debeat Rome cum nostro sanctissimo domino Eugenio convenire. unde speramus, quod eorum intercessionibus optimis non solum pax Italica concludetur, sed et omnibus Christicolis pax et tranquillitas ministrabitur. et quoniam piissima sanctitas domini nostri pape summe vestram cupit quietem et pacem cum hiis, cum quibus guerras et bella geritis, exortamur magnificentiam vestram, ut vestros oratores ad sanctitatem domini nostri pape destinare velitis, qui sollempni mandato instructi Senis die 6 octubris 1432. pacem ipsam valeant concludere et tractare. valete. [in verso] Magnificis et potentibus dominis decem balie communis Florentie amicis nostris carissimis Lucidus cardinalis de Comitibus apostolice sedis legatus. 10 1132 Okt. 13 2 297. Nerone di Nigi, Florentinischer Gesandter in Rom, an die Dieci di Balia von 15 Florenz: berichtet u. a. von der Rückkehr des Kardinals Conti aus Siena und von seinen Unterredungen mit dem Papst und dem Kardinal über das Kommen des Römischen Königs nach Rom und über die Friedensverhandlungen mit Siena. 1432 Oktober 13 Rom. Aus Florenr Staats-A. Signori, Carteggio, Responsive, Originali 8 fol. 143 orig. chart. lit. 20 clausa c. sig. in s. impr. del., mit dem Empfangsvermerk a di 18 d'ottobre 1432 a hore 14. Magnifici domini etc. [1] l' ultima scripsi alla signoria vostra fu a dì 10 di- questo e mandala per uno fante mandarono costi gl' Alberti, e spero l' arete avuta. dipoi non o vostra. solo fo questa per rendervi advisati della diliberatione presa per quegli signori cardinali e altri, che praticavano sopra la risposta3 s' aveva a fare a 25 monsignor de Conti. et erano rimasi d' accordo, che al cardinale si rispondesse in effecto, che per schifare inconvenienti et acciochè con più pace ogni cosa passasse, che per al presente s' attendesse a fare la pace tra la vostra signoria et i Sanesi, acciochè seguitasse, che le genti del duca avessino a sgombrare i terreni de Sanesi, et simile s' attendesse a rimanere d' accordo de' facti del concilio et rimanessesi d' accordo, in so che luogo s' avesse a fare, perochè, diliberandosi per la maestà del rè si dovesse fare detto concilio a Siena, nostro signore diliberava personalmente andarvi, et facto il con- [2] seguitò che, prima che a questa cilio la maestà del rè venisse per la corona. risposta si desse conclusione, il signor cardinale de Conti et gl' altri erano andati a Siena tornarono qui, che fu a dì 11 di questo vicino a sera 4, et tucti sommamente 35 edificati in favore della maestà del rè et con uno ricordo di conclusione scripto per uno segretario della maestà del rè, non che sia pero auctentico con suggello. del quale con questa vi mando la copia. [3] et quella sera detto cardinale parlò con nostro signore per spatio di due hore o più. et tanto gli a saputo dire et mostrare della buona dispositione del rè inverso la sua sanctità et simile per quello, che in detto ricordo si 40 Okt. 12 contiene, che la sua beatitudine a mutato proposito, perochè, essendo hiermattina a piè della sanctità sua et parlandogli sopra a questa materia, lo trovai tutto mutato di pro- posito. et benchè per me gli fussino dimostrati i gravi pericoli, che in questa venuta possono seguire per la sua sanctità, si dice, che a tutti si porrà rimedio, perochè, pren- dendosi tempo per la maestà del rè del venire per tutto novembre, che in questo mezo 45 von Sirck und seinen Uditore hatte machen lassen. Vgl. nr. 286 und daxu nr. 293 art. Ia. 4 Vgl. nr. 293 art. 1a. Okt. 1I Okt. 10 1 Vgl. S. 487 Anm. 2. 2 Am 27 September. Vgl. S. 3II. 3 D. h. auf die Mitteilungen, die er durch Jakob
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H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295�303. 489 di tempo la sua santità s' afforzerebbe per modo, che nessuno pericolo porterebbe. nientedimeno la sua santità non dava questo per risposta ricisa, perochè ne voleva prima conferire con suoi cardinali. et cosi sono rimasi tutti questi signori cardinali, ci sono, essere questa sera a palazo alla presentia di nostro signore e rimanere d' accordo 5 sopra a questa materia. ma per quanto io n' abbi potuto comprehendere da nostro signore et da alcuni di questi signori cardinali, a cui io n' o parlato, io credo possiate mettere per certo, che a questa conclusione si darà effecto et che la maestà del rè verrà qui con queste buone parole et promesse, se già per mancamento de' danari bi- sognono non manchasse. al quale mancamento io spero che per questi, che ne dimo- [4] dissemi ancora nostro 1o strano avere tanta voglia, vi si darà qualche forma. signore, che pel signor cardinale de Conti gli era stato detto, che la vostra signoria dubitava, che per la sua santità non si coronasse il rè, et che di questo non bisognava avere pensiero, perochè in questo accordo si ragionava nessuna cosa gli prometteva de' facti della corona, et che la intentione sua era, che, in prima ch' egli lo coronasse, 15 vorebbe fusse rimaso d' accordo colla illustrissima signoria di Vinegia et colla signoria vostra. per me gli fu detto, che la vostra signoria aveva somma fidanza nella sua santità et che di questo per la signoria vostra non si dubitava et che, quello era ri- cordato alla sua beatitudine, era solo, perchè non potesse seguitare pericolo allo stato della sua santità et di sancta chiesa stando le cose d' intorno nella forma stanno, et 20 simile la mala dispositione, in che si truovano a essere e cittadini di Roma. le sue risposte sono, come di sopra dico, et parmi gli sieno usciti dell' animo i sospecti aveva. [5 appresso gli dissi, come io avevo sentito, che pel signor cardinale de Conti erano state levate l' offese a' Sanesi dal canto della chiesa, et che questo sarà cagione, che Sanesi staranno più duri al venire alla pace, et che io sapea, che questo 25 era stato facto contro alla commissione della sua beatitudine 1. nollo negò nè affermò, ma ben disse, che le sue genti erano obligate a Vetralla et che pel signor cardinale si sperò, che per la vostra signoria si consentisse la triegua co' Sanesi tanto almeno per uno mese, ma che la sua santità aveva speranza, seguiterebbe la pace et che i Sanesi manderebbono qui loro ambasciadori. et per me fu risposto, che gl' ambasciadori do- so vevano venire colla maestà del rè. et cosi è la verità. non diliberai andare più avanti colle parole, perchè non sono informato, come la signoria vostra si contenta di fare la spesa secondo la intelligentia, et maxime veduto le brigate del papa essere obligate allo assedio di Vetralla. la quale si sta al modo usato. et dice, si tiene a stanza dello imperadore, et non del prefecto, et esso l' a mandato qui a dire, come quella terra è 35 sua, et domandava, che il campo se ne levasse. et tutte queste domande sono dimenti- cate per questa buona nuova a rechato il cardinale de Conti. et quanto a me pare, questa sia predestinatione de' celi. et piaccia a nostro signore dio, che il fine sia tale, [6] andai hieri a vicitare el signor cardinale de okt 12 qual per nostro signore si disegna. Conti. dissemi con modo di querela, che e non era ben cerchare di sconciare questa 40 concordia, la quale sarebbe acconcio dello stato di santa chiesa et di nostro signore et della pace di tutta Italia. rispuosigli, che a questa fine per la signoria vostra non s' era cercho, ma a fine che lo stato di nostro signore non portasse pericolo, et che a far questo la via c' era molto aperta, cioè a quietare prima le discordie di Toschana; et la venuta sua sarebbe poi sanza nessuno pericolo. hora egli è molto affectionato 45 a questa opera et dice, che, se la venuta del rè s' avesse tanto a indugiare, che sanza dubbio scisma sarebbe, inanzi fusse gennajo, affermandomi che la sua andata era stata molto utile per lo stato di santa chiesa et di nostro signore et non meno per lo stato 1432 Okt. 13 1433] Jan. 1 Diese Annahme des Gesandten war irrig; denn Einstellung der Feindseligkeiten anruordnen (vgl. S. 310). thatsächlich hatte der Kardinal Vollmacht, die Deutsche Reichstags-Akten X. 62
H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295�303. 489 di tempo la sua santità s' afforzerebbe per modo, che nessuno pericolo porterebbe. nientedimeno la sua santità non dava questo per risposta ricisa, perochè ne voleva prima conferire con suoi cardinali. et cosi sono rimasi tutti questi signori cardinali, ci sono, essere questa sera a palazo alla presentia di nostro signore e rimanere d' accordo 5 sopra a questa materia. ma per quanto io n' abbi potuto comprehendere da nostro signore et da alcuni di questi signori cardinali, a cui io n' o parlato, io credo possiate mettere per certo, che a questa conclusione si darà effecto et che la maestà del rè verrà qui con queste buone parole et promesse, se già per mancamento de' danari bi- sognono non manchasse. al quale mancamento io spero che per questi, che ne dimo- [4] dissemi ancora nostro 1o strano avere tanta voglia, vi si darà qualche forma. signore, che pel signor cardinale de Conti gli era stato detto, che la vostra signoria dubitava, che per la sua santità non si coronasse il rè, et che di questo non bisognava avere pensiero, perochè in questo accordo si ragionava nessuna cosa gli prometteva de' facti della corona, et che la intentione sua era, che, in prima ch' egli lo coronasse, 15 vorebbe fusse rimaso d' accordo colla illustrissima signoria di Vinegia et colla signoria vostra. per me gli fu detto, che la vostra signoria aveva somma fidanza nella sua santità et che di questo per la signoria vostra non si dubitava et che, quello era ri- cordato alla sua beatitudine, era solo, perchè non potesse seguitare pericolo allo stato della sua santità et di sancta chiesa stando le cose d' intorno nella forma stanno, et 20 simile la mala dispositione, in che si truovano a essere e cittadini di Roma. le sue risposte sono, come di sopra dico, et parmi gli sieno usciti dell' animo i sospecti aveva. [5 appresso gli dissi, come io avevo sentito, che pel signor cardinale de Conti erano state levate l' offese a' Sanesi dal canto della chiesa, et che questo sarà cagione, che Sanesi staranno più duri al venire alla pace, et che io sapea, che questo 25 era stato facto contro alla commissione della sua beatitudine 1. nollo negò nè affermò, ma ben disse, che le sue genti erano obligate a Vetralla et che pel signor cardinale si sperò, che per la vostra signoria si consentisse la triegua co' Sanesi tanto almeno per uno mese, ma che la sua santità aveva speranza, seguiterebbe la pace et che i Sanesi manderebbono qui loro ambasciadori. et per me fu risposto, che gl' ambasciadori do- so vevano venire colla maestà del rè. et cosi è la verità. non diliberai andare più avanti colle parole, perchè non sono informato, come la signoria vostra si contenta di fare la spesa secondo la intelligentia, et maxime veduto le brigate del papa essere obligate allo assedio di Vetralla. la quale si sta al modo usato. et dice, si tiene a stanza dello imperadore, et non del prefecto, et esso l' a mandato qui a dire, come quella terra è 35 sua, et domandava, che il campo se ne levasse. et tutte queste domande sono dimenti- cate per questa buona nuova a rechato il cardinale de Conti. et quanto a me pare, questa sia predestinatione de' celi. et piaccia a nostro signore dio, che il fine sia tale, [6] andai hieri a vicitare el signor cardinale de okt 12 qual per nostro signore si disegna. Conti. dissemi con modo di querela, che e non era ben cerchare di sconciare questa 40 concordia, la quale sarebbe acconcio dello stato di santa chiesa et di nostro signore et della pace di tutta Italia. rispuosigli, che a questa fine per la signoria vostra non s' era cercho, ma a fine che lo stato di nostro signore non portasse pericolo, et che a far questo la via c' era molto aperta, cioè a quietare prima le discordie di Toschana; et la venuta sua sarebbe poi sanza nessuno pericolo. hora egli è molto affectionato 45 a questa opera et dice, che, se la venuta del rè s' avesse tanto a indugiare, che sanza dubbio scisma sarebbe, inanzi fusse gennajo, affermandomi che la sua andata era stata molto utile per lo stato di santa chiesa et di nostro signore et non meno per lo stato 1432 Okt. 13 1433] Jan. 1 Diese Annahme des Gesandten war irrig; denn Einstellung der Feindseligkeiten anruordnen (vgl. S. 310). thatsächlich hatte der Kardinal Vollmacht, die Deutsche Reichstags-Akten X. 62
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490 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. vostro, perchè era stato cagione di obviare a molti vostri pericoli per avisi aveva dati a vostri ambasciadori, et ehe non gli era stato dato cagióne di cosi fare rispetto che s' era cercho, che questa sua conclusione non avesse effecto. ringratialo di quanto diceva avere facto, dicendogli che quel, che s' era cercho, era solo per salveza di nostro [Es folgt (von uns als art. 7 gezählt) die Mitteilung, signore et di sancta chiesa etc. daß er von Kardinal Orsini erfahren habe, Micheletto da Cotignola werde in die Dienste der Königin Johanna treten; der Kardinal habe ihm auch gesagt, er habe gehört, daß Florenz dem Berardino, der in der Anconitanischen Mark wider die Kirche kriegen wolle, Geleit bewilligt habe. Weiter (art. 8) die Nachricht, es verlaute, der König von Arragon habe eine Nicderlage erlitten und seine Flotte habe sich nach Sizilien zurück-10 gezogen. Dann heißt es weiter:] [9] sono nuove in corte, come il cardinale di Fois a accettata la legatione di Vignone datagli per nostro signore et come egli et il fratello si mettono a hordine a andare armata manu a cerchare di cacciare il cardinale di Santo Stati 1, il quale lo tiene a stanzaa della adhunanza di Basilea. [Es folgt (art. 10) die Mitteilung, daß er das Gesuch des Bischofs von Avignon, ihm die Galeere 15 des Antonio di Mobilia zur Heimfahrt zu überlassen, abschlägig beschieden habe.] ra- comandomi alla signoria vostra. in Roma a di 13 d' ottobre 1432 a hore 11. 5 1432 Okt. 13 1432 Okt. 13 Servitore vostro Nerone di Nigii. [Nachschrift] L' apportatore di questa sia Jacopo di Piero da Melano corriere, 2o Okt. 16 al quale o facto vantaggio fiorini tre, se costî giugnè per tutto dì 16 di questo ; Okt. 17 et se vi giugnè per tutto dì 17, fiorino uno et mezo. et cosi vi piaccia fargli dare. [in verso] Magnificisb dominis dominis decem balie comunis Florentie ' dignissimis dominis meis. 25 11432/ 298. Beschluß des Venetianischen Senates, einem gen. Florentinischen Gesandten, der Okt. 18 über die Verhandlungen der Florentiner mit dem Römischen König in Siena be- richtet und um Venedigs Gutachten gebeten hat, zu antworten: Venedig widerrate die Annahme der Vermittlung des Königs zwischen Florenz und Siena und schlage vor, die Sache dem Papst zu übertragen. [1432] Oktober 18 [Venedig]. 30 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 127b�128 a cop. membr. coacга. Die 18 octobris. [Minoritätsantrag, gestellt von ser Marcus Dandulo, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Leonardus Caravello, ser Jeronimus Contareno, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum etc.) Quod speetabili domino Petro de Bechanugiis oratori Florentino, qui, ut relatum fuit huic consilio per serenissimum dominum ducem, retulit parte magnifice comunitatis sue 2, quod oratores sui ex Senis reversi sunt et referunt serenissimum dominum Roma- norum regem se gravari de ipsa comunitate, quod non assentiat ponere in manibus summi pontificis et suis praticam et tractatum pacis inter ipsam comunitatem et Senenses 40 ac etiam quod noluerit devenire ad treuguas, et de hoc ipso se gravari reverendissimum dominum cardinalem de Comitibus, qui Senis est pro summo pontifice, et petit ipsa magni- 35 a) in Orig. folgt durchstrichen del concilio. b) die Adresse ist hier beschüdigt; das Fehlende haben wir kursiv gedruckt. 1 Vgl. S. 486 Anm. 1. 2 Der Beschluß, Venedigs Gutachten einzuholen, war in Florenz am II Oktober gefafit worden (Flo- renx Staats-A. Consulte e Pratiche 52 fol. 13ab not. chart. coaeva). 45
490 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. vostro, perchè era stato cagione di obviare a molti vostri pericoli per avisi aveva dati a vostri ambasciadori, et ehe non gli era stato dato cagióne di cosi fare rispetto che s' era cercho, che questa sua conclusione non avesse effecto. ringratialo di quanto diceva avere facto, dicendogli che quel, che s' era cercho, era solo per salveza di nostro [Es folgt (von uns als art. 7 gezählt) die Mitteilung, signore et di sancta chiesa etc. daß er von Kardinal Orsini erfahren habe, Micheletto da Cotignola werde in die Dienste der Königin Johanna treten; der Kardinal habe ihm auch gesagt, er habe gehört, daß Florenz dem Berardino, der in der Anconitanischen Mark wider die Kirche kriegen wolle, Geleit bewilligt habe. Weiter (art. 8) die Nachricht, es verlaute, der König von Arragon habe eine Nicderlage erlitten und seine Flotte habe sich nach Sizilien zurück-10 gezogen. Dann heißt es weiter:] [9] sono nuove in corte, come il cardinale di Fois a accettata la legatione di Vignone datagli per nostro signore et come egli et il fratello si mettono a hordine a andare armata manu a cerchare di cacciare il cardinale di Santo Stati 1, il quale lo tiene a stanzaa della adhunanza di Basilea. [Es folgt (art. 10) die Mitteilung, daß er das Gesuch des Bischofs von Avignon, ihm die Galeere 15 des Antonio di Mobilia zur Heimfahrt zu überlassen, abschlägig beschieden habe.] ra- comandomi alla signoria vostra. in Roma a di 13 d' ottobre 1432 a hore 11. 5 1432 Okt. 13 1432 Okt. 13 Servitore vostro Nerone di Nigii. [Nachschrift] L' apportatore di questa sia Jacopo di Piero da Melano corriere, 2o Okt. 16 al quale o facto vantaggio fiorini tre, se costî giugnè per tutto dì 16 di questo ; Okt. 17 et se vi giugnè per tutto dì 17, fiorino uno et mezo. et cosi vi piaccia fargli dare. [in verso] Magnificisb dominis dominis decem balie comunis Florentie ' dignissimis dominis meis. 25 11432/ 298. Beschluß des Venetianischen Senates, einem gen. Florentinischen Gesandten, der Okt. 18 über die Verhandlungen der Florentiner mit dem Römischen König in Siena be- richtet und um Venedigs Gutachten gebeten hat, zu antworten: Venedig widerrate die Annahme der Vermittlung des Königs zwischen Florenz und Siena und schlage vor, die Sache dem Papst zu übertragen. [1432] Oktober 18 [Venedig]. 30 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 127b�128 a cop. membr. coacга. Die 18 octobris. [Minoritätsantrag, gestellt von ser Marcus Dandulo, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Leonardus Caravello, ser Jeronimus Contareno, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum etc.) Quod speetabili domino Petro de Bechanugiis oratori Florentino, qui, ut relatum fuit huic consilio per serenissimum dominum ducem, retulit parte magnifice comunitatis sue 2, quod oratores sui ex Senis reversi sunt et referunt serenissimum dominum Roma- norum regem se gravari de ipsa comunitate, quod non assentiat ponere in manibus summi pontificis et suis praticam et tractatum pacis inter ipsam comunitatem et Senenses 40 ac etiam quod noluerit devenire ad treuguas, et de hoc ipso se gravari reverendissimum dominum cardinalem de Comitibus, qui Senis est pro summo pontifice, et petit ipsa magni- 35 a) in Orig. folgt durchstrichen del concilio. b) die Adresse ist hier beschüdigt; das Fehlende haben wir kursiv gedruckt. 1 Vgl. S. 486 Anm. 1. 2 Der Beschluß, Venedigs Gutachten einzuholen, war in Florenz am II Oktober gefafit worden (Flo- renx Staats-A. Consulte e Pratiche 52 fol. 13ab not. chart. coaeva). 45
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H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 491 fica comunitas consilium et parere nostrum, et subjunxit, quod sue magnifice comunitati vide- bitur, quod, si treugue fieri deberent, non fierent plus quam pro mensibus duobus, respon- [I] quod de significatione predictorum ac requisitione consilii sue magnifice deatur: comunitati fraterne regratiamur. et licet cognoscamus eandem magnificam comunitatem sapientissimam esse et mature et prudenter omnia deliberare, attamen suis fraternis requisitionibus satisfacere intendentes sincera caritate nostra dicimus parere nostrum esse, quod consideratis his, que serenissimus dominus Romanorum rex fecit, sicut ipse dominus Petrus nobis retulit et prout vidimus per copias literarum oratorum suorum, quas ex Florentia habuimus 1, nobis non videtur securum pro statu sue magnifice comunitatis io se compromittere in majestatem suam, sed conveniens nobis videretur, quod pro recon- ciliando summum pontificem et tenendo eum benivolum ipsa sua magnifica comunitas in [2] et circa factum treuguarum dicimus, quod treugue eum se libere compromitteret. nobis non videntur fiende. sed si necessarium foret illas facere, considerato quod ad onus cederet, quod habendo potentiam et expensam gentium, quam tenent et habent, 15 non possent reaquirere loca sua, que per ducem Mediolani in partibus Pisarum ab eis arrepta a fuerunt, parere nostrum esset, ut ipse treugue fierent cum Senensibus tantum et per quam breviorem terminum fieri posset a duobus mensibus infra, ut isto interim procurare possent rehabere loca predicta sibi arrepta per ducem Mediolani. hoc autem consilium et parere nostrum solita cum fraternitate nostra sibi dicimus, quod videtur 20 nobis cedere b ad utile status illius magnifice comunitatis. quod ei damus ea cum sinceritate, qua illud pro anima nostra acciperemus. [1432] Okl. 18 De parte 8. Angenommener Antrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator, ser An- tonius Contareno procurator, ser Daniel Victuri sapientes consilii, ser Marcus Foscari 25 sapiens terrarum etc.] 1] Quod de significatione predictorum ac requisitione consilii sue magnifice comuni- tati fraterne regratiamur. et licet cognoscamus eandem magnificam comunitatem sapien- tissimam esse et mature et prudenter omnia deliberare, attamen, postquam ei placet nostrum habere consilium, volentes sue magnifice comunitati non aliter quam anime [I“] quod de tempore in tempus per ipsum domi- so nostre semper consulere dicimus: num Petrum ac per literas, quas habuimus e Florentia, fuimus informati de his, que praticarunt oratores sui in Senis, et ultimate de responsione ipsius magnifice comunitatis ; que nobis visa fuit sapientissima et honesta. et consideramus, quod rem hanc ponere in serenissimum dominum Romanorum regem nichil aliud dicere esset quam eam ponere 35 in ducem Mediolani, cum clare intelligitur, quod idem rex in omnibus sequitur et facit a) em.; Vorl. accepta. b) cm.; Forl. credere. 1 Am 3 Oktober beschloß der Venetianische Senat, dem Gesandten in Ferrara Fantino Michieli zu schreiben: Eben komme cin Brief des Venetiani- 40 schen Gesandten in Florens nebst Abschrift eines Briefes der Florentinischen Gesandten in Siena Piero Guicciardini und Angelo Filippi, aus dem herrorgehe, concordium inter summum pontificem et serenissimum regem Romanorum esse conclusum, qui 45 rex libere se posuit in manibus summi pontificis, et quod etiam factum pacis Tuscie inter magnificam comunitatem Florentie et Senenses libere positum est in manibus et libertate summi pontificis ac pre- fati regis, in quantum placeat prefate magnifice co- 50 munitati. Der Adressat möge mit dem Florentini- schen Gesandten ſPalla Strozaij au den beiden Markgrafen svon Ferrara und von Saluxxo] gehen und ihnen Venedigs Freude über jene Nachrichten ausspreehen. Er möge sich auch über die Hart- näckigkeit des Mailändischen Gesandten [Giovanni Francesco] Gallina beklagen. Da die Vorgänge in Siena auf die Verhandlungen ſzwischen Venedig und dem Hernog ron Mailand] in Ferrara xurick- wirken dürften, so wolle man ihm noch keine Instruk- tionen geben, sondern warten, bis genauere Nach- richten eingetroffen seien. Bis dahin werde dann auch der Herwog ron Mailand auf den Brief der beiden Markgrafen geantwortel haben. I De parte alii, de non 1, non sinceri O. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 125a cop. membr. coaera.) 62"
H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 491 fica comunitas consilium et parere nostrum, et subjunxit, quod sue magnifice comunitati vide- bitur, quod, si treugue fieri deberent, non fierent plus quam pro mensibus duobus, respon- [I] quod de significatione predictorum ac requisitione consilii sue magnifice deatur: comunitati fraterne regratiamur. et licet cognoscamus eandem magnificam comunitatem sapientissimam esse et mature et prudenter omnia deliberare, attamen suis fraternis requisitionibus satisfacere intendentes sincera caritate nostra dicimus parere nostrum esse, quod consideratis his, que serenissimus dominus Romanorum rex fecit, sicut ipse dominus Petrus nobis retulit et prout vidimus per copias literarum oratorum suorum, quas ex Florentia habuimus 1, nobis non videtur securum pro statu sue magnifice comunitatis io se compromittere in majestatem suam, sed conveniens nobis videretur, quod pro recon- ciliando summum pontificem et tenendo eum benivolum ipsa sua magnifica comunitas in [2] et circa factum treuguarum dicimus, quod treugue eum se libere compromitteret. nobis non videntur fiende. sed si necessarium foret illas facere, considerato quod ad onus cederet, quod habendo potentiam et expensam gentium, quam tenent et habent, 15 non possent reaquirere loca sua, que per ducem Mediolani in partibus Pisarum ab eis arrepta a fuerunt, parere nostrum esset, ut ipse treugue fierent cum Senensibus tantum et per quam breviorem terminum fieri posset a duobus mensibus infra, ut isto interim procurare possent rehabere loca predicta sibi arrepta per ducem Mediolani. hoc autem consilium et parere nostrum solita cum fraternitate nostra sibi dicimus, quod videtur 20 nobis cedere b ad utile status illius magnifice comunitatis. quod ei damus ea cum sinceritate, qua illud pro anima nostra acciperemus. [1432] Okl. 18 De parte 8. Angenommener Antrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator, ser An- tonius Contareno procurator, ser Daniel Victuri sapientes consilii, ser Marcus Foscari 25 sapiens terrarum etc.] 1] Quod de significatione predictorum ac requisitione consilii sue magnifice comuni- tati fraterne regratiamur. et licet cognoscamus eandem magnificam comunitatem sapien- tissimam esse et mature et prudenter omnia deliberare, attamen, postquam ei placet nostrum habere consilium, volentes sue magnifice comunitati non aliter quam anime [I“] quod de tempore in tempus per ipsum domi- so nostre semper consulere dicimus: num Petrum ac per literas, quas habuimus e Florentia, fuimus informati de his, que praticarunt oratores sui in Senis, et ultimate de responsione ipsius magnifice comunitatis ; que nobis visa fuit sapientissima et honesta. et consideramus, quod rem hanc ponere in serenissimum dominum Romanorum regem nichil aliud dicere esset quam eam ponere 35 in ducem Mediolani, cum clare intelligitur, quod idem rex in omnibus sequitur et facit a) em.; Vorl. accepta. b) cm.; Forl. credere. 1 Am 3 Oktober beschloß der Venetianische Senat, dem Gesandten in Ferrara Fantino Michieli zu schreiben: Eben komme cin Brief des Venetiani- 40 schen Gesandten in Florens nebst Abschrift eines Briefes der Florentinischen Gesandten in Siena Piero Guicciardini und Angelo Filippi, aus dem herrorgehe, concordium inter summum pontificem et serenissimum regem Romanorum esse conclusum, qui 45 rex libere se posuit in manibus summi pontificis, et quod etiam factum pacis Tuscie inter magnificam comunitatem Florentie et Senenses libere positum est in manibus et libertate summi pontificis ac pre- fati regis, in quantum placeat prefate magnifice co- 50 munitati. Der Adressat möge mit dem Florentini- schen Gesandten ſPalla Strozaij au den beiden Markgrafen svon Ferrara und von Saluxxo] gehen und ihnen Venedigs Freude über jene Nachrichten ausspreehen. Er möge sich auch über die Hart- näckigkeit des Mailändischen Gesandten [Giovanni Francesco] Gallina beklagen. Da die Vorgänge in Siena auf die Verhandlungen ſzwischen Venedig und dem Hernog ron Mailand] in Ferrara xurick- wirken dürften, so wolle man ihm noch keine Instruk- tionen geben, sondern warten, bis genauere Nach- richten eingetroffen seien. Bis dahin werde dann auch der Herwog ron Mailand auf den Brief der beiden Markgrafen geantwortel haben. I De parte alii, de non 1, non sinceri O. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 125a cop. membr. coaera.) 62"
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492 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. juxta voluntatem ducis Mediolani, sicut per experientiam visum est in praticis, quas cum oratoribus ipsius magnifice comunitatis habuit, quoniam nichil unquam dicere vel respondere voluit, nisi prius audiret et conferret cum oratoribus ducis predicti. et quantum periculosum esset, ut dux Mediolani concordium Tuscie faceret a, omnes in- telligere possunt. consideramus etiam, quod clare videtur predictum dominum regem non intendere facere pacem Tuscie, nisi prius sit cum ipsa magnifica comunitate con- cors (quod nil aliud importat quam denarios habere velle et pacem ipsam vendere), et tenendum est, quod pacem ipsam quam plus poterit caram vendere procurabit. quod credimus non facere pro ipsa comunitate. et propterea predictis et multis aliis de causis, que dici possent, parere et consilium nostrum est, ut non consentiat rem predictam 10 ponere in regem predictum. et hoc est, quod dicimus quantum ad regem. [15] ad factum vero summi pontificis, quia judicamus utilissimum esse eum tenere propitium et favorabilem lige, nobis videretur, ut oratores suus et noster Rome existentes ad pre- sentiam sue sanctitatis comparerent et dicerent pro parte lige, quod ipsa liga non dubi- tat, quod per reverendissimum dominum cardinalem de Comitibus beatitudo sua fuerit 15 informata de responsione, quam ipsa magnifica comunitas fieri fecit per oratores suos in Senis circa factum concordii tractandi in Tuscia, — de qua sanctitas sua admirari non debet, quoniam ipsa magnifica comunitas consideravit et clare cognovit, quod assentire, ut serenissimus dominus Romanorum rex rem hanc habeat, nichil aliud esset dicere, quam quod dux Mediolani haberet facere ipsum concordium, quia, ut per experientiam 20 visum est, idem dominus rex in totum sequitur voluntatem ipsius ducis et nichil dicit aut respondet, nisi prout ei consulunt oratores et illi, qui penes majestatem suam sunt pro duce Mediolani; et quantum periculosum et pro ecclesia et statu sanctitatis sue ac ipsius magnifice comunitatis esset ac quantum onus totius lige, ut dux Mediolani faceret concordium Tuscie, ejus sanctitas optime potest considerare —, quodque eadem magni- 25 fica comunitas uti filia devotissima beatitudinis sue parata est omnia ponere in manibus sue sanctitatis tamquam in illa, in qua est tota spes sua, sperans, quod nil preter de- bitum unquam ei faceret, quinimo in cunctis, que servata honestate facere posset, lige semper faveret, sed quod periculosum ei videtur, quod rex predictus interveniat in hac re. et propterea supplicant, ut ipsam rem in se, si fieri potest, accipere velit; si autem 30 non, suplicant beatitudini sue, quam sciunt ligam paterna prosequi dilectione b, ut cogitare dignetur de inveniendo aliquam viam et medium huic rei et de cogitamine suo eos ora- tores adviset, ut dominia sua valeant informare. habita autem et intellecta opinione et responsione sue sanctitatis melius consuli poterit materia suprascripta. De parte 63. 70, de non 40. 45, non sinceri 15. 11. 1432 299. Beschluß des Venetianischen Senates, auf zwei Briefe des Gesandten in Rom Okl. 27 Andrea Donato zu antworten: man lehne die Friedensvermittlung des Papstes zwi- schen Venedig und dem Herzog von Mailand wegen der bevorstehenden Ankunft des Römischen Königs in Rom ab. 1432 Oktober 27 fVenedig]. 5 35 11432] Okt. 18 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 129a cop. membr. coaeva. Zu Anfang 40 steht links am Rande Ser Antonius Contareno procurator, ser Marcus Dandulo, ser An- dreas Mauroceno sapientes consilii, ser Leonardus Caravello, ser Franciseus de Garzoni- bus, ser Jeronimus Contareno, ser Marcus Foscari, ser Hermolaus Donato sapientes ter- rarum etc. Okt. 17 u. 18 1432 die 27 octobris in rogatis. Zu antworten: Man habe seine Briefe vom 17. und 18 Oktober 45 erhalten. Er solle dem Papst entweder selbst sagen oder durch den Abt von S. Justina sagen las- sen: [I] Venedig danke für die Mitteilungen, que sua sanctitas vobis dici fecit habuisse tam per redi- tum reverendissimi domini cardinalis de Comitibus ab imperatore quam oratorum suorum a concilio Basi- a) cm.; Vorl. facere. b) em.; Forl. dicletione.
492 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. juxta voluntatem ducis Mediolani, sicut per experientiam visum est in praticis, quas cum oratoribus ipsius magnifice comunitatis habuit, quoniam nichil unquam dicere vel respondere voluit, nisi prius audiret et conferret cum oratoribus ducis predicti. et quantum periculosum esset, ut dux Mediolani concordium Tuscie faceret a, omnes in- telligere possunt. consideramus etiam, quod clare videtur predictum dominum regem non intendere facere pacem Tuscie, nisi prius sit cum ipsa magnifica comunitate con- cors (quod nil aliud importat quam denarios habere velle et pacem ipsam vendere), et tenendum est, quod pacem ipsam quam plus poterit caram vendere procurabit. quod credimus non facere pro ipsa comunitate. et propterea predictis et multis aliis de causis, que dici possent, parere et consilium nostrum est, ut non consentiat rem predictam 10 ponere in regem predictum. et hoc est, quod dicimus quantum ad regem. [15] ad factum vero summi pontificis, quia judicamus utilissimum esse eum tenere propitium et favorabilem lige, nobis videretur, ut oratores suus et noster Rome existentes ad pre- sentiam sue sanctitatis comparerent et dicerent pro parte lige, quod ipsa liga non dubi- tat, quod per reverendissimum dominum cardinalem de Comitibus beatitudo sua fuerit 15 informata de responsione, quam ipsa magnifica comunitas fieri fecit per oratores suos in Senis circa factum concordii tractandi in Tuscia, — de qua sanctitas sua admirari non debet, quoniam ipsa magnifica comunitas consideravit et clare cognovit, quod assentire, ut serenissimus dominus Romanorum rex rem hanc habeat, nichil aliud esset dicere, quam quod dux Mediolani haberet facere ipsum concordium, quia, ut per experientiam 20 visum est, idem dominus rex in totum sequitur voluntatem ipsius ducis et nichil dicit aut respondet, nisi prout ei consulunt oratores et illi, qui penes majestatem suam sunt pro duce Mediolani; et quantum periculosum et pro ecclesia et statu sanctitatis sue ac ipsius magnifice comunitatis esset ac quantum onus totius lige, ut dux Mediolani faceret concordium Tuscie, ejus sanctitas optime potest considerare —, quodque eadem magni- 25 fica comunitas uti filia devotissima beatitudinis sue parata est omnia ponere in manibus sue sanctitatis tamquam in illa, in qua est tota spes sua, sperans, quod nil preter de- bitum unquam ei faceret, quinimo in cunctis, que servata honestate facere posset, lige semper faveret, sed quod periculosum ei videtur, quod rex predictus interveniat in hac re. et propterea supplicant, ut ipsam rem in se, si fieri potest, accipere velit; si autem 30 non, suplicant beatitudini sue, quam sciunt ligam paterna prosequi dilectione b, ut cogitare dignetur de inveniendo aliquam viam et medium huic rei et de cogitamine suo eos ora- tores adviset, ut dominia sua valeant informare. habita autem et intellecta opinione et responsione sue sanctitatis melius consuli poterit materia suprascripta. De parte 63. 70, de non 40. 45, non sinceri 15. 11. 1432 299. Beschluß des Venetianischen Senates, auf zwei Briefe des Gesandten in Rom Okl. 27 Andrea Donato zu antworten: man lehne die Friedensvermittlung des Papstes zwi- schen Venedig und dem Herzog von Mailand wegen der bevorstehenden Ankunft des Römischen Königs in Rom ab. 1432 Oktober 27 fVenedig]. 5 35 11432] Okt. 18 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 129a cop. membr. coaeva. Zu Anfang 40 steht links am Rande Ser Antonius Contareno procurator, ser Marcus Dandulo, ser An- dreas Mauroceno sapientes consilii, ser Leonardus Caravello, ser Franciseus de Garzoni- bus, ser Jeronimus Contareno, ser Marcus Foscari, ser Hermolaus Donato sapientes ter- rarum etc. Okt. 17 u. 18 1432 die 27 octobris in rogatis. Zu antworten: Man habe seine Briefe vom 17. und 18 Oktober 45 erhalten. Er solle dem Papst entweder selbst sagen oder durch den Abt von S. Justina sagen las- sen: [I] Venedig danke für die Mitteilungen, que sua sanctitas vobis dici fecit habuisse tam per redi- tum reverendissimi domini cardinalis de Comitibus ab imperatore quam oratorum suorum a concilio Basi- a) cm.; Vorl. facere. b) em.; Forl. dicletione.
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H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 493 liensi; was die Friedensverhandlungen awischen der Liga und dem Hernog von Mailand anbelange, so 1432 wiirde Venedig schr gern die Vermittlung des Papstes annchmen; sed consideravimus, quod eunte impe- okt. 27 ratore Romam hic tractatus pacis fieri non posset, nisi in eo interveniret imperator predictus ; nec etiam credendum est, quod dux Mediolani aliter assentiret. et quantum lige periculosum esset, ut tractatus pacis poneretur in manibus imperatoris, qui, ut per experientiam videri potest, est et reputari debet ipse dux- met, quoniam nichil facit aut unquam dicit, nisi quantum sit de velle ducis predicti aut adstantium pro eo, omnes ample considerare possunt; nam reputari posset eum esse in manibus propriis ducis Medio- lani. [2] Das Anerbieten des Papstes, Gesandte nach .... a xu schicken, lehne Venedig dankend ab, da die Wirkung eine seiner Absicht entgegengesetxte, nämlich eine dem Hernog von Mailand förderliche 1o und Venedig unginstige sein würde. De parte 133, de non 2, non sinceri 1. 15 300. Papst Eugen IV an [Siena]: schreibt, daß Venedig und Florenz Waffenstillstand mit der Stadt nur unter der Bedingung schließen wollen, daß ihm die Schlich- tung der beiderseitigen Streitigkeiten übertragen werde und daß die Zuziehung des Römischen Königs zum Schiedsrichteramt unterbleibe; fordert sie deshalb auf, Be- vollmächtigte zu ihm zu schicken; erklärt sich bereit, das allgemeine Konzil in Siena zu halten und persönlich zu leiten, wenn die Stadt den Römischen König überrede, es von Basel dorthin zu verlegen. 1432 November 4 [ Rom J. 1439 Nor. 4 Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 113a-114a cop. chart. coaeva. Eugenius etc. dilecti filii. salutem etc. [1] intelleximus ex his, que retulit nobis 20 reversus ad nos nuper 1 dilectus filius noster Lucidus sancte Marie in Cosmedin diaconus cardinalis, quem ad carissimum in Christo filium nostrum Sigismundum Romanorum regem illustrem necnon ad devociones vestras legatum de nostro latere destinavimus, treugam tunc vos et sufferencias cum communitate Florentina inire voluisse atque, ut id ipsum obtineretis, eciam per cardinalem prefatum datam fuisse operam nec tamen id potuisse 25 effectui mancipari. demum, cum partis utriusque paci et commodis consulere volentes ad id effectui mancipandum partes interposuerimus nostras, ex prefatorum Florentinorum atque Venetorum litteris et significatione nobis compertum est, ita demum inter se ac vos dumtaxat treugam inducias seu sufferencias eosdem inire velle, si omnes differencias causas vel lites, que inter vos et ipsos quacumque racione versantur, in personam so nostram decernendas et componendas compromittere velitis 2. qua in re etsi nullas curas nullos labores, dum aliquid communis salutis et commodi operari possimus, evitare intendamus, laboravimus tamen summa diligencia, ut in prefati oneris et compromissi partem prefatum regem Romanorum advocaremus. quod sane a prefatis Florentinis Venetisque nullo pacto potuimus obtinere asserentibus nullo modo equum esse in pre- 35 fatum regem, qui prefati Venetorum dominii dictorum Florentinorum colligati et con- federati b publice sese ac palam inimicum ostenderit, dilecti filii nobilis viri Philippi Marie ducis Mediolani utriusque prefatorum dominiorum manifesti inimici partibus adherendo, causam debere compromitti. quamobrem, dilecti filii, cum affectus ac propositi nostri sit curam omnem ac diligenciam tam ad vestram quam tocius Italie ac universi Christiani 40 populi pacem et quietem conferre e neque, ut id perficere valeamus, aut laboribus parcere aut expensis, si, ut per nos prefatum negocium componatur, vobis placuerit, oratores vestros bene instructos cum sufficienti mandato ad nos, quod et prefati Florentini facient, quantocius destinetis. intendimus enim divino annuente favore, quemadmodum equum et rectum decet judicem, ita omnia ad rectitudinem ac communem salutem utriusque 45 partis referre, ut facile pax quies et tranquillitas vestra ac dictorum Florentinorum valeat [2] meminisse eciam debent devociones vestre prefatum cardinalem de resultare. a) in der Vorl. ist hier Raum für den Namen freigelassen. b) Vorl. comfederati. c) Vorl. comferre. Am Abend des II Oktober. Vgl. nr. 293 art. 2 Vgl. hierru nr. 298. 1“ und nr. 297 art. 2.
H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 493 liensi; was die Friedensverhandlungen awischen der Liga und dem Hernog von Mailand anbelange, so 1432 wiirde Venedig schr gern die Vermittlung des Papstes annchmen; sed consideravimus, quod eunte impe- okt. 27 ratore Romam hic tractatus pacis fieri non posset, nisi in eo interveniret imperator predictus ; nec etiam credendum est, quod dux Mediolani aliter assentiret. et quantum lige periculosum esset, ut tractatus pacis poneretur in manibus imperatoris, qui, ut per experientiam videri potest, est et reputari debet ipse dux- met, quoniam nichil facit aut unquam dicit, nisi quantum sit de velle ducis predicti aut adstantium pro eo, omnes ample considerare possunt; nam reputari posset eum esse in manibus propriis ducis Medio- lani. [2] Das Anerbieten des Papstes, Gesandte nach .... a xu schicken, lehne Venedig dankend ab, da die Wirkung eine seiner Absicht entgegengesetxte, nämlich eine dem Hernog von Mailand förderliche 1o und Venedig unginstige sein würde. De parte 133, de non 2, non sinceri 1. 15 300. Papst Eugen IV an [Siena]: schreibt, daß Venedig und Florenz Waffenstillstand mit der Stadt nur unter der Bedingung schließen wollen, daß ihm die Schlich- tung der beiderseitigen Streitigkeiten übertragen werde und daß die Zuziehung des Römischen Königs zum Schiedsrichteramt unterbleibe; fordert sie deshalb auf, Be- vollmächtigte zu ihm zu schicken; erklärt sich bereit, das allgemeine Konzil in Siena zu halten und persönlich zu leiten, wenn die Stadt den Römischen König überrede, es von Basel dorthin zu verlegen. 1432 November 4 [ Rom J. 1439 Nor. 4 Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 113a-114a cop. chart. coaeva. Eugenius etc. dilecti filii. salutem etc. [1] intelleximus ex his, que retulit nobis 20 reversus ad nos nuper 1 dilectus filius noster Lucidus sancte Marie in Cosmedin diaconus cardinalis, quem ad carissimum in Christo filium nostrum Sigismundum Romanorum regem illustrem necnon ad devociones vestras legatum de nostro latere destinavimus, treugam tunc vos et sufferencias cum communitate Florentina inire voluisse atque, ut id ipsum obtineretis, eciam per cardinalem prefatum datam fuisse operam nec tamen id potuisse 25 effectui mancipari. demum, cum partis utriusque paci et commodis consulere volentes ad id effectui mancipandum partes interposuerimus nostras, ex prefatorum Florentinorum atque Venetorum litteris et significatione nobis compertum est, ita demum inter se ac vos dumtaxat treugam inducias seu sufferencias eosdem inire velle, si omnes differencias causas vel lites, que inter vos et ipsos quacumque racione versantur, in personam so nostram decernendas et componendas compromittere velitis 2. qua in re etsi nullas curas nullos labores, dum aliquid communis salutis et commodi operari possimus, evitare intendamus, laboravimus tamen summa diligencia, ut in prefati oneris et compromissi partem prefatum regem Romanorum advocaremus. quod sane a prefatis Florentinis Venetisque nullo pacto potuimus obtinere asserentibus nullo modo equum esse in pre- 35 fatum regem, qui prefati Venetorum dominii dictorum Florentinorum colligati et con- federati b publice sese ac palam inimicum ostenderit, dilecti filii nobilis viri Philippi Marie ducis Mediolani utriusque prefatorum dominiorum manifesti inimici partibus adherendo, causam debere compromitti. quamobrem, dilecti filii, cum affectus ac propositi nostri sit curam omnem ac diligenciam tam ad vestram quam tocius Italie ac universi Christiani 40 populi pacem et quietem conferre e neque, ut id perficere valeamus, aut laboribus parcere aut expensis, si, ut per nos prefatum negocium componatur, vobis placuerit, oratores vestros bene instructos cum sufficienti mandato ad nos, quod et prefati Florentini facient, quantocius destinetis. intendimus enim divino annuente favore, quemadmodum equum et rectum decet judicem, ita omnia ad rectitudinem ac communem salutem utriusque 45 partis referre, ut facile pax quies et tranquillitas vestra ac dictorum Florentinorum valeat [2] meminisse eciam debent devociones vestre prefatum cardinalem de resultare. a) in der Vorl. ist hier Raum für den Namen freigelassen. b) Vorl. comfederati. c) Vorl. comferre. Am Abend des II Oktober. Vgl. nr. 293 art. 2 Vgl. hierru nr. 298. 1“ und nr. 297 art. 2.
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494 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Nov. 4 1432 Nov. 4 Comite eisdem ex nostri parte retulisse, quod, si prefatus carissimus in Christo filius noster Romanorum rex illustris voluerit operari, ut congregacio Basileensis ad civitatem vestram Senensem effectualiter transferatur (quod profecto facile eidem fore non dubita- mus), nos, qui Christiane et katholice fidei augmentum tociusque populi Christiani pacem et quietem intimo cordis affectu desideramus, pro veri et universalis concilii celebracione in prefata civitate vestra Senensi omnes prelatos convocare ac prefatum verum et uni- versale concilium celebrare intendebamus. ex quo preter tocius Christiane religionis et fidei commoda consecutura, que et quante utilitates nobis et prefate civitati vestre resul- tature sint, manifeste potestis arbitrari. itaque si apud prefatum regem instantes, ut id faciat, eidem persuadere poteritis, et prefatum istic concilium celebrare ac eidem con- 10 cilio, eciamsi repugnante corporali infirmitate nostra in lecticam devehi necessarium fuerit, personaliter interesse cum dei adjutorio disposuimus 1. que omnia sane comoda tam ecclesiasticam et secularem rem publicam quam particularem vestram concernencia, si prefata ad civitatem vestram congregacio traducatur, facile consecutura non ambigi- mus. de quibus omnibus quid vestre intencionis ac propositi sit, nos quantocius per 15 litteras seu nuncios vestros velitis facere cerciores. datum etc. 4 novembris anno secundo. 1432 Nov. II 301. Siena an Papst Eugen IV: beantwortet dessen Brief vom 4 November. 1432 November 11 Siena. Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. chart. coaeva mit der cinleitenden Be- 20 merkung Summo pontifici sic responsum est, videlicet. Sanctissime ac beatissime in Christo pater et domine, domine noster singularissime. post pedum oscula a beatorum. [I] cum jam nudius tertius ad sanctitatem vestram nostras responsivas litteras dedissemus 2, ecce breve quoddam b vestre beatitudinis nobis Nor. 4 redditur datum die 4 presentis mensis. quo diligenter examinato atque perpenso que- 25 dam vidimus fuisse sanctitati vestre proposita, que non sic acta sunt. primum enim non nos, sed serenissimus hic noster Romanorum rex de triuegua firmanda sermonem cepit. cum enim isthuc ad Urbem se accessurum diceret et speraret, videbat id sine triuegua istarum partium commode facere non posse. nec unquam de triuegua inter Florentinos et nos dumtaxat componenda tractatum est, verum de ea in tota Tuscia so firmanda generali proponebatur. sed illud singulariter notavimus sanctitatem vestram indutiarum sermonem ita inprimis instituisse in litteris vestris, ut de Florentinis et nobis solum (ut se habet veritas) diceretis, postea vero in progressu etiam Venetorum do- minium inmiscuisse. quod nullo modo pretereundum censuimus. non enim triuegua, hoc est pax ad tempus, nisi inter se inimicantes tractatur; nos autem nec contra 35 Venetos quicquid pacti cum quovis terrarum homine sumpsimus c nec aliquid contra ipsorum dominium unquam fecimus, tenentes nos non in guerra secum sed in pace esse. proinde etiam ipsi iidem Florentini ad se solos Tuscie res, de quibus disceptabatur, pertinentes predicabant et eas cum vestra sola sanctitate posse proficere. [1" quod vero sanctitas vestra ad partem oneris et supradictorum cure gloriosissimum regem 40 Romanorum predictum advocare voluerit, certe id commendandum et dignum omni laude a) Vorl. obscula. b) Vorl. quondam. c) Vorl. sumius. 1 Vgl. hierxu auch nr. 297 art. 1. 2 Dieser Brief Sienas, der vom 8 November au da- tieren ist, enthält u. a. die Bitte an den Papst, dafür xu sorgen, daß die mit dem Kardinal Conti getrof- fenen Vereinbarungen, quod offense tollerentur, be- obachtet würden; ferner die Bitte, den beiden Sie- nesischen Gesandten an ihn Bartolommeus domini Thomasi de Agaxaria und Dr. Thomasius Doccii Geleit xu bewilligen. (Siena Staats-A. Copie, Lettere 45 fase. nr. 42 cop. chart. coaera ohne Datum, aber unter Briefen vom 8 November stehend.)
494 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Nov. 4 1432 Nov. 4 Comite eisdem ex nostri parte retulisse, quod, si prefatus carissimus in Christo filius noster Romanorum rex illustris voluerit operari, ut congregacio Basileensis ad civitatem vestram Senensem effectualiter transferatur (quod profecto facile eidem fore non dubita- mus), nos, qui Christiane et katholice fidei augmentum tociusque populi Christiani pacem et quietem intimo cordis affectu desideramus, pro veri et universalis concilii celebracione in prefata civitate vestra Senensi omnes prelatos convocare ac prefatum verum et uni- versale concilium celebrare intendebamus. ex quo preter tocius Christiane religionis et fidei commoda consecutura, que et quante utilitates nobis et prefate civitati vestre resul- tature sint, manifeste potestis arbitrari. itaque si apud prefatum regem instantes, ut id faciat, eidem persuadere poteritis, et prefatum istic concilium celebrare ac eidem con- 10 cilio, eciamsi repugnante corporali infirmitate nostra in lecticam devehi necessarium fuerit, personaliter interesse cum dei adjutorio disposuimus 1. que omnia sane comoda tam ecclesiasticam et secularem rem publicam quam particularem vestram concernencia, si prefata ad civitatem vestram congregacio traducatur, facile consecutura non ambigi- mus. de quibus omnibus quid vestre intencionis ac propositi sit, nos quantocius per 15 litteras seu nuncios vestros velitis facere cerciores. datum etc. 4 novembris anno secundo. 1432 Nov. II 301. Siena an Papst Eugen IV: beantwortet dessen Brief vom 4 November. 1432 November 11 Siena. Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. chart. coaeva mit der cinleitenden Be- 20 merkung Summo pontifici sic responsum est, videlicet. Sanctissime ac beatissime in Christo pater et domine, domine noster singularissime. post pedum oscula a beatorum. [I] cum jam nudius tertius ad sanctitatem vestram nostras responsivas litteras dedissemus 2, ecce breve quoddam b vestre beatitudinis nobis Nor. 4 redditur datum die 4 presentis mensis. quo diligenter examinato atque perpenso que- 25 dam vidimus fuisse sanctitati vestre proposita, que non sic acta sunt. primum enim non nos, sed serenissimus hic noster Romanorum rex de triuegua firmanda sermonem cepit. cum enim isthuc ad Urbem se accessurum diceret et speraret, videbat id sine triuegua istarum partium commode facere non posse. nec unquam de triuegua inter Florentinos et nos dumtaxat componenda tractatum est, verum de ea in tota Tuscia so firmanda generali proponebatur. sed illud singulariter notavimus sanctitatem vestram indutiarum sermonem ita inprimis instituisse in litteris vestris, ut de Florentinis et nobis solum (ut se habet veritas) diceretis, postea vero in progressu etiam Venetorum do- minium inmiscuisse. quod nullo modo pretereundum censuimus. non enim triuegua, hoc est pax ad tempus, nisi inter se inimicantes tractatur; nos autem nec contra 35 Venetos quicquid pacti cum quovis terrarum homine sumpsimus c nec aliquid contra ipsorum dominium unquam fecimus, tenentes nos non in guerra secum sed in pace esse. proinde etiam ipsi iidem Florentini ad se solos Tuscie res, de quibus disceptabatur, pertinentes predicabant et eas cum vestra sola sanctitate posse proficere. [1" quod vero sanctitas vestra ad partem oneris et supradictorum cure gloriosissimum regem 40 Romanorum predictum advocare voluerit, certe id commendandum et dignum omni laude a) Vorl. obscula. b) Vorl. quondam. c) Vorl. sumius. 1 Vgl. hierxu auch nr. 297 art. 1. 2 Dieser Brief Sienas, der vom 8 November au da- tieren ist, enthält u. a. die Bitte an den Papst, dafür xu sorgen, daß die mit dem Kardinal Conti getrof- fenen Vereinbarungen, quod offense tollerentur, be- obachtet würden; ferner die Bitte, den beiden Sie- nesischen Gesandten an ihn Bartolommeus domini Thomasi de Agaxaria und Dr. Thomasius Doccii Geleit xu bewilligen. (Siena Staats-A. Copie, Lettere 45 fase. nr. 42 cop. chart. coaera ohne Datum, aber unter Briefen vom 8 November stehend.)
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H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 495 judicamus, sicut contra Florentinos id consentire noluisse damnandum quidem ac re- 1432 prensibile tenemus, potissimum cum serenissimus rex pacificus a et nemini nocuus Italiam advenerit nec quemquam offenderit, sed a fidelibus suis pater omnium communis et dominus existens offensus fuerit. cum ergo vestra sanctitas concludat, quod oratores 5 nostros ad vestram beatitudinem cum mandato sufficienti ad compromittendum hujus- modi res in personam vestre sanctitatis transmittamus, quo possit eadem vestra sanctitas ipsas componere, certa sit sanctitas vestra nos ejus esse animi, ut fidem perfectissimam et optimam spem de vestra sanctitate geramus et haberemus. sed quoniam cum serenissimo rege predicto, quem hic habemus, super ipsa materia, ut perspexit reveren- 10 dissimus dominus dominus cardinalis de Comite, multa hic tractata sunt, nichil super ipsa, nisi quantum sue serenissime majestati videretur et gratum esset (ut est honestis- simum ac justissimum), ageremus. que quidem majestas in omnibus optime disposita et potissimum circa materiam pacis est. nichilominus tamen, ut novissimis nostris litteris scripsimus, oratores nostros, pro quibus salvum conductum expectamus 1, instructos 15 etiam super predictis omnibus transmittemus. [2] de concilio demum, beatissime pater, quid dicemus? satis enim sanctitati vestre persuasum confidimus omnibus rationibus circumspectis habitis nostre civitati nichil honorabilius nichil utilius nichil, quod nobis majoris foret commodi, obferri ac dari posse, quam si concilium hac in nostra urbe omnibus huc confluentibus celebraretur. et ob id et antea et nunc apud 20 cesaream majestatem omni studio atque opera institimus, quo hujusmodi nobis optatis- simus sequeretur effectus b. que certe cesarea majestas gratissimum sibi asserit fuisse, si a primordio rerum concilium celebrandum nostre huic civitati concessum extitisset, nunc vero non esse suum aliquid commutare, nisi quatenus ab ipso Basiliensi concilio disponeretur, injungens insuper: si hec etiam a Basilea ad nos traductio agereturc, se 25 prius totius Italie compositionem ac pacem necessariam judicare. quod etiam judicium suum et nos fatemur, quicquid sumus vestre beatitudini humiliter commendantes. datum Senis die 11 novembris 1432 indictione 11. Nov. II 1432 Nov. II 30 302. Florenz an die Kurfürsten und entsprechend an nicht gen. Ungarische Große feinzeln]: rechtfertigt sich gegen den Vorwurf des Undankes und der Pflichtvergessen- heit, den ihm K. Sigmund in einem nach Deutschland und Ungarn gerichteten Schreiben mache, durch das er zur Festnahme und Ausplünderung Florentinischer Bürger auffordere; erwartet, daß weder der Adressat noch die übrigen Deutschen Fürsten die Ausführung dieses grausamen Befehles gestatten werden. 1432 No- vember 20 Florenz. 1432 Nor. 20 45 F aus Florenz Staats-A. Signori, Carteggio, Missive, Registri I Cancelleria 32 fol. 93a - 96 a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Electoribus imperii et proceribus per regnum Hun- garie. L coll. Florenz Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 34 fol. 172b-178b cop. chart. sacc. 15 mil der Uberschrift Sigismundo imperatori. Das Datum fehlt. C coll. Rom Bibl. Chigi ms. J IV 119 fol. 165b-169b cop. chart. saec. 15 ohne Datum. Das Schreiben steht awischen Briefen des Lionardo Aretino pro parte communis Flo- rentie. Am Rande ist von einer anderen Hand des 15 Jahrhunderts bemerkt Scribit re- probando dicta imperatoris contra honorem Florentinorum demonstratque non probe dicta et quod causa talis non est, ut debeat suos cives in predam ponere; darunter steht von der Hand des Schreibers Registrata 17, d. h. unser Schreiben ist das siebrehnte unter den Briefen Aretins pro parte communis Florentie. Die Vorlage hat viele kleine, offen- bar irrige Varianten, die wir nicht aufführen. Gedruckt Documenti di storia italiana 3, 536-538 aus F. 35 a) Vorl. pacificatus. b) Forl. efectus. c) Vorl. agentur. 50 1 Vgl. S. 494 Anm. 2 und S. 312 Anm. 2.
H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 495 judicamus, sicut contra Florentinos id consentire noluisse damnandum quidem ac re- 1432 prensibile tenemus, potissimum cum serenissimus rex pacificus a et nemini nocuus Italiam advenerit nec quemquam offenderit, sed a fidelibus suis pater omnium communis et dominus existens offensus fuerit. cum ergo vestra sanctitas concludat, quod oratores 5 nostros ad vestram beatitudinem cum mandato sufficienti ad compromittendum hujus- modi res in personam vestre sanctitatis transmittamus, quo possit eadem vestra sanctitas ipsas componere, certa sit sanctitas vestra nos ejus esse animi, ut fidem perfectissimam et optimam spem de vestra sanctitate geramus et haberemus. sed quoniam cum serenissimo rege predicto, quem hic habemus, super ipsa materia, ut perspexit reveren- 10 dissimus dominus dominus cardinalis de Comite, multa hic tractata sunt, nichil super ipsa, nisi quantum sue serenissime majestati videretur et gratum esset (ut est honestis- simum ac justissimum), ageremus. que quidem majestas in omnibus optime disposita et potissimum circa materiam pacis est. nichilominus tamen, ut novissimis nostris litteris scripsimus, oratores nostros, pro quibus salvum conductum expectamus 1, instructos 15 etiam super predictis omnibus transmittemus. [2] de concilio demum, beatissime pater, quid dicemus? satis enim sanctitati vestre persuasum confidimus omnibus rationibus circumspectis habitis nostre civitati nichil honorabilius nichil utilius nichil, quod nobis majoris foret commodi, obferri ac dari posse, quam si concilium hac in nostra urbe omnibus huc confluentibus celebraretur. et ob id et antea et nunc apud 20 cesaream majestatem omni studio atque opera institimus, quo hujusmodi nobis optatis- simus sequeretur effectus b. que certe cesarea majestas gratissimum sibi asserit fuisse, si a primordio rerum concilium celebrandum nostre huic civitati concessum extitisset, nunc vero non esse suum aliquid commutare, nisi quatenus ab ipso Basiliensi concilio disponeretur, injungens insuper: si hec etiam a Basilea ad nos traductio agereturc, se 25 prius totius Italie compositionem ac pacem necessariam judicare. quod etiam judicium suum et nos fatemur, quicquid sumus vestre beatitudini humiliter commendantes. datum Senis die 11 novembris 1432 indictione 11. Nov. II 1432 Nov. II 30 302. Florenz an die Kurfürsten und entsprechend an nicht gen. Ungarische Große feinzeln]: rechtfertigt sich gegen den Vorwurf des Undankes und der Pflichtvergessen- heit, den ihm K. Sigmund in einem nach Deutschland und Ungarn gerichteten Schreiben mache, durch das er zur Festnahme und Ausplünderung Florentinischer Bürger auffordere; erwartet, daß weder der Adressat noch die übrigen Deutschen Fürsten die Ausführung dieses grausamen Befehles gestatten werden. 1432 No- vember 20 Florenz. 1432 Nor. 20 45 F aus Florenz Staats-A. Signori, Carteggio, Missive, Registri I Cancelleria 32 fol. 93a - 96 a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Electoribus imperii et proceribus per regnum Hun- garie. L coll. Florenz Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 34 fol. 172b-178b cop. chart. sacc. 15 mil der Uberschrift Sigismundo imperatori. Das Datum fehlt. C coll. Rom Bibl. Chigi ms. J IV 119 fol. 165b-169b cop. chart. saec. 15 ohne Datum. Das Schreiben steht awischen Briefen des Lionardo Aretino pro parte communis Flo- rentie. Am Rande ist von einer anderen Hand des 15 Jahrhunderts bemerkt Scribit re- probando dicta imperatoris contra honorem Florentinorum demonstratque non probe dicta et quod causa talis non est, ut debeat suos cives in predam ponere; darunter steht von der Hand des Schreibers Registrata 17, d. h. unser Schreiben ist das siebrehnte unter den Briefen Aretins pro parte communis Florentie. Die Vorlage hat viele kleine, offen- bar irrige Varianten, die wir nicht aufführen. Gedruckt Documenti di storia italiana 3, 536-538 aus F. 35 a) Vorl. pacificatus. b) Forl. efectus. c) Vorl. agentur. 50 1 Vgl. S. 494 Anm. 2 und S. 312 Anm. 2.
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496 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Nor. 20 Licet gravissimum sit mentibus nostris adversus cesaream majestatem verbis refra- gari, tamen, quia a crudelis est, qui negligit famam suam, et jure naturali permissa est unicuique tuitio sui atque defensio, respondere constituimus diffamationibus' illis, quas eadem majestas de nobis minus vere informata perscripsit. devenit enim ad manus nostras copia litterarum, quas serenissimus dominus imperator ad captivationem d et de- predationem civium Florentinorum ad partes Alamanie et Hungarie destinabat 1. causeque assignabantur illius tam e acerbi et inhumani precepti, quod per nos tanquam ingratos et beneficiorum immemores nonnulla, que in eisdem litteris enumerat , contra debitum nostrum hic in Italia in suo presenti adventu fuerint attentata. nos igitur primo et ante omnia, quam contra deum et contra conscientiam et contra bonos mores et contra 10 humanitatem ipsam sit homines innocentes et inscios, qui per Alamaniam et Hungariam negotiantur, pro iis g, que in Italia ab h aliis facta dicuntur, capi carcerari et bonis spoliari et i in predam permitti, patere omnibus arbitramur. quid enim illi k commerue- runt aut quid egerunt, qui propter longam absentiam nullius culpe rei innocentes et puri ex1 tam iracundo precepto ad penam indignissimam rapiuntur? deinde tota hujus- 15 modi querela (cum pace et supportatione tanti principis dictum sit) veritatis m caret funda- mento totaque manasse dinoscitur ex falsa suggestione adversariorum nostrorum, a quibus aures ejus (utinam" non tam credule neque tam faciles) arte mirabili obsidentur °. pro quarum rerum cognitione ac vera instructione excellentie vestre suo ordine et progressu ad singula respondebimus. [1] honoratos a se fuisse dicit cives Florentinos ab ipso 20 primordio regnorum suorum usque ad hoc tempus et magnis dignitatibus nonnullos 2 corum exaltatos. hec nos vera esse fatemur, nec ulli unquam magis quam nos ipsi ista predicavimus, habuitque hec benificentia duo precipua ac p stabilia gratitudinis officia: primo devotionem nostram perpetuam et sinceram, deinde fidelia obsequia civium nostrorum, quos perseverasse in ejus gratia ab ipso initio regnorum suorum usque ad hoc tempus 25 satis magna probatio est fidelis obsequii per tam longa tempora comprobati atque reperti. [2] divitias ingentes atque permultas ex regno suo Hungarie relatas in civi- tatem nostram affirmat. quod utinam verum esset, quamquam non negamus in illo regno quosdam nostrorum civium q divitiis auctos, sed paucos admodum pro numero illorum, qui patrimonia sua ibidem amiserunt, ut, si calculus r ponaturs, multipliciter plura perdi- 30 disse t cives nostri u in illo regno quam inde reportasse reperientur, cum, ut quisque liberalis fuit in sequendo fidem regie curie, ita post longas moras frustratus atque deceptus ex divite inops in patriam remeavit; ex quibus nominare permultos valere- [3] sed fac omnia vera esse, que de honoribusw, que de dignitatibus, que de mus. divitiis ab illo predicantur: in quo nos potest dicere ingratos? an quod statim ad eum 35 Italiam ingressum non misimus? an vero, cum ille ita* venisset in y Italiam, ut se totum in sinu atque in z potestate ducis Mediolani hostis atque persecutoris nostri posuisset, cum esset in terris ejus, cum per manus illius gubernaretur, ad eum mittere debebamus, presertim cum nec accedere ad eum sine speculatoribus nec loqui sine as- cultatoribus liceret? utinam venisset, ut aa principem Romanum decebat, potens per se 40 ipsum ac medius et non alteri parti addictus bb! nemo enim per Italiam populus majori affectione ac promptiori obsequio ad eum concurrisset. quin etiam ce in hoc ipso tem- a) C qm ohne Uberstrich. b) C racionibus. c) LC perscribit. d) LC captivitatem. e) om. C. f) LC enumerarat. g) C his. h) LC om. ab aliis. i) et — permitti om. L. k) om. C. 1) L extant stait ex tam. m) LC veri- tas. n) L ut. o) LC obsiderentur. p) LC et. q) om. L. r) LC calculis. s) L ponantur. t) LC perdisse. 45 u) LC nostros. v) F om. atque deceptus. w) L hominibus. x) om. L. y) statt in Italiam — posnisset hat C et duci Mediolani hosti atque persecutori nostro se posuisset in sinu. z) om. L. aa) L in. bb) LC ad- ditus. cc) LC ct. 5 1 Wir zweifeln, ob hier die oben S. 329 Anm. I erwähnte Vollmacht für Kaspar Schlick und drei andere Genannte vom I November 1432 gemeint ist. 2 Man denke an den Grafen Pippo von Oxora und den Bischof Johannes von Veszprim. 50
496 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Nor. 20 Licet gravissimum sit mentibus nostris adversus cesaream majestatem verbis refra- gari, tamen, quia a crudelis est, qui negligit famam suam, et jure naturali permissa est unicuique tuitio sui atque defensio, respondere constituimus diffamationibus' illis, quas eadem majestas de nobis minus vere informata perscripsit. devenit enim ad manus nostras copia litterarum, quas serenissimus dominus imperator ad captivationem d et de- predationem civium Florentinorum ad partes Alamanie et Hungarie destinabat 1. causeque assignabantur illius tam e acerbi et inhumani precepti, quod per nos tanquam ingratos et beneficiorum immemores nonnulla, que in eisdem litteris enumerat , contra debitum nostrum hic in Italia in suo presenti adventu fuerint attentata. nos igitur primo et ante omnia, quam contra deum et contra conscientiam et contra bonos mores et contra 10 humanitatem ipsam sit homines innocentes et inscios, qui per Alamaniam et Hungariam negotiantur, pro iis g, que in Italia ab h aliis facta dicuntur, capi carcerari et bonis spoliari et i in predam permitti, patere omnibus arbitramur. quid enim illi k commerue- runt aut quid egerunt, qui propter longam absentiam nullius culpe rei innocentes et puri ex1 tam iracundo precepto ad penam indignissimam rapiuntur? deinde tota hujus- 15 modi querela (cum pace et supportatione tanti principis dictum sit) veritatis m caret funda- mento totaque manasse dinoscitur ex falsa suggestione adversariorum nostrorum, a quibus aures ejus (utinam" non tam credule neque tam faciles) arte mirabili obsidentur °. pro quarum rerum cognitione ac vera instructione excellentie vestre suo ordine et progressu ad singula respondebimus. [1] honoratos a se fuisse dicit cives Florentinos ab ipso 20 primordio regnorum suorum usque ad hoc tempus et magnis dignitatibus nonnullos 2 corum exaltatos. hec nos vera esse fatemur, nec ulli unquam magis quam nos ipsi ista predicavimus, habuitque hec benificentia duo precipua ac p stabilia gratitudinis officia: primo devotionem nostram perpetuam et sinceram, deinde fidelia obsequia civium nostrorum, quos perseverasse in ejus gratia ab ipso initio regnorum suorum usque ad hoc tempus 25 satis magna probatio est fidelis obsequii per tam longa tempora comprobati atque reperti. [2] divitias ingentes atque permultas ex regno suo Hungarie relatas in civi- tatem nostram affirmat. quod utinam verum esset, quamquam non negamus in illo regno quosdam nostrorum civium q divitiis auctos, sed paucos admodum pro numero illorum, qui patrimonia sua ibidem amiserunt, ut, si calculus r ponaturs, multipliciter plura perdi- 30 disse t cives nostri u in illo regno quam inde reportasse reperientur, cum, ut quisque liberalis fuit in sequendo fidem regie curie, ita post longas moras frustratus atque deceptus ex divite inops in patriam remeavit; ex quibus nominare permultos valere- [3] sed fac omnia vera esse, que de honoribusw, que de dignitatibus, que de mus. divitiis ab illo predicantur: in quo nos potest dicere ingratos? an quod statim ad eum 35 Italiam ingressum non misimus? an vero, cum ille ita* venisset in y Italiam, ut se totum in sinu atque in z potestate ducis Mediolani hostis atque persecutoris nostri posuisset, cum esset in terris ejus, cum per manus illius gubernaretur, ad eum mittere debebamus, presertim cum nec accedere ad eum sine speculatoribus nec loqui sine as- cultatoribus liceret? utinam venisset, ut aa principem Romanum decebat, potens per se 40 ipsum ac medius et non alteri parti addictus bb! nemo enim per Italiam populus majori affectione ac promptiori obsequio ad eum concurrisset. quin etiam ce in hoc ipso tem- a) C qm ohne Uberstrich. b) C racionibus. c) LC perscribit. d) LC captivitatem. e) om. C. f) LC enumerarat. g) C his. h) LC om. ab aliis. i) et — permitti om. L. k) om. C. 1) L extant stait ex tam. m) LC veri- tas. n) L ut. o) LC obsiderentur. p) LC et. q) om. L. r) LC calculis. s) L ponantur. t) LC perdisse. 45 u) LC nostros. v) F om. atque deceptus. w) L hominibus. x) om. L. y) statt in Italiam — posnisset hat C et duci Mediolani hosti atque persecutori nostro se posuisset in sinu. z) om. L. aa) L in. bb) LC ad- ditus. cc) LC ct. 5 1 Wir zweifeln, ob hier die oben S. 329 Anm. I erwähnte Vollmacht für Kaspar Schlick und drei andere Genannte vom I November 1432 gemeint ist. 2 Man denke an den Grafen Pippo von Oxora und den Bischof Johannes von Veszprim. 50
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H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 497 pore, quo majestas sua apud hostem nostrum degebat, per Grassonem a familiarem et domesticum suum, origine tamen Florentinum, sed longo tempore in Hungaria consuetum eidem majestati secreto et efficaci modo fecimus pro parte nostra offerri nos esse paratos in quascunque terras et loca nostra eum recipere ac nostro b colligatorumque nostro- 5 rum brachio et auxilio usque ad Romanam “ urbem ipsum traducere, quo omnis imperialis solennitas per eum adimpleretur 1. quod tamen sua majestas noluit acceptare. quid igitur per nos majori devotione et efficaciori obsequio erga suam majestatem fieri potuit, quam tunc factum est? quodsi eadem majestas alias spes secuta, quas potiores existi- mavit, oblata nostra fidelia et utilia noluit acceptare, malis consultoribus hoc imputet, 10 non autem ingratitudinem nostram accuset. [4] venit post hec Lucam in d urbem eidem hosti nostro suppositam, nobis vero ita vicinam, ut plus quadraginta milibus passuum non distet, et venit comitatus copiis hostis et adversarii nostri. hic quoque quid nobis succensere potest, quid de nobis conqueri? nos enim hostilibus copiis contra nos venientibus nostras copias opposuimus et, ut antea multotiens feceramus, ita tunc in 15 agrum Lucensem exercitum misimus, cum precepto tamen expresso, ut nec e majestas imperatoria nec! gentes ejus a 5 nostris offenderentur. et ita publicatum et proclamatum h est et servatum quidem erga suos omnes, nisi i qui eorum simul cum hostibus contra nostros k impetum fecerunt 2; quibus neccesse fuit resistere. certe non videmus, quid nobis in hac parte imputari1 valeat; non videmus, cur nostra devotio non conspicua 20 fuerit et commendari mereatur, presertim cum ducis Mediolani satellites per totam Etruriam suis m litteris divulgassent majestatem suam ad nostram pernitiem et subversionem in tam propinqua nobis loca accedere. nos tamen illorum voces parvi pendentes hostilibus tantummodo copiis resistere, sublimitati vero imperatorie reverentiam exhibere perrexi- mus. [5] conqueritur etiam" illius majestas, quod in transitu Arni fluvii ipsum in- 25 vadere tentavimus. scit tota, ut ita dixerimus, Italia, sciunt omnes in illa homines et testimonium perhibere possunt, cum ipse Arnum ° transivit, copias nostras tunc temporis ? in finibus Aretinorum fuisse longe ab illo loco, quo ipse transibat, ultra septuaginta passuum milia. neque enim transire potuisset neque ex Luca urbe Senas proficisci, si nos obstare voluissemus, presertim cum ducis Mediolani copie fracte jam ac dissipate 3o a nostris fuissent ac majestas sua relicta esset cum ? parvo admodum comitatu et in ipsa urbe Luca victualium inopia miserabiliter premeretur. sed nos, utpote qui neque bellum contra ipsum gerere nec ejus transitum impedire volebamus, copias nostras ex illis locis revocavimus. ex quo factum est, ut haberet tempus facultatemque Senas proficiscendi sine ulla protinus suspicione. sed hec non considerat neque narrat dominus imperator, 35 verum, si quid carpere potest, in eo se diffundit. [6] nam quod mandasse 3 nobis dicit de non offendendo Senenses ac ceteros hostes, debebat 1 hoc illis inhiberi r, qui bellum inferunt, non autem nobis, qui repellimus bellum illatum ac vim propulsamus. et dum hostes nostra territoria urebant oppida occupabant et omni acerbitate in contumeliam nostram debacchabantur, majestas sua nunquam inhibuit illa fieri. cum autem per dei 40 gratiam extorquere de illorum manibus occupata videbamur posse ac vicem rependere, inhibitiones ets mandata fieri nobis ceperunt. [7 accessit deinde Senas civitatem quoque nobis hostilem. in hoc loco oratores nostros ad se mitti instantius postulavit. 1432 Nor. 20 45 a) LC Grassionem. b) F nostrorum. c) LC Romam. d) om. C. c) L nihil. f) L et. g) a nostris om. L. h) L preclamatum, i) L add. si. k) LC nos. 1) L imputare. m) F om. suis litteris. n) om. C. o) L Ariminum. p) om. LC. q) om. LC. r) C juberi, add. debuit. s) L ac. 1 Uber diese Gesandtschaft an Sigmund haben wir kein Material gefunden. Die des Biagio Guas- coni, von der oben S. 294 die Rede war, kann nicht gemeint sein, da sie nach Sigmunds Ankunft in 50 Lucca fällt. 2 3 Vgl. S. 355 Anm. I. Vgl. nr. 218. Deutsche Reichstags-Akten X. 63
H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 497 pore, quo majestas sua apud hostem nostrum degebat, per Grassonem a familiarem et domesticum suum, origine tamen Florentinum, sed longo tempore in Hungaria consuetum eidem majestati secreto et efficaci modo fecimus pro parte nostra offerri nos esse paratos in quascunque terras et loca nostra eum recipere ac nostro b colligatorumque nostro- 5 rum brachio et auxilio usque ad Romanam “ urbem ipsum traducere, quo omnis imperialis solennitas per eum adimpleretur 1. quod tamen sua majestas noluit acceptare. quid igitur per nos majori devotione et efficaciori obsequio erga suam majestatem fieri potuit, quam tunc factum est? quodsi eadem majestas alias spes secuta, quas potiores existi- mavit, oblata nostra fidelia et utilia noluit acceptare, malis consultoribus hoc imputet, 10 non autem ingratitudinem nostram accuset. [4] venit post hec Lucam in d urbem eidem hosti nostro suppositam, nobis vero ita vicinam, ut plus quadraginta milibus passuum non distet, et venit comitatus copiis hostis et adversarii nostri. hic quoque quid nobis succensere potest, quid de nobis conqueri? nos enim hostilibus copiis contra nos venientibus nostras copias opposuimus et, ut antea multotiens feceramus, ita tunc in 15 agrum Lucensem exercitum misimus, cum precepto tamen expresso, ut nec e majestas imperatoria nec! gentes ejus a 5 nostris offenderentur. et ita publicatum et proclamatum h est et servatum quidem erga suos omnes, nisi i qui eorum simul cum hostibus contra nostros k impetum fecerunt 2; quibus neccesse fuit resistere. certe non videmus, quid nobis in hac parte imputari1 valeat; non videmus, cur nostra devotio non conspicua 20 fuerit et commendari mereatur, presertim cum ducis Mediolani satellites per totam Etruriam suis m litteris divulgassent majestatem suam ad nostram pernitiem et subversionem in tam propinqua nobis loca accedere. nos tamen illorum voces parvi pendentes hostilibus tantummodo copiis resistere, sublimitati vero imperatorie reverentiam exhibere perrexi- mus. [5] conqueritur etiam" illius majestas, quod in transitu Arni fluvii ipsum in- 25 vadere tentavimus. scit tota, ut ita dixerimus, Italia, sciunt omnes in illa homines et testimonium perhibere possunt, cum ipse Arnum ° transivit, copias nostras tunc temporis ? in finibus Aretinorum fuisse longe ab illo loco, quo ipse transibat, ultra septuaginta passuum milia. neque enim transire potuisset neque ex Luca urbe Senas proficisci, si nos obstare voluissemus, presertim cum ducis Mediolani copie fracte jam ac dissipate 3o a nostris fuissent ac majestas sua relicta esset cum ? parvo admodum comitatu et in ipsa urbe Luca victualium inopia miserabiliter premeretur. sed nos, utpote qui neque bellum contra ipsum gerere nec ejus transitum impedire volebamus, copias nostras ex illis locis revocavimus. ex quo factum est, ut haberet tempus facultatemque Senas proficiscendi sine ulla protinus suspicione. sed hec non considerat neque narrat dominus imperator, 35 verum, si quid carpere potest, in eo se diffundit. [6] nam quod mandasse 3 nobis dicit de non offendendo Senenses ac ceteros hostes, debebat 1 hoc illis inhiberi r, qui bellum inferunt, non autem nobis, qui repellimus bellum illatum ac vim propulsamus. et dum hostes nostra territoria urebant oppida occupabant et omni acerbitate in contumeliam nostram debacchabantur, majestas sua nunquam inhibuit illa fieri. cum autem per dei 40 gratiam extorquere de illorum manibus occupata videbamur posse ac vicem rependere, inhibitiones ets mandata fieri nobis ceperunt. [7 accessit deinde Senas civitatem quoque nobis hostilem. in hoc loco oratores nostros ad se mitti instantius postulavit. 1432 Nor. 20 45 a) LC Grassionem. b) F nostrorum. c) LC Romam. d) om. C. c) L nihil. f) L et. g) a nostris om. L. h) L preclamatum, i) L add. si. k) LC nos. 1) L imputare. m) F om. suis litteris. n) om. C. o) L Ariminum. p) om. LC. q) om. LC. r) C juberi, add. debuit. s) L ac. 1 Uber diese Gesandtschaft an Sigmund haben wir kein Material gefunden. Die des Biagio Guas- coni, von der oben S. 294 die Rede war, kann nicht gemeint sein, da sie nach Sigmunds Ankunft in 50 Lucca fällt. 2 3 Vgl. S. 355 Anm. I. Vgl. nr. 218. Deutsche Reichstags-Akten X. 63
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498 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Nov. 20 quod a nobis juxta illius desiderium factum est 1. cum his oratoribus nostris varie ab illo tractatum fuit ac multorum dierum tempus inaniter consumptum. circa quam partem dicat, quicquid velit, serenitas sua: nostra certe conclusio fuit ad concordiam et pacem et indutias, prout majestati sue placeret, venire velle a, dummodo ablata et occupata per hostes nobis a restituerentur. nec videmus, quomodo honestius et efficacius pacem et concordiam valuerimus acceptare. quodsi adversarii nostri consentire restitutionem noluerunt, illis certe defectus concordie, non nobis est imputandus. per eos enim stat, quominus concordia fiat, qui restituere occupata recusant, non per eos, qui ad pacem et indutias se offerunt cum legitima occupatorum repetitione. [8] satagere nos dicit per denegationem concordie, ne ipse cum domino nostro papa convenire possit. profecto, si 1o impedit conventionem istam defectus concordie inter nos et Senenses, quanquam non videmusb, quomodo impediate vocante pontifice ac requirente; sed si impedit defectus iste concordie, ut dicit, satis probatum est non a nobis hujusmodi defectum provenire, sed ab illis, penes quos sua degit majestas, qui occupata violenter in bello restituere non consentiunt, miramurque de tanto principe, quod ad diffamacionem nostram defectum 15 aliorum tam inique convertat. hec sunt igitur, excellentissime domine, per que dominus imperator contra nos irascitur, per que ingratos vocat, per que nos infamare per suas litteras non veretur. que profecto qualia sint et an tantam estuationem iracundie mereantur, vestre celsitudini relinquimus ponderanda. jubere autem, ut cives Florentini absentes et inscii et nullius culpe rei ob ista captiventur, spolientur, in predam ponantur, tanquam si Cristiane 20 fidei hostes forent, omnem excedit crudelitatem confidimusque indubie, quod neque celsitudo vestra neque ceteri Alamanie principes hec tam indigna atque enormia in cives nostros fieri permittent", cum illi quidem innocentes sint et omni vacent culpa ete nobis, qui domi sumus, nichil obici possit, quod hujusmodi asperitatem sevitiamque mereatur. nos enim, quicquid majestas sua dicat, devoti filii ipsius et sacri imperii fidelissimi sumus, fuitque 25 civitas nostra erga Carolum quartum hujus genitorem, cum ille in Italiam venit, cum omni obsequio summe atque unice accepta ceterisque postea principibus continuata de- votione obediens et erga hunc ipsum, quicquid ipse predicet, non ingrata. datum Florentie die 20 novembris 1432. 1432 Nov. 20 1432 Nov. 29 303. Instruktion für Ridolfo Peruzzi, Florentinischen Gesandten an Papst Eugen IV: 30 soll dem Papst sagen, daß das Verhalten des Kaisers, insbesondere sein Versuch, die Anconitanische Mark aufzuwiegeln, die Signorie in der Meinung bestärke, daß sich die Ghibellinen erheben werden, sobald der Kaiser nach Rom komme; soll die Besorgnis des Papstes vor dem Abfall der Mark zerstreuen durch den Hinweis auf die Ohnmacht des Baseler Konzils und die Geldnot des Herzogs von Mailand s5 und des Kaisers; soll als das beste Mittel, den Kaiser unschädlich zu machen, den Friedensschluß mit Siena bezeichnen; u. a. m. 1432 November 29 [Florenz]. Aus Florenx Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie (elezioni, istruzioni, lettere) 9 fol. 53a�55a сор. chart. соасvа. Toilweise gedrucht in Documenti di storia italiana 3, 535, wohl aus unserer Vorlage. 40 1432 Nov. 29 Nota et informatione facta a te Ridolfo Peruzi ambasciadore del commune di Firenze a papa Eugenio quarto deliberata pe' nostri magnifici signori etc. a dì 29 di novembre 1432. [1] Andrai a Roma et presenterati alla presentia del sancto padre et alla sua beatitudine con parole reverenti et humili raccomanderai questa signoria et tutto il nostro 45 a) om. L. b) L videamus. c) statt impediat vocante hat C impediatur a summo. d) L permitteret; C permit- terent. e) et — sumus om. L. 1 Vgl. S. 312 und S. 487 Anm. 2.
498 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Nov. 20 quod a nobis juxta illius desiderium factum est 1. cum his oratoribus nostris varie ab illo tractatum fuit ac multorum dierum tempus inaniter consumptum. circa quam partem dicat, quicquid velit, serenitas sua: nostra certe conclusio fuit ad concordiam et pacem et indutias, prout majestati sue placeret, venire velle a, dummodo ablata et occupata per hostes nobis a restituerentur. nec videmus, quomodo honestius et efficacius pacem et concordiam valuerimus acceptare. quodsi adversarii nostri consentire restitutionem noluerunt, illis certe defectus concordie, non nobis est imputandus. per eos enim stat, quominus concordia fiat, qui restituere occupata recusant, non per eos, qui ad pacem et indutias se offerunt cum legitima occupatorum repetitione. [8] satagere nos dicit per denegationem concordie, ne ipse cum domino nostro papa convenire possit. profecto, si 1o impedit conventionem istam defectus concordie inter nos et Senenses, quanquam non videmusb, quomodo impediate vocante pontifice ac requirente; sed si impedit defectus iste concordie, ut dicit, satis probatum est non a nobis hujusmodi defectum provenire, sed ab illis, penes quos sua degit majestas, qui occupata violenter in bello restituere non consentiunt, miramurque de tanto principe, quod ad diffamacionem nostram defectum 15 aliorum tam inique convertat. hec sunt igitur, excellentissime domine, per que dominus imperator contra nos irascitur, per que ingratos vocat, per que nos infamare per suas litteras non veretur. que profecto qualia sint et an tantam estuationem iracundie mereantur, vestre celsitudini relinquimus ponderanda. jubere autem, ut cives Florentini absentes et inscii et nullius culpe rei ob ista captiventur, spolientur, in predam ponantur, tanquam si Cristiane 20 fidei hostes forent, omnem excedit crudelitatem confidimusque indubie, quod neque celsitudo vestra neque ceteri Alamanie principes hec tam indigna atque enormia in cives nostros fieri permittent", cum illi quidem innocentes sint et omni vacent culpa ete nobis, qui domi sumus, nichil obici possit, quod hujusmodi asperitatem sevitiamque mereatur. nos enim, quicquid majestas sua dicat, devoti filii ipsius et sacri imperii fidelissimi sumus, fuitque 25 civitas nostra erga Carolum quartum hujus genitorem, cum ille in Italiam venit, cum omni obsequio summe atque unice accepta ceterisque postea principibus continuata de- votione obediens et erga hunc ipsum, quicquid ipse predicet, non ingrata. datum Florentie die 20 novembris 1432. 1432 Nov. 20 1432 Nov. 29 303. Instruktion für Ridolfo Peruzzi, Florentinischen Gesandten an Papst Eugen IV: 30 soll dem Papst sagen, daß das Verhalten des Kaisers, insbesondere sein Versuch, die Anconitanische Mark aufzuwiegeln, die Signorie in der Meinung bestärke, daß sich die Ghibellinen erheben werden, sobald der Kaiser nach Rom komme; soll die Besorgnis des Papstes vor dem Abfall der Mark zerstreuen durch den Hinweis auf die Ohnmacht des Baseler Konzils und die Geldnot des Herzogs von Mailand s5 und des Kaisers; soll als das beste Mittel, den Kaiser unschädlich zu machen, den Friedensschluß mit Siena bezeichnen; u. a. m. 1432 November 29 [Florenz]. Aus Florenx Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie (elezioni, istruzioni, lettere) 9 fol. 53a�55a сор. chart. соасvа. Toilweise gedrucht in Documenti di storia italiana 3, 535, wohl aus unserer Vorlage. 40 1432 Nov. 29 Nota et informatione facta a te Ridolfo Peruzi ambasciadore del commune di Firenze a papa Eugenio quarto deliberata pe' nostri magnifici signori etc. a dì 29 di novembre 1432. [1] Andrai a Roma et presenterati alla presentia del sancto padre et alla sua beatitudine con parole reverenti et humili raccomanderai questa signoria et tutto il nostro 45 a) om. L. b) L videamus. c) statt impediat vocante hat C impediatur a summo. d) L permitteret; C permit- terent. e) et — sumus om. L. 1 Vgl. S. 312 und S. 487 Anm. 2.
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H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 499 1432 Nov. 29 popolo come veri et devoti figliuoli di sancta chiesa, offerendo largamente et con parole efficaci noi et il nostro popolo et ogni nostra possanza a beneplaciti dela sua sanc- tità. [2] dipoi venendo alle parti sustantiali dirai: che questa signoria si rende certa, che per Nerone nostro ambasciadore al continuo è stato ricordato alla sua sanctità con 5 buon zelo et con buona affectione quello, che è paruto a queste suoi devoti et fedeli figliuoli, che sia da tenere nel facto de lo 'mperadore et di sua andata a Roma, et che hora di nuovo sentito gl'andamenti d'esso imperadore et maxime dela provincia dela Marca, dove si dice aver condotto genti d'armi sotto nome suo et del concilio 1 per inquietare et turbare l'obedientia d'essa provincia, che molto maggiormente si con- fermano nella loro opinione nè altro stimano, che debba seguitare de l'andata sua a Roma, che novità et scandali et sublevamento et revolutione di tutto il paese et maxime dela città di Roma, vedendo i popoli et i baroni di parte Ghibellina o vogliamo dire di parte d'imperio stare coll' orechie levate con animo desideroso et prompto a far novità. dele quali cose è necessario seguire pericolo grandissimo dela sua beatitudine 15 et delo stato di sancta chiesa, al qual pericolo la sanctità sua debba obviare per modo cauto et con prudente consiglo et in niuno modo allectare tal fuoco a casa, ma rimuo- verlo et dilungarlo da sè con ogni ingegno et potentia, considerando che i popoli naturalmente son vaghi di cose nuove et gl'appetiti et le cupidigie de' gentili homini del paese sono molte et varie et insatiabili. nè pare a noi, per quanto ne cognosciamo, 20 che sia da far tanta stima di questo ragunamento sotto ombra di concilio, perchè si sente nel vero non prosperare nè aver concorso grande di prelati et par piutosto cosa sforzata che volontaria. et dal altro lato tanti popoli et signorie seguitano la sua bea- titudine et niente si muovono per rispetto del concilio, che questi del concilio debbono rimanere destituiti et abandonati sanza fiorire o far fructo alcuno di tale impresa. et 25 vedesi il duca di Milano essere in declinatione manifesta et tutto dì andare scemando et perdendo buona parte dela sua signoria et le genti sue esser in disordine per difecto di pecunie et di pagamento; la qual cosa dimostra chiaramente lui esser impotente et esser posto in gravissima difficultà et pericolo di suo stato. et se e' manca danari alle genti, che sono in Lombardia a sua difensione, molto maggiormente a quelle genti, che so sono in Toscana. et per tanto la beatitudine sua debba esser di buono animo et non far più stima dello 'mperadore che bisogni, veduto che è sanza danari et sanza genti et quando egl' adivenisse, che la pace de' Senesi per le mani dela sua sanctità avesse effecto, rimarebbe lo 'mperadore in modo, che bisognerebbe, che lui si gitasse a piei dela sua beatitudine et che si drizasse a ogni suo pensiero et volere. nè alcuna operatione 35 più efficace et fructuosa si potrebbe fare per la sua sanctità che condurre i Senesi alla pace, riducendogli o per forza o per amore a questo effecto et levando questo fuoco di Toscana per quiete etb tranquillità del paese et fermeza delo stato suo et confusione de' nimici di sancta chiesa et di sua sanctità. [3] questo è quanto voi arete a sporre nella prima giunta. et prenderete buona et diligente informatione da Nerone dele cose 40 practicate et messe inanzi per la sua commissione et per la lettere de' dieci, acciochè possiate seguitare et continuare et mettere ad executione le cose principiate, portandovi con l'usata vostra diligentia et avisando questa signoria per vestre lettere continua- mente. [4] il signor conte d'Urbino desidera secondo il dir suo esser d'acordo col sancto padre et che si dia compimento et effecto, a quanto è stato promesso all' una 45 parte et all' altra. il parlare è molto honesto. et dice voler lasciar città di Castello liberamente al papa. la qual cosa stimiamo che sarebbe molto buona et laudabile et sarebbe cagione di spegnere ogni fuoco et novità ne' luoghi circunstanti così nella Marca 10 a) Forl. pretali. b) Forl. di. Vgl. nr. 294 art. 4. 63*
H. Erster Anhang: Friedensverhandlungen zwischen Florenz u. Siena Sept. bis Nov. 1432 nr. 295-303. 499 1432 Nov. 29 popolo come veri et devoti figliuoli di sancta chiesa, offerendo largamente et con parole efficaci noi et il nostro popolo et ogni nostra possanza a beneplaciti dela sua sanc- tità. [2] dipoi venendo alle parti sustantiali dirai: che questa signoria si rende certa, che per Nerone nostro ambasciadore al continuo è stato ricordato alla sua sanctità con 5 buon zelo et con buona affectione quello, che è paruto a queste suoi devoti et fedeli figliuoli, che sia da tenere nel facto de lo 'mperadore et di sua andata a Roma, et che hora di nuovo sentito gl'andamenti d'esso imperadore et maxime dela provincia dela Marca, dove si dice aver condotto genti d'armi sotto nome suo et del concilio 1 per inquietare et turbare l'obedientia d'essa provincia, che molto maggiormente si con- fermano nella loro opinione nè altro stimano, che debba seguitare de l'andata sua a Roma, che novità et scandali et sublevamento et revolutione di tutto il paese et maxime dela città di Roma, vedendo i popoli et i baroni di parte Ghibellina o vogliamo dire di parte d'imperio stare coll' orechie levate con animo desideroso et prompto a far novità. dele quali cose è necessario seguire pericolo grandissimo dela sua beatitudine 15 et delo stato di sancta chiesa, al qual pericolo la sanctità sua debba obviare per modo cauto et con prudente consiglo et in niuno modo allectare tal fuoco a casa, ma rimuo- verlo et dilungarlo da sè con ogni ingegno et potentia, considerando che i popoli naturalmente son vaghi di cose nuove et gl'appetiti et le cupidigie de' gentili homini del paese sono molte et varie et insatiabili. nè pare a noi, per quanto ne cognosciamo, 20 che sia da far tanta stima di questo ragunamento sotto ombra di concilio, perchè si sente nel vero non prosperare nè aver concorso grande di prelati et par piutosto cosa sforzata che volontaria. et dal altro lato tanti popoli et signorie seguitano la sua bea- titudine et niente si muovono per rispetto del concilio, che questi del concilio debbono rimanere destituiti et abandonati sanza fiorire o far fructo alcuno di tale impresa. et 25 vedesi il duca di Milano essere in declinatione manifesta et tutto dì andare scemando et perdendo buona parte dela sua signoria et le genti sue esser in disordine per difecto di pecunie et di pagamento; la qual cosa dimostra chiaramente lui esser impotente et esser posto in gravissima difficultà et pericolo di suo stato. et se e' manca danari alle genti, che sono in Lombardia a sua difensione, molto maggiormente a quelle genti, che so sono in Toscana. et per tanto la beatitudine sua debba esser di buono animo et non far più stima dello 'mperadore che bisogni, veduto che è sanza danari et sanza genti et quando egl' adivenisse, che la pace de' Senesi per le mani dela sua sanctità avesse effecto, rimarebbe lo 'mperadore in modo, che bisognerebbe, che lui si gitasse a piei dela sua beatitudine et che si drizasse a ogni suo pensiero et volere. nè alcuna operatione 35 più efficace et fructuosa si potrebbe fare per la sua sanctità che condurre i Senesi alla pace, riducendogli o per forza o per amore a questo effecto et levando questo fuoco di Toscana per quiete etb tranquillità del paese et fermeza delo stato suo et confusione de' nimici di sancta chiesa et di sua sanctità. [3] questo è quanto voi arete a sporre nella prima giunta. et prenderete buona et diligente informatione da Nerone dele cose 40 practicate et messe inanzi per la sua commissione et per la lettere de' dieci, acciochè possiate seguitare et continuare et mettere ad executione le cose principiate, portandovi con l'usata vostra diligentia et avisando questa signoria per vestre lettere continua- mente. [4] il signor conte d'Urbino desidera secondo il dir suo esser d'acordo col sancto padre et che si dia compimento et effecto, a quanto è stato promesso all' una 45 parte et all' altra. il parlare è molto honesto. et dice voler lasciar città di Castello liberamente al papa. la qual cosa stimiamo che sarebbe molto buona et laudabile et sarebbe cagione di spegnere ogni fuoco et novità ne' luoghi circunstanti così nella Marca 10 a) Forl. pretali. b) Forl. di. Vgl. nr. 294 art. 4. 63*
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500 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Nov. 29 come in Toscana. vogliamo adunque, che ve n'adoperiate et che stretissimamente per nostra parte ne confortiate la sanctità sua, che vogla tener quel signor in benivolentia et devotione et non stranarlo et alienarlo 1. che tutto confortiamo per bene et per [5] anchora conforterete quiete et per utilità di sancta chiesa et dela sua beatitudine. la sua sanctità per le medesime ragioni, che vogla prender buona via di concordia colli figliuoli del signor Malatesta da Pesaro, perochè siamo certi, che gli scandali et turbationi di quello paese in gran parte nascono da questo inconveniente, et la sua beatitudine si debba ingegnare per ogni tempo et maximamente al presente ditinere e popoli suoi et le provincie sanza sollevamento alcuno, che abbia a dare speranza o conforto a suoi adversarii. [6] dele pratiche tenute a Siena et d'ogni particularità potrete prendere 1o informatione da dieci, sichè scadendo alcuno ragionamento voi siate bene informato et dotto, dove le cose sono restate. [Es folgt (art. 7) der Auftrag, dem Papst die Freude der Signorie auszudrücken, daß der König von Arragon sich für ihn erklärt und den Besuch des Baseler Konzils verboten habe und daß die Truppen des Sanzio Carillo in der Anconitanischen Mark von den päpstlichen geschlagen worden seien.] 15 J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. 1132 304. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- Febr. 20 ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: teilt Neuigkeiten mit, unter anderen auch die, daß der Papst dem Römischen Könige die Kaiserkrone durch vier Kar- dinäle habe zuschicken wollen. 1432 Februar 20 Rom. 20 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I nr. 143 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Uber der Adresse hat die Ordenskanalei bemerkt mit Tilmanno, unter ihr zietungen, item copie regis Romanorum et domini pape. 1 Auch Venedig trat für den Grafen von Urbino ein. Der Senat beschlof am 22 November, dem Gesandten beim Papst Andrea Donato unter ande- rem xu schreiben: dicatis quoque [scil. beatitudini sue], quod variis modis veridice sensimus, quod ad instantiam et artem regis Romanorum ducis Medio- lani et aliorum emulorum beatitudinis sue habetur quedam pratica reducendi omnes dominos et comu- nitates provincie Marchie in unam confederationem et voluntatem contra statum beatitudinis sue; que res, si fortasse sortiretur effectum, produceret maxima inconvenientia multaque prejuditia et pericula statui sue beatitudinis et ecclesie; da der Graf von Ur- bino caput vel principalius membrum ipsius Mar- chie genannt werden könne, so rate man conside- ratis multis emulationibus et insidiis ad statum suum [d. i. des Papstes] occurrentibus tam respectu regis Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre homeister. [I vor nuwe zitungen geruchet zu wissen, das sich das concilium zu 25 Basil itzunt hat angehaben unde wil nicht vorleget werden 2. der pobist wil di vor- legunge concilii nicht wedirruffen. der Romische konig hat dem pobist dorumme ge- schreiben, das der pobist geruchte di vorlegunge concilii wedirruffen, als sich denne euwer gnode us deser ingeslossener copie3 wol wirt undirrichten. [2] der Romische konig leit noch zu Ploczencz unde hat her entpoten seine zukunft. di geistlichen gros 3o und clein seen seine zukunft ungerne. der pobist wolde im di crone mit fir cardinalen senden. her wolde ir nicht ofnemen. her meint si selbis zu Rome zu holen. di Romanorum quam concilii Basilee ac ducis Medio- lani, daß der Papst den Grafen gewinne. De parte 104, de non 1, non sinceri 1. (Venedig Staats-A. 35 Sen. Secr. Reg. 12 fol. 133b�134a cop. membr. соаега.) 2 Schon am 3 Januar und dann nochmals am 14 Januar hatte der Prokurator dem Hochmeister ge- schrieben, daßt ihm der Kardinal von Rouen gesagt 40 habe, wi das concilium nichten wil, das man is vor- legen solle. (Königsberg Staats-A. Schbl. II/a nr. 64 und Schbl. II nr. 71 orig. chart. lit. clausae c. sig. in v. impr. del.; der Brief vom 3 Januar wurde laut Dorsualnotiz zu Sthum Fr. v. reminiscere 45 [März 14] abgeliefert.) 3 Dem Briefe liegt nur eine Kopie des Schreibens Eugens an Sigmund vom 27 Januar 1432 bei. Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 231 unter K.
500 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Nov. 29 come in Toscana. vogliamo adunque, che ve n'adoperiate et che stretissimamente per nostra parte ne confortiate la sanctità sua, che vogla tener quel signor in benivolentia et devotione et non stranarlo et alienarlo 1. che tutto confortiamo per bene et per [5] anchora conforterete quiete et per utilità di sancta chiesa et dela sua beatitudine. la sua sanctità per le medesime ragioni, che vogla prender buona via di concordia colli figliuoli del signor Malatesta da Pesaro, perochè siamo certi, che gli scandali et turbationi di quello paese in gran parte nascono da questo inconveniente, et la sua beatitudine si debba ingegnare per ogni tempo et maximamente al presente ditinere e popoli suoi et le provincie sanza sollevamento alcuno, che abbia a dare speranza o conforto a suoi adversarii. [6] dele pratiche tenute a Siena et d'ogni particularità potrete prendere 1o informatione da dieci, sichè scadendo alcuno ragionamento voi siate bene informato et dotto, dove le cose sono restate. [Es folgt (art. 7) der Auftrag, dem Papst die Freude der Signorie auszudrücken, daß der König von Arragon sich für ihn erklärt und den Besuch des Baseler Konzils verboten habe und daß die Truppen des Sanzio Carillo in der Anconitanischen Mark von den päpstlichen geschlagen worden seien.] 15 J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. 1132 304. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- Febr. 20 ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: teilt Neuigkeiten mit, unter anderen auch die, daß der Papst dem Römischen Könige die Kaiserkrone durch vier Kar- dinäle habe zuschicken wollen. 1432 Februar 20 Rom. 20 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I nr. 143 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Uber der Adresse hat die Ordenskanalei bemerkt mit Tilmanno, unter ihr zietungen, item copie regis Romanorum et domini pape. 1 Auch Venedig trat für den Grafen von Urbino ein. Der Senat beschlof am 22 November, dem Gesandten beim Papst Andrea Donato unter ande- rem xu schreiben: dicatis quoque [scil. beatitudini sue], quod variis modis veridice sensimus, quod ad instantiam et artem regis Romanorum ducis Medio- lani et aliorum emulorum beatitudinis sue habetur quedam pratica reducendi omnes dominos et comu- nitates provincie Marchie in unam confederationem et voluntatem contra statum beatitudinis sue; que res, si fortasse sortiretur effectum, produceret maxima inconvenientia multaque prejuditia et pericula statui sue beatitudinis et ecclesie; da der Graf von Ur- bino caput vel principalius membrum ipsius Mar- chie genannt werden könne, so rate man conside- ratis multis emulationibus et insidiis ad statum suum [d. i. des Papstes] occurrentibus tam respectu regis Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre homeister. [I vor nuwe zitungen geruchet zu wissen, das sich das concilium zu 25 Basil itzunt hat angehaben unde wil nicht vorleget werden 2. der pobist wil di vor- legunge concilii nicht wedirruffen. der Romische konig hat dem pobist dorumme ge- schreiben, das der pobist geruchte di vorlegunge concilii wedirruffen, als sich denne euwer gnode us deser ingeslossener copie3 wol wirt undirrichten. [2] der Romische konig leit noch zu Ploczencz unde hat her entpoten seine zukunft. di geistlichen gros 3o und clein seen seine zukunft ungerne. der pobist wolde im di crone mit fir cardinalen senden. her wolde ir nicht ofnemen. her meint si selbis zu Rome zu holen. di Romanorum quam concilii Basilee ac ducis Medio- lani, daß der Papst den Grafen gewinne. De parte 104, de non 1, non sinceri 1. (Venedig Staats-A. 35 Sen. Secr. Reg. 12 fol. 133b�134a cop. membr. соаега.) 2 Schon am 3 Januar und dann nochmals am 14 Januar hatte der Prokurator dem Hochmeister ge- schrieben, daßt ihm der Kardinal von Rouen gesagt 40 habe, wi das concilium nichten wil, das man is vor- legen solle. (Königsberg Staats-A. Schbl. II/a nr. 64 und Schbl. II nr. 71 orig. chart. lit. clausae c. sig. in v. impr. del.; der Brief vom 3 Januar wurde laut Dorsualnotiz zu Sthum Fr. v. reminiscere 45 [März 14] abgeliefert.) 3 Dem Briefe liegt nur eine Kopie des Schreibens Eugens an Sigmund vom 27 Januar 1432 bei. Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 231 unter K.
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J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. 501 1432 Febr. 20 Romer unde das meiste teil in Walischen landen begern 1 seine zukunft, an di gelarten, di houffen, her solle seine zukunft nicht folenden. [3] der pobist hat sich nu ein wenig gebessert in seiner cranheit 2. [4] der konig von Arrogonia hat eine grose floße a mit schiffen und mit vil luthen in dem mere. man saget alhir, das her sich mit 5 dem Romischen konige wol solle vornemen unde solle in des Romischen konigis zukunft [5] di Ungern di sein mit dem patriarchen wedir us Fryol ouch kein Rome komen. gezogen unde haben wenig fromen genomen. [6] nicht vornimpt man itzunt von den Florenczer unde Venediger mit dem herzoge von Melan also lange bis zu grosen zeit 3. genzlich ist is, das sich die Florenczer gerne voreinen welden mit dem 10 Romischen konige; abir der pobist unde di Venediger vorhindern is. unde des pobistis obirster houbtman 4 zuhet nu zu den Florenczer, di im vorsolden zwetusent spiſe. der pobist wil den Romischen konig mit groser macht nicht inlosen in der kirchen lant odir her kein Rome, alleine mit 400 pherden odir dergleich. [7 der frede zwuschen der kirchen unde dem princeps ist gemacht 5, unde hat vil infelle gehat. man hat [8 ein herre ist alhir, genant der prefect 6; derselbe dem 15 cleinen gelouben dorzu. Romischen konige fleget di crone ofzusetzen in seiner cronunge. demselben hat der pobist alle sein slos abegewonnen bis of eins, do her selbist ist of belegen, genant Civitafec. das leit bi dem mor 7 in der habanunge b. umme dasselbe thedinget itzunt der pobist. man spricht alhir, is solle in der Venediger hende komen. der kirchen 20 slos unde ampte sein alle besatzet mit Venedigern, alleine Spolet s. man besorget sich in desem jore groser nuwheit in Walischen landen. euwer gnode bevele ich dem almechtigen gote. gegeben zu Rome am 20 tage februarii anno domini etc. 32. [in verso] Dem erwirdigen grosmechtigem herren herren Pauel von Rusdorff homeister 25 Dutsches ordens mit aller wirdikeit. 1432 Febr. 20 Obirster procurator Dutsches ordens. 305. Martinek von Baworow an Ulrich von Rosenberg: berichtet u. a. von der Erkran- 1432 Febr. 25 kung K. Sigmunds, dessen Verhältnis zu Venedig und dessen Bemihungen, den Konflikt zwischen Papst und Konzil beizulegen. 1432 Februar 25 Piacenza. 30 Aus Wittingau Schwarxenbergisches Archiv Hist. 318 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. Gedruckt im Archiv Ceský 3, 9-10 ebendaher. — Regest bei Palacky, Urkundl. Beiträge zur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 271. Berichtet u. a.: Der König sei von seiner alten Krankheit, der Gicht (koleno), befallen worden und dadurch sei grofter Aufenthalt entstanden. Von allen Seiten seien Italienische Gesandtschaften gekommen; 35 eine Venetianische 9 komme mit Vollmacht nach Parma, sieben Meilen von hier; Herr Donsa bringe ihr Geleitsbriefe. Der Papst habe das Konzil aufgelöst und cin neues in anderthalb Jahren in Bologna au haltendes berufen. Deshalb und anderer Angelegenheiten wegen habe der König Herrn Jan von Swihow, den Propst von Stuhlweißenburg und Meister Nikolaus Stock nach Rom geschickt 10; er hoffe, daß der a) sic. b) die beiden kursin gedruckten Buchstaben sind undeutlich infolge von Korrektur. 40 1 Vgl. nr. 226 und S. 296. In den Briefen vom 3. und 14 Januar (vgl. S. 500 Anm. 2) hatte der Prokurator geschrieben, das Be- finden des Papstes habe sich wenig icht gebessert; er wolle die Bäder in Neapel gebrauchen. 3 grose zeit dürfte Ostern sein, wie man ja auch die Woche vor Ostern als die „grose Woche" au bexeichnen pflegte. 4 Niccolò da Tollentino. Vgl. S. 349 Anm. I. 5 Der Friede mit Antonio Colonna, Fürsten von 50 Salerno, war schon am 22 September 1431 ge- 45 schlossen worden. Vgl. Gregorovins, Gesch. der Stadt Rom 7, 30. 6 Jаcopo da Vico. Vgl. Neri Capponi bei Mu- ratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 1175; auch Gregoro- vius a. a. O. D. i. in den Maremmen. In Spoleto war Bischof Johannes Tiergart von Kurland päpstlicher Gourerneur. Ugl. nr. 321. 9 Vgl. S. 283. 10 Vgl. S. 300.
J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. 501 1432 Febr. 20 Romer unde das meiste teil in Walischen landen begern 1 seine zukunft, an di gelarten, di houffen, her solle seine zukunft nicht folenden. [3] der pobist hat sich nu ein wenig gebessert in seiner cranheit 2. [4] der konig von Arrogonia hat eine grose floße a mit schiffen und mit vil luthen in dem mere. man saget alhir, das her sich mit 5 dem Romischen konige wol solle vornemen unde solle in des Romischen konigis zukunft [5] di Ungern di sein mit dem patriarchen wedir us Fryol ouch kein Rome komen. gezogen unde haben wenig fromen genomen. [6] nicht vornimpt man itzunt von den Florenczer unde Venediger mit dem herzoge von Melan also lange bis zu grosen zeit 3. genzlich ist is, das sich die Florenczer gerne voreinen welden mit dem 10 Romischen konige; abir der pobist unde di Venediger vorhindern is. unde des pobistis obirster houbtman 4 zuhet nu zu den Florenczer, di im vorsolden zwetusent spiſe. der pobist wil den Romischen konig mit groser macht nicht inlosen in der kirchen lant odir her kein Rome, alleine mit 400 pherden odir dergleich. [7 der frede zwuschen der kirchen unde dem princeps ist gemacht 5, unde hat vil infelle gehat. man hat [8 ein herre ist alhir, genant der prefect 6; derselbe dem 15 cleinen gelouben dorzu. Romischen konige fleget di crone ofzusetzen in seiner cronunge. demselben hat der pobist alle sein slos abegewonnen bis of eins, do her selbist ist of belegen, genant Civitafec. das leit bi dem mor 7 in der habanunge b. umme dasselbe thedinget itzunt der pobist. man spricht alhir, is solle in der Venediger hende komen. der kirchen 20 slos unde ampte sein alle besatzet mit Venedigern, alleine Spolet s. man besorget sich in desem jore groser nuwheit in Walischen landen. euwer gnode bevele ich dem almechtigen gote. gegeben zu Rome am 20 tage februarii anno domini etc. 32. [in verso] Dem erwirdigen grosmechtigem herren herren Pauel von Rusdorff homeister 25 Dutsches ordens mit aller wirdikeit. 1432 Febr. 20 Obirster procurator Dutsches ordens. 305. Martinek von Baworow an Ulrich von Rosenberg: berichtet u. a. von der Erkran- 1432 Febr. 25 kung K. Sigmunds, dessen Verhältnis zu Venedig und dessen Bemihungen, den Konflikt zwischen Papst und Konzil beizulegen. 1432 Februar 25 Piacenza. 30 Aus Wittingau Schwarxenbergisches Archiv Hist. 318 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. del. Gedruckt im Archiv Ceský 3, 9-10 ebendaher. — Regest bei Palacky, Urkundl. Beiträge zur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 271. Berichtet u. a.: Der König sei von seiner alten Krankheit, der Gicht (koleno), befallen worden und dadurch sei grofter Aufenthalt entstanden. Von allen Seiten seien Italienische Gesandtschaften gekommen; 35 eine Venetianische 9 komme mit Vollmacht nach Parma, sieben Meilen von hier; Herr Donsa bringe ihr Geleitsbriefe. Der Papst habe das Konzil aufgelöst und cin neues in anderthalb Jahren in Bologna au haltendes berufen. Deshalb und anderer Angelegenheiten wegen habe der König Herrn Jan von Swihow, den Propst von Stuhlweißenburg und Meister Nikolaus Stock nach Rom geschickt 10; er hoffe, daß der a) sic. b) die beiden kursin gedruckten Buchstaben sind undeutlich infolge von Korrektur. 40 1 Vgl. nr. 226 und S. 296. In den Briefen vom 3. und 14 Januar (vgl. S. 500 Anm. 2) hatte der Prokurator geschrieben, das Be- finden des Papstes habe sich wenig icht gebessert; er wolle die Bäder in Neapel gebrauchen. 3 grose zeit dürfte Ostern sein, wie man ja auch die Woche vor Ostern als die „grose Woche" au bexeichnen pflegte. 4 Niccolò da Tollentino. Vgl. S. 349 Anm. I. 5 Der Friede mit Antonio Colonna, Fürsten von 50 Salerno, war schon am 22 September 1431 ge- 45 schlossen worden. Vgl. Gregorovins, Gesch. der Stadt Rom 7, 30. 6 Jаcopo da Vico. Vgl. Neri Capponi bei Mu- ratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 1175; auch Gregoro- vius a. a. O. D. i. in den Maremmen. In Spoleto war Bischof Johannes Tiergart von Kurland päpstlicher Gourerneur. Ugl. nr. 321. 9 Vgl. S. 283. 10 Vgl. S. 300.
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502 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Febr. 25 Papst in die Abhaltung des Konxils willigen werde. Auch cine Konzilsgesandtschaft, bestehend aus dem Datum w Placenci den Bischof von Lausanne und einem anderen Prälaten 1, sei xum Papst gereist 2. s. Mathiáše apoštola božieho a. d. etc. 32. (1432) 306. Nürnberg an Eger: schickt u. a. Abschrift eines Zettels mit Nachrichten über K. März 19 Sigmund. [14327 März 19 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 219b�220a cop. chart. coaera. Febr. 22 11432] März 19 Schreibt u. a.: Auf euere Bitte, euch von des Königs lewfen xu berichten, teilen wir euch mit, daz uns in kûrz von seinen kûniglichen gnaden ein brief 3 komen ist, des datum hellt zu Placencz cathedra Petri nehstvergangen. darinnen uns unter andern dingen ein zettel eingeslossen gewesen ist, der wir ewch ein abschrift hierinnen verslossen schicken; darinnen ir von seinr kûniglichen majestat gelegenheit guter 10 Datum feria 4 post dominicam reminiscere. maß vernemen werdet. 1432 307. K. Sigmund an Frankfurt: schreibt u. a., daß er heute seine durch große Kälte März 20 bisher verzögerte Reise nach Rom antrete und unterwegs nur in Parma einige Tage verweilen werde, da ihn dort Gesandte des Papstes und der Venetianer und andere Leute erwarten. 1432 März 20 Piacenza. 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3234 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt�A. I, 134. Regest bei Aschbach 4, 481 und bei Altmann nr. 9080. Altmann erwähnt das Schreiben auch unter nr. 9006, giebt ihm aber fälschlich das Datum „Januar 10“ und verweist fälschlich auf Aschbach 4, 480. 20 März 20 1432 Mär: 20 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Ersamen und lieben getruen. als ir yezund Wyganden voyt von Richelsheim unsern lieben getruen zu uns gesant habt 4 u. s. w. [zunächst über seine Bereitwilligkeit, ihnen in Sachen des Keuchergerichts und des von ihm bestätigten Ausspruchs Gf. Johanns 25 von Wertheim zu Diensten zu sein, dann Dank für die durch Wigand überbrachte Stadtsteuer]. ouch lassen wir euch wissen, das wir uff heut 5 von hynne eziehen und unsern wege gen Rom anheben. und hoffen, ob got wil, gelucklich dahin zu komen, wann uns unser sun der herezog von Meylan seines volkes gnug zugegeben hat, dahin und herwider zu geleitten. und wir haben nit ee gecziehen môgen durch grosser kelde so und bose willen der wege. ouch meinen wir uff dem wege nicht zu harren, allein zu Parma ettlich tag, do des babsts 6 und ouch der Venediger7 botschaft und ander leut unser harren, mit den wir kurcze rede haben und also fur uns cziehen wollen. und geben was uns hinfur begegent, wollen wir euch als unsern lieben getruen verkunden. zu Placencz am donerstag vor dem suntag oculi unserr riche des Hungrischen etc. 35 im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im zwelften jaren. [in verso] Den burgermeister und rate der stat zu Franckfurd unsern und des richs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 11432/ 308. Nürnberg an Herrn Boguslaw von Riesenberg: erwidert auf seine Bitte um Nach- 40 Мärz 31 richten über K. Sigmund, daß sich dieser in Piacenza südlich von Mailand be- D. i. der Utrechter Dechant Heinrich Stater. 2 Vgl. S. 298. 3 Wir haben weder den Brief noch den darin ent- haltenen Zettel aufgefunden. 4 Vgl. S. 260 Anm. 3. 1 5 Uber den Zeitpunkt von Sigmunds Aufbruch von Piacenza nach Parma vgl. S. 279. 6 Vgl. S. 302-303. Die Venetianische Gesandtschaft kam nicht nach 45 Parma, sondern blieb in Reggio. Vgl. S. 283.
502 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Febr. 25 Papst in die Abhaltung des Konxils willigen werde. Auch cine Konzilsgesandtschaft, bestehend aus dem Datum w Placenci den Bischof von Lausanne und einem anderen Prälaten 1, sei xum Papst gereist 2. s. Mathiáše apoštola božieho a. d. etc. 32. (1432) 306. Nürnberg an Eger: schickt u. a. Abschrift eines Zettels mit Nachrichten über K. März 19 Sigmund. [14327 März 19 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 219b�220a cop. chart. coaera. Febr. 22 11432] März 19 Schreibt u. a.: Auf euere Bitte, euch von des Königs lewfen xu berichten, teilen wir euch mit, daz uns in kûrz von seinen kûniglichen gnaden ein brief 3 komen ist, des datum hellt zu Placencz cathedra Petri nehstvergangen. darinnen uns unter andern dingen ein zettel eingeslossen gewesen ist, der wir ewch ein abschrift hierinnen verslossen schicken; darinnen ir von seinr kûniglichen majestat gelegenheit guter 10 Datum feria 4 post dominicam reminiscere. maß vernemen werdet. 1432 307. K. Sigmund an Frankfurt: schreibt u. a., daß er heute seine durch große Kälte März 20 bisher verzögerte Reise nach Rom antrete und unterwegs nur in Parma einige Tage verweilen werde, da ihn dort Gesandte des Papstes und der Venetianer und andere Leute erwarten. 1432 März 20 Piacenza. 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3234 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt�A. I, 134. Regest bei Aschbach 4, 481 und bei Altmann nr. 9080. Altmann erwähnt das Schreiben auch unter nr. 9006, giebt ihm aber fälschlich das Datum „Januar 10“ und verweist fälschlich auf Aschbach 4, 480. 20 März 20 1432 Mär: 20 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Ersamen und lieben getruen. als ir yezund Wyganden voyt von Richelsheim unsern lieben getruen zu uns gesant habt 4 u. s. w. [zunächst über seine Bereitwilligkeit, ihnen in Sachen des Keuchergerichts und des von ihm bestätigten Ausspruchs Gf. Johanns 25 von Wertheim zu Diensten zu sein, dann Dank für die durch Wigand überbrachte Stadtsteuer]. ouch lassen wir euch wissen, das wir uff heut 5 von hynne eziehen und unsern wege gen Rom anheben. und hoffen, ob got wil, gelucklich dahin zu komen, wann uns unser sun der herezog von Meylan seines volkes gnug zugegeben hat, dahin und herwider zu geleitten. und wir haben nit ee gecziehen môgen durch grosser kelde so und bose willen der wege. ouch meinen wir uff dem wege nicht zu harren, allein zu Parma ettlich tag, do des babsts 6 und ouch der Venediger7 botschaft und ander leut unser harren, mit den wir kurcze rede haben und also fur uns cziehen wollen. und geben was uns hinfur begegent, wollen wir euch als unsern lieben getruen verkunden. zu Placencz am donerstag vor dem suntag oculi unserr riche des Hungrischen etc. 35 im 45 des Romischen im 22 und des Behemischen im zwelften jaren. [in verso] Den burgermeister und rate der stat zu Franckfurd unsern und des richs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 11432/ 308. Nürnberg an Herrn Boguslaw von Riesenberg: erwidert auf seine Bitte um Nach- 40 Мärz 31 richten über K. Sigmund, daß sich dieser in Piacenza südlich von Mailand be- D. i. der Utrechter Dechant Heinrich Stater. 2 Vgl. S. 298. 3 Wir haben weder den Brief noch den darin ent- haltenen Zettel aufgefunden. 4 Vgl. S. 260 Anm. 3. 1 5 Uber den Zeitpunkt von Sigmunds Aufbruch von Piacenza nach Parma vgl. S. 279. 6 Vgl. S. 302-303. Die Venetianische Gesandtschaft kam nicht nach 45 Parma, sondern blieb in Reggio. Vgl. S. 283.
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p J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304.- 390. 508 finde !, es dum gui gehe wnd er beabsichtige, zu seiner JCaiserkrónung weiterzu- (1457) ziehen; u. a. m. [1452] März 31 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol, 2274 cop. chart. coacva. Dalum feria 2 post do- minicam letare [Märx 81]. 5309. Nürnberg? an seinen Bürger Hans Sigweim: wünscht Nachrichten über K. Sig- mund, [1432] April 5 [ Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 9992» cop. chart. coueva. Schreibt: Wir schicken xu dir den gegenicürtigen. DBoten, um. von. K. Signamds gesuntheit und ge- legenheit zw hören und wie es umb seinr küniglichen majestat fart seinr keiserlichen crônung gen Rom, 10 die im unser herrgot gläckseliclich fügen geruch, noch gestalt und ob icht verzugs daran sei. Berichte uns darüber unverzüglich und gans genau und halte uns auch künftig auf dem Laufenden; spare in dieser Hinsicht keinen Botenlohn, judica. Datum sub sigillo Stepfani Coler magistri civium sabato ante dominicam AMárz 81 [1432] April 5 [1482] April 5 310. /Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom Kaspar Stange von Wand- C ^ . je. 4 . e " . rib Ma 16 ofen] an den Hochmeister [Paul von Kusdorf]: berichtet über das Verhältnis K. Sigmunds zum Papst, das Baseler Konzil, kriegerische Vorgänge innerhalb und außerhalb Italiens, uw. «. m. [1432 April 23 Rom 3.] Aus Künigsberg Staats-A. Schbl. XXV nr. 95 cop. chart. coaeva mit Schmitten, ohme Datum. Gnediger here homeister. zo pobistis botschaft ist wedir komen von bilepen wil. pobist nicht entphoen. geruchet zu wissen vor nuwe zitunge: [2] des dem Romischen konige mit einer entwert 4, das der Romiscke komig allis thun wil noch des pobistis wille, wi her das concilium zulosen wil zu Basil unde di bulle revocacionis wedir revocire. dem concilio her ganz is das nieht, so wil der Romiscle koniy der keiBerlicher crone von dem [2] des Romischen konigis botschatt ist noch alhir, wenne si 25 noch nicht entwert haben von dem pobiste noch der sich dis jor anlosen wirt. pobist ist wedir gesunt wurden? unde hat dese tage di beste kunde, und ist bi etlichen ampten gewest, [3] der benediccio gegeben, als her [4] ouch sprieht man alhir, das dem pobist von der vorlegunge wegen des concilii bilegen wellen di konige von Franck- reich Castelle unde zu Polen. fursten unde herren botschaft. eins seine botschaft adir brife hersenden. [5] das concilium zu Basil hat sich ganz gesatzt unde befestiget unde. wirt seinen vorgang haben. vil prelatin sein do vorsamelt unde vil man entsihet sich, das in korz das concilium wirt noch [6] der pobist wil nicht, das der Romische komig mit macht inkome. der kirchen houbtluthe zwene Nicolo Tullentin (ist bi den Florenczer) und Fortebratcz der ander legen kein dem herzoge von Melan mit erem % folke. der cine hat den Senesern faste schade getan ?, di itzunt haben geholt? dem Romischen komige. * Nürnberg hatte also am. 31 Mórz noch keine Nachricht von Weitermarsche Siynumds nach Parma. 40? Auch Ulm schickte xw derselben Zeit einen Bolen nach Italien, wie der folgende Ausgabeposlen lehrt : Clausen secunda vor palmaram [April 7] gen Lam- parten zü unserm herren dom kánge umb máre siner lówffe 10 guldin. (Ulm Stadt- A. Rechnung des 45 Schwäbischen Städtebundes für das Jahr 1432 fol. 21% mot. chart. coaeva.) * Die Festsetxung des Datums macht keine Schwie- [7] etliche eortisanen, di kein Rome zogen mit 16 pherden us Dutschen landen, undir den einer gewest ist her Caspar Slick bruder und des erz- rigkeiten. Die Rückkehr der päpstlichen Gesandten, die in art. 1 erwähnt wird, erfolgte. an 28. die Antwort des Papstes auf die. Werbung. der. künig- lichen Gesandlen, die laut art. 2 noch aussteht, am 24 April (vgl. S. 800). Der Brief ist also sicher am 23 April geschrieben. * Vgl. ur. 252 und 253. ® Vgl. nr. 304 art. 3. 5 Vgl. S. 849 Anm. 1. ? D. 4. gehuldigt.
p J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304.- 390. 508 finde !, es dum gui gehe wnd er beabsichtige, zu seiner JCaiserkrónung weiterzu- (1457) ziehen; u. a. m. [1452] März 31 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol, 2274 cop. chart. coacva. Dalum feria 2 post do- minicam letare [Märx 81]. 5309. Nürnberg? an seinen Bürger Hans Sigweim: wünscht Nachrichten über K. Sig- mund, [1432] April 5 [ Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 9992» cop. chart. coueva. Schreibt: Wir schicken xu dir den gegenicürtigen. DBoten, um. von. K. Signamds gesuntheit und ge- legenheit zw hören und wie es umb seinr küniglichen majestat fart seinr keiserlichen crônung gen Rom, 10 die im unser herrgot gläckseliclich fügen geruch, noch gestalt und ob icht verzugs daran sei. Berichte uns darüber unverzüglich und gans genau und halte uns auch künftig auf dem Laufenden; spare in dieser Hinsicht keinen Botenlohn, judica. Datum sub sigillo Stepfani Coler magistri civium sabato ante dominicam AMárz 81 [1432] April 5 [1482] April 5 310. /Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom Kaspar Stange von Wand- C ^ . je. 4 . e " . rib Ma 16 ofen] an den Hochmeister [Paul von Kusdorf]: berichtet über das Verhältnis K. Sigmunds zum Papst, das Baseler Konzil, kriegerische Vorgänge innerhalb und außerhalb Italiens, uw. «. m. [1432 April 23 Rom 3.] Aus Künigsberg Staats-A. Schbl. XXV nr. 95 cop. chart. coaeva mit Schmitten, ohme Datum. Gnediger here homeister. zo pobistis botschaft ist wedir komen von bilepen wil. pobist nicht entphoen. geruchet zu wissen vor nuwe zitunge: [2] des dem Romischen konige mit einer entwert 4, das der Romiscke komig allis thun wil noch des pobistis wille, wi her das concilium zulosen wil zu Basil unde di bulle revocacionis wedir revocire. dem concilio her ganz is das nieht, so wil der Romiscle koniy der keiBerlicher crone von dem [2] des Romischen konigis botschatt ist noch alhir, wenne si 25 noch nicht entwert haben von dem pobiste noch der sich dis jor anlosen wirt. pobist ist wedir gesunt wurden? unde hat dese tage di beste kunde, und ist bi etlichen ampten gewest, [3] der benediccio gegeben, als her [4] ouch sprieht man alhir, das dem pobist von der vorlegunge wegen des concilii bilegen wellen di konige von Franck- reich Castelle unde zu Polen. fursten unde herren botschaft. eins seine botschaft adir brife hersenden. [5] das concilium zu Basil hat sich ganz gesatzt unde befestiget unde. wirt seinen vorgang haben. vil prelatin sein do vorsamelt unde vil man entsihet sich, das in korz das concilium wirt noch [6] der pobist wil nicht, das der Romische komig mit macht inkome. der kirchen houbtluthe zwene Nicolo Tullentin (ist bi den Florenczer) und Fortebratcz der ander legen kein dem herzoge von Melan mit erem % folke. der cine hat den Senesern faste schade getan ?, di itzunt haben geholt? dem Romischen komige. * Nürnberg hatte also am. 31 Mórz noch keine Nachricht von Weitermarsche Siynumds nach Parma. 40? Auch Ulm schickte xw derselben Zeit einen Bolen nach Italien, wie der folgende Ausgabeposlen lehrt : Clausen secunda vor palmaram [April 7] gen Lam- parten zü unserm herren dom kánge umb máre siner lówffe 10 guldin. (Ulm Stadt- A. Rechnung des 45 Schwäbischen Städtebundes für das Jahr 1432 fol. 21% mot. chart. coaeva.) * Die Festsetxung des Datums macht keine Schwie- [7] etliche eortisanen, di kein Rome zogen mit 16 pherden us Dutschen landen, undir den einer gewest ist her Caspar Slick bruder und des erz- rigkeiten. Die Rückkehr der päpstlichen Gesandten, die in art. 1 erwähnt wird, erfolgte. an 28. die Antwort des Papstes auf die. Werbung. der. künig- lichen Gesandlen, die laut art. 2 noch aussteht, am 24 April (vgl. S. 800). Der Brief ist also sicher am 23 April geschrieben. * Vgl. ur. 252 und 253. ® Vgl. nr. 304 art. 3. 5 Vgl. S. 849 Anm. 1. ? D. 4. gehuldigt.
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504 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. bischoffen von Mencz kenzeler 1, sein von einem Ursiner an sachen in einem castill no bi Rome obil gehaldent unde geslagin. is ist ein bispil dem Romischen konige, das her nicht an macht her kome ; der her noch nicht hat. idach hat mir der Romische [8] man spricht, das konig bi Kal Jocob entpotin, her welde schir mein gast sein 2. der Romische konig mit dem konige von Arrogon und den princeps wol eins sein unde 5 sich undir enandir wol vornemen. [9 der frede zwuschen dem pobist unde dem princeps steet noch faste hin, wenne der cardinal de Colunpna ist noch nicht kein Rome komen. vil vorrethniße von beiden teilen werden alhir vorsucht. [10] der Romische konig hat vorsucht frede zu machen zwuschen im den Venediger unde Florenczir 3, unde hat geschreiben seiner botschaft alher kein Rome, das dovon nicht 10 wirt, wenne si geben im gute wort. [11] di Turken haben den Venediger vil galeen unde schiff abgeslagin in dem mere. dorzu di Janueser zu mose qwamen unde haben ouch di Venediger obirfallen unde eine insil genant Syo abegewunnen 4. [12] di Venediger haben eren obirsten heergrefe gefangen 5, genant conte Karmelion. si geben im schult, das her dem herzog von Melan hette mocht folk abeslan, abir her wolde is 15 nicht thun. [13] di zukunft des Romischen konigis begern vil luthe. kommet her mit macht, her wurde herre obir ganz Walische land. is ist zu besorgen an zweifel, [14] ouch das alle Walische land obil steen werden in desem jore kriges halben. so hat der herre bischof von Cuerlant orlob von dem pobiste, von Spolit 6 zu zihen, und wirt herkomen unde vorbas zu lande zihen. 11432 April 23) 20 1432 311. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- April 25 ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: bezweifelt im Hinblick auf die Hal- tung des Papstes, der Venetianer und der Florentiner, daß der Römische König noch in diesem Jahre nach Rom kommen könne. 1432 April 25 Rom. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I/a nr. 253 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. 25 deperd. Die Ordenskanalei bemerkt über der Adresse Kale Jocop, unter ihr das der Ro- mische konig nicht wol kan ken Rome komen. Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre ho- meister. als mir euwer gnode hatte geschreiben, wi€euch der Romische konig vor- schreiben hat, das here zukonftig were kein Rome, dasselbe her ouch dem pobist hatte 30 Febr. vorschreiben ?, das her in dem monden februarii zu Rome sein wolde. und der pobist seiner zukunft hat gebeitet bis an dese zeit; anders were her in das bat 8 gezogin. so vorneme ich us der entwert", di der pobist gegeben hat des Romischen konigis bot- schaft, das her nicht wol kein Rome a komen kan, wenne der pobist nicht wil, das her mit macht kommetb, sunder alleine mit sulcher macht, als her in Walische lant were komen. ouch 35 so sein di Venediger unde Florenczir wedir in. wil her nw mit der macht des her- zogen von Melan komen, so wirt sich der pobist offenbar weder in setzin. also ist vorselich, das der Romische konig mit macht des herzogen von Melan, wenne her andere nicht hat, dis jor nicht kein Rome kommet. unde an grose macht kein Rome zu komen, ist is seiner koniclicher majestat zumol swere, wenne kein Romische konig us Dutschen 40 a) orig. Rome mit Uberstrich, also Romme? b) om. orig. 1 Vgl. nr. 316. 2 Vgl. auch S. 408 Anm. 1. 3 Es sind die Friedensverhandlungen in Reggio gemeint. Vgl. S. 283. 4 Vgl. S. 287 Anm. 2. 5 Vgl. Battistella, Il conte Carmagnola pag. 351. Vgl. S. 501 Anm. 8. 6 Einen Brief dieses Inhaltes kennen wir nicht. Man vergleiche aber den Brief Sigmunds an das Baseler Konxil vom 31 Januar 1432, unsere nr. 135. 8 Der Papst wollte nach Neapel. Vgl. S. 501 45 Anm. 2. 9 Vgl. nrr. 244 und 245.
504 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. bischoffen von Mencz kenzeler 1, sein von einem Ursiner an sachen in einem castill no bi Rome obil gehaldent unde geslagin. is ist ein bispil dem Romischen konige, das her nicht an macht her kome ; der her noch nicht hat. idach hat mir der Romische [8] man spricht, das konig bi Kal Jocob entpotin, her welde schir mein gast sein 2. der Romische konig mit dem konige von Arrogon und den princeps wol eins sein unde 5 sich undir enandir wol vornemen. [9 der frede zwuschen dem pobist unde dem princeps steet noch faste hin, wenne der cardinal de Colunpna ist noch nicht kein Rome komen. vil vorrethniße von beiden teilen werden alhir vorsucht. [10] der Romische konig hat vorsucht frede zu machen zwuschen im den Venediger unde Florenczir 3, unde hat geschreiben seiner botschaft alher kein Rome, das dovon nicht 10 wirt, wenne si geben im gute wort. [11] di Turken haben den Venediger vil galeen unde schiff abgeslagin in dem mere. dorzu di Janueser zu mose qwamen unde haben ouch di Venediger obirfallen unde eine insil genant Syo abegewunnen 4. [12] di Venediger haben eren obirsten heergrefe gefangen 5, genant conte Karmelion. si geben im schult, das her dem herzog von Melan hette mocht folk abeslan, abir her wolde is 15 nicht thun. [13] di zukunft des Romischen konigis begern vil luthe. kommet her mit macht, her wurde herre obir ganz Walische land. is ist zu besorgen an zweifel, [14] ouch das alle Walische land obil steen werden in desem jore kriges halben. so hat der herre bischof von Cuerlant orlob von dem pobiste, von Spolit 6 zu zihen, und wirt herkomen unde vorbas zu lande zihen. 11432 April 23) 20 1432 311. Der oberste Prokurator des Deutschen Ordens in Rom [Kaspar Stange von Wand- April 25 ofen] an den Hochmeister Paul von Rusdorf: bezweifelt im Hinblick auf die Hal- tung des Papstes, der Venetianer und der Florentiner, daß der Römische König noch in diesem Jahre nach Rom kommen könne. 1432 April 25 Rom. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. I/a nr. 253 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. 25 deperd. Die Ordenskanalei bemerkt über der Adresse Kale Jocop, unter ihr das der Ro- mische konig nicht wol kan ken Rome komen. Meinen demutigen willigen gehorsam zuvor. erwirdiger gnediger liber herre ho- meister. als mir euwer gnode hatte geschreiben, wi€euch der Romische konig vor- schreiben hat, das here zukonftig were kein Rome, dasselbe her ouch dem pobist hatte 30 Febr. vorschreiben ?, das her in dem monden februarii zu Rome sein wolde. und der pobist seiner zukunft hat gebeitet bis an dese zeit; anders were her in das bat 8 gezogin. so vorneme ich us der entwert", di der pobist gegeben hat des Romischen konigis bot- schaft, das her nicht wol kein Rome a komen kan, wenne der pobist nicht wil, das her mit macht kommetb, sunder alleine mit sulcher macht, als her in Walische lant were komen. ouch 35 so sein di Venediger unde Florenczir wedir in. wil her nw mit der macht des her- zogen von Melan komen, so wirt sich der pobist offenbar weder in setzin. also ist vorselich, das der Romische konig mit macht des herzogen von Melan, wenne her andere nicht hat, dis jor nicht kein Rome kommet. unde an grose macht kein Rome zu komen, ist is seiner koniclicher majestat zumol swere, wenne kein Romische konig us Dutschen 40 a) orig. Rome mit Uberstrich, also Romme? b) om. orig. 1 Vgl. nr. 316. 2 Vgl. auch S. 408 Anm. 1. 3 Es sind die Friedensverhandlungen in Reggio gemeint. Vgl. S. 283. 4 Vgl. S. 287 Anm. 2. 5 Vgl. Battistella, Il conte Carmagnola pag. 351. Vgl. S. 501 Anm. 8. 6 Einen Brief dieses Inhaltes kennen wir nicht. Man vergleiche aber den Brief Sigmunds an das Baseler Konxil vom 31 Januar 1432, unsere nr. 135. 8 Der Papst wollte nach Neapel. Vgl. S. 501 45 Anm. 2. 9 Vgl. nrr. 244 und 245.
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J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. 505 10 landen her kein Rome qwam an mit groser macht; unde dennoch diselben entzwor ge- 1432 April 25 storben odir grose anfechtunge in desen landen gehat haben. der almechtige got ge- ruche im gut gelocke zu gebin, wenne her in des herzogen von Melan henden ist. euwer gnode der almechtige got geruche zu bewaren. gegeben zu Rome am 25 tage 5 aprilis anno domini etc. 32. [in verso] Dem erwirdigen grosmechtigem Obirster procurator herren herren Pauel von Rusdorff homeister Dutsches ordens. Dutsches ordens mit aller wirdikeit. 312. Basel an Frankfurt: macht auf Grund des Berichtes seiner von Parma zurüick- gekehrten Gesandtschaft Mitteilungen über K. Sigmunds Lage und Pläne; giebt Nachrichten über die dritte Session und die sonstige Thätigkeit des Konzils. 1432 Mai 6 ſBasel]. 1432 April 25 1432 Маi 6 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3243 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Frankfurter Vermerk Basel konig concilium etc. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt-A. 1, 134. Unser willig frúntlich dienst alzit vor. besundern lieben und gûten frunde. als ir uns verschriben und begêrt hand, úch verschriben lassen ze wissende von gelegenheit wegen unsers allergnêdigesten herren des Rômschen kungs und ouch des heiligen con- cilii bi uns etc., also begeren wir úwer liebe ze wissende: [1] das war ist, daz wir 20 unser erber botschaft 1 bi dem ietzgenanten unserm gnêdigesten herren dem Römschen kúng zů Parm in Lamparten gehept hand. daselbs si ouch sin kúnglich gnade verlassen hat frisch und gesunt, in massen als er denn gûte zit gewêsen ist. und hat noch alzit vor im gen Rome zû ziehende, die keiserliche krone ze empfahende, und ist also unser gnêdigesten fröwen der Rômschen kúnigin, die noch nit zû im kommen ist, wartende. 25 sin kuniglich gnade hat ouch zû unser botschaft gerett, das er fúrer geneiget sie darumbe gen Rome zû ziehen, daz das heilig concilium einen fúrgang nemme, denn die keiser- liche crone ze empfahende, wand er ie meint, das es einen fúrgang haben sôlle, und sôlle er darumbe lib und gût we tûn. und uf solichen zuge hatt im der herzog von Meyland sêhsthusent zû rosse zûgeordenet 2; desglichen andere kunige fursten und herren 3o im hilf ze tûnde und gen Rome ze fürende angeseit haben 3 etc. [2] sodenn von des conciliums wegen verstand wir nit anders, denn das das fúrgang haben und nemmen sôlle, wand uf den meigentag4 nêhst vergangen die dritte session gehalten, da ouch Mai 1 offenlich, nachdem und si vormals erkennt habent, das fúrgang ze nemmende und be- stêtet ze sinde und das von gebottes wegen unsers heiligen vatters des bapstes noch 35 umb iemands trowen sich davon ze trêngende, gelesen ist, wie si denselben unsern heiligen vatter den bapst zû dem concilio in drin monaten ze kommende oder zû schickende ervordert und gebêtten und die cardinal alle bi grossen penen dazû ze kommende geladen und geheischen habent 5. in derselben session 34 geiflater 6 bischoff und prelaten ane andere vil doctor und meistere, die ouch zegegene warent, gewêsen 40 sind. so sind ouch uf dis zit zwen cardinal 7 bi uns, die si ouch in solicher maß ge- laden haben, und sind ouch nemmliche personen deputiert 8 úber den glouben ze sitzende, 1 Henmann Offenburg. Vgl. S. 234 und 303; 6 D. i. infuliert. ferner nr. 164 art. 7 und 8 und nr. 259". Die Kardinäle Cesarini und Capranica; ersterer 2 Vgl. nr. 195 art. 6. weille in Basel seit dem 9 September 1431, letxterer 45 3 Vgl. nr. 315 art. 3. seit dem 15 April 1432. Vgl. S. 138 und Haller 4 Dies ist ein Irrtum. Die dritte Session hatte a. a. O. 2, 95 Z. 34. 8 Die Einsetxung der vier Deputationen pro com- am 29 April stattgefunden. Es handelt sich um das Dekret „Olim sacrum munibus, pro fide, pro reformacione und pro pace Constanciense concilium“. Vgl. S. 304 Anm. 4. hatte das Konxil am 23 Februar 1432 auf den Vor- 64 Deutsche Reichstags-Akten X.
J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. 505 10 landen her kein Rome qwam an mit groser macht; unde dennoch diselben entzwor ge- 1432 April 25 storben odir grose anfechtunge in desen landen gehat haben. der almechtige got ge- ruche im gut gelocke zu gebin, wenne her in des herzogen von Melan henden ist. euwer gnode der almechtige got geruche zu bewaren. gegeben zu Rome am 25 tage 5 aprilis anno domini etc. 32. [in verso] Dem erwirdigen grosmechtigem Obirster procurator herren herren Pauel von Rusdorff homeister Dutsches ordens. Dutsches ordens mit aller wirdikeit. 312. Basel an Frankfurt: macht auf Grund des Berichtes seiner von Parma zurüick- gekehrten Gesandtschaft Mitteilungen über K. Sigmunds Lage und Pläne; giebt Nachrichten über die dritte Session und die sonstige Thätigkeit des Konzils. 1432 Mai 6 ſBasel]. 1432 April 25 1432 Маi 6 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3243 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Frankfurter Vermerk Basel konig concilium etc. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt-A. 1, 134. Unser willig frúntlich dienst alzit vor. besundern lieben und gûten frunde. als ir uns verschriben und begêrt hand, úch verschriben lassen ze wissende von gelegenheit wegen unsers allergnêdigesten herren des Rômschen kungs und ouch des heiligen con- cilii bi uns etc., also begeren wir úwer liebe ze wissende: [1] das war ist, daz wir 20 unser erber botschaft 1 bi dem ietzgenanten unserm gnêdigesten herren dem Römschen kúng zů Parm in Lamparten gehept hand. daselbs si ouch sin kúnglich gnade verlassen hat frisch und gesunt, in massen als er denn gûte zit gewêsen ist. und hat noch alzit vor im gen Rome zû ziehende, die keiserliche krone ze empfahende, und ist also unser gnêdigesten fröwen der Rômschen kúnigin, die noch nit zû im kommen ist, wartende. 25 sin kuniglich gnade hat ouch zû unser botschaft gerett, das er fúrer geneiget sie darumbe gen Rome zû ziehen, daz das heilig concilium einen fúrgang nemme, denn die keiser- liche crone ze empfahende, wand er ie meint, das es einen fúrgang haben sôlle, und sôlle er darumbe lib und gût we tûn. und uf solichen zuge hatt im der herzog von Meyland sêhsthusent zû rosse zûgeordenet 2; desglichen andere kunige fursten und herren 3o im hilf ze tûnde und gen Rome ze fürende angeseit haben 3 etc. [2] sodenn von des conciliums wegen verstand wir nit anders, denn das das fúrgang haben und nemmen sôlle, wand uf den meigentag4 nêhst vergangen die dritte session gehalten, da ouch Mai 1 offenlich, nachdem und si vormals erkennt habent, das fúrgang ze nemmende und be- stêtet ze sinde und das von gebottes wegen unsers heiligen vatters des bapstes noch 35 umb iemands trowen sich davon ze trêngende, gelesen ist, wie si denselben unsern heiligen vatter den bapst zû dem concilio in drin monaten ze kommende oder zû schickende ervordert und gebêtten und die cardinal alle bi grossen penen dazû ze kommende geladen und geheischen habent 5. in derselben session 34 geiflater 6 bischoff und prelaten ane andere vil doctor und meistere, die ouch zegegene warent, gewêsen 40 sind. so sind ouch uf dis zit zwen cardinal 7 bi uns, die si ouch in solicher maß ge- laden haben, und sind ouch nemmliche personen deputiert 8 úber den glouben ze sitzende, 1 Henmann Offenburg. Vgl. S. 234 und 303; 6 D. i. infuliert. ferner nr. 164 art. 7 und 8 und nr. 259". Die Kardinäle Cesarini und Capranica; ersterer 2 Vgl. nr. 195 art. 6. weille in Basel seit dem 9 September 1431, letxterer 45 3 Vgl. nr. 315 art. 3. seit dem 15 April 1432. Vgl. S. 138 und Haller 4 Dies ist ein Irrtum. Die dritte Session hatte a. a. O. 2, 95 Z. 34. 8 Die Einsetxung der vier Deputationen pro com- am 29 April stattgefunden. Es handelt sich um das Dekret „Olim sacrum munibus, pro fide, pro reformacione und pro pace Constanciense concilium“. Vgl. S. 304 Anm. 4. hatte das Konxil am 23 Februar 1432 auf den Vor- 64 Deutsche Reichstags-Akten X.
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506 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Mai 6 1432 Мai 6 nemmlich úber die reformacion, nemmlich úber den friden der landen, die têglichs ze- samen gand und die sachen fúrhand nemment. und ist man têglichs zuritende, sich merende und nit minnrende. anders wissent wir úch von den sachen fúrer nút ze schribende. datum feria tercia post invencionis sancte crucis anno etc. 1432. [in verso] Den ersamen fúrsichtigen und Hennman von Ramstein ritter burger- wisen unsern besundern gûten und lieben meister und der râte ze Basel. frunden dem rate ze Franckenfurt. [1432 circa Mai 17] 313. K. Sigmund an eine nicht gen. Stadt 1: schreibt ihr über die Verzögerung seines Romzuges durch den Konflikt zwischen Papst und Konzil; fordert sie zur För- derung des Konzils auf. [1432 circa Mai 17 Parma 2.] 10 Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 3281 pag. 182-186 cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Lit- tera regis Romanorum cuidam communitati missa. Fideles dilecti. petivistis devota instancia informari a majestate nostra de successibus nostris in hiis Ytalie partibus etc. respondendo ergo dicimus nos bene recolere, quod vobis alias coronacionem nostram in Mediolano litteris 3 nostris notam 15 fecimus qualiterque cum illustri filio nostro duce Mediolanensi concluseramus omnino continuare iter nostrum versus Romam, nec dubitamus, quin fama vulgaris eadem dudum ad noticiam perduxerit. et quamvis prosecucio ipsius nostri Romani itineris nonnullis impedimentorum generibus hucusque protracta fuerit, possent tamen illa sinistre et aliter, quam se habeant a, ad vestras fidelitates deferri. quamobrem scire vos volumus, quod 20 statuto post coronacionem nostram itinere nostro versus Romam et agentibus nobis directam viam versus Placenciam, quamvis asperitas hiemis horridum gelu tortuositasque viarum plurimum obsisterent, allate nobis fuerunt bulle domini summi pontificis, in quibus sanctitas sua sacrum Basiliense concilium videbatur velle transferre et differre utque b verius loquamur per indirectum dissolvere. quibus perlectis in immensum 25 attoniti et ingenti fuimus perplexitate percussi, considerantes causas hujusmodi disso- lucionis nullas efficaciter subsistere et potissime ex hujusmodi perturbacione toti Christianismo “ et ecclesie dei evidentissima pericula incumbere, fidem quoque Christianam ac utrumque statum per hoc in toto confundi. illico sue sanctitati scripsimus 4 et denuo multiplicatas requisiciones nostras importune frequentavimus obsecrantes, ut sanctitas so sua ab hujusmodi dampnoso proposito dignaretur desistere et sacro concilio et ecclesie dei per ipsius manutenenciamd clemencius providere. non obmisimus eciam pluribus in concilio res gestas describere 5. qui nobis subito rescripserunt 6, quod ipsi hujusmodi pretense dissolucioni assentire non deberent nec vellent. ex quo enim ipsum concilium a) Vorl. habeat. b) Vorl. atque. c) Vorl. Christianisimo. a) Vorl. manutenencius. 35 schlag seines Präsidenten beschlossen. Die Konstituie- rung war am 29 Februar erfolgt. Vgl. Haller a. a. O. 2, 41 Z. 16�22 und 46 Z. 4ff. 1 Der Brief ist wohl an mehrere Städte gerichtet worden, unter anderem an Nürnberg. Dieses schrieb feria 6 in festo penthecostes [13 Juni] an Mf. Friedrich von Brandenburg und desgl. an Bf. An- ton von Bamberg: es habe auf něchten [12 Juni abends] einen Brief von K. Sigmund erhalten, den es abschriftlich ibersende (Nürnberg Kreis-A. Brief- buch 9 fol. 255b cop. chart. coaeva). Die Originale waren jedenfalls deutsch geschrieben. Vielleicht er- hielt Hrg. Wilhelm von Baiern eine Abschrift des Briefes und ließ ihn behufs Mitteilung an das Konxil ins Lateinische übersetzen. 2 Zur Datierung des Briefes bietet der Brief Sig- munds an Hrg. Wilhelm von Baiern vom 17 Mai 1432 (nr. 260) eine sichere Handhabe. Man braucht nur die hier wie dort gegebenen Nachrichten von der Citation des Kardinals von Piacenxa und von 40 der beabsichtigten Rücksendung Johanns von Riesen- berg und des Propstes von Stuhlweißenburg nach Rom xu vergleichen, um xu erkennen, daſ beide Briefe gleichxeitig entstanden sind. 3 Vgl. nr. 118. 4 Vgl. nr. 128. 5 Vgl. nrr. 131; 133 und 134. 6 Der Brief ist uns unbekannt geblieben. Viel- leicht ist an den in nr. 236 erwähnten zu denken. 45 50
506 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Mai 6 1432 Мai 6 nemmlich úber die reformacion, nemmlich úber den friden der landen, die têglichs ze- samen gand und die sachen fúrhand nemment. und ist man têglichs zuritende, sich merende und nit minnrende. anders wissent wir úch von den sachen fúrer nút ze schribende. datum feria tercia post invencionis sancte crucis anno etc. 1432. [in verso] Den ersamen fúrsichtigen und Hennman von Ramstein ritter burger- wisen unsern besundern gûten und lieben meister und der râte ze Basel. frunden dem rate ze Franckenfurt. [1432 circa Mai 17] 313. K. Sigmund an eine nicht gen. Stadt 1: schreibt ihr über die Verzögerung seines Romzuges durch den Konflikt zwischen Papst und Konzil; fordert sie zur För- derung des Konzils auf. [1432 circa Mai 17 Parma 2.] 10 Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 3281 pag. 182-186 cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Lit- tera regis Romanorum cuidam communitati missa. Fideles dilecti. petivistis devota instancia informari a majestate nostra de successibus nostris in hiis Ytalie partibus etc. respondendo ergo dicimus nos bene recolere, quod vobis alias coronacionem nostram in Mediolano litteris 3 nostris notam 15 fecimus qualiterque cum illustri filio nostro duce Mediolanensi concluseramus omnino continuare iter nostrum versus Romam, nec dubitamus, quin fama vulgaris eadem dudum ad noticiam perduxerit. et quamvis prosecucio ipsius nostri Romani itineris nonnullis impedimentorum generibus hucusque protracta fuerit, possent tamen illa sinistre et aliter, quam se habeant a, ad vestras fidelitates deferri. quamobrem scire vos volumus, quod 20 statuto post coronacionem nostram itinere nostro versus Romam et agentibus nobis directam viam versus Placenciam, quamvis asperitas hiemis horridum gelu tortuositasque viarum plurimum obsisterent, allate nobis fuerunt bulle domini summi pontificis, in quibus sanctitas sua sacrum Basiliense concilium videbatur velle transferre et differre utque b verius loquamur per indirectum dissolvere. quibus perlectis in immensum 25 attoniti et ingenti fuimus perplexitate percussi, considerantes causas hujusmodi disso- lucionis nullas efficaciter subsistere et potissime ex hujusmodi perturbacione toti Christianismo “ et ecclesie dei evidentissima pericula incumbere, fidem quoque Christianam ac utrumque statum per hoc in toto confundi. illico sue sanctitati scripsimus 4 et denuo multiplicatas requisiciones nostras importune frequentavimus obsecrantes, ut sanctitas so sua ab hujusmodi dampnoso proposito dignaretur desistere et sacro concilio et ecclesie dei per ipsius manutenenciamd clemencius providere. non obmisimus eciam pluribus in concilio res gestas describere 5. qui nobis subito rescripserunt 6, quod ipsi hujusmodi pretense dissolucioni assentire non deberent nec vellent. ex quo enim ipsum concilium a) Vorl. habeat. b) Vorl. atque. c) Vorl. Christianisimo. a) Vorl. manutenencius. 35 schlag seines Präsidenten beschlossen. Die Konstituie- rung war am 29 Februar erfolgt. Vgl. Haller a. a. O. 2, 41 Z. 16�22 und 46 Z. 4ff. 1 Der Brief ist wohl an mehrere Städte gerichtet worden, unter anderem an Nürnberg. Dieses schrieb feria 6 in festo penthecostes [13 Juni] an Mf. Friedrich von Brandenburg und desgl. an Bf. An- ton von Bamberg: es habe auf něchten [12 Juni abends] einen Brief von K. Sigmund erhalten, den es abschriftlich ibersende (Nürnberg Kreis-A. Brief- buch 9 fol. 255b cop. chart. coaeva). Die Originale waren jedenfalls deutsch geschrieben. Vielleicht er- hielt Hrg. Wilhelm von Baiern eine Abschrift des Briefes und ließ ihn behufs Mitteilung an das Konxil ins Lateinische übersetzen. 2 Zur Datierung des Briefes bietet der Brief Sig- munds an Hrg. Wilhelm von Baiern vom 17 Mai 1432 (nr. 260) eine sichere Handhabe. Man braucht nur die hier wie dort gegebenen Nachrichten von der Citation des Kardinals von Piacenxa und von 40 der beabsichtigten Rücksendung Johanns von Riesen- berg und des Propstes von Stuhlweißenburg nach Rom xu vergleichen, um xu erkennen, daſ beide Briefe gleichxeitig entstanden sind. 3 Vgl. nr. 118. 4 Vgl. nr. 128. 5 Vgl. nrr. 131; 133 und 134. 6 Der Brief ist uns unbekannt geblieben. Viel- leicht ist an den in nr. 236 erwähnten zu denken. 45 50
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J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304�320. 507 Basiliense ex decretis sacrorum Constanciensis et Senensis conciliorum statutum et in- 11432 circa dictum esset et auctoritate domini Martini pape quinti et hujus moderni domini Eugenii Mai 17] binis bullis efficaciter approbatum, non deberet nec posset aliqua potestate dissolvi aut immutari, nisi subessent cause, que scripte sunt (quarum per dei graciam nulla appareret), et hoc tamen cum assensu concilii nominati. dicebant eciam nequaquam velle recedere, nisi laudabiliter cepta ad laudem dei et bonorum Christianorum feliciter consummarent. sicque nos pluries animabant rogantes requirentesque, quatenus ipsos et ecclesiam dei, quam ipsi legitime representarent, recommissos suscipientes eis tamquam advocatus ec- clesie nostros exactos impendere vellemus favores. super quo et ipsi patres venera- 1o biles et solempnes ambasiatores 1 suos, licet prius certos 2 premiserint, ad presenciam domini summi pontificis transmiserunt. quos eciam celebris nostra ambasiata3 subito subsequebatur, per quam ipsam sanctitatem informari fecimus de periculis, que in ec- clesia dei ex dissolucione ipsa successura essent quantumque utilitatis commodi et salutis reportaret sancta mater ecclesia ex ipsius concilii prosecucione, adicientes per 15 expressum, quod, si sua sanctitas hujusmodi dissolucioni et perturbacioni vellet omnino inniti, quod ex tune imperialem coronam de manibus suis nos non vellemus suscipere; si autem ipsa sanctitas dignaretur continuacioni ipsius concilii favores et fomenta pre- stare, parati essemus ad eam venire et nos erga ipsam et ecclesiam exhibere tamquam ipsius fidelis advocatus et filius et ad tranquillitatem ecclesie omni posse intendere 4, 20 quemadmodum sue sanctitati illud eciam replicando per suos ambasiatores ad nos missos similiter nunciavimus 5. qui tamen oratores sacri concilii sine omni responso a sanctitate sua discesserunt. nostri quoque legati nuperrime 6 eciam applicuerunt nullo alio responso effectuali super desideriis nostris allato, nisi quod sua sanctitas vellet suas ecclesiasticas et peritas personas ad concilium sacrum transmittere et cognitis rerum circumstanciis, 25 quid sit agendum, videre. verum, fideles dilecti, quia a sacrum concilium et nos in hiis negociis arduis nil recognoscimus nisi dilaciones et moras, que in hac extremitate rei publice Christiane summe et merito evitande essent, ipsum sacrum concilium Romanum pontificem ammoneri et dominos cardinales ad illuc veniendum citari statuit, quemadmodum hujusmodi decreta7 sessionis proxime jam non dubitamus ad vestram 30 noticiam pervenisse. quarum quidem citacionum execucionem juxta commissionem nobis per concilium factam suscepimus s, quemadmodum quecunque onera pro sacro concilio et ecclesia dei libenter subimus, et dominum cardinalem Placentinum de facto persona- liter citavimus 9, nos certos reddentes, quod in sacro concilio comparebit 1°. et in aliis nobis commissis faciemus, quitquid fiendum erit, continuando sine ulteriori dilacione dante 35 domino iter nostrum versus Senas ad inducendum et requirendum iterum et amplius suam sanctitatem, ut hujusmodi periculosum propositum deserat et se ad hanc rem divinam clementer deflectat, quemadmodum denuo duos ex ambasiatoribus nostris, qui a sanctitate sua reversi sunt, ad ipsam remittimus gerentes sollicitudinem, ut in hiis rebus nil maneat attemptatum, sperantes in domino, quod ipse dominus apostolicus im- 40 minencia scandala nedum visibilia sed et palpabilia menti sumet et mutando propositum per directionem ipsius concilii calamitatibus ecclesie providebit. et si hoc sequetur, dispositi sumus coronas nostras de manibus suis reverenter suscipere ipsamque convenire a) Vorl. dilectique statt dilecti, quia. 1 Der Bischof von Lausanne und der Utrechter 45 Dechant Heinrich Stater. Vgl. S. 298. 2 Thomas Fiene und Jakob von Sirek. Vgl. S. 147-148. 3 Vgl. S. 300. 4 Vgl. hierzu auch nrr. 235; 236 und 314. 5 6 8 9 10 Vgl. nr. 253 art. 1. Vgl. S. 301. Vgl. S. 505 Anm. 5. Vgl. S. 304. Vgl. nr. 260. Vgl. S. 441 Anm. 4. 64*
J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304�320. 507 Basiliense ex decretis sacrorum Constanciensis et Senensis conciliorum statutum et in- 11432 circa dictum esset et auctoritate domini Martini pape quinti et hujus moderni domini Eugenii Mai 17] binis bullis efficaciter approbatum, non deberet nec posset aliqua potestate dissolvi aut immutari, nisi subessent cause, que scripte sunt (quarum per dei graciam nulla appareret), et hoc tamen cum assensu concilii nominati. dicebant eciam nequaquam velle recedere, nisi laudabiliter cepta ad laudem dei et bonorum Christianorum feliciter consummarent. sicque nos pluries animabant rogantes requirentesque, quatenus ipsos et ecclesiam dei, quam ipsi legitime representarent, recommissos suscipientes eis tamquam advocatus ec- clesie nostros exactos impendere vellemus favores. super quo et ipsi patres venera- 1o biles et solempnes ambasiatores 1 suos, licet prius certos 2 premiserint, ad presenciam domini summi pontificis transmiserunt. quos eciam celebris nostra ambasiata3 subito subsequebatur, per quam ipsam sanctitatem informari fecimus de periculis, que in ec- clesia dei ex dissolucione ipsa successura essent quantumque utilitatis commodi et salutis reportaret sancta mater ecclesia ex ipsius concilii prosecucione, adicientes per 15 expressum, quod, si sua sanctitas hujusmodi dissolucioni et perturbacioni vellet omnino inniti, quod ex tune imperialem coronam de manibus suis nos non vellemus suscipere; si autem ipsa sanctitas dignaretur continuacioni ipsius concilii favores et fomenta pre- stare, parati essemus ad eam venire et nos erga ipsam et ecclesiam exhibere tamquam ipsius fidelis advocatus et filius et ad tranquillitatem ecclesie omni posse intendere 4, 20 quemadmodum sue sanctitati illud eciam replicando per suos ambasiatores ad nos missos similiter nunciavimus 5. qui tamen oratores sacri concilii sine omni responso a sanctitate sua discesserunt. nostri quoque legati nuperrime 6 eciam applicuerunt nullo alio responso effectuali super desideriis nostris allato, nisi quod sua sanctitas vellet suas ecclesiasticas et peritas personas ad concilium sacrum transmittere et cognitis rerum circumstanciis, 25 quid sit agendum, videre. verum, fideles dilecti, quia a sacrum concilium et nos in hiis negociis arduis nil recognoscimus nisi dilaciones et moras, que in hac extremitate rei publice Christiane summe et merito evitande essent, ipsum sacrum concilium Romanum pontificem ammoneri et dominos cardinales ad illuc veniendum citari statuit, quemadmodum hujusmodi decreta7 sessionis proxime jam non dubitamus ad vestram 30 noticiam pervenisse. quarum quidem citacionum execucionem juxta commissionem nobis per concilium factam suscepimus s, quemadmodum quecunque onera pro sacro concilio et ecclesia dei libenter subimus, et dominum cardinalem Placentinum de facto persona- liter citavimus 9, nos certos reddentes, quod in sacro concilio comparebit 1°. et in aliis nobis commissis faciemus, quitquid fiendum erit, continuando sine ulteriori dilacione dante 35 domino iter nostrum versus Senas ad inducendum et requirendum iterum et amplius suam sanctitatem, ut hujusmodi periculosum propositum deserat et se ad hanc rem divinam clementer deflectat, quemadmodum denuo duos ex ambasiatoribus nostris, qui a sanctitate sua reversi sunt, ad ipsam remittimus gerentes sollicitudinem, ut in hiis rebus nil maneat attemptatum, sperantes in domino, quod ipse dominus apostolicus im- 40 minencia scandala nedum visibilia sed et palpabilia menti sumet et mutando propositum per directionem ipsius concilii calamitatibus ecclesie providebit. et si hoc sequetur, dispositi sumus coronas nostras de manibus suis reverenter suscipere ipsamque convenire a) Vorl. dilectique statt dilecti, quia. 1 Der Bischof von Lausanne und der Utrechter 45 Dechant Heinrich Stater. Vgl. S. 298. 2 Thomas Fiene und Jakob von Sirek. Vgl. S. 147-148. 3 Vgl. S. 300. 4 Vgl. hierzu auch nrr. 235; 236 und 314. 5 6 8 9 10 Vgl. nr. 253 art. 1. Vgl. S. 301. Vgl. S. 505 Anm. 5. Vgl. S. 304. Vgl. nr. 260. Vgl. S. 441 Anm. 4. 64*
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508 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 sibi placabilibus modis. si vero eadem sanctitas in suo proposito utique conaretur circa persistere (quod deus avertat), abstinere statuimus a suscepcione coronarum nostrarum Mai 17] et aliis rebus sacri concilii et Romani imperii intendere, prout circumstancie rerum gerendarum exposcent. ita habetis, fideles dilecti, que fuerit causa tante nostre more. si enim voluissemus res conciliales pro relictis habuisse, indubie jam essemus in reditu 5 nostro de Roma. omnino causam contempsimus preponderantes nobis et cordi sumentes profundius commodum Christianismi et bonum populi orthodoxi, que tractantur in pre- senti concilio et ad salutem corporum et animarum. per quem à confidimus eternam et inmarcessibilem coronam nos consequi, que omnibus mundanis corruptibilibusque coronis ac eminenciis preeligenda est, quas deob dante in futurum procedentibus feli- 10 citer rebus sacri concilii cum majori honore et gloria habituras speramus; nec ille de- ficient, quamvis ad tempus differantur. nolumus enim, quod bonum nostrum particulare universale precedat, sed pocius cedat. rogamus ergo et ammonemus vos instancia majori, qua possumus, quatenus ipsi sacro concilio firmiter adherendo eidem omnis promocionis et directionis presidia impendatis, recepturi ab omnipotenti deo eternum 15 premium et a nobis munus benivolencie et gracie singularis. datum. 1432 314. K. Sigmund an Ulrich von Rosenberg und desgl. an [Johann von Michelsberg]: Мai 22 schreibt, daß sein Zug nach Rom durch den Streit des Papstes mit dem Baseler Konzil verzögert worden sei, daß er aber morgen nach Siena aufbrechen werde; bittet ihn, den Böhmen die Fortsetzung des Konzils zu versichern und sie zu dessen 20 Beschickung aufzufordern; hofft, bald mit Ehren heimkehren zu können. 1432 Маi 22 Рarma. An Ulrich von Rosenberg: W aus Wittingau Schwarzenbergisches Archir Urkunden nr. 321 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. — Gedruckt bei Palacky, Urkundl. Beiträge aur Gesch. des Hussiten- krieges 2, 283�284 ebendaher. — Regest bei Altmann nr. 9151. An [Johann von Michelsberg 1]: G coll. Görlitz Bibl. der Oberlausitzer Gesellschaft der Wissen- schaften Annales Sculteti II fol. 108b cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 in. Adresse und Kontrasignatur sind weggelassen. — Erwähnt von Palacky a. a. O. 2, 284. 25 Sigismundus dei graciac Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex. Nobilis fidelis dilecte. scimus, quod successus nostros votivos libenter persentis. idcirco te avisamus, quod per dei graciam sani sumus corpore et alie res ipso volente nobis d bene succedunt. et quod post e coronacionem nostram in f Mediolano tantum tardavimus g Romam transire, non fecit aliud nisi illah dissensio, quam dominus summus pontifex habuit cum sacro concilio Basiliensi, quod i sua sanctitas volebat differre 35 et ad alium locum mutare. ad quod nos et sacrum concilium nolebamus annuere k propter pericula Christianitati imminencia, et signanter1 ut Boemi vocati illuc commo- dosius possent venire. et pro eo sanctitati sue nunciavimus, quod coronam de manibus suis nollemus accipere nisi ipso admisso concilio 2. et quia ipsum concilium cottidie adaugetur fortiter et ex omni nacione homines affluunt jamque regnum Francie et multi 40 alii signanter in regno Hispanie adherentm, similiter et Anglici, et ipsum concilium sic se firmaverit, quod nullatenus possit dissolvi, speratur, quod ipse papa inclinabitur. et 30 a) sic; man hat modum zu ergänzen; oder zu em. que? b) Vorl. de. c) G add. etc. d) G stellt um bene nobis. e) om. G. f) G de. g) 6 tardamus. h) G ipsa. i) W quo. k) Wannure. 1) G significatim. m) 6 add. concilio. 1 Johann von Michelsberg legte eine Abschrift des Briefes einem Schreiben an den Bürgermeister Georg Kanitx und die Rüte Mathäus Geiseler und Johannes Weider von Görlitx vom 8 Juli (fer. 3 ante Mar- garethe) bei. (Görlitr a. a. O. fol. 108b cop. chart. 46 saec. 16 ex. vel. 17 in.; gedr. bei Palacky, Urkundl. Beiträge 2, 296.) 2 Vgl. nrr. 235; 236 und 313.
508 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 11432 sibi placabilibus modis. si vero eadem sanctitas in suo proposito utique conaretur circa persistere (quod deus avertat), abstinere statuimus a suscepcione coronarum nostrarum Mai 17] et aliis rebus sacri concilii et Romani imperii intendere, prout circumstancie rerum gerendarum exposcent. ita habetis, fideles dilecti, que fuerit causa tante nostre more. si enim voluissemus res conciliales pro relictis habuisse, indubie jam essemus in reditu 5 nostro de Roma. omnino causam contempsimus preponderantes nobis et cordi sumentes profundius commodum Christianismi et bonum populi orthodoxi, que tractantur in pre- senti concilio et ad salutem corporum et animarum. per quem à confidimus eternam et inmarcessibilem coronam nos consequi, que omnibus mundanis corruptibilibusque coronis ac eminenciis preeligenda est, quas deob dante in futurum procedentibus feli- 10 citer rebus sacri concilii cum majori honore et gloria habituras speramus; nec ille de- ficient, quamvis ad tempus differantur. nolumus enim, quod bonum nostrum particulare universale precedat, sed pocius cedat. rogamus ergo et ammonemus vos instancia majori, qua possumus, quatenus ipsi sacro concilio firmiter adherendo eidem omnis promocionis et directionis presidia impendatis, recepturi ab omnipotenti deo eternum 15 premium et a nobis munus benivolencie et gracie singularis. datum. 1432 314. K. Sigmund an Ulrich von Rosenberg und desgl. an [Johann von Michelsberg]: Мai 22 schreibt, daß sein Zug nach Rom durch den Streit des Papstes mit dem Baseler Konzil verzögert worden sei, daß er aber morgen nach Siena aufbrechen werde; bittet ihn, den Böhmen die Fortsetzung des Konzils zu versichern und sie zu dessen 20 Beschickung aufzufordern; hofft, bald mit Ehren heimkehren zu können. 1432 Маi 22 Рarma. An Ulrich von Rosenberg: W aus Wittingau Schwarzenbergisches Archir Urkunden nr. 321 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. — Gedruckt bei Palacky, Urkundl. Beiträge aur Gesch. des Hussiten- krieges 2, 283�284 ebendaher. — Regest bei Altmann nr. 9151. An [Johann von Michelsberg 1]: G coll. Görlitz Bibl. der Oberlausitzer Gesellschaft der Wissen- schaften Annales Sculteti II fol. 108b cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 in. Adresse und Kontrasignatur sind weggelassen. — Erwähnt von Palacky a. a. O. 2, 284. 25 Sigismundus dei graciac Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Boemie etc. rex. Nobilis fidelis dilecte. scimus, quod successus nostros votivos libenter persentis. idcirco te avisamus, quod per dei graciam sani sumus corpore et alie res ipso volente nobis d bene succedunt. et quod post e coronacionem nostram in f Mediolano tantum tardavimus g Romam transire, non fecit aliud nisi illah dissensio, quam dominus summus pontifex habuit cum sacro concilio Basiliensi, quod i sua sanctitas volebat differre 35 et ad alium locum mutare. ad quod nos et sacrum concilium nolebamus annuere k propter pericula Christianitati imminencia, et signanter1 ut Boemi vocati illuc commo- dosius possent venire. et pro eo sanctitati sue nunciavimus, quod coronam de manibus suis nollemus accipere nisi ipso admisso concilio 2. et quia ipsum concilium cottidie adaugetur fortiter et ex omni nacione homines affluunt jamque regnum Francie et multi 40 alii signanter in regno Hispanie adherentm, similiter et Anglici, et ipsum concilium sic se firmaverit, quod nullatenus possit dissolvi, speratur, quod ipse papa inclinabitur. et 30 a) sic; man hat modum zu ergänzen; oder zu em. que? b) Vorl. de. c) G add. etc. d) G stellt um bene nobis. e) om. G. f) G de. g) 6 tardamus. h) G ipsa. i) W quo. k) Wannure. 1) G significatim. m) 6 add. concilio. 1 Johann von Michelsberg legte eine Abschrift des Briefes einem Schreiben an den Bürgermeister Georg Kanitx und die Rüte Mathäus Geiseler und Johannes Weider von Görlitx vom 8 Juli (fer. 3 ante Mar- garethe) bei. (Görlitr a. a. O. fol. 108b cop. chart. 46 saec. 16 ex. vel. 17 in.; gedr. bei Palacky, Urkundl. Beiträge 2, 296.) 2 Vgl. nrr. 235; 236 und 313.
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J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. 509 sic nos eciam deo volente crastina die versus Senas procedimus a 1, confidentes in pro- Mai 23 pinquo cum sanctitate sua bonos modos perquirere pro confirmacione rerum illarum. quicquidb tamen sit, certus esse debes et sic Boemos, qui vocati sunt ad concilium, certos reddee, quod ipsum concilium sacrum omnino felicem habebit d progressum, et 5 sic eos inducere coneris, ut omnino ad illud veniant, quia per dei graciam cum gaudio ad propriae revertentur. et hoc tibif scripsisse voluimus, ut, si aliquis g contrarium vellet suggerere et negocia conceptah impedire, quod talibus obviare et rem veram possis referre, sperantes i in k deo, quod in brevi ad propria ad vos feliciter cum honore et comodo revertemur. datum Parme die 22 mensis maji regnorum nostrorum anno 10 Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 12. in verso] Nobili Ulrico de Rozemberg fideli nostro dilecto. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 Mai 22 [ 1432 Juli Basel 2.] [1432 315. Zeitung mit Neuigkeiten aus Italien. Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 5393 fol. 153a cop. chart. coacva. [1] Item scriptum est noviter quibusdam prelatis de Italia, quod Veneti ceperunt 3 suum capitaneum inputantes sibi tradimentum. [2] item Florentini, sencientes dominum regem per Senas et Lucam Romam velle pergere, posuerunt gentes suas una cum gentibus domini pape in via ad inpediendum ipsius transitum. dicitur tamen, quod gentes domini regis fecerunt conflictum cum eis, et capitaneus Florentinorum nomine Nicolaus Py- 20 czinnino cum lancea percussus obiit 4 in loco conflictus. [3] item dux Mediolani et princeps 5 et Senenses magnam gentem armatorum concedunt regi, pari modo rex Ara- gonie et rex Portugalie, et timetur de magno periculo Venetorum, de quorum auxilio dominus papa multum confidit. 15 Juli] 25 316. Klaus von Zissen an Herzog [Adolf] von Jülich und Berg: berichtet u. a. auf 1432 Grund von Mitteilungen des aus Rom zurückgekehrten Mainzer Offizials über die Lage K. Sigmunds und dessen Verhältnis zum Papst und über die Stimmung der Bevölkerung Roms. 1432 August 3 Basel. Aug. 3 Aus Düsseldorf Staats-A. Jülich-Berg, Literalien des Jahres 1432 nr. 46 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. 30 Durluchtiche hogeborne furste. minen schuldichen oermodichen dienst uren furst- lichen gnaden alzit willich. gnediche lieve her. [I] ich begere uren gnaden zo wissen, das mime gnedichen heren herzoge Wilhem van Beyern noch geine boitschaff van unserm gnedichsten heren deme Roemschen etc. konink zo Basel komen is ind noch 35 n) G procedemus. b) G quamquam, om. tamen. c) G reddere. d) om. G. e) 6 sua. f) tamen ideo statl tibi. g) G alius quis. h) 6 incepta. i) 6 add. quidem. k) in — quod om. G. 1 Sigmund ist frihestens am 25 Mai aufgebro- chen. Vgl. S. 279. Als Ursprungsort der Zeitung ist jedenfalls Basel zu betrachten; darauf deutet die erste Nachricht 40 hin. Die xweite giebt einen Anhalt für die Datie- rung. Das Gefecht bei Lucca, auf das sie sich be- xieht, hat am 9 Juni stattgefunden (vgl. S. 355 Anm. I und nr. 264); die Nachricht davon kann frühestens in den letxten Tagen des Juni nach Basel 45 gekommen sein. 3 Graf Carmagnola war am Abend des 7 April in Venedig verhaftet und am 5 Mai enthauptet wor- den. Vgl. Battistella, Il conte Carmagnola pag. 351 und 361-363 und oben nr. 247 und nr. 310 art. 12. 4 Die Nachricht ist falsch. Piccinino stand nicht in Florentinischen, sondern in Mailändischen Dien- sten und befand sich im Juni in der Lombardei. Er wurde dort, als er im Cremonesischen den Uber- gang über den Oglio erxwingen wollte, von einem vergifteten Pfeil getroffen; doch starb er nicht, son- dern blieb nur linksseitig gelähmt. Vgl. Poggio lib. 6 bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 376-377. 5 Antonio Colonna, Fürst von Salerno.
J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. 509 sic nos eciam deo volente crastina die versus Senas procedimus a 1, confidentes in pro- Mai 23 pinquo cum sanctitate sua bonos modos perquirere pro confirmacione rerum illarum. quicquidb tamen sit, certus esse debes et sic Boemos, qui vocati sunt ad concilium, certos reddee, quod ipsum concilium sacrum omnino felicem habebit d progressum, et 5 sic eos inducere coneris, ut omnino ad illud veniant, quia per dei graciam cum gaudio ad propriae revertentur. et hoc tibif scripsisse voluimus, ut, si aliquis g contrarium vellet suggerere et negocia conceptah impedire, quod talibus obviare et rem veram possis referre, sperantes i in k deo, quod in brevi ad propria ad vos feliciter cum honore et comodo revertemur. datum Parme die 22 mensis maji regnorum nostrorum anno 10 Hungarie etc. 46 Romanorum 22 et Boemie 12. in verso] Nobili Ulrico de Rozemberg fideli nostro dilecto. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 Mai 22 [ 1432 Juli Basel 2.] [1432 315. Zeitung mit Neuigkeiten aus Italien. Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 5393 fol. 153a cop. chart. coacva. [1] Item scriptum est noviter quibusdam prelatis de Italia, quod Veneti ceperunt 3 suum capitaneum inputantes sibi tradimentum. [2] item Florentini, sencientes dominum regem per Senas et Lucam Romam velle pergere, posuerunt gentes suas una cum gentibus domini pape in via ad inpediendum ipsius transitum. dicitur tamen, quod gentes domini regis fecerunt conflictum cum eis, et capitaneus Florentinorum nomine Nicolaus Py- 20 czinnino cum lancea percussus obiit 4 in loco conflictus. [3] item dux Mediolani et princeps 5 et Senenses magnam gentem armatorum concedunt regi, pari modo rex Ara- gonie et rex Portugalie, et timetur de magno periculo Venetorum, de quorum auxilio dominus papa multum confidit. 15 Juli] 25 316. Klaus von Zissen an Herzog [Adolf] von Jülich und Berg: berichtet u. a. auf 1432 Grund von Mitteilungen des aus Rom zurückgekehrten Mainzer Offizials über die Lage K. Sigmunds und dessen Verhältnis zum Papst und über die Stimmung der Bevölkerung Roms. 1432 August 3 Basel. Aug. 3 Aus Düsseldorf Staats-A. Jülich-Berg, Literalien des Jahres 1432 nr. 46 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. 30 Durluchtiche hogeborne furste. minen schuldichen oermodichen dienst uren furst- lichen gnaden alzit willich. gnediche lieve her. [I] ich begere uren gnaden zo wissen, das mime gnedichen heren herzoge Wilhem van Beyern noch geine boitschaff van unserm gnedichsten heren deme Roemschen etc. konink zo Basel komen is ind noch 35 n) G procedemus. b) G quamquam, om. tamen. c) G reddere. d) om. G. e) 6 sua. f) tamen ideo statl tibi. g) G alius quis. h) 6 incepta. i) 6 add. quidem. k) in — quod om. G. 1 Sigmund ist frihestens am 25 Mai aufgebro- chen. Vgl. S. 279. Als Ursprungsort der Zeitung ist jedenfalls Basel zu betrachten; darauf deutet die erste Nachricht 40 hin. Die xweite giebt einen Anhalt für die Datie- rung. Das Gefecht bei Lucca, auf das sie sich be- xieht, hat am 9 Juni stattgefunden (vgl. S. 355 Anm. I und nr. 264); die Nachricht davon kann frühestens in den letxten Tagen des Juni nach Basel 45 gekommen sein. 3 Graf Carmagnola war am Abend des 7 April in Venedig verhaftet und am 5 Mai enthauptet wor- den. Vgl. Battistella, Il conte Carmagnola pag. 351 und 361-363 und oben nr. 247 und nr. 310 art. 12. 4 Die Nachricht ist falsch. Piccinino stand nicht in Florentinischen, sondern in Mailändischen Dien- sten und befand sich im Juni in der Lombardei. Er wurde dort, als er im Cremonesischen den Uber- gang über den Oglio erxwingen wollte, von einem vergifteten Pfeil getroffen; doch starb er nicht, son- dern blieb nur linksseitig gelähmt. Vgl. Poggio lib. 6 bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 376-377. 5 Antonio Colonna, Fürst von Salerno.
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510 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Aug. 2 geine ware boitschaff davan komen is. dan da is gestern zo avent mins heren van Maenze official van Rome zo Basel komen 1. derselbe hait vast guoder meren van deme koenink gesait ind derselve is binnen 2 drien wechen zo Rome geweist ind sade, dat unse here der konink vur 14 dagen uf drittehalve dagereise bi Rome komen is. ind hei meinte, nademe dat gerucht in deime lande geink, so hette hei ganzen geloiven, dat 5 unse here der konink zo Rome inne were. ind sade auch, der konink queme wale zo Rome van der steide, dar hei komen was, wanne hei wulde, id were deime pase lief ader lut. ind sade ouch, da were ein eruschbuschoff3, de hette eine zit tuschen deime pase ind deime konink gereden ind gedadinkt ind were ouch verseinlich dar eins wurden. geschege dat also, so wurden de sachen alle sleicht; geschege des aver niet, so meinte 10 man in deime lande, der pais verbeite des koninks zo Rome niet ind sulde dan vast ouvel stain werden. ind sade auch, der pais hette dat heilge consilium in drin pûnten 4 confirmeirt. ind meinte, id were deime pase vast swere geleigen, want in der koenink allit durch sine wisheit ind oermoiegijt in den landen ouverwúnne, also dat Rome ind alle de lant ganz an den konink sloegen, ind de Romer bestelten sich mit vitalien ind 15 allen sachen ind hetten grois hoffen siner zokúnft. so aver wair boitschaf koment, wil ich, of got wilt, ure gnaden wissen lasen. [2] ind ich verbuden nach der antwerden van hern Caspar 5 und her Peter Gulger 6, gelich ich uren gnaden vur geschriben hain, Aug. 4 ind schicken aver morn uf den maindach boitschaff zo in. ind, gnediche here, ich ver- neme gern, we id tuschen uren gnaden ind mime heren van Collen noch stande van 20 uren gnaden, de der almeichtiche got zo langen salichen ziden gesunt ind meichtich gegeven zo Basel uf sundach na sente bewaren wille. oiver mich ze gebieden. Peters dach ad vincula anno etc. 32. [in verso] Deime durchluchtichen hogeboren fursten Clais van Zyssen. ind heren herzoge zo Gulghe zo dem Berghe etc. grave zo Ravensberg mime gnedichen lieven heren. 1432 317. Heinz Imhof an Nikolaus Kummerauer, Bürger zu Eger: giebt Nachrichten über Aug. 13 1432 August 13 [ Nürnberg ]. K. Sigmund. 1432 Ang. 3 25 Aus Eger Stadt-A. Nürnberg, Geschlechter fase. 787 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Gedruckt bei Palacky, Urkundliche Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 300-301 30 ebendaher. Aug. 10 1432 Aug. 13 Schreibt u. a.: Die Kurfürsten, Herren und Reichsstädte, die am vergangenen Sonntag in Mergent- heim 7 xusammengekommen sind, wollen sich bemihen, die Würzburger Zwistigkeiten beizulegen. auch wisset, das unsern gnedigen hern der Romisch etc. konig zu der Hohen Syn ist. do ist der Peter Volk� meier zu im komen 8. und unsern hern der lest im stüben machen auf den winter zu Senis, das man 35 maint, er werd den winter da bleiben. den als ich hôr, so hot der babst bei 6000 pferden wider unsern gnedigen hern. unsern hergot der mach das und alle dink gût. Datum an der mitwoch noch sant Lorentzen tag anno etc. 32. 1 Der Offixial war im Märx 1432 nach Rom ge- reist, wie es scheint des Trierer Bistumsstreites wegen. Am 24 Märx war er in der Deputacio pro communibus erschienen und hatte die Mitglieder er- sucht, si haberent aliqua avisamenta ad inducendum dominum papam pro confirmacione concilii, trade- rent sibi. Vgl. Haller a. a. O. 2, 67 Z. 15-21; auch nr. 310 art. 7. 2 binnen dürfte hier gleichbedeutend sein mit „bis vor". Andernfalls müſile man annehmen, daß der Offixial zwischen Märx und August xweimal in Rom gewesen sei. Erzbf. Jakob von Embrun. Vgl. S. 305-307. 4 Vgl. nr. 268 art. 1-3. 6 Kaspar Schlick. 8 Peter Kalde aus Jülich, der bekannte Sekretär und Notar K. Sigmunds. Uber den Mergentheimer Tag ist xu vergleichen die Schlußabteilung in der zweiten Hälfte dieses Bandes, die die Landfriedensbestrebungen in Deutsch- 45 land während der Abwesenheit K. Sigmunds behandelt. 8 Zu Volkmers Reise nach Italien vergleiche man Chroniken der Deutschen Städte I, 385 Anm. 2. Er starb am 5 September in Siena und wurde dort im Dom neben Heinrich Fuchs (vgl. nr. 284) bei- 50 gesetxt. 40
510 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. Aug. 2 geine ware boitschaff davan komen is. dan da is gestern zo avent mins heren van Maenze official van Rome zo Basel komen 1. derselbe hait vast guoder meren van deme koenink gesait ind derselve is binnen 2 drien wechen zo Rome geweist ind sade, dat unse here der konink vur 14 dagen uf drittehalve dagereise bi Rome komen is. ind hei meinte, nademe dat gerucht in deime lande geink, so hette hei ganzen geloiven, dat 5 unse here der konink zo Rome inne were. ind sade auch, der konink queme wale zo Rome van der steide, dar hei komen was, wanne hei wulde, id were deime pase lief ader lut. ind sade ouch, da were ein eruschbuschoff3, de hette eine zit tuschen deime pase ind deime konink gereden ind gedadinkt ind were ouch verseinlich dar eins wurden. geschege dat also, so wurden de sachen alle sleicht; geschege des aver niet, so meinte 10 man in deime lande, der pais verbeite des koninks zo Rome niet ind sulde dan vast ouvel stain werden. ind sade auch, der pais hette dat heilge consilium in drin pûnten 4 confirmeirt. ind meinte, id were deime pase vast swere geleigen, want in der koenink allit durch sine wisheit ind oermoiegijt in den landen ouverwúnne, also dat Rome ind alle de lant ganz an den konink sloegen, ind de Romer bestelten sich mit vitalien ind 15 allen sachen ind hetten grois hoffen siner zokúnft. so aver wair boitschaf koment, wil ich, of got wilt, ure gnaden wissen lasen. [2] ind ich verbuden nach der antwerden van hern Caspar 5 und her Peter Gulger 6, gelich ich uren gnaden vur geschriben hain, Aug. 4 ind schicken aver morn uf den maindach boitschaff zo in. ind, gnediche here, ich ver- neme gern, we id tuschen uren gnaden ind mime heren van Collen noch stande van 20 uren gnaden, de der almeichtiche got zo langen salichen ziden gesunt ind meichtich gegeven zo Basel uf sundach na sente bewaren wille. oiver mich ze gebieden. Peters dach ad vincula anno etc. 32. [in verso] Deime durchluchtichen hogeboren fursten Clais van Zyssen. ind heren herzoge zo Gulghe zo dem Berghe etc. grave zo Ravensberg mime gnedichen lieven heren. 1432 317. Heinz Imhof an Nikolaus Kummerauer, Bürger zu Eger: giebt Nachrichten über Aug. 13 1432 August 13 [ Nürnberg ]. K. Sigmund. 1432 Ang. 3 25 Aus Eger Stadt-A. Nürnberg, Geschlechter fase. 787 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Gedruckt bei Palacky, Urkundliche Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 300-301 30 ebendaher. Aug. 10 1432 Aug. 13 Schreibt u. a.: Die Kurfürsten, Herren und Reichsstädte, die am vergangenen Sonntag in Mergent- heim 7 xusammengekommen sind, wollen sich bemihen, die Würzburger Zwistigkeiten beizulegen. auch wisset, das unsern gnedigen hern der Romisch etc. konig zu der Hohen Syn ist. do ist der Peter Volk� meier zu im komen 8. und unsern hern der lest im stüben machen auf den winter zu Senis, das man 35 maint, er werd den winter da bleiben. den als ich hôr, so hot der babst bei 6000 pferden wider unsern gnedigen hern. unsern hergot der mach das und alle dink gût. Datum an der mitwoch noch sant Lorentzen tag anno etc. 32. 1 Der Offixial war im Märx 1432 nach Rom ge- reist, wie es scheint des Trierer Bistumsstreites wegen. Am 24 Märx war er in der Deputacio pro communibus erschienen und hatte die Mitglieder er- sucht, si haberent aliqua avisamenta ad inducendum dominum papam pro confirmacione concilii, trade- rent sibi. Vgl. Haller a. a. O. 2, 67 Z. 15-21; auch nr. 310 art. 7. 2 binnen dürfte hier gleichbedeutend sein mit „bis vor". Andernfalls müſile man annehmen, daß der Offixial zwischen Märx und August xweimal in Rom gewesen sei. Erzbf. Jakob von Embrun. Vgl. S. 305-307. 4 Vgl. nr. 268 art. 1-3. 6 Kaspar Schlick. 8 Peter Kalde aus Jülich, der bekannte Sekretär und Notar K. Sigmunds. Uber den Mergentheimer Tag ist xu vergleichen die Schlußabteilung in der zweiten Hälfte dieses Bandes, die die Landfriedensbestrebungen in Deutsch- 45 land während der Abwesenheit K. Sigmunds behandelt. 8 Zu Volkmers Reise nach Italien vergleiche man Chroniken der Deutschen Städte I, 385 Anm. 2. Er starb am 5 September in Siena und wurde dort im Dom neben Heinrich Fuchs (vgl. nr. 284) bei- 50 gesetxt. 40
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J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304�320. 511 318. Nürnberg an Herrn Hynek Krušina von Schwamberg: hat seit einiger Zeit keine Nachrichten über K. Sigmund erhalten; den zuletzt eingelaufenen zufolge ist er ge- sund in Siena angekommen und hofft, bald in Rom die Kaiserkrönung zu em- pfangen; u. a. m. [1432] August 30 f Nürnberg ]. 114327 Анg. 30 D Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 38 a cop. chart. coaeva. Datum ut supra, d. i. sabato ante Egidii [Aug. 30]. Teilweise gedruckt bei Palacky, Urkundliche Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 309 ebendaher. 1432 Okt. 12 10 15 319. K. Sigmund an verschiedene Reichsstädte, einzeln oder gemeinsam 1: schreibt über ein Bündnis der Polen mit den Ketzern gegen alles, was Deutscher Zunge ist, ins- besondere gegen den Deutschen Orden; ferner über seine Verhandlungen mit dem päpstlichen Gesandten Kardinal Conti und über seine Absicht, nach Rom zu ziehen und dort die Einigung zwischen Papst und Konzil, von deren Zustandekommen seine Kaiserkrönung abhänge, persönlich zu betreiben; empfiehlt ihnen das Baseler Konzil. 1432 Oktober 12 Siena. An Straſburg: S aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 147 fol. 112 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. — Vgl. Brucker, Inventaire I, 53. — Regest bei Altmann nr. 9276. An Frankfurt und die Städte in der Wetterau 2: F coll. Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 171 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Adresse Den ersamen burgermeister 20 und rat der statt zu Frankfurd und aller ander stette in der Wederawe unsern und des reichs lieben ge- truen. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt-A. 3, 77. — Gedruckt bei Janssen, Frankfurts Reichskorre- spondenx 1, 381�382 aus F. — Regest bei Aschbach 4, 484 (vgl. 4, 91 Anm. 78) und bei Altmann nr. 9275. 25 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. Ersamen a lieben getruen. [1] es ist landkundig und wir zweyveln nicht, ir habt langst wolb vernomen, wie die Polan den keczern zu Beheim bißher allzijt mit volk und andern notdurfftigen sachen so grosser hilff und furdrung getan haben. wer’ des nit gescheen, dieselben keezer weren langest gancz trosstlose beliben und hetten so sich zu andern sachen wisen lassen, dodurch die umbgelegen land und die c Cristenheit nicht also grosslich wern beschedigt worden. und man sihet das noch offenlich, nach- dem und dieselben Polan in Beheim und Mêrhern den keczern teglich zu hilff ligen a) om. F. b) om. F. c) om. F. 1 Aus einem Briefe Ulms an Nördlingen vom 35 21 Dexember 1432, den wir an anderer Stelle mit- teilen (vgl. das chronologische Verzeichnis am Schlußs des Bandes) ergiebt sich, daſ der Brief auch an Ulm und Rottweil gerichtet worden ist. Ulm schickte ihn abschriftlich an Nördlingen und wohl auch an 40 die anderen Mitglieder des Schwäbischen Städte- bundes. Vielleicht meint auch Nürnberg diesen kö- niglichen Brief, wenn es am II Dexember 1432 je an Windsheim, Weißenburg, Rotenburg und Schwein- furt schreibt: lieben frewnde. uns ist erst auf 45 hewt [Dex. II] von unserm gnedigisten herren hern Sigmunden Rômischem etc. kûnig ein brief geant- wurt worden, der ewerr weisheit uns und andern Frenkischen stetten steet. darinnen uns sein kû- niglich majestat verschriben hat, als ewr gute frewnt- 50 schaft an den abschriften derselben brief und schrift, die wir ewch von geheiss und in gut hierinnen ver- slossen schicken, eigenlich vernemen wirdt. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. da- tum ut supra [d. i. feria 5 post concepcionis Marie virginis]. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 97 b cop. chart. coaeva.) Die späte Ankunft der Briefe in Ulm und Nürnberg erklärt sich dadurch, daßt Sigmund sie erst am I November nach Basel an Hxg. Wilhelm von Baiern zur Weiterbeförderung ge- schickt hatte. Vgl. in der zweiten Hälfte dieses Bandes Sigmunds Brief an Hrg. Wilhelm vom I Nov. 1432. 2 Da der Brief auch an die Städte in der Wetterau adressiert war, so schickte ihn Frankfurt samt den Beischlüssen abschriftlich an Friedberg und des- gleichen an Gelnhausen; es forderte Friedberg auf, auch Wetxlar davon in Kenntnis xu setxen. (Frank- furt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 163 conc. chart.)
J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304�320. 511 318. Nürnberg an Herrn Hynek Krušina von Schwamberg: hat seit einiger Zeit keine Nachrichten über K. Sigmund erhalten; den zuletzt eingelaufenen zufolge ist er ge- sund in Siena angekommen und hofft, bald in Rom die Kaiserkrönung zu em- pfangen; u. a. m. [1432] August 30 f Nürnberg ]. 114327 Анg. 30 D Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 38 a cop. chart. coaeva. Datum ut supra, d. i. sabato ante Egidii [Aug. 30]. Teilweise gedruckt bei Palacky, Urkundliche Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 309 ebendaher. 1432 Okt. 12 10 15 319. K. Sigmund an verschiedene Reichsstädte, einzeln oder gemeinsam 1: schreibt über ein Bündnis der Polen mit den Ketzern gegen alles, was Deutscher Zunge ist, ins- besondere gegen den Deutschen Orden; ferner über seine Verhandlungen mit dem päpstlichen Gesandten Kardinal Conti und über seine Absicht, nach Rom zu ziehen und dort die Einigung zwischen Papst und Konzil, von deren Zustandekommen seine Kaiserkrönung abhänge, persönlich zu betreiben; empfiehlt ihnen das Baseler Konzil. 1432 Oktober 12 Siena. An Straſburg: S aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 147 fol. 112 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. — Vgl. Brucker, Inventaire I, 53. — Regest bei Altmann nr. 9276. An Frankfurt und die Städte in der Wetterau 2: F coll. Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 171 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Adresse Den ersamen burgermeister 20 und rat der statt zu Frankfurd und aller ander stette in der Wederawe unsern und des reichs lieben ge- truen. — Vgl. Inventare des Frankf. Stadt-A. 3, 77. — Gedruckt bei Janssen, Frankfurts Reichskorre- spondenx 1, 381�382 aus F. — Regest bei Aschbach 4, 484 (vgl. 4, 91 Anm. 78) und bei Altmann nr. 9275. 25 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. Ersamen a lieben getruen. [1] es ist landkundig und wir zweyveln nicht, ir habt langst wolb vernomen, wie die Polan den keczern zu Beheim bißher allzijt mit volk und andern notdurfftigen sachen so grosser hilff und furdrung getan haben. wer’ des nit gescheen, dieselben keezer weren langest gancz trosstlose beliben und hetten so sich zu andern sachen wisen lassen, dodurch die umbgelegen land und die c Cristenheit nicht also grosslich wern beschedigt worden. und man sihet das noch offenlich, nach- dem und dieselben Polan in Beheim und Mêrhern den keczern teglich zu hilff ligen a) om. F. b) om. F. c) om. F. 1 Aus einem Briefe Ulms an Nördlingen vom 35 21 Dexember 1432, den wir an anderer Stelle mit- teilen (vgl. das chronologische Verzeichnis am Schlußs des Bandes) ergiebt sich, daſ der Brief auch an Ulm und Rottweil gerichtet worden ist. Ulm schickte ihn abschriftlich an Nördlingen und wohl auch an 40 die anderen Mitglieder des Schwäbischen Städte- bundes. Vielleicht meint auch Nürnberg diesen kö- niglichen Brief, wenn es am II Dexember 1432 je an Windsheim, Weißenburg, Rotenburg und Schwein- furt schreibt: lieben frewnde. uns ist erst auf 45 hewt [Dex. II] von unserm gnedigisten herren hern Sigmunden Rômischem etc. kûnig ein brief geant- wurt worden, der ewerr weisheit uns und andern Frenkischen stetten steet. darinnen uns sein kû- niglich majestat verschriben hat, als ewr gute frewnt- 50 schaft an den abschriften derselben brief und schrift, die wir ewch von geheiss und in gut hierinnen ver- slossen schicken, eigenlich vernemen wirdt. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. da- tum ut supra [d. i. feria 5 post concepcionis Marie virginis]. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 97 b cop. chart. coaeva.) Die späte Ankunft der Briefe in Ulm und Nürnberg erklärt sich dadurch, daßt Sigmund sie erst am I November nach Basel an Hxg. Wilhelm von Baiern zur Weiterbeförderung ge- schickt hatte. Vgl. in der zweiten Hälfte dieses Bandes Sigmunds Brief an Hrg. Wilhelm vom I Nov. 1432. 2 Da der Brief auch an die Städte in der Wetterau adressiert war, so schickte ihn Frankfurt samt den Beischlüssen abschriftlich an Friedberg und des- gleichen an Gelnhausen; es forderte Friedberg auf, auch Wetxlar davon in Kenntnis xu setxen. (Frank- furt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 163 conc. chart.)
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512 slosser besiczen und yezund in der Slesien von den steten, di sy von der keczer wegen innehaben, unser getrue fursten und stett gruntlich verderben und zu irem gelauben understeen zu notigen. und das euch die sach gruntlicher und wissenlicher werde a, so lassen wir euch wissen, das uns uß unserm kunigrich zu Ungern warhafftig botschafft komen ist, wie sich dieselben Polan mit den Behemen gancz vereynet und verbunden 5 haben wider allermenniclich und sunderlich die Dutschen zungen, ußgenomen das land zu Ungern, als sy sprechen 1. sulcher botschafft wir euch abschrifft hyrynne verslossen senden 2, doruß ir clerlich vernemen werdet ir beyder fursacz und das sich dieselben Beheim und Polan vereynet haben den orden zu Preussen und Deutsche land umb Behem gelegen und als ferre sy mogen (do got vor sey) zu verderben. das in warheit 10 ein cleglich dingb und vast wider die Cristenheit ist, das dieselben Polan, die vormals Tatern und andere heyden und ungelaubig uff den orden gefurt und damit gedrungen haben, nû mit den keezern denselben orden und andere land understeen zu nôtigen, und ist grosse notdorfft, das dorczu gedacht werd, daz derselb orden, der von den Dutschen gestifft und erhaben ist und durch den die heilig Cristenheit merkliche zu- 15 nemenung und merung empfunden hat, und andere land der Dutschen nicht also under- gedruckt werden. und das schreiben wir euch und andern fürsten und steten zu eyner warnung, das ir euch alle dornach wisset zu richten, wan wir gern all unser vermogen dorczu wenden wollen, das das understanden werde. und wiewol sy die Hungern in solichem bund ußgenomen haben, als sy sagen (villicht doruff, das sy von in unbekumert 20 beliben), ydoch so sol man on zweyvel seyn, daz wir die zurettung des ordens und Dutscher land wol vermogen wollen, damit solcher boser fürsacz understanden [2] auch lassen wir euch wissen, das unser heiliger vater der babst zu uns werde. gesant hett seiner cardinal zwen 3. der ein alhie gestorben ist 4, und mit dem andern, nemlich cardinali de Comitibus, wir beslossen haben, das wir uns, ob got wil, kurczlich 25 zu seyner heilikeyt gen Rom fûgen wollen. das wir umb keyner andern sache willen tûn, dann zu versuchen, ob wir das heilig concilium zu Basel mit seiner heilikeyt ver- eynen mogen, als wir dann genczlich vertrost sein, komen wir zu seiner heilikeyt, das wir die und ander sach mit im gancz slichten werden. und doruff so meynen wir gen Rom zu ziehen. und werden wir mit seiner heilikeyt eins von des conciliums wegen 30 zu Basel, als wir hoffen, so wollen wir unsere cron emphahen und getrawen zu gote der Cristenheit und dem heiligen rich vil nucz und fromes zu schaffen. mochten wir aber mit im von des conciliums wegen nit eynig werden, so meynen wir an die cron herwider zu ziehen und das heilig concilium mit nichte zu lassen. und doruff ist der cardinal vor uns gen Rom gezogen, unsern zûg zuczurichten. und wie es uns in allen 35 sachen ergeet, wollen wir euch verkunden, begerend und bittend, daz ir euch das heilig Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Okt. 12 a) F werden. b) om. S. c) F add. heiligen. 1 Vgl. nr. 293 art. 2. 2 Diese Abschriften liegen dem Straßburger Ori- ginal nicht mehr bei, wohl aber dem Frankfurter. Es sind die Briefe des Palatins Nikolaus Gara aus Ofen vom 19 August 1432 und des Bischofs Jo- hannes von Agram aus Kaproncxa vom 25 August 1432 (Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 167 und 167a cop. chart. coaevae; gedr. bei Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 303 und 307-308; vgl. Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx I, 382 und Inven- tare des Frankf. Stadt-A. 3, 76). Beide Briefe hat Sigmund am 31 Oktober abschriftlich auch an das Konxil geschickt; sie sind in der Generalversamm- lung vom 28 November 1432 verlesen worden (vgl. Haller a. a. O. 2, 280 Z. 10-13). Auf diese dem Konxil geschickten Abschriften gehen folgende gleich- zeitige Abschriften zurück: Paris Nat.-Bibl. cod. 40 ms. lat. 15 626 fol. 114b-115a bexw. fol. 115a; ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 265 ab bexw. fol. 265 b- 266a; Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 157a bexw. fol. 157 ab. Nach den Abschriften in Douai sind die beiden Briefe gedruckt bei Martène 8, 161 bexw. 45 164-165. Den Brief des Bischofs teilt auch Far- latus, Illyricum sacrum 5, 455 und nach ihm Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 7 pag. 439-440 mit. 3Die Kardinäle Conti und Monfort. Vgl. S. 308-311. 4 Vgl. S. 477 Anm. 2. 50
512 slosser besiczen und yezund in der Slesien von den steten, di sy von der keczer wegen innehaben, unser getrue fursten und stett gruntlich verderben und zu irem gelauben understeen zu notigen. und das euch die sach gruntlicher und wissenlicher werde a, so lassen wir euch wissen, das uns uß unserm kunigrich zu Ungern warhafftig botschafft komen ist, wie sich dieselben Polan mit den Behemen gancz vereynet und verbunden 5 haben wider allermenniclich und sunderlich die Dutschen zungen, ußgenomen das land zu Ungern, als sy sprechen 1. sulcher botschafft wir euch abschrifft hyrynne verslossen senden 2, doruß ir clerlich vernemen werdet ir beyder fursacz und das sich dieselben Beheim und Polan vereynet haben den orden zu Preussen und Deutsche land umb Behem gelegen und als ferre sy mogen (do got vor sey) zu verderben. das in warheit 10 ein cleglich dingb und vast wider die Cristenheit ist, das dieselben Polan, die vormals Tatern und andere heyden und ungelaubig uff den orden gefurt und damit gedrungen haben, nû mit den keezern denselben orden und andere land understeen zu nôtigen, und ist grosse notdorfft, das dorczu gedacht werd, daz derselb orden, der von den Dutschen gestifft und erhaben ist und durch den die heilig Cristenheit merkliche zu- 15 nemenung und merung empfunden hat, und andere land der Dutschen nicht also under- gedruckt werden. und das schreiben wir euch und andern fürsten und steten zu eyner warnung, das ir euch alle dornach wisset zu richten, wan wir gern all unser vermogen dorczu wenden wollen, das das understanden werde. und wiewol sy die Hungern in solichem bund ußgenomen haben, als sy sagen (villicht doruff, das sy von in unbekumert 20 beliben), ydoch so sol man on zweyvel seyn, daz wir die zurettung des ordens und Dutscher land wol vermogen wollen, damit solcher boser fürsacz understanden [2] auch lassen wir euch wissen, das unser heiliger vater der babst zu uns werde. gesant hett seiner cardinal zwen 3. der ein alhie gestorben ist 4, und mit dem andern, nemlich cardinali de Comitibus, wir beslossen haben, das wir uns, ob got wil, kurczlich 25 zu seyner heilikeyt gen Rom fûgen wollen. das wir umb keyner andern sache willen tûn, dann zu versuchen, ob wir das heilig concilium zu Basel mit seiner heilikeyt ver- eynen mogen, als wir dann genczlich vertrost sein, komen wir zu seiner heilikeyt, das wir die und ander sach mit im gancz slichten werden. und doruff so meynen wir gen Rom zu ziehen. und werden wir mit seiner heilikeyt eins von des conciliums wegen 30 zu Basel, als wir hoffen, so wollen wir unsere cron emphahen und getrawen zu gote der Cristenheit und dem heiligen rich vil nucz und fromes zu schaffen. mochten wir aber mit im von des conciliums wegen nit eynig werden, so meynen wir an die cron herwider zu ziehen und das heilig concilium mit nichte zu lassen. und doruff ist der cardinal vor uns gen Rom gezogen, unsern zûg zuczurichten. und wie es uns in allen 35 sachen ergeet, wollen wir euch verkunden, begerend und bittend, daz ir euch das heilig Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. 1432 Okt. 12 a) F werden. b) om. S. c) F add. heiligen. 1 Vgl. nr. 293 art. 2. 2 Diese Abschriften liegen dem Straßburger Ori- ginal nicht mehr bei, wohl aber dem Frankfurter. Es sind die Briefe des Palatins Nikolaus Gara aus Ofen vom 19 August 1432 und des Bischofs Jo- hannes von Agram aus Kaproncxa vom 25 August 1432 (Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 167 und 167a cop. chart. coaevae; gedr. bei Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 303 und 307-308; vgl. Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx I, 382 und Inven- tare des Frankf. Stadt-A. 3, 76). Beide Briefe hat Sigmund am 31 Oktober abschriftlich auch an das Konxil geschickt; sie sind in der Generalversamm- lung vom 28 November 1432 verlesen worden (vgl. Haller a. a. O. 2, 280 Z. 10-13). Auf diese dem Konxil geschickten Abschriften gehen folgende gleich- zeitige Abschriften zurück: Paris Nat.-Bibl. cod. 40 ms. lat. 15 626 fol. 114b-115a bexw. fol. 115a; ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 265 ab bexw. fol. 265 b- 266a; Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 157a bexw. fol. 157 ab. Nach den Abschriften in Douai sind die beiden Briefe gedruckt bei Martène 8, 161 bexw. 45 164-165. Den Brief des Bischofs teilt auch Far- latus, Illyricum sacrum 5, 455 und nach ihm Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 7 pag. 439-440 mit. 3Die Kardinäle Conti und Monfort. Vgl. S. 308-311. 4 Vgl. S. 477 Anm. 2. 50
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J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. 513 concilium mit flisse bevolhen sein lasset. geben zu Senis am sontag vor sant Gallen tag unserr riche des Ungrischen etc. im 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Den ersamen meister und rat 5 der statt zu Straßburg unsern und des reichs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 Okt. 12 320. Bischof Konrad von Breslau an den Hochmeister Paul von Rusdorf: giebt u. a. Nachrichten über die Lage K. Sigmunds in Siena und über die Verhältnisse an der Kurie. [1432] November 5 Breslau. 11432] Nov. 5 10 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. XXIII nr. 56 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd., mit xwei einliegenden Zetteln. Der erste Zettel ist von derselben Hand wie der Brief, der xweite von einer anderen geschrieben. Gedruckt bei Grünhagen, Geschichtsquellen der Hussitenkriege (Scriptores rerum Silesiacarum Bd. VI) S. 116-118 nach dem Orig., aber ohne die beiden Zettel. — Daraus bei Palacky, Urkundl. Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 326-329. 15 Hochwirdiger und grosmechtiger herre, besundern gunstiger frund. [1] wir danken euch mit ganzem fleisse aller gute und ere, die uns von ewer herlichkeit frundlich und liblich irzeiget ist. des wir nimmir vorgessin wellen, sunder es kein euch und dem ganzen orden alle zeit mit willen vordinen. und thun ewer erwirdikeit zu wissen [u. s. w.; 20 es folgen Mitteilungen über das Verhältnis Polens zu Litauen und über die Absendung einer Polnischen Gesandtschaft nach Prag; dann heißt es weiter:] [2] denne von unsers heiligen vaters des bobistes wegen senden wir euch hierinne vorslossen eine zedil 1, wie en das concilium hat contumacem declarirt. [3] so ist ein bote nu an allirheiligen tage Nov. I von Rome komen, der awsgeloffen ist am sechzenden tage des monden septembris, und Sept. 16 25 der saget, das her unsern herren den konig zu Senis gelossen hat und das her ni weiter kein Rome wert komen ist und rede ging do zu Senis, das unser herre der konig zurucke zien welde umb der tewerunge willen zu Senis. [4 ouch ist geschrebin, das der car- dinalis de Comitibus ? zewet zu unserm herren dem konige von des bobistes wegen, und der konig hat im geleite gesandt bis kein Rome. [5] item zu Rome ist es ouch tewer. so und der bobist hat nicht mehe denne sechs cardinaln bei im; und die kortisan zien sere von Rome kein Basiln zum concilio. und die noch zu Rome blebin sint, die hat der bobist arrestiret und hat lossen ein gebot awsgehen zu Rome, das nimand newe meher von Rome schreibin sal, und hat bestalt, das man uf die brife sihet ; wenne man sulche brife findet mit newen mehern, so busset man den, von deme die brife aws- 35 geen. [6] item das die Venediger und Florentiner sere wedir unsern herren den konig sint. und der bischof von Kurym her Johannes Tirgarte 3 ist bei dem bobist zu Rome und hat Sboleth 4 ufgelossen, und die Venediger haben es inne 5 und ouch die Engil- burg. und tete der von Mediolan, vernemen wir an boten und an briffen, das es dem konige herte lege. [7 item prefectus Urbis 6 und prinz7 die zien zu unserm herren 40 1 Liegt nicht dabei. Man wird an den notariell be- glaubigten Bericht über die sechste Session des Ba- seler Konrils vom 6 September 1432 au denken haben. Gedruckt in allen Konxilienausgaben unter den Dekreten des Baseler Konzils, nuletat bei Mansi 45 29, 39�42; außerdem in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 231-233. Vgl. auch den Bericht bei Haller a. a. O. 2, 211-215. 2 Vgl. S. 308-311. 3 Bischof Johann IV Tiergart von Kurland. 4 Spoleto. Der Bischof von Kurland nennt sich in einem Briefe an den Hochmeister Paul von Rus- dorf vom 25 August 1431 unsirs heiligen vatirs des bobsts stathelder zu Spoleet (Königsberg Staats-A. Schbl. XLIX (L. S.) nr. 55/a orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). 5 Vgl. nr. 304 art. 8. 6 Jаcopo da Vico. Antonio Colonna, Fürst von Salerno. Vgl. oben S. 475 Anm. 8. Deutsche Reichstags-Akten X. 65
J. Zweiter Anhang: Romzugsberichte nr. 304-320. 513 concilium mit flisse bevolhen sein lasset. geben zu Senis am sontag vor sant Gallen tag unserr riche des Ungrischen etc. im 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Den ersamen meister und rat 5 der statt zu Straßburg unsern und des reichs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 Okt. 12 320. Bischof Konrad von Breslau an den Hochmeister Paul von Rusdorf: giebt u. a. Nachrichten über die Lage K. Sigmunds in Siena und über die Verhältnisse an der Kurie. [1432] November 5 Breslau. 11432] Nov. 5 10 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. XXIII nr. 56 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd., mit xwei einliegenden Zetteln. Der erste Zettel ist von derselben Hand wie der Brief, der xweite von einer anderen geschrieben. Gedruckt bei Grünhagen, Geschichtsquellen der Hussitenkriege (Scriptores rerum Silesiacarum Bd. VI) S. 116-118 nach dem Orig., aber ohne die beiden Zettel. — Daraus bei Palacky, Urkundl. Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 326-329. 15 Hochwirdiger und grosmechtiger herre, besundern gunstiger frund. [1] wir danken euch mit ganzem fleisse aller gute und ere, die uns von ewer herlichkeit frundlich und liblich irzeiget ist. des wir nimmir vorgessin wellen, sunder es kein euch und dem ganzen orden alle zeit mit willen vordinen. und thun ewer erwirdikeit zu wissen [u. s. w.; 20 es folgen Mitteilungen über das Verhältnis Polens zu Litauen und über die Absendung einer Polnischen Gesandtschaft nach Prag; dann heißt es weiter:] [2] denne von unsers heiligen vaters des bobistes wegen senden wir euch hierinne vorslossen eine zedil 1, wie en das concilium hat contumacem declarirt. [3] so ist ein bote nu an allirheiligen tage Nov. I von Rome komen, der awsgeloffen ist am sechzenden tage des monden septembris, und Sept. 16 25 der saget, das her unsern herren den konig zu Senis gelossen hat und das her ni weiter kein Rome wert komen ist und rede ging do zu Senis, das unser herre der konig zurucke zien welde umb der tewerunge willen zu Senis. [4 ouch ist geschrebin, das der car- dinalis de Comitibus ? zewet zu unserm herren dem konige von des bobistes wegen, und der konig hat im geleite gesandt bis kein Rome. [5] item zu Rome ist es ouch tewer. so und der bobist hat nicht mehe denne sechs cardinaln bei im; und die kortisan zien sere von Rome kein Basiln zum concilio. und die noch zu Rome blebin sint, die hat der bobist arrestiret und hat lossen ein gebot awsgehen zu Rome, das nimand newe meher von Rome schreibin sal, und hat bestalt, das man uf die brife sihet ; wenne man sulche brife findet mit newen mehern, so busset man den, von deme die brife aws- 35 geen. [6] item das die Venediger und Florentiner sere wedir unsern herren den konig sint. und der bischof von Kurym her Johannes Tirgarte 3 ist bei dem bobist zu Rome und hat Sboleth 4 ufgelossen, und die Venediger haben es inne 5 und ouch die Engil- burg. und tete der von Mediolan, vernemen wir an boten und an briffen, das es dem konige herte lege. [7 item prefectus Urbis 6 und prinz7 die zien zu unserm herren 40 1 Liegt nicht dabei. Man wird an den notariell be- glaubigten Bericht über die sechste Session des Ba- seler Konrils vom 6 September 1432 au denken haben. Gedruckt in allen Konxilienausgaben unter den Dekreten des Baseler Konzils, nuletat bei Mansi 45 29, 39�42; außerdem in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 231-233. Vgl. auch den Bericht bei Haller a. a. O. 2, 211-215. 2 Vgl. S. 308-311. 3 Bischof Johann IV Tiergart von Kurland. 4 Spoleto. Der Bischof von Kurland nennt sich in einem Briefe an den Hochmeister Paul von Rus- dorf vom 25 August 1431 unsirs heiligen vatirs des bobsts stathelder zu Spoleet (Königsberg Staats-A. Schbl. XLIX (L. S.) nr. 55/a orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). 5 Vgl. nr. 304 art. 8. 6 Jаcopo da Vico. Antonio Colonna, Fürst von Salerno. Vgl. oben S. 475 Anm. 8. Deutsche Reichstags-Akten X. 65
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514 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [1432) Nov 5 [1432/ Nov. 5 cor Sept. 21 [Es folgen Nachrichten über den Abschluß eines Waffenstillstandes dem konige. zwischen den Schlesiern und den Hussiten und über die Eroberung des Schlosses Nimmer- satt durch die Schweidnitzer, und zuletzt Vorschläge wegen der Briefbeförderung zwischen gegebin zu Breslaw an der metewoche noch dem Bischof und dem Hochmeister.] omnium sanctorum. [in verso] Dem hochwirdigen und grosmechtigen Conrad von gotes gnaden herren hern Pauel von Rostorff hoemeister zu bischof zu Breslaw etc. Prewssen unserm gunstigen herren und fründe. [Erster Zettel] Ich sende ewern gnaden diese novitates de sacro concilio Basiliensi, okt 30 die mir newlich am donrstag, der vergangen ist, komen sint: [1] dominus noster 10 papa declaratus est contumax 1, licet ambasiatores sui institerunt, quod concilium deberet se transferre in Bononiam Mantuam a Areciam vel Ferrariam et papa vellet personaliter interesse. sed concilium noluit, maxime propter hereticos. [2] item dominus Julianus [3] item patriarcha Anthiocenus venit 3 declaratus est verus legatus sedis apostolice 2. cum tribus episcopis de Francia ante festum beati Mathei, et ipso die fuit sessio 4 cele- 15 4] item brata et fuerunt ibi viginti sex infulati cum multis prelatis et doctoribus. dicitur, quod dominus rex Romanorum sit in Vitervio. [Zweiter Zettel] Ouch thun wir ewer herlichkeit zu wissin, das die Thaborn ken Ostirreych gezogin seint und legen vor Beydehoffen 5. so ist ouch botschaft alher komen, das der von Ostirreych zu Kornawburg‘ obir die Thunaw mit macht komen sei 20 und die Ungarn legen gar mit grossir machte vor Tirnaw und wellen dem von Ostir- reych virzigthusunt zu hulfe senden, noch welden sie stark gnuk vor Tirnaw bleibin, also das man sich vormut, das sie strewten mogen. got der almechte b gebe en craft und macht und den gesehk wedir die bosen ketzer. a) em.; orig. Mantuanam. b) sic. 25 1 Vgl. S. 513 Anm. 1. 2 Diese Notix bexicht sich woll auf die Wieder- übernahme des Konxilspräsidium durch Cesarini am 12 September 1432. Vgl. Haller a. a. O. 2, 219 Z. 21-26. 3 Der Patriarch Johannes kam am 17 September mit den Bischöfen Jean Rolin von Châlons-sur- Saône, Bertrand von Uzès und Juan von Cadix. Vgl. Haller a. a. O. 1, 62; 2, 223 Z. 5-6 und 224 Z. 4-5. 4 Jedenfalls ein Irrtum. Es wird die General- €ersammlung vom 19 September gemeint sein, in der der Patriarch und die drei Bischöfe dem Konzil inkorporiert wurden. Vgl. Haller a. a. O. 2, 224 Z. 4-17. 5 Waidhofen. 6 In Korneuburg ist Hrg. Albrecht rom 29 Ok- tober an nachweisbar (Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg V Reg. nr. 3167). Vgl. auch sein Schrei- ben an das Baseler Konzil rom 14 Norember 1432 bei Martène 8, 201-202 und Mansi 30, 196-197. 35 30
514 Der Romzug von Mitte Januar bis Ende September 1432. [1432) Nov 5 [1432/ Nov. 5 cor Sept. 21 [Es folgen Nachrichten über den Abschluß eines Waffenstillstandes dem konige. zwischen den Schlesiern und den Hussiten und über die Eroberung des Schlosses Nimmer- satt durch die Schweidnitzer, und zuletzt Vorschläge wegen der Briefbeförderung zwischen gegebin zu Breslaw an der metewoche noch dem Bischof und dem Hochmeister.] omnium sanctorum. [in verso] Dem hochwirdigen und grosmechtigen Conrad von gotes gnaden herren hern Pauel von Rostorff hoemeister zu bischof zu Breslaw etc. Prewssen unserm gunstigen herren und fründe. [Erster Zettel] Ich sende ewern gnaden diese novitates de sacro concilio Basiliensi, okt 30 die mir newlich am donrstag, der vergangen ist, komen sint: [1] dominus noster 10 papa declaratus est contumax 1, licet ambasiatores sui institerunt, quod concilium deberet se transferre in Bononiam Mantuam a Areciam vel Ferrariam et papa vellet personaliter interesse. sed concilium noluit, maxime propter hereticos. [2] item dominus Julianus [3] item patriarcha Anthiocenus venit 3 declaratus est verus legatus sedis apostolice 2. cum tribus episcopis de Francia ante festum beati Mathei, et ipso die fuit sessio 4 cele- 15 4] item brata et fuerunt ibi viginti sex infulati cum multis prelatis et doctoribus. dicitur, quod dominus rex Romanorum sit in Vitervio. [Zweiter Zettel] Ouch thun wir ewer herlichkeit zu wissin, das die Thaborn ken Ostirreych gezogin seint und legen vor Beydehoffen 5. so ist ouch botschaft alher komen, das der von Ostirreych zu Kornawburg‘ obir die Thunaw mit macht komen sei 20 und die Ungarn legen gar mit grossir machte vor Tirnaw und wellen dem von Ostir- reych virzigthusunt zu hulfe senden, noch welden sie stark gnuk vor Tirnaw bleibin, also das man sich vormut, das sie strewten mogen. got der almechte b gebe en craft und macht und den gesehk wedir die bosen ketzer. a) em.; orig. Mantuanam. b) sic. 25 1 Vgl. S. 513 Anm. 1. 2 Diese Notix bexicht sich woll auf die Wieder- übernahme des Konxilspräsidium durch Cesarini am 12 September 1432. Vgl. Haller a. a. O. 2, 219 Z. 21-26. 3 Der Patriarch Johannes kam am 17 September mit den Bischöfen Jean Rolin von Châlons-sur- Saône, Bertrand von Uzès und Juan von Cadix. Vgl. Haller a. a. O. 1, 62; 2, 223 Z. 5-6 und 224 Z. 4-5. 4 Jedenfalls ein Irrtum. Es wird die General- €ersammlung vom 19 September gemeint sein, in der der Patriarch und die drei Bischöfe dem Konzil inkorporiert wurden. Vgl. Haller a. a. O. 2, 224 Z. 4-17. 5 Waidhofen. 6 In Korneuburg ist Hrg. Albrecht rom 29 Ok- tober an nachweisbar (Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg V Reg. nr. 3167). Vgl. auch sein Schrei- ben an das Baseler Konzil rom 14 Norember 1432 bei Martène 8, 201-202 und Mansi 30, 196-197. 35 30
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Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. An dem Versuch, die Eintracht zwischen Papst und Konzil herzustellen, hatte sich, soweit dabei Deutschland in Betracht kam, bis zum Herbst 1432 nur K. Sigmund be- 5 teiligt. Die Reichsstände hatten sich, wie es scheint, ganz passiv verhalten. Nur von Seiten Rheinischer Reichsstädte war im Frühjahr 1432 ein ganz schwacher Anlauf zu einer Art vermittelnder Thätigkeit genommen worden. Wir haben im Anhang zu unserer dritten, den Straßburger Städtetag vom Februar 1432 behandelnden Hauptabteilung ge- schen, wie vier von ihnen (Straßburg, Worms, Speier und Mainz) bereit gewesen waren, 10 der Bitte um briefliche Verwendung beim Papst zu Gunsten des Konzils, die ihnen der Konzilsgesandte Friedrich von Parsberg auf jenem Städtetage vorgetragen hatte, zu will- fahren. Dennoch war das geplante gemeinsame Vorgehen an der unlustigen Haltung Frankfurts gescheitert, und dann war die Angelegenheit nicht wieder berührt worden; man hatte sie dem König und den Fürsten überlassen. K. Sigmunds Thätigkeit als Vermittler haben wir in lit. G der vorangehenden Hauptabteilung bis Ende September 1432 kennen gelernt, das ist bis zu dem Zeitpunkte, zu dem sich ihm infolge der Verhandlungen, die er damals in Siena mit dem päpstlichen Legaten Kardinal Lucido Conti pflog, zum ersten Male die Aussicht cröffnete, daß seine Bemühungen um die Erhaltung oder vielmehr Wiederherstellung der Einheit in der katho- 20 lischen Kirche von Erfolg gekrönt sein würden. Bis hierher hatte zwischen ihm und dem Konzil das engste Einvernehmen bestanden. Jetzt trat nun teils gerade infolge jener Ver- handlungen mit dem Legaten, teils infolge der unversöhnlichen Haltung des Konzils gegen den Papst allmählich eine Wandlung in ihrem Verhältnis zu einander ein. Mit der Zunahme der Mitgliederzahl des Konzils war die Zunahme der radikalen 25 Elemente in ihm verbunden gewesen. Sie bildeten die Mehrheit, deren zwar nicht offen ausgesprochenes, aber doch deutlich erkennbares Bestreben dahin ging, die Superiorität des allgemeinen Konzils über dem Papst nachdrücklichst zur Geltung zu bringen; man durfte ihr zutrauen, daß sie, um ihr Ziel zu erreichen, selbst nicht vor der Erneuerung des von Sigmund mit so vieler Mühe beseitigten Schismas zurückschrecken würde. Die 30 Citation des Papstes war der erste energische Schritt nach dieser Richtung hin gewesen. Offenbar hatte Sigmund, der ja selbst dem Konzil zu ihr geraten und dann die Hand zu ihrer Ausführung geboten hatte, in ihr nur eine Art Schreckmittel gegen den Papst und die Kurie geschen, dazu bestimmt, beide zur schleunigen Zuricknahme der Auflösungs- bulle zu veranlassen. Daſ es bis zur Eröffnung des dem Papst im Citationsdekret an- 35 gedrohten Prozesses kommen könnte, — an die Möglichkeit mochte er gar nicht gedacht haben. Und nun war sie in der sechsten Session vom 6 September 1432 doch erfolgt. Freilich hatte der Konzilspräsident den in der Session anwesenden päpstlichen Gesandten, den Erzbischöfen von Tarent und Kolocza, dem Bischof von Maguelone und dem Abt von S. Vito, in Aussicht gestellt, daß das Konzil ihre Bitte um Verschiebung des Pro- 66 Deutsche Reichstags-Akten X. 15
Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. An dem Versuch, die Eintracht zwischen Papst und Konzil herzustellen, hatte sich, soweit dabei Deutschland in Betracht kam, bis zum Herbst 1432 nur K. Sigmund be- 5 teiligt. Die Reichsstände hatten sich, wie es scheint, ganz passiv verhalten. Nur von Seiten Rheinischer Reichsstädte war im Frühjahr 1432 ein ganz schwacher Anlauf zu einer Art vermittelnder Thätigkeit genommen worden. Wir haben im Anhang zu unserer dritten, den Straßburger Städtetag vom Februar 1432 behandelnden Hauptabteilung ge- schen, wie vier von ihnen (Straßburg, Worms, Speier und Mainz) bereit gewesen waren, 10 der Bitte um briefliche Verwendung beim Papst zu Gunsten des Konzils, die ihnen der Konzilsgesandte Friedrich von Parsberg auf jenem Städtetage vorgetragen hatte, zu will- fahren. Dennoch war das geplante gemeinsame Vorgehen an der unlustigen Haltung Frankfurts gescheitert, und dann war die Angelegenheit nicht wieder berührt worden; man hatte sie dem König und den Fürsten überlassen. K. Sigmunds Thätigkeit als Vermittler haben wir in lit. G der vorangehenden Hauptabteilung bis Ende September 1432 kennen gelernt, das ist bis zu dem Zeitpunkte, zu dem sich ihm infolge der Verhandlungen, die er damals in Siena mit dem päpstlichen Legaten Kardinal Lucido Conti pflog, zum ersten Male die Aussicht cröffnete, daß seine Bemühungen um die Erhaltung oder vielmehr Wiederherstellung der Einheit in der katho- 20 lischen Kirche von Erfolg gekrönt sein würden. Bis hierher hatte zwischen ihm und dem Konzil das engste Einvernehmen bestanden. Jetzt trat nun teils gerade infolge jener Ver- handlungen mit dem Legaten, teils infolge der unversöhnlichen Haltung des Konzils gegen den Papst allmählich eine Wandlung in ihrem Verhältnis zu einander ein. Mit der Zunahme der Mitgliederzahl des Konzils war die Zunahme der radikalen 25 Elemente in ihm verbunden gewesen. Sie bildeten die Mehrheit, deren zwar nicht offen ausgesprochenes, aber doch deutlich erkennbares Bestreben dahin ging, die Superiorität des allgemeinen Konzils über dem Papst nachdrücklichst zur Geltung zu bringen; man durfte ihr zutrauen, daß sie, um ihr Ziel zu erreichen, selbst nicht vor der Erneuerung des von Sigmund mit so vieler Mühe beseitigten Schismas zurückschrecken würde. Die 30 Citation des Papstes war der erste energische Schritt nach dieser Richtung hin gewesen. Offenbar hatte Sigmund, der ja selbst dem Konzil zu ihr geraten und dann die Hand zu ihrer Ausführung geboten hatte, in ihr nur eine Art Schreckmittel gegen den Papst und die Kurie geschen, dazu bestimmt, beide zur schleunigen Zuricknahme der Auflösungs- bulle zu veranlassen. Daſ es bis zur Eröffnung des dem Papst im Citationsdekret an- 35 gedrohten Prozesses kommen könnte, — an die Möglichkeit mochte er gar nicht gedacht haben. Und nun war sie in der sechsten Session vom 6 September 1432 doch erfolgt. Freilich hatte der Konzilspräsident den in der Session anwesenden päpstlichen Gesandten, den Erzbischöfen von Tarent und Kolocza, dem Bischof von Maguelone und dem Abt von S. Vito, in Aussicht gestellt, daß das Konzil ihre Bitte um Verschiebung des Pro- 66 Deutsche Reichstags-Akten X. 15
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Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. zesses erwägen werde, indessen schon am 9 September wurde beschlossen, ihnen ablehnend zu antworten 1. Es lag auf der Hand, daß die Aufnahme des Prozesses und ganz besonders die Fortsetzung der vom Konzil angeordneten Untersuchung der Vorgänge bei der Wahl Eugens IV auf die bevorstehenden mündlichen Verhandlungen Sigmunds mit dem Papst in der ungünstigsten Weise einwirken mußtte. Ja diese Verhandlungen wurden dann eigentlich ganz zwecklos, da ihnen die Voraussetzung fehlte, unter der sie allein zu einem günstigen Ergebnis führen konnten: Nachgiebigkeit auch auf Seiten des Konzils. Hielt es an seiner extremen Forderung der bedingungslosen Anerkennung fest und beschritt es, um sie durchzusetzen, den Prozeßweg, dann konnte man vom Papst nicht wohl erwarten, 10 daß er in der entgegenkommenden Haltung verharren werde, die er in den durch Kar- dinal Conti an Sigmund übermittelten Anerbietungen gezeigt hatte. Sigmund hatte darum am 29 September, wie schon am 28 August, die dringende Bitte an das Konzil gerichtet, den Prozeß zu sistieren und sich in seinem Vorgehen gegen den Papst zu mässigen2, und gleichzeitig hatte er den Protektor Herzog Wilhelm von 15 Baiern aufgefordert3, in demselben Sinne auf die Versammlung einzuwirken. Aber was war der Erfolg dieser wiederholten Bitten? Das Konzil mahnte den König, alle Ver- handlungen mit dem Papst abzubrechen, wenn er nicht die Auflösung widerrufe und das Konzil bedingungslos anerkenne 4. So standen die Dinge, als die Kurfürsten in den Konflikt zwischen Papst und 20 Konzil vermittelnd eingriffen. Den Verlauf und das Ergebnis ihrer Aktion werden wir in der lit. C unserer achten, Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433 behandelnden Hauptabteilung kennen lernen. Hier verfolgen wir nur die vor- bereitenden Schritte, denen der für den 4 Oktober 1432 nach Frankfurt berufene Kur- fürstentag galt. Zunächst missen wir einen Blick auf die Haltung werfen, die insbesondere die Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz bisher dem Konzil gegenüber beobachtet hatten. Wir greifen dabei noch einmal in den Sommer 1431 zurück. An einer anderen Stelle5 erwähnten wir schon, daß mit dem Kardinallegaten Cesarini auch zwei Mitglieder des Kurfürstenkollegs, Erzbischof Dietrich von Köln und Markgraf 30 Friedrich von Brandenburg, an den Beratungen teilgenommen hatten, die Ende August 1431 nach der Niederlage des Deutschen Kreuzheeres bei Taus und kurz vor dem Auf- bruch K. Sigmunds nach Italien in Nürnberg stattfanden. Leider haben wir keine Nach- richten darüber, wie sich diese beiden hier zur Konzilsfrage, die ja einen Hauptgegen- stand der Verhandlungen bildete, gestellt hatten; auch nicht darüber, ob dem Legaten von 35 ihrer Seite irgend welche Zusagen hinsichtlich der Beschickung des Konzils gegeben worden waren. Sehr wahrscheinlich ist es nicht; es würde sonst wolhl nicht erst einer Mahnung des Konzils bedurft haben, um sie zur Absendung von Vertretern nach Basel zu veranlassen. Die Mahnschreiben des Konzils waren vom 19 September 1431 datiert 6, jedoch wohl nicht an das Kurfürstenkolleg als solches, sondern an jedes einzelne Mitglied desselben 40 gerichtet. Sie enthielten die Aufforderung an die Adressaten, sich so bald als möglich entweder in Person oder durch Gesandte an den Verhandlungen des Konzils zu beteiligen. Indessen ehe diese Schreiben an ihre Bestimmungsorte gelangen konnten, hatten bereits die Erzbischöfe von Mainz und Köln von Lahnstein7 aus, wo sie um den 21 Sep- 1 Vgl. Haller, Conc. Bas. 2, 213 Z. 35 bis 214 Z. 1 und 216 Z. 10-13. 2 Vgl. nrr. 283 und 289. s Vgl. nr. 288. 4 Vgl. nr. 378 art. 1. 5 25 516 5 S. 138 Anm. 1. 6 Vgl. S. 188 Anm. 1. Aus Lahnstein ist das gemeinsame Schreiben der beiden Erxbischöfe an den Erxbischof von Salx- burg vom 21 September datiert. 45
Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. zesses erwägen werde, indessen schon am 9 September wurde beschlossen, ihnen ablehnend zu antworten 1. Es lag auf der Hand, daß die Aufnahme des Prozesses und ganz besonders die Fortsetzung der vom Konzil angeordneten Untersuchung der Vorgänge bei der Wahl Eugens IV auf die bevorstehenden mündlichen Verhandlungen Sigmunds mit dem Papst in der ungünstigsten Weise einwirken mußtte. Ja diese Verhandlungen wurden dann eigentlich ganz zwecklos, da ihnen die Voraussetzung fehlte, unter der sie allein zu einem günstigen Ergebnis führen konnten: Nachgiebigkeit auch auf Seiten des Konzils. Hielt es an seiner extremen Forderung der bedingungslosen Anerkennung fest und beschritt es, um sie durchzusetzen, den Prozeßweg, dann konnte man vom Papst nicht wohl erwarten, 10 daß er in der entgegenkommenden Haltung verharren werde, die er in den durch Kar- dinal Conti an Sigmund übermittelten Anerbietungen gezeigt hatte. Sigmund hatte darum am 29 September, wie schon am 28 August, die dringende Bitte an das Konzil gerichtet, den Prozeß zu sistieren und sich in seinem Vorgehen gegen den Papst zu mässigen2, und gleichzeitig hatte er den Protektor Herzog Wilhelm von 15 Baiern aufgefordert3, in demselben Sinne auf die Versammlung einzuwirken. Aber was war der Erfolg dieser wiederholten Bitten? Das Konzil mahnte den König, alle Ver- handlungen mit dem Papst abzubrechen, wenn er nicht die Auflösung widerrufe und das Konzil bedingungslos anerkenne 4. So standen die Dinge, als die Kurfürsten in den Konflikt zwischen Papst und 20 Konzil vermittelnd eingriffen. Den Verlauf und das Ergebnis ihrer Aktion werden wir in der lit. C unserer achten, Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433 behandelnden Hauptabteilung kennen lernen. Hier verfolgen wir nur die vor- bereitenden Schritte, denen der für den 4 Oktober 1432 nach Frankfurt berufene Kur- fürstentag galt. Zunächst missen wir einen Blick auf die Haltung werfen, die insbesondere die Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz bisher dem Konzil gegenüber beobachtet hatten. Wir greifen dabei noch einmal in den Sommer 1431 zurück. An einer anderen Stelle5 erwähnten wir schon, daß mit dem Kardinallegaten Cesarini auch zwei Mitglieder des Kurfürstenkollegs, Erzbischof Dietrich von Köln und Markgraf 30 Friedrich von Brandenburg, an den Beratungen teilgenommen hatten, die Ende August 1431 nach der Niederlage des Deutschen Kreuzheeres bei Taus und kurz vor dem Auf- bruch K. Sigmunds nach Italien in Nürnberg stattfanden. Leider haben wir keine Nach- richten darüber, wie sich diese beiden hier zur Konzilsfrage, die ja einen Hauptgegen- stand der Verhandlungen bildete, gestellt hatten; auch nicht darüber, ob dem Legaten von 35 ihrer Seite irgend welche Zusagen hinsichtlich der Beschickung des Konzils gegeben worden waren. Sehr wahrscheinlich ist es nicht; es würde sonst wolhl nicht erst einer Mahnung des Konzils bedurft haben, um sie zur Absendung von Vertretern nach Basel zu veranlassen. Die Mahnschreiben des Konzils waren vom 19 September 1431 datiert 6, jedoch wohl nicht an das Kurfürstenkolleg als solches, sondern an jedes einzelne Mitglied desselben 40 gerichtet. Sie enthielten die Aufforderung an die Adressaten, sich so bald als möglich entweder in Person oder durch Gesandte an den Verhandlungen des Konzils zu beteiligen. Indessen ehe diese Schreiben an ihre Bestimmungsorte gelangen konnten, hatten bereits die Erzbischöfe von Mainz und Köln von Lahnstein7 aus, wo sie um den 21 Sep- 1 Vgl. Haller, Conc. Bas. 2, 213 Z. 35 bis 214 Z. 1 und 216 Z. 10-13. 2 Vgl. nrr. 283 und 289. s Vgl. nr. 288. 4 Vgl. nr. 378 art. 1. 5 25 516 5 S. 138 Anm. 1. 6 Vgl. S. 188 Anm. 1. Aus Lahnstein ist das gemeinsame Schreiben der beiden Erxbischöfe an den Erxbischof von Salx- burg vom 21 September datiert. 45
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Einleitung. 517 tember herum tagten 1, die vorbereitenden Schritte zur Herbeiführung eines geschlossenen Auftretens des ganzen Deutschen Klerus in Basel gethan. Ihr Plan war, die Konzils- frage zuvörderst von Provinzialsynoden in den fünf Kirchenprovinzen Mainz, Köln, Salz- burg, Magdeburg und Bremen vorberaten zu lassen und dann auf einem Deutschen Nationalkonzil, für das sie als Ort Mainz und als Termin den 19 November 1431 in Aussicht nahmen, die definitiven Beschlüsse zu fassen. In diesem Sinne schrieben sie gemeinsam am 21 September an die Erzbischöfe von Salzburg, Magdeburg und Bremen 2; an den von Trier also nicht, offenbar wegen des Bistumsstreites. Erzbischof Konrad von Mainz entbot demgemäß am 22 September seine Suffragane 10 für den 12 November nach Aschaffenburg 3, Erzbischof Johannes von Salzburg am 6 Ok- tober die seinigen für den 5 November nach Salzburg 4. Was die drei anderen Kirchen- fürsten thaten, wissen wir nicht. Leider scheint kein einziges Aktenstück mehr vorhanden zu sein, das über den Ver- lauf jener beiden Synoden Auskunft gäbe. Von der Salzburger läßt sich nicht einmal 15 sagen, ob sie stattfand. Nur von der Aschaffenburger steht dies fest; sie beschloß die Beschickung des Konzils. Es ergiebt sich das aus einem Briefe des Bischofs Friedrich von Worms an den Kardinallegaten Cesarini vom 21 November und aus einem Schrift- stück ebendesselben von demselben Tage, in dem er unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Aschaffenburger Synode seinen Kaplan Berthold Bruckmann aus Nieder-Wildungen 20 bevollmächtigt, ihn und seinen Klerus beim Konzil zu entschuldigen, und für später eine größere Gesandtschaft zur Vertretung seiner Person und seiner Diözese ankündigt 5. Das Mainzer Nationalkonzil fiel offenbar aus. Wir haben wenigstens keine Spur von ihm, und es müßte doch wunderbar zugegangen sein, wenn kein Zeitgenosse es für der Mühe wert erachtet hätte, auf eine so bedeutungsvolle Versammlung hinzuweisen. 25 Kam es also auch nicht zu einem einheitlichen Vorgehen des Deutschen Klerus, wie es die Erzbischöfe von Mainz und von Köln geplant hatten, so hatten doch jene Anschreiben Beider vom 21 September die gute Wirkung, daß das Interesse am Konzil geweckt und eine regere Beschickung desselben in die Wege geleitet wurde. In der letzteren Hinsicht gingen die Häupter der Deutschen Kirchenprovinzen mit gutem Beispiele voran. Erz- 30 bischof Konrad selbst sandte schon Anfang Dezember seinen Protonotar Dietrich (d. i. wohl der oft vorkommende Dietrich Ebbracht), seinen Kaplan den Frankfurter Domherrn Johannes Schwabeck und den Sweder von Markhausen nach Basel 6. Gleichzeitig kamen für den Erzbischof von Salzburg der Lic. in jure can. Jakob Frischhammer und ein Un- genannter 7. Anfang Februar 1432 schickten dann auch die Erzbischöfe von Magdeburg 35 1 Stand diese Lahnsteiner Zusammenkunft viel- leicht auch mit dem für den 16 Oktober nach Frank- furt berufenen Reichstage in irgend welchem Zu- sammenhang? 2 Wir besitxen nur das Schreiben an den Erx- 40 bischof von Salxburg (gedr. Gudenus, Cod. dipl. 4, 188-189); aus ihm folgt, daßt auch den Erxbischöfen von Magdeburg und Bremen geschrieben wurde. 3 Von diesem Ausschreiben liegt uns nur das an Bf. Johannes von Würzburg gerichtete vor (gedr. 45 bei Gudenus a. a. O. 4, 185-188). 4 Der Brief ist datiert Salezburge die 6 mens. oct. anno etc. 31 (München Staatsbibl. cod. lat. 5313 fol. 146a cop. chart. saec. 15). Eine Adresse ist nicht angegeben; aber vielleicht darf man aus dem 50 Ursprungsort der Handschrift, Chiemsee, schließen, daße Bischof Johannes von Chiemsee der Adressat ist. — Dem Ausschreiben war eine Abschrift des Briefes der Erxbischöfe von Mainx und Köln vom 21 Sept. beigefiigt. Am 4 Okt. hatte Erxbf. Johannes den beiden Erxbischöfen angexeigt, daßt er ihren Brief erhalten habe und eine Synode berufen und deren Resultat ihnen mitteilen werde; dat. Salzburge die 4 mens. oct. anno etc. 31. (Minchen Staatsbibl. cod. lat. 5313 fol. 146a cop. chart. saec. 15.) 5 Brief und Vollmacht sind in opido nostro Lauden- burg 21 nov. a. 31 bexw. in opido nostro Laudenburg 1131 ind. 9 pont. Eugenii 1 die 21 nov. hora pri- marum vel quasi ausgefertigt (Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 134a bexw. fol. 134b�135a cop. chart. coaevae). 6 Die drei Gesandten kamen am 10 Dexember nach Basel (Segovia lib. I cap. 26 a. a. O. 2, 46; vgl. Haller a. a. O. 2, 18 Z. 31-34). 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 18 Z. 35 und Segovia lib. I cap. 26 (a. a. O. 2, 46). 66*
Einleitung. 517 tember herum tagten 1, die vorbereitenden Schritte zur Herbeiführung eines geschlossenen Auftretens des ganzen Deutschen Klerus in Basel gethan. Ihr Plan war, die Konzils- frage zuvörderst von Provinzialsynoden in den fünf Kirchenprovinzen Mainz, Köln, Salz- burg, Magdeburg und Bremen vorberaten zu lassen und dann auf einem Deutschen Nationalkonzil, für das sie als Ort Mainz und als Termin den 19 November 1431 in Aussicht nahmen, die definitiven Beschlüsse zu fassen. In diesem Sinne schrieben sie gemeinsam am 21 September an die Erzbischöfe von Salzburg, Magdeburg und Bremen 2; an den von Trier also nicht, offenbar wegen des Bistumsstreites. Erzbischof Konrad von Mainz entbot demgemäß am 22 September seine Suffragane 10 für den 12 November nach Aschaffenburg 3, Erzbischof Johannes von Salzburg am 6 Ok- tober die seinigen für den 5 November nach Salzburg 4. Was die drei anderen Kirchen- fürsten thaten, wissen wir nicht. Leider scheint kein einziges Aktenstück mehr vorhanden zu sein, das über den Ver- lauf jener beiden Synoden Auskunft gäbe. Von der Salzburger läßt sich nicht einmal 15 sagen, ob sie stattfand. Nur von der Aschaffenburger steht dies fest; sie beschloß die Beschickung des Konzils. Es ergiebt sich das aus einem Briefe des Bischofs Friedrich von Worms an den Kardinallegaten Cesarini vom 21 November und aus einem Schrift- stück ebendesselben von demselben Tage, in dem er unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Aschaffenburger Synode seinen Kaplan Berthold Bruckmann aus Nieder-Wildungen 20 bevollmächtigt, ihn und seinen Klerus beim Konzil zu entschuldigen, und für später eine größere Gesandtschaft zur Vertretung seiner Person und seiner Diözese ankündigt 5. Das Mainzer Nationalkonzil fiel offenbar aus. Wir haben wenigstens keine Spur von ihm, und es müßte doch wunderbar zugegangen sein, wenn kein Zeitgenosse es für der Mühe wert erachtet hätte, auf eine so bedeutungsvolle Versammlung hinzuweisen. 25 Kam es also auch nicht zu einem einheitlichen Vorgehen des Deutschen Klerus, wie es die Erzbischöfe von Mainz und von Köln geplant hatten, so hatten doch jene Anschreiben Beider vom 21 September die gute Wirkung, daß das Interesse am Konzil geweckt und eine regere Beschickung desselben in die Wege geleitet wurde. In der letzteren Hinsicht gingen die Häupter der Deutschen Kirchenprovinzen mit gutem Beispiele voran. Erz- 30 bischof Konrad selbst sandte schon Anfang Dezember seinen Protonotar Dietrich (d. i. wohl der oft vorkommende Dietrich Ebbracht), seinen Kaplan den Frankfurter Domherrn Johannes Schwabeck und den Sweder von Markhausen nach Basel 6. Gleichzeitig kamen für den Erzbischof von Salzburg der Lic. in jure can. Jakob Frischhammer und ein Un- genannter 7. Anfang Februar 1432 schickten dann auch die Erzbischöfe von Magdeburg 35 1 Stand diese Lahnsteiner Zusammenkunft viel- leicht auch mit dem für den 16 Oktober nach Frank- furt berufenen Reichstage in irgend welchem Zu- sammenhang? 2 Wir besitxen nur das Schreiben an den Erx- 40 bischof von Salxburg (gedr. Gudenus, Cod. dipl. 4, 188-189); aus ihm folgt, daßt auch den Erxbischöfen von Magdeburg und Bremen geschrieben wurde. 3 Von diesem Ausschreiben liegt uns nur das an Bf. Johannes von Würzburg gerichtete vor (gedr. 45 bei Gudenus a. a. O. 4, 185-188). 4 Der Brief ist datiert Salezburge die 6 mens. oct. anno etc. 31 (München Staatsbibl. cod. lat. 5313 fol. 146a cop. chart. saec. 15). Eine Adresse ist nicht angegeben; aber vielleicht darf man aus dem 50 Ursprungsort der Handschrift, Chiemsee, schließen, daße Bischof Johannes von Chiemsee der Adressat ist. — Dem Ausschreiben war eine Abschrift des Briefes der Erxbischöfe von Mainx und Köln vom 21 Sept. beigefiigt. Am 4 Okt. hatte Erxbf. Johannes den beiden Erxbischöfen angexeigt, daßt er ihren Brief erhalten habe und eine Synode berufen und deren Resultat ihnen mitteilen werde; dat. Salzburge die 4 mens. oct. anno etc. 31. (Minchen Staatsbibl. cod. lat. 5313 fol. 146a cop. chart. saec. 15.) 5 Brief und Vollmacht sind in opido nostro Lauden- burg 21 nov. a. 31 bexw. in opido nostro Laudenburg 1131 ind. 9 pont. Eugenii 1 die 21 nov. hora pri- marum vel quasi ausgefertigt (Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 134a bexw. fol. 134b�135a cop. chart. coaevae). 6 Die drei Gesandten kamen am 10 Dexember nach Basel (Segovia lib. I cap. 26 a. a. O. 2, 46; vgl. Haller a. a. O. 2, 18 Z. 31-34). 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 18 Z. 35 und Segovia lib. I cap. 26 (a. a. O. 2, 46). 66*
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518 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. und von Bremen ihre Vertreter; desgleichen die Suffragane des Magdeburgers, die Bischöfe von Merseburg und Brandenburg 1. Erzbischof Raban von Trier, der sich damals aller- dings noch nicht im unbestrittenen Besitz des Erzbistums befand, war sogar schon am 21 Oktober nach Basel gekommen2, doch wohl in der Absicht, die Entscheidung des Konzils in seinem Streite mit Ulrich von Manderscheid um den Besitz des Erzstuhles anzurufen. Nur über die Haltung des Kölners sind wir im Unklaren; es liegen keine Nachrichten über die Absendung einer Gesandtschaft von seiner Seite vor. Wenn man nun von Erzbischof Raban von Trier aus den bekannten Gründen ab- sieht, so gehörte also, als die päpstliche Bulle vom 18 Dezember 1431, in der die Auf- lösung des Baseler Konzils ausgesprochen war, in Deutschland bekannt wurde, eigentlich 10 nur ein geistlicher Kurfürst, der Mainzer, dem Konzil an. Ja er war überhaupt das einzige Mitglied des Kurfürstenkollegs, das damals schon Vertreter in Basel hatte. Denn die drei weltlichen Kurfürsten hatten sich, wie es scheint, bisher so gut wie gar nicht um den Besuch und die Beschickung des Konzils gekümmert, obwohl gewiß auch sie im September aufgefordert worden waren, das eine oder das andere zu thun 3. Das änderte sich erst im Frïhjahr 1432. Nachdem das Konzil in der zweiten Session vom 15 Februar 1432 beschlossen hatte, dem päpstlichen Gebot zum Trotz weiterzutagen, ließ es im letzten Drittel desselben Monats neue Mahnschreiben an die geistlichen und weltlichen Fürstlichkeiten und Behörden der Christenheit ausgehen 4, und bald darauf wurden auch königliche Mahnbriefe, die K. Sigmund auf Bitten des Konzils in Piacenza 20 hatte ausfertigen lassen, von Basel aus versandt 5. Allerdings schickten auch jetzt nur Erzbf. Raban von Trier 6 und Pf. Ludwig ihre Vertreter — für den Pfalzgrafen kamen am 2 Mai der Professor der Theologie Gerhard Brant, der Dr. decr. Otto de Lapide und der Magister der Theologie Nikolaus Magni zum Konzil 7 —, aber der Markgraf von Brandenburg und Herzog Friedrich von Sachsen entschuldigten sich doch wenigstens 8. cop. chart. saec. 15 ohne Datum; ebenda cod. lat. 21660 fol. 269b cop. chart. coaeva.) Dusel wurde dem Konxil am 19 Mai inkorporiert (Haller a. a. O. 2, 119 Z. 24-27). Vgl. Haller a. a. O. 2, 105 Z. 4-10. Brant 30 wurde am 12 Mai der Deputacio pro reformatorio, de Lapide der Deputacio pro communibus und Magni der Deputacio pro fide xugeteilt (Haller a. a. O. 2, 110 Z. 11�13). — Das Beglaubigungsschreiben für die drei Gesandten beim Konxil ist aus Heidelberg 35 vom 22 April 1432 datiert (Solothurn Staats-A. Basler Konzil nr. 6 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit dem Vermerk auf der Rück- seite lecta in congregacione generali die veneris 2 maji 432. Chesneloti; gedr. bei Martène 8, 196-197, 40 Mansi 30, 192-193 und Mansi, Suppl. 4, 362; vgl. Haller in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrheins N. F. 16, 209). s Das Entschuldigungsschreiben des Herxogs von Sachsen ist aus Meißen vom 28 April 1432 datiert 45 und gedruckt bei Martène 8, 108-109, Mansi 30, 125-126 und Mansi, Suppl. 4, 290-291. Die Form, in der sich der Markgraf von Brandenburg ent- schuldigte, ist unbekannt. Seine Haltung dem Konxil gegenüber erhellt am deutlichsten aus dem, was er dar- 50 über Mitte Februar einem Konnilsgesandten (entweder Johannes Nider oder Johannes von Maulbronn) sagte und dieser am 16 Februar dem Konxil schrieb. Wir teilen die Stelle in unserer nr. 585 mit. 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 26 Z. 20-22 und 2, 29 Z. 8-20; Segovia lib. 2 cap. 19 (a. a. O. 2, 123). 2 Vgl. S. 192 Anm. 1. 8 Vielleicht waren sie auch schon Anfang Juli, und xwar von Sigmund dazu aufgefordert worden. Wenigstens berichtet Johannes von Ragusa, daß da- mals in Nürnberg die Absendung von Mahnschreiben an die Deutschen Fürsten und Prülaten beschlossen worden sei (vgl. S. 137). 4 Vgl. S. 389 Anm. 4. Vielleicht darf man mit dieser erneuten Mahnung die Sendung des Prediger- mönches mag. theol. Heinrich Kalteisen durch den Erxbischof von Mainx nach Basel in Zusammenhang bringen. Kalteisen wurde dem Konxil am 25 April inkorporiert (Haller a. a. O. 2, 99 Z. 17-18). 5 Vgl. S. 380 Anm. 3. Den dort genannten Adressaten ist auf Grund unserer nr. 592 Pf. Lud- wig bei Rhein hinxuxufügen. — Am 8 April schickte Sigmund von Parma aus dem Konvil nochmals eine Anxahl Briefe an die Deutschen Prälaten und Fürsten, die die Aufforderung enthielten, ut ad ipsum con- cilium accelerent et mittant (vgl. nr. 242 art. 2). 6 Erxbf. Raban beglaubigte am 13 Mai seinen Sekretär Ernestus Dusel cantor S. Petri junioris Argentinensis. Das Schreiben ist datiert aus Uten- heim feria 3 post jubilate a. d. 1432. (Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 152 cop. chart. saec. 15; Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 330 ab cop. chart. coaeva; München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 123 a 15 25 5
518 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. und von Bremen ihre Vertreter; desgleichen die Suffragane des Magdeburgers, die Bischöfe von Merseburg und Brandenburg 1. Erzbischof Raban von Trier, der sich damals aller- dings noch nicht im unbestrittenen Besitz des Erzbistums befand, war sogar schon am 21 Oktober nach Basel gekommen2, doch wohl in der Absicht, die Entscheidung des Konzils in seinem Streite mit Ulrich von Manderscheid um den Besitz des Erzstuhles anzurufen. Nur über die Haltung des Kölners sind wir im Unklaren; es liegen keine Nachrichten über die Absendung einer Gesandtschaft von seiner Seite vor. Wenn man nun von Erzbischof Raban von Trier aus den bekannten Gründen ab- sieht, so gehörte also, als die päpstliche Bulle vom 18 Dezember 1431, in der die Auf- lösung des Baseler Konzils ausgesprochen war, in Deutschland bekannt wurde, eigentlich 10 nur ein geistlicher Kurfürst, der Mainzer, dem Konzil an. Ja er war überhaupt das einzige Mitglied des Kurfürstenkollegs, das damals schon Vertreter in Basel hatte. Denn die drei weltlichen Kurfürsten hatten sich, wie es scheint, bisher so gut wie gar nicht um den Besuch und die Beschickung des Konzils gekümmert, obwohl gewiß auch sie im September aufgefordert worden waren, das eine oder das andere zu thun 3. Das änderte sich erst im Frïhjahr 1432. Nachdem das Konzil in der zweiten Session vom 15 Februar 1432 beschlossen hatte, dem päpstlichen Gebot zum Trotz weiterzutagen, ließ es im letzten Drittel desselben Monats neue Mahnschreiben an die geistlichen und weltlichen Fürstlichkeiten und Behörden der Christenheit ausgehen 4, und bald darauf wurden auch königliche Mahnbriefe, die K. Sigmund auf Bitten des Konzils in Piacenza 20 hatte ausfertigen lassen, von Basel aus versandt 5. Allerdings schickten auch jetzt nur Erzbf. Raban von Trier 6 und Pf. Ludwig ihre Vertreter — für den Pfalzgrafen kamen am 2 Mai der Professor der Theologie Gerhard Brant, der Dr. decr. Otto de Lapide und der Magister der Theologie Nikolaus Magni zum Konzil 7 —, aber der Markgraf von Brandenburg und Herzog Friedrich von Sachsen entschuldigten sich doch wenigstens 8. cop. chart. saec. 15 ohne Datum; ebenda cod. lat. 21660 fol. 269b cop. chart. coaeva.) Dusel wurde dem Konxil am 19 Mai inkorporiert (Haller a. a. O. 2, 119 Z. 24-27). Vgl. Haller a. a. O. 2, 105 Z. 4-10. Brant 30 wurde am 12 Mai der Deputacio pro reformatorio, de Lapide der Deputacio pro communibus und Magni der Deputacio pro fide xugeteilt (Haller a. a. O. 2, 110 Z. 11�13). — Das Beglaubigungsschreiben für die drei Gesandten beim Konxil ist aus Heidelberg 35 vom 22 April 1432 datiert (Solothurn Staats-A. Basler Konzil nr. 6 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit dem Vermerk auf der Rück- seite lecta in congregacione generali die veneris 2 maji 432. Chesneloti; gedr. bei Martène 8, 196-197, 40 Mansi 30, 192-193 und Mansi, Suppl. 4, 362; vgl. Haller in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrheins N. F. 16, 209). s Das Entschuldigungsschreiben des Herxogs von Sachsen ist aus Meißen vom 28 April 1432 datiert 45 und gedruckt bei Martène 8, 108-109, Mansi 30, 125-126 und Mansi, Suppl. 4, 290-291. Die Form, in der sich der Markgraf von Brandenburg ent- schuldigte, ist unbekannt. Seine Haltung dem Konxil gegenüber erhellt am deutlichsten aus dem, was er dar- 50 über Mitte Februar einem Konnilsgesandten (entweder Johannes Nider oder Johannes von Maulbronn) sagte und dieser am 16 Februar dem Konxil schrieb. Wir teilen die Stelle in unserer nr. 585 mit. 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 26 Z. 20-22 und 2, 29 Z. 8-20; Segovia lib. 2 cap. 19 (a. a. O. 2, 123). 2 Vgl. S. 192 Anm. 1. 8 Vielleicht waren sie auch schon Anfang Juli, und xwar von Sigmund dazu aufgefordert worden. Wenigstens berichtet Johannes von Ragusa, daß da- mals in Nürnberg die Absendung von Mahnschreiben an die Deutschen Fürsten und Prülaten beschlossen worden sei (vgl. S. 137). 4 Vgl. S. 389 Anm. 4. Vielleicht darf man mit dieser erneuten Mahnung die Sendung des Prediger- mönches mag. theol. Heinrich Kalteisen durch den Erxbischof von Mainx nach Basel in Zusammenhang bringen. Kalteisen wurde dem Konxil am 25 April inkorporiert (Haller a. a. O. 2, 99 Z. 17-18). 5 Vgl. S. 380 Anm. 3. Den dort genannten Adressaten ist auf Grund unserer nr. 592 Pf. Lud- wig bei Rhein hinxuxufügen. — Am 8 April schickte Sigmund von Parma aus dem Konvil nochmals eine Anxahl Briefe an die Deutschen Prälaten und Fürsten, die die Aufforderung enthielten, ut ad ipsum con- cilium accelerent et mittant (vgl. nr. 242 art. 2). 6 Erxbf. Raban beglaubigte am 13 Mai seinen Sekretär Ernestus Dusel cantor S. Petri junioris Argentinensis. Das Schreiben ist datiert aus Uten- heim feria 3 post jubilate a. d. 1432. (Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 152 cop. chart. saec. 15; Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 330 ab cop. chart. coaeva; München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 123 a 15 25 5
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Einleitung. 519 Die Entschuldigung des Herzogs wurde am 16 Mai auf einen Antrag hin, den der Protektor Herzog Wilhelm von Baiern durch den Bischof von Regensburg, bekanntlich den Vertreter Sigmunds, stellen ließ, für begründet erachtet 1, und an demselben Tage be- schloßt das Konzil, dem Markgrafen, der übrigens schon am 15 März eine Botschaft in 5 Basel gehabt hatte 2, für seine gute Gesinnung zu danken 3. Man begreift, daß das Konzil, sobald sein Konflikt mit dem Papst schärfere Formen anzunchmen begann, ein Interesse daran haben mußte, das Kurfürstenkollegium, dessen Haltung neben der des Königs von besonderer Bedeutung war, zu einer stärker hervor- tretenden Kundgebung zu veranlassen. Wenn das Kolleg seiner Adhärens durch eine Ge- io samterklärung oder eine Gesamtvertretung Ausdruck verlich, so konnte das gewiß nicht verfehlen, in Rom ebenso wie da, wo man zwischen Papst und Konzil noch schwankte, Eindruck zu machen. Eine solche Kundgebung herbeizuführen, war vielleicht schon der heimliche Zweck einer Bitte gewesen, die das Konzil am 22. und 28 Oktober 1431, nachdem es von der 15 Ergebnislosigkeit des Frankfurter Reichstages gehört, an Sigmund zu richten beschlossen hatte 4. Es bat ihn nämlich, einen newen Reichstag nach Basel oder in eine nahe ge- legene Stadt zu berufen. Die Bitte war dann auch dem König durch die Konzils- gesandten Jakob von Sirck und Thomas Fiene in Mailand vorgetragen worden, aber er hatte ihr, wie wir schon geschen haben, nicht stattgegeben 5. In der zweiten Hälfte des Februar 1432, kurs nachdem die zweite Session stattge- funden hatte, scheint nun das Konzil zum ersten Male den ernsthaften Versuch gemacht zu haben, eine Außerung des Kurfürstenkollegs zu seinen Gunsten herbeizuführen. Der Versuch hängt, so viel sich dem geringfügigen Material, das darüber vorliegt, entnehmen läßt, eng mit dem anderen, eingangs erwähnten zusammen, den das Konzil auf dem 25 Straßburger Städtetage vom 25 Februar 1432 machte, die Süddeutschen Reichsstädte zu einer Petition an den Papst zu bewegen. Der Regensburger Dechant Friedrich von Pars- berg, den das Konzil nach Straßburg entsandte, wurde nämlich mit dem Straßburger Dechanten am 23 Februar auch bei den geistlichen und anscheinend auch bei den welt- lichen Kurfürsten beglaubigt. Verstchen wir das von uns schon oben S. 258 Anm. 1 ab- so gedruckte Beglaubigungsschreiben recht, so sollten beide von den Kurfürsten Unterstützung und Rat erbitten, wie den auf die Auflösung des Konzils gerichteten Bestrebungen zu begegnen sei. Man beachte dabei, daß dieses Beglaubigungsschreiben an die geistlichen Kurfürsten, also den Mainzer und Kölner, zusammen, an die weltlichen dagegen einzeln gerichtet wurde. Danach scheint es fast, als hätten die beiden Dechanten nicht jeden 35 Kurfürsten besonders aufsuchen sollen, sondern als hätte das Konzil damit gerechnet, daß sie die beiden geistlichen oder ihre Vertreter irgendwo beisammen finden würden. Leider ist diese Vermutung alles, was sich über diesen Teil der Gesandtschaft des Regensburger Dechanten sagen läfst. Wir wissen weder, ob er von Straßburg wirklich noch weiter rheinabwärts gereist ist und der Straßburger Dechant ihn begleitet hat, 40 noch welchen Erfolg seine Bemühungen hatten. Es steht nur fest, daß er am 14 März schon wieder in Basel war 6. Nicht viel besser steht es mit unserer Kenntnis von der Ausführung und dem Er- 20 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 115 Z. 24-27 und das undatierte Schreiben des Konxils an den Hernog bei 45 Martène 8, 110, Mansi 30, 126-127 und Mansi, Suppl. 4, 291-292. 2 Basel machte der Botschaft sabb. ante reminiscere [März 15] 1432 eine Weinschenkung (Basel-Staats-A. Wochenausgabebuch 1432 Dez. 24 bis 1433 Sept. 20 50 pag. 633 not. chart. coaeva). 3 Haller a. a. O. 2, 115 Z. 27-30. 1 Vgl. S. 206 Anm. I. 5 Vgl. nr. 123 art. 16 und S. 148. 6 Vgl. S. 258 Anm. I. Nach Segovia lib. 2 сар. 27 (a. a. O. 2, 144) war der Dechant ad in- feriores Germanie partes gesandt und meldete bei seiner Rickkehr firmam eorum [sie] adhesionem.
Einleitung. 519 Die Entschuldigung des Herzogs wurde am 16 Mai auf einen Antrag hin, den der Protektor Herzog Wilhelm von Baiern durch den Bischof von Regensburg, bekanntlich den Vertreter Sigmunds, stellen ließ, für begründet erachtet 1, und an demselben Tage be- schloßt das Konzil, dem Markgrafen, der übrigens schon am 15 März eine Botschaft in 5 Basel gehabt hatte 2, für seine gute Gesinnung zu danken 3. Man begreift, daß das Konzil, sobald sein Konflikt mit dem Papst schärfere Formen anzunchmen begann, ein Interesse daran haben mußte, das Kurfürstenkollegium, dessen Haltung neben der des Königs von besonderer Bedeutung war, zu einer stärker hervor- tretenden Kundgebung zu veranlassen. Wenn das Kolleg seiner Adhärens durch eine Ge- io samterklärung oder eine Gesamtvertretung Ausdruck verlich, so konnte das gewiß nicht verfehlen, in Rom ebenso wie da, wo man zwischen Papst und Konzil noch schwankte, Eindruck zu machen. Eine solche Kundgebung herbeizuführen, war vielleicht schon der heimliche Zweck einer Bitte gewesen, die das Konzil am 22. und 28 Oktober 1431, nachdem es von der 15 Ergebnislosigkeit des Frankfurter Reichstages gehört, an Sigmund zu richten beschlossen hatte 4. Es bat ihn nämlich, einen newen Reichstag nach Basel oder in eine nahe ge- legene Stadt zu berufen. Die Bitte war dann auch dem König durch die Konzils- gesandten Jakob von Sirck und Thomas Fiene in Mailand vorgetragen worden, aber er hatte ihr, wie wir schon geschen haben, nicht stattgegeben 5. In der zweiten Hälfte des Februar 1432, kurs nachdem die zweite Session stattge- funden hatte, scheint nun das Konzil zum ersten Male den ernsthaften Versuch gemacht zu haben, eine Außerung des Kurfürstenkollegs zu seinen Gunsten herbeizuführen. Der Versuch hängt, so viel sich dem geringfügigen Material, das darüber vorliegt, entnehmen läßt, eng mit dem anderen, eingangs erwähnten zusammen, den das Konzil auf dem 25 Straßburger Städtetage vom 25 Februar 1432 machte, die Süddeutschen Reichsstädte zu einer Petition an den Papst zu bewegen. Der Regensburger Dechant Friedrich von Pars- berg, den das Konzil nach Straßburg entsandte, wurde nämlich mit dem Straßburger Dechanten am 23 Februar auch bei den geistlichen und anscheinend auch bei den welt- lichen Kurfürsten beglaubigt. Verstchen wir das von uns schon oben S. 258 Anm. 1 ab- so gedruckte Beglaubigungsschreiben recht, so sollten beide von den Kurfürsten Unterstützung und Rat erbitten, wie den auf die Auflösung des Konzils gerichteten Bestrebungen zu begegnen sei. Man beachte dabei, daß dieses Beglaubigungsschreiben an die geistlichen Kurfürsten, also den Mainzer und Kölner, zusammen, an die weltlichen dagegen einzeln gerichtet wurde. Danach scheint es fast, als hätten die beiden Dechanten nicht jeden 35 Kurfürsten besonders aufsuchen sollen, sondern als hätte das Konzil damit gerechnet, daß sie die beiden geistlichen oder ihre Vertreter irgendwo beisammen finden würden. Leider ist diese Vermutung alles, was sich über diesen Teil der Gesandtschaft des Regensburger Dechanten sagen läfst. Wir wissen weder, ob er von Straßburg wirklich noch weiter rheinabwärts gereist ist und der Straßburger Dechant ihn begleitet hat, 40 noch welchen Erfolg seine Bemühungen hatten. Es steht nur fest, daß er am 14 März schon wieder in Basel war 6. Nicht viel besser steht es mit unserer Kenntnis von der Ausführung und dem Er- 20 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 115 Z. 24-27 und das undatierte Schreiben des Konxils an den Hernog bei 45 Martène 8, 110, Mansi 30, 126-127 und Mansi, Suppl. 4, 291-292. 2 Basel machte der Botschaft sabb. ante reminiscere [März 15] 1432 eine Weinschenkung (Basel-Staats-A. Wochenausgabebuch 1432 Dez. 24 bis 1433 Sept. 20 50 pag. 633 not. chart. coaeva). 3 Haller a. a. O. 2, 115 Z. 27-30. 1 Vgl. S. 206 Anm. I. 5 Vgl. nr. 123 art. 16 und S. 148. 6 Vgl. S. 258 Anm. I. Nach Segovia lib. 2 сар. 27 (a. a. O. 2, 144) war der Dechant ad in- feriores Germanie partes gesandt und meldete bei seiner Rickkehr firmam eorum [sie] adhesionem.
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520 folg einer Aufforderung, die K. Sigmund am 1 April an den Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern richtete, gemeinsam mit dem Konzil die Kurfürsten und dazu auch andere Fürsten, Herren und Städte nach Basel einzuladen 1. Sollten die Einladungen ergangen sein, so wären sie etwa aus der zweiten Hälfte des April zu datieren. Indessen die An- nahme hat nicht viel Wahrscheinlichkeit für sich. Da eben erst Ende Februar Mahn- schreiben des Konzils und Anfang März solche des Königs an die geistlichen und weltlichen Fürsten ausgegangen waren, so hätten neue Schreiben nach so kurzer Frist doch eigentlich keinen rechten Zweck gehabt. Wir hören denn auch in der That nicht, daß einer der Kurfürsten eine Einladung erhalten hätte und auf sie hin nach Basel gereist wäre oder Vertreter dorthin geschickt hätte2. Ebensowenig hören wir, daß jene Mahnschreiben 10 oder diese Einladungen, falls sie ergingen, die Kurfürsten zur Besprechung der Kirchen- bezw. Konzilsfrage oder auch nur zum brieflichen Austausch ihrer Ansichten darüber veranlaßt hätten. Etwas Positives erfahren wir erst Ende Juli 1432 aus einem Schreiben der Erz- bischöfe von Mainz und Köln an das Konzil, unserer nr. 321. Hier tritt uns zum 15 ersten Male die Absicht der Kurfürsten, gemeinsam Stellung zum Konflikt zwischen Papst und Konzil zu nehmen, entgegen. Was sie dazu veranlastte, bleibt unklar. Vielleicht greifen wir aber nicht fehl, wenn wir ihr Vorhaben mit einem Besuche in Verbindung bringen, den der Protektor des Konzils Herzog Wilhelm von Baiern in den letzten Tagen des Juni und der ersten Hälfte des Juli dem Pfalzgrafen Ludwig und den Erzbischöfen von 20 Mainz und Köln abstattete. Galt auch die Reise des Herzogs, die außer zu diesen drei Fürsten auch zu den Bischöfen von Straßburg und von Speier, zum Elekten von Trier und zu einer Reihe nicht näher genannter Rheinischer Herren und Städte gings, in erster Linie der Sicherung des Landfriedens, so wird er doch schwerlich die günstige Gelegenheit vorüber gelassen haben, mit den drei Kurfürsten auch die schwebenden kirchlichen Fragen, 25 zu denen auch die der Intervention der Kurfürsten in dem Trierer Bistumsstreit gehörte, zu erörtern. Letztere zu berühren, hatte ihn das Konzil ausdrücklich beauftragt 4. Es wäre möglich, daß im Laufe dieser Erörterungen schon von der Berufung des Kurfürstentages, Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 1 Vgl. nr. 256. 2 Es sei hier auf die Möglichkeit hingewiesen, daſt die Entsendung Heinrich Kalteisens durch den Mainxer Erxbischof (vgl. S. 518 Anm. 4) und die der drei kurpfälxischen Räte und ferner die Ent- schuldigungen des Herxogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg eine Folge der Ein- ladung gewesen sein könnten. Doch bedarf es, wie gesagt, erst noch des Nachweises, daß jener in Sig- munds Brief gegebenen Anregung von Seiten Hrg. Wilhelms und des Konxils entsprochen wurde. 3 Näheres über die Reise Hrg. Wilhelms findet man in lit. B unserer letxten, die Landfriedens- bestrebungen in Deutschland während der Romfahrt K. Sigmunds behandelnden Hauptabteilung. Man vergleiche dort namentlich die nrr. 601 und 603. 4 Die Generalkongregation des Konxils vom 23 Juni hatte beschlossen, der Trierer Angelegenheit wegen an den König und die Kurfürsten nu schreiben. Sie hatte es als wünschenswert bexeichnet, daßt in dieser Sache ein Tag in Mainx oder Köln gehalten werde, und hatte angeordnet, daßt dem nach Köln reisenden Konxilsprotektor Beglaubigungsschreiben an die Kurfürsten mitgegeben würden. (Haller a. a. O. 2, 147 Z. 22�26 und 30-31; Segovia lib. 3 cap. 22 a. a. O. 2, 202.) Vielleicht hing diese Anordnung mit einem Briefe Sigmunds an das 30 Konxil xusammen, in dem es aufgefordert wurde, die beiden Bewerber um das Trierer Erxbistum nach Basel xu citieren, ihre Anspriche xu untersuchen und dann ihren Streit xu entscheiden; dat. Parme a. d. etc. 32 die 8 maji regn. nostr. etc. (Basel Univ.- 35 Bibl. ms. A IV 20 fol. 299a-300 a cop. chart. coaeva; München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 62a cop. chart. saec. 15; rgl. Segovia lib. 3 cap. 16 a. a. O. 2, 186). Im letsten Drittel des Juli, anscheinend unmittelbar nach der Rückkehr Hzg. Wilhelms, ging 40 dann eine Konzilsgesandtschaft, Propst Nikolaus von Breslau und der Prior des Karthäuserklosters Christgarten, in derselben Angelegenheit an den Mittelrhein und verhandelte mit den Erzbischöfen von Mainx und Köln (Haller a. a. O. 2, 164 Z. 27-31; 45 171 Z. 1-6; 196 Z. 22-23; 200 Z. 15-22). — Bei- läufig sei noch erwähnt, daß Hrg. Wilhelm in Köln erfolgreich bemüht war, den Erxbischof und seine Prälaten, deren Citation nach Basel am 6 Juni beschlossen worden war, xur Beschickung des Konxils 50 xu veranlassen (Haller a. a. O. 2, 137 Z. 14-16 und 177 Z. 17-20; Segovia lib. 3 cap. 24 a. a. O. 2, 210).
520 folg einer Aufforderung, die K. Sigmund am 1 April an den Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern richtete, gemeinsam mit dem Konzil die Kurfürsten und dazu auch andere Fürsten, Herren und Städte nach Basel einzuladen 1. Sollten die Einladungen ergangen sein, so wären sie etwa aus der zweiten Hälfte des April zu datieren. Indessen die An- nahme hat nicht viel Wahrscheinlichkeit für sich. Da eben erst Ende Februar Mahn- schreiben des Konzils und Anfang März solche des Königs an die geistlichen und weltlichen Fürsten ausgegangen waren, so hätten neue Schreiben nach so kurzer Frist doch eigentlich keinen rechten Zweck gehabt. Wir hören denn auch in der That nicht, daß einer der Kurfürsten eine Einladung erhalten hätte und auf sie hin nach Basel gereist wäre oder Vertreter dorthin geschickt hätte2. Ebensowenig hören wir, daß jene Mahnschreiben 10 oder diese Einladungen, falls sie ergingen, die Kurfürsten zur Besprechung der Kirchen- bezw. Konzilsfrage oder auch nur zum brieflichen Austausch ihrer Ansichten darüber veranlaßt hätten. Etwas Positives erfahren wir erst Ende Juli 1432 aus einem Schreiben der Erz- bischöfe von Mainz und Köln an das Konzil, unserer nr. 321. Hier tritt uns zum 15 ersten Male die Absicht der Kurfürsten, gemeinsam Stellung zum Konflikt zwischen Papst und Konzil zu nehmen, entgegen. Was sie dazu veranlastte, bleibt unklar. Vielleicht greifen wir aber nicht fehl, wenn wir ihr Vorhaben mit einem Besuche in Verbindung bringen, den der Protektor des Konzils Herzog Wilhelm von Baiern in den letzten Tagen des Juni und der ersten Hälfte des Juli dem Pfalzgrafen Ludwig und den Erzbischöfen von 20 Mainz und Köln abstattete. Galt auch die Reise des Herzogs, die außer zu diesen drei Fürsten auch zu den Bischöfen von Straßburg und von Speier, zum Elekten von Trier und zu einer Reihe nicht näher genannter Rheinischer Herren und Städte gings, in erster Linie der Sicherung des Landfriedens, so wird er doch schwerlich die günstige Gelegenheit vorüber gelassen haben, mit den drei Kurfürsten auch die schwebenden kirchlichen Fragen, 25 zu denen auch die der Intervention der Kurfürsten in dem Trierer Bistumsstreit gehörte, zu erörtern. Letztere zu berühren, hatte ihn das Konzil ausdrücklich beauftragt 4. Es wäre möglich, daß im Laufe dieser Erörterungen schon von der Berufung des Kurfürstentages, Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 1 Vgl. nr. 256. 2 Es sei hier auf die Möglichkeit hingewiesen, daſt die Entsendung Heinrich Kalteisens durch den Mainxer Erxbischof (vgl. S. 518 Anm. 4) und die der drei kurpfälxischen Räte und ferner die Ent- schuldigungen des Herxogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg eine Folge der Ein- ladung gewesen sein könnten. Doch bedarf es, wie gesagt, erst noch des Nachweises, daß jener in Sig- munds Brief gegebenen Anregung von Seiten Hrg. Wilhelms und des Konxils entsprochen wurde. 3 Näheres über die Reise Hrg. Wilhelms findet man in lit. B unserer letxten, die Landfriedens- bestrebungen in Deutschland während der Romfahrt K. Sigmunds behandelnden Hauptabteilung. Man vergleiche dort namentlich die nrr. 601 und 603. 4 Die Generalkongregation des Konxils vom 23 Juni hatte beschlossen, der Trierer Angelegenheit wegen an den König und die Kurfürsten nu schreiben. Sie hatte es als wünschenswert bexeichnet, daßt in dieser Sache ein Tag in Mainx oder Köln gehalten werde, und hatte angeordnet, daßt dem nach Köln reisenden Konxilsprotektor Beglaubigungsschreiben an die Kurfürsten mitgegeben würden. (Haller a. a. O. 2, 147 Z. 22�26 und 30-31; Segovia lib. 3 cap. 22 a. a. O. 2, 202.) Vielleicht hing diese Anordnung mit einem Briefe Sigmunds an das 30 Konxil xusammen, in dem es aufgefordert wurde, die beiden Bewerber um das Trierer Erxbistum nach Basel xu citieren, ihre Anspriche xu untersuchen und dann ihren Streit xu entscheiden; dat. Parme a. d. etc. 32 die 8 maji regn. nostr. etc. (Basel Univ.- 35 Bibl. ms. A IV 20 fol. 299a-300 a cop. chart. coaeva; München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 62a cop. chart. saec. 15; rgl. Segovia lib. 3 cap. 16 a. a. O. 2, 186). Im letsten Drittel des Juli, anscheinend unmittelbar nach der Rückkehr Hzg. Wilhelms, ging 40 dann eine Konzilsgesandtschaft, Propst Nikolaus von Breslau und der Prior des Karthäuserklosters Christgarten, in derselben Angelegenheit an den Mittelrhein und verhandelte mit den Erzbischöfen von Mainx und Köln (Haller a. a. O. 2, 164 Z. 27-31; 45 171 Z. 1-6; 196 Z. 22-23; 200 Z. 15-22). — Bei- läufig sei noch erwähnt, daß Hrg. Wilhelm in Köln erfolgreich bemüht war, den Erxbischof und seine Prälaten, deren Citation nach Basel am 6 Juni beschlossen worden war, xur Beschickung des Konxils 50 xu veranlassen (Haller a. a. O. 2, 137 Z. 14-16 und 177 Z. 17-20; Segovia lib. 3 cap. 24 a. a. O. 2, 210).
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Einleitung. 521 von dem wir in dem erwähnten Schreiben der Erzbischöfe von Mainz und Köln an das Konzil hören, die Rede gewesen war. Aber vielleicht ist der Plan dazu auch erst Ende Juli entstanden, als die beiden Erzbischöfe an einem in unserer nr. 321 leider nicht ge- nannten Orte tagten. Bestimmtes läßt sich darüber nicht sagen. Der Inhalt unserer 5 nr. 321 läßt nur erkennen, daß die Initiative vom Mainzer und Kölner Kurfürsten ausging. A. Ankündigung des Tages nr. 321. Von der Absicht der Kurfürsten, die Kirchenfrage zu besprechen, ist zuerst in dem schon erwähnten gemeinsamen Briefe der Erzbischöfe von Mainz und von Köln an 10 das Konzil vom 30 Juli 1432, unserer nr. 321, die Rede. Danach sollte die Zusammen- kunft „binnen kurzem" erfolgen. In der That finden wir die Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg und Räte des Kurfürsten von Sachsen am 10 August in Mergent- heim beisammen. Gleichwohl können die beiden Erzbischöfe diesen Tag in jenem Schreiben nicht ge- 15 meint haben ; denn die dort gepflogenen Verhandlungen bezogen sich, soweit wir sie kennen 1 nur auf die Herstellung einer Landfriedensvereinigung für Franken, Thüringen und Teile von Schwaben. Ein Kurfürstentag der Kirchenfrage wegen, wie sie ihn im Auge haben, findet erst am 4 Oktober in Frankfurt statt, also erst neun Wochen nach dem 30 Juli. Es ist nun aber nicht wahrscheinlich, daß ein so entlegener Termin schon am 30 Juli 20 verabredet gewesen sei, und noch weniger wahrscheinlich, daß die beiden Kurfürsten, sollte der Termin damals doch schon festgestanden haben, in ihrem Briefe den Tag als nahe bevorstehend bezeichnet haben würden. Man mußs also annehmen, daß die Zusammen- kunft entweder wieder verschoben wurde oder am 30 Juli noch gar nicht so sicher war, wie unsere nr. 321 glauben läfst. Das endgiltige Ausschreiben wäre dann erst später 25 erfolgt, vielleicht erst nachdem die Verhandlungen der oben S. 309 erwähnten päpstlichen Gesandtschaft mit dem Konzil am 3 September gescheitert waren und das Konzil am 6. die Eröffnung des Prozesses gegen den Papst beschlossen hatte. Dafür würde sprechen, daß wir von der Abhaltung des Tages in Frankfurt zum ersten Male am 18 September, und zwar im Protokoll der Sitzung der Deputacio pro communibus hören. Aber bei der so Lückenhaftigkeit des Materials läßt sich darüber nichts Bestimmtes sagen. B. Besuch des Tages nr. 322-325. Die persönliche Anwesenheit der drei Rheinischen Kurfürsten in Frankfurt wird sowohl durch die Besiegelung unserer nr. 327 als auch durch die Einträge im Frank- furter Rechenbuche (nr. 325) bezeugt. Kurbrandenburg und Kursachsen hatten ihre Räte 35 geschickt (vgl. nr. 325 art. 1). Das Frankfurter Rechenbuch erwähnt auch greven und herren, sagt aber leider nicht, wer sie waren. Sie werden zum Gefolge der drei Kur- fürsten gehört und an den Verhandlungen nicht selbständig teilgenommen haben. Städtische Vertreter waren, abgeschen von denen der Stadt Mainz (vgl. nr. 324), die gewiß ein besonderes städtisches Anliegen hergeführt hatte, nicht anwesend; die Städte hatten offenbar 4o keine Einladungen erhalten. Das Konzil hatte mit den Beratungen über die Beschickung des Tages schon am 18 September begonnen. Als Gesandte waren zunächst die Vertreter des Kurfürsten von Mainz und der Universität Wien, der Mainzer Dechant Hermann Rost und der Magister der Theologie Thomas Ebendorfer, ins Auge gefaßt worden 2. Doch sah man schon nach 45 1 Vgl. lit. C unserer letxten, die Landfriedens- bestrebungen in Deutschland während der Romfahrt K. Sigmunds behandelnden Hauptabteilung. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 223 Z. 7-14.
Einleitung. 521 von dem wir in dem erwähnten Schreiben der Erzbischöfe von Mainz und Köln an das Konzil hören, die Rede gewesen war. Aber vielleicht ist der Plan dazu auch erst Ende Juli entstanden, als die beiden Erzbischöfe an einem in unserer nr. 321 leider nicht ge- nannten Orte tagten. Bestimmtes läßt sich darüber nicht sagen. Der Inhalt unserer 5 nr. 321 läßt nur erkennen, daß die Initiative vom Mainzer und Kölner Kurfürsten ausging. A. Ankündigung des Tages nr. 321. Von der Absicht der Kurfürsten, die Kirchenfrage zu besprechen, ist zuerst in dem schon erwähnten gemeinsamen Briefe der Erzbischöfe von Mainz und von Köln an 10 das Konzil vom 30 Juli 1432, unserer nr. 321, die Rede. Danach sollte die Zusammen- kunft „binnen kurzem" erfolgen. In der That finden wir die Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg und Räte des Kurfürsten von Sachsen am 10 August in Mergent- heim beisammen. Gleichwohl können die beiden Erzbischöfe diesen Tag in jenem Schreiben nicht ge- 15 meint haben ; denn die dort gepflogenen Verhandlungen bezogen sich, soweit wir sie kennen 1 nur auf die Herstellung einer Landfriedensvereinigung für Franken, Thüringen und Teile von Schwaben. Ein Kurfürstentag der Kirchenfrage wegen, wie sie ihn im Auge haben, findet erst am 4 Oktober in Frankfurt statt, also erst neun Wochen nach dem 30 Juli. Es ist nun aber nicht wahrscheinlich, daß ein so entlegener Termin schon am 30 Juli 20 verabredet gewesen sei, und noch weniger wahrscheinlich, daß die beiden Kurfürsten, sollte der Termin damals doch schon festgestanden haben, in ihrem Briefe den Tag als nahe bevorstehend bezeichnet haben würden. Man mußs also annehmen, daß die Zusammen- kunft entweder wieder verschoben wurde oder am 30 Juli noch gar nicht so sicher war, wie unsere nr. 321 glauben läfst. Das endgiltige Ausschreiben wäre dann erst später 25 erfolgt, vielleicht erst nachdem die Verhandlungen der oben S. 309 erwähnten päpstlichen Gesandtschaft mit dem Konzil am 3 September gescheitert waren und das Konzil am 6. die Eröffnung des Prozesses gegen den Papst beschlossen hatte. Dafür würde sprechen, daß wir von der Abhaltung des Tages in Frankfurt zum ersten Male am 18 September, und zwar im Protokoll der Sitzung der Deputacio pro communibus hören. Aber bei der so Lückenhaftigkeit des Materials läßt sich darüber nichts Bestimmtes sagen. B. Besuch des Tages nr. 322-325. Die persönliche Anwesenheit der drei Rheinischen Kurfürsten in Frankfurt wird sowohl durch die Besiegelung unserer nr. 327 als auch durch die Einträge im Frank- furter Rechenbuche (nr. 325) bezeugt. Kurbrandenburg und Kursachsen hatten ihre Räte 35 geschickt (vgl. nr. 325 art. 1). Das Frankfurter Rechenbuch erwähnt auch greven und herren, sagt aber leider nicht, wer sie waren. Sie werden zum Gefolge der drei Kur- fürsten gehört und an den Verhandlungen nicht selbständig teilgenommen haben. Städtische Vertreter waren, abgeschen von denen der Stadt Mainz (vgl. nr. 324), die gewiß ein besonderes städtisches Anliegen hergeführt hatte, nicht anwesend; die Städte hatten offenbar 4o keine Einladungen erhalten. Das Konzil hatte mit den Beratungen über die Beschickung des Tages schon am 18 September begonnen. Als Gesandte waren zunächst die Vertreter des Kurfürsten von Mainz und der Universität Wien, der Mainzer Dechant Hermann Rost und der Magister der Theologie Thomas Ebendorfer, ins Auge gefaßt worden 2. Doch sah man schon nach 45 1 Vgl. lit. C unserer letxten, die Landfriedens- bestrebungen in Deutschland während der Romfahrt K. Sigmunds behandelnden Hauptabteilung. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 223 Z. 7-14.
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522 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. cinigen Tagen von Rost wieder ab und nominierte für ihn am 24 September den Bischof Nikodemus von Freising. Auf Vorschlag der Deputacio pro pace wurde ilm und Eben- dorfer noch der Primicerius der Universität Avignon Petrus Somardi beigegeben 1. Ihre endgiltige Ernennung erfolgte am 26 September 2. An demselben Tage übertrug das Konzil die Feststellung ihrer Instruktion dem 5 Kardinal von Fermo und den in Basel anwesenden kurfürstlichen Vertretern. Die In- struktion liegt leider nicht mehr vor; wir wissen aber aus den Aufzeichnungen des Konzilsnotars Brunet3 und aus der Erzählung des Johannes von Segovia 4, die sich beide mit dem Inhalte der in unserer nr. 326 mitgeteilten Rede Ebendorfers decken, daß sie nach dem Wunsche des Konzils ganz allgemein gehalten war. Eine etwaige Frage 10 der Kurfürsten nach dem Stande des Prozesses gegen den Papst, sollten sie dahin beant- worten, quod juste sancte et mature procedere intendit concilium in omnibus, propter que est congregatum. Auf Wunsch der Deputacio pro pace wurden sie angewiesen, auch die Streitigkeiten des Bischofs Raban von Speier und des Ulrich von Manderscheid um das Erzbistum Trier und die Sweders von Kulenburg und Rudolfs von Diepholz um das 15 Bistum Utrecht, ferner die Streitigkeiten zwischen Bischof, Domkapitel und Bürgerschaft in Würzburg und Bamberg zur Sprache zu bringen und die Kurfürsten um Ratschläge zu bitten, wie diese Streitigkeiten beizulegen scien. Die drei Gesandten reisten wahrscheinlich am 28 September von Basel ab 5. C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 20 Zwar wird in keinem der von uns mitgeteilten Aktenstücke ausdrücklich gesagt, daß die Stellungnahme des Kurfürstenkollegs zum Konflikt zwischen Papst, König und Konzil den Hauptpunkt der Tagesordnung ausgemacht habe, aber nicht nur die Andeutungen, die in den Briefen der Kurfürsten an das Konzil, unseren nrr. 321 und 328, gemacht werden, sondern auch das ganze Auftreten des Kollegs nach dem Tage lassen darauf 25 schließten, daß die Verhandlungen sich vornehmlich um diesen Punkt drehten. Die Propositionen, die das Konzil machen ließ, liefen darauf hinaus, daß die Kur- fürsten ihre unbedingte Adhärenz erklären und diese entweder durch persönliche Teil- nahme an den Verhandlungen über die Kirchenreform und besonders denen mit den Hussiten oder durch Entsendung geeigneter Vertreter dazu bethätigen möchten. Damit 30 war die Bitte verbunden, daß sie auch ihre Unterthanen zum Besuche des Konzils an- halten möchten; besonders wünschte das Konzil, daß die geistlichen Kurfürsten in diesem Sinne auf ihre Suffragane einwirken möchten. Und endlich erbat sich das Konzil, wie schon gesagt, Ratschläge für die Beilegung der Streitigkeiten in Trier, Utrecht, Würz- burg und Bamberg. Bei der Forderung der Adhärenz scheint es sich um eine Gesamterklärung des Kur- fürstenkollegs gehandelt zu haben. Denn als Landesherren waren ja die Kurfürsten einzeln längst auf die Seite des Konzils getreten, und sie hatten auch ihrer konzilsfreundlichen Im Gefolge des Bischofs von Freising befand sich Enea Silvio Piccolomini, der am 15 April mit 40 Kardinal Capranica nach Basel gekommen war. Vgl. Pii II commentarii, hrsg. von J. Gobellinus, 2. Aufl. besorgt von F. Bandini (Francof. 1614) pag. 3. Voigt (Enea Silvio I, 79) behauptet irr- tümlich, daß Enea mit dem Bischof „nach Frank- 45 furt xu einem Reichstag, der nicht xu stande kam“, gereist sei. Er hat sich durch Aschbach 4, 184 Anm. I und 2 irreführen lassen. 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 228 Z. 14-17 und Z. 33-34. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 230 Z. 30-32. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 230 Z. 33-36. 4 Segovia lib. 3 cap. 36 (a. a. O. 2, 260). 5 Eine Notix in dem sogenannten Reportatorium actorum sacri concilii Basiliensis besagt: in vigilia Michaelis [Sept. 28] episcopus Frisingensis, videlicet Nychodemus de Scala, fuit missus ad electores im- perii racione concilii super ulteriori adhesione (Wien Hofbibl. cod. ms. 5111 fol. 249 a cop. chart. coaeva). — 35
522 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. cinigen Tagen von Rost wieder ab und nominierte für ihn am 24 September den Bischof Nikodemus von Freising. Auf Vorschlag der Deputacio pro pace wurde ilm und Eben- dorfer noch der Primicerius der Universität Avignon Petrus Somardi beigegeben 1. Ihre endgiltige Ernennung erfolgte am 26 September 2. An demselben Tage übertrug das Konzil die Feststellung ihrer Instruktion dem 5 Kardinal von Fermo und den in Basel anwesenden kurfürstlichen Vertretern. Die In- struktion liegt leider nicht mehr vor; wir wissen aber aus den Aufzeichnungen des Konzilsnotars Brunet3 und aus der Erzählung des Johannes von Segovia 4, die sich beide mit dem Inhalte der in unserer nr. 326 mitgeteilten Rede Ebendorfers decken, daß sie nach dem Wunsche des Konzils ganz allgemein gehalten war. Eine etwaige Frage 10 der Kurfürsten nach dem Stande des Prozesses gegen den Papst, sollten sie dahin beant- worten, quod juste sancte et mature procedere intendit concilium in omnibus, propter que est congregatum. Auf Wunsch der Deputacio pro pace wurden sie angewiesen, auch die Streitigkeiten des Bischofs Raban von Speier und des Ulrich von Manderscheid um das Erzbistum Trier und die Sweders von Kulenburg und Rudolfs von Diepholz um das 15 Bistum Utrecht, ferner die Streitigkeiten zwischen Bischof, Domkapitel und Bürgerschaft in Würzburg und Bamberg zur Sprache zu bringen und die Kurfürsten um Ratschläge zu bitten, wie diese Streitigkeiten beizulegen scien. Die drei Gesandten reisten wahrscheinlich am 28 September von Basel ab 5. C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 20 Zwar wird in keinem der von uns mitgeteilten Aktenstücke ausdrücklich gesagt, daß die Stellungnahme des Kurfürstenkollegs zum Konflikt zwischen Papst, König und Konzil den Hauptpunkt der Tagesordnung ausgemacht habe, aber nicht nur die Andeutungen, die in den Briefen der Kurfürsten an das Konzil, unseren nrr. 321 und 328, gemacht werden, sondern auch das ganze Auftreten des Kollegs nach dem Tage lassen darauf 25 schließten, daß die Verhandlungen sich vornehmlich um diesen Punkt drehten. Die Propositionen, die das Konzil machen ließ, liefen darauf hinaus, daß die Kur- fürsten ihre unbedingte Adhärenz erklären und diese entweder durch persönliche Teil- nahme an den Verhandlungen über die Kirchenreform und besonders denen mit den Hussiten oder durch Entsendung geeigneter Vertreter dazu bethätigen möchten. Damit 30 war die Bitte verbunden, daß sie auch ihre Unterthanen zum Besuche des Konzils an- halten möchten; besonders wünschte das Konzil, daß die geistlichen Kurfürsten in diesem Sinne auf ihre Suffragane einwirken möchten. Und endlich erbat sich das Konzil, wie schon gesagt, Ratschläge für die Beilegung der Streitigkeiten in Trier, Utrecht, Würz- burg und Bamberg. Bei der Forderung der Adhärenz scheint es sich um eine Gesamterklärung des Kur- fürstenkollegs gehandelt zu haben. Denn als Landesherren waren ja die Kurfürsten einzeln längst auf die Seite des Konzils getreten, und sie hatten auch ihrer konzilsfreundlichen Im Gefolge des Bischofs von Freising befand sich Enea Silvio Piccolomini, der am 15 April mit 40 Kardinal Capranica nach Basel gekommen war. Vgl. Pii II commentarii, hrsg. von J. Gobellinus, 2. Aufl. besorgt von F. Bandini (Francof. 1614) pag. 3. Voigt (Enea Silvio I, 79) behauptet irr- tümlich, daß Enea mit dem Bischof „nach Frank- 45 furt xu einem Reichstag, der nicht xu stande kam“, gereist sei. Er hat sich durch Aschbach 4, 184 Anm. I und 2 irreführen lassen. 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 228 Z. 14-17 und Z. 33-34. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 230 Z. 30-32. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 230 Z. 33-36. 4 Segovia lib. 3 cap. 36 (a. a. O. 2, 260). 5 Eine Notix in dem sogenannten Reportatorium actorum sacri concilii Basiliensis besagt: in vigilia Michaelis [Sept. 28] episcopus Frisingensis, videlicet Nychodemus de Scala, fuit missus ad electores im- perii racione concilii super ulteriori adhesione (Wien Hofbibl. cod. ms. 5111 fol. 249 a cop. chart. coaeva). — 35
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Einleitung. 523 Gesinnung durch Entsendung von Vertretern nach Basel Ausdruck gegeben. Es lag auf der Hand, daß eine Gesamterklärung einen viel nachhaltigeren Eindruck, zumal auf den Papst machen mußtte, als wenn wie bisher jeder Kurfürst nur für sich dem Konzil anhing. Diese Erklärung scheint nun aber in Frankfurt nicht abgegeben worden zu sein, 5 so daß die Konzilsgesandtschaft in dieser Hinsicht einen vollständigen Mißerfolg aufzu- weisen hatte. Immerhin machten die Anwesenden aus ihrer konzilsfreundlichen Gesinnung kein Hehl und sie ließen dies auch dem Konzil durch dessen Gesandte andeuten. Aber irgend etwas zu äußern, was ihnen als Animosität gegen den Papst hätte ausgelegt werden können, unterließen sie wohlweislich. Wenn das Konzil glaubte, ihre Mahnung, an der Re- 10 form rüstig weiter zu arbeiten, dahin verstehen zu dürfen, daß sie mit einer energischen Betreibung des Prozesses gegen den Papst einverstanden seien, so mußtte es schon nach wenigen Wochen zu seinem Leidwesen erfahren, daßs es sich in diesem Punkte bedenklich geirrt hatte. Das Kolleg als solches erklärte sich weder für das Konzil noch gegen den Papst; es beschloß vielmehr (so läßt sein späteres Handeln vermuten), in dem schwebenden Konflikt Neutralität zu beobachten und vom neutralen Boden aus zwischen den streitenden Teilen zu vermitteln. Nicht die Erklärung der Adhärenz, sondern die Vermittlung sollte der Zweck einer Gesandtschaft sein, die es nach Basel zu entsenden beschloß und deren bevorstehende Ankunft es den Konzilsvätern in einem Briefe vom 10 Oktober, unserer nr. 328, ankündigte. Wir werden die Thätigkeit dieser Gesandtschaft in Basel und 20 Rom und ihren Erfolg weiter unten noch näher kennen lernen. Der Bitte um Beschickung des Konzils gegenüber verhielten sich wenigstens die beiden geistlichen Kurfürsten durchaus entgegenkommend. Der Kölner Erzbischof erklärte, selbst nach Basel kommen zu wollen; der Mainzer stellte eine neue Gesandtschaft in Aussicht und forderte außterdem am 12 Oktober seine Suffragane zum Besuch bezw. zur 25 Beschickung des Konzils auf (nr. 329). Uber die Haltung der weltlichen Kurfürsten fehlt es an Nachrichten. Von Verhandlungen über die Trierer, Utrechter, Würzburger und Bamberger An- gelegenheiten, von denen doch die Trierer ein besonderes Interesse für das Kurfürstenkolleg hatte, da es sich bei ihr um die Besetzung einer Kur handelte, hören wir nichts 1, auch so nichts von Verhandlungen über Reichsangelegenheiten, die dem Briefe des Pfalzgrafen vom 26 September zufolge auf der Tagesordnung standen (nr. 322). Möglich freilich, daß man darunter die Anbahnung einer Verständigung zwischen dem Papst und dem König verstand, die, wie es scheint, in Verbindung mit der Konzilsfrage erörtert wurde; für diese Verständigung zu wirken, war auch die oben erwähnte Gesandtschaft beauftragt, die 35 Ende November zunächst nach Basel und dann nach Siena und Rom ging 2. Die Zoll- krönen werde, ermahnen, mit der Verleihung der Regalien nicht länger xu xögern; dat. in castro meo Udenheim die 4 novembris a. d. 1432. (Ebenda fol. 3a cop. chart. coaeva.) Außterdem bat er am 4 November Bf. Johann von Chur um Unterstütxung beim Papst und König ; dat. in castro nostro Uden- hein 4 nov. 32 (ebenda fol. 3a cop. chart. coaeva); desgleichen an demselben Tage Jakob von Sirck, Kardinal Orsini und Kardinal Conti (ebenda fol. 3ab cop. chart. coaevae bexw. not. chart. coaeva). 2 Möglicherweise ist auch die Münzfrage erörtert worden. Vgl. darüber die Einleitung xu lit. A a unserer vorletxten Hauptabteilung. — Was Eberhard Windeck (Ausg. von Altmann S. 366) über Ver- handlungen wegen eines Hussitenxuges und wegen Unterstütxung K. Sigmunds berichtet, bexieht sich auf den Frankfurter Kurfürstentag vom 10 Mai 1433. 67 1 Erxbf. Raban traf Anfang November 1432 An- stalten, von Sigmund die Belehnung mit den Regalien xu erlangen. Es wäre nicht ausgeschlossen, daſ ihn die Kurfürsten daxu von Frankfurt aus auf- 40 gefordert hatten. Am 3 November 1432 ernannte er den Dr. Hugo de Landauwe canonicus s. Germani extra muros Spirenses xu seinem Prokurator u. s. w. behufs Empfangnahme der Regalien und Lehen der Trierer Kirche von dem in Italien weilenden K. Sig- 45 mund; dat. in castro nostro Udenheim 1432 ind. 10 die lune 3 nov. hora vesperarum vel quasi pont. Eugenii a. 2. (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1515 fol. 6 a cop. chart. coaeva.) Von demselben Tage wird wohl auch die ebenda fol. 3b und 6a stehende In- 50 struktion für den Prokurator xu datieren sein. Am folgenden Tage schrieb Raban an den Papst: er möge K. Sigmund, den er demnächst xum Kaiser Deutsche Reichstags-Akten X. 15
Einleitung. 523 Gesinnung durch Entsendung von Vertretern nach Basel Ausdruck gegeben. Es lag auf der Hand, daß eine Gesamterklärung einen viel nachhaltigeren Eindruck, zumal auf den Papst machen mußtte, als wenn wie bisher jeder Kurfürst nur für sich dem Konzil anhing. Diese Erklärung scheint nun aber in Frankfurt nicht abgegeben worden zu sein, 5 so daß die Konzilsgesandtschaft in dieser Hinsicht einen vollständigen Mißerfolg aufzu- weisen hatte. Immerhin machten die Anwesenden aus ihrer konzilsfreundlichen Gesinnung kein Hehl und sie ließen dies auch dem Konzil durch dessen Gesandte andeuten. Aber irgend etwas zu äußern, was ihnen als Animosität gegen den Papst hätte ausgelegt werden können, unterließen sie wohlweislich. Wenn das Konzil glaubte, ihre Mahnung, an der Re- 10 form rüstig weiter zu arbeiten, dahin verstehen zu dürfen, daß sie mit einer energischen Betreibung des Prozesses gegen den Papst einverstanden seien, so mußtte es schon nach wenigen Wochen zu seinem Leidwesen erfahren, daßs es sich in diesem Punkte bedenklich geirrt hatte. Das Kolleg als solches erklärte sich weder für das Konzil noch gegen den Papst; es beschloß vielmehr (so läßt sein späteres Handeln vermuten), in dem schwebenden Konflikt Neutralität zu beobachten und vom neutralen Boden aus zwischen den streitenden Teilen zu vermitteln. Nicht die Erklärung der Adhärenz, sondern die Vermittlung sollte der Zweck einer Gesandtschaft sein, die es nach Basel zu entsenden beschloß und deren bevorstehende Ankunft es den Konzilsvätern in einem Briefe vom 10 Oktober, unserer nr. 328, ankündigte. Wir werden die Thätigkeit dieser Gesandtschaft in Basel und 20 Rom und ihren Erfolg weiter unten noch näher kennen lernen. Der Bitte um Beschickung des Konzils gegenüber verhielten sich wenigstens die beiden geistlichen Kurfürsten durchaus entgegenkommend. Der Kölner Erzbischof erklärte, selbst nach Basel kommen zu wollen; der Mainzer stellte eine neue Gesandtschaft in Aussicht und forderte außterdem am 12 Oktober seine Suffragane zum Besuch bezw. zur 25 Beschickung des Konzils auf (nr. 329). Uber die Haltung der weltlichen Kurfürsten fehlt es an Nachrichten. Von Verhandlungen über die Trierer, Utrechter, Würzburger und Bamberger An- gelegenheiten, von denen doch die Trierer ein besonderes Interesse für das Kurfürstenkolleg hatte, da es sich bei ihr um die Besetzung einer Kur handelte, hören wir nichts 1, auch so nichts von Verhandlungen über Reichsangelegenheiten, die dem Briefe des Pfalzgrafen vom 26 September zufolge auf der Tagesordnung standen (nr. 322). Möglich freilich, daß man darunter die Anbahnung einer Verständigung zwischen dem Papst und dem König verstand, die, wie es scheint, in Verbindung mit der Konzilsfrage erörtert wurde; für diese Verständigung zu wirken, war auch die oben erwähnte Gesandtschaft beauftragt, die 35 Ende November zunächst nach Basel und dann nach Siena und Rom ging 2. Die Zoll- krönen werde, ermahnen, mit der Verleihung der Regalien nicht länger xu xögern; dat. in castro meo Udenheim die 4 novembris a. d. 1432. (Ebenda fol. 3a cop. chart. coaeva.) Außterdem bat er am 4 November Bf. Johann von Chur um Unterstütxung beim Papst und König ; dat. in castro nostro Uden- hein 4 nov. 32 (ebenda fol. 3a cop. chart. coaeva); desgleichen an demselben Tage Jakob von Sirck, Kardinal Orsini und Kardinal Conti (ebenda fol. 3ab cop. chart. coaevae bexw. not. chart. coaeva). 2 Möglicherweise ist auch die Münzfrage erörtert worden. Vgl. darüber die Einleitung xu lit. A a unserer vorletxten Hauptabteilung. — Was Eberhard Windeck (Ausg. von Altmann S. 366) über Ver- handlungen wegen eines Hussitenxuges und wegen Unterstütxung K. Sigmunds berichtet, bexieht sich auf den Frankfurter Kurfürstentag vom 10 Mai 1433. 67 1 Erxbf. Raban traf Anfang November 1432 An- stalten, von Sigmund die Belehnung mit den Regalien xu erlangen. Es wäre nicht ausgeschlossen, daſ ihn die Kurfürsten daxu von Frankfurt aus auf- 40 gefordert hatten. Am 3 November 1432 ernannte er den Dr. Hugo de Landauwe canonicus s. Germani extra muros Spirenses xu seinem Prokurator u. s. w. behufs Empfangnahme der Regalien und Lehen der Trierer Kirche von dem in Italien weilenden K. Sig- 45 mund; dat. in castro nostro Udenheim 1432 ind. 10 die lune 3 nov. hora vesperarum vel quasi pont. Eugenii a. 2. (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1515 fol. 6 a cop. chart. coaeva.) Von demselben Tage wird wohl auch die ebenda fol. 3b und 6a stehende In- 50 struktion für den Prokurator xu datieren sein. Am folgenden Tage schrieb Raban an den Papst: er möge K. Sigmund, den er demnächst xum Kaiser Deutsche Reichstags-Akten X. 15
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524 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. angelegenheit, von der in dem Schreiben der drei Rheinischen Kurfürsten an den Herzog von Kleve, unserer nr. 327, die Rede ist, kann man sicher nicht als Reichsangelegenheit bezeichnen; sie war territorialer Natur, und darum wurde jenes Schreiben auch nur von den Rheinischen Kurfürsten, die allein ein Interesse an ihr hatten, unterzeichnet. A. Ankündigung des Tages nr. 321. 1432 Julí 30 321. Die Erzbischöfe Konrad von Mainz und Dietrich von Köln an das Baseler Konzil 1: geben ihrer Freude über das Bestreben des Konzils Ausdruck, für das Beste der Kirche zu wirken; hoffen, binnen kurzem mit ihren Mitkurfürsten die Kirchenfrage erörtern zu können; haben von Differenzen zwischen dem Konzil und den päpstlichen Gesandten gehört; wollen vermitteln und beglaubigen zu diesem Zweck zwei gen. 10 Räte. 1432 Juli 30 o. O. M aus München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 113b-114a cop. chart. coaeva. Datum und Adresse fehlen; sie sind von uns aus B ergänxt. Die Unterschrift steht hier und in der Vorlage E unter dem Text. B coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 316b-317a cop. chart. saec. 15. Die Adresse steht 15 über dem Texte, die Unterschrift über der Adresse. E coll. Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 123-124 cop. chart. saec. 15, ohne Adresse. Regest bei Haller, Conc. Bas. 2, 199 Anm. 2 (nach B). Reverendissimi et a reverendi in Christo patres, domini et b amici carissimi, reveren- ciam debitam et condignam. intellecto, quod sacra sinodus congregata ad profectum 20 ecclesie universalis intendat, maxima jocunditate perfundimur spe optima fretid, quod Christiane rei publice acceptabile tempus accesserit, quo a superis nostra desideria com- pleantur, quibus diuturne ex archanis intimis flagitavimus e profliganti navicule f turbide s spirante zephiroh carbasa auram tranquillam assurgere et invalescentibusi errorum k scopulis 1 calle m illam" saluberrimo dirigio, quod vitata Caribdi » Bohemica insulam 25 deterioris scismatis non decurrat. affectamus sinceritate devota, reverendissimi patres, dominicum gregem lurido devio in diversis Christianorum terminis evagantem et antris errorum latebulis " implicatum sancte sinodi ducatu sub luce veritatis decumbere. ad que salubri obtinendar progressu vota et preces sedulas s effundimus creatori. quo pacto attendentes rem tantam gravissima affectare consiliat, speramus in brevi cum ceteris con-30 fratribus nostris principibus electoribus ad certam dietam prefixam vocatis constitui relaturi u in unum, que dei laudem ecclesie sue v sancte honorem et Christiane utilitatis commodum concernere videbuntur. verum informati novissime, quod sanctissimus do- minus noster papa suos oratores ad sanctam synodum destinaverit 2, exuberantius gau- demus sperantes ex ipsorum adventu fructum uberiorem Christianitati accrescere. sed 35 quia vulgata fama percepimus inter sanctam sinodum et eosdem ambasiatores dissiden- ciam aliqualem subortam, ne tantus fructus satore bonorum emulo satagente depereat, partes nostras, qualitercunque possemus proficere, apposituri libenter honorabiles ma- a) B reverendique patres in Christo statt et — patres ; E reverendique statt et reverendi. b) om. E. c) BE pro- fundimur. d) B fretique statt freti quod. e) BE flagitamus. f) BE novicule. g) B tubide. h) MB zaphiro. 40 1) em.; MBE invalescere. k) M eorum. 1) em.; MBE scapulis. m) E collo. n) M jam. o) BE dirigique statt dirigi quod. p) MB Caribdis. q) BE latibulis. r) B abtinenda. s) BE cedulas. t) BE concilia. u) em.; MBE rimatura. V) B stellt um sancte sue. 1 Der Brief wurde am 21 August in der General- kongregation des Konxils verlesen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 199 Z. 16-20. 2 Vgl. S. 309 Anm. 4. 45
524 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. angelegenheit, von der in dem Schreiben der drei Rheinischen Kurfürsten an den Herzog von Kleve, unserer nr. 327, die Rede ist, kann man sicher nicht als Reichsangelegenheit bezeichnen; sie war territorialer Natur, und darum wurde jenes Schreiben auch nur von den Rheinischen Kurfürsten, die allein ein Interesse an ihr hatten, unterzeichnet. A. Ankündigung des Tages nr. 321. 1432 Julí 30 321. Die Erzbischöfe Konrad von Mainz und Dietrich von Köln an das Baseler Konzil 1: geben ihrer Freude über das Bestreben des Konzils Ausdruck, für das Beste der Kirche zu wirken; hoffen, binnen kurzem mit ihren Mitkurfürsten die Kirchenfrage erörtern zu können; haben von Differenzen zwischen dem Konzil und den päpstlichen Gesandten gehört; wollen vermitteln und beglaubigen zu diesem Zweck zwei gen. 10 Räte. 1432 Juli 30 o. O. M aus München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 113b-114a cop. chart. coaeva. Datum und Adresse fehlen; sie sind von uns aus B ergänxt. Die Unterschrift steht hier und in der Vorlage E unter dem Text. B coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 316b-317a cop. chart. saec. 15. Die Adresse steht 15 über dem Texte, die Unterschrift über der Adresse. E coll. Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 123-124 cop. chart. saec. 15, ohne Adresse. Regest bei Haller, Conc. Bas. 2, 199 Anm. 2 (nach B). Reverendissimi et a reverendi in Christo patres, domini et b amici carissimi, reveren- ciam debitam et condignam. intellecto, quod sacra sinodus congregata ad profectum 20 ecclesie universalis intendat, maxima jocunditate perfundimur spe optima fretid, quod Christiane rei publice acceptabile tempus accesserit, quo a superis nostra desideria com- pleantur, quibus diuturne ex archanis intimis flagitavimus e profliganti navicule f turbide s spirante zephiroh carbasa auram tranquillam assurgere et invalescentibusi errorum k scopulis 1 calle m illam" saluberrimo dirigio, quod vitata Caribdi » Bohemica insulam 25 deterioris scismatis non decurrat. affectamus sinceritate devota, reverendissimi patres, dominicum gregem lurido devio in diversis Christianorum terminis evagantem et antris errorum latebulis " implicatum sancte sinodi ducatu sub luce veritatis decumbere. ad que salubri obtinendar progressu vota et preces sedulas s effundimus creatori. quo pacto attendentes rem tantam gravissima affectare consiliat, speramus in brevi cum ceteris con-30 fratribus nostris principibus electoribus ad certam dietam prefixam vocatis constitui relaturi u in unum, que dei laudem ecclesie sue v sancte honorem et Christiane utilitatis commodum concernere videbuntur. verum informati novissime, quod sanctissimus do- minus noster papa suos oratores ad sanctam synodum destinaverit 2, exuberantius gau- demus sperantes ex ipsorum adventu fructum uberiorem Christianitati accrescere. sed 35 quia vulgata fama percepimus inter sanctam sinodum et eosdem ambasiatores dissiden- ciam aliqualem subortam, ne tantus fructus satore bonorum emulo satagente depereat, partes nostras, qualitercunque possemus proficere, apposituri libenter honorabiles ma- a) B reverendique patres in Christo statt et — patres ; E reverendique statt et reverendi. b) om. E. c) BE pro- fundimur. d) B fretique statt freti quod. e) BE flagitamus. f) BE novicule. g) B tubide. h) MB zaphiro. 40 1) em.; MBE invalescere. k) M eorum. 1) em.; MBE scapulis. m) E collo. n) M jam. o) BE dirigique statt dirigi quod. p) MB Caribdis. q) BE latibulis. r) B abtinenda. s) BE cedulas. t) BE concilia. u) em.; MBE rimatura. V) B stellt um sancte sue. 1 Der Brief wurde am 21 August in der General- kongregation des Konxils verlesen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 199 Z. 16-20. 2 Vgl. S. 309 Anm. 4. 45
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A. Ankündigung des Tages nr. 321. — B. Besuch des Tages nr. 322�325. 525 gistros Heinricum Erppel a prepositum sancti Severini legum doctorem et Hermannum Rost decanum beate Marie ad gradus Maguntinensis consiliarios nostros dilectos ad pre- senciam sancte sinodi nostro nomine destinamus super premissis et b aliis de nostra in- tencione efficaciter relaturos. quibus dignentur vestre reverendissime paternitates in 5 dicendis fidem indubiam et credulam adhibere d et benivolas e de nostris peticionibus se exhibere. datum penultima s mensis julii anno h millesimo quadringentesimo tricesimo secundo. Reverendissimis reverendisque in Christo patribus in sacro etc. Conradus Maguntinensis et Theodericus Coloniensis archiepiscopi. 14.32 Juli 30 1432 Juli 30 10 B. Besuch des Tages nr. 322-325. 15 322. Pfalzgraf Ludwig an Frankfurt: bittet um sicheres Geleit für sich und sein Ge- folge nach und von Frankfurt und Sachsenhausen zu dem Kurfürstentage, der am 4 Oktober zur Beratung von Kirchen- und Reichsangelegenheiten stattfinden soll; beglaubigt seinen gen. Marschall. 1432 September 26 Heidelberg. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichtagsakten Tom. I fol. 59 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Regest bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx 1, 380 nr. 708. 1432 Sept. 26 20 35 Ludwig von gots gnaden pfalzgrave bi Rine des heiligen Romischen richs oberster truchses und furseher der lande des Rines zu Swaben und des Frenckeschen rechten und herzog in Beyern. Unsern fruntlichen gruß zuvor. ersamen wisen guten frunde. als unser mitkur- fursten und wir von morne samßtag uber achtage mit namen uf den samßtag sand Franciscus Okt. 4 tag 1 nehst kompt zu nacht bi uch zu Franckfurd zusamenkommen sollen, uns doselbst von ernstlicher und trefflicher sachen wegen die heiligen kirchen und das heilige Ro- 25 mische riche antreffende mit einander zu underreden, do begeren wir mit ernste und bitten uch, das ir uns und allen den, die wir mit uns zu demselben tage gein Franck- furd und Sachsenhusen bringen und die zu uns dahin kommen werden, ein fri stracke und sicher geleide mit uwerm offen besigelten brief geben und uns den schicken wollent bi disem geinwertigen Eberhard van Ryedern ritter, unserm marschalk, bi uch uf dem- so selben tage zu Franckfurd und zu Sachsenhusen zu sin, als lange der weren wirdet, und auch wider von dannen zu kommen ane alle geverde. und wollent auch dem ob- genant Eberhard van Ryedern ritter, unserm marschalke, genzlichen glauben, was er uch datum Heidelberg davon zu diser zit von unsern wegen sagen und erzelen wirdet. feria sexta post beati Mathei apostoli et ewangeliste anno etc. 32. a [in verso] Den ersamen wisen burgermeister und rate der stad zu Franckfurd unsern besundern guten frunden. 323. Frankfurt an Pfalzgraf Ludwig: bewilligt das verlangte Geleit, bittet aber, Nie- manden mitzubringen, der sich in des Reiches Acht befinde oder der Stadt Feind sei oder den sie wegen Mord oder Totschlag verurteilt oder ausgewiesen habe, damit sie keinen Schaden an Eiden und Ehren erleide. [ 1432] September 28 [Frankfurt]. 1432 Sept. 26 11482] Sept. 28 40 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichstagsakten Tom. I fol. 60 conc. chart., mit dem Datum dominica ante diem sancti Michaelis archangeli [Sept. 28]. Regest bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx 1, 381 nr. 709. 45 a) E Eripel. b) E ex. c) E dignissime. d) B habere. e) B benivolis; E benivolos. f) om. MBE. g) pen- ultima — secundo om. M, add. etc.; F add. die. h) E om. anno — secundo, add. etc. i) em.; orig. erczelet. Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx 1, 380 löst dieses Datum irrtümlich in „Oktober I1“ auf. 67 *
A. Ankündigung des Tages nr. 321. — B. Besuch des Tages nr. 322�325. 525 gistros Heinricum Erppel a prepositum sancti Severini legum doctorem et Hermannum Rost decanum beate Marie ad gradus Maguntinensis consiliarios nostros dilectos ad pre- senciam sancte sinodi nostro nomine destinamus super premissis et b aliis de nostra in- tencione efficaciter relaturos. quibus dignentur vestre reverendissime paternitates in 5 dicendis fidem indubiam et credulam adhibere d et benivolas e de nostris peticionibus se exhibere. datum penultima s mensis julii anno h millesimo quadringentesimo tricesimo secundo. Reverendissimis reverendisque in Christo patribus in sacro etc. Conradus Maguntinensis et Theodericus Coloniensis archiepiscopi. 14.32 Juli 30 1432 Juli 30 10 B. Besuch des Tages nr. 322-325. 15 322. Pfalzgraf Ludwig an Frankfurt: bittet um sicheres Geleit für sich und sein Ge- folge nach und von Frankfurt und Sachsenhausen zu dem Kurfürstentage, der am 4 Oktober zur Beratung von Kirchen- und Reichsangelegenheiten stattfinden soll; beglaubigt seinen gen. Marschall. 1432 September 26 Heidelberg. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichtagsakten Tom. I fol. 59 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Regest bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx 1, 380 nr. 708. 1432 Sept. 26 20 35 Ludwig von gots gnaden pfalzgrave bi Rine des heiligen Romischen richs oberster truchses und furseher der lande des Rines zu Swaben und des Frenckeschen rechten und herzog in Beyern. Unsern fruntlichen gruß zuvor. ersamen wisen guten frunde. als unser mitkur- fursten und wir von morne samßtag uber achtage mit namen uf den samßtag sand Franciscus Okt. 4 tag 1 nehst kompt zu nacht bi uch zu Franckfurd zusamenkommen sollen, uns doselbst von ernstlicher und trefflicher sachen wegen die heiligen kirchen und das heilige Ro- 25 mische riche antreffende mit einander zu underreden, do begeren wir mit ernste und bitten uch, das ir uns und allen den, die wir mit uns zu demselben tage gein Franck- furd und Sachsenhusen bringen und die zu uns dahin kommen werden, ein fri stracke und sicher geleide mit uwerm offen besigelten brief geben und uns den schicken wollent bi disem geinwertigen Eberhard van Ryedern ritter, unserm marschalk, bi uch uf dem- so selben tage zu Franckfurd und zu Sachsenhusen zu sin, als lange der weren wirdet, und auch wider von dannen zu kommen ane alle geverde. und wollent auch dem ob- genant Eberhard van Ryedern ritter, unserm marschalke, genzlichen glauben, was er uch datum Heidelberg davon zu diser zit von unsern wegen sagen und erzelen wirdet. feria sexta post beati Mathei apostoli et ewangeliste anno etc. 32. a [in verso] Den ersamen wisen burgermeister und rate der stad zu Franckfurd unsern besundern guten frunden. 323. Frankfurt an Pfalzgraf Ludwig: bewilligt das verlangte Geleit, bittet aber, Nie- manden mitzubringen, der sich in des Reiches Acht befinde oder der Stadt Feind sei oder den sie wegen Mord oder Totschlag verurteilt oder ausgewiesen habe, damit sie keinen Schaden an Eiden und Ehren erleide. [ 1432] September 28 [Frankfurt]. 1432 Sept. 26 11482] Sept. 28 40 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichstagsakten Tom. I fol. 60 conc. chart., mit dem Datum dominica ante diem sancti Michaelis archangeli [Sept. 28]. Regest bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx 1, 381 nr. 709. 45 a) E Eripel. b) E ex. c) E dignissime. d) B habere. e) B benivolis; E benivolos. f) om. MBE. g) pen- ultima — secundo om. M, add. etc.; F add. die. h) E om. anno — secundo, add. etc. i) em.; orig. erczelet. Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenx 1, 380 löst dieses Datum irrtümlich in „Oktober I1“ auf. 67 *
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526 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 1432 Okt. 4 324. Mainz an Frankfurt: bittet um Geleit während der nächsten acht Tage für nicht gen. Gesandte, die es zu den Kurfürsten nach Frankfurt schicken will. 1432 Oktober 4 [Mainz]. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3262 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Datum sabbato proxima [sic] post Michaelis archangeli [Okt. 4] anno etc. 32. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Frankfurter Vermerk Mencze geleide. ist in mit dem monde zugesaget. 5 11432) 325. Ausgaben Frankfurts aus Anlaß des Kurfürstentages daselbst. [1432 Ok- Okt. 18 tober 18. Aus Frankfurt Stadt-A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 39a not. chart. coaevae unter der 10 Rubrik Einzelinge ußgeben in der andern rechenunge. Sabbato post Galli: [I item 43 lb. 4 sh. 3 heller han wir ußgeben, als unsere herren die korfursten mit namen die bischoffe von Mencze von Collen und herzoge Ludewig und der andern kurfursten rede hie waren von des richs und conciliums wegen, in den win zu schenken, und andern greven und herren, die mit in hie waren, als man 15 den bestalt hatte zum zappen zu nemen. [2] item 3 lb. han wir geben zwein schiff- knechten und drin pherden zu lone, unsern herren von Mencze gen Mencze zu furen, als er den rad umb sin schiff gebeden hatte, im biß gen Mencze zu lihen, und man den knechten und perden auch lonen muste. Okt. 18 C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 20 11432 zw. Okt. 4 и. 9] 326. Ansprache [Thomas Ebendorfers 17, Gesandten des Bascler Konzils, an die Kur- fürsten: bittet sie, erstens dem Konzil anzuhangen, ihm weiter gehende Unterstützung zu gewähren und ihren Gehorsam klarer zum Ausdruck zu bringen; zweitens persönlich nach Basel zu kommen; drittens das Konzil zu beraten (zum mindesten möchten dies einige von ihnen zeitweise thun); viertens ihre Unterthanen und namentlich ihre 25 Suffragane zum Besuch des Konzils aufzufordern; verteidigt das Konzil gegen die Vorwürfe von gegnerischer Seite. [ 1432 zwischen Oktober 4 und 9 Frankfurt 2.] Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4954 fol. 149a�151b conc. chart., eigenhändiger Entwurf des Thomas Ebendorfer, mit vielen Zusätxen und Korrekturen von seiner Hand. Die Hand- schrift hat durch Nässe gelitten. Infolgedessen sind die an den Rändern gemachten Zu- 30 sätxe teilweise verwischt und schwer lesbar; einige Stellen sind ganx unleserlich. Reverendissimi in Christo patres, illustrissimi principes, sacri Romani imperii electores dignissimi a. [1] sacrosancta Basiliensis sinodus in spiritu sancto legitime congregata universalem ecclesiam representans audiens hanc dietam judicavit tam debitum quam racionabile tantos et devotissimos Christiane religioni principes per suos visitari. que et s5 reverendis suis oratoribus vestris reverendissimis ac excellentissimis dominacionibus aliqua commisit proponenda verbotenus. que ut apcius mentibus imprimantur, amplius memo- riter teneantur et discrecius capiantur, in effectu offert verbum illud ewangelicum salva- a) die Vorl. fährt hier fort sacrosancta Basiliensis sinodus audiens hanc dietam reverendos etc. oratores suos de- stinare curavit, destinare inquam ad gracias vestras optans eisdem salutem et omnipotentis dei benedictionem. 40 destinavit insuper litteras etc.; diese Worte sind offenbar nur ans Versehen ungetilgt geblichen. 1 Uber die Konxilsgesandtschaft vgl. S. 521-522. 2 Als Terminus a quo für die Zeit, xu der die Rede gehalten wurde, ergiebt sich der 4 Oktober von selbst. Der Terminus ante quem ist der 10 Ok- tober, an dem die Kurfürsten die in der Rede ent- haltene Bitte um Abordnung einer Gesandtschaft nach Basel erfüllen (vgl. nr. 328). Uber den Zeit- punkt, zu dem die Rede entworfen ist, vergleiche man S. 527 Anm. 2. 45
526 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 1432 Okt. 4 324. Mainz an Frankfurt: bittet um Geleit während der nächsten acht Tage für nicht gen. Gesandte, die es zu den Kurfürsten nach Frankfurt schicken will. 1432 Oktober 4 [Mainz]. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3262 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Datum sabbato proxima [sic] post Michaelis archangeli [Okt. 4] anno etc. 32. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Frankfurter Vermerk Mencze geleide. ist in mit dem monde zugesaget. 5 11432) 325. Ausgaben Frankfurts aus Anlaß des Kurfürstentages daselbst. [1432 Ok- Okt. 18 tober 18. Aus Frankfurt Stadt-A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 39a not. chart. coaevae unter der 10 Rubrik Einzelinge ußgeben in der andern rechenunge. Sabbato post Galli: [I item 43 lb. 4 sh. 3 heller han wir ußgeben, als unsere herren die korfursten mit namen die bischoffe von Mencze von Collen und herzoge Ludewig und der andern kurfursten rede hie waren von des richs und conciliums wegen, in den win zu schenken, und andern greven und herren, die mit in hie waren, als man 15 den bestalt hatte zum zappen zu nemen. [2] item 3 lb. han wir geben zwein schiff- knechten und drin pherden zu lone, unsern herren von Mencze gen Mencze zu furen, als er den rad umb sin schiff gebeden hatte, im biß gen Mencze zu lihen, und man den knechten und perden auch lonen muste. Okt. 18 C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 20 11432 zw. Okt. 4 и. 9] 326. Ansprache [Thomas Ebendorfers 17, Gesandten des Bascler Konzils, an die Kur- fürsten: bittet sie, erstens dem Konzil anzuhangen, ihm weiter gehende Unterstützung zu gewähren und ihren Gehorsam klarer zum Ausdruck zu bringen; zweitens persönlich nach Basel zu kommen; drittens das Konzil zu beraten (zum mindesten möchten dies einige von ihnen zeitweise thun); viertens ihre Unterthanen und namentlich ihre 25 Suffragane zum Besuch des Konzils aufzufordern; verteidigt das Konzil gegen die Vorwürfe von gegnerischer Seite. [ 1432 zwischen Oktober 4 und 9 Frankfurt 2.] Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4954 fol. 149a�151b conc. chart., eigenhändiger Entwurf des Thomas Ebendorfer, mit vielen Zusätxen und Korrekturen von seiner Hand. Die Hand- schrift hat durch Nässe gelitten. Infolgedessen sind die an den Rändern gemachten Zu- 30 sätxe teilweise verwischt und schwer lesbar; einige Stellen sind ganx unleserlich. Reverendissimi in Christo patres, illustrissimi principes, sacri Romani imperii electores dignissimi a. [1] sacrosancta Basiliensis sinodus in spiritu sancto legitime congregata universalem ecclesiam representans audiens hanc dietam judicavit tam debitum quam racionabile tantos et devotissimos Christiane religioni principes per suos visitari. que et s5 reverendis suis oratoribus vestris reverendissimis ac excellentissimis dominacionibus aliqua commisit proponenda verbotenus. que ut apcius mentibus imprimantur, amplius memo- riter teneantur et discrecius capiantur, in effectu offert verbum illud ewangelicum salva- a) die Vorl. fährt hier fort sacrosancta Basiliensis sinodus audiens hanc dietam reverendos etc. oratores suos de- stinare curavit, destinare inquam ad gracias vestras optans eisdem salutem et omnipotentis dei benedictionem. 40 destinavit insuper litteras etc.; diese Worte sind offenbar nur ans Versehen ungetilgt geblichen. 1 Uber die Konxilsgesandtschaft vgl. S. 521-522. 2 Als Terminus a quo für die Zeit, xu der die Rede gehalten wurde, ergiebt sich der 4 Oktober von selbst. Der Terminus ante quem ist der 10 Ok- tober, an dem die Kurfürsten die in der Rede ent- haltene Bitte um Abordnung einer Gesandtschaft nach Basel erfüllen (vgl. nr. 328). Uber den Zeit- punkt, zu dem die Rede entworfen ist, vergleiche man S. 527 Anm. 2. 45
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C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 527 toris Matthei 6 1 et in currentis dominice 2 ewangelio „querite primum regnum dei et 11432 zw. Okt. 4 justiciam ejus etc." multiphariam multisque modis olim deus locutus est patribus in pro- u. 9] phetis, corrigendo increpandoque vicia fidelis populi, qui surdis auribus non audientes, immo et verbum dei contempnentes suos nuncios sine honore abjecerunt, alios contu- 5 meliis variis affecerunt, alios autem extremo supplicio multimode injuste condempnarunt, sicud salvator 3 improperat Judeis dicens „quem prophetarum non sunt persecuti patres vestri?" sic igitur crebrescentibus malis misericors et miseracione omnipotens deus volens labenti mundo consulere hominesque, quorum vie depravate totaliter erant — unusquis- que enim aberravit in viam suam, quam sibi propria voluptas persuasit, ut patet 10 Ysaie 53 4 —, ad viam veritatis vere fidei et suorum preceptorum dirigere et revocare, novissime locutus est nobis in filio suo, docens nos spem nostram erigere ad celestia, non nimium amare terrena aut prosequi corporis delectabilia. monuit dicens verbi thema „nolite soliciti esse dicentes, quid manducabimus aut quid bibemus aut quo operiemur?“ glosa: immoderati, scit enim pater vester celestis, quia hiis omnibus opus habetis; sed 15 querite primum, id est principalius, regnum dei et justiciam ejus 6. „regnum“ inquam „dei", id est bona spiritualia, que sunt bona gracie bona virtutum et glorie secundum illud Luce 177 „regnum dei intra vos est“ et ad Romanos 14 8 „non est regnum dei esca et potus, sed justicia pax et gaudium in spiritu sancto. qui enim in hoc sentit, Christo placet et probatus est hominibus". et ne forte ad hujusmodi attingenda solli- 20 citus quis et dubius redderetur inquirendo de via, ecce in prompto adjungit „et justi- ciam ejus". glosa Crisostomi: „regnum dei est retributio bonorum operum, justicia autem est via, per quam itur ad regnum". est, inquam, via justicia legalis, que omnes virtutes complectitur, secundum prophetam 5 ethicorum. est et via particularis, quia „sine ea regna quid sunt nisi latrocinia?“ inquit Augustinus in de civitate dei 9. est 25 eciam via ad regnum justicia ipsa particularis, que est vera et Christiana subjectio et humilitas secundum quod salvator loquitur Matthei 3 10 Johanni baptiste, sine modo scilicet permittendo „sic enim decet nos adimplere omnem justiciam". glosa: id est per fraternam humilitatem et subditionem. que quidem tres habet gradus, scilicet subdere se majori nec preferre pari, et hec a est sufficiens, subdere se pari nec preferre minori, et so hec “ est habundans, subdere se minori nec preferre se alicui, et hec est perfecta humilitas, quam Christus dominus nobis verbo et exemplo monstravit, prout ipse dixit Matthei 1111: „discite a me, quia mitis sum et humilis corde". de hiis dicitur Sapiencie 512: „justi autem in perpetuum vivent, et apud dominum est merces eorum et cogitacio eorum apud altissimum". et non immerito justicia inter ceteras virtutes nominatur via, quia, 35 ut dicit Ambrosius primo de officiis 13, justicia est, que nil alieni vendicat, cuilibet dat, quod suum est, que negligit propriam utilitatem, ut servet comunem equitatem. justicia eciam, ut dicit Cassiodorus super isto psalmi 15 b „qui ingreditur sine macula et operatur justiciam", non novit patrem, non novit matrem, personam non accipit, novit autem veri- tatem. quomodo autem hoc contingat, deducit Anshelmus in libro „Cur deus homo 40 a) em.; Vorl. hic. b) em.; Forl. 14. 1 Matth. 6, 33. 2 D. i. der 16 Sonntag nach Pfingsten, der im Jahre 1432 auf den 28 September fiel. Die Rede ist also zwischen dem 28 September und 4 Oktober 45 entworfen und ihr Verfasser glaubte, daß er sie gleich bei der Eröffnung des Kurfürstentages halten werde. s Ebendorfer irrt sich. Der Ausspruch rührt nicht von Christus, sondern von Stephanus proto- martyr her. Er steht in den Acta apostolorum 7, 52. 50 4 Jes. 53, 6. Matth. 6, 31. Vgl. Matth. 6, 32-33. Luc. 17, 21. Röm. 14, 17. lib. 4 cap. 4. 10 Matth. 3, 15. 11 Matth. I1, 29. 12 Weisheit 5, 16. 13 Ambrosius, De officiis ministrorum (ed. J. G. Krabinger, Tübingen 1857) lib. I cap. 24 § 115. 6 5
C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 527 toris Matthei 6 1 et in currentis dominice 2 ewangelio „querite primum regnum dei et 11432 zw. Okt. 4 justiciam ejus etc." multiphariam multisque modis olim deus locutus est patribus in pro- u. 9] phetis, corrigendo increpandoque vicia fidelis populi, qui surdis auribus non audientes, immo et verbum dei contempnentes suos nuncios sine honore abjecerunt, alios contu- 5 meliis variis affecerunt, alios autem extremo supplicio multimode injuste condempnarunt, sicud salvator 3 improperat Judeis dicens „quem prophetarum non sunt persecuti patres vestri?" sic igitur crebrescentibus malis misericors et miseracione omnipotens deus volens labenti mundo consulere hominesque, quorum vie depravate totaliter erant — unusquis- que enim aberravit in viam suam, quam sibi propria voluptas persuasit, ut patet 10 Ysaie 53 4 —, ad viam veritatis vere fidei et suorum preceptorum dirigere et revocare, novissime locutus est nobis in filio suo, docens nos spem nostram erigere ad celestia, non nimium amare terrena aut prosequi corporis delectabilia. monuit dicens verbi thema „nolite soliciti esse dicentes, quid manducabimus aut quid bibemus aut quo operiemur?“ glosa: immoderati, scit enim pater vester celestis, quia hiis omnibus opus habetis; sed 15 querite primum, id est principalius, regnum dei et justiciam ejus 6. „regnum“ inquam „dei", id est bona spiritualia, que sunt bona gracie bona virtutum et glorie secundum illud Luce 177 „regnum dei intra vos est“ et ad Romanos 14 8 „non est regnum dei esca et potus, sed justicia pax et gaudium in spiritu sancto. qui enim in hoc sentit, Christo placet et probatus est hominibus". et ne forte ad hujusmodi attingenda solli- 20 citus quis et dubius redderetur inquirendo de via, ecce in prompto adjungit „et justi- ciam ejus". glosa Crisostomi: „regnum dei est retributio bonorum operum, justicia autem est via, per quam itur ad regnum". est, inquam, via justicia legalis, que omnes virtutes complectitur, secundum prophetam 5 ethicorum. est et via particularis, quia „sine ea regna quid sunt nisi latrocinia?“ inquit Augustinus in de civitate dei 9. est 25 eciam via ad regnum justicia ipsa particularis, que est vera et Christiana subjectio et humilitas secundum quod salvator loquitur Matthei 3 10 Johanni baptiste, sine modo scilicet permittendo „sic enim decet nos adimplere omnem justiciam". glosa: id est per fraternam humilitatem et subditionem. que quidem tres habet gradus, scilicet subdere se majori nec preferre pari, et hec a est sufficiens, subdere se pari nec preferre minori, et so hec “ est habundans, subdere se minori nec preferre se alicui, et hec est perfecta humilitas, quam Christus dominus nobis verbo et exemplo monstravit, prout ipse dixit Matthei 1111: „discite a me, quia mitis sum et humilis corde". de hiis dicitur Sapiencie 512: „justi autem in perpetuum vivent, et apud dominum est merces eorum et cogitacio eorum apud altissimum". et non immerito justicia inter ceteras virtutes nominatur via, quia, 35 ut dicit Ambrosius primo de officiis 13, justicia est, que nil alieni vendicat, cuilibet dat, quod suum est, que negligit propriam utilitatem, ut servet comunem equitatem. justicia eciam, ut dicit Cassiodorus super isto psalmi 15 b „qui ingreditur sine macula et operatur justiciam", non novit patrem, non novit matrem, personam non accipit, novit autem veri- tatem. quomodo autem hoc contingat, deducit Anshelmus in libro „Cur deus homo 40 a) em.; Vorl. hic. b) em.; Forl. 14. 1 Matth. 6, 33. 2 D. i. der 16 Sonntag nach Pfingsten, der im Jahre 1432 auf den 28 September fiel. Die Rede ist also zwischen dem 28 September und 4 Oktober 45 entworfen und ihr Verfasser glaubte, daß er sie gleich bei der Eröffnung des Kurfürstentages halten werde. s Ebendorfer irrt sich. Der Ausspruch rührt nicht von Christus, sondern von Stephanus proto- martyr her. Er steht in den Acta apostolorum 7, 52. 50 4 Jes. 53, 6. Matth. 6, 31. Vgl. Matth. 6, 32-33. Luc. 17, 21. Röm. 14, 17. lib. 4 cap. 4. 10 Matth. 3, 15. 11 Matth. I1, 29. 12 Weisheit 5, 16. 13 Ambrosius, De officiis ministrorum (ed. J. G. Krabinger, Tübingen 1857) lib. I cap. 24 § 115. 6 5
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528 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 11432 dicens: justicia est animi libertas tribuens unicuique secundum propriam dignitatem, ma- zw. Okt. 4 jori reverenciam, pari concordiam, minori disciplinam, deo obedienciam, sibi sanctimoniam, u. 9) inimico pacienciam et egeno misericordiam. hec precipit salvator in verbis thematis: [2] et quia nostris exigentibus „querite", inquiens, "regnum dei et justiciam ejus". demeritis hiis truculentissimis diebus, quibus natum esse dedecus videtur et infortunium, quo decus ecclesie tenebratur et aurum obrisum commutatur in scoriam, omnia ista in oblivionem quasi aut ad oppositam perducta sunt qualitatem, ideo mundus in dies vergit in deterius, ita ut non solum secularis sed et ecclesiastice condicionis ordo a statu suo collapsus jaceat et monastica disciplina, ut ita dixerim, reclinata ab asueta sue celsi- tudinis perfectione languescat a, periit pudor de fore factis, honestas evanuit, devotio ce- 10 cidit et veluti facto agmine omnium sanctarum virtutum turma procul abscessit. ecce quando homines in moribus fuere pejores, quando sceleribus infectiores, quando major licencia ad peccandum, quando scelestiores? quando sic peccatores impune gloriando in malicia visi sunt ab hiis, qui corrigere debuerunt, honorari et insolentes excessantesque non solum nulla digna feriri pena sed et dignitatum infulis sublimari? ecce usurariis 15 publicis, adulteris, simoniacis, paricidis, raptoribus terra plena est, et quis est, qui per- cipit corde? omnia in mundo sunt venalia facta, nummus contra deum et justiciam ubi- que dominatur, et quis est, qui corrigit? ecce pullulant hereses ubique, lites in Chri- stianis undequaque b finibus erumpunt, plus quam inter Saracenos aut Judeos ubique effunditur Christianus sangwis, et quis est, qui intercipit? venerunt tempora, que Ovi- 20 dius primo metamorphoseos 1 commemorat: „vivitur ex rapto nec hospes ab hospite tutus nec socer a genero d, fratrum quoque gracia rara est". clamant in premissis ac tumultuant laici culpantes clericos de propria vita, culpant clerici laicos de eorum in- obediencia, et utraque parcium passim fortassis aliquid veritatis obtinet ac pretendit. sed in hoc provisum non esse constat, sed deteriorantur facta in dies. et quid tandem 25 prestolamur, nisi quod inveteratum odium in multorum cordibus diu conceptum tandem (quod absit) prodiet in lucem et potencior alium spoliabit et renitentem crudeliter truci- dabit et occidet, nisi provideatur celerius? et fieret tantus fidei et ecclesie lapsus fantum- que in ecclesia scandalum, quantum umquam a principio nascentis ecclesie visum fuisset. [3] ubi ergo querendum est regnum dei et justicia ejus, ut hec omnia mala so ab ecclesia dei expellantur ad presens precaveanturque in futuro, instaurentur boni mores et concordia in populo Christiano, nisi in sacrosancta Basiliensi synodo? que sola inter tot profunda mundi naufragia, inter tot humane perdicionis voragines unicus et singularis refugii portus hiis diebus splendete in orbe, quia ad hoc in spiritu sancto congregata est et ipsius dei nostras calamitates ex alto prospicientis clemencia, ne fides nostra defi- 35 ceret, in Almanie partibus magis pro ipsius celebracione oportunis et dispositis per generale concilium Senense etc. duosque Romanos pontifices Martinum et Eugenium indicta et predicata, quatenus Germaniam intestinis bellis lacessitam et heresibus multum sollicitatam ac generaliter omnes ad se sincere confugientes Christianos de periculis cor- poris et anime eripiat et in litore salutifere quietis exponat, inveteratos emendet mores, 40 hereses extirpet (precipue Waldensium et Bohemorum ecclesiam dei periculose scinden- tium 1, ut evidencia patrati sceleris indicat), et pacem restituat ecclesie et populo Chri- stiano. hec semper cogitat, incessanter mente pertractat et, quantum potest, operibus demonstrat; ad hec perficienda pulsat regna, advocat reges et principes, citat prelatos ad se et in visceribus caritatis exhortatur omnes mundi studiorum doctos et universitates 45 vosque precipue reverendissimos patres ac illustrissimos principes sacri Romani imperii 5 a) em.; Vorl. laguescat. b) conj.; das Wort ist durch Korrektur undeutlich geworden. c) em.; Vorl. raptu. d) em.; Vorl. genore. e) die Lesart ist unsicher. f) em.; Vorl. sindentium. 1 Metamorph. 1, 144-145.
528 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 11432 dicens: justicia est animi libertas tribuens unicuique secundum propriam dignitatem, ma- zw. Okt. 4 jori reverenciam, pari concordiam, minori disciplinam, deo obedienciam, sibi sanctimoniam, u. 9) inimico pacienciam et egeno misericordiam. hec precipit salvator in verbis thematis: [2] et quia nostris exigentibus „querite", inquiens, "regnum dei et justiciam ejus". demeritis hiis truculentissimis diebus, quibus natum esse dedecus videtur et infortunium, quo decus ecclesie tenebratur et aurum obrisum commutatur in scoriam, omnia ista in oblivionem quasi aut ad oppositam perducta sunt qualitatem, ideo mundus in dies vergit in deterius, ita ut non solum secularis sed et ecclesiastice condicionis ordo a statu suo collapsus jaceat et monastica disciplina, ut ita dixerim, reclinata ab asueta sue celsi- tudinis perfectione languescat a, periit pudor de fore factis, honestas evanuit, devotio ce- 10 cidit et veluti facto agmine omnium sanctarum virtutum turma procul abscessit. ecce quando homines in moribus fuere pejores, quando sceleribus infectiores, quando major licencia ad peccandum, quando scelestiores? quando sic peccatores impune gloriando in malicia visi sunt ab hiis, qui corrigere debuerunt, honorari et insolentes excessantesque non solum nulla digna feriri pena sed et dignitatum infulis sublimari? ecce usurariis 15 publicis, adulteris, simoniacis, paricidis, raptoribus terra plena est, et quis est, qui per- cipit corde? omnia in mundo sunt venalia facta, nummus contra deum et justiciam ubi- que dominatur, et quis est, qui corrigit? ecce pullulant hereses ubique, lites in Chri- stianis undequaque b finibus erumpunt, plus quam inter Saracenos aut Judeos ubique effunditur Christianus sangwis, et quis est, qui intercipit? venerunt tempora, que Ovi- 20 dius primo metamorphoseos 1 commemorat: „vivitur ex rapto nec hospes ab hospite tutus nec socer a genero d, fratrum quoque gracia rara est". clamant in premissis ac tumultuant laici culpantes clericos de propria vita, culpant clerici laicos de eorum in- obediencia, et utraque parcium passim fortassis aliquid veritatis obtinet ac pretendit. sed in hoc provisum non esse constat, sed deteriorantur facta in dies. et quid tandem 25 prestolamur, nisi quod inveteratum odium in multorum cordibus diu conceptum tandem (quod absit) prodiet in lucem et potencior alium spoliabit et renitentem crudeliter truci- dabit et occidet, nisi provideatur celerius? et fieret tantus fidei et ecclesie lapsus fantum- que in ecclesia scandalum, quantum umquam a principio nascentis ecclesie visum fuisset. [3] ubi ergo querendum est regnum dei et justicia ejus, ut hec omnia mala so ab ecclesia dei expellantur ad presens precaveanturque in futuro, instaurentur boni mores et concordia in populo Christiano, nisi in sacrosancta Basiliensi synodo? que sola inter tot profunda mundi naufragia, inter tot humane perdicionis voragines unicus et singularis refugii portus hiis diebus splendete in orbe, quia ad hoc in spiritu sancto congregata est et ipsius dei nostras calamitates ex alto prospicientis clemencia, ne fides nostra defi- 35 ceret, in Almanie partibus magis pro ipsius celebracione oportunis et dispositis per generale concilium Senense etc. duosque Romanos pontifices Martinum et Eugenium indicta et predicata, quatenus Germaniam intestinis bellis lacessitam et heresibus multum sollicitatam ac generaliter omnes ad se sincere confugientes Christianos de periculis cor- poris et anime eripiat et in litore salutifere quietis exponat, inveteratos emendet mores, 40 hereses extirpet (precipue Waldensium et Bohemorum ecclesiam dei periculose scinden- tium 1, ut evidencia patrati sceleris indicat), et pacem restituat ecclesie et populo Chri- stiano. hec semper cogitat, incessanter mente pertractat et, quantum potest, operibus demonstrat; ad hec perficienda pulsat regna, advocat reges et principes, citat prelatos ad se et in visceribus caritatis exhortatur omnes mundi studiorum doctos et universitates 45 vosque precipue reverendissimos patres ac illustrissimos principes sacri Romani imperii 5 a) em.; Vorl. laguescat. b) conj.; das Wort ist durch Korrektur undeutlich geworden. c) em.; Vorl. raptu. d) em.; Vorl. genore. e) die Lesart ist unsicher. f) em.; Vorl. sindentium. 1 Metamorph. 1, 144-145.
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C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 529 electores invitat, quibus ex dignitate vobis divinitus et ab ecclesia collata hoc incumbit amplius, quanto in ecclesia ceteris dati in exemplum prestatis aliis potencia sapiencia et dignitate. [4] vobis ergo in persona ecclesie sacrum concilium ipsam representans dicit „querite primum regnum dei et justiciam ejus“, id est bonum comodum utilitatem s ecclesie, que „regnum dei" dicitur secundum Augustinum in libro de civitate dei capi- tulo 9 per totum, et salvator astruit Matthei 13 1 „tunc mittet, inquam, filius hominis angelos et colligent de regno ejus omnia scandala"; glosa: id est homines scandalosos ab ecclesia. „hec est mater fidelium pre carnalibus matribus audienda fovenda atque tuenda", dicit Augustinus in epistola ad Letham. et in tot tantisque varietatibus cala- 10 mitatibus totque extremis necessitatibus vos septem columpnas ab eterna dei sapiencia in domo ecclesie et sacri Romani imperii sapientissime excisas orat obsecratur et per viscera misericordie Jesu Christi obtestatur monet et requirit sacrosancta prefata gene- ralis Basiliensis sinodus, quatenus omnipotentis dei ecclesie sue sancte Romani imperii, cujus estis precipue columpne, et tocius Germanie intuitu, cujus principes estis precipui 15 et speculatores, in premissis et pro quibus congregata est velitis foventer adherere et impendere eidem ampliorem favorem et promocionem sibique debitam obedienciam clarius humiliter exhibendo, sicud quilibet orthodoxus parere tenetur; secundo quod velitis à ac- cedere illac in personis propriis, quia in sinu vestrarum dominationum et facilis patet accessus; tercio ibique stando dirigendo et consulendo saltem aliqui et ad tempus ipsum 20 concilium consiliis adjuvare; quarto vestrosque subditos et presertim qui de jure eidem tenentur interesse suffraganeos ad veniendum requirere. quod si gracie vestre fecerint, erunt participes omnium donorum in ecclesia b futurorum laudesque debitas in tota mundi memoriae reportabunt. [4"] est hoc racionabile sanctum justum atque honestum et inpresenciarum nichil carius acceptabilius deo. quod contemplantes serenissimi reges 25 ultra mare jam mittunt et cum desiderio veniunt, etd, ne videamini eterna repudiare, vestro maxime congruit honori et officio pariter et dignitati. ecce illustrissimus rex Anglie sacrum concilium de sua adherencia et favore per suas litteras certificavit2 et solemnem jam missurum ambasiatam ad id archiepiscoporum episcoporum et doctorum, quorum adventus cottidie prestolatur; ad idem rex Hyspanie 3. idem fecit illustrissimus 30 rex Francie, prout littere ambasiatorum 4 de 29 augusti sacrum concilium jam e certifica- Aug. 29 runt. reges similiter Arroganum et Scocief, Portugalie similiter facturi sunt. jamque . illustrissimum 6 . . . . vos h ergo, reverendissimi . . . . . . ac illustrissimi, cum illis querite regnum dei, id i est ipsum sacrum concilium militantem Christi representans ecclesiam, clarius scilicet et k evidencius eidem adherendo ac per- 35 sonali accessu ipsum consolando, quantum necessitas viam non obsepit, alias majorem 11432 zw. Okt. 4 u. 9] 40 45 a) em.; Vorl. velit mit Uberstrich, also velint. b) die Lesart ist unsicher; das Wort ist verwischt. c) desgl. d) die Worte et — repudiare sind Konjektur; die Vorl. ist an dieser Stelle in einer Weise korrigiert, daß es unmöglich erscheint, den richtigen Wortlaut und die richtige Wortfolge zu ermitteln. e) das kursin Gedruckte ist Konjektur. f) das Wort ist zwischen den Zeilen übergeschrieben und gans verwischt. g) von der folgenden Zeile ist nur noch wenig zu erkennen, und auch dieses wenige ist durch Beschneiden unleserlich geworden. h) vos — concludendo consummabit steht auf dem oberen und leilweise auf dem seitlichen Rande von fol. 150b; im Text steht durch- strichen: tum eciam quia hec mora sacro concilio non parva parit dispendia et adversantibus prestat fiduciam et juvamenta pro eo, quia ipsum nullius aut parvi momenti existere ajunt, interim quod vestras dominationes non ignorant abesse. et si obicitur eisdem „num ignoratis ipsorum electorum legitimos adesse procura- tores?“ subridendo inquiunt „fatemur, sed quibus mandatis suffulti?“ que quandam suspicionis notam aut declinacionem in partem alteram in eorum mentibus, qui ad pauca respicientes facilius enunciant, vi- dentur parturire. i) conj.; in der Vorl. verwischt. k) add.; fehlt in der Vorlage. 1 2 Matth. 13, 41. Vgl. S. 476 Anm. 7 und S. 485 Anm. 2, auch 50 nr. 347 art. 7. s Man wird an K. Johann von Kastilien und Leon xu denken haben. Vgl. nr. 347 art. 6; auch S. 476 Anm. 1 art. 3. 4 Vgl. S. 485 Anm. 1. Den Brief vom 29 August kennen wir nicht. Vielleicht liegt ein Irrtum vor und es ist der bei Mansi 31, 145-146 abgedruckte Brief der Gesandten vom I September 1432 gemeint.
C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 529 electores invitat, quibus ex dignitate vobis divinitus et ab ecclesia collata hoc incumbit amplius, quanto in ecclesia ceteris dati in exemplum prestatis aliis potencia sapiencia et dignitate. [4] vobis ergo in persona ecclesie sacrum concilium ipsam representans dicit „querite primum regnum dei et justiciam ejus“, id est bonum comodum utilitatem s ecclesie, que „regnum dei" dicitur secundum Augustinum in libro de civitate dei capi- tulo 9 per totum, et salvator astruit Matthei 13 1 „tunc mittet, inquam, filius hominis angelos et colligent de regno ejus omnia scandala"; glosa: id est homines scandalosos ab ecclesia. „hec est mater fidelium pre carnalibus matribus audienda fovenda atque tuenda", dicit Augustinus in epistola ad Letham. et in tot tantisque varietatibus cala- 10 mitatibus totque extremis necessitatibus vos septem columpnas ab eterna dei sapiencia in domo ecclesie et sacri Romani imperii sapientissime excisas orat obsecratur et per viscera misericordie Jesu Christi obtestatur monet et requirit sacrosancta prefata gene- ralis Basiliensis sinodus, quatenus omnipotentis dei ecclesie sue sancte Romani imperii, cujus estis precipue columpne, et tocius Germanie intuitu, cujus principes estis precipui 15 et speculatores, in premissis et pro quibus congregata est velitis foventer adherere et impendere eidem ampliorem favorem et promocionem sibique debitam obedienciam clarius humiliter exhibendo, sicud quilibet orthodoxus parere tenetur; secundo quod velitis à ac- cedere illac in personis propriis, quia in sinu vestrarum dominationum et facilis patet accessus; tercio ibique stando dirigendo et consulendo saltem aliqui et ad tempus ipsum 20 concilium consiliis adjuvare; quarto vestrosque subditos et presertim qui de jure eidem tenentur interesse suffraganeos ad veniendum requirere. quod si gracie vestre fecerint, erunt participes omnium donorum in ecclesia b futurorum laudesque debitas in tota mundi memoriae reportabunt. [4"] est hoc racionabile sanctum justum atque honestum et inpresenciarum nichil carius acceptabilius deo. quod contemplantes serenissimi reges 25 ultra mare jam mittunt et cum desiderio veniunt, etd, ne videamini eterna repudiare, vestro maxime congruit honori et officio pariter et dignitati. ecce illustrissimus rex Anglie sacrum concilium de sua adherencia et favore per suas litteras certificavit2 et solemnem jam missurum ambasiatam ad id archiepiscoporum episcoporum et doctorum, quorum adventus cottidie prestolatur; ad idem rex Hyspanie 3. idem fecit illustrissimus 30 rex Francie, prout littere ambasiatorum 4 de 29 augusti sacrum concilium jam e certifica- Aug. 29 runt. reges similiter Arroganum et Scocief, Portugalie similiter facturi sunt. jamque . illustrissimum 6 . . . . vos h ergo, reverendissimi . . . . . . ac illustrissimi, cum illis querite regnum dei, id i est ipsum sacrum concilium militantem Christi representans ecclesiam, clarius scilicet et k evidencius eidem adherendo ac per- 35 sonali accessu ipsum consolando, quantum necessitas viam non obsepit, alias majorem 11432 zw. Okt. 4 u. 9] 40 45 a) em.; Vorl. velit mit Uberstrich, also velint. b) die Lesart ist unsicher; das Wort ist verwischt. c) desgl. d) die Worte et — repudiare sind Konjektur; die Vorl. ist an dieser Stelle in einer Weise korrigiert, daß es unmöglich erscheint, den richtigen Wortlaut und die richtige Wortfolge zu ermitteln. e) das kursin Gedruckte ist Konjektur. f) das Wort ist zwischen den Zeilen übergeschrieben und gans verwischt. g) von der folgenden Zeile ist nur noch wenig zu erkennen, und auch dieses wenige ist durch Beschneiden unleserlich geworden. h) vos — concludendo consummabit steht auf dem oberen und leilweise auf dem seitlichen Rande von fol. 150b; im Text steht durch- strichen: tum eciam quia hec mora sacro concilio non parva parit dispendia et adversantibus prestat fiduciam et juvamenta pro eo, quia ipsum nullius aut parvi momenti existere ajunt, interim quod vestras dominationes non ignorant abesse. et si obicitur eisdem „num ignoratis ipsorum electorum legitimos adesse procura- tores?“ subridendo inquiunt „fatemur, sed quibus mandatis suffulti?“ que quandam suspicionis notam aut declinacionem in partem alteram in eorum mentibus, qui ad pauca respicientes facilius enunciant, vi- dentur parturire. i) conj.; in der Vorl. verwischt. k) add.; fehlt in der Vorlage. 1 2 Matth. 13, 41. Vgl. S. 476 Anm. 7 und S. 485 Anm. 2, auch 50 nr. 347 art. 7. s Man wird an K. Johann von Kastilien und Leon xu denken haben. Vgl. nr. 347 art. 6; auch S. 476 Anm. 1 art. 3. 4 Vgl. S. 485 Anm. 1. Den Brief vom 29 August kennen wir nicht. Vielleicht liegt ein Irrtum vor und es ist der bei Mansi 31, 145-146 abgedruckte Brief der Gesandten vom I September 1432 gemeint.
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530 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 11432 numerum ambasiatorum destinando. certificat nempe vestras dominaciones, quod, sicud zw. Okt. 4 usque mature deliberate et consulte processit, sic eciam gracia spiritus sancti ductrice u. 9) procedet in futurum usque ad finem nec cessabit, quoad ea, pro quibus congregatum est, felici fine concludendo consummabit. ad que vestras reverendissimas cupit habere auxiliatrices. certam enim spem à tenet sacrum ipsum concilium, quod, quemadmodum s usque adhuc vestrarum dominacionum felicia sumpsit primordia sitque ad statum, in quo est, feliciter perductum ac sic stabilitum, ut nihil sit de humanis obstaculis hesitandum, ita inantea clariori adherencia majora suscipiet incrementa, presertim in eo, quia firmam habet in domino fiduciam, quod sanctitas domini nostri pape visa vestrarum domina- tionum cum serenissimo Romanorum rege ac aliis principibus Germanie concordi ad- 10 herencia pretensam dissolutionem tam scandalosam tamque nocivam ecclesie sancte dei et fidei orthodoxe suffosivam, nullo juris fulcimento subnixam, ut vix humanis queat lingwis b effari, quod suam sanctitatem minime latere potuit, prout reges et regna jam 41] accedet et secundum bonum, senciunt, prout de facto protulit, juste revocabit. quia omnis vacillatio omnisque ambiguitas de mentibus fidelium de firmitate fortassis 15 prefati sacri concilii ob dilacionem personalis adventus vestrarum dominacionum exorta prorsus essufflabitur eruntque prepetes ad visitandum, qui jam veluti sopore pressi [4e] accedet et tercium precipuum: facilior reformatio invetera- coguntur sistere pedes. 4a] quartum: extirpatio heresum torum morum in nonnullis partibus orbis et urbis. et precipue Waldensium et Bohemorum Germaniam tot cladibus infestancium ac nimis 20 inficiencium, que quidem sacras polluunt edes, omnia sacramenta contaminant, ecclesiastica jura pervertunt, deo dicatas personas perturbant ac truculenter sacrilega manu in eosdem usque ad internetionem ipsorum mucrones deseviunt ac generaliter omnem ecclesiastici status ordinem et condiciones et unius veri dei cultum de medio sufferre conten- dunt. [4e] accedet et quintum, diu scilicet desiderata pax et tranquillitas, presertim 25 in Germanie partibus, et promocio rei publice in eadem tam turbate inpresenciarum et cujus vestre dominaciones illustrissime columpne sunt principales et fundamenta. propter que et similia indicibilia bona in prefato sacro concilio procuranda grata utilia et neces- saria erunt vestrarum dominacionum consilia et pacis media per easdem avisanda, que et devotissime postulat et requirit in causis et controversiis atque questionibus in ecclesiis 30 istis notabilibus Treverensi Trajectensi Herbipolensi ac Bambergensi periculose suscitatis et exicialiter exortis, ad quarum pacificacionem desudavit desudareque posterius omni instancia sibi possibili parata est. precatur ergo sancta synodus dari media ad pacem dictarum ecclesiarum expediencia sive per viam composicionis amicabilis sive remedia [4] postremo d moveat ad 35 juris, et ipsa parata est dare operam possetenus efficacem. illac veniendum Bohemorum adventus ac sperata reversio ad gremium matris ecclesie, a qua sine causa in periculum et scandalum tocius Christianitatis, precipue Almanie jam mirabiliter fatigate et conculcate per eosdem, se subtraxerunt, attento quod, si bona conclusio negligatur in hoc sacro concilio, dubium est, si diebus nostris ipsorum revocacio obtineatur aut si in hoc sacro concilio, in casu si reverti renuerunt, non fiat provisio. 40 et hec sola causa sufficeret, si alie non essent, sacro concilio totam Germaniam adherere debere. et fortassis ipsorum heresis eciam ad vicinas partes plus solito se dilatabit. ad que precavenda singuli orthodoxi, singnanter principes et prelati, multipharie sunt astricti. vos ergo, patres reverendissimi et illustrissimi principes, cum apostolo concludentes sollicite curate vos ipsos probabiles in premissis et tamquam inconfusibiles operarios exhibere, 45 sane intelligentes et opere adimplentes verbum veritatis, quod premisimus: „que- rite etc." [5] attendite insuper, illustrissimi patres et domini, a falsis prophetis, qui veniunt ad vos cum specie pietatis in vestimentis ovium, sacrum concilium in famam a) em.; Vorl. spe. b) em.; Forl. ligwis. c) em.; Vorl. sine. d) die Vorl. hat hier Alinea.
530 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 11432 numerum ambasiatorum destinando. certificat nempe vestras dominaciones, quod, sicud zw. Okt. 4 usque mature deliberate et consulte processit, sic eciam gracia spiritus sancti ductrice u. 9) procedet in futurum usque ad finem nec cessabit, quoad ea, pro quibus congregatum est, felici fine concludendo consummabit. ad que vestras reverendissimas cupit habere auxiliatrices. certam enim spem à tenet sacrum ipsum concilium, quod, quemadmodum s usque adhuc vestrarum dominacionum felicia sumpsit primordia sitque ad statum, in quo est, feliciter perductum ac sic stabilitum, ut nihil sit de humanis obstaculis hesitandum, ita inantea clariori adherencia majora suscipiet incrementa, presertim in eo, quia firmam habet in domino fiduciam, quod sanctitas domini nostri pape visa vestrarum domina- tionum cum serenissimo Romanorum rege ac aliis principibus Germanie concordi ad- 10 herencia pretensam dissolutionem tam scandalosam tamque nocivam ecclesie sancte dei et fidei orthodoxe suffosivam, nullo juris fulcimento subnixam, ut vix humanis queat lingwis b effari, quod suam sanctitatem minime latere potuit, prout reges et regna jam 41] accedet et secundum bonum, senciunt, prout de facto protulit, juste revocabit. quia omnis vacillatio omnisque ambiguitas de mentibus fidelium de firmitate fortassis 15 prefati sacri concilii ob dilacionem personalis adventus vestrarum dominacionum exorta prorsus essufflabitur eruntque prepetes ad visitandum, qui jam veluti sopore pressi [4e] accedet et tercium precipuum: facilior reformatio invetera- coguntur sistere pedes. 4a] quartum: extirpatio heresum torum morum in nonnullis partibus orbis et urbis. et precipue Waldensium et Bohemorum Germaniam tot cladibus infestancium ac nimis 20 inficiencium, que quidem sacras polluunt edes, omnia sacramenta contaminant, ecclesiastica jura pervertunt, deo dicatas personas perturbant ac truculenter sacrilega manu in eosdem usque ad internetionem ipsorum mucrones deseviunt ac generaliter omnem ecclesiastici status ordinem et condiciones et unius veri dei cultum de medio sufferre conten- dunt. [4e] accedet et quintum, diu scilicet desiderata pax et tranquillitas, presertim 25 in Germanie partibus, et promocio rei publice in eadem tam turbate inpresenciarum et cujus vestre dominaciones illustrissime columpne sunt principales et fundamenta. propter que et similia indicibilia bona in prefato sacro concilio procuranda grata utilia et neces- saria erunt vestrarum dominacionum consilia et pacis media per easdem avisanda, que et devotissime postulat et requirit in causis et controversiis atque questionibus in ecclesiis 30 istis notabilibus Treverensi Trajectensi Herbipolensi ac Bambergensi periculose suscitatis et exicialiter exortis, ad quarum pacificacionem desudavit desudareque posterius omni instancia sibi possibili parata est. precatur ergo sancta synodus dari media ad pacem dictarum ecclesiarum expediencia sive per viam composicionis amicabilis sive remedia [4] postremo d moveat ad 35 juris, et ipsa parata est dare operam possetenus efficacem. illac veniendum Bohemorum adventus ac sperata reversio ad gremium matris ecclesie, a qua sine causa in periculum et scandalum tocius Christianitatis, precipue Almanie jam mirabiliter fatigate et conculcate per eosdem, se subtraxerunt, attento quod, si bona conclusio negligatur in hoc sacro concilio, dubium est, si diebus nostris ipsorum revocacio obtineatur aut si in hoc sacro concilio, in casu si reverti renuerunt, non fiat provisio. 40 et hec sola causa sufficeret, si alie non essent, sacro concilio totam Germaniam adherere debere. et fortassis ipsorum heresis eciam ad vicinas partes plus solito se dilatabit. ad que precavenda singuli orthodoxi, singnanter principes et prelati, multipharie sunt astricti. vos ergo, patres reverendissimi et illustrissimi principes, cum apostolo concludentes sollicite curate vos ipsos probabiles in premissis et tamquam inconfusibiles operarios exhibere, 45 sane intelligentes et opere adimplentes verbum veritatis, quod premisimus: „que- rite etc." [5] attendite insuper, illustrissimi patres et domini, a falsis prophetis, qui veniunt ad vos cum specie pietatis in vestimentis ovium, sacrum concilium in famam a) em.; Vorl. spe. b) em.; Forl. ligwis. c) em.; Vorl. sine. d) die Vorl. hat hier Alinea.
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C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 531 labefactare sathagentes, plura inexcogitata de eodem confingentes, insuper pollicentes magnalia pro ipsius offendiculo, ut, quod non suadent verbis, saltem obtineant a precibus armatis. hii certe tamquam pestiferi a cunctis fidelibus eminus sunt abiciendi, quia letale virus instillant humanis mentibus et gladium mittunt et indelibile scandalum in ecclesiam 5 dei. numquid enim laici post dissolucionem concilii (quod absit) possent vere dicere, quod ideo concilio restiterimus, quia reformacionem aut respondere Hussitis formidamus aut sponsionibus et pecunia seducti intentionem domini pape, immo verius non domini pape sed eorum, qui non que domini Jesu sed que sua sunt querunt b, comuni bono ante- ponimus? numquid laici, videntes hujus concilii turbationem aut, ante fieret intentum, 1o dissolucionem, manus grassabunt in cervices nostras et clericorum dei fortassis permittente judicio cingentque et ducent, quo recusant, et contra voluntatem? numquid et Germania umquam posterius aliquod concilium obtineret, si dissimulando vel tardius illac veniendo pateretur dissolucionem, quod favendo felices exitus e habiturum esset? nec pulset, que- sumus, vestras reverendissimas dominationes oblatrancium calumpnia temerarie asserere 15 non formidancium, quod hec sacratissima sinodus venerit ad mittendum gladium aut scismata in terris, cum pro pace Christiani populi, tollendo d scismata, reformacione morum in capite et membris ac heresum extirpatione vestrarum dominacionum adjutoriis et aliorum regnum dei et justiciam ejus querentium dinoscatur congregata, pro quibus et diversas misit ambasiatas. si verbis non creditur, operibus credite! ecce jam duplicatis vicibus mittet 1 ad Autisiodorum ad dietam pro pace precipuorum regnorum Christianitatis Francie et Anglie. jam insuper mittit reverendissimum dominum Placentinum 2, cujus prudencia consultacione et directione per suam presenciam fuisset admodum necessaria, ad illustrissimum ducem Mediolani mittitque alios 3 ad Venetos et Florentinos pro pacis mediis inquirendis et statuendis inter eosdem. deputavit similiter alios venerabiles patres 25 et ad serenissimum regem Polonie suumque fratrem et Prutenos. misit similiter ad Ba- variam, qui et ibidem dietam in Ratispona dominica proxima 5 inter partes obtinuerunt. quo pacto ergo dicitur seminare scisma, cum ipsa sacra sinodus tot scismatum sit suffo- [6] suscipite ergo, reverendissimi patres ac illustrissimi viri, insitum vobis, catura e? in quo salvare potestis mundum et animas vestras. constantes estote in ipsius sacri con- so cilii promotione adhesione atque modo premisso roboracione, recepturi pro hiis ex pacto apostolico inmarcessibilem eterne glorie coronam, quam vobis singulis largiri! dignetur pius pater et misericors dominus. amen. 20 11432 zw. Okt. 4 u. 97 35 a) am Rande steht in multis constat; es ist nicht angegeben, wo dicse drei Worte cingeschaltet werden sollen. b) die Lesart ist unsicher. c) das kursiv Gedruckte ist in der Vorl. zum Teil weggeschnitten und verwischt. d) em.; Vorl. tollenda. e) em.; Vorl. suffocatam. f) em.; Vorl. largire. 1 Uber diese Gesandtschaft berieten die Depu- tationen des Konxils seit dem 10 September (vgl. Haller a. a. O. 2, 217�222 passim); sie wurde nicht abgeschickt. 40 2 Vgl. nr. 294 art. Ia. 3 Die Deputacio pro communibus hatte am 22 Sep- tember xu Gesandten bestimmt den Bischof Philibert von Coutances, den Abt Alexander von Vexelay und Nikolaus Lami. Vgl. Haller a. a. O. 2, 226 Z. 16-17, 45 auch unsere nr. 473 art. 4. 4 Die Generalkongregation des Konxils hatte am 19 September den Bischof Gerhard von Lodi und den Prior von Chambéry Guido Flamochet deputiert. Die Deputacio pro reformatorio schlug am 22 Sep- 50 tember als dritten Gesandten den Propst von Ott- machau vor. Vgl. Haller a. a. O. 2, 224 Z. 25-28 und 226 Z. 39 bis 227 Z. 2. D. i. am 12 Oktober 1432. Schon am 2 August Deutsche Reichstags-Akten X. hatte das Baseler Konxil den Provinxial der Au- gustinereremiten in Baiern und Österreich Georgius de Vallespeciosa und den Vertreter Hrg. Albrechts von Österreich und der Wiener Universität Johannes Himmel bevollmächtigt, wwischen Mf. Friedrich von Brandenburg, den Herxögen Heinrich und Johann von Baiern und anderen Herren auf der einen, Hrg. Ludwig von Baiern auf der anderen Seite Frieden xu vermitteln; dat. Basilee die 2 aug. 1432. (München Reichs-A. Burggrafentum Nürn- berg fase. 7 cop. chart. coaeva, inseriert einem No- tariatsinstrument vom 17 Oktober 1432; vgl. Regesta Boica 13, 239.) Ihre Instruktionen sind erhalten in München Staatsbibl. cod. lat. 22 108 fol. 95b - 96 a und Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 166 ab cop. chart. coaevae, das Protokoll des Regensburger Tages in München Reichs-A. Neuburger Kopialbuch 9 fol. 164a -170b cop. chart. соаега. 68
C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 531 labefactare sathagentes, plura inexcogitata de eodem confingentes, insuper pollicentes magnalia pro ipsius offendiculo, ut, quod non suadent verbis, saltem obtineant a precibus armatis. hii certe tamquam pestiferi a cunctis fidelibus eminus sunt abiciendi, quia letale virus instillant humanis mentibus et gladium mittunt et indelibile scandalum in ecclesiam 5 dei. numquid enim laici post dissolucionem concilii (quod absit) possent vere dicere, quod ideo concilio restiterimus, quia reformacionem aut respondere Hussitis formidamus aut sponsionibus et pecunia seducti intentionem domini pape, immo verius non domini pape sed eorum, qui non que domini Jesu sed que sua sunt querunt b, comuni bono ante- ponimus? numquid laici, videntes hujus concilii turbationem aut, ante fieret intentum, 1o dissolucionem, manus grassabunt in cervices nostras et clericorum dei fortassis permittente judicio cingentque et ducent, quo recusant, et contra voluntatem? numquid et Germania umquam posterius aliquod concilium obtineret, si dissimulando vel tardius illac veniendo pateretur dissolucionem, quod favendo felices exitus e habiturum esset? nec pulset, que- sumus, vestras reverendissimas dominationes oblatrancium calumpnia temerarie asserere 15 non formidancium, quod hec sacratissima sinodus venerit ad mittendum gladium aut scismata in terris, cum pro pace Christiani populi, tollendo d scismata, reformacione morum in capite et membris ac heresum extirpatione vestrarum dominacionum adjutoriis et aliorum regnum dei et justiciam ejus querentium dinoscatur congregata, pro quibus et diversas misit ambasiatas. si verbis non creditur, operibus credite! ecce jam duplicatis vicibus mittet 1 ad Autisiodorum ad dietam pro pace precipuorum regnorum Christianitatis Francie et Anglie. jam insuper mittit reverendissimum dominum Placentinum 2, cujus prudencia consultacione et directione per suam presenciam fuisset admodum necessaria, ad illustrissimum ducem Mediolani mittitque alios 3 ad Venetos et Florentinos pro pacis mediis inquirendis et statuendis inter eosdem. deputavit similiter alios venerabiles patres 25 et ad serenissimum regem Polonie suumque fratrem et Prutenos. misit similiter ad Ba- variam, qui et ibidem dietam in Ratispona dominica proxima 5 inter partes obtinuerunt. quo pacto ergo dicitur seminare scisma, cum ipsa sacra sinodus tot scismatum sit suffo- [6] suscipite ergo, reverendissimi patres ac illustrissimi viri, insitum vobis, catura e? in quo salvare potestis mundum et animas vestras. constantes estote in ipsius sacri con- so cilii promotione adhesione atque modo premisso roboracione, recepturi pro hiis ex pacto apostolico inmarcessibilem eterne glorie coronam, quam vobis singulis largiri! dignetur pius pater et misericors dominus. amen. 20 11432 zw. Okt. 4 u. 97 35 a) am Rande steht in multis constat; es ist nicht angegeben, wo dicse drei Worte cingeschaltet werden sollen. b) die Lesart ist unsicher. c) das kursiv Gedruckte ist in der Vorl. zum Teil weggeschnitten und verwischt. d) em.; Vorl. tollenda. e) em.; Vorl. suffocatam. f) em.; Vorl. largire. 1 Uber diese Gesandtschaft berieten die Depu- tationen des Konxils seit dem 10 September (vgl. Haller a. a. O. 2, 217�222 passim); sie wurde nicht abgeschickt. 40 2 Vgl. nr. 294 art. Ia. 3 Die Deputacio pro communibus hatte am 22 Sep- tember xu Gesandten bestimmt den Bischof Philibert von Coutances, den Abt Alexander von Vexelay und Nikolaus Lami. Vgl. Haller a. a. O. 2, 226 Z. 16-17, 45 auch unsere nr. 473 art. 4. 4 Die Generalkongregation des Konxils hatte am 19 September den Bischof Gerhard von Lodi und den Prior von Chambéry Guido Flamochet deputiert. Die Deputacio pro reformatorio schlug am 22 Sep- 50 tember als dritten Gesandten den Propst von Ott- machau vor. Vgl. Haller a. a. O. 2, 224 Z. 25-28 und 226 Z. 39 bis 227 Z. 2. D. i. am 12 Oktober 1432. Schon am 2 August Deutsche Reichstags-Akten X. hatte das Baseler Konxil den Provinxial der Au- gustinereremiten in Baiern und Österreich Georgius de Vallespeciosa und den Vertreter Hrg. Albrechts von Österreich und der Wiener Universität Johannes Himmel bevollmächtigt, wwischen Mf. Friedrich von Brandenburg, den Herxögen Heinrich und Johann von Baiern und anderen Herren auf der einen, Hrg. Ludwig von Baiern auf der anderen Seite Frieden xu vermitteln; dat. Basilee die 2 aug. 1432. (München Reichs-A. Burggrafentum Nürn- berg fase. 7 cop. chart. coaeva, inseriert einem No- tariatsinstrument vom 17 Oktober 1432; vgl. Regesta Boica 13, 239.) Ihre Instruktionen sind erhalten in München Staatsbibl. cod. lat. 22 108 fol. 95b - 96 a und Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 166 ab cop. chart. coaevae, das Protokoll des Regensburger Tages in München Reichs-A. Neuburger Kopialbuch 9 fol. 164a -170b cop. chart. соаега. 68
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532 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 11432 Demum reverendissimi patres omnes et singuli sacri concilii, precipue reverendissi- zi. okt. 4 mus dominus legatus, cujus laudem merito decantat tota Germanorum ecclesia pro suis u. 9) laboribus, quos perfert incessanter pro ipsius pace et bono statu, se humiliter vestris dominacionibus recommendant. 1132 Okt. 9 327. Die Kurfürsten Konrad von Mainz, Dietrich von Köln und Ludwig von der Pfalz 5 an Hzg. Adolf von Jülich und Berg: bitten ihn unter Hinweis auf ihr zur Siche- rung des Verkehrs auf dem Rhein und dem Leinpfad geschlossenes Bündnis 1, die Geldrischen Kaufleute nicht am freien Verkehr zu hindern, sondern sie unter den gewöhnlichen Zöllen fahren zu lassen. 1432 Oktober 9 Frankfurt. Aus Düsseldorf Staats-A. Jülich-Berg: Datierte Litteralien fasc. 8 (1432) nr. 57 orig. chart. 10 lit. clausa c. 3 sigg. in v. impr., mit dem Datum: Franckfurt Dyonis. tag [Okt. 9] anno ctc. 32. 1432 Okt. 10 328. Fünf gen. Kurfürsten an das Baseler Konzil: beglaubigen nicht gen. Gesandte, denen sie einige die Kirche, den Papst und den Römischen König betreffende Auf- träge gegeben haben. 1432 Oktober 10 Frankfurt. 15 P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 268 ab cop. chart. coaeva. Der Schreiber macht zur Adresse den Zusatx lecta 29 novembris 2. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 299b cop. chart. coaeva. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 178b cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Martène 8, 193-194 (aus D), Mansi 30, 190 und Mansi, Suppl. 4, 359. — 20 Erwähnt von Würdtwein, Subsidia dipl. Tom. VIII Vorwort fol. ƒ 8 (aus W); Asch- bach 4, 94 Anm. 84 und 4, 184 Anm. 2; Droysen, Gesch. der Preuß. Politik I. Aufl. 1, 556, 2. Aufl. 1, 390; Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz I, 380 Anm. xu nr. 708. Reverendissimi reverendique in Christo patres, domini a et amici prestantissimi ac 25 venerandi sincere dilecti in sacra Basiliensi synodo congregati, recommendacione devota antelata. in lapide angulari Jhesu Christo militantem solidatam ecclesiam duplici robore, sacerdocio et imperio, divina providencia stabilivit nosque imperii electores, quos dei ecclesia sacerdotes et imperium sacrum principes constituit, ad sanctam catholicam et universalem ecclesiam et ejus unitatis bonum sic oportet et expedit sic habere re- 30 spectum, quod nostri partes officii votive explere non possumus, si in ecclesia dei discri- minibus imminentibus pro viribus non occurramus. quantum itaque catholice ecclesie astringamur e, sollicita meditacione pensantes unanimi et devota mente ad vestrum cele- berrimum cetum convertimur nostros destinantes oratores et nuncios presentes harum bajulos, quibus dedimus in mandatis nonnulla nostri parte sacre vestre concioni referre 35 universalem ecclesiam sanctissimum dominum Eugenium papam et serenissimum domi- num nostrum Romanorum regem concernencia. per quos cum reverencia sancte congre- gacioni vestre loquimur, in sinceritate pura rogantes, ut fidei nostre zelum ipsa synodus sancta respiciens nostre devotionis alloquium placidius suscipiat, pro hac vice fidem ad- hibens eisdem oratoribus nostris creditivam in hiis, que super premissis excellenciis 40 vestris retulerint, sicque ad ea se sancta synodus clementer inclinet, ut a dissidiis et dispendiis, quibus possit ecclesie catholice imminere periculum, caveatur, ad laudem et a) PD etc. statt domini — congregati. b) P chatholicam. c) H astringimur. 1 Wahrscheinlich ist das Kölner Bündnis der vier Rheinischen Kurfürsten vom 6 Februar 1428 ge- meint. Vgl. Görz, Regesten der Erxbischöfe xn Trier S. 157. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 281 Z. 30. 45
532 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 11432 Demum reverendissimi patres omnes et singuli sacri concilii, precipue reverendissi- zi. okt. 4 mus dominus legatus, cujus laudem merito decantat tota Germanorum ecclesia pro suis u. 9) laboribus, quos perfert incessanter pro ipsius pace et bono statu, se humiliter vestris dominacionibus recommendant. 1132 Okt. 9 327. Die Kurfürsten Konrad von Mainz, Dietrich von Köln und Ludwig von der Pfalz 5 an Hzg. Adolf von Jülich und Berg: bitten ihn unter Hinweis auf ihr zur Siche- rung des Verkehrs auf dem Rhein und dem Leinpfad geschlossenes Bündnis 1, die Geldrischen Kaufleute nicht am freien Verkehr zu hindern, sondern sie unter den gewöhnlichen Zöllen fahren zu lassen. 1432 Oktober 9 Frankfurt. Aus Düsseldorf Staats-A. Jülich-Berg: Datierte Litteralien fasc. 8 (1432) nr. 57 orig. chart. 10 lit. clausa c. 3 sigg. in v. impr., mit dem Datum: Franckfurt Dyonis. tag [Okt. 9] anno ctc. 32. 1432 Okt. 10 328. Fünf gen. Kurfürsten an das Baseler Konzil: beglaubigen nicht gen. Gesandte, denen sie einige die Kirche, den Papst und den Römischen König betreffende Auf- träge gegeben haben. 1432 Oktober 10 Frankfurt. 15 P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 268 ab cop. chart. coaeva. Der Schreiber macht zur Adresse den Zusatx lecta 29 novembris 2. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 299b cop. chart. coaeva. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 178b cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Martène 8, 193-194 (aus D), Mansi 30, 190 und Mansi, Suppl. 4, 359. — 20 Erwähnt von Würdtwein, Subsidia dipl. Tom. VIII Vorwort fol. ƒ 8 (aus W); Asch- bach 4, 94 Anm. 84 und 4, 184 Anm. 2; Droysen, Gesch. der Preuß. Politik I. Aufl. 1, 556, 2. Aufl. 1, 390; Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz I, 380 Anm. xu nr. 708. Reverendissimi reverendique in Christo patres, domini a et amici prestantissimi ac 25 venerandi sincere dilecti in sacra Basiliensi synodo congregati, recommendacione devota antelata. in lapide angulari Jhesu Christo militantem solidatam ecclesiam duplici robore, sacerdocio et imperio, divina providencia stabilivit nosque imperii electores, quos dei ecclesia sacerdotes et imperium sacrum principes constituit, ad sanctam catholicam et universalem ecclesiam et ejus unitatis bonum sic oportet et expedit sic habere re- 30 spectum, quod nostri partes officii votive explere non possumus, si in ecclesia dei discri- minibus imminentibus pro viribus non occurramus. quantum itaque catholice ecclesie astringamur e, sollicita meditacione pensantes unanimi et devota mente ad vestrum cele- berrimum cetum convertimur nostros destinantes oratores et nuncios presentes harum bajulos, quibus dedimus in mandatis nonnulla nostri parte sacre vestre concioni referre 35 universalem ecclesiam sanctissimum dominum Eugenium papam et serenissimum domi- num nostrum Romanorum regem concernencia. per quos cum reverencia sancte congre- gacioni vestre loquimur, in sinceritate pura rogantes, ut fidei nostre zelum ipsa synodus sancta respiciens nostre devotionis alloquium placidius suscipiat, pro hac vice fidem ad- hibens eisdem oratoribus nostris creditivam in hiis, que super premissis excellenciis 40 vestris retulerint, sicque ad ea se sancta synodus clementer inclinet, ut a dissidiis et dispendiis, quibus possit ecclesie catholice imminere periculum, caveatur, ad laudem et a) PD etc. statt domini — congregati. b) P chatholicam. c) H astringimur. 1 Wahrscheinlich ist das Kölner Bündnis der vier Rheinischen Kurfürsten vom 6 Februar 1428 ge- meint. Vgl. Görz, Regesten der Erxbischöfe xn Trier S. 157. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 281 Z. 30. 45
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C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 533 gloriam domini salvatoris, qui personas vestras votive dirigere et conservare dignetur ad profectum ecclesie sancte dei. datum Frankfordie die 10 a mensis octobris 1432 b. Conradus Maguntinensis, Theodericus Co- supra] Reverendissimis reverendisque loniensis archiepiscopi etc. d, Ludovicus co- in Christo patribus et dominis, dominis mes palatinus Reni et dux Bavarie etc., et amicis prestantissimis acc venerabili- Fredericus dux Saxonie et marchio Mis- bus nobis sincere dilectis in sacra Basi- nensis etc. et e Fredericus marchio Brande- liensi synodo congregatis. burgensis et burgravius Nuremburgensis et cetera, sacri Romani imperii principes elec- tores. 1492 Okt. 10 10 329. Erzbf. Konrad von Mainz an seine gen. Suffragane, einzeln: fordert sie zum Be- 1432 Okt. 12 1432 Oktober 12 Mainz 1. such des Baseler Konzils auf. An Bischof [Adolf] von Speier: Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1515 fol. 5 a cop. chart. coaeva. An Bischof Friedrich von Worms : In Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 216b cop. chart. coaeva. 15 Das Datum lautet wie in dem Briefe an den Bischof von Speier. An Bischof Johannes von Wirzburg: In Würzburg Kreis-A. Ingrossaturbuch 20 fol. 110b-111a cop. membr. coaeva mit der Uberschrift Scripta domini ad suffraganeos suos. Datum Maguncie duodecima die mensis octobris anno domini 1432. Unter den Text hat eine xeitgenössische Hand geschrieben T. Ebbracht. — Gedr. bei Gudenus, Cod. dipl. 4, 194-196 mit dem falschen Datum des 20 Oktober, das von 20 hier dann auch Joannis und Würdtwein übernommen haben. — Regest bei Joannis, Rerum Moguntia- carum Vol. I pag. 745 Anm. 7. — Erwälnt von Würdtwein, Nova subsidia dipl. Tom. VII Vorwort S. 57. Schreibt: Er habe xwar schon friher 2 Gesandte xum Konxil geschickt und sie bis jetxt dort gelassen, auch seine Suffragane xum Besuch berw. zur Beschickung des Konxils aufgefordert 3, gleichwohl 25 wolle er jetxt auf Ersuchen des Konxils noch andere consiliarii und ambassiatores nach Basel schicken xur Mitwirkung bei den graves et grandes cause et res in ipsa sacra synodo auspice domino feliciter peragende, damit, si tantis talibusque rebus universalis ecclesie salutem respicientibus nos corporali egri- tudine lacesciti nequeamus, ut vellemus, personaliter interesse, saltem per hujusmodi nostros consiliarios et ambasiatores celebres nostre persone imaginarios corporalis nostra in ipso sacro concilio absencia suppleatur. so ut ergo inter alia in prefata sancta synodo spiritus sancti dono votive peragenda vestre metropoli ac vestre et aliis suffraganeis nostris ecclesiis variis (proch dolor) insultibus conquassatis et statui ecclesiastico in istis partibus nimium depresso utilius et salubrius consulatur, so fordere er den Adressaten auf, persön- lich nach Basel zu reisen oder die Zahl seiner dort befindlichen Gesandten 4 xu vermehren oder, wenn er überhaupt noch nicht im Konxil vertreten sei, unverziiglich Vertreter dorthin au schicken, und auch 35 seinen Prälaten und Anderen den Besuch bexw. die Beschickung des Konxils anxubefehlen. Sollte er sich persönlich nach Basel begeben, so möge er gute Bexiehungen ru den erzbischöflichen Gesandten und au den anderen Mainxer Suffraganen und deren Nuntien unterhalten; wenn nicht, möge er seinen Gesandten Datum Maguncie 12 die octobris anno empfehlen, auf jene die gebihrende Rücksicht xu nehmen. domini 1432. 1432 Okt. 12 40 a) W decima. b) W anno domini etc. tricesimo secundo statt 1432. c) ac — congregatis om. D, add. etc. d) om. D. e) om. D. 1 An demselben Tage forderte der Erxbischof den Bischof und das Domkapitel von Speier auf, eine seinem Schreiben inserierte Bulle des Baseler Kon- 45 xils bekannt xu machen, in der dieses über den guten Anfang der Verhandlungen mit den Hussiten berichtete und Fürbitten für das Gelingen derselben anordnete; dat. Maguncie 12 oct. 1432. (Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 1515 fol. 5b cop. chart. coaeva.) 50 Es handelte sich um die Bulle „Hec sancta synodus vom 5 Juli 1432. Ein Original derselben befindet sich in Würzburg Kreis-A. Kurmainz: Geistlicher Schrank Lade 18 nr. 1; es ist abgedruckt bei Gu- denus a. a. O. 4, 191-193. 2 Vgl. S. 517, S. 518 Anm. 4 und nr. 321. 3 Vgl. S. 517. 4 Der Bischof von Worms hatte seit dem Januar 1432 als seinen Prokurator den Scholastikus Johannes von Marsberg, der Bischof von Würxburg seit dem 26 Juli 1432 den Dr. deer. Johannes Duwer in Basel (Haller a. a. O. 2, 21 Z. 31-32 und 2, 176 Z. 38; vgl. auch oben S. 517). 68*
C. Verhandlungen und Beschlüsse nr. 326-330. 533 gloriam domini salvatoris, qui personas vestras votive dirigere et conservare dignetur ad profectum ecclesie sancte dei. datum Frankfordie die 10 a mensis octobris 1432 b. Conradus Maguntinensis, Theodericus Co- supra] Reverendissimis reverendisque loniensis archiepiscopi etc. d, Ludovicus co- in Christo patribus et dominis, dominis mes palatinus Reni et dux Bavarie etc., et amicis prestantissimis acc venerabili- Fredericus dux Saxonie et marchio Mis- bus nobis sincere dilectis in sacra Basi- nensis etc. et e Fredericus marchio Brande- liensi synodo congregatis. burgensis et burgravius Nuremburgensis et cetera, sacri Romani imperii principes elec- tores. 1492 Okt. 10 10 329. Erzbf. Konrad von Mainz an seine gen. Suffragane, einzeln: fordert sie zum Be- 1432 Okt. 12 1432 Oktober 12 Mainz 1. such des Baseler Konzils auf. An Bischof [Adolf] von Speier: Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1515 fol. 5 a cop. chart. coaeva. An Bischof Friedrich von Worms : In Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 216b cop. chart. coaeva. 15 Das Datum lautet wie in dem Briefe an den Bischof von Speier. An Bischof Johannes von Wirzburg: In Würzburg Kreis-A. Ingrossaturbuch 20 fol. 110b-111a cop. membr. coaeva mit der Uberschrift Scripta domini ad suffraganeos suos. Datum Maguncie duodecima die mensis octobris anno domini 1432. Unter den Text hat eine xeitgenössische Hand geschrieben T. Ebbracht. — Gedr. bei Gudenus, Cod. dipl. 4, 194-196 mit dem falschen Datum des 20 Oktober, das von 20 hier dann auch Joannis und Würdtwein übernommen haben. — Regest bei Joannis, Rerum Moguntia- carum Vol. I pag. 745 Anm. 7. — Erwälnt von Würdtwein, Nova subsidia dipl. Tom. VII Vorwort S. 57. Schreibt: Er habe xwar schon friher 2 Gesandte xum Konxil geschickt und sie bis jetxt dort gelassen, auch seine Suffragane xum Besuch berw. zur Beschickung des Konxils aufgefordert 3, gleichwohl 25 wolle er jetxt auf Ersuchen des Konxils noch andere consiliarii und ambassiatores nach Basel schicken xur Mitwirkung bei den graves et grandes cause et res in ipsa sacra synodo auspice domino feliciter peragende, damit, si tantis talibusque rebus universalis ecclesie salutem respicientibus nos corporali egri- tudine lacesciti nequeamus, ut vellemus, personaliter interesse, saltem per hujusmodi nostros consiliarios et ambasiatores celebres nostre persone imaginarios corporalis nostra in ipso sacro concilio absencia suppleatur. so ut ergo inter alia in prefata sancta synodo spiritus sancti dono votive peragenda vestre metropoli ac vestre et aliis suffraganeis nostris ecclesiis variis (proch dolor) insultibus conquassatis et statui ecclesiastico in istis partibus nimium depresso utilius et salubrius consulatur, so fordere er den Adressaten auf, persön- lich nach Basel zu reisen oder die Zahl seiner dort befindlichen Gesandten 4 xu vermehren oder, wenn er überhaupt noch nicht im Konxil vertreten sei, unverziiglich Vertreter dorthin au schicken, und auch 35 seinen Prälaten und Anderen den Besuch bexw. die Beschickung des Konxils anxubefehlen. Sollte er sich persönlich nach Basel begeben, so möge er gute Bexiehungen ru den erzbischöflichen Gesandten und au den anderen Mainxer Suffraganen und deren Nuntien unterhalten; wenn nicht, möge er seinen Gesandten Datum Maguncie 12 die octobris anno empfehlen, auf jene die gebihrende Rücksicht xu nehmen. domini 1432. 1432 Okt. 12 40 a) W decima. b) W anno domini etc. tricesimo secundo statt 1432. c) ac — congregatis om. D, add. etc. d) om. D. e) om. D. 1 An demselben Tage forderte der Erxbischof den Bischof und das Domkapitel von Speier auf, eine seinem Schreiben inserierte Bulle des Baseler Kon- 45 xils bekannt xu machen, in der dieses über den guten Anfang der Verhandlungen mit den Hussiten berichtete und Fürbitten für das Gelingen derselben anordnete; dat. Maguncie 12 oct. 1432. (Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 1515 fol. 5b cop. chart. coaeva.) 50 Es handelte sich um die Bulle „Hec sancta synodus vom 5 Juli 1432. Ein Original derselben befindet sich in Würzburg Kreis-A. Kurmainz: Geistlicher Schrank Lade 18 nr. 1; es ist abgedruckt bei Gu- denus a. a. O. 4, 191-193. 2 Vgl. S. 517, S. 518 Anm. 4 und nr. 321. 3 Vgl. S. 517. 4 Der Bischof von Worms hatte seit dem Januar 1432 als seinen Prokurator den Scholastikus Johannes von Marsberg, der Bischof von Würxburg seit dem 26 Juli 1432 den Dr. deer. Johannes Duwer in Basel (Haller a. a. O. 2, 21 Z. 31-32 und 2, 176 Z. 38; vgl. auch oben S. 517). 68*
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534 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 11432 330. Bericht von drei gen. Konzilsgesandten über die Antwort, die ihnen die Kurfürsten Okt. 24] auf dem Frankfurter Kurfürstentage gegeben haben. (Nach der Aufzeichnung des Johannes von Segovia, kontrolliert durch das Protokoll Brunets.) [1432 Ok- tober 24 Basel 1.] Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 76a (Segovia lib. 3 cap. 39) cop. membr. saec. 15. In Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 72a (Segovia lib. 3 cap. 39) cop. membr. saec. 15. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 81 b (Segovia lib. 3 cap. 39) cop. chart. sacc. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 76a (Segovia lib. 3 cap. 39) cop. chart. saec. 15. Gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 266 (Segovia lib. 3 cap. 39). [I] Die Gesandten berichten (und zwar durch den Mund des Primicerius der Universität Avignon 10 Petrus Somardi 2): quod 3 electores imperii responderant habuisse habereque se voluntatem integram ad bonum concilii non obstantibus detractoribus et oblocutoribus, qui contra concilium erga eos sepius in- steterant, et si personaliter venire possent, quod venirent. obtulerant eciam se infra tres ebdomadas mis- suros ambasiatores solemnes, quodque dominus Coloniensis in propria erat venturus 4. [2] Dann folgt noch cine besondere Ansprache Thomas Ebendorfers: nomine 5 electorum exhortatus est concilium pro- 15 cedere ad reformacionem et ad illa, propter que concilium erat congregatum. 1 Das Datum ergiebt sich aus dem Protokoll Brunets über die Generalkongregation des Konails vom 24 Oktober, bei Haller a. a. O. 2, 254 Z. 35 bis 255 Z. 8. 2 Segovia's Angabe ist in diesem Punkte nicht gans klar. Er erwähnt den primicerius studii Avinionensis in anderem Zusammenhang und fährt dann fort: qui una cum episcopo Frisingensi et ma- gistro Thoma de Wienna regressi tunc a dieta Franc- fordie retulerunt u. s. w. Gleichwohl ist nicht daran nu xweifeln, daßt Somardi der Redner war; denn Brunet sagt ausdrücklich: dominus episcopus Fri- singensis, primicerius universitatis Avinionensis et magister Thomas de Wienna noviter venientes pro parte concilii de dieta Francfordie, ubi electores sacri imperii interfuerunt, per organum primicerii antedicti de gestis --- fecerunt relacionem (Haller a. a. O. 2, 254 Z. 35 bis 255 Z. 2). 3 Diese Inhaltsangabe ist Segovia eigentümlich; sie beruht wohl auf mündlichen Mitteilungen eines der Konxilsgesandten oder irgend eines anderen Konxilsmitgliedes. Brunet sagt nur: de gestis per eosdem in dicta dieta suam ad longum fecerunt re- lacionem (vgl. Haller a. a. O. 2, 255 Z. 1-2). 4 Segovia schiebt hier noch eine Stelle ein, der aufolge der Konxilspräsident den Gesandten für ihre erfreulichen Mitteilungen dankte und das Konxil beschloſ, eine feierliche Session (wohl Irrtum für Proxession) au halten. Dann erst läft er Eben- dorfers Mahnung erfolgen, und awar schickt er ihr die Bemerkung voraus, daß Ebendorfer gewußt habe, daßt die Kurfürsten (wie dies auch thre Gesandten im folgenden Monat bestätigten) jene Antwort an-20 ders gemeint hätten, als das Konxil sie auffafite. Das Konril, fiigt er nach Mitteilung der Mahnung noch erläuternd hinxu, habe die Gesandtschaft in der Absicht geschickt, die Kurfürsten zu seiner Unterstütxung beim Proxeſ gegen den Papst zu 25 veranlassen, wobei es den Proxeſt als unter den Be- griff der Kirchenreform fallend angesehen habe; die Kurfürsten dagegen hätten gemeint, daß das Konxil vom Proxeſt Abstand nehmen müsse, da er es an der Erledigung der Aufgaben, deretwegen es ver- 30 sammelt sei, hindere. Diese Darstellung wider- spricht in einem Punkte dem Protokoll Brunets: die Danksagung des Präsidenten und der Beschlußt des Konxils, cine Proxession xu halten, erfolgte laut Brunet erst nach Ebendorfers Mahnung. Aber in 35 der Hauptsache wird Segovia Recht haben: Eben- dorfers Mahnung sollte den Jubel des Konxils über den Bericht der Gesandten etwas dämpfen; doch verfehlte sie ihren Zweck, da das Konxil das „pro- cedere ad reformacionem“ anders verstand, als die 40 Kurfürsten und auch Ebendorfer es gemeint hatten. 5 Diese Stelle stimmt genau mit dem Protokoll Brunets überein. Vgl. Haller a. a. O. 2, 255 Z. 3-4. 45
534 Kurfürstentag zu Frankfurt im Oktober 1432. 11432 330. Bericht von drei gen. Konzilsgesandten über die Antwort, die ihnen die Kurfürsten Okt. 24] auf dem Frankfurter Kurfürstentage gegeben haben. (Nach der Aufzeichnung des Johannes von Segovia, kontrolliert durch das Protokoll Brunets.) [1432 Ok- tober 24 Basel 1.] Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 76a (Segovia lib. 3 cap. 39) cop. membr. saec. 15. In Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 72a (Segovia lib. 3 cap. 39) cop. membr. saec. 15. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 81 b (Segovia lib. 3 cap. 39) cop. chart. sacc. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 76a (Segovia lib. 3 cap. 39) cop. chart. saec. 15. Gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 266 (Segovia lib. 3 cap. 39). [I] Die Gesandten berichten (und zwar durch den Mund des Primicerius der Universität Avignon 10 Petrus Somardi 2): quod 3 electores imperii responderant habuisse habereque se voluntatem integram ad bonum concilii non obstantibus detractoribus et oblocutoribus, qui contra concilium erga eos sepius in- steterant, et si personaliter venire possent, quod venirent. obtulerant eciam se infra tres ebdomadas mis- suros ambasiatores solemnes, quodque dominus Coloniensis in propria erat venturus 4. [2] Dann folgt noch cine besondere Ansprache Thomas Ebendorfers: nomine 5 electorum exhortatus est concilium pro- 15 cedere ad reformacionem et ad illa, propter que concilium erat congregatum. 1 Das Datum ergiebt sich aus dem Protokoll Brunets über die Generalkongregation des Konails vom 24 Oktober, bei Haller a. a. O. 2, 254 Z. 35 bis 255 Z. 8. 2 Segovia's Angabe ist in diesem Punkte nicht gans klar. Er erwähnt den primicerius studii Avinionensis in anderem Zusammenhang und fährt dann fort: qui una cum episcopo Frisingensi et ma- gistro Thoma de Wienna regressi tunc a dieta Franc- fordie retulerunt u. s. w. Gleichwohl ist nicht daran nu xweifeln, daßt Somardi der Redner war; denn Brunet sagt ausdrücklich: dominus episcopus Fri- singensis, primicerius universitatis Avinionensis et magister Thomas de Wienna noviter venientes pro parte concilii de dieta Francfordie, ubi electores sacri imperii interfuerunt, per organum primicerii antedicti de gestis --- fecerunt relacionem (Haller a. a. O. 2, 254 Z. 35 bis 255 Z. 2). 3 Diese Inhaltsangabe ist Segovia eigentümlich; sie beruht wohl auf mündlichen Mitteilungen eines der Konxilsgesandten oder irgend eines anderen Konxilsmitgliedes. Brunet sagt nur: de gestis per eosdem in dicta dieta suam ad longum fecerunt re- lacionem (vgl. Haller a. a. O. 2, 255 Z. 1-2). 4 Segovia schiebt hier noch eine Stelle ein, der aufolge der Konxilspräsident den Gesandten für ihre erfreulichen Mitteilungen dankte und das Konxil beschloſ, eine feierliche Session (wohl Irrtum für Proxession) au halten. Dann erst läft er Eben- dorfers Mahnung erfolgen, und awar schickt er ihr die Bemerkung voraus, daß Ebendorfer gewußt habe, daßt die Kurfürsten (wie dies auch thre Gesandten im folgenden Monat bestätigten) jene Antwort an-20 ders gemeint hätten, als das Konxil sie auffafite. Das Konril, fiigt er nach Mitteilung der Mahnung noch erläuternd hinxu, habe die Gesandtschaft in der Absicht geschickt, die Kurfürsten zu seiner Unterstütxung beim Proxeſ gegen den Papst zu 25 veranlassen, wobei es den Proxeſt als unter den Be- griff der Kirchenreform fallend angesehen habe; die Kurfürsten dagegen hätten gemeint, daß das Konxil vom Proxeſt Abstand nehmen müsse, da er es an der Erledigung der Aufgaben, deretwegen es ver- 30 sammelt sei, hindere. Diese Darstellung wider- spricht in einem Punkte dem Protokoll Brunets: die Danksagung des Präsidenten und der Beschlußt des Konxils, cine Proxession xu halten, erfolgte laut Brunet erst nach Ebendorfers Mahnung. Aber in 35 der Hauptsache wird Segovia Recht haben: Eben- dorfers Mahnung sollte den Jubel des Konxils über den Bericht der Gesandten etwas dämpfen; doch verfehlte sie ihren Zweck, da das Konxil das „pro- cedere ad reformacionem“ anders verstand, als die 40 Kurfürsten und auch Ebendorfer es gemeint hatten. 5 Diese Stelle stimmt genau mit dem Protokoll Brunets überein. Vgl. Haller a. a. O. 2, 255 Z. 3-4. 45
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Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. Seit K. Sigmund in Siena die Lage der Dinge in Toskana aus nächster Nähe iberschen konnte, mochte er reichlich Gelegenheit gehabt haben, sich davon zu überzeugen, 5 daß die Handvoll Ungarischer Reiter in seinem Gefolge und die geringen Mailändischen Streitkräfte, die er teils mitgebracht, teils südlich des Arno angetroffen hatte, nicht aus- reichen würden, um im Verein mit den Sienesischen Truppen die Florentinischen und päpstlichen Condottieri zurückzudrängen und das Sienesische Gebiet vor Brandschatzung zu schützen, geschweige denn seinen Weitermarsch nach Rom zu sichern. Die Aussicht 1o0 auf Nachschub aus der Lombardei war bei der bedrängten Lage des Herzogs von Mai- land 1 so gering wie nur möglich, so lange nicht die so oft versprochenen, aber nie ge- schickten Ungarischen Hilfstruppen den Venetianern von Friaul her in den Rücken fielen und sie zur Teilung ihrer Streitkräfte nötigten. Darauf war jedoch nicht zu rechnen, da die zweifelhafte Haltung des vom Papst beeinflußten Polnischen Königs und wohl 15 auch die Besorgnis vor Türkischen Einfällen eine Verwendung Ungarischer Truppen an der Venetianischen Grenze nicht zuließten. So blieb ihm nur ein Hilfegesuch an die Deutschen Reichsstände übrig. Und das mußte bei dem ginstigen Stande der Verhand- lungen mit den Hussiten2 und der dadurch wesentlich geminderten Gefahr eines erneuten Hussitischen Einfalles nicht gerade aussichtslos erscheinen. Er beauftragte also am 8 September 1432 Herzog Wilhelm von Baiern und den Markgrafen Friedrich von Brandenburg, die Angelegenheit in die Wege zu leiten (vgl. lit. A). Diese erließen ihrerseits in der ersten Hälfte des Oktober Einladungen nach Basel und Nürnberg für den 16 November (litt. B a und C). Die beiden Tage fanden auch statt, aber wir wissen nur von dem Baseler, daß die Beschlußfassung wegen des 25 Ausbleibens eines Teiles der Eingeladenen (vgl. nr. 335 und nr. 336 art. 2) ausgesetzt wurde. Herzog Wilhelm berief dann am 26 November einen neuen Tag nach Basel für den 11 Januar 1433 (lit. B b). Aber die Beteiligung an ihm war anscheinend noch schwächer. Vielleicht hat man gar nicht einmal beraten, da zwei Tage vor dem Termin der Konzilsgesandte Peter von Indersdorf aus Siena zurückkehrte und im Namen Sig- s0 munds das Konzil und Herzog Wilhelm ersuchte, das königliche Hilfegesuch vor die Kurfürsten zu bringen 3. 20 A. Forderung von Hilfstruppen durch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332. 35 1 Vgl. die Einleitung zu lit. A der übernächsten Hauptabteilung. 2 Vgl. die Einleitung aur nächsten Hauptabteilung. Das Mandat des Königs für Hzg. Wilhelm von Baiern, die Reichsstände zusammen- zuberufen, ist vom 8 September 1432 datiert und im Original erhalten. Aus ihm geht 3 Uber die Gesandtschaft Peters von Indersdorf vergleiche man lit. A der nüchsten und lit. A der übernächsten Hauptabteilung.
Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. Seit K. Sigmund in Siena die Lage der Dinge in Toskana aus nächster Nähe iberschen konnte, mochte er reichlich Gelegenheit gehabt haben, sich davon zu überzeugen, 5 daß die Handvoll Ungarischer Reiter in seinem Gefolge und die geringen Mailändischen Streitkräfte, die er teils mitgebracht, teils südlich des Arno angetroffen hatte, nicht aus- reichen würden, um im Verein mit den Sienesischen Truppen die Florentinischen und päpstlichen Condottieri zurückzudrängen und das Sienesische Gebiet vor Brandschatzung zu schützen, geschweige denn seinen Weitermarsch nach Rom zu sichern. Die Aussicht 1o0 auf Nachschub aus der Lombardei war bei der bedrängten Lage des Herzogs von Mai- land 1 so gering wie nur möglich, so lange nicht die so oft versprochenen, aber nie ge- schickten Ungarischen Hilfstruppen den Venetianern von Friaul her in den Rücken fielen und sie zur Teilung ihrer Streitkräfte nötigten. Darauf war jedoch nicht zu rechnen, da die zweifelhafte Haltung des vom Papst beeinflußten Polnischen Königs und wohl 15 auch die Besorgnis vor Türkischen Einfällen eine Verwendung Ungarischer Truppen an der Venetianischen Grenze nicht zuließten. So blieb ihm nur ein Hilfegesuch an die Deutschen Reichsstände übrig. Und das mußte bei dem ginstigen Stande der Verhand- lungen mit den Hussiten2 und der dadurch wesentlich geminderten Gefahr eines erneuten Hussitischen Einfalles nicht gerade aussichtslos erscheinen. Er beauftragte also am 8 September 1432 Herzog Wilhelm von Baiern und den Markgrafen Friedrich von Brandenburg, die Angelegenheit in die Wege zu leiten (vgl. lit. A). Diese erließen ihrerseits in der ersten Hälfte des Oktober Einladungen nach Basel und Nürnberg für den 16 November (litt. B a und C). Die beiden Tage fanden auch statt, aber wir wissen nur von dem Baseler, daß die Beschlußfassung wegen des 25 Ausbleibens eines Teiles der Eingeladenen (vgl. nr. 335 und nr. 336 art. 2) ausgesetzt wurde. Herzog Wilhelm berief dann am 26 November einen neuen Tag nach Basel für den 11 Januar 1433 (lit. B b). Aber die Beteiligung an ihm war anscheinend noch schwächer. Vielleicht hat man gar nicht einmal beraten, da zwei Tage vor dem Termin der Konzilsgesandte Peter von Indersdorf aus Siena zurückkehrte und im Namen Sig- s0 munds das Konzil und Herzog Wilhelm ersuchte, das königliche Hilfegesuch vor die Kurfürsten zu bringen 3. 20 A. Forderung von Hilfstruppen durch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332. 35 1 Vgl. die Einleitung zu lit. A der übernächsten Hauptabteilung. 2 Vgl. die Einleitung aur nächsten Hauptabteilung. Das Mandat des Königs für Hzg. Wilhelm von Baiern, die Reichsstände zusammen- zuberufen, ist vom 8 September 1432 datiert und im Original erhalten. Aus ihm geht 3 Uber die Gesandtschaft Peters von Indersdorf vergleiche man lit. A der nüchsten und lit. A der übernächsten Hauptabteilung.
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536 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. hervor, daß Hzg. Wilhelm und Mf. Friedrich von Brandenburg, der gewiß ein gleich- lautendes Mandat erhalten hat, durchaus selbständig handeln sollten. Nur über den Termin des Aufbruches der reichsständischen Kontingente nach Italien sollte eine Ver- ständigung zwischen ihnen stattfinden. Dem Markgrafen wurden Baiern, Thüringen und (wie zwar nicht aus dem königlichen Schreiben, aber aus unseren nrr. 342�345 hervor- geht) Franken und einige Schwäbische Städte, dem Herzog wahrscheinlich Elsaß, die Rheinlande und der größere Teil von Schwaben zugewiesen. Der Anschlag der Reichs- stände sollte ein freiwilliger sein, aber die Stärke von 2-3000 Pferden erreichen. Diese Truppe sollte dann auf Kosten der Reichsstände fünf bis sechs Monate im Felde bleiben. Damit keine Verwirrung entstehe, schickte Sigmund je ein Verzeichnis der vom 10 Herzog und der vom Markgrafen einzuladenden Reichsstände an Hzg. Wilhelm und, dürfen wir ohne weiteres annehmen, an Mf. Friedrich. Zugleich erhielt Wilhelm und, können wir wieder hinzusetzen, Friedrich eine Anzahl schon adressierter königlicher Aus- schreiben, die jeder seinen Einladungen beifügen sollte, vielleicht auch einige noch nicht adressierte, da wir wenigstens von Wilhelm wissen, daß ihm freigestellt wurde, noch 15 andere Fürsten, Herren und Städte neben den im Adressenverzeichnis enthaltenen ein- zuladen. Die Adressenverzeichnisse und die durch Mf. Friedrichs Hände gegangenen Aus- schreiben sind nicht mehr vorhanden. Von den über Basel beförderten legen wir in unserer nr. 332 das an Frankfurt und die Städte in der Wetterau (Vorl. F) und das 20 an den Markgrafen Wilhelm von Hachberg-Sausenberg (Vorl. M) vor. Beide sind, wie das königliche Mandat, vom 8 September datiert. Sie beginnen mit einem kurzen Uber- blick über die Lage in Italien, bringen dann die Mitteilung von dem an Mf. Friedrich und Hzg. Wilhelm erteilten königlichen Auftrage und schließen mit der Aufforderung an die Adressaten, den Tag, den ihnen Hzg. Wilhelm ankündigen werde, zu besuchen. 25 Außter den erwähnten beiden Adressen kennen wir nur noch die des Pfalzgrafen Stephan bei Rhein (vgl. nr. 334), Ulms (vgl. nr. 336 art. 2) und Nürnbergs (vgl. nr. 342). Der Nürnberger Brief scheint jedoch nicht durch Mf. Friedrichs Hände gegangen, sondern direkt von Siena aus versandt zu sein. Für Hzg. Wilhelms Behauptung, daß Sigmund auch an die Kurfürsten geschrieben 30 habe (vgl. nr. 333), haben wir keine Beweise. In dem königlichen Schreiben ist nur von Fürsten die Rede. 5 B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. a. Erster Tag zu Basel am 16 November 1432 nr. 333-334. Daß der erste Baseler Tag wie der Nürnberger am 16 November stattfand, wird nicht Zufall sein. Wahrscheinlich hatten sich Hrg. Wilhelm und Mf. Friedrich über diesen Termin vorher verständigt. Wilhelm ließ seine Einladungen am 14 Oktober ergehen. Es liegt uns von ihnen aber nur noch das an Frankfurt und die Städte in der Wetterau adressierte Exemplar, 40 unsere nr. 333, vor. Die an Ulm und Pf. Stephan bei Rhein gegangenen, von denen wir aus unseren nrr. 334 und 336 hören, fehlen. Frankfurt schickte Abschriften der Einladung und des ihr beigelegten königlichen Ausschreibens am 24 Oktober an Fried- berg und Gelnhausen, und durch Friedberg erhielt sie Wetzlar 1. In ähnlicher Weise werden die beiden Schriftstücke den Mitgliedern des Schwäbischen Städtebundes durch 45 Ulm und denen des Bodenseebundes durch Konstanz zugesandt sein. 35 Egl. die einschlägige Anmerkung vu unserer nr. 333.
536 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. hervor, daß Hzg. Wilhelm und Mf. Friedrich von Brandenburg, der gewiß ein gleich- lautendes Mandat erhalten hat, durchaus selbständig handeln sollten. Nur über den Termin des Aufbruches der reichsständischen Kontingente nach Italien sollte eine Ver- ständigung zwischen ihnen stattfinden. Dem Markgrafen wurden Baiern, Thüringen und (wie zwar nicht aus dem königlichen Schreiben, aber aus unseren nrr. 342�345 hervor- geht) Franken und einige Schwäbische Städte, dem Herzog wahrscheinlich Elsaß, die Rheinlande und der größere Teil von Schwaben zugewiesen. Der Anschlag der Reichs- stände sollte ein freiwilliger sein, aber die Stärke von 2-3000 Pferden erreichen. Diese Truppe sollte dann auf Kosten der Reichsstände fünf bis sechs Monate im Felde bleiben. Damit keine Verwirrung entstehe, schickte Sigmund je ein Verzeichnis der vom 10 Herzog und der vom Markgrafen einzuladenden Reichsstände an Hzg. Wilhelm und, dürfen wir ohne weiteres annehmen, an Mf. Friedrich. Zugleich erhielt Wilhelm und, können wir wieder hinzusetzen, Friedrich eine Anzahl schon adressierter königlicher Aus- schreiben, die jeder seinen Einladungen beifügen sollte, vielleicht auch einige noch nicht adressierte, da wir wenigstens von Wilhelm wissen, daß ihm freigestellt wurde, noch 15 andere Fürsten, Herren und Städte neben den im Adressenverzeichnis enthaltenen ein- zuladen. Die Adressenverzeichnisse und die durch Mf. Friedrichs Hände gegangenen Aus- schreiben sind nicht mehr vorhanden. Von den über Basel beförderten legen wir in unserer nr. 332 das an Frankfurt und die Städte in der Wetterau (Vorl. F) und das 20 an den Markgrafen Wilhelm von Hachberg-Sausenberg (Vorl. M) vor. Beide sind, wie das königliche Mandat, vom 8 September datiert. Sie beginnen mit einem kurzen Uber- blick über die Lage in Italien, bringen dann die Mitteilung von dem an Mf. Friedrich und Hzg. Wilhelm erteilten königlichen Auftrage und schließen mit der Aufforderung an die Adressaten, den Tag, den ihnen Hzg. Wilhelm ankündigen werde, zu besuchen. 25 Außter den erwähnten beiden Adressen kennen wir nur noch die des Pfalzgrafen Stephan bei Rhein (vgl. nr. 334), Ulms (vgl. nr. 336 art. 2) und Nürnbergs (vgl. nr. 342). Der Nürnberger Brief scheint jedoch nicht durch Mf. Friedrichs Hände gegangen, sondern direkt von Siena aus versandt zu sein. Für Hzg. Wilhelms Behauptung, daß Sigmund auch an die Kurfürsten geschrieben 30 habe (vgl. nr. 333), haben wir keine Beweise. In dem königlichen Schreiben ist nur von Fürsten die Rede. 5 B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. a. Erster Tag zu Basel am 16 November 1432 nr. 333-334. Daß der erste Baseler Tag wie der Nürnberger am 16 November stattfand, wird nicht Zufall sein. Wahrscheinlich hatten sich Hrg. Wilhelm und Mf. Friedrich über diesen Termin vorher verständigt. Wilhelm ließ seine Einladungen am 14 Oktober ergehen. Es liegt uns von ihnen aber nur noch das an Frankfurt und die Städte in der Wetterau adressierte Exemplar, 40 unsere nr. 333, vor. Die an Ulm und Pf. Stephan bei Rhein gegangenen, von denen wir aus unseren nrr. 334 und 336 hören, fehlen. Frankfurt schickte Abschriften der Einladung und des ihr beigelegten königlichen Ausschreibens am 24 Oktober an Fried- berg und Gelnhausen, und durch Friedberg erhielt sie Wetzlar 1. In ähnlicher Weise werden die beiden Schriftstücke den Mitgliedern des Schwäbischen Städtebundes durch 45 Ulm und denen des Bodenseebundes durch Konstanz zugesandt sein. 35 Egl. die einschlägige Anmerkung vu unserer nr. 333.
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Einleitung. 537 Der Besuch des Tages war nicht erheblich. Frankfurt hatte Walter Schwarzenberg und Jost im Steinenhuse entsandt (vgl. nr. 338), der Schwäbische Städtebund, der wahr- scheinlich im ersten Drittel des November eine Vorversammlung in Ulm gehalten hatte (vgl. nr. 336), Ratsherren von Ulm (Walter Ehinger) und Ravensburg. Ferner waren Boten des Markgrafen Jakob von Baden (vgl. nr. 336 art. 2), des Grafen Ludwig von Würtemberg (vgl. nr. 340 art. 1) und von Konstanz (vgl. ebenda) anwesend. Die letzteren dürften zugleich den Bodensecbund vertreten haben. Vielleicht gehörte auch der im Baseler Wochenausgabebuch genannte Junker Kaspar von Klingen zu den Besuchern (vgl. nr. 340 art. 1). Möglich, daß einige der Eingeladenen schon Vertreter beim Konzil hatten und 10 diese nun zur Teilnahme am königlichen Tage ermächtigten, aber es fehlen sichere Be- weise dafür. Von den Nichterschienenen entschuldigte anscheinend nur Pf. Stephan bei Rhein sein Fernbleiben am 26 Oktober mit dringenden territorialen Angelegenheiten (nr. 334). Die Verhandlungen Hzg. Wilhelms mit den Anwesenden blieben erfolglos, da diese 15 die Abwesenheit des einen Teiles der Eingeladenen zum Vorwande nahmen, um eine endgiltige Antwort auf das königliche Hilfegesuch zu verweigern (vgl. nrr. 335 und 336). Dem Herzog blieb daher nichts anderes übrig, als einen neuen Tag auszuschreiben. b. Zweiter Tag zu Basel am 11 Januar 1433 nr. 335-337. Einladungen zum zweiten Baseler Tage vom 11 Januar 1433 erhielten, wic 20 Hzg. Wilhelm ausdrücklich bemerkt, nur die Reichsstände, die schon zum ersten ein- geladen gewesen waren. Wir haben uns also die in lit. a genannten Empfänger des herzoglichen Ausschreibens vom 14 Oktober (Frankfurt und die Städte in der Wetterau, Ulm, Konstanz und Pf. Stephan bei Rhein) auch als Empfänger des neuen vom 26 No- vember zu denken. Aber der strikte Nachweis des Empfanges läßt sich nur für Frank- 25 furt und Ulm und außerdem noch für Rottweil führen, und es ist wieder nur das an Frankfurt adressierte Exemplar der Einladung, das wir den Benutzern unseres Ban- des in unserer nr. 335 vorlegen können. Daß die Adresse nur Frankfurt und nicht, wie die des Ausschreibens vom 14 Oktober, auch die Städte in der Wetterau nennt, wird kaum als Absicht, sondern eher als ein Verschen der herzoglichen Kanzlei zu 3o deuten sein. Die Feststellung der Anzahl der Teilnehmer bereitet dies Mal trotz der um- fangreichen Aufzeichnungen im Baseler Wochenausgabebuche (nr. 340 art. 2) einige Schwierigkeiten, da sich nicht erkennen läft, ob alle die dort Genannten wirklich des königlichen Tages wegen und nicht vielleicht wegen der Hussitenverhandlungen, zu denen 35 das Konzil und Hag. Wilhelm schon im Oktober eingeladen hatten 1, oder wegen eines Rechtstages, den Hzg. Wilhelm Rottweil und dem Markgrafen Jakob von Baden auf den 8 Januar gesetzt hatte, nach Basel gekommen waren. Wir ziehen deshalb nur mit allem Vorbehalt hierher die Boten von Konstanz, Straßburg, Colmar (Meister Gilge und den Leutpriester), Ulm (Walter Ehinger), Ravensburg und Eßlingen, Pf. Stephan bei 40 Rhein und den Landvogt von Mömpelgard. Ulm und Ravensburg vertraten wieder den Schwäbischen Städtebund, der sie dazu wohl auf der Bundesversammlung zu Ulm am 2 Januar ermächtigt hatte (vgl. nr. 336). Frankfurt lehnte die Teilnahme ab (nr. 337). Ob Verhandlungen stattgefunden haben, können wir mangels aller Nachrichten darüber nicht sagen. Wir vermuten, daß Hzg. Wilhelm davon abgeschen hat, da er am 45 9 Januar durch den von Siena zurückgekehrten Konzilsgesandten Peter Fries von Inders- dorf erfahren hatte, daß der König wünsche, das Konzil möge die Kurfürsten veranlassen, die Verhandlungen mit den Reichsständen über die Truppensendung in die Hand zu nehmen. 1 Vgl. lit. B der nächsten Hauptabteilung.
Einleitung. 537 Der Besuch des Tages war nicht erheblich. Frankfurt hatte Walter Schwarzenberg und Jost im Steinenhuse entsandt (vgl. nr. 338), der Schwäbische Städtebund, der wahr- scheinlich im ersten Drittel des November eine Vorversammlung in Ulm gehalten hatte (vgl. nr. 336), Ratsherren von Ulm (Walter Ehinger) und Ravensburg. Ferner waren Boten des Markgrafen Jakob von Baden (vgl. nr. 336 art. 2), des Grafen Ludwig von Würtemberg (vgl. nr. 340 art. 1) und von Konstanz (vgl. ebenda) anwesend. Die letzteren dürften zugleich den Bodensecbund vertreten haben. Vielleicht gehörte auch der im Baseler Wochenausgabebuch genannte Junker Kaspar von Klingen zu den Besuchern (vgl. nr. 340 art. 1). Möglich, daß einige der Eingeladenen schon Vertreter beim Konzil hatten und 10 diese nun zur Teilnahme am königlichen Tage ermächtigten, aber es fehlen sichere Be- weise dafür. Von den Nichterschienenen entschuldigte anscheinend nur Pf. Stephan bei Rhein sein Fernbleiben am 26 Oktober mit dringenden territorialen Angelegenheiten (nr. 334). Die Verhandlungen Hzg. Wilhelms mit den Anwesenden blieben erfolglos, da diese 15 die Abwesenheit des einen Teiles der Eingeladenen zum Vorwande nahmen, um eine endgiltige Antwort auf das königliche Hilfegesuch zu verweigern (vgl. nrr. 335 und 336). Dem Herzog blieb daher nichts anderes übrig, als einen neuen Tag auszuschreiben. b. Zweiter Tag zu Basel am 11 Januar 1433 nr. 335-337. Einladungen zum zweiten Baseler Tage vom 11 Januar 1433 erhielten, wic 20 Hzg. Wilhelm ausdrücklich bemerkt, nur die Reichsstände, die schon zum ersten ein- geladen gewesen waren. Wir haben uns also die in lit. a genannten Empfänger des herzoglichen Ausschreibens vom 14 Oktober (Frankfurt und die Städte in der Wetterau, Ulm, Konstanz und Pf. Stephan bei Rhein) auch als Empfänger des neuen vom 26 No- vember zu denken. Aber der strikte Nachweis des Empfanges läßt sich nur für Frank- 25 furt und Ulm und außerdem noch für Rottweil führen, und es ist wieder nur das an Frankfurt adressierte Exemplar der Einladung, das wir den Benutzern unseres Ban- des in unserer nr. 335 vorlegen können. Daß die Adresse nur Frankfurt und nicht, wie die des Ausschreibens vom 14 Oktober, auch die Städte in der Wetterau nennt, wird kaum als Absicht, sondern eher als ein Verschen der herzoglichen Kanzlei zu 3o deuten sein. Die Feststellung der Anzahl der Teilnehmer bereitet dies Mal trotz der um- fangreichen Aufzeichnungen im Baseler Wochenausgabebuche (nr. 340 art. 2) einige Schwierigkeiten, da sich nicht erkennen läft, ob alle die dort Genannten wirklich des königlichen Tages wegen und nicht vielleicht wegen der Hussitenverhandlungen, zu denen 35 das Konzil und Hag. Wilhelm schon im Oktober eingeladen hatten 1, oder wegen eines Rechtstages, den Hzg. Wilhelm Rottweil und dem Markgrafen Jakob von Baden auf den 8 Januar gesetzt hatte, nach Basel gekommen waren. Wir ziehen deshalb nur mit allem Vorbehalt hierher die Boten von Konstanz, Straßburg, Colmar (Meister Gilge und den Leutpriester), Ulm (Walter Ehinger), Ravensburg und Eßlingen, Pf. Stephan bei 40 Rhein und den Landvogt von Mömpelgard. Ulm und Ravensburg vertraten wieder den Schwäbischen Städtebund, der sie dazu wohl auf der Bundesversammlung zu Ulm am 2 Januar ermächtigt hatte (vgl. nr. 336). Frankfurt lehnte die Teilnahme ab (nr. 337). Ob Verhandlungen stattgefunden haben, können wir mangels aller Nachrichten darüber nicht sagen. Wir vermuten, daß Hzg. Wilhelm davon abgeschen hat, da er am 45 9 Januar durch den von Siena zurückgekehrten Konzilsgesandten Peter Fries von Inders- dorf erfahren hatte, daß der König wünsche, das Konzil möge die Kurfürsten veranlassen, die Verhandlungen mit den Reichsständen über die Truppensendung in die Hand zu nehmen. 1 Vgl. lit. B der nächsten Hauptabteilung.
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538 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. c. Städtische Kosten nr. 338-341. Aufzeichnungen über Ausgaben, die durch die beiden Baseler Tage veranlaßt wurden, haben wir von Frankfurt, Ulm, Basel und Colmar. Die Baseler stehen den anderen natürlich an Reichhaltigkeit weit voran. Ihr Wert für die Feststellung der Präsenzziffern ist aber nur ein beschränkter; sie dürfen, wie wir schon in lit. b hervorgehoben haben, wenigstens für den zweiten königlichen Tag nur mit Vorbehalt benutzt werden. Die Frankfurter Ausgaben betreffen nur den ersten, die Colmarer nur den zweiten Tag, da Frankfurt diesen, Colmar jenen nicht beschickte. Der Frankfurter Gesandte Walter Schwarzenberg begab sich von Basel aus nach Siena. Uber den Zweck dieser Reise haben wir in einer Anmerkung zu art. 1 unserer nr. 338 ein ziemilich umfangreiches Material 10 zusammengestellt. Der Beitrag, den wir damit zur Geschichte der Frankfurter, Nörd- linger und Nürnberger Reichsmessen liefern, wird vielleicht nicht unerwünscht sein. 5 C. Königlicher Tag zu Nürnberg am 16 November 1432 nr. 342-345. Ort und Termin des königlichen Tages, den Mf. Friedrich von Brandenburg be- rufen sollte, erfahren wir, da die markgräflichen Ausschreiben verloren sind, nur indirekt 15 aus den Briefen Nürnbergs an Windsheim, Weißenburg und Regensburg, unseren nrr. 342 und 344. Er sollte in Nürnberg am 16 November, also gleichzeitig mit dem ersten Baseler Tage stattfinden, was wohl auf besonderer Verabredung mit Hzg. Wilhelm von Baiern beruhte. Die Einladungen müssen schon vor dem 8 Oktober, also zeitiger als die Hag. 20 Wilhelms, ergangen sein, da Nürnberg an diesem Tage seine Verbündeten, Windsheim und Weißenburg, zu einer Vorbesprechung darüber für den 22 Oktober zu sich einlud (nr. 342). In welchem Umfange sie versandt wurden, bleibt ganz ungewißt. Wir können als eingeladen nur Nürnberg und Regensburg und (durch Nürnbergs Vermittlung) Winds- heim und Weißenburg namhaft machen (vgl. nrr. 342 und 344-345). Weit besser sind wir über die Teilnehmer am Tage unterrichtet. Die Aufzeichnungen im Nürnberger Schenkbuche geben über sie, wie gewöhnlich, zuverlässigen Aufschluß. Wir nennen: Mf. Friedrich von Brandenburg und seinen Sohn Albrecht, Pf. Johann von Neumarkt, Räte des Herzogs von Sachsen und des Erzbischofs Johann von Salzburg, den Kanzler des Bischofs Leonhard von Passau und Boten der Städte Windsheim, 30 Weißenburg, Augsburg und Donauwörth, ferner die Herren Kaspar von Bibra, Wilhelm und Haupt von Pappenheim und Veit von Rotenhan, endlich den Freigrafen Johann von Fürth. Die Schaffhausener, die auch genannt werden, möchten wir lieber nicht hierher zichen, da Schaffhausen zum Bodenseebund gehörte, also nach Basel geladen war; sie werden wohl um anderer Angelegenheiten willen und nur zufällig Mitte No- 35 vember in Nürnberg gewesen sein. Ebenso wird es sich mit den Würzburger und Bam- berger Boten verhalten; ihre Anwesenheit mag durch die bekannten Streitigkeiten der Bürger mit den Domkapiteln veranlaßt worden sein. Regensburg blieb dem Tage fern; es ließ sich durch Nürnberg bei Mf. Friedrich entschuldigen (vgl. nr. 345). Die Verhandlungen können nicht lange gedauert haben, da Mf. Friedrich schon 40 am 18 November nicht mehr in Nürnberg war (vgl. nr. 345). Wir wissen nicht, was beschlossen wurde. Doch wird wohl die Vermutung berechtigt sein, daß die Anwesenden das königliche Hilfegesuch im Hinblick auf die noch immer von Böhmen her drohende Gefahr ablehnten. 25
538 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. c. Städtische Kosten nr. 338-341. Aufzeichnungen über Ausgaben, die durch die beiden Baseler Tage veranlaßt wurden, haben wir von Frankfurt, Ulm, Basel und Colmar. Die Baseler stehen den anderen natürlich an Reichhaltigkeit weit voran. Ihr Wert für die Feststellung der Präsenzziffern ist aber nur ein beschränkter; sie dürfen, wie wir schon in lit. b hervorgehoben haben, wenigstens für den zweiten königlichen Tag nur mit Vorbehalt benutzt werden. Die Frankfurter Ausgaben betreffen nur den ersten, die Colmarer nur den zweiten Tag, da Frankfurt diesen, Colmar jenen nicht beschickte. Der Frankfurter Gesandte Walter Schwarzenberg begab sich von Basel aus nach Siena. Uber den Zweck dieser Reise haben wir in einer Anmerkung zu art. 1 unserer nr. 338 ein ziemilich umfangreiches Material 10 zusammengestellt. Der Beitrag, den wir damit zur Geschichte der Frankfurter, Nörd- linger und Nürnberger Reichsmessen liefern, wird vielleicht nicht unerwünscht sein. 5 C. Königlicher Tag zu Nürnberg am 16 November 1432 nr. 342-345. Ort und Termin des königlichen Tages, den Mf. Friedrich von Brandenburg be- rufen sollte, erfahren wir, da die markgräflichen Ausschreiben verloren sind, nur indirekt 15 aus den Briefen Nürnbergs an Windsheim, Weißenburg und Regensburg, unseren nrr. 342 und 344. Er sollte in Nürnberg am 16 November, also gleichzeitig mit dem ersten Baseler Tage stattfinden, was wohl auf besonderer Verabredung mit Hzg. Wilhelm von Baiern beruhte. Die Einladungen müssen schon vor dem 8 Oktober, also zeitiger als die Hag. 20 Wilhelms, ergangen sein, da Nürnberg an diesem Tage seine Verbündeten, Windsheim und Weißenburg, zu einer Vorbesprechung darüber für den 22 Oktober zu sich einlud (nr. 342). In welchem Umfange sie versandt wurden, bleibt ganz ungewißt. Wir können als eingeladen nur Nürnberg und Regensburg und (durch Nürnbergs Vermittlung) Winds- heim und Weißenburg namhaft machen (vgl. nrr. 342 und 344-345). Weit besser sind wir über die Teilnehmer am Tage unterrichtet. Die Aufzeichnungen im Nürnberger Schenkbuche geben über sie, wie gewöhnlich, zuverlässigen Aufschluß. Wir nennen: Mf. Friedrich von Brandenburg und seinen Sohn Albrecht, Pf. Johann von Neumarkt, Räte des Herzogs von Sachsen und des Erzbischofs Johann von Salzburg, den Kanzler des Bischofs Leonhard von Passau und Boten der Städte Windsheim, 30 Weißenburg, Augsburg und Donauwörth, ferner die Herren Kaspar von Bibra, Wilhelm und Haupt von Pappenheim und Veit von Rotenhan, endlich den Freigrafen Johann von Fürth. Die Schaffhausener, die auch genannt werden, möchten wir lieber nicht hierher zichen, da Schaffhausen zum Bodenseebund gehörte, also nach Basel geladen war; sie werden wohl um anderer Angelegenheiten willen und nur zufällig Mitte No- 35 vember in Nürnberg gewesen sein. Ebenso wird es sich mit den Würzburger und Bam- berger Boten verhalten; ihre Anwesenheit mag durch die bekannten Streitigkeiten der Bürger mit den Domkapiteln veranlaßt worden sein. Regensburg blieb dem Tage fern; es ließ sich durch Nürnberg bei Mf. Friedrich entschuldigen (vgl. nr. 345). Die Verhandlungen können nicht lange gedauert haben, da Mf. Friedrich schon 40 am 18 November nicht mehr in Nürnberg war (vgl. nr. 345). Wir wissen nicht, was beschlossen wurde. Doch wird wohl die Vermutung berechtigt sein, daß die Anwesenden das königliche Hilfegesuch im Hinblick auf die noch immer von Böhmen her drohende Gefahr ablehnten. 25
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A. Forderung von Hilfstruppen durch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332. 539 A. Forderung von Hilfstruppen durch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332. 331. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern sund desgleichen an Mf. Friedrich von Brandenburg 1]: möchte zum Zweck der kräftigen Wahrnehmung der Reichsinteressen eine Streitmacht von zwei- bis dreitausend Pferden aus Deutschland haben und hat darüber an Fürsten, Herren und Städte geschrieben; weist den Herzog [bezw. den Markgrafen] an, die Briefe weiter zu befördern, die betreffenden Fürsten, Herren und Städte in seinem (Sigmunds) Namen in irgend eine Stadt zu berufen und sie zu einem Selbstanschlag zu veranlassen. [1432] September 8 Siena. Sept. 8 11132/ Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 53 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. Auf der Rückseite steht der gleichreitige Baierische Vermerk Senis prima litera. Ein anderer gleichzeitiger Vermerk der Baierischen Kanzlei unter der Adresse ist durch späteres Uberkleben eines Risses xum Teil unleserlich geworden; er lautet Rex ex parte gencium ---- [armigerorum?] ad Lampardiam. Benutxt von Kluckholn a. a. O. 2, 562-563. — Regest bei Altmann nr. 9238. Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. deiner lieb mag wol indenck sein, ee wir von Nuremberg schieden, das wir vormals 2 in gegenwertikeit unserr und des richs kur- fursten fursten hern und stet clerlichen erzelten, was anligender not des heilgen richs uns be- zo wegt in dise land zu ziehen. und lissen ouch do lesen solich bullen 3, die uns der babst gesandt und getrostet het, uns zu des richs sachen zu helffen und zu raten, als wir ouch nit zweifeln, wir wolten dem heilgen concilio grossen nutz und er geschafft haben, wer' sein heilikeit mit uns nicht in unwillen komen von wegen des heilgen conciliums zu Basel, das er understund zu storen und das noch hindert zu verderbung der gantzen 25 Kristenheit. wann solten solich loblich stuck, die man in dem concilio fur hant genomen hat, verzogen werden, nemlich außreûtung der ketzerey reformacio und richtung und fried under Kristenlichen leuten, so kunnen wir nicht anders versten denn zustorung des glauben und verderbung Deutscher land. wann als uns sein heilikeit schreib 4, das er das concilium verziehen und an ander a stet legen wolt, und wir im schriben embuten 3o und ermanten des nicht zu tun 5, empfieng er gen uns einen unwillen und ist so ferrer komen, das er sich wider des heilgen richs land und leute verbunden hat mit den Flo- rentzer ‘ und uns und diese land mit seinem volk teglich bekriegt, also das uns und des heilgen richs sachen dodurch byßher groß hindernus gescheen sein. ydoch so getraweten wir noch grosse sach zu tun, mochten wir zway- oder dreytausent pferd auß Deutschen 35 landen gehaben, das doch ein klein ding wer'. und haben doruff fursten hern und steten geschriben7 nach laut der abschrifft hyrinnen verslossen. so senden wir dir ouch die namen der fursten hern und stete, die du beruffen solt s. auch haben wir unserm oheim marggraff Fridrichen von Brandenburg desgleich in Beyern und in Doringen? befolhen zu handeln. derselben fursten hern und stete namen, die er beruffen sol, wir dir ouch 40 hyrinnen verslossen senden 10, der worten das euer yglicher wisse des andern handelung. 15 10 a) orig. andr mit r-Haken am r, etwa anderr? Diese Adresse ergiebt sich aus dem Inhalt des Briefes. Vgl. auch S. 535-536. Ende August 1431. Vgl. S. 138. 45 3 Es werden die Bullen vom 19 April und 17 Juni 1431 gemeint sein. Vgl. S. 144 und nr. 121. 4 Am 18 Dexember 1431 (nr. 126). 5 Vgl. nrr. 128 und 130. 6 Am 21 Juni 1432. Vgl. die einschlägige An- merkung xu nr. 471. nr. 332. 8 Das Verxeichnis liegt nicht mehr beim Original. Auch in Franken und einem Teil ron Schwa- ben. Vgl. S. 536. 10 Auch dieses Verzeichnis fehlt. Deutscho Reichstags-Akten X. 69
A. Forderung von Hilfstruppen durch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332. 539 A. Forderung von Hilfstruppen durch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332. 331. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern sund desgleichen an Mf. Friedrich von Brandenburg 1]: möchte zum Zweck der kräftigen Wahrnehmung der Reichsinteressen eine Streitmacht von zwei- bis dreitausend Pferden aus Deutschland haben und hat darüber an Fürsten, Herren und Städte geschrieben; weist den Herzog [bezw. den Markgrafen] an, die Briefe weiter zu befördern, die betreffenden Fürsten, Herren und Städte in seinem (Sigmunds) Namen in irgend eine Stadt zu berufen und sie zu einem Selbstanschlag zu veranlassen. [1432] September 8 Siena. Sept. 8 11132/ Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 53 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. Auf der Rückseite steht der gleichreitige Baierische Vermerk Senis prima litera. Ein anderer gleichzeitiger Vermerk der Baierischen Kanzlei unter der Adresse ist durch späteres Uberkleben eines Risses xum Teil unleserlich geworden; er lautet Rex ex parte gencium ---- [armigerorum?] ad Lampardiam. Benutxt von Kluckholn a. a. O. 2, 562-563. — Regest bei Altmann nr. 9238. Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. deiner lieb mag wol indenck sein, ee wir von Nuremberg schieden, das wir vormals 2 in gegenwertikeit unserr und des richs kur- fursten fursten hern und stet clerlichen erzelten, was anligender not des heilgen richs uns be- zo wegt in dise land zu ziehen. und lissen ouch do lesen solich bullen 3, die uns der babst gesandt und getrostet het, uns zu des richs sachen zu helffen und zu raten, als wir ouch nit zweifeln, wir wolten dem heilgen concilio grossen nutz und er geschafft haben, wer' sein heilikeit mit uns nicht in unwillen komen von wegen des heilgen conciliums zu Basel, das er understund zu storen und das noch hindert zu verderbung der gantzen 25 Kristenheit. wann solten solich loblich stuck, die man in dem concilio fur hant genomen hat, verzogen werden, nemlich außreûtung der ketzerey reformacio und richtung und fried under Kristenlichen leuten, so kunnen wir nicht anders versten denn zustorung des glauben und verderbung Deutscher land. wann als uns sein heilikeit schreib 4, das er das concilium verziehen und an ander a stet legen wolt, und wir im schriben embuten 3o und ermanten des nicht zu tun 5, empfieng er gen uns einen unwillen und ist so ferrer komen, das er sich wider des heilgen richs land und leute verbunden hat mit den Flo- rentzer ‘ und uns und diese land mit seinem volk teglich bekriegt, also das uns und des heilgen richs sachen dodurch byßher groß hindernus gescheen sein. ydoch so getraweten wir noch grosse sach zu tun, mochten wir zway- oder dreytausent pferd auß Deutschen 35 landen gehaben, das doch ein klein ding wer'. und haben doruff fursten hern und steten geschriben7 nach laut der abschrifft hyrinnen verslossen. so senden wir dir ouch die namen der fursten hern und stete, die du beruffen solt s. auch haben wir unserm oheim marggraff Fridrichen von Brandenburg desgleich in Beyern und in Doringen? befolhen zu handeln. derselben fursten hern und stete namen, die er beruffen sol, wir dir ouch 40 hyrinnen verslossen senden 10, der worten das euer yglicher wisse des andern handelung. 15 10 a) orig. andr mit r-Haken am r, etwa anderr? Diese Adresse ergiebt sich aus dem Inhalt des Briefes. Vgl. auch S. 535-536. Ende August 1431. Vgl. S. 138. 45 3 Es werden die Bullen vom 19 April und 17 Juni 1431 gemeint sein. Vgl. S. 144 und nr. 121. 4 Am 18 Dexember 1431 (nr. 126). 5 Vgl. nrr. 128 und 130. 6 Am 21 Juni 1432. Vgl. die einschlägige An- merkung xu nr. 471. nr. 332. 8 Das Verxeichnis liegt nicht mehr beim Original. Auch in Franken und einem Teil ron Schwa- ben. Vgl. S. 536. 10 Auch dieses Verzeichnis fehlt. Deutscho Reichstags-Akten X. 69
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540 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. [1432) Sept. 8 [1432] Sept. 8 dorumb begern wir von deiner lieb, bitten und ermanen dich mit sunderlichem fleisse, das du ansehest sunderlich lieb, die wir alle zeit zu dir gehabt und noch haben, und wollest die obgenanten unserr briff zu stunden wegksenden und dobey schreiben und fursten hern und stet auff ein genante zeit und stat in unserm namen beruffen 1, so du erst magst, und in furlegen unser anligend not und verderbung des richs, wo man dem nicht hilfft, und sunderlich das Welische landt von Deutschen landen gantz empfremdt werden, und das sy ansehen solich wirdikeit der Deutschen czungen und das vormals die Deutschen diese landt und Rom allein offt mit krefftiger handt gewunnen haben, und das sy ytzunt sich selber anslahen und uns zway- oder dreytausent pferd herein senden ouff ir kost und das die funff oder sechs monad bey uns beharren mogen. und wollest 10 dich also mit unserm oheim marggraff Friedrichen von Brandenburg versten und einen, das solich volk auff ein zeit mit einander uber gebirg gezihen mûg. und wir getrauen, das sulch hilff ydeman a gering und leicht sein und uns und das rich trefflichen helffen wirt, wann wir mit demselben volk und mit dem, das wir bey uns haben, disen wintter, nachdem und die parthey mûd sein, so vil zu schaffen hoffen, das man hinfur mit grosser 15 macht nicht zu weg brengen mocht. und in der zeit, so hoffen wir, unser Hungern, nach den wir gesandt haben 2, sollen wol kumen. und erzel die sach nach dem besten, als du dann wol weist, nach deiner vernunfft, und bys fleissig, was gescheen sol und mag, das das geschee ye ee ye besser. und was du in den sachen tust, das las uns bey tag und nacht wissen. ouch, lieber oheim, ob etlich brieff in deiner zedel be-20 griffen nicht hiebey weren, so wisse, das wir die selber weggesand haben. und doruff magst du schreiben. und dünckt dich mer fursten hern und stettn zu verbotten, den wir nicht geschriben hetten, das wollest ouch tun und in allen sachen handeln, als wir deiner lieb das sunderlich gelawben und getrauen. das wollen wir, als billich ist, gen dir alle zeit genediglich erkennen. ouch wirt der von Meylan solich volk von Lam-25 parten byß zu uns gar sicher bringen und furdern. vergisse ouch nicht den hern zu erzelen, das man sich anslahe gering und leidlich, und das sy sulcher kost nit ver- driessen lassen. und hilfft uns got alhie, mugen wir in dann ichts gehelffen, das wollen geben zu Senis an unserr frawen tag nativitatis unserr rich wir ouch gern tun. des Hungerischen etc. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelmen pfaltzgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter lieben oheim und fursten. 30 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 Sept. 8 332. K. Sigmund an gen. Reichsstände3 einzeln: muß im Interesse des Reiches und des Konzils den Winter über hier bleiben; winscht von ihnen zwei- bis dreitausend 35 Reisige für einige Monate; hat Mf. Friedrich von Brandenburg und Hzg. Wilhelm von Baiern beauftragt, mit ihnen darüber zu verhandeln; sollen ihre Bevollmächtigten zu dem Tage schicken, den Hzg. Wilhelm für die Verhandlungen anberaumen wird. 1432 September 8 Siena. An Frankfurt und die Städte in der Wetterau: F aus Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 40 165 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. — Gedruckt bei Janssen, Frankfurts Reichskorresponden: 1, 378-380 nr. 707 aus F. — Regest bei Aschbach 4, 484 (vgl. 4, 91 Anm. 78) und bei Altmann nr. 9240. An Mf. Wilhelm von Hachberg-Sausenberg 4: M coll. München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V a) sic. 45 1 Das Ausschreiben Hrg. Wilhelms vom 14 Ok- tober 1432 legen wir in unserer nr. 333 vor. 2 Vgl. die Einleitung nu lit. A der übernüchsten Hauptabteilung. a Andere Adressaten haben wir S. 536 genannt. 4 Das Original liegt im Miinchener Reichsarchir. Dorthin ist es offenbar mit den anderen aus der Baseler Zeit stammenden Uberresten von Hrg. Wil-
540 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. [1432) Sept. 8 [1432] Sept. 8 dorumb begern wir von deiner lieb, bitten und ermanen dich mit sunderlichem fleisse, das du ansehest sunderlich lieb, die wir alle zeit zu dir gehabt und noch haben, und wollest die obgenanten unserr briff zu stunden wegksenden und dobey schreiben und fursten hern und stet auff ein genante zeit und stat in unserm namen beruffen 1, so du erst magst, und in furlegen unser anligend not und verderbung des richs, wo man dem nicht hilfft, und sunderlich das Welische landt von Deutschen landen gantz empfremdt werden, und das sy ansehen solich wirdikeit der Deutschen czungen und das vormals die Deutschen diese landt und Rom allein offt mit krefftiger handt gewunnen haben, und das sy ytzunt sich selber anslahen und uns zway- oder dreytausent pferd herein senden ouff ir kost und das die funff oder sechs monad bey uns beharren mogen. und wollest 10 dich also mit unserm oheim marggraff Friedrichen von Brandenburg versten und einen, das solich volk auff ein zeit mit einander uber gebirg gezihen mûg. und wir getrauen, das sulch hilff ydeman a gering und leicht sein und uns und das rich trefflichen helffen wirt, wann wir mit demselben volk und mit dem, das wir bey uns haben, disen wintter, nachdem und die parthey mûd sein, so vil zu schaffen hoffen, das man hinfur mit grosser 15 macht nicht zu weg brengen mocht. und in der zeit, so hoffen wir, unser Hungern, nach den wir gesandt haben 2, sollen wol kumen. und erzel die sach nach dem besten, als du dann wol weist, nach deiner vernunfft, und bys fleissig, was gescheen sol und mag, das das geschee ye ee ye besser. und was du in den sachen tust, das las uns bey tag und nacht wissen. ouch, lieber oheim, ob etlich brieff in deiner zedel be-20 griffen nicht hiebey weren, so wisse, das wir die selber weggesand haben. und doruff magst du schreiben. und dünckt dich mer fursten hern und stettn zu verbotten, den wir nicht geschriben hetten, das wollest ouch tun und in allen sachen handeln, als wir deiner lieb das sunderlich gelawben und getrauen. das wollen wir, als billich ist, gen dir alle zeit genediglich erkennen. ouch wirt der von Meylan solich volk von Lam-25 parten byß zu uns gar sicher bringen und furdern. vergisse ouch nicht den hern zu erzelen, das man sich anslahe gering und leidlich, und das sy sulcher kost nit ver- driessen lassen. und hilfft uns got alhie, mugen wir in dann ichts gehelffen, das wollen geben zu Senis an unserr frawen tag nativitatis unserr rich wir ouch gern tun. des Hungerischen etc. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelmen pfaltzgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter lieben oheim und fursten. 30 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 Sept. 8 332. K. Sigmund an gen. Reichsstände3 einzeln: muß im Interesse des Reiches und des Konzils den Winter über hier bleiben; winscht von ihnen zwei- bis dreitausend 35 Reisige für einige Monate; hat Mf. Friedrich von Brandenburg und Hzg. Wilhelm von Baiern beauftragt, mit ihnen darüber zu verhandeln; sollen ihre Bevollmächtigten zu dem Tage schicken, den Hzg. Wilhelm für die Verhandlungen anberaumen wird. 1432 September 8 Siena. An Frankfurt und die Städte in der Wetterau: F aus Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 40 165 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. — Gedruckt bei Janssen, Frankfurts Reichskorresponden: 1, 378-380 nr. 707 aus F. — Regest bei Aschbach 4, 484 (vgl. 4, 91 Anm. 78) und bei Altmann nr. 9240. An Mf. Wilhelm von Hachberg-Sausenberg 4: M coll. München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V a) sic. 45 1 Das Ausschreiben Hrg. Wilhelms vom 14 Ok- tober 1432 legen wir in unserer nr. 333 vor. 2 Vgl. die Einleitung nu lit. A der übernüchsten Hauptabteilung. a Andere Adressaten haben wir S. 536 genannt. 4 Das Original liegt im Miinchener Reichsarchir. Dorthin ist es offenbar mit den anderen aus der Baseler Zeit stammenden Uberresten von Hrg. Wil-
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A. Forderung von Hilfstruppen durch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332. 541 fol. 258 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Die Adresse, die an awei Stellen beschädigt ist, lautet 1432 Sept. 8 Dem wolgeborn marggraff Wilhelm [zu Hochberg] und zu Sausenberg unserm und des richs [lieben ge- truen]. Auf der Rückseite steht der gleichreitige Vermerk zu Senis ex parte gencium marggravio directa. — Regest bei Altmann ur. 9241 und Witte, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg nr. 1297. Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Ersamen a lieben getruen. als wir durch gemeines nucz der ganczen Cristenheit und sunderlich des heiligen Romischen richs ere und fromen willen, sein gerechtikeit widerczubringen und sine undersessen vor gewalt zu hanthaben (als wir dann von unserm io sun dem hertzogen von Meylon €, der das riche in disen landen vast enthalten hat und der von den Venedigern und andern vast€ gedrungen was und noch ist, on d underloß angeruffet wurden 1), in dise land komen sein, sunderlich ouch uff solich frewntlich und gûtlich schrift und bullen 2, die uns der babst sandte und uns vertrostf dorczu zu helffen und zu raten: also hat sich gemacht, als wir zu Placencz waren, das sich sein heilikeit wider das heilig concilium zu Basel setzte und das understund zu storen 3, als das on tzweyvel clerlich an 5 euch h komen ist. das uns leide was, nachdem und das wider die ganczen Cristenheit gewezen i were, solt es gescheen sein, als irk dann wol wißt 1. und dorumb das wir seiner heilikeit schriben und rieten und ouch durch unser manig botschaft manten von solichem fursacz zu lassen, empfing er einen unwillen gen 20 uns. doruff wir im aber embuten: wolt sein heilikeit in solichem gemeinen nucz der Cristenheit also hindern, so müsten wir bey dem concilium, das tzwey andere vordrige concilia und babst Martinus und er selbs gemacht hetten, beleiben und mochten ouch unsere cron von im in solicher maße nit empfahen 4. und zugen doch also fur uns bis her gen Senis, wann die Florenczer, die mit den Venedigern verbunden sein, unsere und 25 des richs merckliche land und stete Luca und Senis, die uns gehuldet und gesworen haben, starck bekriegten und sy on tzweivel undergedruckt und von dem riche bracht hetten, weren wir nit komen. das wir von den genaden gotes understanden haben und wol zu understeen hoffen, wiewol sich der babst mit den Florenczern offenlich wider dieselben des richs landm verbunden hat 5 und sein volk ouch teglich gen uns und disen 3o landen liget, biß sich unser macht und volk uß Hungern, dornach wir gesant haben und das uns uff den kunftigen summer (ob got wil) komen wirt, herein fuget, wann wir disen winter alhie beharren müssen, solten " anders dise land dem riche behalten werden. wann wo wir den rucke kerten, so bedarff in warheit kein Romischer kunig mer fragen, mit macht uber gebirg zu cziehen, er wolle dann als ein gast reysen. so wer’ es ouch 35 ein slag dem heiligen concilio, wann die Walhen, die es mit dem concilio und uns halten, alsbald wir umbkerten, zu stund von dem concilio keren wurden. nu bedorften wir zu unserm volk, das bey uns ist, zwey- oder drewtusent gereysiger pferdt. und getrawen 15 40 a) M Wolgeborner lieber getruer statt Ersamen lieben getruen. b) M Meylan. c) om. M. d) Man. e) M frunt- lich. f) M vertrôste. g) M on. h) FM dich und so M auch weiterhin du, dir, dich statt ir, euch. i) M das concilium und solichen gemeinen nucz statt gewezen — gemeinen nucz. k) F du. 1) F weist. m) om. F. n) M sollen. helms Archiv gekommen. Es ist also nicht abge- sandt, sondern vom Hernog auriickgehalten worden. Der Grund ist vielleicht in der mangelhaften Adresse 45 wu suchen; denn die auf Wilhelm und richs fol- genden Worte sind gans unleserlich. Ob das Schrei- ben schon beschädigt in Basel ankam oder erst in der herzoglichen Kanzlei eine Anderung der Adresse versucht wurde, bleibt zweifelhaft. 50 1 Uber die Bexiehungen Sigmunds xum Herxog von Mailand vor dem Aufbruch nach Italien vgl. die litt. A, B und C unserer ersten Hauptabteilung (Vorakten des Romxuges) und die lit. A b unserer zweiten (Romxug bis xum Konflikt wwischen Papst und Konxil). 2 Vgl. S. 144 und nrr. 121 und 122. 3 Vgl. lit. C unserer xweiten Hauptabteilung (Rom- rug bis rum Konflikt zwischen Papst und Konzil]. Vgl. hiernu nrr. 235 und 236. 5 Vgl. S. 539 Anm. 6. 6 Vgl. S. 540 Anm. 2. 69*
A. Forderung von Hilfstruppen durch K. Sigmund im September 1432 nr. 331-332. 541 fol. 258 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Die Adresse, die an awei Stellen beschädigt ist, lautet 1432 Sept. 8 Dem wolgeborn marggraff Wilhelm [zu Hochberg] und zu Sausenberg unserm und des richs [lieben ge- truen]. Auf der Rückseite steht der gleichreitige Vermerk zu Senis ex parte gencium marggravio directa. — Regest bei Altmann ur. 9241 und Witte, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg nr. 1297. Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Ersamen a lieben getruen. als wir durch gemeines nucz der ganczen Cristenheit und sunderlich des heiligen Romischen richs ere und fromen willen, sein gerechtikeit widerczubringen und sine undersessen vor gewalt zu hanthaben (als wir dann von unserm io sun dem hertzogen von Meylon €, der das riche in disen landen vast enthalten hat und der von den Venedigern und andern vast€ gedrungen was und noch ist, on d underloß angeruffet wurden 1), in dise land komen sein, sunderlich ouch uff solich frewntlich und gûtlich schrift und bullen 2, die uns der babst sandte und uns vertrostf dorczu zu helffen und zu raten: also hat sich gemacht, als wir zu Placencz waren, das sich sein heilikeit wider das heilig concilium zu Basel setzte und das understund zu storen 3, als das on tzweyvel clerlich an 5 euch h komen ist. das uns leide was, nachdem und das wider die ganczen Cristenheit gewezen i were, solt es gescheen sein, als irk dann wol wißt 1. und dorumb das wir seiner heilikeit schriben und rieten und ouch durch unser manig botschaft manten von solichem fursacz zu lassen, empfing er einen unwillen gen 20 uns. doruff wir im aber embuten: wolt sein heilikeit in solichem gemeinen nucz der Cristenheit also hindern, so müsten wir bey dem concilium, das tzwey andere vordrige concilia und babst Martinus und er selbs gemacht hetten, beleiben und mochten ouch unsere cron von im in solicher maße nit empfahen 4. und zugen doch also fur uns bis her gen Senis, wann die Florenczer, die mit den Venedigern verbunden sein, unsere und 25 des richs merckliche land und stete Luca und Senis, die uns gehuldet und gesworen haben, starck bekriegten und sy on tzweivel undergedruckt und von dem riche bracht hetten, weren wir nit komen. das wir von den genaden gotes understanden haben und wol zu understeen hoffen, wiewol sich der babst mit den Florenczern offenlich wider dieselben des richs landm verbunden hat 5 und sein volk ouch teglich gen uns und disen 3o landen liget, biß sich unser macht und volk uß Hungern, dornach wir gesant haben und das uns uff den kunftigen summer (ob got wil) komen wirt, herein fuget, wann wir disen winter alhie beharren müssen, solten " anders dise land dem riche behalten werden. wann wo wir den rucke kerten, so bedarff in warheit kein Romischer kunig mer fragen, mit macht uber gebirg zu cziehen, er wolle dann als ein gast reysen. so wer’ es ouch 35 ein slag dem heiligen concilio, wann die Walhen, die es mit dem concilio und uns halten, alsbald wir umbkerten, zu stund von dem concilio keren wurden. nu bedorften wir zu unserm volk, das bey uns ist, zwey- oder drewtusent gereysiger pferdt. und getrawen 15 40 a) M Wolgeborner lieber getruer statt Ersamen lieben getruen. b) M Meylan. c) om. M. d) Man. e) M frunt- lich. f) M vertrôste. g) M on. h) FM dich und so M auch weiterhin du, dir, dich statt ir, euch. i) M das concilium und solichen gemeinen nucz statt gewezen — gemeinen nucz. k) F du. 1) F weist. m) om. F. n) M sollen. helms Archiv gekommen. Es ist also nicht abge- sandt, sondern vom Hernog auriickgehalten worden. Der Grund ist vielleicht in der mangelhaften Adresse 45 wu suchen; denn die auf Wilhelm und richs fol- genden Worte sind gans unleserlich. Ob das Schrei- ben schon beschädigt in Basel ankam oder erst in der herzoglichen Kanzlei eine Anderung der Adresse versucht wurde, bleibt zweifelhaft. 50 1 Uber die Bexiehungen Sigmunds xum Herxog von Mailand vor dem Aufbruch nach Italien vgl. die litt. A, B und C unserer ersten Hauptabteilung (Vorakten des Romxuges) und die lit. A b unserer zweiten (Romxug bis xum Konflikt wwischen Papst und Konxil). 2 Vgl. S. 144 und nrr. 121 und 122. 3 Vgl. lit. C unserer xweiten Hauptabteilung (Rom- rug bis rum Konflikt zwischen Papst und Konzil]. Vgl. hiernu nrr. 235 und 236. 5 Vgl. S. 539 Anm. 6. 6 Vgl. S. 540 Anm. 2. 69*
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542 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. 1432 Sept. 8 1432 Sept. 8 zu gote, so wir die hetten, wir wolten disen wintter dem riche unmaslich nucz schaffen, biß unser Hungern uff den sumer qwemen. und haben dorumb alle fürsten herren und stet des richs und Dutscher lande angeruffet, das yederman nach sinem vermogen und state uns und dem riche mit ettlichen gereisigen zu hilff kôme, wann ein soliche zal volkes Dutschen landen ein clein beswerung were zu solichen eren und nucz und an 5 den Behemischen sachen, ob sy zu Basel nit bekert wurden, ouch nit vil sawmnůs brechten, und haben das zu werben und zu handeln und tag dorumb zu machen unsern lieben oheimen marggraf Fridrichen von Brandemburg und herczog Wilhelm von Beyern 1 bevolhen, yglichem an seinem orte, damit die sach einen furgang gewinne. dorumb be- geren wir von euch und ermanen euch ouch sunderlich, daz" ir ansehet solich zir und 1o herlikeit des richs, damit der almechtig gote das Dutsch getzung fur andere getzung gewirdigt hat, die ouch dasselb manig€ hundert jar ynnegehabt und in disen landen grosse macht besessen haben, und so euch der egenant unser lieber oheim hertzog Wil- helm mit seinem brief ermant und euch zeit und stat bescheidet, das ir dann ewer c bot- schafft mit voller macht dahin senden wolletd, uß den sachen zu reden und die zu 15 besliessen, damit uns solich gering hilff gesant werde uf ettlich monad und ye ee ye besser, nach underwisung des egenanten unsers ôheims, wann wir zu gote hoffen, das wir damit grosse sache schaffen wollen dem heiligen riche zu nucz, wann die sach alhie also gestalt und die parthie so gar mude sein, das man yczund mit tausenten mer getun môcht dann vormals oder hinfur, wo die land verloren wurden (das got behutt), mit 20 gar e grosser macht. so mügen solich leut ouch durch des von Meylan ? land s mit seiner furdrung zu uns fridlich wol durchkomen. und tut in disen noten, als wir euch getrawen. das wollen wir gen euch alczit genedielich erkennen. wann geschee des nit und das man in den sachen laß sein wurd (des wir doch nit getrawen), so sehe doch meniclich wol, das an uns des richs nucz und fromen nit gebrechen und das wir unser leib und 25 gut williclich darstrecken und hinfur gern tun wollen, mogen wir hilff gehaben, als ir des alles von unserm egenanten oheim hertzog Wilhelm eigentlich werdett€ underwiset werden. geben zu Senis an unser lieben frawen tag nativitatis unserer riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Den i ersamen burgermeistern und rat der stat k zu Franckfurt und andern in der Wederaw, unsern und des richs lieben getreuen. 30 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 Okt. 14 B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. a. Erster Tag zu Basel am 16 November 1432 nr. 333-334. 333. Hzg. Wilhelm von Baiern an Frankfurt und andere Getreue des Reiches in der Wetterau2: schreibt, daß ihn K. Sigmund beauftragt habe, die Kurfürsten, Fürsten, Grafen, Herren und Reichsstädte zusammenzuberufen, um mit ihnen die Sendung von Reisigen in die Lombardei zu besprechen; bittet demgemäß um Abordnung von Mitgliedern des Rates nach Basel zum 16 November. 1432 Oktober 14 Basel. a) M das du ansehest statl daz ihr ansehet. b) M vil statl manig hundert. c) M dahin komen oder dein bot- schaft statt ewer botschafft. d) M wollest. e) om. M. f) MMeylon. g) M add. und. h) Mwirdest. i) em.; F Dem. k) om. F. 35 40 1 Vgl. nr. 331. 2 Frankfurt übersandte fer. 6 ante Symonis et Jude apostolorum ƒOkt. 247 1432 xwei am letxten Dienstag [Okt. 21] eingetroffene Briefe, nämlich einen des Königs funsere nr. 332] und einen Her- xog Wilhelms von Baiern ſunsere obige nr. 333], in Abschrift an Friedberg und bat es, Abschrift von beiden auch an Wetzlar gelangen zu lassen 45 (Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 164 conc. chart.; unter dem Text ist bemerkt item den von Geilnhusen in solicher maße etc.).
542 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. 1432 Sept. 8 1432 Sept. 8 zu gote, so wir die hetten, wir wolten disen wintter dem riche unmaslich nucz schaffen, biß unser Hungern uff den sumer qwemen. und haben dorumb alle fürsten herren und stet des richs und Dutscher lande angeruffet, das yederman nach sinem vermogen und state uns und dem riche mit ettlichen gereisigen zu hilff kôme, wann ein soliche zal volkes Dutschen landen ein clein beswerung were zu solichen eren und nucz und an 5 den Behemischen sachen, ob sy zu Basel nit bekert wurden, ouch nit vil sawmnůs brechten, und haben das zu werben und zu handeln und tag dorumb zu machen unsern lieben oheimen marggraf Fridrichen von Brandemburg und herczog Wilhelm von Beyern 1 bevolhen, yglichem an seinem orte, damit die sach einen furgang gewinne. dorumb be- geren wir von euch und ermanen euch ouch sunderlich, daz" ir ansehet solich zir und 1o herlikeit des richs, damit der almechtig gote das Dutsch getzung fur andere getzung gewirdigt hat, die ouch dasselb manig€ hundert jar ynnegehabt und in disen landen grosse macht besessen haben, und so euch der egenant unser lieber oheim hertzog Wil- helm mit seinem brief ermant und euch zeit und stat bescheidet, das ir dann ewer c bot- schafft mit voller macht dahin senden wolletd, uß den sachen zu reden und die zu 15 besliessen, damit uns solich gering hilff gesant werde uf ettlich monad und ye ee ye besser, nach underwisung des egenanten unsers ôheims, wann wir zu gote hoffen, das wir damit grosse sache schaffen wollen dem heiligen riche zu nucz, wann die sach alhie also gestalt und die parthie so gar mude sein, das man yczund mit tausenten mer getun môcht dann vormals oder hinfur, wo die land verloren wurden (das got behutt), mit 20 gar e grosser macht. so mügen solich leut ouch durch des von Meylan ? land s mit seiner furdrung zu uns fridlich wol durchkomen. und tut in disen noten, als wir euch getrawen. das wollen wir gen euch alczit genedielich erkennen. wann geschee des nit und das man in den sachen laß sein wurd (des wir doch nit getrawen), so sehe doch meniclich wol, das an uns des richs nucz und fromen nit gebrechen und das wir unser leib und 25 gut williclich darstrecken und hinfur gern tun wollen, mogen wir hilff gehaben, als ir des alles von unserm egenanten oheim hertzog Wilhelm eigentlich werdett€ underwiset werden. geben zu Senis an unser lieben frawen tag nativitatis unserer riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 22 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Den i ersamen burgermeistern und rat der stat k zu Franckfurt und andern in der Wederaw, unsern und des richs lieben getreuen. 30 Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1432 Okt. 14 B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. a. Erster Tag zu Basel am 16 November 1432 nr. 333-334. 333. Hzg. Wilhelm von Baiern an Frankfurt und andere Getreue des Reiches in der Wetterau2: schreibt, daß ihn K. Sigmund beauftragt habe, die Kurfürsten, Fürsten, Grafen, Herren und Reichsstädte zusammenzuberufen, um mit ihnen die Sendung von Reisigen in die Lombardei zu besprechen; bittet demgemäß um Abordnung von Mitgliedern des Rates nach Basel zum 16 November. 1432 Oktober 14 Basel. a) M das du ansehest statl daz ihr ansehet. b) M vil statl manig hundert. c) M dahin komen oder dein bot- schaft statt ewer botschafft. d) M wollest. e) om. M. f) MMeylon. g) M add. und. h) Mwirdest. i) em.; F Dem. k) om. F. 35 40 1 Vgl. nr. 331. 2 Frankfurt übersandte fer. 6 ante Symonis et Jude apostolorum ƒOkt. 247 1432 xwei am letxten Dienstag [Okt. 21] eingetroffene Briefe, nämlich einen des Königs funsere nr. 332] und einen Her- xog Wilhelms von Baiern ſunsere obige nr. 333], in Abschrift an Friedberg und bat es, Abschrift von beiden auch an Wetzlar gelangen zu lassen 45 (Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 164 conc. chart.; unter dem Text ist bemerkt item den von Geilnhusen in solicher maße etc.).
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B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. 543 Aus Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 171a orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. 1432 Okt. 14 partim deperd. Von gottes genaden Wilhalm pfallenzgrave bei Rein herzoge in Bairen des heiligen concili zu Basel beschirmer und stat- halder unsers genadigisten herrn des Romischen etc. konigs. Unsern gunstlichen grus zuvor. fursichtig und weis uns besunder lieb. wir lassen ew wissen, das unser allergenedigister herre der Romisch etc. konig uns ieczo etwemanigen brief 1 zugesant hat, darin er den kurfursten fursten und graven, auch etlichen des heiligen reichs steten und ew schreibet, im ain anzal geraisiger leut gen o Lamparten ze schicken; damit hoff er durch die hilf gottes dem heiligen reich und allen Teutschen landen groß ere und nutz ze schaffen, als ir das an seiner genaden briefe 2 den wir ew hiemit schicken, aigenlicher vernemen werdet. darauf sein koniglich gnad mit uns geschafft und ernstlichen bevolhen hat 3, in seinem namen und an seiner stat dieselben kurfursten fursten und graven und des heiligen reichs stete zu einander beruffen 15 und vorderen etc. lieben besundern. nu sind des heiligen concili sach ietzo also gestallt mit den Beheim, die ir botschaft ietzo in dem heiligen concili gehebt 4 und lauter angesagt haben, das gemaine ritterschaft und lantschaft aus Beheim und Merhern sein ainig worden, das si ir volmachtig anwald in das heilig concilium zu verhorung schicken wellen, sopald si haim kommen: darumb so mügen wir von hinnen nit reiten und 20 mussen den egenanten sachen auswarten, daran der Cristenhait gros ligt. herauf wir an stat unsers genadigisten herrn dez konigs an ew begeren, das ir etwer ewrs rats auf den suntag nach sant Marteins tag schierst mit vollem gwalt zu uns gen Basel schickt, Nor. 16 dahin wir die fursten herrn und stet, darumb uns bevolhen ist, ze komen gebetten und gevordert haben, rat ze werden, was hilf man unserm genanten herrn tun well. lieben 25 besundern. last ew die sach zu herzen gen und anligen, das unser obgenanter herre damit nit verlassen werd. zweifeln wir nit, er werd das gen ew und allen andern, die im darzu helfen, genediclich erkennen, wann er doch sollich mu und arwait niemant ze trost noch ze nutz tut dann dem heiligen reich und Teutschen landen; das er ie pillich genuss. dann sicherlichen sollt unsers herrn des konigs genaden guter will nicht 3o vollstreckt, sunder der Venediger und ir beileger aufsatz und poser will verpracht werden, ez wurd dem reich in kunftigen zeiten grossen schaden bringen. geben zu Basel an erichtag vor Galli anno etc. 32. [in verso] Den fursichtigen und weisen unsern lieben besundern burgermeister und râten der stat zu Franckfurt an der Ader 5 und andern dez richs getrewen in der Wederaw. 1432 Okt. 14 35 Dominus dux per se. 40 334. Pf. Stephan bei Rhein an seinen Vetter Hzg. Wilhelm von Baiern: kann der Einladung zu dem Tag in Basel am 16 November nicht Folge leisten, will sich aber einem etwaigen Beschluß, dem König Truppen nach Italien zu schicken, als Lehens- mann des Reichs unterwerfen. 1432 Oktober 26 Hagenau. 1432 Okt. 26 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 38 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. mutil. Im Ausxuge bei Kluckhohn a. a. O. 2, 563 Anm. I. 45 1 Vgl. nr. 331. Dieser Brief ist die Vorlage F unserer nr. 332. 3 Vgl. das Schreiben Sigmunds an Hrg. Wilhelm vom 8 September 1432 (nr. 331). 1Vgl. die Einleitung xur nächsten Hauptabteilung. 5 Daßt die herxogliche Kanxlei Frankfurt an der Oder und in der Wetterau liegen läft, verdient als Merkwürdigkeit hervorgehoben xu werden.
B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. 543 Aus Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 171a orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. 1432 Okt. 14 partim deperd. Von gottes genaden Wilhalm pfallenzgrave bei Rein herzoge in Bairen des heiligen concili zu Basel beschirmer und stat- halder unsers genadigisten herrn des Romischen etc. konigs. Unsern gunstlichen grus zuvor. fursichtig und weis uns besunder lieb. wir lassen ew wissen, das unser allergenedigister herre der Romisch etc. konig uns ieczo etwemanigen brief 1 zugesant hat, darin er den kurfursten fursten und graven, auch etlichen des heiligen reichs steten und ew schreibet, im ain anzal geraisiger leut gen o Lamparten ze schicken; damit hoff er durch die hilf gottes dem heiligen reich und allen Teutschen landen groß ere und nutz ze schaffen, als ir das an seiner genaden briefe 2 den wir ew hiemit schicken, aigenlicher vernemen werdet. darauf sein koniglich gnad mit uns geschafft und ernstlichen bevolhen hat 3, in seinem namen und an seiner stat dieselben kurfursten fursten und graven und des heiligen reichs stete zu einander beruffen 15 und vorderen etc. lieben besundern. nu sind des heiligen concili sach ietzo also gestallt mit den Beheim, die ir botschaft ietzo in dem heiligen concili gehebt 4 und lauter angesagt haben, das gemaine ritterschaft und lantschaft aus Beheim und Merhern sein ainig worden, das si ir volmachtig anwald in das heilig concilium zu verhorung schicken wellen, sopald si haim kommen: darumb so mügen wir von hinnen nit reiten und 20 mussen den egenanten sachen auswarten, daran der Cristenhait gros ligt. herauf wir an stat unsers genadigisten herrn dez konigs an ew begeren, das ir etwer ewrs rats auf den suntag nach sant Marteins tag schierst mit vollem gwalt zu uns gen Basel schickt, Nor. 16 dahin wir die fursten herrn und stet, darumb uns bevolhen ist, ze komen gebetten und gevordert haben, rat ze werden, was hilf man unserm genanten herrn tun well. lieben 25 besundern. last ew die sach zu herzen gen und anligen, das unser obgenanter herre damit nit verlassen werd. zweifeln wir nit, er werd das gen ew und allen andern, die im darzu helfen, genediclich erkennen, wann er doch sollich mu und arwait niemant ze trost noch ze nutz tut dann dem heiligen reich und Teutschen landen; das er ie pillich genuss. dann sicherlichen sollt unsers herrn des konigs genaden guter will nicht 3o vollstreckt, sunder der Venediger und ir beileger aufsatz und poser will verpracht werden, ez wurd dem reich in kunftigen zeiten grossen schaden bringen. geben zu Basel an erichtag vor Galli anno etc. 32. [in verso] Den fursichtigen und weisen unsern lieben besundern burgermeister und râten der stat zu Franckfurt an der Ader 5 und andern dez richs getrewen in der Wederaw. 1432 Okt. 14 35 Dominus dux per se. 40 334. Pf. Stephan bei Rhein an seinen Vetter Hzg. Wilhelm von Baiern: kann der Einladung zu dem Tag in Basel am 16 November nicht Folge leisten, will sich aber einem etwaigen Beschluß, dem König Truppen nach Italien zu schicken, als Lehens- mann des Reichs unterwerfen. 1432 Oktober 26 Hagenau. 1432 Okt. 26 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 38 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. mutil. Im Ausxuge bei Kluckhohn a. a. O. 2, 563 Anm. I. 45 1 Vgl. nr. 331. Dieser Brief ist die Vorlage F unserer nr. 332. 3 Vgl. das Schreiben Sigmunds an Hrg. Wilhelm vom 8 September 1432 (nr. 331). 1Vgl. die Einleitung xur nächsten Hauptabteilung. 5 Daßt die herxogliche Kanxlei Frankfurt an der Oder und in der Wetterau liegen läft, verdient als Merkwürdigkeit hervorgehoben xu werden.
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544 Kčnigliche Tage zu Basel und Niirnberg 1432 Okt. 26 im November 1432 und Januar 1433. Unsern fruntlichen dienst zuvor und was wir alle zit liebes: und guts vermugen hochgeborner furste, lieber vetter. als ir uns von unserm allergnedigsten herren dem Homischen konige einen brief! geschicket und damit geschrieben hant?, haben wir siner koniglichen gnaden begerunge, auch d Yor. 16 Personen gein Basel zu komen des sondags nach sand Martins tag oder unser botschaft ie uwere (darof nemlich, in unser selbes mit macht zu schicken) woil verstanden. lieber vetter. ee uns siner koniglicheu gnaden und uwer brief worden ist, sin wir in tagen unser herschaft lande und lute antreffende, d frunden trefflichen mit uns. deshalben wir komen noch imands von den unsern geschieken mogen, als wir dan gerne dun wolten, und trefflichen sachen verfangen gewesen abi uns selbes geburt zu sin und unsern zu dem obgnanten dage gein Basel nit 0 bitten wir uwer liebe fruntlich, das also und in dheiner ander maeß noch zu unwillen ofzunemen. dann wirdet zu Basel von des reisigen volkes dem vurgnanten unserm allergnedigsten herren gein Lamperten zu schicken icht geret vorgenomen und beslossen, darinne wollen wir, so verre wir von dem heiligeu riche belehent sin, unser vermogen nach uwerm rate nit sparen. dan was wir d em heiligen rich und unserm allergnedigsten i5 herren dem Romischen etc. konige zu dinst, sonderlich zu solicher wirdikeit, die keiser- liche krone zu entphaen, gedün mochten, das 1432 Ot 26 [in verso| Dem hoichgebornen fursten hern deten wir mit gutem willen gern. datum Hagennauwe dominica ante beatorum Symonis e£ Jude apostolorum anno etc. 32. Wilhelm palzegraven bi Rin herzug in 20 Beiern etc. des heiligen concili zu Basel Stephann von gots gnaden palzgrave beschirmer und statthalter unsers gnedigsten bi Rine und herzug in Beieren. herren des Romischen etc. konigs unserm lieben vettern. b. Zweiter Tag zu Basel am 11 Januar 1433 nr. 335-337. 25 H3? 335. Hzg. Wilhelm von Baierm an F'rankfur Nov. 26 (: da der kónigliche Tag vom 16 November infolge mangelhaften Besuches ergebnislos geblieben sei, habe er die Kurfürsten, Für- sten, Herren und Städte zu einem neuen Tage nach Basel für den 11 Januar [1433] berufen; er bitte wm. Beschickung desselben. 1432 November 26 Basel. Aus Frankfurt Stadt- A. Kaiserschreiben 1I nr. 171b orig. chart. lit. clausa e. sig. dn v. impr. 30 Von gottes genaden Wilhalm pfallenzgrave bei Rein herzog in Bairen des heiligen concili z halder unsers genádigisten herre u Basel beschirmer und stat- n dez Romischen etc. konigs. Unseren gunstlichen grus zuvor. ersamen weisen und besunder lieben. als wir ew nachst geschriben 4 und unsers genadigisten herrn des Rómischen etc. kunigs brief s zugeschickt haben von sollicher begerung wegen, so derselb unser herr dann an euch, auch die kurfursten fursten und herrn und stet getan hat, darauf wir den fursten und Xov. 16 anderen steten auf einen nimleichen tag des suntags nach sand Marteins tag her gen Basel ewr volmáchtig rat ze senden von des o haben: nu habt ir auf den selben tag ewr obgenanten unsers herrn wegen gevordert botschaft5 her getan. do aber etlich die 40 andern, die gefordert sind gewesen, nicht herchomen sein noch geschickt haben. do habt ! ur. 332; egl. dazu S. 536. * nr. 232; vgl. S. 536. * Auch Ulm und Rottweil haben das Schreiben erhalten. Rottweil schickte eine Abschrift davon an Ulm. Vgl. nr. 886 art. 17. * Am 14 Oktober. Vgl. nr. 338. 5 Frankfurts Vertreter waren Jost im Steinen- „huse und Walter Schwarzenberg. Vyl. nr. 338 und Schwarzenbergs Schreiben an Frankfurt vom 24 No- vember 1432 bei Janssen, Frankfurts Reichskorre- 45 spondenx 1, 382-384 ny. 711.
544 Kčnigliche Tage zu Basel und Niirnberg 1432 Okt. 26 im November 1432 und Januar 1433. Unsern fruntlichen dienst zuvor und was wir alle zit liebes: und guts vermugen hochgeborner furste, lieber vetter. als ir uns von unserm allergnedigsten herren dem Homischen konige einen brief! geschicket und damit geschrieben hant?, haben wir siner koniglichen gnaden begerunge, auch d Yor. 16 Personen gein Basel zu komen des sondags nach sand Martins tag oder unser botschaft ie uwere (darof nemlich, in unser selbes mit macht zu schicken) woil verstanden. lieber vetter. ee uns siner koniglicheu gnaden und uwer brief worden ist, sin wir in tagen unser herschaft lande und lute antreffende, d frunden trefflichen mit uns. deshalben wir komen noch imands von den unsern geschieken mogen, als wir dan gerne dun wolten, und trefflichen sachen verfangen gewesen abi uns selbes geburt zu sin und unsern zu dem obgnanten dage gein Basel nit 0 bitten wir uwer liebe fruntlich, das also und in dheiner ander maeß noch zu unwillen ofzunemen. dann wirdet zu Basel von des reisigen volkes dem vurgnanten unserm allergnedigsten herren gein Lamperten zu schicken icht geret vorgenomen und beslossen, darinne wollen wir, so verre wir von dem heiligeu riche belehent sin, unser vermogen nach uwerm rate nit sparen. dan was wir d em heiligen rich und unserm allergnedigsten i5 herren dem Romischen etc. konige zu dinst, sonderlich zu solicher wirdikeit, die keiser- liche krone zu entphaen, gedün mochten, das 1432 Ot 26 [in verso| Dem hoichgebornen fursten hern deten wir mit gutem willen gern. datum Hagennauwe dominica ante beatorum Symonis e£ Jude apostolorum anno etc. 32. Wilhelm palzegraven bi Rin herzug in 20 Beiern etc. des heiligen concili zu Basel Stephann von gots gnaden palzgrave beschirmer und statthalter unsers gnedigsten bi Rine und herzug in Beieren. herren des Romischen etc. konigs unserm lieben vettern. b. Zweiter Tag zu Basel am 11 Januar 1433 nr. 335-337. 25 H3? 335. Hzg. Wilhelm von Baierm an F'rankfur Nov. 26 (: da der kónigliche Tag vom 16 November infolge mangelhaften Besuches ergebnislos geblieben sei, habe er die Kurfürsten, Für- sten, Herren und Städte zu einem neuen Tage nach Basel für den 11 Januar [1433] berufen; er bitte wm. Beschickung desselben. 1432 November 26 Basel. Aus Frankfurt Stadt- A. Kaiserschreiben 1I nr. 171b orig. chart. lit. clausa e. sig. dn v. impr. 30 Von gottes genaden Wilhalm pfallenzgrave bei Rein herzog in Bairen des heiligen concili z halder unsers genádigisten herre u Basel beschirmer und stat- n dez Romischen etc. konigs. Unseren gunstlichen grus zuvor. ersamen weisen und besunder lieben. als wir ew nachst geschriben 4 und unsers genadigisten herrn des Rómischen etc. kunigs brief s zugeschickt haben von sollicher begerung wegen, so derselb unser herr dann an euch, auch die kurfursten fursten und herrn und stet getan hat, darauf wir den fursten und Xov. 16 anderen steten auf einen nimleichen tag des suntags nach sand Marteins tag her gen Basel ewr volmáchtig rat ze senden von des o haben: nu habt ir auf den selben tag ewr obgenanten unsers herrn wegen gevordert botschaft5 her getan. do aber etlich die 40 andern, die gefordert sind gewesen, nicht herchomen sein noch geschickt haben. do habt ! ur. 332; egl. dazu S. 536. * nr. 232; vgl. S. 536. * Auch Ulm und Rottweil haben das Schreiben erhalten. Rottweil schickte eine Abschrift davon an Ulm. Vgl. nr. 886 art. 17. * Am 14 Oktober. Vgl. nr. 338. 5 Frankfurts Vertreter waren Jost im Steinen- „huse und Walter Schwarzenberg. Vyl. nr. 338 und Schwarzenbergs Schreiben an Frankfurt vom 24 No- vember 1432 bei Janssen, Frankfurts Reichskorre- 45 spondenx 1, 382-384 ny. 711.
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B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. 545 ir uns von unsers genedigisten herrn des Romischen etc. kunigs wegen nit vollige antwurt tun wellen. nu haben wir allen kurfursten fursten herrn und steten, die uns dann ze vordern empfolchen sind, wider ausgeschriben, die her gepeten und gevordert auf an suntag nach sand Erharts tag schirst. darauf wir ew aber von unsers genadigisten 5 herrn des Romischen etc. kunigs wegen vordern, und wir bitten euch auch mit sunderem vleis, das ir auf den selben suntag nach sand Erhards tag ewr volmächtige potschaft her gen Basel schicket, den sachen nachzugen, als dann seiner kunigleichen genaden brief innhellt, den wir ew dann von seiner genaden wegen mit dem nâchsten voderbrief gesent haben. wiewol wir nu sarg haben, das im solich hilf auf den winter enzeiten 1o nicht ze staten komen mag, so hoffen wir doch, es werd im dannoch auf die langszeit und wetertag wol zu furdrung sten. wir haben auch dem obgenanten unserm genâdigen herrn hin geschriben 1, das wir all kurfursten fursten herrn und steten, die uns dann von der sach wegen zu vorderen bevolhen sind, anderwaid wider her auf den vorgenanten suntag nach sand Erhards tag haben aber her gen Basel ze komen gebeten und ge- 15 vordert, das sich sein genad darnach mug gerichten. datum Basel an mitbochen nach sand Kathrein tag der heiligen junkfrawn anno etc. 32. [in verso] Den ersamen fursichtigen und weisen den burgermaistern und râten der stat zu Franckfürt uns besündern lieben. ƒ1331 Jan. II 1432 Nov. 26 1432 Nov. 26 25) 20 336. Ulm an Nördlingen: schickt Abschrift eines Briefes K. Sigmunds; ferner Abschrift einer neuen Einladung Hzg. Wilhelms von Baiern zu einem Tage nach Basel für den 11 Januar 1433 zur Beratung des Hilfegesuches K. Sigmunds und Abschrift einer Einladung Frankfurts zu einem Münztage in Speier; schreibt des weiteren über das Verbot der Kurfürsten, Gold und Silber in ungemünztem Zustande aus- zuführen, und über Anderes mehr; beraumt zur Besprechung aller dieser Angelegen- heiten einen Tag nach Ulm auf den 2 Januar 1433 an und bittet um Beschickung desselben. 1432 Dezember 21 [Ulm]. 1132 Dez. 21 30 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 1 nr. 19 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd., sechs an einander geheftete Foliobogen um- fassend. Auf der Vorderseite hat der Schreiber unten links in die Ecke geschrieben Nördlingen; auf der Rückseite steht rechts neben der Adresse der gleichreitige Nördlinger Vermerk manung feria 6 post circumcisio domini [Jan. 2] etc. 33. [1] uns ist ain schrifte 2 von dem Unser frwntlich dienst voran. lieben frwnde. allerdurchlüchtigisten fursten unserm gnâdigisten herren dem Römischen etc. kunig komen, 35 die gemainen stetten gehôret und der abschrift ir hiebi beschlossen findent 3. daran ir wol vernemen werdent, was uns sin kûniglich gnade schribet und verkündet, wie sich die Polan zu der ungeloubigen diete zû Beheim wider die mûter der hailigen Cristenhait und sunderlich wider die Tútsche lande verpunden haben und was hilfe rats und bistands si in in ietzo tûnd in der Schliesien und suß tûnd, och von siner küniglichen gnaden 40 zůkunfte gen Rome und von unsers hailigisten vatters des bapsts und siner kuniglichen gnaden ainikait, und in beschließung mit empfelhung des hailigen consiliums ze Basele begeret etc. [2] ouch schicken wir úch hiemit ain abschrift ainer schrifte 4, die uns von dem durchlüchtigen fúrsten unserm gnâdigen herren herzog Wilhalmen von Bayern stathalter ze Basele etc. kommen ist und och gemainen stetten zûgehôret. daran ir 45 a) sic. 1 2 3 Dieser Brief ist uns unbekannt geblieben. Vom 12 Oktober 1432, unsere nr. 319. Liegt nicht mehr dabei. 4 Die Abschrift liegt nicht mehr dabei. Gemeint ist unsere nr. 335.
B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. 545 ir uns von unsers genedigisten herrn des Romischen etc. kunigs wegen nit vollige antwurt tun wellen. nu haben wir allen kurfursten fursten herrn und steten, die uns dann ze vordern empfolchen sind, wider ausgeschriben, die her gepeten und gevordert auf an suntag nach sand Erharts tag schirst. darauf wir ew aber von unsers genadigisten 5 herrn des Romischen etc. kunigs wegen vordern, und wir bitten euch auch mit sunderem vleis, das ir auf den selben suntag nach sand Erhards tag ewr volmächtige potschaft her gen Basel schicket, den sachen nachzugen, als dann seiner kunigleichen genaden brief innhellt, den wir ew dann von seiner genaden wegen mit dem nâchsten voderbrief gesent haben. wiewol wir nu sarg haben, das im solich hilf auf den winter enzeiten 1o nicht ze staten komen mag, so hoffen wir doch, es werd im dannoch auf die langszeit und wetertag wol zu furdrung sten. wir haben auch dem obgenanten unserm genâdigen herrn hin geschriben 1, das wir all kurfursten fursten herrn und steten, die uns dann von der sach wegen zu vorderen bevolhen sind, anderwaid wider her auf den vorgenanten suntag nach sand Erhards tag haben aber her gen Basel ze komen gebeten und ge- 15 vordert, das sich sein genad darnach mug gerichten. datum Basel an mitbochen nach sand Kathrein tag der heiligen junkfrawn anno etc. 32. [in verso] Den ersamen fursichtigen und weisen den burgermaistern und râten der stat zu Franckfürt uns besündern lieben. ƒ1331 Jan. II 1432 Nov. 26 1432 Nov. 26 25) 20 336. Ulm an Nördlingen: schickt Abschrift eines Briefes K. Sigmunds; ferner Abschrift einer neuen Einladung Hzg. Wilhelms von Baiern zu einem Tage nach Basel für den 11 Januar 1433 zur Beratung des Hilfegesuches K. Sigmunds und Abschrift einer Einladung Frankfurts zu einem Münztage in Speier; schreibt des weiteren über das Verbot der Kurfürsten, Gold und Silber in ungemünztem Zustande aus- zuführen, und über Anderes mehr; beraumt zur Besprechung aller dieser Angelegen- heiten einen Tag nach Ulm auf den 2 Januar 1433 an und bittet um Beschickung desselben. 1432 Dezember 21 [Ulm]. 1132 Dez. 21 30 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 1 nr. 19 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd., sechs an einander geheftete Foliobogen um- fassend. Auf der Vorderseite hat der Schreiber unten links in die Ecke geschrieben Nördlingen; auf der Rückseite steht rechts neben der Adresse der gleichreitige Nördlinger Vermerk manung feria 6 post circumcisio domini [Jan. 2] etc. 33. [1] uns ist ain schrifte 2 von dem Unser frwntlich dienst voran. lieben frwnde. allerdurchlüchtigisten fursten unserm gnâdigisten herren dem Römischen etc. kunig komen, 35 die gemainen stetten gehôret und der abschrift ir hiebi beschlossen findent 3. daran ir wol vernemen werdent, was uns sin kûniglich gnade schribet und verkündet, wie sich die Polan zu der ungeloubigen diete zû Beheim wider die mûter der hailigen Cristenhait und sunderlich wider die Tútsche lande verpunden haben und was hilfe rats und bistands si in in ietzo tûnd in der Schliesien und suß tûnd, och von siner küniglichen gnaden 40 zůkunfte gen Rome und von unsers hailigisten vatters des bapsts und siner kuniglichen gnaden ainikait, und in beschließung mit empfelhung des hailigen consiliums ze Basele begeret etc. [2] ouch schicken wir úch hiemit ain abschrift ainer schrifte 4, die uns von dem durchlüchtigen fúrsten unserm gnâdigen herren herzog Wilhalmen von Bayern stathalter ze Basele etc. kommen ist und och gemainen stetten zûgehôret. daran ir 45 a) sic. 1 2 3 Dieser Brief ist uns unbekannt geblieben. Vom 12 Oktober 1432, unsere nr. 319. Liegt nicht mehr dabei. 4 Die Abschrift liegt nicht mehr dabei. Gemeint ist unsere nr. 335.
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546 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. 1432 ouch wol merkent, wie sin gnade uns stetten von des vorgenanten unsers herren des Dez. 21 kúnigs begerunge wegen der hilfe gen Lampartten, alz in der nâchsten manunge [1433] stünd, aber betagt und fordert gen Basele volmachtiklich ze schicken uf den sunntag JaR. II nach sant Erharts tage ze nächste etc. davon úch mer ze schriben nicht not tût, wann ir in der nächsten manunge aigenschaft der sache gemerket hand und ietzo aber wol verstand, wie das furgenomen wird, denne so vil, das ir wißent, wie es umb den nächsten gesetzten tage ergangen si. so tüen wir úch kunt, das uf den vorgeschriben tage nieman kam denne der hochgebornen fúrsten und herren des marggrafen von Baden, grauf Ludwigs von Wirttemberg, iuwer und unser güten frunde der von Costentz, von Franck- furt und der stette unser verainunge erbern botten und das da nihtzit geschaffet mocht io [3] so ist uns denne ain schrifte 1 mit werden, also das es die zite ane ends was. ingeschlossen abschriften von den vorgenanten von Franckfurt kommen, der abschriften wir úch och verschlossen senden. daran ir wol vernemen werdent, was si alz von der guldin múnße wegen schribent und begernt zu ainem gemainen versamnungtage darumb gen Spyre ze senden, in maße alz si das denne gesetzet. davon wir úch och nicht 15 mer wissen ze schriben, denne alz ir in der nächsten schrifte wol findent. [4 mit sunderhait so verkunden wir úch denne, das uns fúrbracht ist, das die hochwirdigen und durchlüchtigen fursten unser gnadig herren die kurfúrsten ietzo nwlich etwiemânig meße zû Franckfurt gepflegen haben: wenne man sich in die meßen gesamnoten, das si denne ir bottschaften gen Franckfúrt getan und allen kouflúten offenlich verkunden 20 laußen hand, das nieman golde noch silber ungemúnßet ußfüren súlle 2, oder bi wem man das darúber ergriffe, dem wôlle man libe und gûte nâmen etc. das, alz uns nu bedunket, den kouflúten swärnúße bringet. was aber in dem nutze oder schaden füge, des wissen wir nicht so gäch zû begriffen, denne das uns wol ain notturft bedunket, mit wisem rate úber die vorgeschriben vier stucke ze sitzen und ze erwegen oder, was 25 in iedem stucke den stetten das nutzlichste oder beqwemlichste si, fúrzenemen. darumb so wôllent úwer bottschaft in iedem stucke úwer mainunge mit vollem gewalte em- pfelhen ietzo ußzerichten. [Es folgen, von uns als artt. 5-16 gezählt, noch mehrere andere hier nicht in Betracht kommende Beratungsgegenstände, u. a. Beschwerden wegen Vor- ladung vor das Nürnberger Landgericht, der Streit zwischen dem Abt und der Stadt so Kempten wegen der freien Zinser und Beschwerden der Kemptener wegen Beschlagnahme Venetianischen Gutes durch Heinrich von Stoffeln und den Sekretär des Königs Hermann Hecht 3.] [17] fúro schicken wir úch denne ain abschrift 4 ainer schrifte, die uns mit zwain der vorgenanten unser herren des kunigs und och herzog Wilhalms von Bayern schrifte abschriften 5 von úwern und unsern gúten frwnden den von Rotwyle komen 35 ist. daran ir wol vernemen werdent, was das ist und wie si der egenant unser herre herzog Wilhalm fúr sich gen Basele gen dem obgenanten unserm herren dem marg- graufen von Baden betagt uf sant Erharts tage ze nächst und wie ernstlich und treffenlich die egenanten von Rotwyle uns manent umb ain unverzogen manung zü tünde, das in in dem geraten und geholfen werde und sunderbar si mit bottschaften und anderm zû 40 dem tag nach zimlicher notturft werden versehen, davon úch mer ze schriben och nicht not tût, nachdem alle mainung in irer schrifte findent. und also manen wir úch, den egeschriben stetten in den vorgeschriben sachen ze raten und ze helfen, ieglicher alz sich nach irer sachen gelegenhait gepúret, und úwer bottschaft uwer mainung darumb mit gewalte zu empfelhen, das das ietzo ußgerichtet werde. [Es folgen artt. 18 und 19 45 betr. die Weigerung Rottweils, seinen Anteil an den 300 Gulden, die Eßlingen für die [1433] Jan. 8 1 Unsere nr. 533. Die abschriftlich beigeschlos- senen Briefe sind nicht mehr vorhanden. 2 Vgl. dariber die Einleiung xu lit. Aa unserer vorletxten Hauptabteilung. 3 Vgl. hierxu nr. 191. 4 Diese Abschrift liegt nicht mehr dabei. 5 Es sind die in den artt. I und 2 erwähnten Briefe vom 12 Oktober und 26 November 1432. 50
546 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. 1432 ouch wol merkent, wie sin gnade uns stetten von des vorgenanten unsers herren des Dez. 21 kúnigs begerunge wegen der hilfe gen Lampartten, alz in der nâchsten manunge [1433] stünd, aber betagt und fordert gen Basele volmachtiklich ze schicken uf den sunntag JaR. II nach sant Erharts tage ze nächste etc. davon úch mer ze schriben nicht not tût, wann ir in der nächsten manunge aigenschaft der sache gemerket hand und ietzo aber wol verstand, wie das furgenomen wird, denne so vil, das ir wißent, wie es umb den nächsten gesetzten tage ergangen si. so tüen wir úch kunt, das uf den vorgeschriben tage nieman kam denne der hochgebornen fúrsten und herren des marggrafen von Baden, grauf Ludwigs von Wirttemberg, iuwer und unser güten frunde der von Costentz, von Franck- furt und der stette unser verainunge erbern botten und das da nihtzit geschaffet mocht io [3] so ist uns denne ain schrifte 1 mit werden, also das es die zite ane ends was. ingeschlossen abschriften von den vorgenanten von Franckfurt kommen, der abschriften wir úch och verschlossen senden. daran ir wol vernemen werdent, was si alz von der guldin múnße wegen schribent und begernt zu ainem gemainen versamnungtage darumb gen Spyre ze senden, in maße alz si das denne gesetzet. davon wir úch och nicht 15 mer wissen ze schriben, denne alz ir in der nächsten schrifte wol findent. [4 mit sunderhait so verkunden wir úch denne, das uns fúrbracht ist, das die hochwirdigen und durchlüchtigen fursten unser gnadig herren die kurfúrsten ietzo nwlich etwiemânig meße zû Franckfurt gepflegen haben: wenne man sich in die meßen gesamnoten, das si denne ir bottschaften gen Franckfúrt getan und allen kouflúten offenlich verkunden 20 laußen hand, das nieman golde noch silber ungemúnßet ußfüren súlle 2, oder bi wem man das darúber ergriffe, dem wôlle man libe und gûte nâmen etc. das, alz uns nu bedunket, den kouflúten swärnúße bringet. was aber in dem nutze oder schaden füge, des wissen wir nicht so gäch zû begriffen, denne das uns wol ain notturft bedunket, mit wisem rate úber die vorgeschriben vier stucke ze sitzen und ze erwegen oder, was 25 in iedem stucke den stetten das nutzlichste oder beqwemlichste si, fúrzenemen. darumb so wôllent úwer bottschaft in iedem stucke úwer mainunge mit vollem gewalte em- pfelhen ietzo ußzerichten. [Es folgen, von uns als artt. 5-16 gezählt, noch mehrere andere hier nicht in Betracht kommende Beratungsgegenstände, u. a. Beschwerden wegen Vor- ladung vor das Nürnberger Landgericht, der Streit zwischen dem Abt und der Stadt so Kempten wegen der freien Zinser und Beschwerden der Kemptener wegen Beschlagnahme Venetianischen Gutes durch Heinrich von Stoffeln und den Sekretär des Königs Hermann Hecht 3.] [17] fúro schicken wir úch denne ain abschrift 4 ainer schrifte, die uns mit zwain der vorgenanten unser herren des kunigs und och herzog Wilhalms von Bayern schrifte abschriften 5 von úwern und unsern gúten frwnden den von Rotwyle komen 35 ist. daran ir wol vernemen werdent, was das ist und wie si der egenant unser herre herzog Wilhalm fúr sich gen Basele gen dem obgenanten unserm herren dem marg- graufen von Baden betagt uf sant Erharts tage ze nächst und wie ernstlich und treffenlich die egenanten von Rotwyle uns manent umb ain unverzogen manung zü tünde, das in in dem geraten und geholfen werde und sunderbar si mit bottschaften und anderm zû 40 dem tag nach zimlicher notturft werden versehen, davon úch mer ze schriben och nicht not tût, nachdem alle mainung in irer schrifte findent. und also manen wir úch, den egeschriben stetten in den vorgeschriben sachen ze raten und ze helfen, ieglicher alz sich nach irer sachen gelegenhait gepúret, und úwer bottschaft uwer mainung darumb mit gewalte zu empfelhen, das das ietzo ußgerichtet werde. [Es folgen artt. 18 und 19 45 betr. die Weigerung Rottweils, seinen Anteil an den 300 Gulden, die Eßlingen für die [1433] Jan. 8 1 Unsere nr. 533. Die abschriftlich beigeschlos- senen Briefe sind nicht mehr vorhanden. 2 Vgl. dariber die Einleiung xu lit. Aa unserer vorletxten Hauptabteilung. 3 Vgl. hierxu nr. 191. 4 Diese Abschrift liegt nicht mehr dabei. 5 Es sind die in den artt. I und 2 erwähnten Briefe vom 12 Oktober und 26 November 1432. 50
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B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. 547 Städte ausgelegt hat, zu zahlen, und die Aufforderung Ulms an die Städte, ihren Anteil an der Städterechnung zu begleichen. Am Schluß bittet Ulm, bevollmächtigte Boten nach Ulm uf den fritag nach dem hailigen ewichtage des nuwen ingenden jars ze wihennâchten geben uf sant Thomas des hailigen genant in latin circumcisio domini zu senden.] 5 apostolen tage anno domini etc. 1430 secundo. [in verso] Unsern besundern gûten frwnden den von Nordlingen. Burgermaister und raute ze Ulme. 1432 Dez. 2. 1433 Jan. 2 1432 Deк. 21 [Es folgt noch eine längere Nachschrift, die Angelegenheiten Memminger, Ravens- burger und Nördlinger bezw. Bopfinger Bürger und ein Hilfegesuch Kaufbeurens betrifft. 10 337. Frankfurt an Hzg. Wilhelm von Baiern: kann den Tag, den er von des Königs wegen für den 11 Januar nach Basel berufen hat, Fehde halber nicht beschicken, wird aber dem Hilfegesuch des Königs stattgeben, wenn die Fürsten und andere Herren und Städte es auch thun. [1433 17 Januar 2 [Frankfurt]. 114337 Jan.2 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 155 conc. chart. mit dem Vermerk Audita a consilio. Gedruckt bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz 1, 377-378 nr. 701 ebendaher. Unsern undertenigen willigen dinst mit fliße zuvor. hochgeborner furste, lieber gnediger herre. als uwer gnade uns nest2 geschriben und unsers gnedigsten herren des Romschen etc. konigis brief3 zugeschickt habet von solicher begerunge wegen, so 20 derselbe unser herre an unser herren die kurfursten fursten herren stete und auch uns getan habe 4, und fordert und begert uwer furstlich gnade aber 5 von unsers gnedigisten herren des Romischen konigis wegen, daz wir unsere botschaft uf sondag nach sant Erharden tag nest komende gen Basel schicken wullen, den sachen nachzugeen, als siner Jan. 11 koniglichen genaden brief inhalde etc.: des biden wir uwere furstliche wirdikeit wissen, 25 das wir zu diser zit trefflicher fehede halb, so uns korzlich entstanden sin, unsere frunde nit truwen sicher aber dohin zu schicken, als wir gerne und auch billich teden. und nachdem wir unserm gnedigisten herren dem Romischen konige von des richs wegen mit unserr gewonlichen sture jerlichs gewarten und geben und wir auch meinen, daz wir solicher dinste und reise darumb und auch nach unsern gnaden und friheiden uberig 3o und irlassen sin sulden, iedoch sinen wirdigen koniglichen gnaden zu besunderm willen und behegelichkeit so meinen wir, so unsere gnedigen herren die fursten, andere herren und stede sinen koniglichen gnaden zu dinste komen und schicken zu solichem siner koniglichen gnaden furnemen, daz wir uns alsdan nach unserr gelegenheid gein sinen wirdigen koniglichen gnaden auch halden und die unsern zu dinste schicken wollen, also 35 daz wir hoffen und truwen in siner koniglichen gnaden und hulden zu bliben und zu 1 Bei Janssen a. a. O. I, 377 und in den In- ventaren des Frankfurter Stadtarchivs 3, 76 ist der Brief irrtümlich xum Jahre 1432 gestellt. 2 Am 14 Oktober 1432 (nr. 333). 40 3 nr. 332. 4 Das Schreiben ist, bevor es die endgiltige, von uns im Texte mitgeteilte Form erhielt, mehrfach in sachlicher und stilistischer Hinsicht verändert wor- den. Es geniigt, die Stellen der urspringlichen 45 Fassung, welche eine materielle Korrektur erfuhren, hier anzumerken. Nach getan habe wird fortge- fahren: daruf uwer gnade unsern herren den fur- sten und andern steten, des suntages nach sant Mer- tins tag [1432 Nov. 16] gein Basel unser volmechtig rat zu senden, von des obgenanten unsers herren wegen gefordert habet. nu haben wir uf denselben tag unser betschaft [sic] gen Basel getan. da aber etliche die andern, die gefordert sin gewesen, nit dar kommen sin noch geschickt haben, da haben wir uwern gnaden von unsers gnedigsten herren des Romschen etc. konigis wegen nit vollige antwort tun wollen. Abgesehen von formellen Verschieden- heiten fehlt dann noch in dem ersten Entwurf des Schreibens, was in den Sätxen des biden wir uwer furstliche wirdikeit wissen — uberig und irlassen sin sulden gesagt ist. 5 In dem Briefe vom 26 November (nr. 335). Deutsche Reichstags-Akten X. 70
B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. 547 Städte ausgelegt hat, zu zahlen, und die Aufforderung Ulms an die Städte, ihren Anteil an der Städterechnung zu begleichen. Am Schluß bittet Ulm, bevollmächtigte Boten nach Ulm uf den fritag nach dem hailigen ewichtage des nuwen ingenden jars ze wihennâchten geben uf sant Thomas des hailigen genant in latin circumcisio domini zu senden.] 5 apostolen tage anno domini etc. 1430 secundo. [in verso] Unsern besundern gûten frwnden den von Nordlingen. Burgermaister und raute ze Ulme. 1432 Dez. 2. 1433 Jan. 2 1432 Deк. 21 [Es folgt noch eine längere Nachschrift, die Angelegenheiten Memminger, Ravens- burger und Nördlinger bezw. Bopfinger Bürger und ein Hilfegesuch Kaufbeurens betrifft. 10 337. Frankfurt an Hzg. Wilhelm von Baiern: kann den Tag, den er von des Königs wegen für den 11 Januar nach Basel berufen hat, Fehde halber nicht beschicken, wird aber dem Hilfegesuch des Königs stattgeben, wenn die Fürsten und andere Herren und Städte es auch thun. [1433 17 Januar 2 [Frankfurt]. 114337 Jan.2 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 155 conc. chart. mit dem Vermerk Audita a consilio. Gedruckt bei Janssen, Frankfurts Reichskorrespondenz 1, 377-378 nr. 701 ebendaher. Unsern undertenigen willigen dinst mit fliße zuvor. hochgeborner furste, lieber gnediger herre. als uwer gnade uns nest2 geschriben und unsers gnedigsten herren des Romschen etc. konigis brief3 zugeschickt habet von solicher begerunge wegen, so 20 derselbe unser herre an unser herren die kurfursten fursten herren stete und auch uns getan habe 4, und fordert und begert uwer furstlich gnade aber 5 von unsers gnedigisten herren des Romischen konigis wegen, daz wir unsere botschaft uf sondag nach sant Erharden tag nest komende gen Basel schicken wullen, den sachen nachzugeen, als siner Jan. 11 koniglichen genaden brief inhalde etc.: des biden wir uwere furstliche wirdikeit wissen, 25 das wir zu diser zit trefflicher fehede halb, so uns korzlich entstanden sin, unsere frunde nit truwen sicher aber dohin zu schicken, als wir gerne und auch billich teden. und nachdem wir unserm gnedigisten herren dem Romischen konige von des richs wegen mit unserr gewonlichen sture jerlichs gewarten und geben und wir auch meinen, daz wir solicher dinste und reise darumb und auch nach unsern gnaden und friheiden uberig 3o und irlassen sin sulden, iedoch sinen wirdigen koniglichen gnaden zu besunderm willen und behegelichkeit so meinen wir, so unsere gnedigen herren die fursten, andere herren und stede sinen koniglichen gnaden zu dinste komen und schicken zu solichem siner koniglichen gnaden furnemen, daz wir uns alsdan nach unserr gelegenheid gein sinen wirdigen koniglichen gnaden auch halden und die unsern zu dinste schicken wollen, also 35 daz wir hoffen und truwen in siner koniglichen gnaden und hulden zu bliben und zu 1 Bei Janssen a. a. O. I, 377 und in den In- ventaren des Frankfurter Stadtarchivs 3, 76 ist der Brief irrtümlich xum Jahre 1432 gestellt. 2 Am 14 Oktober 1432 (nr. 333). 40 3 nr. 332. 4 Das Schreiben ist, bevor es die endgiltige, von uns im Texte mitgeteilte Form erhielt, mehrfach in sachlicher und stilistischer Hinsicht verändert wor- den. Es geniigt, die Stellen der urspringlichen 45 Fassung, welche eine materielle Korrektur erfuhren, hier anzumerken. Nach getan habe wird fortge- fahren: daruf uwer gnade unsern herren den fur- sten und andern steten, des suntages nach sant Mer- tins tag [1432 Nov. 16] gein Basel unser volmechtig rat zu senden, von des obgenanten unsers herren wegen gefordert habet. nu haben wir uf denselben tag unser betschaft [sic] gen Basel getan. da aber etliche die andern, die gefordert sin gewesen, nit dar kommen sin noch geschickt haben, da haben wir uwern gnaden von unsers gnedigsten herren des Romschen etc. konigis wegen nit vollige antwort tun wollen. Abgesehen von formellen Verschieden- heiten fehlt dann noch in dem ersten Entwurf des Schreibens, was in den Sätxen des biden wir uwer furstliche wirdikeit wissen — uberig und irlassen sin sulden gesagt ist. 5 In dem Briefe vom 26 November (nr. 335). Deutsche Reichstags-Akten X. 70
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11483] Jan. 2 [1438] Jan, 2 H3? 338. Ausgaben Frankfurts aus Anlaß des ersten königlichen Tages zu Basel, Dez. 6 a. 13 Dez. 6 548 sin. Kónigliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1438. und biden darumb uwer gnade, soliche unser antwort gnedeclich an unsers gnedigisten herren des konigis gnade zu brengen uad daz sine konigliche gnade unq auch uwere gnade daz gnedeclich und gunstlich von uns ufnemen wullet. wir zu allen ziden mit unserm willigem dinste underteniclich virdienen. daz wollen datum in crastino cireumscisionis domini anno ejusdem 1432 *. [supra] Dem hochgeborn fursten und herren hern Wilhelm von gots gnaden phalz- graven bi Rijne herzogen in Beyern des heilgen concilii zu Basel beschirmer und stathelder unsers gnedigsten herren des Rom- schen etc. konigs unserm lieben gnedigen herren. e. Stüdtisehe Kosten nr. 338-311. Dezember 6 und 13. 1452 Aus Frankfurt Stadt- A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 54% „ot. chart. coaevae unter der Rubrik Ußgeben zerunge in der dritten rechenunge. [7] Item die sancti Nicolai 42 gulden han verzeret Walther Swarezenberg und Jost im Steynenhuse selbsiebende zum tage gen Basel zu perde, als herzoge Wilhelm von unsers herren des koniges wegen dar bescheiden hatte, dri wochen, und doch Walther Swarczenberg von Basel forter zum konige reid! und Jost selbdritte herwider heime reid, also daz Walthers zerunge zu Basel forter anhub. n) sic. ! Uber den. Zweck von. Schwarxenbergs Reise nach ‚Siena giebt der folgende Brief Frankfurts an Nörd- lingen vom 5 November 1432 Auskunft: Nürnberg wolle eine Messe vom vierten Tage nach Ostern bis 24 Tage darnach errichten; diese Messe würde «ie Frankfurter beeinträchtigen; deshalb habe es jetst eine Botschaft an den König geschickt mit Unter- stützamgsbriefen der Kurfürsten und der Städte; Nördlingen möge ebenfalls eine Botschaft an den Kömig schicken, falls seine Messe durch Nürnbergs Vorgehen benachteiligt werde; dal. fer. 4 post om- nium sanctorum 1432. (Nordlingen Sładi- A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. cłausa e. sig. im v. impr. del.) Von den hier erwähnten kurfürstlichen Briefen un Sigmund ist uns keiner bekannt ge- worden, von den städtischen nur der Augsburgs vom 28 Oktober. Schritte zur Verhütung einer Schüädigumg der Frank- furter Messe durch die Nürnberger xu thun; dat. Do. c. Lucas evang. 1432. (Augsburg Sładł- A. Brief- buch III fol. 20445 cop. chart. coaeva.) Daß aber die Kurfürsten thatsächlich «an. Sigmund. sehrieben, xeigt der. folgende, unter. Sa. anie Martini [Nov. 8] 1432 gemachte Eintrag im Frankfurter Rechenbuch : item 3 gulden han wir von geheiB der burgermeistere geschenket unsern herren von Mencze, von Collen und herzoge Ludewigs schribern, iglichen einen, als dieselben fursten dem rade einen bedebrée/ an uu- sern herren den konig gaben von der von Nuren- Darin, wird. Sigmund | aufgefordert, berg messe wegen, die sie ufzurichten meinen (Tank furt Stadi-A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 402 not. chart. coacva). Der Brief Augsburgs wurde, wie diese Stadt am 283 Oktober an Frankfurt schrieb, direkt an Sigmund geschickt (Augsburg Sładi - A, Briefbuch III fol. 9044 cop. chart. coaeva). Da- gegen wurden die Briefe einer Reihe Brabanter ‚Städte durch Schwarzenberg befördert. Frankfurt schrieb ihm am 16 November nach Basel: Jakob Stralenbery , den es am die Städte im Niderland wegen der Briefe an den Römischen Köniy in Sachen der Nürnberger Messe geschickt habe, sei xurüchk- gekehrt; es schicke ihm diese Briefe mit dem gegen- würtigen Bolen; sie seien von. Coln, Aiche, Mastricht, Herentals, Mechil, Brussel, Loten «nd Sant Druden ; es denke, die Briefe werden im der Form abgefafßt sein, in der es sie wünsche; dat. dominica die ante Elizabeth [Nov. 16] anno 1432. (Frankfurt Stadt- A. Münze nr. 3244 conc. chart.) Köln schrieb übrigens noch einmal am 7 Januar 1433 an Sigmund (Mit- teilungen aus dem Kölner Stadt-A. 24, 153). Das Resultat von Schwarxenbergs Gesandtschaft teilte Frankfurt am 8 Marz 1433 am Nördlingen mit: es habe eine Botschaft beim König in Siena der Nürnberger Messe wegen gehabt und ihn bitten lassen, die Messe abxuthun, dan sie hindernis uud schaden in des heiligen richs und unsere messe und merkte zu Frankefurt brechte; der Künig habe mum Hxg. Wilhelm von Baiern befohlen, Frankfurt und Nürn- o 10 20 26 30 36 40 46 50
11483] Jan. 2 [1438] Jan, 2 H3? 338. Ausgaben Frankfurts aus Anlaß des ersten königlichen Tages zu Basel, Dez. 6 a. 13 Dez. 6 548 sin. Kónigliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1438. und biden darumb uwer gnade, soliche unser antwort gnedeclich an unsers gnedigisten herren des konigis gnade zu brengen uad daz sine konigliche gnade unq auch uwere gnade daz gnedeclich und gunstlich von uns ufnemen wullet. wir zu allen ziden mit unserm willigem dinste underteniclich virdienen. daz wollen datum in crastino cireumscisionis domini anno ejusdem 1432 *. [supra] Dem hochgeborn fursten und herren hern Wilhelm von gots gnaden phalz- graven bi Rijne herzogen in Beyern des heilgen concilii zu Basel beschirmer und stathelder unsers gnedigsten herren des Rom- schen etc. konigs unserm lieben gnedigen herren. e. Stüdtisehe Kosten nr. 338-311. Dezember 6 und 13. 1452 Aus Frankfurt Stadt- A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 54% „ot. chart. coaevae unter der Rubrik Ußgeben zerunge in der dritten rechenunge. [7] Item die sancti Nicolai 42 gulden han verzeret Walther Swarezenberg und Jost im Steynenhuse selbsiebende zum tage gen Basel zu perde, als herzoge Wilhelm von unsers herren des koniges wegen dar bescheiden hatte, dri wochen, und doch Walther Swarczenberg von Basel forter zum konige reid! und Jost selbdritte herwider heime reid, also daz Walthers zerunge zu Basel forter anhub. n) sic. ! Uber den. Zweck von. Schwarxenbergs Reise nach ‚Siena giebt der folgende Brief Frankfurts an Nörd- lingen vom 5 November 1432 Auskunft: Nürnberg wolle eine Messe vom vierten Tage nach Ostern bis 24 Tage darnach errichten; diese Messe würde «ie Frankfurter beeinträchtigen; deshalb habe es jetst eine Botschaft an den König geschickt mit Unter- stützamgsbriefen der Kurfürsten und der Städte; Nördlingen möge ebenfalls eine Botschaft an den Kömig schicken, falls seine Messe durch Nürnbergs Vorgehen benachteiligt werde; dal. fer. 4 post om- nium sanctorum 1432. (Nordlingen Sładi- A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. cłausa e. sig. im v. impr. del.) Von den hier erwähnten kurfürstlichen Briefen un Sigmund ist uns keiner bekannt ge- worden, von den städtischen nur der Augsburgs vom 28 Oktober. Schritte zur Verhütung einer Schüädigumg der Frank- furter Messe durch die Nürnberger xu thun; dat. Do. c. Lucas evang. 1432. (Augsburg Sładł- A. Brief- buch III fol. 20445 cop. chart. coaeva.) Daß aber die Kurfürsten thatsächlich «an. Sigmund. sehrieben, xeigt der. folgende, unter. Sa. anie Martini [Nov. 8] 1432 gemachte Eintrag im Frankfurter Rechenbuch : item 3 gulden han wir von geheiB der burgermeistere geschenket unsern herren von Mencze, von Collen und herzoge Ludewigs schribern, iglichen einen, als dieselben fursten dem rade einen bedebrée/ an uu- sern herren den konig gaben von der von Nuren- Darin, wird. Sigmund | aufgefordert, berg messe wegen, die sie ufzurichten meinen (Tank furt Stadi-A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 402 not. chart. coacva). Der Brief Augsburgs wurde, wie diese Stadt am 283 Oktober an Frankfurt schrieb, direkt an Sigmund geschickt (Augsburg Sładi - A, Briefbuch III fol. 9044 cop. chart. coaeva). Da- gegen wurden die Briefe einer Reihe Brabanter ‚Städte durch Schwarzenberg befördert. Frankfurt schrieb ihm am 16 November nach Basel: Jakob Stralenbery , den es am die Städte im Niderland wegen der Briefe an den Römischen Köniy in Sachen der Nürnberger Messe geschickt habe, sei xurüchk- gekehrt; es schicke ihm diese Briefe mit dem gegen- würtigen Bolen; sie seien von. Coln, Aiche, Mastricht, Herentals, Mechil, Brussel, Loten «nd Sant Druden ; es denke, die Briefe werden im der Form abgefafßt sein, in der es sie wünsche; dat. dominica die ante Elizabeth [Nov. 16] anno 1432. (Frankfurt Stadt- A. Münze nr. 3244 conc. chart.) Köln schrieb übrigens noch einmal am 7 Januar 1433 an Sigmund (Mit- teilungen aus dem Kölner Stadt-A. 24, 153). Das Resultat von Schwarxenbergs Gesandtschaft teilte Frankfurt am 8 Marz 1433 am Nördlingen mit: es habe eine Botschaft beim König in Siena der Nürnberger Messe wegen gehabt und ihn bitten lassen, die Messe abxuthun, dan sie hindernis uud schaden in des heiligen richs und unsere messe und merkte zu Frankefurt brechte; der Künig habe mum Hxg. Wilhelm von Baiern befohlen, Frankfurt und Nürn- o 10 20 26 30 36 40 46 50
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úd = m © = 2 2 3 4 4 o e e o > o en B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. [2] Item [d. č. in die Lucie] 6 gulden dem obgenant Jost im Steynhuse geschankt fur 7^? 549 sin muwe und versumenis, als er dri wochen zu Basel uß was, als vor geschriben steet. 339. Auslagen Uhns für den Schwäbischen Städtebund aus Anlaß der beiden königlichen Tage zu Basel, berg vor sich xa laden, beide zu verhüren, ob die Messe der einen Stadt der der anderen schade, und im dann Bericht xu erstatten; demgenüäß habe Hry. Wilhelm. einen. Tag auf. Judica. [ Márz 29] an- beraumt ; es höre, daß Nördlingen und andere Städte aus demselben Grunde ihre Botschaft beim König gehabt haben amd ebenfalls am Hxg. Wilhelm ge- wiesen seien; deshalb habe es schon an Ulm und Eßlingen geschrieben und beide gebeten, ihm einen kuntschaftbxief «mn der Form und des Inhaltes xu schicken, wie es vom Erxbischof von Mainx einen offenen besiegelten brief erhalten habe; es schicke anbei Abschrift der drei Briefe und bitte Nörd- lingen, die beiden Städte zaw Ausstellung des ge- wünschten Briefes xu veranlassen; sollte Nördlingen xu demselben Tage nach Basel geladen sein, so móge es seine Boten anweisen, die Sache mit denen Frank- furis xu. besprechen, ehe sie sich xu Hxg. Wilhelm begüben; dat. dominica die, qua cantabatur in eccle- sia dei reminiscere [Mir 8] anno 1433. (Nórd- lingen Stadt- A. Missiven vom Jahre 1433 ordy. chart. lit. elausa c. sig. in v. impr.) Solche kunt- sehaftbriefe erbat sich Frankfurt auch nom Brz- bischof von Köln, Pf. Laudwig, Hxg. Otto [Pfalxgrafen von Mosbach], den Herzxögen von Kleve und von Berg, dem Grafen von Katxenellenbogen, von Aachen umd von den Brabanter Städten (laut Ausgabenotizen in Frankfurt Stadt- A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 552 mot. chart. coaevac); desyleichen von Ziirich (ebenda Botenbuch vom Jahre 1432 fol. 14 mot. chart. coaeva). Ferner wandte es sich mit derselben Bitte an Augsburg, wie aus dem. folgenden Briefe dieser Stadt an Hxgy. Wilhelm von Baiern hervorgeht: sie bexeuge auf Frankfurts Bitte in offen kuntschaft- brief, das lantkundig sei, ob die messe ze Nurem- herg also furgang gewinne, das das größlich wär und wurd wider die messe ze Franckfurt und grousse hindernuß eintrüg und schäden gemainen landen und kauflewten brähte, damit vil gewerbs möcht vermitten beleiben, sunder so die kauflewt Behem, Merhern, der Slesien, Oesterreich und sünst von Oberlanden villeiht ze Nuremberg beliben, da- wider die kauflewt ufi den landen von Prabant, Flan- dern, Holland, Westfalen, Niderland und der Rein- strom [ Vorl. Reinstarm] villeiht defgeleichen ze Franckfurt beliben und das an entwederm ort der gewerb gemindert werden und dem ganzen lande merklicher unstatt und schaden dadurch wol ent- stán möcht; sie seč dafür, daß die Frankfurter Messe unbekrenket bleibe, da sie allen Kaufleuten dn Deutschen Landen am allergelegnisten sez; daf. aftermantag n. oculi [Merz 17] 1433. (Augsburg Stadt- A. Briefbuch III fol. 2884 cop. chart. coweva.) von 1432 Oktober 17 bis November 13 umd 1433 Januar 3. Ähnlich schrieb die Stadt dem Herzog Do. v. letare 2 z, 6 u. 13 1432 Okt, 17 bis 1498 Jan. 8 [Méürx. 19] xw. Gunsten, der Nórdlinger Messe (ebenda . fol. 235 cop. chart. coaeva). Nördlingen schrieb dem Wunsche Frankfurts entsprechend an Ulm, auch an Rothenburg und an Mf. Jakob. von Baden. Ulm antwortete am gótemtag n. oculi in der vasten [Marx 16], а) die Sache die ganze [Schwäbische] Vereinigung angehe und es sie deshalb in Mahnung setxen werde (Nördlingen Stadź- A. Missiven vom Jahre 1433 orig. chart. lit. clausa e. sig. in v. impr). Ähnlich antwortete Rothenburg fer. 5 ante letare [Märx 19], Nördlingen möge Ulm veranlassen, die Sache den mit ihm verbündeten Städten vor- xulegen (ebenda orig. chart, lit. clausa. e. sig. dn v. dmpr.).. Mf. Jakob versprach sabbato post letare [Marx 28], sich über die Sache unterrichtenm ка wollen, sobałd seine jetxt abwesenden Hüte heün- gekehrt seien (ebenda orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. wumpr. del). Uber den Baseler Tag vom 29 Mürx wissen wir Genaues. Nürnberg war jedenfalls vertreten; es schrieb am. 17 Márx an xg. Walheln: es werde den. Tag , den er im Auf- trage K. Sigmamds wegen der Frankfurter, Nord- linger und Nürnberger Messe für den 29 Märx nach Basel ausgeschrieben habe, ungeachtet der verspäteten Zustellung des Ausschreibens beschicken; es bitte um Entschuldiguny, falls seine Gesandtschaft erst einige Tage nach dem festyesetxten Termin eintreffen sollte ; dat. fer. 8 post oculů [Miirx 17] 33. (Miinchen Reichs-A. Reichsstädte, Litteralien: Nürnberg nr. 32 fol. 1 orig. membr. lit. clausa e. sty. n, v. impr. del.) Für Frankfurt erschienen Walter Scluvarzen- berg, Jost im Steinenhuse, Johann Stralenberg und der Schreiber Johannes (Frankfurt Stadí-A. Rechen- buch vom Jahre 1432 fol. 55b mot. chart. coaeva). Frankfurt hielt es nachher für notwendig, eine neue Gesandtschaft am Sigmund x. schicken. Ks schrieb am 26 April an Florenx: es danke für das Wohl- wollen, das seinen Qesandten an den Rómischen Koónig Gaualterus de Montebrumo früher erwiesen worden sei; es bitte darum auch für den Vorzeiger dieses Briefes Johannes Francisei, der in derselben Angelegenheit wie Gualterus zam König gehe; dat. Franckfurdie --- 1438 feria provima post. Marci. (Stuttgart. Kgl. Bibl. ms. jur. fol nr. 140 fol. 54* cop. chart. saec. 15.) Weiteres Material über die Angelegenheit bieten die Berichte Walter Schwarxen- bergs vom Baseler Reichstage u RTA. 11 rur. 97. — Ob und wann Sigmund die Dauer der Nürnberger Messe von 14 Tagen, wie sie in der Urkumde vom 9 Februar 1424 bestimmt war (241. Anm. xw mr. 499), auf 21 Tage erhöht hatte, wissen wir nicht. nichts 70*
úd = m © = 2 2 3 4 4 o e e o > o en B. Königliche Tage zu Basel am 16 November 1432 und 11 Januar 1433 nr. 333-341. [2] Item [d. č. in die Lucie] 6 gulden dem obgenant Jost im Steynhuse geschankt fur 7^? 549 sin muwe und versumenis, als er dri wochen zu Basel uß was, als vor geschriben steet. 339. Auslagen Uhns für den Schwäbischen Städtebund aus Anlaß der beiden königlichen Tage zu Basel, berg vor sich xa laden, beide zu verhüren, ob die Messe der einen Stadt der der anderen schade, und im dann Bericht xu erstatten; demgenüäß habe Hry. Wilhelm. einen. Tag auf. Judica. [ Márz 29] an- beraumt ; es höre, daß Nördlingen und andere Städte aus demselben Grunde ihre Botschaft beim König gehabt haben amd ebenfalls am Hxg. Wilhelm ge- wiesen seien; deshalb habe es schon an Ulm und Eßlingen geschrieben und beide gebeten, ihm einen kuntschaftbxief «mn der Form und des Inhaltes xu schicken, wie es vom Erxbischof von Mainx einen offenen besiegelten brief erhalten habe; es schicke anbei Abschrift der drei Briefe und bitte Nörd- lingen, die beiden Städte zaw Ausstellung des ge- wünschten Briefes xu veranlassen; sollte Nördlingen xu demselben Tage nach Basel geladen sein, so móge es seine Boten anweisen, die Sache mit denen Frank- furis xu. besprechen, ehe sie sich xu Hxg. Wilhelm begüben; dat. dominica die, qua cantabatur in eccle- sia dei reminiscere [Mir 8] anno 1433. (Nórd- lingen Stadt- A. Missiven vom Jahre 1433 ordy. chart. lit. elausa c. sig. in v. impr.) Solche kunt- sehaftbriefe erbat sich Frankfurt auch nom Brz- bischof von Köln, Pf. Laudwig, Hxg. Otto [Pfalxgrafen von Mosbach], den Herzxögen von Kleve und von Berg, dem Grafen von Katxenellenbogen, von Aachen umd von den Brabanter Städten (laut Ausgabenotizen in Frankfurt Stadt- A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 552 mot. chart. coaevac); desyleichen von Ziirich (ebenda Botenbuch vom Jahre 1432 fol. 14 mot. chart. coaeva). Ferner wandte es sich mit derselben Bitte an Augsburg, wie aus dem. folgenden Briefe dieser Stadt an Hxgy. Wilhelm von Baiern hervorgeht: sie bexeuge auf Frankfurts Bitte in offen kuntschaft- brief, das lantkundig sei, ob die messe ze Nurem- herg also furgang gewinne, das das größlich wär und wurd wider die messe ze Franckfurt und grousse hindernuß eintrüg und schäden gemainen landen und kauflewten brähte, damit vil gewerbs möcht vermitten beleiben, sunder so die kauflewt Behem, Merhern, der Slesien, Oesterreich und sünst von Oberlanden villeiht ze Nuremberg beliben, da- wider die kauflewt ufi den landen von Prabant, Flan- dern, Holland, Westfalen, Niderland und der Rein- strom [ Vorl. Reinstarm] villeiht defgeleichen ze Franckfurt beliben und das an entwederm ort der gewerb gemindert werden und dem ganzen lande merklicher unstatt und schaden dadurch wol ent- stán möcht; sie seč dafür, daß die Frankfurter Messe unbekrenket bleibe, da sie allen Kaufleuten dn Deutschen Landen am allergelegnisten sez; daf. aftermantag n. oculi [Merz 17] 1433. (Augsburg Stadt- A. Briefbuch III fol. 2884 cop. chart. coweva.) von 1432 Oktober 17 bis November 13 umd 1433 Januar 3. Ähnlich schrieb die Stadt dem Herzog Do. v. letare 2 z, 6 u. 13 1432 Okt, 17 bis 1498 Jan. 8 [Méürx. 19] xw. Gunsten, der Nórdlinger Messe (ebenda . fol. 235 cop. chart. coaeva). Nördlingen schrieb dem Wunsche Frankfurts entsprechend an Ulm, auch an Rothenburg und an Mf. Jakob. von Baden. Ulm antwortete am gótemtag n. oculi in der vasten [Marx 16], а) die Sache die ganze [Schwäbische] Vereinigung angehe und es sie deshalb in Mahnung setxen werde (Nördlingen Stadź- A. Missiven vom Jahre 1433 orig. chart. lit. clausa e. sig. in v. impr). Ähnlich antwortete Rothenburg fer. 5 ante letare [Märx 19], Nördlingen möge Ulm veranlassen, die Sache den mit ihm verbündeten Städten vor- xulegen (ebenda orig. chart, lit. clausa. e. sig. dn v. dmpr.).. Mf. Jakob versprach sabbato post letare [Marx 28], sich über die Sache unterrichtenm ка wollen, sobałd seine jetxt abwesenden Hüte heün- gekehrt seien (ebenda orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. wumpr. del). Uber den Baseler Tag vom 29 Mürx wissen wir Genaues. Nürnberg war jedenfalls vertreten; es schrieb am. 17 Márx an xg. Walheln: es werde den. Tag , den er im Auf- trage K. Sigmamds wegen der Frankfurter, Nord- linger und Nürnberger Messe für den 29 Märx nach Basel ausgeschrieben habe, ungeachtet der verspäteten Zustellung des Ausschreibens beschicken; es bitte um Entschuldiguny, falls seine Gesandtschaft erst einige Tage nach dem festyesetxten Termin eintreffen sollte ; dat. fer. 8 post oculů [Miirx 17] 33. (Miinchen Reichs-A. Reichsstädte, Litteralien: Nürnberg nr. 32 fol. 1 orig. membr. lit. clausa e. sty. n, v. impr. del.) Für Frankfurt erschienen Walter Scluvarzen- berg, Jost im Steinenhuse, Johann Stralenberg und der Schreiber Johannes (Frankfurt Stadí-A. Rechen- buch vom Jahre 1432 fol. 55b mot. chart. coaeva). Frankfurt hielt es nachher für notwendig, eine neue Gesandtschaft am Sigmund x. schicken. Ks schrieb am 26 April an Florenx: es danke für das Wohl- wollen, das seinen Qesandten an den Rómischen Koónig Gaualterus de Montebrumo früher erwiesen worden sei; es bitte darum auch für den Vorzeiger dieses Briefes Johannes Francisei, der in derselben Angelegenheit wie Gualterus zam König gehe; dat. Franckfurdie --- 1438 feria provima post. Marci. (Stuttgart. Kgl. Bibl. ms. jur. fol nr. 140 fol. 54* cop. chart. saec. 15.) Weiteres Material über die Angelegenheit bieten die Berichte Walter Schwarxen- bergs vom Baseler Reichstage u RTA. 11 rur. 97. — Ob und wann Sigmund die Dauer der Nürnberger Messe von 14 Tagen, wie sie in der Urkumde vom 9 Februar 1424 bestimmt war (241. Anm. xw mr. 499), auf 21 Tage erhöht hatte, wissen wir nicht. nichts 70*
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550 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. 1432 Okt. 17 bis 1433 Jan. 3 Aus Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 und vom Jahre 1433 not. chart. coaevae. Die artt. 1-4 stehen in der Rechnung von 1432, die artt. 5 und 6 in der von 1433, und zwar artt. I und 2 auf fol. 41 a und 43 a unter der Rubrik Bottenlone, art. 3 auf fol. 7b unter der Rubrik Verriten, art. 4 auf fol. 47 a unter der Rubrik Ubrige pfarit, artt. 5 und 6 auf fol. 1 ab unter der Rubrik Verriten. 5 Nov. 13 Jаn. 3 [I] Als wir darnäch 1 den stetten verkunten unsers hern herzog Wilhalms von Bayern Nov. 16 schrift 2 umb ain tag gen Basel dominica post Martini und das si úns wissen liessen, wie man den tag sûchen wôlte, gaben wir zû bottenlone 10 lb. 13 sh 8 hlr. 2] Wassen eodem die3 gen Ravenspurg, als wir si beschriben, ir bottschaft gen Basel uf den tage, den unser herr herzog Wilhalm von Bayern dar gesetzt hette, zû 10 sënden, als das merer under den stetten geseit hett, 10 sh. 8 hlr. [3] Walther Ehinger quinta post Martini von haissenz wegen der stette 4 und mit der von Ravenspurg bottschaft gen Basel uf den tag, den unser herre herzog Wilhalm von unsers herren des kunigs wegen umb hilf gen Lamparten dahin gesetzet hett, 15 tag mit 3 pfariten 30 guldin. Nov. 13 [4] Item Walther Ehinger quinta post Martini gen Basel 15 tag ain úbrig pfarit, tût 3 guldin 3 ort. [1433] [5] Schyten sabato post circumcisionis domini gen Ravenspurg, als in die stette Jаn. 3 schriben, ir bottschaft zû Basel uf der von Rottwile tag von unsers herren des kunigs Jan. 6 hilf wegen und umbe ander sache zû fertigen, das si uf den obrosten zů Schauffhusen 20 were furo zû vollriten, 3 ort. [6] Walther Ehinger sabato ante epiphaniam domini gen Basel uf der von Rottwile tag gen unserm herren dem marggrafen von Baden, und och unserm herren herzog Wil- halmen von Bayern von der hilf wegen unserm herren dem kúnig gen Lamparten zû antwurten, 15 tag mit 4 pfariten tût 30 guldin a. do verzart siner hêngst ainer mit 25 ainem knecht dabi, den er zů Pfullendorff stan lassen mûst, der zû rèch ward, bis er wider gan mocht, 4 lb. 16 sh. hlr. 15 1432 Nov. 22 und 1433 Jан. 10 340. Weinschenkungen Basels zur Zeit der beiden königlichen Tage daselbst. 1432 November 22 und 1433 Januar 10. Aus Basel Staats-A. Wochenausgabebuch 1423 Dez. 24 bis 1433 Sept. 20 pag. 677 und 30 687 not. chart. coaevae, unter den Ausgaben der aweiten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433 stehend. Der Küirze wegen geben wir den Betrag der Schenkung (6 sh. 8 d. bexw. 13 sh. 4 d.), der hinter jedem einrelnen Posten wiederholt wird, immer nur hinter dem letxten an. Nor. 22 Jан. 10 [I] Sabato ante Katherine virginis: marggraff Jacobs rêten, den von Costencz, 35 den von Ulm, des von Wirtemberg rêten, den von Ravenspurg, den von Franckfurt, den von Nüremberg, junkherr Casper von Klingen [einzeln je] 6 sh. 8 d. [2] Sabato post epiphaniam domini: den von Beheim 3 lb. 6 sh. 8 d.; Heinrico Zeigler, den von Nüremberg, den von Regenspurg, den von Ougspurg 5, den von Costencz, den von Schaufhusen, den von Zúrich, den von Straßburg, den von Colmer, den von 40 Rottwil6, den von Vilingen, den von Walczhût, dem lantvogt von Múmbelgart, den von a) in der Vorl. stand zuerst 33 guldin 3 ort. 1 D. i. nach sexta post Galli [Okt. 17]. nr. 333. 3 D. i. secunda post omnium sanctorum [Nov. 3]. 4 Daßt der Schwäbische Städtebund eine Gesandt- schaft in Basel hatte, erwähnt auch Nördlingen in einem Briefe an Frankfurt vom 28 November (nr. 532). Die Augsburger Baurechnung weist den folgen- 2 5 den, wohl hierher gehörigen Posten auf: item 12 grozz dem Thoman fûr zwo winterhosen, als er gen Pasel sôllt geritten sein (Augsburg Stadt-A. Bau- 45 rechnung des Jahres 1432 fol. 68 a not. chart. coaeva unter der Rubrik Generalia epiphania domini, d. i. 1433 Januar 6). 6 Rottweil bevollmächtigt an gütemtag n. circum- scisio domini [Jan. 7] 1433 xu dem Rechtstage mit 50
550 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. 1432 Okt. 17 bis 1433 Jan. 3 Aus Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 und vom Jahre 1433 not. chart. coaevae. Die artt. 1-4 stehen in der Rechnung von 1432, die artt. 5 und 6 in der von 1433, und zwar artt. I und 2 auf fol. 41 a und 43 a unter der Rubrik Bottenlone, art. 3 auf fol. 7b unter der Rubrik Verriten, art. 4 auf fol. 47 a unter der Rubrik Ubrige pfarit, artt. 5 und 6 auf fol. 1 ab unter der Rubrik Verriten. 5 Nov. 13 Jаn. 3 [I] Als wir darnäch 1 den stetten verkunten unsers hern herzog Wilhalms von Bayern Nov. 16 schrift 2 umb ain tag gen Basel dominica post Martini und das si úns wissen liessen, wie man den tag sûchen wôlte, gaben wir zû bottenlone 10 lb. 13 sh 8 hlr. 2] Wassen eodem die3 gen Ravenspurg, als wir si beschriben, ir bottschaft gen Basel uf den tage, den unser herr herzog Wilhalm von Bayern dar gesetzt hette, zû 10 sënden, als das merer under den stetten geseit hett, 10 sh. 8 hlr. [3] Walther Ehinger quinta post Martini von haissenz wegen der stette 4 und mit der von Ravenspurg bottschaft gen Basel uf den tag, den unser herre herzog Wilhalm von unsers herren des kunigs wegen umb hilf gen Lamparten dahin gesetzet hett, 15 tag mit 3 pfariten 30 guldin. Nov. 13 [4] Item Walther Ehinger quinta post Martini gen Basel 15 tag ain úbrig pfarit, tût 3 guldin 3 ort. [1433] [5] Schyten sabato post circumcisionis domini gen Ravenspurg, als in die stette Jаn. 3 schriben, ir bottschaft zû Basel uf der von Rottwile tag von unsers herren des kunigs Jan. 6 hilf wegen und umbe ander sache zû fertigen, das si uf den obrosten zů Schauffhusen 20 were furo zû vollriten, 3 ort. [6] Walther Ehinger sabato ante epiphaniam domini gen Basel uf der von Rottwile tag gen unserm herren dem marggrafen von Baden, und och unserm herren herzog Wil- halmen von Bayern von der hilf wegen unserm herren dem kúnig gen Lamparten zû antwurten, 15 tag mit 4 pfariten tût 30 guldin a. do verzart siner hêngst ainer mit 25 ainem knecht dabi, den er zů Pfullendorff stan lassen mûst, der zû rèch ward, bis er wider gan mocht, 4 lb. 16 sh. hlr. 15 1432 Nov. 22 und 1433 Jан. 10 340. Weinschenkungen Basels zur Zeit der beiden königlichen Tage daselbst. 1432 November 22 und 1433 Januar 10. Aus Basel Staats-A. Wochenausgabebuch 1423 Dez. 24 bis 1433 Sept. 20 pag. 677 und 30 687 not. chart. coaevae, unter den Ausgaben der aweiten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433 stehend. Der Küirze wegen geben wir den Betrag der Schenkung (6 sh. 8 d. bexw. 13 sh. 4 d.), der hinter jedem einrelnen Posten wiederholt wird, immer nur hinter dem letxten an. Nor. 22 Jан. 10 [I] Sabato ante Katherine virginis: marggraff Jacobs rêten, den von Costencz, 35 den von Ulm, des von Wirtemberg rêten, den von Ravenspurg, den von Franckfurt, den von Nüremberg, junkherr Casper von Klingen [einzeln je] 6 sh. 8 d. [2] Sabato post epiphaniam domini: den von Beheim 3 lb. 6 sh. 8 d.; Heinrico Zeigler, den von Nüremberg, den von Regenspurg, den von Ougspurg 5, den von Costencz, den von Schaufhusen, den von Zúrich, den von Straßburg, den von Colmer, den von 40 Rottwil6, den von Vilingen, den von Walczhût, dem lantvogt von Múmbelgart, den von a) in der Vorl. stand zuerst 33 guldin 3 ort. 1 D. i. nach sexta post Galli [Okt. 17]. nr. 333. 3 D. i. secunda post omnium sanctorum [Nov. 3]. 4 Daßt der Schwäbische Städtebund eine Gesandt- schaft in Basel hatte, erwähnt auch Nördlingen in einem Briefe an Frankfurt vom 28 November (nr. 532). Die Augsburger Baurechnung weist den folgen- 2 5 den, wohl hierher gehörigen Posten auf: item 12 grozz dem Thoman fûr zwo winterhosen, als er gen Pasel sôllt geritten sein (Augsburg Stadt-A. Bau- 45 rechnung des Jahres 1432 fol. 68 a not. chart. coaeva unter der Rubrik Generalia epiphania domini, d. i. 1433 Januar 6). 6 Rottweil bevollmächtigt an gütemtag n. circum- scisio domini [Jan. 7] 1433 xu dem Rechtstage mit 50
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C. Königlicher Tag zu Nürnberg am 16 November 1432 nr. 342-345. 551 Louffenburg, den von Ulm, den von Rafenspurg, den von Eßlingen, margraf Jacobs rêten [einzeln je] 6 sh. 8 d.; den von Rinfelden, herzog Stephan [cinzeln je] 13 sh. 4 d. 1133 Jаn. 10 341. Ausgaben Colmars zur Zeit des zweiten königlichen Tages zu Basel. 1433 Januar 11 bis 18. 1433 Jan. L. bis 18 Aus Colmar Stadt-A. Kaufhausbuch 1432-1433 pag. 33 not. chart. coaeva. [In der 15 Woche der zweiten Periode 1 des Rechnungsjahres 1432 bis 1433, d. i. 1433 item Jan. I1 zwischen Sonntag vor St. Hilarien und Sonntag nach Anthonii confessoris 1433:] dem meister Gilgen, als er reit gon Basel und der lutpriester mit ime, als uns die von bis 18 Rotwil umb unsere bottschaft gebetten hattent 2 und ouch mit dem official zû reden von 10 allerhande sache. was 10 tag uß; under den was der lutpriester 4 tage bi ime und die úberigen tage er mit 3 pferden. costet in pferdelon, in zerunge und in allem 7 lb. 11 sh. 5 d. C. Königlicher Tag zu Nürnberg am 16 November 1432 nr. 342-345. 15 342. Nürnberg an Windsheim und desgleichen an Weißenburg: schreibt, daß K. Sig- mund zwei- bis dreitausend Mann aus Deutschland nach Italien haben wolle und Mf. Friedrich von Brandenburg deshalb einen Tag nach Nürnberg für den 16 November anberaumt habe; schlägt eine Vorberatung in Nürnberg am 22 Oktober [ 1432 Oktober 8 Nürnberg.] vor. 11432 Okt. 8) Aus Niirnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 55b-56a cop. chart. coacva. Unter dem Text steht der Vermerk Weissemburg similiter mutatis mutandis. Gedruckt bei Palacky, Urkundl. Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 322-323 ebendaher. uns ist von unserm gnedigisten herren hern Sigmunden Rô- Lieben freünde. mischem etc. kûnig kürzlich ein brief3 komen, darin uns sein kûniglich majestat mit vil treffenlichen worten schreibt: als sein kûniglich grossmechtikeit durch gemeins nuczes 25 willen der heiligen Cristenheit, des gemeinen conciliums und des heiligen Rômischen reichs gen Welhischen landen komen sei, meine sich sein küniglich gnade lenger daselbs zu lande zu enthalten. nu bedôrft sein küniglich durchlewchtikeit zu seinem volke, daz ietzunt bei im sei, 2 oder 3000 greisiger pferd, daz im die kürzlich von Dewtschen landen gesant und auf etlich mônat versöldet wurden, mit den sein kûniglich gnade dem heiligen reiche s0 merklichen nucze getrawot zu schiken, unz seiner gnaden macht und volk auß Ungern, darnach er gesant hab, auf den nehsten summer zu im kême. und sôllich sache in Dewtschen landen zu werben zu handeln und tag darumb zu seczen, hab sein kûniglich majestat unsern gnedigen herren marggraf Fridrich von Brandemburg und herzog Wil- helm von Peyern ieglichem an seinem ort befolhen. darauf uns nu der vorgnant unser 35 herre der marggraf verschriben 4 und einen tag zu uns gen Nüremberg darumb geseczt und bescheiden hat auf den sunntag nach sand Mertins tag schierist zu rechter tagzeit. sôllich obgeschriben sache verkünden wir ewerr weisheit in guter frewntschaft. nu dewcht uns wol beqwem und gut sein, daz ewr und unser gut freünd von Weissemburg ir und wir uns vor von sôllichen sachen mit einander etwas unterredten. ob ewch nu 1 Vgl. S. 267 Anm. I. 40 Mf. Jakob von Baden, den Hrg. Wilhelm von Baiern 2 Vgl. nr. 336. im Auftrage des Römischen Königs auf Erhardstag 3 D. i. unsere nr. 332. Vgl. auch S. 536. [Jan. 8] nach Basel gesetxt hat, den Bürgermeister 4 Das Ausschreiben des Markgrafen ist uns nicht Hannsen Friburger, den Ratsgesellen Ytel Engel- friden und den Schreiber Ambrosius von Pfullen- nu Gesicht gekommen. Vgl. S. 538. 45 dorf (München Reichs-A. Reichsstädte, Urkunden: Rottweil fasc. 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend.). Nov. 16 20
C. Königlicher Tag zu Nürnberg am 16 November 1432 nr. 342-345. 551 Louffenburg, den von Ulm, den von Rafenspurg, den von Eßlingen, margraf Jacobs rêten [einzeln je] 6 sh. 8 d.; den von Rinfelden, herzog Stephan [cinzeln je] 13 sh. 4 d. 1133 Jаn. 10 341. Ausgaben Colmars zur Zeit des zweiten königlichen Tages zu Basel. 1433 Januar 11 bis 18. 1433 Jan. L. bis 18 Aus Colmar Stadt-A. Kaufhausbuch 1432-1433 pag. 33 not. chart. coaeva. [In der 15 Woche der zweiten Periode 1 des Rechnungsjahres 1432 bis 1433, d. i. 1433 item Jan. I1 zwischen Sonntag vor St. Hilarien und Sonntag nach Anthonii confessoris 1433:] dem meister Gilgen, als er reit gon Basel und der lutpriester mit ime, als uns die von bis 18 Rotwil umb unsere bottschaft gebetten hattent 2 und ouch mit dem official zû reden von 10 allerhande sache. was 10 tag uß; under den was der lutpriester 4 tage bi ime und die úberigen tage er mit 3 pferden. costet in pferdelon, in zerunge und in allem 7 lb. 11 sh. 5 d. C. Königlicher Tag zu Nürnberg am 16 November 1432 nr. 342-345. 15 342. Nürnberg an Windsheim und desgleichen an Weißenburg: schreibt, daß K. Sig- mund zwei- bis dreitausend Mann aus Deutschland nach Italien haben wolle und Mf. Friedrich von Brandenburg deshalb einen Tag nach Nürnberg für den 16 November anberaumt habe; schlägt eine Vorberatung in Nürnberg am 22 Oktober [ 1432 Oktober 8 Nürnberg.] vor. 11432 Okt. 8) Aus Niirnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 55b-56a cop. chart. coacva. Unter dem Text steht der Vermerk Weissemburg similiter mutatis mutandis. Gedruckt bei Palacky, Urkundl. Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 322-323 ebendaher. uns ist von unserm gnedigisten herren hern Sigmunden Rô- Lieben freünde. mischem etc. kûnig kürzlich ein brief3 komen, darin uns sein kûniglich majestat mit vil treffenlichen worten schreibt: als sein kûniglich grossmechtikeit durch gemeins nuczes 25 willen der heiligen Cristenheit, des gemeinen conciliums und des heiligen Rômischen reichs gen Welhischen landen komen sei, meine sich sein küniglich gnade lenger daselbs zu lande zu enthalten. nu bedôrft sein küniglich durchlewchtikeit zu seinem volke, daz ietzunt bei im sei, 2 oder 3000 greisiger pferd, daz im die kürzlich von Dewtschen landen gesant und auf etlich mônat versöldet wurden, mit den sein kûniglich gnade dem heiligen reiche s0 merklichen nucze getrawot zu schiken, unz seiner gnaden macht und volk auß Ungern, darnach er gesant hab, auf den nehsten summer zu im kême. und sôllich sache in Dewtschen landen zu werben zu handeln und tag darumb zu seczen, hab sein kûniglich majestat unsern gnedigen herren marggraf Fridrich von Brandemburg und herzog Wil- helm von Peyern ieglichem an seinem ort befolhen. darauf uns nu der vorgnant unser 35 herre der marggraf verschriben 4 und einen tag zu uns gen Nüremberg darumb geseczt und bescheiden hat auf den sunntag nach sand Mertins tag schierist zu rechter tagzeit. sôllich obgeschriben sache verkünden wir ewerr weisheit in guter frewntschaft. nu dewcht uns wol beqwem und gut sein, daz ewr und unser gut freünd von Weissemburg ir und wir uns vor von sôllichen sachen mit einander etwas unterredten. ob ewch nu 1 Vgl. S. 267 Anm. I. 40 Mf. Jakob von Baden, den Hrg. Wilhelm von Baiern 2 Vgl. nr. 336. im Auftrage des Römischen Königs auf Erhardstag 3 D. i. unsere nr. 332. Vgl. auch S. 536. [Jan. 8] nach Basel gesetxt hat, den Bürgermeister 4 Das Ausschreiben des Markgrafen ist uns nicht Hannsen Friburger, den Ratsgesellen Ytel Engel- friden und den Schreiber Ambrosius von Pfullen- nu Gesicht gekommen. Vgl. S. 538. 45 dorf (München Reichs-A. Reichsstädte, Urkunden: Rottweil fasc. 1 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend.). Nov. 16 20
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552 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. 11432 das auch also gefellich ist, so mugt ir ewr erber botschaft von ewerm rate zu uns Okt. 8) Okt. 22 schiken, daz die auf die mitwochen nach der 11000 maid tag schierist zu ratzeit bei uns sei. desgleichen haben wir den vorgenanten von Weissemburg auch verschriben und verkûndet. alsdann wellen wir uns mit ewr beider stett bottscheften gern eigent- licher und bas davon unterreden. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. da- tum ut supra 1. supra] Winsheim. 11432 Okt. 8) 5 1432 Nov. 5 bis Dez 3 343. Weinschenkungen Nürnbergs zur Zeit des königlichen Tages daselbst. November 5 bis Dezember 3. 1432 Aus Nürnberg Kreis-A. Manuskript nr. 490 (Schenkbuch 1422�1445) fol. 95b-96a not. 10 chart. coaevae. Nov. 5 [Elfte Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1432 feria 4 post omnium sanctorum bis Dez. 3 bis feria 4 ante Barbare virginis.] Propinavimus dem marggrafen von Brandemburg 32 qr.; summa 4 lb. hl. — seinem sun marggrafen Albrechten 16 qr.; summa 2 lb. hl. — herzog Johannsen 24 qr.; summa 3 lb. hl. — Caspar von Bybrach 6 qr.; summa 15 s. 15 hl. — den von Augspurg 6 qr.; summa 15 s. hl. — des bischoffen von Saltzburg reten 6 qr.; summa 15 s. hl. — Hannsen Schultheiss von Wirtzburg 4 qr.; summa 10 s. hl. — den fürspengern, als sie Heinrichen Fuchs 2 hie begingen, 16 qr.; summa 2 lb. hl. — des bischoffen von Passaw canzler 4 qr.; summa 10 s. hl. — Johan von Furt freigrefen 4 qr.; summa 10 s. hl. — item den von Schofhausen 4 qr.; summa 10 s. hl. — des herzogen 20 von Sahsen rêten 6 qr.; summa 15 s. — den von Winſheim 4 qr.; summa 10 s. hl. — item den von Swebischen Werd 4 qr.; summa 10 s. hl. — item den von Weissemburg 4 qr.; summa 10 s. hl. — item hern Wilhelmen marschalk und hern Veiten vom Rotenhan 8 qr.; summa 1 lb. hl. — item hern Haupten marschalk 6 qr.; summa 15 s. hl. — item dem alten Reikershofer 4 qr.; summa 10 s. hl. — item den von Bamberg virn des rats 25 8 qr.; summa 1 lb. hl. Summa 20 lb. 15 s. hl 11432 Nov. 12] 344. Nürnberg an Regensburg: weiß über den Tag, den Mf. Friedrich von Branden- burg auf den 16 November ausgeschrieben hat, nichts zu berichten; giebt Nachrichten über K. Sigmunds Verhandlungen in Siena mit zwei vom Papst gesandten Kardi- nälen. [1432 November 12 Nürnberg.] 30 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 83a cop. chart. coaeva. Lieben freunde. als ir uns verschriben und gebetten habt von des tags wegen, Nor. 16 den unser gnediger herre marggraf Fridrich von Brandemburg auf nu sunntag zu uns beschiden hat etc., das haben wir wol vernomen. nu haben wir seid unsers teils niht anders davon gehôret, denn als uns sein gnade denselben tag vor etlichen zeiten 3 zu- 35 schraib und verkündot. und als ir begert, ob wir icht mêre von unserm gnedigisten herren .. dem Rômischen etc. kûnig hetten, ewch zu verschriben, haben wir in kûrz nicht eigenlicher mere davon gehabt. wol haben wir bei 14 tagen verstanden 4, wie zwen cardinel von unserm heiligen vatter dem babst zu seinen kûniglichen gnaden da- vor gen Senys gesant und komen und der ein cardinal da tod und der ander cardinal 40 mit seinen küniglichen gnaden in rede komen were auf söllich meinung, kême sein kûnig- Diese Bemerkung bezieht sich auf die Abschrift eines Schreibens Nürnbergs an Bf. Konrad von Re- gensburg, die auf fol. 54b-55 a steht; sie ist datiert feria 4 ante Dionisii [Okt. 8]. 2 Vgl. nr. 284. 3 Vor dem 8 Oktober; vgl. nr. 342 u. S. 538. 4 Die folgenden Nachrichten hatte Nüirnberg am 10 November auch dem Pfalzgrafen Johann von Neumarkt mitgeteilt. Vgl. S. 477 Anm. 3. 45
552 Königliche Tage zu Basel und Nürnberg im November 1432 und Januar 1433. 11432 das auch also gefellich ist, so mugt ir ewr erber botschaft von ewerm rate zu uns Okt. 8) Okt. 22 schiken, daz die auf die mitwochen nach der 11000 maid tag schierist zu ratzeit bei uns sei. desgleichen haben wir den vorgenanten von Weissemburg auch verschriben und verkûndet. alsdann wellen wir uns mit ewr beider stett bottscheften gern eigent- licher und bas davon unterreden. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. da- tum ut supra 1. supra] Winsheim. 11432 Okt. 8) 5 1432 Nov. 5 bis Dez 3 343. Weinschenkungen Nürnbergs zur Zeit des königlichen Tages daselbst. November 5 bis Dezember 3. 1432 Aus Nürnberg Kreis-A. Manuskript nr. 490 (Schenkbuch 1422�1445) fol. 95b-96a not. 10 chart. coaevae. Nov. 5 [Elfte Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1432 feria 4 post omnium sanctorum bis Dez. 3 bis feria 4 ante Barbare virginis.] Propinavimus dem marggrafen von Brandemburg 32 qr.; summa 4 lb. hl. — seinem sun marggrafen Albrechten 16 qr.; summa 2 lb. hl. — herzog Johannsen 24 qr.; summa 3 lb. hl. — Caspar von Bybrach 6 qr.; summa 15 s. 15 hl. — den von Augspurg 6 qr.; summa 15 s. hl. — des bischoffen von Saltzburg reten 6 qr.; summa 15 s. hl. — Hannsen Schultheiss von Wirtzburg 4 qr.; summa 10 s. hl. — den fürspengern, als sie Heinrichen Fuchs 2 hie begingen, 16 qr.; summa 2 lb. hl. — des bischoffen von Passaw canzler 4 qr.; summa 10 s. hl. — Johan von Furt freigrefen 4 qr.; summa 10 s. hl. — item den von Schofhausen 4 qr.; summa 10 s. hl. — des herzogen 20 von Sahsen rêten 6 qr.; summa 15 s. — den von Winſheim 4 qr.; summa 10 s. hl. — item den von Swebischen Werd 4 qr.; summa 10 s. hl. — item den von Weissemburg 4 qr.; summa 10 s. hl. — item hern Wilhelmen marschalk und hern Veiten vom Rotenhan 8 qr.; summa 1 lb. hl. — item hern Haupten marschalk 6 qr.; summa 15 s. hl. — item dem alten Reikershofer 4 qr.; summa 10 s. hl. — item den von Bamberg virn des rats 25 8 qr.; summa 1 lb. hl. Summa 20 lb. 15 s. hl 11432 Nov. 12] 344. Nürnberg an Regensburg: weiß über den Tag, den Mf. Friedrich von Branden- burg auf den 16 November ausgeschrieben hat, nichts zu berichten; giebt Nachrichten über K. Sigmunds Verhandlungen in Siena mit zwei vom Papst gesandten Kardi- nälen. [1432 November 12 Nürnberg.] 30 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 83a cop. chart. coaeva. Lieben freunde. als ir uns verschriben und gebetten habt von des tags wegen, Nor. 16 den unser gnediger herre marggraf Fridrich von Brandemburg auf nu sunntag zu uns beschiden hat etc., das haben wir wol vernomen. nu haben wir seid unsers teils niht anders davon gehôret, denn als uns sein gnade denselben tag vor etlichen zeiten 3 zu- 35 schraib und verkündot. und als ir begert, ob wir icht mêre von unserm gnedigisten herren .. dem Rômischen etc. kûnig hetten, ewch zu verschriben, haben wir in kûrz nicht eigenlicher mere davon gehabt. wol haben wir bei 14 tagen verstanden 4, wie zwen cardinel von unserm heiligen vatter dem babst zu seinen kûniglichen gnaden da- vor gen Senys gesant und komen und der ein cardinal da tod und der ander cardinal 40 mit seinen küniglichen gnaden in rede komen were auf söllich meinung, kême sein kûnig- Diese Bemerkung bezieht sich auf die Abschrift eines Schreibens Nürnbergs an Bf. Konrad von Re- gensburg, die auf fol. 54b-55 a steht; sie ist datiert feria 4 ante Dionisii [Okt. 8]. 2 Vgl. nr. 284. 3 Vor dem 8 Oktober; vgl. nr. 342 u. S. 538. 4 Die folgenden Nachrichten hatte Nüirnberg am 10 November auch dem Pfalzgrafen Johann von Neumarkt mitgeteilt. Vgl. S. 477 Anm. 3. 45
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C. Königlicher Tag zu Nürnberg am 16 November 1432 nr. 342-345. 553 lich majestat selbs zu unserm heiligen vatter dem babst, so were zu hoffen, es wurden alle ding, darumb denn spenne zwischen in gewesen sein, zu gut komen, wir vernamen auch dabei, daz zu versehen were, derselb unser gnedigister herre .. der künig wurde demselben weg nachgeen: ob aber das seid vollgangen oder wie es darumb gestalt sei, datum ut 5 wissen wir niht eigenschaft. denn wo wir ewerr fursichtikeit lieb etc. supra 1. 11432 Nov. 12) [1432 Nov. 12] supra] Regenspurg. 10 345. Nürnberg an Regensburg: konnte die Stadt bei dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg nicht mehr entschuldigen; will einem Abgesandten derselben mündlich über den Tag berichten. [1432 November 18 Nürnberg.] 11432 Nov. 18] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 87a cop. chart. coaeva. als ir uns verschriben und gebetten habt, ewr fürsichtikeit gen Lieben freünde. unserm gnedigen herren marggraf Fridrich von Brandemburg zu verantwurten etc., das haben wir wol vernomen. und als ewr brief in unsern rat kam, do was derselb unser 15 herre der marggraf von uns hin geritten. als ir uns denn fürbas gebetten habt von der ratslagung wegen auf demselben tage etc., ist ewerr weisheit gefellich und füklich, etwern der ewern, dem ir darumb getrawen mugt, zu uns zu schicken, den wellen wir derselben ding gern unterrichten, als vil sich gebürt. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. datum ut supra 2. [supra] Regenspurg. [1432 Nov. 187 20 1 Der auf fol. 82b-83 a vorhergehende, an Hans Eschenbach gerichtete Brief Nürnbergs ist datiert feria 4 post Martini [Nov. 12]. 2 Das Datum des im Briefbuch nächstvorher- gehenden Briefes Nürnbergs ist feria 3 ante Elisa- beth vidue [Nov. 18].
C. Königlicher Tag zu Nürnberg am 16 November 1432 nr. 342-345. 553 lich majestat selbs zu unserm heiligen vatter dem babst, so were zu hoffen, es wurden alle ding, darumb denn spenne zwischen in gewesen sein, zu gut komen, wir vernamen auch dabei, daz zu versehen were, derselb unser gnedigister herre .. der künig wurde demselben weg nachgeen: ob aber das seid vollgangen oder wie es darumb gestalt sei, datum ut 5 wissen wir niht eigenschaft. denn wo wir ewerr fursichtikeit lieb etc. supra 1. 11432 Nov. 12) [1432 Nov. 12] supra] Regenspurg. 10 345. Nürnberg an Regensburg: konnte die Stadt bei dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg nicht mehr entschuldigen; will einem Abgesandten derselben mündlich über den Tag berichten. [1432 November 18 Nürnberg.] 11432 Nov. 18] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 87a cop. chart. coaeva. als ir uns verschriben und gebetten habt, ewr fürsichtikeit gen Lieben freünde. unserm gnedigen herren marggraf Fridrich von Brandemburg zu verantwurten etc., das haben wir wol vernomen. und als ewr brief in unsern rat kam, do was derselb unser 15 herre der marggraf von uns hin geritten. als ir uns denn fürbas gebetten habt von der ratslagung wegen auf demselben tage etc., ist ewerr weisheit gefellich und füklich, etwern der ewern, dem ir darumb getrawen mugt, zu uns zu schicken, den wellen wir derselben ding gern unterrichten, als vil sich gebürt. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. datum ut supra 2. [supra] Regenspurg. [1432 Nov. 187 20 1 Der auf fol. 82b-83 a vorhergehende, an Hans Eschenbach gerichtete Brief Nürnbergs ist datiert feria 4 post Martini [Nov. 12]. 2 Das Datum des im Briefbuch nächstvorher- gehenden Briefes Nürnbergs ist feria 3 ante Elisa- beth vidue [Nov. 18].
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Beteiligung K. Sigmunds und der Deutschen Reichsstände an den Verhandlungen des Ba- seler Konzils mit den Hussiten im Winter 1432/33. Wie wir in den vorangehenden Hauptabteilungen auf die Verhandlungen, die das 5 Baseler Konzil mit den Hussiten im Winter und Frühjahr 1432 zuerst von Nürnberg aus, dann in Eger führte, nicht näher eingegangen sind, sondern uns darauf beschränkt haben, gelegentlich einige Einzelheiten davon, die zur Erläuterung dieses oder jenes Akten- stückes dienen konnten, mitzuteilen, so lassen wir auch die theologischen Erörterungen, die in den ersten Monaten des Jahres 1433 zwischen Deputierten des Konzils und 10 Hussitischen Gesandten in Basel stattfanden, bei Seite. Sie liegen wie jene außerhalb des Rahmens unserer Publikation. Aber wir können darum doch nicht den ganzen Ab- schnitt in der Geschichte der Hussitenfrage, dessen natürlichen Mittelpunkt diese Er- örterungen bilden, übergehen, da vom Baseler Konzil Anstrengungen gemacht werden, dem Verlangen der Hussiten entsprechend die Rückkehr K. Sigmunds aus Italien und 15 seine persönliche Teilnahme an den Verhandlungen zu erreichen und da das Konzil so- wohl wie der Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern die Deutschen Reichsstände, geistliche wie weltliche, einladen, bei den Verhandlungen zugegen zu sein und zur Lösung der Hussitenfrage mitzuraten und mitzuhelfen. Die Hussitenfrage ist ja nicht nur kirchlicher, sondern auch politischer Natur und in letzterer Hinsicht eine Reichsangelegenheit von 20 ganz hervorragender Bedeutung. Der Protektor ladet die Reichsstände ausdrücklich an Statt und im Namen des Königs ein. Aber es wird nicht gesagt, ob er dazu vom König eigens beauftragt war. Auch ist in seinen Schreiben und ebensowenig in denen des Konzils der Zweck der Be- rufung und die Art und Weise, in der die Beteiligung der Reichsstände an den Ver- 25 handlungen erfolgen sollte, klar ausgesprochen. Da wenigstens die weltlichen Reichsstände aufgefordert werden, geistliche und wissenschaftlich gebildete Personen mitzubringen oder zu schicken, so scheint das darauf hinzudeuten, daß man es auf ihre Mitwirkung bei der Erledigung der kirchlichen Seite der Frage abgeschen hatte. Aber das war jedenfalls nur ein Nebenzweck. Der Hauptzweck sollte die Animierung der Reichsstände zu einer so kriegerischen Aktion für den Fall sein, daß die Verhandlungen mit der Hussitischen Ge- sandtschaft scheitern würden. Dies geht unzweideutig aus den Gründen hervor, die der Protektor für die Zuziehung der Reichsstände geltend machte: sie sollten sich eventuell mit eigenen Augen von dem Widerstand der Hussiten gegen die Entscheidung der kirch- lichen Differenzen durch das Konzil überzeugen und so zu erneutem bewaffneten Ein- 35 schreiten angespornt werden (vgl. lit. B). Ja Ulrich Stöckel, der Vertreter der Bene- diktinerklöster der Freisinger Diözese in Konzil, will sogar wissen, daß dieses beabsich-
Beteiligung K. Sigmunds und der Deutschen Reichsstände an den Verhandlungen des Ba- seler Konzils mit den Hussiten im Winter 1432/33. Wie wir in den vorangehenden Hauptabteilungen auf die Verhandlungen, die das 5 Baseler Konzil mit den Hussiten im Winter und Frühjahr 1432 zuerst von Nürnberg aus, dann in Eger führte, nicht näher eingegangen sind, sondern uns darauf beschränkt haben, gelegentlich einige Einzelheiten davon, die zur Erläuterung dieses oder jenes Akten- stückes dienen konnten, mitzuteilen, so lassen wir auch die theologischen Erörterungen, die in den ersten Monaten des Jahres 1433 zwischen Deputierten des Konzils und 10 Hussitischen Gesandten in Basel stattfanden, bei Seite. Sie liegen wie jene außerhalb des Rahmens unserer Publikation. Aber wir können darum doch nicht den ganzen Ab- schnitt in der Geschichte der Hussitenfrage, dessen natürlichen Mittelpunkt diese Er- örterungen bilden, übergehen, da vom Baseler Konzil Anstrengungen gemacht werden, dem Verlangen der Hussiten entsprechend die Rückkehr K. Sigmunds aus Italien und 15 seine persönliche Teilnahme an den Verhandlungen zu erreichen und da das Konzil so- wohl wie der Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern die Deutschen Reichsstände, geistliche wie weltliche, einladen, bei den Verhandlungen zugegen zu sein und zur Lösung der Hussitenfrage mitzuraten und mitzuhelfen. Die Hussitenfrage ist ja nicht nur kirchlicher, sondern auch politischer Natur und in letzterer Hinsicht eine Reichsangelegenheit von 20 ganz hervorragender Bedeutung. Der Protektor ladet die Reichsstände ausdrücklich an Statt und im Namen des Königs ein. Aber es wird nicht gesagt, ob er dazu vom König eigens beauftragt war. Auch ist in seinen Schreiben und ebensowenig in denen des Konzils der Zweck der Be- rufung und die Art und Weise, in der die Beteiligung der Reichsstände an den Ver- 25 handlungen erfolgen sollte, klar ausgesprochen. Da wenigstens die weltlichen Reichsstände aufgefordert werden, geistliche und wissenschaftlich gebildete Personen mitzubringen oder zu schicken, so scheint das darauf hinzudeuten, daß man es auf ihre Mitwirkung bei der Erledigung der kirchlichen Seite der Frage abgeschen hatte. Aber das war jedenfalls nur ein Nebenzweck. Der Hauptzweck sollte die Animierung der Reichsstände zu einer so kriegerischen Aktion für den Fall sein, daß die Verhandlungen mit der Hussitischen Ge- sandtschaft scheitern würden. Dies geht unzweideutig aus den Gründen hervor, die der Protektor für die Zuziehung der Reichsstände geltend machte: sie sollten sich eventuell mit eigenen Augen von dem Widerstand der Hussiten gegen die Entscheidung der kirch- lichen Differenzen durch das Konzil überzeugen und so zu erneutem bewaffneten Ein- 35 schreiten angespornt werden (vgl. lit. B). Ja Ulrich Stöckel, der Vertreter der Bene- diktinerklöster der Freisinger Diözese in Konzil, will sogar wissen, daß dieses beabsich-
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Einleitung. 555 tigt habe, beim Scheiterm der Verhandlumgen sofort Beratungen der Reichsstände über die Art und Weise der Bekämpfung des Hussitentums folgen zw lassen !. Die Berufung der Reichsstände geschah also wenn auch nicht ausschließlich, so doch vorwiegend im. Reichsinteresse und es war die Möglichkeit gegeben, daß die An- s wesenden. beim Scheitern der Verhandlungen. zu einem. Reichstage, eventuell unter der per- sünlichen Leitung des Künigs zusammentraten. Daraus rechtfertigt es sich von selbst, daß wir die Akten über den Versuch des Konzils, den König zur Rückkehr nach Basel zu bewegen, und über die Berufung der Reichsstände und ihr Ergebnis unserer Samm- lung euwerleiben. » Wir knüpfen hier an die Gesandtschaft Johanns von Maulbronn an (s. oben S. 307-308 und 466-471), der Mitte Juli 1432 mit einem königlichen, lateinisch und ezechisch ausgefertigten ? Geleitsbriefe für die Hussiten * und einem. damit. zusammen- hängenden königlichen Erlaß an die Reichsstände * aus Italien zurückgekehrt war. Seiner Rückkehr folgten Verhandlungen des Konzils mit dem Markgrafen von Brandenburg und is anderen Süddeutschen Reichsständen über die Ausstellung von. Geleitsbriefen für die in Eger vereinbarte Hussitische Gesandtschaft nach Basel und weiterhin Verhandlungen mit zwei Hussibischen Vorboten, die im Oktober 1432 mach Basel kamen. Ein kurzer Überblick über diese Verhandlungen mag dazu dienen, den Zusammenhang zwischen den Akten jener Gesandtschaft Johanns von Maulbronn und denen, die wir hier mitteilen, 2o herzustellen. Sigmund hatte Johann von Maulbronn beauftragt, dem Konzil und dem Hussiten- führer Prokop (diesem als Antwort auf einen Brief vom 21 Mai) mitzuteilen: sobald er hóre, dafi die Hussitische Gesandtschaft dic Reise nach Basel amgetreten habe oder schon dort sei, werde er einer Aufforderung des Konzils, nach Basel zu kommen, Folge z leisten; sei ihm das nicht möglich, so werde er Jemandem Vollmacht zu Verhandlungen mit den Gesandtem geben; nach der Wiedervereinigung der Hussiten mit der Kirche wolle er eine allgemeine Ammnestie für Böhmen erlassen *. Johann hatte sich dieses Auftrages, soweit dabei das Konzil im Betracht kam, wahrscheinlich in der Generalkongregation vom 18 Juli entledigt, und ein paar Tage später hatte das Konzil beschlossen, einen Bischof, einen Abt und einen Doktor mit Gefolge an Sigmund zu schicken, um ihm jene Berufumg nach Basel zu überbringen '. Die Abreise der Gesandten war dann aber wohl wnterblieben; wir hüren. wenigstens nichts davon *. 3 o i Die Stelle findet sich in einem Bericht Stöckels diber die Verhandlungen des Konxils mit den Hus- sitischen Vorboten; sie lautet : item concilium de- crevit jam principes seculares militares et civitates imperiales vocare et invitare ad sacrum concilium, in casu si contingeret, quod Boemi non possent re- duci ad fidem, quod tune tractaretur de modo, qua- 40 liter essent expugnandi etc. (Haller «. a. O. 1, 64). * Vgl. die. Quellenbeschreibung von nr. 278 und das Schreiben des Konxils an die Böhmen vom 26. Juli 1482, bei Ragusa a. a. O. 1, 282. 3 m. 278. 45 * m. 279. 5 Vgl. S. 470 Amm. 5 und den ebenda in Anm, 6 erwähnten Brief Sigmunds an Prokop. * Vgl. den Brief Johanns von Maulbronn an Prokop vom 13 August 1432, bei Ragusa a. a. O. 50 1, 239-240. * So berichtet Johann von Maulbronn in dem eben erwähnten Briefe an Prokop. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 o 8 Die Gesamdien, die Johann von Maulbronn im Auge hat, können nur der Bischof von Coutances, der Abt von Clairvaua und ein Mitglied der Pariser Universität, das vom Kardinallegaten Cesarini noch ernannt werden sollte, sein, die das Konzil am 24 Juli auf Cesarini’s Vorschlag sau Friedens- stiftung xwischen Venedig, Florenx und dem Herzog von Mailand wählte (Haller a. a, O. 2, 175 Z. 18-22). Aus Brunet's Aufxeichnungen geht mit Sicherheit hervor, daß weder der Bischof moch der Abt nach Italien gereist sind; denn beide nahmen an den Ver- hamdhmgen des Konxils mit den päpstlichen Ge- sandien im August teil. Von der Absendung einer anderen Gesandischaft verlautet nichts und auch Sigmund spricht nirgends davon. Es dst freilich auffallend, daß Brunet von der Absicht des Konxils, Sigmund aus Italien. xurückxurufen, schweigt. Doch braucht darum die Angabe Johanns von Maulbronn noch nicht falsch xu sein. 71
Einleitung. 555 tigt habe, beim Scheiterm der Verhandlumgen sofort Beratungen der Reichsstände über die Art und Weise der Bekämpfung des Hussitentums folgen zw lassen !. Die Berufung der Reichsstände geschah also wenn auch nicht ausschließlich, so doch vorwiegend im. Reichsinteresse und es war die Möglichkeit gegeben, daß die An- s wesenden. beim Scheitern der Verhandlungen. zu einem. Reichstage, eventuell unter der per- sünlichen Leitung des Künigs zusammentraten. Daraus rechtfertigt es sich von selbst, daß wir die Akten über den Versuch des Konzils, den König zur Rückkehr nach Basel zu bewegen, und über die Berufung der Reichsstände und ihr Ergebnis unserer Samm- lung euwerleiben. » Wir knüpfen hier an die Gesandtschaft Johanns von Maulbronn an (s. oben S. 307-308 und 466-471), der Mitte Juli 1432 mit einem königlichen, lateinisch und ezechisch ausgefertigten ? Geleitsbriefe für die Hussiten * und einem. damit. zusammen- hängenden königlichen Erlaß an die Reichsstände * aus Italien zurückgekehrt war. Seiner Rückkehr folgten Verhandlungen des Konzils mit dem Markgrafen von Brandenburg und is anderen Süddeutschen Reichsständen über die Ausstellung von. Geleitsbriefen für die in Eger vereinbarte Hussitische Gesandtschaft nach Basel und weiterhin Verhandlungen mit zwei Hussibischen Vorboten, die im Oktober 1432 mach Basel kamen. Ein kurzer Überblick über diese Verhandlungen mag dazu dienen, den Zusammenhang zwischen den Akten jener Gesandtschaft Johanns von Maulbronn und denen, die wir hier mitteilen, 2o herzustellen. Sigmund hatte Johann von Maulbronn beauftragt, dem Konzil und dem Hussiten- führer Prokop (diesem als Antwort auf einen Brief vom 21 Mai) mitzuteilen: sobald er hóre, dafi die Hussitische Gesandtschaft dic Reise nach Basel amgetreten habe oder schon dort sei, werde er einer Aufforderung des Konzils, nach Basel zu kommen, Folge z leisten; sei ihm das nicht möglich, so werde er Jemandem Vollmacht zu Verhandlungen mit den Gesandtem geben; nach der Wiedervereinigung der Hussiten mit der Kirche wolle er eine allgemeine Ammnestie für Böhmen erlassen *. Johann hatte sich dieses Auftrages, soweit dabei das Konzil im Betracht kam, wahrscheinlich in der Generalkongregation vom 18 Juli entledigt, und ein paar Tage später hatte das Konzil beschlossen, einen Bischof, einen Abt und einen Doktor mit Gefolge an Sigmund zu schicken, um ihm jene Berufumg nach Basel zu überbringen '. Die Abreise der Gesandten war dann aber wohl wnterblieben; wir hüren. wenigstens nichts davon *. 3 o i Die Stelle findet sich in einem Bericht Stöckels diber die Verhandlungen des Konxils mit den Hus- sitischen Vorboten; sie lautet : item concilium de- crevit jam principes seculares militares et civitates imperiales vocare et invitare ad sacrum concilium, in casu si contingeret, quod Boemi non possent re- duci ad fidem, quod tune tractaretur de modo, qua- 40 liter essent expugnandi etc. (Haller «. a. O. 1, 64). * Vgl. die. Quellenbeschreibung von nr. 278 und das Schreiben des Konxils an die Böhmen vom 26. Juli 1482, bei Ragusa a. a. O. 1, 282. 3 m. 278. 45 * m. 279. 5 Vgl. S. 470 Amm. 5 und den ebenda in Anm, 6 erwähnten Brief Sigmunds an Prokop. * Vgl. den Brief Johanns von Maulbronn an Prokop vom 13 August 1432, bei Ragusa a. a. O. 50 1, 239-240. * So berichtet Johann von Maulbronn in dem eben erwähnten Briefe an Prokop. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 o 8 Die Gesamdien, die Johann von Maulbronn im Auge hat, können nur der Bischof von Coutances, der Abt von Clairvaua und ein Mitglied der Pariser Universität, das vom Kardinallegaten Cesarini noch ernannt werden sollte, sein, die das Konzil am 24 Juli auf Cesarini’s Vorschlag sau Friedens- stiftung xwischen Venedig, Florenx und dem Herzog von Mailand wählte (Haller a. a, O. 2, 175 Z. 18-22). Aus Brunet's Aufxeichnungen geht mit Sicherheit hervor, daß weder der Bischof moch der Abt nach Italien gereist sind; denn beide nahmen an den Ver- hamdhmgen des Konxils mit den päpstlichen Ge- sandien im August teil. Von der Absendung einer anderen Gesandischaft verlautet nichts und auch Sigmund spricht nirgends davon. Es dst freilich auffallend, daß Brunet von der Absicht des Konxils, Sigmund aus Italien. xurückxurufen, schweigt. Doch braucht darum die Angabe Johanns von Maulbronn noch nicht falsch xu sein. 71
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556 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. Die Ausrichtung desselben Auftrages an Prokop erfolgte erst am 13 August , und zwar brieflich von Nürnberg aus, wohin sich Johann gemeinsam mit dem Abt Hermann von Ebrach begeben hatte, nachdem sie beide am 24 Juli 2 vom Konzil beauftragt worden waren, mit dem königlichen Geleitsbriefe der erwarteten Hussitischen Gesandtschaft entgegenzureisen und, wenn möglich, die Hussiten zum Abschluß eines allgemeinen Waffenstillstandes mit 5 Giltigkeit bis drei Monate nach Schluß der Verhandlungen mit ihren Gesandten zu be- wegen 3. Die Reise hatte auch noch einem anderen Zweck dienen sollen, dem nämlich, von den geistlichen und weltlichen Fürsten und Herren und den Städten, deren Gebiete die Hussitische Gesandtschaft berühren werde, Geleitsbriefe zu erwirken und dann auch diese 10 nach Böhmen zu befördern 4. Demgemäß waren Beide schon auf dem Hinwege nach Nürnberg am 9 August beim Markgrafen Friedrich von Brandenburg in Kloster Heilsbronn gewesen und hatten ihn um seinen Geleitsbrief in der Form 5 gebeten, in der ihn auszustellen er sowohl als auch Pfalzgraf Johann von Neumarkt und die Stadt Eger im Mai in Eger versprochen hatten 6. Der Markgraf hatte jedoch allerhand Ausflüchte gemacht. Zuerst hatte er von Sigmund und dem Konzil die schriftliche Erklärung verlangt, daß ihn keine Verantwortung für etwaigen Schaden, der während des Geleites angerichtet werde, treffen solle, und nachher, nachdem er vom Propst von Langenzenn und dem Pfarrer Albrecht von St. Sebald in Nürnberg so weit gebracht worden war, daß er den Geleitsbrief wenigstens hatte ausfertigen lassen, 20 hatte er ausdrücklich angeordnet, daß der Brief noch nicht ausgeliefert werde, sondern so lange in der Verwahrung des Pfarrers bleibe, bis die Geleitsbriefe der übrigen Fürsten, Herren und Städte, deren Gebiete die Hussitische Gesandtschaft berühre, nach Nürnberg gebracht seien; er hatte dabei besonders an die Fürsten, Herren und Städte zwischen Ulm und Basel gedacht, deren Geleitsbriefe besorgen und in Basel verwahren zu wollen ihm 25 Herzog Wilhelm von Baiern brieflich zugesichert hatte. Ihre Verwahrung in Basel ge- nügte ihm nicht; er wollte auch sie in seinen Händen haben. Endlich hatte er verlangt, daß die Hussitische Gesandtschaft nicht bloß von und nach Ulm, wie in Aussicht ge- nommen war, durch Reisige Herzog Wilhelms geleitet werde, sondern von und nach der Böhmischen Grenze, und daß die ganze Fahrt von der Böhmischen Grenze nach Basel so und zurück wie von seinen eigenen Leuten so auch von denen des Pfalzgrafen Johann von Neumarkt und der Stadt Eger mitgemacht werde 7. Dieses allzu großer Vorsicht entsprungene Verhalten des Markgrafen konnte leicht ein Hemmnis für den Fortgang des Unionswerkes bilden, wenn nicht gar es vereiteln. Von den Geleitsbriefen des Konzils, des Königs, des Markgrafen, des Pfalzgrafen Johann 35 von Neumarkt, Herzog Wilhelms von Baiern und der Stadt Eger, die sich die Hussiten seiner Zeit in Eger ausbedungen hatten, war bisher nur der des Konzils nach Prag ab- geliefert 8. Der des Königs war wenigstens in Nürnberg; ebenso der Herzog Wil- 15 1 Vgl. S. 555 Anm. 7. 2 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 231; Haller a. a. O. 2, 175 Z. 15-17; Segovia lib. 3 cap. 24 (a. a. O. 2, 211). 3 Vgl. die Instruktion des Konxils für die beiden Gesandten vom 26 Juli, bei Ragusa a. a. O. I, 231-232. 4 Vgl. das Schreiben des Konxils an alle geist- lichen und weltlichen Reichsstände vom 26 Juli, bei Ragusa a. a. O. 1, 233�234, und die in Anm. 3 angeführte Instruktion. 5 Das Formular teilt Ragusa a. a. O. 1, 223- 224 mit. Außerdem ist es bei Martène 8, 182-183, Mansi 30, 179-181 und Mansi, Suppl. 4, 348-349 gedruckt. 6 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 218. Das Vorstehende beruht auf dem Bericht Jo- hanns von Maulbronn über die Verhandlungen mit dem Markgrafen und auf seinen Briefen an Johann von Ragusa und den Kardinallegaten Cesarini vom 45 24 August, bei Ragusa a. a. O. I, 236�237 und 241-243. 8 Vgl. S. 469 Anm. 2 und daxu Ragusa a. a. O. I, 229. Johann von Rokisana bestätigte am 25 Juli in einem Briefe an Johannes Nider und Heinrich 50 Tocke den Empfang des Geleitsbriefes (gedruckt bei 40
556 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. Die Ausrichtung desselben Auftrages an Prokop erfolgte erst am 13 August , und zwar brieflich von Nürnberg aus, wohin sich Johann gemeinsam mit dem Abt Hermann von Ebrach begeben hatte, nachdem sie beide am 24 Juli 2 vom Konzil beauftragt worden waren, mit dem königlichen Geleitsbriefe der erwarteten Hussitischen Gesandtschaft entgegenzureisen und, wenn möglich, die Hussiten zum Abschluß eines allgemeinen Waffenstillstandes mit 5 Giltigkeit bis drei Monate nach Schluß der Verhandlungen mit ihren Gesandten zu be- wegen 3. Die Reise hatte auch noch einem anderen Zweck dienen sollen, dem nämlich, von den geistlichen und weltlichen Fürsten und Herren und den Städten, deren Gebiete die Hussitische Gesandtschaft berühren werde, Geleitsbriefe zu erwirken und dann auch diese 10 nach Böhmen zu befördern 4. Demgemäß waren Beide schon auf dem Hinwege nach Nürnberg am 9 August beim Markgrafen Friedrich von Brandenburg in Kloster Heilsbronn gewesen und hatten ihn um seinen Geleitsbrief in der Form 5 gebeten, in der ihn auszustellen er sowohl als auch Pfalzgraf Johann von Neumarkt und die Stadt Eger im Mai in Eger versprochen hatten 6. Der Markgraf hatte jedoch allerhand Ausflüchte gemacht. Zuerst hatte er von Sigmund und dem Konzil die schriftliche Erklärung verlangt, daß ihn keine Verantwortung für etwaigen Schaden, der während des Geleites angerichtet werde, treffen solle, und nachher, nachdem er vom Propst von Langenzenn und dem Pfarrer Albrecht von St. Sebald in Nürnberg so weit gebracht worden war, daß er den Geleitsbrief wenigstens hatte ausfertigen lassen, 20 hatte er ausdrücklich angeordnet, daß der Brief noch nicht ausgeliefert werde, sondern so lange in der Verwahrung des Pfarrers bleibe, bis die Geleitsbriefe der übrigen Fürsten, Herren und Städte, deren Gebiete die Hussitische Gesandtschaft berühre, nach Nürnberg gebracht seien; er hatte dabei besonders an die Fürsten, Herren und Städte zwischen Ulm und Basel gedacht, deren Geleitsbriefe besorgen und in Basel verwahren zu wollen ihm 25 Herzog Wilhelm von Baiern brieflich zugesichert hatte. Ihre Verwahrung in Basel ge- nügte ihm nicht; er wollte auch sie in seinen Händen haben. Endlich hatte er verlangt, daß die Hussitische Gesandtschaft nicht bloß von und nach Ulm, wie in Aussicht ge- nommen war, durch Reisige Herzog Wilhelms geleitet werde, sondern von und nach der Böhmischen Grenze, und daß die ganze Fahrt von der Böhmischen Grenze nach Basel so und zurück wie von seinen eigenen Leuten so auch von denen des Pfalzgrafen Johann von Neumarkt und der Stadt Eger mitgemacht werde 7. Dieses allzu großer Vorsicht entsprungene Verhalten des Markgrafen konnte leicht ein Hemmnis für den Fortgang des Unionswerkes bilden, wenn nicht gar es vereiteln. Von den Geleitsbriefen des Konzils, des Königs, des Markgrafen, des Pfalzgrafen Johann 35 von Neumarkt, Herzog Wilhelms von Baiern und der Stadt Eger, die sich die Hussiten seiner Zeit in Eger ausbedungen hatten, war bisher nur der des Konzils nach Prag ab- geliefert 8. Der des Königs war wenigstens in Nürnberg; ebenso der Herzog Wil- 15 1 Vgl. S. 555 Anm. 7. 2 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 231; Haller a. a. O. 2, 175 Z. 15-17; Segovia lib. 3 cap. 24 (a. a. O. 2, 211). 3 Vgl. die Instruktion des Konxils für die beiden Gesandten vom 26 Juli, bei Ragusa a. a. O. I, 231-232. 4 Vgl. das Schreiben des Konxils an alle geist- lichen und weltlichen Reichsstände vom 26 Juli, bei Ragusa a. a. O. 1, 233�234, und die in Anm. 3 angeführte Instruktion. 5 Das Formular teilt Ragusa a. a. O. 1, 223- 224 mit. Außerdem ist es bei Martène 8, 182-183, Mansi 30, 179-181 und Mansi, Suppl. 4, 348-349 gedruckt. 6 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 218. Das Vorstehende beruht auf dem Bericht Jo- hanns von Maulbronn über die Verhandlungen mit dem Markgrafen und auf seinen Briefen an Johann von Ragusa und den Kardinallegaten Cesarini vom 45 24 August, bei Ragusa a. a. O. I, 236�237 und 241-243. 8 Vgl. S. 469 Anm. 2 und daxu Ragusa a. a. O. I, 229. Johann von Rokisana bestätigte am 25 Juli in einem Briefe an Johannes Nider und Heinrich 50 Tocke den Empfang des Geleitsbriefes (gedruckt bei 40
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Einleitung. hebns ". nicht. ihw 551 Aber von dem Pfalzgrafen und der Stadt Eger konnte man nicht wissen, ob sie Verhalten nach dem des Markgrafen einrichten und die Hergabe ihrer Geleits- priefe von der vorherigen oder gleichzeitigen Auslieferung des markgräflichen abhängig machen, würden *. Ohne die Ablieferung auch dieser drei mach Prag war aber an das s Kommen, der Hussiten nach Basel gewiß nicht zu denken. Johann von Maulbronn wandte sich deshalb an Kardinal Cesarini, Herzog Wil- helm und Johann von Ragusa mit der brieflichen Bitte, dem Wunsche des Markgrafen entsprechend. jene Geleitsbriefe der Schwäbischen Reichsstände nach Nürnberg entweder an den Abt von Ebrach oder an den Pfarrer von St. Sebald zu schicken ?. » Herzog Wilhelm, dessen. frühere Bemühungen + um Geleit bei Schwäbischen Fürsten, Herren umd Städten anscheinend gar keinen oder nur teilweisen Erfolg gehabt hatten, beauftragte num Anfang September den Augustiner Peter Fries von Indersdorf mit der Besorgung der fehlenden Briefe ®, und das Konzil schickte am 9 September den Bischof Konrad von Regensburg und den FEichstütter. Dechanten. Konrad. Seglauer. nach, Nürnberg 15 mit dem Befehl, wicht eher wiederzukommen, als bis sie die Hussitischen Gesandten mit- dringen könnten ©. Inzwischen hatten jedoch der Abt von Ebrach und Johann von Maulbronn noch einmal versucht, den Markgrafen anderen Sinnes zu machen. Johann hatte ihn im den letzten Tagen des August in Kadolzburg aufgesucht und ihn hier endlich dazu vermocht, 2 nicht nur die Auslieferung des eigenen Geleitsbriefes anzuordnen, sondern auch Eger zur Ausfertigung des seinigen aufzufordern. die beiden Konzilsgesandten von Nürnberg nach Eger zu geleiten. Zugleich befahl der Markgraf seinen Beamten, Darauf hatte auch Pfalzgraf Johann von Neumarkt, bei dem die Gesandten ebenfalls persänlich vorsprachen, seinen Geleitsbrief ausgestellt 7. 25 So konnten denm die beiden Gesandten am 30 August? die Weiterreise nach Eger antreten. Sie nahmen dorthin außer den schon erwähnten zwei Geleitsbriefen Sigmunds noch ein Duplum von dem des Konzils und die des Markgrafen, des Pfalzgrafen_ und Herzog Wilhelms von Baiern mit. Von Eger aus schickten sie am 2 September das czechische Exemplar des königlichen Geleitsbriefes und den Egers nach Kuttenberg, wo, w wie sie aus Briefen Prags und Johanns von Rokisana vom 22 August? wußten, vom 31 August am ein Böhmischer Landtag stattfinden sollte. Gleichzeitig ersuchten sie die Hussiten, nun endlich zur Abordnung ihrer Gesandischaft zu schreiten und für die Dauer der Verhandlungen in Basel und bis drei Monate mach ihrem Schluß einen allgemeinen Martěne 8, 148-149 und bei Ragusa a. a. O. 1, 35 235-236; vgl. Haller a. a. O. 2, 206 Z. 1-4). 1 Vgl. S. 466 Amm. 2. * Beide haben ihre Geleitsbriefe thatsächlich erst ausgestellt, als der Markgraf den seinigen an die Konxilsgesandten ausfolgen lie. Vgl. weiter unten. 40 * Der Brief an Hzg. Wilhelm ist nicht mehr vor- handen; die beiden anderen sind schon XS. 556 Anm. 7 erwähnt. + Vgl. S. 466 Anm. 3. 5 Vgl. Haller a. a. O. 1, 63, Segovia lib. 3 cap. 45 36 (a. a. O. 2, 259) und die einschlägige Anmer- kung xu unserer nr. 863.. Der Erfolg von Fries’ Mission ist unbekannt. Johann von Maulbronn sagt xwar: operam dedimus, immediate ipsi domino le- gato et duci Wilhelmo scribentes, quod hujusmodi 50 salviconductus nondum expediti quasi omnes infra mensem ad nos Nurembergam venerunt (Ragusa a. &. O. 1, 231), aber es scheint «ns doch. sehr xavet- felhaft, ob dieses ,, venerunt so gedeutet werden darf, als seien die Geleitsbriefe nach einem Monat, also etwa. Mitte September in Nürnberg abgeliefert wor- den, amd nicht vielmehr so, als habe Johann den Kardinal amd Herzog Wilhelm gebeten, die Briefe binnen einem Monat xu schicken. * Vgl. den S. 556 Anm. 7 erwähnten. Bericht; auch. Ragusa a. a. O. 1, 246, Haller a. a. 0.2, 215 Z. 34 bis 216 Z. 5, Segovia lib. 3 cap. 36 (a. a. O. 2, 259). 7 Das Vorstehende beruht auf dem S. 556 Anm. 7 erwähnten Bericht. . 8 Laut Brief der beiden Gesamdten an den Kar- dinallegaten Cesarini vom 2 September, be? Ragusa a. a. O. 1, 245-246. 9 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 240-241. TLE
Einleitung. hebns ". nicht. ihw 551 Aber von dem Pfalzgrafen und der Stadt Eger konnte man nicht wissen, ob sie Verhalten nach dem des Markgrafen einrichten und die Hergabe ihrer Geleits- priefe von der vorherigen oder gleichzeitigen Auslieferung des markgräflichen abhängig machen, würden *. Ohne die Ablieferung auch dieser drei mach Prag war aber an das s Kommen, der Hussiten nach Basel gewiß nicht zu denken. Johann von Maulbronn wandte sich deshalb an Kardinal Cesarini, Herzog Wil- helm und Johann von Ragusa mit der brieflichen Bitte, dem Wunsche des Markgrafen entsprechend. jene Geleitsbriefe der Schwäbischen Reichsstände nach Nürnberg entweder an den Abt von Ebrach oder an den Pfarrer von St. Sebald zu schicken ?. » Herzog Wilhelm, dessen. frühere Bemühungen + um Geleit bei Schwäbischen Fürsten, Herren umd Städten anscheinend gar keinen oder nur teilweisen Erfolg gehabt hatten, beauftragte num Anfang September den Augustiner Peter Fries von Indersdorf mit der Besorgung der fehlenden Briefe ®, und das Konzil schickte am 9 September den Bischof Konrad von Regensburg und den FEichstütter. Dechanten. Konrad. Seglauer. nach, Nürnberg 15 mit dem Befehl, wicht eher wiederzukommen, als bis sie die Hussitischen Gesandten mit- dringen könnten ©. Inzwischen hatten jedoch der Abt von Ebrach und Johann von Maulbronn noch einmal versucht, den Markgrafen anderen Sinnes zu machen. Johann hatte ihn im den letzten Tagen des August in Kadolzburg aufgesucht und ihn hier endlich dazu vermocht, 2 nicht nur die Auslieferung des eigenen Geleitsbriefes anzuordnen, sondern auch Eger zur Ausfertigung des seinigen aufzufordern. die beiden Konzilsgesandten von Nürnberg nach Eger zu geleiten. Zugleich befahl der Markgraf seinen Beamten, Darauf hatte auch Pfalzgraf Johann von Neumarkt, bei dem die Gesandten ebenfalls persänlich vorsprachen, seinen Geleitsbrief ausgestellt 7. 25 So konnten denm die beiden Gesandten am 30 August? die Weiterreise nach Eger antreten. Sie nahmen dorthin außer den schon erwähnten zwei Geleitsbriefen Sigmunds noch ein Duplum von dem des Konzils und die des Markgrafen, des Pfalzgrafen_ und Herzog Wilhelms von Baiern mit. Von Eger aus schickten sie am 2 September das czechische Exemplar des königlichen Geleitsbriefes und den Egers nach Kuttenberg, wo, w wie sie aus Briefen Prags und Johanns von Rokisana vom 22 August? wußten, vom 31 August am ein Böhmischer Landtag stattfinden sollte. Gleichzeitig ersuchten sie die Hussiten, nun endlich zur Abordnung ihrer Gesandischaft zu schreiten und für die Dauer der Verhandlungen in Basel und bis drei Monate mach ihrem Schluß einen allgemeinen Martěne 8, 148-149 und bei Ragusa a. a. O. 1, 35 235-236; vgl. Haller a. a. O. 2, 206 Z. 1-4). 1 Vgl. S. 466 Amm. 2. * Beide haben ihre Geleitsbriefe thatsächlich erst ausgestellt, als der Markgraf den seinigen an die Konxilsgesandten ausfolgen lie. Vgl. weiter unten. 40 * Der Brief an Hzg. Wilhelm ist nicht mehr vor- handen; die beiden anderen sind schon XS. 556 Anm. 7 erwähnt. + Vgl. S. 466 Anm. 3. 5 Vgl. Haller a. a. O. 1, 63, Segovia lib. 3 cap. 45 36 (a. a. O. 2, 259) und die einschlägige Anmer- kung xu unserer nr. 863.. Der Erfolg von Fries’ Mission ist unbekannt. Johann von Maulbronn sagt xwar: operam dedimus, immediate ipsi domino le- gato et duci Wilhelmo scribentes, quod hujusmodi 50 salviconductus nondum expediti quasi omnes infra mensem ad nos Nurembergam venerunt (Ragusa a. &. O. 1, 231), aber es scheint «ns doch. sehr xavet- felhaft, ob dieses ,, venerunt so gedeutet werden darf, als seien die Geleitsbriefe nach einem Monat, also etwa. Mitte September in Nürnberg abgeliefert wor- den, amd nicht vielmehr so, als habe Johann den Kardinal amd Herzog Wilhelm gebeten, die Briefe binnen einem Monat xu schicken. * Vgl. den S. 556 Anm. 7 erwähnten. Bericht; auch. Ragusa a. a. O. 1, 246, Haller a. a. 0.2, 215 Z. 34 bis 216 Z. 5, Segovia lib. 3 cap. 36 (a. a. O. 2, 259). 7 Das Vorstehende beruht auf dem S. 556 Anm. 7 erwähnten Bericht. . 8 Laut Brief der beiden Gesamdten an den Kar- dinallegaten Cesarini vom 2 September, be? Ragusa a. a. O. 1, 245-246. 9 Vgl. Ragusa a. a. O. 1, 240-241. TLE
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558 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstünde an den Hussitenverhandlungen im Winter 1482/33 Waffenstillstand zu bewilligen oder doch Deputierte zu Verhandlungen darüber nach Eger oder anderswohin zu schicken !. Der Landtag vratifizierte zunächst das Egerer Konkordat vom 18 Mai und beschlop dann, endgiltig, die Gesandtschaft abzuschicken, sobald die Auslieferung der erwühnten, von den Konzilsgesandten | einstweilen beim Egerer briefe und des noch nachträglich verlangten der er die Mitglieder der Gesandtschaft und versah sie mit der Endlich beschloß er, und sechs Pferde zu bewilligen. meinen Waffenstillstand ab 3. einige Vorboten zur Orientierung nach Basel vorauszusenden, wandte sich zu diesem Behuf zunächst an Eger mit der Bitte, Geleit für anderen, oboy, Rat deponierten Geleits- Stadt Basel erfolgt sei. — Ferner Wählte erforderlichen Vollmacht 2, und sechs Personen Dagegen lehnte er den vom Konzil gewünschten allge- 1 Jene Vorboten, der Prager Notar Nikolaus Humpolecky und der Taborit Johann von Saaz, kamen am 21 September * im Gele burg nach Eger. Sie erhielten hier die andere , Ausnahme des noch fehlenden Baseler), it von Reisigen des Markgrafen von Branden- größere Hälfte der Geleitsbriefe (mit die sie dann ihrerseits bis zu ihrer Rüchkkehr 15 beim Egerer Rat deponierten. Darauf reisten sie in Brandenburgischem und Egerer Geleit, zuerst mur mit dem Abt von Ebrach und Johann von Maulbronn, nachher auch mit dem Bischof von Regensburg umd dem Eichstätter Dechanten über Nürnberg, Kadolz- burg und Biberach nach Basel 5. Dort kamen sie am 8. oder 9 Oktober an. Am 10 Oktober erschienen sie in der Generalkongregation des Konzils und Érugen 2 in Gegenwart des Protektors die folgenden. Wünsche vor *. Das Konzil möge erstens die * Das Vorstehende ergiebt sich aus einem Briefe der beiden Gesandten an den Kuttenberger. Landtag vom 2 September, bei Ragusa a. a. O. 1, 244-245. ? Vgl. lit. C und m. 355. * Das Vorstehende ergiebt sich aus xwei Briefen Prags an die Konxilsgesandten und an Eger vom 12 September, bei Ragusa a. a. O. 1, 246-248, — Was die Waffenstillstandsfrage anbetrifft, so waren die Hussiten partiellen Vereinbarungen offenbar nicht abgeneigt. - Wenigstens hatten die Taboriten und Waisen am 23 August einen Waffenstillstand mit den Herxügen Sigmund und Friedrich von Sachsen bis xum 11 November 1434 geschlossen (Palachky, Urhundl. Beitrr. 2, 304-306; Schlesinger, Stadtbuch von Briia S. 98 wr. 219). ^ Abt. Hermann von Ebrach und Johann von Maulbronn schrieben am 19 September an Hg. Wilhelm von Baiern: Die Vorboten der Böhmen würden am Sonntag [ Sept. 21] bei ihnen in Eger sein; von ihrer Aufnahme in Basel werde es ab- hüngen, ob die Bühmwsche Gesandtschaft dorthin gehe. Es sei daher notwendig, einen Geleitsbrief des Herxogs als des königlichen Statthalters und den schon früher gegebenen Gelestsbrief des Land- vogts Jakob Truchseß beim Bürgermeister ron Ulm xu hinterlegen. Außerdem müßten ein oder mehrere Knechte des Landvogis in Ulm sein , tm die Vor- boten unverzüglich nach Basel zu geleiten. Werde etwas versäumt, so würden die Böhmen lieber gleich xw Hause bleiben, wie es scheine; das vil fursten und landen --- fast sorglichen were, dieweile ez- wievil lande sich also mit in gesetzt und gefriedt haben. Sollten die Vorboten einen lateinischen Ge- leitsbrief verlangen, so müge der Herzog das Konxnl bestimmen, ihn xu gewdlwen; u.s.w. Datum ger Fr. in der fronfasten v.-Mathei [Sept. 19]. 1432. (München. Reichs- A. Fürstensachen Tom. V fol. 19 orig. chart. lit. clausa. c. 2. sigg. in v. Vmpr.; mur 25 das eine Siegel dst erhalten.) Hxg. Wilhelm erhielt den Brief am Abend des 1 Oktober und schrieb darauf am 2 Oktober an Jakob, Eberhard und Georg Truchseß xw Waldburg, königliche Landvögte in Schwaben: er habe Mittwoch Abend [Olt. I] den so beifolgenden Brief der Konxilsgesandten in Eger er- halten; sie möchten die Vorboten der Böhmen durch ihre Diener in Ulm erwarten und sicher nach Basel geleiten lassen; dat. Basel pfinxtag n. Michaelis [Okt. 2] 1432. (Ebenda fol. 9% cone. chart.) Gleich- 36 zeitig schrieb er an Ulm: es möge die Böhmischen Vorboten bei. sieh redlichen halten lassen mit her- bergen und allen sachen wnd keine Sehmahung, kein Interdikt, keine Einstellung eines Gottesdienstes dulden, da das Konzil und der Kardinal [ Cesarini] 40 letxteren erlaubt haben; es möge das auch an die amderen Städte bestellen, in die die Vorboten bei ihrem Heraufreiten kommen; dat. Basel pfinxtag n. Michaelis [Okt. 2] 1432. (Ebenda fol. 109 conc. chart.) Mit diesem. Briefe wird. er wohl den vom 46 Abt von Ebrach und Johann von Maulbronn ver- langten Geleitsbrief nach Ulm geschickt haben; der Entwurf daxu steht a. a. O. fol. 10. 5 Zum Vorstehenden vergleiche man den Bericht Johanns von Maulbronn bei Ragusa a. a. O. 1,50 249-250. ° Pgl. Ragusa a. a. O. 1, 252-253; Haller a. a. O. 2, 242 Z. 23-36; Segovia lib. 3 cap. 40 (a. a. O. 2, 267); ferner den Bericht des Ulrich Stückel von Tegernsee, bei Haller a. a. O. 1, 68-64; auch Pa- 56
558 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstünde an den Hussitenverhandlungen im Winter 1482/33 Waffenstillstand zu bewilligen oder doch Deputierte zu Verhandlungen darüber nach Eger oder anderswohin zu schicken !. Der Landtag vratifizierte zunächst das Egerer Konkordat vom 18 Mai und beschlop dann, endgiltig, die Gesandtschaft abzuschicken, sobald die Auslieferung der erwühnten, von den Konzilsgesandten | einstweilen beim Egerer briefe und des noch nachträglich verlangten der er die Mitglieder der Gesandtschaft und versah sie mit der Endlich beschloß er, und sechs Pferde zu bewilligen. meinen Waffenstillstand ab 3. einige Vorboten zur Orientierung nach Basel vorauszusenden, wandte sich zu diesem Behuf zunächst an Eger mit der Bitte, Geleit für anderen, oboy, Rat deponierten Geleits- Stadt Basel erfolgt sei. — Ferner Wählte erforderlichen Vollmacht 2, und sechs Personen Dagegen lehnte er den vom Konzil gewünschten allge- 1 Jene Vorboten, der Prager Notar Nikolaus Humpolecky und der Taborit Johann von Saaz, kamen am 21 September * im Gele burg nach Eger. Sie erhielten hier die andere , Ausnahme des noch fehlenden Baseler), it von Reisigen des Markgrafen von Branden- größere Hälfte der Geleitsbriefe (mit die sie dann ihrerseits bis zu ihrer Rüchkkehr 15 beim Egerer Rat deponierten. Darauf reisten sie in Brandenburgischem und Egerer Geleit, zuerst mur mit dem Abt von Ebrach und Johann von Maulbronn, nachher auch mit dem Bischof von Regensburg umd dem Eichstätter Dechanten über Nürnberg, Kadolz- burg und Biberach nach Basel 5. Dort kamen sie am 8. oder 9 Oktober an. Am 10 Oktober erschienen sie in der Generalkongregation des Konzils und Érugen 2 in Gegenwart des Protektors die folgenden. Wünsche vor *. Das Konzil möge erstens die * Das Vorstehende ergiebt sich aus einem Briefe der beiden Gesandten an den Kuttenberger. Landtag vom 2 September, bei Ragusa a. a. O. 1, 244-245. ? Vgl. lit. C und m. 355. * Das Vorstehende ergiebt sich aus xwei Briefen Prags an die Konxilsgesandten und an Eger vom 12 September, bei Ragusa a. a. O. 1, 246-248, — Was die Waffenstillstandsfrage anbetrifft, so waren die Hussiten partiellen Vereinbarungen offenbar nicht abgeneigt. - Wenigstens hatten die Taboriten und Waisen am 23 August einen Waffenstillstand mit den Herxügen Sigmund und Friedrich von Sachsen bis xum 11 November 1434 geschlossen (Palachky, Urhundl. Beitrr. 2, 304-306; Schlesinger, Stadtbuch von Briia S. 98 wr. 219). ^ Abt. Hermann von Ebrach und Johann von Maulbronn schrieben am 19 September an Hg. Wilhelm von Baiern: Die Vorboten der Böhmen würden am Sonntag [ Sept. 21] bei ihnen in Eger sein; von ihrer Aufnahme in Basel werde es ab- hüngen, ob die Bühmwsche Gesandtschaft dorthin gehe. Es sei daher notwendig, einen Geleitsbrief des Herxogs als des königlichen Statthalters und den schon früher gegebenen Gelestsbrief des Land- vogts Jakob Truchseß beim Bürgermeister ron Ulm xu hinterlegen. Außerdem müßten ein oder mehrere Knechte des Landvogis in Ulm sein , tm die Vor- boten unverzüglich nach Basel zu geleiten. Werde etwas versäumt, so würden die Böhmen lieber gleich xw Hause bleiben, wie es scheine; das vil fursten und landen --- fast sorglichen were, dieweile ez- wievil lande sich also mit in gesetzt und gefriedt haben. Sollten die Vorboten einen lateinischen Ge- leitsbrief verlangen, so müge der Herzog das Konxnl bestimmen, ihn xu gewdlwen; u.s.w. Datum ger Fr. in der fronfasten v.-Mathei [Sept. 19]. 1432. (München. Reichs- A. Fürstensachen Tom. V fol. 19 orig. chart. lit. clausa. c. 2. sigg. in v. Vmpr.; mur 25 das eine Siegel dst erhalten.) Hxg. Wilhelm erhielt den Brief am Abend des 1 Oktober und schrieb darauf am 2 Oktober an Jakob, Eberhard und Georg Truchseß xw Waldburg, königliche Landvögte in Schwaben: er habe Mittwoch Abend [Olt. I] den so beifolgenden Brief der Konxilsgesandten in Eger er- halten; sie möchten die Vorboten der Böhmen durch ihre Diener in Ulm erwarten und sicher nach Basel geleiten lassen; dat. Basel pfinxtag n. Michaelis [Okt. 2] 1432. (Ebenda fol. 9% cone. chart.) Gleich- 36 zeitig schrieb er an Ulm: es möge die Böhmischen Vorboten bei. sieh redlichen halten lassen mit her- bergen und allen sachen wnd keine Sehmahung, kein Interdikt, keine Einstellung eines Gottesdienstes dulden, da das Konzil und der Kardinal [ Cesarini] 40 letxteren erlaubt haben; es möge das auch an die amderen Städte bestellen, in die die Vorboten bei ihrem Heraufreiten kommen; dat. Basel pfinxtag n. Michaelis [Okt. 2] 1432. (Ebenda fol. 109 conc. chart.) Mit diesem. Briefe wird. er wohl den vom 46 Abt von Ebrach und Johann von Maulbronn ver- langten Geleitsbrief nach Ulm geschickt haben; der Entwurf daxu steht a. a. O. fol. 10. 5 Zum Vorstehenden vergleiche man den Bericht Johanns von Maulbronn bei Ragusa a. a. O. 1,50 249-250. ° Pgl. Ragusa a. a. O. 1, 252-253; Haller a. a. O. 2, 242 Z. 23-36; Segovia lib. 3 cap. 40 (a. a. O. 2, 267); ferner den Bericht des Ulrich Stückel von Tegernsee, bei Haller a. a. O. 1, 68-64; auch Pa- 56
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Einleitung. 559 den Böhmen unbekannten Siegel am Geleitsbriefe des Konzils selbst und an denen der Fürsten anerkennen. Sodann möge es darauf hinwirken, daß der Römische König bei den Verhandlungen mit den Hussitischen Gesandten zugegen sei; denn man hoffe, daß seine Gegenwart das Zustandekommen der Union erleichtern werde. Drittens möge es das Egerer Konkordat approbieren und ratifizieren. Und viertens möge es auch die Wiedervereinigung der Orientalischen mit der Römischen Kirche betreiben und zu diesem Zweck die Mitglieder jener nach Basel laden. Die Anerkennung der Siegel sowie die Approbation und Ratifikation des Konkor- dates erfolgten sofort. Auch versprach das Konzil, sich nochmals um die Rückkehr des 10 Königs bemühen und, wenn die Bemühungen erfolglos bleiben sollten, dafür sorgen zu wollen, daß der König irgend Jemanden mit ausreichender Prokura versche. Doch schien es ihm gut, schon jetzt anzudeuten, daß die Aussichten auf Erfolg gering seien und daßt die wichtigen und schwierigen Aufgaben, die den König laut seinen Briefen beschäftigten, zum mindesten eine starke Verzögerung seiner Rückkehr bewirken würden. Für die 15 Herberufung der Orientalen versprach es sein Möglichstes thun zu wollen, machte aber darauf aufmerksam, daß der großten Entfernung wegen viel Zeit bis zu ihrer Ankunft vergehen werde. Es bat deshalb, jetzt, nachdem die in Eger ausbedungenen Geleitsbriefe beschafft seien, nicht noch die Verzögerung der Rückkehr des Königs oder die Nicht- anwesenheit der Orientalen zum Vorwand für den Aufschub der Gesandtschaft zu nehmen, 20 sondern diese sofort nach der Heimkehr der Vorboten aufbrechen zu lassen1. Dieser Bescheid wurde den Vorboten durch den Kardinallegaten Cesarini noch in der Generalkongregation vom 10 Oktober mitgeteilt. Am 14 Oktober verließen sie dann Basel wieder 2. Sie nahmen eine Bulle über die Approbation und Ratifikation des Kon- kordates und des Geleitsbriefes des Konzils3 und eine schriftliche, vom 12 Oktober da- 25 tierte Ausfertigung 4 jenes ihnen durch den Kardinallegaten erteilten Bescheides mit und wahrscheinlich auch eine Urkunde über die Anerkennung des wohl vor ihrer Ankunft nach Eger abgegangenen Baseler Geleitsbriefes durch diese Stadt 5. Der Abt von Ebrach geleitete sie 6. Nach einigen Tagen folgte ihnen auf besonderen Befehl des Kardinallegaten auch Johann von Maulbronn 7. Das Konzil sah sich jetzt vor zwei Aufgaben gestellt: erstens die Rückkehr des Römischen Königs aus Italien zu betreiben und zweitens entsprechend einem Antrage, den der Protektor Herzog Wilhelm von Baiern am 12 Oktober gestellt hatte (vgl. lit. B.), die Deutschen Reichsstände, geistliche wie weltliche, jene natürlich nur insoweit sie noch nicht persönlich anwesend waren, zur Teilnahme an den Verhandlungen mit der kommenden 35 Hussitischen Gesandtschaft aufzufordern. 30 A. Verhandlungen des Baseler Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr nach Basel im November 1432 nr. 346-352. Die Gesandtschaft, die das Konzil am 24 Juli nach Italien hatte schicken wollen, um Sigmund nach Basel zurückzurufen, war, wie wir gesehen haben s, nicht abgegangen, erkannte sabbato post Dionysii [Okt. 11IJ 1432 40 lacky, Gesch. von Böhmen III, 3 S. 59 und Hefele seinen Geleitsbrief (München Reichs-A. Fürsten- a. a. O. 7, 493. 1 sachen Tom. V fol. 3 conc. chart.). Zum Vorhergehenden vergleiche man die schrift- 4 Vgl. Anm. 1. liche Ausfertigung der Antwort des Konxils auf die 5 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu unserer obigen Propositionen vom 12 Oktober, bei Ragusa 45 a. a. O. 1, 254�256; auch Haller a. a. O. 2, 243 nr. 363. 6 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 256. Z. 1-18 und Segovia lib. 3 cap. 40 (a. a. O. 2, 267). 2 Vgl. Haller a. a. O. I, 64. Vgl. die in Anm. 6 citierte Stelle. 3 8 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 256. Die Bulle ist Vgl. S. 555 Anm. 9. nicht mehr vorhanden. Auch Hrg. Wilhelm an-
Einleitung. 559 den Böhmen unbekannten Siegel am Geleitsbriefe des Konzils selbst und an denen der Fürsten anerkennen. Sodann möge es darauf hinwirken, daß der Römische König bei den Verhandlungen mit den Hussitischen Gesandten zugegen sei; denn man hoffe, daß seine Gegenwart das Zustandekommen der Union erleichtern werde. Drittens möge es das Egerer Konkordat approbieren und ratifizieren. Und viertens möge es auch die Wiedervereinigung der Orientalischen mit der Römischen Kirche betreiben und zu diesem Zweck die Mitglieder jener nach Basel laden. Die Anerkennung der Siegel sowie die Approbation und Ratifikation des Konkor- dates erfolgten sofort. Auch versprach das Konzil, sich nochmals um die Rückkehr des 10 Königs bemühen und, wenn die Bemühungen erfolglos bleiben sollten, dafür sorgen zu wollen, daß der König irgend Jemanden mit ausreichender Prokura versche. Doch schien es ihm gut, schon jetzt anzudeuten, daß die Aussichten auf Erfolg gering seien und daßt die wichtigen und schwierigen Aufgaben, die den König laut seinen Briefen beschäftigten, zum mindesten eine starke Verzögerung seiner Rückkehr bewirken würden. Für die 15 Herberufung der Orientalen versprach es sein Möglichstes thun zu wollen, machte aber darauf aufmerksam, daß der großten Entfernung wegen viel Zeit bis zu ihrer Ankunft vergehen werde. Es bat deshalb, jetzt, nachdem die in Eger ausbedungenen Geleitsbriefe beschafft seien, nicht noch die Verzögerung der Rückkehr des Königs oder die Nicht- anwesenheit der Orientalen zum Vorwand für den Aufschub der Gesandtschaft zu nehmen, 20 sondern diese sofort nach der Heimkehr der Vorboten aufbrechen zu lassen1. Dieser Bescheid wurde den Vorboten durch den Kardinallegaten Cesarini noch in der Generalkongregation vom 10 Oktober mitgeteilt. Am 14 Oktober verließen sie dann Basel wieder 2. Sie nahmen eine Bulle über die Approbation und Ratifikation des Kon- kordates und des Geleitsbriefes des Konzils3 und eine schriftliche, vom 12 Oktober da- 25 tierte Ausfertigung 4 jenes ihnen durch den Kardinallegaten erteilten Bescheides mit und wahrscheinlich auch eine Urkunde über die Anerkennung des wohl vor ihrer Ankunft nach Eger abgegangenen Baseler Geleitsbriefes durch diese Stadt 5. Der Abt von Ebrach geleitete sie 6. Nach einigen Tagen folgte ihnen auf besonderen Befehl des Kardinallegaten auch Johann von Maulbronn 7. Das Konzil sah sich jetzt vor zwei Aufgaben gestellt: erstens die Rückkehr des Römischen Königs aus Italien zu betreiben und zweitens entsprechend einem Antrage, den der Protektor Herzog Wilhelm von Baiern am 12 Oktober gestellt hatte (vgl. lit. B.), die Deutschen Reichsstände, geistliche wie weltliche, jene natürlich nur insoweit sie noch nicht persönlich anwesend waren, zur Teilnahme an den Verhandlungen mit der kommenden 35 Hussitischen Gesandtschaft aufzufordern. 30 A. Verhandlungen des Baseler Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr nach Basel im November 1432 nr. 346-352. Die Gesandtschaft, die das Konzil am 24 Juli nach Italien hatte schicken wollen, um Sigmund nach Basel zurückzurufen, war, wie wir gesehen haben s, nicht abgegangen, erkannte sabbato post Dionysii [Okt. 11IJ 1432 40 lacky, Gesch. von Böhmen III, 3 S. 59 und Hefele seinen Geleitsbrief (München Reichs-A. Fürsten- a. a. O. 7, 493. 1 sachen Tom. V fol. 3 conc. chart.). Zum Vorhergehenden vergleiche man die schrift- 4 Vgl. Anm. 1. liche Ausfertigung der Antwort des Konxils auf die 5 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu unserer obigen Propositionen vom 12 Oktober, bei Ragusa 45 a. a. O. 1, 254�256; auch Haller a. a. O. 2, 243 nr. 363. 6 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 256. Z. 1-18 und Segovia lib. 3 cap. 40 (a. a. O. 2, 267). 2 Vgl. Haller a. a. O. I, 64. Vgl. die in Anm. 6 citierte Stelle. 3 8 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 256. Die Bulle ist Vgl. S. 555 Anm. 9. nicht mehr vorhanden. Auch Hrg. Wilhelm an-
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560 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. vielleicht weil die Bedingung, die Sigmund für seine Rückkehr gestellt hatte, der Auf- bruch der Hussitischen Gesandtschaft oder ihre Ankunft in Basel, noch nicht gegeben war und ein anderer Grund, der sich für die Rückkehr hätte geltend machen lassen, nicht vorgelegen hatte. Aber gegen die Mitte des August hatte sich dann doch noch ein Grund gefunden. Damals war die Nachricht von dem ungünstigen Ergebnis der vermittelnden Thätigkeit des Erzbischofs von Embrun in der Konzilsfrage 1 eingetroffen und daraufhin hatte die De- putacio pro communibus am 20 August angeregt, Sigmund zum Abbruch aller Verhand- lungen mit dem Papst, also indirekt zur Rückkehr nach Basel aufzufordern und ihm diese Aufforderung durch den Augustiner Peter Fries von Indersdorf überbringen zu 10 lassen 2. Doch hatte man der Anregung nicht sogleich Folge gegeben, wahrscheinlich weil man erst den Ausgang der Verhandlungen mit einer päpstlichen Gesandtschaft, die am 14 August nach Basel gekommen war 3, hatte abwarten wollen. Nachdem man diese Gesandtschaft am 3 September heimgefertigt hatte 4, trat man der Fries'schen Mission ernstlich näher. Sie schien jetzt, wohl in Hinblick auf die am 15 3 September5 eingelaufene Nachricht von der bevorstehenden Ankunft zweier päpstlichen Legaten in Siena, so dringend zu sein, daß man den Protektor Herzog Wilhelm, der für ein paar Tage zu seinem Vetter Ludwig nach Heidelberg geritten war, am 4 September zur schleunigen Rückkehr aufforderte (nr. 346). Trotzdem wurde nichts aus der Gesandtschaft. Die Unsicherheit der Straßen in 20 Italien schien nach dem Berichte eines Baseler Boten so groß zu sein, daß man zweifelte, ob Fries ungefährdet nach Siena durchkommen werde. Man begniigte sich, dem König unter Hinweis auf diesen Sachverhalt jene Aufforderung am 17 September brieflich zu- zustellen 6. Zugleich schickte man ihm eine Abschrift der den päpstlichen Gesandten er- teilten Antwort. Fries dagegen ging nach Schwaben, um Geleitsbriefe für die Böhmische 25 Gesandtschaft zu besorgen 7. 5 Vgl. S. 305�306 und nrr. 271 und 273. Vgl. S. 456 Anm. 7. Vgl. S. 309 Anm. 4. 4 Vgl. S. 310 Anm. 6. 5 Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 276 unter A. 6 Das Konxil schrieb an Sigmund: es habe von den Verhandlungen Kenntnis genommen, die unter der Vermittlung des Erxbischofs ron Embrun rwi- schen dem König und dem Papst geführt worden seien fvgl. nrr. 273 und 276]; die päpstlichen Ge- sandten seien in Basel gewesen und cum omni man- suetudine angehört worden; sie hätten die Verlegung des Konxils nach Italien verlangt; das Konril habe sich aber dagegen erklärt, wie aus der beifolgenden Abschrift ſseiner Antwort] ersichtlich sei; die Kon- zilsgesandten nach England seien befriedigt xuriick- gekehrt fvgl. S. 476 Anm. 7 und S. 485 Anm. 2]; der König von Kastilien habe seine Adhärenz er- klärt fvgl. S. 476 Anm. I]; es bitte den Adressaten um weitere Unterstilzung; es habe einen Gesandten an ihn schicken wollen, aber der barbatus nuncius Basiliensis, der seinen Brief funsere nr. 273?] ge- bracht habe, habe die Wege als unsicher bexeichnet; dat. Basilee 15 kal. oct. [Sept. 17] 1132. (Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 85b-86a cop. chart. saec. 15.) So wie der Brief in der Floren- tiner Handschrift, der bekannten Aktensammlung Kardinal Orsini's, überliefert ist, wiirde er also gegen unsere obige Behauptung sprechen; denn er enthält kein Wort von einer Aufforderung an den König, die Verhandlungen mit dem Papst abxubrechen. Dennoch muß in Original ein darauf bexiiglicher 3o Passus gestanden haben. Sigmund selbst citiert ihn in einem Briefe an das Konxil vom 31 Oktober 1432, unserer nr. 378; er sagt dort, nachdem er den oben angegebenen Inhalt des Briefes rekapitu- liert hat, das Konxil ermahne ihn, ut a tractatibus 35 quibuscunque cum summo pontifice et aliis super- sedere illosque amputare velimus, nisi sanctitas sua sacro concilio Basiliensi simpliciter et absolute ad- hereat etc. Er wiederholt diesen Passus dem Sinne nach auch in einem Briefe an Hag. Wilhelm von 40 Baiern vom 1 November 1432, unserer nr. 380. Wie ist das Fehlen der Stelle in der Florentiner Abschrift xu erklären? Doch wohl so, daſ Sig- munds Gesandle Bf. Johann von Chur, Lorenx von Hederváry und Kaspar Schliek, die, wie wir in 45 lit. B der nächsten Hauptabteilung sehen werden, Anfang November nach Rom gingen, eine Abschrift des Briefes mitnahmen, in der jener Passus aus nahe liegenden Gründen weggelassen war. Diese Abschrift kam dann mittelbar oder unmittelbar in 50 Kardinal Orsini's Hände und so ging der Brief in verstiimmelter Form in dessen Aktensammlung üiber. 2 3 Vgl. S. 557.
560 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. vielleicht weil die Bedingung, die Sigmund für seine Rückkehr gestellt hatte, der Auf- bruch der Hussitischen Gesandtschaft oder ihre Ankunft in Basel, noch nicht gegeben war und ein anderer Grund, der sich für die Rückkehr hätte geltend machen lassen, nicht vorgelegen hatte. Aber gegen die Mitte des August hatte sich dann doch noch ein Grund gefunden. Damals war die Nachricht von dem ungünstigen Ergebnis der vermittelnden Thätigkeit des Erzbischofs von Embrun in der Konzilsfrage 1 eingetroffen und daraufhin hatte die De- putacio pro communibus am 20 August angeregt, Sigmund zum Abbruch aller Verhand- lungen mit dem Papst, also indirekt zur Rückkehr nach Basel aufzufordern und ihm diese Aufforderung durch den Augustiner Peter Fries von Indersdorf überbringen zu 10 lassen 2. Doch hatte man der Anregung nicht sogleich Folge gegeben, wahrscheinlich weil man erst den Ausgang der Verhandlungen mit einer päpstlichen Gesandtschaft, die am 14 August nach Basel gekommen war 3, hatte abwarten wollen. Nachdem man diese Gesandtschaft am 3 September heimgefertigt hatte 4, trat man der Fries'schen Mission ernstlich näher. Sie schien jetzt, wohl in Hinblick auf die am 15 3 September5 eingelaufene Nachricht von der bevorstehenden Ankunft zweier päpstlichen Legaten in Siena, so dringend zu sein, daß man den Protektor Herzog Wilhelm, der für ein paar Tage zu seinem Vetter Ludwig nach Heidelberg geritten war, am 4 September zur schleunigen Rückkehr aufforderte (nr. 346). Trotzdem wurde nichts aus der Gesandtschaft. Die Unsicherheit der Straßen in 20 Italien schien nach dem Berichte eines Baseler Boten so groß zu sein, daß man zweifelte, ob Fries ungefährdet nach Siena durchkommen werde. Man begniigte sich, dem König unter Hinweis auf diesen Sachverhalt jene Aufforderung am 17 September brieflich zu- zustellen 6. Zugleich schickte man ihm eine Abschrift der den päpstlichen Gesandten er- teilten Antwort. Fries dagegen ging nach Schwaben, um Geleitsbriefe für die Böhmische 25 Gesandtschaft zu besorgen 7. 5 Vgl. S. 305�306 und nrr. 271 und 273. Vgl. S. 456 Anm. 7. Vgl. S. 309 Anm. 4. 4 Vgl. S. 310 Anm. 6. 5 Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 276 unter A. 6 Das Konxil schrieb an Sigmund: es habe von den Verhandlungen Kenntnis genommen, die unter der Vermittlung des Erxbischofs ron Embrun rwi- schen dem König und dem Papst geführt worden seien fvgl. nrr. 273 und 276]; die päpstlichen Ge- sandten seien in Basel gewesen und cum omni man- suetudine angehört worden; sie hätten die Verlegung des Konxils nach Italien verlangt; das Konril habe sich aber dagegen erklärt, wie aus der beifolgenden Abschrift ſseiner Antwort] ersichtlich sei; die Kon- zilsgesandten nach England seien befriedigt xuriick- gekehrt fvgl. S. 476 Anm. 7 und S. 485 Anm. 2]; der König von Kastilien habe seine Adhärenz er- klärt fvgl. S. 476 Anm. I]; es bitte den Adressaten um weitere Unterstilzung; es habe einen Gesandten an ihn schicken wollen, aber der barbatus nuncius Basiliensis, der seinen Brief funsere nr. 273?] ge- bracht habe, habe die Wege als unsicher bexeichnet; dat. Basilee 15 kal. oct. [Sept. 17] 1132. (Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 85b-86a cop. chart. saec. 15.) So wie der Brief in der Floren- tiner Handschrift, der bekannten Aktensammlung Kardinal Orsini's, überliefert ist, wiirde er also gegen unsere obige Behauptung sprechen; denn er enthält kein Wort von einer Aufforderung an den König, die Verhandlungen mit dem Papst abxubrechen. Dennoch muß in Original ein darauf bexiiglicher 3o Passus gestanden haben. Sigmund selbst citiert ihn in einem Briefe an das Konxil vom 31 Oktober 1432, unserer nr. 378; er sagt dort, nachdem er den oben angegebenen Inhalt des Briefes rekapitu- liert hat, das Konxil ermahne ihn, ut a tractatibus 35 quibuscunque cum summo pontifice et aliis super- sedere illosque amputare velimus, nisi sanctitas sua sacro concilio Basiliensi simpliciter et absolute ad- hereat etc. Er wiederholt diesen Passus dem Sinne nach auch in einem Briefe an Hag. Wilhelm von 40 Baiern vom 1 November 1432, unserer nr. 380. Wie ist das Fehlen der Stelle in der Florentiner Abschrift xu erklären? Doch wohl so, daſ Sig- munds Gesandle Bf. Johann von Chur, Lorenx von Hederváry und Kaspar Schliek, die, wie wir in 45 lit. B der nächsten Hauptabteilung sehen werden, Anfang November nach Rom gingen, eine Abschrift des Briefes mitnahmen, in der jener Passus aus nahe liegenden Gründen weggelassen war. Diese Abschrift kam dann mittelbar oder unmittelbar in 50 Kardinal Orsini's Hände und so ging der Brief in verstiimmelter Form in dessen Aktensammlung üiber. 2 3 Vgl. S. 557.
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Einleitung. 561 Nun gaben am 10 Oktober, wie schon gesagt, die beiden Hussitischen Vorboten von neuem den Wunsch der Hussiten zu erkennen, Sigmund persönlich bei den Verhandlungen zugegen zu sehen, und bald darauf, am 18 Oktober 1, hörte man von den Abmachungen des Königs mit dem päpstlichen Legaten Kardinal Conti und von seiner Absicht, nach 5 Rom weiterzuziehen 2. Beides wirkte offenbar zusammen, um das Konzil noch an dem- selben 18 Oktober zu dem Beschluß zu bestimmen, Fries jetzt endlich abzuschicken 3. Die umfangreiche, aus nicht weniger als fünfzehn Artikeln bestehende Instruktion, die ihm mitgegeben wurde, teilen wir in unserer nr. 347 zum ersten Male mit. Man kann aus ihr die Besorgnis herauslesen, die das Konzil bei dem Gedanken ergriffen hatte, 10 daß sich Sigmund, unbekümmert um die vom Konzil in der erwähnten Antwort an die päpstlichen Gesandten aufgestellten Forderungen, mit dem Papst verständigen könnte. Fries sollte den König zunächst über die Mission der beiden Hussitischen Vorboten und die ihnen vom Konzil erteilte Antwort orientieren und darauf ihm auseinandersetzen, wie die Hussiten mit großem Nachdruck seine persönliche Teilnahme an den Verhand- 15 lungen verlangt hätten, damit sowoll die dogmatischen wie die politischen Differenzen ausgeglichen werden könnten, und wie ihnen das Konzil versprochen habe, in dieser Hin- sicht sein Möglichstes zu thun. Daran sollte er die entsprechende Aufforderung zur Rückkehr knüpfen und dabei einerseits auf die Vorteile, die der Ausgleich mit den Hussiten nicht nur der Kirche und der Christenheit, sondern auch dem König selbst 20 bringen werde, andererseits auf die Zwecklosigkeit seines längeren Verweilens in Italien hinweisen. Weiter sollte er ihm noch ausdrücklich das Mißfallen des Konzils darüber aussprechen, daß er entgegen seinen wiederholten Versicherungen, sich nach dessen Rat- schlägen und Wünschen richten zu wollen, die Mahnung 4, alle Verhandlungen mit dem Papst abzubrechen, unbeachtet gelassen habe und durch diese Verhandlungen Viele vom 25 Besuch des Konzils abhalte. Schließlich sollte er ihm den Beschluß des Konzils mitteilen, die Reichsstände der Hussitenverhandlungen wegen nach Basel zu berufen. Sollten die Bemühungen, ihn zur Rückkehr zu bestimmen, fruchtlos bleiben, so sollte er ihn ersuchen, das Konzil oder Jemand Anderen zur Wahrnehmung seiner weltlichen Interessen zu er- mächtigen. In dem zweiten Teile der Instruktion wurde Fries angewiesen, Sigmund über den Stand des Konzils und den Frankfurter Kurfürstentag zu unterrichten, ihn vor dem Weitermarsch nach Rom zu warnen und ihm das Befremden des Konzils über seine Haltung in der Kirchenfrage auszusprechen. Wir kommen darauf in der nächsten Haupt- abteilung noch zurück. In ihrer Selbstüberhebung übersahen die Baseler Väter offenbar, daß Sigmund doch nicht nur um des Konzils, sondern auch um der Wahrung der Reichsrechte willen in Italien weilte. Der Wahn der Omnipotenz, in den sie sich nach und nach verrannt hatten, ließ sie wie im Papst so auch im Römischen Könige eine Art Untergebenen er- blicken, von dem sie Gehorsam gegen ihre Anordnungen verlangen konnten. Mit Sigmund 40 verfuhren sie in diesem Punkte freilich glimpflicher als mit Eugen. Aber das thaten sie übrigens eine Stitxe dadurch, daßt an einer anderen Stelle (in art. II) ganx deutlich auf die mit jenem Schreiben versandte Abschrift der den päpstlichen Gesandten erteilten Antwort des Konxils Bexug ge- nommen wird. Das Konxil hätte sich wohl selbst sagen können, daßt Sigmund das Schreiben vom 17 September weder am 23., als Kardinal Conti zu ihm kam, noch am 27., als er mit ihm ab- schloß, schon in Händen gehabt haben konnte. Vgl. S. 310-31I. 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 249 Z. 26 bis 250 Z. 22. 2 Vgl. nrr. 288 und 289. 8 Vgl. Haller a. a. O. 2, 250 Z. 23-26 und Se- 45 govia lib. 3 cap. 38 (a. a. O. 2, 264). 4 In art. 2 ist nicht ausdrücklich gesagt, daß die in dem Schreiben vom 17 September enthaltene Mahnung gemeint sei. Aber die Stelle läßt sich nicht anders deuten, da von einer früheren Mah- 50 nung xur Rückkehr, an die man vielleicht denken möchte, nichts bekannt ist. Unsere Deutung erhült 30 35
Einleitung. 561 Nun gaben am 10 Oktober, wie schon gesagt, die beiden Hussitischen Vorboten von neuem den Wunsch der Hussiten zu erkennen, Sigmund persönlich bei den Verhandlungen zugegen zu sehen, und bald darauf, am 18 Oktober 1, hörte man von den Abmachungen des Königs mit dem päpstlichen Legaten Kardinal Conti und von seiner Absicht, nach 5 Rom weiterzuziehen 2. Beides wirkte offenbar zusammen, um das Konzil noch an dem- selben 18 Oktober zu dem Beschluß zu bestimmen, Fries jetzt endlich abzuschicken 3. Die umfangreiche, aus nicht weniger als fünfzehn Artikeln bestehende Instruktion, die ihm mitgegeben wurde, teilen wir in unserer nr. 347 zum ersten Male mit. Man kann aus ihr die Besorgnis herauslesen, die das Konzil bei dem Gedanken ergriffen hatte, 10 daß sich Sigmund, unbekümmert um die vom Konzil in der erwähnten Antwort an die päpstlichen Gesandten aufgestellten Forderungen, mit dem Papst verständigen könnte. Fries sollte den König zunächst über die Mission der beiden Hussitischen Vorboten und die ihnen vom Konzil erteilte Antwort orientieren und darauf ihm auseinandersetzen, wie die Hussiten mit großem Nachdruck seine persönliche Teilnahme an den Verhand- 15 lungen verlangt hätten, damit sowoll die dogmatischen wie die politischen Differenzen ausgeglichen werden könnten, und wie ihnen das Konzil versprochen habe, in dieser Hin- sicht sein Möglichstes zu thun. Daran sollte er die entsprechende Aufforderung zur Rückkehr knüpfen und dabei einerseits auf die Vorteile, die der Ausgleich mit den Hussiten nicht nur der Kirche und der Christenheit, sondern auch dem König selbst 20 bringen werde, andererseits auf die Zwecklosigkeit seines längeren Verweilens in Italien hinweisen. Weiter sollte er ihm noch ausdrücklich das Mißfallen des Konzils darüber aussprechen, daß er entgegen seinen wiederholten Versicherungen, sich nach dessen Rat- schlägen und Wünschen richten zu wollen, die Mahnung 4, alle Verhandlungen mit dem Papst abzubrechen, unbeachtet gelassen habe und durch diese Verhandlungen Viele vom 25 Besuch des Konzils abhalte. Schließlich sollte er ihm den Beschluß des Konzils mitteilen, die Reichsstände der Hussitenverhandlungen wegen nach Basel zu berufen. Sollten die Bemühungen, ihn zur Rückkehr zu bestimmen, fruchtlos bleiben, so sollte er ihn ersuchen, das Konzil oder Jemand Anderen zur Wahrnehmung seiner weltlichen Interessen zu er- mächtigen. In dem zweiten Teile der Instruktion wurde Fries angewiesen, Sigmund über den Stand des Konzils und den Frankfurter Kurfürstentag zu unterrichten, ihn vor dem Weitermarsch nach Rom zu warnen und ihm das Befremden des Konzils über seine Haltung in der Kirchenfrage auszusprechen. Wir kommen darauf in der nächsten Haupt- abteilung noch zurück. In ihrer Selbstüberhebung übersahen die Baseler Väter offenbar, daß Sigmund doch nicht nur um des Konzils, sondern auch um der Wahrung der Reichsrechte willen in Italien weilte. Der Wahn der Omnipotenz, in den sie sich nach und nach verrannt hatten, ließ sie wie im Papst so auch im Römischen Könige eine Art Untergebenen er- blicken, von dem sie Gehorsam gegen ihre Anordnungen verlangen konnten. Mit Sigmund 40 verfuhren sie in diesem Punkte freilich glimpflicher als mit Eugen. Aber das thaten sie übrigens eine Stitxe dadurch, daßt an einer anderen Stelle (in art. II) ganx deutlich auf die mit jenem Schreiben versandte Abschrift der den päpstlichen Gesandten erteilten Antwort des Konxils Bexug ge- nommen wird. Das Konxil hätte sich wohl selbst sagen können, daßt Sigmund das Schreiben vom 17 September weder am 23., als Kardinal Conti zu ihm kam, noch am 27., als er mit ihm ab- schloß, schon in Händen gehabt haben konnte. Vgl. S. 310-31I. 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 249 Z. 26 bis 250 Z. 22. 2 Vgl. nrr. 288 und 289. 8 Vgl. Haller a. a. O. 2, 250 Z. 23-26 und Se- 45 govia lib. 3 cap. 38 (a. a. O. 2, 264). 4 In art. 2 ist nicht ausdrücklich gesagt, daß die in dem Schreiben vom 17 September enthaltene Mahnung gemeint sei. Aber die Stelle läßt sich nicht anders deuten, da von einer früheren Mah- 50 nung xur Rückkehr, an die man vielleicht denken möchte, nichts bekannt ist. Unsere Deutung erhült 30 35
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562 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. im wohlverstandenen eigenen Interesse. Sie wußsten recht gut, daß ein Zerwürfnis mit dem König ihre Austreibung aus Basel zur Folge haben konnte. Es wird nicht ausdrücklich gesagt, daß Fries Mitgesandte gehabt habe, aber es scheint aus dem, was Sigmund in art. 7 unserer nr. 395 über die Konzilsgesandtschaft sagt, hervorzugehen. Auch der Zeitpunkt seiner Ankunft in Siena steht nicht fest. Sie mag Mitte November oder bald danach erfolgt sein. Die in mancher Hinsicht veränderte Lage der Dinge brachte es mit sich, daß er die ihm erteilten Weisungen nicht streng einhielt. Vor allem hatte ja Sigmund die Ab- sicht, nach Rom zu ziehen, von der in seinem Briefe an das Konzil vom 29 September 1 andeutungsweise die Rede gewesen war, inzwischen wieder aufgegeben 2, und es konnte sich also 10 jetzt nur um die Frage handeln, ob die obwaltenden Verhältnisse gegenüber den in Basel winkenden Vorteilen das Verbleiben in Siena rechtfertigten. Die Entscheidung hing zum Teil von dem Erfolg der Gesandtschaft ab, die er, wie wir in lit. B der nächsten Haupt- abteilung sehen werden, Anfang November nach Rom geschickt hatte. Fries beschränkte sich deshalb in seiner Ansprache an ihn, unserer nr. 348, auf das Abmahnen von der 15 Fortsetzung des Romzuges überhaupt und auf die Bitte, darüber zu wachen, daß nicht jene Gesandtschaft mit dem Papst irgend etwas vereinbare, was gegen die Autorität und Freiheit des Konzils sei. Wir nehmen nun an, daß Sigmund die Erörterung der Rückzugsfrage bis zur Rück- kehr der Gesandten aus Rom verschoben habe. Sie dürfte also wohl erst in den letzten 20 Tagen des November erfolgt sein. Einzelheiten sind nicht überliefert. Doch gestatten die beiden wichtigen Denkschriften, die wir in unseren nrr. 349 und 350 vorlegen, einen Schluß auf den ungefähren Hergang. Sigmund war vielleicht durch den Mißerfolg der Römischen Gesandtschaft schwankend geworden, ob er die günstige Gelegenheit, die die Hussitenfrage bot, nicht doch wahrnehmen 25 solle, um die Romfahrt wenigstens mit einem Schein von Berechtigung abzubrechen. Er sah die beiden Kronen, nach deren Besitz er seit Jahren gestrebt hatte, in greifbarer Nähe vor sich. Aber nach welcher sollte er die Hand zuerst ausstrecken? Gab er der Böhmischen den Vorzug und zog er demgemäß jetzt nach Basel zurück, so durfte er allerdings auf den Ruhm hoffen, zur Beseitigung der Ketzerei und zur Befreiung Deutschlands von der 30 drückenden Besorgnis vor neuen Hussitischen Einfällen beigetragen und die Herstellung friedlicher Zustände in Böhmen bewirkt oder doch wenigstens angebahnt zu haben. Aber wog dieser Ruhm die Nachteile auf, mit denen der Rückzug aus Italien für ihn wie für das Reich notwendig verknüpft war? Jetzt kurz vor dem Ziele umkehren, hieß nichts anderes thun, als die reichstreuen Republiken Lucca und Siena dem mächtigen Florenz 35 preisgeben und die Erlangung der Kaiserkrone künftig von der Gnade der Venetianer und Florentiner abhängig machen. Wie die in unserer nr. 349 mitgeteilte Denkschrift zeigt, fehlte es in Sigmunds Umgebung nicht an Männern, die diese bedenklichen Folgen voraussahen und warnend ihre Stimme erhoben. Sie stellten dem König vor, daß schwerlich Jemand an seine Be-40 rufung nach Basel glauben, man sie vielmehr nur für einen Vorwand halten werde, dessen er sich zur Verschleierung des wahren Grundes seiner Umkehr, des Wunsches nämlich, aus den mißlichen Verhältnissen in Siena herauszukommen, bediene. Sie machten ihn nachdrücklich darauf aufmerksam, daß durch seinen unrihmlichen Abzug das An- sehen des Reiches in demselben Maße gemindert, wie die Macht des Papstes, der Floren- 45 tiner und der Venetianer gemehrt werde. Denn erstens müßtten Siena und Lucca einen nachteiligen Frieden schließen. Zweitens würden die Gegner der Florentiner im Pisa- 5 nr. 289. 2 Vgl. die Einleitung xu lit. B der nächsten Haupt- abteilung.
562 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. im wohlverstandenen eigenen Interesse. Sie wußsten recht gut, daß ein Zerwürfnis mit dem König ihre Austreibung aus Basel zur Folge haben konnte. Es wird nicht ausdrücklich gesagt, daß Fries Mitgesandte gehabt habe, aber es scheint aus dem, was Sigmund in art. 7 unserer nr. 395 über die Konzilsgesandtschaft sagt, hervorzugehen. Auch der Zeitpunkt seiner Ankunft in Siena steht nicht fest. Sie mag Mitte November oder bald danach erfolgt sein. Die in mancher Hinsicht veränderte Lage der Dinge brachte es mit sich, daß er die ihm erteilten Weisungen nicht streng einhielt. Vor allem hatte ja Sigmund die Ab- sicht, nach Rom zu ziehen, von der in seinem Briefe an das Konzil vom 29 September 1 andeutungsweise die Rede gewesen war, inzwischen wieder aufgegeben 2, und es konnte sich also 10 jetzt nur um die Frage handeln, ob die obwaltenden Verhältnisse gegenüber den in Basel winkenden Vorteilen das Verbleiben in Siena rechtfertigten. Die Entscheidung hing zum Teil von dem Erfolg der Gesandtschaft ab, die er, wie wir in lit. B der nächsten Haupt- abteilung sehen werden, Anfang November nach Rom geschickt hatte. Fries beschränkte sich deshalb in seiner Ansprache an ihn, unserer nr. 348, auf das Abmahnen von der 15 Fortsetzung des Romzuges überhaupt und auf die Bitte, darüber zu wachen, daß nicht jene Gesandtschaft mit dem Papst irgend etwas vereinbare, was gegen die Autorität und Freiheit des Konzils sei. Wir nehmen nun an, daß Sigmund die Erörterung der Rückzugsfrage bis zur Rück- kehr der Gesandten aus Rom verschoben habe. Sie dürfte also wohl erst in den letzten 20 Tagen des November erfolgt sein. Einzelheiten sind nicht überliefert. Doch gestatten die beiden wichtigen Denkschriften, die wir in unseren nrr. 349 und 350 vorlegen, einen Schluß auf den ungefähren Hergang. Sigmund war vielleicht durch den Mißerfolg der Römischen Gesandtschaft schwankend geworden, ob er die günstige Gelegenheit, die die Hussitenfrage bot, nicht doch wahrnehmen 25 solle, um die Romfahrt wenigstens mit einem Schein von Berechtigung abzubrechen. Er sah die beiden Kronen, nach deren Besitz er seit Jahren gestrebt hatte, in greifbarer Nähe vor sich. Aber nach welcher sollte er die Hand zuerst ausstrecken? Gab er der Böhmischen den Vorzug und zog er demgemäß jetzt nach Basel zurück, so durfte er allerdings auf den Ruhm hoffen, zur Beseitigung der Ketzerei und zur Befreiung Deutschlands von der 30 drückenden Besorgnis vor neuen Hussitischen Einfällen beigetragen und die Herstellung friedlicher Zustände in Böhmen bewirkt oder doch wenigstens angebahnt zu haben. Aber wog dieser Ruhm die Nachteile auf, mit denen der Rückzug aus Italien für ihn wie für das Reich notwendig verknüpft war? Jetzt kurz vor dem Ziele umkehren, hieß nichts anderes thun, als die reichstreuen Republiken Lucca und Siena dem mächtigen Florenz 35 preisgeben und die Erlangung der Kaiserkrone künftig von der Gnade der Venetianer und Florentiner abhängig machen. Wie die in unserer nr. 349 mitgeteilte Denkschrift zeigt, fehlte es in Sigmunds Umgebung nicht an Männern, die diese bedenklichen Folgen voraussahen und warnend ihre Stimme erhoben. Sie stellten dem König vor, daß schwerlich Jemand an seine Be-40 rufung nach Basel glauben, man sie vielmehr nur für einen Vorwand halten werde, dessen er sich zur Verschleierung des wahren Grundes seiner Umkehr, des Wunsches nämlich, aus den mißlichen Verhältnissen in Siena herauszukommen, bediene. Sie machten ihn nachdrücklich darauf aufmerksam, daß durch seinen unrihmlichen Abzug das An- sehen des Reiches in demselben Maße gemindert, wie die Macht des Papstes, der Floren- 45 tiner und der Venetianer gemehrt werde. Denn erstens müßtten Siena und Lucca einen nachteiligen Frieden schließen. Zweitens würden die Gegner der Florentiner im Pisa- 5 nr. 289. 2 Vgl. die Einleitung xu lit. B der nächsten Haupt- abteilung.
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Einleitung. 563 nischen, die mit seiner Hilfe Pisa zu befreien hofften, ihre Schlösser räumen und sich flüchten müssen, zumal sie auch vom Herzog von Mailand keine Hilfe zu erwarten hätten. Drittens werde es dem Papst ein Leichtes sein, bis zum nächsten Sommer mit den königlichen Parteigängern und denen des Konzils im Kirchenstaat und in der An- 5 conitanischen Mark aufzuräumen. Dann hindere ihn nichts mehr, sich mit Florenz und Venedig auf den Herzog von Mailand zu werfen, der natürlich einer so erdrückenden Ubermacht nicht werde Stand halten können. Die Bahn für eine Koalition des Papstes mit Florenz, Venedig und Polen, der sich auch Neapel notgedrungen werde anschließen müssen, sei dann frei. Wie gefährlich die aber dem Konzil werden könne, liege auf der 10 Hand. Es sei nicht ausgeschlossen, daß dann Venedig seinen Einfluß auf den Papst auch dazu benütze, um sich in den Besitz der wichtigeren Küstenplätze des Kirchen- staates, wie Anconas, Fermos und Riminis, und ferner in den Bolognas und anderer Orte zu setzen und so den Schlüssel zur Romagna und Anconitanischen Mark in seine Hände zu bekommen. Florenz werde es auf der anderen Seite ähnlich machen. Ja viel- 15 leicht werde Venedig den Papst zur Ubertragung der Kaiserwürde an den Dogen bewegen, und wer könne vorher wissen, ob es nicht schließlich auch zum Angriff auf Deutschland schreiten werde? So die Denkschrift (nr. 349). Sie ist gewiß ebenso wie die andere, in unserer nr. 350 abgedruckte, die die Ansicht des Konzils vertritt, auf Sigmunds Veranlassung 20 ausgearbeitet worden. Was diese zweite Denkschrift anbetrifft, so halten wir den Konzilsgesandten Peter Fries für ihren Verfasser. Die ganz unverkennbare Benutzung seiner Instruktion (nr. 347) in den Artikeln 2 und 3 macht das mehr als wahrscheinlich. Sie liegt ebenso wie die erstgenannte seit langem gedruckt vor, ist aber bisher ebenso wenig wie diese 25 in dem richtigen Zusammenhang verwertet worden. Man glaubte, sie in das Jahr 1433 setzen zu müssen, wohl weil man die in art. 4 erwähnte Hussitische Gesandtschaft für identisch mit der großten vom Januar 1433 hielt. Der Herausgeber der Documenta ad concordata nationis Germanicae und Würdtwein sahen sie als einen Teil der von uns in nr. 411 mitgeteilten Instruktion an und veröffentlichten demgemäß beide als e in Akten- 30 stück unter dem Titel „Avisamenta ad Sigismundum regem Romanorum ex parte con- cilii Basiliensis anno etc. trigesimo tercio". Dieser Ansicht schloß sich dann auch Asch- bach an. Er hielt das ganze Stück für die Antwort des Konzils auf Sigmunds Brief vom 9 Mai 1433, unsere nr. 412. Danach würde man also seine Entstehung frühestens Ende Mai 1433 ansetzen dürfen. Aber es ist unseres Erachtens kein Zweifel möglich, 35 daßs unter der erwähnten Hussitischen Gesandtschaft die beiden Vorboten vom Oktober 1432 zu verstehen sind und daß mithin die von uns als Denkschrift losgelöste zweite Hälfte des bisher als Einheit behandelten Stückes viel früher fällt als die erste. Sie paßt ihrem ganzen Inhalte nach nur in die Zeit von Fries' Gesandtschaft. Für ihre genauere Datierung beachte man den vierten Artikel. Sein Inhalt läßt 40 darauf schließen, daß kurz vorher Besprechungen stattgefunden haben, bei denen es sich um Sigmunds Verbleiben in Italien und seine Vertretung bei den Hussitenverhandlungen durch einen Prokurator handelte. Wir wissen, daß die Ernennung eines Prokurators, nämlich Herzog Wilhelms von Baiern, am 3 Dezember 1432 erfolgte (vgl. lit. C). Also wird die Denkschrift vor diesem Tage entstanden sein. Andererseits darf man sie 45 nicht früher als Mitte November ansetzen, in welche Zeit wir die Ansprache Fries' an Sigmund, unsere nr. 348, verlegen. Wir geben darum ihr und, was nun selbstverständ- lich ist, auch der Denkschrift der königlichen Partei, unserer nr. 349, das Datum „1432 etwa Ende November". Es würde sich präziser fassen lassen, wenn wir den Tag der Rückkehr der königlichen Gesandten aus Rom genau wijßten und unsere Annahme, daß 50 Sigmund die Erörterung der Konzilsanträge bis dahin ausgesetzt habe, zutreffen sollte. 72 Deutsche Reichstags-Akten X.
Einleitung. 563 nischen, die mit seiner Hilfe Pisa zu befreien hofften, ihre Schlösser räumen und sich flüchten müssen, zumal sie auch vom Herzog von Mailand keine Hilfe zu erwarten hätten. Drittens werde es dem Papst ein Leichtes sein, bis zum nächsten Sommer mit den königlichen Parteigängern und denen des Konzils im Kirchenstaat und in der An- 5 conitanischen Mark aufzuräumen. Dann hindere ihn nichts mehr, sich mit Florenz und Venedig auf den Herzog von Mailand zu werfen, der natürlich einer so erdrückenden Ubermacht nicht werde Stand halten können. Die Bahn für eine Koalition des Papstes mit Florenz, Venedig und Polen, der sich auch Neapel notgedrungen werde anschließen müssen, sei dann frei. Wie gefährlich die aber dem Konzil werden könne, liege auf der 10 Hand. Es sei nicht ausgeschlossen, daß dann Venedig seinen Einfluß auf den Papst auch dazu benütze, um sich in den Besitz der wichtigeren Küstenplätze des Kirchen- staates, wie Anconas, Fermos und Riminis, und ferner in den Bolognas und anderer Orte zu setzen und so den Schlüssel zur Romagna und Anconitanischen Mark in seine Hände zu bekommen. Florenz werde es auf der anderen Seite ähnlich machen. Ja viel- 15 leicht werde Venedig den Papst zur Ubertragung der Kaiserwürde an den Dogen bewegen, und wer könne vorher wissen, ob es nicht schließlich auch zum Angriff auf Deutschland schreiten werde? So die Denkschrift (nr. 349). Sie ist gewiß ebenso wie die andere, in unserer nr. 350 abgedruckte, die die Ansicht des Konzils vertritt, auf Sigmunds Veranlassung 20 ausgearbeitet worden. Was diese zweite Denkschrift anbetrifft, so halten wir den Konzilsgesandten Peter Fries für ihren Verfasser. Die ganz unverkennbare Benutzung seiner Instruktion (nr. 347) in den Artikeln 2 und 3 macht das mehr als wahrscheinlich. Sie liegt ebenso wie die erstgenannte seit langem gedruckt vor, ist aber bisher ebenso wenig wie diese 25 in dem richtigen Zusammenhang verwertet worden. Man glaubte, sie in das Jahr 1433 setzen zu müssen, wohl weil man die in art. 4 erwähnte Hussitische Gesandtschaft für identisch mit der großten vom Januar 1433 hielt. Der Herausgeber der Documenta ad concordata nationis Germanicae und Würdtwein sahen sie als einen Teil der von uns in nr. 411 mitgeteilten Instruktion an und veröffentlichten demgemäß beide als e in Akten- 30 stück unter dem Titel „Avisamenta ad Sigismundum regem Romanorum ex parte con- cilii Basiliensis anno etc. trigesimo tercio". Dieser Ansicht schloß sich dann auch Asch- bach an. Er hielt das ganze Stück für die Antwort des Konzils auf Sigmunds Brief vom 9 Mai 1433, unsere nr. 412. Danach würde man also seine Entstehung frühestens Ende Mai 1433 ansetzen dürfen. Aber es ist unseres Erachtens kein Zweifel möglich, 35 daßs unter der erwähnten Hussitischen Gesandtschaft die beiden Vorboten vom Oktober 1432 zu verstehen sind und daß mithin die von uns als Denkschrift losgelöste zweite Hälfte des bisher als Einheit behandelten Stückes viel früher fällt als die erste. Sie paßt ihrem ganzen Inhalte nach nur in die Zeit von Fries' Gesandtschaft. Für ihre genauere Datierung beachte man den vierten Artikel. Sein Inhalt läßt 40 darauf schließen, daß kurz vorher Besprechungen stattgefunden haben, bei denen es sich um Sigmunds Verbleiben in Italien und seine Vertretung bei den Hussitenverhandlungen durch einen Prokurator handelte. Wir wissen, daß die Ernennung eines Prokurators, nämlich Herzog Wilhelms von Baiern, am 3 Dezember 1432 erfolgte (vgl. lit. C). Also wird die Denkschrift vor diesem Tage entstanden sein. Andererseits darf man sie 45 nicht früher als Mitte November ansetzen, in welche Zeit wir die Ansprache Fries' an Sigmund, unsere nr. 348, verlegen. Wir geben darum ihr und, was nun selbstverständ- lich ist, auch der Denkschrift der königlichen Partei, unserer nr. 349, das Datum „1432 etwa Ende November". Es würde sich präziser fassen lassen, wenn wir den Tag der Rückkehr der königlichen Gesandten aus Rom genau wijßten und unsere Annahme, daß 50 Sigmund die Erörterung der Konzilsanträge bis dahin ausgesetzt habe, zutreffen sollte. 72 Deutsche Reichstags-Akten X.
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564 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. Peter Fries betrachtet es in seiner Denkschrift natürlich als ganz selbstverständlich, daß Sigmund die Verhandlungen mit dem Papst abbreche und jeden weiteren Versuch zur Vermittlung zwischen ihm und dem Konzil aufgebe. Die Lösung der Hussitenfrage erscheint ihm als etwas so Wichtiges, daß alle anderen Angelegenheiten hinter sie zurück- treten müssen. Er betont, daß die Hussiten nicht mit einem königlichen Prokurator, sondern mit dem König selbst in Basel verhandeln wollen. Er stellt dem König das Risiko seiner Absetzung durch Papst und Reichsstände vor, wenn die Verhandlungen in- folge seines Fernbleibens scheitern sollten. Ferner macht er ihn darauf aufmerksam, daß die Lösung der Hussitenfrage gleichsam die Vorbedingung für die Absendung der von ihm gewünschten Deutschen und Ungarischen Hilfstruppen nach Italien sei1; denn sonst 1o müsse man sie gegen die Hussiten verwenden. Darum möge er, anstatt den ganzen Winter über unthätig in Italien zu sitzen, erst jene Frage erledigen. Nachher könne er sich von den Reichsständen Truppen bewilligen lassen und dann im nächsten Mai von neuem nach Italien ziehen, um dort den Frieden herzustellen. Endlich zeigt er ihm, wie jetzt der Zeitpunkt nahe, zu dem sich sein einst in Konstanz unerfüllt gebliebener Wunsch nach 15 Reformen erfülle. Vieles in diesen Ausführungen war offenbar Ubertreibung. Aber sie enthielten andererseits doch auch manches Zutreffende. Namentlich die Gefahr eines Konfliktes mit den Reichsständen verdiente sorgsam erwogen zu werden. Dennoch fielen die von der Gegen- seite für das Verbleiben in Italien geltend gemachten Gründe bei Sigmund schließlich schwerer 20 ins Gewicht. Er mag sich damals auch noch einige Hoffnung gemacht haben, daß die Verhandlungen, die eben jetzt Matko von Thallóczy, Ladislaus von Támasi und der Sienese Giovanni da Massa mit dem Herzog von Mailand wegen eines Truppennachschubes nach Toskana und wegen Subsidien pflogen, zum Ziele führen würden 2. Auch fehlten ihm ja noch Nachrichten über die Verhandlungen Herzog Wilhelms von Baiern und des Mark- 25 grafen Friedrich von Brandenburg mit den Reichsständen wegen der Entsendung eines Hilfskorps. Er lehnte also die Rückkehr nach Basel ab und beauftragte am 3 Dezember Herzog Wilhelm von Baiern, ihn bei den Hussitenverhandlungen zu vertreten (vgl. lit. C). Dem Konzil schickte er, um es über seine Gesinnung zu beruhigen, die sogenannte goldene Bulle vom 22 November 1432. Darüber und über andere mit Fries' Gesandtschaft zu- 30 sammenhängende Angelegenheiten wird in lit. D der nächsten Hauptabteilung noch näher zu reden sein. Kurz nachdem die Entscheidung gefallen war, mußte Sigmund dann freilich er- kennen, daß seine Hoffnung auf Mailändische Hilfe trügerisch gewesen sei 3. Das scheint ihn wieder wankend gemacht zu haben. Denn er hießt Peter Fries das Konzil um Rat 35 fragen, ob er unter diesen Verhältnissen in Italien bleiben oder doch lieber nach Basel kommen solle; sei es für ersteres, so möge es mit Herzog Wilhelm von Baiern auf den Herzog von Mailand einwirken, daß er ihn unterstütze 4. Das Konzil beschloß darauf am 30 Januar, ihm zum Bleiben zu raten 5. Der Rat war gut; aber ehe er zu Sigmunds Kenntnis gelangte, war dessen Lage in Italien cine völlig veränderte, günstigere geworden: 40 die kurfürstlichen Gesandten hatten den Papst zur Anerkennung des Konzils bewogen und damit auch Sigmund den Weg nach Rom gebahnt. Sein Bleiben verstand sich also von selbst. 5 1 2 Vgl. darüber S. 535-536. Vgl. lit. A der nächsten Hauptabteilung. Vgl. cbenda. 4 5 Vgl. nr. 407 art. 1. Vgl. Haller a. a. O. 2, 331 Z. 17-20. 45
564 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. Peter Fries betrachtet es in seiner Denkschrift natürlich als ganz selbstverständlich, daß Sigmund die Verhandlungen mit dem Papst abbreche und jeden weiteren Versuch zur Vermittlung zwischen ihm und dem Konzil aufgebe. Die Lösung der Hussitenfrage erscheint ihm als etwas so Wichtiges, daß alle anderen Angelegenheiten hinter sie zurück- treten müssen. Er betont, daß die Hussiten nicht mit einem königlichen Prokurator, sondern mit dem König selbst in Basel verhandeln wollen. Er stellt dem König das Risiko seiner Absetzung durch Papst und Reichsstände vor, wenn die Verhandlungen in- folge seines Fernbleibens scheitern sollten. Ferner macht er ihn darauf aufmerksam, daß die Lösung der Hussitenfrage gleichsam die Vorbedingung für die Absendung der von ihm gewünschten Deutschen und Ungarischen Hilfstruppen nach Italien sei1; denn sonst 1o müsse man sie gegen die Hussiten verwenden. Darum möge er, anstatt den ganzen Winter über unthätig in Italien zu sitzen, erst jene Frage erledigen. Nachher könne er sich von den Reichsständen Truppen bewilligen lassen und dann im nächsten Mai von neuem nach Italien ziehen, um dort den Frieden herzustellen. Endlich zeigt er ihm, wie jetzt der Zeitpunkt nahe, zu dem sich sein einst in Konstanz unerfüllt gebliebener Wunsch nach 15 Reformen erfülle. Vieles in diesen Ausführungen war offenbar Ubertreibung. Aber sie enthielten andererseits doch auch manches Zutreffende. Namentlich die Gefahr eines Konfliktes mit den Reichsständen verdiente sorgsam erwogen zu werden. Dennoch fielen die von der Gegen- seite für das Verbleiben in Italien geltend gemachten Gründe bei Sigmund schließlich schwerer 20 ins Gewicht. Er mag sich damals auch noch einige Hoffnung gemacht haben, daß die Verhandlungen, die eben jetzt Matko von Thallóczy, Ladislaus von Támasi und der Sienese Giovanni da Massa mit dem Herzog von Mailand wegen eines Truppennachschubes nach Toskana und wegen Subsidien pflogen, zum Ziele führen würden 2. Auch fehlten ihm ja noch Nachrichten über die Verhandlungen Herzog Wilhelms von Baiern und des Mark- 25 grafen Friedrich von Brandenburg mit den Reichsständen wegen der Entsendung eines Hilfskorps. Er lehnte also die Rückkehr nach Basel ab und beauftragte am 3 Dezember Herzog Wilhelm von Baiern, ihn bei den Hussitenverhandlungen zu vertreten (vgl. lit. C). Dem Konzil schickte er, um es über seine Gesinnung zu beruhigen, die sogenannte goldene Bulle vom 22 November 1432. Darüber und über andere mit Fries' Gesandtschaft zu- 30 sammenhängende Angelegenheiten wird in lit. D der nächsten Hauptabteilung noch näher zu reden sein. Kurz nachdem die Entscheidung gefallen war, mußte Sigmund dann freilich er- kennen, daß seine Hoffnung auf Mailändische Hilfe trügerisch gewesen sei 3. Das scheint ihn wieder wankend gemacht zu haben. Denn er hießt Peter Fries das Konzil um Rat 35 fragen, ob er unter diesen Verhältnissen in Italien bleiben oder doch lieber nach Basel kommen solle; sei es für ersteres, so möge es mit Herzog Wilhelm von Baiern auf den Herzog von Mailand einwirken, daß er ihn unterstütze 4. Das Konzil beschloß darauf am 30 Januar, ihm zum Bleiben zu raten 5. Der Rat war gut; aber ehe er zu Sigmunds Kenntnis gelangte, war dessen Lage in Italien cine völlig veränderte, günstigere geworden: 40 die kurfürstlichen Gesandten hatten den Papst zur Anerkennung des Konzils bewogen und damit auch Sigmund den Weg nach Rom gebahnt. Sein Bleiben verstand sich also von selbst. 5 1 2 Vgl. darüber S. 535-536. Vgl. lit. A der nächsten Hauptabteilung. Vgl. cbenda. 4 5 Vgl. nr. 407 art. 1. Vgl. Haller a. a. O. 2, 331 Z. 17-20. 45
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Einleitung. 565 B. Einladungen an die Deutschen Reichsstände zur Beteiligung an den Hussiten- verhandlungen nr. 353-354. Unmittelbar nachdem das Konzil in der Generalkongregation vom 10 Oktober durch Kardinal Cesarini den oben mitgeteilten Bescheid auf die Propositionen der Hussitischen Vorboten erteilt hatte, stellte Dr. Heinrich Fleckel im Namen des Protektors Herzog Wil- helms von Baiern den Antrag, die weltlichen Deutschen Reichsstände zur Teilnahme an den bevorstehenden Hussitenverhandlungen einzuladen. Er begründete den Antrag unter anderem damit, daß sie, wenn sie selbst sähen, wie sich die Böhmen der Entscheidung des Konzils nicht fügen wollten, eher zu einer kriegerischen Aktion zu bewegen sein 10 würden 1. Man dankte dem Protektor und bat ihn, den Antrag schriftlich zu begründen. Das Schriftstück, dessen Abfassung wohl noch am 10 Oktober erfolgte, ist leider nicht erhalten. Es ging in der üblichen Weise zunächst an die Deputacio pro communibus. Ihr am 13 Oktober abgegebenes Gutachten lautete dahin, daß man dem Antrage ent- 15 sprechen und die weltlichen Fürsten und die bedeutenderen Städte einladen solle, und zwar mit dem Beifügen, sie möchten angesehene Geistliche und wissenschaftlich gebildete Männer mitbringen bezw. schicken 2. Wie sie sich die Einladungen dachte, zeigt wohl ein mit dem Datum des 13 Oktober und der Adresse eines Herzogs Johann versehenes Schreiben, das wir S. 603 Anm. 1 mitteilen. Die drei anderen Deputationen traten 20 ihrer Ansicht am 15 Oktober bei 3. Es wurde nun eine Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals Cesarini gebildet und mit der endgiltigen Festsetzung des Textes der Einladungen beauftragt. Ihr gehörten von der Deputacio pro communibus der Erzbischof von Lyon und der Bischof von Lodi und von der Deputacio pro reformatorio der Patriarch von Antiochien und der Bischof 25 von Albenga an 4; die Vertreter der Deputationen pro fide und pro pace werden nicht genannt. Uber die Verhandlungen der Kommission haben wir keine Nachrichten. Wir hören nur, daß der von ihr aufgesetzte Entwurf am 22 Oktober in die Deputacio pro- communibus gelangte und deren Placet erhielt 5. Dieselbe Deputation beschloß dann am 27 Oktober noch, die Einladungen auch auf die Prälaten auszudehnen 6, unter denen aber so wohl nur oder doch vorzugsweise die Erzbischöfe und Bischöfe verstanden waren. Dementsprechend haben wir das Schreiben des Konzils in drei verschiedenen Formen: für die weltlichen Fürsten, die Städte und die Bischöfe. Der wesentliche Unterschied besteht in der Art, in der die Teilnahme an den Verhandlungen gewünscht wird. Den weltlichen Fürsten wird es freigestellt, ob sie selbst kommen oder Vertreter schicken wollen; 35 aber es wird angedeutet, daßs man jenes lieber schen werde als dieses. Die Städte sollen sich einfach durch einsichtige und gewissenhafte Männer vertreten lassen. Den Bischöfen dagegen wird gemäß jenem Beschluß der Deputacio pro communibus vom 27 Oktober die persönliche Teilnahme anbefohlen; für Zuwiderhandlung, wenn sie nicht etwa durch Krankheit begründet ist, wird ihnen Exkommunikation angedroht. Ein bestimmter Termin für den Beginn der Verhandlungen ist nicht angegeben. Den Fürsten und Städten wird ganz allgemein geschrieben, daß man der Ankunft der Hussitischen Gesandtschaft etwa Ende November, jedenfalls aber noch vor Weihnachten entgegensche. Sie können also nach Belieben kommen. Nur die Bischöfe erhalten den gemessenen Befehl, sich vor Weihnachten einzufinden. 40 45 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 243 Z. 24-32. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 244 Z. 39 bis 245 Z. 3. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 246 Z. 16-20. 4 Vgl. ebenda. 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 253 Z. 35-36. 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 258 Z. 18-20. 72*
Einleitung. 565 B. Einladungen an die Deutschen Reichsstände zur Beteiligung an den Hussiten- verhandlungen nr. 353-354. Unmittelbar nachdem das Konzil in der Generalkongregation vom 10 Oktober durch Kardinal Cesarini den oben mitgeteilten Bescheid auf die Propositionen der Hussitischen Vorboten erteilt hatte, stellte Dr. Heinrich Fleckel im Namen des Protektors Herzog Wil- helms von Baiern den Antrag, die weltlichen Deutschen Reichsstände zur Teilnahme an den bevorstehenden Hussitenverhandlungen einzuladen. Er begründete den Antrag unter anderem damit, daß sie, wenn sie selbst sähen, wie sich die Böhmen der Entscheidung des Konzils nicht fügen wollten, eher zu einer kriegerischen Aktion zu bewegen sein 10 würden 1. Man dankte dem Protektor und bat ihn, den Antrag schriftlich zu begründen. Das Schriftstück, dessen Abfassung wohl noch am 10 Oktober erfolgte, ist leider nicht erhalten. Es ging in der üblichen Weise zunächst an die Deputacio pro communibus. Ihr am 13 Oktober abgegebenes Gutachten lautete dahin, daß man dem Antrage ent- 15 sprechen und die weltlichen Fürsten und die bedeutenderen Städte einladen solle, und zwar mit dem Beifügen, sie möchten angesehene Geistliche und wissenschaftlich gebildete Männer mitbringen bezw. schicken 2. Wie sie sich die Einladungen dachte, zeigt wohl ein mit dem Datum des 13 Oktober und der Adresse eines Herzogs Johann versehenes Schreiben, das wir S. 603 Anm. 1 mitteilen. Die drei anderen Deputationen traten 20 ihrer Ansicht am 15 Oktober bei 3. Es wurde nun eine Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals Cesarini gebildet und mit der endgiltigen Festsetzung des Textes der Einladungen beauftragt. Ihr gehörten von der Deputacio pro communibus der Erzbischof von Lyon und der Bischof von Lodi und von der Deputacio pro reformatorio der Patriarch von Antiochien und der Bischof 25 von Albenga an 4; die Vertreter der Deputationen pro fide und pro pace werden nicht genannt. Uber die Verhandlungen der Kommission haben wir keine Nachrichten. Wir hören nur, daß der von ihr aufgesetzte Entwurf am 22 Oktober in die Deputacio pro- communibus gelangte und deren Placet erhielt 5. Dieselbe Deputation beschloß dann am 27 Oktober noch, die Einladungen auch auf die Prälaten auszudehnen 6, unter denen aber so wohl nur oder doch vorzugsweise die Erzbischöfe und Bischöfe verstanden waren. Dementsprechend haben wir das Schreiben des Konzils in drei verschiedenen Formen: für die weltlichen Fürsten, die Städte und die Bischöfe. Der wesentliche Unterschied besteht in der Art, in der die Teilnahme an den Verhandlungen gewünscht wird. Den weltlichen Fürsten wird es freigestellt, ob sie selbst kommen oder Vertreter schicken wollen; 35 aber es wird angedeutet, daßs man jenes lieber schen werde als dieses. Die Städte sollen sich einfach durch einsichtige und gewissenhafte Männer vertreten lassen. Den Bischöfen dagegen wird gemäß jenem Beschluß der Deputacio pro communibus vom 27 Oktober die persönliche Teilnahme anbefohlen; für Zuwiderhandlung, wenn sie nicht etwa durch Krankheit begründet ist, wird ihnen Exkommunikation angedroht. Ein bestimmter Termin für den Beginn der Verhandlungen ist nicht angegeben. Den Fürsten und Städten wird ganz allgemein geschrieben, daß man der Ankunft der Hussitischen Gesandtschaft etwa Ende November, jedenfalls aber noch vor Weihnachten entgegensche. Sie können also nach Belieben kommen. Nur die Bischöfe erhalten den gemessenen Befehl, sich vor Weihnachten einzufinden. 40 45 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 243 Z. 24-32. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 244 Z. 39 bis 245 Z. 3. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 246 Z. 16-20. 4 Vgl. ebenda. 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 253 Z. 35-36. 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 258 Z. 18-20. 72*
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566 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. Die Daten der Briefe fallen in die Zeit vom 27. bis zum 31 Oktober. Das Formular für die Briefe an Bischöfe und andere Prälaten liegt uns in der Vorlage O unserer nr. 354 vor, eine an Bf. Friedrich von Worms adressierte Ausfertigung in der Vorlage R. Einladungen an Städte und Fürsten haben wir nur vier: an Straßburg, Nörd- lingen und Frankfurt (Vorlagen SNF) und an Pf. Stephan (Vorl. W), jene drei im Original, diese in einer gleichzeitigen Abschrift 1. Das ist also eine recht geringe Anzahl Adressen. Jedoch darf man wohl ohne weiteres annehmen, daß das Konzil alle Deutschen Bischöfe, die Ende Oktober noch nicht persönlich in Basel waren — und das waren ja alle, mit Ausnahme der Bischöfe von 10 Basel, Augsburg 2, Freising 3 und Regensburg 4 und des Elekten von Utrecht 5 —, ein- geladen habe. Auch der Kreis der eingeladenen Reichsstände wird ein größerer gewesen sein; aber sein Umfang läßt sich auch nicht annähernd angeben, da jeder Anhalt fehlt, wie weit das Konzil die in dem Beschluß der Deputacio pro communibus vom 13 Oktober enthaltenen Begriffe „principes" und „notabiles communitates“ gefaßt habe. Nicht viel besser steht es mit unserer Kenntnis der von Hzg. Wilhelm unabhängig vom Konzil versandten Einladungen. Wir haben nur die an Nördlingen und Straßburg gefunden und können außter ihnen auf Grund unserer nrr. 359-361 und 365 nur noch Erzbf. Dietrich von Köln, den Patriarchen Ludwig von Aquileja, Bf. Anton von Bam- berg und Pf. Johann von Neumarkt namhaft machen 6. Der Brief an Nördlingen ist vom 20., der an Straßburg vom 21 Oktober datiert. Der Herzog fordert beide an Statt und im Namen des Königs auf, so bald als möglich Bevollmächtigte nach Basel zur Teilnahme an den Hussitenverhandlungen zu schicken. Er begründet sein Verlangen damit, daß die Hussitenfrage eine Angelegenheit der ganzen Christenheit sei, mithin beide Städte als Glieder des Reiches und der Christenheit zu 25 ihrer Lösung mitraten und mithelfen müßsten. Er rechnet also offenbar mit der aktiven Beteiligung der Reichsstände und ihrer Vertreter an den Verhandlungen und will sie nicht nur als Zuhörer in Basel haben. In den Einladungen des Konzils ist das weniger scharf hervorgehoben. Dort liegt der Accent, wenn wir so sagen dürfen, mehr auf dem Dekorativen. Das Konzil will der Hussitischen Gesandtschaft mit einer recht stattlichen 3o Anzahl von Reichsständen und reichsständischen Vertretern imponieren; ihr Mithelfen und Mitraten bei der Rückführung der Böhmen dagegen steht ihm erst in zweiter Linie. Ob Hzg. Wilhelm an die Möglichkeit politischer Erörterungen mit den Hussitischen Gesandten gedacht habe, bleibt eine offene Frage. Es verdient aber immerhin Beachtung, daß er Nördlingen und Straßburg nicht bloß als Glieder der Christenheit, sondern auch 35 und sogar zuerst als Glieder des Reiches, für das doch die politische Seite der Hussiten- frage von eminenter Bedeutung war, einladet. Auch daß ihm Sigmund Vollmacht zu politischen Verhandlungen giebt, darf in diesem Zusammenhang nicht überschen werden. Ein Termin für den Beginn der Hussitenverhandlungen ist auch in seinen Schreiben nicht angegeben; es ist auch in ihnen nur gesagt, daß die Hussitische Gesandtschaft vor 40 Weihnachten kommen werde. 15 20 1 Vielleicht gehörte auch Hrg. Friedrich von Öster- reich au den vom Konxil Eingeladenen. Wenigstens hatte er die Absicht, nach Basel wu kommen, und erbat sich deshalb vom Konxil einen Geleitsbrief. Vgl. Haller a. a. O. 2, 293 Z. 3-5. 2 Er kam am 19 Mai 1432. Vgl. Haller a. a. O. 2, 119 Z. 8-10. 3 Er ist seit dem 5 Juli in Basel nachweisbar. Vgl. Haller a. a. O. 2, 156 Z. 14. 4 Vgl. S. 137 Anm. II. 5 Er wurde dem Konxil am 5 September inkor- 45 poriert. Vgl. Haller a. a. O. 2, 210 Z. 16-17. 6 Pf. Stephan bei Rhein wurde von Hrg. Wilhelm erst am 10 Januar 1433 eingeladen. Igl. ur. 367.
566 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. Die Daten der Briefe fallen in die Zeit vom 27. bis zum 31 Oktober. Das Formular für die Briefe an Bischöfe und andere Prälaten liegt uns in der Vorlage O unserer nr. 354 vor, eine an Bf. Friedrich von Worms adressierte Ausfertigung in der Vorlage R. Einladungen an Städte und Fürsten haben wir nur vier: an Straßburg, Nörd- lingen und Frankfurt (Vorlagen SNF) und an Pf. Stephan (Vorl. W), jene drei im Original, diese in einer gleichzeitigen Abschrift 1. Das ist also eine recht geringe Anzahl Adressen. Jedoch darf man wohl ohne weiteres annehmen, daß das Konzil alle Deutschen Bischöfe, die Ende Oktober noch nicht persönlich in Basel waren — und das waren ja alle, mit Ausnahme der Bischöfe von 10 Basel, Augsburg 2, Freising 3 und Regensburg 4 und des Elekten von Utrecht 5 —, ein- geladen habe. Auch der Kreis der eingeladenen Reichsstände wird ein größerer gewesen sein; aber sein Umfang läßt sich auch nicht annähernd angeben, da jeder Anhalt fehlt, wie weit das Konzil die in dem Beschluß der Deputacio pro communibus vom 13 Oktober enthaltenen Begriffe „principes" und „notabiles communitates“ gefaßt habe. Nicht viel besser steht es mit unserer Kenntnis der von Hzg. Wilhelm unabhängig vom Konzil versandten Einladungen. Wir haben nur die an Nördlingen und Straßburg gefunden und können außter ihnen auf Grund unserer nrr. 359-361 und 365 nur noch Erzbf. Dietrich von Köln, den Patriarchen Ludwig von Aquileja, Bf. Anton von Bam- berg und Pf. Johann von Neumarkt namhaft machen 6. Der Brief an Nördlingen ist vom 20., der an Straßburg vom 21 Oktober datiert. Der Herzog fordert beide an Statt und im Namen des Königs auf, so bald als möglich Bevollmächtigte nach Basel zur Teilnahme an den Hussitenverhandlungen zu schicken. Er begründet sein Verlangen damit, daß die Hussitenfrage eine Angelegenheit der ganzen Christenheit sei, mithin beide Städte als Glieder des Reiches und der Christenheit zu 25 ihrer Lösung mitraten und mithelfen müßsten. Er rechnet also offenbar mit der aktiven Beteiligung der Reichsstände und ihrer Vertreter an den Verhandlungen und will sie nicht nur als Zuhörer in Basel haben. In den Einladungen des Konzils ist das weniger scharf hervorgehoben. Dort liegt der Accent, wenn wir so sagen dürfen, mehr auf dem Dekorativen. Das Konzil will der Hussitischen Gesandtschaft mit einer recht stattlichen 3o Anzahl von Reichsständen und reichsständischen Vertretern imponieren; ihr Mithelfen und Mitraten bei der Rückführung der Böhmen dagegen steht ihm erst in zweiter Linie. Ob Hzg. Wilhelm an die Möglichkeit politischer Erörterungen mit den Hussitischen Gesandten gedacht habe, bleibt eine offene Frage. Es verdient aber immerhin Beachtung, daß er Nördlingen und Straßburg nicht bloß als Glieder der Christenheit, sondern auch 35 und sogar zuerst als Glieder des Reiches, für das doch die politische Seite der Hussiten- frage von eminenter Bedeutung war, einladet. Auch daß ihm Sigmund Vollmacht zu politischen Verhandlungen giebt, darf in diesem Zusammenhang nicht überschen werden. Ein Termin für den Beginn der Hussitenverhandlungen ist auch in seinen Schreiben nicht angegeben; es ist auch in ihnen nur gesagt, daß die Hussitische Gesandtschaft vor 40 Weihnachten kommen werde. 15 20 1 Vielleicht gehörte auch Hrg. Friedrich von Öster- reich au den vom Konxil Eingeladenen. Wenigstens hatte er die Absicht, nach Basel wu kommen, und erbat sich deshalb vom Konxil einen Geleitsbrief. Vgl. Haller a. a. O. 2, 293 Z. 3-5. 2 Er kam am 19 Mai 1432. Vgl. Haller a. a. O. 2, 119 Z. 8-10. 3 Er ist seit dem 5 Juli in Basel nachweisbar. Vgl. Haller a. a. O. 2, 156 Z. 14. 4 Vgl. S. 137 Anm. II. 5 Er wurde dem Konxil am 5 September inkor- 45 poriert. Vgl. Haller a. a. O. 2, 210 Z. 16-17. 6 Pf. Stephan bei Rhein wurde von Hrg. Wilhelm erst am 10 Januar 1433 eingeladen. Igl. ur. 367.
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Einleitung. 567 C. Vollmachten der Hussiten und K. Sigmunds nr. 355-357. Unter den drei Stücken, die wir in dieser Rubrik vereinigen, wird die königliche Vollmacht (nr. 357) wohl das meiste Interesse erregen. Wir haben von ihr zwei Aus- fertigungen, eine für Hzg. Wilhelm von Baiern allein, die andere für ihn und den Bf. 5 Johannes von Chur gemeinsam. Beide sind vom 3 Dezember datiert, aber zu verschiedenen Zeiten in der Generalkongregation des Konzils zur Verlesung gelangt, jene am 19 Januar, diese erst am 24 März 1433 1. Entweder sind sie also zwar Anfang Dezember aus- gefertigt, aber damals nicht zusammen nach Basel befördert oder es ist nur die Vollmacht für den Herzog wirklich am 3 Dezember, die für ihn und den Bischof dagegen erst 10 später ausgestellt und dann zurückdatiert. Jede dieser beiden Möglichkeiten läßt sich wahrscheinlich machen. Was die erste anbetrifft, so könnte es Anfang Dezember 1432 in Sigmunds Absicht gelegen haben, den Bischof nach Basel zu schicken und sich durch ihn und Hzg. Wilhelm gemeinsam bei den Hussitenverhandlungen vertreten zu lassen. Die gemeinsame Vollmacht würde dann 15 Sigmunds ursprüngliche Absicht ausdrücken; man hätte sie nur zurückgelegt und einst- weilen durch die andere, auf Hzg. Wilhelm allein lautende ersetzt, da der Bischof noch in Siena blieb, und sie Anfang Februar 1433 wieder hervorgeholt, als die Abreise des Bischofs nach Basel unmittelbar bevorstand 2. Für die andere Möglichkeit spräche, daſo eine andere, ebenfalls auf Hzg. Wilhelm und Bf. Johannes gemeinsam lautende königliche 20 Vollmacht, unsere nr. 398, durch die beide zur Vertretung des Königs im Konzil ermäch- tigt werden, vom 1 Februar 1433 datiert und ganz zweifellos auch erst an diesem Tage ausgefertigt ist. In ihr ist auf die gemeinsame Prokura des Herzogs und des Bischofs für die Hussitenverhandlungen schon Bezug genommen; diese müßste also, falls sie zurück- datiert ist, ebenfalls am 1 Februar oder doch wenig eher erteilt sein. Ihre Zurückdatierung 25 auf den 3 Dezember lag natürlich nahe, da sie an die Stelle der für Hzg. Wilhelm allein ausgestellten von diesem Tage treten sollte. Der Benutzer mag entscheiden, welcher von beiden Erklärungen er den Vorzug geben will. Der Inhalt der Vollmacht bezicht sich durchaus nur auf die politische Seite der Hussitenfrage: den Friedensschluß zwischen den Hussiten und den Nachbarländern Böh- so mens, die Herstellung der Ruhe in Böhmen selbst und die Aussöhnung Sigmunds mit seinen Böhmischen Gegnern. Ob die Hussitischen Gesandten ermächtigt waren, auf diese Dinge einzugehen, ist aus ihrer Vollmacht (nr. 355) nicht klar ersichtlich. Sie dürfen allerdings außter über die vier Artikel auch noch über andere „notwendige Angelegenheiten“ verhandeln, und dabei könnte man vielleicht an die politische Frage denken; aber diese 35 Deutung erscheint im Hinblick auf den Inhalt der Prager Vollmacht für Rokisana (nr. 356) hinfällig, da dort neben den vier Artikeln ausdrücklich von Angelegenheiten der Kirchenreform die Rede ist. Es darf indessen als sicher gelten, daß die Gesandten angewiesen waren, die vorherige Erledigung der vier Artikel zur Bedingung für den Ausgleich mit Sigmund zu machen (vgl. nr. 352). Wohl aus diesem Grunde ist das politische Thema nie in die Verhandlungen hinein- gezogen worden 3. Weder Hzg. Wilhelm noch der Bischof von Chur fanden Gelegenheit, 40 1 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 357 unter Florenx. 2 Vgl. die Einleitung zu lit. D der nächsten 45 Hauptabteilung. 3 Wir wissen nicht einmal, ob Hrg. Wilhelm den Hussitischen Gesandten den Inhalt seiner Vollmacht offixiell mitteille. Denn die Deputacio pro com- munibus erklürte es am 20 Januar nicht für wün- schenswert, quod commissionem hujusmodi debeat ipse dominus protector Bohemis notificare, antequam concilium sit informatum de eorum intencione etc. (Haller a. a. O. 2, 320 Z. 34-38; vgl. auch art. 2 unserer nr. 564).
Einleitung. 567 C. Vollmachten der Hussiten und K. Sigmunds nr. 355-357. Unter den drei Stücken, die wir in dieser Rubrik vereinigen, wird die königliche Vollmacht (nr. 357) wohl das meiste Interesse erregen. Wir haben von ihr zwei Aus- fertigungen, eine für Hzg. Wilhelm von Baiern allein, die andere für ihn und den Bf. 5 Johannes von Chur gemeinsam. Beide sind vom 3 Dezember datiert, aber zu verschiedenen Zeiten in der Generalkongregation des Konzils zur Verlesung gelangt, jene am 19 Januar, diese erst am 24 März 1433 1. Entweder sind sie also zwar Anfang Dezember aus- gefertigt, aber damals nicht zusammen nach Basel befördert oder es ist nur die Vollmacht für den Herzog wirklich am 3 Dezember, die für ihn und den Bischof dagegen erst 10 später ausgestellt und dann zurückdatiert. Jede dieser beiden Möglichkeiten läßt sich wahrscheinlich machen. Was die erste anbetrifft, so könnte es Anfang Dezember 1432 in Sigmunds Absicht gelegen haben, den Bischof nach Basel zu schicken und sich durch ihn und Hzg. Wilhelm gemeinsam bei den Hussitenverhandlungen vertreten zu lassen. Die gemeinsame Vollmacht würde dann 15 Sigmunds ursprüngliche Absicht ausdrücken; man hätte sie nur zurückgelegt und einst- weilen durch die andere, auf Hzg. Wilhelm allein lautende ersetzt, da der Bischof noch in Siena blieb, und sie Anfang Februar 1433 wieder hervorgeholt, als die Abreise des Bischofs nach Basel unmittelbar bevorstand 2. Für die andere Möglichkeit spräche, daſo eine andere, ebenfalls auf Hzg. Wilhelm und Bf. Johannes gemeinsam lautende königliche 20 Vollmacht, unsere nr. 398, durch die beide zur Vertretung des Königs im Konzil ermäch- tigt werden, vom 1 Februar 1433 datiert und ganz zweifellos auch erst an diesem Tage ausgefertigt ist. In ihr ist auf die gemeinsame Prokura des Herzogs und des Bischofs für die Hussitenverhandlungen schon Bezug genommen; diese müßste also, falls sie zurück- datiert ist, ebenfalls am 1 Februar oder doch wenig eher erteilt sein. Ihre Zurückdatierung 25 auf den 3 Dezember lag natürlich nahe, da sie an die Stelle der für Hzg. Wilhelm allein ausgestellten von diesem Tage treten sollte. Der Benutzer mag entscheiden, welcher von beiden Erklärungen er den Vorzug geben will. Der Inhalt der Vollmacht bezicht sich durchaus nur auf die politische Seite der Hussitenfrage: den Friedensschluß zwischen den Hussiten und den Nachbarländern Böh- so mens, die Herstellung der Ruhe in Böhmen selbst und die Aussöhnung Sigmunds mit seinen Böhmischen Gegnern. Ob die Hussitischen Gesandten ermächtigt waren, auf diese Dinge einzugehen, ist aus ihrer Vollmacht (nr. 355) nicht klar ersichtlich. Sie dürfen allerdings außter über die vier Artikel auch noch über andere „notwendige Angelegenheiten“ verhandeln, und dabei könnte man vielleicht an die politische Frage denken; aber diese 35 Deutung erscheint im Hinblick auf den Inhalt der Prager Vollmacht für Rokisana (nr. 356) hinfällig, da dort neben den vier Artikeln ausdrücklich von Angelegenheiten der Kirchenreform die Rede ist. Es darf indessen als sicher gelten, daß die Gesandten angewiesen waren, die vorherige Erledigung der vier Artikel zur Bedingung für den Ausgleich mit Sigmund zu machen (vgl. nr. 352). Wohl aus diesem Grunde ist das politische Thema nie in die Verhandlungen hinein- gezogen worden 3. Weder Hzg. Wilhelm noch der Bischof von Chur fanden Gelegenheit, 40 1 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 357 unter Florenx. 2 Vgl. die Einleitung zu lit. D der nächsten 45 Hauptabteilung. 3 Wir wissen nicht einmal, ob Hrg. Wilhelm den Hussitischen Gesandten den Inhalt seiner Vollmacht offixiell mitteille. Denn die Deputacio pro com- munibus erklürte es am 20 Januar nicht für wün- schenswert, quod commissionem hujusmodi debeat ipse dominus protector Bohemis notificare, antequam concilium sit informatum de eorum intencione etc. (Haller a. a. O. 2, 320 Z. 34-38; vgl. auch art. 2 unserer nr. 564).
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568 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstünde an den Hussitenverhandlungen im Winter 1439/33 von der ihnen erteilten Vollmacht Gebrauch zu machen. Ersterer griff zwar am 6 Miz eimnal in die Verhandlungen ein, aber es geschah mu zu dem Zweck, die Hebung der Schwierigkeiten, die die dogmatische Frage bereitete, durch den Vorschlag ihrer Über- weisung an eine Kommission zu beschleunigen 1. D. Korrespondenzen und Aufzéiehnungen über die Beteiligung der Deutschen Reichsstinde an den Hussitenverhandlungen nr. 358-368. Wir haben nun noch festzustellen, welchen. Erfolg die Einladungen. des Konzils ung des Protektors hatten. Was wir über die Haltung der weltlichen Fürsten und der Städte wissen, ist wenig. Es beschränkt sich darauf, daß Pf. Johann von Neumarkt die Beteiligung um den Ver- handlumgen am 21 Dezember abschrieb (mv. 363) und Augsburg und Regensburg laut unseren. Wr. 364 und 365 den Bürgermeister Vögelin bezw. die Herren Lukas Ingol- städter und Hans Heß nach Basel schickten ?. Wir halten es wenigstens für sicher, daß die Absendung dieser drei durch die Hussitenverhandlungen, und nicht durch den von Hag. Wilhelm für den 11 Januar 1433 nach Basel ausgeschriebenen königlichen Tag veranlafit war. Denn Augsburg und Regensburg standen, wie wir gesehen haben *, nicht auf der Liste jener Reichsstände, die nach dem Willen Sigmunds Hzg. Wilhelm einladen sollte, sondern waren von Mf. Friedrich von Brandenburg nach Nürnberg geladen worden. Besser sind wir über die Beteiligumg der Erzbischöfe und Bischöfe unterrichtet, Hier kommt zu dem, was wir aus unseren mr. 358-362, 366 und 368 erfahven, noch das hinzu, was Brunet bietet. Denn man darf, meinen wir, olme weiteres annehmen, daß die meisten, wenn nicht alle erzbischöflichen und bischöflichen Entschuldigungsschreiben, die laut Brumets Aufzeichnungen etwa von Mitte November 1432 bis Ende Mürz 1438 im Konzil zur Verlesung kamen, und cbenso die in denselben Zeitraum fallenden In- korporationen erzbischóflicher .umd bischöflicher Vertreter eine Folge der Einladungen des Konzils und des Protektors waren. Die Ergbischöfe Konrad von Maing und Dietrich von Köln lehnten das nersönliche Erscheinen ab (vgl. wr. 359 und 360). Konrad schickte auch keine Vertreter, da ihm seine schon seit längerer Zeit im Basel weilende Gesandtschaft * zu genügen schien. Dietrich dagegen, der bisher in Basel noch nicht vertreten war, ordnete die Pröpste von St. Marien ad gradus in Kiln und von St. Florin in Koblenz, Christian von Erpel und Tilmann von. Lins, ab. (vgl. mrr. 360 und 361). e o 30 Fir Erzbf. Raban von Trier, der wohl 1433 cin gewisser Job und ein Ungenannter Konzils bewilligte ihm an demselben Tage für bis Mitte Februar ©. ^ Vgl. Haller a. a. O. 2, 363 Z. 17. ? Hxg. Adolf vom Jülich und Berg und Hxg. Gerhard von Kleve hatten wohl schon vor der An- kunft der Hussitischen Vorboten in Basel Auffor- derungen xwr Beschickung des Konxils erhalten, da die Absendung ihrer Prokuratoren sehon am 23 Ok- tober erfolgte. Hxg. Adolf beglaubigte un diesem Tuge beim Konxzal den Dr. legum Wimarus de Wachten- donk: (gedr. Martàne S, 194-195; Mansi 30, 190-191; Mansi, Suppl. 4, 360), Hxg. Gerhard. bei Hxg. Wil- helm von DBaderm dem Jorg Huetell (München Geh. Haus-A. Akt nr. 546 III orig. chart. Ut. clausa. c. sig. in o. impr. partim. del., mit dem Datum Colne up s. Severyus dach [Ofkt. 23] under unsem segell auch eingeladen war, wwrden am. 2 Januar inkorporiert 9. Die Generalkongregation des sein persönliches Erscheinen ein Moratorium 3% anno ete. 32). -—— Magdeburg schickte wm 17 Januar 1433 Wenzesiaus Hasse, Johannes Wenemar und Johannes Lindow nach Basel, aber nicht der Hus- sitenverhandlungen wegen, sondern wegen seiner 40 Shreitighedten mat Erzbf. Giinther. Vgl. Hertel, Ur- kaumdenbuch der Stadt Magdeburg 2, 359 mr. 304 und Faust, Der Streit des Krxbischofs (Hiünther IT mat der Stadt Magdeburg 1429-1435 (Hall. Diss. 1900) S. 44. 45 * Vgl. S. 538. ^ Vgl. S. 51r. 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 301 Z. 23-24. 9 Vgl. ebenda 2, 804 Z. 7-8. 50
568 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstünde an den Hussitenverhandlungen im Winter 1439/33 von der ihnen erteilten Vollmacht Gebrauch zu machen. Ersterer griff zwar am 6 Miz eimnal in die Verhandlungen ein, aber es geschah mu zu dem Zweck, die Hebung der Schwierigkeiten, die die dogmatische Frage bereitete, durch den Vorschlag ihrer Über- weisung an eine Kommission zu beschleunigen 1. D. Korrespondenzen und Aufzéiehnungen über die Beteiligung der Deutschen Reichsstinde an den Hussitenverhandlungen nr. 358-368. Wir haben nun noch festzustellen, welchen. Erfolg die Einladungen. des Konzils ung des Protektors hatten. Was wir über die Haltung der weltlichen Fürsten und der Städte wissen, ist wenig. Es beschränkt sich darauf, daß Pf. Johann von Neumarkt die Beteiligung um den Ver- handlumgen am 21 Dezember abschrieb (mv. 363) und Augsburg und Regensburg laut unseren. Wr. 364 und 365 den Bürgermeister Vögelin bezw. die Herren Lukas Ingol- städter und Hans Heß nach Basel schickten ?. Wir halten es wenigstens für sicher, daß die Absendung dieser drei durch die Hussitenverhandlungen, und nicht durch den von Hag. Wilhelm für den 11 Januar 1433 nach Basel ausgeschriebenen königlichen Tag veranlafit war. Denn Augsburg und Regensburg standen, wie wir gesehen haben *, nicht auf der Liste jener Reichsstände, die nach dem Willen Sigmunds Hzg. Wilhelm einladen sollte, sondern waren von Mf. Friedrich von Brandenburg nach Nürnberg geladen worden. Besser sind wir über die Beteiligumg der Erzbischöfe und Bischöfe unterrichtet, Hier kommt zu dem, was wir aus unseren mr. 358-362, 366 und 368 erfahven, noch das hinzu, was Brunet bietet. Denn man darf, meinen wir, olme weiteres annehmen, daß die meisten, wenn nicht alle erzbischöflichen und bischöflichen Entschuldigungsschreiben, die laut Brumets Aufzeichnungen etwa von Mitte November 1432 bis Ende Mürz 1438 im Konzil zur Verlesung kamen, und cbenso die in denselben Zeitraum fallenden In- korporationen erzbischóflicher .umd bischöflicher Vertreter eine Folge der Einladungen des Konzils und des Protektors waren. Die Ergbischöfe Konrad von Maing und Dietrich von Köln lehnten das nersönliche Erscheinen ab (vgl. wr. 359 und 360). Konrad schickte auch keine Vertreter, da ihm seine schon seit längerer Zeit im Basel weilende Gesandtschaft * zu genügen schien. Dietrich dagegen, der bisher in Basel noch nicht vertreten war, ordnete die Pröpste von St. Marien ad gradus in Kiln und von St. Florin in Koblenz, Christian von Erpel und Tilmann von. Lins, ab. (vgl. mrr. 360 und 361). e o 30 Fir Erzbf. Raban von Trier, der wohl 1433 cin gewisser Job und ein Ungenannter Konzils bewilligte ihm an demselben Tage für bis Mitte Februar ©. ^ Vgl. Haller a. a. O. 2, 363 Z. 17. ? Hxg. Adolf vom Jülich und Berg und Hxg. Gerhard von Kleve hatten wohl schon vor der An- kunft der Hussitischen Vorboten in Basel Auffor- derungen xwr Beschickung des Konxils erhalten, da die Absendung ihrer Prokuratoren sehon am 23 Ok- tober erfolgte. Hxg. Adolf beglaubigte un diesem Tuge beim Konxzal den Dr. legum Wimarus de Wachten- donk: (gedr. Martàne S, 194-195; Mansi 30, 190-191; Mansi, Suppl. 4, 360), Hxg. Gerhard. bei Hxg. Wil- helm von DBaderm dem Jorg Huetell (München Geh. Haus-A. Akt nr. 546 III orig. chart. Ut. clausa. c. sig. in o. impr. partim. del., mit dem Datum Colne up s. Severyus dach [Ofkt. 23] under unsem segell auch eingeladen war, wwrden am. 2 Januar inkorporiert 9. Die Generalkongregation des sein persönliches Erscheinen ein Moratorium 3% anno ete. 32). -—— Magdeburg schickte wm 17 Januar 1433 Wenzesiaus Hasse, Johannes Wenemar und Johannes Lindow nach Basel, aber nicht der Hus- sitenverhandlungen wegen, sondern wegen seiner 40 Shreitighedten mat Erzbf. Giinther. Vgl. Hertel, Ur- kaumdenbuch der Stadt Magdeburg 2, 359 mr. 304 und Faust, Der Streit des Krxbischofs (Hiünther IT mat der Stadt Magdeburg 1429-1435 (Hall. Diss. 1900) S. 44. 45 * Vgl. S. 538. ^ Vgl. S. 51r. 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 301 Z. 23-24. 9 Vgl. ebenda 2, 804 Z. 7-8. 50
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Einleitung. 569 45 Aus der Mainzer Kirchenprovinz schickte nur Bf. Anton von Bamberg zwei Vertreter, den Abt Nikolaus von Langheim und den Chorherrn von Teuerstadt Johannes Sletzenrode (vgl. nr. 362). Er ließ sich außterdem noch durch seinen Prokurator, den Bamberger Domherrn Dr. decr. Johannes von Ehenheim, entschuldigen 1 und erhielt daraufhin am 5 12 Januar ein Moratorium bis Ende Februar bewilligt 2. Sein Amtsgenosse Bf. Johannes von Würzburg wurde, wie sein Prokurator Dr. decr. Johannes Duwer der Deputacio pro- communibus am 17 Dezember mitteilte 3, durch sein hohes Alter am Erscheinen verhindert, Bf. Otto von Konstanz durch Krankheit. Letzterer wurde am 16 Dezember durch die Generalkongregation von der persönlichen Anwesenheit entbunden 4. Für Bf. Wilhelm 10 von Straßburg kam sein Sekretär bacc. in decr. Godescalcus de Cimiterio, Kantor und Kanonikus von St. Petri junioris in Straßburg; er wurde am 16 Januar inkorporiert 5. Bf. Albert von Eichstätt ließ sich durch Mf. Friedrich von Brandenburg brieflich ent- schuldigen. Der Brief, der am 20 Januar in der Deputacio pro communibus zur Ver- lesung kam, wurde den Erzbischöfen von Lyon und Mailand und dem Mainzer Dechanten 15 überwiesen, und woll auf ilr Gutachten hin erhielt der Bischof am 26 Januar ein Mo- ratorium bis zum 19 April 6. Auch Bf. Friedrich von Worms, der übrigens schon seit langem einen Prokurator in der Person des Scholastikus Johannes von Marsberg in Basel hatte 7, entschuldigte sich brieflich. Der Brief kam in der Generalkongregation vom 28 November zur Verlesung und wurde der Deputacio pro communibus und durch sie 20 dem Bischof von Lausanne und dem Auditor Heinrich [Fleckel] zur Prüfung überwiesen. Die Entschuldigung wurde dann am 30 Dezember unter der Bedingung angenommen, daß der Bischof einen Doktor schicke. Dieser sandte darauf den Dr. decr. Henricus de Dyest; er wurde dem Konzil am 31 Januar inkorporiert 8. Die Suffragane des Kölner Erzbischofs, Bf. Heinrich von Münster und Bf. Johannes 25 von Lüttich, die bereits Prokuratoren in Basel hatten, ersterer den Vitztum Heinrich Keppel?, ließten sich durch diese Anfang Januar entschuldigen1°. Die Entschuldigungen wurden am 3. bezw. 5 Januar den Bischöfen von Freising und Lausanne und dem Abt von Cereto zur Prüfung überwiesen11; wir wissen nicht, ob sie angenommen wurden. Der Trierer Suffragan, Bf. Konrad von Metz, der sich bisher geflissentlich vom so Konzil ferngehalten und anscheinend auch auf wiederholte Citationen nicht reagiert hatte 12, schickte erst Anfang März den Dr. decr. Petrus de Noyron; er wurde dem Konzil am 14 März inkorporiert 13. Aus der Erzdiözese Salzburg erschienen, wie unserer nr. 366 zu entnehmen ist, für Bf. Leonhard von Passau der Offizial in spiritualibus Peter Fride und der Se- 35 kretär Dr. Johannes Seld. Bf. Ulrich von Brixen schützte Krankheit vor und beauftragte seinen Vertreter in Basel, den Brixener Dechanten Nikolaus Surach 14, ihn zu ent- 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 302 Z. 8-9; auch 2, nicht xu, wenn Segovia lib. 3 cap. 45 (a. a. O. 2, 279) die Entschuldigung des Bischofs vom Konzil 304 Z. 9-12. 2 verworfen werden läfit; auch seine Angabe in lib. 4 Vgl. ebenda 2, 313 Z. 5-7. сар. 5 (a. a. O. 2, 291), daß der Bischof persönlich 40 3 Vgl. ebenda 2, 296 Z. 26-29. 4 dem Konxil im Januar inkorporiert wurde, ist Vgl. ebenda 2, 296 Z. 14-16. Als Prokurator falsch. des Bischofs war schon seit dem II Dexember 1431 9 Vgl. Haller a. a. O. 2, 254 Z. 21-22. Dr. decr. Heinrich Anasteter, Propst von Zürich, 10. Vgl. ebenda 2, 302 Z. 4-7; 304 Z. 18-20; 306 in Basel (ebenda 2, 19 Z. 1-2). Z. 4-5. 5 Vgl. ebenda 2, 316 Z. 11-12. 6 Vgl. ebenda 2, 320 Z. 24-28 und 2, 326 Z. 8-10. 11 Vgl. ebenda 2, 305 Z. 9-12; 306 Z. 6-8. 12 Vgl. ebenda 2, 117 Z. 22; 118 Z. 2; 194 Z. Der Bischof hatte übrigens seit dem 16 Mai 1432 7-8; 240 Z. 14. einen Prokurator in Basel, wahrscheinlich den De- 13 Vgl. ebenda 2, 369 Z. 4-7. chanten Konrad Seglauer (ebenda 2, 114 Z. 36-37). 14 Surach war dem Konxil schon seit dem 9 Sep- 7 Vgl. S. 533 Anm. 4. 8 Vgl. Haller a. a. O. 2, 280 Z. 17-20; 284 tember 1432 inkorporiert. Vgl. Haller a. a. O. 2, 215 Z. 18-21; daxu 2, 218 Z. 24-26. Z. 8-14; 301 Z. 14-18; 332 Z. 1-2. Es trifft also 50
Einleitung. 569 45 Aus der Mainzer Kirchenprovinz schickte nur Bf. Anton von Bamberg zwei Vertreter, den Abt Nikolaus von Langheim und den Chorherrn von Teuerstadt Johannes Sletzenrode (vgl. nr. 362). Er ließ sich außterdem noch durch seinen Prokurator, den Bamberger Domherrn Dr. decr. Johannes von Ehenheim, entschuldigen 1 und erhielt daraufhin am 5 12 Januar ein Moratorium bis Ende Februar bewilligt 2. Sein Amtsgenosse Bf. Johannes von Würzburg wurde, wie sein Prokurator Dr. decr. Johannes Duwer der Deputacio pro- communibus am 17 Dezember mitteilte 3, durch sein hohes Alter am Erscheinen verhindert, Bf. Otto von Konstanz durch Krankheit. Letzterer wurde am 16 Dezember durch die Generalkongregation von der persönlichen Anwesenheit entbunden 4. Für Bf. Wilhelm 10 von Straßburg kam sein Sekretär bacc. in decr. Godescalcus de Cimiterio, Kantor und Kanonikus von St. Petri junioris in Straßburg; er wurde am 16 Januar inkorporiert 5. Bf. Albert von Eichstätt ließ sich durch Mf. Friedrich von Brandenburg brieflich ent- schuldigen. Der Brief, der am 20 Januar in der Deputacio pro communibus zur Ver- lesung kam, wurde den Erzbischöfen von Lyon und Mailand und dem Mainzer Dechanten 15 überwiesen, und woll auf ilr Gutachten hin erhielt der Bischof am 26 Januar ein Mo- ratorium bis zum 19 April 6. Auch Bf. Friedrich von Worms, der übrigens schon seit langem einen Prokurator in der Person des Scholastikus Johannes von Marsberg in Basel hatte 7, entschuldigte sich brieflich. Der Brief kam in der Generalkongregation vom 28 November zur Verlesung und wurde der Deputacio pro communibus und durch sie 20 dem Bischof von Lausanne und dem Auditor Heinrich [Fleckel] zur Prüfung überwiesen. Die Entschuldigung wurde dann am 30 Dezember unter der Bedingung angenommen, daß der Bischof einen Doktor schicke. Dieser sandte darauf den Dr. decr. Henricus de Dyest; er wurde dem Konzil am 31 Januar inkorporiert 8. Die Suffragane des Kölner Erzbischofs, Bf. Heinrich von Münster und Bf. Johannes 25 von Lüttich, die bereits Prokuratoren in Basel hatten, ersterer den Vitztum Heinrich Keppel?, ließten sich durch diese Anfang Januar entschuldigen1°. Die Entschuldigungen wurden am 3. bezw. 5 Januar den Bischöfen von Freising und Lausanne und dem Abt von Cereto zur Prüfung überwiesen11; wir wissen nicht, ob sie angenommen wurden. Der Trierer Suffragan, Bf. Konrad von Metz, der sich bisher geflissentlich vom so Konzil ferngehalten und anscheinend auch auf wiederholte Citationen nicht reagiert hatte 12, schickte erst Anfang März den Dr. decr. Petrus de Noyron; er wurde dem Konzil am 14 März inkorporiert 13. Aus der Erzdiözese Salzburg erschienen, wie unserer nr. 366 zu entnehmen ist, für Bf. Leonhard von Passau der Offizial in spiritualibus Peter Fride und der Se- 35 kretär Dr. Johannes Seld. Bf. Ulrich von Brixen schützte Krankheit vor und beauftragte seinen Vertreter in Basel, den Brixener Dechanten Nikolaus Surach 14, ihn zu ent- 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 302 Z. 8-9; auch 2, nicht xu, wenn Segovia lib. 3 cap. 45 (a. a. O. 2, 279) die Entschuldigung des Bischofs vom Konzil 304 Z. 9-12. 2 verworfen werden läfit; auch seine Angabe in lib. 4 Vgl. ebenda 2, 313 Z. 5-7. сар. 5 (a. a. O. 2, 291), daß der Bischof persönlich 40 3 Vgl. ebenda 2, 296 Z. 26-29. 4 dem Konxil im Januar inkorporiert wurde, ist Vgl. ebenda 2, 296 Z. 14-16. Als Prokurator falsch. des Bischofs war schon seit dem II Dexember 1431 9 Vgl. Haller a. a. O. 2, 254 Z. 21-22. Dr. decr. Heinrich Anasteter, Propst von Zürich, 10. Vgl. ebenda 2, 302 Z. 4-7; 304 Z. 18-20; 306 in Basel (ebenda 2, 19 Z. 1-2). Z. 4-5. 5 Vgl. ebenda 2, 316 Z. 11-12. 6 Vgl. ebenda 2, 320 Z. 24-28 und 2, 326 Z. 8-10. 11 Vgl. ebenda 2, 305 Z. 9-12; 306 Z. 6-8. 12 Vgl. ebenda 2, 117 Z. 22; 118 Z. 2; 194 Z. Der Bischof hatte übrigens seit dem 16 Mai 1432 7-8; 240 Z. 14. einen Prokurator in Basel, wahrscheinlich den De- 13 Vgl. ebenda 2, 369 Z. 4-7. chanten Konrad Seglauer (ebenda 2, 114 Z. 36-37). 14 Surach war dem Konxil schon seit dem 9 Sep- 7 Vgl. S. 533 Anm. 4. 8 Vgl. Haller a. a. O. 2, 280 Z. 17-20; 284 tember 1432 inkorporiert. Vgl. Haller a. a. O. 2, 215 Z. 18-21; daxu 2, 218 Z. 24-26. Z. 8-14; 301 Z. 14-18; 332 Z. 1-2. Es trifft also 50
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570 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. schuldigen 1. Die Deputacio pro communibus wies jedoch am 10 Dezember seine Ent- schuldigung ab und legte ihm auf, bis zum 2 Februar zu erscheinen 2. Erzbf. Günther von Magdeburg entschuldigte sich und seine Suffragane brieflich. Der Brief wurde in der Generalkongregation vom 9 Januar verlesen. Sie überwies die Angelegenheit der Deputacio pro communibus 3. Die Suffragane des Magdeburgers, die Bischöfe von Merseburg und Naumburg, schickten übrigens als ihre Vertreter den Merseburger Domherrn Johannes Hebardi und den Magister Martinus de Milthchen. Beide wurden dem Konzil am 9 Januar inkorporiert und baten die Deputacio pro communibus am 14 Januar, ihre Bischöfe für entschuldigt zu erklären 4. Bf. Johannes von Meißen erschien Anfang Februar persönlich; er wurde dem Konzil am 6 Februar 10 inkorporiert 5. Bf. Alexander von Trient erschien weder selbst noch ließ er sich vertreten. Er rechtfertigte sein Verhalten in einem ausführlichen Briefe an das Konzil vom 4 November, unserer nr. 358, indem er auf die kriegerischen Zustände in seiner Diözese hinwies. So viel läßt sich über den Erfolg der Einladungen ermitteln. Wollen wir aber ein 15 vollständiges Bild von der direkten und indirekten Beteiligung des Deutschen Episkopates an den Hussitenverhandlungen haben, so müssen wir auch die, wie schon an anderer Stelle erwähnt wurde, persönlich anwesenden Bischöfe Peter von Augsburg, Nikodemus von Freising, Konrad von Regensburg und Johannes von Basel und den Elekten Sweder von Utrecht nennen. Und außerdem sind auch alle die hierher zu ziehen, die schon 20 früher Prokuratoren geschicht hatten und von denen es daher, auch wenn davon in unseren Quellen nicht ausdrücklich die Rede ist, doch selbstverständlich war, daß sie sich durch diese bei den Verhandlungen vertreten ließen. Von den Vertretern der Erzbischöfe von Salzburg, Magdeburg und Bremen und des Bischofs Stephan von Brandenburg sprachen wir schon anderswo 6. Bf. Magnus von 25 Hildesheim hatte seit dem 30 August den Dechanten von St. Andreas in Hildesheim Lic. in decr. Johannes Kolkhagen in Basel7, Bf. Johannes von Halberstadt seit dem 11 Dezember 1431 einen nicht mit Namen genannten Doctor decretorum s, Bf. Johannes von Osnabrück seit dem 30 August Roland Phebe, Propst von Wegeberg ?. Die Bischöfe Ludwig von Verdun und Heinrich von Toul wurden seit dem Januar 1432 bezw. dem 30 Dezember 1431 durch die Offiziale von Verdun und Toul Guillermus Chauveti und Hugo Barardi vertreten 1°. Die Prokuratoren der Bischöfe Lorenz von Lavant und Konrad von Seckau werden nicht genannt; sie befanden sich seit dem 19 Mai bezw. dem 6 Juni im Konzil11. Die Bischöfe Hermann von Schwerin und Pardamus von Ratzeburg hatten in der Person des Johannes de Sannam einen gemeinsamen Prokurator geschickt, die 35 Bischöfe Johannes von Lübeck und Nikolaus von Schleswig den Professor der Theologie Herbradus de Lippia bezw. den Kurat von St. Johannis in Frer Johannes Weghennere; alle drei wurden dem Konzil am 2 August inkorporiert 12. Auch ein Prokurator des Bischofs Konrad von Havelberg war anwesend. Sein Name und die Zeit sciner An- kunft in Basel sind unbekannt; er ist seit dem 11 April nachweisbar 13. 5 40 Vgl. Haller a. a. O. 2, 287 Z. 33-35. Vgl. ebenda 2, 288 Z. 38 bis 289 Z. 2. Vgl. ebenda 2, 310 Z. 10-14. Vgl. ebenda 2, 309 Z. 6-8 und 2, 313 Z. 38-40. Vgl. ebenda 2, 336 Z. 4-5 und Segovia lib. 4 сар. 13 (а. a. O. 2, 325). 6 Vgl. S. 517-518. Vgl. Haller a. a. O. 2, 203 Z. 27-29 und Se- gоvia lib. 3 cap. 27 (a. a. O. 2, 216). 8 Vgl. ebenda 2, 19 Z. 8 und Segovia lib. I cap. 26 (a. a. O. 2, 46). 2 3 4 9 Vgl. ebenda 2, 203 Z. 29-30 und Segovia lib. 3 сар. 27 (а. а. O. 2, 216). 10 Vgl. ebenda 2, 21 Z. 30-31 und 2, 20 Z. 31 bis 21 Z. I, auch Segovia lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, 79). 11 Vgl. ebenda 2, 119 Z. 10-17 (vgl. 2, 126 Z. 19-23) und 2, 136 Z. 14-16, auch Segovia lib. 3 сар. 16 und 19 (a. a. O. 2, 184 und 190). 12 Vgl. ebenda 2, 181 Z. 29 bis 182 Z. 3 und Se- —govia lib. 3 cap. 27 (a. a. O. 2, 216). 13 Vgl. ebenda 2, 86 Z. 20-22. 45 50
570 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. schuldigen 1. Die Deputacio pro communibus wies jedoch am 10 Dezember seine Ent- schuldigung ab und legte ihm auf, bis zum 2 Februar zu erscheinen 2. Erzbf. Günther von Magdeburg entschuldigte sich und seine Suffragane brieflich. Der Brief wurde in der Generalkongregation vom 9 Januar verlesen. Sie überwies die Angelegenheit der Deputacio pro communibus 3. Die Suffragane des Magdeburgers, die Bischöfe von Merseburg und Naumburg, schickten übrigens als ihre Vertreter den Merseburger Domherrn Johannes Hebardi und den Magister Martinus de Milthchen. Beide wurden dem Konzil am 9 Januar inkorporiert und baten die Deputacio pro communibus am 14 Januar, ihre Bischöfe für entschuldigt zu erklären 4. Bf. Johannes von Meißen erschien Anfang Februar persönlich; er wurde dem Konzil am 6 Februar 10 inkorporiert 5. Bf. Alexander von Trient erschien weder selbst noch ließ er sich vertreten. Er rechtfertigte sein Verhalten in einem ausführlichen Briefe an das Konzil vom 4 November, unserer nr. 358, indem er auf die kriegerischen Zustände in seiner Diözese hinwies. So viel läßt sich über den Erfolg der Einladungen ermitteln. Wollen wir aber ein 15 vollständiges Bild von der direkten und indirekten Beteiligung des Deutschen Episkopates an den Hussitenverhandlungen haben, so müssen wir auch die, wie schon an anderer Stelle erwähnt wurde, persönlich anwesenden Bischöfe Peter von Augsburg, Nikodemus von Freising, Konrad von Regensburg und Johannes von Basel und den Elekten Sweder von Utrecht nennen. Und außerdem sind auch alle die hierher zu ziehen, die schon 20 früher Prokuratoren geschicht hatten und von denen es daher, auch wenn davon in unseren Quellen nicht ausdrücklich die Rede ist, doch selbstverständlich war, daß sie sich durch diese bei den Verhandlungen vertreten ließen. Von den Vertretern der Erzbischöfe von Salzburg, Magdeburg und Bremen und des Bischofs Stephan von Brandenburg sprachen wir schon anderswo 6. Bf. Magnus von 25 Hildesheim hatte seit dem 30 August den Dechanten von St. Andreas in Hildesheim Lic. in decr. Johannes Kolkhagen in Basel7, Bf. Johannes von Halberstadt seit dem 11 Dezember 1431 einen nicht mit Namen genannten Doctor decretorum s, Bf. Johannes von Osnabrück seit dem 30 August Roland Phebe, Propst von Wegeberg ?. Die Bischöfe Ludwig von Verdun und Heinrich von Toul wurden seit dem Januar 1432 bezw. dem 30 Dezember 1431 durch die Offiziale von Verdun und Toul Guillermus Chauveti und Hugo Barardi vertreten 1°. Die Prokuratoren der Bischöfe Lorenz von Lavant und Konrad von Seckau werden nicht genannt; sie befanden sich seit dem 19 Mai bezw. dem 6 Juni im Konzil11. Die Bischöfe Hermann von Schwerin und Pardamus von Ratzeburg hatten in der Person des Johannes de Sannam einen gemeinsamen Prokurator geschickt, die 35 Bischöfe Johannes von Lübeck und Nikolaus von Schleswig den Professor der Theologie Herbradus de Lippia bezw. den Kurat von St. Johannis in Frer Johannes Weghennere; alle drei wurden dem Konzil am 2 August inkorporiert 12. Auch ein Prokurator des Bischofs Konrad von Havelberg war anwesend. Sein Name und die Zeit sciner An- kunft in Basel sind unbekannt; er ist seit dem 11 April nachweisbar 13. 5 40 Vgl. Haller a. a. O. 2, 287 Z. 33-35. Vgl. ebenda 2, 288 Z. 38 bis 289 Z. 2. Vgl. ebenda 2, 310 Z. 10-14. Vgl. ebenda 2, 309 Z. 6-8 und 2, 313 Z. 38-40. Vgl. ebenda 2, 336 Z. 4-5 und Segovia lib. 4 сар. 13 (а. a. O. 2, 325). 6 Vgl. S. 517-518. Vgl. Haller a. a. O. 2, 203 Z. 27-29 und Se- gоvia lib. 3 cap. 27 (a. a. O. 2, 216). 8 Vgl. ebenda 2, 19 Z. 8 und Segovia lib. I cap. 26 (a. a. O. 2, 46). 2 3 4 9 Vgl. ebenda 2, 203 Z. 29-30 und Segovia lib. 3 сар. 27 (а. а. O. 2, 216). 10 Vgl. ebenda 2, 21 Z. 30-31 und 2, 20 Z. 31 bis 21 Z. I, auch Segovia lib. 2 cap. 6 (a. a. O. 2, 79). 11 Vgl. ebenda 2, 119 Z. 10-17 (vgl. 2, 126 Z. 19-23) und 2, 136 Z. 14-16, auch Segovia lib. 3 сар. 16 und 19 (a. a. O. 2, 184 und 190). 12 Vgl. ebenda 2, 181 Z. 29 bis 182 Z. 3 und Se- —govia lib. 3 cap. 27 (a. a. O. 2, 216). 13 Vgl. ebenda 2, 86 Z. 20-22. 45 50
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A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 571 5 Sieht man vom Bistum Gurk ab, das damals unbesetzt war, und vom Bistum Paderborn, das von Köln aus verwaltet wurde, so war also der ganze Deutsche Episkopat bis auf die Bischöfe von Trient, Chur, Chiemsee, Minden und Verden vertreten 1. Bf. Johannes von Chur war bekanntlich beim König in Italien; er galt laut Beschluß der Generalkongregation vom 7 Juni bis zu seiner Rückkehr für entschuldigt 2. Was die Bischöfe Johannes von Chiemsce, Albert von Minden und Johannes von Verden an der Absendung von Prokuratoren hinderte, wissen wir nicht. A. Verhandlungen des Baseler Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr nach Basel im November 1432 nr. 346-352. 15 10 346. Das Baseler Konzil an den Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern: benachrichtigt ihn, daß dringende Angelegenheiten, unter anderem die Abfertigung der päpstlichen Gesandten und einer an den Römischen König bestimmten Konzilsgesandtschaft, seine Anwesenheit im Konzil erfordern; erteilt ihm den strikten Befehl, unverzüglich nach 1432 September 4 Basel. Basel zurückzukehren. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 260 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Benutxt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 584. 1432 Sept. 4 Sacrosancta generalis synodus Basiliensis in spiritu sancto legitime congregata uni- versalem ecclesiam representans dilecto ecclesie filio Wilhelmo comiti palatino Reni et 20 Bavarie duci illustri nostro pro parte carissimi ecclesie filii Sigismundi Romanorum etc. post recessum tuum de regis protectori salutem et omnipotentis dei benedictionem. loco isto versus Heydelbergam 3 tam ardua magnique ponderis negocia universalem ecclesiam dei nosque sua vice concernencia 4 occurrunt, ut tua personali presentia nobis ut plurimum et in hoc casu summe necessaria et quibus juxta regie celsitudinis 25 mandatum interesse teneris carere nequeamus. intendimus enim preter alia ardua, que nos premunt, cum omni celeritate sanctissimi domini pape oratores expeditos a nobis remittere 5 necnon ambassiatam nostram ad illustrissimum Romanorum etc. regem 1 Wir fiigen hier die Bemerkung an, daß die Präsenxxiffer des Konxils xu Anfang des Jahres 30 1433 eine ganz erhebliche gewesen sein mußs. An einer Proxession, die am 8 Januar 1433 für den Erfolg der Hussitenverhandlungen veranstaltet wurde, nahmen 49 Prülaten (darunter 4 Kardinäle) und 200, nach einer anderen Angabe nahexu 800 andere 35 Konxilsmitglieder teil (Haller a. a. O. 2, 308 Z. 32-38 und Segovia lib. 4 cap. 9 a. a. O. 2, 299). 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 138 Z. 23-25. 3 Uber den Zweck der Reise Hrg. Wilhelms nach Heidelberg vergleiche man Kluckholn a. a. O. 2, 40 583-585. 4 Vgl. S. 560. Vielleicht ist auch an die Ver- handlungen zu denken, die am Abend des 4 Sep- tember zwischen einer Konxilsdeputation und den päpstlichen Gesandten im Baseler Minoritenkloster 45 stattgefunden hatten. Vgl. Haller a. a. O. 2, 208 Z. 35 bis 210 Z. 15. 5 Uber die Abfertigung der päpstlichen Gesandten machte sich das Konzil in der Generalkongregation vom 5 September schlissig. Es lehnte die Verlegung des Konzils nach Rimini oder Ferrara oder Mantua rundweg ab, verweigerte auch die Verlängerung des den päpstlichen Gesandten am 18 Juli erteilten Ge- leitsbriefes, der am 10 September ablief, und er- klärte, daſt es den verlangten Aufschub des Proxesses gegen den Papst vor Ablauf des Citationstermines (6 September) nicht bewilligen könne, vielmehr even- tuell am nächsten Tage den Papst des Ungehorsams gegen die Citation werde anklagen lassen. Ob nach erhobener Anklage eine Vertagung des Proxesses xu bewilligen sei, darüiber behielt es sich die Entschei- dung vor. Dieser Beschluß wurde den päpstlichen Gesandten am Abend des 5 September mitgeteilt. Wir wissen nicht, ob Hrg. Wilhelm damals schon von Heidelberg zurick war und den Beschlußt billigte. Er nahm aber am folgenden Tage an der sechsten Session des Konxils teil, in der die Anklage gegen den Papst erhoben wurde (vgl. Haller a. a. O. 2, 210 Z. 29 ff.). Jedenfalls kann seine Rückkehr nach Basel nicht die Folge des obigen Briefes vom 4. gewesen sein. Deutsche Reichstags-Akten X. 73
A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 571 5 Sieht man vom Bistum Gurk ab, das damals unbesetzt war, und vom Bistum Paderborn, das von Köln aus verwaltet wurde, so war also der ganze Deutsche Episkopat bis auf die Bischöfe von Trient, Chur, Chiemsee, Minden und Verden vertreten 1. Bf. Johannes von Chur war bekanntlich beim König in Italien; er galt laut Beschluß der Generalkongregation vom 7 Juni bis zu seiner Rückkehr für entschuldigt 2. Was die Bischöfe Johannes von Chiemsce, Albert von Minden und Johannes von Verden an der Absendung von Prokuratoren hinderte, wissen wir nicht. A. Verhandlungen des Baseler Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr nach Basel im November 1432 nr. 346-352. 15 10 346. Das Baseler Konzil an den Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern: benachrichtigt ihn, daß dringende Angelegenheiten, unter anderem die Abfertigung der päpstlichen Gesandten und einer an den Römischen König bestimmten Konzilsgesandtschaft, seine Anwesenheit im Konzil erfordern; erteilt ihm den strikten Befehl, unverzüglich nach 1432 September 4 Basel. Basel zurückzukehren. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 260 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Benutxt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 584. 1432 Sept. 4 Sacrosancta generalis synodus Basiliensis in spiritu sancto legitime congregata uni- versalem ecclesiam representans dilecto ecclesie filio Wilhelmo comiti palatino Reni et 20 Bavarie duci illustri nostro pro parte carissimi ecclesie filii Sigismundi Romanorum etc. post recessum tuum de regis protectori salutem et omnipotentis dei benedictionem. loco isto versus Heydelbergam 3 tam ardua magnique ponderis negocia universalem ecclesiam dei nosque sua vice concernencia 4 occurrunt, ut tua personali presentia nobis ut plurimum et in hoc casu summe necessaria et quibus juxta regie celsitudinis 25 mandatum interesse teneris carere nequeamus. intendimus enim preter alia ardua, que nos premunt, cum omni celeritate sanctissimi domini pape oratores expeditos a nobis remittere 5 necnon ambassiatam nostram ad illustrissimum Romanorum etc. regem 1 Wir fiigen hier die Bemerkung an, daß die Präsenxxiffer des Konxils xu Anfang des Jahres 30 1433 eine ganz erhebliche gewesen sein mußs. An einer Proxession, die am 8 Januar 1433 für den Erfolg der Hussitenverhandlungen veranstaltet wurde, nahmen 49 Prülaten (darunter 4 Kardinäle) und 200, nach einer anderen Angabe nahexu 800 andere 35 Konxilsmitglieder teil (Haller a. a. O. 2, 308 Z. 32-38 und Segovia lib. 4 cap. 9 a. a. O. 2, 299). 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 138 Z. 23-25. 3 Uber den Zweck der Reise Hrg. Wilhelms nach Heidelberg vergleiche man Kluckholn a. a. O. 2, 40 583-585. 4 Vgl. S. 560. Vielleicht ist auch an die Ver- handlungen zu denken, die am Abend des 4 Sep- tember zwischen einer Konxilsdeputation und den päpstlichen Gesandten im Baseler Minoritenkloster 45 stattgefunden hatten. Vgl. Haller a. a. O. 2, 208 Z. 35 bis 210 Z. 15. 5 Uber die Abfertigung der päpstlichen Gesandten machte sich das Konzil in der Generalkongregation vom 5 September schlissig. Es lehnte die Verlegung des Konzils nach Rimini oder Ferrara oder Mantua rundweg ab, verweigerte auch die Verlängerung des den päpstlichen Gesandten am 18 Juli erteilten Ge- leitsbriefes, der am 10 September ablief, und er- klärte, daſt es den verlangten Aufschub des Proxesses gegen den Papst vor Ablauf des Citationstermines (6 September) nicht bewilligen könne, vielmehr even- tuell am nächsten Tage den Papst des Ungehorsams gegen die Citation werde anklagen lassen. Ob nach erhobener Anklage eine Vertagung des Proxesses xu bewilligen sei, darüiber behielt es sich die Entschei- dung vor. Dieser Beschluß wurde den päpstlichen Gesandten am Abend des 5 September mitgeteilt. Wir wissen nicht, ob Hrg. Wilhelm damals schon von Heidelberg zurick war und den Beschlußt billigte. Er nahm aber am folgenden Tage an der sechsten Session des Konxils teil, in der die Anklage gegen den Papst erhoben wurde (vgl. Haller a. a. O. 2, 210 Z. 29 ff.). Jedenfalls kann seine Rückkehr nach Basel nicht die Folge des obigen Briefes vom 4. gewesen sein. Deutsche Reichstags-Akten X. 73
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1432 Sept. 4 1432 Sept. 572 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. destinare sine mora. quare nobilitatem tuam hortamur et seriose rogamus eidemque in virtute sancte obediencie districte precipiendo mandamus, quatenus premissis sancte matris ecclesie neccessitatibus nimium urgentibus et nichilominus obligationibus et pro- missis, quibus nobis et prefato regi Romanorum astringeris, statim omni eciam dilacione et contradictione postpositis ad nos et locum istum revertaris, sic et taliter te absque 5 ficcione qualibet exhibendo, prout deo nobis et regie majestati predicte respondere tuoque satisfacere volueris honori. datum Basilee die quarta mensis septembris anno domini millesimo 432. [in verso] Dilecto ecclesie filio Wilhelmo comiti palatino Reni et Bavarie duci sacrosancte synodi Basiliensis protectori illustri. Bruneti. 10 1432 Okt. 18 347. Instruktion 1 des Baseler Konzils für den regulierten Augustinerchorherrn Bruder Peter [Fries von Indersdorf], Gesandten an K. Sigmund: soll den König auffor- dern, mit Rücksicht auf die bevorstehenden Hussitenverhandlungen und die Zweck- losigkeit seines längeren Aufenthaltes in Italien nach Basel zurückzukehren oder 15 wenigstens Bevollmächtigte zu den Verhandlungen zu deputieren; soll ferner über den Stand des Konzils, die Stellung der auswärtigen Fürsten zu ihm und das Resultat des Frankfurter Kurfürstentages berichten; soll dem König nahe legen, nicht eher nach Rom zu ziehen, als bis der Papst das Konzil bedingungslos anerkannt habe; eventuell möge der König nur vierzehn Tage in Rom bleiben und, wenn er in dieser 20 Zeit nichts erreiche, die Verhandlungen mit dem Papst abbrechen und nach Basel zurückkehren; soll auch den Standpunkt, den das Konzil dem Papst gegenüber ein- 1432 Oktober 18 Basel. nehme, darlegen; u. a. m. Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 180b-182b cop. chart. coaera mit der Uberschrift Instrucciones pro fratre Petro canonico regulari ituro ad serenissimum principem dominum 25 regem Romanorum. Erwähnt von Würdtwein, Subsidia diplomatica VIII Vorwort pag. bI. [I] Post salutacionem explicabis sue serenitati, quid illi duo precursores Boemorum exposuerint in publica congregacione et quid eis fuerit responsum 2, prout in litteris missis Bohemiam late continetur, quarum copiam portabis tecum. [2] Et quia inter alia cum magna instancia petebant, quod sua serenitas esset presens in concilio in adventu ipsorum, ut utrumque negocium tam spectans ad ecclesiam quam ad serenitatem suam simul posset complanari, et concilium promisit facere suam diligenciam, ideo ex parte sacri concilii roga admone et require, ut pio tanto bono velit obmissis qui- buscunque aliis festinare gressus suos huc, quoniam presencia sua plurimum confert ad 35 reduccionem illorum. cogitet, quantus honor hinc sibi accedet quantaque utilitas proveniet ecclesie et Christianitati ac eciam sibi (nam si reducitur regnum Bohemie ad unitatem ecclesie, necessario reducetur ad debitam obedienciam sue majestatis) et quod, si nunc ipsi Bohemi non reducuntur, vix est spes nostris temporibus de reduccione ipsorum. et cum deinceps stet in Ytalia inutiliter pro factis concilii, dignetur sua serenitas ad requi- 40 sicionem et utilitatem concilii reverti. reducas sibi ad memoriam, qualiter sepissime scripserit et per nuncios intimaverit omnibus, velle sequi consilia et mandata sacri con- cilii. ecce concilium et consulit et mandat, ut revertatur. pro deo dignetur conformare se desideriis concilii. cogitet, quod, si sequatur consilia sacri concilii, non poterit ei quit- 30 1 Das Original der Instruktion war mit dem signum manuale des Konxilsnotars Pierre Brunet signiert. Vgl. Haller a. a. O. 2, 251 Z. 18-22. 2 Vgl. S. 558-559.. 3 Dieser Brief ist vom 12 Oktober 1432 datiert 45 und gedruckt bei Ragusa a. a. O. I, 254-256. Vgl. auch S. 559.
1432 Sept. 4 1432 Sept. 572 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. destinare sine mora. quare nobilitatem tuam hortamur et seriose rogamus eidemque in virtute sancte obediencie districte precipiendo mandamus, quatenus premissis sancte matris ecclesie neccessitatibus nimium urgentibus et nichilominus obligationibus et pro- missis, quibus nobis et prefato regi Romanorum astringeris, statim omni eciam dilacione et contradictione postpositis ad nos et locum istum revertaris, sic et taliter te absque 5 ficcione qualibet exhibendo, prout deo nobis et regie majestati predicte respondere tuoque satisfacere volueris honori. datum Basilee die quarta mensis septembris anno domini millesimo 432. [in verso] Dilecto ecclesie filio Wilhelmo comiti palatino Reni et Bavarie duci sacrosancte synodi Basiliensis protectori illustri. Bruneti. 10 1432 Okt. 18 347. Instruktion 1 des Baseler Konzils für den regulierten Augustinerchorherrn Bruder Peter [Fries von Indersdorf], Gesandten an K. Sigmund: soll den König auffor- dern, mit Rücksicht auf die bevorstehenden Hussitenverhandlungen und die Zweck- losigkeit seines längeren Aufenthaltes in Italien nach Basel zurückzukehren oder 15 wenigstens Bevollmächtigte zu den Verhandlungen zu deputieren; soll ferner über den Stand des Konzils, die Stellung der auswärtigen Fürsten zu ihm und das Resultat des Frankfurter Kurfürstentages berichten; soll dem König nahe legen, nicht eher nach Rom zu ziehen, als bis der Papst das Konzil bedingungslos anerkannt habe; eventuell möge der König nur vierzehn Tage in Rom bleiben und, wenn er in dieser 20 Zeit nichts erreiche, die Verhandlungen mit dem Papst abbrechen und nach Basel zurückkehren; soll auch den Standpunkt, den das Konzil dem Papst gegenüber ein- 1432 Oktober 18 Basel. nehme, darlegen; u. a. m. Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 180b-182b cop. chart. coaera mit der Uberschrift Instrucciones pro fratre Petro canonico regulari ituro ad serenissimum principem dominum 25 regem Romanorum. Erwähnt von Würdtwein, Subsidia diplomatica VIII Vorwort pag. bI. [I] Post salutacionem explicabis sue serenitati, quid illi duo precursores Boemorum exposuerint in publica congregacione et quid eis fuerit responsum 2, prout in litteris missis Bohemiam late continetur, quarum copiam portabis tecum. [2] Et quia inter alia cum magna instancia petebant, quod sua serenitas esset presens in concilio in adventu ipsorum, ut utrumque negocium tam spectans ad ecclesiam quam ad serenitatem suam simul posset complanari, et concilium promisit facere suam diligenciam, ideo ex parte sacri concilii roga admone et require, ut pio tanto bono velit obmissis qui- buscunque aliis festinare gressus suos huc, quoniam presencia sua plurimum confert ad 35 reduccionem illorum. cogitet, quantus honor hinc sibi accedet quantaque utilitas proveniet ecclesie et Christianitati ac eciam sibi (nam si reducitur regnum Bohemie ad unitatem ecclesie, necessario reducetur ad debitam obedienciam sue majestatis) et quod, si nunc ipsi Bohemi non reducuntur, vix est spes nostris temporibus de reduccione ipsorum. et cum deinceps stet in Ytalia inutiliter pro factis concilii, dignetur sua serenitas ad requi- 40 sicionem et utilitatem concilii reverti. reducas sibi ad memoriam, qualiter sepissime scripserit et per nuncios intimaverit omnibus, velle sequi consilia et mandata sacri con- cilii. ecce concilium et consulit et mandat, ut revertatur. pro deo dignetur conformare se desideriis concilii. cogitet, quod, si sequatur consilia sacri concilii, non poterit ei quit- 30 1 Das Original der Instruktion war mit dem signum manuale des Konxilsnotars Pierre Brunet signiert. Vgl. Haller a. a. O. 2, 251 Z. 18-22. 2 Vgl. S. 558-559.. 3 Dieser Brief ist vom 12 Oktober 1432 datiert 45 und gedruckt bei Ragusa a. a. O. I, 254-256. Vgl. auch S. 559.
Strana 573
A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346 352. 573 quam inputari, qualitercunque res succedant. concilium enim tante auctoritatis est et tali duce regitur, videlicet spiritu sancto, ut a quilibet concilio pocius quam sibi credere de- beat. dicas sibi expresse, quod jam concilium moleste fert et valde sibi displicet, quod nolit acquiescere ipsius monicioni concilii, et quod mora sua ulterius in Italia affert 5 magna dampna ipsi concilio, quia stant multi suspensi et non veniunt ad concilium ex- spectantes, quid ipse concludat cum summo pontifice. [3] Item circa reditum suum instabis omnibus mediis racionibus et perswasionibus et super hoc habe consilium cum suis domesticis et consiliariis, qui ad bonum concilii videntur affecti. [4] Dic eciam ex parte domini ducis Wilhelmi circa hoc multum efficaciter, et qualiter concilium decrevit vocare principes et communitates Alamanie, ut mittant huc suos ambasiatores, cum advencrint Bohemi, et quod sua majestas personaliter interesset. quod si non possis obtinere, ut redeat, saltem in fine require ipsum ex parte concilii, quod destinet concilio vel alteri private persone facultatem conplanandi et concludendi 15 cum Bohemis, quidquid pertinet ad serenitatem suam quo ad temporalitatem etc., cum plena potestate, tamquam si esset presens. [5] Item de progressu concilii dic id, quod tibi constat, et qualiter pridie 1 intravit dominus archiepiscopus Lugdunensis primus ambasiator regis Francie et quod infra paucos dies venient alii. [6] Portabis eciam responsionem 2, quam fecit dominus rex Francie ambasiatoribus nostris, et qualiter mandavit3 omnibus prelatis sui regni, ut venirent ad concilium. scripsit eciam regibus sibi confederatis, videlicet Castelle et Scocie, ut mittant suos oratores ad concilium 4. [7 Item qualiter infra paucos dies exspectantur ambasiatores et prelati Anglie 5 25 et quod in Colonia visi sunt aliqui magistri ex Anglia, qui statim erunt hic, et qualiter illi duo precursores Bohemorum affirmarunt, quod dominus rex Polonie mittet suos am- basiatores ad concilium, ut intersint tempore audiencie. [8] Item qualiter dominus rex Castelle scripsit 6 se missurum ambasiatores et pre- latos regni, et qualiter dominus cardinalis sancti Eustachii scripsit 7 huc exspectare de so die in diem ipsos ambasiatores in Avinione, et quod infra festum nativitatis Christi hic erit numerosa multitudo. 10 20 1439 Okl. 18 a) em.; Forl. et. 1 Der Erxbischof war dem Konxil am 10 Oktober inkorporiert worden. Vgl. S. 485 Anm. I. 35 2 Vom 26 August 1432. Vgl. S. 485 Anm. 1. Am 19 August 1432. Vgl. S. 485 Anm. I. 4 Von der Absicht des Königs von Frankreich an die beiden Könige zu schreiben, war das Konxil durch einen Brief seiner Gesandten am Französi- 40 schen Hofe vom 1 September unterrichtet worden (Mansi 31, 145). 5 Vgl. hiernu S. 485 Anm. 2. Am 28 Juni 1432 (Mansi 31, 138-139). Den Brief brachte Juan Torquemada nach Basel; er 45 wurde am 30 August in der Generalkongregation des Konnils verlesen (vgl. Haller a. a. O. 2, 204 Z. 8-9). Schon am 4 August hatte der Kardinal von St. Eustach dem Konxil u. a. geschrieben, der König 50 von Kastilien habe ihn benachrichtigt, daſt er Ge- sandte nach Basel schicken werde, darunter [den vorausreisenden] Juan Torquemada; dat. ex Avi- nione 4 aug. a. d. 1432. (München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 74ab cop. chart. coaeva.) Diesen Brief brachte Torquemada mit nach Basel; er wurde in der Generalkongregation des Konxils vom 30 Au- gust, und nicht in der vom 17 Oktober, wie Haller (a. a. O. 2, 248 Anm. I) behauptet, verlesen (vgl. Segovia lib. 3 cap. 28 a. a. O. 2, 219; Haller a. a. O. 2, 204 Z. 10). Am 24 September teilte dann der Kardinal dem Konxil mit: die Namen der Kastilianischen Gesandten werde es von den beiden Konxilsgesandten erfahren, die jetxt vom Französischen Hofe nach Basel zuriickkehrten Ivgl. S. 485 Anm. I]; er habe ein Schreiben erhalten, dem aufolge die Kastilianischen Gesandten sich be- reits aum Aufbruch rüsteten; dat. Avinione 24 sept. a. etc. 32. (Minchen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 111a und Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 313ab сор. chart. coaevае.) 73*)
A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346 352. 573 quam inputari, qualitercunque res succedant. concilium enim tante auctoritatis est et tali duce regitur, videlicet spiritu sancto, ut a quilibet concilio pocius quam sibi credere de- beat. dicas sibi expresse, quod jam concilium moleste fert et valde sibi displicet, quod nolit acquiescere ipsius monicioni concilii, et quod mora sua ulterius in Italia affert 5 magna dampna ipsi concilio, quia stant multi suspensi et non veniunt ad concilium ex- spectantes, quid ipse concludat cum summo pontifice. [3] Item circa reditum suum instabis omnibus mediis racionibus et perswasionibus et super hoc habe consilium cum suis domesticis et consiliariis, qui ad bonum concilii videntur affecti. [4] Dic eciam ex parte domini ducis Wilhelmi circa hoc multum efficaciter, et qualiter concilium decrevit vocare principes et communitates Alamanie, ut mittant huc suos ambasiatores, cum advencrint Bohemi, et quod sua majestas personaliter interesset. quod si non possis obtinere, ut redeat, saltem in fine require ipsum ex parte concilii, quod destinet concilio vel alteri private persone facultatem conplanandi et concludendi 15 cum Bohemis, quidquid pertinet ad serenitatem suam quo ad temporalitatem etc., cum plena potestate, tamquam si esset presens. [5] Item de progressu concilii dic id, quod tibi constat, et qualiter pridie 1 intravit dominus archiepiscopus Lugdunensis primus ambasiator regis Francie et quod infra paucos dies venient alii. [6] Portabis eciam responsionem 2, quam fecit dominus rex Francie ambasiatoribus nostris, et qualiter mandavit3 omnibus prelatis sui regni, ut venirent ad concilium. scripsit eciam regibus sibi confederatis, videlicet Castelle et Scocie, ut mittant suos oratores ad concilium 4. [7 Item qualiter infra paucos dies exspectantur ambasiatores et prelati Anglie 5 25 et quod in Colonia visi sunt aliqui magistri ex Anglia, qui statim erunt hic, et qualiter illi duo precursores Bohemorum affirmarunt, quod dominus rex Polonie mittet suos am- basiatores ad concilium, ut intersint tempore audiencie. [8] Item qualiter dominus rex Castelle scripsit 6 se missurum ambasiatores et pre- latos regni, et qualiter dominus cardinalis sancti Eustachii scripsit 7 huc exspectare de so die in diem ipsos ambasiatores in Avinione, et quod infra festum nativitatis Christi hic erit numerosa multitudo. 10 20 1439 Okl. 18 a) em.; Forl. et. 1 Der Erxbischof war dem Konxil am 10 Oktober inkorporiert worden. Vgl. S. 485 Anm. I. 35 2 Vom 26 August 1432. Vgl. S. 485 Anm. 1. Am 19 August 1432. Vgl. S. 485 Anm. I. 4 Von der Absicht des Königs von Frankreich an die beiden Könige zu schreiben, war das Konxil durch einen Brief seiner Gesandten am Französi- 40 schen Hofe vom 1 September unterrichtet worden (Mansi 31, 145). 5 Vgl. hiernu S. 485 Anm. 2. Am 28 Juni 1432 (Mansi 31, 138-139). Den Brief brachte Juan Torquemada nach Basel; er 45 wurde am 30 August in der Generalkongregation des Konnils verlesen (vgl. Haller a. a. O. 2, 204 Z. 8-9). Schon am 4 August hatte der Kardinal von St. Eustach dem Konxil u. a. geschrieben, der König 50 von Kastilien habe ihn benachrichtigt, daſt er Ge- sandte nach Basel schicken werde, darunter [den vorausreisenden] Juan Torquemada; dat. ex Avi- nione 4 aug. a. d. 1432. (München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 74ab cop. chart. coaeva.) Diesen Brief brachte Torquemada mit nach Basel; er wurde in der Generalkongregation des Konxils vom 30 Au- gust, und nicht in der vom 17 Oktober, wie Haller (a. a. O. 2, 248 Anm. I) behauptet, verlesen (vgl. Segovia lib. 3 cap. 28 a. a. O. 2, 219; Haller a. a. O. 2, 204 Z. 10). Am 24 September teilte dann der Kardinal dem Konxil mit: die Namen der Kastilianischen Gesandten werde es von den beiden Konxilsgesandten erfahren, die jetxt vom Französischen Hofe nach Basel zuriickkehrten Ivgl. S. 485 Anm. I]; er habe ein Schreiben erhalten, dem aufolge die Kastilianischen Gesandten sich be- reits aum Aufbruch rüsteten; dat. Avinione 24 sept. a. etc. 32. (Minchen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 111a und Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 313ab сор. chart. coaevае.) 73*)
Strana 574
574 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Okt. 18 [9] Item qualiter dominus episcopus Frisingensis et alii ambasiatores reversi sunt a dominis electoribus, qui convenerunt in Franckfordia in dieta, et habuerunt ac opti- nuerunt votivum responsum, qualiter firmarunt se super adherencia sacri concilii et quod intendunt omnino mittere copiosam ambasiatam a 1. et jam de facto dominus Coloniensis misit duos ambasiatores, qui hodie intrarunt. [10] Item cum intrabis materiam illam accessus sui ad Urbem, de qua novissime 2 scripsit, poteris dicere, quod multi non solum admirati sed stupefacti sunt et valde seandalizati, quod talis conclusio tractandib ea, que pertinent ad concilium, fiat sine scitu et mandato concilii, multa possent sibi videri racionabilia, que essent turbativa concilii et contra libertatem ipsius; que concilium nullatenus admitteret. moleste eciam 10 fert concilium hunc accessum, quia dispositi venire ad concilium stabunt perplexi et suspensi exspectantes, quid in Roma concludatur. et valde timetur, quod longa erit ista exspectacio. timemus eciam, quod non bene sibi continget ex hujusmodi accessu. et utinam simus falsi prophete! nam si non consenciat voluntati pape, qualiter possit comode reverti, non videmus. nullatenus enim creditur summum pontificem posse flecti, ut libere 15 et integre consenciat, ut hic fiat concilium. scimus, quod diversis artibus queritur dissi- passio illius concilii et non propter aliud quesitum est, ut rex vadat Romam, nisi ad mutandum ipsum a suo proposito bono et ad turbandum concilium. omnes timemus ista fieri in dolo et fraude. statim scribentur littere ex curia per totum orbem ad impedien- dum, ne homines huc veniant et quod sua serenitas est concors cum papa. ita enim 20 usque nunc est factum nunciando, quod imperator omnino erit concors. nunc autem scribetur, quod jam est, et verisimiliter credetur. multi eciam multa murmurando dicunt et suspicantur de sua serenitate. propterea sit attenta, ne honor suus contaminetur. [II] Quo ad factum concordie, quam querit inter concilium et summum pontificem, nescimus, quid hoc significet. nos plane respondimus ambasiatoribus pape secundum 25 veritatem et justiciam. responsionis copiam et omnem voluntatem nostram misimus sue serenitati per nuncium illum barbatum 3. hujusmodi deliberacionem priusquam patres concilii velint mutare, paterentur se interfici. eciam in uno jota non intendunt discedere ab hiis, que in concilio Constanciensi et isto fuerunt statuta. videat igitur sua serenitas, ne frustra laboret. reducas sibi ad memoriam infinitas litteras, quas concilio scripsit, 3o que bene conservantur, et eas, quas scripsit regibus et principibus Christianitatis, quod usque ad sangwinis effusionem et mortem inclusive intendebat esse cum hoc sacro con- cilio et ab ejus voluntate numquam discedere nec coronam recipere de manibus summi pontificis, nisi huic concilio adhereat. [12] Item si inveneris ipsum adhuc Senis, moneas ipsum ex parte concilii, quod 35 nullo modo vadat, nisi prius papa per suas bullas simpliciter adhereat concilio. si vero ivisset, moneas, quod non stet ultra quindecim dies Rome, nisi papa ut supra adheserit e, quia, nisi per hoc tempus concludat secum de adherencia et sublacione dissolucionis, tunc certus poterit esse, quod non vult adherere et quod omnia ista fiunt ad redimen- dum tempus et ut nos tedio affecti hinc recedamus. alioquin si sua serenitas ulterius 40 ibidem permanserit, tunc concilium merito reputabit suam serenitatem colludere cum summo pontifice in eversionem Christianitatis. [13] Certifica dominum regem, quod in hac re inter adherere simpliciter et non adherere non potest esse medium. non enim putamus esse differenciam inter dissolucio- a) em.; Vorl. ambasitam. b) em.; Vorl. tranctandi. c) em.; Vorl. adhereserit. 45 Vgl. dariber S. 523. Am 29 September 1432 (nr. 289). Der Brief war am 18 Oktober in der Generalkongregation des Konxils verlesen worden, nach deren Schluſs die 1 obige Instruktion entworfen wurde (vgl. Haller a. a. O. 2, 250 Z. 21-26). s Am 17 September. Vgl. S. 560 Anm. 6.
574 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Okt. 18 [9] Item qualiter dominus episcopus Frisingensis et alii ambasiatores reversi sunt a dominis electoribus, qui convenerunt in Franckfordia in dieta, et habuerunt ac opti- nuerunt votivum responsum, qualiter firmarunt se super adherencia sacri concilii et quod intendunt omnino mittere copiosam ambasiatam a 1. et jam de facto dominus Coloniensis misit duos ambasiatores, qui hodie intrarunt. [10] Item cum intrabis materiam illam accessus sui ad Urbem, de qua novissime 2 scripsit, poteris dicere, quod multi non solum admirati sed stupefacti sunt et valde seandalizati, quod talis conclusio tractandib ea, que pertinent ad concilium, fiat sine scitu et mandato concilii, multa possent sibi videri racionabilia, que essent turbativa concilii et contra libertatem ipsius; que concilium nullatenus admitteret. moleste eciam 10 fert concilium hunc accessum, quia dispositi venire ad concilium stabunt perplexi et suspensi exspectantes, quid in Roma concludatur. et valde timetur, quod longa erit ista exspectacio. timemus eciam, quod non bene sibi continget ex hujusmodi accessu. et utinam simus falsi prophete! nam si non consenciat voluntati pape, qualiter possit comode reverti, non videmus. nullatenus enim creditur summum pontificem posse flecti, ut libere 15 et integre consenciat, ut hic fiat concilium. scimus, quod diversis artibus queritur dissi- passio illius concilii et non propter aliud quesitum est, ut rex vadat Romam, nisi ad mutandum ipsum a suo proposito bono et ad turbandum concilium. omnes timemus ista fieri in dolo et fraude. statim scribentur littere ex curia per totum orbem ad impedien- dum, ne homines huc veniant et quod sua serenitas est concors cum papa. ita enim 20 usque nunc est factum nunciando, quod imperator omnino erit concors. nunc autem scribetur, quod jam est, et verisimiliter credetur. multi eciam multa murmurando dicunt et suspicantur de sua serenitate. propterea sit attenta, ne honor suus contaminetur. [II] Quo ad factum concordie, quam querit inter concilium et summum pontificem, nescimus, quid hoc significet. nos plane respondimus ambasiatoribus pape secundum 25 veritatem et justiciam. responsionis copiam et omnem voluntatem nostram misimus sue serenitati per nuncium illum barbatum 3. hujusmodi deliberacionem priusquam patres concilii velint mutare, paterentur se interfici. eciam in uno jota non intendunt discedere ab hiis, que in concilio Constanciensi et isto fuerunt statuta. videat igitur sua serenitas, ne frustra laboret. reducas sibi ad memoriam infinitas litteras, quas concilio scripsit, 3o que bene conservantur, et eas, quas scripsit regibus et principibus Christianitatis, quod usque ad sangwinis effusionem et mortem inclusive intendebat esse cum hoc sacro con- cilio et ab ejus voluntate numquam discedere nec coronam recipere de manibus summi pontificis, nisi huic concilio adhereat. [12] Item si inveneris ipsum adhuc Senis, moneas ipsum ex parte concilii, quod 35 nullo modo vadat, nisi prius papa per suas bullas simpliciter adhereat concilio. si vero ivisset, moneas, quod non stet ultra quindecim dies Rome, nisi papa ut supra adheserit e, quia, nisi per hoc tempus concludat secum de adherencia et sublacione dissolucionis, tunc certus poterit esse, quod non vult adherere et quod omnia ista fiunt ad redimen- dum tempus et ut nos tedio affecti hinc recedamus. alioquin si sua serenitas ulterius 40 ibidem permanserit, tunc concilium merito reputabit suam serenitatem colludere cum summo pontifice in eversionem Christianitatis. [13] Certifica dominum regem, quod in hac re inter adherere simpliciter et non adherere non potest esse medium. non enim putamus esse differenciam inter dissolucio- a) em.; Vorl. ambasitam. b) em.; Vorl. tranctandi. c) em.; Vorl. adhereserit. 45 Vgl. dariber S. 523. Am 29 September 1432 (nr. 289). Der Brief war am 18 Oktober in der Generalkongregation des Konxils verlesen worden, nach deren Schluſs die 1 obige Instruktion entworfen wurde (vgl. Haller a. a. O. 2, 250 Z. 21-26). s Am 17 September. Vgl. S. 560 Anm. 6.
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6 26 30 A. Verhandlungen des Konzils mit XK. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1482 nr. 346-359. 57 nem concilii et modificacionem sive limitacionem potestatis concilii. patres isti sunt omnino firmati, quod concilium sit liberum et quod habeat plenariam potestatem secun- dum decreta concilii Constanciensis, et, sicut. nullatenus intendunt consentire dissolucioni, ita nec limitacioni * potestatis. [14] Item de processibus, quos dicit! fieri contra nos, nichil curamus neo timemus, scimus enim nichil valere. nec magis formidamus, si quid fiat contra decreta concilii Constauciensis eb istius, quam formidaremus, si fieret contra veritatem ewangelii. quare et propter honorem et debitum suum ot propter dispendium et turbacionem concilii et finaliter. quia nichil profieie& (habemus enim quasi omnes reges nobiscum) non velit ; attemptare contra decreta concilii Constanciensis sive in mutando locum sive in limitando potestatem ooncilii, imo si infra dietos quindecim dies papa nolit flecti, quod penitus amputetur hujusmodi tractatus inutilis et dispendiosus b et revertatur ad nos. [15] Item stabis continue ad latus suum et continue admone et advisa ipsum, ne quitquam contra concilium attemptetur. sis sepe cum Caspare, cum domino Brunorio, 15 cum domino Mathicone, cum domino Baptista Cieala de Janua et omnes redde attentos ex parte sacri concilii, ut non permittant dominum regem quitquam agere contra suum honorem. si invenias dominum regem in Senis et omnino velit ire Romam et te secum ducere, poteris ire et stare ibidem ad plus per viginti dies. fac tamen, ut de Senis mittas aliquem. eursorem de omnibus plene informatum. : intendat facere de processibus contra papam, die quod id, quod deus inspiraverit. si dieat tibi, quid concilium da- tum Basilee die 18 octobris 1400 tricesimo secundo. 348. Rede eines micht gen. Gesandten ? des Baseler Konzils vor K. Sigmund: dankt dem König für die unermüdliche Förderung des Konzils; ersucht ihn, zu verhüten, daß seine nach Rom geschichten Gesandten irgend etwas mit dem Papst vereinbaren, was der Gewalt und Freiheit des Konzils prájudizierlich sei; bittet. ihn, nach Basel be- hufs Teilnahme an den Hussitenverhandlungen. zwrückzukehren; warnt dm, sich in die Gewalt des Papstes oder vielmehr seiner diesen beherrschenden Feinde zu be- geben; erklärt, daß das Konzil nach eigenem Ermessen gegen den Papst vorgehen werde und dessen Gegenmaßregelm nicht fürchte. Siena 8.7 [1432 etwa Mitte November Aus Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 864 cop. chart. coaeva mit der Überschrift von Kardinal Orsini's Hand Tenor ambassciate facte in Senis domino regi Romanorum ex parte concilii Basiliensis. Illustrissime princeps et invietissime rex domineque mi metuendissime. [2] in- ss primis sacrosancta generalis sinodus in spiritu saneto legitime congregata regraciatur vestre regie majestati de tot et tantis favoribus laboribus et expensis factis pro bono universalis ecclesie dei et présertim pro incremento ipsius sacri Basiliensis concilii circa dominum nostrum papam et laudat tantam affectionem et diligenciam vestre regie maje- 40 45 a) em. ; Vorl. limitacionis. ! In dem oben erwähnten Briefe vom 29 September. ? Der Gesandte kann natürlich nur Peter Fries von Indersdorf sein. Dies ergiebt sich ohne weiteres, wenn man die Rede mit der in vw. 347 mitgeteilten Instruktion vergleicht; beide decken sich, ? Als äußersten Termin, am dem die Rede ge- halten sein kann, hat man den 22 November 1432 zat betrachten, von welehem Tage die sogenannte Bulla aurea Sigmunds für. das. Konxél, wisere nr. 386, eine Folge der Gesandtschaft des Peter Fries, datiert b) em.; Vorl. dispendiosos. ist. Als terminus post quem gilt die Ankunft des Gesandten in Siena, die um Martini erfolgt sein wird, wenn man unter Berücksichtigung der Dauer der Reise Johanns von Maulbronn von Basel nach Lucca im Juni (vgl. S. 307-308), der Briefbefór- derung von Siena nach Basel und der gesteigerten Unsicherheit der Straßen etwa 20 Tage für die Reise von Basel nach Siena ansetxt. Das obige Datum wird also dem wirklichen xiemlich nahe kommen, 1432 Okt. 18 1432 Okt, 18 [1432 circa Nov. med.)
6 26 30 A. Verhandlungen des Konzils mit XK. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1482 nr. 346-359. 57 nem concilii et modificacionem sive limitacionem potestatis concilii. patres isti sunt omnino firmati, quod concilium sit liberum et quod habeat plenariam potestatem secun- dum decreta concilii Constanciensis, et, sicut. nullatenus intendunt consentire dissolucioni, ita nec limitacioni * potestatis. [14] Item de processibus, quos dicit! fieri contra nos, nichil curamus neo timemus, scimus enim nichil valere. nec magis formidamus, si quid fiat contra decreta concilii Constauciensis eb istius, quam formidaremus, si fieret contra veritatem ewangelii. quare et propter honorem et debitum suum ot propter dispendium et turbacionem concilii et finaliter. quia nichil profieie& (habemus enim quasi omnes reges nobiscum) non velit ; attemptare contra decreta concilii Constanciensis sive in mutando locum sive in limitando potestatem ooncilii, imo si infra dietos quindecim dies papa nolit flecti, quod penitus amputetur hujusmodi tractatus inutilis et dispendiosus b et revertatur ad nos. [15] Item stabis continue ad latus suum et continue admone et advisa ipsum, ne quitquam contra concilium attemptetur. sis sepe cum Caspare, cum domino Brunorio, 15 cum domino Mathicone, cum domino Baptista Cieala de Janua et omnes redde attentos ex parte sacri concilii, ut non permittant dominum regem quitquam agere contra suum honorem. si invenias dominum regem in Senis et omnino velit ire Romam et te secum ducere, poteris ire et stare ibidem ad plus per viginti dies. fac tamen, ut de Senis mittas aliquem. eursorem de omnibus plene informatum. : intendat facere de processibus contra papam, die quod id, quod deus inspiraverit. si dieat tibi, quid concilium da- tum Basilee die 18 octobris 1400 tricesimo secundo. 348. Rede eines micht gen. Gesandten ? des Baseler Konzils vor K. Sigmund: dankt dem König für die unermüdliche Förderung des Konzils; ersucht ihn, zu verhüten, daß seine nach Rom geschichten Gesandten irgend etwas mit dem Papst vereinbaren, was der Gewalt und Freiheit des Konzils prájudizierlich sei; bittet. ihn, nach Basel be- hufs Teilnahme an den Hussitenverhandlungen. zwrückzukehren; warnt dm, sich in die Gewalt des Papstes oder vielmehr seiner diesen beherrschenden Feinde zu be- geben; erklärt, daß das Konzil nach eigenem Ermessen gegen den Papst vorgehen werde und dessen Gegenmaßregelm nicht fürchte. Siena 8.7 [1432 etwa Mitte November Aus Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 864 cop. chart. coaeva mit der Überschrift von Kardinal Orsini's Hand Tenor ambassciate facte in Senis domino regi Romanorum ex parte concilii Basiliensis. Illustrissime princeps et invietissime rex domineque mi metuendissime. [2] in- ss primis sacrosancta generalis sinodus in spiritu saneto legitime congregata regraciatur vestre regie majestati de tot et tantis favoribus laboribus et expensis factis pro bono universalis ecclesie dei et présertim pro incremento ipsius sacri Basiliensis concilii circa dominum nostrum papam et laudat tantam affectionem et diligenciam vestre regie maje- 40 45 a) em. ; Vorl. limitacionis. ! In dem oben erwähnten Briefe vom 29 September. ? Der Gesandte kann natürlich nur Peter Fries von Indersdorf sein. Dies ergiebt sich ohne weiteres, wenn man die Rede mit der in vw. 347 mitgeteilten Instruktion vergleicht; beide decken sich, ? Als äußersten Termin, am dem die Rede ge- halten sein kann, hat man den 22 November 1432 zat betrachten, von welehem Tage die sogenannte Bulla aurea Sigmunds für. das. Konxél, wisere nr. 386, eine Folge der Gesandtschaft des Peter Fries, datiert b) em.; Vorl. dispendiosos. ist. Als terminus post quem gilt die Ankunft des Gesandten in Siena, die um Martini erfolgt sein wird, wenn man unter Berücksichtigung der Dauer der Reise Johanns von Maulbronn von Basel nach Lucca im Juni (vgl. S. 307-308), der Briefbefór- derung von Siena nach Basel und der gesteigerten Unsicherheit der Straßen etwa 20 Tage für die Reise von Basel nach Siena ansetxt. Das obige Datum wird also dem wirklichen xiemlich nahe kommen, 1432 Okt. 18 1432 Okt, 18 [1432 circa Nov. med.)
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576 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 11432 statis, que modo non solum constat ipsi sacro concilio sed et toti mundo, et petit, ut circa Nor. illam continuet vestra serenitas usque in finem. [I"] sed ex quo vestra serenitas in med.) omnibus illis non potuit proficere a erga dominum nostrum papam etc., ideo predicta sancta sinodus suplicat hortatur requirit vestram serenitatem ad amputandum omnes hujusmodi tractatus, qui modo valde sunt periculosi sacro concilio, quia per hujusmodi tractatus multi notabiles affecti sacro concilio stant suspensi et retardant accedere sacrum concilium, presertim quia b modo dominus noster papa est plene informatus de intencione sacri concilii per responsum datum ambasiatoribus pape, ita quod non videtur amplius necessarium fore insistendum sed simpliciter imponere finem, quia sacrum concilium per nullam viam mundi recedet in minimo puncto a responsione sua. [I'] item ex quo 10 vestra regia majestas modo iterum misit ambasiatores ! suos ad dominum nostrum, vestra serenitas sit bene avisata et attenta, ne illi quitquam faciant, quod possit esse prejudi- ciale potestati et libertati sacri concilii, quam immediate a deo habet et non a papa nec imperatore, quia ipsis possent videri aliqua esse valde racionabilia, que essent valde turbativa ipsi sacro concilio, immo nullo modo reciperet, quia sacrum concilium nullum 15 dicit2 esse medium inter simpliciter adherere et non adherere, immo certificat 3 vestram majestatem, quod patres sacri concilii mori eligunt, quam quod cadat unum jota de sta- tutis Constanciensis et Basiliensis conciliorum, quia simpliciter non volunt, quod incar- ceretur spiritus sanctus nec per papam nec imperatorem. et in casu si ambasiatores vestre serenitatis aliquid in contrarium facerent, valde contaminarent honorem vestre 20 regie majestatis. [2] secundo 4 quia nuncii Boemorum, qui fuerunt in sacro concilio, coram generali congregacione inter alia requirebant ipsum sacrum concilium et petebant, ut facerent diligenciam circa vestram serenitatem, quatenus in adventu ambasiatorum regni vestra majestas vellet esse personaliter in sacro concilio, ut simul concludi posset tam de fide quam de temporalitate regni, quibus sacrum concilium respondit se hoc 25 fecisse scriptis et nunciis et promisit adhuc velle dare operam, ideo sacra sinodus supli- cat ammonet rogat et requirit vestram regiam majestatem, ut pro tanto bono dimissis omnibus negociis aliis velit accelerare gressus versus sacrum concilium, ne propter ab- senciam vestre majestatis occurrat impedimentum, quia de reductione ipsorum in domino spes magna habetur. et si reducentur ad fidem, reducentur eciam ad obedienciam debi- 30 tam vestre regie majestati; sed si jam non reducentur, vix erit spes de reductione ipsorum temporibus nostris. consideretque vestra serenitas, quantus honor exinde accedet et quanta utilitas vestre majestati et toti ecclesie, recogitetque vestra majestas, quociens scripserit et per nuncios intimaverit velle acquiescere et obedire consiliis et mandatis sacri concilii. ecce sacrum concilium, immo verius spiritus sanctus, qui director est 35 concilii, requirit et mandat, ut pro tanto bono universalis sancte ecclesie dei revertatur ad concilium. dignetur igitur vestra serenitas annuere requisicioni et ammonicioni sacri concilii, immo spiritus sancti. et si vestra majestas contrarium fecerit, attendat bene, quid faciat, et ea, que futura sunt. [2"] item 5 quia sacrum concilium jam propter adventum ambassiatorum regni Boemie invitavit omnes principes et communitates tocius 40 Alamanie, ut mittant suos solempnes ambassiatores ad cooperandum circa reductionem ipsorum, similiter illustris princeps et excelsus dominus dominus dux Wilhelmus dux Bavarie locumtenens vestre majestatis in sacro concilio nomine vestro eosdem principes et eciam communitates vocavit, in tali generali et tam magna congregatione presencia 5 a) em.; Forl. poficere. b) em.; Vort. qui. 45 1 Bf. Johannes von Chur, Lorenx von Hederváry und Kaspar Schlick, von deren Absendung Peter Fries natirlich in Siena Kenntnis erhalten hatte. Vgl. die Einleitung zu lit. B der nächsten Hauptabteilung. 2 3 4 5 Vgl. nr. 347 art. 13. Vgl. nr. 347 art. II. Vgl. nr. 347 art. 2. Vgl. nr. 347 art. 4.
576 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 11432 statis, que modo non solum constat ipsi sacro concilio sed et toti mundo, et petit, ut circa Nor. illam continuet vestra serenitas usque in finem. [I"] sed ex quo vestra serenitas in med.) omnibus illis non potuit proficere a erga dominum nostrum papam etc., ideo predicta sancta sinodus suplicat hortatur requirit vestram serenitatem ad amputandum omnes hujusmodi tractatus, qui modo valde sunt periculosi sacro concilio, quia per hujusmodi tractatus multi notabiles affecti sacro concilio stant suspensi et retardant accedere sacrum concilium, presertim quia b modo dominus noster papa est plene informatus de intencione sacri concilii per responsum datum ambasiatoribus pape, ita quod non videtur amplius necessarium fore insistendum sed simpliciter imponere finem, quia sacrum concilium per nullam viam mundi recedet in minimo puncto a responsione sua. [I'] item ex quo 10 vestra regia majestas modo iterum misit ambasiatores ! suos ad dominum nostrum, vestra serenitas sit bene avisata et attenta, ne illi quitquam faciant, quod possit esse prejudi- ciale potestati et libertati sacri concilii, quam immediate a deo habet et non a papa nec imperatore, quia ipsis possent videri aliqua esse valde racionabilia, que essent valde turbativa ipsi sacro concilio, immo nullo modo reciperet, quia sacrum concilium nullum 15 dicit2 esse medium inter simpliciter adherere et non adherere, immo certificat 3 vestram majestatem, quod patres sacri concilii mori eligunt, quam quod cadat unum jota de sta- tutis Constanciensis et Basiliensis conciliorum, quia simpliciter non volunt, quod incar- ceretur spiritus sanctus nec per papam nec imperatorem. et in casu si ambasiatores vestre serenitatis aliquid in contrarium facerent, valde contaminarent honorem vestre 20 regie majestatis. [2] secundo 4 quia nuncii Boemorum, qui fuerunt in sacro concilio, coram generali congregacione inter alia requirebant ipsum sacrum concilium et petebant, ut facerent diligenciam circa vestram serenitatem, quatenus in adventu ambasiatorum regni vestra majestas vellet esse personaliter in sacro concilio, ut simul concludi posset tam de fide quam de temporalitate regni, quibus sacrum concilium respondit se hoc 25 fecisse scriptis et nunciis et promisit adhuc velle dare operam, ideo sacra sinodus supli- cat ammonet rogat et requirit vestram regiam majestatem, ut pro tanto bono dimissis omnibus negociis aliis velit accelerare gressus versus sacrum concilium, ne propter ab- senciam vestre majestatis occurrat impedimentum, quia de reductione ipsorum in domino spes magna habetur. et si reducentur ad fidem, reducentur eciam ad obedienciam debi- 30 tam vestre regie majestati; sed si jam non reducentur, vix erit spes de reductione ipsorum temporibus nostris. consideretque vestra serenitas, quantus honor exinde accedet et quanta utilitas vestre majestati et toti ecclesie, recogitetque vestra majestas, quociens scripserit et per nuncios intimaverit velle acquiescere et obedire consiliis et mandatis sacri concilii. ecce sacrum concilium, immo verius spiritus sanctus, qui director est 35 concilii, requirit et mandat, ut pro tanto bono universalis sancte ecclesie dei revertatur ad concilium. dignetur igitur vestra serenitas annuere requisicioni et ammonicioni sacri concilii, immo spiritus sancti. et si vestra majestas contrarium fecerit, attendat bene, quid faciat, et ea, que futura sunt. [2"] item 5 quia sacrum concilium jam propter adventum ambassiatorum regni Boemie invitavit omnes principes et communitates tocius 40 Alamanie, ut mittant suos solempnes ambassiatores ad cooperandum circa reductionem ipsorum, similiter illustris princeps et excelsus dominus dominus dux Wilhelmus dux Bavarie locumtenens vestre majestatis in sacro concilio nomine vestro eosdem principes et eciam communitates vocavit, in tali generali et tam magna congregatione presencia 5 a) em.; Forl. poficere. b) em.; Vort. qui. 45 1 Bf. Johannes von Chur, Lorenx von Hederváry und Kaspar Schlick, von deren Absendung Peter Fries natirlich in Siena Kenntnis erhalten hatte. Vgl. die Einleitung zu lit. B der nächsten Hauptabteilung. 2 3 4 5 Vgl. nr. 347 art. 13. Vgl. nr. 347 art. II. Vgl. nr. 347 art. 2. Vgl. nr. 347 art. 4.
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A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 577 [3] tercio 1 de accessu vestre majestatis vestre serenitatis esset multum necessaria. ad Urbem, sicut scripsit vestra serenitas ipsi sacro concilio etc., suplicat iterum sacrum concilium hortatur et requirit, ne vestra majestas in tali forma vadat tam simpliciter sine securitate, nisi papa prius simpliciter adheserit sacro concilio. qui, si ante non fecerit, postea nullo modo faciet. et non est spes, quod vestra majestas postea possit immutare neque flectere papam, quia accessus vestre serenitatis non petitur nisi in malum concilii et ad immutandum mentem vestre majestatis et ad impediendum accessus multorum ad sacrum concilium, perpendatque bene vestra majestas, in quorum manibus tradimini cum vestris, certe non in manibus pape, quia non regit, sed regitur ab inimicis 1o vestris capitalibus 2, videatque vestra majestas, ne intret laqueum, quem exire non [3"] item ubi scripsit vestra regia majestas de non procedendo possita, cum vellet. ad ulteriora contra dominum nostrum papam etc., respondet sacrum concilium velle facere [35] item 3 consequenter scribit vestra serenitas, id, quod spiritus sanctus inspiraverit. quomodo in curia simili modo disponetur, quod papa non procedat contra existentes in 15 concilio etc. de quo valde admirantur patres sancti concilii, quid sibi velit per hoc regia majestas, an timorem de illis habeat, cum ipsi penitus nichil timeant nec curent b de illis, quia per sacrum concilium super hoc satis provisum est in sessione publica per decreta. [1432 circa Nov. med.) 20 349. Denkschrift eines Ungenannten Ifür K. Sigmundj: legt die übeln Folgen dar, die 11432 circa die Rückkehr des Königs zum Baseler Konzil für dieses und für das Reich haben Nor. ex.] würde. ƒ 1432 etwa Ende November Siena 4.] 25 Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 309b-311a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Infrascripte sunt cause, que regiam majestatem non tantum habent movere ad standum presencialiter in Senis et non ad sacrum concilium accedere, imo et necessitare pro bono statu universalis ecclesie Romaneque similiter et sacri concilii ac imperii et denique pro extimacione et honoris sui preservacione. Das Datum fehlt. Gedruckt bei Palacky, Urkundl. Beiträge aur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 336-339 eben- daher. — Erwähnt von Würdtwein, Subsidia diplomatica Tom. VIII Vorwort pag. b 7 und b8. [I] Si majestas sua regia Tuscia dimissa ad concilium ipsum nunc transibit, Se- nenses et Lucenses de eorum defensione desperati omni ex parte, precipue propter onera dietim duci incumbencia, videntes se nullatenus Florentinorum et pape magne potencie posse resistere necessario compellentur, ne protinus ruant, pape adherere et se eis vo- tisque suis submittere et cum Florentinis ipsis pacem facere, non justam quippe et 35 honorabilem sed et servilem et verecundam, ac Pisanos omnes castra in comitatu Pisano tenentes sub firma spe civitatem Pisanam imperiali presidio ad ejus libertatem et dicio- nem reducendi castris ipsis relictis ad hesteros e fugare oportebit sine spe ulla redeundi. quamobrem talis de Tuscia imperialis exitus ipso momento imperium tocius Tuscie do- minacione privabit et irrecuperabiliter majoremque audaciam malignandi pape contra 40 concilium maxime prebebit in grandem cesaree majestatis ignominiam et infamiam. que quidem, etsi ab inicio utid Ytaliam pro conponenda pace vocata et suscipienda corona pacifice venire visa sit, tamen, postquam propter Florentinorum rebellionem et resistenciam manu armata a papa factam per terrarum suarum insultum arma adversus eas potestates ipsa majestas movere cepit et populos invocare ac ceteros dominos Ytalicos imperii fideles ad suam et sacri imperii defensionem, non potest ammodo honeste et sine predictorum justa 30 45 a) sic. b) curent ist in der Forl. korr. aus curant. c) em.; Vort. hosteros. d) zu em. ut in? 1 Vgl. nr. 347 art. 10. D. i. Venedig. 3 Vgl. nr. 347 art. 14. 4 Wegen der Datierung vgl. S. 563.
A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 577 [3] tercio 1 de accessu vestre majestatis vestre serenitatis esset multum necessaria. ad Urbem, sicut scripsit vestra serenitas ipsi sacro concilio etc., suplicat iterum sacrum concilium hortatur et requirit, ne vestra majestas in tali forma vadat tam simpliciter sine securitate, nisi papa prius simpliciter adheserit sacro concilio. qui, si ante non fecerit, postea nullo modo faciet. et non est spes, quod vestra majestas postea possit immutare neque flectere papam, quia accessus vestre serenitatis non petitur nisi in malum concilii et ad immutandum mentem vestre majestatis et ad impediendum accessus multorum ad sacrum concilium, perpendatque bene vestra majestas, in quorum manibus tradimini cum vestris, certe non in manibus pape, quia non regit, sed regitur ab inimicis 1o vestris capitalibus 2, videatque vestra majestas, ne intret laqueum, quem exire non [3"] item ubi scripsit vestra regia majestas de non procedendo possita, cum vellet. ad ulteriora contra dominum nostrum papam etc., respondet sacrum concilium velle facere [35] item 3 consequenter scribit vestra serenitas, id, quod spiritus sanctus inspiraverit. quomodo in curia simili modo disponetur, quod papa non procedat contra existentes in 15 concilio etc. de quo valde admirantur patres sancti concilii, quid sibi velit per hoc regia majestas, an timorem de illis habeat, cum ipsi penitus nichil timeant nec curent b de illis, quia per sacrum concilium super hoc satis provisum est in sessione publica per decreta. [1432 circa Nov. med.) 20 349. Denkschrift eines Ungenannten Ifür K. Sigmundj: legt die übeln Folgen dar, die 11432 circa die Rückkehr des Königs zum Baseler Konzil für dieses und für das Reich haben Nor. ex.] würde. ƒ 1432 etwa Ende November Siena 4.] 25 Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 309b-311a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Infrascripte sunt cause, que regiam majestatem non tantum habent movere ad standum presencialiter in Senis et non ad sacrum concilium accedere, imo et necessitare pro bono statu universalis ecclesie Romaneque similiter et sacri concilii ac imperii et denique pro extimacione et honoris sui preservacione. Das Datum fehlt. Gedruckt bei Palacky, Urkundl. Beiträge aur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 336-339 eben- daher. — Erwähnt von Würdtwein, Subsidia diplomatica Tom. VIII Vorwort pag. b 7 und b8. [I] Si majestas sua regia Tuscia dimissa ad concilium ipsum nunc transibit, Se- nenses et Lucenses de eorum defensione desperati omni ex parte, precipue propter onera dietim duci incumbencia, videntes se nullatenus Florentinorum et pape magne potencie posse resistere necessario compellentur, ne protinus ruant, pape adherere et se eis vo- tisque suis submittere et cum Florentinis ipsis pacem facere, non justam quippe et 35 honorabilem sed et servilem et verecundam, ac Pisanos omnes castra in comitatu Pisano tenentes sub firma spe civitatem Pisanam imperiali presidio ad ejus libertatem et dicio- nem reducendi castris ipsis relictis ad hesteros e fugare oportebit sine spe ulla redeundi. quamobrem talis de Tuscia imperialis exitus ipso momento imperium tocius Tuscie do- minacione privabit et irrecuperabiliter majoremque audaciam malignandi pape contra 40 concilium maxime prebebit in grandem cesaree majestatis ignominiam et infamiam. que quidem, etsi ab inicio utid Ytaliam pro conponenda pace vocata et suscipienda corona pacifice venire visa sit, tamen, postquam propter Florentinorum rebellionem et resistenciam manu armata a papa factam per terrarum suarum insultum arma adversus eas potestates ipsa majestas movere cepit et populos invocare ac ceteros dominos Ytalicos imperii fideles ad suam et sacri imperii defensionem, non potest ammodo honeste et sine predictorum justa 30 45 a) sic. b) curent ist in der Forl. korr. aus curant. c) em.; Vort. hosteros. d) zu em. ut in? 1 Vgl. nr. 347 art. 10. D. i. Venedig. 3 Vgl. nr. 347 art. 14. 4 Wegen der Datierung vgl. S. 563.
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578 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 11432 circa Nov. ex.] querela eis ita in infractu dimissis principiata cum eorum presidio et favore bella quesito vocacionis concilii colore derelinquere, presertim cum palam ipsa regia majestas in Luca civitate oratoribus 1 concilii ea de causa missis morem non gesserit, imo contra rebelles ipsos pro juribus imperii et honore suo agere velle ac ultra iter versus Urbem velle prosequi eciam pro bono concilii dixerit. hanc igitur excusacionem pro ipso repente recessu seu discessu, scilicet vocacionis, quasi ei obtemperandum sit, vulgus saltem non admittet, maxime cum emuli jam omnes promulgaverint regiam a majestatem a in Senis alimenta poscere veluti pecuniis et gencium potestate in regnis suis carentem b ipsumque sacrum concilium non universale fore sed regie majestatis et ducis Mediolani concilia- bulum esse; quinimo vulgus dicete regiam majestatem occasionem quandam pro causa 10 discessus sibi invenisse. [2] Rursum recessus ipse regius suprascriptis rebus dispendium nimis allaturus verisimiliter videretur. nam papa d, tota Tuscia post talem recessum momento submissa voluntati disposicionique sue, confestim cum tota Florentinorum tunc libera potencia et Venetorum e statum Urbini comitis aliorumque dominorum Marchie in eandem causam 15 conveniencium destruet ac Sancii Garrile 2 capitanei ipsius sacri concilii gentes armigeras annullabit. disperdet enim omnes uti ecclesie et sacri imperii fideles, qui1 contemplacione majestatis regie concilii vexilla regieque majestatis tamquam advocati et ecclesie protec- toris in marchia Anchonitana erexerunt. [3] Post demum, omnes concilio adherentes ut annullet, contra Colonienses 3 et 20 multos alios principes Romanos pro sacro concilio et imperatore facientes procedet papa ipse; quos similiter veluti ex omni parte a terris ecclesie Romane circumvallatos infra modicum tempus castrabit g. et hec quippe omnia papa verisimiliter ante futuram proximam estatem ad confusionem et verecundiam sacri imperii et concilii atque damp- num perficere potest, qui sine ulla resistencia cum magno potentatu et favore in istis 25 partibus se solum reperiet contra predictos sacri concilii et majestatis sue servitores spe consilio et omni suffragio maxime imperiali inopinate destitutos. [4] Adveniente vero estate cum ipso h papa Veneti et Florentini, inimici simul ducis Mediolani, venient pro viribus omnes ipsasque potencias ad dampna et persecucio- nem prelibati domini ducis mandabunt. qui tali casu adveniente i (quod deus avertat) s0 simpliciter perditus remaneret. [5] Item cum hec omnia mala ex dicto recessu verisimiliter inspecta pravitate temporum secutura sint, animadvertat primum regia majestas detrimentum, quod inmense ac irreparabiliter sacrum imperium pateretur, si permitteret pene majorem partem Ytalie a k Venetis occupari, qui tantam potestatem maritimam habent et plures liberos aditus 35 haberent, si in Germaniam postea transire vellent. et bene consideret, que tunc potestas esse posset, que jura imperialia occupata eis subtrahere posset et obtinere, si 1 ipsis habentibus Romanum pontificem ad sua mandata audacia daretur convolandi ad culmen imperiale diu ab Alamannis quesitumm 4, et si hiis premissis regie majestati a successoribus excusacio daretur. [6] Item bene intueatur dispendium ", quod non modicum ecclesia Romana pate- retur. nam cum iste papa sit Venetus, Veneti ipsum impellerent, ut sub colore eorum 5 40 a) fehlt in der Forl. b) cm.; Vorl. carente. c) dicet — majestatem fellt in der Vorl. d) em.; I pape. e) in der Forl. folyl per hoc. f) fellt in der Vort. g) em.; Forl. castra metabit. 1) cm.; Vorl. ipse. i) em.; Vorl. advenient. k) fchlt in der Forl. 1) die Forl. ist an dieser Stelle offenbar verderbt; sie schlieftt art. 5 mit obtinere, 45 setat Item vor si und beginnt damit cinen nerten Artikel. m) zu em. possessum? n) em.; Forl. dispensium. 1 Man wird an Johann von Maulbronn und Haupt von Pappenheim au denken haben, die Ende Juni in Lucca waren. Vgl. S. 307 Anm. 10. 2 Vgl. die Einleitung au lit. B der nüchsten Hauptabteilung. 3 D. i. die Colonna. Vgl. auch S. 475 Anm. 8. 4 Vgl. hierru RTA. 12, 226 Z. 35 und 227 Z. 9-10. 50
578 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 11432 circa Nov. ex.] querela eis ita in infractu dimissis principiata cum eorum presidio et favore bella quesito vocacionis concilii colore derelinquere, presertim cum palam ipsa regia majestas in Luca civitate oratoribus 1 concilii ea de causa missis morem non gesserit, imo contra rebelles ipsos pro juribus imperii et honore suo agere velle ac ultra iter versus Urbem velle prosequi eciam pro bono concilii dixerit. hanc igitur excusacionem pro ipso repente recessu seu discessu, scilicet vocacionis, quasi ei obtemperandum sit, vulgus saltem non admittet, maxime cum emuli jam omnes promulgaverint regiam a majestatem a in Senis alimenta poscere veluti pecuniis et gencium potestate in regnis suis carentem b ipsumque sacrum concilium non universale fore sed regie majestatis et ducis Mediolani concilia- bulum esse; quinimo vulgus dicete regiam majestatem occasionem quandam pro causa 10 discessus sibi invenisse. [2] Rursum recessus ipse regius suprascriptis rebus dispendium nimis allaturus verisimiliter videretur. nam papa d, tota Tuscia post talem recessum momento submissa voluntati disposicionique sue, confestim cum tota Florentinorum tunc libera potencia et Venetorum e statum Urbini comitis aliorumque dominorum Marchie in eandem causam 15 conveniencium destruet ac Sancii Garrile 2 capitanei ipsius sacri concilii gentes armigeras annullabit. disperdet enim omnes uti ecclesie et sacri imperii fideles, qui1 contemplacione majestatis regie concilii vexilla regieque majestatis tamquam advocati et ecclesie protec- toris in marchia Anchonitana erexerunt. [3] Post demum, omnes concilio adherentes ut annullet, contra Colonienses 3 et 20 multos alios principes Romanos pro sacro concilio et imperatore facientes procedet papa ipse; quos similiter veluti ex omni parte a terris ecclesie Romane circumvallatos infra modicum tempus castrabit g. et hec quippe omnia papa verisimiliter ante futuram proximam estatem ad confusionem et verecundiam sacri imperii et concilii atque damp- num perficere potest, qui sine ulla resistencia cum magno potentatu et favore in istis 25 partibus se solum reperiet contra predictos sacri concilii et majestatis sue servitores spe consilio et omni suffragio maxime imperiali inopinate destitutos. [4] Adveniente vero estate cum ipso h papa Veneti et Florentini, inimici simul ducis Mediolani, venient pro viribus omnes ipsasque potencias ad dampna et persecucio- nem prelibati domini ducis mandabunt. qui tali casu adveniente i (quod deus avertat) s0 simpliciter perditus remaneret. [5] Item cum hec omnia mala ex dicto recessu verisimiliter inspecta pravitate temporum secutura sint, animadvertat primum regia majestas detrimentum, quod inmense ac irreparabiliter sacrum imperium pateretur, si permitteret pene majorem partem Ytalie a k Venetis occupari, qui tantam potestatem maritimam habent et plures liberos aditus 35 haberent, si in Germaniam postea transire vellent. et bene consideret, que tunc potestas esse posset, que jura imperialia occupata eis subtrahere posset et obtinere, si 1 ipsis habentibus Romanum pontificem ad sua mandata audacia daretur convolandi ad culmen imperiale diu ab Alamannis quesitumm 4, et si hiis premissis regie majestati a successoribus excusacio daretur. [6] Item bene intueatur dispendium ", quod non modicum ecclesia Romana pate- retur. nam cum iste papa sit Venetus, Veneti ipsum impellerent, ut sub colore eorum 5 40 a) fehlt in der Forl. b) cm.; Vorl. carente. c) dicet — majestatem fellt in der Vorl. d) em.; I pape. e) in der Forl. folyl per hoc. f) fellt in der Vort. g) em.; Forl. castra metabit. 1) cm.; Vorl. ipse. i) em.; Vorl. advenient. k) fchlt in der Forl. 1) die Forl. ist an dieser Stelle offenbar verderbt; sie schlieftt art. 5 mit obtinere, 45 setat Item vor si und beginnt damit cinen nerten Artikel. m) zu em. possessum? n) em.; Forl. dispensium. 1 Man wird an Johann von Maulbronn und Haupt von Pappenheim au denken haben, die Ende Juni in Lucca waren. Vgl. S. 307 Anm. 10. 2 Vgl. die Einleitung au lit. B der nüchsten Hauptabteilung. 3 D. i. die Colonna. Vgl. auch S. 475 Anm. 8. 4 Vgl. hierru RTA. 12, 226 Z. 35 und 227 Z. 9-10. 50
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A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 579 15 circa securitatis eis daret gubernacionem et custodiam civitatum ecclesie mari suo et termino 11432 Nov. ec.] vicinarum a, ut Bononia Ariminum Anchona Firmum et similes civitates, que sunt claves Romandiole et Marchie, et deinde vel" solutione alicujus pecunie vel donacione posses- sione obtenta et quesita ipsas in vicariatus perpetui titulum obtinere procurabunt, ut 5 retroactis temporibus multi alii domini egerunt. sic quoque facere conarentur Florentini de castris et opidis ecclesie terris suis vicinis. [7 Item ubi isto papa deposito alius per concilium eligeretur, quis modus tunc Venetis et Florentinis inimicis inveniretur! et que potestas foret, que efficere posset, quod talis pontifex electus possessionem Romane ecclesie suique patrimonii adipisci 10 posset occupatam ab isto papa vel a collegio solum cardinalium ei adherencium c? [8] Item ponderetur, quantum naufragium et periculum universali ecclesie et sacro concilio inmineret, si papa et hee communitates ita sui natura fraudulente tantam poten- ciam obtinerent. nam leviter artibus suis et versuciis cum policitacionibus vias invenirent varias dictam synodum scindendi aut per medium regis Bolonie, qui jam pape favorem propter regna sibi policita ita accurate prebet d, seu tunc per aliquos prelatos Ytalie, qui, ne e sua perderent beneficiorum comoda et redditus, in concilio colludere et divertere possent. [9] Item cum quasi regna omnia in hac tempestate invicem divisiones habeant et bella, conaretur papa per medium precipue istarum communitatum, cum quibus Napulie 20 regnum eciam esse conpelleretur et quarumf cives in omnibus regnis fere versantur, uni parti g adherere. quod quidem papa ipse faciliter obtineret. circa 350. Denkschrift eines Ungenannten 1 für K. Sigmund: legt die Notwendigkeit der Rück- 11432 kehr des Königs nach Basel zum Zweck der Teilnahme an den bevorstehenden Hus- Nov.ex.] sitenverhandlungen dar. [1432 etwa Ende November Siena 2.] 30 Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 176b-180b cop. chart. coacva ohne Uberschrift und Datum. Gedruckt in Documenta ad concordata nationis Germanicae integra (Francof. et Lips. 1775) I, 56-68 (vermutlich aus unserer Vorlage) und daraus bei Würdtwein, Subsidia dipl. 7, 6-17. In diesen beiden Drucken ist das Stück fälschlich mit der unten als nr. 4II ab- gedruckten Instruktion au einem Aktenstiick vereinigt unter dem Titel „Avisamenta ad Sigismundum regem Romanorum ex parte concilii Basiliensis anno etc. trigesimo tercio“. Vgl. S. 563. — Benutxt von Aschbach 4, II1-112. 25 Illustrissime princeps et serenissime rex ac domine metuendissime. motiva et raciones faciencia, ut vestra majestas acceleret gressus versus sacrum concilium, 35 sunt hec: [1] Primum, quod est maximum et principalissimum, quia sacrum concilium pro isto supplicat admonet requirit et mandat 3, ut vestra majestas revertatur obmissis om- nibus aliis negociis, et istud consilium propter reverenciam spiritus sancti, qui rector et director est conciliorum sacrorum, amplectendum et preferendum est omnibus aliis con- 40 siliis, quia ipse spiritus sanctus solus est, qui seit ea, que futura sunt ex hiis, que vestra majestas intendit, licet vestra majestas non intendat nisi bonum. sed tamen, an bonum sequatur, vestre majestati absconditum est; sed directori sacri concilii omnia nota sunt et aperta. [2] Item ad conservandum honorem regie majestatis erga deum et homines non 45 est caucius quam simpliciter acquiescere consiliis et requisicioni sacri concilii, quia hec a) em.; Forl. vicinorum. b) cm.; Forl. in solutum statt vel solutione. c) in der Vort. folgt electo. d) fellt in der Forl. e) cm.; Forl. spe. f) em.; Forl. quorum. g) em.; Forl. parte. 1 Uber den Verfasser der Denkschrift vgl. S. 563. 2 Zur Datierung ist S. 563 mu vergleichen. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Vgl. nr. 347 art. 2 und nr. 348 art. 2. 74
A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 579 15 circa securitatis eis daret gubernacionem et custodiam civitatum ecclesie mari suo et termino 11432 Nov. ec.] vicinarum a, ut Bononia Ariminum Anchona Firmum et similes civitates, que sunt claves Romandiole et Marchie, et deinde vel" solutione alicujus pecunie vel donacione posses- sione obtenta et quesita ipsas in vicariatus perpetui titulum obtinere procurabunt, ut 5 retroactis temporibus multi alii domini egerunt. sic quoque facere conarentur Florentini de castris et opidis ecclesie terris suis vicinis. [7 Item ubi isto papa deposito alius per concilium eligeretur, quis modus tunc Venetis et Florentinis inimicis inveniretur! et que potestas foret, que efficere posset, quod talis pontifex electus possessionem Romane ecclesie suique patrimonii adipisci 10 posset occupatam ab isto papa vel a collegio solum cardinalium ei adherencium c? [8] Item ponderetur, quantum naufragium et periculum universali ecclesie et sacro concilio inmineret, si papa et hee communitates ita sui natura fraudulente tantam poten- ciam obtinerent. nam leviter artibus suis et versuciis cum policitacionibus vias invenirent varias dictam synodum scindendi aut per medium regis Bolonie, qui jam pape favorem propter regna sibi policita ita accurate prebet d, seu tunc per aliquos prelatos Ytalie, qui, ne e sua perderent beneficiorum comoda et redditus, in concilio colludere et divertere possent. [9] Item cum quasi regna omnia in hac tempestate invicem divisiones habeant et bella, conaretur papa per medium precipue istarum communitatum, cum quibus Napulie 20 regnum eciam esse conpelleretur et quarumf cives in omnibus regnis fere versantur, uni parti g adherere. quod quidem papa ipse faciliter obtineret. circa 350. Denkschrift eines Ungenannten 1 für K. Sigmund: legt die Notwendigkeit der Rück- 11432 kehr des Königs nach Basel zum Zweck der Teilnahme an den bevorstehenden Hus- Nov.ex.] sitenverhandlungen dar. [1432 etwa Ende November Siena 2.] 30 Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 176b-180b cop. chart. coacva ohne Uberschrift und Datum. Gedruckt in Documenta ad concordata nationis Germanicae integra (Francof. et Lips. 1775) I, 56-68 (vermutlich aus unserer Vorlage) und daraus bei Würdtwein, Subsidia dipl. 7, 6-17. In diesen beiden Drucken ist das Stück fälschlich mit der unten als nr. 4II ab- gedruckten Instruktion au einem Aktenstiick vereinigt unter dem Titel „Avisamenta ad Sigismundum regem Romanorum ex parte concilii Basiliensis anno etc. trigesimo tercio“. Vgl. S. 563. — Benutxt von Aschbach 4, II1-112. 25 Illustrissime princeps et serenissime rex ac domine metuendissime. motiva et raciones faciencia, ut vestra majestas acceleret gressus versus sacrum concilium, 35 sunt hec: [1] Primum, quod est maximum et principalissimum, quia sacrum concilium pro isto supplicat admonet requirit et mandat 3, ut vestra majestas revertatur obmissis om- nibus aliis negociis, et istud consilium propter reverenciam spiritus sancti, qui rector et director est conciliorum sacrorum, amplectendum et preferendum est omnibus aliis con- 40 siliis, quia ipse spiritus sanctus solus est, qui seit ea, que futura sunt ex hiis, que vestra majestas intendit, licet vestra majestas non intendat nisi bonum. sed tamen, an bonum sequatur, vestre majestati absconditum est; sed directori sacri concilii omnia nota sunt et aperta. [2] Item ad conservandum honorem regie majestatis erga deum et homines non 45 est caucius quam simpliciter acquiescere consiliis et requisicioni sacri concilii, quia hec a) em.; Forl. vicinorum. b) cm.; Forl. in solutum statt vel solutione. c) in der Vort. folgt electo. d) fellt in der Forl. e) cm.; Forl. spe. f) em.; Forl. quorum. g) em.; Forl. parte. 1 Uber den Verfasser der Denkschrift vgl. S. 563. 2 Zur Datierung ist S. 563 mu vergleichen. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Vgl. nr. 347 art. 2 und nr. 348 art. 2. 74
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580 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 11432 faciendo non poterit quitquam vestre majestati imputari, qualitercunque eciam succedant, circa Nov. cc] quia concilium tante est potestatis et tali duce regitur, scilicet spiritu sancto, ut quilibet quantumcunque alte sciencie vel profundi consilii sacro concilio pocius quam sibi credere debeat, quia judicium hominis fallitur in multis. [3] Item quia vestra regia majestas multis litteris scripsit et nunciis intimavit velle parere et acquiescere consiliis et mandatis sacri concilii. et ecce sacrum concilium jam non semel, sed pluries 1 supplicavit monuit requisivit, imo mandavit nunciis et bullis, ut vestra serenitas revertatur ad concilium pro tanto bono universalis ecclesie. quod eciam explicari non poterit quibuscunque racionibus, quantum bonum conferet presencia vestre majestatis, quia ex adventu vestre serenitatis confluerent reges et principes in 10 modico temporis spacio, quia propter absenciam vestre majestatis multi non bene infor- mati de affeccione vestra dubitant de adherencia et stabilitate vestre serenitatis; qui omnes certificarentur et attraherentur per adventum vestre majestatis. [4] Item potissime ex eo, quia Bohemi in tractatibus in Egra 2 et per litteras 3 et novissime per nuncios suos 4 requisiverunt sacrum concilium, quatenus operam daret effi- 15 cacem, ut in adventu ambasiatorum regni Bohemie vestra majestas sit presens in concilio. sed raciones istius requisicionis nemo scit, nisi ipsi soli. sed verisimile videtur, quod ipsi sciant tales difficultates circa regnum et inter se mutuo, quas non estiment posse terminari nisi per presenciam vestre serenitatis. ipsi non requisiverunt, ut vestra maje- stas procuratorem cum mandato mittat, sed majestatis vestre presenciam, licet sacrum 20 concilium in responso suo 5 posuerit, ne retardaret adventum ipsorum, pro excusacione vestre serenitatis de mandato pleno mittendo. [5] Item si vestra majestas hoc non faciet, quid aliud sequetur, nisi quod multi de sacro concilio a non habentes plenam noticiam vestre serenitatis incipient graviter et egre ferre, quod vestra majestas non acquiescit tot et tantis monicionibus et requisi- 25 cionibus? et forte simpliciter dubitare possent Bohemi de adherencia vestre majestatis. [6] Item legat vestra majestas libros et historiales et inveniet, que et qualia oc- currerunt regibus recte non volentibus acquiescere mandatis domini. ecce mandatum concilii non est mandatum hominum, sed dei. attendat bene majestas vestra, cui resistat. ecce deus, qui punivit preteritos, adhuc regnat et imperat. [7 Item sacrum concilium hoc pro certo tenet, quod presencia vestre majestatis multum faceret ad reduccionem ipsorum Bohemorum ad fidem et eciam ad reduccionem regni ad debitam obedienciam vestre serenitati. sic eciam absencia vestra in hiis multum nocebit. 5 30 a) fehlt in der Vorlage. 35 1 Am 18 September schrieb Hzg. Wilhelm von Baiern an K. Sigmund: gnadigister herr. gemainklich das heilig concili und alle die ewern, die euch dann guts gonnen, die sahen zûmal gern, hiet ez ein soliche gestalt, das dann ewer kunglich gnad auch zu dem heiligen concili kâm, und si mainent auch, das ewer kunglich gnad vil guts darin geschaffen mocht und wurd. in dem allem weis ewer kung- lich gnad der almachtig got dez pesten; u. a. m. Dat. Basel an dornstag nach exaltacio sancte crucis [Sept. 18] anno etc. 32. (Minchen Reichs-A. Fürsten- sachen Tom. V fol. 261a conc. chart.; vgl. Kluckhohn a. a. O. 2, 589.) Vgl. auch nr. 349 art. 1. 2 Man vergleiche den Bericht Johanns von Maul- bronn über die Egerer Verhandlungen, den Ragusa im Tractatus de reductione Bohemorum mitteilt (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 218). 3 Auch Sigmund selbst war von den Hussiten aufgefordert worden, an den Verhandlungen in Basel persönlich teilxunchmen. Vgl. den Brief Prokops an ihn vom 21 Mai 1432 (a. a. O. I, 226) und den Prags vom 2 Juli (oben S. 474 Anm. 4). 4 Vgl. S. 559. 5 D. i. in dem S. 559 Anm. I erwähnten Briefe vom 12 Oktober. Das Konxil hatte darin den Böhmen geschrieben, daſt es sich bereits bemüht habe, den König xur persönlichen Teilnahme an den Ver- 45 handlungen mit ihnen nu bewegen, und daß es nun einen neuen Ruf an ihn ergehen lassen wolle, ut vel personaliter vel per procuratorem cum sufficienti mandato in sacro concilio quantocius interesse dignetur. 40 50
580 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 11432 faciendo non poterit quitquam vestre majestati imputari, qualitercunque eciam succedant, circa Nov. cc] quia concilium tante est potestatis et tali duce regitur, scilicet spiritu sancto, ut quilibet quantumcunque alte sciencie vel profundi consilii sacro concilio pocius quam sibi credere debeat, quia judicium hominis fallitur in multis. [3] Item quia vestra regia majestas multis litteris scripsit et nunciis intimavit velle parere et acquiescere consiliis et mandatis sacri concilii. et ecce sacrum concilium jam non semel, sed pluries 1 supplicavit monuit requisivit, imo mandavit nunciis et bullis, ut vestra serenitas revertatur ad concilium pro tanto bono universalis ecclesie. quod eciam explicari non poterit quibuscunque racionibus, quantum bonum conferet presencia vestre majestatis, quia ex adventu vestre serenitatis confluerent reges et principes in 10 modico temporis spacio, quia propter absenciam vestre majestatis multi non bene infor- mati de affeccione vestra dubitant de adherencia et stabilitate vestre serenitatis; qui omnes certificarentur et attraherentur per adventum vestre majestatis. [4] Item potissime ex eo, quia Bohemi in tractatibus in Egra 2 et per litteras 3 et novissime per nuncios suos 4 requisiverunt sacrum concilium, quatenus operam daret effi- 15 cacem, ut in adventu ambasiatorum regni Bohemie vestra majestas sit presens in concilio. sed raciones istius requisicionis nemo scit, nisi ipsi soli. sed verisimile videtur, quod ipsi sciant tales difficultates circa regnum et inter se mutuo, quas non estiment posse terminari nisi per presenciam vestre serenitatis. ipsi non requisiverunt, ut vestra maje- stas procuratorem cum mandato mittat, sed majestatis vestre presenciam, licet sacrum 20 concilium in responso suo 5 posuerit, ne retardaret adventum ipsorum, pro excusacione vestre serenitatis de mandato pleno mittendo. [5] Item si vestra majestas hoc non faciet, quid aliud sequetur, nisi quod multi de sacro concilio a non habentes plenam noticiam vestre serenitatis incipient graviter et egre ferre, quod vestra majestas non acquiescit tot et tantis monicionibus et requisi- 25 cionibus? et forte simpliciter dubitare possent Bohemi de adherencia vestre majestatis. [6] Item legat vestra majestas libros et historiales et inveniet, que et qualia oc- currerunt regibus recte non volentibus acquiescere mandatis domini. ecce mandatum concilii non est mandatum hominum, sed dei. attendat bene majestas vestra, cui resistat. ecce deus, qui punivit preteritos, adhuc regnat et imperat. [7 Item sacrum concilium hoc pro certo tenet, quod presencia vestre majestatis multum faceret ad reduccionem ipsorum Bohemorum ad fidem et eciam ad reduccionem regni ad debitam obedienciam vestre serenitati. sic eciam absencia vestra in hiis multum nocebit. 5 30 a) fehlt in der Vorlage. 35 1 Am 18 September schrieb Hzg. Wilhelm von Baiern an K. Sigmund: gnadigister herr. gemainklich das heilig concili und alle die ewern, die euch dann guts gonnen, die sahen zûmal gern, hiet ez ein soliche gestalt, das dann ewer kunglich gnad auch zu dem heiligen concili kâm, und si mainent auch, das ewer kunglich gnad vil guts darin geschaffen mocht und wurd. in dem allem weis ewer kung- lich gnad der almachtig got dez pesten; u. a. m. Dat. Basel an dornstag nach exaltacio sancte crucis [Sept. 18] anno etc. 32. (Minchen Reichs-A. Fürsten- sachen Tom. V fol. 261a conc. chart.; vgl. Kluckhohn a. a. O. 2, 589.) Vgl. auch nr. 349 art. 1. 2 Man vergleiche den Bericht Johanns von Maul- bronn über die Egerer Verhandlungen, den Ragusa im Tractatus de reductione Bohemorum mitteilt (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 218). 3 Auch Sigmund selbst war von den Hussiten aufgefordert worden, an den Verhandlungen in Basel persönlich teilxunchmen. Vgl. den Brief Prokops an ihn vom 21 Mai 1432 (a. a. O. I, 226) und den Prags vom 2 Juli (oben S. 474 Anm. 4). 4 Vgl. S. 559. 5 D. i. in dem S. 559 Anm. I erwähnten Briefe vom 12 Oktober. Das Konxil hatte darin den Böhmen geschrieben, daſt es sich bereits bemüht habe, den König xur persönlichen Teilnahme an den Ver- 45 handlungen mit ihnen nu bewegen, und daß es nun einen neuen Ruf an ihn ergehen lassen wolle, ut vel personaliter vel per procuratorem cum sufficienti mandato in sacro concilio quantocius interesse dignetur. 40 50
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A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 581 11432 circa Nor. ex.] [8] Item quis faciet pacem inter illos de regno, qui se mutuo in tantum dampnifi- carunt a? nullus sine presencia vestra. 9] Item quis faciet, quod illi, qui tenent bona ecclesiarum, quod restituant illa, nisi vestra majestas? et illa omnia negligentur per absenciam vestre serenitatis. 10] Item si hodie essent reducti ad fidem et pax non daretur, et expedicio super illis nichil prodesset. [11] Item si majestas vestra non erit presens et isti Bohemi non reducerentur, totum asscriberetur vestre serenitati. et consumabitur id, quod papa scripsit 1 in bullis suis et multi emuli vestri scripserunt et predicaverunt per totum mundum, dicentes vos 10 esse fautorem hereticorum 2. [12] Item omnia mala, que postea sequentur ex non reduccione ipsorum, asscribentur vestre majestati. et ex illo possetis perdere et imperium et regnum Bohemie et similiter Ungarie, quia scit vestra serenitas, quod papa jam disposuit dare aliis 3, imo dedit, et forte quia principes et alii domini temporales et communitates non pacientur se destrui. 15 si concilium vellet dissimulare, ipsi sibi providebunt. videntes se derelictos per vestram regiam majestatem et non volentes omnino destrui, sibi providebunt de capite. [13] Item ad hoc movebuntur per illa nova, que modo vestra majestas misit 4 tam concilio quam aliis principibus de confederacione Bohemorum cum rege Bolonie contra Alamannos. nulli dubium, quin jam in ista magna congregacione, que erit in sacro con- 20 cilio, cogitabunt isti principes nobiles et communitates, quomodo provideatur. vere si non esset aliud motivum, istud solum deberet movere vestram majestatem et sine requi- sicione quorumcunque. 14] Item ista gwerra Ytalie non tantum nocere potest universali ecclesie, quantum nocebit, si non reducentur isti heretici modo confederati b cum Bolonis. [15] Item si perdat vestra majestas istud regnum Bohemie, sicut timendum est, si non reducentur, non recuperabitis per istos de Ytalia, sed Ytaliam facilius per Alaman- niam et Bohemiam. [16] Item ex quo vestra majestas intravit partes Ytalie propter pacem non dis- posita ad gwerram, nec verisimile est, quod per litteras 5 vel nuncios possit adducere so gentes, presertim de Alamannia. sed nulli dubium, quin presencia vestre majestatis in c congregacione principum et communitatum faceret mirabilia et ipsa obtineret gentes et potenciam. [17] Item si remanebit vestra serenitas in illis partibus, stabit quasi per totam hiemem inutiliter vel saltem modicum fructum faciet et in concilio negliget multa et 35 magna universalis ecclesie bona, eciam circa reduccionem Bohemorum. que omnia posset vestra majestas expedire ante majum et postea cum magno honore et potencia redire dis- posita ad bellum et exequi negocia imperii. [18] Item nulli dubium, quin dominus noster papa plus timeret vestram majestatem, quando esset in concilio, quam interim quod scit eam in Ytalia esse, quia timeret deponi 40 vel alia et sciret, quod per adventum vestre serenitatis mirabiliter cresceret et fortifi- caretur concilium, quia papa et sui hodie tenent, quod concilium non faciat nisi volun- tatem vestram. [19] Item, serenissime rex, attendat vestra majestas regia, anne providendum sit scandalo futuro tam magno, quoniam emuli vestre serenitatis jam clamant: ecce quomodo 25 1433 Mai 45 a) em.; Forl. dapnificarunt. b) Vorl. add. cum Bohemis. c) feldt in der Vorlage. Vgl. nr. 395 art. 2a. Vgl. hierxu S. 30 Anm. 7. Hier wird man in erster Linie an den König von Polen xu denken haben, dessen Beziehungen xu 1 2 3 Eugen IV schr intime waren. Man vergleiche unten art. 32 und unsere nr. 476 art. 3. 4 Vgl. S. 512 Anm. 2. 5 Vgl. nrr. 331 und 332. 74*
A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 581 11432 circa Nor. ex.] [8] Item quis faciet pacem inter illos de regno, qui se mutuo in tantum dampnifi- carunt a? nullus sine presencia vestra. 9] Item quis faciet, quod illi, qui tenent bona ecclesiarum, quod restituant illa, nisi vestra majestas? et illa omnia negligentur per absenciam vestre serenitatis. 10] Item si hodie essent reducti ad fidem et pax non daretur, et expedicio super illis nichil prodesset. [11] Item si majestas vestra non erit presens et isti Bohemi non reducerentur, totum asscriberetur vestre serenitati. et consumabitur id, quod papa scripsit 1 in bullis suis et multi emuli vestri scripserunt et predicaverunt per totum mundum, dicentes vos 10 esse fautorem hereticorum 2. [12] Item omnia mala, que postea sequentur ex non reduccione ipsorum, asscribentur vestre majestati. et ex illo possetis perdere et imperium et regnum Bohemie et similiter Ungarie, quia scit vestra serenitas, quod papa jam disposuit dare aliis 3, imo dedit, et forte quia principes et alii domini temporales et communitates non pacientur se destrui. 15 si concilium vellet dissimulare, ipsi sibi providebunt. videntes se derelictos per vestram regiam majestatem et non volentes omnino destrui, sibi providebunt de capite. [13] Item ad hoc movebuntur per illa nova, que modo vestra majestas misit 4 tam concilio quam aliis principibus de confederacione Bohemorum cum rege Bolonie contra Alamannos. nulli dubium, quin jam in ista magna congregacione, que erit in sacro con- 20 cilio, cogitabunt isti principes nobiles et communitates, quomodo provideatur. vere si non esset aliud motivum, istud solum deberet movere vestram majestatem et sine requi- sicione quorumcunque. 14] Item ista gwerra Ytalie non tantum nocere potest universali ecclesie, quantum nocebit, si non reducentur isti heretici modo confederati b cum Bolonis. [15] Item si perdat vestra majestas istud regnum Bohemie, sicut timendum est, si non reducentur, non recuperabitis per istos de Ytalia, sed Ytaliam facilius per Alaman- niam et Bohemiam. [16] Item ex quo vestra majestas intravit partes Ytalie propter pacem non dis- posita ad gwerram, nec verisimile est, quod per litteras 5 vel nuncios possit adducere so gentes, presertim de Alamannia. sed nulli dubium, quin presencia vestre majestatis in c congregacione principum et communitatum faceret mirabilia et ipsa obtineret gentes et potenciam. [17] Item si remanebit vestra serenitas in illis partibus, stabit quasi per totam hiemem inutiliter vel saltem modicum fructum faciet et in concilio negliget multa et 35 magna universalis ecclesie bona, eciam circa reduccionem Bohemorum. que omnia posset vestra majestas expedire ante majum et postea cum magno honore et potencia redire dis- posita ad bellum et exequi negocia imperii. [18] Item nulli dubium, quin dominus noster papa plus timeret vestram majestatem, quando esset in concilio, quam interim quod scit eam in Ytalia esse, quia timeret deponi 40 vel alia et sciret, quod per adventum vestre serenitatis mirabiliter cresceret et fortifi- caretur concilium, quia papa et sui hodie tenent, quod concilium non faciat nisi volun- tatem vestram. [19] Item, serenissime rex, attendat vestra majestas regia, anne providendum sit scandalo futuro tam magno, quoniam emuli vestre serenitatis jam clamant: ecce quomodo 25 1433 Mai 45 a) em.; Forl. dapnificarunt. b) Vorl. add. cum Bohemis. c) feldt in der Vorlage. Vgl. nr. 395 art. 2a. Vgl. hierxu S. 30 Anm. 7. Hier wird man in erster Linie an den König von Polen xu denken haben, dessen Beziehungen xu 1 2 3 Eugen IV schr intime waren. Man vergleiche unten art. 32 und unsere nr. 476 art. 3. 4 Vgl. S. 512 Anm. 2. 5 Vgl. nrr. 331 und 332. 74*
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582 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 11432 imperator diligit reduccionem Bohemorum. o serenissime rex, quid dicetur, si non erit circa Nov.er.] vestra majestas ibi et si non reducerentur? diceretur forsitan: ecce ipsi veniunt ad concilium propter reduccionem, requirunt et petunt presenciam regie majestatis et sacrum concilium similiter requirit et mandat, et ipse fugit ad papam, qui totus contrariatur concilio et reduccioni Bohemorum. videat vestra serenitas, anne providendum sit scan- dalo tam maximo. [20] Item quod absencia vestre serenitatis multum noceat sacro concilio, probatur ex hoc, quia factum est unum proclama per Lambardiam, quomodo vestra majestas sit concors cum papa et concilium sit prorogatum ad decem et octo menses et translatum ad civitatem Senarum 1, et cottidie talia finguntur et scribuntur per totum orbem ad im- 10 pediendum volentes venire ad concilium et ad faciendum tedium existentibus in concilio, ut tandem sine fine recedant. et ita omnia tollerentur per presenciam vestre majestatis per istud modicum tempus et appareret clare veritas et fidelitas et obstruerentur ora loquencium iniqua. [21] Item si dicitur, quod non sit pro honore vestre majestatis recedere et non 15 flectere papam nec suscipere coronacionem imperialem nec dare pacem Italie: ecce toti mundo constat diligencia magna circa hec habita et contentatur et quod istam coronam corruptibilem dimittit et spernit vestra majestas ad consequendum incorruptibilem coro- nam glorie et honoris, quam indubie apprehendet vestra serenitas prosequendo continu- acionem sacri concilii ad expedicionem eorum, propter que congregatum est. pro quibus 20 merito debet vestre majestati corona glorie et honoris hic et in perpetuum. [22] Item in casu si Bohemi non possent reduci (quod deus avertat; sed tamen posset bene contingi propter absenciam vestre majestatis), tunc sine dubio oportebit subito provideri de Alamania, quomodo armis defendatur ecclesia. quomodo hoc melius fieri potest quam per presenciam vestre majestatis in sacro concilio cum tot et tantis prin- 25 cipibus et communitatibus insimul ibidem congregatis? [23] Item si Bohemi videbunt vestram majestatem non esse ibi et ipsi tociens requisiverunt et postulaverunt, similiter concilium, quid aliud cogitare poterunt, nisi quod serenitas vestra non habeat curam de ipsis nec de regno isto? et possent eis providere alio modo, quod nulla esset ulterius spes de regno isto vestre majestati subiciendo. et 30 certe alii habebunt occasionem cogitandi et dicendi, quod non sit majestati vestre cura de extirpacione istius heresis, sicut pluries dictum est, licet non bene. [24] Item non est dubium, quin vestra majestas ibi constituta per magnam indu- striam et altam sapienciam vestre serenitati a deo datam et largiter ultra alios homines infusam poterit invenire et cogitare diversos modos et practicas necessario habendas 35 circa reduccionem ipsorum, qui valde possent prodesse. et indubie magis confiderent et acquiescerent vestre majestati propter honorem ipsorum quam alicui alteri. [25] Item multi bene notabiles in ecclesia sancta hoc pro certo tenent, quod non sint reducibiles, nisi vestra majestas sit presens. ecce, serenissime rex, quantum malum esset negligere bonum tam magnum tocius universalis ecclesie! vestra serenitas melius 40 omnibus aliis scit, quanta innumerabilia mala sint in foribus toti Christianitati, si non reducerentur. quapropter, invictissime rex, recurrat vestra majestas regia non solum ad sapienciam humanam sed et ad divinam et videat et discuciat bene, quid agendum sit in re tam magna tangente a honorem omnipotentis dei et totam Christianitatem, et nullo modo negligat tantum meritum anime vestre tam leviter promerendum indubie, cum nulla 45 re mundi poterit vestra serenitas gloriam majorem obtinere hic et in futuro, quam dare 5 a) em.; Vorl. tangens. Dieses Gerücht mag sich an die Verhandlungen der Auftrag hatte, die Verlegung des Konxils nach Sigmunds mit dem Kardinal Conti geknüpft haben, Siena xu betreiben. Vgl. nr. 300 art. 2. 1
582 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 11432 imperator diligit reduccionem Bohemorum. o serenissime rex, quid dicetur, si non erit circa Nov.er.] vestra majestas ibi et si non reducerentur? diceretur forsitan: ecce ipsi veniunt ad concilium propter reduccionem, requirunt et petunt presenciam regie majestatis et sacrum concilium similiter requirit et mandat, et ipse fugit ad papam, qui totus contrariatur concilio et reduccioni Bohemorum. videat vestra serenitas, anne providendum sit scan- dalo tam maximo. [20] Item quod absencia vestre serenitatis multum noceat sacro concilio, probatur ex hoc, quia factum est unum proclama per Lambardiam, quomodo vestra majestas sit concors cum papa et concilium sit prorogatum ad decem et octo menses et translatum ad civitatem Senarum 1, et cottidie talia finguntur et scribuntur per totum orbem ad im- 10 pediendum volentes venire ad concilium et ad faciendum tedium existentibus in concilio, ut tandem sine fine recedant. et ita omnia tollerentur per presenciam vestre majestatis per istud modicum tempus et appareret clare veritas et fidelitas et obstruerentur ora loquencium iniqua. [21] Item si dicitur, quod non sit pro honore vestre majestatis recedere et non 15 flectere papam nec suscipere coronacionem imperialem nec dare pacem Italie: ecce toti mundo constat diligencia magna circa hec habita et contentatur et quod istam coronam corruptibilem dimittit et spernit vestra majestas ad consequendum incorruptibilem coro- nam glorie et honoris, quam indubie apprehendet vestra serenitas prosequendo continu- acionem sacri concilii ad expedicionem eorum, propter que congregatum est. pro quibus 20 merito debet vestre majestati corona glorie et honoris hic et in perpetuum. [22] Item in casu si Bohemi non possent reduci (quod deus avertat; sed tamen posset bene contingi propter absenciam vestre majestatis), tunc sine dubio oportebit subito provideri de Alamania, quomodo armis defendatur ecclesia. quomodo hoc melius fieri potest quam per presenciam vestre majestatis in sacro concilio cum tot et tantis prin- 25 cipibus et communitatibus insimul ibidem congregatis? [23] Item si Bohemi videbunt vestram majestatem non esse ibi et ipsi tociens requisiverunt et postulaverunt, similiter concilium, quid aliud cogitare poterunt, nisi quod serenitas vestra non habeat curam de ipsis nec de regno isto? et possent eis providere alio modo, quod nulla esset ulterius spes de regno isto vestre majestati subiciendo. et 30 certe alii habebunt occasionem cogitandi et dicendi, quod non sit majestati vestre cura de extirpacione istius heresis, sicut pluries dictum est, licet non bene. [24] Item non est dubium, quin vestra majestas ibi constituta per magnam indu- striam et altam sapienciam vestre serenitati a deo datam et largiter ultra alios homines infusam poterit invenire et cogitare diversos modos et practicas necessario habendas 35 circa reduccionem ipsorum, qui valde possent prodesse. et indubie magis confiderent et acquiescerent vestre majestati propter honorem ipsorum quam alicui alteri. [25] Item multi bene notabiles in ecclesia sancta hoc pro certo tenent, quod non sint reducibiles, nisi vestra majestas sit presens. ecce, serenissime rex, quantum malum esset negligere bonum tam magnum tocius universalis ecclesie! vestra serenitas melius 40 omnibus aliis scit, quanta innumerabilia mala sint in foribus toti Christianitati, si non reducerentur. quapropter, invictissime rex, recurrat vestra majestas regia non solum ad sapienciam humanam sed et ad divinam et videat et discuciat bene, quid agendum sit in re tam magna tangente a honorem omnipotentis dei et totam Christianitatem, et nullo modo negligat tantum meritum anime vestre tam leviter promerendum indubie, cum nulla 45 re mundi poterit vestra serenitas gloriam majorem obtinere hic et in futuro, quam dare 5 a) em.; Vorl. tangens. Dieses Gerücht mag sich an die Verhandlungen der Auftrag hatte, die Verlegung des Konxils nach Sigmunds mit dem Kardinal Conti geknüpft haben, Siena xu betreiben. Vgl. nr. 300 art. 2. 1
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A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 583 operam ad reducendum illos Bohemos et salvare tot animas, quas Christus suo sagwine a [1432 ciren Nov. ex.] redemit. [25"] penset insuper vestra majestas, si per absenciam vestre serenitatis tantum bonum negligitur et tot anime manebunt in perdicione eterna, qualem racionem justus judex pro omnibus illis requiret in extremo judicio a vestra majestate, ubi nulla 5 erit accepcio personarum nec omnia regna vestra prodesse poterunt. ecce quid mirum, si vestra majestas vadat ad concilium et revertatur b propter salvare tot animas, cum unigenitus dei filius ad redimendum nos descenderit de celo homo factus est et mortuus in cruce? 25 40 [26] Item ad veniendum et inveniendum modum exequendi reformacionem fiendam 10 in sacro concilio non solum in spiritualibus sed et secularibus vere presencia majestatis vestre est multum necessaria et supra modum, quia modicum proderit multa statuta condere, nisi habeatur execucio. vestra majestas scit, quomodo plures domini temporales impediverunt et hodie impediunt reformacionem eciam religiosorum, qui nec curant ex- communicacionem nec mandata apostolica nec imperialia; et breviter resistencia circa hoc 15 erit magna et necessarium erit bene providere. [27] Item vestra regia majestas clamavit querulando a tempore Constanciensis con- cilii, quod reformacio non fuit facta in Constancia. ecce deus audivit clamorem vestre serenitatis et aliud sacrum concilium congregavit, licet cum maximis laboribus, et per dei graciam ibi congregati sunt et congregantur et confluunt de die in diem plures ex 20 reverendissimis dominis cardinalibus et alii magni prelati ecclesie et alii doctissimi viri multi affecti et optime inclinati ad omne bonum universalis ecclesie, qui se et corpora sua et omnia, que habent in temporalitate, exposuerunt maximis periculis volentes ten- dere ad reformacionem ecclesie sancte dei usque ad mortem, petentes adjutorium vestre majestatis: et ecce tardat vestra serenitas venire et cooperari. [28] Item exitus iste vestre majestatis non erit ab hiis, qui adherent vestre majestati, sed solum subtraccio ad istud modicum tempus ad disponendum se ad arma et poten- ciam, ut vestra serenitas possit effectualiter subvenire ipsis. et potest c sic disponere et invenire modum, quod non desperent per istud tempus, sed se conservent, et eos certi- ficare de succursu eis prestando in tali tempore. et non est dubium, quin majestas vestra 30 existendo cum vestris bene disponet talem potenciam, quod eis succurratur potenter. nec aliquis hoc consuleret, quod vestra majestas ita recederet et vestros in illis partibus omnino relinqueret. [29] Item annumerare et exprimere fructum, qui sequeretur, si vestra serenitas esset per istud modicum tempus cum sacro concilio, quod tamen sine fructu stabitis in 35 Italia, esset homini impossibile; similiter mala, que sequentur, sunt d inenarrabilia. [30] Item si vestra majestas erit cum concilio, de multis poterit serenitas vestra informari de concordia cum concilio, que modo non sunt aperienda, ita quod forte ad potestatem vestram temporalem sacrum concilium adderet auctoritatem ecclesie ad dis- ponendum negocia imperii in Ytalia. [31] Item majestas vestra adhuc hodie habet in regno Bohemie plures barones milites militares et civitates adherentes vestre serenitati. audientes vestram majestatem non esse in concilio et Bohemos non reductos, quid aliud facere poterunt, nisi quod compellentur adherere Bohemis, desperati de vestra majestate nec habentes spem future unionis? [32] Item exinde isti Bohemi confederati regi Bolonie quid aliud facient, nisi quod secundum auctoritatem pape traditam regi Bolonie per ipsum reducentur de malo ad pejus, scilicet quod non reducentur, sed amplius seducentur ad talem unionem, que erit in destruccionem tocius ecclesie imperii et omnium regnorum vestrorum, in vili- 45 a) siv. b) em.; Vorl. revertitur. c) fehll in der Vorl. d) Vorl. similiter sunt.
A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 583 operam ad reducendum illos Bohemos et salvare tot animas, quas Christus suo sagwine a [1432 ciren Nov. ex.] redemit. [25"] penset insuper vestra majestas, si per absenciam vestre serenitatis tantum bonum negligitur et tot anime manebunt in perdicione eterna, qualem racionem justus judex pro omnibus illis requiret in extremo judicio a vestra majestate, ubi nulla 5 erit accepcio personarum nec omnia regna vestra prodesse poterunt. ecce quid mirum, si vestra majestas vadat ad concilium et revertatur b propter salvare tot animas, cum unigenitus dei filius ad redimendum nos descenderit de celo homo factus est et mortuus in cruce? 25 40 [26] Item ad veniendum et inveniendum modum exequendi reformacionem fiendam 10 in sacro concilio non solum in spiritualibus sed et secularibus vere presencia majestatis vestre est multum necessaria et supra modum, quia modicum proderit multa statuta condere, nisi habeatur execucio. vestra majestas scit, quomodo plures domini temporales impediverunt et hodie impediunt reformacionem eciam religiosorum, qui nec curant ex- communicacionem nec mandata apostolica nec imperialia; et breviter resistencia circa hoc 15 erit magna et necessarium erit bene providere. [27] Item vestra regia majestas clamavit querulando a tempore Constanciensis con- cilii, quod reformacio non fuit facta in Constancia. ecce deus audivit clamorem vestre serenitatis et aliud sacrum concilium congregavit, licet cum maximis laboribus, et per dei graciam ibi congregati sunt et congregantur et confluunt de die in diem plures ex 20 reverendissimis dominis cardinalibus et alii magni prelati ecclesie et alii doctissimi viri multi affecti et optime inclinati ad omne bonum universalis ecclesie, qui se et corpora sua et omnia, que habent in temporalitate, exposuerunt maximis periculis volentes ten- dere ad reformacionem ecclesie sancte dei usque ad mortem, petentes adjutorium vestre majestatis: et ecce tardat vestra serenitas venire et cooperari. [28] Item exitus iste vestre majestatis non erit ab hiis, qui adherent vestre majestati, sed solum subtraccio ad istud modicum tempus ad disponendum se ad arma et poten- ciam, ut vestra serenitas possit effectualiter subvenire ipsis. et potest c sic disponere et invenire modum, quod non desperent per istud tempus, sed se conservent, et eos certi- ficare de succursu eis prestando in tali tempore. et non est dubium, quin majestas vestra 30 existendo cum vestris bene disponet talem potenciam, quod eis succurratur potenter. nec aliquis hoc consuleret, quod vestra majestas ita recederet et vestros in illis partibus omnino relinqueret. [29] Item annumerare et exprimere fructum, qui sequeretur, si vestra serenitas esset per istud modicum tempus cum sacro concilio, quod tamen sine fructu stabitis in 35 Italia, esset homini impossibile; similiter mala, que sequentur, sunt d inenarrabilia. [30] Item si vestra majestas erit cum concilio, de multis poterit serenitas vestra informari de concordia cum concilio, que modo non sunt aperienda, ita quod forte ad potestatem vestram temporalem sacrum concilium adderet auctoritatem ecclesie ad dis- ponendum negocia imperii in Ytalia. [31] Item majestas vestra adhuc hodie habet in regno Bohemie plures barones milites militares et civitates adherentes vestre serenitati. audientes vestram majestatem non esse in concilio et Bohemos non reductos, quid aliud facere poterunt, nisi quod compellentur adherere Bohemis, desperati de vestra majestate nec habentes spem future unionis? [32] Item exinde isti Bohemi confederati regi Bolonie quid aliud facient, nisi quod secundum auctoritatem pape traditam regi Bolonie per ipsum reducentur de malo ad pejus, scilicet quod non reducentur, sed amplius seducentur ad talem unionem, que erit in destruccionem tocius ecclesie imperii et omnium regnorum vestrorum, in vili- 45 a) siv. b) em.; Vorl. revertitur. c) fehll in der Vorl. d) Vorl. similiter sunt.
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584 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 11432 pensionem sacrorum conciliorum? et breviter: ve homini, per quem tanta scandala circa Nov.ex y venient! [33] Item si sacra synodus cooperante directore ipsius, scilicet spiritu sancto, tan- tum facere posset, ut speratur de benignitate spiritus sancti, quod ipsi Bohemi possent reduci ad fidem et plene uniri ecclesie sancte dei, adhuc remanebit difficultas inter illos 5 et a eos, qui usque ad presens adheserunt deo et vestre majestati; qui semetipsos multi- pliciter dampnificaverunt inter se mutuo. et nisi illi reducantur ad pacem et concordiam plenam inter se, surget error pejor priore, quia vestri videntes se derelictos a vestra majestate, quia non curavit esse presens in tali tractatu tam magno nec eis pacem et concordiam ordinare, certe ipsi necessitate compulsi artabuntur se jungere illis Bohemis, 10 imo subdere et recedere penitus a vestra serenitate et imperio. et si sacrum concilium, quod propter pacem congregatum est, vices suas exactissime interponeret, timendum est, quod sine presencia vestre majestatis proficere non posset circa illa, quia non scit disposicionem rerum. et sic majestas vestra perdet eciam illos et consequenter totum regnum. [34] Item si Bohemi non reducerentur per sacrum concilium, nec vestra majestas gentes habere poterit nec de Hungaria nec de Alamania, quia necessariob se defendere habebunt. [35] Item presencia majestatis vestre in concilio magnum fructum conferret ad faciendum pacem vel ad minus treugas inter reges Francie et Anglie, ex qua magnus 20 honor asscriberetur regie vestre majestati. [36] Item in causis propriis devolutis jure hereditario 1 vestre regie majestati ex presencia personali in sacro concilio posset acquirere magnum fructum c. 15 11432 351. [Hzg. Wilhelm von Baiern] an K. Sigmund: empfiehlt ihm nicht gen. Boten des Dez. 31] Herzogs Kasimir von Stettin; schickt inliegend ein Verzeichnis der Böhmischen Ge- 25 sandten, die er gestern in Stockach in sein Geleit genommen habe und nun sicher nach Basel führen wolle; alle Freunde des Königs meinen, daß es nützlich wäre, wenn der König zu den Verhandlungen käme. [1432 Dezember 31 Stockach 2.] Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 270 conc. chart. Eine spätere Hand hat am Schluß das sich aus dem Inhalt des Briefes ergebende Datum mittwoch vor 30 circumcisionis [Dex. 31] anno 33 hinxugefüigt. Allerdurchleuchtigister kunig und genedigister lieber herr. mein willig schuldig und gehorsam dinst sein ewern koniclichen genaden allzeit voran berait. allergenedi- gister und lieber herr. herzog Cosmair von Stetin 3, mein oheim, der hat etlich der seinen zu mir geschickt von sach wegen, die sein lant und sunderlichen die stat Stetin 35 antreffent ist. und dieselben sein poten die werden furbaser hin zu ewern koniclichen gnaden reiten 4. bitt ich ewer koniclich genad, ir wellt ew dieselben sein poten in den sachen, die si an ew ze bringen haben, genediclichen lossen empfolhen sein und in ge- a) et eos fehll in der Vorl. b) em.; Vorl. necessaria. c) in der Vorl. folgen noch die Worte et motiva ad illa sunt; handelt es sich nur um eine Schluftformel oder ist unsere Vorl. unvollständig? 40 1 Dies bexieht sich auf Sigmunds Streitigkeiten mit Hrg. Philipp von Burgund wegen des Besitxes von Brabant und Luxemburg. Vgl. darüber RTA. II, 368 ff. 2 Die Datierung ergiebt sich aus dem Inhalt des Briefes. Vgl. auch die Quellenbeschreibung. 3 Herxog Kasimir VI von Stettin. Seine Ver- wandtschaft mit Wilhelm geht auf Burggraf Fried- rich IV von Nürnberg zuriick. Friedrichs Enkelinnen Margarethe und Anna waren jene die Großmutter Wilhelms, diese die Mutter Kasimirs. 4 Die Angelegenheit, deretwegen die Boten Kasimirs in der xweiten Hälfte des Märx 1433 nach Siena kamen, betraf eine Klage Kasimirs über die un- 45 gerechtfertigte Bedrängung der am 25 Oktober 1431 geächteten Stadt Stettin durch Dubislav von Natxmers- dorf und Wink Affe. Vgl. Sigmunds Urkunde vom 21 Märx 1433, bei Altmann nr. 9397.
584 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 11432 pensionem sacrorum conciliorum? et breviter: ve homini, per quem tanta scandala circa Nov.ex y venient! [33] Item si sacra synodus cooperante directore ipsius, scilicet spiritu sancto, tan- tum facere posset, ut speratur de benignitate spiritus sancti, quod ipsi Bohemi possent reduci ad fidem et plene uniri ecclesie sancte dei, adhuc remanebit difficultas inter illos 5 et a eos, qui usque ad presens adheserunt deo et vestre majestati; qui semetipsos multi- pliciter dampnificaverunt inter se mutuo. et nisi illi reducantur ad pacem et concordiam plenam inter se, surget error pejor priore, quia vestri videntes se derelictos a vestra majestate, quia non curavit esse presens in tali tractatu tam magno nec eis pacem et concordiam ordinare, certe ipsi necessitate compulsi artabuntur se jungere illis Bohemis, 10 imo subdere et recedere penitus a vestra serenitate et imperio. et si sacrum concilium, quod propter pacem congregatum est, vices suas exactissime interponeret, timendum est, quod sine presencia vestre majestatis proficere non posset circa illa, quia non scit disposicionem rerum. et sic majestas vestra perdet eciam illos et consequenter totum regnum. [34] Item si Bohemi non reducerentur per sacrum concilium, nec vestra majestas gentes habere poterit nec de Hungaria nec de Alamania, quia necessariob se defendere habebunt. [35] Item presencia majestatis vestre in concilio magnum fructum conferret ad faciendum pacem vel ad minus treugas inter reges Francie et Anglie, ex qua magnus 20 honor asscriberetur regie vestre majestati. [36] Item in causis propriis devolutis jure hereditario 1 vestre regie majestati ex presencia personali in sacro concilio posset acquirere magnum fructum c. 15 11432 351. [Hzg. Wilhelm von Baiern] an K. Sigmund: empfiehlt ihm nicht gen. Boten des Dez. 31] Herzogs Kasimir von Stettin; schickt inliegend ein Verzeichnis der Böhmischen Ge- 25 sandten, die er gestern in Stockach in sein Geleit genommen habe und nun sicher nach Basel führen wolle; alle Freunde des Königs meinen, daß es nützlich wäre, wenn der König zu den Verhandlungen käme. [1432 Dezember 31 Stockach 2.] Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 270 conc. chart. Eine spätere Hand hat am Schluß das sich aus dem Inhalt des Briefes ergebende Datum mittwoch vor 30 circumcisionis [Dex. 31] anno 33 hinxugefüigt. Allerdurchleuchtigister kunig und genedigister lieber herr. mein willig schuldig und gehorsam dinst sein ewern koniclichen genaden allzeit voran berait. allergenedi- gister und lieber herr. herzog Cosmair von Stetin 3, mein oheim, der hat etlich der seinen zu mir geschickt von sach wegen, die sein lant und sunderlichen die stat Stetin 35 antreffent ist. und dieselben sein poten die werden furbaser hin zu ewern koniclichen gnaden reiten 4. bitt ich ewer koniclich genad, ir wellt ew dieselben sein poten in den sachen, die si an ew ze bringen haben, genediclichen lossen empfolhen sein und in ge- a) et eos fehll in der Vorl. b) em.; Vorl. necessaria. c) in der Vorl. folgen noch die Worte et motiva ad illa sunt; handelt es sich nur um eine Schluftformel oder ist unsere Vorl. unvollständig? 40 1 Dies bexieht sich auf Sigmunds Streitigkeiten mit Hrg. Philipp von Burgund wegen des Besitxes von Brabant und Luxemburg. Vgl. darüber RTA. II, 368 ff. 2 Die Datierung ergiebt sich aus dem Inhalt des Briefes. Vgl. auch die Quellenbeschreibung. 3 Herxog Kasimir VI von Stettin. Seine Ver- wandtschaft mit Wilhelm geht auf Burggraf Fried- rich IV von Nürnberg zuriick. Friedrichs Enkelinnen Margarethe und Anna waren jene die Großmutter Wilhelms, diese die Mutter Kasimirs. 4 Die Angelegenheit, deretwegen die Boten Kasimirs in der xweiten Hälfte des Märx 1433 nach Siena kamen, betraf eine Klage Kasimirs über die un- 45 gerechtfertigte Bedrängung der am 25 Oktober 1431 geächteten Stadt Stettin durch Dubislav von Natxmers- dorf und Wink Affe. Vgl. Sigmunds Urkunde vom 21 Märx 1433, bei Altmann nr. 9397.
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p A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov, 1432 nr. 346-352, 585 nedig und gunstige ausrichtung tun. das wil ich umb ewer konicliche genad mitsambt im underteniclich verdienen. wisst auch, genediger lieber herr, das die poten aus Behaim als gestern an erichtag vor cireumcisionis domini her gen Stokach komen sein. da haben wir si mit unser selbs leib von ewer koniclichen gnaden wegen in unser glait s empfangen und wellen si mit der hilf gottes sicher gen Pasel furen !. und wer si sind, findet ewer gnad in der hiein verslossen zedln * verzaichent. dann, gnádiger herr, sider und sich nu die sach mit irer kunft also gemacht hat, so ist grosse hofnung, ez werd zu guten kómen. aber alle di, die ewern koniclichen gnaden eren und guts gonnen, ı Die Böhmischen Gesandten wurden von Niirn- 10 berg bis nach Gunzenhausen von dem jungen. Mark- grafen Albrecht von Brandenburg, von da bis nach Nördlingen und Ulm von Reistgen des Grafen von Öttingen geleitet. Nach Nördlingen kamen ste am 24 Dezember. Ulm erkundigte sich aflermentag vor 16 wihennéchten [Dex. 23] bei Nördlingen, wer und wie stark die Böhmen und Mähren wären, die morgen [Dex. 24] nach Nördlingen kommen würden, und wer und wie viele mit ihnen rilten und wie man sich aller sachen mit in halte, damit es sich danach 20 richten könne (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1482 orig. chart. lit. clausa 6. sig. in o. impr.). Ob die Gesandten das Weihnachtsfest in Nördlingen oder in Ulm feierten, ist ungewiß; aber sicher waren sie am 25. und 26 Dexember wicht in Nürnberg, 25 wie Aschbach 4, 150 angiebt. — Ulm lief die Ge- sandten von seinen Reisigen nach Biberach und Saulgau geleiten. Dort nahm. sie Jakob Truchseß von Waldburg in sein Geleit und brachte sie nach Stockach, wo sie Hxg. Wilhelm erwartete. Mit Wal- so helm reisten ste nach Schaffhausen und von da xu Schiff nach Basel, wo sie am 4 Januar um die Vesperxeit ankamen. Vgl. Enea Silvio, Hist. Bole- mica cap. 50 (Frcher, Seriptores rerum Bohemi- earum. pag. 161) und Ragusa a. a. O. 1, 258; auch 35 Haller a. a. O. 2, 305 Z. 28-32 und Segovia lib: 4 cap. 9 (a. a. O. 2, 299). ? Das Konxept dieses Zettels steht am Schluß des obigen Briefes Wilhelhns und lautet : item die Prager habent 24 pferde. item Procopius. item Wilhałm 40 Wurfl [d. 4. Walhelm. Kostka, von Postupic| 20 perde. Taberiten 23 pferde. item Waisen 24 pferde. item her Dislaw vom Karlstein [d. 9. Zdeslaw Tluksa von Bufenic, Burggraf von Karlstein] 16 pferde. itein 7 wagen. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V 45 fol. 270 cone. chart.; vgl. Ochs, Gesch. der Stadt und Landschaft Basel 3, 261 Anm. 1) Wir fügen hier noch ein anderes, wohl auch aus Herxoy Wilhelms Kanxlei stammendes Verzeichnis an: [Z] item von der ritterschaft wegen: her 50 Benes Mokrobsky. [2] von den Velt-Taborn : item her Wilhalm Wurfel. item der Procob. item her Lorentz ein Deutscher briester [d. 4. wohl Lorenz von Reichenbach, Pfleger des Schlosses Lands- berg]. [3] von den Pragern: item Hanns Welbar 55 von Prag ratherr. item maister Hanns Rokyzan. item pfaff Martein von Prag [d. 4. wohl Martin von Olrudim.?. [4] Waisen: item Gyra Rostaty [d. 4. Georg von Řečice). item maister Englisch. item pfaff Ulrich ein Deutscher. item pfaff Peter ein Deutscher. [5] von dem alten Tabor: item Laurin [d. 4. Lawrin von Hradist] und Johann [d. 4. wohl Johann von Krajnic?]. item pfaff Niclas. item pfaff Markolt. item Mathias von Pisek [d. i. Mathias Laude von Chłumtan, Hauptmann xw Písek). [6] item ir gewaltzbrief sind gesigelt ainer [d. 4. unsere mr. 355] mit dez kunigrichs insigl. das ist ein leo in einem grossen schilt. [7] item der ander gewaltzbrief [d. 7. «nsere mw. 356] was versiglt mit der universitet zu Prag insigl darauf ist gegraben zwen heiligen. (München Reichs-A. Fiirstensachen Tom. V fol. 49 ced. chart. coaeva mil [1482 Dez. 31) Dez. 30 der Überschrift Ambasiatores de regno Bohemie.)' Dieses Verxeichnis ist wohl erst nach dem 16 Ja- num 1433 entstanden, an welchem Tage die m den arti. 6 und 7 angefiilwten Vollmachten in der General- kongregation des Baseler Konzils verlesen wurden (vgl. Haller a. a. O. 2, 315 Z. 12-13). Der Ver- fasser hat offenbar die Siegel selbst gesehen; das wird ihm aber erst möglich gewesen sein, nachdem die Vollmachten dem Konxil überreicht und dem Konxilsarchio einverleibt waren. Man vergleiche ferner Ragusa a. a. O. 1, 260. — Brunet (a. a. O. 2, 810 Z. 27) schütxt die Zahl der Hussitischen Gesandten, die am. 10 Januar 1433 im der General- kongregation des Konxls erschienen , auf 30 Per- sonen, eine Ziffer, die xu hoch gegriffen sein dürfte, avenn er mieht etwa Mitglieder des Gefolges einrechnet. Segovia, der allerdings kein Augenzeuge ist, giebt an, daß die Hussiten, die am 4 Jamiar in Basel ankamen, ungefähr 50 Berittene stark waren, aber ohne die Wagen, und ein Anonymus bexiffert ihre Zahl auf 90 (Rom Bibl. Angelica ms. B 3 10 pag. 79 not. chart. saec. 15; gedr. bei Mansi 30, 260 Amm. b). Dagegen nennt Enea Silvio, ein Augenzeuge, 300 Mann, was natürlich xu viel sind, da die Gesandtschaft laut dem Gelettsbrief aus nicht mehr als 200 Personen bestehen durfte. Doch ist möglich, daß in jener Ziffer das Deutsche Geleit mit inbegriffen ist. Jedenfalls übertreibt Enea nicht allzu sehr; denn das oben mitgeteilte Verzeichnis Herzog Wilhelms giebt 107 Pferde an, und daxı muß man den Troß und. die Bedienung der. Wagen himzawechnen. Palacky (a. a. O. III, 8 S. 66 Anm. 68) xieht daher die Richtigkeit der Angabe Enea's mit Unrecht in Zweifel,
p A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov, 1432 nr. 346-352, 585 nedig und gunstige ausrichtung tun. das wil ich umb ewer konicliche genad mitsambt im underteniclich verdienen. wisst auch, genediger lieber herr, das die poten aus Behaim als gestern an erichtag vor cireumcisionis domini her gen Stokach komen sein. da haben wir si mit unser selbs leib von ewer koniclichen gnaden wegen in unser glait s empfangen und wellen si mit der hilf gottes sicher gen Pasel furen !. und wer si sind, findet ewer gnad in der hiein verslossen zedln * verzaichent. dann, gnádiger herr, sider und sich nu die sach mit irer kunft also gemacht hat, so ist grosse hofnung, ez werd zu guten kómen. aber alle di, die ewern koniclichen gnaden eren und guts gonnen, ı Die Böhmischen Gesandten wurden von Niirn- 10 berg bis nach Gunzenhausen von dem jungen. Mark- grafen Albrecht von Brandenburg, von da bis nach Nördlingen und Ulm von Reistgen des Grafen von Öttingen geleitet. Nach Nördlingen kamen ste am 24 Dezember. Ulm erkundigte sich aflermentag vor 16 wihennéchten [Dex. 23] bei Nördlingen, wer und wie stark die Böhmen und Mähren wären, die morgen [Dex. 24] nach Nördlingen kommen würden, und wer und wie viele mit ihnen rilten und wie man sich aller sachen mit in halte, damit es sich danach 20 richten könne (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1482 orig. chart. lit. clausa 6. sig. in o. impr.). Ob die Gesandten das Weihnachtsfest in Nördlingen oder in Ulm feierten, ist ungewiß; aber sicher waren sie am 25. und 26 Dexember wicht in Nürnberg, 25 wie Aschbach 4, 150 angiebt. — Ulm lief die Ge- sandten von seinen Reisigen nach Biberach und Saulgau geleiten. Dort nahm. sie Jakob Truchseß von Waldburg in sein Geleit und brachte sie nach Stockach, wo sie Hxg. Wilhelm erwartete. Mit Wal- so helm reisten ste nach Schaffhausen und von da xu Schiff nach Basel, wo sie am 4 Januar um die Vesperxeit ankamen. Vgl. Enea Silvio, Hist. Bole- mica cap. 50 (Frcher, Seriptores rerum Bohemi- earum. pag. 161) und Ragusa a. a. O. 1, 258; auch 35 Haller a. a. O. 2, 305 Z. 28-32 und Segovia lib: 4 cap. 9 (a. a. O. 2, 299). ? Das Konxept dieses Zettels steht am Schluß des obigen Briefes Wilhelhns und lautet : item die Prager habent 24 pferde. item Procopius. item Wilhałm 40 Wurfl [d. 4. Walhelm. Kostka, von Postupic| 20 perde. Taberiten 23 pferde. item Waisen 24 pferde. item her Dislaw vom Karlstein [d. 9. Zdeslaw Tluksa von Bufenic, Burggraf von Karlstein] 16 pferde. itein 7 wagen. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V 45 fol. 270 cone. chart.; vgl. Ochs, Gesch. der Stadt und Landschaft Basel 3, 261 Anm. 1) Wir fügen hier noch ein anderes, wohl auch aus Herxoy Wilhelms Kanxlei stammendes Verzeichnis an: [Z] item von der ritterschaft wegen: her 50 Benes Mokrobsky. [2] von den Velt-Taborn : item her Wilhalm Wurfel. item der Procob. item her Lorentz ein Deutscher briester [d. 4. wohl Lorenz von Reichenbach, Pfleger des Schlosses Lands- berg]. [3] von den Pragern: item Hanns Welbar 55 von Prag ratherr. item maister Hanns Rokyzan. item pfaff Martein von Prag [d. 4. wohl Martin von Olrudim.?. [4] Waisen: item Gyra Rostaty [d. 4. Georg von Řečice). item maister Englisch. item pfaff Ulrich ein Deutscher. item pfaff Peter ein Deutscher. [5] von dem alten Tabor: item Laurin [d. 4. Lawrin von Hradist] und Johann [d. 4. wohl Johann von Krajnic?]. item pfaff Niclas. item pfaff Markolt. item Mathias von Pisek [d. i. Mathias Laude von Chłumtan, Hauptmann xw Písek). [6] item ir gewaltzbrief sind gesigelt ainer [d. 4. unsere mr. 355] mit dez kunigrichs insigl. das ist ein leo in einem grossen schilt. [7] item der ander gewaltzbrief [d. 7. «nsere mw. 356] was versiglt mit der universitet zu Prag insigl darauf ist gegraben zwen heiligen. (München Reichs-A. Fiirstensachen Tom. V fol. 49 ced. chart. coaeva mil [1482 Dez. 31) Dez. 30 der Überschrift Ambasiatores de regno Bohemie.)' Dieses Verxeichnis ist wohl erst nach dem 16 Ja- num 1433 entstanden, an welchem Tage die m den arti. 6 und 7 angefiilwten Vollmachten in der General- kongregation des Baseler Konzils verlesen wurden (vgl. Haller a. a. O. 2, 315 Z. 12-13). Der Ver- fasser hat offenbar die Siegel selbst gesehen; das wird ihm aber erst möglich gewesen sein, nachdem die Vollmachten dem Konxil überreicht und dem Konxilsarchio einverleibt waren. Man vergleiche ferner Ragusa a. a. O. 1, 260. — Brunet (a. a. O. 2, 810 Z. 27) schütxt die Zahl der Hussitischen Gesandten, die am. 10 Januar 1433 im der General- kongregation des Konxls erschienen , auf 30 Per- sonen, eine Ziffer, die xu hoch gegriffen sein dürfte, avenn er mieht etwa Mitglieder des Gefolges einrechnet. Segovia, der allerdings kein Augenzeuge ist, giebt an, daß die Hussiten, die am 4 Jamiar in Basel ankamen, ungefähr 50 Berittene stark waren, aber ohne die Wagen, und ein Anonymus bexiffert ihre Zahl auf 90 (Rom Bibl. Angelica ms. B 3 10 pag. 79 not. chart. saec. 15; gedr. bei Mansi 30, 260 Amm. b). Dagegen nennt Enea Silvio, ein Augenzeuge, 300 Mann, was natürlich xu viel sind, da die Gesandtschaft laut dem Gelettsbrief aus nicht mehr als 200 Personen bestehen durfte. Doch ist möglich, daß in jener Ziffer das Deutsche Geleit mit inbegriffen ist. Jedenfalls übertreibt Enea nicht allzu sehr; denn das oben mitgeteilte Verzeichnis Herzog Wilhelms giebt 107 Pferde an, und daxı muß man den Troß und. die Bedienung der. Wagen himzawechnen. Palacky (a. a. O. III, 8 S. 66 Anm. 68) xieht daher die Richtigkeit der Angabe Enea's mit Unrecht in Zweifel,
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586 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. [1432 Dez. 31] mainen ie, es war' ewern gnaden erlich und nüczlich, das ir euch zu solichen sachen heraus fugtet a, wann man maint, es wurden all sach dester richtiger. datum. 1433 Jan. 24 352. Johann von Maulbronn an Mf. Friedrich von Brandenburg 1: berichtet über den bisherigen Verlauf der Verhandlungen des Baseler Konzils mit den Böhmischen Ge- sandten; schreibt, daß K. Sigmund den Hzg. Wilhelm von Baiern zu Verhandlungen 5 mit den Gesandten bevollmächtigt, das Konzil seines Beistandes versichert und es zur Abgabe einer Gegenversicherung aufgefordert habe; meldet, daß eine päpstliche Ge- sandtschaft nach Basel unterwegs sei und die Verhandlungen zwischen Papst und König abgebrochen seien; u. a. m. 1433 Januar 24 [ Basel]. Aus Nürnberg Kreis-A. Ansbacher Kriegsakten fasc. I nr. 9 orig. chart. lit. clausa c. sig. in 10 v. impr. del. Hochgeborner furst, gnediger lieber herre. min demutigs gebett und was ich in got guts vermag mit undertenigem willen und ganzen truwen bevor.s uf daz uwer furstlich gnade verstee, daz ich uwer demutiger cappelan nit undertangber sei grosser gnaden, als ir mir unverdienten und unwirdigen zu manichen male erzaigt habt, laß ich 15 uwer gnade wissen nûzumale (hernach, ab got wil, volliclicher und aigentlicher), daz der von Behem botschaft mit ersten durch meister Hansen Rokizan iren ersten artikel von dem heilgen sacrament under baiden gestalten zu empfahen furbracht haben dri tage nach einander2 vor mittag, darnach den andern artikel, offen sunde ze straffen und Jan. 23 tilgen, durch einen baccalarium in artibus 3 zwen tag nach einander 4, und gestern durch 20 meister Petern 5 einen Tewtschen den dritten artikel von dem gotswort ze predigen und Jan. 24 wurt den uf hewt enden. meister Hans hat sein sach beschaidenlich und gelimpflich furbracht, also daz man an siner geberde und wise einen gefallen hat, wiewol die ma- terie in ir selbs nach unserm herkommen den waren glouben nit besten mag. die an- dern zwen schelden fast und straffen beide geistlich und werltlich zu vil groblich, und 25 besunder daz sie Johannes Wikleff und Johannes Huss nennen „hailiger gedechtnus“, ire bucher und lere beweren und sagen, daz sie mit iren buchern umbillichen und un- rechticlichen verdampnet und verurtelt sin worden. doch sagen sie mere wider uns pfaffen dann ander lute. darin man sie fast gedulticlichen bisher gehoret hat und auch furbas horen wurt. allein hat man gross mißfallen, daz sie die verdampneten keczer 3o und ire bucher und ire lere beweren, die doch ie nit besten mag. doch redt man in gar in nichte und leßt sie ungehindert reden und sagen, was sie wollen. darnach wirt man in volliclichen und redlichen antwurten, als uwer gnade und auch ander fursten a) Vorl. ingte, weil zuerst sich ewer gnad statt ir euch geschrieben war. Ahnlich wie an den Markgrafen hat Johann von Maulbronn um dieselbe Zeit wohl auch an Nürnberg geschrieben. Die Stadt berichtete am 7 Februar 1433 auf Grund seiner Mitteilungen an Eger über die Verhandlungen mit den Hussiten (gedr. bei Palacky, Urkundl. Beiträge 2, 346-347). 2 Vom 16. bis 18 Januar 1433. Die Rede Roki- sana’s ist gedruckt bei Martène 8, 262-305, Mansi 30, 269-306 und Mansi, Suppl. 4, 443-483. Man vergleiche daxu das Tagebuch des Peter von Saax, in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 292-293; Ragusa a. a. O. I, 261-268; Haller a. a. O. 2, 314 Z. 35ff.; Palacky, Gesch. von Böhmen III, 3 S. 79-80. 3 Niklas Biskupec von Pilgram, Bischof der Taboriten. 4 Am 20. und 21 Januar. Die Rede ist noch 35 ungedruckt; sie findet sich handschriftlich in Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1506 fol. 1a-18b cop. chart. saec. 15. Vgl. Peter von Saax a. a. O. I, 294; Ra- gusa a. a. O. I, 268-269; Haller a. a. O. 2, 319 Z. 6-16 und 321 Z. 16-19; Segovia lib. 4 cap. 10 40 (a. a. O. 2, 319); Palacky a. a. O. S. 80-81. 5 Ein Irrtum! Der Redner war Ulrich von Znaym. Seine Rede ist gedruckt bei Martène 8, 305-340, Mansi 30, 306-337 und Mansi, Suppl. 4, 483-516. Vgl. Peter von Saax a. a. O. 45 1, 295-296; Ragusa a. a. O. 1, 269; Haller a. a. O. 2, 322 Z. 16-25 und 323 Z. 32-35; Palacky a. a. O. S. 81-82.
586 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. [1432 Dez. 31] mainen ie, es war' ewern gnaden erlich und nüczlich, das ir euch zu solichen sachen heraus fugtet a, wann man maint, es wurden all sach dester richtiger. datum. 1433 Jan. 24 352. Johann von Maulbronn an Mf. Friedrich von Brandenburg 1: berichtet über den bisherigen Verlauf der Verhandlungen des Baseler Konzils mit den Böhmischen Ge- sandten; schreibt, daß K. Sigmund den Hzg. Wilhelm von Baiern zu Verhandlungen 5 mit den Gesandten bevollmächtigt, das Konzil seines Beistandes versichert und es zur Abgabe einer Gegenversicherung aufgefordert habe; meldet, daß eine päpstliche Ge- sandtschaft nach Basel unterwegs sei und die Verhandlungen zwischen Papst und König abgebrochen seien; u. a. m. 1433 Januar 24 [ Basel]. Aus Nürnberg Kreis-A. Ansbacher Kriegsakten fasc. I nr. 9 orig. chart. lit. clausa c. sig. in 10 v. impr. del. Hochgeborner furst, gnediger lieber herre. min demutigs gebett und was ich in got guts vermag mit undertenigem willen und ganzen truwen bevor.s uf daz uwer furstlich gnade verstee, daz ich uwer demutiger cappelan nit undertangber sei grosser gnaden, als ir mir unverdienten und unwirdigen zu manichen male erzaigt habt, laß ich 15 uwer gnade wissen nûzumale (hernach, ab got wil, volliclicher und aigentlicher), daz der von Behem botschaft mit ersten durch meister Hansen Rokizan iren ersten artikel von dem heilgen sacrament under baiden gestalten zu empfahen furbracht haben dri tage nach einander2 vor mittag, darnach den andern artikel, offen sunde ze straffen und Jan. 23 tilgen, durch einen baccalarium in artibus 3 zwen tag nach einander 4, und gestern durch 20 meister Petern 5 einen Tewtschen den dritten artikel von dem gotswort ze predigen und Jan. 24 wurt den uf hewt enden. meister Hans hat sein sach beschaidenlich und gelimpflich furbracht, also daz man an siner geberde und wise einen gefallen hat, wiewol die ma- terie in ir selbs nach unserm herkommen den waren glouben nit besten mag. die an- dern zwen schelden fast und straffen beide geistlich und werltlich zu vil groblich, und 25 besunder daz sie Johannes Wikleff und Johannes Huss nennen „hailiger gedechtnus“, ire bucher und lere beweren und sagen, daz sie mit iren buchern umbillichen und un- rechticlichen verdampnet und verurtelt sin worden. doch sagen sie mere wider uns pfaffen dann ander lute. darin man sie fast gedulticlichen bisher gehoret hat und auch furbas horen wurt. allein hat man gross mißfallen, daz sie die verdampneten keczer 3o und ire bucher und ire lere beweren, die doch ie nit besten mag. doch redt man in gar in nichte und leßt sie ungehindert reden und sagen, was sie wollen. darnach wirt man in volliclichen und redlichen antwurten, als uwer gnade und auch ander fursten a) Vorl. ingte, weil zuerst sich ewer gnad statt ir euch geschrieben war. Ahnlich wie an den Markgrafen hat Johann von Maulbronn um dieselbe Zeit wohl auch an Nürnberg geschrieben. Die Stadt berichtete am 7 Februar 1433 auf Grund seiner Mitteilungen an Eger über die Verhandlungen mit den Hussiten (gedr. bei Palacky, Urkundl. Beiträge 2, 346-347). 2 Vom 16. bis 18 Januar 1433. Die Rede Roki- sana’s ist gedruckt bei Martène 8, 262-305, Mansi 30, 269-306 und Mansi, Suppl. 4, 443-483. Man vergleiche daxu das Tagebuch des Peter von Saax, in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 292-293; Ragusa a. a. O. I, 261-268; Haller a. a. O. 2, 314 Z. 35ff.; Palacky, Gesch. von Böhmen III, 3 S. 79-80. 3 Niklas Biskupec von Pilgram, Bischof der Taboriten. 4 Am 20. und 21 Januar. Die Rede ist noch 35 ungedruckt; sie findet sich handschriftlich in Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1506 fol. 1a-18b cop. chart. saec. 15. Vgl. Peter von Saax a. a. O. I, 294; Ra- gusa a. a. O. I, 268-269; Haller a. a. O. 2, 319 Z. 6-16 und 321 Z. 16-19; Segovia lib. 4 cap. 10 40 (a. a. O. 2, 319); Palacky a. a. O. S. 80-81. 5 Ein Irrtum! Der Redner war Ulrich von Znaym. Seine Rede ist gedruckt bei Martène 8, 305-340, Mansi 30, 306-337 und Mansi, Suppl. 4, 483-516. Vgl. Peter von Saax a. a. O. 45 1, 295-296; Ragusa a. a. O. 1, 269; Haller a. a. O. 2, 322 Z. 16-25 und 323 Z. 32-35; Palacky a. a. O. S. 81-82.
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A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 587 1433 Jan. 24 und Kristen aigentlich sollen underwiset werden. und ist uns lieb, daz ganz herauß komme, was inne in ist; so weiß man sich deste bas in alle wege gein in zu halten. an montag nehstkunftigen wirt meister Peter der Englisch von dem vierden artikel re- Jan. 26 den 1. der wurt uns auch, als ich mich versehen, das houbt untugentlich waschen. dar- 5 nach werden in ezliche meister als von in selbs meisterlich antwurten 2. darnach wirt man sich licht in besunderhait durch wenig trefflich lute mit in underreden und ver- suchen, ab man wege moge finden einer berichtigung 3; der ich mich nach nit versehen, sie wolten dan von irrung, die sie haben im glouben, sten und sich lassen weisen. auch wollen sie auß keiner andern berichtung gein unserm herren dem kunig lassen reden, es io sein dan vorhin ire artikel außgericht. unser herr der kunig hat seinen vollen ge- walt 4 under seiner majestat geschickt min herren herzog Wilhalm, nach rat des con- ciliis mit den Behemen zu tedingen. auch hat er under seiner majestat einen brief geschickt dem concilio, im beistendig zu sein, und einen andern under der gulden bullen wirt brengen der cardinal Rothomagensis, der auf dem wege ist her zu kommen 6. doch 15 begert er auch von dem concilio, daz sie bestendig und fest sein wollen und dem nach- kommen, darumb sie zusamen kommen sin; und begeret darumb ire briefe und bullen. und wo sie anders teten, so wolt er mit allen, die er vermocht, wider uns sein. mein des herre der cardinal und des von Mantow diener warten uwer gnaden botschaft 7. babst botschaft ist auf dem wege her zu kommens, als dann einer auß in mim herren zo dem legaten geschrieben hat. doch unser herr der kunig wolt in nit ferrer gelait ge- ben dan zu im gein Senis. verstund er dann, daz sie nit außgeschickt weren das con- cilium zu hindern, so wolt er in furbas gelait geben und anders nit. und ist auch alle teding zuschen des babsts und sein ganz abe und sein botschaft von Rome wider- nit mer uf diß male. und bitt uwer furstlich gnade, mir nit in ubel uf- kommen 9. 25 zunemen, daz ich uch so umbedachticlichen schreiben, wann ich sicher a nit wol weil darzu gehabt habe vor grosser unmûß, als ich mit den Behemen haben mûß, den ich von irer bete wegen bescheiden bin zu warten und zu wisen als ein mitteler. dem ich n) so deutlich in Original; zu em. sither? 1 Peter Payne redete vom 26. bis 28 Januar. 30 Seine Rede ist nur ihrem Inhalle nach bekannt. Vgl. Peter von Saax a. a. O. I, 296-297; Ragusa a. a. O. 1, 269-270; Haller a. a. O. 2, 324 Z. 15-21 und 26-28, ferner 326 Z. 34 bis 327 Z. 2 und 327 Z. 9-30; Palacky a. a. O. S. 82-83. 35 2 Die Erwiderungen des Konxils auf die Dar- legungen der vier Hussitischen Redner begannen am 31 Januar. Sie wurden eingeleitet durch eine Ansprache des Abtes von Citeaux. Darauf sprach Johannes von Ragusa am 31 Januar, 3., 4., 6., 7., 40 9., 10. und II Februar über den ersten Artikel, Egidius Carlerii am 13., 14., 16. und 17 Februar über den zweiten, Heinrich Kalteisen am 18., 20. und 21 Februar über den dritten und Johannes von Palomar am 23., 27. und 28 Februar über den 45 vierten. Auf diese Erwiderungen replixierten dann die vier Hussitischen Redner, und zwar Johannes von Rokisana am 2., 3., 4., 6. und 10 Märx, Niklas Biskupec vom 16. bis 18 Märx, Ulrich von Znaym am 28. und 30 Märx und Peter Payne am 31 Märx 50 und 1 April. Daran schloß sich die Duplik der Konxilsredner, nämlich Ragusa’s am 2. und 3 April, Carlerii's am 4. und 6 April, Kalteisens am 7. und Palomar’s am 7. und 8 April. Am 14 April verlieſ die Hussitische Gesandtschaft Basel. Vgl. Deutsche Reichstags-Akten X. Ragusa a. a. O. I, 275�286; Peter von Saax a. a. O. I, 297-357; Segovia lib. 4 cap. 12 (a. a. O. 2, 322�325); Haller a. a. O. 2, 331-386 passim; Palacky a. a. O. III, 3 S. 85-106; Hefele a. a. O. 7, 509-524. 3 Vgl. hierzu Haller a. a. O. 2, 363 Z. 17 ff. und oben S. 568. 4 D. i. die Vorlage M unserer nr. 357. 5 D. i. der Brief vom 22 November 1432 (unsere nr. 394), von dem es also zwei Originale gegeben hat, eins mit dem großen Majestätssiegel und eins mit der goldenen Bulle. Vgl. auch RTA. II, 79 Z. I. 6 Der Kardinal von Rouen kam am 16 April nach Basel. Er scheint in der That das oben er- wähnte Exemplar des königlichen Briefes mitgebracht zu haben, denn in der Generalkongregation vom 24 April wurde die „bulla aurea domini regis Ro- manorum super adhesione concilii" verlesen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 393 Z. 16-18. Es handelte sich wohl um die geplante Heirat des Markgrafen Lodovico Gonxaga von Mantua mit Friedrichs Enkelin Barbara. 8 Sie kam am 5 Märx nach Basel. Vgl. die Ein- leitung xu lit. D der nächsten Hauptabteilung. 2 Vgl. die Einleitung xu lit. B der nächsten Haupt- abteilung. 75
A. Verhandlungen des Konzils mit K. Sigmund über dessen Rückkehr im Nov. 1432 nr. 346-352. 587 1433 Jan. 24 und Kristen aigentlich sollen underwiset werden. und ist uns lieb, daz ganz herauß komme, was inne in ist; so weiß man sich deste bas in alle wege gein in zu halten. an montag nehstkunftigen wirt meister Peter der Englisch von dem vierden artikel re- Jan. 26 den 1. der wurt uns auch, als ich mich versehen, das houbt untugentlich waschen. dar- 5 nach werden in ezliche meister als von in selbs meisterlich antwurten 2. darnach wirt man sich licht in besunderhait durch wenig trefflich lute mit in underreden und ver- suchen, ab man wege moge finden einer berichtigung 3; der ich mich nach nit versehen, sie wolten dan von irrung, die sie haben im glouben, sten und sich lassen weisen. auch wollen sie auß keiner andern berichtung gein unserm herren dem kunig lassen reden, es io sein dan vorhin ire artikel außgericht. unser herr der kunig hat seinen vollen ge- walt 4 under seiner majestat geschickt min herren herzog Wilhalm, nach rat des con- ciliis mit den Behemen zu tedingen. auch hat er under seiner majestat einen brief geschickt dem concilio, im beistendig zu sein, und einen andern under der gulden bullen wirt brengen der cardinal Rothomagensis, der auf dem wege ist her zu kommen 6. doch 15 begert er auch von dem concilio, daz sie bestendig und fest sein wollen und dem nach- kommen, darumb sie zusamen kommen sin; und begeret darumb ire briefe und bullen. und wo sie anders teten, so wolt er mit allen, die er vermocht, wider uns sein. mein des herre der cardinal und des von Mantow diener warten uwer gnaden botschaft 7. babst botschaft ist auf dem wege her zu kommens, als dann einer auß in mim herren zo dem legaten geschrieben hat. doch unser herr der kunig wolt in nit ferrer gelait ge- ben dan zu im gein Senis. verstund er dann, daz sie nit außgeschickt weren das con- cilium zu hindern, so wolt er in furbas gelait geben und anders nit. und ist auch alle teding zuschen des babsts und sein ganz abe und sein botschaft von Rome wider- nit mer uf diß male. und bitt uwer furstlich gnade, mir nit in ubel uf- kommen 9. 25 zunemen, daz ich uch so umbedachticlichen schreiben, wann ich sicher a nit wol weil darzu gehabt habe vor grosser unmûß, als ich mit den Behemen haben mûß, den ich von irer bete wegen bescheiden bin zu warten und zu wisen als ein mitteler. dem ich n) so deutlich in Original; zu em. sither? 1 Peter Payne redete vom 26. bis 28 Januar. 30 Seine Rede ist nur ihrem Inhalle nach bekannt. Vgl. Peter von Saax a. a. O. I, 296-297; Ragusa a. a. O. 1, 269-270; Haller a. a. O. 2, 324 Z. 15-21 und 26-28, ferner 326 Z. 34 bis 327 Z. 2 und 327 Z. 9-30; Palacky a. a. O. S. 82-83. 35 2 Die Erwiderungen des Konxils auf die Dar- legungen der vier Hussitischen Redner begannen am 31 Januar. Sie wurden eingeleitet durch eine Ansprache des Abtes von Citeaux. Darauf sprach Johannes von Ragusa am 31 Januar, 3., 4., 6., 7., 40 9., 10. und II Februar über den ersten Artikel, Egidius Carlerii am 13., 14., 16. und 17 Februar über den zweiten, Heinrich Kalteisen am 18., 20. und 21 Februar über den dritten und Johannes von Palomar am 23., 27. und 28 Februar über den 45 vierten. Auf diese Erwiderungen replixierten dann die vier Hussitischen Redner, und zwar Johannes von Rokisana am 2., 3., 4., 6. und 10 Märx, Niklas Biskupec vom 16. bis 18 Märx, Ulrich von Znaym am 28. und 30 Märx und Peter Payne am 31 Märx 50 und 1 April. Daran schloß sich die Duplik der Konxilsredner, nämlich Ragusa’s am 2. und 3 April, Carlerii's am 4. und 6 April, Kalteisens am 7. und Palomar’s am 7. und 8 April. Am 14 April verlieſ die Hussitische Gesandtschaft Basel. Vgl. Deutsche Reichstags-Akten X. Ragusa a. a. O. I, 275�286; Peter von Saax a. a. O. I, 297-357; Segovia lib. 4 cap. 12 (a. a. O. 2, 322�325); Haller a. a. O. 2, 331-386 passim; Palacky a. a. O. III, 3 S. 85-106; Hefele a. a. O. 7, 509-524. 3 Vgl. hierzu Haller a. a. O. 2, 363 Z. 17 ff. und oben S. 568. 4 D. i. die Vorlage M unserer nr. 357. 5 D. i. der Brief vom 22 November 1432 (unsere nr. 394), von dem es also zwei Originale gegeben hat, eins mit dem großen Majestätssiegel und eins mit der goldenen Bulle. Vgl. auch RTA. II, 79 Z. I. 6 Der Kardinal von Rouen kam am 16 April nach Basel. Er scheint in der That das oben er- wähnte Exemplar des königlichen Briefes mitgebracht zu haben, denn in der Generalkongregation vom 24 April wurde die „bulla aurea domini regis Ro- manorum super adhesione concilii" verlesen. Vgl. Haller a. a. O. 2, 393 Z. 16-18. Es handelte sich wohl um die geplante Heirat des Markgrafen Lodovico Gonxaga von Mantua mit Friedrichs Enkelin Barbara. 8 Sie kam am 5 Märx nach Basel. Vgl. die Ein- leitung xu lit. D der nächsten Hauptabteilung. 2 Vgl. die Einleitung xu lit. B der nächsten Haupt- abteilung. 75
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588 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen in Winter 1432/33. 133 Jan. 24 vil zu einfeltig bin, ungern thun und doch in gehorsam thun muß. uwer furstliche de- mutikeit ubertrage mich. geschriben zu Basel a am samßtag vor conversionis sancti Pauli anno 33. [in verso] Dem b durchluchtigen hoch- Ewrc furstlichen gnaden demutiger cappelan gebornen fursten und herren herrn Fried- bruder Johann von Mulnbrunn. richen marggraven zu Brandemburg minem liben gnedigen herren debet. B. Einladungen an die Deutschen Reichsstände zur Beteiligung an den Hussiten- verhandlungen nr. 353-354. 1432 Okt. 20 bezw. 21 353. Hzg. Wilhelm von Baiern an Nördlingen und desgl. an Straßburg 1: begehrt an 10 Statt und im Namen des Römischen Königs die Entsendung von Bevollmächtigten nach Basel zum Zweck der Beteiligung an den Verhandlungen mit den Böhmischen Abgeordneten, die noch vor Weihnachten dorthin kommen werden. 1432 Oktober 20 bezw. 21 Basel. 1432 Okt. 21 An Nördlingen: N aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. 15 sig. in v. impr. del. Unterschrift und Adresse sind mit hellerer Tinte als Titel und Text geschrieben. An Straßburg: S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 5 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit dem Datum Basel an erichtag nach Galli anno etc. 32. Von gottes genaden Wilhalm pfalzgraf d bei Rein herzog in Bairen des heiligen concili zu Basel beschiermer und stathalter unsers genedigisten hern? des Romischen etc. kunigs f. Unsern gunstleichen grus zuvor. fursichtig weis uns sunder lieben. seitmaln und der ritterschaft und lantschaft aus Beheim und Mèrcheren g poten ieczo hie ge- besen sind und dem heiligen concili lauterh angesagt haben i, das die ritterschaft und gemain lantschaft des kunigreichs in Behaim und der margrafschaft zu Marcheren k ir 25 treflich leut erkoren und erbelt haben 2, von ir aller wegen in das heilig concili zu ver- Dez. 25 horung€ ze schiken noch vor dem heiligen cristtag schirst, den wir auch auf zwaihun- dert pferd herberg geschaftm haben: so ist noturft, nachdem und solich zwaiung den heiligen cristengelauben und gemaine Cristenhait antrift, das die merkleichen gelider des reichs und der Cristenhait zu solichen sachen auch komen und darzu raten und helfen, 30 das die sach zu frid n und ainikait gepracht werde. wann ir aber° auch ain merkleich ? gelid in dem reich und der Cristenhait seit, herumb an stat und in namen unsers ge- nedigisten heren des Romischen etc. kunigs so wevelchen € und wegerenr wirs ernst- leich, das ir nicht enlast, ir schiket etbent mit volmechtigem gewalt, es sein gelert oder ander weis leut, gen Basel, so ir allererst mügt. das ist und wirdet der Cristenhait ain 35 grosse noturft und sterkung des gelaubens. darumb werdet ir enpfachen grossen lon von got und tank " von unserm genedigisten hern dem Romischen etc. künig. datum Basel an mantagw nach Galli anno etc. 32. [in verso] Den fursichtigen und x weisen un- sern lieben besundern dem burgermaister und rat der stat zu Nordlingen y. 1432 Okt. 20 20 Dominus z dux per se ipsum. 40 a) cm.; Vorl. Nurenberg. b) die Adresse ist beschädigt; wir drucken das ron uns Ergauzle kursin. c) dic Unter- schrift steht auf swei Zeilen; nach bruder ist abgeteilt. d) S pfallenzgrave. e) N hr mil Schnörkel am r. f) S add. etc. g) S Marhern. h) om. N. i) S hahen. k) S Marhern. 1) S cher verharung. m) N geschast. n) S stellt um ainikait und frid. o) om. N. p) om. N; S merklich. 1) so N; S bevelhen. r) S begern. 45 s) in N mit hellerer Tinte, aber woll vom Schreiber äher die Zeile geschrichen; om. S. t) so N; S etwen. u) so N; S dank. v) S geben zu stall datum. w) Serichtag, x) om. S. y) S Straspurg z) die Unterschrift ist in N mil derselben helleren Tinle geschrichen, wie das oben Z. 33 nachgetragene wir ; in S rührt sic von Schreiber her. 1 Uber andere Adressaten vgl. S. 566. 2 Vgl. S. 558.
588 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen in Winter 1432/33. 133 Jan. 24 vil zu einfeltig bin, ungern thun und doch in gehorsam thun muß. uwer furstliche de- mutikeit ubertrage mich. geschriben zu Basel a am samßtag vor conversionis sancti Pauli anno 33. [in verso] Dem b durchluchtigen hoch- Ewrc furstlichen gnaden demutiger cappelan gebornen fursten und herren herrn Fried- bruder Johann von Mulnbrunn. richen marggraven zu Brandemburg minem liben gnedigen herren debet. B. Einladungen an die Deutschen Reichsstände zur Beteiligung an den Hussiten- verhandlungen nr. 353-354. 1432 Okt. 20 bezw. 21 353. Hzg. Wilhelm von Baiern an Nördlingen und desgl. an Straßburg 1: begehrt an 10 Statt und im Namen des Römischen Königs die Entsendung von Bevollmächtigten nach Basel zum Zweck der Beteiligung an den Verhandlungen mit den Böhmischen Abgeordneten, die noch vor Weihnachten dorthin kommen werden. 1432 Oktober 20 bezw. 21 Basel. 1432 Okt. 21 An Nördlingen: N aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. 15 sig. in v. impr. del. Unterschrift und Adresse sind mit hellerer Tinte als Titel und Text geschrieben. An Straßburg: S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 5 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit dem Datum Basel an erichtag nach Galli anno etc. 32. Von gottes genaden Wilhalm pfalzgraf d bei Rein herzog in Bairen des heiligen concili zu Basel beschiermer und stathalter unsers genedigisten hern? des Romischen etc. kunigs f. Unsern gunstleichen grus zuvor. fursichtig weis uns sunder lieben. seitmaln und der ritterschaft und lantschaft aus Beheim und Mèrcheren g poten ieczo hie ge- besen sind und dem heiligen concili lauterh angesagt haben i, das die ritterschaft und gemain lantschaft des kunigreichs in Behaim und der margrafschaft zu Marcheren k ir 25 treflich leut erkoren und erbelt haben 2, von ir aller wegen in das heilig concili zu ver- Dez. 25 horung€ ze schiken noch vor dem heiligen cristtag schirst, den wir auch auf zwaihun- dert pferd herberg geschaftm haben: so ist noturft, nachdem und solich zwaiung den heiligen cristengelauben und gemaine Cristenhait antrift, das die merkleichen gelider des reichs und der Cristenhait zu solichen sachen auch komen und darzu raten und helfen, 30 das die sach zu frid n und ainikait gepracht werde. wann ir aber° auch ain merkleich ? gelid in dem reich und der Cristenhait seit, herumb an stat und in namen unsers ge- nedigisten heren des Romischen etc. kunigs so wevelchen € und wegerenr wirs ernst- leich, das ir nicht enlast, ir schiket etbent mit volmechtigem gewalt, es sein gelert oder ander weis leut, gen Basel, so ir allererst mügt. das ist und wirdet der Cristenhait ain 35 grosse noturft und sterkung des gelaubens. darumb werdet ir enpfachen grossen lon von got und tank " von unserm genedigisten hern dem Romischen etc. künig. datum Basel an mantagw nach Galli anno etc. 32. [in verso] Den fursichtigen und x weisen un- sern lieben besundern dem burgermaister und rat der stat zu Nordlingen y. 1432 Okt. 20 20 Dominus z dux per se ipsum. 40 a) cm.; Vorl. Nurenberg. b) die Adresse ist beschädigt; wir drucken das ron uns Ergauzle kursin. c) dic Unter- schrift steht auf swei Zeilen; nach bruder ist abgeteilt. d) S pfallenzgrave. e) N hr mil Schnörkel am r. f) S add. etc. g) S Marhern. h) om. N. i) S hahen. k) S Marhern. 1) S cher verharung. m) N geschast. n) S stellt um ainikait und frid. o) om. N. p) om. N; S merklich. 1) so N; S bevelhen. r) S begern. 45 s) in N mit hellerer Tinte, aber woll vom Schreiber äher die Zeile geschrichen; om. S. t) so N; S etwen. u) so N; S dank. v) S geben zu stall datum. w) Serichtag, x) om. S. y) S Straspurg z) die Unterschrift ist in N mil derselben helleren Tinle geschrichen, wie das oben Z. 33 nachgetragene wir ; in S rührt sic von Schreiber her. 1 Uber andere Adressaten vgl. S. 566. 2 Vgl. S. 558.
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B. Einladungen an die Deutschen Reichsstände nr. 353-354. 589 Okt. 27 354. Das Baseler Konzil an gen. weltliche und geistliche Deutsche Reichsstände 1, ein- 1432 bis 31 zeln: bittet sie dringend, persönlich zu kommen bezw. einige kluge und gewissenhafte Persönlichkeiten zur Teilnahme an den Verhandlungen mit den Hussitischen Ab- geordneten, deren Ankunft etwa Ende November, jedenfalls aber noch vor Weihnachten 1432 Oktober 27 bis 31 Basel. zu erwarten sei, nach Basel zu schicken. b An Straſburg : S aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 17 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. ohne Unterfertigung. — In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 135b-136a cop. chart. coaeva mit der Schlußbemerkung Explicit littera missa principibus Almanie et comunitatibus civitatum pro facto Bohemorum. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 168 ab cop. chart. coaeva. — Gedr. bei 10 Martène 8, 195-196 (aus Douai a. a. O.), Mansi 30, 191-192 und Mansi, Suppl. 4, 360-361. An Nördlingen: N coll. Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit der Unterschrift Bruneti. Text und Unterschrift sind von derselben, die Adresse von einer anderen Hand geschrieben. In der Anrede sind die Worte opidi Nordlingensis nachträglich, aber woll vom Schreiber, in den dafiir freigelassenen Raum eingesetxt. An Frankfurt: F coll. Frankfurt Stadt-A. Reichssachen, Nachträge nr. 1386b fol. 11 orig. wchart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., unterfertigt Johannes Frewdenberger. Datum Basilee die ultima mensis octobris a. d. 1432. Text und Unterfertigung sind von derselben, die Adresse dagegen anscheinend von einer anderen Hand geschrieben. Auf der Rückscite steht der gleichzeitige Frankfurter Vermerk Con- cilium Basiliense vocieret. An Pf. Stephan bei Rhein: W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 201b-202a cop. chart. coaera, mit der Uberschrift Copia alia ad principes universos. Datum ut supra 1432 etc., d. i. wie in unserer, im Cod. vorhergehenden Vorlage O. In der Anrede heiſtt es dilecto ecclesie filio nobili viro Stephano duci Wavarie salutem etc. An einen nicht gen. Bischof: O coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 201 ab cop. chart. coaera 25 mit der Uberschrift Sequitur copia litere vocacionis ad concilium episcopis et principibus [au em. prelatis? etc. Diese Uberschrift steht auf fol. 200b. In der Anrede heifôt es venerabili episcopo N. salutem u. s. w. Das Datum lautet Basilee 27 octobris anno domini 1432. An Bf. Friedrich von Worms 2: R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 144ab cop. chart. coaeva. Datum Basilee vicesimo octavo octobris 1432. Die Adresse steht über dem Text und lautet 30 Venerabili . . episcopo Wormaciensi. In der Anrede heiſôt es venerabili episcopo Wormaciensi sa- lutem u. s. w. 15 20 1432 Okt. 31 1432 Okt. 27 1139 Okt. 28 1 In den Oktober 1432 wird man auch das For- mular xu cinem „Cum in hac civitate Basiliensi“ beginnenden Schreiben des Konxils an nicht gen. 35 ecclesie filii nu setren haben. Es hat folgenden Inhalt: es sei notwendig, daſ möglichst viele Prü- laten u. s. w. xum Konxil kämen, rumal nachdem die Böhmen die Beschickung des Konxils xugesagt und bereits zwei precursores vorausgeschickt hätten; 40 deshalb sollten die Adressaten alle Erabischöfe, Bischöfe, Abte und andere Prülaten, Kapitel, Inqüi- sitoren u. s. w. im Namen des Konnils mahnen, innerhalb 20 Tagen nach Empfang dieser Mahnung sich auf den Weg xum Konxil au machen oder im 45 Krankheitsfalle Bevollmächtigte nu schicken. (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 107b-108a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Alia monicio in alia forma etc.) Vielleicht ist dieses Formular gleich- xeitig mit dem von uns S. 603 Anm. I mitgeteilten 50 in der Deputacio pro communibus aufgesetzt wor- den und daher ebenfalls vom 13 Oktober au da- tieren. Vgl. S. 565. 2 Bischof Friedrich von Worms und die Pröpste, Dechanten, Kapitel und der Klerus von Stadt 55 und Diöxese Worms wandten sich am 18 No- vember mit folgendem Schreiben an das Konzil: er, Bischof Friedrich, habe pridem litteras convo- catorias sacri concilii infra certum terminum in illis contentum erhalten und diesen Brief seinem Klerus mitgeteilt; der Klerus sei erschrocken darüber im Hinblick auf die difficultas et quasi impossibilitas transitus hujusmodi, quas seriatim enarrare carta non sufficeret; man schreibe an den Dr. decr. Jo- hannes de Montemartis, Scholastikus der [Wormser] Kirche und Prokurator der Hormser Diöxese im Konvil, der die impedimenta transitus predicti de visu ac auditu experimentaliter kenne, damit er und Andere das Konxil darüiber nüher informieren; man bitte das Konzil, nach Anhörung derselben die excusacio transitus predicti gelten au lassen; dat. Wormacie die octava sancti Martini episcopi sub sigillo mei Frederici episcopi, quo utimur de presenti, anno domini 1432. (Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 158�159 cop. chart. saec. 15; Basel Univ.- Bibl. ms. A IV 20 fol. 333b cop. chart. coaeva; Minchen Staatsbibl. cod. ms. lat. 1250 fol. 126b cop. chart. coaeva ohne Datum, und cod. ms. lat. 21660 fol. 273a cop. chart. coaeva ebenfalls ohne Datum; vgl. Haller a. a. O. 2, 280 Anm. 4.) 75*
B. Einladungen an die Deutschen Reichsstände nr. 353-354. 589 Okt. 27 354. Das Baseler Konzil an gen. weltliche und geistliche Deutsche Reichsstände 1, ein- 1432 bis 31 zeln: bittet sie dringend, persönlich zu kommen bezw. einige kluge und gewissenhafte Persönlichkeiten zur Teilnahme an den Verhandlungen mit den Hussitischen Ab- geordneten, deren Ankunft etwa Ende November, jedenfalls aber noch vor Weihnachten 1432 Oktober 27 bis 31 Basel. zu erwarten sei, nach Basel zu schicken. b An Straſburg : S aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 17 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. ohne Unterfertigung. — In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 135b-136a cop. chart. coaeva mit der Schlußbemerkung Explicit littera missa principibus Almanie et comunitatibus civitatum pro facto Bohemorum. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1575 fol. 168 ab cop. chart. coaeva. — Gedr. bei 10 Martène 8, 195-196 (aus Douai a. a. O.), Mansi 30, 191-192 und Mansi, Suppl. 4, 360-361. An Nördlingen: N coll. Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit der Unterschrift Bruneti. Text und Unterschrift sind von derselben, die Adresse von einer anderen Hand geschrieben. In der Anrede sind die Worte opidi Nordlingensis nachträglich, aber woll vom Schreiber, in den dafiir freigelassenen Raum eingesetxt. An Frankfurt: F coll. Frankfurt Stadt-A. Reichssachen, Nachträge nr. 1386b fol. 11 orig. wchart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., unterfertigt Johannes Frewdenberger. Datum Basilee die ultima mensis octobris a. d. 1432. Text und Unterfertigung sind von derselben, die Adresse dagegen anscheinend von einer anderen Hand geschrieben. Auf der Rückscite steht der gleichzeitige Frankfurter Vermerk Con- cilium Basiliense vocieret. An Pf. Stephan bei Rhein: W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 201b-202a cop. chart. coaera, mit der Uberschrift Copia alia ad principes universos. Datum ut supra 1432 etc., d. i. wie in unserer, im Cod. vorhergehenden Vorlage O. In der Anrede heiſtt es dilecto ecclesie filio nobili viro Stephano duci Wavarie salutem etc. An einen nicht gen. Bischof: O coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 201 ab cop. chart. coaera 25 mit der Uberschrift Sequitur copia litere vocacionis ad concilium episcopis et principibus [au em. prelatis? etc. Diese Uberschrift steht auf fol. 200b. In der Anrede heifôt es venerabili episcopo N. salutem u. s. w. Das Datum lautet Basilee 27 octobris anno domini 1432. An Bf. Friedrich von Worms 2: R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 144ab cop. chart. coaeva. Datum Basilee vicesimo octavo octobris 1432. Die Adresse steht über dem Text und lautet 30 Venerabili . . episcopo Wormaciensi. In der Anrede heiſôt es venerabili episcopo Wormaciensi sa- lutem u. s. w. 15 20 1432 Okt. 31 1432 Okt. 27 1139 Okt. 28 1 In den Oktober 1432 wird man auch das For- mular xu cinem „Cum in hac civitate Basiliensi“ beginnenden Schreiben des Konxils an nicht gen. 35 ecclesie filii nu setren haben. Es hat folgenden Inhalt: es sei notwendig, daſ möglichst viele Prü- laten u. s. w. xum Konxil kämen, rumal nachdem die Böhmen die Beschickung des Konxils xugesagt und bereits zwei precursores vorausgeschickt hätten; 40 deshalb sollten die Adressaten alle Erabischöfe, Bischöfe, Abte und andere Prülaten, Kapitel, Inqüi- sitoren u. s. w. im Namen des Konnils mahnen, innerhalb 20 Tagen nach Empfang dieser Mahnung sich auf den Weg xum Konxil au machen oder im 45 Krankheitsfalle Bevollmächtigte nu schicken. (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 107b-108a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Alia monicio in alia forma etc.) Vielleicht ist dieses Formular gleich- xeitig mit dem von uns S. 603 Anm. I mitgeteilten 50 in der Deputacio pro communibus aufgesetzt wor- den und daher ebenfalls vom 13 Oktober au da- tieren. Vgl. S. 565. 2 Bischof Friedrich von Worms und die Pröpste, Dechanten, Kapitel und der Klerus von Stadt 55 und Diöxese Worms wandten sich am 18 No- vember mit folgendem Schreiben an das Konzil: er, Bischof Friedrich, habe pridem litteras convo- catorias sacri concilii infra certum terminum in illis contentum erhalten und diesen Brief seinem Klerus mitgeteilt; der Klerus sei erschrocken darüber im Hinblick auf die difficultas et quasi impossibilitas transitus hujusmodi, quas seriatim enarrare carta non sufficeret; man schreibe an den Dr. decr. Jo- hannes de Montemartis, Scholastikus der [Wormser] Kirche und Prokurator der Hormser Diöxese im Konvil, der die impedimenta transitus predicti de visu ac auditu experimentaliter kenne, damit er und Andere das Konxil darüiber nüher informieren; man bitte das Konzil, nach Anhörung derselben die excusacio transitus predicti gelten au lassen; dat. Wormacie die octava sancti Martini episcopi sub sigillo mei Frederici episcopi, quo utimur de presenti, anno domini 1432. (Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 158�159 cop. chart. saec. 15; Basel Univ.- Bibl. ms. A IV 20 fol. 333b cop. chart. coaeva; Minchen Staatsbibl. cod. ms. lat. 1250 fol. 126b cop. chart. coaeva ohne Datum, und cod. ms. lat. 21660 fol. 273a cop. chart. coaeva ebenfalls ohne Datum; vgl. Haller a. a. O. 2, 280 Anm. 4.) 75*
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590 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Okt. 27 bis 31 Sacrosancta generalis synodus Basiliensis in spiritu sancto legitime congregata universalem ecclesiam representans dilectis ecclesie filiis magistro civium et consulibus civitatis a Argentinensis salutem etb omnipotentis dei benedictionem. inter cunctas hujus sacri concilii sollicitudines nulla major est et que nobis e magis sit cordi, quam ut Bohemie d regnum in eadem nobiscum unitate conjungatur e. ad quod sanctum opus perficiendum nichil, quod necessarium aut utile visumf fuerit, hactenus pretermisimus. nam ut primum hec sancta synodus congregata est, mox ad ipsum regnum piissimas litteras transmisimus 1, cum omni efficacia exhortantes, ut cum pleno mandato oratores suos ad hune locum divine vocacionis destinaret, ubi futuram nobiscum ipsorum g uni- tatem in dei misericordia sperabamus. sepe deinde versus Bohemiam nostros notabiles h 10 oratores misimus, qui hujusmodi sanctum negocium diligencius sollicitarent et i celerius expedirent. actum tandem est interventu spiritus sancti, ut convenientibus in opido Egre k 2 ambassiatoribus nostris et Bohemorum, cooperantibus ad hoc dilectis ecclesie filiis nobilibus viris Frederico1 marchione Brandeburgensi et Johanne duce Bavarie oratoribusque Nurembergensibus m 3 et civibus Egrensibus aliisque insignibus personis 15 unanimi consensu concluderetur, ut notabilis ambassiata omnium statuum regni n Bohemie ac ° marchionatus Moravie ad hoc sacrum concilium proficisci deberet, postquam a nobis certos salvos conductus ? accepissent. quos jam pridem in plena forma 4, prout conventum fuerat, ad eos destinavimus 5. post hec duo nuncii ex regno Bohemie cum litteris credencialibus 6 supervenerunt 7, asserentes se premissos ad annunciandum post ipsorum 20 reditum in q Bohemiam incontinenti ambassiatores dictorum regni et marchionatus r jam electos 8 ad concilium venturos necnon ad hospicia et alia necessaria pro ipsis ambassia- toribus preparandum. hii duo nuncii et in via et hic cum omni humanitate suscepti et tandems de nobis bene contenti in Bohemiam reversi sunt, affirmantes, quod post t ip- sorum reditum dicti ambassiatores sine mora iter huc " veniendi arripient. ex quorum 25 verbis quantum conjecturare possumus, circa finem sequentis mensis novembris aut ad plus ante festum nativitatis v memoratam ambassiatam nobiscum constitui w arbi- tramur x. et quoniam y hec res tam z pia et necessaria communis est aa omnium Christia- norum et ad eam promovendam consiliis bb et auxiliis quilibet catholicus pro viribus 5 Dez. 25 SNEW obnoxius existit cumque eo promptiores obnoxius existit, nemo tamen dd est, cujus ipsos Bohemos ad unitatem nostram sus- id ipsum facere magis intersit, quam epi- cipiendam sperandum sitce, quo plures in- scoporum et prelatorum ecclesie, qui tanquam OR 30 a) N opidi Nördlingensis; F Frankchfordensibus statt civitatis Argentinensis: die Anreden in WOR siche in der Quellenbeschreibung. b) W om. et — benedictionem. c) om. R. d) FN Boemie, und so auch nachher stets 35 ohne h. e) R conjungantur. f) N justum. g) om. W. h) om. o. i) NFWOR ac. k) FO Egrensi. 1) R Friederico. m) W Nurnburgensibus; O Nurenburgensibus. n) W om. regni — ambassiatam, add. etc. ut supra, d. i. wie in unserer im Cod. vorangehenden Forl. O. o) Fet. p) O conductos. q) 0 ad. r) O add. Moravie. s) N tamdem. t) om. O. u) Rhic. v) FO add. Christi. w) F constituti. x) W add. etc. y) OR licet. z) N tanta. aa) OR sit. bb) consiliis et auxiliis steht in W nach obnoxius, in OR vor promo- 10 vendam. cc) om. S; W sit sperandum. dd) R stellt um est tamen. 1 Am 15 Oktober und am 26 November 1431. Vgl. S. 217 Anm. I bexw. S. 204 Anm. 2. 2 Uber die Egerer Verhandlungen orientiert der Bericht des Konxilsgesandten Johann von Maulbronn, den Johann von Ragusa in seinem Tractatus de reductione Bohemorum mitteilt (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 217-219). Vgl. auch Palacky, Gesch. von Böhmen III, 3 S. 43-48 und Hefele a. a. O. 7, 475-477. 3 Abt Heinrich von St. Egidien und Pfarrer Albrecht von St. Sebald. 4 Vgl. S. 469 Anm. 2. 5 Das Konxil hatte mit der Uberbringung des Geleitsbriefes am 24 Juli den Abt Hermann von Ebrach und Johann von Maulbronn beauftragt (Ragusa a. a. O. 1, 231; Haller a. a. O. 2, 175 45 Z. 15-17; Segovia lib. 3 cap. 24 a. a. O. 2, 21I; vgl. auch S. 556). 6 Die Kredenx ist aus Prag vom 17 September 1432 datiert und gedruckt bei Martène 8, 178 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 50 253-254. Vgl. S. 558. 8 Vgl. ebenda.
590 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Okt. 27 bis 31 Sacrosancta generalis synodus Basiliensis in spiritu sancto legitime congregata universalem ecclesiam representans dilectis ecclesie filiis magistro civium et consulibus civitatis a Argentinensis salutem etb omnipotentis dei benedictionem. inter cunctas hujus sacri concilii sollicitudines nulla major est et que nobis e magis sit cordi, quam ut Bohemie d regnum in eadem nobiscum unitate conjungatur e. ad quod sanctum opus perficiendum nichil, quod necessarium aut utile visumf fuerit, hactenus pretermisimus. nam ut primum hec sancta synodus congregata est, mox ad ipsum regnum piissimas litteras transmisimus 1, cum omni efficacia exhortantes, ut cum pleno mandato oratores suos ad hune locum divine vocacionis destinaret, ubi futuram nobiscum ipsorum g uni- tatem in dei misericordia sperabamus. sepe deinde versus Bohemiam nostros notabiles h 10 oratores misimus, qui hujusmodi sanctum negocium diligencius sollicitarent et i celerius expedirent. actum tandem est interventu spiritus sancti, ut convenientibus in opido Egre k 2 ambassiatoribus nostris et Bohemorum, cooperantibus ad hoc dilectis ecclesie filiis nobilibus viris Frederico1 marchione Brandeburgensi et Johanne duce Bavarie oratoribusque Nurembergensibus m 3 et civibus Egrensibus aliisque insignibus personis 15 unanimi consensu concluderetur, ut notabilis ambassiata omnium statuum regni n Bohemie ac ° marchionatus Moravie ad hoc sacrum concilium proficisci deberet, postquam a nobis certos salvos conductus ? accepissent. quos jam pridem in plena forma 4, prout conventum fuerat, ad eos destinavimus 5. post hec duo nuncii ex regno Bohemie cum litteris credencialibus 6 supervenerunt 7, asserentes se premissos ad annunciandum post ipsorum 20 reditum in q Bohemiam incontinenti ambassiatores dictorum regni et marchionatus r jam electos 8 ad concilium venturos necnon ad hospicia et alia necessaria pro ipsis ambassia- toribus preparandum. hii duo nuncii et in via et hic cum omni humanitate suscepti et tandems de nobis bene contenti in Bohemiam reversi sunt, affirmantes, quod post t ip- sorum reditum dicti ambassiatores sine mora iter huc " veniendi arripient. ex quorum 25 verbis quantum conjecturare possumus, circa finem sequentis mensis novembris aut ad plus ante festum nativitatis v memoratam ambassiatam nobiscum constitui w arbi- tramur x. et quoniam y hec res tam z pia et necessaria communis est aa omnium Christia- norum et ad eam promovendam consiliis bb et auxiliis quilibet catholicus pro viribus 5 Dez. 25 SNEW obnoxius existit cumque eo promptiores obnoxius existit, nemo tamen dd est, cujus ipsos Bohemos ad unitatem nostram sus- id ipsum facere magis intersit, quam epi- cipiendam sperandum sitce, quo plures in- scoporum et prelatorum ecclesie, qui tanquam OR 30 a) N opidi Nördlingensis; F Frankchfordensibus statt civitatis Argentinensis: die Anreden in WOR siche in der Quellenbeschreibung. b) W om. et — benedictionem. c) om. R. d) FN Boemie, und so auch nachher stets 35 ohne h. e) R conjungantur. f) N justum. g) om. W. h) om. o. i) NFWOR ac. k) FO Egrensi. 1) R Friederico. m) W Nurnburgensibus; O Nurenburgensibus. n) W om. regni — ambassiatam, add. etc. ut supra, d. i. wie in unserer im Cod. vorangehenden Forl. O. o) Fet. p) O conductos. q) 0 ad. r) O add. Moravie. s) N tamdem. t) om. O. u) Rhic. v) FO add. Christi. w) F constituti. x) W add. etc. y) OR licet. z) N tanta. aa) OR sit. bb) consiliis et auxiliis steht in W nach obnoxius, in OR vor promo- 10 vendam. cc) om. S; W sit sperandum. dd) R stellt um est tamen. 1 Am 15 Oktober und am 26 November 1431. Vgl. S. 217 Anm. I bexw. S. 204 Anm. 2. 2 Uber die Egerer Verhandlungen orientiert der Bericht des Konxilsgesandten Johann von Maulbronn, den Johann von Ragusa in seinem Tractatus de reductione Bohemorum mitteilt (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 217-219). Vgl. auch Palacky, Gesch. von Böhmen III, 3 S. 43-48 und Hefele a. a. O. 7, 475-477. 3 Abt Heinrich von St. Egidien und Pfarrer Albrecht von St. Sebald. 4 Vgl. S. 469 Anm. 2. 5 Das Konxil hatte mit der Uberbringung des Geleitsbriefes am 24 Juli den Abt Hermann von Ebrach und Johann von Maulbronn beauftragt (Ragusa a. a. O. 1, 231; Haller a. a. O. 2, 175 45 Z. 15-17; Segovia lib. 3 cap. 24 a. a. O. 2, 21I; vgl. auch S. 556). 6 Die Kredenx ist aus Prag vom 17 September 1432 datiert und gedruckt bei Martène 8, 178 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 50 253-254. Vgl. S. 558. 8 Vgl. ebenda.
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signes personas in hoc loco adesse viderint, expediens fore existimamus * inter alias b magnificas civitates, quas ad tam sanctum accersivimus *, vestram 4 eciam invi- opus € , p tare, orum reductioni accomodam esse spera- eujus prudenciam plurimum Bohe- m mus. instancia deprecamur, ut omni, quo po- testis ^, affectu ac favore rem istam salu- m bemimam velitis € prosequi ae promovere, vos? igitur eum quanta possumus aliquos ! magni consilii et bone conseiencie viros huieque sancte prosecutioni affectos destinando, ut ipsorum presencia gentis Bohemie reductioni consilium et auxilium 16 afferre. valeat. 20 30 ex qua re deo omnipotenti, eujus res agitur, vos! gratissimos reddetis, Christiane religioni plurimum proderitis " vestreque! preclare quietem et" tranquilitatem procurabitis " nationis Germanice set nos omnes sacrum concilium celebrantes ad queque vobis * grata obligatos efficietis P. 40 datum Basilee? 29 mensis octobris millesimo quadringentesimo tricesimo secundo. [im verso] Dilectis ecclesie filiis ma- gistro" civium ae? .. consulibus civita- 45 tis* Argentinensis. a) NF existimavimus. b) W alios principes, quos s/a/f alias — quas talem. e) W te. at, S, w. i) F nos; m) NFW ac. n) W procurabis. f) W potes. g) W velis. 1) W veniendo, si possibile sit, Wte gratissimum reddes síatt vos — reddetis. X) S provideritis; W proderis. 0) W tibi. p) W efficies. B. Einladungen an die Deutschen Reichsstünde nr. 353-354, 591 pastores et duces Christiani populi primi ad succurrendum necessitatibus ecclesie esse tenentur, et quoniam, quod a pluribus queri- tur, facilius inveniri potest?* seu solet et eo prompceiores ipsos Bohemos ad unitatem nostram suscipiendam sperandum sit, quo sacrum concilium numero et auctoritate plurium. insignium — personarum repletum viderint, necessarium fore existimavimus inter alios antistites, quos ad tam sanctum opus accersimus, te eciam personaliter con- vocare. cum quanta igitur instancia possu- mus, te hortamur et deprecamur et in vir- tute sancte obediencie et sub pena ex- communicacionis late sentencie districte precipiendo mandamus, quatenus ante festum nativitatis domini proxime sequens persona- liter in hoe sacro concilio pro tanto bono pretermissis | quibuscunque aliis | negociis adesse debeas, oertificantes, quod nullam excusacionem, quecunque illa sit, excepta gravi corporali infirmitate admittemus, quia, cum in ecclesia dei nulla sit major neces- sitas, quam ut Bohemi ad unitatem ecclesie reducantur *, merito omnia alia negocia huie postponenda sunt. si vero corporali infirmitate detineris, ita quod huc accedere nequeas, cures quotcunque potes notabiles * viros de tuo clero ad sacrum concilium destinare. quod si feceris, prout °° spera- mus, deo omnipotenti, eujus res agitur, te gratissimum reddes, Christiane religioni pluri- mum proderis tueque preclare nacionis Germanice quietem et FE tranquillitatem procurabis et nos omnes sacrum concilium celebrantes ad quecunque tibi grata promp- tos efficies. pendente autem hujusmodi tractatuhh facies per civitatem et dyocesim tuam oraciones speciales indici, ut deus ii ad unitatem ecclesie inspirare dignetur. — datum Basilee 9" octobris anno domini 1432. omnipotens corda ipsorum c) I" arcessivimus. d) W tuam nobili- propria im persona aut aliquos 1) W tueque. a) N Basilie. x) F mit Reverenzpunklen vor ma- 50 gistro. s) N et, t) N opidi in Nordlingen; P opidi Frankefordensis, na) It om. potest seu. ee) R ut. ff) OR Germanie, bb) R stelli wm excommunicacionis penu. ce) R reducentur. dd) Jb om. notabiles viros. EE) M ac. hh) R add. Bohemorum. ii) R stellt wn omnipotens deus, 14 39 kt. 27 bis 81 Y Dez, 25 1432 Okt. 29 bez. Okt. 27
signes personas in hoc loco adesse viderint, expediens fore existimamus * inter alias b magnificas civitates, quas ad tam sanctum accersivimus *, vestram 4 eciam invi- opus € , p tare, orum reductioni accomodam esse spera- eujus prudenciam plurimum Bohe- m mus. instancia deprecamur, ut omni, quo po- testis ^, affectu ac favore rem istam salu- m bemimam velitis € prosequi ae promovere, vos? igitur eum quanta possumus aliquos ! magni consilii et bone conseiencie viros huieque sancte prosecutioni affectos destinando, ut ipsorum presencia gentis Bohemie reductioni consilium et auxilium 16 afferre. valeat. 20 30 ex qua re deo omnipotenti, eujus res agitur, vos! gratissimos reddetis, Christiane religioni plurimum proderitis " vestreque! preclare quietem et" tranquilitatem procurabitis " nationis Germanice set nos omnes sacrum concilium celebrantes ad queque vobis * grata obligatos efficietis P. 40 datum Basilee? 29 mensis octobris millesimo quadringentesimo tricesimo secundo. [im verso] Dilectis ecclesie filiis ma- gistro" civium ae? .. consulibus civita- 45 tis* Argentinensis. a) NF existimavimus. b) W alios principes, quos s/a/f alias — quas talem. e) W te. at, S, w. i) F nos; m) NFW ac. n) W procurabis. f) W potes. g) W velis. 1) W veniendo, si possibile sit, Wte gratissimum reddes síatt vos — reddetis. X) S provideritis; W proderis. 0) W tibi. p) W efficies. B. Einladungen an die Deutschen Reichsstünde nr. 353-354, 591 pastores et duces Christiani populi primi ad succurrendum necessitatibus ecclesie esse tenentur, et quoniam, quod a pluribus queri- tur, facilius inveniri potest?* seu solet et eo prompceiores ipsos Bohemos ad unitatem nostram suscipiendam sperandum sit, quo sacrum concilium numero et auctoritate plurium. insignium — personarum repletum viderint, necessarium fore existimavimus inter alios antistites, quos ad tam sanctum opus accersimus, te eciam personaliter con- vocare. cum quanta igitur instancia possu- mus, te hortamur et deprecamur et in vir- tute sancte obediencie et sub pena ex- communicacionis late sentencie districte precipiendo mandamus, quatenus ante festum nativitatis domini proxime sequens persona- liter in hoe sacro concilio pro tanto bono pretermissis | quibuscunque aliis | negociis adesse debeas, oertificantes, quod nullam excusacionem, quecunque illa sit, excepta gravi corporali infirmitate admittemus, quia, cum in ecclesia dei nulla sit major neces- sitas, quam ut Bohemi ad unitatem ecclesie reducantur *, merito omnia alia negocia huie postponenda sunt. si vero corporali infirmitate detineris, ita quod huc accedere nequeas, cures quotcunque potes notabiles * viros de tuo clero ad sacrum concilium destinare. quod si feceris, prout °° spera- mus, deo omnipotenti, eujus res agitur, te gratissimum reddes, Christiane religioni pluri- mum proderis tueque preclare nacionis Germanice quietem et FE tranquillitatem procurabis et nos omnes sacrum concilium celebrantes ad quecunque tibi grata promp- tos efficies. pendente autem hujusmodi tractatuhh facies per civitatem et dyocesim tuam oraciones speciales indici, ut deus ii ad unitatem ecclesie inspirare dignetur. — datum Basilee 9" octobris anno domini 1432. omnipotens corda ipsorum c) I" arcessivimus. d) W tuam nobili- propria im persona aut aliquos 1) W tueque. a) N Basilie. x) F mit Reverenzpunklen vor ma- 50 gistro. s) N et, t) N opidi in Nordlingen; P opidi Frankefordensis, na) It om. potest seu. ee) R ut. ff) OR Germanie, bb) R stelli wm excommunicacionis penu. ce) R reducentur. dd) Jb om. notabiles viros. EE) M ac. hh) R add. Bohemorum. ii) R stellt wn omnipotens deus, 14 39 kt. 27 bis 81 Y Dez, 25 1432 Okt. 29 bez. Okt. 27
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592 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. C. Vollmachten der Hussiten und K. Sigmunds nr. 355-357. 1432 355. Die Böhmen und Mähren an das Baseler Konzil: geben ihren Gesandten (den Sept. 5 Edeln Wilhelm von Postupic, Hauptmann in Leitomischl und Herrn auf Hradek, und Beneš von Makrowaus, Herrn auf Ulibic, Georg von Rečic, Herrn auf Kluk, Johannes Velwar, Bürger der Altstadt Prag, Mathias von Chlumčan und Gregor von Königinhof, den Magistern artium liberalium Johannes von Rokisana und Peter Payne von England, den Priestern Prokop, geistlichem Rektor des Taboritenheeres, Nikolaus von Pilgram, Ulrich von Znaym und Markold von Zbraslawic, baccalaurei artium der Universität Prag, dem Pfarrer Martin von Chrudim und dem bacca- laureus Peter von Saaz) Vollmacht, auf Grund der zwischen den beiderseitigen Ge-1 sandten in Eger getroffenen Dispositionen ihre Wünsche hinsichtlich der vier Artikel und anderer notwendiger Angelegenheiten dem Konzil vorzutragen und mit ihm dar- über zu verhandeln und Beschlüsse zu fassen. 1432 September 5 Kuttenberg. 5 132 Sept. 5 Aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 194ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Mandatum ambassiatorum regni Bohemie et marchionatus Moravie lectum in generali congregacione 15 die veneris 16 januarii 1433. Datum in plena congregacione regni in montibus Cuthnis die quinta septembris anno domini 1432. In Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 48a cop. membr. anni 1453. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 90b und fol. 281b zwei cop. chart. coaevae. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 66 ab cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. ms. lat. 20 15626 fol. 118a cop. chart. coaeva. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4576 fol. 315b cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 4701 fol. 274 ab cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 4710 fol. 312b cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 4975 fol. 134 ab cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Martène 8, 246-217 (aus unserer Vorlage), Mansi 30, 255 und Mansi, Suppl. 25 4, 429�430; ferner in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 262�263 und bei Palacky, Urkundliche Beiträge zur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 309-310, wo die oben erwähnten Abschriften in den Wiener Codices 4710 und 4975 citiert sind. — Im Aus- xuge bei Segovia lib. 4 cap. 10 (a. a. O. 2, 318). 1432 Dez. I 356. Die Universität Prag an das Baseler Konzil: bevollmächtigt ihren Gesandten, den 3o Magister artium liberalium Johannes de Rokyczano (der auch die Stadt Prag ver- tritt), auf der Grundlage der Egerer Abmachungen mit dem Konzil über die vier Artikel zu verhandeln und mit ihm Ubereinkommen über diese und andere die Kir- chenreform betreffende Angelegenheiten abzuschließen. 1432 Dezember 1 Prag. 1432 Dez. I Aus Genf Bibl. publ. ms. lat. 27 nr. 8 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. abse. Datum: 35 Prage 1432 die I decembris. In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 194b�195b cop. chart. coaeva mit der Überschrift Mandatum universitatis Pragensis exhibitum per Bohemos in plena congregacione die veneris 16 januarii 1433 1. — In Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 48b cop. membr. anni 1453. — In London British Museum Harley nr. 826 fol. 20 ab cop. chart. 40 coaeva. — In München Staatsbibl. cod. ms. lat. 1250 fol. 92b-93b und fol. 281 ab je eine cop. chart. saec. 15. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 117ab cop. chart. coaeva mit derselben Uberschrift wie im cod. 243 von Douai. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4576 fol. 317ab cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 4701 fol. 274b�275b cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 4710 fol. 313ab cop. chart. coaeva 45 mit ähnlicher Uberschrift wie im cod. 243 von Douai. — Ebenda cod. ms. 4975 fol. 206b�208 a cop. chart. saec. 15 mit fast derselben Uberschrift wie im cod. 243 von Douai. Gedruckt bei Martène 8, 247-249 (aus cod. 243 von Douai), Mansi 30, 256-257 und Mansi, Suppl. 4, 430-431; ferner Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 263-264. — 50 Im Ausxuge bei Segovia lib. 4 cap. 10 (a. a. O. 2, 318-319). 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 315 Z. 12-13.
592 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. C. Vollmachten der Hussiten und K. Sigmunds nr. 355-357. 1432 355. Die Böhmen und Mähren an das Baseler Konzil: geben ihren Gesandten (den Sept. 5 Edeln Wilhelm von Postupic, Hauptmann in Leitomischl und Herrn auf Hradek, und Beneš von Makrowaus, Herrn auf Ulibic, Georg von Rečic, Herrn auf Kluk, Johannes Velwar, Bürger der Altstadt Prag, Mathias von Chlumčan und Gregor von Königinhof, den Magistern artium liberalium Johannes von Rokisana und Peter Payne von England, den Priestern Prokop, geistlichem Rektor des Taboritenheeres, Nikolaus von Pilgram, Ulrich von Znaym und Markold von Zbraslawic, baccalaurei artium der Universität Prag, dem Pfarrer Martin von Chrudim und dem bacca- laureus Peter von Saaz) Vollmacht, auf Grund der zwischen den beiderseitigen Ge-1 sandten in Eger getroffenen Dispositionen ihre Wünsche hinsichtlich der vier Artikel und anderer notwendiger Angelegenheiten dem Konzil vorzutragen und mit ihm dar- über zu verhandeln und Beschlüsse zu fassen. 1432 September 5 Kuttenberg. 5 132 Sept. 5 Aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 194ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Mandatum ambassiatorum regni Bohemie et marchionatus Moravie lectum in generali congregacione 15 die veneris 16 januarii 1433. Datum in plena congregacione regni in montibus Cuthnis die quinta septembris anno domini 1432. In Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 48a cop. membr. anni 1453. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 90b und fol. 281b zwei cop. chart. coaevae. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 66 ab cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. ms. lat. 20 15626 fol. 118a cop. chart. coaeva. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4576 fol. 315b cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 4701 fol. 274 ab cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 4710 fol. 312b cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 4975 fol. 134 ab cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Martène 8, 246-217 (aus unserer Vorlage), Mansi 30, 255 und Mansi, Suppl. 25 4, 429�430; ferner in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 262�263 und bei Palacky, Urkundliche Beiträge zur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 309-310, wo die oben erwähnten Abschriften in den Wiener Codices 4710 und 4975 citiert sind. — Im Aus- xuge bei Segovia lib. 4 cap. 10 (a. a. O. 2, 318). 1432 Dez. I 356. Die Universität Prag an das Baseler Konzil: bevollmächtigt ihren Gesandten, den 3o Magister artium liberalium Johannes de Rokyczano (der auch die Stadt Prag ver- tritt), auf der Grundlage der Egerer Abmachungen mit dem Konzil über die vier Artikel zu verhandeln und mit ihm Ubereinkommen über diese und andere die Kir- chenreform betreffende Angelegenheiten abzuschließen. 1432 Dezember 1 Prag. 1432 Dez. I Aus Genf Bibl. publ. ms. lat. 27 nr. 8 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. abse. Datum: 35 Prage 1432 die I decembris. In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 194b�195b cop. chart. coaeva mit der Überschrift Mandatum universitatis Pragensis exhibitum per Bohemos in plena congregacione die veneris 16 januarii 1433 1. — In Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 48b cop. membr. anni 1453. — In London British Museum Harley nr. 826 fol. 20 ab cop. chart. 40 coaeva. — In München Staatsbibl. cod. ms. lat. 1250 fol. 92b-93b und fol. 281 ab je eine cop. chart. saec. 15. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 117ab cop. chart. coaeva mit derselben Uberschrift wie im cod. 243 von Douai. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4576 fol. 317ab cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 4701 fol. 274b�275b cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 4710 fol. 313ab cop. chart. coaeva 45 mit ähnlicher Uberschrift wie im cod. 243 von Douai. — Ebenda cod. ms. 4975 fol. 206b�208 a cop. chart. saec. 15 mit fast derselben Uberschrift wie im cod. 243 von Douai. Gedruckt bei Martène 8, 247-249 (aus cod. 243 von Douai), Mansi 30, 256-257 und Mansi, Suppl. 4, 430-431; ferner Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 263-264. — 50 Im Ausxuge bei Segovia lib. 4 cap. 10 (a. a. O. 2, 318-319). 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 315 Z. 12-13.
Strana 593
C. Vollmachten der Hussiten und K. Sigmunds nr. 355-357. 357. K. Sigmund bevollmächtigt seinen Statthalter Herzog Wilhelm von Baiern ^, be den Bischof Johannes von Chur, mit den nach Basel kommenden Böhmit- ihn und 598 schem und Möährischen Abgeordneten über die weltlichen Angelegenheiten Böhmens und Mährens, insonderheit über die Herstellung des Friedens im Lande, seine An- erkennung als König von Böhmen und die Herausgabe des geraubten Kron- und Kirchengutes, zu verhandeln und. diejenigen, die zum Gehorsam zurückkehren wollen, zu Gnaden aufzunehmen und völlig zu amnestieren. Für Hxg. Wilhehn von Baiern: mer hat, die Behem an bemerkt ebenfalls auf der Rückseite Lecta in congreg 80b-82b cop. In München Staatsbibl, cod. lat. 1250 fol. “16 registraturbuch J fol. 1964-1974 cop. chart. coaeva. Datum Senis anno domini etc. und presencium. ubr. lit, pat. mit dem am schwarxgelber Sehr jo Rückseite steht der gleichzeitige Vermerk Commissio. no 1432 [dieselbe spätere Hand fügt himau die 3 mensis decembris]. acione generali die 19 mensis januarii 1433 2. — 1432 Degember 3 Siena. M aus München Geh. Haus-A. Kasten II Lade 3 ur. 496 orig. angenden, jetxt verlorenen Majestiitssiegel. Auf der als der Rómisch konig herzog Wilhelm: gewalt geben helfen zu verrichten [eine spätere Hand fügt hinxu auf dem concilio zu Basl. Senis] Fine andere gleichzeitige Hand chart. coaera. — In Wien H.H. St. 4, Reichs- Eingang und Schluß sind geliirxt xu Sigismundus millesimo quadringentesimo tricesimo secundo die 3 mensis decembris. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 2044-206) cop. chart. saec. 15. Im Datum ist Rom. 23 in Rom. 33 verschrieben. — Pruwähnt von Altmann nr. 9318. Für Hxg. Wilhelm von Baiern und Bf. Johannes von Chur: 158b-155% cop. chart. coaeva mit der Überschrift Facultas data per dominum regem so lat. 15626 fol. Romanorum domino duci protectori et episcopo Curiensi pro tractando cum Boemis etc. ist weggelassen. — D coll. Douai Bibl. publ. cod. 949 fol. 10b- 19 cop. chart. coaeva mit der signatur A coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. Die Kontra- Überschrift Mandatum domiui Romanorum regis missum illustri duci Willelmo Bavarie etc. ad concordandum cum Bohemis. In der Kontrasignatur dst hinter Sligk noch vicecancellarius xugesetxt. — In Florenx 96 Bibl. Laur. cod. Strozzi 83 fol. 59*-60* cop. membr. anm? 1453 mit der Sehlufübemerkung Productum et lectum fuit hoc mandatum in congregatione generali sacri concilii Basiliensis anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo tertio die martis 24 Kontrasignatur. hat. denselben. Zusatz. wie 4n. D. mensis martii per dominum episcopum Curiensem. Die — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 198^ -130* cop. chart. sace. 15 mit derselben Schlußbemerkung wie cod. Strozzi 33. — Gedruckt bei Martène 8, 233-237 3o (uus D), Mansi 30, 223-227 und Mansi, Suppl. 4, 395-399; ferner in Mon. come. gem. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 265-268. — Im Ausxuge bei Segovia lib. 4 cap. 11 (a. a. O. 2, 320). — Regest bei Altmann nr. 9318. — Benutxt von Aschbach 4, 154 (vgl. 4, 485) und von Hefele, Konziliengeschichte 7, 498. — Erwähnt von Schellhaj, Vixekanxellariat Kaspar Schłicks (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissen- “schaft 4, 347). 35 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex. notum facimus tenore presencium universis: ineffabilis disposicionis clemencie divine non ignari collatam nobis celitus, quam habemus et recog- noscimus, dignitatem illudque a nobis ab illo bono patrefamilias protinus exigi debitum, ut reddamus sibi talenta per eum nobis credita duplicata (ad quod, prout tenemur, pro- 4 S positi et debiti nostri effectum diligenter impendimus et temporale stipendium et retribu- cionis eterne premium nobis proventura speramus), et quoniam Romani regni fastigium et aliorum regnorum nostrorum dignitas, in qua orbis conditor nos pietatis sue clemencia 1 Hxg. Wilhelm hat die Vollmacht kurx vor dem 19 Januar, also wohl nicht durch Peter Fries von Indersdorf erhalten. Er schrieb am 20 Januar 1433 an seinen Bruder Ernst: nu hat uns unser genediger herr der Romisch etc. kunig als nachst spat einen gewalezbrief von der Behaim wegen gesandt in latein geschriben mit seiner genaden anhangendem majestat-insigl versigelt. den man uns gar eilends und ghohlingen in deutsch gemacht hat. des wir ouch ein copi hiein verslossen schicken; daran ir die mainung des briefs wol vernemen werdet. doch wenn man uns den zu pesser deutsch bringet, wellen 4 o 5 e wir ew dann die ordenlich geschriben zuschicken. Datum Basel evichtag n. Anthoni [Jan. 20] 33. (Palacky, Urkundi. Beiträge 2, 342-343.) Vgl. auch S. 067 Anm. 8. ? Vgl. Haller a. a. O. 2, 317 Z. 29-32. Haller (a. a. O. Amn. 1) identifixiert diese am 19 Januar verlesene Vollmacht des Herxogs irrtümlich mit der anderen für den Herxog und den Bischof von Char bestimmten. Die letxtere wurde erst am 24 Mürx verlesen (vgl. oben die Quellenbeschreibumy unter Florenx Zeile 25-27 und S. 567). ZW. 1482 Dez. 3
C. Vollmachten der Hussiten und K. Sigmunds nr. 355-357. 357. K. Sigmund bevollmächtigt seinen Statthalter Herzog Wilhelm von Baiern ^, be den Bischof Johannes von Chur, mit den nach Basel kommenden Böhmit- ihn und 598 schem und Möährischen Abgeordneten über die weltlichen Angelegenheiten Böhmens und Mährens, insonderheit über die Herstellung des Friedens im Lande, seine An- erkennung als König von Böhmen und die Herausgabe des geraubten Kron- und Kirchengutes, zu verhandeln und. diejenigen, die zum Gehorsam zurückkehren wollen, zu Gnaden aufzunehmen und völlig zu amnestieren. Für Hxg. Wilhehn von Baiern: mer hat, die Behem an bemerkt ebenfalls auf der Rückseite Lecta in congreg 80b-82b cop. In München Staatsbibl, cod. lat. 1250 fol. “16 registraturbuch J fol. 1964-1974 cop. chart. coaeva. Datum Senis anno domini etc. und presencium. ubr. lit, pat. mit dem am schwarxgelber Sehr jo Rückseite steht der gleichzeitige Vermerk Commissio. no 1432 [dieselbe spätere Hand fügt himau die 3 mensis decembris]. acione generali die 19 mensis januarii 1433 2. — 1432 Degember 3 Siena. M aus München Geh. Haus-A. Kasten II Lade 3 ur. 496 orig. angenden, jetxt verlorenen Majestiitssiegel. Auf der als der Rómisch konig herzog Wilhelm: gewalt geben helfen zu verrichten [eine spätere Hand fügt hinxu auf dem concilio zu Basl. Senis] Fine andere gleichzeitige Hand chart. coaera. — In Wien H.H. St. 4, Reichs- Eingang und Schluß sind geliirxt xu Sigismundus millesimo quadringentesimo tricesimo secundo die 3 mensis decembris. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 2044-206) cop. chart. saec. 15. Im Datum ist Rom. 23 in Rom. 33 verschrieben. — Pruwähnt von Altmann nr. 9318. Für Hxg. Wilhelm von Baiern und Bf. Johannes von Chur: 158b-155% cop. chart. coaeva mit der Überschrift Facultas data per dominum regem so lat. 15626 fol. Romanorum domino duci protectori et episcopo Curiensi pro tractando cum Boemis etc. ist weggelassen. — D coll. Douai Bibl. publ. cod. 949 fol. 10b- 19 cop. chart. coaeva mit der signatur A coll. Paris Nat.-Bibl. cod. ms. Die Kontra- Überschrift Mandatum domiui Romanorum regis missum illustri duci Willelmo Bavarie etc. ad concordandum cum Bohemis. In der Kontrasignatur dst hinter Sligk noch vicecancellarius xugesetxt. — In Florenx 96 Bibl. Laur. cod. Strozzi 83 fol. 59*-60* cop. membr. anm? 1453 mit der Sehlufübemerkung Productum et lectum fuit hoc mandatum in congregatione generali sacri concilii Basiliensis anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo tertio die martis 24 Kontrasignatur. hat. denselben. Zusatz. wie 4n. D. mensis martii per dominum episcopum Curiensem. Die — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 198^ -130* cop. chart. sace. 15 mit derselben Schlußbemerkung wie cod. Strozzi 33. — Gedruckt bei Martène 8, 233-237 3o (uus D), Mansi 30, 223-227 und Mansi, Suppl. 4, 395-399; ferner in Mon. come. gem. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 265-268. — Im Ausxuge bei Segovia lib. 4 cap. 11 (a. a. O. 2, 320). — Regest bei Altmann nr. 9318. — Benutxt von Aschbach 4, 154 (vgl. 4, 485) und von Hefele, Konziliengeschichte 7, 498. — Erwähnt von Schellhaj, Vixekanxellariat Kaspar Schłicks (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissen- “schaft 4, 347). 35 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex. notum facimus tenore presencium universis: ineffabilis disposicionis clemencie divine non ignari collatam nobis celitus, quam habemus et recog- noscimus, dignitatem illudque a nobis ab illo bono patrefamilias protinus exigi debitum, ut reddamus sibi talenta per eum nobis credita duplicata (ad quod, prout tenemur, pro- 4 S positi et debiti nostri effectum diligenter impendimus et temporale stipendium et retribu- cionis eterne premium nobis proventura speramus), et quoniam Romani regni fastigium et aliorum regnorum nostrorum dignitas, in qua orbis conditor nos pietatis sue clemencia 1 Hxg. Wilhelm hat die Vollmacht kurx vor dem 19 Januar, also wohl nicht durch Peter Fries von Indersdorf erhalten. Er schrieb am 20 Januar 1433 an seinen Bruder Ernst: nu hat uns unser genediger herr der Romisch etc. kunig als nachst spat einen gewalezbrief von der Behaim wegen gesandt in latein geschriben mit seiner genaden anhangendem majestat-insigl versigelt. den man uns gar eilends und ghohlingen in deutsch gemacht hat. des wir ouch ein copi hiein verslossen schicken; daran ir die mainung des briefs wol vernemen werdet. doch wenn man uns den zu pesser deutsch bringet, wellen 4 o 5 e wir ew dann die ordenlich geschriben zuschicken. Datum Basel evichtag n. Anthoni [Jan. 20] 33. (Palacky, Urkundi. Beiträge 2, 342-343.) Vgl. auch S. 067 Anm. 8. ? Vgl. Haller a. a. O. 2, 317 Z. 29-32. Haller (a. a. O. Amn. 1) identifixiert diese am 19 Januar verlesene Vollmacht des Herxogs irrtümlich mit der anderen für den Herxog und den Bischof von Char bestimmten. Die letxtere wurde erst am 24 Mürx verlesen (vgl. oben die Quellenbeschreibumy unter Florenx Zeile 25-27 und S. 567). ZW. 1482 Dez. 3
Strana 594
594 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Dez. 3 feliciter collocavit, jugiter mentem nostram sollicitant, ut cura pervigili et laboribus sollicitis universorum sacri imperii ac regnorum nostrorum fidelium et subditorum am- putemus incommoda eisque votive quietudinis amenitatem salubriter procuremus — ad hoc nempe dispensacionis munere principalis monarchie optinuimus principatum, ad hoc sacri Romani imperii non leve pondus sed suave ac aliorum nostrorum gubernacula 5 regnorum suscepimus, ut, si ad alia extrinseca cottidiana sollicitudo nos provocet, ad ea tamen, que processibus negociorum improvide circumfluunt reparacionem felicem, statum quoque quietum “ etb reformacionem nacionum in sacri Romani imperii ambitu sub regiminis nostri felicitate respirancium respiciunt, tanto intendamus uberius, quanto pre ceteris mundi principibus solium magnificencius erexit celestis providencia creatoris — 10 sane quia pro bono sperato in nostro regno Boemie certi deputati solempnes ambassiatores et nuncii, magnifici barones nobiles et strennui viri ac magistri et sacerdotes de regno Boemie c ac marchionatu Moravie de Praga et de€ aliis locis eorundem omnibusque aliis ecclesiasticis et secularibus personis de utroque statu deputati, ad sedandum dis- senciones in regno nostro Boemie ac marchionatu Moravie exortas ad sacrum generale 15 Basiliense concilium in spiritu sancto legitime congregatum universalem ecclesiam catho- licam representans proponunt venire et ad illud, prout accepimus, accedere dispositi sunt, pro cujus quidem negocii salubri consumacione nos per prefatum sacrum concilium ac ejus nuncios et bullas ac eciam per Boemorum et Pragensium litteras ad dictam convencionem invitati 1 ac cum instancia rogati et requisiti sumus, ut nos ad idem sacrum 20 concilium personaliter appropinquare et eidem interesse dignaremur pro celebriori causa- rum et rerum spiritualium et temporalium regni Boemie expedicione, et quia nos hic in Italia sollicitis laboribus pro bono statu universalis ecclesie ac ipsius sacri concilii nec- non arduissimis sacri imperii negociis preocupati e predictum sacrum concilium personaliter tam cito accedere non possumus, sicuti tamen ex intimis f cordis nostri affectione ac libenti 25 animo g interesse et facere vellemus, ne tamen propter nostre persone in hujusmodi conven- cione in ipso sacro concilio absenciam pacis et unionis tranquillitas votiva apud Boemos auxiliante deo ordinanda retardari aliquatenus possit, quam semper summopere desideravi- mus et affectamus totis viribus procurare : [I] nos, quos hec h causa Boemie regni nostri in temporalitate precipue concernere dinoscitur (pro qua feliciter pertractanda et oportune so peragenda vice et nomine nostris mandatarium i nostrum digne duximus deputare), haben- tes de immote fidei preclara constancia ac singularis circumspectionis et providencie in- dustria illustris principis Wilhelmi comitis palatini Reni ducis Bavarie avunculi nostri carissimi protectoris sacri concilii Basiliensis et nostri in eodem locumtenentis k plenissimam et indubitatam fiduciam, ipsum 1 animo deliberato sanoque nostrorum et imperii sacri ac reg- 35 norum nostrorum Hungarie et Boemie fidelium accedente consilio et de certa nostra sciencia, citra tamen potestatis alias 2 per nos eidem Wilhelmo super locumtenenciam in eodem con- cilio concesse revocacionem, fecimus constituimus creavimus et n ordinavimus ac tenore pre- sencium facimus constituimus creamus et ordinamus nostrum ° verum legitimum certum et indubitatum procuratorem actorem factorem negociorumque nostrum gestorem et nuncium 40 generalem et specialem p, dantes et concedentes eidem q plenam et omnimodam potestatem ad interponendum se nostror nomine ac auctoritate nostra cum omni possibilitate una a) M quietem. b) AD ac. c) M Bomie. d) om. AD. e) sic. 1) AD intimi. g) AD add. et. h) M hac. i) AD procuratores nostros statt mandatarium nostrum. k) AD add. ac venerabilis Johannis episcopi Curiensis principis consiliariorum nostrorum fidelium dilectorum. 1) AD ipsos, add. et eorum quemlibet in solidum. 45 m) M locumtenecie; AD locumtenencie. n) om. AD. o) in AD steht hier und im Folgenden natürlich überall der Plural. p) AD add. ita tamen, quod specialitas generalitati non deroget nec econtra sic, quitquid unus eorum inceperit, alter ipsorum prosequi valeat mediare et finire. q) AD eisdem, add. procuratoribus nostris et cuilibet eorum in solidum. r) D stellt um nomine nostro. 1 Vgl. nr. 350 art. 4 und die dort angeführten Belege. Am 11 Oktober 1431 (nr. 109). 50
594 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Dez. 3 feliciter collocavit, jugiter mentem nostram sollicitant, ut cura pervigili et laboribus sollicitis universorum sacri imperii ac regnorum nostrorum fidelium et subditorum am- putemus incommoda eisque votive quietudinis amenitatem salubriter procuremus — ad hoc nempe dispensacionis munere principalis monarchie optinuimus principatum, ad hoc sacri Romani imperii non leve pondus sed suave ac aliorum nostrorum gubernacula 5 regnorum suscepimus, ut, si ad alia extrinseca cottidiana sollicitudo nos provocet, ad ea tamen, que processibus negociorum improvide circumfluunt reparacionem felicem, statum quoque quietum “ etb reformacionem nacionum in sacri Romani imperii ambitu sub regiminis nostri felicitate respirancium respiciunt, tanto intendamus uberius, quanto pre ceteris mundi principibus solium magnificencius erexit celestis providencia creatoris — 10 sane quia pro bono sperato in nostro regno Boemie certi deputati solempnes ambassiatores et nuncii, magnifici barones nobiles et strennui viri ac magistri et sacerdotes de regno Boemie c ac marchionatu Moravie de Praga et de€ aliis locis eorundem omnibusque aliis ecclesiasticis et secularibus personis de utroque statu deputati, ad sedandum dis- senciones in regno nostro Boemie ac marchionatu Moravie exortas ad sacrum generale 15 Basiliense concilium in spiritu sancto legitime congregatum universalem ecclesiam catho- licam representans proponunt venire et ad illud, prout accepimus, accedere dispositi sunt, pro cujus quidem negocii salubri consumacione nos per prefatum sacrum concilium ac ejus nuncios et bullas ac eciam per Boemorum et Pragensium litteras ad dictam convencionem invitati 1 ac cum instancia rogati et requisiti sumus, ut nos ad idem sacrum 20 concilium personaliter appropinquare et eidem interesse dignaremur pro celebriori causa- rum et rerum spiritualium et temporalium regni Boemie expedicione, et quia nos hic in Italia sollicitis laboribus pro bono statu universalis ecclesie ac ipsius sacri concilii nec- non arduissimis sacri imperii negociis preocupati e predictum sacrum concilium personaliter tam cito accedere non possumus, sicuti tamen ex intimis f cordis nostri affectione ac libenti 25 animo g interesse et facere vellemus, ne tamen propter nostre persone in hujusmodi conven- cione in ipso sacro concilio absenciam pacis et unionis tranquillitas votiva apud Boemos auxiliante deo ordinanda retardari aliquatenus possit, quam semper summopere desideravi- mus et affectamus totis viribus procurare : [I] nos, quos hec h causa Boemie regni nostri in temporalitate precipue concernere dinoscitur (pro qua feliciter pertractanda et oportune so peragenda vice et nomine nostris mandatarium i nostrum digne duximus deputare), haben- tes de immote fidei preclara constancia ac singularis circumspectionis et providencie in- dustria illustris principis Wilhelmi comitis palatini Reni ducis Bavarie avunculi nostri carissimi protectoris sacri concilii Basiliensis et nostri in eodem locumtenentis k plenissimam et indubitatam fiduciam, ipsum 1 animo deliberato sanoque nostrorum et imperii sacri ac reg- 35 norum nostrorum Hungarie et Boemie fidelium accedente consilio et de certa nostra sciencia, citra tamen potestatis alias 2 per nos eidem Wilhelmo super locumtenenciam in eodem con- cilio concesse revocacionem, fecimus constituimus creavimus et n ordinavimus ac tenore pre- sencium facimus constituimus creamus et ordinamus nostrum ° verum legitimum certum et indubitatum procuratorem actorem factorem negociorumque nostrum gestorem et nuncium 40 generalem et specialem p, dantes et concedentes eidem q plenam et omnimodam potestatem ad interponendum se nostror nomine ac auctoritate nostra cum omni possibilitate una a) M quietem. b) AD ac. c) M Bomie. d) om. AD. e) sic. 1) AD intimi. g) AD add. et. h) M hac. i) AD procuratores nostros statt mandatarium nostrum. k) AD add. ac venerabilis Johannis episcopi Curiensis principis consiliariorum nostrorum fidelium dilectorum. 1) AD ipsos, add. et eorum quemlibet in solidum. 45 m) M locumtenecie; AD locumtenencie. n) om. AD. o) in AD steht hier und im Folgenden natürlich überall der Plural. p) AD add. ita tamen, quod specialitas generalitati non deroget nec econtra sic, quitquid unus eorum inceperit, alter ipsorum prosequi valeat mediare et finire. q) AD eisdem, add. procuratoribus nostris et cuilibet eorum in solidum. r) D stellt um nomine nostro. 1 Vgl. nr. 350 art. 4 und die dort angeführten Belege. Am 11 Oktober 1431 (nr. 109). 50
Strana 595
C. Vollmachten der Hussiten und K. Sigmunds nr. 355-357. 595 cum sacro Basiliensi concilio, ut pax unio et concordia in ipso regno nostro Boemie ac [2] insuper pro bono terris circumvicinis reformentur auspice domino et sequantur. regni nostri Boemie et ejus regnicolarum, ut dissenciones suborte ibidem tam de rebus spiritualibus quam eciam temporalibus simul in eodem sacro concilio de medio populi Christiani submoveantur unioque et tranquillitas cum optata conclusione redundent, tibi concedimus ut supra plenam b omnimodam ac liberam auctoritatem potestatem facultatem et mandatum sufficiens tenore presencium nomine et vice nostris regiis [2"] ad trac- tandum cum supradictis ambasiatoribus et nunciis Boemorum et Moravorum ad pre- dictum sacrum concilium missis et mittendis comuniter vel divisim (accedente ad hoc 1o consilio quorumcunque prelatorum ac d aliarum notabilium personarum ecclesiasticarum necnon ducum principum comitum baronum nobilium civitatum et comunitatum seu eorum procuratorum ambasiatorum et nunciorum et aliorum secularis status regni nostri Boemie, qui nobis adheserunt et obediunt et adherent, aut majoris partis eorum seu de- putatorum ab eis, qui sunt et pro tune erunt, dum et quando premissa et infrascripta 15 peragentur, neenon de consilio ipsius sacri concilii Basiliensis seu deputatorum seu com- missariorum ab eodem) de et super omnibus et singulis, que ad nos racione temporali- tatis regni nostri Boemie jure pertinere quoquo modo dinoscuntur; [25] ad tractandum insuper et disponendum ordinandum et e concludendum et acceptandum vias modos con- venientes necessarios congruos et oportunos, per quos in ipso hereditario regno nostro [2e ac 20 Boemie et terris et subjectis pacis dulcedo refloreat et feliciter conservetur; eciam de reconciliando nobis omnes et singulos regnicolas ipsius regni nostri Boemie nobis hucusque contrarios ac alios sibi de Moravia adherentes; [2"] ac eciam de modo via et forma suscipiendi et reassumendi nos inf regnum nostrum Boemie here- ditarium et ad alias terras nostras eidem subjectas ipsumque et ipsas intrandi regendi et 25 in eisdem pacifice commorandi; [2 ] et g de ach super retencione bonorum in eodem regno ac terris nostris pretactis ad nos et alios quoscunque pertinencium i ac per Boe- mos Moravos et alios sub presencium guerrarum disturbine k occupatorum necnon de restitucione facienda de bonis immobilibus per eosdem Boemos vel alterum eorum occu- patis et que de presenti occupantur ad sacrosanctas ecclesias venerabiliaque monasteria 30 atque loca sancta et ad personas ecclesiasticas et religiosas ac eciam ad nos et nostrum tamquam regis Boemie fiscale dominium et cameram necnon ad quoscunque alios prin- cipes ecclesiasticos et seculares comites barones nobiles comunitates civitates burgenses cives et ad quascunque alias personas de jure seu 1 consuetudine ipsius regni nostri m pertinentibus vel quovis modo debentibus et eorum circumstanciis dependentibus et con- 35 nexis, sic n quod unicuique hujusmodi ° sua r bona libere restituantur quodque unusquisque de regno Boemie ad possessionem suorum q bonorum immobilium admittatur pacifice et introducatur. [3] ceterum pro r uberiori reformacione pacis et tranquillitatis ac salu- bris status in ipso regno nostro Boemie felici restauracione ad honorem regis regum, per quem vivimus et regnamus, cui omnes actus nostros offerimuss, cui omne, quod bene 40 agimus, imputamus, prefato t duci Wilhelmo tenore presencium damus et concedimus plenam et omnimodam auctoritatem et potestatem tractandi et concludendi cum supra- dictis ambasiatoribus nunciis et procuratoribus Boemorum et Moravorum ac cum omnibus et singulis ad nostram benignam largam “ graciam obedienciam et subjectionem debitam venire nosque in suum verum naturalem dominumv regem Boemie recognoscere et sus- 45 cipere volentibus eosque in nostram graciam recipiendi et assumendi, ipsis quoque om- 1432 Dez. 3 50 a) AD vobis, add. et cuilibet vestrum damus et. b) AD add. et. c) A suprascriptis. d) AD et. e) om. AD. f) A in regno nostro statt in regnum nostrum. g) A ac. h) A et. i) A pertinentibus; D pertinentes. k) AD disturbio. 1) AD vel. m) AD add. Boemie. n) MD sicque statt sic quod. o) A homini. p) AD stellen um bona sua. q) AD stellen um bonorum suorum. r) D quod. s) A referimus. t) AD prefatis nostris procura- toribus statt prefato duci Wilhelmo. u) om. A. v) M add. suum. Deutsche Reichstags-Akten X. 76
C. Vollmachten der Hussiten und K. Sigmunds nr. 355-357. 595 cum sacro Basiliensi concilio, ut pax unio et concordia in ipso regno nostro Boemie ac [2] insuper pro bono terris circumvicinis reformentur auspice domino et sequantur. regni nostri Boemie et ejus regnicolarum, ut dissenciones suborte ibidem tam de rebus spiritualibus quam eciam temporalibus simul in eodem sacro concilio de medio populi Christiani submoveantur unioque et tranquillitas cum optata conclusione redundent, tibi concedimus ut supra plenam b omnimodam ac liberam auctoritatem potestatem facultatem et mandatum sufficiens tenore presencium nomine et vice nostris regiis [2"] ad trac- tandum cum supradictis ambasiatoribus et nunciis Boemorum et Moravorum ad pre- dictum sacrum concilium missis et mittendis comuniter vel divisim (accedente ad hoc 1o consilio quorumcunque prelatorum ac d aliarum notabilium personarum ecclesiasticarum necnon ducum principum comitum baronum nobilium civitatum et comunitatum seu eorum procuratorum ambasiatorum et nunciorum et aliorum secularis status regni nostri Boemie, qui nobis adheserunt et obediunt et adherent, aut majoris partis eorum seu de- putatorum ab eis, qui sunt et pro tune erunt, dum et quando premissa et infrascripta 15 peragentur, neenon de consilio ipsius sacri concilii Basiliensis seu deputatorum seu com- missariorum ab eodem) de et super omnibus et singulis, que ad nos racione temporali- tatis regni nostri Boemie jure pertinere quoquo modo dinoscuntur; [25] ad tractandum insuper et disponendum ordinandum et e concludendum et acceptandum vias modos con- venientes necessarios congruos et oportunos, per quos in ipso hereditario regno nostro [2e ac 20 Boemie et terris et subjectis pacis dulcedo refloreat et feliciter conservetur; eciam de reconciliando nobis omnes et singulos regnicolas ipsius regni nostri Boemie nobis hucusque contrarios ac alios sibi de Moravia adherentes; [2"] ac eciam de modo via et forma suscipiendi et reassumendi nos inf regnum nostrum Boemie here- ditarium et ad alias terras nostras eidem subjectas ipsumque et ipsas intrandi regendi et 25 in eisdem pacifice commorandi; [2 ] et g de ach super retencione bonorum in eodem regno ac terris nostris pretactis ad nos et alios quoscunque pertinencium i ac per Boe- mos Moravos et alios sub presencium guerrarum disturbine k occupatorum necnon de restitucione facienda de bonis immobilibus per eosdem Boemos vel alterum eorum occu- patis et que de presenti occupantur ad sacrosanctas ecclesias venerabiliaque monasteria 30 atque loca sancta et ad personas ecclesiasticas et religiosas ac eciam ad nos et nostrum tamquam regis Boemie fiscale dominium et cameram necnon ad quoscunque alios prin- cipes ecclesiasticos et seculares comites barones nobiles comunitates civitates burgenses cives et ad quascunque alias personas de jure seu 1 consuetudine ipsius regni nostri m pertinentibus vel quovis modo debentibus et eorum circumstanciis dependentibus et con- 35 nexis, sic n quod unicuique hujusmodi ° sua r bona libere restituantur quodque unusquisque de regno Boemie ad possessionem suorum q bonorum immobilium admittatur pacifice et introducatur. [3] ceterum pro r uberiori reformacione pacis et tranquillitatis ac salu- bris status in ipso regno nostro Boemie felici restauracione ad honorem regis regum, per quem vivimus et regnamus, cui omnes actus nostros offerimuss, cui omne, quod bene 40 agimus, imputamus, prefato t duci Wilhelmo tenore presencium damus et concedimus plenam et omnimodam auctoritatem et potestatem tractandi et concludendi cum supra- dictis ambasiatoribus nunciis et procuratoribus Boemorum et Moravorum ac cum omnibus et singulis ad nostram benignam largam “ graciam obedienciam et subjectionem debitam venire nosque in suum verum naturalem dominumv regem Boemie recognoscere et sus- 45 cipere volentibus eosque in nostram graciam recipiendi et assumendi, ipsis quoque om- 1432 Dez. 3 50 a) AD vobis, add. et cuilibet vestrum damus et. b) AD add. et. c) A suprascriptis. d) AD et. e) om. AD. f) A in regno nostro statt in regnum nostrum. g) A ac. h) A et. i) A pertinentibus; D pertinentes. k) AD disturbio. 1) AD vel. m) AD add. Boemie. n) MD sicque statt sic quod. o) A homini. p) AD stellen um bona sua. q) AD stellen um bonorum suorum. r) D quod. s) A referimus. t) AD prefatis nostris procura- toribus statt prefato duci Wilhelmo. u) om. A. v) M add. suum. Deutsche Reichstags-Akten X. 76
Strana 596
596 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Dez. 3 nibus et eorum cuilibet nostre clemencie graciam pollicitandi dandi et benigne tribuendi neenon ipsis omnibus et singulis omnes injurias dampna culpas transgressiones offensas, crimina quoque, eciam lese majestatis quomodocunque in preterito per eos commisse ac perpetrate ac commissa et perpetrata penitus remittendi relaxandi et dimittendi ac resti- tuendi eis omnes terras civitates castra dominia predia bona et jurisdictiones ad eos 5 pertinentia et in regno et terris eisdem existentia et eciam restituendi eos et ipsorum quem- libet ad eorum privilegia a libertates honores dignitates famam atque statum, in quibus retro- actis temporibus fuerunt et esse consueverunt, dandique et concedendi omnibus et singulis generalem et specialem abolicionem et remissionem de omnibus per eosdem Boemos Moravos et alios suos adherentes perpetratis, prout ipsis Boemis et aliis acb prefato c duci Wil- 10 helmo videbiturd, ac eciam ad assecurandum vice et nomine nostris, ut omnes et singuli ejusdem regni nostri ac totum ipsum regnum et omnes status ejusdem permaneant et gaudeant et gaudere possint et valeant omnibus juribus privilegiis et libertatibus graciis et honoribus, quibus ut supra antea gaudebant ac freti et gavisi fuere, et generaliter ad faciendum omnia et singula alia de simili consilio predictorum regni nostri Boemie, qui 15 tunc affuerint e, et de consilio predicti sacri concilii Basiliensis vel pro parte ipsius de- putatorum vel deputandorum, que nos faceremus facereque possemus et deberemus, si personaliter premissis vel alicuif premissorum interessemus, eciam si talia essent, que [4] et quia in premissis et dependentibus ab mandatum magis isto exigerent speciale. eis in tali et tam grandi materia multi diversique casus possent occurrere emergere aut 20 incidere, in quibus posset dubitari, an per superius expressata sufficienter explicari inter- pretarique g possent: ut igitur nichil ex parte nostra desit vel deficiat, sed ut toti orbi et signanter regnicolis nostris h regni i Boemie clare constet de nostra cordiali affectione, quam circa hujusmodi unionem et concordiam et omnia alia premissa habemus, idcirco predicto k duci Wilhelmo ex habundanti plenitudine damus et concedimus omnimodam 25 et plenariam potestatem et facultatem, ut ipse1 in omnibus hujusmodi casibus, si qui emerserint occurrerint vel evenerint, tam in expressatis quam non expressatis habeatm et habere intelligatur" omnem illam facultatem ac plenitudinem potestatis, quam nos in premissis, si presentes essemus, haberemus et habere possemus, eciam si tales essent casus, de quibus oporteret ° mencionem de ? jure fieri specialem, quodque illum et illos 3o tot, quot fuerint, eadem auctoritate nostra et nomine nostro declarare interpretari termi- narique et concludere valeat q secundum materiam r subjectam de consilio predictorum, prout videbitur expedire et fore faciendum, promittentes in verbo nostro regio per pre- sentes ex nunc prout ex tunc et ex tunc prout ex nunc omnia et singula habere et tenere rata grata et firma, que procurata tractata acta gesta conclusa et firmata fuerint 35 per supradictums ducem Wilhelmum et de consilio eorum ut supra, eaque aliis nostre majestatis litteris, si opus fuerit et dumt desuper fuerimus requisiti, curabimus confir- mare. presencium sub nostre u majestatis sigillo testimonio litterarum. datum Senis anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo secundo die tercia mensis decembris regnorum nostrorum anno Hungarie etc. quadragesimo sexto Romanorum vigesimo tercio 40 et Boemie tredecimo. [in verso] Registrata Marquardus Bri- 1432 Dez. 3 sacher. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligk. a) AD add. et. b) AD et supradictis procuratoribus nostris statt ac — Wilhelmo. c) cm. ; M prefati. d) MAD add. concedendi. e) D affuerunt. f) M aliquo. g) M interpretari. h) om. AD. i) AD add. nostri. k) AD 45 predictis nostris procuratoribus statt predicto duci Wilhelmo. I) AD ipsi. m) AD habeant. n) AD intelli- gantur. o) AD add. quovis modo vel jure. p) de jure om. AD. q) AD valeant. r) Memteriam. s) AD supra- dictos nostros procuratores statl supradictum ducem Wilhelmum. t) om. AD. u) AD add. regie
596 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Dez. 3 nibus et eorum cuilibet nostre clemencie graciam pollicitandi dandi et benigne tribuendi neenon ipsis omnibus et singulis omnes injurias dampna culpas transgressiones offensas, crimina quoque, eciam lese majestatis quomodocunque in preterito per eos commisse ac perpetrate ac commissa et perpetrata penitus remittendi relaxandi et dimittendi ac resti- tuendi eis omnes terras civitates castra dominia predia bona et jurisdictiones ad eos 5 pertinentia et in regno et terris eisdem existentia et eciam restituendi eos et ipsorum quem- libet ad eorum privilegia a libertates honores dignitates famam atque statum, in quibus retro- actis temporibus fuerunt et esse consueverunt, dandique et concedendi omnibus et singulis generalem et specialem abolicionem et remissionem de omnibus per eosdem Boemos Moravos et alios suos adherentes perpetratis, prout ipsis Boemis et aliis acb prefato c duci Wil- 10 helmo videbiturd, ac eciam ad assecurandum vice et nomine nostris, ut omnes et singuli ejusdem regni nostri ac totum ipsum regnum et omnes status ejusdem permaneant et gaudeant et gaudere possint et valeant omnibus juribus privilegiis et libertatibus graciis et honoribus, quibus ut supra antea gaudebant ac freti et gavisi fuere, et generaliter ad faciendum omnia et singula alia de simili consilio predictorum regni nostri Boemie, qui 15 tunc affuerint e, et de consilio predicti sacri concilii Basiliensis vel pro parte ipsius de- putatorum vel deputandorum, que nos faceremus facereque possemus et deberemus, si personaliter premissis vel alicuif premissorum interessemus, eciam si talia essent, que [4] et quia in premissis et dependentibus ab mandatum magis isto exigerent speciale. eis in tali et tam grandi materia multi diversique casus possent occurrere emergere aut 20 incidere, in quibus posset dubitari, an per superius expressata sufficienter explicari inter- pretarique g possent: ut igitur nichil ex parte nostra desit vel deficiat, sed ut toti orbi et signanter regnicolis nostris h regni i Boemie clare constet de nostra cordiali affectione, quam circa hujusmodi unionem et concordiam et omnia alia premissa habemus, idcirco predicto k duci Wilhelmo ex habundanti plenitudine damus et concedimus omnimodam 25 et plenariam potestatem et facultatem, ut ipse1 in omnibus hujusmodi casibus, si qui emerserint occurrerint vel evenerint, tam in expressatis quam non expressatis habeatm et habere intelligatur" omnem illam facultatem ac plenitudinem potestatis, quam nos in premissis, si presentes essemus, haberemus et habere possemus, eciam si tales essent casus, de quibus oporteret ° mencionem de ? jure fieri specialem, quodque illum et illos 3o tot, quot fuerint, eadem auctoritate nostra et nomine nostro declarare interpretari termi- narique et concludere valeat q secundum materiam r subjectam de consilio predictorum, prout videbitur expedire et fore faciendum, promittentes in verbo nostro regio per pre- sentes ex nunc prout ex tunc et ex tunc prout ex nunc omnia et singula habere et tenere rata grata et firma, que procurata tractata acta gesta conclusa et firmata fuerint 35 per supradictums ducem Wilhelmum et de consilio eorum ut supra, eaque aliis nostre majestatis litteris, si opus fuerit et dumt desuper fuerimus requisiti, curabimus confir- mare. presencium sub nostre u majestatis sigillo testimonio litterarum. datum Senis anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo secundo die tercia mensis decembris regnorum nostrorum anno Hungarie etc. quadragesimo sexto Romanorum vigesimo tercio 40 et Boemie tredecimo. [in verso] Registrata Marquardus Bri- 1432 Dez. 3 sacher. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligk. a) AD add. et. b) AD et supradictis procuratoribus nostris statt ac — Wilhelmo. c) cm. ; M prefati. d) MAD add. concedendi. e) D affuerunt. f) M aliquo. g) M interpretari. h) om. AD. i) AD add. nostri. k) AD 45 predictis nostris procuratoribus statt predicto duci Wilhelmo. I) AD ipsi. m) AD habeant. n) AD intelli- gantur. o) AD add. quovis modo vel jure. p) de jure om. AD. q) AD valeant. r) Memteriam. s) AD supra- dictos nostros procuratores statl supradictum ducem Wilhelmum. t) om. AD. u) AD add. regie
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D. Korrespondenzen und Aufzeichnungen nr. 358-368. 597 D. Korrespondenzen und Aufzeichnungen über die Beteiligung der Deutschen Reichsstände an den Hussitenverhandlungen nr. 358-368. 5 10 358. Bf. Alexander von Trient an das Baseler Konzil 1: kann der Aufforderung, nach Basel zu kommen, nicht entsprechen, da einige Adlige und besonders der aus dem Schloß Rolhe 2 vertriebene Johannes de Thono3 von den Schlössern und dem Gebiete des Herzogs Friedrich von Österreich aus ihn und seine Unterthanen befehden; kann aus demselben Grunde auch keine Boten schicken; bittet das Konzil, an Hag. Fried- rich zu schreiben und ihm zu befehlen, daß er dem Johannes und anderen seinen Unterthanen gebiete, ihre Angriffe einzustellen, die Fehdebriefe zurückzunehmen, das Geraubte herauszugeben und ihn nicht weiter zu belästigen, so lange der von K. Sig- mund zwischen ihm und Hzg. Friedrich vermittelte Waffenstillstand 4 dauere; das Konzil möge ihn für entschuldigt halten; sobald er sicher sei, daß die Angriffe auf- hören, werde er den Befehlen des Konzils nachkommen. 1432 November 4 Trient. 1432 Nov. 4 15 Aus Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 154�155 cop. chart. saec. 15. Datum Tridenti die quarta mensis novembris anno domini 1432. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 331b-332a cop. chart. coaera. — In Minchen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 123b �124b cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. lat. 21660 fol. 270 a�271a cop. chart. coaeva. Erwähnt von Segovia lib. 3 cap. 45 (a. a. O. 2, 278—279). 1432 Nov. 4 20 359. Erzbf. Konrad von Mainz an das Baseler Konzil 5: kann der Aufforderung, per- 1432 Nor. 26 sönlich nach Basel zu kommen, wegen Krankheit nicht Folge leisten; hat schon vor einiger Zeit Bevollmächtigte zum Konzil geschickt; bittet, ihn für entschuldigt zu 1432 November 26 Höchst. halten. 25 D aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 279 ab cop. chart. coaera. W coll. Wien Hof bibl. cod. ms. 5116 fol. 64ab cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Martène 8, 222-224 (aus D), Mansi 30, 214-215 und Mansi, Suppl. A, 385-387. — Erwähnt von Würdtwein, Subsidia dipl. Tom. VIII Vorwort pag. a3 und a4; Aschbach 4, 94 Anm. 85; Hefele, Konriliengeschichte 7, 497. litteras Reverendissimi reverendique in Christo patres, domini a et amici karissimi. so vestras bulla vestra plumbea impendente bullatas 6 michi pridem vestrarum reveren- dissimarum paternitatum parte allatas et in effectu continentes earundem vestrarum reverendissimarum paternitatum monita et sincera hortamenta, quatenus cunctis meis quantumlibet arduis negociis postergatis ad ipsam sacram Basiliensem sinodum deberem ex justissimis fidei causis in ipsis vestris expressatis in persona propria properare, 35 quemadmodum hec et alia in eisdem vestris michi directis litteris clarius sunt descripta, reverenter recepi et sano collegi intellectu. et quamquam fidei fervor zelusque domus dei una cum concurrentibus vestrarum reverendissimarum paternitatum exhortacionum monitis interne affectionis mee pectora quodam suo impetu excitent et inflamment, ut a) D om. domini — karissimi, add. etc. b) D stelll um p. r. 40 1 Der Brief wurde am 21 November 1432 in der Generalkongregation des Konxils verlesen. Kgl. Haller a. a. O. 2, 275 Z. 3-7. 2 Vielleicht am Rolle-Paſ östlich vom Fleimser Thal? 45 3 Johannes von Thun? 4 Vgl. nr. 106. 5 Der Brief wurde durch den Gesandten des Ern- bischofs, Dechanten Hermann Rost, in der General- kongregation des Konxils vom 12 Dexember 1432 überreicht. Diese beschloß nach Verlesung des Briefes einstimmig, die Entschuldigung des Erzbischofs für begründet au erachten. (Haller a. a. O. 2, 291 Z. 5-9.) 6 Die Bulle wird wohl, wie die an den Erzbischof von Köln gerichtete, vom 27 Oktober datiert gewesen sein (vgl. nr. 360). 76*
D. Korrespondenzen und Aufzeichnungen nr. 358-368. 597 D. Korrespondenzen und Aufzeichnungen über die Beteiligung der Deutschen Reichsstände an den Hussitenverhandlungen nr. 358-368. 5 10 358. Bf. Alexander von Trient an das Baseler Konzil 1: kann der Aufforderung, nach Basel zu kommen, nicht entsprechen, da einige Adlige und besonders der aus dem Schloß Rolhe 2 vertriebene Johannes de Thono3 von den Schlössern und dem Gebiete des Herzogs Friedrich von Österreich aus ihn und seine Unterthanen befehden; kann aus demselben Grunde auch keine Boten schicken; bittet das Konzil, an Hag. Fried- rich zu schreiben und ihm zu befehlen, daß er dem Johannes und anderen seinen Unterthanen gebiete, ihre Angriffe einzustellen, die Fehdebriefe zurückzunehmen, das Geraubte herauszugeben und ihn nicht weiter zu belästigen, so lange der von K. Sig- mund zwischen ihm und Hzg. Friedrich vermittelte Waffenstillstand 4 dauere; das Konzil möge ihn für entschuldigt halten; sobald er sicher sei, daß die Angriffe auf- hören, werde er den Befehlen des Konzils nachkommen. 1432 November 4 Trient. 1432 Nov. 4 15 Aus Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 154�155 cop. chart. saec. 15. Datum Tridenti die quarta mensis novembris anno domini 1432. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 331b-332a cop. chart. coaera. — In Minchen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 123b �124b cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. lat. 21660 fol. 270 a�271a cop. chart. coaeva. Erwähnt von Segovia lib. 3 cap. 45 (a. a. O. 2, 278—279). 1432 Nov. 4 20 359. Erzbf. Konrad von Mainz an das Baseler Konzil 5: kann der Aufforderung, per- 1432 Nor. 26 sönlich nach Basel zu kommen, wegen Krankheit nicht Folge leisten; hat schon vor einiger Zeit Bevollmächtigte zum Konzil geschickt; bittet, ihn für entschuldigt zu 1432 November 26 Höchst. halten. 25 D aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 279 ab cop. chart. coaera. W coll. Wien Hof bibl. cod. ms. 5116 fol. 64ab cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Martène 8, 222-224 (aus D), Mansi 30, 214-215 und Mansi, Suppl. A, 385-387. — Erwähnt von Würdtwein, Subsidia dipl. Tom. VIII Vorwort pag. a3 und a4; Aschbach 4, 94 Anm. 85; Hefele, Konriliengeschichte 7, 497. litteras Reverendissimi reverendique in Christo patres, domini a et amici karissimi. so vestras bulla vestra plumbea impendente bullatas 6 michi pridem vestrarum reveren- dissimarum paternitatum parte allatas et in effectu continentes earundem vestrarum reverendissimarum paternitatum monita et sincera hortamenta, quatenus cunctis meis quantumlibet arduis negociis postergatis ad ipsam sacram Basiliensem sinodum deberem ex justissimis fidei causis in ipsis vestris expressatis in persona propria properare, 35 quemadmodum hec et alia in eisdem vestris michi directis litteris clarius sunt descripta, reverenter recepi et sano collegi intellectu. et quamquam fidei fervor zelusque domus dei una cum concurrentibus vestrarum reverendissimarum paternitatum exhortacionum monitis interne affectionis mee pectora quodam suo impetu excitent et inflamment, ut a) D om. domini — karissimi, add. etc. b) D stelll um p. r. 40 1 Der Brief wurde am 21 November 1432 in der Generalkongregation des Konxils verlesen. Kgl. Haller a. a. O. 2, 275 Z. 3-7. 2 Vielleicht am Rolle-Paſ östlich vom Fleimser Thal? 45 3 Johannes von Thun? 4 Vgl. nr. 106. 5 Der Brief wurde durch den Gesandten des Ern- bischofs, Dechanten Hermann Rost, in der General- kongregation des Konxils vom 12 Dexember 1432 überreicht. Diese beschloß nach Verlesung des Briefes einstimmig, die Entschuldigung des Erzbischofs für begründet au erachten. (Haller a. a. O. 2, 291 Z. 5-9.) 6 Die Bulle wird wohl, wie die an den Erzbischof von Köln gerichtete, vom 27 Oktober datiert gewesen sein (vgl. nr. 360). 76*
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598 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Nov. 26 optarem felicitate tanta potiri, quod concioni vestre venerande ac rebus fidei et rei publice inibi spiritu sancto feliciter dirigendis possem personaliter interesse et cum paupercula vidua tantillum modicum, quod valerem, in gazophilacium domini reportare, tamen cronicus ille morbus continuo serpens et membris meis languidis medullitus admodum imbibitus personam meam et valitudinem confractam et corporali egritudine 5 conquassatam sua feritate terruit et prostravit, ut, licet plerumque de loco in locum in dicione mea modica distancia movear quasi domo manens, istis tamen diebus non audeam nec juxta medicorum consilia valeam ipsum imbecille à et quasi viribus destitutum corpus meum intemperato hiemali et peregrino aeri extra terram propriam absque vite dispendio commendare, prout talia sunt me noscentibus bene nota. et quia pridem hujuscemodi 10 meo corporali impedimento pensato meos celebres et solemnes ambassiatores et oratores morum decore nitentesb altique consilii e viros, consiliarios meos fideles dilectos, ad ipsam sacram sinodum pleno cum mandato destinavi 1, ut iidem tamquam persone mee imaginarii corporalem meam absenciam sua inibi presencia adimplerent (qui, ut intellexi, in paucis diebus post dictas vestras emanatas litteras applicuerunt d, et, si ante earundem 15 litterarum decretum advenissent, sperassem ipsas vestras e reverendissimas paternitates de mef, imo et de eisdem adeo fuisse contentas, ut non fuisset opus michi hujusmodi vestras litteras direxisse, ut juxta punctum, quem in eisdem vestris michi directis apicibus paternali moderamine subjunxistis, ut, si corporali infirmitate detinerer, ita ut illuc nequirem accedere, curarem viros notabiles de meo clero ad dictum sacrum con- 20 cilium destinare etc.), prefatos meos sic jam missos ambassiatores et nuncios vestris reverendissimis paternitatibus recommitto et de non veniendo personaliter per ejusmodi meam corporalem infirmitatem coram vestris reverendissimis paternitatibus sinceriter me excuso, easdem vestras reverendissimas paternitates devotis affectibus deprecando, qua- tenus hujusmodi mea allegata legittima paternaliter admittentes me habere dignemini de 25 hujusmodi meo non accessu personali benivole excusatum, prout et de hoc ipsa facti veritas et rei evidencia (proch dolor) apud deum et homines me excusant, prout me- morati mei ambassiatores et nuncii super hiis instructi distinctius vestras reverendissimas paternitates poterunt et debebunt mei nomine vivis vocibus luculencius informare, quibus opto adhibere dignemini pro hac vice fidem credulam in dicendis. datum s0 Hoeste 26 die 5 novembris anno h domini 1432. [supra] Reverendissimis reverendisque Conradus dei gracia sancte Maguntine sedis in Christo patribus et dominis dominis arciepiscopus sacri imperii per Germaniam et amicis carissimis ac venerabilibus archicancellarius et princeps elector. sincere dilectis in i sacra Basiliensi sinodo Ad k mandatum domini congregatis. Maguntini. 1432 Nov. 26 35 1432 Nov. 27 360. Erzbf. Dietrich von Köln an das Baseler Konzil 2: hat das Schreiben des Konzils vom 27 Oktober erhalten; ist von der Notwendigkeit, die Ketzerei auszurotten, über- zeugt, kann aber der Aufforderung des Konzils, vor Weihnachten persönlich nach Basel zu kommen, nicht entsprechen; beglaubigt zwei gen. Pröpste als seine Prokura- 40 toren und Gesandten. 1432 November 27 Brühl. a) D add. corpus, om. corpus meum nach destitutum. b) D intentos. c) D concilii. d) Wappulerunt. e) om. D. f) em.; DW meo. g) om. D. h) D om. anno domini. i) Dom in — congregatis, add. etc. k) Ad — Ma- guntini om. W. 1 Vyl. S. 517. 2 Der Brief wurde in der Generalkongregation des Konzils vom 19 Denember 1432 verlesen. Das Konzil, das auf Veranlassung des Dr. Erpel den Erxbischof schon am 12 Dexember für entschuldigt 45 erklärt hatte, wiederholte daraufhin diese Erklürung. Vgl. Haller a. a. O. 2, 291 Z. 10-15 und 299 Z. 22-24.
598 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Nov. 26 optarem felicitate tanta potiri, quod concioni vestre venerande ac rebus fidei et rei publice inibi spiritu sancto feliciter dirigendis possem personaliter interesse et cum paupercula vidua tantillum modicum, quod valerem, in gazophilacium domini reportare, tamen cronicus ille morbus continuo serpens et membris meis languidis medullitus admodum imbibitus personam meam et valitudinem confractam et corporali egritudine 5 conquassatam sua feritate terruit et prostravit, ut, licet plerumque de loco in locum in dicione mea modica distancia movear quasi domo manens, istis tamen diebus non audeam nec juxta medicorum consilia valeam ipsum imbecille à et quasi viribus destitutum corpus meum intemperato hiemali et peregrino aeri extra terram propriam absque vite dispendio commendare, prout talia sunt me noscentibus bene nota. et quia pridem hujuscemodi 10 meo corporali impedimento pensato meos celebres et solemnes ambassiatores et oratores morum decore nitentesb altique consilii e viros, consiliarios meos fideles dilectos, ad ipsam sacram sinodum pleno cum mandato destinavi 1, ut iidem tamquam persone mee imaginarii corporalem meam absenciam sua inibi presencia adimplerent (qui, ut intellexi, in paucis diebus post dictas vestras emanatas litteras applicuerunt d, et, si ante earundem 15 litterarum decretum advenissent, sperassem ipsas vestras e reverendissimas paternitates de mef, imo et de eisdem adeo fuisse contentas, ut non fuisset opus michi hujusmodi vestras litteras direxisse, ut juxta punctum, quem in eisdem vestris michi directis apicibus paternali moderamine subjunxistis, ut, si corporali infirmitate detinerer, ita ut illuc nequirem accedere, curarem viros notabiles de meo clero ad dictum sacrum con- 20 cilium destinare etc.), prefatos meos sic jam missos ambassiatores et nuncios vestris reverendissimis paternitatibus recommitto et de non veniendo personaliter per ejusmodi meam corporalem infirmitatem coram vestris reverendissimis paternitatibus sinceriter me excuso, easdem vestras reverendissimas paternitates devotis affectibus deprecando, qua- tenus hujusmodi mea allegata legittima paternaliter admittentes me habere dignemini de 25 hujusmodi meo non accessu personali benivole excusatum, prout et de hoc ipsa facti veritas et rei evidencia (proch dolor) apud deum et homines me excusant, prout me- morati mei ambassiatores et nuncii super hiis instructi distinctius vestras reverendissimas paternitates poterunt et debebunt mei nomine vivis vocibus luculencius informare, quibus opto adhibere dignemini pro hac vice fidem credulam in dicendis. datum s0 Hoeste 26 die 5 novembris anno h domini 1432. [supra] Reverendissimis reverendisque Conradus dei gracia sancte Maguntine sedis in Christo patribus et dominis dominis arciepiscopus sacri imperii per Germaniam et amicis carissimis ac venerabilibus archicancellarius et princeps elector. sincere dilectis in i sacra Basiliensi sinodo Ad k mandatum domini congregatis. Maguntini. 1432 Nov. 26 35 1432 Nov. 27 360. Erzbf. Dietrich von Köln an das Baseler Konzil 2: hat das Schreiben des Konzils vom 27 Oktober erhalten; ist von der Notwendigkeit, die Ketzerei auszurotten, über- zeugt, kann aber der Aufforderung des Konzils, vor Weihnachten persönlich nach Basel zu kommen, nicht entsprechen; beglaubigt zwei gen. Pröpste als seine Prokura- 40 toren und Gesandten. 1432 November 27 Brühl. a) D add. corpus, om. corpus meum nach destitutum. b) D intentos. c) D concilii. d) Wappulerunt. e) om. D. f) em.; DW meo. g) om. D. h) D om. anno domini. i) Dom in — congregatis, add. etc. k) Ad — Ma- guntini om. W. 1 Vyl. S. 517. 2 Der Brief wurde in der Generalkongregation des Konzils vom 19 Denember 1432 verlesen. Das Konzil, das auf Veranlassung des Dr. Erpel den Erxbischof schon am 12 Dexember für entschuldigt 45 erklärt hatte, wiederholte daraufhin diese Erklürung. Vgl. Haller a. a. O. 2, 291 Z. 10-15 und 299 Z. 22-24.
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D. Korrespondenzen, und Anfzeichnungen nr. 358-368. 599 Aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 280 ab cop. chart. coaera. Gedruckt bei Martène 8, 224-225 (aus unserer Vorlage), Mansi 30, 215-217 und Mansi, Suppl. 4, 387-388. — Erwähnt von Aschbach 4, 94 Anm. 85 und von Hefele, Konxilien- geschichte 7, 497. 1432 Nov. 27 sacre Basiliensis sinodi Reverendissimi etc. reverenciam debitam atque devotam. et vestre beatissime concionis litteras 27 octobris datas novissime 21 novembris recepi accuratissimam sacri Basiliensis concilii diligenciam studiis multis confertam pro redu- cendo ad fidei unitatem regno Bohemie declarantes. sanctissimum opus, celeberrimi patres, non mortali complendum ingenio sed illius sancti spiritus per vos robore pre- 1o sumendum, qui munere septiformi corruptam Bohemorum fidei puritatem non facile humana resarciendam virtute potest limpida veritate mundare, qui regulos illos calli- dissimos ac funestissimas a aspides vocem piissime matris incantantes ecclesie dudum a sacro Constanciensi concilio citra obstinatione sevissima obaudientes sue potest claritatis indagine suscitare, qui viperam virus vomentem pestiferum antidoto salutari compescit b, 15 qui Babilonem superbam cum principibus Flegetontis scorto pollutam demum columbam puritate candidam fecit, speciosam amavit, concupivit electam ac filium prodigum por- corum siliquiis saturandum paterna benedictione prevenit, stola glorie induit et pristine adoptioni restituit! nulla fateor nostro evo tanta necessitas, quam ut hii ferocissimi ortodoxe religionis obices ratione vel ferro vincantur et quod illa miseranda navicula 20 errorum fretis agitata ingentibus, pulsata pseudoprophetarum acutissimis scopulis inobe- diencie ac presumptionis, turbata crepidine recte credulitatis vehatur ad littora et anchora catholice professionis firmetur in portum. hoc est, reverendissimi patres, salutare pre- conium, hec sancta vicissitudo a cunctis fidelibus peroptanda. hec omnia quia tamquam ecclesiasticus presul habunde sitiveram, dignissimi patres, nullis publicis seu privatis 25 peperci incommodis nec communi utilitati mortalem vitam preposui, sed oppressam multa bellorum lassitudine patriam michi creditam atque relictam confectamque dudum armis miliciam mortibus et diris exponendam incommodis pro subdendo Christiane fidei jugo illo ingenti portento me ipsum personaliter et realiter semper obtuli et impendi, ut extat notorium presertim multis reverendissimis patribus de concilio. verum cum novissime 3o sacre sinodi litteris fuerim sub pena anathematis late sentencie requisitus, quatenus occasione interessendi audiencie Bohemorum ad ipsam sacram sinodum me conferam Dez. 25 personaliter ante festum natalis dominice, rem michi gratissimam et voluptate prenimia suavissimam, si facta votis meis non obstarent e, non minus prestassent, meminisse vero cupio excellencias vestras in vinea domini Sabahot die estuque laborantibus ociosis 35 paria impendia non deberi nec confracta oneribus dorsa oportere sarcinulis amplioribus pregravari ac juxta moralis sentenciam virgam trahi debere, non frangi. idcirco ad sacratissimam sinodum et vestram beatissimam concionem honorabiles Cristianum de Erpel 1 legum sancte Marie ad gradus et Tilmannum de Lünss 2 decretorum sancti Florini Confluencie prepositos doctores consiliarios meos procuratores et ambassiatores 40 ceteris ambassiatoribus meis Basilee existentibus adjungendos destinare decrevi, quibus super litteris sacri concilii michi destinatis et aliis divisim et conjunctim nomine meo referentibus dignentur vestre paternitates benivolam audienciam adhibere et dare credencie Okl. 27 Nov. 21 a) em.; Vorl. funestissimos. b) em. ; Vorl. compescat. c) obstarent, non fehlt in der Vorlage. 1 Dr. Erpel befand sich damals schon in Basel. 45 Er war dem Konvil am 24 Oktober inkorporiert worden. Vgl. Haller a. a. O. 2, 254 Z. 20. 2 Propst Tilmann wird von Brunet (bei Haller a. a. O. 2, 298 Z. 27-28) als Gesandter der Uni- versität Köln bexeichnet. Dies ist ein Irrtum. Die Prokuratoren der Universität waren, laut der Er- nennungsurkunde vom 10 November 1432, der Vize- kanzler Prof. der Theol. Heymericus de Campo und der Dr. decr. Lambertus van den Langenhove de Reys (Bianco, die alte Universität Köln I Anlagen S. 169-170).
D. Korrespondenzen, und Anfzeichnungen nr. 358-368. 599 Aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 280 ab cop. chart. coaera. Gedruckt bei Martène 8, 224-225 (aus unserer Vorlage), Mansi 30, 215-217 und Mansi, Suppl. 4, 387-388. — Erwähnt von Aschbach 4, 94 Anm. 85 und von Hefele, Konxilien- geschichte 7, 497. 1432 Nov. 27 sacre Basiliensis sinodi Reverendissimi etc. reverenciam debitam atque devotam. et vestre beatissime concionis litteras 27 octobris datas novissime 21 novembris recepi accuratissimam sacri Basiliensis concilii diligenciam studiis multis confertam pro redu- cendo ad fidei unitatem regno Bohemie declarantes. sanctissimum opus, celeberrimi patres, non mortali complendum ingenio sed illius sancti spiritus per vos robore pre- 1o sumendum, qui munere septiformi corruptam Bohemorum fidei puritatem non facile humana resarciendam virtute potest limpida veritate mundare, qui regulos illos calli- dissimos ac funestissimas a aspides vocem piissime matris incantantes ecclesie dudum a sacro Constanciensi concilio citra obstinatione sevissima obaudientes sue potest claritatis indagine suscitare, qui viperam virus vomentem pestiferum antidoto salutari compescit b, 15 qui Babilonem superbam cum principibus Flegetontis scorto pollutam demum columbam puritate candidam fecit, speciosam amavit, concupivit electam ac filium prodigum por- corum siliquiis saturandum paterna benedictione prevenit, stola glorie induit et pristine adoptioni restituit! nulla fateor nostro evo tanta necessitas, quam ut hii ferocissimi ortodoxe religionis obices ratione vel ferro vincantur et quod illa miseranda navicula 20 errorum fretis agitata ingentibus, pulsata pseudoprophetarum acutissimis scopulis inobe- diencie ac presumptionis, turbata crepidine recte credulitatis vehatur ad littora et anchora catholice professionis firmetur in portum. hoc est, reverendissimi patres, salutare pre- conium, hec sancta vicissitudo a cunctis fidelibus peroptanda. hec omnia quia tamquam ecclesiasticus presul habunde sitiveram, dignissimi patres, nullis publicis seu privatis 25 peperci incommodis nec communi utilitati mortalem vitam preposui, sed oppressam multa bellorum lassitudine patriam michi creditam atque relictam confectamque dudum armis miliciam mortibus et diris exponendam incommodis pro subdendo Christiane fidei jugo illo ingenti portento me ipsum personaliter et realiter semper obtuli et impendi, ut extat notorium presertim multis reverendissimis patribus de concilio. verum cum novissime 3o sacre sinodi litteris fuerim sub pena anathematis late sentencie requisitus, quatenus occasione interessendi audiencie Bohemorum ad ipsam sacram sinodum me conferam Dez. 25 personaliter ante festum natalis dominice, rem michi gratissimam et voluptate prenimia suavissimam, si facta votis meis non obstarent e, non minus prestassent, meminisse vero cupio excellencias vestras in vinea domini Sabahot die estuque laborantibus ociosis 35 paria impendia non deberi nec confracta oneribus dorsa oportere sarcinulis amplioribus pregravari ac juxta moralis sentenciam virgam trahi debere, non frangi. idcirco ad sacratissimam sinodum et vestram beatissimam concionem honorabiles Cristianum de Erpel 1 legum sancte Marie ad gradus et Tilmannum de Lünss 2 decretorum sancti Florini Confluencie prepositos doctores consiliarios meos procuratores et ambassiatores 40 ceteris ambassiatoribus meis Basilee existentibus adjungendos destinare decrevi, quibus super litteris sacri concilii michi destinatis et aliis divisim et conjunctim nomine meo referentibus dignentur vestre paternitates benivolam audienciam adhibere et dare credencie Okl. 27 Nov. 21 a) em.; Vorl. funestissimos. b) em. ; Vorl. compescat. c) obstarent, non fehlt in der Vorlage. 1 Dr. Erpel befand sich damals schon in Basel. 45 Er war dem Konvil am 24 Oktober inkorporiert worden. Vgl. Haller a. a. O. 2, 254 Z. 20. 2 Propst Tilmann wird von Brunet (bei Haller a. a. O. 2, 298 Z. 27-28) als Gesandter der Uni- versität Köln bexeichnet. Dies ist ein Irrtum. Die Prokuratoren der Universität waren, laut der Er- nennungsurkunde vom 10 November 1432, der Vize- kanzler Prof. der Theol. Heymericus de Campo und der Dr. decr. Lambertus van den Langenhove de Reys (Bianco, die alte Universität Köln I Anlagen S. 169-170).
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60) Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Nov. 27 plenam fidem, recommandando me et ecclesiam meam vestris paternitatibus filialiter et devote. datum Bruele die 27 mensis novembris 1432. Vestre beatissime concionis [supra] Reverendissimis reverendis venerabilibusque in Christo patribus et devotus Theodoricus archiepiscopus Colo- dominis sacrosanctum Basiliense conci- lium facientibus, dominis et amicis hono- randissimis. niensis. 11432) 361. Erzbf. [Dietrich] von Köln an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat die im Namen des Nov. 28 Königs geschehene Aufforderung des Herzogs, persönlich nach Basel zu kommen oder gelehrte Räte zu schicken, erhalten; beglaubigt zwei gen. Pröpste, die dem Herzog i0 [ 1432 ] seine und seines Stiftes Drangsal darlegen und ihn entschuldigen sollen. November 28 Brühl. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 264 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Dez. 25 [1432] Nov. 28 Unsen fruntlichen dienst bevor. hogeboeren furste, lieber besonder frunt. als 15 uwere liebe uns nû geschreben hait 1, das der ritterschaff ind lantschaff uis a Behem ind Merheren boeden zû Basel geweist sin und dem hilgen concilio lauter angesaget haben, das dieselbe ritterschaff ind lantschaft ire trefliche lude erwelt haben in das heilige concili zû schicken noch vur dem heiligen cristage, darumb ir an stat unss gnedigsten liebsten herren des Romischen etc. kunings heisschen ind vorderen, das wir 20 in eigener persone geen Basel komen ind, of wir des van lifs of ehafter noit wegen nit gedoin moechten, das wir dan unse trefliche geleerte reede dar schicken etc.: han wir verstanden und begeren uwer liebe zu wissen, das wir die eirberen unse liebe reete und andechtigen Cristian van Erpel zo sente Marien greden in Colne ind Tilmannum van Lijnss zo sente Florine in Coevelentze proeste zo dem hilligen concilium ind uwere 25 liefden schicken, uch unsere und unsers stiftz anligende noede ind gelegenheit zu sagen und uns zu entschuldigen. und bitten uwere liebe mit fruntlicher begerten, dieselbe unsere reete dairinne gutlichen zu verhoeren und glich uns selben zu gleüben willen und uns auch gunstlichen entschuldigen helfen, als wir des ein besonder gut getruwen zu uwere liebe haben. das willen wir auch gerne geen uwere liebe verschulden in ein� 30 geben zom Brule under unsem sigl des neisten fri- chen sachen, die wir vermogen. dages na sente Katherijnen tage. [in verso] Dem hogeboeren fursten herren Wil- helme pfalzgreven bi Rijne herzougen in Beyeren etc. des heiligen concili zu Basel beschirmer und statheldere unsers gnedigsten herren des Ro- mischen etc. kûngs, unserem lieben besonderem frunde. Archiepiscopus . . Coloniensis Westfalie et Angarie dux etc. 35 1432 Dez. 15 362. Bf. Anton von Bamberg an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat die Aufforderungen des Konzils und des Herzogs, noch vor Weihnachten zum Konzil zu kommen, erst 10 am 5 Dezember erhalten; kann die Angelegenheiten seines Stiftes nicht so schnell 1432 ordnen und schickt deshalb zwei gen. Geistliche; empfiehlt und beglaubigt sie. Dezember 15 Bamberg. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 266 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Erwähnt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen aur Deutschen Geschichte 2, 575. a) orig. vyss. 1 Vgl. nr. 353 und S. 566. 45
60) Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Nov. 27 plenam fidem, recommandando me et ecclesiam meam vestris paternitatibus filialiter et devote. datum Bruele die 27 mensis novembris 1432. Vestre beatissime concionis [supra] Reverendissimis reverendis venerabilibusque in Christo patribus et devotus Theodoricus archiepiscopus Colo- dominis sacrosanctum Basiliense conci- lium facientibus, dominis et amicis hono- randissimis. niensis. 11432) 361. Erzbf. [Dietrich] von Köln an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat die im Namen des Nov. 28 Königs geschehene Aufforderung des Herzogs, persönlich nach Basel zu kommen oder gelehrte Räte zu schicken, erhalten; beglaubigt zwei gen. Pröpste, die dem Herzog i0 [ 1432 ] seine und seines Stiftes Drangsal darlegen und ihn entschuldigen sollen. November 28 Brühl. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 264 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Dez. 25 [1432] Nov. 28 Unsen fruntlichen dienst bevor. hogeboeren furste, lieber besonder frunt. als 15 uwere liebe uns nû geschreben hait 1, das der ritterschaff ind lantschaff uis a Behem ind Merheren boeden zû Basel geweist sin und dem hilgen concilio lauter angesaget haben, das dieselbe ritterschaff ind lantschaft ire trefliche lude erwelt haben in das heilige concili zû schicken noch vur dem heiligen cristage, darumb ir an stat unss gnedigsten liebsten herren des Romischen etc. kunings heisschen ind vorderen, das wir 20 in eigener persone geen Basel komen ind, of wir des van lifs of ehafter noit wegen nit gedoin moechten, das wir dan unse trefliche geleerte reede dar schicken etc.: han wir verstanden und begeren uwer liebe zu wissen, das wir die eirberen unse liebe reete und andechtigen Cristian van Erpel zo sente Marien greden in Colne ind Tilmannum van Lijnss zo sente Florine in Coevelentze proeste zo dem hilligen concilium ind uwere 25 liefden schicken, uch unsere und unsers stiftz anligende noede ind gelegenheit zu sagen und uns zu entschuldigen. und bitten uwere liebe mit fruntlicher begerten, dieselbe unsere reete dairinne gutlichen zu verhoeren und glich uns selben zu gleüben willen und uns auch gunstlichen entschuldigen helfen, als wir des ein besonder gut getruwen zu uwere liebe haben. das willen wir auch gerne geen uwere liebe verschulden in ein� 30 geben zom Brule under unsem sigl des neisten fri- chen sachen, die wir vermogen. dages na sente Katherijnen tage. [in verso] Dem hogeboeren fursten herren Wil- helme pfalzgreven bi Rijne herzougen in Beyeren etc. des heiligen concili zu Basel beschirmer und statheldere unsers gnedigsten herren des Ro- mischen etc. kûngs, unserem lieben besonderem frunde. Archiepiscopus . . Coloniensis Westfalie et Angarie dux etc. 35 1432 Dez. 15 362. Bf. Anton von Bamberg an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat die Aufforderungen des Konzils und des Herzogs, noch vor Weihnachten zum Konzil zu kommen, erst 10 am 5 Dezember erhalten; kann die Angelegenheiten seines Stiftes nicht so schnell 1432 ordnen und schickt deshalb zwei gen. Geistliche; empfiehlt und beglaubigt sie. Dezember 15 Bamberg. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 266 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Erwähnt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen aur Deutschen Geschichte 2, 575. a) orig. vyss. 1 Vgl. nr. 353 und S. 566. 45
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D. Korrespondenzen und Aufzoichnungen nr. 358-368. Unser fruntlich dinste zuvor. hochgeborner furste, besunder lieber herre frunde. als das heilig concilium zu Basel gne con 5 un davon uns die zeit zu kurz ist, » libe andechtig, das sie uns gen dem heiligen concilio und ewer und wir bitten ewer libe mit sunderem gutem fleiB, ir wollet sie gut- 16 das mitsampt ander 20 95 35 40 45 50 ligend seind 2, zu bestellen und in solcher und schicken darumb den wirdigen Niclasen rode chorherr des stifts unser liben frawen zeiger dises briefs. denselben verwesen sullen. lich verhören, in in solchem gewerbe als uns selbs glauben, un cilio darauf helfen verantworten und auch se versteen geben haben, wollen wir umb ewer libe gern verdinen. montag nach Lucie virginis anno etc. 32. [in verso] Dem hochgebornen fursten und herren hern Wilhalm pfalzgrafen bei Reyn herzog in 601 und und auch ewer liebe an stat unsers aller- digsten herren hern Sigmund dez Romischen ete. kungs uns, personlich in das heilig cilium noch vor dem heiligen cristag zu kumen, gevordert haben !, seind uns die bulle d ewer brief am freitag vor concepeionis Marie nechst vergangen erst geantwort worden. unser und unsers stifts sache, die uns swerlichen an- kurz zu dem heiligen concilium zu kumen, abt zu Langkheim ? und Johansen Sletzen- zu Tewrstat * aufwendig Bamberg, unser wir mit etlichen andern 5 bevolhen haben, libe auf solch sache ^ verantworten und s gen dem heiligen con- lbs uns verantwort uud entschuldiget haben. n fruntlichen. fürderung in unsern sachen, die uns die unsern wol zu geben zu Bamberg auf 1432 Dos, 15 Dez. 25 Dez. à 1432 . Dez. lo Anthonius? von gots gnaden bischoff zu Bambergk. Beyeren etc. des heiligen concilii zu Basel be- schirmer und stathalder unsers gnedigsten herren des Römischen ete. kungs, unserm besunder herren und fründe. liben 363. Pf. Johann von Neumarkt an Hzg. Wilhelm von Baiern: empfiehlt die Böhmi- schen Gesandten seiner Oblait und billet eine Einigung zwischen der Christenheit ihn, allen Fleiß daran zu wenden, daß und den Böhmen zu stande komme; kann der großen Kosten wegen, die ihm der Hussitenkrieg verwrsacht hat, nicht persönlich im Basel erscheinen; bittet, ihn eventuell sandte schicken; (Nachschrift) will bei Hag. Wilhelm vom König beauftragt ist, gern mitwirken. Nürnberg. zu entschuldigen ; wird binnen kurzem Ge- der Unterdrückung der Räuberei, mit der 1432 Dezember 21 Aus München Heichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 268 orig. chart. Wt. clausa e. sig. in v. impr. del. Die Nachschrift steht. auf. einem. besonderen, Zettel auf tol. 269. Benutxt von. Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 575. Unsern früntlichen dinst zuvor, hochgeborner fürst, lieber vetter. oheim der marggrave, wir und des heiligen Basel komen wellen, zu Camb in unser a) orig. add. zu. zu lesen? b) dus Abkiirzungszeichen fir us 1 Vgl. S. 566 und S. 589 Amn. 1. 2 Über die Bamberger Streitigkeiten vergleiche man die S. 218 Anm. 8 angeführte Litteratur. ? Langheim in Oberfranken, Bexirk Lichtenfels. Teuerstadt, jetxt eine Vorstadt von Bamberg. Vielleicht darf man hier an den Bamberger Domherrn Johannes von Ehenheim, den Prokurator des Bischofs, und den Lic. jar. utr. Nikolaus de Indagine, den Prokurator des Domkapilels , denken; die sich schon seit geraumer Zeit in Basel auf- hielten (vgl. Haller a. a. O. 2, 77ff. passim). 1 o wie unser concilii boten iezund die Beheim, die gein eleite genomen 9 und auf hitte mit in her gein hat genau die vom Schreiber für g gebrauchte Form; ist Anthonig 6 Prag hatte am 5 November an Eger geschrieben, daß die Bólamischen Gesandten am 6 Dezember in Tauß xusammentreffen würden, und hatte Eger ge- beten, den Markgrafen von Brandenburg und Pf. Johann von. Neumarkt davon. in Kenntnis zw. setxen und sie xu ersuchen, am 6 Dexember mit den [daxu deputierten] Egerer Bürgern nach Kamb xu 1432 Dez. 2 / Dez, 21 kommen, um dort die Gesandten in dhr Geleit xu nelumen. (Ragusa a. a. О. 1, 257.) Dieser Brief war am 9 November xur Vesperxeit in Eger en- getroffen. Eger schickte ihn am 10 November ab-
D. Korrespondenzen und Aufzoichnungen nr. 358-368. Unser fruntlich dinste zuvor. hochgeborner furste, besunder lieber herre frunde. als das heilig concilium zu Basel gne con 5 un davon uns die zeit zu kurz ist, » libe andechtig, das sie uns gen dem heiligen concilio und ewer und wir bitten ewer libe mit sunderem gutem fleiB, ir wollet sie gut- 16 das mitsampt ander 20 95 35 40 45 50 ligend seind 2, zu bestellen und in solcher und schicken darumb den wirdigen Niclasen rode chorherr des stifts unser liben frawen zeiger dises briefs. denselben verwesen sullen. lich verhören, in in solchem gewerbe als uns selbs glauben, un cilio darauf helfen verantworten und auch se versteen geben haben, wollen wir umb ewer libe gern verdinen. montag nach Lucie virginis anno etc. 32. [in verso] Dem hochgebornen fursten und herren hern Wilhalm pfalzgrafen bei Reyn herzog in 601 und und auch ewer liebe an stat unsers aller- digsten herren hern Sigmund dez Romischen ete. kungs uns, personlich in das heilig cilium noch vor dem heiligen cristag zu kumen, gevordert haben !, seind uns die bulle d ewer brief am freitag vor concepeionis Marie nechst vergangen erst geantwort worden. unser und unsers stifts sache, die uns swerlichen an- kurz zu dem heiligen concilium zu kumen, abt zu Langkheim ? und Johansen Sletzen- zu Tewrstat * aufwendig Bamberg, unser wir mit etlichen andern 5 bevolhen haben, libe auf solch sache ^ verantworten und s gen dem heiligen con- lbs uns verantwort uud entschuldiget haben. n fruntlichen. fürderung in unsern sachen, die uns die unsern wol zu geben zu Bamberg auf 1432 Dos, 15 Dez. 25 Dez. à 1432 . Dez. lo Anthonius? von gots gnaden bischoff zu Bambergk. Beyeren etc. des heiligen concilii zu Basel be- schirmer und stathalder unsers gnedigsten herren des Römischen ete. kungs, unserm besunder herren und fründe. liben 363. Pf. Johann von Neumarkt an Hzg. Wilhelm von Baiern: empfiehlt die Böhmi- schen Gesandten seiner Oblait und billet eine Einigung zwischen der Christenheit ihn, allen Fleiß daran zu wenden, daß und den Böhmen zu stande komme; kann der großen Kosten wegen, die ihm der Hussitenkrieg verwrsacht hat, nicht persönlich im Basel erscheinen; bittet, ihn eventuell sandte schicken; (Nachschrift) will bei Hag. Wilhelm vom König beauftragt ist, gern mitwirken. Nürnberg. zu entschuldigen ; wird binnen kurzem Ge- der Unterdrückung der Räuberei, mit der 1432 Dezember 21 Aus München Heichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 268 orig. chart. Wt. clausa e. sig. in v. impr. del. Die Nachschrift steht. auf. einem. besonderen, Zettel auf tol. 269. Benutxt von. Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 575. Unsern früntlichen dinst zuvor, hochgeborner fürst, lieber vetter. oheim der marggrave, wir und des heiligen Basel komen wellen, zu Camb in unser a) orig. add. zu. zu lesen? b) dus Abkiirzungszeichen fir us 1 Vgl. S. 566 und S. 589 Amn. 1. 2 Über die Bamberger Streitigkeiten vergleiche man die S. 218 Anm. 8 angeführte Litteratur. ? Langheim in Oberfranken, Bexirk Lichtenfels. Teuerstadt, jetxt eine Vorstadt von Bamberg. Vielleicht darf man hier an den Bamberger Domherrn Johannes von Ehenheim, den Prokurator des Bischofs, und den Lic. jar. utr. Nikolaus de Indagine, den Prokurator des Domkapilels , denken; die sich schon seit geraumer Zeit in Basel auf- hielten (vgl. Haller a. a. O. 2, 77ff. passim). 1 o wie unser concilii boten iezund die Beheim, die gein eleite genomen 9 und auf hitte mit in her gein hat genau die vom Schreiber für g gebrauchte Form; ist Anthonig 6 Prag hatte am 5 November an Eger geschrieben, daß die Bólamischen Gesandten am 6 Dezember in Tauß xusammentreffen würden, und hatte Eger ge- beten, den Markgrafen von Brandenburg und Pf. Johann von. Neumarkt davon. in Kenntnis zw. setxen und sie xu ersuchen, am 6 Dexember mit den [daxu deputierten] Egerer Bürgern nach Kamb xu 1432 Dez. 2 / Dez, 21 kommen, um dort die Gesandten in dhr Geleit xu nelumen. (Ragusa a. a. О. 1, 257.) Dieser Brief war am 9 November xur Vesperxeit in Eger en- getroffen. Eger schickte ihn am 10 November ab-
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Dez 1432 . 21 602 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstünde an don Hussitenverhandlungen im Winter 1432/35 Nürmberg komen sein!: das haben fich nit des concilii boten wol verkündet und za geschriben, als wir meinen 2, fleib. gethan* und darin weder arbeit müe noch kóste gesparet haben. auch die üwern von dem Niderlannde guten willen. beweist, sachen begeret haben. und wir bitten (wer lieb früntlichen mit allem fleiB, ir dieselben Beheim fürbaBer bewaren, domit si sicher und ungelaidigt wider darin unser óheim obgnanć wir und die andern grossen uns haben allsvil wir an si in den wellet heimkomen mógen, domit ir?, wir und ander, die sich des gleits gein in verschriben habend, unser a) orig. gethun. schriftlich je an Bf. Konrad von Regensburg, Mf. Friedrich von Brandenburg und Pf. Johann von Neumarkt. (Laut Brief Egers an Bf. Konrad vom 10 November, bei Ragusa a. a. O. 1, 257.) Bf. Konrad schickte die Briefe Prags und Fgers mit einem Begleitschreiben an den Kardinallegaten Ce- sarini, der sie am 29 November 4n der General- kongregation des Konxils verlesen ließ. (Haller a. a. O. 2, 282 Z. 8-13) Wahrscheinlich erhielt auch der in Nürnberg weilende Konxilsgesandte Johann von Maulbronn eine Abschrift des Fgerer DBréefes, und. zwar. dureh. Pf. Johann , der ihm — cs dst nicht gesagt, wann — die bevorstehende An- kunft der Böhmen mitteilte (laut Bericht des Ge- sandten, bei Ragusa a. a. O. I, 256-287). Wann Mf. Friedrich und Pf. Johann, Bf. Konrad und die Konxilsgesandten Abt Hermann von Ebrach und Johann von Maulbronn mit den Böhmen in Kanıb xusammentrafen, ist nicht bekannt; vermutlich am 17. oder 18 Dexember (vgl. unten Anm. 2). * Nürnberg schrieb fer. 2 post innocentum [Dex. 29] an I. Sigmund: Mf. Friedrich von Brandenburg, Hxg. Johann von Baiern [d. à der Pfalzgraf von Neumarkt] und die Gesandlen des Konxils hütten den hawbtman vom Karlstein zu Camb aufgenomen, geleitet und am 21 Dexember nach Nürnberg gebracht; am ertag vor dem eristtag [Dex. 28] seien die Ge- sandten nach Ubn weitergereist, geleitet von einem ratgesellen und etwievil unser dienere und greisigen pferd.. (Palaeky, Urkundl. Beitrr. xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 333-334.) Zur Ergänzung dieses Briefes mögen die folgenden Eintragungen im Nürn- berger Schenkbuch dienen: item den von Prag 20 quart; summa 2*/, Ib. haller. — item dem hauptman von alten [ Vos. allen] Taborn 20 quart; summa 2!/, 1b. haller. — item dem von Karlstein 19 quart; summa 1!/ lb. haller. — item hern Wilhelm Würffel und knysi Procop 20 quart; summa 2!/, Ib. haller. — item hern Gerlach der Waisen hauptman 20 quart; summa 2!/, 1b. haller. (Nürnberg Kreis-A. Manuskript nr. 490 fol. 962 not. chart. coaevae, unter den Schen- kungen vom 3. bis 31 Dexember 1482 stehend.) * Bin aus Nürnberg datierter Brief der Konxils- gesandten liegt nicht vor. Dagegen besitzen wir xwe? Briefe Bf. Konrads von. Regensburg und der Konxilsgesandten an Niirnberg und Nördlingen, beide aus Swenkendorff Fr. vor s. Thomas tag [Dex. 19] 1432 datiert. Beide enthalten die Bitte, die beiliegenden [nach Basel bestimmten] Briefe bei tag und nacht ach Nördlingen bexw. Ubn xu be- fördern, damit die Nachricht vom Aufbruch der Böhmischen Gesandtschaft so schnell als möglich nach Basel gelange und Hxg, Wilhelm von Baier oder die Seinen niichsten St, Johannstag [Dex. 27]. nach Ulm kommen könnten, um die Ge- sandtschaft von dort sicher nach Basel xu bringen, (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 Cop. chart. coaeva mit Schnitten bexw. orig. chart. lít. clausa e. sig. in v. impr. del.) In demselben Sinne schrieben sie auch an Ulm (laut ihrem Briefe an Nördlingen), Nürnberg schickte am 20 Dexember eine Abschrift jenes Briefes (es dst dic in. Z. 189 an- geführte) mitsampt den andern brieven «un Nërd- lingen (laut Brief Nürnbergs cm diese Stadt von vig. Thome apost. [Dex. 20] 32, in Nördlingen Stadt- A. Missiven vom. Jahre 1432 orig. membr, lit. clausa c. sig. in o. impr. del.). 5 Hag. Wilhelms Geleitsbrief für die Böhmen war vom 25 Juli 1482 datiert (vgl. S. 466 Anm. 2). Als Vorlage hatte das Formular gedient, das in Eyer fiir die Geleitsbriefe des Markgrafen Friedrich von Brandenburg, des Pfalxgrafen Johann von Neu- un markt and. der. Stadt. Eger. vereinbart. worden. war. (gedr. Martène 8, 182-183; Mansi 30, 179-181; Mansi, Suppl. 4, 348-349; Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 223-224), Mf. Friedrich und Pf. Johann stellten, wie aus dem S. 586 Gesagten folgt, ihre Geleitsbriefe Mitte bexw. xwischen dem 25. und 29 August, Eger den seinigen wahrscheinlich am I. oder 2 September aus. Außer diesen Vier und den schon oben S. 466 Anm. 3 Genannten kamen, für das: Geleit. xundchst noch Bf. Otto von Konstanz. und. sein Bruder Mf. Wilhelm von Rüteln, Hy. Friedrich von Österreich, die Edeln von Bod- man und die Stadt Basel in Betracht (vgl. die S. 856 Amm. 7 erwähnten Briefe Johanns von Maulbronn an Cesarini und Johann von: Ragusa vom 24 August). Für ihre Geleitsbriefe sollte ver- mutlich ein anderes, anscheinend vom Konzil her- gestellies Formular dienen, dus Palacky (Urkundl. Beitrr. 2, 301-303) aus Nürnberg Kreis-A, Brief- buch 10 fol. 25 mitteilt. Es hat dort das Datum des 18 August, ist aber sicher früher entstanden, da es schon dem Geleitsbriefe Hxg. Friedrichs von Oster- reich xu Grunde liegt, der aus. Innsbruck eritag nach s. Jacobs łag [Juli 29] 1432 datiert ist o re 0 25 30 0 50 55
Dez 1432 . 21 602 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstünde an don Hussitenverhandlungen im Winter 1432/35 Nürmberg komen sein!: das haben fich nit des concilii boten wol verkündet und za geschriben, als wir meinen 2, fleib. gethan* und darin weder arbeit müe noch kóste gesparet haben. auch die üwern von dem Niderlannde guten willen. beweist, sachen begeret haben. und wir bitten (wer lieb früntlichen mit allem fleiB, ir dieselben Beheim fürbaBer bewaren, domit si sicher und ungelaidigt wider darin unser óheim obgnanć wir und die andern grossen uns haben allsvil wir an si in den wellet heimkomen mógen, domit ir?, wir und ander, die sich des gleits gein in verschriben habend, unser a) orig. gethun. schriftlich je an Bf. Konrad von Regensburg, Mf. Friedrich von Brandenburg und Pf. Johann von Neumarkt. (Laut Brief Egers an Bf. Konrad vom 10 November, bei Ragusa a. a. O. 1, 257.) Bf. Konrad schickte die Briefe Prags und Fgers mit einem Begleitschreiben an den Kardinallegaten Ce- sarini, der sie am 29 November 4n der General- kongregation des Konxils verlesen ließ. (Haller a. a. O. 2, 282 Z. 8-13) Wahrscheinlich erhielt auch der in Nürnberg weilende Konxilsgesandte Johann von Maulbronn eine Abschrift des Fgerer DBréefes, und. zwar. dureh. Pf. Johann , der ihm — cs dst nicht gesagt, wann — die bevorstehende An- kunft der Böhmen mitteilte (laut Bericht des Ge- sandten, bei Ragusa a. a. O. I, 256-287). Wann Mf. Friedrich und Pf. Johann, Bf. Konrad und die Konxilsgesandten Abt Hermann von Ebrach und Johann von Maulbronn mit den Böhmen in Kanıb xusammentrafen, ist nicht bekannt; vermutlich am 17. oder 18 Dexember (vgl. unten Anm. 2). * Nürnberg schrieb fer. 2 post innocentum [Dex. 29] an I. Sigmund: Mf. Friedrich von Brandenburg, Hxg. Johann von Baiern [d. à der Pfalzgraf von Neumarkt] und die Gesandlen des Konxils hütten den hawbtman vom Karlstein zu Camb aufgenomen, geleitet und am 21 Dexember nach Nürnberg gebracht; am ertag vor dem eristtag [Dex. 28] seien die Ge- sandten nach Ubn weitergereist, geleitet von einem ratgesellen und etwievil unser dienere und greisigen pferd.. (Palaeky, Urkundl. Beitrr. xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 333-334.) Zur Ergänzung dieses Briefes mögen die folgenden Eintragungen im Nürn- berger Schenkbuch dienen: item den von Prag 20 quart; summa 2*/, Ib. haller. — item dem hauptman von alten [ Vos. allen] Taborn 20 quart; summa 2!/, 1b. haller. — item dem von Karlstein 19 quart; summa 1!/ lb. haller. — item hern Wilhelm Würffel und knysi Procop 20 quart; summa 2!/, Ib. haller. — item hern Gerlach der Waisen hauptman 20 quart; summa 2!/, 1b. haller. (Nürnberg Kreis-A. Manuskript nr. 490 fol. 962 not. chart. coaevae, unter den Schen- kungen vom 3. bis 31 Dexember 1482 stehend.) * Bin aus Nürnberg datierter Brief der Konxils- gesandten liegt nicht vor. Dagegen besitzen wir xwe? Briefe Bf. Konrads von. Regensburg und der Konxilsgesandten an Niirnberg und Nördlingen, beide aus Swenkendorff Fr. vor s. Thomas tag [Dex. 19] 1432 datiert. Beide enthalten die Bitte, die beiliegenden [nach Basel bestimmten] Briefe bei tag und nacht ach Nördlingen bexw. Ubn xu be- fördern, damit die Nachricht vom Aufbruch der Böhmischen Gesandtschaft so schnell als möglich nach Basel gelange und Hxg, Wilhelm von Baier oder die Seinen niichsten St, Johannstag [Dex. 27]. nach Ulm kommen könnten, um die Ge- sandtschaft von dort sicher nach Basel xu bringen, (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 Cop. chart. coaeva mit Schnitten bexw. orig. chart. lít. clausa e. sig. in v. impr. del.) In demselben Sinne schrieben sie auch an Ulm (laut ihrem Briefe an Nördlingen), Nürnberg schickte am 20 Dexember eine Abschrift jenes Briefes (es dst dic in. Z. 189 an- geführte) mitsampt den andern brieven «un Nërd- lingen (laut Brief Nürnbergs cm diese Stadt von vig. Thome apost. [Dex. 20] 32, in Nördlingen Stadt- A. Missiven vom. Jahre 1432 orig. membr, lit. clausa c. sig. in o. impr. del.). 5 Hag. Wilhelms Geleitsbrief für die Böhmen war vom 25 Juli 1482 datiert (vgl. S. 466 Anm. 2). Als Vorlage hatte das Formular gedient, das in Eyer fiir die Geleitsbriefe des Markgrafen Friedrich von Brandenburg, des Pfalxgrafen Johann von Neu- un markt and. der. Stadt. Eger. vereinbart. worden. war. (gedr. Martène 8, 182-183; Mansi 30, 179-181; Mansi, Suppl. 4, 348-349; Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 223-224), Mf. Friedrich und Pf. Johann stellten, wie aus dem S. 586 Gesagten folgt, ihre Geleitsbriefe Mitte bexw. xwischen dem 25. und 29 August, Eger den seinigen wahrscheinlich am I. oder 2 September aus. Außer diesen Vier und den schon oben S. 466 Anm. 3 Genannten kamen, für das: Geleit. xundchst noch Bf. Otto von Konstanz. und. sein Bruder Mf. Wilhelm von Rüteln, Hy. Friedrich von Österreich, die Edeln von Bod- man und die Stadt Basel in Betracht (vgl. die S. 856 Amm. 7 erwähnten Briefe Johanns von Maulbronn an Cesarini und Johann von: Ragusa vom 24 August). Für ihre Geleitsbriefe sollte ver- mutlich ein anderes, anscheinend vom Konzil her- gestellies Formular dienen, dus Palacky (Urkundl. Beitrr. 2, 301-303) aus Nürnberg Kreis-A, Brief- buch 10 fol. 25 mitteilt. Es hat dort das Datum des 18 August, ist aber sicher früher entstanden, da es schon dem Geleitsbriefe Hxg. Friedrichs von Oster- reich xu Grunde liegt, der aus. Innsbruck eritag nach s. Jacobs łag [Juli 29] 1432 datiert ist o re 0 25 30 0 50 55
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D. Korrespondenzen und Aufzeichnungen nr.. 358-368. eren und in verschriben Her Cristenheit und 603 glimpfs bewaret sein, wann ir wol wißt, wie hohe ir und wir ander des gein sein. und wellet auch allen itwern fleiB zuwenden, ob ein einikeit zwischen den Beheimen werden móge, nachdem und ir versteet, wie hart es uns und andern anstosbn * an Beheim anligt, ob nit ein einikeit wůrde. wenn es an m vermögen als uns dann das heilig 5 unser komen sollten, a) sic; anscheinend korr, aus anstossen. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 2 cop. chart. coaeva ohne Schnitte), Ob wie Ig. 10 Friedrich, 80 auch die anderen oben Genamnten ihre Briefe gaben, möchten wir bexweifeln. Dem als die Konxilsgesandten in Nürnberg, Abt Hermann von Ebrach und Johann von Maulbronn, veranla.fèt durch die oben, S. 56 berührte Weigerung des Mark- 15 grafen von Brandenburg, seinen Geleitsbrief xu geben , sich in der xweiten Hälfte des August am den Kardinallegalen Cesarim. amd. Hxg. Wilhehn yon Baiern mit der Bitte wandten, die vom Mark- grafen verlangten Qeleitsbriefe jener Fürsten, Herren so und Städte innerhalb eines Monates nach Nürn- berg xu schicken (vgl. Ragusa a. a. O. I, 237), und als daxu auch noch in der Generalkongregation des Konzils vom 2 September der S. 556 Amn. 8 an- geführte Brief des Johann von Rokisama am Jo- 96 hannes Nider und Heinrich Tocke vom 25 Juli zerlesen wurde, mit der Mahnung, die im Eger aus- bedungenen Geleitsbriefe ungesüwmt Xu schicken, damit die Böhmen sie auf einer Versammlung prüfen. «nd. dann die Reise nach Basel antreten so könnten: da richtete Hxg. Wilhelm an Hans und Fyischhans von Bodman, Jakob, Eberhard und Jörg Truchseji von Waldburg, den Grafen [Friedrich] von Helfenstein, die Grafen von Ottingen, Fritx von Zipplingen [Hauptmann der Gesellschaft mit 35 St. Georgen Schild] umd die Städte Rheinfelden, Schaffhausen, Konstanz, Ravensburg, Bibrach, Ulm, Giengen und Nördlingen, das freilich schon am 6 August einen Geleitsbrdef ausgestellt hatte (vgl. S. 466 Amm. 8), das Ersuchen, ihr Geleit aus- 40 xustellen. (München. Reichs-.A. Fürstensachen Tom. M fol. 5 cone. chart. ohne Datum; die vorgenamnten Adressen stehen amter dem Text). Von diesen Briefen Wilhelms liegt uns mw der an Nördlingen gerichtete vom 3 September vor; er lautet: die Stadt as werde wissen, daß die Böhmen und Mähren sam Verhör nach Basel kommen und deshalb mit Geleit und allen Sachen versorgt werden sollen; dies set dn Eger so vereinbart; in Eger seù auch die Aus- stellung schriftlichen Geleites durch alle Städte, die 50 die Böhmen und Mähren berühren würden, aus- bedumgen worden; darum schickten das Konxil und er hern Pettern Friesen von Understorff mit sollichen notteln, so daun beslossen ist, nach Nördlingen ; Fries solle die Angelegenheit mit Nördlingen und 55 den andern ausrichten und werde dazu beglaubigi; Nördlingen möge das Geleit ausstellen und Fries Deutscho Reichstags-Akten X. wére und das wir darzu genûtzen môchten, das wir concilium und auch ir geschriben habt * dohin selbs gein Basel übergeben; dat. Basel Mi. vor frauen tag [so, ohne Zusatx!] 32. (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1482 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.) Auffallend ist, daß Hxg. Wilhelm schon in diesem Briefe den Peter Fries als vom Konxil ge- schickt bexeichnet; denn die Generalkongregation des Konxils besehlof erst. am 9 September, quod frater Petrus ordinis canonicorum regularium pro et nomine concilii premitteretur ad dominos tem- porales et communitates pro salvis conductibus Bohe- morum impetrandis (Haller a. a. O. 2, 216 Z. 6-9). — Die Stadt Basel wollte für ihren Geleitsbrief xuerst das oben erwähnte xweite Formular wörtlich be- nutzen, gab dann aber den einleitenden Sätzen des- selben eine andere Fassung. Sie stellte den Brief deutsch und lateinisch aus. Das deutsche Exemplar ist von Di. n. frowen tag xe herbst nativitatis [Sept. 9], das lateinische von feria 6 post Micha- helis [Okt. 3] datiert (Basel Staats-A. Basler Konzil : Konziliumbuch 1424-1448 fol. 1915-139^ bexw. fol. 139b-140» cop. chart. coaevae). Am 11 Oktober bestätigte die Stadt das Geleit (a. a. O. fol. 139% bexw. fol. 140% cop. chart. couevae). Diese Be- stäligungen wurden wohl den beiden Vorboten der Böhmen, die vom 10. bis 14 Oktober 4n. Basel waren (vgl. S. 558-559), mitgegeben. Zum Baseler Ge- leitsbrief vergleiche man auch die Schreiben des Abtes von Ebrach umd Johanns von Maulbronn an Kardinal Cesarini vom 2. und 18 September 1432, bei Ragusa a. a. O. 1, 245-246 und 1, 250-252. 1 Die beiden, Briefe werden, mutatis mutandis den in unseren nrv. 358 und 354 mitgeteilten entsprochen haben. Der Brief des Konxils liegt ums noch in einer anderen, kitrzeren Fassung vor, in der wir wohl einen am 13 Oktober von der Deputacio pro communibus aufgyesetxten Entwurf schen dürfen (vgl. S. 565). Er ist adressiert „duci Johanni“ and lautet: die Böhmen hieitten xwei Vorboten geschickt, um das Kommen der Bülmischen. Gesandtschaft amxulindi- gen und Quartier für sie xu machen; Adressat möge deshalb schleumigst seine Gesandten schicken umd seine Prälaten auffordern, persönlich nach Basel au reisen oder im Krankheitsfalle Bevollmächtigte abxuordnen; dat. Basilee 13 oct. 1432. ( Paris Nat.-Bibl. cod. ms. 15626 fol. 93» cop. chart. coaeva mit der Überschrift Copia littere misse principibus temporalibus Alamannie, ut intersint vel mittant ad concilium tempore tractatus Boemorum durante; gedr. bei Ragusa. a. a. O. 1, 256.) 77 1482 Dez. 21
D. Korrespondenzen und Aufzeichnungen nr.. 358-368. eren und in verschriben Her Cristenheit und 603 glimpfs bewaret sein, wann ir wol wißt, wie hohe ir und wir ander des gein sein. und wellet auch allen itwern fleiB zuwenden, ob ein einikeit zwischen den Beheimen werden móge, nachdem und ir versteet, wie hart es uns und andern anstosbn * an Beheim anligt, ob nit ein einikeit wůrde. wenn es an m vermögen als uns dann das heilig 5 unser komen sollten, a) sic; anscheinend korr, aus anstossen. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 2 cop. chart. coaeva ohne Schnitte), Ob wie Ig. 10 Friedrich, 80 auch die anderen oben Genamnten ihre Briefe gaben, möchten wir bexweifeln. Dem als die Konxilsgesandten in Nürnberg, Abt Hermann von Ebrach und Johann von Maulbronn, veranla.fèt durch die oben, S. 56 berührte Weigerung des Mark- 15 grafen von Brandenburg, seinen Geleitsbrief xu geben , sich in der xweiten Hälfte des August am den Kardinallegalen Cesarim. amd. Hxg. Wilhehn yon Baiern mit der Bitte wandten, die vom Mark- grafen verlangten Qeleitsbriefe jener Fürsten, Herren so und Städte innerhalb eines Monates nach Nürn- berg xu schicken (vgl. Ragusa a. a. O. I, 237), und als daxu auch noch in der Generalkongregation des Konzils vom 2 September der S. 556 Amn. 8 an- geführte Brief des Johann von Rokisama am Jo- 96 hannes Nider und Heinrich Tocke vom 25 Juli zerlesen wurde, mit der Mahnung, die im Eger aus- bedungenen Geleitsbriefe ungesüwmt Xu schicken, damit die Böhmen sie auf einer Versammlung prüfen. «nd. dann die Reise nach Basel antreten so könnten: da richtete Hxg. Wilhelm an Hans und Fyischhans von Bodman, Jakob, Eberhard und Jörg Truchseji von Waldburg, den Grafen [Friedrich] von Helfenstein, die Grafen von Ottingen, Fritx von Zipplingen [Hauptmann der Gesellschaft mit 35 St. Georgen Schild] umd die Städte Rheinfelden, Schaffhausen, Konstanz, Ravensburg, Bibrach, Ulm, Giengen und Nördlingen, das freilich schon am 6 August einen Geleitsbrdef ausgestellt hatte (vgl. S. 466 Amm. 8), das Ersuchen, ihr Geleit aus- 40 xustellen. (München. Reichs-.A. Fürstensachen Tom. M fol. 5 cone. chart. ohne Datum; die vorgenamnten Adressen stehen amter dem Text). Von diesen Briefen Wilhelms liegt uns mw der an Nördlingen gerichtete vom 3 September vor; er lautet: die Stadt as werde wissen, daß die Böhmen und Mähren sam Verhör nach Basel kommen und deshalb mit Geleit und allen Sachen versorgt werden sollen; dies set dn Eger so vereinbart; in Eger seù auch die Aus- stellung schriftlichen Geleites durch alle Städte, die 50 die Böhmen und Mähren berühren würden, aus- bedumgen worden; darum schickten das Konxil und er hern Pettern Friesen von Understorff mit sollichen notteln, so daun beslossen ist, nach Nördlingen ; Fries solle die Angelegenheit mit Nördlingen und 55 den andern ausrichten und werde dazu beglaubigi; Nördlingen möge das Geleit ausstellen und Fries Deutscho Reichstags-Akten X. wére und das wir darzu genûtzen môchten, das wir concilium und auch ir geschriben habt * dohin selbs gein Basel übergeben; dat. Basel Mi. vor frauen tag [so, ohne Zusatx!] 32. (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1482 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.) Auffallend ist, daß Hxg. Wilhelm schon in diesem Briefe den Peter Fries als vom Konxil ge- schickt bexeichnet; denn die Generalkongregation des Konxils besehlof erst. am 9 September, quod frater Petrus ordinis canonicorum regularium pro et nomine concilii premitteretur ad dominos tem- porales et communitates pro salvis conductibus Bohe- morum impetrandis (Haller a. a. O. 2, 216 Z. 6-9). — Die Stadt Basel wollte für ihren Geleitsbrief xuerst das oben erwähnte xweite Formular wörtlich be- nutzen, gab dann aber den einleitenden Sätzen des- selben eine andere Fassung. Sie stellte den Brief deutsch und lateinisch aus. Das deutsche Exemplar ist von Di. n. frowen tag xe herbst nativitatis [Sept. 9], das lateinische von feria 6 post Micha- helis [Okt. 3] datiert (Basel Staats-A. Basler Konzil : Konziliumbuch 1424-1448 fol. 1915-139^ bexw. fol. 139b-140» cop. chart. coaevae). Am 11 Oktober bestätigte die Stadt das Geleit (a. a. O. fol. 139% bexw. fol. 140% cop. chart. couevae). Diese Be- stäligungen wurden wohl den beiden Vorboten der Böhmen, die vom 10. bis 14 Oktober 4n. Basel waren (vgl. S. 558-559), mitgegeben. Zum Baseler Ge- leitsbrief vergleiche man auch die Schreiben des Abtes von Ebrach umd Johanns von Maulbronn an Kardinal Cesarini vom 2. und 18 September 1432, bei Ragusa a. a. O. 1, 245-246 und 1, 250-252. 1 Die beiden, Briefe werden, mutatis mutandis den in unseren nrv. 358 und 354 mitgeteilten entsprochen haben. Der Brief des Konxils liegt ums noch in einer anderen, kitrzeren Fassung vor, in der wir wohl einen am 13 Oktober von der Deputacio pro communibus aufgyesetxten Entwurf schen dürfen (vgl. S. 565). Er ist adressiert „duci Johanni“ and lautet: die Böhmen hieitten xwei Vorboten geschickt, um das Kommen der Bülmischen. Gesandtschaft amxulindi- gen und Quartier für sie xu machen; Adressat möge deshalb schleumigst seine Gesandten schicken umd seine Prälaten auffordern, persönlich nach Basel au reisen oder im Krankheitsfalle Bevollmächtigte abxuordnen; dat. Basilee 13 oct. 1432. ( Paris Nat.-Bibl. cod. ms. 15626 fol. 93» cop. chart. coaeva mit der Überschrift Copia littere misse principibus temporalibus Alamannie, ut intersint vel mittant ad concilium tempore tractatus Boemorum durante; gedr. bei Ragusa. a. a. O. 1, 256.) 77 1482 Dez. 21
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604 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Dez. 21 1432 Dez. 2. zu komen etc., uns verdrûeß der mûe gar nit. wir haben aber sûlch schuld auf uns geladen von der krieg wegen der Hussen und ander großer koste und zerung von der sach wegen, das wir des nit vermôgen dohin zu komen, als uns dann billichen zustünd. sollten wir dann anders komen, dann uns gebürte, das ist uns auch nit füglichen, als üwer lieb selbs versteet. ob das indert an ûch gelangte oder ir des rede hôrte, so 5 wellet uns darin verantworten nach dem glimpflichsten und als wir üch genzlichen ge- trawen und ir uns des schuldig seit. aber wir vermeinen doch unser treflich botschaft dohin zu thun in kürze. datum zu Nürmberg in die sancti Thome apostoli anno etc. 30 secundo. [in verso] Dem hochgeboren fürsten unserm lieben vettern herzog Wilhelmen pfalzgraven bei Rein und herzog in Beieren stathalter des heiligen concilii zu Basel etc. Johanns von gots gnaden pfalzgrave 10 bei Rein und herzog in Beieren. [Nachschrift] Lieber vetter. des vordern tags ist uns ein brief komen von unserm lieben sweher üwerm bruder. der uns geschriben und ein abgeschrift geschickt hat, wie 15 üch unser gnedigster herre der Rômisch etc. kônig geschriben und entpfolhen hat, rau- berei zu wieren etc. 1 darauf wir unserm sweher geantwort haben, das wir gern darzu raten und helfen wellen; er kônne auch das so gut nit gemachen, wir wellen unser hilf darzu thun etc. wir haben im auch dabei geschriben und schreiben ûch das auch, [daß Dez. 12 wir Fr. vor Lucie zu Lengvelt einen Buben, genannt der Rôsler, der Heinczen Zenngers 20 von Rengstauff und des Liechteneckers Knecht gewesen ist, haben henken lassen; er und Andere haben unsern Bruder den Pfalzgrafen bei Amberg gemortprandt]. wir kônnen ûch auch so grûntlichen nit geschreiben, als es an im selbs ist, das die raubrei so groß ist und nindert so groß als in der herschaft Stauff und dabei. wir haben uns aber für- genomen, wo wir sulch rauber hernach begreifen môgen, wir wellen nach in greifen 25 und darzu thun, ee wir es an iemand bringen, domit sulch puben und pôßwiecht nit hingeschoben oder gewarnet werden, als dann iczund gescheen ist. Dez. 20 1432 Dez. 21 und 1483 Jan. 17 364. Ausgaben Augsburgs aus Anlaß der Hussitenverhandlungen zu Basel. Dezember 21 und 1433 Januar 17. Aus Augsburg Stadt-A. Baurechnung vom Jahre 1432 fol. 45b und 46a not. chart. coaevae. 30 Die von uns mitgeteilten Posten stehen unter der Rubrik Legaciones civitatis. Zu dem ersten Posten ist vom Schreiber am Rande bemerkt retulit 13 guldin, darunter Vôgellin. 1432 Dez. 21 [1] Thome apostoli: item 60 guldin haben wir geben dem Vôgellin pumeister [1432] Dez. 29 gen Pasel, und ist geritten an sant Thomas tag episcopi 1433. er waz uz 23 tag. Jan. 17 [2] Anthonii: item 3 guldin dem Waydenlich gen Pasel. exivit feria quinta 35 Jan. 15 ante Anthonii. mer 1 lb. den. demselben. 1432 Dez. 22 365. Ausgaben Regensburgs aus Anlaß der Hussitenverhandlungen zu Basel. Dezember 22. 1432 Aus Regensburg Stadt-A. Cameralia nr. 11: Ausgabebuch 1429�1435 not. chart. coaevac. Die von uns mitgeteilten Posten stehen im Jahrgang 1432-1433 unter der Rubrik 40 Erberg potschaft. 1 Den Brief Hxg. Ernsts von Baiern an Pf. Jo- hann kennen wir nicht; vielleicht handelte es sich um eine Einladung xum Augsburger Landfriedens- tage vom 8 Februar 1433. Die Vollmacht K. Sig- munds für Hrg. Wilhelm vom 28 Juni 1432 findet man in lit. B a unserer letxten Hauptabteilung.
604 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstände an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33. 1432 Dez. 21 1432 Dez. 2. zu komen etc., uns verdrûeß der mûe gar nit. wir haben aber sûlch schuld auf uns geladen von der krieg wegen der Hussen und ander großer koste und zerung von der sach wegen, das wir des nit vermôgen dohin zu komen, als uns dann billichen zustünd. sollten wir dann anders komen, dann uns gebürte, das ist uns auch nit füglichen, als üwer lieb selbs versteet. ob das indert an ûch gelangte oder ir des rede hôrte, so 5 wellet uns darin verantworten nach dem glimpflichsten und als wir üch genzlichen ge- trawen und ir uns des schuldig seit. aber wir vermeinen doch unser treflich botschaft dohin zu thun in kürze. datum zu Nürmberg in die sancti Thome apostoli anno etc. 30 secundo. [in verso] Dem hochgeboren fürsten unserm lieben vettern herzog Wilhelmen pfalzgraven bei Rein und herzog in Beieren stathalter des heiligen concilii zu Basel etc. Johanns von gots gnaden pfalzgrave 10 bei Rein und herzog in Beieren. [Nachschrift] Lieber vetter. des vordern tags ist uns ein brief komen von unserm lieben sweher üwerm bruder. der uns geschriben und ein abgeschrift geschickt hat, wie 15 üch unser gnedigster herre der Rômisch etc. kônig geschriben und entpfolhen hat, rau- berei zu wieren etc. 1 darauf wir unserm sweher geantwort haben, das wir gern darzu raten und helfen wellen; er kônne auch das so gut nit gemachen, wir wellen unser hilf darzu thun etc. wir haben im auch dabei geschriben und schreiben ûch das auch, [daß Dez. 12 wir Fr. vor Lucie zu Lengvelt einen Buben, genannt der Rôsler, der Heinczen Zenngers 20 von Rengstauff und des Liechteneckers Knecht gewesen ist, haben henken lassen; er und Andere haben unsern Bruder den Pfalzgrafen bei Amberg gemortprandt]. wir kônnen ûch auch so grûntlichen nit geschreiben, als es an im selbs ist, das die raubrei so groß ist und nindert so groß als in der herschaft Stauff und dabei. wir haben uns aber für- genomen, wo wir sulch rauber hernach begreifen môgen, wir wellen nach in greifen 25 und darzu thun, ee wir es an iemand bringen, domit sulch puben und pôßwiecht nit hingeschoben oder gewarnet werden, als dann iczund gescheen ist. Dez. 20 1432 Dez. 21 und 1483 Jan. 17 364. Ausgaben Augsburgs aus Anlaß der Hussitenverhandlungen zu Basel. Dezember 21 und 1433 Januar 17. Aus Augsburg Stadt-A. Baurechnung vom Jahre 1432 fol. 45b und 46a not. chart. coaevae. 30 Die von uns mitgeteilten Posten stehen unter der Rubrik Legaciones civitatis. Zu dem ersten Posten ist vom Schreiber am Rande bemerkt retulit 13 guldin, darunter Vôgellin. 1432 Dez. 21 [1] Thome apostoli: item 60 guldin haben wir geben dem Vôgellin pumeister [1432] Dez. 29 gen Pasel, und ist geritten an sant Thomas tag episcopi 1433. er waz uz 23 tag. Jan. 17 [2] Anthonii: item 3 guldin dem Waydenlich gen Pasel. exivit feria quinta 35 Jan. 15 ante Anthonii. mer 1 lb. den. demselben. 1432 Dez. 22 365. Ausgaben Regensburgs aus Anlaß der Hussitenverhandlungen zu Basel. Dezember 22. 1432 Aus Regensburg Stadt-A. Cameralia nr. 11: Ausgabebuch 1429�1435 not. chart. coaevac. Die von uns mitgeteilten Posten stehen im Jahrgang 1432-1433 unter der Rubrik 40 Erberg potschaft. 1 Den Brief Hxg. Ernsts von Baiern an Pf. Jo- hann kennen wir nicht; vielleicht handelte es sich um eine Einladung xum Augsburger Landfriedens- tage vom 8 Februar 1433. Die Vollmacht K. Sig- munds für Hrg. Wilhelm vom 28 Juni 1432 findet man in lit. B a unserer letxten Hauptabteilung.
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D. Korrespondenzen und Aufzeichnungen nr. 358-368. 605 [1] Item es rait her Lucas Ingelsteter und her Hanns Hess gein Pasel am montag vor dem cristag. verzirten 100 und 31 reinische gulden. macht an gelt 33 lb. 18 d. [2] Item so hat her Lucas Ingelsteter maister Hannsen Hessen zů Pasel lassen 75 reinische gulden. item mer 50 reinische gulden, di hat im der Hofer geben. macht 5 an gelt 32 lb. 6 sh. 15 d. 1432 Dez. 22 10 366. Bf. Leonhard von Passau an das Baseler Konzil: kann wegen Feindseligkeiten von Seiten einiger seiner Unterthanen nicht persönlich zum Konzil kommen, schickt aber als seine Prokuratoren und Gesandten seinen Offizial in spiritualibus Petrus Fride 1 1432 und seinen Sekretär Dr. decr. Johannes Seld; empfiehlt und beglaubigt beide. Dezember 31 Obernzell. 1432 Dez. 31 15 Aus Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 156 cop. chart. saec. 15. Datum in castro meo Cellis ultima die mensis decembris anno 1432. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 332 ab cop. chart. coaeva. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 91b cop. chart. coacva. Das Datum lautet hier Patavie; die Zeit- angabe fehlt also. 1432 Dez. 31 367. Hzg. Wilhelm von Baiern an seinen Vetter Pf. Stephan: teilt ihm mit, daß er die Böhmischen und Mährischen Gesandten am 4 Januar nach Basel gebracht habe; rät ihm, einen Vertreter zu schicken, da die Kurfürsten und andere Fürsten und Herren dies jetzt auch thun dürften. 1433 Januar 10 Basel. 1433 Jan. 10 20 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 92 conc. chart. Die Vorlage sollte ursprünglich als Original dienen; die Niederschrift wurde jedoch an der in unserer Variante b bexeichneten Stelle unterbrochen. Eine zweite Hand korrigierte dort und fügte die zweite Hälfte des Briefes samt Datum, Unterschrift und Adresse hinxu. Die Unterschrift steht links, die Adresse rechts unter dem Text. wir Unser frewntlich dinst und alles gût zuvor. hochgeborner furst, lieber vetter. lassen ewr lieb wissen, das wir die ambasiatores aus dem konigreich zu Behaim und Märheren, die zu dem heiligen concili her gen Basel gevordert sein, als an suntag vor Jan. 4 epiphanie domini mit unser selbs person her gen Basel erlberlich a und ungelaidigt ge- pracht und belaitet haben. das verkunden wir ewer lieb darümb, das wir wol erkennen, 3o das ewr lieb solicher zukunft derselben ungelewbigen nicht ungern vernemet umb des willen, das groß geding und hofnung daran ist, damit der Cristenhait ere und nücz hie in dem heiligen concilio furgenomen betracht und beslossen mag werden. darzu ewer lieb (des wir an zweifl sein) mit ewer hilf und gutem ratb ganz genaigt ist. seid nu solich zukunft derselben Behaim und Marherer kurfursten ander fursten und herren 35 vernemen werden, der wir ainen tail wissen, die von stund an herschicken werden, so war unser rat und gevallen, das ir auch von ewern wegen und in ewerm namen etwen triflichen herschiken woldet. daran tât ir dem heiligen concili, unserm gnedigisten herrn dem Romischen etc. konig und uns gross dinst lieb und gevallen. datum Basl an samstag nach Erhardi anno etc. 33. 25 1433 Jan. 10 40 [subtus] Unserm vettern herzog Stephan. Wilhelm etc. a) sic. b) in der Forl. folgt durchstrichen hilflich sein werdet, also kurfursten und fursten und ander herrn ir triflich potschaft darzu auch schicken und tün werden ; dann fährt cine andere Hand mit seid nu solich n. s. m. fort; diese zweite Hund hat auch ganz genaigt ist an den Rand geschrieben. 1 Fride starb 1454 als Domherr von Passau. Vgl. Erhard, Gesch. der Stadt Passau 2, 65. 77
D. Korrespondenzen und Aufzeichnungen nr. 358-368. 605 [1] Item es rait her Lucas Ingelsteter und her Hanns Hess gein Pasel am montag vor dem cristag. verzirten 100 und 31 reinische gulden. macht an gelt 33 lb. 18 d. [2] Item so hat her Lucas Ingelsteter maister Hannsen Hessen zů Pasel lassen 75 reinische gulden. item mer 50 reinische gulden, di hat im der Hofer geben. macht 5 an gelt 32 lb. 6 sh. 15 d. 1432 Dez. 22 10 366. Bf. Leonhard von Passau an das Baseler Konzil: kann wegen Feindseligkeiten von Seiten einiger seiner Unterthanen nicht persönlich zum Konzil kommen, schickt aber als seine Prokuratoren und Gesandten seinen Offizial in spiritualibus Petrus Fride 1 1432 und seinen Sekretär Dr. decr. Johannes Seld; empfiehlt und beglaubigt beide. Dezember 31 Obernzell. 1432 Dez. 31 15 Aus Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 156 cop. chart. saec. 15. Datum in castro meo Cellis ultima die mensis decembris anno 1432. In Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 332 ab cop. chart. coaeva. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 91b cop. chart. coacva. Das Datum lautet hier Patavie; die Zeit- angabe fehlt also. 1432 Dez. 31 367. Hzg. Wilhelm von Baiern an seinen Vetter Pf. Stephan: teilt ihm mit, daß er die Böhmischen und Mährischen Gesandten am 4 Januar nach Basel gebracht habe; rät ihm, einen Vertreter zu schicken, da die Kurfürsten und andere Fürsten und Herren dies jetzt auch thun dürften. 1433 Januar 10 Basel. 1433 Jan. 10 20 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 92 conc. chart. Die Vorlage sollte ursprünglich als Original dienen; die Niederschrift wurde jedoch an der in unserer Variante b bexeichneten Stelle unterbrochen. Eine zweite Hand korrigierte dort und fügte die zweite Hälfte des Briefes samt Datum, Unterschrift und Adresse hinxu. Die Unterschrift steht links, die Adresse rechts unter dem Text. wir Unser frewntlich dinst und alles gût zuvor. hochgeborner furst, lieber vetter. lassen ewr lieb wissen, das wir die ambasiatores aus dem konigreich zu Behaim und Märheren, die zu dem heiligen concili her gen Basel gevordert sein, als an suntag vor Jan. 4 epiphanie domini mit unser selbs person her gen Basel erlberlich a und ungelaidigt ge- pracht und belaitet haben. das verkunden wir ewer lieb darümb, das wir wol erkennen, 3o das ewr lieb solicher zukunft derselben ungelewbigen nicht ungern vernemet umb des willen, das groß geding und hofnung daran ist, damit der Cristenhait ere und nücz hie in dem heiligen concilio furgenomen betracht und beslossen mag werden. darzu ewer lieb (des wir an zweifl sein) mit ewer hilf und gutem ratb ganz genaigt ist. seid nu solich zukunft derselben Behaim und Marherer kurfursten ander fursten und herren 35 vernemen werden, der wir ainen tail wissen, die von stund an herschicken werden, so war unser rat und gevallen, das ir auch von ewern wegen und in ewerm namen etwen triflichen herschiken woldet. daran tât ir dem heiligen concili, unserm gnedigisten herrn dem Romischen etc. konig und uns gross dinst lieb und gevallen. datum Basl an samstag nach Erhardi anno etc. 33. 25 1433 Jan. 10 40 [subtus] Unserm vettern herzog Stephan. Wilhelm etc. a) sic. b) in der Forl. folgt durchstrichen hilflich sein werdet, also kurfursten und fursten und ander herrn ir triflich potschaft darzu auch schicken und tün werden ; dann fährt cine andere Hand mit seid nu solich n. s. m. fort; diese zweite Hund hat auch ganz genaigt ist an den Rand geschrieben. 1 Fride starb 1454 als Domherr von Passau. Vgl. Erhard, Gesch. der Stadt Passau 2, 65. 77
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1433 Jan. 12 1483 Jan, 12 600 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstünde an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33 368. Patriarch Ludwig von Aquileja am Hzg. Wilhelm von Baiern?: hat dessen Fin- ladung, zum Konzil zu kommen, erhalten ?, kann ihr aber nicht folgen, da er die Seinigen von Hochprand Sanitzeller mit Krieg überzogen worden sind ; und Würde sofort kommen, wenn ein Stillstand oder eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt würde. 1433 Januar 12 o. O. Aus München Meichs-A. Würsteusachen Tom. V fol. 73 orig. chart. Wt. clausa c. Sij. dn. v, empr. del. Datum an mentag vor sant Anthonius tag anno domini ete, 38. Auf der Küchkseite steht der Vermerk der Baierischen Kanzlei patriaxchen brief von Aglei. 1 Der Überbringer des Briefes war wahrscheinlich Hxg. Wilhelms Rat Flach Pienecxenaer. Die diesem vom Patriarchen mitgegebene Instruktion liegt_offen- bar in dem folgenden Schriftstüchk vor: [1] item gedenk mit unserm herrn herzog Wilhalm ze reden, das wir ain unsern knecht bi unserm herr dem Römischen etc. künig gehebt haben. als der in Florenezer gebiet kóme, die hand im ain pferd ge- nomen und in ersucht. er hetti aber sin briefe durch ander botschaft von im geschickt, das si die brief nit bi im funden. und als derselb unser knecht fur unsern herrn künig kóme, fragt in sin gnad, in wie vil tagen er hinein geritten were. daruf er antwurt: er wer' ze füss gangen; die Florenozer hetten im das ros genomen. sprach unser herr kánig: ja, si hand uns und den unsern bi tusend pferden genomen. und sin gnad empfulhe, wi man si oder ir botten ankóme, sólt man si ufenthalten. uf das haben wir ain iren botten in fanknüss ge- nomen, der brief gefürt hàt, die wir sinen gnaden senden. damit er furo wol ze tün waiss nach ge- legenhait der sach. [2] item und zi reden von des Saniczellers wegen in miss, als du das wol waist ze tün, ob sein gnad von dez conciliums wegen ich [sce] weg darinne vinden mócht, damit es zü ustrag kóme. (Miinchen Reichs- A. Fiwstensachen Tom. V fol. 75 ced. chart. orig. ohne Datum.) Auf diese ihm durch Pienexenaer gemachten Mitteilungen und den obigen Brief des Patriarchen Bexug nehmend, schrieb Hxg. Wilhelm letxterem am 24 Januar 1433 : er werde das Konzil bitten, an seinen Vetter Hxg. Ludwig [von Ingolstadt] xa schreiben, das er mit seinem diener [d. 4. dem von Sandixell] schatf und in darzu halt, das er sich an gleichen billichen rechten von euch lengen lass; er vafe dem Patri- archen, persönlich ins Konzil xu kommen; da mocht ir dann die und ander ewer sach nach not- durft ausrichten; was den Gefangenen anbetreffe, so danke er dem Patriarchen mit Fleiß, daß er den aufgehalten und ihm die Briefe [unsere nr, 802 2] xugeschickt habe; sullt ir wissen, das er merklich sach uber unsern herrn den kunig gefurt hat; da- rumb so bitten wir euch, den nicht ledig ze lassen; so wellen wir euch bei dem nachsten poten schreiben, wie ir ez damit handeln sullt; dat. Pasel Są. o, conv. Pauli [Jan. 24] 33. (Ebenda £ol. 78% cone. chart.) ? Die Einladung liegt nicht mehr vor. Auch das Konzil dürfte dem Patriarchen Ende Oktober oder Anfang November geschrieben. haben, aber wohl in anderer Form, als damals den Deutschen Reichsstinden geschrieben wurde, Wenigstens hatte die Deputacio pro communibus am 27 Oktober noch besonders beschlossen: vocetur patriarcha Aqui- legiensis (Haller a. a. O. 2, 258 Z. 20). Inde April 1433 schickte er Gesandte nach Basel. Er schrieb am 22 April an Herzog Wilhelm: er könne von grossen merklichen sachen und eehafter not wegen nicht selbst ins Konxil kommen, schicke aber jetzt seine [nicht genannte] Botschaft; er be- glaubige sie; dat. Mi, vor Jorgen tag 33. (München Jieichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 77 orig. chart. lit. clause c. sig. in v. impr. deperd.) Fine Folge dieser Gesandtschaft mag gewesen sein, daf ihn dić Deputacio pro communibus am 16 Mań vom persin- lichen Erscheinen im Konzil entband, nachdem ihr Jean, Beaupére die Griinde sednes Fernbleibens dar- gelegt hatte. (Haller a. a. O. 2, 407 Z. 91-23). 25 30 e &
1433 Jan. 12 1483 Jan, 12 600 Beteiligung K. Sigmunds und der Dt. Reichsstünde an den Hussitenverhandlungen im Winter 1432/33 368. Patriarch Ludwig von Aquileja am Hzg. Wilhelm von Baiern?: hat dessen Fin- ladung, zum Konzil zu kommen, erhalten ?, kann ihr aber nicht folgen, da er die Seinigen von Hochprand Sanitzeller mit Krieg überzogen worden sind ; und Würde sofort kommen, wenn ein Stillstand oder eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt würde. 1433 Januar 12 o. O. Aus München Meichs-A. Würsteusachen Tom. V fol. 73 orig. chart. Wt. clausa c. Sij. dn. v, empr. del. Datum an mentag vor sant Anthonius tag anno domini ete, 38. Auf der Küchkseite steht der Vermerk der Baierischen Kanzlei patriaxchen brief von Aglei. 1 Der Überbringer des Briefes war wahrscheinlich Hxg. Wilhelms Rat Flach Pienecxenaer. Die diesem vom Patriarchen mitgegebene Instruktion liegt_offen- bar in dem folgenden Schriftstüchk vor: [1] item gedenk mit unserm herrn herzog Wilhalm ze reden, das wir ain unsern knecht bi unserm herr dem Römischen etc. künig gehebt haben. als der in Florenezer gebiet kóme, die hand im ain pferd ge- nomen und in ersucht. er hetti aber sin briefe durch ander botschaft von im geschickt, das si die brief nit bi im funden. und als derselb unser knecht fur unsern herrn künig kóme, fragt in sin gnad, in wie vil tagen er hinein geritten were. daruf er antwurt: er wer' ze füss gangen; die Florenozer hetten im das ros genomen. sprach unser herr kánig: ja, si hand uns und den unsern bi tusend pferden genomen. und sin gnad empfulhe, wi man si oder ir botten ankóme, sólt man si ufenthalten. uf das haben wir ain iren botten in fanknüss ge- nomen, der brief gefürt hàt, die wir sinen gnaden senden. damit er furo wol ze tün waiss nach ge- legenhait der sach. [2] item und zi reden von des Saniczellers wegen in miss, als du das wol waist ze tün, ob sein gnad von dez conciliums wegen ich [sce] weg darinne vinden mócht, damit es zü ustrag kóme. (Miinchen Reichs- A. Fiwstensachen Tom. V fol. 75 ced. chart. orig. ohne Datum.) Auf diese ihm durch Pienexenaer gemachten Mitteilungen und den obigen Brief des Patriarchen Bexug nehmend, schrieb Hxg. Wilhelm letxterem am 24 Januar 1433 : er werde das Konzil bitten, an seinen Vetter Hxg. Ludwig [von Ingolstadt] xa schreiben, das er mit seinem diener [d. 4. dem von Sandixell] schatf und in darzu halt, das er sich an gleichen billichen rechten von euch lengen lass; er vafe dem Patri- archen, persönlich ins Konzil xu kommen; da mocht ir dann die und ander ewer sach nach not- durft ausrichten; was den Gefangenen anbetreffe, so danke er dem Patriarchen mit Fleiß, daß er den aufgehalten und ihm die Briefe [unsere nr, 802 2] xugeschickt habe; sullt ir wissen, das er merklich sach uber unsern herrn den kunig gefurt hat; da- rumb so bitten wir euch, den nicht ledig ze lassen; so wellen wir euch bei dem nachsten poten schreiben, wie ir ez damit handeln sullt; dat. Pasel Są. o, conv. Pauli [Jan. 24] 33. (Ebenda £ol. 78% cone. chart.) ? Die Einladung liegt nicht mehr vor. Auch das Konzil dürfte dem Patriarchen Ende Oktober oder Anfang November geschrieben. haben, aber wohl in anderer Form, als damals den Deutschen Reichsstinden geschrieben wurde, Wenigstens hatte die Deputacio pro communibus am 27 Oktober noch besonders beschlossen: vocetur patriarcha Aqui- legiensis (Haller a. a. O. 2, 258 Z. 20). Inde April 1433 schickte er Gesandte nach Basel. Er schrieb am 22 April an Herzog Wilhelm: er könne von grossen merklichen sachen und eehafter not wegen nicht selbst ins Konxil kommen, schicke aber jetzt seine [nicht genannte] Botschaft; er be- glaubige sie; dat. Mi, vor Jorgen tag 33. (München Jieichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 77 orig. chart. lit. clause c. sig. in v. impr. deperd.) Fine Folge dieser Gesandtschaft mag gewesen sein, daf ihn dić Deputacio pro communibus am 16 Mań vom persin- lichen Erscheinen im Konzil entband, nachdem ihr Jean, Beaupére die Griinde sednes Fernbleibens dar- gelegt hatte. (Haller a. a. O. 2, 407 Z. 91-23). 25 30 e &
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Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Die Verhandlungen K. Sigmunds mit Kardinal Conti, über die wir oben S. 308- 311 gesprochen haben, hatten Ende September 1432 die erste Periode der Romfahrt 5 abgeschlossen. Mit den Akten der vorliegenden Hauptabteilung treten wir in die zweite ein. Hier zichen vor allen zwei Ereignisse die Aufmerksamkeit auf sich: der Bruch Sigmunds mit dem Herzog von Mailand und das Eingreifen der Kurfürsten in die Kirchenfrage. Beide waren von weittragender Bedeutung für den Fortgang der Rom- 10 fahrt. Jener bahnte den Friedensschluß des Königs mit Florenz und Venedig an, dieses seine Aussöhnung mit dem Papst, Bedingungen, ohne deren Erfüllung die Vornahme der Kaiserkrönung nicht denkbar war. Wir legen demgemäß zunächst in lit. A das ausschließlich Mailändische Material über die Verhandlungen vor, die Sigmund vom November 1432 bis zum Januar 1433 15 mit Filippo Maria wegen militärischer und finanzieller Unterstützung führte. Die Ver- handlungen scheiterten. Darauf vollzog Sigmund im Februar 1433 die schon seit ei- niger Zeit vorbereitete Schwenkung von Mailand zu Florenz und etwas später auch die zu Venedig hinüber 1. Die Akten der folgenden lit. B orientieren über den Stand der Beziehungen Sig- 20 munds zum Papst, kurz ehe die Kurfürsten in die Kirchenfrage eingriffen. Wir sehen, wie die Abmachungen, die Sigmund Ende September mit Kardinal Conti über die Fort- setzung des Romzuges getroffen hatte, nicht zur Ausführung kamen. Abmahnungen Sienas und wohl auch die Aufforderung des Baseler Konzils, alle Verhandlungen mit dem Papst abzubrechen, falls dieser das Konzil nicht bedingungslos anerkenne, veranlaßten Sigmund, 25 den für den November geplanten Marsch nach Rom wieder aufzugeben. Er schickte An- fang November nur cine Gesandtschaft zum Zweck weiterer Verhandlungen über die Kirchenfrage dorthin. Sie hatte aber nicht das erhoffte Ergebnis, vielmehr vertröstete der Papst den König auf eine Gesandtschaft, die er selbst nach Siena schicken wollte. Diese kam aber vorläufig nicht. Infolgedessen hörte die direkte diplomatische Verbindung zwi- 30 schen Papst und König bis Mitte Januar 1433 auf. Um diese Zeit kreuzte sich jene päpstliche Gesandtschaft in Siena mit der auf dem Frankfurter Kurfürstentage vom 4 Oktober 1432 beschlossenen kurfürstlichen, die um Weihnachten herum von Basel nach Rom aufgebrochen war. Was auf diese kurfürstliche Gesandtschaft Bezug hat, findet man in lit. C ver- 35 einigt. Es gelang den Gesandten, den Papst zum Erlaß der bekannten Bulle vom 14 Fe- bruar 1433 zu bewegen, in der er das Baseler Konzil anerkannte und so auf dessen Verlegung nach Bologna verzichtete. Damit war das Haupthindernis weggeräumt, das 1 Vgl. die Einleitung vu lit. A a und lit. A c der nächsten Hauptabteilung.
Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Die Verhandlungen K. Sigmunds mit Kardinal Conti, über die wir oben S. 308- 311 gesprochen haben, hatten Ende September 1432 die erste Periode der Romfahrt 5 abgeschlossen. Mit den Akten der vorliegenden Hauptabteilung treten wir in die zweite ein. Hier zichen vor allen zwei Ereignisse die Aufmerksamkeit auf sich: der Bruch Sigmunds mit dem Herzog von Mailand und das Eingreifen der Kurfürsten in die Kirchenfrage. Beide waren von weittragender Bedeutung für den Fortgang der Rom- 10 fahrt. Jener bahnte den Friedensschluß des Königs mit Florenz und Venedig an, dieses seine Aussöhnung mit dem Papst, Bedingungen, ohne deren Erfüllung die Vornahme der Kaiserkrönung nicht denkbar war. Wir legen demgemäß zunächst in lit. A das ausschließlich Mailändische Material über die Verhandlungen vor, die Sigmund vom November 1432 bis zum Januar 1433 15 mit Filippo Maria wegen militärischer und finanzieller Unterstützung führte. Die Ver- handlungen scheiterten. Darauf vollzog Sigmund im Februar 1433 die schon seit ei- niger Zeit vorbereitete Schwenkung von Mailand zu Florenz und etwas später auch die zu Venedig hinüber 1. Die Akten der folgenden lit. B orientieren über den Stand der Beziehungen Sig- 20 munds zum Papst, kurz ehe die Kurfürsten in die Kirchenfrage eingriffen. Wir sehen, wie die Abmachungen, die Sigmund Ende September mit Kardinal Conti über die Fort- setzung des Romzuges getroffen hatte, nicht zur Ausführung kamen. Abmahnungen Sienas und wohl auch die Aufforderung des Baseler Konzils, alle Verhandlungen mit dem Papst abzubrechen, falls dieser das Konzil nicht bedingungslos anerkenne, veranlaßten Sigmund, 25 den für den November geplanten Marsch nach Rom wieder aufzugeben. Er schickte An- fang November nur cine Gesandtschaft zum Zweck weiterer Verhandlungen über die Kirchenfrage dorthin. Sie hatte aber nicht das erhoffte Ergebnis, vielmehr vertröstete der Papst den König auf eine Gesandtschaft, die er selbst nach Siena schicken wollte. Diese kam aber vorläufig nicht. Infolgedessen hörte die direkte diplomatische Verbindung zwi- 30 schen Papst und König bis Mitte Januar 1433 auf. Um diese Zeit kreuzte sich jene päpstliche Gesandtschaft in Siena mit der auf dem Frankfurter Kurfürstentage vom 4 Oktober 1432 beschlossenen kurfürstlichen, die um Weihnachten herum von Basel nach Rom aufgebrochen war. Was auf diese kurfürstliche Gesandtschaft Bezug hat, findet man in lit. C ver- 35 einigt. Es gelang den Gesandten, den Papst zum Erlaß der bekannten Bulle vom 14 Fe- bruar 1433 zu bewegen, in der er das Baseler Konzil anerkannte und so auf dessen Verlegung nach Bologna verzichtete. Damit war das Haupthindernis weggeräumt, das 1 Vgl. die Einleitung vu lit. A a und lit. A c der nächsten Hauptabteilung.
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Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. der Fortsetzung der Romfahrt und der Kaiserkrönung Sigmunds bisher im Wege ge- standen hatte. Die Bulle entsprach freilich nicht in allen Punkten den Forderungen, die das Konzil am 3 September 1432 an den Papst gestellt hatte. Darüber täuschten sich auch weder Sigmund noch die kurfürstlichen Gesandten. Aber Sigmund meinte, daß das Konzil über die Mängel hinwegschen könne, und suchte in diesem Sinne direkt und indirekt auf die Konzilsväter einzuwirken. Seine Bemühungen waren jedoch vergeblich. Das Konzil hielt hartnäckig an dem einmal eingenommenen Standpunkte fest. Als nun Sigmund, unbe- kümmert um frühere Versprechungen, die er dem Konzil gegeben hatte, am 7 April 1433 auf der Basis jener Bulle seinen Frieden mit dem Papst machte 1, da trat im Mai eine 10 Wendung in seinen Beziehungen zum Konzil ein. Letzteres gab ihm sehr deutlich zu verstehen, daß es ihm nicht mehr trauen werde, wenn er länger als nötig in Rom bleibe, und daß es nicht daran denke, seine Haltung gegen den Papst zu ändern. Andererseits erklärte Sigmund ebenso deutlich, daß er diese Haltung nicht billige. Dieser Gegensatz der Ansichten über den Konflikt der beiden kirchlichen Gewalten blieb dann geraume i5 Zeit bestehen. Wie sich die Verstimmung in das intime Verhältnis Sigmunds zum Konzil plötz- lich einschlich und dann unmittelbar vor der Kaiserkrönung zum Ausbruch kam, darüber geben die Akten unserer lit. D Aufschluß. Ihre weitere Entwicklung ist aus den schon vorliegenden Bänden 11 und 12 unseres Unternehmens ersichtlich. Das Eingreifen der Kurfürsten in die Kirchenfrage hatte also ein ganz merkwür- diges Resultat: die von ihren Gesandten ausgewirkte päpstliche Bulle mit der Anerken- nung des Baseler Konzils bahnte dem König den Weg zur Verständigung mit dem Papst und dadurch zur Kaiserkrönung, änderte aber nichts an den gespannten Beziehungen zwischen Papst und Konzil, deren Beseitigung doch der vornehmste Zweck der kurfürst- 25 lichen Gesandtschaft gewesen war, und störte überdies das bisherige gute Verhältnis des Konzils zum König. 20 608 A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom November 1432 bis zum Januar 1433 nr. 369-373. Die Beziehungen K. Sigmunds zum Herzog von Mailand sind von uns oben so S. 284�290 bis zu dem Zeitpunkte verfolgt worden, zu dem Sigmund das Mailändische Gebiet verließ und sich von Parma aus nach Toskana wandte, das ist bis zum Juni 1432. Wir haben dort gesehen, wie Sigmund nur einen Teil der ihm von Filippo Maria zu- gesagten militärischen und finanziellen Unterstützung, und auch diesen nur mit Mühe und Not erhalten hatte, und wie infolgedessen das gute Einvernehmen, das Jahre lang 35 zwischen ihm und dem Herzog bestanden hatte, zu schwinden drohte. Nun haben wir hier noch den Schlußakt der Mailändischen Freundschaft nachzutragen: das allmähliche Erkalten der Beziehungen Sigmunds zum Herzog infolge des völligen Versagens der her- zoglichen Hilfe im Herbst 1432 zu einer Zeit, zu der er ihrer am dringendsten bedurfte, und seinen Bruch mit ihm im Januar 1433. In den ersten Monaten nach Sigmunds Ankunft in Toskana war noch so ziemlich Alles beim Alten geblieben. Die beiden Verbündeten hatten den brieflichen Verkehr, in dem sie während des Aufenthaltes Sigmunds in Piacenza und Parma mit einander ge- standen, auch jetzt noch fortgesetzt. Sigmund hatte dem Herzog seine glückliche Ankunft in Siena gemeldet und ihn über seine Verhandlungen mit dem Papst und über Anderes 45 teils selbst unterrichtet, teils durch die in seinem Gefolge befindlichen herzoglichen Räte 40 Vgl. die Einleitung xu lit. A b der nächsten Hauptabteilung.
Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. der Fortsetzung der Romfahrt und der Kaiserkrönung Sigmunds bisher im Wege ge- standen hatte. Die Bulle entsprach freilich nicht in allen Punkten den Forderungen, die das Konzil am 3 September 1432 an den Papst gestellt hatte. Darüber täuschten sich auch weder Sigmund noch die kurfürstlichen Gesandten. Aber Sigmund meinte, daß das Konzil über die Mängel hinwegschen könne, und suchte in diesem Sinne direkt und indirekt auf die Konzilsväter einzuwirken. Seine Bemühungen waren jedoch vergeblich. Das Konzil hielt hartnäckig an dem einmal eingenommenen Standpunkte fest. Als nun Sigmund, unbe- kümmert um frühere Versprechungen, die er dem Konzil gegeben hatte, am 7 April 1433 auf der Basis jener Bulle seinen Frieden mit dem Papst machte 1, da trat im Mai eine 10 Wendung in seinen Beziehungen zum Konzil ein. Letzteres gab ihm sehr deutlich zu verstehen, daß es ihm nicht mehr trauen werde, wenn er länger als nötig in Rom bleibe, und daß es nicht daran denke, seine Haltung gegen den Papst zu ändern. Andererseits erklärte Sigmund ebenso deutlich, daß er diese Haltung nicht billige. Dieser Gegensatz der Ansichten über den Konflikt der beiden kirchlichen Gewalten blieb dann geraume i5 Zeit bestehen. Wie sich die Verstimmung in das intime Verhältnis Sigmunds zum Konzil plötz- lich einschlich und dann unmittelbar vor der Kaiserkrönung zum Ausbruch kam, darüber geben die Akten unserer lit. D Aufschluß. Ihre weitere Entwicklung ist aus den schon vorliegenden Bänden 11 und 12 unseres Unternehmens ersichtlich. Das Eingreifen der Kurfürsten in die Kirchenfrage hatte also ein ganz merkwür- diges Resultat: die von ihren Gesandten ausgewirkte päpstliche Bulle mit der Anerken- nung des Baseler Konzils bahnte dem König den Weg zur Verständigung mit dem Papst und dadurch zur Kaiserkrönung, änderte aber nichts an den gespannten Beziehungen zwischen Papst und Konzil, deren Beseitigung doch der vornehmste Zweck der kurfürst- 25 lichen Gesandtschaft gewesen war, und störte überdies das bisherige gute Verhältnis des Konzils zum König. 20 608 A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom November 1432 bis zum Januar 1433 nr. 369-373. Die Beziehungen K. Sigmunds zum Herzog von Mailand sind von uns oben so S. 284�290 bis zu dem Zeitpunkte verfolgt worden, zu dem Sigmund das Mailändische Gebiet verließ und sich von Parma aus nach Toskana wandte, das ist bis zum Juni 1432. Wir haben dort gesehen, wie Sigmund nur einen Teil der ihm von Filippo Maria zu- gesagten militärischen und finanziellen Unterstützung, und auch diesen nur mit Mühe und Not erhalten hatte, und wie infolgedessen das gute Einvernehmen, das Jahre lang 35 zwischen ihm und dem Herzog bestanden hatte, zu schwinden drohte. Nun haben wir hier noch den Schlußakt der Mailändischen Freundschaft nachzutragen: das allmähliche Erkalten der Beziehungen Sigmunds zum Herzog infolge des völligen Versagens der her- zoglichen Hilfe im Herbst 1432 zu einer Zeit, zu der er ihrer am dringendsten bedurfte, und seinen Bruch mit ihm im Januar 1433. In den ersten Monaten nach Sigmunds Ankunft in Toskana war noch so ziemlich Alles beim Alten geblieben. Die beiden Verbündeten hatten den brieflichen Verkehr, in dem sie während des Aufenthaltes Sigmunds in Piacenza und Parma mit einander ge- standen, auch jetzt noch fortgesetzt. Sigmund hatte dem Herzog seine glückliche Ankunft in Siena gemeldet und ihn über seine Verhandlungen mit dem Papst und über Anderes 45 teils selbst unterrichtet, teils durch die in seinem Gefolge befindlichen herzoglichen Räte 40 Vgl. die Einleitung xu lit. A b der nächsten Hauptabteilung.
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Einleitung. 609 Arasmino da Trivulzio und Cristoforo da Velate unterrichten Tassen 1, Auch hatte er ihm auf jene Verhandlungen bezügliche Aktenstücke zur Einsicht übersandt, wnter anderem, ein am 15 Juli ausgefertigtes Transsumpt 2, enthaltend erstens das Päpstliche Schreiben vom 26 Juni 1432 (nr. 269) mit der Anzeige, daß der Papst die Vereinbarungen des Hra- s bischofs Jakob von Embrun mit einigen Kardinälen in der Konzilsfrage (wr. 268) an- nehne, zweitens die püpstliche Bulle von demselben Tage, in der der Papst jene Verein- barungen allgemein bekannt gab (vgl. S. 453 Anm. 3), und drittens die pdpstlichen, auf Konzilsfrage und Fortsetzung der Romfalwt beziiglichen Propositionen, die wir oben in nr. 270 mitgeteilt haben. Daß sich wihrend des ganzen Sommers darin nichts änderte, war nicht Filippo Marias: Verdienst. Sein Verhalten Sigmund gegewüber ließ nicht gerade viel Bundes- freue erkennen; es würde unter anderen Verhältnissen den Bruch Sigmunds mit ihm wohl schon viel früher herbeigeführt haben, als er thatsächlich eintrat. Nicht mw zahlte er, sobald er Sigmund außerhalb seines Landes wußte, die versprochenen monatlichen 15 Subsidien von 5000 Gulden ® nicht weiter, sondern er knüpfte auch ohne Vorwissen Sig- munds Friedensverhandlungen mit Venedig an *. Sigmund mahmte wohl absichtlich wicht an die Zahlumg, teils weil er von Siena mit allem, dessen er bedurfte , reichlich versorgt wurde, teils weil er aus Briefen des Herzogs vom 4. und 24. bezw. 27 August? wußte, daß dessen Lage durch die militärischen Erfolge der Venetianer eine sehr prekůre ge- w worden war und die Verwendung der vorhandenen Mittel zu anderen dringenderen Zwecken erheischte. Er suchte sogar umgekehrt seinem Bundesgenossen zu helfen, indem er Ende 10 August dem Herzog Amadeus von Savoyen befahl, ihn militärisch zu unterstützen 6, 1 Vgl. S. 456 Anm. 4. ? Vgl. ebenda und die Quellenbeschreibung von 26 nr. 268 unter. M. ? Vgl. art. 13. des. Vertrages vom, 19 September 1481 (nr. 99) und außerdem S. 286. Am letxteren Orte haben wir behauptet, daß die mit den Be- stimanungen jenes Artikels ny Widerspruch stehenden 30 8200 Dukaten, die Sigmund im Februar 1432 als monatliche Subsidien verlangte, ihm nachträglich, aber nur für die Dauer seines Aufenthaltes in der Lombardei bewilligt worden seien. Daß wir damit das Richtige getroffen haben und Sigmund seit Juni 36 1432 mu noch 5000 Dulaten xu beanspruchen hatte und auch thatsächlich mar diese Summe be- anspruchte, geht aus einem Passus der Instruktion hervor, die Siena am 1 November 1432 seinem Ge- sandten an Genua und den Herzog von Mailand 40 Giovanni. da Massa mitgab. Es heißt dort, nach- dem von der Steigerung der Ausgaben Sienas infolge des Ausbleibens der Mailändischen und Genuesischen Hilfstruppen die Rede gewesen ist: echo che per lo mancamento del denajo, che la detta maestà cesarea a avuta (dice lui per lo non avere avuto e fiorini cinque miglia el mese dalla sua excellentia, che gli aveva promesso), noi ci troviamo in molto maggiori spese che mai, et potiamo dire avere avute et avere adesso le spese nostre et a provedere con più et 50 più migliaja di fiorini alle sue genti, che sonno stati di qua (che non anno mai avuto uno quatrino et anno robbato et robbano e nostri subditi per propria necessità senza potergli noi mai adoperare ad alcuna chosa), et ancho le spese della sacra cesarea maestà, 4 o ® della quale nientedimeno ci potiamo sommamente lodare et commendare. in conclusione ci vediamo in termini tanto gravi et periculosi, quanto piü si puó dire, cioó: col nimico potentissimo et col campo in sul nostro terreno poche genti da noi, dalla sua serenità non niuno se non a graveza, oet le spese, che alle nostre borse vote [Vorl. votie] sonno al tutto impossibili. (Siena Słaats-A. Legazioni e Commissario nr. 2 fol. 106 1-107» cop. chart. coacva, und ebenda m. 8 fol. 593-532 cop. membr. coaeva.) — Der bei Osio, Doce. dipl. 3, 93 abgedruckte Brief Filippo Maria's an Gaspare Visconti, tn dem von der Verlängerung eines Vertrages xwischen ihm und Sigmund die Rede ist, gehört micht zum 17 Sep- tember 1432, wie Osio angicbt, sondern zam 17 Sep- tember 1431. Vgl. daxu oben S. 132 und nr. 95. * Im Mai 1432. Wir können auf diese Ver- handlungen hier nicht näher eingehen. Viel Material über sie und die sich ihnen anschließenden Ver- handlungen in Ferrara enthiilt Register 12 der Be- sehliisse des Venetianischen Senates vm Venetianischen Staatsarchiv. 5 In Mailand Staats- A. Cart. gen. 1432 cone, chart. bexw. cop. chart. coaeva (Reinsehrift), letxtere mit dem Vermerk duplicate die 27 augusti; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 90-91 bexw. 3, 92-93. © Der nicht mehr vorhandene Befehl Sigmunds war vom 28 August datiert, wie sich aus der fol- genden Antwort des Herxoys von Savoyen vom 10 Ok- tober ergiebt: vestre serenitatis litteras die 28 pro- xime fluxi mensis augusti datas ac michi sexta hujus delatas debita cum reverencia recepi per
Einleitung. 609 Arasmino da Trivulzio und Cristoforo da Velate unterrichten Tassen 1, Auch hatte er ihm auf jene Verhandlungen bezügliche Aktenstücke zur Einsicht übersandt, wnter anderem, ein am 15 Juli ausgefertigtes Transsumpt 2, enthaltend erstens das Päpstliche Schreiben vom 26 Juni 1432 (nr. 269) mit der Anzeige, daß der Papst die Vereinbarungen des Hra- s bischofs Jakob von Embrun mit einigen Kardinälen in der Konzilsfrage (wr. 268) an- nehne, zweitens die püpstliche Bulle von demselben Tage, in der der Papst jene Verein- barungen allgemein bekannt gab (vgl. S. 453 Anm. 3), und drittens die pdpstlichen, auf Konzilsfrage und Fortsetzung der Romfalwt beziiglichen Propositionen, die wir oben in nr. 270 mitgeteilt haben. Daß sich wihrend des ganzen Sommers darin nichts änderte, war nicht Filippo Marias: Verdienst. Sein Verhalten Sigmund gegewüber ließ nicht gerade viel Bundes- freue erkennen; es würde unter anderen Verhältnissen den Bruch Sigmunds mit ihm wohl schon viel früher herbeigeführt haben, als er thatsächlich eintrat. Nicht mw zahlte er, sobald er Sigmund außerhalb seines Landes wußte, die versprochenen monatlichen 15 Subsidien von 5000 Gulden ® nicht weiter, sondern er knüpfte auch ohne Vorwissen Sig- munds Friedensverhandlungen mit Venedig an *. Sigmund mahmte wohl absichtlich wicht an die Zahlumg, teils weil er von Siena mit allem, dessen er bedurfte , reichlich versorgt wurde, teils weil er aus Briefen des Herzogs vom 4. und 24. bezw. 27 August? wußte, daß dessen Lage durch die militärischen Erfolge der Venetianer eine sehr prekůre ge- w worden war und die Verwendung der vorhandenen Mittel zu anderen dringenderen Zwecken erheischte. Er suchte sogar umgekehrt seinem Bundesgenossen zu helfen, indem er Ende 10 August dem Herzog Amadeus von Savoyen befahl, ihn militärisch zu unterstützen 6, 1 Vgl. S. 456 Anm. 4. ? Vgl. ebenda und die Quellenbeschreibung von 26 nr. 268 unter. M. ? Vgl. art. 13. des. Vertrages vom, 19 September 1481 (nr. 99) und außerdem S. 286. Am letxteren Orte haben wir behauptet, daß die mit den Be- stimanungen jenes Artikels ny Widerspruch stehenden 30 8200 Dukaten, die Sigmund im Februar 1432 als monatliche Subsidien verlangte, ihm nachträglich, aber nur für die Dauer seines Aufenthaltes in der Lombardei bewilligt worden seien. Daß wir damit das Richtige getroffen haben und Sigmund seit Juni 36 1432 mu noch 5000 Dulaten xu beanspruchen hatte und auch thatsächlich mar diese Summe be- anspruchte, geht aus einem Passus der Instruktion hervor, die Siena am 1 November 1432 seinem Ge- sandten an Genua und den Herzog von Mailand 40 Giovanni. da Massa mitgab. Es heißt dort, nach- dem von der Steigerung der Ausgaben Sienas infolge des Ausbleibens der Mailändischen und Genuesischen Hilfstruppen die Rede gewesen ist: echo che per lo mancamento del denajo, che la detta maestà cesarea a avuta (dice lui per lo non avere avuto e fiorini cinque miglia el mese dalla sua excellentia, che gli aveva promesso), noi ci troviamo in molto maggiori spese che mai, et potiamo dire avere avute et avere adesso le spese nostre et a provedere con più et 50 più migliaja di fiorini alle sue genti, che sonno stati di qua (che non anno mai avuto uno quatrino et anno robbato et robbano e nostri subditi per propria necessità senza potergli noi mai adoperare ad alcuna chosa), et ancho le spese della sacra cesarea maestà, 4 o ® della quale nientedimeno ci potiamo sommamente lodare et commendare. in conclusione ci vediamo in termini tanto gravi et periculosi, quanto piü si puó dire, cioó: col nimico potentissimo et col campo in sul nostro terreno poche genti da noi, dalla sua serenità non niuno se non a graveza, oet le spese, che alle nostre borse vote [Vorl. votie] sonno al tutto impossibili. (Siena Słaats-A. Legazioni e Commissario nr. 2 fol. 106 1-107» cop. chart. coacva, und ebenda m. 8 fol. 593-532 cop. membr. coaeva.) — Der bei Osio, Doce. dipl. 3, 93 abgedruckte Brief Filippo Maria's an Gaspare Visconti, tn dem von der Verlängerung eines Vertrages xwischen ihm und Sigmund die Rede ist, gehört micht zum 17 Sep- tember 1432, wie Osio angicbt, sondern zam 17 Sep- tember 1431. Vgl. daxu oben S. 132 und nr. 95. * Im Mai 1432. Wir können auf diese Ver- handlungen hier nicht näher eingehen. Viel Material über sie und die sich ihnen anschließenden Ver- handlungen in Ferrara enthiilt Register 12 der Be- sehliisse des Venetianischen Senates vm Venetianischen Staatsarchiv. 5 In Mailand Staats- A. Cart. gen. 1432 cone, chart. bexw. cop. chart. coaeva (Reinsehrift), letxtere mit dem Vermerk duplicate die 27 augusti; gedr. bei Osio a. a. O. 3, 90-91 bexw. 3, 92-93. © Der nicht mehr vorhandene Befehl Sigmunds war vom 28 August datiert, wie sich aus der fol- genden Antwort des Herxoys von Savoyen vom 10 Ok- tober ergiebt: vestre serenitatis litteras die 28 pro- xime fluxi mensis augusti datas ac michi sexta hujus delatas debita cum reverencia recepi per
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610 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. In diesem Stande konnten die Dinge natürlich mur so lange verharren, als die finanzielle Leistungsfähigkeit Sienas anhielt. Die aber hatte im Oktober ihre Grenze gy. reicht 1, weniger wohl infolge der Anforderungen, die Sigmund an sie stellte, als weil Sienesen neben dem Unterhalt ihrer eigenen Söldner auch noch der der Mailändischen Hilfstruppen, für die Filippo Maria nichts mehr. that, oblag. So mußten sich Siena, sg. wohl wie Sigmund zw einem Appell an die Opferwilligkeit ihres Bundesgenossen eng. schließen. Jenes schickte Anfang November den uns schon bekannten Giovanni da Massa, dieser zu derselben Ze Майо von Thallóczy wnd Ladislaus von Tdmasi nach Maj. land *. Letztere erhielten zugleich den Auftrag, von. Mailand nach. Ungarn. weiterzurcisen à wohl wm. dort. für die Absendung eines Hilfsheeres nach Friaul zu wirken *, 1 Filippo Maria schickte den königlichen Gesandten Marsiglio da Carrara und Pietro Visconti mt der Weisung entgegen, Thallóceys Propositionen. anzuhóren *. and ihm dar- über nach Mailand zw berichten. Seine Absicht war dabei, eine persönliche Begegnung mit Thallóczy zu vermeiden. Er behauptete, der freilich schon fast zwei Monate zurüchk- liegende plötzliche Tod des Kardinals Monfort in Siena flöße ihm die Besorgnis ein, daß den o die in Rom herrschende Pest nach Mailand eingeschleppt werden könnte ©. quas celsitudo vestra me jussibus et sedulis exor- tacionibus interpellat ad armorum subsidia impen- denda imperialibus vassallis nune in partibus Ytalie per imperiales hostes impressis. verum quia, in- clitissime princeps, propter instanciam hiemis [ Vor. hiemem] tempus castra metandi jam seclusum et po- clus dispendiosum quam efficax videretur, ego, qui meorum inherendo vestigiis progenitorum imperia- libus beneplacitis possethenus obtemperare pronus sum, disposui partes ad illas de proximo solempnes ambassiatores meos destinare, per quorum solertem interposicionem hiis frementibus bellorum congressi- bus jam brumali rigore tepescentibus salubrius po- terunt providere, assidue paratus ad omnia sublimi- tati vestre beneplacita, quam conservare dignetur altissimus feliciter juxta vota. Scriptum Thononii die 10 octobris 1432. (Tim Staats-A. Milanese, Citta e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 1645 cop. chart. соаега.) 1 Vgl. den S. 609 Anm. 3 mitgeleilten Passus aus der Instrultion Sienas fiir Giovanni da Massa vom 1 November 1432. ? Die Gesandtschaft reiste über Piombino. Von dort schrieb Giovanıni da Massa am 7 November an Siena u. a.: stasera a hore 4 di notte montiemo in galea il conte Maticho, il grande mastro [d. г. Ladislaus vor, Tümasz], Pietro Cotta, frate Nicolo et io, et aviemo buono tempo ef credo, andremo presti; et ongomo & pit solecito, siche spero, farà presto tutti vostri comandamenti; dat. a Piumbino a di 7 di novembre 1432. (Siena Staats- A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. ht. clausa c. sig. in v. impr.) 3 Dies geht aus einem Briefe des Herxogs von Mailand am Ladislaus von Tämasi vom 23 No- vember 1432 hervor. Er schrieb ihm: er habe von seiner Anwesenheit [in Binasco] nichts деи, sondern geglaubt, daß Matico allein da sei; er möge entschuldigen, daß er sie aus Furcht vor der Pest nicht schen könne; Matico’s und seine Mitteilungen würden rasch erledigt werden; sie möchten ihn bei ihrer nummehrigen Rückkehr ins Vaterland der Kowigin empfehlen und die Ungarischen Barone 20 grüßen; dat. Mediolani 23 novembris 1432, (Mai- land. Staats-A. Cart. gen. 1482 conc. chart.) * Das Sienesische Coneistorio beschlofi8 am 29 Ok- tober, 1200 fl. fiir Graf Matico auftreiben xw lassen, den der Kaiser pro gentibus suis «nd xw anderen 2 nülxlichen Zwecken ad partes Ungarie seAzcke (Siena Staats-A. Delib. del. Coneist. 1432 settembre ed ottobre fol. 60* mot. chart. coacva). Vgl. auch nr. 369 art. 2c, Am 5 Februar 1433 schrieb der Sienesische Podestà in S. Quirico Lazarus Benedieti 30 an Siena u. a.: Heute set ser Jacomo da Verona angekommen, der xu Brunoro [della Seala] mach Siena gehe; ferner Domenico d' Antonio da Perugia und Marco Ongaro, die von Segna d£ Sehiavonia zu kommen amd xum, Kaiser xw reisen behaupten. Letxtere seien über Venedig gereist und berichteten, daß dort große Nicdergeschlagenheit herrsche. Au fßer- dem sagłen sie, che in Frivoli a Udine erano gia gionti 10000 cavalli del imperio et che I'imperadrice n'aveva apparechiati 30000 per mandarli di qua et che aveva proveduto a grandissima somma di denari. Datum ex S. Quirico die 5 februarii 1432 circa horam 22. (Siena Staats- A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa e. sig. in v. impr. del.) 5 Daß ihnen diese Weisung thatsüchlieh erteilt 45 worden war, geht aus einem Briefe Filippo Maria's an sie vom 19 November 1432 hervor, den Osio a. a. O. 3, 95-96 abdruckt. 5 Am 15 November wies der Herzog Carrara und Visconti an, Graf Matko sum Bleiben in Pavia 50 oder Binasco xw veranlassen, da er wegen des plótx- lichen, Todes des Kardénals Monfort Angst vor An- steckumg mit der Pest habe (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cop. chart. coaeva). Vgl. auch den in Anm. 5 angeführten Brief vom 19 November. 55 2 co v 0 =
610 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. In diesem Stande konnten die Dinge natürlich mur so lange verharren, als die finanzielle Leistungsfähigkeit Sienas anhielt. Die aber hatte im Oktober ihre Grenze gy. reicht 1, weniger wohl infolge der Anforderungen, die Sigmund an sie stellte, als weil Sienesen neben dem Unterhalt ihrer eigenen Söldner auch noch der der Mailändischen Hilfstruppen, für die Filippo Maria nichts mehr. that, oblag. So mußten sich Siena, sg. wohl wie Sigmund zw einem Appell an die Opferwilligkeit ihres Bundesgenossen eng. schließen. Jenes schickte Anfang November den uns schon bekannten Giovanni da Massa, dieser zu derselben Ze Майо von Thallóczy wnd Ladislaus von Tdmasi nach Maj. land *. Letztere erhielten zugleich den Auftrag, von. Mailand nach. Ungarn. weiterzurcisen à wohl wm. dort. für die Absendung eines Hilfsheeres nach Friaul zu wirken *, 1 Filippo Maria schickte den königlichen Gesandten Marsiglio da Carrara und Pietro Visconti mt der Weisung entgegen, Thallóceys Propositionen. anzuhóren *. and ihm dar- über nach Mailand zw berichten. Seine Absicht war dabei, eine persönliche Begegnung mit Thallóczy zu vermeiden. Er behauptete, der freilich schon fast zwei Monate zurüchk- liegende plötzliche Tod des Kardinals Monfort in Siena flöße ihm die Besorgnis ein, daß den o die in Rom herrschende Pest nach Mailand eingeschleppt werden könnte ©. quas celsitudo vestra me jussibus et sedulis exor- tacionibus interpellat ad armorum subsidia impen- denda imperialibus vassallis nune in partibus Ytalie per imperiales hostes impressis. verum quia, in- clitissime princeps, propter instanciam hiemis [ Vor. hiemem] tempus castra metandi jam seclusum et po- clus dispendiosum quam efficax videretur, ego, qui meorum inherendo vestigiis progenitorum imperia- libus beneplacitis possethenus obtemperare pronus sum, disposui partes ad illas de proximo solempnes ambassiatores meos destinare, per quorum solertem interposicionem hiis frementibus bellorum congressi- bus jam brumali rigore tepescentibus salubrius po- terunt providere, assidue paratus ad omnia sublimi- tati vestre beneplacita, quam conservare dignetur altissimus feliciter juxta vota. Scriptum Thononii die 10 octobris 1432. (Tim Staats-A. Milanese, Citta e Ducato, mazzo 2 nr. 6 fol. 1645 cop. chart. соаега.) 1 Vgl. den S. 609 Anm. 3 mitgeleilten Passus aus der Instrultion Sienas fiir Giovanni da Massa vom 1 November 1432. ? Die Gesandtschaft reiste über Piombino. Von dort schrieb Giovanıni da Massa am 7 November an Siena u. a.: stasera a hore 4 di notte montiemo in galea il conte Maticho, il grande mastro [d. г. Ladislaus vor, Tümasz], Pietro Cotta, frate Nicolo et io, et aviemo buono tempo ef credo, andremo presti; et ongomo & pit solecito, siche spero, farà presto tutti vostri comandamenti; dat. a Piumbino a di 7 di novembre 1432. (Siena Staats- A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. ht. clausa c. sig. in v. impr.) 3 Dies geht aus einem Briefe des Herxogs von Mailand am Ladislaus von Tämasi vom 23 No- vember 1432 hervor. Er schrieb ihm: er habe von seiner Anwesenheit [in Binasco] nichts деи, sondern geglaubt, daß Matico allein da sei; er möge entschuldigen, daß er sie aus Furcht vor der Pest nicht schen könne; Matico’s und seine Mitteilungen würden rasch erledigt werden; sie möchten ihn bei ihrer nummehrigen Rückkehr ins Vaterland der Kowigin empfehlen und die Ungarischen Barone 20 grüßen; dat. Mediolani 23 novembris 1432, (Mai- land. Staats-A. Cart. gen. 1482 conc. chart.) * Das Sienesische Coneistorio beschlofi8 am 29 Ok- tober, 1200 fl. fiir Graf Matico auftreiben xw lassen, den der Kaiser pro gentibus suis «nd xw anderen 2 nülxlichen Zwecken ad partes Ungarie seAzcke (Siena Staats-A. Delib. del. Coneist. 1432 settembre ed ottobre fol. 60* mot. chart. coacva). Vgl. auch nr. 369 art. 2c, Am 5 Februar 1433 schrieb der Sienesische Podestà in S. Quirico Lazarus Benedieti 30 an Siena u. a.: Heute set ser Jacomo da Verona angekommen, der xu Brunoro [della Seala] mach Siena gehe; ferner Domenico d' Antonio da Perugia und Marco Ongaro, die von Segna d£ Sehiavonia zu kommen amd xum, Kaiser xw reisen behaupten. Letxtere seien über Venedig gereist und berichteten, daß dort große Nicdergeschlagenheit herrsche. Au fßer- dem sagłen sie, che in Frivoli a Udine erano gia gionti 10000 cavalli del imperio et che I'imperadrice n'aveva apparechiati 30000 per mandarli di qua et che aveva proveduto a grandissima somma di denari. Datum ex S. Quirico die 5 februarii 1432 circa horam 22. (Siena Staats- A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa e. sig. in v. impr. del.) 5 Daß ihnen diese Weisung thatsüchlieh erteilt 45 worden war, geht aus einem Briefe Filippo Maria's an sie vom 19 November 1432 hervor, den Osio a. a. O. 3, 95-96 abdruckt. 5 Am 15 November wies der Herzog Carrara und Visconti an, Graf Matko sum Bleiben in Pavia 50 oder Binasco xw veranlassen, da er wegen des plótx- lichen, Todes des Kardénals Monfort Angst vor An- steckumg mit der Pest habe (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cop. chart. coaeva). Vgl. auch den in Anm. 5 angeführten Brief vom 19 November. 55 2 co v 0 =
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Einleitung. 611 Carrara und Visconti trafen die Gesandten etwa Mitte November in Binasco. Aber es scheint, daß Thallóczy sich weigerte, ihnen Eröffnungen zu machen, weil sie kein Be- glaubigungsschreiben vorweisen konnten€ und weil er im Hinblick auf seinen bisherigen Aufenthalt an unverdächtigen Orten jede Ansteckungsgefahr für ausgeschlossen und darum die Verweigerung des Zutrittes nach Mailand für ungerechtfertigt erachtete 2. Marsiglio da Carrara schrieb darüber an den Herzog, der sich jedoch von seinem Vorsatz nicht abbringen ließ, ihm und Visconti vielmehr am 19 November von neuem befahl, die Ge- sandten von Mailand fernzuhalten. Sie durften ihnen aber vorschlagen, von Binasco nach dem gastlicheren Pavia überzusiedeln. Gleichzeitig erhielten sie die fehlende Beglaubigung. Man blieb in Binasco. Hier wird sich also Thallóczy, vermutlich am 21. oder 22 November3, seiner Aufträge entledigt haben. Sie gipfelten, soviel unseren nrr. 369 und 370 zu entnehmen ist, in der Forderung, die in Toskana stehenden Mailändischen Truppen zu besolden, die Sigmund versprochenen monatlichen Subsidien weiterzuzahlen und die eventuelle Rückkehr Sigmunds auf dem Seewege zu ermöglichen. Außerdem 15 wünschte Sigmund die Meinung des Herzogs darüber zu hören, ob er nach Rom weiter- zichen oder in Siena bleiben oder umkehren solle. Die Antwort Filippo Maria's erfolgte am 24 November. Wir teilen sie in unserer nr. 369 mit. Sie erregte das gerechte Befremden Thallóczy's. Es schien ihm nicht Unvermögen, 20 sondern böser Wille zu sein, wenn der Herzog erklärte, er könne seinen finanziellen Ver- pflichtungen nicht in vollem Umfange gerecht werden, und wenn er dabei dem König auch noch zum Bleiben in Siena riet. Und damit hatte er vielleicht nicht so unrecht. Denn Filippo Maria's Lage war damals durchaus nicht so ungünstig, daß sie ein ängst- liches Zuratehalten der finanziellen Hilfsmittel rechtfertigte. Hatten doch seine Condottieri 25 Niccolò Piccinino und Guido Torelli eben erst vor wenigen Tagen, am 19 November, den Venetianern im Valtellina eine sehr empfindliche Niederlage beigebracht 4. Welche Gründe ihn zu seiner unfreundlichen Haltung bestimmten, läßt sich freilich schwer sagen. Vielleicht hatte er schon durch geheime Agenten von dem Versuch einer Annäherung an Venedig erfahren, den der königliche Vizekanzler Schlick Mitte November bei Gelegenheit 3o seiner Sendung nach Rom und seines dortigen Zusammentreffens mit dem Venetianischen Gesandten Andrea Donato gemacht hatte 5. Das konnte ihn verstimmt oder sein Mißs- trauen erregt haben. Vielleicht aber wirkten auch die schon oben erwähnten Friedens- verhandlungen mit der Liga mit, die im Mai von den Markgrafen von Este und Sa- luzzo eingeleitet und nun im Oktober in Ferrara begonnen worden waren. Daneben mag 35 ihn die zur Regel gewordene Nichterfüllung auch seiner dringendsten Bitten um Unter- stützung von Friaul her unlustig zur Gewährung königlicher Wünsche gemacht haben 6. 10 1 Man vergleiche xu dem S. 610 Anm. 5 erwähnten Briefe Filippo Maria's noch einen xweiten, wohl auch vom 19 November xu datierenden desselben, 40 den Osio a. a. O. 3, 96 mitteilt. Die Vorlage (in Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) ist nicht, wie Osio angiebt, „Cusaghi 19 novembris 1432" datiert, sondern es ist nur bemerkt ut supra, womit allerdings auf den oben genannten, wie an- 45 gegeben datierten Brief vom 19 November hingewiesen zu sein scheint. 2 Vgl. den S. 610 Anm. 5 citierten Brief Filippo Maria's. 3 Es mußt vor dem 23 November geschehen sein. 50 Dies ergiebt sich aus dem S. 610 Anm. 3 mit- geteilten Briefe. 4 Vgl. die beiden Briefe des Herzogs an Mailand vom 20 November 1432 bei Osio a. a. O. 3, 96-98, und den Brief Walter Schwarxenbergs an Frankfurt aus Bologna rom 20 Dexember 1432 (Janssen, Frank- furts Reichskorrespondenx I, 385 nr. 712). Auch Eberhard Windeck (Ausg. von Altmann S. 318-319 und 330) erwähnt die Niederlage, läft sie aber schon am 18 November erfolgen. 5 Vgl. die Einleitung zu lit. A c der nächsten Hauptableilung. 6 Am 25 August hatte Filippo Maria an Graf Albericus ſda Barbiano], Arisminus ſda Trivulzio] und Christoforus de Vellate geschrieben, sie möchten beim König auf den Einmarsch der Ungarn in Friaul dringen; dat. Mediolani 25 augusti 1432. Deutsche Reichstags-Akten X. 78
Einleitung. 611 Carrara und Visconti trafen die Gesandten etwa Mitte November in Binasco. Aber es scheint, daß Thallóczy sich weigerte, ihnen Eröffnungen zu machen, weil sie kein Be- glaubigungsschreiben vorweisen konnten€ und weil er im Hinblick auf seinen bisherigen Aufenthalt an unverdächtigen Orten jede Ansteckungsgefahr für ausgeschlossen und darum die Verweigerung des Zutrittes nach Mailand für ungerechtfertigt erachtete 2. Marsiglio da Carrara schrieb darüber an den Herzog, der sich jedoch von seinem Vorsatz nicht abbringen ließ, ihm und Visconti vielmehr am 19 November von neuem befahl, die Ge- sandten von Mailand fernzuhalten. Sie durften ihnen aber vorschlagen, von Binasco nach dem gastlicheren Pavia überzusiedeln. Gleichzeitig erhielten sie die fehlende Beglaubigung. Man blieb in Binasco. Hier wird sich also Thallóczy, vermutlich am 21. oder 22 November3, seiner Aufträge entledigt haben. Sie gipfelten, soviel unseren nrr. 369 und 370 zu entnehmen ist, in der Forderung, die in Toskana stehenden Mailändischen Truppen zu besolden, die Sigmund versprochenen monatlichen Subsidien weiterzuzahlen und die eventuelle Rückkehr Sigmunds auf dem Seewege zu ermöglichen. Außerdem 15 wünschte Sigmund die Meinung des Herzogs darüber zu hören, ob er nach Rom weiter- zichen oder in Siena bleiben oder umkehren solle. Die Antwort Filippo Maria's erfolgte am 24 November. Wir teilen sie in unserer nr. 369 mit. Sie erregte das gerechte Befremden Thallóczy's. Es schien ihm nicht Unvermögen, 20 sondern böser Wille zu sein, wenn der Herzog erklärte, er könne seinen finanziellen Ver- pflichtungen nicht in vollem Umfange gerecht werden, und wenn er dabei dem König auch noch zum Bleiben in Siena riet. Und damit hatte er vielleicht nicht so unrecht. Denn Filippo Maria's Lage war damals durchaus nicht so ungünstig, daß sie ein ängst- liches Zuratehalten der finanziellen Hilfsmittel rechtfertigte. Hatten doch seine Condottieri 25 Niccolò Piccinino und Guido Torelli eben erst vor wenigen Tagen, am 19 November, den Venetianern im Valtellina eine sehr empfindliche Niederlage beigebracht 4. Welche Gründe ihn zu seiner unfreundlichen Haltung bestimmten, läßt sich freilich schwer sagen. Vielleicht hatte er schon durch geheime Agenten von dem Versuch einer Annäherung an Venedig erfahren, den der königliche Vizekanzler Schlick Mitte November bei Gelegenheit 3o seiner Sendung nach Rom und seines dortigen Zusammentreffens mit dem Venetianischen Gesandten Andrea Donato gemacht hatte 5. Das konnte ihn verstimmt oder sein Mißs- trauen erregt haben. Vielleicht aber wirkten auch die schon oben erwähnten Friedens- verhandlungen mit der Liga mit, die im Mai von den Markgrafen von Este und Sa- luzzo eingeleitet und nun im Oktober in Ferrara begonnen worden waren. Daneben mag 35 ihn die zur Regel gewordene Nichterfüllung auch seiner dringendsten Bitten um Unter- stützung von Friaul her unlustig zur Gewährung königlicher Wünsche gemacht haben 6. 10 1 Man vergleiche xu dem S. 610 Anm. 5 erwähnten Briefe Filippo Maria's noch einen xweiten, wohl auch vom 19 November xu datierenden desselben, 40 den Osio a. a. O. 3, 96 mitteilt. Die Vorlage (in Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) ist nicht, wie Osio angiebt, „Cusaghi 19 novembris 1432" datiert, sondern es ist nur bemerkt ut supra, womit allerdings auf den oben genannten, wie an- 45 gegeben datierten Brief vom 19 November hingewiesen zu sein scheint. 2 Vgl. den S. 610 Anm. 5 citierten Brief Filippo Maria's. 3 Es mußt vor dem 23 November geschehen sein. 50 Dies ergiebt sich aus dem S. 610 Anm. 3 mit- geteilten Briefe. 4 Vgl. die beiden Briefe des Herzogs an Mailand vom 20 November 1432 bei Osio a. a. O. 3, 96-98, und den Brief Walter Schwarxenbergs an Frankfurt aus Bologna rom 20 Dexember 1432 (Janssen, Frank- furts Reichskorrespondenx I, 385 nr. 712). Auch Eberhard Windeck (Ausg. von Altmann S. 318-319 und 330) erwähnt die Niederlage, läft sie aber schon am 18 November erfolgen. 5 Vgl. die Einleitung zu lit. A c der nächsten Hauptableilung. 6 Am 25 August hatte Filippo Maria an Graf Albericus ſda Barbiano], Arisminus ſda Trivulzio] und Christoforus de Vellate geschrieben, sie möchten beim König auf den Einmarsch der Ungarn in Friaul dringen; dat. Mediolani 25 augusti 1432. Deutsche Reichstags-Akten X. 78
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612 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1438. Die entrüsteten Äußerungen, mit denen, wie es scheint, Thallóczy den herzoglichen Abgesandten gegewüber wicht zurückhielt‘ und die diese natürlich- getreulich nach Maj. land. berichteten, vermochten ilm im der cimmal cingenommenen Haltung nicht wankenq ew machen. Im Gegenteil, er lehnte nun auch ab, sich mit der Frage der Rückkehr Sig- mumds auf dem Seewege zu befassen, und überließ es Thallöczy, sich darüber mit Gem zu verständigen (nr. 370). nicht zu sagen. nr. 371 vertröstend antwortete. nicht darüber gewinnen. Durchreise zu besuchen. gehen scheint, ganz ab. zur ückkehren 3. brochen. mehr. dem dann am 21 Mai auch Siena betrat ". (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cone. chart. mit dem Vermerk, daß der Brief am 27 August wieder- holt sei) Am 28 September schrieb er am Siena : Es brauche nicht xu besorgen, daß er einseitig, ohne b Wie sich die Dinge in dem folgenden Wochen weiter entwickelten, vermögen wir Jedenfalls blieb aber Thallöczy in Binasco. Er mag an Sigmund be. richtet und dieser dem Herzog geschrieben haben, worauf dann Filippo Maria in unserer Völlige Klarheit läßt sich aus dem vorhandenen Material qw Zuletzt scheint Thallöczy des langen Wartens auf die Erlaubnis, nach Mailand kommen zu dürfen, müde, seine Zuflucht zu einer List genommen zu haben. Er yab vor, nach Ungarn weiterreisen zu wollen, und sprach den Wunsch aus, den Herzog auf der Damit erklärte sich Filippo Maria am 19 Januar einverstan- 15 den (nv. 372). Der Besuch wurde für den 22. festgesetzt, dann aber bis zum 28. ver- schoben 2, und schließlich lelmte ihn Filippo Maria, wie aus unserer mr. 378 hervorzu- Die Vorstellungen, die Thallöczy machte, hatten mur den Erfolg, daß ihm Filippo Maria am 30 Januar (nr. 373) mit höflichen Worten mitteilte, er könne zu Sigmund zo Damit waren die Begiehungen Sigmunds zu Filippo Maria für alle Zeiten abge- Kr glaubte sich getäuscht umd gab, davf man dem Lorenzo Bonincontrio glau- ben, seiner Entrüstung über Filippo Marias Haltung in recht derben Worten Ausdruchk *, Er entschied sich mun definitiv für den Anschluß an Florenz und. Venedig 5 und. nahm 2 auf seinen „Sohn“, wie er den Herzog früher oft zu nennen pflegte, keinerlei Tücksicht Und auch Filippo Maria ging seinen eigenen Weg. Er überließ Sigmund seinem Schicksal und verhandelte auch seinerseits mit Venedig und Florenz weiter. Am 26 April 1433 kam zwischen ihm ıumd den beiden Republiken der Friede von Ferrara zustande 9, 30 die wir in den Amnerkungen xu unseren mx. 372 und 378 mitteilen. 3 TPhallócxzy ging wahrscheinlich nicht nach Siena, sondern naeh Florenx. Vgl. die Rinleïtumÿ xu lit. Au der folgenden Hauptabteilung. 35 es in den Vertrag mit aufxumehmen, Frieden mit Venedig und Florenz schließen werde. Br habe vom König so viel gehofft: videtis, quid nuncusque suc- cesserit. adhuc tamen certi sumus, quod, si auxilia Sua mitteret (etiam minora, quam possit), hostes ipsos taliter opprimeremus, quod alias pacis conditiones haberemus; imo, ut verba latius extendamus, non posset in partibus Fori Juiii vires movere tam exiguas, quin victores essemus. Ks möge den König bewegen, in die Verhältwisse im Italien helfend einzugreifen, indem er, sobald er des Sieges sicher sei, seine Streit- krůfte nach Friaul berufe. Datum Mediolani 28 septembris 1432. (Siena Staats- A. Lettere, Con- cistorio 1432 orig. chart. lit. clause c. sig. in v. impr. del.) | Vgl. vw. 370. ? Die Gründe des Aufsehubs sind aus Briefen J'ülippo Maria's vom. 19. und 25 Januar ersichtlich, * Sigmund soll wiederholt yeiiufert haben: Ego uleiscar de illo perfidissimo tyranno, qui me Seuis tamquam belluam collocavit, (Muratori, Scriptt. rer. Tal. 21, 140.) 5 Vyl. dariiber die Einleitungen sw den Litt. A a 40 und A ec der nächsten Hauplabteilung. © Val. Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens IL 2 pag. 258-265 und Limig, Cod. Taliae dipl. 4, 1709-1728. 1 Siena schrieb am 22 Mai an seine Aesandten 45 in Rom Bartholomeus [d' Agaxarda] und Guidoceio: Es bedauere, ihren Brief wicht gestern erhalten. xw haben, in dem sie geschricben hätten, daß der Papst und der Venetianische Gesandte [Andrea Donato] die Ratifixierung des Friedens von seiner (Stenas) 50 Seite nicht wiünschten. Ks habe den Frieden gestern als am letxten Termin ratifixiert, da die Florentiner
612 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1438. Die entrüsteten Äußerungen, mit denen, wie es scheint, Thallóczy den herzoglichen Abgesandten gegewüber wicht zurückhielt‘ und die diese natürlich- getreulich nach Maj. land. berichteten, vermochten ilm im der cimmal cingenommenen Haltung nicht wankenq ew machen. Im Gegenteil, er lehnte nun auch ab, sich mit der Frage der Rückkehr Sig- mumds auf dem Seewege zu befassen, und überließ es Thallöczy, sich darüber mit Gem zu verständigen (nr. 370). nicht zu sagen. nr. 371 vertröstend antwortete. nicht darüber gewinnen. Durchreise zu besuchen. gehen scheint, ganz ab. zur ückkehren 3. brochen. mehr. dem dann am 21 Mai auch Siena betrat ". (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 cone. chart. mit dem Vermerk, daß der Brief am 27 August wieder- holt sei) Am 28 September schrieb er am Siena : Es brauche nicht xu besorgen, daß er einseitig, ohne b Wie sich die Dinge in dem folgenden Wochen weiter entwickelten, vermögen wir Jedenfalls blieb aber Thallöczy in Binasco. Er mag an Sigmund be. richtet und dieser dem Herzog geschrieben haben, worauf dann Filippo Maria in unserer Völlige Klarheit läßt sich aus dem vorhandenen Material qw Zuletzt scheint Thallöczy des langen Wartens auf die Erlaubnis, nach Mailand kommen zu dürfen, müde, seine Zuflucht zu einer List genommen zu haben. Er yab vor, nach Ungarn weiterreisen zu wollen, und sprach den Wunsch aus, den Herzog auf der Damit erklärte sich Filippo Maria am 19 Januar einverstan- 15 den (nv. 372). Der Besuch wurde für den 22. festgesetzt, dann aber bis zum 28. ver- schoben 2, und schließlich lelmte ihn Filippo Maria, wie aus unserer mr. 378 hervorzu- Die Vorstellungen, die Thallöczy machte, hatten mur den Erfolg, daß ihm Filippo Maria am 30 Januar (nr. 373) mit höflichen Worten mitteilte, er könne zu Sigmund zo Damit waren die Begiehungen Sigmunds zu Filippo Maria für alle Zeiten abge- Kr glaubte sich getäuscht umd gab, davf man dem Lorenzo Bonincontrio glau- ben, seiner Entrüstung über Filippo Marias Haltung in recht derben Worten Ausdruchk *, Er entschied sich mun definitiv für den Anschluß an Florenz und. Venedig 5 und. nahm 2 auf seinen „Sohn“, wie er den Herzog früher oft zu nennen pflegte, keinerlei Tücksicht Und auch Filippo Maria ging seinen eigenen Weg. Er überließ Sigmund seinem Schicksal und verhandelte auch seinerseits mit Venedig und Florenz weiter. Am 26 April 1433 kam zwischen ihm ıumd den beiden Republiken der Friede von Ferrara zustande 9, 30 die wir in den Amnerkungen xu unseren mx. 372 und 378 mitteilen. 3 TPhallócxzy ging wahrscheinlich nicht nach Siena, sondern naeh Florenx. Vgl. die Rinleïtumÿ xu lit. Au der folgenden Hauptabteilung. 35 es in den Vertrag mit aufxumehmen, Frieden mit Venedig und Florenz schließen werde. Br habe vom König so viel gehofft: videtis, quid nuncusque suc- cesserit. adhuc tamen certi sumus, quod, si auxilia Sua mitteret (etiam minora, quam possit), hostes ipsos taliter opprimeremus, quod alias pacis conditiones haberemus; imo, ut verba latius extendamus, non posset in partibus Fori Juiii vires movere tam exiguas, quin victores essemus. Ks möge den König bewegen, in die Verhältwisse im Italien helfend einzugreifen, indem er, sobald er des Sieges sicher sei, seine Streit- krůfte nach Friaul berufe. Datum Mediolani 28 septembris 1432. (Siena Staats- A. Lettere, Con- cistorio 1432 orig. chart. lit. clause c. sig. in v. impr. del.) | Vgl. vw. 370. ? Die Gründe des Aufsehubs sind aus Briefen J'ülippo Maria's vom. 19. und 25 Januar ersichtlich, * Sigmund soll wiederholt yeiiufert haben: Ego uleiscar de illo perfidissimo tyranno, qui me Seuis tamquam belluam collocavit, (Muratori, Scriptt. rer. Tal. 21, 140.) 5 Vyl. dariiber die Einleitungen sw den Litt. A a 40 und A ec der nächsten Hauplabteilung. © Val. Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens IL 2 pag. 258-265 und Limig, Cod. Taliae dipl. 4, 1709-1728. 1 Siena schrieb am 22 Mai an seine Aesandten 45 in Rom Bartholomeus [d' Agaxarda] und Guidoceio: Es bedauere, ihren Brief wicht gestern erhalten. xw haben, in dem sie geschricben hätten, daß der Papst und der Venetianische Gesandte [Andrea Donato] die Ratifixierung des Friedens von seiner (Stenas) 50 Seite nicht wiünschten. Ks habe den Frieden gestern als am letxten Termin ratifixiert, da die Florentiner
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Einleitung. 618 Wie Sigmund schließlich den Venetianern die Hand zum Bunde gegen Filippo Maria reichte, ist aus unserem schon vorliegenden elften Bande ersichtlich *. p. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage im Oktober und November 1432 nr. 374-380. 5 nach Nach dem Abschluß der Verhandlungen mit Kardinal Conti hatte Sigmund zunächst Petrioli gehen wollen, wohl um die Bäder zu gebrauchen ?. Er hatte dann aber auf die Meldung hin, daß eine von Niccold da Tollentino geführte Florentinische Truppe die Sienesische Besatzung von Camposelvoli war s zu entsetzen 3, am 19 Oktober, in die Hände des Feindes gefallen war. bedrünge, diese Absicht wieder aufgegeben und gleich nach Mitte Oktober an der Spitze seiner Ungarn aufgebrochen, um Camposelvoli Er hatte jedoch seinen Zweck nicht erreicht, da der Ort, wahrscheinlich Die Nachricht davon hatte er unterwegs in Castelnuovo di Berardenga erhalten *. Während er nun hier auf Bitten des Grafen Matko von Thallóczy und der Sienesischen Heerführer Antonio Petrucci und Berardino de Ubaldini einige Tage stehen blicb, traf der von uns schon an anderer Stelle ® 15 mitgeteilte Brief des Papstes vom 11 Oktober mit der Aufforderung, nach Rom: zu kommen, ein. auf eine remissione des Friedens durch den Papst nicht hütlen eingehen wollen. Die Gesandten soll- ten dem Papst und dem Venetianischen Gesandten 90 danken. Da alles unsicher war, habe es dem Kaiser bisher nichts über den Frieden mitgeteilt. Nunmehr möchten sie ihm den Verlauf der Dinge darlegen und dann bemerken, daß sie, wenn auch ihre An- wesenheit in Rom nicht mehr notwendig sei, doch 25 bleiben wiirden, um Pfingsten als Vertreter Sienas seiner Krönung betxwwohnen. Sollte die Krönung späler stattfinden, so sollten sie bis dahin in Rom bleiben, nach derselben aber sofort heimkehren. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fase. ur. 43 cop. 30 chart. coaeva ohne Datum; der Brief steht unter dem Auslauf Sienas vom 22 Mai 1433.) Die beiden Gesandten antworteten am 25 Mai: Aus dem gestern Abend eingetroffenen Bricfe hiitten sie ersehen, daß Siena den Frieden ratifixiert habe. Dem Wunsche 36 Sienas gemdi/8 wiirden sie dem Papst den Verlauf der Angelegenheit darzulegen versuchen. Dem Kaiser hätten sie ihn bereits dargelegt. et pare a noi, questa conclusione non li sia acepta né a se né anco a’ suoi li sono d'attorno. et allo detto apertamente. Nach 40 der Kyünung würden sie Urlaub nehmen und hein- kehren; u. a. m. Datum Rome die 25 maji 1433. (Siena Staats - A. Lettere, Concistorio 1433 orig. chart. lit. clausa ©. sig. dn v. impr. del.) 1 Vgl. RTA. 11, 558. 45? Das Sienesische Concistorio wählte am 8 Oktober Cristoforus Felicis ad eundum ad balneum Petriuoli cum domino imperatore (Siena Staats-A. Delib. del Coneist, 1432 settembre ed ottobre fol. 875 mof. chart. coaeva). 50 3 Vgl. die Hist. Senensis bei Muratori a. a. 0. 20, 44. Am 11 Oktober beschlofi dus Sienesische Coneistorio, Ctmposelvoli xu Hilfe xw eilen cum gentibus imperatoris; fermer am 18 Oktober, durch Leonardus Mei Nicholai Guidonis prepositus expensis imperatoris an Jacobus Guiding 200 fl. sur Be- streitung der Ausgaben des Kaisers, qui ivit ad partes Ambre pro suceursu Camposelvoli, zahłen x lassen; endlich. am. 19. Oktober, 150 balestarii Senenses zum Schulze des Kańsers ebendahin. (d. 4. ad partes Ambro) su schicken. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 settembre ed ottobre fol. 39 «nd fol. Aib not. chart. coaevae.) * Am 20 Oktober schrieb Antonius de Petrucciis an Siena: Camposelvoli sei leider verloren; die Feinde xögen, wie es heiße, gegen San Leonino, das er deshalb habe verproviantieren lassen. Berar- dino, conte Mathico und er hälten den König brief- lich gebelen, mit allen seinen Mannschaften bei Castello muoro xu bleiben et li fanti mettare per tutte queste terre, infino a tanto si vega, che facia il campo de' nimici. Siena móge in demselben Sinne an den Köniy schreiben und betonen, daß mur so sich questa nostra valle retlen lasse. Datum ex abbatia Ruote die 90 ottobris hora 1 noctis 1432. (Siena Staats- A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa e. sig. in o. impr. del.) Dieser Aufforderung kam jedoch Siena nicht mach. Es schrieb vielmehr am 21 Oktober Sigismundo Roma- norum imperatori in Castro novo Berardenghe exi- stenti: Es höre von mehreren Seiten, besonders von einem aus jener Gegend kommenden socius des Prüfekten von Rom, dafi der capilaneus Michelettus sich aufmache, um sich mit Nicholaus de Tollentino хи vereinigen. Er möge xwrückkehren nec commit- tere fortune pondus et dignitatem sue majestatis, persuadendo sibi, quantum dulciter est possibile, quod redeat. (benda Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coacva ohne Datum; die Notix steht unter dem Auslauf Sienas vom 21 Oktober 1432.) ^ S. 483. ; 78*
Einleitung. 618 Wie Sigmund schließlich den Venetianern die Hand zum Bunde gegen Filippo Maria reichte, ist aus unserem schon vorliegenden elften Bande ersichtlich *. p. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage im Oktober und November 1432 nr. 374-380. 5 nach Nach dem Abschluß der Verhandlungen mit Kardinal Conti hatte Sigmund zunächst Petrioli gehen wollen, wohl um die Bäder zu gebrauchen ?. Er hatte dann aber auf die Meldung hin, daß eine von Niccold da Tollentino geführte Florentinische Truppe die Sienesische Besatzung von Camposelvoli war s zu entsetzen 3, am 19 Oktober, in die Hände des Feindes gefallen war. bedrünge, diese Absicht wieder aufgegeben und gleich nach Mitte Oktober an der Spitze seiner Ungarn aufgebrochen, um Camposelvoli Er hatte jedoch seinen Zweck nicht erreicht, da der Ort, wahrscheinlich Die Nachricht davon hatte er unterwegs in Castelnuovo di Berardenga erhalten *. Während er nun hier auf Bitten des Grafen Matko von Thallóczy und der Sienesischen Heerführer Antonio Petrucci und Berardino de Ubaldini einige Tage stehen blicb, traf der von uns schon an anderer Stelle ® 15 mitgeteilte Brief des Papstes vom 11 Oktober mit der Aufforderung, nach Rom: zu kommen, ein. auf eine remissione des Friedens durch den Papst nicht hütlen eingehen wollen. Die Gesandten soll- ten dem Papst und dem Venetianischen Gesandten 90 danken. Da alles unsicher war, habe es dem Kaiser bisher nichts über den Frieden mitgeteilt. Nunmehr möchten sie ihm den Verlauf der Dinge darlegen und dann bemerken, daß sie, wenn auch ihre An- wesenheit in Rom nicht mehr notwendig sei, doch 25 bleiben wiirden, um Pfingsten als Vertreter Sienas seiner Krönung betxwwohnen. Sollte die Krönung späler stattfinden, so sollten sie bis dahin in Rom bleiben, nach derselben aber sofort heimkehren. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fase. ur. 43 cop. 30 chart. coaeva ohne Datum; der Brief steht unter dem Auslauf Sienas vom 22 Mai 1433.) Die beiden Gesandten antworteten am 25 Mai: Aus dem gestern Abend eingetroffenen Bricfe hiitten sie ersehen, daß Siena den Frieden ratifixiert habe. Dem Wunsche 36 Sienas gemdi/8 wiirden sie dem Papst den Verlauf der Angelegenheit darzulegen versuchen. Dem Kaiser hätten sie ihn bereits dargelegt. et pare a noi, questa conclusione non li sia acepta né a se né anco a’ suoi li sono d'attorno. et allo detto apertamente. Nach 40 der Kyünung würden sie Urlaub nehmen und hein- kehren; u. a. m. Datum Rome die 25 maji 1433. (Siena Staats - A. Lettere, Concistorio 1433 orig. chart. lit. clausa ©. sig. dn v. impr. del.) 1 Vgl. RTA. 11, 558. 45? Das Sienesische Concistorio wählte am 8 Oktober Cristoforus Felicis ad eundum ad balneum Petriuoli cum domino imperatore (Siena Staats-A. Delib. del Coneist, 1432 settembre ed ottobre fol. 875 mof. chart. coaeva). 50 3 Vgl. die Hist. Senensis bei Muratori a. a. 0. 20, 44. Am 11 Oktober beschlofi dus Sienesische Coneistorio, Ctmposelvoli xu Hilfe xw eilen cum gentibus imperatoris; fermer am 18 Oktober, durch Leonardus Mei Nicholai Guidonis prepositus expensis imperatoris an Jacobus Guiding 200 fl. sur Be- streitung der Ausgaben des Kaisers, qui ivit ad partes Ambre pro suceursu Camposelvoli, zahłen x lassen; endlich. am. 19. Oktober, 150 balestarii Senenses zum Schulze des Kańsers ebendahin. (d. 4. ad partes Ambro) su schicken. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 settembre ed ottobre fol. 39 «nd fol. Aib not. chart. coaevae.) * Am 20 Oktober schrieb Antonius de Petrucciis an Siena: Camposelvoli sei leider verloren; die Feinde xögen, wie es heiße, gegen San Leonino, das er deshalb habe verproviantieren lassen. Berar- dino, conte Mathico und er hälten den König brief- lich gebelen, mit allen seinen Mannschaften bei Castello muoro xu bleiben et li fanti mettare per tutte queste terre, infino a tanto si vega, che facia il campo de' nimici. Siena móge in demselben Sinne an den Köniy schreiben und betonen, daß mur so sich questa nostra valle retlen lasse. Datum ex abbatia Ruote die 90 ottobris hora 1 noctis 1432. (Siena Staats- A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa e. sig. in o. impr. del.) Dieser Aufforderung kam jedoch Siena nicht mach. Es schrieb vielmehr am 21 Oktober Sigismundo Roma- norum imperatori in Castro novo Berardenghe exi- stenti: Es höre von mehreren Seiten, besonders von einem aus jener Gegend kommenden socius des Prüfekten von Rom, dafi der capilaneus Michelettus sich aufmache, um sich mit Nicholaus de Tollentino хи vereinigen. Er möge xwrückkehren nec commit- tere fortune pondus et dignitatem sue majestatis, persuadendo sibi, quantum dulciter est possibile, quod redeat. (benda Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coacva ohne Datum; die Notix steht unter dem Auslauf Sienas vom 21 Oktober 1432.) ^ S. 483. ; 78*
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614 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Sigmund schwankte, was er thun sollte. Die Aussicht, durch persönliche Aussprache mit dem Papst die leidige Konzilsangelegenheit endlich aus der Welt schaffen zu können, mochte ihm verlockend erscheinen. Aber andererseits mußte ihm der Umstand, daß Kar- dinal Conti entgegen der Verabredung bisher nicht nach Siena zurickgekehrt war, und die Ungewißheit, die infolgedessen noch über die Stellung des Papstes zu den getroffenen Vereinbarungen herrschte, doch auch wieder Bedenken gegen die Annahme der Einladung cinflößen. Die neuerlichen Operationen Tollentino's sprachen jedenfalls nicht gerade dafür, daß man päpstlicherseits bedacht sei, die für die Fortsetzung des Romzuges gestellte Bedingung 1 der Vermittlung eines Waffenstillstandes zwischen Florenz und Siena zu erfüllen. Die Frage hatte auch für Siena ihre Bedeutung, sowohl vom militärischen wie vom finanziellen Standpunkte aus: vom militärischen, weil im Falle des Weitermarsches Sig- munds die Sienesischen Streitkräfte des Prestige verlustig gingen, das ihnen die Anwesen- heit des Königs in Siena verlich, und weil der gleichzeitige Abzug der Ungarn, so gering deren Zahl auch war, doch die Widerstandskraft der Republik schwächte; vom finanziellen, 15 weil das längere Verbleiben Sigmunds eine weitere Steigerung der schon jetzt monatlich 18000 Gulden betragenden Ausgaben2 verursachen mußte. Als daher Sigmund von Be- rardenga aus der Komune das päpstliche Schreiben übersandte und sie um ihre Meinungs- äußerung ersuchte, faßte das Concistorio am 25 Oktober den in unserer nr. 374 mit- geteilten Beschluß, ihm die mißliche Finanzlage auseinanderzusetzen und es dann seinem 20 Ermessen zu überlassen, ob er daraufhin bleiben wolle oder nicht. Der Beschluß fand aber, wie unsere nr. 375 erkennen läft, nicht die Zustimmung des Consiglio del popolo, dem er am 28 Oktober zur Genehmigung vorgelegt wurde. Dieses war vielmehr dafür, daß dem König die gefährlichen Folgen, die der Weitermarsch sowohl für ihn selbst wie für Siena haben könne, auscinandergesetzt und ihm geraten werden 25 solle, lieber entsprechend einer früher von ihm geäußerten Absicht mit dem Papst durch Gesandte zu verhandeln. Die finanzielle Seite der Angelegenheit sollte also offenbar ganz unberührt bleiben 3. 5 10 1 Vgl. S. 31I. 2 Das Sienesische Concistorio beschloß am 10 Ok- tober, angesichts der die Höhe von 18000 Gulden im Monat erreichenden Ausgaben und der Schulden der Komune sechs Personen xu wählen, die auf Mittel aur möglichsten Beschränkung der Ausgaben sinnen möchten. (Siena Staats-A. Delib. del Con- cist. 1432 settembre ed ottobre fol. 39b not. chart. соаеvа.) 3 Am II Dexember verlangte Sigmund vom Con- siglio del popolo, daſe ihm monatlich 5000 fl. und außerdem täglich 95 Dukaten pro mensa sua gexallt wiirden. Das Concistorio bewilligte ihm xwar an demselben Tage noch die 95 Dukaten, setxte aber die verlangte monatliche Provision füir den Januar auf 4000 fl. herab. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 novembre e dicembre fol. 46 ab not. chart. coaeva.) Am 13 Dexember verfiigte das Con- cistorio, daß er für den Dexember außer den 95 Dukaten noch 1000 fl. erhalten solle (ebenda fol. 48 a not. chart. coaeva). Am I Februar beschloſ es, ilm für den Februar 2800 fl. (täglich 100 fl.) au xahlen (ebenda Delib. del Concist. 1432 gennaio e febbraio fol. 41 a not. chart. coaeva). Auch für den März wur- den ihm am 27 Februar täglich 100 fl. bewilligt (ebenda fol. 86b not. chart. coaeva). Das Concistorio warf jedoch diesen Beschluß am 6 Mära wieder um und 30 entschied, daſ Sigmund für den März täglich nur 50 fl. au erhalten habe und ihm mitxuteilen sei, quod ab isto mense inantea non habebit aliquid a communi Senensi (ebenda Delib. del Concist. 1132 marzo ed aprile fol. 5b not. chart. coaera). Da 35 aber Sigmund erklürte, se velle discedere hinc ad unum mensem, so wurden ihm am 7 Mürz doch wieder die 100 fl. fiir den Tag bewilligt; aber es blieb bei dem Beschluß, ihm nach Ablauf des Märx nichts mehr nu geben. (Ebenda fol. 6a nol. chart. 40 coaera.) An demselben 7 März erhielt er 2000 fl. (cbenda fol. 6a not. chart. coaeva). Die Erfolg ver- heißenden Verhandlungen mit dem Papst ließen dann aber das Concistorio am 1 April noch 70 fl. täglich bis num 15 April bewilligen und das Con 45 siglio del popolo verlängerte am 8 April diese Be- willigung bis xum Ende des Monates; aber es be- stimmte, daſt ohne seine Zustimmung für den Mai nichts gexahlt werden dürfe. (Ebenda fol. 27b und 31a not. chart. coaevae.) Daßt Sigmund mit diesen 50 Summen bei weitem nicht auskam, erhellt daraus, daß er von Anfang Januar bis gegen Ende Juni 1433 bei Siena nicht weniger als 103 039 fl. 12 sol.
614 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Sigmund schwankte, was er thun sollte. Die Aussicht, durch persönliche Aussprache mit dem Papst die leidige Konzilsangelegenheit endlich aus der Welt schaffen zu können, mochte ihm verlockend erscheinen. Aber andererseits mußte ihm der Umstand, daß Kar- dinal Conti entgegen der Verabredung bisher nicht nach Siena zurickgekehrt war, und die Ungewißheit, die infolgedessen noch über die Stellung des Papstes zu den getroffenen Vereinbarungen herrschte, doch auch wieder Bedenken gegen die Annahme der Einladung cinflößen. Die neuerlichen Operationen Tollentino's sprachen jedenfalls nicht gerade dafür, daß man päpstlicherseits bedacht sei, die für die Fortsetzung des Romzuges gestellte Bedingung 1 der Vermittlung eines Waffenstillstandes zwischen Florenz und Siena zu erfüllen. Die Frage hatte auch für Siena ihre Bedeutung, sowohl vom militärischen wie vom finanziellen Standpunkte aus: vom militärischen, weil im Falle des Weitermarsches Sig- munds die Sienesischen Streitkräfte des Prestige verlustig gingen, das ihnen die Anwesen- heit des Königs in Siena verlich, und weil der gleichzeitige Abzug der Ungarn, so gering deren Zahl auch war, doch die Widerstandskraft der Republik schwächte; vom finanziellen, 15 weil das längere Verbleiben Sigmunds eine weitere Steigerung der schon jetzt monatlich 18000 Gulden betragenden Ausgaben2 verursachen mußte. Als daher Sigmund von Be- rardenga aus der Komune das päpstliche Schreiben übersandte und sie um ihre Meinungs- äußerung ersuchte, faßte das Concistorio am 25 Oktober den in unserer nr. 374 mit- geteilten Beschluß, ihm die mißliche Finanzlage auseinanderzusetzen und es dann seinem 20 Ermessen zu überlassen, ob er daraufhin bleiben wolle oder nicht. Der Beschluß fand aber, wie unsere nr. 375 erkennen läft, nicht die Zustimmung des Consiglio del popolo, dem er am 28 Oktober zur Genehmigung vorgelegt wurde. Dieses war vielmehr dafür, daß dem König die gefährlichen Folgen, die der Weitermarsch sowohl für ihn selbst wie für Siena haben könne, auscinandergesetzt und ihm geraten werden 25 solle, lieber entsprechend einer früher von ihm geäußerten Absicht mit dem Papst durch Gesandte zu verhandeln. Die finanzielle Seite der Angelegenheit sollte also offenbar ganz unberührt bleiben 3. 5 10 1 Vgl. S. 31I. 2 Das Sienesische Concistorio beschloß am 10 Ok- tober, angesichts der die Höhe von 18000 Gulden im Monat erreichenden Ausgaben und der Schulden der Komune sechs Personen xu wählen, die auf Mittel aur möglichsten Beschränkung der Ausgaben sinnen möchten. (Siena Staats-A. Delib. del Con- cist. 1432 settembre ed ottobre fol. 39b not. chart. соаеvа.) 3 Am II Dexember verlangte Sigmund vom Con- siglio del popolo, daſe ihm monatlich 5000 fl. und außerdem täglich 95 Dukaten pro mensa sua gexallt wiirden. Das Concistorio bewilligte ihm xwar an demselben Tage noch die 95 Dukaten, setxte aber die verlangte monatliche Provision füir den Januar auf 4000 fl. herab. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 novembre e dicembre fol. 46 ab not. chart. coaeva.) Am 13 Dexember verfiigte das Con- cistorio, daß er für den Dexember außer den 95 Dukaten noch 1000 fl. erhalten solle (ebenda fol. 48 a not. chart. coaeva). Am I Februar beschloſ es, ilm für den Februar 2800 fl. (täglich 100 fl.) au xahlen (ebenda Delib. del Concist. 1432 gennaio e febbraio fol. 41 a not. chart. coaeva). Auch für den März wur- den ihm am 27 Februar täglich 100 fl. bewilligt (ebenda fol. 86b not. chart. coaeva). Das Concistorio warf jedoch diesen Beschluß am 6 Mära wieder um und 30 entschied, daſ Sigmund für den März täglich nur 50 fl. au erhalten habe und ihm mitxuteilen sei, quod ab isto mense inantea non habebit aliquid a communi Senensi (ebenda Delib. del Concist. 1132 marzo ed aprile fol. 5b not. chart. coaera). Da 35 aber Sigmund erklürte, se velle discedere hinc ad unum mensem, so wurden ihm am 7 Mürz doch wieder die 100 fl. fiir den Tag bewilligt; aber es blieb bei dem Beschluß, ihm nach Ablauf des Märx nichts mehr nu geben. (Ebenda fol. 6a nol. chart. 40 coaera.) An demselben 7 März erhielt er 2000 fl. (cbenda fol. 6a not. chart. coaeva). Die Erfolg ver- heißenden Verhandlungen mit dem Papst ließen dann aber das Concistorio am 1 April noch 70 fl. täglich bis num 15 April bewilligen und das Con 45 siglio del popolo verlängerte am 8 April diese Be- willigung bis xum Ende des Monates; aber es be- stimmte, daſt ohne seine Zustimmung für den Mai nichts gexahlt werden dürfe. (Ebenda fol. 27b und 31a not. chart. coaevae.) Daßt Sigmund mit diesen 50 Summen bei weitem nicht auskam, erhellt daraus, daß er von Anfang Januar bis gegen Ende Juni 1433 bei Siena nicht weniger als 103 039 fl. 12 sol.
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Einleitung. 615 Sigmund kehrte vermutlich in den letzten Tagen des Oktober von Berardenga nach Siena zurück 1. Er folgte dem Rate der Sienesen und blieb. Wir möchten allerdings bezweifeln, daß die Gründe, die die Sienesen geltend machten, den einzigen Anlaßs zu diesem Entschluß bildeten. Es wirkte wohl noch etwas anderes 5 mit. Er erhielt eben damals die schon erwähnte Bulle des Konzils vom 17 September mit der strikten Aufforderung, scine Verhandlungen mit dem Papst abzubrechen, falls sich dieser nicht zur bedingungslosen Anerkennung des Konzils verstehe 2; und gleichzeitig ging ihm auch eine offizielle Abschrift jener Antwort zu, die das Konzil den päpstlichen Legaten am 3 September erteilt hatte 3. Wie nachhaltig der Eindruck war, den die Bulle 10 auf ihn machte, kann man aus den Briefen, die er am 31 Oktober und 1 November an das Konzil und Herzog Wilhelm von Baiern richtete, unseren nrr. 378 und 380, ziemlich deutlich herauslesen. Er sah offenbar ein, daß er erst abwarten müsse, welche Wir- kung die Antwort des Konzils an die päpstlichen Legaten haben werde, ehe er selbst nach Rom gehe und dort persönlich vermittle. Er schickte also Anfang November den Bischof Johann von Chur, den Marschall Lorenz von Hederváry und den Vizekanzler Kaspar Schlick nach Rom. Ihre Instruktion, unsere nr. 376, bewegt sich durchaus in der Richtung, die durch die erwähnte Antwort des Konzils an die päpstlichen Legaten vorgezeichnet war: sic sollten den Papst dringend bitten, die vom Konzil geforderte Adhärenz zu leisten, und 20 ihm erklären, daß Sigmund, erst wenn dies geschehen sei und wenn auch Kardinal Conti zu ihm zurückkehre, nach Rom kommen, dem Papst in der früher gewünschten Weise schwören und sich von ihm krönen lassen werde. Um die Verhandlungen zu erleichtern, wurden sie ermächtigt, die am 18 September erfolgte, dem Papst sichtlich unbequeme 4 Ernennung des Sanzio Carillo zum Kapitän der Kirche und des Konzils in der Anconi- 25 tanischen Mark zu widerrufen und Carillo entsprechend anzuweisen, scine Operationen in der Mark einzustellen (vgl. nr. 377). Der Erfolg der Gesandtschaft war, so viel sich einem Briefe Sienas an den Papst vom 9 Dezember entnehmen läßst 5, gleich Null. Der Papst schlug die schon ein Mal im Frühjahr befolgte Taktik, die Entscheidung hinauszuschieben, ein: er deutete an, daß er so eine Gesandtschaft nach Basel schicken werde, um direkt mit dem Konzil zu ver- handeln, und ließ dem König sagen, daß die Gesandten — es waren der Erzbischof Johannes von Tarent, der Bischof Marco Condolmario von Avignon, der Abt Ludwig 15 8 den. Schulden machte. (Siena Staats-A. Memoriale della Biccherna 1433 fol. 2a, 21a, 36b, 57a, 75a 35 und 80b not. chart. coaevae.) Ob er sic bexahlt hat? Vgl. RTA. II nr. 67 art. 3. Das genaue Datum der Rückkehr läfst sich nicht angeben. Die königliche Kanalei hat die während Sigmunds Abwesenheit ausgestellten Urkunden ein- 40 fach aus Siena datiert, so daſs sic hier für die Festsetrung des Itinerars nicht verwendbar sind. Wir vermuten, daß Sigmund erst nach dem 25 Ok- tober auriickgekehrt ist, da an diesem Tage Ottaviano di S. Bartalomei von Gambassi aus an Siena schrieb, 45 es möge für den Kaiser zehn oder zwölf Büchsen (schoppietti) schicken; dat. in Ganbassi 25 ottobre 1432. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.) Am 30 Oktober war Sigmund jedenfalls in Siena. An 50 diesem Tage beschloß das Sienesische Concistorio, 400 Dukaten, die Leonardus Mei Nicholai Guidonis an den Kaiser, der ad castrum novum Berardenghe ging, ultra ratam 105 florenorum, qui expenduntur die quolibet pro expensis imperatoris, gexalll habe, für bene et legitime expensi au erklären (ebenda Delib. del Concist. 1432 settembre ed ottobre fol. 61a not. chart. coaeva). 2 Vgl. S. 560 Anm. 6. s Vgl. ebenda und nrr. 378 und 380. 4 Das ergiebt sich aus dem Briefe des Deutsch- ordensprokurators an den Hochmeister vom I No- vember, den wir in nr. 294 mitgeleilt haben. Dem xufolge schickte der Papst gegen Ende Oktober Jakob von Sirck nach Siena mit der Aufforderung an Sigmund, die Ernennung Carillo's rückgängig au machen. Sirck scheint auch Aufträge in der Kon- vilsfrage gehabt au haben; er sollte anscheinend Sigmund veranlassen, vom Konzil den Aufschub des Proxesses gegen den Papst zu erwirken (vgl. nr. 378 art. 1). 5 Wir teilen den Brief in lit. Ab der folgenden Hauptabteilung unter nr. 436 mit.
Einleitung. 615 Sigmund kehrte vermutlich in den letzten Tagen des Oktober von Berardenga nach Siena zurück 1. Er folgte dem Rate der Sienesen und blieb. Wir möchten allerdings bezweifeln, daß die Gründe, die die Sienesen geltend machten, den einzigen Anlaßs zu diesem Entschluß bildeten. Es wirkte wohl noch etwas anderes 5 mit. Er erhielt eben damals die schon erwähnte Bulle des Konzils vom 17 September mit der strikten Aufforderung, scine Verhandlungen mit dem Papst abzubrechen, falls sich dieser nicht zur bedingungslosen Anerkennung des Konzils verstehe 2; und gleichzeitig ging ihm auch eine offizielle Abschrift jener Antwort zu, die das Konzil den päpstlichen Legaten am 3 September erteilt hatte 3. Wie nachhaltig der Eindruck war, den die Bulle 10 auf ihn machte, kann man aus den Briefen, die er am 31 Oktober und 1 November an das Konzil und Herzog Wilhelm von Baiern richtete, unseren nrr. 378 und 380, ziemlich deutlich herauslesen. Er sah offenbar ein, daß er erst abwarten müsse, welche Wir- kung die Antwort des Konzils an die päpstlichen Legaten haben werde, ehe er selbst nach Rom gehe und dort persönlich vermittle. Er schickte also Anfang November den Bischof Johann von Chur, den Marschall Lorenz von Hederváry und den Vizekanzler Kaspar Schlick nach Rom. Ihre Instruktion, unsere nr. 376, bewegt sich durchaus in der Richtung, die durch die erwähnte Antwort des Konzils an die päpstlichen Legaten vorgezeichnet war: sic sollten den Papst dringend bitten, die vom Konzil geforderte Adhärenz zu leisten, und 20 ihm erklären, daß Sigmund, erst wenn dies geschehen sei und wenn auch Kardinal Conti zu ihm zurückkehre, nach Rom kommen, dem Papst in der früher gewünschten Weise schwören und sich von ihm krönen lassen werde. Um die Verhandlungen zu erleichtern, wurden sie ermächtigt, die am 18 September erfolgte, dem Papst sichtlich unbequeme 4 Ernennung des Sanzio Carillo zum Kapitän der Kirche und des Konzils in der Anconi- 25 tanischen Mark zu widerrufen und Carillo entsprechend anzuweisen, scine Operationen in der Mark einzustellen (vgl. nr. 377). Der Erfolg der Gesandtschaft war, so viel sich einem Briefe Sienas an den Papst vom 9 Dezember entnehmen läßst 5, gleich Null. Der Papst schlug die schon ein Mal im Frühjahr befolgte Taktik, die Entscheidung hinauszuschieben, ein: er deutete an, daß er so eine Gesandtschaft nach Basel schicken werde, um direkt mit dem Konzil zu ver- handeln, und ließ dem König sagen, daß die Gesandten — es waren der Erzbischof Johannes von Tarent, der Bischof Marco Condolmario von Avignon, der Abt Ludwig 15 8 den. Schulden machte. (Siena Staats-A. Memoriale della Biccherna 1433 fol. 2a, 21a, 36b, 57a, 75a 35 und 80b not. chart. coaevae.) Ob er sic bexahlt hat? Vgl. RTA. II nr. 67 art. 3. Das genaue Datum der Rückkehr läfst sich nicht angeben. Die königliche Kanalei hat die während Sigmunds Abwesenheit ausgestellten Urkunden ein- 40 fach aus Siena datiert, so daſs sic hier für die Festsetrung des Itinerars nicht verwendbar sind. Wir vermuten, daß Sigmund erst nach dem 25 Ok- tober auriickgekehrt ist, da an diesem Tage Ottaviano di S. Bartalomei von Gambassi aus an Siena schrieb, 45 es möge für den Kaiser zehn oder zwölf Büchsen (schoppietti) schicken; dat. in Ganbassi 25 ottobre 1432. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.) Am 30 Oktober war Sigmund jedenfalls in Siena. An 50 diesem Tage beschloß das Sienesische Concistorio, 400 Dukaten, die Leonardus Mei Nicholai Guidonis an den Kaiser, der ad castrum novum Berardenghe ging, ultra ratam 105 florenorum, qui expenduntur die quolibet pro expensis imperatoris, gexalll habe, für bene et legitime expensi au erklären (ebenda Delib. del Concist. 1432 settembre ed ottobre fol. 61a not. chart. coaeva). 2 Vgl. S. 560 Anm. 6. s Vgl. ebenda und nrr. 378 und 380. 4 Das ergiebt sich aus dem Briefe des Deutsch- ordensprokurators an den Hochmeister vom I No- vember, den wir in nr. 294 mitgeleilt haben. Dem xufolge schickte der Papst gegen Ende Oktober Jakob von Sirck nach Siena mit der Aufforderung an Sigmund, die Ernennung Carillo's rückgängig au machen. Sirck scheint auch Aufträge in der Kon- vilsfrage gehabt au haben; er sollte anscheinend Sigmund veranlassen, vom Konzil den Aufschub des Proxesses gegen den Papst zu erwirken (vgl. nr. 378 art. 1). 5 Wir teilen den Brief in lit. Ab der folgenden Hauptabteilung unter nr. 436 mit.
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616 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. von S. Giustina in Padua und der Abt Nikolaus von S. Maria de Moniacis 1 Weg über Siena nehmen würden. Die Rückkehr der königlichen Gesandtschaft nach Siena, wo inzwischen der Konzils- gesandte Peter Fries von Indersdorf eingetroffen war 2, erfolgte wahrscheinlich um den 27 November herum 3. Ihre Ergebnislosigkeit wird nicht ohne Einfluß auf die Entschei- dung gewesen sein, die Sigmund jetzt in der Frage der Umkehr nach Basel oder des Verbleibens in Italien traf. Wir haben darüber schon oben S. 559-564 berichtet. — den 5 C. Die kurfürstliche Vermittlung November 1432 bis Februar 1433 nr. 381-393. Zu derselben Zeit, zu der in Siena die Frage der Umkehr Sigmunds nach Basel i0 crörtert wurde, nahm die auf dem Frankfurter Kurfürstentage vom 4 Oktober beschlossene kurfürstliche Gesandtschaft an Konzil, König und Papst ihre vermittelnde Thätigkeit zwischen diesen drei Faktoren auf. Wir haben schon an anderer Stelle 4 geschen, wie das Konzil, nachdem es am 3 September die päpstlichen Legaten verabschiedet, in der am 6. gehaltenen sechsten Session 15 den Ungehorsam des Papstes gegen die ihm am 6 Juni bekannt gegebene Citation konstatiert und darauf seine Straffälligkeit ausgesprochen hatte. Damit hatte es den Prozeß gegen den Papst eröffnet. Welchen Ausgang dieser Prozeß nehmen würde, konnte nicht zweifel- haft sein: er mußtte zur Suspension und zur Neuwahl, also, da an den gutwilligen Ver- zicht Eugens auf die Tiara nicht zu denken war, zum Schisma führen. Indessen sah das Konzil vorerst noch davon ab, diesen äußersten Schritt zu thun, allerdings wohl nicht weil es vor den Folgen zurückschreckte, sondern weil es das Er- gebnis der Verhandlungen des Königs mit dem Papst abwarten wollte, von denen ihm jener in einem am 3 September verlesenen Briefe vom 15 August 5 Mitteilung gemacht hatte, und dann woll auch, weil es eine vom 28 August datierte€ und am 26 Sep� 25 tember verlesene Bitte des Königs um Vertagung des Prozesses bis zum Schluß seiner 20 Diesen vier bewilligte Siena am 1 Dexember 1432 Geleit für rwei Monate in der Form, in der es friher den Kardinälen [Conti und Monfort; vgl. S. 310 Anm. 2] bewilligt worden war. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coaeva.) Sie werden hier ausdrüicklich als Gesandte des Papstes an die sacra cesarea majestas bexcichnet. 2 Vgl. S. 562. 3 Der Florentinische Gesandte in Rom Nerone di Nigi schrieb am 29 November nach Florenz: Er habe gestern Abend dem Papst seine Verwun- derung darüber ausgesprochen, daßt trotx der Be- willigung von Geleit für xwei Sienesische Gesandte [vgl. S. 312 Anm. 2] noch keine Antwort ſvon Siena] gekommen sei. Der Papst habe erwidert: io ti dirò, come disse collui, a cui era promesso di donargli uno cavallo; che rispose „io dirò gran merce, quando io l'arò“. - - - Die Sienesischen Gesandten, meine der Papst, würden wohl die Rück- kehr der königlichen Gesandten abwarten, um deren conclusioni xu erfahren. Er (der Papst) habe einen reitenden Boten nach Siena geschickt wegen Geleit für seine Gesandten nach Basel; diese sollten auf der Hinreise beim König vorsprechen; durch den Boten hoffe er auch Nachricht wegen der Sienesischen Gesandtschaft vu erhalten, da er nicht glauben könne, daſ ihn Siena unbenachrichtigt lassen werde, wenn dic Gesandtschaft nicht komme. Die königlichen Gesandten seien am 22. aufgebrochen. Der Papst 30 habe in Sutri Einen aus ihrem Gefolge verhaften lassen, il quale pare stesse già con messer Oddo [d. i. wohl Gf. Odoardo von Celano, Nepot Mar- tins V?], che era con papa Martino. il quale nostro signore ebbe volontà d'averlo, infino quando fu preso 35 messer Oddo, et ancora pare sia quello, che a dato forma a tutti questi accozamenti si sono facti qui. Die Gesandten hätten über Verletrung des Geleites geklagt und nicht weiterziehen wollen. Der Papst habe darauf beschlossen, jenen famiglio freigeben 40 xu lassen. Die Gesandten hätten aber drei oder vier Tage [in Sutrij augebracht. - - - Der Kanaler Guasparre [d. i. Schlick] sei svon Rom] fortgegangen a rotta. è da dubitare, nonne sigua inconveniente; u. a. m. Datum in Roma a di 29 di novembre 45 1432 a hore 22. (Florena Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive, Originali 8 fol. 144 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.) 4 Vgl. S. 515. 5 nr. 276. 6 nr. 283. 50
616 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. von S. Giustina in Padua und der Abt Nikolaus von S. Maria de Moniacis 1 Weg über Siena nehmen würden. Die Rückkehr der königlichen Gesandtschaft nach Siena, wo inzwischen der Konzils- gesandte Peter Fries von Indersdorf eingetroffen war 2, erfolgte wahrscheinlich um den 27 November herum 3. Ihre Ergebnislosigkeit wird nicht ohne Einfluß auf die Entschei- dung gewesen sein, die Sigmund jetzt in der Frage der Umkehr nach Basel oder des Verbleibens in Italien traf. Wir haben darüber schon oben S. 559-564 berichtet. — den 5 C. Die kurfürstliche Vermittlung November 1432 bis Februar 1433 nr. 381-393. Zu derselben Zeit, zu der in Siena die Frage der Umkehr Sigmunds nach Basel i0 crörtert wurde, nahm die auf dem Frankfurter Kurfürstentage vom 4 Oktober beschlossene kurfürstliche Gesandtschaft an Konzil, König und Papst ihre vermittelnde Thätigkeit zwischen diesen drei Faktoren auf. Wir haben schon an anderer Stelle 4 geschen, wie das Konzil, nachdem es am 3 September die päpstlichen Legaten verabschiedet, in der am 6. gehaltenen sechsten Session 15 den Ungehorsam des Papstes gegen die ihm am 6 Juni bekannt gegebene Citation konstatiert und darauf seine Straffälligkeit ausgesprochen hatte. Damit hatte es den Prozeß gegen den Papst eröffnet. Welchen Ausgang dieser Prozeß nehmen würde, konnte nicht zweifel- haft sein: er mußtte zur Suspension und zur Neuwahl, also, da an den gutwilligen Ver- zicht Eugens auf die Tiara nicht zu denken war, zum Schisma führen. Indessen sah das Konzil vorerst noch davon ab, diesen äußersten Schritt zu thun, allerdings wohl nicht weil es vor den Folgen zurückschreckte, sondern weil es das Er- gebnis der Verhandlungen des Königs mit dem Papst abwarten wollte, von denen ihm jener in einem am 3 September verlesenen Briefe vom 15 August 5 Mitteilung gemacht hatte, und dann woll auch, weil es eine vom 28 August datierte€ und am 26 Sep� 25 tember verlesene Bitte des Königs um Vertagung des Prozesses bis zum Schluß seiner 20 Diesen vier bewilligte Siena am 1 Dexember 1432 Geleit für rwei Monate in der Form, in der es friher den Kardinälen [Conti und Monfort; vgl. S. 310 Anm. 2] bewilligt worden war. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coaeva.) Sie werden hier ausdrüicklich als Gesandte des Papstes an die sacra cesarea majestas bexcichnet. 2 Vgl. S. 562. 3 Der Florentinische Gesandte in Rom Nerone di Nigi schrieb am 29 November nach Florenz: Er habe gestern Abend dem Papst seine Verwun- derung darüber ausgesprochen, daßt trotx der Be- willigung von Geleit für xwei Sienesische Gesandte [vgl. S. 312 Anm. 2] noch keine Antwort ſvon Siena] gekommen sei. Der Papst habe erwidert: io ti dirò, come disse collui, a cui era promesso di donargli uno cavallo; che rispose „io dirò gran merce, quando io l'arò“. - - - Die Sienesischen Gesandten, meine der Papst, würden wohl die Rück- kehr der königlichen Gesandten abwarten, um deren conclusioni xu erfahren. Er (der Papst) habe einen reitenden Boten nach Siena geschickt wegen Geleit für seine Gesandten nach Basel; diese sollten auf der Hinreise beim König vorsprechen; durch den Boten hoffe er auch Nachricht wegen der Sienesischen Gesandtschaft vu erhalten, da er nicht glauben könne, daſ ihn Siena unbenachrichtigt lassen werde, wenn dic Gesandtschaft nicht komme. Die königlichen Gesandten seien am 22. aufgebrochen. Der Papst 30 habe in Sutri Einen aus ihrem Gefolge verhaften lassen, il quale pare stesse già con messer Oddo [d. i. wohl Gf. Odoardo von Celano, Nepot Mar- tins V?], che era con papa Martino. il quale nostro signore ebbe volontà d'averlo, infino quando fu preso 35 messer Oddo, et ancora pare sia quello, che a dato forma a tutti questi accozamenti si sono facti qui. Die Gesandten hätten über Verletrung des Geleites geklagt und nicht weiterziehen wollen. Der Papst habe darauf beschlossen, jenen famiglio freigeben 40 xu lassen. Die Gesandten hätten aber drei oder vier Tage [in Sutrij augebracht. - - - Der Kanaler Guasparre [d. i. Schlick] sei svon Rom] fortgegangen a rotta. è da dubitare, nonne sigua inconveniente; u. a. m. Datum in Roma a di 29 di novembre 45 1432 a hore 22. (Florena Staats-A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive, Originali 8 fol. 144 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.) 4 Vgl. S. 515. 5 nr. 276. 6 nr. 283. 50
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Einleitung. 617 bevorstehenden Verhandlungen mit den Kardinälen Monfort und Conti nicht einfach igno- rieren mochte. Sigmunds Brief vom 29 September 1, der dem Konzil am 18 Oktober bekannt wurde, ließ nun erkennen, daß zwar bei jenen Verhandlungen, soweit sie die Konzilsfrage zum Gegenstande gehabt hatten, ein gewisses Ergebnis erzielt worden war, da sich die Mög- lichkeit einer mündlichen Verständigung zwischen Papst und König über diese Frage gezeigt hatte, daß aber bei ihnen die beiden Hauptforderungen des Konzils, der unzwei- deutige Widerruf der Auflösungsbulle und die bedingungslose Adhärenz des Papstes, in keiner Weise ihrer Erfüllung näher gebracht, ja anscheinend noch gar nicht ernsthaft be- 10 rührt worden waren. Die Gefahr schien nahe zu liegen, daß der König bei der geplanten persönlichen Zusammenkunft mit dem Papst zu Zugeständnissen bewogen werden könnte, die die autoritative Stellung beeinträchtigten, die das Konzil Papst und König gegenüber für sich beanspruchte und auch zu behaupten hoffen durfte, so lange es den der konziliaren Theorie so geneigten König unter seinem Einfluß behielt. Dieser Gefahr konnte leicht vor- i5 gebeugt werden, wenn man den König zur Rückkehr nach Basel bewog. Und die zu ver- langen, lag gerade jetzt ein triftiger Grund vor. Hatten doch kürzlich die Hussitischen Vorboten den lebhaften Wunsch geäußert, daß Sigmund persönlich an den Verhandlungen mit der angekündigten großen Hussitischen Gesandtschaft teilnehmen möge2! Man konnte ihm also die Zwecklosigkeit seines längeren Verweilens in Italien zeigen und ihr gegen- über mit Nachdruck den Nutzen hervorheben, den seine Anwesenheit in Basel nicht nur für die Christenheit sondern auch für ihn selbst haben werde. Ihm das auseinander- zusetzen und ihn von neuem zu mahnen, nicht weiter zu verhandeln, wenn der Papst die Erfüllung der beiden oben genannten Forderungen ablehnen sollte, wurde der Augustiner Peter Fries von Indersdorf beauftragt. Wir haben dessen Mission schon in anderem Zu- 25 sammenhange in der lit. A der vorigen Hauptabteilung kennen gelernt, und es sei daher hier auf diese verwiesen. Das Bestreben, Sigmund aus der gefährlichen Nähe Roms zu entfernen, bildete aber nur den einen Teil der papstfeindlichen Thätigkeit des Konzils. Die Vorgänge der letzten Monate hatten ihm zur Genüge gezeigt, daß es durch das Hinausschieben ernsterer 30 Maßnahmen den Papst nur zum Verharren in seiner ablehnenden Haltung ermutige; es war entschlossen, ihn nicht länger zu schonen. Zunächst ließ es die vier Deputationen über die Ergänzung des in der vierten Session erlassenen Dekretes über die Papstwahl beraten3 und dann, nachdem es deren Vorschläge angenommen und in der siebenten Session vom 6 November 1432 im Dekret 35 „Dudum hec sancta synodus super electione" veröffentlicht hatte 4, schritt es zur Vor- bereitung von Dekreten über die Entziehung der Benefizienverleihung5 und die Sus- pension 6. So standen die Dinge, als Ende November die auf dem Frankfurter Tage vom 4 Oktober beschlossene kurfürstliche Gesandtschaft in Basel eintraf. Es waren acht, nach einer anderen Version sieben und nach einer dritten, we- niger wahrscheinlichen dreizehn Personen7, die am 29 November zu der ihnen Tags 20 40 1 nr. 289. 2 Vgl. S. 559. 3 Vgl. Haller, Conc. Bas. 2, 256 Z. 29-37; 2, 45 260 Z. 1-5; 2, 262 Z. 6-10; 2, 263 Z. 11-13. 4 Das Dekret ist xuletxt gedruckt bei Mansi 29, 42-43 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 280-281 (Segovia lib. 3 cap. 46). Vgl. auch Haller a. a. O. 2, 263 Z. 25 bis 264 Z. 3 und 50 Hefele a. a. O. 7, 495-496. 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 279 Z. 12-16 und 2, 282 Z. 14-25, auch Segovia lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 287). 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 283 Z. 17-20 und unsere nr. 383. Die Zahl acht findet sich in Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 203b not. chart. saec. 15 und bei Segovia lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 287), sieben bei Brunet (a. a. O. 2, 281 Z. 29), dreixehn in unserer nr. 383.
Einleitung. 617 bevorstehenden Verhandlungen mit den Kardinälen Monfort und Conti nicht einfach igno- rieren mochte. Sigmunds Brief vom 29 September 1, der dem Konzil am 18 Oktober bekannt wurde, ließ nun erkennen, daß zwar bei jenen Verhandlungen, soweit sie die Konzilsfrage zum Gegenstande gehabt hatten, ein gewisses Ergebnis erzielt worden war, da sich die Mög- lichkeit einer mündlichen Verständigung zwischen Papst und König über diese Frage gezeigt hatte, daß aber bei ihnen die beiden Hauptforderungen des Konzils, der unzwei- deutige Widerruf der Auflösungsbulle und die bedingungslose Adhärenz des Papstes, in keiner Weise ihrer Erfüllung näher gebracht, ja anscheinend noch gar nicht ernsthaft be- 10 rührt worden waren. Die Gefahr schien nahe zu liegen, daß der König bei der geplanten persönlichen Zusammenkunft mit dem Papst zu Zugeständnissen bewogen werden könnte, die die autoritative Stellung beeinträchtigten, die das Konzil Papst und König gegenüber für sich beanspruchte und auch zu behaupten hoffen durfte, so lange es den der konziliaren Theorie so geneigten König unter seinem Einfluß behielt. Dieser Gefahr konnte leicht vor- i5 gebeugt werden, wenn man den König zur Rückkehr nach Basel bewog. Und die zu ver- langen, lag gerade jetzt ein triftiger Grund vor. Hatten doch kürzlich die Hussitischen Vorboten den lebhaften Wunsch geäußert, daß Sigmund persönlich an den Verhandlungen mit der angekündigten großen Hussitischen Gesandtschaft teilnehmen möge2! Man konnte ihm also die Zwecklosigkeit seines längeren Verweilens in Italien zeigen und ihr gegen- über mit Nachdruck den Nutzen hervorheben, den seine Anwesenheit in Basel nicht nur für die Christenheit sondern auch für ihn selbst haben werde. Ihm das auseinander- zusetzen und ihn von neuem zu mahnen, nicht weiter zu verhandeln, wenn der Papst die Erfüllung der beiden oben genannten Forderungen ablehnen sollte, wurde der Augustiner Peter Fries von Indersdorf beauftragt. Wir haben dessen Mission schon in anderem Zu- 25 sammenhange in der lit. A der vorigen Hauptabteilung kennen gelernt, und es sei daher hier auf diese verwiesen. Das Bestreben, Sigmund aus der gefährlichen Nähe Roms zu entfernen, bildete aber nur den einen Teil der papstfeindlichen Thätigkeit des Konzils. Die Vorgänge der letzten Monate hatten ihm zur Genüge gezeigt, daß es durch das Hinausschieben ernsterer 30 Maßnahmen den Papst nur zum Verharren in seiner ablehnenden Haltung ermutige; es war entschlossen, ihn nicht länger zu schonen. Zunächst ließ es die vier Deputationen über die Ergänzung des in der vierten Session erlassenen Dekretes über die Papstwahl beraten3 und dann, nachdem es deren Vorschläge angenommen und in der siebenten Session vom 6 November 1432 im Dekret 35 „Dudum hec sancta synodus super electione" veröffentlicht hatte 4, schritt es zur Vor- bereitung von Dekreten über die Entziehung der Benefizienverleihung5 und die Sus- pension 6. So standen die Dinge, als Ende November die auf dem Frankfurter Tage vom 4 Oktober beschlossene kurfürstliche Gesandtschaft in Basel eintraf. Es waren acht, nach einer anderen Version sieben und nach einer dritten, we- niger wahrscheinlichen dreizehn Personen7, die am 29 November zu der ihnen Tags 20 40 1 nr. 289. 2 Vgl. S. 559. 3 Vgl. Haller, Conc. Bas. 2, 256 Z. 29-37; 2, 45 260 Z. 1-5; 2, 262 Z. 6-10; 2, 263 Z. 11-13. 4 Das Dekret ist xuletxt gedruckt bei Mansi 29, 42-43 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 280-281 (Segovia lib. 3 cap. 46). Vgl. auch Haller a. a. O. 2, 263 Z. 25 bis 264 Z. 3 und 50 Hefele a. a. O. 7, 495-496. 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 279 Z. 12-16 und 2, 282 Z. 14-25, auch Segovia lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 287). 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 283 Z. 17-20 und unsere nr. 383. Die Zahl acht findet sich in Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 203b not. chart. saec. 15 und bei Segovia lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 287), sieben bei Brunet (a. a. O. 2, 281 Z. 29), dreixehn in unserer nr. 383.
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618 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. zuvor 1 von der Generalkongregation des Konzils bewilligten Audienz erschienen. Leider werden nur zwei mit Namen genannt: der Vikar des Erzbischofs von Mainz Gregor Heimburg und der Kölner Offizial Christian von Erpel2. Sie und ein Ungenannter traten als die Wortführer der Gesandtschaft auf. Der Ungenannte eröffnete die Audienz mit einer kurzen Ansprache an die General- kongregation. Wir teilen sie in unserer nr. 381 mit. Dann nahm Gregor Heimburg das Wort, um in längerer Rede, unserer nr. 382, Anlaß und Zweck der Gesandtschaft darzulegen. Er verlangte im Namen der Kurfürsten, daß das Konzil die Agitation gegen den Papst einstelle, da die Kurfürsten beschlossen hätten, zwischen dem Papst einer-, dem König und dem Konzil andererseits zu vermitteln und den Papst zur Anerkennung 1o und Förderung des Konzils zu veranlassen; zu diesem Zwecke würden einige Mitglieder der Gesandtschaft zum Papst und zum König reisen. Nach Heimburg sprach Christian von Erpel noch eingehender über den von jenem nur ganz allgemein angedeuteten Zweck der Gesandtschaft. Seine Ausführungen sind aber nicht überliefert. Zuletzt forderten die Gesandten gemeinsam, daß der Prozeß gegen 15 den Papst wenigstens bis zu ihrer Rückkehr von Rom eingestellt werde 3. Das Konzil unterließ vorläufig, auf diese Propositionen zu antworten. Es über- wies sie den Deputationen zur Vorberatung und bat die Gesandten, sich zu gedulden 4. Die Hauptfrage, um die es sich bei den Vorberatungen handelte, war nun die, ob man um der Kurfürsten willen die schon halb und halb beschlossene 5 Suspension des 20 Papstes vertagen sollte. Die Deputacio pro reformatorio war entschieden dagegen 6. Auch in der Deputacio pro communibus fand sich anfänglich keine Majorität 7; in der Sitzung vom 2 Dezember ging dann aber der minder schroffe Antrag durch, Suspension und Ent- ziehung der Benefizienverleihung zwar auszusprechen, aber gleichzeitig das Inkrafttreten beider um 60 Tage hinauszuschieben, so daß den kurfürstlichen Gesandten genügende Zeit 25 zur Ausführung ihrer Mission und dem Papst zur Adhärenzerklärung und zum Wider- ruf der Auflösungsbulle bleibe. Sie beschloß ferner, bei der Generalkongregation zu be- antragen, daß dem Papst die Berufung eines neuen Konzils während der Dauer des Baseler verboten und im Zusammenhange damit den Prälaten der Besuch eines anderen als des Baseler Konzils untersagt werde. Endlich sollten die Kurialen aufgefordert wer-30 den, sich von Rom zu entfernen und entweder nach Basel zu kommen oder auf ihre Benefizien zurückzukehren 8. Diese Anträge, denen am 2 Dezember auch ein schon früher aus je sechs Mit- gliedern der vier Deputationen gebildeter Ausschuß zur Vorbereitung des Suspensions- dekretes zustimmte", gingen am 3. an die drei anderen Deputationen zur Rückäußerung. 35 Die Deputacio fidei erklärte sich noch am 3 Dezember für die Beschränkung des scchzigtägigen Termins auf 40 Tage 1°. Was die beiden anderen thaten, ist unbekannt. Die Entscheidung stand nun bei der Generalkongregation, die am 5 Dezember zu- sammentrat. Den Anträgen der beiden Deputationen pro communibus und fidei stellten 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 281 Z. 1-3. 2 Daß auch ein Sächsischer Gesandter in der Gesandtschaft war, ergiebt sich aus folgender, chro- nologisch allerdings unrichtigen Notix in dem so- genannten „Reportatorium actorum concilii Basi- liensis": secunda dominica adventus [Dex. 7] electores pecierunt, ut processus contra papam impediretur; et primo incorporabantur concilio preterquam orator ducum Saxonie marchionum Misnensium, qui dixit non habere in mandatis. (Wien Hofbibl. cod. ms. 5111 fol. 249b not. chart. coaeva.) Wenn die In- korporation der Gesandtschaft als solcher wirklich erfolgt ist, dann jedenfalls erst am 12 Dexember. 40 Vgl. Haller a. a. O. 2, 291 Z. 4. 3 Vgl. nr. 383 und Haller a. a. O. 2, 281 Z. 34 bis 282 Z. 2. Vgl. ebenda 2, 282 Z. 3-7. 5 Vgl. nr. 383. 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 283 Z. 24-28. Vgl. ebenda Z. 17-20. 8 Das Vorstehende nach Haller a. a. O. 2, 283 Z. 31 bis 284 Z. 5. Vgl. auch unsere nr. 383. 9 Vgl. Haller a. a. O. 2, 284 Z. 6-7 und Z. 24-27. 50 10 Vgl. ebenda Z. 38-39. 45
618 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. zuvor 1 von der Generalkongregation des Konzils bewilligten Audienz erschienen. Leider werden nur zwei mit Namen genannt: der Vikar des Erzbischofs von Mainz Gregor Heimburg und der Kölner Offizial Christian von Erpel2. Sie und ein Ungenannter traten als die Wortführer der Gesandtschaft auf. Der Ungenannte eröffnete die Audienz mit einer kurzen Ansprache an die General- kongregation. Wir teilen sie in unserer nr. 381 mit. Dann nahm Gregor Heimburg das Wort, um in längerer Rede, unserer nr. 382, Anlaß und Zweck der Gesandtschaft darzulegen. Er verlangte im Namen der Kurfürsten, daß das Konzil die Agitation gegen den Papst einstelle, da die Kurfürsten beschlossen hätten, zwischen dem Papst einer-, dem König und dem Konzil andererseits zu vermitteln und den Papst zur Anerkennung 1o und Förderung des Konzils zu veranlassen; zu diesem Zwecke würden einige Mitglieder der Gesandtschaft zum Papst und zum König reisen. Nach Heimburg sprach Christian von Erpel noch eingehender über den von jenem nur ganz allgemein angedeuteten Zweck der Gesandtschaft. Seine Ausführungen sind aber nicht überliefert. Zuletzt forderten die Gesandten gemeinsam, daß der Prozeß gegen 15 den Papst wenigstens bis zu ihrer Rückkehr von Rom eingestellt werde 3. Das Konzil unterließ vorläufig, auf diese Propositionen zu antworten. Es über- wies sie den Deputationen zur Vorberatung und bat die Gesandten, sich zu gedulden 4. Die Hauptfrage, um die es sich bei den Vorberatungen handelte, war nun die, ob man um der Kurfürsten willen die schon halb und halb beschlossene 5 Suspension des 20 Papstes vertagen sollte. Die Deputacio pro reformatorio war entschieden dagegen 6. Auch in der Deputacio pro communibus fand sich anfänglich keine Majorität 7; in der Sitzung vom 2 Dezember ging dann aber der minder schroffe Antrag durch, Suspension und Ent- ziehung der Benefizienverleihung zwar auszusprechen, aber gleichzeitig das Inkrafttreten beider um 60 Tage hinauszuschieben, so daß den kurfürstlichen Gesandten genügende Zeit 25 zur Ausführung ihrer Mission und dem Papst zur Adhärenzerklärung und zum Wider- ruf der Auflösungsbulle bleibe. Sie beschloß ferner, bei der Generalkongregation zu be- antragen, daß dem Papst die Berufung eines neuen Konzils während der Dauer des Baseler verboten und im Zusammenhange damit den Prälaten der Besuch eines anderen als des Baseler Konzils untersagt werde. Endlich sollten die Kurialen aufgefordert wer-30 den, sich von Rom zu entfernen und entweder nach Basel zu kommen oder auf ihre Benefizien zurückzukehren 8. Diese Anträge, denen am 2 Dezember auch ein schon früher aus je sechs Mit- gliedern der vier Deputationen gebildeter Ausschuß zur Vorbereitung des Suspensions- dekretes zustimmte", gingen am 3. an die drei anderen Deputationen zur Rückäußerung. 35 Die Deputacio fidei erklärte sich noch am 3 Dezember für die Beschränkung des scchzigtägigen Termins auf 40 Tage 1°. Was die beiden anderen thaten, ist unbekannt. Die Entscheidung stand nun bei der Generalkongregation, die am 5 Dezember zu- sammentrat. Den Anträgen der beiden Deputationen pro communibus und fidei stellten 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 281 Z. 1-3. 2 Daß auch ein Sächsischer Gesandter in der Gesandtschaft war, ergiebt sich aus folgender, chro- nologisch allerdings unrichtigen Notix in dem so- genannten „Reportatorium actorum concilii Basi- liensis": secunda dominica adventus [Dex. 7] electores pecierunt, ut processus contra papam impediretur; et primo incorporabantur concilio preterquam orator ducum Saxonie marchionum Misnensium, qui dixit non habere in mandatis. (Wien Hofbibl. cod. ms. 5111 fol. 249b not. chart. coaeva.) Wenn die In- korporation der Gesandtschaft als solcher wirklich erfolgt ist, dann jedenfalls erst am 12 Dexember. 40 Vgl. Haller a. a. O. 2, 291 Z. 4. 3 Vgl. nr. 383 und Haller a. a. O. 2, 281 Z. 34 bis 282 Z. 2. Vgl. ebenda 2, 282 Z. 3-7. 5 Vgl. nr. 383. 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 283 Z. 24-28. Vgl. ebenda Z. 17-20. 8 Das Vorstehende nach Haller a. a. O. 2, 283 Z. 31 bis 284 Z. 5. Vgl. auch unsere nr. 383. 9 Vgl. Haller a. a. O. 2, 284 Z. 6-7 und Z. 24-27. 50 10 Vgl. ebenda Z. 38-39. 45
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Einleitung. 619 hier die Savoyischen Gesandten den Gegenantrag gegenüber, den Termin auf drei Mo- nate auszudehnen. Zu seiner Begründung wiesen sie auf die üble Lage hin, in die der Römische König, der eben jetzt nach Rom ziehen wolle, kommen könne, wenn das Konzil den Prozeß gegen den Papst während seines Aufenthaltes in Rom wieder aufnehme 1. 5 Aber sie drangen nicht durch, da der Mailändische Gesandte Bischof Matthäus von Al- benga ihre Begründung sofort durch die Bemerkung widerlegte, daßs in den Briefen, die der Kardinal von Piacenza, der Erzbischof von Mailand und andere Konzilsmitglieder erhalten hätten, ausdrücklich gesagt sei, daß von einem Aufbruch des Königs nach Rom nichts verlaute2. Man nahm vielmehr gegen die Stimmen des Bischofs von Lausanne io und der Abte von Cîteaux und Dommartin den auf 60 Tage lautenden Antrag der De- putacio pro communibus an und beauftragte die Deputationen mit der Feststellung des Textes der betreffenden Dekrete 3. Im Verlauf der Beratungen, die darüber stattfanden, entschied sich die Majorität der Deputacio pro communibus am 9 Dezember dahin, daß von der Verkündigung der 15 Suspension des Papstes noch abgeschen und dementsprechend das betreffende Dekret in die Form ciner monicio und citacio gekleidet werden solle 4. Diesem Vorschlag stimmte am 10 Dezember auch der oben erwähnte Ausschuß zu 5. Die kurfürstlichen Gesandten wurden von dem Beschlußt, dem Papst noch eine sechzigtägige Frist zu gewähren, schon in der Generalkongregation vom 12 Dezember 20 durch den Präsidenten Kardinal Cesarini verständigt 6. Die Veröffentlichung des ent- sprechenden Dekretes erfolgte erst sechs Tage später in der achten Session vom 18 De- zember, dem Jahrestage der Auflösung des Konzils, zusammen mit den drei Dekreten „De non mutando locum Basiliensem pro concilio generali“, „Contra acceptantes beneficia incorporatorum concilio ct adherencium“ und „Quod non liceat pape alienare terras pa- 25 trimonii beati Petri nec imponere novas gabellas seu alia onera eciam sub nomine decime“ 7 Wir wissen leider nicht, ob diejenigen Mitglieder der kurfürstlichen Gesandtschaft, die von Basel nach Siena und Rom weiterreisen sollten, noch an dieser achten Session teilgenommen hatten. Die Zeit ihres Aufbruches läßt sich daher nur ganz allgemein in s0 die zweite Hälfte des Dezember verlegen. Sie reisten über Florens, waren dort ungefähr am 18 Januar 1433 8 und mögen dann etwa vom 20. bis zum 24 Januar bei Sigmund in Siena geweilt haben. Am 29 Januar kamen sie in Rom an °. Ihre Persönlichkeiten bleiben völlig im Dunkeln; nirgends werden Andeutungen ge- macht, die auf ihre Spur lenken könnten. Freilich erwähnt Sigmund in cinem Briefe 35 an Herzog Wilhelm von Baiern vom 4 März1°, also zu einer Zeit, zu der die Gesandten auf der Rückreise von Rom in Siena waren, den Mainzer Dechanten Hermann Rost, den wir schon früher einmal als kurfürstlichen Gesandten kennen gelernt haben 11. Aber er bezeichnet ihn nicht als Mitglied der Gesandtschaft, und Rost ist außerdem auch während des ganzen Januar und dann bis zum 18 Februar in Basel nachweisbar. Sein 40 Aufenthalt in Siena wird also einen anderen Grund gehabt haben 12. Eher könnte man 1 auch Haller a. a. O. 2, 297 Z. 27 bis 298 Z. 21 Vgl. Haller a. a. O. 2, 285 Z. 20-27; Segovia und Hefele a. a. O. 7, 498-499. lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 287). 6 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung au unserer Vgl. Haller a. a. O. 2, 285 Z. 29-33; Segovia lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 288). nr. 384. 9 Vgl. nr. 384. 45 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 286 Z. 37 bis 287 Z. 6. 10 Vgl. nr. 440. 4 Vgl. ebenda 2, 288 Z. 31-36. 11 Vgl. S. 31-32. 5 Vgl. ebenda 2, 289 Z. 33 bis 290 Z. 4. 12 Wahrscheinlich war Rosts Reise nach Siena 6 Vgl. ebenda 2, 290 Z. 23 bis 291 Z. 3. durch den Trierer Bistumsstreit veranlaſt. Er er- Die Dekrete sind xuletxt gedruckt bei Mansi stattete am 8 April 1433 der Generalkongregation 50 29, 43-47 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. des Konxils Bericht de gestis per eum erga con- Bas. SS. 2, 288�291 (Segovia lib. 4 cap. 4). Vgl. 79 Deutsche Reichstags-Akten X.
Einleitung. 619 hier die Savoyischen Gesandten den Gegenantrag gegenüber, den Termin auf drei Mo- nate auszudehnen. Zu seiner Begründung wiesen sie auf die üble Lage hin, in die der Römische König, der eben jetzt nach Rom ziehen wolle, kommen könne, wenn das Konzil den Prozeß gegen den Papst während seines Aufenthaltes in Rom wieder aufnehme 1. 5 Aber sie drangen nicht durch, da der Mailändische Gesandte Bischof Matthäus von Al- benga ihre Begründung sofort durch die Bemerkung widerlegte, daßs in den Briefen, die der Kardinal von Piacenza, der Erzbischof von Mailand und andere Konzilsmitglieder erhalten hätten, ausdrücklich gesagt sei, daß von einem Aufbruch des Königs nach Rom nichts verlaute2. Man nahm vielmehr gegen die Stimmen des Bischofs von Lausanne io und der Abte von Cîteaux und Dommartin den auf 60 Tage lautenden Antrag der De- putacio pro communibus an und beauftragte die Deputationen mit der Feststellung des Textes der betreffenden Dekrete 3. Im Verlauf der Beratungen, die darüber stattfanden, entschied sich die Majorität der Deputacio pro communibus am 9 Dezember dahin, daß von der Verkündigung der 15 Suspension des Papstes noch abgeschen und dementsprechend das betreffende Dekret in die Form ciner monicio und citacio gekleidet werden solle 4. Diesem Vorschlag stimmte am 10 Dezember auch der oben erwähnte Ausschuß zu 5. Die kurfürstlichen Gesandten wurden von dem Beschlußt, dem Papst noch eine sechzigtägige Frist zu gewähren, schon in der Generalkongregation vom 12 Dezember 20 durch den Präsidenten Kardinal Cesarini verständigt 6. Die Veröffentlichung des ent- sprechenden Dekretes erfolgte erst sechs Tage später in der achten Session vom 18 De- zember, dem Jahrestage der Auflösung des Konzils, zusammen mit den drei Dekreten „De non mutando locum Basiliensem pro concilio generali“, „Contra acceptantes beneficia incorporatorum concilio ct adherencium“ und „Quod non liceat pape alienare terras pa- 25 trimonii beati Petri nec imponere novas gabellas seu alia onera eciam sub nomine decime“ 7 Wir wissen leider nicht, ob diejenigen Mitglieder der kurfürstlichen Gesandtschaft, die von Basel nach Siena und Rom weiterreisen sollten, noch an dieser achten Session teilgenommen hatten. Die Zeit ihres Aufbruches läßt sich daher nur ganz allgemein in s0 die zweite Hälfte des Dezember verlegen. Sie reisten über Florens, waren dort ungefähr am 18 Januar 1433 8 und mögen dann etwa vom 20. bis zum 24 Januar bei Sigmund in Siena geweilt haben. Am 29 Januar kamen sie in Rom an °. Ihre Persönlichkeiten bleiben völlig im Dunkeln; nirgends werden Andeutungen ge- macht, die auf ihre Spur lenken könnten. Freilich erwähnt Sigmund in cinem Briefe 35 an Herzog Wilhelm von Baiern vom 4 März1°, also zu einer Zeit, zu der die Gesandten auf der Rückreise von Rom in Siena waren, den Mainzer Dechanten Hermann Rost, den wir schon früher einmal als kurfürstlichen Gesandten kennen gelernt haben 11. Aber er bezeichnet ihn nicht als Mitglied der Gesandtschaft, und Rost ist außerdem auch während des ganzen Januar und dann bis zum 18 Februar in Basel nachweisbar. Sein 40 Aufenthalt in Siena wird also einen anderen Grund gehabt haben 12. Eher könnte man 1 auch Haller a. a. O. 2, 297 Z. 27 bis 298 Z. 21 Vgl. Haller a. a. O. 2, 285 Z. 20-27; Segovia und Hefele a. a. O. 7, 498-499. lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 287). 6 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung au unserer Vgl. Haller a. a. O. 2, 285 Z. 29-33; Segovia lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 288). nr. 384. 9 Vgl. nr. 384. 45 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 286 Z. 37 bis 287 Z. 6. 10 Vgl. nr. 440. 4 Vgl. ebenda 2, 288 Z. 31-36. 11 Vgl. S. 31-32. 5 Vgl. ebenda 2, 289 Z. 33 bis 290 Z. 4. 12 Wahrscheinlich war Rosts Reise nach Siena 6 Vgl. ebenda 2, 290 Z. 23 bis 291 Z. 3. durch den Trierer Bistumsstreit veranlaſt. Er er- Die Dekrete sind xuletxt gedruckt bei Mansi stattete am 8 April 1433 der Generalkongregation 50 29, 43-47 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. des Konxils Bericht de gestis per eum erga con- Bas. SS. 2, 288�291 (Segovia lib. 4 cap. 4). Vgl. 79 Deutsche Reichstags-Akten X.
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Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 620 an Gregor Heimburg denken; doch läßt sich auch für seine Beteiligung kein bestimmter Anhalt finden 1. Das Einzige, was wir sicher wissen, ist, daß jeder Kurfürst einen Ver- treter in der Gesandtschaft hatte 2. Unterdessen war das Gerücht von der neuen „monicio contra papam“ und vielleicht das Dekret vom 18 Dezember selbst den Gesandten nach Rom vorausgeeilt 3. Eine ge- waltige Aufregung hatte sich der Kurialen bemächtigt, als bekannt geworden war, daß dieses Dekret auch die Aufforderung an alle Kardinäle und die übrigen Mitglieder der Kurie enthalte, bei Strafe des Verlustes ihrer Benefizien Rom zu verlassen, wenn der Papst bis zum Ablauf des sechzigtägigen Termines weder die Auflösung des Konzils zurickgenommen noch seine Adhärenz erklärt haben werde. Sie suchten zu erfahren, wie to sich der Papst zu der erneuten Citation stellen wolle, und zogen bereits in Erwägung, Rom den Rücken zu kehren, wenn der Papst in seiner Unnachgiebigkeit verharre. Die Lage Eugens begann bedenklich zu werden. Um die erregten Gemüter zu be- schwichtigen, ließ er die Kurialen am 29 Januar nach der camera paramenti kommen. Dort legte ihnen dann Kardinal Orsini die Gründe dar, die seiner Zeit für den Ent- 15 schluß zur Auflösung des Konzils maßgebend gewesen seien, und schilderte ihnen unter allerlei Ausfällen gegen die Bascler, die, so behauptete er mit beißender Ironie, nicht eine Reform, sondern eine Deform anstrebten, den bisherigen Verlauf des Konfliktes. Er teilte ihnen mit, daß der Papst ihren Rat haben wolle, wie er dem Konzil Widerstand leisten und seine Autorität wahren könne. Nach ihm sprach der Kardinal von Novara 20 über die Anfänge des Konzils und kritisierte dabei die Haltung Cesarini’s. Zuletzt gab Orsini bekannt, daß die Besprechung der gegen das Konzil und zum Schutze der päpst- lichen Autorität zu ergreifenden Maßregeln in getrennten Abteilungen, in der einen durch die Prälaten und Protonotare, in der anderen durch die Uditori, Advokaten und anderen Mitglieder der Kurie, stattfinden solle. Ort und Zeit zu bestimmen, behalte sich der 25 Papst vor. Die Beratungen der ersten Abteilung begannen dann am 31 Januar in der päpst- lichen Kanzlei unter dem Vorsitz des Patriarchen von Grado. Sie scheinen aber kein tendentes de archiepiscopatu Treverensi super con- cordia habenda (Haller a. a. O. 2, 383 Z. 27-29). 1 Es sei aber darauf aufmerksam gemacht, daßt Heimburg in Brunets Protokoll vom 29 November an verschwindet und erst am 20 Mai 1433 als Mitglied der Depulacio pacis wieder auftaucht. 2 Diese Nachricht verdanken wir dem Kardinal Orsini; sie ist also gewiſt nuverlässig. Orsini be- merkt in seiner Aktensammlung: illustres domini sacri imperii electores tam clerici quam laici, volentes scandalis jam paratis obviare, miserunt ad ---papam suos solempnes oratores. quibus auditis dominus noster dedit sibi aliquos cardinales in auditores, ut praticare possent de modis salubribus tenendis per papam ad removendum scandala et conservandum honorem et auctoritatem sedis apostolice et Romane ecclesie. et sic illi honorabiles oratores dominorum electorum numero sex, quia quilibet misit unum pro se, inceperunt cum dictis dominis cardinalibus pra- ticare. et finaliter dederunt cedulam infrascripti tenoris, que videbatur dominis eorum esse satis rationabilis. (Florenx Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 18a not. chart. coaeva.) Die hier erwähnte Cedula ist unsere nr. 385, die im Codex unmittel- bar folgt. An der Richtigkeit von Orsini's Angabe, daſ die Gesandtschaft von sechs Kurfürsten ab- geordnet gewesen sci, wird man xweifeln dürfen. 30 Sie würde die Beteiligung Kurtriers voraussetzen, die aber im Hinblick auf das kurfüirstliche Schreiben an das Konxil vom 10 Oktober (nr. 328), das nur von den Kurfürsten von Mainx, Köln, der Pfals, Sachsen und Brandenburg unterxeichnet ist, und ferner im 35 Hinblick auf das Adressenverzeichnis in der Quellen- beschreibung unserer nr. 391 als ausgeschlossen er- scheint. Doch vergleiche man unsere nr. 384. 3 Für das Folgende benutren wir den Bericht bei Segovia lib. 4 cap. 15, 16 und 17 (a. a. O. 40 2, 329-333). — Segovia erwähnt lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 288) ein Schreiben des Kardinals Cesarini an den Papst vom I4 Dexember 1432, das die Mitteilung vom Aufschub des Proxesses um 60 Tage und die Aufforderung, dem Konxil anxuhangen, enthielt; 45 der Papst möge iiberlegen, ob er es vor Gott ver- antworten könne, wenn er noch länger in seiner [ablehnenden] Haltung verharre, und was die Welt von ihm reden werde, wenn er letxteres thue. Das Schreiben ist uns nicht bekannt geworden. Es wird 50 Ende Januar in die Hände des Papstes gelangt sein und hat vielleicht auch danu beigetragen, ihn nach- giebig nu stimmen.
Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 620 an Gregor Heimburg denken; doch läßt sich auch für seine Beteiligung kein bestimmter Anhalt finden 1. Das Einzige, was wir sicher wissen, ist, daß jeder Kurfürst einen Ver- treter in der Gesandtschaft hatte 2. Unterdessen war das Gerücht von der neuen „monicio contra papam“ und vielleicht das Dekret vom 18 Dezember selbst den Gesandten nach Rom vorausgeeilt 3. Eine ge- waltige Aufregung hatte sich der Kurialen bemächtigt, als bekannt geworden war, daß dieses Dekret auch die Aufforderung an alle Kardinäle und die übrigen Mitglieder der Kurie enthalte, bei Strafe des Verlustes ihrer Benefizien Rom zu verlassen, wenn der Papst bis zum Ablauf des sechzigtägigen Termines weder die Auflösung des Konzils zurickgenommen noch seine Adhärenz erklärt haben werde. Sie suchten zu erfahren, wie to sich der Papst zu der erneuten Citation stellen wolle, und zogen bereits in Erwägung, Rom den Rücken zu kehren, wenn der Papst in seiner Unnachgiebigkeit verharre. Die Lage Eugens begann bedenklich zu werden. Um die erregten Gemüter zu be- schwichtigen, ließ er die Kurialen am 29 Januar nach der camera paramenti kommen. Dort legte ihnen dann Kardinal Orsini die Gründe dar, die seiner Zeit für den Ent- 15 schluß zur Auflösung des Konzils maßgebend gewesen seien, und schilderte ihnen unter allerlei Ausfällen gegen die Bascler, die, so behauptete er mit beißender Ironie, nicht eine Reform, sondern eine Deform anstrebten, den bisherigen Verlauf des Konfliktes. Er teilte ihnen mit, daß der Papst ihren Rat haben wolle, wie er dem Konzil Widerstand leisten und seine Autorität wahren könne. Nach ihm sprach der Kardinal von Novara 20 über die Anfänge des Konzils und kritisierte dabei die Haltung Cesarini’s. Zuletzt gab Orsini bekannt, daß die Besprechung der gegen das Konzil und zum Schutze der päpst- lichen Autorität zu ergreifenden Maßregeln in getrennten Abteilungen, in der einen durch die Prälaten und Protonotare, in der anderen durch die Uditori, Advokaten und anderen Mitglieder der Kurie, stattfinden solle. Ort und Zeit zu bestimmen, behalte sich der 25 Papst vor. Die Beratungen der ersten Abteilung begannen dann am 31 Januar in der päpst- lichen Kanzlei unter dem Vorsitz des Patriarchen von Grado. Sie scheinen aber kein tendentes de archiepiscopatu Treverensi super con- cordia habenda (Haller a. a. O. 2, 383 Z. 27-29). 1 Es sei aber darauf aufmerksam gemacht, daßt Heimburg in Brunets Protokoll vom 29 November an verschwindet und erst am 20 Mai 1433 als Mitglied der Depulacio pacis wieder auftaucht. 2 Diese Nachricht verdanken wir dem Kardinal Orsini; sie ist also gewiſt nuverlässig. Orsini be- merkt in seiner Aktensammlung: illustres domini sacri imperii electores tam clerici quam laici, volentes scandalis jam paratis obviare, miserunt ad ---papam suos solempnes oratores. quibus auditis dominus noster dedit sibi aliquos cardinales in auditores, ut praticare possent de modis salubribus tenendis per papam ad removendum scandala et conservandum honorem et auctoritatem sedis apostolice et Romane ecclesie. et sic illi honorabiles oratores dominorum electorum numero sex, quia quilibet misit unum pro se, inceperunt cum dictis dominis cardinalibus pra- ticare. et finaliter dederunt cedulam infrascripti tenoris, que videbatur dominis eorum esse satis rationabilis. (Florenx Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 18a not. chart. coaeva.) Die hier erwähnte Cedula ist unsere nr. 385, die im Codex unmittel- bar folgt. An der Richtigkeit von Orsini's Angabe, daſ die Gesandtschaft von sechs Kurfürsten ab- geordnet gewesen sci, wird man xweifeln dürfen. 30 Sie würde die Beteiligung Kurtriers voraussetzen, die aber im Hinblick auf das kurfüirstliche Schreiben an das Konxil vom 10 Oktober (nr. 328), das nur von den Kurfürsten von Mainx, Köln, der Pfals, Sachsen und Brandenburg unterxeichnet ist, und ferner im 35 Hinblick auf das Adressenverzeichnis in der Quellen- beschreibung unserer nr. 391 als ausgeschlossen er- scheint. Doch vergleiche man unsere nr. 384. 3 Für das Folgende benutren wir den Bericht bei Segovia lib. 4 cap. 15, 16 und 17 (a. a. O. 40 2, 329-333). — Segovia erwähnt lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 288) ein Schreiben des Kardinals Cesarini an den Papst vom I4 Dexember 1432, das die Mitteilung vom Aufschub des Proxesses um 60 Tage und die Aufforderung, dem Konxil anxuhangen, enthielt; 45 der Papst möge iiberlegen, ob er es vor Gott ver- antworten könne, wenn er noch länger in seiner [ablehnenden] Haltung verharre, und was die Welt von ihm reden werde, wenn er letxteres thue. Das Schreiben ist uns nicht bekannt geworden. Es wird 50 Ende Januar in die Hände des Papstes gelangt sein und hat vielleicht auch danu beigetragen, ihn nach- giebig nu stimmen.
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Einleitung. 621 20 35 greifbares Resultat gehabt zu haben: nachdem drei oder vier Redner zu Worte gekommen waren, ging die Versammlung auseinander. Der Grund ist wohl in der erheblichen Ver- schiebung zu suchen, die die Sachlage durch die Propositionen der kurfürstlichen Ge- sandten Tags vorher erfahren hatte. Man mußte jetzt erst abwarten, wohin die Verhand- s lungen der Gesandten mit den vom Papst deputierten Kardinälen führen würden. Die Nachrichten über die Audienz der kurfürstlichen Gesandten beim Papst und die ihr folgenden Verhandlungen mit den Kardinälen, wie überhaupt über die Vorgänge in der ersten Hälfte des Februar sind ziemlich mangelhaft. Wir haben darüber nur das Wenige ermitteln können, was unsere nrr. 384 und 385 und ein paar verstreute 10 Notizen in der Chronik Segovia's bieten. Die Audienz fand, wic erwähnt, am 30 Januar statt. Die Ausführungen der Ge- sandten bewegten sich, was der Papst wohl nicht erwartet hatte, ganz auf der Basis, die das Konzil durch seine Antwort an die päpstlichen Gesandten vom 3 September 1432 und neuerdings durch die Citation vom 18 Dezember geschaffen hatte. Sie wiesen auf 15 die konzilsfreundliche Haltung der Kurfürsten hin, betonten deren Einvernehmen mit dem Römischen Könige und verlangten, daß der Papst die Auflösung des Konzils widerrufe und seine Adhärenz an dasselbe erkläre. Wenn er diesem Verlangen entspreche, würden ihre Herren, versicherten sie, für die Sicherheit des Konzilsortes sorgen und verhindern, daß das Konzil der Ehre des Papstes zu nahe trete und zu seiner Suspension schreite. Der Papst erwiderte ihnen, daß er sich mit den Kardinälen besprechen wolle, und ordnete dann einige derselben zu weiteren Verhandlungen mit ihnen ab. Diesen über- reichten sie die in unserer nr. 385 vorliegende, ihre Propositionen vom 30 Januar wieder- gebende Denkschrift. Die Verhandlungen mögen bis zum 12. oder 13 Februar 1 gedauert haben. Sie 25 hatten den Erfolg, daß der Papst, in erster Linie woll, weil er der Kurialen nicht mehr sicher war und deshalb weiteren Widerstand gegen die Forderungen des Konzils für ge- fährlich hielt, endlich einwilligte, daß das Konzil in Basel unter dem Vorsitz seiner Le- gaten gehalten werde 2. Die Kurfürsten wurden gemäß ihrem Anerbieten mit dem Schutz des Konzilsortes und auch mit dem der päpstlichen Präsidenten und der nach Basel 3o reisenden Prälaten betraut; sie sollten sich, geistliche wie weltliche, noch vor der Ankunft der Präsidenten persönlich in Basel einfinden, die weltlichen eventuell nur Vertreter dort- hin schicken. Dies das Hauptergebnis der Verhandlungen, wie es teils aus der gleich zu erwähnenden Bulle vom 14 Februar 1433, teils aus dem Schreiben des Papstes an die Kurfürsten vom 18. bezw. 21 Februar 1433, unserer nr. 391, ersichtlich ist. In einem am 14 Februar gehaltenen Generalkonsistorium3, an dem die Kardinäle von Arles, Orsini, von S. Marcello, von S. Sisto, von Venedig, von S. Marco, Conti und von Novara und die kurfürstlichen Gesandten teilnahmen, verlas der päpstliche Sekretär Poggio den Entwurf einer auf jenem Ergebnis fußenden päpstlichen Bulle (nr. 386), die dann in vielen Abschriften mit kurzen Begleitschreiben in alle Welt versandt wurde 4. 1 Am 13 Februar teilten die Kardinäle Orsini und von Novara den Kurialen mit, daßt xwischen den Kardinälen und den kurfürstlichen Gesandten Artikel vereinbart worden seien; der Papst habe in die Abhaltung und Fortsetxung des Konxils in Basel 45 gewilligt und werde dies morgen im Generalkon- sistorium öffentlich bekannt geben. (Segovia lib. 4 сар. 17 а. а. О. 2, 333.) 2 Laut einer Bemerkung, die Kardinal Orsini eigenhändig der Vorlage L unserer nr. 386 voran- 50 schickt, gestattete der Papst die Abhaltung des Konxils in Basel confisus de conscientia et prudentia domi- norum electorum, qui etiam eidem domino nostro pape polliciti sunt dictum locum de Basilea tenere liberum et securum, ita quod ibi esset plena libertas (que perprius non fuerat), ut quisque secundum suam conscientiam et pro bono ecclesie et Christianitatis posset libere loqui sine incarceratione vel alia de- tentione more antiquorum conciliorum. (Florenx Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 20a not. chart. соаеvа.) 3 Vgl. Segovia lib. 4 cap. 17 (a. a. O. 2, 333). 4 Dies ergiebt sich aus vier Anweisungen des Kardinalkämmerers an den Thesaurar Bf. Daniel 79* 40
Einleitung. 621 20 35 greifbares Resultat gehabt zu haben: nachdem drei oder vier Redner zu Worte gekommen waren, ging die Versammlung auseinander. Der Grund ist wohl in der erheblichen Ver- schiebung zu suchen, die die Sachlage durch die Propositionen der kurfürstlichen Ge- sandten Tags vorher erfahren hatte. Man mußte jetzt erst abwarten, wohin die Verhand- s lungen der Gesandten mit den vom Papst deputierten Kardinälen führen würden. Die Nachrichten über die Audienz der kurfürstlichen Gesandten beim Papst und die ihr folgenden Verhandlungen mit den Kardinälen, wie überhaupt über die Vorgänge in der ersten Hälfte des Februar sind ziemlich mangelhaft. Wir haben darüber nur das Wenige ermitteln können, was unsere nrr. 384 und 385 und ein paar verstreute 10 Notizen in der Chronik Segovia's bieten. Die Audienz fand, wic erwähnt, am 30 Januar statt. Die Ausführungen der Ge- sandten bewegten sich, was der Papst wohl nicht erwartet hatte, ganz auf der Basis, die das Konzil durch seine Antwort an die päpstlichen Gesandten vom 3 September 1432 und neuerdings durch die Citation vom 18 Dezember geschaffen hatte. Sie wiesen auf 15 die konzilsfreundliche Haltung der Kurfürsten hin, betonten deren Einvernehmen mit dem Römischen Könige und verlangten, daß der Papst die Auflösung des Konzils widerrufe und seine Adhärenz an dasselbe erkläre. Wenn er diesem Verlangen entspreche, würden ihre Herren, versicherten sie, für die Sicherheit des Konzilsortes sorgen und verhindern, daß das Konzil der Ehre des Papstes zu nahe trete und zu seiner Suspension schreite. Der Papst erwiderte ihnen, daß er sich mit den Kardinälen besprechen wolle, und ordnete dann einige derselben zu weiteren Verhandlungen mit ihnen ab. Diesen über- reichten sie die in unserer nr. 385 vorliegende, ihre Propositionen vom 30 Januar wieder- gebende Denkschrift. Die Verhandlungen mögen bis zum 12. oder 13 Februar 1 gedauert haben. Sie 25 hatten den Erfolg, daß der Papst, in erster Linie woll, weil er der Kurialen nicht mehr sicher war und deshalb weiteren Widerstand gegen die Forderungen des Konzils für ge- fährlich hielt, endlich einwilligte, daß das Konzil in Basel unter dem Vorsitz seiner Le- gaten gehalten werde 2. Die Kurfürsten wurden gemäß ihrem Anerbieten mit dem Schutz des Konzilsortes und auch mit dem der päpstlichen Präsidenten und der nach Basel 3o reisenden Prälaten betraut; sie sollten sich, geistliche wie weltliche, noch vor der Ankunft der Präsidenten persönlich in Basel einfinden, die weltlichen eventuell nur Vertreter dort- hin schicken. Dies das Hauptergebnis der Verhandlungen, wie es teils aus der gleich zu erwähnenden Bulle vom 14 Februar 1433, teils aus dem Schreiben des Papstes an die Kurfürsten vom 18. bezw. 21 Februar 1433, unserer nr. 391, ersichtlich ist. In einem am 14 Februar gehaltenen Generalkonsistorium3, an dem die Kardinäle von Arles, Orsini, von S. Marcello, von S. Sisto, von Venedig, von S. Marco, Conti und von Novara und die kurfürstlichen Gesandten teilnahmen, verlas der päpstliche Sekretär Poggio den Entwurf einer auf jenem Ergebnis fußenden päpstlichen Bulle (nr. 386), die dann in vielen Abschriften mit kurzen Begleitschreiben in alle Welt versandt wurde 4. 1 Am 13 Februar teilten die Kardinäle Orsini und von Novara den Kurialen mit, daßt xwischen den Kardinälen und den kurfürstlichen Gesandten Artikel vereinbart worden seien; der Papst habe in die Abhaltung und Fortsetxung des Konxils in Basel 45 gewilligt und werde dies morgen im Generalkon- sistorium öffentlich bekannt geben. (Segovia lib. 4 сар. 17 а. а. О. 2, 333.) 2 Laut einer Bemerkung, die Kardinal Orsini eigenhändig der Vorlage L unserer nr. 386 voran- 50 schickt, gestattete der Papst die Abhaltung des Konxils in Basel confisus de conscientia et prudentia domi- norum electorum, qui etiam eidem domino nostro pape polliciti sunt dictum locum de Basilea tenere liberum et securum, ita quod ibi esset plena libertas (que perprius non fuerat), ut quisque secundum suam conscientiam et pro bono ecclesie et Christianitatis posset libere loqui sine incarceratione vel alia de- tentione more antiquorum conciliorum. (Florenx Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 20a not. chart. соаеvа.) 3 Vgl. Segovia lib. 4 cap. 17 (a. a. O. 2, 333). 4 Dies ergiebt sich aus vier Anweisungen des Kardinalkämmerers an den Thesaurar Bf. Daniel 79* 40
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622 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Von den Begleitschreiben sind uns fünfzehn, davon fünf im Original bekannt ge- worden. Wir teilen in unseren nrr. 388, 389 und 390 drei Fassungen mit, in denen die Schreiben an K. Sigmund und Deutsche Fürsten (geistliche und weltliche) gegangen sind. Schreiben an Deutsche Reichsstädte fehlen. Auch die kurfürstlichen Gesandten erhielten nur cine Abschrift der Bulle 1. Das 5 Original wurde erst Mitte Mai ausgefertigt, kam am 3 Juni nach Basel2 und wurde dem Konzil am 5. durch die päpstlichen Vizepräsidenten überreicht 3. Am 20 Februar folgte die Ernennung der Konzilspräsidenten, der Kardinalbischöfe von Sabina und Albano, Giordano Orsini und Peter von Foix, und der Kardinalpriester tit. s. Crucis und tit. s. Marci, Niccolò Albergati und Angelotto 4. Wie sehr täuschten sich aber die kurfürstlichen Gesandten, wenn sie glaubten, daß der Papst mit jener Bulle ihren Forderungen gerecht geworden sei, oder wenn sie, wie nachher auch König Sigmund, vielleicht gar hofften, daß sich das Konzil mit den in ihr enthaltenen kargen Zugeständnissen zufrieden geben werde 5! Konnte man denn überhaupt sagen, daß der Papst um ein Wesentliches aus seiner bisherigen negierenden Haltung i5 herausgetreten sei? Freilich bestand er nicht mehr auf der Verlegung des Konzils nach Bologna oder einem anderen Italienischen Orte, auch nicht mehr auf der noch vierzehn Tage vorher geforderten Wahl eines neuen Deutschen Konzilsortes unter Ausschlußt von Basel 6. Aber das, worauf es vor allem ankam, die unumwundene Erklärung, daß das Konzil trotz der Auflösungsbulle vom 18 Dezember 1431 ununterbrochen getagt habe und 20 tage und milhin ein allgemeines Konzil sei und von ihm als solches anerkannt werde, das fehlte gerade in der Bulle. Ja es wurde in ihr, wenn auch in versteckter Form, die bisherige Existenz eines allgemeinen Konzils einfach ignoriert. Denn die Wendung, daſ das Konzil in Basel unter dem Präsidium der so bald als möglich dorthin zu schickenden päpstlichen Legaten gefeiert werden solle, ließ doch kaum eine andere Deu-25 tung zu als die, daß der Papst den Beginn des allgemeinen Konzils erst von dem Zeitpunkte der Ubernahme des Präsidiums durch seine Legaten an datieren und das bisherige Konzil nur als eine Art Vorversammlung und darum dessen Handlungen als nicht verbindlich betrachten wolle, und sie gestattete ihm überdies, die Absendung der Le- gaten so lange hinauszuschieben, bis der in der Auflösungsbulle vom 18 Dezember 1431 30 festgesctzte anderthalbjährige Termin verstrichen war. Jene Deutung fand zudem eine starke Stütze in der Bestimmung, daß die „Basilee convenientes" (auch dieser Ausdruck negierte die Existenz des Konzils) bis zur Ankunft der Legaten nur über die Ausrottung bezw. Rückführung der Ketzer und die Friedensstiftung in der Christenheit, nicht aber auch über die Reform beraten sollten. Damit blicb der Papst auf dem Standpunkte 35 oder dessen Subkollektor: er solle 30 ft. an Johannes von Concordia vom 27 Februar 1433. Er sollte Roetven serviens armorum xahlen, den der Papst durch den Depositar Franciscus de Bosculis aus- nach Deutschland bestimmt habe cum bullis celebra- xahlen lassen : Everhardo Brabant servienti armorum cionis concilii ad diversos dominos etc. (Rom Vatik. A. - - - pape pro expensis suis in eundo ad regnum Armar. 29 vol. 17 fol. 118a cop. chart. coaeva.) Francie cum bullis celebracionis concilii 45 fl.; des- 1 Vgl. Haller a. a. O. I, 309 und Segovia lib. 4 gleichen 30 fl. an Johannes Ely serviens armorum сар. 36 (а. а. O. 2, 372). - - - pape pro provisione sua in eundo ad regnum 2 Vgl. Haller a. a. O. 1, 314. Anglie; desgleichen 50 fl. an Dominicus Ludovici 3 Vgl. die einschlägige Anmerkung nu unserer Dos serviens armorum - - - pape pro provisione sua nr. 465. in eundo ad regna Castelle [Vorl. Castella] Navarre 4 Vgl. Segovia lib. 4 cap. 17 (a. a. O. 2, 334). Arragonie et Portugalie; desgleichen 50 fl. an Jo- 5 Laut dem Bericht des Johannes Niklosdorf an hannes de Roetven serviens armorum - - - pape pro den Hochmeister vom I Märx hegten allerdings einige provisione sua in eundo ad Alamaniam. (Rom der Gesandten die Besorgnis, daſ sich das Konxil Staats -A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati nicht um die Bulle kümmern, sondern dem Papst 50 1431-1434 fol. 138b cop. chart. coaevae.) Am 2 Märx den Proxeſ machen werde. Vgl. nr. 392 art. 4. schrieb der Kardinalkämmerer an Theodericus Bogel, 6 Vgl. lit. D. päpstlichen Kollektor in Provinx und Stadt Mainx, 10 40 45
622 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Von den Begleitschreiben sind uns fünfzehn, davon fünf im Original bekannt ge- worden. Wir teilen in unseren nrr. 388, 389 und 390 drei Fassungen mit, in denen die Schreiben an K. Sigmund und Deutsche Fürsten (geistliche und weltliche) gegangen sind. Schreiben an Deutsche Reichsstädte fehlen. Auch die kurfürstlichen Gesandten erhielten nur cine Abschrift der Bulle 1. Das 5 Original wurde erst Mitte Mai ausgefertigt, kam am 3 Juni nach Basel2 und wurde dem Konzil am 5. durch die päpstlichen Vizepräsidenten überreicht 3. Am 20 Februar folgte die Ernennung der Konzilspräsidenten, der Kardinalbischöfe von Sabina und Albano, Giordano Orsini und Peter von Foix, und der Kardinalpriester tit. s. Crucis und tit. s. Marci, Niccolò Albergati und Angelotto 4. Wie sehr täuschten sich aber die kurfürstlichen Gesandten, wenn sie glaubten, daß der Papst mit jener Bulle ihren Forderungen gerecht geworden sei, oder wenn sie, wie nachher auch König Sigmund, vielleicht gar hofften, daß sich das Konzil mit den in ihr enthaltenen kargen Zugeständnissen zufrieden geben werde 5! Konnte man denn überhaupt sagen, daß der Papst um ein Wesentliches aus seiner bisherigen negierenden Haltung i5 herausgetreten sei? Freilich bestand er nicht mehr auf der Verlegung des Konzils nach Bologna oder einem anderen Italienischen Orte, auch nicht mehr auf der noch vierzehn Tage vorher geforderten Wahl eines neuen Deutschen Konzilsortes unter Ausschlußt von Basel 6. Aber das, worauf es vor allem ankam, die unumwundene Erklärung, daß das Konzil trotz der Auflösungsbulle vom 18 Dezember 1431 ununterbrochen getagt habe und 20 tage und milhin ein allgemeines Konzil sei und von ihm als solches anerkannt werde, das fehlte gerade in der Bulle. Ja es wurde in ihr, wenn auch in versteckter Form, die bisherige Existenz eines allgemeinen Konzils einfach ignoriert. Denn die Wendung, daſ das Konzil in Basel unter dem Präsidium der so bald als möglich dorthin zu schickenden päpstlichen Legaten gefeiert werden solle, ließ doch kaum eine andere Deu-25 tung zu als die, daß der Papst den Beginn des allgemeinen Konzils erst von dem Zeitpunkte der Ubernahme des Präsidiums durch seine Legaten an datieren und das bisherige Konzil nur als eine Art Vorversammlung und darum dessen Handlungen als nicht verbindlich betrachten wolle, und sie gestattete ihm überdies, die Absendung der Le- gaten so lange hinauszuschieben, bis der in der Auflösungsbulle vom 18 Dezember 1431 30 festgesctzte anderthalbjährige Termin verstrichen war. Jene Deutung fand zudem eine starke Stütze in der Bestimmung, daß die „Basilee convenientes" (auch dieser Ausdruck negierte die Existenz des Konzils) bis zur Ankunft der Legaten nur über die Ausrottung bezw. Rückführung der Ketzer und die Friedensstiftung in der Christenheit, nicht aber auch über die Reform beraten sollten. Damit blicb der Papst auf dem Standpunkte 35 oder dessen Subkollektor: er solle 30 ft. an Johannes von Concordia vom 27 Februar 1433. Er sollte Roetven serviens armorum xahlen, den der Papst durch den Depositar Franciscus de Bosculis aus- nach Deutschland bestimmt habe cum bullis celebra- xahlen lassen : Everhardo Brabant servienti armorum cionis concilii ad diversos dominos etc. (Rom Vatik. A. - - - pape pro expensis suis in eundo ad regnum Armar. 29 vol. 17 fol. 118a cop. chart. coaeva.) Francie cum bullis celebracionis concilii 45 fl.; des- 1 Vgl. Haller a. a. O. I, 309 und Segovia lib. 4 gleichen 30 fl. an Johannes Ely serviens armorum сар. 36 (а. а. O. 2, 372). - - - pape pro provisione sua in eundo ad regnum 2 Vgl. Haller a. a. O. 1, 314. Anglie; desgleichen 50 fl. an Dominicus Ludovici 3 Vgl. die einschlägige Anmerkung nu unserer Dos serviens armorum - - - pape pro provisione sua nr. 465. in eundo ad regna Castelle [Vorl. Castella] Navarre 4 Vgl. Segovia lib. 4 cap. 17 (a. a. O. 2, 334). Arragonie et Portugalie; desgleichen 50 fl. an Jo- 5 Laut dem Bericht des Johannes Niklosdorf an hannes de Roetven serviens armorum - - - pape pro den Hochmeister vom I Märx hegten allerdings einige provisione sua in eundo ad Alamaniam. (Rom der Gesandten die Besorgnis, daſ sich das Konxil Staats -A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati nicht um die Bulle kümmern, sondern dem Papst 50 1431-1434 fol. 138b cop. chart. coaevae.) Am 2 Märx den Proxeſ machen werde. Vgl. nr. 392 art. 4. schrieb der Kardinalkämmerer an Theodericus Bogel, 6 Vgl. lit. D. päpstlichen Kollektor in Provinx und Stadt Mainx, 10 40 45
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Einleitung. 623 stehen, den er in der Instruktion für seine Gesandten nach Basel vom 14 Dezember 1432 1 eingenommen hatte. Er beschränkte die Befugnisse der Baseler Versammlung und nahm ihr eben dadurch den Charakter eines allgemeinen Konzils. Auch in den Kreisen der Kurialen hatte man den Eindruck, daß die Bulle den 5 Forderungen des Konzils nicht gerecht werde, und man war überzeugt, daß der im Kon- zilsdekret vom 18 Dezember enthaltene Befehl zur Abreise von Rom mit dem Ablauf des sechzigtägigen Termins, also mit dem 18 Februar, in Kraft treten werde. Viele, unter ihnen der Protonotar Jakob von Sirck, dem um den Verlust seiner Würzburger Benefizien bangen mochte2, schickten sich an, die Stadt zu verlassen. Infolgedessen erschien am 28 Februar 3 ein Erlaß des Kardinalkämmerers Francesco Condolmario, in dem allen denen, die ohne seine oder des Papstes schriftliche Erlaubnis abreisen würden, Exkom- munikation, Suspension, Interdikt und Verlust der Benefizien und Amter angedroht wurde. Der Inhalt der Bulle mußte aber auch noch nach einer anderen Seite hin Be- denken erregen. Die Ubertragung des Konzilsprotektorates an die Kurfürsten war eine geflissentliche Ignorierung der Rechte, die dem Römischen König sowohl als Vogt der Kirche wie als Herrn der Stadt Basel zustanden. Das fühlte auch Sigmund. Aber er unterdrückte den Unwillen über die ihm zugefügte Kränkung, und nur in einem Briefe an Herzog Wilhelm von Baiern vom 5 März 4 ließ er durchblicken, was er empfand, in- dem er dem Herzog schrieb, daß er des schirms nicht also ußgeslossen werden wolle 5. Natürlich drängt sich hier die Frage auf, warum Sigmund die päpstliche Ver- fügung ruhig hingenommen und nicht energisch gegen den Eingriff in seine Rechte pro- testiert hat. Wir vermuten, daß er aus gewichtigen politischen Gründen so handelte. Die Bulle vom 14 Februar 1433 bedeutete trotz der Mängel, die ihr anhafteten, doch immerhin einen großten Schritt vorwärts auf dem Wege zur Lösung der ihm so sehr am 25 Herzen liegenden Konzilsfrage, und er war ein zu erfahrener Diplomat, um nicht zu er- kennen, daß persönliche Empfindlichkeit in der untergeordneten Protektoratsfrage dic völlige Erreichung des seiner Ansicht nach jetzt so nahe gerückten Zieles der Aussöhnung zwischen den beiden kirchlichen Faktoren unnötig verzögern, wenn nicht gar vereiteln werde. So ließ er seine persönlichen Interessen hinter die der Allgemeinheit zurücktreten 3o und schwieg. Er mochte überzeugt sein, daß er sich mit den Kurfürsten leicht über die Angelegenheit werde verständigen können. Die unbefangene, keinerlei Empfindlichkeit ver- ratende Art und Weise, in der er ihnen am 4 März in unserer nr. 393 schreibt, läft das vermuten. Und thatsächlich haben ja auch die Kurfürsten nie versucht, die ihnen in der päpstlichen Bulle cingeräumten Befugnisse auszuüben. Vielleicht entsprachen diese gar 35 nicht einmal ihren Wünschen; es ist wenigstens schwer denkbar, daß sie, die dem Papst gegenüber doch ausdrücklich betonen ließen, daß sie im Einvernehmen mit dem König handelten 6, hinter dessen Rücken die Ignorierung der königlichen Rechte befürwortet haben sollten. Ihr Anerbieten, für den Schutz des Konzilsortes sorgen zu wollen, war offenbar in einem anderen, weniger weittragenden Sinne gemacht, als der Papst es auf- 40 faßte und verwertete 7. 10 15 20 1 Vgl. lit. D. 2 Dies scheint aus unserer nr. 414 hervornugehen. 3 Vgl. die einschlägige Anmerkung au nr. 392 art. 2. 45 4 Vgl. nr. 405. 5 Hiernach ist die in RTA. II, 7 geäußterte Ver- mutung, daß Sigmund die Ubertragung des Pro- tektorates an die Kurfürsten unbeachtet gelassen habe, xu berichtigen. 50 6 Vgl. nr. 384. Auch das Konxil wollte von dem Schutze Basels durch die Kurfürsten nichts wissen. Es erklärte am 27 Märs, daſ es xufrieden sei de custodia civitatis Basiliensis data per dominum Romanorum regem domino duci protectori, qui multum graciose se habuit et habet circa custodiam hujus concilii (Haller a. a. O. 2, 374 Z. 34-36). Es mag diese Erklärung mit Rücksicht auf den Protest des könig- lichen Bevollmächtigten Bischofs Johann von Chur abgegeben haben, der sofort nach der Verlesung der päpstlichen Bulle darauf hinwies, daß der König der Protektor des Konxils und der Herr der Stadt
Einleitung. 623 stehen, den er in der Instruktion für seine Gesandten nach Basel vom 14 Dezember 1432 1 eingenommen hatte. Er beschränkte die Befugnisse der Baseler Versammlung und nahm ihr eben dadurch den Charakter eines allgemeinen Konzils. Auch in den Kreisen der Kurialen hatte man den Eindruck, daß die Bulle den 5 Forderungen des Konzils nicht gerecht werde, und man war überzeugt, daß der im Kon- zilsdekret vom 18 Dezember enthaltene Befehl zur Abreise von Rom mit dem Ablauf des sechzigtägigen Termins, also mit dem 18 Februar, in Kraft treten werde. Viele, unter ihnen der Protonotar Jakob von Sirck, dem um den Verlust seiner Würzburger Benefizien bangen mochte2, schickten sich an, die Stadt zu verlassen. Infolgedessen erschien am 28 Februar 3 ein Erlaß des Kardinalkämmerers Francesco Condolmario, in dem allen denen, die ohne seine oder des Papstes schriftliche Erlaubnis abreisen würden, Exkom- munikation, Suspension, Interdikt und Verlust der Benefizien und Amter angedroht wurde. Der Inhalt der Bulle mußte aber auch noch nach einer anderen Seite hin Be- denken erregen. Die Ubertragung des Konzilsprotektorates an die Kurfürsten war eine geflissentliche Ignorierung der Rechte, die dem Römischen König sowohl als Vogt der Kirche wie als Herrn der Stadt Basel zustanden. Das fühlte auch Sigmund. Aber er unterdrückte den Unwillen über die ihm zugefügte Kränkung, und nur in einem Briefe an Herzog Wilhelm von Baiern vom 5 März 4 ließ er durchblicken, was er empfand, in- dem er dem Herzog schrieb, daß er des schirms nicht also ußgeslossen werden wolle 5. Natürlich drängt sich hier die Frage auf, warum Sigmund die päpstliche Ver- fügung ruhig hingenommen und nicht energisch gegen den Eingriff in seine Rechte pro- testiert hat. Wir vermuten, daß er aus gewichtigen politischen Gründen so handelte. Die Bulle vom 14 Februar 1433 bedeutete trotz der Mängel, die ihr anhafteten, doch immerhin einen großten Schritt vorwärts auf dem Wege zur Lösung der ihm so sehr am 25 Herzen liegenden Konzilsfrage, und er war ein zu erfahrener Diplomat, um nicht zu er- kennen, daß persönliche Empfindlichkeit in der untergeordneten Protektoratsfrage dic völlige Erreichung des seiner Ansicht nach jetzt so nahe gerückten Zieles der Aussöhnung zwischen den beiden kirchlichen Faktoren unnötig verzögern, wenn nicht gar vereiteln werde. So ließ er seine persönlichen Interessen hinter die der Allgemeinheit zurücktreten 3o und schwieg. Er mochte überzeugt sein, daß er sich mit den Kurfürsten leicht über die Angelegenheit werde verständigen können. Die unbefangene, keinerlei Empfindlichkeit ver- ratende Art und Weise, in der er ihnen am 4 März in unserer nr. 393 schreibt, läft das vermuten. Und thatsächlich haben ja auch die Kurfürsten nie versucht, die ihnen in der päpstlichen Bulle cingeräumten Befugnisse auszuüben. Vielleicht entsprachen diese gar 35 nicht einmal ihren Wünschen; es ist wenigstens schwer denkbar, daß sie, die dem Papst gegenüber doch ausdrücklich betonen ließen, daß sie im Einvernehmen mit dem König handelten 6, hinter dessen Rücken die Ignorierung der königlichen Rechte befürwortet haben sollten. Ihr Anerbieten, für den Schutz des Konzilsortes sorgen zu wollen, war offenbar in einem anderen, weniger weittragenden Sinne gemacht, als der Papst es auf- 40 faßte und verwertete 7. 10 15 20 1 Vgl. lit. D. 2 Dies scheint aus unserer nr. 414 hervornugehen. 3 Vgl. die einschlägige Anmerkung au nr. 392 art. 2. 45 4 Vgl. nr. 405. 5 Hiernach ist die in RTA. II, 7 geäußterte Ver- mutung, daß Sigmund die Ubertragung des Pro- tektorates an die Kurfürsten unbeachtet gelassen habe, xu berichtigen. 50 6 Vgl. nr. 384. Auch das Konxil wollte von dem Schutze Basels durch die Kurfürsten nichts wissen. Es erklärte am 27 Märs, daſ es xufrieden sei de custodia civitatis Basiliensis data per dominum Romanorum regem domino duci protectori, qui multum graciose se habuit et habet circa custodiam hujus concilii (Haller a. a. O. 2, 374 Z. 34-36). Es mag diese Erklärung mit Rücksicht auf den Protest des könig- lichen Bevollmächtigten Bischofs Johann von Chur abgegeben haben, der sofort nach der Verlesung der päpstlichen Bulle darauf hinwies, daß der König der Protektor des Konxils und der Herr der Stadt
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624 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Man würde unseres Erachtens auch fehlgreifen, wollte man annehmen, daß Sig- mund das Unbefriedigende der Bulle im allgemeinen und das Bedenkliche mancher Einzelheiten, vielleicht mit Ausnahme des versteckten Angriffes gegen die konziliare Theorie, der in der Einschränkung der Beratungsgegenstände der Baseler Versammlung lag, nicht wahrgenommen hätte. Wozu hätte es sonst der Aufforderungen an den Protektor Herzog Wilhelm und durch diesen an das Konzil bedurft, für die gute Aufnahme der Bulle zu sorgen beziehungsweise ihren Inhalt im besten Sinne zu deuten, wie sie in unseren nrr. 405, 407 und 410 enthalten sind? Sigmund war eben von Anfang an der Ansicht gewesen, daß sich ein Modus vivendi für Papst und Konzil nur finden lassen werde, wenn beide Gewalten von den schroffen Standpunkten, die sie gegen cinander eingenommen i0 hatten, zurückwichen. Das war jetzt von päpstlicher Seite wenigstens in der Ortsfrage geschehen, und nun konnte, mochte Sigmund meinen, auch das Konzil etwas zur Uber- brückung der Gegensätze beitragen, indem es nicht eigensinnig an seinen Forderungen festhielt, sondern sich mit dem Erreichten begnügte und über Kleinigkeiten hinwegsah. Wie schr er sich in dieser Erwartung täuschte, werden wir noch sehen. Die erste Nachricht vom Erlass der Bulle kam am 22 Februar nach Siena l. . Gleich darauf werden die kurfürstlichen Gesandten mit dem päpstlichen Schreiben an den König vom 16 Februar, unserer nr. 388, und der ihm beigefüigten Abschrift der Bulle eingetroffen sein. Laut dem Briefe des stellvertretenden Prokurators des Deutschen Ordens in. Rom Johannes Niklosdorf an den Hochmeister vom 1 März, unserer nr. 392, 20 hätten sie Rom schon am 15 Februar verlassen. Aber mit dieser Nachricht läßt sich die Mitnahme des eben erwähnten päpstlichen Schreibens und die ausdrückliche Be- merkung Sigmunds in einem Briefe an Herzog Wilhelm vom 23 Februar 2, daß die Ge- sandten noch in Rom seien, schwer vereinbaren, man müßtte denn annehmen, daß sie unterwegs noch irgendwo Aufenthalt genommen und dorthin jenes Schreiben des Papstes 25 nachgesandt erhalten hätten. Bis zum 4 März, dem Tage der Ausfertigung des in unserer nr. 393 mitgeteilten Briefes Sigmunds an die Kurfürsten, darf man sie in Siena anwesend denken. Un- mittelbar darauf werden sie weitergereist sein, da sie am 27 März in Basel erscheinen. Wir kommen darauf in lit. D noch zurück. Sigmund sah nun zwei Aufgaben vor sich: erstens die Annahme der päpstlichen Bulle durch das Konzil durchzusetzen und zweitens seinen Frieden mit dem Papst zu machen, um endlich die ihm von den kurfürstlichen Gesandten dringend angeratene Kaiser- krönung 3 vollziehen zu lassen und dann persönlich am Konzil teilnehmen zu können. Wie er jene zu lösen versuchte, diese löste, werden wir in der folgenden lit. D und in 35 der lit. A b der nächsten Hauptabteilung sehen. 5 15 30 D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil vom November 1432 bis zum Mai 1433 nr. 394-415. Der Benutzer möge zunächst vergleichen, was wir in lit. A der vorigen Haupt- abteilung über die Gesandtschaft des Peter Fries von Indersdorf an K. Sigmund gesagt 40 haben. An sie knüpfen wir hier an. Basel sei und den Herxog Wilhelm mit seiner Ver- tretung beauftragt habe; und das Konxil ersuchte, die Rechte des Königs xu respektieren (Segovia lib. 4 caр. 19 a. a. O. 2, 341). Ob der Bischof von Sig- mund daxu angewiesen worden war, ist xweifelhaft. Es müiſtte dann brieflich geschehen sein, da ja Sig- mund am 22 Februar, als der Bischof von Siena abreiste, die Bulle noch nicht gehabt hatte. Ubrigens konnte der Bischof auch ohne dies auf Grund seiner Vollmacht (nr. 398) protestieren. 1 Vgl. nr. 402. 2 nr. 402. Vgl. nr. 408. 3 45
624 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Man würde unseres Erachtens auch fehlgreifen, wollte man annehmen, daß Sig- mund das Unbefriedigende der Bulle im allgemeinen und das Bedenkliche mancher Einzelheiten, vielleicht mit Ausnahme des versteckten Angriffes gegen die konziliare Theorie, der in der Einschränkung der Beratungsgegenstände der Baseler Versammlung lag, nicht wahrgenommen hätte. Wozu hätte es sonst der Aufforderungen an den Protektor Herzog Wilhelm und durch diesen an das Konzil bedurft, für die gute Aufnahme der Bulle zu sorgen beziehungsweise ihren Inhalt im besten Sinne zu deuten, wie sie in unseren nrr. 405, 407 und 410 enthalten sind? Sigmund war eben von Anfang an der Ansicht gewesen, daß sich ein Modus vivendi für Papst und Konzil nur finden lassen werde, wenn beide Gewalten von den schroffen Standpunkten, die sie gegen cinander eingenommen i0 hatten, zurückwichen. Das war jetzt von päpstlicher Seite wenigstens in der Ortsfrage geschehen, und nun konnte, mochte Sigmund meinen, auch das Konzil etwas zur Uber- brückung der Gegensätze beitragen, indem es nicht eigensinnig an seinen Forderungen festhielt, sondern sich mit dem Erreichten begnügte und über Kleinigkeiten hinwegsah. Wie schr er sich in dieser Erwartung täuschte, werden wir noch sehen. Die erste Nachricht vom Erlass der Bulle kam am 22 Februar nach Siena l. . Gleich darauf werden die kurfürstlichen Gesandten mit dem päpstlichen Schreiben an den König vom 16 Februar, unserer nr. 388, und der ihm beigefüigten Abschrift der Bulle eingetroffen sein. Laut dem Briefe des stellvertretenden Prokurators des Deutschen Ordens in. Rom Johannes Niklosdorf an den Hochmeister vom 1 März, unserer nr. 392, 20 hätten sie Rom schon am 15 Februar verlassen. Aber mit dieser Nachricht läßt sich die Mitnahme des eben erwähnten päpstlichen Schreibens und die ausdrückliche Be- merkung Sigmunds in einem Briefe an Herzog Wilhelm vom 23 Februar 2, daß die Ge- sandten noch in Rom seien, schwer vereinbaren, man müßtte denn annehmen, daß sie unterwegs noch irgendwo Aufenthalt genommen und dorthin jenes Schreiben des Papstes 25 nachgesandt erhalten hätten. Bis zum 4 März, dem Tage der Ausfertigung des in unserer nr. 393 mitgeteilten Briefes Sigmunds an die Kurfürsten, darf man sie in Siena anwesend denken. Un- mittelbar darauf werden sie weitergereist sein, da sie am 27 März in Basel erscheinen. Wir kommen darauf in lit. D noch zurück. Sigmund sah nun zwei Aufgaben vor sich: erstens die Annahme der päpstlichen Bulle durch das Konzil durchzusetzen und zweitens seinen Frieden mit dem Papst zu machen, um endlich die ihm von den kurfürstlichen Gesandten dringend angeratene Kaiser- krönung 3 vollziehen zu lassen und dann persönlich am Konzil teilnehmen zu können. Wie er jene zu lösen versuchte, diese löste, werden wir in der folgenden lit. D und in 35 der lit. A b der nächsten Hauptabteilung sehen. 5 15 30 D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil vom November 1432 bis zum Mai 1433 nr. 394-415. Der Benutzer möge zunächst vergleichen, was wir in lit. A der vorigen Haupt- abteilung über die Gesandtschaft des Peter Fries von Indersdorf an K. Sigmund gesagt 40 haben. An sie knüpfen wir hier an. Basel sei und den Herxog Wilhelm mit seiner Ver- tretung beauftragt habe; und das Konxil ersuchte, die Rechte des Königs xu respektieren (Segovia lib. 4 caр. 19 a. a. O. 2, 341). Ob der Bischof von Sig- mund daxu angewiesen worden war, ist xweifelhaft. Es müiſtte dann brieflich geschehen sein, da ja Sig- mund am 22 Februar, als der Bischof von Siena abreiste, die Bulle noch nicht gehabt hatte. Ubrigens konnte der Bischof auch ohne dies auf Grund seiner Vollmacht (nr. 398) protestieren. 1 Vgl. nr. 402. 2 nr. 402. Vgl. nr. 408. 3 45
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Einleitung. 625 Fries' Mission hatte in erster Linie der Hussitenfrage gegolten. Daneben hatte er aber auch den Auftrag gehabt, den König zum Abbruch der Verhandlungen mit dem Papst zu bewegen, falls dieser sich nicht zur bedingungslosen Adhärenz und zum Wider- ruf der Auflösungsbulle, wie ihn das Konzil in seiner Antwort an die päpstlichen Ge- sandten vom 3 September verlangt hatte, verstehen wolle. Das Konzil fürchtete offenbar, daß Sigmund den schroffen Standpunkt, den es selbst dem Papst gegenüber cinnahm, nicht teilen und vielleicht um den Preis der Kaiserkrönung und um anderer Vorteile willen in der Ortsfrage nachgeben könnte. Daß die Entscheidung gerade dieser Frage nicht im päpstlichen Sinne, sondern im 10 Sinne der radikalen Konzilsmehrheit ausfalle, war von der größsten Wichtigkeit. Denn von ihr hing der Fortbestand und die Festigung des vom Konstanzer Konzil verkün- digten Selbstbestimmungsrechtes der allgemeinen Konzilien und damit ein sehr wesentlicher Bestandteil ihrer Autorität ab. Stimmte Sigmund dem vom Papst gewünschten Orts- wechsel zu, dann mußste sich das Konzil eben fügen. Denn unter der Gegnerschaft eines 15 im Einvernehmen mit dem Papst handelnden Römischen Königs konnte es schlechterdings weder in Basel noch sonstwo in Deutschland mit einiger Aussicht auf Erfolg tagen. Darum das lebhafte, geschickt hinter der Hussitenfrage versteckte Bestreben, die Rück- kchr des Königs aus Italien herbeizuführen. Man wollte ihn eben nach Möglichkeit der gefährlichen Nähe des päpstlichen Einflusses entziehen. Wir sahen bereits, daß das Konzil mit diesen Bestrebungen keinen Erfolg hatte. Sigmund zog es trotz der schwierigen Lage, in der er sich befand, vor, in Siena auszu- harren. Um aber die Besorgnis des Konzils wegen seiner künftigen Haltung ein für alle Mal zu zerstreuen, stellte er, zunächst nur unter dem Majestätssiegel 1, später unter der goldenen Bulle, die in unserer nr. 394 mitgeteilte Urkunde aus, in der er das Konzil 25 seiner strikten Adhärenz versicherte und mit Nachdruck erklärte, daß er niemals Bestre- bungen dulden werde, die gegen die Autorität und Freiheit des Konzils und gegen die Ausführung von Konzilsbeschlüssen über die Ausrottung der Ketzerei, die Kirchenreform und die Friedensstiftung in der Christenheit gerichtet seien. Das war zugleich ein deut- licher Wink nach Rom hinüber, wohl geeignet, dem Papst klar zu machen, daß eine so Verständigung mit Sigmund nur bei Voraussetzung der Nachgiebigkeit in der Konzils- frage möglich sei. Andererseits war die geflissentliche Betonung der drei Aufgaben des Konzils vielleicht als eine ernste Mahnung an dieses aufzufassen, sich jeder mit diesen Aufgaben nicht zusammenhängenden Thätigkeit (und dazu gehörte in erster Linie die auf das Schisma lossteuernde Agitation gegen den Papst) zu enthalten. Wie um recht deutlich die Wahrheit der Behauptung, daß er dem Konzil bisher unwandelbar angehangen habe, und damit die Grundlosigkeit etwa vorhandener Zweifel über seine künftige Haltung darzuthun, beauftragte Sigmund den Protektor Herzog Wil- helm von Baiern, dem Konzil auseinanderzusetzen, was alles er bisher im Konzilsinteresse gethan und gelitten habe. Wir legen das Aktenstück, in dem er dem Herzog die Ge- 40 sichtspunkte für diese Auseinandersetzung giebt, in unserer nr. 395 vor. Uberbringer des Aktenstückes war Peter Fries 2, der, da er am 9 Januar in Basel erscheint, Siena gewiß noch vor Mitte Dezember verlassen hat. Sigmund gab ihm außer- dem eine besondere, verschiedene persönliche Wünsche betreffende Instruktion (articuli) mit. Leider ist dieses wichtige Aktenstück nicht mehr vorhanden. Indessen kann man auf 45 Grund der Nachrichten, die Brunet über die Verhandlungen des Konzils vom 9. zum 30 Januar bringt 3, und auf Grund von art. 1 unserer nr. 407 mit Bestimmtheit sagen, 3 Man vergleiche besonders Haller a. a. O. 2, 309 Z. 26-31; 311 Z. 35 bis 312 Z. 2; 312 Z. 10-17; 317 Z. 1-2 und 15-23; 319 Z. 29 bis 320 Z. 12; 321 Z. 4-7 und 22-29; 324 Z. 3-5; 326 Z. 28-29; 20 35 1 Vgl. nr. 352. 2 Vgl. nr. 400. Die Urkunde vom 22 November 1432 (nr. 394) scheint durch einen anderen Boten 50 befördert worden xu sein.
Einleitung. 625 Fries' Mission hatte in erster Linie der Hussitenfrage gegolten. Daneben hatte er aber auch den Auftrag gehabt, den König zum Abbruch der Verhandlungen mit dem Papst zu bewegen, falls dieser sich nicht zur bedingungslosen Adhärenz und zum Wider- ruf der Auflösungsbulle, wie ihn das Konzil in seiner Antwort an die päpstlichen Ge- sandten vom 3 September verlangt hatte, verstehen wolle. Das Konzil fürchtete offenbar, daß Sigmund den schroffen Standpunkt, den es selbst dem Papst gegenüber cinnahm, nicht teilen und vielleicht um den Preis der Kaiserkrönung und um anderer Vorteile willen in der Ortsfrage nachgeben könnte. Daß die Entscheidung gerade dieser Frage nicht im päpstlichen Sinne, sondern im 10 Sinne der radikalen Konzilsmehrheit ausfalle, war von der größsten Wichtigkeit. Denn von ihr hing der Fortbestand und die Festigung des vom Konstanzer Konzil verkün- digten Selbstbestimmungsrechtes der allgemeinen Konzilien und damit ein sehr wesentlicher Bestandteil ihrer Autorität ab. Stimmte Sigmund dem vom Papst gewünschten Orts- wechsel zu, dann mußste sich das Konzil eben fügen. Denn unter der Gegnerschaft eines 15 im Einvernehmen mit dem Papst handelnden Römischen Königs konnte es schlechterdings weder in Basel noch sonstwo in Deutschland mit einiger Aussicht auf Erfolg tagen. Darum das lebhafte, geschickt hinter der Hussitenfrage versteckte Bestreben, die Rück- kchr des Königs aus Italien herbeizuführen. Man wollte ihn eben nach Möglichkeit der gefährlichen Nähe des päpstlichen Einflusses entziehen. Wir sahen bereits, daß das Konzil mit diesen Bestrebungen keinen Erfolg hatte. Sigmund zog es trotz der schwierigen Lage, in der er sich befand, vor, in Siena auszu- harren. Um aber die Besorgnis des Konzils wegen seiner künftigen Haltung ein für alle Mal zu zerstreuen, stellte er, zunächst nur unter dem Majestätssiegel 1, später unter der goldenen Bulle, die in unserer nr. 394 mitgeteilte Urkunde aus, in der er das Konzil 25 seiner strikten Adhärenz versicherte und mit Nachdruck erklärte, daß er niemals Bestre- bungen dulden werde, die gegen die Autorität und Freiheit des Konzils und gegen die Ausführung von Konzilsbeschlüssen über die Ausrottung der Ketzerei, die Kirchenreform und die Friedensstiftung in der Christenheit gerichtet seien. Das war zugleich ein deut- licher Wink nach Rom hinüber, wohl geeignet, dem Papst klar zu machen, daß eine so Verständigung mit Sigmund nur bei Voraussetzung der Nachgiebigkeit in der Konzils- frage möglich sei. Andererseits war die geflissentliche Betonung der drei Aufgaben des Konzils vielleicht als eine ernste Mahnung an dieses aufzufassen, sich jeder mit diesen Aufgaben nicht zusammenhängenden Thätigkeit (und dazu gehörte in erster Linie die auf das Schisma lossteuernde Agitation gegen den Papst) zu enthalten. Wie um recht deutlich die Wahrheit der Behauptung, daß er dem Konzil bisher unwandelbar angehangen habe, und damit die Grundlosigkeit etwa vorhandener Zweifel über seine künftige Haltung darzuthun, beauftragte Sigmund den Protektor Herzog Wil- helm von Baiern, dem Konzil auseinanderzusetzen, was alles er bisher im Konzilsinteresse gethan und gelitten habe. Wir legen das Aktenstück, in dem er dem Herzog die Ge- 40 sichtspunkte für diese Auseinandersetzung giebt, in unserer nr. 395 vor. Uberbringer des Aktenstückes war Peter Fries 2, der, da er am 9 Januar in Basel erscheint, Siena gewiß noch vor Mitte Dezember verlassen hat. Sigmund gab ihm außer- dem eine besondere, verschiedene persönliche Wünsche betreffende Instruktion (articuli) mit. Leider ist dieses wichtige Aktenstück nicht mehr vorhanden. Indessen kann man auf 45 Grund der Nachrichten, die Brunet über die Verhandlungen des Konzils vom 9. zum 30 Januar bringt 3, und auf Grund von art. 1 unserer nr. 407 mit Bestimmtheit sagen, 3 Man vergleiche besonders Haller a. a. O. 2, 309 Z. 26-31; 311 Z. 35 bis 312 Z. 2; 312 Z. 10-17; 317 Z. 1-2 und 15-23; 319 Z. 29 bis 320 Z. 12; 321 Z. 4-7 und 22-29; 324 Z. 3-5; 326 Z. 28-29; 20 35 1 Vgl. nr. 352. 2 Vgl. nr. 400. Die Urkunde vom 22 November 1432 (nr. 394) scheint durch einen anderen Boten 50 befördert worden xu sein.
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626 daß es vornehmlich, wenn nicht ausschließlich die folgenden vier Punkte enthielt: E Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433, v'stens möge sich das Konzil bei den Kurfürsten und Reichsstädten für die militärische Unter- stützung des Königs in Italien verwenden; zweitens möge es ein Dekret veröffentlichen des Inhaltes, daß der Papst den König und andere dem Konzil anhangende Könige un Fürsten ihrer Reiche und Herrschaften nicht verlustig erklären dürfe, und daß alle jetzt x und künftig von ihm gegen sie eingeleiteten Prozesse null und nichtig seien; drittens Möge es dem König eine der Urkunde vom 22 November entsprechende Bulle senden, in der es erkläre, daß es unerschütterlich an der Absicht festhalte, die drei Aufgaben, zu deren Lósumg es berufen sei, zu erledigen; viertens möge es ihm raten, ob er noch in Italien bleiben oder nach Basel zurückkehren solle, und, rate es ihm jenes an, so móge es den w Herzog von Mailand zu seiner Unterstützung veranlassen. Den ersten Punkt lassen wir hier bei Seite; er wird in der übernächsten Haupt- abteilung gewürdigt werden. Was den. zweiten. anbetrifft, so drängt sich die Frage auf, welche Absicht wohl hinter dem Verlangen Sigmunds nach. dem Erlaff jenes Dekretes voy- borgen gelegen habe. Sie ist verschieden beantwortet worden. Kluckhohn * glaubt, daß 16 sich Sigmund vor Angriffen sowohl des Papstes wie des Konzils habe schützen wollen, und zwar vor Angriffen des letzteren für den Кай, йа ег durch dessen V. orgehen gegen den Papst zum Bruch mit ihm genötigt werden könnte. Hefele? dagegen ignoriert ein- fach die Initiative Sigmunds; er schreibt sie dem Konzil zu und läßt es von der Ab- sicht geleitet werden, einen Druck auf den Papst auszwüben. , ^ Uns will scheinen, daß keiner von beiden das Richtige getroffen hat. Andeutungen, die sich im eimigen Aktenstücken dieser umd der späteren Zeit finden 3, lassen darauf schließen, daß die Kurie damals einen‘ wuchtigen Schlag gegen Sigmund plante. Sie scheint daran gedacht zu haben, ihm seimer Ämter zu entsetzen umd die Kaiserwürde an den Dogen von Venedig und die Böhmische Krone an den König von Polen зв zu vergeben. drohenden Schlag zu pavieren. Sigmund hatte davon gehört * und suchte nun mit Hilfe des Konzils den Natürlich erkannte das Konzil sofort die Bedeutung und Tragweite des königlichen Vorschlages. Am 9 Januar hatte ihm Peter Fries der Gencralkongregation mitgeteilt 5 und schon am folgenden Tage traten die vier Deputationen in die Erörterung seiner so Ausführung ein. Am 12 Januar lagle eim aus Mitgliedern aller Deputationen gebildeter Ausschuf mit dem Protektor und mehreren Baseler Bürgern in der Wolmmg des Kar- dimals von Piacenza und stellte, wie es scheint, das zu veróffentlichende Dekret in seinen Grundzügen fest. und Korrektur. Am 17 Januar lag der Entwurf zu ihm den Deputationen vor; die pro communibus, reformatorii und. pacis überwiesen ihn einigen Mitgliedern zur Prüfung Seine Annahme durch die Generalkongregation erfolgte am 21 Januar, es 5 nachdem Herzog Wilhelm Tags zuvor gemäß der oben erwähnten Anweisung die Ver- 331 Z. 13-14. Segovia hb. 4 cap. 7 (a. a. O. 2, 294) wiederholt nur einen kleinen Teil dessen, was Brunet giebt. ta.a. O., Forschungen xaw Deutschen Geschichte 2, 558. % a. a. O. 7, 526. 3 Pyl. mv. 349 art. 5, aw. 395 art. 5 und nr. 476 ; ferner RTA. 12, 226 Z. 35 und 227 Z. 9-10 та besonders die folgende Stelle in einem Briefe des Nicolaus Y law, Offixial xum. Stolpen, «n Gürlitz. vom 24 Mürz 1433: man vorstehit ouch, das der bobist umb der Venediger willen das concilium hatte wuld gein Bononia legen und dor unsern herrn den konig entsetzen des Romischen richs, der kronen zu Behmen etc, uf das die Venediger das Romische rich behilden, als is etwan die Romer gehabt habin, und der konig von Polan die krone zu Behmen etc. 40 doramb das heilig concilium eine sunderliche sessio gehabt und offinberlichen ein decretum lassen lesin: ab der bobist keinerlei orteil entsetzunge adir ander process hette gethan adir wurde thun wider unsern konig Sigismunden sine rich furstum herrschaft land stete, das die untuchtig sullin sin ete. Datum xum. Stolpen Di. n. letare. (Palacky, Urkamdl. Beiträge 2, 351.) * Vgl. qw. 395 art. 5. 5 Die Belegstellen beż Haller fiir dies und das 50 Folgende sind S. 625 Anm. 3 mitgeteilt. 1 = 5
626 daß es vornehmlich, wenn nicht ausschließlich die folgenden vier Punkte enthielt: E Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433, v'stens möge sich das Konzil bei den Kurfürsten und Reichsstädten für die militärische Unter- stützung des Königs in Italien verwenden; zweitens möge es ein Dekret veröffentlichen des Inhaltes, daß der Papst den König und andere dem Konzil anhangende Könige un Fürsten ihrer Reiche und Herrschaften nicht verlustig erklären dürfe, und daß alle jetzt x und künftig von ihm gegen sie eingeleiteten Prozesse null und nichtig seien; drittens Möge es dem König eine der Urkunde vom 22 November entsprechende Bulle senden, in der es erkläre, daß es unerschütterlich an der Absicht festhalte, die drei Aufgaben, zu deren Lósumg es berufen sei, zu erledigen; viertens möge es ihm raten, ob er noch in Italien bleiben oder nach Basel zurückkehren solle, und, rate es ihm jenes an, so móge es den w Herzog von Mailand zu seiner Unterstützung veranlassen. Den ersten Punkt lassen wir hier bei Seite; er wird in der übernächsten Haupt- abteilung gewürdigt werden. Was den. zweiten. anbetrifft, so drängt sich die Frage auf, welche Absicht wohl hinter dem Verlangen Sigmunds nach. dem Erlaff jenes Dekretes voy- borgen gelegen habe. Sie ist verschieden beantwortet worden. Kluckhohn * glaubt, daß 16 sich Sigmund vor Angriffen sowohl des Papstes wie des Konzils habe schützen wollen, und zwar vor Angriffen des letzteren für den Кай, йа ег durch dessen V. orgehen gegen den Papst zum Bruch mit ihm genötigt werden könnte. Hefele? dagegen ignoriert ein- fach die Initiative Sigmunds; er schreibt sie dem Konzil zu und läßt es von der Ab- sicht geleitet werden, einen Druck auf den Papst auszwüben. , ^ Uns will scheinen, daß keiner von beiden das Richtige getroffen hat. Andeutungen, die sich im eimigen Aktenstücken dieser umd der späteren Zeit finden 3, lassen darauf schließen, daß die Kurie damals einen‘ wuchtigen Schlag gegen Sigmund plante. Sie scheint daran gedacht zu haben, ihm seimer Ämter zu entsetzen umd die Kaiserwürde an den Dogen von Venedig und die Böhmische Krone an den König von Polen зв zu vergeben. drohenden Schlag zu pavieren. Sigmund hatte davon gehört * und suchte nun mit Hilfe des Konzils den Natürlich erkannte das Konzil sofort die Bedeutung und Tragweite des königlichen Vorschlages. Am 9 Januar hatte ihm Peter Fries der Gencralkongregation mitgeteilt 5 und schon am folgenden Tage traten die vier Deputationen in die Erörterung seiner so Ausführung ein. Am 12 Januar lagle eim aus Mitgliedern aller Deputationen gebildeter Ausschuf mit dem Protektor und mehreren Baseler Bürgern in der Wolmmg des Kar- dimals von Piacenza und stellte, wie es scheint, das zu veróffentlichende Dekret in seinen Grundzügen fest. und Korrektur. Am 17 Januar lag der Entwurf zu ihm den Deputationen vor; die pro communibus, reformatorii und. pacis überwiesen ihn einigen Mitgliedern zur Prüfung Seine Annahme durch die Generalkongregation erfolgte am 21 Januar, es 5 nachdem Herzog Wilhelm Tags zuvor gemäß der oben erwähnten Anweisung die Ver- 331 Z. 13-14. Segovia hb. 4 cap. 7 (a. a. O. 2, 294) wiederholt nur einen kleinen Teil dessen, was Brunet giebt. ta.a. O., Forschungen xaw Deutschen Geschichte 2, 558. % a. a. O. 7, 526. 3 Pyl. mv. 349 art. 5, aw. 395 art. 5 und nr. 476 ; ferner RTA. 12, 226 Z. 35 und 227 Z. 9-10 та besonders die folgende Stelle in einem Briefe des Nicolaus Y law, Offixial xum. Stolpen, «n Gürlitz. vom 24 Mürz 1433: man vorstehit ouch, das der bobist umb der Venediger willen das concilium hatte wuld gein Bononia legen und dor unsern herrn den konig entsetzen des Romischen richs, der kronen zu Behmen etc, uf das die Venediger das Romische rich behilden, als is etwan die Romer gehabt habin, und der konig von Polan die krone zu Behmen etc. 40 doramb das heilig concilium eine sunderliche sessio gehabt und offinberlichen ein decretum lassen lesin: ab der bobist keinerlei orteil entsetzunge adir ander process hette gethan adir wurde thun wider unsern konig Sigismunden sine rich furstum herrschaft land stete, das die untuchtig sullin sin ete. Datum xum. Stolpen Di. n. letare. (Palacky, Urkamdl. Beiträge 2, 351.) * Vgl. qw. 395 art. 5. 5 Die Belegstellen beż Haller fiir dies und das 50 Folgende sind S. 625 Anm. 3 mitgeteilt. 1 = 5
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Einleitung. 627 dienste des Königs um das Konzil, auf die er in engerem Kreise schon in der Ausschußs- sitzung vom 12 Januar hingewiesen haben mochte, nun auch öffentlich dargelegt hatte. Dürfen wir Brunet glauben, und es liegt kein triftiger Grund vor, die Glaub- würdigkeit seines Berichtes anzuzweifeln, so waren es sogar zwei Dekrete „in favorem regis“, deren Entwürfe die Versammlung genehmigte 1. Der Hauptunterschied zwischen beiden war der, daß in dem einen Herzog Wilhelm von Baiern ausdrücklich genannt wurde, in dem andern nicht 2. Brunet läfßt dementsprechend auch in der am 22 Januar gehaltenen neunten Session zwei Dekrete publiziert werden, während doch die Konzilien- sammlungen, handschriftliche wie gedruckte, nur das eine in unserer nr. 396 mitgeteilte 1o kennen. Das Konzil nimmt darin den Römischen König zum Dank für seine Verdienste in seinen besonderen Schutz, kassiert alle in Vergangenheit und Zukunft vom Papst oder päpstlichen Bevollmächtigten gegen ihn angestrengten Prozesse und verbietet allen Christen bei Strafe der Exkommunikation, damit zusammenhängenden Befehlen des Papstes zu ge- horchen; zugleich dehnt es Kassation und Verbot auf alle päpstlichen Prozesse gegen seine 15 Anhänger und besonders Herzog Wilhelm von Baiern aus. Dieses Dekret ist also das- jenige, in dem der Herzog von Baiern genannt wird. Uber den Wortlaut des anderen lißt sich zwar nichts Bestimmtes sagen, aber man wird annehmen dürfen, daß er dem des erstgenannten in allgemeinen gleich war und die einzige erhebliche Abweichung darin bestand, daß die Worte „et presertim contra dilectum ecclesie filium nobilem virum Wil- 2o helmum ducem Bavarie hujus sacri concilii nomine prefati regis Romanorum protectorem fehlten. So würde sich auch die Nichtaufnahme dieses Dekretes in die Konziliensamm- lungen am leichtesten erklären lassen. Man übersah die Variante oder hielt sie für nicht wichtig genug, um ihretwegen das ganze Dekret noch einmal abzuschreiben. Das Konzil trat nun dem anderen Wunsche des Königs näher. Peter Fries wieder- 25 holte in der Generalkongregation vom 24 Januar den schon am 20. von Herzog Wilhelm gestellten Antrag, dem König in einer besonderen Bulle zu versichern, daß das Konzil festbleiben und ausharren werde, und legte, wie es scheint, gleich den Entwurf zur Bulle vor. Die Versammlung entschied, daß der Entwurf durch einen Ausschuß von Mit- gliedern der Deputationen, wohl den oben erwähnten vom 12 Januar, geprüft und am 30 26 Januar von dem Plenum der Deputationen revidiert werden solle. Von da ging er am 26 Januar durch Vermittlung der Deputacio pro communibus an den Kardinal- legaten Cesarini zur Begutachtung und am 30. genehmigte ihn die Generalkongregation endgiltig. Die Bulle, unsere nr. 397, ist daher auch von diesem Tage, und nicht, wie bisher überall angegeben wurde, vom 29. datiert. Inzwischen war die kurfürstliche Gesandtschaft in Basel gewesen3 und inzwischen hatte das Konzil dem Papst am 18 Dezember einen neuen, sechzigtägigen Termin zum Widerruf der Auflösungsbulle und zur Adhärenzerklärung gesetzt 4. Naturgemäß hatten nun die Verhandlungen über die Durchführung des Prozesses eine Weile geruht; zudem hatte die bevorstehende Ankunft der Hussitischen Gesandtschaft die Thätigkeit des Kon- 4o zils nach dieser Seite hin abgelenkt. Soviel wir sehen können, war erst wieder am 14 Januar, und zwar in der Deputacio pro communibus die Frage aufgeworfen worden, wie das Prozeßverfahren eventuell einzurichten sei. Aber damals war es noch zu keinem Beschluß gekommen. Die Ansichten waren geteilt gewesen; die Einen hatten die Uber- weisung der Angelegenheit an einen Ausschuß, die Anderen ihren Aufschub gewünscht 5. 35 45 1 Segovia lib. 4 cap. 7 (a. a. O. 2, 296-297) weiſt nur von einem Dekrete. Aber er ist nicht Ohrenxeuge wie Brunet. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 321 Z. 24-25. Deutsche Reichstags-Akten X. s 4 5 Vgl. S. 617-619. Vgl. S. 619. Haller a. a. O. 2, 314 Z. 30-32. 80
Einleitung. 627 dienste des Königs um das Konzil, auf die er in engerem Kreise schon in der Ausschußs- sitzung vom 12 Januar hingewiesen haben mochte, nun auch öffentlich dargelegt hatte. Dürfen wir Brunet glauben, und es liegt kein triftiger Grund vor, die Glaub- würdigkeit seines Berichtes anzuzweifeln, so waren es sogar zwei Dekrete „in favorem regis“, deren Entwürfe die Versammlung genehmigte 1. Der Hauptunterschied zwischen beiden war der, daß in dem einen Herzog Wilhelm von Baiern ausdrücklich genannt wurde, in dem andern nicht 2. Brunet läfßt dementsprechend auch in der am 22 Januar gehaltenen neunten Session zwei Dekrete publiziert werden, während doch die Konzilien- sammlungen, handschriftliche wie gedruckte, nur das eine in unserer nr. 396 mitgeteilte 1o kennen. Das Konzil nimmt darin den Römischen König zum Dank für seine Verdienste in seinen besonderen Schutz, kassiert alle in Vergangenheit und Zukunft vom Papst oder päpstlichen Bevollmächtigten gegen ihn angestrengten Prozesse und verbietet allen Christen bei Strafe der Exkommunikation, damit zusammenhängenden Befehlen des Papstes zu ge- horchen; zugleich dehnt es Kassation und Verbot auf alle päpstlichen Prozesse gegen seine 15 Anhänger und besonders Herzog Wilhelm von Baiern aus. Dieses Dekret ist also das- jenige, in dem der Herzog von Baiern genannt wird. Uber den Wortlaut des anderen lißt sich zwar nichts Bestimmtes sagen, aber man wird annehmen dürfen, daß er dem des erstgenannten in allgemeinen gleich war und die einzige erhebliche Abweichung darin bestand, daß die Worte „et presertim contra dilectum ecclesie filium nobilem virum Wil- 2o helmum ducem Bavarie hujus sacri concilii nomine prefati regis Romanorum protectorem fehlten. So würde sich auch die Nichtaufnahme dieses Dekretes in die Konziliensamm- lungen am leichtesten erklären lassen. Man übersah die Variante oder hielt sie für nicht wichtig genug, um ihretwegen das ganze Dekret noch einmal abzuschreiben. Das Konzil trat nun dem anderen Wunsche des Königs näher. Peter Fries wieder- 25 holte in der Generalkongregation vom 24 Januar den schon am 20. von Herzog Wilhelm gestellten Antrag, dem König in einer besonderen Bulle zu versichern, daß das Konzil festbleiben und ausharren werde, und legte, wie es scheint, gleich den Entwurf zur Bulle vor. Die Versammlung entschied, daß der Entwurf durch einen Ausschuß von Mit- gliedern der Deputationen, wohl den oben erwähnten vom 12 Januar, geprüft und am 30 26 Januar von dem Plenum der Deputationen revidiert werden solle. Von da ging er am 26 Januar durch Vermittlung der Deputacio pro communibus an den Kardinal- legaten Cesarini zur Begutachtung und am 30. genehmigte ihn die Generalkongregation endgiltig. Die Bulle, unsere nr. 397, ist daher auch von diesem Tage, und nicht, wie bisher überall angegeben wurde, vom 29. datiert. Inzwischen war die kurfürstliche Gesandtschaft in Basel gewesen3 und inzwischen hatte das Konzil dem Papst am 18 Dezember einen neuen, sechzigtägigen Termin zum Widerruf der Auflösungsbulle und zur Adhärenzerklärung gesetzt 4. Naturgemäß hatten nun die Verhandlungen über die Durchführung des Prozesses eine Weile geruht; zudem hatte die bevorstehende Ankunft der Hussitischen Gesandtschaft die Thätigkeit des Kon- 4o zils nach dieser Seite hin abgelenkt. Soviel wir sehen können, war erst wieder am 14 Januar, und zwar in der Deputacio pro communibus die Frage aufgeworfen worden, wie das Prozeßverfahren eventuell einzurichten sei. Aber damals war es noch zu keinem Beschluß gekommen. Die Ansichten waren geteilt gewesen; die Einen hatten die Uber- weisung der Angelegenheit an einen Ausschuß, die Anderen ihren Aufschub gewünscht 5. 35 45 1 Segovia lib. 4 cap. 7 (a. a. O. 2, 296-297) weiſt nur von einem Dekrete. Aber er ist nicht Ohrenxeuge wie Brunet. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 321 Z. 24-25. Deutsche Reichstags-Akten X. s 4 5 Vgl. S. 617-619. Vgl. S. 619. Haller a. a. O. 2, 314 Z. 30-32. 80
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628 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Wahrscheinlich hatte man sie dann vorläufig ganz fallen lassen, zumal man am 19 Ja- nuar die Nachricht crhielt, daß eine päpstliche Gesandtschaft nach Basel unterwegs sei 1 Man wartete bis Ende Januar. Da aber bis dahin weder die Gesandtschaft kam, noch von päpstlicher Seite sonstwie auf das Dekret vom 18 Dezember reagiert wurde, auch die kurfürstlichen Gesandten nichts von sich hören ließen, so traten die Deputationen 5 etwa Anfang Februar energisch in die Beratung der Form ein, in der nach Ablauf des sechzigtägigen Termins die Anklage gegen den Papst erhoben werden solle 2. Sie einigten sich am 16 Februar auf die Annahme eines nicht mehr vorhandenen, von der Deputacio fidei ausgegangenen Vorschlages 3. Demgemäß kündigte der Baseler Offizial Heinrich von Beinheim, einer der Pro- 10 motoren des Konzils, in der Generalkongregation vom 17 Februar, also einen Tag vor dem Ablauf des Termins, die Erhebung der Anklage an und verlangte, daß zu diesem Zweck eine Session gehalten werde. Die Versammlung stimmte dem zu und beraumte die Session für den 19 Februar an 4. Thatsächlich wurde denn auch an diesem Tage zur öffentlichen Anklage geschritten 5. Doch eben nur zur Anklage. Von der Erklärung, i5 daß der Papst die Strafen verwirkt habe, die man ihm für den Fall scines Ungehorsams gegen das Dekret vom 18 Dezember angedroht hatte, nahm man noch Umgang; sie sollte erst nach Prüfung des ganzen Prozesses durch das Konzilsgericht in einer neuen Session erfolgen. Man wies das Gericht am 27 Februar an, über das Resultat der Prüfung in der Generalkongregation vom 2 März zu berichten 6. Es geschah indessen nicht; vielmehr 20 vertagte man die Berichterstattung am 3 März auf unbestimmte Zeit7, vermutlich mit Rücksicht auf die jetzt als sicher geltende Ankunft der päpstlichen Gesandtschaft, oder weil man schon etwas von dem Erfolg der kurfürstlichen Gesandten in Rom gehört hatte. Die päpstliche Gesandtschaft war dieselbe, die dem Römischen König schon im No- vember 1432 angekündigt worden war, als er den Bischof von Chur, den Marschall He-25 derváry und den Vizekanzler Schlick nach Rom gesandt hatte 8. Nur fehlten der Erz- bischof von Tarent und der Bischof von Avignon; an ihre Stelle waren der Protonotar Juan de Mella und der Bischof Christoforus von Cervia getreten. Ihr Aufbruch, der um Weihnachten herum hatte erfolgen sollen", hatte sich bis Mitte Januar verzögert 10 1 Haller a. a. O. 2, 319 Z. 25-28. Vgl. auch oben S. 615-616. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 329 Z. 33-35; 343 Z. 27-29; 344 Z. 1-4; 345 Z. 16-17; 349 Z. 8-14; 350 Z. 14-15. 3 Ebenda 2, 350 Z. 22-31. 4 Ebenda 2, 351 Z. 6-22. Segovia lib. 4 cap. 13 (a. a. O. 2, 326) behauptet, daſo das Konxil am 17 Februar den sechxigtägigen Termin um zwei Tage verlängert habe. Davon ist sonst nichts be- kannt. Da Segovia hier noch nicht als Ohrenxeuge berichtet, so ist ein Zweifel an seiner Glaubwürdig- keit berechtigt. Es wird sich wohl nur um eine schr nahe liegende Kombination handeln. 5 Haller a. a. O. 2, 354 Z. 8-14. Das betreffende Dekret „Pridem in octava sessione" ist xuletxt ge- druckt bei Mansi 29, 48-51 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 326-329 (Segovia lib. 4 сар. 14). 6 Haller a. a. O. 2, 358 Z. 20-21. Haller a. a. O. 2, 362 Z. 9-10. Vgl. S. 615-616. Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 448. Die Gesandten wurden vom Papst am 5 Januar 8 1433 beim Konxil beglaubigt (Martène 8, 551; 30 Mansi 30, 507; Mansi, Suppl. 4, 698-699), am 6 Januar bei der Stadt Basel (Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 7 a fol. 128a cop. chart. saec. 16 ex. vel 17). Ihr Aufbruch von Rom ist aber erst um die Mitte des Januar erfolgt, denn der Kardinal- 35 kämmerer Franciscus [Condolmario] weist den stell- vertretenden Thesaurar Bf. Angelus von Parenxo noch am 8 Januar an, ausxahlen xu lassen durch den Depositar Franciscus de Bosculis 160 fl. an den Bischof von Cervia pro emendo equos pro eundo 40 Basileam; und ferner am 11 Januar, durch denselben Depositar 100 fl. an jeden der vier Gesandten aus- xahlen nu lassen, und durch Cosma und Lorenxo de Medici 300 fl. ebenfalls an jeden Gesandten; dat. Rome apud s. Petrum 1433 ind. 11 die 8 bexw. II jan. 45 pont. a. 2; suscr. A de Perusio. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1431-1434 fol. 131b und 132 ab cop. chart. coaevae.) Und noch am 15 Januar schreibt ebenderselbe an die servientes armorum des Papstes und deren magister und offi- 50 cialis, daß Gilettus serviens armorum, der jetxt (de presenti) mit den päpstlichen Gesandten nach Basel reise, seine Einküinfte während seiner Abwesenheit 9 10
628 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Wahrscheinlich hatte man sie dann vorläufig ganz fallen lassen, zumal man am 19 Ja- nuar die Nachricht crhielt, daß eine päpstliche Gesandtschaft nach Basel unterwegs sei 1 Man wartete bis Ende Januar. Da aber bis dahin weder die Gesandtschaft kam, noch von päpstlicher Seite sonstwie auf das Dekret vom 18 Dezember reagiert wurde, auch die kurfürstlichen Gesandten nichts von sich hören ließen, so traten die Deputationen 5 etwa Anfang Februar energisch in die Beratung der Form ein, in der nach Ablauf des sechzigtägigen Termins die Anklage gegen den Papst erhoben werden solle 2. Sie einigten sich am 16 Februar auf die Annahme eines nicht mehr vorhandenen, von der Deputacio fidei ausgegangenen Vorschlages 3. Demgemäß kündigte der Baseler Offizial Heinrich von Beinheim, einer der Pro- 10 motoren des Konzils, in der Generalkongregation vom 17 Februar, also einen Tag vor dem Ablauf des Termins, die Erhebung der Anklage an und verlangte, daß zu diesem Zweck eine Session gehalten werde. Die Versammlung stimmte dem zu und beraumte die Session für den 19 Februar an 4. Thatsächlich wurde denn auch an diesem Tage zur öffentlichen Anklage geschritten 5. Doch eben nur zur Anklage. Von der Erklärung, i5 daß der Papst die Strafen verwirkt habe, die man ihm für den Fall scines Ungehorsams gegen das Dekret vom 18 Dezember angedroht hatte, nahm man noch Umgang; sie sollte erst nach Prüfung des ganzen Prozesses durch das Konzilsgericht in einer neuen Session erfolgen. Man wies das Gericht am 27 Februar an, über das Resultat der Prüfung in der Generalkongregation vom 2 März zu berichten 6. Es geschah indessen nicht; vielmehr 20 vertagte man die Berichterstattung am 3 März auf unbestimmte Zeit7, vermutlich mit Rücksicht auf die jetzt als sicher geltende Ankunft der päpstlichen Gesandtschaft, oder weil man schon etwas von dem Erfolg der kurfürstlichen Gesandten in Rom gehört hatte. Die päpstliche Gesandtschaft war dieselbe, die dem Römischen König schon im No- vember 1432 angekündigt worden war, als er den Bischof von Chur, den Marschall He-25 derváry und den Vizekanzler Schlick nach Rom gesandt hatte 8. Nur fehlten der Erz- bischof von Tarent und der Bischof von Avignon; an ihre Stelle waren der Protonotar Juan de Mella und der Bischof Christoforus von Cervia getreten. Ihr Aufbruch, der um Weihnachten herum hatte erfolgen sollen", hatte sich bis Mitte Januar verzögert 10 1 Haller a. a. O. 2, 319 Z. 25-28. Vgl. auch oben S. 615-616. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 329 Z. 33-35; 343 Z. 27-29; 344 Z. 1-4; 345 Z. 16-17; 349 Z. 8-14; 350 Z. 14-15. 3 Ebenda 2, 350 Z. 22-31. 4 Ebenda 2, 351 Z. 6-22. Segovia lib. 4 cap. 13 (a. a. O. 2, 326) behauptet, daſo das Konxil am 17 Februar den sechxigtägigen Termin um zwei Tage verlängert habe. Davon ist sonst nichts be- kannt. Da Segovia hier noch nicht als Ohrenxeuge berichtet, so ist ein Zweifel an seiner Glaubwürdig- keit berechtigt. Es wird sich wohl nur um eine schr nahe liegende Kombination handeln. 5 Haller a. a. O. 2, 354 Z. 8-14. Das betreffende Dekret „Pridem in octava sessione" ist xuletxt ge- druckt bei Mansi 29, 48-51 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 326-329 (Segovia lib. 4 сар. 14). 6 Haller a. a. O. 2, 358 Z. 20-21. Haller a. a. O. 2, 362 Z. 9-10. Vgl. S. 615-616. Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 448. Die Gesandten wurden vom Papst am 5 Januar 8 1433 beim Konxil beglaubigt (Martène 8, 551; 30 Mansi 30, 507; Mansi, Suppl. 4, 698-699), am 6 Januar bei der Stadt Basel (Rom Vatik. A. Armar. 39 Tom. 7 a fol. 128a cop. chart. saec. 16 ex. vel 17). Ihr Aufbruch von Rom ist aber erst um die Mitte des Januar erfolgt, denn der Kardinal- 35 kämmerer Franciscus [Condolmario] weist den stell- vertretenden Thesaurar Bf. Angelus von Parenxo noch am 8 Januar an, ausxahlen xu lassen durch den Depositar Franciscus de Bosculis 160 fl. an den Bischof von Cervia pro emendo equos pro eundo 40 Basileam; und ferner am 11 Januar, durch denselben Depositar 100 fl. an jeden der vier Gesandten aus- xahlen nu lassen, und durch Cosma und Lorenxo de Medici 300 fl. ebenfalls an jeden Gesandten; dat. Rome apud s. Petrum 1433 ind. 11 die 8 bexw. II jan. 45 pont. a. 2; suscr. A de Perusio. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1431-1434 fol. 131b und 132 ab cop. chart. coaevae.) Und noch am 15 Januar schreibt ebenderselbe an die servientes armorum des Papstes und deren magister und offi- 50 cialis, daß Gilettus serviens armorum, der jetxt (de presenti) mit den päpstlichen Gesandten nach Basel reise, seine Einküinfte während seiner Abwesenheit 9 10
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Einleitung. 629 und sie war dann zu derselben Zeit in Siena beim König gewesen, zu der dort auch die kurfürstlichen Gesandten auf der Durchreise von Florenz nach Rom geweilt hatten 1. Wie gesagt, hatte das Konzil schon am 19 Januar von ihrem Kommen gehört. Sicheres darüber erfuhr es aber erst am 18 Februar durch den Kardinallegaten Cesarini. Auf seine Anregung hin schichte es ihr den Bischof Philibert von Coutances, den Abt von Conques und den Propst von St. Severin in Köln, Heinrich Erpel, entgegen mit der Bitte, die eben in Gange befindlichen Verhandlungen mit der Hussitischen Gesandtschaft und überhaupt den Fortgang des Konzils nicht zu stören 2. Die Drei waren am 2 März wieder zurück3, und es kann wohl sein, daß ihre 10 Mitteilungen bei dem oben erwähnten Vertagungsbeschluß vom 3 März mitwirkten. Am 5. folgten ihnen die päpstlichen Gesandten 4. Die erste Audienz, in der Juan de Mella in allgemeinen Wendungen über den Wunsch des Papstes, daß ein allgemeines Konzil gehalten werde, sprach, fand am 7 März statt 5. Am 9. legte dann der Uditore Abt Nikolaus von S. Maria de Moniacis den Zweck der Gesandtschaft dar 6. Alles, was er vortrug, gruppierte sich um die Forderung der Ubersiedlung des Konzils nach Bologna oder einem anderen passend gelegenen Italienischen Orte und den Widerruf aller zum Nachteil des päpstlichen Stuhles ergangenen Verfügungen. Als Gegen- leistung des Papstes bot er die Annullierung der gegen das Konzil gerichteten päpstlichen 20 Erlasse an. Da aber mit der Möglichkeit zu rechnen war, daß die Hussiten die Be- schickung eines Italienischen Konzilsortes ablehnen würden, so schlug er vor, in diesem Falle das Konzil noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkte in Basel fortzusetzen und bis dahin die Hussitenverhandlungen und Friedensangelegenheiten zu erledigen. Die Kirchen- reform jedoch sollte unter allen Umständen erst an dem neuen Konzilsorte vorgenommen 25 werden. So weit entsprachen seine Ausführungen der Instruktion, die der Papst seinen Ge- sandten am 14 Dezember erteilt hatte 7. Der schroffe Standpunkt, der hier zum Ausdruck kam, war aber inzwischen durch zwei neue Instruktionen vom 18 Januar und 1 Februar, von denen jene wohl die Folge des Konzilsdekretes vom 18 Dezember, diese die der Eröff- so nungen der kurfürstlichen Gesandtschaft gewesen war, schr wesentlich gemildert worden. In der Instruktion vom 18 Januar 8 hatten nämlich die Gesandten für den Fall, daß (feria 4 post invocavit) an (Wien Hofbibl. cod. ms. weiterbexiehen solle; dat. Rome apud s. Petrum 5111 fol. 250b not. chart. coaeva). — 1433 ind. II die 15 januarii pont. a. 2; suser. 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 365 Z. Iff. und Segovia A. de Perusio. (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 lib. 4 cap. 18 (a. a. O. 2, 335). Mella's Rede 35 fol. 91a cop. chart. coaeva.) 1 „Noli timere filia Syon" findet man bei Martène In Siena waren die Gesandten kurx vor dem 8, 538-542, Mansi 30, 495-498 und Mansi, Suppl. 22 Januar, wie sich aus unserer nr. 438 ergiebt. 4, 685-688. Das Sienesische Concistorio beschloß am 21 Fe- 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 366 Z. 28 ff. und Segovia bruar, den vier zur Zeit in Siena befindlichen lib. 4 cap. 18 (a. a. O. 2, 335). Die Rede des 40 päpstlichen Gesandten Wein u. s. w. bis xum Be- Abtes „Ecce nunc tempus acceptabile“ ist gedruckt trage von 120 lb. xu schenken (Siena Staats-A. bei Martène 8, 542-550, Mansi 30, 498-507, Mansi, Delib. del Concist. 1432 gennaio e febbraio fol. 25a Suppl. 4, 689-698. not. chart. coaeva). Die Instruktion („Inter omnes pastoralis officii 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 352 Z. 15-19, auch curas“) ist gedruckt bei Martène 8, 551-553, Mansi 45 Z. 23 ff. 30, 508-509, Mansi, Suppl. 4, 699-701 und in Mon. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 361 Z. 13-16. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 335-337 (Se- 4 Vgl. Haller a. a. O. I, 308. Auch in einem govia lib. 4 cap. 18). Bericht über die Propositionen der päpstlichen Ge- 8 Die Instruktion (, Sedis apostolice circumspecta sandten vom 9 Märx, der sich in München Staats- clemencia") ist gedruckt bei Martène 8, 554-556, 50 bibl. cod. lat. 19524 fol. 12 a-13b (not. chart. saec. 15) Mansi 30, 510-511, Mansi, Suppl. 4, 701-703 und findet, wird der 5 Märx (feria 5 post invocavit) ge- in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 338-340 nannt. Das S. 618 Anm. 2 erwähnte Reportatorium (Segovia lib. 4 cap. 18). actorum concilii Basiliensis giebt dagegen den 4 März 15 80
Einleitung. 629 und sie war dann zu derselben Zeit in Siena beim König gewesen, zu der dort auch die kurfürstlichen Gesandten auf der Durchreise von Florenz nach Rom geweilt hatten 1. Wie gesagt, hatte das Konzil schon am 19 Januar von ihrem Kommen gehört. Sicheres darüber erfuhr es aber erst am 18 Februar durch den Kardinallegaten Cesarini. Auf seine Anregung hin schichte es ihr den Bischof Philibert von Coutances, den Abt von Conques und den Propst von St. Severin in Köln, Heinrich Erpel, entgegen mit der Bitte, die eben in Gange befindlichen Verhandlungen mit der Hussitischen Gesandtschaft und überhaupt den Fortgang des Konzils nicht zu stören 2. Die Drei waren am 2 März wieder zurück3, und es kann wohl sein, daß ihre 10 Mitteilungen bei dem oben erwähnten Vertagungsbeschluß vom 3 März mitwirkten. Am 5. folgten ihnen die päpstlichen Gesandten 4. Die erste Audienz, in der Juan de Mella in allgemeinen Wendungen über den Wunsch des Papstes, daß ein allgemeines Konzil gehalten werde, sprach, fand am 7 März statt 5. Am 9. legte dann der Uditore Abt Nikolaus von S. Maria de Moniacis den Zweck der Gesandtschaft dar 6. Alles, was er vortrug, gruppierte sich um die Forderung der Ubersiedlung des Konzils nach Bologna oder einem anderen passend gelegenen Italienischen Orte und den Widerruf aller zum Nachteil des päpstlichen Stuhles ergangenen Verfügungen. Als Gegen- leistung des Papstes bot er die Annullierung der gegen das Konzil gerichteten päpstlichen 20 Erlasse an. Da aber mit der Möglichkeit zu rechnen war, daß die Hussiten die Be- schickung eines Italienischen Konzilsortes ablehnen würden, so schlug er vor, in diesem Falle das Konzil noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkte in Basel fortzusetzen und bis dahin die Hussitenverhandlungen und Friedensangelegenheiten zu erledigen. Die Kirchen- reform jedoch sollte unter allen Umständen erst an dem neuen Konzilsorte vorgenommen 25 werden. So weit entsprachen seine Ausführungen der Instruktion, die der Papst seinen Ge- sandten am 14 Dezember erteilt hatte 7. Der schroffe Standpunkt, der hier zum Ausdruck kam, war aber inzwischen durch zwei neue Instruktionen vom 18 Januar und 1 Februar, von denen jene wohl die Folge des Konzilsdekretes vom 18 Dezember, diese die der Eröff- so nungen der kurfürstlichen Gesandtschaft gewesen war, schr wesentlich gemildert worden. In der Instruktion vom 18 Januar 8 hatten nämlich die Gesandten für den Fall, daß (feria 4 post invocavit) an (Wien Hofbibl. cod. ms. weiterbexiehen solle; dat. Rome apud s. Petrum 5111 fol. 250b not. chart. coaeva). — 1433 ind. II die 15 januarii pont. a. 2; suser. 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 365 Z. Iff. und Segovia A. de Perusio. (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 lib. 4 cap. 18 (a. a. O. 2, 335). Mella's Rede 35 fol. 91a cop. chart. coaeva.) 1 „Noli timere filia Syon" findet man bei Martène In Siena waren die Gesandten kurx vor dem 8, 538-542, Mansi 30, 495-498 und Mansi, Suppl. 22 Januar, wie sich aus unserer nr. 438 ergiebt. 4, 685-688. Das Sienesische Concistorio beschloß am 21 Fe- 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 366 Z. 28 ff. und Segovia bruar, den vier zur Zeit in Siena befindlichen lib. 4 cap. 18 (a. a. O. 2, 335). Die Rede des 40 päpstlichen Gesandten Wein u. s. w. bis xum Be- Abtes „Ecce nunc tempus acceptabile“ ist gedruckt trage von 120 lb. xu schenken (Siena Staats-A. bei Martène 8, 542-550, Mansi 30, 498-507, Mansi, Delib. del Concist. 1432 gennaio e febbraio fol. 25a Suppl. 4, 689-698. not. chart. coaeva). Die Instruktion („Inter omnes pastoralis officii 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 352 Z. 15-19, auch curas“) ist gedruckt bei Martène 8, 551-553, Mansi 45 Z. 23 ff. 30, 508-509, Mansi, Suppl. 4, 699-701 und in Mon. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 361 Z. 13-16. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 335-337 (Se- 4 Vgl. Haller a. a. O. I, 308. Auch in einem govia lib. 4 cap. 18). Bericht über die Propositionen der päpstlichen Ge- 8 Die Instruktion (, Sedis apostolice circumspecta sandten vom 9 Märx, der sich in München Staats- clemencia") ist gedruckt bei Martène 8, 554-556, 50 bibl. cod. lat. 19524 fol. 12 a-13b (not. chart. saec. 15) Mansi 30, 510-511, Mansi, Suppl. 4, 701-703 und findet, wird der 5 Märx (feria 5 post invocavit) ge- in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 338-340 nannt. Das S. 618 Anm. 2 erwähnte Reportatorium (Segovia lib. 4 cap. 18). actorum concilii Basiliensis giebt dagegen den 4 März 15 80
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630 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. sich das Konzil weigern würde, einen Italienischen Ort zu wählen, Vollmacht zu dem Antrage erhalten, daß ein Ausschußt zur Entscheidung der Frage, ob das neue Konzil in Italien im Beiscin von Papst, Kardinälen und Kurie oder in Deutschland ohne sie zu halten sei, gebildet werden möge. Diesem Ausschuß sollten die Kurfürsten, die in Basel anwesenden königlichen, herzoglichen und fürstlichen Gesandten und zwölf ebenfalls schon in Basel befindliche nichtmailändische und dem Papst und dem Konzil genehme Prälaten angehören. Würde der Ausschußt für Deutschland stimmen, so sollte die Wahl des neuen Konzilsortes an folgende Bedingungen geknüpft werden. Erstens sei Basel von vorn herein von der Wahl auszuschließen. Zweitens misse der zu wählende Ort unabhängig sein oder, wenn dies nicht der Fall sei, zur freien Verfügung des Konzils gestellt werden. 10 Drittens müsse sich die städtische Verwaltung verpflichten, für den Schutz, die Förderung und die Freiheit des Konzils zu sorgen und zu jeder Zeit Geleit zu geben. Und viertens sei die Beschützung des Konzilsortes und der Konzilsmitglieder den Kurfürsten zu über- tragen, und zwar so, daß immer ein geistlicher und ein weltlicher Kurfürst dafür thätig seien. Außerdem bedang sich der Papst aus, daß neue Einladungen an die Prälaten 15 mit Angabe des Termins der ersten Session erlassen würden, und zwar „autoritate papae et concilii“, ferner daß er die Präsidenten ernenne und daß das Konzil „autoritate papae“ gehalten und jeder Beschluß „autoritate papae et concilii“ gefaſt werde, und endlich daß die Entscheidung wichtiger Angelegenheiten nicht eher erfolge, als bis fünf- undsiebzig Patriarchen, Erzbischöfe und Bischöfe anwesend seien. Selbstverständlich sollte 20 die schon in der Instruktion vom 14 Dezember ausgesprochene Forderung des Widerrufes und der Annullierung aller gegen ihn gerichteten Verfügungen des Konzils bestehen bleiben. Dagegen sollte der Widerruf der seinigen nicht mehr mit derselben Bestimmtheit wie damals zugesichert werden; die Instruktion bezeichnete ihn nur als möglich. Die andere, vom 1 Februar datierte Instruktion 1 hielt zwar alle diese Bedingungen 25 aufrecht, stattete aber die Gesandten mit der Vollmacht aus, auf die Bildung des Aus- schusses und damit auf die Erörterung der Frage, ob das Konzil in Deutschland oder in Italien zu halten sei, zu verzichten und sogleich einen Deutschen Konzilsort, aber wieder unter Ausschluß von Basel, zu bestimmen. Es wäre nun diplomatisch klug gewesen, erst abzuwarten, wie sich das Konzil zur so Frage der Ubersiedlung nach Italien stellen werde, und erst nach der Erteilung einer abschlägigen Antwort successive mit den milderen Vorschlägen hervorzutreten. Der Abt von S. Maria de Moniacis aber setzte dem Konzil auch gleich diese auseinander und machte dadurch natürlich ein allmähliches Zurückweichen auf der in den drei Instruk- tionen gewiesenen Bahn von vorn herein unmöglich. Nachdem einmal das Konzil den 35 äußersten Punkt kennen gelernt hatte, bis zu dem der Papst nachzugeben geneigt war, waren die in den Instruktionen vom 14 Dezember und 18 Januar enthaltenen Vorschläge überhaupt nicht mehr diskutierbar. Es konnte sich jetzt nur noch um Annahme oder Ablehnung des letzten Vorschlages handeln. Und daß hier die Entscheidung des Konzils in 5 1 Die Instruktion („Romani pontificis“) ist in den Handschriften verschieden datiert. Es haben 1433 pont. a. 2 falso ohne Tagesangabe] : Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 61b cop. membr. saec. 15 und die vier Segovia-Handschriften; 1432 3 kal. febr. [Jan. 30] pont. a. 2: Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 12100 fol. 189b-190a cop. chart. saec. 15 und Wien Hofbibl. cod. ms. 4710 fol. 403 ab cop. chart. coaeva; 1433 3 kal. febr. [Jan. 30] pont. a. 2: Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 3934 fol. 66b cop. chart. saec. 15; 1432 kal. febr. [Febr. I] pont. a. 2: Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 252b-253a 40 cop. chart. coaeva; 1433 kal. febr. [Febr. I] pont. a. 2: Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 212b cop. chart. coaeva und Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 213ab cop. chart. sacc. 15. Die älteren Drucke (Martène 8, 556-557; Mansi 30, 512; Mansi, Suppl. 45 4, 703-704) haben natürlich das Datum des 1 Fe- bruar, da sie auf cod. 243 in Douai xuriickgehen. Aus ihnen hat es Birk in die Segovia-Ausgabe (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 338) herübergenommen. 50
630 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. sich das Konzil weigern würde, einen Italienischen Ort zu wählen, Vollmacht zu dem Antrage erhalten, daß ein Ausschußt zur Entscheidung der Frage, ob das neue Konzil in Italien im Beiscin von Papst, Kardinälen und Kurie oder in Deutschland ohne sie zu halten sei, gebildet werden möge. Diesem Ausschuß sollten die Kurfürsten, die in Basel anwesenden königlichen, herzoglichen und fürstlichen Gesandten und zwölf ebenfalls schon in Basel befindliche nichtmailändische und dem Papst und dem Konzil genehme Prälaten angehören. Würde der Ausschußt für Deutschland stimmen, so sollte die Wahl des neuen Konzilsortes an folgende Bedingungen geknüpft werden. Erstens sei Basel von vorn herein von der Wahl auszuschließen. Zweitens misse der zu wählende Ort unabhängig sein oder, wenn dies nicht der Fall sei, zur freien Verfügung des Konzils gestellt werden. 10 Drittens müsse sich die städtische Verwaltung verpflichten, für den Schutz, die Förderung und die Freiheit des Konzils zu sorgen und zu jeder Zeit Geleit zu geben. Und viertens sei die Beschützung des Konzilsortes und der Konzilsmitglieder den Kurfürsten zu über- tragen, und zwar so, daß immer ein geistlicher und ein weltlicher Kurfürst dafür thätig seien. Außerdem bedang sich der Papst aus, daß neue Einladungen an die Prälaten 15 mit Angabe des Termins der ersten Session erlassen würden, und zwar „autoritate papae et concilii“, ferner daß er die Präsidenten ernenne und daß das Konzil „autoritate papae“ gehalten und jeder Beschluß „autoritate papae et concilii“ gefaſt werde, und endlich daß die Entscheidung wichtiger Angelegenheiten nicht eher erfolge, als bis fünf- undsiebzig Patriarchen, Erzbischöfe und Bischöfe anwesend seien. Selbstverständlich sollte 20 die schon in der Instruktion vom 14 Dezember ausgesprochene Forderung des Widerrufes und der Annullierung aller gegen ihn gerichteten Verfügungen des Konzils bestehen bleiben. Dagegen sollte der Widerruf der seinigen nicht mehr mit derselben Bestimmtheit wie damals zugesichert werden; die Instruktion bezeichnete ihn nur als möglich. Die andere, vom 1 Februar datierte Instruktion 1 hielt zwar alle diese Bedingungen 25 aufrecht, stattete aber die Gesandten mit der Vollmacht aus, auf die Bildung des Aus- schusses und damit auf die Erörterung der Frage, ob das Konzil in Deutschland oder in Italien zu halten sei, zu verzichten und sogleich einen Deutschen Konzilsort, aber wieder unter Ausschluß von Basel, zu bestimmen. Es wäre nun diplomatisch klug gewesen, erst abzuwarten, wie sich das Konzil zur so Frage der Ubersiedlung nach Italien stellen werde, und erst nach der Erteilung einer abschlägigen Antwort successive mit den milderen Vorschlägen hervorzutreten. Der Abt von S. Maria de Moniacis aber setzte dem Konzil auch gleich diese auseinander und machte dadurch natürlich ein allmähliches Zurückweichen auf der in den drei Instruk- tionen gewiesenen Bahn von vorn herein unmöglich. Nachdem einmal das Konzil den 35 äußersten Punkt kennen gelernt hatte, bis zu dem der Papst nachzugeben geneigt war, waren die in den Instruktionen vom 14 Dezember und 18 Januar enthaltenen Vorschläge überhaupt nicht mehr diskutierbar. Es konnte sich jetzt nur noch um Annahme oder Ablehnung des letzten Vorschlages handeln. Und daß hier die Entscheidung des Konzils in 5 1 Die Instruktion („Romani pontificis“) ist in den Handschriften verschieden datiert. Es haben 1433 pont. a. 2 falso ohne Tagesangabe] : Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 61b cop. membr. saec. 15 und die vier Segovia-Handschriften; 1432 3 kal. febr. [Jan. 30] pont. a. 2: Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 12100 fol. 189b-190a cop. chart. saec. 15 und Wien Hofbibl. cod. ms. 4710 fol. 403 ab cop. chart. coaeva; 1433 3 kal. febr. [Jan. 30] pont. a. 2: Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 3934 fol. 66b cop. chart. saec. 15; 1432 kal. febr. [Febr. I] pont. a. 2: Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 252b-253a 40 cop. chart. coaeva; 1433 kal. febr. [Febr. I] pont. a. 2: Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 212b cop. chart. coaeva und Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 213ab cop. chart. sacc. 15. Die älteren Drucke (Martène 8, 556-557; Mansi 30, 512; Mansi, Suppl. 45 4, 703-704) haben natürlich das Datum des 1 Fe- bruar, da sie auf cod. 243 in Douai xuriickgehen. Aus ihnen hat es Birk in die Segovia-Ausgabe (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 338) herübergenommen. 50
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Einleitung. 631 negativem Sinne ausgefallen sein würde, wenn nicht vorher die Bulle vom 14 Februar (nr. 386) bekannt geworden wäre, kann nicht zweifelhaft sein. Die Darlegungen des Abtes forderten es ja förmlich zum Weiterverharren in seiner bisherigen ablehnenden Haltung heraus, da sie so deutlich erkennen ließen, daßt die Stellung des Gegners er- schüttert und sein Rückzug bis zu dem Punkte, der ihm in der Antwort an seine Ge- sandten vom 3 September 1432 bezeichnet worden war, woll nur noch eine Frage der Zeit sei. Mit der Prüfung der Propositionen des Abtes und der Aufdeckung ihrer Blößen wurde am 14 März ein Ausschuß von je sechs Mitgliedern der einzelnen Deputationen 10 beauftragt. Mit Hilfe des von ihm hergerichteten Materials sollte dann das Plenum der Deputationen die Antwort des Konzils entwerfen 1. Während Ausschuß und Plenum noch in Thätigkeit waren, kam am 24 März2 der königliche Spezialgesandte Bischof Johannes von Chur, kehrten am 27 März3 die kurfürstlichen Gesandten mit der päpstlichen Bulle vom 14 Februar zurück. Den Zweck der Gesandtschaft des Bischofs von Chur haben wir zum Teil schon oben S. 567 kennen gelernt. Seine Abreise von Siena, die, nach dem Datum seines Be- glaubigungsschreibens (nr. 399) zu schließen, für Anfang Februar geplant gewesen war, hatte sich ganz erheblich verzögert, wahrscheinlich weil ihm Florenz auf päpstliches Er- suchen den Geleitsbrief verweigert hatte 4. Er trat seine Reise erst am 22 Februar an 5, 20 also kurz nachdem die seit dem 10 Februar unter Sigmunds Vermittlung geführten Frie- densverhandlungen zwischen Florenz und Siena infolge des unzeitigen Dazwischenfahrens Luccas gescheiterts und als eben die ersten Nachrichten von der Anerkennung des Kon- zils durch den Papst in Siena eingetroffen waren 7. Er überreichte in der Generalkongregation vom 24 März ein Beglaubigungsschrei- 25 ben 8 des Königs und zwei auf ihn und Herzog Wilhelm lautende Vollmachten, unsere nrr. 357? und 398, und legte dann dem Konzil das bisherige Verhalten des Königs zum Papst in der Konzilsfrage dar 1°. Außterdem hatte er noch besondere Aufträge Sigmunds auszurichten, zu deren Entgegennahme die Deputacio pro communibus die Erzbischöfe von Lyon und Mailand, die Deputacio fidei den Kardinal s. Petri ad vincula und den Bischof so von Regensburg, die Deputacio reformatorii den Kardinal von Piacenza und den Pa- triarchen von Antiochien, und die Deputacio pro pace die Kardinäle von St. Eustach und von Fermo deputierte11. Von welcher Art sie waren, wissen wir leider nicht. Viel- leicht bezogen sie sich auf das Prozeßverfahren gegen den Papst und besonders die Ab- sicht des Königs, Siena zu verlassen und, ohne die Kaiserkrone erlangt zu haben, über 35 Talamone und Nizza nach Basel zurückzukchren 12. Es scheint aber nicht so, als ob die Darlegungen des Bischofs und die päpstliche Bulle vom 14 Februar, die die kurfürstlichen Gesandten am 27 März — allerdings noch nicht im Original, sondern nur in Abschrift13 — überreichten, irgend welchen Ein- 15 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 369 Z. 20-25. 2 Vgl. ebenda 2, 373 Z. 27-37. 3 Vgl. ebenda 2, 374 Z. 23 ff. Vgl. Documenti di storia italiana 3, 562. 5 Vgl. nr. 402. 6 Vgl. darüber die Einleitung xu lit. A a der 45 nächsten Hauptabteilung. Vgl. S. 624. s Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 399. Haller a. a. O. 2, 373 Anm. I identifixiert das Beglaubigungsschreiben irrtümlich mit unserer 50 nr. 401. 9 Vgl. S. 567. Brunet (bei Haller a. a. O. 2, 373 40 Z. 29) spricht nur von einem mandatum sufficiens, ohne den Inhalt xu charakterisieren. Man könnte also darunter ebensogut die beiden oben genannten nrr. 357 und 398 wie die letxtere allein verstehen. Indessen macht es die S. 593 Z. 25-27 mitgeteilte Bemerkung zum Florentiner Exemplar unserer nr. 357 ganx xweifellos, daß auch diese Vollmacht am 24 Märx vorgelegt und verlesen worden ist. 10 Vgl. Haller a. a. O. 2, 373 Z. 30-31. 11 Haller a. a. O. 2, 374 Z. 7-II. 12 Vgl. die Einleitung xu lit. A a der nächsten Hauptabteilung. 13 Vgl. S. 622.
Einleitung. 631 negativem Sinne ausgefallen sein würde, wenn nicht vorher die Bulle vom 14 Februar (nr. 386) bekannt geworden wäre, kann nicht zweifelhaft sein. Die Darlegungen des Abtes forderten es ja förmlich zum Weiterverharren in seiner bisherigen ablehnenden Haltung heraus, da sie so deutlich erkennen ließen, daßt die Stellung des Gegners er- schüttert und sein Rückzug bis zu dem Punkte, der ihm in der Antwort an seine Ge- sandten vom 3 September 1432 bezeichnet worden war, woll nur noch eine Frage der Zeit sei. Mit der Prüfung der Propositionen des Abtes und der Aufdeckung ihrer Blößen wurde am 14 März ein Ausschuß von je sechs Mitgliedern der einzelnen Deputationen 10 beauftragt. Mit Hilfe des von ihm hergerichteten Materials sollte dann das Plenum der Deputationen die Antwort des Konzils entwerfen 1. Während Ausschuß und Plenum noch in Thätigkeit waren, kam am 24 März2 der königliche Spezialgesandte Bischof Johannes von Chur, kehrten am 27 März3 die kurfürstlichen Gesandten mit der päpstlichen Bulle vom 14 Februar zurück. Den Zweck der Gesandtschaft des Bischofs von Chur haben wir zum Teil schon oben S. 567 kennen gelernt. Seine Abreise von Siena, die, nach dem Datum seines Be- glaubigungsschreibens (nr. 399) zu schließen, für Anfang Februar geplant gewesen war, hatte sich ganz erheblich verzögert, wahrscheinlich weil ihm Florenz auf päpstliches Er- suchen den Geleitsbrief verweigert hatte 4. Er trat seine Reise erst am 22 Februar an 5, 20 also kurz nachdem die seit dem 10 Februar unter Sigmunds Vermittlung geführten Frie- densverhandlungen zwischen Florenz und Siena infolge des unzeitigen Dazwischenfahrens Luccas gescheiterts und als eben die ersten Nachrichten von der Anerkennung des Kon- zils durch den Papst in Siena eingetroffen waren 7. Er überreichte in der Generalkongregation vom 24 März ein Beglaubigungsschrei- 25 ben 8 des Königs und zwei auf ihn und Herzog Wilhelm lautende Vollmachten, unsere nrr. 357? und 398, und legte dann dem Konzil das bisherige Verhalten des Königs zum Papst in der Konzilsfrage dar 1°. Außterdem hatte er noch besondere Aufträge Sigmunds auszurichten, zu deren Entgegennahme die Deputacio pro communibus die Erzbischöfe von Lyon und Mailand, die Deputacio fidei den Kardinal s. Petri ad vincula und den Bischof so von Regensburg, die Deputacio reformatorii den Kardinal von Piacenza und den Pa- triarchen von Antiochien, und die Deputacio pro pace die Kardinäle von St. Eustach und von Fermo deputierte11. Von welcher Art sie waren, wissen wir leider nicht. Viel- leicht bezogen sie sich auf das Prozeßverfahren gegen den Papst und besonders die Ab- sicht des Königs, Siena zu verlassen und, ohne die Kaiserkrone erlangt zu haben, über 35 Talamone und Nizza nach Basel zurückzukchren 12. Es scheint aber nicht so, als ob die Darlegungen des Bischofs und die päpstliche Bulle vom 14 Februar, die die kurfürstlichen Gesandten am 27 März — allerdings noch nicht im Original, sondern nur in Abschrift13 — überreichten, irgend welchen Ein- 15 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 369 Z. 20-25. 2 Vgl. ebenda 2, 373 Z. 27-37. 3 Vgl. ebenda 2, 374 Z. 23 ff. Vgl. Documenti di storia italiana 3, 562. 5 Vgl. nr. 402. 6 Vgl. darüber die Einleitung xu lit. A a der 45 nächsten Hauptabteilung. Vgl. S. 624. s Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 399. Haller a. a. O. 2, 373 Anm. I identifixiert das Beglaubigungsschreiben irrtümlich mit unserer 50 nr. 401. 9 Vgl. S. 567. Brunet (bei Haller a. a. O. 2, 373 40 Z. 29) spricht nur von einem mandatum sufficiens, ohne den Inhalt xu charakterisieren. Man könnte also darunter ebensogut die beiden oben genannten nrr. 357 und 398 wie die letxtere allein verstehen. Indessen macht es die S. 593 Z. 25-27 mitgeteilte Bemerkung zum Florentiner Exemplar unserer nr. 357 ganx xweifellos, daß auch diese Vollmacht am 24 Märx vorgelegt und verlesen worden ist. 10 Vgl. Haller a. a. O. 2, 373 Z. 30-31. 11 Haller a. a. O. 2, 374 Z. 7-II. 12 Vgl. die Einleitung xu lit. A a der nächsten Hauptabteilung. 13 Vgl. S. 622.
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632 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. druck auf das Konzil gemacht hätten 1. Die Beratungen über die Propositionen der päpstlichen Gesandten nahmen vielmehr ihren ungestörten Fortgang. Am 3 April beschloßs man, ihnen am 4. zu antworten 2. Und so geschah es, trotzdem die Gesandten zu ver- stehen gaben, daß sie im Hinblick auf jene Bulle des Papstes nicht mehr auf ciner Ant- wort beständen und auch ihre sonstigen Aufträge nicht weiterzuverfolgen gedächten 3. Zunächst erklärte ihnen Cesarini, daß das Konzil weder seine bisherigen Hand- lungen annullieren noch in einen Ortswechsel willigen könne 4. Und dann las der Ba- seler Offizial Heinrich von Beinheim die eigentliche Antwort 5 vor, die die päpstlichen Gesandten in nicht geringes Erstaunen versetzte 6. Das Konzil wies darin gegenüber der Behauptung Mella's, daß der Papst auf Erden keinen Richter habe, auf die einschlä- 10 gigen Dekrete des Konstanzer Konzils hin, aus denen unwiderleglich hervorgehe, daß sich der Papst in Glaubens-, Schisma- und Reformsachen den Beschlüssen der allgemeinen Konzilien zu fügen habe. Es bestritt dem Papst das Recht, ein einmal eröffnetes Konzil ohne dessen Einwilligung aufzulösen oder nach einem anderen Orte zu verlegen, und ver- langte, daß er, da ihn seine Krankheit nach Aussage der Arzte für längere Zeit am 15 Besuch des Konzils hindere, wie jeder Andere seinen Prokurator in Basel habe. Dann ging es auf die in den drei Instruktionen enthaltenen Vorschläge ein und führte aus, warum sie unannehmbar seien. Ganz besonders beanstandete es den Ausdruck „attenta revocare“. Es behauptete, daß durch ihn die Konzilsdekrete geradezu als „de facto et non de jure presumta et facta“ charakterisiert würden. Wenn es also widerrufe, so ge- 20 stehe es damit indirekt zu, daß es zum Erlaß der Dekrete rechtlich nicht befugt gewesen sei, mithin überhaupt keine Befugnisse gehabt habe und folglich auch kein allgemeines Konzil gewesen sei noch jetzt sei. Mit dieser Behauptung hatte es cigentlich auch gleich den Stab über die Bulle vom 14 Februar gebrochen, die ihm ja, wie wir schon geschen haben, ebenfalls, wenn auch in 25 versteckter Form, den Charakter cines allgemeinen Konzils abstritt. Das erkannten wohl auch die päpstlichen Gesandten. Wenigstens machten sie keinen Versuch, das Konzil zur Annahme der Bulle zu bewegen. Sie hielten es für das Beste, den Bischof von Cervia nach Rom zurüchzuschicken, um dem Papst nahe zu legen, die Forderung der Adhärenz und des Widerrufes der Auflösungsbulle zu erfüllen und so seinen Frieden mit dem 30 Konzil zu machen 7. Der Bischof war wohl schon auf dem Wege nach Rom, als am 13 April oder kurz vorher ein Gesandter Sigmunds, Nikolaus von Bladen, in Basel eintraf. Er war am 10 März oder bald danach 8 von Siena abgegangen, also wenige Tage nachdem Matko von Thallóczy mit einer neuen Florentinischen Gesandtschaft nach Siena zurüickgekehrt 35 und die Aussicht auf den Abschluß eines Ubereinkommens mit Florenz wieder gestiegen war 9 und ferner wenige Tage nachdem sich Jakob von Sirck von Siena nach Rom be- 1 Die Promotoren des Konxils erklärten noch am 27 Märx unmittelbar nach der Verlesung der päpst- lichen Bulle diese als ungeniigend, da der Papst die in den Konxilsdekreten gestellten Forderungen nicht erfüllt habe. Sie verlangten, daſt die Bulle den kurfürstlichen Gesandten nicht xurickgegeben, son- dern xu den Konxilsakten genommen werde. Die Generalkongregation überwies sie dann den Depu- tationen xur Prüfung. (Haller a. a. O. 2, 374 Z. 27-30 und Z. 32-33; Segovia lib. 4 cap. 19 a. a. O. 2, 34I.) 2 Haller a. a. O. 2, 379 Z. 20-23; vgl. auch 2, 377 Z. 4-8. 3 Haller a. a. O. 2, 380 Z. 8-12. 4 Haller a. a. O. 2, 380 Z. 13-15; Segovia lib. 4 сар. 20 (а. а. О. 2, 344). 5 Die Antwort („ Cum sicut secundum Gregorium“) 40 ist gedruckt bei Martène 8, 557-571, Mansi 30, 512- 524 und Mansi, Suppl. 4, 704-716. Vgl. auch Segovia lib. 4 cap. 20 (a. a. O. 2, 344). 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 380 Z. 19-32. Vgl. Segovia lib. 4 cap. 35 und 38 (a. a. O. 45 2, 369 und 380). 8 Von diesem Tage war sein nicht mehr vor- handenes Beglaubigungsschreiben datiert, dessen In- halt Segovia lib. 4 cap. 23 (a. a. O. 2, 348) mitteilt. 9 Vgl. darüiber die Einleitung xu lit. A a der 50 nächsten Hauptabteilung.
632 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. druck auf das Konzil gemacht hätten 1. Die Beratungen über die Propositionen der päpstlichen Gesandten nahmen vielmehr ihren ungestörten Fortgang. Am 3 April beschloßs man, ihnen am 4. zu antworten 2. Und so geschah es, trotzdem die Gesandten zu ver- stehen gaben, daß sie im Hinblick auf jene Bulle des Papstes nicht mehr auf ciner Ant- wort beständen und auch ihre sonstigen Aufträge nicht weiterzuverfolgen gedächten 3. Zunächst erklärte ihnen Cesarini, daß das Konzil weder seine bisherigen Hand- lungen annullieren noch in einen Ortswechsel willigen könne 4. Und dann las der Ba- seler Offizial Heinrich von Beinheim die eigentliche Antwort 5 vor, die die päpstlichen Gesandten in nicht geringes Erstaunen versetzte 6. Das Konzil wies darin gegenüber der Behauptung Mella's, daß der Papst auf Erden keinen Richter habe, auf die einschlä- 10 gigen Dekrete des Konstanzer Konzils hin, aus denen unwiderleglich hervorgehe, daß sich der Papst in Glaubens-, Schisma- und Reformsachen den Beschlüssen der allgemeinen Konzilien zu fügen habe. Es bestritt dem Papst das Recht, ein einmal eröffnetes Konzil ohne dessen Einwilligung aufzulösen oder nach einem anderen Orte zu verlegen, und ver- langte, daß er, da ihn seine Krankheit nach Aussage der Arzte für längere Zeit am 15 Besuch des Konzils hindere, wie jeder Andere seinen Prokurator in Basel habe. Dann ging es auf die in den drei Instruktionen enthaltenen Vorschläge ein und führte aus, warum sie unannehmbar seien. Ganz besonders beanstandete es den Ausdruck „attenta revocare“. Es behauptete, daß durch ihn die Konzilsdekrete geradezu als „de facto et non de jure presumta et facta“ charakterisiert würden. Wenn es also widerrufe, so ge- 20 stehe es damit indirekt zu, daß es zum Erlaß der Dekrete rechtlich nicht befugt gewesen sei, mithin überhaupt keine Befugnisse gehabt habe und folglich auch kein allgemeines Konzil gewesen sei noch jetzt sei. Mit dieser Behauptung hatte es cigentlich auch gleich den Stab über die Bulle vom 14 Februar gebrochen, die ihm ja, wie wir schon geschen haben, ebenfalls, wenn auch in 25 versteckter Form, den Charakter cines allgemeinen Konzils abstritt. Das erkannten wohl auch die päpstlichen Gesandten. Wenigstens machten sie keinen Versuch, das Konzil zur Annahme der Bulle zu bewegen. Sie hielten es für das Beste, den Bischof von Cervia nach Rom zurüchzuschicken, um dem Papst nahe zu legen, die Forderung der Adhärenz und des Widerrufes der Auflösungsbulle zu erfüllen und so seinen Frieden mit dem 30 Konzil zu machen 7. Der Bischof war wohl schon auf dem Wege nach Rom, als am 13 April oder kurz vorher ein Gesandter Sigmunds, Nikolaus von Bladen, in Basel eintraf. Er war am 10 März oder bald danach 8 von Siena abgegangen, also wenige Tage nachdem Matko von Thallóczy mit einer neuen Florentinischen Gesandtschaft nach Siena zurüickgekehrt 35 und die Aussicht auf den Abschluß eines Ubereinkommens mit Florenz wieder gestiegen war 9 und ferner wenige Tage nachdem sich Jakob von Sirck von Siena nach Rom be- 1 Die Promotoren des Konxils erklärten noch am 27 Märx unmittelbar nach der Verlesung der päpst- lichen Bulle diese als ungeniigend, da der Papst die in den Konxilsdekreten gestellten Forderungen nicht erfüllt habe. Sie verlangten, daſt die Bulle den kurfürstlichen Gesandten nicht xurickgegeben, son- dern xu den Konxilsakten genommen werde. Die Generalkongregation überwies sie dann den Depu- tationen xur Prüfung. (Haller a. a. O. 2, 374 Z. 27-30 und Z. 32-33; Segovia lib. 4 cap. 19 a. a. O. 2, 34I.) 2 Haller a. a. O. 2, 379 Z. 20-23; vgl. auch 2, 377 Z. 4-8. 3 Haller a. a. O. 2, 380 Z. 8-12. 4 Haller a. a. O. 2, 380 Z. 13-15; Segovia lib. 4 сар. 20 (а. а. О. 2, 344). 5 Die Antwort („ Cum sicut secundum Gregorium“) 40 ist gedruckt bei Martène 8, 557-571, Mansi 30, 512- 524 und Mansi, Suppl. 4, 704-716. Vgl. auch Segovia lib. 4 cap. 20 (a. a. O. 2, 344). 6 Vgl. Haller a. a. O. 2, 380 Z. 19-32. Vgl. Segovia lib. 4 cap. 35 und 38 (a. a. O. 45 2, 369 und 380). 8 Von diesem Tage war sein nicht mehr vor- handenes Beglaubigungsschreiben datiert, dessen In- halt Segovia lib. 4 cap. 23 (a. a. O. 2, 348) mitteilt. 9 Vgl. darüiber die Einleitung xu lit. A a der 50 nächsten Hauptabteilung.
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Einleitung, 633 geben hatte, um die ersten Schritte zur Verständigung Sigmunds mit dem Papst zw thun !, die, als Bladen in Basel eintraf, bereits erfolgt war. 2 . . Man muß diese Sachlage im Auge behalten, wenn man die Hauptpunkte der In- struktionen, die Sigmund Bladen mitgegeben hatte , Bohmenverhandlungen und Annahme dor päpstlichen Bulle vom 14 Februar durch das Konzil, richtig würdigen will ?. So wie die Dinge am 10 März standen, berechtigten sie Sigmund sehr wohl zu der Hoffnung, daß der Zeitpunkt, zu dem er Italien mit Ehren werde verlassen können, nicht mehr fern sein werde. Dieser Hoffnung gab er auch in einem von Bladen mit- gebrachten Briefe am das Konzil vom 4 Mórz, unserer mr. 404, Ausdruck, und ferner go wohl auch in der Instruktion für den Bischof von Chur. munds Namen das Konzil am 13 April dringend, Wenigstens bat dieser in Sig- es möge im Hinblick auf Sigmunds pevorstehende Rückkehr 3 die Hussitischen Gesandten, die sich an diesem Tage verabschie- den wollten, von der Abreise zurückhalten *. Der andere Punkt betraf die Bulle vom 14 Februar, an deren Annahme durch 5 das Koneil Sigmund jetzt ganz besonders viel liegen mußte, da sie die Basis für seine Verhandlungen mit dem Papst bildete. Daß das Konzil sie unbeanstandet werde passieren lassen, glaubte er nabürlich ebensowenig, wie es einige der kurfürstlichen Gesandten ge- glaubt hatten ®. Aber er erwartete, wie die Instruktion für Bladen, unsere nr. 407, zeigt, den ao folgte. Widerspruch gegen ihren Inhalt von einer anderen Seite her, als er thatsächlich er- Er nahm an, daß sich der Widerstand vor Allem gegen das Verlangen des Papstes richten werde, mit den Reformverhandlumgen erst nach der Ankunft der päpstlichen Prä- sidenten zu beginnen und bis dahin mur Glaubens- und Friedensfragen zu erledigen, und ferner besorgte er, daß das Konzil am der noch immer nicht erfolgten Bestätigung seiner Dehkrete Anstoß nehmen könnte. Aber beide Punkte schienen ihm wohl von untergeord- w neter Bedeutung zu sein und eine Ablehnung der Bulle und die Fortsetzung des un- erquicklichen Hin- und Herstreitens nicht zu rechtfertigen. Für ihn war das Wichtigste, daf der Papst überhaupt in die Erledigung der Glaubens-, Friedens- und Reformfragen an dem bisherigen Konzilsorte gewilligt hatte. An dem Wie und Wann der Erledigung lag ihm bei weitem wicht so viel als dem Konzil. 30 Hier trat also die zwar schon seit geraumer Zeit oder eigentlich gleich von Anfang an vorhandene, aber bisher verhüllt gebliebene Verschiedenheit der Stellung, die König und 1 Vgl. darüber die Einleïtumg xw lit. Ab der nächsten Hauptabteilung. ? Wir nehmen an, daß Nikolaus von Bladen nicht 35 blos die eine, 4m wnserer mr. 407 vorliegende In- struktion mitgebracht hat, sondern, noch. eine zweite, deren Inhalt sich ausschließlich auf die Verhand- lungen mit den Böhmen bexog. Diese dürfte für die Mitteilungen an den Bischof von Chur, jene für 40 die an Herzog Wilhelm von Bwiern bestimmt ge- wesen sein. Die cine lag dann dem xu Grunde, was der Bischof von Chur laut Segovia lib. 4 cap. 28 (a. a. O. 2, 348) dem Konańl am 13 April eröffnete, während der Inhalt der anderen durch Herxog Wilhelm 45 zunächst mw dem Kardinal Cesarint umd damn durch diesen am 14 April dem Konzil mitgeteilt wurde (vgl. Segovia, lib. 4 cap. 25 a. a. O. 2, 351). Segovia spricht dibrügens auch von. zwei lülere des Königs, auf die sich das oben erwühnte Beglaubigungs- 60 schreiben vom 10 Märx bexogen, habe, «nd. sagt aus- drücklich, daß der Inhalt des einen durch den Bischof von Chur, der des anderen durch Herzog Wilhelm dem Konzil bexw. dem Kardinal mitgeteilt worden sei. Der Brief Sigmunds am das Konzil vom 4 Mürx (nr. 404) kann hierbei richt in Betracht kommen; das xeigt schon die gamxe Art und. Weise, in der Segovia von ihm redet, 3 Der Pfarrer von Thorn [Andreas Pfaffendorf], der seit dem 7 April 1433 den Deutschen Orden im Konxil vertrat (vgl. Haller a. a. O. 2, 382 Z. 5-7), schrieb am 14: April an den Hochmeister Paul von Rusdorf u. A.: des montagés zu ostirn [Apr. 13] wart geentwert von eime ritthir ein cre- denzienbriff dem heilgen concilio vom Rómissche konigen und dorof kurzlich geworben, wie das der Rómissche konig alle sine schiffe bostalt hette und stunden iczunth im borth, do der ritthir von [orig. vom] im schid, also das her in siner eigen personen in dem heilgen concilio kurzlich welde sin; dat. zu Basil am dinstage zu ostivn. (Königsberg Staats- A. Schbl. XVII/a nr. 94 orig. chart. lit. clausa. c. sig. dn v. émpr. del.) ^ Vgl. Haller a. a. O. 2, 885 Z. 28-25: Segovia lib. 4 cap. 28 (a. a. O. 2, 546). ^ Vgl. S. 622 Amm. 5.
Einleitung, 633 geben hatte, um die ersten Schritte zur Verständigung Sigmunds mit dem Papst zw thun !, die, als Bladen in Basel eintraf, bereits erfolgt war. 2 . . Man muß diese Sachlage im Auge behalten, wenn man die Hauptpunkte der In- struktionen, die Sigmund Bladen mitgegeben hatte , Bohmenverhandlungen und Annahme dor päpstlichen Bulle vom 14 Februar durch das Konzil, richtig würdigen will ?. So wie die Dinge am 10 März standen, berechtigten sie Sigmund sehr wohl zu der Hoffnung, daß der Zeitpunkt, zu dem er Italien mit Ehren werde verlassen können, nicht mehr fern sein werde. Dieser Hoffnung gab er auch in einem von Bladen mit- gebrachten Briefe am das Konzil vom 4 Mórz, unserer mr. 404, Ausdruck, und ferner go wohl auch in der Instruktion für den Bischof von Chur. munds Namen das Konzil am 13 April dringend, Wenigstens bat dieser in Sig- es möge im Hinblick auf Sigmunds pevorstehende Rückkehr 3 die Hussitischen Gesandten, die sich an diesem Tage verabschie- den wollten, von der Abreise zurückhalten *. Der andere Punkt betraf die Bulle vom 14 Februar, an deren Annahme durch 5 das Koneil Sigmund jetzt ganz besonders viel liegen mußte, da sie die Basis für seine Verhandlungen mit dem Papst bildete. Daß das Konzil sie unbeanstandet werde passieren lassen, glaubte er nabürlich ebensowenig, wie es einige der kurfürstlichen Gesandten ge- glaubt hatten ®. Aber er erwartete, wie die Instruktion für Bladen, unsere nr. 407, zeigt, den ao folgte. Widerspruch gegen ihren Inhalt von einer anderen Seite her, als er thatsächlich er- Er nahm an, daß sich der Widerstand vor Allem gegen das Verlangen des Papstes richten werde, mit den Reformverhandlumgen erst nach der Ankunft der päpstlichen Prä- sidenten zu beginnen und bis dahin mur Glaubens- und Friedensfragen zu erledigen, und ferner besorgte er, daß das Konzil am der noch immer nicht erfolgten Bestätigung seiner Dehkrete Anstoß nehmen könnte. Aber beide Punkte schienen ihm wohl von untergeord- w neter Bedeutung zu sein und eine Ablehnung der Bulle und die Fortsetzung des un- erquicklichen Hin- und Herstreitens nicht zu rechtfertigen. Für ihn war das Wichtigste, daf der Papst überhaupt in die Erledigung der Glaubens-, Friedens- und Reformfragen an dem bisherigen Konzilsorte gewilligt hatte. An dem Wie und Wann der Erledigung lag ihm bei weitem wicht so viel als dem Konzil. 30 Hier trat also die zwar schon seit geraumer Zeit oder eigentlich gleich von Anfang an vorhandene, aber bisher verhüllt gebliebene Verschiedenheit der Stellung, die König und 1 Vgl. darüber die Einleïtumg xw lit. Ab der nächsten Hauptabteilung. ? Wir nehmen an, daß Nikolaus von Bladen nicht 35 blos die eine, 4m wnserer mr. 407 vorliegende In- struktion mitgebracht hat, sondern, noch. eine zweite, deren Inhalt sich ausschließlich auf die Verhand- lungen mit den Böhmen bexog. Diese dürfte für die Mitteilungen an den Bischof von Chur, jene für 40 die an Herzog Wilhelm von Bwiern bestimmt ge- wesen sein. Die cine lag dann dem xu Grunde, was der Bischof von Chur laut Segovia lib. 4 cap. 28 (a. a. O. 2, 348) dem Konańl am 13 April eröffnete, während der Inhalt der anderen durch Herxog Wilhelm 45 zunächst mw dem Kardinal Cesarint umd damn durch diesen am 14 April dem Konzil mitgeteilt wurde (vgl. Segovia, lib. 4 cap. 25 a. a. O. 2, 351). Segovia spricht dibrügens auch von. zwei lülere des Königs, auf die sich das oben erwühnte Beglaubigungs- 60 schreiben vom 10 Märx bexogen, habe, «nd. sagt aus- drücklich, daß der Inhalt des einen durch den Bischof von Chur, der des anderen durch Herzog Wilhelm dem Konzil bexw. dem Kardinal mitgeteilt worden sei. Der Brief Sigmunds am das Konzil vom 4 Mürx (nr. 404) kann hierbei richt in Betracht kommen; das xeigt schon die gamxe Art und. Weise, in der Segovia von ihm redet, 3 Der Pfarrer von Thorn [Andreas Pfaffendorf], der seit dem 7 April 1433 den Deutschen Orden im Konxil vertrat (vgl. Haller a. a. O. 2, 382 Z. 5-7), schrieb am 14: April an den Hochmeister Paul von Rusdorf u. A.: des montagés zu ostirn [Apr. 13] wart geentwert von eime ritthir ein cre- denzienbriff dem heilgen concilio vom Rómissche konigen und dorof kurzlich geworben, wie das der Rómissche konig alle sine schiffe bostalt hette und stunden iczunth im borth, do der ritthir von [orig. vom] im schid, also das her in siner eigen personen in dem heilgen concilio kurzlich welde sin; dat. zu Basil am dinstage zu ostivn. (Königsberg Staats- A. Schbl. XVII/a nr. 94 orig. chart. lit. clausa. c. sig. dn v. émpr. del.) ^ Vgl. Haller a. a. O. 2, 885 Z. 28-25: Segovia lib. 4 cap. 28 (a. a. O. 2, 546). ^ Vgl. S. 622 Amm. 5.
Strana 634
634 Konzil den päpstlichen Ansprüchen gegenüber einnahmen, offen zu Tage. Für das Konzil handelte es sich bei dem ganzen Konflikt um die Entscheidung einer Machtfrage: es wollte die vom Konstanzer Konzil zum Dogma erhobene, aber noch nie so recht zur Geltung gekommene Superiorität der allgemeinen Konzilien über den Papst endgiltig festlegen. Wollte es dieses Ziel erreichen, so durfte es jetzt die einmal aufgestellten Forderungen nicht fallen lassen, sondern mußte den Kampf fortsetzen, bis der Papst freiwillig oder gezwungen nachgab. Freilich lief es dabei Gefahr, zum Urheber einer neuen Kirchen- spaltung zu werden; aber die radikale Mehrheit seiner Mitglieder war — das lieſt der bisherige Verlauf der Dinge erkennen — offenbar entschlossen, auch dieses Risiko auf sich zu nehmen. Sie wollte durchaus ihren Willen durchsetzen und den Papst 10 demütigen. Gerade das Schisma war es nun aber, dessen Ausbruch Sigmund mit allen Mitteln hintanzuhalten suchte. Für ihn trat alles Andere hinter den Wunsch zurick, eine ein- trächtige Lösung der brennenden Glaubens-, Friedens- und Reformfragen durch Papst und Konzil herbeizuführen; dieser Wunsch, und nicht die Absicht, die ihn offenbar schr 15 wenig kümmernde Autoritätsfrage zu Gunsten des Konzils entscheiden zu helfen, war neben der Kaiserkrönung der Hauptgrund gewesen, der ihn die Mühseligkeiten des Italie- nischen Unternehmens bisher hatte tragen lassen. Die päpstliche Bulle vom 14 Februar bot nach seiner Ansicht eine annehmbare Grundlage zur Verständigung der beiden strei- tenden kirchlichen Faktoren mit einander. Es kam nur darauf an, daß das Konzil das 20 Entgegenkommen des Papstes durch kluge Nachgiebigkeit in den Sigmund nebensächlich dünkenden Punkten entsprechend vergalt. Die Bulle vom 14 Februar war gewissermaßen der Keil, den der Papst, vielleicht ohne es zu ahnen, in die freundlichen Bezichungen Sigmunds zum Konzil hineintrieb. Ihre Ablehnung mußte Sigmund verstimmen, weil dadurch das Ziel, dem er sich nahe 25 glaubte, wieder in weite Ferne gerückt wurde, und andererseits konnte das Konzil eine Verständigung des Königs mit dem Papst, die auf der Basis dieser Bulle erfolgte, kaum anders als einen Bruch der in der goldenen Bulle vom 22 November 1432 gegebenen feierlichen Versicherung der Adhärenz auffassen. Die Bulle leitete die Scheidung des Königs vom Konzil ein, die dann der Abschluß des Vertrages mit dem Papst vom 30 7 April 1433 besiegelte. Wer den Inhalt der Instruktion Bladens dem Konzil mitteilte, ob er selbst oder der Bischof von Chur oder Herzog Wilhelm von Baiern, ist nicht ganz klar. Aber viel- leicht darf man daraus, daß die Instruktion durch die Baierische Kanzlei überliefert ist, auf Herzog Wilhelm schließen. Die Mitteilung würde dann wohl am 14 April erfolgt 35 sein, an welchem Tage Wilhelm mit einigen Deputierten des Konzils zusammenkam, um sich der ihm vom König durch Bladen zugesandten Aufträge zu entledigen 1. Nach Se- govia2 bestanden diese Aufträge in der Bitte an das Konzil, die Erneuerung des Schisma zu vermeiden und das Verfahren gegen den Papst so lange einzustellen, bis die von diesem zum Besuch des Konzils aufgeforderten Prälaten in Basel angekommen sein wür- 40 den, ferner in der Mitteilung von der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Papst unter der Vermittlung Jakobs von Sirck, und endlich in der Versicherung seiner unwandelbaren Adhärenz. Darüber muß dann in den Deputationen verhandelt worden sein. Denn wir erfahren, daß die Deputacio pro communibus am 15 April die Absendung von zwei 15 Briefen an Sigmund beschloß, in deren einem ihm Mitteilung von dem vergeblichen Ver- suche des Konzils, die Hussitische Gesandtschaft zum Bleiben zu bewegen, gemacht wurde, während der andere, unsere nr. 409, in der Hauptsache eine vom Erzbischof 5 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Vgl. Haller a. a. O. 2, 385 Z. 25-29. 2 Segovia lib. 4 cap. 25 (a. a. O. 2, 351).
634 Konzil den päpstlichen Ansprüchen gegenüber einnahmen, offen zu Tage. Für das Konzil handelte es sich bei dem ganzen Konflikt um die Entscheidung einer Machtfrage: es wollte die vom Konstanzer Konzil zum Dogma erhobene, aber noch nie so recht zur Geltung gekommene Superiorität der allgemeinen Konzilien über den Papst endgiltig festlegen. Wollte es dieses Ziel erreichen, so durfte es jetzt die einmal aufgestellten Forderungen nicht fallen lassen, sondern mußte den Kampf fortsetzen, bis der Papst freiwillig oder gezwungen nachgab. Freilich lief es dabei Gefahr, zum Urheber einer neuen Kirchen- spaltung zu werden; aber die radikale Mehrheit seiner Mitglieder war — das lieſt der bisherige Verlauf der Dinge erkennen — offenbar entschlossen, auch dieses Risiko auf sich zu nehmen. Sie wollte durchaus ihren Willen durchsetzen und den Papst 10 demütigen. Gerade das Schisma war es nun aber, dessen Ausbruch Sigmund mit allen Mitteln hintanzuhalten suchte. Für ihn trat alles Andere hinter den Wunsch zurick, eine ein- trächtige Lösung der brennenden Glaubens-, Friedens- und Reformfragen durch Papst und Konzil herbeizuführen; dieser Wunsch, und nicht die Absicht, die ihn offenbar schr 15 wenig kümmernde Autoritätsfrage zu Gunsten des Konzils entscheiden zu helfen, war neben der Kaiserkrönung der Hauptgrund gewesen, der ihn die Mühseligkeiten des Italie- nischen Unternehmens bisher hatte tragen lassen. Die päpstliche Bulle vom 14 Februar bot nach seiner Ansicht eine annehmbare Grundlage zur Verständigung der beiden strei- tenden kirchlichen Faktoren mit einander. Es kam nur darauf an, daß das Konzil das 20 Entgegenkommen des Papstes durch kluge Nachgiebigkeit in den Sigmund nebensächlich dünkenden Punkten entsprechend vergalt. Die Bulle vom 14 Februar war gewissermaßen der Keil, den der Papst, vielleicht ohne es zu ahnen, in die freundlichen Bezichungen Sigmunds zum Konzil hineintrieb. Ihre Ablehnung mußte Sigmund verstimmen, weil dadurch das Ziel, dem er sich nahe 25 glaubte, wieder in weite Ferne gerückt wurde, und andererseits konnte das Konzil eine Verständigung des Königs mit dem Papst, die auf der Basis dieser Bulle erfolgte, kaum anders als einen Bruch der in der goldenen Bulle vom 22 November 1432 gegebenen feierlichen Versicherung der Adhärenz auffassen. Die Bulle leitete die Scheidung des Königs vom Konzil ein, die dann der Abschluß des Vertrages mit dem Papst vom 30 7 April 1433 besiegelte. Wer den Inhalt der Instruktion Bladens dem Konzil mitteilte, ob er selbst oder der Bischof von Chur oder Herzog Wilhelm von Baiern, ist nicht ganz klar. Aber viel- leicht darf man daraus, daß die Instruktion durch die Baierische Kanzlei überliefert ist, auf Herzog Wilhelm schließen. Die Mitteilung würde dann wohl am 14 April erfolgt 35 sein, an welchem Tage Wilhelm mit einigen Deputierten des Konzils zusammenkam, um sich der ihm vom König durch Bladen zugesandten Aufträge zu entledigen 1. Nach Se- govia2 bestanden diese Aufträge in der Bitte an das Konzil, die Erneuerung des Schisma zu vermeiden und das Verfahren gegen den Papst so lange einzustellen, bis die von diesem zum Besuch des Konzils aufgeforderten Prälaten in Basel angekommen sein wür- 40 den, ferner in der Mitteilung von der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Papst unter der Vermittlung Jakobs von Sirck, und endlich in der Versicherung seiner unwandelbaren Adhärenz. Darüber muß dann in den Deputationen verhandelt worden sein. Denn wir erfahren, daß die Deputacio pro communibus am 15 April die Absendung von zwei 15 Briefen an Sigmund beschloß, in deren einem ihm Mitteilung von dem vergeblichen Ver- suche des Konzils, die Hussitische Gesandtschaft zum Bleiben zu bewegen, gemacht wurde, während der andere, unsere nr. 409, in der Hauptsache eine vom Erzbischof 5 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Vgl. Haller a. a. O. 2, 385 Z. 25-29. 2 Segovia lib. 4 cap. 25 (a. a. O. 2, 351).
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Einleitung. 635 von Mailand beantragte Verwahrung gegen den Vorwurf, als wolle es ein Schisma her- beiführen, enthielt 1. Die Mahnungen Sigmunds scheinen auf das Konzil wenig oder gar keinen Eindruck gemacht zu haben. Es ließ sich wenigstens weder durch sie noch durch die Romreise des Bischofs von Cervia von dem Weiterschreiten auf der einmal eingeschlagenen Bahn und namentlich nicht von der Erörterung der Bulle vom 14 Februar zurickhalten. Um zuerst von der letzteren zu reden, so begann sie am 22 April zunächst in einem zu diesem Zweck gebildeten Ausschuß, dem Kardinal Cesarini, der Bischof von Chur, die Erzbischöfe von Lyon und Mailand — diese drei als Deputierte der Depu- tacio pro communibus — und Mitglieder der anderen drei Deputationen angehörten 2 Uber seine Thätigkeit ist leider nichts bekannt. Die Stimmung war aber z. B. in der Deputacio fidei der Annahme der Bulle durchaus ungünstig. Diese Deputation, die die Bulle schon am 22 April als ungenügend und die Grundlagen des Konzils gefährdend bezeichnet hatte3, beantragte am 5 Mai die Veröffentlichung eines Dekretes des Inhaltes, 15 daß der Papst weder den Konzilsdekreten Genüge gethan noch sich zur Adhärenz ver- standen habe 4. Es scheint, daß die anderen Deputationen dem Antrage zustimmten und sogleich der Feststellung des Textes näher traten. Denn am 18 Mai ging der Deputacio pro- communibus von Seiten der Deputacio reformatorii ein Entwurf zum Dekret mit der 20 Bitte zu, ihn am 19 Mai durch je zwei Mitglieder jeder Deputation in der Wohnung des Kardinals von Rouen, der am 16 April nach Basel gekommen war 5, prüfen zu lassen 6. Es folgte auch die Ernennung der Deputierten, wenigstens seitens der Depu- tacio pro communibus 7. Aber es ist nicht bekannt, ob sie wirklich zusammentraten. Jedenfalls gelangte der Entwurf nicht bis in die Generalkongregation, da die Deputacio 25 pro communibus am 27 Mai, einen Tag nach der Rückkehr der zum Frankfurter Kur- fürstentag vom 10 Mai abgeordneten Konzilsgesandtschafts und also vielleicht unter dem Eindruck ihrer Mitteilungen, beschloß, das Verfahren gegen den Papst bis auf Weiteres einzustellen 9. Die Verhandlungen wurden erst nach dem 5 Juni wieder aufgenommen, als die so päpstlichen Gesandten auf Grund einer päpstlichen Bulle vom 7 Mai 1° verlangten, zum Präsidium zugelassen zu werden11, und infolgedessen die endgiltige Beschlußfassung über Annahme oder Ablehnung der Bulle nicht länger zu umgehen war. Das Nähere dar- über findet man in unserem elften Bande. Während dem hatte das Konzil einen neuen, recht empfindlichen Streich gegen die 35 Autorität des Papsttums geführt, indem es in der elften Session vom 27 April 1433 das am 18. von der Deputacio pro communibus angeregte 12 und am 24. von der Generalkon- gregation genehmigte !3 Dekret "de conciliis generalibus in futurum celebrandis“ publiziert 10 1 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 386 Z. 21-31. Vgl. ebenda 2, 391 Z. 27-30. Der Bischof 40 von Chur schied aus dem Ausschußt bald wieder aus. An seine Stelle trat am 30 April ein ge- wisser Friedrich, der zur Umgebung des Auditors Heinrich Fleckel gehörte und ein paar Tage später als Gesandter des Konxils xum Frankfurter Kur- 45 fürstentage ging (vgl. Haller a. a. O. 2, 397 Z. 16-18 und die Einleitung xu lit. C der übernächsten Haupt- abteilung). Haller a. a. O. 2, 391 Z. 33-35. 4 Ebenda 2, 399 Z. 37-39. Deutsche Reichstags-Akten X. Vgl. ebenda 2, 387 Z. 14-15. Vgl. ebenda 2, 408 Z. 3-7. Vgl. ebenda 2, 408 Z. 15-18. 8 Vgl. darüber die Einleitung au lit. C der über- nächsten Hauptabteilung. 9 Vgl. Haller a. a. O. 2, 416 Z. 15-16. 10 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu unserer nr. 465. 11 Vgl. Haller a. a. O. 2, 423 Z. 29 ff. 12 Ebenda 2, 388 Z. 38-39 und 389 Z. 4-5; vgl. auch 2, 389 Z. 27ff. 13 Ebenda 2, 393 Z. 7; vgl. 2, 394 Z. 17-19. 6 81
Einleitung. 635 von Mailand beantragte Verwahrung gegen den Vorwurf, als wolle es ein Schisma her- beiführen, enthielt 1. Die Mahnungen Sigmunds scheinen auf das Konzil wenig oder gar keinen Eindruck gemacht zu haben. Es ließ sich wenigstens weder durch sie noch durch die Romreise des Bischofs von Cervia von dem Weiterschreiten auf der einmal eingeschlagenen Bahn und namentlich nicht von der Erörterung der Bulle vom 14 Februar zurickhalten. Um zuerst von der letzteren zu reden, so begann sie am 22 April zunächst in einem zu diesem Zweck gebildeten Ausschuß, dem Kardinal Cesarini, der Bischof von Chur, die Erzbischöfe von Lyon und Mailand — diese drei als Deputierte der Depu- tacio pro communibus — und Mitglieder der anderen drei Deputationen angehörten 2 Uber seine Thätigkeit ist leider nichts bekannt. Die Stimmung war aber z. B. in der Deputacio fidei der Annahme der Bulle durchaus ungünstig. Diese Deputation, die die Bulle schon am 22 April als ungenügend und die Grundlagen des Konzils gefährdend bezeichnet hatte3, beantragte am 5 Mai die Veröffentlichung eines Dekretes des Inhaltes, 15 daß der Papst weder den Konzilsdekreten Genüge gethan noch sich zur Adhärenz ver- standen habe 4. Es scheint, daß die anderen Deputationen dem Antrage zustimmten und sogleich der Feststellung des Textes näher traten. Denn am 18 Mai ging der Deputacio pro- communibus von Seiten der Deputacio reformatorii ein Entwurf zum Dekret mit der 20 Bitte zu, ihn am 19 Mai durch je zwei Mitglieder jeder Deputation in der Wohnung des Kardinals von Rouen, der am 16 April nach Basel gekommen war 5, prüfen zu lassen 6. Es folgte auch die Ernennung der Deputierten, wenigstens seitens der Depu- tacio pro communibus 7. Aber es ist nicht bekannt, ob sie wirklich zusammentraten. Jedenfalls gelangte der Entwurf nicht bis in die Generalkongregation, da die Deputacio 25 pro communibus am 27 Mai, einen Tag nach der Rückkehr der zum Frankfurter Kur- fürstentag vom 10 Mai abgeordneten Konzilsgesandtschafts und also vielleicht unter dem Eindruck ihrer Mitteilungen, beschloß, das Verfahren gegen den Papst bis auf Weiteres einzustellen 9. Die Verhandlungen wurden erst nach dem 5 Juni wieder aufgenommen, als die so päpstlichen Gesandten auf Grund einer päpstlichen Bulle vom 7 Mai 1° verlangten, zum Präsidium zugelassen zu werden11, und infolgedessen die endgiltige Beschlußfassung über Annahme oder Ablehnung der Bulle nicht länger zu umgehen war. Das Nähere dar- über findet man in unserem elften Bande. Während dem hatte das Konzil einen neuen, recht empfindlichen Streich gegen die 35 Autorität des Papsttums geführt, indem es in der elften Session vom 27 April 1433 das am 18. von der Deputacio pro communibus angeregte 12 und am 24. von der Generalkon- gregation genehmigte !3 Dekret "de conciliis generalibus in futurum celebrandis“ publiziert 10 1 5 Vgl. Haller a. a. O. 2, 386 Z. 21-31. Vgl. ebenda 2, 391 Z. 27-30. Der Bischof 40 von Chur schied aus dem Ausschußt bald wieder aus. An seine Stelle trat am 30 April ein ge- wisser Friedrich, der zur Umgebung des Auditors Heinrich Fleckel gehörte und ein paar Tage später als Gesandter des Konxils xum Frankfurter Kur- 45 fürstentage ging (vgl. Haller a. a. O. 2, 397 Z. 16-18 und die Einleitung xu lit. C der übernächsten Haupt- abteilung). Haller a. a. O. 2, 391 Z. 33-35. 4 Ebenda 2, 399 Z. 37-39. Deutsche Reichstags-Akten X. Vgl. ebenda 2, 387 Z. 14-15. Vgl. ebenda 2, 408 Z. 3-7. Vgl. ebenda 2, 408 Z. 15-18. 8 Vgl. darüber die Einleitung au lit. C der über- nächsten Hauptabteilung. 9 Vgl. Haller a. a. O. 2, 416 Z. 15-16. 10 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu unserer nr. 465. 11 Vgl. Haller a. a. O. 2, 423 Z. 29 ff. 12 Ebenda 2, 388 Z. 38-39 und 389 Z. 4-5; vgl. auch 2, 389 Z. 27ff. 13 Ebenda 2, 393 Z. 7; vgl. 2, 394 Z. 17-19. 6 81
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636 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. hatte 1. Es bestimmte darin, daß der Papst persönlich an den allgemeinen Konzilien teilzunchmen oder sich durch einen oder mehrere, von den Kardinälen mit Zweidrittel- mehrheit zu wählende Legaten de latere vertreten zu lassen habe, und daß jede nach Recht oder Herkommen zur Teilnahme an den allgemeinen Konzilien verpflichtete geist- liche Person ohne besondere Einladung zu erscheinen oder im Behinderungsfalle Bevoll- mächtigte zu schicken habe. Nichtachtung dieser Bestimmung und jeder Versuch, das Konzil zu verhindern, zu verlegen, zu verschieben oder aufzulösen, sollte nach Ablauf eines Moratoriums von vier Monaten die Suspension von allen Würden und nach Ablauf eines weiteren Moratoriums von zwei Monaten die Eröffnung des Prozesses zur Folge haben; während der Suspension des Papstes sollte die Ausübung der päpstlichen Gewalt dem 10 Konzil zustehen. Ferner wurde dem Papst vorgeschrieben, Jedem und besonders den Kar- dinälen auf seine bezw. ihre Bitte die Reise zum allgemeinen Konzil zu gestatten, und im Zusammenhang mit dieser Vorschrift wurde das am 28 Februar vom Kardinalkäm- merer an die Kurialen ergangene Verbot2, Rom ohne besondere Erlaubnis zu verlassen, kassiert. Drittens wurde festgesetzt, daß Niemand, auch nicht der Papst, das Recht habe, 15 die Auflösung des Baseler Konzils oder seine Verlegung nach einem anderen Orte zu verfügen, daß vielmehr diese wie jene nur erfolgen dürfe, wenn jede Deputation mit Zwei- drittelmehrheit zustimme, die Generalkongregation ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit diesen zustimmenden Beschluß approbiere und dann der so approbierte Beschlußt in einer feier- lichen Session bekannt gemacht werde 3. Daran wurde die Bitte an alle gegenwärtigen 2e und künftigen Mitglieder des Konzils geknüpft, nicht eher für die Auflösung oder Ver- legung zu stimmen, als bis die Reform an Haupt und Gliedern durchgeführt sei, es müßtte denn sein, daß triftige Gründe für das eine oder das andere sprächen. Außer- dem wurden Anordnungen über den Beginn der künftigen allgemeinen Konzilien und Anderes mehr getroffen. Dieses Dekret zeigte also recht deutlich den völligen Mißerfolg der Mission Bladens und ließ zugleich die Ablehnung der Bulle vom 14 Februar vorausahnen. Sigmund erhielt es am 21 Mai, dem Tage seines Einzuges in Rom. Es kam offen- bar nicht nur ihm sondern auch dem Papst, der eben erst durch die Ernennung seiner Gesandten in Basel zu Vizepräsidenten 4 einen erneuten Beweis seiner versöhnlichen Ge-30 sinnung gegeben hatte, völlig überraschend. Er empfand gerechten Unwillen über die Mißachtung seiner Wünsche und wohl auch einige Besorgnis, wenn er sich den Eindruck vergegenwärtigte, den unter den obwaltenden Umständen die am 15 April von ihm nach Basel gesandte Nachricht von seiner Verständigung mit dem Papst (nr. 408) auf das Konzil machen mußte. Man kann das in seinem Briefe an das Konzil vom 23 Mai, 35 unserer nr. 413, zwischen den Zeilen lesen. Er verhehlt darin dem Konzil nicht den üblen Eindruck, den das Dekret auf ihn sowohl wie auf den Papst gemacht habe, weist es mit ernsten Worten auf das Bedenkliche seines Vorgehens hin und bittet es dringend, von der Ausführung des Dekretes einstweilen abzuschen, bis seine schon am 9 Mai 5 an- gekündigte Gesandtschaft mit der des Papstes nach Basel kommen werde. Diese Gesandtschaft, die aus den Erzbischöfen von Spalato und Tarent von Eugens 25 40 1 Es ist das Dekret „ Quoniam frequens generalium conciliorum celebracio“. Davon haben wir ein Ori- ginal aufgefunden: in Minchen Reichs-A. Herzog Ludwig der Gebartete von Baiern-Ingolstadt fasc. 8 orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend. Das Datum lautet aber hier Basilee - - - 4 kal. maji [Apr. 28] a. d. 1433. In plica steht links P. de Vitedono abbas de Laude Veteri. cor., rechts Jo. Freudenberger. Das Dekret ist nuletxt gedruckt bei Mansi 29, 52-56 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 352-355 (Segovia lib. 4 cap. 26). Vgl. Haller a. a. O. 2, 394 Z. 20 bis 395 Z. 2 und Hefele a. a. O. 7, 531-533. 2 Vgl. S. 623. 3 Vgl. hierzu auch die interessanten Mitteilungen bei Segovia lib. 4 cap. 25 (a. a. O. 2, 352). Vgl. S. 635. 5 Vgl. nr. 412. 45 50
636 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. hatte 1. Es bestimmte darin, daß der Papst persönlich an den allgemeinen Konzilien teilzunchmen oder sich durch einen oder mehrere, von den Kardinälen mit Zweidrittel- mehrheit zu wählende Legaten de latere vertreten zu lassen habe, und daß jede nach Recht oder Herkommen zur Teilnahme an den allgemeinen Konzilien verpflichtete geist- liche Person ohne besondere Einladung zu erscheinen oder im Behinderungsfalle Bevoll- mächtigte zu schicken habe. Nichtachtung dieser Bestimmung und jeder Versuch, das Konzil zu verhindern, zu verlegen, zu verschieben oder aufzulösen, sollte nach Ablauf eines Moratoriums von vier Monaten die Suspension von allen Würden und nach Ablauf eines weiteren Moratoriums von zwei Monaten die Eröffnung des Prozesses zur Folge haben; während der Suspension des Papstes sollte die Ausübung der päpstlichen Gewalt dem 10 Konzil zustehen. Ferner wurde dem Papst vorgeschrieben, Jedem und besonders den Kar- dinälen auf seine bezw. ihre Bitte die Reise zum allgemeinen Konzil zu gestatten, und im Zusammenhang mit dieser Vorschrift wurde das am 28 Februar vom Kardinalkäm- merer an die Kurialen ergangene Verbot2, Rom ohne besondere Erlaubnis zu verlassen, kassiert. Drittens wurde festgesetzt, daß Niemand, auch nicht der Papst, das Recht habe, 15 die Auflösung des Baseler Konzils oder seine Verlegung nach einem anderen Orte zu verfügen, daß vielmehr diese wie jene nur erfolgen dürfe, wenn jede Deputation mit Zwei- drittelmehrheit zustimme, die Generalkongregation ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit diesen zustimmenden Beschluß approbiere und dann der so approbierte Beschlußt in einer feier- lichen Session bekannt gemacht werde 3. Daran wurde die Bitte an alle gegenwärtigen 2e und künftigen Mitglieder des Konzils geknüpft, nicht eher für die Auflösung oder Ver- legung zu stimmen, als bis die Reform an Haupt und Gliedern durchgeführt sei, es müßtte denn sein, daß triftige Gründe für das eine oder das andere sprächen. Außer- dem wurden Anordnungen über den Beginn der künftigen allgemeinen Konzilien und Anderes mehr getroffen. Dieses Dekret zeigte also recht deutlich den völligen Mißerfolg der Mission Bladens und ließ zugleich die Ablehnung der Bulle vom 14 Februar vorausahnen. Sigmund erhielt es am 21 Mai, dem Tage seines Einzuges in Rom. Es kam offen- bar nicht nur ihm sondern auch dem Papst, der eben erst durch die Ernennung seiner Gesandten in Basel zu Vizepräsidenten 4 einen erneuten Beweis seiner versöhnlichen Ge-30 sinnung gegeben hatte, völlig überraschend. Er empfand gerechten Unwillen über die Mißachtung seiner Wünsche und wohl auch einige Besorgnis, wenn er sich den Eindruck vergegenwärtigte, den unter den obwaltenden Umständen die am 15 April von ihm nach Basel gesandte Nachricht von seiner Verständigung mit dem Papst (nr. 408) auf das Konzil machen mußte. Man kann das in seinem Briefe an das Konzil vom 23 Mai, 35 unserer nr. 413, zwischen den Zeilen lesen. Er verhehlt darin dem Konzil nicht den üblen Eindruck, den das Dekret auf ihn sowohl wie auf den Papst gemacht habe, weist es mit ernsten Worten auf das Bedenkliche seines Vorgehens hin und bittet es dringend, von der Ausführung des Dekretes einstweilen abzuschen, bis seine schon am 9 Mai 5 an- gekündigte Gesandtschaft mit der des Papstes nach Basel kommen werde. Diese Gesandtschaft, die aus den Erzbischöfen von Spalato und Tarent von Eugens 25 40 1 Es ist das Dekret „ Quoniam frequens generalium conciliorum celebracio“. Davon haben wir ein Ori- ginal aufgefunden: in Minchen Reichs-A. Herzog Ludwig der Gebartete von Baiern-Ingolstadt fasc. 8 orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend. Das Datum lautet aber hier Basilee - - - 4 kal. maji [Apr. 28] a. d. 1433. In plica steht links P. de Vitedono abbas de Laude Veteri. cor., rechts Jo. Freudenberger. Das Dekret ist nuletxt gedruckt bei Mansi 29, 52-56 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 352-355 (Segovia lib. 4 cap. 26). Vgl. Haller a. a. O. 2, 394 Z. 20 bis 395 Z. 2 und Hefele a. a. O. 7, 531-533. 2 Vgl. S. 623. 3 Vgl. hierzu auch die interessanten Mitteilungen bei Segovia lib. 4 cap. 25 (a. a. O. 2, 352). Vgl. S. 635. 5 Vgl. nr. 412. 45 50
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Einleitung. 637 und aus Hartung Klux und Dr. Nikolaus Stock von Sigmunds Seite bestand, kam je- doch erst am 9. bezw. 12 Juli, fällt also nicht mehr in den Bereich des vorliegenden Bandes. Man findet in der Einleitung zu lit. A der ersten Hauptabteilung des näch- sten Bandes ausführliche Nachrichten über sie, die Lage, die sie vorfand, und den Er- 5 folg, den sie hatte. Die Nachricht von der Verständigung des Königs mit dem Papst rief in der That cinen gewaltigen Sturm in Basel hervor. Der Inhalt des königlichen Briefes vom 15 April und die ihn ergänzenden, aus unserer nr. 410 ersichtlichen Mitteilungen, die Herzog Wilhelm von Baiern am 5 Mai machte, ließten keinen Zweifel darüber, daß Sigmund beim Abschluß des Vertrages vom 7 April nicht im guten Glauben an die Unanfechtbar- keit der päpstlichen Bulle vom 14 Februar gehandelt, sondern deren Mängel recht gut gekannt und namentlich gewußt hatte, daß der Papst in ihr weder seine Adhärenz er- kläre noch das Konzil anerkenne. Es schien also, als ob er sich über die dem letzteren gegebene Versicherung, daß er sich nicht eher werde krönen lassen, als bis der Papst i5 diese beiden Forderungen erfüllt habe, einfach hinwegsetzen wolle. Schr bedenklich mußte ferner dem Konzil die Bemerkung des Königs klingen, daßt er versprochen habe, für den Papst einzutreten. Er setzte freilich beruhigend hinzu, daßt er dies nur so weit thun werde, als er es vor Gott verantworten könne. Aber das Konzil sah doch deutlich genug, daß es künftig in seinem Kampfe gegen den Papst nicht mehr zo unbedingt auf die Unterstützung des Königs rechnen könne. Es war sich klar darüber, daß Sigmund gewillt sei, seine eigenen Wege zu gehen, und daß er gar nicht daran denke, eine Politik zu unterstützen, die wie die radikale der Konzilsmehrheit zu den schwersten kirchenpolitischen Verwichlungen führen und dadurch die, wie er glaubte, nahe Verwirk- lichung seines idealen Planes, die Christenheit zum Kreuzzug gegen die Türken zu ver- 25 einigen, ernstlich in Frage stellen mußste. Allerdings wurde die bittere Pille etwas ver- süßt durch die gleichzeitige Erklärung Sigmunds, daß er auch künftig auf dem Boden der goldenen Bulle vom 22 November 1432 stehen bleiben wolle. Aber der Wert dieser Erklärung war nur ein beschränkter. Denn Sigmund gab, wie er das auch schon in jener Bulle gethan hatte, dem Konzil ausdrücklich zu verstehen, daß seine Adhärenz 3o ihre Grenzen habe und daß es nicht auf seine Unterstützung rechnen dürfe, wenn es sich um Dinge kümmere, die außerhalb seiner drei Aufgaben lägen. Das Konzil hatte ganz offenkundig eine Niederlage erlitten und empfand das. Aber es war weit entfernt davon, seine Position verloren zu geben. Die dringende Bitte Sig- munds, das Verfahren gegen den Papst bis zu seiner Rückkehr einzustellen, wurde 35 einfach ignoriert, obwohl Herzog Wilhelm von Baiern nachdrücklich darauf aufmerksam machte, daß sich der König in der Gewalt des Papstes befinde und daher in eine recht fatale Lage kommen könne, wenn der Prozeß fortgesctzt werde. Das Konzil kümmerte sich nicht im mindesten um diese Warnung, sondern veranlaßte kurz nach Mitte Mai die anwesenden sieben Kardinäle und ctwa ebenso viele Prälaten und Doktoren, die Giltig- 40 keit der Wahl Eugens 1 und vielleicht auch den Vorwurf der schlechten Verwaltung des Kirchenstaates, den der Konsistorialadvokat Kaspar von Perugia in der General- kongregation vom 24 April 1433 gegen den Papst erhoben hatte2, zu prüfen3. Sig- mund selbst hoffte es durch einen energischen Appell an sein Ehrgefühl noch im letzten Moment vom Zusammengehen mit dem Papst zurückhalten zu können. Es ließ ihm i5 durch einen Gesandten (vermutlich wieder Peter Fries von Indersdorf 4), der wohl 10 1 Sie war bekanntlich im August 1432 von Kar- dinal Capranica angefochten worden. Vgl. S. 31I. 2 Vgl. Segovia lib. 4 cap. 25 (a. a. O. 2, 352). 3 Vgl. Segovia lib. 5 cap. 2 (a. a. O. 2, 385). Vgl. RTA. II nr. 8. 81 *
Einleitung. 637 und aus Hartung Klux und Dr. Nikolaus Stock von Sigmunds Seite bestand, kam je- doch erst am 9. bezw. 12 Juli, fällt also nicht mehr in den Bereich des vorliegenden Bandes. Man findet in der Einleitung zu lit. A der ersten Hauptabteilung des näch- sten Bandes ausführliche Nachrichten über sie, die Lage, die sie vorfand, und den Er- 5 folg, den sie hatte. Die Nachricht von der Verständigung des Königs mit dem Papst rief in der That cinen gewaltigen Sturm in Basel hervor. Der Inhalt des königlichen Briefes vom 15 April und die ihn ergänzenden, aus unserer nr. 410 ersichtlichen Mitteilungen, die Herzog Wilhelm von Baiern am 5 Mai machte, ließten keinen Zweifel darüber, daß Sigmund beim Abschluß des Vertrages vom 7 April nicht im guten Glauben an die Unanfechtbar- keit der päpstlichen Bulle vom 14 Februar gehandelt, sondern deren Mängel recht gut gekannt und namentlich gewußt hatte, daß der Papst in ihr weder seine Adhärenz er- kläre noch das Konzil anerkenne. Es schien also, als ob er sich über die dem letzteren gegebene Versicherung, daß er sich nicht eher werde krönen lassen, als bis der Papst i5 diese beiden Forderungen erfüllt habe, einfach hinwegsetzen wolle. Schr bedenklich mußte ferner dem Konzil die Bemerkung des Königs klingen, daßt er versprochen habe, für den Papst einzutreten. Er setzte freilich beruhigend hinzu, daßt er dies nur so weit thun werde, als er es vor Gott verantworten könne. Aber das Konzil sah doch deutlich genug, daß es künftig in seinem Kampfe gegen den Papst nicht mehr zo unbedingt auf die Unterstützung des Königs rechnen könne. Es war sich klar darüber, daß Sigmund gewillt sei, seine eigenen Wege zu gehen, und daß er gar nicht daran denke, eine Politik zu unterstützen, die wie die radikale der Konzilsmehrheit zu den schwersten kirchenpolitischen Verwichlungen führen und dadurch die, wie er glaubte, nahe Verwirk- lichung seines idealen Planes, die Christenheit zum Kreuzzug gegen die Türken zu ver- 25 einigen, ernstlich in Frage stellen mußste. Allerdings wurde die bittere Pille etwas ver- süßt durch die gleichzeitige Erklärung Sigmunds, daß er auch künftig auf dem Boden der goldenen Bulle vom 22 November 1432 stehen bleiben wolle. Aber der Wert dieser Erklärung war nur ein beschränkter. Denn Sigmund gab, wie er das auch schon in jener Bulle gethan hatte, dem Konzil ausdrücklich zu verstehen, daß seine Adhärenz 3o ihre Grenzen habe und daß es nicht auf seine Unterstützung rechnen dürfe, wenn es sich um Dinge kümmere, die außerhalb seiner drei Aufgaben lägen. Das Konzil hatte ganz offenkundig eine Niederlage erlitten und empfand das. Aber es war weit entfernt davon, seine Position verloren zu geben. Die dringende Bitte Sig- munds, das Verfahren gegen den Papst bis zu seiner Rückkehr einzustellen, wurde 35 einfach ignoriert, obwohl Herzog Wilhelm von Baiern nachdrücklich darauf aufmerksam machte, daß sich der König in der Gewalt des Papstes befinde und daher in eine recht fatale Lage kommen könne, wenn der Prozeß fortgesctzt werde. Das Konzil kümmerte sich nicht im mindesten um diese Warnung, sondern veranlaßte kurz nach Mitte Mai die anwesenden sieben Kardinäle und ctwa ebenso viele Prälaten und Doktoren, die Giltig- 40 keit der Wahl Eugens 1 und vielleicht auch den Vorwurf der schlechten Verwaltung des Kirchenstaates, den der Konsistorialadvokat Kaspar von Perugia in der General- kongregation vom 24 April 1433 gegen den Papst erhoben hatte2, zu prüfen3. Sig- mund selbst hoffte es durch einen energischen Appell an sein Ehrgefühl noch im letzten Moment vom Zusammengehen mit dem Papst zurückhalten zu können. Es ließ ihm i5 durch einen Gesandten (vermutlich wieder Peter Fries von Indersdorf 4), der wohl 10 1 Sie war bekanntlich im August 1432 von Kar- dinal Capranica angefochten worden. Vgl. S. 31I. 2 Vgl. Segovia lib. 4 cap. 25 (a. a. O. 2, 352). 3 Vgl. Segovia lib. 5 cap. 2 (a. a. O. 2, 385). Vgl. RTA. II nr. 8. 81 *
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Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 638 noch vor Mitte Mai abging, sagen 1, daß es gegen seine Verständigung mit dem Papst und gegen seine Krönung zwar im Grunde genommen nichts einzuwenden habe, viel- mehr sogar wünsche, daß zwischen ihm und dem Papst Frieden herrsche, aber er möge doch bedenken, welch üblen Eindruck seine Krönung gerade jezt machen werde, nachdem er urbi et orbi verkündigt habe, daß er sie nicht eher vollziehen lassen wolle, als bis sich der Papst zur bedingungslosen Adhärenz an das Konzil verstanden habe. Es ließ ihm ferner ernstlich die Konsequenzen seines Ubereinkommens mit dem Papste vorhalten: er gebe damit indirekt zu erkennen, daß der Papst Recht habe, wenn er das Baseler Konzil nicht für ein allgemeines Konzil halte und die Anwesenheit seiner Legaten für notwendig zur Feier eines solchen erachte; er untergrabe also die Autorität der früheren und künf- 10 tigen Konzilien und stempele zugleich sich selbst zum Schismatiker und Häretiker, da er ja seine Adhärenz an das Bascler, also an ein vom Papst nicht anerkanntes Konzil erklärt habe. Endlich gab es ihm zu verstehen, daß es nicht daran denke, auch nur einen Schritt breit von den einmal gestellten Forderungen zurückzuweichen. Das hieß mit anderen Worten, daß es die päpstliche Bulle vom 14 Februar ablehne, was ja ein paar Wochen 15 später am 16 Juni in öffentlicher Session auch thatsächlich geschah. Mit diesem Appell nicht zufrieden suchte das Konzil das Mißttrauen des Königs gegen die Absichten des Papstes zu erregen. Es ließ ihm zuraunen, daß die Kaiser- krönung nur der Vorwand sei, unter dem der Papst ihn nach Rom locke; in Wahr- heit wolle er ihn in seine Gewalt bekommen, um ihn dem Konzil gegenüber als Geisel 20 zu benützen und so die Fortsetzung des Prozesses zu verhindern. Es wies ihn auf das Vorteilhafte der Umkehr nach Basel hin: sie werde zur Absendung einer neuen Hussiti- schen Gesandtschaft und zur Wiedervereinigung der Hussiten mit der Kirche unter seiner Vermittlung führen. Für den Fall, daßs das nicht verfangen, er vielmehr doch nach Rom gehen würde, 25 legte es ihm nahe, seinen Aufenthalt dort so kurz wie möglich zu bemessen, und es fügte drohend hinzu, daß es sein längeres Verweilen als Beweis für sein heimliches Einver- ständnis mit dem Papst betrachten werde. All das erfuhr Sigmund wohl kaum; es blieb auf dem Papier stehen. Denn als der Konzilsgesandte von Basel aufbrach, war Sigmund schon längst nach Rom unter- 30 wegs, und die Kaiserkrönung war wohl schon vollzogen, als jener am königlichen Hofe ankam 2. Die Kluft, die sich zwischen Sigmund und dem Konzil aufgethan hatte, blieb auch nach seiner Rückkehr aus Italien bestehen, ja sie erweiterte sich noch, als das Konzil immer rücksichtsloser seinen radikalen, papstfeindlichen Plänen nachzugehen begann und 35 selbst nicht vor Ubergriffen in die kaiserlichen Befugnisse zurückschreckte. Das Nähere darüber bringen der elfte und zwölfte Band unseres Unternehmens. 1 Vgl. nr. 411. 2 Vgl. die Einleitung xu lit. Bb der nächsten Hauptabteilung.
Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 638 noch vor Mitte Mai abging, sagen 1, daß es gegen seine Verständigung mit dem Papst und gegen seine Krönung zwar im Grunde genommen nichts einzuwenden habe, viel- mehr sogar wünsche, daß zwischen ihm und dem Papst Frieden herrsche, aber er möge doch bedenken, welch üblen Eindruck seine Krönung gerade jezt machen werde, nachdem er urbi et orbi verkündigt habe, daß er sie nicht eher vollziehen lassen wolle, als bis sich der Papst zur bedingungslosen Adhärenz an das Konzil verstanden habe. Es ließ ihm ferner ernstlich die Konsequenzen seines Ubereinkommens mit dem Papste vorhalten: er gebe damit indirekt zu erkennen, daß der Papst Recht habe, wenn er das Baseler Konzil nicht für ein allgemeines Konzil halte und die Anwesenheit seiner Legaten für notwendig zur Feier eines solchen erachte; er untergrabe also die Autorität der früheren und künf- 10 tigen Konzilien und stempele zugleich sich selbst zum Schismatiker und Häretiker, da er ja seine Adhärenz an das Bascler, also an ein vom Papst nicht anerkanntes Konzil erklärt habe. Endlich gab es ihm zu verstehen, daß es nicht daran denke, auch nur einen Schritt breit von den einmal gestellten Forderungen zurückzuweichen. Das hieß mit anderen Worten, daß es die päpstliche Bulle vom 14 Februar ablehne, was ja ein paar Wochen 15 später am 16 Juni in öffentlicher Session auch thatsächlich geschah. Mit diesem Appell nicht zufrieden suchte das Konzil das Mißttrauen des Königs gegen die Absichten des Papstes zu erregen. Es ließ ihm zuraunen, daß die Kaiser- krönung nur der Vorwand sei, unter dem der Papst ihn nach Rom locke; in Wahr- heit wolle er ihn in seine Gewalt bekommen, um ihn dem Konzil gegenüber als Geisel 20 zu benützen und so die Fortsetzung des Prozesses zu verhindern. Es wies ihn auf das Vorteilhafte der Umkehr nach Basel hin: sie werde zur Absendung einer neuen Hussiti- schen Gesandtschaft und zur Wiedervereinigung der Hussiten mit der Kirche unter seiner Vermittlung führen. Für den Fall, daßs das nicht verfangen, er vielmehr doch nach Rom gehen würde, 25 legte es ihm nahe, seinen Aufenthalt dort so kurz wie möglich zu bemessen, und es fügte drohend hinzu, daß es sein längeres Verweilen als Beweis für sein heimliches Einver- ständnis mit dem Papst betrachten werde. All das erfuhr Sigmund wohl kaum; es blieb auf dem Papier stehen. Denn als der Konzilsgesandte von Basel aufbrach, war Sigmund schon längst nach Rom unter- 30 wegs, und die Kaiserkrönung war wohl schon vollzogen, als jener am königlichen Hofe ankam 2. Die Kluft, die sich zwischen Sigmund und dem Konzil aufgethan hatte, blieb auch nach seiner Rückkehr aus Italien bestehen, ja sie erweiterte sich noch, als das Konzil immer rücksichtsloser seinen radikalen, papstfeindlichen Plänen nachzugehen begann und 35 selbst nicht vor Ubergriffen in die kaiserlichen Befugnisse zurückschreckte. Das Nähere darüber bringen der elfte und zwölfte Band unseres Unternehmens. 1 Vgl. nr. 411. 2 Vgl. die Einleitung xu lit. Bb der nächsten Hauptabteilung.
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A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Nov. 1432 bis Jan. 1433 nr. 369-373. 639 A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom November 1432 bis zum Januar 1433 nr. 369-373. 5 10 369. Antwort des Herzogs von Mailand auf ſnicht mehr vorhandene] Propositionen K. Sigmunds: ist außer stande, gleichzeitig dem König Subsidien zu zahlen und die Verluste, die seine Truppen in Toskana erlitten haben, zu ergänzen; schlägt vor, die Kosten des königlichen Unterhaltes durch Siena, Lucca, den Fürsten von Salerno und den Präfekten von Rom decken zu lassen; lobt die Absicht des Königs, im kommen- den Frühjahr Ungarische Truppen nach Italien zu ziehen; hält den Weitermarsch nach Rom für zwecklos und den Rückzug in die Lombardei und von da anders- wohin für nicht empfehlenswert, will aber eventuell alles Mögliche für die Rückkehr des Königs auf dem Seewege thun; wird von den verlangten 2200 Dukaten 1000 an Graf Matko [von Thallóczy] zahlen und auf die anderen eine Anweisung aus- 1432 November 24 [Mailand]. stellen. 1132 Nov. 24 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. mit der Uberschrift Responsiones ducales ad relata parte serenissime regie majestatis. Uber dieser Uberschrift steht das Datum 1432 die 24 novembris. Gedruckt bei Osio, Documenti diplomatici 3, 98-100 ebendaher. [1] Primo. illustrissimus .. dominus noster dux eidem majestati devotissime re- gratiatur pro salute premissa et notificatione sospitatis sue gloriose persone, quam non 2o minus desiderat bene valere quam se ipsum, et se ac statum suum serenitati sue affec- tuosissime recommendat, offerens et subjiciens se et sua ad omnia, que possit, pro sere- nissimo domino suo rege. [2] Secundo. scit prefatus dominus dux, quod multa contigerunt adversa in parti- bus illis Tuscie, et molestissimum quidem fuit ipsi domino .. duci, quod gentes sue passe 25 fuerint ibi conflictum 1, et ille dolor usque ad animam penetravit tam respectu domini sui regis, pro cujus honoribus et sublimatione principaliter misse fuerant, quam etiam pro se ipso, qui recepit inde gravissimum detrimentum. et libenter quidem prefatus dominus .. dux illas gentes suas restaurasset, sed tot etiam ac tanta sibi male contigerunt istis in partibus, in quibus ad resistentiam solus erat, ut certe nequiverit. simili modo 3o nec potuit nec etiam nunc posset majestati sue de solita provisione subvenire. et si qua fuisset aut esset habilitas, debet serenitas sua esse certissima, quod tam sibi quam dictis gentibus subvenisset. que quidem gentes ad tantam inopiam deducte sunt, ut ipsa fame moriantur. et non possit prefatus dominus .. dux, cum recordatur, lacrimas continere. et ideo, cum ipse.. dominus habilitatem et modum non habeat subveniendi regie majestati 85 de solita provisione (quod libentissime faceret, sicut alias, si potestas adesset), supplicat, ut pro necessitate et inhabilitate sua dignetur, sicut merito debet, eum suscipere excu- satum. [2a] et satis potest serenitas sua hoc exemplo videre, quod non possit, quo- niam perdidit estate preterita Soncinum 2, Rumenenghum, Fontanellam et alia plura; que nequaquam perdidisset, si pecunias habuisset dandas gentibus suis armigeris istis in par- 4o tibus. potuit etiam videri exemplo novissimo, quod ipse dominus .. dux pecuniarum inopiam passus fuerit, quoniam a paucis diebus citra secutum est, ut hostes ducales Vallem Tellinam et Brippium3 occupaverint a et in hunc ducatum Mediolani transi- 15 a) em ; Forl. occupaverant. 1 Vgl. S. 352 Anm. 2. 45 2 Soncino und Romanengo liegen östlich, Fon- tanella nordöstlich von Crema. Uber die oben er- wähnten kriegerischen Vorgänge in der Lombardei vergleiche man die S. 609 erwähnten Briefe Filippo Maria's an K. Sigmund vom 4. und 24. bexw. 27 August 1432 und Poggio lib. 7 (Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 382). Brivio im Distrikt Lecco (am Comer See).
A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Nov. 1432 bis Jan. 1433 nr. 369-373. 639 A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand vom November 1432 bis zum Januar 1433 nr. 369-373. 5 10 369. Antwort des Herzogs von Mailand auf ſnicht mehr vorhandene] Propositionen K. Sigmunds: ist außer stande, gleichzeitig dem König Subsidien zu zahlen und die Verluste, die seine Truppen in Toskana erlitten haben, zu ergänzen; schlägt vor, die Kosten des königlichen Unterhaltes durch Siena, Lucca, den Fürsten von Salerno und den Präfekten von Rom decken zu lassen; lobt die Absicht des Königs, im kommen- den Frühjahr Ungarische Truppen nach Italien zu ziehen; hält den Weitermarsch nach Rom für zwecklos und den Rückzug in die Lombardei und von da anders- wohin für nicht empfehlenswert, will aber eventuell alles Mögliche für die Rückkehr des Königs auf dem Seewege thun; wird von den verlangten 2200 Dukaten 1000 an Graf Matko [von Thallóczy] zahlen und auf die anderen eine Anweisung aus- 1432 November 24 [Mailand]. stellen. 1132 Nov. 24 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. mit der Uberschrift Responsiones ducales ad relata parte serenissime regie majestatis. Uber dieser Uberschrift steht das Datum 1432 die 24 novembris. Gedruckt bei Osio, Documenti diplomatici 3, 98-100 ebendaher. [1] Primo. illustrissimus .. dominus noster dux eidem majestati devotissime re- gratiatur pro salute premissa et notificatione sospitatis sue gloriose persone, quam non 2o minus desiderat bene valere quam se ipsum, et se ac statum suum serenitati sue affec- tuosissime recommendat, offerens et subjiciens se et sua ad omnia, que possit, pro sere- nissimo domino suo rege. [2] Secundo. scit prefatus dominus dux, quod multa contigerunt adversa in parti- bus illis Tuscie, et molestissimum quidem fuit ipsi domino .. duci, quod gentes sue passe 25 fuerint ibi conflictum 1, et ille dolor usque ad animam penetravit tam respectu domini sui regis, pro cujus honoribus et sublimatione principaliter misse fuerant, quam etiam pro se ipso, qui recepit inde gravissimum detrimentum. et libenter quidem prefatus dominus .. dux illas gentes suas restaurasset, sed tot etiam ac tanta sibi male contigerunt istis in partibus, in quibus ad resistentiam solus erat, ut certe nequiverit. simili modo 3o nec potuit nec etiam nunc posset majestati sue de solita provisione subvenire. et si qua fuisset aut esset habilitas, debet serenitas sua esse certissima, quod tam sibi quam dictis gentibus subvenisset. que quidem gentes ad tantam inopiam deducte sunt, ut ipsa fame moriantur. et non possit prefatus dominus .. dux, cum recordatur, lacrimas continere. et ideo, cum ipse.. dominus habilitatem et modum non habeat subveniendi regie majestati 85 de solita provisione (quod libentissime faceret, sicut alias, si potestas adesset), supplicat, ut pro necessitate et inhabilitate sua dignetur, sicut merito debet, eum suscipere excu- satum. [2a] et satis potest serenitas sua hoc exemplo videre, quod non possit, quo- niam perdidit estate preterita Soncinum 2, Rumenenghum, Fontanellam et alia plura; que nequaquam perdidisset, si pecunias habuisset dandas gentibus suis armigeris istis in par- 4o tibus. potuit etiam videri exemplo novissimo, quod ipse dominus .. dux pecuniarum inopiam passus fuerit, quoniam a paucis diebus citra secutum est, ut hostes ducales Vallem Tellinam et Brippium3 occupaverint a et in hunc ducatum Mediolani transi- 15 a) em ; Forl. occupaverant. 1 Vgl. S. 352 Anm. 2. 45 2 Soncino und Romanengo liegen östlich, Fon- tanella nordöstlich von Crema. Uber die oben er- wähnten kriegerischen Vorgänge in der Lombardei vergleiche man die S. 609 erwähnten Briefe Filippo Maria's an K. Sigmund vom 4. und 24. bexw. 27 August 1432 und Poggio lib. 7 (Muratori, Scriptt. rer. Ital. 20, 382). Brivio im Distrikt Lecco (am Comer See).
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640 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. H32 Nov. 24 verint 1, qui dominii sui caput est. quod prefatus dominus dux minime tolerasset, si pecunias habuisset providendi gentibus suis armigeris. [25] duo siquidem ipsi domino duci occurrunt agenda: providere silicet prefato domino suo regi et restaurare gentes suas in Tuscia. que duo minime possibilia sibi sunt, sed ad alterum eorum peragen- dum intendit vires omnes exponere. et si provideatur aliter ipsis gentibus, ipse con- tentatur libentissime providere domino suo regi, quamquam aptius sibi erit providere gentibus suis, quarum praticam habet et quibus satisfaciet tam cum rebus quam cum pecuniis et aliis diversis modis, quibus mediantibus non ita satisfacere posset regie majestati nec etiam decens esset, ut cum serenitate sua taliter ageretur, et aliis quibus- vis non ita aptum foret satisfacere dictis gentibus. et ideo cum reverentia recordatur 1o et laudat, ut majestas sua operam adhibere dignetur, qua Senenses et Lucani, prin- ceps Salernii et prefectus Urbis ac alii, quorum interest, tantum ex aliis eorum ex- pensis diminuant, ut onus assumere possint et assumant provisionis ipsius domini regis. et ipse dominus .. dux faciet, quicquid poterit, pro restaurandis et in puncto reponen- dis aut renovandis gentibus, quas habet in Tuscia, ut ad servitia majestatis sue esse 15 possint et una secum agendis rebus intendere. [2 ] quod autem serenitas sua de- creverit omnes vires exponere, ut bene perficiat, quod incepit, et ipsa de causa mittere in Hungariam pro conducendis in Italiam multis gentibus proximo veris tempore, vi- detur ipsi domino duci summe laudabile, neque potuisset judicio suo majestas ejus uti- liorem aut meliorem deliberationem facere, dum tamen ita sequatur effectus nec fiat zo sicut alias, quo solummodo verba dicta sunt; que verba fuerunt causa magni discri- minis. nec secute essent ille gravissime perditiones, si actum fuisset cum subsidiis effec- tualibus et non verbis. [3] Quo vero ad concernentia majestatis sue personam nescit prefatus dominus .. dux, si Romam iverit, sicuti dictum fuerat, qualis possit fructus inde succedere. verum- 25 tamen ipse dominus rex, vel eundo vel non, facere poterit, sicut serenitati sue videbitur. cum enim prudentissimus sit, credendum est, quod studebit et advertet meliorem deli- berationem eligere. 4] Quo autem ad ea, que dicuntur, ut majestas sua moretur in Senis, videtur prefato domino .. duci hoc satis honorabilius et utilius, immo quodam modo necessarium 30 et illud esse, quod serenitas sua preeligere sibi debeat, ibique rebus agendis intendere alto animo, sicut cesarem ipsum decet. majestas sua melius sciat, quid agere habeat, et ipse dominus dux nolit nec intendat persone regie legem dare, sicut nec etiam decens [4"] reditus a vero majestatis sue in Lombardiam et transitus abinde ad alias esset. partes non videtur hoc tempore prefato domino duci laudabilis. verumtamen si redire 35 decreverit, contentabitur ipse dominus .. dux pro transitu suo per aquam facere, quic- quid poterit. et illud idem etiam diceret pro transitu serenitatis sue per terram; sed posset id dicere posteaque non facere. [5] Ex illis autem duobus mille ducentis ducatis, qui requiruntur, faciemus, quan- tum poterimus, ut comes Mathico presentialiter mille habeat, et pro aliis unam as- 40 signationem fieri faciemus; quos eodem modo daremus, si dandi modus adesset. 5 a) die Vorlage hat hier Alinea. 1 Uber diese Venetianische Expedition, die Anfang Oktober unter der Fihrung von Sante Venier und Giorgio Cornaro begonnen hatte, berichten Poggio lib. 7 und Candido Decembrio in der Vita di Niccolò Piccinino (Muratori a. a. O. 20, 382-383 und 1062-1063). Daſe Filippo Maria hier gar nichts iber die schwere Niederlage sagt, die seine Condottieri Niccolò Piccinino und Guido Torelli den Venetianern am 19 November im Valtellina beigebracht hatten (vgl. S. 611 Anm. 4), kann nicht auffallen. Er hatte 45 darüber schon am 20 November an Sigmund be- richtet. Der Brief ist datiert Cusaghi die 20 no- vembris 1432 (München Staatsbibl. cod. ms. lat. 12 725 fol. 170b cop. chart. saec. 15).
640 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. H32 Nov. 24 verint 1, qui dominii sui caput est. quod prefatus dominus dux minime tolerasset, si pecunias habuisset providendi gentibus suis armigeris. [25] duo siquidem ipsi domino duci occurrunt agenda: providere silicet prefato domino suo regi et restaurare gentes suas in Tuscia. que duo minime possibilia sibi sunt, sed ad alterum eorum peragen- dum intendit vires omnes exponere. et si provideatur aliter ipsis gentibus, ipse con- tentatur libentissime providere domino suo regi, quamquam aptius sibi erit providere gentibus suis, quarum praticam habet et quibus satisfaciet tam cum rebus quam cum pecuniis et aliis diversis modis, quibus mediantibus non ita satisfacere posset regie majestati nec etiam decens esset, ut cum serenitate sua taliter ageretur, et aliis quibus- vis non ita aptum foret satisfacere dictis gentibus. et ideo cum reverentia recordatur 1o et laudat, ut majestas sua operam adhibere dignetur, qua Senenses et Lucani, prin- ceps Salernii et prefectus Urbis ac alii, quorum interest, tantum ex aliis eorum ex- pensis diminuant, ut onus assumere possint et assumant provisionis ipsius domini regis. et ipse dominus .. dux faciet, quicquid poterit, pro restaurandis et in puncto reponen- dis aut renovandis gentibus, quas habet in Tuscia, ut ad servitia majestatis sue esse 15 possint et una secum agendis rebus intendere. [2 ] quod autem serenitas sua de- creverit omnes vires exponere, ut bene perficiat, quod incepit, et ipsa de causa mittere in Hungariam pro conducendis in Italiam multis gentibus proximo veris tempore, vi- detur ipsi domino duci summe laudabile, neque potuisset judicio suo majestas ejus uti- liorem aut meliorem deliberationem facere, dum tamen ita sequatur effectus nec fiat zo sicut alias, quo solummodo verba dicta sunt; que verba fuerunt causa magni discri- minis. nec secute essent ille gravissime perditiones, si actum fuisset cum subsidiis effec- tualibus et non verbis. [3] Quo vero ad concernentia majestatis sue personam nescit prefatus dominus .. dux, si Romam iverit, sicuti dictum fuerat, qualis possit fructus inde succedere. verum- 25 tamen ipse dominus rex, vel eundo vel non, facere poterit, sicut serenitati sue videbitur. cum enim prudentissimus sit, credendum est, quod studebit et advertet meliorem deli- berationem eligere. 4] Quo autem ad ea, que dicuntur, ut majestas sua moretur in Senis, videtur prefato domino .. duci hoc satis honorabilius et utilius, immo quodam modo necessarium 30 et illud esse, quod serenitas sua preeligere sibi debeat, ibique rebus agendis intendere alto animo, sicut cesarem ipsum decet. majestas sua melius sciat, quid agere habeat, et ipse dominus dux nolit nec intendat persone regie legem dare, sicut nec etiam decens [4"] reditus a vero majestatis sue in Lombardiam et transitus abinde ad alias esset. partes non videtur hoc tempore prefato domino duci laudabilis. verumtamen si redire 35 decreverit, contentabitur ipse dominus .. dux pro transitu suo per aquam facere, quic- quid poterit. et illud idem etiam diceret pro transitu serenitatis sue per terram; sed posset id dicere posteaque non facere. [5] Ex illis autem duobus mille ducentis ducatis, qui requiruntur, faciemus, quan- tum poterimus, ut comes Mathico presentialiter mille habeat, et pro aliis unam as- 40 signationem fieri faciemus; quos eodem modo daremus, si dandi modus adesset. 5 a) die Vorlage hat hier Alinea. 1 Uber diese Venetianische Expedition, die Anfang Oktober unter der Fihrung von Sante Venier und Giorgio Cornaro begonnen hatte, berichten Poggio lib. 7 und Candido Decembrio in der Vita di Niccolò Piccinino (Muratori a. a. O. 20, 382-383 und 1062-1063). Daſe Filippo Maria hier gar nichts iber die schwere Niederlage sagt, die seine Condottieri Niccolò Piccinino und Guido Torelli den Venetianern am 19 November im Valtellina beigebracht hatten (vgl. S. 611 Anm. 4), kann nicht auffallen. Er hatte 45 darüber schon am 20 November an Sigmund be- richtet. Der Brief ist datiert Cusaghi die 20 no- vembris 1432 (München Staatsbibl. cod. ms. lat. 12 725 fol. 170b cop. chart. saec. 15).
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A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Nov. 1432 bis Jan. 1433 nr. 369-373. 641 370. [Hzg. Filippo Maria von Mailand] an Marsilius [ da Carrara] und Conradinus [ da Vimercate]: weist sie an, was sie dem Grafen Matko [von Thallóczy] auf seine unzufriedenen Bemerkungen über die ihm erteilte Antwort und seine Frage nach 1432 De- Beihilfe zur Rückkehr des Königs auf dem Seewege erwidern sollen. zember 2 Mailand. 1432 Des. 2 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. Schreibt: Die Ansicht des Grafen Matico, daß die ihm erteille Antwort 1 dem bösen Willen und nicht dem Unvermögen entsprungen sei, sei seltsam. Matico wisse doch, daßt er so lange wie möglich die Provision des Königs gexahlt habe. Der König werde ihn schon entschuldigen; das könnten sie Matico 1o von neuem sagen. quo vero ad exhibendum per mare subsidium pro transitua ipsius domini nostri regis contentamur, cum dictus comes Matico rediturum se dicat ad regiam majestatem, quod ipsemet, cum Janue fuerit, videat id totum, quod fieri poterit. Die gewünschten 1000 Dukaten sollten möglichst schnell an Datum Mediolani 2 decembris 1432. Matico gerallt werden 2. 1432 Dez. 2 15 371. [Hzg. Filippo Maria von Mailand] an K. Sigmund: entschuldigt sich wegen der unterbliebenen Unterstützung; bittet um Geduld. ƒ 1432 Ende Dezember oder 1433 Anfang Januar Mailand 3.7 [1439 Dez. 6x. oder 1433 Jan. in ] Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva ohne Datum. Schreibt: Infolge seiner Notlage habe er ihn nicht so, wie er wollte, unterstützen können. Wie unfähig er daru sei, zeige der Mangel, den seine dort fin Toskana] befindlichen Truppen litten. Jetxt xu 20 Beginn des neuen Jahres habe er beschlossen, auf jede Weise Geld auftreiben au lassen. Der König möge also entschuldigen, daßt er ihm bisher nicht geholfen habe, und sich noch etwas gedulden pro illa mirabili ac prope divina constantia, quam semper habetis. 25 372. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Marsilius [da Carrara] und Conradinus [ da Vimercate] 4: ist einverstanden, daß Gf. Matko nach Ungarn gehe und ihn auf der Durchreise besuche; verwahrt sich gegen den Vorwurf, daß er den Grafen fest- 1433 Januar 19 Mailand. gehalten habe. 1138 Jan. 19 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1433 conc. chart. Schreibt: Er habe aus ihrem Briefe die Antwort des Grafen Matico erfahren. Nachdem er gesehen, was der König ihm und dem Grafen geschrieben habe 5, und nachdem er vernommen, was sie von seiner 30 a) im Konzept stand ursprünglich reditu. 1 Doch woll unsere nr. 369? 2 Man vergleiche hiernu noch das folgende Schrei- ben Filippo Maria's an die beiden oben genannten Adressaten: er sei cinverstanden, daß sich Graf 35 Matico nach Pavia begebe; das gewinschte Geld solle er schleunigst erhalten; sie sollen ihm in Pavia domum quondam domine Agnetis [d. i. wohl der Agnese del Maino, der Geliebten des Herxogs?] xur Wohnung anweisen; dat. Mediolani 14 decembris 40 1432. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 3 Die Datierung ergiebt sich aus dem Inhall des Briefes. Möglicherweise ist der Brief die Antwort Filippo Maria's auf den in Anm. 5 erwähnten 45 Brief Sigmunds; er würde dann Mitte Januar 1433 fallen. Vgl. auch S. 612. 4 Unmittelbar nach Absendung des vorliegenden Briefes schrieb Filippo Maria an Marsilius und Conradinus: er könne wegen der bevorstehenden 50 combustio lune [d. i. Neumond; vgl. Osio] den Grafen Matico am Donnerstag [Jan. 22] nicht empfangen; sic möchten ihn deshalb veranlassen, später xu kommen, eventuell ihn verhindern, vor Donnerstag einzutreffen; er schreibe an ihn; dat. Mediolani 19 januarii 1433. (Osio a. a. O. 3, 101- 102.) An Graf Matko schrieb er: obwoll er an Marsilius und Conradinus geschrieben habe, daſo er mit seinem Kommen einverstanden sei, so bitte er ihn doch, es bis nach dem Donnerstag [Jan. 22] xu verschieben, da instat lune combustio, que per totam diem jovis proxime futuram durabit, quo in tempore nullatenus vobiscum esse possemus. (Mai- land Staats-A. Cart. gen. 1433 conc. chart. ohne Datum.) Der Brief steht auf demselben Blatte, auf dem das Konxept des hier vorangehenden an Marsilius und Conradinus steht, ist also gewiſ auch vom 19 Januar 1433 xu datieren. 5 Der Herxog hatte am 14 Januar an Marsilius und Conradinus geschrieben: sie sollten dem Grafen Matico die beiliegenden beiden Briefe des Königs
A. Verhältnis K. Sigmunds zum Herzog von Mailand Nov. 1432 bis Jan. 1433 nr. 369-373. 641 370. [Hzg. Filippo Maria von Mailand] an Marsilius [ da Carrara] und Conradinus [ da Vimercate]: weist sie an, was sie dem Grafen Matko [von Thallóczy] auf seine unzufriedenen Bemerkungen über die ihm erteilte Antwort und seine Frage nach 1432 De- Beihilfe zur Rückkehr des Königs auf dem Seewege erwidern sollen. zember 2 Mailand. 1432 Des. 2 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 conc. chart. Schreibt: Die Ansicht des Grafen Matico, daß die ihm erteille Antwort 1 dem bösen Willen und nicht dem Unvermögen entsprungen sei, sei seltsam. Matico wisse doch, daßt er so lange wie möglich die Provision des Königs gexahlt habe. Der König werde ihn schon entschuldigen; das könnten sie Matico 1o von neuem sagen. quo vero ad exhibendum per mare subsidium pro transitua ipsius domini nostri regis contentamur, cum dictus comes Matico rediturum se dicat ad regiam majestatem, quod ipsemet, cum Janue fuerit, videat id totum, quod fieri poterit. Die gewünschten 1000 Dukaten sollten möglichst schnell an Datum Mediolani 2 decembris 1432. Matico gerallt werden 2. 1432 Dez. 2 15 371. [Hzg. Filippo Maria von Mailand] an K. Sigmund: entschuldigt sich wegen der unterbliebenen Unterstützung; bittet um Geduld. ƒ 1432 Ende Dezember oder 1433 Anfang Januar Mailand 3.7 [1439 Dez. 6x. oder 1433 Jan. in ] Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1432 cop. chart. coaeva ohne Datum. Schreibt: Infolge seiner Notlage habe er ihn nicht so, wie er wollte, unterstützen können. Wie unfähig er daru sei, zeige der Mangel, den seine dort fin Toskana] befindlichen Truppen litten. Jetxt xu 20 Beginn des neuen Jahres habe er beschlossen, auf jede Weise Geld auftreiben au lassen. Der König möge also entschuldigen, daßt er ihm bisher nicht geholfen habe, und sich noch etwas gedulden pro illa mirabili ac prope divina constantia, quam semper habetis. 25 372. Hzg. Filippo Maria von Mailand an Marsilius [da Carrara] und Conradinus [ da Vimercate] 4: ist einverstanden, daß Gf. Matko nach Ungarn gehe und ihn auf der Durchreise besuche; verwahrt sich gegen den Vorwurf, daß er den Grafen fest- 1433 Januar 19 Mailand. gehalten habe. 1138 Jan. 19 Aus Mailand Staats-A. Carteggio generale 1433 conc. chart. Schreibt: Er habe aus ihrem Briefe die Antwort des Grafen Matico erfahren. Nachdem er gesehen, was der König ihm und dem Grafen geschrieben habe 5, und nachdem er vernommen, was sie von seiner 30 a) im Konzept stand ursprünglich reditu. 1 Doch woll unsere nr. 369? 2 Man vergleiche hiernu noch das folgende Schrei- ben Filippo Maria's an die beiden oben genannten Adressaten: er sei cinverstanden, daß sich Graf 35 Matico nach Pavia begebe; das gewinschte Geld solle er schleunigst erhalten; sie sollen ihm in Pavia domum quondam domine Agnetis [d. i. wohl der Agnese del Maino, der Geliebten des Herxogs?] xur Wohnung anweisen; dat. Mediolani 14 decembris 40 1432. (Mailand Staats-A. Cart. gen. 1432 conc. chart.) 3 Die Datierung ergiebt sich aus dem Inhall des Briefes. Möglicherweise ist der Brief die Antwort Filippo Maria's auf den in Anm. 5 erwähnten 45 Brief Sigmunds; er würde dann Mitte Januar 1433 fallen. Vgl. auch S. 612. 4 Unmittelbar nach Absendung des vorliegenden Briefes schrieb Filippo Maria an Marsilius und Conradinus: er könne wegen der bevorstehenden 50 combustio lune [d. i. Neumond; vgl. Osio] den Grafen Matico am Donnerstag [Jan. 22] nicht empfangen; sic möchten ihn deshalb veranlassen, später xu kommen, eventuell ihn verhindern, vor Donnerstag einzutreffen; er schreibe an ihn; dat. Mediolani 19 januarii 1433. (Osio a. a. O. 3, 101- 102.) An Graf Matko schrieb er: obwoll er an Marsilius und Conradinus geschrieben habe, daſo er mit seinem Kommen einverstanden sei, so bitte er ihn doch, es bis nach dem Donnerstag [Jan. 22] xu verschieben, da instat lune combustio, que per totam diem jovis proxime futuram durabit, quo in tempore nullatenus vobiscum esse possemus. (Mai- land Staats-A. Cart. gen. 1433 conc. chart. ohne Datum.) Der Brief steht auf demselben Blatte, auf dem das Konxept des hier vorangehenden an Marsilius und Conradinus steht, ist also gewiſ auch vom 19 Januar 1433 xu datieren. 5 Der Herxog hatte am 14 Januar an Marsilius und Conradinus geschrieben: sie sollten dem Grafen Matico die beiliegenden beiden Briefe des Königs
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642 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bís zum Mai 1433. 1483 Seite [dem Grafen] gesagt hůtten, antworte er ihnen: disponente ipso comite ire ad partes Hungarie, sicut Jan. 19 dicit, contentamur, ut vadat, quandocunque beneplaciti sui fuerit. et cum ire voluerit, eum libenter in transitu suo videbimus, quia pro ea mora, quam fecit istis in partibus, evacuata erit omnis suspicio pestiferg contagionis 1. Bartholomeus vero Musca jam venisse ad se debuit semperque venire potuit, quando voluit, nec id unquam ei prohibitum fuit. quod autem dietus comes detentus illic fuerit, sicut mulier illa 2 retulif, potuit ipse cognoscere, cum semper in potestate ejus esset, quocumque vellet, accedere, sicut vos ipsi dixistis. nec super hoc volumus aliter nos extendere, quia veritas de se patet, quod, qualiscunque sit, ue ila mulier male dicit. Datum Mediolani 19 januarii 1433. Jan. 1 433 373. Hzg. Filippo Maria von Mailand am Gf. Matico [von Thallóczy]: gestattet ihm Jan. 30 die Rückkehr zu IK. Sigmund. 1433 Januar 30 Mailand. 10 Aus Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 cone. chart. Schreibt: Aus den Briefen des Marsilius und des Petrus Vicecomes 3, die bei ihm (dem Grafen) seien, habe er ersehen, quam fecistis instanciam 4 pro excusatione, quam fecimus, quia non possumus esso vobiscum 8. Diese instancia sez hun grata, weil sie sei plena humanitatis et benignitatis ac amoris in nos. Er könne nach Belieben zum Konig xwrückkehren und möge diesem ihn und seinen Staat em- p Bid pfehlen. — Datum. Mediolani 30 januarii 1483. Jan. B. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage im Oktober und November 1432 nr. 374-380. ur 374. Beschluß des Concistorio von Siena: betr. Antwort auf die Anfrage I. Signtunds, C ob er der Einladung des Papstes, nach Rom zu kommen, folgen solle oder nicht. 20 1432 Oktober 25 [Siena]. Aus Siena Staats-A. Deliberazioni del Concistorio 1432 settembre ed ottobre fol. 56% not. chart. coaeva, unter den Beschlüssen vom 25 Oktober. Dominus imperator postulat 6, ut sibi consulatur et respondeatur, an debeat ire Romam necne, invitatus a summo pontifice per ejus litteras apostolicas " etc. Der Brief wird vorgelesen, et redditis 26 pluribus et pluribus consiliis e£ habita matura deliberatione demum ad consilium Agustini Nicholaz Christofori fuit obtentum et deliberatum in hac forma, videlicet: quod demonstretur serenissime majestati imperatoris status noster et eidem aperiatur impotentia 8 nostra et civitatis nostre et partitus et deliberatio eundi Romam vel non eundi relinquatur in pectore sue serenissime majestatis. an ihn (den. Herxog) und am den Grafen übergeben und nochmals betonen, daß er, wenn er könne, gern die Provision für den König beschaffen wolle; werde der König von Siena oder sonstwie befriedigt, so könne er (der Herxog) in der [Anconitamischen] Mark, der Romagna und in his partibus Vorsorge pro ila impresia Tuscie /reffem; dat. Mediolani 14 januarii 1433. (Mailand Staats-.A. Cart. gen. 1433 cone. chart.) ! Vgl. S. 610. - 2 Wer mit dieser Frau gemeint dst, dsl eus unseren Akten nicht ersichtlich. 3 Gewiß der oben S. 194 Anm. 1 erwähnte Pietro Visconti, * Gf. Matko hatte also wohl den Versuch gemacht, die verweigerte Audienx doch noch xw erlangen. Oder bexog sich seine Bitte auf die Erlaubnis xur Rückkehr xw Sigmund? 5 Schon am 25 Januar hatte Filippo Maria an Gf. Matko geschrieben: er möge sein Kommen bis so aum nüchsten Mittwoch [Jan. 28]. verschieben ; dat. Mediolani 25 januarii 1483. (Maélend Staats - A. Cart. gen. 1483 cone. chart.) Entsprechend hatte er an demselben Tage Marsilius [da. Carrara], Petrus Vicecomes und Conradinus [da Vimercate] auf- 36 gefordert, dafür xuw sorgen, daß Graf Matico bis xu jenem Tage warte (ebenda conc. chat.). 9 Sigmund hatte die Forderung wohl von Berar- denga aus gestellt, wo er damals weilte. Vgl. S. 613. 7 Vgl. vw. 292. 40 5 Vgl. S. 614 Anm. 2. Am 15 Oktober war ein Mitglied des Sienesischen Coneistorio beauftragt worden, mit Sigmund die täglichen Ausgaben für dessen Unterhalt auf 95 Gulden, den Gulden xu 90 solidé gerechnet, festxusetxen. (Siena Staats-A. 45 Delib. del Concist. 1432 settembre ed ottobre fol. 39» amd fol. 48b not. chart. eoaevae.) mc 7 ———— "——"
642 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bís zum Mai 1433. 1483 Seite [dem Grafen] gesagt hůtten, antworte er ihnen: disponente ipso comite ire ad partes Hungarie, sicut Jan. 19 dicit, contentamur, ut vadat, quandocunque beneplaciti sui fuerit. et cum ire voluerit, eum libenter in transitu suo videbimus, quia pro ea mora, quam fecit istis in partibus, evacuata erit omnis suspicio pestiferg contagionis 1. Bartholomeus vero Musca jam venisse ad se debuit semperque venire potuit, quando voluit, nec id unquam ei prohibitum fuit. quod autem dietus comes detentus illic fuerit, sicut mulier illa 2 retulif, potuit ipse cognoscere, cum semper in potestate ejus esset, quocumque vellet, accedere, sicut vos ipsi dixistis. nec super hoc volumus aliter nos extendere, quia veritas de se patet, quod, qualiscunque sit, ue ila mulier male dicit. Datum Mediolani 19 januarii 1433. Jan. 1 433 373. Hzg. Filippo Maria von Mailand am Gf. Matico [von Thallóczy]: gestattet ihm Jan. 30 die Rückkehr zu IK. Sigmund. 1433 Januar 30 Mailand. 10 Aus Mailand Staats-A. Potenze estere: Germania dal .. al 1475 cone. chart. Schreibt: Aus den Briefen des Marsilius und des Petrus Vicecomes 3, die bei ihm (dem Grafen) seien, habe er ersehen, quam fecistis instanciam 4 pro excusatione, quam fecimus, quia non possumus esso vobiscum 8. Diese instancia sez hun grata, weil sie sei plena humanitatis et benignitatis ac amoris in nos. Er könne nach Belieben zum Konig xwrückkehren und möge diesem ihn und seinen Staat em- p Bid pfehlen. — Datum. Mediolani 30 januarii 1483. Jan. B. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage im Oktober und November 1432 nr. 374-380. ur 374. Beschluß des Concistorio von Siena: betr. Antwort auf die Anfrage I. Signtunds, C ob er der Einladung des Papstes, nach Rom zu kommen, folgen solle oder nicht. 20 1432 Oktober 25 [Siena]. Aus Siena Staats-A. Deliberazioni del Concistorio 1432 settembre ed ottobre fol. 56% not. chart. coaeva, unter den Beschlüssen vom 25 Oktober. Dominus imperator postulat 6, ut sibi consulatur et respondeatur, an debeat ire Romam necne, invitatus a summo pontifice per ejus litteras apostolicas " etc. Der Brief wird vorgelesen, et redditis 26 pluribus et pluribus consiliis e£ habita matura deliberatione demum ad consilium Agustini Nicholaz Christofori fuit obtentum et deliberatum in hac forma, videlicet: quod demonstretur serenissime majestati imperatoris status noster et eidem aperiatur impotentia 8 nostra et civitatis nostre et partitus et deliberatio eundi Romam vel non eundi relinquatur in pectore sue serenissime majestatis. an ihn (den. Herxog) und am den Grafen übergeben und nochmals betonen, daß er, wenn er könne, gern die Provision für den König beschaffen wolle; werde der König von Siena oder sonstwie befriedigt, so könne er (der Herxog) in der [Anconitamischen] Mark, der Romagna und in his partibus Vorsorge pro ila impresia Tuscie /reffem; dat. Mediolani 14 januarii 1433. (Mailand Staats-.A. Cart. gen. 1433 cone. chart.) ! Vgl. S. 610. - 2 Wer mit dieser Frau gemeint dst, dsl eus unseren Akten nicht ersichtlich. 3 Gewiß der oben S. 194 Anm. 1 erwähnte Pietro Visconti, * Gf. Matko hatte also wohl den Versuch gemacht, die verweigerte Audienx doch noch xw erlangen. Oder bexog sich seine Bitte auf die Erlaubnis xur Rückkehr xw Sigmund? 5 Schon am 25 Januar hatte Filippo Maria an Gf. Matko geschrieben: er möge sein Kommen bis so aum nüchsten Mittwoch [Jan. 28]. verschieben ; dat. Mediolani 25 januarii 1483. (Maélend Staats - A. Cart. gen. 1483 cone. chart.) Entsprechend hatte er an demselben Tage Marsilius [da. Carrara], Petrus Vicecomes und Conradinus [da Vimercate] auf- 36 gefordert, dafür xuw sorgen, daß Graf Matico bis xu jenem Tage warte (ebenda conc. chat.). 9 Sigmund hatte die Forderung wohl von Berar- denga aus gestellt, wo er damals weilte. Vgl. S. 613. 7 Vgl. vw. 292. 40 5 Vgl. S. 614 Anm. 2. Am 15 Oktober war ein Mitglied des Sienesischen Coneistorio beauftragt worden, mit Sigmund die täglichen Ausgaben für dessen Unterhalt auf 95 Gulden, den Gulden xu 90 solidé gerechnet, festxusetxen. (Siena Staats-A. 45 Delib. del Concist. 1432 settembre ed ottobre fol. 39» amd fol. 48b not. chart. eoaevae.) mc 7 ———— "——"
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B. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage Okt. u. Nov. 1432 nr. 374-380. 643 375. Beschluß des Consiglio del popolo von Siena: betr. Antwort auf die Anfrage K. Sigmunds, ob er der Einladung des Papstes, nach Rom zu kommen, folgen solle oder nicht. 1432 Oktober 28 [Siena J. 1432 Okt. 28 Aus Siena Staats-A. Deliberazioni del Concistorio 1432 settembre ed ottobre fol. 58 a not. chart. coaeva, unter den Beschlüssen vom 28 Oktober. Der König sagt, er wolle ire Romam invitatus a summo pontifice pro universali pace tractanda etc. Es sollen ihm nun die Gefahren dargelegt werden, que occurrere possent et sue majestati et civitati nostre per ejus andatam ad Urbem, aber es soll ihm gleichwohl die deliberatio eundi vel non eundi überlassen bleiben. et eidem profferatur omne subsidium, quod secundum possibilitatem nostram eidem fieri poterit. 10 et suadeatur sue majestati, ut exequi velit suam primam deliberationem mittendi ambassiatores ad se intelligendum cum summo pontifice. 16 circa 376. Instruktion K. Sigmunds für nicht gen. Gesandte1 an Papst Eugen IV: sollen I1432 Okt. 31] den Papst bitten, das Baseler Konzil anzuerkennen, und ihm eröffnen, daß der König in diesem Falle und nach der Rückkehr des Kardinals Conti nach Siena bereit sei, sofort zu ihm zu kommen, ihm die herkömmlichen Eide zu leisten, sich von ihm krönen zu lassen und den Friedensschluß zwischen ihm und seinen Gegnern herbeizuführen. [1432 circa Oktober 31 Siena 2.] 20 20 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 114 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Memoriale oratorum ad papam ex parte serenissimi domini imperatoris. P coll. ebenda cod. ms. lat. 1512 fol. 56b-57b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Memo- riale oratorum ad papam ex parte serenissimi domini Romanorum regis. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 264a-265a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Memoriale oratorum serenissimi regis Romanorum ad dominum nostrum papam destinatorum und mit der Schlußnotix Lectum fuit hoc memoriale suprascriptum die veneris ante festum sancti Andree [Nov. 28] 1432. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 156 ab cop. chart. coaeva mit derselben Uberschrift und derselben Schlußnotix wie C. Gedruckt bei Martène 8, 221-222 (aus D), Mansi 30, 213-214 und Mansi, Suppl. 4, 384- 385. — Im Ausxuge bei Aschbach 4, 95 Anm. 90. — Kurx erwähnt von Segovia lib. 3 сар. 45 (а. а. O. 2, 278). 30 Primo post recommendacionem devotam et oblacionem filialis obediencie dicatur sic: Beatissime pater. arbitratur majestas serenissimi domini nostri regis, quod beatitudo vestra satis concipere potuit ex reverendissimo domino cardinali de Comite et magnifico domino de Camerino a redeuntibus alias3 a majestate serenissime regie majestatis ad 35 vestram sanctitatem, eciam per venerabilem dominum b Jacobum prothonotarium e ipsos precedentem 4, illam affectionem filialem et amorem, quem dominus noster rex gerit ad personam vestre sanctitatis et sanctam Romanam ecclesiam. eciam intelligere potuit ea, que super adventu sue serenitatis ad Urbem et vestram sanctitatem visitandam prolo- quta d fuerunt e 5. que omnia dominus noster mente tenuit et usque huc continue presto- 40 a) CD Comerino. b) om. CD. c) A prothonotorium. d) P perloquta. e) D fuerant 1 Die Namen der Gesandten werden in den fol- genden Nummern 377, 379 und 380 genannt. 2 Das Datum der Instruktion folgt aus Sigmunds Brief an das Baseler Konxil vom 31 Oktober (nr. 378). 45 Diesem Briefe war eine Abschrift der Instruktion beigefiigt, die in der Generalkongregation vom 28 No- vember verlesen wurde (vgl. die Quellenbeschreibung der obigen nr. 376 unter C und die der nr. 378 unter PC, auch Haller, Concilium Basiliense 2, 280 50 Z. 7-9). 3 Kardinal Conti war am Abend des 11 Oktober nach Rom nuriickgekehrt (vgl. nr. 293 art. 1b und nr. 297 art. 2), gleichxeitig wohl auch der Vikar von Camerino Berardo Rodolfo de Varrano, der den Kardinal nach Siena begleitet hatte (vgl. S. 310 Anm. 2). Uber Conti's Verhandlungen mit K. Sig- mund ist S. 311 zu vergleichen. 4 Vgl. S. 311 und nrr. 286 und 287. 5 Vgl. S. 311. Deutsche Reichstags-Akten X. 82
B. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage Okt. u. Nov. 1432 nr. 374-380. 643 375. Beschluß des Consiglio del popolo von Siena: betr. Antwort auf die Anfrage K. Sigmunds, ob er der Einladung des Papstes, nach Rom zu kommen, folgen solle oder nicht. 1432 Oktober 28 [Siena J. 1432 Okt. 28 Aus Siena Staats-A. Deliberazioni del Concistorio 1432 settembre ed ottobre fol. 58 a not. chart. coaeva, unter den Beschlüssen vom 28 Oktober. Der König sagt, er wolle ire Romam invitatus a summo pontifice pro universali pace tractanda etc. Es sollen ihm nun die Gefahren dargelegt werden, que occurrere possent et sue majestati et civitati nostre per ejus andatam ad Urbem, aber es soll ihm gleichwohl die deliberatio eundi vel non eundi überlassen bleiben. et eidem profferatur omne subsidium, quod secundum possibilitatem nostram eidem fieri poterit. 10 et suadeatur sue majestati, ut exequi velit suam primam deliberationem mittendi ambassiatores ad se intelligendum cum summo pontifice. 16 circa 376. Instruktion K. Sigmunds für nicht gen. Gesandte1 an Papst Eugen IV: sollen I1432 Okt. 31] den Papst bitten, das Baseler Konzil anzuerkennen, und ihm eröffnen, daß der König in diesem Falle und nach der Rückkehr des Kardinals Conti nach Siena bereit sei, sofort zu ihm zu kommen, ihm die herkömmlichen Eide zu leisten, sich von ihm krönen zu lassen und den Friedensschluß zwischen ihm und seinen Gegnern herbeizuführen. [1432 circa Oktober 31 Siena 2.] 20 20 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 114 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Memoriale oratorum ad papam ex parte serenissimi domini imperatoris. P coll. ebenda cod. ms. lat. 1512 fol. 56b-57b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Memo- riale oratorum ad papam ex parte serenissimi domini Romanorum regis. C coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 264a-265a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Memoriale oratorum serenissimi regis Romanorum ad dominum nostrum papam destinatorum und mit der Schlußnotix Lectum fuit hoc memoriale suprascriptum die veneris ante festum sancti Andree [Nov. 28] 1432. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 156 ab cop. chart. coaeva mit derselben Uberschrift und derselben Schlußnotix wie C. Gedruckt bei Martène 8, 221-222 (aus D), Mansi 30, 213-214 und Mansi, Suppl. 4, 384- 385. — Im Ausxuge bei Aschbach 4, 95 Anm. 90. — Kurx erwähnt von Segovia lib. 3 сар. 45 (а. а. O. 2, 278). 30 Primo post recommendacionem devotam et oblacionem filialis obediencie dicatur sic: Beatissime pater. arbitratur majestas serenissimi domini nostri regis, quod beatitudo vestra satis concipere potuit ex reverendissimo domino cardinali de Comite et magnifico domino de Camerino a redeuntibus alias3 a majestate serenissime regie majestatis ad 35 vestram sanctitatem, eciam per venerabilem dominum b Jacobum prothonotarium e ipsos precedentem 4, illam affectionem filialem et amorem, quem dominus noster rex gerit ad personam vestre sanctitatis et sanctam Romanam ecclesiam. eciam intelligere potuit ea, que super adventu sue serenitatis ad Urbem et vestram sanctitatem visitandam prolo- quta d fuerunt e 5. que omnia dominus noster mente tenuit et usque huc continue presto- 40 a) CD Comerino. b) om. CD. c) A prothonotorium. d) P perloquta. e) D fuerant 1 Die Namen der Gesandten werden in den fol- genden Nummern 377, 379 und 380 genannt. 2 Das Datum der Instruktion folgt aus Sigmunds Brief an das Baseler Konxil vom 31 Oktober (nr. 378). 45 Diesem Briefe war eine Abschrift der Instruktion beigefiigt, die in der Generalkongregation vom 28 No- vember verlesen wurde (vgl. die Quellenbeschreibung der obigen nr. 376 unter C und die der nr. 378 unter PC, auch Haller, Concilium Basiliense 2, 280 50 Z. 7-9). 3 Kardinal Conti war am Abend des 11 Oktober nach Rom nuriickgekehrt (vgl. nr. 293 art. 1b und nr. 297 art. 2), gleichxeitig wohl auch der Vikar von Camerino Berardo Rodolfo de Varrano, der den Kardinal nach Siena begleitet hatte (vgl. S. 310 Anm. 2). Uber Conti's Verhandlungen mit K. Sig- mund ist S. 311 zu vergleichen. 4 Vgl. S. 311 und nrr. 286 und 287. 5 Vgl. S. 311. Deutsche Reichstags-Akten X. 82
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644 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 11432 latus fuit execucionem a horum, que expedienda et prob transitu hujusmodi fienda erant, circu et adhuc prestolatur. nichilominus quia sacrum Basiliense concilium majestati domini Okt. 31] nostri novissime bullas suas transmisit 1 de expedicione nunciorum 2 vestre sanctitatis, qui in eodem fuerunt concilio d, ipse serenissimus dominus noster nos decrevit ad pre- senciam vestre sanctitatis transmittere ad ostendendum eidem omnia, que sue majestati per ipsum concilium intimata existunt, et eciam copiam responsi3 oratoribus vestre sanctitatis in Basilea dati; quod quidem mittit sua majestas, non ut illud vestre sancti- tati ignotum esse 4 existimet, sed ut eadem sanctitas sciat suam majestatem de gestis e omnibus informatam esse, rogando obsecrando eandem vestram sanctitatem humili instancia et quanto devocius potest, quatenus eadem vestra sanctitas considerando illas oblaciones, 1o quas ipsum concilium pro honore f et g statu nedum vestre sanctitatis sed et h omnium vestrorum tam large et humiliter exhibet, et non minus oblaciones serenissimi domini nostri regis, quas per varios nuncios suos fecit, se effecturum, quod eadem sanctitas temporibus vite sue re et nomine pacificus papa permaneret, velit et dignetur eadem sanctitas ipsii sacro concilio Basiliensi adherere, quemadmodum majestas! sua indubie 15 sperat, quod ad evitandum scisma in ecclesia dei, quod palpabile quasi est, attentis eciam scandalis innumeris, que in Christianismo ex 1 deffectu concilii ipsius indubie successuram sunt et quibus solo verbo sine ullo periculo persone et status sui providere potest, cum immortali gloria et laude sui nominis illud indubie et gracioso animo faciet. quo facto et adveniente prefato domino cardinali reverendissimo de Comite ad presenciam 20 sue regie majestatis idem dominus noster incontinenti dispositus est iter arripere et vestram beatitudinem visitare prestareque omnia juramenta debita et solita et suscipere imperiale dyadema de manibus vestre sanctitatis et ad hoc firmam adhibere operam, ut vestra sanctitas et ecclesia Romana pacem obtineant ab omnibus sibi adversantibus, ceteraque omnia" facere fideliter constanter et perpetue, que o decent fidelem filium 25 vestre sanctitatis et ecclesie sancte. quantum ? autem ex hujusmodi convencione mutua Christianitas tota utilitatis percipiet vestraque sanctitas et majestas domini nostri ac ec- clesia et imperium honoris glorie et commoditatis, vestra sanctitas clarius novit. quam conservet q altissimus 1 etc. 11432 Okl. 31] 377. K. Sigmund giebt mit Rücksicht auf seine Erfolg verheißenden Verhandlungen mit 3o dem Papst drei gen. Räten Vollmacht, die Urkunde zu widerrufen, durch die er den Sanzio Carillo zum Kapitän und Condottiere in der Anconitanischen Mark er- nannt hat. [1432 Oktober 31 Siena.] Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 195b cop. chart. coaeva. Regest bei Altmann nr. 9297. 35 Sigismundus etc. notum facimus etc.: licet alias nobilem et strennuum Sanctium Garillam nostrum et imperii sacri fidelem dilectum capitaneum et conductorem marchie Anchonitane constituerimus ad nostre beneplacitum voluntatis, quemadmodum littere nostre a) OD expedicionem. b) P per. c) P stellt um concilium Basiliense. d) APCD add. destinavit in scriptis. e) P stelll um omnibus gestis. f) P honores. g) om. P. h) om. P. i) C ipso. k) majestas — evitandum om. P. 40 1) A et. m) Psuccessiva. n) om. A. o) Pquo. p) PCD quanta. q) conservet altissimus om. AP. r) om. C. 1 Es ist das von uns S. 560 Anm. 6 besprochene Schreiben des Konxils vom 17 September gemeint. 2 Vgl. S. 309 Anm. 4. 3 Vgl. S. 310 Anm. 6. 4 Eine vom Konzilsnotar Pierre Brunet kolla- tionierte Abschrift der Antwort des Konxils war den päpstlichen Gesandten am Abend des 9 Sep- tember, dem Vorabend ihrer Abreise von Basel, durch die Bischöfe Nikodemus von Freising, Wilhelm von Belley und Matthäus von Albenga überreicht worden. 45 (Haller a. a. O. 2, 216 Z. 30 bis 217 Z. 3.)
644 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 11432 latus fuit execucionem a horum, que expedienda et prob transitu hujusmodi fienda erant, circu et adhuc prestolatur. nichilominus quia sacrum Basiliense concilium majestati domini Okt. 31] nostri novissime bullas suas transmisit 1 de expedicione nunciorum 2 vestre sanctitatis, qui in eodem fuerunt concilio d, ipse serenissimus dominus noster nos decrevit ad pre- senciam vestre sanctitatis transmittere ad ostendendum eidem omnia, que sue majestati per ipsum concilium intimata existunt, et eciam copiam responsi3 oratoribus vestre sanctitatis in Basilea dati; quod quidem mittit sua majestas, non ut illud vestre sancti- tati ignotum esse 4 existimet, sed ut eadem sanctitas sciat suam majestatem de gestis e omnibus informatam esse, rogando obsecrando eandem vestram sanctitatem humili instancia et quanto devocius potest, quatenus eadem vestra sanctitas considerando illas oblaciones, 1o quas ipsum concilium pro honore f et g statu nedum vestre sanctitatis sed et h omnium vestrorum tam large et humiliter exhibet, et non minus oblaciones serenissimi domini nostri regis, quas per varios nuncios suos fecit, se effecturum, quod eadem sanctitas temporibus vite sue re et nomine pacificus papa permaneret, velit et dignetur eadem sanctitas ipsii sacro concilio Basiliensi adherere, quemadmodum majestas! sua indubie 15 sperat, quod ad evitandum scisma in ecclesia dei, quod palpabile quasi est, attentis eciam scandalis innumeris, que in Christianismo ex 1 deffectu concilii ipsius indubie successuram sunt et quibus solo verbo sine ullo periculo persone et status sui providere potest, cum immortali gloria et laude sui nominis illud indubie et gracioso animo faciet. quo facto et adveniente prefato domino cardinali reverendissimo de Comite ad presenciam 20 sue regie majestatis idem dominus noster incontinenti dispositus est iter arripere et vestram beatitudinem visitare prestareque omnia juramenta debita et solita et suscipere imperiale dyadema de manibus vestre sanctitatis et ad hoc firmam adhibere operam, ut vestra sanctitas et ecclesia Romana pacem obtineant ab omnibus sibi adversantibus, ceteraque omnia" facere fideliter constanter et perpetue, que o decent fidelem filium 25 vestre sanctitatis et ecclesie sancte. quantum ? autem ex hujusmodi convencione mutua Christianitas tota utilitatis percipiet vestraque sanctitas et majestas domini nostri ac ec- clesia et imperium honoris glorie et commoditatis, vestra sanctitas clarius novit. quam conservet q altissimus 1 etc. 11432 Okl. 31] 377. K. Sigmund giebt mit Rücksicht auf seine Erfolg verheißenden Verhandlungen mit 3o dem Papst drei gen. Räten Vollmacht, die Urkunde zu widerrufen, durch die er den Sanzio Carillo zum Kapitän und Condottiere in der Anconitanischen Mark er- nannt hat. [1432 Oktober 31 Siena.] Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 195b cop. chart. coaeva. Regest bei Altmann nr. 9297. 35 Sigismundus etc. notum facimus etc.: licet alias nobilem et strennuum Sanctium Garillam nostrum et imperii sacri fidelem dilectum capitaneum et conductorem marchie Anchonitane constituerimus ad nostre beneplacitum voluntatis, quemadmodum littere nostre a) OD expedicionem. b) P per. c) P stellt um concilium Basiliense. d) APCD add. destinavit in scriptis. e) P stelll um omnibus gestis. f) P honores. g) om. P. h) om. P. i) C ipso. k) majestas — evitandum om. P. 40 1) A et. m) Psuccessiva. n) om. A. o) Pquo. p) PCD quanta. q) conservet altissimus om. AP. r) om. C. 1 Es ist das von uns S. 560 Anm. 6 besprochene Schreiben des Konxils vom 17 September gemeint. 2 Vgl. S. 309 Anm. 4. 3 Vgl. S. 310 Anm. 6. 4 Eine vom Konzilsnotar Pierre Brunet kolla- tionierte Abschrift der Antwort des Konxils war den päpstlichen Gesandten am Abend des 9 Sep- tember, dem Vorabend ihrer Abreise von Basel, durch die Bischöfe Nikodemus von Freising, Wilhelm von Belley und Matthäus von Albenga überreicht worden. 45 (Haller a. a. O. 2, 216 Z. 30 bis 217 Z. 3.)
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В Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage Okt. u. Nov. 1432 nr. 374-380, 645 desuper date ! clarius attestantur, ita habenées respectum ad practicam, quam cum sanc- Hssimo domino summo pontifice principiavimus et ex qua* in facto sacri Basiliensis concilii bonum sanctum proventurum speramus, venerabilem Johannem episcopum Curien- sem principem ac magnificum Laurencium de Ederwar marescallum et spectabilem Caspar „Sligk vicecancellarinm nostrum et capitaneum Egrensem consiliarios et fideles nostros dilectos oneramus ac mandatarios nostros facimus, dantes ipsis tenore presencium ple- ac omnimodam potestatem ac facultatem, si ipsis visum fuerit et expediens vide- ipsum Sanetium et litteras ac potestatem sibi per nos traditas revocandi retractandi landi? sibique mandandi et inhibendi, ut ab omnibus novitatibus virtute hujus- terarum nostrarum temptatis penitus supersedeat et resiliat, ceteraque omnia pariam pitur, ct annu o modi lit faciendi et peragendi, que ad revocacionem hujusmodi necessaria esse videbuntur, eciam si mandatum exigeret magis speciale, ratum et gratum habentes et habere promittenfes, quitquid per dietos consiliarios nostros in materia prefata factum fuerit sive gestum. esencium majestas. datum ut supra 3. pr »3;8. K. Sigmund an das Baseler Konzil: schreibt unter Bezugnahme auf eine vom Konzil ausgesprochene Mahnung, daß es stets seine Absicht gewesen sei, mit dem Papst nicht eher etwas abzumachen, als bis dieser das Konzil ohne jede Kinschrän- kung anerkannt habe; teilt den Zweck seiner geplanten Zusammenkunft mit dem Papst mit und schickt Abschrift der Instruktion, die er seinen nach Rom voraus- 20 reisenden Gesandlen erteilt. hat; bittet wiederholt um Aufschub des Prozesses gegen den Papst und dessen Umgebung; berichtet über ein Bündnis der Polen mit den Hussiten. 1432 Oktober 31 Siena. A aus Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 113b-1144 cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Littera domini regis Romanorum missa concilio lecta in congregacione generali 26 die veneris 28 novembris 432 4. a) em.; Vorl. ea. ı Sigmund hatte Namens der Kirche und des Konxils Sanxio Carillo am 18 September [1432] sum capitaneus [nicht advocatus, wie Altmann an- 30 giebt] seu conductor conducte marchie Anchonitane ernannt, und xwar cum ea milicia tam equestri quam pedestri (videlicet lancearum quatuor centum et tricentorum peditum) ac honoranciis et preeminenciis, gue retro capitaneis seu conductoribus dicte conducte 35 marchie Anchonitane tribui et dari solite sunt, et specialiter cum potestate exigendi omnes tallias dicte marchie Anchonitane, sic tamen quod ipse Sancius de illis exactionibus teneatur et debeat bona com- putare et raciones facere et reddere ipsi sacro Basi- 40 liensi concilio seu personis ab eo concilio ad hoc deputatis et ita quod liceat ipsi Sancio retinere in dicta racione reddenda et conpensare stipendium totum, quod pro ipsa conducta atque milicia habere debet secundum solitum, ac eciam provisionem, que 45 ipsis talibus conductoribus prestari consuevit, hoc modo ut, si facta dicta computacione de dictis talliis exactis quecunque inveniantur superesse penes dietum Sancium Garillam, de ipso reliquo ipse Sancius facere et disponere teneatur juxta mandata prefati concilii 60 ot nostre regie majestatis; in casu vero quo tallie ille, quas ipse Sancius ex dicta marchia Anchonitana exegisset, non sufficerent ad solvendum integrum stipendium et provisionem suprascripte conducte, teneatur dictum sacrum concilium pro ipsa conducta solvere ipsi Saneio totum illud, quod pro dictis stipendio et provisione restaret habere; dat. in civi- tate nostra Senarum die 18 septembris. (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 1925-193 cop. chart. coaeva; Regest bei Altmann wr. 9250.) ? Sigmund teilte dem Sancius Garila am 31 Ok- tober [1432] mit, daß er die ihm erteilte commissio et, potestas widerrufe mit Rücksicht auf seine Ver- handlungen mit dem Papst, cujus sanctitatem ad prosecucionem et annuenciam sacrosancti Basiliensis concilii inclinatam reperimus et nobiscum ac prefato concilio concordem voluntatem habentem; dat. in Senis die ultima octobris (Wien H. H. St. A. Reichs- registraturbuch J fol. 195^ cop. chart. coaeva ; vgl. Altmamm mr. 9296). Das Schreiben ist natürlich nicht am 31 Oktober expediert worden, sondern die königlichen Gesandten nahmen ев mit, um es im gegebenen Falle ihrem Mandat an Carillo beizufügen. 3 D. 4. das Datum von Signamds Brief am Sansio Carillo, den wir in der vorhergehenden Anmerkung mitgeteilt haben. * Vgl. Haller a.a. 0.2, 280 Z. 7-9. In der Deputacio pro communibus wurde der Brief schon am 26 No- vember verlesen (Haller a. a. O. 2, 278 Z. 32-36). 82* [1439 Okt. 31] 1432 Okl. 31
В Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage Okt. u. Nov. 1432 nr. 374-380, 645 desuper date ! clarius attestantur, ita habenées respectum ad practicam, quam cum sanc- Hssimo domino summo pontifice principiavimus et ex qua* in facto sacri Basiliensis concilii bonum sanctum proventurum speramus, venerabilem Johannem episcopum Curien- sem principem ac magnificum Laurencium de Ederwar marescallum et spectabilem Caspar „Sligk vicecancellarinm nostrum et capitaneum Egrensem consiliarios et fideles nostros dilectos oneramus ac mandatarios nostros facimus, dantes ipsis tenore presencium ple- ac omnimodam potestatem ac facultatem, si ipsis visum fuerit et expediens vide- ipsum Sanetium et litteras ac potestatem sibi per nos traditas revocandi retractandi landi? sibique mandandi et inhibendi, ut ab omnibus novitatibus virtute hujus- terarum nostrarum temptatis penitus supersedeat et resiliat, ceteraque omnia pariam pitur, ct annu o modi lit faciendi et peragendi, que ad revocacionem hujusmodi necessaria esse videbuntur, eciam si mandatum exigeret magis speciale, ratum et gratum habentes et habere promittenfes, quitquid per dietos consiliarios nostros in materia prefata factum fuerit sive gestum. esencium majestas. datum ut supra 3. pr »3;8. K. Sigmund an das Baseler Konzil: schreibt unter Bezugnahme auf eine vom Konzil ausgesprochene Mahnung, daß es stets seine Absicht gewesen sei, mit dem Papst nicht eher etwas abzumachen, als bis dieser das Konzil ohne jede Kinschrän- kung anerkannt habe; teilt den Zweck seiner geplanten Zusammenkunft mit dem Papst mit und schickt Abschrift der Instruktion, die er seinen nach Rom voraus- 20 reisenden Gesandlen erteilt. hat; bittet wiederholt um Aufschub des Prozesses gegen den Papst und dessen Umgebung; berichtet über ein Bündnis der Polen mit den Hussiten. 1432 Oktober 31 Siena. A aus Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 113b-1144 cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Littera domini regis Romanorum missa concilio lecta in congregacione generali 26 die veneris 28 novembris 432 4. a) em.; Vorl. ea. ı Sigmund hatte Namens der Kirche und des Konxils Sanxio Carillo am 18 September [1432] sum capitaneus [nicht advocatus, wie Altmann an- 30 giebt] seu conductor conducte marchie Anchonitane ernannt, und xwar cum ea milicia tam equestri quam pedestri (videlicet lancearum quatuor centum et tricentorum peditum) ac honoranciis et preeminenciis, gue retro capitaneis seu conductoribus dicte conducte 35 marchie Anchonitane tribui et dari solite sunt, et specialiter cum potestate exigendi omnes tallias dicte marchie Anchonitane, sic tamen quod ipse Sancius de illis exactionibus teneatur et debeat bona com- putare et raciones facere et reddere ipsi sacro Basi- 40 liensi concilio seu personis ab eo concilio ad hoc deputatis et ita quod liceat ipsi Sancio retinere in dicta racione reddenda et conpensare stipendium totum, quod pro ipsa conducta atque milicia habere debet secundum solitum, ac eciam provisionem, que 45 ipsis talibus conductoribus prestari consuevit, hoc modo ut, si facta dicta computacione de dictis talliis exactis quecunque inveniantur superesse penes dietum Sancium Garillam, de ipso reliquo ipse Sancius facere et disponere teneatur juxta mandata prefati concilii 60 ot nostre regie majestatis; in casu vero quo tallie ille, quas ipse Sancius ex dicta marchia Anchonitana exegisset, non sufficerent ad solvendum integrum stipendium et provisionem suprascripte conducte, teneatur dictum sacrum concilium pro ipsa conducta solvere ipsi Saneio totum illud, quod pro dictis stipendio et provisione restaret habere; dat. in civi- tate nostra Senarum die 18 septembris. (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 1925-193 cop. chart. coaeva; Regest bei Altmann wr. 9250.) ? Sigmund teilte dem Sancius Garila am 31 Ok- tober [1432] mit, daß er die ihm erteilte commissio et, potestas widerrufe mit Rücksicht auf seine Ver- handlungen mit dem Papst, cujus sanctitatem ad prosecucionem et annuenciam sacrosancti Basiliensis concilii inclinatam reperimus et nobiscum ac prefato concilio concordem voluntatem habentem; dat. in Senis die ultima octobris (Wien H. H. St. A. Reichs- registraturbuch J fol. 195^ cop. chart. coaeva ; vgl. Altmamm mr. 9296). Das Schreiben ist natürlich nicht am 31 Oktober expediert worden, sondern die königlichen Gesandten nahmen ев mit, um es im gegebenen Falle ihrem Mandat an Carillo beizufügen. 3 D. 4. das Datum von Signamds Brief am Sansio Carillo, den wir in der vorhergehenden Anmerkung mitgeteilt haben. * Vgl. Haller a.a. 0.2, 280 Z. 7-9. In der Deputacio pro communibus wurde der Brief schon am 26 No- vember verlesen (Haller a. a. O. 2, 278 Z. 32-36). 82* [1439 Okt. 31] 1432 Okl. 31
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646 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. P coll. ebenda cod. ms. lat. 1512 fol. 55b-56b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera domini regis Romanorum scripta concilio cum instruccionibus oratorum sue regie majestatis missorum ad papam et copiis litterarum missarum per ducem palatinum regni Hungarie et cancellarium concernencium confideracionem factam per regem Polonie cum Boemis etc. lecta in congregacione generali die veneris 28 novembris 1432. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 266b-267b cop. chart. coaeva. Die Adresse, die über dem Text steht, und die Unterschrift sind gekürxt xu Reverendissimis ac venerabilibus in Christo patribus etc. berw. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus etc. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. Unmittelbar auf die Unterschrift folgt die Bemerkung 10 Lecta 28 novembris cum aliis copiis interclusis immediate suprascriptis [vgl. Vorlage C von nr. 376 und S. 512 Anm. 2]. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 157b-158b cop. chart. coaeva. Adresse und Unter- schrift sind gekürxt wie in C. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. Am Schlußt ist bemerkt Lecta cum copiis immediate suprascriptis [vgl. Vorlage D von nr. 376 und 15 S. 512 Anm. 2]. Gedruckt bei Martène 8, 197-199 (aus D), Mansi 30, 193-195 und Mansi, Suppl. 4, 363-364. — Im Ausxuge bei Segovia lib. 3 cap. 45 (a. a. O. 2, 278) und bei Aschbach 4, 93 (vgl. 4, 184). — Regest bei Altmann nr. 9294. C 1432 Okt. 31 Reverendissimi in Christo patres et a domini, amici carissimi ac venerabiles et b 20 [1] audito pridem reverendissimo domino cardinali egregii grateque sincere dilecti. de Comitibus, quem sanctissimus dominus summus pontifex una cum reverendissimo domino cardinali de Monteforti jam vita functo 1 alias 2 ad majestatem nostram trans- miserat, et capta cum paternitate ejusdem proc accessu nostro ad Urbem et ad suam sanctitatem conclusione, nulla tamen alia de causa nisi solum ad bonam concordiam et 25 unanimitatem inter sacrum concilium et sanctitatem suam adaptandam d, mox paternita- tes e vestras f scriptis nostris 3, prout decuit, avisatas effecimus, ne transitus noster eis- dem paternitatibus vestris aliter, quam sit, interpretaretur. modo supervenit nuncius Basiliensis barbatus 4 afferens nobis bullam 5 sacri concilii, que continebat ea, que per oratores summi pontificis in Basilea acta sunt, ac eciam responsum laudabile ipsis per 30 sacrum concilium datum. que g omnia, quia nobis h nedum grata, sed et necessaria erant, letanter suscepimus et libenter audivimus ac ea indubie ex spiritu sancto processisse cognoscimus i. verum quia eadem bulla nos ammonet, ut a tractatibus quibuscunque cum summo pontifice et aliis supersedere illosque amputare velimus, nisi sanctitas sua sacro concilio Basiliensi simpliciter et absolute adhereat etc., libenter valde audivimus 3e avisacionem illam, quoniam et illud semper intencionis nostre k fuit nil penitus cum sanctitate sua peragere, nisi concilio sacro sine qualicunque limitacione annueret. nec mediacio illa, quam archiepiscopus Ebredunensis non de mandato nostro, sed propria permocione 1 6 interposuit, nobis umquam placuit7 nec eciam quitquam acceptaremus, quod vergere posset quomodolibet in diminucionem seu derogacionem sacri Basiliensis 40 concilii et decreti Constanciensis, quod incipit „Frequens". sed ut omnia personali pre- sencia nostra melius adaptare possemus, nos dedimus et obtulimus suam sanctitatem velle visitare, quoniam nobis spes firma data est, quod ex mutua convencione et non aliter illud negocium concilii m aptari possit n. et pro eo nuncs premittimus solemnes a) CD etc. stall et — dilecti. b) om. P. c) Pper. d) Padoptandam. e) Pp. vestris. f) A vestre. g) P quia. 45 h) A stellt um nedum nobis i) P cognovimus. k) om. P. 1) CD promotione. mj om. D. n) D posset. 1 Vgl. S. 477 Anm. 2. 2 Im letxten Drittel des September. Vgl. S. 308-31I. 3 nr. 289. 4 Vgl. S. 486 Anm. 5 und die Quellenbeschreibung unserer nr. 380. 5 Vom 17 September 1432. Vgl. S. 560 Anm. 6. 6 Vgl. nrr. 262 und 267. 7 Vgl. S. 306. 8 Die Gesandten werden woll erst am oder nach dem 2 November abgereist sein. An diesem Tage befahl nämlich Siena durch eine littera patens allen 50 seinen Beamten, die Gesandten gut aufxunehmen (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coaeva).
646 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. P coll. ebenda cod. ms. lat. 1512 fol. 55b-56b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera domini regis Romanorum scripta concilio cum instruccionibus oratorum sue regie majestatis missorum ad papam et copiis litterarum missarum per ducem palatinum regni Hungarie et cancellarium concernencium confideracionem factam per regem Polonie cum Boemis etc. lecta in congregacione generali die veneris 28 novembris 1432. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 266b-267b cop. chart. coaeva. Die Adresse, die über dem Text steht, und die Unterschrift sind gekürxt xu Reverendissimis ac venerabilibus in Christo patribus etc. berw. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus etc. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. Unmittelbar auf die Unterschrift folgt die Bemerkung 10 Lecta 28 novembris cum aliis copiis interclusis immediate suprascriptis [vgl. Vorlage C von nr. 376 und S. 512 Anm. 2]. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 157b-158b cop. chart. coaeva. Adresse und Unter- schrift sind gekürxt wie in C. Die Kontrasignatur ist fortgelassen. Am Schlußt ist bemerkt Lecta cum copiis immediate suprascriptis [vgl. Vorlage D von nr. 376 und 15 S. 512 Anm. 2]. Gedruckt bei Martène 8, 197-199 (aus D), Mansi 30, 193-195 und Mansi, Suppl. 4, 363-364. — Im Ausxuge bei Segovia lib. 3 cap. 45 (a. a. O. 2, 278) und bei Aschbach 4, 93 (vgl. 4, 184). — Regest bei Altmann nr. 9294. C 1432 Okt. 31 Reverendissimi in Christo patres et a domini, amici carissimi ac venerabiles et b 20 [1] audito pridem reverendissimo domino cardinali egregii grateque sincere dilecti. de Comitibus, quem sanctissimus dominus summus pontifex una cum reverendissimo domino cardinali de Monteforti jam vita functo 1 alias 2 ad majestatem nostram trans- miserat, et capta cum paternitate ejusdem proc accessu nostro ad Urbem et ad suam sanctitatem conclusione, nulla tamen alia de causa nisi solum ad bonam concordiam et 25 unanimitatem inter sacrum concilium et sanctitatem suam adaptandam d, mox paternita- tes e vestras f scriptis nostris 3, prout decuit, avisatas effecimus, ne transitus noster eis- dem paternitatibus vestris aliter, quam sit, interpretaretur. modo supervenit nuncius Basiliensis barbatus 4 afferens nobis bullam 5 sacri concilii, que continebat ea, que per oratores summi pontificis in Basilea acta sunt, ac eciam responsum laudabile ipsis per 30 sacrum concilium datum. que g omnia, quia nobis h nedum grata, sed et necessaria erant, letanter suscepimus et libenter audivimus ac ea indubie ex spiritu sancto processisse cognoscimus i. verum quia eadem bulla nos ammonet, ut a tractatibus quibuscunque cum summo pontifice et aliis supersedere illosque amputare velimus, nisi sanctitas sua sacro concilio Basiliensi simpliciter et absolute adhereat etc., libenter valde audivimus 3e avisacionem illam, quoniam et illud semper intencionis nostre k fuit nil penitus cum sanctitate sua peragere, nisi concilio sacro sine qualicunque limitacione annueret. nec mediacio illa, quam archiepiscopus Ebredunensis non de mandato nostro, sed propria permocione 1 6 interposuit, nobis umquam placuit7 nec eciam quitquam acceptaremus, quod vergere posset quomodolibet in diminucionem seu derogacionem sacri Basiliensis 40 concilii et decreti Constanciensis, quod incipit „Frequens". sed ut omnia personali pre- sencia nostra melius adaptare possemus, nos dedimus et obtulimus suam sanctitatem velle visitare, quoniam nobis spes firma data est, quod ex mutua convencione et non aliter illud negocium concilii m aptari possit n. et pro eo nuncs premittimus solemnes a) CD etc. stall et — dilecti. b) om. P. c) Pper. d) Padoptandam. e) Pp. vestris. f) A vestre. g) P quia. 45 h) A stellt um nedum nobis i) P cognovimus. k) om. P. 1) CD promotione. mj om. D. n) D posset. 1 Vgl. S. 477 Anm. 2. 2 Im letxten Drittel des September. Vgl. S. 308-31I. 3 nr. 289. 4 Vgl. S. 486 Anm. 5 und die Quellenbeschreibung unserer nr. 380. 5 Vom 17 September 1432. Vgl. S. 560 Anm. 6. 6 Vgl. nrr. 262 und 267. 7 Vgl. S. 306. 8 Die Gesandten werden woll erst am oder nach dem 2 November abgereist sein. An diesem Tage befahl nämlich Siena durch eine littera patens allen 50 seinen Beamten, die Gesandten gut aufxunehmen (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 not. chart. coaeva).
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B. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage Okt. u. Nov. 1432 nr. 374-380. 647 oratores nostros prelatos a barones et nobiles ad suam sanctitatem, qui sibi exponent ea, que vestris paternitatibus mittimus presentibus interclusa 1, et eciam videbunt disposi- ciones prob transitu nostro aptatas, secundum quas nos poterimus regere. idcirco vestras paternitates attente rogamus, quatenus in re illa nullum penitus scrupulum mentibus ve- 5 stris velitis immittere, sed firmiter scire, quod transitus noster in nullum finem fiet, nisi ut dominus papa concilio adhereat. quod si obtinere poterimus, laus deo; si non, ex- tunc sine corona et omnibus aliis privatis commodis huc revertemur. et ita inter nos et prefatum dominum cardinalem proloqutumc existit d. et licet, ute avisamur, multi nostro contrarientur accessui, tamen in nomine domini nullum periculum nos removere 1o debebit ab hiis, que conferre possunt ad prosequcionem ipsius concilii et ejus felices successus, quemadmodum vestras paternitates subito 5 per solemnes nuncios nostros clarius informaturi sumus, iterum h rogantes, ut cum processibus contra dominum aposto- licum et suosi ad proximam avisacionem nostram supersedere velitis, quoniam et hic dispositum est, ut ita fiat k erga vos, et hoc eciam 1 sanctitas suam per venerabilem 15 dominum Jacobum de Syrch " prothonotarium facere velle nobis affirmavit 2. reliquum est: quitquid dicatur aut fiat, non reperiemur in alia sentencia nisi cum adhesione totali sacri concilii usque ad mortem. [2] preterea, reverendissimi patres, hiis novissimis diebus habuimus nova de regno nostro Hungarie de quadam confederacione Polonorum et hereticorum Boemie contra omnem nacionem et presertim° Theutonicam P dempta 20 nacione Hungarica (quam, ut dicunt, excipiunt; credimus tamen, quod hoc fiat q sub quodam velamine), quemadmodum in copiis 3 presentibus interclusis vestre paternitates comprehendere poterunt r. que quidem res satis horrenda apud omnes arbitrari potest, quod hii, qui fideles censentur, cum perfidis hereticis in suppressionem catholicorum sic se connectunts et jam apercius monstrant ea subsidia, que ipsis hereticis a prima pulu- 25 lacione hujus pravitatis semper dederunt, quemadmodum constat omnibus nacionibus convicinis, quod t, nisi fuisset adherencia Polonorum, ipsi heretici dudum ad alia fuissent deflexi. hec vestris u paternitatibus intimanda duximus, ut desuper cogitetis et provi- deatis, ne isti conatus Christianismo pericula parturiant duriora. datum Senis die ultima v octobris regnorum nostrorum annow Hungarie etc.x 46 Romanorum y 23 z et 30 Boemie aa 13. 1432 Okt. 31 1432 Okt. 31 supra] Reverendissimis ac venerabilibus in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto legitime congregate amicis nostris carissimis 35 ac grate et sincere nobis dilectis. Subscripcio. Sigismundus dei gracia Ro- manorum rex semper augustus ac Hun- garie Boemie aa etc. rex. Ad mandatum domini regis Gaspar Scligh. 40 379. K. Sigmund an den Prokurator des Deutschen Ordens an der Kurie Kaspar [Stange von Wandofen]: beglaubigt den Bischof [Johannes] von Chur, den Mar- schall Lorenz von Hederváry und den Vizekanzler Kaspar Schlick, die er jetzt in schr wichtigen, ihn (Sigmund), den Papst und die Kirche angehenden Angelegenheiten zum Papst schicht und die er beauftragt hat, den Adressaten über seinen Standpunkt 1432 November 1 [Siena]. in diesen Angelegenheiten zu unterrichten. 132 Nov. I 45 a) om. P. b) P per. c) D stelll um extitit proloquutum. d) C extitit. e) P in avisamentis statt ut avisamur. 1) P multimodo stali multi nostro. g) P subitorum stati subito per. h) Plitem rogamus statt iterum ro- gantes. i) CD add. usque. k) P fiet. 1) CD sua. m) om. CD. n) P Sirehg; C Sirck ; D Sirk. o) P pre- sertem. p) P Theuponicam. q) P fuit. r) Ppotuerunt s) P convertunt. t) P quam. u) D stelll um p. vestris. v) CD add. mensis. w) om. A. x) om. C. y) Detc. statt Romanorum — 13 z) A 13. aa) PBoenie. 1 Vgl. unsere nr. 376. Vgl. S. 615 Anm. 4. 3 Vgl. S. 512 Anm. 2.
B. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage Okt. u. Nov. 1432 nr. 374-380. 647 oratores nostros prelatos a barones et nobiles ad suam sanctitatem, qui sibi exponent ea, que vestris paternitatibus mittimus presentibus interclusa 1, et eciam videbunt disposi- ciones prob transitu nostro aptatas, secundum quas nos poterimus regere. idcirco vestras paternitates attente rogamus, quatenus in re illa nullum penitus scrupulum mentibus ve- 5 stris velitis immittere, sed firmiter scire, quod transitus noster in nullum finem fiet, nisi ut dominus papa concilio adhereat. quod si obtinere poterimus, laus deo; si non, ex- tunc sine corona et omnibus aliis privatis commodis huc revertemur. et ita inter nos et prefatum dominum cardinalem proloqutumc existit d. et licet, ute avisamur, multi nostro contrarientur accessui, tamen in nomine domini nullum periculum nos removere 1o debebit ab hiis, que conferre possunt ad prosequcionem ipsius concilii et ejus felices successus, quemadmodum vestras paternitates subito 5 per solemnes nuncios nostros clarius informaturi sumus, iterum h rogantes, ut cum processibus contra dominum aposto- licum et suosi ad proximam avisacionem nostram supersedere velitis, quoniam et hic dispositum est, ut ita fiat k erga vos, et hoc eciam 1 sanctitas suam per venerabilem 15 dominum Jacobum de Syrch " prothonotarium facere velle nobis affirmavit 2. reliquum est: quitquid dicatur aut fiat, non reperiemur in alia sentencia nisi cum adhesione totali sacri concilii usque ad mortem. [2] preterea, reverendissimi patres, hiis novissimis diebus habuimus nova de regno nostro Hungarie de quadam confederacione Polonorum et hereticorum Boemie contra omnem nacionem et presertim° Theutonicam P dempta 20 nacione Hungarica (quam, ut dicunt, excipiunt; credimus tamen, quod hoc fiat q sub quodam velamine), quemadmodum in copiis 3 presentibus interclusis vestre paternitates comprehendere poterunt r. que quidem res satis horrenda apud omnes arbitrari potest, quod hii, qui fideles censentur, cum perfidis hereticis in suppressionem catholicorum sic se connectunts et jam apercius monstrant ea subsidia, que ipsis hereticis a prima pulu- 25 lacione hujus pravitatis semper dederunt, quemadmodum constat omnibus nacionibus convicinis, quod t, nisi fuisset adherencia Polonorum, ipsi heretici dudum ad alia fuissent deflexi. hec vestris u paternitatibus intimanda duximus, ut desuper cogitetis et provi- deatis, ne isti conatus Christianismo pericula parturiant duriora. datum Senis die ultima v octobris regnorum nostrorum annow Hungarie etc.x 46 Romanorum y 23 z et 30 Boemie aa 13. 1432 Okt. 31 1432 Okt. 31 supra] Reverendissimis ac venerabilibus in Christo patribus et dominis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto legitime congregate amicis nostris carissimis 35 ac grate et sincere nobis dilectis. Subscripcio. Sigismundus dei gracia Ro- manorum rex semper augustus ac Hun- garie Boemie aa etc. rex. Ad mandatum domini regis Gaspar Scligh. 40 379. K. Sigmund an den Prokurator des Deutschen Ordens an der Kurie Kaspar [Stange von Wandofen]: beglaubigt den Bischof [Johannes] von Chur, den Mar- schall Lorenz von Hederváry und den Vizekanzler Kaspar Schlick, die er jetzt in schr wichtigen, ihn (Sigmund), den Papst und die Kirche angehenden Angelegenheiten zum Papst schicht und die er beauftragt hat, den Adressaten über seinen Standpunkt 1432 November 1 [Siena]. in diesen Angelegenheiten zu unterrichten. 132 Nov. I 45 a) om. P. b) P per. c) D stelll um extitit proloquutum. d) C extitit. e) P in avisamentis statt ut avisamur. 1) P multimodo stali multi nostro. g) P subitorum stati subito per. h) Plitem rogamus statt iterum ro- gantes. i) CD add. usque. k) P fiet. 1) CD sua. m) om. CD. n) P Sirehg; C Sirck ; D Sirk. o) P pre- sertem. p) P Theuponicam. q) P fuit. r) Ppotuerunt s) P convertunt. t) P quam. u) D stelll um p. vestris. v) CD add. mensis. w) om. A. x) om. C. y) Detc. statt Romanorum — 13 z) A 13. aa) PBoenie. 1 Vgl. unsere nr. 376. Vgl. S. 615 Anm. 4. 3 Vgl. S. 512 Anm. 2.
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648 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1432 Nov. I Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 105 cop. chart. coaera mit Schnitten, Beischluß xu einem Briefe des Prokurators an den Hochmeister Paul von Rusdorf vom 21 November 1432. Datum sub die prima novembris Ung. 46 Rom. 23 Boh. 13. Kontrasignatur: Ad m. d. r. 1 Petrus Kalde etc. Auf der Rückseite steht die Adresse Venerabili Caspari procuratori ordinis Prutenorum in Romana curia nobis sincere dilecto. Regest bei Altmann nr. 9300. [132/ 380. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: soll das Konzil über seine Verhand- Nov. I lungen mit dem Papst beruhigen; hat drei gen. Gesandte wegen der Konzilsfrage nach Rom geschickt; hat der Bitte des Papstes gemäß dem Sanzio Carillo, der in seinem und des Konzils Namen gegen Pesaro zu Felde lag, befohlen, die Feindselig- 10 keiten einstweilen einzustellen; schickt dem Herzog Briefe an Fürsten und Städte, in denen er über das Bündnis der Polen mit den Hussiten schreibt, zur Weiter- beförderung. [ 1432 ] November 1 Siena. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 55 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf der Rickseite steht der gleichxeitige Vermerk Secunda littera domini regis 15 bei der von Basel bot Partmann an mitwochen nach Katerine [Nov. 26]. Die Vorlage ist stellenweise beschädigt; die Lücken haben wir, wo gar kein Zweifel möglich war, stillschweigend ergänxt, sonst durch kursiven Druck kenntlich gemacht. Ausführliche Inhaltsangabe bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 557 Anm. 4. — Regest bei Altmann nr. 9298. 20 Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. [I] wir haben deiner lieb vormals 1 wol geschriben, wie wir mit dem cardinal de Comitibus berett haben, uns gen Rom zu fügen und zu versuchen, ob wir den babst zu gunst des heilgen concilii bringen mochten, als 25 du dann auß unsern briefen dir und dem concilio 2 gesandt wol vernomen hast. nu ist der von Basel bot mit dem part komen und hat uns bracht ein bullen3 des heilgen conciliums, in der sy uns raten, das wir alle teidung mit dem babst abslahen wollen, es sey denn, das er das a concilium gentzlich und an alle underscheid zulasse etc., auch wie sy des babst boten geantwort haben. das alles wir wol vernomen haben und er� 30 kennen, das solich schrifft und antwort durch den heilgen geist dar get. und dein lieb sol verwar wissen, das unser meynung nye anders gewesen ist, dann das daz concilium zu Basel slechts zugelassen werd. und was der ertzbischoff Ebredunensis geworben hat, das ist gantz wider unsern willen gewesen, als dein lieb dann von uns vormals 4 vernomen hat. und wir schreiben 5 ouch dem heilgen concilio doruff, als du in der 35 abschrifft hirinnen verslossen 6 wol vernemen wirdest. dorumb, liber oheim, so wollest die hern und vetter frelich trosten, das sy kein sorg haben, das wir anders thun, dann was zu sterckung des conciliums ist und als sy uns geschriben haben. [2] und wiewol wir fur uns gen Rom wolten gezogen sein, ydoch so haben wir vor unser erber botschafft, den bischoff von Kur, Lorentzen unsern marschalk und Casper Sligken unsern 40 vicecanceler gen Rom gesandt, alle sach zu besehen und den babst von des conciliums wegen anzuligen, als du dann abschrifft irer werbüng bey dem concilio7 wol finden wirdest. und wiewol man uns grosse forcht furwirffet, ydoch so wollen wir got zu a) em.; orig. dem concilio; der Schreiber wollte vermutlich anhange statt zulasse schreiben. Am 29 September (nr. 288). 2 Der Brief an das Konxil ist unsere nr. 289. a Vgl. S. 560 Anm. 6. 4 Vgl. Sigmunds Brief an Hrg. Wilhelm vom 16 Juli (nr. 271). 1 5 6 Vgl. nr. 378. Liegt nicht mehr dabei. Vgl. nr. 378 art. 1. 45
648 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1432 Nov. I Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 105 cop. chart. coaera mit Schnitten, Beischluß xu einem Briefe des Prokurators an den Hochmeister Paul von Rusdorf vom 21 November 1432. Datum sub die prima novembris Ung. 46 Rom. 23 Boh. 13. Kontrasignatur: Ad m. d. r. 1 Petrus Kalde etc. Auf der Rückseite steht die Adresse Venerabili Caspari procuratori ordinis Prutenorum in Romana curia nobis sincere dilecto. Regest bei Altmann nr. 9300. [132/ 380. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: soll das Konzil über seine Verhand- Nov. I lungen mit dem Papst beruhigen; hat drei gen. Gesandte wegen der Konzilsfrage nach Rom geschickt; hat der Bitte des Papstes gemäß dem Sanzio Carillo, der in seinem und des Konzils Namen gegen Pesaro zu Felde lag, befohlen, die Feindselig- 10 keiten einstweilen einzustellen; schickt dem Herzog Briefe an Fürsten und Städte, in denen er über das Bündnis der Polen mit den Hussiten schreibt, zur Weiter- beförderung. [ 1432 ] November 1 Siena. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 55 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf der Rickseite steht der gleichxeitige Vermerk Secunda littera domini regis 15 bei der von Basel bot Partmann an mitwochen nach Katerine [Nov. 26]. Die Vorlage ist stellenweise beschädigt; die Lücken haben wir, wo gar kein Zweifel möglich war, stillschweigend ergänxt, sonst durch kursiven Druck kenntlich gemacht. Ausführliche Inhaltsangabe bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 557 Anm. 4. — Regest bei Altmann nr. 9298. 20 Sigmund von gotes genaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des richs und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. [I] wir haben deiner lieb vormals 1 wol geschriben, wie wir mit dem cardinal de Comitibus berett haben, uns gen Rom zu fügen und zu versuchen, ob wir den babst zu gunst des heilgen concilii bringen mochten, als 25 du dann auß unsern briefen dir und dem concilio 2 gesandt wol vernomen hast. nu ist der von Basel bot mit dem part komen und hat uns bracht ein bullen3 des heilgen conciliums, in der sy uns raten, das wir alle teidung mit dem babst abslahen wollen, es sey denn, das er das a concilium gentzlich und an alle underscheid zulasse etc., auch wie sy des babst boten geantwort haben. das alles wir wol vernomen haben und er� 30 kennen, das solich schrifft und antwort durch den heilgen geist dar get. und dein lieb sol verwar wissen, das unser meynung nye anders gewesen ist, dann das daz concilium zu Basel slechts zugelassen werd. und was der ertzbischoff Ebredunensis geworben hat, das ist gantz wider unsern willen gewesen, als dein lieb dann von uns vormals 4 vernomen hat. und wir schreiben 5 ouch dem heilgen concilio doruff, als du in der 35 abschrifft hirinnen verslossen 6 wol vernemen wirdest. dorumb, liber oheim, so wollest die hern und vetter frelich trosten, das sy kein sorg haben, das wir anders thun, dann was zu sterckung des conciliums ist und als sy uns geschriben haben. [2] und wiewol wir fur uns gen Rom wolten gezogen sein, ydoch so haben wir vor unser erber botschafft, den bischoff von Kur, Lorentzen unsern marschalk und Casper Sligken unsern 40 vicecanceler gen Rom gesandt, alle sach zu besehen und den babst von des conciliums wegen anzuligen, als du dann abschrifft irer werbüng bey dem concilio7 wol finden wirdest. und wiewol man uns grosse forcht furwirffet, ydoch so wollen wir got zu a) em.; orig. dem concilio; der Schreiber wollte vermutlich anhange statt zulasse schreiben. Am 29 September (nr. 288). 2 Der Brief an das Konxil ist unsere nr. 289. a Vgl. S. 560 Anm. 6. 4 Vgl. Sigmunds Brief an Hrg. Wilhelm vom 16 Juli (nr. 271). 1 5 6 Vgl. nr. 378. Liegt nicht mehr dabei. Vgl. nr. 378 art. 1. 45
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B. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage Okt. u. Nov. 1432 nr. 374-380. 649 lob und dem concilio zu furderung alle sach wegen und getrauen zu got, es werd alles wol geraten, als wir dann deiner lib alle ding kurtzlich eigentlichen schreiben [3] auch wisse, das wir vil mechtiger hern in disen landen und umb Rom wollen. bestelt haben, ob der babst ubel wolt, das man im land und leut nemen mag 1. und 5 sunderlich so haben wir in marchia Anconitana einen hauptman gesetzt 2 genant Sancius Garilla, der mit seinen helfern in unserm und des conciliums namen zu feld liget fur Pezere3 und sust etwevil slos gewünnen hat. des der babst ser erschracken und an uns begert hat, das zu wenden. das wir ouch getan und haben in auffhoren heissen 4, als lang bis wir sehen, was ends wir mit dem babst treffen mogen. nu wer' unserr io meynung, das dein lib in geheim an dem concilio erfur als von dir selbst, was ir wille in sulchen sachen were, das wir uns dornach westen zu richten. wann ist es ir wille, so mag er den babst also vast dringen. [4] auch ist uns botschafft a komen auß Hungern, wie sich die Polan mit den ketzern von Beheim vereinet und verbunden haben wider allermeniglich und sunderlich die Deutschen zungen, außgenomen die Hungern. 15 das doch die Polan, als wir vernemen, uff ein betriegnus getan haben, der worten das sy von in unbekriegt beliben. die sach in warheit die Cristenheit ser antrifft. und du findest hirinnen abschrifft5, wie die sach gelegen sey, als wir dann dem heilgen con- cilio 6 und allen fursten und steten7 das verkundet haben. und senden dir der briff etwevil hiebey, begerend, das du die furbas senden und ouch das concilium bitten und 20 ermanen wollest, das sy die sach wol bedencken, wann der Kristenheit grosß doran leit. wir senden dir ouch hirinne abschrifft s, wie wir den fursten und steten schreiben. dor- nach du dich auch magst gerichten. und bitten dein lib, das du uns nit vermerckst, das wir mit den brifen dein lib besweren, wann die weg also verlegt sind, das man die briff in keinen weg durchbringen mocht. doch so getrauen wir zu got, wir wollen dich 25 des und eins grossern ergetzen. und wollest disen boten mit dem part dem concilio geben zu Senis an allerheilgen tag unser befelhen, wann er sicher grosse müe hat. rich des Hungerischen etc. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltzgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter und liben oheim und fursten. 11432) Nor. I 11432/ Nov. I 30 Ad mandatum domini regis Petrus Kalde. a) em.; orig. boschafft. Lucca schrieb am 13 November 1432 an An- tonius de Pisis: di qua sono nuove, in nome del 35 concilio esser mossa guerra inella marcha contra la chiesa et tucto lo contado di Pesoro et anco per lo concilio, et ora sono a campo a Pesolo [Pesaro?]; im Solde des Konxils ständen Sancto Cirillo, Luca da Castello, Francesco Piccinino, Leonello da Pe- 40 rugia et molti fanti; du' cardinali sono partiti stra- vestiti da Roma; l'uno è venuto a Siena, l'altro a Urbino; lo conte Matico è ito in Lombardia, dapoi in Ungaria per preparare gran gente, come lo im- peradore a scripto, u. a. m.; dat. ex Luca die 13 45 novembris 1432 hora 4 noctis. (Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 105a cop. chart. соаега.) 2 Vgl. S. 645 Anm. 1. 3 Pesaro. 4 Vgl. S. 645 Anm. 2. 5 Liegt nicht mehr dabei. Gemeint sind die S. 512 Anm. 2 erwähnten zwei Briefe. 6 Vgl. nr. 378 art. 2. 7 Vgl. nr. 319 art. 1. s Liegt nicht mehr dabei. Zwei Originale des königlichen Briefes haben wir in nr. 319 mit- geteilt.
B. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst über die Konzilsfrage Okt. u. Nov. 1432 nr. 374-380. 649 lob und dem concilio zu furderung alle sach wegen und getrauen zu got, es werd alles wol geraten, als wir dann deiner lib alle ding kurtzlich eigentlichen schreiben [3] auch wisse, das wir vil mechtiger hern in disen landen und umb Rom wollen. bestelt haben, ob der babst ubel wolt, das man im land und leut nemen mag 1. und 5 sunderlich so haben wir in marchia Anconitana einen hauptman gesetzt 2 genant Sancius Garilla, der mit seinen helfern in unserm und des conciliums namen zu feld liget fur Pezere3 und sust etwevil slos gewünnen hat. des der babst ser erschracken und an uns begert hat, das zu wenden. das wir ouch getan und haben in auffhoren heissen 4, als lang bis wir sehen, was ends wir mit dem babst treffen mogen. nu wer' unserr io meynung, das dein lib in geheim an dem concilio erfur als von dir selbst, was ir wille in sulchen sachen were, das wir uns dornach westen zu richten. wann ist es ir wille, so mag er den babst also vast dringen. [4] auch ist uns botschafft a komen auß Hungern, wie sich die Polan mit den ketzern von Beheim vereinet und verbunden haben wider allermeniglich und sunderlich die Deutschen zungen, außgenomen die Hungern. 15 das doch die Polan, als wir vernemen, uff ein betriegnus getan haben, der worten das sy von in unbekriegt beliben. die sach in warheit die Cristenheit ser antrifft. und du findest hirinnen abschrifft5, wie die sach gelegen sey, als wir dann dem heilgen con- cilio 6 und allen fursten und steten7 das verkundet haben. und senden dir der briff etwevil hiebey, begerend, das du die furbas senden und ouch das concilium bitten und 20 ermanen wollest, das sy die sach wol bedencken, wann der Kristenheit grosß doran leit. wir senden dir ouch hirinne abschrifft s, wie wir den fursten und steten schreiben. dor- nach du dich auch magst gerichten. und bitten dein lib, das du uns nit vermerckst, das wir mit den brifen dein lib besweren, wann die weg also verlegt sind, das man die briff in keinen weg durchbringen mocht. doch so getrauen wir zu got, wir wollen dich 25 des und eins grossern ergetzen. und wollest disen boten mit dem part dem concilio geben zu Senis an allerheilgen tag unser befelhen, wann er sicher grosse müe hat. rich des Hungerischen etc. [in verso] Dem hochgeborn Wilhelm pfaltzgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter und liben oheim und fursten. 11432) Nor. I 11432/ Nov. I 30 Ad mandatum domini regis Petrus Kalde. a) em.; orig. boschafft. Lucca schrieb am 13 November 1432 an An- tonius de Pisis: di qua sono nuove, in nome del 35 concilio esser mossa guerra inella marcha contra la chiesa et tucto lo contado di Pesoro et anco per lo concilio, et ora sono a campo a Pesolo [Pesaro?]; im Solde des Konxils ständen Sancto Cirillo, Luca da Castello, Francesco Piccinino, Leonello da Pe- 40 rugia et molti fanti; du' cardinali sono partiti stra- vestiti da Roma; l'uno è venuto a Siena, l'altro a Urbino; lo conte Matico è ito in Lombardia, dapoi in Ungaria per preparare gran gente, come lo im- peradore a scripto, u. a. m.; dat. ex Luca die 13 45 novembris 1432 hora 4 noctis. (Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 105a cop. chart. соаега.) 2 Vgl. S. 645 Anm. 1. 3 Pesaro. 4 Vgl. S. 645 Anm. 2. 5 Liegt nicht mehr dabei. Gemeint sind die S. 512 Anm. 2 erwähnten zwei Briefe. 6 Vgl. nr. 378 art. 2. 7 Vgl. nr. 319 art. 1. s Liegt nicht mehr dabei. Zwei Originale des königlichen Briefes haben wir in nr. 319 mit- geteilt.
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650 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. C. Die kurfürstliche Vermittlung November 1432 bis Februar 1433 nr. 381-393. [1132 Nov. 29] 381. Rede eines nicht gen. kurfürstlichen Gesandten 1 an das Baseler Konzil bei Uber- reichung der Beglaubigungsschreiben: richtet Empfehlungen der Kurfürsten aus und deutet die Gründe für Absendung der Gesandtschaft an. ƒ1432 November 29 Basel 27. D aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 298b -299a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Item de eadem materia [vgl. unsere nr. 382, die im Cod. vorangeht] super presentacione litterarum etc. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 340b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift 10 Secuntur oraciones ambasiatorum sacri imperii in sacro concilio Basiliensi facte. V coll. ebenda cod. ms. 4975 fol. 19 ab cop. chart. coaeva. Auf der unbeschriebenen unteren Hälfte von fol. 18b steht von gleicher Hand Secuntur oraciones ambasiatorum electorum sacri imperii et cetera. B coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A II 34 fol. 189b-190a cop. chart. saec. 15 mit der Uber- 15 schrift Sequitur alia relacio [vgl. unsere nr. 382, die im Cod. voransteht] ambasiatorum electorum coram concilio Basiliensi facta. M coll. Melk Stiftsbibl. cod. 215 [E 5] fol. 123b -124a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Secuntur oraciones ambasiatorum electorum sacri imperii in concilio Basiliensi etc. In Erlangen Univ.-Bibl. cod. 680 fol. 227a cop. chart. coaeva. Hier folgen am Schluß 20 noch die Worte et pio succensi desiderio ambasiatam eorum in vestro conspectu com- parentem cum omni reverencia destinarunt, quorum relacioni fidem desiderant. Gedruckt bei Martène 8, 231-232 (ohne Quellenangabe, aber jedenfalls aus D), Mansi 30, 222�223 und Mansi, Suppl. 4, 393-394. Reverendissimi reverendique patres, spectabiles et egregii prelati doctores domini 25 prestantissimi ac ceteri merito venerandi in hac sacra congregati synodo generali uni- preclaris vestris excellenciis et versalem representante Christi fidelium ecclesiam. devotis benignitatibus debite recommendationis b puritatemc offerunt reverendissimi in Christo patres Maguntinus d et Coloniensis archiepiscopi illustresque et excelsi comes palatinus Reni, dux Saxonie et marchio Brandeburgensis, omnes sacri Romani imperii s0 principes electores, cogitantes suarume auspiciis dignitatum beneficiisque desuper eis munerum divinorum excellencius tributis non recte frui, si ecclesie sancte catholice, quef fluctuum cernitur procellis agitari, cunctis quibus poterunt studiis fidelis integri- tatem obsequii pro distributa virium porcione non impenderint et bene gerendarum con- sortes rerum comperti non fuerint. docuit enim non solum priscorumg antiquissima 35 vetustas, verum et justa impellunt modernorum ingenia, ut h publicum sancte ecclesie decorem carpere satagencia et Christi fidelium sub turbine vasto naufragium formidancium portum precludere optate requiei supremis operis i tollere laborent fulgencioribus in Christiana religione titulis relucentes, ne in deteriores anfractus ac casus dubios et deflendos desidia deveniant, que sancto exordio in spe relevationis k pulcra dependent et 40 sub transquillitate in publicam poterint deduci salutem tanti venerandi cetus temperancia, que plerumque intra licitum quiescit et ultra non progreditur, metitur! vires et a medio a) W representantem. b) M recommemoracionis. c) BM puritate. d) V Maguntinensis. e) V suorum. f) D quam. g) B pristinorum. h) D et. i) D operum, k) V revelacionis. I) metitur vires om. M. 1 Hefele (Konxiliengeschichte 7, 498) bexeichnet Gregor Heimburg als den Redner und läft ihn die obige Rede nach der großen, „Memoria repetente“ beginnenden, unserer nr. 382, halten. Beides ist falsch, wie sich aus Haller a. a. O. 2, 281 Z. 28 bis 33 ergiebt. 2 Das Datum folgt ohne weiteres aus den Auf- 45 xeichnungen Brunets bei Haller a. a. O. 2, 281 Z. 29-30. 50
650 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. C. Die kurfürstliche Vermittlung November 1432 bis Februar 1433 nr. 381-393. [1132 Nov. 29] 381. Rede eines nicht gen. kurfürstlichen Gesandten 1 an das Baseler Konzil bei Uber- reichung der Beglaubigungsschreiben: richtet Empfehlungen der Kurfürsten aus und deutet die Gründe für Absendung der Gesandtschaft an. ƒ1432 November 29 Basel 27. D aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 298b -299a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Item de eadem materia [vgl. unsere nr. 382, die im Cod. vorangeht] super presentacione litterarum etc. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5116 fol. 340b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift 10 Secuntur oraciones ambasiatorum sacri imperii in sacro concilio Basiliensi facte. V coll. ebenda cod. ms. 4975 fol. 19 ab cop. chart. coaeva. Auf der unbeschriebenen unteren Hälfte von fol. 18b steht von gleicher Hand Secuntur oraciones ambasiatorum electorum sacri imperii et cetera. B coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A II 34 fol. 189b-190a cop. chart. saec. 15 mit der Uber- 15 schrift Sequitur alia relacio [vgl. unsere nr. 382, die im Cod. voransteht] ambasiatorum electorum coram concilio Basiliensi facta. M coll. Melk Stiftsbibl. cod. 215 [E 5] fol. 123b -124a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Secuntur oraciones ambasiatorum electorum sacri imperii in concilio Basiliensi etc. In Erlangen Univ.-Bibl. cod. 680 fol. 227a cop. chart. coaeva. Hier folgen am Schluß 20 noch die Worte et pio succensi desiderio ambasiatam eorum in vestro conspectu com- parentem cum omni reverencia destinarunt, quorum relacioni fidem desiderant. Gedruckt bei Martène 8, 231-232 (ohne Quellenangabe, aber jedenfalls aus D), Mansi 30, 222�223 und Mansi, Suppl. 4, 393-394. Reverendissimi reverendique patres, spectabiles et egregii prelati doctores domini 25 prestantissimi ac ceteri merito venerandi in hac sacra congregati synodo generali uni- preclaris vestris excellenciis et versalem representante Christi fidelium ecclesiam. devotis benignitatibus debite recommendationis b puritatemc offerunt reverendissimi in Christo patres Maguntinus d et Coloniensis archiepiscopi illustresque et excelsi comes palatinus Reni, dux Saxonie et marchio Brandeburgensis, omnes sacri Romani imperii s0 principes electores, cogitantes suarume auspiciis dignitatum beneficiisque desuper eis munerum divinorum excellencius tributis non recte frui, si ecclesie sancte catholice, quef fluctuum cernitur procellis agitari, cunctis quibus poterunt studiis fidelis integri- tatem obsequii pro distributa virium porcione non impenderint et bene gerendarum con- sortes rerum comperti non fuerint. docuit enim non solum priscorumg antiquissima 35 vetustas, verum et justa impellunt modernorum ingenia, ut h publicum sancte ecclesie decorem carpere satagencia et Christi fidelium sub turbine vasto naufragium formidancium portum precludere optate requiei supremis operis i tollere laborent fulgencioribus in Christiana religione titulis relucentes, ne in deteriores anfractus ac casus dubios et deflendos desidia deveniant, que sancto exordio in spe relevationis k pulcra dependent et 40 sub transquillitate in publicam poterint deduci salutem tanti venerandi cetus temperancia, que plerumque intra licitum quiescit et ultra non progreditur, metitur! vires et a medio a) W representantem. b) M recommemoracionis. c) BM puritate. d) V Maguntinensis. e) V suorum. f) D quam. g) B pristinorum. h) D et. i) D operum, k) V revelacionis. I) metitur vires om. M. 1 Hefele (Konxiliengeschichte 7, 498) bexeichnet Gregor Heimburg als den Redner und läft ihn die obige Rede nach der großen, „Memoria repetente“ beginnenden, unserer nr. 382, halten. Beides ist falsch, wie sich aus Haller a. a. O. 2, 281 Z. 28 bis 33 ergiebt. 2 Das Datum folgt ohne weiteres aus den Auf- 45 xeichnungen Brunets bei Haller a. a. O. 2, 281 Z. 29-30. 50
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C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 651 non recedit, in genere bonorum utiliora instruit pertingere a et in malis, quod pejus est, effugere. ex preteritis etenim eventum docet colligere futurorum. unde et splendidior gloria vosb patres celeberrimos respicit, quibus desuper datum est dispersa colligere et confracta sollidare. sub vobis cultoribus ficus sterilis floritura speratur optimi dis- posicione regis sue immaculate sponse sancte catholice ecclesie salubrius succurrentis hac sacrosancta synodo generali, cujus ministerio hereses supprimi, hostiles subduci insultus et noxie tolli deformitates, ut virtus poterit e libere exultare, spes pulcerrima Christicolas fovet. hec ipsa prefati reverendissimi illustresquef sacri imperii domini principes electores secretius mentibus reponentes eisdem confodiuntur jaculis, quibus sancta mater impugnatur ecclesia, pioque succensi desiderio ambassiatam in vestro con- spectu humiliter comparentem, que quorundam g personis absencium viarum fortassis aut aliis subortis h periculis copiosior sperabatur, cum litteris eorum creditivis i 1 re- verenter destinarunt, quas k de unanimi collegarum assensu benigno offero legendas. quibus lectis communes eorundem! dominorum principum electorumm sinceri distinctius 15 referentur 1 affectus. 10 [1432 Nov. 291 20 382. Rede des kurfürstlichen Gesandten Gregor Heimburg vor dem Baseler Konzil: sichert den Friedensbestrebungen des Konzils die Unterstützung der Kurfürsten zu; bittet um Einstellung der Agitation gegen den Papst, da die Kurfürsten zwischen dem Konzil und dem Papst, sowie zwischen dem Papst und dem König vermitteln und den Papst bewegen wollen, sich dem Konzil anzupassen und es zu fördern. 1432 November 29 Basel. 1432 Nov. 29 20 30 35 40 45 D aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 295b-298b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Proposicio facta per vicarium Maguntinum in concilio Basiliensi nomine dominorum elec- torum imperii die penultima novembris 1432 2. B coll. Basel Unir.-Bibl. ms. A II 34 fol. 187 a-189b cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Collacio facta in generali congregacione concilii Basiliensis per unum oratorem principum electorum [B add. facta] videlicet magistrum Georium de Swinfurt vicarium in spiritualibus domini Maguntini in utroque doctorem. Diese und die folgenden von uns kollationierten Abschriften sind mangelhaft. Wir haben Abweichungen, die sofort, sei es als Flüchtigkeiten, sei es als cigenmächtige Anderungen des Textes durch den Schreiber nu erkennen sind, in den Varianten nicht erwähnt. C coll. Melk Stiftsbibl. cod. 215 [E 5] fol. 124 a� 125b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur oracio continuata precedentis per vicarium archiepiscopi Maguntini etc. L coll. Lüttich Univ.- Bibl. cod. 107 fol. 134a-135b cop. chart. coaeva mit der Schlußs- bemerkung Recitata Basilee in generali concilio ac congregacione patrum auno domini millesimo quadringentesimo tricesimo secundo die penultima mensis novembris. O coll. Oxford Bibl. Bodl. Digbey nr. 66 fol. 41 b- 43b cop. chart. saec. 15 mit der Uber- schrift Proposicio ambaciatorum sacri imperii electorum. Die abweichenden Anfangs- worte dieser Vorlage sind aus Variante a auf S. 652 ersichtlich. W coll. Wien Hofbibl. cod. mns. 5116 fol. 340b-342b cop. chart. coaeva mit derselben Uber- schrift wie C. V coll. ebenda cod. ms. 4975 fol. 19b�23b cop. chart. coaeva mit derselben Uberschrift wie C, doch ohne etc. H coll. Heidelberg Univ.-Bibl. cod. Pal. lat. 454 fol. 254a-256a cop. chart. saec. 15 mit der Schlußbemerkung Recitata Basilee in generali congregacione per dominum Gregorium Heymburg utriusque juris doctorem anno etc. 32 penultima novembris. — Vgl. Wilken, Gesch. der Bildung, Beraubung und Vernichtung der alten Heidelbergischen Bücher- sammlungen S. 293. 50 a) B pretingere. b) B veras. c) D desursum. d) Msubducti. e) B patitur. f) B illustrisque. g) WIBM quarundam. h) B ortis. i) M credituris. k) quas — legendas om. WVBM. 1) V add. electorum. m) om. V. n) DW referuntur. nr. 328. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 281 Z. 28-33. Deutsche Reichstags-Akten X. 83
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 651 non recedit, in genere bonorum utiliora instruit pertingere a et in malis, quod pejus est, effugere. ex preteritis etenim eventum docet colligere futurorum. unde et splendidior gloria vosb patres celeberrimos respicit, quibus desuper datum est dispersa colligere et confracta sollidare. sub vobis cultoribus ficus sterilis floritura speratur optimi dis- posicione regis sue immaculate sponse sancte catholice ecclesie salubrius succurrentis hac sacrosancta synodo generali, cujus ministerio hereses supprimi, hostiles subduci insultus et noxie tolli deformitates, ut virtus poterit e libere exultare, spes pulcerrima Christicolas fovet. hec ipsa prefati reverendissimi illustresquef sacri imperii domini principes electores secretius mentibus reponentes eisdem confodiuntur jaculis, quibus sancta mater impugnatur ecclesia, pioque succensi desiderio ambassiatam in vestro con- spectu humiliter comparentem, que quorundam g personis absencium viarum fortassis aut aliis subortis h periculis copiosior sperabatur, cum litteris eorum creditivis i 1 re- verenter destinarunt, quas k de unanimi collegarum assensu benigno offero legendas. quibus lectis communes eorundem! dominorum principum electorumm sinceri distinctius 15 referentur 1 affectus. 10 [1432 Nov. 291 20 382. Rede des kurfürstlichen Gesandten Gregor Heimburg vor dem Baseler Konzil: sichert den Friedensbestrebungen des Konzils die Unterstützung der Kurfürsten zu; bittet um Einstellung der Agitation gegen den Papst, da die Kurfürsten zwischen dem Konzil und dem Papst, sowie zwischen dem Papst und dem König vermitteln und den Papst bewegen wollen, sich dem Konzil anzupassen und es zu fördern. 1432 November 29 Basel. 1432 Nov. 29 20 30 35 40 45 D aus Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 295b-298b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Proposicio facta per vicarium Maguntinum in concilio Basiliensi nomine dominorum elec- torum imperii die penultima novembris 1432 2. B coll. Basel Unir.-Bibl. ms. A II 34 fol. 187 a-189b cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Collacio facta in generali congregacione concilii Basiliensis per unum oratorem principum electorum [B add. facta] videlicet magistrum Georium de Swinfurt vicarium in spiritualibus domini Maguntini in utroque doctorem. Diese und die folgenden von uns kollationierten Abschriften sind mangelhaft. Wir haben Abweichungen, die sofort, sei es als Flüchtigkeiten, sei es als cigenmächtige Anderungen des Textes durch den Schreiber nu erkennen sind, in den Varianten nicht erwähnt. C coll. Melk Stiftsbibl. cod. 215 [E 5] fol. 124 a� 125b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur oracio continuata precedentis per vicarium archiepiscopi Maguntini etc. L coll. Lüttich Univ.- Bibl. cod. 107 fol. 134a-135b cop. chart. coaeva mit der Schlußs- bemerkung Recitata Basilee in generali concilio ac congregacione patrum auno domini millesimo quadringentesimo tricesimo secundo die penultima mensis novembris. O coll. Oxford Bibl. Bodl. Digbey nr. 66 fol. 41 b- 43b cop. chart. saec. 15 mit der Uber- schrift Proposicio ambaciatorum sacri imperii electorum. Die abweichenden Anfangs- worte dieser Vorlage sind aus Variante a auf S. 652 ersichtlich. W coll. Wien Hofbibl. cod. mns. 5116 fol. 340b-342b cop. chart. coaeva mit derselben Uber- schrift wie C. V coll. ebenda cod. ms. 4975 fol. 19b�23b cop. chart. coaeva mit derselben Uberschrift wie C, doch ohne etc. H coll. Heidelberg Univ.-Bibl. cod. Pal. lat. 454 fol. 254a-256a cop. chart. saec. 15 mit der Schlußbemerkung Recitata Basilee in generali congregacione per dominum Gregorium Heymburg utriusque juris doctorem anno etc. 32 penultima novembris. — Vgl. Wilken, Gesch. der Bildung, Beraubung und Vernichtung der alten Heidelbergischen Bücher- sammlungen S. 293. 50 a) B pretingere. b) B veras. c) D desursum. d) Msubducti. e) B patitur. f) B illustrisque. g) WIBM quarundam. h) B ortis. i) M credituris. k) quas — legendas om. WVBM. 1) V add. electorum. m) om. V. n) DW referuntur. nr. 328. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 281 Z. 28-33. Deutsche Reichstags-Akten X. 83
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652 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1432 Nor. 29 In Erlangen Univ.-Bibl. cod. 680 fol. 227a -228b cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. 698 fol. 125a�129a cop. chart. saec. 15 mit ähnlicher Schlußtbemerkung wie L, nur ist hier vom Schreiber noch darunter geschrieben Gregorius Heymburg. — In Minchen Staats- bibl. cod. lat. 22372 pag. 363-367 cop. chart. saec. 15 mit der von einer anderen Hand des 15 Jahrhunderts herrührenden Schlußbemerkung Suprascripta oracio facta fuit Basilee coram generali concilio per egregium utriusque juris doctorem dominum Gregorium Heimburg protunc domini archiepiscopi Maguntini vicarium in spiritualibus generalem etc. Gedruckt bei Martène 8, 225�231 (aus D), Mansi 30, 217-222 und Mansi, Suppl. 4, 388-393. Im Ausxuge bei Segovia lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 287). — Besprochen von Joachimsohn, 10 Gregor Heimburg S. 19-22. — Benutxt von Hefele, Konxiliengesch. 7, 497-498. — Er- wähnt von Ruland, Geschichtliche Nachrichten über die ehemalige Domstiftsbibliothek xu Augsburg (Steichele’s Archiv für die Gesch. des Bistums Augsburg 1, 41). Der von Ruland citierte cod. nr. 79 der ehemaligen Augsburger Domstiftsbibliothek ist identisch mit dem oben erwähnten Münchener cod. lat. 22372. 16 Memoriaa repetente et crebrius b mente revolvente, patres amplissimi, quam ar- duum ac c ultra vires crediti michi desuper ingenii ministerium aggredior, meus non immerito contremiscit animus. nam etsi quandoque principes seculi solitus affari minaces illorum aspectus vultu curvato oculis ardentibus furore cordis hyantes non pertimuerim, tamen illos divina plerumque permissio et nonnumquam fortune factio cunctis animanti- 20 bus incerta terreno locavit in solio. nunc autem ad hos sermo dirigendus est, qui divinis animati mentibus ex omnibus Christianorum finibus electi celestis irrigui gracia respersi patrem semper intuentes similitudinem servant auctoris et ob id cetui deorum magis connumerandi sunt, apostolo dicente ac noviter ecclesia repetente „nostra autem in celis extat conversacio" 1. deos igitur alloqui me videor et cum divino numine " ar- 25 bitror habere sermonem. sed e vestigio pollicita est michi fandi fiducia, quod is, ad quem verba dirigo, paraclitus vestris benignissimorum patrum mentibus habitans speran- tem e ac f deprecantem in se peccare non sinit; sed et pro debito sensualitatis clemencia vestra facile veniam petenti g datura, patres optimi, quorum nonnullos conspicio alios quidem, qui me litteris reddiderunt eruditum, alios michi coevos, cum quibus et michi so familiaritatem edidit studendi consorcium, supportationis cujusque lapsush prestolationem affert salutarem. taceo, quod grata et jocunda erit eloquii i mei k sentencia etsi confuso preposteroque scemate perorata 1. cujus spei certissimum michi prebet argumentum, quod nuper 2 hujus nectaris hausto rivulo per organa vestrorum ambassiatorum ab ex- celsis dominis meis principibus electoribus in vosm derivato exultantes vicaria leticia 35 vitulum mactastis saginatum. quibus prelibatis ne usque ad fastidiin necessitatem se tendat° prefacio, ad conceptam materiam oracionem converto non tam de propria vir- tute confidens quam de munere largitoris illius, qui dat omnibus affluenter et non im- properat. ut autem majorum norme similitudinem mea servet imitacio, summariam quandam sentenciam narrationis sue gravidam more probatissime vetustatis duxi premit- 40 tendam, a verbis apostoli, quibus nuper ? 3 in laudem dei perusa est ecclesia, sumens exordium: "observate“, inquit, „eos, qui ita ambulant, sicut habetis formam“ q4. quam inter consonas tempori sentencias velud hortatu familiarem decrevi meis epulis invitan- dam r. [I deus omnipotens mundanes molis artifex conditorque innascentis nature a) O Cogitanti michi, patres amplissimi, et mente crebrius revolventi stati Memoria — amplissimi. b) BCW 45 stellen um mente crebrius. c) LOW et. d) D munimine ; CW add. me. e) COWV stellen um deprecantem ac [CV et] sperautem. f) B et. g) CW petente. h) CHV lapsui. i) CWY loqui mea sentencia statl eloquii mei sentencia. k) in O korr. aus mea. I) DL pererrata. m) B vas. n) CW fastigii. 0) CW extendat. p) om. D. q) 0 add. vestram. videte, inquit, que sit dei voluntas, congrue subnectit; V add. vestram. r) C imitandam; O initandas, add. et quia sors abstulit, quod cogitacio apta non prevenit. s) D stelll um molis 50 mundane. 3 Phil. 3, 20. Am 16 November, d. i. am 23. Sonntage nach Auf dem Frankfurter Kurfürstentage. Egl. Pfingsten. 4 Phil. 3, 17. nr. 326. 1
652 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1432 Nor. 29 In Erlangen Univ.-Bibl. cod. 680 fol. 227a -228b cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. 698 fol. 125a�129a cop. chart. saec. 15 mit ähnlicher Schlußtbemerkung wie L, nur ist hier vom Schreiber noch darunter geschrieben Gregorius Heymburg. — In Minchen Staats- bibl. cod. lat. 22372 pag. 363-367 cop. chart. saec. 15 mit der von einer anderen Hand des 15 Jahrhunderts herrührenden Schlußbemerkung Suprascripta oracio facta fuit Basilee coram generali concilio per egregium utriusque juris doctorem dominum Gregorium Heimburg protunc domini archiepiscopi Maguntini vicarium in spiritualibus generalem etc. Gedruckt bei Martène 8, 225�231 (aus D), Mansi 30, 217-222 und Mansi, Suppl. 4, 388-393. Im Ausxuge bei Segovia lib. 4 cap. 3 (a. a. O. 2, 287). — Besprochen von Joachimsohn, 10 Gregor Heimburg S. 19-22. — Benutxt von Hefele, Konxiliengesch. 7, 497-498. — Er- wähnt von Ruland, Geschichtliche Nachrichten über die ehemalige Domstiftsbibliothek xu Augsburg (Steichele’s Archiv für die Gesch. des Bistums Augsburg 1, 41). Der von Ruland citierte cod. nr. 79 der ehemaligen Augsburger Domstiftsbibliothek ist identisch mit dem oben erwähnten Münchener cod. lat. 22372. 16 Memoriaa repetente et crebrius b mente revolvente, patres amplissimi, quam ar- duum ac c ultra vires crediti michi desuper ingenii ministerium aggredior, meus non immerito contremiscit animus. nam etsi quandoque principes seculi solitus affari minaces illorum aspectus vultu curvato oculis ardentibus furore cordis hyantes non pertimuerim, tamen illos divina plerumque permissio et nonnumquam fortune factio cunctis animanti- 20 bus incerta terreno locavit in solio. nunc autem ad hos sermo dirigendus est, qui divinis animati mentibus ex omnibus Christianorum finibus electi celestis irrigui gracia respersi patrem semper intuentes similitudinem servant auctoris et ob id cetui deorum magis connumerandi sunt, apostolo dicente ac noviter ecclesia repetente „nostra autem in celis extat conversacio" 1. deos igitur alloqui me videor et cum divino numine " ar- 25 bitror habere sermonem. sed e vestigio pollicita est michi fandi fiducia, quod is, ad quem verba dirigo, paraclitus vestris benignissimorum patrum mentibus habitans speran- tem e ac f deprecantem in se peccare non sinit; sed et pro debito sensualitatis clemencia vestra facile veniam petenti g datura, patres optimi, quorum nonnullos conspicio alios quidem, qui me litteris reddiderunt eruditum, alios michi coevos, cum quibus et michi so familiaritatem edidit studendi consorcium, supportationis cujusque lapsush prestolationem affert salutarem. taceo, quod grata et jocunda erit eloquii i mei k sentencia etsi confuso preposteroque scemate perorata 1. cujus spei certissimum michi prebet argumentum, quod nuper 2 hujus nectaris hausto rivulo per organa vestrorum ambassiatorum ab ex- celsis dominis meis principibus electoribus in vosm derivato exultantes vicaria leticia 35 vitulum mactastis saginatum. quibus prelibatis ne usque ad fastidiin necessitatem se tendat° prefacio, ad conceptam materiam oracionem converto non tam de propria vir- tute confidens quam de munere largitoris illius, qui dat omnibus affluenter et non im- properat. ut autem majorum norme similitudinem mea servet imitacio, summariam quandam sentenciam narrationis sue gravidam more probatissime vetustatis duxi premit- 40 tendam, a verbis apostoli, quibus nuper ? 3 in laudem dei perusa est ecclesia, sumens exordium: "observate“, inquit, „eos, qui ita ambulant, sicut habetis formam“ q4. quam inter consonas tempori sentencias velud hortatu familiarem decrevi meis epulis invitan- dam r. [I deus omnipotens mundanes molis artifex conditorque innascentis nature a) O Cogitanti michi, patres amplissimi, et mente crebrius revolventi stati Memoria — amplissimi. b) BCW 45 stellen um mente crebrius. c) LOW et. d) D munimine ; CW add. me. e) COWV stellen um deprecantem ac [CV et] sperautem. f) B et. g) CW petente. h) CHV lapsui. i) CWY loqui mea sentencia statl eloquii mei sentencia. k) in O korr. aus mea. I) DL pererrata. m) B vas. n) CW fastigii. 0) CW extendat. p) om. D. q) 0 add. vestram. videte, inquit, que sit dei voluntas, congrue subnectit; V add. vestram. r) C imitandam; O initandas, add. et quia sors abstulit, quod cogitacio apta non prevenit. s) D stelll um molis 50 mundane. 3 Phil. 3, 20. Am 16 November, d. i. am 23. Sonntage nach Auf dem Frankfurter Kurfürstentage. Egl. Pfingsten. 4 Phil. 3, 17. nr. 326. 1
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C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 653 primordiis celo sideribusque creatis, elementis insuper indissolubili vinculo colligatis inter hec caduca, quibus sub hiis orbibus celeis globisque sidereis loca deputavit, solam humanam " animam, que vere homo et ab omni mortalitatis " condicione aliena est, ad imaginem sui creavit, ut quemadmodum ipse magnum hominem sic et illa parvum mundum regat, dum a se corpus animatur. cujus trinam expedit assumere cognicionem: primum namque principium cunctorum fons et origo superhabundanti c majestatis fecun- ditate illam de se mentem creavit in absoluta consideracione, que conditorem inspiciens plenam similitudinem servat auctoris, que rursus ab alto dispiciens animum de se radiat, qui divinarum atque humanarum rerum surgit in noticiam et postremo illam de se format to animam, que corpus regit animatum. horum autem medius, qui nos a brutis separat, quamquam ab essencie divine simplicitate paulisper abscedat, quia tamen inter corporeas illecebras et cupiditatum dulces insidias vinctus corporali custodia non sine maximo militat periculo, ab ipsius creationis inicio divina tutela et providencia gubernatur. ut ecce prothoplasma primum a divine vocis organo legem accepit, deinde per gentilium 15 vates et heroas ac d electi e populi prophetas nobis divine legis norma reserata est, quousque divina providencia viam ab eterno premeditatam aggrediens, qua saltem unum nostre speciei formaretg suppositum divinam habens humanamque naturam, e quarum altera nobis sue divinitatis participibus mori lege nature, ex alia vero necessi- tate divina resurgere conveniat, fragilem assumpsit naturam, ut post ipsius habitum de 20 morte triumphum nos tandem expletis munerum functionibus, que dator animarum h in corporum carcere vinciens indixit, secum evo fruamur eterno. hic verus deus et homo lege, quam secundum humanam naturam subeundam susceperat, exemplo vite verboque doctrine consummata transiturus ad patrem apostolos discipulos genciumque doctores instituit. quibus in exordiis fundationis i ecclesie vel maxime congregatis in unum 25 spiritum sanctum visibiliter immisit et quandoque sue k majestatis potenciam calcitranti- bus sue voluntati sensibiliter ostendit. nonnumquam eciam! claram quadam revelacione tutor humani generis curam agens " sui gregis archani divini secreta° reseravit; ac p fide roborata, si cessent evidencia signa, supersunt nobis sue sponsionis argumenta, quibus curam divine providencie nobis adesse non ambigimus, quamdiu per ipsum in- 3o stituta in nobis edificatur ecclesia. verumptamen data est nobis forma, per quam in- visibiliter graciam consequamur, que dudum in legalibus et figuralibus sacramentis ac in nove legis exordiis patribus nostris visibiliter invenitur fuisse concessa. in qua tamen co cautius ambulandum arbitror et traditam nobis formam accuratius observandam, quanto 1 veritas inquisicionis latencius absolvitur, cum sit omnium raciocinancium r labor 35 communis, ut, quanto remocius a per se notis, quas maximas appellant, disceditur, tanto succrescat angustior difficultas agnicionis. [2] ideo de vestri s benignissima supporta- cione confisus reverenter inquamt: „observate eos, qui ita ambulant, sicut u habetis formam". constat autem, quociens priscis sepe temporibus repetitis malleis crebrisque concussionibus in hereses conscissa est ecclesia, venerandiw antistites formam divinitus 40 traditam sectantes, postquam a Constantino augusto cepit eis esse * conveniendi licencia, inspirante sacro flamine ex omni orbe terrarum convenerunt. non requiro, an principe procurante vel papa jubente y, sed hoc unum novi, quod, qui suis concordiam persuasit discipulis, ubicunque duos pluresve ex ipsis in nomine z suo convenire contingeret aa, se 1132 Nov. 29 45 50 a) CWV stellen um animam humanam. b) D immortalitatis. c) CWV superhabundante ; O superhabundantis. d) om. O; WY et. e) B Ebraici ; CWV dilecti. f) CW add. elegit. g) DH reformaret; om. O. h) BCLIV animorum. i) CWY fundacione. k) CHV stellen um majestatis sue. 1) CWV stellen um clara eciam. m) D stelll um quadam clara. n) CWV gerens. 0) D secreti; V stelll um reseravit secreta. p) CWV ut ; Hat. q) CWY quanta. r) DO raciocinationum ; B racionacionum ; CW racionancium ; L racionum ; H raciacionum. s) OWV vestra. t) D inquiam. u) D om. sicut habetis formam, add. etc.; B sic; L ut. v) OWV ceteris- que. w) DL veneranda ; B reverendi. x) om. CWV. y) om. CWV. z) CWV stellen um suo nomine, aa) C contingerit ; WV contigerit. 83*
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 653 primordiis celo sideribusque creatis, elementis insuper indissolubili vinculo colligatis inter hec caduca, quibus sub hiis orbibus celeis globisque sidereis loca deputavit, solam humanam " animam, que vere homo et ab omni mortalitatis " condicione aliena est, ad imaginem sui creavit, ut quemadmodum ipse magnum hominem sic et illa parvum mundum regat, dum a se corpus animatur. cujus trinam expedit assumere cognicionem: primum namque principium cunctorum fons et origo superhabundanti c majestatis fecun- ditate illam de se mentem creavit in absoluta consideracione, que conditorem inspiciens plenam similitudinem servat auctoris, que rursus ab alto dispiciens animum de se radiat, qui divinarum atque humanarum rerum surgit in noticiam et postremo illam de se format to animam, que corpus regit animatum. horum autem medius, qui nos a brutis separat, quamquam ab essencie divine simplicitate paulisper abscedat, quia tamen inter corporeas illecebras et cupiditatum dulces insidias vinctus corporali custodia non sine maximo militat periculo, ab ipsius creationis inicio divina tutela et providencia gubernatur. ut ecce prothoplasma primum a divine vocis organo legem accepit, deinde per gentilium 15 vates et heroas ac d electi e populi prophetas nobis divine legis norma reserata est, quousque divina providencia viam ab eterno premeditatam aggrediens, qua saltem unum nostre speciei formaretg suppositum divinam habens humanamque naturam, e quarum altera nobis sue divinitatis participibus mori lege nature, ex alia vero necessi- tate divina resurgere conveniat, fragilem assumpsit naturam, ut post ipsius habitum de 20 morte triumphum nos tandem expletis munerum functionibus, que dator animarum h in corporum carcere vinciens indixit, secum evo fruamur eterno. hic verus deus et homo lege, quam secundum humanam naturam subeundam susceperat, exemplo vite verboque doctrine consummata transiturus ad patrem apostolos discipulos genciumque doctores instituit. quibus in exordiis fundationis i ecclesie vel maxime congregatis in unum 25 spiritum sanctum visibiliter immisit et quandoque sue k majestatis potenciam calcitranti- bus sue voluntati sensibiliter ostendit. nonnumquam eciam! claram quadam revelacione tutor humani generis curam agens " sui gregis archani divini secreta° reseravit; ac p fide roborata, si cessent evidencia signa, supersunt nobis sue sponsionis argumenta, quibus curam divine providencie nobis adesse non ambigimus, quamdiu per ipsum in- 3o stituta in nobis edificatur ecclesia. verumptamen data est nobis forma, per quam in- visibiliter graciam consequamur, que dudum in legalibus et figuralibus sacramentis ac in nove legis exordiis patribus nostris visibiliter invenitur fuisse concessa. in qua tamen co cautius ambulandum arbitror et traditam nobis formam accuratius observandam, quanto 1 veritas inquisicionis latencius absolvitur, cum sit omnium raciocinancium r labor 35 communis, ut, quanto remocius a per se notis, quas maximas appellant, disceditur, tanto succrescat angustior difficultas agnicionis. [2] ideo de vestri s benignissima supporta- cione confisus reverenter inquamt: „observate eos, qui ita ambulant, sicut u habetis formam". constat autem, quociens priscis sepe temporibus repetitis malleis crebrisque concussionibus in hereses conscissa est ecclesia, venerandiw antistites formam divinitus 40 traditam sectantes, postquam a Constantino augusto cepit eis esse * conveniendi licencia, inspirante sacro flamine ex omni orbe terrarum convenerunt. non requiro, an principe procurante vel papa jubente y, sed hoc unum novi, quod, qui suis concordiam persuasit discipulis, ubicunque duos pluresve ex ipsis in nomine z suo convenire contingeret aa, se 1132 Nov. 29 45 50 a) CWV stellen um animam humanam. b) D immortalitatis. c) CWV superhabundante ; O superhabundantis. d) om. O; WY et. e) B Ebraici ; CWV dilecti. f) CW add. elegit. g) DH reformaret; om. O. h) BCLIV animorum. i) CWY fundacione. k) CHV stellen um majestatis sue. 1) CWV stellen um clara eciam. m) D stelll um quadam clara. n) CWV gerens. 0) D secreti; V stelll um reseravit secreta. p) CWV ut ; Hat. q) CWY quanta. r) DO raciocinationum ; B racionacionum ; CW racionancium ; L racionum ; H raciacionum. s) OWV vestra. t) D inquiam. u) D om. sicut habetis formam, add. etc.; B sic; L ut. v) OWV ceteris- que. w) DL veneranda ; B reverendi. x) om. CWV. y) om. CWV. z) CWV stellen um suo nomine, aa) C contingerit ; WV contigerit. 83*
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654 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. futurum promisit in medio. et hanc a arbitror esse divinitus traditam nobis formam di- ligenter custodiendam. ideo nec ab re quatuor synodi principales ecclesiam catholicam sicut quatuor flumina paradisum irrigantes veluti quatuor ewangeliorum libri a sanctis patribus summisque pontificibus omnib cum devotione veneratee, ab imperiali quoque splendore in hiis, que de summa trinitate sacrosanctis ecclesiis ecclesiasticis quoque titulis constituerunt, summad cum veneracione reverite e sunt et recepte e. a quibus hanc sinodum non plus quam Petrum a Gregoriof distare qui nesciat, consideret an- gustissima semper moventis seria nature. quippe cum naturali racione didicerim 5 unam eandemque continua successione durasse ecclesiam, cui director fidelium adesse promisit, usque h eam, que in hoc cetu venerando representatur, siquidem una est legio unusve 1o populus partibus commutatis, vel decidat omne misticum et intereat humane societatis universa civilitas, rerum quoque species discepte suo fonte fatiscant, recte diffiniendum est: quemadmodum humana species ex individuis composita mortalibus auctore philozophia sanctitur perpetua, ita hanc venerandam synodum ex fragilibus hominibus, indissolubili tamen almi pneumatis artificio contextam in hac collectiva representatione receptam 15 themone sancti spiritus gubernandam a vero deviare non posse. quod et veteribus pro- phetarum i principibus non est incognitumk sanxientibus nichil esse principi illi deo, qui omnem mundum regit, quodquidem in terris! fiat, acceptius quam concilia cetusque hominum jure sociata, que civitates appellantur. in morali sermone civitas non murorum ambitu continetur, sed animorum unione constituitur, siquidem in legum consenserint 20 obsequium. quod huic sancte civitati precipue congruit, quam veritas divina mundi lucem et solemm terre fore contestatur cuique cuncta, que a patre sciveritn, pate- [3] hec autem omnia civiliter assumenda sunt. habet enim° promissio, ut fecit. universa tradite nobis discipline forma diligencius observetur in agendis, ideoque viden- dum arbitror, patres optimi, quomodo ambulemus secundum formam nobis sanctorum 25 institutis divina largicione reseratam. unde (si fas est Jovis laudes sanctorum agminibus permisceri) apud egregium Homerum, dum gentis Graye princeps ad conferendum cum hostibus manum sub aperta promissione victorie foret animatus, ille » velut divinum secutus oraculum commisso prelio amissis suorum plurimis vix egreque in castra re- meavit. num dicendum est deum mandasse mendacium? absit! non ita est, sed illum 3o casum Grecis fata decreverant. habuit enim preceptum ", ut universalis produceretur exercitus; at ille pretermisso Achille, qui tunc recenti lacessitus injuria ab armis cum suo milite feriabatur, progressus in prelium casum, qui debebatur, excepit. parem ob- servancie diligenciam Homerice per omnia perfectionis imitator Virgilius Maro de Enea r nobilissimi Romani populi patre ad regionem instruendo regno fataliter eligendam in- 35 structo in talibus quoque rebus obtinuit; et parum rebus, nisi ut probemus traditam divinitus formam accuratius observandam eciam gentilium tradicionibus comprobari. hec succincta concertaciones dixisse sufficiat. audite et cetera. vos vero, patres incliti, reverendissimorum patrum ac illustrium ett excelsorum archiprincipum sacri Romani imperii electorum, Achilei vestri, qui profecto plurimis atrocissimis injuriis perfidie 40 Valdensis affecti guerrarum periculis exagitati subditorum suorum suisque fortasse cor- ruptelis exinaniti reparacioni fervencius insistere studebunt u, suffragia nullatenus asper- nati majorem quesistis assistenciam, vestros celeberrimos ambassiatores destinando. qui sub quadam verborum densitate ab eisdem dominis principibus votivum habuerunt re- H32 Nov. 29 a) CWV hinc. b) D stelll um cum omni. c) em.; DBCLOWFH venerati. d) CIVV stellen um cum summa. 45 e) em.; DBCLOWYH reveriti und recepti. f) 0 add. introitu stante canonico. g) CWF dixerim. h) OWY add. in. i) em.; DBCLOWYH prophetorum. k) CWV ignotum. 1) CWY add. fuit ; W schreibt fiat über fuit, hat also jenes zwei Mal. m) D sal; BH salem. n) COWY sciverat. o) WV add. legis. p) CWY illuc ille. q) DBCLWYH preceptio. r) CV sua nobilissima statt Enea nobilissimi; W Suea stalt Enea. s) D contracta- cione; O exhortacione. t) D excelsorumque stait et excelsorum. u) CWV debebunt. 50
654 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. futurum promisit in medio. et hanc a arbitror esse divinitus traditam nobis formam di- ligenter custodiendam. ideo nec ab re quatuor synodi principales ecclesiam catholicam sicut quatuor flumina paradisum irrigantes veluti quatuor ewangeliorum libri a sanctis patribus summisque pontificibus omnib cum devotione veneratee, ab imperiali quoque splendore in hiis, que de summa trinitate sacrosanctis ecclesiis ecclesiasticis quoque titulis constituerunt, summad cum veneracione reverite e sunt et recepte e. a quibus hanc sinodum non plus quam Petrum a Gregoriof distare qui nesciat, consideret an- gustissima semper moventis seria nature. quippe cum naturali racione didicerim 5 unam eandemque continua successione durasse ecclesiam, cui director fidelium adesse promisit, usque h eam, que in hoc cetu venerando representatur, siquidem una est legio unusve 1o populus partibus commutatis, vel decidat omne misticum et intereat humane societatis universa civilitas, rerum quoque species discepte suo fonte fatiscant, recte diffiniendum est: quemadmodum humana species ex individuis composita mortalibus auctore philozophia sanctitur perpetua, ita hanc venerandam synodum ex fragilibus hominibus, indissolubili tamen almi pneumatis artificio contextam in hac collectiva representatione receptam 15 themone sancti spiritus gubernandam a vero deviare non posse. quod et veteribus pro- phetarum i principibus non est incognitumk sanxientibus nichil esse principi illi deo, qui omnem mundum regit, quodquidem in terris! fiat, acceptius quam concilia cetusque hominum jure sociata, que civitates appellantur. in morali sermone civitas non murorum ambitu continetur, sed animorum unione constituitur, siquidem in legum consenserint 20 obsequium. quod huic sancte civitati precipue congruit, quam veritas divina mundi lucem et solemm terre fore contestatur cuique cuncta, que a patre sciveritn, pate- [3] hec autem omnia civiliter assumenda sunt. habet enim° promissio, ut fecit. universa tradite nobis discipline forma diligencius observetur in agendis, ideoque viden- dum arbitror, patres optimi, quomodo ambulemus secundum formam nobis sanctorum 25 institutis divina largicione reseratam. unde (si fas est Jovis laudes sanctorum agminibus permisceri) apud egregium Homerum, dum gentis Graye princeps ad conferendum cum hostibus manum sub aperta promissione victorie foret animatus, ille » velut divinum secutus oraculum commisso prelio amissis suorum plurimis vix egreque in castra re- meavit. num dicendum est deum mandasse mendacium? absit! non ita est, sed illum 3o casum Grecis fata decreverant. habuit enim preceptum ", ut universalis produceretur exercitus; at ille pretermisso Achille, qui tunc recenti lacessitus injuria ab armis cum suo milite feriabatur, progressus in prelium casum, qui debebatur, excepit. parem ob- servancie diligenciam Homerice per omnia perfectionis imitator Virgilius Maro de Enea r nobilissimi Romani populi patre ad regionem instruendo regno fataliter eligendam in- 35 structo in talibus quoque rebus obtinuit; et parum rebus, nisi ut probemus traditam divinitus formam accuratius observandam eciam gentilium tradicionibus comprobari. hec succincta concertaciones dixisse sufficiat. audite et cetera. vos vero, patres incliti, reverendissimorum patrum ac illustrium ett excelsorum archiprincipum sacri Romani imperii electorum, Achilei vestri, qui profecto plurimis atrocissimis injuriis perfidie 40 Valdensis affecti guerrarum periculis exagitati subditorum suorum suisque fortasse cor- ruptelis exinaniti reparacioni fervencius insistere studebunt u, suffragia nullatenus asper- nati majorem quesistis assistenciam, vestros celeberrimos ambassiatores destinando. qui sub quadam verborum densitate ab eisdem dominis principibus votivum habuerunt re- H32 Nov. 29 a) CWV hinc. b) D stelll um cum omni. c) em.; DBCLOWFH venerati. d) CIVV stellen um cum summa. 45 e) em.; DBCLOWYH reveriti und recepti. f) 0 add. introitu stante canonico. g) CWF dixerim. h) OWY add. in. i) em.; DBCLOWYH prophetorum. k) CWV ignotum. 1) CWY add. fuit ; W schreibt fiat über fuit, hat also jenes zwei Mal. m) D sal; BH salem. n) COWY sciverat. o) WV add. legis. p) CWY illuc ille. q) DBCLWYH preceptio. r) CV sua nobilissima statt Enea nobilissimi; W Suea stalt Enea. s) D contracta- cione; O exhortacione. t) D excelsorumque stait et excelsorum. u) CWV debebunt. 50
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C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 655 sponsum 1, dudum tamen ante à missionem b eorundem oratorum deo nobisque testibus preconceptum, ut eximiorum dominorum oratorum ad hunc sanctum cetum transmissorum declarat optata presencia. merito itaque pronunciandum est vos duce e paraclito pru- denter ambulasse juxta divinitus traditam vobis formam, cum vos, divini patres, et ipsi preclari principes quamvis diverso calle procedentes ad eandem tamen deliberacionis metam pertigistis. tres namque sunt morbi, quibus principaliter tocius Christiane pro- fessionis universitas vel proprio languore vel aliena contagione laborat. quorum primus ordine labes quidem heretica, alter morum corruptela, prior tempore et causalitate, posterior tamen scelerum ordine. quot animas precipitaverint, adeo divulgatum esse arbitror, ut 1o montes excelsos transcenderit, vastas quoque solitudines habitationibus hominum inter- jectas permanaverit, maria transnataverit ac in omnibus orientis ac obeuntis solis ultimis aut aquilonis austrive partibus non lateat. quorum reparacio et reductio inexpugnabi- lium d luce racionum sacris conciliis imminens semper functio in superioribus fuit asserta. guerrarum autem si quis ignorete discrimina, vel scopulisf habitans incolit 15 antra vel cererem nesciens glande pastus fronde querit amictum. unde non minus vestre cure statuistis esse g, de pace publica meditari. que quamvis non sit ipsa fides, per illam tamen iste grandis homo, qui est omnium collectio fidelium, ad laudem dei pertingit secundum actuationem simultaneam tocius potencie, sicut microcosmush sapiencia et prudenciai animo quiescente perficitur. hoc eciam nobis testificatur, quod orto sole justicie concomitante pacis habundancia (cetera prescindo) pastoribus desursum non voluptates et divicie, honores vel longitudo vite, robur sanitas seu pulcritudo, sed pax intonuit. inquit enim celestis milicia, cecinit angelica tuba „gloria in excelsis k deo et in terra pax hominibus 1 bone voluntatis“ 2. hinc est, quod pax vobis salus hominum salutabatm. parem " quoque observancie diligenciam ° imitati sunt ejus discipuli, quos, 25 patres conscripti, vestra congregacio sancta representat. ergo pia? dominis principibus succrevit confidencia, quod celestis provisio curam agens hominum hanc firmam basem divine ! feconditatis r in Germanie confinibus juxta Gallie metas ab eterno previderit, in qua militantem hoc tempore fundaret ecclesiam, quatenus ingruente loci opportunitate fluctuans navicula spirante sacro flamine dirigatur in portum transquille requiei. pro so quibus feliciter peragendis domini principes antefati, quitquid eis largitor omnium ecclesia vel imperium contulit honoris potencie vel decoris, munifice conferre studebunt ac, si [4] hiis peroratis ad exhor- quid emerserit inpedimenti, pro posse curabunt amovere. tationem principum nostrorum mea procedat oracio. jam etenim dudum et ante vestrorum ambassiatorum missionem verbum inolevit s sanctissimum dominum nostrum papam certis in 35 puncticulis ab hac veneranda sinodo disceptare plerisque formidantibus, ne superexcre- scente scintilla discordie scismatis seminarium in agrum spargeretur dominicum corporum atque animarum interitu subsequente, ut sic ea, que consolationi parata forent, in lacrimas luctumque deicerent. ipsi vero vestri oratorest omnem formidinem ab illorum animi sede pepulerunt spem firmam polliciti, quod, venerandi patres, cives hujus sancte civitatis 40 celesti iherarchie configurate u, ubi cunctorum civium est una voluntas, et illam civitatem representantes, cujus ' civibus erat cor unum et anima una, idemtidem profunda medi- tacione pensantes tam caute gressus dirigant in via pietatis et modestie, quod in Scillam tanti periculi minime labantur. hortantur itaque prefati principes per suos, quos cernitis, 20 1432 Nov. 29 45 a) om. DH. b) CWY jussionem. c) D dulce. d) D inexpunabilium. e) CV ignoraret ; O agnovit ; WH ignorat ; W add. et. f) BLWYH scropulis, g) om. CWVV. h) D microcostomus. i) BCL providencia. k) CWYH al- tissimis. 1) D om. ho. bo. vo., add. etc. m) D salutabunt. n) CWY pacem. o) V diligencia. p) CWV stellen um dominis principibus pia. q) CWY stellen um fecunditatis divine. r) B add. scilicet urbem Basi- liensem. s) om. CWY. t) CWV ambasiatores. n) CY consignante ; O configurati ; H consignate. v) CWV quibus. 50 1 Vgl. nr. 330. 2 Luc. 2, 14.
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 655 sponsum 1, dudum tamen ante à missionem b eorundem oratorum deo nobisque testibus preconceptum, ut eximiorum dominorum oratorum ad hunc sanctum cetum transmissorum declarat optata presencia. merito itaque pronunciandum est vos duce e paraclito pru- denter ambulasse juxta divinitus traditam vobis formam, cum vos, divini patres, et ipsi preclari principes quamvis diverso calle procedentes ad eandem tamen deliberacionis metam pertigistis. tres namque sunt morbi, quibus principaliter tocius Christiane pro- fessionis universitas vel proprio languore vel aliena contagione laborat. quorum primus ordine labes quidem heretica, alter morum corruptela, prior tempore et causalitate, posterior tamen scelerum ordine. quot animas precipitaverint, adeo divulgatum esse arbitror, ut 1o montes excelsos transcenderit, vastas quoque solitudines habitationibus hominum inter- jectas permanaverit, maria transnataverit ac in omnibus orientis ac obeuntis solis ultimis aut aquilonis austrive partibus non lateat. quorum reparacio et reductio inexpugnabi- lium d luce racionum sacris conciliis imminens semper functio in superioribus fuit asserta. guerrarum autem si quis ignorete discrimina, vel scopulisf habitans incolit 15 antra vel cererem nesciens glande pastus fronde querit amictum. unde non minus vestre cure statuistis esse g, de pace publica meditari. que quamvis non sit ipsa fides, per illam tamen iste grandis homo, qui est omnium collectio fidelium, ad laudem dei pertingit secundum actuationem simultaneam tocius potencie, sicut microcosmush sapiencia et prudenciai animo quiescente perficitur. hoc eciam nobis testificatur, quod orto sole justicie concomitante pacis habundancia (cetera prescindo) pastoribus desursum non voluptates et divicie, honores vel longitudo vite, robur sanitas seu pulcritudo, sed pax intonuit. inquit enim celestis milicia, cecinit angelica tuba „gloria in excelsis k deo et in terra pax hominibus 1 bone voluntatis“ 2. hinc est, quod pax vobis salus hominum salutabatm. parem " quoque observancie diligenciam ° imitati sunt ejus discipuli, quos, 25 patres conscripti, vestra congregacio sancta representat. ergo pia? dominis principibus succrevit confidencia, quod celestis provisio curam agens hominum hanc firmam basem divine ! feconditatis r in Germanie confinibus juxta Gallie metas ab eterno previderit, in qua militantem hoc tempore fundaret ecclesiam, quatenus ingruente loci opportunitate fluctuans navicula spirante sacro flamine dirigatur in portum transquille requiei. pro so quibus feliciter peragendis domini principes antefati, quitquid eis largitor omnium ecclesia vel imperium contulit honoris potencie vel decoris, munifice conferre studebunt ac, si [4] hiis peroratis ad exhor- quid emerserit inpedimenti, pro posse curabunt amovere. tationem principum nostrorum mea procedat oracio. jam etenim dudum et ante vestrorum ambassiatorum missionem verbum inolevit s sanctissimum dominum nostrum papam certis in 35 puncticulis ab hac veneranda sinodo disceptare plerisque formidantibus, ne superexcre- scente scintilla discordie scismatis seminarium in agrum spargeretur dominicum corporum atque animarum interitu subsequente, ut sic ea, que consolationi parata forent, in lacrimas luctumque deicerent. ipsi vero vestri oratorest omnem formidinem ab illorum animi sede pepulerunt spem firmam polliciti, quod, venerandi patres, cives hujus sancte civitatis 40 celesti iherarchie configurate u, ubi cunctorum civium est una voluntas, et illam civitatem representantes, cujus ' civibus erat cor unum et anima una, idemtidem profunda medi- tacione pensantes tam caute gressus dirigant in via pietatis et modestie, quod in Scillam tanti periculi minime labantur. hortantur itaque prefati principes per suos, quos cernitis, 20 1432 Nov. 29 45 a) om. DH. b) CWY jussionem. c) D dulce. d) D inexpunabilium. e) CV ignoraret ; O agnovit ; WH ignorat ; W add. et. f) BLWYH scropulis, g) om. CWVV. h) D microcostomus. i) BCL providencia. k) CWYH al- tissimis. 1) D om. ho. bo. vo., add. etc. m) D salutabunt. n) CWY pacem. o) V diligencia. p) CWV stellen um dominis principibus pia. q) CWY stellen um fecunditatis divine. r) B add. scilicet urbem Basi- liensem. s) om. CWY. t) CWV ambasiatores. n) CY consignante ; O configurati ; H consignate. v) CWV quibus. 50 1 Vgl. nr. 330. 2 Luc. 2, 14.
Strana 656
656 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1432 Nov. 29 ambassiatores, consulendo hanc vobis esse sollicitudinem aca diligentem? cauthelam ut fidei morumque causam pertractantes preassumptam formam divinitus inspiratam taliter observetis d, quod nullius extrinseci contactu sancte congregacionis differatur opera salutaris. sic eciam in causis perorandis disponunt legittime sanctiones, ne incidens questio vel emergens, si forte more dispendium allatura sit, principalem noceat inten- cionem. quod recte fieri posse credunt, si spreta opinione, que minus cautis animis pro certa ferebatur, molita contra sanctissimum dominum nostrum conquiescat agitacio. jam enim principes ipsi, quos utriusque gladii potestas spirituali temporalique dotavit honore, sua potissimum e interesse putantes inter hanc venerandam sinodum et sanctis- simum dominum nostrum ac inter eundem et gloriosissimum dignitatis terrene monarcham io pertractare concordiam, que menbra capiti nectit, que f servat et alit, quidquit vitam spirat in orbe, inter hos suos ambassiatores quosdam ad prefatos utriusque potestatis apices destinare decreverunt ad precandum s exhortandum atque postulandum, quatenus mutuas sibi prebeant alterutrum concordie vices, ipse quoque sanctissimus dominus noster huic se sacro conformet concilio largiaturque h favores. quod et validissimis argumentis 15 urgentibus i sperant obtinere. tunc etenimk opere consummato, quicquid contra vene- randam 1 hanc sinodum jaculatus est umquam morsus livoris seu forte jaculabitur, dis- solutum erit et tandem cauthela prudencie pedisseca servata tollerancia filia fortitudinis imitata modestia temperancie socia concomitantem, pietate n quoque justicie satellite pro- sequuta, quibus rerum publicarum rectores hominum salutem gubernant, illa divina virtus 20 non statuas plumbo inherentes nec triumphos arescentibus laureis, sed vobis celo defini- tum locum dispensabit, ubi beati evo fruuntur sempiterno, ad quem nos perducato vivens per secula benedictus. amen. 11432/ 383. Ein nicht gen. Mitglied 1 des Baseler Konzils an Kardinal Orsini: schreibt u. a. Dez. 4 über die Absicht des Konzils, den Papst zu suspendieren, und über die Propositionen 25 der kurfürstlichen Gesandten. [1432] Dezember 4 Bascl. Aus Florenx Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 18b -20 a cop. chart. coaeva mit der von Kardinal Orsini geschriebenen Uberschrift Quedam littera scripta de Basilea domino cardinali Ursino. Gedruckt bei Mansi 31, 159-161 ebendaher. Mansi setat den Brief ins Jahr 1446. 30 Schreibt: Er wundere sich, daß er auf seine wiederholten Briefe keine Antwort vom Adressaten erhalten habe. Er wolle dieses Mal nur einiges besonders Dringende schreiben. hic tractata est materia de substractione administrationis papatus facienda domino nostro sanctissimo. Aus Furcht vor den Folgen habe man bisher gexögert, sie xu beschließen. dum enim predicta agerentur, supervenerunt ambasiatores electorum imperii numero 13 2, qui proposuerunt, ut melius poteritis videre per copias propositionum 3, 35 quas mitto. qui institerunt pro majori dilatione et p ne quid contra predictum dominum nostrum attemp- taretur, donec ipsi a sua rediissent sanctitate, cum qua sperabant bonam et fructuosam reportare con- cordiam. dixerunt insuper, quod, nisi supersederetur, volebant ad suos remeare dominos. Er glaube, es werde sich nicht verhindern lassen, daſt in der nächsten Woche in einer Session das Dekret beschlossen werde, nämlich daſt der Papst binnen 40 Tagen oder, wie Andere wollen, binnen xwei, oder, wie noch 40 Andere wollen, binnen drei Monaten, vom Tage der Publikation an gerechnet, seine Adhärenx xu erklären a) om. BCWV. b) B diligentemque. c) BLO add. ac pacis publice curam assumentes. d) O add. tam cauteque ambuletis incessu. e) CV potissime. f) om. D; 0 add. insuper. g) BOO deprecandum; V temptandum. h) CWV om. que ; O largiturque. i) CHFV vigentibus ; O regentibus. k) COWY enim. 1) D slelit um hanc venerandam. m) D comitante. n) CWV pietateque statl pietate quoque. 0) CW etc. statt perducat — amen; V qui vivit et regnat etc. statt vivens — benedictus. p) em.; Vorl. ut ne ad statt et ne quid. 45 1 Mansi vermutet, hinter dem Anonymus stecke Johannes de Mella oder Petrus da Fonseca. Aber Mella kam erst Anfang März 1433 nach Basel und Fonseca's Anwesenheit ist nicht nachweisbar. 2 Diese Zahl wird xu hoch gegriffen sein. Sollte der Abschreiber des Briefes XIII aus VIII ver- lesen haben, ein bekanntlich nicht seltener Lese- fehler? Vgl. S. 617 Anm. 7. 3 Wohl unsere nr. 382. 50
656 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1432 Nov. 29 ambassiatores, consulendo hanc vobis esse sollicitudinem aca diligentem? cauthelam ut fidei morumque causam pertractantes preassumptam formam divinitus inspiratam taliter observetis d, quod nullius extrinseci contactu sancte congregacionis differatur opera salutaris. sic eciam in causis perorandis disponunt legittime sanctiones, ne incidens questio vel emergens, si forte more dispendium allatura sit, principalem noceat inten- cionem. quod recte fieri posse credunt, si spreta opinione, que minus cautis animis pro certa ferebatur, molita contra sanctissimum dominum nostrum conquiescat agitacio. jam enim principes ipsi, quos utriusque gladii potestas spirituali temporalique dotavit honore, sua potissimum e interesse putantes inter hanc venerandam sinodum et sanctis- simum dominum nostrum ac inter eundem et gloriosissimum dignitatis terrene monarcham io pertractare concordiam, que menbra capiti nectit, que f servat et alit, quidquit vitam spirat in orbe, inter hos suos ambassiatores quosdam ad prefatos utriusque potestatis apices destinare decreverunt ad precandum s exhortandum atque postulandum, quatenus mutuas sibi prebeant alterutrum concordie vices, ipse quoque sanctissimus dominus noster huic se sacro conformet concilio largiaturque h favores. quod et validissimis argumentis 15 urgentibus i sperant obtinere. tunc etenimk opere consummato, quicquid contra vene- randam 1 hanc sinodum jaculatus est umquam morsus livoris seu forte jaculabitur, dis- solutum erit et tandem cauthela prudencie pedisseca servata tollerancia filia fortitudinis imitata modestia temperancie socia concomitantem, pietate n quoque justicie satellite pro- sequuta, quibus rerum publicarum rectores hominum salutem gubernant, illa divina virtus 20 non statuas plumbo inherentes nec triumphos arescentibus laureis, sed vobis celo defini- tum locum dispensabit, ubi beati evo fruuntur sempiterno, ad quem nos perducato vivens per secula benedictus. amen. 11432/ 383. Ein nicht gen. Mitglied 1 des Baseler Konzils an Kardinal Orsini: schreibt u. a. Dez. 4 über die Absicht des Konzils, den Papst zu suspendieren, und über die Propositionen 25 der kurfürstlichen Gesandten. [1432] Dezember 4 Bascl. Aus Florenx Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 18b -20 a cop. chart. coaeva mit der von Kardinal Orsini geschriebenen Uberschrift Quedam littera scripta de Basilea domino cardinali Ursino. Gedruckt bei Mansi 31, 159-161 ebendaher. Mansi setat den Brief ins Jahr 1446. 30 Schreibt: Er wundere sich, daß er auf seine wiederholten Briefe keine Antwort vom Adressaten erhalten habe. Er wolle dieses Mal nur einiges besonders Dringende schreiben. hic tractata est materia de substractione administrationis papatus facienda domino nostro sanctissimo. Aus Furcht vor den Folgen habe man bisher gexögert, sie xu beschließen. dum enim predicta agerentur, supervenerunt ambasiatores electorum imperii numero 13 2, qui proposuerunt, ut melius poteritis videre per copias propositionum 3, 35 quas mitto. qui institerunt pro majori dilatione et p ne quid contra predictum dominum nostrum attemp- taretur, donec ipsi a sua rediissent sanctitate, cum qua sperabant bonam et fructuosam reportare con- cordiam. dixerunt insuper, quod, nisi supersederetur, volebant ad suos remeare dominos. Er glaube, es werde sich nicht verhindern lassen, daſt in der nächsten Woche in einer Session das Dekret beschlossen werde, nämlich daſt der Papst binnen 40 Tagen oder, wie Andere wollen, binnen xwei, oder, wie noch 40 Andere wollen, binnen drei Monaten, vom Tage der Publikation an gerechnet, seine Adhärenx xu erklären a) om. BCWV. b) B diligentemque. c) BLO add. ac pacis publice curam assumentes. d) O add. tam cauteque ambuletis incessu. e) CV potissime. f) om. D; 0 add. insuper. g) BOO deprecandum; V temptandum. h) CWV om. que ; O largiturque. i) CHFV vigentibus ; O regentibus. k) COWY enim. 1) D slelit um hanc venerandam. m) D comitante. n) CWV pietateque statl pietate quoque. 0) CW etc. statt perducat — amen; V qui vivit et regnat etc. statt vivens — benedictus. p) em.; Vorl. ut ne ad statt et ne quid. 45 1 Mansi vermutet, hinter dem Anonymus stecke Johannes de Mella oder Petrus da Fonseca. Aber Mella kam erst Anfang März 1433 nach Basel und Fonseca's Anwesenheit ist nicht nachweisbar. 2 Diese Zahl wird xu hoch gegriffen sein. Sollte der Abschreiber des Briefes XIII aus VIII ver- lesen haben, ein bekanntlich nicht seltener Lese- fehler? Vgl. S. 617 Anm. 7. 3 Wohl unsere nr. 382. 50
Strana 657
C. Kurfiirstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393, 657 und. seine Absonderumg vom Konxil bffentlich aufxuheben habe; widrigenfalls werde man xur Suspension [1482] and zur Entxiehumg der Benefixienverleihung schreiten, und es würden dann noch weitere Schritte folgen, Dee. + gefordert werden, Papst und Kurie 5 oder , augewiesen. Seu, kongregation verlesen und in der nächsten Woche, wie gesagt, definitiv angenommen werden. Ähnlich würden die Kardinäle, die übrigen Prälaten und alle Benefixiaten unter Strafandrohumgy auf- xu verlassen und sich entweder auf ihre Benefixien xurückxuxichen xum. Konzil xu kommen. Heute habe eine Sitzung der 24 Deputierten ^, denen diese Angelegenheit stattgefunden; seien sie einig geworden, so werde das Dekret morgen in der General- ad dilationem habendam multum proferunt littere 2? domini Romanorum regis, ambasiatores regis Francie 3, locumtenentes 4 Yspanie regis 10 danus тео # nomine et prelatos, non evenissent. et prefati electorum ambassiatores «md Andere. Der Franxósische Gesandte Magister Jor- Morin © habe sogar mit Abreise gedroht. que omnia, si dominus noster michi factare sue et college idem dedisset, providendo eo, quo dicebamus, modo, adherendo et mittendo ad presidendum suo Es würde sich allem noch vorbeugen lassen, wenn der Papst jene Ratschläge unverxüglich befolgte, Dann würde keinerlei Angriff mehr gegen den Papst und die Kurie gerichtet werden; man würde vielmehr zaw Reform, und nicht xur Deform übergehen, et expedientur Boemi, 15 qui in die sancti Niecholai debent convenire in Tusca, cum tota sua ambassiata huc venientes; die Bühinen wiirden vor Weihnachten oder vor cireumeisio hier [in Basel] sein. [Tm Folgenden macht der Schreiber noch einige andere Mitteilungen, eine ihn selbst betreffende, aus der hervorgeht, daß er schon auf den Konxilien. von. Konstanz. und. Siena. thütig war und. dafj ihn die Anhünger seines Gegners Simplicianus electus xum Vertauschen seiner ecclesia mit einer anderen vakanten bestimmen möchten. Darm fährt qo er fort :] slunde in habita dissimulato cum quatuor equis er anlangte 7. Morgen werden es 15 Tage sein, seit der. Kardinal S. Petri ad *. Vincula. in später Nacht- Sein letxter Brief sei liegen geblieben, weil ihn der damals abgehende Bote nicht mitnehmen wollte. Er wiederhole xwm Schluß: werde nicht rasch vorgebeugt, so werde nicht auszudenkendes Unheil folgen. a) Vorl. a. 95 Vyl. Haller a. a. O. 2, 274 Z. 5-8. 2 Vom 29 September 1452 (nr. 289). 3 Man wird hier xunichst an die Brzbischófe Amadeus von Lyon und Heinrich von Bourges xa denken haben (vgl. Haller a. a. O. 2, 269 Anm. 1). so Laut einem am 14 November 1432 in Basel ausge- fertigten Notariatsinstrument erschien der Erzbisehof von Lyon an diesem Tage in der Generalkonkregation des Konxils im Refeklorium des Baseler Prediger- Klosters, legitimierte sich als Gesandter des Königs 36 von Frankreich und bat um Aufnahme ins Konxil und Anweisung des ihm gebührenden Sitxes. Das Konzil bestimmte daraufhin, daß er denselben Sitz wie im Konstanzer Konxil haben solle, nämlich xur Rechten des Präsidenten nullo alio intermedio. (Paris 40 Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 116^ - 117* cop. chart. coaeva; vgl. Haller a. a. O. 2, 268 Z. 34 bis 269 Z. 15 und Segovia lib. 3 cap. 44 a. a. O. 2,277.) Ig. Wilhelm von Baiern teilte darüber am 15 November dem Hxg. Adolf von Kleve. mat: 45 der König von Frankreich habe heute [sic] sein trifliche botschaft durch ainen machtigen bischof zum Konzil gesandt und sich diesem inkorporieren lassen; und dem hat man auch sein stat geben, als ein konig von Frankreich sten sol; es würden noch 50 mehr Franxösische Erxbischöfe, Bischöfe umd Руй- laten kommen; dat. Basel Sa. nach Martini 32. (München Geh. Haus-A. Akt nr. 546 I conc. ehart.; das Datum rührt wicht vom Schreiber, sondern von einer anderen xeitgenössischen Hand her.) Ferner 55 kommen im Betracht Bf. Philibert von Coutances, Johannes Desquay electus Bajocensis umd Henricus de Beuria decretorum doctor primarius et canonieus ecclesie Morinensis, die sich in einem am 27 No- [Eine Nachschrift enthält zunächst vember 1432 von ihnen ausgegangenen Protest selbst als Französische Gesandle bezeichnen. In dem Schriftstiick protestieren sie dagegen, daß der Kon- z dlspriisident dn der Gencralkongregation vom 14 No- vember den Erxbischof von Lyon nicht im Namen des Konxils, sondern mur mach leiser Rücksprache mit drei oder vier neben ihm Sitxenden begrüßt und ferner dem Erxbischof auf seine Bille um An- weisung eines Sülxes geantwortet. habe, er sei auf dem Konstanzer Konxil gewesen und möge sich des- halb den ihm gebührenden Sitx selbst nehmen; das sei ihrer Ansicht nach sine cujuscunque prejudicio geschehen, attento presertim hujus sacri concilii de- creto, per quod in ordine sedium aut cujuscunque honoris vel dignitatis attribucione per quemcunque facta prejudicium alteri afferri non debet aut potest quodque salva sit cujuscunque pretendentis in hac re sua interesse contradictio. (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 1485-1492 cop. chart. coaeva.) Vgl. übrigens auch oben S. 485 Amm. 1 und S. 514 Amm. 3. 4 Vermutlich gehörte zu ihnen der Dominikaner, Magister der Theologie Johannes de Torguemada, der dem Konxil seit dem 30 August inkorporiert war (Haller a. a. O. 2, 203 Z. 31). Wer die an- deren waren, vermögen wir nicht xu sagen. 5 Jordanus Morini, erwählter Bischof von Senlis. Er wurde dibrigens 4n seiner Figenschaft als Ge- samdter des Känigs von Frankreich dem Konzil erst am 12 Dezember inkorporiert (Haller a. a. O. 2, 290 Z. 11-22; Segovia lib. 4 cap. 2 a. a. O. 2, 284 bis 285). 9 Vgl. hierzu S. 565. ' Vgl. S. 486 Anm. 5. Dez. 5 Dez. 6
C. Kurfiirstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393, 657 und. seine Absonderumg vom Konxil bffentlich aufxuheben habe; widrigenfalls werde man xur Suspension [1482] and zur Entxiehumg der Benefixienverleihung schreiten, und es würden dann noch weitere Schritte folgen, Dee. + gefordert werden, Papst und Kurie 5 oder , augewiesen. Seu, kongregation verlesen und in der nächsten Woche, wie gesagt, definitiv angenommen werden. Ähnlich würden die Kardinäle, die übrigen Prälaten und alle Benefixiaten unter Strafandrohumgy auf- xu verlassen und sich entweder auf ihre Benefixien xurückxuxichen xum. Konzil xu kommen. Heute habe eine Sitzung der 24 Deputierten ^, denen diese Angelegenheit stattgefunden; seien sie einig geworden, so werde das Dekret morgen in der General- ad dilationem habendam multum proferunt littere 2? domini Romanorum regis, ambasiatores regis Francie 3, locumtenentes 4 Yspanie regis 10 danus тео # nomine et prelatos, non evenissent. et prefati electorum ambassiatores «md Andere. Der Franxósische Gesandte Magister Jor- Morin © habe sogar mit Abreise gedroht. que omnia, si dominus noster michi factare sue et college idem dedisset, providendo eo, quo dicebamus, modo, adherendo et mittendo ad presidendum suo Es würde sich allem noch vorbeugen lassen, wenn der Papst jene Ratschläge unverxüglich befolgte, Dann würde keinerlei Angriff mehr gegen den Papst und die Kurie gerichtet werden; man würde vielmehr zaw Reform, und nicht xur Deform übergehen, et expedientur Boemi, 15 qui in die sancti Niecholai debent convenire in Tusca, cum tota sua ambassiata huc venientes; die Bühinen wiirden vor Weihnachten oder vor cireumeisio hier [in Basel] sein. [Tm Folgenden macht der Schreiber noch einige andere Mitteilungen, eine ihn selbst betreffende, aus der hervorgeht, daß er schon auf den Konxilien. von. Konstanz. und. Siena. thütig war und. dafj ihn die Anhünger seines Gegners Simplicianus electus xum Vertauschen seiner ecclesia mit einer anderen vakanten bestimmen möchten. Darm fährt qo er fort :] slunde in habita dissimulato cum quatuor equis er anlangte 7. Morgen werden es 15 Tage sein, seit der. Kardinal S. Petri ad *. Vincula. in später Nacht- Sein letxter Brief sei liegen geblieben, weil ihn der damals abgehende Bote nicht mitnehmen wollte. Er wiederhole xwm Schluß: werde nicht rasch vorgebeugt, so werde nicht auszudenkendes Unheil folgen. a) Vorl. a. 95 Vyl. Haller a. a. O. 2, 274 Z. 5-8. 2 Vom 29 September 1452 (nr. 289). 3 Man wird hier xunichst an die Brzbischófe Amadeus von Lyon und Heinrich von Bourges xa denken haben (vgl. Haller a. a. O. 2, 269 Anm. 1). so Laut einem am 14 November 1432 in Basel ausge- fertigten Notariatsinstrument erschien der Erzbisehof von Lyon an diesem Tage in der Generalkonkregation des Konxils im Refeklorium des Baseler Prediger- Klosters, legitimierte sich als Gesandter des Königs 36 von Frankreich und bat um Aufnahme ins Konxil und Anweisung des ihm gebührenden Sitxes. Das Konzil bestimmte daraufhin, daß er denselben Sitz wie im Konstanzer Konxil haben solle, nämlich xur Rechten des Präsidenten nullo alio intermedio. (Paris 40 Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 116^ - 117* cop. chart. coaeva; vgl. Haller a. a. O. 2, 268 Z. 34 bis 269 Z. 15 und Segovia lib. 3 cap. 44 a. a. O. 2,277.) Ig. Wilhelm von Baiern teilte darüber am 15 November dem Hxg. Adolf von Kleve. mat: 45 der König von Frankreich habe heute [sic] sein trifliche botschaft durch ainen machtigen bischof zum Konzil gesandt und sich diesem inkorporieren lassen; und dem hat man auch sein stat geben, als ein konig von Frankreich sten sol; es würden noch 50 mehr Franxösische Erxbischöfe, Bischöfe umd Руй- laten kommen; dat. Basel Sa. nach Martini 32. (München Geh. Haus-A. Akt nr. 546 I conc. ehart.; das Datum rührt wicht vom Schreiber, sondern von einer anderen xeitgenössischen Hand her.) Ferner 55 kommen im Betracht Bf. Philibert von Coutances, Johannes Desquay electus Bajocensis umd Henricus de Beuria decretorum doctor primarius et canonieus ecclesie Morinensis, die sich in einem am 27 No- [Eine Nachschrift enthält zunächst vember 1432 von ihnen ausgegangenen Protest selbst als Französische Gesandle bezeichnen. In dem Schriftstiick protestieren sie dagegen, daß der Kon- z dlspriisident dn der Gencralkongregation vom 14 No- vember den Erxbischof von Lyon nicht im Namen des Konxils, sondern mur mach leiser Rücksprache mit drei oder vier neben ihm Sitxenden begrüßt und ferner dem Erxbischof auf seine Bille um An- weisung eines Sülxes geantwortet. habe, er sei auf dem Konstanzer Konxil gewesen und möge sich des- halb den ihm gebührenden Sitx selbst nehmen; das sei ihrer Ansicht nach sine cujuscunque prejudicio geschehen, attento presertim hujus sacri concilii de- creto, per quod in ordine sedium aut cujuscunque honoris vel dignitatis attribucione per quemcunque facta prejudicium alteri afferri non debet aut potest quodque salva sit cujuscunque pretendentis in hac re sua interesse contradictio. (Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 1485-1492 cop. chart. coaeva.) Vgl. übrigens auch oben S. 485 Amm. 1 und S. 514 Amm. 3. 4 Vermutlich gehörte zu ihnen der Dominikaner, Magister der Theologie Johannes de Torguemada, der dem Konxil seit dem 30 August inkorporiert war (Haller a. a. O. 2, 203 Z. 31). Wer die an- deren waren, vermögen wir nicht xu sagen. 5 Jordanus Morini, erwählter Bischof von Senlis. Er wurde dibrigens 4n seiner Figenschaft als Ge- samdter des Känigs von Frankreich dem Konzil erst am 12 Dezember inkorporiert (Haller a. a. O. 2, 290 Z. 11-22; Segovia lib. 4 cap. 2 a. a. O. 2, 284 bis 285). 9 Vgl. hierzu S. 565. ' Vgl. S. 486 Anm. 5. Dez. 5 Dez. 6
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658 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. [1432/ Dez. 4 11432) Dez. 4 Empfehlungen, unter anderem an die Erxbischöfe von Tarent und Kolocxa, den Abt von S. Giustina 1 und Antonius de Sancto Vito, und die Beglaubigung des Uberbringers dieses Briefes beim Kardinal xu mündlichen Mitteilungen. Dann heifst es weiter:] ambasiatores predicti vel eorum pars habito responso debent ad dominum nostrum et dominum imperatorem ire et alia pars remanere. recipiantur et tractentur bene, quia sunt nobiles bene dispositi et a dominis suis dependet, ut ita dicamus, tota Alamania. Datum ex Basilea 4 decembris. 5 1433 Jan. 30 384. Verhandlungen der kurfürstlichen Gesandten mit Papst Eugen IV in Rom. (Nach der Erzählung des Johannes von Segovia.) 1433 Januar 30. Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 94a (Segovia lib. 4 cap. 17) cop. membr. saec. 15. In Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 90 a (Segovia lib. 4 cap. 17) cop. membr. saec. 15. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 102b -103a (Segovia lib. 4 cap. 17) cop. chart- saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 94b (Segovia lib. 4 cap. 17) cop. chart. saec. 15. Gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 332-333 (Segovia lib. 4 cap. 17). 15 10 Jаn. 29 Jan. 30 Die kurfürstlichen Gesandten waren am 29 Januar in Rom angekommen. Am folgenden Tage legten sie vor Papst und Kardinälen und einigen Anderen, ausgehend von dem Spruch „benigne fac, domine, in bona voluntate tua Syon, ut edificentur muri Jerusalem“2 dar, wie ihre Herren die Ver- mittlung in den Zwistigkeiten zwischen Papst und Konxil übernommen hätten. Da der Römische König der Kirche grofte Dienste geleistet habe, so hätten sie ihn fin Siena] aufgesucht 3, um im Einverständnis 20 mit ihm zu verfahren. Ihre Herren, die Erzbischöfe von Mainx, Köln und Trier, der Pfalzgraf, der Herxog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg, hätten dem Konxil versprochen, ihm in jeder Weise xu dienen. Da das Konnil auf der Autorität zweier Konzilien und nweier Päpste beruhe, so ge- xieme dem Papste nicht, seiner Abhaltung Hindernisse au bereiten. Die Kurfürsten bäten, mahnten und rieten, daßs der Papst die von ihm verursachten Hindernisse beseitige, sich für das Konzil erkläre 25 und persönlich daran teilnehme. Die Gesandten erörterten dann eingehend die Vorteile und Nachteile dieses Schrittes. — Der Papst sprach darauf über die Motive der Auflösung des Konrils und über den Ungehorsam der Baseler, die den apostolischen Stuhl in einer noch nie dagewesenen Weise beschimpften. Und zwar thäten sie das, obwohl laut den seit alten Zeiten in der Kirche geltenden Dekreten der Papst nur von Gott gerichtet werden könne, ausgenommen im Falle der Häresie. Aber er (Eugen) sei weder 30 Arrianer noch Hussit. Wenn auch vor ihm viele heiligere und weisere Männer, als er sei, auf dem Stuhle Petri gesessen hätten, so wisse er doch, daßt er nach Gottes Fiigung und Willen auf diesem Stuble sitze. Alle Menschen miißsten einmal vor dem Richterstuhle Christi stehen; dort würden die Motive offen- bar werden, von denen sich seine Widersacher leiten ließten. Er wolle mit den Kardinälen die Pro- positionen der Gesandten beraten und ihnen dann antworten. — Die Gesandten erwiderlen, non esse 35 multum confidendum de decretis illis, quia preter illa erant multe varie glose et dicta magnorum doctorum quodque in conciliis fuissent varie praxes servate desuper hiis. Auf die Frage, warum die Baseler noch nach ihrer (der Gesandten) Abreise fvon Basel] Schritle (mutaciones) gegen den Papst gethan hätten, ob- woll sie doch von ihnen nachdrüicklich ermahnt worden seien, davon Abstand au nehmen 4, gaben sie xur Antwort, daß die Baseler wohl andere, anfänglich beabsichtigte, folgenschwerere Schritte unterlassen 40 haben dürften. 11433 385. Denkschrift nicht genannter kurfürstlichen Gesandten für die zu Verhandlungen mit zwischen ihnen deputierten Kardinäle: betr. die Propositionen, die sie dem Papst fin der Jan. 31 und Audienz vom 30 Januar] über die Lösung der Konzilsfrage gemacht haben. Febr. 13] zwischen Januar 31 und Februar 13 Rom 5.] [ 1433 45 1 Diese drei gehörten bekanntlich xur päpstlichen Gesandtschaft, die im August und September in Basel war (vgl. S. 309 Anm. 4). Sollte der Schreiber des Briefes mit ihnen nach Basel gekommen sein? 2 Psalm 51, 20. 8 Kardinal Orsini teille in einer Rede, die er am 29 Januar 1433 in Rom vor den Römischen Prä- laten und den Kurialen über die Kirchenfrage hielt, mit, daß die kurfürstlichen Gesandten vor xelin Tagen (a decem citra diebus) Florenx verlassen hätten, um den Römischen König in Siena auf- ausuchen (Segovia lib. 4 cap. 15 a. a. O. 2, 330-331; vgl. auch S. 619). Setxt man für die Reise der Gesandten von Siena nach Rom vier bis fünf Tage an, so darf man ihren Aufenthalt in Siena etwa 50 in die Tage vom 20. bis 24 Januar verlegen. 4 Vgl. nr. 382 art. 4. 5 Der Terminus a quo für die Datierung der Denkschrift ist der 30 Januar, der Tag, an dem die kurfürstlichen Gesandten Audien: beim Papst 55
658 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. [1432/ Dez. 4 11432) Dez. 4 Empfehlungen, unter anderem an die Erxbischöfe von Tarent und Kolocxa, den Abt von S. Giustina 1 und Antonius de Sancto Vito, und die Beglaubigung des Uberbringers dieses Briefes beim Kardinal xu mündlichen Mitteilungen. Dann heifst es weiter:] ambasiatores predicti vel eorum pars habito responso debent ad dominum nostrum et dominum imperatorem ire et alia pars remanere. recipiantur et tractentur bene, quia sunt nobiles bene dispositi et a dominis suis dependet, ut ita dicamus, tota Alamania. Datum ex Basilea 4 decembris. 5 1433 Jan. 30 384. Verhandlungen der kurfürstlichen Gesandten mit Papst Eugen IV in Rom. (Nach der Erzählung des Johannes von Segovia.) 1433 Januar 30. Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 94a (Segovia lib. 4 cap. 17) cop. membr. saec. 15. In Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 90 a (Segovia lib. 4 cap. 17) cop. membr. saec. 15. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 102b -103a (Segovia lib. 4 cap. 17) cop. chart- saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 5048 fol. 94b (Segovia lib. 4 cap. 17) cop. chart. saec. 15. Gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 332-333 (Segovia lib. 4 cap. 17). 15 10 Jаn. 29 Jan. 30 Die kurfürstlichen Gesandten waren am 29 Januar in Rom angekommen. Am folgenden Tage legten sie vor Papst und Kardinälen und einigen Anderen, ausgehend von dem Spruch „benigne fac, domine, in bona voluntate tua Syon, ut edificentur muri Jerusalem“2 dar, wie ihre Herren die Ver- mittlung in den Zwistigkeiten zwischen Papst und Konxil übernommen hätten. Da der Römische König der Kirche grofte Dienste geleistet habe, so hätten sie ihn fin Siena] aufgesucht 3, um im Einverständnis 20 mit ihm zu verfahren. Ihre Herren, die Erzbischöfe von Mainx, Köln und Trier, der Pfalzgraf, der Herxog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg, hätten dem Konxil versprochen, ihm in jeder Weise xu dienen. Da das Konnil auf der Autorität zweier Konzilien und nweier Päpste beruhe, so ge- xieme dem Papste nicht, seiner Abhaltung Hindernisse au bereiten. Die Kurfürsten bäten, mahnten und rieten, daßs der Papst die von ihm verursachten Hindernisse beseitige, sich für das Konzil erkläre 25 und persönlich daran teilnehme. Die Gesandten erörterten dann eingehend die Vorteile und Nachteile dieses Schrittes. — Der Papst sprach darauf über die Motive der Auflösung des Konrils und über den Ungehorsam der Baseler, die den apostolischen Stuhl in einer noch nie dagewesenen Weise beschimpften. Und zwar thäten sie das, obwohl laut den seit alten Zeiten in der Kirche geltenden Dekreten der Papst nur von Gott gerichtet werden könne, ausgenommen im Falle der Häresie. Aber er (Eugen) sei weder 30 Arrianer noch Hussit. Wenn auch vor ihm viele heiligere und weisere Männer, als er sei, auf dem Stuhle Petri gesessen hätten, so wisse er doch, daßt er nach Gottes Fiigung und Willen auf diesem Stuble sitze. Alle Menschen miißsten einmal vor dem Richterstuhle Christi stehen; dort würden die Motive offen- bar werden, von denen sich seine Widersacher leiten ließten. Er wolle mit den Kardinälen die Pro- positionen der Gesandten beraten und ihnen dann antworten. — Die Gesandten erwiderlen, non esse 35 multum confidendum de decretis illis, quia preter illa erant multe varie glose et dicta magnorum doctorum quodque in conciliis fuissent varie praxes servate desuper hiis. Auf die Frage, warum die Baseler noch nach ihrer (der Gesandten) Abreise fvon Basel] Schritle (mutaciones) gegen den Papst gethan hätten, ob- woll sie doch von ihnen nachdrüicklich ermahnt worden seien, davon Abstand au nehmen 4, gaben sie xur Antwort, daß die Baseler wohl andere, anfänglich beabsichtigte, folgenschwerere Schritte unterlassen 40 haben dürften. 11433 385. Denkschrift nicht genannter kurfürstlichen Gesandten für die zu Verhandlungen mit zwischen ihnen deputierten Kardinäle: betr. die Propositionen, die sie dem Papst fin der Jan. 31 und Audienz vom 30 Januar] über die Lösung der Konzilsfrage gemacht haben. Febr. 13] zwischen Januar 31 und Februar 13 Rom 5.] [ 1433 45 1 Diese drei gehörten bekanntlich xur päpstlichen Gesandtschaft, die im August und September in Basel war (vgl. S. 309 Anm. 4). Sollte der Schreiber des Briefes mit ihnen nach Basel gekommen sein? 2 Psalm 51, 20. 8 Kardinal Orsini teille in einer Rede, die er am 29 Januar 1433 in Rom vor den Römischen Prä- laten und den Kurialen über die Kirchenfrage hielt, mit, daß die kurfürstlichen Gesandten vor xelin Tagen (a decem citra diebus) Florenx verlassen hätten, um den Römischen König in Siena auf- ausuchen (Segovia lib. 4 cap. 15 a. a. O. 2, 330-331; vgl. auch S. 619). Setxt man für die Reise der Gesandten von Siena nach Rom vier bis fünf Tage an, so darf man ihren Aufenthalt in Siena etwa 50 in die Tage vom 20. bis 24 Januar verlegen. 4 Vgl. nr. 382 art. 4. 5 Der Terminus a quo für die Datierung der Denkschrift ist der 30 Januar, der Tag, an dem die kurfürstlichen Gesandten Audien: beim Papst 55
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C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 659 Aus Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 18b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift (1433 zwischen von der Hand des Kardinals Orsini Cedula data cardinalibus commissariis ex parte ora- Jan. 31 und torum electorum imperii. Art. 4 hat eigenes Alinea. Vgl. auch S. 620 Anm. 2. Febr. 13) Gedruckt bei Mansi 31, 139-140 aus unserer Vorlage. [1] Pro avisamento reverendissimorum patrum dominorum cardinalium deputatorum ad loquendum cum oratoribus principum electorum sacri imperii super materia proposita serenissimo domino nostro pro parte eorundem dominorum principum electorum ex- ponitur, quod principes electores conpunctis cordibus congnoscentes Basiliense concilium et dominum nostrum Romanum pontificem in nonnullis punctis discordare cogitarunt, io quantum dispendium immineret universali ecclesie, sanctissimo domino nostro et populo Christiano, nisi suborta differentia dulciter extincta quiesceret; quantum eciam esset perniciosum exemplo, que denique invalescerent in orbe mala, si Basiliense concilium auctoritatibus duorum generalium conciliorum et iterum duorum summorum pontificum institutum et roboratum universali militanti ecclesie et Christi fidelibus in tam sanctis 15 profuturum" rebus impeditum dissolveretur, mentibus eorum revolverunt. [2] et quia nonnulla in ipso Basiliensi concilio contra sanctissimumb dominum nostrum parabantur, propter que, si idem sanctissimus e dominus noster in dissolucione concilii perduraret, scisma futurum in propinquo timebatur, domini principes electores € inminentibus malis, quantum in eis est, melioribus via et modis occurrere statuentes deliberarunt in con- 20 gregacione eorum solemni 1 tum pro debito honore domini nostri apostolici conservando tum eciam pro bono universalis ecclesie et populi Christiani expediens, ut idem sanc- tissimuse dominus noster ad multa scandala evitanda conformaret se Basiliensi concilio, destinaruntque suos oratores ad id ipsum Basiliense concilium, ut diligenter agerent sollicitudinem et precarenturf, ne contra summum dominum nostrum talia agerentur, 25 referrentque, quod idem domini principes electores fidelibus velint animis labores inpen- dere et temptare, si possint mentem domini nostri inclinare, ut sanctitas sua se uniat et [3] ideirco memorati domini principes electores conformet cum ipso Basiliensi concilio. attentis omnibus et discussis singulis humiliter et devotissime implorant rogant hortantur et ut fideles apostolice sedis filii consilium dant serenissimo domino nostro, ut illa, que so consilium Basiliense impedire possint et a sua processerint sanctitate, removere et favorabiliter se inclinare unireque dignetur eidem Basiliensi concilio. [4] et si sanctissi- mus g dominus noster se concilio Basiliensi inclinaverit, ut prefertur, domini principes electores curabunt de securitate loci Basiliensis sic et taliter providere, quod dominus noster sanctissimus h merito debebit contentari. volunt eciam, si se inclinaverit, ut pre- 35 fertur, beatitudo sua concilio Basiliensi, beatitudini sue assistere, ut honor debitus sanc- titati sue et apostolice sedi conservetur et sibi dignitas apostolica non subtrahatur. 5 40 386. Papst Eugen IV verfügt im Hinblick darauf, daß die meisten Hindernisse, die ihn zur Verlegung des Baseler Konzils nach Bologna veranlaßt hatten, jetzt be- seitigt sind, und auf Bitten des Römischen Königs und der Kurfürsten, daß das allgemeine Konzil unter dem Vorsitz seiner Legaten in Basel gehalten werde; er iberträgt zugleich den Kurfürsten die Sorge für die Sicherheit und Freiheit des Konzils, befiehlt den in Basel Versammelten, einstweilen für die Bekehrung der Böhmen und die Herstellung des Friedens in der Christenheit zu wirken, und weist 1433 Febr. 14 45 a) em.; Vorl. perfuturum. b) em.; Vorl. serenissimum. c) desgleichen. d) Vorl. fügt et hinan. e) em.; Vorl. serenissimus. f) em.; Vorl. precaverent. g) em.; Vorl. serenissimus. h) desgleichen. hatten, der Terminus ante quem der 13 Februar, an dem laut Bericht Segovia's (vgl. S. 621 Anm. I) die Verhandlungen mit ihnen beendigt waren. 1 D. i. auf dem Frankfurter Kurfürstentage vom 4 Oktober 1432. Vgl. S. 523. Deutsche Reichstags-Akten X. 84
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 659 Aus Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 18b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift (1433 zwischen von der Hand des Kardinals Orsini Cedula data cardinalibus commissariis ex parte ora- Jan. 31 und torum electorum imperii. Art. 4 hat eigenes Alinea. Vgl. auch S. 620 Anm. 2. Febr. 13) Gedruckt bei Mansi 31, 139-140 aus unserer Vorlage. [1] Pro avisamento reverendissimorum patrum dominorum cardinalium deputatorum ad loquendum cum oratoribus principum electorum sacri imperii super materia proposita serenissimo domino nostro pro parte eorundem dominorum principum electorum ex- ponitur, quod principes electores conpunctis cordibus congnoscentes Basiliense concilium et dominum nostrum Romanum pontificem in nonnullis punctis discordare cogitarunt, io quantum dispendium immineret universali ecclesie, sanctissimo domino nostro et populo Christiano, nisi suborta differentia dulciter extincta quiesceret; quantum eciam esset perniciosum exemplo, que denique invalescerent in orbe mala, si Basiliense concilium auctoritatibus duorum generalium conciliorum et iterum duorum summorum pontificum institutum et roboratum universali militanti ecclesie et Christi fidelibus in tam sanctis 15 profuturum" rebus impeditum dissolveretur, mentibus eorum revolverunt. [2] et quia nonnulla in ipso Basiliensi concilio contra sanctissimumb dominum nostrum parabantur, propter que, si idem sanctissimus e dominus noster in dissolucione concilii perduraret, scisma futurum in propinquo timebatur, domini principes electores € inminentibus malis, quantum in eis est, melioribus via et modis occurrere statuentes deliberarunt in con- 20 gregacione eorum solemni 1 tum pro debito honore domini nostri apostolici conservando tum eciam pro bono universalis ecclesie et populi Christiani expediens, ut idem sanc- tissimuse dominus noster ad multa scandala evitanda conformaret se Basiliensi concilio, destinaruntque suos oratores ad id ipsum Basiliense concilium, ut diligenter agerent sollicitudinem et precarenturf, ne contra summum dominum nostrum talia agerentur, 25 referrentque, quod idem domini principes electores fidelibus velint animis labores inpen- dere et temptare, si possint mentem domini nostri inclinare, ut sanctitas sua se uniat et [3] ideirco memorati domini principes electores conformet cum ipso Basiliensi concilio. attentis omnibus et discussis singulis humiliter et devotissime implorant rogant hortantur et ut fideles apostolice sedis filii consilium dant serenissimo domino nostro, ut illa, que so consilium Basiliense impedire possint et a sua processerint sanctitate, removere et favorabiliter se inclinare unireque dignetur eidem Basiliensi concilio. [4] et si sanctissi- mus g dominus noster se concilio Basiliensi inclinaverit, ut prefertur, domini principes electores curabunt de securitate loci Basiliensis sic et taliter providere, quod dominus noster sanctissimus h merito debebit contentari. volunt eciam, si se inclinaverit, ut pre- 35 fertur, beatitudo sua concilio Basiliensi, beatitudini sue assistere, ut honor debitus sanc- titati sue et apostolice sedi conservetur et sibi dignitas apostolica non subtrahatur. 5 40 386. Papst Eugen IV verfügt im Hinblick darauf, daß die meisten Hindernisse, die ihn zur Verlegung des Baseler Konzils nach Bologna veranlaßt hatten, jetzt be- seitigt sind, und auf Bitten des Römischen Königs und der Kurfürsten, daß das allgemeine Konzil unter dem Vorsitz seiner Legaten in Basel gehalten werde; er iberträgt zugleich den Kurfürsten die Sorge für die Sicherheit und Freiheit des Konzils, befiehlt den in Basel Versammelten, einstweilen für die Bekehrung der Böhmen und die Herstellung des Friedens in der Christenheit zu wirken, und weist 1433 Febr. 14 45 a) em.; Vorl. perfuturum. b) em.; Vorl. serenissimum. c) desgleichen. d) Vorl. fügt et hinan. e) em.; Vorl. serenissimus. f) em.; Vorl. precaverent. g) em.; Vorl. serenissimus. h) desgleichen. hatten, der Terminus ante quem der 13 Februar, an dem laut Bericht Segovia's (vgl. S. 621 Anm. I) die Verhandlungen mit ihnen beendigt waren. 1 D. i. auf dem Frankfurter Kurfürstentage vom 4 Oktober 1432. Vgl. S. 523. Deutsche Reichstags-Akten X. 84
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660 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 14.33 Febr. 14 alle Prälaten an, binnen drei Monaten vom Datum dieser Bulle an gerechnet in 1433 Februar 14 Rom 1. Basel zu erscheinen. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 156b-157b cop. chart. coaera mit der Uber- schrift Copia bulle delate per ambassiatores dominorum principum electorum lecte in congregacione generali die veneris 27 marcii 433 2. Unter der Unterschrift stelt In plicca Poggius. coll. ebenda cod. ms. lat. 1502 fol. 106 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Copia bulle approbacionis [das Ubrige ist weggeschnitten]. Die Unterschrift fehlt. Belanglose Umstellungen einzelner Worte sind in unseren Varianten unerwähnt geblieben. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 225b-227a cop. chart. coaeva mit fast derselben 10 Uberschrift wie A. R coll. Rom Votik. A. Reg. 359 fol. 65b-67b cop. chart. coaeva. Die Unterschrift ist weggelassen. W coll. Wien H. H. St. A. Urkunden cop. chart. coaera auf zwei schmalen, an einander ge- hefteten Papierstreifen, Einlage in das Schreiben Eugens IV an Hrg. Friedrich von 15 Österreich vom 16 Februar 1433 (Vorl. W unserer nr. 390). Die Unterschrift ist weg- gelassen. Einige belanglose Wortumstellungen sind in unseren Varianten unerwähnt geblieben. coll. Floren Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 62b-63b cop. membr. anni 1453 mit ähnlicher Überschrift wie A. L coll. ebenda Plut. 16 cod. 13 fol. 20b-21b cop. chart. sacc. 15 mit der Uberschrift von Kardinal Orsini's Hand Bulla domini Eugenii, per quam statuit concilium Basilee celebrari sub presidentibus suis. Die Unterschrift ist weggelassen. Die Vorlage zeigt hier und da unwesentliche stilistische Anderungen, die wir in unseren Varianten nicht weiter berüicksichtigt haben. Vgl. auch S. 621 Anm. 2. London British Mus. Harley ur. 3768 fol. 172 a -173a cop. chart. saec. 15. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 61b-63a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Copia bulle pro concilio michi Roberto [Domherrn zu Arras] missa [vom Notar Pierre Brunet]. Ebenda fol. 63a-65a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Bulla --- pape presentata per nuncios principum electorum sacri imperii congregacioni [fehlt. Vorl.] generali die 30 veneris 27 marcii 1433. — Ebenda fol. 67 a -68b cop. chart. coaeva mit dem Zusatx ~um Datum publicata die 14 februarii in palacio sancti Petri consistorio generali. — Ebenda cod. ms. lat. 1548 fol. 116a-117a cop. chart. sacc. 15. — Ebenda cod. ms. lat. 12100 fol. 191a-192a cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. ms. lat. 14457 cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Sequitur tenor bulle presentate Corbolii [d. i. Corbeil] prima aprilis 35 anni 1432 [sic] reverendissimo in Christo patri domino N. tituli S. Crucis presbitero car- dinali apostolice sedis legato. — Ebenda cod. ms. lat. 15626 fol. 161b-162b cop. chart. coaeva mit der Unterschrift De curia N. de Carbonibus. — In Rom Vatik. A. Reg. 372 fol. 157a - 158a cop. chart. coaeva. — Ebenda Bibl. Barberini ms. XXX 74 fol. 144a- 147b cop. chart. saec. 16 vel 17. — Ebenda Bibl. Chigi ms. D VII 101 fol. 56b-57b cop. 40 chart. coaeva. — Ebenda Katik. Bibl. cod. Ottobon. 698 fol. 86a-88b cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. Vatic. 3934 fol. 56ab cop. chart. saec. 15 mit dem falschen Datum 16 kal. febr., d. i. Jan. 17. — Ebenda fol. 61 a -62a cop. chart. sacc. 15. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 136b-138 a cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4710 fol. 404b 406a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5393 45 fol. 196 a-198a cop. chart. coaeva. — Außterdem in den vier Segovia-Handschriften: Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40; Rom Vatik. Bibl. codd. Vatic. 4180 und 4182; Wien Hofbibl. cod. ms. 5048. Gedruckt bei Crabbe 3, 320-322; Surius I. Ausg. 4, 313-314, 2. Ausg. 4, 727-728; Binius 4, 210�211; Coll. conc. regia 30, 779-783; Harduin 8, 1582-1584, mit der Randnotix 50 „In margine cod. ms. dicitur Non admissa", die dann auch in die 2. Ausg. von Labbé's Sammlung übergegangen ist; Labbé I. Ausg. 12, 941-943, 2. Ausg. 17, 737-739; Mansi 29, 569-571; Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 5 und 6 (wo neben dem Druck bei Binius noch folgende fünf handschriftliche Vorlagen genannt sind: Lib. br. pag. 65 fd. i. jedenfalls unsere Vorl. RJ, Ms. Divers. bull. pag. 68, Ms. Alex. VII 55 Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 564 über- nommen. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 374 Z. 23-26. F In 20 25 5 P 1 Aschbach 4, 99 Anm. 103 und 104 datiert die Bulle falsch vom 16 Februar. Dieses falsche Datum hat dann von ihm Kluckhohn a. a. O.,
660 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 14.33 Febr. 14 alle Prälaten an, binnen drei Monaten vom Datum dieser Bulle an gerechnet in 1433 Februar 14 Rom 1. Basel zu erscheinen. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 156b-157b cop. chart. coaera mit der Uber- schrift Copia bulle delate per ambassiatores dominorum principum electorum lecte in congregacione generali die veneris 27 marcii 433 2. Unter der Unterschrift stelt In plicca Poggius. coll. ebenda cod. ms. lat. 1502 fol. 106 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Copia bulle approbacionis [das Ubrige ist weggeschnitten]. Die Unterschrift fehlt. Belanglose Umstellungen einzelner Worte sind in unseren Varianten unerwähnt geblieben. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 225b-227a cop. chart. coaeva mit fast derselben 10 Uberschrift wie A. R coll. Rom Votik. A. Reg. 359 fol. 65b-67b cop. chart. coaeva. Die Unterschrift ist weggelassen. W coll. Wien H. H. St. A. Urkunden cop. chart. coaera auf zwei schmalen, an einander ge- hefteten Papierstreifen, Einlage in das Schreiben Eugens IV an Hrg. Friedrich von 15 Österreich vom 16 Februar 1433 (Vorl. W unserer nr. 390). Die Unterschrift ist weg- gelassen. Einige belanglose Wortumstellungen sind in unseren Varianten unerwähnt geblieben. coll. Floren Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 62b-63b cop. membr. anni 1453 mit ähnlicher Überschrift wie A. L coll. ebenda Plut. 16 cod. 13 fol. 20b-21b cop. chart. sacc. 15 mit der Uberschrift von Kardinal Orsini's Hand Bulla domini Eugenii, per quam statuit concilium Basilee celebrari sub presidentibus suis. Die Unterschrift ist weggelassen. Die Vorlage zeigt hier und da unwesentliche stilistische Anderungen, die wir in unseren Varianten nicht weiter berüicksichtigt haben. Vgl. auch S. 621 Anm. 2. London British Mus. Harley ur. 3768 fol. 172 a -173a cop. chart. saec. 15. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 61b-63a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Copia bulle pro concilio michi Roberto [Domherrn zu Arras] missa [vom Notar Pierre Brunet]. Ebenda fol. 63a-65a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Bulla --- pape presentata per nuncios principum electorum sacri imperii congregacioni [fehlt. Vorl.] generali die 30 veneris 27 marcii 1433. — Ebenda fol. 67 a -68b cop. chart. coaeva mit dem Zusatx ~um Datum publicata die 14 februarii in palacio sancti Petri consistorio generali. — Ebenda cod. ms. lat. 1548 fol. 116a-117a cop. chart. sacc. 15. — Ebenda cod. ms. lat. 12100 fol. 191a-192a cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. ms. lat. 14457 cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Sequitur tenor bulle presentate Corbolii [d. i. Corbeil] prima aprilis 35 anni 1432 [sic] reverendissimo in Christo patri domino N. tituli S. Crucis presbitero car- dinali apostolice sedis legato. — Ebenda cod. ms. lat. 15626 fol. 161b-162b cop. chart. coaeva mit der Unterschrift De curia N. de Carbonibus. — In Rom Vatik. A. Reg. 372 fol. 157a - 158a cop. chart. coaeva. — Ebenda Bibl. Barberini ms. XXX 74 fol. 144a- 147b cop. chart. saec. 16 vel 17. — Ebenda Bibl. Chigi ms. D VII 101 fol. 56b-57b cop. 40 chart. coaeva. — Ebenda Katik. Bibl. cod. Ottobon. 698 fol. 86a-88b cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. Vatic. 3934 fol. 56ab cop. chart. saec. 15 mit dem falschen Datum 16 kal. febr., d. i. Jan. 17. — Ebenda fol. 61 a -62a cop. chart. sacc. 15. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 136b-138 a cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4710 fol. 404b 406a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5393 45 fol. 196 a-198a cop. chart. coaeva. — Außterdem in den vier Segovia-Handschriften: Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40; Rom Vatik. Bibl. codd. Vatic. 4180 und 4182; Wien Hofbibl. cod. ms. 5048. Gedruckt bei Crabbe 3, 320-322; Surius I. Ausg. 4, 313-314, 2. Ausg. 4, 727-728; Binius 4, 210�211; Coll. conc. regia 30, 779-783; Harduin 8, 1582-1584, mit der Randnotix 50 „In margine cod. ms. dicitur Non admissa", die dann auch in die 2. Ausg. von Labbé's Sammlung übergegangen ist; Labbé I. Ausg. 12, 941-943, 2. Ausg. 17, 737-739; Mansi 29, 569-571; Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 5 und 6 (wo neben dem Druck bei Binius noch folgende fünf handschriftliche Vorlagen genannt sind: Lib. br. pag. 65 fd. i. jedenfalls unsere Vorl. RJ, Ms. Divers. bull. pag. 68, Ms. Alex. VII 55 Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 564 über- nommen. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 374 Z. 23-26. F In 20 25 5 P 1 Aschbach 4, 99 Anm. 103 und 104 datiert die Bulle falsch vom 16 Februar. Dieses falsche Datum hat dann von ihm Kluckhohn a. a. O.,
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C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 661 pag. 112 ƒd. i. das oben erwähnte Ms. der Bibl. Chigi], Ms. nr. 117 pag. 116 und Ms. Nicolai card. Aragon. pag. 255) ; Bianco. Die alte Universität Köln I Anlagen S. 165-168, mit dem Datum des 15 Februar 1433; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 370-372 — (Segovia lib. 4 cap. 35). Benutxt von Hefele, Konxiliengeschichte 7, 529�530 und von Aschbach 4, 99 Anm. 103 und 104. — Erwähnt von Martène 8, 536 nach Labbé (I. Ausg.), aber mit der Uber- schrift unserer Vorlage D. 1433 Febr. 14 [1] ad sacram Eugenius episcopus a servus servorum dei ad futuram b rei memoriam. Petri sedem divina disponente clemencia evocati salutem tranquillitatem et pacem tocius 1o gregis dominici nobis ex alto crediti juxta pastoralis officii debitum indefessis studiis affectantes ad ea maxime dirigimus aciem nostre mentis, per que licet diversis consiliis, prout rerum et temporum varietas persuadet, ad eundem tamen salutis optate c finem, hoc est ad unitatis ecclesie preservacionem ejusdemque reformacionem extirpaciones heresum pacem Christi fidelium et salutem Christiane rei publice, valeamus sublatis 15 dissencionum fomentis auctore altissimo pervenire. sane licet in septennium per gene- ralium Constanciensis ace Senensis conciliorum statuta ordinacionesque felicis recorda- cionis Martini pape quinti predecessoris nostri Basiliense concilium absque alia vocacione congregari debuisset et nullatenus prorogari ac dilectus filius noster Julianus sancti An- geli diaconus cardinalis per ipsum predecessoremf ad extirpandam perfidam g heresim 20 Boemorum principaliter destinatus extitisset 1 cum potestate ipsi Basiliensi concilio pre- sidendi 2, si in tempore congruo et decreto prelatorum ibi h condecentem copiam reperiret, ac subsequenter per nos post nostram ad apostolatus apicem assumpcionem ad predicta peragenda confirmatus fuisset 3, tamen pluribus exactis mensibus eciam post septennium antedictum pauci tam prelati quam magistri et doctores in dicta Basiliensi civitate con- 25 venerunt, prout percepimus ex relatu dilecti filii Johannis Pulcripatris 4 ad nos et venerabiles fratres nostros sancte Romane ecclesie cardinales per dictum cardinalem et eosdem prelatos magistros et doctores destinati asserentisque ipsos propter numeri par- vitatem tot tantarumque rerum agendarum moli i insufficientes penitus videri et inhabiles ad versucias hereticorum et eorum fallacia argumenta refellendak quodque non erant so ibidem regum! atque principum oratores, cum quibus in conciliism de eorum pacifica- cione tractaretur, locum eciam Basiliensis civitatis minime tutum videri propter plura loca ei vicina, que Bohemorum heretica labe infecta erant ; insuper ad ipsam Basiliensem civitatem dicebat tutum non patere accessum propter subortum bellum inter dilectos filios nobiles viros Burgundie atque" Austrie duces. quare prefatus Johannes dictorum 35 cardinalis et congregatorum nomine nobis supplicavit, ut, cum verissimiliter propter causas antedictas eo prelati minime convenissent, ipsos vocare et precipere eisdem ", reges vero et principes ac eciam Grecos hortari et invitare vellemus, ut Basileam accederent vel idoneos mitterent oratores, per quos posset heresis Boemorum, que armata dicebatur, extirpari, reductio fieri Grecorum, pax et tranquillitas Christiani populi pertractari. 40 preterea » quia, dum eramus in minoribus in conclavi pro celebranda futuri " pontificis electione una cum eisdem fratribus constituti, nos voto astrinximus 5 illo in loco con- a) RWL om. episcopus — memoriam, add. etc. b) F perpetuam. c) L optatum. d) RFL extirpationem. e) RF et. 1) L add. nostrum. g) F perfidiam heresum statt perfidam heresim. h) R ibidem. i) P in illo ; F mo- liti. k) P repellenda. 1) L magistri. m) F concilio. n) F ac. o) om. PW; R eosdem. p) ADF pretereaque statt preterea quia. q) PRL add. summi. 45 1 Vgl. S. 133 Anm. 5. Das Präsidium des Konxils wurde an Cesarini erst einen Monat nach seiner Ernennung xum Le- gaten für Böhmen, Mähren und Meißten übertragen. 50 Vgl. S. 133 Anm. 6. Am 31 Mai 1431. Vgl. S. 137 Anm. 3. Uber Beaupère's Sendung an den Papst vgl. S. 145-146 und Hefele, Konxiliengeschichte 7, 437-438 und 442-443. 5 Die Wahlkapitulation Eugens vom 2 Märx 1431 ist gedruckt bei Raynald, Ann. eccl. ad ann. 1431 cap. 6 und 7. Vgl. Aschbach 4, 15-16; He- fele a. a. O. 7, 429; Pastor, Gesch. der Päpste I, 216. 84 *)
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 661 pag. 112 ƒd. i. das oben erwähnte Ms. der Bibl. Chigi], Ms. nr. 117 pag. 116 und Ms. Nicolai card. Aragon. pag. 255) ; Bianco. Die alte Universität Köln I Anlagen S. 165-168, mit dem Datum des 15 Februar 1433; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 370-372 — (Segovia lib. 4 cap. 35). Benutxt von Hefele, Konxiliengeschichte 7, 529�530 und von Aschbach 4, 99 Anm. 103 und 104. — Erwähnt von Martène 8, 536 nach Labbé (I. Ausg.), aber mit der Uber- schrift unserer Vorlage D. 1433 Febr. 14 [1] ad sacram Eugenius episcopus a servus servorum dei ad futuram b rei memoriam. Petri sedem divina disponente clemencia evocati salutem tranquillitatem et pacem tocius 1o gregis dominici nobis ex alto crediti juxta pastoralis officii debitum indefessis studiis affectantes ad ea maxime dirigimus aciem nostre mentis, per que licet diversis consiliis, prout rerum et temporum varietas persuadet, ad eundem tamen salutis optate c finem, hoc est ad unitatis ecclesie preservacionem ejusdemque reformacionem extirpaciones heresum pacem Christi fidelium et salutem Christiane rei publice, valeamus sublatis 15 dissencionum fomentis auctore altissimo pervenire. sane licet in septennium per gene- ralium Constanciensis ace Senensis conciliorum statuta ordinacionesque felicis recorda- cionis Martini pape quinti predecessoris nostri Basiliense concilium absque alia vocacione congregari debuisset et nullatenus prorogari ac dilectus filius noster Julianus sancti An- geli diaconus cardinalis per ipsum predecessoremf ad extirpandam perfidam g heresim 20 Boemorum principaliter destinatus extitisset 1 cum potestate ipsi Basiliensi concilio pre- sidendi 2, si in tempore congruo et decreto prelatorum ibi h condecentem copiam reperiret, ac subsequenter per nos post nostram ad apostolatus apicem assumpcionem ad predicta peragenda confirmatus fuisset 3, tamen pluribus exactis mensibus eciam post septennium antedictum pauci tam prelati quam magistri et doctores in dicta Basiliensi civitate con- 25 venerunt, prout percepimus ex relatu dilecti filii Johannis Pulcripatris 4 ad nos et venerabiles fratres nostros sancte Romane ecclesie cardinales per dictum cardinalem et eosdem prelatos magistros et doctores destinati asserentisque ipsos propter numeri par- vitatem tot tantarumque rerum agendarum moli i insufficientes penitus videri et inhabiles ad versucias hereticorum et eorum fallacia argumenta refellendak quodque non erant so ibidem regum! atque principum oratores, cum quibus in conciliism de eorum pacifica- cione tractaretur, locum eciam Basiliensis civitatis minime tutum videri propter plura loca ei vicina, que Bohemorum heretica labe infecta erant ; insuper ad ipsam Basiliensem civitatem dicebat tutum non patere accessum propter subortum bellum inter dilectos filios nobiles viros Burgundie atque" Austrie duces. quare prefatus Johannes dictorum 35 cardinalis et congregatorum nomine nobis supplicavit, ut, cum verissimiliter propter causas antedictas eo prelati minime convenissent, ipsos vocare et precipere eisdem ", reges vero et principes ac eciam Grecos hortari et invitare vellemus, ut Basileam accederent vel idoneos mitterent oratores, per quos posset heresis Boemorum, que armata dicebatur, extirpari, reductio fieri Grecorum, pax et tranquillitas Christiani populi pertractari. 40 preterea » quia, dum eramus in minoribus in conclavi pro celebranda futuri " pontificis electione una cum eisdem fratribus constituti, nos voto astrinximus 5 illo in loco con- a) RWL om. episcopus — memoriam, add. etc. b) F perpetuam. c) L optatum. d) RFL extirpationem. e) RF et. 1) L add. nostrum. g) F perfidiam heresum statt perfidam heresim. h) R ibidem. i) P in illo ; F mo- liti. k) P repellenda. 1) L magistri. m) F concilio. n) F ac. o) om. PW; R eosdem. p) ADF pretereaque statt preterea quia. q) PRL add. summi. 45 1 Vgl. S. 133 Anm. 5. Das Präsidium des Konxils wurde an Cesarini erst einen Monat nach seiner Ernennung xum Le- gaten für Böhmen, Mähren und Meißten übertragen. 50 Vgl. S. 133 Anm. 6. Am 31 Mai 1431. Vgl. S. 137 Anm. 3. Uber Beaupère's Sendung an den Papst vgl. S. 145-146 und Hefele, Konxiliengeschichte 7, 437-438 und 442-443. 5 Die Wahlkapitulation Eugens vom 2 Märx 1431 ist gedruckt bei Raynald, Ann. eccl. ad ann. 1431 cap. 6 und 7. Vgl. Aschbach 4, 15-16; He- fele a. a. O. 7, 429; Pastor, Gesch. der Päpste I, 216. 84 *)
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662 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. cilium celebrare sive celebrari facere, in quo majori parti ipsorum fratrum magis utile expediensque et opportunum videretur, ac dictis fratribus visum fuerit melius concilium predictum ad civitatem Bononiensem commutari, idcirco ex predictis causis et aliis, quas honestatis gracia a tacuimus, commoti, ne tantum bonum amplius differretur ac ut in ipso concilio possemus b personaliter interesse, de fratrum predictorum consilio et assensu, cum Basilee nulla viderentur preparamenta ad celebrandum concilium opportuna sed pocius impedimenta subesse, concilium hujusmodi ad prefatam civitatem Bononiensem commutavimus 1 sperantes, quod ad eam nobis cum prefatis fratribus et nostra curia ac carissimo in Christo filio nostro c Romanorum regi d illustri, cum in Italia esset, prout nunc est, facilior esset accessus quodque ibidem convenientibus nobis ambobus esset in 10 predicto concilio prelatorum et principum numerus copiosus ac eciam doctores et magistri ad tantum pondus idonei, quibus Romana curia et ipsa Bononiensis civitas plurimum sunt e referte. status quoque Romane ecclesie, qui propter absenciam nostram longinquam utique in periclitacione quoad temporalia procul dubio extitisset, facilius conservari posse videbatur. Greci insuper, quos ipsi Basilee consistentesf nos ut vocaremus ad 15 concilium sunt hortati 2, commodius Bononiam g accedere potuissent quam Basileam tum propter maris propinquitatem tum quia cum ipsis Grecis conventum erat de loco con- cilii in Italia eligendo tum autem€ quoniam nobis et ecclesie facilior eorum sustentacio extitisset, cum prefatus predecessor et nos eciam per antea expensas ipsis pro eorum accessu et i recessu ad concilium obtulerimus k. [2] verum quia (ut ex plurimorum fide- 20 lium relacione percepimus) plurima1, que tunc Basilee concilii celebracionem impediebant, utique cessaverunt — nam primum domino concedente ipsorum ducum bella sublata sunt 3 et aliqui pro parte Boemorum 4 Basileam venisse dicuntur; quod nobis est gratis- simum, si contingat eos ad catholicam fidem reverti —, quodque eciam ibidem nunc est prelatorum ac magistrorum major solito numerus 5, et nobis per Romanorum regem 25 prefatum ac venerabiles fratres et dilectos filios nobiles viros electores sacri Romani imperii extititm supplicatum, ut consentire vellemus Basilee generale concilium cele- brari pro bono universalis ecclesie militantis: nos judicantes non esse reprehensibile, si secundum varietatem temporum statuta quandoque varienturn humana, ne bonum, si° quod Basilee fieri posset, aliqualiter impediatur, dicta ? dissolucione 1 concilii jam so facta non obstante de eorundem fratrum concilio statuimus volumus et mandamus, quod Basilee sacrum generale concilium per nostros legatos illuc quantocius r trans- mittendos et qui nomine nostro ibi presideant 6 celebretur. [3] et cum prefati electores 1433 Febr. 14 a) R causa. b) possemus — consilio om. F. c) ADFL add. Sigismundo. d) ADF rege. e) om. F. f) PL exi- stentes. g) F Bononie. h) PL eciam. i) ADRFL haben et recessu nach obtulerimus. k) AF obtulimus. 35 1) R plura. m) so L; APDRWF extiterit. n) RWF variantur. o) om. FL. p) D add. mutatione seu ; L add. commutacione et. q) R commutatione. r) A quanto cicius. 1 Vgl. S. 146 und 147. 2 Vgl. S. 220 Anm. I. 3 Durch den sechsjährigen Waffenstillstand vom 8 Mai 1432. Vgl. Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg V Regest nr. 3120. 4 Vgl. S. 585 Anm. 1 und 2. 5 Eine Präsenzliste des Konxils, die etwa Ende 1432 anxusetren ist, teilt Zeibig in den Sitxungs- berichten der Wiener Akademie (phil.-hist. Klasse) 8, 598-606 mit; vgl. auch oben S. 568-571. 6 Am 1 Märx 1433 ernannte der Papst durch die Bulle „Alta nos cura solicitat" die Kardinal- bischöfe von Sabina und Albano, Giordano Orsini und Pierre de Foix, und die Kardinalpriester Nic- colò Albergati tit. s. Crucis in Jerusalem und An- gelotto tit. s. Marci xu seinen Legaten beim Baseler Konxil (Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 262b-263b cop. chart. coaeva; Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 40 33 fol. 69b-70a cop. membr. anni 1453; Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 12100 fol. 194a-195a cop. chart. saec. 15; ebenda cod. ms. lat. 15626 fol. 160b-161a cop. chart. coaeva; Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 3934 fol. 70 ab cop. chart. saec. 15; 45 Wien Hofbibl. cod. ms. 4710 fol. 406 a-407 a cop. chart. coaeva ; teilweise gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 8). Vgl. Hefele a. a. O. 7, 533 und RTA. II, 8, wo aber irrtümlich gesagt ist, daß die Bulle bei Martène 8, 588 gedruckt sei. 50 Die Bulle wurde am 15 Dexember 1433 wiederholt und ist unter diesem Datum öfter gedruckt, xuletxt
662 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. cilium celebrare sive celebrari facere, in quo majori parti ipsorum fratrum magis utile expediensque et opportunum videretur, ac dictis fratribus visum fuerit melius concilium predictum ad civitatem Bononiensem commutari, idcirco ex predictis causis et aliis, quas honestatis gracia a tacuimus, commoti, ne tantum bonum amplius differretur ac ut in ipso concilio possemus b personaliter interesse, de fratrum predictorum consilio et assensu, cum Basilee nulla viderentur preparamenta ad celebrandum concilium opportuna sed pocius impedimenta subesse, concilium hujusmodi ad prefatam civitatem Bononiensem commutavimus 1 sperantes, quod ad eam nobis cum prefatis fratribus et nostra curia ac carissimo in Christo filio nostro c Romanorum regi d illustri, cum in Italia esset, prout nunc est, facilior esset accessus quodque ibidem convenientibus nobis ambobus esset in 10 predicto concilio prelatorum et principum numerus copiosus ac eciam doctores et magistri ad tantum pondus idonei, quibus Romana curia et ipsa Bononiensis civitas plurimum sunt e referte. status quoque Romane ecclesie, qui propter absenciam nostram longinquam utique in periclitacione quoad temporalia procul dubio extitisset, facilius conservari posse videbatur. Greci insuper, quos ipsi Basilee consistentesf nos ut vocaremus ad 15 concilium sunt hortati 2, commodius Bononiam g accedere potuissent quam Basileam tum propter maris propinquitatem tum quia cum ipsis Grecis conventum erat de loco con- cilii in Italia eligendo tum autem€ quoniam nobis et ecclesie facilior eorum sustentacio extitisset, cum prefatus predecessor et nos eciam per antea expensas ipsis pro eorum accessu et i recessu ad concilium obtulerimus k. [2] verum quia (ut ex plurimorum fide- 20 lium relacione percepimus) plurima1, que tunc Basilee concilii celebracionem impediebant, utique cessaverunt — nam primum domino concedente ipsorum ducum bella sublata sunt 3 et aliqui pro parte Boemorum 4 Basileam venisse dicuntur; quod nobis est gratis- simum, si contingat eos ad catholicam fidem reverti —, quodque eciam ibidem nunc est prelatorum ac magistrorum major solito numerus 5, et nobis per Romanorum regem 25 prefatum ac venerabiles fratres et dilectos filios nobiles viros electores sacri Romani imperii extititm supplicatum, ut consentire vellemus Basilee generale concilium cele- brari pro bono universalis ecclesie militantis: nos judicantes non esse reprehensibile, si secundum varietatem temporum statuta quandoque varienturn humana, ne bonum, si° quod Basilee fieri posset, aliqualiter impediatur, dicta ? dissolucione 1 concilii jam so facta non obstante de eorundem fratrum concilio statuimus volumus et mandamus, quod Basilee sacrum generale concilium per nostros legatos illuc quantocius r trans- mittendos et qui nomine nostro ibi presideant 6 celebretur. [3] et cum prefati electores 1433 Febr. 14 a) R causa. b) possemus — consilio om. F. c) ADFL add. Sigismundo. d) ADF rege. e) om. F. f) PL exi- stentes. g) F Bononie. h) PL eciam. i) ADRFL haben et recessu nach obtulerimus. k) AF obtulimus. 35 1) R plura. m) so L; APDRWF extiterit. n) RWF variantur. o) om. FL. p) D add. mutatione seu ; L add. commutacione et. q) R commutatione. r) A quanto cicius. 1 Vgl. S. 146 und 147. 2 Vgl. S. 220 Anm. I. 3 Durch den sechsjährigen Waffenstillstand vom 8 Mai 1432. Vgl. Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg V Regest nr. 3120. 4 Vgl. S. 585 Anm. 1 und 2. 5 Eine Präsenzliste des Konxils, die etwa Ende 1432 anxusetren ist, teilt Zeibig in den Sitxungs- berichten der Wiener Akademie (phil.-hist. Klasse) 8, 598-606 mit; vgl. auch oben S. 568-571. 6 Am 1 Märx 1433 ernannte der Papst durch die Bulle „Alta nos cura solicitat" die Kardinal- bischöfe von Sabina und Albano, Giordano Orsini und Pierre de Foix, und die Kardinalpriester Nic- colò Albergati tit. s. Crucis in Jerusalem und An- gelotto tit. s. Marci xu seinen Legaten beim Baseler Konxil (Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 262b-263b cop. chart. coaeva; Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 40 33 fol. 69b-70a cop. membr. anni 1453; Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 12100 fol. 194a-195a cop. chart. saec. 15; ebenda cod. ms. lat. 15626 fol. 160b-161a cop. chart. coaeva; Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 3934 fol. 70 ab cop. chart. saec. 15; 45 Wien Hofbibl. cod. ms. 4710 fol. 406 a-407 a cop. chart. coaeva ; teilweise gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 8). Vgl. Hefele a. a. O. 7, 533 und RTA. II, 8, wo aber irrtümlich gesagt ist, daß die Bulle bei Martène 8, 588 gedruckt sei. 50 Die Bulle wurde am 15 Dexember 1433 wiederholt und ist unter diesem Datum öfter gedruckt, xuletxt
Strana 663
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 663 obtulerint! circa libertatem et securitatem concilii se taliter curaturos, quod nos et per nos mittendi ac alii ad ipsum concilium conventuri poterimus merito contentari, commit- timus eisdem et tenore presencium mandamus, ut a ipsi curam diligenciam et sollicitudinem securitatis et libertatis predictarum ac custodiam tam loci Basiliensis quam concilii et maxime legatorum nostrorum et aliorum prelatorum, quos illuc proficisci contigerit, in se suscipiant b, prestent et ita circa illos vaccent et intendant ac vacari et intendi faciant et procurent, ut tutus et liber ad prefatam civitatem Basiliensem omnibus accessus pateat resi- [4] interim vero Basilee convenientes ad extirpandas hereses dencia pariter et recessus. Boemorum ac ipsos ad sanctam fidem catholicam reducendos pacemque et concordiam inter d 10 cunctos Christi fideles tractandam intentos existere volumus et c mandamus. [5] has autem litteras volumus, ute ad omnium deducantur noticiam, valvis palacii nostri apostolici ac basilice principis apostolorum Urbis affigi et ad diversas mundi partes eciam destinari ad predictorumf noticiam pleniorem, mandantes omnibus et singulis venerabilibus fratribus nostris patriarchis archiepiscopis et episcopis ac dilectis filiis ab- 15 batibus prioribus ceterisque ecclesiarum et monasteriorum prelatis ac omnibus et singulis aliis, qui ad concilia generalia venire tenentur, ut in dicto Basiliensi concilio infra trium mensium spacium a die date presencium computandum debeant convenire. nulli ergo g omninoh hominum liceat hanc paginam nostre constitucionis voluntatis mandati et con- cessionis infringere vel i ei ausu temerario contraire. si quis autem k hoc1 attemptare 20 presumpserit, indignacionem omnipotentis dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum ejus se noverit incursurum. datum Romem apud " sanctum Petrum ° anno incarnacionis dominice 1432 16 kalendas marcii pontificatus ? nostri q anno secundo. 1433 Febr. 14 1433 Febr. 14 Der curia G. de Callio. Febr. 14] 25 387. [Johannes Menken2, Kaplan des Hochmeisters Paul von Rusdorf, an diesen]: be- 11433 richtet über den Erfolg der kurfürstlichen Gesandtschaft an den Papst; u. a. m. [ 1433 Februar 14 Rom 3.] Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II/a nr. 90 ced. chart. coaeva ohne Schnitte. Absender und Adressat sind nicht genannt; auch das Datum fellt. 30 Genediger lieber herre. eure genate geruche zo wissen, das de herren kwrfursten ere botschaft alhir bi dem pawbeste haben gehait van des concilium weghen zo Basell, biddende, daz seine heilicheit dem wulde bilighen und seinen willen darzu geben und och dies siene darzo wulde senden. daruf haiett heer denselbigen sendeboten als 35 40 a) ADF quatenus stall ut ipsi. b) DF add. et. c) F hec autem omnia volumus ad omnium deduci noticiam statt et — noticiam; W hat zuerst wie P geschrieben, dann aber ut nach volumus eingeschoben und deduci in de- ducantur korrigiert. d) R hec autem omnia statt has autem litteras. e) F et. f) ADF predictarum. g) ergo — incursurum om. L, add. etc. h) D omnium ; PRW om. omnino — paginam ; RW add. etc. i) PRIV om, vel — contraire ; PR add. etc. k) om. RW. 1) PRW om. hoc — incursurum, add. etc. m) Rome — do- minice om. L, add. etc. n) apud — 1432 om. R, add. etc. o) PW add. sub. p) pontificatus nostri om. R; pontificatus — secundo om. F. q) L etc. r) De curia om. DF. s) Vorl. dy mil kolumn. e über y. t) Vorl. hayt mit kolumn. e über y; so auch nachher. bei Mansi 29, 575-577 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 602-604 (Segovia lib. 7 cар. 13). 45 1 Vgl. nr. 385 art. 4. 2 Daß Menken der Absender ist, ergiebt sich durch Vergleichung der Schriftxiige mit denen ori- ginaler Briefe von ihm. Der Hochmeister hatte ihn xum Stellvertreter des obersten Prokurators 50 Kaspar Stange während dessen Abwesenheit von Rom bestimmt. Er dirfte indessen dieses Amt nicht übernommen haben, da Stange bei seiner Ab- reise und ehe das betreffende Schreiben des Hoch- meisters eintraf den Propst von Regensburg Johannes Niklosdorf mit der Stellvertretung betraut hatte (laut Brief Stanges an den Hochmeister aus Florenx vom 18 Januar 1433 in Königsberg Staats-A. Schbl. II/a nr. 65 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). 3 Die Datierung ergiebt sich ohne weiteres aus dem Inhalt des Briefes.
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 663 obtulerint! circa libertatem et securitatem concilii se taliter curaturos, quod nos et per nos mittendi ac alii ad ipsum concilium conventuri poterimus merito contentari, commit- timus eisdem et tenore presencium mandamus, ut a ipsi curam diligenciam et sollicitudinem securitatis et libertatis predictarum ac custodiam tam loci Basiliensis quam concilii et maxime legatorum nostrorum et aliorum prelatorum, quos illuc proficisci contigerit, in se suscipiant b, prestent et ita circa illos vaccent et intendant ac vacari et intendi faciant et procurent, ut tutus et liber ad prefatam civitatem Basiliensem omnibus accessus pateat resi- [4] interim vero Basilee convenientes ad extirpandas hereses dencia pariter et recessus. Boemorum ac ipsos ad sanctam fidem catholicam reducendos pacemque et concordiam inter d 10 cunctos Christi fideles tractandam intentos existere volumus et c mandamus. [5] has autem litteras volumus, ute ad omnium deducantur noticiam, valvis palacii nostri apostolici ac basilice principis apostolorum Urbis affigi et ad diversas mundi partes eciam destinari ad predictorumf noticiam pleniorem, mandantes omnibus et singulis venerabilibus fratribus nostris patriarchis archiepiscopis et episcopis ac dilectis filiis ab- 15 batibus prioribus ceterisque ecclesiarum et monasteriorum prelatis ac omnibus et singulis aliis, qui ad concilia generalia venire tenentur, ut in dicto Basiliensi concilio infra trium mensium spacium a die date presencium computandum debeant convenire. nulli ergo g omninoh hominum liceat hanc paginam nostre constitucionis voluntatis mandati et con- cessionis infringere vel i ei ausu temerario contraire. si quis autem k hoc1 attemptare 20 presumpserit, indignacionem omnipotentis dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum ejus se noverit incursurum. datum Romem apud " sanctum Petrum ° anno incarnacionis dominice 1432 16 kalendas marcii pontificatus ? nostri q anno secundo. 1433 Febr. 14 1433 Febr. 14 Der curia G. de Callio. Febr. 14] 25 387. [Johannes Menken2, Kaplan des Hochmeisters Paul von Rusdorf, an diesen]: be- 11433 richtet über den Erfolg der kurfürstlichen Gesandtschaft an den Papst; u. a. m. [ 1433 Februar 14 Rom 3.] Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II/a nr. 90 ced. chart. coaeva ohne Schnitte. Absender und Adressat sind nicht genannt; auch das Datum fellt. 30 Genediger lieber herre. eure genate geruche zo wissen, das de herren kwrfursten ere botschaft alhir bi dem pawbeste haben gehait van des concilium weghen zo Basell, biddende, daz seine heilicheit dem wulde bilighen und seinen willen darzu geben und och dies siene darzo wulde senden. daruf haiett heer denselbigen sendeboten als 35 40 a) ADF quatenus stall ut ipsi. b) DF add. et. c) F hec autem omnia volumus ad omnium deduci noticiam statt et — noticiam; W hat zuerst wie P geschrieben, dann aber ut nach volumus eingeschoben und deduci in de- ducantur korrigiert. d) R hec autem omnia statt has autem litteras. e) F et. f) ADF predictarum. g) ergo — incursurum om. L, add. etc. h) D omnium ; PRW om. omnino — paginam ; RW add. etc. i) PRIV om, vel — contraire ; PR add. etc. k) om. RW. 1) PRW om. hoc — incursurum, add. etc. m) Rome — do- minice om. L, add. etc. n) apud — 1432 om. R, add. etc. o) PW add. sub. p) pontificatus nostri om. R; pontificatus — secundo om. F. q) L etc. r) De curia om. DF. s) Vorl. dy mil kolumn. e über y. t) Vorl. hayt mit kolumn. e über y; so auch nachher. bei Mansi 29, 575-577 und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 602-604 (Segovia lib. 7 cар. 13). 45 1 Vgl. nr. 385 art. 4. 2 Daß Menken der Absender ist, ergiebt sich durch Vergleichung der Schriftxiige mit denen ori- ginaler Briefe von ihm. Der Hochmeister hatte ihn xum Stellvertreter des obersten Prokurators 50 Kaspar Stange während dessen Abwesenheit von Rom bestimmt. Er dirfte indessen dieses Amt nicht übernommen haben, da Stange bei seiner Ab- reise und ehe das betreffende Schreiben des Hoch- meisters eintraf den Propst von Regensburg Johannes Niklosdorf mit der Stellvertretung betraut hatte (laut Brief Stanges an den Hochmeister aus Florenx vom 18 Januar 1433 in Königsberg Staats-A. Schbl. II/a nr. 65 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). 3 Die Datierung ergiebt sich ohne weiteres aus dem Inhalt des Briefes.
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664 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Febr. 14 dalich am tage sencti a Valentini eine antwert gegeben 1, daz heer woll zofreten sie, das dis concilium daselbiges zo Basell sulle werten gehalten. und will ezeliche cardinale und ander prelaten van siner wegen darzu senden binnen drin meenten; und binnen denselbigen drin meenten haiet b heer och geboten, das alle prelaten, den daz van rechtes wegen zogeburt, sullen och dar komen. und alßo blibet der hoff alhir zu Rome bi dem pawbeste, und darumme moiß euwre genate alßo wal alhir emant haben in dem hove als in dem concilio, went alle sachen bliben gemeinlichen bi dem hove; als des euwre genade wal underrichtet wirt van euwren gelarten, was in dem concilio awß sal gerechtet werden und och in deme hove zu Rome. [Im Folgenden berichtet Menken über seine Audienz beim Papst in Ordensangelegenheiten. 5 10 1433 Febr. 16 388. Papst Eugen IV an K. Sigmund: teilt ihm mit, daß er in die Abhaltung des all- gemeinen Konzils in Basel gewilligt habe und baldigst seine Legaten dorthin senden werde. 1433 Februar 16 Rom. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 156 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Bulla missa per dominum papam regi Romanorum lecta ut supra [d. i. die veneris 27 marcii 15 433 laut Uberschrift des auf fol. 156a vorhergehenden Briefes K. Sigmunds an das Konxil vom 4 März 1433, unserer nr. 404]. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 225ab cop. chart. coaeva mit fast derselben Uber- schrift wie A. WM coll. (von Z. 28 et omnibus bis Z. 40 suscepturam) die päpstlichen Schreiben an die 20 Herzöge Friedrich von Österreich und Heinrich von Baiern von demselben Tage, s. die Quellenbeschreibung unserer nr. 390 unter W und M. In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 12100 fol. 193b-194a cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Martène 8, 535-536 (aus D und der Abschrift im Pariser cod. ms. lat. 12100), Mansi 30, 493 und Mansi, Suppl. 4, 683. Eugenius episcopus servus servorum dei carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Hungarie Boemie “ regi illustri salutem et apostolicam benedictionem. ut tue serenitati et d omnibus fidelibus Christicolis innotescat nostros omnes cogitatus num- quam ad alium finem respexisse nisi ad statum universalis ecclesie incrementum fidei et salutem populi Christiani, statuimus, ut concilium universale Basilee celebraretur, 3o prout videre poteris per copiam litterarum nostrarum2 presentibus interclusam. cum enim dudum ex honestis et justis causis concilium, quod ibi esse dicebatur, ad civitatem Bononiensem transtulissemus, intendentes eo personaliter proficisci, tamen, ut palam fiat e intencio nostra, scilicet optimo animo et sincera mente nos id fecisse, ad reclu- denda obloquencium ora et ad omnes dissencionum materias funditus extirpandas, que 35 ex eaf causa exoriri possent, cum g multorum principum precibus tum h sponte nostra pro bono ecclesie, non obstante illa mutacione loci, volumus i, ut Basilee hujusmodi concilium fiat, ad quam k quam primum nostros legatos 3 cum dei gracia transmittemus. hec 1 tue serenitati m significanda " duximus, quam ° scimus ex hoc, sicut p decet op- timum " nostrum et ecclesie filium, leticiam suscepturam r. datum Rome apud sanctum 40 Petrum anno incarnacionis dominice 1432 14 kalendas marcii pontificatus nostri anno secundo. 25 1433 Febr. 16 L. de Orto. a) sic. b) vgl. S. 663 Fariante t. c) D etc. statt Boemie. d) ron hier an sind WM kollationiert. e) AD fiet. f) om. D. g) WM tum. h) D tamen. i) WM voluimus. k) M quod. 1) WM hoc. m) WM devotioni. 45 n) WM significandum. o) WM quem. p) W sicuti. q) WM bonum. r) WM suscepturum ; das in WM Fol- gende s. in nr. 390 S. 666 Z. 19. 1 Vgl. nr. 386. nr. 386. 8 Vgl. S. 662 Anm. 6.
664 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Febr. 14 dalich am tage sencti a Valentini eine antwert gegeben 1, daz heer woll zofreten sie, das dis concilium daselbiges zo Basell sulle werten gehalten. und will ezeliche cardinale und ander prelaten van siner wegen darzu senden binnen drin meenten; und binnen denselbigen drin meenten haiet b heer och geboten, das alle prelaten, den daz van rechtes wegen zogeburt, sullen och dar komen. und alßo blibet der hoff alhir zu Rome bi dem pawbeste, und darumme moiß euwre genate alßo wal alhir emant haben in dem hove als in dem concilio, went alle sachen bliben gemeinlichen bi dem hove; als des euwre genade wal underrichtet wirt van euwren gelarten, was in dem concilio awß sal gerechtet werden und och in deme hove zu Rome. [Im Folgenden berichtet Menken über seine Audienz beim Papst in Ordensangelegenheiten. 5 10 1433 Febr. 16 388. Papst Eugen IV an K. Sigmund: teilt ihm mit, daß er in die Abhaltung des all- gemeinen Konzils in Basel gewilligt habe und baldigst seine Legaten dorthin senden werde. 1433 Februar 16 Rom. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 156 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Bulla missa per dominum papam regi Romanorum lecta ut supra [d. i. die veneris 27 marcii 15 433 laut Uberschrift des auf fol. 156a vorhergehenden Briefes K. Sigmunds an das Konxil vom 4 März 1433, unserer nr. 404]. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 225ab cop. chart. coaeva mit fast derselben Uber- schrift wie A. WM coll. (von Z. 28 et omnibus bis Z. 40 suscepturam) die päpstlichen Schreiben an die 20 Herzöge Friedrich von Österreich und Heinrich von Baiern von demselben Tage, s. die Quellenbeschreibung unserer nr. 390 unter W und M. In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 12100 fol. 193b-194a cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Martène 8, 535-536 (aus D und der Abschrift im Pariser cod. ms. lat. 12100), Mansi 30, 493 und Mansi, Suppl. 4, 683. Eugenius episcopus servus servorum dei carissimo in Christo filio Sigismundo Romanorum Hungarie Boemie “ regi illustri salutem et apostolicam benedictionem. ut tue serenitati et d omnibus fidelibus Christicolis innotescat nostros omnes cogitatus num- quam ad alium finem respexisse nisi ad statum universalis ecclesie incrementum fidei et salutem populi Christiani, statuimus, ut concilium universale Basilee celebraretur, 3o prout videre poteris per copiam litterarum nostrarum2 presentibus interclusam. cum enim dudum ex honestis et justis causis concilium, quod ibi esse dicebatur, ad civitatem Bononiensem transtulissemus, intendentes eo personaliter proficisci, tamen, ut palam fiat e intencio nostra, scilicet optimo animo et sincera mente nos id fecisse, ad reclu- denda obloquencium ora et ad omnes dissencionum materias funditus extirpandas, que 35 ex eaf causa exoriri possent, cum g multorum principum precibus tum h sponte nostra pro bono ecclesie, non obstante illa mutacione loci, volumus i, ut Basilee hujusmodi concilium fiat, ad quam k quam primum nostros legatos 3 cum dei gracia transmittemus. hec 1 tue serenitati m significanda " duximus, quam ° scimus ex hoc, sicut p decet op- timum " nostrum et ecclesie filium, leticiam suscepturam r. datum Rome apud sanctum 40 Petrum anno incarnacionis dominice 1432 14 kalendas marcii pontificatus nostri anno secundo. 25 1433 Febr. 16 L. de Orto. a) sic. b) vgl. S. 663 Fariante t. c) D etc. statt Boemie. d) ron hier an sind WM kollationiert. e) AD fiet. f) om. D. g) WM tum. h) D tamen. i) WM voluimus. k) M quod. 1) WM hoc. m) WM devotioni. 45 n) WM significandum. o) WM quem. p) W sicuti. q) WM bonum. r) WM suscepturum ; das in WM Fol- gende s. in nr. 390 S. 666 Z. 19. 1 Vgl. nr. 386. nr. 386. 8 Vgl. S. 662 Anm. 6.
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C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 665 389. Papst Eugen IV an den Erzbischof [Konrad] von Mainzl: teilt ihm mit, daß er die Abhaltung des allgemeinen Konzils in Basel verfüigt habe, und gebietet ihm, innerhalb des Termins, den die abschriftlich beiliegende Bulle dafür festsetzt, ent- weder persönlich auf dem Konzil zu erscheinen oder im Behinderungsfalle Gesandte dorthin zu schicken und auch seinen Bischöfen und Prälaten den Besuch des Kon- 1433 Februar 16 Rom. zils anzubefehlen. 1433 Febr. 16 Aus Würzburg Kreis-A. Mainz, Weltlicher Schrank Lade 1 nr. 58 orig. membr. lit. clausa c. bulla plumb. pend. Rechts unter der Adresse steht Poggius, auf dem beim Zusammen- falten einwürts gebogenen Teil der Rückseite der gleichxeitige Mainzer Vermerk Eugenius vocat Moguntinensem ad concilium Basiliense. 10 Eugenius episcopus servus servorum dei venerabili fratri .. archiepiscopo Ma- guntinensi salutem et apostolicam benedictionem. dudum cum ex certis causis raciona- bilibus dissolventes concilium, quod Basilee esse dicebatur, illud celebrandum duximus in civitate Bononiensi, prout est notum fraternitati tue, cumque intencionem nostram 15 sinceram et ad bonum ecclesie spectantem multi varie interpretarentur et non ea mente, qua id factum est, reciperent, nolentes, ut ex ea concilii mutacione aliqua dissensio aut scandalum oriretur, et ut amputaremus omnes causas, ex quibus potuisset aliqua turbacio in ecclesia exoriri, concilium ipsum in civitate Basiliensi celebrandum statuimus, prout eadem fraternitas videre poterit per copiam litterarum nostrarum super hoc editarum 20 presentibus interclusam 2. idcirco tibi tenore presencium precipimus et mandamus, ut infra tempus in dictis litteris statutum debeas ad dictum concilium venisse vel, si legitima causa impeditus esses, tuos nuncios destinasse et eciam precipere et mandare auctoritate nostra omnibus et singulis episcopis et prelatis exemptis et non exemptis in tua provincia constitutis, qui tenentur accedere ad concilia generalia, ut infra dictum datum Rome apud 25 terminum ad ipsum concilium debeant personaliter convenisse. sanctum Petrum anno incarnacionis dominice millesimo quadringentesimo tricesimo secundo quartodecimo kalendas martii pontificatus nostri anno secundo. [in verso] Venerabili fratri archiepiscopo Maguntinensi. 1433 Febr. 16 A. Schonaw. s0 390. Papst Eugen IV an gen. weltliche Fürsten (einzeln)3: teilt ihnen mit, daß er in 1483 Febr. 16 die Abhaltung des allgemeinen Konzils in Basel gewilligt habe und baldigst seine Legaten dorthin senden werde; fordert sie auf, das Konzil zu beschicken und ihre 1433 Februar 16 Rom. Prälaten zur Reise nach Basel anzuhalten. 1 Das Schreiben wird woll auch an den Kölner 35 Erxbischof und, da von jeder besonderen Berug- nahme auf die kurfürstliche Vermittlung abgeschen ist, überhaupt an geistliche Fürsten gegangen sein, ähnlich wie nr. 390 an die weltlichen. 2 Liegt nicht mehr dabei. Gemeint ist unsere 40 nr. 386. 3 Außer den in der Quellenbeschreibung genann- ten Fürstlichkeiten ist der Brief wohl auch der Königin Johanna von Neapel geschickt worden. Vgl. nr. 456. — Ahnliche Anxeigen ergingen am 14 Fe- 45 bruar an den Erxbf. Paulus von Reggio und am 16 Februar an den Ordensgeneral der Minoriten Wilhelm von Casale, die Universität Paris, den Erzbf. John Swayne von Armagh, den Grand-Cham- bellan Georges de la Trémoille, den Ordensgeneral der Serviten und den Hochmeister des Deutschen Ordens (Rom Bibl. Chigi ms. D VII 101 fol. 57b -58b sieben cop. chart. saec. 15; vgl. Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 6). Auch die an die Universität Wien gerichtete Anzeige ist vom 16 Februar datiert (Wien Univ.-A. Lade 41 nr. 30 orig. membr. lit. clausa c. bulla pend.; vgl. Sitxungsberichte der philos.-hist. Klasse der Wiener Akad. 8, 612 und Kink, Gesch. der Univ. Wien I, 2 S. 58-59 und 61-62, auch Tillmex, Conspectus hist. univ. Viennensis 1, 140); desgleichen die an die Universität Köln (gedr. bei Bianco, Die alle Universität Köln I An- lagen S. 165). — Die Uberbringer der Bullen sind S. 621 Anm. 4 genannt.
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 665 389. Papst Eugen IV an den Erzbischof [Konrad] von Mainzl: teilt ihm mit, daß er die Abhaltung des allgemeinen Konzils in Basel verfüigt habe, und gebietet ihm, innerhalb des Termins, den die abschriftlich beiliegende Bulle dafür festsetzt, ent- weder persönlich auf dem Konzil zu erscheinen oder im Behinderungsfalle Gesandte dorthin zu schicken und auch seinen Bischöfen und Prälaten den Besuch des Kon- 1433 Februar 16 Rom. zils anzubefehlen. 1433 Febr. 16 Aus Würzburg Kreis-A. Mainz, Weltlicher Schrank Lade 1 nr. 58 orig. membr. lit. clausa c. bulla plumb. pend. Rechts unter der Adresse steht Poggius, auf dem beim Zusammen- falten einwürts gebogenen Teil der Rückseite der gleichxeitige Mainzer Vermerk Eugenius vocat Moguntinensem ad concilium Basiliense. 10 Eugenius episcopus servus servorum dei venerabili fratri .. archiepiscopo Ma- guntinensi salutem et apostolicam benedictionem. dudum cum ex certis causis raciona- bilibus dissolventes concilium, quod Basilee esse dicebatur, illud celebrandum duximus in civitate Bononiensi, prout est notum fraternitati tue, cumque intencionem nostram 15 sinceram et ad bonum ecclesie spectantem multi varie interpretarentur et non ea mente, qua id factum est, reciperent, nolentes, ut ex ea concilii mutacione aliqua dissensio aut scandalum oriretur, et ut amputaremus omnes causas, ex quibus potuisset aliqua turbacio in ecclesia exoriri, concilium ipsum in civitate Basiliensi celebrandum statuimus, prout eadem fraternitas videre poterit per copiam litterarum nostrarum super hoc editarum 20 presentibus interclusam 2. idcirco tibi tenore presencium precipimus et mandamus, ut infra tempus in dictis litteris statutum debeas ad dictum concilium venisse vel, si legitima causa impeditus esses, tuos nuncios destinasse et eciam precipere et mandare auctoritate nostra omnibus et singulis episcopis et prelatis exemptis et non exemptis in tua provincia constitutis, qui tenentur accedere ad concilia generalia, ut infra dictum datum Rome apud 25 terminum ad ipsum concilium debeant personaliter convenisse. sanctum Petrum anno incarnacionis dominice millesimo quadringentesimo tricesimo secundo quartodecimo kalendas martii pontificatus nostri anno secundo. [in verso] Venerabili fratri archiepiscopo Maguntinensi. 1433 Febr. 16 A. Schonaw. s0 390. Papst Eugen IV an gen. weltliche Fürsten (einzeln)3: teilt ihnen mit, daß er in 1483 Febr. 16 die Abhaltung des allgemeinen Konzils in Basel gewilligt habe und baldigst seine Legaten dorthin senden werde; fordert sie auf, das Konzil zu beschicken und ihre 1433 Februar 16 Rom. Prälaten zur Reise nach Basel anzuhalten. 1 Das Schreiben wird woll auch an den Kölner 35 Erxbischof und, da von jeder besonderen Berug- nahme auf die kurfürstliche Vermittlung abgeschen ist, überhaupt an geistliche Fürsten gegangen sein, ähnlich wie nr. 390 an die weltlichen. 2 Liegt nicht mehr dabei. Gemeint ist unsere 40 nr. 386. 3 Außer den in der Quellenbeschreibung genann- ten Fürstlichkeiten ist der Brief wohl auch der Königin Johanna von Neapel geschickt worden. Vgl. nr. 456. — Ahnliche Anxeigen ergingen am 14 Fe- 45 bruar an den Erxbf. Paulus von Reggio und am 16 Februar an den Ordensgeneral der Minoriten Wilhelm von Casale, die Universität Paris, den Erzbf. John Swayne von Armagh, den Grand-Cham- bellan Georges de la Trémoille, den Ordensgeneral der Serviten und den Hochmeister des Deutschen Ordens (Rom Bibl. Chigi ms. D VII 101 fol. 57b -58b sieben cop. chart. saec. 15; vgl. Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 6). Auch die an die Universität Wien gerichtete Anzeige ist vom 16 Februar datiert (Wien Univ.-A. Lade 41 nr. 30 orig. membr. lit. clausa c. bulla pend.; vgl. Sitxungsberichte der philos.-hist. Klasse der Wiener Akad. 8, 612 und Kink, Gesch. der Univ. Wien I, 2 S. 58-59 und 61-62, auch Tillmex, Conspectus hist. univ. Viennensis 1, 140); desgleichen die an die Universität Köln (gedr. bei Bianco, Die alle Universität Köln I An- lagen S. 165). — Die Uberbringer der Bullen sind S. 621 Anm. 4 genannt.
Strana 666
666 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Febr. 16 An Hrg. Friedrich von Österreich: W aus Wien H. H. St. A. Urkunden orig. membr. lit. clausa c. bulla plumb. pend. Auf der Rückseite steht unten am Rande Poggius; ebenda ist von zwei Händen des 16 Jahrhunderts bemerkt Ain bull von papa Eugenio herzog Fridrichen von des concili wegen zu Basel zugesandt und Vordrung auf das concili zu Basel 1432. Die im Text erwähnte Abschrift der Bulle vom 14 Februar 1433 liegt noch dabei; vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 386 unter W. An Hrg. Heinrich von Baiern: M coll. Minchen Reichs-A. Concilium Basiliense fasc. 1 orig. membr. lit. clausa c. bulla plumb. pend. Unterschrift Johannes de Mota. In der Adresse und Anrede heifit es entsprechend Henrico duci Bavarie. Rechts unter der Adresse steht Poggius. An Hxg. Amadeus von Savoyen: In Turin Staats-A. Materie ecclesiastiche Cat. 45 mazzo 11 nr. 5 orig. membr. lit. clausa c. bulla plumb. pend. abse. Unterschrift R. de Valencia. In plica Poggius. An K. Heinrich von England: In London British Mus. Cotton, Cleopatra C IV fol. 208 ab cop. chart. saec. 15 mit dem gekürxten Datum Rome etc. 14 kal. marcii anno 2. Unter dem Text Secreta. Poggius. An Hrg. Réné von Bar: In Rom Bibl. Chigi ms. D VII 101 fol. 57b cop. chart. sacc. 15. — Da- nach und nach „Lib. brev. pag. 67“ erwälnt von Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 6. 10 15 1433 Febr. 16 Eugenius episcopus servus servorum dei dilecto filio nobili viro Frederico duci Austrie salutem et apostolicam benedictionem. ut tue excellencie [u. s. w. wie in dem päpstlichen Schreiben von demselben Tage an K. Sigmund nr. 388 S. 664 Z. 28 et omni- bus bis Z. 40 suscepturam], exhortantes à eandem in domino, ut ad prefatum con- cilium tuos mittere velis oratores et simul ortari prelatos ditionis b tue ad veniendum 20 Basileam, ut sic mediantibus eorum consiliis prudentia et favore ea ordinentur et fiant in illo, que sint placita deo ecclesie utilia et Christiano populo fructuosa. datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis dominice millesimo quadringentesimo tricesimo secundo quarto decimo kalendas martii pontificatus nostri anno secundo. [in verso] Dilecto filio nobili viro Frederico duci Austrie. Goswinus. 25 1433 Febr. 18 bezw. 21 391. Papst Eugen IV an die Kurfürsten (einzeln): zeigt ihnen an, daß er auf Grund der Informationen, die sie ihm durch ihre Gesandten gegeben haben, in die Abhal- tung des allgemeinen Konzils in Basel gewilligt und ihnen dessen Schutz übertragen hat; fordert sie auf, sich innerhalb der nächsten drei Monate und vor Ankunft so der päpstlichen Legaten mit möglichst zahlreicher Begleitung nach Basel zu begeben bezw. einen Vertreter dorthin zu schicken und dafür zu sorgen, daß das Konzil bis zur Ankunft der Legaten außer der Böhmenangelegenheit nichts vornehme; bittet, den Erzbischof Raban von Trier zur Ausïbung seiner Rechte bei der Königswahl zuzulassen. 1433 Februar 18 bezw. 21 Rom. 35 1433 Febr. 21 An Erxbf. Konrad von Mainx: W aus Würzburg Kreis-A. Mainz, Weltl. Schrank Lade 1 nr. 57 orig. membr. lit. clausa c. bulla pend. absc. In verso Registrata; ebenda rechts unter der Adresse A. de Florentia. Uber dem Registraturvermerk steht die gleichzeitige [Mainxer] Notix Eugenii in materia convocationis concilii Basiliensis et differenciarum super Treverensi ecclesia. — Gedruckt bei Gudenus, Cod. dipl. 4, 189-191 aus W. — Erwähnt von Aschbach 4, 100 Anm. 105. An Hag. Friedrich von Sachsen: V coll. Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 127b-128a cop. chart. coaeva. Beginnt Eugenius etc. dilecto filio nobili viro Frederico duci Saxonie ac sacri Romani imperii electori salutem etc. Datum datum etc. nono kalendas martii anno secundo. Am Rande die gleichxeitige Kanzlei- notix Similes adscribebantur Conrado archiepiscopo Maguntinensi, Theodero archiepiscopo Coloniensi, Frederico marchioni Brandeburgensi, Ludovico comiti palatino Reni sacri Romani imperii electoribus. — Gedruckt bei 45 Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 7 aus V. — Erwähnt von Aschbach 4, 100 Anm. 105. 40 Eugenius episcopus servus servorum dei venerabili fratri Conrado archiepiscopo Maguntinensi ac sacri Romani imperii electori salutem et apostolicam benedictionem. his, que ad salutem pacem et quietem ecclesiastice reipublice ac tocius populi Christiani augmentum fidei et extirpacionem heresum pertinent, totis cordis visceribus intendentes 50 a) M exhortamus. b) M dictioni.
666 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Febr. 16 An Hrg. Friedrich von Österreich: W aus Wien H. H. St. A. Urkunden orig. membr. lit. clausa c. bulla plumb. pend. Auf der Rückseite steht unten am Rande Poggius; ebenda ist von zwei Händen des 16 Jahrhunderts bemerkt Ain bull von papa Eugenio herzog Fridrichen von des concili wegen zu Basel zugesandt und Vordrung auf das concili zu Basel 1432. Die im Text erwähnte Abschrift der Bulle vom 14 Februar 1433 liegt noch dabei; vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 386 unter W. An Hrg. Heinrich von Baiern: M coll. Minchen Reichs-A. Concilium Basiliense fasc. 1 orig. membr. lit. clausa c. bulla plumb. pend. Unterschrift Johannes de Mota. In der Adresse und Anrede heifit es entsprechend Henrico duci Bavarie. Rechts unter der Adresse steht Poggius. An Hxg. Amadeus von Savoyen: In Turin Staats-A. Materie ecclesiastiche Cat. 45 mazzo 11 nr. 5 orig. membr. lit. clausa c. bulla plumb. pend. abse. Unterschrift R. de Valencia. In plica Poggius. An K. Heinrich von England: In London British Mus. Cotton, Cleopatra C IV fol. 208 ab cop. chart. saec. 15 mit dem gekürxten Datum Rome etc. 14 kal. marcii anno 2. Unter dem Text Secreta. Poggius. An Hrg. Réné von Bar: In Rom Bibl. Chigi ms. D VII 101 fol. 57b cop. chart. sacc. 15. — Da- nach und nach „Lib. brev. pag. 67“ erwälnt von Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 6. 10 15 1433 Febr. 16 Eugenius episcopus servus servorum dei dilecto filio nobili viro Frederico duci Austrie salutem et apostolicam benedictionem. ut tue excellencie [u. s. w. wie in dem päpstlichen Schreiben von demselben Tage an K. Sigmund nr. 388 S. 664 Z. 28 et omni- bus bis Z. 40 suscepturam], exhortantes à eandem in domino, ut ad prefatum con- cilium tuos mittere velis oratores et simul ortari prelatos ditionis b tue ad veniendum 20 Basileam, ut sic mediantibus eorum consiliis prudentia et favore ea ordinentur et fiant in illo, que sint placita deo ecclesie utilia et Christiano populo fructuosa. datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis dominice millesimo quadringentesimo tricesimo secundo quarto decimo kalendas martii pontificatus nostri anno secundo. [in verso] Dilecto filio nobili viro Frederico duci Austrie. Goswinus. 25 1433 Febr. 18 bezw. 21 391. Papst Eugen IV an die Kurfürsten (einzeln): zeigt ihnen an, daß er auf Grund der Informationen, die sie ihm durch ihre Gesandten gegeben haben, in die Abhal- tung des allgemeinen Konzils in Basel gewilligt und ihnen dessen Schutz übertragen hat; fordert sie auf, sich innerhalb der nächsten drei Monate und vor Ankunft so der päpstlichen Legaten mit möglichst zahlreicher Begleitung nach Basel zu begeben bezw. einen Vertreter dorthin zu schicken und dafür zu sorgen, daß das Konzil bis zur Ankunft der Legaten außer der Böhmenangelegenheit nichts vornehme; bittet, den Erzbischof Raban von Trier zur Ausïbung seiner Rechte bei der Königswahl zuzulassen. 1433 Februar 18 bezw. 21 Rom. 35 1433 Febr. 21 An Erxbf. Konrad von Mainx: W aus Würzburg Kreis-A. Mainz, Weltl. Schrank Lade 1 nr. 57 orig. membr. lit. clausa c. bulla pend. absc. In verso Registrata; ebenda rechts unter der Adresse A. de Florentia. Uber dem Registraturvermerk steht die gleichzeitige [Mainxer] Notix Eugenii in materia convocationis concilii Basiliensis et differenciarum super Treverensi ecclesia. — Gedruckt bei Gudenus, Cod. dipl. 4, 189-191 aus W. — Erwähnt von Aschbach 4, 100 Anm. 105. An Hag. Friedrich von Sachsen: V coll. Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 127b-128a cop. chart. coaeva. Beginnt Eugenius etc. dilecto filio nobili viro Frederico duci Saxonie ac sacri Romani imperii electori salutem etc. Datum datum etc. nono kalendas martii anno secundo. Am Rande die gleichxeitige Kanzlei- notix Similes adscribebantur Conrado archiepiscopo Maguntinensi, Theodero archiepiscopo Coloniensi, Frederico marchioni Brandeburgensi, Ludovico comiti palatino Reni sacri Romani imperii electoribus. — Gedruckt bei 45 Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 7 aus V. — Erwähnt von Aschbach 4, 100 Anm. 105. 40 Eugenius episcopus servus servorum dei venerabili fratri Conrado archiepiscopo Maguntinensi ac sacri Romani imperii electori salutem et apostolicam benedictionem. his, que ad salutem pacem et quietem ecclesiastice reipublice ac tocius populi Christiani augmentum fidei et extirpacionem heresum pertinent, totis cordis visceribus intendentes 50 a) M exhortamus. b) M dictioni.
Strana 667
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 667 generale concilium, quod justis et racionabilibus a de causis a civitate Basiliensi ad civitatem nostram Bononiensem pridem decreveramus transferendum, eisdem racionibus impedimentisque magna ex parte cessantibus, prout per fraternitatis b tue ac aliorum sacri Romani imperii electorum oratores nonnullorumque fidedigna relacione nuper informati fuimus 1, per nostras certi tenoris litteras 2, quarum copiam eidem fraternitati c tue pre- sentibus " mittimus interclusam 3, in prefata civitate Basiliensi de venerabilium fratrum nostrorum .. sancte Romane ecclesie cardinalium consilio et assensu decrevimus cele- brandum. quamobrem, venerabilise frater, cum adhibentes maxime fidem oratorif a te necnon ceteris Romani imperii electoribus ad nos nuper destinatis s affirmantibus 1o nobis pro tua ac aliorum electorum auctoritate secure omnia et ex zelo pacis et con- cordie, cui nos maxime inheremus, si concilium in prefata Basiliensi civitate celebraretur, esse processura prefatum de celebrando Basilie concilio decretum statuerimus et, pro singulari quam de tua ac aliorum electorum erga ecclesiasticam rem publicam ac statum nostrum fidelitate et devocione in domino fiduciam obtinemus, fraternitatemh tuam una 15 cum ceteris dicti Romani imperii electoribus prefatis ad tuicionem custodiam et pro- tectionem et securitatem prefati concilii, ut i in litteris prefati decreti nostri lacius con- tinetur, duxerimus deputandos, hortamur attente in domino eandem fraternitatem k tuam, quatinus visis presentibus eundi1 ad prefatam civitatem Basiliensem prefati concilii causa celebrandi, quanto cum majorim numero potes de tua diocesi n ac provincia pre- 20 latorum et doctorum, te quantocius prepares et disponas, ut saltim infra tres menses a data prefati decreti nostri computandos et in adventu legatorum nostrorum, quos ad prefatum concilium intendimus deputare 4, ibidem constitutus existas. pergratum autem nobis fe- cerit eadem fraternitas ° tua, quod eciam valde est » consonum racioni, ut omnis dis- sencionis tollatur occasio, si diligenter procuraverit, ne quid q ante prefatorum legatorum 25 nostrorum ad prefatam civitatem Basilee accessum preter reductionem et pacem Bohe- morum ibidem r aliuds ulterius t pertractetur. requirimus preterea et hortamur in domino eandem fraternitatem u tuam, quatinus diligenter apud ceteros tuos in jure eli- gendi imperii collegas velisw operari, quod venerabilis frater noster Rabanus archi- episcopus Treverensis, quem indubitatum ejusdem x Treverensis ecclesie presulem esse so certum est et ex cujus quidem y ecclesie titulo jus electionis dependet imperii, ad pos- sessionem juris ac z proprietatem imperialis electionis, quod maxime est justicie consonum ac eciam equitati, omni remota aa exceptione admittatur. enimvero prefati oratores a te ac ceteris electoribus ad nos pridem destinati quantocius ad te ac alios redeuntes plene de singulis advisati fraternitatem bb tuam plenius informabunt. datum Rome apud 35 sanctum Petrum anno incarnationis dominice millesimo quadringentesimo tricesimo se- cundo duodecimo kalendas marcii pontificatus nostri anno secundo. [in verso] Venerabili fratri Conrado archi- episcopo Maguntinensi sacri Romani imperii electori. 1433 Febr. 18 1433 Febr. 18 bezw. 21 Galhardus. 40 45 a) V probabilibus. b) V nobilitatis. c) F nobilitati. d) om. V. e) V dilecte fili statt venerabilis frater. f) so WV. g) so WI. h) V nobilitatem. i) V prout. k) V nobilitatem. 1) V add. per te vel alium tuo nomine. m) V majore. n) V tuo ducatu ac aliis terris et locis tuo dominio suppositis statt diocesi ac provincia. o) V nobilitas. p) V stelll um consonum est. q) om. V. r) V add. aliquid. s) aliud in W korr., anscheinend aus aliquid. t) om. V. u) V nobilitatem. v) V juris stati in jure. w) V stellt um operari velis. x) V pre- fate. y) om. V. z) V et. aa) V stelll um exceptione remota. bb) Y eandem nobilitatem. 1 Vgl. nrr. 384 und 385. nr. 386. 2 3 4 Liegt nicht mehr dabei. Vgl. S. 662 Anm. 6. Deutsche Reichstags-Akten X. 85
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 667 generale concilium, quod justis et racionabilibus a de causis a civitate Basiliensi ad civitatem nostram Bononiensem pridem decreveramus transferendum, eisdem racionibus impedimentisque magna ex parte cessantibus, prout per fraternitatis b tue ac aliorum sacri Romani imperii electorum oratores nonnullorumque fidedigna relacione nuper informati fuimus 1, per nostras certi tenoris litteras 2, quarum copiam eidem fraternitati c tue pre- sentibus " mittimus interclusam 3, in prefata civitate Basiliensi de venerabilium fratrum nostrorum .. sancte Romane ecclesie cardinalium consilio et assensu decrevimus cele- brandum. quamobrem, venerabilise frater, cum adhibentes maxime fidem oratorif a te necnon ceteris Romani imperii electoribus ad nos nuper destinatis s affirmantibus 1o nobis pro tua ac aliorum electorum auctoritate secure omnia et ex zelo pacis et con- cordie, cui nos maxime inheremus, si concilium in prefata Basiliensi civitate celebraretur, esse processura prefatum de celebrando Basilie concilio decretum statuerimus et, pro singulari quam de tua ac aliorum electorum erga ecclesiasticam rem publicam ac statum nostrum fidelitate et devocione in domino fiduciam obtinemus, fraternitatemh tuam una 15 cum ceteris dicti Romani imperii electoribus prefatis ad tuicionem custodiam et pro- tectionem et securitatem prefati concilii, ut i in litteris prefati decreti nostri lacius con- tinetur, duxerimus deputandos, hortamur attente in domino eandem fraternitatem k tuam, quatinus visis presentibus eundi1 ad prefatam civitatem Basiliensem prefati concilii causa celebrandi, quanto cum majorim numero potes de tua diocesi n ac provincia pre- 20 latorum et doctorum, te quantocius prepares et disponas, ut saltim infra tres menses a data prefati decreti nostri computandos et in adventu legatorum nostrorum, quos ad prefatum concilium intendimus deputare 4, ibidem constitutus existas. pergratum autem nobis fe- cerit eadem fraternitas ° tua, quod eciam valde est » consonum racioni, ut omnis dis- sencionis tollatur occasio, si diligenter procuraverit, ne quid q ante prefatorum legatorum 25 nostrorum ad prefatam civitatem Basilee accessum preter reductionem et pacem Bohe- morum ibidem r aliuds ulterius t pertractetur. requirimus preterea et hortamur in domino eandem fraternitatem u tuam, quatinus diligenter apud ceteros tuos in jure eli- gendi imperii collegas velisw operari, quod venerabilis frater noster Rabanus archi- episcopus Treverensis, quem indubitatum ejusdem x Treverensis ecclesie presulem esse so certum est et ex cujus quidem y ecclesie titulo jus electionis dependet imperii, ad pos- sessionem juris ac z proprietatem imperialis electionis, quod maxime est justicie consonum ac eciam equitati, omni remota aa exceptione admittatur. enimvero prefati oratores a te ac ceteris electoribus ad nos pridem destinati quantocius ad te ac alios redeuntes plene de singulis advisati fraternitatem bb tuam plenius informabunt. datum Rome apud 35 sanctum Petrum anno incarnationis dominice millesimo quadringentesimo tricesimo se- cundo duodecimo kalendas marcii pontificatus nostri anno secundo. [in verso] Venerabili fratri Conrado archi- episcopo Maguntinensi sacri Romani imperii electori. 1433 Febr. 18 1433 Febr. 18 bezw. 21 Galhardus. 40 45 a) V probabilibus. b) V nobilitatis. c) F nobilitati. d) om. V. e) V dilecte fili statt venerabilis frater. f) so WV. g) so WI. h) V nobilitatem. i) V prout. k) V nobilitatem. 1) V add. per te vel alium tuo nomine. m) V majore. n) V tuo ducatu ac aliis terris et locis tuo dominio suppositis statt diocesi ac provincia. o) V nobilitas. p) V stelll um consonum est. q) om. V. r) V add. aliquid. s) aliud in W korr., anscheinend aus aliquid. t) om. V. u) V nobilitatem. v) V juris stati in jure. w) V stellt um operari velis. x) V pre- fate. y) om. V. z) V et. aa) V stelll um exceptione remota. bb) Y eandem nobilitatem. 1 Vgl. nrr. 384 und 385. nr. 386. 2 3 4 Liegt nicht mehr dabei. Vgl. S. 662 Anm. 6. Deutsche Reichstags-Akten X. 85
Strana 668
668 Romzug und Kirchonfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 393. Mm Johannes. Niklosdorf, [stellvertretender. Prokurator des Deutschen Ordens in Rog 1 an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet über das Resultat der Turfürst. lichen Gesandtschaft an den Papst, die Misstimmung der Kurialen, die angebliche Aussichtslosigkeit der Vermittlung K. Sigmunds zwischen Siena und Florenz, u. à, m. 1438 März 1 Rom. Aus Künigsberg Staats-A. Schbl. II[a nv. 82 orig. chart. ht. clausa c. sty. n v. impr, del, Meinen willigen steteclichen dinst zuvorn. erwirdiger grosmechtiger herr ho. meister. dis sint di nue zeitunge zu Rome: [1| daz concilium zu Basel nimmet gros zwe unde hot decreta? gemachet weder den bobist unde curtisan, also ich di copia bei desen scriften gesant habe. [2] di korfurchsten des kesers haben er botschaft gesant zu dem bobiste unde cardinal von des concilio wegen zu Dasil. von der bete hot der bobist approbiret daz concilium ?. sunder den decretis concilii ist nicht genuk gescheen, also daz di curtisan iderman hot willen von Rome zu zin. nu der bobist daz merken, der hot gemacht ein mandat^ allen ammetlawten seines hofes und curtisan bei einer grosen buse zu vorlisen ere ammet etc., nimat sal zin von Rome. des mandat sende 16 ich awern genoden eine copia. grose zwetracht unde perturbacio ist zu Rome under den eurtisan; iderman were gerne wek. nu ist mir also wol also den andirn der wek underganen. man spricht, daz is den bobist hot berawen, daz her daz concilium hot approbirt, nu iderman en obergeben weil. grosse tawerunge ist zu Rome uude grose vasserunge. [3] der Romesche konik ist zu Senis unde ist in groser armet. daz ich zo ungerne scribe. der Romesche konik wolde frede haben gemacht zwuchschen den Senenser unde Florenezer. man spricht, [4] di sendebote der kor- Far. 15 furzchsten * sint gezogen in dem 15 tage februarii von Rome. ezliche aws ein sprechen, daz daz concilium nieht wirt achten der bullen approbacionis concilii, sunder si werden s daz dorvan nicht wirt. weder ein procedirn. heit. wedersache. a) sic. b) im Orig. korr. «us 12. c) sic. 1 ygl. S. 663 Amm. 2. 2 Es sind die S. 619 angeführten Dekrete der achten. Session. gemeint. 3 Am 8& Märx (reminiscere) 1433 teilte Johannes Menken dem Hochmeister mit, daß der Papst diesem ein Breve nebst Abschrift der Approbationsbulle sende, Das Breve enthalte die auch. am andere Fürsten er- gangene Aufforderung aa Beschickumg des Konzils. Im Auftrage des Papstes würden die Kardinäle de Ursinis, sancti Marci, sancte Crocis und de Fuao und andere Bischöfe und Priilaten nach Basel kommen. Der Römische König sei noch in Siena. Der Friede zwischen ihm, Florenx und Siena werde, wie ver- laute, sicht zat stande komanen, was Viele bedauerten, went darnoch were villichte eine eintracht dorch die Florentiner och gemachet worden zwischen unserm heilgen vater dem pawbeste und seinen koninglichen genaten, daz och nwtze und goît were vür die Cristenheit und och unseren orden. Das Gerücht laufe um, daß für den König Schiffe des Königs von Arragon kommen würden. darmete, sprechen ich furchste, daz do cisma wirt werden in der heiligen Cristen- 26 [5] der konik von Arrogonia leit mit macht weder di konige von Neapolim. derselbige konik helt is mit dem Romechten * konige, also man spricht. de Columpna, des bobist Mertyn nefe, nimmet saldener of. grose krige werden entsten in Walichen landen. der princeps derselbige ist des bobistis [6] di Polen berumen 30 ezewelchen, daz heer zehen wille ken Dwtschen landen; anderen sprechen, heer wille zo schiffe komen mit dem koningh van Arrogón ken Rome. Es heiße auch, daß der König mit dem Herxog von Mailand nichts mehr xu thun haben wolle, da 36 dieser seine Versprechungen nicht gehalten habe; u. a. m. (Komigsberg Staats-A. Schbl. Ia nr. 166 orig. chart. lit. clausa c. sig. in o. impr. del.) * Wir haben xwei Abschriften dieses Mandates aufgefunden: in Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 69% cop. chart. coaeva, und in Wien Hofbibl. cod. ms. 5429 fol. 5b-6% cop. chart. sace. 15 mit der Überschrift Mandatum factum Rome curialibus cortesanis etc. nomine Eugenii pape de non exeundo [Vorl. exiundo] Urbem. In jener ist das Mandat 46 27 febr. 1488 pont. 2, 4n dieser Rome apud s. Petrum. - - 1432 ind. 11 die vero ultima febr. pont. a. 2 datiert. Vgl. auch S. 623, Haller a. a. O. 2, 379 Anm. 2 und Segovia lib. 4 cap. 17 (a. a. O. 2, 384). 50 = 0
668 Romzug und Kirchonfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 393. Mm Johannes. Niklosdorf, [stellvertretender. Prokurator des Deutschen Ordens in Rog 1 an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet über das Resultat der Turfürst. lichen Gesandtschaft an den Papst, die Misstimmung der Kurialen, die angebliche Aussichtslosigkeit der Vermittlung K. Sigmunds zwischen Siena und Florenz, u. à, m. 1438 März 1 Rom. Aus Künigsberg Staats-A. Schbl. II[a nv. 82 orig. chart. ht. clausa c. sty. n v. impr, del, Meinen willigen steteclichen dinst zuvorn. erwirdiger grosmechtiger herr ho. meister. dis sint di nue zeitunge zu Rome: [1| daz concilium zu Basel nimmet gros zwe unde hot decreta? gemachet weder den bobist unde curtisan, also ich di copia bei desen scriften gesant habe. [2] di korfurchsten des kesers haben er botschaft gesant zu dem bobiste unde cardinal von des concilio wegen zu Dasil. von der bete hot der bobist approbiret daz concilium ?. sunder den decretis concilii ist nicht genuk gescheen, also daz di curtisan iderman hot willen von Rome zu zin. nu der bobist daz merken, der hot gemacht ein mandat^ allen ammetlawten seines hofes und curtisan bei einer grosen buse zu vorlisen ere ammet etc., nimat sal zin von Rome. des mandat sende 16 ich awern genoden eine copia. grose zwetracht unde perturbacio ist zu Rome under den eurtisan; iderman were gerne wek. nu ist mir also wol also den andirn der wek underganen. man spricht, daz is den bobist hot berawen, daz her daz concilium hot approbirt, nu iderman en obergeben weil. grosse tawerunge ist zu Rome uude grose vasserunge. [3] der Romesche konik ist zu Senis unde ist in groser armet. daz ich zo ungerne scribe. der Romesche konik wolde frede haben gemacht zwuchschen den Senenser unde Florenezer. man spricht, [4] di sendebote der kor- Far. 15 furzchsten * sint gezogen in dem 15 tage februarii von Rome. ezliche aws ein sprechen, daz daz concilium nieht wirt achten der bullen approbacionis concilii, sunder si werden s daz dorvan nicht wirt. weder ein procedirn. heit. wedersache. a) sic. b) im Orig. korr. «us 12. c) sic. 1 ygl. S. 663 Amm. 2. 2 Es sind die S. 619 angeführten Dekrete der achten. Session. gemeint. 3 Am 8& Märx (reminiscere) 1433 teilte Johannes Menken dem Hochmeister mit, daß der Papst diesem ein Breve nebst Abschrift der Approbationsbulle sende, Das Breve enthalte die auch. am andere Fürsten er- gangene Aufforderung aa Beschickumg des Konzils. Im Auftrage des Papstes würden die Kardinäle de Ursinis, sancti Marci, sancte Crocis und de Fuao und andere Bischöfe und Priilaten nach Basel kommen. Der Römische König sei noch in Siena. Der Friede zwischen ihm, Florenx und Siena werde, wie ver- laute, sicht zat stande komanen, was Viele bedauerten, went darnoch were villichte eine eintracht dorch die Florentiner och gemachet worden zwischen unserm heilgen vater dem pawbeste und seinen koninglichen genaten, daz och nwtze und goît were vür die Cristenheit und och unseren orden. Das Gerücht laufe um, daß für den König Schiffe des Königs von Arragon kommen würden. darmete, sprechen ich furchste, daz do cisma wirt werden in der heiligen Cristen- 26 [5] der konik von Arrogonia leit mit macht weder di konige von Neapolim. derselbige konik helt is mit dem Romechten * konige, also man spricht. de Columpna, des bobist Mertyn nefe, nimmet saldener of. grose krige werden entsten in Walichen landen. der princeps derselbige ist des bobistis [6] di Polen berumen 30 ezewelchen, daz heer zehen wille ken Dwtschen landen; anderen sprechen, heer wille zo schiffe komen mit dem koningh van Arrogón ken Rome. Es heiße auch, daß der König mit dem Herxog von Mailand nichts mehr xu thun haben wolle, da 36 dieser seine Versprechungen nicht gehalten habe; u. a. m. (Komigsberg Staats-A. Schbl. Ia nr. 166 orig. chart. lit. clausa c. sig. in o. impr. del.) * Wir haben xwei Abschriften dieses Mandates aufgefunden: in Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 69% cop. chart. coaeva, und in Wien Hofbibl. cod. ms. 5429 fol. 5b-6% cop. chart. sace. 15 mit der Überschrift Mandatum factum Rome curialibus cortesanis etc. nomine Eugenii pape de non exeundo [Vorl. exiundo] Urbem. In jener ist das Mandat 46 27 febr. 1488 pont. 2, 4n dieser Rome apud s. Petrum. - - 1432 ind. 11 die vero ultima febr. pont. a. 2 datiert. Vgl. auch S. 623, Haller a. a. O. 2, 379 Anm. 2 und Segovia lib. 4 cap. 17 (a. a. O. 2, 384). 50 = 0
Strana 669
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 669 5 sich, si wellen wol eins werden mit Swidergal dem grossenfursten unde of den nesten summer wellen sin zu Prussen mit macht. genediger herre meister, di zit ist gut vor awer genode unde awern armen lande, so jo krigen mus. der erste, der beste. in langer sununge mogen feil einfalle gescheen weder awer genode, di der almechtige gegeben an dem ersten tage des monden got lange zit gesunt musse behalden. marcii in dem 33 jore. 1433 Märzl 1133 März I [in verso] Dem erwirdigen grosmechtigen hern hern Pauel von Rusdorff homeister Deut- schens ordens mit aller wirdikeit. Johannes Nicclosdorff awer diner. 10 393. K. Sigmund an die Kurfürsten: hat für den Schutz des Baseler Konzils, den ihnen der Papst jetzt übertragen hat, schon vor Zeiten durch Ernennung eines Statt- halters gesorgt und zu dessen Unterstützung Fürsten, Herren und Städte aufgefordert; wiederholt diese Aufforderung an sie und bittet sie zugleich, den Ausbruch einer Kirchenspaltung zu verhindern; hofft, binnen kurzem persönlich zum Konzil kommen [1433 März 4 17 Siena. zu können. 11433 März 4] 15 20 M aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 279 cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beischluß xu K. Sigmunds Brief an Hxg. Wilhelm von Baiern vom 5 Märx 1433, der Vorlage M unserer nr. 405. R coll. ebenda fol. 51 cop. chart. coaeva ohne Schnitte, also woll nicht Einlage in das andere ältere Exemplar des vorerwähnten Briefes K. Sigmunds an Hrg. Wilhelm, die Vor- lage R unserer nr. 405. Inhaltsangabe bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Gesch. 2, 561 Anm. I. Erwirdigen hochgeboren liben neven oheimen und kurfursten. es sind die er- samen b ambasiatores itzunt von unserm heiligen vatter dem babst wider zu uns komen 25 und haben uns furbracht ein bullen 2 und dobei erzelet, in welcher masse sein heilikeit des heilgen conciliums zu Basel sache fur sich genomen hat, als ir dann von in wol vernemen und ouch sehen werdet. in derselben bullen ouch begriffen und ever lib be- folhen ist, das ir dasselb concilium schuczet und hanthabet. nu ist unser meinung und guter fursacz alle zeit gewesen, das das heilig concilium und alle seine gelider sicher so beschirmet werden, und haben ouch vor zeiten von bete und vordrung wegen des legaten und des conciliums unsern stathalter do gehalden, nit mit kleiner kost und arbeit. do- durch von den genaden gotes guter fried und gemach bißher gewesen und noch ist. wir haben€ auch allen fursten hern d und steten vormals 3 geschriben, das si unserm stat- halter zu beschuczung des conciliums hilflich sein und beisten. und dorumb so gefellet 35 uns noch wol, begern und biten euch, das ir uns und den unsern zu guter beschutzung und hanthabung des heilgen conciliums beistendig seit und allen euern fleisse dorzu tût, domit dasselb fridlich ab und zu gehalden werd, und euch mit sulchem fleisse arbeit und haltet, domit kein scisma noch teilung in der heilgen kirchen uferstee und das wir nit sulchen jamer in der Kristenheit bei unsern zeiten sehen, als wir uns dann 40 mit dere hilf gotes kurzlich dohin personlich f fugen und allen fleisse doran wenden wollen, domit all sulch zwitracht understanden werden, als wir an zweivel sein, das kein unrat doran g dorin gefallen mag, wo wir mit euch in den sachen eins sein werden, a) su em. sumunge? b) R add. ewer. c) om. M. d) om. R. e) om. R. f) MR add. zu. g) om. R. 1 Da Sigmund in diesem Briefe auf seine Briefe 45 an das Konxil und an Hzg. Wilhelm von Baiern vom 4 Märx (nrr. 404 und 405) Bexug nimmt und umgekehrt in dem Briefe an Hrg. Wilhelm auf den vorliegenden an die Kurfürsten, so ist das Datum des 4 Märx gesichert. D. i. unsere nr. 386. 3 Am I1 Oktober 1431 (nr. 109). 85
C. Kurfürstliche Vermittlung Nov. 1432 bis Febr. 1433 nr. 381-393. 669 5 sich, si wellen wol eins werden mit Swidergal dem grossenfursten unde of den nesten summer wellen sin zu Prussen mit macht. genediger herre meister, di zit ist gut vor awer genode unde awern armen lande, so jo krigen mus. der erste, der beste. in langer sununge mogen feil einfalle gescheen weder awer genode, di der almechtige gegeben an dem ersten tage des monden got lange zit gesunt musse behalden. marcii in dem 33 jore. 1433 Märzl 1133 März I [in verso] Dem erwirdigen grosmechtigen hern hern Pauel von Rusdorff homeister Deut- schens ordens mit aller wirdikeit. Johannes Nicclosdorff awer diner. 10 393. K. Sigmund an die Kurfürsten: hat für den Schutz des Baseler Konzils, den ihnen der Papst jetzt übertragen hat, schon vor Zeiten durch Ernennung eines Statt- halters gesorgt und zu dessen Unterstützung Fürsten, Herren und Städte aufgefordert; wiederholt diese Aufforderung an sie und bittet sie zugleich, den Ausbruch einer Kirchenspaltung zu verhindern; hofft, binnen kurzem persönlich zum Konzil kommen [1433 März 4 17 Siena. zu können. 11433 März 4] 15 20 M aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 279 cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beischluß xu K. Sigmunds Brief an Hxg. Wilhelm von Baiern vom 5 Märx 1433, der Vorlage M unserer nr. 405. R coll. ebenda fol. 51 cop. chart. coaeva ohne Schnitte, also woll nicht Einlage in das andere ältere Exemplar des vorerwähnten Briefes K. Sigmunds an Hrg. Wilhelm, die Vor- lage R unserer nr. 405. Inhaltsangabe bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Gesch. 2, 561 Anm. I. Erwirdigen hochgeboren liben neven oheimen und kurfursten. es sind die er- samen b ambasiatores itzunt von unserm heiligen vatter dem babst wider zu uns komen 25 und haben uns furbracht ein bullen 2 und dobei erzelet, in welcher masse sein heilikeit des heilgen conciliums zu Basel sache fur sich genomen hat, als ir dann von in wol vernemen und ouch sehen werdet. in derselben bullen ouch begriffen und ever lib be- folhen ist, das ir dasselb concilium schuczet und hanthabet. nu ist unser meinung und guter fursacz alle zeit gewesen, das das heilig concilium und alle seine gelider sicher so beschirmet werden, und haben ouch vor zeiten von bete und vordrung wegen des legaten und des conciliums unsern stathalter do gehalden, nit mit kleiner kost und arbeit. do- durch von den genaden gotes guter fried und gemach bißher gewesen und noch ist. wir haben€ auch allen fursten hern d und steten vormals 3 geschriben, das si unserm stat- halter zu beschuczung des conciliums hilflich sein und beisten. und dorumb so gefellet 35 uns noch wol, begern und biten euch, das ir uns und den unsern zu guter beschutzung und hanthabung des heilgen conciliums beistendig seit und allen euern fleisse dorzu tût, domit dasselb fridlich ab und zu gehalden werd, und euch mit sulchem fleisse arbeit und haltet, domit kein scisma noch teilung in der heilgen kirchen uferstee und das wir nit sulchen jamer in der Kristenheit bei unsern zeiten sehen, als wir uns dann 40 mit dere hilf gotes kurzlich dohin personlich f fugen und allen fleisse doran wenden wollen, domit all sulch zwitracht understanden werden, als wir an zweivel sein, das kein unrat doran g dorin gefallen mag, wo wir mit euch in den sachen eins sein werden, a) su em. sumunge? b) R add. ewer. c) om. M. d) om. R. e) om. R. f) MR add. zu. g) om. R. 1 Da Sigmund in diesem Briefe auf seine Briefe 45 an das Konxil und an Hzg. Wilhelm von Baiern vom 4 Märx (nrr. 404 und 405) Bexug nimmt und umgekehrt in dem Briefe an Hrg. Wilhelm auf den vorliegenden an die Kurfürsten, so ist das Datum des 4 Märx gesichert. D. i. unsere nr. 386. 3 Am I1 Oktober 1431 (nr. 109). 85
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11498 als dann billich ist, als wir d März 4] 1432 894. K. Sigmund erklärt, daß er Nov 22 670 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433, ann dem concilio und unserm stathalter herzog Wilhelm doruf ouch geschriben haben! und euch die egenanten euer ambasiatores eigentlich Unser gute meinung underweisen werden. geben zu Senis *. [supra] Den kurfursten. D. Verhiltnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil vom November 1432 bis zum Mai 1433 nr. 391-415. dem Baseler Konzil von dessen Begin an angehangen habe, im noch anhange und ihm auch künftig anhangen wolle und daß er nie etwas dulden werde, was direkt oder indirekt gegen die Autorität und Freiheit des 5 Konzils sei oder sein könne oder die Ausführung dessen hindere, was das Konzil w zur Lösung seimer Aufgaben gethan habe oder künftig thue. . 1432 November 22 Siena ?. B aus Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr, 1199 Fidimus des Baseler Konxils vom 13 Oktober 1437, orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend.; in dieser Bulle des Konrils wird auch Sigmunds Geleit vom 7 Juli 1431 vidimiert, vgl. die Quellenbeschreibung 15 unserer nr. 102 unter A. Die Kontrasignatur. dst im BPAMS fortgelassen; wir haben, sie aus D ergiinxt. P coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 151* cop. chart. coaeva mit der Überschrift (wohl von gleicher Hand) Littera domini regis Romanorum patens, per quam promittit inconcusse adherere concilio, lecta in congregacione generali die lune 19 januarii 1430 sp tercio 3. A coll. Rom. Bibl. Angelica cod. B 3 10 pag. 108-109 cop. ehart. coaeva mit der Überschrift Ista est copia bulle auree, quam serenissimus princeps Sigismundus Romanorum rex dedit super adhesione concilii Basiliensis. Diese Vorlage und die Vorl, F sind nachlüssig ge- schrieben. V coll. Rom Vatil. Bibl. cod. Vatio. 4190 fol. 319-322 cop. chart. sace. 15 mit der. Überschrift Bulla aurea missa per imperatorem Romanorum. De Konirasignatur folgt. unmittelbar auf das Datum. I coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 88. fol. 475-484 cop. membr. saec. 15 mit der. Über- schrift Copia littere regis Romanorum. Die Kontrasignatur begénnt In plica ad «u. s. w. М coll. München, Staatsbibl. cod. lat. 8067 fol. 187% (rectius 1892) cop. chart. saec. 15. TW coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistratarbuch J fol. 196% cop. chart. coaeva mit der Überschrift von einer Hand des 16 Jahrhunderts Bastätung des conciliums zu Basel. Die Kontrasignatur lautet mw Petrus Kaldo. S coll. ebenda Handschriften nr. 778 fol. 215-924 cop. chart. saec. 15 ca. med. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 8ab cop. chart. coaeva mit der Überschrift Bulla aurea domini Romanorum regis, per quam inconcusse promittit adherere concilio, lecta in congregacione generali die lune 19 januarii 1433. C coll. Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 118% cop. chart. coaeva mit derselben Überschrift wie D. In Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1494-1448 fol. 6a cop. chart. coacva. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1950 fol. 992b cop. chart. saec. 15. — In Oxford New College cod. 188 fol. 2942-9952 cop. chart. saec. 10. — In Paris Archives nationales K 1711 a) R add. in Tuscanien, * Am 4 Mirz. Vgl. тут. 404 und 405. ? Aschbach 4, 31 Amm. 30 und 4, 479 giebt. der Urkunde das Datum des 22 November 1431 und verwertet sie bei der Mailändischen Krönung Sig- enunds. Er beruft sich dabei fälschlich auf Goldast und Du Mont. Nachher 4, 93 und 4, 484-485 führt er sie noch einmal nach Mansi und Labbe (1. Ausg.) an, ddes Mal mit. dem. richtigen Datum; zugleich polemisiert er gegen die von ihm Goldast und Du Mont imputierte falsche Datierung, indem er auf Martene verweist, aber fälschlich auf 8, 215 statí auf 8, 15. Dieses falsche Citat aus Marlène hat dann Altmann aus Aschbach abgeschrieben, allerdings ohme ihn xu erwähnen, ? Vgl. Haller a. a. O. 2, 817 Z. 83-84, 26 30 86 40 46 60
11498 als dann billich ist, als wir d März 4] 1432 894. K. Sigmund erklärt, daß er Nov 22 670 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433, ann dem concilio und unserm stathalter herzog Wilhelm doruf ouch geschriben haben! und euch die egenanten euer ambasiatores eigentlich Unser gute meinung underweisen werden. geben zu Senis *. [supra] Den kurfursten. D. Verhiltnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil vom November 1432 bis zum Mai 1433 nr. 391-415. dem Baseler Konzil von dessen Begin an angehangen habe, im noch anhange und ihm auch künftig anhangen wolle und daß er nie etwas dulden werde, was direkt oder indirekt gegen die Autorität und Freiheit des 5 Konzils sei oder sein könne oder die Ausführung dessen hindere, was das Konzil w zur Lösung seimer Aufgaben gethan habe oder künftig thue. . 1432 November 22 Siena ?. B aus Basel Staats-A. Stadt Basel, Urkunden nr, 1199 Fidimus des Baseler Konxils vom 13 Oktober 1437, orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend.; in dieser Bulle des Konrils wird auch Sigmunds Geleit vom 7 Juli 1431 vidimiert, vgl. die Quellenbeschreibung 15 unserer nr. 102 unter A. Die Kontrasignatur. dst im BPAMS fortgelassen; wir haben, sie aus D ergiinxt. P coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 151* cop. chart. coaeva mit der Überschrift (wohl von gleicher Hand) Littera domini regis Romanorum patens, per quam promittit inconcusse adherere concilio, lecta in congregacione generali die lune 19 januarii 1430 sp tercio 3. A coll. Rom. Bibl. Angelica cod. B 3 10 pag. 108-109 cop. ehart. coaeva mit der Überschrift Ista est copia bulle auree, quam serenissimus princeps Sigismundus Romanorum rex dedit super adhesione concilii Basiliensis. Diese Vorlage und die Vorl, F sind nachlüssig ge- schrieben. V coll. Rom Vatil. Bibl. cod. Vatio. 4190 fol. 319-322 cop. chart. sace. 15 mit der. Überschrift Bulla aurea missa per imperatorem Romanorum. De Konirasignatur folgt. unmittelbar auf das Datum. I coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 88. fol. 475-484 cop. membr. saec. 15 mit der. Über- schrift Copia littere regis Romanorum. Die Kontrasignatur begénnt In plica ad «u. s. w. М coll. München, Staatsbibl. cod. lat. 8067 fol. 187% (rectius 1892) cop. chart. saec. 15. TW coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistratarbuch J fol. 196% cop. chart. coaeva mit der Überschrift von einer Hand des 16 Jahrhunderts Bastätung des conciliums zu Basel. Die Kontrasignatur lautet mw Petrus Kaldo. S coll. ebenda Handschriften nr. 778 fol. 215-924 cop. chart. saec. 15 ca. med. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 8ab cop. chart. coaeva mit der Überschrift Bulla aurea domini Romanorum regis, per quam inconcusse promittit adherere concilio, lecta in congregacione generali die lune 19 januarii 1433. C coll. Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 118% cop. chart. coaeva mit derselben Überschrift wie D. In Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1494-1448 fol. 6a cop. chart. coacva. — In München Staatsbibl. cod. lat. 1950 fol. 992b cop. chart. saec. 15. — In Oxford New College cod. 188 fol. 2942-9952 cop. chart. saec. 10. — In Paris Archives nationales K 1711 a) R add. in Tuscanien, * Am 4 Mirz. Vgl. тут. 404 und 405. ? Aschbach 4, 31 Amm. 30 und 4, 479 giebt. der Urkunde das Datum des 22 November 1431 und verwertet sie bei der Mailändischen Krönung Sig- enunds. Er beruft sich dabei fälschlich auf Goldast und Du Mont. Nachher 4, 93 und 4, 484-485 führt er sie noch einmal nach Mansi und Labbe (1. Ausg.) an, ddes Mal mit. dem. richtigen Datum; zugleich polemisiert er gegen die von ihm Goldast und Du Mont imputierte falsche Datierung, indem er auf Martene verweist, aber fälschlich auf 8, 215 statí auf 8, 15. Dieses falsche Citat aus Marlène hat dann Altmann aus Aschbach abgeschrieben, allerdings ohme ihn xu erwähnen, ? Vgl. Haller a. a. O. 2, 817 Z. 83-84, 26 30 86 40 46 60
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 671 10 15 fol. 417 ab cop. chart. coaeva. — In Solothurn Staats-A. Baseler Konzil nr. 10 cop. chart. coaeva. — In Turin Staats-A. Materie ecclesiastiche Cat. 45 mazzo 11 nr. 10 Vidimus des Baseler Konxils vom 17 Sept. 1436, orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend. Auf dem Bug steht rechts De curia J. Dieulefist. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 104ab cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 202b�203a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5116 fol. 452b-453a cop. chart. coaeva. — Außterdem in den vier Segovia-Handschriften: in Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40; in Rom Vatik. Bibl. codd. Vatic. 4180 und 4182; in Wien Hofbibl. cod. ms. 5048. — Eine deutsche Ubersetrung in Solothurn Staats-A. Baseler Konzil nr. 11 cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Crabbe 3, 341; Surius I. Ausg. 4, 333, 2. Ausg. 4, 747-748; Binius 4, 223; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 426 (Goldast datiert „Mediolani anno domini 1432" u. s. w. und macht xu Mediolani die Randnotix „al. Senis“); Coll. conc. regia 30, 816-817; Labbé I. Ausg. 12, 964-965, 2. Ausg. 17, 762-763; Harduin 8, 1606-1607; Lünig, Spicileg. eccles. I, 691-692; Du Mont, Suppl. au corps univ. dipl. I, 2 pag. 364; Mansi 29, 595-596; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 294-295 (Segovia lib. 4 cap. 7). Segovia scheint das Original vor sich gehabt xu haben, da er eine genaue Beschreibung der der Urkunde angehängten Goldbulle giebt. Regest bei Altmann nr. 9317. — Erwähnt von Martène 8, 15 (nach Labbé I. Ausg.); Palacky, Italienische Reise (Abhandlungen der Böhm. Gesellschaft der Wissenschaften 5. Folge Band I) S. 60 nach V; Hefele, Konxiliengesch. 7, 498; in RTA. 12 S. 255, 15 ff. 1432 Nov. 22 20 Sigismundus dei gracia Ro- In nomine sancte et individue trinitatis amen a. manorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex ad perpetuam rei memoriam. notum facimus tenore presencium universis: quod e, cum d inter alios orbis principatus sacrum Romanum imperium divinitus institutum obtineat 25 principatum, cui deo auctore presidemus, et assidua pulsemur sollicitudine, ut ea, que concernunt religionem Christianam et bonum ecclesie sancte dei, quorum advocatus et protector ex officio nobis incumbente f sumus et esse debemus, procuremus g procurare- que habeamus stabilitatem et felicem progressumh eorundem, sane cum ex sacrorum generalium Constanciensis et k Senensis conciliorum decreti constitucione 1, subsecutam n so felicis recordacionis Martini pape quinti et deinde sanctissimi domini Eugenii pape quarti successoris inmediati° auctoritativa approbacione, sacrum Basiliense concilium iniciatum fuerit roburque et auctoritatem sumpserit et progressum habeat et successive per idem sacrum concilium Basiliense et reverendissimos patres in eodem existentes et illud celebrantes cum instancia » fuerimus q requisiti, ut tamquam advocatus ecclesie 35 sancte dei et defensor proteccionem ipsius in nobis assumeremus, prout ad nos pertinere dinoscitur, quod 1 personaliter exequi non valentes vocati et 1 invitati primo per domi- num Martinum et ipso sublato per dominum Eugenium summos pontifices predictos transire ad Ytaliam, prout transivimus, et propterea loco nostri hujusmodi s protectio- nem in nobis assumendo, prout tenebamur, in eodem sacro concilio protectorem dimi- 4o serimus t illustrem principem Wilhelmum comitem palatinum Reni u ducem Bavarie avun- culum nostrum carissimum deputavimusque et instituimus eum cum plena auctoritate et omnimoda potestate, prout in nostris super hoc confectis litteris 2 plenius continetur, et quia, ut percepimus, nonnulli vaniloquentes non recte sencientes ipsum sacrum con- a) om. M. b) Wom. dei — etc. rex, add. etc. c) dieses quod wird unten S. 672 Z. II wieder aufgenommen. d) om. F. e) obtineat — assidua om. V; F obtinere; M obtinet. f) PAFEMDC incumbenti. g) von uns er- gänst; felll in allen Vorlagen. h) M progressionem. i) V sanctorum. k) om. BS. 1) S constitucionem. m) P suscepta. n) om. BS. o) AM inmediate. p) BS justicia. q) M fuimus. r) om. P. s) om. PAVFMDC. t) M dimisimus. u) PA add. et. v) om. P. 45 Zur Erläuterung der verwickelten Satxkonstruktion 50 diene: quod-plenius continetur soll Parenthese xu dem Vorhergehenden sein; eigentlich hätte et prop- terea wegbleiben und dann dimisimus statt dimiseri- mus gesagt werden missen; aber der Schreiber der Urkunde hat irrtümlich nach transivimus den bis dinoscitur reichenden kausalen Nebensatx wieder aufgenommen, freilich ohne konsequent xu sein, denn er sagt nachher deputavimus und instituimus statt deputaverimus und instituerimus. 2 nr. 109.
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 671 10 15 fol. 417 ab cop. chart. coaeva. — In Solothurn Staats-A. Baseler Konzil nr. 10 cop. chart. coaeva. — In Turin Staats-A. Materie ecclesiastiche Cat. 45 mazzo 11 nr. 10 Vidimus des Baseler Konxils vom 17 Sept. 1436, orig. membr. lit. pat. c. bulla plumb. pend. Auf dem Bug steht rechts De curia J. Dieulefist. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 104ab cop. chart. saec. 15. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 202b�203a cop. chart. coaeva. — Ebenda cod. ms. 5116 fol. 452b-453a cop. chart. coaeva. — Außterdem in den vier Segovia-Handschriften: in Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40; in Rom Vatik. Bibl. codd. Vatic. 4180 und 4182; in Wien Hofbibl. cod. ms. 5048. — Eine deutsche Ubersetrung in Solothurn Staats-A. Baseler Konzil nr. 11 cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Crabbe 3, 341; Surius I. Ausg. 4, 333, 2. Ausg. 4, 747-748; Binius 4, 223; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 426 (Goldast datiert „Mediolani anno domini 1432" u. s. w. und macht xu Mediolani die Randnotix „al. Senis“); Coll. conc. regia 30, 816-817; Labbé I. Ausg. 12, 964-965, 2. Ausg. 17, 762-763; Harduin 8, 1606-1607; Lünig, Spicileg. eccles. I, 691-692; Du Mont, Suppl. au corps univ. dipl. I, 2 pag. 364; Mansi 29, 595-596; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 294-295 (Segovia lib. 4 cap. 7). Segovia scheint das Original vor sich gehabt xu haben, da er eine genaue Beschreibung der der Urkunde angehängten Goldbulle giebt. Regest bei Altmann nr. 9317. — Erwähnt von Martène 8, 15 (nach Labbé I. Ausg.); Palacky, Italienische Reise (Abhandlungen der Böhm. Gesellschaft der Wissenschaften 5. Folge Band I) S. 60 nach V; Hefele, Konxiliengesch. 7, 498; in RTA. 12 S. 255, 15 ff. 1432 Nov. 22 20 Sigismundus dei gracia Ro- In nomine sancte et individue trinitatis amen a. manorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex ad perpetuam rei memoriam. notum facimus tenore presencium universis: quod e, cum d inter alios orbis principatus sacrum Romanum imperium divinitus institutum obtineat 25 principatum, cui deo auctore presidemus, et assidua pulsemur sollicitudine, ut ea, que concernunt religionem Christianam et bonum ecclesie sancte dei, quorum advocatus et protector ex officio nobis incumbente f sumus et esse debemus, procuremus g procurare- que habeamus stabilitatem et felicem progressumh eorundem, sane cum ex sacrorum generalium Constanciensis et k Senensis conciliorum decreti constitucione 1, subsecutam n so felicis recordacionis Martini pape quinti et deinde sanctissimi domini Eugenii pape quarti successoris inmediati° auctoritativa approbacione, sacrum Basiliense concilium iniciatum fuerit roburque et auctoritatem sumpserit et progressum habeat et successive per idem sacrum concilium Basiliense et reverendissimos patres in eodem existentes et illud celebrantes cum instancia » fuerimus q requisiti, ut tamquam advocatus ecclesie 35 sancte dei et defensor proteccionem ipsius in nobis assumeremus, prout ad nos pertinere dinoscitur, quod 1 personaliter exequi non valentes vocati et 1 invitati primo per domi- num Martinum et ipso sublato per dominum Eugenium summos pontifices predictos transire ad Ytaliam, prout transivimus, et propterea loco nostri hujusmodi s protectio- nem in nobis assumendo, prout tenebamur, in eodem sacro concilio protectorem dimi- 4o serimus t illustrem principem Wilhelmum comitem palatinum Reni u ducem Bavarie avun- culum nostrum carissimum deputavimusque et instituimus eum cum plena auctoritate et omnimoda potestate, prout in nostris super hoc confectis litteris 2 plenius continetur, et quia, ut percepimus, nonnulli vaniloquentes non recte sencientes ipsum sacrum con- a) om. M. b) Wom. dei — etc. rex, add. etc. c) dieses quod wird unten S. 672 Z. II wieder aufgenommen. d) om. F. e) obtineat — assidua om. V; F obtinere; M obtinet. f) PAFEMDC incumbenti. g) von uns er- gänst; felll in allen Vorlagen. h) M progressionem. i) V sanctorum. k) om. BS. 1) S constitucionem. m) P suscepta. n) om. BS. o) AM inmediate. p) BS justicia. q) M fuimus. r) om. P. s) om. PAVFMDC. t) M dimisimus. u) PA add. et. v) om. P. 45 Zur Erläuterung der verwickelten Satxkonstruktion 50 diene: quod-plenius continetur soll Parenthese xu dem Vorhergehenden sein; eigentlich hätte et prop- terea wegbleiben und dann dimisimus statt dimiseri- mus gesagt werden missen; aber der Schreiber der Urkunde hat irrtümlich nach transivimus den bis dinoscitur reichenden kausalen Nebensatx wieder aufgenommen, freilich ohne konsequent xu sein, denn er sagt nachher deputavimus und instituimus statt deputaverimus und instituerimus. 2 nr. 109.
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672 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1432 Nov. 22 cilium perfodere a ac turbare per exquisitas vias moliunturb, ut de nostra pura mente interpretacioneque ejusdem et voluntate cunctis appareat evidenter, ad confutacionem iniqua“ et d perverse loquencium, volentes reverendissimos sancte Romane ecclesie car- dinales patriarchas archiepiscopos et episcopos deo amabiles necnon venerabiles e abbates prelatos et omnes alios in civitate nostra Basiliensi congregatos et f congregandos sa- crum generale concilium facientes et illud celebrare intendentes sacrosanctamque g uni- versalem ecclesiam representantes et eidem adherentes et adherere volentes et quoscun- que alios de eadem nostra intencione et h voluntate claros reddere et securos, ad ipsius sacri concilii corroboracionem i firmiorem et auctorisacionem, prout ad nos potest quovis modo pertinere, animo deliberato ex certa nostra sciencia motuque proprio in verbo 10 nostro regio dicimus et k tenore presencium attestamur, quod nos ab inicio prefati sacri concilii Basiliensis semper absque omni 1 dubio simpliciter atque pure eidem adhesimus adheremusque firmiter et, quamdiu duraverit et continuatum fuerit, adherebimus incon- cusse nec faciemus neque fieri permittemus deo auctore, quantum in nobis fuerit, quod sit velm esse possit" directe vel indirecte contra ipsius sacri concilii auctoritatem et 15 libertatem seu impedimentum? actorum in eodem vel agendorum in futurum quoad presencium sub bulla ? ea, propter que est convocatum et eciamp congregatum. aurea typano r majestatis nostre impressa 1 testimonio litterarum. datum Senis anno domini s millesimot quadringentesimo tricesimo secundo u die v vicesima secunda mensis novembris regnorumw nostrorum anno x Hungarie y quadragesimo z sexto Romanorum 20 vicesimo tercio Bohemie vero tercio aa decimo. 5 1432 Nov. 22 Ad mandatum domini regis Petrus Kalde canonicus Zagrabiensis. 11432 395. Denkschrift K. Sigmunds über seine bisherige Thätigkeit zu Gunsten des Baseler circa Konzils und über die ihm daraus beim Papst erwachsenen Nachteile, mit Anweisung 25 Dez. 3] des Königs für nicht gen. Gesandte ƒdes Konzils2] und für Hzg. Wilhelm von Baiern3, das Konzil zur Parteinahme für ihn aufzufordern und es seiner dauernden An- [1432 circa Dezember 3 Siena 4.] hänglichkeit zu versichern. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 141 ab cop. chart. coaeva. Am Schlußt der ersten Uberschrift ist hinxugefügt lecta in congregacione generali die martis 20 januarii 30 433; ebenso in der Vorlage D. Dagegen bringen die Vorlagen WORC diesen Lektions- a) P disperdere, korr. von anderer Hand aus persedere. b) em.; BPAVFMWSDC molientes. c) Piniquam. d) om. P. e) D add. dominos. f) V om. et congregandos. g) B sacrosanctaque ; M sacroque sanctam. h) D ac. i) W celebracionem. k) V ac. 1) om. B. m) Vaut. n) P poterit; W potest. 0) PO in prejudicium statt impe- dimentum, p) om. M. q) PAVEMDC nostre majestatis sigillo (aureo add. M) statt bulla — impressa; W 35 stelll um aurea bulla. r) W typareo. s) statl domini hat A incarnacionis dominice, M etc. t) statt mille- simo — secundo haben PV 1430 secundo, F 1400 tricesimo secundo, M 22, D millesimo 432, C 1432. u) A tercio. v) die — novembris om. A. W) regnorum — decimo om. W. x) om. V. y) PVFMDC add. otc. z) B quadrigesimo. aa) V tricesimo stati tercio decimo. Uber eine andere ältere Ausfertigung unter dem Majestätssiegel vgl. nr. 352. 2 Vgl. unten S. 675 Anm. 3. 8 Vgl. art. 7 der Denkschrift und Hxg. Wilhelms Brief an K. Sigmund vom 2 Februar 1433, unsere nr. 400. 4 Das Aktenstück ist laut dem Briefe Hrg. Wil- helms an K. Sigmund vom 2 Februar 1433 (nr. 400) durch den Konxilsgesandten Peter Fries von Inders- dorf nach Basel überbracht und laut Uberschrift am 20 Januar 1433 in der Generalkongregation des Konxils verlesen worden, was durch Brunets Aufxeichnungen bestätigt wird (vgl. Haller a. a. O. 40 2, 319 Z. 29). Fries erscheint schon seit dem 9 Januar 1433 wieder in Basel (vgl. Haller a. a. O. 2, 309 Z. 24ff.). Da er im Winter für die Reise von Siena nach Basel reichlich drei bis vier Wochen gebraucht haben wird, so führt das auf die erste 45 Hälfte des Dexember. Wir werden also kaum fehl gehen, wenn wir das Stick xu derselben Zeit, wie die in nr. 357 mitgeteilte Vollmacht für Hrg. Wil- helm entstanden sein lassen. Aschbach 4, 96 Anm. 91 setxt es an den Schluß des Jahres 1432. 50
672 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1432 Nov. 22 cilium perfodere a ac turbare per exquisitas vias moliunturb, ut de nostra pura mente interpretacioneque ejusdem et voluntate cunctis appareat evidenter, ad confutacionem iniqua“ et d perverse loquencium, volentes reverendissimos sancte Romane ecclesie car- dinales patriarchas archiepiscopos et episcopos deo amabiles necnon venerabiles e abbates prelatos et omnes alios in civitate nostra Basiliensi congregatos et f congregandos sa- crum generale concilium facientes et illud celebrare intendentes sacrosanctamque g uni- versalem ecclesiam representantes et eidem adherentes et adherere volentes et quoscun- que alios de eadem nostra intencione et h voluntate claros reddere et securos, ad ipsius sacri concilii corroboracionem i firmiorem et auctorisacionem, prout ad nos potest quovis modo pertinere, animo deliberato ex certa nostra sciencia motuque proprio in verbo 10 nostro regio dicimus et k tenore presencium attestamur, quod nos ab inicio prefati sacri concilii Basiliensis semper absque omni 1 dubio simpliciter atque pure eidem adhesimus adheremusque firmiter et, quamdiu duraverit et continuatum fuerit, adherebimus incon- cusse nec faciemus neque fieri permittemus deo auctore, quantum in nobis fuerit, quod sit velm esse possit" directe vel indirecte contra ipsius sacri concilii auctoritatem et 15 libertatem seu impedimentum? actorum in eodem vel agendorum in futurum quoad presencium sub bulla ? ea, propter que est convocatum et eciamp congregatum. aurea typano r majestatis nostre impressa 1 testimonio litterarum. datum Senis anno domini s millesimot quadringentesimo tricesimo secundo u die v vicesima secunda mensis novembris regnorumw nostrorum anno x Hungarie y quadragesimo z sexto Romanorum 20 vicesimo tercio Bohemie vero tercio aa decimo. 5 1432 Nov. 22 Ad mandatum domini regis Petrus Kalde canonicus Zagrabiensis. 11432 395. Denkschrift K. Sigmunds über seine bisherige Thätigkeit zu Gunsten des Baseler circa Konzils und über die ihm daraus beim Papst erwachsenen Nachteile, mit Anweisung 25 Dez. 3] des Königs für nicht gen. Gesandte ƒdes Konzils2] und für Hzg. Wilhelm von Baiern3, das Konzil zur Parteinahme für ihn aufzufordern und es seiner dauernden An- [1432 circa Dezember 3 Siena 4.] hänglichkeit zu versichern. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 141 ab cop. chart. coaeva. Am Schlußt der ersten Uberschrift ist hinxugefügt lecta in congregacione generali die martis 20 januarii 30 433; ebenso in der Vorlage D. Dagegen bringen die Vorlagen WORC diesen Lektions- a) P disperdere, korr. von anderer Hand aus persedere. b) em.; BPAVFMWSDC molientes. c) Piniquam. d) om. P. e) D add. dominos. f) V om. et congregandos. g) B sacrosanctaque ; M sacroque sanctam. h) D ac. i) W celebracionem. k) V ac. 1) om. B. m) Vaut. n) P poterit; W potest. 0) PO in prejudicium statt impe- dimentum, p) om. M. q) PAVEMDC nostre majestatis sigillo (aureo add. M) statt bulla — impressa; W 35 stelll um aurea bulla. r) W typareo. s) statl domini hat A incarnacionis dominice, M etc. t) statt mille- simo — secundo haben PV 1430 secundo, F 1400 tricesimo secundo, M 22, D millesimo 432, C 1432. u) A tercio. v) die — novembris om. A. W) regnorum — decimo om. W. x) om. V. y) PVFMDC add. otc. z) B quadrigesimo. aa) V tricesimo stati tercio decimo. Uber eine andere ältere Ausfertigung unter dem Majestätssiegel vgl. nr. 352. 2 Vgl. unten S. 675 Anm. 3. 8 Vgl. art. 7 der Denkschrift und Hxg. Wilhelms Brief an K. Sigmund vom 2 Februar 1433, unsere nr. 400. 4 Das Aktenstück ist laut dem Briefe Hrg. Wil- helms an K. Sigmund vom 2 Februar 1433 (nr. 400) durch den Konxilsgesandten Peter Fries von Inders- dorf nach Basel überbracht und laut Uberschrift am 20 Januar 1433 in der Generalkongregation des Konxils verlesen worden, was durch Brunets Aufxeichnungen bestätigt wird (vgl. Haller a. a. O. 40 2, 319 Z. 29). Fries erscheint schon seit dem 9 Januar 1433 wieder in Basel (vgl. Haller a. a. O. 2, 309 Z. 24ff.). Da er im Winter für die Reise von Siena nach Basel reichlich drei bis vier Wochen gebraucht haben wird, so führt das auf die erste 45 Hälfte des Dexember. Wir werden also kaum fehl gehen, wenn wir das Stick xu derselben Zeit, wie die in nr. 357 mitgeteilte Vollmacht für Hrg. Wil- helm entstanden sein lassen. Aschbach 4, 96 Anm. 91 setxt es an den Schluß des Jahres 1432. 50
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 673 10 vermerk erst am Schlußt des ganxen Stückes. Die Vorlage ist in fünf Absätxen geschrieben, 11432 circa die unseren artt. 1-2, 3, 4, 5-6 und 7 entsprechen. Dez. 3) D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 244a-245a cop. chart. coaeva. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. nr. 5048 fol. 84b (Segovia lib. 4 cap. 7) cop. chart. saec. 15. O coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 79b-80a (Segovia lib. 4 cap. 7) cop. membr. sаcc. 15. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 83b-84 a (Segovia lib. 4 cap. 7) cop. chart. saec. 15. C coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 311 a-312b cop. chart. coaeva. In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 91 ab (Segovia lib. 4 cap. 7) cop. chart. saec. 15. Der Lektionsvermerk steht am Schluß wie in WORC. Gedruckt bei Martène 8, 530-532 (aus D), Mansi 30, 488-489 und Mansi, Suppl. 4, 677-678; ferner bei Palacky, Urkundl. Beitrr. zur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 339-341 (aus C) und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 295�296 (aus WO). Benutxt von Aschbach 4, 96 Anm. 91. — Erwähnt von Hefele, Konxiliengeschichte 7, 526. 15 Infra sequntur ea a, que dominus imperator libentissime fecit ad promocionem sacri concilii Basiliensis b. 35 [I] Primo quando dominus cardinalis e legatus et illi patres miserunt 1 ad regiam majestatem in d Felkirche etc., quod ex tunc regia majestas incontinenti deputavit 2 20 locumtenentem suum ; item misit ad eos dominum Baptistam Cigala 3, eos confortando et de omnibus favoribus regiis assecurando f. [2] Item qualiter demum regia majestas misit 4 iteratis vicibus universis regibus principibus et eciam prelatis s, ut ad concilium properarent. dedit eciam operam, dum in Lombardia esset, apud ducem Mediolani 5 et ducem Sabaudie 6 et alios, quod h pre- 25 latos i suorum k dominiorum mittebant 1. et omnia conferebat sua majestas, que erant ad favorem sacri concilii. [3] Item postquam sua regiam majestas de Mediolano n ad Placenciam se trans- ferret animo urbem Romanam ° intrandi et coronas p suas suscipiendi et alias res imperii peragendi et dominus " summus pontifex suer majestati mitteret bullas dissolucionis et so mutacionis concilii 7, majestas domini s nostri regis illud t moleste tulit et incontinenti ad u sanctitatem pape scripsit 8 et misit ?, rogando v et adhortandow, ut illam disso- lucionem toti Christianismo dampnosam tolleret, quoniam sua majestas non posset nisi concilio et universali ecclesie in x tantis bonis adherere. id y idem sue sanctitati nun- ciavit 10 per oratores apostolicos ad Parmam majestati, sue missos. similiter de Par- ma11 super illa materia suos solemnes ambassiatores misit aa ad papam, videlicet dominum Johannem de Swyhowbb, dominum prepositum Albensemcc et dominum Nicolaum Stok decretorumdd doctorem ee. et tandem de ff Senis iterum gg multum celebrem hh ambassia- 40 45 a) om. WOR. b) om. AC. c) WOR stellen um legatus cardinalis d) A ad. e) WOR Seleberch. f) WOR con- securando. g) C add. litteras. h) D ut; HOR qui. i) C add. dominorum. k) DWOR stellen um dominiorum suorum. I) DC mitterent. m) om. R. n) W Mediolana. o) R Romam. p) C coronam, om. suas. q) om. C. r) sue majestati om. WORC. s) domini nostri om. C. t) in D nach tulit. u) ad sanctitatem om. C. v) W stellt um hortando et rogando. w) OR hortando. x) WOR totis viribus statt in tantis bonis. y) WOR ad ; AC itidem statt id idem; A hat Alinea. z) D stelll um sue majestati. aa) om. A; C stellt um ad papam misit. bb) so C; AD Swyhoir ; WOR Stehen. cc) D Albanensem ; WOR abbatem. dd) om. C. ee) A doctores ; C add. et Nicolaum de Blauden nobilem. ff) ADC a. gg) om. WOR. 1ih) WOR celerem. 50 Im Oktober 1431. Vgl. S. 140 und nrr. 104 und 113. 2 Am 11 Oktober 1431 (nr. 109). 8 Vgl. nr. 123 art. 2. 4 Vgl. S. 380 Anm. 3 und S. 410 Anm. 1. Vgl. nr. 192 art. 1c und S. 226 Anm. 6. 6 Vgl. den Brief Sigmunds an Hzg. Amadeus vom 27 April 1432, oben S. 410 Anm. I. 7 Vgl. das Schreiben des Papstes an den König vom 18 Dexember 1431, unsere nr. 126. 8 Vgl. unsere nrr. 128 und 130. 9 Vgl. S. 299. 10 Vgl. nr. 252 artt. 2 und 4; auch nr. 253 art. 2. 11 Nicht von Parma, sondern von Piacenxa aus. Vgl. S. 300.
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 673 10 vermerk erst am Schlußt des ganxen Stückes. Die Vorlage ist in fünf Absätxen geschrieben, 11432 circa die unseren artt. 1-2, 3, 4, 5-6 und 7 entsprechen. Dez. 3) D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 244a-245a cop. chart. coaeva. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. nr. 5048 fol. 84b (Segovia lib. 4 cap. 7) cop. chart. saec. 15. O coll. Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40 fol. 79b-80a (Segovia lib. 4 cap. 7) cop. membr. sаcc. 15. R coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4180 fol. 83b-84 a (Segovia lib. 4 cap. 7) cop. chart. saec. 15. C coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 311 a-312b cop. chart. coaeva. In Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 4182 fol. 91 ab (Segovia lib. 4 cap. 7) cop. chart. saec. 15. Der Lektionsvermerk steht am Schluß wie in WORC. Gedruckt bei Martène 8, 530-532 (aus D), Mansi 30, 488-489 und Mansi, Suppl. 4, 677-678; ferner bei Palacky, Urkundl. Beitrr. zur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 339-341 (aus C) und in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 295�296 (aus WO). Benutxt von Aschbach 4, 96 Anm. 91. — Erwähnt von Hefele, Konxiliengeschichte 7, 526. 15 Infra sequntur ea a, que dominus imperator libentissime fecit ad promocionem sacri concilii Basiliensis b. 35 [I] Primo quando dominus cardinalis e legatus et illi patres miserunt 1 ad regiam majestatem in d Felkirche etc., quod ex tunc regia majestas incontinenti deputavit 2 20 locumtenentem suum ; item misit ad eos dominum Baptistam Cigala 3, eos confortando et de omnibus favoribus regiis assecurando f. [2] Item qualiter demum regia majestas misit 4 iteratis vicibus universis regibus principibus et eciam prelatis s, ut ad concilium properarent. dedit eciam operam, dum in Lombardia esset, apud ducem Mediolani 5 et ducem Sabaudie 6 et alios, quod h pre- 25 latos i suorum k dominiorum mittebant 1. et omnia conferebat sua majestas, que erant ad favorem sacri concilii. [3] Item postquam sua regiam majestas de Mediolano n ad Placenciam se trans- ferret animo urbem Romanam ° intrandi et coronas p suas suscipiendi et alias res imperii peragendi et dominus " summus pontifex suer majestati mitteret bullas dissolucionis et so mutacionis concilii 7, majestas domini s nostri regis illud t moleste tulit et incontinenti ad u sanctitatem pape scripsit 8 et misit ?, rogando v et adhortandow, ut illam disso- lucionem toti Christianismo dampnosam tolleret, quoniam sua majestas non posset nisi concilio et universali ecclesie in x tantis bonis adherere. id y idem sue sanctitati nun- ciavit 10 per oratores apostolicos ad Parmam majestati, sue missos. similiter de Par- ma11 super illa materia suos solemnes ambassiatores misit aa ad papam, videlicet dominum Johannem de Swyhowbb, dominum prepositum Albensemcc et dominum Nicolaum Stok decretorumdd doctorem ee. et tandem de ff Senis iterum gg multum celebrem hh ambassia- 40 45 a) om. WOR. b) om. AC. c) WOR stellen um legatus cardinalis d) A ad. e) WOR Seleberch. f) WOR con- securando. g) C add. litteras. h) D ut; HOR qui. i) C add. dominorum. k) DWOR stellen um dominiorum suorum. I) DC mitterent. m) om. R. n) W Mediolana. o) R Romam. p) C coronam, om. suas. q) om. C. r) sue majestati om. WORC. s) domini nostri om. C. t) in D nach tulit. u) ad sanctitatem om. C. v) W stellt um hortando et rogando. w) OR hortando. x) WOR totis viribus statt in tantis bonis. y) WOR ad ; AC itidem statt id idem; A hat Alinea. z) D stelll um sue majestati. aa) om. A; C stellt um ad papam misit. bb) so C; AD Swyhoir ; WOR Stehen. cc) D Albanensem ; WOR abbatem. dd) om. C. ee) A doctores ; C add. et Nicolaum de Blauden nobilem. ff) ADC a. gg) om. WOR. 1ih) WOR celerem. 50 Im Oktober 1431. Vgl. S. 140 und nrr. 104 und 113. 2 Am 11 Oktober 1431 (nr. 109). 8 Vgl. nr. 123 art. 2. 4 Vgl. S. 380 Anm. 3 und S. 410 Anm. 1. Vgl. nr. 192 art. 1c und S. 226 Anm. 6. 6 Vgl. den Brief Sigmunds an Hzg. Amadeus vom 27 April 1432, oben S. 410 Anm. I. 7 Vgl. das Schreiben des Papstes an den König vom 18 Dexember 1431, unsere nr. 126. 8 Vgl. unsere nrr. 128 und 130. 9 Vgl. S. 299. 10 Vgl. nr. 252 artt. 2 und 4; auch nr. 253 art. 2. 11 Nicht von Parma, sondern von Piacenxa aus. Vgl. S. 300.
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674 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 11432 tam à 1 misit, videlicetb dominum Curiensem c, dominum Ladislaum cruciferum, Nicolaum circa Stok doctorem d et Nicolaum de Bladene nobilem. scripsit2 eciam universis orbis Dez. 3] principibus, ut hujusmodi dissolucionem non adverterent, sed sacro concilio adhererent. Nos. tandem g ultimo de mense novembris iterum misit3 suos solemnes€ oratores, videlicet dominum Curiensem i, dominum Laurencium marescallum et dominum Gasparem k vice- 5 cancellarium, et multas privatas ambassiatas, instando apud papam, ut propositum suum dignaretur mutare etc. 1, in omnibus legacionibus semper addendo, quod, nisi sua sanc- titas concilio adhereret, majestasm regia non vellet coronam de manibus suis suscipere, sed concilio adherere. [4] Item " majestas regia post adventum dominorum cardinalium 4 ad Senas dis- 10 posita erat eciam° se periculis quibuscunque submittere et Urbem intrare et dominum apostolicum visitare, ut saltem ipsum personaliter posset mulcere ad mutandum propo- situm, semper preponendo ? facta concilii sacri privatis suis commodis; de quibus ante multos 1 menses habuisset r finem, si sola facta concilii non obstitissent. Hic sequntur, que dominus imperator passus est s et libenter sustinet propter adhesionem sacri concilii t. [5] Propter " istos favores per majestatem regiam sacro concilio impensos dominus apostolicus contra majestatem domini nostri v rancorem et indignacionem concepit et sibiw multa incommoda, quantum potuit, procuravit, primo* per mundum suam maje- statem de fautoria heresis infamando, prout instructiones y, quas Johannes de Prato por- 20 tavit 5, declarant z, item regnis suis ipsum privando et aliis distribuendo et aa imperium eciam conando bb in alios, si potuisset, transferre 6. 15 a) WORC ambasiatorem, in WOR nach misit. b) in D nach Curiensem. c) WOR Vivonensem. d) om. D; C add. decretorum, om. et — nobilem. e) D Wadem. f) WOR stellen um principibus orbis. g) A hat hier Alinea. h) C stelll um oratores solempnes. i) WOR Vivenensem. k) D Caspar Sligk statt Gasparem vicecancella- 25 rium. 1) om. WORC. m) C stellt um regia majestas. n) art. 4 fehlt in WOR. o) om. C. p) A0 proponendo. q) C add. dies et. r) C finem optatum habuisset statt habuisset finem. s) om. C. t) C add. Basiliensis; AD add. lecta ut supra, womit auf den in diesen beiden Vorlagen am Schluss der ersten Uberschrift stehenden Lektionsvermerk verwiesen wird (ugl. die Quellenbeschreibung). u) C Item propter. v) C regis, om. rancorem et. w) C sue serenitati stall sibi, x) om. C; A hat hier Alinea. y) WOR patet in instructionibus statt instruc- 30 tiones. z) om. WOR. aa) om. C. bb) AD donando ; WOR minando. 1 Von der Gesandtschaft des Bischofs von Chur und des Deutschordenskomturs Ladislaus von Ofen ist oben S. 306-307 die Rede gewesen. Uber Zeit und Zweck der Sendung des Dr. Stock und des Nikolaus von Bladen fehlt jede Nachricht. Jeden- falls ist sie nicht vor Mitte August erfolgt; denn Dr. Stock war Mitte Juli noch in Basel (vgl. S. 302) und wird also nicht vor Anfang August nach Siena xuriickgekehrt sein. 2 Wir zweifeln, ob hier an die oben S. 410 Anm. 1 erwähnten Briefe xu denken ist. Wir möchten vielmehr annehmen, daßt Sigmund ungefähr Mitte August den Königen von neuem geschrieben hat. In diese Zeit fällt wenigstens ein Brief Sig- munds an K. Karl von Frankreich folgenden In- haltes: er habe wiederholt an ihn xu Gunsten des Konxils geschrieben; es sei ihm bisher nicht ge- lungen, den Papst in der Konxilsfrage anderen Sinnes xu machen; der Papst werde jetxt xwei Kardinäle ſnach Siena] schicken und er (Sigmund) hoffe, quod res ille [d. i. die Konxilsfrage] in melius aptabuntur; das Konxil dirfe nicht verhindert werden, da sonst eversio fidei, suppressio cleri et dilatacio heretice pravitatis folgen würde; der König möge das Konxil begüënstigen und Gesandte snach Basel] schicken, auch seine Prälaten, die ja schon früher in con- gregacione Bitturicensi den Besuch des Konxils ge- 35 billigt hätten svgl. S. 445 Anm. 5], xur Beschickung desselben auffordern; der König werde durch seinen consiliarius et cabellarius Guillermus Saigneti münd- lich oder brieflich nähere Informationen erhalten; er beglaubige diesen; dat. in civitate Senarum anno 40 etc. (Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 117-118 cop. chart. saec. 15; Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 312 b-313a cop. chart. coaeva; München Staats- bibl. cod. lat. 1250 fol. 110b-111a cop. chart. coaeva.) 3 Uber diese Gesandtschaft ist S. 615 xu ver- 45 gleichen. 4 Vgl. S. 31I. 5 Sigmund hatte die Instruktion des Johannes von Prato durch Hrg. Wilhelm von Baiern xugeschickt erhalten (vgl. nr. 248). Die Stelle, auf die Sigmund 50 oben anspielt, findet man bei Segovia lib. 3 cap. 4 (a. a. O. 2, 158). Vgl. auch Aschbach 4, 77 Anm. 22. 6 Ist hier an den König von Polen xu denken? Vgl. S. 407 Anm. 3, auch nr. 473.
674 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 11432 tam à 1 misit, videlicetb dominum Curiensem c, dominum Ladislaum cruciferum, Nicolaum circa Stok doctorem d et Nicolaum de Bladene nobilem. scripsit2 eciam universis orbis Dez. 3] principibus, ut hujusmodi dissolucionem non adverterent, sed sacro concilio adhererent. Nos. tandem g ultimo de mense novembris iterum misit3 suos solemnes€ oratores, videlicet dominum Curiensem i, dominum Laurencium marescallum et dominum Gasparem k vice- 5 cancellarium, et multas privatas ambassiatas, instando apud papam, ut propositum suum dignaretur mutare etc. 1, in omnibus legacionibus semper addendo, quod, nisi sua sanc- titas concilio adhereret, majestasm regia non vellet coronam de manibus suis suscipere, sed concilio adherere. [4] Item " majestas regia post adventum dominorum cardinalium 4 ad Senas dis- 10 posita erat eciam° se periculis quibuscunque submittere et Urbem intrare et dominum apostolicum visitare, ut saltem ipsum personaliter posset mulcere ad mutandum propo- situm, semper preponendo ? facta concilii sacri privatis suis commodis; de quibus ante multos 1 menses habuisset r finem, si sola facta concilii non obstitissent. Hic sequntur, que dominus imperator passus est s et libenter sustinet propter adhesionem sacri concilii t. [5] Propter " istos favores per majestatem regiam sacro concilio impensos dominus apostolicus contra majestatem domini nostri v rancorem et indignacionem concepit et sibiw multa incommoda, quantum potuit, procuravit, primo* per mundum suam maje- statem de fautoria heresis infamando, prout instructiones y, quas Johannes de Prato por- 20 tavit 5, declarant z, item regnis suis ipsum privando et aliis distribuendo et aa imperium eciam conando bb in alios, si potuisset, transferre 6. 15 a) WORC ambasiatorem, in WOR nach misit. b) in D nach Curiensem. c) WOR Vivonensem. d) om. D; C add. decretorum, om. et — nobilem. e) D Wadem. f) WOR stellen um principibus orbis. g) A hat hier Alinea. h) C stelll um oratores solempnes. i) WOR Vivenensem. k) D Caspar Sligk statt Gasparem vicecancella- 25 rium. 1) om. WORC. m) C stellt um regia majestas. n) art. 4 fehlt in WOR. o) om. C. p) A0 proponendo. q) C add. dies et. r) C finem optatum habuisset statt habuisset finem. s) om. C. t) C add. Basiliensis; AD add. lecta ut supra, womit auf den in diesen beiden Vorlagen am Schluss der ersten Uberschrift stehenden Lektionsvermerk verwiesen wird (ugl. die Quellenbeschreibung). u) C Item propter. v) C regis, om. rancorem et. w) C sue serenitati stall sibi, x) om. C; A hat hier Alinea. y) WOR patet in instructionibus statt instruc- 30 tiones. z) om. WOR. aa) om. C. bb) AD donando ; WOR minando. 1 Von der Gesandtschaft des Bischofs von Chur und des Deutschordenskomturs Ladislaus von Ofen ist oben S. 306-307 die Rede gewesen. Uber Zeit und Zweck der Sendung des Dr. Stock und des Nikolaus von Bladen fehlt jede Nachricht. Jeden- falls ist sie nicht vor Mitte August erfolgt; denn Dr. Stock war Mitte Juli noch in Basel (vgl. S. 302) und wird also nicht vor Anfang August nach Siena xuriickgekehrt sein. 2 Wir zweifeln, ob hier an die oben S. 410 Anm. 1 erwähnten Briefe xu denken ist. Wir möchten vielmehr annehmen, daßt Sigmund ungefähr Mitte August den Königen von neuem geschrieben hat. In diese Zeit fällt wenigstens ein Brief Sig- munds an K. Karl von Frankreich folgenden In- haltes: er habe wiederholt an ihn xu Gunsten des Konxils geschrieben; es sei ihm bisher nicht ge- lungen, den Papst in der Konxilsfrage anderen Sinnes xu machen; der Papst werde jetxt xwei Kardinäle ſnach Siena] schicken und er (Sigmund) hoffe, quod res ille [d. i. die Konxilsfrage] in melius aptabuntur; das Konxil dirfe nicht verhindert werden, da sonst eversio fidei, suppressio cleri et dilatacio heretice pravitatis folgen würde; der König möge das Konxil begüënstigen und Gesandte snach Basel] schicken, auch seine Prälaten, die ja schon früher in con- gregacione Bitturicensi den Besuch des Konxils ge- 35 billigt hätten svgl. S. 445 Anm. 5], xur Beschickung desselben auffordern; der König werde durch seinen consiliarius et cabellarius Guillermus Saigneti münd- lich oder brieflich nähere Informationen erhalten; er beglaubige diesen; dat. in civitate Senarum anno 40 etc. (Eichstätt Kgl. Bibl. cod. 294 pag. 117-118 cop. chart. saec. 15; Basel Univ.-Bibl. ms. A IV 20 fol. 312 b-313a cop. chart. coaeva; München Staats- bibl. cod. lat. 1250 fol. 110b-111a cop. chart. coaeva.) 3 Uber diese Gesandtschaft ist S. 615 xu ver- 45 gleichen. 4 Vgl. S. 31I. 5 Sigmund hatte die Instruktion des Johannes von Prato durch Hrg. Wilhelm von Baiern xugeschickt erhalten (vgl. nr. 248). Die Stelle, auf die Sigmund 50 oben anspielt, findet man bei Segovia lib. 3 cap. 4 (a. a. O. 2, 158). Vgl. auch Aschbach 4, 77 Anm. 22. 6 Ist hier an den König von Polen xu denken? Vgl. S. 407 Anm. 3, auch nr. 473.
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 675 [6] Item postquam regia majestas intravit Tusciam, ipse dominus apostolicus se 11432 circa Dez. 3] cum Florentinis publicis a imperii rebellibus colligavit 1 contra majestatem regiam et terras imperii, et gentes ecclesie ante Lucam contra dominum nostrum b regem vene- runt 2 et hucusque semper c, ubi potuerunt, territoria Senensium et alia d imperii e loca offenderunt, et adhuc hodie procurantur omnia, que excogitari possunt, ad perniciem et destructionem sue majestatis etf imperii. que omnia sua majestas pacienter et volun- tarie suffert amore sacri concilii et sustinebit usque ad g finem h. Anweisung des Königs für nicht gen. Gesandte des Konzils und für Hzg. Wilhelm von Baiern. 20 71 Et i quia majestas regia talia incommoda et pericula propter sacrum concilium sustinet, isti k domini oratores 3 habebunt patres illos hortari et requirere et sic 1 dux Wil- helmus hortetur, ut ipsi hujusmodi constancia fide et sinceritate domini nostrim inspectis honori et dignitati ac statuin ipsius provideant ° 4, prout opportunum fuerit et dominus noster ? de ipsis indubiam gerit fiduciam ", quoniam, si hoc non fieret, dominus noster rex 15 magna incurreret pericula, certificando eos, quod dominus noster rex eosr numquams de- seret usque ad mortem t. et si eis u aliquid contrarium suggereretur v, nullatenus credant. 396. Das Baseler Konzil nimmt K. Sigmund in seinen besonderen Schutz und kassiert alle Prozesse, die vom Papst oder in dessen Namen gegen den König und überhaupt gegen die Anhänger des Konzils, insbesondere den Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern ergangen sind oder künftig ergehen werden; es verbietet allen Christen unter An- drohung der Exkommunikation und anderer Strafen, dem Papst oder dessen Beauf- tragten in dieser Hinsicht zu gehorchen. 1433 Januar 22 Basel. 1433 Jan. 22 10 25 30 35 40 Paus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1490 fol. 26 ab cop. membr. coaeva, vom Konxilsnotar Michael Galteri mit dem Original verglichen. Uberschrift Nona sessio de susceptione domini Sigismundi imperatoris in protectionem et domini Wilhermi ducis Bavarie et cassacione quorumcunque processuum contra eos etc. Die Worte de susceptione — eos etc. sind mit kleineren Buchstaben und hellerer Tinte geschrieben, dürften aber dennoch vom Schreiber herrühren. L coll. ebenda cod. ms. lat. 1496 fol. 22 ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Nona sessio. Die Vorlagen LMG sind sehr nachlässig geschrieben; wir erwähnen nur einige Varianten. C coll. Kues Hospitalbibl. cod. 272 (früher Jur. can. 56) fol. 38b-39b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sessio nona, in qua concilium recipit imperatorem Sigismundum in sui protectione. M coll. Minchen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 319 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sessio nona. Vgl. unter L. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5393 fol. 190 ab cop. chart. coaeva. Statt des Datums steht am Schluß die Bemerkung Facta fuit hec sessio die 22 januarii anno domini 1433. lecta et publicata per reverendum patrem et dominum dominum episcopum Cumanum [W Annanum] celebrante reverendissimo domino patriarcha Anthioceno etc. Einige Wort- umstellungen und Flüchtigkeiten sind in unseren Varianten nicht erwähnt. a) C imperii publicis et stait publicis imperii. b) om. C. c) om. HOR. d) A alii. e) C stelll um loca imperii. f) et — majestas om. WOR. g) W in. h) D mortem. i) C Item. k) Cipsi. 1) C add. dominus. m) C regis. n) A statu. o) WOR provideatur. p) C rex. q) AC confidenciam. r) D eis. s) D add. deficiet nec eos. t) WORC add. in prosecucione tam salutiferarum rerum, prout eis sepius scripsit. u) om. D. v) WORC suggeretur. 45 1 Vgl. S. 407 Anm. 3 und die Einleitung xu lit. Ac der folgenden Hauptabteilung. 2 Vgl. S. 355 Anm. I und nr. 264. 3 Hier wird nicht an eine königliche Gesandtschaft 50 nach Basel xu denken sein, sondern an den Konxils- gesandten Peter Fries von Indersdorf, der, wie schon S. 672 Anm. 4 gesagt worden ist, die Instruktion nach Basel mitbrachte. Man mußs dann allerdings annehmen, daſe die Konxilsgesandtschaft nach Siena nicht aus Fries allein, sondern aus mehreren Mit- gliedern bestanden hatte. 4 Das Konxil erfüllte diesen Wunsch des Königs durch die Bulle „ Inter justicie opera “ vom 22 Januar 1433, unsere nr. 396. Deutsche Reichstags-Akten X. 86
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 675 [6] Item postquam regia majestas intravit Tusciam, ipse dominus apostolicus se 11432 circa Dez. 3] cum Florentinis publicis a imperii rebellibus colligavit 1 contra majestatem regiam et terras imperii, et gentes ecclesie ante Lucam contra dominum nostrum b regem vene- runt 2 et hucusque semper c, ubi potuerunt, territoria Senensium et alia d imperii e loca offenderunt, et adhuc hodie procurantur omnia, que excogitari possunt, ad perniciem et destructionem sue majestatis etf imperii. que omnia sua majestas pacienter et volun- tarie suffert amore sacri concilii et sustinebit usque ad g finem h. Anweisung des Königs für nicht gen. Gesandte des Konzils und für Hzg. Wilhelm von Baiern. 20 71 Et i quia majestas regia talia incommoda et pericula propter sacrum concilium sustinet, isti k domini oratores 3 habebunt patres illos hortari et requirere et sic 1 dux Wil- helmus hortetur, ut ipsi hujusmodi constancia fide et sinceritate domini nostrim inspectis honori et dignitati ac statuin ipsius provideant ° 4, prout opportunum fuerit et dominus noster ? de ipsis indubiam gerit fiduciam ", quoniam, si hoc non fieret, dominus noster rex 15 magna incurreret pericula, certificando eos, quod dominus noster rex eosr numquams de- seret usque ad mortem t. et si eis u aliquid contrarium suggereretur v, nullatenus credant. 396. Das Baseler Konzil nimmt K. Sigmund in seinen besonderen Schutz und kassiert alle Prozesse, die vom Papst oder in dessen Namen gegen den König und überhaupt gegen die Anhänger des Konzils, insbesondere den Protektor Hzg. Wilhelm von Baiern ergangen sind oder künftig ergehen werden; es verbietet allen Christen unter An- drohung der Exkommunikation und anderer Strafen, dem Papst oder dessen Beauf- tragten in dieser Hinsicht zu gehorchen. 1433 Januar 22 Basel. 1433 Jan. 22 10 25 30 35 40 Paus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1490 fol. 26 ab cop. membr. coaeva, vom Konxilsnotar Michael Galteri mit dem Original verglichen. Uberschrift Nona sessio de susceptione domini Sigismundi imperatoris in protectionem et domini Wilhermi ducis Bavarie et cassacione quorumcunque processuum contra eos etc. Die Worte de susceptione — eos etc. sind mit kleineren Buchstaben und hellerer Tinte geschrieben, dürften aber dennoch vom Schreiber herrühren. L coll. ebenda cod. ms. lat. 1496 fol. 22 ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Nona sessio. Die Vorlagen LMG sind sehr nachlässig geschrieben; wir erwähnen nur einige Varianten. C coll. Kues Hospitalbibl. cod. 272 (früher Jur. can. 56) fol. 38b-39b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sessio nona, in qua concilium recipit imperatorem Sigismundum in sui protectione. M coll. Minchen Staatsbibl. cod. lat. 1250 fol. 319 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sessio nona. Vgl. unter L. W coll. Wien Hofbibl. cod. ms. 5393 fol. 190 ab cop. chart. coaeva. Statt des Datums steht am Schluß die Bemerkung Facta fuit hec sessio die 22 januarii anno domini 1433. lecta et publicata per reverendum patrem et dominum dominum episcopum Cumanum [W Annanum] celebrante reverendissimo domino patriarcha Anthioceno etc. Einige Wort- umstellungen und Flüchtigkeiten sind in unseren Varianten nicht erwähnt. a) C imperii publicis et stait publicis imperii. b) om. C. c) om. HOR. d) A alii. e) C stelll um loca imperii. f) et — majestas om. WOR. g) W in. h) D mortem. i) C Item. k) Cipsi. 1) C add. dominus. m) C regis. n) A statu. o) WOR provideatur. p) C rex. q) AC confidenciam. r) D eis. s) D add. deficiet nec eos. t) WORC add. in prosecucione tam salutiferarum rerum, prout eis sepius scripsit. u) om. D. v) WORC suggeretur. 45 1 Vgl. S. 407 Anm. 3 und die Einleitung xu lit. Ac der folgenden Hauptabteilung. 2 Vgl. S. 355 Anm. I und nr. 264. 3 Hier wird nicht an eine königliche Gesandtschaft 50 nach Basel xu denken sein, sondern an den Konxils- gesandten Peter Fries von Indersdorf, der, wie schon S. 672 Anm. 4 gesagt worden ist, die Instruktion nach Basel mitbrachte. Man mußs dann allerdings annehmen, daſe die Konxilsgesandtschaft nach Siena nicht aus Fries allein, sondern aus mehreren Mit- gliedern bestanden hatte. 4 Das Konxil erfüllte diesen Wunsch des Königs durch die Bulle „ Inter justicie opera “ vom 22 Januar 1433, unsere nr. 396. Deutsche Reichstags-Akten X. 86
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676 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Jan. 22 G coll. Genf Bibl. publ. ms. lat. 26 fol. 22 ab cop. chart. saec. 15 (1480) mit der Uberschrift Nona sessio etc. Vgl. unter L. In Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 57 ab cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. Strozzi 33 fol. 48b-49 a cop. membr. anni 1453. — In Minchen Staatsbibl. cod. lat. 3067a fol. 110 ab cop. chart. saec. 15 mit der Überschrift Sessio nona celebrata in majori ecclesia 5 Basiliensi 12 kal. februarii [Jan. 21] anno domini 1433; irritat processus, si quos Eugenius papa fecit vel fulminaverit in Sigismundum Romanorum regem. Die Worte irritat bis regem sind von einer späteren Hand hinxugefüigt. Im Datum die 19 mensis februarii anno domini 1433 indiccione 11. — Ebenda cod. lat. 4689 fol. 92 b-93 b cop. chart. sacc. 15 mit der Uberschrift Sessio nona celebrata in majori ecclesia Basiliensi die jovis 19 mensis 10 februarii. Im Datum 11 kal. februarii [Jan. 22]. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 65a-66a cop. chart. saec. 15 ohne Datum. — In Rom Bibl. Casanatensis ms. C III 24 fol. 98 ab cop. chart. saec. 15. Schluß und Datum wie in W. — Ebenda Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 218b-219a cop. chart. saec. 15. Im Datum die jovis 22 mensis marcii [der 22 Märx fiel 1433 auf cinen Sonntagh, während in einem auf fol. 218 ab vorangehenden Bericht richtig 22 januarii 1433 angegeben ist. Vgl. Haller, Conc. Bas. 2, 322 Z. 3-15 und Anm. 2. — Außerdem in den vier Segovia-Handschriften in Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40, Rom Vatik. Bibl. codd. Vatic. 4180 und 4182, Wien Hofbibl. cod. ms. 5048. Gedruckt bei Merlin I. Ausg. Tom. II fol. 174b-175a (mit fast derselben Schlußbemerkung 20 wie in W), 2. Ausg. Tom. II fol. 148b-149", 3. Ausg. Tom. II fol. 165 ab; Gratius Tom. II fol. 626b-627a; Crabbe 3, 27-28; Surius I. Ausg. 4, 27-28, 2. Ausg. 4, 240- 241; Binius 4, 30-31; Coll. conc. regia 30, 85-87; Harduin 8, 1144-1145; Lünig, Spicileg. eccles. 1, 694-695; Labbé I. Ausg. 12, 500-501, 2. Ausg. 17, 261-263; Mansi 29, 47-48; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 297-298 (Segovia lib. 4 cap. 8). 25 Benutxt von Aschbach 4, 97-98 und von Hefele, Konxiliengeschichte 7, 526. — Erwähnt von Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 3. 15 Sacrosancta generalis sinodus Basiliensis in spiritu sancto legittime congregata universalem ecclesiam representans ad perpetuam rei memoriam. inter justicie opera nil justius nilque dignius esse constat, quam eos, qui pro universalis ecclesie utilitate so sollicitudinis studia b utilesque labores impendunt, ipsius ecclesie munire presidiis ad- versus ea presertim incomoda, que in eos c pro impensis ecclesie dei obsequiis moliun- tur. cum itaque carissimus ecclesie d filius et ejusdem fidelissimus advocatus Sigismun- dus Romanorum Ungarie Boemie etc. rexe pro universalis ecclesie utilitate hujus sacri concilii generalis ipsam representantis protectionem in se suscipiens ipsique constanter 35 adherens sue laudabilis sollicitudinis studiis virtuosisque laboribus tam cum domino Eugenio papa quarto, ut attemptatam dissolucionem ipsius concilii revocando ipsi concilio adhereret, quam eciam cum Christianitatis principibus et f prelatis dominisque et commu- nitatibus ipsius sacri concilii favorem et augmentum studuerit et studeat multipharie promovere, idcirco digne gratitudinis vicem rependens hec sancta sinodus eundem sub 40 specialis sue protectionis munimine suscipit necnon quoscunque processus, eciam priva- cionem regnorum provinciarum dominiorum honorum et quarumlibet dignitatum forsan continentes, contra prefatum Romanorum regem factos aut eciam sub censuris et penis ecclesiasticis aut aliis quibuscunque per ipsum dominum Eugenium papam aut alium ejus nomine prolatos g vel imposterum quovis modo faciendos aut eciam proferendos 45 auctoritate omnipotentis dei cassat irritat et anullat ac, si de cetero attemptentur fieri, nunc pro tunc cassos et nullos esse decernit ac nullius existere roboris vel momenti. universis autem Christi fidelibus eciam sub pena late sentencie excommunicacionis et privacionis dignitatis cujuslibet ecclesiastice vel mundane interdicit, ne quispiam ipsi domino h Eugenio pape i aut alteri ejus nomine circa processus hujusmodi factos vel fien- 50 dos aut eorum execucionem quovis modo obedire vel parere presumat, quin immo pre- fato regi quilibet obediat et parere teneatur, sicut prius de jure tenebatur, ac si dicti a) W nisi. b) LW studio. c) LIV eis. d) C wiederholt ecclesie e) om. W; L add. illustris. 1) om. W. g) M prelatos ; 6 prelatos korr. aus prolatos h) om. LMW. i) om. LMW.
676 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Jan. 22 G coll. Genf Bibl. publ. ms. lat. 26 fol. 22 ab cop. chart. saec. 15 (1480) mit der Uberschrift Nona sessio etc. Vgl. unter L. In Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 57 ab cop. chart. saec. 15. — Ebenda cod. Strozzi 33 fol. 48b-49 a cop. membr. anni 1453. — In Minchen Staatsbibl. cod. lat. 3067a fol. 110 ab cop. chart. saec. 15 mit der Überschrift Sessio nona celebrata in majori ecclesia 5 Basiliensi 12 kal. februarii [Jan. 21] anno domini 1433; irritat processus, si quos Eugenius papa fecit vel fulminaverit in Sigismundum Romanorum regem. Die Worte irritat bis regem sind von einer späteren Hand hinxugefüigt. Im Datum die 19 mensis februarii anno domini 1433 indiccione 11. — Ebenda cod. lat. 4689 fol. 92 b-93 b cop. chart. sacc. 15 mit der Uberschrift Sessio nona celebrata in majori ecclesia Basiliensi die jovis 19 mensis 10 februarii. Im Datum 11 kal. februarii [Jan. 22]. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 65a-66a cop. chart. saec. 15 ohne Datum. — In Rom Bibl. Casanatensis ms. C III 24 fol. 98 ab cop. chart. saec. 15. Schluß und Datum wie in W. — Ebenda Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 218b-219a cop. chart. saec. 15. Im Datum die jovis 22 mensis marcii [der 22 Märx fiel 1433 auf cinen Sonntagh, während in einem auf fol. 218 ab vorangehenden Bericht richtig 22 januarii 1433 angegeben ist. Vgl. Haller, Conc. Bas. 2, 322 Z. 3-15 und Anm. 2. — Außerdem in den vier Segovia-Handschriften in Basel Univ.-Bibl. ms. A III 40, Rom Vatik. Bibl. codd. Vatic. 4180 und 4182, Wien Hofbibl. cod. ms. 5048. Gedruckt bei Merlin I. Ausg. Tom. II fol. 174b-175a (mit fast derselben Schlußbemerkung 20 wie in W), 2. Ausg. Tom. II fol. 148b-149", 3. Ausg. Tom. II fol. 165 ab; Gratius Tom. II fol. 626b-627a; Crabbe 3, 27-28; Surius I. Ausg. 4, 27-28, 2. Ausg. 4, 240- 241; Binius 4, 30-31; Coll. conc. regia 30, 85-87; Harduin 8, 1144-1145; Lünig, Spicileg. eccles. 1, 694-695; Labbé I. Ausg. 12, 500-501, 2. Ausg. 17, 261-263; Mansi 29, 47-48; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 297-298 (Segovia lib. 4 cap. 8). 25 Benutxt von Aschbach 4, 97-98 und von Hefele, Konxiliengeschichte 7, 526. — Erwähnt von Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 3. 15 Sacrosancta generalis sinodus Basiliensis in spiritu sancto legittime congregata universalem ecclesiam representans ad perpetuam rei memoriam. inter justicie opera nil justius nilque dignius esse constat, quam eos, qui pro universalis ecclesie utilitate so sollicitudinis studia b utilesque labores impendunt, ipsius ecclesie munire presidiis ad- versus ea presertim incomoda, que in eos c pro impensis ecclesie dei obsequiis moliun- tur. cum itaque carissimus ecclesie d filius et ejusdem fidelissimus advocatus Sigismun- dus Romanorum Ungarie Boemie etc. rexe pro universalis ecclesie utilitate hujus sacri concilii generalis ipsam representantis protectionem in se suscipiens ipsique constanter 35 adherens sue laudabilis sollicitudinis studiis virtuosisque laboribus tam cum domino Eugenio papa quarto, ut attemptatam dissolucionem ipsius concilii revocando ipsi concilio adhereret, quam eciam cum Christianitatis principibus et f prelatis dominisque et commu- nitatibus ipsius sacri concilii favorem et augmentum studuerit et studeat multipharie promovere, idcirco digne gratitudinis vicem rependens hec sancta sinodus eundem sub 40 specialis sue protectionis munimine suscipit necnon quoscunque processus, eciam priva- cionem regnorum provinciarum dominiorum honorum et quarumlibet dignitatum forsan continentes, contra prefatum Romanorum regem factos aut eciam sub censuris et penis ecclesiasticis aut aliis quibuscunque per ipsum dominum Eugenium papam aut alium ejus nomine prolatos g vel imposterum quovis modo faciendos aut eciam proferendos 45 auctoritate omnipotentis dei cassat irritat et anullat ac, si de cetero attemptentur fieri, nunc pro tunc cassos et nullos esse decernit ac nullius existere roboris vel momenti. universis autem Christi fidelibus eciam sub pena late sentencie excommunicacionis et privacionis dignitatis cujuslibet ecclesiastice vel mundane interdicit, ne quispiam ipsi domino h Eugenio pape i aut alteri ejus nomine circa processus hujusmodi factos vel fien- 50 dos aut eorum execucionem quovis modo obedire vel parere presumat, quin immo pre- fato regi quilibet obediat et parere teneatur, sicut prius de jure tenebatur, ac si dicti a) W nisi. b) LW studio. c) LIV eis. d) C wiederholt ecclesie e) om. W; L add. illustris. 1) om. W. g) M prelatos ; 6 prelatos korr. aus prolatos h) om. LMW. i) om. LMW.
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 677 processus nunquam emanassent vel eciam emanarent. et a insuper pari modo quoslibet processus per prefatum dominum Eugenium papam aut alium ejus nomine contra quas- libet alias personas, cujusvis status gradus preeminencie et honoris extiterint, eciam si regali reginali ducali aut alia quavis prefulgeant dignitate, et presertim contra dilectum 5 ecclesie filium nobilem virum Wilhelmum ducem Bavarie hujus sacri concilii nomine prefati regis Romanorum protectorem, necnon civitates universitates quarumeunque civi- tatum et terrarum et maxime Romane ecclesie mediate vel inmediate subjectas, vicarios quoque rectores gencium armigerorum capitaneos officiales et singulares personas earun- dem huic sancte sinodo adherentes factos b prolatos vel imposterum faciendos aut pro- 10 ferendos, eciam contra similes personas civitates et universitates, que in futurum adhere- bunt, postquam adheserint c, hec sancta sinodus cassat irritat et annullat et, si in fu- turum fieri attemptentur, nunc pro tunc cassos et nullos esse decernit ac nullius existere roboris vel momenti. universis quoque Christi fidelibus eciam sub simili pena late sentencie excommunicacionis et privacionis dignitatis cujuslibet ecclesiastice vel mundane 15 interdicit, ne quispiam ipsi domino Eugenio pape aut alteri ejus nomine eirca processus hujusmodi factos vel fiendos d aut eorum execucioni e quovis modo obedire vel parere datum g in sessione publicah ejusdem i sancte sinodi celebrata in ma- presumat f. jori k ecclesia Basiliensi! diem 22 mensis januarii anno n domini ° millesimo quadringen- tesimo tricesimo tercio. 1433 Jan. 22 1433 Jan. 22 25 20 397. Das Baseler Konzil an K. Sigmund: dankt ihm für die Erklärung seiner Adhärenz 1; erklärt ihm und der ganzen Welt, daß es fest entschlossen sei, der vom Papst ver- fügten, im Widerspruch mit den Dekreten des Konstanzer und des gegenwärtigen Baseler Konzils stehenden Auflösung wie bisher so auch künftig nicht Folge zu geben, sondern fortzutagen und sich eifrig den heiligen Aufgaben zu widmen, zu 1433 Januar 30 [Basel]. deren Lösung es versammelt sei. 1433 Jun. 30 30 35 Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 147a cop. chart. coacva mit der Uberschrift Littera missa per concilium domino Romanorum regi decreta in congregacione generali die veneris 30 januarii 1433 2. Datum ut supra, d. i. wie in der Uberschrift. In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 243b cop. chart. coaeva. Uberschrift und Datum lauten wie in der Pariser Vorlage; nur ist in der ersteren irrtümlich die veneris 29 januarii gesagt. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 203 ab cop. chart. saec. 15 mit der Uber- schrift Sequitur copia littere concilii Basiliensis ad supra notatam literam Sigismundi etc. [d. i. auf unsere nr. 394]. Datum 30 die januarii 1433. Gedruckt bei Martène 8, 532-533 aus der Abschrift in Douai, also mit dem falschen Datum des 29 Januar 1433. Dieses Datum haben auch Mansi, Aschbach und Hefele. — Ferner bei Mansi 30, 490 und Mansi, Suppl. 4, 679. Erwähnt von Aschbach 4, 99 und Hefele, Konxiliengeschichte 7, 526. 40 398. K. Sigmund bevollmächtigt Hrg. Wilhelm von Baiern und Bf. Johannes von Chur, in seinem Namen an den Verhandlungen des Baseler Konzils teilzunchmen, und gelobt, alles zu ratifizieren, was beide oder einer von ihnen in seinem Namen vollziehen 1433 Februar 1 Siena. werden. 1433 Febr. I 45 a) in C beginnt hier ein neuer Abschnitt mit der Uberschrift In eadem sessione concilium cassat processus contra ducem Wilhelmum protectorem concilii et alios adherentes concilio. b) CMWG add. et; L add. vel. c) W adheserunt. d) W faciendos. e) CMW execucionem. f) W add. etc. si ita hec vobis placent [W placet], patres, dicite. g) C add. Basilee. h) om. L. i) ejusdem — celebrata om. C. k) CMl stellen um ecclesia ma- jori. I) M Basilee; C add. solemniter celebrata. m) CLM 11 kalendas februarii statt die — januarii. n) CL add. a nativitate. o) om. M. 1 Vgl. nr. 394. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 331 Z. 13-14. 86.*)
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 677 processus nunquam emanassent vel eciam emanarent. et a insuper pari modo quoslibet processus per prefatum dominum Eugenium papam aut alium ejus nomine contra quas- libet alias personas, cujusvis status gradus preeminencie et honoris extiterint, eciam si regali reginali ducali aut alia quavis prefulgeant dignitate, et presertim contra dilectum 5 ecclesie filium nobilem virum Wilhelmum ducem Bavarie hujus sacri concilii nomine prefati regis Romanorum protectorem, necnon civitates universitates quarumeunque civi- tatum et terrarum et maxime Romane ecclesie mediate vel inmediate subjectas, vicarios quoque rectores gencium armigerorum capitaneos officiales et singulares personas earun- dem huic sancte sinodo adherentes factos b prolatos vel imposterum faciendos aut pro- 10 ferendos, eciam contra similes personas civitates et universitates, que in futurum adhere- bunt, postquam adheserint c, hec sancta sinodus cassat irritat et annullat et, si in fu- turum fieri attemptentur, nunc pro tunc cassos et nullos esse decernit ac nullius existere roboris vel momenti. universis quoque Christi fidelibus eciam sub simili pena late sentencie excommunicacionis et privacionis dignitatis cujuslibet ecclesiastice vel mundane 15 interdicit, ne quispiam ipsi domino Eugenio pape aut alteri ejus nomine eirca processus hujusmodi factos vel fiendos d aut eorum execucioni e quovis modo obedire vel parere datum g in sessione publicah ejusdem i sancte sinodi celebrata in ma- presumat f. jori k ecclesia Basiliensi! diem 22 mensis januarii anno n domini ° millesimo quadringen- tesimo tricesimo tercio. 1433 Jan. 22 1433 Jan. 22 25 20 397. Das Baseler Konzil an K. Sigmund: dankt ihm für die Erklärung seiner Adhärenz 1; erklärt ihm und der ganzen Welt, daß es fest entschlossen sei, der vom Papst ver- fügten, im Widerspruch mit den Dekreten des Konstanzer und des gegenwärtigen Baseler Konzils stehenden Auflösung wie bisher so auch künftig nicht Folge zu geben, sondern fortzutagen und sich eifrig den heiligen Aufgaben zu widmen, zu 1433 Januar 30 [Basel]. deren Lösung es versammelt sei. 1433 Jun. 30 30 35 Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 147a cop. chart. coacva mit der Uberschrift Littera missa per concilium domino Romanorum regi decreta in congregacione generali die veneris 30 januarii 1433 2. Datum ut supra, d. i. wie in der Uberschrift. In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 243b cop. chart. coaeva. Uberschrift und Datum lauten wie in der Pariser Vorlage; nur ist in der ersteren irrtümlich die veneris 29 januarii gesagt. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 203 ab cop. chart. saec. 15 mit der Uber- schrift Sequitur copia littere concilii Basiliensis ad supra notatam literam Sigismundi etc. [d. i. auf unsere nr. 394]. Datum 30 die januarii 1433. Gedruckt bei Martène 8, 532-533 aus der Abschrift in Douai, also mit dem falschen Datum des 29 Januar 1433. Dieses Datum haben auch Mansi, Aschbach und Hefele. — Ferner bei Mansi 30, 490 und Mansi, Suppl. 4, 679. Erwähnt von Aschbach 4, 99 und Hefele, Konxiliengeschichte 7, 526. 40 398. K. Sigmund bevollmächtigt Hrg. Wilhelm von Baiern und Bf. Johannes von Chur, in seinem Namen an den Verhandlungen des Baseler Konzils teilzunchmen, und gelobt, alles zu ratifizieren, was beide oder einer von ihnen in seinem Namen vollziehen 1433 Februar 1 Siena. werden. 1433 Febr. I 45 a) in C beginnt hier ein neuer Abschnitt mit der Uberschrift In eadem sessione concilium cassat processus contra ducem Wilhelmum protectorem concilii et alios adherentes concilio. b) CMWG add. et; L add. vel. c) W adheserunt. d) W faciendos. e) CMW execucionem. f) W add. etc. si ita hec vobis placent [W placet], patres, dicite. g) C add. Basilee. h) om. L. i) ejusdem — celebrata om. C. k) CMl stellen um ecclesia ma- jori. I) M Basilee; C add. solemniter celebrata. m) CLM 11 kalendas februarii statt die — januarii. n) CL add. a nativitate. o) om. M. 1 Vgl. nr. 394. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 331 Z. 13-14. 86.*)
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678 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Febr. I A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 155 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Alia facultas [im Cod. geht die Vollmacht vom 3 Dexember 1432, unsere nr. 357, vorher data per ipsum dominum Romanorum regem supradictis duci et episcopo Curiensi ad tractandum et cetera faciendum in sacro Basiliensi concilio. coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 199b-200 a cop. chart. coaeva. Titel und 5 Beglaubigungsformel sind in der üblichen Weise gekürxt xu Sigismundus etc. und presen- cium etc. majestatis. Datum Senis die prima februarii anno etc. 33. Unter dem Text steht Rex. Petrus Kalde; links von dieser Unterschrift ist vom Schreiber bemerkt Duplicata est. F coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 67b-68a cop. membr. anni 1453 mit der Uberschrift Procuratorium regis Romanorum datum Wilhelmo duci Bavarie et Johanni 10 episcopo Curiensi ad disponendum tractandum et alia peragendum nomine ipsius regis in sacro concilio Basiliensi. Offenbare Fehler des Abschreibers haben wir nicht notiert. In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 147 ab cop. chart. saec. 15. Uberschrift wie in F. Regest bei Altmann nr. 9356. W Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper a augustus ac Hungarie Boemie 15 Dalmacie Croacie etc. rex. ad noticiam universorum tenore presencium volumus pervenire, quod preclaras virtutes sufficientem industriam et integerrimam fidem illustris principis Wilhelmi comitis palatini Reni et ducis Bavarie, avunculi et locumtenentis nostri b caris- simi, ac venerabilis Johannis episcopi Curiensis principis, consiliariorum nostrorum sincere dilectorum, multimode dudum experti et de ipsis omni ex parte latissime confidentes 20 eosdem velut consiliarios nostros de latere nostro sumptos in solidum ex certa nostra sciencia omnibus melioribus modo via jure causa et forma, quibus melius et efficacius possumus et valemus, citra c tamen revocacionem potestatis alias 1 per nos prefato Wil- helmo super locumtenencia " in sacro Basiliensi concilio concesse e ac procuratorum no- strorum predictorum in aliis causis in ipso sacro concilio 2, fecimus constituimus et 25 ordinavimus ac facimus constituimus et vigore presencium ordinamus nostros veros certos et indubitatos oratores et solennes ambassiatores procuratores actores factores et nego- ciorumf gestores et quitquid magis ac 8 melius dici censeri et esse potest, ita quod, quitquid unus ipsorumh inceperit, alter ipsorum prosequi valeat et finire, dantes et concedentes eisdem non per errorem aut improvide, sed animo plene i ac mature deli- 30 berato et ex certa sciencia plenam potestatem et k omnimodam auctoritatem ad standum et comparendum pro nobis et regnis nostris ac nomine et loco nostris 1 in sacro Basi- liensi concilio generalim eidemque interessendum et vices nostras supplendum, vota eciam nostra pro nobis et nomine nostro in ipso Basiliensi concilio, in sessionibus et deliberacionibus publicis et aliis tam super extirpacione heresum et sectarum quarum- 35 cumquen, super reformacione morum in utroque statu, quam eciam super procuranda pace inter reges regna et principes quoscumque communitates et alias personas Christiane religionis, quantum ab alto concessum fuerit, proferendum ° necnon super quibuscum- que aliis rem publicam Christianam concernentibus, eciam ? personas 1 particulares, et quibuscumque aliis negociis et materiis in dicto Basiliensi sacro concilio ventilandis r 40 et tractandisr, prout ad nos spectare quomodolibet dignoscitur et pertinere debebit, tractandum sedendum proponendum deliberandum consulendum consensum prestandum dissenciendum jurandum et mandata per ipsum sacrum Basiliense concilium et s decreta facta et fienda recipiendum acceptandum observandum et eis obediendum et parendum eorumque dominorum et patrum ipsum sacrum concilium celebrancium oppinionibus et 45 a) F om. semper — rex, add. etc. b) W nostrum. c) citra — sacro concilio om. W. d) em.; AWF locum- tenencie. e) om. AF. f) F add. suorum. g) F aut. h) W eorum. i) W pleno. k) et omnimodam auctori- tatem om. F. 1) W nostro. m) generali — concilio om. F. n) W quorumcunque. o) om. AF. p) Fet. q) W stelll um particulares personas. r) em.; AW ventilandum besw. tractandum ; F ventiland und tractand mit Abkürzungshaken am oberen Schaft des d. s) Wac 50 1 2 Am II Oktober 1431 (nr. 109). Mit diesem Prokuratorium ist das vom 3 De- xember 1432 gemeint. Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 357 unter M.
678 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Febr. I A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 155 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Alia facultas [im Cod. geht die Vollmacht vom 3 Dexember 1432, unsere nr. 357, vorher data per ipsum dominum Romanorum regem supradictis duci et episcopo Curiensi ad tractandum et cetera faciendum in sacro Basiliensi concilio. coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 199b-200 a cop. chart. coaeva. Titel und 5 Beglaubigungsformel sind in der üblichen Weise gekürxt xu Sigismundus etc. und presen- cium etc. majestatis. Datum Senis die prima februarii anno etc. 33. Unter dem Text steht Rex. Petrus Kalde; links von dieser Unterschrift ist vom Schreiber bemerkt Duplicata est. F coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 67b-68a cop. membr. anni 1453 mit der Uberschrift Procuratorium regis Romanorum datum Wilhelmo duci Bavarie et Johanni 10 episcopo Curiensi ad disponendum tractandum et alia peragendum nomine ipsius regis in sacro concilio Basiliensi. Offenbare Fehler des Abschreibers haben wir nicht notiert. In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 147 ab cop. chart. saec. 15. Uberschrift wie in F. Regest bei Altmann nr. 9356. W Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper a augustus ac Hungarie Boemie 15 Dalmacie Croacie etc. rex. ad noticiam universorum tenore presencium volumus pervenire, quod preclaras virtutes sufficientem industriam et integerrimam fidem illustris principis Wilhelmi comitis palatini Reni et ducis Bavarie, avunculi et locumtenentis nostri b caris- simi, ac venerabilis Johannis episcopi Curiensis principis, consiliariorum nostrorum sincere dilectorum, multimode dudum experti et de ipsis omni ex parte latissime confidentes 20 eosdem velut consiliarios nostros de latere nostro sumptos in solidum ex certa nostra sciencia omnibus melioribus modo via jure causa et forma, quibus melius et efficacius possumus et valemus, citra c tamen revocacionem potestatis alias 1 per nos prefato Wil- helmo super locumtenencia " in sacro Basiliensi concilio concesse e ac procuratorum no- strorum predictorum in aliis causis in ipso sacro concilio 2, fecimus constituimus et 25 ordinavimus ac facimus constituimus et vigore presencium ordinamus nostros veros certos et indubitatos oratores et solennes ambassiatores procuratores actores factores et nego- ciorumf gestores et quitquid magis ac 8 melius dici censeri et esse potest, ita quod, quitquid unus ipsorumh inceperit, alter ipsorum prosequi valeat et finire, dantes et concedentes eisdem non per errorem aut improvide, sed animo plene i ac mature deli- 30 berato et ex certa sciencia plenam potestatem et k omnimodam auctoritatem ad standum et comparendum pro nobis et regnis nostris ac nomine et loco nostris 1 in sacro Basi- liensi concilio generalim eidemque interessendum et vices nostras supplendum, vota eciam nostra pro nobis et nomine nostro in ipso Basiliensi concilio, in sessionibus et deliberacionibus publicis et aliis tam super extirpacione heresum et sectarum quarum- 35 cumquen, super reformacione morum in utroque statu, quam eciam super procuranda pace inter reges regna et principes quoscumque communitates et alias personas Christiane religionis, quantum ab alto concessum fuerit, proferendum ° necnon super quibuscum- que aliis rem publicam Christianam concernentibus, eciam ? personas 1 particulares, et quibuscumque aliis negociis et materiis in dicto Basiliensi sacro concilio ventilandis r 40 et tractandisr, prout ad nos spectare quomodolibet dignoscitur et pertinere debebit, tractandum sedendum proponendum deliberandum consulendum consensum prestandum dissenciendum jurandum et mandata per ipsum sacrum Basiliense concilium et s decreta facta et fienda recipiendum acceptandum observandum et eis obediendum et parendum eorumque dominorum et patrum ipsum sacrum concilium celebrancium oppinionibus et 45 a) F om. semper — rex, add. etc. b) W nostrum. c) citra — sacro concilio om. W. d) em.; AWF locum- tenencie. e) om. AF. f) F add. suorum. g) F aut. h) W eorum. i) W pleno. k) et omnimodam auctori- tatem om. F. 1) W nostro. m) generali — concilio om. F. n) W quorumcunque. o) om. AF. p) Fet. q) W stelll um particulares personas. r) em.; AW ventilandum besw. tractandum ; F ventiland und tractand mit Abkürzungshaken am oberen Schaft des d. s) Wac 50 1 2 Am II Oktober 1431 (nr. 109). Mit diesem Prokuratorium ist das vom 3 De- xember 1432 gemeint. Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 357 unter M.
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1453 nr. 394-415. conclusionibus , quantum dietis nostris procuratoribus juste et racionabiliter se inniti videbuntur equitati, standum ‘et acquiescendum et generaliter ommia alia et singula in 679 dieto sacro generali Basiliensi concilio agendum faciendum dicendum gerendum et pro- curandum, que nos ipsi faceremus et facere possemus, si presentes in eodem sacro con- ścilio personaliter interessemus, et quecumque alia, que necessaria fuerint seu eciam quomodolibet opportuna, eciam si talia sint, que mandatum exigant magis speciale, de quo plene de verbo ad verbum in presenti mandato et procuratorio nostro opporteret feri mencionem, supplentes " nichilominus de plenitudine Romane regie potestatis omnes deffectus juris, si qui in premissis aut aliquo premissorum viderentur commissi, ac eciam 10 legis , eujus pretextu tales possent obstare defectus, eisdem quoad ? presens nostrum procuratorium de certa sciencia derogando. promittimus eciam verbo nostro * regio tenore presencium ratum © nostro et sacri imperii ac regnorum nostrorum nomine nos perpetuo habituros atque gratum omne id et quitquid per supradictos nostros ambassiatores f et procuratores aut alterum ipsorum, alio eorum forsitan absente, actum factum dictum 16 gestum procuratumve fuerit in premissis aut aliquo 5 premissorum. nostre majestatis sigillo testimonio litterarum. presencium sub datum Senis anno domini 1433 die prima februarii regnorum nostrorum anno Hungarie eto." 46 Romanorum 23 et Boemie 13. 399. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern !: beglaubigt Bf. Johann von Chur, den er mitsamt dem Herzog zu seinem Prokurator im Konzil ernannt und mit Auf- 20 trůgen am jenen versehen habe. 1483 Februar 2 Siena. Aus München Heiehs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 274 orig. chart. lit. clausa, e. sig. in v. impr. partim. deperd. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Baierische Vermerk Senis. Regest bei Altmann mr. 9357. — Erwëhnt in RTA. 11, 30 Anm. 1. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen tziten 25 merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und first. wir senden yetzund in das heilig con- cilium zu Basel den erwirdigen Johannsen bischoff zu Cur, unsern fürsten ambasiatoren rate und lieben andechtigen, und haben in mitsambt deiner liebe in dem heiligen con- cilio zu unserm procuratorn gemacht? und haben im ouch bevolhen, unsere sache so meynung und begerung an dein lieb zu bringen. so begeren wir von derselben deiner liebe mit fleib, was dir also zu disem mal derselb Johann bischoff von Chür von unsern wegen sagen und ertzelen wirdet, das du im des genezlich als uns selber gelaubest und dorynne tust und dich bewisest, als wir dann des ein gancz untzweyfellich i git zu- versicht zu deiner liebe haben. geben zu Senis in Tuschcani an unser lieben frawen 3 tag purificacionis unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Römischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalez- graven bey Rein und hertzogen in Beyrn ete. Ad mandatum domini regis Petrus Kalde. unserm stathalter und lieben oheim und fürsten. 40 a) W exigunt. b) W supplicantes. 40 procuratores et ambasiatores. 1 Am 2 Februar beglaubigie K. Sigmund auch beäm Baseler Konxil venerabilem Johannem episcopum Curiensem principem ambassiatorem consiliarium et 45 procuratorem nostrum devotum dilectum de intencione et voluntate nostris vestris reverendissimis pater- nitatibus referendis sufficienter instructum; dat. Senis die secunda februarii Hung. 46 Rom. 23 Boh. 13. (Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 15 626 c) om. W. g) W aliguorum. d) W om. nostro; F om. nostro regio. ©) om. F. 4) W stellt №) om. P. i) em.; orig. untzeyfellich. fol. 155 cop. chart. coaeva mit der Überschrift Alia littera credencialis ipsius domini Romanorum regis presentata concilio per episcopum Curiensem et lecta in congregacione generali die martis 24 marcii 433; erwähnt von Segovia Kb. 4 cap. 19 a. a. O. 2, 340.) Vgl. auch. Haller a. a. O. 2, 873 Z. 27-37. ? Vgl. nr. 398. 1483 Febr. 1 1488 Febr. 1 1488 Febr. 2 1488 Febr. 2
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1453 nr. 394-415. conclusionibus , quantum dietis nostris procuratoribus juste et racionabiliter se inniti videbuntur equitati, standum ‘et acquiescendum et generaliter ommia alia et singula in 679 dieto sacro generali Basiliensi concilio agendum faciendum dicendum gerendum et pro- curandum, que nos ipsi faceremus et facere possemus, si presentes in eodem sacro con- ścilio personaliter interessemus, et quecumque alia, que necessaria fuerint seu eciam quomodolibet opportuna, eciam si talia sint, que mandatum exigant magis speciale, de quo plene de verbo ad verbum in presenti mandato et procuratorio nostro opporteret feri mencionem, supplentes " nichilominus de plenitudine Romane regie potestatis omnes deffectus juris, si qui in premissis aut aliquo premissorum viderentur commissi, ac eciam 10 legis , eujus pretextu tales possent obstare defectus, eisdem quoad ? presens nostrum procuratorium de certa sciencia derogando. promittimus eciam verbo nostro * regio tenore presencium ratum © nostro et sacri imperii ac regnorum nostrorum nomine nos perpetuo habituros atque gratum omne id et quitquid per supradictos nostros ambassiatores f et procuratores aut alterum ipsorum, alio eorum forsitan absente, actum factum dictum 16 gestum procuratumve fuerit in premissis aut aliquo 5 premissorum. nostre majestatis sigillo testimonio litterarum. presencium sub datum Senis anno domini 1433 die prima februarii regnorum nostrorum anno Hungarie eto." 46 Romanorum 23 et Boemie 13. 399. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern !: beglaubigt Bf. Johann von Chur, den er mitsamt dem Herzog zu seinem Prokurator im Konzil ernannt und mit Auf- 20 trůgen am jenen versehen habe. 1483 Februar 2 Siena. Aus München Heiehs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 274 orig. chart. lit. clausa, e. sig. in v. impr. partim. deperd. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Baierische Vermerk Senis. Regest bei Altmann mr. 9357. — Erwëhnt in RTA. 11, 30 Anm. 1. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen tziten 25 merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und first. wir senden yetzund in das heilig con- cilium zu Basel den erwirdigen Johannsen bischoff zu Cur, unsern fürsten ambasiatoren rate und lieben andechtigen, und haben in mitsambt deiner liebe in dem heiligen con- cilio zu unserm procuratorn gemacht? und haben im ouch bevolhen, unsere sache so meynung und begerung an dein lieb zu bringen. so begeren wir von derselben deiner liebe mit fleib, was dir also zu disem mal derselb Johann bischoff von Chür von unsern wegen sagen und ertzelen wirdet, das du im des genezlich als uns selber gelaubest und dorynne tust und dich bewisest, als wir dann des ein gancz untzweyfellich i git zu- versicht zu deiner liebe haben. geben zu Senis in Tuschcani an unser lieben frawen 3 tag purificacionis unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Römischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalez- graven bey Rein und hertzogen in Beyrn ete. Ad mandatum domini regis Petrus Kalde. unserm stathalter und lieben oheim und fürsten. 40 a) W exigunt. b) W supplicantes. 40 procuratores et ambasiatores. 1 Am 2 Februar beglaubigie K. Sigmund auch beäm Baseler Konxil venerabilem Johannem episcopum Curiensem principem ambassiatorem consiliarium et 45 procuratorem nostrum devotum dilectum de intencione et voluntate nostris vestris reverendissimis pater- nitatibus referendis sufficienter instructum; dat. Senis die secunda februarii Hung. 46 Rom. 23 Boh. 13. (Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 15 626 c) om. W. g) W aliguorum. d) W om. nostro; F om. nostro regio. ©) om. F. 4) W stellt №) om. P. i) em.; orig. untzeyfellich. fol. 155 cop. chart. coaeva mit der Überschrift Alia littera credencialis ipsius domini Romanorum regis presentata concilio per episcopum Curiensem et lecta in congregacione generali die martis 24 marcii 433; erwähnt von Segovia Kb. 4 cap. 19 a. a. O. 2, 340.) Vgl. auch. Haller a. a. O. 2, 873 Z. 27-37. ? Vgl. nr. 398. 1483 Febr. 1 1488 Febr. 1 1488 Febr. 2 1488 Febr. 2
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1433 Febr. 2 680 400. Hzg. Wilhelm von Baiern an K. Sigmund: schreibt, daß das Konzil in einer Session alle Prozesse gegen den König für nichtig erklärt habe und daß seine und des Konzils Gesandtschaft an die Kurfürsten, die diese um Unterstützung des Königs bitten solle, noch nicht zurück sei; berichtet über Stand und Aussichten der Verhand- lungen des Konzils mit den Böhmischen Gesandten. 1433 Februar 2 f Basel]. Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 275ab conc. chart. Die Adresse sicht unter dem in Variante c erwähnten Nachtrage. Benutxt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 559. Allerdurichleuchtiger kunig etc. als ewer kunglich gnad ewern brief 1 dem heiligen concili geben und geschickt habt " und wie ir mir bei pruder Petern von Unders- 10 torff etlich artikl 2 zugesandt und empfolhen, darauf mit dem concili ze reden und in aigenlich zü erzeln, was ewer gnad von dez concilii wegen getan geliden und aus- geslagen hab etc., das hab ich alles nach dem allerpesten gehandelt und in die und ander ewer notdurft gar vleissiglich furbracht 3. die haben sich darauf bedacht und in ainer session offenlich beslossen und geoffenwart, das niemant, welichs stands oder wesens 15 der ie ist, der wider ewer kunglich gnad dhainerlai anfahen, ez war mit abseczûng pannen oder anderm procediren wolt, das das vernichtet sein sol und kraftlos etc., als dann ewer gnad solichs aigenlich und pas in den briefen 4 ewern gnaden darumb ge- macht und zugeschickt wol vernemen wirdet. dann, gnadiger herr, als ich ewern gnaden am nachsten geschriben hab 5, wie das heilig concili und ich unser potschaft 20 hinab zu den kurfursten getan hetten als von der hilf wegen etc., sol ewer gnad wissen, das uns diselb potschaft noch nicht herwider komen ist. sopald die kumbt b, was uns dann auf unser begerung geantwort wirdet, wil ich ewern gnaden an verzihen ver- kûnden. dann von der Pehem wegen sol ewer gnad wissen, das si die vier artikl, darumb si in irrung sind, nu dem heiligen concili ganz furgelegt und wol 14 tag daran 25 erzelt haben 6. darauf in nû das heilig concili widerumb antworten wirdet, also das ich hoff, si werden gar lauter empfinden und underweist, das si geirret und unrecht getan haben. dann, gnadiger herr, das heilig concili und auch ich haben gute hoffnung und trost, in den sachen werd etwas guts geschehen, und sunderlich seid si nû inne worden sind, das ewer kunglich gnad solichen genadigen gutlichen und genugsamen gwalt" 3o heraus geschickt hat auf mich. und wiewol ich nû solicher grosser sach ze ring und laider nicht wirdig bin, so sol doch ewer kunglich gnad an zweifl ganzlich gelauben, das ich das nach rat der ewern, zu den ich dann von ewern gnaden wegen gelauben und ganz getrauen gehaben mag, mit der hilf gotes zu dem pesten nach gelegenheit der sach also handeln wil, das ich hoff, ez werde ewerr kunglichen gnaden von mir ein� 35 feltigen wolgevellig. und ° was ich in den oder andern sachen ewern kunglichen gnaden zu lieb eren und nûtz imer getun kan oder mag, darin wil ich mein leib noch gut nimer versparn, so verre dann das an kraft und vermugen imer geraichen kan oder mag. und ich empfilch mich ewern kunglichen gnaden als ewer undertaniger und ge- horsamer furst. es soll auch ewer gnad wissen, das aus dem kungrich zu Beheim 10 von den, die ez mit ewern kunglichen gnaden haltent, noch niemant hie ist dann herr a) in Konzept folgt durchstrichen bei dem concili zu beleiben und kein taiding wider das concili ze tun oder an- zefahen. b) oder kombt? c) die Worte und — gehorsamer furst sind vom Schreiber nachgetragen. nr. 394. 2 nr. 395. 3 Dies war in der Generalkongregation des Kon- xils vom 20 Januar 1433 geschehen. Vgl. S. 626. 4 nr. 396. Vgl. auch S. 627. 5 Diesen Brief können wir nicht vorlegen. Der gemeinsame Gesandte des Konzils und Hrg. Wilhelms an die Kurfürsten war der Regensburger Dompropst 45 Friedrich von Parsberg. Vgl. die Einleitung xur übernächsten Hauptabteilung. 6 Vgl. nr. 352. nr. 357 Vorlage M.
1433 Febr. 2 680 400. Hzg. Wilhelm von Baiern an K. Sigmund: schreibt, daß das Konzil in einer Session alle Prozesse gegen den König für nichtig erklärt habe und daß seine und des Konzils Gesandtschaft an die Kurfürsten, die diese um Unterstützung des Königs bitten solle, noch nicht zurück sei; berichtet über Stand und Aussichten der Verhand- lungen des Konzils mit den Böhmischen Gesandten. 1433 Februar 2 f Basel]. Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 275ab conc. chart. Die Adresse sicht unter dem in Variante c erwähnten Nachtrage. Benutxt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 559. Allerdurichleuchtiger kunig etc. als ewer kunglich gnad ewern brief 1 dem heiligen concili geben und geschickt habt " und wie ir mir bei pruder Petern von Unders- 10 torff etlich artikl 2 zugesandt und empfolhen, darauf mit dem concili ze reden und in aigenlich zü erzeln, was ewer gnad von dez concilii wegen getan geliden und aus- geslagen hab etc., das hab ich alles nach dem allerpesten gehandelt und in die und ander ewer notdurft gar vleissiglich furbracht 3. die haben sich darauf bedacht und in ainer session offenlich beslossen und geoffenwart, das niemant, welichs stands oder wesens 15 der ie ist, der wider ewer kunglich gnad dhainerlai anfahen, ez war mit abseczûng pannen oder anderm procediren wolt, das das vernichtet sein sol und kraftlos etc., als dann ewer gnad solichs aigenlich und pas in den briefen 4 ewern gnaden darumb ge- macht und zugeschickt wol vernemen wirdet. dann, gnadiger herr, als ich ewern gnaden am nachsten geschriben hab 5, wie das heilig concili und ich unser potschaft 20 hinab zu den kurfursten getan hetten als von der hilf wegen etc., sol ewer gnad wissen, das uns diselb potschaft noch nicht herwider komen ist. sopald die kumbt b, was uns dann auf unser begerung geantwort wirdet, wil ich ewern gnaden an verzihen ver- kûnden. dann von der Pehem wegen sol ewer gnad wissen, das si die vier artikl, darumb si in irrung sind, nu dem heiligen concili ganz furgelegt und wol 14 tag daran 25 erzelt haben 6. darauf in nû das heilig concili widerumb antworten wirdet, also das ich hoff, si werden gar lauter empfinden und underweist, das si geirret und unrecht getan haben. dann, gnadiger herr, das heilig concili und auch ich haben gute hoffnung und trost, in den sachen werd etwas guts geschehen, und sunderlich seid si nû inne worden sind, das ewer kunglich gnad solichen genadigen gutlichen und genugsamen gwalt" 3o heraus geschickt hat auf mich. und wiewol ich nû solicher grosser sach ze ring und laider nicht wirdig bin, so sol doch ewer kunglich gnad an zweifl ganzlich gelauben, das ich das nach rat der ewern, zu den ich dann von ewern gnaden wegen gelauben und ganz getrauen gehaben mag, mit der hilf gotes zu dem pesten nach gelegenheit der sach also handeln wil, das ich hoff, ez werde ewerr kunglichen gnaden von mir ein� 35 feltigen wolgevellig. und ° was ich in den oder andern sachen ewern kunglichen gnaden zu lieb eren und nûtz imer getun kan oder mag, darin wil ich mein leib noch gut nimer versparn, so verre dann das an kraft und vermugen imer geraichen kan oder mag. und ich empfilch mich ewern kunglichen gnaden als ewer undertaniger und ge- horsamer furst. es soll auch ewer gnad wissen, das aus dem kungrich zu Beheim 10 von den, die ez mit ewern kunglichen gnaden haltent, noch niemant hie ist dann herr a) in Konzept folgt durchstrichen bei dem concili zu beleiben und kein taiding wider das concili ze tun oder an- zefahen. b) oder kombt? c) die Worte und — gehorsamer furst sind vom Schreiber nachgetragen. nr. 394. 2 nr. 395. 3 Dies war in der Generalkongregation des Kon- xils vom 20 Januar 1433 geschehen. Vgl. S. 626. 4 nr. 396. Vgl. auch S. 627. 5 Diesen Brief können wir nicht vorlegen. Der gemeinsame Gesandte des Konzils und Hrg. Wilhelms an die Kurfürsten war der Regensburger Dompropst 45 Friedrich von Parsberg. Vgl. die Einleitung xur übernächsten Hauptabteilung. 6 Vgl. nr. 352. nr. 357 Vorlage M.
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Dislaw" ewer burgrafe zum Karlstein 1. datum an unser liben frawen tag puri- 1433 ficacionis anno 33. [subtus] Regi Sigismundo. D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 681 Febr. 2 b 401. K. Sigmund an das Baseler Konzil: bestätigt den Empfang der Dekrete der letzten Session; verweist das Konzil auf die Mitteilungen des Kardinals von Rouen und 1433 Februar 23 Siena. des Bischofs von Chur, die nach Basel kommen würden. 1433 Febr. 23 10 15 Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 151b-152a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Littera domini regis Romanorum missa concilio lecta in congregacione generali die lune 16 marcii 33. In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 224b cop. chart. coaeva. — In Görlitx Bibl. der Ober- lausitzer Gesellschaft der Wissenschaften Annales Sculteti II fol. 116 a cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 in. Gedruckt bei Martène 8, 534 (aus cod. 243 in Douai), Mansi 30, 491-492 und Mansi, Suppl. 4, 681; ferner bei Palacky, Urkundliche Beiträge zur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 349 (aus den Aunales Sculteti in Görlitz). Regest bei Aschbach 4, 486 und Altmann nr. 9375. Schreibt: Am 18. dieses Monates 2 sei der Bote des Konzils mit dessen Schreiben, enthaltend die Febr. 18 Dekrete der letxten Session 3, angekommen; er habe sie schon vorher durch Andere erhalten. An der Verspätung seien nicht die Konzilsräter schuld, sondern die reclusio passuum per totam fere Italiam, die 20 den Boten zu einer mehrtägigen Seereise genötigt habe. Da der Kardinal von Rouen und der Bischof von Chur, die de omnibus condicionibus rerum nostrarum et deliberacionibus mentis nostre unterrichtet seien 4, jelxt xum Konxil kämen 5, so verbreite er sich nicht weiter dariiber; sed conamur omni studio, Datum in civitate nostra Senarum die 23 mensis quantocius fieri poterit, sacrum concilium visitare 6. februarii Hung. 46 Rom. 23 Boh. 13. 1433 Febr. 23 25 402. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat gestern erfahren, daß der Papst das Baseler Konzil am 13 Februar im Konsistorium approbiert und bestätigt hat; nähere Nachrichten fehlen noch; die kurfürstlichen Gesandten sind noch in Rom. 1433 Februar 23 Siena. 1433 Febr. 23 30 Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 281 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Unter der Adresse steht der gleichzeitige Baierische Vermerk Senis. Im Ausxuge bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 560 Anm. 2, ebenfalls nach dem Orig., aber mit dem unrichtigen Datum des 24 Februar. — Regest bei Altmann nr. 9374. 35 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. wir haben deyner lieb bey Clausen von Hochgeborner lieber oheim und furste. Czisse unser gelegenheit zu guter masse emboten 7. so sind ouch cardinalis Rotho- a) oder Zdislaw? 1 Vgl. S. 585 Anm. 2. 40 2 Palacky (nach Scultetus) und Altmann geben irrtümlich den 19 Februar an. 3 D. i. die neunte Session vom 22 Januar 1433, in der unsere nr. 396 veröffentlicht worden war. Vgl. auch S. 627. 45 4 Der Bischof von Chur, der drei Wochen früher als der Kardinal nach Basel kam (vgl. S. 682 Anm. 1), entledigte sich der ihm vom König erteilten Aufträge in der Generalkongregation des Konxils vom 24 Märx 1433. Laut Brunets Aufzeichnungen bexogen sie 50 sich auf die modi tenti per dominum Romanorum regem erga dominum papam pro bono concilii (Haller a. a. O. 2, 373 Z. 30-31). Vgl. auch S. 631. 5 Vgl. nr. 402. 6 Es ist auffallend, daßo Sigmund die doch auch für das Konxil wichtige Nachricht von dessen An- erkennung durch den Papst unerwähnt läst. Er hatte sie Tags xuvor erhalten und teilte sie dem Herxog Wilhelm in einem Briefe mit, der von dem- selben Tage wie der obige an das Konxil datiert ist (vgl. nr. 402). K. Sigmund schrieb am 21 Februar an Hrg. Wilhelm: er habe seinen Diener Clausen von Cxisse
Dislaw" ewer burgrafe zum Karlstein 1. datum an unser liben frawen tag puri- 1433 ficacionis anno 33. [subtus] Regi Sigismundo. D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 681 Febr. 2 b 401. K. Sigmund an das Baseler Konzil: bestätigt den Empfang der Dekrete der letzten Session; verweist das Konzil auf die Mitteilungen des Kardinals von Rouen und 1433 Februar 23 Siena. des Bischofs von Chur, die nach Basel kommen würden. 1433 Febr. 23 10 15 Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 151b-152a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Littera domini regis Romanorum missa concilio lecta in congregacione generali die lune 16 marcii 33. In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 224b cop. chart. coaeva. — In Görlitx Bibl. der Ober- lausitzer Gesellschaft der Wissenschaften Annales Sculteti II fol. 116 a cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 in. Gedruckt bei Martène 8, 534 (aus cod. 243 in Douai), Mansi 30, 491-492 und Mansi, Suppl. 4, 681; ferner bei Palacky, Urkundliche Beiträge zur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 349 (aus den Aunales Sculteti in Görlitz). Regest bei Aschbach 4, 486 und Altmann nr. 9375. Schreibt: Am 18. dieses Monates 2 sei der Bote des Konzils mit dessen Schreiben, enthaltend die Febr. 18 Dekrete der letxten Session 3, angekommen; er habe sie schon vorher durch Andere erhalten. An der Verspätung seien nicht die Konzilsräter schuld, sondern die reclusio passuum per totam fere Italiam, die 20 den Boten zu einer mehrtägigen Seereise genötigt habe. Da der Kardinal von Rouen und der Bischof von Chur, die de omnibus condicionibus rerum nostrarum et deliberacionibus mentis nostre unterrichtet seien 4, jelxt xum Konxil kämen 5, so verbreite er sich nicht weiter dariiber; sed conamur omni studio, Datum in civitate nostra Senarum die 23 mensis quantocius fieri poterit, sacrum concilium visitare 6. februarii Hung. 46 Rom. 23 Boh. 13. 1433 Febr. 23 25 402. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat gestern erfahren, daß der Papst das Baseler Konzil am 13 Februar im Konsistorium approbiert und bestätigt hat; nähere Nachrichten fehlen noch; die kurfürstlichen Gesandten sind noch in Rom. 1433 Februar 23 Siena. 1433 Febr. 23 30 Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 281 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Unter der Adresse steht der gleichzeitige Baierische Vermerk Senis. Im Ausxuge bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 560 Anm. 2, ebenfalls nach dem Orig., aber mit dem unrichtigen Datum des 24 Februar. — Regest bei Altmann nr. 9374. 35 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. wir haben deyner lieb bey Clausen von Hochgeborner lieber oheim und furste. Czisse unser gelegenheit zu guter masse emboten 7. so sind ouch cardinalis Rotho- a) oder Zdislaw? 1 Vgl. S. 585 Anm. 2. 40 2 Palacky (nach Scultetus) und Altmann geben irrtümlich den 19 Februar an. 3 D. i. die neunte Session vom 22 Januar 1433, in der unsere nr. 396 veröffentlicht worden war. Vgl. auch S. 627. 45 4 Der Bischof von Chur, der drei Wochen früher als der Kardinal nach Basel kam (vgl. S. 682 Anm. 1), entledigte sich der ihm vom König erteilten Aufträge in der Generalkongregation des Konxils vom 24 Märx 1433. Laut Brunets Aufzeichnungen bexogen sie 50 sich auf die modi tenti per dominum Romanorum regem erga dominum papam pro bono concilii (Haller a. a. O. 2, 373 Z. 30-31). Vgl. auch S. 631. 5 Vgl. nr. 402. 6 Es ist auffallend, daßo Sigmund die doch auch für das Konxil wichtige Nachricht von dessen An- erkennung durch den Papst unerwähnt läst. Er hatte sie Tags xuvor erhalten und teilte sie dem Herxog Wilhelm in einem Briefe mit, der von dem- selben Tage wie der obige an das Konxil datiert ist (vgl. nr. 402). K. Sigmund schrieb am 21 Februar an Hrg. Wilhelm: er habe seinen Diener Clausen von Cxisse
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682 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Febr. 22 magensis und der bischoff von Chûr gestern von hynne außgeczogen, gerichts in das concilium zu cziehen 1, von den du unser meynung ouch wol vernemen wirdest, also das nit notturfft ist vil dovon zu schreiben, wann man die brieff vast uffbrichet. dann wir haben gestern schrifft gesehen von ettlichen corthesanen von Rom, wie der babst Febr. i8 am freitag nechst vergangen acht tag 2 das concilium zu Basel in seinem consistorio approbirt und bestetiget hat; in welcher masse und underscheid, künnen wir nit eygent- lich gewissen. dann alsbald wir des underweist werden, wollen wir dir das verkunden. doch so meynen wir, das sulche mer ee gen Basel komen seyn dann dise unser schrifft. der kurfursten botten sind noch zu Rom, und wissen 3 nicht, was sy schaffen in des conciliums sachen. geben zu Senis an sant Mathias abend apostoli unserr io riche des Ungrischen etc. in dem 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. 1433 Febr. 23 5 [in verso] Dem hochgebornen Wilhelmen pfalezgraven bey Reyn und herczogen in Beyern unserm stathalter lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Slick. 15 11433) 403. Der Vizekanzler Kaspar Schlick an Hzg. Wilhelm von Baiern: übersendet ihm Ab- Febr. 24 schrift eines von Rom gekommenen Briefes; bittet ihn, dahin zu wirken, daß das Konzil, falls es mit der päpstlichen Konfirmation zufrieden sein sollte, den König [ 1433] 20 auffordere, sich krönen zu lassen und nach Basel zu kommen; u. a. m. Februar 24 Siena. Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 278a orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Teilweise gedruckt bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 560 Anm. 2 ebendaher. 25 Hochgeborner furst und genediger liber herr. als evern genaden unser herr der Febr.24 kunig schreibt€ etwas von bestetigung wegen des conciliums zu Basel, also ist uf heût ein brif von Rom komen nach laut der abschrift hirinne verslossen 5, und ich traw zu got, wirt der babst mit dem concilio also einig, das unsers hern des kunigs sach, ob got wil, noch in disen landen gut werden mochten. und dorumb, genediger herr, ist 30 sach, das daz concilium an sulcher confirmacion von dem babst ein genugen haben wirt, so seit doran mit fleisse, das daz concilium unserm hern dem kunig zu stund schreib, das er sich cronen lasse und in das concilium kume; wann er sich mit dem babst mit nichte einte an willen des conciliums. und dorumb wollet helfen, das wir zu euch komen. auch dank ich euern genaden von sulcher furderung wegen, die ir mir und 35 meinen gesellen getan habt als von des Venediger guts wegen 6. und so das gefellet, so sol euer genad selber domit schaffen. und sicherlich, mir wer’ not zerung nach ge- beauftragt, von ettlichen merklichen sachen uns alhie anligenden unser meinung und begerung an dyne liebe zu brengen; er beglaubige ihn; dat. zu Senis in Italien Sa. v. Peters tag ad kathedram Ung. 46 Rom. 23 Beh. 13; Kontrasignatur: Ad. m. d. r. Caspar Slick. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 27 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.; Regest bei Altmann nr. 9370.) 1 Kardinal und Bischof reisten nicht xusammen. Letxterer war am 24 Märx in Basel; ersterer kam erst am 16 April (Haller a. a. O. 2, 373 Z. 27-37 und 387 Z. 14-15). 2 D. i. der 13 Februar, und nicht der 16., wie Altmann nr. 9374 angiebt. s D. i. Sigmund, und nicht die kurfürstlichen 40 Gesandten, wie Altmann a. a. O. denkt. 4 nr. 402. 5 Liegt nicht mehr darin. 6 Wir vermögen nicht xu sagen, in welcher Weise Schlick durch Hrg. Wilhelm unterstütxt worden 45 war. Zur Sache selbst vergleiche man die in unserer nr. 191 mitgeteilte königliche Vollmacht.
682 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. Febr. 22 magensis und der bischoff von Chûr gestern von hynne außgeczogen, gerichts in das concilium zu cziehen 1, von den du unser meynung ouch wol vernemen wirdest, also das nit notturfft ist vil dovon zu schreiben, wann man die brieff vast uffbrichet. dann wir haben gestern schrifft gesehen von ettlichen corthesanen von Rom, wie der babst Febr. i8 am freitag nechst vergangen acht tag 2 das concilium zu Basel in seinem consistorio approbirt und bestetiget hat; in welcher masse und underscheid, künnen wir nit eygent- lich gewissen. dann alsbald wir des underweist werden, wollen wir dir das verkunden. doch so meynen wir, das sulche mer ee gen Basel komen seyn dann dise unser schrifft. der kurfursten botten sind noch zu Rom, und wissen 3 nicht, was sy schaffen in des conciliums sachen. geben zu Senis an sant Mathias abend apostoli unserr io riche des Ungrischen etc. in dem 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. 1433 Febr. 23 5 [in verso] Dem hochgebornen Wilhelmen pfalezgraven bey Reyn und herczogen in Beyern unserm stathalter lieben oheimen und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Slick. 15 11433) 403. Der Vizekanzler Kaspar Schlick an Hzg. Wilhelm von Baiern: übersendet ihm Ab- Febr. 24 schrift eines von Rom gekommenen Briefes; bittet ihn, dahin zu wirken, daß das Konzil, falls es mit der päpstlichen Konfirmation zufrieden sein sollte, den König [ 1433] 20 auffordere, sich krönen zu lassen und nach Basel zu kommen; u. a. m. Februar 24 Siena. Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 278a orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Teilweise gedruckt bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 560 Anm. 2 ebendaher. 25 Hochgeborner furst und genediger liber herr. als evern genaden unser herr der Febr.24 kunig schreibt€ etwas von bestetigung wegen des conciliums zu Basel, also ist uf heût ein brif von Rom komen nach laut der abschrift hirinne verslossen 5, und ich traw zu got, wirt der babst mit dem concilio also einig, das unsers hern des kunigs sach, ob got wil, noch in disen landen gut werden mochten. und dorumb, genediger herr, ist 30 sach, das daz concilium an sulcher confirmacion von dem babst ein genugen haben wirt, so seit doran mit fleisse, das daz concilium unserm hern dem kunig zu stund schreib, das er sich cronen lasse und in das concilium kume; wann er sich mit dem babst mit nichte einte an willen des conciliums. und dorumb wollet helfen, das wir zu euch komen. auch dank ich euern genaden von sulcher furderung wegen, die ir mir und 35 meinen gesellen getan habt als von des Venediger guts wegen 6. und so das gefellet, so sol euer genad selber domit schaffen. und sicherlich, mir wer’ not zerung nach ge- beauftragt, von ettlichen merklichen sachen uns alhie anligenden unser meinung und begerung an dyne liebe zu brengen; er beglaubige ihn; dat. zu Senis in Italien Sa. v. Peters tag ad kathedram Ung. 46 Rom. 23 Beh. 13; Kontrasignatur: Ad. m. d. r. Caspar Slick. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 27 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.; Regest bei Altmann nr. 9370.) 1 Kardinal und Bischof reisten nicht xusammen. Letxterer war am 24 Märx in Basel; ersterer kam erst am 16 April (Haller a. a. O. 2, 373 Z. 27-37 und 387 Z. 14-15). 2 D. i. der 13 Februar, und nicht der 16., wie Altmann nr. 9374 angiebt. s D. i. Sigmund, und nicht die kurfürstlichen 40 Gesandten, wie Altmann a. a. O. denkt. 4 nr. 402. 5 Liegt nicht mehr darin. 6 Wir vermögen nicht xu sagen, in welcher Weise Schlick durch Hrg. Wilhelm unterstütxt worden 45 war. Zur Sache selbst vergleiche man die in unserer nr. 191 mitgeteilte königliche Vollmacht.
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D. Verhältnis K, digmunds zum Daseler KONZIL NOV. 1504 US M81 109 ПГ. 904-410, 055 heit unserr sach. domit befil ich mich euer genaden. geben zu Senis an sand Jegen Mathias tag. [in verso] Dem hochgeboren fursten und hern meinem genedigen liben hern herzog Wilhelm von Beyern stathalter des conci- Caspar Sligk vicecancellarius und burggraf zu Eger. 5 ]iums. 404. К. Sigmund an das Buseler Konzil: schickt Abschrift einer Bulle des Papstes, die die kurfürstlichen Gesandten aus Rom mitgebracht haben; hofft, baldigst selbst im Konzil erscheinen zu können; beglaubigt den Hzg. Wilhelm von Baiern zu weiteren À Mitteilungen. 1488 Mina 4 Siena. A aus Paris Nat-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 1564 cop. chart. coaeva mit der Überschrift Littera domini Romanorum regis scripta concilio et lecta in congregacione generali die veneris 27 marcii 1 433. Die fehlende Kontrasignatur ist von uns aus D ergdinxt. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 248 fol. 224)-2254 cop. chart. coaeva. Zwischen Adresse und x Text dsl. bemerkt. Littera. imperatoris lecta die veneris 27 marcii 1433. Gedruekt bei Marlène 8, 535. (aus. D), Mansi 80, 492-493 und Mansi, Suppl. 4, 682. Martene giebt drrtiinlich an, dafi der Brief am 28 Miirx: 1433 dn, der. Generallongregation des Konxils verlesen worden sei. Diese falsche Angabe ist damn auch in die beiden anderen, Drucke dibergegangen. 20 Kurze Inhaltsangabe bei Segovia lib. 4 cap. 23. (a. a. O. 2, 348). — Regest bei Aschbach 4, 486 (rgl. 4, 99 Anm. 104) und bei Altmann nr. 9384. — Erwühnt von Hefele, Kon- xiliengeschichte 7, 530. Reverendissimi in Christo patres et domini, amici carissimi ac venerabiles ct egregii nobis sincere grateque dilecti. 2 per sanctissimus dominus noster summus pontifex pridie oratores venerabilium et illustrium nostrorum et imperii sacri electorum principum transmisit nobis bullam ? notificans in eadem res illas, quas sua sanctitas gessit et fieri deliberavit eirca negocia saeri Dasiliensis concilii, juxta continenciam copiarum presenti- bus inclusarum. illas itaque vestris paternitatibus ea de causa transmittimus, quamvis noticiam earundem aliunde ad vos delatam non dubitemus, ut perlectis c& pensatis sin- $ gulis salutem universalis ceclesie prospieiatis, ad hoo tendentes, ut scisma illud invete- ratum, quod alias inestimabilibus laboribus sublatum fuit, omnimode evitetur, quemad- modum vestre paternitates suffragio spiritus santi, qui sacrum concilium dirigit, facturas 1 Die Richtigkeit dieser Angabe könnte Zweifeln begegnen. Denn erstens erwähnt Brunet, der sonst 35 in dieser Hinsicht sehr gewissenhaft ist, mit keiner Silbe, daß ein königlicher Brief am 27 Mürx in der Generalkongregation oder in der Deputacio pro communibus verlesen worden sei. Und xweitens ergiebt sich aus Segovia (lib. 4 cap. 23 a. a. O. 40 2, 348), der seit. April 1433 als: Augenxeuge neben Brunet xu gellen hat, daf8 cin vom 4 Miirx dalierter Brief. Sigmunds am dem Tage zur Verlesung kam, an dem sich die Böhmischen Gesandten in der Generalkongregation des Konzils verabschiedeten, das 45 dst am. 13 April. Der Überbringer dieses Briefes und eines xweiten, nicht mehr vorhandenen, der vom 10 Mürx datiert war und eine Kredenx enthielt (vgl. S. 633 Anm. 2), war Sigmunds Gesandter Nikolaus von Bladen. Auch Brunet (a. a. O. 2, 385 Z. 20-21) 60 erwcihmi die Verlesung von xwei königlichen Briefen am 13 April. Da mm kaum daram xu xweifeln ist, daß die Schreiber unserer Vorlagen A und D Deutsche Reichstags-Akten X. nach dem Original gearbeitet haben und also hier den Originallektionsvermerk wiedergeben, den die Konvilskamxlei auf die Rückseite der Originale zu schreiben pflegte, so müßte ein Versehen der Kanzlei vorliegen. Vielleicht läßt sich aber der Widerspruch durch die Annahme lösen, daß der Brief. Sigmunds an das Konxil, wie der am Herxog Wilhelm von Batern von demselben Tage (nr. 405), doppelt aus- gefertigt und. das eine Exemplar durch, die kwrfürst- lichen Gesandten, die am 27 März in der General- kongregation des Konzils erschienen, das andere durch Nikolaus von Bladen befördert wurde. Man müßte damn. allerdéngs Brunet den. Vorwurf machen, die Verlesung des ersten Exemplares am 27 März iibergangen zu haben. ? D, d, eine. Abschrift der Bulle vom 14 Februar, unserer mr. 386, wie sich aus Sigmumds Brief an Hg. Wilhelm von Baiern vom 4 Mürx, unserer nr. 405, ergiebt. 87 [1488] For. 24 1498 Mürz 4
D. Verhältnis K, digmunds zum Daseler KONZIL NOV. 1504 US M81 109 ПГ. 904-410, 055 heit unserr sach. domit befil ich mich euer genaden. geben zu Senis an sand Jegen Mathias tag. [in verso] Dem hochgeboren fursten und hern meinem genedigen liben hern herzog Wilhelm von Beyern stathalter des conci- Caspar Sligk vicecancellarius und burggraf zu Eger. 5 ]iums. 404. К. Sigmund an das Buseler Konzil: schickt Abschrift einer Bulle des Papstes, die die kurfürstlichen Gesandten aus Rom mitgebracht haben; hofft, baldigst selbst im Konzil erscheinen zu können; beglaubigt den Hzg. Wilhelm von Baiern zu weiteren À Mitteilungen. 1488 Mina 4 Siena. A aus Paris Nat-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 1564 cop. chart. coaeva mit der Überschrift Littera domini Romanorum regis scripta concilio et lecta in congregacione generali die veneris 27 marcii 1 433. Die fehlende Kontrasignatur ist von uns aus D ergdinxt. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 248 fol. 224)-2254 cop. chart. coaeva. Zwischen Adresse und x Text dsl. bemerkt. Littera. imperatoris lecta die veneris 27 marcii 1433. Gedruekt bei Marlène 8, 535. (aus. D), Mansi 80, 492-493 und Mansi, Suppl. 4, 682. Martene giebt drrtiinlich an, dafi der Brief am 28 Miirx: 1433 dn, der. Generallongregation des Konxils verlesen worden sei. Diese falsche Angabe ist damn auch in die beiden anderen, Drucke dibergegangen. 20 Kurze Inhaltsangabe bei Segovia lib. 4 cap. 23. (a. a. O. 2, 348). — Regest bei Aschbach 4, 486 (rgl. 4, 99 Anm. 104) und bei Altmann nr. 9384. — Erwühnt von Hefele, Kon- xiliengeschichte 7, 530. Reverendissimi in Christo patres et domini, amici carissimi ac venerabiles ct egregii nobis sincere grateque dilecti. 2 per sanctissimus dominus noster summus pontifex pridie oratores venerabilium et illustrium nostrorum et imperii sacri electorum principum transmisit nobis bullam ? notificans in eadem res illas, quas sua sanctitas gessit et fieri deliberavit eirca negocia saeri Dasiliensis concilii, juxta continenciam copiarum presenti- bus inclusarum. illas itaque vestris paternitatibus ea de causa transmittimus, quamvis noticiam earundem aliunde ad vos delatam non dubitemus, ut perlectis c& pensatis sin- $ gulis salutem universalis ceclesie prospieiatis, ad hoo tendentes, ut scisma illud invete- ratum, quod alias inestimabilibus laboribus sublatum fuit, omnimode evitetur, quemad- modum vestre paternitates suffragio spiritus santi, qui sacrum concilium dirigit, facturas 1 Die Richtigkeit dieser Angabe könnte Zweifeln begegnen. Denn erstens erwähnt Brunet, der sonst 35 in dieser Hinsicht sehr gewissenhaft ist, mit keiner Silbe, daß ein königlicher Brief am 27 Mürx in der Generalkongregation oder in der Deputacio pro communibus verlesen worden sei. Und xweitens ergiebt sich aus Segovia (lib. 4 cap. 23 a. a. O. 40 2, 348), der seit. April 1433 als: Augenxeuge neben Brunet xu gellen hat, daf8 cin vom 4 Miirx dalierter Brief. Sigmunds am dem Tage zur Verlesung kam, an dem sich die Böhmischen Gesandten in der Generalkongregation des Konzils verabschiedeten, das 45 dst am. 13 April. Der Überbringer dieses Briefes und eines xweiten, nicht mehr vorhandenen, der vom 10 Mürx datiert war und eine Kredenx enthielt (vgl. S. 633 Anm. 2), war Sigmunds Gesandter Nikolaus von Bladen. Auch Brunet (a. a. O. 2, 385 Z. 20-21) 60 erwcihmi die Verlesung von xwei königlichen Briefen am 13 April. Da mm kaum daram xu xweifeln ist, daß die Schreiber unserer Vorlagen A und D Deutsche Reichstags-Akten X. nach dem Original gearbeitet haben und also hier den Originallektionsvermerk wiedergeben, den die Konvilskamxlei auf die Rückseite der Originale zu schreiben pflegte, so müßte ein Versehen der Kanzlei vorliegen. Vielleicht läßt sich aber der Widerspruch durch die Annahme lösen, daß der Brief. Sigmunds an das Konxil, wie der am Herxog Wilhelm von Batern von demselben Tage (nr. 405), doppelt aus- gefertigt und. das eine Exemplar durch, die kwrfürst- lichen Gesandten, die am 27 März in der General- kongregation des Konzils erschienen, das andere durch Nikolaus von Bladen befördert wurde. Man müßte damn. allerdéngs Brunet den. Vorwurf machen, die Verlesung des ersten Exemplares am 27 März iibergangen zu haben. ? D, d, eine. Abschrift der Bulle vom 14 Februar, unserer mr. 386, wie sich aus Sigmumds Brief an Hg. Wilhelm von Baiern vom 4 Mürx, unserer nr. 405, ergiebt. 87 [1488] For. 24 1498 Mürz 4
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684 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1439 März 4 minime dubitamus. nos quoque res nostras juxta posse nostrum hiis in partibus ita disponimus, ut vobis personaliter in brevi adesse possimus cooperarique, quatenus in prosequtione harum salutiferarum rerum nullum scandalum oriatur et a ecclesia dei in votiva unitate persistat. et ut hoc fiat, vestras reverendissimas paternitates pro laude dei et salute sue sancte ecclesie, quo possumus affectuosius, exhortamur , quemadmodum illustris Wilhelmus c comes palatinus Reni et dux Bavarie princeps et locumtenens noster vestris paternitatibus mentem nostram clarius deteget 1, cui velitis credere in dicen- dis. datum in civitate Senarum die quarta mensis marcii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 46 Romanorum 23 Boemie vero 13. [supra] Superscripcio d. Reverendissi- Subscripciof. Sigismundus dei gracia 10 Romanorum rex semper augustus ac 5 mis ac venerabilibus in Christo patribus Hungarie Boemie etc. rex. dominise sacrosancte generali Basiliensi sy- nodo in spiritu sancto legitime congregate Gaspar etc. ecclesiam universalem representanti amicis nostris carissimis ac grate et sincere dilectis. 5 1133 März 4 15 1433 März 4 bezw. 5 405. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: soll beim Konzil für die gute Aufnahme der von den kurfürstlichen Gesandten mitgebrachten päpstlichen Bulle sorgen, die er dem Konzil abschriftlich übersendet; soll ferner im Einvernehmen mit den könig- lichen und den kurfürstlichen Freunden dahin wirken, daß das Konzil die Sache des Papstes erst nach Beendigung der Verhandlungen mit den Böhmen vornehme; 20 schicht Abschrift seines Briefes an die Kurfürsten in Sachen der ihnen vom Papst übertragenen Beschirmung des Konzils; bestätigt fin einer Nachschrift] den Empfang eines Faszikels mit Aktenstücken über die Verhandlungen des Herzogs mit Pf. Lud- 1433 März 4 bezw. 5 wig wegen der Truppensendung nach Italien; u. a. m. Siena 2. 25 1433 Märs 5 R aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 30 nebst Zettel auf fol. 31 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf der Rückseite steht der gleichxeitige Baierische Vermerk Senis notabilis litera. M coll. ebenda fol. 277 nebst Zettel auf fol. 278 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr., mit dem abweichenden Datum am donerstag vor reminiscere in der vasten. Auf der 30 Rückseite steht der gleichxeitige Baierische Vermerk Senis. Erwähnt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 561 Anm. I. — Regesten bei Altmann nrr. 9382 und 9386. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furste. unser heiliger vatter der babst hat uns bey der kurfursten botten ein bulle3 gesandt mit einer yngeslossen abschrifft 4, die wir dem concilio in unserm brieff 5 verslossen senden; dorynn du wol erkennen wirdest, was seyn heilikeyt in des conciliums sachen getan hat. das uns nach gelegenheit der 35 a) om. A. b) D adhortamur. c) D Willermus. d) om. D. e) D om. dominis — dilectis, add. etc. f) om. D. 40 g) D om. ac — rex, add. etc. 1 Vgl. Sigmunds Brief an Hxg. Wilhelm vom 4. bexw. 5 Märx 1433 (nr. 405). 2 Wir haben hier wieder ein Beispiel der doppelten Ausfertigung eines Briefes Sigmunds an Hrg. Wil- helm. Wir möchten glauben, daß das vom 4 Märx. datierte Exemplar den kurfürstlichen Gesandten mit- gegeben wurde, während das vom 5 Märx vielleicht Nikolaus von Bladen beförderte (vgl. S. 632). Das €etxtere konnte den kurfürstlichen Gesandten wegen der xweifellos absichtlichen Anderungen des Textes, die wir in den Varianten d und g auf S. 685 er- wähnen, nicht wohl anvertraut werden. 3 nr. 388. 4 nr. 386. 5 nr. 404. 45
684 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1439 März 4 minime dubitamus. nos quoque res nostras juxta posse nostrum hiis in partibus ita disponimus, ut vobis personaliter in brevi adesse possimus cooperarique, quatenus in prosequtione harum salutiferarum rerum nullum scandalum oriatur et a ecclesia dei in votiva unitate persistat. et ut hoc fiat, vestras reverendissimas paternitates pro laude dei et salute sue sancte ecclesie, quo possumus affectuosius, exhortamur , quemadmodum illustris Wilhelmus c comes palatinus Reni et dux Bavarie princeps et locumtenens noster vestris paternitatibus mentem nostram clarius deteget 1, cui velitis credere in dicen- dis. datum in civitate Senarum die quarta mensis marcii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 46 Romanorum 23 Boemie vero 13. [supra] Superscripcio d. Reverendissi- Subscripciof. Sigismundus dei gracia 10 Romanorum rex semper augustus ac 5 mis ac venerabilibus in Christo patribus Hungarie Boemie etc. rex. dominise sacrosancte generali Basiliensi sy- nodo in spiritu sancto legitime congregate Gaspar etc. ecclesiam universalem representanti amicis nostris carissimis ac grate et sincere dilectis. 5 1133 März 4 15 1433 März 4 bezw. 5 405. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: soll beim Konzil für die gute Aufnahme der von den kurfürstlichen Gesandten mitgebrachten päpstlichen Bulle sorgen, die er dem Konzil abschriftlich übersendet; soll ferner im Einvernehmen mit den könig- lichen und den kurfürstlichen Freunden dahin wirken, daß das Konzil die Sache des Papstes erst nach Beendigung der Verhandlungen mit den Böhmen vornehme; 20 schicht Abschrift seines Briefes an die Kurfürsten in Sachen der ihnen vom Papst übertragenen Beschirmung des Konzils; bestätigt fin einer Nachschrift] den Empfang eines Faszikels mit Aktenstücken über die Verhandlungen des Herzogs mit Pf. Lud- 1433 März 4 bezw. 5 wig wegen der Truppensendung nach Italien; u. a. m. Siena 2. 25 1433 Märs 5 R aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 30 nebst Zettel auf fol. 31 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf der Rückseite steht der gleichxeitige Baierische Vermerk Senis notabilis litera. M coll. ebenda fol. 277 nebst Zettel auf fol. 278 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr., mit dem abweichenden Datum am donerstag vor reminiscere in der vasten. Auf der 30 Rückseite steht der gleichxeitige Baierische Vermerk Senis. Erwähnt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 561 Anm. I. — Regesten bei Altmann nrr. 9382 und 9386. Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zeiten merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furste. unser heiliger vatter der babst hat uns bey der kurfursten botten ein bulle3 gesandt mit einer yngeslossen abschrifft 4, die wir dem concilio in unserm brieff 5 verslossen senden; dorynn du wol erkennen wirdest, was seyn heilikeyt in des conciliums sachen getan hat. das uns nach gelegenheit der 35 a) om. A. b) D adhortamur. c) D Willermus. d) om. D. e) D om. dominis — dilectis, add. etc. f) om. D. 40 g) D om. ac — rex, add. etc. 1 Vgl. Sigmunds Brief an Hxg. Wilhelm vom 4. bexw. 5 Märx 1433 (nr. 405). 2 Wir haben hier wieder ein Beispiel der doppelten Ausfertigung eines Briefes Sigmunds an Hrg. Wil- helm. Wir möchten glauben, daß das vom 4 Märx. datierte Exemplar den kurfürstlichen Gesandten mit- gegeben wurde, während das vom 5 Märx vielleicht Nikolaus von Bladen beförderte (vgl. S. 632). Das €etxtere konnte den kurfürstlichen Gesandten wegen der xweifellos absichtlichen Anderungen des Textes, die wir in den Varianten d und g auf S. 685 er- wähnen, nicht wohl anvertraut werden. 3 nr. 388. 4 nr. 386. 5 nr. 404. 45
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 685 sache gût düncket und wol gefellet. und begern von deyner lieb mit fliße, daz du bey dem concilio doran seyst, das solich bull gûtlich vernomen werde und daz a durch einych ufstosse keyn scisma in der heiligen kirchen entstee. so richten wir ouch unser sache alhye dornach, wie wir mogen, damit wir uns unverczogenlich zu dem heiligen 5 concilio fügen und helffen und raten, damit die sache seliclich ein ende nemen. und were sache, daz icht in der bullen were, das den herrn und vâtern des conciliums mis- fellig were, daz das gütlichb gehalden werde. wann so unsers heiligen vatters des babstes legaten 1 gen Basel komen, so sey wir on zwivel, daz solich gebrechen, ob die weren, ob got wil, wol erfullet werden. und dorynne tue genczlich deyne d fleisse, als dann 10 des ein notdorfft ist. ouch, lieber oheim, haben wir vernomen uss den schrifften und bullen, die uns gestern von Basel komen sind, wie sich der Behem sache in dem März9 concilio von gotes gnaden wol anlassen und daz dorynne gût hoffnung sey. das uns ser erfreût. und ist notdorfft, daz man fürsichticlich damit umbgee, daz sy keynen uß- czug oder ursach gehaben mogene, damit ir sach gehindert werde. und haben gedacht, 15 das der irrung ein gesein mochte, wo man des babstes sache furhand nemen würde, und wo dann dorynn einich widerred sein wurde, mochten die Behem zu stund an sich ziehen und ir sach wurd dadurch gehindert. und bedunckt uns, daz man des babstes sache ansteen und ligen lasse, biß der Behem sache gancz beslossen werde. und das wollest also mit unserr und der kurfursten guten frund rate nach dem besten und be- 20 qwemlichsten an das concilium bringen und daz das geschehe, wann uns das zumal nûcz und notdorfftig seyn bedunket. desglichen haben wir der kurfursten botten be- volhen an ire herrn zu bringen, dir dorynn zu helffen und zu raten, damit scisma ver- hindert werde. das sy ouch also tun werden. und als dann sein heilikeyt den kur- fursten in der bullen2 befilhet beschirmung des heiligen conciliums, schreiben wir in 25 doruff nach lautt der abschrifft hyerynne verslossen 3, wann wir des schirms ye f flissig zu sein meynen. dornach wisse sich dein lieb zu richten. geben zu Senis an dem vierden tag des mondes marcii unserer riche des Ungrischen etc. im 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgebornen Wilhelmen g pfalcz- graven bey Rein und herczogen in Beyern unserm stathalter h lieben oheimen und fursten. 1433 März 4 1433 März 4 bezw. 5 30 T Ad mandatum domini regis Caspar Slick. [Auf eingeschlossenem Zettel] Ouch, lieber oheim, haben wir empfangen ettlich brieff in eynem hefft vermachet, dorynne du uns schreibest von des handels wegen mit dem kouffman 4 von Heidelberg und von der rosse 5 wegen; ouch von eyns rechten wegen 35 zu sprechen, dorynne du frid gemachet hast; ouch von des von Landshut wegen und ander sache. das alles wir wol vernomen haben. und ist unser begerung, daz du deynen fleisse tûst von der rosse wegen, zu versuchen, was doch i der leutt willen sey, wann wir zu got hoffen, wir wollen schir und kurczlich bey dir sein und solichen sachen mit unsern und deynen eren gute wege finden. 40 a) M das das. b) R ist hier ettras beschädigt; wir ergänzen das kursiv Gedruckte aus M. c) desgleichen. d) M deynen. e) om. M. f) M nicht also ußgeslossen werden wolten stall ye — meinen. g) M Wilhelm. h) in M nach oheimen. i) M in den kouffleutten steket, und geduld habest in allen sachen statt doch — willen sey. 45 50 1 Vgl. S. 662 Anm. 6. 2 nr. 386. Diese Abschrift ist wahrscheinlich mit der Vor- lage R unserer nr. 393 identisch. Auch dem xweiten Original (Vorlage M) war eine Abschrift des Briefes an die Kurfürsten beigeschlossen; sie liegt in der Vorlage M unserer nr. 393 vor. 4 Offenbar Geheimsprache. Der kouffman von Heidelberg wird Pf. Ludwig bei Rhein sein, während unter den in Variante i erwähnten kouffleutten die Kurfürsten xu verstehen sein dürften. Altmann nr. 9386 spricht von „Heidelberger Kaufleuten". 5 Die rosse sind fraglos die von Sigmund ge- wiinschten Hilfstruppen. Vgl. die Einleitung xur übernächsten Hauptabteilung. 87
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 685 sache gût düncket und wol gefellet. und begern von deyner lieb mit fliße, daz du bey dem concilio doran seyst, das solich bull gûtlich vernomen werde und daz a durch einych ufstosse keyn scisma in der heiligen kirchen entstee. so richten wir ouch unser sache alhye dornach, wie wir mogen, damit wir uns unverczogenlich zu dem heiligen 5 concilio fügen und helffen und raten, damit die sache seliclich ein ende nemen. und were sache, daz icht in der bullen were, das den herrn und vâtern des conciliums mis- fellig were, daz das gütlichb gehalden werde. wann so unsers heiligen vatters des babstes legaten 1 gen Basel komen, so sey wir on zwivel, daz solich gebrechen, ob die weren, ob got wil, wol erfullet werden. und dorynne tue genczlich deyne d fleisse, als dann 10 des ein notdorfft ist. ouch, lieber oheim, haben wir vernomen uss den schrifften und bullen, die uns gestern von Basel komen sind, wie sich der Behem sache in dem März9 concilio von gotes gnaden wol anlassen und daz dorynne gût hoffnung sey. das uns ser erfreût. und ist notdorfft, daz man fürsichticlich damit umbgee, daz sy keynen uß- czug oder ursach gehaben mogene, damit ir sach gehindert werde. und haben gedacht, 15 das der irrung ein gesein mochte, wo man des babstes sache furhand nemen würde, und wo dann dorynn einich widerred sein wurde, mochten die Behem zu stund an sich ziehen und ir sach wurd dadurch gehindert. und bedunckt uns, daz man des babstes sache ansteen und ligen lasse, biß der Behem sache gancz beslossen werde. und das wollest also mit unserr und der kurfursten guten frund rate nach dem besten und be- 20 qwemlichsten an das concilium bringen und daz das geschehe, wann uns das zumal nûcz und notdorfftig seyn bedunket. desglichen haben wir der kurfursten botten be- volhen an ire herrn zu bringen, dir dorynn zu helffen und zu raten, damit scisma ver- hindert werde. das sy ouch also tun werden. und als dann sein heilikeyt den kur- fursten in der bullen2 befilhet beschirmung des heiligen conciliums, schreiben wir in 25 doruff nach lautt der abschrifft hyerynne verslossen 3, wann wir des schirms ye f flissig zu sein meynen. dornach wisse sich dein lieb zu richten. geben zu Senis an dem vierden tag des mondes marcii unserer riche des Ungrischen etc. im 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgebornen Wilhelmen g pfalcz- graven bey Rein und herczogen in Beyern unserm stathalter h lieben oheimen und fursten. 1433 März 4 1433 März 4 bezw. 5 30 T Ad mandatum domini regis Caspar Slick. [Auf eingeschlossenem Zettel] Ouch, lieber oheim, haben wir empfangen ettlich brieff in eynem hefft vermachet, dorynne du uns schreibest von des handels wegen mit dem kouffman 4 von Heidelberg und von der rosse 5 wegen; ouch von eyns rechten wegen 35 zu sprechen, dorynne du frid gemachet hast; ouch von des von Landshut wegen und ander sache. das alles wir wol vernomen haben. und ist unser begerung, daz du deynen fleisse tûst von der rosse wegen, zu versuchen, was doch i der leutt willen sey, wann wir zu got hoffen, wir wollen schir und kurczlich bey dir sein und solichen sachen mit unsern und deynen eren gute wege finden. 40 a) M das das. b) R ist hier ettras beschädigt; wir ergänzen das kursiv Gedruckte aus M. c) desgleichen. d) M deynen. e) om. M. f) M nicht also ußgeslossen werden wolten stall ye — meinen. g) M Wilhelm. h) in M nach oheimen. i) M in den kouffleutten steket, und geduld habest in allen sachen statt doch — willen sey. 45 50 1 Vgl. S. 662 Anm. 6. 2 nr. 386. Diese Abschrift ist wahrscheinlich mit der Vor- lage R unserer nr. 393 identisch. Auch dem xweiten Original (Vorlage M) war eine Abschrift des Briefes an die Kurfürsten beigeschlossen; sie liegt in der Vorlage M unserer nr. 393 vor. 4 Offenbar Geheimsprache. Der kouffman von Heidelberg wird Pf. Ludwig bei Rhein sein, während unter den in Variante i erwähnten kouffleutten die Kurfürsten xu verstehen sein dürften. Altmann nr. 9386 spricht von „Heidelberger Kaufleuten". 5 Die rosse sind fraglos die von Sigmund ge- wiinschten Hilfstruppen. Vgl. die Einleitung xur übernächsten Hauptabteilung. 87
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686 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Mär2 10 406. Hzg. Wilhelm von Baiern an seinen Bruder Hzg. Ernst: berichtet u. a. über die Propositionen der päpstlichen Gesandten an das Konzil und über den Stand der Verhandlungen mit den Böhmischen Gesandten. 1433 März 10 Basel. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 367a-368b orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Unter der Adresse steht der gleichzeitige Vermerk anno 33. Der Brief ist in mehreren Absätren geschrieben. Was wir liebs und gûts vermügen, in rechten brüderlichen trewen ewr lieb allzeit vor geschriben. hochgeborner fürst, lieber brûder. ewren brief uns ieczo gesant, des Febr. 27 data stet zu Münichen an freitag vor dem weissen sûntag nachst vergangen, haben wir wol vernomen. darin uns ewr lieb schreibt am ersten von des tags wegen zu Augs- pûrg 1 und bittet uns ewer lieb, unsern willen darin zuzeschreiben. das wir getan und euch bei dem Liendl unserm knecht auf dieselben ewr geschrift aigenlich und ganz zugeschriben haben. das ir nû, als wir hoffen, wol vernomen habt. [Im Folgenden schreibt Wilhelm, daß er die von Ernst gewünschte Bestätigung der Freiheiten einiger Klöster und Gotteshäuser nicht eher geben könne, als bis er die betreffenden alten Frei- 15 heitsbriefe in Abschrift geschen habe. Die Entschädigung, die Regensburg für den ihm (Wilhelm) zugefügten Schaden leisten wolle, genüge ihm nicht; könne Ernst nicht mehr erhalten, so möge er die Sache bis zu seiner Rückkehr anstehen lassen. Ernsts Brief wegen des Bistums Freising habe er erhalten; er thue in der Sache nach dem Rat von Ernsts und seinen Räten.] dann als uns ewer lieb bittet, euch schir etwas gueter 20 mar als von dem concili und den Behaim zu verkûnden: lieber brûder, ewer lieb sol wissen, das des babst potschaft als heut 2 irer werbnûß und des babst begerüng in dem concili offenlich in unser gegenwürtikait erzelt haben. das ist under vil worten ein soliche besliessung gewesen, das er gern sech, das das concili hie aufstûnd und gen Bononi zugen. dahin wolt dann sein heilikait personlich komen und all sach helfen 25 vètterlichen ausrichten. wolt aber das concili des nicht tûn, so well er die zwo sach umb die Behaim und den glauben und umb den fried gern hie helfen und lassen aus- richten und darzu sein bestättüng und willen geben, also das man das in einer genanten zeit hie tete und das man dann umb den benanten artikel, das ist umb die reformacion, gen Wononia kome. wolt man aber gen Wononi nicht komen, das man dann hie in 30 Deutschen landen ein stat furnêm ferr oder nahent; da solt man dann die reformacion ausrichten, und dabei wolt er selber sein, wann er billich bei einem solichem selbs war und ein reformacion dûrch in gieng, etc. mit vil hubschen worten. darauf hat das heilig concili begert, das si in ir werbnûß in geschrift geben, so well man in dann darauf antwürten. wenn das beschehen und was die antwurt wirt, wellen wir ewer lieb dann 35 darnach aber verkünden. dann von der Behaim wegen sol ewer lieb wissen, das wir als von uns selbs so vil in die sach geredt haben mit dem concili und in, also das ietweder partei 15 zu den sachen geben hat, die aus den sachen in der gutlichait reden, zu versuchen, ob man den sachen mit taidingen nehern komen mocht dann mit dem dispôtiren 3. des ist uns also von baiden tailen verfolgt worden, also das man drei tag 40 in der wochen gûtlich davon reden und 3 tag dispitirenb sol. aber in dem so ist uns 10 a) sic. b) sic. 1 Vgl. dariiber die Einleitung xu lit. D b unserer letxten Hauptabteilung. 2 Dieses Datum xeigt, daſt der Brief schon am 9 Märx entworfen worden ist; denn an diesem Tage, und nicht am 10 Märx entledigten sich die päpst- lichen Gesandten in der Generalkongregation des Konxils ihrer Aufträge. Vgl. S. 629. 3 Der Antrag des Herxogs, einige Konxilsmitglie- der zu den Böhmischen Gesandten zu deputieren, um xu versuchen, ob man durch Besprechung der Glaubensdifferenzen im engeren Kreise eine Eini- 45 gung herbeiführen könne, war in der Generalkon- gregation des Konxils vom 6 Märx gestellt worden. Vgl. Haller a. a. O. 2, 363 Z. 17�27; auch oben S. 568. 50
686 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Mär2 10 406. Hzg. Wilhelm von Baiern an seinen Bruder Hzg. Ernst: berichtet u. a. über die Propositionen der päpstlichen Gesandten an das Konzil und über den Stand der Verhandlungen mit den Böhmischen Gesandten. 1433 März 10 Basel. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 367a-368b orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Unter der Adresse steht der gleichzeitige Vermerk anno 33. Der Brief ist in mehreren Absätren geschrieben. Was wir liebs und gûts vermügen, in rechten brüderlichen trewen ewr lieb allzeit vor geschriben. hochgeborner fürst, lieber brûder. ewren brief uns ieczo gesant, des Febr. 27 data stet zu Münichen an freitag vor dem weissen sûntag nachst vergangen, haben wir wol vernomen. darin uns ewr lieb schreibt am ersten von des tags wegen zu Augs- pûrg 1 und bittet uns ewer lieb, unsern willen darin zuzeschreiben. das wir getan und euch bei dem Liendl unserm knecht auf dieselben ewr geschrift aigenlich und ganz zugeschriben haben. das ir nû, als wir hoffen, wol vernomen habt. [Im Folgenden schreibt Wilhelm, daß er die von Ernst gewünschte Bestätigung der Freiheiten einiger Klöster und Gotteshäuser nicht eher geben könne, als bis er die betreffenden alten Frei- 15 heitsbriefe in Abschrift geschen habe. Die Entschädigung, die Regensburg für den ihm (Wilhelm) zugefügten Schaden leisten wolle, genüge ihm nicht; könne Ernst nicht mehr erhalten, so möge er die Sache bis zu seiner Rückkehr anstehen lassen. Ernsts Brief wegen des Bistums Freising habe er erhalten; er thue in der Sache nach dem Rat von Ernsts und seinen Räten.] dann als uns ewer lieb bittet, euch schir etwas gueter 20 mar als von dem concili und den Behaim zu verkûnden: lieber brûder, ewer lieb sol wissen, das des babst potschaft als heut 2 irer werbnûß und des babst begerüng in dem concili offenlich in unser gegenwürtikait erzelt haben. das ist under vil worten ein soliche besliessung gewesen, das er gern sech, das das concili hie aufstûnd und gen Bononi zugen. dahin wolt dann sein heilikait personlich komen und all sach helfen 25 vètterlichen ausrichten. wolt aber das concili des nicht tûn, so well er die zwo sach umb die Behaim und den glauben und umb den fried gern hie helfen und lassen aus- richten und darzu sein bestättüng und willen geben, also das man das in einer genanten zeit hie tete und das man dann umb den benanten artikel, das ist umb die reformacion, gen Wononia kome. wolt man aber gen Wononi nicht komen, das man dann hie in 30 Deutschen landen ein stat furnêm ferr oder nahent; da solt man dann die reformacion ausrichten, und dabei wolt er selber sein, wann er billich bei einem solichem selbs war und ein reformacion dûrch in gieng, etc. mit vil hubschen worten. darauf hat das heilig concili begert, das si in ir werbnûß in geschrift geben, so well man in dann darauf antwürten. wenn das beschehen und was die antwurt wirt, wellen wir ewer lieb dann 35 darnach aber verkünden. dann von der Behaim wegen sol ewer lieb wissen, das wir als von uns selbs so vil in die sach geredt haben mit dem concili und in, also das ietweder partei 15 zu den sachen geben hat, die aus den sachen in der gutlichait reden, zu versuchen, ob man den sachen mit taidingen nehern komen mocht dann mit dem dispôtiren 3. des ist uns also von baiden tailen verfolgt worden, also das man drei tag 40 in der wochen gûtlich davon reden und 3 tag dispitirenb sol. aber in dem so ist uns 10 a) sic. b) sic. 1 Vgl. dariiber die Einleitung xu lit. D b unserer letxten Hauptabteilung. 2 Dieses Datum xeigt, daſt der Brief schon am 9 Märx entworfen worden ist; denn an diesem Tage, und nicht am 10 Märx entledigten sich die päpst- lichen Gesandten in der Generalkongregation des Konxils ihrer Aufträge. Vgl. S. 629. 3 Der Antrag des Herxogs, einige Konxilsmitglie- der zu den Böhmischen Gesandten zu deputieren, um xu versuchen, ob man durch Besprechung der Glaubensdifferenzen im engeren Kreise eine Eini- 45 gung herbeiführen könne, war in der Generalkon- gregation des Konxils vom 6 Märx gestellt worden. Vgl. Haller a. a. O. 2, 363 Z. 17�27; auch oben S. 568. 50
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 687 von dem concili in sunderhait bevolhen mitsambt unsern raten und den, die wir dann zu uns nemen werden, ein mitler und undertaidinger ze sein. und nachdem und nu baid tail, als wir gelauben, ein getrauen zu uns haben, so hoffen wir uns ie mit der hilf gotes in die sachen ze legen und mit allem unserm vleis zu versuchen, ob wir die 5 sach zu gutem bringen mûgen. das wir auch treulich tûn wellen, wiewol wir doch sûnst gar grosse mue und arbait mit andern des concili und unsers herren des kunigs treflich sachen vil hie ze schaffen und wenig rue haben. also bitten wir ewr lieb in bruderlichen treuen, ir wellet ew dahin a unser und unsers lands sach und notdürft auch gûtlich lassen empfolhen sein und darinb kain verdriessen haben. das wellen datum Basel an erichtag vor oculi io wir gar bruderlichen umb ewr lieb verschülden. anno etc. 33. 1433 März 10 1433 März 10 [in verso] Dem hochgeboren fürsten unserm lieben pruder herrn Ernsten pfalnzgraven bei Rein und herzogen in 15 Bairen. Vonc gotes genaden Wilhalm pfalzgrave bei Rein herzog in Bairen des heiligen con- cili zu Basel beschirmer und stathalder un- sers genedigisten herrn dez Romischen etc. kunigs. Dominus dux per se. 20 407. Instruktion K. Sigmunds für Nikolaus fvon Bladen 17, seinen Gesandten nach Basel: betr. die geplante Rückkehr des Königs nach Basel, den Mißerfolg der Gesandtschaft Matko’s ſvon Thallóczy] an den Herzog von Mailand und die Aufforderung an Hzg. Wilhelm von Baiern, für die gute Aufnahme der päpstlichen Bulle [vom 14 Februar 1433] durch das Konzil zu sorgen und nötigenfalls der ungünstigen Deutung der vom König mit dem Papst angeknüpften Verhandlungen vorzu- beugen. [1433 circa März 10 Siena 2.] [1433 circa März 10] 25 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 280 ab cop. chart. coacva ohne Schnitte. — Bei der Bearbeitung und Ubersctrung des Czechischen Teiles der Instruktion hat uns Herr Dr. K. Krofta in Rom freundlichst unterstütxt. Benutxt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen nur Deutschen Geschichte 2, 561. 30 a) das Wort ist im Orig. nicht gans deutlich. b) undeutlich, weil korrigiert. c) die Unterschrift des Herzogs steht auf drei Zeilen; die erste Zeile reicht bis herzog, die zweite bis und. 1 Vgl. die folgende Anmerkung. Kluckhohn nimmt irrtimlich an, daß Nikolaus Stock gemeint sei. 2 Zur Datierung des Stickes haben wir folgende Anhaltspunkte. Die in art. I erwälnie Antwort des 35 Konxils (vgl. S. 564) hat Sigmund sicher nicht vor Mitte Februar erhalten, und die in art. 2 be- rührte Rückkehr Matko’s von Thallócxy aus Mai- land nach Siena ist, wie wir in der Einleitung au lit. A a der nächsten Hauptabteilung schen wer- 40 den, wahrscheinlich im letxten Drittel des Februar oder in den ersten Tagen des Märx erfolgt. Die Instruktion kann also nicht wohl vor Mitte Februar fallen. Andererseits läßt die Art und Weise, in der von Thallóczy’s Rückkehr gesprochen wird, er- 45 kennen, daß xwischen ihr und der Abfassung der Instruktion erst ein kleiner Zeitraum verflossen war. Die Instruktion wird daher nicht später als Mitte März angesetxt werden dürfen. Es fragt sich nun, ob Sigmund xwischen Mitte Februar und Mitte Märx einen Gesandten Namens Nikolaus nach Basel schickte. Die Antwort auf diese Frage ergiebt sich aus Brunets Aufreichnungen, denen xufolge am 13 April oder kurz vorher Nikolaus von Bladen in Basel ankam (vgl. S. 632). Er muſ also Siena spätestens Mitte Märx verlassen haben. Wir glau- ben ihn deshalb mit dem Gesandten, der die obige Instruktion erhielt, identifixieren au dürfen. Sein Beglaubigungsschreiben war vom 10 Mürz datiert (vgl. S. 633 Anm. 2). Dieses Datum geben wir deshalb auch der Instruktion. Freilich scheint da- mit art. 5 im Widerspruch xu stehen. In ihm ist von der Einung des Königs mit dem Papst die Rede und diese erfolgte erst am 7 April. Indessen es handelt sich dort offenbar nicht schon um die voll- endete Thatsache, sondern um die in die ersten Tage des Mürx fallende Wiederanknüpfung Sigmunds mit dem Papst (vgl. darüber die Einleitung xu lit. A b der nächsten Hauptabteilung).
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 687 von dem concili in sunderhait bevolhen mitsambt unsern raten und den, die wir dann zu uns nemen werden, ein mitler und undertaidinger ze sein. und nachdem und nu baid tail, als wir gelauben, ein getrauen zu uns haben, so hoffen wir uns ie mit der hilf gotes in die sachen ze legen und mit allem unserm vleis zu versuchen, ob wir die 5 sach zu gutem bringen mûgen. das wir auch treulich tûn wellen, wiewol wir doch sûnst gar grosse mue und arbait mit andern des concili und unsers herren des kunigs treflich sachen vil hie ze schaffen und wenig rue haben. also bitten wir ewr lieb in bruderlichen treuen, ir wellet ew dahin a unser und unsers lands sach und notdürft auch gûtlich lassen empfolhen sein und darinb kain verdriessen haben. das wellen datum Basel an erichtag vor oculi io wir gar bruderlichen umb ewr lieb verschülden. anno etc. 33. 1433 März 10 1433 März 10 [in verso] Dem hochgeboren fürsten unserm lieben pruder herrn Ernsten pfalnzgraven bei Rein und herzogen in 15 Bairen. Vonc gotes genaden Wilhalm pfalzgrave bei Rein herzog in Bairen des heiligen con- cili zu Basel beschirmer und stathalder un- sers genedigisten herrn dez Romischen etc. kunigs. Dominus dux per se. 20 407. Instruktion K. Sigmunds für Nikolaus fvon Bladen 17, seinen Gesandten nach Basel: betr. die geplante Rückkehr des Königs nach Basel, den Mißerfolg der Gesandtschaft Matko’s ſvon Thallóczy] an den Herzog von Mailand und die Aufforderung an Hzg. Wilhelm von Baiern, für die gute Aufnahme der päpstlichen Bulle [vom 14 Februar 1433] durch das Konzil zu sorgen und nötigenfalls der ungünstigen Deutung der vom König mit dem Papst angeknüpften Verhandlungen vorzu- beugen. [1433 circa März 10 Siena 2.] [1433 circa März 10] 25 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 280 ab cop. chart. coacva ohne Schnitte. — Bei der Bearbeitung und Ubersctrung des Czechischen Teiles der Instruktion hat uns Herr Dr. K. Krofta in Rom freundlichst unterstütxt. Benutxt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen nur Deutschen Geschichte 2, 561. 30 a) das Wort ist im Orig. nicht gans deutlich. b) undeutlich, weil korrigiert. c) die Unterschrift des Herzogs steht auf drei Zeilen; die erste Zeile reicht bis herzog, die zweite bis und. 1 Vgl. die folgende Anmerkung. Kluckhohn nimmt irrtimlich an, daß Nikolaus Stock gemeint sei. 2 Zur Datierung des Stickes haben wir folgende Anhaltspunkte. Die in art. I erwälnie Antwort des 35 Konxils (vgl. S. 564) hat Sigmund sicher nicht vor Mitte Februar erhalten, und die in art. 2 be- rührte Rückkehr Matko’s von Thallócxy aus Mai- land nach Siena ist, wie wir in der Einleitung au lit. A a der nächsten Hauptabteilung schen wer- 40 den, wahrscheinlich im letxten Drittel des Februar oder in den ersten Tagen des Märx erfolgt. Die Instruktion kann also nicht wohl vor Mitte Februar fallen. Andererseits läßt die Art und Weise, in der von Thallóczy’s Rückkehr gesprochen wird, er- 45 kennen, daß xwischen ihr und der Abfassung der Instruktion erst ein kleiner Zeitraum verflossen war. Die Instruktion wird daher nicht später als Mitte März angesetxt werden dürfen. Es fragt sich nun, ob Sigmund xwischen Mitte Februar und Mitte Märx einen Gesandten Namens Nikolaus nach Basel schickte. Die Antwort auf diese Frage ergiebt sich aus Brunets Aufreichnungen, denen xufolge am 13 April oder kurz vorher Nikolaus von Bladen in Basel ankam (vgl. S. 632). Er muſ also Siena spätestens Mitte Märx verlassen haben. Wir glau- ben ihn deshalb mit dem Gesandten, der die obige Instruktion erhielt, identifixieren au dürfen. Sein Beglaubigungsschreiben war vom 10 Mürz datiert (vgl. S. 633 Anm. 2). Dieses Datum geben wir deshalb auch der Instruktion. Freilich scheint da- mit art. 5 im Widerspruch xu stehen. In ihm ist von der Einung des Königs mit dem Papst die Rede und diese erfolgte erst am 7 April. Indessen es handelt sich dort offenbar nicht schon um die voll- endete Thatsache, sondern um die in die ersten Tage des Mürx fallende Wiederanknüpfung Sigmunds mit dem Papst (vgl. darüber die Einleitung xu lit. A b der nächsten Hauptabteilung).
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688 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. [1433 [1] Také 1 má pamatowaty Mikuláss, aby concilium a knyezi Wylemowi powiedyel, circa März 1o jakož gieho milost radu a žádala od concilium 2, má-li zde ostaty, czi-li do Bazle przi- giety, a má-li zde ostati, aby Melanského nawedli, aby králi tak pomohl, aby zde setr- waty mohl. a swaté concilium gieho milosti psalo, ze sie gym užiteczné zdá, aby gesscze poczekal, wssak to podadúcz k gieho wuoli. 2] Také pan Matka nynye sie wrátyl od Melanského beze wssieho koncze a s takowú odpowiedý, že Melanský králowie milosti pomoczy nemyený nyczým any minu- lým any budúczým 3, tak že gieho milost k tomu sie prziprawugie, aby mohl k swa- tému concilium przigiety czož nayspiesse móže 4; neb pro nedostatki geho milost ostaty nemoze. [3] Item herr Niclas sol gedenken mit herzog Wilhelm zu reden, daz er mitsampt andern guten freunden bei dem concilio mit ganzem fleisse doran sei, daz des babsts bulle 5 gutlich ufgenomen und verstanden werd, domit kein scisma in der Cristenheit enstee. wann nach gelegenheit der sach, so ist dem concilio beinahe sein wille erfollet und si haben behalden: zum ersten daz der babst das concilium zu Basel approbirt und 15 zulesset non b obstante dissolucione prius facta; zum andern daz er sein concilium zu Bononi abtut; zum dritten das er allen prelaten gebeut, in dreien manenden zu Basel zu sein; zum vierden das er erlaubt, in der zeit keczerei ußzureuten; zum funften fried und einung zu machen. und bleibt nichts hinderstellig dann die reformacio, biß des babsts legaten gen Basel komen. alsdann so hat das concilium einen fürgang in allen 20 dreien stücken, dorumb es besamelt ist und dorumb unser herr der kunig bißher so hart bei dem concilio gestanden hat und noch vesticlich steen wil, biß si mit der hilf gotes zu einem seligen end komen. [4 Item ob man sprechen wolt, der babst hat den decreten der vergangen und ouch des iczigen conciliums nicht genûg getan, doruf mag man antworten: wiewol der 25 babst nicht offenlich bestetigt hat, was bißher zu Basel gescheen ist, idoch so findet man ouch nicht, daz er dasselb abtu, sunder er lasset das ansteen; und so des babsts legaten dor komen, mit den unser herr der konig ouch zu komen hofft, was dann ge- brechen weren, die mogen alsdann wol erfollet werden. [5] Item ob man sprechen wurd von der einung wegen 6 unsers herrn des konigs so mit dem babst etc., mag man sprechen, das unser herr domit wider das concilium nicht getan hat. wann als er mit seinen bullen" und sußt dem concilio aderirt hat, also wil er noch vesticlich dobei bleiben, biß die drei stuck des heiligen conciliums volkomen- lich volbracht werden. und hett der babst die nicht verwillet, er hett noch kein einung mit seiner heilikeit angangen. und hofft ouch, solich einung sol zu des conciliums sachen 35 grosse furdrung bringen. und von dem stuck sol man nicht reden, es wer' dann, das 10 a) em.; Forl. rado. b) non — facta fügt eine zcitgenössische Hand am Rande hinzu. 1 Der Inhalt der beiden ersten Artikel ist folgen- der: [I] Item Nikolaus möge daran denken, dem Konxil und Hrg. Wilhelm xu sagen, wie seine Gnade das Konxil um Rat gebeten hatte, ob sie hier blei- ben oder nach Basel kommen sollte, und, falls sie hier bleiben solle, so möchten beide den Hernog von Mailand veranlassen, ihr zu helfen. Darauf schrieb das Konxil seiner Gnade, es scheine ihm nitzlich, daſt sie noch bleibe, doch überlasse es dies ihrem Belieben. [2] Item Herr Matko [von Thallócry] ist jetxt ohne jeden Erfolg vom Herxog von Mailand xuriickgekehrt; dessen Antwort ist, er wolle seiner Gnade wie bisher so auch künftig nicht helfen. Seine Gnade denkt deshalb daran, möglichst bald xum Konzil au kommen; denn sie kann wegen Mangel nicht bleiben. 2 Zweifellos durch Peter von Indersdorf. Vgl. 40 auch S. 564. 3 Uber die Gesandtschaft Matko’s von Thallócxy nach Mailand vergleiche man S. 610-612. 1 Vgl. hierzu S. 633 Anm. 3. 5 D. i. die Bulle vom 14 Februar 1433 (nr. 386). 45 6 Uber die Verhandlungen, die Sigmund durch Jakob von Sirck mit dem Papst anknüpfte, ver- gleiche man die Einleitung xu lit. A b der nächsten Hauptabteilung. nr. 394. 50
688 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. [1433 [1] Také 1 má pamatowaty Mikuláss, aby concilium a knyezi Wylemowi powiedyel, circa März 1o jakož gieho milost radu a žádala od concilium 2, má-li zde ostaty, czi-li do Bazle przi- giety, a má-li zde ostati, aby Melanského nawedli, aby králi tak pomohl, aby zde setr- waty mohl. a swaté concilium gieho milosti psalo, ze sie gym užiteczné zdá, aby gesscze poczekal, wssak to podadúcz k gieho wuoli. 2] Také pan Matka nynye sie wrátyl od Melanského beze wssieho koncze a s takowú odpowiedý, že Melanský králowie milosti pomoczy nemyený nyczým any minu- lým any budúczým 3, tak že gieho milost k tomu sie prziprawugie, aby mohl k swa- tému concilium przigiety czož nayspiesse móže 4; neb pro nedostatki geho milost ostaty nemoze. [3] Item herr Niclas sol gedenken mit herzog Wilhelm zu reden, daz er mitsampt andern guten freunden bei dem concilio mit ganzem fleisse doran sei, daz des babsts bulle 5 gutlich ufgenomen und verstanden werd, domit kein scisma in der Cristenheit enstee. wann nach gelegenheit der sach, so ist dem concilio beinahe sein wille erfollet und si haben behalden: zum ersten daz der babst das concilium zu Basel approbirt und 15 zulesset non b obstante dissolucione prius facta; zum andern daz er sein concilium zu Bononi abtut; zum dritten das er allen prelaten gebeut, in dreien manenden zu Basel zu sein; zum vierden das er erlaubt, in der zeit keczerei ußzureuten; zum funften fried und einung zu machen. und bleibt nichts hinderstellig dann die reformacio, biß des babsts legaten gen Basel komen. alsdann so hat das concilium einen fürgang in allen 20 dreien stücken, dorumb es besamelt ist und dorumb unser herr der kunig bißher so hart bei dem concilio gestanden hat und noch vesticlich steen wil, biß si mit der hilf gotes zu einem seligen end komen. [4 Item ob man sprechen wolt, der babst hat den decreten der vergangen und ouch des iczigen conciliums nicht genûg getan, doruf mag man antworten: wiewol der 25 babst nicht offenlich bestetigt hat, was bißher zu Basel gescheen ist, idoch so findet man ouch nicht, daz er dasselb abtu, sunder er lasset das ansteen; und so des babsts legaten dor komen, mit den unser herr der konig ouch zu komen hofft, was dann ge- brechen weren, die mogen alsdann wol erfollet werden. [5] Item ob man sprechen wurd von der einung wegen 6 unsers herrn des konigs so mit dem babst etc., mag man sprechen, das unser herr domit wider das concilium nicht getan hat. wann als er mit seinen bullen" und sußt dem concilio aderirt hat, also wil er noch vesticlich dobei bleiben, biß die drei stuck des heiligen conciliums volkomen- lich volbracht werden. und hett der babst die nicht verwillet, er hett noch kein einung mit seiner heilikeit angangen. und hofft ouch, solich einung sol zu des conciliums sachen 35 grosse furdrung bringen. und von dem stuck sol man nicht reden, es wer' dann, das 10 a) em.; Forl. rado. b) non — facta fügt eine zcitgenössische Hand am Rande hinzu. 1 Der Inhalt der beiden ersten Artikel ist folgen- der: [I] Item Nikolaus möge daran denken, dem Konxil und Hrg. Wilhelm xu sagen, wie seine Gnade das Konxil um Rat gebeten hatte, ob sie hier blei- ben oder nach Basel kommen sollte, und, falls sie hier bleiben solle, so möchten beide den Hernog von Mailand veranlassen, ihr zu helfen. Darauf schrieb das Konxil seiner Gnade, es scheine ihm nitzlich, daſt sie noch bleibe, doch überlasse es dies ihrem Belieben. [2] Item Herr Matko [von Thallócry] ist jetxt ohne jeden Erfolg vom Herxog von Mailand xuriickgekehrt; dessen Antwort ist, er wolle seiner Gnade wie bisher so auch künftig nicht helfen. Seine Gnade denkt deshalb daran, möglichst bald xum Konzil au kommen; denn sie kann wegen Mangel nicht bleiben. 2 Zweifellos durch Peter von Indersdorf. Vgl. 40 auch S. 564. 3 Uber die Gesandtschaft Matko’s von Thallócxy nach Mailand vergleiche man S. 610-612. 1 Vgl. hierzu S. 633 Anm. 3. 5 D. i. die Bulle vom 14 Februar 1433 (nr. 386). 45 6 Uber die Verhandlungen, die Sigmund durch Jakob von Sirck mit dem Papst anknüpfte, ver- gleiche man die Einleitung xu lit. A b der nächsten Hauptabteilung. nr. 394. 50
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 689 10 man in dem concilio dorvon meldung tet. dorumb a so sol herzog Wilhelm mit andern guten freunden vast arbeiten, ob iemant wer', der gemeinen nucz nicht ansehen, sunder seinen eigen willen nachgeen wolt, domit man villicht wider den babst procediret, daz das ie nicht geschehe. wann zwerlei bôß doraus ging: zum ersten scisma in der heiligen s kirchen, zum andern hinderstellung und ganze vernichtung der dreier stück in dem concilio, wann man mit dem babst so vil zu schaffen wurd gewinnen, das man des andern wol vergêsse; als dann dicz jar wol offembar worden ist, was b des babsts und des conciliums zwitracht gehindert hat etc., das in den dreien stucken noch nicht ge- scheen ist. [6] Item ûber das alles ob in den sachen allen einich gebrechen wer’, so mag das concilium das alles dornach von eigenem gewalt wol erfollen, also das in keinem weg gut sein mocht, das, als man spricht, umb nichte scisma und ander unrat in der Cristen- heit ufersteen ‘ solt. [1433 circa März 10) 15 408. K. Sigmund an das Baseler Konzil: teilt den Inhalt seines Vertrages mit dem Papst mit und bittet, ungünstigen Deutungen desselben keinen Glauben zu schenken; versichert, daß er, wie er in seiner Bulle versprochen habe, das Konzil stets bei den Aufgaben unterstützen werde, zu deren Lösung es berufen sci. 1433 April 15 Siena. 1433 April 15 25 30 35 40 45 P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 76 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera missa concilio per dominum Romanorum regem super sua coronacione lecta in congregacione generali per me Bruneti die sabbati secunda maji 1433 1. Unter dem Text ist von der Hand des Schreibers bemerkt Datum per copiam cum originali collacio- natam per me Bruneti. B coll. ebenda cod. ms. lat. 15 626 fol. 158b cop. chart. coaeva. Die Uberschrift lautet hier und in D der von P gleich; nur sind einige Worte anders gestellt und die Worte per me Bruneti ausgelassen. Neben der Unterschrift steht am Rande Subscripcio. coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 151b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Litera domini regis missa concilio super concordia pape et adhesione concilii. Die Kontra- signatur fehlt. Die Adresse steht unter der Unterschrift. A coll. Rom Bibl. Angelica cod. B 3 10 pag. 112-113 cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Littera regis missa concilio super ejus coronacionem. Adresse, Unterschrift und Kontrasignatur fehlen. F coll. Florenx Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 67b cop. membr. anni 1453 mit der Uber- schrift (zwischen Adresse und Text) Copia littere imperatoris ad concilium. S coll. Straſburg Stadt-A. Série AA fasc. 147 fol. 117 cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Littera domini regis Romanorum missa concilio super ipsius coronacione. Die Adresse fehlt. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 231 ab cop. chart. coaeva. Zur Uberschrift vergleiche man oben unter B. In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 146b-147a cop. chart. saec. 15, mangelhafte Abschrift von F. Gedruckt bei Crabbe 3, 339 (mit unrichtiger Angabe des Ungarischen Regierungsjahres); Surius I. Ausg. 4, 331-332, 2. Ausg. 4, 745-746; Binius 4, 222; Goldast, Imperatorum etc. recessus, constitutiones etc. 3, 437-438; Coll. conc. regia 30, 811-812; Harduin 8, 1603; Labbé I. Ausg. 12, 961-962, 2. Ausg. 17, 759-760; Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens II, 2 pag. 258; Martène 8, 581-582 (aus D); Mansi 29, 592-593 und 30, 533-534; Mansi, Suppl. 4, 727-728. — Teilweise gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad. ann. 1433 cap. 13; Wencker, Apparatus et instructus archivorum pag. 331 Anm. (aus S, also mit dem falschen Datum des 12 April); Aschbach 4, 109 Anm. 6. Im Ausxuge bei Segovia lib. 4 cap. 27 (a. a. O. 2, 356). — Regest bei Aschbach 4, 486 und bei Altmann nr. 9405. Aschbach behauptet fälschlich, daß Pray (Annales Hun- V 20 50 a) die Vorlage hat hier Alinea. b) in der Vorlage folgt durchstrichen und unterpunktiert das. c) die Vorl. fügt lassen hinzu; ist vielleicht in Z. 12 nach das ein es oder man ausgefallen? 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 397 Z. 25.
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 689 10 man in dem concilio dorvon meldung tet. dorumb a so sol herzog Wilhelm mit andern guten freunden vast arbeiten, ob iemant wer', der gemeinen nucz nicht ansehen, sunder seinen eigen willen nachgeen wolt, domit man villicht wider den babst procediret, daz das ie nicht geschehe. wann zwerlei bôß doraus ging: zum ersten scisma in der heiligen s kirchen, zum andern hinderstellung und ganze vernichtung der dreier stück in dem concilio, wann man mit dem babst so vil zu schaffen wurd gewinnen, das man des andern wol vergêsse; als dann dicz jar wol offembar worden ist, was b des babsts und des conciliums zwitracht gehindert hat etc., das in den dreien stucken noch nicht ge- scheen ist. [6] Item ûber das alles ob in den sachen allen einich gebrechen wer’, so mag das concilium das alles dornach von eigenem gewalt wol erfollen, also das in keinem weg gut sein mocht, das, als man spricht, umb nichte scisma und ander unrat in der Cristen- heit ufersteen ‘ solt. [1433 circa März 10) 15 408. K. Sigmund an das Baseler Konzil: teilt den Inhalt seines Vertrages mit dem Papst mit und bittet, ungünstigen Deutungen desselben keinen Glauben zu schenken; versichert, daß er, wie er in seiner Bulle versprochen habe, das Konzil stets bei den Aufgaben unterstützen werde, zu deren Lösung es berufen sci. 1433 April 15 Siena. 1433 April 15 25 30 35 40 45 P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 1512 fol. 76 ab cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera missa concilio per dominum Romanorum regem super sua coronacione lecta in congregacione generali per me Bruneti die sabbati secunda maji 1433 1. Unter dem Text ist von der Hand des Schreibers bemerkt Datum per copiam cum originali collacio- natam per me Bruneti. B coll. ebenda cod. ms. lat. 15 626 fol. 158b cop. chart. coaeva. Die Uberschrift lautet hier und in D der von P gleich; nur sind einige Worte anders gestellt und die Worte per me Bruneti ausgelassen. Neben der Unterschrift steht am Rande Subscripcio. coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 151b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Litera domini regis missa concilio super concordia pape et adhesione concilii. Die Kontra- signatur fehlt. Die Adresse steht unter der Unterschrift. A coll. Rom Bibl. Angelica cod. B 3 10 pag. 112-113 cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Littera regis missa concilio super ejus coronacionem. Adresse, Unterschrift und Kontrasignatur fehlen. F coll. Florenx Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 67b cop. membr. anni 1453 mit der Uber- schrift (zwischen Adresse und Text) Copia littere imperatoris ad concilium. S coll. Straſburg Stadt-A. Série AA fasc. 147 fol. 117 cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Littera domini regis Romanorum missa concilio super ipsius coronacione. Die Adresse fehlt. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 231 ab cop. chart. coaeva. Zur Uberschrift vergleiche man oben unter B. In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 146b-147a cop. chart. saec. 15, mangelhafte Abschrift von F. Gedruckt bei Crabbe 3, 339 (mit unrichtiger Angabe des Ungarischen Regierungsjahres); Surius I. Ausg. 4, 331-332, 2. Ausg. 4, 745-746; Binius 4, 222; Goldast, Imperatorum etc. recessus, constitutiones etc. 3, 437-438; Coll. conc. regia 30, 811-812; Harduin 8, 1603; Labbé I. Ausg. 12, 961-962, 2. Ausg. 17, 759-760; Du Mont, Corps univ. dipl. du droit des gens II, 2 pag. 258; Martène 8, 581-582 (aus D); Mansi 29, 592-593 und 30, 533-534; Mansi, Suppl. 4, 727-728. — Teilweise gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad. ann. 1433 cap. 13; Wencker, Apparatus et instructus archivorum pag. 331 Anm. (aus S, also mit dem falschen Datum des 12 April); Aschbach 4, 109 Anm. 6. Im Ausxuge bei Segovia lib. 4 cap. 27 (a. a. O. 2, 356). — Regest bei Aschbach 4, 486 und bei Altmann nr. 9405. Aschbach behauptet fälschlich, daß Pray (Annales Hun- V 20 50 a) die Vorlage hat hier Alinea. b) in der Vorlage folgt durchstrichen und unterpunktiert das. c) die Vorl. fügt lassen hinzu; ist vielleicht in Z. 12 nach das ein es oder man ausgefallen? 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 397 Z. 25.
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690 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 April 15 gariae 2, 308) das Schreiben mit dem Datum des 13 April 1433 anführe; Pray kennt es gar nicht. — Erwähnt von Schellhaß, Das Vicekanxellariat Kaspar Schlicks (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 4, 347 Anm. II). 1433 April 15 Reverendissimi in Christo patres et domini ac venerabiles et egregii sincere gra- teque dilecti. ad requisicionem et continuatam instanciam vestrarum paternitatum 1 ut ad a sacrum concilium nos quantocius b conferremus, satis conflavimus operas nostras atque studium, ut consiliis vestris nos c conformare possemus, quemadmodum profecto ipsi concilio et rebus peragendis d per presenciam nostram non modicum commodi even- turum speravimus, sicque res nostras aptavimus, ut sive per terram sive per mare 2 dis- poneremus recedere omnibus periculis et discriminibuse parvipensis. verumtamen ap- 10 probante dominof summo pontifice sacrum g concilium ad persuasionem nonnullorum notabilium virorum et eciam oratorum nostrorum et imperii sacri principum electorum, qui nobis hujusmodi bullas exhibebant 3 nobisque recessum nostrum sine imperialibus infulis nostris penitus dissuadebant, cum sanctitate sua concordes h remansimus 4 in dei- ficis licitis i et honestis. sicque per totum istum mensem aprilis cum sanctitate sua in 15 Viterbio constituemurk et usque! medium junii vel prius in urbe Romana a sanctitate sua coronabimur prestabimusque et innovabimus sibi illa juramenta, que nostri prede- cessores m Romanis pontificibus prestiterunt, istudque adjecimus, quod ipsum manutene- bimus, quantum cum deo poterimus, quoniam nos usquequaque ad alia obligare non permisimus " nec permitteremus °. et hec vestris paternitatibus ideo describimus, ut, 2o si aliquis hanc concordiam sinistre initam forsitan? interpretari vellet, illud 1 a vestris r paternitatibus non credatur, quoniam hec concordia bonis respectibus facta est dispositi- que sumus semper ipsi concilio juxta bullam 5 per nos traditam in prosecucione s illo- rum, pro quibus ipsat synodus est congregata, plenarie u favere et constanter adherere, certifficantes vos, quod, nisi sanctitas sua sepedictum concilium approbasset, indubie sine 25 nostris coronis, quas propter facta ipsius v concilii tanto tempore pretermisimus, ad pro- pria redissemus, quemadmodum de hiis omnibus illustris princeps et locumtenens noster dux Wilhelmusw vestras paternitates poterit clarius informare 6, cui in dicendis velitis credere tamquam nobis. datum Senis die 15 x aprilis regnorum nostrorum v anno Hungarie etc. 47 Romanorum 23 et Boemie 13. [supra] Superscripcioaa. Reverendissimis Sigismundus dei gracia Romanorum rex in bb Christo patribus ac venerabilibus do- semper augustus ac Hungarie Boemie minis sacrosancte generali Basiliensicc sy- etc. rex. nodo in spiritu sancto legitime congregate universalem dd ecclesiam representantiee ami- cis nostris carissimis acff grate et sincere nobis dilectis. 30 Ad mandatum domini regis Gaspar Sligkgg. 35 a) S add. hoc. b) S quanto cicius. c) F non. d) A peragendum. e) F criminibus. f) om. F. g) BAF sacro concilio statt sacrum concilium. Ii) VS stellen um remansimus [V mansimus] concordes. i) A et honestis et licitis statt licitis et honestis. k) P constituetur. 1) VFS add. ad. m) S precessores. n) P promisimus. 40 o) A permittemus. p) F stelll um forsitan initam. q) A istud. r) A venerabilibus patribus statt vestris pa- ternitatibus. s) P persecucione. t) A add. sancta. 1) P plenaria. V) om. AF. w) D Willermus. x) S 12; BFD add. mensis. y) A etc. 33 anno statt nostrorum — 13. z) anno Hungarie om. F. aa) om. VFD. bb) F ac venerabilibus in Christo patribus et dominis statt in — dominis. cc) F stelll um synodo Basiliensi. dd) D om. universalem — dilectis, add. etc. ce) F representantibus. ff) V etc. FS add. vicecancellarius. 1 Vgl. nr. 348 art. 2 und nr. 350 artt. 3 und 4. 2 Vgl. nr. 419 art. I1 und die einschlägige An- merkung xu nr. 421. 3 Vgl. den Brief Sigmunds an das Konxil vom 4 Mära 1433 (nr. 404). 4 Vgl. die Einleitung au lit. A b der folgenden Hauptableilung. 5 nr. 394. 6 Die Darlegungen Hrg. Wilhelms vor dem Konxil 50 legen wir in unserer nr. 410 vor.
690 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 April 15 gariae 2, 308) das Schreiben mit dem Datum des 13 April 1433 anführe; Pray kennt es gar nicht. — Erwähnt von Schellhaß, Das Vicekanxellariat Kaspar Schlicks (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 4, 347 Anm. II). 1433 April 15 Reverendissimi in Christo patres et domini ac venerabiles et egregii sincere gra- teque dilecti. ad requisicionem et continuatam instanciam vestrarum paternitatum 1 ut ad a sacrum concilium nos quantocius b conferremus, satis conflavimus operas nostras atque studium, ut consiliis vestris nos c conformare possemus, quemadmodum profecto ipsi concilio et rebus peragendis d per presenciam nostram non modicum commodi even- turum speravimus, sicque res nostras aptavimus, ut sive per terram sive per mare 2 dis- poneremus recedere omnibus periculis et discriminibuse parvipensis. verumtamen ap- 10 probante dominof summo pontifice sacrum g concilium ad persuasionem nonnullorum notabilium virorum et eciam oratorum nostrorum et imperii sacri principum electorum, qui nobis hujusmodi bullas exhibebant 3 nobisque recessum nostrum sine imperialibus infulis nostris penitus dissuadebant, cum sanctitate sua concordes h remansimus 4 in dei- ficis licitis i et honestis. sicque per totum istum mensem aprilis cum sanctitate sua in 15 Viterbio constituemurk et usque! medium junii vel prius in urbe Romana a sanctitate sua coronabimur prestabimusque et innovabimus sibi illa juramenta, que nostri prede- cessores m Romanis pontificibus prestiterunt, istudque adjecimus, quod ipsum manutene- bimus, quantum cum deo poterimus, quoniam nos usquequaque ad alia obligare non permisimus " nec permitteremus °. et hec vestris paternitatibus ideo describimus, ut, 2o si aliquis hanc concordiam sinistre initam forsitan? interpretari vellet, illud 1 a vestris r paternitatibus non credatur, quoniam hec concordia bonis respectibus facta est dispositi- que sumus semper ipsi concilio juxta bullam 5 per nos traditam in prosecucione s illo- rum, pro quibus ipsat synodus est congregata, plenarie u favere et constanter adherere, certifficantes vos, quod, nisi sanctitas sua sepedictum concilium approbasset, indubie sine 25 nostris coronis, quas propter facta ipsius v concilii tanto tempore pretermisimus, ad pro- pria redissemus, quemadmodum de hiis omnibus illustris princeps et locumtenens noster dux Wilhelmusw vestras paternitates poterit clarius informare 6, cui in dicendis velitis credere tamquam nobis. datum Senis die 15 x aprilis regnorum nostrorum v anno Hungarie etc. 47 Romanorum 23 et Boemie 13. [supra] Superscripcioaa. Reverendissimis Sigismundus dei gracia Romanorum rex in bb Christo patribus ac venerabilibus do- semper augustus ac Hungarie Boemie minis sacrosancte generali Basiliensicc sy- etc. rex. nodo in spiritu sancto legitime congregate universalem dd ecclesiam representantiee ami- cis nostris carissimis acff grate et sincere nobis dilectis. 30 Ad mandatum domini regis Gaspar Sligkgg. 35 a) S add. hoc. b) S quanto cicius. c) F non. d) A peragendum. e) F criminibus. f) om. F. g) BAF sacro concilio statt sacrum concilium. Ii) VS stellen um remansimus [V mansimus] concordes. i) A et honestis et licitis statt licitis et honestis. k) P constituetur. 1) VFS add. ad. m) S precessores. n) P promisimus. 40 o) A permittemus. p) F stelll um forsitan initam. q) A istud. r) A venerabilibus patribus statt vestris pa- ternitatibus. s) P persecucione. t) A add. sancta. 1) P plenaria. V) om. AF. w) D Willermus. x) S 12; BFD add. mensis. y) A etc. 33 anno statt nostrorum — 13. z) anno Hungarie om. F. aa) om. VFD. bb) F ac venerabilibus in Christo patribus et dominis statt in — dominis. cc) F stelll um synodo Basiliensi. dd) D om. universalem — dilectis, add. etc. ce) F representantibus. ff) V etc. FS add. vicecancellarius. 1 Vgl. nr. 348 art. 2 und nr. 350 artt. 3 und 4. 2 Vgl. nr. 419 art. I1 und die einschlägige An- merkung xu nr. 421. 3 Vgl. den Brief Sigmunds an das Konxil vom 4 Mära 1433 (nr. 404). 4 Vgl. die Einleitung au lit. A b der folgenden Hauptableilung. 5 nr. 394. 6 Die Darlegungen Hrg. Wilhelms vor dem Konxil 50 legen wir in unserer nr. 410 vor.
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 691 nach 409. Das Baseler Konzil an K. Sigmund: verwahrt sich gegen den Vorwurf, als beab- 11433 April 14] sichtige es, ein Schisma herbeizuführen. [1433 nach April 14 Basel 1.] 10 Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15.626 fol. 158a cop. chart. coaera ohne Datum. Uber- schrift Littera missa per concilium domino regi Romanorum avisata per singulas de- putaciones. In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 207 ab cop. chart. coaeva ohne Datum. Die Uberschrift lautet der der Pariser Vorlage fast gleich. — Ebenda fol. 229b-230b cop. chart. coaeva ohne Datum. Uberschrift Littera missa domino imperatori per sacrum concilium re- sponsiva ad ultimam litteram suam etc. — In Rom Bibl. Angelica cod. B 3 10 pag. 110-111 cop. chart. saec. 15 ohne Datum. Gedruckt bei Martène 8, 536-537 (aus cod. 243 in Douai und einem uns unbekannten Ms. Chauvelin), Mansi 30, 493-494 und Mansi, Suppl. 4, 683-684. — Im Ausxuge bei Segovia lib. 4 cap. 25 (a. a. O. 2, 351-352). — Erwähnt von Aschbach 4, III Anm. 9 und Hefele, Konxiliengeschichte 7, 531 Anm. 5. Schreibt: Es habe den Brief 2 des Königs samt den beigeschlossenen Abschriften von Briefen, que proximis diebus ex curia emanarunt, erhalten und auch vernommen, was ihm der Protektor Hrg. Wil- helm von Baiern im Auftrage des Königs gesagt habe 3, daß es nämlich das alte mühsam beseitigte Schisma nicht erneuern möge. Es sei überzeugt, daß diese Mahnung eine Folge des löblichen Eifers für die Kirche sei, der den König bescele. Indessen werde auf den Gedanken, daßt es ein Schisma wünsche, wohl 20 Niemand kommen, der erwäge, wie es bei allen seinen Handlungen immer nur den profectus populi Chri- stiani im Auge habe und alles nur nach reiflicher Uberlegung thue. Es lasse sich in hiis, que dei sunt et reformacionis ecclesie, vom heiligen Geist leiten; es fürchte sich nicht vor Verleumdungen. Der König misse die letxteren gar nicht beachten, da er ja den progressus und das sanctum propositum des Konxils genau kenne. Die Betonung der firmitas ac constancia ad favorem sacri concilii des Königs durch den 25 Protektor sei unnötig gewesen. Denn wenn es bedenke, was er auf dem Konstanxer Konxil gethan und wie er ihm und fast allen Fürsten brieflich erklärt habe, daßt er bis zum letxten Atemxuge dem Konxil treu bleiben wolle, so erscheine ihm eine Gesinnungsänderung undenkbar. 15 30 35 410. Darlegungen Hzg. Wilhelms von Baiern vor dem Baseler Konzil im Auftrage K. Sigmunds: begründet und rechtfertigt den Zug des Königs nach Rom; der König wolle den Papst zur bedingungslosen Adhärenz und zur Ergänzung der Mängel der Approbationsbulle bewegen; er bitte, die Bulle im besten Sinne auszulegen; er be- tone seine Adhärenz, wie er sie in seiner Bulle fvom 22 November] versprochen habe; er mahne zum Aufschub des Prozesses gegen den Papst und warne vor dem Schisma; er bitte, seine Rückkehr abzuwarten. Persönlicher Zusatz des Herzogs: Der König befinde sich in der Gewalt des Papstes und könne in Todesgefahr [1433 Маi 5 kommen, wenn das Konzil jetzt gegen den Papst vorgehe. Basel 4.] [1433 Mai 5] 1 Der Brief ist die Antwort des Konzils auf die Eröffnungen Hrg. Wilhelms vom 14 April (vgl. 40 S. 634); der Entwurf daxu lag der Deputacio pro communibus am 15 April xur Genehmigung vor (vgl. Haller a. a. O. 2, 386 Z. 27-29). 2 Vom 4 Märx 1433 (nr. 404). s Am 14 April. Vgl. S. 634. Das Stück läßt sich mit Hilfe unserer nrr. 408 und 411 leicht datieren. Die nr. 411 ist die Antwort des Konzils sowohl auf den Brief Sig- munds vom 15 April (nr. 408) wie auf die obigen Darlegungen Hrg. Wilhelms. Der Brief vom 15 April 50 wurde am 2 Mai in der Generalkongregation ver- lesen. In ihm wird das Konxil auf die Darlegungen Deutsche Reichstags-Akten X. 45 des Herxogs verwiesen. Diese werden also gleich darauf erfolgt sein. Sie sind offenbar identisch mit denen, die Hxg. Wilhelm am 5 Mai Nachmit- tags 3 Uhr vor dem Konxilspräsidenten Cesarini und einem Ausschußt von Mitgliedern der Deputa- tionen erstattete. In diesen Ausschuß entsandten die Deputationen pro communibus und fidei die Kardinäle von Bologna und S. Petri ad vincula, die Erxbischöfe von Lyon und Mailand, die Bi- schöfe von Chur, Lausanne, Como, Nola, Meißen, Grenoble und Regensburg und den Mainxer De- chanten Hermann Rost (Haller a. a. O. 2, 399 Z. 7-10 und Z. 17-19). Die Deputierten der beiden anderen Deputationen werden nicht genannt. 88
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 691 nach 409. Das Baseler Konzil an K. Sigmund: verwahrt sich gegen den Vorwurf, als beab- 11433 April 14] sichtige es, ein Schisma herbeizuführen. [1433 nach April 14 Basel 1.] 10 Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15.626 fol. 158a cop. chart. coaera ohne Datum. Uber- schrift Littera missa per concilium domino regi Romanorum avisata per singulas de- putaciones. In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 207 ab cop. chart. coaeva ohne Datum. Die Uberschrift lautet der der Pariser Vorlage fast gleich. — Ebenda fol. 229b-230b cop. chart. coaeva ohne Datum. Uberschrift Littera missa domino imperatori per sacrum concilium re- sponsiva ad ultimam litteram suam etc. — In Rom Bibl. Angelica cod. B 3 10 pag. 110-111 cop. chart. saec. 15 ohne Datum. Gedruckt bei Martène 8, 536-537 (aus cod. 243 in Douai und einem uns unbekannten Ms. Chauvelin), Mansi 30, 493-494 und Mansi, Suppl. 4, 683-684. — Im Ausxuge bei Segovia lib. 4 cap. 25 (a. a. O. 2, 351-352). — Erwähnt von Aschbach 4, III Anm. 9 und Hefele, Konxiliengeschichte 7, 531 Anm. 5. Schreibt: Es habe den Brief 2 des Königs samt den beigeschlossenen Abschriften von Briefen, que proximis diebus ex curia emanarunt, erhalten und auch vernommen, was ihm der Protektor Hrg. Wil- helm von Baiern im Auftrage des Königs gesagt habe 3, daß es nämlich das alte mühsam beseitigte Schisma nicht erneuern möge. Es sei überzeugt, daß diese Mahnung eine Folge des löblichen Eifers für die Kirche sei, der den König bescele. Indessen werde auf den Gedanken, daßt es ein Schisma wünsche, wohl 20 Niemand kommen, der erwäge, wie es bei allen seinen Handlungen immer nur den profectus populi Chri- stiani im Auge habe und alles nur nach reiflicher Uberlegung thue. Es lasse sich in hiis, que dei sunt et reformacionis ecclesie, vom heiligen Geist leiten; es fürchte sich nicht vor Verleumdungen. Der König misse die letxteren gar nicht beachten, da er ja den progressus und das sanctum propositum des Konxils genau kenne. Die Betonung der firmitas ac constancia ad favorem sacri concilii des Königs durch den 25 Protektor sei unnötig gewesen. Denn wenn es bedenke, was er auf dem Konstanxer Konxil gethan und wie er ihm und fast allen Fürsten brieflich erklärt habe, daßt er bis zum letxten Atemxuge dem Konxil treu bleiben wolle, so erscheine ihm eine Gesinnungsänderung undenkbar. 15 30 35 410. Darlegungen Hzg. Wilhelms von Baiern vor dem Baseler Konzil im Auftrage K. Sigmunds: begründet und rechtfertigt den Zug des Königs nach Rom; der König wolle den Papst zur bedingungslosen Adhärenz und zur Ergänzung der Mängel der Approbationsbulle bewegen; er bitte, die Bulle im besten Sinne auszulegen; er be- tone seine Adhärenz, wie er sie in seiner Bulle fvom 22 November] versprochen habe; er mahne zum Aufschub des Prozesses gegen den Papst und warne vor dem Schisma; er bitte, seine Rückkehr abzuwarten. Persönlicher Zusatz des Herzogs: Der König befinde sich in der Gewalt des Papstes und könne in Todesgefahr [1433 Маi 5 kommen, wenn das Konzil jetzt gegen den Papst vorgehe. Basel 4.] [1433 Mai 5] 1 Der Brief ist die Antwort des Konzils auf die Eröffnungen Hrg. Wilhelms vom 14 April (vgl. 40 S. 634); der Entwurf daxu lag der Deputacio pro communibus am 15 April xur Genehmigung vor (vgl. Haller a. a. O. 2, 386 Z. 27-29). 2 Vom 4 Märx 1433 (nr. 404). s Am 14 April. Vgl. S. 634. Das Stück läßt sich mit Hilfe unserer nrr. 408 und 411 leicht datieren. Die nr. 411 ist die Antwort des Konzils sowohl auf den Brief Sig- munds vom 15 April (nr. 408) wie auf die obigen Darlegungen Hrg. Wilhelms. Der Brief vom 15 April 50 wurde am 2 Mai in der Generalkongregation ver- lesen. In ihm wird das Konxil auf die Darlegungen Deutsche Reichstags-Akten X. 45 des Herxogs verwiesen. Diese werden also gleich darauf erfolgt sein. Sie sind offenbar identisch mit denen, die Hxg. Wilhelm am 5 Mai Nachmit- tags 3 Uhr vor dem Konxilspräsidenten Cesarini und einem Ausschußt von Mitgliedern der Deputa- tionen erstattete. In diesen Ausschuß entsandten die Deputationen pro communibus und fidei die Kardinäle von Bologna und S. Petri ad vincula, die Erxbischöfe von Lyon und Mailand, die Bi- schöfe von Chur, Lausanne, Como, Nola, Meißen, Grenoble und Regensburg und den Mainxer De- chanten Hermann Rost (Haller a. a. O. 2, 399 Z. 7-10 und Z. 17-19). Die Deputierten der beiden anderen Deputationen werden nicht genannt. 88
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692 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 11433 Mai 5] W aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 312b-313b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Hec sunt, que dominus serenissimus imperator Romanorum rex injunxit illustri principi Wilhelmo etc. protectori sacri concilii referenda concilio etc. M coll. München Staatsbibl. cod. germ. 1585 fol. 58 ab cop. chart. coaeva ohne Schnitte, ver- mutlich durch Ulrich Stöckel an den Abt von Tegernsee geschickt. Uberschrift Hee sunt, que serenissimus Romanorum rex injunxit illustri principi etc. protectori sacri concilii referenda vestris reverendissimis paternitatibus. Gedruckt bei Haller, Conc. Bas. 1, 309-311 (aus M). — Erwähnt von Würdtwein, Subsidia dipl. Tom. VIII Vorwort pag. g3 (nach W). 5 [1] Item a primo quod vestre reverendissime paternitates propter concordiam, quam 10 sua majestas cum papa suscepit 1, et propter accessum suum ad Urbem non debeant inde terreri nec de sue serenitatis adherencia dubitare. certificat enim vestras reveren- dissimas dominaciones, quod magis pro bono universalis ecclesie ad Urbem vadit quam pro corona sua imperiali. sperat enim, quod per suum accessum magna utilitas pro- venire debet generali concilio et universali ecclesie, pro quibus hec omnia facit et 15 omnibus periculis se exposuit et exponit. [2] Item sperat sua majestas, quod perb suum accessum velit melius providere partibus Ytalie et ordinare pacem. grave enim fuisset sue majestati sic recedere de partibus illis et relinquere sibi fideles in tantis tribulacionibus et persecucionibus. [3] Item sperat similiter sua d serenitas, quod cum dei adjutorio velit inducere et 20 flectere dominum nostrum papam, ut simpliciter adhereat sacro concilio et suppleat de- fectus repertos in bulla sue approbacionis 2, et sic laborare, ut evitetur scisma inveteratum, quod tantis laboribus est e extinctum. quod valde grave esset sue majestati iterum videre in ecclesia dei; imo pocius mori vellet et se exponere omnibus periculis. et in hunc finem sua majestas omnia quecunque fecit et facietf, ordinavit et ordinat. qua-25 propter supplicat reverendissimis paternitatibus vestris, ut suam sanctam intencionem dignemini in illum finem suscipere et interpretari et in contrarium interpretantibus fidem non adhibere. [4 Item certificat vestras reverendissimas paternitates, quod nichil faciet neque attemptabit in prejudicium sacri concilii, sed semper adherebit, sicut bullis 3 suis 30 promisit. [5] Item supplicat eciam cum omni instancia, quod vestre reverendissime paterni- tates velint bullam pape, que dicitur approbacio concilii, pie et pacienter suscipere et benignissime interpretari pro bono g communi universalis ecclesie et non procedere nisi cum matura deliberacione, sed suspendere h ac i dissimulare, quousque veniat multitudo, 35 que in brevi aput vos esse et convenire speratur ex eo, quod papa jam k mandavit 4 universis, ut veniant. [6] Item 1 istud sua majestas non petit nisi pro bono communi. licet enim papa non satisfecerit decretis sacrim concilii, prout debuisset, in omnibus, fecit tamen aliqua, que bene deserviunt pro sacro concilio et agendis in eo. et insuper sperat, quod sua 40 majestas velit movere suam sanctitatem ad supplendum omnia pretermissa. [7 Item timet sua majestas in casu, si vestre reverendissime paternitates modo procederent contra papam, quod per hoc multi reges et principes retraherentur ab n adherencia sacri concilii vel eciam jam adherentes suos revocarent ambasiatores et simi- liter prelati volentes venire ad concilium impedirentur. 45 a) om. M. b) om. M. c) Haller velint. d) om. W. e) M stellt un extinctum est. f) M faciat. g) Mestellt um communi bono. h) M dispendere. i) M et. k) om. M. 1) om. M. m) om. M. n) W ad. 1 Vgl. nr. 450. nr. 386. nr. 394. 4 Vgl. nrr. 389-391. 3
692 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 11433 Mai 5] W aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 312b-313b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Hec sunt, que dominus serenissimus imperator Romanorum rex injunxit illustri principi Wilhelmo etc. protectori sacri concilii referenda concilio etc. M coll. München Staatsbibl. cod. germ. 1585 fol. 58 ab cop. chart. coaeva ohne Schnitte, ver- mutlich durch Ulrich Stöckel an den Abt von Tegernsee geschickt. Uberschrift Hee sunt, que serenissimus Romanorum rex injunxit illustri principi etc. protectori sacri concilii referenda vestris reverendissimis paternitatibus. Gedruckt bei Haller, Conc. Bas. 1, 309-311 (aus M). — Erwähnt von Würdtwein, Subsidia dipl. Tom. VIII Vorwort pag. g3 (nach W). 5 [1] Item a primo quod vestre reverendissime paternitates propter concordiam, quam 10 sua majestas cum papa suscepit 1, et propter accessum suum ad Urbem non debeant inde terreri nec de sue serenitatis adherencia dubitare. certificat enim vestras reveren- dissimas dominaciones, quod magis pro bono universalis ecclesie ad Urbem vadit quam pro corona sua imperiali. sperat enim, quod per suum accessum magna utilitas pro- venire debet generali concilio et universali ecclesie, pro quibus hec omnia facit et 15 omnibus periculis se exposuit et exponit. [2] Item sperat sua majestas, quod perb suum accessum velit melius providere partibus Ytalie et ordinare pacem. grave enim fuisset sue majestati sic recedere de partibus illis et relinquere sibi fideles in tantis tribulacionibus et persecucionibus. [3] Item sperat similiter sua d serenitas, quod cum dei adjutorio velit inducere et 20 flectere dominum nostrum papam, ut simpliciter adhereat sacro concilio et suppleat de- fectus repertos in bulla sue approbacionis 2, et sic laborare, ut evitetur scisma inveteratum, quod tantis laboribus est e extinctum. quod valde grave esset sue majestati iterum videre in ecclesia dei; imo pocius mori vellet et se exponere omnibus periculis. et in hunc finem sua majestas omnia quecunque fecit et facietf, ordinavit et ordinat. qua-25 propter supplicat reverendissimis paternitatibus vestris, ut suam sanctam intencionem dignemini in illum finem suscipere et interpretari et in contrarium interpretantibus fidem non adhibere. [4 Item certificat vestras reverendissimas paternitates, quod nichil faciet neque attemptabit in prejudicium sacri concilii, sed semper adherebit, sicut bullis 3 suis 30 promisit. [5] Item supplicat eciam cum omni instancia, quod vestre reverendissime paterni- tates velint bullam pape, que dicitur approbacio concilii, pie et pacienter suscipere et benignissime interpretari pro bono g communi universalis ecclesie et non procedere nisi cum matura deliberacione, sed suspendere h ac i dissimulare, quousque veniat multitudo, 35 que in brevi aput vos esse et convenire speratur ex eo, quod papa jam k mandavit 4 universis, ut veniant. [6] Item 1 istud sua majestas non petit nisi pro bono communi. licet enim papa non satisfecerit decretis sacrim concilii, prout debuisset, in omnibus, fecit tamen aliqua, que bene deserviunt pro sacro concilio et agendis in eo. et insuper sperat, quod sua 40 majestas velit movere suam sanctitatem ad supplendum omnia pretermissa. [7 Item timet sua majestas in casu, si vestre reverendissime paternitates modo procederent contra papam, quod per hoc multi reges et principes retraherentur ab n adherencia sacri concilii vel eciam jam adherentes suos revocarent ambasiatores et simi- liter prelati volentes venire ad concilium impedirentur. 45 a) om. M. b) om. M. c) Haller velint. d) om. W. e) M stellt un extinctum est. f) M faciat. g) Mestellt um communi bono. h) M dispendere. i) M et. k) om. M. 1) om. M. m) om. M. n) W ad. 1 Vgl. nr. 450. nr. 386. nr. 394. 4 Vgl. nrr. 389-391. 3
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394. 415. 693 [8] Item super omnia ponderat sua majestas, viso quod per totam ecclesiam sunt tot divisiones et tribulaciones inter regna et regna principes et alios Christi fideles et hereticos, si istis temporibus fieret eciam scisma, quod fieret talis tribulacio, qualis non fuisset retroactis temporibus. licet dominaciones vestre reverendissime a facerent omnia 5 bona intencione, tamen timendum esset, quod tota b culpa redundaret in clerum et sacra concilia darentur contemptui perpetuis temporibus et forciusc crescerent hereses et in- finita mala" ac pericula animarum et fidei catholice, quibus utique per vestras reveren- dissimas paternitates providendum est. [9] Item licet papa non in omnibus satisfecerit ? (nec sua majestas hoc dicit), sperat to tamen, quod ad hoc suam sanctitatem inclinare velit. sunt f indubie multi alii magni in ecclesia, qui varia locuntur et forte non ad illum intellectum capiunt sicut existentes in concilio, et sic, si procederetur ita repente, numquam mundus plene informaretur. de hiis sacrum concilium pateretur magnas oblocuciones. hec et multa alia sunt, que movent mentem sue majestatis; que magis vestre reverendissime paternitates considerare 15 possunt. ideo hiis et aliis variis respectibus supplicat sua majestas, quatenus pro amore dei et honore sue serenitatis habere pacienciam dignemini in negociis pape et exspectare adventum suum et multorum aliorum, quia in brevi sperat g esse vobiscum, prout scripsit 1 vestris reverendissimish paternitatibus, et i laborare una vobiscum, quod omnia bene terminentur. [10] Item regia majestas regraciatur vestris reverendissimis paternitatibus de la- boribus et diligencia habitis in mittendo ambasiatores vestros ad sacri imperii electores pro subsidio sue majestati prestando 2. [11] Item unum superadditk ex se ipso illustris princeps etc. protector sacri con- cilii, super quo tamen re vera majestas regia sibi non scripsit: considerato, quod serenis- 25 simus rex istis et aliis bonis respectibus se tradidit in manibus pape et modo forte est, si vestre reverendissime paternitates procederent nunc contra papam, sua majestas posset incurrere periculum mortis, quod indubie maxime! noceret ecclesie dei et sacro concilio. quapropter eciam sua excellencia supplicat cum omni humilitate et fidelitate, quod vestre reverendissime paternitates velint hujusmodi negocia pape pie tractare et suspendere pro so presenti. 20 [1433 Mai 5] 35 411. Instruktion des Baseler Konzils für einen nicht gen. Gesandten an K. Sigmund: soll über den Stand der Böhmenangelegenheit berichten und die Beschleunigung der Heimkehr des Königs anempfehlen; soll Verwahrung einlegen gegen die Annahme des Königs, als habe der Papst das Konzil approbiert, und soll auf die übeln Folgen hinweisen, die der zwischen Papst und König geschlossene Vertrag sowohl für letz- teren wie für das Konzil nach sich zichen kann; soll den Standpunkt des Konzils in der Approbationsfrage darlegen; soll dem König die Reise nach Rom widerraten [1433 nach Mai 5] 40 a) om. W. b) Haller tanta. c) M stelll um crescerent forcius, d) mala ac om. M. e) M fecerit. f) Madd. tamen. g) Mesperant. h) om. W. i) ot laborare — paternitatibus in art. 10 om. M. k) Haller superaddidit. 1) Haller maximum. 1 Vgl. nrr. 404 und 408. 2 Vgl. die Einleitung zur übernächsten Haupt- abteilung. — Bei Haller (a. a. O. 1, 311 Anm. I) erscheint art. 10 mit art. 9 vereinigt, da die von 45 ihm benutxte Münchener Handschrift die Worte et laborare — paternitatibus ausläſt (vgl. Variante i). Infolgedessen ist ihm der Schlußtsalx nicht ganx klar und er xieht zur Vergleichung folgende Stelle bei Segovia lib. 4 cap. 27 (a. a. O. 2, 356) heran: protector vero concilii --- exhortatus [est] patres in generali congregacione de mittendis ad regem oratoribus, ut, cum Rome esset, eidem assisterent in hiis, que pro concilio foret acturus. Er meint, daſt Segovia hier die obigen Darlegungen mißver- standen habe. Er irrt sich jedoch. Segovia hat hier eine Aufforderung Hzg. Wilhelms an das Konxil vom 15 Mai im Auge (vgl. bei uns S. 694 Z. 51a ff.). 88*
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394. 415. 693 [8] Item super omnia ponderat sua majestas, viso quod per totam ecclesiam sunt tot divisiones et tribulaciones inter regna et regna principes et alios Christi fideles et hereticos, si istis temporibus fieret eciam scisma, quod fieret talis tribulacio, qualis non fuisset retroactis temporibus. licet dominaciones vestre reverendissime a facerent omnia 5 bona intencione, tamen timendum esset, quod tota b culpa redundaret in clerum et sacra concilia darentur contemptui perpetuis temporibus et forciusc crescerent hereses et in- finita mala" ac pericula animarum et fidei catholice, quibus utique per vestras reveren- dissimas paternitates providendum est. [9] Item licet papa non in omnibus satisfecerit ? (nec sua majestas hoc dicit), sperat to tamen, quod ad hoc suam sanctitatem inclinare velit. sunt f indubie multi alii magni in ecclesia, qui varia locuntur et forte non ad illum intellectum capiunt sicut existentes in concilio, et sic, si procederetur ita repente, numquam mundus plene informaretur. de hiis sacrum concilium pateretur magnas oblocuciones. hec et multa alia sunt, que movent mentem sue majestatis; que magis vestre reverendissime paternitates considerare 15 possunt. ideo hiis et aliis variis respectibus supplicat sua majestas, quatenus pro amore dei et honore sue serenitatis habere pacienciam dignemini in negociis pape et exspectare adventum suum et multorum aliorum, quia in brevi sperat g esse vobiscum, prout scripsit 1 vestris reverendissimish paternitatibus, et i laborare una vobiscum, quod omnia bene terminentur. [10] Item regia majestas regraciatur vestris reverendissimis paternitatibus de la- boribus et diligencia habitis in mittendo ambasiatores vestros ad sacri imperii electores pro subsidio sue majestati prestando 2. [11] Item unum superadditk ex se ipso illustris princeps etc. protector sacri con- cilii, super quo tamen re vera majestas regia sibi non scripsit: considerato, quod serenis- 25 simus rex istis et aliis bonis respectibus se tradidit in manibus pape et modo forte est, si vestre reverendissime paternitates procederent nunc contra papam, sua majestas posset incurrere periculum mortis, quod indubie maxime! noceret ecclesie dei et sacro concilio. quapropter eciam sua excellencia supplicat cum omni humilitate et fidelitate, quod vestre reverendissime paternitates velint hujusmodi negocia pape pie tractare et suspendere pro so presenti. 20 [1433 Mai 5] 35 411. Instruktion des Baseler Konzils für einen nicht gen. Gesandten an K. Sigmund: soll über den Stand der Böhmenangelegenheit berichten und die Beschleunigung der Heimkehr des Königs anempfehlen; soll Verwahrung einlegen gegen die Annahme des Königs, als habe der Papst das Konzil approbiert, und soll auf die übeln Folgen hinweisen, die der zwischen Papst und König geschlossene Vertrag sowohl für letz- teren wie für das Konzil nach sich zichen kann; soll den Standpunkt des Konzils in der Approbationsfrage darlegen; soll dem König die Reise nach Rom widerraten [1433 nach Mai 5] 40 a) om. W. b) Haller tanta. c) M stelll um crescerent forcius, d) mala ac om. M. e) M fecerit. f) Madd. tamen. g) Mesperant. h) om. W. i) ot laborare — paternitatibus in art. 10 om. M. k) Haller superaddidit. 1) Haller maximum. 1 Vgl. nrr. 404 und 408. 2 Vgl. die Einleitung zur übernächsten Haupt- abteilung. — Bei Haller (a. a. O. 1, 311 Anm. I) erscheint art. 10 mit art. 9 vereinigt, da die von 45 ihm benutxte Münchener Handschrift die Worte et laborare — paternitatibus ausläſt (vgl. Variante i). Infolgedessen ist ihm der Schlußtsalx nicht ganx klar und er xieht zur Vergleichung folgende Stelle bei Segovia lib. 4 cap. 27 (a. a. O. 2, 356) heran: protector vero concilii --- exhortatus [est] patres in generali congregacione de mittendis ad regem oratoribus, ut, cum Rome esset, eidem assisterent in hiis, que pro concilio foret acturus. Er meint, daſt Segovia hier die obigen Darlegungen mißver- standen habe. Er irrt sich jedoch. Segovia hat hier eine Aufforderung Hzg. Wilhelms an das Konxil vom 15 Mai im Auge (vgl. bei uns S. 694 Z. 51a ff.). 88*
Strana 694
[1433 nach Mai 5] 694 Romzug und Kirehenfrago vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. oder, falls sie schon erfolgt sein sollte, ihn zum schleunigen Verlassen der Stadt œuf- fordern, anno ete. tricesimo tercio. [1488 nach Mai 5 Basel '.] W aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 174b-176% cop. chart. coaeva mit der Secuntur avisamenta ad Sigismundum regem Romanorum 'ex Überschrift parte concilii Basiliensig M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 22108 fol. 1574- 1584 cop. chart. coueva. - ° Gedruckt in Documenta ad concordata nations Germanicae integra (Francof. et Lips. 1 775) 1, 51-56 (vermutlich aus W), und daraus bei Würdtwein, Subsidia dipl. 7, 1-6. — Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 350. Benutxt von Aschbach 4, 110 und 111-112. [1] Quia regia vestra * majestas avida esse debet scire, que acta sunt cum Bohemis, narrabis sue serenitati, quid eum illis gestum sit et quomodo plenissima et pacifica data sit eis audiencia cum magna modestia et paciencia, pro quo ipsi nobis finaliter valde regraciati sunt ?, et quod per tres menses et ultra materia 'illorum quatuor arti- culorum plene » discussa est et quod apertissime per nostros responsales veritas ipsis Bohemis patefacta fuit et tandem ex utraque parte aliqui deputati sunt? ad avisandum modum aliquem unitatis et pacis. et cum ipsi Bohemi persuaderent multum paci esse a) om. Jf. b) M plena. * Für die Bestimmung des frühesten Termins, an dem die Instruktion entstanden sein kann, ge- währt ums zumächst unsere nr. 408, die offenbar den Anlaß xur Absendung der Konzxilsgesandtschaft gegeben hat, einen sicheren Anhalt. Sie ist am 2 Mai in der Gencralkongregation xur Verlesung gekommen. Mithin fällt die Instruktion nach den 2 Mai. Ferner ist in ihr auf unsere nr. 410 Be- Aug genommen, als deren Datum wir mit ziemlicher Sicherheit den 5 Mai festlegen konnten. Sie ist also nach diesem Tage entstanden. Num wissen wir, daß in der Deputacio pro communibus am 4 Mai über die Absendung einer Gesandtschaft an Sigmund verhandelt wurde. Brunet berichtet dar- über: item [placuit, quod domini Curiensis, Lausa- nensis et Laudensis] videaut de litteris credenciali- bus mittendis domino regi Romanorum et de nuncio mittendo apud eundem et de instructionibus (Haller a. a. O. 2, 898 Z. 19-20). Am folgenden Tage wurde in derselben Deputation ein Gutachten der Deputacio pro fide über mehrere, ihrem Wortlaut nach nicht bekannte Anträge des Zwölferausschusses mitgeteilt. Einer von ihnen betraf die Beantwortung des königlichen Briefes vom 15 April (nr. 408). Das Gutachten über ihn lautete dahin, quod respon- deatur sibi [sez domino regi Romanorum] tam per litteras conficiendas quam per notabilem virum cum litteris et instructionibus per reverendissimum do- minun legatum secrete assumendum (Haller a. a. O. 2, 399 Z. 31-33). In den Aufzeichnungen Brunets über die Verhandlungen der folgenden Tage ist dann von der Gesandischaft xumächst nicht wieder die Rede, Erst unter dem 15 Mai berichtet er, daß Hg. Wilhelm von Baiern an diesem Tage durch den Auditor Heinrich Fleckel die Generalkongre- gation habe auffordern lassen, eine Gesandischaft c) M stelll um esse paci. an den König in Erwägung xu xichen ad assisten- dum sibi super nonnullis concilium concernentibus. Die Generalkongregation gab der Aufforderung Folge und diberwies die Angelegenheit den Deputationen (Haller a. a. O. 2, 404 Z. 19-24 und 405 Z. 24-25; vgl. Segovia lib. 4 cap. 27 a. a. O. 2, 356). Die Deputacio pro communibus deputierte dann am 16 Mai xur Festsetxumg der Instruktion für die Gesandtschaft mit dem Kardinallegaten den Bischof von Chur, die Erxbischüfe von Lyon und Mailand, den, Abt von, Lodivecchio, den. Magister Jean. Beau- póre und den Propst von St. Florin 4m Koblenz Thihnann von Lénx. Sie sollten sich Nachmittags im Dominikanerkloster versammeln. (Haller a. a. O. 2, 406 Z. 1-6.) Danach könnte es scheinen, als sei die Gesandtschaftsfrage xwischen dem 5. und 15 Mai wicht weiter erörtert, sondern erst am letx- teren Tage auf Anregung Hxg. Wilhelms wieder auf- genommen worden. Die Instruktion wiirde also kurz nach dem 16 Mai anxusetxen sein. Aber man beachte, daß am 15. und 16 Mai von einer „ambassiata*, also doch wohl von mehreren Ge- sandten, am. 4. und 5. aber, ganx wie im unserer nr. dll, mur von einem Gesandlen, einem » NUM- cius“, die Rede ist. Es werden also xwei Gesandt- schaften an Sigmund abgegangen sein, die eine nach dem 5., die andere nach dem 16 Mai. Unsere Instruktion war für jenen „nuneius“ bestimmt und ist daher „1488 nach Mai 5“ xu datieren. ? Vgl. Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 350 ff. und Haller a. a. O. 2, 384 Z. 11f. * Am 11 Mürx 1433. Vgl. Mon. conc. gen. sae. 15, Cone. Bas. SS. 1, 324 ff.; Palacky, Gesch. von Bólunen III, 3 S. 911f.; Hefele a. a. O. 7, 516 Hs auch unsere nr. 406. 20 t$ 5 30 35 40 45 50 «Ай
[1433 nach Mai 5] 694 Romzug und Kirehenfrago vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. oder, falls sie schon erfolgt sein sollte, ihn zum schleunigen Verlassen der Stadt œuf- fordern, anno ete. tricesimo tercio. [1488 nach Mai 5 Basel '.] W aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 174b-176% cop. chart. coaeva mit der Secuntur avisamenta ad Sigismundum regem Romanorum 'ex Überschrift parte concilii Basiliensig M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 22108 fol. 1574- 1584 cop. chart. coueva. - ° Gedruckt in Documenta ad concordata nations Germanicae integra (Francof. et Lips. 1 775) 1, 51-56 (vermutlich aus W), und daraus bei Würdtwein, Subsidia dipl. 7, 1-6. — Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 350. Benutxt von Aschbach 4, 110 und 111-112. [1] Quia regia vestra * majestas avida esse debet scire, que acta sunt cum Bohemis, narrabis sue serenitati, quid eum illis gestum sit et quomodo plenissima et pacifica data sit eis audiencia cum magna modestia et paciencia, pro quo ipsi nobis finaliter valde regraciati sunt ?, et quod per tres menses et ultra materia 'illorum quatuor arti- culorum plene » discussa est et quod apertissime per nostros responsales veritas ipsis Bohemis patefacta fuit et tandem ex utraque parte aliqui deputati sunt? ad avisandum modum aliquem unitatis et pacis. et cum ipsi Bohemi persuaderent multum paci esse a) om. Jf. b) M plena. * Für die Bestimmung des frühesten Termins, an dem die Instruktion entstanden sein kann, ge- währt ums zumächst unsere nr. 408, die offenbar den Anlaß xur Absendung der Konzxilsgesandtschaft gegeben hat, einen sicheren Anhalt. Sie ist am 2 Mai in der Gencralkongregation xur Verlesung gekommen. Mithin fällt die Instruktion nach den 2 Mai. Ferner ist in ihr auf unsere nr. 410 Be- Aug genommen, als deren Datum wir mit ziemlicher Sicherheit den 5 Mai festlegen konnten. Sie ist also nach diesem Tage entstanden. Num wissen wir, daß in der Deputacio pro communibus am 4 Mai über die Absendung einer Gesandtschaft an Sigmund verhandelt wurde. Brunet berichtet dar- über: item [placuit, quod domini Curiensis, Lausa- nensis et Laudensis] videaut de litteris credenciali- bus mittendis domino regi Romanorum et de nuncio mittendo apud eundem et de instructionibus (Haller a. a. O. 2, 898 Z. 19-20). Am folgenden Tage wurde in derselben Deputation ein Gutachten der Deputacio pro fide über mehrere, ihrem Wortlaut nach nicht bekannte Anträge des Zwölferausschusses mitgeteilt. Einer von ihnen betraf die Beantwortung des königlichen Briefes vom 15 April (nr. 408). Das Gutachten über ihn lautete dahin, quod respon- deatur sibi [sez domino regi Romanorum] tam per litteras conficiendas quam per notabilem virum cum litteris et instructionibus per reverendissimum do- minun legatum secrete assumendum (Haller a. a. O. 2, 399 Z. 31-33). In den Aufzeichnungen Brunets über die Verhandlungen der folgenden Tage ist dann von der Gesandischaft xumächst nicht wieder die Rede, Erst unter dem 15 Mai berichtet er, daß Hg. Wilhelm von Baiern an diesem Tage durch den Auditor Heinrich Fleckel die Generalkongre- gation habe auffordern lassen, eine Gesandischaft c) M stelll um esse paci. an den König in Erwägung xu xichen ad assisten- dum sibi super nonnullis concilium concernentibus. Die Generalkongregation gab der Aufforderung Folge und diberwies die Angelegenheit den Deputationen (Haller a. a. O. 2, 404 Z. 19-24 und 405 Z. 24-25; vgl. Segovia lib. 4 cap. 27 a. a. O. 2, 356). Die Deputacio pro communibus deputierte dann am 16 Mai xur Festsetxumg der Instruktion für die Gesandtschaft mit dem Kardinallegaten den Bischof von Chur, die Erxbischüfe von Lyon und Mailand, den, Abt von, Lodivecchio, den. Magister Jean. Beau- póre und den Propst von St. Florin 4m Koblenz Thihnann von Lénx. Sie sollten sich Nachmittags im Dominikanerkloster versammeln. (Haller a. a. O. 2, 406 Z. 1-6.) Danach könnte es scheinen, als sei die Gesandtschaftsfrage xwischen dem 5. und 15 Mai wicht weiter erörtert, sondern erst am letx- teren Tage auf Anregung Hxg. Wilhelms wieder auf- genommen worden. Die Instruktion wiirde also kurz nach dem 16 Mai anxusetxen sein. Aber man beachte, daß am 15. und 16 Mai von einer „ambassiata*, also doch wohl von mehreren Ge- sandten, am. 4. und 5. aber, ganx wie im unserer nr. dll, mur von einem Gesandlen, einem » NUM- cius“, die Rede ist. Es werden also xwei Gesandt- schaften an Sigmund abgegangen sein, die eine nach dem 5., die andere nach dem 16 Mai. Unsere Instruktion war für jenen „nuneius“ bestimmt und ist daher „1488 nach Mai 5“ xu datieren. ? Vgl. Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 350 ff. und Haller a. a. O. 2, 384 Z. 11f. * Am 11 Mürx 1433. Vgl. Mon. conc. gen. sae. 15, Cone. Bas. SS. 1, 324 ff.; Palacky, Gesch. von Bólunen III, 3 S. 911f.; Hefele a. a. O. 7, 516 Hs auch unsere nr. 406. 20 t$ 5 30 35 40 45 50 «Ай
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 695 nach accomodum, quod aliqui oratores nostri in regnum accederent, decrevit sacrum con- 11433 Mai 5] cilium decere notabiles viros illuc destinare 1; qui iter arripuerunt simul cum Bohemis feria 3 post pasca. dederunt ipsi Bohemi nobis magnam spem, quod accessus dictorum April 14 ambasiatorum fructum magnum facturus sit. predictis nostris ambasiatoribus inter alia 6 injunctum est multum exacte, quod cum omni diligencia ea, que concernunt honorem et b statum ipsius domini regis Romanorum, sollicitent et procurent. narrabis eciam, quod, si sua majestas fuisset hic, dicti Bohemi diucius mansissent et forsitan aliqua pacis conclusio inventa fuisset. creditur eciam, si sua serenitas cito ad sacrum con- cilium pergeret, quod Bohemi adventum suum audientes ambasiatam iterum huc mitterent 1o et facilius interveniente ipso domino rege reducerentur. propter quod exhortaberis eum, quod pro tanto bono, quod speratur ex suo adventu, nolit amplius remorari et quod neque pro imperio neque pro universali ecclesia tantum utilitatis in aliquo loco facere potest, quantum si presentem se in sacro concilio exhibeat. multa preterea bona ex sua presencia succederent. [2] Ad partem vero explicabis audacter, qualiter sacrum concilium magnam ad- miracionem accepit de hiis, que proxime 2 sua serenitas scripsit, quod cum papa concor- daverit ex eo, quod sacrum concilium approbavit, cum evidenter constet omnibus bullam pape videntibus, quod nullo modo approbavit, imo, quantum in se est, per talem bullam fundamentum et auctoritatem concilii destruere conatur. ex talibus regiis litteris patres 20 sacri concilii valde scandalizati sunt, cum per tot litteras et nuncios sua serenitas con- cilio c intimaverit numquam se accepturum coronam de manu pape, nisi integre ac simpliciter concilio adhereat. per hujusmodi bullam papa nullo modo adheret concilio Basiliensi nec recognoscit aut nominat concilium, sed, tamquam usque d nunc non fuerit concilium et quod dissolucio valuerit, vult, quod concilium celebretur per legatos suos 25 mittendos. quis ex hoc non manifeste cognoscit, quod talis disposicio expresse signi- ficat hoc non fuisse concilium et quod non est nec erit concilium, nisi legati sui veniant et illud velint celebrare? et quod hoc suam e majestatem non lateat, apparet ex hiis, que nobis in vim credencie exposuit 3 ex parte sue serenitatis dominus dux Wilhelmus, cujus relacionem portabis tecum. et si dicat ipse dominus rex se hanc concordiam inivisse cum so papa propter bonum concilii, sperans posse f papam reducere, ut tandem concilio adhereat, respondendum est, quod talis spes verisimiliter erit infructuosa. quod si papa rege ab- sente et secum non concorde, quem verisimiliter timere debebat, hoc non fecit, quomodo credendum est hoc esse facturum ipso secum concordato et juramentis sibi asstricto ac g constituto in jurisdiccione ipsius? imo ex hoc efficietur pertinacior in sua opinione. [3] Avisatam h reddes suam majestatem de periculo honoris sui ac eciam persone. quid dicet totus mundus informatus olim de litteris regis, per quas expresse pollicebatur numquam se accepturum coronam etc., audita nunc talii concordia et non secuta aliqua adhesione pape? non putet k serenitas sua nobis 1 displicere concordiam aut sue majestatis coronacionem! nos optamus, quod sua serenitas non solum cum papa sed 40 cum omni homine pacem ac concordiam habeat, imo, quantum in nobis est, ad id omnem operam interponere vellemus; sed displicet nobis, quod talis concordia pocius est denigratura famam sue majestatis quam allatura honorem, quia ex hoc apparebit suam serenitatemm unum dicere et aliud facere et pollicitacionem fecisse irritam. coronacionem autem suam et exaltacionem sui status et honoris toto corde concupisci- 15 35 45 a) M add. Bohemie. b) M ac. c) om. M. d) om. M. e) Mestelll um majestatem suam. I) M stellt um papam posse. g) M et. h) M beginnt Item avisatam, i) om. M. k) M add. nobis. 1) om. M. m) M majestatem. 1 Vgl. Palacky, Urkundl. Beiträge 2, 352 und 358; ders., Gesch. von Böhmen III, 3 S. 94-95; Hefele a. a. O. 7, 519 und 525. 2 8 Am 15 April 1433 (nr. 408). Vgl. nr. 410 artt. 3 und 9.
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 695 nach accomodum, quod aliqui oratores nostri in regnum accederent, decrevit sacrum con- 11433 Mai 5] cilium decere notabiles viros illuc destinare 1; qui iter arripuerunt simul cum Bohemis feria 3 post pasca. dederunt ipsi Bohemi nobis magnam spem, quod accessus dictorum April 14 ambasiatorum fructum magnum facturus sit. predictis nostris ambasiatoribus inter alia 6 injunctum est multum exacte, quod cum omni diligencia ea, que concernunt honorem et b statum ipsius domini regis Romanorum, sollicitent et procurent. narrabis eciam, quod, si sua majestas fuisset hic, dicti Bohemi diucius mansissent et forsitan aliqua pacis conclusio inventa fuisset. creditur eciam, si sua serenitas cito ad sacrum con- cilium pergeret, quod Bohemi adventum suum audientes ambasiatam iterum huc mitterent 1o et facilius interveniente ipso domino rege reducerentur. propter quod exhortaberis eum, quod pro tanto bono, quod speratur ex suo adventu, nolit amplius remorari et quod neque pro imperio neque pro universali ecclesia tantum utilitatis in aliquo loco facere potest, quantum si presentem se in sacro concilio exhibeat. multa preterea bona ex sua presencia succederent. [2] Ad partem vero explicabis audacter, qualiter sacrum concilium magnam ad- miracionem accepit de hiis, que proxime 2 sua serenitas scripsit, quod cum papa concor- daverit ex eo, quod sacrum concilium approbavit, cum evidenter constet omnibus bullam pape videntibus, quod nullo modo approbavit, imo, quantum in se est, per talem bullam fundamentum et auctoritatem concilii destruere conatur. ex talibus regiis litteris patres 20 sacri concilii valde scandalizati sunt, cum per tot litteras et nuncios sua serenitas con- cilio c intimaverit numquam se accepturum coronam de manu pape, nisi integre ac simpliciter concilio adhereat. per hujusmodi bullam papa nullo modo adheret concilio Basiliensi nec recognoscit aut nominat concilium, sed, tamquam usque d nunc non fuerit concilium et quod dissolucio valuerit, vult, quod concilium celebretur per legatos suos 25 mittendos. quis ex hoc non manifeste cognoscit, quod talis disposicio expresse signi- ficat hoc non fuisse concilium et quod non est nec erit concilium, nisi legati sui veniant et illud velint celebrare? et quod hoc suam e majestatem non lateat, apparet ex hiis, que nobis in vim credencie exposuit 3 ex parte sue serenitatis dominus dux Wilhelmus, cujus relacionem portabis tecum. et si dicat ipse dominus rex se hanc concordiam inivisse cum so papa propter bonum concilii, sperans posse f papam reducere, ut tandem concilio adhereat, respondendum est, quod talis spes verisimiliter erit infructuosa. quod si papa rege ab- sente et secum non concorde, quem verisimiliter timere debebat, hoc non fecit, quomodo credendum est hoc esse facturum ipso secum concordato et juramentis sibi asstricto ac g constituto in jurisdiccione ipsius? imo ex hoc efficietur pertinacior in sua opinione. [3] Avisatam h reddes suam majestatem de periculo honoris sui ac eciam persone. quid dicet totus mundus informatus olim de litteris regis, per quas expresse pollicebatur numquam se accepturum coronam etc., audita nunc talii concordia et non secuta aliqua adhesione pape? non putet k serenitas sua nobis 1 displicere concordiam aut sue majestatis coronacionem! nos optamus, quod sua serenitas non solum cum papa sed 40 cum omni homine pacem ac concordiam habeat, imo, quantum in nobis est, ad id omnem operam interponere vellemus; sed displicet nobis, quod talis concordia pocius est denigratura famam sue majestatis quam allatura honorem, quia ex hoc apparebit suam serenitatemm unum dicere et aliud facere et pollicitacionem fecisse irritam. coronacionem autem suam et exaltacionem sui status et honoris toto corde concupisci- 15 35 45 a) M add. Bohemie. b) M ac. c) om. M. d) om. M. e) Mestelll um majestatem suam. I) M stellt um papam posse. g) M et. h) M beginnt Item avisatam, i) om. M. k) M add. nobis. 1) om. M. m) M majestatem. 1 Vgl. Palacky, Urkundl. Beiträge 2, 352 und 358; ders., Gesch. von Böhmen III, 3 S. 94-95; Hefele a. a. O. 7, 519 und 525. 2 8 Am 15 April 1433 (nr. 408). Vgl. nr. 410 artt. 3 und 9.
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696 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. [1433 mus, sed tamquam ipsum amantes timemus ex hoc honorem et famam suam debere nach Mai 5) notari. timemus eciam ex hoc, quod sua serenitas modo fecit, detrimentum concilii secuturum. nam multi audientes, quod ipse acquievit illi bulle, existimabunt a, quod jam reputet hoc non fuisse concilium, sicut nec papa per illam bullam reputat, et quod opus sit, quod legati sui veniant et illud celebrent, antequam possit b dici concilium. si papa 5 simpliciter adhesisset concilio, tunc cum honore potuisset hanc coronacionem suscipere e (et hujusmodi coronacionem sibi optavissemus), quia melior est bona fama quam omne aurum et argentum. et sicut ipse olim de coronacione sensit, ita et nos modo sentimus. nos cum papa discordes sumus, quia non facit debitum suum recognoscendo, sicut tene- tur, sacrum concilium, quod universalem representat ecclesiam, nec aliter cum eo con- 10 cordes esse possumus. hic non agimus de interesse singularium personarum, sed universalis ecclesie. si patimur, quod dissolucio illa" pretensa non irriteture, si tol- leramus, quod hoc non fuerit concilium, sed quod oporteat denuof inchoari s de novo, actum est de conciliis non solum futuris sed eciam h preteritis. preterita enim vacillabunt, si tale generale concilium tam legittime inchoatum irritetur i. futura eciam ad libitum 15 pape dissolventur. et k fateremur preterea majestatem suam et nos omnes et alios ad- herentes huic concilio fuisse et esse pertinaces scismaticos et consequenter hereticos. quod quantum timendum sit, ipsemet judicet. ex quo quanta mala provenire possint, facile potest animadverti. unde precipua intencio ! nostra est, quam nullatenus deserere intendimus, scandalis universalis ecclesie, quantum cum deo poterimus, providere et 20 circa extirpacionem heresum ac reformacionem ecclesie in capite et in membris pacem- que in populo Christiano procurandam intendere, prout justicia swadebit et spiritus sanctus dictaverit. reddatur eciam attentus, quod ideo papa nisusm est trahere dominum regem Romam sub specie coronacionis, ut ipsum retineat" aput se sperans, quod, quam- diu aput ipsum erit, nichil hic fiet contra eum. [4] Avisetur eciam de periculis, que sibi inminent. si forsitan ipse dominus rex non recessisset ° de Senis, perswadeas sibi ex predictis racionibus et qualitercunque potes, ne Romam accedat. et si jam Rome sit, curet quam p cicius inde recedere, quia non est sibi ulterius ibidem permanendum. alioquin, si diucius ibi morari voluerit, concilium cogetur suspicari vehementer de majestate sua, quod cum papa colludat. interim autem 30 sacrum concilium non intendit supersedere ab hiis, propter que congregatum est. 25 1433 Mai 9 412. K. Sigmund an das Baseler Konzil: zeigt seine Ankunft in Viterbo an; hofft, in der nächsten Woche mit dem Papst in Rom zusammenzutreffen; bittet, die vom Papst ernannten Präsidenten freundlich aufzunehmen und jede Störung des Papstes und des Friedens in der Kirche zu vermeiden; wird das Konzil nach seiner Zusammen- 35 kunft mit dem Papst durch eine Gesandtschaft über alle Einzelheiten unterrichten. 1433 Mai 9 Viterbo. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 166a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera missa concilio per dominum Romanorum regem et lecta in congregacione generali die quinta mensis junii 433 1. coll. ebenda cod. ms. lat. 12100 fol. 196b-197a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Littera imperatoris. Adresse und Kontrasignatur fehlen. Unter dem Stück ist bemerkt Lecta die veneris quinta junii in congregacione generali anno domini 1433. Die Vorlage ist sehr nachlässig geschrieben. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 266a cop. chart. coaeva. Die Kontrasignatur ist 45 weggelassen. P 40 a) Mestimabunt. b) M posset. c) M accipere. d) Mista. e) M irritatur. f) om. M. g) Mestelll um de novo inhoari [sic]. h) om. W. i) Mirritatur. k) om. M. 1) M stelll um nostra intencio. m) M visus. n) M stellt um aput se retineat. o) W recesisset. p) M quantocius potest statt quam cicius. 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 421 Z. 27. 50
696 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. [1433 mus, sed tamquam ipsum amantes timemus ex hoc honorem et famam suam debere nach Mai 5) notari. timemus eciam ex hoc, quod sua serenitas modo fecit, detrimentum concilii secuturum. nam multi audientes, quod ipse acquievit illi bulle, existimabunt a, quod jam reputet hoc non fuisse concilium, sicut nec papa per illam bullam reputat, et quod opus sit, quod legati sui veniant et illud celebrent, antequam possit b dici concilium. si papa 5 simpliciter adhesisset concilio, tunc cum honore potuisset hanc coronacionem suscipere e (et hujusmodi coronacionem sibi optavissemus), quia melior est bona fama quam omne aurum et argentum. et sicut ipse olim de coronacione sensit, ita et nos modo sentimus. nos cum papa discordes sumus, quia non facit debitum suum recognoscendo, sicut tene- tur, sacrum concilium, quod universalem representat ecclesiam, nec aliter cum eo con- 10 cordes esse possumus. hic non agimus de interesse singularium personarum, sed universalis ecclesie. si patimur, quod dissolucio illa" pretensa non irriteture, si tol- leramus, quod hoc non fuerit concilium, sed quod oporteat denuof inchoari s de novo, actum est de conciliis non solum futuris sed eciam h preteritis. preterita enim vacillabunt, si tale generale concilium tam legittime inchoatum irritetur i. futura eciam ad libitum 15 pape dissolventur. et k fateremur preterea majestatem suam et nos omnes et alios ad- herentes huic concilio fuisse et esse pertinaces scismaticos et consequenter hereticos. quod quantum timendum sit, ipsemet judicet. ex quo quanta mala provenire possint, facile potest animadverti. unde precipua intencio ! nostra est, quam nullatenus deserere intendimus, scandalis universalis ecclesie, quantum cum deo poterimus, providere et 20 circa extirpacionem heresum ac reformacionem ecclesie in capite et in membris pacem- que in populo Christiano procurandam intendere, prout justicia swadebit et spiritus sanctus dictaverit. reddatur eciam attentus, quod ideo papa nisusm est trahere dominum regem Romam sub specie coronacionis, ut ipsum retineat" aput se sperans, quod, quam- diu aput ipsum erit, nichil hic fiet contra eum. [4] Avisetur eciam de periculis, que sibi inminent. si forsitan ipse dominus rex non recessisset ° de Senis, perswadeas sibi ex predictis racionibus et qualitercunque potes, ne Romam accedat. et si jam Rome sit, curet quam p cicius inde recedere, quia non est sibi ulterius ibidem permanendum. alioquin, si diucius ibi morari voluerit, concilium cogetur suspicari vehementer de majestate sua, quod cum papa colludat. interim autem 30 sacrum concilium non intendit supersedere ab hiis, propter que congregatum est. 25 1433 Mai 9 412. K. Sigmund an das Baseler Konzil: zeigt seine Ankunft in Viterbo an; hofft, in der nächsten Woche mit dem Papst in Rom zusammenzutreffen; bittet, die vom Papst ernannten Präsidenten freundlich aufzunehmen und jede Störung des Papstes und des Friedens in der Kirche zu vermeiden; wird das Konzil nach seiner Zusammen- 35 kunft mit dem Papst durch eine Gesandtschaft über alle Einzelheiten unterrichten. 1433 Mai 9 Viterbo. A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 166a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera missa concilio per dominum Romanorum regem et lecta in congregacione generali die quinta mensis junii 433 1. coll. ebenda cod. ms. lat. 12100 fol. 196b-197a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Littera imperatoris. Adresse und Kontrasignatur fehlen. Unter dem Stück ist bemerkt Lecta die veneris quinta junii in congregacione generali anno domini 1433. Die Vorlage ist sehr nachlässig geschrieben. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 266a cop. chart. coaeva. Die Kontrasignatur ist 45 weggelassen. P 40 a) Mestimabunt. b) M posset. c) M accipere. d) Mista. e) M irritatur. f) om. M. g) Mestelll um de novo inhoari [sic]. h) om. W. i) Mirritatur. k) om. M. 1) M stelll um nostra intencio. m) M visus. n) M stellt um aput se retineat. o) W recesisset. p) M quantocius potest statt quam cicius. 1 Vgl. Haller a. a. O. 2, 421 Z. 27. 50
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 697 10 15 20 30 40 V coll. Rom Vatïk. Bibl. cod. Vatic. 3934 fol. 69a cop. chart. saec. 15. Unterschrift und 1433 Mai 9 Kontrasignatur lauten Sigismundus etc. bexw. Caspar etc. Die Adresse fehlt. C coll. Rom Bibl. Casanat. cod. C III 24 fol. 104b-105a cop. chart. saec. 15 mit der Uber- schrift Littera imperatoris. Die Adresse fehlt. Die vielen Schreibfehler dieser Vorlage sind in unseren Varianten unerwähnt geblieben. Gedruckt bei Gratius Tom. II fol. 747b; Crabbe 3, 222; Surius I. Ausg. 4, 218-219, 2. Ausg. 4, 631-632; Binius 4, 150; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 438; Coll. conc. regia 30, 547-548; Harduin 8, 1438; Lünig, Spicileg. eccles. I, 763 (hier sind die Ungarischen Regierungsjahre aus Verschen als Incarnationsjahre behandelt und infolgedessen ist das Schreiben in das Jahr 1447 gesetxt); Labbé I. Ausg. 12, 793, 2. Ausg. 17, 576-578; Mansi 29, 375-376. Im Ausxuge bei Aschbach 4, 110 (vgl. 4, 486). — Kurxe Inhaltsangabe bei Segovia lib. 4 — cap. 30 (a. a. O. 2, 361), mit dem falschen Datum „ex Viterbio II ſdie maji]“. Regest bei Altmann nr. 9424. — Erwähnt von Raynald, Ann. eccles. ad annum 1433 cap. 14 und in RTA. II, 8. Reverendissimi in Christo patres ac a venerabiles grate et sincere nobis di- translapsis diebus geminatis nostris litteris 1 vestris b paternitatibus notificavimus lecti. concordiumc inter sanctissimum dominum nostrum papam ac majestatem nostram sequ- tum, quemadmodum " non ambigimus jam limpide cognoscere potuistis. et ecce propter progressume rerum agendarum modo ad hanc civitatem Viterbiensemf intravimus 2 con- tinuaturi iter nostrum versus urbem Romanam ad visitandum sanctitatem ipsius domini nostri, quam septimana proxima sine dilacione annuente domino s convenire speramus. et quoniam preter bullam 3 admissionis sacri Basiliensis concilii, quam, ut certi reddimur, dudum habuistis, reperimus per legatos et oratores sue sanctitatis eandem h bene disposi- 25 tam ad favores sacri concilii et eorum maxime, pro quibus ipsum concilium congregatum existit, et nos quoque una cum sanctitate sua illa i et alia bona opera favorizare inten- dimus. que sanctitas sua jam suos presidentes et legatos misisset dudum apromptuatos, nisi legitima impedimenta, prout percepimus k, obstitissent, intendit tamen sua sanctitas, prout nobis dici fecit, illos quantocius expedire. nichilominus ne sacrum concilium ex hujusmodi modica dilacione paciatur discrimen, eadem sanctitas pronunciavit nonnullos alios presidentes, prout ex bullis suis apostolicis 4 clarius colligere poteritis. adhorta- mur ergo vestras paternitates majori affectione, qua possumus, quatenus eosdem benigne velitis suscipere nilque interim admittere, quod posset 1 cedere ad perturbacionem sancti- tatis sue et pacis universalis ecclesie, quoniam nobis convenientibus brevissimism, ut 35 prediximus, hiis diebus una cum sanctitate sua solennes nostros oratores 5 super singulis ad vestras paternitates mittemus, sperantes " in domino, quod omnia pro bono rei publice Christiane bene manebunt composita. et ad id omni studio intendemus o, qui scandala in ecclesia dei — ipse novit — moleste ferremus p. datum Viterbii die nona mensis q maji regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 47 Romanorum 23 r Boemie vero s 13 t. [supra] Superscripcio u. Reverendissimis ac Subscripciow. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper x augustus ac venerabilibus in Christo patribus et v dominis Hungarie Boemie etc. rex. sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto legitime congregate universalem ecclesiam representanti amicis nostris carissimis ac grate et sincere nobis dilectis. 1433 Nai 9 45 Ad mandatum domini regis Gaspar Sligk. a) PDV om. ac dilecti, add etc. b) F v. s. stalt v. p. c) in V korr. aus concordiam; C concordiam. d) V add. ut. e) VC progressus. f) V Viterbii. g) om. C. h) A eam. i) om C. k) VC percipimus. 1) C possit. m) C brevissime. n) VC operantes. o) VC intendimus. p) P fecimus. q) om. V. r) Vadd. et. s) om. F. t) P 23. u) om. DVC. v) et — dilectis om. D. add. etc w) om. DVC. x) semper — rex om. PD; D add. etc. 50 1 nr. 408. gemeint. Vgl. die einschlägige Anmerkung xu un- 2 serer nr. 465. Am 8 Mai. Vgl. die Einleitung xu lit. A b 5 Die Gesandten waren der Ritter Hartung Klux der folgenden Hauptabteilung. und Dr. Nikolaus Stock. Vgl. RTA. II, 9 ff. und nr. 386. 4 Damit sind die Bullen vom 7. und 8 Mai 1433 nrr. 1-4.
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 697 10 15 20 30 40 V coll. Rom Vatïk. Bibl. cod. Vatic. 3934 fol. 69a cop. chart. saec. 15. Unterschrift und 1433 Mai 9 Kontrasignatur lauten Sigismundus etc. bexw. Caspar etc. Die Adresse fehlt. C coll. Rom Bibl. Casanat. cod. C III 24 fol. 104b-105a cop. chart. saec. 15 mit der Uber- schrift Littera imperatoris. Die Adresse fehlt. Die vielen Schreibfehler dieser Vorlage sind in unseren Varianten unerwähnt geblieben. Gedruckt bei Gratius Tom. II fol. 747b; Crabbe 3, 222; Surius I. Ausg. 4, 218-219, 2. Ausg. 4, 631-632; Binius 4, 150; Goldast, Imperatorum etc. recessus constitutiones etc. 3, 438; Coll. conc. regia 30, 547-548; Harduin 8, 1438; Lünig, Spicileg. eccles. I, 763 (hier sind die Ungarischen Regierungsjahre aus Verschen als Incarnationsjahre behandelt und infolgedessen ist das Schreiben in das Jahr 1447 gesetxt); Labbé I. Ausg. 12, 793, 2. Ausg. 17, 576-578; Mansi 29, 375-376. Im Ausxuge bei Aschbach 4, 110 (vgl. 4, 486). — Kurxe Inhaltsangabe bei Segovia lib. 4 — cap. 30 (a. a. O. 2, 361), mit dem falschen Datum „ex Viterbio II ſdie maji]“. Regest bei Altmann nr. 9424. — Erwähnt von Raynald, Ann. eccles. ad annum 1433 cap. 14 und in RTA. II, 8. Reverendissimi in Christo patres ac a venerabiles grate et sincere nobis di- translapsis diebus geminatis nostris litteris 1 vestris b paternitatibus notificavimus lecti. concordiumc inter sanctissimum dominum nostrum papam ac majestatem nostram sequ- tum, quemadmodum " non ambigimus jam limpide cognoscere potuistis. et ecce propter progressume rerum agendarum modo ad hanc civitatem Viterbiensemf intravimus 2 con- tinuaturi iter nostrum versus urbem Romanam ad visitandum sanctitatem ipsius domini nostri, quam septimana proxima sine dilacione annuente domino s convenire speramus. et quoniam preter bullam 3 admissionis sacri Basiliensis concilii, quam, ut certi reddimur, dudum habuistis, reperimus per legatos et oratores sue sanctitatis eandem h bene disposi- 25 tam ad favores sacri concilii et eorum maxime, pro quibus ipsum concilium congregatum existit, et nos quoque una cum sanctitate sua illa i et alia bona opera favorizare inten- dimus. que sanctitas sua jam suos presidentes et legatos misisset dudum apromptuatos, nisi legitima impedimenta, prout percepimus k, obstitissent, intendit tamen sua sanctitas, prout nobis dici fecit, illos quantocius expedire. nichilominus ne sacrum concilium ex hujusmodi modica dilacione paciatur discrimen, eadem sanctitas pronunciavit nonnullos alios presidentes, prout ex bullis suis apostolicis 4 clarius colligere poteritis. adhorta- mur ergo vestras paternitates majori affectione, qua possumus, quatenus eosdem benigne velitis suscipere nilque interim admittere, quod posset 1 cedere ad perturbacionem sancti- tatis sue et pacis universalis ecclesie, quoniam nobis convenientibus brevissimism, ut 35 prediximus, hiis diebus una cum sanctitate sua solennes nostros oratores 5 super singulis ad vestras paternitates mittemus, sperantes " in domino, quod omnia pro bono rei publice Christiane bene manebunt composita. et ad id omni studio intendemus o, qui scandala in ecclesia dei — ipse novit — moleste ferremus p. datum Viterbii die nona mensis q maji regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 47 Romanorum 23 r Boemie vero s 13 t. [supra] Superscripcio u. Reverendissimis ac Subscripciow. Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper x augustus ac venerabilibus in Christo patribus et v dominis Hungarie Boemie etc. rex. sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto legitime congregate universalem ecclesiam representanti amicis nostris carissimis ac grate et sincere nobis dilectis. 1433 Nai 9 45 Ad mandatum domini regis Gaspar Sligk. a) PDV om. ac dilecti, add etc. b) F v. s. stalt v. p. c) in V korr. aus concordiam; C concordiam. d) V add. ut. e) VC progressus. f) V Viterbii. g) om. C. h) A eam. i) om C. k) VC percipimus. 1) C possit. m) C brevissime. n) VC operantes. o) VC intendimus. p) P fecimus. q) om. V. r) Vadd. et. s) om. F. t) P 23. u) om. DVC. v) et — dilectis om. D. add. etc w) om. DVC. x) semper — rex om. PD; D add. etc. 50 1 nr. 408. gemeint. Vgl. die einschlägige Anmerkung xu un- 2 serer nr. 465. Am 8 Mai. Vgl. die Einleitung xu lit. A b 5 Die Gesandten waren der Ritter Hartung Klux der folgenden Hauptabteilung. und Dr. Nikolaus Stock. Vgl. RTA. II, 9 ff. und nr. 386. 4 Damit sind die Bullen vom 7. und 8 Mai 1433 nrr. 1-4.
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698 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Mai 23 413. K. Sigmund an das Baseler Konzil1: hat nach seinem feierlichen Einzuge in Rom die Dekrete der elften Session erhalten und sie mit Misfallen gelesen; wiederholt die Mahnung, jede Beunruhigung des Papstes und jede Störung des kirchlichen Friedens zu vermeiden, und stellt weitere Informationen durch eine Gesandtschaft in Aussicht, die unmittelbar nach seiner für Pfingsten angesetzten Kaiserkrönung nach Basel ab- gehen soll. 1433 Мai 23 Rom. 5 Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 214b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera regis Romanorum missa concilio et lecta in congregacione generali die martis 16 junii 433 2. Im Ausauge bei Segovia lib. 4 cap. 30 (a. a. O. 2, 361). Segovia datiert das Schreiben 10 hier vom 24 Mai, an anderen Stellen (2, 378 und 2, 381) aber richtig vom 23 Mai. — Erwähnt in RTA. II, 8. April 27 Reverendissimi in Christo patres et domini ac venerabiles et egregii sincere gra- teque dilecti. pridem 3, dum essemus Viterbii, recolimus vestris paternitatibus scriptis nostris iterasse illud concordium inter sanctissimum dominum nostrum papam Eugenium 15 et majestatem nostram sequtum easdemque vestras paternitates in summa adhortatas fecisse, ut presidentes sanctitatis sue velletis benigne suscipere nilque interim admittere, quod cedere posset ad perturbacionem sanctitatis domini nostri et pacis universalis ec- clesie, quousque una cum sanctitate domini nostri nostros solennes oratores ad vestras paternitates super singulis, prout jam per nos ordinatum existit, mitteremus, quoniam zo firma nos spes teneret, quod ex convencione illa mutua cum sanctitate domini nostri facta illa sacri concilii indubie pro bono rei publice Christiane bene componerentur Mai 21 etc. et ecce, reverendissimi patres, intrantibus nobis pridie ipso die ascensionis domini nostri Ihesu Christi hanc urbem Romanam ad visitandum sanctissimum dominum no- strum, a cujus sanctitate ac reverendissimis dominis cardinalibus totoque clero ac Ro-25 mano populo fuimus tam reverenter quam magnifice ac gloriose recepti collatis in nos illis honoribus ac benivolenciis, qui conferri possunt in quemcunque principem honoran- dum, exhibita nobis fuerunt certa decreta 4 sessionis proxime 27 mensis aprilis habite. quibus per sanctitatem domini nostri ac nos auditis et intellectis illa ideo non sine dis- plicencia audivimus 5, quia dubitamus, ne propter prefixionem temporis quorundam men- so sium et certa alia decretis ipsis contenta, que per multos ad quendam rigorem inter- pretata sunt, forsan perturbari possint illa bona disposicio ac provisio, que pro salubri composicione rerum illarum et in futurum adhibere non cessabimus, quod a cordialiter doleremus. idcirco, reverendissimi patres, quia sanctitatem ipsius domini nostri ad fa- vores sacri concilii et eorum maxime, pro quibus ipsum est congregatum, bonum animum s5 indubie habere conspicimus, que et eciam alia bona opera una cum sanctitate sua favo- risare intendimus, vestras reverendissimas paternitates attentissime adhortantes rogamus, quatenus predicta omnia velitis tempore medio suspendere ac suspensa tenere nilque penitus admittere, quod perturbare posset quomodolibet sanctitatem suam et pacem uni- versalis ecclesie, quoniam susceptis nostris imperialibus infulis, quas nobis sanctissimus 40 Mai 31 dominus noster papa deo annuente ipso die penthecostes proximo sine dilacione colla- turus est, subito una cum sanctitate sua, ut prediximus, solennes oratores nostros 6 ad a) fehlt in der Forlage. 1 Dieses Schreiben Sigmunds ist das von Kluck- hohn a. a. O., Forschungen aur Deutschen Geschichte 2, 564 Anm. 4 als nicht mehr vorhanden bezeich- nete. Wie aus Sigmunds Brief an Hrg. Wilhelm von Baiern von demselben Tage, unserer nr. 414, hervorgeht, wurde es in xwei Exemplaren, jedes durch einen besonderen Boten, nach Basel gesandt. Vgl. auch die einschlägige Anmerkung xu nr. 465. 2 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 432 Z. 19. Am 9 Mai 1433 (nr. 412). Vgl. S. 636 Anm. I. Wgl. hierxu RTA. II nr. 3 art. II. Vgl. S. 697 Anm. 5. 1 5 6 45 50
698 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Mai 23 413. K. Sigmund an das Baseler Konzil1: hat nach seinem feierlichen Einzuge in Rom die Dekrete der elften Session erhalten und sie mit Misfallen gelesen; wiederholt die Mahnung, jede Beunruhigung des Papstes und jede Störung des kirchlichen Friedens zu vermeiden, und stellt weitere Informationen durch eine Gesandtschaft in Aussicht, die unmittelbar nach seiner für Pfingsten angesetzten Kaiserkrönung nach Basel ab- gehen soll. 1433 Мai 23 Rom. 5 Aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 214b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Littera regis Romanorum missa concilio et lecta in congregacione generali die martis 16 junii 433 2. Im Ausauge bei Segovia lib. 4 cap. 30 (a. a. O. 2, 361). Segovia datiert das Schreiben 10 hier vom 24 Mai, an anderen Stellen (2, 378 und 2, 381) aber richtig vom 23 Mai. — Erwähnt in RTA. II, 8. April 27 Reverendissimi in Christo patres et domini ac venerabiles et egregii sincere gra- teque dilecti. pridem 3, dum essemus Viterbii, recolimus vestris paternitatibus scriptis nostris iterasse illud concordium inter sanctissimum dominum nostrum papam Eugenium 15 et majestatem nostram sequtum easdemque vestras paternitates in summa adhortatas fecisse, ut presidentes sanctitatis sue velletis benigne suscipere nilque interim admittere, quod cedere posset ad perturbacionem sanctitatis domini nostri et pacis universalis ec- clesie, quousque una cum sanctitate domini nostri nostros solennes oratores ad vestras paternitates super singulis, prout jam per nos ordinatum existit, mitteremus, quoniam zo firma nos spes teneret, quod ex convencione illa mutua cum sanctitate domini nostri facta illa sacri concilii indubie pro bono rei publice Christiane bene componerentur Mai 21 etc. et ecce, reverendissimi patres, intrantibus nobis pridie ipso die ascensionis domini nostri Ihesu Christi hanc urbem Romanam ad visitandum sanctissimum dominum no- strum, a cujus sanctitate ac reverendissimis dominis cardinalibus totoque clero ac Ro-25 mano populo fuimus tam reverenter quam magnifice ac gloriose recepti collatis in nos illis honoribus ac benivolenciis, qui conferri possunt in quemcunque principem honoran- dum, exhibita nobis fuerunt certa decreta 4 sessionis proxime 27 mensis aprilis habite. quibus per sanctitatem domini nostri ac nos auditis et intellectis illa ideo non sine dis- plicencia audivimus 5, quia dubitamus, ne propter prefixionem temporis quorundam men- so sium et certa alia decretis ipsis contenta, que per multos ad quendam rigorem inter- pretata sunt, forsan perturbari possint illa bona disposicio ac provisio, que pro salubri composicione rerum illarum et in futurum adhibere non cessabimus, quod a cordialiter doleremus. idcirco, reverendissimi patres, quia sanctitatem ipsius domini nostri ad fa- vores sacri concilii et eorum maxime, pro quibus ipsum est congregatum, bonum animum s5 indubie habere conspicimus, que et eciam alia bona opera una cum sanctitate sua favo- risare intendimus, vestras reverendissimas paternitates attentissime adhortantes rogamus, quatenus predicta omnia velitis tempore medio suspendere ac suspensa tenere nilque penitus admittere, quod perturbare posset quomodolibet sanctitatem suam et pacem uni- versalis ecclesie, quoniam susceptis nostris imperialibus infulis, quas nobis sanctissimus 40 Mai 31 dominus noster papa deo annuente ipso die penthecostes proximo sine dilacione colla- turus est, subito una cum sanctitate sua, ut prediximus, solennes oratores nostros 6 ad a) fehlt in der Forlage. 1 Dieses Schreiben Sigmunds ist das von Kluck- hohn a. a. O., Forschungen aur Deutschen Geschichte 2, 564 Anm. 4 als nicht mehr vorhanden bezeich- nete. Wie aus Sigmunds Brief an Hrg. Wilhelm von Baiern von demselben Tage, unserer nr. 414, hervorgeht, wurde es in xwei Exemplaren, jedes durch einen besonderen Boten, nach Basel gesandt. Vgl. auch die einschlägige Anmerkung xu nr. 465. 2 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 432 Z. 19. Am 9 Mai 1433 (nr. 412). Vgl. S. 636 Anm. I. Wgl. hierxu RTA. II nr. 3 art. II. Vgl. S. 697 Anm. 5. 1 5 6 45 50
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D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 699 5 10 vestras paternitates de omnibus plenissime informatos mittemus, confidentes in domino deo nostro, quod omnia ad bonum rei publice Christiane per dei graciam optimo unanimi et salubri fine concludentur. datum Rome die 23 maji regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 47 Romanorum 23 et Boemie 13. supra] Superscripcio. Reverendissimis Subscripcio. Sigismundus dei gracia Ro- manorum rex semper augustus ac Hun- ac venerabilibus in Christo patribus et do- garie Boemie etc. rex. minis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto legitime congregate univer- salem ecclesiam representanti amicis nostris carissimis ac grate et sincere nobis dilectis. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligk. 1453 Маt 23 Ii 414. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 1: schickt ihm Abschrift seines in zwei Exemplaren ausgefertigten und mit zwei verschiedenen Boten abgesandten Briefes an das Baseler Konzil; soll das zuerst eintreffende Exemplar dem Konzil übergeben und das andere dann zurückbehalten; soll mit der königlichen Partei dafür sorgen, daß das Konzil nichts Neues gegen den Papst unternehme, bis seine und des Papstes Gesandtschaft ankomme; empfiehlt ihm den Protonotar Jakob von Sirck; fin Nach- schrift] soll die Englische Gesandtschaft für die königliche Partei zu gewinnen suchen und zu seiner Unterstützung den Kardinal von Rouen und den Bischof von 1433 Маi 23 Rom. Fünfkirchen heranziehen. 1433 Mai 2 ☞ M aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 294 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Auf der Rickseite steht rechts unten in der Ecke sine cedula [oder cedulis? die aweite Hälfte des Wortes ist überklebt]. O coll. ebenda fol. 295 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Zu diesem Original gehört, wie die Schnitte zeigen, die auf fol. 297 stehende erste Nachschrift; die sweite, auf fol. 295 a, ist ohne Schnitte und kann daher nicht mit Sicherheit als au diesem Brief Sigmunds gehörig bexeichnet werden. Benutxt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen wur Deutschen Geschichte 2, 564-565. — Regest bei Altmann nr. 9425. 20 Sigmund von gottes genaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. dein lieb hat wol vernomen uß manichen unsern schrifften sôlich richtung, die tzwischen unserm heiligen vatter dem babst und a uns gescheen ist, uß der, als wir hoffen, on tzweyfel der kirchen dem riche und der gantzen Kristenheit vil guts entspriessen sol, sunderlich in den stucken, dorumb das heilig concilium besamelt ist, zu den unser heiliger vatter, als wir von im gehôret haben und merken, gûte meynung und begird hat. und wir hoffen so vil zu arbeitten, damit, ob got wil, das concilium und sein heilikeit in gute einung kômen. und der- worten das dieweil kein unrat entstee, so schreiben wir dem concilio nach lautte der abschrift 2 hirynne verslossen. und dorumb so bevelhen wir deiner liebe ernstlich, sind- 40 denmal wir sôlich brief zwifach dahin senden, einen bey unserm eigem und den andern bey des babstes botten 3, das du den ersten, der dir wirdet, dem concilio € antwortest 35 a) O add. was. b) O add. selber. Der Brief ist wieder doppelt ausgefertigt. Ver- mutlich nahmen die beiden Boten, die die zwei 45 Originale von nr. 413 nach Basel beförderten, je ein Exemplar mit. Die Antwort Wilhelms ist wahr- scheinlich der in RTA. II nr. 5 abgedruckte Brief. 2 Liegt nicht mehr darin. Gemeint ist unsere nr. 413. 3 Der Kardinalkämmerer Francesco Condolmario stellte am 24 Mai 1433 einen Geleitsbrief aus für den honorabilis vir Hanischus, caballanus des Rö- mischen Königs, der pro nonnullis --- pape et Ro- mane ecclesie negotiis ad civitatem Basiliensem se habet conferre (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 165b cop. chart. coaeva). Deutsche Reichstags-Akten X. 89
D. Verhältnis K. Sigmunds zum Baseler Konzil Nov. 1432 bis Mai 1433 nr. 394-415. 699 5 10 vestras paternitates de omnibus plenissime informatos mittemus, confidentes in domino deo nostro, quod omnia ad bonum rei publice Christiane per dei graciam optimo unanimi et salubri fine concludentur. datum Rome die 23 maji regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 47 Romanorum 23 et Boemie 13. supra] Superscripcio. Reverendissimis Subscripcio. Sigismundus dei gracia Ro- manorum rex semper augustus ac Hun- ac venerabilibus in Christo patribus et do- garie Boemie etc. rex. minis sacrosancte generali Basiliensi synodo in spiritu sancto legitime congregate univer- salem ecclesiam representanti amicis nostris carissimis ac grate et sincere nobis dilectis. Ad mandatum domini regis Gaspar Sligk. 1453 Маt 23 Ii 414. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern 1: schickt ihm Abschrift seines in zwei Exemplaren ausgefertigten und mit zwei verschiedenen Boten abgesandten Briefes an das Baseler Konzil; soll das zuerst eintreffende Exemplar dem Konzil übergeben und das andere dann zurückbehalten; soll mit der königlichen Partei dafür sorgen, daß das Konzil nichts Neues gegen den Papst unternehme, bis seine und des Papstes Gesandtschaft ankomme; empfiehlt ihm den Protonotar Jakob von Sirck; fin Nach- schrift] soll die Englische Gesandtschaft für die königliche Partei zu gewinnen suchen und zu seiner Unterstützung den Kardinal von Rouen und den Bischof von 1433 Маi 23 Rom. Fünfkirchen heranziehen. 1433 Mai 2 ☞ M aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 294 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Auf der Rickseite steht rechts unten in der Ecke sine cedula [oder cedulis? die aweite Hälfte des Wortes ist überklebt]. O coll. ebenda fol. 295 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Zu diesem Original gehört, wie die Schnitte zeigen, die auf fol. 297 stehende erste Nachschrift; die sweite, auf fol. 295 a, ist ohne Schnitte und kann daher nicht mit Sicherheit als au diesem Brief Sigmunds gehörig bexeichnet werden. Benutxt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen wur Deutschen Geschichte 2, 564-565. — Regest bei Altmann nr. 9425. 20 Sigmund von gottes genaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. dein lieb hat wol vernomen uß manichen unsern schrifften sôlich richtung, die tzwischen unserm heiligen vatter dem babst und a uns gescheen ist, uß der, als wir hoffen, on tzweyfel der kirchen dem riche und der gantzen Kristenheit vil guts entspriessen sol, sunderlich in den stucken, dorumb das heilig concilium besamelt ist, zu den unser heiliger vatter, als wir von im gehôret haben und merken, gûte meynung und begird hat. und wir hoffen so vil zu arbeitten, damit, ob got wil, das concilium und sein heilikeit in gute einung kômen. und der- worten das dieweil kein unrat entstee, so schreiben wir dem concilio nach lautte der abschrift 2 hirynne verslossen. und dorumb so bevelhen wir deiner liebe ernstlich, sind- 40 denmal wir sôlich brief zwifach dahin senden, einen bey unserm eigem und den andern bey des babstes botten 3, das du den ersten, der dir wirdet, dem concilio € antwortest 35 a) O add. was. b) O add. selber. Der Brief ist wieder doppelt ausgefertigt. Ver- mutlich nahmen die beiden Boten, die die zwei 45 Originale von nr. 413 nach Basel beförderten, je ein Exemplar mit. Die Antwort Wilhelms ist wahr- scheinlich der in RTA. II nr. 5 abgedruckte Brief. 2 Liegt nicht mehr darin. Gemeint ist unsere nr. 413. 3 Der Kardinalkämmerer Francesco Condolmario stellte am 24 Mai 1433 einen Geleitsbrief aus für den honorabilis vir Hanischus, caballanus des Rö- mischen Königs, der pro nonnullis --- pape et Ro- mane ecclesie negotiis ad civitatem Basiliensem se habet conferre (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 165b cop. chart. coaeva). Deutsche Reichstags-Akten X. 89
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700 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Mai 23 und den andern dornach behaldest und selber mitsambt unsern günnern und frunden doran seyst, das solicher uffslag behalden werde und nichts newes geschee, bis unser beide a ambasiatores dahin komen, als wir dann dem concilio clerlicher schreiben, und dich dorynne also bewisest, das solich unser billich begerung geschee und nichts newes angefangen werde, das zuleczte hart zu widerbringen were, wann wir hoffen, das unsere botten sôlich underwisung bringen werden, die nucz und gut sein werden. ouch, lieber oheim, haben wir dirb vormals€ etwediek empfolhen des erwirdigen Jacobs von Sirck des stuls zu Rom prothonotarien unsers rats und lieben andechtigen sache. nu begern wir aber von dir, das du mit gantzem fleis doran seyst, das im an seiner brobstey zu Wirezburg und was in sußt angeet nit ungunst oder schaden entstee, wann wir in alhie i0 behalden haben und noch halden durch unserr gescheffte willen, die er so flissigelich gearbeit hate, das wir im dorumb allezit pflichtig seind. und tû dorynne deinen fleys. geben zu Rome am sambstag nach das ist uns von dir sunderlich gros zu danck. dem heiligen ufferttag unserr riche des Hungrischen etc. im 47 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhern d pfaltzgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter lieben oheim und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. „ 15 1433 Мai 23 [1433/ Mui 31 [Erste Nachschrift] Ouch, liber oheim, haben wir verstanden, wie der cardinal und anderr prelaten von Engeland in das concilium komen sein. nu senden wir dir 20 hiebey an sy ein gelaubsbriff, und wollen, ist das sy komen sein, das du sy von unsern wegen besuchest und empfahest und sy uff sulch meynung anhaltest und bittest, als wir dann dem concilio und dir schreiben. du magest sy ouch ermanen, wie eynig wir in dem concilio zu Costnitz waren, und getrawen, wir und sy sollen noch in allen guten 25 sachen eynig sein. und das alles tu nach deiner vernunfft, als wir dir dann getrawen. [Zweite Nachschrift] Ouch, lieber oheim, schreiben wir dem cardinal Rothomagensis ouch uff die materien. den wollest anhalden, daz er dir beystee, wann er unser gut freûnd ist. und ist der bischof von Fünfkirchen noch zu Basel 2, so wollest in ouch zu den sachen nemen durch unsern und des kunigrichs zu Hungern willen. 415. Dechant [Thilmann von Hagen 37 und [Domherr] Philipp svon Sirck 17 an den 30 Archidiakon Egidius Wabe und das Domkapitel in Trier: schreiben u. A. von K. Sigmunds Kaiserkrönung und dem Verhältnis des Baseler Konzils zum Papst. [1433] Маi 31 Basel. Aus Koblenz Staats-A. Kurfürstentum Trier, Staatsarchiv A, Geh. Kabinet 1: Erzbischöfe Raban und Ulrich BB 4 fol. 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Im Ausnuge bei Lager, Raban von Helmstadt und Ulrich von Manderscheid, ihr Kampf um das Erxbistum Trier (Histor. Jahrbuch 15, 746-747). 35 Schreiben u. A.: gestern sint nova von Rome kommen unde sagt man vür war, der koning si zû Мaj 30 Mai 31 Rome wol eins mit dem pabist und si hûde gekront worden und der pabist habe das concilium ganz aen alle condicion conformert, darzû alle sache decreta statuta, die daz concilium bisher gemacht hait, appro- 40 bert und bestediget. dez vil lude fro sint, doch alleman nit. es ward ein groiß und scharf ufsaitz widder den pabist hie gedicht, daz man iene abesetzen und ein andern machen wolde. darwidder besonder wir Dûtschen gearbet hain, daz zû hindern. scriptum Basilea ipso die penthecosten. [1433/ Маi 31 1 Am 4. und 20 Mära 1433 (nrr. 440 und 444). 2 Der Bischof erhielt am 3 Juni 1433 von der Deputacio pro communibus die Erlaubnis zur Ab- reise von Basel, war also bei der Ankunft des kö- niglichen Briefes Mitte Juni (vgl. die Quellenbeschrei- a) O beider. b) fehlt in MO. c) O hate. d) O cher Wilhenn. bung von nr. 413) nicht mehr dort (Haller a. a. O. 45 2, 419 Z. 29-31). 3 Vgl. Lager im Histor, Jahrbuch 15, 745 ff. 4 Vgl. ebenda.
700 Romzug und Kirchenfrage vom Oktober 1432 bis zum Mai 1433. 1433 Mai 23 und den andern dornach behaldest und selber mitsambt unsern günnern und frunden doran seyst, das solicher uffslag behalden werde und nichts newes geschee, bis unser beide a ambasiatores dahin komen, als wir dann dem concilio clerlicher schreiben, und dich dorynne also bewisest, das solich unser billich begerung geschee und nichts newes angefangen werde, das zuleczte hart zu widerbringen were, wann wir hoffen, das unsere botten sôlich underwisung bringen werden, die nucz und gut sein werden. ouch, lieber oheim, haben wir dirb vormals€ etwediek empfolhen des erwirdigen Jacobs von Sirck des stuls zu Rom prothonotarien unsers rats und lieben andechtigen sache. nu begern wir aber von dir, das du mit gantzem fleis doran seyst, das im an seiner brobstey zu Wirezburg und was in sußt angeet nit ungunst oder schaden entstee, wann wir in alhie i0 behalden haben und noch halden durch unserr gescheffte willen, die er so flissigelich gearbeit hate, das wir im dorumb allezit pflichtig seind. und tû dorynne deinen fleys. geben zu Rome am sambstag nach das ist uns von dir sunderlich gros zu danck. dem heiligen ufferttag unserr riche des Hungrischen etc. im 47 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgeborn Wilhern d pfaltzgraven bey Rin und hertzogen in Beyern unserm stathalter lieben oheim und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. „ 15 1433 Мai 23 [1433/ Mui 31 [Erste Nachschrift] Ouch, liber oheim, haben wir verstanden, wie der cardinal und anderr prelaten von Engeland in das concilium komen sein. nu senden wir dir 20 hiebey an sy ein gelaubsbriff, und wollen, ist das sy komen sein, das du sy von unsern wegen besuchest und empfahest und sy uff sulch meynung anhaltest und bittest, als wir dann dem concilio und dir schreiben. du magest sy ouch ermanen, wie eynig wir in dem concilio zu Costnitz waren, und getrawen, wir und sy sollen noch in allen guten 25 sachen eynig sein. und das alles tu nach deiner vernunfft, als wir dir dann getrawen. [Zweite Nachschrift] Ouch, lieber oheim, schreiben wir dem cardinal Rothomagensis ouch uff die materien. den wollest anhalden, daz er dir beystee, wann er unser gut freûnd ist. und ist der bischof von Fünfkirchen noch zu Basel 2, so wollest in ouch zu den sachen nemen durch unsern und des kunigrichs zu Hungern willen. 415. Dechant [Thilmann von Hagen 37 und [Domherr] Philipp svon Sirck 17 an den 30 Archidiakon Egidius Wabe und das Domkapitel in Trier: schreiben u. A. von K. Sigmunds Kaiserkrönung und dem Verhältnis des Baseler Konzils zum Papst. [1433] Маi 31 Basel. Aus Koblenz Staats-A. Kurfürstentum Trier, Staatsarchiv A, Geh. Kabinet 1: Erzbischöfe Raban und Ulrich BB 4 fol. 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Im Ausnuge bei Lager, Raban von Helmstadt und Ulrich von Manderscheid, ihr Kampf um das Erxbistum Trier (Histor. Jahrbuch 15, 746-747). 35 Schreiben u. A.: gestern sint nova von Rome kommen unde sagt man vür war, der koning si zû Мaj 30 Mai 31 Rome wol eins mit dem pabist und si hûde gekront worden und der pabist habe das concilium ganz aen alle condicion conformert, darzû alle sache decreta statuta, die daz concilium bisher gemacht hait, appro- 40 bert und bestediget. dez vil lude fro sint, doch alleman nit. es ward ein groiß und scharf ufsaitz widder den pabist hie gedicht, daz man iene abesetzen und ein andern machen wolde. darwidder besonder wir Dûtschen gearbet hain, daz zû hindern. scriptum Basilea ipso die penthecosten. [1433/ Маi 31 1 Am 4. und 20 Mära 1433 (nrr. 440 und 444). 2 Der Bischof erhielt am 3 Juni 1433 von der Deputacio pro communibus die Erlaubnis zur Ab- reise von Basel, war also bei der Ankunft des kö- niglichen Briefes Mitte Juni (vgl. die Quellenbeschrei- a) O beider. b) fehlt in MO. c) O hate. d) O cher Wilhenn. bung von nr. 413) nicht mehr dort (Haller a. a. O. 45 2, 419 Z. 29-31). 3 Vgl. Lager im Histor, Jahrbuch 15, 745 ff. 4 Vgl. ebenda.
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Die Kaiserkrönung аm 31 Маi 1433. In lit. D der vorangehenden Hauptabteilung sind wir bis hart an den Termin der Kaiserkrönung K. Sigmunds gelangt. Wir haben dort gesehen, wie die abweichende Aus- 5 legung, die die päpstliche Bulle vom 14 Februar 1433 von Seiten Sigmunds und des Baseler Konzils erfulr, in sehr ungünstiger Weise auf die bisherigen guten Beziehungen Beider zu einander einwirkte und wie das Konzil lebhafte Anstrengungen machte, Sig- mund von der Fortsetzung des Romzuges und somit vorläufig auch noch von der Kaiser- krönung zurückzuhalten. Ehe wir nun hier der letzteren selbst näher treten, haben wir 10 dem Benutzer noch die Verhandlungen vorzuführen, die auf Grundlage jener Bulle zwi- schen Sigmund und dem Papst über den Zug von Siena nach Rom und über Modus und Termin der Kaiserkrönung stattfanden. Wir verbinden mit ihnen noch andere Ver- handlungen, die Sigmund seit Anfang des Jahres 1433 mit Florenz, der Bundesgenossin des Papstes, führte, und weiter Verhandlungen, die seit dem März zwischen ihm und 15 Venedig stattfanden. Denn auch diese Dinge hängen eng mit der Kaiserkrönung zu- sammen. Hatte doch Sigmund schon im September 1432 erklärt, daß er Siena nicht eher verlassen könne, als bis zwischen dieser Republik und Florenz Waffenstillstand ge- schlossen sei 1, und versprach doch andererseits der Papst den Venetianern, Sigmund nicht eher zu krönen, als bis er sich mit ihnen vertragen habe! Für die Reihenfolge, in der wir diese Verhandlungen in der lit. A anordneten, war natürlich das chronologische Moment maßgebend. Die mit Florenz waren denen mit dem Papst voranzustellen. Ihre Anfänge reichen bis in den Dezember 1432 zurück. Sie laufen dann von Anfang März an einige Zeit neben denen mit dem Papst her und enden unmittelbar nach dem Abschluß der letzteren, in der zweiten Hälfte des April. Die Ver- 25 handlungen mit Venedig dagegen nehmen zwar, wie gesagt, schon in März ihren Anfang, kommen aber doch erst im letzten Drittel des Mai so recht in Fluß. Sie gelangen kurz vor der Kaiserkrönung zum Abschluß. In lit. B haben wir unter der Rubrik „Krönung“ die Akten des Einzuges Sig- munds in Rom, dann die eigentlichen Krönungsakten, weiterhin einige vom Krönungstage so datierte Privilegien und schließtlich die Krönungsanzeigen vereinigt. Was sich auf die finanzielle Seite der Krönung (Judenkrönungssteuer, Einnahmen aus Privilegienverlei- hungen und -bestätigungen und städtische Ehrengaben 2) bezieht, gehört nicht mehr hier- 20 1 Vgl. S. 311. Zu dem, was im elften Bande über diese Ehren- 35 gaben xusammengestellt ist, sei hier hinzugefiigt, daß auch Ragusa den Kaiser ehrte. Die Stadt schickte ihm durch eine besondere Gesandtschaft sechs- rehn silberne Schalen, acht Kufen (coppae) mit Deckeln, awei Pokale (bocales) und rwei Becher (bacinales), diese zwölf Stick aus vergoldetem Silber (laut Beschluß des Consiglio generale von Ancona vom 1 August 1433 betr. xollfreie Durchfuhr der genannten Gegenstände; gedr. bei Makuscer, Monu- menta historica Slavorum meridionalium vicino- rumque populorum e tabulariis et bibliothecis ita- licis deprompta I, 1, 124). 89 *)
Die Kaiserkrönung аm 31 Маi 1433. In lit. D der vorangehenden Hauptabteilung sind wir bis hart an den Termin der Kaiserkrönung K. Sigmunds gelangt. Wir haben dort gesehen, wie die abweichende Aus- 5 legung, die die päpstliche Bulle vom 14 Februar 1433 von Seiten Sigmunds und des Baseler Konzils erfulr, in sehr ungünstiger Weise auf die bisherigen guten Beziehungen Beider zu einander einwirkte und wie das Konzil lebhafte Anstrengungen machte, Sig- mund von der Fortsetzung des Romzuges und somit vorläufig auch noch von der Kaiser- krönung zurückzuhalten. Ehe wir nun hier der letzteren selbst näher treten, haben wir 10 dem Benutzer noch die Verhandlungen vorzuführen, die auf Grundlage jener Bulle zwi- schen Sigmund und dem Papst über den Zug von Siena nach Rom und über Modus und Termin der Kaiserkrönung stattfanden. Wir verbinden mit ihnen noch andere Ver- handlungen, die Sigmund seit Anfang des Jahres 1433 mit Florenz, der Bundesgenossin des Papstes, führte, und weiter Verhandlungen, die seit dem März zwischen ihm und 15 Venedig stattfanden. Denn auch diese Dinge hängen eng mit der Kaiserkrönung zu- sammen. Hatte doch Sigmund schon im September 1432 erklärt, daß er Siena nicht eher verlassen könne, als bis zwischen dieser Republik und Florenz Waffenstillstand ge- schlossen sei 1, und versprach doch andererseits der Papst den Venetianern, Sigmund nicht eher zu krönen, als bis er sich mit ihnen vertragen habe! Für die Reihenfolge, in der wir diese Verhandlungen in der lit. A anordneten, war natürlich das chronologische Moment maßgebend. Die mit Florenz waren denen mit dem Papst voranzustellen. Ihre Anfänge reichen bis in den Dezember 1432 zurück. Sie laufen dann von Anfang März an einige Zeit neben denen mit dem Papst her und enden unmittelbar nach dem Abschluß der letzteren, in der zweiten Hälfte des April. Die Ver- 25 handlungen mit Venedig dagegen nehmen zwar, wie gesagt, schon in März ihren Anfang, kommen aber doch erst im letzten Drittel des Mai so recht in Fluß. Sie gelangen kurz vor der Kaiserkrönung zum Abschluß. In lit. B haben wir unter der Rubrik „Krönung“ die Akten des Einzuges Sig- munds in Rom, dann die eigentlichen Krönungsakten, weiterhin einige vom Krönungstage so datierte Privilegien und schließtlich die Krönungsanzeigen vereinigt. Was sich auf die finanzielle Seite der Krönung (Judenkrönungssteuer, Einnahmen aus Privilegienverlei- hungen und -bestätigungen und städtische Ehrengaben 2) bezieht, gehört nicht mehr hier- 20 1 Vgl. S. 311. Zu dem, was im elften Bande über diese Ehren- 35 gaben xusammengestellt ist, sei hier hinzugefiigt, daß auch Ragusa den Kaiser ehrte. Die Stadt schickte ihm durch eine besondere Gesandtschaft sechs- rehn silberne Schalen, acht Kufen (coppae) mit Deckeln, awei Pokale (bocales) und rwei Becher (bacinales), diese zwölf Stick aus vergoldetem Silber (laut Beschluß des Consiglio generale von Ancona vom 1 August 1433 betr. xollfreie Durchfuhr der genannten Gegenstände; gedr. bei Makuscer, Monu- menta historica Slavorum meridionalium vicino- rumque populorum e tabulariis et bibliothecis ita- licis deprompta I, 1, 124). 89 *)
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702 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. her, sondern fällt in den Bereich des folgenden Bandes. Der Benutzer möge dort die Seiten XXX-XLII des Vorwortes und die litt. F und G der Abteilung „Reichstag zu Basel“ vergleichen. Ebenso möge er die Akten der kirchenpolitischen Thätigkeit Sig- munds während seines zweieinhalbmonatlichen Aufenthaltes in Rom zu Anfang des ge- nannten Bandes suchen. Was wir aus diesem Zeitraume hier mitteilen, beschränkt sich auf ein paar Briefe mit Nachrichten über Vorgänge im Kirchenstaat. Wir fügen sic den Berichten ein, die wir in lit. C über den Verlauf der Kaiserkrönung und die Auf- nahme der Krönungsnachricht in Deutschland bringen. 5 A. Vorakten nr. 416-490. a. Verhandlungen K. Sigmunds mit Florenz vom Januar bis zum April 1433 nr. 416-435. Anfang Dezember 1432 (bis zu diesem Zeitpunkte müssen wir hier zurückgehen) war die Lage K. Sigmunds in Siena nach dem, was wir in den vorangegangenen Ab- teilungen geschen haben, die folgende. Die Hoffnung Sigmunds, daß ihm der Herzog von Mailand militärischen und finanziellen Beistand gewähren würde, war durch die Antwort, die dieser am 24 No- 15 vember auf die Propositionen des königlichen Gesandten Grafen Matko von Thallóczy erteilt hatte 1, zerstört worden. Auf das Hilfegesuch, das er am 8 September an die Deutschen Reichsstände gerichtet hatte 2, war zwar noch keine Antwort eingetroffen (man hatte bekanntlich erst am 16 November in Basel und Nürnberg darüber beraten 3), aber nach den Erfahrungen, die Sigmund bisher mit ihnen gemacht hatte, durfte er sich 2o keinen Illusionen hingeben, und selbst wenn sie seinem Gesuche entsprachen, konnten doch noch Monate vergehen, ehe ihre Truppen in Siena eintrafen. Die Möglichkeit, zu einer Verständigung mit dem Papst zu gelangen, die sich Ende September gezeigt hatte 4 war inzwischen wieder geschwunden: die königliche Gesandtschaft, die Anfang November nach Rom gegangen war, um die Konzilsfrage und Anderes mit dem Papst zu erörtern, 25 war in den letzten Tagen desselben Monats ohne Resultat zurückgekehrt 5. Sigmund saß in Siena fest. Vor ihm standen die päpstlichen Truppen und wehrten ihm, dem offenkundigen Gönner des antipäpstlichen Mailändisch-Lucchesisch-Sienesischen Bundes, den Eintritt in den Kirchenstaat; hinter und neben ihm streiften die Abteilungen der Florentinischen Condottieri und bedrohten seine Rückzugslinie. Nur westwärts bot sich 3o ihm noch allenfalls Aussicht, ungefährdet heimzukehren, wenn eine Arragonesische Flotte etwa in Talamone anlegte und ihn und sein Gefolge von da nach der Provence brachte 6 Aber es fragte sich, ob und wann sie kommen würde. Trotz dieser wenig aussichtsvollen Lage hatte Sigmund, wie wir sahen7, die Auf- forderung des Konzils, nach Basel zu kommen, die ihm Peter von Indersdorf in der 35 zweiten Hälfte des November überbracht hatte, abgelehnt. Die Gründe, die seine Um- gebung für das Ausharren in Siena geltend gemacht hatte, sind oben mitgeteilt worden 8. Aber ob sie allein ihn zu jenem Entschlusse bestimmt hatten? Es will uns scheinen, als habe noch etwas anderes mitgewirkt, nämlich die Aussicht, unter der Vermittlung des Kardinals von Rouen zu einer Verständigung mit Florenz zu gelangen. Der Kardinal, der wahrscheinlich Anfang November nach Siena gekommen war ", dürfte dort an der Erörterung der Rückzugsfrage teilgenommen haben. Jedenfalls war 10 40 1 2 3 4 5 6 Vgl. nr. 369. Vgl. nrr. 331 und 332. Vgl. S. 536 und 538. Vgl. S. 311. Vgl. S. 615-616. Uber Sigmunds Bexiehungen aum König von Arragon vergleiche man z. B. nr. 304 art. 4, nr. 310 art. 8 und die einschlägige Anmerkung au nr. 421. 7 Vgl. S. 561-564. 8 Vgl. nr. 349. 9 Vgl. S. 486 Anm. 5. 45
702 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. her, sondern fällt in den Bereich des folgenden Bandes. Der Benutzer möge dort die Seiten XXX-XLII des Vorwortes und die litt. F und G der Abteilung „Reichstag zu Basel“ vergleichen. Ebenso möge er die Akten der kirchenpolitischen Thätigkeit Sig- munds während seines zweieinhalbmonatlichen Aufenthaltes in Rom zu Anfang des ge- nannten Bandes suchen. Was wir aus diesem Zeitraume hier mitteilen, beschränkt sich auf ein paar Briefe mit Nachrichten über Vorgänge im Kirchenstaat. Wir fügen sic den Berichten ein, die wir in lit. C über den Verlauf der Kaiserkrönung und die Auf- nahme der Krönungsnachricht in Deutschland bringen. 5 A. Vorakten nr. 416-490. a. Verhandlungen K. Sigmunds mit Florenz vom Januar bis zum April 1433 nr. 416-435. Anfang Dezember 1432 (bis zu diesem Zeitpunkte müssen wir hier zurückgehen) war die Lage K. Sigmunds in Siena nach dem, was wir in den vorangegangenen Ab- teilungen geschen haben, die folgende. Die Hoffnung Sigmunds, daß ihm der Herzog von Mailand militärischen und finanziellen Beistand gewähren würde, war durch die Antwort, die dieser am 24 No- 15 vember auf die Propositionen des königlichen Gesandten Grafen Matko von Thallóczy erteilt hatte 1, zerstört worden. Auf das Hilfegesuch, das er am 8 September an die Deutschen Reichsstände gerichtet hatte 2, war zwar noch keine Antwort eingetroffen (man hatte bekanntlich erst am 16 November in Basel und Nürnberg darüber beraten 3), aber nach den Erfahrungen, die Sigmund bisher mit ihnen gemacht hatte, durfte er sich 2o keinen Illusionen hingeben, und selbst wenn sie seinem Gesuche entsprachen, konnten doch noch Monate vergehen, ehe ihre Truppen in Siena eintrafen. Die Möglichkeit, zu einer Verständigung mit dem Papst zu gelangen, die sich Ende September gezeigt hatte 4 war inzwischen wieder geschwunden: die königliche Gesandtschaft, die Anfang November nach Rom gegangen war, um die Konzilsfrage und Anderes mit dem Papst zu erörtern, 25 war in den letzten Tagen desselben Monats ohne Resultat zurückgekehrt 5. Sigmund saß in Siena fest. Vor ihm standen die päpstlichen Truppen und wehrten ihm, dem offenkundigen Gönner des antipäpstlichen Mailändisch-Lucchesisch-Sienesischen Bundes, den Eintritt in den Kirchenstaat; hinter und neben ihm streiften die Abteilungen der Florentinischen Condottieri und bedrohten seine Rückzugslinie. Nur westwärts bot sich 3o ihm noch allenfalls Aussicht, ungefährdet heimzukehren, wenn eine Arragonesische Flotte etwa in Talamone anlegte und ihn und sein Gefolge von da nach der Provence brachte 6 Aber es fragte sich, ob und wann sie kommen würde. Trotz dieser wenig aussichtsvollen Lage hatte Sigmund, wie wir sahen7, die Auf- forderung des Konzils, nach Basel zu kommen, die ihm Peter von Indersdorf in der 35 zweiten Hälfte des November überbracht hatte, abgelehnt. Die Gründe, die seine Um- gebung für das Ausharren in Siena geltend gemacht hatte, sind oben mitgeteilt worden 8. Aber ob sie allein ihn zu jenem Entschlusse bestimmt hatten? Es will uns scheinen, als habe noch etwas anderes mitgewirkt, nämlich die Aussicht, unter der Vermittlung des Kardinals von Rouen zu einer Verständigung mit Florenz zu gelangen. Der Kardinal, der wahrscheinlich Anfang November nach Siena gekommen war ", dürfte dort an der Erörterung der Rückzugsfrage teilgenommen haben. Jedenfalls war 10 40 1 2 3 4 5 6 Vgl. nr. 369. Vgl. nrr. 331 und 332. Vgl. S. 536 und 538. Vgl. S. 311. Vgl. S. 615-616. Uber Sigmunds Bexiehungen aum König von Arragon vergleiche man z. B. nr. 304 art. 4, nr. 310 art. 8 und die einschlägige Anmerkung au nr. 421. 7 Vgl. S. 561-564. 8 Vgl. nr. 349. 9 Vgl. S. 486 Anm. 5. 45
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Einleitung. 703 10 35 er noch am 9 Dezember in Siena, an welchem Tage ihm Sigmund die Regalien erteilte 1. Bald darauf muß er nach Florenz gegangen sein, und hier sehen wir ihn in der zweiten Hälfte des Dezember für den Friedensschluß zwischen Florenz und Siena wirken 2. Es liegt also nahe, anzunchmen, daß er dazu von Sigmund beauftragt war. Vielleicht hatte er auch selbst zur Annäherung an Florenz geraten und sich erboten, die entgegenstehen- den Hindernisse zu beseitigen. Die Vorteile, die eine Aussöhnung mit Florenz für Sigmund sowohl wie für Siena bot, lagen auf der Hand. Zunächst blieb Siena vor dem finanziellen Ruin bewahrt, den die steigenden Ausgaben für den Krieg und den Unterhalt Sigmunds und seiner Begleitung herbeizuführen drohten 3. Denn der Friedensschluß mit Florenz hatte aller Voraussicht nach auch den mit dessen Verbündeten, dem Papst, zur Folge, und außerdem konnte Sigmund nach Florenz hinübergehen und sich dort verpflegen lassen. Sodann aber war Florenz wegen seiner Beziehungen zum Papst und Venedig offenbar die geeignetste Vermittlerin zwischen Sigmund und diesen beiden. Sigmund durfte hoffen, jetzt auf in- 15 direktem Wege zu erreichen, was auf dem Wege direkter Verhandlungen unerreichbar zu sein schien: die Verständigung mit dem Papst in der Konzilsfrage und die Beilegung seiner Differenzen mit Venedig. Ob Sigmund von Erwägungen dieser Art geleitet wurde, als er mit Florenz an- knipfte, läßt sich natürlich nicht mit Bestimmtheit sagen. Aber manches in den Vor- 20 gängen der folgenden Monate deutet darauf hin. Uber die Vorverhandlungen des Kardinals von Rouen mit Florenz, die, wie gesagt, in die zweite Hälfte des Dezember fallen, verlautet nichts Näheres. Wir erfahren nur, daße Florenz, das anscheinend längst kriegsmüde war und im Stillen den Friedensschluß mit Siena herbeischnte 4, Ende des Monats von Siena brieflich Geleit für Gesandte zu 25 Friedensverhandlungen verlangte, Siena aber nicht darauf einging, sondern Sigmund vor- schlug, selbst eine Gesandtschaft nach Florenz behufs Information über dessen Intentionen zu schicken 5. Sigmund nahm den Vorschlag an und bestimmte zu Mitgliedern der Ge- sandtschaft seinen Ungarischen Marschall Lorenz von Hederváry, den Vizekanzler Kaspar Schlick, den Prokurator des Deutschen Ordens in Rom Kaspar Stange von Wandofen 3o und den Genuesen Battista Cicalà. Mit ihrer vom 3 Januar 1433 datierten Voll- macht (nr. 416) setzen unsere Akten über diesen Teil des Romzuges ein. Die Vier kamen am 6 Januar in Florenz an 6. Sie waren beauftragt, der Signorie mitzuteilen, daß Sigmund geneigt sei, in das Florentinische Gebiet hinüberzukommen, wenn ihm gewisse in vier Artikeln zusammengefaßte Bedingungen bewilligt würden. Der Kardinal von Rouen legte diese leider nicht mehr vorhandenen, aber ihrem Inhalte nach wohl in unsere nr. 419 übernommenen Artikel der Signorie kurz vor dem 12 Januar vor 7. Sie zögerte mit der Antwort, wohl weil sie erst den Bescheid auf eine Anfrage an das verbündete Venedig, wie es über die Aufnahme Sigmunds in Florenz denke, abwarten wollte 8. Schließlich erklärte sie sich aber doch am 12 Januar mit dem 40 1 45 Vgl. die einschlägige Anmerkung nu nr. 422. Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 416. Vgl. S. 614 Anm. 2. Vgl. nr. 303 art. 2. 5 Vgl. die Hist. Senensis bei Muratori a. c. O.20, 44. Vgl. das Tagebuch des Bartolommeo del Coraxxa 6 im Archivio stor. italiano Serie 5 vol. 14 pag. 284 und die Istorie di Firenxe bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 19, 975. Dies ergiebt sich aus den Protokollen über die 50 Verhandlungen der Dieci di Balia in Florenz vom 12. und 13 Januar 1433, gedr. bei Pellegrini, Sulla repubblica Fiorentina a tempo di Cosimo il Vecchio App. pag. CCXXVI-CCXXXIII. In dem Protokoll vom 13 Januar ist unter anderem gesagt, daß Sigmund, wie verlaute, nach Florenz kommen wolle, ut etiam papa sit hic et concordia fiat per medium comunitatis nostre et simul concordia cum Venetis per manus nostras. s Florenx hatte die vier Artikel vor dem 12 Ja- nuar seinen Gesandten in Venedig und Rom zur Mitteilung an die Signorie bexw. den Papst ge- schickt. Vgl. das in Anm. 7 erwähnte Protokoll vom 12 Januar und daxu unsere nr. 417.
Einleitung. 703 10 35 er noch am 9 Dezember in Siena, an welchem Tage ihm Sigmund die Regalien erteilte 1. Bald darauf muß er nach Florenz gegangen sein, und hier sehen wir ihn in der zweiten Hälfte des Dezember für den Friedensschluß zwischen Florenz und Siena wirken 2. Es liegt also nahe, anzunchmen, daß er dazu von Sigmund beauftragt war. Vielleicht hatte er auch selbst zur Annäherung an Florenz geraten und sich erboten, die entgegenstehen- den Hindernisse zu beseitigen. Die Vorteile, die eine Aussöhnung mit Florenz für Sigmund sowohl wie für Siena bot, lagen auf der Hand. Zunächst blieb Siena vor dem finanziellen Ruin bewahrt, den die steigenden Ausgaben für den Krieg und den Unterhalt Sigmunds und seiner Begleitung herbeizuführen drohten 3. Denn der Friedensschluß mit Florenz hatte aller Voraussicht nach auch den mit dessen Verbündeten, dem Papst, zur Folge, und außerdem konnte Sigmund nach Florenz hinübergehen und sich dort verpflegen lassen. Sodann aber war Florenz wegen seiner Beziehungen zum Papst und Venedig offenbar die geeignetste Vermittlerin zwischen Sigmund und diesen beiden. Sigmund durfte hoffen, jetzt auf in- 15 direktem Wege zu erreichen, was auf dem Wege direkter Verhandlungen unerreichbar zu sein schien: die Verständigung mit dem Papst in der Konzilsfrage und die Beilegung seiner Differenzen mit Venedig. Ob Sigmund von Erwägungen dieser Art geleitet wurde, als er mit Florenz an- knipfte, läßt sich natürlich nicht mit Bestimmtheit sagen. Aber manches in den Vor- 20 gängen der folgenden Monate deutet darauf hin. Uber die Vorverhandlungen des Kardinals von Rouen mit Florenz, die, wie gesagt, in die zweite Hälfte des Dezember fallen, verlautet nichts Näheres. Wir erfahren nur, daße Florenz, das anscheinend längst kriegsmüde war und im Stillen den Friedensschluß mit Siena herbeischnte 4, Ende des Monats von Siena brieflich Geleit für Gesandte zu 25 Friedensverhandlungen verlangte, Siena aber nicht darauf einging, sondern Sigmund vor- schlug, selbst eine Gesandtschaft nach Florenz behufs Information über dessen Intentionen zu schicken 5. Sigmund nahm den Vorschlag an und bestimmte zu Mitgliedern der Ge- sandtschaft seinen Ungarischen Marschall Lorenz von Hederváry, den Vizekanzler Kaspar Schlick, den Prokurator des Deutschen Ordens in Rom Kaspar Stange von Wandofen 3o und den Genuesen Battista Cicalà. Mit ihrer vom 3 Januar 1433 datierten Voll- macht (nr. 416) setzen unsere Akten über diesen Teil des Romzuges ein. Die Vier kamen am 6 Januar in Florenz an 6. Sie waren beauftragt, der Signorie mitzuteilen, daß Sigmund geneigt sei, in das Florentinische Gebiet hinüberzukommen, wenn ihm gewisse in vier Artikeln zusammengefaßte Bedingungen bewilligt würden. Der Kardinal von Rouen legte diese leider nicht mehr vorhandenen, aber ihrem Inhalte nach wohl in unsere nr. 419 übernommenen Artikel der Signorie kurz vor dem 12 Januar vor 7. Sie zögerte mit der Antwort, wohl weil sie erst den Bescheid auf eine Anfrage an das verbündete Venedig, wie es über die Aufnahme Sigmunds in Florenz denke, abwarten wollte 8. Schließlich erklärte sie sich aber doch am 12 Januar mit dem 40 1 45 Vgl. die einschlägige Anmerkung nu nr. 422. Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 416. Vgl. S. 614 Anm. 2. Vgl. nr. 303 art. 2. 5 Vgl. die Hist. Senensis bei Muratori a. c. O.20, 44. Vgl. das Tagebuch des Bartolommeo del Coraxxa 6 im Archivio stor. italiano Serie 5 vol. 14 pag. 284 und die Istorie di Firenxe bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 19, 975. Dies ergiebt sich aus den Protokollen über die 50 Verhandlungen der Dieci di Balia in Florenz vom 12. und 13 Januar 1433, gedr. bei Pellegrini, Sulla repubblica Fiorentina a tempo di Cosimo il Vecchio App. pag. CCXXVI-CCXXXIII. In dem Protokoll vom 13 Januar ist unter anderem gesagt, daß Sigmund, wie verlaute, nach Florenz kommen wolle, ut etiam papa sit hic et concordia fiat per medium comunitatis nostre et simul concordia cum Venetis per manus nostras. s Florenx hatte die vier Artikel vor dem 12 Ja- nuar seinen Gesandten in Venedig und Rom zur Mitteilung an die Signorie bexw. den Papst ge- schickt. Vgl. das in Anm. 7 erwähnte Protokoll vom 12 Januar und daxu unsere nr. 417.
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704 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Inhalt der Artikel einverstanden; definitiv freilich wollte sie sie erst dann annehmen, wenn Friede zwischen ihr und Siena geschlossen sei und Siena sich darin zur Riclgabe der eroberten Gebiete verstanden habe. Vor der Erfüllung dieser Bedingungen wollte sie Sigmund auch nicht gestatten, nach Florenz zu kommen 1. Um dieser Bedingung und einiger zum Teil die Subsidienfrage betreffenden Diffe- renzpunkte willen ging Battista Cicalà kurz vor dem 19 Januar nach Siena 2. Wir kennen die Antwort nicht, die er von dort zurückbrachte3. Aber aus dem Protokoll der Verhandlungen, die darüber am 25 Januar im Florentinischen Rat ge- pflogen wurden 4, scheint doch so viel hervorzugehen, daß Sigmund an seinen Subsidien- forderungen festhielt, wenn nicht gar sie noch erhöhte. Wie sich Florenz dazu stellte, ist nicht klar. Vermutlich trat diese Finanzfrage in den nächsten Tagen etwas in den Hintergrund gegenüber der für Florenz wichtigeren Frage des Friedensschlusses mit Siena. Wir erwähnten an einer anderen Stelle 5, daß sich die vier päpstlichen Gesandten, die Mitte Januar von Rom nach Basel aufgebrochen waren 6, um den 21 Januar herum i5 in Siena aufgehalten hatten. Ihre Anwesenheit dort hatte, scheint es, weniger der Be- sprechung der Konzilsfrage mit Sigmund als vielmehr der vom Papst beabsichtigten Frie- densvermittlung zwischen Florenz und Siena gegolten. Das Sienesische Concistorio hatte sich indessen dem päpstlichen Plane gegenüber durchaus ablehnend verhalten. Es hatte den Gesandten erklärt, daß es nur unter Sigmunds Vermittlung zu verhandeln wünsche 7. 20 Die Gesandten kamen nun entweder gleichzeitig mit Battista Cicalà oder höchstens ein bis zwei Tage vor ihm nach Florenz. Trotz der Abweisung, die sie in Siena er- fahren hatten, boten sie auch hier die guten Dienste des Papstes an; sie gaben dabei den Florentinern zu verstehen, daß das Anerbieten auf Grund einer von Siena ausgegangenen Anregung erfolge, eine Behauptung, die, wie Siena den königlichen Gesandten in Florenz 25 am 29 Januar schriebs, nicht der Wahrheit entsprach. Der päpstliche Antrag wurde in Florenz am 25 Januar ? und wohl auch noch in den folgenden Tagen beraten. Das Ergebnis kennen wir nicht. Aber Florenz dürfte Bedenken getragen haben, sich durch eine ablehnende Antwort der eventuellen Unter- stützung des verbündeten Papstes zu berauben. Vermutlich behandelte es die Angelegen- 3o heit einstweilen dilatorisch, da sich Ende Januar die Aussichten, auf dem bisherigen Wege zum Ziele zu gelangen, wesentlich besserten, indem Venedig die allerdings noch unverbindliche Erklärung abgab, daß es einen Teil der Kosten, die Sigmunds Aufenthalt 10 1 Laut dem Protokoll vom 12 Januar. 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 418. 3 Cicalà kam am 25 Januar oder kurx vorhe nach Florenx xuriick, wie aus dem Protokoll über die Verhandlungen der Dieci di Balia von diesem Tage hervorgeht (Pellegrini a. a. O. pag. CCXXXIIII- CCXXXVII). Am 22 Januar erteilte Siena dem Baptista Cigala, uni ex oratoribus regis Florentiam destinatis, Geleit für die Strecke xwischen Siena und Florenz auf einen Monat (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva). 4 Vgl. Anm. 3. 5 S. 629 Anm. I. 6 Vgl. S. 628 Anm. 10. 7 Siena schrieb am 29 Januar 1433 an die vier königlichen Gesandten in Florenx: Es ersche aus einem ihrer Briefe an den König, daßt die päpst- lichen Gesandten dort [d. i. in Florenz] erzählt haben, die Sienesischen Gesandten in Rom hätten dem Papst mitgeteilt, es wünsche unter päpstlicher Vermittlung Frieden (concordium) mit Florenx xu 35 schließen. Es habe seinen Gesandten daxu keinen Auftrag gegeben und sei überreugt, daß diese ihre Instruktionen nicht überschritten hätten. Die päpst- lichen Gesandten hätten, als sie im [Sienesischen Concistorio erschienen, die päpstliche Vermittlung 40 angeboten, aber es sei ihnen geantwortet worden nos nolle antedictum concordium nisi per manus serenissimi regis nostri tractari. Es wiederhole dies jetxt und habe dies auch seinem Gesandten [Tom- maso Doccio?] eingeschärft, der letxter Tage von 45 Rom gekommen und nun dorthin zuriickgekehrt sei. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva; der Brief ist nicht datiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 29 Januar 1433.) s Vgl. die vorige Anmerkung. 9 Vgl. das in Anm. 3 erwähnte Protokoll. 50
704 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Inhalt der Artikel einverstanden; definitiv freilich wollte sie sie erst dann annehmen, wenn Friede zwischen ihr und Siena geschlossen sei und Siena sich darin zur Riclgabe der eroberten Gebiete verstanden habe. Vor der Erfüllung dieser Bedingungen wollte sie Sigmund auch nicht gestatten, nach Florenz zu kommen 1. Um dieser Bedingung und einiger zum Teil die Subsidienfrage betreffenden Diffe- renzpunkte willen ging Battista Cicalà kurz vor dem 19 Januar nach Siena 2. Wir kennen die Antwort nicht, die er von dort zurückbrachte3. Aber aus dem Protokoll der Verhandlungen, die darüber am 25 Januar im Florentinischen Rat ge- pflogen wurden 4, scheint doch so viel hervorzugehen, daß Sigmund an seinen Subsidien- forderungen festhielt, wenn nicht gar sie noch erhöhte. Wie sich Florenz dazu stellte, ist nicht klar. Vermutlich trat diese Finanzfrage in den nächsten Tagen etwas in den Hintergrund gegenüber der für Florenz wichtigeren Frage des Friedensschlusses mit Siena. Wir erwähnten an einer anderen Stelle 5, daß sich die vier päpstlichen Gesandten, die Mitte Januar von Rom nach Basel aufgebrochen waren 6, um den 21 Januar herum i5 in Siena aufgehalten hatten. Ihre Anwesenheit dort hatte, scheint es, weniger der Be- sprechung der Konzilsfrage mit Sigmund als vielmehr der vom Papst beabsichtigten Frie- densvermittlung zwischen Florenz und Siena gegolten. Das Sienesische Concistorio hatte sich indessen dem päpstlichen Plane gegenüber durchaus ablehnend verhalten. Es hatte den Gesandten erklärt, daß es nur unter Sigmunds Vermittlung zu verhandeln wünsche 7. 20 Die Gesandten kamen nun entweder gleichzeitig mit Battista Cicalà oder höchstens ein bis zwei Tage vor ihm nach Florenz. Trotz der Abweisung, die sie in Siena er- fahren hatten, boten sie auch hier die guten Dienste des Papstes an; sie gaben dabei den Florentinern zu verstehen, daß das Anerbieten auf Grund einer von Siena ausgegangenen Anregung erfolge, eine Behauptung, die, wie Siena den königlichen Gesandten in Florenz 25 am 29 Januar schriebs, nicht der Wahrheit entsprach. Der päpstliche Antrag wurde in Florenz am 25 Januar ? und wohl auch noch in den folgenden Tagen beraten. Das Ergebnis kennen wir nicht. Aber Florenz dürfte Bedenken getragen haben, sich durch eine ablehnende Antwort der eventuellen Unter- stützung des verbündeten Papstes zu berauben. Vermutlich behandelte es die Angelegen- 3o heit einstweilen dilatorisch, da sich Ende Januar die Aussichten, auf dem bisherigen Wege zum Ziele zu gelangen, wesentlich besserten, indem Venedig die allerdings noch unverbindliche Erklärung abgab, daß es einen Teil der Kosten, die Sigmunds Aufenthalt 10 1 Laut dem Protokoll vom 12 Januar. 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 418. 3 Cicalà kam am 25 Januar oder kurx vorhe nach Florenx xuriick, wie aus dem Protokoll über die Verhandlungen der Dieci di Balia von diesem Tage hervorgeht (Pellegrini a. a. O. pag. CCXXXIIII- CCXXXVII). Am 22 Januar erteilte Siena dem Baptista Cigala, uni ex oratoribus regis Florentiam destinatis, Geleit für die Strecke xwischen Siena und Florenz auf einen Monat (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva). 4 Vgl. Anm. 3. 5 S. 629 Anm. I. 6 Vgl. S. 628 Anm. 10. 7 Siena schrieb am 29 Januar 1433 an die vier königlichen Gesandten in Florenx: Es ersche aus einem ihrer Briefe an den König, daßt die päpst- lichen Gesandten dort [d. i. in Florenz] erzählt haben, die Sienesischen Gesandten in Rom hätten dem Papst mitgeteilt, es wünsche unter päpstlicher Vermittlung Frieden (concordium) mit Florenx xu 35 schließen. Es habe seinen Gesandten daxu keinen Auftrag gegeben und sei überreugt, daß diese ihre Instruktionen nicht überschritten hätten. Die päpst- lichen Gesandten hätten, als sie im [Sienesischen Concistorio erschienen, die päpstliche Vermittlung 40 angeboten, aber es sei ihnen geantwortet worden nos nolle antedictum concordium nisi per manus serenissimi regis nostri tractari. Es wiederhole dies jetxt und habe dies auch seinem Gesandten [Tom- maso Doccio?] eingeschärft, der letxter Tage von 45 Rom gekommen und nun dorthin zuriickgekehrt sei. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva; der Brief ist nicht datiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 29 Januar 1433.) s Vgl. die vorige Anmerkung. 9 Vgl. das in Anm. 3 erwähnte Protokoll. 50
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Einleitung. 705 in Florenz verursachen werde, tragen wolle 1. Dadurch waren die Schwierigkeiten, die die Finanzfrage bereitet hatte, wohl in der Hauptsache gehoben. Als daher die könig- lichen Gesandten wiederholt vorschlugen, zunächst erst einmal den Vertrag zwischen Sig- mund und Florenz abzuschließen und an die Ausführung desselben durch Florenz die Bedingung zu knüpfen, daß der König binnen funfzehn Tagen nach dem Abschlußt den Frieden zwischen Florenz und Siena zu stande bringen und Siena zur Rückgabe des von ihm besetzten Florentinischen Gebietes veranlassen müsse, stimmten die Dieci di Balia dem am 30 Januar zu 2 und wiesen ihre Unterhändler am 1 Februar an, die Verhand- lungen mit dem Kardinal von Rouen und den königlichen Gesandten über den Vertrag o thunlichst zu beschleunigen 3. Am 6 Februar oder kurz vorher waren dann beide Teile über alle Punkte einig und faßten sie in dem Vertragsentwurfe zusammen, den wir in unserer nr. 419 mitteilen. Florenz stellte als Vorbedingung für die Annahme dieses Entwurfes, daß binnen funfzehn Tagen nach Ankunft der Gesandten, die es zum Abschluß der Verhandlungen i5 nach Siena schicken würde, Friede zwischen ihm und Siena geschlossen werde (art. 11; vgl. nr. 423 art. 4). Nur unter dieser Bedingung war es bereit, die folgenden, im Ver- trag enthaltenen Punkte zu erfüllen. Erstens wollte es die Oberhoheit des Königs an- erkennen und ihm künftig treu und freundlich gesinnt sein (art. 1). Zweitens wollte es dem König gestatten, nach Florenz zu kommen, wenn und wann er wolle, und ihn dort o in der ihm gebührenden Weise aufnehmen (art. 4). Drittens wollte es ilm, sobald er das Florentinische Gebiet betreten würde, durch Bevollmächtigte den Treueid in der Form schwören lassen, in der es ihn seinem Vater Karl IV geschworen habe; die Eides- leistung sollte dann nachher von den Prioren und Anderen ratifiziert und approbiert wer- den (art. 5). Viertens wollte es die Vermittlung zwischen dem Papst und dem Konzil, 25 dem Papst und dem König, und dem König und Venedig 4 übernehmen. Sollte Sigmund, nachdem der Ausgleich zwischen ihm und dem Papst zustande gekommen, zur Kaiser- krönung oder zu anderen Zwecken nach Rom ziehen wollen, so wollte es ihn, wenn nötig und wenn er selbst es wünschen würde, von Florentinischen Truppen dorthin geleiten lassen, vorausgesetzt daß der Papst damit einverstanden sei. Andererseits wollte es sich bei Venedig dafür verwenden, daß er und sein Gefolge und ebenso seine Truppen oder auch nur die letzteren ungehindert und ungefährdet durch das Venetianische Gebiet nach Deutschland oder Ungarn ziehen könnten (artt. 6 und 7). Fünftens wollte es dem König 25000 Dukaten in zwei Raten zahlen, die erste noch in Siena, die andere vier Monate später in Florenz (art. 11). Sechstens wollte es ihm außerdem noch eine monatliche 35 Provision gewähren (art. 11). Siebentens wollte es auf eigene Kosten zwei Galeeren aus- rüsten, die den König eventuell nach der Provence bringen würden (art. 11). Dafür verlangte es von Sigmund nur zwei Zugeständnisse. Erstens sollte er die Rechte, Besitzungen, Privilegien und Freiheiten, die der Stadt von seinen Vorgängern verliehen seien, bestätigen, eventuell sie in derselben Form erneuern, in der dies von 30 40 1 Vgl. nr. 418. Am 30 Januar beschlossen die Dieci di Balia: udita la lettera mandata per la comunità di Siena agli ambasciadori dello 'mperadore [vgl. S. 704 Anm. 7] et l'offerta, che si fa di nuovo pe' decti 45 ambasciadori (che contiene, che si presenti la con- cordia, che raguarda la maestà dello imperadore et noi, et in caso, che infra 15 di della fermata con- cordia il decto imperadore ci facesse avere pace co' Sanesi colla restitutione di tutte le nostre terre et 50 luoghi occupati per loro etc., la concordia seguisse et altrimenti no), che questa offerta si seguiti vanta- giandola in tempo et in quantità et avendo la con- fermatione de' privilegii et il tenere per 10 anni le cose non privilegiate et in ogni altra cosa, come saprà fare la prudentia de' praticatori, non passando la somma di fiorini 25000 in tutto o circa. (Flo- renz Staats-A. Consulte e Pratiche 52 fol. 42 ab not. chart. coaeva; gedr. Docc. di stor. ital. 3, 538.) 3 Vgl. Pellegrini a. a. O. pag. CCXXXVII- CCXXXVIII. 4 Venedig war mit der Florentinischen Vermitt- lung einverstanden, wie aus art. 1 unserer nr. 424 ersichtlich ist.
Einleitung. 705 in Florenz verursachen werde, tragen wolle 1. Dadurch waren die Schwierigkeiten, die die Finanzfrage bereitet hatte, wohl in der Hauptsache gehoben. Als daher die könig- lichen Gesandten wiederholt vorschlugen, zunächst erst einmal den Vertrag zwischen Sig- mund und Florenz abzuschließen und an die Ausführung desselben durch Florenz die Bedingung zu knüpfen, daß der König binnen funfzehn Tagen nach dem Abschlußt den Frieden zwischen Florenz und Siena zu stande bringen und Siena zur Rückgabe des von ihm besetzten Florentinischen Gebietes veranlassen müsse, stimmten die Dieci di Balia dem am 30 Januar zu 2 und wiesen ihre Unterhändler am 1 Februar an, die Verhand- lungen mit dem Kardinal von Rouen und den königlichen Gesandten über den Vertrag o thunlichst zu beschleunigen 3. Am 6 Februar oder kurz vorher waren dann beide Teile über alle Punkte einig und faßten sie in dem Vertragsentwurfe zusammen, den wir in unserer nr. 419 mitteilen. Florenz stellte als Vorbedingung für die Annahme dieses Entwurfes, daß binnen funfzehn Tagen nach Ankunft der Gesandten, die es zum Abschluß der Verhandlungen i5 nach Siena schicken würde, Friede zwischen ihm und Siena geschlossen werde (art. 11; vgl. nr. 423 art. 4). Nur unter dieser Bedingung war es bereit, die folgenden, im Ver- trag enthaltenen Punkte zu erfüllen. Erstens wollte es die Oberhoheit des Königs an- erkennen und ihm künftig treu und freundlich gesinnt sein (art. 1). Zweitens wollte es dem König gestatten, nach Florenz zu kommen, wenn und wann er wolle, und ihn dort o in der ihm gebührenden Weise aufnehmen (art. 4). Drittens wollte es ilm, sobald er das Florentinische Gebiet betreten würde, durch Bevollmächtigte den Treueid in der Form schwören lassen, in der es ihn seinem Vater Karl IV geschworen habe; die Eides- leistung sollte dann nachher von den Prioren und Anderen ratifiziert und approbiert wer- den (art. 5). Viertens wollte es die Vermittlung zwischen dem Papst und dem Konzil, 25 dem Papst und dem König, und dem König und Venedig 4 übernehmen. Sollte Sigmund, nachdem der Ausgleich zwischen ihm und dem Papst zustande gekommen, zur Kaiser- krönung oder zu anderen Zwecken nach Rom ziehen wollen, so wollte es ihn, wenn nötig und wenn er selbst es wünschen würde, von Florentinischen Truppen dorthin geleiten lassen, vorausgesetzt daß der Papst damit einverstanden sei. Andererseits wollte es sich bei Venedig dafür verwenden, daß er und sein Gefolge und ebenso seine Truppen oder auch nur die letzteren ungehindert und ungefährdet durch das Venetianische Gebiet nach Deutschland oder Ungarn ziehen könnten (artt. 6 und 7). Fünftens wollte es dem König 25000 Dukaten in zwei Raten zahlen, die erste noch in Siena, die andere vier Monate später in Florenz (art. 11). Sechstens wollte es ihm außerdem noch eine monatliche 35 Provision gewähren (art. 11). Siebentens wollte es auf eigene Kosten zwei Galeeren aus- rüsten, die den König eventuell nach der Provence bringen würden (art. 11). Dafür verlangte es von Sigmund nur zwei Zugeständnisse. Erstens sollte er die Rechte, Besitzungen, Privilegien und Freiheiten, die der Stadt von seinen Vorgängern verliehen seien, bestätigen, eventuell sie in derselben Form erneuern, in der dies von 30 40 1 Vgl. nr. 418. Am 30 Januar beschlossen die Dieci di Balia: udita la lettera mandata per la comunità di Siena agli ambasciadori dello 'mperadore [vgl. S. 704 Anm. 7] et l'offerta, che si fa di nuovo pe' decti 45 ambasciadori (che contiene, che si presenti la con- cordia, che raguarda la maestà dello imperadore et noi, et in caso, che infra 15 di della fermata con- cordia il decto imperadore ci facesse avere pace co' Sanesi colla restitutione di tutte le nostre terre et 50 luoghi occupati per loro etc., la concordia seguisse et altrimenti no), che questa offerta si seguiti vanta- giandola in tempo et in quantità et avendo la con- fermatione de' privilegii et il tenere per 10 anni le cose non privilegiate et in ogni altra cosa, come saprà fare la prudentia de' praticatori, non passando la somma di fiorini 25000 in tutto o circa. (Flo- renz Staats-A. Consulte e Pratiche 52 fol. 42 ab not. chart. coaeva; gedr. Docc. di stor. ital. 3, 538.) 3 Vgl. Pellegrini a. a. O. pag. CCXXXVII- CCXXXVIII. 4 Venedig war mit der Florentinischen Vermitt- lung einverstanden, wie aus art. 1 unserer nr. 424 ersichtlich ist.
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706 Karl IV, Ruprecht oder cinem Anderen geschehen sei (art. 2). Zweitens sollte die Entscheidung über den rechtmäßtigen Besitz aller derjenigen Städte, Gebiete, Schlösser und Ortschaften, für die Florenz weder Privilegien noch Konzessionen habe, und ferner die Entscheidung aller Differenzen, die zwischen ihm und dem König bestehen könnten, um zehn Jahre hinausgeschoben werden (art. 3). Die Verpflichtung zur Erfüllung dieser beiden Forderungen sollte aber für Sigmund erst von dem Augenblick an eintreten, wenn er und Florenz sich über alle anderen Punkte geeinigt haben würden (art. 11); sie er- losch also offenbar, wenn die Friedensverhandlungen zwischen Florenz und Siena schei- terten und infolgedessen Florenz die Annahme der oben mitgeteilten sieben Punkte ablehnte. Für den Friedensschluß zwischen Florenz und Lucca wurde als Bedingung auf- 10 gestellt, daß ersteres die Freiheit und Reichsunmittelbarkeit Luccas anerkenne, Lucca da- gegen auf jede Verbindung mit dem Herzog von Mailand verzichte (art. 8). Die Krönung des Friedensbaues sollte ein großter Toskanischer Friedensbund unter kaiserlicher Autorität und unter der Garantie des Papstes und Venedigs! bilden. Ihm sollten außer den genannten drei Republiken noch Perugia und der Graf von Urbino i5 angehören, doch jenes nur, wenn der Papst es gestatte, dieser nur, wenn er wolle, und nur unter der Voraussetzung, daß sein Schutzverhältnis zu Florenz unverändert bestehen bleibe. Die Toskanischen Besitzungen der Campofregosi und der Markgrafen von Mala- spina, eventuell auch das Gebiet des Herrn von Piombino sollten in diesen Bund mit aufgenommen werden, aber unter der Bedingung, daß sich diese Herren, wie Lucca, jeder 20 Verbindung mit dem Herzog von Mailand enthielten. Alleiniger Zweck des Bundes sollte die Aufrechterhaltung des zwischen Florenz und Lucca zu schließenden Friedens und des Friedens in Toskana überhaupt sein (art. 9). Sollte der Friede zwischen Florenz und Siena innerhalb der oben angegebenen Frist nicht zustande kommen, so sollte zwar, wie gesagt, die Ubersiedlung Sigmunds nach 25 Florenz und die Ausführung der Florentinischen Versprechungen und natürlich auch die Gründung des Toskanischen Friedensbundes unterbleiben, aber dadurch sollte nicht auch der Abschluß eines Vergleiches zwischen Sigmund und Florenz ausgeschlossen werden. Vielmehr war Florenz bereit, sich mit Sigmund zu vertragen, wenn er von der einseitigen Begünstigung Sienas abstehe, also neutral bleibe, und beiden streitenden Teilen unter- 30 schiedslos Recht gewähre (art. 10). Am 6 Februar standen nun die Dinge so: Der Kardinal von Rouen, die könig- lichen Gesandten und die Florentinischen Bevollmächtigten Rinaldo degli Albizzi und Zanobi Guasconi sollten am 7. nach Siena gehen, dort die Bedingung stellen, daß Sig- mund binnen funfzehn Tagen, vom Tage der Ankunft Albizzi's und Guasconi's an ge- 35 rechnet, Siena zum Friedensschluß mit Florens bewege, und dann erst dem Abschluß des Ubereinkommens zwischen Sigmund und Florenz näher treten 2. Albizzi und Guasconi, deren vom 8 Februar datierte Instruktion wir in unserer nr. 423 mitteilen, trafen am Abend des 9 Februar in Siena ein und stiegen im Albergo della Corona ab 3. Am 10. hatten sie Audienz bei Sigmund, der die Verhandlungen 40 ganz in die Hände des Kardinals legte, sich aber gelegentliches Eingreifen vorbehielt. Der Beginn wurde auf den 11 Februar festgesetzt 4. Mittlerweile hatten Signorie und Balia von Siena am 9 Februar die Frage des Friedensschlusses erörtert. Daß er wünschenswert, ja wegen der mißlichen Finanzlage des Staates notwendig sei, darüber hatte wohl bei den Beteiligten kein Zweifel geherrscht. 45 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. I Venedig war xur Ubernahme der Garantie nicht ohne weiteres bereit, sondern nahm zunichst eine abwartende Haltung ein. Vgl. nr. 424 art. 2. 2 Vgl. nr. 419 art. 11, nr. 421 und nr. 423 art. 2. 3 Docc. di stor. ital. 3, 546. 4 Vgl. den Bericht Albinai's und Guasconi’s an die Priori vom 10 Februar 1433, in Docc. di stor. ital. 3, 546-548.
706 Karl IV, Ruprecht oder cinem Anderen geschehen sei (art. 2). Zweitens sollte die Entscheidung über den rechtmäßtigen Besitz aller derjenigen Städte, Gebiete, Schlösser und Ortschaften, für die Florenz weder Privilegien noch Konzessionen habe, und ferner die Entscheidung aller Differenzen, die zwischen ihm und dem König bestehen könnten, um zehn Jahre hinausgeschoben werden (art. 3). Die Verpflichtung zur Erfüllung dieser beiden Forderungen sollte aber für Sigmund erst von dem Augenblick an eintreten, wenn er und Florenz sich über alle anderen Punkte geeinigt haben würden (art. 11); sie er- losch also offenbar, wenn die Friedensverhandlungen zwischen Florenz und Siena schei- terten und infolgedessen Florenz die Annahme der oben mitgeteilten sieben Punkte ablehnte. Für den Friedensschluß zwischen Florenz und Lucca wurde als Bedingung auf- 10 gestellt, daß ersteres die Freiheit und Reichsunmittelbarkeit Luccas anerkenne, Lucca da- gegen auf jede Verbindung mit dem Herzog von Mailand verzichte (art. 8). Die Krönung des Friedensbaues sollte ein großter Toskanischer Friedensbund unter kaiserlicher Autorität und unter der Garantie des Papstes und Venedigs! bilden. Ihm sollten außer den genannten drei Republiken noch Perugia und der Graf von Urbino i5 angehören, doch jenes nur, wenn der Papst es gestatte, dieser nur, wenn er wolle, und nur unter der Voraussetzung, daß sein Schutzverhältnis zu Florenz unverändert bestehen bleibe. Die Toskanischen Besitzungen der Campofregosi und der Markgrafen von Mala- spina, eventuell auch das Gebiet des Herrn von Piombino sollten in diesen Bund mit aufgenommen werden, aber unter der Bedingung, daß sich diese Herren, wie Lucca, jeder 20 Verbindung mit dem Herzog von Mailand enthielten. Alleiniger Zweck des Bundes sollte die Aufrechterhaltung des zwischen Florenz und Lucca zu schließenden Friedens und des Friedens in Toskana überhaupt sein (art. 9). Sollte der Friede zwischen Florenz und Siena innerhalb der oben angegebenen Frist nicht zustande kommen, so sollte zwar, wie gesagt, die Ubersiedlung Sigmunds nach 25 Florenz und die Ausführung der Florentinischen Versprechungen und natürlich auch die Gründung des Toskanischen Friedensbundes unterbleiben, aber dadurch sollte nicht auch der Abschluß eines Vergleiches zwischen Sigmund und Florenz ausgeschlossen werden. Vielmehr war Florenz bereit, sich mit Sigmund zu vertragen, wenn er von der einseitigen Begünstigung Sienas abstehe, also neutral bleibe, und beiden streitenden Teilen unter- 30 schiedslos Recht gewähre (art. 10). Am 6 Februar standen nun die Dinge so: Der Kardinal von Rouen, die könig- lichen Gesandten und die Florentinischen Bevollmächtigten Rinaldo degli Albizzi und Zanobi Guasconi sollten am 7. nach Siena gehen, dort die Bedingung stellen, daß Sig- mund binnen funfzehn Tagen, vom Tage der Ankunft Albizzi's und Guasconi's an ge- 35 rechnet, Siena zum Friedensschluß mit Florens bewege, und dann erst dem Abschluß des Ubereinkommens zwischen Sigmund und Florenz näher treten 2. Albizzi und Guasconi, deren vom 8 Februar datierte Instruktion wir in unserer nr. 423 mitteilen, trafen am Abend des 9 Februar in Siena ein und stiegen im Albergo della Corona ab 3. Am 10. hatten sie Audienz bei Sigmund, der die Verhandlungen 40 ganz in die Hände des Kardinals legte, sich aber gelegentliches Eingreifen vorbehielt. Der Beginn wurde auf den 11 Februar festgesetzt 4. Mittlerweile hatten Signorie und Balia von Siena am 9 Februar die Frage des Friedensschlusses erörtert. Daß er wünschenswert, ja wegen der mißlichen Finanzlage des Staates notwendig sei, darüber hatte wohl bei den Beteiligten kein Zweifel geherrscht. 45 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. I Venedig war xur Ubernahme der Garantie nicht ohne weiteres bereit, sondern nahm zunichst eine abwartende Haltung ein. Vgl. nr. 424 art. 2. 2 Vgl. nr. 419 art. 11, nr. 421 und nr. 423 art. 2. 3 Docc. di stor. ital. 3, 546. 4 Vgl. den Bericht Albinai's und Guasconi’s an die Priori vom 10 Februar 1433, in Docc. di stor. ital. 3, 546-548.
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Einleitung. 707 Aber ihre Ansichten waren über zwei sehr wesentliche Punkte auseinandergegangen: die einen hatten den Frieden mit, die anderen ohne Wissen des Herzogs von Mailand schließen, die einen die von Florenz verlangte Rückgabe aller Eroberungen bewilligen, die anderen sie ablehnen wollen 1. Sigmund war darüber nicht wenig aufgebracht gewesen. Er hatte wohl erwartet, daß Signorie und Balia sich ohne Weiteres seinen Wünschen figen und den von ihm präsentierten Frieden mit Freuden und unbesehen annehmen würden Es hätte wenig gefehlt, so hätte er alle Verhandlungen abgebrochen, seine Gesandten aus Florenz abberufen und sich mit Sack und Pack nach Talamone begeben, um von dort auf Arragonesischen 10 Galeeren nach der Provence zu fahren 2. Nur die Nachricht, daß die Gesandten schon nach Siena unterwegs seien, hatte ihn von diesem äußtersten Schritte zurückgehalten. Am 10., ehe er Albizzi und Guasconi Audienz erteilte, hatte er dann persönlich in S. Francesco, dem Absteigequartier des Kardinals von Rouen, auf die Mitglieder beider Behörden einzuwirken gesucht und dabei anscheinend auch den Erfolg erzielt, daß sie 15 auf das Einholen der Zustimmung des Herzogs von Mailand verzichteten. Dafür hatten sie aber — offenbar erst nach der Unterredung mit Sigmund — beschlossen, zu verlangen, daß wie der Papst und Venedig so auch der Herzog von Mailand zum Bürgen für die Beobachtung des Friedens gestellt werde. Ferner waren sie übereingekommen, sich die Freiheit Luccas und die Rückgabe des den Orsini gehörigen Sovana auszubedingen und 20 sich von Florenz das Versprechen geben zu lassen, daß von dessen Seite nie wieder ein Angriff auf Sienesisches Gebiet erfolge. Als nun am 11 Februar in Abwesenheit Sigmunds die Verhandlungen begannen und dabei die sechs, am 10. aus der Balia sopra la guerra gewählten Sienesischen De- putierten mit jenen Bedingungen hervortraten, erhob sich sofort Widerspruch, indem Albizzi und Guasconi erklärten, daß sie der Aufnahme des Herzogs von Mailand in den Friedensvertrag und der Rückgabe von Sovana unter keinen Umständen zustimmen würden. Darüber kam man nicht hinweg. Jetzt griff Sigmund ein. Er hatte am 12. eine Besprechung mit der Sienesischen Regierung, bei der er ihr, wie es nachher hieß, in Unmut über ihre Widerspenstigkeit so allerlei Grobheiten sagte. Er erreichte aber anscheinend doch, daß sie nachgab und die begreiflicherweise auch ihm unsympathische Forderung der Bürgschaft des Herzogs von Mailand fallen ließt 3. Am 14 Februar wurden nun zu den erwähnten sechs Deputierten noch siebenundzwanzig Bürger zugewählt, die mit dem Concistorio an den Friedensverhandlungen teilnehmen und 35 Vollmacht über Krieg und Frieden haben sollten 4. In dieser erweiterten Deputation hatten die Anhänger der Friedenspartei die Oberhand, und so kam man schon am 19 Februar zu einer Verständigung über die Friedensartikel. Man einigte sich, den Frieden am 20. nur provisorisch abzuschließen und den definitiven Abschluß erst folgen zu lassen, wenn Florenz die Bürgschaftserklärungen des Papstes und Venedigs beigebracht 4o haben werde. Bis dahin sollten auch die Friedensartikel noch geheim bleiben 5. Dem entsprechend entschloß sich Sigmund, der am 11 Februar eine erneute Auf- forderung zur Rückkehr nach Basel und gleichzeitig die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft Arragonesischer Galeeren in Talamone erhalten hatte 6, seinen Aufbruch bis zum 25 Vgl. den S. 706 Anm. 4 erwähnten Bericht. 45 Ihm ist auch ein Teil des Folgenden entnommen. 2 Vgl. hierxu und auch xum Folgenden Albixxi's und Guasconi’s Bericht an die Priori vom 11 Fe- bruar 1433, a. a. O. 3, 549-551. 3 Vgl. Albixxi's und Guasconi's Bericht an die 50 Priori vom 12 Februar 1433, a. a. O. 3, 551-553. Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Desgl. vom 15 Februar 1433, a. a. O. 3, 560- 561. 5 Desgl. vom 19 Februar 1433, a. a. O. 3, 581- 582. 6 Vgl. den in Anm. 2 angeführten Bericht der Florentinischen Gesandten vom 11 Februar, ferner die einschlägige Anmerkung xu nr. 421. 90
Einleitung. 707 Aber ihre Ansichten waren über zwei sehr wesentliche Punkte auseinandergegangen: die einen hatten den Frieden mit, die anderen ohne Wissen des Herzogs von Mailand schließen, die einen die von Florenz verlangte Rückgabe aller Eroberungen bewilligen, die anderen sie ablehnen wollen 1. Sigmund war darüber nicht wenig aufgebracht gewesen. Er hatte wohl erwartet, daß Signorie und Balia sich ohne Weiteres seinen Wünschen figen und den von ihm präsentierten Frieden mit Freuden und unbesehen annehmen würden Es hätte wenig gefehlt, so hätte er alle Verhandlungen abgebrochen, seine Gesandten aus Florenz abberufen und sich mit Sack und Pack nach Talamone begeben, um von dort auf Arragonesischen 10 Galeeren nach der Provence zu fahren 2. Nur die Nachricht, daß die Gesandten schon nach Siena unterwegs seien, hatte ihn von diesem äußtersten Schritte zurückgehalten. Am 10., ehe er Albizzi und Guasconi Audienz erteilte, hatte er dann persönlich in S. Francesco, dem Absteigequartier des Kardinals von Rouen, auf die Mitglieder beider Behörden einzuwirken gesucht und dabei anscheinend auch den Erfolg erzielt, daß sie 15 auf das Einholen der Zustimmung des Herzogs von Mailand verzichteten. Dafür hatten sie aber — offenbar erst nach der Unterredung mit Sigmund — beschlossen, zu verlangen, daß wie der Papst und Venedig so auch der Herzog von Mailand zum Bürgen für die Beobachtung des Friedens gestellt werde. Ferner waren sie übereingekommen, sich die Freiheit Luccas und die Rückgabe des den Orsini gehörigen Sovana auszubedingen und 20 sich von Florenz das Versprechen geben zu lassen, daß von dessen Seite nie wieder ein Angriff auf Sienesisches Gebiet erfolge. Als nun am 11 Februar in Abwesenheit Sigmunds die Verhandlungen begannen und dabei die sechs, am 10. aus der Balia sopra la guerra gewählten Sienesischen De- putierten mit jenen Bedingungen hervortraten, erhob sich sofort Widerspruch, indem Albizzi und Guasconi erklärten, daß sie der Aufnahme des Herzogs von Mailand in den Friedensvertrag und der Rückgabe von Sovana unter keinen Umständen zustimmen würden. Darüber kam man nicht hinweg. Jetzt griff Sigmund ein. Er hatte am 12. eine Besprechung mit der Sienesischen Regierung, bei der er ihr, wie es nachher hieß, in Unmut über ihre Widerspenstigkeit so allerlei Grobheiten sagte. Er erreichte aber anscheinend doch, daß sie nachgab und die begreiflicherweise auch ihm unsympathische Forderung der Bürgschaft des Herzogs von Mailand fallen ließt 3. Am 14 Februar wurden nun zu den erwähnten sechs Deputierten noch siebenundzwanzig Bürger zugewählt, die mit dem Concistorio an den Friedensverhandlungen teilnehmen und 35 Vollmacht über Krieg und Frieden haben sollten 4. In dieser erweiterten Deputation hatten die Anhänger der Friedenspartei die Oberhand, und so kam man schon am 19 Februar zu einer Verständigung über die Friedensartikel. Man einigte sich, den Frieden am 20. nur provisorisch abzuschließen und den definitiven Abschluß erst folgen zu lassen, wenn Florenz die Bürgschaftserklärungen des Papstes und Venedigs beigebracht 4o haben werde. Bis dahin sollten auch die Friedensartikel noch geheim bleiben 5. Dem entsprechend entschloß sich Sigmund, der am 11 Februar eine erneute Auf- forderung zur Rückkehr nach Basel und gleichzeitig die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft Arragonesischer Galeeren in Talamone erhalten hatte 6, seinen Aufbruch bis zum 25 Vgl. den S. 706 Anm. 4 erwähnten Bericht. 45 Ihm ist auch ein Teil des Folgenden entnommen. 2 Vgl. hierxu und auch xum Folgenden Albixxi's und Guasconi’s Bericht an die Priori vom 11 Fe- bruar 1433, a. a. O. 3, 549-551. 3 Vgl. Albixxi's und Guasconi's Bericht an die 50 Priori vom 12 Februar 1433, a. a. O. 3, 551-553. Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Desgl. vom 15 Februar 1433, a. a. O. 3, 560- 561. 5 Desgl. vom 19 Februar 1433, a. a. O. 3, 581- 582. 6 Vgl. den in Anm. 2 angeführten Bericht der Florentinischen Gesandten vom 11 Februar, ferner die einschlägige Anmerkung xu nr. 421. 90
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708 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Eintreffen jener Erklärungen zu verschieben. Florenz wurde ersucht, ihre Beschaffung zu beschleunigen 1. Dem Abschluß des Vertrages zwischen Sigmund und Florenz (nr. 419) schien also nichts mehr im Wege zu stehen. Da griff aber gans unerwartet Lucca hindernd in das Friedenswerk ein. Diese Republik war von Sigmund2 sowohl wie von Siena3 zur Beteiligung an den Verhandlungen aufgefordert worden. Am 19 Februar, als man eben mit dem Ent- wurf der Friedensartikel fertig war, kamen ihre Gesandten Dr. Ceccardo und Niccolò Burlamachi in Siena an 4. Sie waren strengstens angewiesen, nichts ohne Vorwissen des Herzogs von Mailand, Genuas, Sienas und Sigmunds mit Florenz zu vereinbaren, io und sie boten nun, wohl mit Unterstützung durch die in Siena befindlichen Mai- ländischen Kommissare, ihren ganzen Einfluß auf, um Siena vom Abschluß des Friedens zurückzuhalten. Es gelang ihnen nur zu gut. Der provisorische Abschluß wurde vom 20. auf den 21 Februar verschoben, und bis dahin führten dann die beiden Lucchesen trotz aller Gegenanstrengungen Sigmunds 5 cinen vollständigen Um-15 schwung der Sienesischen Stimmung zu Gunsten des Herzogs von Mailand herbei. Die Haltung der Sienesischen Bevölkerung gegen Florenz wurde eine so feindselige“, daß die beiden Florentinischen Gesandten für ihr Leben zu fürchten begannen und Siena am 21 Februar verließten 7. Der Florentinisch-Sienesische Separatfriede kam infolgedessen nicht zu stande. 20 Doch machte schon nach wenigen Monaten der Friede von Ferraras, in den Siena ein- geschlossen wurde, allen Feindseligkeiten ein Ende. Für Sigmund bedeutete Luccas Verhalten zweifellos eine sehr herbe Enttäuschung. Gerade von dieser Stadt mochte er am wenigsten befürchtet haben, daß sie einmal seine Pläne durchkreuzen könnte. Hatte er doch allen Ernstes vorgehabt, sich dorthin zu be- 25 geben, wenn Siena den Friedensschluß mit Florenz ablehnen würde, um zwischen ihr und Florenz Frieden zu vermitteln und so Siena zu isolieren?! Fortan traute er den Lucchesen ebenso wenig wie dem Herzog von Mailand. Mochte auch Dr. Ceccardo sich alle Mühe geben, ihn zum Abbruch der Verhandlungen mit Florenz zu bewegen, und mochte auch Lucca selbst eifrig bestrebt sein, den üblen Eindruck, den sein Verhalten erweckt hatte, zu s0 verwischen, indem es Siena aufforderte, alle Lasten, die ihm Sigmunds Anwesenheit verursache, geduldig zu tragen 1°, und indem es den Herzog von Mailand zur Absendung von Hilfstruppen und zur Hergabe von Subsidien drängte11: auf Sigmund machte das keinen Eindruck 12. Er blieb zwar infolge der günstigen Wendung, die die Kirchenfrage und sein Verhältnis zum Papst eben jetzt zu nehmen anfingen 13, noch in Siena, verhandelte 35 aber ununterbrochen mit Florenz weiter. Die Nachrichten, die wir über diese Verhandlungen haben, sind bedauerlicherweise überaus knapp und lassen den äußeren Hergang nur notdürftig erkennen. Etwa Anfang März kam eine neue Florentinische Gesandtschaft 14 mit Matko von Thallóczy, den wohl t Vgl. den S. 707 Anm. 5 erwähnten Bericht. Venedig erklärte sich am 2 April xur Ubernahme der Garantie bereit (vgl. nr. 480). 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu unserer nr. 429. s Die Aufforderung Sienas an Lucca war am II Februar ergangen (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva). 4 Vgl. den S. 707 Anm. 5 erwähnten Bericht. 5 Vgl. Albixxi's und Guasconi’s Bericht an die Priori vom 20 Februar 1433, a. a. O. 3, 584. 6 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 429. 7 Vgl. Docc. di stor. ital. 3, 585 Anm. 1. s Vgl. S. 612. 9 Vgl. Albixai's und Guasconi’s Bericht an dic Priori vom 18 Februar 1433, a. a. O. 3, 570-571. 10 Vgl. nr. 433. 11 Vgl. nr. 431. 12 Vgl. nr. 433. 13 Vgl. darüiber unten lit. Ab. 11 Die Gesandten waren wahrscheinlich Jacopo di Filippo del Bene und Antonio de' Popoleschi. Für Popoleschi hatte Siena am 23 Februar Geleit auf 50 die Dauer von zchn Tagen bewilligt (Siena Staats-A. 45 40
708 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Eintreffen jener Erklärungen zu verschieben. Florenz wurde ersucht, ihre Beschaffung zu beschleunigen 1. Dem Abschluß des Vertrages zwischen Sigmund und Florenz (nr. 419) schien also nichts mehr im Wege zu stehen. Da griff aber gans unerwartet Lucca hindernd in das Friedenswerk ein. Diese Republik war von Sigmund2 sowohl wie von Siena3 zur Beteiligung an den Verhandlungen aufgefordert worden. Am 19 Februar, als man eben mit dem Ent- wurf der Friedensartikel fertig war, kamen ihre Gesandten Dr. Ceccardo und Niccolò Burlamachi in Siena an 4. Sie waren strengstens angewiesen, nichts ohne Vorwissen des Herzogs von Mailand, Genuas, Sienas und Sigmunds mit Florenz zu vereinbaren, io und sie boten nun, wohl mit Unterstützung durch die in Siena befindlichen Mai- ländischen Kommissare, ihren ganzen Einfluß auf, um Siena vom Abschluß des Friedens zurückzuhalten. Es gelang ihnen nur zu gut. Der provisorische Abschluß wurde vom 20. auf den 21 Februar verschoben, und bis dahin führten dann die beiden Lucchesen trotz aller Gegenanstrengungen Sigmunds 5 cinen vollständigen Um-15 schwung der Sienesischen Stimmung zu Gunsten des Herzogs von Mailand herbei. Die Haltung der Sienesischen Bevölkerung gegen Florenz wurde eine so feindselige“, daß die beiden Florentinischen Gesandten für ihr Leben zu fürchten begannen und Siena am 21 Februar verließten 7. Der Florentinisch-Sienesische Separatfriede kam infolgedessen nicht zu stande. 20 Doch machte schon nach wenigen Monaten der Friede von Ferraras, in den Siena ein- geschlossen wurde, allen Feindseligkeiten ein Ende. Für Sigmund bedeutete Luccas Verhalten zweifellos eine sehr herbe Enttäuschung. Gerade von dieser Stadt mochte er am wenigsten befürchtet haben, daß sie einmal seine Pläne durchkreuzen könnte. Hatte er doch allen Ernstes vorgehabt, sich dorthin zu be- 25 geben, wenn Siena den Friedensschluß mit Florenz ablehnen würde, um zwischen ihr und Florenz Frieden zu vermitteln und so Siena zu isolieren?! Fortan traute er den Lucchesen ebenso wenig wie dem Herzog von Mailand. Mochte auch Dr. Ceccardo sich alle Mühe geben, ihn zum Abbruch der Verhandlungen mit Florenz zu bewegen, und mochte auch Lucca selbst eifrig bestrebt sein, den üblen Eindruck, den sein Verhalten erweckt hatte, zu s0 verwischen, indem es Siena aufforderte, alle Lasten, die ihm Sigmunds Anwesenheit verursache, geduldig zu tragen 1°, und indem es den Herzog von Mailand zur Absendung von Hilfstruppen und zur Hergabe von Subsidien drängte11: auf Sigmund machte das keinen Eindruck 12. Er blieb zwar infolge der günstigen Wendung, die die Kirchenfrage und sein Verhältnis zum Papst eben jetzt zu nehmen anfingen 13, noch in Siena, verhandelte 35 aber ununterbrochen mit Florenz weiter. Die Nachrichten, die wir über diese Verhandlungen haben, sind bedauerlicherweise überaus knapp und lassen den äußeren Hergang nur notdürftig erkennen. Etwa Anfang März kam eine neue Florentinische Gesandtschaft 14 mit Matko von Thallóczy, den wohl t Vgl. den S. 707 Anm. 5 erwähnten Bericht. Venedig erklärte sich am 2 April xur Ubernahme der Garantie bereit (vgl. nr. 480). 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu unserer nr. 429. s Die Aufforderung Sienas an Lucca war am II Februar ergangen (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva). 4 Vgl. den S. 707 Anm. 5 erwähnten Bericht. 5 Vgl. Albixxi's und Guasconi’s Bericht an die Priori vom 20 Februar 1433, a. a. O. 3, 584. 6 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 429. 7 Vgl. Docc. di stor. ital. 3, 585 Anm. 1. s Vgl. S. 612. 9 Vgl. Albixai's und Guasconi’s Bericht an dic Priori vom 18 Februar 1433, a. a. O. 3, 570-571. 10 Vgl. nr. 433. 11 Vgl. nr. 431. 12 Vgl. nr. 433. 13 Vgl. darüiber unten lit. Ab. 11 Die Gesandten waren wahrscheinlich Jacopo di Filippo del Bene und Antonio de' Popoleschi. Für Popoleschi hatte Siena am 23 Februar Geleit auf 50 die Dauer von zchn Tagen bewilligt (Siena Staats-A. 45 40
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Einleitung. 709 Sigmund Ende Februar nach Florenz geschickt hatte 1, nach Siena (vgl. nr. 431), und dann war ungefähr von Mitte März ab eine königliche in Florenz2. Soviel wir sehen können, drehten sich die Verhandlungen um Geleit und Durchzug durch das Florentinische Gebiet3, wohl ein Beweis dafür, daß der frühere Vertragsentwurf (nr. 419) infolge des Mißlingens der Friedensverhandlungen mit Siena unvollzogen geblieben war; ferner um die Zahlung von 6000 Gulden an Sigmund. Ob diese Summe ein Darlehen oder eine monatliche Provision sein sollte, ist nicht zu erkennen. Florenz zögerte anfänglich mit der Bewilligung der beiden Forderungen, vielleicht weil es erst das Resultat der Verhandlungen Sigmunds mit dem Papst kennen lernen wollte, ging dann aber doch Anfang April auf sie ein, da es fürchtete, daß längeres Zögern eine Aussöhnung Sigmunds mit dem Herzog von Mailand bewirken könnte, und da auch Venedig nachdrücklichst zuredete (vgl. nr. 434). Das Geleit sollte vier Monate gelten. Ein förmlicher Friedensschluß zwischen Sigmund und Florenz ist offenbar nicht 15 erfolgt. Er war auch überflüssig. Denn nachdem die Liga und der Herzog von Mailand am 26 April den Frieden von Ferrara geschlossen 4 und Sigmund selbst sich am 7 April mit dem Papst5 und am 4 Juni mit Venedig6 vertragen hatte, konnten auch seine Differenzen mit Florenz als beigelegt gelten. Nach der Kaiserkrönung ist allerdings noch viel hin und her verhandelt worden, aber diese Verhandlungen bezogen sich nicht 20 auf einen Friedensschluß, sondern sie hatten die Bestätigung von Privilegien? und die dafür zu zahlende Geldsumme, zeitweilig auch den geplanten Besuch Sigmunds in Florenz zum Gegenstande 8. 10 b. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst, Dezember 1432 bis Mai 1433 nr. 436-465. Nach dem Mißslingen der Mission des Bischofs von Chur und Kaspar Schlicks im 25 November 1432, über die wir in lit. B der vorangehenden Hauptabteilung berichtet haben, trat Sigmund, so weit wir sehen können, bis Anfang März nicht wieder in direkte Ver- bindung mit dem Papst, wohl weil er erst abwarten wollte, was ihm die angekündigte päpstliche Gesandtschaft eröffnen würde, oder auch weil er sich wenigstens äußerlich den Anschein zu geben wünschte, daß er den Befehl des Baseler Konzils, alle Verhandlungen so mit dem Papst abzubrechen, respektiere. Indirekt dagegen verhandelte er weiter, indem er Sienas Vermittlung in Anspruch nahm. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva). Er und del Bene erhielten dann am 5 März Geleit von Siena nach Florenx (ebenda not. chart. coaeva). 1 Es ist ungewißt, wann Graf Matko aus der Lombardei xurückkehrte. Möglicherweise ist er von dort direkt nach Florenx gegangen; denn Rinaldo degli Albixxi hat in seinem Tagebuche die Notin: Jacopo di Filippo del Bene si parti detto dì 17 di 40 febraio, chè lo mandò lo 'mperadore al conte Ma- tico, ch'era in Lombardia (Docc. di stor. ital. 3, 570). Del Bene war kurz vorher in Florenz ge- wesen. Siena bewilligte ihm am 14 Februar Geleit dorthin und xurück auf die Dauer von fünf Tagen 45 (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva). 2 Vgl. nr. 478; auch die Einleitung xu lit. A c. 3 Vgl. nrr. 434 und 435. Vgl. S. 612. Sigmund erhielt ein Exemplar 50 der Friedensartikel durch Florenx xugeschickt. Siena behauptete aber in einem Briefe an seinen Gesandten 35 in Mailand Petrus de Michelibus, daſ nach Aus- sage cines Dritten stavano e' capitoli, che Fioren- tini avevano mandato qua allo imperadore sopra la pace, che si tractava a Ferrara, non in vera forma. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva; der Brief ist undatiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 28 April 1433.) 5 Vgl. lit. A b. 6 Vgl. lit. A c. 7 Soweit wir sehen können, bildete dabei den Streitpunkt die Ausdelnung des in RTA. A nr. 358 mitgeteilten Privilegs Ruprechts auf die später von Florenz erworbenen Gebiete. 8 Auch um einxelne Bestimmungen des Friedens von Ferrara handelte es sich, mit denen weder Sig- mund noch der Papst einverstanden waren. Beide hatten deshalb auch versucht, Siena von der Rati- fixierung des Friedens xurickzuhalten. Vgl. S. 612 Anm. 7 und nr. 485 art. 4. 90*
Einleitung. 709 Sigmund Ende Februar nach Florenz geschickt hatte 1, nach Siena (vgl. nr. 431), und dann war ungefähr von Mitte März ab eine königliche in Florenz2. Soviel wir sehen können, drehten sich die Verhandlungen um Geleit und Durchzug durch das Florentinische Gebiet3, wohl ein Beweis dafür, daß der frühere Vertragsentwurf (nr. 419) infolge des Mißlingens der Friedensverhandlungen mit Siena unvollzogen geblieben war; ferner um die Zahlung von 6000 Gulden an Sigmund. Ob diese Summe ein Darlehen oder eine monatliche Provision sein sollte, ist nicht zu erkennen. Florenz zögerte anfänglich mit der Bewilligung der beiden Forderungen, vielleicht weil es erst das Resultat der Verhandlungen Sigmunds mit dem Papst kennen lernen wollte, ging dann aber doch Anfang April auf sie ein, da es fürchtete, daß längeres Zögern eine Aussöhnung Sigmunds mit dem Herzog von Mailand bewirken könnte, und da auch Venedig nachdrücklichst zuredete (vgl. nr. 434). Das Geleit sollte vier Monate gelten. Ein förmlicher Friedensschluß zwischen Sigmund und Florenz ist offenbar nicht 15 erfolgt. Er war auch überflüssig. Denn nachdem die Liga und der Herzog von Mailand am 26 April den Frieden von Ferrara geschlossen 4 und Sigmund selbst sich am 7 April mit dem Papst5 und am 4 Juni mit Venedig6 vertragen hatte, konnten auch seine Differenzen mit Florenz als beigelegt gelten. Nach der Kaiserkrönung ist allerdings noch viel hin und her verhandelt worden, aber diese Verhandlungen bezogen sich nicht 20 auf einen Friedensschluß, sondern sie hatten die Bestätigung von Privilegien? und die dafür zu zahlende Geldsumme, zeitweilig auch den geplanten Besuch Sigmunds in Florenz zum Gegenstande 8. 10 b. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst, Dezember 1432 bis Mai 1433 nr. 436-465. Nach dem Mißslingen der Mission des Bischofs von Chur und Kaspar Schlicks im 25 November 1432, über die wir in lit. B der vorangehenden Hauptabteilung berichtet haben, trat Sigmund, so weit wir sehen können, bis Anfang März nicht wieder in direkte Ver- bindung mit dem Papst, wohl weil er erst abwarten wollte, was ihm die angekündigte päpstliche Gesandtschaft eröffnen würde, oder auch weil er sich wenigstens äußerlich den Anschein zu geben wünschte, daß er den Befehl des Baseler Konzils, alle Verhandlungen so mit dem Papst abzubrechen, respektiere. Indirekt dagegen verhandelte er weiter, indem er Sienas Vermittlung in Anspruch nahm. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva). Er und del Bene erhielten dann am 5 März Geleit von Siena nach Florenx (ebenda not. chart. coaeva). 1 Es ist ungewißt, wann Graf Matko aus der Lombardei xurückkehrte. Möglicherweise ist er von dort direkt nach Florenx gegangen; denn Rinaldo degli Albixxi hat in seinem Tagebuche die Notin: Jacopo di Filippo del Bene si parti detto dì 17 di 40 febraio, chè lo mandò lo 'mperadore al conte Ma- tico, ch'era in Lombardia (Docc. di stor. ital. 3, 570). Del Bene war kurz vorher in Florenz ge- wesen. Siena bewilligte ihm am 14 Februar Geleit dorthin und xurück auf die Dauer von fünf Tagen 45 (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva). 2 Vgl. nr. 478; auch die Einleitung xu lit. A c. 3 Vgl. nrr. 434 und 435. Vgl. S. 612. Sigmund erhielt ein Exemplar 50 der Friedensartikel durch Florenx xugeschickt. Siena behauptete aber in einem Briefe an seinen Gesandten 35 in Mailand Petrus de Michelibus, daſ nach Aus- sage cines Dritten stavano e' capitoli, che Fioren- tini avevano mandato qua allo imperadore sopra la pace, che si tractava a Ferrara, non in vera forma. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva; der Brief ist undatiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 28 April 1433.) 5 Vgl. lit. A b. 6 Vgl. lit. A c. 7 Soweit wir sehen können, bildete dabei den Streitpunkt die Ausdelnung des in RTA. A nr. 358 mitgeteilten Privilegs Ruprechts auf die später von Florenz erworbenen Gebiete. 8 Auch um einxelne Bestimmungen des Friedens von Ferrara handelte es sich, mit denen weder Sig- mund noch der Papst einverstanden waren. Beide hatten deshalb auch versucht, Siena von der Rati- fixierung des Friedens xurickzuhalten. Vgl. S. 612 Anm. 7 und nr. 485 art. 4. 90*
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710 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Siena hatte nämlich jene Gesandtschaft an den Papst, die im November schon auf dem Wege nach Rom gewesen, aber halbwegs wieder umgekehrt war , Anfang Januar 1433 doch noch abgeschickt. Und zwar hatte es den Gesandten, Bartolommeo de Agazaria und Dr. Tommaso Doccio, den Auftrag mitgegeben, dem Papst seine Vermittlung zwischen ihm und Sigmund anzubieten (vgl. nrr. 436 und 437). Der Papst war darauf eingegangen und hatte Siena kurz nach Mitte Januar durch seine nach Basel reisende Gesandtschaft davon verständigen lassen (vgl. nr. 438). Wohl infolge der Dazwischenkunft der kurfürstlichen Gesandten, auf deren Programm ja auch die Vermittlung zwischen Papst und König stand 2, waren vorläufig keine weiteren Schritte in der Angelegenheit gethan worden. Als man ihr nun nach der Rückkehr der 1o kurfürstlichen Gesandten von Rom wieder näher trat, geschah es unter völlig veränderten Verhältnissen. Denn jetzt war oder schien wenigstens das größte Hindernis, das bisher dem Ausgleich zwischen Papst und König im Wege gestanden hatte und das fortzuräumen Sienas nächste und schwierigste Aufgabe gewesen sein würde, die Konzilsfrage, durch die Anerkennung des Konzils in der päpstlichen Bulle vom 14 Februar 1433 beseitigt. Es 15 handelte sich nun nur noch darum, einen beiden Teilen genehmen Modus für die Kaiser- krönung und vor allem für die Fortsetzung der Romfahrt zu finden. Denn von der Umkehr des Königs nach Basel konnte jetzt um so weniger die Rede sein, als ihm die kurfürstlichen Gesandten, wohl im Hinblick auf seinen Plan, von Tatamone aus nach der Provence zu fahren 3, noch besonders ans Herz gelegt hatten, doch ja nicht ohne die 2o Kaiserkrone heimzukehren 4. Die Verhandlungen wurden zu gleicher Zeit direkt und indirekt aufgenommen. Während Siena durch den noch in Rom befindlichen Bartolommeo de Agazaria sondieren ließ, wie der Papst jetzt über den Ausgleich denke (vgl. nr. 441), schickte Sigmund Anfang Mära den eben durch Siena reisenden Domherrn Jakob von Sirck mit einem Briefe und 25 mündlichen Aufträgen an ihn (vgl. nrr. 440 und 442). Der Brief fehlt uns leider; auch den Inhalt der Aufträge kennen wir nicht. Sirck wird wohl bald nach Mitte März zurückgekommen sein. Er hatte dem König im Namen des Papstes vorzuschlagen, die Verhandlungen unter Sienas Vermittlung in Rom zu führen; Sigmund möge Bevollmächtigte dorthin schicken (vgl. nr. 445). Infolge- 3o dessen gab Sigmund Matko von Thallóczy und Kaspar Schlick die in unserer nr. 446 abgedruckte Vollmacht. Sie erscheint bei uns zum ersten Male unter ihrem richtigen Datum, dem 21 März 1433. In allen früheren Drucken ist sie infolge eines leicht erkennbaren Lesefehlers irrtümlich vom 16 März datiert, und auch Altmann hat sie trotz des ihm nicht unbekannten Gegenzeugnisses des Reichsregistraturbuches zu diesem 35 Tage gestellt. Siena übertrug nun die Rolle des Vermittlers seinem Bischof Carlo Bartali. Wir teilen dessen Instruktion in unserer nr. 447 mit. Dank zweier vorzüglichen Berichte des Bischofs und des anderen Sienesischen Vertreters, des Bartolommeo de Agazaria, die wir in unseren nrr. 451 und 452 auszugsweise mitteilen, 40 können wir dem Gange der Verhandlungen ziemlich genau folgen. Thallóczy, Schlick und der Bischof kamen am 25 März in Rom an 5. Am folgenden Tage hatte der Bischof zunächst allein Audienz beim Papst, der sich sofort zum Empfang der königlichen Ge- sandten bereit erklärte. Dieser Empfang fand dann noch am Abend des 26 März statt. Der Papst schien von den Eröffnungen der Gesandten befriedigt. Er beauftragte die 16 Kardinäle Orsini, Conti und von S. Marco, ihn bei den Verhandlungen zu vertreten. 1 Vgl. S. 312 und S. 616 Anm. 3. 4 Vgl. nr. 409; auch nr. 561. 5 Dies läſt sich unseren nrr. 451 und 480 ent- 2 Uber die kurfürstliche Gesandtschaft ist S. 617- 624 xu vergleichen. nehmen. 3 Vgl. S. 707. 50
710 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Siena hatte nämlich jene Gesandtschaft an den Papst, die im November schon auf dem Wege nach Rom gewesen, aber halbwegs wieder umgekehrt war , Anfang Januar 1433 doch noch abgeschickt. Und zwar hatte es den Gesandten, Bartolommeo de Agazaria und Dr. Tommaso Doccio, den Auftrag mitgegeben, dem Papst seine Vermittlung zwischen ihm und Sigmund anzubieten (vgl. nrr. 436 und 437). Der Papst war darauf eingegangen und hatte Siena kurz nach Mitte Januar durch seine nach Basel reisende Gesandtschaft davon verständigen lassen (vgl. nr. 438). Wohl infolge der Dazwischenkunft der kurfürstlichen Gesandten, auf deren Programm ja auch die Vermittlung zwischen Papst und König stand 2, waren vorläufig keine weiteren Schritte in der Angelegenheit gethan worden. Als man ihr nun nach der Rückkehr der 1o kurfürstlichen Gesandten von Rom wieder näher trat, geschah es unter völlig veränderten Verhältnissen. Denn jetzt war oder schien wenigstens das größte Hindernis, das bisher dem Ausgleich zwischen Papst und König im Wege gestanden hatte und das fortzuräumen Sienas nächste und schwierigste Aufgabe gewesen sein würde, die Konzilsfrage, durch die Anerkennung des Konzils in der päpstlichen Bulle vom 14 Februar 1433 beseitigt. Es 15 handelte sich nun nur noch darum, einen beiden Teilen genehmen Modus für die Kaiser- krönung und vor allem für die Fortsetzung der Romfahrt zu finden. Denn von der Umkehr des Königs nach Basel konnte jetzt um so weniger die Rede sein, als ihm die kurfürstlichen Gesandten, wohl im Hinblick auf seinen Plan, von Tatamone aus nach der Provence zu fahren 3, noch besonders ans Herz gelegt hatten, doch ja nicht ohne die 2o Kaiserkrone heimzukehren 4. Die Verhandlungen wurden zu gleicher Zeit direkt und indirekt aufgenommen. Während Siena durch den noch in Rom befindlichen Bartolommeo de Agazaria sondieren ließ, wie der Papst jetzt über den Ausgleich denke (vgl. nr. 441), schickte Sigmund Anfang Mära den eben durch Siena reisenden Domherrn Jakob von Sirck mit einem Briefe und 25 mündlichen Aufträgen an ihn (vgl. nrr. 440 und 442). Der Brief fehlt uns leider; auch den Inhalt der Aufträge kennen wir nicht. Sirck wird wohl bald nach Mitte März zurückgekommen sein. Er hatte dem König im Namen des Papstes vorzuschlagen, die Verhandlungen unter Sienas Vermittlung in Rom zu führen; Sigmund möge Bevollmächtigte dorthin schicken (vgl. nr. 445). Infolge- 3o dessen gab Sigmund Matko von Thallóczy und Kaspar Schlick die in unserer nr. 446 abgedruckte Vollmacht. Sie erscheint bei uns zum ersten Male unter ihrem richtigen Datum, dem 21 März 1433. In allen früheren Drucken ist sie infolge eines leicht erkennbaren Lesefehlers irrtümlich vom 16 März datiert, und auch Altmann hat sie trotz des ihm nicht unbekannten Gegenzeugnisses des Reichsregistraturbuches zu diesem 35 Tage gestellt. Siena übertrug nun die Rolle des Vermittlers seinem Bischof Carlo Bartali. Wir teilen dessen Instruktion in unserer nr. 447 mit. Dank zweier vorzüglichen Berichte des Bischofs und des anderen Sienesischen Vertreters, des Bartolommeo de Agazaria, die wir in unseren nrr. 451 und 452 auszugsweise mitteilen, 40 können wir dem Gange der Verhandlungen ziemlich genau folgen. Thallóczy, Schlick und der Bischof kamen am 25 März in Rom an 5. Am folgenden Tage hatte der Bischof zunächst allein Audienz beim Papst, der sich sofort zum Empfang der königlichen Ge- sandten bereit erklärte. Dieser Empfang fand dann noch am Abend des 26 März statt. Der Papst schien von den Eröffnungen der Gesandten befriedigt. Er beauftragte die 16 Kardinäle Orsini, Conti und von S. Marco, ihn bei den Verhandlungen zu vertreten. 1 Vgl. S. 312 und S. 616 Anm. 3. 4 Vgl. nr. 409; auch nr. 561. 5 Dies läſt sich unseren nrr. 451 und 480 ent- 2 Uber die kurfürstliche Gesandtschaft ist S. 617- 624 xu vergleichen. nehmen. 3 Vgl. S. 707. 50
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Einleitung. 711 Die erste Konferenz fand am 28 März statt. Die königlichen Gesandten beschränkten sich in ihr, wie es scheint, auf die Mitteilung der Forderungen Sigmunds. Die Haupt- konferenz, an der auch der Kardinalkämmerer Francesco Condolmario und Jakob von Sirck teilnahmen, folgte dann am 29 März. Kardinal Orsini eröffnete sie mit der Erklärung, daß der Papst auch jetzt noch bereit sei, die den Romzug betreffenden Vereinbarungen des Königs mit Kardinal Conti vom September 1432 ! zu vollziehen; da er aber ein Bad aufsuchen müsse und deshalb gleich nach Ostern nach Viterbo übersiedeln wolle, so wolle er Sigmund dort erwarten und erst später mit ihm zur Krönung nach Rom ziehen. Das war nicht ganz nach Thallóczy’s und Schlicks Sinne. Ihnen schienen die Verhältnisse jetzt doch in vieler Hinsicht anders gelagert als Ende September und darum hielten sie zum mindesten eine Revision der damals getroffenen Vereinbarungen für geboten. Sie fanden auch den Termin der Zusammenkunft Sigmunds mit dem Papst zu weit hinausgerückt; nach ihrer Ansicht konnte Sigmund recht gut noch vor der Reise des Papstes nach Viterbo, ja noch vor Ostern nach Rom kommen. Sie baten deshalb Orsini, 15 neue Vereinbarungen zu entwerfen. Die Entwürfe zu diesen neuen Vereinbarungen und zu drei von den Gesandten bezw. von Sigmund zu leistenden Eiden sind uns, wie wir annehmen, in den beiden Aktenstücken erhalten, die wir in den linken Spalten unserer nrr. 449 und 450 zum Abdruck bringen. Die Art und Weise, in der der Verfasser sowohl in ganzen Artikeln 20 wie in einzelnen Wendungen das päpstliche Interesse wahrnimmt, und der Umstand, daß die beiden Stücke nur in der Aktensammlung des Kardinals Orsini überliefert sind, werden diese Annahme gerechtfertigt erscheinen lassen 2. Orsini legte die Entwürfe wahrscheinlich in der dritten Konferenz vor, die am Abend des 29 März stattfand, an der aber der Kardinalkämmerer und Jakob von Sirck 25 anscheinend nicht mehr teilnahmen. Ihre Durchberatung ließ sich jedoch in dieser Abend- konferenz nicht zu Ende führen. Man vertagte sie deshalb auf den 30 März. Hier weisen nun unsere Akten eine recht empfindliche Lücke auf. Es fehlt nämlich jede Andeutung darüber, was am 30 März und an den folgenden Tagen geschah. Wir müssen uns darum mit der Vermutung begnügen, daß man die Verhandlungen am 30. so beendigt und darauf irgend wen mit der definitiven Form jener beiden Aktenstücke, wie sie aus den rechten Spalten unserer nrr. 449 und 450 ersichtlich ist, nach Siena geschickt habe, damit er Sigmunds Genehmigung einhole und vielleicht auch noch strittige Punkte von ihm entscheiden lasse. Dazu paßt einigermaßen, daß unsere Akten erst wieder mit dem 5 April einsetzen. Die Zwischenzeit reichte gerade hin, um einem Ge- 35 sandten die Reise nach und von Siena zu ermöglichen. Am 5 April also empfing der Papst zunächst den Bischof Carlo und Bartolommeo de Agazaria, die ihm auf Weisung ihrer Regierung vorstellten, zu welchen Unzuträglich- keiten es führen würde, wenn der Ausgleich mit dem König noch weiter hinausgeschoben werde. Dann wurden in ihrer Gegenwart auch Thallóczy, Schlick und Sirck empfangen. 40 Dabei erfolgte der Abschluß. Das Wie erfahren wir nicht. Für die feierliche Ausfertigung des Vertrages und der auf die Eidesleistung der königlichen Bevollmächtigten bezüglichen Urkunde bezw. für die Eidesleistung selbst war anfänglich der 6 April anberaumt. Man nahm dann aber den Akt erst am 7. vor. Wir können, wie schon gesagt, in unseren nrr. 449 und 450 sowohl die Entwürfe 45 wie die definitiven Fassungen des Vertrages und der Eide vorlegen. Und zwar entnehmen wir die definitive Fassung des ersteren der päpstlichen und der bisher unbekannten königlichen Ratifikation vom 7. bezw. 10 April 1433 (nrr. 455 und 461), die der anderen 10 1 Vgl. S. 311. 2 Vgl. auch die einschlägige Anm. xu nr. 450.
Einleitung. 711 Die erste Konferenz fand am 28 März statt. Die königlichen Gesandten beschränkten sich in ihr, wie es scheint, auf die Mitteilung der Forderungen Sigmunds. Die Haupt- konferenz, an der auch der Kardinalkämmerer Francesco Condolmario und Jakob von Sirck teilnahmen, folgte dann am 29 März. Kardinal Orsini eröffnete sie mit der Erklärung, daß der Papst auch jetzt noch bereit sei, die den Romzug betreffenden Vereinbarungen des Königs mit Kardinal Conti vom September 1432 ! zu vollziehen; da er aber ein Bad aufsuchen müsse und deshalb gleich nach Ostern nach Viterbo übersiedeln wolle, so wolle er Sigmund dort erwarten und erst später mit ihm zur Krönung nach Rom ziehen. Das war nicht ganz nach Thallóczy’s und Schlicks Sinne. Ihnen schienen die Verhältnisse jetzt doch in vieler Hinsicht anders gelagert als Ende September und darum hielten sie zum mindesten eine Revision der damals getroffenen Vereinbarungen für geboten. Sie fanden auch den Termin der Zusammenkunft Sigmunds mit dem Papst zu weit hinausgerückt; nach ihrer Ansicht konnte Sigmund recht gut noch vor der Reise des Papstes nach Viterbo, ja noch vor Ostern nach Rom kommen. Sie baten deshalb Orsini, 15 neue Vereinbarungen zu entwerfen. Die Entwürfe zu diesen neuen Vereinbarungen und zu drei von den Gesandten bezw. von Sigmund zu leistenden Eiden sind uns, wie wir annehmen, in den beiden Aktenstücken erhalten, die wir in den linken Spalten unserer nrr. 449 und 450 zum Abdruck bringen. Die Art und Weise, in der der Verfasser sowohl in ganzen Artikeln 20 wie in einzelnen Wendungen das päpstliche Interesse wahrnimmt, und der Umstand, daß die beiden Stücke nur in der Aktensammlung des Kardinals Orsini überliefert sind, werden diese Annahme gerechtfertigt erscheinen lassen 2. Orsini legte die Entwürfe wahrscheinlich in der dritten Konferenz vor, die am Abend des 29 März stattfand, an der aber der Kardinalkämmerer und Jakob von Sirck 25 anscheinend nicht mehr teilnahmen. Ihre Durchberatung ließ sich jedoch in dieser Abend- konferenz nicht zu Ende führen. Man vertagte sie deshalb auf den 30 März. Hier weisen nun unsere Akten eine recht empfindliche Lücke auf. Es fehlt nämlich jede Andeutung darüber, was am 30 März und an den folgenden Tagen geschah. Wir müssen uns darum mit der Vermutung begnügen, daß man die Verhandlungen am 30. so beendigt und darauf irgend wen mit der definitiven Form jener beiden Aktenstücke, wie sie aus den rechten Spalten unserer nrr. 449 und 450 ersichtlich ist, nach Siena geschickt habe, damit er Sigmunds Genehmigung einhole und vielleicht auch noch strittige Punkte von ihm entscheiden lasse. Dazu paßt einigermaßen, daß unsere Akten erst wieder mit dem 5 April einsetzen. Die Zwischenzeit reichte gerade hin, um einem Ge- 35 sandten die Reise nach und von Siena zu ermöglichen. Am 5 April also empfing der Papst zunächst den Bischof Carlo und Bartolommeo de Agazaria, die ihm auf Weisung ihrer Regierung vorstellten, zu welchen Unzuträglich- keiten es führen würde, wenn der Ausgleich mit dem König noch weiter hinausgeschoben werde. Dann wurden in ihrer Gegenwart auch Thallóczy, Schlick und Sirck empfangen. 40 Dabei erfolgte der Abschluß. Das Wie erfahren wir nicht. Für die feierliche Ausfertigung des Vertrages und der auf die Eidesleistung der königlichen Bevollmächtigten bezüglichen Urkunde bezw. für die Eidesleistung selbst war anfänglich der 6 April anberaumt. Man nahm dann aber den Akt erst am 7. vor. Wir können, wie schon gesagt, in unseren nrr. 449 und 450 sowohl die Entwürfe 45 wie die definitiven Fassungen des Vertrages und der Eide vorlegen. Und zwar entnehmen wir die definitive Fassung des ersteren der päpstlichen und der bisher unbekannten königlichen Ratifikation vom 7. bezw. 10 April 1433 (nrr. 455 und 461), die der anderen 10 1 Vgl. S. 311. 2 Vgl. auch die einschlägige Anm. xu nr. 450.
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712 der Urkunde, die die königlichen Bevollmächtigten am 7 April über die geschehene Eides- leistung ausstellten (nr. 454). Der Vertrag erscheint bei uns zum ersten Male unverkürzt. Die älteren, auf Crabbe fußenden Drucke geben nur die vier ersten Artikel, die späteren seit Martène, der unsere Vorlage D benutzte, nur die Artikel 5-10 wieder. Auch die päpstliche Ratifikation (nr. 455) war bisher nur zum Teil bekannt; wir fügen jetzt zu z dem Eingang, der allein gedruckt vorlag, noch Schlußformel und Datum hinzu. Das Datum des Vertrages ist natürlich der 7 April, und nicht der 8., wie unsere handschriftlichen Vorlagen (mit alleiniger Ausnahme der Vorlage A) und alle Drucke von der Collectio conciliorum regia an (die älteren haben richtig den 7 April) angeben. Das erhellt ohne weiteres aus dem Datum der päpstlichen Ratifikation und dem von uns 1o in nr. 453 mitgeteilten Bericht über das Generalkonsistorium vom 7 April; desgleichen aus dem Brief des Papstes an Königin Johanna von Neapel (nr. 456) und dem Datum eines Briefes des Venetianischen Gesandten in Rom Andrea Donato, der in unserer nr. 482 erwähnt wird. Auch der Dekan der päpstlichen Rota messer Gimignano In- ghirami nennt in seinen Memoiren 1 den 7 April. Die Entstehung des Fehlers läft sich is nicht aufdecken. Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Wir gehen nun zur Vergleichung des Entwurfes und der definitiven Fassung zunächst des Vertrages über, wobei wir der Kürze halber jenen mit E, diese mit D bezeichnen. Der erste Artikel lautet in E und D inhaltlich gleich. Sigmund soll im Laufe des April mit dem Papste in Viterbo zusammenkommen. Gemäß art. 2 wird Sigmund persönlich dem Papste oder dessen Legaten alle drei Eide und anderes, wozu er nach Herkommen und Recht verpflichtet ist, leisten. Dabei ist nicht weiter ausgeführt, welche drei Eide und was für andere Leistungen gemeint seien. Indessen was die Eide anbetrifft, so kann man nicht zweifeln, daß der Verfasser des Entwurfes an die drei in lib. II tit. IX der Clementinen2 angeführten dachte, die 25 Heinrich VII geleistet hatte, nämlich erstens den nach der Approbation zu leistenden Sicherheitseid, zweitens den Eid, den Heinrich VII vor dem- Betreten des Italienischen Bodens in die Hände eines päpstlichen Abgesandten geschworen und nachher in Rom nach dem Empfang der Krönungsinsignien wiederholt hatte (man kann ihn vielleicht als Romzugseid bezeichnen)3, und drittens den kurzen Krönungseid. Die Forderung des Sicherheitseides war in jeder Hinsicht unberechtigt. Heinrich VII und auch Karl IV hatten ihn allerdings bei ihrer Krönung geleistet, aber sie hatten es nur deshalb gethan, weil sie ihre Approbation nicht persönlich in Avignon nachgesucht und darum den Eid dort nur provisorisch durch ihre Gesandten hatten leisten lassen. Sigmund dagegen hatte die Approbation im Januar 1418 in Konstanz persönlich von Martin V 35 erbeten und erhalten 4 und darauf diesem und der Kirche Sicherheit geschworen 5. Dies nochmals zu thun, war er also nicht verpflichtet. Seine Gesandten lehnten deshalb das päpstliche Ansinnen offenbar ab. Wenigstens ist in D nicht mehr von drei Eiden, sondern nur von den Eiden überhaupt die Rede. Sigmund hat dann den Eid auch thatsächlich nicht wiederholt; dies geht klar aus unserer nr. 494 hervor. Der nächste, dritte Artikel betrifft den eben erwähnten Romzugseid. Die Gesandten sollen ihn im Namen des Königs leisten und seine Wiederholung durch Sigmund selbst 20 30 40 1 Archivio storico italiano Serie 5 Vol. I pag. 45. 2 Corpus juris canonici, hrsg. von Friedberg 2, 1147-1150. 3 Wir machen darauf aufmerksam, daßt der von Heinrich VII wirklich geleistete Romrugseid viel umfangreicher war, als der in den Clementinen überlieferte. 4 Vgl. oben S. 2. 5 Vgl. das Tagebuch des Kardinals Fillastre bei Finke, Forschungen und Quellen zur Geschichte des 45 Konstanxer Konxils S. 237.
712 der Urkunde, die die königlichen Bevollmächtigten am 7 April über die geschehene Eides- leistung ausstellten (nr. 454). Der Vertrag erscheint bei uns zum ersten Male unverkürzt. Die älteren, auf Crabbe fußenden Drucke geben nur die vier ersten Artikel, die späteren seit Martène, der unsere Vorlage D benutzte, nur die Artikel 5-10 wieder. Auch die päpstliche Ratifikation (nr. 455) war bisher nur zum Teil bekannt; wir fügen jetzt zu z dem Eingang, der allein gedruckt vorlag, noch Schlußformel und Datum hinzu. Das Datum des Vertrages ist natürlich der 7 April, und nicht der 8., wie unsere handschriftlichen Vorlagen (mit alleiniger Ausnahme der Vorlage A) und alle Drucke von der Collectio conciliorum regia an (die älteren haben richtig den 7 April) angeben. Das erhellt ohne weiteres aus dem Datum der päpstlichen Ratifikation und dem von uns 1o in nr. 453 mitgeteilten Bericht über das Generalkonsistorium vom 7 April; desgleichen aus dem Brief des Papstes an Königin Johanna von Neapel (nr. 456) und dem Datum eines Briefes des Venetianischen Gesandten in Rom Andrea Donato, der in unserer nr. 482 erwähnt wird. Auch der Dekan der päpstlichen Rota messer Gimignano In- ghirami nennt in seinen Memoiren 1 den 7 April. Die Entstehung des Fehlers läft sich is nicht aufdecken. Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Wir gehen nun zur Vergleichung des Entwurfes und der definitiven Fassung zunächst des Vertrages über, wobei wir der Kürze halber jenen mit E, diese mit D bezeichnen. Der erste Artikel lautet in E und D inhaltlich gleich. Sigmund soll im Laufe des April mit dem Papste in Viterbo zusammenkommen. Gemäß art. 2 wird Sigmund persönlich dem Papste oder dessen Legaten alle drei Eide und anderes, wozu er nach Herkommen und Recht verpflichtet ist, leisten. Dabei ist nicht weiter ausgeführt, welche drei Eide und was für andere Leistungen gemeint seien. Indessen was die Eide anbetrifft, so kann man nicht zweifeln, daß der Verfasser des Entwurfes an die drei in lib. II tit. IX der Clementinen2 angeführten dachte, die 25 Heinrich VII geleistet hatte, nämlich erstens den nach der Approbation zu leistenden Sicherheitseid, zweitens den Eid, den Heinrich VII vor dem- Betreten des Italienischen Bodens in die Hände eines päpstlichen Abgesandten geschworen und nachher in Rom nach dem Empfang der Krönungsinsignien wiederholt hatte (man kann ihn vielleicht als Romzugseid bezeichnen)3, und drittens den kurzen Krönungseid. Die Forderung des Sicherheitseides war in jeder Hinsicht unberechtigt. Heinrich VII und auch Karl IV hatten ihn allerdings bei ihrer Krönung geleistet, aber sie hatten es nur deshalb gethan, weil sie ihre Approbation nicht persönlich in Avignon nachgesucht und darum den Eid dort nur provisorisch durch ihre Gesandten hatten leisten lassen. Sigmund dagegen hatte die Approbation im Januar 1418 in Konstanz persönlich von Martin V 35 erbeten und erhalten 4 und darauf diesem und der Kirche Sicherheit geschworen 5. Dies nochmals zu thun, war er also nicht verpflichtet. Seine Gesandten lehnten deshalb das päpstliche Ansinnen offenbar ab. Wenigstens ist in D nicht mehr von drei Eiden, sondern nur von den Eiden überhaupt die Rede. Sigmund hat dann den Eid auch thatsächlich nicht wiederholt; dies geht klar aus unserer nr. 494 hervor. Der nächste, dritte Artikel betrifft den eben erwähnten Romzugseid. Die Gesandten sollen ihn im Namen des Königs leisten und seine Wiederholung durch Sigmund selbst 20 30 40 1 Archivio storico italiano Serie 5 Vol. I pag. 45. 2 Corpus juris canonici, hrsg. von Friedberg 2, 1147-1150. 3 Wir machen darauf aufmerksam, daßt der von Heinrich VII wirklich geleistete Romrugseid viel umfangreicher war, als der in den Clementinen überlieferte. 4 Vgl. oben S. 2. 5 Vgl. das Tagebuch des Kardinals Fillastre bei Finke, Forschungen und Quellen zur Geschichte des 45 Konstanxer Konxils S. 237.
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Einleitung. 713 versprechen. Bekanntlich war Sigmund schon in März 1432 durch die päpstlichen Ge- sandten, den Bischof von Maguelone, den Abt von S. Giustina in Padua und den Majordomus Alto Conti, aufgefordert worden, ihn abzulegen 1, hatte aber damals erklärt, daß er sich dazu nicht eher verstehen werde, als bis der Papst das Baseler Konzil an- erkannt habe2. Diese Forderung war jetzt in der päpstlichen Bulle vom 14 Februar 1433 erfüillt. Die königlichen Gesandten nahmen deshalb auch keinen Anstand, den vorliegenden Artikel zu bewilligen. Sie leisteten den Eid in der Form, in der ihn die Cle- mentinen überliefern, am 7 April (nr. 450 II). Darauf ist in D bereits Bezug genommen. Sigmund wiederholte den Eid in derselben Form am Krönungstage, jedoch mit der € bemerkenswerten Abweichung, daß er nicht, wie Heinrich VII, erst nach dem Empfang der Krönungsinsignien, sondern schon ehe er die Peterskirche betrat, schwur 3. Der vierte Artikel von E schreibt vor, daß Sigmund nur mit dem Gefolge, das er jetzt in Siena bei sich habe, nach Viterbo oder Rom kommen und Niemand mitbringen dürfe, der der Kirche oder dem Papst Feind oder Rebell gegen das Römische Volk sei. 15 Dagegen ist in D, wohl auf Veranlassung der königlichen Bevollmächtigten, das Verbot auf das „wissentliche" Mitbringen beschränkt, und dem entsprechend wird am Schluß, wohl auf päpstlichen Wunsch, verfügt, daß Sigmund Feinde der Kirche oder des Papstes und Rebellen gegen das Römische Volk, die er „unwissentlich" mitbringe, auf Verlangen des Papstes sofort zurückschicken müsse. Es mag sich diese Bestimmung vor allem 2o gegen den Präfekten von Rom Jacopo da Vico gerichtet haben, bekanntlich einen Erzfeind Eugens IV. Artikel 5 hat in D die gründlichste Umgestaltung von allen erfahren. Laut der Fassung, die er in E hat, soll nach Sigmunds Ankunft beim Papst und eventuell auch nach der Kaiserkrönung die Friedensstiftung in der Christenheit, der Kirche und besonders 25 in Italien besprochen werden. Die königlichen Bevollmächtigten sollen demgemäß ver- sprechen, daß Sigmund zwei bis drei Monate beim Papst bleiben und ihn innerhalb dieses Zeitraumes nicht verlassen werde, es sei denn daß er (der Papst) selbst es wünsche. Aber Schlick und Thallóczy trugen offenbar Bedenken, die Bewegungsfreiheit des Königs in dieser Weise einzuschränken, und lehnten das Verlangen der päpstlichen Unterhändler 30 ab. In D ist darum jede zeitliche Festlegung des Aufenthaltes Sigmunds beim Papst unterlassen. Auch ist dort nicht mehr von Besprechungen vor der Krönung die Rede 4. Es wird vielmehr nur vereinbart, daß Papst und Kaiser nach der Krönung das Bleiben des Kaisers in Rom zum Zweck der Friedensstiftung in der Christenheit und besonders in Italien erwägen sollen. Also ist auch die Friedensstiftung in der Kirche fallen ge- 35 lassen, gewiß mit Absicht, da man den Konflikt zwischen Papst und Konzil als durch die Bulle vom 14 Februar erledigt ansehen mochte. Besonders wichtig und weittragend ist Artikel 6. Sigmund erkennt (laut E) Eugen IV als den wahrhaftigen und unzweifelhaft einzigen und kanonisch gewählten Papst an, erklärt, ihn stets dafür gehalten zu haben und noch dafür zu halten, und verspricht, auch alle 4o anderen Könige und Fürsten und geistliche und weltliche Personen zu derselben Haltung gegen ihn veranlassen zu wollen. Außerdem verspricht er, sich darum zu bemühen, daß der Papst in Frieden und von Niemand behelligt leben könne, und ferner ihn sowohl wie die Kirche pflichtgemäß zu schützen und zu verteidigen. Der erste, auf die Anerkennung Eugens bezügliche Teil hat in D eine starke, redaktionelle Anderung erfahren, ist aber 45 inhaltlich derselbe geblieben. Der zweite dagegen erscheint in neuer Fassung. Das Ver- 1 2 Vgl. nr. 251 art. 3. Vgl. nr. 252 art. 4. Vgl. lit. Bb. Vgl. aber hierxu den Brief des Kardinalkäm- merers an die drei päpstlichen Gesandten in Basel vom 16 Mai 1433, den Haller, Conc. Bas. 1, 313-314 abdruckt. Wir teilen die einschlägige Stelle auch in einer Anmerkung xu unserer nr. 465 mit.
Einleitung. 713 versprechen. Bekanntlich war Sigmund schon in März 1432 durch die päpstlichen Ge- sandten, den Bischof von Maguelone, den Abt von S. Giustina in Padua und den Majordomus Alto Conti, aufgefordert worden, ihn abzulegen 1, hatte aber damals erklärt, daß er sich dazu nicht eher verstehen werde, als bis der Papst das Baseler Konzil an- erkannt habe2. Diese Forderung war jetzt in der päpstlichen Bulle vom 14 Februar 1433 erfüillt. Die königlichen Gesandten nahmen deshalb auch keinen Anstand, den vorliegenden Artikel zu bewilligen. Sie leisteten den Eid in der Form, in der ihn die Cle- mentinen überliefern, am 7 April (nr. 450 II). Darauf ist in D bereits Bezug genommen. Sigmund wiederholte den Eid in derselben Form am Krönungstage, jedoch mit der € bemerkenswerten Abweichung, daß er nicht, wie Heinrich VII, erst nach dem Empfang der Krönungsinsignien, sondern schon ehe er die Peterskirche betrat, schwur 3. Der vierte Artikel von E schreibt vor, daß Sigmund nur mit dem Gefolge, das er jetzt in Siena bei sich habe, nach Viterbo oder Rom kommen und Niemand mitbringen dürfe, der der Kirche oder dem Papst Feind oder Rebell gegen das Römische Volk sei. 15 Dagegen ist in D, wohl auf Veranlassung der königlichen Bevollmächtigten, das Verbot auf das „wissentliche" Mitbringen beschränkt, und dem entsprechend wird am Schluß, wohl auf päpstlichen Wunsch, verfügt, daß Sigmund Feinde der Kirche oder des Papstes und Rebellen gegen das Römische Volk, die er „unwissentlich" mitbringe, auf Verlangen des Papstes sofort zurückschicken müsse. Es mag sich diese Bestimmung vor allem 2o gegen den Präfekten von Rom Jacopo da Vico gerichtet haben, bekanntlich einen Erzfeind Eugens IV. Artikel 5 hat in D die gründlichste Umgestaltung von allen erfahren. Laut der Fassung, die er in E hat, soll nach Sigmunds Ankunft beim Papst und eventuell auch nach der Kaiserkrönung die Friedensstiftung in der Christenheit, der Kirche und besonders 25 in Italien besprochen werden. Die königlichen Bevollmächtigten sollen demgemäß ver- sprechen, daß Sigmund zwei bis drei Monate beim Papst bleiben und ihn innerhalb dieses Zeitraumes nicht verlassen werde, es sei denn daß er (der Papst) selbst es wünsche. Aber Schlick und Thallóczy trugen offenbar Bedenken, die Bewegungsfreiheit des Königs in dieser Weise einzuschränken, und lehnten das Verlangen der päpstlichen Unterhändler 30 ab. In D ist darum jede zeitliche Festlegung des Aufenthaltes Sigmunds beim Papst unterlassen. Auch ist dort nicht mehr von Besprechungen vor der Krönung die Rede 4. Es wird vielmehr nur vereinbart, daß Papst und Kaiser nach der Krönung das Bleiben des Kaisers in Rom zum Zweck der Friedensstiftung in der Christenheit und besonders in Italien erwägen sollen. Also ist auch die Friedensstiftung in der Kirche fallen ge- 35 lassen, gewiß mit Absicht, da man den Konflikt zwischen Papst und Konzil als durch die Bulle vom 14 Februar erledigt ansehen mochte. Besonders wichtig und weittragend ist Artikel 6. Sigmund erkennt (laut E) Eugen IV als den wahrhaftigen und unzweifelhaft einzigen und kanonisch gewählten Papst an, erklärt, ihn stets dafür gehalten zu haben und noch dafür zu halten, und verspricht, auch alle 4o anderen Könige und Fürsten und geistliche und weltliche Personen zu derselben Haltung gegen ihn veranlassen zu wollen. Außerdem verspricht er, sich darum zu bemühen, daß der Papst in Frieden und von Niemand behelligt leben könne, und ferner ihn sowohl wie die Kirche pflichtgemäß zu schützen und zu verteidigen. Der erste, auf die Anerkennung Eugens bezügliche Teil hat in D eine starke, redaktionelle Anderung erfahren, ist aber 45 inhaltlich derselbe geblieben. Der zweite dagegen erscheint in neuer Fassung. Das Ver- 1 2 Vgl. nr. 251 art. 3. Vgl. nr. 252 art. 4. Vgl. lit. Bb. Vgl. aber hierxu den Brief des Kardinalkäm- merers an die drei päpstlichen Gesandten in Basel vom 16 Mai 1433, den Haller, Conc. Bas. 1, 313-314 abdruckt. Wir teilen die einschlägige Stelle auch in einer Anmerkung xu unserer nr. 465 mit.
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714 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. sprechen, für die Ruhe des Papstes sorgen zu wollen, ist in Wegfall gekommen. Sigmund hätte es ja doch nicht erfüllen können. Und dann ist der auf Schutz und Verteidigung von Papst und Kirche bezügliche Passus in eine der Stellung Sigmunds zum Konzil etwas mehr Rechnung tragende Form gebracht: Sigmund soll künftig treu und reinen Herzens zu Papst und Kirche stehen, aber nur soweit er es vor Gott verantworten kann. Nun folgen in den Artikeln 7-9 die Gegenversprechungen des Papstes. Im siebenten Artikel von E verpflichtet er sich, Sigmund freundlich und ehrenvoll zu empfangen und ihm Kardinäle und Prälaten bis an die Sienesische Grenze entgegen- zuschicken, und sichert ihm und seinem Gefolge gute Behandlung im ganzen Kirchen- staate zu. Diese Zusicherung wird dann aber in D aus durchsichtigen Gründen auf 19 die beim Marsch nach Rom zu berührenden Teile des Kirchenstaates eingeschränkt. Laut art. 8 von E hat die Kaiserkrönung unter den herkömmlichen Ceremonien in Rom im Laufe des Juni zu erfolgen. In D ist der Termin genauer auf den 15 Juni festgesetzt. Art. 9 korrespondiert mit den artt. 5 und 7. Der Papst will Sigmund nach Belieben 15 heimziehen lassen, sobald die laut art. 5 zu vereinbarende Zeit seines Aufenthaltes in Rom um sein wird. Kardinäle und Prälaten sollen ihn bis an die Grenze des Kirchen- staates zurückgeleiten. Der Papst gelobt, ihm beim Kommen, während des Aufenthaltes in Rom und auf dem Rückwege mit väterlicher Liebe zu begegnen, ihn mit allen Ehren, in Frieden und mit seinem Segen zu entlassen, ihn sicher durch den Kirchenstaat zu 20 geleiten und dafür zu sorgen, daß die Unterthanen der Kirche ihn und sein Gefolge ehrenvoll behandeln. Dieselbe Fassung hat der Artikel auch in D; nur sind mit Rück- sicht auf art. 7 die Unterthanen der Kirche auf die beschränkt, deren Gebiet Sigmund auf dem Rückwege berühren werde. Der letzte Artikel handelt von der Art und Weise des Vertragsschlusses. Es sollen 25 zwei Exemplare des Vertrages ausgefertigt werden, ein päpstliches und ein königliches. Außerdem soll, laut E, das Kardinalskolleg durch ein Reskript sein Einverständnis mit dem Vertrag erklären. Diese Bestimmung ist aber nicht in D hinübergenommen, ver- mutlich weil sie im Hinblick auf die Abwesenheit der Mehrzahl der Kardinäle von Rom unausführbar schien. 30 Was nun den Eid anbetrifft, den die königlichen Bevollmächtigten am 7 April leisteten und Sigmund am 31 Mai vor seiner Krönung wiederholte, so stimmt er in der definitiven Form (rechte Spalte unserer nr. 450) genau mit dem in lib. II tit. IX der Clementinen überlieferten Romzugseide überein. Auch der Entwurf (linke Spalte unserer nr. 450) fußt auf dieser Konstitution, zeigt aber verschiedene nicht immer nur formale 35 Abweichungen. So sind zwischen die Privilegien, deren Bestätigung und Erneuerung Sigmund versprechen soll, auch noch die Heinrichs VII eingeschoben, und ferner wird Sigmund verpflichtet, „in keiner Weise" die Vasallen der Kirche anzugreifen, während in dem Eide der Clementinen nur verlangt ist, daß es nicht „widerrechtlich“ (contra justiciam) geschehe. Andererseits fehlt das Versprechen, so weit möglich nie zu erlauben, daß Jemand 40 die Gebiete und Provinzen der Römischen Kirche oder einen Teil derselben in Besitz nehme 1. Diesem Eide folgt dann im Entwurf der Sicherheitseid, den Sigmund Martin V in Konstanz geschworen hatte. Aber er hat eine wesentliche Anderung erfahren. Sigmund hatte Martin V, entsprechend dem alten Formular, geschworen: cuicumque regnum Ytalie com- 16 misero, jurare faciam illum, ut adjutor tui sit ad defendendum terram sancti Petri se- 1 Vielleicht ist aber die Auslassung dieser Stelle kein Grund ersichtlich, warum man sie hätte strei- chen sollen. nur ein Verschen des Schreibers. Es ist wenigstens
714 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. sprechen, für die Ruhe des Papstes sorgen zu wollen, ist in Wegfall gekommen. Sigmund hätte es ja doch nicht erfüllen können. Und dann ist der auf Schutz und Verteidigung von Papst und Kirche bezügliche Passus in eine der Stellung Sigmunds zum Konzil etwas mehr Rechnung tragende Form gebracht: Sigmund soll künftig treu und reinen Herzens zu Papst und Kirche stehen, aber nur soweit er es vor Gott verantworten kann. Nun folgen in den Artikeln 7-9 die Gegenversprechungen des Papstes. Im siebenten Artikel von E verpflichtet er sich, Sigmund freundlich und ehrenvoll zu empfangen und ihm Kardinäle und Prälaten bis an die Sienesische Grenze entgegen- zuschicken, und sichert ihm und seinem Gefolge gute Behandlung im ganzen Kirchen- staate zu. Diese Zusicherung wird dann aber in D aus durchsichtigen Gründen auf 19 die beim Marsch nach Rom zu berührenden Teile des Kirchenstaates eingeschränkt. Laut art. 8 von E hat die Kaiserkrönung unter den herkömmlichen Ceremonien in Rom im Laufe des Juni zu erfolgen. In D ist der Termin genauer auf den 15 Juni festgesetzt. Art. 9 korrespondiert mit den artt. 5 und 7. Der Papst will Sigmund nach Belieben 15 heimziehen lassen, sobald die laut art. 5 zu vereinbarende Zeit seines Aufenthaltes in Rom um sein wird. Kardinäle und Prälaten sollen ihn bis an die Grenze des Kirchen- staates zurückgeleiten. Der Papst gelobt, ihm beim Kommen, während des Aufenthaltes in Rom und auf dem Rückwege mit väterlicher Liebe zu begegnen, ihn mit allen Ehren, in Frieden und mit seinem Segen zu entlassen, ihn sicher durch den Kirchenstaat zu 20 geleiten und dafür zu sorgen, daß die Unterthanen der Kirche ihn und sein Gefolge ehrenvoll behandeln. Dieselbe Fassung hat der Artikel auch in D; nur sind mit Rück- sicht auf art. 7 die Unterthanen der Kirche auf die beschränkt, deren Gebiet Sigmund auf dem Rückwege berühren werde. Der letzte Artikel handelt von der Art und Weise des Vertragsschlusses. Es sollen 25 zwei Exemplare des Vertrages ausgefertigt werden, ein päpstliches und ein königliches. Außerdem soll, laut E, das Kardinalskolleg durch ein Reskript sein Einverständnis mit dem Vertrag erklären. Diese Bestimmung ist aber nicht in D hinübergenommen, ver- mutlich weil sie im Hinblick auf die Abwesenheit der Mehrzahl der Kardinäle von Rom unausführbar schien. 30 Was nun den Eid anbetrifft, den die königlichen Bevollmächtigten am 7 April leisteten und Sigmund am 31 Mai vor seiner Krönung wiederholte, so stimmt er in der definitiven Form (rechte Spalte unserer nr. 450) genau mit dem in lib. II tit. IX der Clementinen überlieferten Romzugseide überein. Auch der Entwurf (linke Spalte unserer nr. 450) fußt auf dieser Konstitution, zeigt aber verschiedene nicht immer nur formale 35 Abweichungen. So sind zwischen die Privilegien, deren Bestätigung und Erneuerung Sigmund versprechen soll, auch noch die Heinrichs VII eingeschoben, und ferner wird Sigmund verpflichtet, „in keiner Weise" die Vasallen der Kirche anzugreifen, während in dem Eide der Clementinen nur verlangt ist, daß es nicht „widerrechtlich“ (contra justiciam) geschehe. Andererseits fehlt das Versprechen, so weit möglich nie zu erlauben, daß Jemand 40 die Gebiete und Provinzen der Römischen Kirche oder einen Teil derselben in Besitz nehme 1. Diesem Eide folgt dann im Entwurf der Sicherheitseid, den Sigmund Martin V in Konstanz geschworen hatte. Aber er hat eine wesentliche Anderung erfahren. Sigmund hatte Martin V, entsprechend dem alten Formular, geschworen: cuicumque regnum Ytalie com- 16 misero, jurare faciam illum, ut adjutor tui sit ad defendendum terram sancti Petri se- 1 Vielleicht ist aber die Auslassung dieser Stelle kein Grund ersichtlich, warum man sie hätte strei- chen sollen. nur ein Verschen des Schreibers. Es ist wenigstens
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Einleitung. 715 cundum suum posse. Jetzt aber wurde der Eid so gefaßt, daß Sigmund die Unterstützung des Papstes durch „alle Reichsvikare in Italien" gelobte. Der sich anschließende dritte Eid, durch den Sigmund verpflichtet wurde, Eugens „protector, procurator et defensor" zu sein, entsprach, wenn auch nicht dem Wortlaut, 5 so doch dem Sinne nach dem üblichen Krönungseide, wie ihn Heinrich VII und Karl IV geleistet hatten. Wie schon gesagt wurde, wiesen die königlichen Gesandten die Zumutung, Sigmund zur Wiederholung des Sicherheitseides zu verpflichten, zurück. Den Romzugseid leisteten sie zwar am 7 April und versprachen auch, daß ihn Sigmund später selbst noch schwören to werde (vgl. nr. 454 und nr. 449 II art. 3), aber sie ignorierten dabei die Anderungen der herkömmlichen Form im Entwurfe und hielten sich streng an die Form des Eides in den Clementinen (vgl. nr. 454 bezw. 450 II und nr. 494 art. 1). Die Leistung des Krönungseides wurde von den Gesandten zweifellos zugesagt. Sie erfolgte am 31 Mai vor der Krönung in der herkömmlichen Form (vgl. nr. 494 art. 2). Die Ablegung des Romzugseides durch die Gesandten fand, wie gesagt, am 7 April 1433 statt, und zwar in einem zu diesem Behuf angesetzten Generalkonsistorium. Ihr schloß sich die Ratifizierung des Vertrages mit Sigmund durch den Papst an (nr. 455). Uber das Konsistorium haben wir den wertvollen Bericht des stellvertretenden Pro- kurators des Deutschen Ordens in Rom Johannes Niklosdorf (nr. 453; vgl. auch nr. 460). 20 Aus ihm erhellt, daß der Papst nach der Eidesleistung der königlichen Bevollmächtigten die mündliche Erklärung abgab, daß er Sigmund zum Kaiser krönen, ihn in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten unterstützen und den mit ihm geschlossenen Frieden halten wolle 1. Thallóczy und Schlick sind dann wohl gleich nach Siena zurückgereist 2. Sie wurden 25 vom Konsistorialadvokaten Antonio de Roselli begleitet 3. I5 Es bleibt noch ein Punkt zu erörtern. Aus unserer nr. 462 erfahren wir, daß Eugen dem König eine Provision von 6000 Goldgulden für den April bewilligt und zwei Drittel der Summe sogleich an Thallóczy und Schlick gezallt hat. Die Restzahlung von 2000 Gulden erfolgte laut einer Anweisung so des Kardinalkämmerers an den Thesaurar Bischof Daniel von Concordia am 5 Mai 4. 1 Den Memoiren des Dekans der päpstlichen Rota messer Gimignano Inghirami xufolge hätten die königlichen Bevollmächtigten nach der Eidesleistung den Papst um die Salbung, Weihe und Krönung 35 des Königs gebeten (Arch. stor. ital. Ser. 5 Vol. I pag. 45). Die obige Erklärung war also wohl die Antwort auf diese Bitte; wenigstens fiigt Inghirami hinxu: que omnia dominus papa obtulit se daturum imperatori. Er bemerkt außterdem: et factum fuit 40 in Roma magnum festum et gaudium cum campanis et ignibus. 2 Am 8 April waren sie noch in Rom. Vgl. die cinschlägige Anmerkung au unserer nr. 462. 8 Der Kardinalkämmerer Franciscus [Condol- 45 mario] wies am 7 April 1433 den Bartholomeus de Massatostis an, dem Doktor beider Rechte Antonius de Roxellis advocatus concestorialis, der xum Rö- mischen König pro certis negotiis domini nostri pape reise, 25 Goldgulden Reisekosten ausxuxahlen oder 50 ausxahlen xu lassen; datum Rome apud s. Petrum 7 apr. anno indictione et pontificatu quibus supra Deutsche Reichstags-Akten X. [d. i. 1433 ind. II pont. 3J. Unterschrift A. de Pisis. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Man- dati 1431-1434 fol. 76b cop. chart. coaeva.) Derselbe wies denselben am 28 April an, dem Antonius de Roxellis 20 Goldgulden Reisekosten, quando ivit ad serenissimum regem Romanorum, xukommen xu lassen; datum Rome apud s. Petrum 28 apr. 1433 ind. 11 pont. 3. Unterschrift A. de Pisis. (Ebenda fol. 81 a cop. chart. coaeva.) — Uber Roselli vgl. Schulte, Gesch. der Quellen und Literatur des ca- nonischen Rechts 2, 303-305. 4 Der Kardinalkämmerer Franciscus [Condol- mario] wies am 5 Mai den [Thesaurar] Daniel [Bischof von Concordia] an, an den Protonotar Ja- cobus de Cirick 2000 fl. xahlen zu lassen pro com- plemento sex milium florenorum auri de camera in deductionem provisionis - -- Sigismundi Romanorum regis; datum Rome etc. 1433 ind. II die vero 5 mens. maji pont. 3. Unterschrift A. de Perusio. (Rom Staats - A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1431-1434 fol. 151b cop. chart. coaeva.) 91
Einleitung. 715 cundum suum posse. Jetzt aber wurde der Eid so gefaßt, daß Sigmund die Unterstützung des Papstes durch „alle Reichsvikare in Italien" gelobte. Der sich anschließende dritte Eid, durch den Sigmund verpflichtet wurde, Eugens „protector, procurator et defensor" zu sein, entsprach, wenn auch nicht dem Wortlaut, 5 so doch dem Sinne nach dem üblichen Krönungseide, wie ihn Heinrich VII und Karl IV geleistet hatten. Wie schon gesagt wurde, wiesen die königlichen Gesandten die Zumutung, Sigmund zur Wiederholung des Sicherheitseides zu verpflichten, zurück. Den Romzugseid leisteten sie zwar am 7 April und versprachen auch, daß ihn Sigmund später selbst noch schwören to werde (vgl. nr. 454 und nr. 449 II art. 3), aber sie ignorierten dabei die Anderungen der herkömmlichen Form im Entwurfe und hielten sich streng an die Form des Eides in den Clementinen (vgl. nr. 454 bezw. 450 II und nr. 494 art. 1). Die Leistung des Krönungseides wurde von den Gesandten zweifellos zugesagt. Sie erfolgte am 31 Mai vor der Krönung in der herkömmlichen Form (vgl. nr. 494 art. 2). Die Ablegung des Romzugseides durch die Gesandten fand, wie gesagt, am 7 April 1433 statt, und zwar in einem zu diesem Behuf angesetzten Generalkonsistorium. Ihr schloß sich die Ratifizierung des Vertrages mit Sigmund durch den Papst an (nr. 455). Uber das Konsistorium haben wir den wertvollen Bericht des stellvertretenden Pro- kurators des Deutschen Ordens in Rom Johannes Niklosdorf (nr. 453; vgl. auch nr. 460). 20 Aus ihm erhellt, daß der Papst nach der Eidesleistung der königlichen Bevollmächtigten die mündliche Erklärung abgab, daß er Sigmund zum Kaiser krönen, ihn in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten unterstützen und den mit ihm geschlossenen Frieden halten wolle 1. Thallóczy und Schlick sind dann wohl gleich nach Siena zurückgereist 2. Sie wurden 25 vom Konsistorialadvokaten Antonio de Roselli begleitet 3. I5 Es bleibt noch ein Punkt zu erörtern. Aus unserer nr. 462 erfahren wir, daß Eugen dem König eine Provision von 6000 Goldgulden für den April bewilligt und zwei Drittel der Summe sogleich an Thallóczy und Schlick gezallt hat. Die Restzahlung von 2000 Gulden erfolgte laut einer Anweisung so des Kardinalkämmerers an den Thesaurar Bischof Daniel von Concordia am 5 Mai 4. 1 Den Memoiren des Dekans der päpstlichen Rota messer Gimignano Inghirami xufolge hätten die königlichen Bevollmächtigten nach der Eidesleistung den Papst um die Salbung, Weihe und Krönung 35 des Königs gebeten (Arch. stor. ital. Ser. 5 Vol. I pag. 45). Die obige Erklärung war also wohl die Antwort auf diese Bitte; wenigstens fiigt Inghirami hinxu: que omnia dominus papa obtulit se daturum imperatori. Er bemerkt außterdem: et factum fuit 40 in Roma magnum festum et gaudium cum campanis et ignibus. 2 Am 8 April waren sie noch in Rom. Vgl. die cinschlägige Anmerkung au unserer nr. 462. 8 Der Kardinalkämmerer Franciscus [Condol- 45 mario] wies am 7 April 1433 den Bartholomeus de Massatostis an, dem Doktor beider Rechte Antonius de Roxellis advocatus concestorialis, der xum Rö- mischen König pro certis negotiis domini nostri pape reise, 25 Goldgulden Reisekosten ausxuxahlen oder 50 ausxahlen xu lassen; datum Rome apud s. Petrum 7 apr. anno indictione et pontificatu quibus supra Deutsche Reichstags-Akten X. [d. i. 1433 ind. II pont. 3J. Unterschrift A. de Pisis. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Man- dati 1431-1434 fol. 76b cop. chart. coaeva.) Derselbe wies denselben am 28 April an, dem Antonius de Roxellis 20 Goldgulden Reisekosten, quando ivit ad serenissimum regem Romanorum, xukommen xu lassen; datum Rome apud s. Petrum 28 apr. 1433 ind. 11 pont. 3. Unterschrift A. de Pisis. (Ebenda fol. 81 a cop. chart. coaeva.) — Uber Roselli vgl. Schulte, Gesch. der Quellen und Literatur des ca- nonischen Rechts 2, 303-305. 4 Der Kardinalkämmerer Franciscus [Condol- mario] wies am 5 Mai den [Thesaurar] Daniel [Bischof von Concordia] an, an den Protonotar Ja- cobus de Cirick 2000 fl. xahlen zu lassen pro com- plemento sex milium florenorum auri de camera in deductionem provisionis - -- Sigismundi Romanorum regis; datum Rome etc. 1433 ind. II die vero 5 mens. maji pont. 3. Unterschrift A. de Perusio. (Rom Staats - A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1431-1434 fol. 151b cop. chart. coaeva.) 91
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716 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1438, In dem Vertrage vom 7 April ist über diese Provision nichts enthalten, Ts verlag auch nicht, daß dieselbe Summe in den folgenden Monaten gezahlt worden Wäre, aber hören wir aus einem Briefe des stellvertretenden Prokurators des Deutschen Ord in Rom Johannes Niklosdorf an den Hochmeister vom 21 Mai‘, daß dem König ei monatliche Pension von 5000 Gulden zugesichert wurde. Hinter diese Angabe w man freilich ein Fragezeichen setzen müssen. Nicht als hätte Sigmund keine Provisi erhalten: daran darf im Hinblick auf die einschlägigen Anweisungen des Kardina hämmerers nicht gezweifelt werden. Aber es ist die Frage, ob die bewilligie Su wirklich so hoch war, wie Niklosdorf sie angiebt. Venedig hatte am 6 April eine Provisi von 3000 Gulden für groß genug gehalten und sich bereit erklärt, dazu ein Drittel be Zusteuern, wenn Florenz und der Papst die beiden anderen Drittel übernehmen Würden Von Florenz ist es aber so gut wie sicher, daß es dies ablehnte 5. Infolgedessen wir, auch Venedigs Beitrag ausgeblieben sein. Rechnet man mm die verschiedenen Anweisunge des Kardinalkämmerers zusammen * und nimmt man hinzu, was sonst noch über Zahlung des Papstes an Sigmund überliefert ist, so erhält man für die Monate Mai bis Augus die folgenden Beträge. Im Mai werden am 14. und 18 Mai zusammen 2500 Gulden gezahlt. Für den Jumi erhält Sigmund laut einer Sienesischen Aufzeichnung 5 ebenfalls 2500 Gulden, und zwar aus einer püpstlichen Anleihe bei Siena ©. ! nur, 498, ? Vgl. nr. 481 art. 8. 3 Vgl. Pellegrini a. a. O. Appendice pag. COXL V- COXL VIII. * Die hier einschlägigen Weisungen des Kardi- nalkämmerers . an den Thesaurar Bischof Daniel von Concordia bexw. dessen Stellvertreter Bischof Angelus von Parenzo sind die folgenden. Am 14 Maé: «m Jacobus de Strich 500 fl. xahlen xu lassen pro illustrissimo principe et serenissimo Ro- manorum rege domino Sigismundo pro parte et in deductionem provisionis sue (Jom Staats- A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1481-1484 fol. 151a cop. chart. coaeva; Unterschrift J. "Tintus). Am 18 Mai: desgleichen 2000 fl. dem Protonotar Ja- cobus de Cirick vecipienti pro serenissimo rege Ro- manorum (ebenda fol. 151» cop. chart. coueva; Unter- schrift A. de Perusio) Am 1 Jul: desgleichen 500 fl. dem Kaiser oder dessen familiaris Thomas Melanesi de Florentia (ebenda fol. 156^ cop. chant. coaeva; Unterschrift A. de Pisis) Am. 19 Juli: desgleichen 1000 fl. dem Bevollmächtigten des Kai- sers Thomas Melaneso (cbenda fol. 159» cop. chart. coaeva). Am 26 Juli: desgleichen 1212 fl. dem Kaiser oder dem Grafen Małico oder Tomasio Me- lanese ipsius [d. à. des Kwisers] nomine recipienti- bus (ebenda fol. 159% cop. chart. coaeva; Unter- schrift A. de Perusio). Am 4 August: desgleichen 230 fl. Thome Melanese für den Kaiser (ebenda fol. 161» cop. chart. coueva; Unterschwift A. de Pe- rusio). Am 7 August: desgleichen 1000 fl. dem Kaiser oder comiti Matico aut Tomasio Melanesi ip- sius nomine et pro eo recipientibus (ebenda fol. 1612 cop. chart, coaeva; Unterschrift A. do Perusio). Am. 12 August: Leonardo Bardi de Rucellariis nomine --- imperatoris recipienti 900 fl. durch Cosmas und Lawrencius de Medicis ausxahlem xw lassen Im Juli weist ^ (ebenda fol. 162a und fol. 162% xwei cop. Chart. couevae, beide mit der. Unterschrift A. de Perusio), — Der Depositar scheint Ieile der Provisionen der päpstlichen Kasse vorgeschossen xw haben, Darauf deuten xwei völlig gleichlautende Weisungen hin, die der Kwrdinalkmmerer am 25 Juni an den Thesawrar Bischof Daniel von Concordia bexw. am 25 Juli? an den stellvertretenden Thesaurur Bischof Angelus von Parenxo ergehen ließ: den Depositar Francis- cus de Boscolis aus den Gelderm der püpstlichen Kammer 1500 fl. für sich entnehmen xu lassen, die dieser aus eigenen Mitteln gemäß Auftrag in dua- 8 bus vicibus dem Grafen Matico recipienti nomine serenissimi domini imperatoris in deductionem pro- visionis sue gexaAlt habe. (Fbenda fol. 156% bexw, fol. 158^ - 159" cop. chart. coaevae, beide mit der Unterschrift &. de Pisis.) 8 5 Die Aufxeichnung, die vom 22 April datiert ist, lautet: Giudoccius Gionte ritallierius seż als Ge- sandier nach Rom sum Papst geschickt worden mit einer auch für Bartholomeus [de Agaxaria] bestimmten notula [vgl. Anm. 6] und habe für sich 40 end Bartholomeus Beglaubiyungsschreiben beim Papsł und den Kardiniilen de Comite, Venetiarum. nepos pape, S. Marcelli, S. Marci und Arelatensis gehabt, ferner ein Beglaubigungsschreiben für sich bei Bar- tholomeus domini Thomassi «und. einen. allgemeinen 46 Geleitsbrief; außerdem habe er einen Brief des Kai- sers mitgenommen, quomodo est contentus a nobis [d. i. Siena] de florenis 2500 et quietat domino pape de dicta summa super quantitate sibi debita pro mense junii a dicto domino nostro papa. (Siena 50 Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 mot. chart. couevd.) % Im Consiglio del popolo xw Siena wurde am 16 April 1433 dargelegt, daß der Papst 3000 ft.. erbüte, um dza Kaiser zu befriedigen ex numero 66
716 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1438, In dem Vertrage vom 7 April ist über diese Provision nichts enthalten, Ts verlag auch nicht, daß dieselbe Summe in den folgenden Monaten gezahlt worden Wäre, aber hören wir aus einem Briefe des stellvertretenden Prokurators des Deutschen Ord in Rom Johannes Niklosdorf an den Hochmeister vom 21 Mai‘, daß dem König ei monatliche Pension von 5000 Gulden zugesichert wurde. Hinter diese Angabe w man freilich ein Fragezeichen setzen müssen. Nicht als hätte Sigmund keine Provisi erhalten: daran darf im Hinblick auf die einschlägigen Anweisungen des Kardina hämmerers nicht gezweifelt werden. Aber es ist die Frage, ob die bewilligie Su wirklich so hoch war, wie Niklosdorf sie angiebt. Venedig hatte am 6 April eine Provisi von 3000 Gulden für groß genug gehalten und sich bereit erklärt, dazu ein Drittel be Zusteuern, wenn Florenz und der Papst die beiden anderen Drittel übernehmen Würden Von Florenz ist es aber so gut wie sicher, daß es dies ablehnte 5. Infolgedessen wir, auch Venedigs Beitrag ausgeblieben sein. Rechnet man mm die verschiedenen Anweisunge des Kardinalkämmerers zusammen * und nimmt man hinzu, was sonst noch über Zahlung des Papstes an Sigmund überliefert ist, so erhält man für die Monate Mai bis Augus die folgenden Beträge. Im Mai werden am 14. und 18 Mai zusammen 2500 Gulden gezahlt. Für den Jumi erhält Sigmund laut einer Sienesischen Aufzeichnung 5 ebenfalls 2500 Gulden, und zwar aus einer püpstlichen Anleihe bei Siena ©. ! nur, 498, ? Vgl. nr. 481 art. 8. 3 Vgl. Pellegrini a. a. O. Appendice pag. COXL V- COXL VIII. * Die hier einschlägigen Weisungen des Kardi- nalkämmerers . an den Thesaurar Bischof Daniel von Concordia bexw. dessen Stellvertreter Bischof Angelus von Parenzo sind die folgenden. Am 14 Maé: «m Jacobus de Strich 500 fl. xahlen xu lassen pro illustrissimo principe et serenissimo Ro- manorum rege domino Sigismundo pro parte et in deductionem provisionis sue (Jom Staats- A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1481-1484 fol. 151a cop. chart. coaeva; Unterschrift J. "Tintus). Am 18 Mai: desgleichen 2000 fl. dem Protonotar Ja- cobus de Cirick vecipienti pro serenissimo rege Ro- manorum (ebenda fol. 151» cop. chart. coueva; Unter- schrift A. de Perusio) Am 1 Jul: desgleichen 500 fl. dem Kaiser oder dessen familiaris Thomas Melanesi de Florentia (ebenda fol. 156^ cop. chant. coaeva; Unterschrift A. de Pisis) Am. 19 Juli: desgleichen 1000 fl. dem Bevollmächtigten des Kai- sers Thomas Melaneso (cbenda fol. 159» cop. chart. coaeva). Am 26 Juli: desgleichen 1212 fl. dem Kaiser oder dem Grafen Małico oder Tomasio Me- lanese ipsius [d. à. des Kwisers] nomine recipienti- bus (ebenda fol. 159% cop. chart. coaeva; Unter- schrift A. de Perusio). Am 4 August: desgleichen 230 fl. Thome Melanese für den Kaiser (ebenda fol. 161» cop. chart. coueva; Unterschwift A. de Pe- rusio). Am 7 August: desgleichen 1000 fl. dem Kaiser oder comiti Matico aut Tomasio Melanesi ip- sius nomine et pro eo recipientibus (ebenda fol. 1612 cop. chart, coaeva; Unterschrift A. do Perusio). Am. 12 August: Leonardo Bardi de Rucellariis nomine --- imperatoris recipienti 900 fl. durch Cosmas und Lawrencius de Medicis ausxahlem xw lassen Im Juli weist ^ (ebenda fol. 162a und fol. 162% xwei cop. Chart. couevae, beide mit der. Unterschrift A. de Perusio), — Der Depositar scheint Ieile der Provisionen der päpstlichen Kasse vorgeschossen xw haben, Darauf deuten xwei völlig gleichlautende Weisungen hin, die der Kwrdinalkmmerer am 25 Juni an den Thesawrar Bischof Daniel von Concordia bexw. am 25 Juli? an den stellvertretenden Thesaurur Bischof Angelus von Parenxo ergehen ließ: den Depositar Francis- cus de Boscolis aus den Gelderm der püpstlichen Kammer 1500 fl. für sich entnehmen xu lassen, die dieser aus eigenen Mitteln gemäß Auftrag in dua- 8 bus vicibus dem Grafen Matico recipienti nomine serenissimi domini imperatoris in deductionem pro- visionis sue gexaAlt habe. (Fbenda fol. 156% bexw, fol. 158^ - 159" cop. chart. coaevae, beide mit der Unterschrift &. de Pisis.) 8 5 Die Aufxeichnung, die vom 22 April datiert ist, lautet: Giudoccius Gionte ritallierius seż als Ge- sandier nach Rom sum Papst geschickt worden mit einer auch für Bartholomeus [de Agaxaria] bestimmten notula [vgl. Anm. 6] und habe für sich 40 end Bartholomeus Beglaubiyungsschreiben beim Papsł und den Kardiniilen de Comite, Venetiarum. nepos pape, S. Marcelli, S. Marci und Arelatensis gehabt, ferner ein Beglaubigungsschreiben für sich bei Bar- tholomeus domini Thomassi «und. einen. allgemeinen 46 Geleitsbrief; außerdem habe er einen Brief des Kai- sers mitgenommen, quomodo est contentus a nobis [d. i. Siena] de florenis 2500 et quietat domino pape de dicta summa super quantitate sibi debita pro mense junii a dicto domino nostro papa. (Siena 50 Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 mot. chart. couevd.) % Im Consiglio del popolo xw Siena wurde am 16 April 1433 dargelegt, daß der Papst 3000 ft.. erbüte, um dza Kaiser zu befriedigen ex numero 66
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Einleitung, 717 Kardinalkimmerer an drei Terminen zusammen 2712 Gulden an, und im August begicht er ebenfalls an drei Terminen 2130 Gulden. Es ist also, obgleich sich Join. strilter Beweis führen lüfft, doch sehr wahrscheinlich, daft Niklosdorfs Angabe über- {rieben ist und daß die monatliche Provision Sigmunds, vom April abgesehen, mur „ 2500 Gulden betragen hat. Die ungewdhnliche Hohe der Provision für den April dürfte ihren Grund darin haben, daj der Papst dem König den Aufenthalt im Siena noch für eimige Wochen er- möglichen wollte !. Wm. der Nachdem. Sigmund den Vertrag mit dem Papst am 10 April ratifiziert hatte (nr. 461), den Kurfürsten und den zum Frankfurter Kurfürstentag geladenen Reichs- stůnden ?, diesen am 13 April, und ferner am 15 April dem Baseler Konzil und Böhmischen Ständen Mitteilung vom Abschluß und von seiner bevorstehenden Kaiserkronung. Die Briefe am die Kurfürsten sind leider micht erhalten; wir erfahren ihre Existenz aus einem Briefe Frankfurts an Basel vom 13 Mai, den wir in der nächsten Hauptabteilung s unter mr. 565 abdrucken. Von den Briefen an die Reichsstädte haben ww mu den am Straßburg adressierten; wir teilen ihn aber wegen seines Zusammenhanges mit den Ver- handlungen des Frankfurter Kurfürstentages erst unter den Akten dieses Tages als nr. 561 mit. Das Schreiben an das Konzil findet man in der vorigen Hauptabteilung unter nr. 409. Nur das an Böhmische Stände, von dem sich zwei Exemplare erhalten haben, "p reihen wir hier als vr. 463 ein. Im allen diesen Briefen ist gemófi art. 8 des Vertrages — vom 7 April der 15 Juni bezw. Mitte Juni als Termin der Krönung angegeben. Jedenfalls ist das königliche Schreiben auch noch anderen Reichsständen als den nach Frankfurt geladenen zugegangen. Wir können jedoch mit eimiger Sicherheit mur Augsburg und Haupt von Pappenheim namhaft machen ?. Ob außerdeutsche Fürsten es — ws erhalten haben, wissen wir nicht. | w machte er "——— Wie oben erwühnt, war in art. 1 des Vertrages abgemacht worden, daß Sigmund vor Ende April nach Viterbo kommen und dort den Papst treffen solle. Im der That scheint der Papst auch beabsichtigt zw haben, dieser Vereinbarung zu entsprechen. Schon als er am 7 April, also noch am Tage des Vertragsabschlusses, dem Kardinalbischof von Palestrina Hugo von Lusignan mitteilte, daß er ihm und den Kardinaldiakon Lucido Conti dem König entgegenschicken wolle, sprach er von der Zusammenkunft in Viterbo als von etwas Feststehendem (nr. 459). Und noch siebzehn Tage spüter, «m 24 April *, 8 = -.- gex milium florenorum, die er ihm xahlen müsse. Es wurde beschlossen, Sigmund im Namen des Papstes 2-3000 fl. xahen. xw lassen de denarüis eredentiarum comitatus factarum - - familie impe- ratoris pro guberwatione equorum et hominum suo- rum. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 marzo ed aprile fol. 38b mof. chart. coaeva.) Die Ausxahlung der Summe erfolgte aber offenbar noch adehl. Denn wir finden in der Instruktion, die Siena am 22 April seinem Gesandten an den Papst Gańdoecio dů Gionta mitgab und die für den schon in Rom befindlichen Bartholomeio di miser Tom masso del! Agazaia mitbestimmt war, den folgen- den Passus : item veduto, quanto la sanctity di nostro signore ci a fatto exponere per miser Antonio Ro- sello, aviamo accordata la maestà del rè di ducati 2500 et cosi n'aviamo lettare dala sua maestà, come 50 gli acepta nella somma, che die ricevere dal sanc- tissimo padre per lo mese di giugno. le quali si 3 a 4 o 4 o danno a esso Guidoocio, siché insieme con Bartho- lomeio a quel tempo, che lo pare migliore, le dieno et. lassino ala sanetita di nostro signore, parlando, quanto lo parmi expediente, & honore di nostro com- mune. (Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 3 fol. 615-62*. cop. membr. coaeva, und noch einmal ebenda nr. 2 fol 114»-115" cop. chart. coaeva:) Man vergleiche daxu S. 716 Anm. 5. ı Dies ist wm so wahrscheinlicher, als die Sie- nesen, wie wir S. 614 Amm. 3 gesehen haben, Sig- munds Tagegeld für den April herabgesetzt hatten. ? Sigmund hatte das Verzeichnis der nach Frank- furt Geladenen durch Hxg. Wilhelm von Baiern erhalten. Vgl. nr. 564. 3 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu mr. 561. + Der plipstliche Kimmerer Franciscus [Condol- mario] wies am 24 April den [ Thesaurar] Daniel [Bischof von Concordia] an, durch den Depositar Fyaneiseus de Boscolis xukommen xu lassen. Cyno 91*
Einleitung, 717 Kardinalkimmerer an drei Terminen zusammen 2712 Gulden an, und im August begicht er ebenfalls an drei Terminen 2130 Gulden. Es ist also, obgleich sich Join. strilter Beweis führen lüfft, doch sehr wahrscheinlich, daft Niklosdorfs Angabe über- {rieben ist und daß die monatliche Provision Sigmunds, vom April abgesehen, mur „ 2500 Gulden betragen hat. Die ungewdhnliche Hohe der Provision für den April dürfte ihren Grund darin haben, daj der Papst dem König den Aufenthalt im Siena noch für eimige Wochen er- möglichen wollte !. Wm. der Nachdem. Sigmund den Vertrag mit dem Papst am 10 April ratifiziert hatte (nr. 461), den Kurfürsten und den zum Frankfurter Kurfürstentag geladenen Reichs- stůnden ?, diesen am 13 April, und ferner am 15 April dem Baseler Konzil und Böhmischen Ständen Mitteilung vom Abschluß und von seiner bevorstehenden Kaiserkronung. Die Briefe am die Kurfürsten sind leider micht erhalten; wir erfahren ihre Existenz aus einem Briefe Frankfurts an Basel vom 13 Mai, den wir in der nächsten Hauptabteilung s unter mr. 565 abdrucken. Von den Briefen an die Reichsstädte haben ww mu den am Straßburg adressierten; wir teilen ihn aber wegen seines Zusammenhanges mit den Ver- handlungen des Frankfurter Kurfürstentages erst unter den Akten dieses Tages als nr. 561 mit. Das Schreiben an das Konzil findet man in der vorigen Hauptabteilung unter nr. 409. Nur das an Böhmische Stände, von dem sich zwei Exemplare erhalten haben, "p reihen wir hier als vr. 463 ein. Im allen diesen Briefen ist gemófi art. 8 des Vertrages — vom 7 April der 15 Juni bezw. Mitte Juni als Termin der Krönung angegeben. Jedenfalls ist das königliche Schreiben auch noch anderen Reichsständen als den nach Frankfurt geladenen zugegangen. Wir können jedoch mit eimiger Sicherheit mur Augsburg und Haupt von Pappenheim namhaft machen ?. Ob außerdeutsche Fürsten es — ws erhalten haben, wissen wir nicht. | w machte er "——— Wie oben erwühnt, war in art. 1 des Vertrages abgemacht worden, daß Sigmund vor Ende April nach Viterbo kommen und dort den Papst treffen solle. Im der That scheint der Papst auch beabsichtigt zw haben, dieser Vereinbarung zu entsprechen. Schon als er am 7 April, also noch am Tage des Vertragsabschlusses, dem Kardinalbischof von Palestrina Hugo von Lusignan mitteilte, daß er ihm und den Kardinaldiakon Lucido Conti dem König entgegenschicken wolle, sprach er von der Zusammenkunft in Viterbo als von etwas Feststehendem (nr. 459). Und noch siebzehn Tage spüter, «m 24 April *, 8 = -.- gex milium florenorum, die er ihm xahlen müsse. Es wurde beschlossen, Sigmund im Namen des Papstes 2-3000 fl. xahen. xw lassen de denarüis eredentiarum comitatus factarum - - familie impe- ratoris pro guberwatione equorum et hominum suo- rum. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 marzo ed aprile fol. 38b mof. chart. coaeva.) Die Ausxahlung der Summe erfolgte aber offenbar noch adehl. Denn wir finden in der Instruktion, die Siena am 22 April seinem Gesandten an den Papst Gańdoecio dů Gionta mitgab und die für den schon in Rom befindlichen Bartholomeio di miser Tom masso del! Agazaia mitbestimmt war, den folgen- den Passus : item veduto, quanto la sanctity di nostro signore ci a fatto exponere per miser Antonio Ro- sello, aviamo accordata la maestà del rè di ducati 2500 et cosi n'aviamo lettare dala sua maestà, come 50 gli acepta nella somma, che die ricevere dal sanc- tissimo padre per lo mese di giugno. le quali si 3 a 4 o 4 o danno a esso Guidoocio, siché insieme con Bartho- lomeio a quel tempo, che lo pare migliore, le dieno et. lassino ala sanetita di nostro signore, parlando, quanto lo parmi expediente, & honore di nostro com- mune. (Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 3 fol. 615-62*. cop. membr. coaeva, und noch einmal ebenda nr. 2 fol 114»-115" cop. chart. coaeva:) Man vergleiche daxu S. 716 Anm. 5. ı Dies ist wm so wahrscheinlicher, als die Sie- nesen, wie wir S. 614 Amm. 3 gesehen haben, Sig- munds Tagegeld für den April herabgesetzt hatten. ? Sigmund hatte das Verzeichnis der nach Frank- furt Geladenen durch Hxg. Wilhelm von Baiern erhalten. Vgl. nr. 564. 3 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu mr. 561. + Der plipstliche Kimmerer Franciscus [Condol- mario] wies am 24 April den [ Thesaurar] Daniel [Bischof von Concordia] an, durch den Depositar Fyaneiseus de Boscolis xukommen xu lassen. Cyno 91*
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718 Die Kaiserkrónung am 31 Mai 1433. also zur Zeit des Aufbruches K. Sigmunds von Siena, wies der Kordinalkümmeyoy Ga für den Pisaner Kanonikus Cyno de Lambardis an, der nach Viterbo reisen und die Quartiere für den Papst, die Kardinäle und Andere besorgen sollte. Unmittelbay 1 dem 24 April mufi dann aber der Papst anderen Sinnes geworden sein. Dem im Geleitsbrief, den er am 27 April für die Kardinäle Giordano Orsini (dieser trat am Stelle des Kardinalbischofs von Palestrina) und Lucido Conti ausstellte (m. 464), w weder von Viterbo noch überhaupt von einem Zusammentreffen mit dem König außer] Roms die Rede; cs wurde darin nur gesagt, dafó die beiden Kardinüle dem König seinem Wege durch den Kirchenstaat begleiten sollten. Der Grund der Sinnesänder ist wicht mit Sicherheit festzustellen. Aber manches deutet darauf hin, daß der Pap infolge von Warnungen, die er von Venedig erhielt, für seine Sicherheit fürchtete. Sigmund blieb nach der Ratifizierung des Vertrages mit dem Papst noch vierze Tage in Siena. Erst kurz vor Ablauf des für die Zusammenkunft in Viterbo festgesetzt Termins verließ er die Stadt. Pietro Rossi, der sonst sehr zuverlässige Verfasser des von uns viel benutzten dritten Teiles der Historia Senensis, zugleich der Einzige, der ausführlich über Sigmunds Ab- schied von Siena berichtet, bezeichnet den 21 März (12 kal. aprilis) als Tag des Ab- marsches ‘. Natürlich eim ganz unmögliches Datum. Denn es ist absolut sicher, daß Sigmund noch am 23., ja noch am 25_April in Siena war. Am 28. beschloß nemlich das Sienesische Consiglio del popolo, ihm, falls er nicht aufbreche, vom 25 April an nichts mehr zw zahlen ?, und am 25. stellte er in Siena zwei Urkunden für diese Stadt aus, von denen noch die Originale vorhanden sind. de Lambardis: canonico Pisano camere apostolice no- tario ituro Viterbium cum 4 equis et tribus fami- liaribus ad preparandum mansiones pro domino nostro papa ac dominis cardinalibus et aliis deputatis 20 fl. pro expensis per eum faciendis diebus «quindecim ad rationem unius tertii floreni auri de camera pro quolibet equo quolibet die; datum ubi supra [d. à. Rome apud s. Petrum] 24 apr. 1433 4nd. 11 pont. 3. Unterschrift A, de Pisis. (Rom Staats- A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1431-1434 fol. 144" cop. chart. coaeva.) An demselben Tage wies der- selbe denselben an, durch Franciscus de Boscolis 10 fl. an RHogerus de Laude serviens armorum zahlen xu lassen für seine Auslagen und für xwei Liiufer pro eundo Viterbium ad aptandum seu pre- parandum domos pro sanctissimo domino nostro et ejus sanctitatem sequentibus [Vorl. sequentium]; datum Rome --- 24 apr. 1483 4nd. 11 pont. 3. Unterschrift J. Tintus. (Ebenda fol. 146W cop. chart. coaeva.) Diese Absicht des Papstes, nach Viterbo iiberzusiedeln, wird auch darch den folgen- den Brief Iuccas an seinen Gesandten in Mailand Gregorius [de Avrvigis] bestätigt: laut Brief seines Gesandien in Siena vom 28 April sei Nicolaus de Stella auf die Nachricht von der Ankunft des Miche- lettus in illis partibus gegen Civitas Castelli gexogen, um dem Michelettus xu schaden. Dieser sei dem Nicolaus gefolgt, und nun meinten Viele, daß Nico- laus verloren set, wenn er nicht in einen sicheren Ort flüchte. item dicit [d. £. der Gesandte] papam post auditam mortem Stephani de Colupna [sie] et fugam Nicolai de Fortebrachio deliberasse venire In der Historia Senensis wird Viterbium obviam imperatori. Lodovieus de Colupna sei laut Brief desselben Gesandten aufgefordert wor- den, ad terras dicti olim Stephani de Colupna zu- 9 rückxugehen, weigere sich dessen aber, indem or behaupte, Generalkapitün Sienas xu sein. Datum ex Luca die 3 maji 1433. (Lucca Staats - A. Car- teggi degli Auziani 531 fol. 198^ - 194^ cop. chant. coaeva.) Stefano Colonna war am 17 April go- s storben. Uber den Grund des Übertrittes Forte- braceio's aus den päpstlichen Diensten in die der Colonna ist Neri Capponi bei Muratori, Seripll. ver. Ital. 18, 1179 xu vergleichen. ! Muratori, Serżpit. ver. Ital. 20, 45. * Siena. Staats-A. Delib. del Concist. 1433 marzo ed aprile fol. 48^ mot. chart. coaeva. Am 25 April bewilligte man ihm dann aber doch noch je 70 fl. für die nächsten drei Tage (ebenda fol. 50% not. chart. coaeva). 40 * Die beiden Urkunden sind. die folyenden. 1) K. Sigmund thut kund, daj8 ilum Siena in nostro re- cessu 500 fl. (ein Gulden gleich 4 libr.) geliehen habe; er verspricht Rückzahlung an die Kommune oder ihre Vertreter [in Rom] Bartholomeus Tamasii 16 de Gaxaria und Guidoccio Junte oder sonst Je- manden aus Siena, wad zwar de prima. provisione mensis maji, que nobis in proximo [vgl S. 716 Anm. 4| per dominum nostrum papam fiet. Datum Senis 1433 die 25 aprilis Ing. 47 Rom. 23 Boh. 60 13. Kontrasignatur Ad m. d. r. | Gaspar Sligk. (Siena Słaats-A. Pergamene orig. membr. ht. pał. e. sig. subtus impr. del) — 2) K. Sigmund thut kund, daß die Prioren von Siena seiner Zeit (auf
718 Die Kaiserkrónung am 31 Mai 1433. also zur Zeit des Aufbruches K. Sigmunds von Siena, wies der Kordinalkümmeyoy Ga für den Pisaner Kanonikus Cyno de Lambardis an, der nach Viterbo reisen und die Quartiere für den Papst, die Kardinäle und Andere besorgen sollte. Unmittelbay 1 dem 24 April mufi dann aber der Papst anderen Sinnes geworden sein. Dem im Geleitsbrief, den er am 27 April für die Kardinäle Giordano Orsini (dieser trat am Stelle des Kardinalbischofs von Palestrina) und Lucido Conti ausstellte (m. 464), w weder von Viterbo noch überhaupt von einem Zusammentreffen mit dem König außer] Roms die Rede; cs wurde darin nur gesagt, dafó die beiden Kardinüle dem König seinem Wege durch den Kirchenstaat begleiten sollten. Der Grund der Sinnesänder ist wicht mit Sicherheit festzustellen. Aber manches deutet darauf hin, daß der Pap infolge von Warnungen, die er von Venedig erhielt, für seine Sicherheit fürchtete. Sigmund blieb nach der Ratifizierung des Vertrages mit dem Papst noch vierze Tage in Siena. Erst kurz vor Ablauf des für die Zusammenkunft in Viterbo festgesetzt Termins verließ er die Stadt. Pietro Rossi, der sonst sehr zuverlässige Verfasser des von uns viel benutzten dritten Teiles der Historia Senensis, zugleich der Einzige, der ausführlich über Sigmunds Ab- schied von Siena berichtet, bezeichnet den 21 März (12 kal. aprilis) als Tag des Ab- marsches ‘. Natürlich eim ganz unmögliches Datum. Denn es ist absolut sicher, daß Sigmund noch am 23., ja noch am 25_April in Siena war. Am 28. beschloß nemlich das Sienesische Consiglio del popolo, ihm, falls er nicht aufbreche, vom 25 April an nichts mehr zw zahlen ?, und am 25. stellte er in Siena zwei Urkunden für diese Stadt aus, von denen noch die Originale vorhanden sind. de Lambardis: canonico Pisano camere apostolice no- tario ituro Viterbium cum 4 equis et tribus fami- liaribus ad preparandum mansiones pro domino nostro papa ac dominis cardinalibus et aliis deputatis 20 fl. pro expensis per eum faciendis diebus «quindecim ad rationem unius tertii floreni auri de camera pro quolibet equo quolibet die; datum ubi supra [d. à. Rome apud s. Petrum] 24 apr. 1433 4nd. 11 pont. 3. Unterschrift A, de Pisis. (Rom Staats- A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1431-1434 fol. 144" cop. chart. coaeva.) An demselben Tage wies der- selbe denselben an, durch Franciscus de Boscolis 10 fl. an RHogerus de Laude serviens armorum zahlen xu lassen für seine Auslagen und für xwei Liiufer pro eundo Viterbium ad aptandum seu pre- parandum domos pro sanctissimo domino nostro et ejus sanctitatem sequentibus [Vorl. sequentium]; datum Rome --- 24 apr. 1483 4nd. 11 pont. 3. Unterschrift J. Tintus. (Ebenda fol. 146W cop. chart. coaeva.) Diese Absicht des Papstes, nach Viterbo iiberzusiedeln, wird auch darch den folgen- den Brief Iuccas an seinen Gesandten in Mailand Gregorius [de Avrvigis] bestätigt: laut Brief seines Gesandien in Siena vom 28 April sei Nicolaus de Stella auf die Nachricht von der Ankunft des Miche- lettus in illis partibus gegen Civitas Castelli gexogen, um dem Michelettus xu schaden. Dieser sei dem Nicolaus gefolgt, und nun meinten Viele, daß Nico- laus verloren set, wenn er nicht in einen sicheren Ort flüchte. item dicit [d. £. der Gesandte] papam post auditam mortem Stephani de Colupna [sie] et fugam Nicolai de Fortebrachio deliberasse venire In der Historia Senensis wird Viterbium obviam imperatori. Lodovieus de Colupna sei laut Brief desselben Gesandten aufgefordert wor- den, ad terras dicti olim Stephani de Colupna zu- 9 rückxugehen, weigere sich dessen aber, indem or behaupte, Generalkapitün Sienas xu sein. Datum ex Luca die 3 maji 1433. (Lucca Staats - A. Car- teggi degli Auziani 531 fol. 198^ - 194^ cop. chant. coaeva.) Stefano Colonna war am 17 April go- s storben. Uber den Grund des Übertrittes Forte- braceio's aus den päpstlichen Diensten in die der Colonna ist Neri Capponi bei Muratori, Seripll. ver. Ital. 18, 1179 xu vergleichen. ! Muratori, Serżpit. ver. Ital. 20, 45. * Siena. Staats-A. Delib. del Concist. 1433 marzo ed aprile fol. 48^ mot. chart. coaeva. Am 25 April bewilligte man ihm dann aber doch noch je 70 fl. für die nächsten drei Tage (ebenda fol. 50% not. chart. coaeva). 40 * Die beiden Urkunden sind. die folyenden. 1) K. Sigmund thut kund, daj8 ilum Siena in nostro re- cessu 500 fl. (ein Gulden gleich 4 libr.) geliehen habe; er verspricht Rückzahlung an die Kommune oder ihre Vertreter [in Rom] Bartholomeus Tamasii 16 de Gaxaria und Guidoccio Junte oder sonst Je- manden aus Siena, wad zwar de prima. provisione mensis maji, que nobis in proximo [vgl S. 716 Anm. 4| per dominum nostrum papam fiet. Datum Senis 1433 die 25 aprilis Ing. 47 Rom. 23 Boh. 60 13. Kontrasignatur Ad m. d. r. | Gaspar Sligk. (Siena Słaats-A. Pergamene orig. membr. ht. pał. e. sig. subtus impr. del) — 2) K. Sigmund thut kund, daß die Prioren von Siena seiner Zeit (auf
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Nachrichten übereinstimmen. v Slaatskosten. für seimen Unterhalt ?. nach Grosseto ?. kommen. seine Bitte) im Namen der Kommune dem comes Mattiko eine gewisse Summe geliehen hätten, von der noch 500 Dukaten xurückxwrxahlen seien; er verspricht diese Summe de prima pecunia nobis pro- 7) ventura «n die Kommune oder ihre Vertreter [in Rom] Bartholomeus de Gaxmia und Cwdoceto Junte oder sonst Jemanden aus Siena %urückzuer- statten. Datum amd Kontrasignatur wie oben. (Ebenda orig. membr. lit. pat. e. sig. subtus impr. 26 del.) t Vgl. hierzu und zam Folgenden die Historia ' Senensis a. a. O. 20, 45. ? Darüber besagt eine amiliche Sienesische Auf- xeichnumg vom 25 April Folgendes: Augustinus no Niccolai de Borghests und Jacobus ser Angeli Gwido- ms missi sunt ad associandem cesaream majestatem per totum nostrum territorium et districtum et habue- | Tunt circa predicta [dźes bezdeht sich auf den unten | n Amn. 3 erwčdhnten Ankauf von Lebensmitteln] — litteras generalis et plenissime commissionis et obe- dientie - --, et maxime ad potestatem et commune Grosseti. item quod adveniente rege Aragonum faciant sibi ensenia pro parte nostre communitatis im Betrag von 150 fl., videlicet in pane vino et 40 carnibus. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. ur. 43 mot. chart. coaeva.) * Siena sehricb am 25 April an Foyanum | vallis Merse und die benachbarten, ville, dann an den Vikar der balnea de Petrinolo, «zz Campagnaticum, Grossetum 45 und andere Vikare und Kommunen einzeln, sie möchten Vorsorge treffen, quod in transitu sacre cesaree majestatis habeatur abundantia panis vini carnium et omnium victualium. et. rerum expedientiam, ut volentes emere inveniant pro suis denas. (Siena 50 ‚Staats - A, Copie, Lettere fasc. nr. 48 mot. chart. coaeva.) * Lucca selnieb an 28 April an seinen Gesandten in Mailand Gregorius unter Anderem: unus cur- rerius venit de Senis, qui portabat litteras multas, 5 et insultatus in itinere eas amisit. dicit verbo Einleitung. n 119 vilis für maji verschrieben umd XII in der bekannten Weise für VII verlesen sein. us Datum würde dann 7 kal. maji, das ist der 25 April, sein, also mit den urkundlichen Am 25 April also, nehmen wir an, verabschiedete sich Sigmund im Palazzo pubblico von. den Sienesischen Behórden * und ritt, von ilmen und vielen Bürgern geleitet, zur porta S. Marco hinaus. An der Brücke über die Tressa hielt er noch einmal an und wandte sich mit freundlichen Worten an die ihm Geleitenden zurück, sie zur Eintracht und zum Frieden ermahnend. Dann setzte er mit seimem Gefolge den Weg allein fort. Nur Agostino Borghese und. Jacopo Guidone folgten. ihm. bis «m die Grenze und. sorgten. auf Der Zug ging wahrscheinlich lüngs des Merse und Ombrone hin über Campagnatico Hier oder in der Nähe wollte Sigmund, wie es scheint, mit K. Alfonso mon Arragon, der vielleicht in dem nahen Talamone ans Land gehen sollte, zusammen- Aber wir vermögen nicht anzugeben, zu welchem Zweck *, wissen auch nicht, ob die Zusammenkunft stattfand 5. Ebenso bleibt es unsicher, wo Sigmund in den ersten Michellettum ad instantiam pape ordinasse compre- hendere imperatorem, dum Romam iret, et dum ad hec agenda requireret Franciscum Piccininum, idem Francischus recusavit velle facere. propter quod ipse Francischus recepit a Micheletto dampnum in gentibus suis, ipse tamen evasit et Perusium ivit sospes in persona. et quod dicta de causa imperator paraverat ire Talamonium ad regem Aragonum, ut habita intelligentia secum contra papam iret. dicit, quod hec omnia in litteris contineri debebant. tamen. nos aliud non habemus. si quid certi erit, scribemus. Datum ex Luca die 28 aprilis 1433. (Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 581 fol. 123% cop. chart. coaeva.) Die Nachricht klingt wicht sehr glaub- würdig. 5 Wir fügen hier einiges Material über eine Ge- sandischaft Signumds an den Kämig von Arrayon nach Ischiw an. Sie war Ende Februar abgegangen und kehrte Ende Mürx nach Siena xurück. Am 30 Miirz. beschlofi das Sienesische Coneistorio, der Bitte Signumds entsprechend ein Consilium requi- sitorann xa halten, im dem Sigmund selbst über das Resultat seiner Gesandtschaft an den König von Arragon berichten wolle. In diesem Consilium wurde mitgeteilt, daß der König petit consilium se velle ire ad loquendum et conferendum in Talamone cum rege Aragonie de itinere suo. Ks wurde einhellig beschlossen, ihm weder xu- noch abzawaten, sondern ihn than xu lassen, was er wolle. In einer Abend- sitxumg desselben Consilium wurde dann weiter be- schlossen, dem Kaiser durch drei oder mehr Bürger sub pretestu rispondendi sibi de preparatione fienda in terra Talamonis abraten xw lassen, quod ipse seribat oratoribus suis Rome, et quod non est utile, quod fiat dietum preparamentum inu Talamone, sed tantum differatur, quoad [Vorl. quod] videatur, an pratica retenta in Roma possit habere effectum nec- non, (Siena Staats-.A. Delib. del Concist. 1482 marzo ed aprile fol. 25^ nof. chart. eoaeva.) Am 31 Marz schrieb Siena an seine Gesandten nm Tom. Carolus
Nachrichten übereinstimmen. v Slaatskosten. für seimen Unterhalt ?. nach Grosseto ?. kommen. seine Bitte) im Namen der Kommune dem comes Mattiko eine gewisse Summe geliehen hätten, von der noch 500 Dukaten xurückxwrxahlen seien; er verspricht diese Summe de prima pecunia nobis pro- 7) ventura «n die Kommune oder ihre Vertreter [in Rom] Bartholomeus de Gaxmia und Cwdoceto Junte oder sonst Jemanden aus Siena %urückzuer- statten. Datum amd Kontrasignatur wie oben. (Ebenda orig. membr. lit. pat. e. sig. subtus impr. 26 del.) t Vgl. hierzu und zam Folgenden die Historia ' Senensis a. a. O. 20, 45. ? Darüber besagt eine amiliche Sienesische Auf- xeichnumg vom 25 April Folgendes: Augustinus no Niccolai de Borghests und Jacobus ser Angeli Gwido- ms missi sunt ad associandem cesaream majestatem per totum nostrum territorium et districtum et habue- | Tunt circa predicta [dźes bezdeht sich auf den unten | n Amn. 3 erwčdhnten Ankauf von Lebensmitteln] — litteras generalis et plenissime commissionis et obe- dientie - --, et maxime ad potestatem et commune Grosseti. item quod adveniente rege Aragonum faciant sibi ensenia pro parte nostre communitatis im Betrag von 150 fl., videlicet in pane vino et 40 carnibus. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. ur. 43 mot. chart. coaeva.) * Siena sehricb am 25 April an Foyanum | vallis Merse und die benachbarten, ville, dann an den Vikar der balnea de Petrinolo, «zz Campagnaticum, Grossetum 45 und andere Vikare und Kommunen einzeln, sie möchten Vorsorge treffen, quod in transitu sacre cesaree majestatis habeatur abundantia panis vini carnium et omnium victualium. et. rerum expedientiam, ut volentes emere inveniant pro suis denas. (Siena 50 ‚Staats - A, Copie, Lettere fasc. nr. 48 mot. chart. coaeva.) * Lucca selnieb an 28 April an seinen Gesandten in Mailand Gregorius unter Anderem: unus cur- rerius venit de Senis, qui portabat litteras multas, 5 et insultatus in itinere eas amisit. dicit verbo Einleitung. n 119 vilis für maji verschrieben umd XII in der bekannten Weise für VII verlesen sein. us Datum würde dann 7 kal. maji, das ist der 25 April, sein, also mit den urkundlichen Am 25 April also, nehmen wir an, verabschiedete sich Sigmund im Palazzo pubblico von. den Sienesischen Behórden * und ritt, von ilmen und vielen Bürgern geleitet, zur porta S. Marco hinaus. An der Brücke über die Tressa hielt er noch einmal an und wandte sich mit freundlichen Worten an die ihm Geleitenden zurück, sie zur Eintracht und zum Frieden ermahnend. Dann setzte er mit seimem Gefolge den Weg allein fort. Nur Agostino Borghese und. Jacopo Guidone folgten. ihm. bis «m die Grenze und. sorgten. auf Der Zug ging wahrscheinlich lüngs des Merse und Ombrone hin über Campagnatico Hier oder in der Nähe wollte Sigmund, wie es scheint, mit K. Alfonso mon Arragon, der vielleicht in dem nahen Talamone ans Land gehen sollte, zusammen- Aber wir vermögen nicht anzugeben, zu welchem Zweck *, wissen auch nicht, ob die Zusammenkunft stattfand 5. Ebenso bleibt es unsicher, wo Sigmund in den ersten Michellettum ad instantiam pape ordinasse compre- hendere imperatorem, dum Romam iret, et dum ad hec agenda requireret Franciscum Piccininum, idem Francischus recusavit velle facere. propter quod ipse Francischus recepit a Micheletto dampnum in gentibus suis, ipse tamen evasit et Perusium ivit sospes in persona. et quod dicta de causa imperator paraverat ire Talamonium ad regem Aragonum, ut habita intelligentia secum contra papam iret. dicit, quod hec omnia in litteris contineri debebant. tamen. nos aliud non habemus. si quid certi erit, scribemus. Datum ex Luca die 28 aprilis 1433. (Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 581 fol. 123% cop. chart. coaeva.) Die Nachricht klingt wicht sehr glaub- würdig. 5 Wir fügen hier einiges Material über eine Ge- sandischaft Signumds an den Kämig von Arrayon nach Ischiw an. Sie war Ende Februar abgegangen und kehrte Ende Mürx nach Siena xurück. Am 30 Miirz. beschlofi das Sienesische Coneistorio, der Bitte Signumds entsprechend ein Consilium requi- sitorann xa halten, im dem Sigmund selbst über das Resultat seiner Gesandtschaft an den König von Arragon berichten wolle. In diesem Consilium wurde mitgeteilt, daß der König petit consilium se velle ire ad loquendum et conferendum in Talamone cum rege Aragonie de itinere suo. Ks wurde einhellig beschlossen, ihm weder xu- noch abzawaten, sondern ihn than xu lassen, was er wolle. In einer Abend- sitxumg desselben Consilium wurde dann weiter be- schlossen, dem Kaiser durch drei oder mehr Bürger sub pretestu rispondendi sibi de preparatione fienda in terra Talamonis abraten xw lassen, quod ipse seribat oratoribus suis Rome, et quod non est utile, quod fiat dietum preparamentum inu Talamone, sed tantum differatur, quoad [Vorl. quod] videatur, an pratica retenta in Roma possit habere effectum nec- non, (Siena Staats-.A. Delib. del Concist. 1482 marzo ed aprile fol. 25^ nof. chart. eoaeva.) Am 31 Marz schrieb Siena an seine Gesandten nm Tom. Carolus
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720 Tagen des Mai weilte‘; es fehlen darüber alle Nachrichten. Erst am 8 Mai taug, wieder auf: er zieht am diesem Tage im. Geleit der Kardinále Orsini und Conti feier] in, Viterbo. ein ?. Sein Aufenthalt hier war mu kurz. setzung des Marsches nach Rom ?. bis zum 20. oder 21 Mai. e. Verhältnis Venedigs zu Papst und König vom Februar 1432 bis zum Juni 1433 nr, 466-490 Nach dem ungiinstigen Ausgange der Gesandtenkonferenz in Reggio Anfang Ap 1432 waren die Waffenstillstandsverhandlungen K. Sigmunds mit Venedig, die seit den Sommer 1431 im Gange gewesen waren, wieder völlig ins Stocken geraten. Demgemiif dauerte der latente Kriegszustand, in dem sich beide Teile num schon seit Jahren befande während der ganzen Zeit fort, in der sich Sigmund in Parma, Lucca und Siena aufhiel Erst im März 1433, als Sigmund nahe vor dem Abschluß mit Florenz und dem Paps stand, erfolgte wieder eine Annäherung zwischen ihnen. Mitte April übernahm der Papsi Er gab den Verhandlungen, die allerdings ers Ende Mai in Fluß kamen, eine besondere Bedeutung durch die Erklärung, daß c Sigmunds Kaiserkrönung von dem vorherigen Abschluß des Waffenstillstandes abhängig die Vermittlung des Waffenstilistandes. [Bischof von Siena] und Burtolomeus [Agaxaria] : Die königlichen Gesandten, die vom König von Arra- gon. zurückgekehrt seien, hitten , wie man von der sacra cesarea maestů höre, unter anderem berichtet, daß der König einverstanden sei W'abbocharsi con essa maestà cesarea in Talamone. essa maestà cesa- rea ce n’a parlato e noi, perchè non vorremo, che questo avesse ad intorbidare o turbare cotesta pratica [das sind die Verhandlungen zwischen dem Papst und. Sigmund], al tatto gli aviamo con buono costume il contrario persuaso pendente cotesta pratica. non sappiamo quello ne seguirà. ‚Sollte der Papst nicht drgend. etwas berühren, so scheine es besser, sie be- Ivielten. dies für sich, maxime perché pensiamo, questo nostro serenissimo ró vorrà aspettare, prima che vadi o deliberi d'andare ad abboccharsi, come detto à, che segue costi di cotesta pratica. Damit nichts daxwischen komme, möchten sie eifrigst darauf bedacht sein a sollicitare et speronare in qualunche modo et luogo et persona vedete essere utile, che cotesto accordo segua et che cotesti ambassiatori imperiali, che so' costi, veghino et scrivere possino al detto nostro seremissémo vé ootesta materia dell acordo dovere avere presto effetto, perchó indugiandosi troppo questo nostro 16, el quale iu verità non potiamo più con le spese sostenere, non abbi materia di scagliarsi a qualche altra cosa. [Naehschrift :] da. man in sul fatto sei, so muchten sie selbst entscheiden, ob Vorstehendes den, Papst mitxuteilen sei oder wicht. Der Papst dürfe keinen Anlaß erhalten di ritrarsi dal proposito o d’imputare a noi alchuna cosa. Datum. Senis die ultima martii. (Siena Staats- A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva.) Diese beiden. Aktenstücke legen. die Vermutung nahe, daß sich Sigmund. in der Zusammenkunft mit K. Alfonso Die Kaiserkrónung am 31 Mai 1433. Die beiden Kardinäle drängten ihn. zur. qm Fr gab nach und siedelte schon am 11 Mai ng Sutri über *, und dann nach dem nahen Orsimi’schen Schłosse Gallera 5. Hier blieb die Rückreise von Rom auf Arragonesischen Schiffe für den Fall habe sichern wollen, daß die sehwebende Verhandlungen mit Venedig ein negatives Rrgebnis haben würden. L Siena schrieb am 30 April an. seine. Gesandlen in Rom Bartholomeus domini Thomassi und GA doccio Gionte: es habe vom König, postquam fuil Grosseti, und von seinen Kommissaren nichts meh gehört. tameu putamus ipsam regiam majestate heri vel hodie exivisse territorium nostrum ef inti visse patrimonium. (Siena Staats-A. Copie, Letten fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva ohne Datum, aber unter dem Auslauf Sienas vom 30 April 1433 stehend.) ? Vgl. den in einer Anmerkung xu unserer nr. 46 abgedrukten Brief des Giovanni da. Massa an Siena vom 10 Mai 1433. ? Der von Aschbach 4, 112 Anm. 13 erwähnte Brief des Papstes an Sigmund, der eine Fimladung von Viterbo nach Rom su kommen, enthalten 80 (was aber nicht der Fall ist), gehört in den Oktober 1432. Wir haben ihn oben unter nr. 291 mitgeteilt. 4 Vgl. den im Anm. 2 erwähnten Brief des (lio vanni da Massa. 5 Vgl. die Memoiren des Gimignano Inghiramı im Arch. stor. ital. Serie 5 Vol. 1 pag. 45. Die Siüenesischen Gesandten in Rom Ahwidoecius u Bartholomeus. domini Tome schrieben am 12 Ma an Siena: sie würden den Kinig, quando sarà qui (che pensiamo sarà presto, perchè stasera de' essere a Gallera presso di qua a otto miglia; castello d monsignore Orsini, che è con seco et quello de Conti), besuchen, wie Siena ihnen befohlen habe. Dati Rome die 12 maji 1433. (Siena Slaats- A. Lettere Concistorio 1433 orig. chart. lit. elausa e. sig. v. *mpr. del.)
720 Tagen des Mai weilte‘; es fehlen darüber alle Nachrichten. Erst am 8 Mai taug, wieder auf: er zieht am diesem Tage im. Geleit der Kardinále Orsini und Conti feier] in, Viterbo. ein ?. Sein Aufenthalt hier war mu kurz. setzung des Marsches nach Rom ?. bis zum 20. oder 21 Mai. e. Verhältnis Venedigs zu Papst und König vom Februar 1432 bis zum Juni 1433 nr, 466-490 Nach dem ungiinstigen Ausgange der Gesandtenkonferenz in Reggio Anfang Ap 1432 waren die Waffenstillstandsverhandlungen K. Sigmunds mit Venedig, die seit den Sommer 1431 im Gange gewesen waren, wieder völlig ins Stocken geraten. Demgemiif dauerte der latente Kriegszustand, in dem sich beide Teile num schon seit Jahren befande während der ganzen Zeit fort, in der sich Sigmund in Parma, Lucca und Siena aufhiel Erst im März 1433, als Sigmund nahe vor dem Abschluß mit Florenz und dem Paps stand, erfolgte wieder eine Annäherung zwischen ihnen. Mitte April übernahm der Papsi Er gab den Verhandlungen, die allerdings ers Ende Mai in Fluß kamen, eine besondere Bedeutung durch die Erklärung, daß c Sigmunds Kaiserkrönung von dem vorherigen Abschluß des Waffenstillstandes abhängig die Vermittlung des Waffenstilistandes. [Bischof von Siena] und Burtolomeus [Agaxaria] : Die königlichen Gesandten, die vom König von Arra- gon. zurückgekehrt seien, hitten , wie man von der sacra cesarea maestů höre, unter anderem berichtet, daß der König einverstanden sei W'abbocharsi con essa maestà cesarea in Talamone. essa maestà cesa- rea ce n’a parlato e noi, perchè non vorremo, che questo avesse ad intorbidare o turbare cotesta pratica [das sind die Verhandlungen zwischen dem Papst und. Sigmund], al tatto gli aviamo con buono costume il contrario persuaso pendente cotesta pratica. non sappiamo quello ne seguirà. ‚Sollte der Papst nicht drgend. etwas berühren, so scheine es besser, sie be- Ivielten. dies für sich, maxime perché pensiamo, questo nostro serenissimo ró vorrà aspettare, prima che vadi o deliberi d'andare ad abboccharsi, come detto à, che segue costi di cotesta pratica. Damit nichts daxwischen komme, möchten sie eifrigst darauf bedacht sein a sollicitare et speronare in qualunche modo et luogo et persona vedete essere utile, che cotesto accordo segua et che cotesti ambassiatori imperiali, che so' costi, veghino et scrivere possino al detto nostro seremissémo vé ootesta materia dell acordo dovere avere presto effetto, perchó indugiandosi troppo questo nostro 16, el quale iu verità non potiamo più con le spese sostenere, non abbi materia di scagliarsi a qualche altra cosa. [Naehschrift :] da. man in sul fatto sei, so muchten sie selbst entscheiden, ob Vorstehendes den, Papst mitxuteilen sei oder wicht. Der Papst dürfe keinen Anlaß erhalten di ritrarsi dal proposito o d’imputare a noi alchuna cosa. Datum. Senis die ultima martii. (Siena Staats- A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva.) Diese beiden. Aktenstücke legen. die Vermutung nahe, daß sich Sigmund. in der Zusammenkunft mit K. Alfonso Die Kaiserkrónung am 31 Mai 1433. Die beiden Kardinäle drängten ihn. zur. qm Fr gab nach und siedelte schon am 11 Mai ng Sutri über *, und dann nach dem nahen Orsimi’schen Schłosse Gallera 5. Hier blieb die Rückreise von Rom auf Arragonesischen Schiffe für den Fall habe sichern wollen, daß die sehwebende Verhandlungen mit Venedig ein negatives Rrgebnis haben würden. L Siena schrieb am 30 April an. seine. Gesandlen in Rom Bartholomeus domini Thomassi und GA doccio Gionte: es habe vom König, postquam fuil Grosseti, und von seinen Kommissaren nichts meh gehört. tameu putamus ipsam regiam majestate heri vel hodie exivisse territorium nostrum ef inti visse patrimonium. (Siena Staats-A. Copie, Letten fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva ohne Datum, aber unter dem Auslauf Sienas vom 30 April 1433 stehend.) ? Vgl. den in einer Anmerkung xu unserer nr. 46 abgedrukten Brief des Giovanni da. Massa an Siena vom 10 Mai 1433. ? Der von Aschbach 4, 112 Anm. 13 erwähnte Brief des Papstes an Sigmund, der eine Fimladung von Viterbo nach Rom su kommen, enthalten 80 (was aber nicht der Fall ist), gehört in den Oktober 1432. Wir haben ihn oben unter nr. 291 mitgeteilt. 4 Vgl. den im Anm. 2 erwähnten Brief des (lio vanni da Massa. 5 Vgl. die Memoiren des Gimignano Inghiramı im Arch. stor. ital. Serie 5 Vol. 1 pag. 45. Die Siüenesischen Gesandten in Rom Ahwidoecius u Bartholomeus. domini Tome schrieben am 12 Ma an Siena: sie würden den Kinig, quando sarà qui (che pensiamo sarà presto, perchè stasera de' essere a Gallera presso di qua a otto miglia; castello d monsignore Orsini, che è con seco et quello de Conti), besuchen, wie Siena ihnen befohlen habe. Dati Rome die 12 maji 1433. (Siena Slaats- A. Lettere Concistorio 1433 orig. chart. lit. elausa e. sig. v. *mpr. del.)
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Einleitung. 721 mache 1. Aus diesem Grunde haben wir die Akten, die auf diese Verhandlungen Bezug haben, hier unter die Vorakten der Kaiserkrönung eingereiht. Ehe wir auf die Einzelheiten der Waffenstillstandsverhandlungen eingehen, werden wir, um den Zusammenhang mit früher Gesagtem herzustellen, kurz den Einfluß darlegen, den Venedig auf die päpstliche Politik in der Romzugs- und Krönungsfrage genommen hatte, seitdem der Konflikt zwischen Papst und Konzil zum Ausbruch gekommen und dadurch auch eine gewisse Spannung zwischen Papst und König eingetreten war. Weiterhin werden wir die Gründe aufweisen, die Venedig Anfang Januar 1433 zu ciner nachhaltigen Anderung einer Ge- sinnung gegen Sigmund bewogen. Wir greifen also hier bis in den Februar 1432 zurück. Es sei daran erinnert, daß Sigmund bei seiner Ankunft in Italien Ober- und Mittelitalien in zwei Lager gespalten fand: in dem einen standen Venedig und Florenz, und mit ihnen war der Papst im heimlichen Einverständnis ?, in dem anderen der Herzog von Mailand mit den Republiken Lucca und Siena. Sigmund war infolgedessen durch die antivenetianische Politik, die er befolgte, unabsichtlich auch in einen gewissen Gegensatz 15 zum Papst geraten, einen Gegensatz, den nun Anfang 1432 seine Parteinahme für das Konzil nicht unwesentlich verschärfte. Natürlich lag es in Venedigs Interesse, den zwischen den beiden obersten Gewalten der Christenheit entstandenen Riß thunlichst offen zu halten oder gar noch zu erweitern. Von dieser Absicht war die Politik diktiert, die es in der Folgezeit einschlug. Im Februar 1432 ging Venedigs Bestreben zunächst dahin, den Papst aus der Zurückhaltung, die er trotz seines mit Venedig und Florenz geschlossenen Bündnisses den kriegerischen Vorgängen in Oberitalien gegenüber bisher beobachtet hatte, heraus- zubringen und zur Beteiligung am Kriege mit dem Herzog von Mailand und dessen Bundesgenossen zu bewegen. Es hatte ihm die Aufgabe zugedacht, durch einen kräftigen 25 Vorstoß von Süden her Siena zum Friedensschluß mit Florenz zu zwingen, wohl um so den größeren Teil der in Toskana festgelegten Florentinischen Truppen für die Verwendung in der Lombardei frei zu bekommen. Es hoffte, dann auch Sigmund matt setzen zu können, der ohne Mailändische Hilfe und ohne die Aussicht auf Sienas Unterstützung nicht wohl daran denken konnte, seinen Zug nach Toskana fortzusetzen. Um den Papst 3o seinen Wünschen geneigter zu machen, wies es ihn auf das auch für ihn Bedenkliche der Verbindung Sigmunds mit dem Herzog hin und suchte ihm so indirekt klar zu machen, daß es auch in seinem Interesse liege, Sigmund nicht über die Lombardei hinaus zu lassen (vgl. nr. 466). Der Plan war nicht übel. Aber seiner Durchführung stand das finanzielle Un- 35 vermögen des Papstes gegenüber. Eugen war zwar erbötig, 6000 Reiter ins Feld zu stellen, erklärte aber, außter stande zu sein, mehr als die Hälfte davon zu besolden, und verlangte deshalb, daß Venedig und Florenz zusammen 3000 Mann bezahlten. Das war nicht nach Venedigs Sinn, dem der Unterhalt der eigenen Truppen in der Lombardei schon Kosten genug verursachte. Es wies deshalb am 23 Februar seinen Gesandten in Rom 40 Jeronimo Contarini an, den Papst von seinem Verlangen abzubringen (nr. 467). Es ist nun nicht ganz klar, ob der Papst jenes Subsidiengesuch, das, wie aus unserer nr. 467 zu schließen ist, von ihm etwa Anfang Februar gestellt wurde, damals auch an Florenz richtete oder es dieser Republik erst mitteilte, nachdem er etwa Anfang März die abschlägige Antwort Venedigs erhalten hatte. Unseren nrr. 468 und 469 läßt sich 45 nur so viel entnehmen, daß sein Gesuch an Florenz sich mit dem an Venedig inhaltlich deckte, also auf die Besoldung von 3000 Mann durch die Liga hinauslief, und daß Der Papst hatte dieselbe Erklärung bekanntlich auch schon im Oktober 1432 dem Florentinischen Gesandten Nigi gegenüber abgegeben. Vgl. nr. 297 50 art. 4. 20 2 Vgl. S. 407 Anm. 3.
Einleitung. 721 mache 1. Aus diesem Grunde haben wir die Akten, die auf diese Verhandlungen Bezug haben, hier unter die Vorakten der Kaiserkrönung eingereiht. Ehe wir auf die Einzelheiten der Waffenstillstandsverhandlungen eingehen, werden wir, um den Zusammenhang mit früher Gesagtem herzustellen, kurz den Einfluß darlegen, den Venedig auf die päpstliche Politik in der Romzugs- und Krönungsfrage genommen hatte, seitdem der Konflikt zwischen Papst und Konzil zum Ausbruch gekommen und dadurch auch eine gewisse Spannung zwischen Papst und König eingetreten war. Weiterhin werden wir die Gründe aufweisen, die Venedig Anfang Januar 1433 zu ciner nachhaltigen Anderung einer Ge- sinnung gegen Sigmund bewogen. Wir greifen also hier bis in den Februar 1432 zurück. Es sei daran erinnert, daß Sigmund bei seiner Ankunft in Italien Ober- und Mittelitalien in zwei Lager gespalten fand: in dem einen standen Venedig und Florenz, und mit ihnen war der Papst im heimlichen Einverständnis ?, in dem anderen der Herzog von Mailand mit den Republiken Lucca und Siena. Sigmund war infolgedessen durch die antivenetianische Politik, die er befolgte, unabsichtlich auch in einen gewissen Gegensatz 15 zum Papst geraten, einen Gegensatz, den nun Anfang 1432 seine Parteinahme für das Konzil nicht unwesentlich verschärfte. Natürlich lag es in Venedigs Interesse, den zwischen den beiden obersten Gewalten der Christenheit entstandenen Riß thunlichst offen zu halten oder gar noch zu erweitern. Von dieser Absicht war die Politik diktiert, die es in der Folgezeit einschlug. Im Februar 1432 ging Venedigs Bestreben zunächst dahin, den Papst aus der Zurückhaltung, die er trotz seines mit Venedig und Florenz geschlossenen Bündnisses den kriegerischen Vorgängen in Oberitalien gegenüber bisher beobachtet hatte, heraus- zubringen und zur Beteiligung am Kriege mit dem Herzog von Mailand und dessen Bundesgenossen zu bewegen. Es hatte ihm die Aufgabe zugedacht, durch einen kräftigen 25 Vorstoß von Süden her Siena zum Friedensschluß mit Florenz zu zwingen, wohl um so den größeren Teil der in Toskana festgelegten Florentinischen Truppen für die Verwendung in der Lombardei frei zu bekommen. Es hoffte, dann auch Sigmund matt setzen zu können, der ohne Mailändische Hilfe und ohne die Aussicht auf Sienas Unterstützung nicht wohl daran denken konnte, seinen Zug nach Toskana fortzusetzen. Um den Papst 3o seinen Wünschen geneigter zu machen, wies es ihn auf das auch für ihn Bedenkliche der Verbindung Sigmunds mit dem Herzog hin und suchte ihm so indirekt klar zu machen, daß es auch in seinem Interesse liege, Sigmund nicht über die Lombardei hinaus zu lassen (vgl. nr. 466). Der Plan war nicht übel. Aber seiner Durchführung stand das finanzielle Un- 35 vermögen des Papstes gegenüber. Eugen war zwar erbötig, 6000 Reiter ins Feld zu stellen, erklärte aber, außter stande zu sein, mehr als die Hälfte davon zu besolden, und verlangte deshalb, daß Venedig und Florenz zusammen 3000 Mann bezahlten. Das war nicht nach Venedigs Sinn, dem der Unterhalt der eigenen Truppen in der Lombardei schon Kosten genug verursachte. Es wies deshalb am 23 Februar seinen Gesandten in Rom 40 Jeronimo Contarini an, den Papst von seinem Verlangen abzubringen (nr. 467). Es ist nun nicht ganz klar, ob der Papst jenes Subsidiengesuch, das, wie aus unserer nr. 467 zu schließen ist, von ihm etwa Anfang Februar gestellt wurde, damals auch an Florenz richtete oder es dieser Republik erst mitteilte, nachdem er etwa Anfang März die abschlägige Antwort Venedigs erhalten hatte. Unseren nrr. 468 und 469 läßt sich 45 nur so viel entnehmen, daß sein Gesuch an Florenz sich mit dem an Venedig inhaltlich deckte, also auf die Besoldung von 3000 Mann durch die Liga hinauslief, und daß Der Papst hatte dieselbe Erklärung bekanntlich auch schon im Oktober 1432 dem Florentinischen Gesandten Nigi gegenüber abgegeben. Vgl. nr. 297 50 art. 4. 20 2 Vgl. S. 407 Anm. 3.
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722 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Florenz daraufhin durch seinen Gesandten in Rom dem Papst cröffnen ließ, es sei bereit, ihm 500 Lanzen zu überlassen. Dabei bleibt es aber wieder unklar, ob Flo- renz selbst dieses Hilfskorps aufbringen oder nur die Mittel zu seiner Besoldung her- geben wollte. Florenz hatte dem Papst jene Zusage gemacht, ohne sich vorher mit dem verbündeten Venedig zu verständigen. Es teilte sie diesem anscheinend erst um die Mitte des März mit. Venedig blieb nun nichts anderes übrig, als sich dem Vorgehen der Schwesterrepublik nach Möglichkeit anzupassen. Es erklärte sich am 24 März dem Florentinischen Ge- sandten gegenüber bereit, an der Unterstützung des Papstes in einer genau umschriebenen Weise teilzunehmen. Aber mittlerweile hatte der Papst das Florentinische Anerbieten abgelehnt, mit der Begründung, daß die Verhältnisse jetzt anders als früher lägen und darum erst ein neuer Vertrag zwischen ihm und der Liga geschlossen werden müsse. Venedig erfuhr dies Ende März. Es riet den Florentinern, erst noch einmal zu versuchen, ob sie den Papst be- wegen könnten, sich mit den angebotenen 500 Lanzen, eventuell mit dem von ilim selbst is geforderten Kontingent, also woll den oben erwähnten 3000 Mann, zu begnügen. Es ver- sprach ihnen zugleich, sich an der Besoldung der Truppen in der am 24 März kund- gegebenen Weise zu beteiligen. Der Papst beharrte jedoch auf dem Abschluß eines newen Vertrages. Die Verhand- lungen darüber begannen dann auch, nachdem Venedig seinem Gesandten in Rom am 20 29 April die nötigen Vollmachten und Instruktionen erteilt hatte (vgl. nr. 470), im Mai, rückten aber wegen der Schwierigkeiten, die Venedig in der Subsidienfrage machte, nicht recht vorwärts. Da Venedig nicht zu bewegen war, die Hälfte der finanziellen Leistungen, die der Papst von der Liga forderte, auf sich zu nehmen (vgl. nr. 471), so ließ man schließlich den Plan eines Venctianisch-Florentinisch-päpstlichen Bündnisses fallen. Dafüör 25 schloß Florenz mit Zustimmung Venedigs am 21 Juni einen Sondervertrag mit dem Papst gegen Siena und den Herzog von Mailand ab 1. Infolgedessen nahm Venedig an den kriegerischen Operationen der Florentiner und des Papstes gegen die von Sigmund unterstützten2 Mailändisch-Sienesischen Truppen im Sommer und Herbst 1432 weder direkten noch indirekten Anteil. Es beschränkte so sich auf die Bekriegung des Herzogs von Mailand in der Lombardei. Aber dessen un- geachtet verfolgte es die Vorgänge in Toskana und besonders Sigmunds Zug nach Siena hinunter mit der gespanntesten Aufmerksamkeit. Es schwebte, scheint es, fortwährend in der Besorgnis, daß es Sigmund gelingen könnte, den Einfluß der Venetianischen Diplomatie auf die Kurie zu brechen und den Papst, vielleicht durch Zugeständnisse in 35 der Konzilsfrage, für eine Mailand freundliche Politik zu gewinnen. Darum lag ihm etwas daran, daß Sigmund nicht eher über Siena hinausrücke, als bis er entweder seinen Frieden mit ihm (Venedig) gemacht oder sich mit dem Papst in einer Form vertragen habe, die jede Gefahr einer Vorherrschaft des Mailändischen Einflusses im Kirchenstaat ausschließe. In dieser Richtung ließ es durch seinen Gesandten in Rom Andrea Donato in die Verhandlungen zwischen Sigmund und dem Papst eingreifen. Zuerst im August 1432, als es von Donato gehört hatte, daßt die Kardinäle dem Papst geraten hätten, Sigmund zur Krönung nach Rom kommen zu lassen. Laut unserer nr. 472 beauftragte es Donato am 8 August, dem Papst die Gefahren vorzustellen, die ihm die Anwesenheit des Königs in Rom 45 bringen könne; er sollte die Ausführung jenes Planes gemeinsam mit dem Florentinischen Gesandten zu hintertreiben suchen. Wir halten es für wahrscheinlich, daß die Bedenken Venedigs und dann wohl auch der Wunsch der Kurie, erst den Erfolg einer Gesandt- 40 1 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 471. 2 Vgl. S. 613 Anm. 3 und 4.
722 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Florenz daraufhin durch seinen Gesandten in Rom dem Papst cröffnen ließ, es sei bereit, ihm 500 Lanzen zu überlassen. Dabei bleibt es aber wieder unklar, ob Flo- renz selbst dieses Hilfskorps aufbringen oder nur die Mittel zu seiner Besoldung her- geben wollte. Florenz hatte dem Papst jene Zusage gemacht, ohne sich vorher mit dem verbündeten Venedig zu verständigen. Es teilte sie diesem anscheinend erst um die Mitte des März mit. Venedig blieb nun nichts anderes übrig, als sich dem Vorgehen der Schwesterrepublik nach Möglichkeit anzupassen. Es erklärte sich am 24 März dem Florentinischen Ge- sandten gegenüber bereit, an der Unterstützung des Papstes in einer genau umschriebenen Weise teilzunehmen. Aber mittlerweile hatte der Papst das Florentinische Anerbieten abgelehnt, mit der Begründung, daß die Verhältnisse jetzt anders als früher lägen und darum erst ein neuer Vertrag zwischen ihm und der Liga geschlossen werden müsse. Venedig erfuhr dies Ende März. Es riet den Florentinern, erst noch einmal zu versuchen, ob sie den Papst be- wegen könnten, sich mit den angebotenen 500 Lanzen, eventuell mit dem von ilim selbst is geforderten Kontingent, also woll den oben erwähnten 3000 Mann, zu begnügen. Es ver- sprach ihnen zugleich, sich an der Besoldung der Truppen in der am 24 März kund- gegebenen Weise zu beteiligen. Der Papst beharrte jedoch auf dem Abschluß eines newen Vertrages. Die Verhand- lungen darüber begannen dann auch, nachdem Venedig seinem Gesandten in Rom am 20 29 April die nötigen Vollmachten und Instruktionen erteilt hatte (vgl. nr. 470), im Mai, rückten aber wegen der Schwierigkeiten, die Venedig in der Subsidienfrage machte, nicht recht vorwärts. Da Venedig nicht zu bewegen war, die Hälfte der finanziellen Leistungen, die der Papst von der Liga forderte, auf sich zu nehmen (vgl. nr. 471), so ließ man schließlich den Plan eines Venctianisch-Florentinisch-päpstlichen Bündnisses fallen. Dafüör 25 schloß Florenz mit Zustimmung Venedigs am 21 Juni einen Sondervertrag mit dem Papst gegen Siena und den Herzog von Mailand ab 1. Infolgedessen nahm Venedig an den kriegerischen Operationen der Florentiner und des Papstes gegen die von Sigmund unterstützten2 Mailändisch-Sienesischen Truppen im Sommer und Herbst 1432 weder direkten noch indirekten Anteil. Es beschränkte so sich auf die Bekriegung des Herzogs von Mailand in der Lombardei. Aber dessen un- geachtet verfolgte es die Vorgänge in Toskana und besonders Sigmunds Zug nach Siena hinunter mit der gespanntesten Aufmerksamkeit. Es schwebte, scheint es, fortwährend in der Besorgnis, daß es Sigmund gelingen könnte, den Einfluß der Venetianischen Diplomatie auf die Kurie zu brechen und den Papst, vielleicht durch Zugeständnisse in 35 der Konzilsfrage, für eine Mailand freundliche Politik zu gewinnen. Darum lag ihm etwas daran, daß Sigmund nicht eher über Siena hinausrücke, als bis er entweder seinen Frieden mit ihm (Venedig) gemacht oder sich mit dem Papst in einer Form vertragen habe, die jede Gefahr einer Vorherrschaft des Mailändischen Einflusses im Kirchenstaat ausschließe. In dieser Richtung ließ es durch seinen Gesandten in Rom Andrea Donato in die Verhandlungen zwischen Sigmund und dem Papst eingreifen. Zuerst im August 1432, als es von Donato gehört hatte, daßt die Kardinäle dem Papst geraten hätten, Sigmund zur Krönung nach Rom kommen zu lassen. Laut unserer nr. 472 beauftragte es Donato am 8 August, dem Papst die Gefahren vorzustellen, die ihm die Anwesenheit des Königs in Rom 45 bringen könne; er sollte die Ausführung jenes Planes gemeinsam mit dem Florentinischen Gesandten zu hintertreiben suchen. Wir halten es für wahrscheinlich, daß die Bedenken Venedigs und dann wohl auch der Wunsch der Kurie, erst den Erfolg einer Gesandt- 40 1 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 471. 2 Vgl. S. 613 Anm. 3 und 4.
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Einleitung. 723 schaft kennen zu lernen, die sie im Juni nach Basel geschickt hatte 1, der Hauptgrund waren, warum sich die Absendung der Kardinäle Orsini und Monfort nach Siena, von der Sigmund in der ersten Hälfte des August in Kenntnis gesetzt wurde, so erheblich verzögerte 2. Freilich zog Venedig seinen Widerspruch schon nach vierzehn Tagen zu- s rück, nachdem es durch Donato über die Instruktion der beiden Kardinäle informiert worden war, aber die betreffende vom 22 August datierte Mitteilung (nr. 473) konnte kaum vor Anfang September in Donato's Hände gelangen. Dieser hatte also inzwischen reichlich Zeit gehabt, in einem Sigmund ungünstigen Sinne zu agitieren. Ob er es that, steht dahin. Daß an die Stelle Orsini's nachher Kardinal Conti trat und dieser nach dem un- erwartet raschen Ableben des Kardinals Monfort allein die Verhandlungen mit Sigmund führte, haben wir an anderer Stelle 3 erwähnt. Venedig erfuhr das Resultat der Gesandt- schaft, daß nämlich Sigmund nach Rom kommen und die Konzilsfrage mit dem Papst mündlich erörtern wolle, um den 25 Oktober herum aus Briefen Donato's vom 17. und 15 18 Oktober. Donato berichtete zugleich, daß sich der Papst zur Friedensvermittlung zwischen dem Herzog von Mailand, Venedig und Florenz erboten habe. Venedig glaubte jedoch, darauf nicht eingehen zu dürfen, weil es fürchtete, daß Sigmunds Anwesenheit in Rom in einem dem Herzog günstigen Sinne auf den Gang der Verhandlungen einwirken könnte. Donato erhielt deshalb am 27 Oktober eine entsprechende Weisung 4. Sigmund kam aber nicht nach Rom, sondern schickte in der ersten Hälfte des November den Bischof Johannes von Chur, den Marschall Lorenz von Hederváry und den Vizekanzler Kaspar Schlick, die mit dem Papst noch weiter über die Konzilsfrage verhandeln sollten 5. Bei dieser Gelegenheit warf Schlick die Frage der Vermittlung des Papstes zwischen Sigmund und Venedig auf, vielleicht weil er gehört hatte, daß der Papst 25 Sigmund nicht eher krönen wolle, als bis dessen Differenzen mit Venedig und Florens beigelegt seien 6. Der Papst besprach die Angelegenheit mit Donato. Der berichtete dann am 17 November darüber nach Venedig. Diesem war, wie es am 27 November an Donato zurückschrieb, die päpstliche Ver- so mittlung durchaus sympathisch, aber es wünschte nicht, daß sie den Anlaß zum Kommen Sigmunds nach Rom gebe. Es wollte dort lieber nur mit königlichen Bevollmächtigten verhandeln (vgl. nr. 475). Unterdessen waren jedoch die Verhandlungen des Papstes mit den königlichen Ge- sandten über die Konzilsfrage gescheitert. Die Gesandten hatten Rom am 22 November 35 verlassen 7. Die Verständigung zwischen Sigmund und Venedig lag nun nicht mehr so recht im päpstlichen Interesse. Hatte daher der Papst damals, als er sich mit Donato besprach, überhaupt ernstlich an die Ubernahme der Vermittlung zwischen den beiden Mächten ge- dacht, so gab er den Gedanken jetzt jedenfalls auf. Seine Politik schlug andere, Sigmund feindliche Bahnen ein. Er richtete seinen Blick auf Polen und plante mit dessen und 40 Venedigs Hilfe einen Schlag gegen König und Konzil. Venedig erfuhr davon durch Donato und sagte am 9 Dezember freudig seine Mitwirkung zu. Uber die ganze An- gelegenheit wissen wir nur das Wenige, was unsere nr. 476 enthält, und hier fehlt leider jede Andeutung darüber, worin eigentlich der Plan der Papstes bestand. Nicht unmöglich wäre, daß das um die Wende des Jahres 1432 verbreitete Gerücht, er wolle die Absetzung 45 Sigmunds herbeiführen 8, seinen Ursprung in diesen heimlichen Machenschaften hatte. 10 20 1 2 8 4 Vgl. S. 309 Anm. 4. Vgl. S. 308-310. Vgl. S. 310 und nr. 287. Wir haben diese Weisung schon in anderem 50 Zusammenhange unter nr. 299 mitgeteilt. Deutsche Reichstags-Akten X. 5 Vgl. S. 615. 6 Vgl. nr. 297 art. 4. Vgl. S. 616 Anm. 3. s Vgl. S. 626 und die dort in Anm. 3 ange- führten Stellen. 92
Einleitung. 723 schaft kennen zu lernen, die sie im Juni nach Basel geschickt hatte 1, der Hauptgrund waren, warum sich die Absendung der Kardinäle Orsini und Monfort nach Siena, von der Sigmund in der ersten Hälfte des August in Kenntnis gesetzt wurde, so erheblich verzögerte 2. Freilich zog Venedig seinen Widerspruch schon nach vierzehn Tagen zu- s rück, nachdem es durch Donato über die Instruktion der beiden Kardinäle informiert worden war, aber die betreffende vom 22 August datierte Mitteilung (nr. 473) konnte kaum vor Anfang September in Donato's Hände gelangen. Dieser hatte also inzwischen reichlich Zeit gehabt, in einem Sigmund ungünstigen Sinne zu agitieren. Ob er es that, steht dahin. Daß an die Stelle Orsini's nachher Kardinal Conti trat und dieser nach dem un- erwartet raschen Ableben des Kardinals Monfort allein die Verhandlungen mit Sigmund führte, haben wir an anderer Stelle 3 erwähnt. Venedig erfuhr das Resultat der Gesandt- schaft, daß nämlich Sigmund nach Rom kommen und die Konzilsfrage mit dem Papst mündlich erörtern wolle, um den 25 Oktober herum aus Briefen Donato's vom 17. und 15 18 Oktober. Donato berichtete zugleich, daß sich der Papst zur Friedensvermittlung zwischen dem Herzog von Mailand, Venedig und Florenz erboten habe. Venedig glaubte jedoch, darauf nicht eingehen zu dürfen, weil es fürchtete, daß Sigmunds Anwesenheit in Rom in einem dem Herzog günstigen Sinne auf den Gang der Verhandlungen einwirken könnte. Donato erhielt deshalb am 27 Oktober eine entsprechende Weisung 4. Sigmund kam aber nicht nach Rom, sondern schickte in der ersten Hälfte des November den Bischof Johannes von Chur, den Marschall Lorenz von Hederváry und den Vizekanzler Kaspar Schlick, die mit dem Papst noch weiter über die Konzilsfrage verhandeln sollten 5. Bei dieser Gelegenheit warf Schlick die Frage der Vermittlung des Papstes zwischen Sigmund und Venedig auf, vielleicht weil er gehört hatte, daß der Papst 25 Sigmund nicht eher krönen wolle, als bis dessen Differenzen mit Venedig und Florens beigelegt seien 6. Der Papst besprach die Angelegenheit mit Donato. Der berichtete dann am 17 November darüber nach Venedig. Diesem war, wie es am 27 November an Donato zurückschrieb, die päpstliche Ver- so mittlung durchaus sympathisch, aber es wünschte nicht, daß sie den Anlaß zum Kommen Sigmunds nach Rom gebe. Es wollte dort lieber nur mit königlichen Bevollmächtigten verhandeln (vgl. nr. 475). Unterdessen waren jedoch die Verhandlungen des Papstes mit den königlichen Ge- sandten über die Konzilsfrage gescheitert. Die Gesandten hatten Rom am 22 November 35 verlassen 7. Die Verständigung zwischen Sigmund und Venedig lag nun nicht mehr so recht im päpstlichen Interesse. Hatte daher der Papst damals, als er sich mit Donato besprach, überhaupt ernstlich an die Ubernahme der Vermittlung zwischen den beiden Mächten ge- dacht, so gab er den Gedanken jetzt jedenfalls auf. Seine Politik schlug andere, Sigmund feindliche Bahnen ein. Er richtete seinen Blick auf Polen und plante mit dessen und 40 Venedigs Hilfe einen Schlag gegen König und Konzil. Venedig erfuhr davon durch Donato und sagte am 9 Dezember freudig seine Mitwirkung zu. Uber die ganze An- gelegenheit wissen wir nur das Wenige, was unsere nr. 476 enthält, und hier fehlt leider jede Andeutung darüber, worin eigentlich der Plan der Papstes bestand. Nicht unmöglich wäre, daß das um die Wende des Jahres 1432 verbreitete Gerücht, er wolle die Absetzung 45 Sigmunds herbeiführen 8, seinen Ursprung in diesen heimlichen Machenschaften hatte. 10 20 1 2 8 4 Vgl. S. 309 Anm. 4. Vgl. S. 308-310. Vgl. S. 310 und nr. 287. Wir haben diese Weisung schon in anderem 50 Zusammenhange unter nr. 299 mitgeteilt. Deutsche Reichstags-Akten X. 5 Vgl. S. 615. 6 Vgl. nr. 297 art. 4. Vgl. S. 616 Anm. 3. s Vgl. S. 626 und die dort in Anm. 3 ange- führten Stellen. 92
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724 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Unsere Akten springen nun hier vom Dezember 1432 sogleich auf den März 1433 über. In dem dazwischen liegenden Zeitraum war, soweit wir schen können, die diplo- matische Verbindung zwischen Papst und König unterbrochen. Zwar sprach gleich nach Mitte Januar eine päpstliche Gesandtschaft auf der Reise nach Basel in Siena vor i, aber sie hatte offenbar keine Aufträge des Papstes an Sigmund, sondern nur an Siena aus- zurichten. Für Venedig war also in dieser Zeit kein Anlaß gegeben, auf die päpstliche Politik, soweit sie mit der Fortsetzung der Romfahrt zusammenhing, Einfluß zu nehmen. Es würde übrigens, hätte sich ihm Gelegenheit dazu geboten, wohl kaum noch in dem fräheren, Sigmund feindlichen Sinne eingegriffen haben. Bei der stetig zunehmenden Entfremdung zwischen Sigmund und dem Herzog von Mailand war nämlich schon im io Dezember 1432 begründete Aussicht vorhanden, daß sich Sigmund in nicht zu ferner Zeit von Mailand lossagen und fortan freiwillig oder gezwungen gemeinsame Sache mit der Liga machen werde. Gewiß ein Grund für Venedig, seine Politik Sigmund gegenüber zu ändern. Der Wechsel in seiner Haltung zeigte sich schon in der zweiten Hälfte des Januar. Als damals Florenz zu Beginn seiner Friedensverhandlungen mit Sigmund und Siena is bei Venedig anfrug, wie es über Sigmunds Plan, aus dem Sienesischen Gebiet in das Florentinische hinïberzugehen, denke, riet es der verbündeten Republik, den Wünschen des Königs möglichst entgegenzukommen; ja es erbot sich sogar, die Hälfte der Kosten, die Sigmunds Unterhalt verursachen werde, zu tragen 2. Mit den Friedensverhandlungen selbst, bei denen es sich auch darum handelte, daſ 2o Florenz die Vermittlung zwischen Venedig und Sigmund übernehmen sollte 3, war es also offenbar einverstanden. Wir hören denn auch in der Folge nicht, daß es durch seinen Ge- sandten in Florenz irgendwie hätte hindernd in sie eingreifen lassen; es scheint sich ganz abwartend verhalten zu haben. Erst Anfang März trat es aus dieser passiven Rolle heraus und griff in die Frage 25 des Friedensschlusses zwischen Sigmund und seinen Gegnern (Venedig, Florenz und dem Papst) ein. Hier liegen die Anfänge der Verhandlungen, die nachher unter päpstlicher Vermittlung zum Abschluß des Waffenstillstandes mit Sigmund führten. Die Frage der Aussöhnung Venedigs mit Sigmund war vermutlich von einer königlichen Gesandtschaft aufgeworfen worden, die, wie wir sahen 4, Ende Februar in Florenz wegen Ge- 30 leit und Durchzug durch das Florentinische Gebiet und finanzieller Unterstützung Sigmunds weiterverhandelte, nachdem die oben erwähnten Verhandlungen der Florentiner mit Sigmund und Siena am 21 Februar ohne Ergebnis geendet hatten. Der Venetianische Gesandte in Florenz Andrea Bernardo hörte davon und schrieb darüber am 2 März nach Venedig. Venedig forderte ihn daraufhin am 7 März auf, seine Quelle zu nennen und nähere Mitteilungen über die Angelegenheit zu machen (nr. 477). Aus dem Wenigen, was unsere nr. 478 über Bernardo's Antwort vom 16 März enthält, ist leider nicht ersichtlich, ob ihm die Mitteilungen, die er seiner Signorie jetzt machte, von einer zweiten königlichen Gesandtschaft, die gegen die Mitte des März nach Florenz kam 5, durch Vermittlung eines gewissen Pagano de Marini zukamen oder ob 40 er selbst die Gesandten durch Marini über Sigmunds Intentionen ausholen ließt. Die Gesandten hatten, wie er schrieb, durch Marini sagen lassen, der König würde gern Frieden oder Waffenstillstand mit Venedig schließen; sei Venedig auch dazu geneigt, so würden sie Vollmacht zu Verhandlungen erhalten. Darauf wies ihn Venedig am 21 März an, die Geneigtheit der Signorie zu einem Ubereinkommen zu erklären und sich nach den 45 Bedingungen des Königs zu erkundigen (nr. 478). 35 1 Vgl. S. 704. 2 Vgl. nrr. 417 und 418. Vgl. S. 705. 8 4 5 Vgl. S. 709. Vgl. ebenda.
724 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Unsere Akten springen nun hier vom Dezember 1432 sogleich auf den März 1433 über. In dem dazwischen liegenden Zeitraum war, soweit wir schen können, die diplo- matische Verbindung zwischen Papst und König unterbrochen. Zwar sprach gleich nach Mitte Januar eine päpstliche Gesandtschaft auf der Reise nach Basel in Siena vor i, aber sie hatte offenbar keine Aufträge des Papstes an Sigmund, sondern nur an Siena aus- zurichten. Für Venedig war also in dieser Zeit kein Anlaß gegeben, auf die päpstliche Politik, soweit sie mit der Fortsetzung der Romfahrt zusammenhing, Einfluß zu nehmen. Es würde übrigens, hätte sich ihm Gelegenheit dazu geboten, wohl kaum noch in dem fräheren, Sigmund feindlichen Sinne eingegriffen haben. Bei der stetig zunehmenden Entfremdung zwischen Sigmund und dem Herzog von Mailand war nämlich schon im io Dezember 1432 begründete Aussicht vorhanden, daß sich Sigmund in nicht zu ferner Zeit von Mailand lossagen und fortan freiwillig oder gezwungen gemeinsame Sache mit der Liga machen werde. Gewiß ein Grund für Venedig, seine Politik Sigmund gegenüber zu ändern. Der Wechsel in seiner Haltung zeigte sich schon in der zweiten Hälfte des Januar. Als damals Florenz zu Beginn seiner Friedensverhandlungen mit Sigmund und Siena is bei Venedig anfrug, wie es über Sigmunds Plan, aus dem Sienesischen Gebiet in das Florentinische hinïberzugehen, denke, riet es der verbündeten Republik, den Wünschen des Königs möglichst entgegenzukommen; ja es erbot sich sogar, die Hälfte der Kosten, die Sigmunds Unterhalt verursachen werde, zu tragen 2. Mit den Friedensverhandlungen selbst, bei denen es sich auch darum handelte, daſ 2o Florenz die Vermittlung zwischen Venedig und Sigmund übernehmen sollte 3, war es also offenbar einverstanden. Wir hören denn auch in der Folge nicht, daß es durch seinen Ge- sandten in Florenz irgendwie hätte hindernd in sie eingreifen lassen; es scheint sich ganz abwartend verhalten zu haben. Erst Anfang März trat es aus dieser passiven Rolle heraus und griff in die Frage 25 des Friedensschlusses zwischen Sigmund und seinen Gegnern (Venedig, Florenz und dem Papst) ein. Hier liegen die Anfänge der Verhandlungen, die nachher unter päpstlicher Vermittlung zum Abschluß des Waffenstillstandes mit Sigmund führten. Die Frage der Aussöhnung Venedigs mit Sigmund war vermutlich von einer königlichen Gesandtschaft aufgeworfen worden, die, wie wir sahen 4, Ende Februar in Florenz wegen Ge- 30 leit und Durchzug durch das Florentinische Gebiet und finanzieller Unterstützung Sigmunds weiterverhandelte, nachdem die oben erwähnten Verhandlungen der Florentiner mit Sigmund und Siena am 21 Februar ohne Ergebnis geendet hatten. Der Venetianische Gesandte in Florenz Andrea Bernardo hörte davon und schrieb darüber am 2 März nach Venedig. Venedig forderte ihn daraufhin am 7 März auf, seine Quelle zu nennen und nähere Mitteilungen über die Angelegenheit zu machen (nr. 477). Aus dem Wenigen, was unsere nr. 478 über Bernardo's Antwort vom 16 März enthält, ist leider nicht ersichtlich, ob ihm die Mitteilungen, die er seiner Signorie jetzt machte, von einer zweiten königlichen Gesandtschaft, die gegen die Mitte des März nach Florenz kam 5, durch Vermittlung eines gewissen Pagano de Marini zukamen oder ob 40 er selbst die Gesandten durch Marini über Sigmunds Intentionen ausholen ließt. Die Gesandten hatten, wie er schrieb, durch Marini sagen lassen, der König würde gern Frieden oder Waffenstillstand mit Venedig schließen; sei Venedig auch dazu geneigt, so würden sie Vollmacht zu Verhandlungen erhalten. Darauf wies ihn Venedig am 21 März an, die Geneigtheit der Signorie zu einem Ubereinkommen zu erklären und sich nach den 45 Bedingungen des Königs zu erkundigen (nr. 478). 35 1 Vgl. S. 704. 2 Vgl. nrr. 417 und 418. Vgl. S. 705. 8 4 5 Vgl. S. 709. Vgl. ebenda.
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Einleitung. 725 Etwa gleichzeitig mit jener Antwort Bernardo's waren zwei Briefe des Gesandten in Rom Andrea Donato vom 9. und 11 März in Venedig eingetroffen, in deren einem, wohl dem vom 11., Donato im Auftrage des Papstes einen Brief Sigmunds, den Jakob von Sirck nach Rom gebracht hatte1, in Abschrift geschickt und Venedigs Meinung über den geplanten Vergleich des Papstes mit Sigmund erbeten hatte. Nach einer Pause von fast vier Monaten bot sich hier der Signorie zum ersten Male wieder Gelegenheit, die päpstliche Politik in der Romzugs- bezw. Krönungsfrage zu beeinflussen. Die Art und Weise, in der sie es that, kennzeichnet so recht den Umschwung, den Sigmunds Bruch mit dem Herzog von Mailand und dann die Eröffnungen seiner Ge- io sandten in Florenz in ihrer Gesinnung gegen ihn hervorgerufen hatten. Donato wurde nämlich am 21 März, also an demselben Tage, an dem auch der Gesandte in Florenz angewiesen wurde, den königlichen Gesandten entgegenkommend zu antworten, beauftragt 2, dem Papst zu sagen, Venedig sei dafür, daß er sich mit dem König verständige und ihn krönc Doch möge er ihn nicht nach Rom kommen lassen, da seine Ankunft das Signal 15 zur Erhebung der dem Papst feindlichen Elemente geben könnte, sondern er möge die Krönung in Viterbo oder anderswo vornehmen. Außerdem möge er dem König nahe legen, sich noch vor der Krönung mit Venedig zu vertragen. Er möge seine Bereitwilligkeit andeuten, zwischen beiden Teilen zu vermitteln, und eventuell als Bedingung Venedigs bezeichnen, daß ein Waffenstillstand von nicht unter fünf Jahren geschlossen werde. Als 20 Gegenleistung Venedigs dürfe er sicheren und ehrenvollen Durchzug durch das Venetianische Gebiet und Bestreitung des königlichen Unterhaltes daselbst anbieten. Inzwischen hatte jedoch der Papst, anscheinend einer Anregung folgend, die Sigmunds Gesandter Jakob von Sirck und Florenz gegeben hatten, schon selbst die Vermittlung zwischen Sigmund und Venedig in Erwägung gezogen. Darüber hatte Donato, woll in 25 seinem Briefe vom 14 März, der in unserer nr. 479 erwähnt wird, nach Hause berichtet. Infolgedessen wurden die ihm am 21 März gemachten Mitteilungen (nr. 448) am 29 März mit der Erklärung wiederholt, daß man mit der Vermittlung des Papstes einverstanden sei und einen Waffenstillstand in der ihm am 21 März mitgeteilten Form zu schließten wünsche (nr. 479). Gleich darauf meldete Donato in einem vom 26 März datierten Briefe die Ankunft der königlichen Gesandten Matko von Thallóczy und Kaspar Schlick in Rom. Man schickte ihm deshalb am 3 April die in unserer nr. 480 mitgeteilte Instruktion. Die Instruktion läßt erkennen, daß Venedig der Erörterung von Einzelheiten seiner Differenzen mit Sigmund, also z. B. der alten Fragen der Rückgabe des Reichsgebictes 35 und Dalmatiens, möglichst aus dem Wege zu gehen wünschte, offenbar zu dem Zweck, den Abschluß der Verhandlungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Aus demselben Grunde suchte es wohl auch die sonst übliche Nennung der von beiden Teilen in den Stillstand Aufgenommenen zu umgehen. Es wußtte ja von früher her, wie leicht es dabei zu allerhand Weiterungen kommen konnte. Es wollte sich nur in dem Falle auf die 40 Nennung einlassen, daß Sigmund oder seine Gesandten auf ihr bestehen würden, und zwar wollte es dann die Markgrafen von Este, Montferrat und Mantua und den Herrn von Ravenna Opizo da Polenta namhaft machen. Sigmund sollte dafür, wen er wolle, aufnehmen dürfen; nur der Herzog von Mailand sollte unter allen Umständen ausgeschlossen bleiben. Uberhaupt wollte Venedig den Vertrag so allgemein wie nur möglich gehalten 45 wissen. Es empfahl Donato als Muster den Vertrag von Castelletto vom 17 April 1413 3 Wie dieser, so sollte auch der neue auf fünf Jahre geschlossen werden. 30 1 Vgl. S. 710. 2 Wir teilen das Aktenstück in anderem Zusam- menhange unter nr. 448 mit. 3 Vgl. S. 98 Anm. 2. 92 *
Einleitung. 725 Etwa gleichzeitig mit jener Antwort Bernardo's waren zwei Briefe des Gesandten in Rom Andrea Donato vom 9. und 11 März in Venedig eingetroffen, in deren einem, wohl dem vom 11., Donato im Auftrage des Papstes einen Brief Sigmunds, den Jakob von Sirck nach Rom gebracht hatte1, in Abschrift geschickt und Venedigs Meinung über den geplanten Vergleich des Papstes mit Sigmund erbeten hatte. Nach einer Pause von fast vier Monaten bot sich hier der Signorie zum ersten Male wieder Gelegenheit, die päpstliche Politik in der Romzugs- bezw. Krönungsfrage zu beeinflussen. Die Art und Weise, in der sie es that, kennzeichnet so recht den Umschwung, den Sigmunds Bruch mit dem Herzog von Mailand und dann die Eröffnungen seiner Ge- io sandten in Florenz in ihrer Gesinnung gegen ihn hervorgerufen hatten. Donato wurde nämlich am 21 März, also an demselben Tage, an dem auch der Gesandte in Florenz angewiesen wurde, den königlichen Gesandten entgegenkommend zu antworten, beauftragt 2, dem Papst zu sagen, Venedig sei dafür, daß er sich mit dem König verständige und ihn krönc Doch möge er ihn nicht nach Rom kommen lassen, da seine Ankunft das Signal 15 zur Erhebung der dem Papst feindlichen Elemente geben könnte, sondern er möge die Krönung in Viterbo oder anderswo vornehmen. Außerdem möge er dem König nahe legen, sich noch vor der Krönung mit Venedig zu vertragen. Er möge seine Bereitwilligkeit andeuten, zwischen beiden Teilen zu vermitteln, und eventuell als Bedingung Venedigs bezeichnen, daß ein Waffenstillstand von nicht unter fünf Jahren geschlossen werde. Als 20 Gegenleistung Venedigs dürfe er sicheren und ehrenvollen Durchzug durch das Venetianische Gebiet und Bestreitung des königlichen Unterhaltes daselbst anbieten. Inzwischen hatte jedoch der Papst, anscheinend einer Anregung folgend, die Sigmunds Gesandter Jakob von Sirck und Florenz gegeben hatten, schon selbst die Vermittlung zwischen Sigmund und Venedig in Erwägung gezogen. Darüber hatte Donato, woll in 25 seinem Briefe vom 14 März, der in unserer nr. 479 erwähnt wird, nach Hause berichtet. Infolgedessen wurden die ihm am 21 März gemachten Mitteilungen (nr. 448) am 29 März mit der Erklärung wiederholt, daß man mit der Vermittlung des Papstes einverstanden sei und einen Waffenstillstand in der ihm am 21 März mitgeteilten Form zu schließten wünsche (nr. 479). Gleich darauf meldete Donato in einem vom 26 März datierten Briefe die Ankunft der königlichen Gesandten Matko von Thallóczy und Kaspar Schlick in Rom. Man schickte ihm deshalb am 3 April die in unserer nr. 480 mitgeteilte Instruktion. Die Instruktion läßt erkennen, daß Venedig der Erörterung von Einzelheiten seiner Differenzen mit Sigmund, also z. B. der alten Fragen der Rückgabe des Reichsgebictes 35 und Dalmatiens, möglichst aus dem Wege zu gehen wünschte, offenbar zu dem Zweck, den Abschluß der Verhandlungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Aus demselben Grunde suchte es wohl auch die sonst übliche Nennung der von beiden Teilen in den Stillstand Aufgenommenen zu umgehen. Es wußtte ja von früher her, wie leicht es dabei zu allerhand Weiterungen kommen konnte. Es wollte sich nur in dem Falle auf die 40 Nennung einlassen, daß Sigmund oder seine Gesandten auf ihr bestehen würden, und zwar wollte es dann die Markgrafen von Este, Montferrat und Mantua und den Herrn von Ravenna Opizo da Polenta namhaft machen. Sigmund sollte dafür, wen er wolle, aufnehmen dürfen; nur der Herzog von Mailand sollte unter allen Umständen ausgeschlossen bleiben. Uberhaupt wollte Venedig den Vertrag so allgemein wie nur möglich gehalten 45 wissen. Es empfahl Donato als Muster den Vertrag von Castelletto vom 17 April 1413 3 Wie dieser, so sollte auch der neue auf fünf Jahre geschlossen werden. 30 1 Vgl. S. 710. 2 Wir teilen das Aktenstück in anderem Zusam- menhange unter nr. 448 mit. 3 Vgl. S. 98 Anm. 2. 92 *
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726 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Hinsichtlich des finanziellen Punktes wurde Donato dahin instruiert, daß er Venedigs Bereitwilligkeit zu erkennen geben solle, für den Unterhalt des Königs und seines Ge- folges innerhalb des Venetianischen Gebietes zu sorgen und dem König eventuell noch 1000 Dukaten vorzustrecken, sobald er den Venetianischen Boden betreten haben werde. Es schien also anzunchmen, daß Sigmund auf dem Rückweg von Rom durch das Floren- tinische und Venetianische Gebiet zichen werde. Am 6 April wurde diese Instruktion noch in einigen Punkten ergänzt. Donato sollte den Waffenstillstand im Notfalle auch nur auf vier Jahre schließen dürfen und die mittlerweile von ihm übermittelte Bitte des Papstes, Venedig möge einen Teil der Kosten des Unterhaltes Sigmunds während seines Aufenthaltes in Italien übernehmen, io dahin beantworten: man wolle es thun, aber nur während der Dauer von Sigmunds Aufenthalt im Kirchenstaat und nur unter der Bedingung, daß der tägliche Aufwand auf 100 Goldgulden festgesetzt und davon je ein Drittel vom Papst, Florenz und Venedig getragen werde (nr. 481). Als dann am 15 April zwei Briefe Donato's vom 6. und 7. mit der Nachricht von 15 der erfolgten Einigung des Papstes mit dem König eintrafen, schickte man ihm noch an demselben Tage Vollmacht zum Abschluß eines Waffenstillstandes von fünf Jahren und darüber, indem man zugleich die ihm früher für die Verhandlungen erteilten In- struktionen mit einigen Modifikationen wiederholte (nr. 482). Wie Venedig, so war auch der Papst der Ansicht, daß Friedensverhandlungen mit zo zu großen Schwierigkeiten verknüpft sein würden und daß deshalb für jetst nur der Abschluß eines Waffenstillstandes zu erstreben sei. Während aber Venedig entschieden dagegen war, daß der Stillstand für Geld erkauft werde, und dies seinem Gesandten am 15 April noch ausdrücklich eingeschärft hatte, vertrat der Papst den Standpunkt, daß die Republik dem König eine anständige Summe dafür leihweise bewilligen müsse. Wohl 25 um ihr das Eingehen auf seine Wünsche zu erleichtern, schlug er ihr als Mindestdauer des Stillstandes statt der fünf Jahre, die sie wollte, zehn und als Maximum fünfzehn Jahre vor. Eventuell sollte der Stillstand bis ein Jahr nach dem Termin, an dem die Rückzahlung der Summe durch den König erfolgen werde, dauern. Außterdem sollte neben dem König auch noch die Krone Ungarn den Vertrag ratifizieren. Dies teilte er Venedig so am 15 April brieflich mit. Der Brief kreuzte sich also mit der Instruktion und der Vollmacht, die Venedig an demselben Tage an Donato abgeschickt hatte. Wie die Antwort des Dogen vom 26 April, unsere nr. 483, zeigt, gab Venedig im Großen und Ganzen nach. Es erklärte sich bereit, dem König bis zu 40000 Du- katen, zahlbar in zwei Raten, vorzuschießen; und zwar sollte die erste Rate, die aber 35 20000 Dukaten nicht übersteigen durfte, entweder gleich nach Abschluß des Waffen- stillstandes oder bis zu einem vom Papst zu bestimmenden Termin gezahlt werden, die zweite nach der Ratifizierung des Waffenstillstandes durch die Krone Ungarn. Sollte letztere den Vertrag nicht ratifizieren, so sollte die Zahlung der zweiten Rate unter- bleiben, doch ohne daß dadurch die Giltigkeit des Vertrages irgendwie beeinträchtigt 10 würde. Donato erhielt am 26 April zur Ergänzung seiner Instruktion eine Abschrift dieser Antwort. Ob die Geldfrage zwischen dem Papst und Donato in den folgenden Wochen noch weiter erörtert wurde, wissen wir nicht. Die Berichte Donato's vom 1., 6., 9. und 11 Mai, die in unserer nr. 484 erwähnt werden und vielleicht Auskunft geben könnten, sind, wie 45 ïberhaupt seine ganze Korrespondenz, verloren. Die Verhandlungen mit Sigmund begannen dagegen erst nach dessen Ankunft in Rom. Dies läft sich aus einem Briefe Donato's an Venedig vom 22 Mai folgern, dessen wesentlicher Inhalt in art. 2 unserer nr. 486 rekapituliert wird. Donato glaubte damals, daß der Papst die Verhandlungen am folgenden Tage eröffnen werde. 50
726 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Hinsichtlich des finanziellen Punktes wurde Donato dahin instruiert, daß er Venedigs Bereitwilligkeit zu erkennen geben solle, für den Unterhalt des Königs und seines Ge- folges innerhalb des Venetianischen Gebietes zu sorgen und dem König eventuell noch 1000 Dukaten vorzustrecken, sobald er den Venetianischen Boden betreten haben werde. Es schien also anzunchmen, daß Sigmund auf dem Rückweg von Rom durch das Floren- tinische und Venetianische Gebiet zichen werde. Am 6 April wurde diese Instruktion noch in einigen Punkten ergänzt. Donato sollte den Waffenstillstand im Notfalle auch nur auf vier Jahre schließen dürfen und die mittlerweile von ihm übermittelte Bitte des Papstes, Venedig möge einen Teil der Kosten des Unterhaltes Sigmunds während seines Aufenthaltes in Italien übernehmen, io dahin beantworten: man wolle es thun, aber nur während der Dauer von Sigmunds Aufenthalt im Kirchenstaat und nur unter der Bedingung, daß der tägliche Aufwand auf 100 Goldgulden festgesetzt und davon je ein Drittel vom Papst, Florenz und Venedig getragen werde (nr. 481). Als dann am 15 April zwei Briefe Donato's vom 6. und 7. mit der Nachricht von 15 der erfolgten Einigung des Papstes mit dem König eintrafen, schickte man ihm noch an demselben Tage Vollmacht zum Abschluß eines Waffenstillstandes von fünf Jahren und darüber, indem man zugleich die ihm früher für die Verhandlungen erteilten In- struktionen mit einigen Modifikationen wiederholte (nr. 482). Wie Venedig, so war auch der Papst der Ansicht, daß Friedensverhandlungen mit zo zu großen Schwierigkeiten verknüpft sein würden und daß deshalb für jetst nur der Abschluß eines Waffenstillstandes zu erstreben sei. Während aber Venedig entschieden dagegen war, daß der Stillstand für Geld erkauft werde, und dies seinem Gesandten am 15 April noch ausdrücklich eingeschärft hatte, vertrat der Papst den Standpunkt, daß die Republik dem König eine anständige Summe dafür leihweise bewilligen müsse. Wohl 25 um ihr das Eingehen auf seine Wünsche zu erleichtern, schlug er ihr als Mindestdauer des Stillstandes statt der fünf Jahre, die sie wollte, zehn und als Maximum fünfzehn Jahre vor. Eventuell sollte der Stillstand bis ein Jahr nach dem Termin, an dem die Rückzahlung der Summe durch den König erfolgen werde, dauern. Außterdem sollte neben dem König auch noch die Krone Ungarn den Vertrag ratifizieren. Dies teilte er Venedig so am 15 April brieflich mit. Der Brief kreuzte sich also mit der Instruktion und der Vollmacht, die Venedig an demselben Tage an Donato abgeschickt hatte. Wie die Antwort des Dogen vom 26 April, unsere nr. 483, zeigt, gab Venedig im Großen und Ganzen nach. Es erklärte sich bereit, dem König bis zu 40000 Du- katen, zahlbar in zwei Raten, vorzuschießen; und zwar sollte die erste Rate, die aber 35 20000 Dukaten nicht übersteigen durfte, entweder gleich nach Abschluß des Waffen- stillstandes oder bis zu einem vom Papst zu bestimmenden Termin gezahlt werden, die zweite nach der Ratifizierung des Waffenstillstandes durch die Krone Ungarn. Sollte letztere den Vertrag nicht ratifizieren, so sollte die Zahlung der zweiten Rate unter- bleiben, doch ohne daß dadurch die Giltigkeit des Vertrages irgendwie beeinträchtigt 10 würde. Donato erhielt am 26 April zur Ergänzung seiner Instruktion eine Abschrift dieser Antwort. Ob die Geldfrage zwischen dem Papst und Donato in den folgenden Wochen noch weiter erörtert wurde, wissen wir nicht. Die Berichte Donato's vom 1., 6., 9. und 11 Mai, die in unserer nr. 484 erwähnt werden und vielleicht Auskunft geben könnten, sind, wie 45 ïberhaupt seine ganze Korrespondenz, verloren. Die Verhandlungen mit Sigmund begannen dagegen erst nach dessen Ankunft in Rom. Dies läft sich aus einem Briefe Donato's an Venedig vom 22 Mai folgern, dessen wesentlicher Inhalt in art. 2 unserer nr. 486 rekapituliert wird. Donato glaubte damals, daß der Papst die Verhandlungen am folgenden Tage eröffnen werde. 50
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Einleitung. 727 Der Gang der Verhandlungen bleibt dunkel. Wir können nur so viel sagen, daß sie am 29 Mai noch nicht beendigt waren, da Donato an diesem Tage wegen der vom Papst gewünschten Erhöhung jener 40000 Dukaten auf 50000 nach Venedig schrieb (vgl. nr. 489). Aber am 30 Mai muß man doch wohl in der Hauptsache einig gewesen sein. Denn sonst hätte ja der Papst die Kaiserkrönung nicht schon am 31 Mai vor- nehmen dürfen und hätte auch Venedig nicht schon am 5. oder 6 Juni Kenntnis vom Abschluß des Waffenstillstandes haben können 1. Vielleicht hatte man sich die nachträgliche Fixierung des Darlehens vorbehalten. Der Waffenstillstandsvertrag, den wir in unserer nr. 487 zum ersten Male aus dem Original abdrucken, ist im Großen und Ganzen eine den veränderten Verhältnissen an- gepaßte Wiederholung des Vertrages von Castelletto 2 mit Weglassung zweier nicht meht zeitgemäfser Artikel, die den Einschluß des Patriarchen von Aquileja, des Markgrafen von Este und einer Reihe von Grafen und Herren in den Waffenstillstand betrafen. Nur der vierte Artikel, der dem fünften des alten Vertrages entspricht, hat eine allerdings i5 schr wesentliche Erweiterung erfahren, indem Venedig jeder Einmischung in kriegerische Verwichlungen Sigmunds mit Reichsunterthanen entsagt und davon nur die im Schutz- verhältnis zu ihm stehenden Markgrafen von Este, Montferrat und Mantua und den Herrn von Ravenna ausnimmt. Diese vier Fürsten werden in den Waffenstillstand mit eingeschlossen. Außterdem ist im sechsten Artikel die Erlaubnis zum Durchmarsch durch 20 das Venetianische Gebiet für die königlichen Truppen nicht mehr, wie in art. 7 des Vertrages von Castelletto, an die persönliche Teilnahme Sigmunds gebunden, sondern sie können auch ohne ihn und beliebig oft durchziehen, doch immer unter der Voraussetzung, daſ Sigmund ihren Durchmarsch einen Monat vorher anzeige. Die ibrigen Bestimmungen sind die alten. Der Waffenstillstand wird auf die Dauer 25 von fünf Jahren und auf der Grundlage des Status quo geschlossen. Beide Teile garantieren einander völlige Handelsfreiheit und übertragen dem Papst die Friedens- vermittlung. Sigmund teilte dem Reiche den Tenor des Vertrages in einem Erlaß vom 4 Juni (nr. 488) mit, unter besonderer Betonung der von jetzt ab herrschenden Handelsfreiheit. so Diesem Erlaß folgte dann am 8 Juni noch ein zweiter, durch den alle zum Nachteil der Venetianischen Kaufleute ergangenen Verfigungen summarisch kassiert wurden (nr. 490). Das war das Ende der Italienischen Handelspolitik Sigmunds. Die Anstrengungen, die er seit sieben Jahren gemacht hatte, den Deutschen Handel durch Mailand nach Genua abzulenken und Venedig durch die drohende wirtschaftliche Schädigung zum Nachgeben 35 in der Dalmatiner und der Reichsgebietsfrage zu zwingen, waren ohne jeden greifbaren Erfolg geblieben. Er kam, nicht zum Schaden Deutschlands, nie wieder auf diese ver- kehrten Pläne zurück; ja als das Baseler Konzil später Venedig bannte und dem ent- sprechend den Handel dorthin verbot, war er es, der dieses Verbot bis zur Erledigung der Appellation Venedigs an den Papst wieder aufhob (vgl. RTA. 12 nr. 164). Die Entfremdung zwischen ihm und Filippo Maria Visconti blieb. Dafür wurden seine Beziehungen zu Venedig, wie aus dem nächsten Bande zu ersehen ist, von Tag zu Tag intimer. Sie erreichten ihren Höhepunkt mit dem Abschluß eines Angriffsbündnisses gegen Mailand am 31 August 1435 (RTA. 11 nr. 316). 10 40 Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 489. Am 45 6 Juni beschloß der Venetianische Senat, quod de- tur libertas collegio - - scribendi - - imperatori circa factum treuguarum nuperrime factarum illa forma, que ipsi collegio videatur. De parte omnes alii, de non 15, non sinceri 1. (Venedig Staats-A. Sen. 50 Secr. Reg. 12 fol. 183a cop. membr. coaeva.) 2 Vgl. S. 98 Anm. 2; forner Herre, Die Bexie- hungen K. Sigmunds xu Italien 1412-1414 (Quellen und Forschungen aus Italienischen Archiven und Bibliotheken 4, 16-18).
Einleitung. 727 Der Gang der Verhandlungen bleibt dunkel. Wir können nur so viel sagen, daß sie am 29 Mai noch nicht beendigt waren, da Donato an diesem Tage wegen der vom Papst gewünschten Erhöhung jener 40000 Dukaten auf 50000 nach Venedig schrieb (vgl. nr. 489). Aber am 30 Mai muß man doch wohl in der Hauptsache einig gewesen sein. Denn sonst hätte ja der Papst die Kaiserkrönung nicht schon am 31 Mai vor- nehmen dürfen und hätte auch Venedig nicht schon am 5. oder 6 Juni Kenntnis vom Abschluß des Waffenstillstandes haben können 1. Vielleicht hatte man sich die nachträgliche Fixierung des Darlehens vorbehalten. Der Waffenstillstandsvertrag, den wir in unserer nr. 487 zum ersten Male aus dem Original abdrucken, ist im Großen und Ganzen eine den veränderten Verhältnissen an- gepaßte Wiederholung des Vertrages von Castelletto 2 mit Weglassung zweier nicht meht zeitgemäfser Artikel, die den Einschluß des Patriarchen von Aquileja, des Markgrafen von Este und einer Reihe von Grafen und Herren in den Waffenstillstand betrafen. Nur der vierte Artikel, der dem fünften des alten Vertrages entspricht, hat eine allerdings i5 schr wesentliche Erweiterung erfahren, indem Venedig jeder Einmischung in kriegerische Verwichlungen Sigmunds mit Reichsunterthanen entsagt und davon nur die im Schutz- verhältnis zu ihm stehenden Markgrafen von Este, Montferrat und Mantua und den Herrn von Ravenna ausnimmt. Diese vier Fürsten werden in den Waffenstillstand mit eingeschlossen. Außterdem ist im sechsten Artikel die Erlaubnis zum Durchmarsch durch 20 das Venetianische Gebiet für die königlichen Truppen nicht mehr, wie in art. 7 des Vertrages von Castelletto, an die persönliche Teilnahme Sigmunds gebunden, sondern sie können auch ohne ihn und beliebig oft durchziehen, doch immer unter der Voraussetzung, daſ Sigmund ihren Durchmarsch einen Monat vorher anzeige. Die ibrigen Bestimmungen sind die alten. Der Waffenstillstand wird auf die Dauer 25 von fünf Jahren und auf der Grundlage des Status quo geschlossen. Beide Teile garantieren einander völlige Handelsfreiheit und übertragen dem Papst die Friedens- vermittlung. Sigmund teilte dem Reiche den Tenor des Vertrages in einem Erlaß vom 4 Juni (nr. 488) mit, unter besonderer Betonung der von jetzt ab herrschenden Handelsfreiheit. so Diesem Erlaß folgte dann am 8 Juni noch ein zweiter, durch den alle zum Nachteil der Venetianischen Kaufleute ergangenen Verfigungen summarisch kassiert wurden (nr. 490). Das war das Ende der Italienischen Handelspolitik Sigmunds. Die Anstrengungen, die er seit sieben Jahren gemacht hatte, den Deutschen Handel durch Mailand nach Genua abzulenken und Venedig durch die drohende wirtschaftliche Schädigung zum Nachgeben 35 in der Dalmatiner und der Reichsgebietsfrage zu zwingen, waren ohne jeden greifbaren Erfolg geblieben. Er kam, nicht zum Schaden Deutschlands, nie wieder auf diese ver- kehrten Pläne zurück; ja als das Baseler Konzil später Venedig bannte und dem ent- sprechend den Handel dorthin verbot, war er es, der dieses Verbot bis zur Erledigung der Appellation Venedigs an den Papst wieder aufhob (vgl. RTA. 12 nr. 164). Die Entfremdung zwischen ihm und Filippo Maria Visconti blieb. Dafür wurden seine Beziehungen zu Venedig, wie aus dem nächsten Bande zu ersehen ist, von Tag zu Tag intimer. Sie erreichten ihren Höhepunkt mit dem Abschluß eines Angriffsbündnisses gegen Mailand am 31 August 1435 (RTA. 11 nr. 316). 10 40 Vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 489. Am 45 6 Juni beschloß der Venetianische Senat, quod de- tur libertas collegio - - scribendi - - imperatori circa factum treuguarum nuperrime factarum illa forma, que ipsi collegio videatur. De parte omnes alii, de non 15, non sinceri 1. (Venedig Staats-A. Sen. 50 Secr. Reg. 12 fol. 183a cop. membr. coaeva.) 2 Vgl. S. 98 Anm. 2; forner Herre, Die Bexie- hungen K. Sigmunds xu Italien 1412-1414 (Quellen und Forschungen aus Italienischen Archiven und Bibliotheken 4, 16-18).
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728 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. B. Die Krönung nr. 491-501. Laut art. 8 des Vertrages vom 7 April (nr. 449) sollte die Krönung Sigmunds am 15 Juni erfolgen, und so hatte ja der König selbst den Reichsständen geschrieben. Der Grund, warum man sie trotzdem jetzt vierzehn Tage früher, auf den Pfingstsonntag an- setzte, läft sich nur vermuten. Die Kurie hatte aus dem Munde des am 1 Mai von 5 Basel zurückgekehrten Bischofs von Cervia den Mißerfolg der päpstlichen Gesandtschaft und die ungünstige Aufnahme, die der Bulle vom 14 Februar 1433 im Konzil zu teil geworden war, erfahren und vielleicht bald nachher auch noch von anderer Seite Nach- richten über den bedenklichen Inhalt des schon oben 1 erwähnten, in der elften Session vom 27 April veröffentlichten Dekretes „De conciliis generalibus in futurum celebrandis" erhalten. Nun mochte sie dringend wünschen, durch die rasche Vornahme der Kaiser- krönung die Interessen des Römischen Königs mit denen des Papstes unlösbar zu ver- flechten 2. Mit diesem Wunsche hing dann wohl auch das Drängen der Kardinäle Orsini und Conti auf die Beschleunigung der Ankunft Sigmunds in Rom zusammen 3. Wann die Verlegung des Krönungstermins verabredet wurde, ob in Viterbo oder erst i5 in Sutri, wissen wir nicht. Sicher ist nur das Eine, daß der 31 Mai als Krönungstag schon am 16., also vor Sigmunds Ankunft in Rom feststand 4. a. Einzug K. Sigmunds in Rom nr. 491-493. Wir teilen in dieser ersten Unterabteilung das leider nur aus drei Stücken bestehende Material mit, das auf den Einzug König Sigmunds in Rom Bezug hat: die Ansprache zo eines Ungenannten an den König, die Anzeige seiner Ankunft in Rom durch den Papst an die Deutschen Fürsten und den freilich recht mageren Bericht des stellvertretenden Pro- kurators des Deutschen Ordens in Rom Johannes Niklosdorf an den Hochmeister. Zur Vervollständigung ist dann noch der Bericht des päpstlichen Sekretärs Poggio an seinen Freund Niccolò Niccoli in Florenz vom 4 Juni hinzuzunchmen, den wir erst in lit. C 25 unter nr. 503 mitteilen. Diesen Quellen treten die Memoiren5 des Dekans der päpstlichen Rota messer Gimignano Inghirami von Prato und die Aufzeichnungen des Lütticher Chronisten Cornelius Zantfliet6 ergänzend zur Seite. Aus allen zusammen läßt sich das folgende Bild von Sigmunds Einzug gewinnen. Sigmund ritt am 21 Mai, dem Himmelfahrtstage, gegen neun Uhr Morgens an der Spitze eines militärischen Gefolges von 5-600 Mann zu Pferde und 800 Mann zu Fuß über Ponte Molle und durch das Thor beim Grabmal Kaiser Hadrians in die ewige Stadt ein. Eine große Menschenmenge erwartete ihn. Der Troß eröffnete den Zug. Dann kamen zahlreiche Mitglieder des Stadt- und Landadels und die in Rom anwesenden 35 Gesandtschaften, unter ihnen eine Griechische7, die durch ihr fremdartiges Ausschen allgemein auffiel. Musik schloß sich an. Dahinter ritten 104 junge Römische Adlige, je acht aus den dreizchn Regionen der Stadt, und ein Teil der Römischen Behörden. 30 1 Vgl. S. 635-636. 2 Vgl. hierzu S. 311. 3 Vgl. S. 720. 1 Vgl. die einschlägige Anmerkung nu unserer nr. 465. 5 Archivio storico italiano Serie 5 Vol. I pag. 45-46. 6 Martène et Durand, Veterum scriptorum et mo- numentorum amplissima collectio 5, 433. 7 Von dieser Gesandtschaft spricht Eugen IV in einem Schreiben an das Baseler Konxil vom 15 No- 10 vember 1434 (gedr. bei Martène 8, 766-768; Mansi 30, 874-876; Mansi, Suppl. 4, 1096-1098; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 763-764; Cecconi, Studi storici sul concilio di Firenxe I nr. 42). Sigmund nahm an den Verhandlungen 15 mit ihr teil. Vgl. RTA. II nr. 3 art. 16.
728 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. B. Die Krönung nr. 491-501. Laut art. 8 des Vertrages vom 7 April (nr. 449) sollte die Krönung Sigmunds am 15 Juni erfolgen, und so hatte ja der König selbst den Reichsständen geschrieben. Der Grund, warum man sie trotzdem jetzt vierzehn Tage früher, auf den Pfingstsonntag an- setzte, läft sich nur vermuten. Die Kurie hatte aus dem Munde des am 1 Mai von 5 Basel zurückgekehrten Bischofs von Cervia den Mißerfolg der päpstlichen Gesandtschaft und die ungünstige Aufnahme, die der Bulle vom 14 Februar 1433 im Konzil zu teil geworden war, erfahren und vielleicht bald nachher auch noch von anderer Seite Nach- richten über den bedenklichen Inhalt des schon oben 1 erwähnten, in der elften Session vom 27 April veröffentlichten Dekretes „De conciliis generalibus in futurum celebrandis" erhalten. Nun mochte sie dringend wünschen, durch die rasche Vornahme der Kaiser- krönung die Interessen des Römischen Königs mit denen des Papstes unlösbar zu ver- flechten 2. Mit diesem Wunsche hing dann wohl auch das Drängen der Kardinäle Orsini und Conti auf die Beschleunigung der Ankunft Sigmunds in Rom zusammen 3. Wann die Verlegung des Krönungstermins verabredet wurde, ob in Viterbo oder erst i5 in Sutri, wissen wir nicht. Sicher ist nur das Eine, daß der 31 Mai als Krönungstag schon am 16., also vor Sigmunds Ankunft in Rom feststand 4. a. Einzug K. Sigmunds in Rom nr. 491-493. Wir teilen in dieser ersten Unterabteilung das leider nur aus drei Stücken bestehende Material mit, das auf den Einzug König Sigmunds in Rom Bezug hat: die Ansprache zo eines Ungenannten an den König, die Anzeige seiner Ankunft in Rom durch den Papst an die Deutschen Fürsten und den freilich recht mageren Bericht des stellvertretenden Pro- kurators des Deutschen Ordens in Rom Johannes Niklosdorf an den Hochmeister. Zur Vervollständigung ist dann noch der Bericht des päpstlichen Sekretärs Poggio an seinen Freund Niccolò Niccoli in Florenz vom 4 Juni hinzuzunchmen, den wir erst in lit. C 25 unter nr. 503 mitteilen. Diesen Quellen treten die Memoiren5 des Dekans der päpstlichen Rota messer Gimignano Inghirami von Prato und die Aufzeichnungen des Lütticher Chronisten Cornelius Zantfliet6 ergänzend zur Seite. Aus allen zusammen läßt sich das folgende Bild von Sigmunds Einzug gewinnen. Sigmund ritt am 21 Mai, dem Himmelfahrtstage, gegen neun Uhr Morgens an der Spitze eines militärischen Gefolges von 5-600 Mann zu Pferde und 800 Mann zu Fuß über Ponte Molle und durch das Thor beim Grabmal Kaiser Hadrians in die ewige Stadt ein. Eine große Menschenmenge erwartete ihn. Der Troß eröffnete den Zug. Dann kamen zahlreiche Mitglieder des Stadt- und Landadels und die in Rom anwesenden 35 Gesandtschaften, unter ihnen eine Griechische7, die durch ihr fremdartiges Ausschen allgemein auffiel. Musik schloß sich an. Dahinter ritten 104 junge Römische Adlige, je acht aus den dreizchn Regionen der Stadt, und ein Teil der Römischen Behörden. 30 1 Vgl. S. 635-636. 2 Vgl. hierzu S. 311. 3 Vgl. S. 720. 1 Vgl. die einschlägige Anmerkung nu unserer nr. 465. 5 Archivio storico italiano Serie 5 Vol. I pag. 45-46. 6 Martène et Durand, Veterum scriptorum et mo- numentorum amplissima collectio 5, 433. 7 Von dieser Gesandtschaft spricht Eugen IV in einem Schreiben an das Baseler Konxil vom 15 No- 10 vember 1434 (gedr. bei Martène 8, 766-768; Mansi 30, 874-876; Mansi, Suppl. 4, 1096-1098; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 763-764; Cecconi, Studi storici sul concilio di Firenxe I nr. 42). Sigmund nahm an den Verhandlungen 15 mit ihr teil. Vgl. RTA. II nr. 3 art. 16.
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Einleitung. 729 10 2b Denen folgte ein in Purpur und Gold gekleideter Jüngling, der Silbermünzen unter das Volk warf. Weiter kamen der nichtberittene Teil der Behörden, Öl- und Pinienzweige schwenkend, und Hymnen singende Priester. Zuletzt, unter einem von Adligen an ver- goldeten Stangen getragenen Baldachin, ritt Sigmund selbst auf einem weißten Zelter. Sein Haupt war mit der Königskrone geschmückt; Scepter, Schwert und Reichsapfel trug man ihm voran. Wohl an dem oben genannten Stadtthor begrüſte ihn der päpstliche Sekretär Agapito Cenci de Rustici mit einer phrasengespickten Ansprache, in der er nicht gerade ge- schmackvoll den Einzug des Königs in Rom mit Christi Auffahrt zum Himmel verglich l. Ebenda mag auch die Begrißtung in Namen des Senates und des Römischen Volkes durch einen Ungenannten erfolgt sein. Seine Rede, unsere nr. 491, ist um deswillen bemerkenswert, weil in ihr von neuem der Bitte um Verlegung des Konzils nach Rom, die Sigmund bekanntlich schon einmal zurückgewiesen hatte 2, Ausdruck gegeben wird. Der Zug bewegte sich nach St. Peter hin. Hier auf der obersten Treppenstufe 15 zur Basilika fand die erste Begegnung des Königs mit dem von den anwesenden Kar- dinälen umgebenen Papst statt. Beide umarmten und küßten einander und gaben so vor allem Volk ihr gutes Einvernehmen zu erkennen3. Sie waren nun wieder "vatter und kind“ 4. Sigmund erbot sich sogleich, den von seinen Bevollmächtigten am 7 April ge- 20 schworenen Eid zu wiederholen. Aber man verschob den Akt bis zur Kaiserkrönung. Es wurde nur eine feierliche Messe am Hauptaltare der Peterskirche durch den Kar- dinal von Arles im Beisein von Papst und König gelesen und darauf beiden von dem- selben Kardinal das Schweißtuch der Veronica mit dem Antlitz Christi gezeigt 5. Danach trennten sie sich. Zur Wohnung diente dem König nicht, wie früher einmal in Aussicht genommen war“, das Deutschordenshaus, sondern der Palast des Kardinals von Arles bei St. Peter. Sein Gefolge wurde in der Nähe untergebracht. Von den Vorgängen in den zehn Tagen zwischen Himmelfahrt und Pfingsten wissen wir weiter nichts, als daß, wie wir schon in lit. A c sahen, über den Waffenstillstand so mit Venedig verhandelt wurde und daß am 27. die päpstlichen Uditori dem König ihre Aufwartung machten, bei welcher Gelegenheit der Dekan der Rota Gimignano Inghirami von Prato eine feierliche Ansprache an ihn hielt. Sie ist nicht mehr vorhanden. 1 Die Rede ist handschriftlich überliefert : in Dres- den Kgl. Bibl. ms. 172c fol. 4a-10a cop. chart. saec. 15; in Wien Hofbibl. cod. ms. nr. 3420 fol. 80b -82b cop. chart. saec. 15; in Wolfenbiittel Herzogl. Bibl. cod. Aug. 19. 41 (unfoliiert) cop. chart. saec. 15. Ein viertes Exemplar führt Voigt, Die Wiederbelebung des klassischen Altertums 3. Aufl. 40 2, 23 Anm. 5 aus Leipzig Univ.-Bibl. cod. ms. 179 fol. 111 an. Voigt (a. a. O. 2, 23) läſt die Rede irrtümlich nach der Kaiserkrönung gehalten werden. 2 Vgl. S. 296 und nr. 227. 45 3 Kardinal Orsini berichtet darüber: introitus -- regis fuit in Roma in die ascensionis domini [Mai 2I] anno domini millesimo 433, ubi fuit receptus cum maximo honore civium Romanorum et officia- lium Urbis senatore ipsum dextrante et aliis prin- 50 cipibus Urbis. et dominus noster papa sociatus car- dinalibus et prelatis in capite scalarum basilice sancti Petri honorifice eundem recepit, amplexando se mu- 35 tuo et deosculando se sicut pater filium et econtra. et sic per dei graciam facta fuit omnibus nota con- cordia et bona voluntas eorum unius ad alterum. (Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 26b -27a not. chart. coaeva.) 4 Vgl. Zürichs Brief an Luxern vom 4 August 1433 in RTA. II nr. 15. 5 Inghirami berichtet a. a. O.: et demum vene- runt ad altare sancti Petri et ibi posita fuit una sedes pro imperatore penes sedem pape forte per tria brachia. et fuit missa celebrata per dominum cardinalem Arelatensem, et finita missa papa et im- perator amplexati sunt et obsculati ad invicem. et demum venerunt per primam navem ecclesie sancti Petri, ubi ostenditur Veronica, et visa Veronica, que eis fuit ostensa per dictum dominum cardinalem Are- latensem, qui missam dixerat, venerunt simul usque ad portam sancti Petri, ubi est Veronica, et ibi fe- cerunt sibi ad invicem reverentiam. 6 Vgl. S. 408 Anm. 1.
Einleitung. 729 10 2b Denen folgte ein in Purpur und Gold gekleideter Jüngling, der Silbermünzen unter das Volk warf. Weiter kamen der nichtberittene Teil der Behörden, Öl- und Pinienzweige schwenkend, und Hymnen singende Priester. Zuletzt, unter einem von Adligen an ver- goldeten Stangen getragenen Baldachin, ritt Sigmund selbst auf einem weißten Zelter. Sein Haupt war mit der Königskrone geschmückt; Scepter, Schwert und Reichsapfel trug man ihm voran. Wohl an dem oben genannten Stadtthor begrüſte ihn der päpstliche Sekretär Agapito Cenci de Rustici mit einer phrasengespickten Ansprache, in der er nicht gerade ge- schmackvoll den Einzug des Königs in Rom mit Christi Auffahrt zum Himmel verglich l. Ebenda mag auch die Begrißtung in Namen des Senates und des Römischen Volkes durch einen Ungenannten erfolgt sein. Seine Rede, unsere nr. 491, ist um deswillen bemerkenswert, weil in ihr von neuem der Bitte um Verlegung des Konzils nach Rom, die Sigmund bekanntlich schon einmal zurückgewiesen hatte 2, Ausdruck gegeben wird. Der Zug bewegte sich nach St. Peter hin. Hier auf der obersten Treppenstufe 15 zur Basilika fand die erste Begegnung des Königs mit dem von den anwesenden Kar- dinälen umgebenen Papst statt. Beide umarmten und küßten einander und gaben so vor allem Volk ihr gutes Einvernehmen zu erkennen3. Sie waren nun wieder "vatter und kind“ 4. Sigmund erbot sich sogleich, den von seinen Bevollmächtigten am 7 April ge- 20 schworenen Eid zu wiederholen. Aber man verschob den Akt bis zur Kaiserkrönung. Es wurde nur eine feierliche Messe am Hauptaltare der Peterskirche durch den Kar- dinal von Arles im Beisein von Papst und König gelesen und darauf beiden von dem- selben Kardinal das Schweißtuch der Veronica mit dem Antlitz Christi gezeigt 5. Danach trennten sie sich. Zur Wohnung diente dem König nicht, wie früher einmal in Aussicht genommen war“, das Deutschordenshaus, sondern der Palast des Kardinals von Arles bei St. Peter. Sein Gefolge wurde in der Nähe untergebracht. Von den Vorgängen in den zehn Tagen zwischen Himmelfahrt und Pfingsten wissen wir weiter nichts, als daß, wie wir schon in lit. A c sahen, über den Waffenstillstand so mit Venedig verhandelt wurde und daß am 27. die päpstlichen Uditori dem König ihre Aufwartung machten, bei welcher Gelegenheit der Dekan der Rota Gimignano Inghirami von Prato eine feierliche Ansprache an ihn hielt. Sie ist nicht mehr vorhanden. 1 Die Rede ist handschriftlich überliefert : in Dres- den Kgl. Bibl. ms. 172c fol. 4a-10a cop. chart. saec. 15; in Wien Hofbibl. cod. ms. nr. 3420 fol. 80b -82b cop. chart. saec. 15; in Wolfenbiittel Herzogl. Bibl. cod. Aug. 19. 41 (unfoliiert) cop. chart. saec. 15. Ein viertes Exemplar führt Voigt, Die Wiederbelebung des klassischen Altertums 3. Aufl. 40 2, 23 Anm. 5 aus Leipzig Univ.-Bibl. cod. ms. 179 fol. 111 an. Voigt (a. a. O. 2, 23) läſt die Rede irrtümlich nach der Kaiserkrönung gehalten werden. 2 Vgl. S. 296 und nr. 227. 45 3 Kardinal Orsini berichtet darüber: introitus -- regis fuit in Roma in die ascensionis domini [Mai 2I] anno domini millesimo 433, ubi fuit receptus cum maximo honore civium Romanorum et officia- lium Urbis senatore ipsum dextrante et aliis prin- 50 cipibus Urbis. et dominus noster papa sociatus car- dinalibus et prelatis in capite scalarum basilice sancti Petri honorifice eundem recepit, amplexando se mu- 35 tuo et deosculando se sicut pater filium et econtra. et sic per dei graciam facta fuit omnibus nota con- cordia et bona voluntas eorum unius ad alterum. (Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 26b -27a not. chart. coaeva.) 4 Vgl. Zürichs Brief an Luxern vom 4 August 1433 in RTA. II nr. 15. 5 Inghirami berichtet a. a. O.: et demum vene- runt ad altare sancti Petri et ibi posita fuit una sedes pro imperatore penes sedem pape forte per tria brachia. et fuit missa celebrata per dominum cardinalem Arelatensem, et finita missa papa et im- perator amplexati sunt et obsculati ad invicem. et demum venerunt per primam navem ecclesie sancti Petri, ubi ostenditur Veronica, et visa Veronica, que eis fuit ostensa per dictum dominum cardinalem Are- latensem, qui missam dixerat, venerunt simul usque ad portam sancti Petri, ubi est Veronica, et ibi fe- cerunt sibi ad invicem reverentiam. 6 Vgl. S. 408 Anm. 1.
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730 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. b. Krönungseide und Krönungsordnung nr. 494-495. Der Papst hatte im achten Artikel des Vertrages vom 7 April versprochen, Sigmund das kaiserliche Diadem am 15 Juni in Rom 1 zu geben sammt Salbung und Weihe. Er hatte ausdrücklich bemerkt, daß auch die anderen bei der Kaiserkrönung üblichen Cere- monien verrichtet werden sollten. Durchgreifende Anderungen der früheren Gepflogen- heiten waren also nicht beabsichtigt; es sollte vielmehr offenbar bei dem Ceremoniell bleiben, das bei der letzten Kaiserkrönung, der Karls IV am 5 April 1355, beobachtet worden war. Dieses Ceremoniell war dasselbe gewesen, das schon bei der Krönung Heinrichs VII und wahrscheinlich auch der Ludwigs des Baiern zur Anwendung gekommen war. Doch 1o hatten in allen drei Fällen gewisse Abweichungen stattgefunden, die durch die Abwesenheit der Päpste von Rom und andere Umstände bedingt waren. Um zu verhüten, daß aus diesen Abweichungen später Ansprüche auf Entbindung von der einen oder der anderen, im Ceremoniell den Königen auferlegten Verpflichtung her- geleitet werden könnten, hatte Clemens V in einem besonderen Schreiben2 an die fünf i5 mit der Krönung Heinrichs VII beauftragten Kardinäle dagegen protestiert, daß die vom Herkommen abweichende Form. der Krönung Heinrichs für künftige Krönungen maßgebend bleibe. Er hatte die Legaten angewiesen, auch Heinrich zu einer entsprechenden Erklärung zu veranlassen und sich von ihm darüber acht Urkunden ausstellen zu lassen, jede mit Inserierung jenes päpstlichen, den Wortlaut des alten Ceremoniells enthaltenden Protest- zo schreibens. Und zwar sollten von diesen Urkunden vier vor der Krönung unter dem Königssiegel und vier nach ihr unter der kaiserlichen Goldbulle ausgefertigt werden. In enger Anlehnung an Clemens' Schreiben hatte dann auch Innocenz VI am 31 Januar 1355 in zwei Schreiben3 an seine mit der Krönung Karls IV beauftragten Legaten, den Kardinalbischof Peter von Ostia und den Kardinalpriester Egidio Albornoz, denselben Protest erhoben, diesem Protest dasselbe Ceremoniell wie Clemens eingefüigt und den beiden Legaten genau dieselben Weisungen erteilt, die die fünf Legaten Clemens' V erhalten hatten. Heinrich VII hatte dem Verlangen der päpstlichen Legaten entsprochen 4. Bei der Krönung Ludwigs des Baiern, die gegen den Willen Johanns XXII und daher ohne die so Mitwirkung päpstlicher Legaten vollzogen wurde, war natürlich die Ausfertigung von Urkunden unterblieben. Von Karl IV dagegen haben wir wieder positive Zeugnisse dafür, daß er dem Wunsche der Legaten nachkam. Das Vatikanische Archiv birgt nämlich noch jetzt fünf von den acht Urkunden, die er damals ausstellte 5. Davon sind zwei vor und drei nach der Krönung ausgefertigt. Das Ceremoniell, das diese fünf Originalurkunden Karls und jene zwei Schreiben Innocenz' VI gleichlautend überliefern, mißte also auch bei Sigmunds Krönung zur An- wendung gekommen sein. Aber es fehlt der zwingende Beweis für diese Annahme. Mit Hilfe des Ceremoniells, das wir in unserer nr. 495 aus einer Londoner Handschrift des 15 Jahrhunderts mitteilen, läßt er sich nicht erbringen. Es stimmt allerdings, sieht man 10 von ein paar Interpolationen ab, mit dem aus Karls IV Zeit nahezu wörtlich überein und nennt sogar an einer derjenigen Stellen, an denen der Name des zum Kaiser zu 25 3h 1 Uber die spätere Anderung dieses Termins vgl. S. 728. 2 Das Schreiben ist gedruckt bei Theiner, Codex diplomaticus dominii temporalis s. sedis 1, 442-447 und bei Dönniges, Acta Henrici VII 2, 42-48. 3 Die Schreiben sind gedruckt bei Theiner a. a. O. 2, 279-282. 4 Dies ergiebt sich aus lib. II tit. IX der Cle- mentinen. Vgl. Corpus juris canonici, hrsg. von Friedberg 2, 1150. 5 Ugl. die Quellenbeschreibung von nr. 495. 45
730 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. b. Krönungseide und Krönungsordnung nr. 494-495. Der Papst hatte im achten Artikel des Vertrages vom 7 April versprochen, Sigmund das kaiserliche Diadem am 15 Juni in Rom 1 zu geben sammt Salbung und Weihe. Er hatte ausdrücklich bemerkt, daß auch die anderen bei der Kaiserkrönung üblichen Cere- monien verrichtet werden sollten. Durchgreifende Anderungen der früheren Gepflogen- heiten waren also nicht beabsichtigt; es sollte vielmehr offenbar bei dem Ceremoniell bleiben, das bei der letzten Kaiserkrönung, der Karls IV am 5 April 1355, beobachtet worden war. Dieses Ceremoniell war dasselbe gewesen, das schon bei der Krönung Heinrichs VII und wahrscheinlich auch der Ludwigs des Baiern zur Anwendung gekommen war. Doch 1o hatten in allen drei Fällen gewisse Abweichungen stattgefunden, die durch die Abwesenheit der Päpste von Rom und andere Umstände bedingt waren. Um zu verhüten, daß aus diesen Abweichungen später Ansprüche auf Entbindung von der einen oder der anderen, im Ceremoniell den Königen auferlegten Verpflichtung her- geleitet werden könnten, hatte Clemens V in einem besonderen Schreiben2 an die fünf i5 mit der Krönung Heinrichs VII beauftragten Kardinäle dagegen protestiert, daß die vom Herkommen abweichende Form. der Krönung Heinrichs für künftige Krönungen maßgebend bleibe. Er hatte die Legaten angewiesen, auch Heinrich zu einer entsprechenden Erklärung zu veranlassen und sich von ihm darüber acht Urkunden ausstellen zu lassen, jede mit Inserierung jenes päpstlichen, den Wortlaut des alten Ceremoniells enthaltenden Protest- zo schreibens. Und zwar sollten von diesen Urkunden vier vor der Krönung unter dem Königssiegel und vier nach ihr unter der kaiserlichen Goldbulle ausgefertigt werden. In enger Anlehnung an Clemens' Schreiben hatte dann auch Innocenz VI am 31 Januar 1355 in zwei Schreiben3 an seine mit der Krönung Karls IV beauftragten Legaten, den Kardinalbischof Peter von Ostia und den Kardinalpriester Egidio Albornoz, denselben Protest erhoben, diesem Protest dasselbe Ceremoniell wie Clemens eingefüigt und den beiden Legaten genau dieselben Weisungen erteilt, die die fünf Legaten Clemens' V erhalten hatten. Heinrich VII hatte dem Verlangen der päpstlichen Legaten entsprochen 4. Bei der Krönung Ludwigs des Baiern, die gegen den Willen Johanns XXII und daher ohne die so Mitwirkung päpstlicher Legaten vollzogen wurde, war natürlich die Ausfertigung von Urkunden unterblieben. Von Karl IV dagegen haben wir wieder positive Zeugnisse dafür, daß er dem Wunsche der Legaten nachkam. Das Vatikanische Archiv birgt nämlich noch jetzt fünf von den acht Urkunden, die er damals ausstellte 5. Davon sind zwei vor und drei nach der Krönung ausgefertigt. Das Ceremoniell, das diese fünf Originalurkunden Karls und jene zwei Schreiben Innocenz' VI gleichlautend überliefern, mißte also auch bei Sigmunds Krönung zur An- wendung gekommen sein. Aber es fehlt der zwingende Beweis für diese Annahme. Mit Hilfe des Ceremoniells, das wir in unserer nr. 495 aus einer Londoner Handschrift des 15 Jahrhunderts mitteilen, läßt er sich nicht erbringen. Es stimmt allerdings, sieht man 10 von ein paar Interpolationen ab, mit dem aus Karls IV Zeit nahezu wörtlich überein und nennt sogar an einer derjenigen Stellen, an denen der Name des zum Kaiser zu 25 3h 1 Uber die spätere Anderung dieses Termins vgl. S. 728. 2 Das Schreiben ist gedruckt bei Theiner, Codex diplomaticus dominii temporalis s. sedis 1, 442-447 und bei Dönniges, Acta Henrici VII 2, 42-48. 3 Die Schreiben sind gedruckt bei Theiner a. a. O. 2, 279-282. 4 Dies ergiebt sich aus lib. II tit. IX der Cle- mentinen. Vgl. Corpus juris canonici, hrsg. von Friedberg 2, 1150. 5 Ugl. die Quellenbeschreibung von nr. 495. 45
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Einleitung. 731 krönenden Königs zu nennen ist, den Namen Sigmunds, aber prüft man die Einzelheiten, so ergicbt sich, daß es vor Sigmunds Krönung geschrieben ist, also für die Entscheidung der angeregten Frage nichts austrägt. Es mag genigen, wenn wir darauf hinweisen, daß am Schluß die Ceremonien für die Krönung der Kaiserin mitgeteilt sind, obwohl doch Sigmunds Gemahlin Barbara nicht mit in Rom war. Wir wissen zudem aus zu- verlässigen gleichzeitigen Quellen, daß sich Einzelnes nicht so zugetragen hat, wie dieses Ceremoniell es darstellt. Dazu kommt noch etwas anderes. Unser Londoner Exemplar bietet offensichtlich nicht den offiziellen Text des Ceremoniells, sondern ist nur eine Ab- schrift einer schon im 13 Jahrhundert entstandenen Privatarbeit i, in die der Abschreiber io an der erwähnten Stelle den Namen Sigmunds eingesetzt hat. Dieser Privatarbeit liegt ein Ceremoniell zu Grunde, das mit dem im 14 Jahrhundert gebräuchlichen sehr nahe verwandt ist. Es kam wahrscheinlich bei der Krönung Friedrichs II, wenn nicht schon bei der Ottos IV zur Anwendung. Dafür sprechen zwei Umstände. Erstens weiß der Verfasser noch nicht, daß der König beichtet, wenn er nach der Salbung durch den 15 Kardinalbischof von Ostia zum Papst an den Hauptaltar kommt, eine Ceremonie, die seit den Zeiten Heinrichs VII nachweisbar ist, und zweitens läßt er den Kaiser nach der Krönung „in das Lager" zurückkehren, eine Voraussetzung, die für Heinrich VII und seine Nachfolger nicht zutrifft, wohl aber für Friedrich II. Der betreffende Passus fehlt deshalb auch in der Krönungsordnung des 14 Jahrhunderts. Daneben ist noch ein älteres Ceremoniell benutzt. Auf dieses geht eine, aus unserer Vorlage C leicht ersichtliche Interpolation zurück, die sich auf die frühere Gepflogenheit bezieht, dem König zuerst das Schwert und dann die Krone zu überreichen und ihm außerdem das Schwert auch noch umzugürten. Die letztere Ceremonie kommt seit dem Anfang des 13 Jahrhunderts nicht mehr vor und von demselben Zeitpunkt an geht auch die Krönung der Uberreichung 25 des Schwertes voraus. Dürfen wir eine Vermutung äußtern, so möchten wir als Entstehungszeit der Privat- arbeit etwa den Februar 1275 ansetzen, das ist die Zeit, in der Rudolf von Habsburg mit Gregor X über den Termin seiner Kaiserkrönung verhandelte. Zu dieser Vermutung bestimmt uns die Wahrnchmung, daß man ein Jahr später (1276) im Lateran dasselbe so nicht offizielle Ceremoniell mit derselben Interpolation über die ältere Reihenfolge der Ceremonien, aber bereits ohne den Passus über die Rückkehr des Kaisers ins Lager und mit der Beichtceremonie nach der Salbung besaß 2. Diese Annahme würde dann freilich noch eine andere nahe legen, nämlich die, daß das offizielle Exemplar des Ceremoniells, auf das Clemens V in dem erwähnten Schreiben an seine Legaten Bezug nimmt und dem s5 das Ceremoniell bei den Krönungen Heinrichs VII und Karls IV bis auf die durch die besonderen Umstände gebotenen Abweichungen entsprach, im Jahre 1275 entstanden ist. Es würde der Zeit nach zwischen die beiden nicht offiziellen Ordnungen fallen, die uns unsere Londoner Vorlage und jenes Lateranensische Exemplar, das Diemand aus einer Züricher Handschrift mitgeteilt hat 3, überliefern. Der Wert unserer Londoner Vorlage für die Ermittlung des bei Sigmunds Krönung beobachteten Verfahrens ist also ein ebenso beschränkter wie der jenes authentischen Cere- moniells, das wir aus der Zeit Karls IV besitzen. Es bietet keine Handhabe zur sicheren Entscheidung der Frage, ob Eugen IV an der Ceremonienordnung seiner Vor- gänger Clemens und Innocenz in allen Punkten festhielt. Wir sind also nach wie vor 45 in erster Linie auf die gleichzeitigen Krönungsberichte angewiesen und müssen uns be- gnügen, durch Kombination derselben mit dem offiziellen Ceremoniell Innocenz' VI und 20 40 I Vgl. Diemand, Das Ceremoniell der Kaiserkrö- nungen von Otto I bis Friedrich II (München 1894) S. 30 ff. 2 Vgl. ebenda S. 29. a. a. O. S. 134-142. Deutsche Reichstags-Akten X. 93
Einleitung. 731 krönenden Königs zu nennen ist, den Namen Sigmunds, aber prüft man die Einzelheiten, so ergicbt sich, daß es vor Sigmunds Krönung geschrieben ist, also für die Entscheidung der angeregten Frage nichts austrägt. Es mag genigen, wenn wir darauf hinweisen, daß am Schluß die Ceremonien für die Krönung der Kaiserin mitgeteilt sind, obwohl doch Sigmunds Gemahlin Barbara nicht mit in Rom war. Wir wissen zudem aus zu- verlässigen gleichzeitigen Quellen, daß sich Einzelnes nicht so zugetragen hat, wie dieses Ceremoniell es darstellt. Dazu kommt noch etwas anderes. Unser Londoner Exemplar bietet offensichtlich nicht den offiziellen Text des Ceremoniells, sondern ist nur eine Ab- schrift einer schon im 13 Jahrhundert entstandenen Privatarbeit i, in die der Abschreiber io an der erwähnten Stelle den Namen Sigmunds eingesetzt hat. Dieser Privatarbeit liegt ein Ceremoniell zu Grunde, das mit dem im 14 Jahrhundert gebräuchlichen sehr nahe verwandt ist. Es kam wahrscheinlich bei der Krönung Friedrichs II, wenn nicht schon bei der Ottos IV zur Anwendung. Dafür sprechen zwei Umstände. Erstens weiß der Verfasser noch nicht, daß der König beichtet, wenn er nach der Salbung durch den 15 Kardinalbischof von Ostia zum Papst an den Hauptaltar kommt, eine Ceremonie, die seit den Zeiten Heinrichs VII nachweisbar ist, und zweitens läßt er den Kaiser nach der Krönung „in das Lager" zurückkehren, eine Voraussetzung, die für Heinrich VII und seine Nachfolger nicht zutrifft, wohl aber für Friedrich II. Der betreffende Passus fehlt deshalb auch in der Krönungsordnung des 14 Jahrhunderts. Daneben ist noch ein älteres Ceremoniell benutzt. Auf dieses geht eine, aus unserer Vorlage C leicht ersichtliche Interpolation zurück, die sich auf die frühere Gepflogenheit bezieht, dem König zuerst das Schwert und dann die Krone zu überreichen und ihm außerdem das Schwert auch noch umzugürten. Die letztere Ceremonie kommt seit dem Anfang des 13 Jahrhunderts nicht mehr vor und von demselben Zeitpunkt an geht auch die Krönung der Uberreichung 25 des Schwertes voraus. Dürfen wir eine Vermutung äußtern, so möchten wir als Entstehungszeit der Privat- arbeit etwa den Februar 1275 ansetzen, das ist die Zeit, in der Rudolf von Habsburg mit Gregor X über den Termin seiner Kaiserkrönung verhandelte. Zu dieser Vermutung bestimmt uns die Wahrnchmung, daß man ein Jahr später (1276) im Lateran dasselbe so nicht offizielle Ceremoniell mit derselben Interpolation über die ältere Reihenfolge der Ceremonien, aber bereits ohne den Passus über die Rückkehr des Kaisers ins Lager und mit der Beichtceremonie nach der Salbung besaß 2. Diese Annahme würde dann freilich noch eine andere nahe legen, nämlich die, daß das offizielle Exemplar des Ceremoniells, auf das Clemens V in dem erwähnten Schreiben an seine Legaten Bezug nimmt und dem s5 das Ceremoniell bei den Krönungen Heinrichs VII und Karls IV bis auf die durch die besonderen Umstände gebotenen Abweichungen entsprach, im Jahre 1275 entstanden ist. Es würde der Zeit nach zwischen die beiden nicht offiziellen Ordnungen fallen, die uns unsere Londoner Vorlage und jenes Lateranensische Exemplar, das Diemand aus einer Züricher Handschrift mitgeteilt hat 3, überliefern. Der Wert unserer Londoner Vorlage für die Ermittlung des bei Sigmunds Krönung beobachteten Verfahrens ist also ein ebenso beschränkter wie der jenes authentischen Cere- moniells, das wir aus der Zeit Karls IV besitzen. Es bietet keine Handhabe zur sicheren Entscheidung der Frage, ob Eugen IV an der Ceremonienordnung seiner Vor- gänger Clemens und Innocenz in allen Punkten festhielt. Wir sind also nach wie vor 45 in erster Linie auf die gleichzeitigen Krönungsberichte angewiesen und müssen uns be- gnügen, durch Kombination derselben mit dem offiziellen Ceremoniell Innocenz' VI und 20 40 I Vgl. Diemand, Das Ceremoniell der Kaiserkrö- nungen von Otto I bis Friedrich II (München 1894) S. 30 ff. 2 Vgl. ebenda S. 29. a. a. O. S. 134-142. Deutsche Reichstags-Akten X. 93
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732 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. A dem nicht offiziellen unserer Vorlage C den wirklichen Hergang wenigstens annähernd zu ermitteln. Der Text unserer Vorlage C ist leider an vielen Stellen verderbt. Wir haben deshall eine der Urkunden Karls IV zur Vergleichung herangezogen (Vorlage V) und außer ihr zwei Abschriften, die in einer anscheinend offiziellen Sammlung 1 der Krönungsakten Karls IV in Oxford enthalten sind (Vorlagen O und R). Da diese vier Vorlagen CVOR die im Ceremoniell vorkommenden Versikeln, Responsorien und Gebete in der Regel stark kürzen, so haben wir zur Ergänzung des Fehlenden noch ein fünftes Exemplar (Vorlage B) verglichen, das auf denselben Urtext wie unsere Vorlage C zurückgeht, sic aber an Alter übertrifft. Es gehört dem 14 Jahrhundert an; auf einen bestimmten to Kaiser wird in ihm nicht Bezug genommen 2. Wir machen nun den Versuch, den Hergang der Krönungsfeierlichkeiten zu rekon- struieren. Als Material benutzen wir dabei teils die beiden Krönungsordnungen, teils den schon erwähnten3 interessanten Bericht des päpstlichen Sekretärs Poggio an Niccoli Niccoli (nr. 503) und die Aufzeichnungen des Lütticher Chronisten Cornelius Zantfliet 4, 15 denen wahrscheinlich der Bericht eines Augenzeugen zu Grunde liegt. Auch den Me- moiren Inghirami's 5, der, wie Poggio, Augenzeuge war, entnehmen wir verschiedene Einzelheiten. Dagegen lassen wir die Histörchen, die der leichtgläubige Eberhard Windeck in seinen Denkwürdigkeiten aus der Regierung Sigmunds auftischt6, ganz bei Seite. Sie haben schwerlich anderen Wert als den müßtigen Geschwätzes. Die Krönungsprozession, an der sich der ganze Römische Klerus zu beteiligen hatte, nahm ihren Ausgang von der porta Collina beim Kastell des Crescentius und bewegte sich von da die platea Cortina entlang bis an die Treppe der Peterskirche. Dem König wurde das Schwert vorangetragen; von wem, ist nicht überliefert, jedenfalls nicht von dem dazu berechtigten Stadtpräfekten Jacopo da Vico, da dieser mit dem Papst ver- 25 feindet war. An der platea Cortina traten die Römischen Senatoren zur Rechten des Königs und geleiteten ihn so bis an die Treppe. Hier stieg Sigmund vom Pferde und begab sich mit seinem geistlichen und weltlichen Gefolge die Stufen hinauf zum Papst, der dort vor dem Atrium mit den damals in Rom anwesenden Kardinälen Orsini, von Arles, S. Marcelli, S. Sixti, S. Clementis, Conti, von Novara, Colonna und S. Marci 30 und seinem ganzen Hofstaat Platz genommen hatte. Er küißste ihm die Füße, beschenkte ihn und wurde von ihm wiedergeküßt und umarmt. Dann schritten Papst und König — dieser zur Rechten des Papstes, während zur Linken der Prior der Kardinaldiakonen ging — in das Innere des von Säulen um- schlossenen Atriums. Dort (also nicht in der an St. Peter anstoßenden Kirche S. Maria s5 in turribus, wie im Ceremoniell angegeben ist) wiederholte Sigmund vor der porta argentea, einer der fünf in die Basilika führenden Thüren, auf ein von einem Subdiakon dar- gereichtes Evangelium den Eid seiner Bevollmächtigten und schwur im Anschluß an ihn den kurzen, im Ceremoniell vorgeschriebenen Eid. Beide Eide findet man in unserer nr. 494. Während nun der Papst mit seinem Gefolge von hier direkt zum Hauptaltar ging, begab sich Sigmund wahrscheinlich mit den Kardinälen von Arles, Orsini und S. Sisto, welch letztere zwei die abwesenden Kardinalbischöfe von Ostia und Porto, Antonio Correr und Branda Castiglione, vertraten, in die anstoßtende Kirche S. Maria in turribus, wo 20 10 1 Vgl. Hampe im Neuen Archiv 22, 656. 2 Die Zusätxe, die wir dieser Vorlage entnehmen, sind in eckige Klammern eingeschlossen. 3 Vgl. S. 728. 4 Gedruckt bei Martène et Durand a. a. O. 5, 433-434. 5 Archivio storico italiano Serie 5 Vol. 1 pag. 45 46-47. Ausgabe von Altmann S. 342-344. Diese neun Kardinäle nennt Kardinal Orsini in seiner Aktensammlung (Florens Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 26a not. chart. coaeva). 50
732 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. A dem nicht offiziellen unserer Vorlage C den wirklichen Hergang wenigstens annähernd zu ermitteln. Der Text unserer Vorlage C ist leider an vielen Stellen verderbt. Wir haben deshall eine der Urkunden Karls IV zur Vergleichung herangezogen (Vorlage V) und außer ihr zwei Abschriften, die in einer anscheinend offiziellen Sammlung 1 der Krönungsakten Karls IV in Oxford enthalten sind (Vorlagen O und R). Da diese vier Vorlagen CVOR die im Ceremoniell vorkommenden Versikeln, Responsorien und Gebete in der Regel stark kürzen, so haben wir zur Ergänzung des Fehlenden noch ein fünftes Exemplar (Vorlage B) verglichen, das auf denselben Urtext wie unsere Vorlage C zurückgeht, sic aber an Alter übertrifft. Es gehört dem 14 Jahrhundert an; auf einen bestimmten to Kaiser wird in ihm nicht Bezug genommen 2. Wir machen nun den Versuch, den Hergang der Krönungsfeierlichkeiten zu rekon- struieren. Als Material benutzen wir dabei teils die beiden Krönungsordnungen, teils den schon erwähnten3 interessanten Bericht des päpstlichen Sekretärs Poggio an Niccoli Niccoli (nr. 503) und die Aufzeichnungen des Lütticher Chronisten Cornelius Zantfliet 4, 15 denen wahrscheinlich der Bericht eines Augenzeugen zu Grunde liegt. Auch den Me- moiren Inghirami's 5, der, wie Poggio, Augenzeuge war, entnehmen wir verschiedene Einzelheiten. Dagegen lassen wir die Histörchen, die der leichtgläubige Eberhard Windeck in seinen Denkwürdigkeiten aus der Regierung Sigmunds auftischt6, ganz bei Seite. Sie haben schwerlich anderen Wert als den müßtigen Geschwätzes. Die Krönungsprozession, an der sich der ganze Römische Klerus zu beteiligen hatte, nahm ihren Ausgang von der porta Collina beim Kastell des Crescentius und bewegte sich von da die platea Cortina entlang bis an die Treppe der Peterskirche. Dem König wurde das Schwert vorangetragen; von wem, ist nicht überliefert, jedenfalls nicht von dem dazu berechtigten Stadtpräfekten Jacopo da Vico, da dieser mit dem Papst ver- 25 feindet war. An der platea Cortina traten die Römischen Senatoren zur Rechten des Königs und geleiteten ihn so bis an die Treppe. Hier stieg Sigmund vom Pferde und begab sich mit seinem geistlichen und weltlichen Gefolge die Stufen hinauf zum Papst, der dort vor dem Atrium mit den damals in Rom anwesenden Kardinälen Orsini, von Arles, S. Marcelli, S. Sixti, S. Clementis, Conti, von Novara, Colonna und S. Marci 30 und seinem ganzen Hofstaat Platz genommen hatte. Er küißste ihm die Füße, beschenkte ihn und wurde von ihm wiedergeküßt und umarmt. Dann schritten Papst und König — dieser zur Rechten des Papstes, während zur Linken der Prior der Kardinaldiakonen ging — in das Innere des von Säulen um- schlossenen Atriums. Dort (also nicht in der an St. Peter anstoßenden Kirche S. Maria s5 in turribus, wie im Ceremoniell angegeben ist) wiederholte Sigmund vor der porta argentea, einer der fünf in die Basilika führenden Thüren, auf ein von einem Subdiakon dar- gereichtes Evangelium den Eid seiner Bevollmächtigten und schwur im Anschluß an ihn den kurzen, im Ceremoniell vorgeschriebenen Eid. Beide Eide findet man in unserer nr. 494. Während nun der Papst mit seinem Gefolge von hier direkt zum Hauptaltar ging, begab sich Sigmund wahrscheinlich mit den Kardinälen von Arles, Orsini und S. Sisto, welch letztere zwei die abwesenden Kardinalbischöfe von Ostia und Porto, Antonio Correr und Branda Castiglione, vertraten, in die anstoßtende Kirche S. Maria in turribus, wo 20 10 1 Vgl. Hampe im Neuen Archiv 22, 656. 2 Die Zusätxe, die wir dieser Vorlage entnehmen, sind in eckige Klammern eingeschlossen. 3 Vgl. S. 728. 4 Gedruckt bei Martène et Durand a. a. O. 5, 433-434. 5 Archivio storico italiano Serie 5 Vol. 1 pag. 45 46-47. Ausgabe von Altmann S. 342-344. Diese neun Kardinäle nennt Kardinal Orsini in seiner Aktensammlung (Florens Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 26a not. chart. coaeva). 50
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Einleitung. 733 seine Aufnahme unter die Kanoniker von St. Peter und seine Bekleidung mit dem Krönungsornat erfolgte. Dann zog er, indem die Kanoniker voran und der Pfalzgraf des Laterans und der Primicerius der Römischen Richter zu seinen beiden Seiten gingen, unter den vorge- 5 schriebenen Benediktionen, Gebeten und Litaneien durch die porta argentea in die Basilika, und zwar zu dem rechts vom Hauptaltar stehenden Altar des heiligen Moritz. Hier fand seine Salbung statt, die an Stelle des Kardinalbischofs von Ostia der Kardinal- bischof von Sabina Giordano Orsini unter Assistenz der Kardinäle von S. Sisto, S. Clemente und S. Maria in Cosmedin vornahm. Von da begab er sich mit seinem Gefolge zunächst an den Hauptaltar zum Papst, von dem er nach vorausgegangener Beichte zum Kuß zugelassen wurde, und dann nach einer Art Pavillon !, der links von diesem Altar gegen das Baptisterium hin für ihn aus Holz errichtet und mit kostbaren Stoffen ausgeschlagen worden war. Hier nahm er Platz und wartete, bis die im Chor aufgestellte päpstliche Kapelle bezw. der Papst selbst die 15 im Ceremoniell vorgeschriebenen Gesänge und Gebete beendigt hatten und die Epistel verlesen und das Graduale gesungen war. Darauf schritt er wieder zum Hauptaltar. Hier küßte er zunächst den Papst, der auf einem rechts vom Altar aufgestellten Thronsessel saß, und legte dann Krone, Reichsapfel, Scepter und Schwert auf dem Altar nieder. Während der nun folgenden 20 Ceremonien mußste sich Sigmund seines gichtischen Leidens wegen von einigen nicht Ge- nannten stützen lassen. Der Papst setzte ihm zuerst ein rotes Barett auf und darüber dann eine einfache weiße Mitra, diese so, daß, wenn wir Poggio und Zantfliet richtig verstehen, ihre Spitzen nicht wie bei den Bischöfen über Stirn und Hinterhaupt, sondern über beiden Schläfen aufragten. Uber die Mitra kam das goldene Kaiserdiadem, und 25 zuletzt gab ihm der Papst das Scepter in die Linke und den goldenen Reichsapfel in die Rechte. Während des nun folgenden Absingens einer Litanei blieb er anscheinend vor dem Altar. Der Papst dagegen nahm wieder auf seinem Thronsessel Platz. Nach Schluß des Gesanges präsentierte sich Sigmund dem Papst, der nun wieder die Altarstufen so hinaufschritt, um das entblößtte Schwert vom Altar zu nehmen und es dem König mit den im Ceremoniell angegebenen Worten zu überreichen. Sigmund warf sich nun vor ihm nieder und küßte ihm die Füße. Der Papst ging darauf zum Thron zurück. Sigmund folgte und ließ sich auf einem zur Rechten des Papstes aufgestellten Sessel nieder. Von da kehrte er mit seiner 85 Begleitung nach dem erwähnten Pavillon zurück. Während er sich hier aufhielt, sangen die Subdiakone, die Hofgeistlichen des Kaisers und die Römischen Scriniare die im Ceremoniell enthaltenen Responsorien vor dem silbernen Kruzifix bei der Kanzel. Daran schloß sich das Absingen des Evangeliums. Hierauf entledigte sich Sigmund der Krone und des Mantels und begab sich im 40 Pluviale zum Papst, um ihm eine mit Dukaten gefüllte Schale zu überreichen. Der Papst seinerseits schritt vom Thron zum Hauptaltar, um die Messe bis zum „Agnus dei" zu lesen; dabei versah Sigmund das Amt des Subdiakonen, indem er ihm Wein und Wasser reichte. Beim „Agnus dei" küßte der Papst den Kardinal Orsini und der gab den Kuß an Sigmund weiter und dann küßte in umgekehrter Folge Sigmund den Kardinal 45 und der den Papst. Sodann begab sich der Papst wieder zum Thron zurück und kommunizierte. Unterdessen wartete Sigmund am Altare, auf einem kleinen Sessel sitzend, den man ihm mit Rücksicht auf seine körperlichen Beschwerden neben das eiserne Altargitter 10 Inghirami sagt „reclusorium de panno". 93*)
Einleitung. 733 seine Aufnahme unter die Kanoniker von St. Peter und seine Bekleidung mit dem Krönungsornat erfolgte. Dann zog er, indem die Kanoniker voran und der Pfalzgraf des Laterans und der Primicerius der Römischen Richter zu seinen beiden Seiten gingen, unter den vorge- 5 schriebenen Benediktionen, Gebeten und Litaneien durch die porta argentea in die Basilika, und zwar zu dem rechts vom Hauptaltar stehenden Altar des heiligen Moritz. Hier fand seine Salbung statt, die an Stelle des Kardinalbischofs von Ostia der Kardinal- bischof von Sabina Giordano Orsini unter Assistenz der Kardinäle von S. Sisto, S. Clemente und S. Maria in Cosmedin vornahm. Von da begab er sich mit seinem Gefolge zunächst an den Hauptaltar zum Papst, von dem er nach vorausgegangener Beichte zum Kuß zugelassen wurde, und dann nach einer Art Pavillon !, der links von diesem Altar gegen das Baptisterium hin für ihn aus Holz errichtet und mit kostbaren Stoffen ausgeschlagen worden war. Hier nahm er Platz und wartete, bis die im Chor aufgestellte päpstliche Kapelle bezw. der Papst selbst die 15 im Ceremoniell vorgeschriebenen Gesänge und Gebete beendigt hatten und die Epistel verlesen und das Graduale gesungen war. Darauf schritt er wieder zum Hauptaltar. Hier küßte er zunächst den Papst, der auf einem rechts vom Altar aufgestellten Thronsessel saß, und legte dann Krone, Reichsapfel, Scepter und Schwert auf dem Altar nieder. Während der nun folgenden 20 Ceremonien mußste sich Sigmund seines gichtischen Leidens wegen von einigen nicht Ge- nannten stützen lassen. Der Papst setzte ihm zuerst ein rotes Barett auf und darüber dann eine einfache weiße Mitra, diese so, daß, wenn wir Poggio und Zantfliet richtig verstehen, ihre Spitzen nicht wie bei den Bischöfen über Stirn und Hinterhaupt, sondern über beiden Schläfen aufragten. Uber die Mitra kam das goldene Kaiserdiadem, und 25 zuletzt gab ihm der Papst das Scepter in die Linke und den goldenen Reichsapfel in die Rechte. Während des nun folgenden Absingens einer Litanei blieb er anscheinend vor dem Altar. Der Papst dagegen nahm wieder auf seinem Thronsessel Platz. Nach Schluß des Gesanges präsentierte sich Sigmund dem Papst, der nun wieder die Altarstufen so hinaufschritt, um das entblößtte Schwert vom Altar zu nehmen und es dem König mit den im Ceremoniell angegebenen Worten zu überreichen. Sigmund warf sich nun vor ihm nieder und küßte ihm die Füße. Der Papst ging darauf zum Thron zurück. Sigmund folgte und ließ sich auf einem zur Rechten des Papstes aufgestellten Sessel nieder. Von da kehrte er mit seiner 85 Begleitung nach dem erwähnten Pavillon zurück. Während er sich hier aufhielt, sangen die Subdiakone, die Hofgeistlichen des Kaisers und die Römischen Scriniare die im Ceremoniell enthaltenen Responsorien vor dem silbernen Kruzifix bei der Kanzel. Daran schloß sich das Absingen des Evangeliums. Hierauf entledigte sich Sigmund der Krone und des Mantels und begab sich im 40 Pluviale zum Papst, um ihm eine mit Dukaten gefüllte Schale zu überreichen. Der Papst seinerseits schritt vom Thron zum Hauptaltar, um die Messe bis zum „Agnus dei" zu lesen; dabei versah Sigmund das Amt des Subdiakonen, indem er ihm Wein und Wasser reichte. Beim „Agnus dei" küßte der Papst den Kardinal Orsini und der gab den Kuß an Sigmund weiter und dann küßte in umgekehrter Folge Sigmund den Kardinal 45 und der den Papst. Sodann begab sich der Papst wieder zum Thron zurück und kommunizierte. Unterdessen wartete Sigmund am Altare, auf einem kleinen Sessel sitzend, den man ihm mit Rücksicht auf seine körperlichen Beschwerden neben das eiserne Altargitter 10 Inghirami sagt „reclusorium de panno". 93*)
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734 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. gestellt hatte. Nach der Rückkehr des Papstes empfing auch er das heilige Abendmahl und danach den Friedenskuß. Nun ging er wieder zum Pavillon, legte Krone und Mantel an und erwartete den Schluß der Messe. Nach Empfang des päpstlichen Segens verließ er die Basilika und stieg die Stufen hinab zum Standort des für den Papst bestimmten Maultieres. Der Papst folgte. Ob ihm Sigmund den Steigbügel gehalten habe, wie das Ceremoniell vorschrieb, ist nicht sicher. Zantfliet weiß nur, daß er den Zügel gefaßt habe. Er führte das Tier auch nur ein paar Schritte weit (wie Poggio sagt, seiner Gicht wegen) und bestieg dann sein Pferd. So ritten Papst und Kaiser neben einander an der Stadtmauer entlang bis zur Kirche S. Maria in Transpontina nahe bei der Engelsburg. Hier nahmen sie Abschied, wobei der Kaiser die Hand des Papstes kißte. Der Papst kehrte dann in den Palast zurick. Sigmund dagegen ritt zunächst auf die Engelsbrücke, stieg hier ab und schlug eine Anzahl Ritter. Dann zog er, vom Volk umjubelt, nach S. Giovanni in Laterano, i5 wo das Festmahl stattfand. Erst gegen Abend kehrte er durch Trastevere nach St. Peter zurück. 10 Von den Augenzeugen der Krönung können wir nur eine ganz geringe Anzahl mit Namen nennen, außer den schon Genannten nur noch den Vizekanzler Kaspar Schlick, Matko von Thallóczy, den Ritter Hartung Klux 1, Dr. Nikolaus Stock, Jakob von Sirck 2, 2o den stellvertretenden Prokurator des Deutschen Ordens Johannes Niklosdorf und die folgenden Gesandten Hzg. Albrechts von Österreich 3, Zürichs 4 und Nürnbergs 5: Nikolaus Sannawer, Rudolf Stüssi, Hans und Heinrich Schwendi, Götz Escher, Erhard und Paul Haller, Franz Rummel, Martin Heiden und Sebald Beheim. Auch Gesandte des Markgrafen Friedrich von Brandenburg 6 und der Stadt Bamberg" waren da, wohl 25 auch der Konzilsgesandte Peter Fries von Indersdorf 8. Der Baierische Adel dagegen, dem Herzog Wilhelm die Teilnahme an den Krönungsfeierlichkeiten durch seinen Bruder Ernst hatte nahe legen lassen, hatte sie unter Hinweis auf die Kürze der Zeit und die hohen Kosten abgelehnt 9. Jene mit Namen genannten neun Gesandten gehörten mit Kaspar Schlick und dem so Registrator Marquard Brisacher auch zu denen, die auf der Tiberbrücke den Ritterschlag erhielten. c. Privilegienbestätigungen nr. 496-499. Von den zahlreichen Privilegien und sonstigen Gnadenbeweisen, die Sigmund teils noch am 31 Mai teils während seines langen Aufenthaltes in Rom erteilte, glaubten wir 35 hier nur vier aufnehmen zu dürfen, die unseres Erachtens in einem etwas engeren Zu- sammenhang mit der Krönung selbst stehen als die übrigen. Es sind die für die Kanoniker und das Kapitel von St. Peter in Rom und für Mf. Friedrich von Bran- denburg und die zwei für Nürnberg, in denen diese Stadt zur Bestrafung von Straßen- 1 Daßt Klux und Stock xugegen waren, läßt sich aus RTA. II nr. 2 folgern. 2 Vgl. nr. 414 und das in einer Anmerkung xu nr. 444 erwähnte Empfehlungsschreiben Sigmunds. 3 Vgl. Altmann nr. 9459. 4 Vgl. Tschudi, Chronicon Helveticum, hrsg. von Iselin 2, 208. 5 Vgl. Chroniken der Deutschen Städte I, 387. 6 Vgl. nr. 497. 7 Vgl. Altmann nr. 9430. In dieser Urkunde ist (was Altmann nicht mitteilt) ausdriicklich ge- sagt, daſ eine Gesandtschaft Bambergs nach Rom 40 gekommen sei. s Vgl. RTA. 1I nr. 8. Peter Fries ist jedenfalls vor dem 12 Juni in Rom angekommen. An diesem Tage reiste er in Gesellschaft der kaiserlichen Ge- sandten Hartung Klux und Nikolaus Stock xuriick. 45 Er begleitete jedoch beide nur bis Siena. Von dort eilte er ihnen voraus und kam in den letxten Tagen des Juni in Basel an. Vgl. Haller a. a. O. 2, 440 Z. 5-8 und daxu RTA. II, 31 Anm. 1. 9 Vgl. nr. 502. 50
734 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. gestellt hatte. Nach der Rückkehr des Papstes empfing auch er das heilige Abendmahl und danach den Friedenskuß. Nun ging er wieder zum Pavillon, legte Krone und Mantel an und erwartete den Schluß der Messe. Nach Empfang des päpstlichen Segens verließ er die Basilika und stieg die Stufen hinab zum Standort des für den Papst bestimmten Maultieres. Der Papst folgte. Ob ihm Sigmund den Steigbügel gehalten habe, wie das Ceremoniell vorschrieb, ist nicht sicher. Zantfliet weiß nur, daß er den Zügel gefaßt habe. Er führte das Tier auch nur ein paar Schritte weit (wie Poggio sagt, seiner Gicht wegen) und bestieg dann sein Pferd. So ritten Papst und Kaiser neben einander an der Stadtmauer entlang bis zur Kirche S. Maria in Transpontina nahe bei der Engelsburg. Hier nahmen sie Abschied, wobei der Kaiser die Hand des Papstes kißte. Der Papst kehrte dann in den Palast zurick. Sigmund dagegen ritt zunächst auf die Engelsbrücke, stieg hier ab und schlug eine Anzahl Ritter. Dann zog er, vom Volk umjubelt, nach S. Giovanni in Laterano, i5 wo das Festmahl stattfand. Erst gegen Abend kehrte er durch Trastevere nach St. Peter zurück. 10 Von den Augenzeugen der Krönung können wir nur eine ganz geringe Anzahl mit Namen nennen, außer den schon Genannten nur noch den Vizekanzler Kaspar Schlick, Matko von Thallóczy, den Ritter Hartung Klux 1, Dr. Nikolaus Stock, Jakob von Sirck 2, 2o den stellvertretenden Prokurator des Deutschen Ordens Johannes Niklosdorf und die folgenden Gesandten Hzg. Albrechts von Österreich 3, Zürichs 4 und Nürnbergs 5: Nikolaus Sannawer, Rudolf Stüssi, Hans und Heinrich Schwendi, Götz Escher, Erhard und Paul Haller, Franz Rummel, Martin Heiden und Sebald Beheim. Auch Gesandte des Markgrafen Friedrich von Brandenburg 6 und der Stadt Bamberg" waren da, wohl 25 auch der Konzilsgesandte Peter Fries von Indersdorf 8. Der Baierische Adel dagegen, dem Herzog Wilhelm die Teilnahme an den Krönungsfeierlichkeiten durch seinen Bruder Ernst hatte nahe legen lassen, hatte sie unter Hinweis auf die Kürze der Zeit und die hohen Kosten abgelehnt 9. Jene mit Namen genannten neun Gesandten gehörten mit Kaspar Schlick und dem so Registrator Marquard Brisacher auch zu denen, die auf der Tiberbrücke den Ritterschlag erhielten. c. Privilegienbestätigungen nr. 496-499. Von den zahlreichen Privilegien und sonstigen Gnadenbeweisen, die Sigmund teils noch am 31 Mai teils während seines langen Aufenthaltes in Rom erteilte, glaubten wir 35 hier nur vier aufnehmen zu dürfen, die unseres Erachtens in einem etwas engeren Zu- sammenhang mit der Krönung selbst stehen als die übrigen. Es sind die für die Kanoniker und das Kapitel von St. Peter in Rom und für Mf. Friedrich von Bran- denburg und die zwei für Nürnberg, in denen diese Stadt zur Bestrafung von Straßen- 1 Daßt Klux und Stock xugegen waren, läßt sich aus RTA. II nr. 2 folgern. 2 Vgl. nr. 414 und das in einer Anmerkung xu nr. 444 erwähnte Empfehlungsschreiben Sigmunds. 3 Vgl. Altmann nr. 9459. 4 Vgl. Tschudi, Chronicon Helveticum, hrsg. von Iselin 2, 208. 5 Vgl. Chroniken der Deutschen Städte I, 387. 6 Vgl. nr. 497. 7 Vgl. Altmann nr. 9430. In dieser Urkunde ist (was Altmann nicht mitteilt) ausdriicklich ge- sagt, daſ eine Gesandtschaft Bambergs nach Rom 40 gekommen sei. s Vgl. RTA. 1I nr. 8. Peter Fries ist jedenfalls vor dem 12 Juni in Rom angekommen. An diesem Tage reiste er in Gesellschaft der kaiserlichen Ge- sandten Hartung Klux und Nikolaus Stock xuriick. 45 Er begleitete jedoch beide nur bis Siena. Von dort eilte er ihnen voraus und kam in den letxten Tagen des Juni in Basel an. Vgl. Haller a. a. O. 2, 440 Z. 5-8 und daxu RTA. II, 31 Anm. 1. 9 Vgl. nr. 502. 50
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Einleitung. 735 räubern ermächtigt und von neuem mit der Aufbewahrung der Reichskleinodien be- traut wird. Die übrigen Privilegien, Nobilitierungen, Legitimierungen, Wappenbriefe und dergleichen mehr sind im Reichsregistraturbuche K eingetragen und jetzt in Altmanns Regesta imperii 5 übersichtlich zusammengestellt. Vielleicht wird es befremden, daß wir das aus den Drucken Raynalds 1, Goldasts 2 und Lünigs 3 bekannte Privileg Sigmunds für den Klerus, das, obwohl undatiert, bisher stets mit der Kaiserkrönung in Verbindung gebracht worden ist 4, von der Aufnahme aus- schließen. Es geschieht mit Absicht. Wir überzeugten uns, daß die Urkunde einer 1o späteren Zeit angehört. Sie ist offenbar identisch mit der sogenannten „Sigismundina pro tuenda ecclesiastica libertate“, um deren Ausfertigung Sigmund im April oder Mai 1434 vom Baseler Konzil angegangen wurde 5. Sigmund weigerte sich damals, dem Wunsche des Konzils zu entsprechen, und er hat ihn sicher auch später nicht erfüllt; die Urkunde mißtte sich sonst in den Reichsregistraturbüchern finden. Die Abdrücke bei 15 Raynald, Goldast und Lünig bieten also nur einen Entwurf. Das Konzil hatte ihn wohl den Gesandten mitgegeben, die es Ende Mai 1434 an Sigmund schickte, unter anderem mit dem Auftrag, jene Bitte um Ausfertigung der Urkunde zu wiederholen. Eine handschriftliche Vorlage haben wir nicht aufgefunden; alle Versuche, der von Raynald citierten Handschrift der Bibliotheca Vallicelliana in Rom habhaft zu werden, 2o waren vergeblich. Daß Sigmund seit seiner Krönung und überhaupt als erster unter den Deutschen Kaisern den zweiköpfigen Reichsadler im Siegel führt, dürfen wir wohl als bekannt voraus- setzen; ebenso die Annahme, daß Sigmund den Vizekanzler Kaspar Schlick am Krönungstage zum Kanzler befördert habe. Wir möchten jedoch die Richtigkeit dieser Annahme in Zweifel 25 ziehen, wie es vor längerer Zeit auch schon K. Schellhaß gethan hat 6. Sie stützt sich be- kanntlich auf eine Urkunde Sigmunds für Schlick vom 13 Juli 1433 7. Diese Urkunde ist unlängst von Pennrich 8 und Dvořák ? als eine Schlick'sche Fälschung nachgewiesen worden. An und für sich läge darin gewiß noch kein zwingender Grund, auch die in der Urkunde behauptete Kanzlerernennung am Krönungstage anzufechten, zumal wir eine ziemliche An- s0 zahl Originalurkunden vom 31 Mai und aus den folgenden Tagen haben, die Schlick nicht mehr als Vizekanzler, sondern als Kanzler zeigen. Aber es sind noch andere, wie uns scheint gewichtige Gründe vorhanden, die in dem Zweifel bestärken. Zunächst haben wir nicht wenige, vom Krönungstage und aus dem Juni datierte Originalurkunden, in denen sich Schlick noch Vizekanzler nennt. Lindner 10 und Dvořák11 haben diese auf- 35 fallende Thatsache so zu erklären versucht, daß die Kanzlei Blanketts mit der Unter- schrift Schlicks gehabt und sie nach der Krönung noch weiter benutzt habe. Aber diese Annahme erscheint uns denn doch zu bedenklich. Darf man Schlick auch manches zu- trauen: daß er in dieser Weise den Kanzleibeamten die mißbräuchliche Benutzung seiner Unterschrift geradezu aufgedrängt haben sollte, ist doch zu unwahrscheinlich. Und wie 4o werden Lindner und Dvořák die Thatsache erklären, daß diese Urkunden, mit einer (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 4, Raynald, Annales ecclesiae ad annum 1433 сар. 15 und 16. 347-350). Altmann nr. 9543. Goldast, Imperatorum etc. recessus, constitutio- 8 Pennrich, Die Urkundenfälschungen des Reichs- nes etc. 2, 107-110. 45 3 Liinig, Continuatio spicilegii ecclesiastici pag. kanzlers Kaspar Schlick, nebst Beiträgen zu seinem 86-89. Leben (Gotha 1901) S. 64-65. » Dvořák, Die Fälschungen des Reichskanxlers 4 Vgl. Aschbach 4, 119 und 487; ferner Alt- Kaspar Schlick (Mitteilungen des Instituts für Öster- mann nr. 9428. 5 Vgl. dariiber und xum Folgenden RTA. II nr. reichische Geschichtsforschung 22, 62-64). 10 Archivalische Zeitschrift 9, 177 Anm. 6. 50 182. 11 a. a. O. 22, 60 Anm. 7. ☞ Schellhaſ, Das Vixekanxellariat Kaspar Schlicks
Einleitung. 735 räubern ermächtigt und von neuem mit der Aufbewahrung der Reichskleinodien be- traut wird. Die übrigen Privilegien, Nobilitierungen, Legitimierungen, Wappenbriefe und dergleichen mehr sind im Reichsregistraturbuche K eingetragen und jetzt in Altmanns Regesta imperii 5 übersichtlich zusammengestellt. Vielleicht wird es befremden, daß wir das aus den Drucken Raynalds 1, Goldasts 2 und Lünigs 3 bekannte Privileg Sigmunds für den Klerus, das, obwohl undatiert, bisher stets mit der Kaiserkrönung in Verbindung gebracht worden ist 4, von der Aufnahme aus- schließen. Es geschieht mit Absicht. Wir überzeugten uns, daß die Urkunde einer 1o späteren Zeit angehört. Sie ist offenbar identisch mit der sogenannten „Sigismundina pro tuenda ecclesiastica libertate“, um deren Ausfertigung Sigmund im April oder Mai 1434 vom Baseler Konzil angegangen wurde 5. Sigmund weigerte sich damals, dem Wunsche des Konzils zu entsprechen, und er hat ihn sicher auch später nicht erfüllt; die Urkunde mißtte sich sonst in den Reichsregistraturbüchern finden. Die Abdrücke bei 15 Raynald, Goldast und Lünig bieten also nur einen Entwurf. Das Konzil hatte ihn wohl den Gesandten mitgegeben, die es Ende Mai 1434 an Sigmund schickte, unter anderem mit dem Auftrag, jene Bitte um Ausfertigung der Urkunde zu wiederholen. Eine handschriftliche Vorlage haben wir nicht aufgefunden; alle Versuche, der von Raynald citierten Handschrift der Bibliotheca Vallicelliana in Rom habhaft zu werden, 2o waren vergeblich. Daß Sigmund seit seiner Krönung und überhaupt als erster unter den Deutschen Kaisern den zweiköpfigen Reichsadler im Siegel führt, dürfen wir wohl als bekannt voraus- setzen; ebenso die Annahme, daß Sigmund den Vizekanzler Kaspar Schlick am Krönungstage zum Kanzler befördert habe. Wir möchten jedoch die Richtigkeit dieser Annahme in Zweifel 25 ziehen, wie es vor längerer Zeit auch schon K. Schellhaß gethan hat 6. Sie stützt sich be- kanntlich auf eine Urkunde Sigmunds für Schlick vom 13 Juli 1433 7. Diese Urkunde ist unlängst von Pennrich 8 und Dvořák ? als eine Schlick'sche Fälschung nachgewiesen worden. An und für sich läge darin gewiß noch kein zwingender Grund, auch die in der Urkunde behauptete Kanzlerernennung am Krönungstage anzufechten, zumal wir eine ziemliche An- s0 zahl Originalurkunden vom 31 Mai und aus den folgenden Tagen haben, die Schlick nicht mehr als Vizekanzler, sondern als Kanzler zeigen. Aber es sind noch andere, wie uns scheint gewichtige Gründe vorhanden, die in dem Zweifel bestärken. Zunächst haben wir nicht wenige, vom Krönungstage und aus dem Juni datierte Originalurkunden, in denen sich Schlick noch Vizekanzler nennt. Lindner 10 und Dvořák11 haben diese auf- 35 fallende Thatsache so zu erklären versucht, daß die Kanzlei Blanketts mit der Unter- schrift Schlicks gehabt und sie nach der Krönung noch weiter benutzt habe. Aber diese Annahme erscheint uns denn doch zu bedenklich. Darf man Schlick auch manches zu- trauen: daß er in dieser Weise den Kanzleibeamten die mißbräuchliche Benutzung seiner Unterschrift geradezu aufgedrängt haben sollte, ist doch zu unwahrscheinlich. Und wie 4o werden Lindner und Dvořák die Thatsache erklären, daß diese Urkunden, mit einer (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 4, Raynald, Annales ecclesiae ad annum 1433 сар. 15 und 16. 347-350). Altmann nr. 9543. Goldast, Imperatorum etc. recessus, constitutio- 8 Pennrich, Die Urkundenfälschungen des Reichs- nes etc. 2, 107-110. 45 3 Liinig, Continuatio spicilegii ecclesiastici pag. kanzlers Kaspar Schlick, nebst Beiträgen zu seinem 86-89. Leben (Gotha 1901) S. 64-65. » Dvořák, Die Fälschungen des Reichskanxlers 4 Vgl. Aschbach 4, 119 und 487; ferner Alt- Kaspar Schlick (Mitteilungen des Instituts für Öster- mann nr. 9428. 5 Vgl. dariiber und xum Folgenden RTA. II nr. reichische Geschichtsforschung 22, 62-64). 10 Archivalische Zeitschrift 9, 177 Anm. 6. 50 182. 11 a. a. O. 22, 60 Anm. 7. ☞ Schellhaſ, Das Vixekanxellariat Kaspar Schlicks
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736 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. einzigen Ausnahme 1, Ad mandatum domini imperatoris u. s. w. unterschrieben sind? Man sollte doch Ad mandatum domini regis u. s. w. erwarten, wenn es ältere Blanketts waren. Was dann die Originale anbetrifft, die für die Ernennung am Krönungstage zu sprechen scheinen, so läßt sich für alle die Zurückdatierung wahrscheinlich machen. Daſß die 23 Urkunden, die Nürnberg am 31 Mai erhielt2, auch an diesem Tage ausgefertigt wurden, wird Niemand behaupten wollen. Die Nürnberger Gesandtschaft, die ihretwegen nach Rom ging, brach erst am 13 Mai auf3, wird also knapp vor der Krönung ans Ziel gelangt sein, und bis sie sich mit der Kanzlei über den Kostenpunkt und Anderes geeinigt hatte, wird noch mancher Tag vergangen sein. Sie kehrte denn auch erst am 18 August nach Nürnberg zurück 4. Die Urkunde für Bf. Leonhard von Passau, die auch vom 31 Mai datiert ist 5 fällt nicht sehr ins Gewicht; denn ihr steht eine andere für Mf. Friedrich von Branden- berg, unsere nr. 497, in der Schlick als Vizekanzler unterzeichnet, vollwertig gegenüber. Weiter kommen hier in Betracht die beiden Urkunden vom 4. und 8 Juni, unsere nrr. 487 und 490, die sich auf den Waffenstillstand mit Venedig beziehen. Es ist wohl 15 möglich, ja sehr wahrscheinlich, daß sie an den genannten Tagen in der Kanzlei auf- gesetzt sind, aber daß man sie damals auch vollzogen hätte, ehe man wußtte, daß der Doge von Venedig den Waffenstillstand ratifiziert habe, erscheint doch fraglich. Die Ratifikationsurkunde des Dogen ist vom 25 Juni datiert, kann also der königlichen Kanzlei erst Anfang Juli bekannt geworden sein. Ahnlich steht es mit den beiden Urkunden für Peter Kalde vom 5. und 6 Juni" Sie sind in Reichsregistraturbuche erst 13 bezw. 31 Seiten hinter einer anderen Urkunde für Kalde vom 26 Juni7 eingetragen, also zweifellos zurückdatiert. Von großter Bedeutung sind dagegen die neun Urkunden, die Zürich am 21. und 22 Juni erhalten hat s. Schlick hat nämlich sechs von ihnen als Kanzler und nur drei 25 als Vizekanzler unterzeichnet. Dieses Verhältnis legt die Vermutung nahe, daß seine Er- nennung zum Kanzler im letzten Drittel des Juni erfolgt sei. In der That zeichnet er vom 25 Juni an, von einem einzigen Fall abgesehen, regelmäßtig als Kanzler. Die ab- weichende Unterschrift als Vizekanzler findet sich in einer Urkunde für Götz Escher vom 28 Juni9; aber sie ist von untergeordneter Bedeutung, da die Urkunde im Reichs- 30 registraturbuche schon vom 20 Juni datiert ist, so daß ein Versehen in der Datierung des Originals vorliegen kann. Wir halten es nach dem Gesagten für wahrscheinlich, daß Schlick unmittelbar nach dem 22 Juni, spätestens aber am 29., an Peter und Paul, Kanzler geworden ist. Für die Entscheidung der Frage wäre es vielleicht von Belang, den Todestag von 35 Schlicks Vorgänger im Kanzleramte, Bischof Johannes von Agram, zu wissen. 10 20 d. Krönungsanzeigen nr. 500-501. Eine allgemeine Krönungsanzeige an die Deutschen Reichsstände in der Form, in der sie Sigmund den Böhmischen und Mährischen Ständen zuschickte, ist uns nicht be- 2 40 1 Diese Ausnahme ist eine Privilegienbestätigung für Zürich vom 21 Juni (Zürich Staats-A. Ur- kunden, Stadt und Landschaft Zürich nr. 108 orig. membr. lit. pat. cum aurea bulla pend.; vgl. Alt- mann nr. 9506). Hier lautet die Kontrasignatur Ad mandatum domini regis Caspar Sligk vicecan- cellarius. Altmann giebt irrtümlich imperatoris statt regis an, ein Fehler, der nach Mitteilung des Herrn Professor Schweixer in Zürich in dessen von Alt- mann benuixtem Regest nicht enthalten war. 4 5 6 8 9 Altmann nrr. 9436-9457. 3 Vgl. Chroniken der Deutschen Städte I, 387. Vgl. ebenda. Altmann nr. 9458. Altmann nrr. 9479 und 9480. Altmann nr. 9525. Altmann nrr. 9506-9514. Altmann nr. 9528. Tb
736 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. einzigen Ausnahme 1, Ad mandatum domini imperatoris u. s. w. unterschrieben sind? Man sollte doch Ad mandatum domini regis u. s. w. erwarten, wenn es ältere Blanketts waren. Was dann die Originale anbetrifft, die für die Ernennung am Krönungstage zu sprechen scheinen, so läßt sich für alle die Zurückdatierung wahrscheinlich machen. Daſß die 23 Urkunden, die Nürnberg am 31 Mai erhielt2, auch an diesem Tage ausgefertigt wurden, wird Niemand behaupten wollen. Die Nürnberger Gesandtschaft, die ihretwegen nach Rom ging, brach erst am 13 Mai auf3, wird also knapp vor der Krönung ans Ziel gelangt sein, und bis sie sich mit der Kanzlei über den Kostenpunkt und Anderes geeinigt hatte, wird noch mancher Tag vergangen sein. Sie kehrte denn auch erst am 18 August nach Nürnberg zurück 4. Die Urkunde für Bf. Leonhard von Passau, die auch vom 31 Mai datiert ist 5 fällt nicht sehr ins Gewicht; denn ihr steht eine andere für Mf. Friedrich von Branden- berg, unsere nr. 497, in der Schlick als Vizekanzler unterzeichnet, vollwertig gegenüber. Weiter kommen hier in Betracht die beiden Urkunden vom 4. und 8 Juni, unsere nrr. 487 und 490, die sich auf den Waffenstillstand mit Venedig beziehen. Es ist wohl 15 möglich, ja sehr wahrscheinlich, daß sie an den genannten Tagen in der Kanzlei auf- gesetzt sind, aber daß man sie damals auch vollzogen hätte, ehe man wußtte, daß der Doge von Venedig den Waffenstillstand ratifiziert habe, erscheint doch fraglich. Die Ratifikationsurkunde des Dogen ist vom 25 Juni datiert, kann also der königlichen Kanzlei erst Anfang Juli bekannt geworden sein. Ahnlich steht es mit den beiden Urkunden für Peter Kalde vom 5. und 6 Juni" Sie sind in Reichsregistraturbuche erst 13 bezw. 31 Seiten hinter einer anderen Urkunde für Kalde vom 26 Juni7 eingetragen, also zweifellos zurückdatiert. Von großter Bedeutung sind dagegen die neun Urkunden, die Zürich am 21. und 22 Juni erhalten hat s. Schlick hat nämlich sechs von ihnen als Kanzler und nur drei 25 als Vizekanzler unterzeichnet. Dieses Verhältnis legt die Vermutung nahe, daß seine Er- nennung zum Kanzler im letzten Drittel des Juni erfolgt sei. In der That zeichnet er vom 25 Juni an, von einem einzigen Fall abgesehen, regelmäßtig als Kanzler. Die ab- weichende Unterschrift als Vizekanzler findet sich in einer Urkunde für Götz Escher vom 28 Juni9; aber sie ist von untergeordneter Bedeutung, da die Urkunde im Reichs- 30 registraturbuche schon vom 20 Juni datiert ist, so daß ein Versehen in der Datierung des Originals vorliegen kann. Wir halten es nach dem Gesagten für wahrscheinlich, daß Schlick unmittelbar nach dem 22 Juni, spätestens aber am 29., an Peter und Paul, Kanzler geworden ist. Für die Entscheidung der Frage wäre es vielleicht von Belang, den Todestag von 35 Schlicks Vorgänger im Kanzleramte, Bischof Johannes von Agram, zu wissen. 10 20 d. Krönungsanzeigen nr. 500-501. Eine allgemeine Krönungsanzeige an die Deutschen Reichsstände in der Form, in der sie Sigmund den Böhmischen und Mährischen Ständen zuschickte, ist uns nicht be- 2 40 1 Diese Ausnahme ist eine Privilegienbestätigung für Zürich vom 21 Juni (Zürich Staats-A. Ur- kunden, Stadt und Landschaft Zürich nr. 108 orig. membr. lit. pat. cum aurea bulla pend.; vgl. Alt- mann nr. 9506). Hier lautet die Kontrasignatur Ad mandatum domini regis Caspar Sligk vicecan- cellarius. Altmann giebt irrtümlich imperatoris statt regis an, ein Fehler, der nach Mitteilung des Herrn Professor Schweixer in Zürich in dessen von Alt- mann benuixtem Regest nicht enthalten war. 4 5 6 8 9 Altmann nrr. 9436-9457. 3 Vgl. Chroniken der Deutschen Städte I, 387. Vgl. ebenda. Altmann nr. 9458. Altmann nrr. 9479 und 9480. Altmann nr. 9525. Altmann nrr. 9506-9514. Altmann nr. 9528. Tb
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Einleitung. 737 kannt geworden. Es scheint, daß sich Sigmund darauf beschränkt hat, die Nachricht an einige central gelegene Stände zu senden, in der sicheren Voraussicht, daß sie von dort werde weiterverbreitet werden. Wir wissen wenigstens aus einem Briefe Oppenheims 1, daßs Frankfurt eine Anzeige erhalten hat. Auch von Nürnberg ist es wahrscheinlich 2. Wie aber diese Anzeigen lauteten, vermögen wir nicht zu sagen. Wir vermuten, daß sich ihr Inhalt im Großen und Ganzen mit dem des kaiserlichen Schreibens an Ulrich von Rosenberg vom 3 Juni 1433 gedeckt haben wird, das wir in unserer nr. 500 vorlegen können. Die Briefe Sigmunds an seinen Gesandten in Basel, Bischof Johannes von Chur, o und an das Baseler Konzil vom 2. und 4 Juni findet man im elften Bande unseres Unternehmens; ein Brief an die Böhmischen und Mährischen Stände vom 6 Juni liegt im Archiv Český 3 gedruckt vor. Von anderen auf die Krönung bezüglichen Briefen, die unmittelbar nach dem 31 Mai verschickt worden wären, wissen wir nichts. Erst von Mitte Juni an können u wir noch einige nachweisen. Am 15 Juni ging eine offizielle Anzeige an Siena ab 4 und am 17. an den päpstlichen Gouverneur in Perugia, Bischof Johannes von Forlì, und die Stadt Perugia. Am 23 Juni wurde der oben erwähnte, czechisch geschriebene Brief an die Böhmischen und Mährischen Stände in lateinischer Sprache wiederholt. Der Brief an Siena ist nicht mehr vorhanden; den nach Perugia gegangenen findet man im 2o Archivio storico italiano 5, und den an die Böhmen und Mähren bringen wir in unserer nr. 501 zum Abdruck. C. Berichte nr. 502-512. Man darf in dieser Abteilung nicht nach Korrespondenzen über den Verlauf der Kaiserkrönung oder unmittelbar mit ihr zusammenhängende Vorgänge suchen. Was sich ts darauf bezieht, haben wir meist schon in lit. A b mitgeteilt. Eine Ausnahme machen nur der Brief Hzg. Ernsts von Baiern an seinen Bruder Wilhelm (nr. 502) und der unter nr. 503 abgedruckte, längst bekannte Brief Poggio's an Niccolò Niccoli vom 4 Juni 1433, eine unserer besten Quellen sowohl für die Einzugs- wie für die Krönungsfeierlich- keiten. Denn daß man Poggio's Angaben nach Abzug dessen, was auf Rechnung 30 der unvermeidlichen Humanisten-Uberschwänglichkeit zu setzen ist, trauen darf, kann keinem Zweifel unterliegen, da die Richtigkeit einiger durch die von uns in den Anmerkungen mitgeteilten Schatzanweisungen des Kardinalkämmerers erhärtet wird. Der Inhalt der anderen neun Briefe (nrr. 504-512) kommt nur mittelbar für die Krönung, zum Teil auch nur für Ereignisse während des Römischen Aufenthaltes Sigmunds in Betracht. 35 Letzteres gilt namentlich von den Berichten des stellvertretenden Prokurators des Deutschen Ordens Johannes Niklosdorf an den Hochmeister (nrr. 505. 510. 511). Unter ihnen dürfte der vom 6 August (nr. 511) der wichtigste sein, da er die sonst nirgends überlieferte Nachricht enthält, daß Sigmund damals die weltlichen Deutschen Fürsten aufgefordert habe, zu Michaelis drei Meilen von Basel mit ihm zusammenzutreffen. Freilich hat Niklosdorf 4o möglicherweise die auch sonst bezeugte Absicht Sigmunds, einen Reichstag zu berufen", Oppenheim schrieb am 8 Juli an Frankfurt: es habe erfahren, daſo der Kaiser der Stadt Frank- furt mit schriften von siner cronunge etc. froliche botschaft getan habe; da es schr seiner keiserlichen 45 guaden ere und gemach gewerlich zû vernemen wünsche, so bitte es um Abschrift solicher botschaft; dat. in die beati Kiliani etc. anno etc. 33. (Frank- furt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3316 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 506 und nr. 508. 3 Vgl. die einschlägige Anmerkung au nr. 501. 4 Vgl. S. 739 Anm. 2. 5 Archivio storico italiano Serie 1 Vol. 7 Ap- pendice pag. 438-439. Vgl. Altmann nr. 9494. 6 Vgl. nr. 577 und RTA. I1 nr. 137.
Einleitung. 737 kannt geworden. Es scheint, daß sich Sigmund darauf beschränkt hat, die Nachricht an einige central gelegene Stände zu senden, in der sicheren Voraussicht, daß sie von dort werde weiterverbreitet werden. Wir wissen wenigstens aus einem Briefe Oppenheims 1, daßs Frankfurt eine Anzeige erhalten hat. Auch von Nürnberg ist es wahrscheinlich 2. Wie aber diese Anzeigen lauteten, vermögen wir nicht zu sagen. Wir vermuten, daß sich ihr Inhalt im Großen und Ganzen mit dem des kaiserlichen Schreibens an Ulrich von Rosenberg vom 3 Juni 1433 gedeckt haben wird, das wir in unserer nr. 500 vorlegen können. Die Briefe Sigmunds an seinen Gesandten in Basel, Bischof Johannes von Chur, o und an das Baseler Konzil vom 2. und 4 Juni findet man im elften Bande unseres Unternehmens; ein Brief an die Böhmischen und Mährischen Stände vom 6 Juni liegt im Archiv Český 3 gedruckt vor. Von anderen auf die Krönung bezüglichen Briefen, die unmittelbar nach dem 31 Mai verschickt worden wären, wissen wir nichts. Erst von Mitte Juni an können u wir noch einige nachweisen. Am 15 Juni ging eine offizielle Anzeige an Siena ab 4 und am 17. an den päpstlichen Gouverneur in Perugia, Bischof Johannes von Forlì, und die Stadt Perugia. Am 23 Juni wurde der oben erwähnte, czechisch geschriebene Brief an die Böhmischen und Mährischen Stände in lateinischer Sprache wiederholt. Der Brief an Siena ist nicht mehr vorhanden; den nach Perugia gegangenen findet man im 2o Archivio storico italiano 5, und den an die Böhmen und Mähren bringen wir in unserer nr. 501 zum Abdruck. C. Berichte nr. 502-512. Man darf in dieser Abteilung nicht nach Korrespondenzen über den Verlauf der Kaiserkrönung oder unmittelbar mit ihr zusammenhängende Vorgänge suchen. Was sich ts darauf bezieht, haben wir meist schon in lit. A b mitgeteilt. Eine Ausnahme machen nur der Brief Hzg. Ernsts von Baiern an seinen Bruder Wilhelm (nr. 502) und der unter nr. 503 abgedruckte, längst bekannte Brief Poggio's an Niccolò Niccoli vom 4 Juni 1433, eine unserer besten Quellen sowohl für die Einzugs- wie für die Krönungsfeierlich- keiten. Denn daß man Poggio's Angaben nach Abzug dessen, was auf Rechnung 30 der unvermeidlichen Humanisten-Uberschwänglichkeit zu setzen ist, trauen darf, kann keinem Zweifel unterliegen, da die Richtigkeit einiger durch die von uns in den Anmerkungen mitgeteilten Schatzanweisungen des Kardinalkämmerers erhärtet wird. Der Inhalt der anderen neun Briefe (nrr. 504-512) kommt nur mittelbar für die Krönung, zum Teil auch nur für Ereignisse während des Römischen Aufenthaltes Sigmunds in Betracht. 35 Letzteres gilt namentlich von den Berichten des stellvertretenden Prokurators des Deutschen Ordens Johannes Niklosdorf an den Hochmeister (nrr. 505. 510. 511). Unter ihnen dürfte der vom 6 August (nr. 511) der wichtigste sein, da er die sonst nirgends überlieferte Nachricht enthält, daß Sigmund damals die weltlichen Deutschen Fürsten aufgefordert habe, zu Michaelis drei Meilen von Basel mit ihm zusammenzutreffen. Freilich hat Niklosdorf 4o möglicherweise die auch sonst bezeugte Absicht Sigmunds, einen Reichstag zu berufen", Oppenheim schrieb am 8 Juli an Frankfurt: es habe erfahren, daſo der Kaiser der Stadt Frank- furt mit schriften von siner cronunge etc. froliche botschaft getan habe; da es schr seiner keiserlichen 45 guaden ere und gemach gewerlich zû vernemen wünsche, so bitte es um Abschrift solicher botschaft; dat. in die beati Kiliani etc. anno etc. 33. (Frank- furt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3316 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 506 und nr. 508. 3 Vgl. die einschlägige Anmerkung au nr. 501. 4 Vgl. S. 739 Anm. 2. 5 Archivio storico italiano Serie 1 Vol. 7 Ap- pendice pag. 438-439. Vgl. Altmann nr. 9494. 6 Vgl. nr. 577 und RTA. I1 nr. 137.
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738 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433 gleich für die That genommen. Denn die Ausschreiben zum Reichstage, nämlich dem Baseler vom Januar und Februar 1434, sind, soviel wir wissen, erst am 25 Oktober 1433 ergangen 1, also als Sigmund schon einige Zeit in Basel weilte. Da darin mit keinem Worte auf frühere Einladungen Bezug genommen wird, so muß man Niklosdorfs Angabe mit Vorsicht aufnehmen. Der Wert der städtischen Briefe (nrr. 504. 506. 508. 509. 512) und des von Dr. Andreas Pfaffendorf am 27 Juni an den Hochmeister geschriebenen (nr. 507) ist ein doppelter. Einmal lehren sie uns den ungefähren Zeitpunkt kennen, zu dem die Nach- richt vom Vollzug der Kaiserkrönung nach Deutschland kam, und dann unterrichten sie uns über die Aufnahme, die die Nachricht fand, insbesondere über die Anordnungen, io die von städtischer Seite zur Feier des Ereignisses und zur Beglückwünschung des Kaisers getroffen wurden. So viel wir sehen können, kam die erste Kunde von der Krönung am 22. oder 23 Juni nach Deutschland. Wenigstens erfuhr man um diese Zeit in Basel 2 und Nürn- berg von ihr, am letzteren Orte auf dem Wege über Venedig 3. Die offizielle Bestätigung i5 der Nachricht traf aber erst ein paar Tage später ein, am frühesten, wie es scheint, in Basel; nämlich am 26 Juni 4; sie war in einem Briefe Sigmunds an Bf. Johannes von Chur vom 2 Juni5 enthalten. In Nürnberg kam die offizielle, wohl mutatis mutandis unserer nr. 500 entsprechende Krönungsanzeige am 28 Juni an (vgl. nr. 508). Das Baseler Konzil dagegen erhielt die seinige, obwohl sie vom 4 Juni datiert war, doch erst ze am 13 Juli 6. Basel gab die Nachricht am 28 Juni nach Straßburg weiter 7, Nürnberg ebenfalls am 28 Juni an Mf. Friedrich von Brandenburg und am 29 Juni an Eger und Prag, an letzteres durch Vermittlung der dort an den Hussitenverhandlungen teilnehmenden Nürn- berger Bürger Sigmund Stromer und Gabriel Tetzel s. Auch Frankfurt erhielt, wie Nürnberg, eine besondere Anzeige Sigmunds; Oppenheim erbat sich am 8 Juli Abschrift davon9. Uber die Festlichkeiten, die hier und da zur Feier der Krönung veranstaltet wurden, sind die städtischen Chroniken, zumal die Nürnberger, natürlich ausführlicher als die von uns mitgeteilten Briefe. In Basel läutete man am 26 Juni, an welchem 30 Tage der erwähnte Brief Sigmunds an den Bischof von Chur ankam, mit allen Glocken und zindete Freudenfeuer an. Später, als die Krönungsanzeige vom 4 Juni in der 12 Session vom 13 Juli verlesen war, wurde auch noch eine Prozession beschlossen 1°. Sie sollte bei günstigem Wetter am folgenden Sonntag, dem 19 Juli gehalten werden, und sie hat auch an diesem Tage stattgefunden11. In Nürnberg wurde am 29 Juni unter Mittag 35 25 1 RTA. II nr. 87. 2 Vgl. den in einer Anmerkung au nr. 507 mit- geteilten Brief Dr. Pfaffendorfs an den Hochmeister rom 27 Juni. Die Angabe in RTA. II, 30 Anm. 2, daßt die erste Kunde von der Kaiserkrönung am 26 Juni nach Basel gelangt sei, ist hiernach nu berichtigen. 3 Vgl. nr. 506. In Ulm hörte man offenbar auch schon vor dem 27 Juni etwas von der Krö- nung. Die Stadt schickte an diesem Tage Paule Aigendorff gen Basel zům pfarrer [d. i. Heinrich Neidhardt], das er uns wissen ließ, ob si in dem consilio gewisse mâre hetten, das unser herr der kúng kaiser worden und wie sin kaiserlicher name were (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städte- bundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 28b not. chart. coaeva unter der Rubrik Botten- lone). Vgl. RTA. II, 30 Anm. 2. 5 RTA. II nr. 1. Vgl. die Quellenbeschreibung von RTA. II nr. 2. 40 Vgl. RTA. II, 30 Anm. 2. Vgl. die einschlägige Anmerkung ru nr. 506. Vgl. S. 737 Anm. I. 10 Haller a. a. O. 2, 449 Z. 9-11. 11 Dies ergiebt sich aus der folgenden Stelle im 45 Reportatorium actorum concilii Basiliensis: dominica ante Magdalene [Juli 19] fuit facta processio multum solempnis propter coronacionem domini Sigismundi regis in imperatorem factam per Eugenium papam quartum in die penthecostes (Wien Hofbibl. cod. ms. 50 5111 fol. 251a not. chart. saec. 15). 6 8 9
738 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433 gleich für die That genommen. Denn die Ausschreiben zum Reichstage, nämlich dem Baseler vom Januar und Februar 1434, sind, soviel wir wissen, erst am 25 Oktober 1433 ergangen 1, also als Sigmund schon einige Zeit in Basel weilte. Da darin mit keinem Worte auf frühere Einladungen Bezug genommen wird, so muß man Niklosdorfs Angabe mit Vorsicht aufnehmen. Der Wert der städtischen Briefe (nrr. 504. 506. 508. 509. 512) und des von Dr. Andreas Pfaffendorf am 27 Juni an den Hochmeister geschriebenen (nr. 507) ist ein doppelter. Einmal lehren sie uns den ungefähren Zeitpunkt kennen, zu dem die Nach- richt vom Vollzug der Kaiserkrönung nach Deutschland kam, und dann unterrichten sie uns über die Aufnahme, die die Nachricht fand, insbesondere über die Anordnungen, io die von städtischer Seite zur Feier des Ereignisses und zur Beglückwünschung des Kaisers getroffen wurden. So viel wir sehen können, kam die erste Kunde von der Krönung am 22. oder 23 Juni nach Deutschland. Wenigstens erfuhr man um diese Zeit in Basel 2 und Nürn- berg von ihr, am letzteren Orte auf dem Wege über Venedig 3. Die offizielle Bestätigung i5 der Nachricht traf aber erst ein paar Tage später ein, am frühesten, wie es scheint, in Basel; nämlich am 26 Juni 4; sie war in einem Briefe Sigmunds an Bf. Johannes von Chur vom 2 Juni5 enthalten. In Nürnberg kam die offizielle, wohl mutatis mutandis unserer nr. 500 entsprechende Krönungsanzeige am 28 Juni an (vgl. nr. 508). Das Baseler Konzil dagegen erhielt die seinige, obwohl sie vom 4 Juni datiert war, doch erst ze am 13 Juli 6. Basel gab die Nachricht am 28 Juni nach Straßburg weiter 7, Nürnberg ebenfalls am 28 Juni an Mf. Friedrich von Brandenburg und am 29 Juni an Eger und Prag, an letzteres durch Vermittlung der dort an den Hussitenverhandlungen teilnehmenden Nürn- berger Bürger Sigmund Stromer und Gabriel Tetzel s. Auch Frankfurt erhielt, wie Nürnberg, eine besondere Anzeige Sigmunds; Oppenheim erbat sich am 8 Juli Abschrift davon9. Uber die Festlichkeiten, die hier und da zur Feier der Krönung veranstaltet wurden, sind die städtischen Chroniken, zumal die Nürnberger, natürlich ausführlicher als die von uns mitgeteilten Briefe. In Basel läutete man am 26 Juni, an welchem 30 Tage der erwähnte Brief Sigmunds an den Bischof von Chur ankam, mit allen Glocken und zindete Freudenfeuer an. Später, als die Krönungsanzeige vom 4 Juni in der 12 Session vom 13 Juli verlesen war, wurde auch noch eine Prozession beschlossen 1°. Sie sollte bei günstigem Wetter am folgenden Sonntag, dem 19 Juli gehalten werden, und sie hat auch an diesem Tage stattgefunden11. In Nürnberg wurde am 29 Juni unter Mittag 35 25 1 RTA. II nr. 87. 2 Vgl. den in einer Anmerkung au nr. 507 mit- geteilten Brief Dr. Pfaffendorfs an den Hochmeister rom 27 Juni. Die Angabe in RTA. II, 30 Anm. 2, daßt die erste Kunde von der Kaiserkrönung am 26 Juni nach Basel gelangt sei, ist hiernach nu berichtigen. 3 Vgl. nr. 506. In Ulm hörte man offenbar auch schon vor dem 27 Juni etwas von der Krö- nung. Die Stadt schickte an diesem Tage Paule Aigendorff gen Basel zům pfarrer [d. i. Heinrich Neidhardt], das er uns wissen ließ, ob si in dem consilio gewisse mâre hetten, das unser herr der kúng kaiser worden und wie sin kaiserlicher name were (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städte- bundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 28b not. chart. coaeva unter der Rubrik Botten- lone). Vgl. RTA. II, 30 Anm. 2. 5 RTA. II nr. 1. Vgl. die Quellenbeschreibung von RTA. II nr. 2. 40 Vgl. RTA. II, 30 Anm. 2. Vgl. die einschlägige Anmerkung ru nr. 506. Vgl. S. 737 Anm. I. 10 Haller a. a. O. 2, 449 Z. 9-11. 11 Dies ergiebt sich aus der folgenden Stelle im 45 Reportatorium actorum concilii Basiliensis: dominica ante Magdalene [Juli 19] fuit facta processio multum solempnis propter coronacionem domini Sigismundi regis in imperatorem factam per Eugenium papam quartum in die penthecostes (Wien Hofbibl. cod. ms. 50 5111 fol. 251a not. chart. saec. 15). 6 8 9
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ze A. Vorakten nr. 416-490. 199 ebenfalls mit allen Glocken geläutet. In den Kirchen sang man das Tedeum und vom (Geländer am Chor zu St. Sebald herab würde gepfiffen md posaumt. Am Abend' tamate man auf dem Markt um Freudenfeuer. Am 30. war Prozession und nachher Tanz auf dem Rathaus. Siena feierte das Ereignis durch eine Prozession, eine solemne Messe s und Freudenfeuer ?. Es wird wohl die erste Stadt gewesen sein, von der Sigmund einen prieflichen Glückwunsch erhielt; das betreffende Schreiben ist vom 14 Juni datiert 3, wird also am 16. oder 17. in Rom angekommen sein. In Venedigs Namen gratulierte im der ersten Hälfte des Juli dessen Gesandter in Rom Andrea Donato*. Der Schwäbische Städtebund beschlofl am. 15 Juli eine feierliche Gesandtschaft an den Kaiser (vgl. ww. 512), 2 dic auch abging, ihn aber wohl kaum noch in Rom, sondern schon in Perugia traf. Sie begleitete ihn dann bis nach Trient ®. Nürnberg dagegen entschlofi sich auffallenderweise wst am 24 Juli zu einem. Glückwunsch 9. Hatte. dort vielleicht die Nichtbestätigumg der Messe © verstimmt ? : : | A. Vorakten nr. 416-490. 5 a. Verhandlungen K. Sigmunds mit Florenz vom Januar bis zum April 1433 nr. 416-435. 416. K. Sigmund bevollmdchtigt den Marschall Lorenz von Ederwar, den Vizekanzler Kaspar Schlick, den Prokurator des Deutschen Ordens Kaspar ® [ Stange von Wand- 1 Vyl. m. 508 und Chroniken der Deutschen ‚Städte 1, 388 und 449; 2, 24 und 10, 19. sw ? Das Sienesische Consiglio del popolo beschlofs am 12 Juli, facere festum et gaudium ad demon- strationem gaudii coronationis sacre cesaree maje- statis (Siena Staats-A. Consiglio generale 217 fol. 54u not. chart. coaeva). Vgl. auch die Hist. Sc- y6 nensis bei Muratori, Seriptt. ver. Ital. 20, 46. Am 17 Juli teilte die Stadt Sigmund brieflich mit, daß sie seine: Krönung in der oben angegebenen Weise gefeiert habe (ebenda Copie, Lettere fasc. nr. 44 cop. chart. coaeva). Es ist auffallend, daß man so sich so spät .xu diesen Feierlichkeiten entschlofi ; denn Sigmund hatte der Stadt lait ihrem eben er- wähnten Brief vom 17 Juli seine Krümung schon am 156 Juni offixiell angexeigt. . 3 In Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 48 36 cop. chart. coaeva. * Vgl. die Instruktion für Donato vom 30 Juni bexw. 1 Juli 1433 n RTA. 11 m. 67. 5 Vgl. RTA. 11, 171. * Der Brief ist in den Chroniken der Deutschen 40 Stiidte 1, 450-451 und bei Palacky, Urkundl. Bei- träge 2, 368-370 abgedruckt. Fr wwde feria 3 post Lawrence -[ Aug. 11] wiederholt, da Nürnberg fürchtete , daß sein Überbringer nicht ans Ziel ge- langen könnte; es fügte aber jetxt noch Nachrichten 45 über den Beginn der Belagerung Pilsens durch die Hussiten und über deren Absicht, einen Streifzug in die Nürnberger Gegend zac aumternehmen, himxu (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 223% cop. chart. coaeva). 7 Vgl. die einschlägige Anmerkung zu mr. 499. Deutsche Reichstags-Akten X. 50 Man beachte, daß Nürnberg später Stephan Koler und den Schreiber Ulrich, nach. Basel xu. Sigmund sehichte, wm. etlich brief ze pessern, die Erhard Haller und Ulrich davor von Rom pracht hetten (Chroniken der Deutschen Städte 1, 451 Anm. 3). 8 Der Prokurator schrieb am I8S Januar am den Hochmeister Paul von Rusdorf: Als er von Rom nach Siena gekommen sei, habe ihn der König sehr ge- beten, einige Zeit bei ihm zw bleiben. Als er dann vier Tage bet ihm gewesen sei, habe er ihn nach Florenx zam Kardinal von Rouen und za den F'lorentinern. geschickt. do ich von Florencz wedir kein Senis komen was, dornoch zante der Romesche komig seine botschaft, als seinen marschalk herren Lorencz, seinen vicecanceler herren Caspar Slick, einen doctore her Baptista unde mich, kein Florencz, einen frede zwuschen im unde den Florenezir xw machen [beide Worte fehlen im Orig.], welches fredis der Romesche komig wol bedorfende ist. Datum. zu Florenez am 18 tage des mondin januarii anno domini ete. 33. (Königsberg Staats-A. Schbl. II/a nr. 65 orig. chart. lit. clausa e. sig. im o. impr) Der Kar- dinal von Rouen teilte ebendemselben am 22 Februar mit: egregius miles dominus Gaspar procurator vestri ordinis in Romana curia, post ipsius egressum de curia volens iter suum ad vestram paternitatem conti- nuare, per Romanorum regem fuit interceptus et missus ambassiator cum quibusdam aliis ad civitatem Florentinam, in qua tractabam pacem et concordiam inter regem. et communitatem Senarum cum illis de communitate Florentina. in quo ipse eum collegis suis fuit occuppatus ipsius tractatus pacis occasione fere 40 diebus et deinde ipse oui collegis suis et 94 1483 Jan. 3
ze A. Vorakten nr. 416-490. 199 ebenfalls mit allen Glocken geläutet. In den Kirchen sang man das Tedeum und vom (Geländer am Chor zu St. Sebald herab würde gepfiffen md posaumt. Am Abend' tamate man auf dem Markt um Freudenfeuer. Am 30. war Prozession und nachher Tanz auf dem Rathaus. Siena feierte das Ereignis durch eine Prozession, eine solemne Messe s und Freudenfeuer ?. Es wird wohl die erste Stadt gewesen sein, von der Sigmund einen prieflichen Glückwunsch erhielt; das betreffende Schreiben ist vom 14 Juni datiert 3, wird also am 16. oder 17. in Rom angekommen sein. In Venedigs Namen gratulierte im der ersten Hälfte des Juli dessen Gesandter in Rom Andrea Donato*. Der Schwäbische Städtebund beschlofl am. 15 Juli eine feierliche Gesandtschaft an den Kaiser (vgl. ww. 512), 2 dic auch abging, ihn aber wohl kaum noch in Rom, sondern schon in Perugia traf. Sie begleitete ihn dann bis nach Trient ®. Nürnberg dagegen entschlofi sich auffallenderweise wst am 24 Juli zu einem. Glückwunsch 9. Hatte. dort vielleicht die Nichtbestätigumg der Messe © verstimmt ? : : | A. Vorakten nr. 416-490. 5 a. Verhandlungen K. Sigmunds mit Florenz vom Januar bis zum April 1433 nr. 416-435. 416. K. Sigmund bevollmdchtigt den Marschall Lorenz von Ederwar, den Vizekanzler Kaspar Schlick, den Prokurator des Deutschen Ordens Kaspar ® [ Stange von Wand- 1 Vyl. m. 508 und Chroniken der Deutschen ‚Städte 1, 388 und 449; 2, 24 und 10, 19. sw ? Das Sienesische Consiglio del popolo beschlofs am 12 Juli, facere festum et gaudium ad demon- strationem gaudii coronationis sacre cesaree maje- statis (Siena Staats-A. Consiglio generale 217 fol. 54u not. chart. coaeva). Vgl. auch die Hist. Sc- y6 nensis bei Muratori, Seriptt. ver. Ital. 20, 46. Am 17 Juli teilte die Stadt Sigmund brieflich mit, daß sie seine: Krönung in der oben angegebenen Weise gefeiert habe (ebenda Copie, Lettere fasc. nr. 44 cop. chart. coaeva). Es ist auffallend, daß man so sich so spät .xu diesen Feierlichkeiten entschlofi ; denn Sigmund hatte der Stadt lait ihrem eben er- wähnten Brief vom 17 Juli seine Krümung schon am 156 Juni offixiell angexeigt. . 3 In Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 48 36 cop. chart. coaeva. * Vgl. die Instruktion für Donato vom 30 Juni bexw. 1 Juli 1433 n RTA. 11 m. 67. 5 Vgl. RTA. 11, 171. * Der Brief ist in den Chroniken der Deutschen 40 Stiidte 1, 450-451 und bei Palacky, Urkundl. Bei- träge 2, 368-370 abgedruckt. Fr wwde feria 3 post Lawrence -[ Aug. 11] wiederholt, da Nürnberg fürchtete , daß sein Überbringer nicht ans Ziel ge- langen könnte; es fügte aber jetxt noch Nachrichten 45 über den Beginn der Belagerung Pilsens durch die Hussiten und über deren Absicht, einen Streifzug in die Nürnberger Gegend zac aumternehmen, himxu (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 223% cop. chart. coaeva). 7 Vgl. die einschlägige Anmerkung zu mr. 499. Deutsche Reichstags-Akten X. 50 Man beachte, daß Nürnberg später Stephan Koler und den Schreiber Ulrich, nach. Basel xu. Sigmund sehichte, wm. etlich brief ze pessern, die Erhard Haller und Ulrich davor von Rom pracht hetten (Chroniken der Deutschen Städte 1, 451 Anm. 3). 8 Der Prokurator schrieb am I8S Januar am den Hochmeister Paul von Rusdorf: Als er von Rom nach Siena gekommen sei, habe ihn der König sehr ge- beten, einige Zeit bei ihm zw bleiben. Als er dann vier Tage bet ihm gewesen sei, habe er ihn nach Florenx zam Kardinal von Rouen und za den F'lorentinern. geschickt. do ich von Florencz wedir kein Senis komen was, dornoch zante der Romesche komig seine botschaft, als seinen marschalk herren Lorencz, seinen vicecanceler herren Caspar Slick, einen doctore her Baptista unde mich, kein Florencz, einen frede zwuschen im unde den Florenezir xw machen [beide Worte fehlen im Orig.], welches fredis der Romesche komig wol bedorfende ist. Datum. zu Florenez am 18 tage des mondin januarii anno domini ete. 33. (Königsberg Staats-A. Schbl. II/a nr. 65 orig. chart. lit. clausa e. sig. im o. impr) Der Kar- dinal von Rouen teilte ebendemselben am 22 Februar mit: egregius miles dominus Gaspar procurator vestri ordinis in Romana curia, post ipsius egressum de curia volens iter suum ad vestram paternitatem conti- nuare, per Romanorum regem fuit interceptus et missus ambassiator cum quibusdam aliis ad civitatem Florentinam, in qua tractabam pacem et concordiam inter regem. et communitatem Senarum cum illis de communitate Florentina. in quo ipse eum collegis suis fuit occuppatus ipsius tractatus pacis occasione fere 40 diebus et deinde ipse oui collegis suis et 94 1483 Jan. 3
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740 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. I 433 Jan. 3 ofen] und den Ritter Dr. Baptista Cigala, zwischen ihm und Florenz einen ewigen Frieden zu schließen, Verträge jeder Art und Bündnisse mit dieser Kommune ein- zugehen und die damit zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen. Januar 3 Siena. 1433 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 198b cop. chart. coaeva. Datum Senis 5 die 3 januarii anno domini etc. 32 [sic]. Regest bei Altmann nr. 9350. 1433 417. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Florentinischen Gesandten, der mitgeteilt Jan. 21 hat, daß K. Sigmund nach Florenz oder nach einem Florenz gehörigen Orte über- siedeln wolle, und der Venedigs Ansicht darüber hören möchte, zu antworten: man io halte es zwar für vorteilhaft, wenn sich der König in das Gebiet der Liga begebe, 1433 Januar 21 stelle aber die Entscheidung darüber ganz Florenz anheim. [Venedig J. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 152b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Sapientes consilii, .. sapientes terrarum de novo acquisitarum. 15 1432 die 21 januarii in rogatis. Quod spectabili oratori magnifice comunitatis Florentie ad ea, que nobis dixit de serenissimo domino rege Romanorum, qui videtur velle recedere de Senis ac se re- ducere in Florentia aut aliis locis illius comunitatis, super qua re petit scire consilium et opinionem nostram, respondeatur: quod habita consideratione super ista materia 20 ex una parte videmus, quod recedente ipso rege de Senis comunitas Senarum alleviaretur a multis expensis, quas patitur pro expensis et sustentatione dicti regis ac familie et comitive sue, cum quibus pecuniis tenere possent et solvere multas gentes armigeras et facere de aliis rebus ad damnum illius magnifice comunitatis Florentie, debentibus eis perseverare ad guerram. videmus quoque, quod recedente ipso rege et habente eo 25 liberum aditum ire poterit ad concilium Basilee, ubi credendum est, quod multa facere poterit ac faciet contra summum pontificem et statum suum in magnum prejudicium lige. et ex alia parte cognoscimus, quod recedente eo de Senis et veniente ad terras et loca illius magnifice comunitatis et lige erit magna reputatio et favor factis lige et econtra magnum prejudicium et interesse ac desolatio non solum Senensibus sed etiam so duci Mediolani et aliis emulis lige respectu reputationis ipsius serenissimi regis; et etiam est credibile, quod existente eo in terris lige multo facilius et habilius tractari posset secum de rebus gratis et comodis lige et reduci ad favores et comoda lige possentque removeri illa dubia, que superius diximus de factis summi pontificis et concilii Basilee. unde omnibus bene consideratis concludimus, quod nobis magis placeret ac utilius vi- 85 deretur, quod discederet de Senis et se reduceret ad partem lige, sed nichilominus con- fidentes de illa magnifica comunitate, que praticavit ac peroptime intelligit hanc ma- teriam et que de die in diem viderit ac videbit intentionem ipsius regis in illa pratica, remittimus hanc deliberationem ad arbitrium magnificentiarum suarum, que omnia ne- gotia sua prudentissime deliberare consueverunt, quoniam de omni eorum deliberatione 40 contentissimi remanebimus. De parte 100, de non 7, non sinceri 3. a) em.; Vorl. possent. ego cum ambassiatoribus Florentinorum reversus est ad regem pro finali conclusione. propter quod ad reverenciam vestram non valuit festinare, ut optabat, et merito debet haberi excusatus, quia de mandato regis et in re magne altitudinis et importancie oc- cuppatus erat [fehlt im Orig.], quod cedit ad maxi- mum honorem reverencie vestre et tocius ordinis vestri; u. a. m. Datum Senis 22 mensis februarii. 45 (Ebenda Schbl. I/a nr. 213 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd., mit der eigenhändigen Unterschrift des Kardinals.)
740 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. I 433 Jan. 3 ofen] und den Ritter Dr. Baptista Cigala, zwischen ihm und Florenz einen ewigen Frieden zu schließen, Verträge jeder Art und Bündnisse mit dieser Kommune ein- zugehen und die damit zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen. Januar 3 Siena. 1433 Aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 198b cop. chart. coaeva. Datum Senis 5 die 3 januarii anno domini etc. 32 [sic]. Regest bei Altmann nr. 9350. 1433 417. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Florentinischen Gesandten, der mitgeteilt Jan. 21 hat, daß K. Sigmund nach Florenz oder nach einem Florenz gehörigen Orte über- siedeln wolle, und der Venedigs Ansicht darüber hören möchte, zu antworten: man io halte es zwar für vorteilhaft, wenn sich der König in das Gebiet der Liga begebe, 1433 Januar 21 stelle aber die Entscheidung darüber ganz Florenz anheim. [Venedig J. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 152b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Sapientes consilii, .. sapientes terrarum de novo acquisitarum. 15 1432 die 21 januarii in rogatis. Quod spectabili oratori magnifice comunitatis Florentie ad ea, que nobis dixit de serenissimo domino rege Romanorum, qui videtur velle recedere de Senis ac se re- ducere in Florentia aut aliis locis illius comunitatis, super qua re petit scire consilium et opinionem nostram, respondeatur: quod habita consideratione super ista materia 20 ex una parte videmus, quod recedente ipso rege de Senis comunitas Senarum alleviaretur a multis expensis, quas patitur pro expensis et sustentatione dicti regis ac familie et comitive sue, cum quibus pecuniis tenere possent et solvere multas gentes armigeras et facere de aliis rebus ad damnum illius magnifice comunitatis Florentie, debentibus eis perseverare ad guerram. videmus quoque, quod recedente ipso rege et habente eo 25 liberum aditum ire poterit ad concilium Basilee, ubi credendum est, quod multa facere poterit ac faciet contra summum pontificem et statum suum in magnum prejudicium lige. et ex alia parte cognoscimus, quod recedente eo de Senis et veniente ad terras et loca illius magnifice comunitatis et lige erit magna reputatio et favor factis lige et econtra magnum prejudicium et interesse ac desolatio non solum Senensibus sed etiam so duci Mediolani et aliis emulis lige respectu reputationis ipsius serenissimi regis; et etiam est credibile, quod existente eo in terris lige multo facilius et habilius tractari posset secum de rebus gratis et comodis lige et reduci ad favores et comoda lige possentque removeri illa dubia, que superius diximus de factis summi pontificis et concilii Basilee. unde omnibus bene consideratis concludimus, quod nobis magis placeret ac utilius vi- 85 deretur, quod discederet de Senis et se reduceret ad partem lige, sed nichilominus con- fidentes de illa magnifica comunitate, que praticavit ac peroptime intelligit hanc ma- teriam et que de die in diem viderit ac videbit intentionem ipsius regis in illa pratica, remittimus hanc deliberationem ad arbitrium magnificentiarum suarum, que omnia ne- gotia sua prudentissime deliberare consueverunt, quoniam de omni eorum deliberatione 40 contentissimi remanebimus. De parte 100, de non 7, non sinceri 3. a) em.; Vorl. possent. ego cum ambassiatoribus Florentinorum reversus est ad regem pro finali conclusione. propter quod ad reverenciam vestram non valuit festinare, ut optabat, et merito debet haberi excusatus, quia de mandato regis et in re magne altitudinis et importancie oc- cuppatus erat [fehlt im Orig.], quod cedit ad maxi- mum honorem reverencie vestre et tocius ordinis vestri; u. a. m. Datum Senis 22 mensis februarii. 45 (Ebenda Schbl. I/a nr. 213 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd., mit der eigenhändigen Unterschrift des Kardinals.)
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A. Vorakten nr. 416-490. 741 418. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten in Florenz, Andrea Bernardo, auf seinen Brief vom 19 Januar zu antworten: soll auf eine etwaige Anfrage der Florentiner erwidern, seiner Meinung nach werde Venedig zu einer an K. Sigmund zu zahlenden Geldsumme nicht beitragen, er glaube aber, daß es die Kosten eines Aufenthaltes des Königs im Gebiet von Florenz oder der Liga zur Hälfte bestreiten werde; u. a. m. [1433] Januar 27 [Venedig]. [1433] Jan. 27 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 154 ab cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande .. Sapientes consilii et .. sapientes terrarum etc. Die 27 januarii in rogatis. Quod viro nobili ser Andree Bernardo oratori nostro in Florentia scribatur ut infra: Nudius tercius recepimus literas vestras datas 19 presentis vosque certificamus, quod etiam omnes alias habuimus, quas nobis superioribus diebus scripsisse dicitis. vidimus autem terminos, ad quos deducta est illa pratica cum serenissimo domino Romanorum rege et Senensibus, quam, sicut et vos dicitis, videntes ea, que videmus, credimus, quod 15 veniet ad effectum. et sicut pridem vidistis ex literis 1 nostris vobis scriptis cum nostro consilio, nos commemoravimus rationes et considerationes, que nobis occurrebant pro et contra, et tandem conclusimus, quod nobis melius et utilius videbatur, quod rex ipse recederet de Senis et reduceretur ad partem lige; quam opinionem iterum et cum dicto nostro consilio laudamus. verum quia scribitis, quod dominus Baptista Cigala rediit? 20 Senas propter causas, quas scribitis, et presertim pro facto monete seu pecuniarum, quas idem rex habere pretendit, volumus, quod super hac parte mentem nostram intel- ligatis. et ideo si illa pratica veniet ad conclusionem et per illos magnificos dominos vobis fieret mentio aliqua de hujusmodi pecuniis, ut nos contribueremus, aut similia verba, dicatis, quod non habetis a nobis aliquem ordinem nec specialem commissionem 25 super tali materia, sed quod loquendo a vobis et pro vestra opinione vos creditis et sic est consonum equitati et honestati, quod, si pro conclusione hujus concordii aut pro aliqua alia causa illa magnifica comunitas promittet dare et dabit ipsi regi aliquam pe- cunie quantitatem, nos non debeamus aliquid contribuere, sed quod bene creditis pro opinione vestra, quod, postquam idem rex reductus erit in terris illius magnifice comuni- 30 tatis aut lige, nostra dominatio contentabitur contribuere pro medietate pecuniarum, que expendentur pro sumptibus ipsius regis ac comitive et familie sue pro victu suo, sicut fuerit limitatum. et hec omnia ostendatis dicere pro opinione et credulitate vestra et non ex nostro mandato; et tamen, si vobis fiet aliqua requisitio, scribatis nobis, ut par- ticularius vobis respondere possimus. [Es folgt der Auftrag, den von Florenz ent- 35 lassenen Chiodus de Ariete und nach Abschluß des Friedens zwischen Siena und dem Römischen König einerseits, Florenz andererseits Sienesische Truppen anzuwerben; sodann die Anweisung, von Florenz nachdrücklichst zu verlangen, daßs es den Michaletus de Cotignola in seinen Diensten behalte, zumal da den Mitteilungen zufolge, die der aus Mailand zurückgekehrte Ugutius de Contrariis gemacht habe, der Herzog von Mailand 40 nicht an Frieden denke, sondern die Liga nur mit Worten hinzuhalten suche. De parte 103, de non 30, non sinceri 8. 10 Jan. 25 Jan. 19 I Der Brief ist uns unbekannt. Er wird inhaltlich unserer nr. 417 entsprochen haben. Die Rückkehr Cicalà's nach Siena erfolgte also 45 vor dem 19 Januar; wahrscheinlich am 17. oder 18., da am 15. und 16 Januar in Florenz noch darüber beraten wurde, ob Cicalà oder der Kardinal von Rouen nach Siena reisen solle und ob mit oder ohne Florentinische Gesandte (Florenx Staats-A. Consulte e Pratiche 52 fol. 34a-36b not. chart. coaevae). Am 23 Januar wurde im Sienesischen Consiglio del popolo mitgeteilt, daſ nach der Ankunft Cicalà's K. Sigmund die Aussicht auf eine pax bona secura et honorabilis xwischen Siena und Florenx eröffnet habe (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 gennaio e febbraio fol. 28a not. chart. coaeva). 94*
A. Vorakten nr. 416-490. 741 418. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten in Florenz, Andrea Bernardo, auf seinen Brief vom 19 Januar zu antworten: soll auf eine etwaige Anfrage der Florentiner erwidern, seiner Meinung nach werde Venedig zu einer an K. Sigmund zu zahlenden Geldsumme nicht beitragen, er glaube aber, daß es die Kosten eines Aufenthaltes des Königs im Gebiet von Florenz oder der Liga zur Hälfte bestreiten werde; u. a. m. [1433] Januar 27 [Venedig]. [1433] Jan. 27 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 154 ab cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande .. Sapientes consilii et .. sapientes terrarum etc. Die 27 januarii in rogatis. Quod viro nobili ser Andree Bernardo oratori nostro in Florentia scribatur ut infra: Nudius tercius recepimus literas vestras datas 19 presentis vosque certificamus, quod etiam omnes alias habuimus, quas nobis superioribus diebus scripsisse dicitis. vidimus autem terminos, ad quos deducta est illa pratica cum serenissimo domino Romanorum rege et Senensibus, quam, sicut et vos dicitis, videntes ea, que videmus, credimus, quod 15 veniet ad effectum. et sicut pridem vidistis ex literis 1 nostris vobis scriptis cum nostro consilio, nos commemoravimus rationes et considerationes, que nobis occurrebant pro et contra, et tandem conclusimus, quod nobis melius et utilius videbatur, quod rex ipse recederet de Senis et reduceretur ad partem lige; quam opinionem iterum et cum dicto nostro consilio laudamus. verum quia scribitis, quod dominus Baptista Cigala rediit? 20 Senas propter causas, quas scribitis, et presertim pro facto monete seu pecuniarum, quas idem rex habere pretendit, volumus, quod super hac parte mentem nostram intel- ligatis. et ideo si illa pratica veniet ad conclusionem et per illos magnificos dominos vobis fieret mentio aliqua de hujusmodi pecuniis, ut nos contribueremus, aut similia verba, dicatis, quod non habetis a nobis aliquem ordinem nec specialem commissionem 25 super tali materia, sed quod loquendo a vobis et pro vestra opinione vos creditis et sic est consonum equitati et honestati, quod, si pro conclusione hujus concordii aut pro aliqua alia causa illa magnifica comunitas promittet dare et dabit ipsi regi aliquam pe- cunie quantitatem, nos non debeamus aliquid contribuere, sed quod bene creditis pro opinione vestra, quod, postquam idem rex reductus erit in terris illius magnifice comuni- 30 tatis aut lige, nostra dominatio contentabitur contribuere pro medietate pecuniarum, que expendentur pro sumptibus ipsius regis ac comitive et familie sue pro victu suo, sicut fuerit limitatum. et hec omnia ostendatis dicere pro opinione et credulitate vestra et non ex nostro mandato; et tamen, si vobis fiet aliqua requisitio, scribatis nobis, ut par- ticularius vobis respondere possimus. [Es folgt der Auftrag, den von Florenz ent- 35 lassenen Chiodus de Ariete und nach Abschluß des Friedens zwischen Siena und dem Römischen König einerseits, Florenz andererseits Sienesische Truppen anzuwerben; sodann die Anweisung, von Florenz nachdrücklichst zu verlangen, daßs es den Michaletus de Cotignola in seinen Diensten behalte, zumal da den Mitteilungen zufolge, die der aus Mailand zurückgekehrte Ugutius de Contrariis gemacht habe, der Herzog von Mailand 40 nicht an Frieden denke, sondern die Liga nur mit Worten hinzuhalten suche. De parte 103, de non 30, non sinceri 8. 10 Jan. 25 Jan. 19 I Der Brief ist uns unbekannt. Er wird inhaltlich unserer nr. 417 entsprochen haben. Die Rückkehr Cicalà's nach Siena erfolgte also 45 vor dem 19 Januar; wahrscheinlich am 17. oder 18., da am 15. und 16 Januar in Florenz noch darüber beraten wurde, ob Cicalà oder der Kardinal von Rouen nach Siena reisen solle und ob mit oder ohne Florentinische Gesandte (Florenx Staats-A. Consulte e Pratiche 52 fol. 34a-36b not. chart. coaevae). Am 23 Januar wurde im Sienesischen Consiglio del popolo mitgeteilt, daſ nach der Ankunft Cicalà's K. Sigmund die Aussicht auf eine pax bona secura et honorabilis xwischen Siena und Florenx eröffnet habe (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 gennaio e febbraio fol. 28a not. chart. coaeva). 94*
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742 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. €1433 419. Bedingungen für die Herstellung des Einvernehmens zwischen K. Sigmund und з. Florenz: betr. Anerkennung des Königs; Privilegienbestätigung; Aufnahme des Königs Febr. I und 6] in Florenz; Leistung des Treueides; Vermittlung der Florentiner zwischen Papst und Konzil, Papst und König, König und Venedig; Geleit des Königs nach Rom; Verhältnis der Florentiner zu Lucca; Abschluß einer Liga zwischen Florenz, 5 Siena, Perugia, Lucca und dem Grafen von Urbino unter Einschluß der Campo- fregosi, Malaspina und des Herrn von Piombino und unter Garantie des Papstes und Venedigs; Friedensschluß zwischen Florenz und Siena; Geldzahlung an den König; Bereitstellung von zwei Galeeren für die eventuelle Uberfahrt des Königs nach der Provence. [1433 zwischen Februar 1 und 6 Florenz 1.] Aus Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 7 fol. 23b�26b cop. chart. saec. 16 ex. vel 17, mit der Uberschrift Capitula puntata et nondum firmata. Die Ein- teilung in elf Artikel ist die der Vorlage. Gedruckt in Documenti di storia italiana 3, 544-545 aus unserer Vorlage. 1. Primo quod differentiae, si que sint inter serenitatem regiam et celsitudinem i5 imperialem et magnificam comunitatem Florentiae, tollantur et aboleantur et remaneat ac restituatur a ipsa comunitas in benevolentia ac gratia regis et singuli de eadem ipsaque comunitas recognoscat in suum dominum et in ipsius amicitia et fidelitate remanere debeat, sicut fuerunt apud suos predecessores. 2. Item quod serenitas regia jurisditiones dominia privilegia et libertates quas- zo cumque datas et concessas comunitati Florentiae per divos imperatores aut Romanorum reges suos predecessores et de quibus constare potest per eorum b litteras juxta earum tenores et contenta in illis confirmabit et asservabite authoritate sua regia et, quantum opus fuerit et videbitur expedire, de novo concedet juxta formam Caroli quarti 2 Ro- berti 3 vel alterius. 3. Item quod respectu civitatum terrarum castrorum et locorum, que de presenti tenentur per ipsam comunitatem, de quibus privilegia aut concessiones non habeant, ac respectu aliorum quorumcumque, que possent quovis modo differentiam afferre inter partes, remanere debeant ipse partes in suspenso per decem annos, prout sunt de presenti. 4. Item quod liberum sit serenitati regie, si et quando voluerit, ad civitatem Flo- rentiae venire. quo casu eadem comunitas teneatur ipsum dominum regem per territoria sua recipere et infra civitatem Florentiae admittere decenter et magnifice sub aquilis et insignibus " imperialibus et sicut decet dominum suum et tantum principem recipi et admitti atque eum benigne reverenter et honorifice tractare. 5. Item et si quando majestatem regiam contingat velle Florentiam se conferre, teneatur ipsa comunitas, quam primum rex ipse territoria ipsius comunitatis intraverit, prefato domino regi per suos legittimos sindicos et ambassiatores prestare debitum fide- 25 30 36 a) em.; Vorl. restituat. b) sm.; Vorl. earum. c) em.: Vorl. asserbabit. d) em.; Vorl. insiguis 1 Die Datierung des Aktenstiickes kann nicht schwer fallen. Zunächst muſt es vor dem 8 Februar ent- standen sein, da die Florentiner ihren nach Siena reisenden Gesandten Rinaldo degli Albixxi und Zanobi Guasconi eine Abschrift davon an diesem Tage nach S. Casciano nachschickten (vgl. Docc. di storia ital. 3, 539) und die Instruktion vom 8 Februar, unsere nr. 423, auf diese Abschrift-Bexug nimmt. Wahr- scheinlich lag es aber schon am 6 Februar vor, da die Verhandlungen in Florenx laut dem Brief Kaspar Schlicks an Hrg. Wilhelm von Baiern, unserer 40 nr. 421, xu dieser Zeit schon beendigt waren. Als Terminus a quo setren wir mit Ricksicht auf die S. 705 Z. 8 erwähnte Weisung der Florentiner an ihre Unterhändler den 1 Februar. 2 Es wird das Privileg vom 21 Märx bexw. 5 Mai 45 1355 gemeint sein. Vgl. Böhmer-Huber nrr. 2009 und 2105. 3 Vom 4 Juli 1401; gedr. in RTA. 4 nr. 358.
742 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. €1433 419. Bedingungen für die Herstellung des Einvernehmens zwischen K. Sigmund und з. Florenz: betr. Anerkennung des Königs; Privilegienbestätigung; Aufnahme des Königs Febr. I und 6] in Florenz; Leistung des Treueides; Vermittlung der Florentiner zwischen Papst und Konzil, Papst und König, König und Venedig; Geleit des Königs nach Rom; Verhältnis der Florentiner zu Lucca; Abschluß einer Liga zwischen Florenz, 5 Siena, Perugia, Lucca und dem Grafen von Urbino unter Einschluß der Campo- fregosi, Malaspina und des Herrn von Piombino und unter Garantie des Papstes und Venedigs; Friedensschluß zwischen Florenz und Siena; Geldzahlung an den König; Bereitstellung von zwei Galeeren für die eventuelle Uberfahrt des Königs nach der Provence. [1433 zwischen Februar 1 und 6 Florenz 1.] Aus Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 7 fol. 23b�26b cop. chart. saec. 16 ex. vel 17, mit der Uberschrift Capitula puntata et nondum firmata. Die Ein- teilung in elf Artikel ist die der Vorlage. Gedruckt in Documenti di storia italiana 3, 544-545 aus unserer Vorlage. 1. Primo quod differentiae, si que sint inter serenitatem regiam et celsitudinem i5 imperialem et magnificam comunitatem Florentiae, tollantur et aboleantur et remaneat ac restituatur a ipsa comunitas in benevolentia ac gratia regis et singuli de eadem ipsaque comunitas recognoscat in suum dominum et in ipsius amicitia et fidelitate remanere debeat, sicut fuerunt apud suos predecessores. 2. Item quod serenitas regia jurisditiones dominia privilegia et libertates quas- zo cumque datas et concessas comunitati Florentiae per divos imperatores aut Romanorum reges suos predecessores et de quibus constare potest per eorum b litteras juxta earum tenores et contenta in illis confirmabit et asservabite authoritate sua regia et, quantum opus fuerit et videbitur expedire, de novo concedet juxta formam Caroli quarti 2 Ro- berti 3 vel alterius. 3. Item quod respectu civitatum terrarum castrorum et locorum, que de presenti tenentur per ipsam comunitatem, de quibus privilegia aut concessiones non habeant, ac respectu aliorum quorumcumque, que possent quovis modo differentiam afferre inter partes, remanere debeant ipse partes in suspenso per decem annos, prout sunt de presenti. 4. Item quod liberum sit serenitati regie, si et quando voluerit, ad civitatem Flo- rentiae venire. quo casu eadem comunitas teneatur ipsum dominum regem per territoria sua recipere et infra civitatem Florentiae admittere decenter et magnifice sub aquilis et insignibus " imperialibus et sicut decet dominum suum et tantum principem recipi et admitti atque eum benigne reverenter et honorifice tractare. 5. Item et si quando majestatem regiam contingat velle Florentiam se conferre, teneatur ipsa comunitas, quam primum rex ipse territoria ipsius comunitatis intraverit, prefato domino regi per suos legittimos sindicos et ambassiatores prestare debitum fide- 25 30 36 a) em.; Vorl. restituat. b) sm.; Vorl. earum. c) em.: Vorl. asserbabit. d) em.; Vorl. insiguis 1 Die Datierung des Aktenstiickes kann nicht schwer fallen. Zunächst muſt es vor dem 8 Februar ent- standen sein, da die Florentiner ihren nach Siena reisenden Gesandten Rinaldo degli Albixxi und Zanobi Guasconi eine Abschrift davon an diesem Tage nach S. Casciano nachschickten (vgl. Docc. di storia ital. 3, 539) und die Instruktion vom 8 Februar, unsere nr. 423, auf diese Abschrift-Bexug nimmt. Wahr- scheinlich lag es aber schon am 6 Februar vor, da die Verhandlungen in Florenx laut dem Brief Kaspar Schlicks an Hrg. Wilhelm von Baiern, unserer 40 nr. 421, xu dieser Zeit schon beendigt waren. Als Terminus a quo setren wir mit Ricksicht auf die S. 705 Z. 8 erwähnte Weisung der Florentiner an ihre Unterhändler den 1 Februar. 2 Es wird das Privileg vom 21 Märx bexw. 5 Mai 45 1355 gemeint sein. Vgl. Böhmer-Huber nrr. 2009 und 2105. 3 Vom 4 Juli 1401; gedr. in RTA. 4 nr. 358.
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A. Vorakten nr. 416-490. 743 litatis juramentum juxta formam patri suo prestitam 1, quod postmodum per magnificos dominos priores et alios, qui adhibendi fuerint, in consistorio ipsorum dominorum rati- ficari et approbari debeat. 6. Item quod dicta comunitas se interponet et omnem operam sibi possibilem dabit s pro concordia inter sanctissimum dominum nostrum papam et concilium a Basiliense ac etiam inter ipsum dominum papam et regiam majestatem et casu, quo contingat dominum regem velle Romam transire pro suscipiendo diademate imperiali vel alia ex causa in bona concordia domini nostri pape, quod dicta comunitas, si opus fuerit et dominus rex ipse elegerit, teneatur prefatum dominum regem associari facere per gentes suas armorum 1o papa Eugenio in parte vel in toto consentiente. 7. Item quod eadem comunitas teneatur sollicite ac fideliter interponere se pro concordia inter ipsum dominum regem et comunitatem Venetiarum curareque et facere toto suo posse, quod, si prefatus dominus rex voluerit et sibi elegerit transire ad partes Alamaniae vel Ungariae per terras dominii Venetorum cum gentibus et comitiva suis i5 pacifice et quiete aut si voluerit sine persona sua gentes suas simul aut separatim re- mittere, quod hoc sibi cum suis gentibus aut suis gentibus sine ipso libere ac secure et tute b facere liceat et sine aliquo impedimento et super hoc presciatur voluntas ipsorum Venetorum. 8. Item quod civitas Lucana cum omnibus suis pertinentiis remaneat et remanere 2o debeat in sua libertate et in potestate imperiali extra omnem ligam adherentiam vel intelligentiam ducis Mediolani realiter et cum effectu, et similiter inter comunitates Flo- rentiae et Lucaname fiat bona pax. 9. Item quod pro securitate partium et comunitatum predictarum ac firmitate et observantia pacis illarum et totius Tusciae fiat et fieri debeat authoritate imperiali una 25 liga inter comunitates Florentiae Senarum Perusii consensu pape et Lucane ac dominum comitem Urbini, si adesse voluerit, sine prejudicio tamen recomendisiae suae, nisi quantum ad observantiam hujusmodi lige pertineret. in qua etiam includantur dominus Thomas de Campo Fregoso et fratres pro terris et locis, quas tenent in Tuscia, alii marchiones Malespine pro terris et locis, quas tenent in Tuscia, similiter et dominus Plumbini, si comprehendi voluerunt, sub eadem intelligentia, ut extra omnem ligam con- federationem vel adherentiam ducis prefati existant realiter et cum effectu, ad hunc effectum et sub hac promissione, ut quilibet ipsorum colligatorum vel inclusorum in ipsa liga, qui contra formam pacis per aliquem vel aliquos ex aliis offenderetur d, sub- stineri et juvari debeat per alios et e quam primo teneantur alii contra tales ad eorum 35 offensam insurgere cum omni sua potentia, et quod sanctissimus dominus noster papa Eugenius et comunitas Venetiarum pro observantia etiam ipsius lige intercedant et pro- mittant. 30 [1433 =t. Febr. 1 und 6] 10. Item quod, quando sequi aut haberi non posset pax inter comunitatem Flo- rentiae et comunitatem Senarum et sequatur bona compositio aut reconciliatio et in- 4o telligentia inter majestatem regiam et comunitatem Florentiae, teneatur dominus rex removere omnes suos favores a Senensibus contra Florentinam comunitatem et tam comunitati Florentiae contra Senenses quam Senensibus contra Florentinos, si et quando requisitus fuerit, justitiam facere et administrare. 11. Item facta pace inter dominos Florentinos et Senenses grata partibus et accep- 45 tata per illas infra quindecim dies, postquam oratores Florentinorum ad Senas appli- cuerunt 2, et executioni demandataf dantur viginti quinque milia ducatorum regiae a) em.; Vorl. consilium. b) in der lorlage folgt ac servire. c) em.; Vorl. Lucana. d) em.; Vorl. offenderent. e) fehli in der Vorlage. f) in der Yorlage folgt fuerint. Am 21 Märx 1355 in Pisa. Vgl. Böhmer- 50 Huber nr. 2008a. 2 Die Florentinischen Gesandten Rinaldo degli Albixni und Zanobi Guasconi verließen xusanmen
A. Vorakten nr. 416-490. 743 litatis juramentum juxta formam patri suo prestitam 1, quod postmodum per magnificos dominos priores et alios, qui adhibendi fuerint, in consistorio ipsorum dominorum rati- ficari et approbari debeat. 6. Item quod dicta comunitas se interponet et omnem operam sibi possibilem dabit s pro concordia inter sanctissimum dominum nostrum papam et concilium a Basiliense ac etiam inter ipsum dominum papam et regiam majestatem et casu, quo contingat dominum regem velle Romam transire pro suscipiendo diademate imperiali vel alia ex causa in bona concordia domini nostri pape, quod dicta comunitas, si opus fuerit et dominus rex ipse elegerit, teneatur prefatum dominum regem associari facere per gentes suas armorum 1o papa Eugenio in parte vel in toto consentiente. 7. Item quod eadem comunitas teneatur sollicite ac fideliter interponere se pro concordia inter ipsum dominum regem et comunitatem Venetiarum curareque et facere toto suo posse, quod, si prefatus dominus rex voluerit et sibi elegerit transire ad partes Alamaniae vel Ungariae per terras dominii Venetorum cum gentibus et comitiva suis i5 pacifice et quiete aut si voluerit sine persona sua gentes suas simul aut separatim re- mittere, quod hoc sibi cum suis gentibus aut suis gentibus sine ipso libere ac secure et tute b facere liceat et sine aliquo impedimento et super hoc presciatur voluntas ipsorum Venetorum. 8. Item quod civitas Lucana cum omnibus suis pertinentiis remaneat et remanere 2o debeat in sua libertate et in potestate imperiali extra omnem ligam adherentiam vel intelligentiam ducis Mediolani realiter et cum effectu, et similiter inter comunitates Flo- rentiae et Lucaname fiat bona pax. 9. Item quod pro securitate partium et comunitatum predictarum ac firmitate et observantia pacis illarum et totius Tusciae fiat et fieri debeat authoritate imperiali una 25 liga inter comunitates Florentiae Senarum Perusii consensu pape et Lucane ac dominum comitem Urbini, si adesse voluerit, sine prejudicio tamen recomendisiae suae, nisi quantum ad observantiam hujusmodi lige pertineret. in qua etiam includantur dominus Thomas de Campo Fregoso et fratres pro terris et locis, quas tenent in Tuscia, alii marchiones Malespine pro terris et locis, quas tenent in Tuscia, similiter et dominus Plumbini, si comprehendi voluerunt, sub eadem intelligentia, ut extra omnem ligam con- federationem vel adherentiam ducis prefati existant realiter et cum effectu, ad hunc effectum et sub hac promissione, ut quilibet ipsorum colligatorum vel inclusorum in ipsa liga, qui contra formam pacis per aliquem vel aliquos ex aliis offenderetur d, sub- stineri et juvari debeat per alios et e quam primo teneantur alii contra tales ad eorum 35 offensam insurgere cum omni sua potentia, et quod sanctissimus dominus noster papa Eugenius et comunitas Venetiarum pro observantia etiam ipsius lige intercedant et pro- mittant. 30 [1433 =t. Febr. 1 und 6] 10. Item quod, quando sequi aut haberi non posset pax inter comunitatem Flo- rentiae et comunitatem Senarum et sequatur bona compositio aut reconciliatio et in- 4o telligentia inter majestatem regiam et comunitatem Florentiae, teneatur dominus rex removere omnes suos favores a Senensibus contra Florentinam comunitatem et tam comunitati Florentiae contra Senenses quam Senensibus contra Florentinos, si et quando requisitus fuerit, justitiam facere et administrare. 11. Item facta pace inter dominos Florentinos et Senenses grata partibus et accep- 45 tata per illas infra quindecim dies, postquam oratores Florentinorum ad Senas appli- cuerunt 2, et executioni demandataf dantur viginti quinque milia ducatorum regiae a) em.; Vorl. consilium. b) in der lorlage folgt ac servire. c) em.; Vorl. Lucana. d) em.; Vorl. offenderent. e) fehli in der Vorlage. f) in der Yorlage folgt fuerint. Am 21 Märx 1355 in Pisa. Vgl. Böhmer- 50 Huber nr. 2008a. 2 Die Florentinischen Gesandten Rinaldo degli Albixni und Zanobi Guasconi verließen xusanmen
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744 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11433 majestati, medietas in Senis alia medietas Florentiae infra quatuor menses post solutionem zW. Febr. 1 primo factam, et quod fiat fidelitas sue majestati, recipiatur honorifice juxta capitula und 6) suprascripta, fiat sibi provisio mensualis, et ultra domini Florentini teneantur parare suis expensis eidem majestati duas galeas, quando voluerit recedere versus partes Pro- vinciae 1. tractatus de majori summa pecunie differatur, quando rex fuerit in Florentia. et si fuerint partes in concordia, fiat confirmatio et tollerentia etiam juxta capitula suprascripta; si vero non, non teneatur dominus rex ad faciendum illa. [1433) 420. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten in Florenz, Andrea Bernardo, Febr. 6 zu schreiben: soll der Balia abraten, die vom Römischen König verlangten zwei Ga- leeren zu bewilligen, da es für den Papst und die Liga von Nachteil sein werde, io wenn der König, ohne das Gebiet der Liga betreten zu haben, über Nizza nach Basel zurückkehre. [1433 Februar 6 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 157b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande .. Sapientes consilii et .. sapientes terrarum etc. Die 6 februarii in rogatis. Quod viro nobili ser Andree Bernardo oratori nostro in Florentia scribatur ut infra: In literis vestris datis die ultimo januarii inter cetera vidimus, quod in pratica, que tenetur inter serenissimum dominum Romanorum regem et illam magnificam comu- nitatem ultra factum pecuniarum, que petuntur, petitur etiam, quod illa magnifica comu- nitas det ipsi regi duas galeas, que eum conducant Niciam. cui petitioni ipsa comunitas 20 consentire videtur. super qua re multum consideravimus et clare cognoscimus per hanc petitionem, quod intentio dicti regis est sub specie hujus concordii cum pecuniis et favoribus dicte comunitatis ire per viam Nitie ad concilium Basilee, que est via sibi aptior tutior et comodior, non volendo transire per terras lige et nostras. que ejus profectio ad concilium esse non potest nisi cum evidentissimo et maximo damno preju- 25 dicio et incomodo summi pontificis et status sui atque lige; unde ex tali concordia sequeretur effectus contrarius opinioni et spei, quam primitus habebamus. nam ubi credebamus, quod sequente ista concordia venire deberet ad terras lige et per consequens ad favorem rerum lige, quia eo existente Florentie aut in terris lige multa secum tractari potuissent ad utilitatem et commoda summi pontificis et lige, videmus, sicut so prefertur, quod sub velamine hujus concordie intendit ire ad concilium cum pecuniis et favoribus dicte comunitatis ad damnum prejuditium et incomodum summi pontificis atque lige, quoniam de statu et factis summi pontificis et lige haberi debet una eadem consi- deratio et opinio, quoniam dici possunt esse unum corpus et unam substantiam. que omnia volumus et mandamus cum nostro consilio rogatorum et additionis, quod nostri 35 parte dicatis illis magnificis dominis .. decem balie, eis dissuadendo modum predictum ac suadendo, quod bene advertant et provideant, quod tantum inconveniens non sequatur. De parte 118, de non 3, non sinceri 0. [133 421. Der Vizekanzler Kaspar Schlick an Hzg. Wilhelm von Baiern: schreibt von den Febr. 6 Erfolg verheißenden Verhandlungen K. Sigmunds mit Florenz und von der Miß-40 stimmung der Kurialen gegen den Papst; warnt vor den jetzt nach Basel kommen- Guasconi’s Bericht an die Priori vom 16 Februar 1433, ebenda 3, 563-564). 1 Uber Sigmunds Absicht, nach der Provence xu fahren, vergleiche man S. 668 Anm. 3, S. 707, 45 S. 719 Anm. 4 u. 5 und S. 746 Anm. 4. mit dem Kardinal von Rouen und den vier königlichen Gesandten Florenx am 8 Februar, übernachteten in S. Casciano und kamen am Abend des 9 Februar nach Siena (Docc. di stor. ital. 3, 546). Die oben angegebene Frist lief also bis xum 24 Februar, dem Fastnachtsdienstag, einschließlich (vgl. Albixxi's und 15 Jаn. 31
744 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11433 majestati, medietas in Senis alia medietas Florentiae infra quatuor menses post solutionem zW. Febr. 1 primo factam, et quod fiat fidelitas sue majestati, recipiatur honorifice juxta capitula und 6) suprascripta, fiat sibi provisio mensualis, et ultra domini Florentini teneantur parare suis expensis eidem majestati duas galeas, quando voluerit recedere versus partes Pro- vinciae 1. tractatus de majori summa pecunie differatur, quando rex fuerit in Florentia. et si fuerint partes in concordia, fiat confirmatio et tollerentia etiam juxta capitula suprascripta; si vero non, non teneatur dominus rex ad faciendum illa. [1433) 420. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten in Florenz, Andrea Bernardo, Febr. 6 zu schreiben: soll der Balia abraten, die vom Römischen König verlangten zwei Ga- leeren zu bewilligen, da es für den Papst und die Liga von Nachteil sein werde, io wenn der König, ohne das Gebiet der Liga betreten zu haben, über Nizza nach Basel zurückkehre. [1433 Februar 6 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 157b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande .. Sapientes consilii et .. sapientes terrarum etc. Die 6 februarii in rogatis. Quod viro nobili ser Andree Bernardo oratori nostro in Florentia scribatur ut infra: In literis vestris datis die ultimo januarii inter cetera vidimus, quod in pratica, que tenetur inter serenissimum dominum Romanorum regem et illam magnificam comu- nitatem ultra factum pecuniarum, que petuntur, petitur etiam, quod illa magnifica comu- nitas det ipsi regi duas galeas, que eum conducant Niciam. cui petitioni ipsa comunitas 20 consentire videtur. super qua re multum consideravimus et clare cognoscimus per hanc petitionem, quod intentio dicti regis est sub specie hujus concordii cum pecuniis et favoribus dicte comunitatis ire per viam Nitie ad concilium Basilee, que est via sibi aptior tutior et comodior, non volendo transire per terras lige et nostras. que ejus profectio ad concilium esse non potest nisi cum evidentissimo et maximo damno preju- 25 dicio et incomodo summi pontificis et status sui atque lige; unde ex tali concordia sequeretur effectus contrarius opinioni et spei, quam primitus habebamus. nam ubi credebamus, quod sequente ista concordia venire deberet ad terras lige et per consequens ad favorem rerum lige, quia eo existente Florentie aut in terris lige multa secum tractari potuissent ad utilitatem et commoda summi pontificis et lige, videmus, sicut so prefertur, quod sub velamine hujus concordie intendit ire ad concilium cum pecuniis et favoribus dicte comunitatis ad damnum prejuditium et incomodum summi pontificis atque lige, quoniam de statu et factis summi pontificis et lige haberi debet una eadem consi- deratio et opinio, quoniam dici possunt esse unum corpus et unam substantiam. que omnia volumus et mandamus cum nostro consilio rogatorum et additionis, quod nostri 35 parte dicatis illis magnificis dominis .. decem balie, eis dissuadendo modum predictum ac suadendo, quod bene advertant et provideant, quod tantum inconveniens non sequatur. De parte 118, de non 3, non sinceri 0. [133 421. Der Vizekanzler Kaspar Schlick an Hzg. Wilhelm von Baiern: schreibt von den Febr. 6 Erfolg verheißenden Verhandlungen K. Sigmunds mit Florenz und von der Miß-40 stimmung der Kurialen gegen den Papst; warnt vor den jetzt nach Basel kommen- Guasconi’s Bericht an die Priori vom 16 Februar 1433, ebenda 3, 563-564). 1 Uber Sigmunds Absicht, nach der Provence xu fahren, vergleiche man S. 668 Anm. 3, S. 707, 45 S. 719 Anm. 4 u. 5 und S. 746 Anm. 4. mit dem Kardinal von Rouen und den vier königlichen Gesandten Florenx am 8 Februar, übernachteten in S. Casciano und kamen am Abend des 9 Februar nach Siena (Docc. di stor. ital. 3, 546). Die oben angegebene Frist lief also bis xum 24 Februar, dem Fastnachtsdienstag, einschließlich (vgl. Albixxi's und 15 Jаn. 31
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A. Vorakten nr. 416-490. 745 den Gesandten des Papstes, der Florentiner und der Venetianer; bittet den Adres- saten, seine Bemühungen um kriegerische Unterstützung des Königs durch Fürsten und Städte fortzusetzen; u. a. m. ƒ1433] Februar 6 Florenz. 11433/ Febr. 6 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 276 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Der Brief ist in Geheimsprache geschrieben. Links von der Unterschrift steht von gleicher Hand Disen briff kan Henman Offenburg lesen und versten. Unter der Adresse ist von einem Zeitgenossen bemerkt links Slick, rechts Coln. Im Ausxuge bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 559 Anm. I. Hochgeborner furst und genediger lieber herr, mein undertenig dinst zuvor. ge- €o nediger herr. als euer genad wol vernomen hat, wie etlich teding zwischen dem vogt und den von Coln ? sind, als euch Henman Offenburg 3 von dem meierhoff 4 solt erzelt haben : also las ich euch wissen, das ich und andere des vogts rett alhie zu Coln etlich wochen 5 getedingt haben und sind so ferr komen, das der caplan Rothomagensis 6 mit- sampt der von Côln ambasiatorn uf morgen 7 wider gen Kobelentz 8 zu dem vogt ziehen. Febr. 7 i5 und ist zu hoffen einer guten beslissung. und geschicht das, so ist zu hoffen, das die von Coln des pfarrers ? nicht leiden, sunder dem meiertûm 1° zulegen werden, und ist ouch zu hoffen, das dem vogt ere und nutz dorauß ensten mag, und ist im ein für- derung, das er, ob got wil, dester ee in den meierhoff komen mag, wann zu fürchten ist, das der pfarrer nicht gut tut. und er hat an dem nechsten freitag proceß wider Jan. 30 20 das meiertum und alle die, die im beiligen, ußgen lassen. und die pfaffen und ander in dem pfarhoff11 sind wild 12 und wollen alle wegziehen, und der pfarrer lesset si uffhalten, und man hofft, wirt sich das meiertum vestiglich halden, der pfarrer wirt verzagen. und sein botschaft 13 ist nu weg, und die von Coln und das dorf 14 senden ir boten mit, ob man die vêter in dem meiertum überwinden môcht anderswohin zu ziehen. und dorumb 25 so seit doran, das die sach gewegen und weislich und snell furgenomen werd, und sehet zu, das des marggraven 15 prelaten, die in dem meiertum sein, nicht ufbrechen, wann derselb marggraff vast tedingt hin und her und handelt den vogt anders, den er sich 1 D. i. K. Sigmund. 2 D. i. Florenz. 30 3 Der Zweck der Reise Offenburgs nach Siena ist aus den Basler Chroniken 5, 208-209 und 229-230 und aus den bei Altmann nrr. 9346-9349 und 9352 verxeichneten Urkunden ersichtlich. Er hielt sich mchrere Wochen bei Sigmund auf, aber nicht um 35 ihn nach Rom xur Kaiserkrönung zu begleiten, wie Bernoulli vermutet, sondern um auf Sigmunds Wunsch das Ergebnis der Verhandlungen mit Florenx abxuwarten. Dies geht aus dem folgenden Brief Walter Schwarxenbergs an Frankfurt vom 18 [Januar] 40 1433 hervor : ich tun uwer ersame wisheit wissen, das ich zu unserm gnedigen herren dem Romischen etc. konige gein Senis mit grosser muwe und arbeit komen bin und sinen konglichen gnaden uwer an- ligende sache zum besten, so ich mochte, forbracht 45 und geeuget, als ir mir dan befallen hatten. also wart da binnen ein fruntlich dag zuschen unserm gnedigen herren dem konig und der ersamen stat von Florencze bescheiden, daihene er sine frunde geschicht hat. und ist siner gnaden meinunge, das 50 der ersame Hanman Offenberg von Basel und ich solichs dags mit sinen frunden zû ende warten sullen. das mir doch vor mine person faste swere was und ungern dede. doch umb uwers besten willen so han ich mich darin ergeben, dem also nachzůgeen und zû ende zu warten, und doch genzlich hoff nit langs verzogs und uch alsdan mit gots holf ein redelich bescheidelich antwort zû brengen in den sachen ir mir befallen hat. und wil, ob got wil, in den und andern sachen das beste tûn, als ferre ich mag. geben zu Florencze uf dem 18 dage anno 1433. (Franhfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 169 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.; gedr. bei Janssen, Frankfurts Reichskorre- sponden: 2, 385-386 nr. 713.) 4 D. i. Basel. 5 Seit dem 6 Januar. Vgl. S. 703. 6 D. i. der Kardinal von Rouen. Die Abreise erfolgte erst am 8 Februar. Vgl. S. 742 Anm. I. D. i. Siena. 9 D. i. Papst Eugen. 10 D. i. das Baseler Konxil. 11 D. i. die Kurie. 12 Vgl. S. 620. 13 Vgl. S. 623 Anm. 10, S. 629 Anm. I und S. 704 Anm. 7. 14 D. i. Venedig. 15 D. i. Hrg. Filippo Maria von Mailand.
A. Vorakten nr. 416-490. 745 den Gesandten des Papstes, der Florentiner und der Venetianer; bittet den Adres- saten, seine Bemühungen um kriegerische Unterstützung des Königs durch Fürsten und Städte fortzusetzen; u. a. m. ƒ1433] Februar 6 Florenz. 11433/ Febr. 6 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 276 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Der Brief ist in Geheimsprache geschrieben. Links von der Unterschrift steht von gleicher Hand Disen briff kan Henman Offenburg lesen und versten. Unter der Adresse ist von einem Zeitgenossen bemerkt links Slick, rechts Coln. Im Ausxuge bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 559 Anm. I. Hochgeborner furst und genediger lieber herr, mein undertenig dinst zuvor. ge- €o nediger herr. als euer genad wol vernomen hat, wie etlich teding zwischen dem vogt und den von Coln ? sind, als euch Henman Offenburg 3 von dem meierhoff 4 solt erzelt haben : also las ich euch wissen, das ich und andere des vogts rett alhie zu Coln etlich wochen 5 getedingt haben und sind so ferr komen, das der caplan Rothomagensis 6 mit- sampt der von Côln ambasiatorn uf morgen 7 wider gen Kobelentz 8 zu dem vogt ziehen. Febr. 7 i5 und ist zu hoffen einer guten beslissung. und geschicht das, so ist zu hoffen, das die von Coln des pfarrers ? nicht leiden, sunder dem meiertûm 1° zulegen werden, und ist ouch zu hoffen, das dem vogt ere und nutz dorauß ensten mag, und ist im ein für- derung, das er, ob got wil, dester ee in den meierhoff komen mag, wann zu fürchten ist, das der pfarrer nicht gut tut. und er hat an dem nechsten freitag proceß wider Jan. 30 20 das meiertum und alle die, die im beiligen, ußgen lassen. und die pfaffen und ander in dem pfarhoff11 sind wild 12 und wollen alle wegziehen, und der pfarrer lesset si uffhalten, und man hofft, wirt sich das meiertum vestiglich halden, der pfarrer wirt verzagen. und sein botschaft 13 ist nu weg, und die von Coln und das dorf 14 senden ir boten mit, ob man die vêter in dem meiertum überwinden môcht anderswohin zu ziehen. und dorumb 25 so seit doran, das die sach gewegen und weislich und snell furgenomen werd, und sehet zu, das des marggraven 15 prelaten, die in dem meiertum sein, nicht ufbrechen, wann derselb marggraff vast tedingt hin und her und handelt den vogt anders, den er sich 1 D. i. K. Sigmund. 2 D. i. Florenz. 30 3 Der Zweck der Reise Offenburgs nach Siena ist aus den Basler Chroniken 5, 208-209 und 229-230 und aus den bei Altmann nrr. 9346-9349 und 9352 verxeichneten Urkunden ersichtlich. Er hielt sich mchrere Wochen bei Sigmund auf, aber nicht um 35 ihn nach Rom xur Kaiserkrönung zu begleiten, wie Bernoulli vermutet, sondern um auf Sigmunds Wunsch das Ergebnis der Verhandlungen mit Florenx abxuwarten. Dies geht aus dem folgenden Brief Walter Schwarxenbergs an Frankfurt vom 18 [Januar] 40 1433 hervor : ich tun uwer ersame wisheit wissen, das ich zu unserm gnedigen herren dem Romischen etc. konige gein Senis mit grosser muwe und arbeit komen bin und sinen konglichen gnaden uwer an- ligende sache zum besten, so ich mochte, forbracht 45 und geeuget, als ir mir dan befallen hatten. also wart da binnen ein fruntlich dag zuschen unserm gnedigen herren dem konig und der ersamen stat von Florencze bescheiden, daihene er sine frunde geschicht hat. und ist siner gnaden meinunge, das 50 der ersame Hanman Offenberg von Basel und ich solichs dags mit sinen frunden zû ende warten sullen. das mir doch vor mine person faste swere was und ungern dede. doch umb uwers besten willen so han ich mich darin ergeben, dem also nachzůgeen und zû ende zu warten, und doch genzlich hoff nit langs verzogs und uch alsdan mit gots holf ein redelich bescheidelich antwort zû brengen in den sachen ir mir befallen hat. und wil, ob got wil, in den und andern sachen das beste tûn, als ferre ich mag. geben zu Florencze uf dem 18 dage anno 1433. (Franhfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 169 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.; gedr. bei Janssen, Frankfurts Reichskorre- sponden: 2, 385-386 nr. 713.) 4 D. i. Basel. 5 Seit dem 6 Januar. Vgl. S. 703. 6 D. i. der Kardinal von Rouen. Die Abreise erfolgte erst am 8 Februar. Vgl. S. 742 Anm. I. D. i. Siena. 9 D. i. Papst Eugen. 10 D. i. das Baseler Konxil. 11 D. i. die Kurie. 12 Vgl. S. 620. 13 Vgl. S. 623 Anm. 10, S. 629 Anm. I und S. 704 Anm. 7. 14 D. i. Venedig. 15 D. i. Hrg. Filippo Maria von Mailand.
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746 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Febr. 6 [1433) Febr. 6 €1433) verschriben hat 1. und wiewol zu hoffen ist, alle ding sollen gut werden, idoch ist des vogts meinung, das ir dorumb nicht ablasset von der hilf2 wegen von fursten und des vogts dorfern 3, als ir dann kurzlich bas vernemen werdet. es meinen ouch die von Côln, werd der vogt mit in eins, sie wollen den pfarrer uf ein ander meinung bringen. und der vogt begert, das ir im verkündet von der Behem wegen und was des pfarrers boten in dem meiertum tûn. geben zu Coln an sand Dorotheen tag. [in verso] Dem hochgeborn fursten her- zog Wilhelm von Beyern stathalter zu Basel, meinem genedigen hern. Des vogts schreiber. [Cedula inclusa] Ouch hat der pfarrer neûe mere, wie die kunig und fürsten, in die dem meiertum zulegen, ouch ir botschaft gen Bononien senden wollen, und das gibt der pfarrer fur den seinen zu sterkung. das wollet den pfaffen in dem meiertum sagen. ouch wisset, das der kunig von Arrogon4 mit dem vogt eins worden ist etc. 1433 422. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: schreibt, daß der Kardinal von Rouen i5 Febr. 7 in den Verhandlungen mit Florenz die Rolle des Vermittlers übernommen habe und dadurch bisher an der Reise nach Basel verhindert worden sei; wünscht, daß Adressat die Säumnis des Kardinals beim Konzil entschuldige; hofft, daß seine eigene Reise nach Basel durch den Abschluß jener Verhandlungen werde beschleunigt werden. 1433 Februar 7 Siena. 20 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 272 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Auf der Rückseite steht der gleichreitige Baierische Vermerk Senis ex parte cardinalis Rothomagensis; nit gar nútz. Regest bei Altmann nr. 9362. Sigmund von gotes gnaden Romischer und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürste. als der hochwirdig unserr lieber fründe und fürste der cardinal Rothomagensis uff dem weg was, in das heilig concilium zu cziehen 5, fügten sich ettliche teydung under ougen zwischen uns und den Florentzern 25 1 Vgl. S. 610-612. 2 Vgl. darüber die Einleitung zur nächsten Haupt- abteilung. s D. i. die Reichsstädte. 4 Ein Gesandter des Königs von Arragon, Namens Andreas de Buire, war im Januar 1433 in Siena. Das Sienesische Concistorio beschloß am 30 Januar, ihm ein Weingeschenk xu machen (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 gennaio e febbraio fol. 40 a not. chart. coaeva). Uber die Richtung, in der sich seine Verhandlungen mit Sigmund bewegten, giebt der S. 707 Anm. 2 erwähnte Bericht der Florentinischen Gesandten Rinaldo delgi Albixxi und Zanobi Guasconi vom II Februar 1433 einigen Aufschluß. Beide erkundigten sich am 11 Februar beim Kardinal von Rouen, warum K. Sigmund sein Gepäck verladen und nach Talamone schaffen lasse. Er erwiderte ihnen, che il rè avea diliberato partirsi di qui e andarne al concilio e che avea lettere, che prestissimamente sarebbono a Talamone galee del rè di Raona, che lo leverebbono, si perchè era molto isdegnato con questa comunità [d. i. Siena], chè non 30 volevano acconsentire, a quanto gli pareva, e si perchè gli era necessario presto rappresentarsi al concilio, chè pure oggi n' aveano ricevute lettere, che molto lo sollecitavano all' andare. (Docc. di stor. ital. 3, 550.) Dieselben Gesandten erfuhren am 12 Februar 35 vom königlichen Kämmerer Lionardo di Bardo, che la maestà del rè ha mandato a richiedere il rè di Raona di quattro delle sue galee per levarlo di qui e porlo in Provenza, chè per niun modo si rimette- rebbe nelle terre del duca di Melano. nè risposta 40 ha avuta ancora dal rè di Ragona. (Ebenda 3, 552.) 5 Uber die Flucht des Kardinals von Rouen aus Rom vergleiche man S. 486 Anm. 5. Dem dort mitgeteilten Brief K. Sigmunds an das Baseler Kon- zil fiigen wir hier noch den folgenden Sienas an 15 Giovanni da Massa nach Mailand vom 3 November hinzu: soeben zwei Uhr Nachts sei Einer aus der Umgebung des Kardinals von Rouen hier angekommen et dicit ipsum [scil. cardinalem] clam aufugisse in- cognitum ex Urbe et esse hodie in Buonconvento 50
746 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Febr. 6 [1433) Febr. 6 €1433) verschriben hat 1. und wiewol zu hoffen ist, alle ding sollen gut werden, idoch ist des vogts meinung, das ir dorumb nicht ablasset von der hilf2 wegen von fursten und des vogts dorfern 3, als ir dann kurzlich bas vernemen werdet. es meinen ouch die von Côln, werd der vogt mit in eins, sie wollen den pfarrer uf ein ander meinung bringen. und der vogt begert, das ir im verkündet von der Behem wegen und was des pfarrers boten in dem meiertum tûn. geben zu Coln an sand Dorotheen tag. [in verso] Dem hochgeborn fursten her- zog Wilhelm von Beyern stathalter zu Basel, meinem genedigen hern. Des vogts schreiber. [Cedula inclusa] Ouch hat der pfarrer neûe mere, wie die kunig und fürsten, in die dem meiertum zulegen, ouch ir botschaft gen Bononien senden wollen, und das gibt der pfarrer fur den seinen zu sterkung. das wollet den pfaffen in dem meiertum sagen. ouch wisset, das der kunig von Arrogon4 mit dem vogt eins worden ist etc. 1433 422. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: schreibt, daß der Kardinal von Rouen i5 Febr. 7 in den Verhandlungen mit Florenz die Rolle des Vermittlers übernommen habe und dadurch bisher an der Reise nach Basel verhindert worden sei; wünscht, daß Adressat die Säumnis des Kardinals beim Konzil entschuldige; hofft, daß seine eigene Reise nach Basel durch den Abschluß jener Verhandlungen werde beschleunigt werden. 1433 Februar 7 Siena. 20 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 272 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Auf der Rückseite steht der gleichreitige Baierische Vermerk Senis ex parte cardinalis Rothomagensis; nit gar nútz. Regest bei Altmann nr. 9362. Sigmund von gotes gnaden Romischer und zu Hungern zu Beheim etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürste. als der hochwirdig unserr lieber fründe und fürste der cardinal Rothomagensis uff dem weg was, in das heilig concilium zu cziehen 5, fügten sich ettliche teydung under ougen zwischen uns und den Florentzern 25 1 Vgl. S. 610-612. 2 Vgl. darüber die Einleitung zur nächsten Haupt- abteilung. s D. i. die Reichsstädte. 4 Ein Gesandter des Königs von Arragon, Namens Andreas de Buire, war im Januar 1433 in Siena. Das Sienesische Concistorio beschloß am 30 Januar, ihm ein Weingeschenk xu machen (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 gennaio e febbraio fol. 40 a not. chart. coaeva). Uber die Richtung, in der sich seine Verhandlungen mit Sigmund bewegten, giebt der S. 707 Anm. 2 erwähnte Bericht der Florentinischen Gesandten Rinaldo delgi Albixxi und Zanobi Guasconi vom II Februar 1433 einigen Aufschluß. Beide erkundigten sich am 11 Februar beim Kardinal von Rouen, warum K. Sigmund sein Gepäck verladen und nach Talamone schaffen lasse. Er erwiderte ihnen, che il rè avea diliberato partirsi di qui e andarne al concilio e che avea lettere, che prestissimamente sarebbono a Talamone galee del rè di Raona, che lo leverebbono, si perchè era molto isdegnato con questa comunità [d. i. Siena], chè non 30 volevano acconsentire, a quanto gli pareva, e si perchè gli era necessario presto rappresentarsi al concilio, chè pure oggi n' aveano ricevute lettere, che molto lo sollecitavano all' andare. (Docc. di stor. ital. 3, 550.) Dieselben Gesandten erfuhren am 12 Februar 35 vom königlichen Kämmerer Lionardo di Bardo, che la maestà del rè ha mandato a richiedere il rè di Raona di quattro delle sue galee per levarlo di qui e porlo in Provenza, chè per niun modo si rimette- rebbe nelle terre del duca di Melano. nè risposta 40 ha avuta ancora dal rè di Ragona. (Ebenda 3, 552.) 5 Uber die Flucht des Kardinals von Rouen aus Rom vergleiche man S. 486 Anm. 5. Dem dort mitgeteilten Brief K. Sigmunds an das Baseler Kon- zil fiigen wir hier noch den folgenden Sienas an 15 Giovanni da Massa nach Mailand vom 3 November hinzu: soeben zwei Uhr Nachts sei Einer aus der Umgebung des Kardinals von Rouen hier angekommen et dicit ipsum [scil. cardinalem] clam aufugisse in- cognitum ex Urbe et esse hodie in Buonconvento 50
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err dina arbeit hat , ] zu einem mitteler kurtzen tagen gescheen wirt. egern wir u Basel wer’, als er ouch gantz begert komen , m sambstag nach im 23 und des Behemischen im 18 jaren. Beyern unserm stathalter lieben und fürsten. 423. in entworfenen Friedensbedingungen. eb misisse eum hue, ut sibi fieri faceret pilleum et elamidem; der Mamm berichte auch, dafó xwe? Tage vorher auch der Kardinal S. Pietri in Vincola heimlich aus Rom entflohen sei, und wundere sich, u daß man den Aufenthalt desselben wicht kenne; Adressat solle Gf. Mathico [von Thallóczy] und Petrus Cotta davon benachrichtigen, damit sie es dem Herzog [von Mailand] und Anderen mitteilten. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 mot. Wh chart. coaeva.) Ferner schrieb der Florentimische Gesandte in Rom Nerone di Nigi am 4 November an Florenz: laut Nachrichten vom 2 November hůtten sich die Kardinäle di Roana und di S. Piero in Vineula, von denen der eine in Term, der andere 40 in Amelia war, heimlich in das Sienesische Gebiet begeben; man wisse noch nicht, ob sie dort bleiben werden; die Arragonesischen Gesandten verhandelten mit Kardinal Orsini und dem Kämmerer [Francesco Condolmario]; w. a. m. Datum in Roma a di 4 di 45 novembre 1432 a hore 14. (Florenx Staats- A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive, Originali 8 ny. 145 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. dmpr. del., mit. dem Vermerk ex Roma die 9 novembris 1432 hora 23.) Am 9 Dezember 1432 erteilte Sigmund. 50 dem Kardinal von Roueń die Regalien, die er ihm zwar schon früher durch Prokura des Bischofs Konrad von Metx, damals aber unter der Bedingumg erteilt hatte, daß er sie noch persönlich empfange, so- Deutsche Reichstags-Akten X. A. Vorakten nr. 416-490. und des reichs beste antreffend, dorynne wir und die andern teil denselben namen. derselb sich biB uff dis czeit zwischen den parthien so fere das zu hoffen ist eins güten endes. derumb von Florentz zu uns gen Senis czeuhet, die sach zu volfüren. das, ob got wil, nà schreiben wir dem heiligen concilio !, das sy im lich vercziehen nit vermerken wollen, als dann dein lieb wol vernemmen wirt. dorumb von derselben deiner lieb mit flei, das du doran seist ?, das der egenant car- inal nit vermerkt werd noch ouch verdechtnüf erwerbe durch unserr dienst und des esten willen; wann weren dise teydung nicht, sol dein lieb fürwar wissen, das er langst und uns das erczelt hat. uch dorumb anligen ernstlich, das er sich fürdern wirdet. ns besliessung diser sach uns fürdern wurd, dester ee zu dem heiligen concilio zu als wir dann des vor allen andern sachen begerend sein. Dorothee unserr reiche des Hungerischen etc. im 46 des Romischen [in verso] Dem hochgebornen Wilhelmen pfaltzgraven bey Rein und hertzogen in oheimen 747 dorumb derselb cardinal so wollen wir im und möcht sich wol machen, geben zu Senis Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. Instruktion ? der Kommune Florenz für zwei gen. Gesandte * nach Siena zu Frie- densverhandlungen mit Siena und K. Sigmund, Florenz mit dem Kardinal von Rouen und nicht gen. königlichen 1433 Februar 8 Florenz. Aus Florenz. Staats- A. Signori, Legazioni e Commissarie ur. 9 fol. 55^ -5T ^ eop. chart. coneva. Der letzte Artikel dst geliirst (s. die betr. Variante), die Unterschrift weggelassen. mit letzterem auf Grund der schon Gesandten bald er in seine Nähe komme; dat. Senis anno domini ete. 32 die nona decembris ete. (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 198* cop. chart. coaera; Regest bei Altmann nr. 9328.) ! Der Brief ist gedruckt bei Martene 8, 533-534, Mansi 30, 490-491 und Mans, Suppl. 4, 680-681. Er ist in diesen drei Drucken und infolgedessen natürlich auch bei Aschbach 4, 485 (vgl. 4, 99) wnd bei Altmann ny. 9868 irrtümlich vom S Februar datiert. Die handschriftlichen Vorlagen haben das Datum in civitate nostra Senarum die 7 mensis februarii Hung. 46 Hom. 28 Boh. 18 (Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 1504 und Douai Bibl. publ. cod. 248 fol. 224% cop. chart. couevue). Die Verlesung des Briefes im der Gencralkongregation des Konzils fand am 27 Februar statt (Haller a. a. O. 2, 858 Z. 12-15). ? Vgl. hierxw den Brief Hxg. Wilhelms an I. Sigmund vom 1 Mürx 1433, unsere nr. 564. % Die Instruktion wurde den Gesandien am 8 Fe- bruar durch dem Staatskanxder Lionardo Bruni nach S. Qusciano nachgeschiekt. Vgl. Doce. di stor. ital. 3, 539. a Siena stellte am 2 Februar einen Geleitsbrief fiir die Gesandten der Floventiner xum Konig aus, für die dieser durch Schlick ebenfalls einen Geleits- brief habe ausstellen lassen. (Siena. Staats- A. Copie, lettere fasc. nr. 48 mot. chart. coaeva). 95 1433 Fer. 7 1438 Febr. 7 1489 Fehr. 8
err dina arbeit hat , ] zu einem mitteler kurtzen tagen gescheen wirt. egern wir u Basel wer’, als er ouch gantz begert komen , m sambstag nach im 23 und des Behemischen im 18 jaren. Beyern unserm stathalter lieben und fürsten. 423. in entworfenen Friedensbedingungen. eb misisse eum hue, ut sibi fieri faceret pilleum et elamidem; der Mamm berichte auch, dafó xwe? Tage vorher auch der Kardinal S. Pietri in Vincola heimlich aus Rom entflohen sei, und wundere sich, u daß man den Aufenthalt desselben wicht kenne; Adressat solle Gf. Mathico [von Thallóczy] und Petrus Cotta davon benachrichtigen, damit sie es dem Herzog [von Mailand] und Anderen mitteilten. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 mot. Wh chart. coaeva.) Ferner schrieb der Florentimische Gesandte in Rom Nerone di Nigi am 4 November an Florenz: laut Nachrichten vom 2 November hůtten sich die Kardinäle di Roana und di S. Piero in Vineula, von denen der eine in Term, der andere 40 in Amelia war, heimlich in das Sienesische Gebiet begeben; man wisse noch nicht, ob sie dort bleiben werden; die Arragonesischen Gesandten verhandelten mit Kardinal Orsini und dem Kämmerer [Francesco Condolmario]; w. a. m. Datum in Roma a di 4 di 45 novembre 1432 a hore 14. (Florenx Staats- A. Dieci di Balia, Carteggio, Responsive, Originali 8 ny. 145 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. dmpr. del., mit. dem Vermerk ex Roma die 9 novembris 1432 hora 23.) Am 9 Dezember 1432 erteilte Sigmund. 50 dem Kardinal von Roueń die Regalien, die er ihm zwar schon früher durch Prokura des Bischofs Konrad von Metx, damals aber unter der Bedingumg erteilt hatte, daß er sie noch persönlich empfange, so- Deutsche Reichstags-Akten X. A. Vorakten nr. 416-490. und des reichs beste antreffend, dorynne wir und die andern teil denselben namen. derselb sich biB uff dis czeit zwischen den parthien so fere das zu hoffen ist eins güten endes. derumb von Florentz zu uns gen Senis czeuhet, die sach zu volfüren. das, ob got wil, nà schreiben wir dem heiligen concilio !, das sy im lich vercziehen nit vermerken wollen, als dann dein lieb wol vernemmen wirt. dorumb von derselben deiner lieb mit flei, das du doran seist ?, das der egenant car- inal nit vermerkt werd noch ouch verdechtnüf erwerbe durch unserr dienst und des esten willen; wann weren dise teydung nicht, sol dein lieb fürwar wissen, das er langst und uns das erczelt hat. uch dorumb anligen ernstlich, das er sich fürdern wirdet. ns besliessung diser sach uns fürdern wurd, dester ee zu dem heiligen concilio zu als wir dann des vor allen andern sachen begerend sein. Dorothee unserr reiche des Hungerischen etc. im 46 des Romischen [in verso] Dem hochgebornen Wilhelmen pfaltzgraven bey Rein und hertzogen in oheimen 747 dorumb derselb cardinal so wollen wir im und möcht sich wol machen, geben zu Senis Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. Instruktion ? der Kommune Florenz für zwei gen. Gesandte * nach Siena zu Frie- densverhandlungen mit Siena und K. Sigmund, Florenz mit dem Kardinal von Rouen und nicht gen. königlichen 1433 Februar 8 Florenz. Aus Florenz. Staats- A. Signori, Legazioni e Commissarie ur. 9 fol. 55^ -5T ^ eop. chart. coneva. Der letzte Artikel dst geliirst (s. die betr. Variante), die Unterschrift weggelassen. mit letzterem auf Grund der schon Gesandten bald er in seine Nähe komme; dat. Senis anno domini ete. 32 die nona decembris ete. (Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 198* cop. chart. coaera; Regest bei Altmann nr. 9328.) ! Der Brief ist gedruckt bei Martene 8, 533-534, Mansi 30, 490-491 und Mans, Suppl. 4, 680-681. Er ist in diesen drei Drucken und infolgedessen natürlich auch bei Aschbach 4, 485 (vgl. 4, 99) wnd bei Altmann ny. 9868 irrtümlich vom S Februar datiert. Die handschriftlichen Vorlagen haben das Datum in civitate nostra Senarum die 7 mensis februarii Hung. 46 Hom. 28 Boh. 18 (Paris Nat.- Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 1504 und Douai Bibl. publ. cod. 248 fol. 224% cop. chart. couevue). Die Verlesung des Briefes im der Gencralkongregation des Konzils fand am 27 Februar statt (Haller a. a. O. 2, 858 Z. 12-15). ? Vgl. hierxw den Brief Hxg. Wilhelms an I. Sigmund vom 1 Mürx 1433, unsere nr. 564. % Die Instruktion wurde den Gesandien am 8 Fe- bruar durch dem Staatskanxder Lionardo Bruni nach S. Qusciano nachgeschiekt. Vgl. Doce. di stor. ital. 3, 539. a Siena stellte am 2 Februar einen Geleitsbrief fiir die Gesandten der Floventiner xum Konig aus, für die dieser durch Schlick ebenfalls einen Geleits- brief habe ausstellen lassen. (Siena. Staats- A. Copie, lettere fasc. nr. 48 mot. chart. coaeva). 95 1433 Fer. 7 1438 Febr. 7 1489 Fehr. 8
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1433 Febr. 8 748 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. In Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 7 fol. 18b-22a cop. chart. saec. 16 ex. vel 17. Gedruckt in Documenti di storia italiana 3, 540-542 aus der vorerwähnten späteren Abschrift. Nota et informatione a voi messer Rinaldo degl' Albizi et messer Zanobi Guasconi ambasciadori del comune di Firenze allo 'mperadore, di quello avete a fare colla sere- nità sua, deliberata pe' nostri magnifici signori co' loro venerabili collegi a dì 8 di febraio 1432. [1] Voi andrete a Siena et presenteretevi alla maestà dello 'mperadore e facte le debite et consuete reverentie raccomanderete humilmente noi et la nostra communità et io tutto il nostro popolo alla sua celsitudine come devotissimi et fidelissimi figliuoli de la sua maestà, faccendo le proferte larghe et efficaci in quello modo, che vedrete con- venirsi a tanto principe, extendendo le parole vostre nella visitatione nelle raccomandigie et nelle offerte, come si richiede a honore del nostro commune et alla excellentia di quel signore. [2] Dipoi descendendo alla narratione direte, che la nostra communità et signoria richiesta et confortata dal reverendissimo signor cardinale Rotomagense a pace et con- cordia per quiete et tranquillità di Toscana et per honore et riverentia de la celsitudine imperiale prontamente et con buono animo prestò l'orechie et la buona volontà alle requisitioni et conforti d'esso reverendissimo cardinale, come chiarissimamente anno potuto so vedere et comprendere gl'ambasciadori de la sua celsitudine mandati a Firenze per le pratiche et ragionamenti per mezanità del cardinale tenuti con loro, de' quali sete certi la maestà sua esser pienissimamente informata, et che finalmente richiedendo la reveren- dissima paternità del cardinale, che per questa medesima cagione et per dar compimento a tanto bene per la communità nostra si mandasse ambasciadori alla presentia de la 25 maestà sua, essa communità come desiderosa di pace et di tranquillità a mandato voi suoi ambasciadori, accio chè niuno mancamento di pace et di ben vivere si possa dire esser da la parte de la città nostra. questa sarà la substantia del dire vostro nella prima narratione, et non uscendo di questo effecto distenderete et adapterete le parole secondo le vostre prudentie, nelle quali abbiamo fede, che lo sapranno ben fare. [3] Venendo poi alle particularità et alla sustantia de le conclusioni, come voi sete informati, certi capitoli I si sono ragionati o voglian dir puntati con gl'ambasciadori dello 'mperadore qui a Firenze per mezanità del cardinale, de' quali porterete la copia con voi. et perchè in essi capitoli alcune cose sono sute ragionate et non expresse a suffi- cientia, vi si dirà nella presente commissione, quanto avete a fare et observare. [4 In prima dovete tenere per vostra conclusione ferma et immobile, che per questa signoria maxime et sopra tutto nel presente tractato si cerca et desidera pace co' Senesi con restitutione di tutte le castella et luoghi occupati da loro nella presente guerra. et non seguitando la pace et la restitutione, de le quali abbiamo detto, non in- tendiamo, che alcuna cosa ragionata o puntata ne' decti capitoli abbia effecto. questa 40 conclusione debba esser nella vostra mente ferma al continuo, perochè è la sustantia de la intentione nostra, sanza la quale nè a spesa di danari nè a receptatione di quel signore in alcun modo consentiremo. quali sieno le castella et luoghi occupati da' Senesi, de' quali noi dimandiamo la restitutione, vi saranno dati in scripto 2. et perchè il numero è grande et sono luoghi piccoli il forte, sarete cauti in non mostrare la scriptura dal 45 principio, accio chè più habilmente si consenta per l'altra parte; ma poichè arete il consenso del volere restituire, et voi mostrarete le particularità et il numero de' luoghi occupati. 15 30 35 1433 Febr. 8 nr. 419. 2 Das Verxeichnis ist in den Docc. di stor. ital. 3, 542-543 gedruckt. 60
1433 Febr. 8 748 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. In Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 7 fol. 18b-22a cop. chart. saec. 16 ex. vel 17. Gedruckt in Documenti di storia italiana 3, 540-542 aus der vorerwähnten späteren Abschrift. Nota et informatione a voi messer Rinaldo degl' Albizi et messer Zanobi Guasconi ambasciadori del comune di Firenze allo 'mperadore, di quello avete a fare colla sere- nità sua, deliberata pe' nostri magnifici signori co' loro venerabili collegi a dì 8 di febraio 1432. [1] Voi andrete a Siena et presenteretevi alla maestà dello 'mperadore e facte le debite et consuete reverentie raccomanderete humilmente noi et la nostra communità et io tutto il nostro popolo alla sua celsitudine come devotissimi et fidelissimi figliuoli de la sua maestà, faccendo le proferte larghe et efficaci in quello modo, che vedrete con- venirsi a tanto principe, extendendo le parole vostre nella visitatione nelle raccomandigie et nelle offerte, come si richiede a honore del nostro commune et alla excellentia di quel signore. [2] Dipoi descendendo alla narratione direte, che la nostra communità et signoria richiesta et confortata dal reverendissimo signor cardinale Rotomagense a pace et con- cordia per quiete et tranquillità di Toscana et per honore et riverentia de la celsitudine imperiale prontamente et con buono animo prestò l'orechie et la buona volontà alle requisitioni et conforti d'esso reverendissimo cardinale, come chiarissimamente anno potuto so vedere et comprendere gl'ambasciadori de la sua celsitudine mandati a Firenze per le pratiche et ragionamenti per mezanità del cardinale tenuti con loro, de' quali sete certi la maestà sua esser pienissimamente informata, et che finalmente richiedendo la reveren- dissima paternità del cardinale, che per questa medesima cagione et per dar compimento a tanto bene per la communità nostra si mandasse ambasciadori alla presentia de la 25 maestà sua, essa communità come desiderosa di pace et di tranquillità a mandato voi suoi ambasciadori, accio chè niuno mancamento di pace et di ben vivere si possa dire esser da la parte de la città nostra. questa sarà la substantia del dire vostro nella prima narratione, et non uscendo di questo effecto distenderete et adapterete le parole secondo le vostre prudentie, nelle quali abbiamo fede, che lo sapranno ben fare. [3] Venendo poi alle particularità et alla sustantia de le conclusioni, come voi sete informati, certi capitoli I si sono ragionati o voglian dir puntati con gl'ambasciadori dello 'mperadore qui a Firenze per mezanità del cardinale, de' quali porterete la copia con voi. et perchè in essi capitoli alcune cose sono sute ragionate et non expresse a suffi- cientia, vi si dirà nella presente commissione, quanto avete a fare et observare. [4 In prima dovete tenere per vostra conclusione ferma et immobile, che per questa signoria maxime et sopra tutto nel presente tractato si cerca et desidera pace co' Senesi con restitutione di tutte le castella et luoghi occupati da loro nella presente guerra. et non seguitando la pace et la restitutione, de le quali abbiamo detto, non in- tendiamo, che alcuna cosa ragionata o puntata ne' decti capitoli abbia effecto. questa 40 conclusione debba esser nella vostra mente ferma al continuo, perochè è la sustantia de la intentione nostra, sanza la quale nè a spesa di danari nè a receptatione di quel signore in alcun modo consentiremo. quali sieno le castella et luoghi occupati da' Senesi, de' quali noi dimandiamo la restitutione, vi saranno dati in scripto 2. et perchè il numero è grande et sono luoghi piccoli il forte, sarete cauti in non mostrare la scriptura dal 45 principio, accio chè più habilmente si consenta per l'altra parte; ma poichè arete il consenso del volere restituire, et voi mostrarete le particularità et il numero de' luoghi occupati. 15 30 35 1433 Febr. 8 nr. 419. 2 Das Verxeichnis ist in den Docc. di stor. ital. 3, 542-543 gedruckt. 60
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A. Vorakten nr. 416-490. 749 [5] In caso che la pace co' Senesi et la restitutione avesse effecto, allora bisognerebbe con diligentia aver l'ochio a' capitoli puntati, de' quali vi diremo al presente, quanto ci [5"] nel primo capitolo occorre, et di dì in dì v'aviseremo, se altro ci occorresse. ragionato et puntato con gl'ambasciadori dello 'mperadore, dove si fa mentione, che la communità nostra et le singulari persone di quella sieno restituite alla benivolentia et alla gratia del rè ete., sarete cauti in provedere, che il capitolo si distenda in questa forma 1 : che ciascuno citadino o contadino o sottoposto de la nostra cità cosi cherico et prelato come laico, il quale nelle parti d'Ungheria o de Lamagna o d'altri luoghi fuori di Toscana del comandamento del rè o per sue a lettere fusse stato rubato et to spoglato de le substantie et robbe sue o di sue ragioni, debba esser ristituito intera- mente et riposto nello stato, nel quale era inanzi l'opressione et rubaria facta a quella cotal persona. [5b] il secondo capitolo et il terzo sarebbe a tractare a Firenze, sichè [5e] il sexto et il septimo capitolo, che parla de la interpo- non bisogna altro dire. sitione nostra per concordia del papa et del rè et del concilio et de la concordia colla 15 signoria. di Vinegia, intendiamo, che la communità nostra si debba operare con parole et conforti. et dove si dice, le nostre genti dovere acompagnare il rè, quando volesse andare a Roma, intendiamo di buona concordia et volontà del papa. et cosi si specifichi expressamente, che altramente non consentiremo. [5d] nel nono capitolo, dove si parla di messer Thomaso da Campo Fregoso et de' fratelli et de' marchesi Malespini et del signor 20 di Piombino, che si debbano interchiudere nella lega etc., intendiamo colla restitutione, ciò è che per ciascuno di loro nominati si faccia restitutione al commune nostro d'ogni castello et luogo occupato da loro in questa guerra et simile di quelli degl' accoman- dati et adherenti nostri. [5e] quello che si dice nel 10 capitolo, dove pace non si potesse avere co' Senesi, è materia al tutto separata da la presente commissione nè 25 vogliamo, che in questa parte voi diate intentione alcuna, se da noi voi non avessi com- [5†] nell' ultimo capitolo, quello che si dice de le 25 000 di missione di nuovo. fiorini, v'ingegnerete con ogni diligentia per honore di commune et per utilità de la republica, che questa somma de le 25000 s'abbia a computare et sbattere de la somma, che costasse la concessione de' privilegi, de li quali si ragiona, che poi s'abbia a rima- so nere in concordia. [6] Anchora provederete, che nella pace, che s'avesse a fare co' Senesi, sieno in- chiusi tutti gl'accomandati et adherenti nostri de le parti di Toscana. [7 Se colli Senesi voi arete a praticare alcuna cosa per cagione de la pace e de la presente commessione, arete ben l'ochio all'onore del commune, faccendo nientedimeno 35 tutti i portamenti ragionevoli et utili per la pace. [8] Aviserete questa signoria di dì in dì per vostre lettere con ogni diligentia, quanto seguirà. [9] Abbiate a mente b alla tornata vostra fare il rapporto al modo e sotto le pene consuete. 1433 Febr. 8 4U Leonardus cancellarius. 424. Beschluß des Venetianischen Senates, auf die mündliche Anfrage des Florentini- schen Gesandten und die schriftliche des Venetianischen in Florenz wegen zwei, die Vermittlung der Florentiner zwischen K. Sigmund und Venedig und die Bürgschaft Venedigs und des Papstes für die Gründung einer mittelitalienischen Liga betreffen- 1433 Febr. 16 45 a) cm.; Forl. suae. b) die Vorlage fügt etc. hinsu und laßt das Folgende samt der Unterschrift des Kanzlers meg; wir haben beides aus dem Drucke ergänst. Zur Erläuterung des Folgenden ist das Schreiben nannte Ungarische Große vom 20 November 1432, unsere nr. 302, heranzuxiehen. der Florentiner an die Kurfürsten und nicht ge- 95*)
A. Vorakten nr. 416-490. 749 [5] In caso che la pace co' Senesi et la restitutione avesse effecto, allora bisognerebbe con diligentia aver l'ochio a' capitoli puntati, de' quali vi diremo al presente, quanto ci [5"] nel primo capitolo occorre, et di dì in dì v'aviseremo, se altro ci occorresse. ragionato et puntato con gl'ambasciadori dello 'mperadore, dove si fa mentione, che la communità nostra et le singulari persone di quella sieno restituite alla benivolentia et alla gratia del rè ete., sarete cauti in provedere, che il capitolo si distenda in questa forma 1 : che ciascuno citadino o contadino o sottoposto de la nostra cità cosi cherico et prelato come laico, il quale nelle parti d'Ungheria o de Lamagna o d'altri luoghi fuori di Toscana del comandamento del rè o per sue a lettere fusse stato rubato et to spoglato de le substantie et robbe sue o di sue ragioni, debba esser ristituito intera- mente et riposto nello stato, nel quale era inanzi l'opressione et rubaria facta a quella cotal persona. [5b] il secondo capitolo et il terzo sarebbe a tractare a Firenze, sichè [5e] il sexto et il septimo capitolo, che parla de la interpo- non bisogna altro dire. sitione nostra per concordia del papa et del rè et del concilio et de la concordia colla 15 signoria. di Vinegia, intendiamo, che la communità nostra si debba operare con parole et conforti. et dove si dice, le nostre genti dovere acompagnare il rè, quando volesse andare a Roma, intendiamo di buona concordia et volontà del papa. et cosi si specifichi expressamente, che altramente non consentiremo. [5d] nel nono capitolo, dove si parla di messer Thomaso da Campo Fregoso et de' fratelli et de' marchesi Malespini et del signor 20 di Piombino, che si debbano interchiudere nella lega etc., intendiamo colla restitutione, ciò è che per ciascuno di loro nominati si faccia restitutione al commune nostro d'ogni castello et luogo occupato da loro in questa guerra et simile di quelli degl' accoman- dati et adherenti nostri. [5e] quello che si dice nel 10 capitolo, dove pace non si potesse avere co' Senesi, è materia al tutto separata da la presente commissione nè 25 vogliamo, che in questa parte voi diate intentione alcuna, se da noi voi non avessi com- [5†] nell' ultimo capitolo, quello che si dice de le 25 000 di missione di nuovo. fiorini, v'ingegnerete con ogni diligentia per honore di commune et per utilità de la republica, che questa somma de le 25000 s'abbia a computare et sbattere de la somma, che costasse la concessione de' privilegi, de li quali si ragiona, che poi s'abbia a rima- so nere in concordia. [6] Anchora provederete, che nella pace, che s'avesse a fare co' Senesi, sieno in- chiusi tutti gl'accomandati et adherenti nostri de le parti di Toscana. [7 Se colli Senesi voi arete a praticare alcuna cosa per cagione de la pace e de la presente commessione, arete ben l'ochio all'onore del commune, faccendo nientedimeno 35 tutti i portamenti ragionevoli et utili per la pace. [8] Aviserete questa signoria di dì in dì per vostre lettere con ogni diligentia, quanto seguirà. [9] Abbiate a mente b alla tornata vostra fare il rapporto al modo e sotto le pene consuete. 1433 Febr. 8 4U Leonardus cancellarius. 424. Beschluß des Venetianischen Senates, auf die mündliche Anfrage des Florentini- schen Gesandten und die schriftliche des Venetianischen in Florenz wegen zwei, die Vermittlung der Florentiner zwischen K. Sigmund und Venedig und die Bürgschaft Venedigs und des Papstes für die Gründung einer mittelitalienischen Liga betreffen- 1433 Febr. 16 45 a) cm.; Forl. suae. b) die Vorlage fügt etc. hinsu und laßt das Folgende samt der Unterschrift des Kanzlers meg; wir haben beides aus dem Drucke ergänst. Zur Erläuterung des Folgenden ist das Schreiben nannte Ungarische Große vom 20 November 1432, unsere nr. 302, heranzuxiehen. der Florentiner an die Kurfürsten und nicht ge- 95*)
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750 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1133 Febr. 16 den Artikel, die in dem Friedensvertrage zwischen Florenz und dem König ent- halten sind, zu erwidern: man nehme die Vermittlung der Florentiner an; wegen der Bürgschaft aber würde man sich erst bei Gelegenheit der Verhandlungen mit dem König äußern. 1433 Februar 16 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 160 a cop. membr. coacva. Zu Anfang steht links am Rande .. Sapientes consilii et .. sapientes super terris de novo acquisitis. 1432 die 16 februarii in rogatis. Cum spectabilis orator 1 magnifice comunitatis Florentie nobis dixerit et orator noster Florentie existens 2 etiam nobis scribat concordium inter serenissimum Romanorum regem et dictam magnificam comunitatem esse conclusum, in quo inter cetera fit mentio io de duabus rebus s, que ad nostrum dominium pertinere videntur, — prima quod ipsa comunitas se interponere debeat fideliter et solicite pro concordia inter ipsum serenissimum regem et nostrum dominium ac procurare et facere toto suo posse verbis et interpositione, quod, si idem rex deliberabit transire ad partes Alemanie vel Hungarie per terras nostras cum comitiva et gentibus suis pacifice et quiete aut mittere gentes suas sine persona 15 sua simul vel separatim, tute et libere ac sine impedimento id facere possit etc., alia quod pro pace Tuscie et pro observatione pacis et conventionum illarum fieri debeat una liga inter comunitates Florentie Senarum Perusii (consentiente papa) ac Luce et comitem Urbini, si esse voluerit, in qua etiam includantur dominus Thomas de Campo- fregoso et fratres, marchiones Malaspine et dominus Plombini, si comprehendi voluerit, zo ita quod sit extra omnem ligam confederationem vel adherentiam ducis Mediolani realiter et cum effectu, sicut de civitate Luce in uno alio capitulo 4 fit mentio etc., et quod pro observantia hujus lige summus pontifex et nos intercedamus et promittamus — super quibus duabus partibus, que de nobis et factis nostris faciunt mentionem, dicta magnifica comunitas Florentie petit scire nostram intentionem, vadit pars, quod re-25 spondeatur prefato spectabili oratori et sic etiam scribatur oratori nostro Florentie existenti: [I quod intellecta conclusione dicti concordii visisque capitulis et con- ditionibus ejus regratiamur illis magnificis dominis de hac comunicatione nobiscum facta et gaudemus, quod devenerint ad bonam concordiam cum prefato serenissimo rege quodque exinde secutura sit pax et tranquilitas in tota Tuscia. sed respondentes ad ea, s0 que requirunt de nostra intentione circa illas duas particularitates, dicimus, quod, sicut suis magnificentiis et toti mundo notissimum est, nos nunquam recusavimus concordiam cum prefato serenissimo rege, sed ad illam semper promptissimi fuimus et sincere dis- positi, et sic etiam sumus ad presens, presertim per interpositionem illius magnifice comunitatis, de qua facimus eandem existimationem, quam facimus de nobis ipsis, ratione 35 fraternitatis et lige nostre, erimusque parati, quando erit expediens et videbitur suis magnificentiis, venire ad hunc tractatum, ut per interpositionem et medium suarum fraternitatum ad ipsam concordiam cum prefato serenissimo rege devenire possimus. in qua concordia reperiemur prompti et parati non solum in facto transitus, quem sua serenitas requirit per terras nostras, sed in omnibus aliis rebus honorabilibus gratis et 10 comodis sue serenitati libenti et libero animo complacere ejusque serenitatem tam hono- rifice et bene tractare, quod de nobis in perpetuum poterit contentari. [2] circa fac- tum autem dicte promissionis pro observantia illius lige etc. dicimus, quod considerato, quod etiam in illa fit mentio de summo pontifice quodque adhuc non est deventum ad aliquem actum vel praticam dicte lige nec scire possumus particulares conditiones appo- 45 nendas in ipsa liga nec qualiter aut pro quibus promittere habeamus, nobis videtur, quod venientibus nobis ad tractatum suprascriptum concordie cum dicto serenissimo rege 2 Pietro de Beccanugi. Andrea Bernardo. 3 Vgl. nr. 419 artt. 7 und II. 4 Vgl. nr. 419 art. 8.
750 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1133 Febr. 16 den Artikel, die in dem Friedensvertrage zwischen Florenz und dem König ent- halten sind, zu erwidern: man nehme die Vermittlung der Florentiner an; wegen der Bürgschaft aber würde man sich erst bei Gelegenheit der Verhandlungen mit dem König äußern. 1433 Februar 16 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 160 a cop. membr. coacva. Zu Anfang steht links am Rande .. Sapientes consilii et .. sapientes super terris de novo acquisitis. 1432 die 16 februarii in rogatis. Cum spectabilis orator 1 magnifice comunitatis Florentie nobis dixerit et orator noster Florentie existens 2 etiam nobis scribat concordium inter serenissimum Romanorum regem et dictam magnificam comunitatem esse conclusum, in quo inter cetera fit mentio io de duabus rebus s, que ad nostrum dominium pertinere videntur, — prima quod ipsa comunitas se interponere debeat fideliter et solicite pro concordia inter ipsum serenissimum regem et nostrum dominium ac procurare et facere toto suo posse verbis et interpositione, quod, si idem rex deliberabit transire ad partes Alemanie vel Hungarie per terras nostras cum comitiva et gentibus suis pacifice et quiete aut mittere gentes suas sine persona 15 sua simul vel separatim, tute et libere ac sine impedimento id facere possit etc., alia quod pro pace Tuscie et pro observatione pacis et conventionum illarum fieri debeat una liga inter comunitates Florentie Senarum Perusii (consentiente papa) ac Luce et comitem Urbini, si esse voluerit, in qua etiam includantur dominus Thomas de Campo- fregoso et fratres, marchiones Malaspine et dominus Plombini, si comprehendi voluerit, zo ita quod sit extra omnem ligam confederationem vel adherentiam ducis Mediolani realiter et cum effectu, sicut de civitate Luce in uno alio capitulo 4 fit mentio etc., et quod pro observantia hujus lige summus pontifex et nos intercedamus et promittamus — super quibus duabus partibus, que de nobis et factis nostris faciunt mentionem, dicta magnifica comunitas Florentie petit scire nostram intentionem, vadit pars, quod re-25 spondeatur prefato spectabili oratori et sic etiam scribatur oratori nostro Florentie existenti: [I quod intellecta conclusione dicti concordii visisque capitulis et con- ditionibus ejus regratiamur illis magnificis dominis de hac comunicatione nobiscum facta et gaudemus, quod devenerint ad bonam concordiam cum prefato serenissimo rege quodque exinde secutura sit pax et tranquilitas in tota Tuscia. sed respondentes ad ea, s0 que requirunt de nostra intentione circa illas duas particularitates, dicimus, quod, sicut suis magnificentiis et toti mundo notissimum est, nos nunquam recusavimus concordiam cum prefato serenissimo rege, sed ad illam semper promptissimi fuimus et sincere dis- positi, et sic etiam sumus ad presens, presertim per interpositionem illius magnifice comunitatis, de qua facimus eandem existimationem, quam facimus de nobis ipsis, ratione 35 fraternitatis et lige nostre, erimusque parati, quando erit expediens et videbitur suis magnificentiis, venire ad hunc tractatum, ut per interpositionem et medium suarum fraternitatum ad ipsam concordiam cum prefato serenissimo rege devenire possimus. in qua concordia reperiemur prompti et parati non solum in facto transitus, quem sua serenitas requirit per terras nostras, sed in omnibus aliis rebus honorabilibus gratis et 10 comodis sue serenitati libenti et libero animo complacere ejusque serenitatem tam hono- rifice et bene tractare, quod de nobis in perpetuum poterit contentari. [2] circa fac- tum autem dicte promissionis pro observantia illius lige etc. dicimus, quod considerato, quod etiam in illa fit mentio de summo pontifice quodque adhuc non est deventum ad aliquem actum vel praticam dicte lige nec scire possumus particulares conditiones appo- 45 nendas in ipsa liga nec qualiter aut pro quibus promittere habeamus, nobis videtur, quod venientibus nobis ad tractatum suprascriptum concordie cum dicto serenissimo rege 2 Pietro de Beccanugi. Andrea Bernardo. 3 Vgl. nr. 419 artt. 7 und II. 4 Vgl. nr. 419 art. 8.
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A. Vorakten nr. 416.490. 751 tractari et fieri poterit etiam istud, quod requiritur de suprascripta promissione, et interim etiam pro honore summi pontificis, qui in ea nominatus est, sciri poterit de ejus in- tentione, ut omnia unite fiant. sed sint certissime magnificentie sue, quod tam in hoc quam in aliis negotiis suprascriptis taliter providebimus, quod prefatus serenissimus 5 rex et sue magnificentie intelligent et cognoscent nos esse promptissimos et perfecte dispositos ad omnia convenientia et honesta pro honore ipsius serenissimi regis et com- placentia illius magnifice comunitatis. 1433 Febr. 16 De parte 99, de non 24, non sinceri 22. 10 Febr./ 18 425. Siena an den Herzog von Mailand: entschuldigt sich, daß es sich in Friedens- 11433 verhandlungen mit Florenz eingelassen hat. [1433 Februar] 18 [Siena]. Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva. Der Brief steht unter dem Auslauf Sienas vom 20 Februar 1433. Schreibt: Es danke für den Brief des Herxogs, in dem er über die Friedensverhandlungen in Ferrara berichtet und den Wunsch geäußtert habe, daßt es trotz der geringen Aussicht auf einen Erfolg der Ver- 15 handlungen doch Gesandte nach Ferrara schicken möge, und zwar über Mailand, damit sie dort infor- miert werden könnten. sed, illustrissime domine, per hunc nostrum dominum serenissimum Romanorum regem, quem vestris consiliis et cohortationibus quasi moderatorem omnium agendorum in Tuscia, ut littere vestre dominationis sonabant 1, recepimus, incepta est quedam pacis practica cum Florentinis pro se pri- mum. deinde majestati sue etiam nos adhibere atque inmiscere visum est 2. in qua de tota Tuscia cum zo vestri honoris salute tractatum est. Der in Siena befindliche Kommissar des Herxogs Christoferus 3 werde ihn woll davon benachrichtigt haben. Es habe sich anfänglich durch die Verhandlungen nicht wenig beschwert gefühlt, da es gehofft habe, mit Hilfe des Herzogs, Genuas und des Königs den Uber- mut der Feinde brechen au können. Aber als es gesehen habe, daß der Herrog ungeachtet der fortgesetxten brieflichen Bitten um Truppen und Geld und der Entsendung des Johannes de Massa 4 und des Petrus 25 Cotta ru ihm doch nur 500 Mann an Fuß ausriiste und den Johannes hinhalte, habe es, von Not und summis predicti nostri regis cohortationibus ac requisitionibus gedrängt, nicht umhin gekonnt, sich in jene Verhandlungen einzulassen. Es werde jedoch dabei mit allen Kräften das Wohl und die Ehre des Datum die 18. Herxogs xu wahren suchen. 11433 Febr. 18 30 426. Florenz an seine Gesandten in Siena Rinaldo degli Albizzi und Zanobi Guasconi: antwortet auf ihren Brief vom 19 Februar über Verlängerung des Termins für die 1433 Februar 20 [Florenz]. Friedensverhandlungen. 1433 Febr. 20 Aus Florenx Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 9 fol. 61 ab cop. chart. coaeva. Gedruckt Documenti di storia italiana 3, 599-600 ebendaher. 1 Vgl. unsere nrr. 203 und 206. 40 2 Das war kurx vor dem 23 Dexember geschehen. An diesem Tage fand ein Consiglio del popolo statt, in dem mitgeteilt wurde, daß der Kaiser verlange, man möge Einige wählen, mit denen er füber dic Friedensfrage] konferieren könne, weil es gut sei 45 providere et praticare de pace cum inimicis nostris communibus, ita quod, in quantum non provideretur majestati sue et nobis de subsidio per dominum du- cem Mediolani, possit capi bonus partitus. Man beschloſt, daſe das alte und neue Concistorio Voll- 50 macht xu Friedensverhandlungen haben solle, pro- sequendo tamen semper in omnibus secundum vo- luntatem et consilium serenissime majestatis impe- Schreibt: Es habe heute ihren Brief vom 19 Februar 5 erhalten und erwidere darauf Folgen- 35 des: [1] Was runächst die am Schluß ihres Briefes erwähnten Abmachungen betreffe, die hier fin Florenz] mit den königlichen Gesandten getroffen seien und die nur bis 15 Tage nach ihrer Ankunft fin Siena] in Kraft bleiben sollten t, so sei es mit Ricksicht auf die Verxögerung, die durch die Frage der von Venedig und dem Papst xu übernelmenden Bürgschaft 7 entstanden sei, einverstanden damit, daß ratoris et non aliter vel alio modo, et finito presenti mense remaneat dicta commissio in magnificum do- minum capitaneum populi et vexilliferum magistros novos et officiales balie insimul cum majestate regia imperatoris ut supra. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 novembre e dicembre fol. 58a not. chart. coaeva.) 3 Christoforo da Velate. 4. Vgl. S. 610. 5 Der Brief ist in den Docc. di stor. ital. 3, 581-582 gedruckt. 6 Vgl. nr. 419 art. II. 7 Vgl. den Schluß von art. 9 unserer nr. 419.
A. Vorakten nr. 416.490. 751 tractari et fieri poterit etiam istud, quod requiritur de suprascripta promissione, et interim etiam pro honore summi pontificis, qui in ea nominatus est, sciri poterit de ejus in- tentione, ut omnia unite fiant. sed sint certissime magnificentie sue, quod tam in hoc quam in aliis negotiis suprascriptis taliter providebimus, quod prefatus serenissimus 5 rex et sue magnificentie intelligent et cognoscent nos esse promptissimos et perfecte dispositos ad omnia convenientia et honesta pro honore ipsius serenissimi regis et com- placentia illius magnifice comunitatis. 1433 Febr. 16 De parte 99, de non 24, non sinceri 22. 10 Febr./ 18 425. Siena an den Herzog von Mailand: entschuldigt sich, daß es sich in Friedens- 11433 verhandlungen mit Florenz eingelassen hat. [1433 Februar] 18 [Siena]. Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva. Der Brief steht unter dem Auslauf Sienas vom 20 Februar 1433. Schreibt: Es danke für den Brief des Herxogs, in dem er über die Friedensverhandlungen in Ferrara berichtet und den Wunsch geäußtert habe, daßt es trotz der geringen Aussicht auf einen Erfolg der Ver- 15 handlungen doch Gesandte nach Ferrara schicken möge, und zwar über Mailand, damit sie dort infor- miert werden könnten. sed, illustrissime domine, per hunc nostrum dominum serenissimum Romanorum regem, quem vestris consiliis et cohortationibus quasi moderatorem omnium agendorum in Tuscia, ut littere vestre dominationis sonabant 1, recepimus, incepta est quedam pacis practica cum Florentinis pro se pri- mum. deinde majestati sue etiam nos adhibere atque inmiscere visum est 2. in qua de tota Tuscia cum zo vestri honoris salute tractatum est. Der in Siena befindliche Kommissar des Herxogs Christoferus 3 werde ihn woll davon benachrichtigt haben. Es habe sich anfänglich durch die Verhandlungen nicht wenig beschwert gefühlt, da es gehofft habe, mit Hilfe des Herzogs, Genuas und des Königs den Uber- mut der Feinde brechen au können. Aber als es gesehen habe, daß der Herrog ungeachtet der fortgesetxten brieflichen Bitten um Truppen und Geld und der Entsendung des Johannes de Massa 4 und des Petrus 25 Cotta ru ihm doch nur 500 Mann an Fuß ausriiste und den Johannes hinhalte, habe es, von Not und summis predicti nostri regis cohortationibus ac requisitionibus gedrängt, nicht umhin gekonnt, sich in jene Verhandlungen einzulassen. Es werde jedoch dabei mit allen Kräften das Wohl und die Ehre des Datum die 18. Herxogs xu wahren suchen. 11433 Febr. 18 30 426. Florenz an seine Gesandten in Siena Rinaldo degli Albizzi und Zanobi Guasconi: antwortet auf ihren Brief vom 19 Februar über Verlängerung des Termins für die 1433 Februar 20 [Florenz]. Friedensverhandlungen. 1433 Febr. 20 Aus Florenx Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 9 fol. 61 ab cop. chart. coaeva. Gedruckt Documenti di storia italiana 3, 599-600 ebendaher. 1 Vgl. unsere nrr. 203 und 206. 40 2 Das war kurx vor dem 23 Dexember geschehen. An diesem Tage fand ein Consiglio del popolo statt, in dem mitgeteilt wurde, daß der Kaiser verlange, man möge Einige wählen, mit denen er füber dic Friedensfrage] konferieren könne, weil es gut sei 45 providere et praticare de pace cum inimicis nostris communibus, ita quod, in quantum non provideretur majestati sue et nobis de subsidio per dominum du- cem Mediolani, possit capi bonus partitus. Man beschloſt, daſe das alte und neue Concistorio Voll- 50 macht xu Friedensverhandlungen haben solle, pro- sequendo tamen semper in omnibus secundum vo- luntatem et consilium serenissime majestatis impe- Schreibt: Es habe heute ihren Brief vom 19 Februar 5 erhalten und erwidere darauf Folgen- 35 des: [1] Was runächst die am Schluß ihres Briefes erwähnten Abmachungen betreffe, die hier fin Florenz] mit den königlichen Gesandten getroffen seien und die nur bis 15 Tage nach ihrer Ankunft fin Siena] in Kraft bleiben sollten t, so sei es mit Ricksicht auf die Verxögerung, die durch die Frage der von Venedig und dem Papst xu übernelmenden Bürgschaft 7 entstanden sei, einverstanden damit, daß ratoris et non aliter vel alio modo, et finito presenti mense remaneat dicta commissio in magnificum do- minum capitaneum populi et vexilliferum magistros novos et officiales balie insimul cum majestate regia imperatoris ut supra. (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 novembre e dicembre fol. 58a not. chart. coaeva.) 3 Christoforo da Velate. 4. Vgl. S. 610. 5 Der Brief ist in den Docc. di stor. ital. 3, 581-582 gedruckt. 6 Vgl. nr. 419 art. II. 7 Vgl. den Schluß von art. 9 unserer nr. 419.
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752 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Febr. 20 1433 Febr. 20 sie auch nach Ablauf jener Frist in Geltung bleiben, falls der Friede ſmit Sienal und die Gebiets- rückgabe erfolge. Es gebe aber diese Erklärung unter der Voraussetrung ab, daß, wie sie schreiben, der Friedensvertrag (acordo) jetat (al presente) abgeschlossen würde und nur die Bürgschaftsfrage unerledigt bleibe. [2] Ihre Abreise dirfe nur mit besonderer Erlaubnis erfolgen, ausgenommen wenn sie den Frieden mit Siena und die Gebietsriickgabe nicht erreichen könnten 1. In diesem Falle erfordere es die Ehre der Kommune, daßt sie an dem in den Abmachungen festgesetxten Termin abreisten. [3] Es werde den Papst und Venedig schleunigst um Ubernahme der Bürgschaft ersuchen 2; dies auch füir Siena au thun, lehne es ab. Sollten sie in diesem Punkte anderer Ansicht sein, so sollen sië darüber schreiben. Es würde gut sein, vom König au erfahren, wer für Siena bürge; der Herzog von Mailand sei selbst- verständlich davon ausgeschlossen. Datum die 20 februarii 1432. 10 11433 Febr. 21] 427. Siena an den Herzog von Mailand: hat ihm in seinem früheren Briefe 3 über die vom König begonnenen Friedensverhandlungen geschrieben und bemerkt, daße wenig oder keine Hoffnung auf Erfolg vorhanden sei; glaubt jetzt sicher, daß die Verhandlungen erfolglos enden werden. ƒ 1433 Februar 21 Siena.] Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva ohne Datum. Der Brief 15 steht unter dem Auslauf Sienas vom 21 Februar 1433. 11433 Febr 22] 428. Siena an Christoferus Andree 4, seinen Gesandten fan K. Alfonso von Arragon 5) teilt ihm mit, daß alle in Siena [mit Florenz] gepflogenen Friedensverhandlungen abgebrochen worden seien. ƒ 1433 Februar 22 Siena.] Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva ohne Datum. Der Brief 20 steht unter dem Auslauf Sienas vom 22 Februar 1433. 1433 Febr. 27 429. Lucca an den [Mailändischen] Statthalter 6 und die Balia von Genua: rechtfer- tigt seine Teilnahme an den Friedensverhandlungen in Siena. 1433 Februar 27 Lисса. Aus Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 113b-114a cop. chart. coceva. ZD 1 Die beiden Gesandten und der Kardinal von Rouen reisten am 21 Februar von Siena ab (Doce. di stor. ital. 3, 585). Füir jene stellte der Mailän- dische Generalgouverneur in Toskana Berardino Ubaldini am 20 Februar 1433 einen Geleitsbrief nach Florenz aus (ebenda 3, 580-581). 2 In dieser Angelegenheit schrieb Florena am 20 Februar an seinen Gesandten in Venedig Dr. Petrus de Beccanugis: aus der ihm übersandten Abschrift der Abmachungen, die mit den königlichen Gesandten getroffen seien, werde er die Bestimmung ersehen haben, die sich auf die Bürgschaft für die Beobachtung des Friedens durch Florenz bexiehe; Siena wolle nun die Gewißheit haben, daßt Venedig auch wirklich die Bürgschaft übernehme; deshalb möge er dieses xur Ausstellung einer littera patens ver- anlassen, und zwar rasch, da von dieser littera gröfitenteils der Abschlußs der Verhandlungen mit Siena abhänge; von der anderen auf Venedig be- xiiglichen Bestimmung fvgl. nr. 419 art. 77, dove si dice del passo dello 'mperadore per le terre di cotesta illustrissima signoria, cioè d'aver licentia di poter passare etc., solle er einstweilen schweigen; es habe Zeit damit. (Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 9 fol. 62 ab cop. chart. coaeva.) Ahnlich wurde an demselben Tage auch an den Gesandten beim Papst Ridolfo Peruxxi ge- schrieben (a. a. O. fol. 63 ab cop. chart. coaeva; gedr. Docc. di stor. ital. 3, 586). Mit dem Briefe kann nur unsere nr. 425 ge- 30 meint sein, in der aber nichts über die Aussichts- losigkeit der Verhandlungen steht. Da indessen dieser Brief wahrscheinlich nicht schon am 18., sondern erst am 20 Februar expediert worden ist (vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 425), so ist es möglich, 35 da st dem Original noch nachtrüglich eine entsprechende Bemerkung zugefiigt wurde. Letxtere wird nicht in das Konzept übertragen und daher auch nicht re- gistriert worden sein. 4 Christoforo d' Andrea de Gabbrielli. 5 Christoforo war am I Februar zum Gesandten gewählt worden (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 gennaio e febbraio fol. 41 a not. chart. coaeva). Er hatte am 7 Februar abreisen sollen ſebenda fol. 48 a not. chart. coaeva). Uber den Zweck seiner 45 Gesandtschaft vergleiche man den Brief der Florenti- nischen Gesandten Rinaldo degli Albixxi und Zanobi Guasconi an ihre Priori vom 18 Februar 1433 in den Docc. di stor. ital. 3, 571. 6 Francesco Barbavara. 40 b0
752 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Febr. 20 1433 Febr. 20 sie auch nach Ablauf jener Frist in Geltung bleiben, falls der Friede ſmit Sienal und die Gebiets- rückgabe erfolge. Es gebe aber diese Erklärung unter der Voraussetrung ab, daß, wie sie schreiben, der Friedensvertrag (acordo) jetat (al presente) abgeschlossen würde und nur die Bürgschaftsfrage unerledigt bleibe. [2] Ihre Abreise dirfe nur mit besonderer Erlaubnis erfolgen, ausgenommen wenn sie den Frieden mit Siena und die Gebietsriickgabe nicht erreichen könnten 1. In diesem Falle erfordere es die Ehre der Kommune, daßt sie an dem in den Abmachungen festgesetxten Termin abreisten. [3] Es werde den Papst und Venedig schleunigst um Ubernahme der Bürgschaft ersuchen 2; dies auch füir Siena au thun, lehne es ab. Sollten sie in diesem Punkte anderer Ansicht sein, so sollen sië darüber schreiben. Es würde gut sein, vom König au erfahren, wer für Siena bürge; der Herzog von Mailand sei selbst- verständlich davon ausgeschlossen. Datum die 20 februarii 1432. 10 11433 Febr. 21] 427. Siena an den Herzog von Mailand: hat ihm in seinem früheren Briefe 3 über die vom König begonnenen Friedensverhandlungen geschrieben und bemerkt, daße wenig oder keine Hoffnung auf Erfolg vorhanden sei; glaubt jetzt sicher, daß die Verhandlungen erfolglos enden werden. ƒ 1433 Februar 21 Siena.] Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva ohne Datum. Der Brief 15 steht unter dem Auslauf Sienas vom 21 Februar 1433. 11433 Febr 22] 428. Siena an Christoferus Andree 4, seinen Gesandten fan K. Alfonso von Arragon 5) teilt ihm mit, daß alle in Siena [mit Florenz] gepflogenen Friedensverhandlungen abgebrochen worden seien. ƒ 1433 Februar 22 Siena.] Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva ohne Datum. Der Brief 20 steht unter dem Auslauf Sienas vom 22 Februar 1433. 1433 Febr. 27 429. Lucca an den [Mailändischen] Statthalter 6 und die Balia von Genua: rechtfer- tigt seine Teilnahme an den Friedensverhandlungen in Siena. 1433 Februar 27 Lисса. Aus Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 113b-114a cop. chart. coceva. ZD 1 Die beiden Gesandten und der Kardinal von Rouen reisten am 21 Februar von Siena ab (Doce. di stor. ital. 3, 585). Füir jene stellte der Mailän- dische Generalgouverneur in Toskana Berardino Ubaldini am 20 Februar 1433 einen Geleitsbrief nach Florenz aus (ebenda 3, 580-581). 2 In dieser Angelegenheit schrieb Florena am 20 Februar an seinen Gesandten in Venedig Dr. Petrus de Beccanugis: aus der ihm übersandten Abschrift der Abmachungen, die mit den königlichen Gesandten getroffen seien, werde er die Bestimmung ersehen haben, die sich auf die Bürgschaft für die Beobachtung des Friedens durch Florenz bexiehe; Siena wolle nun die Gewißheit haben, daßt Venedig auch wirklich die Bürgschaft übernehme; deshalb möge er dieses xur Ausstellung einer littera patens ver- anlassen, und zwar rasch, da von dieser littera gröfitenteils der Abschlußs der Verhandlungen mit Siena abhänge; von der anderen auf Venedig be- xiiglichen Bestimmung fvgl. nr. 419 art. 77, dove si dice del passo dello 'mperadore per le terre di cotesta illustrissima signoria, cioè d'aver licentia di poter passare etc., solle er einstweilen schweigen; es habe Zeit damit. (Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 9 fol. 62 ab cop. chart. coaeva.) Ahnlich wurde an demselben Tage auch an den Gesandten beim Papst Ridolfo Peruxxi ge- schrieben (a. a. O. fol. 63 ab cop. chart. coaeva; gedr. Docc. di stor. ital. 3, 586). Mit dem Briefe kann nur unsere nr. 425 ge- 30 meint sein, in der aber nichts über die Aussichts- losigkeit der Verhandlungen steht. Da indessen dieser Brief wahrscheinlich nicht schon am 18., sondern erst am 20 Februar expediert worden ist (vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 425), so ist es möglich, 35 da st dem Original noch nachtrüglich eine entsprechende Bemerkung zugefiigt wurde. Letxtere wird nicht in das Konzept übertragen und daher auch nicht re- gistriert worden sein. 4 Christoforo d' Andrea de Gabbrielli. 5 Christoforo war am I Februar zum Gesandten gewählt worden (Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 gennaio e febbraio fol. 41 a not. chart. coaeva). Er hatte am 7 Februar abreisen sollen ſebenda fol. 48 a not. chart. coaeva). Uber den Zweck seiner 45 Gesandtschaft vergleiche man den Brief der Florenti- nischen Gesandten Rinaldo degli Albixxi und Zanobi Guasconi an ihre Priori vom 18 Februar 1433 in den Docc. di stor. ital. 3, 571. 6 Francesco Barbavara. 40 b0
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WB. Nn w— EL SR DDD ZZA A, Vorakten nr. 416-490. 158 Sehreibt : Js habe seine. Gesandtschaft «n. den. Rünvischen König, ohne su wissen, ob er sie aus vigenen Amtriebe oder auf Veranlassung Anderer verlange 1, abgeschickt ?; die Adressaten brauchten nicht su fürchten, daß es sancta nostra invicem federa weht wahre. Das Bündnis schreibe mur vor, daß der 1 Js m. . gerade noch xwr rechten. Zeit nach. Siena. gekommen. Kurzem geschlossen werden 3, pur 1 Der Brief, (n. dem, Sigmund. dieses Verlangen äußerte, liegt ums nicht vor. Lucca schrieb am 10 9 Februar an den Herzog von Mailand: es schicke ihm abschriftlich einen heute angekommenen Brief des Königs; es habe beschlossen, dem Wumsche des Kónigs nach Abordnung einer Gesandischaft xu entsprechen; in der Absicht, auxilia consiliaque spec- w tare vestra et ea exequi, mittendis oratoribus precise committimus, ut, quecunque agitanda ac tractanda sint, inteligant [sc] ac deducant, quantum pro honore ae comodo dici possint, in firmando tamen nil facere audeant, nisi quatenus a nobis fuerint spetialiter moniti; es wolle wissen, quid vota vestra in hac re velint, und werde diese vota damm ausführen; cs habe Geleit nach. Siena. fiir 40 Tage vom 8 Februar an; dat. Luce die 9 fobraarii 1488. (Lucca Staats- A. Qarteggi degli Anziani 531 fol. 111 -112* cop. chart. y» eodera.) An demselben Tage schrdeb es «m. Genua: es habe beschlossen, dem. Verlangen des Kündgs ge- müfü Gesandte am ihm xu Friedensverhandhumgen xu schicken; es werde dabei die gegenseitigen Verträge beobachten ; dat, ex Luca die 9 februarii 1433. (Kbenda yo fol. 112% cop. chart. coaeva.) Am 10 Februar kündigte es Sigmund die Absendung der Gesandi- schaft für die nächsten Tage an. (Ebenda fol. 112% cop. chart. coaeva.) ? Die Wahl der Gesandten, Dr. Ceceardus Petri s Fatioli de Captaneis de Massa und Nicolaus quondam Gerardi Burlamachi mercator, war im Consilium generale vom 13 Februar erfolgt. Sie hatten Voll- macht erhalten, Frieden und Bündnis mit Florenz au schließen und etwa schon vereinbarte Kapitel 40 xu approbieren, jedoch nur mit Zustimmung des Rünmischen Kónags, des Herxogs vor. Mailand, Genuas und Sienas. (Lucca Staats- A. Consiglio generale fasc. nr. 14 fol. 7490-75 cop. chart. coaeva.) ? Das Gerücht vom Friedensschluß zwischen Floren: 45 und Siena ging auch in Mailand und Rom um. Der Sienesische Gesandte in Mailand Giovanni da Massa bemerkte in einer Nachschrift xu einem Briefe an Siena vom 5 Märx 1483: Es heiße, der Kaiser habe Frieden xwischen Florenx umd Siena 50 vermittelt. Einige Katalanen, die hier angekommen Seien, hüttem erxühlt, die Florentinischen Gesamdten seien von den Kindern mit Steinen beworfen worden und die Bevölkerung Sienas wolle keinen Frieden haben, wenn nicht der Herzog von Mailand in ihn 55 eingeschlossen werde. Der Herxog sei nach Aus- sage des Kapitäns [Niccolö Piceinino] sehr erfreut darüber gewesen. Alle Mitglieder des geheimen Rates sagten, Sienawerde seine Pflichtthum. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1482 orig. chart. lit. clausa c. 20 Podestä, der ein Genuese sein müsse, bei den Verhandlungen über die Gesamdtschaft xugegen sei. würde einem Frieden nur mit Zustimmung seiner Verbündeten beitreten. --- Die Gesandten seien Allgemein habe verlautet, der Friede werde binnen quam [sesl. pacem] ad nichilum nostrorum oratorum reduxit presentia. et sig. in v. émpr. del.) Der Sienesische Gesandte in Rom Bartolomeus domini Tomassi de Agaxaia be- vichtete am 5 Méárz nach Hause: Der Papst habe nach der Abreise des Herrn Tomas [Doccio] am letxten Dienstag [Marz 3] nach ihm geschickt und sei sehr verwundert darüber gewesen, daß er (Bartolomeus) weder über den FYriedensschlufó xwischen Florenx und Siena noch über den Beginn der Verhandlungen Naclwichten habe, während die Florentiner stets das Neueste wüften. Der [Florentimische Gesandie) Ridolfo Peruxi habe ihm (dem Papst) gestern Abend [d. 4. «m 2 Mürx] als Newigkeit aus Florenx den Abschlufà xwischen dem Kaiser, Florenz und Siena mitgeteilt und gefragt, ob er damit einverstanden sei. Er (der Papst) habe geantwortet, er glaube die Nachricht nicht eher, als bis er sie aus Siena habe, und ehe er sich mit irgend etwas einverstanden er- kläre, miisse er das che und come wissen. Darauf habe er (Bartolomeus) den Papst daram erinnert, daß er (der Papst) amlämgst aus Florenx. gekommenc Kapitel vorgexeigt habe, mit denen es hinterher non era stato niente; gerade so werde es jetxt auch sein. Er begreife nicht, warum die Florentiner so grund- lose Nachrichten verbreiteten; er selbst möge nicht bewußt Unwahres für wahr ausgeben. Wire der Ab- schluß erfolgt, so würde ihn die Signorie schon be- nachrichtigt haben. Er habe dem Papst versprochen, ihm sofort Nachricht xu geben, und sei von ihm gnéádigst entlassen worden. Jene Nachricht [Peruxd's] habe sich am der Kawie rasch verbreitet; nachher habe man aber das Gegenteil versichert und behauptet, die pratica se? al tutto rotta; w. a. m. Datum Rome die 5 marzii 1432. (Fbenda orig. chart. lit. elausa c. sig. in o. impr. del.) Am 6 Mórx schrieb der- selbe Gesamdte an Siena unter anderem: es heiße heute wiederum, der Kaiser gehe mach Florenz; dat. Rome die 6 martii 1432. (Fbenda orig. chart. lit. clausa c. sig. in o. impr. del.) Am 10. endlich be- vichtete er: Bei einer gestern [Möärx 9] stattgefun- denen Unterredumg mit dem Papst habe dieser von neuem seiner Verwunderung dariiber Ausdruck gegeben, dafó er (Bartolomeus) noch 4mmer ohne Nachrichten von einem, acordo sev. Er habe éhm darauf der Er- gebenheit Sienas versichert. Der Papst habe erklärt, er werde Siena auf Wunsch einen guten, sichern und ehrenvollen Frieden verschaffen; und wenn Florenx nicht wolle, so solle es merken, daß ihm (dem Papst) das nicht gefalle. Das Gebahren der Florentiner mißfalle ihm, u. s. w. heute oder morgen den Kardinal Colonna und den principe [Antonio von. Salerno]; beide hütten püpst- liches Geleit. Dotwm Rome die 10 marcii 1482. 1433 Febr. 97 Man erwarte‘
WB. Nn w— EL SR DDD ZZA A, Vorakten nr. 416-490. 158 Sehreibt : Js habe seine. Gesandtschaft «n. den. Rünvischen König, ohne su wissen, ob er sie aus vigenen Amtriebe oder auf Veranlassung Anderer verlange 1, abgeschickt ?; die Adressaten brauchten nicht su fürchten, daß es sancta nostra invicem federa weht wahre. Das Bündnis schreibe mur vor, daß der 1 Js m. . gerade noch xwr rechten. Zeit nach. Siena. gekommen. Kurzem geschlossen werden 3, pur 1 Der Brief, (n. dem, Sigmund. dieses Verlangen äußerte, liegt ums nicht vor. Lucca schrieb am 10 9 Februar an den Herzog von Mailand: es schicke ihm abschriftlich einen heute angekommenen Brief des Königs; es habe beschlossen, dem Wumsche des Kónigs nach Abordnung einer Gesandischaft xu entsprechen; in der Absicht, auxilia consiliaque spec- w tare vestra et ea exequi, mittendis oratoribus precise committimus, ut, quecunque agitanda ac tractanda sint, inteligant [sc] ac deducant, quantum pro honore ae comodo dici possint, in firmando tamen nil facere audeant, nisi quatenus a nobis fuerint spetialiter moniti; es wolle wissen, quid vota vestra in hac re velint, und werde diese vota damm ausführen; cs habe Geleit nach. Siena. fiir 40 Tage vom 8 Februar an; dat. Luce die 9 fobraarii 1488. (Lucca Staats- A. Qarteggi degli Anziani 531 fol. 111 -112* cop. chart. y» eodera.) An demselben Tage schrdeb es «m. Genua: es habe beschlossen, dem. Verlangen des Kündgs ge- müfü Gesandte am ihm xu Friedensverhandhumgen xu schicken; es werde dabei die gegenseitigen Verträge beobachten ; dat, ex Luca die 9 februarii 1433. (Kbenda yo fol. 112% cop. chart. coaeva.) Am 10 Februar kündigte es Sigmund die Absendung der Gesandi- schaft für die nächsten Tage an. (Ebenda fol. 112% cop. chart. coaeva.) ? Die Wahl der Gesandten, Dr. Ceceardus Petri s Fatioli de Captaneis de Massa und Nicolaus quondam Gerardi Burlamachi mercator, war im Consilium generale vom 13 Februar erfolgt. Sie hatten Voll- macht erhalten, Frieden und Bündnis mit Florenz au schließen und etwa schon vereinbarte Kapitel 40 xu approbieren, jedoch nur mit Zustimmung des Rünmischen Kónags, des Herxogs vor. Mailand, Genuas und Sienas. (Lucca Staats- A. Consiglio generale fasc. nr. 14 fol. 7490-75 cop. chart. coaeva.) ? Das Gerücht vom Friedensschluß zwischen Floren: 45 und Siena ging auch in Mailand und Rom um. Der Sienesische Gesandte in Mailand Giovanni da Massa bemerkte in einer Nachschrift xu einem Briefe an Siena vom 5 Märx 1483: Es heiße, der Kaiser habe Frieden xwischen Florenx umd Siena 50 vermittelt. Einige Katalanen, die hier angekommen Seien, hüttem erxühlt, die Florentinischen Gesamdten seien von den Kindern mit Steinen beworfen worden und die Bevölkerung Sienas wolle keinen Frieden haben, wenn nicht der Herzog von Mailand in ihn 55 eingeschlossen werde. Der Herxog sei nach Aus- sage des Kapitäns [Niccolö Piceinino] sehr erfreut darüber gewesen. Alle Mitglieder des geheimen Rates sagten, Sienawerde seine Pflichtthum. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1482 orig. chart. lit. clausa c. 20 Podestä, der ein Genuese sein müsse, bei den Verhandlungen über die Gesamdtschaft xugegen sei. würde einem Frieden nur mit Zustimmung seiner Verbündeten beitreten. --- Die Gesandten seien Allgemein habe verlautet, der Friede werde binnen quam [sesl. pacem] ad nichilum nostrorum oratorum reduxit presentia. et sig. in v. émpr. del.) Der Sienesische Gesandte in Rom Bartolomeus domini Tomassi de Agaxaia be- vichtete am 5 Méárz nach Hause: Der Papst habe nach der Abreise des Herrn Tomas [Doccio] am letxten Dienstag [Marz 3] nach ihm geschickt und sei sehr verwundert darüber gewesen, daß er (Bartolomeus) weder über den FYriedensschlufó xwischen Florenx und Siena noch über den Beginn der Verhandlungen Naclwichten habe, während die Florentiner stets das Neueste wüften. Der [Florentimische Gesandie) Ridolfo Peruxi habe ihm (dem Papst) gestern Abend [d. 4. «m 2 Mürx] als Newigkeit aus Florenx den Abschlufà xwischen dem Kaiser, Florenz und Siena mitgeteilt und gefragt, ob er damit einverstanden sei. Er (der Papst) habe geantwortet, er glaube die Nachricht nicht eher, als bis er sie aus Siena habe, und ehe er sich mit irgend etwas einverstanden er- kläre, miisse er das che und come wissen. Darauf habe er (Bartolomeus) den Papst daram erinnert, daß er (der Papst) amlämgst aus Florenx. gekommenc Kapitel vorgexeigt habe, mit denen es hinterher non era stato niente; gerade so werde es jetxt auch sein. Er begreife nicht, warum die Florentiner so grund- lose Nachrichten verbreiteten; er selbst möge nicht bewußt Unwahres für wahr ausgeben. Wire der Ab- schluß erfolgt, so würde ihn die Signorie schon be- nachrichtigt haben. Er habe dem Papst versprochen, ihm sofort Nachricht xu geben, und sei von ihm gnéádigst entlassen worden. Jene Nachricht [Peruxd's] habe sich am der Kawie rasch verbreitet; nachher habe man aber das Gegenteil versichert und behauptet, die pratica se? al tutto rotta; w. a. m. Datum Rome die 5 marzii 1432. (Fbenda orig. chart. lit. elausa c. sig. in o. impr. del.) Am 6 Mórx schrieb der- selbe Gesamdte an Siena unter anderem: es heiße heute wiederum, der Kaiser gehe mach Florenz; dat. Rome die 6 martii 1432. (Fbenda orig. chart. lit. clausa c. sig. in o. impr. del.) Am 10. endlich be- vichtete er: Bei einer gestern [Möärx 9] stattgefun- denen Unterredumg mit dem Papst habe dieser von neuem seiner Verwunderung dariiber Ausdruck gegeben, dafó er (Bartolomeus) noch 4mmer ohne Nachrichten von einem, acordo sev. Er habe éhm darauf der Er- gebenheit Sienas versichert. Der Papst habe erklärt, er werde Siena auf Wunsch einen guten, sichern und ehrenvollen Frieden verschaffen; und wenn Florenx nicht wolle, so solle es merken, daß ihm (dem Papst) das nicht gefalle. Das Gebahren der Florentiner mißfalle ihm, u. s. w. heute oder morgen den Kardinal Colonna und den principe [Antonio von. Salerno]; beide hütten püpst- liches Geleit. Dotwm Rome die 10 marcii 1482. 1433 Febr. 97 Man erwarte‘
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754 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 ubi brevibus diebus in mittendo tardatum esset aut neglectum, jam putamus fuisse firmatam. profuit Febr. 27 igitur nobis omnibus legatio nostra, Florentinis vero ad interitum fuit. Es hoffe, wie die Adressalen in ihrem Briefe verheißen, einen sichern Frieden xu erhalten preclarissimis subsidiis protectorum nostrorum et eorum, qui jam nos ad servitutem fere Florentinam dampnatos potenter redimerunt; u. a. m. ex Luca die 27 februarii 1433. 1433 Febr. 27 Datum 11433 430. Siena an Bartolomeo de Agazaria, seinen Gesandten in Rom: soll dem Papst März 5] danken für das Anerbieten der Friedensvermittlung zwischen Siena und Florenz und ihn über die Verhandlungen, die der Römische König in Siena führt, beruhigen; [ 1433 März 5 Siena.] u. a. m. Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaera ohne Datum. Der Brief io steht unter dem Auslauf Sienas vom 5 Märx 1433. Schreibt: Es habe von seinem eben xuriickgekehrten Mitgesandten Dr. Thomas di Doccio die liebenswürdige Antwort vernommen, die ihnen der Papst erteilt habe, et quanto era [scil. il papa] ben disposto ad adjuvarne nella pratica della pace, che a ritenuta qui el serenissimo rè de' Romani, et come manchando questa s'è largamente proferto di darne ogni volta buono et salutifero consiglio et ajuto. Der i5 Gesandte möge dem Papst sofort dafür danken; desgleichen für den Befehl an die päpstlichen Truppen, Siena keinen Schaden ruxufiigen, affermandoli, che, benchè essendo noi richiesti et stretti da la sacra cesarea maestà della pratica de la pace predetta non vedessimo di potere fare di non lassarla seguire. nondimeno essendo al presente rotta essa pratica rendasi certa la sua sanctità, che ogni volta, che la nostra comunità pigliasse proposito d'entrare in alchuna pratica di pace, più tosto saremo ogni volta zo contenti, che si pratichi per le mani sue che di qualunche altro sia. --- Dem Prefetto1 sei befohlen worden, nichts gegen den Kirchenstaat au unternehmen. --- de le pratiche et trattamenti 2 s' è doluta la sua sanctitàa, si tengono qui per la sacra maestà del rè de' Romani (la qual cosa ci a fatto più maravigliare et più ci è doluta che nissuna dell’ altre), aviamo conferito con la detta maestà cesarea dimostrandocene con quelli buoni modi ci è paruto et pregandolo strectissimamente, che lui per dio s' astenga, se vero 25 fusse, dalle dette pratiche. molto humanamente ci a parlato et risposto excusandosi assai et affermando non farle. anche s' è mostrato assai volonteroso dell' acordo et buona intelligentia con la sua sanctità. Es würde letxtere sehr gern sehen und eifrig für sie wirken. Der Gesandte möge den acordo betreiben und Nachricht geben, falls von hier aus etwas dafür geschehen müsse. [Nachschrift:] Der Gesandte möge dem Papst den Brief xeigen, per mostrarli più confidentia. [Nachschrift vom 6 Märx:] Der Ge-30 sandte möge den erneuten Raubxug der Truppen des Ardixone [da Carrara] und des Lodovico Colonna in das Gebiet der Kirche beim Papst entschuldigen; es sei Befehl zur Rückgabe des Geraubten gegeben. 1433 431. Lucca an den Herzog von Mailand: über die Vereitelung des Florentinisch-Siene- Мärz 8 sischen Friedensschlusses durch die Lucchesischen Gesandten, die Notwendigkeit, Siena zu unterstützen, und die Ankunft einer neuen Florentinischen Gesandtschaft in s5 Siena. 1433 März 8 Luсca. Aus Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 114b cop. chart. coaera. Schreibt: Es habe ihm schon mitgeteilt, wie die Lucchesischen Gesandten an den König gehandell März 7 hätten quantumque ad fraudulentam amovendam fere conclusam pacem operati sint. Gestern sei der a) em.; Vorl. maestà. (Ebenda orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) — Hier sei auch noch eine Stelle aus einem Briefe angeführt, den Walter Schwarxenberg, Jost im Steinenhuse und Johann Stralenberg am Frauentag annunciacionis [Märx 25] 1433 von Straßburg aus an Frankfurt richteten: auch, lieben herren, als ir wol vernomen mogt han, das unser gnediger herre der konig mit den Florenczern gesunt sulle sin etc., des lassen wir uwer ersamkeit wissen, das uf hinet zu nacht war botschaft bi uns zů Straßburg gewest ist. han wir eigentlichen darnach erfaren. die uns gesagt haben, das des nit si, sunder eß stee noch alles in feheden. (Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 168 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.; Regest bei Janssen, Frank- furts Reichskorrespondenz 1, 386 nr. 714.) 1 Jacopo da Vico. 2 Wir vermögen nicht zu sagen, auf was für Verhandlungen hier angespielt ist, ob auf solche mil den Gegnern des Papstes im Kirchenstaat oder auf solche mit dem König ron Arragon. 45 50
754 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 ubi brevibus diebus in mittendo tardatum esset aut neglectum, jam putamus fuisse firmatam. profuit Febr. 27 igitur nobis omnibus legatio nostra, Florentinis vero ad interitum fuit. Es hoffe, wie die Adressalen in ihrem Briefe verheißen, einen sichern Frieden xu erhalten preclarissimis subsidiis protectorum nostrorum et eorum, qui jam nos ad servitutem fere Florentinam dampnatos potenter redimerunt; u. a. m. ex Luca die 27 februarii 1433. 1433 Febr. 27 Datum 11433 430. Siena an Bartolomeo de Agazaria, seinen Gesandten in Rom: soll dem Papst März 5] danken für das Anerbieten der Friedensvermittlung zwischen Siena und Florenz und ihn über die Verhandlungen, die der Römische König in Siena führt, beruhigen; [ 1433 März 5 Siena.] u. a. m. Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaera ohne Datum. Der Brief io steht unter dem Auslauf Sienas vom 5 Märx 1433. Schreibt: Es habe von seinem eben xuriickgekehrten Mitgesandten Dr. Thomas di Doccio die liebenswürdige Antwort vernommen, die ihnen der Papst erteilt habe, et quanto era [scil. il papa] ben disposto ad adjuvarne nella pratica della pace, che a ritenuta qui el serenissimo rè de' Romani, et come manchando questa s'è largamente proferto di darne ogni volta buono et salutifero consiglio et ajuto. Der i5 Gesandte möge dem Papst sofort dafür danken; desgleichen für den Befehl an die päpstlichen Truppen, Siena keinen Schaden ruxufiigen, affermandoli, che, benchè essendo noi richiesti et stretti da la sacra cesarea maestà della pratica de la pace predetta non vedessimo di potere fare di non lassarla seguire. nondimeno essendo al presente rotta essa pratica rendasi certa la sua sanctità, che ogni volta, che la nostra comunità pigliasse proposito d'entrare in alchuna pratica di pace, più tosto saremo ogni volta zo contenti, che si pratichi per le mani sue che di qualunche altro sia. --- Dem Prefetto1 sei befohlen worden, nichts gegen den Kirchenstaat au unternehmen. --- de le pratiche et trattamenti 2 s' è doluta la sua sanctitàa, si tengono qui per la sacra maestà del rè de' Romani (la qual cosa ci a fatto più maravigliare et più ci è doluta che nissuna dell’ altre), aviamo conferito con la detta maestà cesarea dimostrandocene con quelli buoni modi ci è paruto et pregandolo strectissimamente, che lui per dio s' astenga, se vero 25 fusse, dalle dette pratiche. molto humanamente ci a parlato et risposto excusandosi assai et affermando non farle. anche s' è mostrato assai volonteroso dell' acordo et buona intelligentia con la sua sanctità. Es würde letxtere sehr gern sehen und eifrig für sie wirken. Der Gesandte möge den acordo betreiben und Nachricht geben, falls von hier aus etwas dafür geschehen müsse. [Nachschrift:] Der Gesandte möge dem Papst den Brief xeigen, per mostrarli più confidentia. [Nachschrift vom 6 Märx:] Der Ge-30 sandte möge den erneuten Raubxug der Truppen des Ardixone [da Carrara] und des Lodovico Colonna in das Gebiet der Kirche beim Papst entschuldigen; es sei Befehl zur Rückgabe des Geraubten gegeben. 1433 431. Lucca an den Herzog von Mailand: über die Vereitelung des Florentinisch-Siene- Мärz 8 sischen Friedensschlusses durch die Lucchesischen Gesandten, die Notwendigkeit, Siena zu unterstützen, und die Ankunft einer neuen Florentinischen Gesandtschaft in s5 Siena. 1433 März 8 Luсca. Aus Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 114b cop. chart. coaera. Schreibt: Es habe ihm schon mitgeteilt, wie die Lucchesischen Gesandten an den König gehandell März 7 hätten quantumque ad fraudulentam amovendam fere conclusam pacem operati sint. Gestern sei der a) em.; Vorl. maestà. (Ebenda orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) — Hier sei auch noch eine Stelle aus einem Briefe angeführt, den Walter Schwarxenberg, Jost im Steinenhuse und Johann Stralenberg am Frauentag annunciacionis [Märx 25] 1433 von Straßburg aus an Frankfurt richteten: auch, lieben herren, als ir wol vernomen mogt han, das unser gnediger herre der konig mit den Florenczern gesunt sulle sin etc., des lassen wir uwer ersamkeit wissen, das uf hinet zu nacht war botschaft bi uns zů Straßburg gewest ist. han wir eigentlichen darnach erfaren. die uns gesagt haben, das des nit si, sunder eß stee noch alles in feheden. (Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 168 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.; Regest bei Janssen, Frank- furts Reichskorrespondenz 1, 386 nr. 714.) 1 Jacopo da Vico. 2 Wir vermögen nicht zu sagen, auf was für Verhandlungen hier angespielt ist, ob auf solche mil den Gegnern des Papstes im Kirchenstaat oder auf solche mit dem König ron Arragon. 45 50
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A. Vorakten nr. 416 - 490. 755 der Gesandten xurückgekehrt *. qui. multa refért confirmantia ipsam pacem indubitanter jam fuisse 1483 atam, nisi nostrorum supervenuisset presentia, ita quod ipsa sacra majestas aperte dixerit se multum Ars 8 tuisse in ipso tractatu voluisse Lucenses, quoniam pro Lucensibus sua jam fuisset recepta promissio. quam pacem Senenses ipsi se venisse promiserant, modo pro Lucensibus etiam firmaretur. et ubi in js intellectum fuit, quid nostra vellet intentio, ab omni pacis tractatu penitus destiterunt. cujus nostre tionis adventus nostreque voluntatis explicatio tam molesta ipsi serenissimo regi fuit, quod non mediocrem ‚bationem in odium nostrum suscepit. Laut Bericht des Gesandten hiitten mehrere Stenesen erklärt: wenn Herxog seine Versprechungen, die bundesgemüfle Hilfe xw. sehicken, nicht wenigstens xum Teil erfiille, de der jetit unterbliebene Friedensschluß in einigen Monaten erfolyen. Der Herzog móge es deshalb so richten, daft die Sienesen keinen. Grund. san Austritt aus der Liga erhielten. Der andere Lucchesische andte solle in Siena nach Kräften xu Gunsten Luccas, des Herzogs und Genuas wirken 2. Ehe der sariielgekelwte Gesandłe Siena, verlassen. habe, sei comes Mathicus mit neuen Florentinischen Ge- dłen von Florens nach Siena gekommen. qui nunquam. cessant nos colligatos velle disjungere et vobis nibus venenose nocere. Datum ex Luca 8 martii 1433. M Aare 9. Lucca an Dr. Ceccardo, seinen Gesandten in Siena: soll nötigenfalls am den Ver- 149 Marz 12 Kaiser vor Florenz warnen; u. a. m. 1 Zueca hatte seinen beiden Gesandten am 26 Februar geschrieben : Es habe ihren Brief vom 22. heute Abend [d.i. am 25 Februar] erhalten. Nicolao [. Burlumachi] möge con tutta la conpagnia möglichst rasch heim- kehren, Ceccardo dagegen mit einem Pferde und. zwei famigli so lange in Siena bleiben, als der Kaiser dort verweile. Breche der Kaiser auf per stare in sul Senese, so móge er ihm folgen; begebe er sich aber in altre parti, so móge er bei passender Ge- legenhcit heimkelnren. Da aus ihrem Briefe hervor- gehe, dafó der Aufbruch des Kadsers bald erfolgen werde, so werde Ceccardo wohl mur noch wenig Geld môtig haben, u. s. w. Ceccardo möge sich in Allem qnt den Mailündéschen Vertretern, Siena. und den anderen. etwa. aywesenden collegati ins Kinvernelnmen selxen; wu. a. m. Datum ex Luca die 26 februarii 01438. (Lucca Staats- A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 113%» eop. chart. coaeva.) Den oben er- wiihnten Brief der Gesandten vom 22 Februar hatte Lucca am 25. an den Herxog von Mailand, geschickt, damit er sehe, quem saluberimum ([s?c] effectum 46 produxerit eorum accessus. (Ebenda fol. 1132 cop. chart. coaeva.) Am 26. schickte es ihn auch an Genua, damit es sche, quod sit periculum evitatum. (Ebenda fol, 118% cop. chart. coaeva.) ? Am, 14. Mürz, schrieb. Lucca, an den Herxog von 80 Mailand: Zur Absendung seiner Gesandtschaft nach. Siena sei es durch den Brief des Königs [vgl. S. 753 Anm. 1], das Gerücht von dem bevorstehenden Florentimisch - Sienesischen Friedensschluß und die Überzeugung, daß es die Interessen der Verbündeten 55 wahrnehmen müsse, veranlaßt worden. Es versichere thn seiner Treue. ‚Sein zweiter Gesandter [Dr. Deutsche Reichstngs-Akten X. handlungen mit der neuen [Florentimischen] Gesandtschaft. teilnehmen; soll den 1433 März 12 Lucca, Aus Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 115%-116% cop. chart. coaeva. Schreibt: Von seinem heimgekehrten Kollegen Nicolao Burlamacehi 3 habe es alles Nötige erfahren. nn erforderlich, solle er unter Beobachtung seiner Instruktion an den Verhandlungen mit den neuen Morentinischen] Gesandten 4 teilnehmen. Er müge dem Kaiser uu erwiigen geben, wie wichtig für ganz alien il facto suo sed, und ihn bitten, che per dio non si confidi inella infidelità de' Fiorentini, li quali on guarderanno a promettere, purchó abbino la intentione loro, et dapoi niente observeranuo. Es habe Ceceardo] sei in Siena geblieben ad distarbandas praticas Florentinas tam apud regiam majestatem quam apud ceteros, quos oporteret. Jas Bleiben des Gesandten sei von dem herxzogliehen Rat Christo- farus de Velate, Lodovicus [Colonna], Ardicionus [da Carrara] und mehreren den Florentinern feindlich gesinnten Sienesen gebilligt, ja erbeten worden, wihrend die Freunde der Florentiner es lieber gesehen. héátten, wenn er heinigekelnt wire, damit sie desto mehr freie Hand erhielten. Wenn der Herxog die Ab- berufung des Gesandten für klüger halte, möge er es schreiben. Er möge doch den König so behandeln, daß dieser sich nicht den Feinden in die Arme xu owerfen brauche, quia quasi dispositam esse [sc?/. regiam majestatem] sentimus necessitate, ut dicit, cohactam. et ubi de pecuniis sibi provideri intelligeret, certi reddimur, quod ex toto Florentinos negliget et pro favoribus nostris erit. Da die Florentiner. erkannt hätten, daß die Lucchesischen Gesandlen vor Allen die Friedensverhandlungen in Verwirrung gebracht hätten, so sei ihr Haß noch größer geworden und sie ‚konzentrierten ihre yanxe Macht gegen Lucca. Es bitte um Hilfe. Datum ex Luca die 14 martii 1433. (Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol, 1164-1174 cop. chart. coaeva.) In ähnlicher Weise rechtfertigte Lucca scine Gesandtschaft in einer Instruktion fiir Nicolao di messer. Manfredi, den es xwischen dem 8. und 18 Miirz mach Genua schickte. (Ebenda fol. 1199-120% cop. chart. coaeva ohne Datum.) 3 Vgl. Amm. 1. * Vgl. nr. 431 und. S. 708. 96
A. Vorakten nr. 416 - 490. 755 der Gesandten xurückgekehrt *. qui. multa refért confirmantia ipsam pacem indubitanter jam fuisse 1483 atam, nisi nostrorum supervenuisset presentia, ita quod ipsa sacra majestas aperte dixerit se multum Ars 8 tuisse in ipso tractatu voluisse Lucenses, quoniam pro Lucensibus sua jam fuisset recepta promissio. quam pacem Senenses ipsi se venisse promiserant, modo pro Lucensibus etiam firmaretur. et ubi in js intellectum fuit, quid nostra vellet intentio, ab omni pacis tractatu penitus destiterunt. cujus nostre tionis adventus nostreque voluntatis explicatio tam molesta ipsi serenissimo regi fuit, quod non mediocrem ‚bationem in odium nostrum suscepit. Laut Bericht des Gesandten hiitten mehrere Stenesen erklärt: wenn Herxog seine Versprechungen, die bundesgemüfle Hilfe xw. sehicken, nicht wenigstens xum Teil erfiille, de der jetit unterbliebene Friedensschluß in einigen Monaten erfolyen. Der Herzog móge es deshalb so richten, daft die Sienesen keinen. Grund. san Austritt aus der Liga erhielten. Der andere Lucchesische andte solle in Siena nach Kräften xu Gunsten Luccas, des Herzogs und Genuas wirken 2. Ehe der sariielgekelwte Gesandłe Siena, verlassen. habe, sei comes Mathicus mit neuen Florentinischen Ge- dłen von Florens nach Siena gekommen. qui nunquam. cessant nos colligatos velle disjungere et vobis nibus venenose nocere. Datum ex Luca 8 martii 1433. M Aare 9. Lucca an Dr. Ceccardo, seinen Gesandten in Siena: soll nötigenfalls am den Ver- 149 Marz 12 Kaiser vor Florenz warnen; u. a. m. 1 Zueca hatte seinen beiden Gesandten am 26 Februar geschrieben : Es habe ihren Brief vom 22. heute Abend [d.i. am 25 Februar] erhalten. Nicolao [. Burlumachi] möge con tutta la conpagnia möglichst rasch heim- kehren, Ceccardo dagegen mit einem Pferde und. zwei famigli so lange in Siena bleiben, als der Kaiser dort verweile. Breche der Kaiser auf per stare in sul Senese, so móge er ihm folgen; begebe er sich aber in altre parti, so móge er bei passender Ge- legenhcit heimkelnren. Da aus ihrem Briefe hervor- gehe, dafó der Aufbruch des Kadsers bald erfolgen werde, so werde Ceccardo wohl mur noch wenig Geld môtig haben, u. s. w. Ceccardo möge sich in Allem qnt den Mailündéschen Vertretern, Siena. und den anderen. etwa. aywesenden collegati ins Kinvernelnmen selxen; wu. a. m. Datum ex Luca die 26 februarii 01438. (Lucca Staats- A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 113%» eop. chart. coaeva.) Den oben er- wiihnten Brief der Gesandten vom 22 Februar hatte Lucca am 25. an den Herxog von Mailand, geschickt, damit er sehe, quem saluberimum ([s?c] effectum 46 produxerit eorum accessus. (Ebenda fol. 1132 cop. chart. coaeva.) Am 26. schickte es ihn auch an Genua, damit es sche, quod sit periculum evitatum. (Ebenda fol, 118% cop. chart. coaeva.) ? Am, 14. Mürz, schrieb. Lucca, an den Herxog von 80 Mailand: Zur Absendung seiner Gesandtschaft nach. Siena sei es durch den Brief des Königs [vgl. S. 753 Anm. 1], das Gerücht von dem bevorstehenden Florentimisch - Sienesischen Friedensschluß und die Überzeugung, daß es die Interessen der Verbündeten 55 wahrnehmen müsse, veranlaßt worden. Es versichere thn seiner Treue. ‚Sein zweiter Gesandter [Dr. Deutsche Reichstngs-Akten X. handlungen mit der neuen [Florentimischen] Gesandtschaft. teilnehmen; soll den 1433 März 12 Lucca, Aus Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 115%-116% cop. chart. coaeva. Schreibt: Von seinem heimgekehrten Kollegen Nicolao Burlamacehi 3 habe es alles Nötige erfahren. nn erforderlich, solle er unter Beobachtung seiner Instruktion an den Verhandlungen mit den neuen Morentinischen] Gesandten 4 teilnehmen. Er müge dem Kaiser uu erwiigen geben, wie wichtig für ganz alien il facto suo sed, und ihn bitten, che per dio non si confidi inella infidelità de' Fiorentini, li quali on guarderanno a promettere, purchó abbino la intentione loro, et dapoi niente observeranuo. Es habe Ceceardo] sei in Siena geblieben ad distarbandas praticas Florentinas tam apud regiam majestatem quam apud ceteros, quos oporteret. Jas Bleiben des Gesandten sei von dem herxzogliehen Rat Christo- farus de Velate, Lodovicus [Colonna], Ardicionus [da Carrara] und mehreren den Florentinern feindlich gesinnten Sienesen gebilligt, ja erbeten worden, wihrend die Freunde der Florentiner es lieber gesehen. héátten, wenn er heinigekelnt wire, damit sie desto mehr freie Hand erhielten. Wenn der Herxog die Ab- berufung des Gesandten für klüger halte, möge er es schreiben. Er möge doch den König so behandeln, daß dieser sich nicht den Feinden in die Arme xu owerfen brauche, quia quasi dispositam esse [sc?/. regiam majestatem] sentimus necessitate, ut dicit, cohactam. et ubi de pecuniis sibi provideri intelligeret, certi reddimur, quod ex toto Florentinos negliget et pro favoribus nostris erit. Da die Florentiner. erkannt hätten, daß die Lucchesischen Gesandlen vor Allen die Friedensverhandlungen in Verwirrung gebracht hätten, so sei ihr Haß noch größer geworden und sie ‚konzentrierten ihre yanxe Macht gegen Lucca. Es bitte um Hilfe. Datum ex Luca die 14 martii 1433. (Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol, 1164-1174 cop. chart. coaeva.) In ähnlicher Weise rechtfertigte Lucca scine Gesandtschaft in einer Instruktion fiir Nicolao di messer. Manfredi, den es xwischen dem 8. und 18 Miirz mach Genua schickte. (Ebenda fol. 1199-120% cop. chart. coaeva ohne Datum.) 3 Vgl. Amm. 1. * Vgl. nr. 431 und. S. 708. 96
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756 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 März 12 an den Herxog von Mailand caldamente geschrieben, daßs er für die Bedürfnisse des Kaisers sorgen möge. Der Kaiser möge sich nicht den Florentinern in die Arme werfen, die nicht wüifsten, was Treue sei; u. a. m. Datum Luce die 12 martii 1433. 1433 Мãrz 18 433. Lucca an Dr. Ceccardo, seinen Gesandten in Siena: rechtfertigt sein Verhalten bei den Florentinisch-Sienesischen Friedensverhandlungen und weist auf die Gefahr 1433 März 18 hin, der sich K. Sigmund aussetze, wenn er zu Florenz übergehe. Luсса. Aus Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 117b - 118a cop. chart. coaeva. Schreibt: Es habe aus seinem in der vergangenen Nacht angekommenen Brief 1 ersehen, was bis xum 16 Märx vorgefallen sei. Es wundere sich sehr de serenissimi regis contra nos verbis ac dictis. 10 Wenn der König gerecht urteile, misse er xugeben, daßt es bei den Friedensverhandlungen nicht anders habe handeln können. Der König habe die Verträge Luccas mit dem Herxog von Mailand, Genua und Siena gekannt, habe die von Lucca gemachten Versprechungen gelesen und ihre Erfüllung gewiinscht, und habe sich den Treueid firmis ipsis [scil. promissionibus] remanentibus leisten lassen. Die berechnete Handlungsweise der Florentiner und ihre Außerungen über die Treue Luccas machten auf dieses keinen 15 Eindruck. Der König möge doch nicht die ärgsten Feinde des Reiches mit Genugthuung sehen lassen, sacratissimam majestatem sine laude et gloria imperii in dampnum fidelium converti. Die winschten nichts mehr, als sagen xu können: sine sumptu nostro rex venit et, ubi nobis nocere habebat, suis ad- versatur. Der König könne sich keiner größeren Gefahr aussetxen, als wenn er sich der Treue der Florentiner anvertraue. Der Adressat sage, er werde es thun missen. Demgegenüber sage man, Fürsten 20 müstten auf Gott vertrauen; der mache sie stark. Der König befinde sich in einer so ansehnlichen Stadt, die ihn gewiß nicht in seinen Nöten im Stich lassen werde. Die Genuesen und der Herxog von Mailand wüirden Hilfe leisten. Der König möge bedenken, daß er sich, wenn er sich in die Hände der Feinde begebe, einer größeren Gefahr aussetxe, um einer kleineren xu entgehen. Dies und An- deres möge ihm der Adressat sagen. Siena sei aufxufordern, alles xu ertragen pro hoc rege servando, 25 da es davon Ehre und Vorteil haben werde. Genannte herzogliche Truppen seien bereits im Gebiet von Lucca angekommen; weitere würden folgen. Sie würden über den Arno in jene Gegenden vorrücken. Dies müsse dem König und Siena Mut machen ad repetendas ac confirmandas Florentinas injurias; u. a. m. Datum ex Luca die 18 martii 1433. 1433 März 18 1433 434. Florenz an Astorre di Niccolò [ di Gherardino Gianni] 2, seinen Gesandten beim so April 4 Papst: soll bei diesem die Bewilligung von Geleit an den Kaiser entschuldigen. 1433 April 4 Florenz. Aus Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 9 fol. 65b-66b cop. chart. соаега. Erwähnt in Documenti di storia italiana 3, 586-587. 35 1 Lucca schickte diesen Brief am 18 Märx an den Herxog von Mailand. Es schrieb ihm: Es habe seinen [Luccas] caballarius nach Siena ge- sandt cum oratoriis litteris tam apud cesaream ma- jestatem quam apud magnificentias Senenses de constantia habenda contra emulos Florentinos. Der caballarius sei mit der Antwort des [Lucchesischen] Gesandten xuriickgekehrt, die es ihm ihrer Wichtigkeit wegen inliegend schicke. Der caballarius sei heute schon wieder mit einem Briefe ƒd. i. unserer obigen nr. 433] nach Siena unterwegs, in dem es schreibe, daßt die herxoglichen Truppen schon im Gebiet von Lucca ständen und daßt weitere folgen würden. Es erkenne multum persuadendos ad prosequendam Schreibt: Es habe ihm bereits von der ultima venuta der kaiserlichen Gesandten und seinem Verlangen freien Geleits durch Florentinisches Gebiet geschrieben. la qual dimanda essendo menata da noi per la lunga già molti et molti di, faccendosi allo 'stremo mirabile importunità per quelli ambascia- dori et apertamente dicendo, che cognoscevano esser tenuti in parole et dileggiati, veduto, che non guerram Senenses esse propter imperatoris stimulum, 40 qui suggestionibus Florentinis omnino vult pacem fieri nec desinit pro posse suo velle concludere. Der Herxog möge nun auch Lucca unterstützen. Datum ex Luca die 18 martii 1433. (Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 117a cop. chart. 45 coaeva.) Ahnlich schrieb Lucca an demselben Tage an seinen Gesandten in Genua Nicolaus domini Manfredi. (Ebenda fol. 118 ab cop. chart. coaeva.) 2 Astorre Gianni war gleich nach der Rückkehr Albixxi's und Guasconi's aus Siena (vgl. S. 752 50 Anm. I) nach Rom geschickt worden. Seine In- struktion ist vom 25 Februar 1433 datiert. Vgl. Docc. di stor. ital. 3, 586.
756 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 März 12 an den Herxog von Mailand caldamente geschrieben, daßs er für die Bedürfnisse des Kaisers sorgen möge. Der Kaiser möge sich nicht den Florentinern in die Arme werfen, die nicht wüifsten, was Treue sei; u. a. m. Datum Luce die 12 martii 1433. 1433 Мãrz 18 433. Lucca an Dr. Ceccardo, seinen Gesandten in Siena: rechtfertigt sein Verhalten bei den Florentinisch-Sienesischen Friedensverhandlungen und weist auf die Gefahr 1433 März 18 hin, der sich K. Sigmund aussetze, wenn er zu Florenz übergehe. Luсса. Aus Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 117b - 118a cop. chart. coaeva. Schreibt: Es habe aus seinem in der vergangenen Nacht angekommenen Brief 1 ersehen, was bis xum 16 Märx vorgefallen sei. Es wundere sich sehr de serenissimi regis contra nos verbis ac dictis. 10 Wenn der König gerecht urteile, misse er xugeben, daßt es bei den Friedensverhandlungen nicht anders habe handeln können. Der König habe die Verträge Luccas mit dem Herxog von Mailand, Genua und Siena gekannt, habe die von Lucca gemachten Versprechungen gelesen und ihre Erfüllung gewiinscht, und habe sich den Treueid firmis ipsis [scil. promissionibus] remanentibus leisten lassen. Die berechnete Handlungsweise der Florentiner und ihre Außerungen über die Treue Luccas machten auf dieses keinen 15 Eindruck. Der König möge doch nicht die ärgsten Feinde des Reiches mit Genugthuung sehen lassen, sacratissimam majestatem sine laude et gloria imperii in dampnum fidelium converti. Die winschten nichts mehr, als sagen xu können: sine sumptu nostro rex venit et, ubi nobis nocere habebat, suis ad- versatur. Der König könne sich keiner größeren Gefahr aussetxen, als wenn er sich der Treue der Florentiner anvertraue. Der Adressat sage, er werde es thun missen. Demgegenüber sage man, Fürsten 20 müstten auf Gott vertrauen; der mache sie stark. Der König befinde sich in einer so ansehnlichen Stadt, die ihn gewiß nicht in seinen Nöten im Stich lassen werde. Die Genuesen und der Herxog von Mailand wüirden Hilfe leisten. Der König möge bedenken, daß er sich, wenn er sich in die Hände der Feinde begebe, einer größeren Gefahr aussetxe, um einer kleineren xu entgehen. Dies und An- deres möge ihm der Adressat sagen. Siena sei aufxufordern, alles xu ertragen pro hoc rege servando, 25 da es davon Ehre und Vorteil haben werde. Genannte herzogliche Truppen seien bereits im Gebiet von Lucca angekommen; weitere würden folgen. Sie würden über den Arno in jene Gegenden vorrücken. Dies müsse dem König und Siena Mut machen ad repetendas ac confirmandas Florentinas injurias; u. a. m. Datum ex Luca die 18 martii 1433. 1433 März 18 1433 434. Florenz an Astorre di Niccolò [ di Gherardino Gianni] 2, seinen Gesandten beim so April 4 Papst: soll bei diesem die Bewilligung von Geleit an den Kaiser entschuldigen. 1433 April 4 Florenz. Aus Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 9 fol. 65b-66b cop. chart. соаега. Erwähnt in Documenti di storia italiana 3, 586-587. 35 1 Lucca schickte diesen Brief am 18 Märx an den Herxog von Mailand. Es schrieb ihm: Es habe seinen [Luccas] caballarius nach Siena ge- sandt cum oratoriis litteris tam apud cesaream ma- jestatem quam apud magnificentias Senenses de constantia habenda contra emulos Florentinos. Der caballarius sei mit der Antwort des [Lucchesischen] Gesandten xuriickgekehrt, die es ihm ihrer Wichtigkeit wegen inliegend schicke. Der caballarius sei heute schon wieder mit einem Briefe ƒd. i. unserer obigen nr. 433] nach Siena unterwegs, in dem es schreibe, daßt die herxoglichen Truppen schon im Gebiet von Lucca ständen und daßt weitere folgen würden. Es erkenne multum persuadendos ad prosequendam Schreibt: Es habe ihm bereits von der ultima venuta der kaiserlichen Gesandten und seinem Verlangen freien Geleits durch Florentinisches Gebiet geschrieben. la qual dimanda essendo menata da noi per la lunga già molti et molti di, faccendosi allo 'stremo mirabile importunità per quelli ambascia- dori et apertamente dicendo, che cognoscevano esser tenuti in parole et dileggiati, veduto, che non guerram Senenses esse propter imperatoris stimulum, 40 qui suggestionibus Florentinis omnino vult pacem fieri nec desinit pro posse suo velle concludere. Der Herxog möge nun auch Lucca unterstützen. Datum ex Luca die 18 martii 1433. (Lucca Staats-A. Carteggi degli Anziani 531 fol. 117a cop. chart. 45 coaeva.) Ahnlich schrieb Lucca an demselben Tage an seinen Gesandten in Genua Nicolaus domini Manfredi. (Ebenda fol. 118 ab cop. chart. coaeva.) 2 Astorre Gianni war gleich nach der Rückkehr Albixxi's und Guasconi's aus Siena (vgl. S. 752 50 Anm. I) nach Rom geschickt worden. Seine In- struktion ist vom 25 Februar 1433 datiert. Vgl. Docc. di stor. ital. 3, 586.
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A. Vorakten nr. 416-490. 757 era possibile tenerli più in sospeso et che il negare al tutto loro dimanda niente era altro che reintegrare 1433 April 4 quel signore col duca di Milano et farlo gittare al tutto in grembo del duca 1, deliberamo per minore inconveniente concederli il salvocondotto et la licentia del passo. alla qual cosa maxime et potissimamente indusse questa signoria oltra le ragioni sopradette la sollecita et incredibile instantia de la illustrissima signoria di Vinegia, la quale tanto caldamente al continuo ci a richiesto confortati et gravati, che questo salvocondotto et passo si conceda, et con tante ragioni utilissime per la lega, utilissime (secondo che dimostrano) pel sancto padre, che atteso alla congiuntione et fraternità nostra malagevolmente ci pareva poter dinegare quello, che per essa illustrissima signoria di Vinegia a noi fratelli et collegati con tanta instantia et con tante efficaci et buone ragioni si dimandava. Florenx habe es deshalb für vorteilhafter to erachtet, dare allo 'mperadore questa speranza et apiccho, che negarli quello dimandava et metterlo in disperatione et reintegrarlo col duca. egl' è a Siena et sanza denari levar non si può; et noi non ragio- niamo di darli denari, sichè teniamo, che di quindi levar non si possa. Der Gesandte möge nun un- verxüglich xum Papst gehen und ihm dies alles auseinandersetxen; et da capo gli dirai, che, quantunque detta concessione sia facta, la intentione e 'l proposito di questa è, che lo 'mperadore non vada in alcuna 15 parte nè faccia alcuna cosa, che abbia a nuocere alla sua sanctità. Venedig und Florenz seien dem Papst völlig ergeben, et quando ne' terreni nostri o in quelli de' Vinitiani si ritrovasse la persona dello 'mpe- radore, si debba credere, che per l'una et per l'altra signoria agevolmente si disporebbe quel principe a tutti i favori della sua sanctità. dove si fusse nelle terre del duca di Milano o andassene al concilio per la via di Niza, ne seguiterebbe i contrarii effecti. Der Papst diirfe deshalb nicht ungehalten sein. Der 20 Gesandte möge ihm auch xeigen, che la conclusione de la pace tra noi et i Senesi per le mani della sua Datum Florentie die 4 aprilis 1433. beatitudine abbia a seguire. 1433 April 4 25 435. Florenz an Astorre [di Niccolò di Gherardino Gianni], seinen Gesandten beim Papst: weist ihn für den Fall, daß die Nachricht von einer Verständigung zwischen dem Papst und dem Römischen König richtig sein sollte, an, die Bewilligung von Geleit und Durchzug an den König beim Papst weder zu entschuldigen noch über- haupt zu erwähnen. 1433 April 6 Florens. 1433 April 6 Aus Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 9 fol. 66b cop. chart. coaeva. hieri 2 ti scrivemo faccendoti noto, quanto noi s'era con- Spectabilis vir etc. ceduto allo 'mperadore intorno al salvocondotto et passo dimandato da lui. le quali so cose t'imponemo, che tu facessi noto al papa et che tu t'ingegnassi mitigare, se alcuna displicentia di ciò avesse preso. dipoi abbiamo sentito, come il papa et lo 'mperadore sono d'accordo insieme 3. et se cosi è, non ci pare, che sia utile prendere alcuna scusa o dare alcuna intentione al papa intorno a questi facti, perchè veggiamo, che ciascuno fa i facti suoi et di noi si fa mercantantia. et per tanto, se vero è, che l'accordo sia a 35 facto tra loro, soprasederai nel prendere scusa o dare intentione alcuna al papa o parlare in alcuno modo di questa materia, in fino che altro tu non avessi da noi. datum Florentie die 6 aprilis 1433. supra] Astori. 1433 April 6 b. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst, Dezember 1432 bis Mai 1433 nr. 436-465. 4o 436. Siena an Papst Eugen IV: kündigt ihm die Entsendung von zwei gen. Gesandten 11432 Dez. 9] an und bittet ihn um Geleit für sie. [1432 Dezember 9 Siena.] Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. chart. coaeva. Der Brief ist nicht datiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 9 Dexember 1432. Schreibt: Es habe schon lange 4 beabsichtigt, eine Gesandtschaft an ihn pro rebus finem optimumb 45 concernentibus xu schicken, habe sie aber bisher aus triftigen Gründen verschoben. Nunmehr werde es sie unverxiiglich abschicken, namentlich quia in reditu oratorum sacre regie majestatis intelleximus con- cordiam inter sanctitatem vestram et majestatem suam, quam totis affectibus desiderabamus et nunc etiam a) em.; Vorl. si. b) Vorl. optimam. 50 1 Vgl. hiernu auch Pellegrini a. a. O. pag. COXLIIII. Nicht am 5., sondern am 4 April. Vgl. nr. 434. 3 Vgl. S. 711-712. Vgl. S. 312 nebst Anm. 2 und S. 494 Anm. 2. 96.*
A. Vorakten nr. 416-490. 757 era possibile tenerli più in sospeso et che il negare al tutto loro dimanda niente era altro che reintegrare 1433 April 4 quel signore col duca di Milano et farlo gittare al tutto in grembo del duca 1, deliberamo per minore inconveniente concederli il salvocondotto et la licentia del passo. alla qual cosa maxime et potissimamente indusse questa signoria oltra le ragioni sopradette la sollecita et incredibile instantia de la illustrissima signoria di Vinegia, la quale tanto caldamente al continuo ci a richiesto confortati et gravati, che questo salvocondotto et passo si conceda, et con tante ragioni utilissime per la lega, utilissime (secondo che dimostrano) pel sancto padre, che atteso alla congiuntione et fraternità nostra malagevolmente ci pareva poter dinegare quello, che per essa illustrissima signoria di Vinegia a noi fratelli et collegati con tanta instantia et con tante efficaci et buone ragioni si dimandava. Florenx habe es deshalb für vorteilhafter to erachtet, dare allo 'mperadore questa speranza et apiccho, che negarli quello dimandava et metterlo in disperatione et reintegrarlo col duca. egl' è a Siena et sanza denari levar non si può; et noi non ragio- niamo di darli denari, sichè teniamo, che di quindi levar non si possa. Der Gesandte möge nun un- verxüglich xum Papst gehen und ihm dies alles auseinandersetxen; et da capo gli dirai, che, quantunque detta concessione sia facta, la intentione e 'l proposito di questa è, che lo 'mperadore non vada in alcuna 15 parte nè faccia alcuna cosa, che abbia a nuocere alla sua sanctità. Venedig und Florenz seien dem Papst völlig ergeben, et quando ne' terreni nostri o in quelli de' Vinitiani si ritrovasse la persona dello 'mpe- radore, si debba credere, che per l'una et per l'altra signoria agevolmente si disporebbe quel principe a tutti i favori della sua sanctità. dove si fusse nelle terre del duca di Milano o andassene al concilio per la via di Niza, ne seguiterebbe i contrarii effecti. Der Papst diirfe deshalb nicht ungehalten sein. Der 20 Gesandte möge ihm auch xeigen, che la conclusione de la pace tra noi et i Senesi per le mani della sua Datum Florentie die 4 aprilis 1433. beatitudine abbia a seguire. 1433 April 4 25 435. Florenz an Astorre [di Niccolò di Gherardino Gianni], seinen Gesandten beim Papst: weist ihn für den Fall, daß die Nachricht von einer Verständigung zwischen dem Papst und dem Römischen König richtig sein sollte, an, die Bewilligung von Geleit und Durchzug an den König beim Papst weder zu entschuldigen noch über- haupt zu erwähnen. 1433 April 6 Florens. 1433 April 6 Aus Florenz Staats-A. Signori, Legazioni e Commissarie nr. 9 fol. 66b cop. chart. coaeva. hieri 2 ti scrivemo faccendoti noto, quanto noi s'era con- Spectabilis vir etc. ceduto allo 'mperadore intorno al salvocondotto et passo dimandato da lui. le quali so cose t'imponemo, che tu facessi noto al papa et che tu t'ingegnassi mitigare, se alcuna displicentia di ciò avesse preso. dipoi abbiamo sentito, come il papa et lo 'mperadore sono d'accordo insieme 3. et se cosi è, non ci pare, che sia utile prendere alcuna scusa o dare alcuna intentione al papa intorno a questi facti, perchè veggiamo, che ciascuno fa i facti suoi et di noi si fa mercantantia. et per tanto, se vero è, che l'accordo sia a 35 facto tra loro, soprasederai nel prendere scusa o dare intentione alcuna al papa o parlare in alcuno modo di questa materia, in fino che altro tu non avessi da noi. datum Florentie die 6 aprilis 1433. supra] Astori. 1433 April 6 b. Verhandlungen K. Sigmunds mit dem Papst, Dezember 1432 bis Mai 1433 nr. 436-465. 4o 436. Siena an Papst Eugen IV: kündigt ihm die Entsendung von zwei gen. Gesandten 11432 Dez. 9] an und bittet ihn um Geleit für sie. [1432 Dezember 9 Siena.] Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 42 cop. chart. coaeva. Der Brief ist nicht datiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 9 Dexember 1432. Schreibt: Es habe schon lange 4 beabsichtigt, eine Gesandtschaft an ihn pro rebus finem optimumb 45 concernentibus xu schicken, habe sie aber bisher aus triftigen Gründen verschoben. Nunmehr werde es sie unverxiiglich abschicken, namentlich quia in reditu oratorum sacre regie majestatis intelleximus con- cordiam inter sanctitatem vestram et majestatem suam, quam totis affectibus desiderabamus et nunc etiam a) em.; Vorl. si. b) Vorl. optimam. 50 1 Vgl. hiernu auch Pellegrini a. a. O. pag. COXLIIII. Nicht am 5., sondern am 4 April. Vgl. nr. 434. 3 Vgl. S. 711-712. Vgl. S. 312 nebst Anm. 2 und S. 494 Anm. 2. 96.*
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758 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11432 vehementer exoptamus, usque quaque non fuisse secutam 1, ut erat nostra spes. Er möge den Gesandien. Dez. 9] Bartolomeus domini Tommassi de Agaxaria und Dr. Tomma Doccii, für so lange, als es ihm gut scheine, Geleit schicken 2. [1432 circa 437. Instruktion Sienas für den Gonfaloniere Bartolommeo de Agazaria und Dr. Dcz. 9] Tommaso Doccio, Gesandte an den Papst und die Kardinäle: betr. Vermittlung zwi- [1432 circa Dezember 9 Siena 3.] schen dem Papst und K. Sigmund. Aus Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 3 fol. 54b -55b cop. membr. coaeva ohne Datum. Uberschrift Nota substantiale di commessione fatta agli spectabili et egregii cittadini nostri Bartholomeio di miser Tommasso della Gazaia [sic] gonfaloniere maestro del terzo di città et miser Tomme di Doccio dottore di leggie ambasciadori mandati a 10 Roma al sommo pontefice papa Eugenio quarto et a reverendissimi signori cardinali, sicome di sotto si contiene. In Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 fol. 109 a-110 a cop. chart. coaeva, ebenfalls ohne Datum. Die Uberschrift lautet wie oben. [1] Die Gesandten sollen zunächst dem Papst die Stadt, die Bürgerschaft und die i5 Regierung empfehlen. [2] Darauf sollen sie ihm sagen: [2" Die schon seit längerer Zeit vorhandene Absicht, eine Gesandtschaft an ihn zu schicken, sei bisher bald aus diesem bald aus jenem Grunde unausgeführt geblieben. Der Papst habe aber die Ge- sinnung der Kommune an ihren Werken erkennen können; denn sie sei auch von dem Zeitpunkte an, zu dem sie zur Wahrung ihrer Freiheit genötigt worden sei, sich an den z0 Herzog von Mailand anzuschließen, stets darauf bedacht gewesen, nicht in Unternehmungen gegen den Kirchenstaat verwickelt zu werden, und sie habe trotz der feindseligen Haltung der päpstlichen Truppen niemals die Erlaubnis zu einem Angriff gegeben, vielmehr dem entgegengewirkt und die Rückgabe des erbeuteten Gutes angeordnet. [25] apresso non ristandoci d'operare con questo serenissimo rè de' Romani, che abbiamo in casa, — el 25 quale ci è paruto et pare essere signore tanto bene disposto alla pacie et quiete et d'Italia et della Cristianità, quanto più dire si potesse —, che l'acordo fra la sanctità sua et la maestà d'esso serenissimo rè segua (el quale acordo è quella chosa, che più ci è al animo, più fructuoso ci pare et per exaltatione della sancta madre ecclesia predetta et per la pace di tutti questi paesi che qualunche altra chosa si potesse immaginare o 30 pensare), stavamo con grandissima consolatione nella venuta delli ambasciadori della predetta majestà del rè alla sanctità sua, sperando el detto desideratissimo acordo dovere andare inanzi. et veduto dapoi le chose essare rimase sospese, n'abbiamo avuta non piccola admaritudine. donde di presente ci siamo mossi con proposito b di non lassare a fare nulla, di quanto ci sarà possibile, che el detto accordo fra la sanctità sua et 35 la detta regale maestà abbia a seghuire et che tanto fructo, quanto vediamo et cogno- sciamo che ne seghuirebbe, non si perda. et però trovando la detta maestà bene disposta et rifidandoci della sua immensa bontà et virtù mandiamo là a piei della sua beatitudine le persone de' predetti ambasciadori nostri a proferirci, di quanto in esso acordo ci fusse possibile di fare, suplicando alla sua sanctità, che si degni volere pigliare quella 40 confidentia di noi che di buoni figlioli di sancta chiesa et della sanctità sua, perchè a) Vorl. core mit einem sonst r oder re bedeutenden Kürzungszeichen fber r. b) Vorl. preposito. 1 Uber diese königliche Gesandtschaft ist schon S. 615 gesprochen worden. 2 Der Kardinalkämmerer Franciseusſ Condolmario] machte am 15 Januar 1433 bekannt, daſ Dr. jur. Tomas Docci, Bartolomeus domini Thome de Agaz- xaria und Checchus Boneventur fsie], Bürger und Gesandte von Siena, Geleit nach Rom erhalten hätten; datum Rome apud s. Petrum -- 1433 ind. II die 15 januarii pont. 2. Unterschrift A. de Perusio. (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 92 ab cop. 45 chart. coaeva.) 3 Uber die ungefähre Datierung der Instruktion kann im Hinblick auf den Inhalt unserer nr. 436 woll kein Zweifel obwalten.
758 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11432 vehementer exoptamus, usque quaque non fuisse secutam 1, ut erat nostra spes. Er möge den Gesandien. Dez. 9] Bartolomeus domini Tommassi de Agaxaria und Dr. Tomma Doccii, für so lange, als es ihm gut scheine, Geleit schicken 2. [1432 circa 437. Instruktion Sienas für den Gonfaloniere Bartolommeo de Agazaria und Dr. Dcz. 9] Tommaso Doccio, Gesandte an den Papst und die Kardinäle: betr. Vermittlung zwi- [1432 circa Dezember 9 Siena 3.] schen dem Papst und K. Sigmund. Aus Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 3 fol. 54b -55b cop. membr. coaeva ohne Datum. Uberschrift Nota substantiale di commessione fatta agli spectabili et egregii cittadini nostri Bartholomeio di miser Tommasso della Gazaia [sic] gonfaloniere maestro del terzo di città et miser Tomme di Doccio dottore di leggie ambasciadori mandati a 10 Roma al sommo pontefice papa Eugenio quarto et a reverendissimi signori cardinali, sicome di sotto si contiene. In Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 fol. 109 a-110 a cop. chart. coaeva, ebenfalls ohne Datum. Die Uberschrift lautet wie oben. [1] Die Gesandten sollen zunächst dem Papst die Stadt, die Bürgerschaft und die i5 Regierung empfehlen. [2] Darauf sollen sie ihm sagen: [2" Die schon seit längerer Zeit vorhandene Absicht, eine Gesandtschaft an ihn zu schicken, sei bisher bald aus diesem bald aus jenem Grunde unausgeführt geblieben. Der Papst habe aber die Ge- sinnung der Kommune an ihren Werken erkennen können; denn sie sei auch von dem Zeitpunkte an, zu dem sie zur Wahrung ihrer Freiheit genötigt worden sei, sich an den z0 Herzog von Mailand anzuschließen, stets darauf bedacht gewesen, nicht in Unternehmungen gegen den Kirchenstaat verwickelt zu werden, und sie habe trotz der feindseligen Haltung der päpstlichen Truppen niemals die Erlaubnis zu einem Angriff gegeben, vielmehr dem entgegengewirkt und die Rückgabe des erbeuteten Gutes angeordnet. [25] apresso non ristandoci d'operare con questo serenissimo rè de' Romani, che abbiamo in casa, — el 25 quale ci è paruto et pare essere signore tanto bene disposto alla pacie et quiete et d'Italia et della Cristianità, quanto più dire si potesse —, che l'acordo fra la sanctità sua et la maestà d'esso serenissimo rè segua (el quale acordo è quella chosa, che più ci è al animo, più fructuoso ci pare et per exaltatione della sancta madre ecclesia predetta et per la pace di tutti questi paesi che qualunche altra chosa si potesse immaginare o 30 pensare), stavamo con grandissima consolatione nella venuta delli ambasciadori della predetta majestà del rè alla sanctità sua, sperando el detto desideratissimo acordo dovere andare inanzi. et veduto dapoi le chose essare rimase sospese, n'abbiamo avuta non piccola admaritudine. donde di presente ci siamo mossi con proposito b di non lassare a fare nulla, di quanto ci sarà possibile, che el detto accordo fra la sanctità sua et 35 la detta regale maestà abbia a seghuire et che tanto fructo, quanto vediamo et cogno- sciamo che ne seghuirebbe, non si perda. et però trovando la detta maestà bene disposta et rifidandoci della sua immensa bontà et virtù mandiamo là a piei della sua beatitudine le persone de' predetti ambasciadori nostri a proferirci, di quanto in esso acordo ci fusse possibile di fare, suplicando alla sua sanctità, che si degni volere pigliare quella 40 confidentia di noi che di buoni figlioli di sancta chiesa et della sanctità sua, perchè a) Vorl. core mit einem sonst r oder re bedeutenden Kürzungszeichen fber r. b) Vorl. preposito. 1 Uber diese königliche Gesandtschaft ist schon S. 615 gesprochen worden. 2 Der Kardinalkämmerer Franciseusſ Condolmario] machte am 15 Januar 1433 bekannt, daſ Dr. jur. Tomas Docci, Bartolomeus domini Thome de Agaz- xaria und Checchus Boneventur fsie], Bürger und Gesandte von Siena, Geleit nach Rom erhalten hätten; datum Rome apud s. Petrum -- 1433 ind. II die 15 januarii pont. 2. Unterschrift A. de Perusio. (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 92 ab cop. 45 chart. coaeva.) 3 Uber die ungefähre Datierung der Instruktion kann im Hinblick auf den Inhalt unserer nr. 436 woll kein Zweifel obwalten.
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A. Vorakten nr. 416-490. 759 10 15 cosi ci truovarrà et maxime perchè (dicasi ciò, che vuole, per chi gode di seminare zizanie) noi desideriamo chosì lo stato et el mantenimento et la grandeza della predetta chiesa et della sanctità sua come qualunche altro che sia, cognoscendo molto bene, che el mancamento d'essa non potrebbe essare a senza el nostro, sichè, se è di buono con- 5 tento della sanctità sua, noi ci adopreremo al decto acordo, quanto ci sarà possibile. del quale benchè ci rendiamo certi che la sua sanctità è assai volontarosa, nondimeno noi ancho et ne confortiamo et ne preghiamo, quanto è in noi, affermando, che, se ancho dal canto nostro sarà da fare nulla, ci trovarrà dispostissimi a ogni buono proposito per la pacie et quiete del paese et di tutta Italia et della Cristianità, quanto per noi adoperare si potesse. [3] dapoi intese le risposte della sanctità sua nello averlo a rispondere b et replicare et praticare con ogni honesta et buono modo, pervenghino per infino a quello, che si dispone per li capitoli segreti, de' quali portano la copia di mano del nostro cancelliere, mostrando sempre non avere nulla dalla maestà del rè de' Romani, ma dicendo, che si confidino, che per noi s'adoperebbe per aventura e predetti effecti. [4] Sie sollen alle Kardinäle besuchen, bei denen sie beglaubigt sind, ihnen den Grund ihrer Mission andeuten und sie bitten, den Papst zur Einstellung der Feind- [Es folgen artt. 5-8, die sich auf lokale An- seligkeiten gegen Siena zu veranlassen. gelegenheiten beziehen.] 11432 circa Dez. 9] 20 438. Siena an Bartolommeo de Agazaria, Gesandten in Rom: soll dem Papst danken für die Annahme der Sienesischen Vermittlung zwischen ihm und K. Sigmund. [ 1433 Januar 22 Siena.] 11433 Jan. 22) Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva. Der Brief ist nicht datiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 22 Januar 1433. Schreibt: Es habe seinen Brief durch die faus Rom auriickgekehrten Dr. Thomma I und misser 25 Memmo 2 erhalten und sei von beiden eingehend über das von ihm beobachtete Verfahren und über die freundliche Aufnalime durch den Papst unterrichtet worden, desgleichen über die singulare confidentia, che verso noi dimostra [scil. la beatitudine sua] in acceptare la proferta facta per voi a nostro nome et volere consentire, che potendo fare buona mezanità fra la beatitudine sua et la maestà del rè la doviamo fare, und über die conforti, che ne fa [scil. la beatitudine sua] per lo decto effecto. le quali tutte cose, 3o benchè da decti misser Thome et misser Memmo sufficientemente avessimo inteso, assai più prolixamente da suoi reverendissimi ambasciadori 3, che qua sono capitati, l'aviamo comprese. Der Adressal möge sofort zum Papst gehen, ihm danken und ihm versichern, daſo Siena nichts so sehr wiinsche wie die concordia unità et conformità di questi due principi et capi di Christianità und daß es alles thun werde, um sie au erreichen. Zugleich möge er den Papst bitten, dafür zu sorgen, daß das Sienesische Gebiet nicht länger 35 durch Niccolò Fortebraccio’s und andere päpstliche Truppen geschädigt werde. 40 439. K. Sigmund an Kardinal Orsini4: hat aus den brieflichen Mitteilungen des Papstes und des Adressaten und aus den mündlichen der kurfürstlichen Gesandten die Entscheidung des Papstes in der Konzilsfrage erschen und mit Befriedigung die Ernennung des Adressaten zum Legaten vernommen; teilt ihm in großten Zügen das Ziel seiner Kirchenpolitik mit und erbietet sich von neuem zur Vermittlung zwischen Papst und Konzil; bemerkt zu der Aufforderung, Gesandte nach Basel zu schicken, daß er auf Wunsch des päpstlichen Legaten stets Gesandte dort gehabt habe, noch dort habe und stets dort haben werde. 1433 März 4 Siena. 1433 Märs 4 a) Vorl. erare mit cinem sonst r oder re bedentenden Kürzungszeichen über dem ersten r. b) Vorl. rispondare. 45 1 Dr. Tommaso Doccio. 2 Wohl Memmo de Agaxaria? 3 Vgl. S. 629 Anm. I und S. 704. 4 Hefele a. a. O. 7, 530 Anm. 2 bexeichnet fälschlich Orsini als Absender des Briefes.
A. Vorakten nr. 416-490. 759 10 15 cosi ci truovarrà et maxime perchè (dicasi ciò, che vuole, per chi gode di seminare zizanie) noi desideriamo chosì lo stato et el mantenimento et la grandeza della predetta chiesa et della sanctità sua come qualunche altro che sia, cognoscendo molto bene, che el mancamento d'essa non potrebbe essare a senza el nostro, sichè, se è di buono con- 5 tento della sanctità sua, noi ci adopreremo al decto acordo, quanto ci sarà possibile. del quale benchè ci rendiamo certi che la sua sanctità è assai volontarosa, nondimeno noi ancho et ne confortiamo et ne preghiamo, quanto è in noi, affermando, che, se ancho dal canto nostro sarà da fare nulla, ci trovarrà dispostissimi a ogni buono proposito per la pacie et quiete del paese et di tutta Italia et della Cristianità, quanto per noi adoperare si potesse. [3] dapoi intese le risposte della sanctità sua nello averlo a rispondere b et replicare et praticare con ogni honesta et buono modo, pervenghino per infino a quello, che si dispone per li capitoli segreti, de' quali portano la copia di mano del nostro cancelliere, mostrando sempre non avere nulla dalla maestà del rè de' Romani, ma dicendo, che si confidino, che per noi s'adoperebbe per aventura e predetti effecti. [4] Sie sollen alle Kardinäle besuchen, bei denen sie beglaubigt sind, ihnen den Grund ihrer Mission andeuten und sie bitten, den Papst zur Einstellung der Feind- [Es folgen artt. 5-8, die sich auf lokale An- seligkeiten gegen Siena zu veranlassen. gelegenheiten beziehen.] 11432 circa Dez. 9] 20 438. Siena an Bartolommeo de Agazaria, Gesandten in Rom: soll dem Papst danken für die Annahme der Sienesischen Vermittlung zwischen ihm und K. Sigmund. [ 1433 Januar 22 Siena.] 11433 Jan. 22) Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva. Der Brief ist nicht datiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 22 Januar 1433. Schreibt: Es habe seinen Brief durch die faus Rom auriickgekehrten Dr. Thomma I und misser 25 Memmo 2 erhalten und sei von beiden eingehend über das von ihm beobachtete Verfahren und über die freundliche Aufnalime durch den Papst unterrichtet worden, desgleichen über die singulare confidentia, che verso noi dimostra [scil. la beatitudine sua] in acceptare la proferta facta per voi a nostro nome et volere consentire, che potendo fare buona mezanità fra la beatitudine sua et la maestà del rè la doviamo fare, und über die conforti, che ne fa [scil. la beatitudine sua] per lo decto effecto. le quali tutte cose, 3o benchè da decti misser Thome et misser Memmo sufficientemente avessimo inteso, assai più prolixamente da suoi reverendissimi ambasciadori 3, che qua sono capitati, l'aviamo comprese. Der Adressal möge sofort zum Papst gehen, ihm danken und ihm versichern, daſo Siena nichts so sehr wiinsche wie die concordia unità et conformità di questi due principi et capi di Christianità und daß es alles thun werde, um sie au erreichen. Zugleich möge er den Papst bitten, dafür zu sorgen, daß das Sienesische Gebiet nicht länger 35 durch Niccolò Fortebraccio’s und andere päpstliche Truppen geschädigt werde. 40 439. K. Sigmund an Kardinal Orsini4: hat aus den brieflichen Mitteilungen des Papstes und des Adressaten und aus den mündlichen der kurfürstlichen Gesandten die Entscheidung des Papstes in der Konzilsfrage erschen und mit Befriedigung die Ernennung des Adressaten zum Legaten vernommen; teilt ihm in großten Zügen das Ziel seiner Kirchenpolitik mit und erbietet sich von neuem zur Vermittlung zwischen Papst und Konzil; bemerkt zu der Aufforderung, Gesandte nach Basel zu schicken, daß er auf Wunsch des päpstlichen Legaten stets Gesandte dort gehabt habe, noch dort habe und stets dort haben werde. 1433 März 4 Siena. 1433 Märs 4 a) Vorl. erare mit cinem sonst r oder re bedentenden Kürzungszeichen über dem ersten r. b) Vorl. rispondare. 45 1 Dr. Tommaso Doccio. 2 Wohl Memmo de Agaxaria? 3 Vgl. S. 629 Anm. I und S. 704. 4 Hefele a. a. O. 7, 530 Anm. 2 bexeichnet fälschlich Orsini als Absender des Briefes.
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760 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Märs 4 Aus Florena Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 25a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift von Orsini’s Hand Littera scripta cardinali Ursino per regem Romanorum. Der in der Handschrift an den Schlußt des Stückes gesetxte Titel des Königs und die Kontrasignatur folgen ohne jede Zeilenunterbrechung auf das Datum. Gedruckt bei Mansi 31, 161-162 (aus unserer Vorlage). — Regest bei Altmann nr. 9383. Reverendissime in Christo pater, amice carissime. per litteras sanctissimi domini nostri summi pontificis ! atque vestras per oratores venerabilium et illustrium nostrorum et imperii sacri principum electorum allatas eorunque a relata satis cognovimus, quid per sanctitatem suam circa rem sacri Basiliensis concilii peractum sit, et exhilarati sumus vos esse legatum 2 in re tam salutifera nec credimus amplius negotia inantea sinistre 10 posse succedere. sumpsimus non minus menti persuasiones vestre paternitatis, que nos excitare videntur ad dirigendam salutem universe ecclesie atque ad missionem le- gatorum nostrorum ad prefatum concilium, quemadmodum littera vestre paternitatis ampliori et elegantissimo verborum contextu exprimit. super quo sub breviloquio respon- dendo dicimus, reverendissime pater, quod salus universalis ecclesie dei, quemadmodum 15 altissimum contestari possumus, nobis semper cordi fuit, et quantis superiori tempore laboribus et fatigis circa prosecucionem et conservationem illius insudaverimus (ne tamen id nobis trahamus ad gloriam) satis constare credimus. illa est, reverendissime pater, quam querimus, illam optamus, illa nos a finibus regnorum nostrorum has Italicas partes intrare commovit b, ut patrocinio sanctissimi domini nostri circa rem publicam Christianam zo ea temporibus nostris videre possemus, que cupimus et que accepta sunt nomini sancto ejus. et quemadmodum per oratores nostros iteratos et eciam suos proprios nos alias large obtulimus operas nostras summo studio conflaturos pro bona concordia et unani- mitate inter suam sanctitatem et ipsum sacrum concilium consequenda, ita nos denuo offerimus volumusque advigilare toto posse, ut mentes tam sue sanctitatis quam domi- 25 norum sacri concilii cooperante spiritu sancto in unam sentenciam conducantur, quemad- modum in gracia ipsius speramus. fuit enim nobis semper displicibilis hujusmodi dissensio, et tanto plus, quanto ex ea, nisi succurretur, eventura conspeximus innumera scandala et scissuram in ecclesia sancta dei. de missione autem legatorum nostrorum dicimus, quod illos in Basilea ad requisicionem legati apostolici continuo habuimus so habemus et habituri sumus et sic nos inantea geremus, quod per nos nil obmittetur de conferentibus ad bonum ac felicem progressum rerum gerendarum. utinam noster bonus et sincerus animus apud sanctitatem domini nostri ita interpretaretur, uti est; qui, quemadmodum confidimus, per effectum nostri studii tandem limpide patefiet. datum Senis die 4 marcii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 46 Romanorum 23 et 35 Bohemie 13. 1433 März Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk etc. 40 a) sic. b) Forl. connovit. nr. 388. 2 Vgl. S. 622. — Kardinal Orsini macht in seiner Aktensammlung folgenden Eintrag: recedente de Urbe domino Jacobo de Syrik et versus Senas suos dirigente gressus incepi tractare cum rege de concordia inter papam et eum per medium dicti domini Jacobi, et tantum dei gracia actum est, quod fuit concordia sequuta, prout omnibus notorium est. Da er servitor imperatoris sei, so habe er ilm seine Wahl rum Legaten und Präsidenten des Konxils mitgeteilt und ihn gefragt, ob es vorteilhafter für ihn sei, wenn er jetxt nach Basel aufbräche oder wenn er die Ankunft des Königs fin Rom] 45 abwartete. Der König habe ihn darauf durch Ja- kob wissen lassen, daßt das letxtere besser sei propter multa, que possent medio tempore occurrere. (Flo- renz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 26b not. chart. saec. 15.) 50
760 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Märs 4 Aus Florena Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 25a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift von Orsini’s Hand Littera scripta cardinali Ursino per regem Romanorum. Der in der Handschrift an den Schlußt des Stückes gesetxte Titel des Königs und die Kontrasignatur folgen ohne jede Zeilenunterbrechung auf das Datum. Gedruckt bei Mansi 31, 161-162 (aus unserer Vorlage). — Regest bei Altmann nr. 9383. Reverendissime in Christo pater, amice carissime. per litteras sanctissimi domini nostri summi pontificis ! atque vestras per oratores venerabilium et illustrium nostrorum et imperii sacri principum electorum allatas eorunque a relata satis cognovimus, quid per sanctitatem suam circa rem sacri Basiliensis concilii peractum sit, et exhilarati sumus vos esse legatum 2 in re tam salutifera nec credimus amplius negotia inantea sinistre 10 posse succedere. sumpsimus non minus menti persuasiones vestre paternitatis, que nos excitare videntur ad dirigendam salutem universe ecclesie atque ad missionem le- gatorum nostrorum ad prefatum concilium, quemadmodum littera vestre paternitatis ampliori et elegantissimo verborum contextu exprimit. super quo sub breviloquio respon- dendo dicimus, reverendissime pater, quod salus universalis ecclesie dei, quemadmodum 15 altissimum contestari possumus, nobis semper cordi fuit, et quantis superiori tempore laboribus et fatigis circa prosecucionem et conservationem illius insudaverimus (ne tamen id nobis trahamus ad gloriam) satis constare credimus. illa est, reverendissime pater, quam querimus, illam optamus, illa nos a finibus regnorum nostrorum has Italicas partes intrare commovit b, ut patrocinio sanctissimi domini nostri circa rem publicam Christianam zo ea temporibus nostris videre possemus, que cupimus et que accepta sunt nomini sancto ejus. et quemadmodum per oratores nostros iteratos et eciam suos proprios nos alias large obtulimus operas nostras summo studio conflaturos pro bona concordia et unani- mitate inter suam sanctitatem et ipsum sacrum concilium consequenda, ita nos denuo offerimus volumusque advigilare toto posse, ut mentes tam sue sanctitatis quam domi- 25 norum sacri concilii cooperante spiritu sancto in unam sentenciam conducantur, quemad- modum in gracia ipsius speramus. fuit enim nobis semper displicibilis hujusmodi dissensio, et tanto plus, quanto ex ea, nisi succurretur, eventura conspeximus innumera scandala et scissuram in ecclesia sancta dei. de missione autem legatorum nostrorum dicimus, quod illos in Basilea ad requisicionem legati apostolici continuo habuimus so habemus et habituri sumus et sic nos inantea geremus, quod per nos nil obmittetur de conferentibus ad bonum ac felicem progressum rerum gerendarum. utinam noster bonus et sincerus animus apud sanctitatem domini nostri ita interpretaretur, uti est; qui, quemadmodum confidimus, per effectum nostri studii tandem limpide patefiet. datum Senis die 4 marcii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 46 Romanorum 23 et 35 Bohemie 13. 1433 März Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk etc. 40 a) sic. b) Forl. connovit. nr. 388. 2 Vgl. S. 622. — Kardinal Orsini macht in seiner Aktensammlung folgenden Eintrag: recedente de Urbe domino Jacobo de Syrik et versus Senas suos dirigente gressus incepi tractare cum rege de concordia inter papam et eum per medium dicti domini Jacobi, et tantum dei gracia actum est, quod fuit concordia sequuta, prout omnibus notorium est. Da er servitor imperatoris sei, so habe er ilm seine Wahl rum Legaten und Präsidenten des Konxils mitgeteilt und ihn gefragt, ob es vorteilhafter für ihn sei, wenn er jetxt nach Basel aufbräche oder wenn er die Ankunft des Königs fin Rom] 45 abwartete. Der König habe ihn darauf durch Ja- kob wissen lassen, daßt das letxtere besser sei propter multa, que possent medio tempore occurrere. (Flo- renz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 26b not. chart. saec. 15.) 50
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A. Vorakten nr. 416-490. 761 440. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat den Protonotar Jakob von Sirck, der von der Kurie kam und nach Basel wollte, in wichtigen Angelegenheiten nach Rom zurückgeschickt; wünscht, daß Adressat ihn sich empfohlen sein lasse, damit 1433 März 4 ihm nicht aus seiner Abwesenheit vom Konzil Nachteil erwachse. Siena. 1433 Мärz 4 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 28 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. Auf der Rückseite steht der gleichxeitige Vermerk Sirk. Regest bei Altmann nr. 9381. — Erwähnt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen aur Deutschen Geschichte 2, 564 Anm. 1. Sigmund von gottes genaden Romischer kunig zu allen tziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. nach ermanung 1 des heiligen conciliums an die, die in dem hove zu Rome sind, so ist nu yetzund newlich der erwirdig Jacob von Syreck des stuls von Rome prothonotarius, unser rate und lieber andechtiger und 15 getruer, von Rom getzogen und her zu uns komen furbas diricht zu dem heiligen concilio zu Basel zu czihen, und also haben wir in in grossen unsern treflichen sachen wider gen Rome gesant. und wir wolten nicht, das im dovon in solichen sachen einiche hindernûße qwemen, nachdem und er sich in des heiligen conciliums zu Basel sachen die zu furdern unverdrossen bisher gearbeit hat 2, dorumb er billichen des in dem 20 heiligen concilio sol empfolhen sein. davon begeren wir von deiner lieb, das du dir denselben Jacobum und seine sachen lassest durch unsern willen günstlich empfolhen sein, das er empfinde, das im seine arbeit, die er durch des heiligen conciliums willen getragen hat, nuczbar und fruchtbar sein, als dich dann des der ersam meister Herman Rost, unser lieber andechtiger, eigentlich wirdet underwisen. geben zu Senis am 25 mitwochen vor reminiscere in der vasten unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalczgraven bey Rein und hertzogen in Beyrn unserm stathalter und lieben oheim 30 und fürsten. Ad mandatum domini regis Caspar Slig. 1433 März 4 10 441. Siena an Bartolommeo de Agazaria, seinen Gesandten beim Papst: soll sich auf sicheren Wegen, aber behutsam informieren, wie der Papst über eine Verständigung [1433 März 7 mit K. Sigmund denke, und dann schleunigst Nachricht geben 3. Siena.] 11438 März 7] 35 Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva. Die Notiz ist undatiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 7 Märr 1433. 442. Papst Eugen IV an K. Sigmund: giebt seiner Befriedigung Ausdruck über die Mitteilungen, die ihm der König brieflich und dessen genannter Gesandte mündlich gemacht hat; hat letzteren nach Kenntnisnahme von Briefen, die ihm der Siene- sische Gesandte überreicht hat, beauftragt, den König über seine Intentionen zu in- formieren. [1433 circa Mitte März Rom 4.] 1 Es ist das Dekret der achten Session vom 18 Dexember 1432 „Cum jam dudum de mense aprilis“ gemeint. Vgl. S. 619. 45 2 Vgl. nrr. 286 und 287. Die Antwort Bartolommeo’s liegt uns nicht vor. Ihr Inhalt ist aber aus unserer nr. 443 ersichtlich. 4 Der Brief ist spätestens am 16 Mürx geschrieben. Denn an diesem Tage meldete der Sienesische Ge- sandte in Rom Bartolommeo de Agazaria nach Hause: es scheine, als ob sich die Lage der Dinge jeden Tag besser gestalte; der Papst scheine Siena wohlgesinnt au sein; der Papst selbst habe ihm mit- 40 11433 circa Mitte März]
A. Vorakten nr. 416-490. 761 440. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat den Protonotar Jakob von Sirck, der von der Kurie kam und nach Basel wollte, in wichtigen Angelegenheiten nach Rom zurückgeschickt; wünscht, daß Adressat ihn sich empfohlen sein lasse, damit 1433 März 4 ihm nicht aus seiner Abwesenheit vom Konzil Nachteil erwachse. Siena. 1433 Мärz 4 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 28 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. Auf der Rückseite steht der gleichxeitige Vermerk Sirk. Regest bei Altmann nr. 9381. — Erwähnt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen aur Deutschen Geschichte 2, 564 Anm. 1. Sigmund von gottes genaden Romischer kunig zu allen tziten merer des richs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und fürst. nach ermanung 1 des heiligen conciliums an die, die in dem hove zu Rome sind, so ist nu yetzund newlich der erwirdig Jacob von Syreck des stuls von Rome prothonotarius, unser rate und lieber andechtiger und 15 getruer, von Rom getzogen und her zu uns komen furbas diricht zu dem heiligen concilio zu Basel zu czihen, und also haben wir in in grossen unsern treflichen sachen wider gen Rome gesant. und wir wolten nicht, das im dovon in solichen sachen einiche hindernûße qwemen, nachdem und er sich in des heiligen conciliums zu Basel sachen die zu furdern unverdrossen bisher gearbeit hat 2, dorumb er billichen des in dem 20 heiligen concilio sol empfolhen sein. davon begeren wir von deiner lieb, das du dir denselben Jacobum und seine sachen lassest durch unsern willen günstlich empfolhen sein, das er empfinde, das im seine arbeit, die er durch des heiligen conciliums willen getragen hat, nuczbar und fruchtbar sein, als dich dann des der ersam meister Herman Rost, unser lieber andechtiger, eigentlich wirdet underwisen. geben zu Senis am 25 mitwochen vor reminiscere in der vasten unserr riche des Hungrischen etc. im 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 13 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalczgraven bey Rein und hertzogen in Beyrn unserm stathalter und lieben oheim 30 und fürsten. Ad mandatum domini regis Caspar Slig. 1433 März 4 10 441. Siena an Bartolommeo de Agazaria, seinen Gesandten beim Papst: soll sich auf sicheren Wegen, aber behutsam informieren, wie der Papst über eine Verständigung [1433 März 7 mit K. Sigmund denke, und dann schleunigst Nachricht geben 3. Siena.] 11438 März 7] 35 Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva. Die Notiz ist undatiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 7 Märr 1433. 442. Papst Eugen IV an K. Sigmund: giebt seiner Befriedigung Ausdruck über die Mitteilungen, die ihm der König brieflich und dessen genannter Gesandte mündlich gemacht hat; hat letzteren nach Kenntnisnahme von Briefen, die ihm der Siene- sische Gesandte überreicht hat, beauftragt, den König über seine Intentionen zu in- formieren. [1433 circa Mitte März Rom 4.] 1 Es ist das Dekret der achten Session vom 18 Dexember 1432 „Cum jam dudum de mense aprilis“ gemeint. Vgl. S. 619. 45 2 Vgl. nrr. 286 und 287. Die Antwort Bartolommeo’s liegt uns nicht vor. Ihr Inhalt ist aber aus unserer nr. 443 ersichtlich. 4 Der Brief ist spätestens am 16 Mürx geschrieben. Denn an diesem Tage meldete der Sienesische Ge- sandte in Rom Bartolommeo de Agazaria nach Hause: es scheine, als ob sich die Lage der Dinge jeden Tag besser gestalte; der Papst scheine Siena wohlgesinnt au sein; der Papst selbst habe ihm mit- 40 11433 circa Mitte März]
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762 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. [1433 circa Mitte März] Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 129a cop. chart. coaera. Eine gleichreitige Hand hal an den Rand geschrieben A. de Florencia. Eugenius etc. carissimo in Cristo filio Sigismundo Romanorum Ungarie ac Bohemie regi illustri salutem etc. nuper accedens ad nos dilectus filius magister Jacobus de Sirck notarius noster detulit ad nos litteras serenitatis tue, ex quibus et his, que prefatus s Jacobus nobis oretenus enarravit, sinceram voluntatem et filialem devocionem tuam erga nos et Romanam ecclesiam aperte percepimus; de qua quidem ut dubitaremus, nullo pacto a unquam induci potuimus. ad ea vero, que tum ex litteris tuis tum ex prefato Jacobo tui ex parte nobis relata percepimus, nichil rescribimus per presentes. cum enim dilectus filius nobilis vir orator1 dilectorum filiorum priorum gubernatorum communis et 10 capitanei populi civitatis Senarum litteras 2 aliquas nobis ostendisset, voluntatem nostram prefato Jacobo oratori tuo aperuimus, qui ad te reversus plene eandem serenitatem de prefata nostra intenciome seriosius informabit nostramque circa pacem populi Cristiani, augmentum Cristiane fidei, statum Romane ecclesie et honorem screnitatis tue sinceram intencionem nostram lacius explicabit. Datum etc. ponatur currens. 15 11433 443. Siena an Bartolommeo de Agazaria, Gesandten in Rom: schreibt über die Ge- März 16] neigtheit K. Sigmunds zum Friedensschluß mit dem Papst; meldet die Wahl des Bischofs Carlo zum Gesandten an den Papst; u. a. m. [1433 März 16 Siena.] Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva. Der Brief ist undatiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 16 März 1433. 20 Schreibt: Es habe seine zwei Briefe erhalten und lobe seine eifrige Thätigkeit. Es habe stets für das Einvernehmen xwischen Papst und König gewirkt con quelli modi persuasioni et conforti, che possi- bili sono stati. et sempre ci è paruta questa serenissima maestà esserci di buona voglia, ma assai più da poi in qua, che 'l santissimo padre condiscese al approbatione del concilio 3. Da es aus seinem Briefe erschen habe, daſ der Papst an jenem Tage bonissima dispositione fxum Abschluſs] gexeigt habe, und 25 da dies auch beim König der Fall xu sein scheine, so habe es daraus gute Hoffnung geschöpft. Im Hinblick auf scine Aufforderung, eine angesehene Persönlichkeit an den Papst au schicken, habe es den Bischof [Carlo von Siena] und Pecho vu Gesandten gewählt 4. Beide würden baldigst aufbrechen; u. a. m. 1433 März 20 444. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: empfiehlt ihm wiederholt den um das 30 Konzil verdienten päpstlichen Protonotar Jakob von Sirck, den er jetzt zum zweiten Male mit anderen Gesandten zum Papst schicke; soll ihn auch dem Konzil em- pfehlen. 1433 März 20 Siena. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 29 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Regest bei Altmann nr. 9396. 35 a) em.; Vorl. pactu. geteilt, daßt er Jacomo Sirch an den König geschickt habe informato di sua buona intentione, und habe ferner gesagt, come di questa materia la maestà reale ne cercha per mezo de' Fiorentini ; et con grande instantia la sanctità sua n' è confortato, per quello io comprendo, da Venetiani et da ogni banda; u. a. m.; dat. Rome die 16 marzii 1432. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) Als Terminus a quo ist das Datum unserer nr. 440, der vierte Märn, au betrachten. Zu ihm hat man die Zeitdauer der Reise Sircks von Siena nach Rom und seines Aufenthaltes in Rom hinrururechnen, ausammen also vielleicht sechs bis acht Tage. Das Datum des im Reg. 370 nächst- 40 vorhergehenden Briefes ist der 12 März 1433. 1 Bartolommeo de Agaxaria. 2 Hier wird wohl xunächst an unsere nr. 430 nu denken sein. 3 nr. 386. 4 Am 16 Mürx, laut einer gleichzeitigen Notin in Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 marzo ed aprile fol. 13 a. 45
762 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. [1433 circa Mitte März] Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 129a cop. chart. coaera. Eine gleichreitige Hand hal an den Rand geschrieben A. de Florencia. Eugenius etc. carissimo in Cristo filio Sigismundo Romanorum Ungarie ac Bohemie regi illustri salutem etc. nuper accedens ad nos dilectus filius magister Jacobus de Sirck notarius noster detulit ad nos litteras serenitatis tue, ex quibus et his, que prefatus s Jacobus nobis oretenus enarravit, sinceram voluntatem et filialem devocionem tuam erga nos et Romanam ecclesiam aperte percepimus; de qua quidem ut dubitaremus, nullo pacto a unquam induci potuimus. ad ea vero, que tum ex litteris tuis tum ex prefato Jacobo tui ex parte nobis relata percepimus, nichil rescribimus per presentes. cum enim dilectus filius nobilis vir orator1 dilectorum filiorum priorum gubernatorum communis et 10 capitanei populi civitatis Senarum litteras 2 aliquas nobis ostendisset, voluntatem nostram prefato Jacobo oratori tuo aperuimus, qui ad te reversus plene eandem serenitatem de prefata nostra intenciome seriosius informabit nostramque circa pacem populi Cristiani, augmentum Cristiane fidei, statum Romane ecclesie et honorem screnitatis tue sinceram intencionem nostram lacius explicabit. Datum etc. ponatur currens. 15 11433 443. Siena an Bartolommeo de Agazaria, Gesandten in Rom: schreibt über die Ge- März 16] neigtheit K. Sigmunds zum Friedensschluß mit dem Papst; meldet die Wahl des Bischofs Carlo zum Gesandten an den Papst; u. a. m. [1433 März 16 Siena.] Aus Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 cop. chart. coaeva. Der Brief ist undatiert, steht aber unter dem Auslauf Sienas vom 16 März 1433. 20 Schreibt: Es habe seine zwei Briefe erhalten und lobe seine eifrige Thätigkeit. Es habe stets für das Einvernehmen xwischen Papst und König gewirkt con quelli modi persuasioni et conforti, che possi- bili sono stati. et sempre ci è paruta questa serenissima maestà esserci di buona voglia, ma assai più da poi in qua, che 'l santissimo padre condiscese al approbatione del concilio 3. Da es aus seinem Briefe erschen habe, daſ der Papst an jenem Tage bonissima dispositione fxum Abschluſs] gexeigt habe, und 25 da dies auch beim König der Fall xu sein scheine, so habe es daraus gute Hoffnung geschöpft. Im Hinblick auf scine Aufforderung, eine angesehene Persönlichkeit an den Papst au schicken, habe es den Bischof [Carlo von Siena] und Pecho vu Gesandten gewählt 4. Beide würden baldigst aufbrechen; u. a. m. 1433 März 20 444. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm von Baiern: empfiehlt ihm wiederholt den um das 30 Konzil verdienten päpstlichen Protonotar Jakob von Sirck, den er jetzt zum zweiten Male mit anderen Gesandten zum Papst schicke; soll ihn auch dem Konzil em- pfehlen. 1433 März 20 Siena. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 29 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Regest bei Altmann nr. 9396. 35 a) em.; Vorl. pactu. geteilt, daßt er Jacomo Sirch an den König geschickt habe informato di sua buona intentione, und habe ferner gesagt, come di questa materia la maestà reale ne cercha per mezo de' Fiorentini ; et con grande instantia la sanctità sua n' è confortato, per quello io comprendo, da Venetiani et da ogni banda; u. a. m.; dat. Rome die 16 marzii 1432. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) Als Terminus a quo ist das Datum unserer nr. 440, der vierte Märn, au betrachten. Zu ihm hat man die Zeitdauer der Reise Sircks von Siena nach Rom und seines Aufenthaltes in Rom hinrururechnen, ausammen also vielleicht sechs bis acht Tage. Das Datum des im Reg. 370 nächst- 40 vorhergehenden Briefes ist der 12 März 1433. 1 Bartolommeo de Agaxaria. 2 Hier wird wohl xunächst an unsere nr. 430 nu denken sein. 3 nr. 386. 4 Am 16 Mürx, laut einer gleichzeitigen Notin in Siena Staats-A. Delib. del Concist. 1432 marzo ed aprile fol. 13 a. 45
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A. Vorakten nr. 416-490. 763 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des reichs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als wir vormals 1 dyner liebe von des wirdigen Jacobs von Syreck des stuls zu Rome prothonotarien unsers rats und lieben andechtigen wegen geschriben haben (der uff dem wege was zu dem heiligen concilium zu Basel zu tziehen, den wir in unsern grossen sachen vor und nach gen Rome gesandt haben), das du in dir wollest lassen empfholhen sein: also lassen wir deine liebe wissen, das wir in aber ytzund mit andern unsern ambassiatorii 2 gen Rome zu unserm heiligen vatter dem babst senden. so hat er sich in den sachen tzwischen unserm heiligen to vatter dem babst und uns mit flissigen arbeit bewiset und fur das heilig concilium zu Basel steticlich geworben, das er des billichen in gut geniessen sol. begeren wir aber von dyner liebe mit sunderm flisse, das du dir denselben Jacob von Syreck und syne sachen lassest durch unsern willen empfolhen sein 3. und wollest in ouch dem heiligen concilio fleissiclich empfelhen, das dasselb concilium in und syne sache von der thumprobstey 15 zu Wyrtzburg“ sich b lasse empfolhen sein, also das er empfinde, das im seine flissige trüe arbeit, die er durch des heyligen conciliums willen getan und getragen hat, fruchtbar und nutz sein. doran beweist uns dein liebe besunder dancknemykeit und wolgefallen. geben zu Senis am freitag vor dem suntag letare in der vasten unser riche des Hungerischen etc. im 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 20 13 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalczgraven bei Rein und hertzogen in Beyren unserm stathalter lieben oheim und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1433 März 20 1433 Märs 20 25 445. K. Sigmund an Papst Eugen IV: ist bereit, mit ihm unter Sienesischer Vermitt- 133 Märs 20 lung zu verhandeln; schickt deshalb den Grafen Matko von Thallóczy und den Vize- 1433 März 20 Siena. kanzler Kaspar Schlick zu ihm; beglaubigt beide. Aus Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 23a cop. chart. saec. 15, mit der wohl vom Schreiber herrührenden Uberschrift Littera regis Romanorum ad dominum nostrum papam. 30 redeunte ad majestatem Sanctissime in Christo pater et domine reverendissime. nostram venerabili Jacobo de Syreck apostolice sedis protonotario vestre sanctitatis et nostro sincero ex eo satis percepimus paternam affectionem et internam dilectionem vestre sanctitatis erga nos sinceramque intentionem circa augmentum rei publice Christiane. 85 verum quia idem Jacobus particulariter nichil nobis dixit, nisi ut nostros oratores vellemus ad conspectum sanctitatis vestre transmittere et quod per medium hujus comunitatis nostre Senensis res mutuo tractarentur et dei adjutorio feliciter complerentur, ecce mittimus 4 ad vestre sanctitatis presentiam magnificos Maticonem comitem Kewinensem et capitaneum Nanderalbensem ac Gasparum Sligk vicecancellarium nostrum et capi- 40 taneum terrarum Egre, consiliarios nostros dilectos, cum quibus etiam oratores Senenses 5 accedunt, rogantes affectuosissime vestram sanctitatem, quatenus ipsis ambassiatoribus nostris eadem sanctitas velit tamquam nobis ipsis firmiter credere et ad unanimitatem a) em.; orig. Wyrtzburtz. b) fehlt im Original. c) Vorl. committatis. 45 2 Am 4 Märx (nr. 440). Vgl. nr. 445. Am 23 Mai empfahl Sigmund dem Herxog den Protonotar xum dritten und am 4 Juni xum vierten Male. Vgl. nr. 414 und RTA. II, 31 Anm. 2. 4 Siena lieh dem König am 19 Märx 480 fl. xur Ausrichtung der Gesandtschaft nach Rom (Siena Staats-A. Memoriale della Biccherna 1433 fol. 57a not. chart. coaeva). 5 Vgl. S. 710. Deutsche Reichstags-Akten X. 97
A. Vorakten nr. 416-490. 763 Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen ziten merer des reichs und zu Hungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und furst. als wir vormals 1 dyner liebe von des wirdigen Jacobs von Syreck des stuls zu Rome prothonotarien unsers rats und lieben andechtigen wegen geschriben haben (der uff dem wege was zu dem heiligen concilium zu Basel zu tziehen, den wir in unsern grossen sachen vor und nach gen Rome gesandt haben), das du in dir wollest lassen empfholhen sein: also lassen wir deine liebe wissen, das wir in aber ytzund mit andern unsern ambassiatorii 2 gen Rome zu unserm heiligen vatter dem babst senden. so hat er sich in den sachen tzwischen unserm heiligen to vatter dem babst und uns mit flissigen arbeit bewiset und fur das heilig concilium zu Basel steticlich geworben, das er des billichen in gut geniessen sol. begeren wir aber von dyner liebe mit sunderm flisse, das du dir denselben Jacob von Syreck und syne sachen lassest durch unsern willen empfolhen sein 3. und wollest in ouch dem heiligen concilio fleissiclich empfelhen, das dasselb concilium in und syne sache von der thumprobstey 15 zu Wyrtzburg“ sich b lasse empfolhen sein, also das er empfinde, das im seine flissige trüe arbeit, die er durch des heyligen conciliums willen getan und getragen hat, fruchtbar und nutz sein. doran beweist uns dein liebe besunder dancknemykeit und wolgefallen. geben zu Senis am freitag vor dem suntag letare in der vasten unser riche des Hungerischen etc. im 46 des Romischen im 23 und des Behemischen im 20 13 jaren. [in verso] Dem hochgeboren Wilhelm pfalczgraven bei Rein und hertzogen in Beyren unserm stathalter lieben oheim und fursten. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1433 März 20 1433 Märs 20 25 445. K. Sigmund an Papst Eugen IV: ist bereit, mit ihm unter Sienesischer Vermitt- 133 Märs 20 lung zu verhandeln; schickt deshalb den Grafen Matko von Thallóczy und den Vize- 1433 März 20 Siena. kanzler Kaspar Schlick zu ihm; beglaubigt beide. Aus Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 23a cop. chart. saec. 15, mit der wohl vom Schreiber herrührenden Uberschrift Littera regis Romanorum ad dominum nostrum papam. 30 redeunte ad majestatem Sanctissime in Christo pater et domine reverendissime. nostram venerabili Jacobo de Syreck apostolice sedis protonotario vestre sanctitatis et nostro sincero ex eo satis percepimus paternam affectionem et internam dilectionem vestre sanctitatis erga nos sinceramque intentionem circa augmentum rei publice Christiane. 85 verum quia idem Jacobus particulariter nichil nobis dixit, nisi ut nostros oratores vellemus ad conspectum sanctitatis vestre transmittere et quod per medium hujus comunitatis nostre Senensis res mutuo tractarentur et dei adjutorio feliciter complerentur, ecce mittimus 4 ad vestre sanctitatis presentiam magnificos Maticonem comitem Kewinensem et capitaneum Nanderalbensem ac Gasparum Sligk vicecancellarium nostrum et capi- 40 taneum terrarum Egre, consiliarios nostros dilectos, cum quibus etiam oratores Senenses 5 accedunt, rogantes affectuosissime vestram sanctitatem, quatenus ipsis ambassiatoribus nostris eadem sanctitas velit tamquam nobis ipsis firmiter credere et ad unanimitatem a) em.; orig. Wyrtzburtz. b) fehlt im Original. c) Vorl. committatis. 45 2 Am 4 Märx (nr. 440). Vgl. nr. 445. Am 23 Mai empfahl Sigmund dem Herxog den Protonotar xum dritten und am 4 Juni xum vierten Male. Vgl. nr. 414 und RTA. II, 31 Anm. 2. 4 Siena lieh dem König am 19 Märx 480 fl. xur Ausrichtung der Gesandtschaft nach Rom (Siena Staats-A. Memoriale della Biccherna 1433 fol. 57a not. chart. coaeva). 5 Vgl. S. 710. Deutsche Reichstags-Akten X. 97
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764 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 März 20 1433 Мär: 20 1433 Märs 21 mencium, quemadmodum indubitanter speramus, benignus inclinaria, suscipiendo a nobis obsequia, que parati sumus omni tempore graciosissimo animo impendere vestre sanctitati et ecclesie dei. personam vestre sanctitatis sanam et incolumem conservare dignetur altissimus feliciter et longeve b regimini ecclesie sue sancte. datum Senis die 20 marcii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 46 Romanorum 23 et Boemie 13. Sanctitatis vestre devotus filius Sigismundus Romanorum “ rex semper augustus ac Hungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rex. 446. K. Sigmund bevollmächtigt ! Gf. Matko von Thallóczy und den Vizekanzler Kaspar Schlick, dem Papst Eide zu leisten, die Krönung von ihm zu erbitten, ihm Versprechungen zu machen und Versprechungen von ihm anzunchmen. 1433 März 212 Siena. 10 P aus Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 145 a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Mandatum missum sanctissimo domino nostro pape per serenissimum dominum regem Roma- norum oblatum Rome per suos oratores et lectum in consistorio publico die 7 aprilis 1433 domini pape Eugenii anno tercio. et in eodem consistorio oratores imperatoris juramentum pape prestiterunt. Links von der Uberschrift ist, anscheinend vom Schreiber, bemerkt 15 Procuratorium regis Romanorum ad petendum unctionem consecracionem et dyadema imperii ete. coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 202a cop. chart. coaeva. Titel und Pro- mulgationsformel sind gekürxt xu Sigismundus etc. notificamus etc. Die Beglaubigungsformel ist nur durch presencium angedeutet; dann folgt unmittelbar datum Senis die 21 marcii. 20 Einige Flüchtigkeiten des Schreibers sind in unseren Varianten unerwähnt geblieben. Gedruckt bei Crabbe 3, 341-342. Dieser älteste Druck hat dieselbe Uberschrift wie unsere Vorlage P; nur ist als Tag der Verlesung der Vollmacht im Konsistorium der 8 April angegeben. Die Vollmacht ist wie in P vom 16 Märx datiert. Beide abweichende Daten sind in alle späteren Drucke übergegangen. — Ferner bei Surius I. Ausg. 4, 334, 25 2. Ausg. 4, 748; Binius 4, 224; Goldast, Imperatorum etc. recessus, constitutiones etc. 3, 431 (mit der falschen Datierung „Hung. 47 Rom. 33"); Coll. conc. regia 30, 818-819; Harduin 8, 1607-1608; Labbé I. Ausg. 12, 965-966, 2. Ausg. 17, 764-765; Lünig, Cod. Germ. dipl. 1, 437-439; Du Mont, Corps univ. dipl. II, 2 pag. 257-258; Mansi 29, 597-598; Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 7 pag. 466-468. Regest bei Aschbach 4, 486 (vgl. 4, 107) und Altmann nr. 9394 (vgl. oben S. 710). W 30 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Ungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rex notum facimus tenore presencium universis: quamvis inter sanctitatem beatissimi domini nostri pape Eugenii atque majestatem nostram fuerit semper et sit per dei graciam bona concordia et perfecta sinceritas animorum, nichilo- 35 minus, quia per multos aliquando quam plura inconsulte d hincinde relata sunt, sicut plerique mortalium prompti sunt ad zizaniam inter principes seminandam et imprimendas suspiciones, quo nichil periculosius esse potest, ne forte de claritate mencium utriusque dubium, quod hucusque volavit, amplius perseveret, considerantes eciam ex nostra integra conjunctione bonum publicum secuturum, deliberavimus de proximo visitare 40 sanctitatem prefati domini nostri et urbem Romanam pro suscipiendis imperialibus nostris coronis et aliis rebus perarduis tangentibus rem publicam Christianam et pacem Ytalie pertractandis. que ut perfectius et plenius pertractari possint, mittimus ad sancti- tatem prefati domini nostri pape Eugenii dilectos consiliarios et ambasiatores nostros magnificos e Matikonem comitem f Kewinensem et capitaneum Nandoralbensem et g Cas- 46 perem h Slick vicecancellarium nostrum et capitaneum terrarum Egre, constituentes creantes ordinantes et facientes ipsos tenore presencium ac i auctoritate regia nostros veros et a) Vorl. inclinirari. b) Vorl. logneve. c) Vorl. Romarum. d) P inconsulta. e) ist in P von der Hand des Schrei- bers nachgetragen. f) om. P. g) W ac. h) P bemerkt am Rande Nomina procuratorum. i) W et. 1 Das Original der Vollmacht war laut unserer nr. 449 mit dem hangenden königlichen Siegel verschen. 2 Wegen des Datum vgl. S. 710. 50
764 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 März 20 1433 Мär: 20 1433 Märs 21 mencium, quemadmodum indubitanter speramus, benignus inclinaria, suscipiendo a nobis obsequia, que parati sumus omni tempore graciosissimo animo impendere vestre sanctitati et ecclesie dei. personam vestre sanctitatis sanam et incolumem conservare dignetur altissimus feliciter et longeve b regimini ecclesie sue sancte. datum Senis die 20 marcii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 46 Romanorum 23 et Boemie 13. Sanctitatis vestre devotus filius Sigismundus Romanorum “ rex semper augustus ac Hungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rex. 446. K. Sigmund bevollmächtigt ! Gf. Matko von Thallóczy und den Vizekanzler Kaspar Schlick, dem Papst Eide zu leisten, die Krönung von ihm zu erbitten, ihm Versprechungen zu machen und Versprechungen von ihm anzunchmen. 1433 März 212 Siena. 10 P aus Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 145 a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Mandatum missum sanctissimo domino nostro pape per serenissimum dominum regem Roma- norum oblatum Rome per suos oratores et lectum in consistorio publico die 7 aprilis 1433 domini pape Eugenii anno tercio. et in eodem consistorio oratores imperatoris juramentum pape prestiterunt. Links von der Uberschrift ist, anscheinend vom Schreiber, bemerkt 15 Procuratorium regis Romanorum ad petendum unctionem consecracionem et dyadema imperii ete. coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 202a cop. chart. coaeva. Titel und Pro- mulgationsformel sind gekürxt xu Sigismundus etc. notificamus etc. Die Beglaubigungsformel ist nur durch presencium angedeutet; dann folgt unmittelbar datum Senis die 21 marcii. 20 Einige Flüchtigkeiten des Schreibers sind in unseren Varianten unerwähnt geblieben. Gedruckt bei Crabbe 3, 341-342. Dieser älteste Druck hat dieselbe Uberschrift wie unsere Vorlage P; nur ist als Tag der Verlesung der Vollmacht im Konsistorium der 8 April angegeben. Die Vollmacht ist wie in P vom 16 Märx datiert. Beide abweichende Daten sind in alle späteren Drucke übergegangen. — Ferner bei Surius I. Ausg. 4, 334, 25 2. Ausg. 4, 748; Binius 4, 224; Goldast, Imperatorum etc. recessus, constitutiones etc. 3, 431 (mit der falschen Datierung „Hung. 47 Rom. 33"); Coll. conc. regia 30, 818-819; Harduin 8, 1607-1608; Labbé I. Ausg. 12, 965-966, 2. Ausg. 17, 764-765; Lünig, Cod. Germ. dipl. 1, 437-439; Du Mont, Corps univ. dipl. II, 2 pag. 257-258; Mansi 29, 597-598; Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 7 pag. 466-468. Regest bei Aschbach 4, 486 (vgl. 4, 107) und Altmann nr. 9394 (vgl. oben S. 710). W 30 Sigismundus dei gracia Romanorum rex semper augustus ac Ungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rex notum facimus tenore presencium universis: quamvis inter sanctitatem beatissimi domini nostri pape Eugenii atque majestatem nostram fuerit semper et sit per dei graciam bona concordia et perfecta sinceritas animorum, nichilo- 35 minus, quia per multos aliquando quam plura inconsulte d hincinde relata sunt, sicut plerique mortalium prompti sunt ad zizaniam inter principes seminandam et imprimendas suspiciones, quo nichil periculosius esse potest, ne forte de claritate mencium utriusque dubium, quod hucusque volavit, amplius perseveret, considerantes eciam ex nostra integra conjunctione bonum publicum secuturum, deliberavimus de proximo visitare 40 sanctitatem prefati domini nostri et urbem Romanam pro suscipiendis imperialibus nostris coronis et aliis rebus perarduis tangentibus rem publicam Christianam et pacem Ytalie pertractandis. que ut perfectius et plenius pertractari possint, mittimus ad sancti- tatem prefati domini nostri pape Eugenii dilectos consiliarios et ambasiatores nostros magnificos e Matikonem comitem f Kewinensem et capitaneum Nandoralbensem et g Cas- 46 perem h Slick vicecancellarium nostrum et capitaneum terrarum Egre, constituentes creantes ordinantes et facientes ipsos tenore presencium ac i auctoritate regia nostros veros et a) Vorl. inclinirari. b) Vorl. logneve. c) Vorl. Romarum. d) P inconsulta. e) ist in P von der Hand des Schrei- bers nachgetragen. f) om. P. g) W ac. h) P bemerkt am Rande Nomina procuratorum. i) W et. 1 Das Original der Vollmacht war laut unserer nr. 449 mit dem hangenden königlichen Siegel verschen. 2 Wegen des Datum vgl. S. 710. 50
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A. Vorakten nr. 416-490. 765 legitimos procuratores et a factores et nunctios speciales et quidquid melius esse et dici potest, dantesque b eisdem plenariam et omnimodam potestatem baliam licenciam et facultatem exponendi sue sanctitati pro nobis devocionem et reverenciam filialem, quam ad suam sanctitatem et Romanam ecclesiam sinceroc affectu gerimus, necnon petendi et impetrandi a sua sanctitate favorem et graciam consuetos, offerendid quoque eidem sue sanctitati et prestandie pro nobis et eciam in animam nostram debite eidem sanctitati et ecclesief fidelitatis et cujuslibet alterius generis juramentum simul vel successive, et nichilominus petendi a sua sanctitate nobis per manus suas impendi g unctionem con- secrationem et Romani imperii dyadema, ac promittendi, quod illa, dum apud sancti- to tatem suam fuerimus, in propria persona, si opus fuerit, innovabimus, ac omnia et singula alia peragendi" et concludendi promittendi et spondendi, que mutuam unionem caritatem et concordiam inter i sanctitatem suam et majestatem nostram et tante k supere- minencie et dignitatis principes, qui super alios a domino constituti sumus, facere et conservare possunt, ac eciam a sanctitate sua, si opus fuerit, obligaciones quascunque acceptandi ceteraque omnia faciendi finiendi et concludendi, que nos facere possemus, si personaliter adessemus, ratum et gratum habentes et habere promittentes verbo nostro regio, quitquid per prefatos oratores et procuratores nostros actum factum fuerit sive gestum, ac si illud in persona propria fecissemus, volentes illa omnia nostris regiis litteris et sigillis, si opus fuerit, denuo roborare. presentium sub nostre majestatis 20 sigilli 1 testimonio litterarum. datum Senis anno domini 1430 tercio die 21 m mensis marcii regnorum nostrorum anno Ungarie etc. quadragesimo n sexto Romanorum vigesimo tercio Bohemie vero tredecimo. 15 1433 März 21 1433 März 21 25 447. Instruktion 1 Sienas für Bf. Carlo von Siena, Gesandten an den Papst, und für den schon in Rom weilenden2 Bartolommeo de Agazaria: betr. Friedensvermittlung zwischen dem Papst und K. Sigmund. [1433] März 21 [Siena]. 11483] März 21 30 Aus Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 3 fol. 60 ab cop. membr. coaeva mit der Uberschrift Nota substantiale di commessione data al reverendo padre miser Carlo vescovo della nostra città di Siena ambasciadore mandato al sanctissimo padre papa Eugenio quarto, la qual nota è commune anchora a Bartholomeio di miser Tommasso della Agazaia, el quale al presente vi si truova ambasciadore. Das Datum steht über der Uberschrift. In Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 fol. 113b�114a cop. chart. coaeva. Die 21 martii. [1 Die Gesandten sollen zunächst dem Papst die Regierung empfehlen und s5 ihm danken für die Annahme der Sienesischen Vermittlung zwischen ihm und K. Sig- mund. [2] Dann sollen sie an der Hand der Instruktion 3, die Bartolommeo früher [3] Darauf erhalten hat, die Vorteile eines acordo zwischen Papst und König darlegen. sollen sie erklären, daß sie beauftragt seien, mit allen Kräften für das Zustandekommen dieses acordo zu wirken, und daßt sie dieses Ziel zu erreichen hofften si per la clementia 40 et bontà della sua sanctità si etiamdio per la buona dispositione ne veggono al predetto a) et factores om. W. b) P bemerkt am Rande Tradicio potestatis. c) W sincere. d) cm. ; PW offerendo. e) W prestand mit nach unten gezogenem Abkürzungsstrich. f) W legitime. g) em.; PW impendendi. h) W pera- gendum et concludendum permittendum et spondendum statt peragendi — spondendi. i) P cher vite. k) om. P. l) in P korr. aus sigillo. m) P 16. n) in P korr. aus quadringentesimo. 45 1 Der Bischof erhielt xu der obigen Instruktion noch literas credentie ad summum pontificem com- munes cum Bartholomeo; ferner literas ad Bartho- lomeum advisatorias de predictis [d. i. über die ge- meinsame Instruktion und Kredenx] et credentie 50 in personam dicti domini episcopi; endlich literas patentes passus ad amicos et subditos pro 20 equi- tibus in plenissima forma. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaevae unter dem Auslauf vom 21 Märx.) 2 Vgl. S. 710. 3 Unsere nr. 437 wird kaum gemeint sein. 97
A. Vorakten nr. 416-490. 765 legitimos procuratores et a factores et nunctios speciales et quidquid melius esse et dici potest, dantesque b eisdem plenariam et omnimodam potestatem baliam licenciam et facultatem exponendi sue sanctitati pro nobis devocionem et reverenciam filialem, quam ad suam sanctitatem et Romanam ecclesiam sinceroc affectu gerimus, necnon petendi et impetrandi a sua sanctitate favorem et graciam consuetos, offerendid quoque eidem sue sanctitati et prestandie pro nobis et eciam in animam nostram debite eidem sanctitati et ecclesief fidelitatis et cujuslibet alterius generis juramentum simul vel successive, et nichilominus petendi a sua sanctitate nobis per manus suas impendi g unctionem con- secrationem et Romani imperii dyadema, ac promittendi, quod illa, dum apud sancti- to tatem suam fuerimus, in propria persona, si opus fuerit, innovabimus, ac omnia et singula alia peragendi" et concludendi promittendi et spondendi, que mutuam unionem caritatem et concordiam inter i sanctitatem suam et majestatem nostram et tante k supere- minencie et dignitatis principes, qui super alios a domino constituti sumus, facere et conservare possunt, ac eciam a sanctitate sua, si opus fuerit, obligaciones quascunque acceptandi ceteraque omnia faciendi finiendi et concludendi, que nos facere possemus, si personaliter adessemus, ratum et gratum habentes et habere promittentes verbo nostro regio, quitquid per prefatos oratores et procuratores nostros actum factum fuerit sive gestum, ac si illud in persona propria fecissemus, volentes illa omnia nostris regiis litteris et sigillis, si opus fuerit, denuo roborare. presentium sub nostre majestatis 20 sigilli 1 testimonio litterarum. datum Senis anno domini 1430 tercio die 21 m mensis marcii regnorum nostrorum anno Ungarie etc. quadragesimo n sexto Romanorum vigesimo tercio Bohemie vero tredecimo. 15 1433 März 21 1433 März 21 25 447. Instruktion 1 Sienas für Bf. Carlo von Siena, Gesandten an den Papst, und für den schon in Rom weilenden2 Bartolommeo de Agazaria: betr. Friedensvermittlung zwischen dem Papst und K. Sigmund. [1433] März 21 [Siena]. 11483] März 21 30 Aus Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 3 fol. 60 ab cop. membr. coaeva mit der Uberschrift Nota substantiale di commessione data al reverendo padre miser Carlo vescovo della nostra città di Siena ambasciadore mandato al sanctissimo padre papa Eugenio quarto, la qual nota è commune anchora a Bartholomeio di miser Tommasso della Agazaia, el quale al presente vi si truova ambasciadore. Das Datum steht über der Uberschrift. In Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 2 fol. 113b�114a cop. chart. coaeva. Die 21 martii. [1 Die Gesandten sollen zunächst dem Papst die Regierung empfehlen und s5 ihm danken für die Annahme der Sienesischen Vermittlung zwischen ihm und K. Sig- mund. [2] Dann sollen sie an der Hand der Instruktion 3, die Bartolommeo früher [3] Darauf erhalten hat, die Vorteile eines acordo zwischen Papst und König darlegen. sollen sie erklären, daß sie beauftragt seien, mit allen Kräften für das Zustandekommen dieses acordo zu wirken, und daßt sie dieses Ziel zu erreichen hofften si per la clementia 40 et bontà della sua sanctità si etiamdio per la buona dispositione ne veggono al predetto a) et factores om. W. b) P bemerkt am Rande Tradicio potestatis. c) W sincere. d) cm. ; PW offerendo. e) W prestand mit nach unten gezogenem Abkürzungsstrich. f) W legitime. g) em.; PW impendendi. h) W pera- gendum et concludendum permittendum et spondendum statt peragendi — spondendi. i) P cher vite. k) om. P. l) in P korr. aus sigillo. m) P 16. n) in P korr. aus quadringentesimo. 45 1 Der Bischof erhielt xu der obigen Instruktion noch literas credentie ad summum pontificem com- munes cum Bartholomeo; ferner literas ad Bartho- lomeum advisatorias de predictis [d. i. über die ge- meinsame Instruktion und Kredenx] et credentie 50 in personam dicti domini episcopi; endlich literas patentes passus ad amicos et subditos pro 20 equi- tibus in plenissima forma. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaevae unter dem Auslauf vom 21 Märx.) 2 Vgl. S. 710. 3 Unsere nr. 437 wird kaum gemeint sein. 97
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766 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. serenissimo rè, che largamente dice volere fare tutto quello, che sono usati di fare gli antecessori suoi, di buona voglia et mostrasene molto affectionato con ogni debito et ragionevol modo. et cosi in conclusione suplichino ala sanctită sua volere ancho lui condescendere al predecto effecto et, se loro anno a tenere più uno modo che uno altro, imponarlolo, perchè gli trovarrà sempre prontissimi a tutte le cose raguardanti lo honore et stato et della sancta chiesa et della sua beatitudine. [4] ultimo faccino le proferte larghissime et generali, sicome la prudentia loro saprà bene fare. [5] et così con ogni sollecitudine et ingegno loro atendino a operare, quanto l'è possibile, et col sanc- tissimo padre et colli ambasciadori della sacra cesarea maestà et con tutti gli altri vedranno essare utile, che el detto acordo abbi el desiderato effecto, avisando noi di di 10 in dì, come le cose seguano, et non partendosi senza nostra lettera. [6] se per lo sancto padre fusse mossa la materia della pacie 1, della quale Bartholomeio a più volte scripto, o paresse necessario farne parola, rispondano et dicano, che paia per hora più utile et necessario el seguire allo acordo fra la sua sanctità et la sacra cesarea maestà predetta, perchè cognosciamo chiaro, facendosi quello ne nascierà l'acordo et la pace non 15 solo la nostra, ma di tutta Italia, et noi trovarrà sempre bene disposti. et con quelle parole honeste et dolci rispondino, atendendo allo acordo predecto con ogni loro ingegno et sollecitudine, come è detto. [7 Sie sollen im geeigneten Augenblick dem Papst den Sohn des conte Antonio da Jla empfehlen. [1433/ Marz 21 1433 März 21 448. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst Andrea Donato 20 auf seine Briefe vom 9. und 11 März u. a. zu antworten: nach Einsichtnahme des abschriftlich übersandten Briefes des Römischen Königs an den Papst rate Venedig dem letzteren, den König nicht nach Rom kommen zu lassen, sondern ihn in Viterbo oder anderswo zu krönen, da in Rom die Gefahr eines Aufstandes nahe liege; es sei einverstanden, daß sich der Papst mit dem König vertrage, wünsche aber, daß 25 er die Kaiserkrönung von dem Abschluß eines mindestens fünfjährigen Waffenstill- stillstandes mit Venedig abhängig mache und seine Vermittlung dazu anbiete; dem Wunsche des Papstes, Venedig möge Gesandte zum Konzil schicken, könne nicht ent- sprochen werden, da die Stadt Basel das verlangte Geleit versagt habe. 1433 März 21 [Venedig]. 30 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 169b-170a cop. membr. coaeva Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii; ser Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Gar- zonibus, ser Jeronimus Contareno, ser Leonardus Justiniano sapientes super terris de novo acquisitis. 35 März 18 9 u. II 1433 die 21 martii. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem: [Zunächst schreibt man dem Gesandten in den artt. 1-4: Nach Expedierung eines Briefes vom 18 März habe man die seinigen vom 9. und 11. erhalten. Man weise ihn an, sich unter geschickter Benutzung von Zeit und Umständen und unter Beobachtung 40 der ihm früher erteilten Instruktion beim Papst für die Malatesta de Pensauro weiter zu verwenden, dagegen die Angelegenheit des Astorgius de Manfredis ruhen zu lassen; er möge die Bitte an den Papst wiederholen, der Republik Gattamellata und Graf Bran- dolinus behufs Verwendung in der Lombardei gegen den Herzog von Mailand zu über- lassen; ferner möge er schreiben, ob Nicholaus de Fortebrachiis in den Diensten der 15 Kirche verbleibe oder aller Verpflichtungen ledig sei und ob er sich schon anderweitig von neuem verpflichtet habe. Dann heißt es weiter: [5] Ad illam vero partem, que tangit facta serenissimi domini regis Romanorum, 1 D. i. xwischen Siena und Florenz.
766 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. serenissimo rè, che largamente dice volere fare tutto quello, che sono usati di fare gli antecessori suoi, di buona voglia et mostrasene molto affectionato con ogni debito et ragionevol modo. et cosi in conclusione suplichino ala sanctită sua volere ancho lui condescendere al predecto effecto et, se loro anno a tenere più uno modo che uno altro, imponarlolo, perchè gli trovarrà sempre prontissimi a tutte le cose raguardanti lo honore et stato et della sancta chiesa et della sua beatitudine. [4] ultimo faccino le proferte larghissime et generali, sicome la prudentia loro saprà bene fare. [5] et così con ogni sollecitudine et ingegno loro atendino a operare, quanto l'è possibile, et col sanc- tissimo padre et colli ambasciadori della sacra cesarea maestà et con tutti gli altri vedranno essare utile, che el detto acordo abbi el desiderato effecto, avisando noi di di 10 in dì, come le cose seguano, et non partendosi senza nostra lettera. [6] se per lo sancto padre fusse mossa la materia della pacie 1, della quale Bartholomeio a più volte scripto, o paresse necessario farne parola, rispondano et dicano, che paia per hora più utile et necessario el seguire allo acordo fra la sua sanctità et la sacra cesarea maestà predetta, perchè cognosciamo chiaro, facendosi quello ne nascierà l'acordo et la pace non 15 solo la nostra, ma di tutta Italia, et noi trovarrà sempre bene disposti. et con quelle parole honeste et dolci rispondino, atendendo allo acordo predecto con ogni loro ingegno et sollecitudine, come è detto. [7 Sie sollen im geeigneten Augenblick dem Papst den Sohn des conte Antonio da Jla empfehlen. [1433/ Marz 21 1433 März 21 448. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst Andrea Donato 20 auf seine Briefe vom 9. und 11 März u. a. zu antworten: nach Einsichtnahme des abschriftlich übersandten Briefes des Römischen Königs an den Papst rate Venedig dem letzteren, den König nicht nach Rom kommen zu lassen, sondern ihn in Viterbo oder anderswo zu krönen, da in Rom die Gefahr eines Aufstandes nahe liege; es sei einverstanden, daß sich der Papst mit dem König vertrage, wünsche aber, daß 25 er die Kaiserkrönung von dem Abschluß eines mindestens fünfjährigen Waffenstill- stillstandes mit Venedig abhängig mache und seine Vermittlung dazu anbiete; dem Wunsche des Papstes, Venedig möge Gesandte zum Konzil schicken, könne nicht ent- sprochen werden, da die Stadt Basel das verlangte Geleit versagt habe. 1433 März 21 [Venedig]. 30 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 169b-170a cop. membr. coaeva Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii; ser Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Gar- zonibus, ser Jeronimus Contareno, ser Leonardus Justiniano sapientes super terris de novo acquisitis. 35 März 18 9 u. II 1433 die 21 martii. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem: [Zunächst schreibt man dem Gesandten in den artt. 1-4: Nach Expedierung eines Briefes vom 18 März habe man die seinigen vom 9. und 11. erhalten. Man weise ihn an, sich unter geschickter Benutzung von Zeit und Umständen und unter Beobachtung 40 der ihm früher erteilten Instruktion beim Papst für die Malatesta de Pensauro weiter zu verwenden, dagegen die Angelegenheit des Astorgius de Manfredis ruhen zu lassen; er möge die Bitte an den Papst wiederholen, der Republik Gattamellata und Graf Bran- dolinus behufs Verwendung in der Lombardei gegen den Herzog von Mailand zu über- lassen; ferner möge er schreiben, ob Nicholaus de Fortebrachiis in den Diensten der 15 Kirche verbleibe oder aller Verpflichtungen ledig sei und ob er sich schon anderweitig von neuem verpflichtet habe. Dann heißt es weiter: [5] Ad illam vero partem, que tangit facta serenissimi domini regis Romanorum, 1 D. i. xwischen Siena und Florenz.
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A. Vorakten nr. 416-490. 767 intellectis omnibus, que scribitis in illa materia, visaque copia literis vestris inclusa li- terarum scriptarum summo pontifici per ipsum serenissimum regem 1 volumus, quod beatitudini sue nostri parte dicatis, quod non sufficimus reddere dignas grates bea- titudini sue pro tanta ejus clementia et humanitate et pro tam ampla confidentia, 5 quam de nobis habet, cum dicat velle habere consilium et opinionem nostram super responsione per suam beatitudinem fienda ipsi serenissimo regi et quod, sicut scribemus et consulemus, ita faciet et respondebit et quod interim illum nuntium2 retinebit, donec responsum nostrum habuerit etc., et quod tamquam devotissimi et veri filii sue beatitu- dinis cum solita reverentia et sinceritate nostra dicemus nostram opinionem, sicut in 1o ceteris rebus consuevimus, et ejus sanctitas deliberabit postmodum et disponet, sicut ejus clementie videbitur et placebit. primo itaque dicimus et consulimus, quod non facit pro statu sue beatitudinis, quod idem serenissimus dominus rex personaliter vadat Romam. nam licet iret sub nomine tranquilitatis et pacis et licet res ille de Roma et partibus illis tranquile et composite viderentur, tamen quia sub hoc nomine imperii, imo pro omni 15 minimo signo vel actu in hujusmodi novis motibus multorum animi commoveri consueve- runt et in populis oriri nove opiniones, qui semper res novas videre cupiunt, maxime ubi voluntates et animi sunt divisi et ubi circumstant domini vel persone, que seditiones nutrire vel suscitare desiderant, nobis non videtur, quod accessus dicti regis ad Urbem tutus sit pro statu beatitudinis sue, sed opinio nostra esset, quod ejus sanctitas responderet 2o illi nuncio prefati domini regis, quod est disposita habere eum in carissimum filium et dare sibi coronas suas et habere secum illam bonam amicitiam et intelligentiam, que inter patrem et filium est conveniens. et super hac concordia sue beatitudini non expedit ut aliquid consulamus nec declaremus; nam hoc, sicut decens est, in delibe- ratione beatitudinis sue relinquimus, et quanto honorabilior et comodior sibi erit, tanto 25 nobis magis placebit. et subinde dicat, ostendendo dicere a se ipso et non ad instan- tiam nostram neque de scitu nostro, quod ejus sanctitas tamquam caput et partor om- nium Christi fidelium, qui optat pacem universalem Christianitatis, considerans differentias, que esse videntur inter ejus serenitatem ac nos, consideransque, quod hujusmodi differentie sunt valde damnose non solum Italie sed toti Christianitati, consideransque affectionem s0 reverentiam fidem et promptitudinem, quam continue hec nostra res publica habuit et habet ad honorem et statum ecclesie dei et Christianitatis non parcendo laboribus periculis nec expensis, summe desiderat ex causis suprascriptis et pro evidenti commodo et favore sue serenitatis videre bonam concordiam et tranquilitatem inter suam sereni- tatem et nos. et cum his et aliis verbis et allegationibus, que sue beatitudini et ejus s5 summe sapientie ad propositum videbuntur, ostendendo dicere a se ipso, sicut predicitur, pertinenter et honeste declaret, quod, antequam det sibi coronas suas, bonum est, quod ultra concordiam fiendam inter suam beatitudinem et ipsum regem fiat etiam ista concordia inter ejus serenitatem et nos, ad quam ejus beatitudo se promptissimam et paratam offert, (poteritque etiam allegare, quod habitis coronis suis debente sua serenitate redire aut ad 4o regnum suum Hungarie aut ad alias partes ultramontanas et non consulente sibi sua beatitudine ullo modo, quod revertatur in terris et potestate ducis Mediolani, volenteque sua serenitate habere liberum brevem tutum et commodum transitum suadet et consulit, quod veniat per terras et loca nostra) et quod conclusa ista concordia tam cum ejus beatitudine quam nobiscum ejus sanctitas parata erit dare sibi coronas suas aut in 45 Viterbio aut alibi, ubi gratum erit ambobus. sed ut intelligat nostram intentionem et modum, qui nobis brevior melior et habilior videretur pro ista concordia, dicimus, quod fiende sunt treugue inter suam serenitatem et nos per quinquenium vel abinde supra, 1433 Мärz 21 1 Vermutlich ist der Brief Sigmunds gemeint, auf den Eugen IV in unserer nr. 442 Beaug nimmt. 2 Jakob von Sirck. Vgl. nrr. 440 und 442.
A. Vorakten nr. 416-490. 767 intellectis omnibus, que scribitis in illa materia, visaque copia literis vestris inclusa li- terarum scriptarum summo pontifici per ipsum serenissimum regem 1 volumus, quod beatitudini sue nostri parte dicatis, quod non sufficimus reddere dignas grates bea- titudini sue pro tanta ejus clementia et humanitate et pro tam ampla confidentia, 5 quam de nobis habet, cum dicat velle habere consilium et opinionem nostram super responsione per suam beatitudinem fienda ipsi serenissimo regi et quod, sicut scribemus et consulemus, ita faciet et respondebit et quod interim illum nuntium2 retinebit, donec responsum nostrum habuerit etc., et quod tamquam devotissimi et veri filii sue beatitu- dinis cum solita reverentia et sinceritate nostra dicemus nostram opinionem, sicut in 1o ceteris rebus consuevimus, et ejus sanctitas deliberabit postmodum et disponet, sicut ejus clementie videbitur et placebit. primo itaque dicimus et consulimus, quod non facit pro statu sue beatitudinis, quod idem serenissimus dominus rex personaliter vadat Romam. nam licet iret sub nomine tranquilitatis et pacis et licet res ille de Roma et partibus illis tranquile et composite viderentur, tamen quia sub hoc nomine imperii, imo pro omni 15 minimo signo vel actu in hujusmodi novis motibus multorum animi commoveri consueve- runt et in populis oriri nove opiniones, qui semper res novas videre cupiunt, maxime ubi voluntates et animi sunt divisi et ubi circumstant domini vel persone, que seditiones nutrire vel suscitare desiderant, nobis non videtur, quod accessus dicti regis ad Urbem tutus sit pro statu beatitudinis sue, sed opinio nostra esset, quod ejus sanctitas responderet 2o illi nuncio prefati domini regis, quod est disposita habere eum in carissimum filium et dare sibi coronas suas et habere secum illam bonam amicitiam et intelligentiam, que inter patrem et filium est conveniens. et super hac concordia sue beatitudini non expedit ut aliquid consulamus nec declaremus; nam hoc, sicut decens est, in delibe- ratione beatitudinis sue relinquimus, et quanto honorabilior et comodior sibi erit, tanto 25 nobis magis placebit. et subinde dicat, ostendendo dicere a se ipso et non ad instan- tiam nostram neque de scitu nostro, quod ejus sanctitas tamquam caput et partor om- nium Christi fidelium, qui optat pacem universalem Christianitatis, considerans differentias, que esse videntur inter ejus serenitatem ac nos, consideransque, quod hujusmodi differentie sunt valde damnose non solum Italie sed toti Christianitati, consideransque affectionem s0 reverentiam fidem et promptitudinem, quam continue hec nostra res publica habuit et habet ad honorem et statum ecclesie dei et Christianitatis non parcendo laboribus periculis nec expensis, summe desiderat ex causis suprascriptis et pro evidenti commodo et favore sue serenitatis videre bonam concordiam et tranquilitatem inter suam sereni- tatem et nos. et cum his et aliis verbis et allegationibus, que sue beatitudini et ejus s5 summe sapientie ad propositum videbuntur, ostendendo dicere a se ipso, sicut predicitur, pertinenter et honeste declaret, quod, antequam det sibi coronas suas, bonum est, quod ultra concordiam fiendam inter suam beatitudinem et ipsum regem fiat etiam ista concordia inter ejus serenitatem et nos, ad quam ejus beatitudo se promptissimam et paratam offert, (poteritque etiam allegare, quod habitis coronis suis debente sua serenitate redire aut ad 4o regnum suum Hungarie aut ad alias partes ultramontanas et non consulente sibi sua beatitudine ullo modo, quod revertatur in terris et potestate ducis Mediolani, volenteque sua serenitate habere liberum brevem tutum et commodum transitum suadet et consulit, quod veniat per terras et loca nostra) et quod conclusa ista concordia tam cum ejus beatitudine quam nobiscum ejus sanctitas parata erit dare sibi coronas suas aut in 45 Viterbio aut alibi, ubi gratum erit ambobus. sed ut intelligat nostram intentionem et modum, qui nobis brevior melior et habilior videretur pro ista concordia, dicimus, quod fiende sunt treugue inter suam serenitatem et nos per quinquenium vel abinde supra, 1433 Мärz 21 1 Vermutlich ist der Brief Sigmunds gemeint, auf den Eugen IV in unserer nr. 442 Beaug nimmt. 2 Jakob von Sirck. Vgl. nrr. 440 und 442.
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768 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Мärz2! quanto plus possibile sit, dummodo non sint a quinque annis infra, sicut alias 1 factum fuit. promittatque libere ejus sanctitas, quod conclusa hac concordia sive treugua nos parati erimus, si erit expediens et si serenitati sue placuerit, facere sibi et suis liberum salvum conductum sueque serenitati de omni securitate providebimus ipsumque ita honora- biliter et bene tractabimus ac talia commoda faciemus, quod de nobis semper remanebit s bene contentus. et in specie contenti sumus, quod ejus sanctitas offerrat et promittat, quod veniente ejus serenitate Venetias aut per alias terras et loca nostra faciemus sue serenitati et committive sue expensas per omnia loca nostra sibique faciemus illos honores et complacentias, quas poterimus, sicut ad dignitatem sue celsitudinis videbimus pertinere. [6] De missione autem oratorum nostrorum in Basileam ultra ea, que pridie 2 vobis 1o scripsimus, volumus, quod beatitudini sue dicatis, quod, sicut scit, jam pluribus diebus misimus in Basileam unum cursorem proprium cum literis nostris ad illam çomunitatem pro habendis salvis conductibus opportunis pro oratoribus magnifice comunitatis Florentie et nostris. et nunc per reditum dicti cursoris habuimus literas ab ipsa comunitate, quarum copiam mittimus his inclusam, per quas in substantia se excusat non posse 15 concedere salvum conductum, quia sumus in discordia seu guerra cum domino suo rege, sicut in illis literis clarius videre poteritis. unde ejus sanctitas clare cognoscere potest, quod absque salvis conductibus opportunis dicti oratores ire non possent; et ob hoc opus est, ut ab eorum missione penitus desistamus. [Es folgt, von uns als art. 7 gezählt, die Anweisung, die vom Papst den Beamten 20 der Republik erteilte Erlaubnis, Verbrecher geistlichen Standes zu verhaften, in einer Bulle festlegen zu lassen.] De parte 73, de non 16, non sinceri 15. 1433 [ Märe 29 bezu.] April 7 449. Vertrag zwischen Papst Eugen IV und zwei gen. Bevollmächtigten K. Sigmunds über den Empfang des Königs und dessen Geleit nach Viterbo und Rom, Aufenthalt da-25 selbst, Eidesleistung, Kaiserkrönung, Friedensverhandlungen und Rückmarsch von 1433 [März 293 bezw.] April 7 ſRom]. Rom. Entwurf bezw. Ausfertigung. man habe seine Briefe vom 4. und 7 Dexember er- halten. circa missionem autem oratorum nostrorum simul cum oratoribus magnifice comunitatis Florentie 30 Basileam etc., postquam hec commemoratio et oblatio nostra grata est utilisque videtur beatitudini sue, nobis etiam summe placet sumusque parati dare omnem possibilem operam, ut sortiatur effectum; man misse sich aber erst mit Florenx verständigen ; 35 wenn daher der Papst seine Gesandten schon circa festa nativitatis domini abgehen lassen wolle und wiinsche, daß die Venetianischen und Florentinischen Gesandten drei oder vier Tage post recessum orato- rum sue beatitudinis de Venetiis seu domini abbatis 40 S. Justine aufbrächen, so erscheine letxteres bei der Kürxe der Zeit unmöglich; doch wolle man alles Mögliche für Beschleunigung thun. de qualitate autem et numero oratorum ejus sanctitati complacere studebimus; über die forma commissionis wolle man 46 sich erst schlüssig machen, wenn man durch den nach Venedig kommenden Abt von S. Justina über die Intentionen des Papstes unterrichtet worden sei; u. a. m. De parte 122, de non 5, non sinceri 0. (Ebenda fol. 143a-144a cop. membr. coaeva.) 3 Vom 29 Märx 1433 ist der Entwurf xu datieren, wie sich aus unserer nr. 451 ergiebt. 1 Am 8 September 1428. Vgl. S. 29. 2 Am 22 November und am 18 Dexember 1432. An jenem Tage hatte der Senat beschlossen, dem Andrea Donato ru schreiben: er möge dem Papst sagen, Venedig habe durch ihn gehört, daß der Papst vier Gesandte xum Baseler Konxil schicken wolle fvgl. S. 615-616]; es habe nun überlegt, ob es vielleicht vorteilhaft sei, daß auch Venetianische und Florentinische Gesandte in Basel seien; wenn auch aliis temporibus, quando hujusmodi concilia cele- brata sunt, numquam voluerimus neque consueverimus mittere oratores nostros, nisi post finem conciliorum, nec miscere nos in factis aliorum Romanorum ponti- ficum, so würde es doch aus besonderer Zuneigung xu ihm (dem Papst), wenn es ihm angenehm sei, promovere hanc materiam cum magnifica comunitate Florentie ac procurare, quod una nobiscum mittere velit suam ambassiatam; auch würde es, wenn der Papst es für gut halten sollte, daſt wegen der nach Stimmenmehrheit erfolgenden Beschlüsse des Konxils die Venetianischen und die Florentinischen Prälaten Bevollmächtigte schickten, diesem Wunsche entspre- chen. De parte 104, de non 1, non sinceri 1. (Ve- nedig Staats-A. Sen., Secr. Reg. 12 fol. 133b-134 a cop. membr. coaeva.) Der Beschluß vom 18 Dexember lautete: Dem Andrea Donato solle geschrieben werden, 50
768 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Мärz2! quanto plus possibile sit, dummodo non sint a quinque annis infra, sicut alias 1 factum fuit. promittatque libere ejus sanctitas, quod conclusa hac concordia sive treugua nos parati erimus, si erit expediens et si serenitati sue placuerit, facere sibi et suis liberum salvum conductum sueque serenitati de omni securitate providebimus ipsumque ita honora- biliter et bene tractabimus ac talia commoda faciemus, quod de nobis semper remanebit s bene contentus. et in specie contenti sumus, quod ejus sanctitas offerrat et promittat, quod veniente ejus serenitate Venetias aut per alias terras et loca nostra faciemus sue serenitati et committive sue expensas per omnia loca nostra sibique faciemus illos honores et complacentias, quas poterimus, sicut ad dignitatem sue celsitudinis videbimus pertinere. [6] De missione autem oratorum nostrorum in Basileam ultra ea, que pridie 2 vobis 1o scripsimus, volumus, quod beatitudini sue dicatis, quod, sicut scit, jam pluribus diebus misimus in Basileam unum cursorem proprium cum literis nostris ad illam çomunitatem pro habendis salvis conductibus opportunis pro oratoribus magnifice comunitatis Florentie et nostris. et nunc per reditum dicti cursoris habuimus literas ab ipsa comunitate, quarum copiam mittimus his inclusam, per quas in substantia se excusat non posse 15 concedere salvum conductum, quia sumus in discordia seu guerra cum domino suo rege, sicut in illis literis clarius videre poteritis. unde ejus sanctitas clare cognoscere potest, quod absque salvis conductibus opportunis dicti oratores ire non possent; et ob hoc opus est, ut ab eorum missione penitus desistamus. [Es folgt, von uns als art. 7 gezählt, die Anweisung, die vom Papst den Beamten 20 der Republik erteilte Erlaubnis, Verbrecher geistlichen Standes zu verhaften, in einer Bulle festlegen zu lassen.] De parte 73, de non 16, non sinceri 15. 1433 [ Märe 29 bezu.] April 7 449. Vertrag zwischen Papst Eugen IV und zwei gen. Bevollmächtigten K. Sigmunds über den Empfang des Königs und dessen Geleit nach Viterbo und Rom, Aufenthalt da-25 selbst, Eidesleistung, Kaiserkrönung, Friedensverhandlungen und Rückmarsch von 1433 [März 293 bezw.] April 7 ſRom]. Rom. Entwurf bezw. Ausfertigung. man habe seine Briefe vom 4. und 7 Dexember er- halten. circa missionem autem oratorum nostrorum simul cum oratoribus magnifice comunitatis Florentie 30 Basileam etc., postquam hec commemoratio et oblatio nostra grata est utilisque videtur beatitudini sue, nobis etiam summe placet sumusque parati dare omnem possibilem operam, ut sortiatur effectum; man misse sich aber erst mit Florenx verständigen ; 35 wenn daher der Papst seine Gesandten schon circa festa nativitatis domini abgehen lassen wolle und wiinsche, daß die Venetianischen und Florentinischen Gesandten drei oder vier Tage post recessum orato- rum sue beatitudinis de Venetiis seu domini abbatis 40 S. Justine aufbrächen, so erscheine letxteres bei der Kürxe der Zeit unmöglich; doch wolle man alles Mögliche für Beschleunigung thun. de qualitate autem et numero oratorum ejus sanctitati complacere studebimus; über die forma commissionis wolle man 46 sich erst schlüssig machen, wenn man durch den nach Venedig kommenden Abt von S. Justina über die Intentionen des Papstes unterrichtet worden sei; u. a. m. De parte 122, de non 5, non sinceri 0. (Ebenda fol. 143a-144a cop. membr. coaeva.) 3 Vom 29 Märx 1433 ist der Entwurf xu datieren, wie sich aus unserer nr. 451 ergiebt. 1 Am 8 September 1428. Vgl. S. 29. 2 Am 22 November und am 18 Dexember 1432. An jenem Tage hatte der Senat beschlossen, dem Andrea Donato ru schreiben: er möge dem Papst sagen, Venedig habe durch ihn gehört, daß der Papst vier Gesandte xum Baseler Konxil schicken wolle fvgl. S. 615-616]; es habe nun überlegt, ob es vielleicht vorteilhaft sei, daß auch Venetianische und Florentinische Gesandte in Basel seien; wenn auch aliis temporibus, quando hujusmodi concilia cele- brata sunt, numquam voluerimus neque consueverimus mittere oratores nostros, nisi post finem conciliorum, nec miscere nos in factis aliorum Romanorum ponti- ficum, so würde es doch aus besonderer Zuneigung xu ihm (dem Papst), wenn es ihm angenehm sei, promovere hanc materiam cum magnifica comunitate Florentie ac procurare, quod una nobiscum mittere velit suam ambassiatam; auch würde es, wenn der Papst es für gut halten sollte, daſt wegen der nach Stimmenmehrheit erfolgenden Beschlüsse des Konxils die Venetianischen und die Florentinischen Prälaten Bevollmächtigte schickten, diesem Wunsche entspre- chen. De parte 104, de non 1, non sinceri 1. (Ve- nedig Staats-A. Sen., Secr. Reg. 12 fol. 133b-134 a cop. membr. coaeva.) Der Beschluß vom 18 Dexember lautete: Dem Andrea Donato solle geschrieben werden, 50
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"u o j A. Vorakten nr. 416-490. 169 Entwurf [vom 29 Marx 1433]: F aus Floren: Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 221-231 cop. chart. saec. 15. Ausfertigung vom chart. coaev, b fuer, april | Toren Bibl. Law'. Vatik. A. Armar, 29 10 April 1433, yo saec. 15, inseriert wie B^ Das Stück lei Du Mont, Wegen. der übrigen Drucke 1. I. Entwwrf. In dei nomine amen. infrascripta sunt 15 capitula convenciones et pacta inita et fir- mata inter sanctissimum dominum Eugenium papam quartum ex parte una et illustres viros consiliarios procuratores legatos ac am- bassiatores serenissimi principis et domini 9 domini Sigismundi Romanorum regis semper augusti ex parte altera, [ videlicet magnifieum Matikonem $ comitem Kewinensem * et capitaneum Nan- doralbensem et Casparem Slick vicecancel- larium dicti domini regis et capitaneum terrarum Egre, anno domini 1433 die^... indictione undecima pontificatus sanotissimi $ domini nostri predicti domini Eugenii pape quarti : [2] Inprimis dictus comes Matiko et Caspar predicti procuratores et procuratorio $ nomine dicti domini regis Sigismundi pro- miserunt dieto domino Eugenio stipulanti et recipienti tam suo nomine quam ecolesie, quod ipse serenissimus rex Sigismundus per totum mensem aprilis proximum veniet Vi- 4 terbium ad balneas, in quibus ipse inveniet sanctissimum dominum Eugenium, et^ ut verus ejus spiritualis filius dicto tempore ibidem ipsum visitabit. [2] Item promiserunt procuratorio nomine 45 — a) P? Keromensem. datum freigelassen. b) in F ist. hier Raum fir das Tuges- c) P add, ipsum. 50 inseriert der päpstlichen Ratifikation von demselben Tage, unserer nr. in den folgenden beiden Vorlagen DS und in der Venettaner Abschrift irrtümlich die octava mensis is. — D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 9345-936» cop. chart. coeva, inseriert wie B.— S coll. cod. Strozzi 33 fol, 66-67% cop. membr. vol. 17 fol. 1502-151b eop. chart. coaera, inseriert der königlichen Ratifikation vom unserer nr. 461. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 1445-145 ^ cop. chart. ist eine Abschrift unserer Vorlage S. — Gedruckt (mu artt. 1—4) Corps univ. dipl. II, 2 pag. 257 und Fejér, s. w. vergleiche man die Quellenbeschreibung unserer nr. 455. 1433 [Mórz 29 455. Das Datum lautet amni 1458, inseriert wie B. — A coll. Rom Cod. dipl. Hungariae X, 7 pag. 471-472. II. Ausfertigung. In dei** nomine amen. infrascripta®® sunt capitula convenciones et pacta inita et fir- mata inter sanctissimum dominum nostrum dominum Eugenium papam quartum ® ex parte 44 una et magnificos viros consiliarios procuratores legatos ac** ambassiatores "* se- renissimi principis et domini domini Sigis- mundit€ Romanorum regis ex parte altera, de quorum mandato publico?* plene constat per litteras regias suo pendente! sigillo sigillatas, videlicet "* magnificos Matikonem comitem Kewinensem ! et capitaneum Nan- doralbensem et?" Casparem Slick"" vicecan- cellarium dicti domini regis et capitaneum terrarum Egre, anno domini 1433 die sep- tima ?* mensis aprilis indictione undecima pontificatus sanctissimi domini nostri pre- dicti domini» Eugenii pape quarti anno tercio: [1] Inprimis dominus '* comes Matiko et Caspar predicti procuratores et procuratorio" nomine dieti domini regis Sigismundi pro- miserunt dicto domino nostro Eugenio** sti- pulanti et recipienti tam suo nomine quam ecclesie, quod ipse serenissimus rex Bigis- mundus per totum mensem presentem * aprilis veniet Viterbium, ubi ipse** inveniet sanctissimum dominum nostrum Eugenium, et ut verus ejus spiritualis filius dicto tempore ibidem ipsum visitabit. [2] Item promiserunt procuratorio "* no- па) S nomine domini słażć dei nomine. bb) DS infra ohne scripta. ce) om. A. da) in BD nach una. eo) от, BD; Set. ff) A ambasitatores. gg) in A hat ein Zeitgenosse an den Rand geschrieben Confirmatio capitulorum Sigismundi imperatoris Romanorum. hh) D publice. ii) DS pendenti. kk) S at- que. 11) BDS Reromensem. mm) BA nc. nn) S Sclich, 00) so A; BDS octava. pp) om. BDS. ga) 4 dictus. xr) S procurntores. ss) À add. sanctissimo, tt) in A vor mensem, uu) om. BD. vv) om, D. ww) BD procuratores, 7 April 1433: B aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 2081-2091 cop. ilr 1433 April 7 April
"u o j A. Vorakten nr. 416-490. 169 Entwurf [vom 29 Marx 1433]: F aus Floren: Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 221-231 cop. chart. saec. 15. Ausfertigung vom chart. coaev, b fuer, april | Toren Bibl. Law'. Vatik. A. Armar, 29 10 April 1433, yo saec. 15, inseriert wie B^ Das Stück lei Du Mont, Wegen. der übrigen Drucke 1. I. Entwwrf. In dei nomine amen. infrascripta sunt 15 capitula convenciones et pacta inita et fir- mata inter sanctissimum dominum Eugenium papam quartum ex parte una et illustres viros consiliarios procuratores legatos ac am- bassiatores serenissimi principis et domini 9 domini Sigismundi Romanorum regis semper augusti ex parte altera, [ videlicet magnifieum Matikonem $ comitem Kewinensem * et capitaneum Nan- doralbensem et Casparem Slick vicecancel- larium dicti domini regis et capitaneum terrarum Egre, anno domini 1433 die^... indictione undecima pontificatus sanotissimi $ domini nostri predicti domini Eugenii pape quarti : [2] Inprimis dictus comes Matiko et Caspar predicti procuratores et procuratorio $ nomine dicti domini regis Sigismundi pro- miserunt dieto domino Eugenio stipulanti et recipienti tam suo nomine quam ecolesie, quod ipse serenissimus rex Sigismundus per totum mensem aprilis proximum veniet Vi- 4 terbium ad balneas, in quibus ipse inveniet sanctissimum dominum Eugenium, et^ ut verus ejus spiritualis filius dicto tempore ibidem ipsum visitabit. [2] Item promiserunt procuratorio nomine 45 — a) P? Keromensem. datum freigelassen. b) in F ist. hier Raum fir das Tuges- c) P add, ipsum. 50 inseriert der päpstlichen Ratifikation von demselben Tage, unserer nr. in den folgenden beiden Vorlagen DS und in der Venettaner Abschrift irrtümlich die octava mensis is. — D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 9345-936» cop. chart. coeva, inseriert wie B.— S coll. cod. Strozzi 33 fol, 66-67% cop. membr. vol. 17 fol. 1502-151b eop. chart. coaera, inseriert der königlichen Ratifikation vom unserer nr. 461. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 1445-145 ^ cop. chart. ist eine Abschrift unserer Vorlage S. — Gedruckt (mu artt. 1—4) Corps univ. dipl. II, 2 pag. 257 und Fejér, s. w. vergleiche man die Quellenbeschreibung unserer nr. 455. 1433 [Mórz 29 455. Das Datum lautet amni 1458, inseriert wie B. — A coll. Rom Cod. dipl. Hungariae X, 7 pag. 471-472. II. Ausfertigung. In dei** nomine amen. infrascripta®® sunt capitula convenciones et pacta inita et fir- mata inter sanctissimum dominum nostrum dominum Eugenium papam quartum ® ex parte 44 una et magnificos viros consiliarios procuratores legatos ac** ambassiatores "* se- renissimi principis et domini domini Sigis- mundit€ Romanorum regis ex parte altera, de quorum mandato publico?* plene constat per litteras regias suo pendente! sigillo sigillatas, videlicet "* magnificos Matikonem comitem Kewinensem ! et capitaneum Nan- doralbensem et?" Casparem Slick"" vicecan- cellarium dicti domini regis et capitaneum terrarum Egre, anno domini 1433 die sep- tima ?* mensis aprilis indictione undecima pontificatus sanctissimi domini nostri pre- dicti domini» Eugenii pape quarti anno tercio: [1] Inprimis dominus '* comes Matiko et Caspar predicti procuratores et procuratorio" nomine dieti domini regis Sigismundi pro- miserunt dicto domino nostro Eugenio** sti- pulanti et recipienti tam suo nomine quam ecclesie, quod ipse serenissimus rex Bigis- mundus per totum mensem presentem * aprilis veniet Viterbium, ubi ipse** inveniet sanctissimum dominum nostrum Eugenium, et ut verus ejus spiritualis filius dicto tempore ibidem ipsum visitabit. [2] Item promiserunt procuratorio "* no- па) S nomine domini słażć dei nomine. bb) DS infra ohne scripta. ce) om. A. da) in BD nach una. eo) от, BD; Set. ff) A ambasitatores. gg) in A hat ein Zeitgenosse an den Rand geschrieben Confirmatio capitulorum Sigismundi imperatoris Romanorum. hh) D publice. ii) DS pendenti. kk) S at- que. 11) BDS Reromensem. mm) BA nc. nn) S Sclich, 00) so A; BDS octava. pp) om. BDS. ga) 4 dictus. xr) S procurntores. ss) À add. sanctissimo, tt) in A vor mensem, uu) om. BD. vv) om, D. ww) BD procuratores, 7 April 1433: B aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 2081-2091 cop. ilr 1433 April 7 April
Strana 770
Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 770 1433 supradicto et ipsi sanctissimo a domino Eu- mineaa supradicto ipsi sanctissimo domino [März 29 Eugenio nostro stipulanti et recipienti ut bezw.) genio stipulanti et recipienti ut supra, quod April 7 supra, quod ipse dominus rex prestabit per- ipse dominus rex prestabit personaliter pape sonaliter pape omnia illa) juramenta et alia omnia illa tria juramenta 1 et alia, ad que faciet, ad que tenetur tam de consuetudine a tenetur tam de consuetudine quam de jure, quam de jure, sive eciambb ejus legato aut ce sive eciam ejus legato aut legatis per suam legatis per suam sanctitatem specialiter dd sanctitatem specialiter destinando seu desti- destinando seu ee destinandis. nandis. [3] Item promiserunt dicti procuratores, [3] Item promiserunt dicti procuratores dicto nomine, quod ipsi nomine et in ani- mam dicti domini regis, qui eos constituit procuratores, prestabunt illud juramentum seu illa juramenta, quod vel que rex ipse de consuetudine vel de jure prestare tenetur ante suum ingressum Italie vel antequam in ipsa Italia jurisdictiones aliquas debeat exercere. ac eciam dicta stipulacione pro- miserunt, quod ipsum juramentum per ipsos procuratores prestitum in propria persona et personaliter iterum ipse rex prestabit sanctissimo domino Eugenio vel ejus legato sive legatis specialiter destinato vel desti- nandis, non obstante dicta prestacione jura- menti per procuratores ipsos antefacta. quod ipsum juramentum per ipsos procuratores hodie in generali concistorio prestitum in propria persona et personaliter 20 iterum ipse rex prestabit sanctissimo domino nostro Eugenio vel ejus legato sive ff legatis specialiter destinatogg vel destinandis, non obstante dicta prestacione juramenti per- procuratores ipsos antefacta hh. 4 Item promiserunt dicto nomine ut supra, quod dictus dominus rex veniet ad vi- kk sitandum sanctissimum i dominum nostrum Viterbium vel ad Urbem solum et dumtaxat cum comitiva et familia sua, quam inpresen- 30 ciarum habet in Senis, dummodo nullum scienter ducat hostem vel " inimicum ecclesie vel domini nostri Eugenii pape quarti vel re- bellem Romani me populi. et si n ex inadver- tencia aliquem secum duxerit oo vel aliquos, 85 illos sua majestas ad requisicionem domini nostripp pape illico licenciet et remittat. [5] Item promiserunt quo supra nomine, quod, 4 Item promiserunt dicto nomine ut supra, quod dictus dominus rex veniet ad visitandum sanctissimum dominum nostrum ad Viterbium vel ad Urbem solum et dum- taxat cum comitiva et familia sua, quam inpresenciarum habet in Senis, dummodo nullum ducat hostem vel inimicum ecclesie vel domini nostri Eugenii pape vel rebellem Romani populi. 10 15 25 [5] Item cum adventus ipsius serenissimi regis sit non tantum pro suscipiendo imperiali diademate sed eciam more boni advocati et defensoris ecclesie pro pace tractanda tocius Christiani populi et ecclesie sancte dei et presertim ad dandam et firmandam pacem Italie, promiserunt dicti procuratores nomine procuratorio ut supra, quod, cum primum 40 45 n) F santissimo. aa) A add. quo. bb) om. BDS. cc) BD vel; S seu. dd) DS spiritualiter; A personaliter. ee) BD vel. ff) A sen, korr. aus vel. gg) BS destinando. hh) BS antefata. ii) BD sanctitatem domini nostri. kk) om. S. 11) S seu. mm) in BDS nach populi. nn) A add. rex. 00) A duceret. pp) om. A. 50 1 Vgl. S. 712.
Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 770 1433 supradicto et ipsi sanctissimo a domino Eu- mineaa supradicto ipsi sanctissimo domino [März 29 Eugenio nostro stipulanti et recipienti ut bezw.) genio stipulanti et recipienti ut supra, quod April 7 supra, quod ipse dominus rex prestabit per- ipse dominus rex prestabit personaliter pape sonaliter pape omnia illa) juramenta et alia omnia illa tria juramenta 1 et alia, ad que faciet, ad que tenetur tam de consuetudine a tenetur tam de consuetudine quam de jure, quam de jure, sive eciambb ejus legato aut ce sive eciam ejus legato aut legatis per suam legatis per suam sanctitatem specialiter dd sanctitatem specialiter destinando seu desti- destinando seu ee destinandis. nandis. [3] Item promiserunt dicti procuratores, [3] Item promiserunt dicti procuratores dicto nomine, quod ipsi nomine et in ani- mam dicti domini regis, qui eos constituit procuratores, prestabunt illud juramentum seu illa juramenta, quod vel que rex ipse de consuetudine vel de jure prestare tenetur ante suum ingressum Italie vel antequam in ipsa Italia jurisdictiones aliquas debeat exercere. ac eciam dicta stipulacione pro- miserunt, quod ipsum juramentum per ipsos procuratores prestitum in propria persona et personaliter iterum ipse rex prestabit sanctissimo domino Eugenio vel ejus legato sive legatis specialiter destinato vel desti- nandis, non obstante dicta prestacione jura- menti per procuratores ipsos antefacta. quod ipsum juramentum per ipsos procuratores hodie in generali concistorio prestitum in propria persona et personaliter 20 iterum ipse rex prestabit sanctissimo domino nostro Eugenio vel ejus legato sive ff legatis specialiter destinatogg vel destinandis, non obstante dicta prestacione juramenti per- procuratores ipsos antefacta hh. 4 Item promiserunt dicto nomine ut supra, quod dictus dominus rex veniet ad vi- kk sitandum sanctissimum i dominum nostrum Viterbium vel ad Urbem solum et dumtaxat cum comitiva et familia sua, quam inpresen- 30 ciarum habet in Senis, dummodo nullum scienter ducat hostem vel " inimicum ecclesie vel domini nostri Eugenii pape quarti vel re- bellem Romani me populi. et si n ex inadver- tencia aliquem secum duxerit oo vel aliquos, 85 illos sua majestas ad requisicionem domini nostripp pape illico licenciet et remittat. [5] Item promiserunt quo supra nomine, quod, 4 Item promiserunt dicto nomine ut supra, quod dictus dominus rex veniet ad visitandum sanctissimum dominum nostrum ad Viterbium vel ad Urbem solum et dum- taxat cum comitiva et familia sua, quam inpresenciarum habet in Senis, dummodo nullum ducat hostem vel inimicum ecclesie vel domini nostri Eugenii pape vel rebellem Romani populi. 10 15 25 [5] Item cum adventus ipsius serenissimi regis sit non tantum pro suscipiendo imperiali diademate sed eciam more boni advocati et defensoris ecclesie pro pace tractanda tocius Christiani populi et ecclesie sancte dei et presertim ad dandam et firmandam pacem Italie, promiserunt dicti procuratores nomine procuratorio ut supra, quod, cum primum 40 45 n) F santissimo. aa) A add. quo. bb) om. BDS. cc) BD vel; S seu. dd) DS spiritualiter; A personaliter. ee) BD vel. ff) A sen, korr. aus vel. gg) BS destinando. hh) BS antefata. ii) BD sanctitatem domini nostri. kk) om. S. 11) S seu. mm) in BDS nach populi. nn) A add. rex. 00) A duceret. pp) om. A. 50 1 Vgl. S. 712.
Strana 771
A. Vorakten nr. 416-490. . 771 majestas sua regia ad sanctitatem prefati domini nostri pervenerit, secum predicta omnia tractabit. et ut ipsa omnia debitum finem suscipiant, si ipsi® sanctissimo domino , Kugenio videbitur, eciam post coronacionem suam promiserunt quod ipse rex staret ad predicta omnia pertractanda cum ipso bea- mensibus et ante non discederet ^ a sua v sanctitate, nisi si et prout ipsi sanctissimo domino nostro Eugenio videbitur et placebit. [6] Item promiserunt dicti procuratores nomine ut supra, quod ipse dominus rex ipsum dominum Eugenium papam quartum 15 sem per venerabitur et tractabit pro vero e& indubitato unico summo pontifice ac electo canonice ct eciam quemadmodum sua majestas fatetur semper tenuisse et tenere et quem se offert et vult cum omni w solicitudine cura et labore apud universos reges et principes et quaseunque mundi personas tam ecclesiasticas ^ quam seculares talem et pro tali sine fraude et dolo vene- pari atque tueri operamque dare, quod sua % sanctitas, dum vivit, semper remaneat paci- ficus papa re et nomine et guod nichil per aliquem fiat vel attemptetur contra suam sanctitatem; quin immo promittunt, quod sua majestas ipsum manutenebit et defendet $e& ecclesiam Romanam 4, secundum quod de jure tenetur et debet. [7] Et viceversa idem sanctissimus do- minus Eugenius papa quartus promisit pro- curatoribus et ambassiatoribus antedietis 35 dicto nomine regio stipulantibus et recipien- tibus, quod ipse ipsum regem benigne gra- tanter et honorifice recipiet more pii patris ac eidem, cum adventum suum presenserit ad terras ecclesie, ad confinia obviam mittet 10 cardinales et prelatos ipsumque benigne tractabit ac. tractari faciet cum sua comitiva et prout decet excipere tantum principem, eciam per omnes terras ecclesie. n) I" ipso. 45 et. b) F discedere. e) F ecelesinstios. ad) P add, 50 Deutsche Reichstags-Akten X. issimo domino Eugenio duobus aut tribus 1488 [Dire 29 postquam majestas regia susceperit coronas suas, demorabitur cum sanctitate® domini nostri, quemadmodum per ipsos utros- que dominos deliberatum 88 fuerit, ad vi- dendum, quid ulterius agendum ** sit pro pace Christianorum et presertim Ytalie et quid pro hiis utile?" expediens et honori- ficum 88 eciam apparuerit. [6] Item promittunt nomine quo supra, quod ™ ultra omnia juramenta, que fecit regia majestas et que promittit et vult in- violabiliter et inconcusse interim, quod vi- vit, omnibus subterfugiis et excusacione semotis servare, promittet'* sanctissimum dominum nostrum papam Eugenium, quem sua majestas fatetur semper tenuisse et tenere pro indubitato et vero pontifice ca- nonice electo, eum omni reverencia! dili- gencia cura et labore apud universos do- minos reges et principes ot quascunque" mundi personas ecclesiasticas quam seculares pro tali venerari o£ ”* tueri atque facere pro sanctitate sua et ecclesie dei, quousque" in humanis fuerit, semper fideliter et. puro corde secundum omne suum scire? et posse absque fraude et dolo, quantum cum deo poterit. [7] Et viceversa idem sanctissimus 14 do- minus noster Eugenius papa quartus pro- misit procuratoribus et ambassiatoribus an- tedictis? dieto nomine regio stipulantibus et recipientibus, quod ipse ipsum regem benigne gratanter et** honorifice recipiet more pii patris ac. eidem, cum adventum suum presenserit * ad terras ecclesie, ad" confinia obviam mittet cardinales et prelatos ipsum- que benigne traetabit ac “" tractari faciet cum sua comitiva et prout decet suscipere tantum principem, eciam per omnes" terras an) S sun. bb) S sanctissimo domino nostro stat sanctitate domini nostri. cc) BDS virosque. dd) DDS declaratum. ee) A faciendum. ff) A add. eb. gg) A honorabile. hh) BDS et. ii) BDS execucione, kk) BDS promittit. 11) in A nach diligencia. mm) BDS qualescumque. nn) om. BDS. 00) S quosque. pp) A stare. qq) in BDS nach noster, vr) S pre- dictis. ss) BD ac. tt) BDS porsenserit, und zwar nach ecclesie. uu) A et, vv) BA et. ww) om. BDS. 98 bezw.] April 7
A. Vorakten nr. 416-490. . 771 majestas sua regia ad sanctitatem prefati domini nostri pervenerit, secum predicta omnia tractabit. et ut ipsa omnia debitum finem suscipiant, si ipsi® sanctissimo domino , Kugenio videbitur, eciam post coronacionem suam promiserunt quod ipse rex staret ad predicta omnia pertractanda cum ipso bea- mensibus et ante non discederet ^ a sua v sanctitate, nisi si et prout ipsi sanctissimo domino nostro Eugenio videbitur et placebit. [6] Item promiserunt dicti procuratores nomine ut supra, quod ipse dominus rex ipsum dominum Eugenium papam quartum 15 sem per venerabitur et tractabit pro vero e& indubitato unico summo pontifice ac electo canonice ct eciam quemadmodum sua majestas fatetur semper tenuisse et tenere et quem se offert et vult cum omni w solicitudine cura et labore apud universos reges et principes et quaseunque mundi personas tam ecclesiasticas ^ quam seculares talem et pro tali sine fraude et dolo vene- pari atque tueri operamque dare, quod sua % sanctitas, dum vivit, semper remaneat paci- ficus papa re et nomine et guod nichil per aliquem fiat vel attemptetur contra suam sanctitatem; quin immo promittunt, quod sua majestas ipsum manutenebit et defendet $e& ecclesiam Romanam 4, secundum quod de jure tenetur et debet. [7] Et viceversa idem sanctissimus do- minus Eugenius papa quartus promisit pro- curatoribus et ambassiatoribus antedietis 35 dicto nomine regio stipulantibus et recipien- tibus, quod ipse ipsum regem benigne gra- tanter et honorifice recipiet more pii patris ac eidem, cum adventum suum presenserit ad terras ecclesie, ad confinia obviam mittet 10 cardinales et prelatos ipsumque benigne tractabit ac. tractari faciet cum sua comitiva et prout decet excipere tantum principem, eciam per omnes terras ecclesie. n) I" ipso. 45 et. b) F discedere. e) F ecelesinstios. ad) P add, 50 Deutsche Reichstags-Akten X. issimo domino Eugenio duobus aut tribus 1488 [Dire 29 postquam majestas regia susceperit coronas suas, demorabitur cum sanctitate® domini nostri, quemadmodum per ipsos utros- que dominos deliberatum 88 fuerit, ad vi- dendum, quid ulterius agendum ** sit pro pace Christianorum et presertim Ytalie et quid pro hiis utile?" expediens et honori- ficum 88 eciam apparuerit. [6] Item promittunt nomine quo supra, quod ™ ultra omnia juramenta, que fecit regia majestas et que promittit et vult in- violabiliter et inconcusse interim, quod vi- vit, omnibus subterfugiis et excusacione semotis servare, promittet'* sanctissimum dominum nostrum papam Eugenium, quem sua majestas fatetur semper tenuisse et tenere pro indubitato et vero pontifice ca- nonice electo, eum omni reverencia! dili- gencia cura et labore apud universos do- minos reges et principes ot quascunque" mundi personas ecclesiasticas quam seculares pro tali venerari o£ ”* tueri atque facere pro sanctitate sua et ecclesie dei, quousque" in humanis fuerit, semper fideliter et. puro corde secundum omne suum scire? et posse absque fraude et dolo, quantum cum deo poterit. [7] Et viceversa idem sanctissimus 14 do- minus noster Eugenius papa quartus pro- misit procuratoribus et ambassiatoribus an- tedictis? dieto nomine regio stipulantibus et recipientibus, quod ipse ipsum regem benigne gratanter et** honorifice recipiet more pii patris ac. eidem, cum adventum suum presenserit * ad terras ecclesie, ad" confinia obviam mittet cardinales et prelatos ipsum- que benigne traetabit ac “" tractari faciet cum sua comitiva et prout decet suscipere tantum principem, eciam per omnes" terras an) S sun. bb) S sanctissimo domino nostro stat sanctitate domini nostri. cc) BDS virosque. dd) DDS declaratum. ee) A faciendum. ff) A add. eb. gg) A honorabile. hh) BDS et. ii) BDS execucione, kk) BDS promittit. 11) in A nach diligencia. mm) BDS qualescumque. nn) om. BDS. 00) S quosque. pp) A stare. qq) in BDS nach noster, vr) S pre- dictis. ss) BD ac. tt) BDS porsenserit, und zwar nach ecclesie. uu) A et, vv) BA et. ww) om. BDS. 98 bezw.] April 7
Strana 772
1433 772 [März 29 bezw.] April 7 Juni 15 [8] Item promisit dictis procuratoribus nomine dicti regis ut supra, eidem regi per totum mensem junii proxime futurum in Romana urbe dare et conferre imperialem coronam uncionem et consecrationem cum aliis ceremoniis in hujusmodi consuetis et sine ulla ulteriori dilacione. [9] Item promisit eisdem procuratoribus ut supra, quod elapsis temporibus de stando cum ipso sanctissimo domino nostro pro corona suscipienda et aliis honestis per- tractandis, de quibus in promissione regia continetur, quod majestas sua regia possit pro libito sue voluntatis et quando sibi placuerit ad propria redire * sine-omni im- pedimento et ulteriori requisicione et quod ipse dominus noster papa ewm cum pre- fata honesta comitiva cardinalium et pre- latorum usque ad predictos fines terrarum ecclesie eum predicta sua comitiva libere dimittet extra dietas terras ecclesie ipsum- que regem eum comitiva sua predicta in veniendo stando et recedendo paterna ca- ritate suscipiet et tractabit et qua decet bonum patrem amplecti optimum filium et ecclesie advocatum ae ipsum secure remittet per omnes dictas terras ecclesie et territoria eum honore pace et paterna benedictione, faciendo ipsum honorari* et ejus comitivam per omnes ecclesie subditos. [70] Item promiserunt sibi invicem dicte partes, quod de omnibus in dictis capitulis hincinde conventis debeant fieri ab utraque parte publice littere et auttentice, videlicet pro parte ipsius sanctissimi domini nostri fiant littere sub plumbo in forma ecclesie consueta ae eciam collegium reverendissimo- rum dominorum cardinalium per litteras suas omnia predieta rescribat dicto serenissimo a) P rodiere, b) om. I. c) F honerari. Die Kaiserkrónung am 81 Mai 1483. ecclesie, ad quas in accessu suo diotu regem vel comitivam ejus declinare con gerit. . [8] Item promisit dietis procuratori nomine dicti regis ut supra, eidem regi q, cima?" quinta die mensis junii proxime fy turi in Romana. urbe dare et conferre imp rialem coronam uncionem et consecratione cum aliis ceremoniis in hajusmodi'* consueti et** sine ulla?! ulteriori dilacione. [9] Item promisit eisdem procuratoribus ut supra, quod elapsis temporibus de stando cum ipso sanctissimo® domino nostro pro corona suscipienda® et aliis honestis per tractandis, de quibus in promissione regia superius continetur, quod majestas sua regia possit pro libito sue voluntatis et quando sibi placuerit ad propria redire sine omni impedimento et ulteriori requisicione et quo ipse dominus noster papà eum£ cum prefata honesta?" comitiva cardinalium et prelatorum usque ad predietós fines terrarum ecclesie cum predicta sua comitiva libere?! dimittet extra dictas terras ecclesie ipsumque regem cum comitiva sua predicta in veniendo stando et ! recedendo paterna" caritate sus- cipict et tractabit et qua"^ decet bonum patrem amplecti optimum filium et ecclesie advocatum ae ipsum secure remittet per omnes dictas?" terras ecclesie et territoria eum honoreP? pace et paterna benedictione, faciendo ipsum honorari et ejus comitivam per omnes ecclesie subditos illorum loco- rum, per quos transitum habebit. [20] Item promiserunt sibi invicem dicte 3 partes, quod de omnibus in *t dictis capitulis | hincinde conventis debeant fieri ab utraque parte publice?" littere et auttentice, vide- licet pro parte ipsius sanctissimi domini nostri fiant littere sub plumbo in forma 4 ecclesie consueta ** aa) S slolll «n qninta decima. bb) A talibus, add. servari. ce) om. BDS. dd) om. BD; A alia. ee) B serenissimo, if) 4 stipendia. gg) om. BDS. hh) om. BDS. ii) BB om. libere — sua predicta. kk) BDS eundo. 1) on. BDS. mm) DDS pura, nn) BDS que. 00) BDS predictas. pp) BDS add. et; A stellt wm pace honore. qq) in dictis om. BD. yy) BDS stellen um littero publice; A pububice. ss) BDS 60 add, regi.
1433 772 [März 29 bezw.] April 7 Juni 15 [8] Item promisit dictis procuratoribus nomine dicti regis ut supra, eidem regi per totum mensem junii proxime futurum in Romana urbe dare et conferre imperialem coronam uncionem et consecrationem cum aliis ceremoniis in hujusmodi consuetis et sine ulla ulteriori dilacione. [9] Item promisit eisdem procuratoribus ut supra, quod elapsis temporibus de stando cum ipso sanctissimo domino nostro pro corona suscipienda et aliis honestis per- tractandis, de quibus in promissione regia continetur, quod majestas sua regia possit pro libito sue voluntatis et quando sibi placuerit ad propria redire * sine-omni im- pedimento et ulteriori requisicione et quod ipse dominus noster papa ewm cum pre- fata honesta comitiva cardinalium et pre- latorum usque ad predictos fines terrarum ecclesie eum predicta sua comitiva libere dimittet extra dietas terras ecclesie ipsum- que regem eum comitiva sua predicta in veniendo stando et recedendo paterna ca- ritate suscipiet et tractabit et qua decet bonum patrem amplecti optimum filium et ecclesie advocatum ae ipsum secure remittet per omnes dictas terras ecclesie et territoria eum honore pace et paterna benedictione, faciendo ipsum honorari* et ejus comitivam per omnes ecclesie subditos. [70] Item promiserunt sibi invicem dicte partes, quod de omnibus in dictis capitulis hincinde conventis debeant fieri ab utraque parte publice littere et auttentice, videlicet pro parte ipsius sanctissimi domini nostri fiant littere sub plumbo in forma ecclesie consueta ae eciam collegium reverendissimo- rum dominorum cardinalium per litteras suas omnia predieta rescribat dicto serenissimo a) P rodiere, b) om. I. c) F honerari. Die Kaiserkrónung am 81 Mai 1483. ecclesie, ad quas in accessu suo diotu regem vel comitivam ejus declinare con gerit. . [8] Item promisit dietis procuratori nomine dicti regis ut supra, eidem regi q, cima?" quinta die mensis junii proxime fy turi in Romana. urbe dare et conferre imp rialem coronam uncionem et consecratione cum aliis ceremoniis in hajusmodi'* consueti et** sine ulla?! ulteriori dilacione. [9] Item promisit eisdem procuratoribus ut supra, quod elapsis temporibus de stando cum ipso sanctissimo® domino nostro pro corona suscipienda® et aliis honestis per tractandis, de quibus in promissione regia superius continetur, quod majestas sua regia possit pro libito sue voluntatis et quando sibi placuerit ad propria redire sine omni impedimento et ulteriori requisicione et quo ipse dominus noster papà eum£ cum prefata honesta?" comitiva cardinalium et prelatorum usque ad predietós fines terrarum ecclesie cum predicta sua comitiva libere?! dimittet extra dictas terras ecclesie ipsumque regem cum comitiva sua predicta in veniendo stando et ! recedendo paterna" caritate sus- cipict et tractabit et qua"^ decet bonum patrem amplecti optimum filium et ecclesie advocatum ae ipsum secure remittet per omnes dictas?" terras ecclesie et territoria eum honoreP? pace et paterna benedictione, faciendo ipsum honorari et ejus comitivam per omnes ecclesie subditos illorum loco- rum, per quos transitum habebit. [20] Item promiserunt sibi invicem dicte 3 partes, quod de omnibus in *t dictis capitulis | hincinde conventis debeant fieri ab utraque parte publice?" littere et auttentice, vide- licet pro parte ipsius sanctissimi domini nostri fiant littere sub plumbo in forma 4 ecclesie consueta ** aa) S slolll «n qninta decima. bb) A talibus, add. servari. ce) om. BDS. dd) om. BD; A alia. ee) B serenissimo, if) 4 stipendia. gg) om. BDS. hh) om. BDS. ii) BB om. libere — sua predicta. kk) BDS eundo. 1) on. BDS. mm) DDS pura, nn) BDS que. 00) BDS predictas. pp) BDS add. et; A stellt wm pace honore. qq) in dictis om. BD. yy) BDS stellen um littero publice; A pububice. ss) BDS 60 add, regi.
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A. Vorakten nr. 416-490. 773 Romanorum regi, et versa vice serenissimus rex per suas litteras regio more subscriptas et sigillatas omnia predicta confirmet et ipsas litteras sanctissimo apostolico tradi 5 faciat. et versaaa vice serenissimus bb 1433 [Мärz 29 rex per suas litteras regio more subscriptas bezw.) April 7 et sigillatas omnia predicta confirmet et ipsas litteras sanctissimocc apostolico tradi faciat dd. 10 450. Zwei gen. Bevollmächtigte K. Sigmunds machen in dessen Namen Papst Eugen IV I1433 März 29 bezw. eidliche Versprechungen hinsichtlich der künftigen Stellung des Königs zur katholi- April 7] schen Kirche, zum katholischen Glauben, zum Papst und dessen Nachfolgern und [1433 März 29 bezw. zum Kirchenstaat. Entwurf bezw. endgiltige Form. April 7 Rom 1.7 Entwurf: F aus Florenx Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 23 a-24a cop. chart. saec. 15 mit der von Kardinal Orsini geschriebenen Uberschrift Sequitur juramentum, quod dicti oratores [vgl. nr. 445, die im Cod. vorhergeht] prestiterunt domino nostro in consistorio publico, et habebant ad hoc speciale mandatum cum sigillo pendente. Endgiltige Form: A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15.626 fol. 209b�210a cop. chart. coaeva, inseriert der Rekognition der königlichen Bevollmächtigten vom 7 April 1433, unserer nr. 454. — S coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 67 ab cop. membr. anni 1453, inseriert wie A. — D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 236b�237b cop. chart. coaeva, inseriert wie A. — P coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 145b cop. chart. coaeva, inseriert wie A. — G coll. Görlitz Stadt-A. Urkundenband III 20 (Collectanea Sculteti) fol. 27 ab cop. chart. saec. 15, inseriert wie A. — In Görlitx Bibl. der Oberlausitzer Gesellschaft der Wissenschaften Annales Sculteti II fol. 119b cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 in., Abschrift unserer Vorlage G. Diesc Abschrift enthält nur den Anfang des Eides bis ecclesie donabit (vgl. unten S. 775 Z. 6). — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 146 ab cop. chart. saec. 15, Abschrift unserer Vorlage S. — Wegen der Drucke u. s. w. vergleiche man die Quellenbeschreibung unserer nr. 454. 15 I. Entwurf 2. Nos Matticho comes Kewinensis et capi- taneus Nanderalbensis et Caspar Sligk sere- nissimi principis domini Romanorum regis vicecancellarius ac capitaneus terrarum Egre, so legati procuratores ac nuncii invictissimi principis Sigismundi Romanorum regis sem- per augusti, dicto procuratorio nomine et in animam ipsius nostri serenissimi regis Sigismundi predicti, qui nos constituit et 35 specialiter et expresse ad hunc actum per- agendum sanctissimo domino Eugenio nos 25 II. Endgiltige Form. Nos comes Matiko et Gaspar Sligk vicecancellarius cn aa) BDS viceversa statt versa vice. bb) A add. dominus. cc) BDS add. domino. dd) A faciet. ee) S Sclich. Weder der Entwurf noch die definitive Fassung 40 des Eides sind datiert. Wir glauben aber nicht fehlzugreifen, wenn wir beide als rum Entwurf und zur Ausfertigung des zwischen dem Papst und den königlichen Bevollmächtigten geschlossenen Vertrages, unserer nr. 449, gehörig betrachten und sie wie diese 45 datieren. Kardinal Orsini sagt in der Uberschrift xur Vorlage F, daß diese den Eid enthalte, den die königlichen Bevollmächtigten im öffentlichen Kon- sistorium ſam 7 Aprilj geleistet hätten. Die Be- hauptung ist falsch. Denn wir kennen den Wort- laut des wirklich geleisteten Eides aus einer am 7 April 1433 ausgestellten Urkunde der königlichen 50 Bevollmächtigten, unserer nr. 454. Dem Kardinal ist also bei der Anfertigung der Uberschriften für einxelne Stücke seiner Aktensammlung hier offenbar ein Versehen untergelaufen. Er glaubte woll, die in unserer nr. 454 abgedruckte Urkunde vor sich zu haben, während es sich in Wahrheit um ein Aktenstück handelt, dessen Form schr derjenigen des Vertrages Eugens IV mit den königlichen Be- vollmächtigten ähnelt, die in der Vorlage F unserer nr. 449 iberliefert ist. Letxtere ist aber offenbar die ältere, noch unverbindliche Form des thatsäch- lich geschlossenen Vertrages. Es liegt daher nahe, auch in der Vorlage F unserer nr. 450 nur einen Entwurf xu sehen. Vgl. auch S. 7II. 98*
A. Vorakten nr. 416-490. 773 Romanorum regi, et versa vice serenissimus rex per suas litteras regio more subscriptas et sigillatas omnia predicta confirmet et ipsas litteras sanctissimo apostolico tradi 5 faciat. et versaaa vice serenissimus bb 1433 [Мärz 29 rex per suas litteras regio more subscriptas bezw.) April 7 et sigillatas omnia predicta confirmet et ipsas litteras sanctissimocc apostolico tradi faciat dd. 10 450. Zwei gen. Bevollmächtigte K. Sigmunds machen in dessen Namen Papst Eugen IV I1433 März 29 bezw. eidliche Versprechungen hinsichtlich der künftigen Stellung des Königs zur katholi- April 7] schen Kirche, zum katholischen Glauben, zum Papst und dessen Nachfolgern und [1433 März 29 bezw. zum Kirchenstaat. Entwurf bezw. endgiltige Form. April 7 Rom 1.7 Entwurf: F aus Florenx Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 23 a-24a cop. chart. saec. 15 mit der von Kardinal Orsini geschriebenen Uberschrift Sequitur juramentum, quod dicti oratores [vgl. nr. 445, die im Cod. vorhergeht] prestiterunt domino nostro in consistorio publico, et habebant ad hoc speciale mandatum cum sigillo pendente. Endgiltige Form: A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15.626 fol. 209b�210a cop. chart. coaeva, inseriert der Rekognition der königlichen Bevollmächtigten vom 7 April 1433, unserer nr. 454. — S coll. Florenz Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 67 ab cop. membr. anni 1453, inseriert wie A. — D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 236b�237b cop. chart. coaeva, inseriert wie A. — P coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 145b cop. chart. coaeva, inseriert wie A. — G coll. Görlitz Stadt-A. Urkundenband III 20 (Collectanea Sculteti) fol. 27 ab cop. chart. saec. 15, inseriert wie A. — In Görlitx Bibl. der Oberlausitzer Gesellschaft der Wissenschaften Annales Sculteti II fol. 119b cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 in., Abschrift unserer Vorlage G. Diesc Abschrift enthält nur den Anfang des Eides bis ecclesie donabit (vgl. unten S. 775 Z. 6). — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 146 ab cop. chart. saec. 15, Abschrift unserer Vorlage S. — Wegen der Drucke u. s. w. vergleiche man die Quellenbeschreibung unserer nr. 454. 15 I. Entwurf 2. Nos Matticho comes Kewinensis et capi- taneus Nanderalbensis et Caspar Sligk sere- nissimi principis domini Romanorum regis vicecancellarius ac capitaneus terrarum Egre, so legati procuratores ac nuncii invictissimi principis Sigismundi Romanorum regis sem- per augusti, dicto procuratorio nomine et in animam ipsius nostri serenissimi regis Sigismundi predicti, qui nos constituit et 35 specialiter et expresse ad hunc actum per- agendum sanctissimo domino Eugenio nos 25 II. Endgiltige Form. Nos comes Matiko et Gaspar Sligk vicecancellarius cn aa) BDS viceversa statt versa vice. bb) A add. dominus. cc) BDS add. domino. dd) A faciet. ee) S Sclich. Weder der Entwurf noch die definitive Fassung 40 des Eides sind datiert. Wir glauben aber nicht fehlzugreifen, wenn wir beide als rum Entwurf und zur Ausfertigung des zwischen dem Papst und den königlichen Bevollmächtigten geschlossenen Vertrages, unserer nr. 449, gehörig betrachten und sie wie diese 45 datieren. Kardinal Orsini sagt in der Uberschrift xur Vorlage F, daß diese den Eid enthalte, den die königlichen Bevollmächtigten im öffentlichen Kon- sistorium ſam 7 Aprilj geleistet hätten. Die Be- hauptung ist falsch. Denn wir kennen den Wort- laut des wirklich geleisteten Eides aus einer am 7 April 1433 ausgestellten Urkunde der königlichen 50 Bevollmächtigten, unserer nr. 454. Dem Kardinal ist also bei der Anfertigung der Uberschriften für einxelne Stücke seiner Aktensammlung hier offenbar ein Versehen untergelaufen. Er glaubte woll, die in unserer nr. 454 abgedruckte Urkunde vor sich zu haben, während es sich in Wahrheit um ein Aktenstück handelt, dessen Form schr derjenigen des Vertrages Eugens IV mit den königlichen Be- vollmächtigten ähnelt, die in der Vorlage F unserer nr. 449 iberliefert ist. Letxtere ist aber offenbar die ältere, noch unverbindliche Form des thatsäch- lich geschlossenen Vertrages. Es liegt daher nahe, auch in der Vorlage F unserer nr. 450 nur einen Entwurf xu sehen. Vgl. auch S. 7II. 98*
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774 Len 20 destinavit!, promittimus ot juramus ipsi sanc- wrz bezw. April 7] yienti suo ac ecclesie Romane nomine sacro- sanctis corporaliter tactis evangeliis per pa- [1] quod ipse rex gloriosissimus eandem ecclesiam et fidem catholicam pura fide totisque vi- ribus conservabit reverenter et eciam de- fendet omnemque heresim et scisma et hereticos quoslibet fautores receptatores et defensores ipsorum pro posse extermi- tissimo domino Eugenio stipulanti et reci- trem et filium et spiritum sanctum: nabít ac nunquam eum Saraceno pagano scismatico seu alio quolibe& communionem catholice fidei non habente aut cum aliquo alio prefate ecclesie inimico vel rebelli * seu eidem manifeste suspecto unionem quam- libet parentelam aut confederacionem inibit®, sed tam ipsius sanctissimi Eugenii quam successorum suorum personas honorabit sta- tumque ipsorum manutenebit ac defendet et conservabit contra omnes homines, eujus- cunque existerent preeminencie dignitatis aut status, manutenebitque semper atque servabit privilegia omnia, que* per prede- cessores suos reges ac imperatores Romanos prefate Romane ao quibuslibet aliis eccle- siis quocunque tempore sint concessa, cujus- cunque continencie existant, ipsaque omnia et specialiter ac precipue preclare memorie Constantini, Karoli, Henrici, Ottonis quarti, Frederiei secundi ac Rodulfi et Henrici proavi! ipsius Sigismundi predecessorum ejus, presertim super concessione recogni- cione advocacione quietacione et libera di- missione terrarum et provinciarum Romane ecclesie ubilibet positarum, quas omnes, quocunque ? sint concesse tenore, vult? in presentibus haberi pro. nominatim expressis, recognoscet et confirmabit ac ex certa sciencia innovabit ac eciam de novo con- a) F rebelle. quoscunque. b) 7 iniet. o) om, F. 1) F quas vult. 4) P provavi, 0) P 1 Vgl. qw. 446. Die Kaiserkrónung am 31 Mai 1433. procuratorio ** nomine quo supra pro timus et tactis sacrosanctis evangeliis ji mentum firmamus" sanetitati prefatj ce juramentum recipienti: [1] quodee ips serenissimus dominus rex Sigismundus ogg] tholice fidei non^ habente aut cum aliqu alio prefate ecclesie inimico vel rebelli sg eidem manifeste suspecto unionem quamlily parentelam ** aut!! confederacionem ini sed tam vestram ?" quam successorum vestr rum?" personas honovem et?? statum manu tenebit?? defendet ac conservabit contra omnes, cujuscunque existerent"" preeminen cie dignitatis aut; status, eidem adiciendo® juramento, quod eadem majestas manutenebil semper atque servabit privilegia omnia per predecessores suos reges ac"" impera: tores Romauos prefate Romane ecclesic ac"" aliis quibuseunque "" ecclesiis quoeun que concessa^* tempore et continencie cu juseunque ipsaque omnia et specialiter ao precipue per" preclare memorie Constan tinum***, Karolum, Henricum, Ottonem quar tum, Fredericum secundum ac” Rodulfum predecessores ipsius, presertim super conces- sione recognioione ** advocaeione quitta- cione** ao libera dimissione terrarum et%0 provinciarum Romane ecclesie ubilibet po- sitarum, quarum eciam multas nominatim expressit, sedi apostolice Romanisque'" pon- tifieibus sub quocunque tenore concessa re- cognoscet confirmabit et e certa sciencia an) S slelll wm. quo supra nomine procuratorio, bb) @ forma- mus. ce) in S nach nostri. dd) PG hujusmodi. ee) S quo; in P steht am Rande Nota hic capitula juramenti import- toris Romnnorum. f) om. P. gg) S om. fautores — alio quolibet; P add. et. hh) ASD atque, ii) ASD habebit staft 46 non habente. Xk) @ peraccionem. 11) ASD seu; g vel, mm) ASD nostram. nn) ASD nostrorum. 00) S est. pp) PO add. et. qq) om. A. rr) © exstitorint. ss) adiciente. tt) ASD add. que. uu) ASD et. vv) ASD aut. ww) G ou- juslibet. xx) ASD concesso. yy) G contumacie. uz) om. D ASDG. ana) G Constantini «r. s. w. bbb) PG atque. ccc) AD roquisicione. ddd) G equitacione. eee) ASD ac. sety ASD Romanis ome que.
774 Len 20 destinavit!, promittimus ot juramus ipsi sanc- wrz bezw. April 7] yienti suo ac ecclesie Romane nomine sacro- sanctis corporaliter tactis evangeliis per pa- [1] quod ipse rex gloriosissimus eandem ecclesiam et fidem catholicam pura fide totisque vi- ribus conservabit reverenter et eciam de- fendet omnemque heresim et scisma et hereticos quoslibet fautores receptatores et defensores ipsorum pro posse extermi- tissimo domino Eugenio stipulanti et reci- trem et filium et spiritum sanctum: nabít ac nunquam eum Saraceno pagano scismatico seu alio quolibe& communionem catholice fidei non habente aut cum aliquo alio prefate ecclesie inimico vel rebelli * seu eidem manifeste suspecto unionem quam- libet parentelam aut confederacionem inibit®, sed tam ipsius sanctissimi Eugenii quam successorum suorum personas honorabit sta- tumque ipsorum manutenebit ac defendet et conservabit contra omnes homines, eujus- cunque existerent preeminencie dignitatis aut status, manutenebitque semper atque servabit privilegia omnia, que* per prede- cessores suos reges ac imperatores Romanos prefate Romane ao quibuslibet aliis eccle- siis quocunque tempore sint concessa, cujus- cunque continencie existant, ipsaque omnia et specialiter ac precipue preclare memorie Constantini, Karoli, Henrici, Ottonis quarti, Frederiei secundi ac Rodulfi et Henrici proavi! ipsius Sigismundi predecessorum ejus, presertim super concessione recogni- cione advocacione quietacione et libera di- missione terrarum et provinciarum Romane ecclesie ubilibet positarum, quas omnes, quocunque ? sint concesse tenore, vult? in presentibus haberi pro. nominatim expressis, recognoscet et confirmabit ac ex certa sciencia innovabit ac eciam de novo con- a) F rebelle. quoscunque. b) 7 iniet. o) om, F. 1) F quas vult. 4) P provavi, 0) P 1 Vgl. qw. 446. Die Kaiserkrónung am 31 Mai 1433. procuratorio ** nomine quo supra pro timus et tactis sacrosanctis evangeliis ji mentum firmamus" sanetitati prefatj ce juramentum recipienti: [1] quodee ips serenissimus dominus rex Sigismundus ogg] tholice fidei non^ habente aut cum aliqu alio prefate ecclesie inimico vel rebelli sg eidem manifeste suspecto unionem quamlily parentelam ** aut!! confederacionem ini sed tam vestram ?" quam successorum vestr rum?" personas honovem et?? statum manu tenebit?? defendet ac conservabit contra omnes, cujuscunque existerent"" preeminen cie dignitatis aut; status, eidem adiciendo® juramento, quod eadem majestas manutenebil semper atque servabit privilegia omnia per predecessores suos reges ac"" impera: tores Romauos prefate Romane ecclesic ac"" aliis quibuseunque "" ecclesiis quoeun que concessa^* tempore et continencie cu juseunque ipsaque omnia et specialiter ao precipue per" preclare memorie Constan tinum***, Karolum, Henricum, Ottonem quar tum, Fredericum secundum ac” Rodulfum predecessores ipsius, presertim super conces- sione recognioione ** advocaeione quitta- cione** ao libera dimissione terrarum et%0 provinciarum Romane ecclesie ubilibet po- sitarum, quarum eciam multas nominatim expressit, sedi apostolice Romanisque'" pon- tifieibus sub quocunque tenore concessa re- cognoscet confirmabit et e certa sciencia an) S slelll wm. quo supra nomine procuratorio, bb) @ forma- mus. ce) in S nach nostri. dd) PG hujusmodi. ee) S quo; in P steht am Rande Nota hic capitula juramenti import- toris Romnnorum. f) om. P. gg) S om. fautores — alio quolibet; P add. et. hh) ASD atque, ii) ASD habebit staft 46 non habente. Xk) @ peraccionem. 11) ASD seu; g vel, mm) ASD nostram. nn) ASD nostrorum. 00) S est. pp) PO add. et. qq) om. A. rr) © exstitorint. ss) adiciente. tt) ASD add. que. uu) ASD et. vv) ASD aut. ww) G ou- juslibet. xx) ASD concesso. yy) G contumacie. uz) om. D ASDG. ana) G Constantini «r. s. w. bbb) PG atque. ccc) AD roquisicione. ddd) G equitacione. eee) ASD ac. sety ASD Romanis ome que.
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et et terras ipsas et provincias recogno- t ad jus et proprietatem ipsius ecclesie erhabundanti de novo prefate ecclesie nabit. [14] et ipsum sub predicto pro- ttendo obligamus juramento, quod ipsas el aliquam. ipsarum partem nullo unquam mpore occupabit ! nec in eis aut aliqua arte ipsarum jura aliqua possessiones ub tenutas habebit seu quomodolibet pos- idebit nec in eis eciam potestarie seu ujusvis capitaniarie officium aut jurisdic- jonem quameunque per se vel per alium xercebit quodque ut princeps catholicus b sepedicte ecclesie advocatus atque de- ensor ipsam juvabit et consiliis et auxiliis illi assistet oportunis contra quoscunque in- obedientes et rebelles eidem et precipue contra occupantes et turbantes terras pre- dietas seu provincias vel partem quamlibet earundem. [1^ ae eciam promittimus dieto nomine et sub simili juramento, quod tam ipsam Romanam quam alias ecclesias libertatem ecclesiasticam bona jura prelatos et ministros ecclesiarum ipsarum manute- nebit et conservabit ac pro suo posse de- fendet et quod eeclesie Romane vassallos nullatenus offendet, devotos ac fideles ecclesie in imperio constitutos benigne tractabit ncc eos opprimet contya justiciam aut, quantum in eo erit, per alium opprimi sustinebit, sed in suis pocius juribus et justiciis con- 6 servabit. [2] et?, si Romam domino permittente pervenerit, sanctam Romanam ecclesiam et ipsum sanctissimum dominum Eugenium pro posse exaltabit et neque a) PF add, aliquam, 40 46 50 * Wegen des hier fehlenden Passus seu bis occupari Vergleiche S. 714 Amm. I. * Von hier an bis S. 776 Z. 12 posse ipsorum folgt maułatis mutandis der Fid Ottos I in der A. Vorakten nr. 416-490. nissime pertinere easque nichilominus ex 775 innovabit ac eciam det) novo concedet feo et terras ipsas atque provincias recogno- 4 N scet** ad jus et proprietatem ipsius ecclesie April 77 plenissime pertinere easque nichilominus ex habundanti de novo sepedicte^! ecclesie do- nabit, — [7^] sub predicto se obligans *© jura- mento, quod ipsas vel aliquam ipsarum ' partem nullo£& unquam tempore oceupabit seu, in?^ quantum in eo erit, permittet i occupari** nec in eis aut aliqua parte ip- sarum jura aliqua possessiones aut tenutas habebit seu quomodolibet possidebit nec in eis eciam ! potestarie "" seu cujusvis capitanec "* officium aut jurisdictionem quameunque per se vel alium exercebit quodque ut princeps catholicus, sepedicte ecclesie advocatus atque defensor ipsam ?P juvabit et consiliis et auxiliis illi assistet oportunis contra quoscunque inobedientes et" rebelles eidem et? precipue contra occupantes seu5* turbantes terras predictas seu provincias vel partem quamlibet ea- [21^] sub eodem eciam* jura- mento promittimus, quod tam ipsam Ro- manam quam alias ecclesias libertatem ec- clesiasticam bona jura prelatos et" mi- nistros"* ecclesiarum ipsarum" ipse domi- rundem. nus rex manutenebit conservabit ac de- fendet posse?" suo et quod ecclesie Romane vasallos contra justiciam nullatenus offendet, devotos et fideles eciam in* imperio con- stitutos benigne tractabit nec?*? eos opprimet contra justieiam aut, quantum in eo erit, per alium * opprimi sustinebit, sed *** in suis poeius juribus et justiciis conservabit. sic eum *** deus adjuvet et sancta dei evangelia. au) S ot, bb) P denuo statt de novo. dd) P prefate, ( sepefacte, in beiden nach ecclesie. ee) G obli- gat. ff) SG ipsorum. gg) 6 ullo vel aliquo s/a/Z nullo unquam hh) om. S. ii) € permit!it ab alio accupare stutt permittet occupari, kk) oecupari — jura aliqua om. P. l) om. ASD. mm) AD precarie; G posteriore. nn) S cn- pitanie; G in capilaneum. oo) ASD seu. pp) AD ipse. qq) AD aut, rr) AD ac. ss) P et. tt) in AD nach jura- mento, uu) Sac. vv) Pmiseros, ww) om. ASD. xx) ASD utque. yy) in PG nach suo. zz) om. SG. aan) nec — con- servabit on. G. bbb) S concilium. ccc) sed — conservabit om. S. ddd) żn G nach deus. | ec) PO cognoscet. Form, in der ihn Sigmund in Konstanx Martin V geleistet hatte. Vgl. den Druck bei Finke, Forschungen und Quellen xat Geschichte des Konstanzer Konzils S. 281-288 und oben S. 714.
et et terras ipsas et provincias recogno- t ad jus et proprietatem ipsius ecclesie erhabundanti de novo prefate ecclesie nabit. [14] et ipsum sub predicto pro- ttendo obligamus juramento, quod ipsas el aliquam. ipsarum partem nullo unquam mpore occupabit ! nec in eis aut aliqua arte ipsarum jura aliqua possessiones ub tenutas habebit seu quomodolibet pos- idebit nec in eis eciam potestarie seu ujusvis capitaniarie officium aut jurisdic- jonem quameunque per se vel per alium xercebit quodque ut princeps catholicus b sepedicte ecclesie advocatus atque de- ensor ipsam juvabit et consiliis et auxiliis illi assistet oportunis contra quoscunque in- obedientes et rebelles eidem et precipue contra occupantes et turbantes terras pre- dietas seu provincias vel partem quamlibet earundem. [1^ ae eciam promittimus dieto nomine et sub simili juramento, quod tam ipsam Romanam quam alias ecclesias libertatem ecclesiasticam bona jura prelatos et ministros ecclesiarum ipsarum manute- nebit et conservabit ac pro suo posse de- fendet et quod eeclesie Romane vassallos nullatenus offendet, devotos ac fideles ecclesie in imperio constitutos benigne tractabit ncc eos opprimet contya justiciam aut, quantum in eo erit, per alium opprimi sustinebit, sed in suis pocius juribus et justiciis con- 6 servabit. [2] et?, si Romam domino permittente pervenerit, sanctam Romanam ecclesiam et ipsum sanctissimum dominum Eugenium pro posse exaltabit et neque a) PF add, aliquam, 40 46 50 * Wegen des hier fehlenden Passus seu bis occupari Vergleiche S. 714 Amm. I. * Von hier an bis S. 776 Z. 12 posse ipsorum folgt maułatis mutandis der Fid Ottos I in der A. Vorakten nr. 416-490. nissime pertinere easque nichilominus ex 775 innovabit ac eciam det) novo concedet feo et terras ipsas atque provincias recogno- 4 N scet** ad jus et proprietatem ipsius ecclesie April 77 plenissime pertinere easque nichilominus ex habundanti de novo sepedicte^! ecclesie do- nabit, — [7^] sub predicto se obligans *© jura- mento, quod ipsas vel aliquam ipsarum ' partem nullo£& unquam tempore oceupabit seu, in?^ quantum in eo erit, permittet i occupari** nec in eis aut aliqua parte ip- sarum jura aliqua possessiones aut tenutas habebit seu quomodolibet possidebit nec in eis eciam ! potestarie "" seu cujusvis capitanec "* officium aut jurisdictionem quameunque per se vel alium exercebit quodque ut princeps catholicus, sepedicte ecclesie advocatus atque defensor ipsam ?P juvabit et consiliis et auxiliis illi assistet oportunis contra quoscunque inobedientes et" rebelles eidem et? precipue contra occupantes seu5* turbantes terras predictas seu provincias vel partem quamlibet ea- [21^] sub eodem eciam* jura- mento promittimus, quod tam ipsam Ro- manam quam alias ecclesias libertatem ec- clesiasticam bona jura prelatos et" mi- nistros"* ecclesiarum ipsarum" ipse domi- rundem. nus rex manutenebit conservabit ac de- fendet posse?" suo et quod ecclesie Romane vasallos contra justiciam nullatenus offendet, devotos et fideles eciam in* imperio con- stitutos benigne tractabit nec?*? eos opprimet contra justieiam aut, quantum in eo erit, per alium * opprimi sustinebit, sed *** in suis poeius juribus et justiciis conservabit. sic eum *** deus adjuvet et sancta dei evangelia. au) S ot, bb) P denuo statt de novo. dd) P prefate, ( sepefacte, in beiden nach ecclesie. ee) G obli- gat. ff) SG ipsorum. gg) 6 ullo vel aliquo s/a/Z nullo unquam hh) om. S. ii) € permit!it ab alio accupare stutt permittet occupari, kk) oecupari — jura aliqua om. P. l) om. ASD. mm) AD precarie; G posteriore. nn) S cn- pitanie; G in capilaneum. oo) ASD seu. pp) AD ipse. qq) AD aut, rr) AD ac. ss) P et. tt) in AD nach jura- mento, uu) Sac. vv) Pmiseros, ww) om. ASD. xx) ASD utque. yy) in PG nach suo. zz) om. SG. aan) nec — con- servabit on. G. bbb) S concilium. ccc) sed — conservabit om. S. ddd) żn G nach deus. | ec) PO cognoscet. Form, in der ihn Sigmund in Konstanx Martin V geleistet hatte. Vgl. den Druck bei Finke, Forschungen und Quellen xat Geschichte des Konstanzer Konzils S. 281-288 und oben S. 714.
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776 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11433 vitam aut membrum neque ipsum honorem März 29 bezn. pontificatus, quem habet, ejus voluntate aut April 71 consilio vel consensu sive ipsius exhor- tacione perdet et in Roma nullum placitum vel ordinacionem faciet de omnibus, que pertinent ad ipsum sanctissimum Eugenium vel Romanos, sine conscientia ipsius sanc- tissimi Eugenii. [2"] quin immo pro- mittimus, quod, quidquid de terra sancti Petri ad ipsius Sigismundi manus pervenerit, illud ipsi sanctissimo Eugenio restituet ac quod omnes ejus imperii vicarii in Italia juvabunt ipsum ad defendendam terram ipsam sancti Petri secundum posse ipso- rum. [3] ac insuper promittimus spon- demus et pollicemur dicto nomine et sub simili juramento ac juramus coram deo ac beato Petro in animam constituentis pre- dicti regis, quod ipse de cetero erit pro- tector procurator et defensor domini Eugenii summi pontificis. has autem promissiones sponsiones pollicitaciones et juramenta pre- stamus ipsi sanctissimo domino Eugenio stipulanti et recipienti suo et ecclesie no- mine ac promittimus absolucionem ab hu- jusmodi juramento non petere nec, si sponte nobis concederentur a quocunque, cujus- cumque status et dignitatis existeret, eciam si summi pontificatus uteretur potestate, dictis absolucionibus uti, sed quod predicta servabit juramenta promittimus. et sic de omnibus predictis rogamus tabelliones, quod unum vel plura conficiant instrumenta. et sic nos procuratores procuratorio aa nomine prefato recognoscimus confirmamus innovamus concedimus bb dona- mus et cetera facimus secundum tenorem, quic superius geriturdd, promittentese in- 25 super, quod prefatus ff serenissimus€5 rex hoc quoque juramentum per nos, ut premit- titur, prestitum in manus sue sanctitatis vel legatorum ejusdem sanctitatis, si illos pre- mittere decreverithh, personaliter innovabit, 30 suas regias patentes litteras et sigilla con- sueta super ji illokk tradęndo. 10 15 20 1433 451. Bf. Carlo von Siena und Bartolommeo de Agazaria, Sienesische Gesandte beim März 30 Papst, an Siena: berichten über die Verhandlungen der zwei gen. königlichen Ge- 35 sandten mit drei vom Papst deputierten gen. Kardinälen. 1433 März 30 Rom. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Märs 25 März 26 März 26 [Die Gesandten berichten zunächst, daß sie, nämlich Bartolomeus domini Tomassi de Agazaia und der am 25 März angekommene Bischof Karolus, am 26 März beim Papst gewesen seien. Dieser habe die Darlegungen des Bischofs mit Wohlgefallen an-40 gehört und erklärt, daß er die königlichen Gesandten hören wolle; er werde ihnen ein anderes Mal sagen, was zu thun sei. Am Abend desselben Tages hätten die königlichen Gesandten Audienz gehabt. Ihre Eröffnungen hätten, soviel sie erfahren konnten, den Papst sehr befriedigt; e come parlaro bene, simile per lo sancto padre le fu bene risposto, per forma che ciascuna de le parti molto è comendata dall' altra e per consequens 45 se ne spera buona conclusione. Von conte Matico und miser Guasparre hätten sie gehört, daß beide von der liebenswürdigen Antwort schr befriedigt seien und gute Hoffnung aa) om. P; G procuratorie. bb) G et concedamus et. cc) om. G. dd) PG continetur. ee) SG promittens. ff) G add. dominus. gg) S add. noster; P add. dominus noster. 1h) G decrevit. ii) A sub. kk) Pillis; G illa.
776 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11433 vitam aut membrum neque ipsum honorem März 29 bezn. pontificatus, quem habet, ejus voluntate aut April 71 consilio vel consensu sive ipsius exhor- tacione perdet et in Roma nullum placitum vel ordinacionem faciet de omnibus, que pertinent ad ipsum sanctissimum Eugenium vel Romanos, sine conscientia ipsius sanc- tissimi Eugenii. [2"] quin immo pro- mittimus, quod, quidquid de terra sancti Petri ad ipsius Sigismundi manus pervenerit, illud ipsi sanctissimo Eugenio restituet ac quod omnes ejus imperii vicarii in Italia juvabunt ipsum ad defendendam terram ipsam sancti Petri secundum posse ipso- rum. [3] ac insuper promittimus spon- demus et pollicemur dicto nomine et sub simili juramento ac juramus coram deo ac beato Petro in animam constituentis pre- dicti regis, quod ipse de cetero erit pro- tector procurator et defensor domini Eugenii summi pontificis. has autem promissiones sponsiones pollicitaciones et juramenta pre- stamus ipsi sanctissimo domino Eugenio stipulanti et recipienti suo et ecclesie no- mine ac promittimus absolucionem ab hu- jusmodi juramento non petere nec, si sponte nobis concederentur a quocunque, cujus- cumque status et dignitatis existeret, eciam si summi pontificatus uteretur potestate, dictis absolucionibus uti, sed quod predicta servabit juramenta promittimus. et sic de omnibus predictis rogamus tabelliones, quod unum vel plura conficiant instrumenta. et sic nos procuratores procuratorio aa nomine prefato recognoscimus confirmamus innovamus concedimus bb dona- mus et cetera facimus secundum tenorem, quic superius geriturdd, promittentese in- 25 super, quod prefatus ff serenissimus€5 rex hoc quoque juramentum per nos, ut premit- titur, prestitum in manus sue sanctitatis vel legatorum ejusdem sanctitatis, si illos pre- mittere decreverithh, personaliter innovabit, 30 suas regias patentes litteras et sigilla con- sueta super ji illokk tradęndo. 10 15 20 1433 451. Bf. Carlo von Siena und Bartolommeo de Agazaria, Sienesische Gesandte beim März 30 Papst, an Siena: berichten über die Verhandlungen der zwei gen. königlichen Ge- 35 sandten mit drei vom Papst deputierten gen. Kardinälen. 1433 März 30 Rom. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Märs 25 März 26 März 26 [Die Gesandten berichten zunächst, daß sie, nämlich Bartolomeus domini Tomassi de Agazaia und der am 25 März angekommene Bischof Karolus, am 26 März beim Papst gewesen seien. Dieser habe die Darlegungen des Bischofs mit Wohlgefallen an-40 gehört und erklärt, daß er die königlichen Gesandten hören wolle; er werde ihnen ein anderes Mal sagen, was zu thun sei. Am Abend desselben Tages hätten die königlichen Gesandten Audienz gehabt. Ihre Eröffnungen hätten, soviel sie erfahren konnten, den Papst sehr befriedigt; e come parlaro bene, simile per lo sancto padre le fu bene risposto, per forma che ciascuna de le parti molto è comendata dall' altra e per consequens 45 se ne spera buona conclusione. Von conte Matico und miser Guasparre hätten sie gehört, daß beide von der liebenswürdigen Antwort schr befriedigt seien und gute Hoffnung aa) om. P; G procuratorie. bb) G et concedamus et. cc) om. G. dd) PG continetur. ee) SG promittens. ff) G add. dominus. gg) S add. noster; P add. dominus noster. 1h) G decrevit. ii) A sub. kk) Pillis; G illa.
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A. Vorakten nr. 416-490. 777 hätten und daß ihnen die Kardinäle Orsini, de Conti und di Sancto Marco als Audi- 1433 Märs 30 toren zugewiesen seien. Sie hätten die drei Kardinäle besucht, ehe diese mit den beiden Gesandten sprachen, und ihnen den acordo ans Herz gelegt. Dann fahren sie fort:] ale quali cose ci risposero molto bene et mostraronsene molto volonterosi, accennandoci monsignore di Sancto Marco, che seghuitando tale acordo potrieno seghuitare dele cose, le quali sarieno ala città nostra molto honorate e molto fructuose. lui ci pare tanto afetionato ala signoria vostra, quod ex abundantia cordis ipse loquitur. dapoi a dì 28 sono stati li detti ambasciadori dela maestà coli detti cardenali e alloro anno porte Mörz 28 le domande dela maestà reale. e per quella volta non le fu risposta“ alcuna cosa. dapoi o domenicha a di 29 fumo ala messa colli ambasciadori b dela maestà in cappella di papa, Mirz 29 et doppo la messa furo chiamati e detti ambasciadori e miser Jacomo Sirch e miser Karllo e io da cardenali detti di sopra e deputati ala udienza de' detti ambasciadori, e fuvi anco monsignore di Vinegia 1 camarlengo. e parlò monsignore Orsini prima e disse, che 'l papa voleva fare ala maestà reale e verso di quella, quanto si conveniva e maxime is quanto era stato promesso a Siena per lo cardenale de Conti, quando vi venne, in questa forma e modo. e disse, perchè el papa a grande bisogno de' bagni, esso vuole doppo pasqua statim esere là a Viterbo e ine aspectare la maestà reale e dappoi insieme venirne a Roma e darli la corona e gli onori suoi. e questo fu in efetto, quanto fu risposto, avengachè con molte più parole. ale quali cose fu risposto per lo conte 20 Matico e miser Guaspare, che non areber voluto tanto indugio, e domandavano, che lo 'mperadore venisse qui innanzi ch'el papa andasse a Viterbo et che lo 'nperadore potria esere qui a Roma innanzi pasqua. e anco dissero, che di quelle cose, che si conposero col cardenale de Conti, bisognasse rassettare assai cose per molte cose concorse dapoi. e rimasero, che monsignore Orsini facesse una scripta e poi altra volta sarieno insieme. 25 nè più sopra questa materia è seghuito, e di quanto sentiamo, rendiamo avisata la [Im Folgenden schreiben die Gesandten über das wiederholte An- vostra signoria. erbieten des Papstes, Frieden zwischen Siena und Florenz zu vermitteln; sie bitten um Instruktion. Dann fahren sie fort:] mentre scrivavamo, fumo avisati dal cardenale Orsini, ci dovessimo trovare a palazo ala 21 ora. e cosi facemo e fumo coli ambascia- so dori dela maestà insieme coli cardenali deputati audirli. e finaliter doppo molti parlari si rimase, che domane si devessero fermare certi capitoli fra la santità del papa et la Märs s0 maestà regia; li quali pensiamo el conte Matico e miser Gasparre mandaranno, fatti saranno, alo 'mperadore, e noi, se gli aremo, anco n' avisaremo la signoria vostra. el papa e costoro sono d'acordo, se costì s'aceptano. el papa fa provedere a Viterbo, 35 perchè vuole ine andare al bagno. [Der Brief schließt mit der Bemerkung, es verlaute, daß in Ferrara Friede geschlossen sei; die Nachricht werde aber von anderer angesehener Seite bestritten.] Rome die 30 martii 1433. 452. Bf. Carlo von Siena und Bartolommeo de Agazaria, Sienesische Gesandte beim 1433 April 5 Papst, an Siena: berichten über den Abschluß der Verhandlungen zwischen dem Papst und den königlichen Gesandten. 1433 April 5 Rom. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. nach April 12 vor April 12 1433 Märs 30 40 [Die Gesandten heben zunächst hervor, daß sie seit ihrem letzten Briefe2 alles, was in ihren Kräften stand, für den Abschluß des acordo gethan haben. Dann fahren sie fort :] e più volte ci siamo ritrovati per tale effetto coli signori cardenali acciò 45 deputati e anco con nostro signore e colli ambasciadori dela regia maestà. e doppo molti a) em.; Forl. risposto. b) em.; Vorl. ambasiadori. 1 Francesco Condolmario Kardinalpriester tit. S. Clementis. 2 Vom 30 Märx (nr. 451).
A. Vorakten nr. 416-490. 777 hätten und daß ihnen die Kardinäle Orsini, de Conti und di Sancto Marco als Audi- 1433 Märs 30 toren zugewiesen seien. Sie hätten die drei Kardinäle besucht, ehe diese mit den beiden Gesandten sprachen, und ihnen den acordo ans Herz gelegt. Dann fahren sie fort:] ale quali cose ci risposero molto bene et mostraronsene molto volonterosi, accennandoci monsignore di Sancto Marco, che seghuitando tale acordo potrieno seghuitare dele cose, le quali sarieno ala città nostra molto honorate e molto fructuose. lui ci pare tanto afetionato ala signoria vostra, quod ex abundantia cordis ipse loquitur. dapoi a dì 28 sono stati li detti ambasciadori dela maestà coli detti cardenali e alloro anno porte Mörz 28 le domande dela maestà reale. e per quella volta non le fu risposta“ alcuna cosa. dapoi o domenicha a di 29 fumo ala messa colli ambasciadori b dela maestà in cappella di papa, Mirz 29 et doppo la messa furo chiamati e detti ambasciadori e miser Jacomo Sirch e miser Karllo e io da cardenali detti di sopra e deputati ala udienza de' detti ambasciadori, e fuvi anco monsignore di Vinegia 1 camarlengo. e parlò monsignore Orsini prima e disse, che 'l papa voleva fare ala maestà reale e verso di quella, quanto si conveniva e maxime is quanto era stato promesso a Siena per lo cardenale de Conti, quando vi venne, in questa forma e modo. e disse, perchè el papa a grande bisogno de' bagni, esso vuole doppo pasqua statim esere là a Viterbo e ine aspectare la maestà reale e dappoi insieme venirne a Roma e darli la corona e gli onori suoi. e questo fu in efetto, quanto fu risposto, avengachè con molte più parole. ale quali cose fu risposto per lo conte 20 Matico e miser Guaspare, che non areber voluto tanto indugio, e domandavano, che lo 'mperadore venisse qui innanzi ch'el papa andasse a Viterbo et che lo 'nperadore potria esere qui a Roma innanzi pasqua. e anco dissero, che di quelle cose, che si conposero col cardenale de Conti, bisognasse rassettare assai cose per molte cose concorse dapoi. e rimasero, che monsignore Orsini facesse una scripta e poi altra volta sarieno insieme. 25 nè più sopra questa materia è seghuito, e di quanto sentiamo, rendiamo avisata la [Im Folgenden schreiben die Gesandten über das wiederholte An- vostra signoria. erbieten des Papstes, Frieden zwischen Siena und Florenz zu vermitteln; sie bitten um Instruktion. Dann fahren sie fort:] mentre scrivavamo, fumo avisati dal cardenale Orsini, ci dovessimo trovare a palazo ala 21 ora. e cosi facemo e fumo coli ambascia- so dori dela maestà insieme coli cardenali deputati audirli. e finaliter doppo molti parlari si rimase, che domane si devessero fermare certi capitoli fra la santità del papa et la Märs s0 maestà regia; li quali pensiamo el conte Matico e miser Gasparre mandaranno, fatti saranno, alo 'mperadore, e noi, se gli aremo, anco n' avisaremo la signoria vostra. el papa e costoro sono d'acordo, se costì s'aceptano. el papa fa provedere a Viterbo, 35 perchè vuole ine andare al bagno. [Der Brief schließt mit der Bemerkung, es verlaute, daß in Ferrara Friede geschlossen sei; die Nachricht werde aber von anderer angesehener Seite bestritten.] Rome die 30 martii 1433. 452. Bf. Carlo von Siena und Bartolommeo de Agazaria, Sienesische Gesandte beim 1433 April 5 Papst, an Siena: berichten über den Abschluß der Verhandlungen zwischen dem Papst und den königlichen Gesandten. 1433 April 5 Rom. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. nach April 12 vor April 12 1433 Märs 30 40 [Die Gesandten heben zunächst hervor, daß sie seit ihrem letzten Briefe2 alles, was in ihren Kräften stand, für den Abschluß des acordo gethan haben. Dann fahren sie fort :] e più volte ci siamo ritrovati per tale effetto coli signori cardenali acciò 45 deputati e anco con nostro signore e colli ambasciadori dela regia maestà. e doppo molti a) em.; Forl. risposto. b) em.; Vorl. ambasiadori. 1 Francesco Condolmario Kardinalpriester tit. S. Clementis. 2 Vom 30 Märx (nr. 451).
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778 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. nach April 12 1433 April 5 1433 tractati e parlamentari avuti sopra di tale materia avemo anco dala signoria vostra per April 5 Centomiglia lettera 1, e quella intesa e compreso el conforto, ne dà la signoria vostra Aprit 4 ala sollecitudine dello spaccio, ricevuta essa lettera sabato da sera a dì 4 di questo, April5 domenicha a mattina di buon ora fumo a palazo. e date le palme statim fumo col papa e suplicamo e confortamo, quanto sapemo, alo spaccio e ala conclusione dello accordo, mostrando ala sanctità sua, quanto potemo e sapemo, lo 'ndugio e dilationi quanto poteano esere pericolose, e mostramo ala sanctità sua, quanto la signoria vostra sia gelosa e tema d'ogni sturbo potesse nasciare a tanto bene. e udicci gratiosamente. e prima partissimo dela camara dela sua sanctità, vi furo el conte Matico e miser Guasparre e miser Jacomo Sirch, e parlato cola sanctità sua in tucto fu fermato santo e buono io acordo. e d'esso si spera perfectissimo fructo e aconccio e dirizo d'ongni cosa, che non ha suo debito letto. e la vostra magnifica signoria n' è orriginale principio e nele con- April6 clusioni non è el minore membro. et domane ? si deno fare le scripture publiche a e autentiche. le quali facte subito si partiranno questi ambasciadori per esere costà, et tuto sarà noto ala vostra signoria. et però per questa non diremo più. e a fine di bene 15 avisiamo bene la signoria vostra, che, come per altre 3 aviamo detto, el papa de' andare a Viterbo a bagni subito doppo pasqua et la maestà regia de' venire là per tucto el mese d'aprile 1 a suo piacimento a ritrovarsi insieme col sanctissimo padre. e quantun- que sieno stati fermati e parlati molti buoni effecti, anco per lo loro ritrovarsi insieme molti se ne sperano per le buone dispositioni si dicono esere in ciascuno di questi 20 [Die Gesandten fügen noch hinzu, mehr zu schreiben due principali signori del mondo. Rome die 5 aprilis 1433. sei unnötig.] [Nachschrift] Perchè questi dela regia maestà dicono non avere scripto e pre- gatoci, non scriviamo alcuna particularità, se pare ala vostra signoria tenere segreto perfino a loro tornata, che sarà presta, el ricordiamo con reverenzia ala vostra signoria. 25 11433) 453. Bericht über die Eidesleistung der Gesandten K. Sigmunds im päpstlichen General- April 7 konsistorium vom 7 April 1433. [1433/ April 7 [Rom]. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 151/b ced. chart. coaeva, Beilage xu dem Briefe des Johannes Niklosdorf an den Hochmeister Paul von Rusdorf vom 7 April 1433, unserer nr. 458. 30 Die septima mensis aprilis fuit consistorium generale, quo dominus Caspar Slick ambasiator ac vicecancelarius Romanorum regis fecit arrengam seu collacionem, qua publicavit in effectu voluntatem et mandatum injunctum ambasiatoribus domini regis predicti, subiciens dominum regem Romanorum esse paratum ad omnem concordiam pacem et confederacionem domini nostri pape, quam semper corde habuit, licet multis 35 mediis aliorum eo invito ex malis relacionibus sit c inpedita. que hodie facta est fir- miter et realiter, maxime cum uno nomine sint d appellati suprema capita Romanorum, appellacione videlicet „pontifex Romanorum“ et „imperator Romanorum“, ita sint hodie uniti ex divina voluntate. promisitque dominus Caspar predictus nomine regis Romanorum omnem fidelitatem ecclesie, magnificans deum, qui est benedictus in secula 40 seculorum. post quam collacionem presentatum fuit mandatum 5 publicum munitum a) em.; orig. pubriche. b) esse paratum fehlt in der Vorlage. c) fellt in der Vorlage. d) desgleichen. April 7 1 Der Brief war vom 27 März datiert und ent- hielt die Aufforderung an die beiden Gesandten, die ihnen erteilten Aufträge emsig ausauführen. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva.) Oder ist der S. 719 Anm. 5 mitgeteilte vom 31 Märx gemeint? 2 3 Vgl. S. 7II. Vgl. nr. 451. Vgl. nr. 449 art. 1. nr. 446. 45
778 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. nach April 12 1433 April 5 1433 tractati e parlamentari avuti sopra di tale materia avemo anco dala signoria vostra per April 5 Centomiglia lettera 1, e quella intesa e compreso el conforto, ne dà la signoria vostra Aprit 4 ala sollecitudine dello spaccio, ricevuta essa lettera sabato da sera a dì 4 di questo, April5 domenicha a mattina di buon ora fumo a palazo. e date le palme statim fumo col papa e suplicamo e confortamo, quanto sapemo, alo spaccio e ala conclusione dello accordo, mostrando ala sanctità sua, quanto potemo e sapemo, lo 'ndugio e dilationi quanto poteano esere pericolose, e mostramo ala sanctità sua, quanto la signoria vostra sia gelosa e tema d'ogni sturbo potesse nasciare a tanto bene. e udicci gratiosamente. e prima partissimo dela camara dela sua sanctità, vi furo el conte Matico e miser Guasparre e miser Jacomo Sirch, e parlato cola sanctità sua in tucto fu fermato santo e buono io acordo. e d'esso si spera perfectissimo fructo e aconccio e dirizo d'ongni cosa, che non ha suo debito letto. e la vostra magnifica signoria n' è orriginale principio e nele con- April6 clusioni non è el minore membro. et domane ? si deno fare le scripture publiche a e autentiche. le quali facte subito si partiranno questi ambasciadori per esere costà, et tuto sarà noto ala vostra signoria. et però per questa non diremo più. e a fine di bene 15 avisiamo bene la signoria vostra, che, come per altre 3 aviamo detto, el papa de' andare a Viterbo a bagni subito doppo pasqua et la maestà regia de' venire là per tucto el mese d'aprile 1 a suo piacimento a ritrovarsi insieme col sanctissimo padre. e quantun- que sieno stati fermati e parlati molti buoni effecti, anco per lo loro ritrovarsi insieme molti se ne sperano per le buone dispositioni si dicono esere in ciascuno di questi 20 [Die Gesandten fügen noch hinzu, mehr zu schreiben due principali signori del mondo. Rome die 5 aprilis 1433. sei unnötig.] [Nachschrift] Perchè questi dela regia maestà dicono non avere scripto e pre- gatoci, non scriviamo alcuna particularità, se pare ala vostra signoria tenere segreto perfino a loro tornata, che sarà presta, el ricordiamo con reverenzia ala vostra signoria. 25 11433) 453. Bericht über die Eidesleistung der Gesandten K. Sigmunds im päpstlichen General- April 7 konsistorium vom 7 April 1433. [1433/ April 7 [Rom]. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 151/b ced. chart. coaeva, Beilage xu dem Briefe des Johannes Niklosdorf an den Hochmeister Paul von Rusdorf vom 7 April 1433, unserer nr. 458. 30 Die septima mensis aprilis fuit consistorium generale, quo dominus Caspar Slick ambasiator ac vicecancelarius Romanorum regis fecit arrengam seu collacionem, qua publicavit in effectu voluntatem et mandatum injunctum ambasiatoribus domini regis predicti, subiciens dominum regem Romanorum esse paratum ad omnem concordiam pacem et confederacionem domini nostri pape, quam semper corde habuit, licet multis 35 mediis aliorum eo invito ex malis relacionibus sit c inpedita. que hodie facta est fir- miter et realiter, maxime cum uno nomine sint d appellati suprema capita Romanorum, appellacione videlicet „pontifex Romanorum“ et „imperator Romanorum“, ita sint hodie uniti ex divina voluntate. promisitque dominus Caspar predictus nomine regis Romanorum omnem fidelitatem ecclesie, magnificans deum, qui est benedictus in secula 40 seculorum. post quam collacionem presentatum fuit mandatum 5 publicum munitum a) em.; orig. pubriche. b) esse paratum fehlt in der Vorlage. c) fellt in der Vorlage. d) desgleichen. April 7 1 Der Brief war vom 27 März datiert und ent- hielt die Aufforderung an die beiden Gesandten, die ihnen erteilten Aufträge emsig ausauführen. (Siena Staats-A. Copie, Lettere fasc. nr. 43 not. chart. coaeva.) Oder ist der S. 719 Anm. 5 mitgeteilte vom 31 Märx gemeint? 2 3 Vgl. S. 7II. Vgl. nr. 451. Vgl. nr. 449 art. 1. nr. 446. 45
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A. Vorakten nr. 416-490. 779 sigillo majestatis regie etc., quo potuerunt juramentum prestare fidelitatis et omnes do- naciones ecclesie factas per imperatores suos predecessores confirmare et de novo do- nare. quo publicato perlecto ac presentato ad manus domini nostri dicti ambasiatores regis Romanorum flexis genibus tactis sacrissanctis scripturis ambabus manibus oscu- lato crucifixo omnia prescripta compleverunt. jurarunt etenim in forma consweta et donaciones predictas per quoscunque imperatores factas confirmarunt et de novo donarunt nomine imperatoris secundum mandatum prelibatum. quibus completis do- minus noster personaliter fecit pulcram collacionem, magnificans deum etc. et promittens pacem firmiter tenere predictam coronamque et unccionem imperialem et mutuo juvare o ad omnem utilitatem rei publice tam spiritualis quam temporalis. super quibus omni- bus more solito per procuratorem fiscalem petita sunt publica instrumenta. fit magnum gaudium in Urbe, licet fuerit in epdomada sancta passionis domini nostri. hanc con- cordiam et unionem omnipotens deus corroborare dignetur, qui est benedictus in secula seculorum. amen. April 7 [1433] 15 454. Gf. Matko von Thallóczy und der Vizekanzler Kaspar Schlick, Bevollmächtigte K. Sigmunds, erkennen öffentlich an, daß sie dem Papst im Namen des Königs den inserierten Eid geleistet haben. 1433 April 7 Rom. 1433 April 7 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 209b�210 a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Forma juramenti. 25 D0 S coll. Florenx Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 67 ab cop. membr. anni 1453 mit der Uberschrift Copia juramenti. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 236b�237b cop. chart. coaeva mit derselben Uber- schrift wie A. P coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 145b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur forma juramenti facti in consistorio publico per dictos ambasiatores [d. i. die auf fol. 145a in der Vollmacht vom 21 Mürx 1433 nr. 446 genannten] tactis sanctis ewangeliis et sacris crucibus cum reliquiis et lectum alta voce per Casparem Slick vicecancellarium regis Romanorum coram domino nostro papa presente et acceptante. et istud juramentum fuit scriptum in membrana cum duobus sigillis pendentibus recognitis esse dictorum oratorum. Links von dieser Uberschrift ist am Rande von der Hand des Schreibers bemerkt Juramentum imperatoris factum pape et ecclesie. G coll. Görlitz Stadt-A. Urkundenband III (Collectanea Sculteti) fol. 27 ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Juramentum imperatoris. 20 30 In Görlitz Bibl. der Oberlausitxer Gesellschaft der Wissenschaften Annales Sculteti II fol. 119b cop. chart. sacc. 16 ex. vel 17 in., Abschrift von G. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 146 ab cop. chart. saec. 15, Abschrift von S, mit der rubrixierten Uberschrift Copia juramenti. 40 Gedruckt bei Crabbe 3, 342-343; Surius I. Ausg. 4, 334-335, 2. Ausg. 4, 748-749; Binius 4, 224; Goldast, Imperatorum etc. recessus, constitutiones etc. 3, 431-432, mit dem falschen Datum des 6 April; Coll. conc. regia 30, 819-821; Harduin 8, 1608-1609; Labbé I. Ausg. 12, 966-968, 2. Ausg. 17, 765-766; Linig, Cod. Germ. dipl. 1,439-440, mit Goldasts Datum; Du Mont, Corps univ. dipl. II, 2 pag. 256�257; Mansi 29, 598-599; Pray, Ann. regum Hungariae 2, 308-309, mit dem falschen Datum des 4 April; Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 7 pag. 468-470. 50 Regest bei Altmann nr. 9398 a (nach Linig, also mit dem falschen Datum des 6 April). — Erwähnt von Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 12; Martène 8, 581 nach Labbé (I. Ausg.), aber mit der Uberschrift unserer Vorlage D; Mansi 30, 533; Mansi, Suppl. 4, 727; Aschbach 4, 107-108, der unter seinen Quellen irrtümlich Linig, Cod. Ital. dipl. I, 438 citiert; Schellhaßt, Virekanzellariat Kaspar Schlicks (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 4, 348 Anm. 1) nach unserer Vorlage P. 45 1 Vgl. nr. 450 II und daxu S. 714-715. Deutsche Reichstags-Akten X. 99
A. Vorakten nr. 416-490. 779 sigillo majestatis regie etc., quo potuerunt juramentum prestare fidelitatis et omnes do- naciones ecclesie factas per imperatores suos predecessores confirmare et de novo do- nare. quo publicato perlecto ac presentato ad manus domini nostri dicti ambasiatores regis Romanorum flexis genibus tactis sacrissanctis scripturis ambabus manibus oscu- lato crucifixo omnia prescripta compleverunt. jurarunt etenim in forma consweta et donaciones predictas per quoscunque imperatores factas confirmarunt et de novo donarunt nomine imperatoris secundum mandatum prelibatum. quibus completis do- minus noster personaliter fecit pulcram collacionem, magnificans deum etc. et promittens pacem firmiter tenere predictam coronamque et unccionem imperialem et mutuo juvare o ad omnem utilitatem rei publice tam spiritualis quam temporalis. super quibus omni- bus more solito per procuratorem fiscalem petita sunt publica instrumenta. fit magnum gaudium in Urbe, licet fuerit in epdomada sancta passionis domini nostri. hanc con- cordiam et unionem omnipotens deus corroborare dignetur, qui est benedictus in secula seculorum. amen. April 7 [1433] 15 454. Gf. Matko von Thallóczy und der Vizekanzler Kaspar Schlick, Bevollmächtigte K. Sigmunds, erkennen öffentlich an, daß sie dem Papst im Namen des Königs den inserierten Eid geleistet haben. 1433 April 7 Rom. 1433 April 7 A aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15 626 fol. 209b�210 a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Forma juramenti. 25 D0 S coll. Florenx Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 67 ab cop. membr. anni 1453 mit der Uberschrift Copia juramenti. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 236b�237b cop. chart. coaeva mit derselben Uber- schrift wie A. P coll. Rom Vatik. Bibl. cod. Palat. 595 fol. 145b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur forma juramenti facti in consistorio publico per dictos ambasiatores [d. i. die auf fol. 145a in der Vollmacht vom 21 Mürx 1433 nr. 446 genannten] tactis sanctis ewangeliis et sacris crucibus cum reliquiis et lectum alta voce per Casparem Slick vicecancellarium regis Romanorum coram domino nostro papa presente et acceptante. et istud juramentum fuit scriptum in membrana cum duobus sigillis pendentibus recognitis esse dictorum oratorum. Links von dieser Uberschrift ist am Rande von der Hand des Schreibers bemerkt Juramentum imperatoris factum pape et ecclesie. G coll. Görlitz Stadt-A. Urkundenband III (Collectanea Sculteti) fol. 27 ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Juramentum imperatoris. 20 30 In Görlitz Bibl. der Oberlausitxer Gesellschaft der Wissenschaften Annales Sculteti II fol. 119b cop. chart. sacc. 16 ex. vel 17 in., Abschrift von G. — In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 146 ab cop. chart. saec. 15, Abschrift von S, mit der rubrixierten Uberschrift Copia juramenti. 40 Gedruckt bei Crabbe 3, 342-343; Surius I. Ausg. 4, 334-335, 2. Ausg. 4, 748-749; Binius 4, 224; Goldast, Imperatorum etc. recessus, constitutiones etc. 3, 431-432, mit dem falschen Datum des 6 April; Coll. conc. regia 30, 819-821; Harduin 8, 1608-1609; Labbé I. Ausg. 12, 966-968, 2. Ausg. 17, 765-766; Linig, Cod. Germ. dipl. 1,439-440, mit Goldasts Datum; Du Mont, Corps univ. dipl. II, 2 pag. 256�257; Mansi 29, 598-599; Pray, Ann. regum Hungariae 2, 308-309, mit dem falschen Datum des 4 April; Fejér, Cod. dipl. Hungariae X, 7 pag. 468-470. 50 Regest bei Altmann nr. 9398 a (nach Linig, also mit dem falschen Datum des 6 April). — Erwähnt von Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 12; Martène 8, 581 nach Labbé (I. Ausg.), aber mit der Uberschrift unserer Vorlage D; Mansi 30, 533; Mansi, Suppl. 4, 727; Aschbach 4, 107-108, der unter seinen Quellen irrtümlich Linig, Cod. Ital. dipl. I, 438 citiert; Schellhaßt, Virekanzellariat Kaspar Schlicks (Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 4, 348 Anm. 1) nach unserer Vorlage P. 45 1 Vgl. nr. 450 II und daxu S. 714-715. Deutsche Reichstags-Akten X. 99
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780 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 133 April 7 Nos a Matiko de Tallonczb comes Kewinensis : et " capitaneus Nanderalbensis et Gaspar Sligk f vicecancellarius et capitaneus terrarum Egre, ambassiatores g et procu- ratores invictissimi principis et domini nostrih Sigismundi Romanorum regis semper augusti ac i Hungariek Bohemie etc. regis gloriosissimi ad sanctissimum et clemen- tissimum dominum nostrum papam! Eugenium quartum destinati, recognoscimus tenore quodm de mandato et licencia prefati serenissimi domini nostri presencium universis, regis, cujus pleno et sufficienti mandaton 1 fulti sumus quodque sigillatum ? in " manus ipsius s domini nostri deposuimus t, hodie date littere " nostre presentate in consistorio apostolico generaliw in manus sue sanctitatis juramentum ? prestitimusy in forma, que [Es folgt unsere nr. 450 II. Dann heißt es weiter:] est talis: in cujus rei testi- monium sigilla nostra propria presentibus sunt appensa. datum z Rome anno domini an millesimo 433 die 7 mensis aprilis bb. 1433 April 7 1433 455. Papst Eugen IV ratifiziert, approbiert und konfirmiert den zwischen ihm und April 7 zwei gen. Bevollmächtigten K. Sigmunds geschlossenen inserierten Vertrag. 1433 April 7 [Rom ]. 15 B aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 208b-209a cop. chart. codera mit der Uberschrift Pacta inita et firmata inter sanctissimum dominum nostrum Eugenium papam quartum et serenissimum dominum regem Romanorum. Die Schlußformel von pro majori an und das Datum fehlen hier und in D; beide sind von uns aus S ergänxt. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 234b�236b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift z0 Pacta inita et firmata inter sanctissimum dominum Eugenium papam quartum et sere- nissimum principem et dominum dominum Sigismundum Romanorum etc. regem. S coll. Floren: Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 66b-67a cop. membr. anni 1453 mit der Uberschrift Pacta inita inter dominum Eugenium papam quartum et serenissimum principem et dominum dominum Sigismundum Romanorum regem etc. In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 144b�145b cop. chart. saec. 15, Abschrift von S. Gedruckt bei Crabbe 3, 322-323. Dieser Druck reicht nur bis art. 4 (licenciet et remittat) des inserierten Vertrages. Infolgedessen sind auch die folgenden teils unmittelbar teils mittelbar auf Crabbe nuriickgehenden Drucke unvollständig: Surius I. Ausg. 4, 315-316, 30 2. Ausg. 4, 729-730; Binius 4, 212; Goldast, Imperatorum etc. recessus, constitutiones etc. 3, 432�133; Lünig, Cod. Germ. dipl. I, 440-442; Coll. conc. regia 30, 784-786; Harduin 8, 1585-1586; Labbé I. Ausg. 12, 944-945, 2. Ausg. 17, 740-742; Mansi 29, 572-574. In der Coll. conc. regia ist außerdem der inserierte Vertrag wie in unseren Vorlagen BDS (vgl. S. 769 Variante oo) fälschlich vom 8 April 1433 datiert. 35 Dieses falsche Datum ist dann in alle späteren Drucke (Harduin, Labbé u. s. w., auch Martène und Mansij übergegangen. Nur Du Mont äußert Zweifel an der Richtigkeit desselben, indem er auf Goldast hinweist. — Die in den genannten Drucken fehlenden artt. 5-10 des inserierten Vertrages sind xuerst gedruckt bei Martène 8, 579-581 (aus D) und aus ihm bei Mansi 30, 532-533 und Mansi, Suppl. 4, 725-727. Vgl. im 40 übrigen S. 712. Erwähnt von Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 12 und Aschbach 4, 108-109. 25 Eugenius episcopus servus servorumce dei ad futuram rei memoriam. quoniam dominus dei filius de celis ad terram descendens ad salvandum genus humanum inter cetera divinad preclarissima monimenta tamquam pacis mediator pacem discipulis suis 45 a) in Pam Rande Forma juramenti. b) em.; AD Colomn ; P Calloncz ; S Collonen mit Abkürsungsstrich ; G Tollencz. c) ASD Reromensis; G Kermonensis. d) om. AD. e) S Mandelkalbensis; G Randoralbonsis. f) S Sclich. g) S ambassiatorum et procuratorum statt ambassiatores et procuratores. h) om. P; G domini. i) C et. k) G add. et. 1) om. S. m) PG add. nos. n) in A durchstrichen; om. D. o) SPG fulciti. p) O sigillatim. q) om. G. r) A manibus. s) SP6 add. sanctissimi. t) P disposuimus. u) S stellt um nostre littere. v) P 50 presentis; G presencium. w) P hat am Rande mil Verweisungszeichen juramentum. x) om. P. y) G prestitum. z) om. ASD. aa) om. P. bb) G add. etc. cc) S servus. dd) om. S. nr. 446.
780 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 133 April 7 Nos a Matiko de Tallonczb comes Kewinensis : et " capitaneus Nanderalbensis et Gaspar Sligk f vicecancellarius et capitaneus terrarum Egre, ambassiatores g et procu- ratores invictissimi principis et domini nostrih Sigismundi Romanorum regis semper augusti ac i Hungariek Bohemie etc. regis gloriosissimi ad sanctissimum et clemen- tissimum dominum nostrum papam! Eugenium quartum destinati, recognoscimus tenore quodm de mandato et licencia prefati serenissimi domini nostri presencium universis, regis, cujus pleno et sufficienti mandaton 1 fulti sumus quodque sigillatum ? in " manus ipsius s domini nostri deposuimus t, hodie date littere " nostre presentate in consistorio apostolico generaliw in manus sue sanctitatis juramentum ? prestitimusy in forma, que [Es folgt unsere nr. 450 II. Dann heißt es weiter:] est talis: in cujus rei testi- monium sigilla nostra propria presentibus sunt appensa. datum z Rome anno domini an millesimo 433 die 7 mensis aprilis bb. 1433 April 7 1433 455. Papst Eugen IV ratifiziert, approbiert und konfirmiert den zwischen ihm und April 7 zwei gen. Bevollmächtigten K. Sigmunds geschlossenen inserierten Vertrag. 1433 April 7 [Rom ]. 15 B aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 208b-209a cop. chart. codera mit der Uberschrift Pacta inita et firmata inter sanctissimum dominum nostrum Eugenium papam quartum et serenissimum dominum regem Romanorum. Die Schlußformel von pro majori an und das Datum fehlen hier und in D; beide sind von uns aus S ergänxt. D coll. Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 234b�236b cop. chart. coaeva mit der Uberschrift z0 Pacta inita et firmata inter sanctissimum dominum Eugenium papam quartum et sere- nissimum principem et dominum dominum Sigismundum Romanorum etc. regem. S coll. Floren: Bibl. Laur. cod. Strozzi 33 fol. 66b-67a cop. membr. anni 1453 mit der Uberschrift Pacta inita inter dominum Eugenium papam quartum et serenissimum principem et dominum dominum Sigismundum Romanorum regem etc. In Venedig Markusbibl. cod. lat. Z 166 fol. 144b�145b cop. chart. saec. 15, Abschrift von S. Gedruckt bei Crabbe 3, 322-323. Dieser Druck reicht nur bis art. 4 (licenciet et remittat) des inserierten Vertrages. Infolgedessen sind auch die folgenden teils unmittelbar teils mittelbar auf Crabbe nuriickgehenden Drucke unvollständig: Surius I. Ausg. 4, 315-316, 30 2. Ausg. 4, 729-730; Binius 4, 212; Goldast, Imperatorum etc. recessus, constitutiones etc. 3, 432�133; Lünig, Cod. Germ. dipl. I, 440-442; Coll. conc. regia 30, 784-786; Harduin 8, 1585-1586; Labbé I. Ausg. 12, 944-945, 2. Ausg. 17, 740-742; Mansi 29, 572-574. In der Coll. conc. regia ist außerdem der inserierte Vertrag wie in unseren Vorlagen BDS (vgl. S. 769 Variante oo) fälschlich vom 8 April 1433 datiert. 35 Dieses falsche Datum ist dann in alle späteren Drucke (Harduin, Labbé u. s. w., auch Martène und Mansij übergegangen. Nur Du Mont äußert Zweifel an der Richtigkeit desselben, indem er auf Goldast hinweist. — Die in den genannten Drucken fehlenden artt. 5-10 des inserierten Vertrages sind xuerst gedruckt bei Martène 8, 579-581 (aus D) und aus ihm bei Mansi 30, 532-533 und Mansi, Suppl. 4, 725-727. Vgl. im 40 übrigen S. 712. Erwähnt von Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 12 und Aschbach 4, 108-109. 25 Eugenius episcopus servus servorumce dei ad futuram rei memoriam. quoniam dominus dei filius de celis ad terram descendens ad salvandum genus humanum inter cetera divinad preclarissima monimenta tamquam pacis mediator pacem discipulis suis 45 a) in Pam Rande Forma juramenti. b) em.; AD Colomn ; P Calloncz ; S Collonen mit Abkürsungsstrich ; G Tollencz. c) ASD Reromensis; G Kermonensis. d) om. AD. e) S Mandelkalbensis; G Randoralbonsis. f) S Sclich. g) S ambassiatorum et procuratorum statt ambassiatores et procuratores. h) om. P; G domini. i) C et. k) G add. et. 1) om. S. m) PG add. nos. n) in A durchstrichen; om. D. o) SPG fulciti. p) O sigillatim. q) om. G. r) A manibus. s) SP6 add. sanctissimi. t) P disposuimus. u) S stellt um nostre littere. v) P 50 presentis; G presencium. w) P hat am Rande mil Verweisungszeichen juramentum. x) om. P. y) G prestitum. z) om. ASD. aa) om. P. bb) G add. etc. cc) S servus. dd) om. S. nr. 446.
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A. Vorakten nr. 416-490. 781 reliquit, cujus sanctum fructum quasi substanciam vite cernimus conservare humanam societatem, unde fides augetur, spes sublevatur et caritas ampliatur, cum sit directissima justicie regnorum principatuum omnisque spiritualis et temporalis status valida et robu- stissima conservatrix, nos moti b ipsius dei filii e salvatoris documento d pacem tamquam omnium bonorum productricem semper optavimus pro universali bono sancte ecclesie dei tociusque populi Christiani. ut itaque e omnis mundus intelligat sinceritatem nostre affectionis ad transquilitatem et quietem rei publice Christiane continuis meditacionibus et affectibus aspirare, deductis inter nos et carissimum in Christo filium Sigismundum Romanorum Hungarie f Boemie etc. s regem illustrem certis tractatibus multa bona con- to cernentibus, demum cum dilectis filiis nobilibus viris Matikone comite Kewinensih et capitaneo Nanderalbensi et Gaspare Sligk k regio vicecancellario et terrarum Egre capi- tanco ejusdem regis oratoribus habentibus ab ipso rege sufficiens 1 mandatum infra- scriptam capitula et omnia in ipsis contenta firmavimus et conduximus, prout de verbo [Es folgt der ad verbum fecimus hic inscribi. quorum tenor sequitur et est talis: Vertrag vom 7 April 1433, unsere nr. 449 II; vgl. dort die Quellenbeschreibung. Dann wird in Vorlage S fortgefahren:] pron majori itaque ipsorum capitulorum et omnium in ipsis contentorum substancia et firmitate omnia et singula in ipsis contenta inter nos et ipsos oratores, ut premittitur, inita firmata atque conclusa tenore presentium apostolica auctoritate ratificamus approbamus confirmamusque, promittentes illa auctore domino 2o inviolabiliter observare. nulli ergo etc. ratificationis approbationis confirmationis et promissionis etc. datum septimo idus aprilis anno tertio. 15 1133 April 7 1433 April 7 25 456. Papst Eugen IV an Königin Johanna von Neapel: hat, wie sie wissen wird, schon vor einiger Zeit auf Bitten der Kurfürsten das Baseler Konzil bestätigt; be- nachrichtigt sie jetzt, daß er sich auch mit K. Sigmund vertragen habe und daßt dieser ihm durch seine Gesandten den herkömmlichen Romzugseid habe leisten lassen. [ 1433] April 7 [Rom ]. 11433/ April 7 J0 Aus dem Druck bei Raynald, Annales ecclesiae ad annum 1433 cap. 12. Raynald be- reichnet als seine Quelle „Lib. 19 pag. 135", vermutlich des Vatikanischen Archivs; es ist uns aber nicht gelungen, diesen „Lib. 19" xu ermitteln. Erwähnt von Aschbach 4, 108 Anm. 3 nach Raynald. 45 Charissima in Christo filia salutem. credimus indubie serenitatem tuam grato ac libenti animo accepturam esse ea, que pro salubri statu nostri Romane ecclesie et etiam Romani populi et totius populi Christiani dirigi ac disponi ac directa et disposita a nobis auctore domino fuisse existimamus atque ea potissimum ratione serenitati tue 35 intimanda esse decrevimus. pridem 1 enim, prout ad notitiam tuam credimus pervenisse, supplicantibus atque exhortantibus nos per oratores suos venerabilibus fratribus nostris ac dilectis filiis nobilibus viris sacri Romani imperii electoribus, quatenus Basileense concilium approbare ac celebrari ibidem permittere vellemus, certis probabilibus causis atque honestis rationibus inducti eorum piis votis ac justis supplicationibus duximus 40 annuendum. demum cum charissimus in Christo filius noster Sigismundus Romanorum rex illustris suos ad nos oratores ac etiam legitimos procuratores delegaverit postulantes humiliter a nobis nomine prefati regis, quatenus in eam concordiam amorem benevolen- tiam et animorum unitatem, a qua sine dubio licet a quorundam zizaniorum satoribus p interpellati nunquam fuimus alieni, nos q convertere eidemque coronam ac cetera Romani a) S directiva. b) em.; BD movit; S monuit. c) em.; BDS filius. d) cm.; BDS documentum. e) BD ita. f) S add. et. g) om. S. h) DS Reromensi. i) S ac. k) S Sclich. 1) om. S. m) em.; BDS nur infra. n) die Schluftformel pro majori — promissionis etc. und das Datum fehlen in BD. o) em.; S omnia. p) bei Raymald folgt quanquam. q) nos convertere haben wir ergänst. Am 14 Februar 1433. Vgl. nr. 386. 99*
A. Vorakten nr. 416-490. 781 reliquit, cujus sanctum fructum quasi substanciam vite cernimus conservare humanam societatem, unde fides augetur, spes sublevatur et caritas ampliatur, cum sit directissima justicie regnorum principatuum omnisque spiritualis et temporalis status valida et robu- stissima conservatrix, nos moti b ipsius dei filii e salvatoris documento d pacem tamquam omnium bonorum productricem semper optavimus pro universali bono sancte ecclesie dei tociusque populi Christiani. ut itaque e omnis mundus intelligat sinceritatem nostre affectionis ad transquilitatem et quietem rei publice Christiane continuis meditacionibus et affectibus aspirare, deductis inter nos et carissimum in Christo filium Sigismundum Romanorum Hungarie f Boemie etc. s regem illustrem certis tractatibus multa bona con- to cernentibus, demum cum dilectis filiis nobilibus viris Matikone comite Kewinensih et capitaneo Nanderalbensi et Gaspare Sligk k regio vicecancellario et terrarum Egre capi- tanco ejusdem regis oratoribus habentibus ab ipso rege sufficiens 1 mandatum infra- scriptam capitula et omnia in ipsis contenta firmavimus et conduximus, prout de verbo [Es folgt der ad verbum fecimus hic inscribi. quorum tenor sequitur et est talis: Vertrag vom 7 April 1433, unsere nr. 449 II; vgl. dort die Quellenbeschreibung. Dann wird in Vorlage S fortgefahren:] pron majori itaque ipsorum capitulorum et omnium in ipsis contentorum substancia et firmitate omnia et singula in ipsis contenta inter nos et ipsos oratores, ut premittitur, inita firmata atque conclusa tenore presentium apostolica auctoritate ratificamus approbamus confirmamusque, promittentes illa auctore domino 2o inviolabiliter observare. nulli ergo etc. ratificationis approbationis confirmationis et promissionis etc. datum septimo idus aprilis anno tertio. 15 1133 April 7 1433 April 7 25 456. Papst Eugen IV an Königin Johanna von Neapel: hat, wie sie wissen wird, schon vor einiger Zeit auf Bitten der Kurfürsten das Baseler Konzil bestätigt; be- nachrichtigt sie jetzt, daß er sich auch mit K. Sigmund vertragen habe und daßt dieser ihm durch seine Gesandten den herkömmlichen Romzugseid habe leisten lassen. [ 1433] April 7 [Rom ]. 11433/ April 7 J0 Aus dem Druck bei Raynald, Annales ecclesiae ad annum 1433 cap. 12. Raynald be- reichnet als seine Quelle „Lib. 19 pag. 135", vermutlich des Vatikanischen Archivs; es ist uns aber nicht gelungen, diesen „Lib. 19" xu ermitteln. Erwähnt von Aschbach 4, 108 Anm. 3 nach Raynald. 45 Charissima in Christo filia salutem. credimus indubie serenitatem tuam grato ac libenti animo accepturam esse ea, que pro salubri statu nostri Romane ecclesie et etiam Romani populi et totius populi Christiani dirigi ac disponi ac directa et disposita a nobis auctore domino fuisse existimamus atque ea potissimum ratione serenitati tue 35 intimanda esse decrevimus. pridem 1 enim, prout ad notitiam tuam credimus pervenisse, supplicantibus atque exhortantibus nos per oratores suos venerabilibus fratribus nostris ac dilectis filiis nobilibus viris sacri Romani imperii electoribus, quatenus Basileense concilium approbare ac celebrari ibidem permittere vellemus, certis probabilibus causis atque honestis rationibus inducti eorum piis votis ac justis supplicationibus duximus 40 annuendum. demum cum charissimus in Christo filius noster Sigismundus Romanorum rex illustris suos ad nos oratores ac etiam legitimos procuratores delegaverit postulantes humiliter a nobis nomine prefati regis, quatenus in eam concordiam amorem benevolen- tiam et animorum unitatem, a qua sine dubio licet a quorundam zizaniorum satoribus p interpellati nunquam fuimus alieni, nos q convertere eidemque coronam ac cetera Romani a) S directiva. b) em.; BD movit; S monuit. c) em.; BDS filius. d) cm.; BDS documentum. e) BD ita. f) S add. et. g) om. S. h) DS Reromensi. i) S ac. k) S Sclich. 1) om. S. m) em.; BDS nur infra. n) die Schluftformel pro majori — promissionis etc. und das Datum fehlen in BD. o) em.; S omnia. p) bei Raymald folgt quanquam. q) nos convertere haben wir ergänst. Am 14 Februar 1433. Vgl. nr. 386. 99*
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782 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11433] April 7 imperii insignia conferre et cum eodem ad ea, que statum ecclesie pacem et tranquilli- tatem totius populi Christiani concernerent, pertractanda“ et procuranda salubriter convenire vellemus, asserentes se ad prestandum solemniter juramentum, quod omnes reges Romanorum in ingressu Italie de jure prestare tenentur, promptos et paratos esse sufficientique ad id et omnia ad contrahendam concordiam prefatam necessaria mandato esse munitos, nos attendentes piam et honestam prefati regis postulationem habito cum prefatis oratoribus diligenti tractatu de consilio et assensu venerabilium fratrum nostrorum sancte Romane ecclesie cardinalium auctore omnipotenti deo optatam concordiam cum prefato rege inivimus, prestito per eosdem oratores in animam dicti regis constituentis devotionis et fidelitatis, prout jura et sanctorum patrum decreta decernunt, in generali consistorio solemniter juramento 1. que omnia ad serenitatis tue notitiam per breve nostrum curavimus deferenda. datum 7 aprilis. [1433) April 7 1433 457. Bartholomeus de Agazaia, Sienesischer Gesandter beim Papst, an Siena: teilt mit, April 7 daß der am 5 April2 zwischen dem Papst und K. Sigmund geschlossene Vertrag am 7 April im öffentlichen Konsistorium ratifiziert worden sei3 und daß der Papst is auf seine und des Bischofs [Carlo] Bitte, abreisen zu dürfen, erwidert habe, er (Bartho- lomeus) möge in Rom bleiben; bittet deshalb um Instruktion 4. 1433 April 7 Rom. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Datum Rome die 7 aprilis 1433. 1433 458. Johannes Niklosdorf an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet über den Akt zo April 7 1433 April 7 Rom. des Friedensschlusses zwischen K. Sigmund und dem Papst. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 151/b orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit einer Beilage (unserer nr. 453) und einer Nachschrift auf je einem Papierxettel. Unter der Adresse ist von der Ordenskanxlei bemerkt her Nicclusdorff briefe und her Johan Menchin von der eintracht des bobst und des keisers. dobei eine copia gesant 25 dem Romischen konige von seinem bannerherren von dem konige von Polan, und ouch dobei die artikel der eintracht des pobst und des keisers. Meinen willigen dinst mit steter behegelichkeit. gnediger herr homeister. awer April7 gnode geruche zu wissen, daz in dem sebende tage des monden aprilis in dem generale consistorio wart geoffenbart di eintracht unde der frede gemacht unde gescheen zwuschen 30 dem bobiste unde dem Romeschen konige, also awer genode in deser ingeslossen zedel 5 wolkomelichen sich irweisen mag. man spricht gemeneclichen, daz der bobist in dem Mai monden maio sal zin zu Viterbio in daz warmbat. do sal der Romesche konik zu dem bobiste komen, darnoch in dem monden junio oder julio ken Rome zinde. is were gros fromelich, daz awer genode procurator ‘ of dese zit queme zu Rome, so der bobist unde 35 der Romesche konik zu hofe komen. ich weil mit her Johan Menchen mein grosten fleis tuen ; sunder fromelicher wer’ awer procurator umbe bekentnisse unde statum seiner person, di in groser libe ist des Romeschen konigis. der almechtige got lange zit awer a) em.; Raynald pro tractanda. Vgl. nrr. 453 und 454. Vgl. nr. 452. Vgl. nr. 455. Bartolommeo de Agaxaria blieb in Rom. Bischof Carlo dagegen muß gleich nach dem 7 April nach Siena xuriickgekehrt sein; am II April war er xufolge cinem Briefe Bartolommeo’s an Siena von diesem Tage nicht mehr in Rom (Siena Staats-A. Lettere, Con- cistorio 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. 1 2 3 impr. del.). Der Bericht, den der Bischof über den 40 Verlauf seiner Gesandtschaft erstattete, findet sich in Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 3 fol. 61 ab (cop. membr. coaeva ohne Datum); es wird darin lediglich der Inhalt der Briefe vom 30 März und 5 April, unserer nrr. 451 und 452, wiederholt. 5 D. i. unsere nr. 453. 6 Kaspar Stange von Wandofen. 46
782 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11433] April 7 imperii insignia conferre et cum eodem ad ea, que statum ecclesie pacem et tranquilli- tatem totius populi Christiani concernerent, pertractanda“ et procuranda salubriter convenire vellemus, asserentes se ad prestandum solemniter juramentum, quod omnes reges Romanorum in ingressu Italie de jure prestare tenentur, promptos et paratos esse sufficientique ad id et omnia ad contrahendam concordiam prefatam necessaria mandato esse munitos, nos attendentes piam et honestam prefati regis postulationem habito cum prefatis oratoribus diligenti tractatu de consilio et assensu venerabilium fratrum nostrorum sancte Romane ecclesie cardinalium auctore omnipotenti deo optatam concordiam cum prefato rege inivimus, prestito per eosdem oratores in animam dicti regis constituentis devotionis et fidelitatis, prout jura et sanctorum patrum decreta decernunt, in generali consistorio solemniter juramento 1. que omnia ad serenitatis tue notitiam per breve nostrum curavimus deferenda. datum 7 aprilis. [1433) April 7 1433 457. Bartholomeus de Agazaia, Sienesischer Gesandter beim Papst, an Siena: teilt mit, April 7 daß der am 5 April2 zwischen dem Papst und K. Sigmund geschlossene Vertrag am 7 April im öffentlichen Konsistorium ratifiziert worden sei3 und daß der Papst is auf seine und des Bischofs [Carlo] Bitte, abreisen zu dürfen, erwidert habe, er (Bartho- lomeus) möge in Rom bleiben; bittet deshalb um Instruktion 4. 1433 April 7 Rom. Aus Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Datum Rome die 7 aprilis 1433. 1433 458. Johannes Niklosdorf an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet über den Akt zo April 7 1433 April 7 Rom. des Friedensschlusses zwischen K. Sigmund und dem Papst. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 151/b orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., mit einer Beilage (unserer nr. 453) und einer Nachschrift auf je einem Papierxettel. Unter der Adresse ist von der Ordenskanxlei bemerkt her Nicclusdorff briefe und her Johan Menchin von der eintracht des bobst und des keisers. dobei eine copia gesant 25 dem Romischen konige von seinem bannerherren von dem konige von Polan, und ouch dobei die artikel der eintracht des pobst und des keisers. Meinen willigen dinst mit steter behegelichkeit. gnediger herr homeister. awer April7 gnode geruche zu wissen, daz in dem sebende tage des monden aprilis in dem generale consistorio wart geoffenbart di eintracht unde der frede gemacht unde gescheen zwuschen 30 dem bobiste unde dem Romeschen konige, also awer genode in deser ingeslossen zedel 5 wolkomelichen sich irweisen mag. man spricht gemeneclichen, daz der bobist in dem Mai monden maio sal zin zu Viterbio in daz warmbat. do sal der Romesche konik zu dem bobiste komen, darnoch in dem monden junio oder julio ken Rome zinde. is were gros fromelich, daz awer genode procurator ‘ of dese zit queme zu Rome, so der bobist unde 35 der Romesche konik zu hofe komen. ich weil mit her Johan Menchen mein grosten fleis tuen ; sunder fromelicher wer’ awer procurator umbe bekentnisse unde statum seiner person, di in groser libe ist des Romeschen konigis. der almechtige got lange zit awer a) em.; Raynald pro tractanda. Vgl. nrr. 453 und 454. Vgl. nr. 452. Vgl. nr. 455. Bartolommeo de Agaxaria blieb in Rom. Bischof Carlo dagegen muß gleich nach dem 7 April nach Siena xuriickgekehrt sein; am II April war er xufolge cinem Briefe Bartolommeo’s an Siena von diesem Tage nicht mehr in Rom (Siena Staats-A. Lettere, Con- cistorio 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. 1 2 3 impr. del.). Der Bericht, den der Bischof über den 40 Verlauf seiner Gesandtschaft erstattete, findet sich in Siena Staats-A. Legazioni e Commissarie nr. 3 fol. 61 ab (cop. membr. coaeva ohne Datum); es wird darin lediglich der Inhalt der Briefe vom 30 März und 5 April, unserer nrr. 451 und 452, wiederholt. 5 D. i. unsere nr. 453. 6 Kaspar Stange von Wandofen. 46
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A. Vorakten nr. 416-490. 783 gegeben aws Rome in dem 7 tage des monden 1133 genode" gesunt musse behalden. aprilis in dem 33 jore. [in verso] Dem allerwirdisten grosmach- tigen herren hern Pauel von Rusdorff ho- meister Deutsches ordens mit aller wirdikeit sal der briff. Johannes Nicclosdorff awer genoden diner. April 7 10 [Cedula inclusa] Item gnediger herre homeister, her Johan Menchen hot awern geno- den gesant di artikeln der eintracht 1 gescheen zwuschen dem pobiste unde dem Rome- schen konige. hirumbe so wolde ich awer genode mit scriften nicht hoer bekummern. ich wil mit her Johan Menchen, so der bobist zwuet ken Viterbio in daz warmbat, sein bei dem Romeschen konige unde meinen hogesten fleis twen in den sachen awerr genode, di der almechtige got lange zeit gesunt musse behalden. datum etc. 15 459. Papst Eugen IV an den Kardinalbischof Hugo von Palestrina: hat ihn und den Kardinaldiakon Lucido Conti ausersehen, dem K. Sigmund, der im laufenden Monat nach Viterbo kommen wird, entgegenzureisen; fordert ihn deshalb auf, schleunigst zu kommen. 1433 April 7 Rom. 1433 April 7 Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 133b cop. chart. coaeva, mit der gleichxeitigen Rand- bemerkung Ugoni episcopo Prenestinensi. cum nuper auctore domino Eugenius etc. venerabilis frater. salutem etc. 20 firmaverimus pacem et concordiam 2 cum carissimo in Cristo filio nostro Sigismundo rege Romanorum illustri, prestito ab ejusdem regis oratoribus sufficiens ad id mandatum haben- tibus debito et consueto solemniter juramento 3, ac propterea intendamus eidem regi per totum presentem mensem ad nos in civitatem Viterbii venturo ex venerabilibus fratribus April nostris sancte Romane ecclesic cardinalibus pro honore nostro et apostolice sedis 25 fraternitatem tuam ac dilectum filium nostrum Lucidum sancte Marie in Cosmedin sancte Romane ecclesie diaconum cardinalem obviam destinare 4, ideo fraternitatem eandem in domino requirimus efficaciter et hortamur, quatenus visis presentibus qualibet mora et datum Rome apud sanctum Petrum dilacione postposita iter ad nos veniendi arripias. sub anulo nostro secreto 7 aprilis anno tercio. 1433 April 7 so 460. Kaplan Johannes Menken an den Hochmeister [Paul von Rusdorf]: meldet den Friedensschluß zwischen Papst und König und seine Absicht, mit dem Papst nach Viterbo zu reisen. 1433 April 9 Rom. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. IV nr. 107 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. ewre Meinen gar willichen gehorsam alle zeit vor schreben. genediger lieber herre. 35 genate geruche zo wissen, daz unser heilger vater der pawbest und unser genediger herre Romysscher koningh ganze eintrachtich und frunde sin worden. und des herren Romisschen konighes senteboten, ein growe geheisen grobe Mattiko und her Caspar Sligh, die haben dem pawbest in einem gemeinen consistorio gesworen und geholdiget van des herren koninghes wegen. und der pawbest wirt alBobalde noch dussen heilgen tagen ken Vyter- 4o byen zehen zo dem warmen baete c und darselbiges wirt och der herre Romyssche koninghe zo seiner heilicheit komen. und so sullen sie in dem meie widder ken Rome Mai 1433 April 9 a) im Orig. wird hier lange zit wiederholt. b) em.; Vorl. regi c) orig. bate mit kolumniertem e über a. 45 1 2 3 nr. 449 II. Vgl. auch nr. 460. Vgl. nr. 449 II. Vgl. nrr. 453 und 454. 4 Der Kardinalbischof hat die ihm hier xugewiesene Mission nicht ausgeführt. Sie wurde von Kardinal Orsini übernommen. Vgl. nr. 464 und S. 718.
A. Vorakten nr. 416-490. 783 gegeben aws Rome in dem 7 tage des monden 1133 genode" gesunt musse behalden. aprilis in dem 33 jore. [in verso] Dem allerwirdisten grosmach- tigen herren hern Pauel von Rusdorff ho- meister Deutsches ordens mit aller wirdikeit sal der briff. Johannes Nicclosdorff awer genoden diner. April 7 10 [Cedula inclusa] Item gnediger herre homeister, her Johan Menchen hot awern geno- den gesant di artikeln der eintracht 1 gescheen zwuschen dem pobiste unde dem Rome- schen konige. hirumbe so wolde ich awer genode mit scriften nicht hoer bekummern. ich wil mit her Johan Menchen, so der bobist zwuet ken Viterbio in daz warmbat, sein bei dem Romeschen konige unde meinen hogesten fleis twen in den sachen awerr genode, di der almechtige got lange zeit gesunt musse behalden. datum etc. 15 459. Papst Eugen IV an den Kardinalbischof Hugo von Palestrina: hat ihn und den Kardinaldiakon Lucido Conti ausersehen, dem K. Sigmund, der im laufenden Monat nach Viterbo kommen wird, entgegenzureisen; fordert ihn deshalb auf, schleunigst zu kommen. 1433 April 7 Rom. 1433 April 7 Aus Rom Vatik. A. Reg. 370 fol. 133b cop. chart. coaeva, mit der gleichxeitigen Rand- bemerkung Ugoni episcopo Prenestinensi. cum nuper auctore domino Eugenius etc. venerabilis frater. salutem etc. 20 firmaverimus pacem et concordiam 2 cum carissimo in Cristo filio nostro Sigismundo rege Romanorum illustri, prestito ab ejusdem regis oratoribus sufficiens ad id mandatum haben- tibus debito et consueto solemniter juramento 3, ac propterea intendamus eidem regi per totum presentem mensem ad nos in civitatem Viterbii venturo ex venerabilibus fratribus April nostris sancte Romane ecclesic cardinalibus pro honore nostro et apostolice sedis 25 fraternitatem tuam ac dilectum filium nostrum Lucidum sancte Marie in Cosmedin sancte Romane ecclesie diaconum cardinalem obviam destinare 4, ideo fraternitatem eandem in domino requirimus efficaciter et hortamur, quatenus visis presentibus qualibet mora et datum Rome apud sanctum Petrum dilacione postposita iter ad nos veniendi arripias. sub anulo nostro secreto 7 aprilis anno tercio. 1433 April 7 so 460. Kaplan Johannes Menken an den Hochmeister [Paul von Rusdorf]: meldet den Friedensschluß zwischen Papst und König und seine Absicht, mit dem Papst nach Viterbo zu reisen. 1433 April 9 Rom. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. IV nr. 107 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. ewre Meinen gar willichen gehorsam alle zeit vor schreben. genediger lieber herre. 35 genate geruche zo wissen, daz unser heilger vater der pawbest und unser genediger herre Romysscher koningh ganze eintrachtich und frunde sin worden. und des herren Romisschen konighes senteboten, ein growe geheisen grobe Mattiko und her Caspar Sligh, die haben dem pawbest in einem gemeinen consistorio gesworen und geholdiget van des herren koninghes wegen. und der pawbest wirt alBobalde noch dussen heilgen tagen ken Vyter- 4o byen zehen zo dem warmen baete c und darselbiges wirt och der herre Romyssche koninghe zo seiner heilicheit komen. und so sullen sie in dem meie widder ken Rome Mai 1433 April 9 a) im Orig. wird hier lange zit wiederholt. b) em.; Vorl. regi c) orig. bate mit kolumniertem e über a. 45 1 2 3 nr. 449 II. Vgl. auch nr. 460. Vgl. nr. 449 II. Vgl. nrr. 453 und 454. 4 Der Kardinalbischof hat die ihm hier xugewiesene Mission nicht ausgeführt. Sie wurde von Kardinal Orsini übernommen. Vgl. nr. 464 und S. 718.
Strana 784
1433 April 9 133 April 9 784 komen und darselbiges sall der pawbest dene deme herren koninghe seine crone geben. und dusser eintracht sein och vele lewte alhie zo lande sere gefrewet. so habe ich och willen, mit unserm heilgen vater ken Vyterbyen zo zehen und daselbiges seine koningliche genate anzoroffen in unsers ordins sachen, so ich fleisichte magh. und was mir den wedervert, will ich euwren genaten zo seiner zeit woll vorschreiben. och wirt euwre genate in dußer ingeslossener cedelen 1 woll vernemen, wie die vor schreben eintracht is zoge- ganghen und beslossen. geschreben zo Rome an a dem donnerstage vor oiesterenb in dem 33 jare. [in verso] Deme allererwerdichstem und grosmechtichem herren herren ho- meister Dwtsches ordins mit grosser er- werdichkeit. Broder Johannes Menchin euwrer genaten demoitiger capellan. 5 10 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 April 10 461. K. Sigmund ratifiziert, approbiert und konfirmiert den zwischen seinen zwei gen. Bevollmächtigten und Papst Eugen IV geschlossenen inserierten Vertrag. 1433 April 10 Siena. 15 A aus Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 150 a-151b cop. chart. coaeva. W coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 204 a cop. chart. coaera. Der Vertrag ist nicht inseriert; es ist vielmehr hinter den Worten tenor sequitur et est talis bemerkt: quere in litera domini nostri et in litera domini Casparis cancellarii 2. Auch Datum und Kontrasignatur sind weggelassen. Regest bei Altmann nr. 9403 (nach W). 20 Sigismundus dei gracia In c nomine sancte et individue trinitatis feliciter amen. Romanorum rex semper augustus ac Ungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rex. notum facimus tenore presencium universis: licet inter res transitorias hujus mundi multum salubre d sit universos Christicolas votiva unanimitate perfrui, tamen multo gloriosius 25 sanctiusque arbitrandum est illos e caritate conjunctione et singulari concordia ad invicem uti, qui sunt capita mundi et supra alios a domino constituti. sane istaf mature g con- siderantes, inducti eciam nostra integerrima affectione, qua pacem bonorum omnium productricem semper optavimus cum universis Christi fidelibus illamque h optamus pro universali bono sancte ecclesie dei tociusque populi Christiani, per solempnes ambasia- 30 tores et procuratores nostros, videlicet magnificos Mattikonem de Taloncz comitem Ke- winensem et capitaneum Nandoralbensem et Gasparem Sligk vicecancellarium nostrum et capitaneum Egre ad hoc plenum mandatum3 habentes, cum sanctissimo domino nostro domino Eugenio papa quarto ad infrascripta capitula et omnia in ipsis contenta deve- nimus illaque conclusimus, que de verbo ad verbum fecimus i hic inscribi. quorum 35 tenor sequitur et est talis: [Es folgt der Vertrag vom 7 April 1433, nr. 449 II.] pro majori itaque ipsorum k capitulorum et omnium in ipsis contentorum subsistencia et firmitate omnia et singula in ipsis contenta inter sanctitatem suam et ipsos ora- tores 1, ut premittitur, inita firmata atque conclusa tenore presencium auctoritate regia ratificamus approbamus ac eciam confirmamus, promittentes illa auctore domino inviola- 40 presenciumm sub nostre majestatis sigillo testimonio litterarum. biliter observare. a) em.; orig. am. b) orig. oysteren mit kolumniertem e über y. c) W kürst den Eingang su In nomine etc. Sigis- mundus etc. notificamus etc. tenore presencium universis. d) W salute. e) A illosque. 1) A iste. g) W maturitate. h) W illudque. i) om. 4. k) om. H. 1) W add. nostros. m) W presencium sub majestato stati presencium — litterarum. 45 1 Dieser Zettel, der nicht mehr dabei liegt, enthielt offenbar di artikeln der eintracht, die Johannes Niklosdorf in der Nachschrift nu seinem Briefe vom 7 April (nr. 458) erwähnt, also unsere nr. 449 II. 3 2 Welche Briefe gemeint sind, wissen wir nicht. nr. 446.
1433 April 9 133 April 9 784 komen und darselbiges sall der pawbest dene deme herren koninghe seine crone geben. und dusser eintracht sein och vele lewte alhie zo lande sere gefrewet. so habe ich och willen, mit unserm heilgen vater ken Vyterbyen zo zehen und daselbiges seine koningliche genate anzoroffen in unsers ordins sachen, so ich fleisichte magh. und was mir den wedervert, will ich euwren genaten zo seiner zeit woll vorschreiben. och wirt euwre genate in dußer ingeslossener cedelen 1 woll vernemen, wie die vor schreben eintracht is zoge- ganghen und beslossen. geschreben zo Rome an a dem donnerstage vor oiesterenb in dem 33 jare. [in verso] Deme allererwerdichstem und grosmechtichem herren herren ho- meister Dwtsches ordins mit grosser er- werdichkeit. Broder Johannes Menchin euwrer genaten demoitiger capellan. 5 10 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 April 10 461. K. Sigmund ratifiziert, approbiert und konfirmiert den zwischen seinen zwei gen. Bevollmächtigten und Papst Eugen IV geschlossenen inserierten Vertrag. 1433 April 10 Siena. 15 A aus Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 150 a-151b cop. chart. coaeva. W coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 204 a cop. chart. coaera. Der Vertrag ist nicht inseriert; es ist vielmehr hinter den Worten tenor sequitur et est talis bemerkt: quere in litera domini nostri et in litera domini Casparis cancellarii 2. Auch Datum und Kontrasignatur sind weggelassen. Regest bei Altmann nr. 9403 (nach W). 20 Sigismundus dei gracia In c nomine sancte et individue trinitatis feliciter amen. Romanorum rex semper augustus ac Ungarie Boemie Dalmacie Croacie etc. rex. notum facimus tenore presencium universis: licet inter res transitorias hujus mundi multum salubre d sit universos Christicolas votiva unanimitate perfrui, tamen multo gloriosius 25 sanctiusque arbitrandum est illos e caritate conjunctione et singulari concordia ad invicem uti, qui sunt capita mundi et supra alios a domino constituti. sane istaf mature g con- siderantes, inducti eciam nostra integerrima affectione, qua pacem bonorum omnium productricem semper optavimus cum universis Christi fidelibus illamque h optamus pro universali bono sancte ecclesie dei tociusque populi Christiani, per solempnes ambasia- 30 tores et procuratores nostros, videlicet magnificos Mattikonem de Taloncz comitem Ke- winensem et capitaneum Nandoralbensem et Gasparem Sligk vicecancellarium nostrum et capitaneum Egre ad hoc plenum mandatum3 habentes, cum sanctissimo domino nostro domino Eugenio papa quarto ad infrascripta capitula et omnia in ipsis contenta deve- nimus illaque conclusimus, que de verbo ad verbum fecimus i hic inscribi. quorum 35 tenor sequitur et est talis: [Es folgt der Vertrag vom 7 April 1433, nr. 449 II.] pro majori itaque ipsorum k capitulorum et omnium in ipsis contentorum subsistencia et firmitate omnia et singula in ipsis contenta inter sanctitatem suam et ipsos ora- tores 1, ut premittitur, inita firmata atque conclusa tenore presencium auctoritate regia ratificamus approbamus ac eciam confirmamus, promittentes illa auctore domino inviola- 40 presenciumm sub nostre majestatis sigillo testimonio litterarum. biliter observare. a) em.; orig. am. b) orig. oysteren mit kolumniertem e über y. c) W kürst den Eingang su In nomine etc. Sigis- mundus etc. notificamus etc. tenore presencium universis. d) W salute. e) A illosque. 1) A iste. g) W maturitate. h) W illudque. i) om. 4. k) om. H. 1) W add. nostros. m) W presencium sub majestato stati presencium — litterarum. 45 1 Dieser Zettel, der nicht mehr dabei liegt, enthielt offenbar di artikeln der eintracht, die Johannes Niklosdorf in der Nachschrift nu seinem Briefe vom 7 April (nr. 458) erwähnt, also unsere nr. 449 II. 3 2 Welche Briefe gemeint sind, wissen wir nicht. nr. 446.
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A. Vorakten nr. 416-490. 785 April 10 datum“ Senis anno domini 1433 die decima mensis aprilis regnorum nostrorum anno 1433 Hungarie etc. quadragesimo septimo Romanorum vicesimo tercio Boemie tredecimo. Ad b mandatum domini regis Petrus Kalde canonicus Zagrabiensis. „ 462. K. Sigmund thut kund, daß er durch seine Gesandten Graf Mattiko de Taloncz und den Vizekanzler Kaspar Schlick aus der päpstlichen Kammer 4000 Goldgulden von den 6000, die ihm der Papst durch den Protonotar Jakob von Syrck für den gegenwärtigen Monat April zahlen wollte, erhalten habe1; er quittiert den Papst und den päpstlichen Kämmerer über diese Summe. 1433 April 14 Siena. 1433 April 14 10 I Aus Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 152a cop. chart. coaeva. Datum Senis anno domini 1433 die 14 mensis aprilis Hung. 46 Rom. 23 Bo. 13. Kontrasignatur Ad man- datum domini regis Petrus Kalde 2 etc. In Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 204 a cop. chart. coaeva. Datum in Senis die 14 aprilis anno ut supra d. i. 33, wie in einer unmittelbar vorhergehenden Urkunde Sigmunds für Kempten. Unter dem Stück steht P. Calde. Regest bei Altmann nr. 9402. 20 463. K. Sigmund an Hašek von Waldstein und desgleichen an Budweis: hat sich mit dem Papst vertragen und wird am 15 Juni oder früher in Rom gekrönt werden; wird sich im Laufe des April zum Papst nach Viterbo begeben; will nach der Krönung schleu- nigst zum Konzil zichen und sich dort um die Rückführung der Böhmen und die 1433 April 15 Siena. Herstellung des Friedens im Böhmischen Reich bemühen. 1433 April 15 An Hašek von Waldstein: G aus Görlitx Bibl. der Oberlausitzer Gesellschaft der Wissenschaften Annales Sculteti II fol. 116 a cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 in. Die Adresse steht nicht unter dem Text, wie in un- serem Druck, sondern folgt unmittelbar auf den Titel und auf diesen die Anrede, das Ganxe (vom Titel bis 25 zum Datum) ohne jedes Alinea. Die Kontrasignatur ist fortgelassen; wir haben sie aus Pergänrt. — Regest bei Altmann nr. 9407. — Erwähnt von Palacky, Urkundl. Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 354. An Budweis: P coll. der Druck bei Palachy, Urkundliche Beiträge xur Geschichte des Hussiten- krieges 2, 353-354. Die Adresse lautet Fidelibus nostris dilectis magistro civium consulibus juratis et communitati civitatis Budvicensis. —Palacky giebt an, daß seinem Druck das Original im Stadtarchiv au 30 Budweis xu Grunde liege. Wie uns Herr Statthaltereiarchivdirektor K. Köpl in Prag mitgeteilt hat, ist aber ein Original weder in Budweis noch im Ungarischen Nationalmuseum in Budapest noch im Archiv des Böhmischen Museums in Prag vorhanden, auch nicht im Archiv des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, wie man auf Grund von Burkhardt, Hand- und Adreßbuch der Deutschen Archive 2. Aufl. 1, 186 nr. 975 vermuten könnte. Nur das Archiv des Prager Domkapitels besitzt eine von dem Budweiser 35 Syndikus Peter Kodydek am 6 Märx 1710 angefertigte Abschrift; wahrscheinlich wird diese, und nicht das Original selbst, Palacky's Vorlage gewesen sein. — Regest bei Altmann nr. 9406. Sigismundus dei gratia rex c Romanorum semper augustus ac d Hungarie e Bohemie f etc. rex §. notum est tibi i, quod propter bonum publicum totius Nobilis h fidelis dilecte. 40 Christianitatis et etiam propter k susceptionem imperialium coronarum nostrarum, quas Am 7. oder 8 April — die Anweisung ist nur Rome 1433 ind. 11 pont. etc. anno 3 datiert — wies 45 der Kardinalkämmerer Franciscus [Condolmario] den Thesaurar Bf. Daniel von Concordia an, durch den Depositar Franciscus de Boscolis ausxahlen xu lassen Jacobo de Cirick pro parte sex milium floreno- rum in deductionem provisionis serenissimi principis 50 domini Sigismundi Romanorum regis 4000 fl. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1431-1434 fol. 147a cop. chart. coaeva.) Die könig- a) datum — tredecimo om. W. b) Ad — Zagrabiensis om. W. c) P stellt um Romanorum rex. d) om. G. e) G add. et. f) G Bohemorum. g) om. G. h) P fideles dilecti statt nobilis — dilecte. i) P vobis. k) om. G. lichen Gesandten Mattiko de Tallorinz [sic] comes Kewinensis et capitaneus Nanderalbensis und Vize- kanxler Gaspar Sligk bescheinigten am 8 April, die 4000 Gulden von Jakob von Sirck erhalten au haben; dat. Rome 1433 die 8 mensis aprilis. (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 153b cop. chart. coaeva.) 2 Es ist nicht uninteressant, nu beobachten, wie diese Urkunde nicht durch den beteiligten Virekanaler Schlick, sondern durch ein anderes, unbeteiligtes Mitglied der Kanrlei kontrasigniert wird.
A. Vorakten nr. 416-490. 785 April 10 datum“ Senis anno domini 1433 die decima mensis aprilis regnorum nostrorum anno 1433 Hungarie etc. quadragesimo septimo Romanorum vicesimo tercio Boemie tredecimo. Ad b mandatum domini regis Petrus Kalde canonicus Zagrabiensis. „ 462. K. Sigmund thut kund, daß er durch seine Gesandten Graf Mattiko de Taloncz und den Vizekanzler Kaspar Schlick aus der päpstlichen Kammer 4000 Goldgulden von den 6000, die ihm der Papst durch den Protonotar Jakob von Syrck für den gegenwärtigen Monat April zahlen wollte, erhalten habe1; er quittiert den Papst und den päpstlichen Kämmerer über diese Summe. 1433 April 14 Siena. 1433 April 14 10 I Aus Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 152a cop. chart. coaeva. Datum Senis anno domini 1433 die 14 mensis aprilis Hung. 46 Rom. 23 Bo. 13. Kontrasignatur Ad man- datum domini regis Petrus Kalde 2 etc. In Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 204 a cop. chart. coaeva. Datum in Senis die 14 aprilis anno ut supra d. i. 33, wie in einer unmittelbar vorhergehenden Urkunde Sigmunds für Kempten. Unter dem Stück steht P. Calde. Regest bei Altmann nr. 9402. 20 463. K. Sigmund an Hašek von Waldstein und desgleichen an Budweis: hat sich mit dem Papst vertragen und wird am 15 Juni oder früher in Rom gekrönt werden; wird sich im Laufe des April zum Papst nach Viterbo begeben; will nach der Krönung schleu- nigst zum Konzil zichen und sich dort um die Rückführung der Böhmen und die 1433 April 15 Siena. Herstellung des Friedens im Böhmischen Reich bemühen. 1433 April 15 An Hašek von Waldstein: G aus Görlitx Bibl. der Oberlausitzer Gesellschaft der Wissenschaften Annales Sculteti II fol. 116 a cop. chart. saec. 16 ex. vel 17 in. Die Adresse steht nicht unter dem Text, wie in un- serem Druck, sondern folgt unmittelbar auf den Titel und auf diesen die Anrede, das Ganxe (vom Titel bis 25 zum Datum) ohne jedes Alinea. Die Kontrasignatur ist fortgelassen; wir haben sie aus Pergänrt. — Regest bei Altmann nr. 9407. — Erwähnt von Palacky, Urkundl. Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 354. An Budweis: P coll. der Druck bei Palachy, Urkundliche Beiträge xur Geschichte des Hussiten- krieges 2, 353-354. Die Adresse lautet Fidelibus nostris dilectis magistro civium consulibus juratis et communitati civitatis Budvicensis. —Palacky giebt an, daß seinem Druck das Original im Stadtarchiv au 30 Budweis xu Grunde liege. Wie uns Herr Statthaltereiarchivdirektor K. Köpl in Prag mitgeteilt hat, ist aber ein Original weder in Budweis noch im Ungarischen Nationalmuseum in Budapest noch im Archiv des Böhmischen Museums in Prag vorhanden, auch nicht im Archiv des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, wie man auf Grund von Burkhardt, Hand- und Adreßbuch der Deutschen Archive 2. Aufl. 1, 186 nr. 975 vermuten könnte. Nur das Archiv des Prager Domkapitels besitzt eine von dem Budweiser 35 Syndikus Peter Kodydek am 6 Märx 1710 angefertigte Abschrift; wahrscheinlich wird diese, und nicht das Original selbst, Palacky's Vorlage gewesen sein. — Regest bei Altmann nr. 9406. Sigismundus dei gratia rex c Romanorum semper augustus ac d Hungarie e Bohemie f etc. rex §. notum est tibi i, quod propter bonum publicum totius Nobilis h fidelis dilecte. 40 Christianitatis et etiam propter k susceptionem imperialium coronarum nostrarum, quas Am 7. oder 8 April — die Anweisung ist nur Rome 1433 ind. 11 pont. etc. anno 3 datiert — wies 45 der Kardinalkämmerer Franciscus [Condolmario] den Thesaurar Bf. Daniel von Concordia an, durch den Depositar Franciscus de Boscolis ausxahlen xu lassen Jacobo de Cirick pro parte sex milium floreno- rum in deductionem provisionis serenissimi principis 50 domini Sigismundi Romanorum regis 4000 fl. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1431-1434 fol. 147a cop. chart. coaeva.) Die könig- a) datum — tredecimo om. W. b) Ad — Zagrabiensis om. W. c) P stellt um Romanorum rex. d) om. G. e) G add. et. f) G Bohemorum. g) om. G. h) P fideles dilecti statt nobilis — dilecte. i) P vobis. k) om. G. lichen Gesandten Mattiko de Tallorinz [sic] comes Kewinensis et capitaneus Nanderalbensis und Vize- kanxler Gaspar Sligk bescheinigten am 8 April, die 4000 Gulden von Jakob von Sirck erhalten au haben; dat. Rome 1433 die 8 mensis aprilis. (Rom Vatik. A. Armar. 29 vol. 17 fol. 153b cop. chart. coaeva.) 2 Es ist nicht uninteressant, nu beobachten, wie diese Urkunde nicht durch den beteiligten Virekanaler Schlick, sondern durch ein anderes, unbeteiligtes Mitglied der Kanrlei kontrasigniert wird.
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786 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. usque ad presens tempus suscipere pretermisimus propter dissolutionem sacri concilii, quam dominus summus pontifex fecerat, has Italie partes intravimus et usque modo multa b difficilia experti sumus. veruntamen approbante c ipso domino summo pontifice ipsum Juni 15 sacrum concilium secum concordes remansimus, ita quod d ipse nos in festo sancti Viti proxime futuro sine ulteriori dilatione vel prius in Romana urbe debebit coronare nosque e converso erga ipsum et sedem apostolicam faciemus, quemadmodum nostri predecessores Romanis pontificibus fecerunt. et ut ista celerius consumentur, per totum istum mensem Apri aprilis secum in Viterbio constituemur, ulterius versus Urbem processuri. et peracta coronatione nostra quantocius poterimus et per dei gratiam celerrime versus sacrum con- cilium nos conferemus, eidem in rebus illis, pro quibus congregatum est, omnes favores 1o et auxilia impendendo. et si in facto reductionis Bohemorum et pacificationis illius regni aliquid facere poterimus, omne studium omnemque operam, prout dignum est, nullis laboribus e parcendo, tanquam naturalis dominus adhibebimus. si vero illud fieri non posset (quod absit), ex tunc ibidem juxta? consilium et auxilium sacri concilii et totius Christianitatis in rebus illius regni et vestrorum omnium ita providebimus, quod i5 per dei gratiam iste tribulationes de medio evellentur. et hec tibi g pro singulari letitia nunciamus, volentes, ut et illa ceteris amicis h et benevolis nostris ad gaudium nunciare velis i, adhortantes tuamk fidelitatem, quatenus in solita tua1 constancia perseverare velism et facere, quemadmodum de ten summe confidimus, quoniam in deo speramus, quod omnia ad bonum finem perducentur. datum Senis° die 15 mensis ? aprilis 20 regnorum " nostrorum anno Hungarie etc.r 47 Romanorum 23 s Bohemie t vero 13. Nobili Hasschkoni de Waldinsteyn fideli nostro dilecto etc. 1433 April 15 1433 April 15 Ad mandatum domini regis Caspar Slik. 1433 464. Papst Eugen IV an alle Civil- und Militärbehörden des Kirchenstaates: betr. April 27 Geleit für zwei gen. päpstliche Legaten an K. Sigmund. 1433 April 27 Rom. 25 Aus Rom Vatik. A. Reg. 372 fol. 167 b-168a cop. chart. coaeva. 1433 April 27 Befiehlt, die Kardinallegaten Jordanus episcopus Sabinensis und Lucidus s. Marie in Cosmedin diaconus I xu geleiten, die jetxt zum Römischen König aufbrechen und beauftragt seien, ut serenitatem .. regis visitare 2 et per terras nostras et Romane ecclesie associare debeant cum ea exaltacione et honore, que debentur Cristianissimo principi et consecrando pugili sancte ejusdem ecclesie. Datum Rome apud 30 sanctum Petrum 1433 5 kalendas maji pont. a. 3. a) om. G. b) om. G. c) G approbationi mit Tilgungspunkten unter ioni. d) 6 que. e) P stelll um parcendo laboribus. f) G nostrum. g) P vobis. h) amicis — perducentur om. 6, add. etc. i) P velitis. k) P vestras fidelitates. 1) P vestra. m) Pvelitis. n) Pvobis. 0) Senis — aprilis hat Scultctus seiner Gewoluheit gemäft zu Anfang des Briefes rechts an den Rand geschrieben; in der Datierungszeile steht dafür etc., also datum etc. 35 Ungarie u. s. w. p) om. G. q) regnorum — anno om. G. r) om. G. s) G Romanorum 30; die 23 ist mil hellerer Tinle, aber woll von Scultetus, neben die 30 geschrieben. 1) P et Bohemie statt Bohemie vero. I Vgl. nr. 459. Am 2 Mai 1433 wies der Kardinal- kämmerer Franciscus [Condolmario] den Thesaurar Bartholomeus de Matxatostis an, dem Kardinal Lucidus s. Marie in Cosmedin 200 fl. ausxablen xu lassen pro complemento expensarum per eum factarum, quando ivit ad serenissimum regem Roma- norum. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Mandati diversi della camera 1430-1434 fol. 81b cop. chart. соаеvа.) 2 Die beiden Legaten trafen (laut einer Bemerkung in der schon öfter genannten Aktensammlung des Kardinals Orsini) mit Sigmund in campis ultra Viterbium xusammen und geleiteten ihn von dort nach Viterbo und weiter nach Rom. (Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 26b not. chart. coaera.) Giovanni da Massa schrieb am 10 Mai an Siena: 40 Der Kaiser sei am Freitag den 8 Mai unter großen Ehrenerweisungen in Viterbo cingerogen; die Kar- dinäle Orsini und Conti mit vielen Prälaten seien hier und drängten den Kaiser, nach Rom xu xiehen; dieser habe beschlossen, morgen früh [Mai II] auf- 45 zubrechen und sich nach Sutri nu begeben, u. a. m.; dat. in Viterbo a di 10 di magio 1433. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1433 orig. chart. lil. clausa c. sig. in v. impr. del.) 50
786 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. usque ad presens tempus suscipere pretermisimus propter dissolutionem sacri concilii, quam dominus summus pontifex fecerat, has Italie partes intravimus et usque modo multa b difficilia experti sumus. veruntamen approbante c ipso domino summo pontifice ipsum Juni 15 sacrum concilium secum concordes remansimus, ita quod d ipse nos in festo sancti Viti proxime futuro sine ulteriori dilatione vel prius in Romana urbe debebit coronare nosque e converso erga ipsum et sedem apostolicam faciemus, quemadmodum nostri predecessores Romanis pontificibus fecerunt. et ut ista celerius consumentur, per totum istum mensem Apri aprilis secum in Viterbio constituemur, ulterius versus Urbem processuri. et peracta coronatione nostra quantocius poterimus et per dei gratiam celerrime versus sacrum con- cilium nos conferemus, eidem in rebus illis, pro quibus congregatum est, omnes favores 1o et auxilia impendendo. et si in facto reductionis Bohemorum et pacificationis illius regni aliquid facere poterimus, omne studium omnemque operam, prout dignum est, nullis laboribus e parcendo, tanquam naturalis dominus adhibebimus. si vero illud fieri non posset (quod absit), ex tunc ibidem juxta? consilium et auxilium sacri concilii et totius Christianitatis in rebus illius regni et vestrorum omnium ita providebimus, quod i5 per dei gratiam iste tribulationes de medio evellentur. et hec tibi g pro singulari letitia nunciamus, volentes, ut et illa ceteris amicis h et benevolis nostris ad gaudium nunciare velis i, adhortantes tuamk fidelitatem, quatenus in solita tua1 constancia perseverare velism et facere, quemadmodum de ten summe confidimus, quoniam in deo speramus, quod omnia ad bonum finem perducentur. datum Senis° die 15 mensis ? aprilis 20 regnorum " nostrorum anno Hungarie etc.r 47 Romanorum 23 s Bohemie t vero 13. Nobili Hasschkoni de Waldinsteyn fideli nostro dilecto etc. 1433 April 15 1433 April 15 Ad mandatum domini regis Caspar Slik. 1433 464. Papst Eugen IV an alle Civil- und Militärbehörden des Kirchenstaates: betr. April 27 Geleit für zwei gen. päpstliche Legaten an K. Sigmund. 1433 April 27 Rom. 25 Aus Rom Vatik. A. Reg. 372 fol. 167 b-168a cop. chart. coaeva. 1433 April 27 Befiehlt, die Kardinallegaten Jordanus episcopus Sabinensis und Lucidus s. Marie in Cosmedin diaconus I xu geleiten, die jetxt zum Römischen König aufbrechen und beauftragt seien, ut serenitatem .. regis visitare 2 et per terras nostras et Romane ecclesie associare debeant cum ea exaltacione et honore, que debentur Cristianissimo principi et consecrando pugili sancte ejusdem ecclesie. Datum Rome apud 30 sanctum Petrum 1433 5 kalendas maji pont. a. 3. a) om. G. b) om. G. c) G approbationi mit Tilgungspunkten unter ioni. d) 6 que. e) P stelll um parcendo laboribus. f) G nostrum. g) P vobis. h) amicis — perducentur om. 6, add. etc. i) P velitis. k) P vestras fidelitates. 1) P vestra. m) Pvelitis. n) Pvobis. 0) Senis — aprilis hat Scultctus seiner Gewoluheit gemäft zu Anfang des Briefes rechts an den Rand geschrieben; in der Datierungszeile steht dafür etc., also datum etc. 35 Ungarie u. s. w. p) om. G. q) regnorum — anno om. G. r) om. G. s) G Romanorum 30; die 23 ist mil hellerer Tinle, aber woll von Scultetus, neben die 30 geschrieben. 1) P et Bohemie statt Bohemie vero. I Vgl. nr. 459. Am 2 Mai 1433 wies der Kardinal- kämmerer Franciscus [Condolmario] den Thesaurar Bartholomeus de Matxatostis an, dem Kardinal Lucidus s. Marie in Cosmedin 200 fl. ausxablen xu lassen pro complemento expensarum per eum factarum, quando ivit ad serenissimum regem Roma- norum. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Mandati diversi della camera 1430-1434 fol. 81b cop. chart. соаеvа.) 2 Die beiden Legaten trafen (laut einer Bemerkung in der schon öfter genannten Aktensammlung des Kardinals Orsini) mit Sigmund in campis ultra Viterbium xusammen und geleiteten ihn von dort nach Viterbo und weiter nach Rom. (Florenz Bibl. Laur. Plut. 16 cod. 13 fol. 26b not. chart. coaera.) Giovanni da Massa schrieb am 10 Mai an Siena: 40 Der Kaiser sei am Freitag den 8 Mai unter großen Ehrenerweisungen in Viterbo cingerogen; die Kar- dinäle Orsini und Conti mit vielen Prälaten seien hier und drängten den Kaiser, nach Rom xu xiehen; dieser habe beschlossen, morgen früh [Mai II] auf- 45 zubrechen und sich nach Sutri nu begeben, u. a. m.; dat. in Viterbo a di 10 di magio 1433. (Siena Staats-A. Lettere, Concistorio 1433 orig. chart. lil. clausa c. sig. in v. impr. del.) 50
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p o” A. Vorakten nr. 416-490. 465. 787 Der Kardinalkimmerer Francesco [ Condolmario] an drei gen. päpstliche Gesandte 1488 ai 12 in Basel: benachrichtigt sie, daf sich K. Sigmund in Sutri aufhalte und demnüchst ' Zu Kaiserkrónung mach Rom kommen werde; wird sie über die Verhandlungen and Abmachungen zwischen Papst und König unterrichten und ihnen morgen die auf den Vorsitz im Konzil bezüglichen Bullen zuschicken. 1433 Mai 12 Rom. Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 3934 fol. 69% cop. chart. coaeva mit der Überschrift von einer anderen Hand des 15 Jahrhunderts Littera, reverendissimi domimi cardinalis sancti Clementis. Zw der Nachschrift hat eine. xeigenüssische Hand hinzugefügt Fuit presentata die sabbati vigilia pentecostes 80 maji 1433 anno. Gedruckt bei Haller, Concilium Basiliense 1, 311 - 312. ebendaher. Franciscus tituli sancti Clementis presbyter cardinalis, domini nostri pape came- yarius, reverendis in Christo patribus dominis Johanni de Mella apostolice sedis pro- thonotario, Lwdovico abbati * sancte Justine et Nécolao abbati sancte Marie de Secilia camere apostolice auditori, sanctissimi domini nostri pape oratoribus, amicis nostris 16 carissimis. vobis incognitum, reverendi patres et amici nostri carissimi, salutem. credimus non esse quomodo serenissimus dominus" rex Romanorum est in plena con- cordia cum sanctissimo domino nostro, quemadmodum per proprium eursorem vos avi- savimus. deinde capitula? ipsius concordie ad vos destinavimus. nunc vero scitote, quod ipse seremissimus dominus rex est in civitate Sutrina? ct in brevi intrabit Urbem, Wubi per manus Sanctissimi domini nostri coronam suscepturus est. de his autem, que ipse sanctissimus domimus noster et serenissimus dominus rex tractare et concludere in- tendunt, inpresenciarum non ścribimus. post non multos dies audietis multa, que ad ) >» À pacem Christianorum, exaltacionem fidei catholice et tocius religionis et rei publice Christiane cedent, uti indubie speramus, atque ex his conspiciet mundus, an sanctissimus , , , % dominus noster intendit celebrare concilium et quam * solempne concilium cum pace et caritate omnium; quod tamen nonnulli hucusque visi sunt non credere. dei gratia omnia satis quiete se habent in omni dominio ecclesie et continuo meliora speramus. eras ? mittemus nuncium eum bullis super presidencia et alis multis bonis, super quibus -nune bulle conficiuntur *. 30 a) am.; Vorl, abbatis. 1 Vgl. nr. 449. ? Pyl. S. 786 Anm. 2. % Die Absendung des Boten, des püpstlichen Notars Gerardus, erfolgte erst am 16 Mai. Vgl. den bed Haller % a. a. 0. 1, 313-314 gedruckten Brief des Kardinal- kůmmerers an die drei Gesandten von diesem Tage. Er teilt ihnen darin auch mit: dominus rex hinc ad tres aut guatuor dies cum benedictione dei intrabit Urbem et honorifice, ut convenit majestati regie, 40 suscipietur. suscepturus est coronam in festo penthe- costes [Mus 31). interim in bonis tractatibus, qui et ecclesie et totius populi Christiani bonum con- cernent, erit cum sanctissimo domino nostro, paratus per omnia ad obedientiam sanctitatis sue. — Am 25 Maz 45 wies der. Kardinalkämmerer Franciscus [Condol- . mario] den Thesaurar Daniel [Bischof von Con- cordia] am, fiir den Depositwr. Franciscus de Bos- culis 95 fl. xwrückxubehalten, da dieser. aus eigenen Mitteln, nüher bexeichnete cursores wnd persone be- - 8 zahlt habe. Datum. Rome etc. die 25 mens. majt pont. 3. Unterschrift A. de Perusio. (Hom. Staats- A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1431-1434 Deutsche Reichstags-Akten X. itaque sitis bono animo. b) Haller fügt noster hinzu. lator presencium venit oum c) Haller irrtümlich quidem. fol. 152-1534 cop. chart. coaeva.) Unter den cur- sores und persone kommen vor: ein missus nach Basel am 16 Mai cum litteris domini imperatoris et nostris 25 fl. und ein cursor nach Basel und anderen Deutschen Orten cum litteris apostolicis et imperatoris ad diversos principes 50 fl. Der missus dürfte der in Z. 34« genannte Notar sein. Die päpstl. und königlichen Briefe, dic der cursor besorgte, waren wohl unsere mr. 413, 414 und 492. + Ks waren im ganxzen sieben Aktenstiicke, die ausgefertigt wurden: 1) die Bulle vom 14 Februar 1433, aw. 386 (erst jelxt im. Original !); 2) die schon oben S. 662 Anm. 6 erwähnte Vollmacht für die vier pépstlichen Pritsidenten vom 1 Mürx 1483; 8) Vollmacht für Juan de Mella, den Erxbischof Johannes von Tarent, den Bischof Thomas von Traù und die Abte Ludwig von S. Giustina im Padua und Nikolaus von S. Maria de Monéacis in Mon- reale vom 7 Mai 1483, bis zaw Ankunft jener Präsidenten das Präsidium xw führen (gedr. bei Martène 8, 586-587; Mansi 30, 539-540; Mansi, Suppl. 4, 784- 7356; wgl. Segovia lib. 4 cap. 35 100
p o” A. Vorakten nr. 416-490. 465. 787 Der Kardinalkimmerer Francesco [ Condolmario] an drei gen. päpstliche Gesandte 1488 ai 12 in Basel: benachrichtigt sie, daf sich K. Sigmund in Sutri aufhalte und demnüchst ' Zu Kaiserkrónung mach Rom kommen werde; wird sie über die Verhandlungen and Abmachungen zwischen Papst und König unterrichten und ihnen morgen die auf den Vorsitz im Konzil bezüglichen Bullen zuschicken. 1433 Mai 12 Rom. Aus Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 3934 fol. 69% cop. chart. coaeva mit der Überschrift von einer anderen Hand des 15 Jahrhunderts Littera, reverendissimi domimi cardinalis sancti Clementis. Zw der Nachschrift hat eine. xeigenüssische Hand hinzugefügt Fuit presentata die sabbati vigilia pentecostes 80 maji 1433 anno. Gedruckt bei Haller, Concilium Basiliense 1, 311 - 312. ebendaher. Franciscus tituli sancti Clementis presbyter cardinalis, domini nostri pape came- yarius, reverendis in Christo patribus dominis Johanni de Mella apostolice sedis pro- thonotario, Lwdovico abbati * sancte Justine et Nécolao abbati sancte Marie de Secilia camere apostolice auditori, sanctissimi domini nostri pape oratoribus, amicis nostris 16 carissimis. vobis incognitum, reverendi patres et amici nostri carissimi, salutem. credimus non esse quomodo serenissimus dominus" rex Romanorum est in plena con- cordia cum sanctissimo domino nostro, quemadmodum per proprium eursorem vos avi- savimus. deinde capitula? ipsius concordie ad vos destinavimus. nunc vero scitote, quod ipse seremissimus dominus rex est in civitate Sutrina? ct in brevi intrabit Urbem, Wubi per manus Sanctissimi domini nostri coronam suscepturus est. de his autem, que ipse sanctissimus domimus noster et serenissimus dominus rex tractare et concludere in- tendunt, inpresenciarum non ścribimus. post non multos dies audietis multa, que ad ) >» À pacem Christianorum, exaltacionem fidei catholice et tocius religionis et rei publice Christiane cedent, uti indubie speramus, atque ex his conspiciet mundus, an sanctissimus , , , % dominus noster intendit celebrare concilium et quam * solempne concilium cum pace et caritate omnium; quod tamen nonnulli hucusque visi sunt non credere. dei gratia omnia satis quiete se habent in omni dominio ecclesie et continuo meliora speramus. eras ? mittemus nuncium eum bullis super presidencia et alis multis bonis, super quibus -nune bulle conficiuntur *. 30 a) am.; Vorl, abbatis. 1 Vgl. nr. 449. ? Pyl. S. 786 Anm. 2. % Die Absendung des Boten, des püpstlichen Notars Gerardus, erfolgte erst am 16 Mai. Vgl. den bed Haller % a. a. 0. 1, 313-314 gedruckten Brief des Kardinal- kůmmerers an die drei Gesandten von diesem Tage. Er teilt ihnen darin auch mit: dominus rex hinc ad tres aut guatuor dies cum benedictione dei intrabit Urbem et honorifice, ut convenit majestati regie, 40 suscipietur. suscepturus est coronam in festo penthe- costes [Mus 31). interim in bonis tractatibus, qui et ecclesie et totius populi Christiani bonum con- cernent, erit cum sanctissimo domino nostro, paratus per omnia ad obedientiam sanctitatis sue. — Am 25 Maz 45 wies der. Kardinalkämmerer Franciscus [Condol- . mario] den Thesaurar Daniel [Bischof von Con- cordia] am, fiir den Depositwr. Franciscus de Bos- culis 95 fl. xwrückxubehalten, da dieser. aus eigenen Mitteln, nüher bexeichnete cursores wnd persone be- - 8 zahlt habe. Datum. Rome etc. die 25 mens. majt pont. 3. Unterschrift A. de Perusio. (Hom. Staats- A. Tesoro ponteficio, Bollettario, Mandati 1431-1434 Deutsche Reichstags-Akten X. itaque sitis bono animo. b) Haller fügt noster hinzu. lator presencium venit oum c) Haller irrtümlich quidem. fol. 152-1534 cop. chart. coaeva.) Unter den cur- sores und persone kommen vor: ein missus nach Basel am 16 Mai cum litteris domini imperatoris et nostris 25 fl. und ein cursor nach Basel und anderen Deutschen Orten cum litteris apostolicis et imperatoris ad diversos principes 50 fl. Der missus dürfte der in Z. 34« genannte Notar sein. Die päpstl. und königlichen Briefe, dic der cursor besorgte, waren wohl unsere mr. 413, 414 und 492. + Ks waren im ganxzen sieben Aktenstiicke, die ausgefertigt wurden: 1) die Bulle vom 14 Februar 1433, aw. 386 (erst jelxt im. Original !); 2) die schon oben S. 662 Anm. 6 erwähnte Vollmacht für die vier pépstlichen Pritsidenten vom 1 Mürx 1483; 8) Vollmacht für Juan de Mella, den Erxbischof Johannes von Tarent, den Bischof Thomas von Traù und die Abte Ludwig von S. Giustina im Padua und Nikolaus von S. Maria de Monéacis in Mon- reale vom 7 Mai 1483, bis zaw Ankunft jener Präsidenten das Präsidium xw führen (gedr. bei Martène 8, 586-587; Mansi 30, 539-540; Mansi, Suppl. 4, 784- 7356; wgl. Segovia lib. 4 cap. 35 100
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788 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 133 Мai 12 1433 Мai 12 litteris ! prefati serenissimi domini regis ad dominos de concilio, quarum etiam copiam introclusam mittimus. has circumspecte presentari facite, ne forsitan credant aliqui id opera vestra procuratum esse et mentem bonam ejusdem serenitatis parum attendant, quod satis indecens esset. ex Urbe 12 maji 1433. [Nachschrift] Diem presentacionis litterarum per latorem presencium nobis rescribite. c. Verhältnis Venedigs zu Papst und König vom Februar 1432 bis zum Juni 1433 nr. 466-490. 132 Febr. 16 466. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Weisung an den Gesandten in Rom, Jeronimo Contarini, dem Papst gegenüber die Friedensvermittlung des Markgrafen von Este zwischen Venedig und dem Herzog von Mailand und die Zurückberufung der Venetianischen Flotte zu rechtfertigen und ihn aufzufordern, Siena zum Frie- 10 densschluß mit Florenz zu zwingen und so den Zug des Römischen Königs nach Rom zu vereiteln. 1432 Februar 16 [ Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 61 a�62a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Marcus de Molino sapiens consilii, ser Andreas Contareno, ser Laurentius Capello, ser Franciscus de Garzonibus, ser Marinus Lando sapientes 15 terrarum etc. Jan. 31 Febr. 2 1431 die 16 februarii in rogatis. Dem Jeronimus Contareno, Gesandten beim Papst, soll geschrieben werden: [I] Man habe seine Briefe vom 31 Januar und 2 Februar erhalten. Was xunächst die Antwort des Papstes circa materiam tractatus pacis cum duce Mediolani anbetreffe, so möge er ihm darlegen, wie Venedig stets durch seine (des Papstes) Vermittlung den Frieden zu erlangen gesucht 2, wie 20 aber der Herzog die päpstliche Vermittlung xurickgewiesen und schließlich den Markgrafen von Este als Vermittler vorgeschlagen habe. Letxteren, qui est pars lige nostre ac civis et creatura nostre rei publice, habe Venedig nicht ablehnen können 3. [2] Des Weiteren möge er dem Papst überzeugend darlegen, daßt die ihm unangenehme Zurückberufung der Venetianischen Flotte eine Notwendigkeit gewesen sei. [3] cirea facta Senensium audita difficultate, quam ejus sanctitas facit in rumpendo contra ipsos Senenses et in 25 discoperiendo se contra ducem Mediolani et quod hoc sequente veleta habere subventionem pecuniarum a liga, so möge er dem Papst vorstellen, wie viel darauf ankomme, quod compelleret Senenses ad pacem cum magnifica comunitate Florentie et ad mutandum opinionem; gerade jetxt sei dies nötig consideratis his, que quotidie videntur de mala dispositione ducis Mediolani contra statum sue beatitudinis atque lige, qui inducit stimulat et impellit 4 serenissimum Romanorum regem ad eundum Romam; cujus adventus s0 a) sic. a.a. O. 2, 369); 4) Vollmacht für Kardinal Cesarini xum Mitpräsidieren vom 8 Mai 1433 (gedr. bei Martène 8, 587-588; Mansi 30, 540-541; Mansi, Suppl. 4, 735-736; vgl. Segovia lib. 4 cap. 35 q. a. O. 2, 370); 5) Vorschriften an die unter 3) ge- nannten Vixepräsidenten für das Präsidieren vom 9 Mai 1433 (Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 3934 fol. 71a cop. chart. saec. 15 mit dem Datum: Rome apud S. Petrum 1433 7 id. maji pont. a. 3); 6) Schreiben des Papstes an das Konxil vom 10 Mai 1433, in dem er es auffordert, die unter 3) Ge- nannten ins Präsidium aufxunchmen (gedr. bei Martène 8, 589-590; Mansi 30, 541-543; Mansi, Suppl. 4, 736-738; vgl. Segovia lib. 4 cap. 35 a. a. O. 2, 369); 7) Instruktion des Kardinalkämmerers [Francesco Condolmario] für die unter 3) Genannten (gedr. bei Haller a. a. O. 1, 314-315). Gemäſs der unter 7) angeführten Instruktion überreichten die päpstlichen Gesandten die unter 1)-4) und 6) genannten Aktenstücke am 5 Juni 1433 der General- kongregation des Konxils (vgl. Haller a. a. O. 2, 420 Z. 32 bis 421 Z. 18 und Segovia lib. 4 cap. 35 a. a. O. 2, 369-370). Vgl. im allgemeinen auch RTA. I1, 8. 1 Mit diesem Brief wird der vom 9 Mai 1433, 35 unsere nr. 412, gemeint sein. 2 Der Venetianische Senat hatte am 16 Dexember 1431 beschlossen, dem Markgrafen von Este auf die Mitteilung, daß der Herxog von Mailand vorschlage, Gesandte zu Friedensverhandlungen an die Grenxe 40 xu schicken, ru antworten, er möge dem Herxog schreiben, Venedig halte seinen Vorschlag für un- rweckmäſtig; ohne einen Vermittler werde man nie vorwärts kommen; nach Venedigs Ansicht würde der Papst ein passender Vermittler sein. De parte 45 100, de non 12, non sinceri 6. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 44b cop. membr. coaeva.) 3 Die Annahme der Vermittlung des Markgrafen war am 12 Februar 1432 erfolgt. Vgl. S. 323 Anm. I. 4 Vgl. S. 286-287 und nrr. 192-194. 50
788 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 133 Мai 12 1433 Мai 12 litteris ! prefati serenissimi domini regis ad dominos de concilio, quarum etiam copiam introclusam mittimus. has circumspecte presentari facite, ne forsitan credant aliqui id opera vestra procuratum esse et mentem bonam ejusdem serenitatis parum attendant, quod satis indecens esset. ex Urbe 12 maji 1433. [Nachschrift] Diem presentacionis litterarum per latorem presencium nobis rescribite. c. Verhältnis Venedigs zu Papst und König vom Februar 1432 bis zum Juni 1433 nr. 466-490. 132 Febr. 16 466. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Weisung an den Gesandten in Rom, Jeronimo Contarini, dem Papst gegenüber die Friedensvermittlung des Markgrafen von Este zwischen Venedig und dem Herzog von Mailand und die Zurückberufung der Venetianischen Flotte zu rechtfertigen und ihn aufzufordern, Siena zum Frie- 10 densschluß mit Florenz zu zwingen und so den Zug des Römischen Königs nach Rom zu vereiteln. 1432 Februar 16 [ Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 61 a�62a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Marcus de Molino sapiens consilii, ser Andreas Contareno, ser Laurentius Capello, ser Franciscus de Garzonibus, ser Marinus Lando sapientes 15 terrarum etc. Jan. 31 Febr. 2 1431 die 16 februarii in rogatis. Dem Jeronimus Contareno, Gesandten beim Papst, soll geschrieben werden: [I] Man habe seine Briefe vom 31 Januar und 2 Februar erhalten. Was xunächst die Antwort des Papstes circa materiam tractatus pacis cum duce Mediolani anbetreffe, so möge er ihm darlegen, wie Venedig stets durch seine (des Papstes) Vermittlung den Frieden zu erlangen gesucht 2, wie 20 aber der Herzog die päpstliche Vermittlung xurickgewiesen und schließlich den Markgrafen von Este als Vermittler vorgeschlagen habe. Letxteren, qui est pars lige nostre ac civis et creatura nostre rei publice, habe Venedig nicht ablehnen können 3. [2] Des Weiteren möge er dem Papst überzeugend darlegen, daßt die ihm unangenehme Zurückberufung der Venetianischen Flotte eine Notwendigkeit gewesen sei. [3] cirea facta Senensium audita difficultate, quam ejus sanctitas facit in rumpendo contra ipsos Senenses et in 25 discoperiendo se contra ducem Mediolani et quod hoc sequente veleta habere subventionem pecuniarum a liga, so möge er dem Papst vorstellen, wie viel darauf ankomme, quod compelleret Senenses ad pacem cum magnifica comunitate Florentie et ad mutandum opinionem; gerade jetxt sei dies nötig consideratis his, que quotidie videntur de mala dispositione ducis Mediolani contra statum sue beatitudinis atque lige, qui inducit stimulat et impellit 4 serenissimum Romanorum regem ad eundum Romam; cujus adventus s0 a) sic. a.a. O. 2, 369); 4) Vollmacht für Kardinal Cesarini xum Mitpräsidieren vom 8 Mai 1433 (gedr. bei Martène 8, 587-588; Mansi 30, 540-541; Mansi, Suppl. 4, 735-736; vgl. Segovia lib. 4 cap. 35 q. a. O. 2, 370); 5) Vorschriften an die unter 3) ge- nannten Vixepräsidenten für das Präsidieren vom 9 Mai 1433 (Rom Vatik. Bibl. cod. Vatic. 3934 fol. 71a cop. chart. saec. 15 mit dem Datum: Rome apud S. Petrum 1433 7 id. maji pont. a. 3); 6) Schreiben des Papstes an das Konxil vom 10 Mai 1433, in dem er es auffordert, die unter 3) Ge- nannten ins Präsidium aufxunchmen (gedr. bei Martène 8, 589-590; Mansi 30, 541-543; Mansi, Suppl. 4, 736-738; vgl. Segovia lib. 4 cap. 35 a. a. O. 2, 369); 7) Instruktion des Kardinalkämmerers [Francesco Condolmario] für die unter 3) Genannten (gedr. bei Haller a. a. O. 1, 314-315). Gemäſs der unter 7) angeführten Instruktion überreichten die päpstlichen Gesandten die unter 1)-4) und 6) genannten Aktenstücke am 5 Juni 1433 der General- kongregation des Konxils (vgl. Haller a. a. O. 2, 420 Z. 32 bis 421 Z. 18 und Segovia lib. 4 cap. 35 a. a. O. 2, 369-370). Vgl. im allgemeinen auch RTA. I1, 8. 1 Mit diesem Brief wird der vom 9 Mai 1433, 35 unsere nr. 412, gemeint sein. 2 Der Venetianische Senat hatte am 16 Dexember 1431 beschlossen, dem Markgrafen von Este auf die Mitteilung, daß der Herxog von Mailand vorschlage, Gesandte zu Friedensverhandlungen an die Grenxe 40 xu schicken, ru antworten, er möge dem Herxog schreiben, Venedig halte seinen Vorschlag für un- rweckmäſtig; ohne einen Vermittler werde man nie vorwärts kommen; nach Venedigs Ansicht würde der Papst ein passender Vermittler sein. De parte 45 100, de non 12, non sinceri 6. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 44b cop. membr. coaeva.) 3 Die Annahme der Vermittlung des Markgrafen war am 12 Februar 1432 erfolgt. Vgl. S. 323 Anm. I. 4 Vgl. S. 286-287 und nrr. 192-194. 50
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A. Vorakten nr. 416-490. 789 esse non posset absque ingenti prejudicio et periculo status beatitudinis sue. ac certissimum est, quod repo- 1132 Fobr. 16 suit principalem intentionem et spem suam in civitate et comunitate Senarum 1, et si spes ista precideretur, credendum est, quod idem rex a tali profectione desisteret et omnes machinationes et fabrice ducis ruerent. Der Papst diirfe sich nicht durch jene Erwägungen pro non discoperiendo se contra ducem von einem Angriff auf Siena und von einer allseitigen Unterstütxung der Liga abhalten lassen; denn der Herxog bekämpfe gans offen Papst und Kirchenstaat, und die Liga habe auch nicht solche Bedenken gehegt, als es sich um die Unterstütxung des Papstes gegen seine Widersacher, besonders in facto Civitatis Veteris, gehandelt habe. Contarini möge den Papst auf alle Weise dazu bringen, daß er dafür sorge, quod dicti Senenses vel sponte vel vi ad pacem predictam inducantur et prorsus se retrahant ab intelligentia et favoribus 10 ducis Mediolani et partis sue. Er möge ihn an die Befürchtungen erinnern, die er für sich und den Kirchenstaat hege, si idem rex Romanorum Romam proficisceretur, presertim cum intelligentia et presidiis ducis Mediolani, auch daran, daßt der Gouverneur 2 von Bologna es nicht für ungefährlich halte, si rex ipse versus partes illas proficisceretur 3. Venedig 4 habe, von dem Wunsche beseelt, sein Möglichstes für den Papst xu thun, versucht, divertere accessum dicti regis, si possibile foret, ac impedire mala cogitamina 15 ducis; es habe deshalb alle seine Truppen mobilisiert. Der Erfolg dieser Maßregel sei, daß der Herzog den größeren Teil seiner Truppen aus den Gebieten von Piacenxa und Parma hinter den Po nach Cremona und Lodi und in die Glara Abdue zurickgexogen habe; auch habe der Gouverneur von Bologna gemeldet, daßt die Truppen des Herrogs, die versus Romandiolam et Tusciam transire debebant, mutarunt propositum. Venedig sei bereit, den Herzog in der Lombardei, so sehr es nur könne, ru bedrängen, um 20 es ihm unmöglich xu machen, einen Teil seiner Truppen sive cum rege sive aliter ad partes illas xu schicken. De parte 108, de non 2, non sinceri 0. 467. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Brief an Jeronimo Contarini, Ge- 1132 Eebr. 23 sandten in Rom, über die vom Papst verlangte Unterstützung; u. a. m. 1432 Februar 23 [Venedig]. 25 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 64a cop. membr. coaera. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino sapientes consilii, ser Andreas Contareno, ser Franciscus de Garzonibus, ser Marinus Lando sapientes terrarum etc. 1431 die 23 februarii in rogatis. I Dem Jeronimus Contareno, Gesandten in Rom, soll u. a. ge- 30 schrieben werden: In seinem Briefe vom 8 Februar berichte er, quod summus pontifex vellet, ut de numero Febr. 8 equorum sex millium, quos dicit habere, per ligam solverentur equi 3000 debente eo publice rumpere contra ducem Mediolani et Senenses, und in seinem Briefe vom 13 Februar schreibe er, daß der Papst Febr. 13 von ihm Antwort haben wolle. Er möge den Papst auf alle Weise von seiner Forderung abxubringen suchen durch den Hinweis auf die bedeutenden Ausgaben, die Venedig gehabt habe und noch haben 35 werde. u De parte 97, de non 6, non sinceri 2. 468. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Antwort auf die Mitteilung eines gen. Florentinischen Gesandten über die Bereitwilligkeit der Florentiner zur Unterstützung des Papstes mit Truppen oder Geld. 1432 März 24 [Venedig]. 1432 März 24 40 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 72b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Quatuor sapientes consilii et sapientes terrarum etc. 1432 die 24 martii in rogatis. Il Beschluß: auf die Mitteilung des Florentinischen Gesandten Petrus de Bechanusiis über das Gesuch des Papstes, die Liga möge ihn mit Truppen oder Geld unterstitxen, offerendo rumpere contra Senenses et alios hostes lige, von welcher Ausgabe Florens bereit sei die Hälste zu tragen, sei xu antworten, man habe dieses Gesuch der schweren Ausgaben wegen, die Venedig jetxt 45 gehabt habe, schon abgelehnt 5, sei nun aber doch Florenz xu Gefallen damit einverstanden, daßt per 50 Wie richtig diese Annahme Venedigs war, zeigen unsere nrr. 204 und 205. 2 Fantino Dandolo. Eugen IV hatte ihn im August 1431 xum Gouverneur ernannt; er hatte das Amt am 8 September angetreten. Vgl. die Cronica di Bologna bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 639. Dandolo scheint befürchtet nu haben, daß der in Bologna einflußreiche Battista da Canedolo sich mit Sigmund verständigen, die päpstliche Regierung stürxen und die republikanische Verfassung in Bologna wiederherstellen möchte. Vgl. die Cronica di Bologna bei Muratori a. a. O. 18, 643. 4 Die folgende Stelle ist auch oben S. 283 Anm. 1 mitgeteilt. 5 Vgl. nr. 467. 100*
A. Vorakten nr. 416-490. 789 esse non posset absque ingenti prejudicio et periculo status beatitudinis sue. ac certissimum est, quod repo- 1132 Fobr. 16 suit principalem intentionem et spem suam in civitate et comunitate Senarum 1, et si spes ista precideretur, credendum est, quod idem rex a tali profectione desisteret et omnes machinationes et fabrice ducis ruerent. Der Papst diirfe sich nicht durch jene Erwägungen pro non discoperiendo se contra ducem von einem Angriff auf Siena und von einer allseitigen Unterstütxung der Liga abhalten lassen; denn der Herxog bekämpfe gans offen Papst und Kirchenstaat, und die Liga habe auch nicht solche Bedenken gehegt, als es sich um die Unterstütxung des Papstes gegen seine Widersacher, besonders in facto Civitatis Veteris, gehandelt habe. Contarini möge den Papst auf alle Weise dazu bringen, daß er dafür sorge, quod dicti Senenses vel sponte vel vi ad pacem predictam inducantur et prorsus se retrahant ab intelligentia et favoribus 10 ducis Mediolani et partis sue. Er möge ihn an die Befürchtungen erinnern, die er für sich und den Kirchenstaat hege, si idem rex Romanorum Romam proficisceretur, presertim cum intelligentia et presidiis ducis Mediolani, auch daran, daßt der Gouverneur 2 von Bologna es nicht für ungefährlich halte, si rex ipse versus partes illas proficisceretur 3. Venedig 4 habe, von dem Wunsche beseelt, sein Möglichstes für den Papst xu thun, versucht, divertere accessum dicti regis, si possibile foret, ac impedire mala cogitamina 15 ducis; es habe deshalb alle seine Truppen mobilisiert. Der Erfolg dieser Maßregel sei, daß der Herzog den größeren Teil seiner Truppen aus den Gebieten von Piacenxa und Parma hinter den Po nach Cremona und Lodi und in die Glara Abdue zurickgexogen habe; auch habe der Gouverneur von Bologna gemeldet, daßt die Truppen des Herrogs, die versus Romandiolam et Tusciam transire debebant, mutarunt propositum. Venedig sei bereit, den Herzog in der Lombardei, so sehr es nur könne, ru bedrängen, um 20 es ihm unmöglich xu machen, einen Teil seiner Truppen sive cum rege sive aliter ad partes illas xu schicken. De parte 108, de non 2, non sinceri 0. 467. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Brief an Jeronimo Contarini, Ge- 1132 Eebr. 23 sandten in Rom, über die vom Papst verlangte Unterstützung; u. a. m. 1432 Februar 23 [Venedig]. 25 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 64a cop. membr. coaera. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino sapientes consilii, ser Andreas Contareno, ser Franciscus de Garzonibus, ser Marinus Lando sapientes terrarum etc. 1431 die 23 februarii in rogatis. I Dem Jeronimus Contareno, Gesandten in Rom, soll u. a. ge- 30 schrieben werden: In seinem Briefe vom 8 Februar berichte er, quod summus pontifex vellet, ut de numero Febr. 8 equorum sex millium, quos dicit habere, per ligam solverentur equi 3000 debente eo publice rumpere contra ducem Mediolani et Senenses, und in seinem Briefe vom 13 Februar schreibe er, daß der Papst Febr. 13 von ihm Antwort haben wolle. Er möge den Papst auf alle Weise von seiner Forderung abxubringen suchen durch den Hinweis auf die bedeutenden Ausgaben, die Venedig gehabt habe und noch haben 35 werde. u De parte 97, de non 6, non sinceri 2. 468. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Antwort auf die Mitteilung eines gen. Florentinischen Gesandten über die Bereitwilligkeit der Florentiner zur Unterstützung des Papstes mit Truppen oder Geld. 1432 März 24 [Venedig]. 1432 März 24 40 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 72b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Quatuor sapientes consilii et sapientes terrarum etc. 1432 die 24 martii in rogatis. Il Beschluß: auf die Mitteilung des Florentinischen Gesandten Petrus de Bechanusiis über das Gesuch des Papstes, die Liga möge ihn mit Truppen oder Geld unterstitxen, offerendo rumpere contra Senenses et alios hostes lige, von welcher Ausgabe Florens bereit sei die Hälste zu tragen, sei xu antworten, man habe dieses Gesuch der schweren Ausgaben wegen, die Venedig jetxt 45 gehabt habe, schon abgelehnt 5, sei nun aber doch Florenz xu Gefallen damit einverstanden, daßt per 50 Wie richtig diese Annahme Venedigs war, zeigen unsere nrr. 204 und 205. 2 Fantino Dandolo. Eugen IV hatte ihn im August 1431 xum Gouverneur ernannt; er hatte das Amt am 8 September angetreten. Vgl. die Cronica di Bologna bei Muratori, Scriptt. rer. Ital. 18, 639. Dandolo scheint befürchtet nu haben, daß der in Bologna einflußreiche Battista da Canedolo sich mit Sigmund verständigen, die päpstliche Regierung stürxen und die republikanische Verfassung in Bologna wiederherstellen möchte. Vgl. die Cronica di Bologna bei Muratori a. a. O. 18, 643. 4 Die folgende Stelle ist auch oben S. 283 Anm. 1 mitgeteilt. 5 Vgl. nr. 467. 100*
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790 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1432 ligam solvantur sibi ille gentes armigere et fantarie, que invicem concordabuntur, ad comunes expensas März 24 illius magnifice comunitatis et nostras, eo rumpente et publice prosequente ad favores lige contra ducem Mediolani et fautores suos 1."[ De parte 100, de non 17, non sinceri 4. 11432/ 469. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Unterstützung des Papstes. März 31 März 31 [Venedig]. [ 1432] Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 73b cop. membr. coacva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Georgius Cornario sapientes consilii, ser Andreas Contareno, ser Laurentius Capello, ser Marinus Lando, ser Marcus Foscari sapientes terrarum etc. Die 31 martii in rogatis. I Beschluſ: Venedig habe sich früher 2 dem Florentinischen Gesandlen to Petrus de Bechanusiis gegenüber aur Unterstiitnung des Papstes bereit erklärt. Jetat schreibe nun der Venetianische Gesandte in Rom, daß der Florentinische Gesandte Marcellus dem Papst 500 Lanten an- geboten habe, damit er losschlage; der Papst habe aber das Anerbieten mit dem Bemerken abgelehnt, quod opus erat habere aliam intelligentiam, ita quod res sunt in aliis terminis, quam primitus credebatur. Daraufhin soll dem Florentinischen Gesandten gesagt werden: könne Florenz den Papst danu bewegen, 15 daſt er mit 500 Lanxen oder, sicut melius fieri posset, usque ad numerum lancearum et peditum requi- sitorum per ipsum summum pontificem aufrieden sei, so wolle Venedig dazu beisteuern cum modis et März24 conditionibus deliberatis in isto consilio die 24 martii presentis. Sollte der Papsl auf dem Abschlußt einer anderen intelligentia mit der Liga bestehen, so möge man sich über seine Bedingungen unterrichten; et si vellet habere intelligentiam cum liga contra ducem Mediolani ac complices et fautores suos, nobis z0 placeret 3. De parte 103, de non 3, non sinceri 4. 11432) 470. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Erteilung von Vollmacht an den Ve- April29 netianischen Gesandten in Rom zum Abschluß einer Liga mit dem Papst. [ 1432/ April 29 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 82b cop. membr. coaeva. Zu Anfang 25 steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Laurentius Capello, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Andreas Contareno, ser Marcus Foscari sapientes terrarum etc. Die 29 aprilis in rogatis. Beschluß: Der Florentinische Gesandte habe von neuem gebeten, Venedig möge sich mit dem Abschlußt einer Liga xwischen dem Papst, Venedig und Florenz einverstanden erklären; so Florenx wolle in dieser Liga lanzas 500 et totidem pedites besolden und bitte, quod, si erit opus contri- buere aliquam majorem quantitatem gentium, velimus contribuere ad ipsam usque ad lanceas ducentas quinquaginta et totidem pedites. Demgemäſ soll dem Venetianischen Gesandten in Rom Vollmacht zum Abschluß erteilt werden, jedoch mit gewissen Weisungen in facto contributionis expense, videlicet quod expense partis tangentis ad nostrum dominium solvantur per illam magnificam comunitatem et ponantur 35 ad computum nostrum seu pecuniarum, in quibus illa comunitas nobis obligatur, remanentibus nihilominus firmis liga et aliis conventionibus existentibus inter dictam magnificam comunitatem et nostrum do- minium 4. ! De parte 115, de non 11, non sinceri 5. 1 Also auch gegen König Sigmund! 2 Vgl. nr. 468. 3 Dementsprechend beschloß der Senat am 4 April 1432, dem Gesandten in Rom, Jeronimus Contareno, xu schreiben: wolle der Papst eine intelligentia gegen den Herxog von Mailand und dessen Komplixen unter annehmbaren Bedingungen schließen, so sei Venedig bereit daxu; wiinsche er aber intelligentiam seu confederationem generalem contra quoscunque, so müsse man xuvor seine modi und conditiones hören; im letrteren Falle sei ihm von vornherein zu erklären, daſt wegen der merkantilen Interessen Venedigs die intelligentia nicht gegen den König von Aragon und die Katalanen gerichtet werden dürfe. De parte 99, de non 11, non sinceri 6. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 78a cop. membr. coaeva.) 4 Dem Gesandten wurde auch ein Schriftstiick übersandt, das in acht Artikeln die Bedingungen 10 Venedigs enthielt. Davon sind folgende von Interesse: [I] Die Liga wird geschlossen ad defensam status pro bono et pace Italie. [2] Die Liga richtet sich entweder gegen alle Mächte in Italien (mit Aus- schluß des Königs von Aragon und der Katalanen) 45 oder nur gegen den Herxog von Mailand und Siena; et si per dominum papam petatur contra imperatorem, intelligatur in partibus Italie et non alibi. [3] Die Liga dauert bis num Ablauf der Venctianisch- Florentinischen Liga. [5] Schließt der Papst 50 Frieden, so hat er zuvor die Zustimmung der beiden Republiken oder einer von ihnen einruholen, und umgekehrt. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 82b�83a cop. membr. coaeva.)
790 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1432 ligam solvantur sibi ille gentes armigere et fantarie, que invicem concordabuntur, ad comunes expensas März 24 illius magnifice comunitatis et nostras, eo rumpente et publice prosequente ad favores lige contra ducem Mediolani et fautores suos 1."[ De parte 100, de non 17, non sinceri 4. 11432/ 469. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Unterstützung des Papstes. März 31 März 31 [Venedig]. [ 1432] Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 73b cop. membr. coacva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Georgius Cornario sapientes consilii, ser Andreas Contareno, ser Laurentius Capello, ser Marinus Lando, ser Marcus Foscari sapientes terrarum etc. Die 31 martii in rogatis. I Beschluſ: Venedig habe sich früher 2 dem Florentinischen Gesandlen to Petrus de Bechanusiis gegenüber aur Unterstiitnung des Papstes bereit erklärt. Jetat schreibe nun der Venetianische Gesandte in Rom, daß der Florentinische Gesandte Marcellus dem Papst 500 Lanten an- geboten habe, damit er losschlage; der Papst habe aber das Anerbieten mit dem Bemerken abgelehnt, quod opus erat habere aliam intelligentiam, ita quod res sunt in aliis terminis, quam primitus credebatur. Daraufhin soll dem Florentinischen Gesandten gesagt werden: könne Florenz den Papst danu bewegen, 15 daſt er mit 500 Lanxen oder, sicut melius fieri posset, usque ad numerum lancearum et peditum requi- sitorum per ipsum summum pontificem aufrieden sei, so wolle Venedig dazu beisteuern cum modis et März24 conditionibus deliberatis in isto consilio die 24 martii presentis. Sollte der Papsl auf dem Abschlußt einer anderen intelligentia mit der Liga bestehen, so möge man sich über seine Bedingungen unterrichten; et si vellet habere intelligentiam cum liga contra ducem Mediolani ac complices et fautores suos, nobis z0 placeret 3. De parte 103, de non 3, non sinceri 4. 11432) 470. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Erteilung von Vollmacht an den Ve- April29 netianischen Gesandten in Rom zum Abschluß einer Liga mit dem Papst. [ 1432/ April 29 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 82b cop. membr. coaeva. Zu Anfang 25 steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Laurentius Capello, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Andreas Contareno, ser Marcus Foscari sapientes terrarum etc. Die 29 aprilis in rogatis. Beschluß: Der Florentinische Gesandte habe von neuem gebeten, Venedig möge sich mit dem Abschlußt einer Liga xwischen dem Papst, Venedig und Florenz einverstanden erklären; so Florenx wolle in dieser Liga lanzas 500 et totidem pedites besolden und bitte, quod, si erit opus contri- buere aliquam majorem quantitatem gentium, velimus contribuere ad ipsam usque ad lanceas ducentas quinquaginta et totidem pedites. Demgemäſ soll dem Venetianischen Gesandten in Rom Vollmacht zum Abschluß erteilt werden, jedoch mit gewissen Weisungen in facto contributionis expense, videlicet quod expense partis tangentis ad nostrum dominium solvantur per illam magnificam comunitatem et ponantur 35 ad computum nostrum seu pecuniarum, in quibus illa comunitas nobis obligatur, remanentibus nihilominus firmis liga et aliis conventionibus existentibus inter dictam magnificam comunitatem et nostrum do- minium 4. ! De parte 115, de non 11, non sinceri 5. 1 Also auch gegen König Sigmund! 2 Vgl. nr. 468. 3 Dementsprechend beschloß der Senat am 4 April 1432, dem Gesandten in Rom, Jeronimus Contareno, xu schreiben: wolle der Papst eine intelligentia gegen den Herxog von Mailand und dessen Komplixen unter annehmbaren Bedingungen schließen, so sei Venedig bereit daxu; wiinsche er aber intelligentiam seu confederationem generalem contra quoscunque, so müsse man xuvor seine modi und conditiones hören; im letrteren Falle sei ihm von vornherein zu erklären, daſt wegen der merkantilen Interessen Venedigs die intelligentia nicht gegen den König von Aragon und die Katalanen gerichtet werden dürfe. De parte 99, de non 11, non sinceri 6. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 78a cop. membr. coaeva.) 4 Dem Gesandten wurde auch ein Schriftstiick übersandt, das in acht Artikeln die Bedingungen 10 Venedigs enthielt. Davon sind folgende von Interesse: [I] Die Liga wird geschlossen ad defensam status pro bono et pace Italie. [2] Die Liga richtet sich entweder gegen alle Mächte in Italien (mit Aus- schluß des Königs von Aragon und der Katalanen) 45 oder nur gegen den Herxog von Mailand und Siena; et si per dominum papam petatur contra imperatorem, intelligatur in partibus Italie et non alibi. [3] Die Liga dauert bis num Ablauf der Venctianisch- Florentinischen Liga. [5] Schließt der Papst 50 Frieden, so hat er zuvor die Zustimmung der beiden Republiken oder einer von ihnen einruholen, und umgekehrt. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 82b�83a cop. membr. coaeva.)
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A. Vorakten nr. 416-490. 791 471. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Zustimmung zum Abschluß einer Liga zwischen Florenz und dem Papst. [14327 Mai 30 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 88b-89a cop. membr. coaeva. Die 30 maji in rogatis. [I. Angenommener Antrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Der Florentinische Marcus de Molino, ser Laurentius Capello sapientes consilii:] Gesandte dränge circa factum lige fiende cum summo pontifice und wünsche, daß Venedig, da es nicht beabsichtige solvere aliquid actualiter pro dicta liga et ponere medietatem ad computum suum und da Florenz mehr als 500 Lanzen und 500 Fußsoldaten nicht bezahlen könne, einwillige, quod fieri possit liga solum inter summum pontificem et dictam comunitatem pro factis Tuscie et Romandiole. Venedig willige ein; doch dürfe die Venetianisch-Florentinische Liga die päpstlich-Florentinische nicht beeinträchtigen 1. De parte 69. [II. Abgelehnter Antrag, gestellt von ser Andreas Mauroceno sapiens consilii, ser 15 Victor Bragadino, ser Franciscus de Garzonibus, ser Marinus Lando sapientes terrarum Es soll geantwortet werden: Man sei augenblicklich außter Stande, irgend welche etc.:] Ausgaben zu machen. Nachdem man Florenz' Ersuchen vernommen habe, videlicet quod possit fieri liga solum inter summum pontificem et illam comunitatem pro factis Tuscie et Romandiole, sage man, daß man es gern gesehen hätte, quod illa magnifica comunitas 20 particulariter aperuisset nobis mentem suam et misisset nostro dominio capitula, cum quibus vult venire ad dictam ligam cum summo pontifice ---, ut potuissemus eidem magnifice comunitati sine amissione temporis facere illam responsionem, que sibi grata fuisset et conformis capitulis et conventionibus contentis in contractu lige nostre. Man halte es für angezeigt, daß Florenz dies noch thue, ut examinatis dictis capitulis possimus ipsi comu- 25 nitati facere responsionem. Der Venetianische Gesandte in Florenz soll hiervon benach- richtigt und zugleich angewiesen werden, quod, si per magnificam comunitatem Florentie ostenderentur sibi capitula predicta, illa subito mittere debeat nostro dominio. De parte 11. [III. Anderungsantrag zu I, gestellt von ser Marcus Foscari sapiens terrarum so etc.:] Es soll gesagt werden, man willige ein, quod fiat liga et confederatio inter summum pontificem et ligam. que liga solum intelligatur et extendatur ad facta Tuscie et Romandiole. in qua liga per illam magnificam comunitatem et nos contribuantur lancee 500 et pedites 500. que expensa actualiter solvatur per ipsam comunitatem et medietas ponatur ad computum nostrum, permanente firma liga aliisque conventionibus vigentibus 35 inter dictam magnificam comunitatem et nos in omnibus partibus et capitulis suis. De parte 19, de non 11, non sinceri 10. schließen, verpflichtete sich aber, darauf au sehen, daßt Floren: alles ihm Genommene zurückerhalte. Nach Abschlußt des Friedens sollte Florenz so lange, bis auch mit dem Hernog von Mailand Friede ge- schlossen sei, nur noch die Hälfte des oben ange- gebenen Soldes xahlen; sollte aber der Friedensschluß länger als sechs Monate auf sich warten lassen, so sollte es seinen Beitrag erhöhen. Diese intelligentia sollte ebenso lange wie die Liga zwischen Venedig und Florenz dauern [d. i. bis xum 4 Dexember 1435]. (Florenz Staats-A. Riformagioni, Atti publici orig. membr. lit. pat. c. sig. pend.) Von der Exi- stenz dieses Bündnisses erhielt Sigmund Kenntnis, wie sich aus unserer nr. 395 art. 6 ergiebt. Am 21 Juni 1432 wurde in Rom ein Notariats- instrument über neun Artikel aufgenommen, die der Papst und Florenx abschlossen, um Siena aum Frie- 40 den nu zwingen. Vertreter des Papstes war dabei der Kardinalkämmerer Franciscus [Condolmario], Vertreter von Florenz Nerone Nigii Neronis. Der Papst verpflichtete sich, Raynucius de Farnexio und Nicolaus de Fortebraciis und an deren Stelle später, 45 wenn nötig, Andere gegen Siena losxulassen. Flo- renx sollte dem Papst monatlich 500 Lanzen und 500 Mann xu Fußt besolden (jede Lanze mit 10 fl., jeden Mann xu Fuß mit 3 fl.), und xwar so lange, bis Siena xum Friedensschlußt genötigt sei. Der 50 Papst erhielt das Recht, ohne Zuxiehung eines Flo- rentinischen Bevollmächtigten Frieden mit Siena nu 10 11432/ Мai 30
A. Vorakten nr. 416-490. 791 471. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Zustimmung zum Abschluß einer Liga zwischen Florenz und dem Papst. [14327 Mai 30 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 88b-89a cop. membr. coaeva. Die 30 maji in rogatis. [I. Angenommener Antrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Der Florentinische Marcus de Molino, ser Laurentius Capello sapientes consilii:] Gesandte dränge circa factum lige fiende cum summo pontifice und wünsche, daß Venedig, da es nicht beabsichtige solvere aliquid actualiter pro dicta liga et ponere medietatem ad computum suum und da Florenz mehr als 500 Lanzen und 500 Fußsoldaten nicht bezahlen könne, einwillige, quod fieri possit liga solum inter summum pontificem et dictam comunitatem pro factis Tuscie et Romandiole. Venedig willige ein; doch dürfe die Venetianisch-Florentinische Liga die päpstlich-Florentinische nicht beeinträchtigen 1. De parte 69. [II. Abgelehnter Antrag, gestellt von ser Andreas Mauroceno sapiens consilii, ser 15 Victor Bragadino, ser Franciscus de Garzonibus, ser Marinus Lando sapientes terrarum Es soll geantwortet werden: Man sei augenblicklich außter Stande, irgend welche etc.:] Ausgaben zu machen. Nachdem man Florenz' Ersuchen vernommen habe, videlicet quod possit fieri liga solum inter summum pontificem et illam comunitatem pro factis Tuscie et Romandiole, sage man, daß man es gern gesehen hätte, quod illa magnifica comunitas 20 particulariter aperuisset nobis mentem suam et misisset nostro dominio capitula, cum quibus vult venire ad dictam ligam cum summo pontifice ---, ut potuissemus eidem magnifice comunitati sine amissione temporis facere illam responsionem, que sibi grata fuisset et conformis capitulis et conventionibus contentis in contractu lige nostre. Man halte es für angezeigt, daß Florenz dies noch thue, ut examinatis dictis capitulis possimus ipsi comu- 25 nitati facere responsionem. Der Venetianische Gesandte in Florenz soll hiervon benach- richtigt und zugleich angewiesen werden, quod, si per magnificam comunitatem Florentie ostenderentur sibi capitula predicta, illa subito mittere debeat nostro dominio. De parte 11. [III. Anderungsantrag zu I, gestellt von ser Marcus Foscari sapiens terrarum so etc.:] Es soll gesagt werden, man willige ein, quod fiat liga et confederatio inter summum pontificem et ligam. que liga solum intelligatur et extendatur ad facta Tuscie et Romandiole. in qua liga per illam magnificam comunitatem et nos contribuantur lancee 500 et pedites 500. que expensa actualiter solvatur per ipsam comunitatem et medietas ponatur ad computum nostrum, permanente firma liga aliisque conventionibus vigentibus 35 inter dictam magnificam comunitatem et nos in omnibus partibus et capitulis suis. De parte 19, de non 11, non sinceri 10. schließen, verpflichtete sich aber, darauf au sehen, daßt Floren: alles ihm Genommene zurückerhalte. Nach Abschlußt des Friedens sollte Florenz so lange, bis auch mit dem Hernog von Mailand Friede ge- schlossen sei, nur noch die Hälfte des oben ange- gebenen Soldes xahlen; sollte aber der Friedensschluß länger als sechs Monate auf sich warten lassen, so sollte es seinen Beitrag erhöhen. Diese intelligentia sollte ebenso lange wie die Liga zwischen Venedig und Florenz dauern [d. i. bis xum 4 Dexember 1435]. (Florenz Staats-A. Riformagioni, Atti publici orig. membr. lit. pat. c. sig. pend.) Von der Exi- stenz dieses Bündnisses erhielt Sigmund Kenntnis, wie sich aus unserer nr. 395 art. 6 ergiebt. Am 21 Juni 1432 wurde in Rom ein Notariats- instrument über neun Artikel aufgenommen, die der Papst und Florenx abschlossen, um Siena aum Frie- 40 den nu zwingen. Vertreter des Papstes war dabei der Kardinalkämmerer Franciscus [Condolmario], Vertreter von Florenz Nerone Nigii Neronis. Der Papst verpflichtete sich, Raynucius de Farnexio und Nicolaus de Fortebraciis und an deren Stelle später, 45 wenn nötig, Andere gegen Siena losxulassen. Flo- renx sollte dem Papst monatlich 500 Lanzen und 500 Mann xu Fußt besolden (jede Lanze mit 10 fl., jeden Mann xu Fuß mit 3 fl.), und xwar so lange, bis Siena xum Friedensschlußt genötigt sei. Der 50 Papst erhielt das Recht, ohne Zuxiehung eines Flo- rentinischen Bevollmächtigten Frieden mit Siena nu 10 11432/ Мai 30
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792 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11432/ 472. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Schreiben an Andrea Donato, Gesandten Aug. 8 beim Papst, über die Verhandlungen mit dem König von Aragon, die Friedensartikel des Herzogs von Mailand, die Stellung des Papstes zum Römischen König und zum Konzil, und den Grafen von Urbino. [1432] August 8 fVenedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 111b�112a cop. membr. coaeva. Art. 1 5 war laut Randbemerkung beantragt von Ser Bartholomeus Nani, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Ludovicus Scorlato, ser Jeronimus Contareno, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum etc. et .. sapientes ordinum, die anderen Artikel von den eben ge- nannten sapientes consilii und nicht genannten sapientes terrarum. Die 8 augusti in rogatis. Beschlußs, dem Andreas Donato 1, Gesandten beim Papst, zu schrei- 10 Juli 27 ben: [I] Man habe seine Briefe vom 27 Juli und 3 August üiber die intelligentia habenda cum serenissimo und domino rege Aragonum pro armata sua (es handelt sich darum, einen Teil der Galeeren des Königs für Aug. 3 den Papst und die Liga zu gewinnen) empfangen und erteile ihm (näher ausgeführte) Instruktionen. De parte alii, de non 7, non sinceri 0. [2] Er soll dem Papst sagen: Venedig sei in den Besitz der vier auf den Frieden bexiiglichen Kapitel gelangt, die die Mailändischen Gesandten dem Papst schriftlich 15 iberreicht hätten. Damit der Papst sche, welches Vertrauen der Herzog von Mailand xu ihm circa hune tractatum pacis habe, schicke es ihm Abschrift von Kapiteln, die es über Ferrara vom Herxog erhalten habe und die von der Liga xuriickgewiesen seien, und daxu Kapitel, die die Markgrafen von Ferrara und Saluxxo ihm (Venedig) neuerdings geschickt hätten und die von den ihm (dem Papst) gesandten stark abwichen. Ferner soll er dem Papst von der Antwort Kenntnis geben, die die Liga den beiden Markgrafen 20 Aug. 1 erteilt habe. [3] Nachdem der Brief geschrieben, sei der Brief des Gesandten vom 1 August angekommen. Er schreibe darin, qualiter reverendissimi domini cardinales dixerunt summo poutifici eum non bene fecisse in rumpendo guerram Senensibus existente imperatore ibidem propter oppositiones, que sibi fierent in concilio, quod contra imperatorem euntem acceptum coronas suas guerram moveri fecerit, et quid eis videbatur, ut dictus imperator pacifice et de plano veniret acceptum coronas suas etc. ad que audito nostro 25 parere, quod nobis placet, respondentes vobis cum dicto nostro consilio mandamus, quatenus simul cum oratore magnifice comunitatis Florentie, si erit istius opinionis, esse debeatis ad presentiam summi pontificis et beatitudini sue dicere cum illis verbis, que ipsi oratori et vobis melius videbuntur, quod circa hunc additum imperatoris Romam cogitanda sunt dubia et pericula, que possent sue sanctitati evenire, et quod nulla via mundi est consulendum sue beatitudini, quod consentiret imperatorem venire acceptum coronas, imo cum omnibus so suis viribus faceret ultimum de potentia et obstaret, quod venire minime possit, propter pericula et dubia, que poterunt ejus sanctitati occurrere, uti pro sapientia sue beatitudinis certi sumus, quod omnia melius intelligit et cognoscit. sed declaramus vobis, quod hec nostra intentio per literas nostras aliqualiter non ostendatur, sed oretenus dicatur, ut supra dicimus. [4] Was das Konxil anbetreffe, so solle er dem Papst xureden, quod sua beatitudo providere dignetur ad facta dicti concilii et aliquod remedium ponere, 35 quemadmodum sauctitas sua, que omnia intelligit, bene agere sciet, et providere per modos, qui esse possint cum salute et bono sue beatitudinis et ad pacificum statum sancte ecclesie. [5] Anbei folge ein Brief des Grafen von Urbino. Er möge sich für den Grafen beim Papst verwenden. De parte 102, de non 2, non sinceri 2. 1432 473. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Brief an Andrea Donato, Gesandten 40 Аug. 22 beim Papst, über die Absicht des Papstes, zwei Kardinäle an K. Sigmund zu schicken, 1432 Au- über eine an Venedig gerichtete Bulle des Baseler Konzils, u. a. m. gust 22 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 114b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Bartholomeus Nani, ser Marcus Dandulo, ser Andreas Mauroceno 45 sapientes consilii, ser Ludovicus Scorlato, ser Franciscus de Garzonibus, ser Jeronimus Contareno, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum etc. 1432 die 22 augusti in rogatis. Beschluſ, dem Andreas Donato, Gesandten beim Papst, xu schrei- Ang. 13 ben: [I] Sein Brief vom 13 August sei angekommen. Was des Papstes deliberatio mittendi ad serenissimum dominum Romanorum regem duos ex reverendissimis dominis cardinalibus 2 cum commissione et ordinibus 50 1 Donato weilte etwa seit Anfang Juli an der Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 73b-74a bexw. fol. 95a cop. membr. coaevae.) Kurie. Seine Wahl xum Nachfolger des Jeronimo 2 Orsini und Monfort. Vgl. S. 308. Contarini war schon am 30 Märx erfolgt; scine Instruktion hat das Datum des 21 Juni. (Venedig
792 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11432/ 472. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Schreiben an Andrea Donato, Gesandten Aug. 8 beim Papst, über die Verhandlungen mit dem König von Aragon, die Friedensartikel des Herzogs von Mailand, die Stellung des Papstes zum Römischen König und zum Konzil, und den Grafen von Urbino. [1432] August 8 fVenedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 111b�112a cop. membr. coaeva. Art. 1 5 war laut Randbemerkung beantragt von Ser Bartholomeus Nani, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Ludovicus Scorlato, ser Jeronimus Contareno, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum etc. et .. sapientes ordinum, die anderen Artikel von den eben ge- nannten sapientes consilii und nicht genannten sapientes terrarum. Die 8 augusti in rogatis. Beschlußs, dem Andreas Donato 1, Gesandten beim Papst, zu schrei- 10 Juli 27 ben: [I] Man habe seine Briefe vom 27 Juli und 3 August üiber die intelligentia habenda cum serenissimo und domino rege Aragonum pro armata sua (es handelt sich darum, einen Teil der Galeeren des Königs für Aug. 3 den Papst und die Liga zu gewinnen) empfangen und erteile ihm (näher ausgeführte) Instruktionen. De parte alii, de non 7, non sinceri 0. [2] Er soll dem Papst sagen: Venedig sei in den Besitz der vier auf den Frieden bexiiglichen Kapitel gelangt, die die Mailändischen Gesandten dem Papst schriftlich 15 iberreicht hätten. Damit der Papst sche, welches Vertrauen der Herzog von Mailand xu ihm circa hune tractatum pacis habe, schicke es ihm Abschrift von Kapiteln, die es über Ferrara vom Herxog erhalten habe und die von der Liga xuriickgewiesen seien, und daxu Kapitel, die die Markgrafen von Ferrara und Saluxxo ihm (Venedig) neuerdings geschickt hätten und die von den ihm (dem Papst) gesandten stark abwichen. Ferner soll er dem Papst von der Antwort Kenntnis geben, die die Liga den beiden Markgrafen 20 Aug. 1 erteilt habe. [3] Nachdem der Brief geschrieben, sei der Brief des Gesandten vom 1 August angekommen. Er schreibe darin, qualiter reverendissimi domini cardinales dixerunt summo poutifici eum non bene fecisse in rumpendo guerram Senensibus existente imperatore ibidem propter oppositiones, que sibi fierent in concilio, quod contra imperatorem euntem acceptum coronas suas guerram moveri fecerit, et quid eis videbatur, ut dictus imperator pacifice et de plano veniret acceptum coronas suas etc. ad que audito nostro 25 parere, quod nobis placet, respondentes vobis cum dicto nostro consilio mandamus, quatenus simul cum oratore magnifice comunitatis Florentie, si erit istius opinionis, esse debeatis ad presentiam summi pontificis et beatitudini sue dicere cum illis verbis, que ipsi oratori et vobis melius videbuntur, quod circa hunc additum imperatoris Romam cogitanda sunt dubia et pericula, que possent sue sanctitati evenire, et quod nulla via mundi est consulendum sue beatitudini, quod consentiret imperatorem venire acceptum coronas, imo cum omnibus so suis viribus faceret ultimum de potentia et obstaret, quod venire minime possit, propter pericula et dubia, que poterunt ejus sanctitati occurrere, uti pro sapientia sue beatitudinis certi sumus, quod omnia melius intelligit et cognoscit. sed declaramus vobis, quod hec nostra intentio per literas nostras aliqualiter non ostendatur, sed oretenus dicatur, ut supra dicimus. [4] Was das Konxil anbetreffe, so solle er dem Papst xureden, quod sua beatitudo providere dignetur ad facta dicti concilii et aliquod remedium ponere, 35 quemadmodum sauctitas sua, que omnia intelligit, bene agere sciet, et providere per modos, qui esse possint cum salute et bono sue beatitudinis et ad pacificum statum sancte ecclesie. [5] Anbei folge ein Brief des Grafen von Urbino. Er möge sich für den Grafen beim Papst verwenden. De parte 102, de non 2, non sinceri 2. 1432 473. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Brief an Andrea Donato, Gesandten 40 Аug. 22 beim Papst, über die Absicht des Papstes, zwei Kardinäle an K. Sigmund zu schicken, 1432 Au- über eine an Venedig gerichtete Bulle des Baseler Konzils, u. a. m. gust 22 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 114b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Bartholomeus Nani, ser Marcus Dandulo, ser Andreas Mauroceno 45 sapientes consilii, ser Ludovicus Scorlato, ser Franciscus de Garzonibus, ser Jeronimus Contareno, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum etc. 1432 die 22 augusti in rogatis. Beschluſ, dem Andreas Donato, Gesandten beim Papst, xu schrei- Ang. 13 ben: [I] Sein Brief vom 13 August sei angekommen. Was des Papstes deliberatio mittendi ad serenissimum dominum Romanorum regem duos ex reverendissimis dominis cardinalibus 2 cum commissione et ordinibus 50 1 Donato weilte etwa seit Anfang Juli an der Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 73b-74a bexw. fol. 95a cop. membr. coaevae.) Kurie. Seine Wahl xum Nachfolger des Jeronimo 2 Orsini und Monfort. Vgl. S. 308. Contarini war schon am 30 Märx erfolgt; scine Instruktion hat das Datum des 21 Juni. (Venedig
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A. Vorakten nr. 416-490. 793 in dictis vestris literis declaratis anbetreffe, so soll er ihm sagen, es diinke Venedig, daß er die Sache 1432 schr reiflich erwogen habe, und es wiinsche ihm das Beste tam in re ista cum ipso serenissimo rege quam Aug. 22 in ceteris omnibus; es rate ilm aber, quod pro securitate persone et status sui habeat bonam advertentiam, qualiter introducat in domum suam prefatum serenissimum regem et qualiter de eo confidat. [Es 5 folgen artt. 2 und 3, die sich auf novitates attente per prefectum Vici und auf Nicolaus de Fortebraciis bezichen.] [4] Er soll dem Papst mitteilen, daßt Venedig kürzlich eine in Abschrift beifolgende Bulle 1 des Baseler Konzils erhalten habe; es habe sie weder schriftlich noch mündlich beantwortet; es wünsche die Meinung des Papstes xu wissen, ob und wie es antworten solle, da es sich in Sachen des Konnils ganx nach ihm richten möchte; sollten inzwischen Gesandte des Konxils kommen, so werde es den Papst [Es folgt art. 5, der den Grafen von Urbino betrifft.] ! De parte 101, de non 0, non 10 benachrichtigen. sinceri 0. Sept. 19 474. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Brief an einen gen. Gesandten in Flo- 1432 renz über Beantwortung oder Nichtbeantwortung einer Bulle des Baseler Konzils 1432 September 19 [Venedig]. durch Venedig und Florenz. 15 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 122a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Daniel Victuri consiliarius, ser Leonardus Mocenigo procurator sapientes consilii, ser Jeronimus Contareno, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum ete. 1432 die 19 septembris in rogatis. Beschluſ, dem Victor Bragadino, Gesandten in Florenx, xu schreiben: Er möge den Florentinern, die Venedigs Meinung wegen der Beantwortung der Konrilsbulle 2 zo xu erfahren wiinschten, sagen, Venedig habe von seinem Gesandten in Rom die Nachricht erhallen, quod habentur litere a reverendissimo domino cardinale de Fus 3 de partibus ultramontanis, per quas scribit, qualiter serenissimi reges Francie Anglie et Castelle non intendunt, quod aliquis de reguis suis vadat ad ipsum concilium Basilee, quoniam manifeste cognoscunt, quod illud concilium seu congregatio facta est occasione quarundam discordiarum seu differenciarum et odiorum temporalium, videnturque bene dispositi 25 ad devotionem summi pontificis. Aus diesem und vielen anderen Grüinden meine Venedig, daſt es weder im Interesse des Papstes noch in dem der Liga liege, die Bulle vu beantworten und überhaupt mit dem Konxil irgendwie in Verkehr au treten; sei Florenz derselben Meinung, so möge es seinen Gesandten in Rom anweisen, mit dem Venetianischen xum Papst wu gehen und ihm dies auscinanderxusetzen; scheine es dann dem Papst doch besser, daß in der von ihm friher angegebenen Form geantirortet werde, so möge 30 dies ihm xu Gefallen geschehen. De parte 102, de non 2, non sinceri 3. 3b 475. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst Andrea Donato auf das, was er am 17 November über die Propositionen der königlichen Gesandten an den Papst und über die Mitteilungen Kaspar Schlicks an ihn selbst geschrieben hat, zu antworten: er möge dem Papst den ihm friher erteilten Rat wiederholen, den Römischen König nicht nach Rom kommen zu lassen, und ihm sagen, daß Ve- nedig bereit sei, unter seiner Vermittlung mit königlichen Bevollmächtigten über einen Frieden oder die Herstellung eines guten Einvernehmens zu verhandeln; u. a. m. 1432 November 27 [Venedig]. 1432 Nov. 27 40 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 135b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus Dandulo, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Franciscus de Garzonibus, ser Jeronimus Conta- reno, ser Marcus Foscari, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum etc. 1432 die 27 novembris in rogatis. Quod viro nobili ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem scri- 45 batur ut infra: 1 Die Bulle ist uns nicht bekannt geworden. Aus einem am 15 September im Venetianischen Senate gemachten, aber abgelehnten Vorschlag xur Beant- wortung der Bulle ergiebt sich, daſt sie vom 29 Juni 50 1432 datiert war und die Aufforderung xur Be- schickung des Konxils, sowie das Anerbieten der Friedensvermittlung xwischen der Liga und dem Herxog von Mailand enthielt. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 121b cop. membr. coaeva.) Vgl. auch Haller a. a. O. 2, 112 Z. 27-31 und 120 Z. 31-38. 2 Vgl. Anm. I. 3 Kardinal Peter von Foix, päpstlicher Legat in Avignon.
A. Vorakten nr. 416-490. 793 in dictis vestris literis declaratis anbetreffe, so soll er ihm sagen, es diinke Venedig, daß er die Sache 1432 schr reiflich erwogen habe, und es wiinsche ihm das Beste tam in re ista cum ipso serenissimo rege quam Aug. 22 in ceteris omnibus; es rate ilm aber, quod pro securitate persone et status sui habeat bonam advertentiam, qualiter introducat in domum suam prefatum serenissimum regem et qualiter de eo confidat. [Es 5 folgen artt. 2 und 3, die sich auf novitates attente per prefectum Vici und auf Nicolaus de Fortebraciis bezichen.] [4] Er soll dem Papst mitteilen, daßt Venedig kürzlich eine in Abschrift beifolgende Bulle 1 des Baseler Konzils erhalten habe; es habe sie weder schriftlich noch mündlich beantwortet; es wünsche die Meinung des Papstes xu wissen, ob und wie es antworten solle, da es sich in Sachen des Konnils ganx nach ihm richten möchte; sollten inzwischen Gesandte des Konxils kommen, so werde es den Papst [Es folgt art. 5, der den Grafen von Urbino betrifft.] ! De parte 101, de non 0, non 10 benachrichtigen. sinceri 0. Sept. 19 474. Beschluß des Venetianischen Senates: betr. Brief an einen gen. Gesandten in Flo- 1432 renz über Beantwortung oder Nichtbeantwortung einer Bulle des Baseler Konzils 1432 September 19 [Venedig]. durch Venedig und Florenz. 15 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 122a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Daniel Victuri consiliarius, ser Leonardus Mocenigo procurator sapientes consilii, ser Jeronimus Contareno, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum ete. 1432 die 19 septembris in rogatis. Beschluſ, dem Victor Bragadino, Gesandten in Florenx, xu schreiben: Er möge den Florentinern, die Venedigs Meinung wegen der Beantwortung der Konrilsbulle 2 zo xu erfahren wiinschten, sagen, Venedig habe von seinem Gesandten in Rom die Nachricht erhallen, quod habentur litere a reverendissimo domino cardinale de Fus 3 de partibus ultramontanis, per quas scribit, qualiter serenissimi reges Francie Anglie et Castelle non intendunt, quod aliquis de reguis suis vadat ad ipsum concilium Basilee, quoniam manifeste cognoscunt, quod illud concilium seu congregatio facta est occasione quarundam discordiarum seu differenciarum et odiorum temporalium, videnturque bene dispositi 25 ad devotionem summi pontificis. Aus diesem und vielen anderen Grüinden meine Venedig, daſt es weder im Interesse des Papstes noch in dem der Liga liege, die Bulle vu beantworten und überhaupt mit dem Konxil irgendwie in Verkehr au treten; sei Florenz derselben Meinung, so möge es seinen Gesandten in Rom anweisen, mit dem Venetianischen xum Papst wu gehen und ihm dies auscinanderxusetzen; scheine es dann dem Papst doch besser, daß in der von ihm friher angegebenen Form geantirortet werde, so möge 30 dies ihm xu Gefallen geschehen. De parte 102, de non 2, non sinceri 3. 3b 475. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst Andrea Donato auf das, was er am 17 November über die Propositionen der königlichen Gesandten an den Papst und über die Mitteilungen Kaspar Schlicks an ihn selbst geschrieben hat, zu antworten: er möge dem Papst den ihm friher erteilten Rat wiederholen, den Römischen König nicht nach Rom kommen zu lassen, und ihm sagen, daß Ve- nedig bereit sei, unter seiner Vermittlung mit königlichen Bevollmächtigten über einen Frieden oder die Herstellung eines guten Einvernehmens zu verhandeln; u. a. m. 1432 November 27 [Venedig]. 1432 Nov. 27 40 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 135b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus Dandulo, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Franciscus de Garzonibus, ser Jeronimus Conta- reno, ser Marcus Foscari, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum etc. 1432 die 27 novembris in rogatis. Quod viro nobili ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem scri- 45 batur ut infra: 1 Die Bulle ist uns nicht bekannt geworden. Aus einem am 15 September im Venetianischen Senate gemachten, aber abgelehnten Vorschlag xur Beant- wortung der Bulle ergiebt sich, daſt sie vom 29 Juni 50 1432 datiert war und die Aufforderung xur Be- schickung des Konxils, sowie das Anerbieten der Friedensvermittlung xwischen der Liga und dem Herxog von Mailand enthielt. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 121b cop. membr. coaeva.) Vgl. auch Haller a. a. O. 2, 112 Z. 27-31 und 120 Z. 31-38. 2 Vgl. Anm. I. 3 Kardinal Peter von Foix, päpstlicher Legat in Avignon.
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794 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Recepimus heri literas vestras datas 17 presentis plurima continentes, que omnia bene intelleximus. de quibus gratum nobis fuit habere notitiam. vestramque proinde solitam prudentiam ? et diligentiam commendantes cum nostro consilio rogatorum et addi- tionis respondemus: [1] primo circa partem tangentem facta serenissimi Romanorum regis ac circa ea, que oratores sui exposuerunt 1 summo pontifici, quod, licet per plurimas literas nostras suaserimus beatitudini sue, ut non det aures verbis et blandiciis dicti regis neque consentiat, quod vadat ad Urbem, ex causis, quas scripsimus, licetque videamus opinionem et perseverantiam sanctitatis sue huic nostre persuasioni conformem, tamen iterum atque iterum cum filiali reverentia et solita nostra sinceritate, quantum possumus, exhortamur pro evidentissima utilitate et securitate status sue beatitudinis et ecclesie, io quod nullo modo permittat se induci neque consentiat, quod idem rex Romam ac- cedat, quoniam per singulos dies clarius intuemur et indubitate cognoscimus, quod status sue beatitudinis evidentissimo discrimini subjaceret 2. hasque persuasiones nostras ex corde beatitudini sue porrigimus, quoniam, sicut infinitis vicibus diximus atque scrip- simus, ad ejus honorem et statum eandem affectionem habemus, quam ad proprium 15 statum nostrum. [2] ad id autem, quod dicitis Gasparem Slick, oratorem ipsius regis, dixisse ejus dominum esse bene dispositum ad pacem sive concordiam cum nostro do- minio per interpositionem beatitudinis sue ac petiisse, si ibi erant persone habentes a nostro dominio libertatem, intellectis his, que vobis dixit summus pontifex, ac vestra Nor. 11 responsione dicimus: quod, licet per literas nostras datas 11 presentis vobis scripserimus 3, 20 quid dicere habebatis, tamen volumus, quod prefato summo pontifici de novo dicatis, quod, sicut ejus beatitudini et toti mundo notissimum esse non dubitamus, pro nobis nunquam defuit habere pacem et bonam concordiam cum prefato serenissimo rege, quoniam diversis temporibus ad persuasionem et requisitionem suam, quia dicebat velle habere nobiscum bonam concordiam b, misimus ad diversas mundi partes oratores nostros. 25 et tamen in conclusione nichil fecit, sed hec omnia fecit ad ostentationem et pro favore negotiorum suorum, sicut in omnibus ejus rebus facere consuevit, ita quod nunquam ex parte nostra defecit tractatus et conclusio hujus concordie cum sua serenitate. unde verisimiliter est credendum, quod etiam nunc incedat per eandem viam. nichilominus ut ejus sanctitas et totus mundus intelligat nos esse illius bone dispositionis, cujus so semper fuimus, advisamus beatitudinem suam, quod post multos et varios tractatus diversis temporibus habitos cum prefato serenissimo rege in ista materia misimus alias ad partes Hungarie nobilem virum Marcum Dandulo dilectum civem et honorabilem oratorem nostrum, qui tandem absque aliqua conclusione 5 reversus est, deindeque eo existente locumtenente nostro in patria Fori Julii prefatus Gaspar Slick per literas 35 Nov. 17 a) em.; Forl. pudentiam. b) em.; Vorl. cordiam 1 Vgl. nr. 376. 2 In derselben Weise wie hier hatte man den Papst schon am 22 November warnen lassen. An diesem Tage hatte der Senat beschlossen, dem Ge- sandten beim Papst Andrea Donato au schreiben: man habe aus seinem Briefe vom 7 November er- schen, wie er die Aufträge vom 26. und 27 Oktober [vgl. nr. 299] ausgeführt habe; man sei sehr be- friedigt davon, quod ea, que scripsimus, consonent et placeant summo pontifici. et quantum attinet ad facta serenissimi Romanorum regis, iterum suademus et confirmamus id, quod sepenumero scripsimus, quoniam per ea, que diversis modis quotidie sentimus, clarius intuemur, quod adventus ipsius regis ad Urbem est suspectissimus et periculosissimus ultra modum pro statu sue beatitudinis et ecclesie, ac permaxime commendamus opinionem et intentionem sue sanctitatis ejusque perseverantiam in illa materia; 40 u. a. m. De parte 78, de non 36, non sinceri 13. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 132b сор. теmbr. соаега.) 3 Dieses Schreiben Venedigs vom II November ist uns unbekannt. 4 Im Sommer 1427. Vgl. S. 28-29. 5 Diese Behauptung trifft nicht au. Dandolo hatte am 8 September 1428 einen Waffenstillstand bis Ende April 1429 geschlossen. Vgl. S. 29 und nr. 66. 45
794 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Recepimus heri literas vestras datas 17 presentis plurima continentes, que omnia bene intelleximus. de quibus gratum nobis fuit habere notitiam. vestramque proinde solitam prudentiam ? et diligentiam commendantes cum nostro consilio rogatorum et addi- tionis respondemus: [1] primo circa partem tangentem facta serenissimi Romanorum regis ac circa ea, que oratores sui exposuerunt 1 summo pontifici, quod, licet per plurimas literas nostras suaserimus beatitudini sue, ut non det aures verbis et blandiciis dicti regis neque consentiat, quod vadat ad Urbem, ex causis, quas scripsimus, licetque videamus opinionem et perseverantiam sanctitatis sue huic nostre persuasioni conformem, tamen iterum atque iterum cum filiali reverentia et solita nostra sinceritate, quantum possumus, exhortamur pro evidentissima utilitate et securitate status sue beatitudinis et ecclesie, io quod nullo modo permittat se induci neque consentiat, quod idem rex Romam ac- cedat, quoniam per singulos dies clarius intuemur et indubitate cognoscimus, quod status sue beatitudinis evidentissimo discrimini subjaceret 2. hasque persuasiones nostras ex corde beatitudini sue porrigimus, quoniam, sicut infinitis vicibus diximus atque scrip- simus, ad ejus honorem et statum eandem affectionem habemus, quam ad proprium 15 statum nostrum. [2] ad id autem, quod dicitis Gasparem Slick, oratorem ipsius regis, dixisse ejus dominum esse bene dispositum ad pacem sive concordiam cum nostro do- minio per interpositionem beatitudinis sue ac petiisse, si ibi erant persone habentes a nostro dominio libertatem, intellectis his, que vobis dixit summus pontifex, ac vestra Nor. 11 responsione dicimus: quod, licet per literas nostras datas 11 presentis vobis scripserimus 3, 20 quid dicere habebatis, tamen volumus, quod prefato summo pontifici de novo dicatis, quod, sicut ejus beatitudini et toti mundo notissimum esse non dubitamus, pro nobis nunquam defuit habere pacem et bonam concordiam cum prefato serenissimo rege, quoniam diversis temporibus ad persuasionem et requisitionem suam, quia dicebat velle habere nobiscum bonam concordiam b, misimus ad diversas mundi partes oratores nostros. 25 et tamen in conclusione nichil fecit, sed hec omnia fecit ad ostentationem et pro favore negotiorum suorum, sicut in omnibus ejus rebus facere consuevit, ita quod nunquam ex parte nostra defecit tractatus et conclusio hujus concordie cum sua serenitate. unde verisimiliter est credendum, quod etiam nunc incedat per eandem viam. nichilominus ut ejus sanctitas et totus mundus intelligat nos esse illius bone dispositionis, cujus so semper fuimus, advisamus beatitudinem suam, quod post multos et varios tractatus diversis temporibus habitos cum prefato serenissimo rege in ista materia misimus alias ad partes Hungarie nobilem virum Marcum Dandulo dilectum civem et honorabilem oratorem nostrum, qui tandem absque aliqua conclusione 5 reversus est, deindeque eo existente locumtenente nostro in patria Fori Julii prefatus Gaspar Slick per literas 35 Nov. 17 a) em.; Forl. pudentiam. b) em.; Vorl. cordiam 1 Vgl. nr. 376. 2 In derselben Weise wie hier hatte man den Papst schon am 22 November warnen lassen. An diesem Tage hatte der Senat beschlossen, dem Ge- sandten beim Papst Andrea Donato au schreiben: man habe aus seinem Briefe vom 7 November er- schen, wie er die Aufträge vom 26. und 27 Oktober [vgl. nr. 299] ausgeführt habe; man sei sehr be- friedigt davon, quod ea, que scripsimus, consonent et placeant summo pontifici. et quantum attinet ad facta serenissimi Romanorum regis, iterum suademus et confirmamus id, quod sepenumero scripsimus, quoniam per ea, que diversis modis quotidie sentimus, clarius intuemur, quod adventus ipsius regis ad Urbem est suspectissimus et periculosissimus ultra modum pro statu sue beatitudinis et ecclesie, ac permaxime commendamus opinionem et intentionem sue sanctitatis ejusque perseverantiam in illa materia; 40 u. a. m. De parte 78, de non 36, non sinceri 13. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 132b сор. теmbr. соаега.) 3 Dieses Schreiben Venedigs vom II November ist uns unbekannt. 4 Im Sommer 1427. Vgl. S. 28-29. 5 Diese Behauptung trifft nicht au. Dandolo hatte am 8 September 1428 einen Waffenstillstand bis Ende April 1429 geschlossen. Vgl. S. 29 und nr. 66. 45
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A. Vorakten nr. 416-490. 795 tenuit 1 quandam praticam de mandato domini sui regis cum jam dicto Marco Dandulo de treuguis per quinquenium multeque litere hincinde scripte fuerunt. de quibus omnibus idem Gaspar est plenissime informatus estque verissimus testis, quod de omnibus differentiis et capitulis deventum erat ad concordiam preterquam a in uno solo articulo, videlicet super nominatione et inclusione fienda in ipsis treuguis de subditis et vassallis imperii, super qua sola differentia ille tractatus absque conclusione remansit. unde nunc dicimus, quod, si idem rex contentus est venire ad tractatum treuguarum nobiscum et nos certi- ficati fuerimus, quod idem Gaspar aut alii sui oratores ibi sint cum libertate et mandato sufficienti, nos quoque ex parte nostra tales modos et ordines exhibebimus, quod clare to intelligetur, quod pro nobis non defuerint iste treugue et bona concordia cum sua sere- nitate. sed bene volumus, quod clare et explicite dicatis prefato summo pontifici, quod propter hanc praticam non revocamus opinionem et exhortationem, quam supra diximus circa adventum ipsius regis ad Urbem, et quod potius a pratica ista desisteremus quam inducere aliquam causam profectionis dicti regis ad Urbem, quoniam nullo modo con- 15 sulere sciremus, quod propter hoc aut pro alia quacunque causa ejus beatitudo moveretur aut inclinaretur ad consentiendum, quod idem rex personaliter illuc vadat; imo magis ac magis in illa opinione perseveramus pro evidentissima utilitate status beatitudinis sue. sed dicimus et intelligimus, quod hec, si tractari debent, tractentur per oratores partium per medium et interpositionem beatitudinis sue, cujus interpositio per hanc 20 viam super ceteras omnes nobis gratissima esset. [Es folgt als art. 3 die Anweisung, dem Papst zu sagen, daß Venedig seine Meinung circa factum Patrassii et Amoree zwar teile, ihn aber trotzdem bitte, für jetzt nullam facere demonstrationem aut actum, sondern die Sache für eine gelegenere Zeit zurückzustellen.] 1482 Nov. 27 De parte 113, de non 2, non sinceri 1. 30 25 476. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst Andrea Donato auf seinen Brief vom 26 November zu antworten: er möge dem Papst sagen, daß Venedig dessen Absicht, dem Römischen König mit Hilfe des Königs von Polen Ver- legenheiten zu bereiten, billige und daß es ihm sehr angenehm sein werde, wenn der Polnische Gesandte in Rom auf der Heimreise in Venedig vorspreche; dagegen könne es den Wunsch des Papstes, daß ein Venetianischer Gesandter mit nach Polen reise, nicht erfüllen; u. a. m. [ 1432] Dezember 9 [Venedig]. 114827 Dez. 9 35 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 140 ab cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Franciscus de Garzonibus, ser Jeronimus Conta- reno, ser Marcus Foscari, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum etc. Die 9 decembris in rogatis. Quod viro nobili ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem scri- batur ut infra: Habuimus die sexto presentis literas vestras datas 26 novembris in sero, in quibus 40 licet plura contineantur, unam principalem partem vidimus et notavimus, videlicet id, quod vobis dixit summus pontifex de conceptu, quem fecit contra serenissimum Roma- norum regem per medium et cum favore serenissimi regis Polonie. circa quam materiam cum nostro consilio rogatorum et additionis vobis respondemus atque mandamus: [1] primo quod prefato summo pontifici filiali devotione et reverentia nostri parte regratiemini de Dez. 6 Nov. 26 45 a) em.; Vorl. postquam. 1 Vgl. S. 29. Die dort geäußerte Vermutung, daßt die Verhandlungen Dandolo's mit Schlick an der Frage der Entsendung einer Venetianischen Deutsche Reichstags-Akten X. Flotte in die Donau xur Unterstütxung Sigmunds im Türkenkriege gescheitert seien, wird durch die obigen Angaben hinfällig. 101
A. Vorakten nr. 416-490. 795 tenuit 1 quandam praticam de mandato domini sui regis cum jam dicto Marco Dandulo de treuguis per quinquenium multeque litere hincinde scripte fuerunt. de quibus omnibus idem Gaspar est plenissime informatus estque verissimus testis, quod de omnibus differentiis et capitulis deventum erat ad concordiam preterquam a in uno solo articulo, videlicet super nominatione et inclusione fienda in ipsis treuguis de subditis et vassallis imperii, super qua sola differentia ille tractatus absque conclusione remansit. unde nunc dicimus, quod, si idem rex contentus est venire ad tractatum treuguarum nobiscum et nos certi- ficati fuerimus, quod idem Gaspar aut alii sui oratores ibi sint cum libertate et mandato sufficienti, nos quoque ex parte nostra tales modos et ordines exhibebimus, quod clare to intelligetur, quod pro nobis non defuerint iste treugue et bona concordia cum sua sere- nitate. sed bene volumus, quod clare et explicite dicatis prefato summo pontifici, quod propter hanc praticam non revocamus opinionem et exhortationem, quam supra diximus circa adventum ipsius regis ad Urbem, et quod potius a pratica ista desisteremus quam inducere aliquam causam profectionis dicti regis ad Urbem, quoniam nullo modo con- 15 sulere sciremus, quod propter hoc aut pro alia quacunque causa ejus beatitudo moveretur aut inclinaretur ad consentiendum, quod idem rex personaliter illuc vadat; imo magis ac magis in illa opinione perseveramus pro evidentissima utilitate status beatitudinis sue. sed dicimus et intelligimus, quod hec, si tractari debent, tractentur per oratores partium per medium et interpositionem beatitudinis sue, cujus interpositio per hanc 20 viam super ceteras omnes nobis gratissima esset. [Es folgt als art. 3 die Anweisung, dem Papst zu sagen, daß Venedig seine Meinung circa factum Patrassii et Amoree zwar teile, ihn aber trotzdem bitte, für jetzt nullam facere demonstrationem aut actum, sondern die Sache für eine gelegenere Zeit zurückzustellen.] 1482 Nov. 27 De parte 113, de non 2, non sinceri 1. 30 25 476. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst Andrea Donato auf seinen Brief vom 26 November zu antworten: er möge dem Papst sagen, daß Venedig dessen Absicht, dem Römischen König mit Hilfe des Königs von Polen Ver- legenheiten zu bereiten, billige und daß es ihm sehr angenehm sein werde, wenn der Polnische Gesandte in Rom auf der Heimreise in Venedig vorspreche; dagegen könne es den Wunsch des Papstes, daß ein Venetianischer Gesandter mit nach Polen reise, nicht erfüllen; u. a. m. [ 1432] Dezember 9 [Venedig]. 114827 Dez. 9 35 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 140 ab cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Franciscus de Garzonibus, ser Jeronimus Conta- reno, ser Marcus Foscari, ser Hermolaus Donato sapientes terrarum etc. Die 9 decembris in rogatis. Quod viro nobili ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem scri- batur ut infra: Habuimus die sexto presentis literas vestras datas 26 novembris in sero, in quibus 40 licet plura contineantur, unam principalem partem vidimus et notavimus, videlicet id, quod vobis dixit summus pontifex de conceptu, quem fecit contra serenissimum Roma- norum regem per medium et cum favore serenissimi regis Polonie. circa quam materiam cum nostro consilio rogatorum et additionis vobis respondemus atque mandamus: [1] primo quod prefato summo pontifici filiali devotione et reverentia nostri parte regratiemini de Dez. 6 Nov. 26 45 a) em.; Vorl. postquam. 1 Vgl. S. 29. Die dort geäußerte Vermutung, daßt die Verhandlungen Dandolo's mit Schlick an der Frage der Entsendung einer Venetianischen Deutsche Reichstags-Akten X. Flotte in die Donau xur Unterstütxung Sigmunds im Türkenkriege gescheitert seien, wird durch die obigen Angaben hinfällig. 101
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Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 796 his, que tam caritative et paterna sinceritate nobiscum participet a, et quod tam libera- liter ejus cogitatus et mentem nobis apperiat, et quod nos etiam cum eadem sinceritate et recta intentione continue dicemus et aperiemus beatitudini sue, quicquid sentiemus, nostrasque opiniones in quibuscunque rebus honorem statum et comoda sue beatitudinis concernentibus. [2] et quantum ad rem istam attinet, considerantes malum animum, quem habet idem rex Romanorum, et quot modis et variis viis vigilat et intendit contra ejus beatitudinem et statum suum, valde laudamus illos suos conceptus et cogitatus ac modos, quos ejus sanctitas servare proposuit tum ad reprimendam elationem et potentiam dicti regis tum ad inducendum majorem habilitatem circa dissolutionem concilii. et ideo suademus, quod ejus clementia, sicut jam cogitavit, expediat illum oratorem prefati 1o serenissimi regis Polonie in curia existentem, ut ad ejus dominum revertatur, sibique committat et imprimat, quanto efficatius beatitudini sue videbitur, illa, que dicere habeat dicto serenissimo domino suo regi ad inducendum eum contra regem Romanorum et statum suum, cum illis verbis et persuasionibus, que ejus summe sapientie videbuntur ad materiam pertinere. nobisque valde placet, quod idem orator teneat iter suum per 15 Venetias, et nos, quando hic erit, eum libenti animo videbimus et eum omni possibili humanitate tractabimus ac dabimus bonum passagium tum ob reverentiam sue sanctitatis tum propter intrinsecam amicitiam et compaternitatem, quam habemus cum ipso sere- nissimo rege, ipsique b oratori dicemus et, quantum poterimus, suadebimus eandem ipsam intentionem et modum, quem ejus beatitudo proposuit, sibique ostendemus literas illas zo originales per regem Romanorum scriptas 1, quas habemus et conservamus, ut eas videre legere et earum copias sumere possit secumque deferre ac de visu verum reddere testi- monium. sed ex certis bonis respectibus nobis videtur melius et honestius non dare dicto oratori literas ipsas originales, sed eas potius apud nos, sicut predicitur, conser- vare. [3] verum quia ejus beatitudo commemorat et hortatur, ut nos cum prefato 25 oratore mittamus etiam unum ex nostris ad predictum serenissimum regem Polonie etc., ad hec dicimus, quod super hac parte habuimus longam maturam et diligentem consi- derationem omnibusque bene discussis atque libratis ex certis rationabilibus honestissimis et vigentissimis causis et respectibus, quos pro presenti non expedit recensere, tandem nobis visum est atque videtur non esse expediens neque utile, quod mittamus quemquam so ex nostris. nec dubitamus, quod ejus sanctitas, quando rem hanc in mente sua revolverit, laudabit hanc nostram opinionem, videlicet neminem ex nostris esse mittendum. sed, sicut prediximus, veniente huc prefato oratore serenissimi regis Polonie cum commissione et ordine suprascripto nos ex parte nostra dicemus secumque operabimur, quicquid poterimus in illa materia, ut pariat bonum fructum, sumusque certissimi, quod per reditum 35 dicti oratoris additis persuasionibus, que per ejus sanctitatem et per nos sibi fient, pro- [Es folgt art. 4: man veniet ille idem effectus, tamquam si nos etiam mitteremus. habe circa facta Patrassii ac magnifici comitis Urbini schon früher geschrieben; dann art. 5: man sei bereit, Florens zur Zahlung der Geldsumme, die es dem Papst schulde, zu veranlassen; weiter art. 6: der Gesandte möge sich beim Papst nach einem gewissen 40 Ermolaus comestabilis seu conductor peditum erkundigen und eventuell in Erfahrung zu bringen suchen, mit wie vielen Truppen, unter welchen Bedingungen und wann dieser in Venetianische Dienste treten könnte.] [1432/ Dez. 9 De parte 116, de non 0, non sinceri 0. 1433 März 7 477. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten in Florenz [Andrea Bernardo ] 46 u. a. zu schreiben: soll angeben, woher er die Nachricht habe, daß der Römische König einen Frieden mit dem Papst, Venedig und Florenz wünsche; soll Florenz auffor- a) em.; Vorl. participiat. b) em.; Vorl. ipsisque. Diese Briefe sind uns unbekannt. 1
Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 796 his, que tam caritative et paterna sinceritate nobiscum participet a, et quod tam libera- liter ejus cogitatus et mentem nobis apperiat, et quod nos etiam cum eadem sinceritate et recta intentione continue dicemus et aperiemus beatitudini sue, quicquid sentiemus, nostrasque opiniones in quibuscunque rebus honorem statum et comoda sue beatitudinis concernentibus. [2] et quantum ad rem istam attinet, considerantes malum animum, quem habet idem rex Romanorum, et quot modis et variis viis vigilat et intendit contra ejus beatitudinem et statum suum, valde laudamus illos suos conceptus et cogitatus ac modos, quos ejus sanctitas servare proposuit tum ad reprimendam elationem et potentiam dicti regis tum ad inducendum majorem habilitatem circa dissolutionem concilii. et ideo suademus, quod ejus clementia, sicut jam cogitavit, expediat illum oratorem prefati 1o serenissimi regis Polonie in curia existentem, ut ad ejus dominum revertatur, sibique committat et imprimat, quanto efficatius beatitudini sue videbitur, illa, que dicere habeat dicto serenissimo domino suo regi ad inducendum eum contra regem Romanorum et statum suum, cum illis verbis et persuasionibus, que ejus summe sapientie videbuntur ad materiam pertinere. nobisque valde placet, quod idem orator teneat iter suum per 15 Venetias, et nos, quando hic erit, eum libenti animo videbimus et eum omni possibili humanitate tractabimus ac dabimus bonum passagium tum ob reverentiam sue sanctitatis tum propter intrinsecam amicitiam et compaternitatem, quam habemus cum ipso sere- nissimo rege, ipsique b oratori dicemus et, quantum poterimus, suadebimus eandem ipsam intentionem et modum, quem ejus beatitudo proposuit, sibique ostendemus literas illas zo originales per regem Romanorum scriptas 1, quas habemus et conservamus, ut eas videre legere et earum copias sumere possit secumque deferre ac de visu verum reddere testi- monium. sed ex certis bonis respectibus nobis videtur melius et honestius non dare dicto oratori literas ipsas originales, sed eas potius apud nos, sicut predicitur, conser- vare. [3] verum quia ejus beatitudo commemorat et hortatur, ut nos cum prefato 25 oratore mittamus etiam unum ex nostris ad predictum serenissimum regem Polonie etc., ad hec dicimus, quod super hac parte habuimus longam maturam et diligentem consi- derationem omnibusque bene discussis atque libratis ex certis rationabilibus honestissimis et vigentissimis causis et respectibus, quos pro presenti non expedit recensere, tandem nobis visum est atque videtur non esse expediens neque utile, quod mittamus quemquam so ex nostris. nec dubitamus, quod ejus sanctitas, quando rem hanc in mente sua revolverit, laudabit hanc nostram opinionem, videlicet neminem ex nostris esse mittendum. sed, sicut prediximus, veniente huc prefato oratore serenissimi regis Polonie cum commissione et ordine suprascripto nos ex parte nostra dicemus secumque operabimur, quicquid poterimus in illa materia, ut pariat bonum fructum, sumusque certissimi, quod per reditum 35 dicti oratoris additis persuasionibus, que per ejus sanctitatem et per nos sibi fient, pro- [Es folgt art. 4: man veniet ille idem effectus, tamquam si nos etiam mitteremus. habe circa facta Patrassii ac magnifici comitis Urbini schon früher geschrieben; dann art. 5: man sei bereit, Florens zur Zahlung der Geldsumme, die es dem Papst schulde, zu veranlassen; weiter art. 6: der Gesandte möge sich beim Papst nach einem gewissen 40 Ermolaus comestabilis seu conductor peditum erkundigen und eventuell in Erfahrung zu bringen suchen, mit wie vielen Truppen, unter welchen Bedingungen und wann dieser in Venetianische Dienste treten könnte.] [1432/ Dez. 9 De parte 116, de non 0, non sinceri 0. 1433 März 7 477. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten in Florenz [Andrea Bernardo ] 46 u. a. zu schreiben: soll angeben, woher er die Nachricht habe, daß der Römische König einen Frieden mit dem Papst, Venedig und Florenz wünsche; soll Florenz auffor- a) em.; Vorl. participiat. b) em.; Vorl. ipsisque. Diese Briefe sind uns unbekannt. 1
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A. Vorakten nr. 416-490. 797 dern, den König zu veranlassen, daß er im Gebiet der Liga Aufenthalt nehme, und soll eventuell versprechen, daß Venedig die Hälfte der Unterhaltskosten des Königs tragen werde. 1433 März 7 [Venedig]. 1433 März 7 6 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 166b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Antonius Contareno, ser Marcus de Molino, ser Delphinus Venerio, ser Andreas Mauroceno, sapientes consilii et sapientes super terris de novo [Vorl. novis] acquisitis. 1433 die 7 martii. Quod scribatur oratori nostro Florentie existenti: [Man habe den Brief des Gesandten vom 2 März empfangen. Er soll nun unter März 2 Vermittlung des Cosmas de Medicis der Signorie mitteilen: das beste Mittel, den ge- meinsamen Feind zum Frieden zu zwingen, sei, daß Florenz den Michaletus de Cotignola in seinen Diensten behalte und den Nicolaus de Tolentino in die Lombardei Venedig zu Hilfe schicke; Venedig sei bereit, die Hälfte der von Nicolaus verlangten 20000 Gulden 15 zu bezahlen; es wolle auch dem Nicolaus den Titel eines Generalkapitäns zugestehien, wünsche aber zur Vermeidung von Konfusion, daß er unter den Oberbefehl des Mark- grafen von Mantua trete. Sollte Florenz den Nicolaus unter diesen Bedingungen nicht hergeben wollen, so könne der Gesandte nach und nach die Zahlung der ganzen 20000 Gulden durch Venedig versprechen.] 10 De parte 97, de non 22, non sinceri 6. [Nach Regelung der vorgenannten Angelegenheit soll der Gesandte, wiederum unter der Vermittlung des Cosmas de Medicis, Florenz wissen lassen, daß Venedig die An- werbung von zehn bis zwölf Aragonesischen Galeeren für einen Angriff auf Genua als vorteilhaft erachte und die Hälfte der Kosten tragen wolle.] De parte 89, de non 27, non sinceri 5. Et demum quia scribitis circa factum serenissimi domini regis Romanorum diversi- mode et veridice sentire, quod idem dominus rex pacem et concordium exoptat cum summo pontifice nostro dominio et illa magnifica comunitate, et non dicitis quomodo, contenti fuissemus, ut nos advisassetis, et volumus et mandamus, quatenus nos infor- 3o mare debeatis, unde et qualiter hec sentitis et habetis, ut rem hanc melius intelligere valeamus. etiam quia quanto magis magisque cogitamus factum dicti domini regis, tanto utilius pro liga nobis videtur, ut provideatur, quod se reducat in terris lige, volumus et vobis mandamus, quatenus, ut per litteras nostras datas ultimo mensis februarii prope Febr. 28 preteriti vobis mandavimus 1, esse debeatis cum illa magnifica comunitate et ostensis ei 35 beneficiis, que ex hoc lige resultarent, instare, ut procuret, quod idem dominus rex in terris lige perveniret et quod eidem promittat, quod per terras nostras dabimus sibi liberum transitum et quod ejus serenitatem honorifice videbimus et bene tractabimus per modum, quod perpetuo de nobis habebit contentari, et quod ipsa comunitas in terris suis faciat ei expensas et nos illas ei faciemus in terris nostris. et veniente sua serenitate in terris 40 lige, tunc commode et habiliter tractari posset de concordiis predictis et levissime de- veniri ad conclusiones. verum si differentia fieret per ipsam comunitatem in facto dictarum expensarum, sumus contenti, quod assentiatis, quod contribuemus ad medietatem expensarum, que ei fient in terris lige, et ipsa comunitas contribuat pro alia medietate. De parte 112, de non 8, non sinceri 3. daßt der König den ersteren Weg wähle, und man wolle ihm dabeijegliche Förderung gewähren; Adressat möge dies den Florentinern mitteilen, damit diese ebenso verfahren. De parte 90, de non 13, non sin- ceri 4. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 163a cop. membr. coaevа.) 45 1 Am 28 Februar hatte der Senat beschlossen, dem Gesandten in Florenx Andrea Bernardo xu schreiben: seinem Berichte xufolge wolle der Römische König ire ultra montes, und xwar am liebsten per terras lige, sonst per viam Thalamonis cum galeis 50 regis Aragonum [vgl. S. 707]; man sei sehr dafüir, 25 20 101*
A. Vorakten nr. 416-490. 797 dern, den König zu veranlassen, daß er im Gebiet der Liga Aufenthalt nehme, und soll eventuell versprechen, daß Venedig die Hälfte der Unterhaltskosten des Königs tragen werde. 1433 März 7 [Venedig]. 1433 März 7 6 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 166b cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Antonius Contareno, ser Marcus de Molino, ser Delphinus Venerio, ser Andreas Mauroceno, sapientes consilii et sapientes super terris de novo [Vorl. novis] acquisitis. 1433 die 7 martii. Quod scribatur oratori nostro Florentie existenti: [Man habe den Brief des Gesandten vom 2 März empfangen. Er soll nun unter März 2 Vermittlung des Cosmas de Medicis der Signorie mitteilen: das beste Mittel, den ge- meinsamen Feind zum Frieden zu zwingen, sei, daß Florenz den Michaletus de Cotignola in seinen Diensten behalte und den Nicolaus de Tolentino in die Lombardei Venedig zu Hilfe schicke; Venedig sei bereit, die Hälfte der von Nicolaus verlangten 20000 Gulden 15 zu bezahlen; es wolle auch dem Nicolaus den Titel eines Generalkapitäns zugestehien, wünsche aber zur Vermeidung von Konfusion, daß er unter den Oberbefehl des Mark- grafen von Mantua trete. Sollte Florenz den Nicolaus unter diesen Bedingungen nicht hergeben wollen, so könne der Gesandte nach und nach die Zahlung der ganzen 20000 Gulden durch Venedig versprechen.] 10 De parte 97, de non 22, non sinceri 6. [Nach Regelung der vorgenannten Angelegenheit soll der Gesandte, wiederum unter der Vermittlung des Cosmas de Medicis, Florenz wissen lassen, daß Venedig die An- werbung von zehn bis zwölf Aragonesischen Galeeren für einen Angriff auf Genua als vorteilhaft erachte und die Hälfte der Kosten tragen wolle.] De parte 89, de non 27, non sinceri 5. Et demum quia scribitis circa factum serenissimi domini regis Romanorum diversi- mode et veridice sentire, quod idem dominus rex pacem et concordium exoptat cum summo pontifice nostro dominio et illa magnifica comunitate, et non dicitis quomodo, contenti fuissemus, ut nos advisassetis, et volumus et mandamus, quatenus nos infor- 3o mare debeatis, unde et qualiter hec sentitis et habetis, ut rem hanc melius intelligere valeamus. etiam quia quanto magis magisque cogitamus factum dicti domini regis, tanto utilius pro liga nobis videtur, ut provideatur, quod se reducat in terris lige, volumus et vobis mandamus, quatenus, ut per litteras nostras datas ultimo mensis februarii prope Febr. 28 preteriti vobis mandavimus 1, esse debeatis cum illa magnifica comunitate et ostensis ei 35 beneficiis, que ex hoc lige resultarent, instare, ut procuret, quod idem dominus rex in terris lige perveniret et quod eidem promittat, quod per terras nostras dabimus sibi liberum transitum et quod ejus serenitatem honorifice videbimus et bene tractabimus per modum, quod perpetuo de nobis habebit contentari, et quod ipsa comunitas in terris suis faciat ei expensas et nos illas ei faciemus in terris nostris. et veniente sua serenitate in terris 40 lige, tunc commode et habiliter tractari posset de concordiis predictis et levissime de- veniri ad conclusiones. verum si differentia fieret per ipsam comunitatem in facto dictarum expensarum, sumus contenti, quod assentiatis, quod contribuemus ad medietatem expensarum, que ei fient in terris lige, et ipsa comunitas contribuat pro alia medietate. De parte 112, de non 8, non sinceri 3. daßt der König den ersteren Weg wähle, und man wolle ihm dabeijegliche Förderung gewähren; Adressat möge dies den Florentinern mitteilen, damit diese ebenso verfahren. De parte 90, de non 13, non sin- ceri 4. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 163a cop. membr. coaevа.) 45 1 Am 28 Februar hatte der Senat beschlossen, dem Gesandten in Florenx Andrea Bernardo xu schreiben: seinem Berichte xufolge wolle der Römische König ire ultra montes, und xwar am liebsten per terras lige, sonst per viam Thalamonis cum galeis 50 regis Aragonum [vgl. S. 707]; man sei sehr dafüir, 25 20 101*
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798 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. (1433) 478. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten in Florenz Andrea Bernardo März 21 zu schreiben: soll auf die Mitteilungen, die ihm Pagano de Marini im Namen der königlichen Gesandten gemacht hat, erwidern, daß Venedig bereit sei, sich mit dem [ 1433 März 21 [Venedig]. Römischen König zu vertragen. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 170 a cop. membr. coaeva. Zu Anfang s steht links am Rande Sapientes consilii et sapientes super terris de novo acquisitis. März 16 Die 21 martii. Scribatur ser Andree Bernardo oratori nostro in Florentia: Inter cetera, que scribitis per literas vestras datas 16 presentis, notavimus illam partem, ubi dicitis dominum Paganum de Marinis vobis dixisse pro parte oratorum sere- 10 nissimi domini regis Romanorum, qui illuc venerunt, quod idem serenissimus rex libenter veniret ad pacem vel treuguas cum nostro dominio etc. unde cum nostro consilio ro- gatorum et additionis vobis respondemus et mandamus, quod ipsi domino Pagano dicere debeatis, quod nobis scripsistis ea, que vobis dixit secundum voluntatem ipsorum oratorum regis, quodque vobis respondimus, quod semper fuimus inclinati optimeque dispositi 15 ad habendum tranquilitatem et bonam concordiam cum ipso serenissimo rege et in illa bona dispositione perseveramus. et quoniam ipsi oratores vobis dici fecerunt, quod habita a nobis responsione, quod dare velimus aures ad hoc, habebunt mandatum ab ipso rege in sufficienti forma, nos dicimus, quod parati sumus dare aures ad hoc et venire ad bonam tranquilitatem et concordiam cum sua serenitate; et proinde, quando 20 erimus advisati de ejus intentione et qualiter velit ad hanc concordiam devenire, reperiemur ita bene dispositi ad omnia convenientia et honesta, quod omnes intelligent pro nobis hanc concordiam non deficere. et cum his verbis et modis procuretis scire intentionem ipsius regis in ista materia et postmodum de his, que habebitis, nos per vestras literas advisabitis. 2b De parte 102, de non 7, non sinceri 2. 1433 479. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, März 29 in Beantwortung seiner Briefe vom 14. und 21 März zu schreiben 1, daß er dem Papst Folgendes eröffnen solle: die Absendung einer Gesandtschaft der Liga zum Konzil müsse unterbleiben, weil die Stadt Basel das verlangte Geleit verweigert habe ; so man halte eine Ubereinkunft des Papstes mit dem Römischen König für sehr nütz- lich und man würde auch gern mit letzterem noch vor der Kaiserkrönung unter päpstlicher Vermittlung einen Waffenstillstand schließten in der Form, die man schon am 21 März mitgeteilt habe; u. a. m. 1433 März 292 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 172 ab cop. membr. coaeva. Zu Anfang 35 steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Victor Bragadino, ser Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Garzonibus, ser Leonardus Justiniano sapientes super terris etc. März 14 Мärz 21 1433 die 29 martii. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. Pridem habuimus literas vestras datas 14 martii presentis et novissime alias datas 21, parte 117, de non 36, non sinceri 10. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 170b cop. membr. соаега.) 2 Der Brief wurde erst am 30 Märx expediert 45 und daher auch von diesem Tage datiert. Vgl. nr. 480. An demselben Tage beschlof der Senat: Marcus Dandulo solle an Gaspar Slik schreiben, er habe von Nicolaus Favaner, der in diesen Tagen durch Venedig gereist sei, gehört, daſt der Römische König xum Frieden mit Venedig geneigt sei; er habe sich darauf über die Gesinnung Venedigs gegen den König orientiert und gefunden, daßt sie die beste sei. 1 De 40
798 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. (1433) 478. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten in Florenz Andrea Bernardo März 21 zu schreiben: soll auf die Mitteilungen, die ihm Pagano de Marini im Namen der königlichen Gesandten gemacht hat, erwidern, daß Venedig bereit sei, sich mit dem [ 1433 März 21 [Venedig]. Römischen König zu vertragen. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 170 a cop. membr. coaeva. Zu Anfang s steht links am Rande Sapientes consilii et sapientes super terris de novo acquisitis. März 16 Die 21 martii. Scribatur ser Andree Bernardo oratori nostro in Florentia: Inter cetera, que scribitis per literas vestras datas 16 presentis, notavimus illam partem, ubi dicitis dominum Paganum de Marinis vobis dixisse pro parte oratorum sere- 10 nissimi domini regis Romanorum, qui illuc venerunt, quod idem serenissimus rex libenter veniret ad pacem vel treuguas cum nostro dominio etc. unde cum nostro consilio ro- gatorum et additionis vobis respondemus et mandamus, quod ipsi domino Pagano dicere debeatis, quod nobis scripsistis ea, que vobis dixit secundum voluntatem ipsorum oratorum regis, quodque vobis respondimus, quod semper fuimus inclinati optimeque dispositi 15 ad habendum tranquilitatem et bonam concordiam cum ipso serenissimo rege et in illa bona dispositione perseveramus. et quoniam ipsi oratores vobis dici fecerunt, quod habita a nobis responsione, quod dare velimus aures ad hoc, habebunt mandatum ab ipso rege in sufficienti forma, nos dicimus, quod parati sumus dare aures ad hoc et venire ad bonam tranquilitatem et concordiam cum sua serenitate; et proinde, quando 20 erimus advisati de ejus intentione et qualiter velit ad hanc concordiam devenire, reperiemur ita bene dispositi ad omnia convenientia et honesta, quod omnes intelligent pro nobis hanc concordiam non deficere. et cum his verbis et modis procuretis scire intentionem ipsius regis in ista materia et postmodum de his, que habebitis, nos per vestras literas advisabitis. 2b De parte 102, de non 7, non sinceri 2. 1433 479. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, März 29 in Beantwortung seiner Briefe vom 14. und 21 März zu schreiben 1, daß er dem Papst Folgendes eröffnen solle: die Absendung einer Gesandtschaft der Liga zum Konzil müsse unterbleiben, weil die Stadt Basel das verlangte Geleit verweigert habe ; so man halte eine Ubereinkunft des Papstes mit dem Römischen König für sehr nütz- lich und man würde auch gern mit letzterem noch vor der Kaiserkrönung unter päpstlicher Vermittlung einen Waffenstillstand schließten in der Form, die man schon am 21 März mitgeteilt habe; u. a. m. 1433 März 292 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 172 ab cop. membr. coaeva. Zu Anfang 35 steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Marcus de Molino, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Victor Bragadino, ser Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Garzonibus, ser Leonardus Justiniano sapientes super terris etc. März 14 Мärz 21 1433 die 29 martii. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. Pridem habuimus literas vestras datas 14 martii presentis et novissime alias datas 21, parte 117, de non 36, non sinceri 10. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 fol. 170b cop. membr. соаега.) 2 Der Brief wurde erst am 30 Märx expediert 45 und daher auch von diesem Tage datiert. Vgl. nr. 480. An demselben Tage beschlof der Senat: Marcus Dandulo solle an Gaspar Slik schreiben, er habe von Nicolaus Favaner, der in diesen Tagen durch Venedig gereist sei, gehört, daſt der Römische König xum Frieden mit Venedig geneigt sei; er habe sich darauf über die Gesinnung Venedigs gegen den König orientiert und gefunden, daßt sie die beste sei. 1 De 40
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A. Vorakten nr. 416-490. 799 1433 März 29 de quarum continentiis nobis gratissimum fuit habere noticiam. vestram proinde pruden- tiam et solertiam non immerito laudantes cum nostro consilio rogatorum et additionis [I] primo itaque circa factum vobis particulariter respondebimus, sicut infra videbitis. ambaxiatarum lige mittendarum in Basileam intellectis omnibus, que in hac materia summus pontifex vobis dixit, volumus, quod beatitudini sue dicatis, quod tam propter causas, quas allegat, quam propter plurimas alias nos eramus illius opinionis, sicut ejus sanctitati notissimum est, ipsamque opinionem alias! proprio motu proposuimus, quod videlicet bonum erat, ut iste ambaxiate ad illud concilium mitterentur. et licet cessasset prima causa ejusdem missionis propter confirmationem, quam ejus sanctitas fecit 2 de ipso concilio, fuissemus tamen et essemus promptissimi et parati satisfacere voluntati sue beatitudinis. sed dum misissemus et scripsissemus ad illos de Basilea pro habendis salvis conductibus, sine quibus tales oratores ire non possent, nos habuimus responsionem penitus negativam ab illa comunitate, sicut per copiam literarum suarum nobis scriptarum, quam pridie3 vobis misimus, videre potuistis. de qua re non dubitamus vos jam ante 15 beatitudini sue dedisse noticiam, ita quod, sicut pridem diximus, denuo dicimus, quod deficientibus his salvis conductibus necessarium est, ut ab hujusmodi missione penitus desistamus. [2] circa partem serenissimi domini Romanorum regis visis his, que habita sunt tam ab illo nuncio suo quam per viam oratorum Florentie, valde laudamus opinionem summi pontificis ac modos et ordines, quos ejus beatitudo superinde servavit. 20 unde, sicut per literas 4 nostras datas die 21 presentis vobis scripsimus, nobis utillimum März 21 videretur, quod ejus sanctitas habeat bonam concordiam cum ipso serenissimo rege, nobisque gratissimum est per medium sue beatitudinis cum ipso rege habere concordiam, antequam habeat coronas suas. que concordia judicio nostro satis facilis erit per viam treuguarum, quoniam pro presenti non est de pace sperandum propter multas et varias 25 difficultates, que in tractatu pacis occurrerent, et in treuguis nulla aderit difficultas, maxime quia per tractatum, qui alias 5 per literas habitus a fuit inter Gasparum Slick nomine ipsius regis ac virum nobilem Marcum Dandulo, dum esset locumtenens patrie Fori Julii, nostro nomine, deventum fuit usque prope conclusionem fiebantque treugue per quinquenium absque aliqua contributione pecuniarum; sed tandem ipse treugue pro so uno solo articulo remanserunt b, sicut scire potestis, videlicet pro nominatione et inclusione subditorum et vassallorum imperii. ideo confirmantes ea omnia, que per ipsas literas nostras diei 21 scripsimus, contentamur et laudamus, quod tam nomine sue beatitudinis Märs 21 quam nostro nomine ad concordiam veniatur cum ipso serenissimo rege cum modis et conditionibus in illis nostris literis declaratis. et quanto citius fiet, tanto laudabilius et 35 utilius judicamus omnibus bene consideratis. [Der übrige Teil des Briefes betrifft u. a. die Ubernahme des Schiedsrichteramtes in den Streitigkeiten des Papstes mit den Malatesta von Pesaro durch Venedig, das Verhältnis Venedigs zum König von Aragon, eine Getreidelieferung des Grafen Franciscus de Ursinis und das Anerbieten des Papstes, den Venetianern statt der von ihnen gewünschten Truppen des Gattamellata und des 40 Grafen Brandolinus die der Malatesta von Rimini zu überlassen.] De parte 90, de non 1, non sinceri 8. 10 480. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, u. a. zu schreiben: er möge in den Verhandlungen mit den königlichen Gesandten nichts von Subsidien gegen die Türken, vom Einschluß der Reichsunterthanen in 1433 April 2 45 a) em.; Vorl. habitas. b) man hat hier absque conclusione zu ergänzen; vgl. S. 795, 6. 1 2 Vgl. S. 768 Anm. 2. Am 14 Februar 1433 (nr. 386). Am 21 Märx. Vgl. nr. 448. 4 5 nr. 448. Vgl. S. 29 und xum Folgenden nr. 475 art. 2.
A. Vorakten nr. 416-490. 799 1433 März 29 de quarum continentiis nobis gratissimum fuit habere noticiam. vestram proinde pruden- tiam et solertiam non immerito laudantes cum nostro consilio rogatorum et additionis [I] primo itaque circa factum vobis particulariter respondebimus, sicut infra videbitis. ambaxiatarum lige mittendarum in Basileam intellectis omnibus, que in hac materia summus pontifex vobis dixit, volumus, quod beatitudini sue dicatis, quod tam propter causas, quas allegat, quam propter plurimas alias nos eramus illius opinionis, sicut ejus sanctitati notissimum est, ipsamque opinionem alias! proprio motu proposuimus, quod videlicet bonum erat, ut iste ambaxiate ad illud concilium mitterentur. et licet cessasset prima causa ejusdem missionis propter confirmationem, quam ejus sanctitas fecit 2 de ipso concilio, fuissemus tamen et essemus promptissimi et parati satisfacere voluntati sue beatitudinis. sed dum misissemus et scripsissemus ad illos de Basilea pro habendis salvis conductibus, sine quibus tales oratores ire non possent, nos habuimus responsionem penitus negativam ab illa comunitate, sicut per copiam literarum suarum nobis scriptarum, quam pridie3 vobis misimus, videre potuistis. de qua re non dubitamus vos jam ante 15 beatitudini sue dedisse noticiam, ita quod, sicut pridem diximus, denuo dicimus, quod deficientibus his salvis conductibus necessarium est, ut ab hujusmodi missione penitus desistamus. [2] circa partem serenissimi domini Romanorum regis visis his, que habita sunt tam ab illo nuncio suo quam per viam oratorum Florentie, valde laudamus opinionem summi pontificis ac modos et ordines, quos ejus beatitudo superinde servavit. 20 unde, sicut per literas 4 nostras datas die 21 presentis vobis scripsimus, nobis utillimum März 21 videretur, quod ejus sanctitas habeat bonam concordiam cum ipso serenissimo rege, nobisque gratissimum est per medium sue beatitudinis cum ipso rege habere concordiam, antequam habeat coronas suas. que concordia judicio nostro satis facilis erit per viam treuguarum, quoniam pro presenti non est de pace sperandum propter multas et varias 25 difficultates, que in tractatu pacis occurrerent, et in treuguis nulla aderit difficultas, maxime quia per tractatum, qui alias 5 per literas habitus a fuit inter Gasparum Slick nomine ipsius regis ac virum nobilem Marcum Dandulo, dum esset locumtenens patrie Fori Julii, nostro nomine, deventum fuit usque prope conclusionem fiebantque treugue per quinquenium absque aliqua contributione pecuniarum; sed tandem ipse treugue pro so uno solo articulo remanserunt b, sicut scire potestis, videlicet pro nominatione et inclusione subditorum et vassallorum imperii. ideo confirmantes ea omnia, que per ipsas literas nostras diei 21 scripsimus, contentamur et laudamus, quod tam nomine sue beatitudinis Märs 21 quam nostro nomine ad concordiam veniatur cum ipso serenissimo rege cum modis et conditionibus in illis nostris literis declaratis. et quanto citius fiet, tanto laudabilius et 35 utilius judicamus omnibus bene consideratis. [Der übrige Teil des Briefes betrifft u. a. die Ubernahme des Schiedsrichteramtes in den Streitigkeiten des Papstes mit den Malatesta von Pesaro durch Venedig, das Verhältnis Venedigs zum König von Aragon, eine Getreidelieferung des Grafen Franciscus de Ursinis und das Anerbieten des Papstes, den Venetianern statt der von ihnen gewünschten Truppen des Gattamellata und des 40 Grafen Brandolinus die der Malatesta von Rimini zu überlassen.] De parte 90, de non 1, non sinceri 8. 10 480. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, u. a. zu schreiben: er möge in den Verhandlungen mit den königlichen Gesandten nichts von Subsidien gegen die Türken, vom Einschluß der Reichsunterthanen in 1433 April 2 45 a) em.; Vorl. habitas. b) man hat hier absque conclusione zu ergänzen; vgl. S. 795, 6. 1 2 Vgl. S. 768 Anm. 2. Am 14 Februar 1433 (nr. 386). Am 21 Märx. Vgl. nr. 448. 4 5 nr. 448. Vgl. S. 29 und xum Folgenden nr. 475 art. 2.
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800 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 April 2 den Waffenstillstand und von anderen Dingen, über die Kaspar Schlick und Marco Dandolo vor Jahren brieflich verhandelt hätten, erwähnen, sondern nur einen ein- fachen fünfjährigen Waffenstillstand, am liebsten in der Form desjenigen vom 17 April 1413, vorschlagen; er dürfe versprechen, daß Venedig dem König beim Betreten des Venetianischen Gebietes bis zu 10000 Dukaten vorstrecken werde; eine Ausdehnung € des Waffenstillstandes auf die beiderseitigen Parteigänger u. s. w., jedoch mit Aus- schluß des Herzogs von Mailand, dürfe nur auf ausdrückliches Verlangen des Königs erfolgen. 1433 April 21 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 173a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Andreas Mauroceno, ser 10 Leonardus Justiniano sapientes consilii, ser Laurentius Capello, ser Victor Bragadino, ser Franciscus de Garzonibus sapientes super terris etc. 1433 die secundo aprilis. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. Preteritis diebus 2 scripsimus vobis ad responsionem literarum vestrarum datarum 15 März 14 et 21 martii preteriti, sicut in literis nostris videre potuistis. nunc autem recepimus 14 u. 21 März 26 alias literas vestras datas 26. ad quas primo vestram solitam prudentiam et solertiam commendantes cum nostro consilio rogatorum et additionis respondemus: [Es folgt zunächst als art. 1 die Anweisung, dem Papst gegenüber die Reise des Kardinals von Bologna zum Baseler Konzils zu rechtfertigen und zu erklären, daß Venedig in dieser 20 Angelegenheit nichts mehr thun könne. Dann heißt es weiter:] [2] de adventu comitis Maticonis a et Gasparis Slick, oratorum serenissimi domini Romanorum regis, et episcopi Senarum nomine Senensium 4 etc. informati remanemus. circa quam materiam, quantum attinet ad concordiam inter summum pontificem et ipsum serenissimum regem ac inter ipsum regem et nos, satis pertinenter et explicite vobis scripsimus primo per literas 25 nostras datas 21 martii 5 et successive per alias datas 30 6 totam nostram intentionem, quam per presentes iterum confirmamus. sed quoniam in literis nostris ultimis datis Mär: 30 30 martii inter cetera facimus mentionem de treuguis alias praticatis per literas inter Gasparum Slick nomine ipsius serenissimi regis et nobilem virum Marcum Dandulo no- mine nostro, consideravimus, quod in illis treuguis sunt aliqua, que presenti tempore non se sunt in proposito et superflua. nam in illis tractabatur de subsidio per nos dando sue serenitati contra Turchum; quo tempore nos tenebamus Salonicum et eramus in publica guerra cum Turcho, cum quo postmodum amisso Salonico devenimus ad pacem 7. propter quam causam cessante illa causa non velemus ullo modo, quod de tali materia fieret verbum, ut ex hoc suscitari non possit discordia seu guerra inter Turchum et nos, quam 35 disponimus possibiliter evitare. tractabatur etiam de subditis et vasallis imperii inclu- dendis. super quibus ab eo tempore citra usque nunc conditiones rerum et temporum sunt plurimum variate, erantque aliqua alia. propter que omnia non videtur nobis, quod forma illarum treuguarum nunc faciat pro factis nostris. et ideo si de illis non Märs2! Мär: 30 a) em.; Vorl. marchionis. 40 1 Dies ist das Datum des Beschlusses. Der Brief an Donato dagegen war, wie aus nr. 482 art. 5 hervorgeht, vom 3 April datiert. 2 Vgl. nr. 479. 3 Der Kardinal kam am 2 April 1433 nach Basel (Haller a. a. O. 2, 379 Z. 11-13). Vgl. auch S. 486 Anm. 5. Gimignano Inghirami sagt in seinen Memoiren: dominus cardinalis Bononiensis remansit Verone impeditus per Venetos ire ad concilium (Arch. stor. ital. Ser. 5 Vol. I pag. 45). 4 Vgl. S. 710. 5 nr. 448. 6 D. i. der vom Senat am 29 Märx beschlossene Brief, unsere nr. 479. Die Erstürmung Salonichis durch Murad II 45 fand am 29 Märx 1430, der Friedensschluß xwischen ihm und Venedig am 4 September 1430 statt. Vgl. Hertxberg, Gesch. der Byxantiner und des Osmanischen Reiches S. 550-551. 50
800 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 April 2 den Waffenstillstand und von anderen Dingen, über die Kaspar Schlick und Marco Dandolo vor Jahren brieflich verhandelt hätten, erwähnen, sondern nur einen ein- fachen fünfjährigen Waffenstillstand, am liebsten in der Form desjenigen vom 17 April 1413, vorschlagen; er dürfe versprechen, daß Venedig dem König beim Betreten des Venetianischen Gebietes bis zu 10000 Dukaten vorstrecken werde; eine Ausdehnung € des Waffenstillstandes auf die beiderseitigen Parteigänger u. s. w., jedoch mit Aus- schluß des Herzogs von Mailand, dürfe nur auf ausdrückliches Verlangen des Königs erfolgen. 1433 April 21 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 173a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Andreas Mauroceno, ser 10 Leonardus Justiniano sapientes consilii, ser Laurentius Capello, ser Victor Bragadino, ser Franciscus de Garzonibus sapientes super terris etc. 1433 die secundo aprilis. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. Preteritis diebus 2 scripsimus vobis ad responsionem literarum vestrarum datarum 15 März 14 et 21 martii preteriti, sicut in literis nostris videre potuistis. nunc autem recepimus 14 u. 21 März 26 alias literas vestras datas 26. ad quas primo vestram solitam prudentiam et solertiam commendantes cum nostro consilio rogatorum et additionis respondemus: [Es folgt zunächst als art. 1 die Anweisung, dem Papst gegenüber die Reise des Kardinals von Bologna zum Baseler Konzils zu rechtfertigen und zu erklären, daß Venedig in dieser 20 Angelegenheit nichts mehr thun könne. Dann heißt es weiter:] [2] de adventu comitis Maticonis a et Gasparis Slick, oratorum serenissimi domini Romanorum regis, et episcopi Senarum nomine Senensium 4 etc. informati remanemus. circa quam materiam, quantum attinet ad concordiam inter summum pontificem et ipsum serenissimum regem ac inter ipsum regem et nos, satis pertinenter et explicite vobis scripsimus primo per literas 25 nostras datas 21 martii 5 et successive per alias datas 30 6 totam nostram intentionem, quam per presentes iterum confirmamus. sed quoniam in literis nostris ultimis datis Mär: 30 30 martii inter cetera facimus mentionem de treuguis alias praticatis per literas inter Gasparum Slick nomine ipsius serenissimi regis et nobilem virum Marcum Dandulo no- mine nostro, consideravimus, quod in illis treuguis sunt aliqua, que presenti tempore non se sunt in proposito et superflua. nam in illis tractabatur de subsidio per nos dando sue serenitati contra Turchum; quo tempore nos tenebamus Salonicum et eramus in publica guerra cum Turcho, cum quo postmodum amisso Salonico devenimus ad pacem 7. propter quam causam cessante illa causa non velemus ullo modo, quod de tali materia fieret verbum, ut ex hoc suscitari non possit discordia seu guerra inter Turchum et nos, quam 35 disponimus possibiliter evitare. tractabatur etiam de subditis et vasallis imperii inclu- dendis. super quibus ab eo tempore citra usque nunc conditiones rerum et temporum sunt plurimum variate, erantque aliqua alia. propter que omnia non videtur nobis, quod forma illarum treuguarum nunc faciat pro factis nostris. et ideo si de illis non Märs2! Мär: 30 a) em.; Vorl. marchionis. 40 1 Dies ist das Datum des Beschlusses. Der Brief an Donato dagegen war, wie aus nr. 482 art. 5 hervorgeht, vom 3 April datiert. 2 Vgl. nr. 479. 3 Der Kardinal kam am 2 April 1433 nach Basel (Haller a. a. O. 2, 379 Z. 11-13). Vgl. auch S. 486 Anm. 5. Gimignano Inghirami sagt in seinen Memoiren: dominus cardinalis Bononiensis remansit Verone impeditus per Venetos ire ad concilium (Arch. stor. ital. Ser. 5 Vol. I pag. 45). 4 Vgl. S. 710. 5 nr. 448. 6 D. i. der vom Senat am 29 Märx beschlossene Brief, unsere nr. 479. Die Erstürmung Salonichis durch Murad II 45 fand am 29 Märx 1430, der Friedensschluß xwischen ihm und Venedig am 4 September 1430 statt. Vgl. Hertxberg, Gesch. der Byxantiner und des Osmanischen Reiches S. 550-551. 50
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A. Vorakten nr. 416-490. 801 1433 April 2 März 21 fecistis hactenus mentionem, nichil dicatis, sed loquamini a solum de treuguis per quin- quenium aut abinde supra simpliciter et generaliter, sicut in literis nostris datis 21 martii continetur. et si forte jam ante aliquid dixissetis de ipsis treuguis tractatis per medium prefatorum Gasparis Slick et Marci Dandulo, procuretis cum illa honestate, que vobis possibilis erit, retrahere vos a nominatione et pratica ejusmodi treuguarum, non faciendo mentionem tamen, quod pro causa Turchorum nos retrahamus ab illis treuguis, sed suadeatis et instetis, quod fiant treugue generales et simplices ac partibus comunes cum aliis modis et conditionibus, que in prefatis nostris literis datis 21 martii continentur b. Märs 21 et ut intelligatis formam treuguarum, que nobis placerent, mittimus vobis copiam capi- 1o tulorum generalium et comunium, que continentur in treuguis alias firmatis inter sere- nissimum regem predictum, dum esset in patria Fori Julii, et inclite memorie dominum Thomam Mocenigo predecessorem nostrum, dum esset in minoribus, ac nobilem virum Antonium Contareno procuratorem sancti Marci nomine nostri dominii anno domini 1413 die 17 mensis aprilis 1. que forma treuguarum nobis placeret, quia est comunis et hono- 15 rabilis pro utraque parte. sed dummodo iste treugue sint generales et comunes, licet forte aliquid mutandum reformandum aut corrigendum esset, non faciemus difficultatem. verum ultra libertatem, quam vobis damus per antedictas literas nostras diei 21 marcii, si März 21 videretis, quod conclusio hujus concordie seu treugue cum ipso serenissimo rege impediri aut prolongari posset ex eo, quod idem rex ultra expensas, quas sibi et suis offerrimus, 20 donec erit in terris et locis nostris, fortasse velet aliquam specialem subventionem pe- cuniarum pro opportunitatibus suis, contentamur et vobis damus arbitrium, quod pro- mittere possitis nomine nostro, quod, quando ejus serenitas erit in terris nostris, nos sibi [In den folgenden artt. 3 mutuabimus usque ad summam ducatorum decem milium. und 4 erklärt sich Venedig bereit, die von Siena gewünschte Garantie für dessen Vertrag 25 mit Florenz zu übernehmen2, und wiederholt den schon friher geäußerten Wunsch nach Entfernung des Mailändisch gesinnten Kubikulars Petrus de Modoetia aus der Um- gebung des Papstes 3.] [5] superius diximus et sic rursus dicimus, quod intentio nostra esset, quod ista concordia seu treugua fienda inter serenissimum regem Romanorum et nos esset simplex et generalis velemusque, si fieri posset, quod in illa non nominarentur so in specie aliqui colligati recommendati aut complices partium. sed si pur videretis, quod idem rex velet, quod veniretur ad specialem nominationem, volumus, quod ex parte nostra includantur et nominentur illustres domini marchiones Estensis Montisferrati et Mantue, qui est noster capitaneus generalis 4, ac dominus Ravene, et idem rex ex parte sua nominet, quoscumque alios velit, dummodo non nominet ducem Mediolani, licet 35 credere non possimus, quod eum debeat nominare, si vera sunt ea, que audiuntur et publice dicuntur de ista discordia et malo contentamento ipsius regis cum dicto duce. sed vos non veniatis ad aliquam nominationem, nisi idem rex sive legati sui primo requirant et omnino velint, quod nominentur. 1413 April 17 De parte 99, de non 10, non sinceri 2. 40 a) em.; Vorl. loquimini. b) em.; Vorl. continetur. 1 Vgl. S. 98 Anm. 2. Vgl. hierxu S. 707-708. Donato hat dies offenbar nicht zu erreichen vermocht. Denn als Sigmund nach Rom kam, war 45 Peter noch immer dort. Sigmund ernannte ihn, seinen Bruder Anton und seinen Vater Maffinus de Senago am 25 Mai xu Pfalxgrafen (Altmann nr. 9426). 4 Vgl. S. 295. Die definitive Ernennung des Gonxaga xum Generalkapitän war am 12 März 1433 erfolgt (Venedig Staats-A. Libri commemoriali 12 fol. 102 a-103a cop. membr. coaeva, mit der Uberschrift Capitula, cum quibus illustrissimum ducale dominium Venetiarum conduxit et firmavit ad stipendia sua illustrem dominum Johannem Franciseum Mantue etc. in capitaneum generalem omnium gentium armi- gerarum).
A. Vorakten nr. 416-490. 801 1433 April 2 März 21 fecistis hactenus mentionem, nichil dicatis, sed loquamini a solum de treuguis per quin- quenium aut abinde supra simpliciter et generaliter, sicut in literis nostris datis 21 martii continetur. et si forte jam ante aliquid dixissetis de ipsis treuguis tractatis per medium prefatorum Gasparis Slick et Marci Dandulo, procuretis cum illa honestate, que vobis possibilis erit, retrahere vos a nominatione et pratica ejusmodi treuguarum, non faciendo mentionem tamen, quod pro causa Turchorum nos retrahamus ab illis treuguis, sed suadeatis et instetis, quod fiant treugue generales et simplices ac partibus comunes cum aliis modis et conditionibus, que in prefatis nostris literis datis 21 martii continentur b. Märs 21 et ut intelligatis formam treuguarum, que nobis placerent, mittimus vobis copiam capi- 1o tulorum generalium et comunium, que continentur in treuguis alias firmatis inter sere- nissimum regem predictum, dum esset in patria Fori Julii, et inclite memorie dominum Thomam Mocenigo predecessorem nostrum, dum esset in minoribus, ac nobilem virum Antonium Contareno procuratorem sancti Marci nomine nostri dominii anno domini 1413 die 17 mensis aprilis 1. que forma treuguarum nobis placeret, quia est comunis et hono- 15 rabilis pro utraque parte. sed dummodo iste treugue sint generales et comunes, licet forte aliquid mutandum reformandum aut corrigendum esset, non faciemus difficultatem. verum ultra libertatem, quam vobis damus per antedictas literas nostras diei 21 marcii, si März 21 videretis, quod conclusio hujus concordie seu treugue cum ipso serenissimo rege impediri aut prolongari posset ex eo, quod idem rex ultra expensas, quas sibi et suis offerrimus, 20 donec erit in terris et locis nostris, fortasse velet aliquam specialem subventionem pe- cuniarum pro opportunitatibus suis, contentamur et vobis damus arbitrium, quod pro- mittere possitis nomine nostro, quod, quando ejus serenitas erit in terris nostris, nos sibi [In den folgenden artt. 3 mutuabimus usque ad summam ducatorum decem milium. und 4 erklärt sich Venedig bereit, die von Siena gewünschte Garantie für dessen Vertrag 25 mit Florenz zu übernehmen2, und wiederholt den schon friher geäußerten Wunsch nach Entfernung des Mailändisch gesinnten Kubikulars Petrus de Modoetia aus der Um- gebung des Papstes 3.] [5] superius diximus et sic rursus dicimus, quod intentio nostra esset, quod ista concordia seu treugua fienda inter serenissimum regem Romanorum et nos esset simplex et generalis velemusque, si fieri posset, quod in illa non nominarentur so in specie aliqui colligati recommendati aut complices partium. sed si pur videretis, quod idem rex velet, quod veniretur ad specialem nominationem, volumus, quod ex parte nostra includantur et nominentur illustres domini marchiones Estensis Montisferrati et Mantue, qui est noster capitaneus generalis 4, ac dominus Ravene, et idem rex ex parte sua nominet, quoscumque alios velit, dummodo non nominet ducem Mediolani, licet 35 credere non possimus, quod eum debeat nominare, si vera sunt ea, que audiuntur et publice dicuntur de ista discordia et malo contentamento ipsius regis cum dicto duce. sed vos non veniatis ad aliquam nominationem, nisi idem rex sive legati sui primo requirant et omnino velint, quod nominentur. 1413 April 17 De parte 99, de non 10, non sinceri 2. 40 a) em.; Vorl. loquimini. b) em.; Vorl. continetur. 1 Vgl. S. 98 Anm. 2. Vgl. hierxu S. 707-708. Donato hat dies offenbar nicht zu erreichen vermocht. Denn als Sigmund nach Rom kam, war 45 Peter noch immer dort. Sigmund ernannte ihn, seinen Bruder Anton und seinen Vater Maffinus de Senago am 25 Mai xu Pfalxgrafen (Altmann nr. 9426). 4 Vgl. S. 295. Die definitive Ernennung des Gonxaga xum Generalkapitän war am 12 März 1433 erfolgt (Venedig Staats-A. Libri commemoriali 12 fol. 102 a-103a cop. membr. coaeva, mit der Uberschrift Capitula, cum quibus illustrissimum ducale dominium Venetiarum conduxit et firmavit ad stipendia sua illustrem dominum Johannem Franciseum Mantue etc. in capitaneum generalem omnium gentium armi- gerarum).
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802 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 481. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten an der Kurie, Andrea Donato, April 6 auf sein Schreiben vom 28 März u. a. zu antworten: soll von der Erlaubnis zur Heimkehr einstweilen keinen Gebrauch machen, sondern erst die Verhandlungen mit dem Römischen König zu Ende führen; soll alles aufbieten, daß die Dauer des Waffenstillstandes nicht unter fünf Jahre betrage, und nur im Notfalle auf vier Jahre heruntergehen; darf dem Papst die Erstattung eines Drittels der Kosten, die der Aufenthalt des Königs im Kirchenstaat verursachen werde, zusagen und dem König selbst ein Darlehen bis zu 10000 Dukaten bewilligen; soll gelegentlich dem Papst für die Zusammenkunft mit dem König in Viterbo Vorsicht anraten. 1433 April 6 [Venedig]. 5 10 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 174 ab cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Johannes Navajerio, ser Andreas Mauroceno, ser Leonardus Justiniano sapientes consilii et sapientes super terris etc. März 28 Märs 17 u. 18 1433 die 6 aprilis. Ser Andree Donato oratori in Romana curia. Heri mane recepimus literas vestras datas 28 martii hora 23, per quas partim ad responsionem nostrarum dierum 17 et 18 partim circa plurima alia occurrentia copiose nobis scribitis. unde habentes gratissima omnia, que per vos dicta et acta sunt, cum nostro consilio rogatorum et additionis vobis respondemus secundum ordinem literarum 20 vestrarum: [Es folgen die artt. 1-6. Der Gesandte wird darin angewiesen, sein Mög- lichstes zu thun, daß die vom Papst beabsichtigte Klausur der Nonnen unterbleibe und den früher geschilderten skandalösen Vorgängen auf andere Weise gesteuert werde. Wie Märzso ihm schon am 30 März! ausführlich mitgeteilt worden sei, werde Venedig das Schieds- richteramt in den Streitigkeiten des Papstes mit den Malatesta von Pesaro übernehmen. 25 Es werde einen Wechsel in der Person des Gouverneurs der Mark gern sehen, da es davon die Wiederkehr ruhiger Zustände erwarte. In der Angelegenheit der Uberlassung der Condottieri Gattamellata und Graf Brandolinus durch den Papst an die Republik bleibe es bei den unlängst erteilten Weisungen. Der Gesandte soll dem Papst wiederholt erklären, daß Venedig an der Reise des Kardinals von Bologna zum Baseler Konzil so keine Schuld trage; diese sei vielmehr eine Folge des päpstlichen Erlasses, der allen Prälaten die Reise nach Basel anbefehle2; Venedig habe den Kardinal sehr gebeten, die Interessen des Papstes wahrzunchmen. Die vom Papst wiederholt verlangte Absendung einer Venetianischen und Florentinischen Gesandtschaft zum Konzil solle erfolgen, sobald der Papst den Römischen König veranlasse, statt der von Basel verweigerten Geleitsbriefe 85 [7] intellectis quoque his, que scribitis de expositione ora- die seinigen zu geben.] torum tam ipsius serenissimi domini Romanorum regis quam Senensium ac de intentione summi pontificis, qui videtur dispositus ire Viterbium, et quod idem rex etiam illuc veniat etc., primo dicimus, quod considerata natura et maxima importantia hujus facti ac rerum, que inter ipsum summum pontificem et regem tractari debent, tam pro statu 40 summi pontificis et ecclesie quam pro concordia nostra cum ipso rege nobis et nostro consilio omnino videtur, quod vos debeatis his tam arduis negotiis nostro nomine perso- naliter interesse, sicque — non revocando tamen libertatem et arbitrium, quod habetis repatriandi ad beneplacitum vestrum — suademus vobis, quod differre velitis, donec vobis videbitur opportunum pro his factis, licet certissimi simus, quod vos pro prudentia 46 vestra ac pro fide et obligatione, quam habetis ad patriam, non obstante libertate re- patriandi, quam habetis, proprio motu jam remanere deliberaveritis, quia nullo modo 15 1 Vgl. nr. 479. 2 Mit dem Erlaß wird ein unserer nr. 389 ent- sprechender gemeint sein.
802 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 481. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten an der Kurie, Andrea Donato, April 6 auf sein Schreiben vom 28 März u. a. zu antworten: soll von der Erlaubnis zur Heimkehr einstweilen keinen Gebrauch machen, sondern erst die Verhandlungen mit dem Römischen König zu Ende führen; soll alles aufbieten, daß die Dauer des Waffenstillstandes nicht unter fünf Jahre betrage, und nur im Notfalle auf vier Jahre heruntergehen; darf dem Papst die Erstattung eines Drittels der Kosten, die der Aufenthalt des Königs im Kirchenstaat verursachen werde, zusagen und dem König selbst ein Darlehen bis zu 10000 Dukaten bewilligen; soll gelegentlich dem Papst für die Zusammenkunft mit dem König in Viterbo Vorsicht anraten. 1433 April 6 [Venedig]. 5 10 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 174 ab cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Johannes Navajerio, ser Andreas Mauroceno, ser Leonardus Justiniano sapientes consilii et sapientes super terris etc. März 28 Märs 17 u. 18 1433 die 6 aprilis. Ser Andree Donato oratori in Romana curia. Heri mane recepimus literas vestras datas 28 martii hora 23, per quas partim ad responsionem nostrarum dierum 17 et 18 partim circa plurima alia occurrentia copiose nobis scribitis. unde habentes gratissima omnia, que per vos dicta et acta sunt, cum nostro consilio rogatorum et additionis vobis respondemus secundum ordinem literarum 20 vestrarum: [Es folgen die artt. 1-6. Der Gesandte wird darin angewiesen, sein Mög- lichstes zu thun, daß die vom Papst beabsichtigte Klausur der Nonnen unterbleibe und den früher geschilderten skandalösen Vorgängen auf andere Weise gesteuert werde. Wie Märzso ihm schon am 30 März! ausführlich mitgeteilt worden sei, werde Venedig das Schieds- richteramt in den Streitigkeiten des Papstes mit den Malatesta von Pesaro übernehmen. 25 Es werde einen Wechsel in der Person des Gouverneurs der Mark gern sehen, da es davon die Wiederkehr ruhiger Zustände erwarte. In der Angelegenheit der Uberlassung der Condottieri Gattamellata und Graf Brandolinus durch den Papst an die Republik bleibe es bei den unlängst erteilten Weisungen. Der Gesandte soll dem Papst wiederholt erklären, daß Venedig an der Reise des Kardinals von Bologna zum Baseler Konzil so keine Schuld trage; diese sei vielmehr eine Folge des päpstlichen Erlasses, der allen Prälaten die Reise nach Basel anbefehle2; Venedig habe den Kardinal sehr gebeten, die Interessen des Papstes wahrzunchmen. Die vom Papst wiederholt verlangte Absendung einer Venetianischen und Florentinischen Gesandtschaft zum Konzil solle erfolgen, sobald der Papst den Römischen König veranlasse, statt der von Basel verweigerten Geleitsbriefe 85 [7] intellectis quoque his, que scribitis de expositione ora- die seinigen zu geben.] torum tam ipsius serenissimi domini Romanorum regis quam Senensium ac de intentione summi pontificis, qui videtur dispositus ire Viterbium, et quod idem rex etiam illuc veniat etc., primo dicimus, quod considerata natura et maxima importantia hujus facti ac rerum, que inter ipsum summum pontificem et regem tractari debent, tam pro statu 40 summi pontificis et ecclesie quam pro concordia nostra cum ipso rege nobis et nostro consilio omnino videtur, quod vos debeatis his tam arduis negotiis nostro nomine perso- naliter interesse, sicque — non revocando tamen libertatem et arbitrium, quod habetis repatriandi ad beneplacitum vestrum — suademus vobis, quod differre velitis, donec vobis videbitur opportunum pro his factis, licet certissimi simus, quod vos pro prudentia 46 vestra ac pro fide et obligatione, quam habetis ad patriam, non obstante libertate re- patriandi, quam habetis, proprio motu jam remanere deliberaveritis, quia nullo modo 15 1 Vgl. nr. 479. 2 Mit dem Erlaß wird ein unserer nr. 389 ent- sprechender gemeint sein.
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A. Vorakten nr. 416-490. 803 credimus, quod velle debeatis, ut per absentiam vestram impediatur tantum bonum, quantum sequeretur statui nostro per concordiam ipsius serenissimi domini regis cum nostro dominio. et licet per alias nostras literas 1 superioribus diebus clare vobis scrip- serimus nostram intentionem in facto concordie cum ipso domino rege et conditiones, s cum quibus velemus ad ipsam concordiam devenire, videlicet per viam treuguarum per quinquenium, cum aliis promissionibus et oblationibus declaratis etc., tamen ad decla- rationem vestram denuo dicimus, quod contenti sumus venire ad treuguas cum ipso serenissimo rege per annos quinque vel abinde supra, sicut melius fieri poterit. et in hoc, si venietur ad hanc praticam, procuretis et omnem possibilem experientiam faciatis, 1o quod ipse treugue non sint pro a minori tempore quam annorum quinque. sed tandem si videretis, quod rex ad tantum tempus condescendere nolet, contenti sumus, quod relinquatis ad arbitrium summi pontificis deliberandi, quod ipse treugue sint vel per quinque vel per quatuor annos, sicut sue beatitudini videbitur, cum aliis modis et con- ditionibus, de quibus per alias nostras literas vobis dedimus libertatem. [8 et quo- i5 niam dicitis, quod summus pontifex nos rogat, ut contenti simus contribuere ad expensas, quas fieri oportebit dicto serenissimo regi, donec stabit in Italia, volumus, quod dicatis, quod, licet nobis honestum et conveniens videretur, quod in terris ecclesie sibi provi- deretur de expensis per suam beatitudinem et in terris Florentinorum per ipsos Floren- tinos et in terris nostris per nos, tamen in complacentiam beatitudinis sue et pro ali- quali ejus alevatione et ut cognoscatur bona intentio nostra contenti sumus contribuere ad dictas expensas, donec stabit in terris ecclesie, pro tercia parte, videlicet quod ejus sanctitas contribuat pro tercia parte, comunitas Florentie pro tercia et nos pro reliqua tercia. que expense pro opinione nostra viderentur limitande usque ad rationem flore- norum centum auri singulo die inter nos, sicut limitatum erat per Senenses, vel minus, 25 si fieri poterit, et usque ad dictam summam damus vobis arbitrium promittendi pro- nostra tercia parte. que expensa esset florenorum mille in mense pro nostra tercia parte. nam consideramus, quod idem rex de dicta subventione florenorum centum in die poterit merito contentari. [9] habetis a nobis arbitrium promittendi usque ad summam ducatorum 10000 2 mutuo ipsi serenissimo regi pro opportunitatibus suis ultra so alias promissiones et conditiones, de quibus vobis dedimus libertatem. sed si videretis, quod fieri posset absque ista subventione ducatorum 10000, faciatis omnem experientiam, quod ab ipsa subventione absolvamur, aut faciatis cum illa minori quantitate, que possibilis vobis sit, usque ad dictam summam in casu, quo veniatur ad conclusionem treu- [10] quando vobis videbitur tempus habile, dicatis guarum cum ipso serenissimo rege. 35 nostri parte summo pontifici, quod habentes, sicut sepenumero diximus, illam curam et affectionem ad salutem et conservationem beatissime persone, quam habemus ad nostram, facere non possumus, quin solita fide et reverentia dicamus ea, que nobis vadunt in mentem. et proinde debente ejus beatitudine convenire in Viterbio cum prefato sere- nissimo rege suademus, quod ejus sanctitas vadat et stet cum tali provisione et securi- so tate, quod ab ipso rege et gentibus suis aut aliter non possit sibi inferri aliqua violentia [Es folgt als art. 11 neque recipere possit in persona vel statu aliquid detrimentum. die Aufforderung, über den Stand der Angelegenheit des Nicolaus de Fortebrachiis zu berichten.] 20 1433 April 6 De parte 110, de non 5, non sinceri 2. 45 482. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, auf seine Briefe vom 6. und 7 April zu antworten: soll den Papst sum Friedens- 1438 April 15 a) em.; Vorl. pri. 1 Vgl. nr. 480. Deutsche Reichstags-Akten X. 2 Vgl. hiernu auch nr. 482 art. 5. 102
A. Vorakten nr. 416-490. 803 credimus, quod velle debeatis, ut per absentiam vestram impediatur tantum bonum, quantum sequeretur statui nostro per concordiam ipsius serenissimi domini regis cum nostro dominio. et licet per alias nostras literas 1 superioribus diebus clare vobis scrip- serimus nostram intentionem in facto concordie cum ipso domino rege et conditiones, s cum quibus velemus ad ipsam concordiam devenire, videlicet per viam treuguarum per quinquenium, cum aliis promissionibus et oblationibus declaratis etc., tamen ad decla- rationem vestram denuo dicimus, quod contenti sumus venire ad treuguas cum ipso serenissimo rege per annos quinque vel abinde supra, sicut melius fieri poterit. et in hoc, si venietur ad hanc praticam, procuretis et omnem possibilem experientiam faciatis, 1o quod ipse treugue non sint pro a minori tempore quam annorum quinque. sed tandem si videretis, quod rex ad tantum tempus condescendere nolet, contenti sumus, quod relinquatis ad arbitrium summi pontificis deliberandi, quod ipse treugue sint vel per quinque vel per quatuor annos, sicut sue beatitudini videbitur, cum aliis modis et con- ditionibus, de quibus per alias nostras literas vobis dedimus libertatem. [8 et quo- i5 niam dicitis, quod summus pontifex nos rogat, ut contenti simus contribuere ad expensas, quas fieri oportebit dicto serenissimo regi, donec stabit in Italia, volumus, quod dicatis, quod, licet nobis honestum et conveniens videretur, quod in terris ecclesie sibi provi- deretur de expensis per suam beatitudinem et in terris Florentinorum per ipsos Floren- tinos et in terris nostris per nos, tamen in complacentiam beatitudinis sue et pro ali- quali ejus alevatione et ut cognoscatur bona intentio nostra contenti sumus contribuere ad dictas expensas, donec stabit in terris ecclesie, pro tercia parte, videlicet quod ejus sanctitas contribuat pro tercia parte, comunitas Florentie pro tercia et nos pro reliqua tercia. que expense pro opinione nostra viderentur limitande usque ad rationem flore- norum centum auri singulo die inter nos, sicut limitatum erat per Senenses, vel minus, 25 si fieri poterit, et usque ad dictam summam damus vobis arbitrium promittendi pro- nostra tercia parte. que expensa esset florenorum mille in mense pro nostra tercia parte. nam consideramus, quod idem rex de dicta subventione florenorum centum in die poterit merito contentari. [9] habetis a nobis arbitrium promittendi usque ad summam ducatorum 10000 2 mutuo ipsi serenissimo regi pro opportunitatibus suis ultra so alias promissiones et conditiones, de quibus vobis dedimus libertatem. sed si videretis, quod fieri posset absque ista subventione ducatorum 10000, faciatis omnem experientiam, quod ab ipsa subventione absolvamur, aut faciatis cum illa minori quantitate, que possibilis vobis sit, usque ad dictam summam in casu, quo veniatur ad conclusionem treu- [10] quando vobis videbitur tempus habile, dicatis guarum cum ipso serenissimo rege. 35 nostri parte summo pontifici, quod habentes, sicut sepenumero diximus, illam curam et affectionem ad salutem et conservationem beatissime persone, quam habemus ad nostram, facere non possumus, quin solita fide et reverentia dicamus ea, que nobis vadunt in mentem. et proinde debente ejus beatitudine convenire in Viterbio cum prefato sere- nissimo rege suademus, quod ejus sanctitas vadat et stet cum tali provisione et securi- so tate, quod ab ipso rege et gentibus suis aut aliter non possit sibi inferri aliqua violentia [Es folgt als art. 11 neque recipere possit in persona vel statu aliquid detrimentum. die Aufforderung, über den Stand der Angelegenheit des Nicolaus de Fortebrachiis zu berichten.] 20 1433 April 6 De parte 110, de non 5, non sinceri 2. 45 482. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, auf seine Briefe vom 6. und 7 April zu antworten: soll den Papst sum Friedens- 1438 April 15 a) em.; Vorl. pri. 1 Vgl. nr. 480. Deutsche Reichstags-Akten X. 2 Vgl. hiernu auch nr. 482 art. 5. 102
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804 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 April 15 schluß mit dem Römischen König beglückwünschen und ihm sagen, daß Venedig in der Frage, ob ein Friede oder ein Waffenstillstand mit dem König zweckmästiger sei, seine (des Papstes) Ansicht teile; soll wiederholt erklären, daß man zu dem Unterhalt des Königs während dessen Aufenthaltes im Kirchenstaat monatlich 1000 Dukaten beitragen wolle; man bestätigt und ergänzt die dem Gesandten früher er- teilten Weisungen und übersendet ihm Vollmacht zum Abschluß des Waffenstillstan- des; u. a. m. 1433 April 15 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 175a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Johannes Navajerio, ser Leonardus Justiniano sapientes consilii, ser Laurentius Capello, ser Victor Bragadino, ser io Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Garzonibus sapientes super terris etc. April 14 April 6 u. 7 April 7 1433 die 15 aprilis. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. Post scriptas alias nostras literas heri datas, dum illas expedire velemus et nuncius esset prope recessum, ad horam 21 supervenerunt litere vestre date sexto et septimo 15 presentis cum copia capitulorum 1 pacis et concordie concluse inter summum pontificem et serenissimum dominum Romanorum regem et copia juramenti2 prestiti in manibus summi pontificis in concistorio generali per oratores ipsius regis ejus nomine. quas literas et omnem earum continentiam intelleximus vestramque solitam prudentiam et solertiam digne recommendantes cum nostro consilio rogatorum et additionis respondemus zo atque mandamus, [I] quod nostri parte congratulemini cum prefato summo pontifice de hac pace sive concordia, sperantes, quod exinde multa commoda et honorem et statum sue beatitudinis concernencia a subsequentur. [2] deinde intellectis omnibus, que scribitis habuisse ab ipso summo pontifice et subsequenter ab oratoribus prefati domini regis pro concordia tractanda et concludenda inter ipsum regem et nos per 25 medium beatitudinis sue, volumus, quod sue beatitudini devotissimas gratias referratis de affectione et paterna dispositione, quam tam in facto dicte concordie quam in reliquis omnibus habet ad honorem et commoda nostre rei publice, et quod nobis gratum est, sicut per literas vestras diei septimi scribitis, quod ejus sanctitas nobiscum in opinione conveniat, quod videlicet potius habende sint treugue cum ipso serenissimo rege quam so pax pro presenti propter multas difficultates, que in tractatu pacis occurrerent, et maximas dilationes, que in illis tractatibus evenirent. [3] verum respondentes ad aliqua, super quibus idem summus pontifex scire velet nostram intentionem, [3"] primo ad factum contributionis expense per nos fiende, donec prefatus dominus rex stabit in terris ecclesie, sicut pridem3 scripsimus, denuo replicamus, quod pro commodo et aliquali aleviatione 35 beatitudinis sue contenti sumus contribuere pro parte nostra florenos sive ducatos mille auri singulo mense pro dictis expensis, donec ipse rex stabit in terris ecclesie. que contributio videri debet sanctitati sue bene conveniens respectu multarum et gravissi- marum expensarum, quas habuimus et habemus in presenti guerra cum duce Mediolani tam per terram quam per mare, ac respectu alterius oblationis, de qua vobis dedimus 40 libertatem 4, de expensis per nos fiendis dicto serenissimo regi et comitive sue, donec erit in terris nostris ; que expense non erunt leves respectu honoris, quem sue sereni- tati facere intendimus, si erit in concordio nobiscum, donec stabit in terris et locis [3b] ad factum autem concordie nostre cum ipso rege, sicut alias 5 scripsimus, nostris. contenti sumus per medium beatitudinis sue habere treuguas per annos quinque vel abinde 45 a) feldl in der Vorlage. 1 2 3 nr. 449 II. nr. 450 II; vgl. nr. 454. Am 6 April. Vgl. nr. 481 art. 8. 5 4 Vgl. nr. 448. Am 2 April. Vgl. nr. 480.
804 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 April 15 schluß mit dem Römischen König beglückwünschen und ihm sagen, daß Venedig in der Frage, ob ein Friede oder ein Waffenstillstand mit dem König zweckmästiger sei, seine (des Papstes) Ansicht teile; soll wiederholt erklären, daß man zu dem Unterhalt des Königs während dessen Aufenthaltes im Kirchenstaat monatlich 1000 Dukaten beitragen wolle; man bestätigt und ergänzt die dem Gesandten früher er- teilten Weisungen und übersendet ihm Vollmacht zum Abschluß des Waffenstillstan- des; u. a. m. 1433 April 15 [Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 175a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Johannes Navajerio, ser Leonardus Justiniano sapientes consilii, ser Laurentius Capello, ser Victor Bragadino, ser io Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Garzonibus sapientes super terris etc. April 14 April 6 u. 7 April 7 1433 die 15 aprilis. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. Post scriptas alias nostras literas heri datas, dum illas expedire velemus et nuncius esset prope recessum, ad horam 21 supervenerunt litere vestre date sexto et septimo 15 presentis cum copia capitulorum 1 pacis et concordie concluse inter summum pontificem et serenissimum dominum Romanorum regem et copia juramenti2 prestiti in manibus summi pontificis in concistorio generali per oratores ipsius regis ejus nomine. quas literas et omnem earum continentiam intelleximus vestramque solitam prudentiam et solertiam digne recommendantes cum nostro consilio rogatorum et additionis respondemus zo atque mandamus, [I] quod nostri parte congratulemini cum prefato summo pontifice de hac pace sive concordia, sperantes, quod exinde multa commoda et honorem et statum sue beatitudinis concernencia a subsequentur. [2] deinde intellectis omnibus, que scribitis habuisse ab ipso summo pontifice et subsequenter ab oratoribus prefati domini regis pro concordia tractanda et concludenda inter ipsum regem et nos per 25 medium beatitudinis sue, volumus, quod sue beatitudini devotissimas gratias referratis de affectione et paterna dispositione, quam tam in facto dicte concordie quam in reliquis omnibus habet ad honorem et commoda nostre rei publice, et quod nobis gratum est, sicut per literas vestras diei septimi scribitis, quod ejus sanctitas nobiscum in opinione conveniat, quod videlicet potius habende sint treugue cum ipso serenissimo rege quam so pax pro presenti propter multas difficultates, que in tractatu pacis occurrerent, et maximas dilationes, que in illis tractatibus evenirent. [3] verum respondentes ad aliqua, super quibus idem summus pontifex scire velet nostram intentionem, [3"] primo ad factum contributionis expense per nos fiende, donec prefatus dominus rex stabit in terris ecclesie, sicut pridem3 scripsimus, denuo replicamus, quod pro commodo et aliquali aleviatione 35 beatitudinis sue contenti sumus contribuere pro parte nostra florenos sive ducatos mille auri singulo mense pro dictis expensis, donec ipse rex stabit in terris ecclesie. que contributio videri debet sanctitati sue bene conveniens respectu multarum et gravissi- marum expensarum, quas habuimus et habemus in presenti guerra cum duce Mediolani tam per terram quam per mare, ac respectu alterius oblationis, de qua vobis dedimus 40 libertatem 4, de expensis per nos fiendis dicto serenissimo regi et comitive sue, donec erit in terris nostris ; que expense non erunt leves respectu honoris, quem sue sereni- tati facere intendimus, si erit in concordio nobiscum, donec stabit in terris et locis [3b] ad factum autem concordie nostre cum ipso rege, sicut alias 5 scripsimus, nostris. contenti sumus per medium beatitudinis sue habere treuguas per annos quinque vel abinde 45 a) feldl in der Vorlage. 1 2 3 nr. 449 II. nr. 450 II; vgl. nr. 454. Am 6 April. Vgl. nr. 481 art. 8. 5 4 Vgl. nr. 448. Am 2 April. Vgl. nr. 480.
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I—————— P— 9 supra Julii ! beatitudinis , „ de pecuniis. psas treuguas non solum per quinquenium sed per multum majus spatium liberaliter condescendet. [4] et cirea tractatum et conclusionem hujusmodi treuguarum confirmamus ad i liberta datas 10 dicto in ter A. Vorakten nr. 416-490. 805 cum sua serenitate, que sint comunes et generales, absque aliqua contributione et sicut alias praticatum et conclusum fuit in Constantia? per interpositionem sue que tune erat in statu eardinalatus; in quibus treuguis nulla fiebat mentio nec dubitamus, quod ad inductionem et operam beatitudinis sue idem rex tes per nostras literas hactenus vobis datas. [5] verum quia per literas nostras serenissimo regi nomine mutui usque ad summam ducatorum 10000, quando erit ris nostris, sequente, concordia inter eum et nos, sicut in ipsis literis continetur, volumus , quod de hae libertate, quam a nobis habetis, non dicatis aliquid alieui, sed eam apud vos secretissimam teneatis procurando, quod treugue sup 'ascripte fiant libere absqu 15 regis , suis faciamus expensas, aliter sumus , tercio presentis vobis dedimus libertatem. e prestatione pecuniarum, quia satis est, quod contribuamus pro expensis ipsius donec * erit in terris ecclesie, ducatos mille in mense et successive quod sibi et donee stabit in temris nostris. sed tandem si videretis, quod fieri non posset quodque propter hoe impediretur conclusio treuguarum, contenti quod dietam promissionem facere possitis, sicut in predictis literis nostris datis w tempore in tempus advisare curetis. [In den folgendem artt. 6-8 wird Donato be- auftragt, dem Papst zu danken für die der Republik zur Verfügung gestellten Dienste des Nicolaus de Fortebrachiis und ihm gu sagen, daß sie im Bedarfsfalle davon Gebrauch machen werde. Des Weiteren soll er dem Papst mitteilen, daß die Venetianische Ge- sandtschaft nach Basel aufbrechen werde, sobald die Geleitsbriefe da seien, und daß man s für die Reise der Prälaten zum Konzil den von ihm gewünschten Modus einhalten wolle. Anderes wird Donato auf früher und gestern an ihm abgeschickte Briefe ver- April 4 Für wiesen. [9] mittimus vobis sindicatum in sufficienti forma pro treuguis concludendis eum prefato serenissimo domino rege. 30 483. De parte 120, de non 2, non sinecri 7. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Papst auf seim Breve vom 15 April zu 4 antworten 3: Venedig willige eim, dafl sein Gesandter noch länger in Rom bleibe; es halte eine Geldzahlung an den Römischen König eigentlich nicht für angemessen und wünsche einen Waffenstillstand ohne solche, aber es sei bereit, einen Waffen- stillstand von funfzehn oder mindestens zelm Jahren zu schließen, wie der Papst 99 vorschlage, und dafür dem König 40 000 Dukaten vorauschiefen. 1433 April 20 [ Venedig ]. а) em.; Vorl. done. ! Am 17 April 1418. Vgl. S. 98 Anm. 2. + Fine Abschrift der Antwort wurde, laut Beschluß ? Dn Frühjahr 1418. Vgl. mr. 483 ant. 3» und des Senates vom 26 April, an Andrea Donato mit 40 Mora anenta. spectantia. historiam. Slavorum meridio- der Aufforderung geschickt, dahin zu wirken, daß nalium 12, 241-255; 258-259; 269; ferner Rocx- der Papst die Interessen Venedigs eifrig wahrnehme. miki towarzystwa przyjaciół nauk: Pozmańskiego 15, — Zugleich wurde ihm mitgeteilt, daß man hinsichtlich 48-49; Renaldis, Memorie storiche dei tre ultimi des Beitrages xu den Kosten des Unterhaltes des secoli del patriarcato d'Aquileja pag. 53; Ravanelli Königs im Kirchenstaate die Grenze von 1000 Dukater 16 im Archivio Trentino 11, 216 Anm. 2; Finke, For- für den Monat fallen lasse und ein Drittel. beisteuern schungen amd Quellen xur Geschichte des Kon- wolle. | De parte omnes alii, de non 2, non sinceri 1. stanxer Konxils S. 321-822. (Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 176% 3 Vgl. nr. 480 art. 2 am Schluß; daxu auch cop. memby. coaera.) nr. 481 mt. 9. 102 # 1439 4 . . . . . . . April 15 eeuniarum Occasione ipsarum treuguarum, sieut alias concluse fuerunt in patria Fori die tereio presentis vobis dedimus libertatem 3, quod promittere possitis pro nobis April 2 de his autem, gue seguentur, nos solicite de April # 1433 príl96
I—————— P— 9 supra Julii ! beatitudinis , „ de pecuniis. psas treuguas non solum per quinquenium sed per multum majus spatium liberaliter condescendet. [4] et cirea tractatum et conclusionem hujusmodi treuguarum confirmamus ad i liberta datas 10 dicto in ter A. Vorakten nr. 416-490. 805 cum sua serenitate, que sint comunes et generales, absque aliqua contributione et sicut alias praticatum et conclusum fuit in Constantia? per interpositionem sue que tune erat in statu eardinalatus; in quibus treuguis nulla fiebat mentio nec dubitamus, quod ad inductionem et operam beatitudinis sue idem rex tes per nostras literas hactenus vobis datas. [5] verum quia per literas nostras serenissimo regi nomine mutui usque ad summam ducatorum 10000, quando erit ris nostris, sequente, concordia inter eum et nos, sicut in ipsis literis continetur, volumus , quod de hae libertate, quam a nobis habetis, non dicatis aliquid alieui, sed eam apud vos secretissimam teneatis procurando, quod treugue sup 'ascripte fiant libere absqu 15 regis , suis faciamus expensas, aliter sumus , tercio presentis vobis dedimus libertatem. e prestatione pecuniarum, quia satis est, quod contribuamus pro expensis ipsius donec * erit in terris ecclesie, ducatos mille in mense et successive quod sibi et donee stabit in temris nostris. sed tandem si videretis, quod fieri non posset quodque propter hoe impediretur conclusio treuguarum, contenti quod dietam promissionem facere possitis, sicut in predictis literis nostris datis w tempore in tempus advisare curetis. [In den folgendem artt. 6-8 wird Donato be- auftragt, dem Papst zu danken für die der Republik zur Verfügung gestellten Dienste des Nicolaus de Fortebrachiis und ihm gu sagen, daß sie im Bedarfsfalle davon Gebrauch machen werde. Des Weiteren soll er dem Papst mitteilen, daß die Venetianische Ge- sandtschaft nach Basel aufbrechen werde, sobald die Geleitsbriefe da seien, und daß man s für die Reise der Prälaten zum Konzil den von ihm gewünschten Modus einhalten wolle. Anderes wird Donato auf früher und gestern an ihm abgeschickte Briefe ver- April 4 Für wiesen. [9] mittimus vobis sindicatum in sufficienti forma pro treuguis concludendis eum prefato serenissimo domino rege. 30 483. De parte 120, de non 2, non sinecri 7. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Papst auf seim Breve vom 15 April zu 4 antworten 3: Venedig willige eim, dafl sein Gesandter noch länger in Rom bleibe; es halte eine Geldzahlung an den Römischen König eigentlich nicht für angemessen und wünsche einen Waffenstillstand ohne solche, aber es sei bereit, einen Waffen- stillstand von funfzehn oder mindestens zelm Jahren zu schließen, wie der Papst 99 vorschlage, und dafür dem König 40 000 Dukaten vorauschiefen. 1433 April 20 [ Venedig ]. а) em.; Vorl. done. ! Am 17 April 1418. Vgl. S. 98 Anm. 2. + Fine Abschrift der Antwort wurde, laut Beschluß ? Dn Frühjahr 1418. Vgl. mr. 483 ant. 3» und des Senates vom 26 April, an Andrea Donato mit 40 Mora anenta. spectantia. historiam. Slavorum meridio- der Aufforderung geschickt, dahin zu wirken, daß nalium 12, 241-255; 258-259; 269; ferner Rocx- der Papst die Interessen Venedigs eifrig wahrnehme. miki towarzystwa przyjaciół nauk: Pozmańskiego 15, — Zugleich wurde ihm mitgeteilt, daß man hinsichtlich 48-49; Renaldis, Memorie storiche dei tre ultimi des Beitrages xu den Kosten des Unterhaltes des secoli del patriarcato d'Aquileja pag. 53; Ravanelli Königs im Kirchenstaate die Grenze von 1000 Dukater 16 im Archivio Trentino 11, 216 Anm. 2; Finke, For- für den Monat fallen lasse und ein Drittel. beisteuern schungen amd Quellen xur Geschichte des Kon- wolle. | De parte omnes alii, de non 2, non sinceri 1. stanxer Konxils S. 321-822. (Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 176% 3 Vgl. nr. 480 art. 2 am Schluß; daxu auch cop. memby. coaera.) nr. 481 mt. 9. 102 # 1439 4 . . . . . . . April 15 eeuniarum Occasione ipsarum treuguarum, sieut alias concluse fuerunt in patria Fori die tereio presentis vobis dedimus libertatem 3, quod promittere possitis pro nobis April 2 de his autem, gue seguentur, nos solicite de April # 1433 príl96
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806 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 April 26 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 175 b-176a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Antonius Contareno procu- rator, ser Johannes Navajerio, ser Leonardus Justiniano sapientes consilii, ser Laurentius Capello, ser Victor Bragadino, ser Aluisius Scorlado, ser Franciseus de Garzonibus sapientes super terris etc. 1433 die 26 aprilis. Summo pontifici Eugenio quarto. 1] Solita reverentia atque devotione ego meaque comunitas, vestre sanctitatis filii April 15 devotissimi, breve beatitudinis vestre suscepimus datum die 15 presentis mensis aprilis humanitate et clementia plenum. cujus tota serie intellecta primum non quante debe- 10 rentur, sed quantas possumus vestre beatitudini gratiarum referrimus actiones pro pa- terna caritate inmensaque affectione ac promptissima dispositione, quam ad nos et statum nostrum et ad rei publice nostre commoda gerit. que omnia licet apud nos ex- perientia docente dudum notissima fuerint, ea tamen iterum audire singulare cordibus nostris gaudium attulerunt. [2] pro ipsius itaque brevis responsione, quamquam mora i5 viri nobilis Andree Donato oratoris nostri in partibus illis fuerit et sit sibi ejusque negotiis non exigui detrimenti, auditis tamen persuasionibus beatitudinis vestre contenti fuimus, ut aliquanto diutius remoretur 1. [3] quantum autem attinet ad ea, que per manus beatitudinis vestre tractanda veniunt inter serenissimum dominum Romanorum regem et nos, certissimi ac plus quam certissimi sumus, quemadmodum sanctitas vestra zo scribit, quod omnia ad honorem et statum nostrum pertinentia non aliter considerabuntur et tractabuntur cum prerogativa et utilitate nostra, quam si ad personam et statum pro- prium vestre beatitudinis pertinerent. [3"] et quoniam sanctitas vestra suadet, ut de ea confidentiam asummamus ac plenum mandatum mittamus quodque exequetur, quantum intentioni nostre videat esse conforme etc., respondemus, quod, ut vestra clementia videat 25 et intelligat sinceritatem et optimam mentem nostram, parati sumus et volumus totam mentem nostram vestre beatitudini libere et realiter aperire illamque ad liberam dispo- sitionem et arbitrium sanctitatis vestre remittere, certissimos nos reddentes, quod multo melius pro nobis et re publica nostra faciet, quam nos ipsi dicere vel excogitare sci- [35] verum pro declaratione materie intellectis his, que idem orator noster so remus. nobis scribit a vestra beatitudine habuisse ac secum circa ejusmodi negotia contulisse, ad informationem dicimus, quod alias 2 in patria Fori Julii concluse fuerunt treugue per quinquenium inter prefatum serenissimum regem et nos in forma, cujus copiam mittimus his inclusam; pro quibus nullam pecuniam exbursavimus. deinde pro illis treuguis, que in Constantia 3 praticate et concluse fuerunt, licet non habuerint executionem, nichil 35 dedimus nec promisimus. et quamquam sanctitas vestra dixerit oratori nostro predicto, quod bene scimus, quid tunc promissum fuit, loquentes cum filiali reverentia et humilitate, qua possumus: nichil tunc pro illis treuguis promissum fuit nec oratores nostri superinde commissionem nec libertatem aliquam habebant. sed bene verum est, quod in principio pratice per reverendissimum dominum cardinalem Placentinum de voluntate, sicut opi- 40 namur, felicis recordationis pape Martini propositum fuit, ut mutuare velemus illi sere- nissimo regi certam pecuniarum quantitatem ad summam, ni fallimur, ducatorum 40000, promittendo fieri facere treuguas per quinquenium et forte plus cum conditione, quod ultra ipsum terminum tanto plus durare deberent, quanto differret ad restituendum nobis pecunias illas et per unum annum plus; que treugue essent etiam cum obligatione corone 45 a) em.; Vorl. quam. 1 Der Senat hatte am 6 April 1433 beschlossen, einen anderen Gesandten an den Papst xu wählen, da dem Andrea Donato die Heimkehr gestattet worden sei. De parte 123, de non 9, non sinceri O. (Venedig Staats-A. Delib. miste, Senato I Reg. 58 fol. 193a cop. membr. coaeva.) Vgl. daru nr. 481 art. 7. 2 Vgl. S. 805 Anm. I. a Vgl. die Nachweise auf S. 805 Anm. 2. 50
806 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 April 26 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 175 b-176a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Antonius Contareno procu- rator, ser Johannes Navajerio, ser Leonardus Justiniano sapientes consilii, ser Laurentius Capello, ser Victor Bragadino, ser Aluisius Scorlado, ser Franciseus de Garzonibus sapientes super terris etc. 1433 die 26 aprilis. Summo pontifici Eugenio quarto. 1] Solita reverentia atque devotione ego meaque comunitas, vestre sanctitatis filii April 15 devotissimi, breve beatitudinis vestre suscepimus datum die 15 presentis mensis aprilis humanitate et clementia plenum. cujus tota serie intellecta primum non quante debe- 10 rentur, sed quantas possumus vestre beatitudini gratiarum referrimus actiones pro pa- terna caritate inmensaque affectione ac promptissima dispositione, quam ad nos et statum nostrum et ad rei publice nostre commoda gerit. que omnia licet apud nos ex- perientia docente dudum notissima fuerint, ea tamen iterum audire singulare cordibus nostris gaudium attulerunt. [2] pro ipsius itaque brevis responsione, quamquam mora i5 viri nobilis Andree Donato oratoris nostri in partibus illis fuerit et sit sibi ejusque negotiis non exigui detrimenti, auditis tamen persuasionibus beatitudinis vestre contenti fuimus, ut aliquanto diutius remoretur 1. [3] quantum autem attinet ad ea, que per manus beatitudinis vestre tractanda veniunt inter serenissimum dominum Romanorum regem et nos, certissimi ac plus quam certissimi sumus, quemadmodum sanctitas vestra zo scribit, quod omnia ad honorem et statum nostrum pertinentia non aliter considerabuntur et tractabuntur cum prerogativa et utilitate nostra, quam si ad personam et statum pro- prium vestre beatitudinis pertinerent. [3"] et quoniam sanctitas vestra suadet, ut de ea confidentiam asummamus ac plenum mandatum mittamus quodque exequetur, quantum intentioni nostre videat esse conforme etc., respondemus, quod, ut vestra clementia videat 25 et intelligat sinceritatem et optimam mentem nostram, parati sumus et volumus totam mentem nostram vestre beatitudini libere et realiter aperire illamque ad liberam dispo- sitionem et arbitrium sanctitatis vestre remittere, certissimos nos reddentes, quod multo melius pro nobis et re publica nostra faciet, quam nos ipsi dicere vel excogitare sci- [35] verum pro declaratione materie intellectis his, que idem orator noster so remus. nobis scribit a vestra beatitudine habuisse ac secum circa ejusmodi negotia contulisse, ad informationem dicimus, quod alias 2 in patria Fori Julii concluse fuerunt treugue per quinquenium inter prefatum serenissimum regem et nos in forma, cujus copiam mittimus his inclusam; pro quibus nullam pecuniam exbursavimus. deinde pro illis treuguis, que in Constantia 3 praticate et concluse fuerunt, licet non habuerint executionem, nichil 35 dedimus nec promisimus. et quamquam sanctitas vestra dixerit oratori nostro predicto, quod bene scimus, quid tunc promissum fuit, loquentes cum filiali reverentia et humilitate, qua possumus: nichil tunc pro illis treuguis promissum fuit nec oratores nostri superinde commissionem nec libertatem aliquam habebant. sed bene verum est, quod in principio pratice per reverendissimum dominum cardinalem Placentinum de voluntate, sicut opi- 40 namur, felicis recordationis pape Martini propositum fuit, ut mutuare velemus illi sere- nissimo regi certam pecuniarum quantitatem ad summam, ni fallimur, ducatorum 40000, promittendo fieri facere treuguas per quinquenium et forte plus cum conditione, quod ultra ipsum terminum tanto plus durare deberent, quanto differret ad restituendum nobis pecunias illas et per unum annum plus; que treugue essent etiam cum obligatione corone 45 a) em.; Vorl. quam. 1 Der Senat hatte am 6 April 1433 beschlossen, einen anderen Gesandten an den Papst xu wählen, da dem Andrea Donato die Heimkehr gestattet worden sei. De parte 123, de non 9, non sinceri O. (Venedig Staats-A. Delib. miste, Senato I Reg. 58 fol. 193a cop. membr. coaeva.) Vgl. daru nr. 481 art. 7. 2 Vgl. S. 805 Anm. I. a Vgl. die Nachweise auf S. 805 Anm. 2. 50
Strana 807
A. Vorakten nr. 416-490. 807 1433 April 26 Hungarie. sed non habentibus oratoribus illis, in quorum numero tunc eramus, libertatem aliquam pecunias promittendi pratica illa recisa fuit, demumque per industriam et inter- positionem beatitudinis vestre ac reverendissimi domini .. cardinalis Bononiensis deventum fuit ad concordiam et conclusionem ipsarum treuguarum per annos quinque absque aliquo 5 mutuo vel contributione pecuniarum. in Florentia 1 quoque oblate nobis fuerunt treugue nomine dicti serenissimi regis nulla facta mentione nec requisitione pecuniarum, et ad hoc per oratores regios continue solicitatus fuit orator noster Florentie residens, ut apud nos instaret, quod ad illas treuguas veniremus, offerentes se ad illas absque dilatione venire nomine domini sui regis. sed nos ob reverentiam et honorem beatitudinis vestre 1o praticam illam dissimulavimus, ut ad manus sanctitatis vestre reduceretur, ut per medium et autoritatem sanctitatis vestre hec concordia seu treugua tractari et perfici posset, quam potius per manus beatitudinis vestre volebamus et volumus quam alicujus persone viventis. fatemur, quod per virum nobilem Marcum Dandulo alias 2, dum esset orator noster in Hungaria ad ipsum serenissimum regem, realiter aperta fuit ultima intentio, quam a nobis habebat, de ducatis 80000 mutuandis in certis terminis pro habendo treuguas longo tempore duraturas cum consensu et obligatione baronum et corone regni Hungarie, illa etiam adjecta conditione, quod tanto plus durarent, quanto differret ad restituendum nobis pecunias illas post terminum, et per unum annum ultra. qui tractatus conclusionem non habuit, non quidem respectu quantitatis pecuniarum, que o magna et notabilissima erat, sed ex certis aliis difficultatibus, quas pro presenti non expedit recensere, cum nil dubitemus eas beatitudini vestre fore notissimas. et si hec quantitas tunc oblata nunc ad propositum adducatur, dicimus, quod alia erant tempora, alie erant rerum conditiones, alia erat quantum ad pecunias commoditas et habilitas nostra. nam cum sanctitate vestra libere pro veritate loquendo, minor erat tunc apud 25 nos extimatio ducatorum 80000 quam nunc ducatorum 30000 propter causas beatitudini vestre notas, neque praticabatur, ut fierent per nos alie expense pro ipso serenissimo rege et suis, sicut nunc praticatur et sicut obtulimus. quibus omnibus in unum adductis, si fieri potuisset, ut haberentur treugue absque pecuniis, nobis fuisset summe gratissimum, sicut per oratorem nostrum sanctitati vestre nostro nomine dictum est, cum aliis obla- so tionibus expensarum per nos fiendarum prefato domino .. regi et suis, donec erit in terris [3e] verum audientes ea, que idem noster orator nobis scribit a et locis nostris. vestra beatitudine habuisse, quod videlicet intentio vestra esset, quod iste treugue fierent per annos quindecim aut saltem per annos decem cum contributione seu mutuo alicujus honeste summe pecuniarum cum conditione, quod tanto plus durarent, quanto idem rex 35 differret ad restituendum nobis pecunias illas, et per unum annum post, cum obligatione corone Hungarie, quodque idem rex pluries vestre beatitudini dici fecit et modo per oratores suos iterum replicari, quod omnes differentias, quas nobiscum habet, libere remittere vult in manibus beatitudinis vestre quodque stabit omni deliberationi et decisioni vestre sanctitatis etc., nos volentes omnino adherere consiliis et persuasionibus vestre 40 clementie contentissimi sumus, quod vestra beatitudo ipsas treuguas conducat atque concludat vel per annos quindecim vel per annos decem vel plus, sicut clementie vestre videbitur et placebit, cum modis et conditionibus superius declaratis vel quanto melius sanctitati vestre videbitur facere posse ad utilitatem et commoda status nostri. veniendo autem ad expres- sionem pecuniarum dicimus, quod consideratis gravissimis et excessivis expensis, in quibus 45 jam tanto tempore fuimus atque sumus propter hanc guerram cum duce Mediolani, consi- derataque oblatione, quam fecimus et denuo facimus pro expensis per nos fiendis prefato domino regi et suis per omnes terras et loca nostra, que erunt multe et magne respectu magni honoris, quem sue serenitati facere disponimus, nobis videtur, quod mutuantibus 15 1 Vgl. nrr. 477 und 478. 2 Im Sommer 1428. Vgl. S. 29 Anm. 3.
A. Vorakten nr. 416-490. 807 1433 April 26 Hungarie. sed non habentibus oratoribus illis, in quorum numero tunc eramus, libertatem aliquam pecunias promittendi pratica illa recisa fuit, demumque per industriam et inter- positionem beatitudinis vestre ac reverendissimi domini .. cardinalis Bononiensis deventum fuit ad concordiam et conclusionem ipsarum treuguarum per annos quinque absque aliquo 5 mutuo vel contributione pecuniarum. in Florentia 1 quoque oblate nobis fuerunt treugue nomine dicti serenissimi regis nulla facta mentione nec requisitione pecuniarum, et ad hoc per oratores regios continue solicitatus fuit orator noster Florentie residens, ut apud nos instaret, quod ad illas treuguas veniremus, offerentes se ad illas absque dilatione venire nomine domini sui regis. sed nos ob reverentiam et honorem beatitudinis vestre 1o praticam illam dissimulavimus, ut ad manus sanctitatis vestre reduceretur, ut per medium et autoritatem sanctitatis vestre hec concordia seu treugua tractari et perfici posset, quam potius per manus beatitudinis vestre volebamus et volumus quam alicujus persone viventis. fatemur, quod per virum nobilem Marcum Dandulo alias 2, dum esset orator noster in Hungaria ad ipsum serenissimum regem, realiter aperta fuit ultima intentio, quam a nobis habebat, de ducatis 80000 mutuandis in certis terminis pro habendo treuguas longo tempore duraturas cum consensu et obligatione baronum et corone regni Hungarie, illa etiam adjecta conditione, quod tanto plus durarent, quanto differret ad restituendum nobis pecunias illas post terminum, et per unum annum ultra. qui tractatus conclusionem non habuit, non quidem respectu quantitatis pecuniarum, que o magna et notabilissima erat, sed ex certis aliis difficultatibus, quas pro presenti non expedit recensere, cum nil dubitemus eas beatitudini vestre fore notissimas. et si hec quantitas tunc oblata nunc ad propositum adducatur, dicimus, quod alia erant tempora, alie erant rerum conditiones, alia erat quantum ad pecunias commoditas et habilitas nostra. nam cum sanctitate vestra libere pro veritate loquendo, minor erat tunc apud 25 nos extimatio ducatorum 80000 quam nunc ducatorum 30000 propter causas beatitudini vestre notas, neque praticabatur, ut fierent per nos alie expense pro ipso serenissimo rege et suis, sicut nunc praticatur et sicut obtulimus. quibus omnibus in unum adductis, si fieri potuisset, ut haberentur treugue absque pecuniis, nobis fuisset summe gratissimum, sicut per oratorem nostrum sanctitati vestre nostro nomine dictum est, cum aliis obla- so tionibus expensarum per nos fiendarum prefato domino .. regi et suis, donec erit in terris [3e] verum audientes ea, que idem noster orator nobis scribit a et locis nostris. vestra beatitudine habuisse, quod videlicet intentio vestra esset, quod iste treugue fierent per annos quindecim aut saltem per annos decem cum contributione seu mutuo alicujus honeste summe pecuniarum cum conditione, quod tanto plus durarent, quanto idem rex 35 differret ad restituendum nobis pecunias illas, et per unum annum post, cum obligatione corone Hungarie, quodque idem rex pluries vestre beatitudini dici fecit et modo per oratores suos iterum replicari, quod omnes differentias, quas nobiscum habet, libere remittere vult in manibus beatitudinis vestre quodque stabit omni deliberationi et decisioni vestre sanctitatis etc., nos volentes omnino adherere consiliis et persuasionibus vestre 40 clementie contentissimi sumus, quod vestra beatitudo ipsas treuguas conducat atque concludat vel per annos quindecim vel per annos decem vel plus, sicut clementie vestre videbitur et placebit, cum modis et conditionibus superius declaratis vel quanto melius sanctitati vestre videbitur facere posse ad utilitatem et commoda status nostri. veniendo autem ad expres- sionem pecuniarum dicimus, quod consideratis gravissimis et excessivis expensis, in quibus 45 jam tanto tempore fuimus atque sumus propter hanc guerram cum duce Mediolani, consi- derataque oblatione, quam fecimus et denuo facimus pro expensis per nos fiendis prefato domino regi et suis per omnes terras et loca nostra, que erunt multe et magne respectu magni honoris, quem sue serenitati facere disponimus, nobis videtur, quod mutuantibus 15 1 Vgl. nrr. 477 und 478. 2 Im Sommer 1428. Vgl. S. 29 Anm. 3.
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808 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. nobis sue serenitati usque ad summam ducatorum 40000 ista sit quantitas non solum conveniens sed potius excessiva; sed speramus in clementia vestra, quod faciet ipsum serenissimum regem de minori summa remanere contentum. et quoniam non est veri- simile, quod rex ipse nunc promittere possit pro baronibus et corona regni Hungarie, cum barones ipsi non sint apud ejus serenitatem, neque credimus ipsum habere ab illis 5 ejusmodi libertatem, unde credendum est, quod promittere volet facere ipsas treuguas approbari et ratificari per coronam Hungarie, in dispositione beatitudinis vestre relinquimus promittendi sue serenitati, quod de suprascripta summa pecuniarum, que mutuo pro- mittetur, dabimus illam partem, que beatitudini vestre videbitur, usque ad ducatos 20000 vel nune aut quando et sicut vestra sanctitas limitabit, postmodum autem habita per to nos ratificatione baronum et corone regni Hungarie dabimus et supplebimus reliquam quantitatem. sed si casus accideret, quod ratificatio ista baronum et corone Hungarie haberi non posset, nolumus obligari aliquid ulterius exbursare, et nichilominus treugue concluse in reliquis omnibus partibus capitulis et conditionibus, cum quibus concluse fuerint, valide et firme remaneant. 1433 April 26 15 1433 484. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, Мai 26 u. a. zu schreiben: man mache ihm zur Pflicht, über den Fortgang der Verhandlungen mit dem Römischen König und über alle anderen Vorfälle fortlaufend zu berichten; man lobe die Absicht des Papstes, den König erst nach Abschluß des Waffenstill- standes mit Venedig zu krönen; man wünsche, daß Donato dem Papst möglichste 20 Beschleunigung der Abreise des Königs von Rom nach Basel anrate. 1433 Маi 26 [ Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 179a cop. membr. coaera. Zu Anfang steht links am Rande Ser Johannes Navajerio, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Garzonibus sapientes super terris de novo 25 acquisitis. Mai 1 - 11 1433 die 26 maji. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. Postquam ultimo vobis scripsimus, recepimus diebus elapsis quatuor literas vestras datas primo sexto nono et 11 presentis ac brevia summi pontificis 1. recepimus quoque so salvum conductum 2 serenissimi domini regis Romanorum pro oratoribus nostris ituris in Basileam ac tres alias literas, quas ejus serenitas scripsit3 illis de Basilea super ista materia. unde grata habentes omnia, que scribitis, et quicquid gessistis et geritis pro solita prudentia vestra circa omnia nostra negotia, cum nostro consilio rogatorum et 1 Den Inhalt dieser nicht mehr vorhandenen päpst- lassen, in geleit zu schaffen. das wir also getan 35 lichen Breven läft ein Beschluß des Venetianischen und in unsern geleitsbrief gesant haben uff achtzig Senates vom 18 Mai erraten: Da der Papst, xumal pferdt uff so lange czeit, als dann des conciliums seitdem er den Geleitsbrief vom Römischen König brief lautten wirt. begeren wir von deiner liebe, erhalten habe, täglich dränge, Gesandte xum Baseler das du mit dem concilio und der stat Basel doran Konxil xu schicken, so lasse sich nicht mehr aus- seyst, domit in ir geleit ouch gegeben werd, der 40 weichen. Doch sollen statt der friher in Aussicht worten das nymand gesprechen môge, das das con- genommenen drei nurxwei Gesandtegeschickt werden. cilium nicht frey sey. Datum xu Senis Mi. n. oster- De parte 73. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 tag [April 15] Hung. 47 Rom. 23 Beh. 13. Kontra- fol. 177b cop. membr. coaeva.) signatur Ad. m. d. r. Caspar Sligk. (München 2 Dieser Geleitsbrief scheint nicht mehr vorhanden Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 205 orig. chart. 45 lit. clausa c. sig. in v. impr.; Regest bei Altmann xu sein. Sigmund schrieb am 15 April 1433 an Hzg. Wilhelm von Baiern Folgendes über die An- nr. 9404.) 3 Vgl. Segovia lib. 4 cap. 27 (a. a. O. 2, 356) gelegenheit: uns hat unser heiliger vatter der babst ertzelen lassen, wie die Venediger ir botschaft in das und Haller a. a. O. 2, 417 Z. 30-32 und 419 Z. concilium gen Basel haben senden wôllen und das 34 bis 420 Z. 12. in geleit versagt worden sey, und hat uns bitten 50
808 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. nobis sue serenitati usque ad summam ducatorum 40000 ista sit quantitas non solum conveniens sed potius excessiva; sed speramus in clementia vestra, quod faciet ipsum serenissimum regem de minori summa remanere contentum. et quoniam non est veri- simile, quod rex ipse nunc promittere possit pro baronibus et corona regni Hungarie, cum barones ipsi non sint apud ejus serenitatem, neque credimus ipsum habere ab illis 5 ejusmodi libertatem, unde credendum est, quod promittere volet facere ipsas treuguas approbari et ratificari per coronam Hungarie, in dispositione beatitudinis vestre relinquimus promittendi sue serenitati, quod de suprascripta summa pecuniarum, que mutuo pro- mittetur, dabimus illam partem, que beatitudini vestre videbitur, usque ad ducatos 20000 vel nune aut quando et sicut vestra sanctitas limitabit, postmodum autem habita per to nos ratificatione baronum et corone regni Hungarie dabimus et supplebimus reliquam quantitatem. sed si casus accideret, quod ratificatio ista baronum et corone Hungarie haberi non posset, nolumus obligari aliquid ulterius exbursare, et nichilominus treugue concluse in reliquis omnibus partibus capitulis et conditionibus, cum quibus concluse fuerint, valide et firme remaneant. 1433 April 26 15 1433 484. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, Мai 26 u. a. zu schreiben: man mache ihm zur Pflicht, über den Fortgang der Verhandlungen mit dem Römischen König und über alle anderen Vorfälle fortlaufend zu berichten; man lobe die Absicht des Papstes, den König erst nach Abschluß des Waffenstill- standes mit Venedig zu krönen; man wünsche, daß Donato dem Papst möglichste 20 Beschleunigung der Abreise des Königs von Rom nach Basel anrate. 1433 Маi 26 [ Venedig]. Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 179a cop. membr. coaera. Zu Anfang steht links am Rande Ser Johannes Navajerio, ser Andreas Mauroceno sapientes consilii, ser Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Garzonibus sapientes super terris de novo 25 acquisitis. Mai 1 - 11 1433 die 26 maji. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. Postquam ultimo vobis scripsimus, recepimus diebus elapsis quatuor literas vestras datas primo sexto nono et 11 presentis ac brevia summi pontificis 1. recepimus quoque so salvum conductum 2 serenissimi domini regis Romanorum pro oratoribus nostris ituris in Basileam ac tres alias literas, quas ejus serenitas scripsit3 illis de Basilea super ista materia. unde grata habentes omnia, que scribitis, et quicquid gessistis et geritis pro solita prudentia vestra circa omnia nostra negotia, cum nostro consilio rogatorum et 1 Den Inhalt dieser nicht mehr vorhandenen päpst- lassen, in geleit zu schaffen. das wir also getan 35 lichen Breven läft ein Beschluß des Venetianischen und in unsern geleitsbrief gesant haben uff achtzig Senates vom 18 Mai erraten: Da der Papst, xumal pferdt uff so lange czeit, als dann des conciliums seitdem er den Geleitsbrief vom Römischen König brief lautten wirt. begeren wir von deiner liebe, erhalten habe, täglich dränge, Gesandte xum Baseler das du mit dem concilio und der stat Basel doran Konxil xu schicken, so lasse sich nicht mehr aus- seyst, domit in ir geleit ouch gegeben werd, der 40 weichen. Doch sollen statt der friher in Aussicht worten das nymand gesprechen môge, das das con- genommenen drei nurxwei Gesandtegeschickt werden. cilium nicht frey sey. Datum xu Senis Mi. n. oster- De parte 73. (Venedig Staats-A. Sen. Secr. Reg. 12 tag [April 15] Hung. 47 Rom. 23 Beh. 13. Kontra- fol. 177b cop. membr. coaeva.) signatur Ad. m. d. r. Caspar Sligk. (München 2 Dieser Geleitsbrief scheint nicht mehr vorhanden Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 205 orig. chart. 45 lit. clausa c. sig. in v. impr.; Regest bei Altmann xu sein. Sigmund schrieb am 15 April 1433 an Hzg. Wilhelm von Baiern Folgendes über die An- nr. 9404.) 3 Vgl. Segovia lib. 4 cap. 27 (a. a. O. 2, 356) gelegenheit: uns hat unser heiliger vatter der babst ertzelen lassen, wie die Venediger ir botschaft in das und Haller a. a. O. 2, 417 Z. 30-32 und 419 Z. concilium gen Basel haben senden wôllen und das 34 bis 420 Z. 12. in geleit versagt worden sey, und hat uns bitten 50
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A. Vorakten nr. 416-490. 809 35 [Art. 1 enthält die Weisung, dem Papst zu sagen, additionis vobis respondemus: die Venetianischen Gesandten würden die Reise zum Baseler Konzil antreten, sobald Venedig den Geleitsbrief des Konzils erhalten habe, auf den der Römische König in seinem Geleitsbriefe Bezug nehme; inzwischen wolle Venedig die Florentiner veranlassen, ihre Gesandtschaft reisefertig zu machen. Der Papst könne unterdessen angeben, wie die Gesandten zu instruieren seien und wie sie sich den päpstlichen Legaten in Basel gegen- iber verhalten sollen; auch möge der Papst seinerseits Florenz zur Absendung einer Gesandtschaft auffordern und für diese vom Römischen König einen Geleitsbrief erwirken; Venedig wolle dem Wunsche des Papstes entsprechend die Prälaten und Abte zum io schleunigen Aufbruch nach Basel antreiben.] [2] super his vero, que pertinent ad praticam concordie inter prefatum serenissimum regem et nos, pro presenti non habemus aliud dicere, quoniam, sicut scitis, scripsimus 1 summo pontifici ac vobis totam et ultimam intentionem nostram, sumusque certissimi, quod, licet dixerimus et elargaverimus beatitudini sue omnem mentem et deliberationem nostram, tamen pro ejus clementia et 15 paterna affectione deducet rem illam ad conclusionem cum minori expensa et majori prerogativa nostra, placuitque nobis valde modus per ejus beatitudinem observatus, quod videlicet litere ille nostre apud vos servarentur, ut res secretior esset. de his autem, que sequentur in illa materia, licet non dubitemus, quod nos continue et sollicite advisabitis, tamen vobis injungimus, ut de successu hujus pratice ac de omnibus aliis 20 occurrentibus studeatis reddere nos continue advisatos. sed super omnia laudamus illam opinionem summi pontificis, quod videlicet, antequam det ipsi regi coronas suas, ista concordia inter ipsum regem et nos penitus concludatur. et conclusa ista concordia postea suadeatis, quod det coronas dicto domino regi, suadeatisque, quod tam respectu eorum, que tractantur in concilio Basilee, quam respectu expensarum ac securitatis status 25 sui in Roma et partibus illis procuret a, quod idem dominus rex expediatur de Roma et cum bona gratia et benivolentia sue beatitudinis, quanto celerius sit possibile, vadat ad illud concilium pro favore sanctitatis sue, quoniam, sicut alias diximus, credendum est, quod eunte ipso rege ad concilium benivolo et bene disposito erga beatitudinem suam, si non moveretur alio respectu, saltem movebitur sustinere honorem et statum ipsius summi 30 pontificis, a quo suscepit diadema imperiale et ad dignitatem imperialem fuerit sublima- tus, pro conservatione honoris proprii et dignitatis, quam a sua beatitudine receperit 2. De parte 101, de non 1, non sinceri 2. 485. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, auf den Brief vom 16 Mai u. a. zu antworten: man sei erfreut über die Nachricht, daß der Papst für die bevorstehende Ankunft des Römischen Königs Vorsichtsmaßt- regeln getroffen habe; man billige die Absicht des Gesandten, gemäß der ihm er- teilten Instruktion nur wegen eines Waffenstillstandes und nicht wegen eines Frie- dens mit dem König zu verhandeln; man beauftrage ihn, dem Papst gegenüber die Erwartung auszusprechen, daß die Krönung des Königs erst nach Abschluß des Waffenstillstandes mit Venedig erfolgen werde; man werde den Zuschuß zu den Unterhaltskosten des Königs, den der Gesandte bisher durch Wechsel beschafft habe, künftig von Venedig aus anweisen. 1433 Mai 26 [Venedig]. 1433 Мai 26 1433 Mai 26 40 45 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 179b cop. membr. coaeva. 1433 die 26 maji. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. [Antrag, gestellt von ser Johannes Navajerio, ser Andreas Mauroceno sapientes a) felll in der Vorlage. Am 26 April (nr. 483). 2 Vgl. hiernu unsere Bemerkungen auf S. 311.
A. Vorakten nr. 416-490. 809 35 [Art. 1 enthält die Weisung, dem Papst zu sagen, additionis vobis respondemus: die Venetianischen Gesandten würden die Reise zum Baseler Konzil antreten, sobald Venedig den Geleitsbrief des Konzils erhalten habe, auf den der Römische König in seinem Geleitsbriefe Bezug nehme; inzwischen wolle Venedig die Florentiner veranlassen, ihre Gesandtschaft reisefertig zu machen. Der Papst könne unterdessen angeben, wie die Gesandten zu instruieren seien und wie sie sich den päpstlichen Legaten in Basel gegen- iber verhalten sollen; auch möge der Papst seinerseits Florenz zur Absendung einer Gesandtschaft auffordern und für diese vom Römischen König einen Geleitsbrief erwirken; Venedig wolle dem Wunsche des Papstes entsprechend die Prälaten und Abte zum io schleunigen Aufbruch nach Basel antreiben.] [2] super his vero, que pertinent ad praticam concordie inter prefatum serenissimum regem et nos, pro presenti non habemus aliud dicere, quoniam, sicut scitis, scripsimus 1 summo pontifici ac vobis totam et ultimam intentionem nostram, sumusque certissimi, quod, licet dixerimus et elargaverimus beatitudini sue omnem mentem et deliberationem nostram, tamen pro ejus clementia et 15 paterna affectione deducet rem illam ad conclusionem cum minori expensa et majori prerogativa nostra, placuitque nobis valde modus per ejus beatitudinem observatus, quod videlicet litere ille nostre apud vos servarentur, ut res secretior esset. de his autem, que sequentur in illa materia, licet non dubitemus, quod nos continue et sollicite advisabitis, tamen vobis injungimus, ut de successu hujus pratice ac de omnibus aliis 20 occurrentibus studeatis reddere nos continue advisatos. sed super omnia laudamus illam opinionem summi pontificis, quod videlicet, antequam det ipsi regi coronas suas, ista concordia inter ipsum regem et nos penitus concludatur. et conclusa ista concordia postea suadeatis, quod det coronas dicto domino regi, suadeatisque, quod tam respectu eorum, que tractantur in concilio Basilee, quam respectu expensarum ac securitatis status 25 sui in Roma et partibus illis procuret a, quod idem dominus rex expediatur de Roma et cum bona gratia et benivolentia sue beatitudinis, quanto celerius sit possibile, vadat ad illud concilium pro favore sanctitatis sue, quoniam, sicut alias diximus, credendum est, quod eunte ipso rege ad concilium benivolo et bene disposito erga beatitudinem suam, si non moveretur alio respectu, saltem movebitur sustinere honorem et statum ipsius summi 30 pontificis, a quo suscepit diadema imperiale et ad dignitatem imperialem fuerit sublima- tus, pro conservatione honoris proprii et dignitatis, quam a sua beatitudine receperit 2. De parte 101, de non 1, non sinceri 2. 485. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, auf den Brief vom 16 Mai u. a. zu antworten: man sei erfreut über die Nachricht, daß der Papst für die bevorstehende Ankunft des Römischen Königs Vorsichtsmaßt- regeln getroffen habe; man billige die Absicht des Gesandten, gemäß der ihm er- teilten Instruktion nur wegen eines Waffenstillstandes und nicht wegen eines Frie- dens mit dem König zu verhandeln; man beauftrage ihn, dem Papst gegenüber die Erwartung auszusprechen, daß die Krönung des Königs erst nach Abschluß des Waffenstillstandes mit Venedig erfolgen werde; man werde den Zuschuß zu den Unterhaltskosten des Königs, den der Gesandte bisher durch Wechsel beschafft habe, künftig von Venedig aus anweisen. 1433 Mai 26 [Venedig]. 1433 Мai 26 1433 Mai 26 40 45 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 179b cop. membr. coaeva. 1433 die 26 maji. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. [Antrag, gestellt von ser Johannes Navajerio, ser Andreas Mauroceno sapientes a) felll in der Vorlage. Am 26 April (nr. 483). 2 Vgl. hiernu unsere Bemerkungen auf S. 311.
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810 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Scriptis aliis nostris litteris 1 1433 consilii, ser Aluisius Scorlado sapiens super terris etc.:] Мai 26 Mai 16 his annexis supervenerunt litere vestre date 16 presentis. quibus intellectis vobis re- [1] primo circa ea, que spondemus cum nostro consilio rogatorum et additionis: dicitis de adventu serenissimi domini regis Romanorum, qui tunc distabat ab Urbe per miliaria 12, quod nobis valde placet audire, quod summus pontifex providerit et provideat 5 ad securitatem suam et status sui, ut per adventum ipsius regis aliquod inconveniens [2] audivimus ea, que vobis dixerunt reveren- vel detrimentum nequeat evenire. dissimus dominus cardinalis de Comitibus et illi duo oratores regii 2 de bona dispositione, quam ejus serenitas ad nos habere videtur, et quod comprehenditis eam potius ad pacem quam ad treuguas inclinare b, sed quod vos procurabitis recusare praticam pacis 1o et reducere eam ad treuguas secundum nostram intentionem. quod nobis placet dice- reque poteritis illis, qui loquuntur de ista materia nomine regis, quod in Florentia re- quisite fuerunt solum treugue et non pax et quod non habetis libertatem nisi ad treuguas, ut omnino resecetur pratica pacis. in qua materia volumus, quod dicatis summo pontifici, quod, sicut scit, nos large et confidentissime diximus et aperuimus3 beatitudini sue i5 totam nostram intentionem illamque libere dimisimus ad arbitrium et dispositionem beatitudinis sue, certissimos nos reddentes, quod pro minori quantitate reducet illam concordiam seu treuguas ad conclusionem. sumus quoque certissimi, quod ejus beatitudo, sicut multociens ac continue dixit atque promisit, non dabit dicto domino regi coronas suas, nisi primo concluse sint treugue suprascripte inter ejus serenitatem et nos. quibus 20 conclusis volumus, quod tune et non ante suadeatis, sicut alias 4 diximus, quod det sibi coronas suas eumque celeriter expediat, ut vadat ad concilium Basilee bene edificatus ac favorabilis et benivolus beatitudini sue ; et cum hac firmissima spe et credulitate stamus, quod ejus sanctitas, antequam det coronas regi, suprascriptam concordiam seu treuguam nostram omnino concludat. [3] scribitis recepisse ad cambium ducatos mille illosque 25 dedisse reverendissimo domino camerario pro parte pecuniarum, quas solvere obtulimus pro expensis serenissimi domini regis, quos solvi faciemus illis de Medicis, sicut scribitis. nunc etiam vobis mittimus litteras cambii ad recipiendum alios ducatos mille pro dicta causa. ideo volumus, quod non accipiatis ulterius denarios ad cambium neque mittatis nobis pecunias ad solvendum ob causam suprascriptam, quoniam nos dehinc de tempore so [In dem folgenden art. 4 wird Donato angewiesen, in tempus debite providebimus. die anläßlich der päpstlichen Friedensvermittlung zwischen Siena und Florenz entstandene Mißstimmung des Papstes gegen letzteres zu beseitigen und den Papst unter Hinweis auf die Förderung, die die päpstlichen Interessen durch die Anwesenheit Florentinischer Prälaten auf dem Baseler Konzil erfahren könnten, zu bitten, seinem Unmut wenigstens 35 nicht jetzt Ausdruck zu geben; Venedig rate ihm dazu tanto amplius et liberalius, als es sich in derselben Lage gegenüber Florenz, das ihm verpflichtet sei, befinde und gleichwohl ruhig bleibe in der Hoffnung, daß Florenz mit der Zeit seinen Verpflichtungen nachkommen werde. Da Donato sage, daß der Papst propter hec Siena ermahnt habe, dem Frieden von Ferrara nicht zuzustimmen, so möge er ihm zu erwägen geben, wie ein 40 solcher Rat nicht nur Florenz schädlich sein, sondern auch Venedig Abbruch thun und folglich dem Herzog von Mailand nützen würde. Das hieße den Frieden von Ferrara zerreißen. Denn im Frieden sei Namens des Herzogs versprochen worden, quod Senenses a) fehlt in der Vorlage. b) Vort. inclinaretur. 1 Vgl. nr. 484. 2 Es ist uns sonst nichts darüber bekannt, daß Sigmund am 16 Mai, an welchem Tage Donato nach Venedig geschrieben hatte, Gesandte in Rom hatte. Vielleicht sind noch Matko von Thallócxy und Kaspar Schlick gemeint. Die Möglichkeit, daſ er von Sutri aus mit dem Papst über den Zeitpunkt 45 der Kaiserkrönung verhandelt habe, muſt jedoch xu- gegeben werden. 3 Vgl. nr. 483. 4 Vgl. nr. 484 art. 2. 50
810 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Scriptis aliis nostris litteris 1 1433 consilii, ser Aluisius Scorlado sapiens super terris etc.:] Мai 26 Mai 16 his annexis supervenerunt litere vestre date 16 presentis. quibus intellectis vobis re- [1] primo circa ea, que spondemus cum nostro consilio rogatorum et additionis: dicitis de adventu serenissimi domini regis Romanorum, qui tunc distabat ab Urbe per miliaria 12, quod nobis valde placet audire, quod summus pontifex providerit et provideat 5 ad securitatem suam et status sui, ut per adventum ipsius regis aliquod inconveniens [2] audivimus ea, que vobis dixerunt reveren- vel detrimentum nequeat evenire. dissimus dominus cardinalis de Comitibus et illi duo oratores regii 2 de bona dispositione, quam ejus serenitas ad nos habere videtur, et quod comprehenditis eam potius ad pacem quam ad treuguas inclinare b, sed quod vos procurabitis recusare praticam pacis 1o et reducere eam ad treuguas secundum nostram intentionem. quod nobis placet dice- reque poteritis illis, qui loquuntur de ista materia nomine regis, quod in Florentia re- quisite fuerunt solum treugue et non pax et quod non habetis libertatem nisi ad treuguas, ut omnino resecetur pratica pacis. in qua materia volumus, quod dicatis summo pontifici, quod, sicut scit, nos large et confidentissime diximus et aperuimus3 beatitudini sue i5 totam nostram intentionem illamque libere dimisimus ad arbitrium et dispositionem beatitudinis sue, certissimos nos reddentes, quod pro minori quantitate reducet illam concordiam seu treuguas ad conclusionem. sumus quoque certissimi, quod ejus beatitudo, sicut multociens ac continue dixit atque promisit, non dabit dicto domino regi coronas suas, nisi primo concluse sint treugue suprascripte inter ejus serenitatem et nos. quibus 20 conclusis volumus, quod tune et non ante suadeatis, sicut alias 4 diximus, quod det sibi coronas suas eumque celeriter expediat, ut vadat ad concilium Basilee bene edificatus ac favorabilis et benivolus beatitudini sue ; et cum hac firmissima spe et credulitate stamus, quod ejus sanctitas, antequam det coronas regi, suprascriptam concordiam seu treuguam nostram omnino concludat. [3] scribitis recepisse ad cambium ducatos mille illosque 25 dedisse reverendissimo domino camerario pro parte pecuniarum, quas solvere obtulimus pro expensis serenissimi domini regis, quos solvi faciemus illis de Medicis, sicut scribitis. nunc etiam vobis mittimus litteras cambii ad recipiendum alios ducatos mille pro dicta causa. ideo volumus, quod non accipiatis ulterius denarios ad cambium neque mittatis nobis pecunias ad solvendum ob causam suprascriptam, quoniam nos dehinc de tempore so [In dem folgenden art. 4 wird Donato angewiesen, in tempus debite providebimus. die anläßlich der päpstlichen Friedensvermittlung zwischen Siena und Florenz entstandene Mißstimmung des Papstes gegen letzteres zu beseitigen und den Papst unter Hinweis auf die Förderung, die die päpstlichen Interessen durch die Anwesenheit Florentinischer Prälaten auf dem Baseler Konzil erfahren könnten, zu bitten, seinem Unmut wenigstens 35 nicht jetzt Ausdruck zu geben; Venedig rate ihm dazu tanto amplius et liberalius, als es sich in derselben Lage gegenüber Florenz, das ihm verpflichtet sei, befinde und gleichwohl ruhig bleibe in der Hoffnung, daß Florenz mit der Zeit seinen Verpflichtungen nachkommen werde. Da Donato sage, daß der Papst propter hec Siena ermahnt habe, dem Frieden von Ferrara nicht zuzustimmen, so möge er ihm zu erwägen geben, wie ein 40 solcher Rat nicht nur Florenz schädlich sein, sondern auch Venedig Abbruch thun und folglich dem Herzog von Mailand nützen würde. Das hieße den Frieden von Ferrara zerreißen. Denn im Frieden sei Namens des Herzogs versprochen worden, quod Senenses a) fehlt in der Vorlage. b) Vort. inclinaretur. 1 Vgl. nr. 484. 2 Es ist uns sonst nichts darüber bekannt, daß Sigmund am 16 Mai, an welchem Tage Donato nach Venedig geschrieben hatte, Gesandte in Rom hatte. Vielleicht sind noch Matko von Thallócxy und Kaspar Schlick gemeint. Die Möglichkeit, daſ er von Sutri aus mit dem Papst über den Zeitpunkt 45 der Kaiserkrönung verhandelt habe, muſt jedoch xu- gegeben werden. 3 Vgl. nr. 483. 4 Vgl. nr. 484 art. 2. 50
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A. Vorakten nr. 416-490. 811 ratificent pacem ipsam faciantque restitutiones in pace contentas. Donato möge den Papst bitten, Siena nicht zur Nichtbeobachtung des Friedens zu verleiten, sondern ihm die Ratifizierung und Erfüllung desselben anzuraten. In art. 5 wird dann kurz bemerkt, daß auf die Beantwortung des übrigen Inhaltes von Donato's Brief für jetzt nicht viel an- 5 komme; er möge in gewohnter Weise weiter berichten.] 1433 Mai 26 De parte 40. terris etc.:] Vult [Antrag, gestellt von ser Franciscus de Garzonibus sapiens super 7 V. partem suprascriptam per totum absque illis verbis, que sunt inter De parte 52, de non 4, non sinceri 4. 15 1o 486. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, auf seinen Brief vom 22 Mai u. a. zu antworten: soll den Papst beglickwünschen zu dem ohne Störung verlaufenen Einzuge des Römischen Königs, desgleichen den König zu seiner Ankunft in Rom; soll den Papst dringend bitten, die Krönung des Königs erst nach dem Abschluß des Waffenstillstandes mit Venedig vorzunchmen; anderenfalls soll er sich Mühe geben, daß der Waffenstillstand noch vor der Abreise des Kaisers von Rom zustande komme; soll dem Kaspar Schlick und anderen ge- eigneten Personen für den Fall des Abschlusses Geld versprechen. 1433 Mai 30 1 [Venedig ]. 1433 Маi 30 20 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 181a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Johannes Navajerio sapiens consilii, ser Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Garzonibus sapientes super terris etc. 1433 die trigesimo maji. Mai 29 Ser Andree Donato oratori ad summum pontificem. Mai 22 [1) Per presentem cursorem recepimus heri mane literas vestras datas 22 presentis 25 hora vigesima, ex quibus vidimus serenissimum dominum Romanorum regem die pre- cedenti 21 in Urbem intrasse cum maximo gaudio et triumpho et cum summa pace et Mai 21 tranquilitate ac maximo ordine et universali omnium contentamento. de qua re summam consolationem atque leticiam sensimus, intelligendo rem ipsam cum tanto ordine et cum honore et bono contentamento summi pontificis procesisse a. et proinde volumus et so mandamus vobis cum nostro consilio rogatorum et additionis, quod cum ejus beatitudine nostri parte congratulemini, quanto amplius sit possibile, quod res ista prospere et tran- quile successerit b, sperantes, quod omnia de bono in melius cum honore gloria et bono statu sue beatitudinis dirrigentur. volumus quoque, quod etiam cum prefato serenissimo domino rege congaudeatis parte nostra de felici et glorioso ejus introitu in Urbem cum 85 illis verbis humanis et caritativis, que ad materiam requirentur, offerrendo nos et do- minium c nostrum ad omnes honores et beneplacita sue serenitatis. sed si usque ad re- ceptionem presentium conclusa esset concordia seu treugua inter suam serenitatem et nos, tanto amplius congaudere poteritis tantoque efficatius nos et nostra offerre poteritis ad honores et beneplacita sue serenitatis. [2] et quia scribitis, quod putabatis, quod 40 die 23 presentis summus pontifex daret principium pratice treuguarum nostrarum, vobis Mai 23 mandamus, sicut pridem etiam vobis scripsimus, quod nostri parte dicatis et supplicetis beatitudini sue, quod, sicut sepenumero dixit et promisit, quod, antequam det coronas prefato domino regi, si eas hactenus non dedisset, concludantur treugue nostre, quem- admodum continue speravimus et speramus. et in hoc, ut iste treugue omnino con- 45 cludantur, antequam rex ipse recipiat coronas suas, si eas hactenus non recepit, servetis a) sic. b) em.; Vorl. successerint. c) em.; Forl. dominum. 1 Der Brief ist erst am 31 Mai expediert und daher auch von diesem Tage datiert worden. Vgl. nr. 489. Deutsche Reichstags-Akten X. 103
A. Vorakten nr. 416-490. 811 ratificent pacem ipsam faciantque restitutiones in pace contentas. Donato möge den Papst bitten, Siena nicht zur Nichtbeobachtung des Friedens zu verleiten, sondern ihm die Ratifizierung und Erfüllung desselben anzuraten. In art. 5 wird dann kurz bemerkt, daß auf die Beantwortung des übrigen Inhaltes von Donato's Brief für jetzt nicht viel an- 5 komme; er möge in gewohnter Weise weiter berichten.] 1433 Mai 26 De parte 40. terris etc.:] Vult [Antrag, gestellt von ser Franciscus de Garzonibus sapiens super 7 V. partem suprascriptam per totum absque illis verbis, que sunt inter De parte 52, de non 4, non sinceri 4. 15 1o 486. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, auf seinen Brief vom 22 Mai u. a. zu antworten: soll den Papst beglickwünschen zu dem ohne Störung verlaufenen Einzuge des Römischen Königs, desgleichen den König zu seiner Ankunft in Rom; soll den Papst dringend bitten, die Krönung des Königs erst nach dem Abschluß des Waffenstillstandes mit Venedig vorzunchmen; anderenfalls soll er sich Mühe geben, daß der Waffenstillstand noch vor der Abreise des Kaisers von Rom zustande komme; soll dem Kaspar Schlick und anderen ge- eigneten Personen für den Fall des Abschlusses Geld versprechen. 1433 Mai 30 1 [Venedig ]. 1433 Маi 30 20 Aus Venedig Staats-A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 181a cop. membr. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Ser Johannes Navajerio sapiens consilii, ser Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Garzonibus sapientes super terris etc. 1433 die trigesimo maji. Mai 29 Ser Andree Donato oratori ad summum pontificem. Mai 22 [1) Per presentem cursorem recepimus heri mane literas vestras datas 22 presentis 25 hora vigesima, ex quibus vidimus serenissimum dominum Romanorum regem die pre- cedenti 21 in Urbem intrasse cum maximo gaudio et triumpho et cum summa pace et Mai 21 tranquilitate ac maximo ordine et universali omnium contentamento. de qua re summam consolationem atque leticiam sensimus, intelligendo rem ipsam cum tanto ordine et cum honore et bono contentamento summi pontificis procesisse a. et proinde volumus et so mandamus vobis cum nostro consilio rogatorum et additionis, quod cum ejus beatitudine nostri parte congratulemini, quanto amplius sit possibile, quod res ista prospere et tran- quile successerit b, sperantes, quod omnia de bono in melius cum honore gloria et bono statu sue beatitudinis dirrigentur. volumus quoque, quod etiam cum prefato serenissimo domino rege congaudeatis parte nostra de felici et glorioso ejus introitu in Urbem cum 85 illis verbis humanis et caritativis, que ad materiam requirentur, offerrendo nos et do- minium c nostrum ad omnes honores et beneplacita sue serenitatis. sed si usque ad re- ceptionem presentium conclusa esset concordia seu treugua inter suam serenitatem et nos, tanto amplius congaudere poteritis tantoque efficatius nos et nostra offerre poteritis ad honores et beneplacita sue serenitatis. [2] et quia scribitis, quod putabatis, quod 40 die 23 presentis summus pontifex daret principium pratice treuguarum nostrarum, vobis Mai 23 mandamus, sicut pridem etiam vobis scripsimus, quod nostri parte dicatis et supplicetis beatitudini sue, quod, sicut sepenumero dixit et promisit, quod, antequam det coronas prefato domino regi, si eas hactenus non dedisset, concludantur treugue nostre, quem- admodum continue speravimus et speramus. et in hoc, ut iste treugue omnino con- 45 cludantur, antequam rex ipse recipiat coronas suas, si eas hactenus non recepit, servetis a) sic. b) em.; Vorl. successerint. c) em.; Forl. dominum. 1 Der Brief ist erst am 31 Mai expediert und daher auch von diesem Tage datiert worden. Vgl. nr. 489. Deutsche Reichstags-Akten X. 103
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812 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Маi 26 u. 28 illos modos adhibeatisque illas provisiones, que vestre prudentie videbuntur, tam apud summum pontificem quam aliter, quomodocunque poteritis. sed si forte casus occurreret, quod idem summus pontifex deliberasset aut deliberaret dare dictas coronas, antequam iste treugue nostre concluderentur (quod tamen, sicut predicitur, credere non possumus nee opinari), eo casu procuretis atque solicitetis, quod facta nostra non postergentur, sed quod, quanto citius sit possibile, antequam rex ipse de Roma discedat, iste treugue nostre penitus concludantur. [3] ad ea, que dicitis de Gasparo Slick et aliis, qui se obtulerunt etc., volumus, quod dicatis dicto Gasparo, quod bene memores sumus pratice et intelli- gentie, quam habuit cum nobili a viro Marco Dandulo cive nostro (per cujus relationem ac per experientiam cognovimus optimam dispositionem, quam continue habuit et nunc 10 habet ad res nobis gratas et commodas), sumusque contenti, quod dextro et secreto modo sibi offerratis et promittatis nomine nostro ducatos mille pro laboribus suis, si dicte treugue jam habuerunt aut si habebunt bonam conclusionem. et similiter contenti sumus, quod promittere et dispensare possitis alios ducatos mille inter illos, qui vobis vide- buntur, in casu quo dicte treugue concluse sint aut si concludentur. de pecuniis autem, 15 quas pro his causis promittetis, providebimus, sicut et quando providebimus de aliis pecuniis dandis prefato domino regi. [Im folgenden art. 4 verweist man den Gesandten wegen der Malatesta von Rimini, die den Nicolaus de la Stella zu begünstigen scheinen, und wegen des Grafen von Urbino auf einen vom 26 Mai datierten und am 28 Mai expedierten Brief.] 1433 Mai 30 20 De parte omnes alii, de non 4, non sinceri 7. 1433 Juni 4 487. Kaiser Sigmund veröffentlicht den zwischen ihm und Venedig unter Vermittlung Papst Eugens IV geschlossenen Waffenstillstandsvertrag 1. 1433 Juni 4 Rom. P aus Venedig Staats-A. Patti sciolti, busta 20 nr. 402 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. absc. O coll. Venedig Staats-A. Patti sciolti, busta 20 nr. 410 cop. membr. coaeva, inseriert der 25 kaiserlichen Ausfertigung der in RTA. 12 nr. II4 abgedruckten Urkunde vom 29 Juli 1437, in der der Waffenstillstand bis xum Ablauf des von Sigmund mit Venedig gegen den Herxog von Mailand geschlossenen Bündnisses verlängert wird. coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 7b cop. chart. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Treuge inter dominum imperatorem et Venetos. Die Kontra- 30 signatur lautet hier Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk vicecancellarius. Der Registraturvermerk ist natürlich weggelassen. coll. Venedig Staats-A. Libri commemoriali 12 fol. 121b cop. membr. coaeva mit der Uberschrift Treugua quinquenialis cum serenissimo domino Sigismundo Romanorum impe- ratore semper augusto etc. per medium sanctissimi domini Eugenii pape quarti et electio 35 ipsius sanctissimi domini pape in amicabilem compositorem differentiarum existentium inter partes. In Venedig Staats-A. Libri commemoriali 13 fol. 4 ab cop. membr. coaeva, inseriert ciner Abschrift der unter O erwähnten Urkunde. Vgl. in RTA. 12 die Quellenbeschreibung von nr. 114 unter V. — Ebenda Markusbibl. classe VII cod. MCLXXX fol. 33 ab cop. chart. 40 saec. 17. — In Wien H. H. St. A. Urkunden cop. chart. coaeva, inseriert der Venetianischen Ausfertigung der unter O erwähnten Urkunde. Vgl. in RTA. 12 die Quellenbeschreibung von nr. 114 unter „Venetianische Ausfertigung“. W a) em.; Vorl. nobile. 1 Uber das Verhältnis des Vertrages xu dem von Castelletto vom 17 April 1413 vergleiche man S. 727.— Die Ratifikation des Vertrages durch den Dogen ist vom 25 Juni datiert. Der Doge giebt darin bekannt: Nachdem er genaue Kenntnis von dem Abschlußt eines fünfjährigen Waffenstillstandes mit Kaiser Sigmund unter Vermittlung des Papstes und unter den Bedingungen u. s. w., wie sie im kaiserlichen, 45 aus Rom vom 4 Juni datierten Patentbrief angegeben seien, erhallen habe, ratifixiere er ihn mit Ein- willigung des Rates (consilium). Datum in nostro ducali palatio 1433 ind. 11 die 25 mensis junii. (Venedig Staats-A. Libri commemoriali 12 fol. 122b 50 сор. теmbr. соаега.)
812 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Маi 26 u. 28 illos modos adhibeatisque illas provisiones, que vestre prudentie videbuntur, tam apud summum pontificem quam aliter, quomodocunque poteritis. sed si forte casus occurreret, quod idem summus pontifex deliberasset aut deliberaret dare dictas coronas, antequam iste treugue nostre concluderentur (quod tamen, sicut predicitur, credere non possumus nee opinari), eo casu procuretis atque solicitetis, quod facta nostra non postergentur, sed quod, quanto citius sit possibile, antequam rex ipse de Roma discedat, iste treugue nostre penitus concludantur. [3] ad ea, que dicitis de Gasparo Slick et aliis, qui se obtulerunt etc., volumus, quod dicatis dicto Gasparo, quod bene memores sumus pratice et intelli- gentie, quam habuit cum nobili a viro Marco Dandulo cive nostro (per cujus relationem ac per experientiam cognovimus optimam dispositionem, quam continue habuit et nunc 10 habet ad res nobis gratas et commodas), sumusque contenti, quod dextro et secreto modo sibi offerratis et promittatis nomine nostro ducatos mille pro laboribus suis, si dicte treugue jam habuerunt aut si habebunt bonam conclusionem. et similiter contenti sumus, quod promittere et dispensare possitis alios ducatos mille inter illos, qui vobis vide- buntur, in casu quo dicte treugue concluse sint aut si concludentur. de pecuniis autem, 15 quas pro his causis promittetis, providebimus, sicut et quando providebimus de aliis pecuniis dandis prefato domino regi. [Im folgenden art. 4 verweist man den Gesandten wegen der Malatesta von Rimini, die den Nicolaus de la Stella zu begünstigen scheinen, und wegen des Grafen von Urbino auf einen vom 26 Mai datierten und am 28 Mai expedierten Brief.] 1433 Mai 30 20 De parte omnes alii, de non 4, non sinceri 7. 1433 Juni 4 487. Kaiser Sigmund veröffentlicht den zwischen ihm und Venedig unter Vermittlung Papst Eugens IV geschlossenen Waffenstillstandsvertrag 1. 1433 Juni 4 Rom. P aus Venedig Staats-A. Patti sciolti, busta 20 nr. 402 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. absc. O coll. Venedig Staats-A. Patti sciolti, busta 20 nr. 410 cop. membr. coaeva, inseriert der 25 kaiserlichen Ausfertigung der in RTA. 12 nr. II4 abgedruckten Urkunde vom 29 Juli 1437, in der der Waffenstillstand bis xum Ablauf des von Sigmund mit Venedig gegen den Herxog von Mailand geschlossenen Bündnisses verlängert wird. coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 7b cop. chart. coaeva. Zu Anfang steht links am Rande Treuge inter dominum imperatorem et Venetos. Die Kontra- 30 signatur lautet hier Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk vicecancellarius. Der Registraturvermerk ist natürlich weggelassen. coll. Venedig Staats-A. Libri commemoriali 12 fol. 121b cop. membr. coaeva mit der Uberschrift Treugua quinquenialis cum serenissimo domino Sigismundo Romanorum impe- ratore semper augusto etc. per medium sanctissimi domini Eugenii pape quarti et electio 35 ipsius sanctissimi domini pape in amicabilem compositorem differentiarum existentium inter partes. In Venedig Staats-A. Libri commemoriali 13 fol. 4 ab cop. membr. coaeva, inseriert ciner Abschrift der unter O erwähnten Urkunde. Vgl. in RTA. 12 die Quellenbeschreibung von nr. 114 unter V. — Ebenda Markusbibl. classe VII cod. MCLXXX fol. 33 ab cop. chart. 40 saec. 17. — In Wien H. H. St. A. Urkunden cop. chart. coaeva, inseriert der Venetianischen Ausfertigung der unter O erwähnten Urkunde. Vgl. in RTA. 12 die Quellenbeschreibung von nr. 114 unter „Venetianische Ausfertigung“. W a) em.; Vorl. nobile. 1 Uber das Verhältnis des Vertrages xu dem von Castelletto vom 17 April 1413 vergleiche man S. 727.— Die Ratifikation des Vertrages durch den Dogen ist vom 25 Juni datiert. Der Doge giebt darin bekannt: Nachdem er genaue Kenntnis von dem Abschlußt eines fünfjährigen Waffenstillstandes mit Kaiser Sigmund unter Vermittlung des Papstes und unter den Bedingungen u. s. w., wie sie im kaiserlichen, 45 aus Rom vom 4 Juni datierten Patentbrief angegeben seien, erhallen habe, ratifixiere er ihn mit Ein- willigung des Rates (consilium). Datum in nostro ducali palatio 1433 ind. 11 die 25 mensis junii. (Venedig Staats-A. Libri commemoriali 12 fol. 122b 50 сор. теmbr. соаега.)
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A. Vorakten nr. 416-490. 813 Gedruckt in Monumenta spectantia historiam Slavorum meridionalium 21, 57-58 aus der 1433 Juni 4 oben erwähnten Abschrift in der Markusbibliothek. Der Hinweis auf Libri comme- moriali 12 fol. 122 ist falsch; an dieser Stelle steht nicht das vorliegende Aktenstück, sondern unsere nr. 488. — Regest bei Altmann nr. 9478. — Erwähnt von Schellhaß, Vicekanzellariat Kaspar Schlicks (Deutsche Zeitschr. f. Geschichtswiss. 4, 347 Anm. 12). Sigismundus divina favente clemencia Romanorum imperator a semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex notum facimus tenore b presencium quod ad instanciam exortacionem et amicabilem interposicionem sanc- universis, tissimi in Christo patris et domini domini Eugenii divina providencia sacrosancte 1o Romane et universalis ecclesie summi pontificis de mandato et beneplacito sanctitatis sue amore desiderate pacis accensi et ilariter ferventis ac personaliter laborantis pro generali bono et commodo ac incremento tocius rei publice Christiane guerrarum dissidia et jurgiorum fomites extinguere cupientes et suffocare de et super omnibus et singulis dissensionibus discordiis displicenciis et guerrarum materiis ac earum occasione 15 inter nos ab una et illustrem principem Franciscum Foscari ducem et dominium Vene- ciarum “ parte ex altera subortis et hincinde mutuo et vicissim ex adverso factis et per- petratis cum eisdem duce et dominio Venetorum d tam occasione imperii quam regni et corone Hungarie etc. per medium nobilis viri Andree Donato condame Bartholomei procuratoris ecclesie sancti Marci ambasiatoris dicti ducis et dominii Veneciarum pleno 2o mandato fulciti treugas pacis seu sufferencias fecimus inivimus ac facimus inimus et sub verbo nostro imperiali promittimus et firmamus per presentes sub infrascriptis modis [I] primo quod hujusmodi treuge fideliter firmiter et inviola- formis atque capitulis: biliter ab utraque parte servari et teneri debeant per annos quinque a data presencium continue sequentes. [2] item quod quelibet parcium omne id et totum, quod tenet et 25 possidet ad presens, per jam dictos quinque annos teneat et possideat in quibuscunque partibus et locis. [3] item quod quelibet parcium predictarum se abstineat et cesset ac cessare et abstinere debeat ab offensis et quod quilibet earundem parcium subditus cum mercanciis suis transire stare redire mercari acf conversari possit et valeat secure hincinde per omnes terras castra loca villas passus portus pontes g aquas et territoria so dictarum parcium et cujuslibet earum, sicut ab antiquo faciebant et facere poterant quovis [4] item quod neutra pars ! nec quisquam suorum possit prebere auxilium vel modo. favorem cuicunque alteri ex aliqua i quacunque causa inquietudinem aut molestiam in- ferenti alteri parti vel cuiquam eorum dicto tempore perdurante, hoc 1 eciam declarato et addito, quod nobis liceat guerram inferre quibuscunque nostris et imperii principibus dominis vasallis et aliis subditis ac officialibus quibuscunque et quod prefati dux et dominium non possint nec debeant dare impendere vel conferre directe vel indirecte palam tacite vel oculte aut alio quovis modo auxilium consilium vel favorem nec subsidia aliqua alicui principi domino vasallo aut aliis subditis vel officialibus nostris quibus- cunque, contra quem vel quos nos moveremus aut movere intenderemus lites guerras 40 vel offensas, sed ab illis se abstinere debeant prefati dux et dominium bona fide realiter et cum effectu, exceptis tantum magnificis . . marchione Estensi .. marchione Montis- ferrati .. marchione Mantue et domino Ravenne, qui in reccommendacionem vel colli- gacionem ipsius domini ducis et dominii Venetorum comprehendunturk, quos gaudere [5] item ut tempore dictarum treugarum et decernimus beneficio harum treugarum. 45 sufferenciarum deveniri possit ad bonam pacem ac deo auctore perpetuis temporibus duraturam, dicte partes eligunt et assummunt in amicabilem compositorem omnium dif- ferenciarum existencium inter partes predictas prefatum sanctissimum dominum nostrum 35 a) Wadd. etc. b) tenore presencium universis om. W, add. etc. c) OWV Venetorum. d) OW Veneciarum. e) sic. f) OW et. g) in O über der Zeile nachgetragen; om. W. h) V partium. i) V alia. k) V comprehendantur. 50 1 Das Folgende bis xum Schluß des Artikels fehlt in dem Vertrage von Castelletto. 103*
A. Vorakten nr. 416-490. 813 Gedruckt in Monumenta spectantia historiam Slavorum meridionalium 21, 57-58 aus der 1433 Juni 4 oben erwähnten Abschrift in der Markusbibliothek. Der Hinweis auf Libri comme- moriali 12 fol. 122 ist falsch; an dieser Stelle steht nicht das vorliegende Aktenstück, sondern unsere nr. 488. — Regest bei Altmann nr. 9478. — Erwähnt von Schellhaß, Vicekanzellariat Kaspar Schlicks (Deutsche Zeitschr. f. Geschichtswiss. 4, 347 Anm. 12). Sigismundus divina favente clemencia Romanorum imperator a semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex notum facimus tenore b presencium quod ad instanciam exortacionem et amicabilem interposicionem sanc- universis, tissimi in Christo patris et domini domini Eugenii divina providencia sacrosancte 1o Romane et universalis ecclesie summi pontificis de mandato et beneplacito sanctitatis sue amore desiderate pacis accensi et ilariter ferventis ac personaliter laborantis pro generali bono et commodo ac incremento tocius rei publice Christiane guerrarum dissidia et jurgiorum fomites extinguere cupientes et suffocare de et super omnibus et singulis dissensionibus discordiis displicenciis et guerrarum materiis ac earum occasione 15 inter nos ab una et illustrem principem Franciscum Foscari ducem et dominium Vene- ciarum “ parte ex altera subortis et hincinde mutuo et vicissim ex adverso factis et per- petratis cum eisdem duce et dominio Venetorum d tam occasione imperii quam regni et corone Hungarie etc. per medium nobilis viri Andree Donato condame Bartholomei procuratoris ecclesie sancti Marci ambasiatoris dicti ducis et dominii Veneciarum pleno 2o mandato fulciti treugas pacis seu sufferencias fecimus inivimus ac facimus inimus et sub verbo nostro imperiali promittimus et firmamus per presentes sub infrascriptis modis [I] primo quod hujusmodi treuge fideliter firmiter et inviola- formis atque capitulis: biliter ab utraque parte servari et teneri debeant per annos quinque a data presencium continue sequentes. [2] item quod quelibet parcium omne id et totum, quod tenet et 25 possidet ad presens, per jam dictos quinque annos teneat et possideat in quibuscunque partibus et locis. [3] item quod quelibet parcium predictarum se abstineat et cesset ac cessare et abstinere debeat ab offensis et quod quilibet earundem parcium subditus cum mercanciis suis transire stare redire mercari acf conversari possit et valeat secure hincinde per omnes terras castra loca villas passus portus pontes g aquas et territoria so dictarum parcium et cujuslibet earum, sicut ab antiquo faciebant et facere poterant quovis [4] item quod neutra pars ! nec quisquam suorum possit prebere auxilium vel modo. favorem cuicunque alteri ex aliqua i quacunque causa inquietudinem aut molestiam in- ferenti alteri parti vel cuiquam eorum dicto tempore perdurante, hoc 1 eciam declarato et addito, quod nobis liceat guerram inferre quibuscunque nostris et imperii principibus dominis vasallis et aliis subditis ac officialibus quibuscunque et quod prefati dux et dominium non possint nec debeant dare impendere vel conferre directe vel indirecte palam tacite vel oculte aut alio quovis modo auxilium consilium vel favorem nec subsidia aliqua alicui principi domino vasallo aut aliis subditis vel officialibus nostris quibus- cunque, contra quem vel quos nos moveremus aut movere intenderemus lites guerras 40 vel offensas, sed ab illis se abstinere debeant prefati dux et dominium bona fide realiter et cum effectu, exceptis tantum magnificis . . marchione Estensi .. marchione Montis- ferrati .. marchione Mantue et domino Ravenne, qui in reccommendacionem vel colli- gacionem ipsius domini ducis et dominii Venetorum comprehendunturk, quos gaudere [5] item ut tempore dictarum treugarum et decernimus beneficio harum treugarum. 45 sufferenciarum deveniri possit ad bonam pacem ac deo auctore perpetuis temporibus duraturam, dicte partes eligunt et assummunt in amicabilem compositorem omnium dif- ferenciarum existencium inter partes predictas prefatum sanctissimum dominum nostrum 35 a) Wadd. etc. b) tenore presencium universis om. W, add. etc. c) OWV Venetorum. d) OW Veneciarum. e) sic. f) OW et. g) in O über der Zeile nachgetragen; om. W. h) V partium. i) V alia. k) V comprehendantur. 50 1 Das Folgende bis xum Schluß des Artikels fehlt in dem Vertrage von Castelletto. 103*
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814 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Juni 4 dominum Eugenium supremuma pontificem, qui tamen non possit nisi de parcium vo- luntate amicabiliter finem pacem et concordiam facere. [6] item quod nos cum exer- citibus nostris et 1 nostri exercitus sine nobis libere transire possimus et possint tociens quociens per quecunque territoria pontes passus et aquas, quas tenet prefatum dominium Veneciarum b, et eciam intrare personaliter civitates opida et castra cum honesta et 5 condecenti comitiva, si voluerimus; in quibus tam nos quam nostri debeamus honora- biliter tractari et recipi, prout decet, ita tamen quod nostri exercituantes amicabiliter transeant nec ulterius dampna inferant, quam fuerit consuetum per ipsos exercituantes transeuntes per territoria amicorum, et quod per dictum dominium Venetorum provideatur de victualibus pro nostris pecuniis et precio competenti, sic tamen quod teneamur noti- 10 ficare adventum nostrum et seu nostrorum exercituum sive nostrarum gencium dicto dominio Venetorum per unum mensem ante, ut possit de rebus necessariis providere. I7] item si aliquis ex illis unius partis inferret guerram vel molestiam alicui partis alterius, non propter hoc intelligatur rupta treuga, sed moventi guerram ut supra non possit pars e prebere auxilium vel favorem. presencium sub nostre imperialis majestatis 15 sigillo testimonio litterarum. datum Rome anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo tercio quartad die mensis junii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. quadra- gesimo septimo Romanorum vigesimo tercio Boemie tredecimo e imperii vero primo. [in verso] Registrata Marquar- Ad mandatum domini imperatoris Gaspar Sligk dus Brisacher. cancellarius et comes 2 ac capitaneus terrarum Egre. 20 1433 Juni 4 1433 488. K. Sigmund macht allen Reichsunterthanen bekannt3, daß er unter Vermittlung Juni 4 Papst Eugens einen fünfjährigen Waffenstillstand mit Venedig geschlossen habe, und befiehlt ihnen, ihn unverbrüchlich zu halten und namentlich die Venetianischen Kauf- leute unbehelligt zu lassen. 1433 Juni 4 Rom. Aus Venedig Staats-A. Libri commemoriali 12 fol. 122a cop. membr. coaeva mit der Uber- 25 schrift Litera patens intimationis treugue et mandati, ut ubilibet Veneti bene tractentur. Am Rande von gleicher Hand Et habite fuerunt sex litere hujusmodi tenoris. In Venedig Markusbibl. classe VII cod. MCLXXX fol. 34a cop. chart. saec. 17. Gedruckt Monumenta spect. hist. Slav. merid. 21, 56-57 aus der späteren Abschrift. Sigismundus divina favente clementia Romanorum imperator semper augustus ac 30 Hungarie Boemie et cetera rex universis et singulis principibus ecclesiasticis et secularibus ducibus marchionibus comitibus baronibus nobilibus militibus clientibus vicariis castellanis officialibus judicibus rectoribus ac gubernatoribus civitatum opidorum villarum et quorum- cunque locorum comunitatibus et presidibus earundem ceterisque nostris et imperii sacri ac regnorum nostrorum Hungarie et Boemie subditis et fidelibus, ad quos presentes per- 35 venerint, gratiam nostram et omne bonum. venerabiles illustres nobiles et fideles a) OWF summum. b) V Venetorum. c OW add. sua. d) OW stellen um die quarta. e) O tercio decimo. Die Worte et nostri exercitus sine nobis fehlen in dem Vertrage von Castelletto; ebenso gleich nach- her die Worte et possint tociens quociens und in Z. II die Worte et — gencium. 2 Der Titel comes ist auffallend. Man könnte ihn xwar auf die Würde eines Egerer Burggrafen, die Schlick inne hatte, bexiehen, indem man aus dem Folgenden Egre ergänxte, doch wird der Inhaber dieser Würde sonst nicht comes, sondern burggravius ge- nannt. Vielleicht hat aber Schlicks Ernennung xum Lateranensischen Pfalxgrafen, die K. Sigmund am I Juni 1433 vollzogen hatte, die Aufnahme des Ti- tels in die Unterschrift veranlaſt (vgl. Dvorák in den Mitt. des Inst. ƒ. Österr. Geschichtsforschung 22, 61 Anm. 1). Dann hätte also Schlick den sehr 40 wesentlichen Zusatx palatinus versehentlich ausge- lassen. Oder sollte doch Absicht vorliegen und die Auslassung schon mit den späteren Ansprüchen Schlicks auf den Titel eines Grafen von Bassano xusammenhängen? Man beachte, daßt es sich hier 46 um eine für Venedig bestimmte Urkunde handelt. 3 Altmann nr. 9488 hält diesen kaiserlichen Er- laß irrtimlich für identisch mit dem vom 8 Juni 1433, unserer nr. 490.
814 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Juni 4 dominum Eugenium supremuma pontificem, qui tamen non possit nisi de parcium vo- luntate amicabiliter finem pacem et concordiam facere. [6] item quod nos cum exer- citibus nostris et 1 nostri exercitus sine nobis libere transire possimus et possint tociens quociens per quecunque territoria pontes passus et aquas, quas tenet prefatum dominium Veneciarum b, et eciam intrare personaliter civitates opida et castra cum honesta et 5 condecenti comitiva, si voluerimus; in quibus tam nos quam nostri debeamus honora- biliter tractari et recipi, prout decet, ita tamen quod nostri exercituantes amicabiliter transeant nec ulterius dampna inferant, quam fuerit consuetum per ipsos exercituantes transeuntes per territoria amicorum, et quod per dictum dominium Venetorum provideatur de victualibus pro nostris pecuniis et precio competenti, sic tamen quod teneamur noti- 10 ficare adventum nostrum et seu nostrorum exercituum sive nostrarum gencium dicto dominio Venetorum per unum mensem ante, ut possit de rebus necessariis providere. I7] item si aliquis ex illis unius partis inferret guerram vel molestiam alicui partis alterius, non propter hoc intelligatur rupta treuga, sed moventi guerram ut supra non possit pars e prebere auxilium vel favorem. presencium sub nostre imperialis majestatis 15 sigillo testimonio litterarum. datum Rome anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo tercio quartad die mensis junii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. quadra- gesimo septimo Romanorum vigesimo tercio Boemie tredecimo e imperii vero primo. [in verso] Registrata Marquar- Ad mandatum domini imperatoris Gaspar Sligk dus Brisacher. cancellarius et comes 2 ac capitaneus terrarum Egre. 20 1433 Juni 4 1433 488. K. Sigmund macht allen Reichsunterthanen bekannt3, daß er unter Vermittlung Juni 4 Papst Eugens einen fünfjährigen Waffenstillstand mit Venedig geschlossen habe, und befiehlt ihnen, ihn unverbrüchlich zu halten und namentlich die Venetianischen Kauf- leute unbehelligt zu lassen. 1433 Juni 4 Rom. Aus Venedig Staats-A. Libri commemoriali 12 fol. 122a cop. membr. coaeva mit der Uber- 25 schrift Litera patens intimationis treugue et mandati, ut ubilibet Veneti bene tractentur. Am Rande von gleicher Hand Et habite fuerunt sex litere hujusmodi tenoris. In Venedig Markusbibl. classe VII cod. MCLXXX fol. 34a cop. chart. saec. 17. Gedruckt Monumenta spect. hist. Slav. merid. 21, 56-57 aus der späteren Abschrift. Sigismundus divina favente clementia Romanorum imperator semper augustus ac 30 Hungarie Boemie et cetera rex universis et singulis principibus ecclesiasticis et secularibus ducibus marchionibus comitibus baronibus nobilibus militibus clientibus vicariis castellanis officialibus judicibus rectoribus ac gubernatoribus civitatum opidorum villarum et quorum- cunque locorum comunitatibus et presidibus earundem ceterisque nostris et imperii sacri ac regnorum nostrorum Hungarie et Boemie subditis et fidelibus, ad quos presentes per- 35 venerint, gratiam nostram et omne bonum. venerabiles illustres nobiles et fideles a) OWF summum. b) V Venetorum. c OW add. sua. d) OW stellen um die quarta. e) O tercio decimo. Die Worte et nostri exercitus sine nobis fehlen in dem Vertrage von Castelletto; ebenso gleich nach- her die Worte et possint tociens quociens und in Z. II die Worte et — gencium. 2 Der Titel comes ist auffallend. Man könnte ihn xwar auf die Würde eines Egerer Burggrafen, die Schlick inne hatte, bexiehen, indem man aus dem Folgenden Egre ergänxte, doch wird der Inhaber dieser Würde sonst nicht comes, sondern burggravius ge- nannt. Vielleicht hat aber Schlicks Ernennung xum Lateranensischen Pfalxgrafen, die K. Sigmund am I Juni 1433 vollzogen hatte, die Aufnahme des Ti- tels in die Unterschrift veranlaſt (vgl. Dvorák in den Mitt. des Inst. ƒ. Österr. Geschichtsforschung 22, 61 Anm. 1). Dann hätte also Schlick den sehr 40 wesentlichen Zusatx palatinus versehentlich ausge- lassen. Oder sollte doch Absicht vorliegen und die Auslassung schon mit den späteren Ansprüchen Schlicks auf den Titel eines Grafen von Bassano xusammenhängen? Man beachte, daßt es sich hier 46 um eine für Venedig bestimmte Urkunde handelt. 3 Altmann nr. 9488 hält diesen kaiserlichen Er- laß irrtimlich für identisch mit dem vom 8 Juni 1433, unserer nr. 490.
Strana 815
A. Vorakten nr. 416-490. 815 quoniam nos ad instantiam exhortationem et amicabilem interpositionem sanc- dilecti. tissimi domini nostri domini Eugenii pape quarti amore desiderate pacis accensi et personaliter laborantis de beneplacito sue sanctitatis cum illustri a .. duce et dominio Venetorum super omnibus et singulis dissensionibus et guerrarum materiis mutuo et 5 vicissim ex adverso factis treuguas pacis et sufferrentias a data presentium ad quin- quenium duraturas tam racione imperii quam regni Hungarie bonis respectibus et etiam ut tempore medio deveniri possit ad bonam pacem ac deo autore perpetuis temporibus duraturam fecimus et firmavimus, prout litere ! nostre desuper emanate clarius attestantur: idcirco nos volentes, ut hujusmodi treugua a vobis et omnibus nostris subditis invio- 10 labiliter observetur, quemadmodum moris nostri et equitatis est, vobis omnibus et cuilibet vestrum easdem treuguas insinuamus, mandantes et volentes districte, quatenus illas pro honore nostro et imperii ac regnorum nostrorum inconcussas servetis, ab offensis cessetis et dicti dominii subditos quoscunque cum mercantiis et aliis rebus et negotiationibus suis per omnia et quecunque jurisdictionis nostre et vestre loca terras 15 castra villas passus portus aquas et territoria, sicut ab antiquo fieri solitum est et ipsi facere potuerunt, hincinde transire stare redire mercari et conversari totiens, quotiens opportunum fuerit, secure et libere permittatis, nulli eorum quamcunque molestiam per- sonalem vel realem quomodolibet inferrendo, sub indignationis nostre pena gravi. datum Rome anno domini 1433 die quarta junii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 47 20 Romanorum 23 Boemie 13 imperii vero primo. 1433 Juni 4 1433 Juni 4 Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk vicecancellarius. 25 489. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, auf sein Schreiben vom 29 Mai zu antworten: man billige sein bisheriges Verhalten in den Waffenstillstandsverhandlungen mit K. Sigmund; man wiederhole die ihm kürzlich erteilte Erlaubnis, Kaspar Schlick und anderen königlichen Räten Grati- fikationen zu bewilligen; man lehne das Ansinnen des Papstes, die dem König vor- zustreckende Summe um 10000 Dukaten zu erhöhen, ab. 1433 Juni 5 ſVenedig]. 1433 Juni 5 30 Aus Venedig Staats�A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 182 a cop. membr. coaeva. Am Schluſo ist vom Schreiber bemerkt Nota, quod suprascripte litere non fuerunt misse, quia super- venerunt litere de conclusione treuguarum. 1433 die quinto junii. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. [Antrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Fantinus Michael 35 procurator, ser Antonius Contareno procurator, ser Johannes Navajerio sapientes consilii, ser Laurentius Capello, ser Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Garzonibus sapientes super terris etc.:] Delate nobis fuerunt pridem litere vestre date die 26 maji, que Mai 26 erant adeo balneate lacerate et delinite, quod earum minimam partem vix legere vel intelligere potuimus; nam cursor earum lator propter maris tempestatem fuit prope 40 submersionem. nunc autem recepimus alias literas vestras datas 29, quas et omnes Mai 29 earum partes peroptime intelleximus. quibus respondentes cum nostro consilio rogatorum et additionis [I] primo laudamus omnia, que per vos dicta et gesta sunt in illa pratica habita circa concordiam seu treuguam cum serenissimo domino Romanorum rege, qui amodo propter coronationem, quam sumpturus erat a summo pontifice in die pente- Mai 31 45 costes, imperator nominandus est; nam ad omnia pertinenter et prudentissime respon- distis. [2] ipsarum itaque literarum tota serie bene considerata ad duas solum parti- a) em.; Vorl. illustre. 1 nr. 487.
A. Vorakten nr. 416-490. 815 quoniam nos ad instantiam exhortationem et amicabilem interpositionem sanc- dilecti. tissimi domini nostri domini Eugenii pape quarti amore desiderate pacis accensi et personaliter laborantis de beneplacito sue sanctitatis cum illustri a .. duce et dominio Venetorum super omnibus et singulis dissensionibus et guerrarum materiis mutuo et 5 vicissim ex adverso factis treuguas pacis et sufferrentias a data presentium ad quin- quenium duraturas tam racione imperii quam regni Hungarie bonis respectibus et etiam ut tempore medio deveniri possit ad bonam pacem ac deo autore perpetuis temporibus duraturam fecimus et firmavimus, prout litere ! nostre desuper emanate clarius attestantur: idcirco nos volentes, ut hujusmodi treugua a vobis et omnibus nostris subditis invio- 10 labiliter observetur, quemadmodum moris nostri et equitatis est, vobis omnibus et cuilibet vestrum easdem treuguas insinuamus, mandantes et volentes districte, quatenus illas pro honore nostro et imperii ac regnorum nostrorum inconcussas servetis, ab offensis cessetis et dicti dominii subditos quoscunque cum mercantiis et aliis rebus et negotiationibus suis per omnia et quecunque jurisdictionis nostre et vestre loca terras 15 castra villas passus portus aquas et territoria, sicut ab antiquo fieri solitum est et ipsi facere potuerunt, hincinde transire stare redire mercari et conversari totiens, quotiens opportunum fuerit, secure et libere permittatis, nulli eorum quamcunque molestiam per- sonalem vel realem quomodolibet inferrendo, sub indignationis nostre pena gravi. datum Rome anno domini 1433 die quarta junii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 47 20 Romanorum 23 Boemie 13 imperii vero primo. 1433 Juni 4 1433 Juni 4 Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk vicecancellarius. 25 489. Beschluß des Venetianischen Senates, dem Gesandten beim Papst, Andrea Donato, auf sein Schreiben vom 29 Mai zu antworten: man billige sein bisheriges Verhalten in den Waffenstillstandsverhandlungen mit K. Sigmund; man wiederhole die ihm kürzlich erteilte Erlaubnis, Kaspar Schlick und anderen königlichen Räten Grati- fikationen zu bewilligen; man lehne das Ansinnen des Papstes, die dem König vor- zustreckende Summe um 10000 Dukaten zu erhöhen, ab. 1433 Juni 5 ſVenedig]. 1433 Juni 5 30 Aus Venedig Staats�A. Senato, Secreti Reg. 12 fol. 182 a cop. membr. coaeva. Am Schluſo ist vom Schreiber bemerkt Nota, quod suprascripte litere non fuerunt misse, quia super- venerunt litere de conclusione treuguarum. 1433 die quinto junii. Ser Andree Donato oratori nostro ad summum pontificem. [Antrag, gestellt von ser Leonardus Mocenigo procurator, ser Fantinus Michael 35 procurator, ser Antonius Contareno procurator, ser Johannes Navajerio sapientes consilii, ser Laurentius Capello, ser Aluisius Scorlado, ser Franciscus de Garzonibus sapientes super terris etc.:] Delate nobis fuerunt pridem litere vestre date die 26 maji, que Mai 26 erant adeo balneate lacerate et delinite, quod earum minimam partem vix legere vel intelligere potuimus; nam cursor earum lator propter maris tempestatem fuit prope 40 submersionem. nunc autem recepimus alias literas vestras datas 29, quas et omnes Mai 29 earum partes peroptime intelleximus. quibus respondentes cum nostro consilio rogatorum et additionis [I] primo laudamus omnia, que per vos dicta et gesta sunt in illa pratica habita circa concordiam seu treuguam cum serenissimo domino Romanorum rege, qui amodo propter coronationem, quam sumpturus erat a summo pontifice in die pente- Mai 31 45 costes, imperator nominandus est; nam ad omnia pertinenter et prudentissime respon- distis. [2] ipsarum itaque literarum tota serie bene considerata ad duas solum parti- a) em.; Vorl. illustre. 1 nr. 487.
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816 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Jиni 5 cularitates responsionem exquiritis, videlicet circa provisionem seu munus fiendum illis tribus consiliariis regiis, qui fuerunt et sunt in ea materia fautores. et ad hanc partem jam ante providimus, sicut vobis scripsimus 1 per literas nostras datas seu expeditas a Mai 31 die ultimo mensis maji, per quas vobis dedimus libertatem promittendi atque distri- buendi inter illos tres usque ad summam ducatorum 2000 compartiendorum, sicut in s ipsis nostris literis continetur, videlicet ducatos mille Gasparo Slick et alios mille inter alios, sicut discretioni vestre videbitur. quam libertatem iterum confirmamus, ita quod super hoc aliud dicere non oportet. [3] insuper circa quantitatem ducatorum 10000, quas summus pontifex dicit veleb promittere ultra quantitatem, de qua a nobis habet arbitrium, ut propter id conclusio non deficiat etc.: super qua parte volumus, quod bea- 10 titudini sue dicatis, quod, sicut alias diximus, consideratis conditionibus rerum et tem- porum occurrentium consideratisque maximis et excessivis expensis, quas dudum passi sumus et patimur, que fuerunt ad summam ducatorum 100000 vel circa singulo mense, a quibus nundum aleviati sumus, quoniam, licet conclusa sit pax 2, tamen habemus ad- huc omnes gentes armigeras et fantarias, quas ante pacem habebamus, consideratisque i5 magnis expensis, quas facturi sumus pro honore et commodo ipsius serenissimi regis in transitu, quem faciet per terras et loca nostra, sicut obtulimus, et eo magis si veniet Venetias, sicut scribitis, nam intendimus eum magnifice honorare, sicut decet suam regiam seu imperialem majestatem, consideratis quoque pecuniis, quas contribuere et solvere obtulimus pro tercia parte expensarum fiendarum sue serenitati per beatitudinem 20 suam, multisque aliis bene discussis nobis videtur, quod illa quantitas ducatorum 40000, quam ultimate obtulimus3 et ad quam devenimus principaliter intuitu sue beatitudinis, ut de hac concordia seu treugua consequeretur honorem, fuerit et sit non solum ratio- nabilis et honesta, sed potius excessiva quodque speravimus, quod ejus sanctitas pro minori quantitate rem hanc deducere deberet ad conclusionem, quodque proinde ejus 25 beatitudinem supplicamus, quod non velit se elargare neque gravare nos de majori quantitate, quia intentio nostra non est nec temporis habilitas et conditio patitur, ut majorem subeamus expensam quam ducatos 40000. nam illa fuit et est ultima intentio nostra, quam solita confidentia beatitudini sue aperire non dubitavimus pro conclusiva nostra deliberatione. et licet in literis vestris non fiat mentio, quod in verbis et praticis so habitis declarati fuerint modi conditiones et termini, cum quibus per nos fieri debet solutio ipsorum 40000 ducatorum, sumus tamen certissimi, quod summus pontifex intellexerit et declaraverit ac declarabit et vos similiter declarastis et declarabitis con- ditiones et modos in nostris literis declaratos, quoniam intentio nostra non est aliter nec alio modo dictas pecunias exbursare, videlicet quod facta conclusione concordie 35 sive c treugue nos contenti sumus dare medietatem, quando et sicut beatitudini sue videbitur, et habita confirmatione seu ratificatione baronum et corone regni Hungarie dabimus aliam medietatem, adjecta etiam illa conditione, videlicet quod dicte treugue tanto plus durare debeant ultra tempus, pro quo concludentur, quanto plus differretur restitutio nobis fienda de ipsis pecuniis et per unum annum plus, sicut in illis literis 40 April 26 nostris tunc summo pontifici scriptis, quarum copiam vobis misimus 4, datis die 26 mensis aprilis clarius et particularius continetur. De parte 78. [Antrag, gestellt von ser Andreas Mauroceno, ser Leonardus Justiniano sapientes consilii: Volunt partem suprascriptam per totum absque illis verbis, que sunt inter 45 duo 7 De parte 39, de non 0, non sinceri 1. a) em.; Vorl. expedictas. b) sic (wie auch soust velet für vellet u. s. w.). c) em.; Vorl. sue. 1 2 Vgl. nr. 486 art. 3. In Ferrara am 26 April. Vgl. S. 612 Anm. 6. 3 Vgl. nr. 483 art. 3c. Vgl. S. 805 Anm. 3. 50
816 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Jиni 5 cularitates responsionem exquiritis, videlicet circa provisionem seu munus fiendum illis tribus consiliariis regiis, qui fuerunt et sunt in ea materia fautores. et ad hanc partem jam ante providimus, sicut vobis scripsimus 1 per literas nostras datas seu expeditas a Mai 31 die ultimo mensis maji, per quas vobis dedimus libertatem promittendi atque distri- buendi inter illos tres usque ad summam ducatorum 2000 compartiendorum, sicut in s ipsis nostris literis continetur, videlicet ducatos mille Gasparo Slick et alios mille inter alios, sicut discretioni vestre videbitur. quam libertatem iterum confirmamus, ita quod super hoc aliud dicere non oportet. [3] insuper circa quantitatem ducatorum 10000, quas summus pontifex dicit veleb promittere ultra quantitatem, de qua a nobis habet arbitrium, ut propter id conclusio non deficiat etc.: super qua parte volumus, quod bea- 10 titudini sue dicatis, quod, sicut alias diximus, consideratis conditionibus rerum et tem- porum occurrentium consideratisque maximis et excessivis expensis, quas dudum passi sumus et patimur, que fuerunt ad summam ducatorum 100000 vel circa singulo mense, a quibus nundum aleviati sumus, quoniam, licet conclusa sit pax 2, tamen habemus ad- huc omnes gentes armigeras et fantarias, quas ante pacem habebamus, consideratisque i5 magnis expensis, quas facturi sumus pro honore et commodo ipsius serenissimi regis in transitu, quem faciet per terras et loca nostra, sicut obtulimus, et eo magis si veniet Venetias, sicut scribitis, nam intendimus eum magnifice honorare, sicut decet suam regiam seu imperialem majestatem, consideratis quoque pecuniis, quas contribuere et solvere obtulimus pro tercia parte expensarum fiendarum sue serenitati per beatitudinem 20 suam, multisque aliis bene discussis nobis videtur, quod illa quantitas ducatorum 40000, quam ultimate obtulimus3 et ad quam devenimus principaliter intuitu sue beatitudinis, ut de hac concordia seu treugua consequeretur honorem, fuerit et sit non solum ratio- nabilis et honesta, sed potius excessiva quodque speravimus, quod ejus sanctitas pro minori quantitate rem hanc deducere deberet ad conclusionem, quodque proinde ejus 25 beatitudinem supplicamus, quod non velit se elargare neque gravare nos de majori quantitate, quia intentio nostra non est nec temporis habilitas et conditio patitur, ut majorem subeamus expensam quam ducatos 40000. nam illa fuit et est ultima intentio nostra, quam solita confidentia beatitudini sue aperire non dubitavimus pro conclusiva nostra deliberatione. et licet in literis vestris non fiat mentio, quod in verbis et praticis so habitis declarati fuerint modi conditiones et termini, cum quibus per nos fieri debet solutio ipsorum 40000 ducatorum, sumus tamen certissimi, quod summus pontifex intellexerit et declaraverit ac declarabit et vos similiter declarastis et declarabitis con- ditiones et modos in nostris literis declaratos, quoniam intentio nostra non est aliter nec alio modo dictas pecunias exbursare, videlicet quod facta conclusione concordie 35 sive c treugue nos contenti sumus dare medietatem, quando et sicut beatitudini sue videbitur, et habita confirmatione seu ratificatione baronum et corone regni Hungarie dabimus aliam medietatem, adjecta etiam illa conditione, videlicet quod dicte treugue tanto plus durare debeant ultra tempus, pro quo concludentur, quanto plus differretur restitutio nobis fienda de ipsis pecuniis et per unum annum plus, sicut in illis literis 40 April 26 nostris tunc summo pontifici scriptis, quarum copiam vobis misimus 4, datis die 26 mensis aprilis clarius et particularius continetur. De parte 78. [Antrag, gestellt von ser Andreas Mauroceno, ser Leonardus Justiniano sapientes consilii: Volunt partem suprascriptam per totum absque illis verbis, que sunt inter 45 duo 7 De parte 39, de non 0, non sinceri 1. a) em.; Vorl. expedictas. b) sic (wie auch soust velet für vellet u. s. w.). c) em.; Vorl. sue. 1 2 Vgl. nr. 486 art. 3. In Ferrara am 26 April. Vgl. S. 612 Anm. 6. 3 Vgl. nr. 483 art. 3c. Vgl. S. 805 Anm. 3. 50
Strana 817
A. Vorakten nr. 416-490. ac 817 490. K. Sigmund befiehlt allen Reichsunterthanen unter Hinweis auf den zwischen ihm und Venedig geschlossenen fünfjährigen Waffenstillstand, die Venetianer als Reichs- freunde zu betrachten und aufzunchmen, ihnen gegenüber eingegangene Verbindlich- keiten zu erfüllen und sie weder an Person noch an Hab und Gut zu schädigen. 1433 Juni 8 Rom. 1433 Juni 8 10 P aus Venedig Staats-A. Patti sciolti, busta 20 nr. 400 orig. membr. lit. pat. c. sig. subtus impr. V coll. ebenda Libri commemoriali 12 fol. 122a cop. membr. coaeva mit der Uberschrift Litera patens imperialis, quod Veneti bene et secure tractentur et fiat eis jus de preterito et futuro. Am Rande ist vom Schreiber bemerkt Fuerunt habite quatuor litere hujus- modi tenoris. Regest bei Altmann nr. 9488. Sigismundus divina a favente clemencia Romanorum imperator semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie b Croacie etc. rex universis et singulis ducibus marchionibus baronibus nobilibus militibus clientibus officialibus magistris civium judicibus civitatum castrorum opidorum terrarum villarum " et locorum comunitatibus et rectoribus eorundem ceterisque nostris et imperii sacri subditis et fidelibus ac personis in quocumque gradu preeminentiae officio vel exercitio constitutis, ad quos presentes pervenerint, graciam cesaream et omne bonum. quia cum illustri duce et comunitate Veneciarum fiducias 20 et treugas ad quinquennium duraturas certis honestis respectibus firmavimus, prout hoc ex tenore litterarum 1 nostrarum plenius continetur, nos volentes plenam ubique justiciam ministrari, sicut s ex imperiali tenemur officio, cum simus ejusdem justicie, per quam universus orbis sicut per animam quandam gubernatur et vivit, principales ministri et directores: idcirco autoritate imperiali vos omnes et singulos requirimus et seriosius ex- 25 hortamur vobisque districte precipiendo mandamus per presentes, quatenus quoscumque cives Venetos tam mercatores quam alterius cujuscumque conditionis cum eorum comitivis familiaribus et personis eorumque mercationibus auro argento jocalibus et bonis uni- versis ad civitates castra opida terras et loca nostra ach nobis et imperio quavis juris- dictione subjecta et ad loca vestra pervenientes et in eisdem tam more mercatorio quam so alio quocumque exercicio conversantes euntes i redeuntes ac eciam commorantes tractare k expedire ac reputare velitis tamquam sacri imperii nostri benivolos et pro omnibus eorum negociis, etiamsi! debita ulla mercancialiterm temporibus preteritis cum aliquo vel aliquibus contraxissent vel contrahant in futurum, plenam et expeditam justiciam eisdem ministrari faciatis, reddendo ipsos tutos et ab omni molestia vel dampno per- 35 sonali vel reali preservatos, ita quod tute impune libere sine ulla suspicione metu in- comodo vel jactura conversari vendere exigere negociari stare habitare ire et redire semel et pluries pro eorum libito voluntatis possint et valeant tanquam nostri et imperii sacri benivoli et sicut in eorundem civitatibus castris opidis terris et locis subditi nostri et vestri facere possunt, omni prorsus cessante impedimento. ad quorum omnium evi- 40 dentiam et enuntiationem nostre voluntatis has presentes litteras nostras fieri manda- vimus, quas apud vos registrari faciatis ad futuram memoriam, valituris tamen presen- tibus usque ad quinque annos a data presencium computandos. datum Rome anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo tercio die octava mensis junii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. quadragesimo septimo Romanorum vigesimo tercio Bohemie 45 tercio decimo imperii vero primo. 15 1433 Juni 8 Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk cancellarius. a) V dei gratia statt divina — clemencia. b) V add. et. c) Vadd. comitibus. d) P add. terrarum. e) Vadd. vel. f) om. V. g) Vsic. h) ac — vestra om. V. i) V add. et. k) Vadd. et. 1) em.; PV tam sibi. m) Pmercanciliter. 50 1 nr. 487.
A. Vorakten nr. 416-490. ac 817 490. K. Sigmund befiehlt allen Reichsunterthanen unter Hinweis auf den zwischen ihm und Venedig geschlossenen fünfjährigen Waffenstillstand, die Venetianer als Reichs- freunde zu betrachten und aufzunchmen, ihnen gegenüber eingegangene Verbindlich- keiten zu erfüllen und sie weder an Person noch an Hab und Gut zu schädigen. 1433 Juni 8 Rom. 1433 Juni 8 10 P aus Venedig Staats-A. Patti sciolti, busta 20 nr. 400 orig. membr. lit. pat. c. sig. subtus impr. V coll. ebenda Libri commemoriali 12 fol. 122a cop. membr. coaeva mit der Uberschrift Litera patens imperialis, quod Veneti bene et secure tractentur et fiat eis jus de preterito et futuro. Am Rande ist vom Schreiber bemerkt Fuerunt habite quatuor litere hujus- modi tenoris. Regest bei Altmann nr. 9488. Sigismundus divina a favente clemencia Romanorum imperator semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmacie b Croacie etc. rex universis et singulis ducibus marchionibus baronibus nobilibus militibus clientibus officialibus magistris civium judicibus civitatum castrorum opidorum terrarum villarum " et locorum comunitatibus et rectoribus eorundem ceterisque nostris et imperii sacri subditis et fidelibus ac personis in quocumque gradu preeminentiae officio vel exercitio constitutis, ad quos presentes pervenerint, graciam cesaream et omne bonum. quia cum illustri duce et comunitate Veneciarum fiducias 20 et treugas ad quinquennium duraturas certis honestis respectibus firmavimus, prout hoc ex tenore litterarum 1 nostrarum plenius continetur, nos volentes plenam ubique justiciam ministrari, sicut s ex imperiali tenemur officio, cum simus ejusdem justicie, per quam universus orbis sicut per animam quandam gubernatur et vivit, principales ministri et directores: idcirco autoritate imperiali vos omnes et singulos requirimus et seriosius ex- 25 hortamur vobisque districte precipiendo mandamus per presentes, quatenus quoscumque cives Venetos tam mercatores quam alterius cujuscumque conditionis cum eorum comitivis familiaribus et personis eorumque mercationibus auro argento jocalibus et bonis uni- versis ad civitates castra opida terras et loca nostra ach nobis et imperio quavis juris- dictione subjecta et ad loca vestra pervenientes et in eisdem tam more mercatorio quam so alio quocumque exercicio conversantes euntes i redeuntes ac eciam commorantes tractare k expedire ac reputare velitis tamquam sacri imperii nostri benivolos et pro omnibus eorum negociis, etiamsi! debita ulla mercancialiterm temporibus preteritis cum aliquo vel aliquibus contraxissent vel contrahant in futurum, plenam et expeditam justiciam eisdem ministrari faciatis, reddendo ipsos tutos et ab omni molestia vel dampno per- 35 sonali vel reali preservatos, ita quod tute impune libere sine ulla suspicione metu in- comodo vel jactura conversari vendere exigere negociari stare habitare ire et redire semel et pluries pro eorum libito voluntatis possint et valeant tanquam nostri et imperii sacri benivoli et sicut in eorundem civitatibus castris opidis terris et locis subditi nostri et vestri facere possunt, omni prorsus cessante impedimento. ad quorum omnium evi- 40 dentiam et enuntiationem nostre voluntatis has presentes litteras nostras fieri manda- vimus, quas apud vos registrari faciatis ad futuram memoriam, valituris tamen presen- tibus usque ad quinque annos a data presencium computandos. datum Rome anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo tercio die octava mensis junii regnorum nostrorum anno Hungarie etc. quadragesimo septimo Romanorum vigesimo tercio Bohemie 45 tercio decimo imperii vero primo. 15 1433 Juni 8 Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk cancellarius. a) V dei gratia statt divina — clemencia. b) V add. et. c) Vadd. comitibus. d) P add. terrarum. e) Vadd. vel. f) om. V. g) Vsic. h) ac — vestra om. V. i) V add. et. k) Vadd. et. 1) em.; PV tam sibi. m) Pmercanciliter. 50 1 nr. 487.
Strana 818
818 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. B. Die Krönung nr. 491-501. a. Einzug K. Sigmunds in Rom nr. 491-493. 433 491. Ansprache eines Ungenannten im Namen des Römischen Senates und Volkes an [Mai 21] K. Sigmund bei dessen Einzuge in Rom: bittet um Verlegung des Baseler Konzils nach Rom. 1433 [Mai 211 Rom]. Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 35b�37b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Roma ad Sigismundum cesarem tempore sue coronacionis in Roma anno etc. 1433. Quod a deo optimo maximoque attentissima dudum oracione precati sumus, dive cesar, ecce nunc ejus clemencia tuaque illustri opera exactum intuemur. ecce illa nobis illuxit dies, quam siti ardentissima diutissime flagravimus. ecce eo fruimur munere, io pro quo inmensas preces piissimaque vota in dies effundere solebamus, ut Romanum scilicet imperium multo jam tempore quassum ac pene evulsum priscas sedes repetens diuturna pace sub invictissimo cesare conquiesceret et Roma post labores innumeros resipisceret. o felix nimium etas, o fausta dies, que tanta a patribus nostris exoptata semper, visa numquam, inspectantibus nobis vel forsan pocius de salute orbis hesitanti- 15 bus, cum nullum seviendi locum in nos fortuna reliquisset, gaudia attulisti! quantum vero huic rei studii laborisque adjeceris, cum ab ultimis Germanie sedibus algores calores vigilias inediam sitim ceterasque corporis passiones usque hunc in locum, supra quam cuiquam credibile sit, suppeditaveris, silencio obmittendum reor pocius quam pauca dicere. ea de re cuncte gentes extrema maria laudes quamquam tuis meritis impares 20 celebrant. at vero senatus populusque Romanus preter eas sanctorum kathalogo te aggregant predicantque. nec hoc tantum inter magnifica tua gesta conscribitur. nam a teneris annis processus vite tuos summatim referens hostes proprios primo, exinde catho- lice fidei adversarios Turcos a omnemque illius barbariem loci armis tuis et virtute sepenumero domuisti, postremo (quod humano generi fructuosius visum est) divisam 25 ecclesiam et fluctuantem tot annis Petri naviculam tuis opera et consilio in unum et tutissimum portum Constancie redegisti b. que elegancia gesta quo magis publicae eo divina magis censenda sunt. Temistoclem clari viri mira cum laude memorie litterarum monimentis mandavere, quod pro patrie incolomitate ac suorum civium nullum vite dis- crimen magnifecit. Cathonem, qui cognomento Sapiens appellatus est, summis laudibus 30 ad celum efferunt, quod prestanti virtute innocencia fide probitate Romam labefactari ab improbis conculcari minime passus est d. quibus ergo laudibus illos efferemus, qua in eos affecti benivolencia vel perpetuo pocius beneficio obnoxii esse debemus, quorum te, gloriosissime princeps, primum aut inter priores reputo, qui non unicam provinciam, sed maximam orbis terrarum partem protegentem omnibus fere gentibus innumeris 35 nacionibus cunctis Christi fidelibus lucem ex tenebris, ex merore perenne gaudium attulere! non itaque michi si lingwe centum sint oraque centum et ferrea vox, laudare bene gesta tua satis esset, invictissime cesar. cuncta namque, que felicissimo principi inesse possent, in te clemencia divina congessit, genus clarum inprimis et regium orbis imperium, liberalitatis et omnis generis virtutum cumulum e, quibus ad beate vivendum 40 beneque regendum opus est. quod si michi ea vis ingenii ac dicendi copia inesset, quibus tua fortissima facta illustresque victorias oracione mea non modo in presens a) Vorl. Truces. b) Vorl. redegesti. c) Vorl. pubca. d) fehll in der Vorlage. e) Vorl. cumulus. 1 Aus dem Inhalt der Rede läft sich kein sicherer Anhalt für die Datierung gewinnen. Sie ist ent- weder am Tage des Einxuges in Rom oder vielleicht unmittelbar nach der Kaiserkrönung, als Sigmund über die Tiberbrücke nach S. Giovanni in Laterano ritt, gehalten worden. Uns will das Erstere wahr- scheinlicher dünken, da wohl auf die Ankunft, aber 45 noch nicht auf die Krönung Sigmunds Bexug ge- nommen wird. Möglich ist freilich, daß es sich bei dieser Rede nur um eine Stilübung handelt.
818 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. B. Die Krönung nr. 491-501. a. Einzug K. Sigmunds in Rom nr. 491-493. 433 491. Ansprache eines Ungenannten im Namen des Römischen Senates und Volkes an [Mai 21] K. Sigmund bei dessen Einzuge in Rom: bittet um Verlegung des Baseler Konzils nach Rom. 1433 [Mai 211 Rom]. Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 35b�37b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Roma ad Sigismundum cesarem tempore sue coronacionis in Roma anno etc. 1433. Quod a deo optimo maximoque attentissima dudum oracione precati sumus, dive cesar, ecce nunc ejus clemencia tuaque illustri opera exactum intuemur. ecce illa nobis illuxit dies, quam siti ardentissima diutissime flagravimus. ecce eo fruimur munere, io pro quo inmensas preces piissimaque vota in dies effundere solebamus, ut Romanum scilicet imperium multo jam tempore quassum ac pene evulsum priscas sedes repetens diuturna pace sub invictissimo cesare conquiesceret et Roma post labores innumeros resipisceret. o felix nimium etas, o fausta dies, que tanta a patribus nostris exoptata semper, visa numquam, inspectantibus nobis vel forsan pocius de salute orbis hesitanti- 15 bus, cum nullum seviendi locum in nos fortuna reliquisset, gaudia attulisti! quantum vero huic rei studii laborisque adjeceris, cum ab ultimis Germanie sedibus algores calores vigilias inediam sitim ceterasque corporis passiones usque hunc in locum, supra quam cuiquam credibile sit, suppeditaveris, silencio obmittendum reor pocius quam pauca dicere. ea de re cuncte gentes extrema maria laudes quamquam tuis meritis impares 20 celebrant. at vero senatus populusque Romanus preter eas sanctorum kathalogo te aggregant predicantque. nec hoc tantum inter magnifica tua gesta conscribitur. nam a teneris annis processus vite tuos summatim referens hostes proprios primo, exinde catho- lice fidei adversarios Turcos a omnemque illius barbariem loci armis tuis et virtute sepenumero domuisti, postremo (quod humano generi fructuosius visum est) divisam 25 ecclesiam et fluctuantem tot annis Petri naviculam tuis opera et consilio in unum et tutissimum portum Constancie redegisti b. que elegancia gesta quo magis publicae eo divina magis censenda sunt. Temistoclem clari viri mira cum laude memorie litterarum monimentis mandavere, quod pro patrie incolomitate ac suorum civium nullum vite dis- crimen magnifecit. Cathonem, qui cognomento Sapiens appellatus est, summis laudibus 30 ad celum efferunt, quod prestanti virtute innocencia fide probitate Romam labefactari ab improbis conculcari minime passus est d. quibus ergo laudibus illos efferemus, qua in eos affecti benivolencia vel perpetuo pocius beneficio obnoxii esse debemus, quorum te, gloriosissime princeps, primum aut inter priores reputo, qui non unicam provinciam, sed maximam orbis terrarum partem protegentem omnibus fere gentibus innumeris 35 nacionibus cunctis Christi fidelibus lucem ex tenebris, ex merore perenne gaudium attulere! non itaque michi si lingwe centum sint oraque centum et ferrea vox, laudare bene gesta tua satis esset, invictissime cesar. cuncta namque, que felicissimo principi inesse possent, in te clemencia divina congessit, genus clarum inprimis et regium orbis imperium, liberalitatis et omnis generis virtutum cumulum e, quibus ad beate vivendum 40 beneque regendum opus est. quod si michi ea vis ingenii ac dicendi copia inesset, quibus tua fortissima facta illustresque victorias oracione mea non modo in presens a) Vorl. Truces. b) Vorl. redegesti. c) Vorl. pubca. d) fehll in der Vorlage. e) Vorl. cumulus. 1 Aus dem Inhalt der Rede läft sich kein sicherer Anhalt für die Datierung gewinnen. Sie ist ent- weder am Tage des Einxuges in Rom oder vielleicht unmittelbar nach der Kaiserkrönung, als Sigmund über die Tiberbrücke nach S. Giovanni in Laterano ritt, gehalten worden. Uns will das Erstere wahr- scheinlicher dünken, da wohl auf die Ankunft, aber 45 noch nicht auf die Krönung Sigmunds Bexug ge- nommen wird. Möglich ist freilich, daß es sich bei dieser Rede nur um eine Stilübung handelt.
Strana 819
B. Die Krönung nr. 491-501. 819 1433 tempus ornare, sed in perpetuum augere et extollere possem, ostenderem profecto ne- minem umquam majori a studio ad suas maximas res ornandas quam me ipsum hoc tempore pro patria dicentem ad tua magnifica gesta accessisse b, atque insuper ostenderem pro magnitudine rerum gestarum te nemini imperatorum, quotquot antea fuerunt, in- 5 feriorem esse. sed erunt aliqui, ut spero, vel forsan sunt, qui tua gesta melius de- scribent et, que armis vel consilio fortiter sapienterque gesseris (que ambo simul eodem in principe reperiri perdifficile est), suis ipsi oracionibus et graviter et ornate includent et nos in nostris annalibus includemus. michi vero illud pro meo ingenio satis est, si, quantum hec civitas tibi debet, hodierno die ostendere possem, que per te suo lumine 1o restaurata quam maximas gracias laudes predicacionesque tibi agere referreque gestit, quod videris dignitatem auctoritatemque et gloriam restituisse ei. clarissima itaque nobis illuxit dies, qua urbem nostram, ad quam pro capiendis imperii insignibus per- venisti, quo diu caruit lumine illustrasti. debebas etenim, serenissime princeps, urbi nostre plurima, quorum primum magnifice exoluisti. in annalibus profecto nostris inter 15 debitores eximios senatus populusque Romanus te primum inscriptum reperit, a quo non solum nomen sed jura originem et imperii stabilimenta traxisti. illuxit insuper nobis dies hec clarissima, qua suprema veneracione reverencia humanitate caritate fide animi simplicitate patrum patrem sanctissimum coluisti. quamobrem plurimum aput inmortalem deum et non modicum aput mortales comodi et honoris ac glorie assequeris. num- 20 quam dubitarunt sacris recta c imperia servire. ita humanarum rerum sibi deberi re- gimina commentaria Romana testantur atque maxima sibi incrementa succedere juxta Salustianum illud "concordia parve res crescunt et discordia maxime dilabuntur". sicque vos duo clarissima sidera sanctissimam urbem multis antea seculis invisum simul utroque lumine irradiatis. nam qualia solem ac lunam ad decorem perfeccionem mundi idola 25 sui constituit deus, sic ejusmodi urbi nostre luminaria constituta fuere summus pontifex et inclitus cesar. debes ergo, verissime cesar, urbi nostre non solum, quod a te magni- ficentissime peractum cernimus, scilicet eam adisse salutasse atque omni amoris studio coluisse: inprimis verum debes sanctissimi patris documenta servando et Romane ecclesie jura omnia protegendo omni conatu omni suppeditamento labore sanctissimo patrum so assistere, ut, cum opus fuerit, almam urbem tuis adjutus presidiis nutantem firmet, tre- mentem regat et labentem ad portum salutis deducat. sic sic, cesar invictissime, tuo opere tuo presidio tuo tempore imperium, quod antea senuerat, juvenescet. quod ad summam et singularem laudem divo Trajano d asscriptum legimus. sed cum versa vice pro magnitudine tuorum erga hanc urbem beneficiorum ipsa tantum tibi debeat obnoxia- 35 que sit, quantum nec verbis consequi nec mente excogitari potest, paciaris equo animo me hunc totum locum in dicendo preterire. cumque hec urbs post summum pontificem te unum omni fide amore et honore amplectatur, tu vero, serenissime princeps et in- victissime cesar, pro tua solita benignitate videbis, ut, quam urbem tanto ornatu et gloria honestasti, cum omni affectu et dileccione prosequaris. quod equidem a sereni- 40 tate tua senatus populusque Romanus fieri potissime existimabit, si ea, que aput Basi- leam inchoata sunt, in alma Urbe medium atque finem optimum sorciantur. debet itaque serenitas tua publico quodam ex imperiali officio hoc idem intendere. nemo namque mentis compos apcius hoc commune bonum quam in communissima patria tractari debere judicabit, ubi Christus sanctissime fidei sedem solidam stabilivit, ubi omne solum, id est 45 terra, martirum rubricatum est sanguine, ubi caput fidei katholice summus pastor Petri successor Christi vicarius residere dinoscatur. et favet insuper votis nostris, invictissime cesar, situs Urbis, qui medium quoddam ad Grecorum Bohemorumque corrigendos errores ac pacem Ytalie procreandam, ad quam toto animo semper anhelas, convenien- [Mai 21] a) Vorl. aore. b) em.; Forl. accesisse. c) die zweile Silbe ist in der Vorlage undeutlich. d) Vorl. Trayno. Deutsche Reichstags-Akten X. 104
B. Die Krönung nr. 491-501. 819 1433 tempus ornare, sed in perpetuum augere et extollere possem, ostenderem profecto ne- minem umquam majori a studio ad suas maximas res ornandas quam me ipsum hoc tempore pro patria dicentem ad tua magnifica gesta accessisse b, atque insuper ostenderem pro magnitudine rerum gestarum te nemini imperatorum, quotquot antea fuerunt, in- 5 feriorem esse. sed erunt aliqui, ut spero, vel forsan sunt, qui tua gesta melius de- scribent et, que armis vel consilio fortiter sapienterque gesseris (que ambo simul eodem in principe reperiri perdifficile est), suis ipsi oracionibus et graviter et ornate includent et nos in nostris annalibus includemus. michi vero illud pro meo ingenio satis est, si, quantum hec civitas tibi debet, hodierno die ostendere possem, que per te suo lumine 1o restaurata quam maximas gracias laudes predicacionesque tibi agere referreque gestit, quod videris dignitatem auctoritatemque et gloriam restituisse ei. clarissima itaque nobis illuxit dies, qua urbem nostram, ad quam pro capiendis imperii insignibus per- venisti, quo diu caruit lumine illustrasti. debebas etenim, serenissime princeps, urbi nostre plurima, quorum primum magnifice exoluisti. in annalibus profecto nostris inter 15 debitores eximios senatus populusque Romanus te primum inscriptum reperit, a quo non solum nomen sed jura originem et imperii stabilimenta traxisti. illuxit insuper nobis dies hec clarissima, qua suprema veneracione reverencia humanitate caritate fide animi simplicitate patrum patrem sanctissimum coluisti. quamobrem plurimum aput inmortalem deum et non modicum aput mortales comodi et honoris ac glorie assequeris. num- 20 quam dubitarunt sacris recta c imperia servire. ita humanarum rerum sibi deberi re- gimina commentaria Romana testantur atque maxima sibi incrementa succedere juxta Salustianum illud "concordia parve res crescunt et discordia maxime dilabuntur". sicque vos duo clarissima sidera sanctissimam urbem multis antea seculis invisum simul utroque lumine irradiatis. nam qualia solem ac lunam ad decorem perfeccionem mundi idola 25 sui constituit deus, sic ejusmodi urbi nostre luminaria constituta fuere summus pontifex et inclitus cesar. debes ergo, verissime cesar, urbi nostre non solum, quod a te magni- ficentissime peractum cernimus, scilicet eam adisse salutasse atque omni amoris studio coluisse: inprimis verum debes sanctissimi patris documenta servando et Romane ecclesie jura omnia protegendo omni conatu omni suppeditamento labore sanctissimo patrum so assistere, ut, cum opus fuerit, almam urbem tuis adjutus presidiis nutantem firmet, tre- mentem regat et labentem ad portum salutis deducat. sic sic, cesar invictissime, tuo opere tuo presidio tuo tempore imperium, quod antea senuerat, juvenescet. quod ad summam et singularem laudem divo Trajano d asscriptum legimus. sed cum versa vice pro magnitudine tuorum erga hanc urbem beneficiorum ipsa tantum tibi debeat obnoxia- 35 que sit, quantum nec verbis consequi nec mente excogitari potest, paciaris equo animo me hunc totum locum in dicendo preterire. cumque hec urbs post summum pontificem te unum omni fide amore et honore amplectatur, tu vero, serenissime princeps et in- victissime cesar, pro tua solita benignitate videbis, ut, quam urbem tanto ornatu et gloria honestasti, cum omni affectu et dileccione prosequaris. quod equidem a sereni- 40 tate tua senatus populusque Romanus fieri potissime existimabit, si ea, que aput Basi- leam inchoata sunt, in alma Urbe medium atque finem optimum sorciantur. debet itaque serenitas tua publico quodam ex imperiali officio hoc idem intendere. nemo namque mentis compos apcius hoc commune bonum quam in communissima patria tractari debere judicabit, ubi Christus sanctissime fidei sedem solidam stabilivit, ubi omne solum, id est 45 terra, martirum rubricatum est sanguine, ubi caput fidei katholice summus pastor Petri successor Christi vicarius residere dinoscatur. et favet insuper votis nostris, invictissime cesar, situs Urbis, qui medium quoddam ad Grecorum Bohemorumque corrigendos errores ac pacem Ytalie procreandam, ad quam toto animo semper anhelas, convenien- [Mai 21] a) Vorl. aore. b) em.; Forl. accesisse. c) die zweile Silbe ist in der Vorlage undeutlich. d) Vorl. Trayno. Deutsche Reichstags-Akten X. 104
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820 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. tissimum optinet. hiis et mille aliis movemur argumentis, que, ne tedium majestati tue dederint, obmittere proposui. pro hac tamen utilissima re, translacione videlicet Basi- liensis concilii ad Urbem, orat Roma, senatus supplicat, instat populus nec modo quo- quam a tua serenitate tantis in votis frustrari posse excogitat, cum quasi quodam na- turali jure, ut ita dixerim, hec quesita Urbi debeantur. modo vero, viri clarissimi, in 5 me ora convertite ignosciteque oracioni mee, equissimi judices, que pro rei magnitudine Cyceronem dumtaxat expeteret, neque existimare velitis, patres conspicui, me arrogancia aut temeritate quadam rem tam arduam tam grandem tam meis humeris imparem aggressum fore. sed patri parendo michi pocius erubescere propositum fuit, quam illi ruborem vitando resilire. meliorem legitur fore obedienciam victima. pro me igitur, io celeberrimi viri, tam piissimum cesarem exorate supplices, ut det veniam michi, quod non majestati sue, non materie satisfecerim. grandes enim materias ingenia parva non sufferunt, sed in ipso conatu ultra vires ausa succumbunt. tantam namque mansuetu- dinem, tantam beneficentiam humanitatem caritatemque illi naturam tribuisse senciebam, ut hoc in loco orandi audacia michi spe cesaree clemencie a semper affuerit. 1433 [ Mai 21] 15 1433 492. Papst Eugen IV an Hzg. Friedrich von Österreich und desgleichen an Erzbf. Konrad Mai 21 von Mainz€: schreibt ihnen, daß er großte Hoffnung habe, den seit seiner Thron- besteigung gehegten Wunsch, im Verein mit K. Sigmund und anderen katholischen Königen, Fürsten und Prälaten die Ketzerei auszurotten, die Kirche zu reformieren und der Christenheit den Frieden zu geben, jetzt endlich in Erfüllung gehen zu schen, 20 da heute K. Sigmund zur Kaiserkrönung nach Rom gekommen sei und sie beide nun alles, insbesondere die Konzilsfrage mit einander besprechen würden. 1433 Маi 21 Rom. An Hrg. Friedrich von Österreich: W aus Wien H. H. St. A. Urkunden orig. membr. lit. clausa c. bulla pend. del. In plica Cincius. Auf der Rückseite ist von einer dem 16 Jahrhundert angehörenden 25 Hand bemerkt Bulla Eugenii duci Friderico zugesandt tempore regis Sigmundi coronandi 1433. — Regest bei Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg V Reg. nr. 32II. An Erabf. Konrad von Mainx: M coll. Würzburg Kreis-A. Mainz-Aschaffenburg: Geistlicher Schrank Lade 18 nr. 3 orig. membr. lit. clausa c. bulla pend. absc. Unterschrift Jacobus de Viterbio. Adresse Venerabili fratri Conrado archiepiscopo Maguntinensi. In plica A. de Florentia. Auf der Rückseite be- 30 merkt eine Hand des 15 Jahrhunderts Eugenii in materia convocandi Basiliensis consilii. — Gedruckt bei Gudenus, Cod. dipl. 4, 196-197 (aus M). — Vgl. Aschbach 4, 113 Anm. 15, der sich auf Gudenus beruft, aber falsch „Mai 22“ datiert. Eugenius episcopus servus servorum dei dilectob filio nobili viro Federico duci Austrie salutem et apostolicam benedictionem. inter c pia desideria, quibus exarsit 35 cor nostrum, ex quo fuimus divina favente clementia ad apicem summi apostolatus assumpti, hoc precipuum semper fuit, ut simul cum carissimo in Christo filio nostro Sigismundo Romanorum Ungarie et Bohemie rege illustri et aliis catholicis regibus atque principibus et prelatis extingueremus hereses reformaremus ecclesiam et pacem daremus universo populo Christiano. itaque cum prefatus Romanorum rex accessisset ad partes 40 Ytalie, nos cum eo per legatos et nuntios nostros et suos communicavimus invicem conscilia " nostra ad hoc propositum nostrum, in quo simul ipse concurrit, pertinentia. que speramus deo auctore perficere, maxime cum rex ipse nobiseum concors in omnibus Mai 21 hac sancta die, qua Christus ascendit in celum, almam Urbem ingressus sit, in qua ipsum paterna benivolentia et caritate recepimus e suscepturum more majorum imperiale 45 diadema, quod sibi libenti animo cum ea solemnitate, qua convenit, largiemur; et ad a) fellt in der Vorlage. b) M venerabili in Christo fratri Conrado archiepiscopo Maguntinensi statt dilecto — Au- strie. c) om. M. d) sic. e) M recipimus. 1 Wegen der Besorgung der Briefe vgl. S. 787 Anm. 3.
820 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. tissimum optinet. hiis et mille aliis movemur argumentis, que, ne tedium majestati tue dederint, obmittere proposui. pro hac tamen utilissima re, translacione videlicet Basi- liensis concilii ad Urbem, orat Roma, senatus supplicat, instat populus nec modo quo- quam a tua serenitate tantis in votis frustrari posse excogitat, cum quasi quodam na- turali jure, ut ita dixerim, hec quesita Urbi debeantur. modo vero, viri clarissimi, in 5 me ora convertite ignosciteque oracioni mee, equissimi judices, que pro rei magnitudine Cyceronem dumtaxat expeteret, neque existimare velitis, patres conspicui, me arrogancia aut temeritate quadam rem tam arduam tam grandem tam meis humeris imparem aggressum fore. sed patri parendo michi pocius erubescere propositum fuit, quam illi ruborem vitando resilire. meliorem legitur fore obedienciam victima. pro me igitur, io celeberrimi viri, tam piissimum cesarem exorate supplices, ut det veniam michi, quod non majestati sue, non materie satisfecerim. grandes enim materias ingenia parva non sufferunt, sed in ipso conatu ultra vires ausa succumbunt. tantam namque mansuetu- dinem, tantam beneficentiam humanitatem caritatemque illi naturam tribuisse senciebam, ut hoc in loco orandi audacia michi spe cesaree clemencie a semper affuerit. 1433 [ Mai 21] 15 1433 492. Papst Eugen IV an Hzg. Friedrich von Österreich und desgleichen an Erzbf. Konrad Mai 21 von Mainz€: schreibt ihnen, daß er großte Hoffnung habe, den seit seiner Thron- besteigung gehegten Wunsch, im Verein mit K. Sigmund und anderen katholischen Königen, Fürsten und Prälaten die Ketzerei auszurotten, die Kirche zu reformieren und der Christenheit den Frieden zu geben, jetzt endlich in Erfüllung gehen zu schen, 20 da heute K. Sigmund zur Kaiserkrönung nach Rom gekommen sei und sie beide nun alles, insbesondere die Konzilsfrage mit einander besprechen würden. 1433 Маi 21 Rom. An Hrg. Friedrich von Österreich: W aus Wien H. H. St. A. Urkunden orig. membr. lit. clausa c. bulla pend. del. In plica Cincius. Auf der Rückseite ist von einer dem 16 Jahrhundert angehörenden 25 Hand bemerkt Bulla Eugenii duci Friderico zugesandt tempore regis Sigmundi coronandi 1433. — Regest bei Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg V Reg. nr. 32II. An Erabf. Konrad von Mainx: M coll. Würzburg Kreis-A. Mainz-Aschaffenburg: Geistlicher Schrank Lade 18 nr. 3 orig. membr. lit. clausa c. bulla pend. absc. Unterschrift Jacobus de Viterbio. Adresse Venerabili fratri Conrado archiepiscopo Maguntinensi. In plica A. de Florentia. Auf der Rückseite be- 30 merkt eine Hand des 15 Jahrhunderts Eugenii in materia convocandi Basiliensis consilii. — Gedruckt bei Gudenus, Cod. dipl. 4, 196-197 (aus M). — Vgl. Aschbach 4, 113 Anm. 15, der sich auf Gudenus beruft, aber falsch „Mai 22“ datiert. Eugenius episcopus servus servorum dei dilectob filio nobili viro Federico duci Austrie salutem et apostolicam benedictionem. inter c pia desideria, quibus exarsit 35 cor nostrum, ex quo fuimus divina favente clementia ad apicem summi apostolatus assumpti, hoc precipuum semper fuit, ut simul cum carissimo in Christo filio nostro Sigismundo Romanorum Ungarie et Bohemie rege illustri et aliis catholicis regibus atque principibus et prelatis extingueremus hereses reformaremus ecclesiam et pacem daremus universo populo Christiano. itaque cum prefatus Romanorum rex accessisset ad partes 40 Ytalie, nos cum eo per legatos et nuntios nostros et suos communicavimus invicem conscilia " nostra ad hoc propositum nostrum, in quo simul ipse concurrit, pertinentia. que speramus deo auctore perficere, maxime cum rex ipse nobiseum concors in omnibus Mai 21 hac sancta die, qua Christus ascendit in celum, almam Urbem ingressus sit, in qua ipsum paterna benivolentia et caritate recepimus e suscepturum more majorum imperiale 45 diadema, quod sibi libenti animo cum ea solemnitate, qua convenit, largiemur; et ad a) fellt in der Vorlage. b) M venerabili in Christo fratri Conrado archiepiscopo Maguntinensi statt dilecto — Au- strie. c) om. M. d) sic. e) M recipimus. 1 Wegen der Besorgung der Briefe vgl. S. 787 Anm. 3.
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B. Die Krönung nr. 491-501. 821 1133 Мai 21 dignitatem suam omnia ornamenta, quecunque poterimus, concedemus simulque deo animos a nostros inspirante multa et magna tractabimus, et presertim circa materiam generalis concilii, quod fieri juxta instituta sanctorum et in eo ecclesiam reformari ex- tirpari hereses et alia salutaria Christiano populo concludi semper optavimus et optamus. 5 et speramus tandem diem venisse, quo hujusmodi nostro desiderio satisfiet, cum vide- amus regem prefatum in hoc nobiscum cum voluntateb optima convenire. et jamc pro celebrando generale concilium in Basilea magnum numerum notabilium prelatorum ex multis partibus nos d transmittimus, ut omnes inteligant nos desiderare pacem et quietem ecclesie et scandala, quantum possumus, declinare. que nobilitati e tue significare cura- to vimus tanquam ad precipuum nostrum et ecclesie filium, ut nobiscum gaudeas simul et speres et nobiscum, quicquid poteris, pro communi bono rei publice Christiane ferventer datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis dominice millesimo opereris. quadringentesimo tricesimo tertio duodecimo kalendas junii pontificatus nostri anno tertio. [in verso] Dilecto filio nobili viro Federico 15 duci Austrie. 1433 Мai 21 T. de Garisendis. 493. Johannes Niklosdorf, Propst zu Regensburg, an den Hochmeister Paul von Rus- dorf: meldet den Einzug des Römischen Königs in Rom und andere Neuigkeiten aus Italien und vom Baseler Konzil. 1433 Mai 21 [ Rom J. 1433 Мai 21 20 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 155 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Die Ordenskanzlei bemerkt auf der Rückseite Jo. Nicclusdorff von zeitunge uß dem houfe zu Rome. zu Danczk. Dis sint di nawen mere zu Rome. [I] der Romesche konik ist in ganzer ein- tracht des bobistis zu Rome inkomen in dem tage unsers herren himmelfart unde mit Mai 21 grosen frawden unde eren ist entphangen 1. in demselbigen tage was der bobist mit 25 dem Romeschen konige in siner majestat messe horen, unde noch der messe si sich mit beslossen armen liplichen woren kussen. alle tage sint si beidenander mit groser erer- bitunge. der Romesche konik sal gekronit werden in dem phingestheiligen tage. her Mai 31 wirt zu Rome bleiben den ganzen monden junii, also is ist in eime artikel der con-Juni cordie2 awsgedrucket unde gesazhet. ich globe, her wirt langer bleiben zu Rome, [2] der konik so wenne her hot alle monden 5 tawsent ducaten3 von dem bobiste. von Arrogon stet in tagen, sich zu einigen mit der koninginne von Neapolim unde mit dem bobiste. [3] di Florenczer haben sich geeiniget mit dem Romeschen konige unde mit den Senesern 4. [4] di Venediger haben sich geeiniget mit dem herzoge von Melan 5. der bobist wil sich ganz erbeten, daz di Venediger sich einigen mit dem 35 Romeschen konige. [5] ein capitaneus genant Stefanus de Columpna, der do wedir den bobist was, der ist derstachen unde getodet von principi Antoniaf de Columpna. der- selbige Stefanus wolde mit Nicolao Fortebrecz genant, der der kirchen capitaneus was, haben gemachet ein traditamentum unde vorretniß weder den bobist unde wolde Rome ingenomen habe. daz wart vormeldet durch den Romeschen konik, also man 40 sprichet. [6] daz concilium zu Basil was nicht content der bullen approbacionis des Ahnlich schrieb Nürnberg dominica ante Viti [Juni 14] an Eger: laut brieflichen Mitteilungen seiner guten Gönner in Rom sei K. Sigmund vom Papst und 45 von den Römern auf den heiligen auffarttag [Mai 21] nechstvergangen mit grosser erwirdikeit und zirheit zu Rome eingefûret und empfangen worden; die Kaiserkrönung werde xum Pfingstfest erwartet (Pa- lacky, Urkundl. Beitrr. 2, 363). a) M stellt um nostros animos. b) W volunta. c) M nos. d) M jam. e) M fraternitati. I) sic. 2 Vgl. nr. 449 art. 5, wo aber nur allgemein vom Bleiben Sigmunds in Rom nach der Krönung die Rede ist. 3 Vgl. hierxu S. 716-717. 4 Vgl. S. 709. In Ferrara am 26 April 1433. Vgl. S. 612. 5 104*
B. Die Krönung nr. 491-501. 821 1133 Мai 21 dignitatem suam omnia ornamenta, quecunque poterimus, concedemus simulque deo animos a nostros inspirante multa et magna tractabimus, et presertim circa materiam generalis concilii, quod fieri juxta instituta sanctorum et in eo ecclesiam reformari ex- tirpari hereses et alia salutaria Christiano populo concludi semper optavimus et optamus. 5 et speramus tandem diem venisse, quo hujusmodi nostro desiderio satisfiet, cum vide- amus regem prefatum in hoc nobiscum cum voluntateb optima convenire. et jamc pro celebrando generale concilium in Basilea magnum numerum notabilium prelatorum ex multis partibus nos d transmittimus, ut omnes inteligant nos desiderare pacem et quietem ecclesie et scandala, quantum possumus, declinare. que nobilitati e tue significare cura- to vimus tanquam ad precipuum nostrum et ecclesie filium, ut nobiscum gaudeas simul et speres et nobiscum, quicquid poteris, pro communi bono rei publice Christiane ferventer datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis dominice millesimo opereris. quadringentesimo tricesimo tertio duodecimo kalendas junii pontificatus nostri anno tertio. [in verso] Dilecto filio nobili viro Federico 15 duci Austrie. 1433 Мai 21 T. de Garisendis. 493. Johannes Niklosdorf, Propst zu Regensburg, an den Hochmeister Paul von Rus- dorf: meldet den Einzug des Römischen Königs in Rom und andere Neuigkeiten aus Italien und vom Baseler Konzil. 1433 Mai 21 [ Rom J. 1433 Мai 21 20 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 155 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Die Ordenskanzlei bemerkt auf der Rückseite Jo. Nicclusdorff von zeitunge uß dem houfe zu Rome. zu Danczk. Dis sint di nawen mere zu Rome. [I] der Romesche konik ist in ganzer ein- tracht des bobistis zu Rome inkomen in dem tage unsers herren himmelfart unde mit Mai 21 grosen frawden unde eren ist entphangen 1. in demselbigen tage was der bobist mit 25 dem Romeschen konige in siner majestat messe horen, unde noch der messe si sich mit beslossen armen liplichen woren kussen. alle tage sint si beidenander mit groser erer- bitunge. der Romesche konik sal gekronit werden in dem phingestheiligen tage. her Mai 31 wirt zu Rome bleiben den ganzen monden junii, also is ist in eime artikel der con-Juni cordie2 awsgedrucket unde gesazhet. ich globe, her wirt langer bleiben zu Rome, [2] der konik so wenne her hot alle monden 5 tawsent ducaten3 von dem bobiste. von Arrogon stet in tagen, sich zu einigen mit der koninginne von Neapolim unde mit dem bobiste. [3] di Florenczer haben sich geeiniget mit dem Romeschen konige unde mit den Senesern 4. [4] di Venediger haben sich geeiniget mit dem herzoge von Melan 5. der bobist wil sich ganz erbeten, daz di Venediger sich einigen mit dem 35 Romeschen konige. [5] ein capitaneus genant Stefanus de Columpna, der do wedir den bobist was, der ist derstachen unde getodet von principi Antoniaf de Columpna. der- selbige Stefanus wolde mit Nicolao Fortebrecz genant, der der kirchen capitaneus was, haben gemachet ein traditamentum unde vorretniß weder den bobist unde wolde Rome ingenomen habe. daz wart vormeldet durch den Romeschen konik, also man 40 sprichet. [6] daz concilium zu Basil was nicht content der bullen approbacionis des Ahnlich schrieb Nürnberg dominica ante Viti [Juni 14] an Eger: laut brieflichen Mitteilungen seiner guten Gönner in Rom sei K. Sigmund vom Papst und 45 von den Römern auf den heiligen auffarttag [Mai 21] nechstvergangen mit grosser erwirdikeit und zirheit zu Rome eingefûret und empfangen worden; die Kaiserkrönung werde xum Pfingstfest erwartet (Pa- lacky, Urkundl. Beitrr. 2, 363). a) M stellt um nostros animos. b) W volunta. c) M nos. d) M jam. e) M fraternitati. I) sic. 2 Vgl. nr. 449 art. 5, wo aber nur allgemein vom Bleiben Sigmunds in Rom nach der Krönung die Rede ist. 3 Vgl. hierxu S. 716-717. 4 Vgl. S. 709. In Ferrara am 26 April 1433. Vgl. S. 612. 5 104*
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822 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Mai 21 1433 Мai 21 bobistis, sunder der bobist hot di bulle vorvandelt unde corrigiret noch dem willen des concilii unde wirt senden mit derselbigen bullen seine botschaft 1 ken Basil. daz con- cilium hot gecitirt peremptorie 2 alle curtisan ken Basil zu sein bei vorlisunge erer lein Jili in dem monden julii. gros nimmet daz concilium zu Basil zu, also man ken Rome scribet, unde feil ander sachen man scribet ken Rome von dem concilio, di awer genode s volkomelicher mak durch di awern irfaren, di der almechtige got lange zit gesunt musse behalden. gegeben in dem tage der himmelfart unsers herren in dem 33 jore. Johannes Nicclosdorff [in verso] Dem erwirdigen grosmachtigen prepositus Ratisponensis herren herren Pauel von Rusdorff homeister awer genoden diner. Deuczchens a ordens mit aller wirdikeit. 10 b. Krönungseide und Krönungsordnung nr. 494-495. 1433 Мai 31 494. K. Sigmund beurkundet die von ihm bei der Kaiserkrönung geleisteten Eide 3. 1433 Маi 31 Rom. W aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 1 b cop. chart. coaeva. R coll. Rom Bibl. Vallicell. ms. J 48 (Liber censuum sanctae Romanae ecclesiae a Cencio 15 camerario compositus) fol. 357b-358a cop. chart. saec. 16. Gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 14 (aus R), und daraus bei Lünig, Continuatio spicilegii ecclesiastici pag. 203-204 und Cod. Ital. dipl. 2, 793-796. Regest bei Aschbach 4, 487 und bei Altmann nr. 9427. [1] Vobis sanctissimo domino Eugenio pape quarto ac summo pontifici nos Sigismundus 20 Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmatie b Croatie rex annuen- tequee domino futurus imperator nomine vestro ac ecclesie nomine recipientibus pro- mittimus et sacrissanctis d tactis ewangeliis juramento firmamus, quod ecclesiam et fidem catholicam pura fide totisquee viribus conservabimus reverenter ac eciam defen- demus omnemque heresim scisma et hereticos quoslibet fautores receptores f et defensores 25 eorum exterminabimus pro posse ac nunquam cum Saracenis g paganoh scismatico seu alio quolibet i communionem catholice fidei non habente aut cum aliquo alio prefatek ecclesie inimico vel rebelli seu eidem manifeste suspecto unionem quamlibet parentelam aut confederacionem iniemus, sed tam vestram quam successorum vestrorum personas honorem et statum manutenebimus et defendemus ac eciam conservabimus contra omnes 30 homines, cujuscumque existant preeminencie dignitatis aut status, hoc eciam adicientes jura- mento, quod nos manutenebimus1 semper acm servabimus privilegia omnia per" prede- cessores nostros reges ac imperatores Romanorum prefate ° Romane ecclesie ac ? aliis quibuslibet ecclesiis quocumque concessa tempore et continencie cujuscumque ipsaque omnia et specialiter ac precipue per q preclare memorie Constantinum Karolum Henricum 35 a) sic. b) W om. Dalmatie Croatie, add. etc. c) R om. que. d) R sanctis. e) W utisque. f) R receptatores. g) W Sarracenos. h) W paganam. i) R quomodolibet. k) R predicte. 1) W manutebimus. m) R et. n) om. W. o) om. R. p)R et. q) om. WR. 1 Man wird an die Erxbischöfe von Spalato und Tarent xu denken haben, die am 9 Juli nach Basel kamen. Daß sie ein geändertes Exemplar der Bulle vom 14 Februar bei sich führten, ist sonst nicht überliefert. Doch wird sich das daraus erklären lassen, daſt sie keine Gelegenheit mehr erhielten, sich ihrer Aufträge xu entledigen. Vgl. RTA. II, II. 2 Wir vermuten, daſo Niklosdorf das Dekret „Quo- niam frequens“ vom 27 April 1433 im Auge hat, in dem das Konxil unter anderem den oben S. 623 erwähnten Erlaſo des Kardinalkämmerers kassiert hatte. Sigmund erhielt es am 21 Mai, wie sich aus unserer nr. 413 ergiebt. 3 Zu diesen Eiden vergleiche nr. 450 II und das S. 714-715 Gesagte. — Herr Professor Grauert machte 40 uns darauf aufmerksam, daß der S. 715, 25 er- wähnte Konsistorialadvokat Antonio de Roselli in seiner Schrift Monarchia pars I cap. 64 (Goldast, Monarchia pag. 290) von dem in art. 1 mitgeteilten Romrugseide sagt : quod juramentum totum ego solus 45 composui et dictavi. Diese Behauptung kann na- türlich nicht so verstanden werden, als habe Roselli den ganzen Eid verfaßt; er kann vielmehr nur die in den Clementinen überlieferte Form desselben für den vorliegenden Fall redigiert haben. 50
822 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Mai 21 1433 Мai 21 bobistis, sunder der bobist hot di bulle vorvandelt unde corrigiret noch dem willen des concilii unde wirt senden mit derselbigen bullen seine botschaft 1 ken Basil. daz con- cilium hot gecitirt peremptorie 2 alle curtisan ken Basil zu sein bei vorlisunge erer lein Jili in dem monden julii. gros nimmet daz concilium zu Basil zu, also man ken Rome scribet, unde feil ander sachen man scribet ken Rome von dem concilio, di awer genode s volkomelicher mak durch di awern irfaren, di der almechtige got lange zit gesunt musse behalden. gegeben in dem tage der himmelfart unsers herren in dem 33 jore. Johannes Nicclosdorff [in verso] Dem erwirdigen grosmachtigen prepositus Ratisponensis herren herren Pauel von Rusdorff homeister awer genoden diner. Deuczchens a ordens mit aller wirdikeit. 10 b. Krönungseide und Krönungsordnung nr. 494-495. 1433 Мai 31 494. K. Sigmund beurkundet die von ihm bei der Kaiserkrönung geleisteten Eide 3. 1433 Маi 31 Rom. W aus Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 1 b cop. chart. coaeva. R coll. Rom Bibl. Vallicell. ms. J 48 (Liber censuum sanctae Romanae ecclesiae a Cencio 15 camerario compositus) fol. 357b-358a cop. chart. saec. 16. Gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1433 cap. 14 (aus R), und daraus bei Lünig, Continuatio spicilegii ecclesiastici pag. 203-204 und Cod. Ital. dipl. 2, 793-796. Regest bei Aschbach 4, 487 und bei Altmann nr. 9427. [1] Vobis sanctissimo domino Eugenio pape quarto ac summo pontifici nos Sigismundus 20 Romanorum rex semper augustus ac Hungarie Bohemie Dalmatie b Croatie rex annuen- tequee domino futurus imperator nomine vestro ac ecclesie nomine recipientibus pro- mittimus et sacrissanctis d tactis ewangeliis juramento firmamus, quod ecclesiam et fidem catholicam pura fide totisquee viribus conservabimus reverenter ac eciam defen- demus omnemque heresim scisma et hereticos quoslibet fautores receptores f et defensores 25 eorum exterminabimus pro posse ac nunquam cum Saracenis g paganoh scismatico seu alio quolibet i communionem catholice fidei non habente aut cum aliquo alio prefatek ecclesie inimico vel rebelli seu eidem manifeste suspecto unionem quamlibet parentelam aut confederacionem iniemus, sed tam vestram quam successorum vestrorum personas honorem et statum manutenebimus et defendemus ac eciam conservabimus contra omnes 30 homines, cujuscumque existant preeminencie dignitatis aut status, hoc eciam adicientes jura- mento, quod nos manutenebimus1 semper acm servabimus privilegia omnia per" prede- cessores nostros reges ac imperatores Romanorum prefate ° Romane ecclesie ac ? aliis quibuslibet ecclesiis quocumque concessa tempore et continencie cujuscumque ipsaque omnia et specialiter ac precipue per q preclare memorie Constantinum Karolum Henricum 35 a) sic. b) W om. Dalmatie Croatie, add. etc. c) R om. que. d) R sanctis. e) W utisque. f) R receptatores. g) W Sarracenos. h) W paganam. i) R quomodolibet. k) R predicte. 1) W manutebimus. m) R et. n) om. W. o) om. R. p)R et. q) om. WR. 1 Man wird an die Erxbischöfe von Spalato und Tarent xu denken haben, die am 9 Juli nach Basel kamen. Daß sie ein geändertes Exemplar der Bulle vom 14 Februar bei sich führten, ist sonst nicht überliefert. Doch wird sich das daraus erklären lassen, daſt sie keine Gelegenheit mehr erhielten, sich ihrer Aufträge xu entledigen. Vgl. RTA. II, II. 2 Wir vermuten, daſo Niklosdorf das Dekret „Quo- niam frequens“ vom 27 April 1433 im Auge hat, in dem das Konxil unter anderem den oben S. 623 erwähnten Erlaſo des Kardinalkämmerers kassiert hatte. Sigmund erhielt es am 21 Mai, wie sich aus unserer nr. 413 ergiebt. 3 Zu diesen Eiden vergleiche nr. 450 II und das S. 714-715 Gesagte. — Herr Professor Grauert machte 40 uns darauf aufmerksam, daß der S. 715, 25 er- wähnte Konsistorialadvokat Antonio de Roselli in seiner Schrift Monarchia pars I cap. 64 (Goldast, Monarchia pag. 290) von dem in art. 1 mitgeteilten Romrugseide sagt : quod juramentum totum ego solus 45 composui et dictavi. Diese Behauptung kann na- türlich nicht so verstanden werden, als habe Roselli den ganzen Eid verfaßt; er kann vielmehr nur die in den Clementinen überlieferte Form desselben für den vorliegenden Fall redigiert haben. 50
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B. Die Krönung nr. 491-501. 823 1433 Мai 37 25 30 Ottonem quartum Fridericum secundum atque Rudulphum predecessores nostros presertim super concessione recognicione advocacione quietacione ac a libera dimissione terrarum et provinciarum Romane ecclesie ubilibet positarum sedi apostolice Romanisque ponti- ficibus sub quocumque tenore concessa b recognoscimus etc confirmamus et ex certa 5 sciencia innovamus ac eciam de novo concedimus et terras ipsas ac provincias recogno- scimus" ad jus et proprietatem ipsius ecclesie plenissime pertinere, easque nichilominus ex habundanti de novo ecclesie sepefate e donamus sub predicto nos obligantes juramento, quod ipsas vel aliquam ipsarumf partem nullo unquam tempore occupabimus seu, quantum in nobis erit, permittemus g ab alio occupari nec in eis aut aliqua parte ip- 1o sarum€ jura aliqua possessiones aut tenutas habebimus seu quomodolibet possidebimus nec in eis eciam i potestarie seu cujusvis capitanerie officium aut jurisdiccionem quam- cumque per nos vel alium exercebimus quodque ut princeps catholicus et sepedicte k ecclesie advocatus atque defensor ipsam juvabimus et consiliis et 1 auxiliis illi assistemus oportunis contra quoscumque inobedientes et rebelles eidem et precipue contra occupantes m 15 seu turbantes terras predictas seu provincias vel partem quamlibet earumdem. sub eodem eciam promittimus juramento, quod tam ipsam Romanam quam alias ecclesias libertatem ecclesiasticam bona jura prelatos et ministros ecclesiarum ipsarum manu- tenebimus conservabimus ac n defendemus pro posse nostro et quod ecclesie Romane vasallos contra justiciam nullatenus offendemus, devotos et° fideles eciam ecclesie in 20 imperio constitutos benigne tractabimus nec eos contra justiciam opprimemus aut P, quantum in nobis erit, per alium opprimi sustinebimus, sed in suis pocius juribus et justiciis conservabimus. sic nos deus adjuvet et hec 1 sancta dei ewangelia! [2] Subjunximus r et continuo sue sanctitati juramentum in hac forma: ego Sigismundus s Romanorum rex annuente domino futurus imperator promitto spondeo ac polliceor atque juro coram deo et beato Petro, me de cetero protectorem et defensorem fore summi pontificis et u hujus sancte Romane ecclesie in omnibus necessitatibus et utilitatibus suis, custodiendo et conservando possessiones honores et jura ejus, quantum divino fultus fuero adjutorio, secundum scire et posse meum recta et pura fide. sic me deus adjuvet et hecv sancta dei ewangelia! Nosw itaque rex Sigismundus pro majori firmitate premissorum hanc paginam jussimus typario auree bulle nostre communiri. datum Rome x apud sanctum Petrum in capella ossium anno domini 1433 die ultima maji regnorum nostrorum anno y Hungarie etc. 47 Romanorum 23 Boemie 13 imperii vero primo. 1433 Mai 31 35 495. Krönungsordnung1 für die Kaiserkrönung des Römischen Königs und der Römi- schen Königin, angewandt auf die Krönung K. Sigmunds. fad 1433 Маi 31.] Iad 1433 Маi 31] 10 C aus London British Museum Cotton, Cleopatra C IV fol. 136 b-139a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Incipit ordo, qualiter Romanus potifex apud basilicam sancti Petri apostoli debeat ordinari ad benedicendum imperatorem. Die Vorlage ist am Schluß un- vollständig (vgl. S. 829 Var. k). Man vergleiche über diese und die folgenden Vorlagen das in der Einleitung S. 731-732 Gesagte. B coll. ein ganz allgemein gehaltenes, älteres Exemplar: London British Museum Additional nr. 33377 fol. 73b-89b cop. membr. saec. 14. Die Handschrift, ein Pontifikale, stammt laut einer auf fol. 282 stehenden Bemerkung aus Leitomischl. VOR coll. die im Jahre 1355 bei der Krönung Karls IV vom Papst und Kaiser beglaubigte Krönungsordnung: V coll. Rom Vatik. A. Armaria di Castello, Armar. I capsa 7 nr. 2 15 50 a) R et. b) em.; WR concessas. c) om. R. d) W cognoscimus. e) R predicte. f) R stellt um partem ipsarum. g) R promittemus. h) W ipsorum. i) om. R. k) R supradicte. 1) R ac. m) W occupatores. n) R et. o) R ac. p) aut — sustinebimus om. R. q) om. W. r) in R nach sanctitati. s) Sigismundus — imperator om. W. add. etc. t) R et. u) om. R. v) om. W. w) W kürzt die Schlußformel Nos — communiri zu pre- sencium sub aurea bulla. x) om. R. y) W regno. 1 Vgl. S. 730-732.
B. Die Krönung nr. 491-501. 823 1433 Мai 37 25 30 Ottonem quartum Fridericum secundum atque Rudulphum predecessores nostros presertim super concessione recognicione advocacione quietacione ac a libera dimissione terrarum et provinciarum Romane ecclesie ubilibet positarum sedi apostolice Romanisque ponti- ficibus sub quocumque tenore concessa b recognoscimus etc confirmamus et ex certa 5 sciencia innovamus ac eciam de novo concedimus et terras ipsas ac provincias recogno- scimus" ad jus et proprietatem ipsius ecclesie plenissime pertinere, easque nichilominus ex habundanti de novo ecclesie sepefate e donamus sub predicto nos obligantes juramento, quod ipsas vel aliquam ipsarumf partem nullo unquam tempore occupabimus seu, quantum in nobis erit, permittemus g ab alio occupari nec in eis aut aliqua parte ip- 1o sarum€ jura aliqua possessiones aut tenutas habebimus seu quomodolibet possidebimus nec in eis eciam i potestarie seu cujusvis capitanerie officium aut jurisdiccionem quam- cumque per nos vel alium exercebimus quodque ut princeps catholicus et sepedicte k ecclesie advocatus atque defensor ipsam juvabimus et consiliis et 1 auxiliis illi assistemus oportunis contra quoscumque inobedientes et rebelles eidem et precipue contra occupantes m 15 seu turbantes terras predictas seu provincias vel partem quamlibet earumdem. sub eodem eciam promittimus juramento, quod tam ipsam Romanam quam alias ecclesias libertatem ecclesiasticam bona jura prelatos et ministros ecclesiarum ipsarum manu- tenebimus conservabimus ac n defendemus pro posse nostro et quod ecclesie Romane vasallos contra justiciam nullatenus offendemus, devotos et° fideles eciam ecclesie in 20 imperio constitutos benigne tractabimus nec eos contra justiciam opprimemus aut P, quantum in nobis erit, per alium opprimi sustinebimus, sed in suis pocius juribus et justiciis conservabimus. sic nos deus adjuvet et hec 1 sancta dei ewangelia! [2] Subjunximus r et continuo sue sanctitati juramentum in hac forma: ego Sigismundus s Romanorum rex annuente domino futurus imperator promitto spondeo ac polliceor atque juro coram deo et beato Petro, me de cetero protectorem et defensorem fore summi pontificis et u hujus sancte Romane ecclesie in omnibus necessitatibus et utilitatibus suis, custodiendo et conservando possessiones honores et jura ejus, quantum divino fultus fuero adjutorio, secundum scire et posse meum recta et pura fide. sic me deus adjuvet et hecv sancta dei ewangelia! Nosw itaque rex Sigismundus pro majori firmitate premissorum hanc paginam jussimus typario auree bulle nostre communiri. datum Rome x apud sanctum Petrum in capella ossium anno domini 1433 die ultima maji regnorum nostrorum anno y Hungarie etc. 47 Romanorum 23 Boemie 13 imperii vero primo. 1433 Mai 31 35 495. Krönungsordnung1 für die Kaiserkrönung des Römischen Königs und der Römi- schen Königin, angewandt auf die Krönung K. Sigmunds. fad 1433 Маi 31.] Iad 1433 Маi 31] 10 C aus London British Museum Cotton, Cleopatra C IV fol. 136 b-139a cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Incipit ordo, qualiter Romanus potifex apud basilicam sancti Petri apostoli debeat ordinari ad benedicendum imperatorem. Die Vorlage ist am Schluß un- vollständig (vgl. S. 829 Var. k). Man vergleiche über diese und die folgenden Vorlagen das in der Einleitung S. 731-732 Gesagte. B coll. ein ganz allgemein gehaltenes, älteres Exemplar: London British Museum Additional nr. 33377 fol. 73b-89b cop. membr. saec. 14. Die Handschrift, ein Pontifikale, stammt laut einer auf fol. 282 stehenden Bemerkung aus Leitomischl. VOR coll. die im Jahre 1355 bei der Krönung Karls IV vom Papst und Kaiser beglaubigte Krönungsordnung: V coll. Rom Vatik. A. Armaria di Castello, Armar. I capsa 7 nr. 2 15 50 a) R et. b) em.; WR concessas. c) om. R. d) W cognoscimus. e) R predicte. f) R stellt um partem ipsarum. g) R promittemus. h) W ipsorum. i) om. R. k) R supradicte. 1) R ac. m) W occupatores. n) R et. o) R ac. p) aut — sustinebimus om. R. q) om. W. r) in R nach sanctitati. s) Sigismundus — imperator om. W. add. etc. t) R et. u) om. R. v) om. W. w) W kürzt die Schlußformel Nos — communiri zu pre- sencium sub aurea bulla. x) om. R. y) W regno. 1 Vgl. S. 730-732.
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824 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. ſad 1433 Mai 31] cop. membr. coaeva, inseriert einem Breve Innocenx' VI an den Kardinalbischof Peter von Ostia vom 31 Januar 1355 (cop. membr. coaeva), das seinerseits inseriert ist einem am 5 April 1355 vor der Kaiserkrönung ergangenen Schreiben Karls IV an Innocenz VI (orig. membr. lit. pat. c. sig. pend.). — O coll. Oxford Bibl. Bodl. Can. Misc. 509 fol. 48 a-49b cop. membr. saec. 15, inseriert wie V dem Breve Innocenx' VI bexw. dem Schreiben Karls IV (cop. membr. saec. 15). — R coll. ebenda Can. Misc. 509 fol. 53a-54b cop. membr. saec. 15, inseriert wie V dem Breve Innocenz' VI bexw. dem Schreiben Karls IV (cop. membr. saec. 15), welch letxteres aber vom 5 April nach der Kaiser- krönung datiert ist. — In Rom Vatik. A. Armaria di Castello, Armar. I capsa 7 nr. 3 cop. membr. coaeva, inseriert wie V; das umschließende Schreiben Karls IV ist orig. 10 membr. lit. pat. c. sig. pend. — Ebenda nrr. 9, 10 und 11 je eine cop. membr. coaeva, alle drei inseriert wie V; die drei umschließtenden Schreiben Karls IV sind vom 5 April nach der Kaiserkrönung datiert und sind alle drei orig. membr. lit. pat. c. bulla aurea absc. — Gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1355 cap. 6-10 (aus „ms. nr. 4727 pag. 90“ der Vatik. Bibl.) und Theiner, Cod. dipl. dominii temporalis sanctae sedis 15 2, 280 und 283�284 „ex originali". — Vgl. die Regesten bei Böhmer-Huber nrr. 2014 und 2015. 5 Cum rex in a imperatorem electus pervenerit ad portam Collinam, que est juxta castellum Crescencii, recipiatur honorifice a clero Urbis cum crucibus et thuribulis et processionaliter deducatur usque ad gradus b basilice sancti Petri cantantibus universis 20 „ecce mitto angelum meumc“, camerariis d ejus missiliae spargentibusf ante eum g et prefecto h Urbis gladium preferente. cum autem pervenerit ante basilicam in platea, que cortina vocatur, dexterandus i est a senatoribus usque ad gradus predictos, ubi eo descendente tradendus est equus, cui rex insederat, illis 1. interimk summus pontifex cum omnibus ordinibus 1 suism preparet " se in secretario tamquam celebraturus divina et 25 processionaliter exiens usque ad suggestum arce superioris o, que est in capite graduum p super q faldistorium, ibi r sedeats consedentibus supert gradus a parte dextera epi- scopis " et presbiteris, a sinistera v diaconis cardinalibus et inw proximiori gradu sub- diaconis x et acolitis y, primicerio et cantoribus adstantibus z circa illos cum magnatibus et nobilibus officialibus et ministerialibus aule papalis. tunc rex cum archiepiscopis et 30 episcopis principibus et magnatibus suis ascendens ad summum pontificem reverenter osculetur pedes ipsius et aa offerens ei aurum, quantum sibi placuerit, benigne recipiatur ab eo ad osculum et adbb amplexum. quo demum surgente rex ipse a parte dextera et cc prior dd diaconorum a parte sinistra deducant eum usque ad ee ecclesiam sancte Marie in turribus, ubi ante altare subdiacono ewangelii textum tenente rex super eum ff 35 corporaliter prestet hujusmodi juramentumgg: Juramentum hh prestandum a futuro imperatore. Ego enim ii rex Romanorum [u. s. w. wie in nr. 494 S. 823 Z. 23-29 ewangelia kk, mit einigen belanglosen stilistischen Abweichungen. a) C imperator statt in imperatorem. b) C gradum. c) FOR add. etc. d) CB camerarius. e) C missalia. f) C 40 spargendo. g) B ipsos; VOR ipsum. h) C profecto. i) VR dextrandus. k) VOR add. autem. 1) B stellt um suis ordinibus. m) om. R. n) FOR preparat. o) om. B. p) C gradum. q) C supra valdistorium. r) CB ubi. s) C add. cum. t) C ad. u) om. C. v) R sinistris; VOR add. vero. w) om. R. x) C subdiacones. y) C acoliti. z) VR astantibus. aa) om. C. bb) om. VOR. cc) om. R. dd) R add. autem. ee) VR in. ff) VOR illum. gg) C add. dicens. hh) in BYOR fehlt die Uberschrift. ii) B add. N.; VOR Karolus statt enim. 45 kk) in VOR folgt nach ewangelia noch der Eid, den die Gesandten Karls IV dem Papst Clemens VI in Avignon geleistet hatten. 1 Am 14 Juni wies der [Kardinalkämmerer] Franciscus [Condolmario) den Thesaurar Bartholo- meus de Maxatostis an, 26 Goldgulden xu xahlen an Laurentius Benedicti Obicionis priori capitum regionum alme Urbis recipienti pro se et vice et nomine aliorum capitum regionum Urbis pro equo, quem dicti capita regionum habuerunt a sanctissimo domino nostro in die coronationis serenissimi prin- cipis domini imperatoris et quem prefati capita re- gionum eidem sanctissimo domino nostro presentarunt, videlicet pro compensatione dicti equi eisdem per- 50 missi et concessi pro gagiis et honoribus eorum in sollennitate predicta. Datum die 14 mens. junii pont. 3. Unterschrift Johannes Tintus. (Rom Staats- A. Tesoro ponteficio, Mandati diversi 1430-1434 fol. 85a cop. chart. coaeva.) 55
824 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. ſad 1433 Mai 31] cop. membr. coaeva, inseriert einem Breve Innocenx' VI an den Kardinalbischof Peter von Ostia vom 31 Januar 1355 (cop. membr. coaeva), das seinerseits inseriert ist einem am 5 April 1355 vor der Kaiserkrönung ergangenen Schreiben Karls IV an Innocenz VI (orig. membr. lit. pat. c. sig. pend.). — O coll. Oxford Bibl. Bodl. Can. Misc. 509 fol. 48 a-49b cop. membr. saec. 15, inseriert wie V dem Breve Innocenx' VI bexw. dem Schreiben Karls IV (cop. membr. saec. 15). — R coll. ebenda Can. Misc. 509 fol. 53a-54b cop. membr. saec. 15, inseriert wie V dem Breve Innocenz' VI bexw. dem Schreiben Karls IV (cop. membr. saec. 15), welch letxteres aber vom 5 April nach der Kaiser- krönung datiert ist. — In Rom Vatik. A. Armaria di Castello, Armar. I capsa 7 nr. 3 cop. membr. coaeva, inseriert wie V; das umschließende Schreiben Karls IV ist orig. 10 membr. lit. pat. c. sig. pend. — Ebenda nrr. 9, 10 und 11 je eine cop. membr. coaeva, alle drei inseriert wie V; die drei umschließtenden Schreiben Karls IV sind vom 5 April nach der Kaiserkrönung datiert und sind alle drei orig. membr. lit. pat. c. bulla aurea absc. — Gedruckt bei Raynald, Ann. eccles. ad ann. 1355 cap. 6-10 (aus „ms. nr. 4727 pag. 90“ der Vatik. Bibl.) und Theiner, Cod. dipl. dominii temporalis sanctae sedis 15 2, 280 und 283�284 „ex originali". — Vgl. die Regesten bei Böhmer-Huber nrr. 2014 und 2015. 5 Cum rex in a imperatorem electus pervenerit ad portam Collinam, que est juxta castellum Crescencii, recipiatur honorifice a clero Urbis cum crucibus et thuribulis et processionaliter deducatur usque ad gradus b basilice sancti Petri cantantibus universis 20 „ecce mitto angelum meumc“, camerariis d ejus missiliae spargentibusf ante eum g et prefecto h Urbis gladium preferente. cum autem pervenerit ante basilicam in platea, que cortina vocatur, dexterandus i est a senatoribus usque ad gradus predictos, ubi eo descendente tradendus est equus, cui rex insederat, illis 1. interimk summus pontifex cum omnibus ordinibus 1 suism preparet " se in secretario tamquam celebraturus divina et 25 processionaliter exiens usque ad suggestum arce superioris o, que est in capite graduum p super q faldistorium, ibi r sedeats consedentibus supert gradus a parte dextera epi- scopis " et presbiteris, a sinistera v diaconis cardinalibus et inw proximiori gradu sub- diaconis x et acolitis y, primicerio et cantoribus adstantibus z circa illos cum magnatibus et nobilibus officialibus et ministerialibus aule papalis. tunc rex cum archiepiscopis et 30 episcopis principibus et magnatibus suis ascendens ad summum pontificem reverenter osculetur pedes ipsius et aa offerens ei aurum, quantum sibi placuerit, benigne recipiatur ab eo ad osculum et adbb amplexum. quo demum surgente rex ipse a parte dextera et cc prior dd diaconorum a parte sinistra deducant eum usque ad ee ecclesiam sancte Marie in turribus, ubi ante altare subdiacono ewangelii textum tenente rex super eum ff 35 corporaliter prestet hujusmodi juramentumgg: Juramentum hh prestandum a futuro imperatore. Ego enim ii rex Romanorum [u. s. w. wie in nr. 494 S. 823 Z. 23-29 ewangelia kk, mit einigen belanglosen stilistischen Abweichungen. a) C imperator statt in imperatorem. b) C gradum. c) FOR add. etc. d) CB camerarius. e) C missalia. f) C 40 spargendo. g) B ipsos; VOR ipsum. h) C profecto. i) VR dextrandus. k) VOR add. autem. 1) B stellt um suis ordinibus. m) om. R. n) FOR preparat. o) om. B. p) C gradum. q) C supra valdistorium. r) CB ubi. s) C add. cum. t) C ad. u) om. C. v) R sinistris; VOR add. vero. w) om. R. x) C subdiacones. y) C acoliti. z) VR astantibus. aa) om. C. bb) om. VOR. cc) om. R. dd) R add. autem. ee) VR in. ff) VOR illum. gg) C add. dicens. hh) in BYOR fehlt die Uberschrift. ii) B add. N.; VOR Karolus statt enim. 45 kk) in VOR folgt nach ewangelia noch der Eid, den die Gesandten Karls IV dem Papst Clemens VI in Avignon geleistet hatten. 1 Am 14 Juni wies der [Kardinalkämmerer] Franciscus [Condolmario) den Thesaurar Bartholo- meus de Maxatostis an, 26 Goldgulden xu xahlen an Laurentius Benedicti Obicionis priori capitum regionum alme Urbis recipienti pro se et vice et nomine aliorum capitum regionum Urbis pro equo, quem dicti capita regionum habuerunt a sanctissimo domino nostro in die coronationis serenissimi prin- cipis domini imperatoris et quem prefati capita re- gionum eidem sanctissimo domino nostro presentarunt, videlicet pro compensatione dicti equi eisdem per- 50 missi et concessi pro gagiis et honoribus eorum in sollennitate predicta. Datum die 14 mens. junii pont. 3. Unterschrift Johannes Tintus. (Rom Staats- A. Tesoro ponteficio, Mandati diversi 1430-1434 fol. 85a cop. chart. coaeva.) 55
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B. Die Krönung nr. 491-501. 825 Deinde summus pontifex cum ordinibus suis ad altare procedit et facta ibi oracione ad sedem ascendit, rege cum suis a et b tribus episcopis, videlicet Ostiensi et Portuensi et Albanensi, in ecclesia sancte Marie in turribus remanente c. ubid a canonicis sancti Petri receptus in fratrem imperialibus induatur insigniis e, dato ipsius pallio camerario 5 domini pape. qui precedentibus illisf canonicis et s cantantibush „Petre amas me i“ cum ad hostium basilice principis apostolorum pervenerit, que porta argentea nuncupatur, deducentibus eum hincinde comite Lateranensis palacii et primicerio judicum Roma- norum Albanensis episcopus ante ipsam portam argenteam hanc super eum benedicti- onem k effundat1: „dominusm vobiscum"; „et cum". deinde: "deus, in cujus manu 1o corda sunt regum°, [inclina? ad preces humilitatis nostre aures misericordie tue et imperatori nostro famulo tuo illustri regimen tue appone sapiencie, ut haustis de tuo fonte consiliis et tibi placeat et super omnia regna precellat. per 1".] cum autem intra ecclesiam in medio rote pervenerit, Portuensis " episcopus hanc oracionem super eum decantets: „dominust vobiscum"; „et cum". „deus inenarrabilis u auctor mundiv, 15 [conditor" generis humani, gubernator inperii, confirmator regni, qui ex utero fidelis amici x tui patriarche nostri Abrahe preelegisti regem seculis profuturum, tu presentem regem hunc cum exercitu suo per intercessionem omnium sanctorum uberi benedictione locupleta et in solium regni firma stabilitate connecte. visita eum sicut Moysen in rubro, Jhesum Nave in prelio, Gedeon in agro, Samuelem in templo, et illa eum y bene- 20 dictione siderea ac sapiencie tue rore perfunde, quam beatus David in psalterio, Salomon filius ejus te remunerante percepit de celo. sis ei contra acies inimicorum lorica, in adversis galea, in prosperis paciencia, in protectione clipeus sempiternus, et presta, ut gentes illi teneant fidem, proceres sui habeant pacem, diligant caritatem, abstineant se a cupiditate, loquantur justiciam, custodiant veritatem, et ita populus iste pululet coalitus qui 25 benedictione eternitatis, ut semper maneant tripudiantes in pace victores z. per“.] cum ad confessionem beati Petri aa pervenerit, prosternat se pronus in terram et prior dia- conorum super eum faciat letaniam. qua finita prior presbiterorum dicat „paterbb noster“, „et ne etc.€c“; versus dd: „salvum fac servum tuum ee“; responsioft: „deus meus gg spe- rantem in te"; versus: „esto ei domine turris fortitudinis"; responsiohh: „a facie inimici"; so versus: „nichil proficiat inimicus in eo“; responsio ii: „et filius iniquitatis"; versuskk: „non apponat ! nocere ei"; versusmm: "domine exaudi"n"; responsio": „et clamor etc.pp"; versus qq: „dominus vobiscum"; „et cum". oracio r: „acciones nostras, quesumusss, domine “t, aspirandouu preveni et adjuvando prosequere, ut omnis oracio et operacio a te semper incipiat et per te cepta finiatur. per“.] post hec procedant ad altare sancti Mauricii, ubi Ostiensis episcopus ungatw ei de oleo exorzisato brachium dexterum et inter sca- pulas, hanc oracionem dicendo: „dominus ww vobiscum"; „et cum“. oracio: „domine deus omnipotens, cujus xx est omnis potestas vy [et z dignitas, te supplici devocione atque ſad 1433 Mai 31] 35 40 45 bo a) O tribus suis statt suis et tribus. b) om. VR. c) Creverenter. d) C ibi. e) B insignibus. f) VOR illum. g) om. B. h) C add. antiphona. i) VOR add. etc. k) C oracionem. 1) C add. dicens; B add. oracio; O infundat. m) dominus — deinde om. BVOR. n) C manus, om. corda — regum, add. etc. o) VOR add. etc. p) inclina — precellat. per nur in B. q) B stelll um episcopus Portuensis. r) B ipsum. s) B cantet. t) dominus — cum om. BVOR. u) C inenarrabile. v) CVOR add. etc. w) conditor — in pace victores. per nur in B. x) B add. et. y) em.; B cum. z) in B ist am Rande von einer dem 15 Jahrhundert angehörenden Hand hinzugefiigt deinde vadat ad confessionem beati Petri apostoli et coronandus prosternat se in terram. aa) om. R. bb) VOR oracionem dominicam cum capitulis istis statt pater — etc. cc) B nos. dd) om. V. ee) VOR add. domine. ff) om. C; statt responsio — oracio haben VOR „mitte ei auxilium de sancto; domine, salvum fac regem“. ac deinde dicat oracionem istam. gg) om. C. lih) om. C. ii) om. C. kk) om. C. 1l) apponat — ei om. B. mm) om. B. nn) B add. oracionem meam. 00) om. C. pp) B meus. qq) om. C. rr) B oremus, add. „pretende, quesumus, domine, famulo tuo dexteram celestis auxilii, ut te toto corde per- quirat et, que digne postulat, assequi mereatur. per“. alia oracio. ss) C om. quesumus, domine, add. etc. tt) VOR add. etc. uu) aspirando — finiatur. per nur in B. vv) B stelll um ei ungat. ww) BVOR om. do- minus — oracio. xx) C om. cujus — potestas, add. etc. yy) YOR add. etc. zz) et — in unitate nur in B. Es ist xu ergänzen dominum nostrum Ihesum Christum filium tuum.
B. Die Krönung nr. 491-501. 825 Deinde summus pontifex cum ordinibus suis ad altare procedit et facta ibi oracione ad sedem ascendit, rege cum suis a et b tribus episcopis, videlicet Ostiensi et Portuensi et Albanensi, in ecclesia sancte Marie in turribus remanente c. ubid a canonicis sancti Petri receptus in fratrem imperialibus induatur insigniis e, dato ipsius pallio camerario 5 domini pape. qui precedentibus illisf canonicis et s cantantibush „Petre amas me i“ cum ad hostium basilice principis apostolorum pervenerit, que porta argentea nuncupatur, deducentibus eum hincinde comite Lateranensis palacii et primicerio judicum Roma- norum Albanensis episcopus ante ipsam portam argenteam hanc super eum benedicti- onem k effundat1: „dominusm vobiscum"; „et cum". deinde: "deus, in cujus manu 1o corda sunt regum°, [inclina? ad preces humilitatis nostre aures misericordie tue et imperatori nostro famulo tuo illustri regimen tue appone sapiencie, ut haustis de tuo fonte consiliis et tibi placeat et super omnia regna precellat. per 1".] cum autem intra ecclesiam in medio rote pervenerit, Portuensis " episcopus hanc oracionem super eum decantets: „dominust vobiscum"; „et cum". „deus inenarrabilis u auctor mundiv, 15 [conditor" generis humani, gubernator inperii, confirmator regni, qui ex utero fidelis amici x tui patriarche nostri Abrahe preelegisti regem seculis profuturum, tu presentem regem hunc cum exercitu suo per intercessionem omnium sanctorum uberi benedictione locupleta et in solium regni firma stabilitate connecte. visita eum sicut Moysen in rubro, Jhesum Nave in prelio, Gedeon in agro, Samuelem in templo, et illa eum y bene- 20 dictione siderea ac sapiencie tue rore perfunde, quam beatus David in psalterio, Salomon filius ejus te remunerante percepit de celo. sis ei contra acies inimicorum lorica, in adversis galea, in prosperis paciencia, in protectione clipeus sempiternus, et presta, ut gentes illi teneant fidem, proceres sui habeant pacem, diligant caritatem, abstineant se a cupiditate, loquantur justiciam, custodiant veritatem, et ita populus iste pululet coalitus qui 25 benedictione eternitatis, ut semper maneant tripudiantes in pace victores z. per“.] cum ad confessionem beati Petri aa pervenerit, prosternat se pronus in terram et prior dia- conorum super eum faciat letaniam. qua finita prior presbiterorum dicat „paterbb noster“, „et ne etc.€c“; versus dd: „salvum fac servum tuum ee“; responsioft: „deus meus gg spe- rantem in te"; versus: „esto ei domine turris fortitudinis"; responsiohh: „a facie inimici"; so versus: „nichil proficiat inimicus in eo“; responsio ii: „et filius iniquitatis"; versuskk: „non apponat ! nocere ei"; versusmm: "domine exaudi"n"; responsio": „et clamor etc.pp"; versus qq: „dominus vobiscum"; „et cum". oracio r: „acciones nostras, quesumusss, domine “t, aspirandouu preveni et adjuvando prosequere, ut omnis oracio et operacio a te semper incipiat et per te cepta finiatur. per“.] post hec procedant ad altare sancti Mauricii, ubi Ostiensis episcopus ungatw ei de oleo exorzisato brachium dexterum et inter sca- pulas, hanc oracionem dicendo: „dominus ww vobiscum"; „et cum“. oracio: „domine deus omnipotens, cujus xx est omnis potestas vy [et z dignitas, te supplici devocione atque ſad 1433 Mai 31] 35 40 45 bo a) O tribus suis statt suis et tribus. b) om. VR. c) Creverenter. d) C ibi. e) B insignibus. f) VOR illum. g) om. B. h) C add. antiphona. i) VOR add. etc. k) C oracionem. 1) C add. dicens; B add. oracio; O infundat. m) dominus — deinde om. BVOR. n) C manus, om. corda — regum, add. etc. o) VOR add. etc. p) inclina — precellat. per nur in B. q) B stelll um episcopus Portuensis. r) B ipsum. s) B cantet. t) dominus — cum om. BVOR. u) C inenarrabile. v) CVOR add. etc. w) conditor — in pace victores. per nur in B. x) B add. et. y) em.; B cum. z) in B ist am Rande von einer dem 15 Jahrhundert angehörenden Hand hinzugefiigt deinde vadat ad confessionem beati Petri apostoli et coronandus prosternat se in terram. aa) om. R. bb) VOR oracionem dominicam cum capitulis istis statt pater — etc. cc) B nos. dd) om. V. ee) VOR add. domine. ff) om. C; statt responsio — oracio haben VOR „mitte ei auxilium de sancto; domine, salvum fac regem“. ac deinde dicat oracionem istam. gg) om. C. lih) om. C. ii) om. C. kk) om. C. 1l) apponat — ei om. B. mm) om. B. nn) B add. oracionem meam. 00) om. C. pp) B meus. qq) om. C. rr) B oremus, add. „pretende, quesumus, domine, famulo tuo dexteram celestis auxilii, ut te toto corde per- quirat et, que digne postulat, assequi mereatur. per“. alia oracio. ss) C om. quesumus, domine, add. etc. tt) VOR add. etc. uu) aspirando — finiatur. per nur in B. vv) B stelll um ei ungat. ww) BVOR om. do- minus — oracio. xx) C om. cujus — potestas, add. etc. yy) YOR add. etc. zz) et — in unitate nur in B. Es ist xu ergänzen dominum nostrum Ihesum Christum filium tuum.
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826 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Iad humillima prece deposcimus, ut huic famulo tuo N. prosperum imperatorie dignitatis 1433 concedas effectum, ut in tua disposicione constituto ad regendam ecclesiam tuam sanctam Мai 31] nichil ei presencia officiant, futura nichil obsistant, sed inspirante sancti spiritus dono populum sibi subditum equo justicie libramine regere valeat et in omnibus operibus suis te semper timeat tibique jugiter placere contendat. per dominum in unitate“.] alia a oratio: „deus dei filius b Jhesus c Christus à [dominus e noster, qui a patre oleo exulta- cionis unctus est pre participibus suis, ipse per presentem sacri ungiminis infusionem spiritus paracliti super caput tuum infundat benediccionem eandemque usque ad interiora cordis tui penetrare faciat, quatinus hoc visibili et tractabili dono invisibilia percipere et temporali regno justis miserationibus executo eternaliter ei conregnare merearis, qui 10 solus sine peccato rex regum vivit et gloriatur cum deo patre in unitate spiritus sancti".] hiis itaque ' peractis ascendat rex ad altare beati s Petri, ubi summus pontifexh recipiat eum ad osculum sicut i unum ex diaconibus k, ipseque procedat ad pulpitum vel ad 1 ambonem, ubi thalamus constructus de lignis et ornatus de palliis debet eim esse paratus. cum suis archiepiscopis et episcopis principibus et magnatibus secundum 15 capacitatem loci consistat. primicerius autem et scola cantorum in choro ante altare decantent " introitum et post ° kyrieleyson et hymnum angelicum, scilicet ? „gloria in excelsis“, decantata q summus pontifex r dicit oracionem, que competit illi diei, et hanc oracionem pro ipso s imperatore t: „deus regnorum omnium et " Christiani maxime pro- tector imperii, da servo tuo Sigismundo v imperatori nostro triumphum virtutis tue 20 scienter excolere, ut, qui tua constitucione est princeps, tuo semper munere sit potens. per dominum". cumquew lecta fuerit epistola et graduale cantatum x, imperator pro- cedat y processionaliter ad altare, ubi summus pontifex imponit ei mitram clericalem in na capite ac super z mitram imperatorium diadema, dicens: „accipe signum glorie diadema regni coronam bb imperiice [in dd nomine patris et filii et spiritus sancti, ut spreto antiquo 25 hoste spretisque contagiis viciorum omnium sic justiciam misericordiam et judicium diligas et ita juste et misericorditer et pie vivas, ut ab ipso domino nostro Jhesu Christo in consorcio sanctorum eterni regni coronam percipias. qui cum deo patre". deinde sceptrum et pomum aureum traditee ei ff. sciendumgs, quod peracta commonicione cum imposicione diadematis dicere forte, si velit, apostolicus valet oracionem hujusce- so modi: „dominus vobiscum". oracio: „prospice, quesumus, omnipotens deushh [serenis obtutibus hunc gloriosum famulum tuum N. et sicut benedixisti Habraam Ysaac et Jacob sic illi largiaris benedictiones spiritualis gratie eumque plenitudine tue potentie irrigare atque perfundere digneris, ut tribuas ei de rore celi et pinguedine terre habun- danciam frumenti vini et olei et omnium frugum opulenciam et ex largitate divini 35 muneris longeva tempora, ut illo regnante sit sanitas corporis in patria, pax inviolata sit in regno et dignitas gloriosa regalis palacii maximo splendore regie potestatis oculis hominum fulgeat luce clarissima coruscare atque splendescere quasi splendidissimi ful- goris maximo perfusa lumine videatur. tribue ei, omnipotens deus, ut sit fortissimus protector patrie et consolator ecclesiarum atque cenobiorum sanctorum maxima pietate 40 regalis munificencie atque ut sit fortissimus regum triumphator hostium ad opprimendas rebelles et paganas naciones, sitque suis inimicis satis terribilis maxima fortitudine regalis potencie, optimatibus quoque atque precelsis proceribus ac fidelibus sui regni sit a) B sequitur stalt alia ; FOR item aliam orationem statt alia oratio. b) C fili. c) C om. Ihesus Christus, add. etc. d) VOR add. etc. e) dominus — spiritus sancti nur in B. f) VOR ita. g) Csancti. h) VOR add. 45 facta confessione. i) C secum. k) VR diaconis. 1) om. VOR. m) C enim ; B stelll um esse ei. n) CR de- cantet. o) om. C. p) scilicet — excelsis om. BVOR. q) om. C; O decanta. r) R wiederholt pontifex. s) om. O. t) B add. oracio. u) VOR om. et — per dominum, add. etc. v) B N. w) VOR cum; vorher gehl item aliam orationem: „suscipe domine preces etc.". item aliam orationem: „deus, qui ad predicandum etc." x) VOR decantatum. y) VOR ascendat. z) VOR supra. aa) VOR om. diadema — imperii, add. etc. bb) C 50 corona. cc) C add. etc. dd) in — deo patre nur in B. ee) FOR tradat. ff) VOR add. et post cetera gla- dium. gg) sciendum — imperii totius in gladio om. FOR. 1h) C add. etc. ii) serenis — qui vivit nur in B.
826 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Iad humillima prece deposcimus, ut huic famulo tuo N. prosperum imperatorie dignitatis 1433 concedas effectum, ut in tua disposicione constituto ad regendam ecclesiam tuam sanctam Мai 31] nichil ei presencia officiant, futura nichil obsistant, sed inspirante sancti spiritus dono populum sibi subditum equo justicie libramine regere valeat et in omnibus operibus suis te semper timeat tibique jugiter placere contendat. per dominum in unitate“.] alia a oratio: „deus dei filius b Jhesus c Christus à [dominus e noster, qui a patre oleo exulta- cionis unctus est pre participibus suis, ipse per presentem sacri ungiminis infusionem spiritus paracliti super caput tuum infundat benediccionem eandemque usque ad interiora cordis tui penetrare faciat, quatinus hoc visibili et tractabili dono invisibilia percipere et temporali regno justis miserationibus executo eternaliter ei conregnare merearis, qui 10 solus sine peccato rex regum vivit et gloriatur cum deo patre in unitate spiritus sancti".] hiis itaque ' peractis ascendat rex ad altare beati s Petri, ubi summus pontifexh recipiat eum ad osculum sicut i unum ex diaconibus k, ipseque procedat ad pulpitum vel ad 1 ambonem, ubi thalamus constructus de lignis et ornatus de palliis debet eim esse paratus. cum suis archiepiscopis et episcopis principibus et magnatibus secundum 15 capacitatem loci consistat. primicerius autem et scola cantorum in choro ante altare decantent " introitum et post ° kyrieleyson et hymnum angelicum, scilicet ? „gloria in excelsis“, decantata q summus pontifex r dicit oracionem, que competit illi diei, et hanc oracionem pro ipso s imperatore t: „deus regnorum omnium et " Christiani maxime pro- tector imperii, da servo tuo Sigismundo v imperatori nostro triumphum virtutis tue 20 scienter excolere, ut, qui tua constitucione est princeps, tuo semper munere sit potens. per dominum". cumquew lecta fuerit epistola et graduale cantatum x, imperator pro- cedat y processionaliter ad altare, ubi summus pontifex imponit ei mitram clericalem in na capite ac super z mitram imperatorium diadema, dicens: „accipe signum glorie diadema regni coronam bb imperiice [in dd nomine patris et filii et spiritus sancti, ut spreto antiquo 25 hoste spretisque contagiis viciorum omnium sic justiciam misericordiam et judicium diligas et ita juste et misericorditer et pie vivas, ut ab ipso domino nostro Jhesu Christo in consorcio sanctorum eterni regni coronam percipias. qui cum deo patre". deinde sceptrum et pomum aureum traditee ei ff. sciendumgs, quod peracta commonicione cum imposicione diadematis dicere forte, si velit, apostolicus valet oracionem hujusce- so modi: „dominus vobiscum". oracio: „prospice, quesumus, omnipotens deushh [serenis obtutibus hunc gloriosum famulum tuum N. et sicut benedixisti Habraam Ysaac et Jacob sic illi largiaris benedictiones spiritualis gratie eumque plenitudine tue potentie irrigare atque perfundere digneris, ut tribuas ei de rore celi et pinguedine terre habun- danciam frumenti vini et olei et omnium frugum opulenciam et ex largitate divini 35 muneris longeva tempora, ut illo regnante sit sanitas corporis in patria, pax inviolata sit in regno et dignitas gloriosa regalis palacii maximo splendore regie potestatis oculis hominum fulgeat luce clarissima coruscare atque splendescere quasi splendidissimi ful- goris maximo perfusa lumine videatur. tribue ei, omnipotens deus, ut sit fortissimus protector patrie et consolator ecclesiarum atque cenobiorum sanctorum maxima pietate 40 regalis munificencie atque ut sit fortissimus regum triumphator hostium ad opprimendas rebelles et paganas naciones, sitque suis inimicis satis terribilis maxima fortitudine regalis potencie, optimatibus quoque atque precelsis proceribus ac fidelibus sui regni sit a) B sequitur stalt alia ; FOR item aliam orationem statt alia oratio. b) C fili. c) C om. Ihesus Christus, add. etc. d) VOR add. etc. e) dominus — spiritus sancti nur in B. f) VOR ita. g) Csancti. h) VOR add. 45 facta confessione. i) C secum. k) VR diaconis. 1) om. VOR. m) C enim ; B stelll um esse ei. n) CR de- cantet. o) om. C. p) scilicet — excelsis om. BVOR. q) om. C; O decanta. r) R wiederholt pontifex. s) om. O. t) B add. oracio. u) VOR om. et — per dominum, add. etc. v) B N. w) VOR cum; vorher gehl item aliam orationem: „suscipe domine preces etc.". item aliam orationem: „deus, qui ad predicandum etc." x) VOR decantatum. y) VOR ascendat. z) VOR supra. aa) VOR om. diadema — imperii, add. etc. bb) C 50 corona. cc) C add. etc. dd) in — deo patre nur in B. ee) FOR tradat. ff) VOR add. et post cetera gla- dium. gg) sciendum — imperii totius in gladio om. FOR. 1h) C add. etc. ii) serenis — qui vivit nur in B.
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B. Die Krönung nr. 491-501. 827 munificus et amabilis et pius et ab omnibus timeatur atque diligatur et post gloriosa tempora atque felicia vite presentis gaudia in perpetua beatitudine habitare mereatur. per.“ benedictio: „benedic, domine, quesumus, hunc principem nostrum N., quem ad salutem populi nobis a te credimus esse concessum. fac annis esse multiplicem salubri 5 corporis robore vigentem ad senectutem optatam pervenire felicem. sit fiducia nobis obtinere gratiam populo, quam Aaron in tabernaculo, Helyseus in fluvio, Ezechias in lecto, Zacharias vetulus impetravit in templo. sit nobis regendi auctoritas, qualem Josue suscepit in castris, Gedeon sumpsit in preliis, Petrus accepit in clave, Paulus est usus in dogmate, et ita pastorum cura tuum proficiat in ovile, sicut Ysaac profecit in fruge et Jacob est 1o dilatatus in grege. quod ipse prestare dignetur.“ alia oracio: "deus pater eterne glorie sit adjutor tuus et protector et omnipotens benedicat tibi, preces tuas in cunctis exaudiat et vitam tuam longitudine dierum adimpleat, thronum regni tui jugiter firmet et gentem populumque tuum in eternum conservet et inimicos tuos confusione induat et super te sanctificacio Christi floreat, ut, qui tibi tribuit in terris imperium, ipse in celis con- interpollata ergo cantilena coram altari a beati Petri 15 ferat premium. qui vivit.“] presentatur domino pape in supereminenti specula residenti. hiis b itaque gestis e tunc ad ipsum altare ascendit d et gladium evaginatum de altari assumite et ei tradit curam intelligens imperii totius in gladio, sic g dicens: „accipe gladium de ! sede beati Petri [corpore k sumptum per nostras manus licet indignas, vice tamen et auctoritate sanctorum apostolorum consecratas imperialiter tibi concessum nostreque benedictionis officio in defensionem sancte dei ecclesie divinitus ordinatum ad vindictam malefactorum, laudem vero bonorum, et memor esto, de quo psalmista prophetavit dicens „accingere gladio tuo circa femur tuum potentissime" 1, ut in hoc per eundem vim equitatis exerceas, molem iniquitatis potenter destruas et sanctam dei ecclesiam ejusque fideles propugnes ac protegas nec minus sub fide falsos quam Christiani nominis hostes execres ac dispergas, viduas ac pupillos clementer adjuves ac defendas, desolata restaures, restaurata conserves, ulciscaris injusta, confirmes bene disposita, quatinus in hec agendo! virtutum triumpho gloriosus justicieque cultor egregius cum mundi salvatore, cujus typum geris in nomine, sine fine regnare merearis. qui cum deo.“2] hiis verbism expletis accingat n illi ensem, s0 iterans ita dicens °: "accingere gladio tuo super femur tuum, potentissime, et attende, quia sancti in ? gladio non, sed per fidem vicerunt regna.“ (sed sciendum est, quod in aliquibus libris primo datur gladius, postea diadema. sed dato gladio ponitur ista rubrica.) mox autem ut coronandus accintus ense fuerit, eximit eum q de vagina viri- literque ter illum vibrat r. eo igitur sic accinto et beati Petri milite mirabiliter facto 35 subsequenter apostolicus de altari diadema sumits et ponit in capite coronandi et ait „accipe signum glorie, diadema regni, coronamt imperii etc.u.“ illico procidens im- quibus gloriosissime gestis apostolicus ad emi- perator osculatur apostolicos v pedes. nenciam redeatw specule tribunalis et imperator ad faldistorium scandat x ei y in amplo gradu sub apostolici dextera preparatum. qui coronatus incedens pomum z in dextera 40 manu portet, in sinistera sceptrum et sic ad thalamum redeat, ipsoque ibi cum suis aa principibus consistentebb prior subdiaconorum ce cum subdiaconis Romane curie et cappel- lanis aule imperialis ad pectorale dexterum ante crucifixum argenteum laudem imperatori dd 20 25 Iad 1433 Mai 31/] 45 50 a) C altare. b) B is. c) om B. d) Cascendant. e) B sumit. f) C tradat. g) VOR ita h) B desuper statt de sede; FOR om. de sede — dextera preparatum, add. ad vindictam etc. i) 0 add. etc. k) corpore — cum deo (Z. 29) nur in B. 1) Bagenda. m) B stellt um expletis verbis. n) Baccingit. o) B dictum. p) B stellt um non in gladio. q) C eundem statt eum de. r) B add et vagine continuo recomendat. s) C summit. 1) C corona. u) B fügt statt etc. wie oben S. 826 Z. 25-28 in nomine — patre hinzu; doch ist am Schluß deo weggelassen. v) B apostolico w) B remeat. x) B scandit. y) C et. z) VOR portet in dextera manu pomum. aa) FOR stellen um principibus [O princibus] suis. bb) O existente. cc) R diaconorum. dd) C imperator. 1 Ps. 45, 4. Deutsche Reichstags-Akten X. Man ergänxe patre vivit et regnat. 105
B. Die Krönung nr. 491-501. 827 munificus et amabilis et pius et ab omnibus timeatur atque diligatur et post gloriosa tempora atque felicia vite presentis gaudia in perpetua beatitudine habitare mereatur. per.“ benedictio: „benedic, domine, quesumus, hunc principem nostrum N., quem ad salutem populi nobis a te credimus esse concessum. fac annis esse multiplicem salubri 5 corporis robore vigentem ad senectutem optatam pervenire felicem. sit fiducia nobis obtinere gratiam populo, quam Aaron in tabernaculo, Helyseus in fluvio, Ezechias in lecto, Zacharias vetulus impetravit in templo. sit nobis regendi auctoritas, qualem Josue suscepit in castris, Gedeon sumpsit in preliis, Petrus accepit in clave, Paulus est usus in dogmate, et ita pastorum cura tuum proficiat in ovile, sicut Ysaac profecit in fruge et Jacob est 1o dilatatus in grege. quod ipse prestare dignetur.“ alia oracio: "deus pater eterne glorie sit adjutor tuus et protector et omnipotens benedicat tibi, preces tuas in cunctis exaudiat et vitam tuam longitudine dierum adimpleat, thronum regni tui jugiter firmet et gentem populumque tuum in eternum conservet et inimicos tuos confusione induat et super te sanctificacio Christi floreat, ut, qui tibi tribuit in terris imperium, ipse in celis con- interpollata ergo cantilena coram altari a beati Petri 15 ferat premium. qui vivit.“] presentatur domino pape in supereminenti specula residenti. hiis b itaque gestis e tunc ad ipsum altare ascendit d et gladium evaginatum de altari assumite et ei tradit curam intelligens imperii totius in gladio, sic g dicens: „accipe gladium de ! sede beati Petri [corpore k sumptum per nostras manus licet indignas, vice tamen et auctoritate sanctorum apostolorum consecratas imperialiter tibi concessum nostreque benedictionis officio in defensionem sancte dei ecclesie divinitus ordinatum ad vindictam malefactorum, laudem vero bonorum, et memor esto, de quo psalmista prophetavit dicens „accingere gladio tuo circa femur tuum potentissime" 1, ut in hoc per eundem vim equitatis exerceas, molem iniquitatis potenter destruas et sanctam dei ecclesiam ejusque fideles propugnes ac protegas nec minus sub fide falsos quam Christiani nominis hostes execres ac dispergas, viduas ac pupillos clementer adjuves ac defendas, desolata restaures, restaurata conserves, ulciscaris injusta, confirmes bene disposita, quatinus in hec agendo! virtutum triumpho gloriosus justicieque cultor egregius cum mundi salvatore, cujus typum geris in nomine, sine fine regnare merearis. qui cum deo.“2] hiis verbism expletis accingat n illi ensem, s0 iterans ita dicens °: "accingere gladio tuo super femur tuum, potentissime, et attende, quia sancti in ? gladio non, sed per fidem vicerunt regna.“ (sed sciendum est, quod in aliquibus libris primo datur gladius, postea diadema. sed dato gladio ponitur ista rubrica.) mox autem ut coronandus accintus ense fuerit, eximit eum q de vagina viri- literque ter illum vibrat r. eo igitur sic accinto et beati Petri milite mirabiliter facto 35 subsequenter apostolicus de altari diadema sumits et ponit in capite coronandi et ait „accipe signum glorie, diadema regni, coronamt imperii etc.u.“ illico procidens im- quibus gloriosissime gestis apostolicus ad emi- perator osculatur apostolicos v pedes. nenciam redeatw specule tribunalis et imperator ad faldistorium scandat x ei y in amplo gradu sub apostolici dextera preparatum. qui coronatus incedens pomum z in dextera 40 manu portet, in sinistera sceptrum et sic ad thalamum redeat, ipsoque ibi cum suis aa principibus consistentebb prior subdiaconorum ce cum subdiaconis Romane curie et cappel- lanis aule imperialis ad pectorale dexterum ante crucifixum argenteum laudem imperatori dd 20 25 Iad 1433 Mai 31/] 45 50 a) C altare. b) B is. c) om B. d) Cascendant. e) B sumit. f) C tradat. g) VOR ita h) B desuper statt de sede; FOR om. de sede — dextera preparatum, add. ad vindictam etc. i) 0 add. etc. k) corpore — cum deo (Z. 29) nur in B. 1) Bagenda. m) B stellt um expletis verbis. n) Baccingit. o) B dictum. p) B stellt um non in gladio. q) C eundem statt eum de. r) B add et vagine continuo recomendat. s) C summit. 1) C corona. u) B fügt statt etc. wie oben S. 826 Z. 25-28 in nomine — patre hinzu; doch ist am Schluß deo weggelassen. v) B apostolico w) B remeat. x) B scandit. y) C et. z) VOR portet in dextera manu pomum. aa) FOR stellen um principibus [O princibus] suis. bb) O existente. cc) R diaconorum. dd) C imperator. 1 Ps. 45, 4. Deutsche Reichstags-Akten X. Man ergänxe patre vivit et regnat. 105
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828 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. alta voce decantent a hoc modo: „exaudi Christe". scriniarii vero Urbis sericis b cappis c induti ante pectorale consistentes in choro respondeant: „domino" Sigismundoe invic- tissimo imperatori f Romanorum et semper augusto salus et victoria". qua laude tercio repetita prior subdiaconorum cum suis tribus vicibus dicat „salvator mundi“, et scri- niarii vicissim respondeant „tu illum adjuva". deinde iste cum suis duabus vicibus dicat 5 „sancta Maria“, et illi vicissim respondeant „tu illum adjuva“, et sic deinceps „sancte Michael“, „sancte Gabriel“, „sancte Raphael“, „sancte Johannes baptista“, „sancte Petre“ „sancte Paule“, „sancte Andrea“, „sancte Stephane", „sancte Laurenti“, „sancte Vincenti“. „sancte Silvester", „sancte Leo“, „sancte Gregori g“, „sancte Benedicteh“, „sancte Saba", „sancta Agnes", „saneta k Lucia", „sancta Cecilia". quibus finitis isti bis 1 dicant 10 post hec° ewangelio decantato p imperator corona et „kyrieleysonm, christeleyson "". manto depositis accedat ad summum pontificem et q offerat ad pedes ejus aurum, quantum sibi r placuerit, ipsoque pontifice descendente pro perficiendis missarum misteriis ad s altare imperator more subdiaconi offerat t calicem et ampullam et stet ibi, donec pontifex ad sedem reversus comunicet, sacramque comunionem de manu ejus suscipiat cum osculo 15 pacis, et sic u ad thalamum rediens in ambone v resumatw mantum pariter et co- ronam. missax finita benedictionem y pontificalem reverenter accipiat et statim pro- cedat z ad locum, ubi debet summus pontifex equitare, utaa, cum ipse pontifex equum ascenderit, teneat stapediumbb selle ejus et arrepto ce freno aliquantulum ipsum adexteret. moxque suum equum ascendens procedat juxta summum pontificem usque ad ecclesiam 20 sanctedd Marie in transpadina, ubi dato sibi osculo ade invicem non corde, sed corpore separentur. et ft post hecgg imperator ad castra revertitur coronatus etc.hh Si vero regina fuerit coronanda, debet super lectorium ex iil opposito thalamus preparari, ubikk cum duabus ll ad minus puellis mm et aliquibus exm principibus imperii tam ecclesiasticis quam mundanis resideat. item o benedictiopp regine vel imperatricis ad 25 ingressum ecclesie sic oratur. [oracio "q: "omnipotens sempiterne deus, fons et origo tocius bonitatis, qui feminei sexus fragilitatem nequaquam reprobando avertis, sed dignanter conprobando pocius eligis et qui infirma mundi eligendo forcia queque confundere decre- visti quique eciam glorie virtutisque tue triumphum in manu Judith femine olim Judaice plebi de hoste sevissimo resignare voluisti, respice, quesumus, ad preces humilitatis nostre so et super hanc famulam tuam N., quam supplici devocione in reginam vel imperatricem eligimus, benedictionum tuarum dona multiplica eamque dextera tue potencie semper et ubique circumda, ut dono tui muniminis undique firmiter protecta visibilis seu invisibilis hostis nequicias triumphaliter expugnare valeat et una cum Sara atque Rebecca, Lia atque Rachele beatis reverendisque feminis fructu uteri sui fecundari seu gratulari me- 35 reatur ad decorem totius regni vel imperii statumque sancte dei ecclesie regendum nec- non et protegendum per Christum dominum nostrum, qui ex intemerate beate Marie vir- ginis alvo nasci visitare ac renovare hunc dignatus est mundum, qui tecum vivit et gloriatur deus in unitate spiritus sancti per immortalia secula seculorum.“] et post coronacionem tt 40 imperatoris deducatur ad altare ante papamr amicta regalibus indumentis et ss papa det super eam hanc benedictionem: "deus, qui solus [habes uu immortalitatem lucemque ha- ſad 1433 Мai 31] a) B decantet. b) VOR sericeis. c) BFO capis. d) domino — scriniarii vicissim respondeant ist in C infolge cines leicht zu erklärenden Verschens des Schreibers ausgefallen. e) B N; FOR Karolo. f) B stellt um Romanorum imperatori. g) C Gregorii. h) BVOR add. „sancte Basili“. i) C sancta. k) BVOR stellen um „sancta Ce- cilia“, „sancta Lucia“. 1) O stelll um dicant bis. m) VOR add. et illi vicissim respondeant. n) B kyrie- 45 leyson ; BOR add. ac deinde simu! omnes „ kyrieleyson“. o) FOR 1oc p) R decanto. ") om. B. r) C si s) B stellt um imperator ad altare. t) R afferat; VOR add. ei. u) om. C. v) CB ambonem. w) C resumit. x) VOR missaque. y) BVOR stellen um pontificalem benedictionem. z) C precedit ; B precedat. an) VOR et. bb) Cstopedium. cc) Cabrepto. dd) R beate, ee) VOR ab. ff) et — etc. om. VOR. gg) om. B. lh) om. B. ii) C exposicio statt ex opposito. kk) om. C. 11) V duobus. mim) R domicellis. un) ex principibus om. B. 00) Cidem; VOR om. item — oratur. pp) C benedicto. qq) oracio — seculorum (Z. 39) nur in B. rr) BVOR summum pontificem ss) et — solus om. FOR. tt) B summus pontifex. uu) habes — perficiat. per (S. 829 Z. II) nur in B. 50
828 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. alta voce decantent a hoc modo: „exaudi Christe". scriniarii vero Urbis sericis b cappis c induti ante pectorale consistentes in choro respondeant: „domino" Sigismundoe invic- tissimo imperatori f Romanorum et semper augusto salus et victoria". qua laude tercio repetita prior subdiaconorum cum suis tribus vicibus dicat „salvator mundi“, et scri- niarii vicissim respondeant „tu illum adjuva". deinde iste cum suis duabus vicibus dicat 5 „sancta Maria“, et illi vicissim respondeant „tu illum adjuva“, et sic deinceps „sancte Michael“, „sancte Gabriel“, „sancte Raphael“, „sancte Johannes baptista“, „sancte Petre“ „sancte Paule“, „sancte Andrea“, „sancte Stephane", „sancte Laurenti“, „sancte Vincenti“. „sancte Silvester", „sancte Leo“, „sancte Gregori g“, „sancte Benedicteh“, „sancte Saba", „sancta Agnes", „saneta k Lucia", „sancta Cecilia". quibus finitis isti bis 1 dicant 10 post hec° ewangelio decantato p imperator corona et „kyrieleysonm, christeleyson "". manto depositis accedat ad summum pontificem et q offerat ad pedes ejus aurum, quantum sibi r placuerit, ipsoque pontifice descendente pro perficiendis missarum misteriis ad s altare imperator more subdiaconi offerat t calicem et ampullam et stet ibi, donec pontifex ad sedem reversus comunicet, sacramque comunionem de manu ejus suscipiat cum osculo 15 pacis, et sic u ad thalamum rediens in ambone v resumatw mantum pariter et co- ronam. missax finita benedictionem y pontificalem reverenter accipiat et statim pro- cedat z ad locum, ubi debet summus pontifex equitare, utaa, cum ipse pontifex equum ascenderit, teneat stapediumbb selle ejus et arrepto ce freno aliquantulum ipsum adexteret. moxque suum equum ascendens procedat juxta summum pontificem usque ad ecclesiam 20 sanctedd Marie in transpadina, ubi dato sibi osculo ade invicem non corde, sed corpore separentur. et ft post hecgg imperator ad castra revertitur coronatus etc.hh Si vero regina fuerit coronanda, debet super lectorium ex iil opposito thalamus preparari, ubikk cum duabus ll ad minus puellis mm et aliquibus exm principibus imperii tam ecclesiasticis quam mundanis resideat. item o benedictiopp regine vel imperatricis ad 25 ingressum ecclesie sic oratur. [oracio "q: "omnipotens sempiterne deus, fons et origo tocius bonitatis, qui feminei sexus fragilitatem nequaquam reprobando avertis, sed dignanter conprobando pocius eligis et qui infirma mundi eligendo forcia queque confundere decre- visti quique eciam glorie virtutisque tue triumphum in manu Judith femine olim Judaice plebi de hoste sevissimo resignare voluisti, respice, quesumus, ad preces humilitatis nostre so et super hanc famulam tuam N., quam supplici devocione in reginam vel imperatricem eligimus, benedictionum tuarum dona multiplica eamque dextera tue potencie semper et ubique circumda, ut dono tui muniminis undique firmiter protecta visibilis seu invisibilis hostis nequicias triumphaliter expugnare valeat et una cum Sara atque Rebecca, Lia atque Rachele beatis reverendisque feminis fructu uteri sui fecundari seu gratulari me- 35 reatur ad decorem totius regni vel imperii statumque sancte dei ecclesie regendum nec- non et protegendum per Christum dominum nostrum, qui ex intemerate beate Marie vir- ginis alvo nasci visitare ac renovare hunc dignatus est mundum, qui tecum vivit et gloriatur deus in unitate spiritus sancti per immortalia secula seculorum.“] et post coronacionem tt 40 imperatoris deducatur ad altare ante papamr amicta regalibus indumentis et ss papa det super eam hanc benedictionem: "deus, qui solus [habes uu immortalitatem lucemque ha- ſad 1433 Мai 31] a) B decantet. b) VOR sericeis. c) BFO capis. d) domino — scriniarii vicissim respondeant ist in C infolge cines leicht zu erklärenden Verschens des Schreibers ausgefallen. e) B N; FOR Karolo. f) B stellt um Romanorum imperatori. g) C Gregorii. h) BVOR add. „sancte Basili“. i) C sancta. k) BVOR stellen um „sancta Ce- cilia“, „sancta Lucia“. 1) O stelll um dicant bis. m) VOR add. et illi vicissim respondeant. n) B kyrie- 45 leyson ; BOR add. ac deinde simu! omnes „ kyrieleyson“. o) FOR 1oc p) R decanto. ") om. B. r) C si s) B stellt um imperator ad altare. t) R afferat; VOR add. ei. u) om. C. v) CB ambonem. w) C resumit. x) VOR missaque. y) BVOR stellen um pontificalem benedictionem. z) C precedit ; B precedat. an) VOR et. bb) Cstopedium. cc) Cabrepto. dd) R beate, ee) VOR ab. ff) et — etc. om. VOR. gg) om. B. lh) om. B. ii) C exposicio statt ex opposito. kk) om. C. 11) V duobus. mim) R domicellis. un) ex principibus om. B. 00) Cidem; VOR om. item — oratur. pp) C benedicto. qq) oracio — seculorum (Z. 39) nur in B. rr) BVOR summum pontificem ss) et — solus om. FOR. tt) B summus pontifex. uu) habes — perficiat. per (S. 829 Z. II) nur in B. 50
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B. Die Krönung nr. 491-501. 829 bitas inaccessibilem, cujus providencia in sui disposicione non fallitur, qui fecisti ea, que futura sunt, et vocas ea, que non sunt, tanquam ea, que sunt, qui superbos equo modera- mine de principatu deicis atque humiles dignanter in sublime provehis, ineffabilem mi- sericordiam tuam supplices exoramus, ut, sicut Hester reginam Israhelitice causa salutis de captivitatis sue compede solutam ad regis Assueri thalamum regnique sui consorcium transire fecisti, ita hanc famulam tuam humilitatis nostre benedictione Christiane plebis salutis gratia ad dignam sublimemque regis vel imperatoris nostri copulam et regni vel imperii sui participium misericorditer transire concedas et ut imperialis vel regalis federe conjugii semper permanens pudica proximam virginitati palmam continere queat 10 tibique deo vivo et vero in omnibus et super omnia jugiter placere desideret et te inspirante, que tibi placita sunt, toto corde perficiat. per.“] in sacri olei unccione dicen- dum?: „spiritus sancti gracia [nostre b humilitatis officio in te copiosa descendat, ut, sicut manibus nostris licet indignis oleo materiali oblita pinguescis exterius, ita ejus invisibili ungimine delibuta inpinguari merearis interius ejusque spirituali unccione per- fectissime semper imbuta et illicita declinare tota mente et spernere discas et valeas et utilia anime tue cogitare jugiter optare atque operari queas et opereris auxiliante domino nostro Jhesu Christo, qui cum patre et spiritu sancto."] deinde papa" ei mitram imponat e, ita quod cornua mitre sint a dexteris et a sinistris. et super mitram coronam imponat dicendo: „officio g nostre dignitatis [in h reginam vel imperatricem solempniter zo benedicta : accipe coronam regalis vel imperialis excellencie, que licet ab indignis, episcopalibus tamen manibus capiti tuo inponitur, unde, sicut exterius auro et gemmis redimita enites, ita et interius auro sapiencie virtutumque gemmis decorari contendas, quatinus post occasum hujus seculi cum prudentibus virginibus sponso perhenni domino nostro Jhesu Christo digne et laudabiliter occurrens regina celestis aule merearis ingredi 25 januam auxiliante eodem domino nostro Jhesu Christo, qui cum deo patre et spiritu sancto vivit et regnat per infinita secula seculorum. amen.“] coronata vero impe- ratrice k reducatur ad thalamum et post evangelium deducatur! ad oblacionem summo pontifici exhibendam stetque in gradibus juxta absidamm versus altare sancti Leonis, donec de manu summi pontificis post imperatorem sacram communionem accipiat et so tunc ad thalamum reducta permaneat usque ad finem misse. Consuevit autem imperator larga presbiteria omnibus ordinibus exhibere, quibus ea, cum coronatur, summus pontifex elargitur, videlicet episcopis presbiteris et diaconis cardinalibus, primicerio et cantoribus, subdiaconis basilicariis et regionariis, universitati n cleri Romani capellanis et ceteris officialibus et ministerialibus " curie, prefecto Urbis, 35 senatoribus, judicibus, advocatis et scriniariis ac prefectis novalium P. Consuevit eciam rex, quando descendit q de monte Gaudii et venit ad ponticellum prestare hoc juramentum Romanis: „ego r N.s rex futurus imperator juro me serva- turum Romanis bonast consuetudines suas, sic me deus adjuvet et hec sancta dei u evangelia". 15 ſad 1433 Mii 31] 40 c. Privilegienbestätigungen nr. 496-499. 496. K. Sigmund erneuert, approbiert und konfirmiert auf Bitten des Erzpriesters Kar- dinaldiakons Lucidus [Contij und der Kanoniker und des Kapitels von St. Peter in Rom die ihnen und ihrer Basilika von Friedrich I, Friedrich II und Heinrich VI 1433 Mai 31 15 a) B add. oracio. b) nostre — spiritu sancto (Z. 17) nur in B. c) VOR cui summus pontifex statt deinde papa ei. d) B summus pontifex mitram ei stati papa — mitram. e) C imponit. f) VOR stellen um imponat coronam, add. ita g) VOR accipe coronam imperialis excellencie etc. statt officio — dignitatis. h) in — se- culorum, amen (Z. 26) nur in B. i) B benedictam. k) BYOR regina ; C bricht mit imperatrice ab. 1) B ducatur. m) VOR obsidiam. n) B et universitati o) O ministralibus. p) VOR navalium q) FOR descen- det. r) B add. enim. s) VOR Karolus. t) R bonis. u) BVOR om. dei evangelia: BV add. etc. 105*
B. Die Krönung nr. 491-501. 829 bitas inaccessibilem, cujus providencia in sui disposicione non fallitur, qui fecisti ea, que futura sunt, et vocas ea, que non sunt, tanquam ea, que sunt, qui superbos equo modera- mine de principatu deicis atque humiles dignanter in sublime provehis, ineffabilem mi- sericordiam tuam supplices exoramus, ut, sicut Hester reginam Israhelitice causa salutis de captivitatis sue compede solutam ad regis Assueri thalamum regnique sui consorcium transire fecisti, ita hanc famulam tuam humilitatis nostre benedictione Christiane plebis salutis gratia ad dignam sublimemque regis vel imperatoris nostri copulam et regni vel imperii sui participium misericorditer transire concedas et ut imperialis vel regalis federe conjugii semper permanens pudica proximam virginitati palmam continere queat 10 tibique deo vivo et vero in omnibus et super omnia jugiter placere desideret et te inspirante, que tibi placita sunt, toto corde perficiat. per.“] in sacri olei unccione dicen- dum?: „spiritus sancti gracia [nostre b humilitatis officio in te copiosa descendat, ut, sicut manibus nostris licet indignis oleo materiali oblita pinguescis exterius, ita ejus invisibili ungimine delibuta inpinguari merearis interius ejusque spirituali unccione per- fectissime semper imbuta et illicita declinare tota mente et spernere discas et valeas et utilia anime tue cogitare jugiter optare atque operari queas et opereris auxiliante domino nostro Jhesu Christo, qui cum patre et spiritu sancto."] deinde papa" ei mitram imponat e, ita quod cornua mitre sint a dexteris et a sinistris. et super mitram coronam imponat dicendo: „officio g nostre dignitatis [in h reginam vel imperatricem solempniter zo benedicta : accipe coronam regalis vel imperialis excellencie, que licet ab indignis, episcopalibus tamen manibus capiti tuo inponitur, unde, sicut exterius auro et gemmis redimita enites, ita et interius auro sapiencie virtutumque gemmis decorari contendas, quatinus post occasum hujus seculi cum prudentibus virginibus sponso perhenni domino nostro Jhesu Christo digne et laudabiliter occurrens regina celestis aule merearis ingredi 25 januam auxiliante eodem domino nostro Jhesu Christo, qui cum deo patre et spiritu sancto vivit et regnat per infinita secula seculorum. amen.“] coronata vero impe- ratrice k reducatur ad thalamum et post evangelium deducatur! ad oblacionem summo pontifici exhibendam stetque in gradibus juxta absidamm versus altare sancti Leonis, donec de manu summi pontificis post imperatorem sacram communionem accipiat et so tunc ad thalamum reducta permaneat usque ad finem misse. Consuevit autem imperator larga presbiteria omnibus ordinibus exhibere, quibus ea, cum coronatur, summus pontifex elargitur, videlicet episcopis presbiteris et diaconis cardinalibus, primicerio et cantoribus, subdiaconis basilicariis et regionariis, universitati n cleri Romani capellanis et ceteris officialibus et ministerialibus " curie, prefecto Urbis, 35 senatoribus, judicibus, advocatis et scriniariis ac prefectis novalium P. Consuevit eciam rex, quando descendit q de monte Gaudii et venit ad ponticellum prestare hoc juramentum Romanis: „ego r N.s rex futurus imperator juro me serva- turum Romanis bonast consuetudines suas, sic me deus adjuvet et hec sancta dei u evangelia". 15 ſad 1433 Mii 31] 40 c. Privilegienbestätigungen nr. 496-499. 496. K. Sigmund erneuert, approbiert und konfirmiert auf Bitten des Erzpriesters Kar- dinaldiakons Lucidus [Contij und der Kanoniker und des Kapitels von St. Peter in Rom die ihnen und ihrer Basilika von Friedrich I, Friedrich II und Heinrich VI 1433 Mai 31 15 a) B add. oracio. b) nostre — spiritu sancto (Z. 17) nur in B. c) VOR cui summus pontifex statt deinde papa ei. d) B summus pontifex mitram ei stati papa — mitram. e) C imponit. f) VOR stellen um imponat coronam, add. ita g) VOR accipe coronam imperialis excellencie etc. statt officio — dignitatis. h) in — se- culorum, amen (Z. 26) nur in B. i) B benedictam. k) BYOR regina ; C bricht mit imperatrice ab. 1) B ducatur. m) VOR obsidiam. n) B et universitati o) O ministralibus. p) VOR navalium q) FOR descen- det. r) B add. enim. s) VOR Karolus. t) R bonis. u) BVOR om. dei evangelia: BV add. etc. 105*
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830 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Мai 31 verliehenen (inserierten) Privilegien 1 und ebenso alle ihre anderen Privilegien, Frei- heiten, Schenkungen, Konzessionen, Besitzungen, Güter, Rechte, Immunitäten, Briefe, Indulgenzen und Leistungen, nimmt sie und ihre Rechte, Besitzungen und Güter in seinen und des Reiches Schutz und gebietet allen Reichsunterthanen, sie in jenen Privilegien u. s. w. in keiner Weise zu beeinträchtigen, sondern vielmehr treulich zu 5 1433 Маi 31 Rоm. schützen. Aus Rom Archiv des Domkapitels von St. Peter Capsa 11 fasc. 18 orig. membr. lit. pat. c. [sig. majest.] pend. absc. Datum Rome in basilica sancti Petri ipso die coronationis nostre, que fuit ultima die maji, anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo tercio Hungarie etc. quadragesimo [orig. quadringesimo] septimo Romanorum vicesimo tercio 1o Bohemie tredecimo imperii vero primo. Kontrasignatur Ad mandatum domini impera- toris i Petrus Kalde canonicus ecclesie beate Marie Aquensis. In verso Registrata. Handschriftliches Regest in Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch K auf dem unteren Rande von fol. 16b not. chart. coaeva. Gedruckt bei Scheffer-Boichorst, Zwei Untersuchungen xur Geschichte der päpstlichen Terri- 15 torial- und Finanzpolitik (Mitteilungen des Instituts für Osterreichische Geschichts- forschung 4. Ergänxungsband S. 99-101). — Regest bei Altmann nr. 9429. 1433 497. K. Sigmund bestätigt dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg und dessen Маi 31 Erben alle Privilegien, die er und seine Vorfahren von den Römischen Kaisern und Königen, ihm und dem Reich empfangen haben. 1433 Mai 31 Rom. 20 C aus Charlottenburg Geh. Haus-A. Urkunden: Privilegien orig. membr. lit. pat. c. bulla aurea pend. Auf der Rückseite des Privilegs ist von einer späteren Hand bemerkt Keißer Sigißmunds bestetigung zu Rome aller privilegien der herschaft etc. und sonder- lich uber den zoll, auch knappengelt zu Sells. Beschreibung 2 und Lichtdruck der an weiße-roten Schniiren hängenden Goldbulle findet man bei Heffner, Die deutschen Kaiser- 25 und Königssiegel (Würzburg 1875) S. 26 nr. 128 und Taf. XIII nr. 102 bexw. Taf. XIV nr. 103. — Wir haben die Abschrift dieses Originals der Gefälligkeit der Direktion des Geh. Hausarchivs xu verdanken. B coll. Bamberg Kreis-A. Kaiserurkunden, Brandenburger Serie Fasz. XII nr. 82 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Auf der Rickseite stelit der gleichxeitige Vermerk 3o Bestetigungbriff zu Rome gegeben von keyser Sigißmunden in gemain; eine spätere Hand füigt hinxu dat. im 1433 jar am pfingsttage. Das an schwarx-gelber Schnur hängende Wachssiegel ist abgerissen, liegt aber noch dabei; Beschreibung und Lichtdruck desselben giebt Heffner a. a. O. S. 25 nr. 123 und Taf. XIII nrr. 96 und 97. coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 58b-59 a cop. chart. coaeva. Titel, 35 Kundmachungs- und Beglaubigungsformel sind in der üblichen Weise gekürxt (vgl. die Varianten). Das Datum lautet geben zu Rome in die coronacionis serenissimi domini imperatoris anno etc. 33. In Charlottenburg Geh. Haus-A. Urkunden: Privilegien Vidimus des Abtes Heinrich von St. Gilgen in Nürnberg von So. vor Peters tag kathedra genant [Febr. 20] 1435, orig. 40 membr. lit. pat. c. sig. pend. Die vidimierte Urkunde ist hier und in den folgenden drei Vidimus unsere Vorlage C. — Ebenda zwei Vidimus des königlichen Hofrichters Michael Burggrafen zu Magdeburg und Grafen xu Hardegg, beide datiert aus Nürnberg Sa. vor Michels tag [Sept. 267 1444, beide orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Auf dem Siegelstreifen der einen steht der gleichxeitige Vermerk Item disser hôubtbriff diß vidimus 45 ligt zu Francken. Beide Originale sind unterschrieben von Johannes Gysler. — Ebenda Urkunden: Privilegien Vidimus der Abte Peter von Heilsbronn und Georg von St. Egidien in Nürnberg von Di. n. Lucien tag [Der. 187 1464, orig. membr. lit. pat. c. 2 sigg. pend. Der Ausstellungsort des Vidimus ist nicht angegeben. — In Nürnberg Kreis-A. Kayserl. Königl. Generalprivilegia und Confirmationes nr. 24 cop. chart. saec. 15 ex. W 50 1 Die drei Privilegien sind von Scheffer-Boichorst an dem oben angegebenen Orte S. 95-99 abgedruckt. 2 Zu Heffners Beschreibung sei ergänzend be- merkt, daſe das auf dem Revers befindliche „Thor- gebäude“ die Peterskirche in Rom ist.
830 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Мai 31 verliehenen (inserierten) Privilegien 1 und ebenso alle ihre anderen Privilegien, Frei- heiten, Schenkungen, Konzessionen, Besitzungen, Güter, Rechte, Immunitäten, Briefe, Indulgenzen und Leistungen, nimmt sie und ihre Rechte, Besitzungen und Güter in seinen und des Reiches Schutz und gebietet allen Reichsunterthanen, sie in jenen Privilegien u. s. w. in keiner Weise zu beeinträchtigen, sondern vielmehr treulich zu 5 1433 Маi 31 Rоm. schützen. Aus Rom Archiv des Domkapitels von St. Peter Capsa 11 fasc. 18 orig. membr. lit. pat. c. [sig. majest.] pend. absc. Datum Rome in basilica sancti Petri ipso die coronationis nostre, que fuit ultima die maji, anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo tercio Hungarie etc. quadragesimo [orig. quadringesimo] septimo Romanorum vicesimo tercio 1o Bohemie tredecimo imperii vero primo. Kontrasignatur Ad mandatum domini impera- toris i Petrus Kalde canonicus ecclesie beate Marie Aquensis. In verso Registrata. Handschriftliches Regest in Wien H. H. St.A. Reichsregistraturbuch K auf dem unteren Rande von fol. 16b not. chart. coaeva. Gedruckt bei Scheffer-Boichorst, Zwei Untersuchungen xur Geschichte der päpstlichen Terri- 15 torial- und Finanzpolitik (Mitteilungen des Instituts für Osterreichische Geschichts- forschung 4. Ergänxungsband S. 99-101). — Regest bei Altmann nr. 9429. 1433 497. K. Sigmund bestätigt dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg und dessen Маi 31 Erben alle Privilegien, die er und seine Vorfahren von den Römischen Kaisern und Königen, ihm und dem Reich empfangen haben. 1433 Mai 31 Rom. 20 C aus Charlottenburg Geh. Haus-A. Urkunden: Privilegien orig. membr. lit. pat. c. bulla aurea pend. Auf der Rückseite des Privilegs ist von einer späteren Hand bemerkt Keißer Sigißmunds bestetigung zu Rome aller privilegien der herschaft etc. und sonder- lich uber den zoll, auch knappengelt zu Sells. Beschreibung 2 und Lichtdruck der an weiße-roten Schniiren hängenden Goldbulle findet man bei Heffner, Die deutschen Kaiser- 25 und Königssiegel (Würzburg 1875) S. 26 nr. 128 und Taf. XIII nr. 102 bexw. Taf. XIV nr. 103. — Wir haben die Abschrift dieses Originals der Gefälligkeit der Direktion des Geh. Hausarchivs xu verdanken. B coll. Bamberg Kreis-A. Kaiserurkunden, Brandenburger Serie Fasz. XII nr. 82 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Auf der Rickseite stelit der gleichxeitige Vermerk 3o Bestetigungbriff zu Rome gegeben von keyser Sigißmunden in gemain; eine spätere Hand füigt hinxu dat. im 1433 jar am pfingsttage. Das an schwarx-gelber Schnur hängende Wachssiegel ist abgerissen, liegt aber noch dabei; Beschreibung und Lichtdruck desselben giebt Heffner a. a. O. S. 25 nr. 123 und Taf. XIII nrr. 96 und 97. coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 58b-59 a cop. chart. coaeva. Titel, 35 Kundmachungs- und Beglaubigungsformel sind in der üblichen Weise gekürxt (vgl. die Varianten). Das Datum lautet geben zu Rome in die coronacionis serenissimi domini imperatoris anno etc. 33. In Charlottenburg Geh. Haus-A. Urkunden: Privilegien Vidimus des Abtes Heinrich von St. Gilgen in Nürnberg von So. vor Peters tag kathedra genant [Febr. 20] 1435, orig. 40 membr. lit. pat. c. sig. pend. Die vidimierte Urkunde ist hier und in den folgenden drei Vidimus unsere Vorlage C. — Ebenda zwei Vidimus des königlichen Hofrichters Michael Burggrafen zu Magdeburg und Grafen xu Hardegg, beide datiert aus Nürnberg Sa. vor Michels tag [Sept. 267 1444, beide orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Auf dem Siegelstreifen der einen steht der gleichxeitige Vermerk Item disser hôubtbriff diß vidimus 45 ligt zu Francken. Beide Originale sind unterschrieben von Johannes Gysler. — Ebenda Urkunden: Privilegien Vidimus der Abte Peter von Heilsbronn und Georg von St. Egidien in Nürnberg von Di. n. Lucien tag [Der. 187 1464, orig. membr. lit. pat. c. 2 sigg. pend. Der Ausstellungsort des Vidimus ist nicht angegeben. — In Nürnberg Kreis-A. Kayserl. Königl. Generalprivilegia und Confirmationes nr. 24 cop. chart. saec. 15 ex. W 50 1 Die drei Privilegien sind von Scheffer-Boichorst an dem oben angegebenen Orte S. 95-99 abgedruckt. 2 Zu Heffners Beschreibung sei ergänzend be- merkt, daſe das auf dem Revers befindliche „Thor- gebäude“ die Peterskirche in Rom ist.
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B. Die Krönung nr. 491-501. 831 Gedruckt bei Riedel, Codex dipl. Brandenburgensis II, 4 S. 135-136 (nach einer Abschrift 1433 der oben erwähnten beiden Vidimus vom 26 September 1444 im Berliner Geh. Staats- Mai 31 archiv) und bei Minutoli, Friedrich I. Kurfürst von Brandenburg I, 80-81 (aus B). Regest bei Altmann nr. 9431. Wir Sigmund von a gotes genaden Rômischer keyser, tzû allen tzeiten merer des reichs und tzů Hungern tzu Beheim Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und b tûn wiewol kunt offembar mit disem brieffe allen den, die in sehen oder hôren lesen €: wir von Römischer keyserlicher wirdikeit, darinne uns dann der almêchtig got durch sein gôtliche gutikeit gesetzt hât, altzeit geneigt sein, allen unsern und des heiligen 1o reichs undertanen unser gnade und furdrunge tzû beweisen, so sein wir in sunderheit mer emßig, den unsern gunst und gûtetat gnediclichen mitzuteilen, die unser und des reichs vorderste glider sein und uns die burden, das heilig reiche tzû verwesen, mit- tragen helffen und sich darynn getrewlich und stetticlichen beweisen und unverdrossen d finden lassen. und als wir vormals dem hochgebornen Fridrichen marggraven tzů Brann- i5 denburge, des heiligen Römischen reichs ertzkamrer und burggraven tzû Nûremberg, unserm lieben ôheim und kurfúrsten, im, nachdem und wir unser kuniglich krônunge tzû Aach f nechst empfingen, alle seine recht brieve privilegia hantvesten lanntgericht und freyheit gnediclich bestettigt haben nach lawt der brieve dorúber gegeben g 1, also hat derselbe unser ôheim yetzundt, da wir unser keyserliche kron zu Rome empfingen, sein 20 erber bottschafft tzû uns genh Rom i gesant und uns durch dieselben sein bottschafft demûticlichin bitten lassen, das wir im und seinen erben, marggraven tzů Branndeburg und burggraven tzû Nüremberg, alle recht und wirdikeit freyheit gnade gewonheit lant- gericht und herkomen, die tzû im und seinem furstenthûm herschafften und herlichkeiten gehôren, und alle hantvesten und brieve, die er uber sein recht wirdikeit freyheit genade 25 gewonheit lanntgericht und herkomen und uber alle pfanntschafft und ampte, die er von Römischen keysern und kunigen uns und dem reiche hat, und auch uber alle ander sachen als sein vatter 2, sein brûder 3 und altvordern und er die von seliger gedechtnuße Rômischen keysern und kunigen unsern vorfaren und dem reiche samentlich und sun- derlichen erworben und herbracht haben, zu bestëttigen, tzû bevestigen, tzü vernewen so und zû confirmiren gerüchten von sonnderlichen unsern keyserlichen gnaden. des haben wir angesehen sein redlich und vernunfftige bête und mercklich getruwe dinst und ere, die er uns und dem heiligen reiche offte und unverdroßenlichen erbotten hat und stettic- lich mit gantzen trewen ertzeigt. und dorumbe mit sonnderlichem raut unser fursten graven herren edeln und getrewen, mit wolbedachtem mûte, rechter wissen und Romi- 35 scher keyserlicher machtvolkomenheit bestettigen, bevestigen, vernewen und confirmiren wir im und seinen erben, marggraven tzû Branndenburg und burggraven tzu Nürem- berg, alle k ire rechte wirdikeit freyheit gnade gewonheit privilegia mit allen iren penen, lanntgericht tzů Nûremberg und herkomen, die tzû im und seinem furstenthům und herschafft gehôren, und alle hantfesten schrifft brieve und freyheit, damit sein altvordern 40 und er von Rômischen keysern und kunigen unsern vorfaren, uns und dem heiligen reich begnadet und gefreyet sint und die samentlich und sonnderlich herbracht haben uber alle ir kurfurstenthům furstenthum recht freyheit gnade gewonheit lanntgericht be- b 45 a) W om. von — kunig, add. etc. b) W om. und — lesen, add. etc. c) om. B. d) B unverdrossenlich. e) B Branndemburg. f) C Ach mit kolumniertem a; B Ach mit Doppelpunkt über A, also wohl Auch ; W Ach. g) B gegegeben. h) B gein. i) B Rome. k) W add. und. Eine in Aachen ausgestellte Urkunde ist uns nicht bekannt. Es ist wohl der Lehen- und Pri- vilegienbrief gemeint, den Sigmund den Burggrafen Johann und Friedrich von Nürnberg in Konstans 50 am 26 Februar 1415 erteilt hatte. Gedr. in Monu- menta Zollerana 7, 286-288; vgl. Altmann nr. 1466. Burggraf Friedrich V von Nürnberg 1357-1397, gest. 21 Januar 1398. 3 Burggraf Johann III von Nürnberg 1398-1420.
B. Die Krönung nr. 491-501. 831 Gedruckt bei Riedel, Codex dipl. Brandenburgensis II, 4 S. 135-136 (nach einer Abschrift 1433 der oben erwähnten beiden Vidimus vom 26 September 1444 im Berliner Geh. Staats- Mai 31 archiv) und bei Minutoli, Friedrich I. Kurfürst von Brandenburg I, 80-81 (aus B). Regest bei Altmann nr. 9431. Wir Sigmund von a gotes genaden Rômischer keyser, tzû allen tzeiten merer des reichs und tzů Hungern tzu Beheim Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und b tûn wiewol kunt offembar mit disem brieffe allen den, die in sehen oder hôren lesen €: wir von Römischer keyserlicher wirdikeit, darinne uns dann der almêchtig got durch sein gôtliche gutikeit gesetzt hât, altzeit geneigt sein, allen unsern und des heiligen 1o reichs undertanen unser gnade und furdrunge tzû beweisen, so sein wir in sunderheit mer emßig, den unsern gunst und gûtetat gnediclichen mitzuteilen, die unser und des reichs vorderste glider sein und uns die burden, das heilig reiche tzû verwesen, mit- tragen helffen und sich darynn getrewlich und stetticlichen beweisen und unverdrossen d finden lassen. und als wir vormals dem hochgebornen Fridrichen marggraven tzů Brann- i5 denburge, des heiligen Römischen reichs ertzkamrer und burggraven tzû Nûremberg, unserm lieben ôheim und kurfúrsten, im, nachdem und wir unser kuniglich krônunge tzû Aach f nechst empfingen, alle seine recht brieve privilegia hantvesten lanntgericht und freyheit gnediclich bestettigt haben nach lawt der brieve dorúber gegeben g 1, also hat derselbe unser ôheim yetzundt, da wir unser keyserliche kron zu Rome empfingen, sein 20 erber bottschafft tzû uns genh Rom i gesant und uns durch dieselben sein bottschafft demûticlichin bitten lassen, das wir im und seinen erben, marggraven tzů Branndeburg und burggraven tzû Nüremberg, alle recht und wirdikeit freyheit gnade gewonheit lant- gericht und herkomen, die tzû im und seinem furstenthûm herschafften und herlichkeiten gehôren, und alle hantvesten und brieve, die er uber sein recht wirdikeit freyheit genade 25 gewonheit lanntgericht und herkomen und uber alle pfanntschafft und ampte, die er von Römischen keysern und kunigen uns und dem reiche hat, und auch uber alle ander sachen als sein vatter 2, sein brûder 3 und altvordern und er die von seliger gedechtnuße Rômischen keysern und kunigen unsern vorfaren und dem reiche samentlich und sun- derlichen erworben und herbracht haben, zu bestëttigen, tzû bevestigen, tzü vernewen so und zû confirmiren gerüchten von sonnderlichen unsern keyserlichen gnaden. des haben wir angesehen sein redlich und vernunfftige bête und mercklich getruwe dinst und ere, die er uns und dem heiligen reiche offte und unverdroßenlichen erbotten hat und stettic- lich mit gantzen trewen ertzeigt. und dorumbe mit sonnderlichem raut unser fursten graven herren edeln und getrewen, mit wolbedachtem mûte, rechter wissen und Romi- 35 scher keyserlicher machtvolkomenheit bestettigen, bevestigen, vernewen und confirmiren wir im und seinen erben, marggraven tzû Branndenburg und burggraven tzu Nürem- berg, alle k ire rechte wirdikeit freyheit gnade gewonheit privilegia mit allen iren penen, lanntgericht tzů Nûremberg und herkomen, die tzû im und seinem furstenthům und herschafft gehôren, und alle hantfesten schrifft brieve und freyheit, damit sein altvordern 40 und er von Rômischen keysern und kunigen unsern vorfaren, uns und dem heiligen reich begnadet und gefreyet sint und die samentlich und sonnderlich herbracht haben uber alle ir kurfurstenthům furstenthum recht freyheit gnade gewonheit lanntgericht be- b 45 a) W om. von — kunig, add. etc. b) W om. und — lesen, add. etc. c) om. B. d) B unverdrossenlich. e) B Branndemburg. f) C Ach mit kolumniertem a; B Ach mit Doppelpunkt über A, also wohl Auch ; W Ach. g) B gegegeben. h) B gein. i) B Rome. k) W add. und. Eine in Aachen ausgestellte Urkunde ist uns nicht bekannt. Es ist wohl der Lehen- und Pri- vilegienbrief gemeint, den Sigmund den Burggrafen Johann und Friedrich von Nürnberg in Konstans 50 am 26 Februar 1415 erteilt hatte. Gedr. in Monu- menta Zollerana 7, 286-288; vgl. Altmann nr. 1466. Burggraf Friedrich V von Nürnberg 1357-1397, gest. 21 Januar 1398. 3 Burggraf Johann III von Nürnberg 1398-1420.
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832 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Мai 31 1433 Mai 31 sitzung eygenschafft veste stett lannd lewt closter und clostervogteyen mannen manschaff- ten lehen lehenschafften geistlich und werntlichen tzwingen und bannen creißen welden holtzern busschen velden a weiden wassern wasserleufften vischeryen geiegden wilpannde gerichten geleitten muntzen ertztbergwerg nutzen zinsen gulten und alle pfanntschafft und ampt, die er von dem reiche hât, und uber alle andere ding, wie man die genennen mag mit sonderlichen worten, und bestêttigen und confirmiren im auch in crafft dis brieffs alle tzôlle, alle grosschen, alle turnaß und knappengelt tzů Selße und anderswo, die sein vatter brûder und altvordern seligen und er bis uff datum diß brieves besessen und innengehabt haben, und confirmiren und vernewen im das alles, das hievor ge- schreiben stet, und alle die hantvesten schrifft und brieve, die er und sein altvordern io daruber haben und die wir in selbs gegeben haben, in allen iren puncten meynungen artickeln von worte tzû worte, als sie begriffen und geschriben seint, gleicher weise als ob sie in disem brieve gentzlich begriffen weren oder ob sie durch recht oder ge- wonheit hierinne begriffen sein sölten, und setzen meinen orden und wollen den obge- nanten unsern ôheim und sein erben auch dabey gnediclich beleiben lassen. und b ge-15 bieten dorumbe allen und ygklichen fursten, geistlichen c und werntlichen, graven freyen rittern knêchten amptleuten lantvôgten lantrichtern richtern burgermeistern rêten und gemeinden und súnst allen andern unsern und des reichs undertanen und getruwen ernstlich und vesticlichen mit disem brieve, das sie den vorgenanten Fridrichen und sein erben, marggraven tzû Brandemburg und burggraven zů Nuremberg an solichen 20 iren gnaden freyheiten rechten brieven privilegien hanntvesten lanntgerichten und andern obgeschriben dingen nicht hindern noch irren in dehein wyse, sunder sie dabey ge- ruelichen bleiben lassen, als lieb in sey, unser und des reichs swere ungnade zû ver- meyden. mit urkund dis briefs versigelt d mit unserer keyserlichen majestat guldinen e bullen. geben tzů Rome in sant Peters múnster nach Crists geburt viertzechenhundert 25 jare und dornach in dem dreyunddrissigisten jare an dem heiligen pfingstag, als wir tzû Romischem keyser gecronet waren, unserr reiche des Hungrischen etc. im sybenund- viertzigisten jare, des Romischen im dreyundtzweintzigisten, des Beheimschen f im drey- tzechenden und des keysertumbs im ersten jare g. Ad mandatum domini imperatoris Caspar [in verso] Registrata Marquardus Sligk miles, sue majestatis vicecancellarius. Brisacher. 1433 498. K. Sigmund ermächtigt Nürnberg, diejenigen, die Wanderer auf der Reichsstraße Mai 31 von und nach Nürnberg berauben oder widerrechtlich angreifen und schädigen, ge- fangen zu setzen und zu bestrafen; er befichlt allen Reichsunterthanen, die Stadt und ihre Diener und Helfer daran nicht zu hindern. 1433 Mai 31 Rom. 5 30 35 N aus Nürnberg Kreis-A. SS/D 11 (Schrank 14 Kasten 244 Lade 1c) orig. membr. lit. pat. c. bulla aurea pend. Die Bulle hängt an hellroter Schnur. Die eine Seite xeigt den Kaiser im Krönungsornat auf dem Thron sitxend, das Scepter in der Rechten, den Reichsapfel in der Linken; die Legende lautet Sigismundus dei gracia Romanorum im- perator semper augustus ac Hungarie ll Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex. Auf der 40 anderen Seite ist die Front von St. Peter abgebildet mit der Aufschrift auf dem Portal Aurea Roma; die Legende lautet Roma caput mundi regit orbis frena rotundi. Vgl. Heffner, Kaiser- und Königssiegel S. 26 nr. 128 und Taf. XIII nr. 102 bexw. Taf. XIV nr. 103. O coll. ebenda SS/D 26 (Schrank III Kasten 66 Lade 1r) orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Kontrasignatur Ad mandatum domini imperatoris Caspar ! Sligk miles, sue ma- 45 jestatis cancellarius. Das Siegel hängt an schwarx-gelben seidenen Schnüren und xeigt auf der einen Seite den thronenden Kaiser mit Scepter und Reichsapfel (wie oben), auf der anderen den wweiköpfigen Reichsadler. Vgl. Heffner a. a. O. S. 25 nr. 123 und Taf. XIII nrr. 96 und 97. a) om. W. b) Wadd. wir. c) W om. geistlichen — getruwen, add. etc. d) W om. versigelt — majestat, add. 50 etc. e) B insigel statt guldinen bullen. f) B Behemischen. g) B jaren.
832 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Мai 31 1433 Mai 31 sitzung eygenschafft veste stett lannd lewt closter und clostervogteyen mannen manschaff- ten lehen lehenschafften geistlich und werntlichen tzwingen und bannen creißen welden holtzern busschen velden a weiden wassern wasserleufften vischeryen geiegden wilpannde gerichten geleitten muntzen ertztbergwerg nutzen zinsen gulten und alle pfanntschafft und ampt, die er von dem reiche hât, und uber alle andere ding, wie man die genennen mag mit sonderlichen worten, und bestêttigen und confirmiren im auch in crafft dis brieffs alle tzôlle, alle grosschen, alle turnaß und knappengelt tzů Selße und anderswo, die sein vatter brûder und altvordern seligen und er bis uff datum diß brieves besessen und innengehabt haben, und confirmiren und vernewen im das alles, das hievor ge- schreiben stet, und alle die hantvesten schrifft und brieve, die er und sein altvordern io daruber haben und die wir in selbs gegeben haben, in allen iren puncten meynungen artickeln von worte tzû worte, als sie begriffen und geschriben seint, gleicher weise als ob sie in disem brieve gentzlich begriffen weren oder ob sie durch recht oder ge- wonheit hierinne begriffen sein sölten, und setzen meinen orden und wollen den obge- nanten unsern ôheim und sein erben auch dabey gnediclich beleiben lassen. und b ge-15 bieten dorumbe allen und ygklichen fursten, geistlichen c und werntlichen, graven freyen rittern knêchten amptleuten lantvôgten lantrichtern richtern burgermeistern rêten und gemeinden und súnst allen andern unsern und des reichs undertanen und getruwen ernstlich und vesticlichen mit disem brieve, das sie den vorgenanten Fridrichen und sein erben, marggraven tzû Brandemburg und burggraven zů Nuremberg an solichen 20 iren gnaden freyheiten rechten brieven privilegien hanntvesten lanntgerichten und andern obgeschriben dingen nicht hindern noch irren in dehein wyse, sunder sie dabey ge- ruelichen bleiben lassen, als lieb in sey, unser und des reichs swere ungnade zû ver- meyden. mit urkund dis briefs versigelt d mit unserer keyserlichen majestat guldinen e bullen. geben tzů Rome in sant Peters múnster nach Crists geburt viertzechenhundert 25 jare und dornach in dem dreyunddrissigisten jare an dem heiligen pfingstag, als wir tzû Romischem keyser gecronet waren, unserr reiche des Hungrischen etc. im sybenund- viertzigisten jare, des Romischen im dreyundtzweintzigisten, des Beheimschen f im drey- tzechenden und des keysertumbs im ersten jare g. Ad mandatum domini imperatoris Caspar [in verso] Registrata Marquardus Sligk miles, sue majestatis vicecancellarius. Brisacher. 1433 498. K. Sigmund ermächtigt Nürnberg, diejenigen, die Wanderer auf der Reichsstraße Mai 31 von und nach Nürnberg berauben oder widerrechtlich angreifen und schädigen, ge- fangen zu setzen und zu bestrafen; er befichlt allen Reichsunterthanen, die Stadt und ihre Diener und Helfer daran nicht zu hindern. 1433 Mai 31 Rom. 5 30 35 N aus Nürnberg Kreis-A. SS/D 11 (Schrank 14 Kasten 244 Lade 1c) orig. membr. lit. pat. c. bulla aurea pend. Die Bulle hängt an hellroter Schnur. Die eine Seite xeigt den Kaiser im Krönungsornat auf dem Thron sitxend, das Scepter in der Rechten, den Reichsapfel in der Linken; die Legende lautet Sigismundus dei gracia Romanorum im- perator semper augustus ac Hungarie ll Bohemie Dalmacie Croacie etc. rex. Auf der 40 anderen Seite ist die Front von St. Peter abgebildet mit der Aufschrift auf dem Portal Aurea Roma; die Legende lautet Roma caput mundi regit orbis frena rotundi. Vgl. Heffner, Kaiser- und Königssiegel S. 26 nr. 128 und Taf. XIII nr. 102 bexw. Taf. XIV nr. 103. O coll. ebenda SS/D 26 (Schrank III Kasten 66 Lade 1r) orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Kontrasignatur Ad mandatum domini imperatoris Caspar ! Sligk miles, sue ma- 45 jestatis cancellarius. Das Siegel hängt an schwarx-gelben seidenen Schnüren und xeigt auf der einen Seite den thronenden Kaiser mit Scepter und Reichsapfel (wie oben), auf der anderen den wweiköpfigen Reichsadler. Vgl. Heffner a. a. O. S. 25 nr. 123 und Taf. XIII nrr. 96 und 97. a) om. W. b) Wadd. wir. c) W om. geistlichen — getruwen, add. etc. d) W om. versigelt — majestat, add. 50 etc. e) B insigel statt guldinen bullen. f) B Behemischen. g) B jaren.
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B. Die Krönung nr. 491-501. 833 Gedruckt bei (Wölckern), Historia Norimbergensis diplomatica 2, 598-599. — Regest in 1433 Mai 31 Regesta Boica 13, 261 und bei Altmann nr. 9457. Wir Sigmund von gots gnaden Romischer keyser zu allen cziten merer des reichs und zu Hungeren a zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tün kund 5 offennbar mit disem brief allen den, die in sehen oder horen lesen, daz wir mit wolbedachtem mût, gûtem rat unserr und des reichs fürsten graven edelen und getruen den burgermeisteren rate b burgeren und der stat zu Nurenberg unsern und dez reichs lieben getruen dise besunder gnad getan und in und iren dieneren und helfferen vollen gewalt und recht gegeben haben, tûn und geben in die von Romischer keyserlicher macht- o volkumenheyt in krafft diß briefs, ob yemand, wer der oder die weren, die lûte, die danne dez heyligen reichs strassen zu und von der stat Nurenberg wannderen und pawen, an leibe oder an gûte, an dem zu- oder an dem abcziehen auf dez heyligen reichs strassen raubet oder wider recht angriffe und beschediget, daz die von Nuren- berg zu ewigen zeiten und ire diener und helffer solichen und anderen schedlichen 15 lûten, wo sy der gewar werden und getruen zu bekomen, nachstellen und nachfolgen und von unsern und dez reichs wegen zu gefenknuß nemen und an alle hindernûsse gen Nurenberg füren und bringen sollen und mogen, doch daz sy die durch dhein umb- gegraben markte oder gemauret slosse, da halsgericht inne sein, nicht füren sollen. und alsdann sollen und mogen sy soliche gefangen oder schedlich lute straffen oder uber sy 20 richten lassen, nachdem alz sy in irem rate oder gerichte zu Nuremberg finden und er- kennen werden, daz dieselben gefangen oder schedlich lût sich verhandelt haben, on geverde. und sollen auch dieselben von Nurenberg ire diener noch ir helffer von nyemand, er sey furste herre ritter knechte oder ander, in der lande oder gebieten daz geschee, noch auch sust von nyemand anders dhein veintschafft entgelt an fordrung 25 noch beschedigung weder mit recht noch an recht dorumb gewarten noch haben in dhein weise noch wege. und wir gebieten dorumb allen und iglichen€ fürsten (geist- lichen und werntlichen) graven freyen herren ritteren knechten steten merkten und dorfferen und sust allen andern unseren und dez heyligen reichs undertanen und getruen ernst- lich und vesticlich mit disem brief von Romischer keyserlicher macht, daz sy die vor- 3o genanten von Nurenberg und ire diener und helffer an den vorberürten unsern gnaden und in den obgeschriben stuken und an iren leiben und guteren doruber nicht hinderen noch leydigen in dhein weiß, als lieb einem yczlichen sey unser und des richs swer ungnad zu vermeyden, und bey verliesung einer peen hundert markch lotigs golds, die ein yczlicher, der dawider tüt, alß offt daz geschiecht, verfallen sein sol, halb in unser 35 und dez reichs kamer und halb den egenanten von Nurenberg unleßlich zu be- czalen. mit urkund dez briefs versigelt mit unserr keyserlichen majestat gulden d geben zu Rom in sand Peters munster nach Kryst gepurd virczehenhundert bullen. jar und darnach in dem dreyunddreissigistem jare an dem heyligen pfingstag, als wir zu Romischem keyser gecronet waren, unserr reich dez Hungrischen etc. im sibenund- 40 virczigistem, des Romischen im dreyundezweinczigisten", des Beheimschen im drey- czehenden und dez keysertumbs in dem ersten jaren. [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. 1433 Мai 31 Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk miles cancellarius. 45 499. K. Sigmund übergiebt der Stadt Nürnberg von neuem des Reiches Heiligtum und verfiigt, daß es samt allen dazu gehörigen Stücken ewig dort bleiben soll; er befiehlt allen Reichsunterthanen, die von Nürnberg in Besitz des Heiligtums nicht zu stören 1433 Mai 31 a) O Hungern. b) O add. und. c) O iczlichen. d) O anhangundem insigl statt gulden bullen. e) O dreyund- czweinczigistem.
B. Die Krönung nr. 491-501. 833 Gedruckt bei (Wölckern), Historia Norimbergensis diplomatica 2, 598-599. — Regest in 1433 Mai 31 Regesta Boica 13, 261 und bei Altmann nr. 9457. Wir Sigmund von gots gnaden Romischer keyser zu allen cziten merer des reichs und zu Hungeren a zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tün kund 5 offennbar mit disem brief allen den, die in sehen oder horen lesen, daz wir mit wolbedachtem mût, gûtem rat unserr und des reichs fürsten graven edelen und getruen den burgermeisteren rate b burgeren und der stat zu Nurenberg unsern und dez reichs lieben getruen dise besunder gnad getan und in und iren dieneren und helfferen vollen gewalt und recht gegeben haben, tûn und geben in die von Romischer keyserlicher macht- o volkumenheyt in krafft diß briefs, ob yemand, wer der oder die weren, die lûte, die danne dez heyligen reichs strassen zu und von der stat Nurenberg wannderen und pawen, an leibe oder an gûte, an dem zu- oder an dem abcziehen auf dez heyligen reichs strassen raubet oder wider recht angriffe und beschediget, daz die von Nuren- berg zu ewigen zeiten und ire diener und helffer solichen und anderen schedlichen 15 lûten, wo sy der gewar werden und getruen zu bekomen, nachstellen und nachfolgen und von unsern und dez reichs wegen zu gefenknuß nemen und an alle hindernûsse gen Nurenberg füren und bringen sollen und mogen, doch daz sy die durch dhein umb- gegraben markte oder gemauret slosse, da halsgericht inne sein, nicht füren sollen. und alsdann sollen und mogen sy soliche gefangen oder schedlich lute straffen oder uber sy 20 richten lassen, nachdem alz sy in irem rate oder gerichte zu Nuremberg finden und er- kennen werden, daz dieselben gefangen oder schedlich lût sich verhandelt haben, on geverde. und sollen auch dieselben von Nurenberg ire diener noch ir helffer von nyemand, er sey furste herre ritter knechte oder ander, in der lande oder gebieten daz geschee, noch auch sust von nyemand anders dhein veintschafft entgelt an fordrung 25 noch beschedigung weder mit recht noch an recht dorumb gewarten noch haben in dhein weise noch wege. und wir gebieten dorumb allen und iglichen€ fürsten (geist- lichen und werntlichen) graven freyen herren ritteren knechten steten merkten und dorfferen und sust allen andern unseren und dez heyligen reichs undertanen und getruen ernst- lich und vesticlich mit disem brief von Romischer keyserlicher macht, daz sy die vor- 3o genanten von Nurenberg und ire diener und helffer an den vorberürten unsern gnaden und in den obgeschriben stuken und an iren leiben und guteren doruber nicht hinderen noch leydigen in dhein weiß, als lieb einem yczlichen sey unser und des richs swer ungnad zu vermeyden, und bey verliesung einer peen hundert markch lotigs golds, die ein yczlicher, der dawider tüt, alß offt daz geschiecht, verfallen sein sol, halb in unser 35 und dez reichs kamer und halb den egenanten von Nurenberg unleßlich zu be- czalen. mit urkund dez briefs versigelt mit unserr keyserlichen majestat gulden d geben zu Rom in sand Peters munster nach Kryst gepurd virczehenhundert bullen. jar und darnach in dem dreyunddreissigistem jare an dem heyligen pfingstag, als wir zu Romischem keyser gecronet waren, unserr reich dez Hungrischen etc. im sibenund- 40 virczigistem, des Romischen im dreyundezweinczigisten", des Beheimschen im drey- czehenden und dez keysertumbs in dem ersten jaren. [in verso] Registrata Marquardus Brisacher. 1433 Мai 31 Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk miles cancellarius. 45 499. K. Sigmund übergiebt der Stadt Nürnberg von neuem des Reiches Heiligtum und verfiigt, daß es samt allen dazu gehörigen Stücken ewig dort bleiben soll; er befiehlt allen Reichsunterthanen, die von Nürnberg in Besitz des Heiligtums nicht zu stören 1433 Mai 31 a) O Hungern. b) O add. und. c) O iczlichen. d) O anhangundem insigl statt gulden bullen. e) O dreyund- czweinczigistem.
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834 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Маi 31 und diejenigen, die es besuchen wollen, ungehindert durch alle ihre Gebiete zichen 1433 Маi 31 Rom. zu lassen. Aus Nürnberg Kreis-A. SS/D 13 (Schrank III Kasten 66 Lade 11) orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Das Siegel hängt an schwarx-gelben seidenen Schnüren und zeigt auf der einen Seite den thronenden Kaiser mit Scepter und Reichsapfel, auf der anderen den xweiköpfigen Reichsadler. Vgl. Heffner, Kaiser- und Königssiegel S. 25 nr. 123 und Taf. XIII nrr. 96 und 97. In Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 17b-18a cop. chart. coaeva. Datum in die coronacionis anno ut supra [d. i. 1433]. Gedruckt bei Murr, Journal xur Kunstgeschichte und zur allgemeinen Litteratur 12, 144- 10 147. — Regest in Regesta Boica 13, 260-261 und bei Altmann nr. 9456. Wir Sigmund von gots gnaden Romischer keyser zu allen cziten merer des reichs und zu Hungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tûn kund offenbar mit disem brief fur uns und alle unsere nachkomen an dem reiche: als wir vormals 1 den ersamen burgermeisteren rate und burgeren gemeinlichen der stat zu i5 Nuremberg unseren und des reichs lieben getruen unser und des heyligen reichs heilig- tum ingegeben geantwurtt und empfolhen haben nach ausweisung unserr kuniglichen majestatbrief in vormals doruber gegeben, also hant wir milticlich betrachtet und güt- lich angesehen stete veste und bewerte trûe und redlicheit, die wir an den yezgenanten von Nuremberg erfunden und erkannt haben, und auch anneme und getrue dinste, die si uns 2o und dem reich zu eren und zu nucz offt und dikke unverdrossenlich getan und mit gütem willen beweist hant und teglichen tûn und bewisen, und auch daz solich wirdig heyligtum daselbst bey in zu Nurenberg mit grosser ere wirden zierheit und gûter hûte gehalden wirdet. und dorumb mit wolbedachtem gûtem rate und rechter wissen, dem almechtigen got, der hochgeboren junkchfrawn gots mûter Marien und allem hymelischen her zu lobe 25 und dem heyligen Romischen reich zu troste und eren haben wir dasselbe unserr und des- selben heyligen reichs heiligtum den vorgenanten burgermeisteren rate und burgeren gemein- lich der stat zu Nuremberg von newes empfolhen ingegeben und genediclich bestetigt, empfelhen eingegeben a und bestetigen in daz von newes von Romischer keyserlicher machtvolkomenheit in krafft diß briefs, also daz dieselben burgermeister rate und burgere so zu Nuremberg und ire nachkomen daselbst daz vorgenante heyligtum mit allen stuken dorczů gehorunden 2 gerülich inhalden sollen und daz auch solich heyligtum fürbaß da- selbst zu Nuremberg nach lautt unserr vorgenanten majestatbrieven, die wir in, als vor gerûrt ist, vormals doruber gegeben haben 3, von uns und allen unseren nachkomen Romischen keyseren und kunigen und meniclichem unwiderrüfflich ewiclich beleiben 35 und sein sol an alle hindernûß und geverde. und gebieten dorumb allen und iglichen kurfursten fursten (geistlichen und werntlichen) graven freyen herren ritteren knechten reten und gemeinden aller und iglicher stet merkt und dorffer und sust allen anderen unseren und des heyligen reichs undertanen und getrewen, in welichen wirden adel oder 5 n) sic. 40 1 Am 9 Februar 1424 (gedr. bei Wölckern, Hist. Norimb. dipl. 2, 559-561 und Murr, Journal xur Kunstgesch. 12, 86�90). Das Regest bei Altmann nr. 5773 giebt nur den Schluß der Urkunde wieder; ihr eigentlicher Inhalt ist nicht ersichtlich. Man vergleiche auch die Urkunden Sigmunds vom 2 Juni 1424 und 9 April 1425 (Altmann nrr. 5876 und 6264) und die Bulle Martins V vom 31 Dexember 1424 (Murr a. a. O. 12, 103-110) ; ferner Chroniken der Deutschen Städte I, 371-372 und 2, 42-45. 2 Die einxelnen Stücke sind in der in Anm. I erwähnten Urkunde vom 9 Februar 1424 genannt. Vgl. auch Aschbach 4, 473-479. 3 In der Urkunde vom 9 Februar 1424 ist aber auch noch bestimmt, daßt Nürnberg jährlich vier- zehn Tage lang, vom Tage der öffentlichen Aus- 45 stellung der Kleinodien sam xweiten Freitag nach Ostern] an gerechnet, eine Messe halten dürfe. Sollte der Wegfall dieser Vergünstigung eine Folge der S. 548 Anm. I berührten Frankfurter und Nörd- linger Agitation sein? ñ0
834 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Маi 31 und diejenigen, die es besuchen wollen, ungehindert durch alle ihre Gebiete zichen 1433 Маi 31 Rom. zu lassen. Aus Nürnberg Kreis-A. SS/D 13 (Schrank III Kasten 66 Lade 11) orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend. Das Siegel hängt an schwarx-gelben seidenen Schnüren und zeigt auf der einen Seite den thronenden Kaiser mit Scepter und Reichsapfel, auf der anderen den xweiköpfigen Reichsadler. Vgl. Heffner, Kaiser- und Königssiegel S. 25 nr. 123 und Taf. XIII nrr. 96 und 97. In Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch K fol. 17b-18a cop. chart. coaeva. Datum in die coronacionis anno ut supra [d. i. 1433]. Gedruckt bei Murr, Journal xur Kunstgeschichte und zur allgemeinen Litteratur 12, 144- 10 147. — Regest in Regesta Boica 13, 260-261 und bei Altmann nr. 9456. Wir Sigmund von gots gnaden Romischer keyser zu allen cziten merer des reichs und zu Hungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tûn kund offenbar mit disem brief fur uns und alle unsere nachkomen an dem reiche: als wir vormals 1 den ersamen burgermeisteren rate und burgeren gemeinlichen der stat zu i5 Nuremberg unseren und des reichs lieben getruen unser und des heyligen reichs heilig- tum ingegeben geantwurtt und empfolhen haben nach ausweisung unserr kuniglichen majestatbrief in vormals doruber gegeben, also hant wir milticlich betrachtet und güt- lich angesehen stete veste und bewerte trûe und redlicheit, die wir an den yezgenanten von Nuremberg erfunden und erkannt haben, und auch anneme und getrue dinste, die si uns 2o und dem reich zu eren und zu nucz offt und dikke unverdrossenlich getan und mit gütem willen beweist hant und teglichen tûn und bewisen, und auch daz solich wirdig heyligtum daselbst bey in zu Nurenberg mit grosser ere wirden zierheit und gûter hûte gehalden wirdet. und dorumb mit wolbedachtem gûtem rate und rechter wissen, dem almechtigen got, der hochgeboren junkchfrawn gots mûter Marien und allem hymelischen her zu lobe 25 und dem heyligen Romischen reich zu troste und eren haben wir dasselbe unserr und des- selben heyligen reichs heiligtum den vorgenanten burgermeisteren rate und burgeren gemein- lich der stat zu Nuremberg von newes empfolhen ingegeben und genediclich bestetigt, empfelhen eingegeben a und bestetigen in daz von newes von Romischer keyserlicher machtvolkomenheit in krafft diß briefs, also daz dieselben burgermeister rate und burgere so zu Nuremberg und ire nachkomen daselbst daz vorgenante heyligtum mit allen stuken dorczů gehorunden 2 gerülich inhalden sollen und daz auch solich heyligtum fürbaß da- selbst zu Nuremberg nach lautt unserr vorgenanten majestatbrieven, die wir in, als vor gerûrt ist, vormals doruber gegeben haben 3, von uns und allen unseren nachkomen Romischen keyseren und kunigen und meniclichem unwiderrüfflich ewiclich beleiben 35 und sein sol an alle hindernûß und geverde. und gebieten dorumb allen und iglichen kurfursten fursten (geistlichen und werntlichen) graven freyen herren ritteren knechten reten und gemeinden aller und iglicher stet merkt und dorffer und sust allen anderen unseren und des heyligen reichs undertanen und getrewen, in welichen wirden adel oder 5 n) sic. 40 1 Am 9 Februar 1424 (gedr. bei Wölckern, Hist. Norimb. dipl. 2, 559-561 und Murr, Journal xur Kunstgesch. 12, 86�90). Das Regest bei Altmann nr. 5773 giebt nur den Schluß der Urkunde wieder; ihr eigentlicher Inhalt ist nicht ersichtlich. Man vergleiche auch die Urkunden Sigmunds vom 2 Juni 1424 und 9 April 1425 (Altmann nrr. 5876 und 6264) und die Bulle Martins V vom 31 Dexember 1424 (Murr a. a. O. 12, 103-110) ; ferner Chroniken der Deutschen Städte I, 371-372 und 2, 42-45. 2 Die einxelnen Stücke sind in der in Anm. I erwähnten Urkunde vom 9 Februar 1424 genannt. Vgl. auch Aschbach 4, 473-479. 3 In der Urkunde vom 9 Februar 1424 ist aber auch noch bestimmt, daßt Nürnberg jährlich vier- zehn Tage lang, vom Tage der öffentlichen Aus- 45 stellung der Kleinodien sam xweiten Freitag nach Ostern] an gerechnet, eine Messe halten dürfe. Sollte der Wegfall dieser Vergünstigung eine Folge der S. 548 Anm. I berührten Frankfurter und Nörd- linger Agitation sein? ñ0
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B. Die Krönung nr. 491-501. 835 1433 Mai 81 wesen die sein, von Romischer keyserlicher machtvolkumenheit mit disem brief ernst- lich und vesticlich, das sy die egenanten von Nuremberg bey solichem heyligtum ge- rülichen beleiben und menicliche, die das besûchen wollen, nicht irren hindern leidigen oder beschedigen, sunderen sie mit iren leiben und güteren ab und zû durch all ir ge- piete an eintrage gerülichen ziehen lassen, als lieb in sey unser und des reichs swer ungnade zu vermeyden, und bey verliesung funfezig mark lotigs goldes, die ein yglicher, der dawider tût, verfallen sein sol, halp in unser und des heyligen reichs cammer und halb den egenanten von Nuremberg, alls offt das uberfaren wirdt, unleßlich a zu be- czalen. mit urkund des briefs versigelt mit unserr keyserlichen majestat insigl. geben io zu Rom in sand Peters munster nach Krist gepurd virczehenhundert jar und darnach in dem dreyunddreissigistem jare an dem heyligen pfingstag, als wir zu Romischem keyser gecronet waren, unserr reich des Hungrischen etc. im sibenundvirczigistem, des Romischen im dreyundtzweinczigistem, des Beheimschen im dreytzehenden und des keysertumbs im ersten jaren. [in verso] Registrata Marquar- dus Brisacher. Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk miles sue majestatis cancellarius etc. 1433 Мai 31 15 d. Krönungsanzeigen nr. 500-501. 20 500. K. Sigmund an Ulrich von Rosenberg: schreibt über seine am 31 Mai erfolgte Kaiserkrönung und über die dem Baseler Konzil günstige Stimmung des Papstes; 1433 Juni 3 Rom. hofft in kürzester Frist zurückkehren zu können. 1488 Juni 3 Aus Wittingau Schwarxenbergisches Archiv Urkunden nr. 328 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. 25 In Wittingau Schwarxenbergisches Archiv ms. A nr. 16 fol. 243a cop. chart. coaeva. Die Kontrasignatur hat den Zusatx vicecancellarius. Gedruckt bei Palacky, Urkundliche Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 361 aus unserer Vorlage. — Regest bei Altmann nr. 9473. Sigismundus dei gracia Romanorum imperator semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Nobilis fidelis dilecte. quia te scimus de nostris felicibus successibus tamquam so fidelem nostrum plurimum gratulari, idcirco tibi notum facimus, quod in sacratissimo die penthecostes proxime preterito de manibus sanctissimi domini nostri pape Eugenii Mai 31 in ecclesia sancti Petri in hac urbe Romana in Romanorum imperatorem solempniter coronati sumus pro dei omnipotentis gloria et sperata salute subjecti nobis populi Christiani. denique a prefato sanctissimo domino nostro tantas benivolencias amorem 85 et dilectionem persensimus, quibus majestatem nostram prosequitur, ut sibi superinde merito grates habeamus. et quia ipsum ad extirpacionem heresum reformacionem morum et pacem firmandam in populo Christiano, pro quibus sacrum Basiliense concilium congre- gatum existit, multum dispositum et ferventem repperimus, speramus, quod ex hujusmodi unanimitate nostra toti Christianismo et tibi, qui pro fide katholica atque nobis multa 40 incommoda sustulisti, uberes fructus succrescent. et per dei graciam brevissime ad regna nostra propria ad consolacionem tuam et aliorum fidelium nostrorum feliciter re- vertemur. datum Rome feria quarta post penthecostes regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 47 Romanorum 23 Bohemie 13 et imperii primo. Ad mandatum domini imperatoris [in verso] Nobili Ulrico de Rozemberg Caspar Slick. 45 fideli nostro dilecto. 1433 Juni 3 a) in Orig. ist vor unleßlich irrtümlich verfallen sein sol wiederholt. Deutsche Reichstags-Akten X. 106
B. Die Krönung nr. 491-501. 835 1433 Mai 81 wesen die sein, von Romischer keyserlicher machtvolkumenheit mit disem brief ernst- lich und vesticlich, das sy die egenanten von Nuremberg bey solichem heyligtum ge- rülichen beleiben und menicliche, die das besûchen wollen, nicht irren hindern leidigen oder beschedigen, sunderen sie mit iren leiben und güteren ab und zû durch all ir ge- piete an eintrage gerülichen ziehen lassen, als lieb in sey unser und des reichs swer ungnade zu vermeyden, und bey verliesung funfezig mark lotigs goldes, die ein yglicher, der dawider tût, verfallen sein sol, halp in unser und des heyligen reichs cammer und halb den egenanten von Nuremberg, alls offt das uberfaren wirdt, unleßlich a zu be- czalen. mit urkund des briefs versigelt mit unserr keyserlichen majestat insigl. geben io zu Rom in sand Peters munster nach Krist gepurd virczehenhundert jar und darnach in dem dreyunddreissigistem jare an dem heyligen pfingstag, als wir zu Romischem keyser gecronet waren, unserr reich des Hungrischen etc. im sibenundvirczigistem, des Romischen im dreyundtzweinczigistem, des Beheimschen im dreytzehenden und des keysertumbs im ersten jaren. [in verso] Registrata Marquar- dus Brisacher. Ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk miles sue majestatis cancellarius etc. 1433 Мai 31 15 d. Krönungsanzeigen nr. 500-501. 20 500. K. Sigmund an Ulrich von Rosenberg: schreibt über seine am 31 Mai erfolgte Kaiserkrönung und über die dem Baseler Konzil günstige Stimmung des Papstes; 1433 Juni 3 Rom. hofft in kürzester Frist zurückkehren zu können. 1488 Juni 3 Aus Wittingau Schwarxenbergisches Archiv Urkunden nr. 328 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. 25 In Wittingau Schwarxenbergisches Archiv ms. A nr. 16 fol. 243a cop. chart. coaeva. Die Kontrasignatur hat den Zusatx vicecancellarius. Gedruckt bei Palacky, Urkundliche Beiträge xur Gesch. des Hussitenkrieges 2, 361 aus unserer Vorlage. — Regest bei Altmann nr. 9473. Sigismundus dei gracia Romanorum imperator semper augustus ac Hungarie Bohemie etc. rex. Nobilis fidelis dilecte. quia te scimus de nostris felicibus successibus tamquam so fidelem nostrum plurimum gratulari, idcirco tibi notum facimus, quod in sacratissimo die penthecostes proxime preterito de manibus sanctissimi domini nostri pape Eugenii Mai 31 in ecclesia sancti Petri in hac urbe Romana in Romanorum imperatorem solempniter coronati sumus pro dei omnipotentis gloria et sperata salute subjecti nobis populi Christiani. denique a prefato sanctissimo domino nostro tantas benivolencias amorem 85 et dilectionem persensimus, quibus majestatem nostram prosequitur, ut sibi superinde merito grates habeamus. et quia ipsum ad extirpacionem heresum reformacionem morum et pacem firmandam in populo Christiano, pro quibus sacrum Basiliense concilium congre- gatum existit, multum dispositum et ferventem repperimus, speramus, quod ex hujusmodi unanimitate nostra toti Christianismo et tibi, qui pro fide katholica atque nobis multa 40 incommoda sustulisti, uberes fructus succrescent. et per dei graciam brevissime ad regna nostra propria ad consolacionem tuam et aliorum fidelium nostrorum feliciter re- vertemur. datum Rome feria quarta post penthecostes regnorum nostrorum anno Hungarie etc. 47 Romanorum 23 Bohemie 13 et imperii primo. Ad mandatum domini imperatoris [in verso] Nobili Ulrico de Rozemberg Caspar Slick. 45 fideli nostro dilecto. 1433 Juni 3 a) in Orig. ist vor unleßlich irrtümlich verfallen sein sol wiederholt. Deutsche Reichstags-Akten X. 106
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836 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Juni 23 501. K. Sigmund an die Böhmischen und Mährischen Stände1: hat mit Freuden von ihren Verhandlungen mit dem Baseler Konzil und von der Abordnung einer Konzils- gesandtschaft zu dem auf den 7 Juni berufenen Landtage gehört; ist Pfingsten vom Papst zum Kaiser gekrönt worden und will nun geradeswegs nach Basel zichen; bittet sie, dorthin von neuem Gesandte zu schicken zur definitiven Regelung der Böhmischen Angelegenheiten. 1433 Juni 23 Rom. Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 173b�174b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Epistola Sigismundi imperatoris ad Bohemos etc. Sigismundus dei gracia Romanorum imperator etc. nobilibus universis et singulis baronibus militibus clientibus ac honorabilibus civitatis Pragensis sacerdotibus, magi- 10 stris capitaneis exercitibus civitatibus et conmunitatibus regni Bohemie et marchionatus Moravie graciam nostram cesaream. notificamus vobis, quod informati sumus, qualiter ambasiatores vestri ad sacram Basiliensem synodum missi (laus deo) habuerunt plenam caritativam et amicabilem audienciam, ita quod grate et benivole discesserunt 2 abinde, Juni 7 eciam qualiter ipsa sancta synodus ad dietam per vos super festo sancte trinitatis in- 15 stitutam suos celebres ambasiatores 3 prelatos et doctores in medium vestri transmisit et quod bona spes subsit, quod per dei graciam omnia ad laudem dei tranquillitatem illius patrie et restauracionem corone Bohemie ad bonum finem proficient. quas quidem res ex intimis libenter audivimus nec in multis annorum curriculis nobis aliqua dies tam leta tamque grata illuxit. quam tamquam heres et naturalis dominus regni illius semper 20 desiderio desideravimus pro conposicione ipsius tam constanter tamque fideliter laboran- tes, ut illud, quia vobis notorium est, non expediat scriptis extendere. et (utinam deo placuisset!) estuanti animo affectabamus Basilee adesse et pro honore illius corone ope- ras nostras adhibuisse, tamen illud propter arduas et magnas res sacri imperii istis in partibus id efficere nequivimus usque modo. sed nunc sancta et felici secuta concordia 25 unitateque cum sanctissimo domino nostro domino Eugenio papa quarto, cujus sanctitas nos ipso sanctissimo die penthecostes in Romanorum imperatorem in hac urbe solemp- niter coronavit nosque tanto honore tanta caritate ac inmenso favore prosequitur, eciam in rebus sacri concilii, in quibus differencia erat, ita quod in altissimo speramus, quod inter nos perpetua amicicia efflorebit, denique compositis juxta posse honorifice hiis in so partibus rebus imperii cum benediccione dei et sue sanctitatis ad propria et per dei graciam directo tramite versus Basileam nos divertemus, potissime ut ad res Bohemie consilia et auxilia nostra possimus extendere, quemadmodum semper optavimus et qua- dam naturali inclinacione et debito adoptamus. idcirco vos omnes et singulos adhor- tamur obsecramus et studiose requirimus, ut considerare velitis casum illius celebris 35 corone Bohemie et terrarum adjacencium devastacionem, homicidia incendia predas et horrenda scandala hactenus perpetrata et que hodie incessanter perpetrantur menti sum- mentes, velitis eciam ponderare, quod tempus adesset illius patrie misereri, maxime in hoc felici et desiderabili tempore, quo deus omnipotens Christianismum dono hujus sacri concilii confortari dignatus est, velitis vestros oratores pleno mandato fulcitos denuo 40 Basileam remittere, ut istud bonum principium ad finem votivum conducatur, quemad- modum firmiter in deo speramus. et nos quoque, ut prediximus, juxta posse versus Basileam accelerabimus et ita fideliter studiose et graciose nos apponemus, quemadmo- dum continue non parcendo nobis effecimus, ita quod in ejus summa clemencia confi- 2 1 Ein gleichlautendes Schreiben, aber in exechischer Am 14 April 1433. Vgl. Haller a. a. O. 2, 45 386 Z. 19-20 und oben S. 633. Sprache, hatte Sigmund schon am 6 Juni an die Die Namen der Gesandten s. bei Haller a. a. O. Stände gerichtet. Es ist abgedruckt im Archiv Ceskýj 3, 397-398. Vgl. auch Palacky, Geschichte von 2, 383 Z. 22-26. Vgl. auch Hefele, Konxilien- Böhmen III, 3 S. 113-114. geschichte 7, 525 und 542 ff. Mai 31
836 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Juni 23 501. K. Sigmund an die Böhmischen und Mährischen Stände1: hat mit Freuden von ihren Verhandlungen mit dem Baseler Konzil und von der Abordnung einer Konzils- gesandtschaft zu dem auf den 7 Juni berufenen Landtage gehört; ist Pfingsten vom Papst zum Kaiser gekrönt worden und will nun geradeswegs nach Basel zichen; bittet sie, dorthin von neuem Gesandte zu schicken zur definitiven Regelung der Böhmischen Angelegenheiten. 1433 Juni 23 Rom. Aus Wien Hofbibl. cod. ms. 4975 fol. 173b�174b cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Epistola Sigismundi imperatoris ad Bohemos etc. Sigismundus dei gracia Romanorum imperator etc. nobilibus universis et singulis baronibus militibus clientibus ac honorabilibus civitatis Pragensis sacerdotibus, magi- 10 stris capitaneis exercitibus civitatibus et conmunitatibus regni Bohemie et marchionatus Moravie graciam nostram cesaream. notificamus vobis, quod informati sumus, qualiter ambasiatores vestri ad sacram Basiliensem synodum missi (laus deo) habuerunt plenam caritativam et amicabilem audienciam, ita quod grate et benivole discesserunt 2 abinde, Juni 7 eciam qualiter ipsa sancta synodus ad dietam per vos super festo sancte trinitatis in- 15 stitutam suos celebres ambasiatores 3 prelatos et doctores in medium vestri transmisit et quod bona spes subsit, quod per dei graciam omnia ad laudem dei tranquillitatem illius patrie et restauracionem corone Bohemie ad bonum finem proficient. quas quidem res ex intimis libenter audivimus nec in multis annorum curriculis nobis aliqua dies tam leta tamque grata illuxit. quam tamquam heres et naturalis dominus regni illius semper 20 desiderio desideravimus pro conposicione ipsius tam constanter tamque fideliter laboran- tes, ut illud, quia vobis notorium est, non expediat scriptis extendere. et (utinam deo placuisset!) estuanti animo affectabamus Basilee adesse et pro honore illius corone ope- ras nostras adhibuisse, tamen illud propter arduas et magnas res sacri imperii istis in partibus id efficere nequivimus usque modo. sed nunc sancta et felici secuta concordia 25 unitateque cum sanctissimo domino nostro domino Eugenio papa quarto, cujus sanctitas nos ipso sanctissimo die penthecostes in Romanorum imperatorem in hac urbe solemp- niter coronavit nosque tanto honore tanta caritate ac inmenso favore prosequitur, eciam in rebus sacri concilii, in quibus differencia erat, ita quod in altissimo speramus, quod inter nos perpetua amicicia efflorebit, denique compositis juxta posse honorifice hiis in so partibus rebus imperii cum benediccione dei et sue sanctitatis ad propria et per dei graciam directo tramite versus Basileam nos divertemus, potissime ut ad res Bohemie consilia et auxilia nostra possimus extendere, quemadmodum semper optavimus et qua- dam naturali inclinacione et debito adoptamus. idcirco vos omnes et singulos adhor- tamur obsecramus et studiose requirimus, ut considerare velitis casum illius celebris 35 corone Bohemie et terrarum adjacencium devastacionem, homicidia incendia predas et horrenda scandala hactenus perpetrata et que hodie incessanter perpetrantur menti sum- mentes, velitis eciam ponderare, quod tempus adesset illius patrie misereri, maxime in hoc felici et desiderabili tempore, quo deus omnipotens Christianismum dono hujus sacri concilii confortari dignatus est, velitis vestros oratores pleno mandato fulcitos denuo 40 Basileam remittere, ut istud bonum principium ad finem votivum conducatur, quemad- modum firmiter in deo speramus. et nos quoque, ut prediximus, juxta posse versus Basileam accelerabimus et ita fideliter studiose et graciose nos apponemus, quemadmo- dum continue non parcendo nobis effecimus, ita quod in ejus summa clemencia confi- 2 1 Ein gleichlautendes Schreiben, aber in exechischer Am 14 April 1433. Vgl. Haller a. a. O. 2, 45 386 Z. 19-20 und oben S. 633. Sprache, hatte Sigmund schon am 6 Juni an die Die Namen der Gesandten s. bei Haller a. a. O. Stände gerichtet. Es ist abgedruckt im Archiv Ceskýj 3, 397-398. Vgl. auch Palacky, Geschichte von 2, 383 Z. 22-26. Vgl. auch Hefele, Konxilien- Böhmen III, 3 S. 113-114. geschichte 7, 525 und 542 ff. Mai 31
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C. Berichte nr. 502-512. 837 dimus, quod res ille bonam conclusionem capient et quod cum gaudio et graciarum accione habebitis ad propria remeare. datum Rome die 23 mensis junii anno domini etc. tricesimo tercio imperii autem nostri anno primo etc. 1433 Juni 23 C. Berichte nr. 502-512. „502. Hzg. Ernst von Baiern an seinen Bruder Hzg. Wilhelm: schreibt u. a., daß die ihm von Wilhelm benannten Oberbaierischen Edelleute es abgelehnt haben, nach Rom 1433 zu ziehen, um dort bei der Kaiserkrönung den Ritterschlag zu empfangen. Маi 23 München. 1438 Мai 23 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 286 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Was wir liebs und guts vermogen, in bruderlicher liebe bevor. hochgeborner fürste, lieber brûder. ewr schreiben uns getan von wegen unsers genedigisten herrn des Romischen etc. konigs und auch die notel von des ieczgenanten unsers genedigen herrn brief ew geschicht haben wir alles mit grossen frowden gehort und zweifeln nit, 15 so es seinen genaden gelücklich und wol gieng, er wurd uns baid des auch geniessen lassen, sunderlich ew, wann ir von seinen wegen groß müe kost und zerung habt. dann als uns ewr lieb hat geschriben von wegen etlicher edellewt im Oberland zu unsers herrn des Romischen etc. konigs crônung zû schicken, ritter zü werden etc., das haben wir gepracht an den merern tail, die ir uns habt verzaichent. der sprechen etlich, das 2o die zeit ze kürz sei auf sand Veyts tag 1 gen Rom zu komen, und mochten sich uns Jini 15 und in zû eren, als zu solichen sachen gehôrt, nicht zûberaiten; wer' dann, das unser here obgnant die crônung vor sand Veyts tag erlanget, so kunden si voraus nit vertig werden. so sprechen etlich, wie das si der ritterschaft an dem gût nit genügsam sein, datum als ir selbs ir aller vermügen, die ir uns geschriben geben habt, wol wist. 25 Munchen an samztag nach dem heiligen auffertag anno domini etc. 30 tercio. [in verso] Dem hochgeboren fursten unserm lieben bruder herrn Wilhalm pfalzgraven bei Rein und herzogen in Bairen etc. des heiligen concili ze Basel beschermer und unsers aller- genedigisten herrn des Romischen etc. konigs stathalder. Dominus a dux per se. Von gotes genaden Ernst pfalnzgrave bei Rein und herzoge in Bairen etc. 1433 Мai 23 10 30 503. [Gian Francesco] Poggio [Bracciolini] an Niccolò [de Niccoli in Florenz]: be- 11433) Juni 4 richtet über den Einzug K. Sigmunds in Rom und dessen Kaiserkrönung. [1433] Juni 4 Rom. 40 P F aus Florenz Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 34 fol. 18b�22a cop. chart. saec. 15. R coll. Florenx Bibl. Riccardiana cod. 670 fol. 101b-107a cop. chart. saec. 15. S coll. ebenda cod. 1133 fol. 91a-94 a cop. chart. saec. 15. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 78 fol. 201 a-202b cop. chart. saec. 15. Uberschrift Pogius de coronatione imperatoris. Unter dem Text Finis. Uberschrift und Randbemer- kungen sind rot unterstrichen. Die Handschrift stammt aus Hartmann Schedels Nachlaß. coll. ebenda cod. lat. 5350 fol. 23b -25b cop. chart. sacc. 15 mit der Uberschrift Epistola Poggii de incoronacione illustrissimi principis Sigismundi Romanorum imperatoris. Die Vorlage ist schr mangelhaft, anscheinend von einem des Lateinischen unkundigen Schreiber geschrieben. Wir erwähnen nur einen kleinen Teil der Abweichungen und Auslassungen. 35 45 a) die beiden Unterschriften rühren vom Schreiber her: die erste stehl in kleinerer Schrift gleich rechts unter dem Text, die andere in gröfserer Schrift etwas tiefer. 1 Die Kaiserkrönung war bekanntlich anfänglich für den 15 Juni beabsichtigt. Vgl. nr. 449 II art. 8. 106*
C. Berichte nr. 502-512. 837 dimus, quod res ille bonam conclusionem capient et quod cum gaudio et graciarum accione habebitis ad propria remeare. datum Rome die 23 mensis junii anno domini etc. tricesimo tercio imperii autem nostri anno primo etc. 1433 Juni 23 C. Berichte nr. 502-512. „502. Hzg. Ernst von Baiern an seinen Bruder Hzg. Wilhelm: schreibt u. a., daß die ihm von Wilhelm benannten Oberbaierischen Edelleute es abgelehnt haben, nach Rom 1433 zu ziehen, um dort bei der Kaiserkrönung den Ritterschlag zu empfangen. Маi 23 München. 1438 Мai 23 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 286 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Was wir liebs und guts vermogen, in bruderlicher liebe bevor. hochgeborner fürste, lieber brûder. ewr schreiben uns getan von wegen unsers genedigisten herrn des Romischen etc. konigs und auch die notel von des ieczgenanten unsers genedigen herrn brief ew geschicht haben wir alles mit grossen frowden gehort und zweifeln nit, 15 so es seinen genaden gelücklich und wol gieng, er wurd uns baid des auch geniessen lassen, sunderlich ew, wann ir von seinen wegen groß müe kost und zerung habt. dann als uns ewr lieb hat geschriben von wegen etlicher edellewt im Oberland zu unsers herrn des Romischen etc. konigs crônung zû schicken, ritter zü werden etc., das haben wir gepracht an den merern tail, die ir uns habt verzaichent. der sprechen etlich, das 2o die zeit ze kürz sei auf sand Veyts tag 1 gen Rom zu komen, und mochten sich uns Jini 15 und in zû eren, als zu solichen sachen gehôrt, nicht zûberaiten; wer' dann, das unser here obgnant die crônung vor sand Veyts tag erlanget, so kunden si voraus nit vertig werden. so sprechen etlich, wie das si der ritterschaft an dem gût nit genügsam sein, datum als ir selbs ir aller vermügen, die ir uns geschriben geben habt, wol wist. 25 Munchen an samztag nach dem heiligen auffertag anno domini etc. 30 tercio. [in verso] Dem hochgeboren fursten unserm lieben bruder herrn Wilhalm pfalzgraven bei Rein und herzogen in Bairen etc. des heiligen concili ze Basel beschermer und unsers aller- genedigisten herrn des Romischen etc. konigs stathalder. Dominus a dux per se. Von gotes genaden Ernst pfalnzgrave bei Rein und herzoge in Bairen etc. 1433 Мai 23 10 30 503. [Gian Francesco] Poggio [Bracciolini] an Niccolò [de Niccoli in Florenz]: be- 11433) Juni 4 richtet über den Einzug K. Sigmunds in Rom und dessen Kaiserkrönung. [1433] Juni 4 Rom. 40 P F aus Florenz Bibl. Laur. Plut. 90 sup. cod. 34 fol. 18b�22a cop. chart. saec. 15. R coll. Florenx Bibl. Riccardiana cod. 670 fol. 101b-107a cop. chart. saec. 15. S coll. ebenda cod. 1133 fol. 91a-94 a cop. chart. saec. 15. M coll. München Staatsbibl. cod. lat. 78 fol. 201 a-202b cop. chart. saec. 15. Uberschrift Pogius de coronatione imperatoris. Unter dem Text Finis. Uberschrift und Randbemer- kungen sind rot unterstrichen. Die Handschrift stammt aus Hartmann Schedels Nachlaß. coll. ebenda cod. lat. 5350 fol. 23b -25b cop. chart. sacc. 15 mit der Uberschrift Epistola Poggii de incoronacione illustrissimi principis Sigismundi Romanorum imperatoris. Die Vorlage ist schr mangelhaft, anscheinend von einem des Lateinischen unkundigen Schreiber geschrieben. Wir erwähnen nur einen kleinen Teil der Abweichungen und Auslassungen. 35 45 a) die beiden Unterschriften rühren vom Schreiber her: die erste stehl in kleinerer Schrift gleich rechts unter dem Text, die andere in gröfserer Schrift etwas tiefer. 1 Die Kaiserkrönung war bekanntlich anfänglich für den 15 Juni beabsichtigt. Vgl. nr. 449 II art. 8. 106*
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838 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11433] Juni 4 In München Staatsbibl. cod. lat. 364 fol. 2a-5a cop. chart. anni 1467. Am Schluſ steht Scripsi Hartmannus Schedel anno etc. 67 die secunda octobris in Nuremberga. Diese und die folgende Vorlage gehen auf unsere Vorlage Mexurück. — Ebenda cod. lat. 504 fol. 75 a-77b cop. chart. saec. 15. Die Handschrift stammt ebenfalls aus Schedels Nach- laſs. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 11390 fol. 175 a-177b und 182ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift De novi cesaris coronatione. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 3420 fol. 79a-80b cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Gudenus, Cod. dipl. Mogunt. 2, 627-632 aus cod. CXXVII der Mainzer Dom- bibliothek. — Baluxe, Miscellanea 3, 183-185 aus einer Handschrift der Bibl. Lucchesini in Lucca. — Mai, Spicilegium Romanum 10, 230-234 aus einer Vatikanischen Hand- 10 schrift. — Tonelli, Poggii epistolae (Florenx 1859) 2, 15 (laut freundlicher Mitteilung des Generaldirektors der Königl. Bibliotheken Herrn Prof. Dr. A. Wilmanns in Berlin). Benutxt in Antonini archiepiscopi Florentini Summa historialis vol. 3 tit. 22 cap. 10 § I (Nürnberg, Koberger 1 1484 vol. 3 fol. 168b); ferner von Aschbach 4, 113-118 und Gre- gorovius, Gesch. der Stadt Rom im Mittelalter 3. Aufl. 7, 37-38. 15 Poggius Nicolaob viroe clarissimo salutem d. [I] quamvis sciam, mie Nicolae, non admodum probaref tibi hec nostri temporis facta referenti, ut opinor, animum ad illa priscorum virorum gesta, magnifica s quidem atque h omni laude digna, tamen recentiora minime i tibi arbitror contemnenda, ea presertim, que perraro k et cum aliqua! extima- tione nominis ac rerum dignitate fieri solent. sunt quippem permaximan judicanda ° 20 illa p, que legimus, que admirari citius quam imitari nostri homines possunt q. sed tamen non nihil ad eorum dignitatem atque amplitudinem scriptorum ingenia contulere, qui etiamr parva quedam ita loculenter describunt, ut habeantur pro maximis. nostra vero et nos ipsi spernimus eaque verbis atque indignatione quadam animi insectamur. et si qua aguntur memoria digna, scriptorum inopia obsolescunts, ut non tam t sua culpa 25 quam nostro vitio parva ac ridicula videantur. verum sentiant u ceteri v, quod volunt, ego parvis istis, que dantur queque longo intervallo temporum videmus, delector, si quando contingat aliquam nobis inw ipsis pristine imaginem glorie representari. qua in re duplici fruor voluptate: altera cernens, que oblectant oculos, cum sint procul ab usu nostro remota, altera complectens cogitatione superiora illa, que legendo admiramur. s0 referam tibi y igitur adventum cesaris nostri ad Urbem ejusque coronationem, ut tu quoque inter legendum avocataz mente a curis privatis, quibus aa tebb aliquando ce angi dd necesse est, aliqua mecum fruaris voluptate audiens ea, que paucissimiee etatis f nostre viri meminere g5. te vero velim, ut omissa acrihh illa censura, qua presentibus in rebus uti soles, si ii reliqua displiceant, vel saltem me confabulantem patienterkk auscultes, qua s5 Mai 21 die cesar Urbem!1 introiit. [2] ingressus mm est autem ascensionis domini die et ea porta secundum antiquas cerimonias, que est ponema sepulchrum Adriani. omnis populi multi- tudo, viri pariter ac mulieres, se ad conspiciendum, quao iter facturus pp erat, effudit qq. urbs Roma in 13rr regiones nunc descripta est, paulo minore hominum ss numero quam olim fuittt, cum erat in 14 distributa. e regione qualibet annis singulis deputantur 40 electi uu ex ordine equestri adolescentes octo ad celebrandos publicos ludos 2. qui se a) M add. plurimam salutem dicit. b) M add. suo. c) RSP suo statt v. c. d) om. M. c) om. RSP. I) SM pro- bari. g) RSP magna. h) SP ac. i) Fetiam; P stellt um tibi minime. k) Praro. 1) om. RSP. m) SM quidem. n) RS permaximi; M permaxime und nach judicanda. o) Pjocunda. p) Mea. q) Ppossent. r) Pet. s) F adolescunt; M abolescunt; P absolescunt. t) S jam. u) Pwiederholt senciant. v) Palii. w) om. RSP. 45 x) P quo jure statt qua in re. y) M stellt um igitur tibi. z) R avocante; P advocata. aa) in M nach ali- quando. bb) om. R. cc) Saliunde. dd) Magi; P tingi. ee) R panci. ff) Mstellt um nostre etatis. gg) M meminerunt. hih) RSP illa acri; M sacri. ii) M add. qua; P qua reliqua si statl si reliqua. kk) M stelll um auscultes pacienter. 11) om. R. mm) in M am Rande Ingressus. nn) M pene; P penes. 00) M quo. pp) P iturus. qq) Meffundit. rr) M 5. ss) Pom. hominum — annis. tt) R fuerit. uu) om. R; S delecti; P dilecti. 50 1 Der erste Druck von Franz Renner aus Heil- bronn, Venedig 1478, war uns nicht zugänglich. 2 Am 18 Mai erteilte der Kardinalkämmerer dem Thesaurar Bartholomeus [de Maxxatostis] folgende Anweisung: Da Bartholomeus aus seinen Mitteln bexahlt habe 416 fl. ad racionem quadraginta septem solidorum pro quolibet floreno pro centum quatuor nobilibus Romanis civibus electis ad ludendum et fa-
838 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 11433] Juni 4 In München Staatsbibl. cod. lat. 364 fol. 2a-5a cop. chart. anni 1467. Am Schluſ steht Scripsi Hartmannus Schedel anno etc. 67 die secunda octobris in Nuremberga. Diese und die folgende Vorlage gehen auf unsere Vorlage Mexurück. — Ebenda cod. lat. 504 fol. 75 a-77b cop. chart. saec. 15. Die Handschrift stammt ebenfalls aus Schedels Nach- laſs. — In Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 11390 fol. 175 a-177b und 182ab cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift De novi cesaris coronatione. — In Wien Hofbibl. cod. ms. 3420 fol. 79a-80b cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Gudenus, Cod. dipl. Mogunt. 2, 627-632 aus cod. CXXVII der Mainzer Dom- bibliothek. — Baluxe, Miscellanea 3, 183-185 aus einer Handschrift der Bibl. Lucchesini in Lucca. — Mai, Spicilegium Romanum 10, 230-234 aus einer Vatikanischen Hand- 10 schrift. — Tonelli, Poggii epistolae (Florenx 1859) 2, 15 (laut freundlicher Mitteilung des Generaldirektors der Königl. Bibliotheken Herrn Prof. Dr. A. Wilmanns in Berlin). Benutxt in Antonini archiepiscopi Florentini Summa historialis vol. 3 tit. 22 cap. 10 § I (Nürnberg, Koberger 1 1484 vol. 3 fol. 168b); ferner von Aschbach 4, 113-118 und Gre- gorovius, Gesch. der Stadt Rom im Mittelalter 3. Aufl. 7, 37-38. 15 Poggius Nicolaob viroe clarissimo salutem d. [I] quamvis sciam, mie Nicolae, non admodum probaref tibi hec nostri temporis facta referenti, ut opinor, animum ad illa priscorum virorum gesta, magnifica s quidem atque h omni laude digna, tamen recentiora minime i tibi arbitror contemnenda, ea presertim, que perraro k et cum aliqua! extima- tione nominis ac rerum dignitate fieri solent. sunt quippem permaximan judicanda ° 20 illa p, que legimus, que admirari citius quam imitari nostri homines possunt q. sed tamen non nihil ad eorum dignitatem atque amplitudinem scriptorum ingenia contulere, qui etiamr parva quedam ita loculenter describunt, ut habeantur pro maximis. nostra vero et nos ipsi spernimus eaque verbis atque indignatione quadam animi insectamur. et si qua aguntur memoria digna, scriptorum inopia obsolescunts, ut non tam t sua culpa 25 quam nostro vitio parva ac ridicula videantur. verum sentiant u ceteri v, quod volunt, ego parvis istis, que dantur queque longo intervallo temporum videmus, delector, si quando contingat aliquam nobis inw ipsis pristine imaginem glorie representari. qua in re duplici fruor voluptate: altera cernens, que oblectant oculos, cum sint procul ab usu nostro remota, altera complectens cogitatione superiora illa, que legendo admiramur. s0 referam tibi y igitur adventum cesaris nostri ad Urbem ejusque coronationem, ut tu quoque inter legendum avocataz mente a curis privatis, quibus aa tebb aliquando ce angi dd necesse est, aliqua mecum fruaris voluptate audiens ea, que paucissimiee etatis f nostre viri meminere g5. te vero velim, ut omissa acrihh illa censura, qua presentibus in rebus uti soles, si ii reliqua displiceant, vel saltem me confabulantem patienterkk auscultes, qua s5 Mai 21 die cesar Urbem!1 introiit. [2] ingressus mm est autem ascensionis domini die et ea porta secundum antiquas cerimonias, que est ponema sepulchrum Adriani. omnis populi multi- tudo, viri pariter ac mulieres, se ad conspiciendum, quao iter facturus pp erat, effudit qq. urbs Roma in 13rr regiones nunc descripta est, paulo minore hominum ss numero quam olim fuittt, cum erat in 14 distributa. e regione qualibet annis singulis deputantur 40 electi uu ex ordine equestri adolescentes octo ad celebrandos publicos ludos 2. qui se a) M add. plurimam salutem dicit. b) M add. suo. c) RSP suo statt v. c. d) om. M. c) om. RSP. I) SM pro- bari. g) RSP magna. h) SP ac. i) Fetiam; P stellt um tibi minime. k) Praro. 1) om. RSP. m) SM quidem. n) RS permaximi; M permaxime und nach judicanda. o) Pjocunda. p) Mea. q) Ppossent. r) Pet. s) F adolescunt; M abolescunt; P absolescunt. t) S jam. u) Pwiederholt senciant. v) Palii. w) om. RSP. 45 x) P quo jure statt qua in re. y) M stellt um igitur tibi. z) R avocante; P advocata. aa) in M nach ali- quando. bb) om. R. cc) Saliunde. dd) Magi; P tingi. ee) R panci. ff) Mstellt um nostre etatis. gg) M meminerunt. hih) RSP illa acri; M sacri. ii) M add. qua; P qua reliqua si statl si reliqua. kk) M stelll um auscultes pacienter. 11) om. R. mm) in M am Rande Ingressus. nn) M pene; P penes. 00) M quo. pp) P iturus. qq) Meffundit. rr) M 5. ss) Pom. hominum — annis. tt) R fuerit. uu) om. R; S delecti; P dilecti. 50 1 Der erste Druck von Franz Renner aus Heil- bronn, Venedig 1478, war uns nicht zugänglich. 2 Am 18 Mai erteilte der Kardinalkämmerer dem Thesaurar Bartholomeus [de Maxxatostis] folgende Anweisung: Da Bartholomeus aus seinen Mitteln bexahlt habe 416 fl. ad racionem quadraginta septem solidorum pro quolibet floreno pro centum quatuor nobilibus Romanis civibus electis ad ludendum et fa-
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C. Berichte nr. 502-512. 839 equosque veste a varia contecti personatique diversam pompam ludorum ducunt. hi reli- quique b, qui etiam solemniume sacrorum ludis d de more adesse consueverunt e, regem precedere diemque festum agere jussi sunt. preibant ergo regem primum omnium varii generis longo ordine impedimenta partim ad cultum s corporis partim ad usum s militarem accommodata. sequebatur equestrium virorum ingens numerus cum h civium tum peregrinorum, qui sibi extra Urbem obviam ierant, tum diverse regum principumque ac populorum k legationes, in quibus et Greci imperatoris oratores erant 1 attrahentes in se ora atque oculos omnium admiratione quadam tum propter novitatem vestimentorum capitisque mira quedam integumentam tum vero comarum barbarumque prolixitate. his 1o intermixti " precedebant° proceres permulti, qui variis ex locis ad hanc celebritatem convenerant. subibat » deinceps tubicinum et q tibicinum r turba multique preterea vario sonorum strepitu aures adstantium replentes. post hos aderant quos retuli ex singulis regionibus instituti ad ludos, sericas quedam vexilla tenentes manibus et ipsi suo ornatu insignes. succedebant dehinc magistratus omnest Urbis et qui publico aliquo offitio 15 funguntur, suo quique u habitu, nonnulli vero deaurea v veste, qua equos w quoque x con- texerant; quem ipsi priscum esse habitum asseverant. pone y subsequebatur pedestrium agmen partim gestantium olivarum ramos partim eas, quas ipsi facolas vocant 1. nomen antiquum non reperi, licet res hec sit moris vetustissimi, cum et in arcubus triumphalibus coram imperatoribus et aliis in locis ante consules inter fasces deferri solitas vetustis- 20 sime sculpture testentur z. quas cum ipsi manibus simul ad aa numerum moverunt bb, festivam ac popularem quandam prebent extintinnabulorum sonitu alacritatem. prece- debat hos, qui priscis imperatoribus mos fuit, egregius adolescens veste purpurea atque ce aurea cesarie argenteos nummos populo spargens. insuetum spectaculum, sed imperatorio munere dignum! postremi sacerdotes antecedebant regem canentes hinnos. ipse demum 25 cesar albo vehebatur equo sub aureo pallio, quod nobiliores deauratis hastilibus dd defere- bant, ceteris spectaculis excellentior. est enim aspectu perhumanus ridenti similis, facie hilari ac liberali, barba subcanaee ac prolissa ff. ea inest in vultu comitas ac majestas, ut, qui illum ignorarentgg, ipso conspectuih et oris egregia spetie ceterorum regem opi- narentur ii. post eum sequuti suntkk armati equites nostrates ex iis1l, quibus pontifex so stipendium prebet. hoc comitatu ad ecclesiam mm beatinn Petri majorum more profectus oo atque a pontifice sedentepp proq gradibus templirr ante porticus exterioris fores exceptus est inter dissonas plaudentium ac tumultuantium diversarum gentium voces. inde cum ad supremum altare una profecti essent, peracta solemni missa? alter ad destinatum alter [3] habes 's introitum, nunc accipe coronationem, que in ad solitum palatium divertit. 11433/ Juni 4 40 a) Mestelli um varia veste. b) M reliqueque. c) M stelll um sacrorum solemnium. d) F ludi. e) RSP consue- verant. f) P hominum. g) M usum. h) cum civium om. P. i) F omnium. k) M dominorum. 1) om. SM. m) RSP tegumenta. n) M permixti. o) 8 procedebant. p) M jubilat. q) RS ac; Patque. r) M tubicinum. s) RS siricea; M seritia. t) MP omnis. u) R quisque. v) SMP et aurea. w) Mreques. x) M forte. y) M penes; P pene. z) RSP testantur. aa) R ac. bb) RSP moverant. cc) RSP et. dd) S hastibus; Mastis; P hostis. ee) R succana ; M fulcava. ff) R permissa; SMP promissa. gg) SP ignoraret. hh) RSP aspectu. ii) Popinaretur. kk) om. M. 11) RS his. mm) R templum. nn) R divi. 00) RSP odd. est. pp) in M am Rande Introitus in ecclesiam sancti Petri qq) M supra rr) om. R. ss) in M am Rande Coronatio. 35 ciendum plausam et festivitatem coram serenissimo rege Romanorum in adventu ejus ad Urbem, so 45 möge er sich diese Summe von den bei ihm ein- laufenden Geldern nehmen. Datum etc. 1433 ind. II die 18 maji pont. 3. (Rom Staats- A. Tesoro ponteficio, Mandati diversi della camera 1430-1434 fol. 83a cop. chart. coaeva.) 50 1 Hierauf bexicht sich wohl cine Weisung des [Kardinalkämmerers] Franciscus [Condolmario] an den [Thesaurar] Bartholomeus [de Maxxatostis] vom 18 Mai: er [Bartholomeus] habe von seinem eigenen Gelde ducentis viris Romanis electis ad ludendum cum faculis coram serenissimo rege Romanorum 50 fl. auf Befehl des Papstes bexahlt; darum möge er sich diese Summe aus den bei der Kammer ein- laufenden Geldern nehmen. Datum Rome apud s. Petrum 1433 ind. 11 die 18 maji pont. 3. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Mandati diversi della camera 1430-1434 fol. 83a cop. chart. coaeva.) 2 Davon spricht auch Niklosdorf. Vgl. nr. 493.
C. Berichte nr. 502-512. 839 equosque veste a varia contecti personatique diversam pompam ludorum ducunt. hi reli- quique b, qui etiam solemniume sacrorum ludis d de more adesse consueverunt e, regem precedere diemque festum agere jussi sunt. preibant ergo regem primum omnium varii generis longo ordine impedimenta partim ad cultum s corporis partim ad usum s militarem accommodata. sequebatur equestrium virorum ingens numerus cum h civium tum peregrinorum, qui sibi extra Urbem obviam ierant, tum diverse regum principumque ac populorum k legationes, in quibus et Greci imperatoris oratores erant 1 attrahentes in se ora atque oculos omnium admiratione quadam tum propter novitatem vestimentorum capitisque mira quedam integumentam tum vero comarum barbarumque prolixitate. his 1o intermixti " precedebant° proceres permulti, qui variis ex locis ad hanc celebritatem convenerant. subibat » deinceps tubicinum et q tibicinum r turba multique preterea vario sonorum strepitu aures adstantium replentes. post hos aderant quos retuli ex singulis regionibus instituti ad ludos, sericas quedam vexilla tenentes manibus et ipsi suo ornatu insignes. succedebant dehinc magistratus omnest Urbis et qui publico aliquo offitio 15 funguntur, suo quique u habitu, nonnulli vero deaurea v veste, qua equos w quoque x con- texerant; quem ipsi priscum esse habitum asseverant. pone y subsequebatur pedestrium agmen partim gestantium olivarum ramos partim eas, quas ipsi facolas vocant 1. nomen antiquum non reperi, licet res hec sit moris vetustissimi, cum et in arcubus triumphalibus coram imperatoribus et aliis in locis ante consules inter fasces deferri solitas vetustis- 20 sime sculpture testentur z. quas cum ipsi manibus simul ad aa numerum moverunt bb, festivam ac popularem quandam prebent extintinnabulorum sonitu alacritatem. prece- debat hos, qui priscis imperatoribus mos fuit, egregius adolescens veste purpurea atque ce aurea cesarie argenteos nummos populo spargens. insuetum spectaculum, sed imperatorio munere dignum! postremi sacerdotes antecedebant regem canentes hinnos. ipse demum 25 cesar albo vehebatur equo sub aureo pallio, quod nobiliores deauratis hastilibus dd defere- bant, ceteris spectaculis excellentior. est enim aspectu perhumanus ridenti similis, facie hilari ac liberali, barba subcanaee ac prolissa ff. ea inest in vultu comitas ac majestas, ut, qui illum ignorarentgg, ipso conspectuih et oris egregia spetie ceterorum regem opi- narentur ii. post eum sequuti suntkk armati equites nostrates ex iis1l, quibus pontifex so stipendium prebet. hoc comitatu ad ecclesiam mm beatinn Petri majorum more profectus oo atque a pontifice sedentepp proq gradibus templirr ante porticus exterioris fores exceptus est inter dissonas plaudentium ac tumultuantium diversarum gentium voces. inde cum ad supremum altare una profecti essent, peracta solemni missa? alter ad destinatum alter [3] habes 's introitum, nunc accipe coronationem, que in ad solitum palatium divertit. 11433/ Juni 4 40 a) Mestelli um varia veste. b) M reliqueque. c) M stelll um sacrorum solemnium. d) F ludi. e) RSP consue- verant. f) P hominum. g) M usum. h) cum civium om. P. i) F omnium. k) M dominorum. 1) om. SM. m) RSP tegumenta. n) M permixti. o) 8 procedebant. p) M jubilat. q) RS ac; Patque. r) M tubicinum. s) RS siricea; M seritia. t) MP omnis. u) R quisque. v) SMP et aurea. w) Mreques. x) M forte. y) M penes; P pene. z) RSP testantur. aa) R ac. bb) RSP moverant. cc) RSP et. dd) S hastibus; Mastis; P hostis. ee) R succana ; M fulcava. ff) R permissa; SMP promissa. gg) SP ignoraret. hh) RSP aspectu. ii) Popinaretur. kk) om. M. 11) RS his. mm) R templum. nn) R divi. 00) RSP odd. est. pp) in M am Rande Introitus in ecclesiam sancti Petri qq) M supra rr) om. R. ss) in M am Rande Coronatio. 35 ciendum plausam et festivitatem coram serenissimo rege Romanorum in adventu ejus ad Urbem, so 45 möge er sich diese Summe von den bei ihm ein- laufenden Geldern nehmen. Datum etc. 1433 ind. II die 18 maji pont. 3. (Rom Staats- A. Tesoro ponteficio, Mandati diversi della camera 1430-1434 fol. 83a cop. chart. coaeva.) 50 1 Hierauf bexicht sich wohl cine Weisung des [Kardinalkämmerers] Franciscus [Condolmario] an den [Thesaurar] Bartholomeus [de Maxxatostis] vom 18 Mai: er [Bartholomeus] habe von seinem eigenen Gelde ducentis viris Romanis electis ad ludendum cum faculis coram serenissimo rege Romanorum 50 fl. auf Befehl des Papstes bexahlt; darum möge er sich diese Summe aus den bei der Kammer ein- laufenden Geldern nehmen. Datum Rome apud s. Petrum 1433 ind. 11 die 18 maji pont. 3. (Rom Staats-A. Tesoro ponteficio, Mandati diversi della camera 1430-1434 fol. 83a cop. chart. coaeva.) 2 Davon spricht auch Niklosdorf. Vgl. nr. 493.
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840 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Mai 3i festo pentecostes pridie kalendas a junii subsecuta est. scio morem hunc imperatoris coronandi, qui nunc servatur, non esse priscum, sed initium sumpsisse olim a Carolo Magno Francorum b rege, qui, cum Constantinus cum Leone filio apud Grecos impera- rent atque ipse reliquique jam dudum antea imperatores Italiam undique bellis con- fractam tunce vero hinc a Longobardis gente aspera feraque hinc a Mauris oppressam s omnique presidio destitutam et d pene exinanitam reliquissent, Urbs autem in extremis pene esset difficultatibus, vocatus a Stephano Romano pontifice in subsidium Urbis de- victo Desiderio Longobardorum rege barbarisque subactis ae populo Romano ob ejus merita imperator! appellatus atque a g pontifice coronatus est. que observata a posteris coronandih consuetudo ad nostram usque etatem i descendit. priscis autem 10 imperatoribus, ut nosti, lauream in triumphis coronamk gestare mos erat. concessa enim a senatu triumphandi potestate et jus lauree corone deferende1 tributum erat triumphantium insigne. primo Cesari dictatori licentia corone lauree perpetuom ge- stande concessa extitit a senatu. qua postmodum reliqui imperatores pro libidine usi sunt contemptan superiorum auctoritate. verum° quoniam mos ille obsolevit? omnino 15 nec solum ex usu sed ex memoria quoque hominum abiit, hunc recentiorem per set- tingentos ferme annos q servatum antiquum esse r arbitremur atque abicientes illa, que jam usus explosit, sequamur, que a nostris majoribus religiose instituta et ad nos usque traducta consensus Christi fidelium comprobavit. nostri imperatores, cum eliguntur, ante consecrationem coronationemque Romanorum reges appellantur per- 20 verso vocabulo, quasi pluris existimandums videaturt imperatorium u quam regium v nomen. at vero prisci Romani post expulsum Tarquinium Superbum ob odium regum nomen regium funditus sustulerunt senatusconsulto statuentes, ne quem deinceps regem in Urbew esse liceret, cum imperatores permulti quot x annis re bene atque y feliciter adversus hostes gesta a militibus honoris causa appellarentur. unde et inter ceteros 25 etatis sue principes z civitatis Marcus Tullius Cicero in Asia est a militibus dictus im- perator. Julius autem Cesar, cum sepius post partam victoriam esset imperator ab exercitu appellatus, non imperatorium aa aut regiumbb sed dictatoris nomen usurpavitcc tantum odium sibidd regis nomen in Urbe contraxerat! cum autem cuperet regis nomen, verereturre autem f populi indignationem, molitus expeditionem in Parthos atque asserens 30 in libris Sybillinis contineri non nisi a rege Parthos superari posse, se regem dici pro- curavit. quod maturande mortis sue causam prebuit conjuratis. nullus autem sequentium imperatorum gs se regem Romanorum dicerehh ausus est. imperatoris vero il appellatio perpetuakk cesarum non erat, sicuti neque consulis nec pretoris nec tribuni plebis. nam et priores illi augusti, cum cesaris et augusti cognominell continuomm uterentur, vario s5 numero quosdam " septies quosdam majori alios 9° minori pp numero invenimus appellatos imperatores consules tribunos plebis. dignitatis enim, non offitii nomen id fuit. nam re prospere adversus hostes gesta mos erat honoris gratia consules proconsules pretores qq et salutari et dici a militibus imperatores. a quo autem primum hec nova tum regis tum imperatoris nominandi consuetudo defluxerit, ignoro. existimo autem hocrr a barbaris 40 derivasse, qui, cum priscas historias ignorarent neque verborum vim tenerent, esset autem frequentius apud eos regis nomen utpote sub regibus viventes, imperatorem vero ss a) M kalendis. b) RP Gallorum. c) MP tum. d) RSP ac. o) om. F. f) RSP add. est. g) M ab, add. Adriano. h) Mestellt um consuetudo coronandi. i) M posteritalem devenit statt etatem descendit. k) om. M. 1) MP defendere. m) om. S; doch ist Raum freigelassen. n) P add alia. o) in M am Rande Differentia inter dicta- 45 torem imperatorem et regem. p) Mabsolevit; Passolevit q) om. M. r) om. RSP; in M vor antiquum. s) F extimandum. t) om. M. u) MP imperatorum. v) MP regum. w) R Urbem. x) M tot. y) RS ac. z) M princeps. aa) MP imperatorum. bb) MP regum. cc) usurpavit — nomen om. F. dd) sibi — cuperet om. P, add. etc. ee) R hat ne uteretur und darüber alias et vereretur. ff) om. R. gg) S imperatoris. hih) om. M. ii) RSP autem. kk) perpetua cesarum om. S; doch ist Raum freigclassen. 11) S cognomen. 50 mm) RSP continue. nn) MP quasdam species statt quosdam septies. 00) Maliis. pp) Mom. minori numero. qq) om. M. rr) om. RSP; in M vor autem. 9s) om. RSP.
840 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. Mai 3i festo pentecostes pridie kalendas a junii subsecuta est. scio morem hunc imperatoris coronandi, qui nunc servatur, non esse priscum, sed initium sumpsisse olim a Carolo Magno Francorum b rege, qui, cum Constantinus cum Leone filio apud Grecos impera- rent atque ipse reliquique jam dudum antea imperatores Italiam undique bellis con- fractam tunce vero hinc a Longobardis gente aspera feraque hinc a Mauris oppressam s omnique presidio destitutam et d pene exinanitam reliquissent, Urbs autem in extremis pene esset difficultatibus, vocatus a Stephano Romano pontifice in subsidium Urbis de- victo Desiderio Longobardorum rege barbarisque subactis ae populo Romano ob ejus merita imperator! appellatus atque a g pontifice coronatus est. que observata a posteris coronandih consuetudo ad nostram usque etatem i descendit. priscis autem 10 imperatoribus, ut nosti, lauream in triumphis coronamk gestare mos erat. concessa enim a senatu triumphandi potestate et jus lauree corone deferende1 tributum erat triumphantium insigne. primo Cesari dictatori licentia corone lauree perpetuom ge- stande concessa extitit a senatu. qua postmodum reliqui imperatores pro libidine usi sunt contemptan superiorum auctoritate. verum° quoniam mos ille obsolevit? omnino 15 nec solum ex usu sed ex memoria quoque hominum abiit, hunc recentiorem per set- tingentos ferme annos q servatum antiquum esse r arbitremur atque abicientes illa, que jam usus explosit, sequamur, que a nostris majoribus religiose instituta et ad nos usque traducta consensus Christi fidelium comprobavit. nostri imperatores, cum eliguntur, ante consecrationem coronationemque Romanorum reges appellantur per- 20 verso vocabulo, quasi pluris existimandums videaturt imperatorium u quam regium v nomen. at vero prisci Romani post expulsum Tarquinium Superbum ob odium regum nomen regium funditus sustulerunt senatusconsulto statuentes, ne quem deinceps regem in Urbew esse liceret, cum imperatores permulti quot x annis re bene atque y feliciter adversus hostes gesta a militibus honoris causa appellarentur. unde et inter ceteros 25 etatis sue principes z civitatis Marcus Tullius Cicero in Asia est a militibus dictus im- perator. Julius autem Cesar, cum sepius post partam victoriam esset imperator ab exercitu appellatus, non imperatorium aa aut regiumbb sed dictatoris nomen usurpavitcc tantum odium sibidd regis nomen in Urbe contraxerat! cum autem cuperet regis nomen, verereturre autem f populi indignationem, molitus expeditionem in Parthos atque asserens 30 in libris Sybillinis contineri non nisi a rege Parthos superari posse, se regem dici pro- curavit. quod maturande mortis sue causam prebuit conjuratis. nullus autem sequentium imperatorum gs se regem Romanorum dicerehh ausus est. imperatoris vero il appellatio perpetuakk cesarum non erat, sicuti neque consulis nec pretoris nec tribuni plebis. nam et priores illi augusti, cum cesaris et augusti cognominell continuomm uterentur, vario s5 numero quosdam " septies quosdam majori alios 9° minori pp numero invenimus appellatos imperatores consules tribunos plebis. dignitatis enim, non offitii nomen id fuit. nam re prospere adversus hostes gesta mos erat honoris gratia consules proconsules pretores qq et salutari et dici a militibus imperatores. a quo autem primum hec nova tum regis tum imperatoris nominandi consuetudo defluxerit, ignoro. existimo autem hocrr a barbaris 40 derivasse, qui, cum priscas historias ignorarent neque verborum vim tenerent, esset autem frequentius apud eos regis nomen utpote sub regibus viventes, imperatorem vero ss a) M kalendis. b) RP Gallorum. c) MP tum. d) RSP ac. o) om. F. f) RSP add. est. g) M ab, add. Adriano. h) Mestellt um consuetudo coronandi. i) M posteritalem devenit statt etatem descendit. k) om. M. 1) MP defendere. m) om. S; doch ist Raum freigelassen. n) P add alia. o) in M am Rande Differentia inter dicta- 45 torem imperatorem et regem. p) Mabsolevit; Passolevit q) om. M. r) om. RSP; in M vor antiquum. s) F extimandum. t) om. M. u) MP imperatorum. v) MP regum. w) R Urbem. x) M tot. y) RS ac. z) M princeps. aa) MP imperatorum. bb) MP regum. cc) usurpavit — nomen om. F. dd) sibi — cuperet om. P, add. etc. ee) R hat ne uteretur und darüber alias et vereretur. ff) om. R. gg) S imperatoris. hih) om. M. ii) RSP autem. kk) perpetua cesarum om. S; doch ist Raum freigclassen. 11) S cognomen. 50 mm) RSP continue. nn) MP quasdam species statt quosdam septies. 00) Maliis. pp) Mom. minori numero. qq) om. M. rr) om. RSP; in M vor autem. 9s) om. RSP.
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C. Berichte nr. 502-512. 841 unicum ac“ rarum viderentb, id excellentius arbitrati sunt, quod rarius atque insuetius conspiciebant. utcunque tamen hoc adoleverit, id plane constat non satis scite c hanc appellationem a posterioribus introductam. verum ineptissimus ego, qui auribus doctissimi hominis e hecf refricare ausus sum g! [4] cum dies coronationis advenisset, ingressus interiorem ecclesie porticum cesar ante portam, que dicitur argenteah, juramentum quod- dam 1 pontifici prestitit de more superiorum. tum i profectus in templum superius pone k majus altare ad dexteram partem assistens inque morem diaconi indutus ab episcopo Hostiensi 2 sacro oleo 1 inunctus est. (hincm existimo augusti nomen olim de- scendisse. loca enim, ut scis n, augurio consecrata augusta antiqui appellabant. quod io nomen tamquam sanctum a ° senatu inditum P est Octaviano 1. hacr observationes et nostri quoque t imperatores post consecrationem augusti vocitantur u.) post v hec w ad pontificem celebrantem ad altare accessit. a quo osculo exceptus interque celebrandum primum alba mitra capiti imposita, ita ut cornua ejus ad timpora x erigerentur, aurea desuper corona coronatus est. tum y vero sceptrum aureum pomum ensemque nudum ei pontifex tradidit 15 tanquam Christi militi, qui armis, si opus esset, et Romanam ecclesiam et Christi fidem tuendam aa defendendamque susciperet. peractis ex more solemniis pluviali veste indutus est bb. inde ce tum pontifex tum imperator equos ascendentes una versus pontem Hadriani proficiscuntur. consueverunt da superiores imperatores olim usque id loci ad frena ponti- ficis pedibus iter facere. quod iste ee ne servaret, podagra prohibitus est. cum vero 2o constitissent ad sepulchrum Hadriani, pontifex domum rediit, imperator verof ita, ut descenderatg5, mitratus coronatusque cum veste sacerdotali ad basilicam Lateranensem hh abiit inter populi letantis ii varios plausus. suprakk pontem autem, cum transiret, de- scendens 1l ex equo quam plures strenuos viros atquemu adolescentes militaribus insigniis donavitm. his rebus universa civitas ad summam hilaritatem effusa est ad diei tam festi 25 pulchritudinem. et is omnium, quos unquam viderim, celeberrimus Urbi illuxit o. qui pp ut ou gaudium summum attulit, ita oro, ut pacem secumrr concordiamque importet. vale, mi Nicolae, et, si longior fui, ne mireris. otiosus enim sum et tecum loquor libentissime. Rome pridie nonas junii ss. tu vero responde, cum libet. 11433] Jиní 4 11433] Juni 4 30 504. Nürnberg an Genannte: teilt u. a. mit, daß eingelaufenen Nachrichten zufolge K. Sigmund am 21 Mai in Rom eingezogen sei und am 31 Mai die Kaiserkrone [ 1433] Juni 14 ſ Nürnberg]. empfangen sollte. 11433] Juní 14 An Markgraf Friedrich von Brandenburg: A aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 188 ab conc. chart. — Erwähnt Chroniken der Deutschen Stüdte I, 449 Anm. I. An Eger: B coll. ebenda fol. 188b -189a cop. chart. coaera. Der auf Mf. Johann beriigliche Passus 35 ist hier natürlich weggelassen. Der Brief beginnt demgemäßs Lieben frewnde. uns und etlich den unsern ist von unsern guten gônnern von Rom herawß eigenlich geschriben worden u. s. w. Am Schluß wird dann statt das haben bis wolgefallen etc. Folgendes hinzugefüigt: das haben wir ewerr weisheit niht wellen verhalten, sunder in gut und zu frewden verkünden. auch schreiben wir das hiemit unsern frewnden, die iecz zu Prag sein, zu den der gegenwertig unser bott nach ewerr anweisung lawfen sol. dewcht aber 40 ewr frewntschaft, daz ewr bott bas durchkomen môcht (sôllicher gelegenheit ir ewch denn bas versteet denn wir), so bitten wir ewr ersamkeit, daz ir denn denselben unsern brief unsern frewnden bei ewerm 45 50 a) Met. b) RSP videretur. c) Mscire. d) M a posterioribus hanc introductam appellationom stalt hanc — intro- ductam. e) om. RSP. I) in M cor auribus. g) RM sim. h) Pargentina i) in Mam Rande Celebratio misse. k) M penes; P pene. I) Fab eo. m) M hic. n) M sis. o) a senatu om. RSP. p) MP indictum. q) M Octavianus und cbenso am Rande Octavianus. r) RSP hanc observationem. s) M obsecratione. t) M cum. u) M vocabantur v) in M am Runde Finis coronationis. w) M hoc. x) M tempora: P timpona. y) in Mam Rande Dona summi pontificis. z) in RSMP nach pomum. aa) Mhubendam bib) om RSP. cc) in M am Rande Exitus ecclesie. dd) consueverunt — prohibitus est om RSP. ee) M stelll um ne iste. ff) om. SM. gg) Pascenderat. lihy R Laterensem, add. ut. ii) Flatrantis; M letantes. kk) in M am Rande Creatio equitum super pontem. 1l) RSP descendentes. mm) M ac; om. P. nn) P add. et ornavit on) Fillusit. pp) om. R. qq) om. M. rr) om. R. ss) S udd. 1432; P julii, add. etc. Vgl. nr. 494. 2 Ein Irrtum! Der Kardinalbischof von Ostia Antonio Correr war nicht in Rom. Vgl. S. 732.
C. Berichte nr. 502-512. 841 unicum ac“ rarum viderentb, id excellentius arbitrati sunt, quod rarius atque insuetius conspiciebant. utcunque tamen hoc adoleverit, id plane constat non satis scite c hanc appellationem a posterioribus introductam. verum ineptissimus ego, qui auribus doctissimi hominis e hecf refricare ausus sum g! [4] cum dies coronationis advenisset, ingressus interiorem ecclesie porticum cesar ante portam, que dicitur argenteah, juramentum quod- dam 1 pontifici prestitit de more superiorum. tum i profectus in templum superius pone k majus altare ad dexteram partem assistens inque morem diaconi indutus ab episcopo Hostiensi 2 sacro oleo 1 inunctus est. (hincm existimo augusti nomen olim de- scendisse. loca enim, ut scis n, augurio consecrata augusta antiqui appellabant. quod io nomen tamquam sanctum a ° senatu inditum P est Octaviano 1. hacr observationes et nostri quoque t imperatores post consecrationem augusti vocitantur u.) post v hec w ad pontificem celebrantem ad altare accessit. a quo osculo exceptus interque celebrandum primum alba mitra capiti imposita, ita ut cornua ejus ad timpora x erigerentur, aurea desuper corona coronatus est. tum y vero sceptrum aureum pomum ensemque nudum ei pontifex tradidit 15 tanquam Christi militi, qui armis, si opus esset, et Romanam ecclesiam et Christi fidem tuendam aa defendendamque susciperet. peractis ex more solemniis pluviali veste indutus est bb. inde ce tum pontifex tum imperator equos ascendentes una versus pontem Hadriani proficiscuntur. consueverunt da superiores imperatores olim usque id loci ad frena ponti- ficis pedibus iter facere. quod iste ee ne servaret, podagra prohibitus est. cum vero 2o constitissent ad sepulchrum Hadriani, pontifex domum rediit, imperator verof ita, ut descenderatg5, mitratus coronatusque cum veste sacerdotali ad basilicam Lateranensem hh abiit inter populi letantis ii varios plausus. suprakk pontem autem, cum transiret, de- scendens 1l ex equo quam plures strenuos viros atquemu adolescentes militaribus insigniis donavitm. his rebus universa civitas ad summam hilaritatem effusa est ad diei tam festi 25 pulchritudinem. et is omnium, quos unquam viderim, celeberrimus Urbi illuxit o. qui pp ut ou gaudium summum attulit, ita oro, ut pacem secumrr concordiamque importet. vale, mi Nicolae, et, si longior fui, ne mireris. otiosus enim sum et tecum loquor libentissime. Rome pridie nonas junii ss. tu vero responde, cum libet. 11433] Jиní 4 11433] Juni 4 30 504. Nürnberg an Genannte: teilt u. a. mit, daß eingelaufenen Nachrichten zufolge K. Sigmund am 21 Mai in Rom eingezogen sei und am 31 Mai die Kaiserkrone [ 1433] Juni 14 ſ Nürnberg]. empfangen sollte. 11433] Juní 14 An Markgraf Friedrich von Brandenburg: A aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 188 ab conc. chart. — Erwähnt Chroniken der Deutschen Stüdte I, 449 Anm. I. An Eger: B coll. ebenda fol. 188b -189a cop. chart. coaera. Der auf Mf. Johann beriigliche Passus 35 ist hier natürlich weggelassen. Der Brief beginnt demgemäßs Lieben frewnde. uns und etlich den unsern ist von unsern guten gônnern von Rom herawß eigenlich geschriben worden u. s. w. Am Schluß wird dann statt das haben bis wolgefallen etc. Folgendes hinzugefüigt: das haben wir ewerr weisheit niht wellen verhalten, sunder in gut und zu frewden verkünden. auch schreiben wir das hiemit unsern frewnden, die iecz zu Prag sein, zu den der gegenwertig unser bott nach ewerr anweisung lawfen sol. dewcht aber 40 ewr frewntschaft, daz ewr bott bas durchkomen môcht (sôllicher gelegenheit ir ewch denn bas versteet denn wir), so bitten wir ewr ersamkeit, daz ir denn denselben unsern brief unsern frewnden bei ewerm 45 50 a) Met. b) RSP videretur. c) Mscire. d) M a posterioribus hanc introductam appellationom stalt hanc — intro- ductam. e) om. RSP. I) in M cor auribus. g) RM sim. h) Pargentina i) in Mam Rande Celebratio misse. k) M penes; P pene. I) Fab eo. m) M hic. n) M sis. o) a senatu om. RSP. p) MP indictum. q) M Octavianus und cbenso am Rande Octavianus. r) RSP hanc observationem. s) M obsecratione. t) M cum. u) M vocabantur v) in M am Runde Finis coronationis. w) M hoc. x) M tempora: P timpona. y) in Mam Rande Dona summi pontificis. z) in RSMP nach pomum. aa) Mhubendam bib) om RSP. cc) in M am Rande Exitus ecclesie. dd) consueverunt — prohibitus est om RSP. ee) M stelll um ne iste. ff) om. SM. gg) Pascenderat. lihy R Laterensem, add. ut. ii) Flatrantis; M letantes. kk) in M am Rande Creatio equitum super pontem. 1l) RSP descendentes. mm) M ac; om. P. nn) P add. et ornavit on) Fillusit. pp) om. R. qq) om. M. rr) om. R. ss) S udd. 1432; P julii, add. etc. Vgl. nr. 494. 2 Ein Irrtum! Der Kardinalbischof von Ostia Antonio Correr war nicht in Rom. Vgl. S. 732.
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842 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. ƒ1433) botten on verziehen schiket, als etc. denn wo wir ewerr weisheit lieb etc. Das Datum ist nicht ange- Juni 14 geben, sondern es ist durch ut supra auf das unserer, im Briefbuch unmittelbar vorhergehenden Vorlage A verwiesen. Die Adresse ist über dem Text durch Eger angedeutet. — Gedruckt bei Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 363 aus B. Vgl. auch oben S. 821 Anm. I. An Sigmund Stromer und Gabriel Tetxel: C coll. ebenda fol. 189a cop. chart. coaeva. Der Brief beginnt wie der an Eger. Der Schlußpassus lautet dagegen folgendermaßen: das verkünden wir ewch in gut und zu sundern frewden, daz ir das fürbas auch verkünden mugt, da ewch das gut wirdt dunken. und schreibt uns auch von den lewffen zu Prag, alsvil sich denn gebûrt, als wir wol wissen, daz ir selbs auch gern das best tut. Datum sub sigillo Johannis Groland magistri civium. Da der Brief im Briefbuch unmittelbar auf den an Eger folgt, so ist er gewißt auch vom 14 Juni xu datieren. Die Adresse, die io über dem Text steht, lautet Sigmunden Stromer und Gabrieln Tetzell unsern etc. Gnediger herre. sôlliche brief und schrift ewerr durchleüchtikeit von unserm gnedigen herren marggrafen Johansen ewerm sune gesandt, die ir uns fürbas geschickt habt etc., haben wir wol vernomen und danken des ewern fürstenlichen gnaden mit fleiß. und tun ewerr durchlewchtikeit zu wissen, daz uns und etlichen den unsern von 15 guten gônnern" eigenlich geschriben ist (söllich brief uns auf diß zeit komen sein), daz unser gnedigister herre herr Sigmund Rômischer etc. kûnig von unserm heiligen vatter Mai 21 dem babst und auch von den Rômern auf dem b heiligen auffarttag nehstvergangen mit grosser erwirdikeit und zirheit zu Rome eingefüret und empfangen worden sei, und sei auch die gemein offen lawt und sag, daz seinen gnaden die keiserlich crônung an dem 20 Mai31 heiligen pfingstag auch nehstvergangen € geben sûll werden. das haben wir ewern fur- stenlichen gnaden auch niht wellen verhalten, sunder zu gut und zu frewden verkünden. [1433] denn wo wir ewerr durchlewchtikeit dienst und wolgefallen etc. scriptum dominica ante Viti. Jиni 14 supra] Marggrafen von Brandemburg. 505. Johannes Niklosdorf an den Hochmeister Paul von Rusdorf: schreibt, daß der Römische 25 König Pfingsten zum Kaiser gekrönt worden sei, sich mit dem Papst schr gut stehe und mit Venedig cinen fünfjährigen Waffenstillstand geschlossen habe ; ferner daß er wäh- rend des Juli in Rom bleiben werde und Gesandte nach Basel geschickt habe, um den Prozeß des Konzils gegen den Papst zu verhindern; u. a. m. 1433 Juni 24 Rom. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 151 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim 30 deperd. Unter der Adresse ist von der Ordenskanalei bemerkt her Johan Nicclusdorff. Meinen willigen dinst steteclichen. gnediger grosmachtiger herre homeister. dis Mai 31 sint di nawe mere zu Rome. [1] der Romesche konik ist an dem phingestheligen tage zu keser gekronet mit groser wirdikeit unde ere, die im alle tage wirt bezeiget. gros frunt- schaft ist zwuschen dem bobiste unde dem keser. der keser wirt bleiben in d dem monden 35 Juli julii zu Rome in des bobistis kust, also man spricht. der keser hot seine Ungern gesant weder der kirchen finden in Canpania. her beschirmet der kirchen guter ganzlich also ein advocat der kirchen. der keser hot trawgas gemacht uf fumchz jor mit den Venedigern 1, im ezlich gelt zu geben. di Florencer steen in tedungee mit dem keser. der herzok von Melan hot frede gemacht mit den Venedigern 2. ich beslise frede in Valichen lan-40 den. [2] daz concilium von Basil wolde procidirn weder den bobist. nu hot der keser sein ambasiatores3 gesant ken Basil, das concilium betende, daz is keines tue weder den bobist. so der keser sich scheidet von Valichen landen, so wirt her zin zu dem concilio, also ich habe gehort von seinen genoden. der almechtige got awer genode lange zit gegeben aws Rome in dem 24 tage junii in dem 33 jore. gesunt musse behalde. [in verso] Dem erwirdigen grosmachtigen herren hern Pauel von Rusdorff homeister Deutschens ordens mit aller wirdikeit. 1433 Juni 24 1433 Juni 24 45 Johannes Nicclosdorff awer genoden diner. nr. 487. Am 26 April. Vgl. S. 612. a) in A folgt durchstrichen von Rom herawß b) BC den. c) BCadd. auch. d) fehlt im Orig. e) em.porig. tetedunge. 3 Hartung Klux und Dr. Nikolaus Stock. Vgl. 50 RTA. II, 9.
842 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. ƒ1433) botten on verziehen schiket, als etc. denn wo wir ewerr weisheit lieb etc. Das Datum ist nicht ange- Juni 14 geben, sondern es ist durch ut supra auf das unserer, im Briefbuch unmittelbar vorhergehenden Vorlage A verwiesen. Die Adresse ist über dem Text durch Eger angedeutet. — Gedruckt bei Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 363 aus B. Vgl. auch oben S. 821 Anm. I. An Sigmund Stromer und Gabriel Tetxel: C coll. ebenda fol. 189a cop. chart. coaeva. Der Brief beginnt wie der an Eger. Der Schlußpassus lautet dagegen folgendermaßen: das verkünden wir ewch in gut und zu sundern frewden, daz ir das fürbas auch verkünden mugt, da ewch das gut wirdt dunken. und schreibt uns auch von den lewffen zu Prag, alsvil sich denn gebûrt, als wir wol wissen, daz ir selbs auch gern das best tut. Datum sub sigillo Johannis Groland magistri civium. Da der Brief im Briefbuch unmittelbar auf den an Eger folgt, so ist er gewißt auch vom 14 Juni xu datieren. Die Adresse, die io über dem Text steht, lautet Sigmunden Stromer und Gabrieln Tetzell unsern etc. Gnediger herre. sôlliche brief und schrift ewerr durchleüchtikeit von unserm gnedigen herren marggrafen Johansen ewerm sune gesandt, die ir uns fürbas geschickt habt etc., haben wir wol vernomen und danken des ewern fürstenlichen gnaden mit fleiß. und tun ewerr durchlewchtikeit zu wissen, daz uns und etlichen den unsern von 15 guten gônnern" eigenlich geschriben ist (söllich brief uns auf diß zeit komen sein), daz unser gnedigister herre herr Sigmund Rômischer etc. kûnig von unserm heiligen vatter Mai 21 dem babst und auch von den Rômern auf dem b heiligen auffarttag nehstvergangen mit grosser erwirdikeit und zirheit zu Rome eingefüret und empfangen worden sei, und sei auch die gemein offen lawt und sag, daz seinen gnaden die keiserlich crônung an dem 20 Mai31 heiligen pfingstag auch nehstvergangen € geben sûll werden. das haben wir ewern fur- stenlichen gnaden auch niht wellen verhalten, sunder zu gut und zu frewden verkünden. [1433] denn wo wir ewerr durchlewchtikeit dienst und wolgefallen etc. scriptum dominica ante Viti. Jиni 14 supra] Marggrafen von Brandemburg. 505. Johannes Niklosdorf an den Hochmeister Paul von Rusdorf: schreibt, daß der Römische 25 König Pfingsten zum Kaiser gekrönt worden sei, sich mit dem Papst schr gut stehe und mit Venedig cinen fünfjährigen Waffenstillstand geschlossen habe ; ferner daß er wäh- rend des Juli in Rom bleiben werde und Gesandte nach Basel geschickt habe, um den Prozeß des Konzils gegen den Papst zu verhindern; u. a. m. 1433 Juni 24 Rom. Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 151 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim 30 deperd. Unter der Adresse ist von der Ordenskanalei bemerkt her Johan Nicclusdorff. Meinen willigen dinst steteclichen. gnediger grosmachtiger herre homeister. dis Mai 31 sint di nawe mere zu Rome. [1] der Romesche konik ist an dem phingestheligen tage zu keser gekronet mit groser wirdikeit unde ere, die im alle tage wirt bezeiget. gros frunt- schaft ist zwuschen dem bobiste unde dem keser. der keser wirt bleiben in d dem monden 35 Juli julii zu Rome in des bobistis kust, also man spricht. der keser hot seine Ungern gesant weder der kirchen finden in Canpania. her beschirmet der kirchen guter ganzlich also ein advocat der kirchen. der keser hot trawgas gemacht uf fumchz jor mit den Venedigern 1, im ezlich gelt zu geben. di Florencer steen in tedungee mit dem keser. der herzok von Melan hot frede gemacht mit den Venedigern 2. ich beslise frede in Valichen lan-40 den. [2] daz concilium von Basil wolde procidirn weder den bobist. nu hot der keser sein ambasiatores3 gesant ken Basil, das concilium betende, daz is keines tue weder den bobist. so der keser sich scheidet von Valichen landen, so wirt her zin zu dem concilio, also ich habe gehort von seinen genoden. der almechtige got awer genode lange zit gegeben aws Rome in dem 24 tage junii in dem 33 jore. gesunt musse behalde. [in verso] Dem erwirdigen grosmachtigen herren hern Pauel von Rusdorff homeister Deutschens ordens mit aller wirdikeit. 1433 Juni 24 1433 Juni 24 45 Johannes Nicclosdorff awer genoden diner. nr. 487. Am 26 April. Vgl. S. 612. a) in A folgt durchstrichen von Rom herawß b) BC den. c) BCadd. auch. d) fehlt im Orig. e) em.porig. tetedunge. 3 Hartung Klux und Dr. Nikolaus Stock. Vgl. 50 RTA. II, 9.
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C. Berichte nr. 502-512. 843 506. Nürnberg an Kf. Friedrich von Brandenburg: teilt ihm mit, daß Nachrichten aus Venedig zufolge K. Sigmund Pfingsten zum Kaiser gekrönt worden sei und es ihm auch sonst gut gehe. [1433] Juni 25 [Nürnberg ]. 11433/ Juni 25 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 197a cop. chart. coaeva. Erwähnt in Chroniken der Deutschen Städte 1, 449 Anm. 2. Gnediger herre. als ewr durchleuhtikeit von uns begert hat, ob wir icht newer mer von unserm gnedigisten herren .. dem Romischen etc. kûnig erfüren, daz wir das ewern fürstenlichen gnaden auch zu wissen thun wolten, also lassen wir dieselben ewr gnade wissen, daz etlichen unsern kaufleuten ieczo von Venedig herauß brief kumen io sein, darinne in nemlich verschriben und verkundet worden ist, wie daz derselb .. unser gnedigister herre .. der kûnig zu Römischem keiser an dem heiligen pfingstag nehst Mai 31 vergangen gar 1ôblich gekrônet worden sei und daz ez im auch in andern seinen sachen glücklich und seliklichen gee. aber uns selbs ist des noch kein eigne schrift 1 noch potschaft kumen. dann wir verkunden ewerr durchleuhtikeit das zu besunder wolgefallen. i5 wann wo wir ewern fürstenlichen gnaden etc. scriptum feria 5 post Johannis baptiste. [supra] Marggraf Fridrichen von Brandemburg. 507. Andreas Pfaffendorf an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet, daß am 26 Juni im Konzil ein Brief des Kaisers an den Bischof von Chur verlesen worden sei, der die Nachricht von der zu Pfingsten erfolgten Kaiserkrönung ent- 1433 Juni 27 Basel. halte. [1133] Juni 25 1433 Jиni 27 20 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. IV nr. 106, 2 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Uber der Adresse ist von der Ordenskanxlei bemerkt Pfaffendorff schreibet, wie die mere im concilio sein, wie der keiser sei gecronet. Willigen gehorsam tag und nacht und zu allen gezeiten zuvorn etc. erwirdiger 25 gnediger liber herre homeister. in dem tage der heiligen merterer Johannis und Pauli Juni 26 wart offenbar in der gemeinen sammelunge des heilgen concilii beide dewcze und la- tinisch ein briff gelesen 2, den unser allirgnediste herre der neuwe gecronete keisir ge- geschreben und gesanth hat dem hern bischof von Kawern. der briff hilt inne in sinem lawte, daz sin gnade an dem heilgen pfingstage von unserm heiligen vatir dem Mai 31 s0 bobist achtbarlichen und wirdeclichen mit allen ern zu einem keisir were gecrônet und wie he sine heilikeit wol geschicket und willig fünde zu dem heilge concilio und daz ir beider botschaft am dinstage zu pfingsten von Rome were awsgezogen 3, zu dem Juni 2 heilge concilio zu komen, und lies bitten 4 das heilge concilium, das is geruchte vor- 29 Juni auch an Eger (gedr. Palacky, Urkundl. Die schrift kam am 28 Juni. Nürnberg schrieb 35 an diesem Tage an den Kurfürsten: nach dem, als Beitrr. 2, 365-366) und an demselben Tage an seine Gesandten in Prag Sigmund Stromer und Gabriel wir ewerr durchleüchtikeit auf ewerr gnaden briefe Tetxel, beide Male mit dem Bemerken, daß der Brief uns gesandt hewt verschriben gedankt und geant- auf nechten spat angekommen sei (Nürnberg Kreis-A. wurtt haben [der Brief geht auf fol. 198 a vorher], ist uns seid ein brief von dem allerdurchlewchtigi- Briefbuch 10 fol. 199a cop. chart. coaeva; vgl. Chro- 40 sten fürsten und herren hern Sigmunden Rômischem niken der Deutschen Städte I, 449 Anm. 4). 2 Der Brief war vom 2 Juni 1433 datiert. Vgl. keiser und zu Ungern zu Beheim etc. kûnig unserm RTA. II nr. I mit der xugehörigen Anm. 2. gnedigisten herren komen und geantwurtt worden, 3 Die Angabe ist ungenau. Sigmund hatte ge- den wir ewern fürstenlichen gnaden niht verhalten wolten, sunder des ein abschrift eilend in gut und schrieben, daßt die Gesandten am Mittwoch (Juni 3) 45 zu sundern frewden hierinnen verslossen schicken. abreisen würden. Vgl. hierxu RTA. II, 31 Anm. I. 4 Diese Bitte stand nicht im Briefe, sondern denn wo wir ewerr durchleüchtikeit dienst und wolgefallen etc. scriptum dominica ante Petri et wurde vom Bischof von Chur eigenmächtig in Sig- munds und Herxog Wilhelms Namen an das Konxil Pauli [Juni 28] 3 or vor nacht. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 198b cop. chart. coaeva.) Eine gerichtet. Vgl. Haller a. a. O. 2, 437 Z. 27-30. 50 Abschrift des kaiserlichen Briefes schickte es am Deutscho Raichstags-Akten X. 107
C. Berichte nr. 502-512. 843 506. Nürnberg an Kf. Friedrich von Brandenburg: teilt ihm mit, daß Nachrichten aus Venedig zufolge K. Sigmund Pfingsten zum Kaiser gekrönt worden sei und es ihm auch sonst gut gehe. [1433] Juni 25 [Nürnberg ]. 11433/ Juni 25 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 197a cop. chart. coaeva. Erwähnt in Chroniken der Deutschen Städte 1, 449 Anm. 2. Gnediger herre. als ewr durchleuhtikeit von uns begert hat, ob wir icht newer mer von unserm gnedigisten herren .. dem Romischen etc. kûnig erfüren, daz wir das ewern fürstenlichen gnaden auch zu wissen thun wolten, also lassen wir dieselben ewr gnade wissen, daz etlichen unsern kaufleuten ieczo von Venedig herauß brief kumen io sein, darinne in nemlich verschriben und verkundet worden ist, wie daz derselb .. unser gnedigister herre .. der kûnig zu Römischem keiser an dem heiligen pfingstag nehst Mai 31 vergangen gar 1ôblich gekrônet worden sei und daz ez im auch in andern seinen sachen glücklich und seliklichen gee. aber uns selbs ist des noch kein eigne schrift 1 noch potschaft kumen. dann wir verkunden ewerr durchleuhtikeit das zu besunder wolgefallen. i5 wann wo wir ewern fürstenlichen gnaden etc. scriptum feria 5 post Johannis baptiste. [supra] Marggraf Fridrichen von Brandemburg. 507. Andreas Pfaffendorf an den Hochmeister Paul von Rusdorf: berichtet, daß am 26 Juni im Konzil ein Brief des Kaisers an den Bischof von Chur verlesen worden sei, der die Nachricht von der zu Pfingsten erfolgten Kaiserkrönung ent- 1433 Juni 27 Basel. halte. [1133] Juni 25 1433 Jиni 27 20 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. IV nr. 106, 2 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Uber der Adresse ist von der Ordenskanxlei bemerkt Pfaffendorff schreibet, wie die mere im concilio sein, wie der keiser sei gecronet. Willigen gehorsam tag und nacht und zu allen gezeiten zuvorn etc. erwirdiger 25 gnediger liber herre homeister. in dem tage der heiligen merterer Johannis und Pauli Juni 26 wart offenbar in der gemeinen sammelunge des heilgen concilii beide dewcze und la- tinisch ein briff gelesen 2, den unser allirgnediste herre der neuwe gecronete keisir ge- geschreben und gesanth hat dem hern bischof von Kawern. der briff hilt inne in sinem lawte, daz sin gnade an dem heilgen pfingstage von unserm heiligen vatir dem Mai 31 s0 bobist achtbarlichen und wirdeclichen mit allen ern zu einem keisir were gecrônet und wie he sine heilikeit wol geschicket und willig fünde zu dem heilge concilio und daz ir beider botschaft am dinstage zu pfingsten von Rome were awsgezogen 3, zu dem Juni 2 heilge concilio zu komen, und lies bitten 4 das heilge concilium, das is geruchte vor- 29 Juni auch an Eger (gedr. Palacky, Urkundl. Die schrift kam am 28 Juni. Nürnberg schrieb 35 an diesem Tage an den Kurfürsten: nach dem, als Beitrr. 2, 365-366) und an demselben Tage an seine Gesandten in Prag Sigmund Stromer und Gabriel wir ewerr durchleüchtikeit auf ewerr gnaden briefe Tetxel, beide Male mit dem Bemerken, daß der Brief uns gesandt hewt verschriben gedankt und geant- auf nechten spat angekommen sei (Nürnberg Kreis-A. wurtt haben [der Brief geht auf fol. 198 a vorher], ist uns seid ein brief von dem allerdurchlewchtigi- Briefbuch 10 fol. 199a cop. chart. coaeva; vgl. Chro- 40 sten fürsten und herren hern Sigmunden Rômischem niken der Deutschen Städte I, 449 Anm. 4). 2 Der Brief war vom 2 Juni 1433 datiert. Vgl. keiser und zu Ungern zu Beheim etc. kûnig unserm RTA. II nr. I mit der xugehörigen Anm. 2. gnedigisten herren komen und geantwurtt worden, 3 Die Angabe ist ungenau. Sigmund hatte ge- den wir ewern fürstenlichen gnaden niht verhalten wolten, sunder des ein abschrift eilend in gut und schrieben, daßt die Gesandten am Mittwoch (Juni 3) 45 zu sundern frewden hierinnen verslossen schicken. abreisen würden. Vgl. hierxu RTA. II, 31 Anm. I. 4 Diese Bitte stand nicht im Briefe, sondern denn wo wir ewerr durchleüchtikeit dienst und wolgefallen etc. scriptum dominica ante Petri et wurde vom Bischof von Chur eigenmächtig in Sig- munds und Herxog Wilhelms Namen an das Konxil Pauli [Juni 28] 3 or vor nacht. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 198b cop. chart. coaeva.) Eine gerichtet. Vgl. Haller a. a. O. 2, 437 Z. 27-30. 50 Abschrift des kaiserlichen Briefes schickte es am Deutscho Raichstags-Akten X. 107
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844 1438 zihen und nicht wedir en bobist thuen wellen, wenne her hoffte, Juni 27 keisir und merer des heilgen reichs. nicht gewissen. 1488 "^, 1 1 P 8 Juni 97 OUCh gedenke in minem briffe 3. Johannis in dem dreiunddreisigstem jare. [in verso] Dem grosmechtigen und erwirdigen hern Paulo von Rusdorff Dewezes ordens ho- meister zu Prüsen sinem allirgnedigsten hern. 1493 508. Heinz Imhof am Eger: Juni 29 Glocken geläutet; morgen [Juni 30] werde mam eine Prozession halten und Fy 1453 Juni 29 [ Nürnberg ]. denfeuer anzünden. Aus Eger Stadt-A. Nürnberg, Geschlechter fasc. 787 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v impr. Datum an sant Peter und Pauls tag [June 29] anno ete. 33. Gedruckt bei Gradl, Zur ältesten Geschichte der Schlick (Jahrbuch der heraldischen Gesel schaft ,, Adler * xw Wien 18, 15-16) ebendaher. 1433 509. Ulm an Nördlingen: ladet zu einer Versammlung des Schwäbischen Städtebundes nach Ulm für den 10 Juli ein, um unter anderem zu beraten, was aus Anlaß Kaiserkrönung des Römischen Königs zu thum sei. Juli 1 Aus Nördlingen Stadi-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 vom Jahre 1438 nr. 22 orig. chart. lit. clausa c. sty. m v. impr. del., aus 21), aneinandergehefteten Fo bogen bestehend. Auf der Rückseite steht der. gleichxeitige Nórdlinger Vermerk manung 33 lieben frwnde. gemaine sage, wie das der allerdurehlüchtigist fürste unser gnédigister herre der Rómisch etc, künig zü Rome wesen und ain Rómischer kaiser worden sin sülle. ob das so ist oder noch beschicht, notdurftiklich gepüret, das die stette sich gen sinen Unser frwntlich dienste voran. ! Der Brief ist ebenfalls von Sa. m. Johannis [Jumi 27] 1438 datiert. Pfaffendorf berichtet darin : newlichen alz in dem obende sancti Johannis [Juni 28] schrebe ich euwern gnaden, daz unser gnediger herre der konig von Ungern gecrónet were, und daz is warhaftig an dem pfingstage [Ma? 31| geschen. nw sint abir newe mere komen, die sint geschreben ezlichen cardinalen von Rome und be- sundern dem cardinali Rothomagensi, das in dem firden tage adir dem fumften nach siner crónunge ein cardinal, der ist ein Fenediger und von sines ampts wegen heisit her camerarius pape, daz is dez bobist kamerer, der phleit ufzunemen der heiligen kirchen gnif zinsen und renthen, — der hat ein etlich volk [orżg. vorlk] vorsammelt und awsgericht Die Kaiserkrónung am 31 Mai 1433. Cristenheit niiczlich sein und frómelich. in dem briffe schreib her sich einen Romisseho, gnediger meister. ap sich adir die mere, ich berüre in dem andern briffe! von des vorrethenis wegen, dirvolgen, das kan hirinne dorfte ir uf diese zeit geloubens nicht zusetzen. ich euwir gnade eine entwort, die do des bobist sendenboten ist gegeben % dep i gegeben zu Basil am nehesten sonneobende noc| gestern [Juni 28] sei die Nachricht eingetroffen ^, dap is sal der heil; Ouch send Bruder Andreas Pfaffendorff zu Basil. 1433 Juli 1 [Ulm]. [1] wir vernemen und ist och! wan sich nu, ein ferredtnis, und macht sich anen keiser und wolde den morden adir fangen. got hot im gehulfen mit 8 sinen gnaden, daz her im is entkomen und ent gangen und is komen an ein porth, alz man spricht nicht ver von Rome, zu dem konige von Arrogon. waz ich hie neheste andirs und bessirs werde ir farn, das wil ich euwern gnaden gerne vorschreiben (Künigsberg Staats-A. Schbl. IV nr. 106 orig. chart Ut. clause e. sig. in v. impr. partim deperd.) ? Diese Antwort liegt nicht mehr. beim Original, Es ist wohl die vom 16 Juni 1433 gemeint. Vgl. RTA. 11, 7 Anm. 8 und I1, 9. | 3 Das ist gewiß der vom 23 Juni. Vgl. Anm. 1. * Vgl. S. 738. 5 Im Original heifit es kaiserbrucke.
844 1438 zihen und nicht wedir en bobist thuen wellen, wenne her hoffte, Juni 27 keisir und merer des heilgen reichs. nicht gewissen. 1488 "^, 1 1 P 8 Juni 97 OUCh gedenke in minem briffe 3. Johannis in dem dreiunddreisigstem jare. [in verso] Dem grosmechtigen und erwirdigen hern Paulo von Rusdorff Dewezes ordens ho- meister zu Prüsen sinem allirgnedigsten hern. 1493 508. Heinz Imhof am Eger: Juni 29 Glocken geläutet; morgen [Juni 30] werde mam eine Prozession halten und Fy 1453 Juni 29 [ Nürnberg ]. denfeuer anzünden. Aus Eger Stadt-A. Nürnberg, Geschlechter fasc. 787 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v impr. Datum an sant Peter und Pauls tag [June 29] anno ete. 33. Gedruckt bei Gradl, Zur ältesten Geschichte der Schlick (Jahrbuch der heraldischen Gesel schaft ,, Adler * xw Wien 18, 15-16) ebendaher. 1433 509. Ulm an Nördlingen: ladet zu einer Versammlung des Schwäbischen Städtebundes nach Ulm für den 10 Juli ein, um unter anderem zu beraten, was aus Anlaß Kaiserkrönung des Römischen Königs zu thum sei. Juli 1 Aus Nördlingen Stadi-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 vom Jahre 1438 nr. 22 orig. chart. lit. clausa c. sty. m v. impr. del., aus 21), aneinandergehefteten Fo bogen bestehend. Auf der Rückseite steht der. gleichxeitige Nórdlinger Vermerk manung 33 lieben frwnde. gemaine sage, wie das der allerdurehlüchtigist fürste unser gnédigister herre der Rómisch etc, künig zü Rome wesen und ain Rómischer kaiser worden sin sülle. ob das so ist oder noch beschicht, notdurftiklich gepüret, das die stette sich gen sinen Unser frwntlich dienste voran. ! Der Brief ist ebenfalls von Sa. m. Johannis [Jumi 27] 1438 datiert. Pfaffendorf berichtet darin : newlichen alz in dem obende sancti Johannis [Juni 28] schrebe ich euwern gnaden, daz unser gnediger herre der konig von Ungern gecrónet were, und daz is warhaftig an dem pfingstage [Ma? 31| geschen. nw sint abir newe mere komen, die sint geschreben ezlichen cardinalen von Rome und be- sundern dem cardinali Rothomagensi, das in dem firden tage adir dem fumften nach siner crónunge ein cardinal, der ist ein Fenediger und von sines ampts wegen heisit her camerarius pape, daz is dez bobist kamerer, der phleit ufzunemen der heiligen kirchen gnif zinsen und renthen, — der hat ein etlich volk [orżg. vorlk] vorsammelt und awsgericht Die Kaiserkrónung am 31 Mai 1433. Cristenheit niiczlich sein und frómelich. in dem briffe schreib her sich einen Romisseho, gnediger meister. ap sich adir die mere, ich berüre in dem andern briffe! von des vorrethenis wegen, dirvolgen, das kan hirinne dorfte ir uf diese zeit geloubens nicht zusetzen. ich euwir gnade eine entwort, die do des bobist sendenboten ist gegeben % dep i gegeben zu Basil am nehesten sonneobende noc| gestern [Juni 28] sei die Nachricht eingetroffen ^, dap is sal der heil; Ouch send Bruder Andreas Pfaffendorff zu Basil. 1433 Juli 1 [Ulm]. [1] wir vernemen und ist och! wan sich nu, ein ferredtnis, und macht sich anen keiser und wolde den morden adir fangen. got hot im gehulfen mit 8 sinen gnaden, daz her im is entkomen und ent gangen und is komen an ein porth, alz man spricht nicht ver von Rome, zu dem konige von Arrogon. waz ich hie neheste andirs und bessirs werde ir farn, das wil ich euwern gnaden gerne vorschreiben (Künigsberg Staats-A. Schbl. IV nr. 106 orig. chart Ut. clause e. sig. in v. impr. partim deperd.) ? Diese Antwort liegt nicht mehr. beim Original, Es ist wohl die vom 16 Juni 1433 gemeint. Vgl. RTA. 11, 7 Anm. 8 und I1, 9. | 3 Das ist gewiß der vom 23 Juni. Vgl. Anm. 1. * Vgl. S. 738. 5 Im Original heifit es kaiserbrucke.
Strana 845
Č. Berichte nr. 502-512. 845 1433 gnaden in dem anfange in zimlichait erzaigen und och nicht die letsten sien: darumb so nemen wir dis fúr in gût, alle stette zû erindern umbe das, daz die stette gedenken, was sie in dem tüen, dadurch nichzit gesawmet werde, es si mit confirmacien der stette frihait als von ainem Rômischen kaiser, mit andrer erzaigung als mit gelúkwúnschen in sôlicher siner gnaden wirdikait und herrlichait erhôchung, mit erung, mit erberer a nam- licher bottschaft oder anderm, ob oder wie denne die stette zü rate werden und mainen, das in das zûgepúre beqwem oder fûglich si. darinne, ob oder was zû tûnde wirdt, furdrung der sache wol nuczlich wesen môchte, nachdem und denne die herren in dem anfange allermaiste miltikait pflegent zû bewisen und och vil geschehen und gesehen ist, das die stette usserhalp lands ane irrung irer nachgepuren allermaiste nuczes gen Rômischen hôptern geschaffet hand. das stuke wôllent mit sôlicher wißhait in iuwern râten fúrnemen, als sich nach notdurft haischet, und iuwer bottschaft des iuwer mai- nung mit gewalte wol underrichten, was ze tûnde oder ze laßent si, das och das furder- lich bescheche. [2] och als nu in etwiemâniger manung gestanden und och zû der 15 letsten manung ganz beschlossen worden ist das stuke, das dehainer stat unser ver- ainung zúnften hantwerk oder ander burger mit nieman usserhalb ainer ieden statt dehainerlai verpúntnússe ainung vorwort noch dehainen antrage dehainer sôlicher sachen halten tûn noch haben sol in dehainen wege und das och ain ieglich stat sôlichs allen den iren verkúnden verbieten und mit in fúrkomen sol bi ainer merklichen pene etc. 2o und als aber uns von der pene wegen (wie die sin súlle, ob ain stat den iren, die das úberfüren, ir stat und etliche wege davon verbieten und versagen sulle und wie ferre ald ob man das an gelte wôlle verbieten, darumb das die pene und bûß gelich zügange) empfolhen b worden ist in dis manung ze seczen, wie die sin súlle etc.: also wôllent des iuwer bottschaft inwer mainung mit gewalte och underwisen. [Es folgen artt. 3-11, 25 die betreffen: ein Hilfegesuch Rottweils wider gen. Herren; die Ladung zweier gen. Rats- herren Halls vor das Landgericht zu Nürnberg; die Fehde des Casper von Wale mit Ravensburg; den Streit einer gen. Memminger Bürgerin mit einem gen. Kemptener Bürger; die Klage Bopfingens wider Nördlingen; das Begehren Isnys um Auslieferung von Briefen, die der Familie Hermanns von Loubemberg gehören und von Memmingen 3o in der von Raißwyle brieflade hinder die stette geantwúrt sind; den Zwist Halls mit einer gen. Bürgerin Ulms; desgl. des Abts von Kempten mit der Stadt Kempten; die Begleichung der Städterechnung. Zuletzt wird Nördlingen aufgefordert, seine Botschaft geben uf mitwochen nach Ulm uf den fritag vor sant Margarethen tage zu schicken.] vor sant Uolrichs tage anno domini etc. 1400 tricesimo tercio. 10 Juli 1 Juli 10 1433 Juli I 35 in verso] Unsern besundern gûten frunden den von Nordlingen. Burgermaister und raute ze Ulme. 40 510. Johannes Niklosdorf, Dompropst zu Regensburg, an den Hochmeister [Paul von Rusdorf]: berichtet von dem bevorstehenden Aufbruch des Kaisers von Rom nach Basel, dem Verhältnis des Papstes zum Konzil, der heimlichen Reise der Kardinäle von Arles und von Cypern zum Konzil, kriegerischen Vorgängen in der Campagna und in Toskana, u. a. m. 1433 Juli 12 Rom. 1433 Juli 12 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II/a nr. 41 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd., mit einer Nachschrift auf einem schmalen Papierxettel. Auf der Rückseite ist, anscheinend von der Ordenskanzlei, bemerkt An den procuratoren von Rome. 45 Meinen willigen demutigen dinst. erwirdiger grosmechtiger genediger liber herre homeister. [I awer genode geruche zu wissen, daz der keser wil zien von c Rome a) Vorl. erbrer. b) Vorl. empfelhen. c) em.; orig. vor. 107*
Č. Berichte nr. 502-512. 845 1433 gnaden in dem anfange in zimlichait erzaigen und och nicht die letsten sien: darumb so nemen wir dis fúr in gût, alle stette zû erindern umbe das, daz die stette gedenken, was sie in dem tüen, dadurch nichzit gesawmet werde, es si mit confirmacien der stette frihait als von ainem Rômischen kaiser, mit andrer erzaigung als mit gelúkwúnschen in sôlicher siner gnaden wirdikait und herrlichait erhôchung, mit erung, mit erberer a nam- licher bottschaft oder anderm, ob oder wie denne die stette zü rate werden und mainen, das in das zûgepúre beqwem oder fûglich si. darinne, ob oder was zû tûnde wirdt, furdrung der sache wol nuczlich wesen môchte, nachdem und denne die herren in dem anfange allermaiste miltikait pflegent zû bewisen und och vil geschehen und gesehen ist, das die stette usserhalp lands ane irrung irer nachgepuren allermaiste nuczes gen Rômischen hôptern geschaffet hand. das stuke wôllent mit sôlicher wißhait in iuwern râten fúrnemen, als sich nach notdurft haischet, und iuwer bottschaft des iuwer mai- nung mit gewalte wol underrichten, was ze tûnde oder ze laßent si, das och das furder- lich bescheche. [2] och als nu in etwiemâniger manung gestanden und och zû der 15 letsten manung ganz beschlossen worden ist das stuke, das dehainer stat unser ver- ainung zúnften hantwerk oder ander burger mit nieman usserhalb ainer ieden statt dehainerlai verpúntnússe ainung vorwort noch dehainen antrage dehainer sôlicher sachen halten tûn noch haben sol in dehainen wege und das och ain ieglich stat sôlichs allen den iren verkúnden verbieten und mit in fúrkomen sol bi ainer merklichen pene etc. 2o und als aber uns von der pene wegen (wie die sin súlle, ob ain stat den iren, die das úberfüren, ir stat und etliche wege davon verbieten und versagen sulle und wie ferre ald ob man das an gelte wôlle verbieten, darumb das die pene und bûß gelich zügange) empfolhen b worden ist in dis manung ze seczen, wie die sin súlle etc.: also wôllent des iuwer bottschaft inwer mainung mit gewalte och underwisen. [Es folgen artt. 3-11, 25 die betreffen: ein Hilfegesuch Rottweils wider gen. Herren; die Ladung zweier gen. Rats- herren Halls vor das Landgericht zu Nürnberg; die Fehde des Casper von Wale mit Ravensburg; den Streit einer gen. Memminger Bürgerin mit einem gen. Kemptener Bürger; die Klage Bopfingens wider Nördlingen; das Begehren Isnys um Auslieferung von Briefen, die der Familie Hermanns von Loubemberg gehören und von Memmingen 3o in der von Raißwyle brieflade hinder die stette geantwúrt sind; den Zwist Halls mit einer gen. Bürgerin Ulms; desgl. des Abts von Kempten mit der Stadt Kempten; die Begleichung der Städterechnung. Zuletzt wird Nördlingen aufgefordert, seine Botschaft geben uf mitwochen nach Ulm uf den fritag vor sant Margarethen tage zu schicken.] vor sant Uolrichs tage anno domini etc. 1400 tricesimo tercio. 10 Juli 1 Juli 10 1433 Juli I 35 in verso] Unsern besundern gûten frunden den von Nordlingen. Burgermaister und raute ze Ulme. 40 510. Johannes Niklosdorf, Dompropst zu Regensburg, an den Hochmeister [Paul von Rusdorf]: berichtet von dem bevorstehenden Aufbruch des Kaisers von Rom nach Basel, dem Verhältnis des Papstes zum Konzil, der heimlichen Reise der Kardinäle von Arles und von Cypern zum Konzil, kriegerischen Vorgängen in der Campagna und in Toskana, u. a. m. 1433 Juli 12 Rom. 1433 Juli 12 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II/a nr. 41 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd., mit einer Nachschrift auf einem schmalen Papierxettel. Auf der Rückseite ist, anscheinend von der Ordenskanzlei, bemerkt An den procuratoren von Rome. 45 Meinen willigen demutigen dinst. erwirdiger grosmechtiger genediger liber herre homeister. [I awer genode geruche zu wissen, daz der keser wil zien von c Rome a) Vorl. erbrer. b) Vorl. empfelhen. c) em.; orig. vor. 107*
Strana 846
| 1483 | Judi 12 Juli 11 846 in den leezten tagen des monden julii', unde wirt zien zu Basil. her zwet umb, kranheit villen seiner grofen ritter unde knechte von Rome ?. Juati 6 hot in dem 6 tage des monden julii losen eine bulle? lesen in audiencia contr rum. mit derselbigen bulle her wederruft allerleie sachen, die das concilium hot be folen zu enden. di wil der bobist enden zu Rome, awsgenomen drierleie: di ersten q sachen der kezzereie, di andirn daz si frede machen zwuchen * den konigen fursten unde herren ^, di dritten daz si reformiren sullen clerum. och gebewt der bobist in derse bigen bullen ^ allen ametluten des hofis zu Rome, daz si sullen von dem concilio zeien ken Rome. dese bulle ist dem keser ganz weder, daz si der bobist hot lošsen publi. ciren ane sinen rot. der keser sprach dor, do ich im sagete, is worde vol werden eine 1 bulle contradiecionis: „ich furchte, daz do seisma wirt und daz der hoff obel zu Rome wirt steen", unde di eurtisan zin von Rome hemelich ane orlop, den man iderman vo saget. der cardinal Arlatensis ist von Rome hemelich ane orlop gezogen in dem 11 tage des monden julii. von deme zoge ist worden gros rumur under dem fulke unde eur a) sic. b) em ; orig. here. * Der Aufbruch Signumds von Rom erfolgte erst am 13 August. Vyl. RTA. 11, 3. Über den Ab- schied Sigmamds vom Papst vergleiche man Inghi- vami's Memoiren im Arch. stor. ital. Ser. 5 Vol. 1 pay. 47-46, ? Niklosdorf schrieb dem Hochmeister in einem anderen Briefe vom 12 Juli: Er kümne kein Geld mehr auftreiben, da der Papst allen Bankiers in Rom befohlen habe, ihm ihre Gelder zu leihen. By müsse wegen Geldmangel die Kurie verlassen, so- bald der Kaiser von Rom fortxiehe, was am letzten Tage des Jul geschehem werde [vgl. hderxu RTA. 11, 24 Amm. 5]. Der Kaiser wolle nach Perugia. ich mus alle meine bucher vorsezzen zu Parus umbe zerunge willen; ich hette gerne groser frunt- Schaft bezeiget dem keser und seinem hofe. Er habe viel Mühe mit den kranken herren von des kesers hofe, di der keser hot legen lossen in das haws zu Rome awer genoden, u. a. m. Datum in dem 12 tage julii a. d. 1433. (Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 154 orig. chart. Wt. clausa c. sig. in v. impr. del.) Zu den Kranken gehörte auch Kaspar Schlick.. Niklosdorf schrieb darüber am 6 August an [Dr. Andreas Pfaffendorf]: hodie dominus Caspar Slick jacet heu infirmus in caloribus et febribus in domo eadem ordinis dominorum meorum. et continuavit fere per mensem. intravit domum motu proprio, quia fidelissimus est amicus ordinis; dat. 6 augusti anno 838. (benda Schbl. LXVIII nr. 32 cop. chart. coaeva, Beischlufó xw einem. Briefe Pfaffendorfs an den Hochmeister aus Basel vom 15 September 1433.) Herner teilte Niklosdorf dem Hochmeister am 4 September mit: och, gnediger herre homeister, so hot awer genode der Romische konik beswerit mit seinen kranken grofen rittirn, di her mir in awer haws sante. di mit mir zu- griffen in zerunge. den ich is mit reddelichkeit nicht mochte vorsagen. zu dem leczten her mir sante her Caspar Slick mit seiner cancellir; der krank [org. krant| lag samt firde fumch wochten. der mich och beswerte mit zerunge. dem ich is Die Kaiserkrónung am 81 Mai 1438. [2] item der boh adietg nicht mochte vorsagen; dat. in dem firden tage sep tembris in dem 383 jore. (Æbenda Schbl. LXVIII nr. 31 oróg. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr, deperd.) Man vergleiche auch den Brief des Siene- stschen Gesandten Antonio Petrucci aus Rom vom 9 4 August 1433 4» RTA. 11, 24 Amm. T. muß es aber in Z. 87 heüfjen: lo conte Amatico, missere Batista et missere Guasparre sono inferm [also mécht in Terinza] et molti altri. Dement- sprechend sind «uch ebenda S. 6, 3 und S. 24, 26 die Angaben über eine Gesandtschaft Sigmunds nach Florenx, die sich auf diese unrichtige Stelle stütxe xu streichen. — Zur Brliiuterung des obigen Briefes Niklosdorfs vom 12 Juli sei noch bemerkt, daß er in Perugia studierte und nur vorübergehend in Rom 8 war, um die Geschäfte des Ordensprolew'ators ver- tretumgsweïse xu führen. Am 6 September meldete er dem Hochmeister: Der Kaiser sei am 14 [sic] August von Rom abgereist in ganzer libe unde ein- trach des bobistis. .Er habe ihn nach Perugia be- 8 gleitet und dort in seiner Gegenwart sein Dohtor- examen gemacht und die Doktorinsigmien von ihm empfangen, u. a. m. Datum in dem 6 tage sep- tembris in dem 33 jore. (Kümigsberg Staats - 4. Schbl. II nr. 157 orig. chart. lit. clausa e. stg. in v. impr.; vgl. Voigt, Gesch. Preußens 7, 650.) 8 Die Bulle ,, Pastoralis cura * vom. 1 Juli 1433. Gedr. bei Martàne 8, 619-620; Mans? 30, 624- 625; Mansi, Suppl. 4, 826-827. Man vergleiche auch Sigmunds Brief an Basel vom 6 Juli 1438 m RTA. 11 m. 10. * Das ist jedenfalls ein Irrtum. In der Bulle vom 1 Juli steht miehts von einem solchen Befehle. 5 Über die Flucht des Kardinals von Arles von Hom nach Genua berichtete der Herxog von Mań- land am 21 Juli 1433 ausführlich am das Baseler Konxil. Der Brief ist gedruckt bei Martàne 8, 620- 621; Mansi 30, 625-626; Mansi, Suppl. 4, 827- 828. Vyl. auch Segovia lb. 5 cap. 14 (a. a. O. 2, 414-415).
| 1483 | Judi 12 Juli 11 846 in den leezten tagen des monden julii', unde wirt zien zu Basil. her zwet umb, kranheit villen seiner grofen ritter unde knechte von Rome ?. Juati 6 hot in dem 6 tage des monden julii losen eine bulle? lesen in audiencia contr rum. mit derselbigen bulle her wederruft allerleie sachen, die das concilium hot be folen zu enden. di wil der bobist enden zu Rome, awsgenomen drierleie: di ersten q sachen der kezzereie, di andirn daz si frede machen zwuchen * den konigen fursten unde herren ^, di dritten daz si reformiren sullen clerum. och gebewt der bobist in derse bigen bullen ^ allen ametluten des hofis zu Rome, daz si sullen von dem concilio zeien ken Rome. dese bulle ist dem keser ganz weder, daz si der bobist hot lošsen publi. ciren ane sinen rot. der keser sprach dor, do ich im sagete, is worde vol werden eine 1 bulle contradiecionis: „ich furchte, daz do seisma wirt und daz der hoff obel zu Rome wirt steen", unde di eurtisan zin von Rome hemelich ane orlop, den man iderman vo saget. der cardinal Arlatensis ist von Rome hemelich ane orlop gezogen in dem 11 tage des monden julii. von deme zoge ist worden gros rumur under dem fulke unde eur a) sic. b) em ; orig. here. * Der Aufbruch Signumds von Rom erfolgte erst am 13 August. Vyl. RTA. 11, 3. Über den Ab- schied Sigmamds vom Papst vergleiche man Inghi- vami's Memoiren im Arch. stor. ital. Ser. 5 Vol. 1 pay. 47-46, ? Niklosdorf schrieb dem Hochmeister in einem anderen Briefe vom 12 Juli: Er kümne kein Geld mehr auftreiben, da der Papst allen Bankiers in Rom befohlen habe, ihm ihre Gelder zu leihen. By müsse wegen Geldmangel die Kurie verlassen, so- bald der Kaiser von Rom fortxiehe, was am letzten Tage des Jul geschehem werde [vgl. hderxu RTA. 11, 24 Amm. 5]. Der Kaiser wolle nach Perugia. ich mus alle meine bucher vorsezzen zu Parus umbe zerunge willen; ich hette gerne groser frunt- Schaft bezeiget dem keser und seinem hofe. Er habe viel Mühe mit den kranken herren von des kesers hofe, di der keser hot legen lossen in das haws zu Rome awer genoden, u. a. m. Datum in dem 12 tage julii a. d. 1433. (Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 154 orig. chart. Wt. clausa c. sig. in v. impr. del.) Zu den Kranken gehörte auch Kaspar Schlick.. Niklosdorf schrieb darüber am 6 August an [Dr. Andreas Pfaffendorf]: hodie dominus Caspar Slick jacet heu infirmus in caloribus et febribus in domo eadem ordinis dominorum meorum. et continuavit fere per mensem. intravit domum motu proprio, quia fidelissimus est amicus ordinis; dat. 6 augusti anno 838. (benda Schbl. LXVIII nr. 32 cop. chart. coaeva, Beischlufó xw einem. Briefe Pfaffendorfs an den Hochmeister aus Basel vom 15 September 1433.) Herner teilte Niklosdorf dem Hochmeister am 4 September mit: och, gnediger herre homeister, so hot awer genode der Romische konik beswerit mit seinen kranken grofen rittirn, di her mir in awer haws sante. di mit mir zu- griffen in zerunge. den ich is mit reddelichkeit nicht mochte vorsagen. zu dem leczten her mir sante her Caspar Slick mit seiner cancellir; der krank [org. krant| lag samt firde fumch wochten. der mich och beswerte mit zerunge. dem ich is Die Kaiserkrónung am 81 Mai 1438. [2] item der boh adietg nicht mochte vorsagen; dat. in dem firden tage sep tembris in dem 383 jore. (Æbenda Schbl. LXVIII nr. 31 oróg. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr, deperd.) Man vergleiche auch den Brief des Siene- stschen Gesandten Antonio Petrucci aus Rom vom 9 4 August 1433 4» RTA. 11, 24 Amm. T. muß es aber in Z. 87 heüfjen: lo conte Amatico, missere Batista et missere Guasparre sono inferm [also mécht in Terinza] et molti altri. Dement- sprechend sind «uch ebenda S. 6, 3 und S. 24, 26 die Angaben über eine Gesandtschaft Sigmunds nach Florenx, die sich auf diese unrichtige Stelle stütxe xu streichen. — Zur Brliiuterung des obigen Briefes Niklosdorfs vom 12 Juli sei noch bemerkt, daß er in Perugia studierte und nur vorübergehend in Rom 8 war, um die Geschäfte des Ordensprolew'ators ver- tretumgsweïse xu führen. Am 6 September meldete er dem Hochmeister: Der Kaiser sei am 14 [sic] August von Rom abgereist in ganzer libe unde ein- trach des bobistis. .Er habe ihn nach Perugia be- 8 gleitet und dort in seiner Gegenwart sein Dohtor- examen gemacht und die Doktorinsigmien von ihm empfangen, u. a. m. Datum in dem 6 tage sep- tembris in dem 33 jore. (Kümigsberg Staats - 4. Schbl. II nr. 157 orig. chart. lit. clausa e. stg. in v. impr.; vgl. Voigt, Gesch. Preußens 7, 650.) 8 Die Bulle ,, Pastoralis cura * vom. 1 Juli 1433. Gedr. bei Martàne 8, 619-620; Mans? 30, 624- 625; Mansi, Suppl. 4, 826-827. Man vergleiche auch Sigmunds Brief an Basel vom 6 Juli 1438 m RTA. 11 m. 10. * Das ist jedenfalls ein Irrtum. In der Bulle vom 1 Juli steht miehts von einem solchen Befehle. 5 Über die Flucht des Kardinals von Arles von Hom nach Genua berichtete der Herxog von Mań- land am 21 Juli 1433 ausführlich am das Baseler Konxil. Der Brief ist gedruckt bei Martàne 8, 620- 621; Mansi 30, 625-626; Mansi, Suppl. 4, 827- 828. Vyl. auch Segovia lb. 5 cap. 14 (a. a. O. 2, 414-415).
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C. Berichte nr. 502-512. 847 tisan. der cardinal Cipri 1 ist gezogen mit demselbigen cardinal Arlatensis zu dem [3] der princeps Antonius de Columpna kriget in Campania weder di s concilio. kirche. Nicolaus de Stella mit des cardinali sancti Eustachii nefen 2 kriget veder den bobist in Tuscia unde bei Rome. diselbigen capitanei haben des concilii banir unde krigen von des concilio wegen. der almechtige got fuge alle ding zu dem besten, der gegeben aus Rome in dem 12 tage awer genode lange zeit gesunt musse behalden. julii bei mir Johanni Nicclosdorff tumprobist zu Regensburgk awer genode diner. [in verso] Dem erwirdigen grosmachtigen hern hern P. homeister Deuschens a ordens io mit aller wirdekeit sal der briff. 1433 Juli 12 1433 Juli 12 15 Nachschrift] Gnediger herre homeister. des keser gnode hot mich gehesen zu scriben mein hern her Caspar Wandofen, zu seinen genoden zu komen, unde tegelich mich freget umbe nawe zetunge von brifen von her Caspars wegen. unde ich umbe her Caspars wegen in sachen awern genoden bein gefurdirt bas of die ziet, do Andrea Schonaw of dem Campoflor mit brifen vorkundegete, daz her Caspar Wandofen were abegesazzet unde stunde in dem conventu zu Marienburg. dornach unde dovon hat awer genode schoden genomen von her Andrea Schonaw beredunge unde unerunge her Caspars in sachen awer genoden, di der almachtige got lange zeit gesunt musse behalden. 20 511. Johannes Niklosdorf, [haiserlicher] Pfalzgraf3, an den Hochmeister Paul [von Rusdorf]: meldet, daß der Kaiser am 10 August oder noch früher von Rom auf- brechen wolle, und die weltlichen Fürsten auf Michaelis in die Nähe von Basel ge- laden habe; u. a. m. [1433] August 6 [Rom]. 11433/ Aug. 6 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 152 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. der keiser zawhet von Rome in dem 10 tage des Aug. 10 Dis sint di nawen zetunge. monden augusti ader ee. dem Romeschen konige sint feil ritter unde knechte irstorben zu Rome 4. man spricht, daz der bobist hot willen zu approbirn ganz unde redelichen daz concilium zu Basil, also mir gesaget hot her Johann Swio 5, einer aws des keiser hemelichem rote. der keser hot vorbot alle wertliche fursten, zu sein bei im of sente 30 Michâlis tag bei Basil of 3 meilen etc. wenik sint curtisan zu Rome unde derselbigen Sept. 29 feil sterben. Nicolaus Fortebrecz, ein mâchtik capitaneus, hot das vorburge zu Sutirs vorbrant unde kriget machtik weder den bobist. ein capitaneus Reycz genant kriget machtik in Campania weder den bobist. gemelich furcht man sich grossis kriges noch des keiser abescheidunge von Rome. der cardinal Arlatensis ist hemelich von Rome s5 in vorvandelten cleidern gescheidenb unde man spricht, her zawt mit dem cardinal Cipri zu dem concilio 6. der almachtige fuge alle dink zu dem besten, der awer genode lange zeit gesunt musse behalden. geben in dem 6 tage des monden augusti. Johannes Nicclosdorff [in verso] Dem erwirdigen grosmachtigen comes palatinus herren hern P. homeister Devtschens ordens 40 mit aller wirdikeit. awer genode diner. 25 11433) Aug. 6 a) sic. b) im Orig. folgt von Rome. 1 Ein Irrtum! Es war der Kardinal von S. Sisto. Uber seine Ankunft in Genua schrieb der Herxog von Mailand an das Konxil in einem nicht mehr 45 vorhandenen Briefe, der in der Deputacio pro com- munibus am 19 September verlesen wurde (Haller a. a. O. 2, 485 Z. 3-4). Vgl. auch Raynald, Ann. eccl. ad ann. 1433 сар. 24. 2 Sanxio Carillo. 3 Die Ernennung des Johannes Jochskonis von Niklasdorf xum Pfalzgrafen war am I August er- folgt (Altmann nr. 9572). 4 Vgl. S. 846 Anm. 2. 5 Jan Svihóvsky von Riesenberg. Vgl. S. 846 Anm. 5 und oben Anm. I. 6
C. Berichte nr. 502-512. 847 tisan. der cardinal Cipri 1 ist gezogen mit demselbigen cardinal Arlatensis zu dem [3] der princeps Antonius de Columpna kriget in Campania weder di s concilio. kirche. Nicolaus de Stella mit des cardinali sancti Eustachii nefen 2 kriget veder den bobist in Tuscia unde bei Rome. diselbigen capitanei haben des concilii banir unde krigen von des concilio wegen. der almechtige got fuge alle ding zu dem besten, der gegeben aus Rome in dem 12 tage awer genode lange zeit gesunt musse behalden. julii bei mir Johanni Nicclosdorff tumprobist zu Regensburgk awer genode diner. [in verso] Dem erwirdigen grosmachtigen hern hern P. homeister Deuschens a ordens io mit aller wirdekeit sal der briff. 1433 Juli 12 1433 Juli 12 15 Nachschrift] Gnediger herre homeister. des keser gnode hot mich gehesen zu scriben mein hern her Caspar Wandofen, zu seinen genoden zu komen, unde tegelich mich freget umbe nawe zetunge von brifen von her Caspars wegen. unde ich umbe her Caspars wegen in sachen awern genoden bein gefurdirt bas of die ziet, do Andrea Schonaw of dem Campoflor mit brifen vorkundegete, daz her Caspar Wandofen were abegesazzet unde stunde in dem conventu zu Marienburg. dornach unde dovon hat awer genode schoden genomen von her Andrea Schonaw beredunge unde unerunge her Caspars in sachen awer genoden, di der almachtige got lange zeit gesunt musse behalden. 20 511. Johannes Niklosdorf, [haiserlicher] Pfalzgraf3, an den Hochmeister Paul [von Rusdorf]: meldet, daß der Kaiser am 10 August oder noch früher von Rom auf- brechen wolle, und die weltlichen Fürsten auf Michaelis in die Nähe von Basel ge- laden habe; u. a. m. [1433] August 6 [Rom]. 11433/ Aug. 6 Aus Königsberg Staats-A. Schbl. II nr. 152 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. der keiser zawhet von Rome in dem 10 tage des Aug. 10 Dis sint di nawen zetunge. monden augusti ader ee. dem Romeschen konige sint feil ritter unde knechte irstorben zu Rome 4. man spricht, daz der bobist hot willen zu approbirn ganz unde redelichen daz concilium zu Basil, also mir gesaget hot her Johann Swio 5, einer aws des keiser hemelichem rote. der keser hot vorbot alle wertliche fursten, zu sein bei im of sente 30 Michâlis tag bei Basil of 3 meilen etc. wenik sint curtisan zu Rome unde derselbigen Sept. 29 feil sterben. Nicolaus Fortebrecz, ein mâchtik capitaneus, hot das vorburge zu Sutirs vorbrant unde kriget machtik weder den bobist. ein capitaneus Reycz genant kriget machtik in Campania weder den bobist. gemelich furcht man sich grossis kriges noch des keiser abescheidunge von Rome. der cardinal Arlatensis ist hemelich von Rome s5 in vorvandelten cleidern gescheidenb unde man spricht, her zawt mit dem cardinal Cipri zu dem concilio 6. der almachtige fuge alle dink zu dem besten, der awer genode lange zeit gesunt musse behalden. geben in dem 6 tage des monden augusti. Johannes Nicclosdorff [in verso] Dem erwirdigen grosmachtigen comes palatinus herren hern P. homeister Devtschens ordens 40 mit aller wirdikeit. awer genode diner. 25 11433) Aug. 6 a) sic. b) im Orig. folgt von Rome. 1 Ein Irrtum! Es war der Kardinal von S. Sisto. Uber seine Ankunft in Genua schrieb der Herxog von Mailand an das Konxil in einem nicht mehr 45 vorhandenen Briefe, der in der Deputacio pro com- munibus am 19 September verlesen wurde (Haller a. a. O. 2, 485 Z. 3-4). Vgl. auch Raynald, Ann. eccl. ad ann. 1433 сар. 24. 2 Sanxio Carillo. 3 Die Ernennung des Johannes Jochskonis von Niklasdorf xum Pfalzgrafen war am I August er- folgt (Altmann nr. 9572). 4 Vgl. S. 846 Anm. 2. 5 Jan Svihóvsky von Riesenberg. Vgl. S. 846 Anm. 5 und oben Anm. I. 6
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848 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Juli 15 512. Die zu Ulm versammelten Boten des Schwäbischen Städtebundes an Nördlingen: teilen ihren Beschluß mit, von Bundes wegen eine Gesandtschaft zum Kaiser zu schicken, um ihm Glück zu wünschen, von ihm die Freiheiten bestätigen zu lassen und andere Angelegenheiten an ihn zu bringen, und sprechen die Erwartung aus, daß Nördlingen seine ablehnende Haltung aufgeben und den Bundessatzungen ge- 1433 Juli 15 Ulm. mäß sich dem Willen der Majorität fügen werde. 5 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. Unter der Adresse steht der gleichzeitige Nördlinger Vermerk Daz wir in anzale ligen mit den steten zum keiser circa Jacobi [Juli 25] anno etc. 33. 1433 Juli 15 Unser fruntlich willig dienste voran. ersamen und wisen lieben fründe. als 10 wir ieczo hie ze Ulme zû manung gewesen sien umbe sachen, die die manbrief 1 be- sagent und als ûch wol wissent ist etc., und als da under anderm von dem stucke, erber bottschaft zû dem allerdurchluchtigisten fürsten unserm gnâdigisten herren dem Romischen etc. kaiser von gemainen stetten zu tünd, gehandelt und beschlossen worden ist, das also von zwen erberr botten von gemainen stetten zû dem egenant unserm i5 herren dem kaiser ane verziehen volziehen, sinen gnaden gelûkes wunschen, och, ob si den stetten ir frihait confirmiren mügen, versuchen und anders, als da beschlossen worden und vor uwer erbern bottschaft, die ze manung gewesen, nicht geborgen ist, werben sûllen, darinne luter ist geseczt worden, was iede stat in sunderhait ze werbent hat, das si darinne och ganzen flisse tûn sullen und nichezit noch nieman darinne hind- 20 angeseczet worden ist etc.: ist die vorgenant üwer erber bottschaft ufgestanden und hat uns erzellt, das ir üwer bottschaft selb von üwer selbs sache zû dem egenanten unserm herren dem kaiser senden wôllent, und darumb so mainent ir an der gemainen bottschaft nicht ze anzalen noch ze ligen, und ist mit dem von uns getretten. und uber das, was wir uns in dem erkennet haben, das si billich bi uns sicze und sich och nach 25 der verainung sag in solichen nieman ze sundernt habe und, ob ir üwer bottschaft von uwer selbs sache wegen och tün wôllent, das sûlle ûch nicht gesperret sin, doch das ir an der gemainen bottschaft billich anzalent, so sûllen och die gemainen botten üwer erbern bottschaft in üwern sachen och fürderlich und beraten sin etc.: so ist die egenant uwer bottschaft wider ußgetretten und maint, das si uwerm bevelh a gehorsam so sin und uch unser bekantnûsse nicht sagen wôlleb. wann wir uns nû bekennet haben und och mainen nach der ainung sage billich wesen, das sich in solichen nieman ze sündrent habe und das minder dem merren billich folge, darumb so verkunden wir uwer ersamen lieb sollichs und dis unser bekantnüsse, hoffent und getrûwent, das ir uch des nicht entseczent, sunder unser bekantnûsse und dem merren nach der ainung 35 sage gehorsam sient, und begern umb dis uwer verstantlich geschriben antwurt ze haben mit dem botten. geben ze Ulme von unser aller haissens wegen und under der von Ulme insigel uf mittwochen nach sant Margarethen tag anno domini etc. 30 tercio. [in verso] Den ersamen und wisen den burger- maister und rate der stat Nordlingen unsern besun- dern gûten frunden. Gemainer richsstette ratsbotten der verainung in Swaben, als wir uf dis zitte ze Ulme bi ainander gewesen sien. 40 a) fehlt in der Vorlage. b) desgleichen. 1 nr. 509. 45
848 Die Kaiserkrönung am 31 Mai 1433. 1433 Juli 15 512. Die zu Ulm versammelten Boten des Schwäbischen Städtebundes an Nördlingen: teilen ihren Beschluß mit, von Bundes wegen eine Gesandtschaft zum Kaiser zu schicken, um ihm Glück zu wünschen, von ihm die Freiheiten bestätigen zu lassen und andere Angelegenheiten an ihn zu bringen, und sprechen die Erwartung aus, daß Nördlingen seine ablehnende Haltung aufgeben und den Bundessatzungen ge- 1433 Juli 15 Ulm. mäß sich dem Willen der Majorität fügen werde. 5 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. Unter der Adresse steht der gleichzeitige Nördlinger Vermerk Daz wir in anzale ligen mit den steten zum keiser circa Jacobi [Juli 25] anno etc. 33. 1433 Juli 15 Unser fruntlich willig dienste voran. ersamen und wisen lieben fründe. als 10 wir ieczo hie ze Ulme zû manung gewesen sien umbe sachen, die die manbrief 1 be- sagent und als ûch wol wissent ist etc., und als da under anderm von dem stucke, erber bottschaft zû dem allerdurchluchtigisten fürsten unserm gnâdigisten herren dem Romischen etc. kaiser von gemainen stetten zu tünd, gehandelt und beschlossen worden ist, das also von zwen erberr botten von gemainen stetten zû dem egenant unserm i5 herren dem kaiser ane verziehen volziehen, sinen gnaden gelûkes wunschen, och, ob si den stetten ir frihait confirmiren mügen, versuchen und anders, als da beschlossen worden und vor uwer erbern bottschaft, die ze manung gewesen, nicht geborgen ist, werben sûllen, darinne luter ist geseczt worden, was iede stat in sunderhait ze werbent hat, das si darinne och ganzen flisse tûn sullen und nichezit noch nieman darinne hind- 20 angeseczet worden ist etc.: ist die vorgenant üwer erber bottschaft ufgestanden und hat uns erzellt, das ir üwer bottschaft selb von üwer selbs sache zû dem egenanten unserm herren dem kaiser senden wôllent, und darumb so mainent ir an der gemainen bottschaft nicht ze anzalen noch ze ligen, und ist mit dem von uns getretten. und uber das, was wir uns in dem erkennet haben, das si billich bi uns sicze und sich och nach 25 der verainung sag in solichen nieman ze sundernt habe und, ob ir üwer bottschaft von uwer selbs sache wegen och tün wôllent, das sûlle ûch nicht gesperret sin, doch das ir an der gemainen bottschaft billich anzalent, so sûllen och die gemainen botten üwer erbern bottschaft in üwern sachen och fürderlich und beraten sin etc.: so ist die egenant uwer bottschaft wider ußgetretten und maint, das si uwerm bevelh a gehorsam so sin und uch unser bekantnûsse nicht sagen wôlleb. wann wir uns nû bekennet haben und och mainen nach der ainung sage billich wesen, das sich in solichen nieman ze sündrent habe und das minder dem merren billich folge, darumb so verkunden wir uwer ersamen lieb sollichs und dis unser bekantnüsse, hoffent und getrûwent, das ir uch des nicht entseczent, sunder unser bekantnûsse und dem merren nach der ainung 35 sage gehorsam sient, und begern umb dis uwer verstantlich geschriben antwurt ze haben mit dem botten. geben ze Ulme von unser aller haissens wegen und under der von Ulme insigel uf mittwochen nach sant Margarethen tag anno domini etc. 30 tercio. [in verso] Den ersamen und wisen den burger- maister und rate der stat Nordlingen unsern besun- dern gûten frunden. Gemainer richsstette ratsbotten der verainung in Swaben, als wir uf dis zitte ze Ulme bi ainander gewesen sien. 40 a) fehlt in der Vorlage. b) desgleichen. 1 nr. 509. 45
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Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. In der vorigen Hauptabteilung sind wir bis zur Kaiserkrönung K. Sigmunds ge- langt, dem Zeitpunkte, mit dem der vorliegende Band zu schließen hat. In dieser und der folgenden Abteilung führen wir nun noch eine Reihe von Versammlungen vor, die die Deutschen Reichsstände außer den schon in früheren Abteilungen behandelten Straß- burger, Frankfurter, Baseler und Nürnberger Tagungen während der Abwesenheit K. Sigmunds gehalten haben. Wir haben es zunächst mit einem oder richtiger zwei, nach Zeit und Teilnehmer- schaft eng zusammengehörigen Frankfurter Tagen zu thun, die nur wenige Wochen vor der Kaiserkrönung stattfanden. Der zuerst einberufene, zu dem indirekt K. Sigmund, direkt das Baseler Konzil und Herzog Wilhelm von Baiern die Anregung gaben, ist ein Fürsten- und Städtetag. Die auf den 10 Mai lautenden Einladungen des Erzbischofs 15 Konrad von Mainz an seine Mitkurfürsten und des Reichsvikars Pfalzgrafen Ludwig an die Süddeutschen Reichsstände ergingen schon im Februar 1433. Wir teilen das Nähere darüber und über die Vorgeschichte des Tages in unserer lit. B mit. Nach Art und Zweck seiner Berufung schien der Tag fast den Charakter einer Reichsversammlung annehmen zu sollen. Indessen der einzige Beratungsgegenstand, den 2o die beiden Kurfürsten auf die Tagesordnung gesetzt hatten, die militärische Unter- stützung K. Sigmunds, wurde infolge der günstigen Wendung, die die Dinge in Italien Anfang April nahmen, hinfällig und ein anderer, den K. Sigmund Anfang Mai an seine Stelle zu setzen vorschlug (vgl. lit. C), ein Anschlag zum Hussitenkriege, erschien den Reichsständen zu bedenklich: sie besorgten, daß dadurch die hoffnungsvollen Verhand- 25 lungen des Baseler Konzils mit den Hussiten gestört werden könnten. Die ganze Ver- sammlung schrumpfte daher schließlich fast zu einem Nichts zusammen. Dem entspricht der geringe Umfang des Materials, das wir in den litt. D, E und F über den Besuch und die Verhandlungen des Tages mitteilen können. Die Berufung des anderen Tages, eines städtischen Münztages, erfolgte durch 30 Frankfurt erst am 8 April, und zwar mit Rücksicht und unter ausdrücklicher Bezug- nahme auf den Fürsten- und Städtetag für einen um einige Tage früheren Termin, den 7 Mai. Er war also, wenn auch Frankfurt den Kreis der Einzuladenden etwas weiter zog als der Pfalzgraf, doch gewissermaßen als Vorläufer des letzteren gedacht und muß aus diesem Grunde mit ihm zusammen betrachtet werden. Die Münzfrage, die auf ihm zur Besprechung kommen sollte, war jedoch nicht erst Anfang April aufgetaucht. Sie bewegte die Gemüter schon seit längerer Zeit und hatte bereits zu vielen, meist brieflich geführten Verhandlungen den Anlaß gegeben, an denen die Rheinischen Kurfürsten, die Ober- und Mittelrheinischen und Süddeutschen Reichs- städte und der Erbkämmerer Konrad von Weinsberg, indirekt auch K. Sigmund und 10 35
Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. In der vorigen Hauptabteilung sind wir bis zur Kaiserkrönung K. Sigmunds ge- langt, dem Zeitpunkte, mit dem der vorliegende Band zu schließen hat. In dieser und der folgenden Abteilung führen wir nun noch eine Reihe von Versammlungen vor, die die Deutschen Reichsstände außer den schon in früheren Abteilungen behandelten Straß- burger, Frankfurter, Baseler und Nürnberger Tagungen während der Abwesenheit K. Sigmunds gehalten haben. Wir haben es zunächst mit einem oder richtiger zwei, nach Zeit und Teilnehmer- schaft eng zusammengehörigen Frankfurter Tagen zu thun, die nur wenige Wochen vor der Kaiserkrönung stattfanden. Der zuerst einberufene, zu dem indirekt K. Sigmund, direkt das Baseler Konzil und Herzog Wilhelm von Baiern die Anregung gaben, ist ein Fürsten- und Städtetag. Die auf den 10 Mai lautenden Einladungen des Erzbischofs 15 Konrad von Mainz an seine Mitkurfürsten und des Reichsvikars Pfalzgrafen Ludwig an die Süddeutschen Reichsstände ergingen schon im Februar 1433. Wir teilen das Nähere darüber und über die Vorgeschichte des Tages in unserer lit. B mit. Nach Art und Zweck seiner Berufung schien der Tag fast den Charakter einer Reichsversammlung annehmen zu sollen. Indessen der einzige Beratungsgegenstand, den 2o die beiden Kurfürsten auf die Tagesordnung gesetzt hatten, die militärische Unter- stützung K. Sigmunds, wurde infolge der günstigen Wendung, die die Dinge in Italien Anfang April nahmen, hinfällig und ein anderer, den K. Sigmund Anfang Mai an seine Stelle zu setzen vorschlug (vgl. lit. C), ein Anschlag zum Hussitenkriege, erschien den Reichsständen zu bedenklich: sie besorgten, daß dadurch die hoffnungsvollen Verhand- 25 lungen des Baseler Konzils mit den Hussiten gestört werden könnten. Die ganze Ver- sammlung schrumpfte daher schließlich fast zu einem Nichts zusammen. Dem entspricht der geringe Umfang des Materials, das wir in den litt. D, E und F über den Besuch und die Verhandlungen des Tages mitteilen können. Die Berufung des anderen Tages, eines städtischen Münztages, erfolgte durch 30 Frankfurt erst am 8 April, und zwar mit Rücksicht und unter ausdrücklicher Bezug- nahme auf den Fürsten- und Städtetag für einen um einige Tage früheren Termin, den 7 Mai. Er war also, wenn auch Frankfurt den Kreis der Einzuladenden etwas weiter zog als der Pfalzgraf, doch gewissermaßen als Vorläufer des letzteren gedacht und muß aus diesem Grunde mit ihm zusammen betrachtet werden. Die Münzfrage, die auf ihm zur Besprechung kommen sollte, war jedoch nicht erst Anfang April aufgetaucht. Sie bewegte die Gemüter schon seit längerer Zeit und hatte bereits zu vielen, meist brieflich geführten Verhandlungen den Anlaß gegeben, an denen die Rheinischen Kurfürsten, die Ober- und Mittelrheinischen und Süddeutschen Reichs- städte und der Erbkämmerer Konrad von Weinsberg, indirekt auch K. Sigmund und 10 35
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850 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Herzog Wilhelm von Baiern beteiligt gewesen waren. Auf diese Verhandlungen be- ziehen sich die „Vorakten", die wir in einer eigenen lit. A an die Spitze dieser Ab- teilung stellen. So weit die Reichsstädte dabei in Betracht kommen, drehen sich die Verhandlungen um die Stellungnahme zu einem Ende Oktober 1432 von den Rheinischen Kurfürsten beschlossenen Verbot der königlichen Goldmünze. Darüber wird auf unserem Frankfurter Münztage eine wenn auch nur vorläufige Verständigung erzielt, und dieser Umstand giebt dem Tage seine besondere Bedeutung innerhalb der städtischen Verhandlungen. Es folgt zwar noch ein zweiter Frankfurter Münztag am 28 Juni 1433, dessen Akten unsere lit. G bringt, aber seine Bedeutung reicht weder was den Besuch noch was das Ergebnis io anbetrifft an die des ersten Tages heran. A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 1 Altmann nrr. 8564 und 8565. 2 Altmann nr. 7431. 3 Das Ubereinkommen ist in awei Urkunden niedergelegt, einer der vier Rheinischen Kurfürsten, datiert zu Mencze an unser frauwen tag assumpcionis [Aug. 15] anno etc. 25 (Würxburg Kreis-A. Ingrossa- turbuch 17 fol. 234b-235a cop. chart. coaeva; gedr. bei Würdlwein, Diplomataria Maguntina 2, 287-288), und einer Gegenurkunde Konrads von Weinsberg von demselben Tage (Albrecht, Mitteilungen xur Ge- schichte der Reichsminzstätten xu Frankfurt a. M., Nördlingen und Basel S. 4; vgl. Altmann nr. 6376a). Die Münzfrage beschäftigte, wie angedeutet, die Reichsstädte schon ctwa seit Anfang November 1432. Ihre Verhandlungen darüber waren hervorgerufen durch das Verbot der in den Reichsmünzstätten zu Frankfurt, Nördlingen und Nürnberg geprägten sogenannten i5 Apfelgulden, das die Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz bezw. deren Räte am 28 Oktober 1432 in Bingen beschlossen und am 9 November öffentlich bekannt gemacht hatten. Uber die Vorgeschichte dieses Verbotes sei hier das Folgende bemerkt. K. Sigmund hatte am 3 Mai 1431 die königlichen Münzen in Frankfurt, Nörd- lingen und Basel dem Erbkämmerer Konrad von Weinsberg für insgesamt 5450 rheinische 20 Gulden (Frankfurt und Nördlingen für 2000, Basel für 3450) verpfändet1, jedoch mit dem Vorbehalt, daß die Baseler Münze erst nach Ablauf eines dem Münzmeister Peter Gatz am 19 September 1429 auf fünf Jahre verliehenen Münzprivilegs2 zu Konrads Handen kommen sollte. Sigmund hatte ihm dabei hinsichtlich der Ernennung der Münz- beamten, des Nießbrauches der Münze und des Gepräges der Gold- und Silbermünzen 25 keinerlei Vorschriften gemacht. Er hatte ihn nur angewiesen, die Gulden zu 19 Karat oder so fein auszubringen, wie es in den kurfürstlichen Münzstätten geschehe. Darüber sollten er und seine Erben sich mit den Kurfürsten verständigen. Das entsprach dem Ubereinkommen, das Sigmund bezw. Konrad in Sigmunds Namen am 15 August 1425 mit den vier Rheinischen Kurfürsten getroffen hatte 3, nachdem diese am 12 Juni 1425 30 den bekannten zwölfjährigen Münzvertrag geschlossen hatten, laut dem sie den Gulden zu 19 Karat Feingold und 100 Gulden aus 11/2 Mark Kölnischen Gewichtes, also 662/8 Gulden aus der rauhen Mark prägen wollten 4. Damals hatten beide Teile diesem kurfürstlichen Vertrage vom 12 Juni entsprechend und unter Hinweis auf die darüber von ihnen ausgestellten brieve 5 festgesetzt, daz die gulden munze nunzehen grat fins golts 35 sunder remedium haben sal und die silbern munze nach werde des goldes auch halten sal, und zugleich hatten sie verfigt, daß Gold und Silber aus ihren Landen und Ge- 4 Gedruckt bei Hirsch, Münxarchiv 7, 34-37 und Würdtwein, Diplomataria Maguntina 2, 280-286; vgl. dazu Kruse, Kölnische Geldgeschichte bis 1386 10 nebst Beiträgen xur kurrheinischen Geldgeschichte bis xum Ende des Mittelalters (Westdeutsche Zeit- schrift, Ergänzungsheft 4) S. 80 und Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter 2, 469. 5 Es scheint also damals ein Miinxvertrag xwischen 45 Sigmund und den vier Rheinischen Kurfürsten geschlossen au sein; er entricht sich unserer Kenntnis.
850 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Herzog Wilhelm von Baiern beteiligt gewesen waren. Auf diese Verhandlungen be- ziehen sich die „Vorakten", die wir in einer eigenen lit. A an die Spitze dieser Ab- teilung stellen. So weit die Reichsstädte dabei in Betracht kommen, drehen sich die Verhandlungen um die Stellungnahme zu einem Ende Oktober 1432 von den Rheinischen Kurfürsten beschlossenen Verbot der königlichen Goldmünze. Darüber wird auf unserem Frankfurter Münztage eine wenn auch nur vorläufige Verständigung erzielt, und dieser Umstand giebt dem Tage seine besondere Bedeutung innerhalb der städtischen Verhandlungen. Es folgt zwar noch ein zweiter Frankfurter Münztag am 28 Juni 1433, dessen Akten unsere lit. G bringt, aber seine Bedeutung reicht weder was den Besuch noch was das Ergebnis io anbetrifft an die des ersten Tages heran. A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 1 Altmann nrr. 8564 und 8565. 2 Altmann nr. 7431. 3 Das Ubereinkommen ist in awei Urkunden niedergelegt, einer der vier Rheinischen Kurfürsten, datiert zu Mencze an unser frauwen tag assumpcionis [Aug. 15] anno etc. 25 (Würxburg Kreis-A. Ingrossa- turbuch 17 fol. 234b-235a cop. chart. coaeva; gedr. bei Würdlwein, Diplomataria Maguntina 2, 287-288), und einer Gegenurkunde Konrads von Weinsberg von demselben Tage (Albrecht, Mitteilungen xur Ge- schichte der Reichsminzstätten xu Frankfurt a. M., Nördlingen und Basel S. 4; vgl. Altmann nr. 6376a). Die Münzfrage beschäftigte, wie angedeutet, die Reichsstädte schon ctwa seit Anfang November 1432. Ihre Verhandlungen darüber waren hervorgerufen durch das Verbot der in den Reichsmünzstätten zu Frankfurt, Nördlingen und Nürnberg geprägten sogenannten i5 Apfelgulden, das die Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz bezw. deren Räte am 28 Oktober 1432 in Bingen beschlossen und am 9 November öffentlich bekannt gemacht hatten. Uber die Vorgeschichte dieses Verbotes sei hier das Folgende bemerkt. K. Sigmund hatte am 3 Mai 1431 die königlichen Münzen in Frankfurt, Nörd- lingen und Basel dem Erbkämmerer Konrad von Weinsberg für insgesamt 5450 rheinische 20 Gulden (Frankfurt und Nördlingen für 2000, Basel für 3450) verpfändet1, jedoch mit dem Vorbehalt, daß die Baseler Münze erst nach Ablauf eines dem Münzmeister Peter Gatz am 19 September 1429 auf fünf Jahre verliehenen Münzprivilegs2 zu Konrads Handen kommen sollte. Sigmund hatte ihm dabei hinsichtlich der Ernennung der Münz- beamten, des Nießbrauches der Münze und des Gepräges der Gold- und Silbermünzen 25 keinerlei Vorschriften gemacht. Er hatte ihn nur angewiesen, die Gulden zu 19 Karat oder so fein auszubringen, wie es in den kurfürstlichen Münzstätten geschehe. Darüber sollten er und seine Erben sich mit den Kurfürsten verständigen. Das entsprach dem Ubereinkommen, das Sigmund bezw. Konrad in Sigmunds Namen am 15 August 1425 mit den vier Rheinischen Kurfürsten getroffen hatte 3, nachdem diese am 12 Juni 1425 30 den bekannten zwölfjährigen Münzvertrag geschlossen hatten, laut dem sie den Gulden zu 19 Karat Feingold und 100 Gulden aus 11/2 Mark Kölnischen Gewichtes, also 662/8 Gulden aus der rauhen Mark prägen wollten 4. Damals hatten beide Teile diesem kurfürstlichen Vertrage vom 12 Juni entsprechend und unter Hinweis auf die darüber von ihnen ausgestellten brieve 5 festgesetzt, daz die gulden munze nunzehen grat fins golts 35 sunder remedium haben sal und die silbern munze nach werde des goldes auch halten sal, und zugleich hatten sie verfigt, daß Gold und Silber aus ihren Landen und Ge- 4 Gedruckt bei Hirsch, Münxarchiv 7, 34-37 und Würdtwein, Diplomataria Maguntina 2, 280-286; vgl. dazu Kruse, Kölnische Geldgeschichte bis 1386 10 nebst Beiträgen xur kurrheinischen Geldgeschichte bis xum Ende des Mittelalters (Westdeutsche Zeit- schrift, Ergänzungsheft 4) S. 80 und Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter 2, 469. 5 Es scheint also damals ein Miinxvertrag xwischen 45 Sigmund und den vier Rheinischen Kurfürsten geschlossen au sein; er entricht sich unserer Kenntnis.
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Einleitung. 851 bieten weder ausgeführt noch verschickt, sondern in die königlichen und kurfürstlichen Münzen gebracht werden sollten, wo man beides redelich bezalen und abegelten werde nach glichen und redelichen dingen und werde. Die natürliche Konsequenz dieses Uber- einkommens war, daß die königlichen Gulden den kurfürstlichen im Verkehr völlig gleich- gestellt wurden. Ihre Annahme hatte demgemäß an den kurfürstlichen Zollstätten und sonst ohne jeden Aufschlag zu erfolgen. Dadurch wurden besonders die Besucher der Frankfurter Messe vieler Plackereien überhoben; namentlich blieben ihnen die unter Um- ständen recht empfindlichen Verluste beim Umwechseln an den kurfürstlichen Zollstätten erspart. Konrad von Weinsberg hatte nun Anfang August 1431 durch den Münzmeister Stephan Scherff mit dem Ausmünzen von Gulden beginnen lassen! und dabei hatte Scherff, wohl begünstigt einerseits dadurch, daß die Besucher der Frankfurter Messe ihre Ge- schäfte in Frankfurter Gulden abschlossen, andererseits durch die Vorteile, die der Be- sitz des Wechselmonopols in Frankfurt und die unmittelbare Nähe des Hauptmarktes 15 für Edelmetall, wie es Frankfurt damals war, bot, sogleich ein Tempo einschlagen können, mit dem die kurfürstlichen Münzstätten anscheinend nicht Schritt zu halten vermochten. Er verarbeitete in der verhältnismäßig kurzen Zeit bis Anfang November 1432 in den Münzen von Frankfurt und Nördlingen nicht weniger als 10411/2 Mark legierten Goldes 2, das heißt er münzte etwa 70000 Gulden3 aus. Es läßt sich denken, daß die Rheinischen Kurfürsten diesen Aufschwung der könig- lichen Münze nicht mit den allergünstigsten Augen betrachteten. Schon ihre Eröffnung im Herbst 1418 4 hatte ihnen Verluste gebracht, da ihnen seit dieser Zeit das Münzen während der Messe in Frankfurt selbst nicht mehr gestattet war, und nun drohte ihnen eine neue Schädigung, wenn die Frankfurter Münze mit ihrem intensiven Betrieb fort- 25 fuhr und infolgedessen die Hauptmenge des zu Markte gebrachten Edelmetalls an sich zog. Der königliche Gulden drohte dem kurfürstlichen die dominierende Stellung zu ent- reißen, die er bisher im Verkehr behauptet hatte. In der ersten Zeit nach der Ubernahme der Münze durch Konrad von Weinsberg mochte es indessen nicht leicht sein, ihr etwas anzuhaben, da der Frankfurter Wardein so anscheinend scharfe Kontrole übte und keine minderwertigen Gulden in den Verkehr ließ. Aber nach einiger Zeit fielen auch sie der unterwertigen Nachprägung durch Un- befugte anheim. Ihre Qualität litt durch das leidige Beschneiden und auf andere Weise 6. Die besseren vollwichtigen Stücke wurden von den Goldschmieden ausgelesen und ein- 10 20 Vgl. Joseph, Goldmünzen des 14. und 15 Jahr- 35 hunderts (Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst N. F. 8, 98-99). 2 Vgl. die Abrechnung Stephans von Leuxenbronn und Johann Gerbers mit Scherff vom 3 November 1432, bei Albrecht a. a. O. S. 71-72. 3 Wenn, wie es dem Vertrage von 1425 entsprochen haben würde, 662/3 Gulden aus der rauhen Mark gemünxt wurden, so ergaben 10411/2 Mark 69 4331/3 Gulden. Brachte man aber, wie es fast scheint (vgl. nr. 537), den Gulden leichter, nämlich xu 68 Stück 45 aus der Mark heraus, so wurden 71722 Gulden geprägt. Aus jenen 10411/2 Mark würde man mehr als eine halbe Million Mark heutiger Währung prägen, genau 551343,06 Mark (10411/2 rauhe Mark xu 19 Karat = 8241/2 Mark fein, das ist, die 50 Kölnische Mark zu 233,85 Gramm gerechnet, 197614 Gramm; 500 Gramm fein = 1395 Mark heutiger Währung). Um die Bedeutung der Scherff- 40 schen Ausmünxung xu schätxen, muß man noch berücksichtigen, daß das Gold damals eine um nahexu das Fünffache höhere Kaufkraft als heute hatte und daßt andererseits der Verkehr unvergleich- lich weniger Umlaufsmittel erforderte. 4 Vgl. Joseph a. a. O. 8, 58 ff. 5 Vgl. ebenda 8, 85-87. 6 Konrad von Weinsberg schrieb darüber am 9 Mai 1432 an Frankfurt: es sei ihm angedeutet worden, das bislege uf die münze zu Franckfurt geslahen werden und solliche etliche sin [d. i. des Münxmeisters Scherff] guldin auch beschnieten sollen werden und auch etlichen ein hût abgezogen solle werden, dadurch man die munze zu Franckfurt gerne darniedere leit etc.; dat. Fr. v. jubilate [Mai 9] 32. (Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3242, 3 cop. chart. coaeva, einem Briefe Konrads an Frankfurt vom 31 Mai 1432 beigeschlossen, da das Original nicht angekommen xu sein schien.) 108 Deutsche Reichstags-Akten X.
Einleitung. 851 bieten weder ausgeführt noch verschickt, sondern in die königlichen und kurfürstlichen Münzen gebracht werden sollten, wo man beides redelich bezalen und abegelten werde nach glichen und redelichen dingen und werde. Die natürliche Konsequenz dieses Uber- einkommens war, daß die königlichen Gulden den kurfürstlichen im Verkehr völlig gleich- gestellt wurden. Ihre Annahme hatte demgemäß an den kurfürstlichen Zollstätten und sonst ohne jeden Aufschlag zu erfolgen. Dadurch wurden besonders die Besucher der Frankfurter Messe vieler Plackereien überhoben; namentlich blieben ihnen die unter Um- ständen recht empfindlichen Verluste beim Umwechseln an den kurfürstlichen Zollstätten erspart. Konrad von Weinsberg hatte nun Anfang August 1431 durch den Münzmeister Stephan Scherff mit dem Ausmünzen von Gulden beginnen lassen! und dabei hatte Scherff, wohl begünstigt einerseits dadurch, daß die Besucher der Frankfurter Messe ihre Ge- schäfte in Frankfurter Gulden abschlossen, andererseits durch die Vorteile, die der Be- sitz des Wechselmonopols in Frankfurt und die unmittelbare Nähe des Hauptmarktes 15 für Edelmetall, wie es Frankfurt damals war, bot, sogleich ein Tempo einschlagen können, mit dem die kurfürstlichen Münzstätten anscheinend nicht Schritt zu halten vermochten. Er verarbeitete in der verhältnismäßig kurzen Zeit bis Anfang November 1432 in den Münzen von Frankfurt und Nördlingen nicht weniger als 10411/2 Mark legierten Goldes 2, das heißt er münzte etwa 70000 Gulden3 aus. Es läßt sich denken, daß die Rheinischen Kurfürsten diesen Aufschwung der könig- lichen Münze nicht mit den allergünstigsten Augen betrachteten. Schon ihre Eröffnung im Herbst 1418 4 hatte ihnen Verluste gebracht, da ihnen seit dieser Zeit das Münzen während der Messe in Frankfurt selbst nicht mehr gestattet war, und nun drohte ihnen eine neue Schädigung, wenn die Frankfurter Münze mit ihrem intensiven Betrieb fort- 25 fuhr und infolgedessen die Hauptmenge des zu Markte gebrachten Edelmetalls an sich zog. Der königliche Gulden drohte dem kurfürstlichen die dominierende Stellung zu ent- reißen, die er bisher im Verkehr behauptet hatte. In der ersten Zeit nach der Ubernahme der Münze durch Konrad von Weinsberg mochte es indessen nicht leicht sein, ihr etwas anzuhaben, da der Frankfurter Wardein so anscheinend scharfe Kontrole übte und keine minderwertigen Gulden in den Verkehr ließ. Aber nach einiger Zeit fielen auch sie der unterwertigen Nachprägung durch Un- befugte anheim. Ihre Qualität litt durch das leidige Beschneiden und auf andere Weise 6. Die besseren vollwichtigen Stücke wurden von den Goldschmieden ausgelesen und ein- 10 20 Vgl. Joseph, Goldmünzen des 14. und 15 Jahr- 35 hunderts (Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst N. F. 8, 98-99). 2 Vgl. die Abrechnung Stephans von Leuxenbronn und Johann Gerbers mit Scherff vom 3 November 1432, bei Albrecht a. a. O. S. 71-72. 3 Wenn, wie es dem Vertrage von 1425 entsprochen haben würde, 662/3 Gulden aus der rauhen Mark gemünxt wurden, so ergaben 10411/2 Mark 69 4331/3 Gulden. Brachte man aber, wie es fast scheint (vgl. nr. 537), den Gulden leichter, nämlich xu 68 Stück 45 aus der Mark heraus, so wurden 71722 Gulden geprägt. Aus jenen 10411/2 Mark würde man mehr als eine halbe Million Mark heutiger Währung prägen, genau 551343,06 Mark (10411/2 rauhe Mark xu 19 Karat = 8241/2 Mark fein, das ist, die 50 Kölnische Mark zu 233,85 Gramm gerechnet, 197614 Gramm; 500 Gramm fein = 1395 Mark heutiger Währung). Um die Bedeutung der Scherff- 40 schen Ausmünxung xu schätxen, muß man noch berücksichtigen, daß das Gold damals eine um nahexu das Fünffache höhere Kaufkraft als heute hatte und daßt andererseits der Verkehr unvergleich- lich weniger Umlaufsmittel erforderte. 4 Vgl. Joseph a. a. O. 8, 58 ff. 5 Vgl. ebenda 8, 85-87. 6 Konrad von Weinsberg schrieb darüber am 9 Mai 1432 an Frankfurt: es sei ihm angedeutet worden, das bislege uf die münze zu Franckfurt geslahen werden und solliche etliche sin [d. i. des Münxmeisters Scherff] guldin auch beschnieten sollen werden und auch etlichen ein hût abgezogen solle werden, dadurch man die munze zu Franckfurt gerne darniedere leit etc.; dat. Fr. v. jubilate [Mai 9] 32. (Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3242, 3 cop. chart. coaeva, einem Briefe Konrads an Frankfurt vom 31 Mai 1432 beigeschlossen, da das Original nicht angekommen xu sein schien.) 108 Deutsche Reichstags-Akten X.
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852 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. geschmolzen, die schlechten nachgeprägten, beschnittenen oder sonstwie beschädigten aber von ihnen wieder in den Verkehr gebracht 1. Kein Wunder, daß bald Klagen über die zunchmende Entwertung der königlichen Münze laut wurden, auch von Seiten der Kur- fürsten, die aber bezeichnenderweise die Schuld beim Münzmeister Scherff suchten, obwohl ihnen der Sachverhalt doch nicht unbekannt sein konnte, da auch sie mit ihren Gulden s dieselben üblen Erfahrungen gemacht hatten und noch machten. Wir entnehmen einem Briefe Frankfurts an Konrad von Weinsberg vom 1 Mai 1432, daß Erzbischof Konrad von Mainz während der Fastenmesse einige Frankfurter Ratsherren zu sich berief und ihnen ernstlich vorstellte, wie die königliche Goldmünze faste zu krang und zu clein ge- slagen werde, also das ir ezlicher 15 oder 16 heller zu cleine erfonden si; die Rheinischen 10 Kurfürsten, fügte er hinzu, gingen deshalb damit um, sie in ihren Landen zu verbieten 2. Ahnlich äußerten sich seine Räte, der Münzmeister Francke von Kronenberg der Altere und der Landschreiber im Rheingau Conrad von Lümerscheim, in Frankfurt mündlich. Frankfurt that daraufhin auch Schritte, um die Klage auf ihre Berechtigung zu prüfen. Aber die Sache wurde verschleppt, da der Münzmeister Scherff erklärte, daß der Inhaber der Münze, Konrad von Weinsberg, demnächst nach Frankfurt kommen werde, und wohl aus diesem Grunde Kronenbergs Vorschlag, gemeinsam mit dem pfalzgräflichen Münz- meister eine Münzprobe zu veranstalten, ablehnte. Konrads Reise nach Frankfurt unterblieb jedoch und deshalb teilte ihm die Stadt die Angelegenheit in dem eben erwähnten Briefe mit. Konrad war sogleich bereit, rechtzeitige Benachrichtigung durch die Kurfürsten vorausgesetzt, persönlich an einer Probe teilzunchmen oder sich dabei vertreten zu lassen und etwa vorhandene Mißbräuche abzustellen. Doch konnte er nicht umhin, seinem Be- fremden darüber Ausdruck zu geben, daß sich der Mainzer Erzbischof, der noch dazu Ende April oder Anfang Mai in den benachbarten Miltenberg und Bischofsheim a. d. 25 Tauber gewesen war, weder direkt noch indirekt, weder mündlich noch brieflich ihm gegen- über über die Sache geäußert habe 3. Auf diesem Punkt blieb die Angelegenheit vorläufig stehen. Von einer Münz- probe war weiter keine Rede, und Konrad von Weinsberg begab sich Anfang Juni nach Österreich 4. Dessenungeachtet scheinen die Rheinischen Kurfürsten die Frage, wie der Kon- kurrenz der königlichen Münze zu begegnen sei, im Stillen weiter erörtert zu haben. Vielleicht darf man aus dem Inhalte von art. 3" unserer nr. 527 folgern, daß sie mit dem Plan umgingen, den Metallmarkt von Frankfurt wegzuverlegen, um den Gold- und Silberpreis nach ihrem Belieben und natürlich zu ihrem Vorteil regulieren zu können. Konrad von Weinsberg hörte von den Machenschaften der Kurfürsten, als er un- gefähr Anfang August von Österreich wieder heraufkam, und zugleich erfuhr er, daß sie 15 20 30 36 1 Vgl. nr. 523. 2 Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3242, 1 conc. chart. mit dem Datum ipsa die sancte Walpurgis anno etc. 32. Diesem Briefe ist auch das, was oben folgt, entnommen. — Mit dem Vorgehen der Kurfüirsten ist vielleicht auch der folgende, unter dem 15 April 1432 gemachte Eintrag in der Rech- nung des Schwäbischen Städtebundes in Zusammen- hang zu bringen: Steffan Maggen eodem die [d. i. tercia post palmarum] gen Franckfurt, der stette kouflúten zů trôsten, als unser hern die kurfúrsten etwas endrung in dem golde furnamen und man maint, es were in ufsâtzen beschehen, 2 guldin (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes : Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 25 a not. chart. coaeva unter der Rubrik Bottenlone). 3 So laut dem S. 851 Anm. 6 erwähnten Briefe Konrads an Frankfurt vom 9 Mai. 4 Konrad schrieb am 31 Mai an Frankfurt unter anderem: er reite jetxt nach Österreich und mög- licherweise auch xum König; doch wisse er letxteres 45 noch nicht genau; er habe jetxt eine Botschaft beim König, die mit ihm in Wien xusammentreffen solle; dat. Nurenberg Sa. n. uffarttage [Mai 31/ a. d. 1432. (Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3242, 5 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) 50 10
852 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. geschmolzen, die schlechten nachgeprägten, beschnittenen oder sonstwie beschädigten aber von ihnen wieder in den Verkehr gebracht 1. Kein Wunder, daß bald Klagen über die zunchmende Entwertung der königlichen Münze laut wurden, auch von Seiten der Kur- fürsten, die aber bezeichnenderweise die Schuld beim Münzmeister Scherff suchten, obwohl ihnen der Sachverhalt doch nicht unbekannt sein konnte, da auch sie mit ihren Gulden s dieselben üblen Erfahrungen gemacht hatten und noch machten. Wir entnehmen einem Briefe Frankfurts an Konrad von Weinsberg vom 1 Mai 1432, daß Erzbischof Konrad von Mainz während der Fastenmesse einige Frankfurter Ratsherren zu sich berief und ihnen ernstlich vorstellte, wie die königliche Goldmünze faste zu krang und zu clein ge- slagen werde, also das ir ezlicher 15 oder 16 heller zu cleine erfonden si; die Rheinischen 10 Kurfürsten, fügte er hinzu, gingen deshalb damit um, sie in ihren Landen zu verbieten 2. Ahnlich äußerten sich seine Räte, der Münzmeister Francke von Kronenberg der Altere und der Landschreiber im Rheingau Conrad von Lümerscheim, in Frankfurt mündlich. Frankfurt that daraufhin auch Schritte, um die Klage auf ihre Berechtigung zu prüfen. Aber die Sache wurde verschleppt, da der Münzmeister Scherff erklärte, daß der Inhaber der Münze, Konrad von Weinsberg, demnächst nach Frankfurt kommen werde, und wohl aus diesem Grunde Kronenbergs Vorschlag, gemeinsam mit dem pfalzgräflichen Münz- meister eine Münzprobe zu veranstalten, ablehnte. Konrads Reise nach Frankfurt unterblieb jedoch und deshalb teilte ihm die Stadt die Angelegenheit in dem eben erwähnten Briefe mit. Konrad war sogleich bereit, rechtzeitige Benachrichtigung durch die Kurfürsten vorausgesetzt, persönlich an einer Probe teilzunchmen oder sich dabei vertreten zu lassen und etwa vorhandene Mißbräuche abzustellen. Doch konnte er nicht umhin, seinem Be- fremden darüber Ausdruck zu geben, daß sich der Mainzer Erzbischof, der noch dazu Ende April oder Anfang Mai in den benachbarten Miltenberg und Bischofsheim a. d. 25 Tauber gewesen war, weder direkt noch indirekt, weder mündlich noch brieflich ihm gegen- über über die Sache geäußert habe 3. Auf diesem Punkt blieb die Angelegenheit vorläufig stehen. Von einer Münz- probe war weiter keine Rede, und Konrad von Weinsberg begab sich Anfang Juni nach Österreich 4. Dessenungeachtet scheinen die Rheinischen Kurfürsten die Frage, wie der Kon- kurrenz der königlichen Münze zu begegnen sei, im Stillen weiter erörtert zu haben. Vielleicht darf man aus dem Inhalte von art. 3" unserer nr. 527 folgern, daß sie mit dem Plan umgingen, den Metallmarkt von Frankfurt wegzuverlegen, um den Gold- und Silberpreis nach ihrem Belieben und natürlich zu ihrem Vorteil regulieren zu können. Konrad von Weinsberg hörte von den Machenschaften der Kurfürsten, als er un- gefähr Anfang August von Österreich wieder heraufkam, und zugleich erfuhr er, daß sie 15 20 30 36 1 Vgl. nr. 523. 2 Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3242, 1 conc. chart. mit dem Datum ipsa die sancte Walpurgis anno etc. 32. Diesem Briefe ist auch das, was oben folgt, entnommen. — Mit dem Vorgehen der Kurfüirsten ist vielleicht auch der folgende, unter dem 15 April 1432 gemachte Eintrag in der Rech- nung des Schwäbischen Städtebundes in Zusammen- hang zu bringen: Steffan Maggen eodem die [d. i. tercia post palmarum] gen Franckfurt, der stette kouflúten zů trôsten, als unser hern die kurfúrsten etwas endrung in dem golde furnamen und man maint, es were in ufsâtzen beschehen, 2 guldin (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes : Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 25 a not. chart. coaeva unter der Rubrik Bottenlone). 3 So laut dem S. 851 Anm. 6 erwähnten Briefe Konrads an Frankfurt vom 9 Mai. 4 Konrad schrieb am 31 Mai an Frankfurt unter anderem: er reite jetxt nach Österreich und mög- licherweise auch xum König; doch wisse er letxteres 45 noch nicht genau; er habe jetxt eine Botschaft beim König, die mit ihm in Wien xusammentreffen solle; dat. Nurenberg Sa. n. uffarttage [Mai 31/ a. d. 1432. (Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3242, 5 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) 50 10
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Einleitung. 853 am 10 August in Mergentheim zusammenkommen wollten 1. Möglich, daß er glaubte, die Versammlung gelte der Münzfrage: Er eilte nach Mergentheim. Die Verhandlungen dort drehten sich indessen um andere Angelegenheiten, haupt- sächlich um den Landfrieden 2. Gleichwohl sollte es dort zu einer privaten Auscinandersetzung zwischen Konrad und dem Mainzer Erzbischof in Gegenwart des Markgrafen von Brandenburg kommen. Wir haben darüber den interessanten eigenen Bericht Konrads, den er in der ersten Hälfte des Januar 1433 niederschrieb, als ihn das Vorgehen der Rheinischen Kurfürsten gegen die königliche Münze zu einer Gesandtschaft an K. Sigmund veranlaßte 3. Danach bildete den Ausgangspunkt der Diskussion die Behauptung des Mainzer Erzbischofs, daß die in der königlichen Münze geprägten Gulden mit dem Reichsapfel auf der einen Seite, die sogenannten Apfelgulden, ebenso wie die Nürnberger unter- wertig seien. Dem widersprach Markgraf Friedrich sehr entschieden: Nürnberg bringe seines Wissens keinen Gulden in den Verkehr, der nicht vorher auf sein richtiges Ge- 5 wicht geprüft sei; die Stadt veranstalte oft Münsproben und, wie er höre, habe sich dabei herausgestellt, daß umgekehrt die kurfürstlichen Gulden unterwertig, die königlichen und Nürnberger dagegen vollwichtig seien. Das bestritt natürlich der Erzbischof. Darum schlug Konrad von Weinsberg vor, eine Münzprobe zu veranstalten. Der Erzbischof war damit einverstanden und versprach, Konrad rechtzeitig von dem Termin der Probe 20 zu benachrichtigen. Soweit war alles in Ordnung. Nun aber enthüllte der Mainzer die wahre Ursache der Mißstimmung der Rheinischen Kurfürsten. Er wies auf die unangenehme Kon- kurrenz hin, die der kurfürstlichen Münze namentlich aus dem Betriebe der Frankfurter erwachse. Der König behandle die Kurfürsten unfreundlich; denn am Rhein sollte nie- 25 mand als nur sie Gulden prägen dürfen. Markgraf Friedrich antwortete sehr eingehend auf diese Klage; wie, teilt Konrad von Weinsberg leider nicht mit. Damit endete die Erörterung. Von der verabredeten Münzprobe blieb es still. Deshalb ergriff Konrad von Weins- berg in der ersten Hälfte des Oktober selbst die Initiative, indem er den Erzbischof von 5e Köln ersuchte, den geschworenen Probierer der Rheinischen Kurfürsten am 2 November nach Frankfurt zu einer Münzprobe zu schicken, und am 14 Oktober auch Frankfurt aufforderte, dasselbe Ersuchen an den Erzbischof zu richten und noch andere Sach- verständige zur Probe zuzuziehen 4. Um so mehr mußte ihn Anfang November die Nach- richt überraschen, daß kurmainzische, kurkölnische und kurpfälzische Räte am 28 Oktober 35 in Bingen getagt, dort unter Nichtachtung des vom Erzbischof von Mainz in Mergent- heim gegebenen Versprechens eine Münzprobe vorgenommen und auf Grund ihres Er- gebnisses den schon im Frühjahr und dann nochmals in Mergentheim angedrohten Verruf der königlichen Gulden ausgesprochen hätten. Mit diesem Binger Tage setzen unsere Vorakten ein. 10 Uber den unmittelbaren Anlaß und den Zeitpunkt der Berufung des Tages ver- mögen wir keine Angaben zu machen; ebensowenig über den Einberufer, den Kreis der Eingeladenen und die Anzahl der Besucher. Doch möchten wir wenigstens vermutungs- weise andeuten, daß die Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz den Tag auf dem Frankfurter Kurfürstentage vom 4 Oktober5 unter sich verabredet haben könnten und 45 infolgedessen auch nur Räte dieser drei an ihm teilnahmen. 40 Vgl. nr. 527 artt. 3a und 3b. 2 Vgl. die Einleitung au lit. C der nächsten Hauptableilung. 3 4 5 Vgl. nr. 527 artt. 3c-3m. Vgl. die einschlägige Anmerkung zu nr. 515. Vgl. über diesen Tag S. 515 ff. 108*
Einleitung. 853 am 10 August in Mergentheim zusammenkommen wollten 1. Möglich, daß er glaubte, die Versammlung gelte der Münzfrage: Er eilte nach Mergentheim. Die Verhandlungen dort drehten sich indessen um andere Angelegenheiten, haupt- sächlich um den Landfrieden 2. Gleichwohl sollte es dort zu einer privaten Auscinandersetzung zwischen Konrad und dem Mainzer Erzbischof in Gegenwart des Markgrafen von Brandenburg kommen. Wir haben darüber den interessanten eigenen Bericht Konrads, den er in der ersten Hälfte des Januar 1433 niederschrieb, als ihn das Vorgehen der Rheinischen Kurfürsten gegen die königliche Münze zu einer Gesandtschaft an K. Sigmund veranlaßte 3. Danach bildete den Ausgangspunkt der Diskussion die Behauptung des Mainzer Erzbischofs, daß die in der königlichen Münze geprägten Gulden mit dem Reichsapfel auf der einen Seite, die sogenannten Apfelgulden, ebenso wie die Nürnberger unter- wertig seien. Dem widersprach Markgraf Friedrich sehr entschieden: Nürnberg bringe seines Wissens keinen Gulden in den Verkehr, der nicht vorher auf sein richtiges Ge- 5 wicht geprüft sei; die Stadt veranstalte oft Münsproben und, wie er höre, habe sich dabei herausgestellt, daß umgekehrt die kurfürstlichen Gulden unterwertig, die königlichen und Nürnberger dagegen vollwichtig seien. Das bestritt natürlich der Erzbischof. Darum schlug Konrad von Weinsberg vor, eine Münzprobe zu veranstalten. Der Erzbischof war damit einverstanden und versprach, Konrad rechtzeitig von dem Termin der Probe 20 zu benachrichtigen. Soweit war alles in Ordnung. Nun aber enthüllte der Mainzer die wahre Ursache der Mißstimmung der Rheinischen Kurfürsten. Er wies auf die unangenehme Kon- kurrenz hin, die der kurfürstlichen Münze namentlich aus dem Betriebe der Frankfurter erwachse. Der König behandle die Kurfürsten unfreundlich; denn am Rhein sollte nie- 25 mand als nur sie Gulden prägen dürfen. Markgraf Friedrich antwortete sehr eingehend auf diese Klage; wie, teilt Konrad von Weinsberg leider nicht mit. Damit endete die Erörterung. Von der verabredeten Münzprobe blieb es still. Deshalb ergriff Konrad von Weins- berg in der ersten Hälfte des Oktober selbst die Initiative, indem er den Erzbischof von 5e Köln ersuchte, den geschworenen Probierer der Rheinischen Kurfürsten am 2 November nach Frankfurt zu einer Münzprobe zu schicken, und am 14 Oktober auch Frankfurt aufforderte, dasselbe Ersuchen an den Erzbischof zu richten und noch andere Sach- verständige zur Probe zuzuziehen 4. Um so mehr mußte ihn Anfang November die Nach- richt überraschen, daß kurmainzische, kurkölnische und kurpfälzische Räte am 28 Oktober 35 in Bingen getagt, dort unter Nichtachtung des vom Erzbischof von Mainz in Mergent- heim gegebenen Versprechens eine Münzprobe vorgenommen und auf Grund ihres Er- gebnisses den schon im Frühjahr und dann nochmals in Mergentheim angedrohten Verruf der königlichen Gulden ausgesprochen hätten. Mit diesem Binger Tage setzen unsere Vorakten ein. 10 Uber den unmittelbaren Anlaß und den Zeitpunkt der Berufung des Tages ver- mögen wir keine Angaben zu machen; ebensowenig über den Einberufer, den Kreis der Eingeladenen und die Anzahl der Besucher. Doch möchten wir wenigstens vermutungs- weise andeuten, daß die Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz den Tag auf dem Frankfurter Kurfürstentage vom 4 Oktober5 unter sich verabredet haben könnten und 45 infolgedessen auch nur Räte dieser drei an ihm teilnahmen. 40 Vgl. nr. 527 artt. 3a und 3b. 2 Vgl. die Einleitung au lit. C der nächsten Hauptableilung. 3 4 5 Vgl. nr. 527 artt. 3c-3m. Vgl. die einschlägige Anmerkung zu nr. 515. Vgl. über diesen Tag S. 515 ff. 108*
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854 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Unsere nr. 513 ist das einzige Aktenstück des Tages, das wir vorlegen können. Aber es ist zweifellos das wichtigste. Es unterrichtet nicht nur über den schon erwähnten Verruf der königlichen Gulden, sondern auch über eine Anderung des Münzvertrages vom 12 Juni 1425, die die drei Kurfürsten bezw. ihre Räte hier beschlossen. Um zuerst von der letzteren zu reden, so handelte es sich bei ihr um die Erhöhung 5 des Nominalbetrages der auf einen Gulden gehenden Silbermünzen, die wegen der fort- geschrittenen Verschlechterung des Silbergeldes unumgänglich notwendig war. In dem Vertrage vom 12 Juni 1425 hatte man als Silberäquivalent des Guldens noch 201/2 Weißs- pfennige festgesetzt, obwohl sein Kurswert Ostern 1425 schon 221/2 Weißpfennige betragen hatte l. Dieser Kurs war in den folgenden Jahren noch weiter gestiegen, und Anfang io Oktober 1432 stand er auf 24 Weißpfennigen 2. Dem Mißverhältnis wurde nun jetzt in der Weise ein Ende gemacht, daß man den bisherigen Nominalbetrag des Silber- äquivalentes auf den Kurswert des Guldens hinaufsetzte. Der Gulden galt also von jetzt ab gesetzlich 24 Weißpfennige oder, wie in unserem Aktenstück gesagt ist, 24 halbe Turnosen. Auf dieser Höhe hat er sich dann bis gegen das Ende des Jahrhunderts gehalten 3. Als eine weitere Neuerung, die allerdings nicht erst jetzt, sondern schon früher ge- troffen worden war, erscheint in dem Binger Abschiede die Wiederaufnahme des Turnos unter die Silbermünzen. Vielleicht hatte das zeitweilige Bedürfnis nach einer größeren Münze, als sie der Weißpfennig darstellte, seine Prägung veranlaßt. Wann sich die Rheinischen Kurfürsten dazu entschlossen hatten, wissen wir nicht. Der Binger Ab-z0 schied giebt darüber nichts an; er bestimmt nur, daß mit der begonnenen Ausmünzung fortzufahren sei. Die letztere wird indessen nicht sehr intensiv gewesen sein. Denn die Münze hat sich allem Anschein nach nur ganz kurze Zeit im Verkehr zu halten ver- mocht. Der Koblenzer Münzvertrag der Rheinischen Kurfürsten vom 17 September 1437 kennt sie schon nicht mehr, sondern erwähnt wieder nur den Weißpfennig als die größte 25 Silbermünze. Aus diesem Grunde ist es auch nicht möglich, sichere Angaben über ihren Feingehalt und die Anzahl der aus der Kölnischen Mark geprägten Stücke zu machen Wir müssen uns mit der aus dem Binger Abschied ersichtlichen Thatsache begnügen, daß 12 Turnosen einem Gulden und zwei Weißpfennige einem Turnos im Werte gleich- gesetzt wurden. Neben dem ganzen und halben Turnos nennt der Binger Abschied Englische (d. i. halbe Weißpfennige), Dreilinge (vier gleich einem Weißpfennig) und Heller oder Mörchen (zwölf gleich einem Weißpfennig), Münzsorten, deren Ausprägung auch in den Verträgen vom 12 Juni 1425 und 17 September 1437 vorgeschen ist. Da die Bestimmungen über ihren Feingehalt in beiden Verträgen dieselben sind, so darf man unbedenklich annehmen, s5 daß auch 1432 davon nicht abgegangen wurde, also Englische und Dreilinge 8 Pfennige (d. i. zwei Drittel fein) und Mörchen 41/2 Pfennige Silber (d. i. drei Achtel fein) ent- hielten. Die Bestimmungen über die Anzahl der aus der Kölnischen Mark zu prägenden Stücke dagegen sind in den beiden Verträgen nur für die Mörchen die gleichen (es gehen davon 52 Stück auf ein Loth, also 832 auf die Mark). Für die anderen Münzsorten 10 weichen sie etwas von einander ab. Während nach dem Vertrage von 1425 die Stück- zahl jeder kleineren Münzsorte im Verhältnis immer etwas höher als die der nächst- größeren ist, entspricht sie in dem von 1437 genau dem Verhältnis von 1:2:4. Daßt letzteres Verhältnis auch schon 1432 bestanden habe, läßst sich zwar nicht bestimmt er- weisen, aber es dürfte im Hinblick darauf, daß auch das Verhältnis des Weißpfennigs 45 zum Gulden in beiden Jahren gleich ist, so gut wie sicher sein. Demnach würden im I5 30 1 2 3 Vgl. Kruse a. a. O. S. 89. Vgl. ebenda. Vgl. die Tabelle bei Kruse a. a. O. S. 82. 4 Gedruckt bei Würdtwein, Diplomataria Magun- tina 2, 297-304. Vgl. daxu Kruse a. a. O. S. 81 und Lamprecht a. a. O. 2, 469.
854 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Unsere nr. 513 ist das einzige Aktenstück des Tages, das wir vorlegen können. Aber es ist zweifellos das wichtigste. Es unterrichtet nicht nur über den schon erwähnten Verruf der königlichen Gulden, sondern auch über eine Anderung des Münzvertrages vom 12 Juni 1425, die die drei Kurfürsten bezw. ihre Räte hier beschlossen. Um zuerst von der letzteren zu reden, so handelte es sich bei ihr um die Erhöhung 5 des Nominalbetrages der auf einen Gulden gehenden Silbermünzen, die wegen der fort- geschrittenen Verschlechterung des Silbergeldes unumgänglich notwendig war. In dem Vertrage vom 12 Juni 1425 hatte man als Silberäquivalent des Guldens noch 201/2 Weißs- pfennige festgesetzt, obwohl sein Kurswert Ostern 1425 schon 221/2 Weißpfennige betragen hatte l. Dieser Kurs war in den folgenden Jahren noch weiter gestiegen, und Anfang io Oktober 1432 stand er auf 24 Weißpfennigen 2. Dem Mißverhältnis wurde nun jetzt in der Weise ein Ende gemacht, daß man den bisherigen Nominalbetrag des Silber- äquivalentes auf den Kurswert des Guldens hinaufsetzte. Der Gulden galt also von jetzt ab gesetzlich 24 Weißpfennige oder, wie in unserem Aktenstück gesagt ist, 24 halbe Turnosen. Auf dieser Höhe hat er sich dann bis gegen das Ende des Jahrhunderts gehalten 3. Als eine weitere Neuerung, die allerdings nicht erst jetzt, sondern schon früher ge- troffen worden war, erscheint in dem Binger Abschiede die Wiederaufnahme des Turnos unter die Silbermünzen. Vielleicht hatte das zeitweilige Bedürfnis nach einer größeren Münze, als sie der Weißpfennig darstellte, seine Prägung veranlaßt. Wann sich die Rheinischen Kurfürsten dazu entschlossen hatten, wissen wir nicht. Der Binger Ab-z0 schied giebt darüber nichts an; er bestimmt nur, daß mit der begonnenen Ausmünzung fortzufahren sei. Die letztere wird indessen nicht sehr intensiv gewesen sein. Denn die Münze hat sich allem Anschein nach nur ganz kurze Zeit im Verkehr zu halten ver- mocht. Der Koblenzer Münzvertrag der Rheinischen Kurfürsten vom 17 September 1437 kennt sie schon nicht mehr, sondern erwähnt wieder nur den Weißpfennig als die größte 25 Silbermünze. Aus diesem Grunde ist es auch nicht möglich, sichere Angaben über ihren Feingehalt und die Anzahl der aus der Kölnischen Mark geprägten Stücke zu machen Wir müssen uns mit der aus dem Binger Abschied ersichtlichen Thatsache begnügen, daß 12 Turnosen einem Gulden und zwei Weißpfennige einem Turnos im Werte gleich- gesetzt wurden. Neben dem ganzen und halben Turnos nennt der Binger Abschied Englische (d. i. halbe Weißpfennige), Dreilinge (vier gleich einem Weißpfennig) und Heller oder Mörchen (zwölf gleich einem Weißpfennig), Münzsorten, deren Ausprägung auch in den Verträgen vom 12 Juni 1425 und 17 September 1437 vorgeschen ist. Da die Bestimmungen über ihren Feingehalt in beiden Verträgen dieselben sind, so darf man unbedenklich annehmen, s5 daß auch 1432 davon nicht abgegangen wurde, also Englische und Dreilinge 8 Pfennige (d. i. zwei Drittel fein) und Mörchen 41/2 Pfennige Silber (d. i. drei Achtel fein) ent- hielten. Die Bestimmungen über die Anzahl der aus der Kölnischen Mark zu prägenden Stücke dagegen sind in den beiden Verträgen nur für die Mörchen die gleichen (es gehen davon 52 Stück auf ein Loth, also 832 auf die Mark). Für die anderen Münzsorten 10 weichen sie etwas von einander ab. Während nach dem Vertrage von 1425 die Stück- zahl jeder kleineren Münzsorte im Verhältnis immer etwas höher als die der nächst- größeren ist, entspricht sie in dem von 1437 genau dem Verhältnis von 1:2:4. Daßt letzteres Verhältnis auch schon 1432 bestanden habe, läßst sich zwar nicht bestimmt er- weisen, aber es dürfte im Hinblick darauf, daß auch das Verhältnis des Weißpfennigs 45 zum Gulden in beiden Jahren gleich ist, so gut wie sicher sein. Demnach würden im I5 30 1 2 3 Vgl. Kruse a. a. O. S. 89. Vgl. ebenda. Vgl. die Tabelle bei Kruse a. a. O. S. 82. 4 Gedruckt bei Würdtwein, Diplomataria Magun- tina 2, 297-304. Vgl. daxu Kruse a. a. O. S. 81 und Lamprecht a. a. O. 2, 469.
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Einleitung. 855 Jahre 1432 aus der Kölnischen Mark 112 Weißpfennige oder halbe Turnosen (1425: 104), 224 Englische (1425: 212) und 448 Dreilinge (1425: 432) geprägt worden sein und es würde das gesetzliche Gewicht des Weißpfennigs oder halben Turnos 2,088 Gramm (1425: 2,252), des Englischen 1,044 (1425: 1,103), des Dreilings 0,522 (1425: 0,541) und 5 der Mörche 0,281 und ferner der Feingehalt des Weißpfennigs oder halben Turnos 1,392 Gramm (1425: 1,499), des Englischen 0,696 (1425: 0,735), des Dreilings 0,348 (1425: 0,361) und der Mörche 0,104 Gramm betragen haben. Um die neugeprägten Münzen, namentlich wohl die Turnosen leichter in den Ver- kehr zu bringen 1 und vielleicht auch um den Gewinn, den die Münzstätten abwarfen, o zu steigern, schlossen die drei Kurfürsten alles außterhalb ihrer Münzen geprägte Silber- geld vom Umlauf in ihren Gebieten und von der Annahme an ihren Zollstätten aus. Dieses Verbot wurde gleichzeitig auf alle nichtkurfürstlichen Gulden, besonders aber auf die Apfel- oder Klötzchen- und die Nürnberger Gulden ausgedehnt. Ob im Geheimen auch eine Herabsetzung des Feingehaltes der Gulden stattfand, i5 ctwa auf 185/6 Karat, wie in den kurfürstlichen Münzen schon seit längerer Zeit statt der vertragsgemäßen 19 Karat gemünzt wurde2, lassen wir dahingestellt. Man scheint sie in den städtischen Kreisen befürchtet zu haben. Wenigstens drehen sich die brief- lichen und mündlichen Münzverhandlungen, die im Winter 1432 auf 1433 unter den Städten und zwischen ihnen und Konrad von Weinsberg stattfanden, ausschließlich um 20 die Beibehaltung der bisherigen neunzehnkarätigen Guldenwährung. In dem Binger Ab- schied ist darüber nichts gesagt und in dem Koblenzer Vertrage vom 17 September 1437 bleibt es bei 19 Karat. Als Termine für das Inkrafttreten des Verbotes wurden für Kurmainz und Kur- pfalz der 9 November 1432, für Kurköln der 4 Januar 1433 bestimmt. Der letztere 25 Termin bezog sich jedoch nur auf die Silbermünzen; für die Gulden trat das Verbot auch in Kurköln schon am 9 November in Kraft. So viel ist aus dem Binger Abschiede zu ersehen. Es scheint nun aber, als ob die Kurfürsten noch nach einer anderen Seite hin einen Schlag zu führen beabsichtigten. Wir erfahren davon leider nur indirekt und nur andeutungsweise aus einer Einladung so Ulms zu einer Versammlung des Schwäbischen Städtebundes vom 21 Dezember 1432 3 und aus dem Abschiede dieser Versammlung vom 5 Januar 1433 4. Der Bund beschloß nämlich damals, jedes Bundesmitglied solle die angesehensten seiner Kaufleute veranlassen, auf der nächsten Frankfurter Messe heimlich mit anderen Kaufleuten von der kurfúrsten rûffes wegen, das nieman ungemúnset golde und silber ze Frankfurt ußfúren sûlle bi 35 verliesung libs und gûts etc., zu reden. Liegt hier nicht etwa eine mißverständliche Auffassung irgend eines kurfürstlichen Erlasses vor, so scheint es also in der Absicht der Kurfürsten gelegen zu haben, die fremden Einkäufer vom Frankfurter Markte fernzuhalten und so indirekt auch die Zu- fuhr von Edelmetall dorthin und damit den intensiven Betrieb der königlichen Münze 40 einzuschränken. Denn die letztere konnte ihren Bedarf nicht leicht außerhalb decken, jedenfalls nicht auf den kurrheinischen Märkten, denen voraussichtlich ein guter Teil der bisherigen Frankfurter Zufuhr zugelenkt wurde, da die Rheinischen Kurfürsten die Aus- fulr ungemünzten Metalls aus ihren Gebieten schon 1425 verboten hatten 5. Die Kurfürsten hatten schon seit mehreren Jahren 45 kein Silbergeld mehr ausgegeben. Vgl. Kruse a. a. O. S. 89-90. 2 Vgl. Joseph a. a. O. 8, 73 und 76-77. nr. 336 art. 4. 4 Der Abschied hat das Datum uf den obrosten 50 aubent zû wihennechten genant in latin epiphania domini [Jan. 5] anno [Vorl. anni] ejusdem 1400 tricesimo tercio (Nürnberg Kreis-A. S XXIII 1/ Acta über Rothenburg a. d. Tauber wegen des Landfriedens Fasz. 1 nr. 58 cop. chart. coaeva ohne Schnitte). Vgl. auch nr. 525. 5 Vgl. den S. 850 Anm. 4 erwähnten Vertrag vom 12 Juni 1425.
Einleitung. 855 Jahre 1432 aus der Kölnischen Mark 112 Weißpfennige oder halbe Turnosen (1425: 104), 224 Englische (1425: 212) und 448 Dreilinge (1425: 432) geprägt worden sein und es würde das gesetzliche Gewicht des Weißpfennigs oder halben Turnos 2,088 Gramm (1425: 2,252), des Englischen 1,044 (1425: 1,103), des Dreilings 0,522 (1425: 0,541) und 5 der Mörche 0,281 und ferner der Feingehalt des Weißpfennigs oder halben Turnos 1,392 Gramm (1425: 1,499), des Englischen 0,696 (1425: 0,735), des Dreilings 0,348 (1425: 0,361) und der Mörche 0,104 Gramm betragen haben. Um die neugeprägten Münzen, namentlich wohl die Turnosen leichter in den Ver- kehr zu bringen 1 und vielleicht auch um den Gewinn, den die Münzstätten abwarfen, o zu steigern, schlossen die drei Kurfürsten alles außterhalb ihrer Münzen geprägte Silber- geld vom Umlauf in ihren Gebieten und von der Annahme an ihren Zollstätten aus. Dieses Verbot wurde gleichzeitig auf alle nichtkurfürstlichen Gulden, besonders aber auf die Apfel- oder Klötzchen- und die Nürnberger Gulden ausgedehnt. Ob im Geheimen auch eine Herabsetzung des Feingehaltes der Gulden stattfand, i5 ctwa auf 185/6 Karat, wie in den kurfürstlichen Münzen schon seit längerer Zeit statt der vertragsgemäßen 19 Karat gemünzt wurde2, lassen wir dahingestellt. Man scheint sie in den städtischen Kreisen befürchtet zu haben. Wenigstens drehen sich die brief- lichen und mündlichen Münzverhandlungen, die im Winter 1432 auf 1433 unter den Städten und zwischen ihnen und Konrad von Weinsberg stattfanden, ausschließlich um 20 die Beibehaltung der bisherigen neunzehnkarätigen Guldenwährung. In dem Binger Ab- schied ist darüber nichts gesagt und in dem Koblenzer Vertrage vom 17 September 1437 bleibt es bei 19 Karat. Als Termine für das Inkrafttreten des Verbotes wurden für Kurmainz und Kur- pfalz der 9 November 1432, für Kurköln der 4 Januar 1433 bestimmt. Der letztere 25 Termin bezog sich jedoch nur auf die Silbermünzen; für die Gulden trat das Verbot auch in Kurköln schon am 9 November in Kraft. So viel ist aus dem Binger Abschiede zu ersehen. Es scheint nun aber, als ob die Kurfürsten noch nach einer anderen Seite hin einen Schlag zu führen beabsichtigten. Wir erfahren davon leider nur indirekt und nur andeutungsweise aus einer Einladung so Ulms zu einer Versammlung des Schwäbischen Städtebundes vom 21 Dezember 1432 3 und aus dem Abschiede dieser Versammlung vom 5 Januar 1433 4. Der Bund beschloß nämlich damals, jedes Bundesmitglied solle die angesehensten seiner Kaufleute veranlassen, auf der nächsten Frankfurter Messe heimlich mit anderen Kaufleuten von der kurfúrsten rûffes wegen, das nieman ungemúnset golde und silber ze Frankfurt ußfúren sûlle bi 35 verliesung libs und gûts etc., zu reden. Liegt hier nicht etwa eine mißverständliche Auffassung irgend eines kurfürstlichen Erlasses vor, so scheint es also in der Absicht der Kurfürsten gelegen zu haben, die fremden Einkäufer vom Frankfurter Markte fernzuhalten und so indirekt auch die Zu- fuhr von Edelmetall dorthin und damit den intensiven Betrieb der königlichen Münze 40 einzuschränken. Denn die letztere konnte ihren Bedarf nicht leicht außerhalb decken, jedenfalls nicht auf den kurrheinischen Märkten, denen voraussichtlich ein guter Teil der bisherigen Frankfurter Zufuhr zugelenkt wurde, da die Rheinischen Kurfürsten die Aus- fulr ungemünzten Metalls aus ihren Gebieten schon 1425 verboten hatten 5. Die Kurfürsten hatten schon seit mehreren Jahren 45 kein Silbergeld mehr ausgegeben. Vgl. Kruse a. a. O. S. 89-90. 2 Vgl. Joseph a. a. O. 8, 73 und 76-77. nr. 336 art. 4. 4 Der Abschied hat das Datum uf den obrosten 50 aubent zû wihennechten genant in latin epiphania domini [Jan. 5] anno [Vorl. anni] ejusdem 1400 tricesimo tercio (Nürnberg Kreis-A. S XXIII 1/ Acta über Rothenburg a. d. Tauber wegen des Landfriedens Fasz. 1 nr. 58 cop. chart. coaeva ohne Schnitte). Vgl. auch nr. 525. 5 Vgl. den S. 850 Anm. 4 erwähnten Vertrag vom 12 Juni 1425.
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856 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Indessen die Maßregel hätte denn doch einen gar zu gehässigen Charakter an sich getragen, hätte die Interessen des Königs und Dritter gar zu tief verletzt und hätte zu- dem so offenkundig gegen das oben erwähnte Ubereinkommen der Kurfürsten mit Konrad von Weinsberg vom 15 August 1425 verstoßen€, daß wir doch lieber an einen Irrtum der Schwäbischen Städte denken möchten, so lange nicht die Richtigkeit jener Angaben noch 5 durch andere Zeugnisse erhärtet wird. Es ist doch jedenfalls auffallend, daß sich in den zahlreichen, die Münzfrage betreffenden Briefen Frankfurts auch nicht die leiseste Andeutung über diese die Stadt so stark berührende Angelegenheit findet. Das Verbot der Goldmünze rief natürlich in den davon betroffenen Kreisen einen lebhaften Briefwechsel hervor, vor allen zwischen Frankfurt und dem Inhaber der 10 Frankfurter Münze Konrad von Weinsberg, dann auch zwischen Frankfurt und Nürn- berg und einigen anderen Reichsstädten. Er ist uns fast lückenlos erhalten und wir legen ihn in unseren nrr. 515, 521-524, 526, 529, 530 und 537-540 vor. Bedauerlich bleibt dabei, daß die Korrespondenz Herzog Wilhelms von Baiern mit den Kurfürsten, auf die in unseren nrr. 526 und 536 hingewiesen wird, fehlt. Auch von der Konrads is von Weinsberg mit K. Sigmund ist manches verloren; doch wird der Verlust einiger- maßen aufgewogen durch die Erhaltung der beiden wichtigen Instruktionen (nrr. 527 und 528), die Konrad einem Gesandten mitgab, den er kurz vor dem 14 Januar 1433 nach Siena schickte. Aus den vorhandenen Schriftstücken ergiebt sich nun folgendes Bild von den Schritten, zo die teils durch Konrad von Weinsberg teils durch Frankfurt gethan wurden, um die Zurück- nahme des Verbotes durchzusetzen und die Schädigung der königlichen Münze und des Kaufmannes hintanzuhalten. Konrad von Weinsberg erhielt die Nachricht vom Münzverbot anscheinend etwas früher als Frankfurt, trotzdem die Stadt eine Gesandtschaft in Bingen gehabt hatte 2, 25 Wahrscheinlich ging sie ihm in den ersten Novembertagen durch Pfalzgraf Ludwig zu. Er schichte infolgedessen Stephan von Leuzenbronn zum Zweck mündlicher Rücksprache nach Heidelberg. Der Pfalzgraf wollte sich jedoch in mündliche Verhandlungen nicht einlassen, und gewiß mit Recht, da die Angelegenheit auch die Erzbischöfe von Mainz und Köln anging; er verwies den Erbkämmerer auf den schriftlichen Weg. Konrad so schrieb ihm darauf am 12 November 3. Er äußerte sein Befremden über das Münz- verbot, betonte seine Unschuld an etwa vorgekommenen Unregelmäßtigkeiten und strich seine Verdienste um die Reichsmünzstätten heraus. Ludwig sandte diesen Brief ab- schriftlich an den Erzbischof von Mainz und dann umgekehrt die nicht mehr vorhandene Antwort des Erzbischofs abschriftlich an Konrad (vgl. nr. 521). Daraufhin trat Konrad se am 13 Dezember mit dem Erzbischof direkt in Verbindung (nr. 521). Er beschwerte sich bei ihm darüber, daß das Verbot ohne Rücksicht auf die Mergentheimer Abrede er- gangen sei, und fand das Verfahren der Kurfürsten dem König gegenüber unbillig, da doch der König alles Münzrecht zu verleihen habe und auch wieder entziehen könne. Er bat um die Zurücknahme des Verbotes und drohte für den Fall der Ablehnung dieser 40 Bitte mit einer Beschwerde beim König. Der Brief ging am 13 Dezember abschriftlich auch an den Erzbischof von Köln, auch an ihn mit der Bitte um Aufhebung des Ver- 1 Das Ubereinkommen gewährleistete den könig- lichen Minxstätten dieselbe Freiheit im Ankauf von Edelmetall wie den kurfürstlichen. 2 Ein Eintrag im Frankfurter Rechenbuche besagt darüber: item in die omnium sanctorum [Nov. I. 4 guldin 17 sh. hat verzeret Walther Swarczenberg selbdritte zu schiffe vier tage gen Binge zum bischoffe von Mencze, von des schultheissen zu Irlebach rad zu nemen und auch von andern sachen von Hacz- stein zu reden. (Frankfurt Stadt- A. Rechenbuch 45 vom Jahre 1432 fol. 54a not. chart. coaeva unter der Rubrik Ußgeben zerunge in der anderen reche- nunge.) 3 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 521.
856 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Indessen die Maßregel hätte denn doch einen gar zu gehässigen Charakter an sich getragen, hätte die Interessen des Königs und Dritter gar zu tief verletzt und hätte zu- dem so offenkundig gegen das oben erwähnte Ubereinkommen der Kurfürsten mit Konrad von Weinsberg vom 15 August 1425 verstoßen€, daß wir doch lieber an einen Irrtum der Schwäbischen Städte denken möchten, so lange nicht die Richtigkeit jener Angaben noch 5 durch andere Zeugnisse erhärtet wird. Es ist doch jedenfalls auffallend, daß sich in den zahlreichen, die Münzfrage betreffenden Briefen Frankfurts auch nicht die leiseste Andeutung über diese die Stadt so stark berührende Angelegenheit findet. Das Verbot der Goldmünze rief natürlich in den davon betroffenen Kreisen einen lebhaften Briefwechsel hervor, vor allen zwischen Frankfurt und dem Inhaber der 10 Frankfurter Münze Konrad von Weinsberg, dann auch zwischen Frankfurt und Nürn- berg und einigen anderen Reichsstädten. Er ist uns fast lückenlos erhalten und wir legen ihn in unseren nrr. 515, 521-524, 526, 529, 530 und 537-540 vor. Bedauerlich bleibt dabei, daß die Korrespondenz Herzog Wilhelms von Baiern mit den Kurfürsten, auf die in unseren nrr. 526 und 536 hingewiesen wird, fehlt. Auch von der Konrads is von Weinsberg mit K. Sigmund ist manches verloren; doch wird der Verlust einiger- maßen aufgewogen durch die Erhaltung der beiden wichtigen Instruktionen (nrr. 527 und 528), die Konrad einem Gesandten mitgab, den er kurz vor dem 14 Januar 1433 nach Siena schickte. Aus den vorhandenen Schriftstücken ergiebt sich nun folgendes Bild von den Schritten, zo die teils durch Konrad von Weinsberg teils durch Frankfurt gethan wurden, um die Zurück- nahme des Verbotes durchzusetzen und die Schädigung der königlichen Münze und des Kaufmannes hintanzuhalten. Konrad von Weinsberg erhielt die Nachricht vom Münzverbot anscheinend etwas früher als Frankfurt, trotzdem die Stadt eine Gesandtschaft in Bingen gehabt hatte 2, 25 Wahrscheinlich ging sie ihm in den ersten Novembertagen durch Pfalzgraf Ludwig zu. Er schichte infolgedessen Stephan von Leuzenbronn zum Zweck mündlicher Rücksprache nach Heidelberg. Der Pfalzgraf wollte sich jedoch in mündliche Verhandlungen nicht einlassen, und gewiß mit Recht, da die Angelegenheit auch die Erzbischöfe von Mainz und Köln anging; er verwies den Erbkämmerer auf den schriftlichen Weg. Konrad so schrieb ihm darauf am 12 November 3. Er äußerte sein Befremden über das Münz- verbot, betonte seine Unschuld an etwa vorgekommenen Unregelmäßtigkeiten und strich seine Verdienste um die Reichsmünzstätten heraus. Ludwig sandte diesen Brief ab- schriftlich an den Erzbischof von Mainz und dann umgekehrt die nicht mehr vorhandene Antwort des Erzbischofs abschriftlich an Konrad (vgl. nr. 521). Daraufhin trat Konrad se am 13 Dezember mit dem Erzbischof direkt in Verbindung (nr. 521). Er beschwerte sich bei ihm darüber, daß das Verbot ohne Rücksicht auf die Mergentheimer Abrede er- gangen sei, und fand das Verfahren der Kurfürsten dem König gegenüber unbillig, da doch der König alles Münzrecht zu verleihen habe und auch wieder entziehen könne. Er bat um die Zurücknahme des Verbotes und drohte für den Fall der Ablehnung dieser 40 Bitte mit einer Beschwerde beim König. Der Brief ging am 13 Dezember abschriftlich auch an den Erzbischof von Köln, auch an ihn mit der Bitte um Aufhebung des Ver- 1 Das Ubereinkommen gewährleistete den könig- lichen Minxstätten dieselbe Freiheit im Ankauf von Edelmetall wie den kurfürstlichen. 2 Ein Eintrag im Frankfurter Rechenbuche besagt darüber: item in die omnium sanctorum [Nov. I. 4 guldin 17 sh. hat verzeret Walther Swarczenberg selbdritte zu schiffe vier tage gen Binge zum bischoffe von Mencze, von des schultheissen zu Irlebach rad zu nemen und auch von andern sachen von Hacz- stein zu reden. (Frankfurt Stadt- A. Rechenbuch 45 vom Jahre 1432 fol. 54a not. chart. coaeva unter der Rubrik Ußgeben zerunge in der anderen reche- nunge.) 3 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 521.
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Einleitung. 857 10 botes (nr. 522). Ferner wurden Abschriften beider Briefe an Frankfurt und Herzog Wilhelm von Baiern geschickt 1, an jenes noch am 13 Dezember (nr. 523), an diesen möglicherweise erst etwas später (der Tag ist in unserer nr. 536 nicht näher angegeben). Die Erzbischöfe beeilten sich indessen nicht sonderlich mit ihrer Antwort. Konrad 5 klagt darüber in der einen der beiden oben erwähnten Instruktionen (nr. 527 art. 5). Erst am 18 Januar 1433 trafen, wie wir einem Briefe des Münzmeisters Stephan Scherff an Konrad von diesem Tage entnehmen (nr. 530), je ein Schreiben des Mainzers und Kölners in Frankfurt ein. Uber ihren Inhalt erfahren wir nur, daß die Erzbischöfe den Vorwurf der Minderwertigkeit der königlichen Gulden aufrecht erhielten. Kom- binieren wir aber einen anderen Brief Scherffs vom 18 Januar (nr. 531) mit dem Ein- ladungsschreiben Konrads zum Frankfurter Münzapprobationstage (nr. 533) richtig, so dürften sie nicht abgeneigt gewesen sein, an einer Münzprobe teilzunehmen, und dadurch Konrad zu der ihm auch von anderer Seite angeratenen2 Berufung jenes Tages mit- veranlaßt haben. Doch ist dies, wie gesagt, nur eine Kombination; Beweise dafür haben i5 wir nicht. Eine Fortsetzung des Briefwechsels hat, wenn wir von der eben erwähnten Einladung abschen, nicht stattgefunden. Wann das Münzverbot in Frankfurt bekannt wurde, ist nicht sicher zu ermitteln, aber wohl erst nach seiner Veröffentlichung am 9 November. Wenigstens scheint darauf der Umstand hinzudeuten, daß die Stadt erst am 16 November Schritte that, um der 2o drohenden Benachteiligung der Kaufleute wirksam vorzubeugen. Ihre Absicht war, eine gemeinsame Stellungnahme der Reichsstädte gegen die kurfürstlichen Pläne herbeizuführen. Zur raschen Verwirklichung dieser Absicht schien sich gerade jetzt eine recht günstige Gelegenheit zu bieten. Der königliche Tag, den Herzog Wilhelm von Baiern für den 16 November nach Basel ausgeschrieben 3 und zu dem Frankfurt bereits Walter Schwarzen- 25 berg und Jost im Steinenhuse entsandt hatte, führte voraussichtlich eine gröfere Anzahl städtischer Boten zusammen und es lag nahe, die Angelegenheit gleich hier zur Sprache bringen zu lassen. Die Stadt versah also ihre beiden Boten am 16 November mit den entsprechenden Weisungen. Sie sollten sich zunächst mit Basel ins Einvernehmen setzen, dann mit ihm den Städteboten das Münzverbot mitteilen und darauf ein gemeinsames so Vorgehen der Städte, eventuell die Besprechung der Angelegenheit auf einem Städtetage beantragen 4. Gleichzeitig schrieb es aber darüber auch noch an Nürnberg, Nördlingen und Basel als an die durch das Verbot vorzugsweise mitbetroffenen Reichsmünzstätten und schlug ihnen vor, bis auf weiteres alle Apfelgulden ohne Rücksicht auf ihre Her- kunft anzunchmen, wenn sie den vorgeschriebenen Feingehalt von 19 Karat haben würden 35 (nrr. 514 und 516). Doch fand es damit nur bei Nürnberg Entgegenkommen. Diese Stadt erklärte sich sofort mit den Vorschlägen einverstanden und versprach, einen etwa in Basel vereinbarten Städtetag zu beschicken (nr. 517). Nördlingen dagegen verzog die Sache an den Schwäbischen Städtebund. Es glaubte, daß die in Basel befindliche Bundes- gesandtschaft von den Frankfurter Boten genauer informiert und die Angelegenheit dann auf die Tagesordnung der nächsten Bundesversammlung gesetzt werden würde; sollte dies nicht geschehen, so wollte es selbst sie dort zur Sprache bringen (nr. 519). Basel ver- hielt sich ablehnend. Es entschuldigte sich mit der Abwesenheit der sachverständigen Mitglieder des Rates 5. Aus diesem Grunde und da ein Teil der Städteboten schon ab- gereist war, als das Frankfurter Schreiben vom 16 November ankam, sahen die beiden 45 Frankfurter Gesandten von der Ausführung der ihnen erteilten Weisung ab (vgl. nr. 520). 40 Wahrscheinlich sind sie auch an Sigmund ge- schickt worden. Vgl. nr. 527 art. 3n. 2 Vgl. nr. 534. 3 4 5 Vgl. S. 536-537. Vgl. die cinschlägige Anmerkung au nr. 516. Vgl. ebenda.
Einleitung. 857 10 botes (nr. 522). Ferner wurden Abschriften beider Briefe an Frankfurt und Herzog Wilhelm von Baiern geschickt 1, an jenes noch am 13 Dezember (nr. 523), an diesen möglicherweise erst etwas später (der Tag ist in unserer nr. 536 nicht näher angegeben). Die Erzbischöfe beeilten sich indessen nicht sonderlich mit ihrer Antwort. Konrad 5 klagt darüber in der einen der beiden oben erwähnten Instruktionen (nr. 527 art. 5). Erst am 18 Januar 1433 trafen, wie wir einem Briefe des Münzmeisters Stephan Scherff an Konrad von diesem Tage entnehmen (nr. 530), je ein Schreiben des Mainzers und Kölners in Frankfurt ein. Uber ihren Inhalt erfahren wir nur, daß die Erzbischöfe den Vorwurf der Minderwertigkeit der königlichen Gulden aufrecht erhielten. Kom- binieren wir aber einen anderen Brief Scherffs vom 18 Januar (nr. 531) mit dem Ein- ladungsschreiben Konrads zum Frankfurter Münzapprobationstage (nr. 533) richtig, so dürften sie nicht abgeneigt gewesen sein, an einer Münzprobe teilzunehmen, und dadurch Konrad zu der ihm auch von anderer Seite angeratenen2 Berufung jenes Tages mit- veranlaßt haben. Doch ist dies, wie gesagt, nur eine Kombination; Beweise dafür haben i5 wir nicht. Eine Fortsetzung des Briefwechsels hat, wenn wir von der eben erwähnten Einladung abschen, nicht stattgefunden. Wann das Münzverbot in Frankfurt bekannt wurde, ist nicht sicher zu ermitteln, aber wohl erst nach seiner Veröffentlichung am 9 November. Wenigstens scheint darauf der Umstand hinzudeuten, daß die Stadt erst am 16 November Schritte that, um der 2o drohenden Benachteiligung der Kaufleute wirksam vorzubeugen. Ihre Absicht war, eine gemeinsame Stellungnahme der Reichsstädte gegen die kurfürstlichen Pläne herbeizuführen. Zur raschen Verwirklichung dieser Absicht schien sich gerade jetzt eine recht günstige Gelegenheit zu bieten. Der königliche Tag, den Herzog Wilhelm von Baiern für den 16 November nach Basel ausgeschrieben 3 und zu dem Frankfurt bereits Walter Schwarzen- 25 berg und Jost im Steinenhuse entsandt hatte, führte voraussichtlich eine gröfere Anzahl städtischer Boten zusammen und es lag nahe, die Angelegenheit gleich hier zur Sprache bringen zu lassen. Die Stadt versah also ihre beiden Boten am 16 November mit den entsprechenden Weisungen. Sie sollten sich zunächst mit Basel ins Einvernehmen setzen, dann mit ihm den Städteboten das Münzverbot mitteilen und darauf ein gemeinsames so Vorgehen der Städte, eventuell die Besprechung der Angelegenheit auf einem Städtetage beantragen 4. Gleichzeitig schrieb es aber darüber auch noch an Nürnberg, Nördlingen und Basel als an die durch das Verbot vorzugsweise mitbetroffenen Reichsmünzstätten und schlug ihnen vor, bis auf weiteres alle Apfelgulden ohne Rücksicht auf ihre Her- kunft anzunchmen, wenn sie den vorgeschriebenen Feingehalt von 19 Karat haben würden 35 (nrr. 514 und 516). Doch fand es damit nur bei Nürnberg Entgegenkommen. Diese Stadt erklärte sich sofort mit den Vorschlägen einverstanden und versprach, einen etwa in Basel vereinbarten Städtetag zu beschicken (nr. 517). Nördlingen dagegen verzog die Sache an den Schwäbischen Städtebund. Es glaubte, daß die in Basel befindliche Bundes- gesandtschaft von den Frankfurter Boten genauer informiert und die Angelegenheit dann auf die Tagesordnung der nächsten Bundesversammlung gesetzt werden würde; sollte dies nicht geschehen, so wollte es selbst sie dort zur Sprache bringen (nr. 519). Basel ver- hielt sich ablehnend. Es entschuldigte sich mit der Abwesenheit der sachverständigen Mitglieder des Rates 5. Aus diesem Grunde und da ein Teil der Städteboten schon ab- gereist war, als das Frankfurter Schreiben vom 16 November ankam, sahen die beiden 45 Frankfurter Gesandten von der Ausführung der ihnen erteilten Weisung ab (vgl. nr. 520). 40 Wahrscheinlich sind sie auch an Sigmund ge- schickt worden. Vgl. nr. 527 art. 3n. 2 Vgl. nr. 534. 3 4 5 Vgl. S. 536-537. Vgl. die cinschlägige Anmerkung au nr. 516. Vgl. ebenda.
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858 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Nun schlug Frankfurt einen anderen Weg ein, um sein Ziel zu erreichen. Der Zustimmung Nürnbergs zur Berufung des Städtetages sicher, suchte es sich vor allem über die Stellung Ulms und des Schwäbischen Städtebundes zu dem Projekt zu ver- gewissern. Es richtete am 5 Dezember eine diesbezügliche Anfrage an den Ulmer Rat und schlug ihm für den Fall seines Einverständnisses eine Verteilung der Einladungen , unter Frankfurt und Ulm in der Weise vor, daß Ulm die an Straßburg, Basel, Kon- stanz, Augsburg, Nürnberg und die übrigen oberdeutschen Städte, Frankfurt die an Köln, Aachen und die anderen Rheinischen Städte übernehmen sollte. Ort der Versammlung sollte Speier sein; die Festsetzung ihres Termines blieb Ulm überlassen (nr. 520). Der Schwäbische Städtebund beriet darüber am 5 Januar 1433 in Ulm. Sein Be-10 schluß fiel negativ aus: er glaubte, wie seine Vertreter am 8 Januar an Frankfurt schrieben (nr. 525), Fehde und wichtiger Geschäfte wegen die Beteiligung am Speierer Tage ablehnen zu müssen. Daraufhin ließ Frankfurt den Plan vorläufig fallen; es nahm ihn erst Anfang April wieder auf. Auch ein Münztag Frankfurts mit Speier, Mainz und Worms, der schon seit einiger i5 Zeit geplant gewesen, von Frankfurt aber wohl mit Rücksicht auf die cben erwähnten Verhandlungen mit Ulm verschoben worden war, kam nicht zustande. Wir haben dar- über nur einen Brief Speiers an Frankfurt vom 20 Januar 1433, unsere nr. 532. Aus ihm ergiebt sich, daß Frankfurt, Speier und andere Städte in Worms, es ist nicht ge- sagt, ob nach oder vor dem Erlaß des Münzverbotes, die zunehmende Verschlechterung zo der Münze besprochen hatten. Zu einem Beschluß war es offenbar nicht gekommen. Man hatte vielmehr den Frankfurter Rat gebeten, die Münzfrage noch weiter zu er- wägen, das heißt wohl Mittel und Wege zur Abhilfe der Mißstände ausfindig zu machen, und dann Speier, Worms und Mainz zu einer nouen Tagung einzuladen. Am 20 Ja- nuar erinnerte nun Speier Frankfurt an diese Vereinbarung. Es meinte, Frankfurt 25 müsse in der Münzfrage die Initiative ergreifen nach dem gemeinen gewerbe, der in uwer statt gehandelt wirt und daruf die lande wit ir sehen hän; es möge also den ver- abredeten Tag nach Worms ausschreiben. Dazu scheint es trotzdem nicht gekommen zu sein; wenigstens findet sich nirgends eine Andeutung über die Abhaltung eines Wormser Münztages. Wohl aber erörterten Frankfurt und Speier die Frage brieflich weiter, und so dieser leider nicht überlieferte Briefwechsel dauerte, einem Briefe Frankfurts an Nürn- berg (nr. 540) zufolge, noch Anfang März an. Vielleicht gab man den Wormser Tag auf, als die Einladungen Konrads von Weinsberg zum Frankfurter Münzapprobations- tage bekannt wurden. Neben diesen Verhandlungen mit den Reichsstädten gingen Verhandlungen Frank- 35 furts mit Konrad von Weinsberg her, in die zu Anfang Januar 1433 auch noch einige Reichsstädte hineingezogen wurden. Sie begannen, wie jene, am 16 November. Von diesem Tage ist das erste Schreiben der Stadt an Konrad, unsere nr. 515, datiert. Es läßt erkennen, daß sie über die Maßregeln, die des Guldenverbotes wegen zu ergreifen seien, etwas anderer Ansicht als Konrad war. Während nämlich dieser, wie wir schon 40 geschen haben, einfach forderte, daß die Kurfürsten das Verbot wieder zurücknähmen, also die Minderwertigkeit seiner Apfelgulden nicht zugab, hielt sie es für geraten, den Reichsapfel durch ein anderes Münzbild zu ersetzen, um einerseits die Anwendbarkeit des kurfürstlichen Verbotes auf die Frankfurter Münze auszuschließen, andererseits dem Kaufmann die Unterscheidung der guten Gulden von den umlaufenden Falsifikaten zu 45 erleichtern. So gut gemeint der Vorschlag auch war, er hatte doch sein Bedenkliches. Man riskierte, daß die Anderung des Gepräges als Bestätigung der Unterwertigkeit der Frank- furter und Nördlinger Gulden aufgefaßt und das Vertrauen in die Ehrlichkeit der
858 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Nun schlug Frankfurt einen anderen Weg ein, um sein Ziel zu erreichen. Der Zustimmung Nürnbergs zur Berufung des Städtetages sicher, suchte es sich vor allem über die Stellung Ulms und des Schwäbischen Städtebundes zu dem Projekt zu ver- gewissern. Es richtete am 5 Dezember eine diesbezügliche Anfrage an den Ulmer Rat und schlug ihm für den Fall seines Einverständnisses eine Verteilung der Einladungen , unter Frankfurt und Ulm in der Weise vor, daß Ulm die an Straßburg, Basel, Kon- stanz, Augsburg, Nürnberg und die übrigen oberdeutschen Städte, Frankfurt die an Köln, Aachen und die anderen Rheinischen Städte übernehmen sollte. Ort der Versammlung sollte Speier sein; die Festsetzung ihres Termines blieb Ulm überlassen (nr. 520). Der Schwäbische Städtebund beriet darüber am 5 Januar 1433 in Ulm. Sein Be-10 schluß fiel negativ aus: er glaubte, wie seine Vertreter am 8 Januar an Frankfurt schrieben (nr. 525), Fehde und wichtiger Geschäfte wegen die Beteiligung am Speierer Tage ablehnen zu müssen. Daraufhin ließ Frankfurt den Plan vorläufig fallen; es nahm ihn erst Anfang April wieder auf. Auch ein Münztag Frankfurts mit Speier, Mainz und Worms, der schon seit einiger i5 Zeit geplant gewesen, von Frankfurt aber wohl mit Rücksicht auf die cben erwähnten Verhandlungen mit Ulm verschoben worden war, kam nicht zustande. Wir haben dar- über nur einen Brief Speiers an Frankfurt vom 20 Januar 1433, unsere nr. 532. Aus ihm ergiebt sich, daß Frankfurt, Speier und andere Städte in Worms, es ist nicht ge- sagt, ob nach oder vor dem Erlaß des Münzverbotes, die zunehmende Verschlechterung zo der Münze besprochen hatten. Zu einem Beschluß war es offenbar nicht gekommen. Man hatte vielmehr den Frankfurter Rat gebeten, die Münzfrage noch weiter zu er- wägen, das heißt wohl Mittel und Wege zur Abhilfe der Mißstände ausfindig zu machen, und dann Speier, Worms und Mainz zu einer nouen Tagung einzuladen. Am 20 Ja- nuar erinnerte nun Speier Frankfurt an diese Vereinbarung. Es meinte, Frankfurt 25 müsse in der Münzfrage die Initiative ergreifen nach dem gemeinen gewerbe, der in uwer statt gehandelt wirt und daruf die lande wit ir sehen hän; es möge also den ver- abredeten Tag nach Worms ausschreiben. Dazu scheint es trotzdem nicht gekommen zu sein; wenigstens findet sich nirgends eine Andeutung über die Abhaltung eines Wormser Münztages. Wohl aber erörterten Frankfurt und Speier die Frage brieflich weiter, und so dieser leider nicht überlieferte Briefwechsel dauerte, einem Briefe Frankfurts an Nürn- berg (nr. 540) zufolge, noch Anfang März an. Vielleicht gab man den Wormser Tag auf, als die Einladungen Konrads von Weinsberg zum Frankfurter Münzapprobations- tage bekannt wurden. Neben diesen Verhandlungen mit den Reichsstädten gingen Verhandlungen Frank- 35 furts mit Konrad von Weinsberg her, in die zu Anfang Januar 1433 auch noch einige Reichsstädte hineingezogen wurden. Sie begannen, wie jene, am 16 November. Von diesem Tage ist das erste Schreiben der Stadt an Konrad, unsere nr. 515, datiert. Es läßt erkennen, daß sie über die Maßregeln, die des Guldenverbotes wegen zu ergreifen seien, etwas anderer Ansicht als Konrad war. Während nämlich dieser, wie wir schon 40 geschen haben, einfach forderte, daß die Kurfürsten das Verbot wieder zurücknähmen, also die Minderwertigkeit seiner Apfelgulden nicht zugab, hielt sie es für geraten, den Reichsapfel durch ein anderes Münzbild zu ersetzen, um einerseits die Anwendbarkeit des kurfürstlichen Verbotes auf die Frankfurter Münze auszuschließen, andererseits dem Kaufmann die Unterscheidung der guten Gulden von den umlaufenden Falsifikaten zu 45 erleichtern. So gut gemeint der Vorschlag auch war, er hatte doch sein Bedenkliches. Man riskierte, daß die Anderung des Gepräges als Bestätigung der Unterwertigkeit der Frank- furter und Nördlinger Gulden aufgefaßt und das Vertrauen in die Ehrlichkeit der
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Einleitung. 859 königlichen Münze erschüttert wurde 1. Konrad von Weinsberg ging darum auch nicht auf den Vorschlag ein. Er schrieb vielmehr der Stadt am 13 Dezember (nr. 523), daß er den Reichsapfel beibehalten, aber, wie er unlängst angeordnet2, ein C zwischen die Fijßte des auf der Rückseite abgebildeten Kaisers setzen und so die von jetzt ab zu prä- genden Gulden vor den alten kennzeichnen werde. Glücklicher war ein anderer Vorschlag, den Frankfurt dem Erbkämmerer am 30 Dezember machte (nr. 524), vermutlich im Hinblick auf die, wie angedeutet, von den Kurfürsten vielleicht beabsichtigte oder auch nur von Frankfurt befürchtete Herabsetzung des Feingehaltes der Gulden. Es riet zum Festhalten an der bisherigen neunzehn- karätigen Währung, aber mit der Abweichung, daß die rauhe Mark nicht mehr nach Kölnischem Gewicht, wie in den kurfürstlichen Münzstätten, sondern nach Frankfurter bemessen werde. Das bedeutete (die Frankfurter Mark zu 233,94 Gramm3 gerechnet) einen freilich ganz minimalen Gewichtsunterschied der Gulden von 0,09 Gramm. Da die Kurfürsten nur offiziell zu 19 Karat, in Wirklichkeit aber zu 185/6 münzten, so i5 brachten sic ihren Gulden mit 2,752 Gramm Feingold aus, vorausgesetzt daßs sie sich streng an den Vertrag vom 12 Juni 1425 hielten und nur 66%/3 Gulden aus der rauhen Mark schlugen. Das wird man indessen bezweifeln dürfen, da sie in diesem Falle bei dem jetzt höheren Goldpreise! kaum auf ihre Kosten gekommen wären, geschweige denn einen Gewinn erzielt hätten. Sie schlugen vermutlich, wie die königliche Münze, 68 Gul- den, vielleicht auch noch mehr aus der Mark, und konnten daher ihren Gulden höch- stens zu 2,699 Gramm fein ausbringen. Damit blieb er hinter dem königlichen, nach dem Frankfurter Vorschlag gemünzten um 0,025 Gramm zurück, war also nicht geeignet, dessen Prestige zu erschüttern. Konrad von Weinsberg erkannte wohl das Vorteilhafte des Frankfurter Vorschlages 25 und nahm ihn deshalb am 14 Januar 1433 an, behielt sich aber die näheren Bestimmungen über seine Ausführung bis zu einem geplanten Besuche in Frankfurt vor (nr. 529). Unterdessen suchte er auch andere Reichsstädte zu seiner Annahme zu bewegen, modi- fizierte ihn aber dabei dahin, daß die gesetzliche Stückzahl der aus der Frankfurter rauhen Mark zu schlagenden Gulden nicht mehr 6628, sondern 68 betragen und hier- s0 von zwei auf die Prägekosten gerechnet werden sollten (vgl. nr. 537). Der Nürnberger Rat, mit dem er persönlich Rücksprache nahm, ging, scheint es, ohne weiteres dar- auf ein und richtete, wie auch Konrad, an Sigmund die briefliche Bitte, an der neun- zehnkarätigen Währung festzuhalten. Der Nürnberger Brief ist unsere nr. 538; der Konrads fehlt leider. Gleichzeitig forderte Nürnberg, vielleicht auf Konrads Veranlassung, Frankfurt auf, bei Speier, Straßburg, Basel, Konstanz und dem Bodenseebund, Ulm und dem Schwäbischen Städtebund und Augsburg dahin zu wirken, daß auch sie sich für die neunzehnkarätige Währung erklärten und anders gemünzte Gulden nur nach Wert 10 20 35 1 Vgl. das Schreiben des Münxmeisters Scherff 40 an Konrad von Weinsberg vom 21 November 1432, in einer Anmerkung xu nr. 521. 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 515. 3 Vgl. Joseph a. a. O. 8, 57. Der Maximalpreis von einer Mark Feingold 45 hatte im Jahre 1417 75 Gulden betragen (vgl. Kruse a. a. O. S. 103). Damals war das Verhältnis xwi- schen Gold und Silber wie 1: 10,211 gewesen. Im Jahre 1432 war es wie 1 : 11,528 (vgl. Kruse a. a. O. S. 82). Dieses Verhältnis läft, den Preis der 50 feinen Mark Silber xu 71/4 rheinischen Gulden an- Deutsche Reichstags-Akten X. genommen, auf einen Goldpreis von etwa 831/2 rhei- nischen Gulden schließen. Da man also bei neun- xchnkarätiger Prägung für 66, 166 rheinische Gulden Feingold xur rauhen Mark verwenden mußste, so erhellt ohne weiteres die Unmöglichkeit, 662/3 Gulden aus ihr zu prägen und dabei einen Gewinn xu erxielen. — Daß die Kurfürsten nicht vorschrifts- mästig minxten, geht auch daraus hervor, daßt Frankfurt schon im Sommer 1428 bei den Städten anregte, sie gemeinsam xur Ausprägung neun- xehnkarätiger Gulden aufxufordern. Vgl. RTA. 9 nr. 173. 109
Einleitung. 859 königlichen Münze erschüttert wurde 1. Konrad von Weinsberg ging darum auch nicht auf den Vorschlag ein. Er schrieb vielmehr der Stadt am 13 Dezember (nr. 523), daß er den Reichsapfel beibehalten, aber, wie er unlängst angeordnet2, ein C zwischen die Fijßte des auf der Rückseite abgebildeten Kaisers setzen und so die von jetzt ab zu prä- genden Gulden vor den alten kennzeichnen werde. Glücklicher war ein anderer Vorschlag, den Frankfurt dem Erbkämmerer am 30 Dezember machte (nr. 524), vermutlich im Hinblick auf die, wie angedeutet, von den Kurfürsten vielleicht beabsichtigte oder auch nur von Frankfurt befürchtete Herabsetzung des Feingehaltes der Gulden. Es riet zum Festhalten an der bisherigen neunzehn- karätigen Währung, aber mit der Abweichung, daß die rauhe Mark nicht mehr nach Kölnischem Gewicht, wie in den kurfürstlichen Münzstätten, sondern nach Frankfurter bemessen werde. Das bedeutete (die Frankfurter Mark zu 233,94 Gramm3 gerechnet) einen freilich ganz minimalen Gewichtsunterschied der Gulden von 0,09 Gramm. Da die Kurfürsten nur offiziell zu 19 Karat, in Wirklichkeit aber zu 185/6 münzten, so i5 brachten sic ihren Gulden mit 2,752 Gramm Feingold aus, vorausgesetzt daßs sie sich streng an den Vertrag vom 12 Juni 1425 hielten und nur 66%/3 Gulden aus der rauhen Mark schlugen. Das wird man indessen bezweifeln dürfen, da sie in diesem Falle bei dem jetzt höheren Goldpreise! kaum auf ihre Kosten gekommen wären, geschweige denn einen Gewinn erzielt hätten. Sie schlugen vermutlich, wie die königliche Münze, 68 Gul- den, vielleicht auch noch mehr aus der Mark, und konnten daher ihren Gulden höch- stens zu 2,699 Gramm fein ausbringen. Damit blieb er hinter dem königlichen, nach dem Frankfurter Vorschlag gemünzten um 0,025 Gramm zurück, war also nicht geeignet, dessen Prestige zu erschüttern. Konrad von Weinsberg erkannte wohl das Vorteilhafte des Frankfurter Vorschlages 25 und nahm ihn deshalb am 14 Januar 1433 an, behielt sich aber die näheren Bestimmungen über seine Ausführung bis zu einem geplanten Besuche in Frankfurt vor (nr. 529). Unterdessen suchte er auch andere Reichsstädte zu seiner Annahme zu bewegen, modi- fizierte ihn aber dabei dahin, daß die gesetzliche Stückzahl der aus der Frankfurter rauhen Mark zu schlagenden Gulden nicht mehr 6628, sondern 68 betragen und hier- s0 von zwei auf die Prägekosten gerechnet werden sollten (vgl. nr. 537). Der Nürnberger Rat, mit dem er persönlich Rücksprache nahm, ging, scheint es, ohne weiteres dar- auf ein und richtete, wie auch Konrad, an Sigmund die briefliche Bitte, an der neun- zehnkarätigen Währung festzuhalten. Der Nürnberger Brief ist unsere nr. 538; der Konrads fehlt leider. Gleichzeitig forderte Nürnberg, vielleicht auf Konrads Veranlassung, Frankfurt auf, bei Speier, Straßburg, Basel, Konstanz und dem Bodenseebund, Ulm und dem Schwäbischen Städtebund und Augsburg dahin zu wirken, daß auch sie sich für die neunzehnkarätige Währung erklärten und anders gemünzte Gulden nur nach Wert 10 20 35 1 Vgl. das Schreiben des Münxmeisters Scherff 40 an Konrad von Weinsberg vom 21 November 1432, in einer Anmerkung xu nr. 521. 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 515. 3 Vgl. Joseph a. a. O. 8, 57. Der Maximalpreis von einer Mark Feingold 45 hatte im Jahre 1417 75 Gulden betragen (vgl. Kruse a. a. O. S. 103). Damals war das Verhältnis xwi- schen Gold und Silber wie 1: 10,211 gewesen. Im Jahre 1432 war es wie 1 : 11,528 (vgl. Kruse a. a. O. S. 82). Dieses Verhältnis läft, den Preis der 50 feinen Mark Silber xu 71/4 rheinischen Gulden an- Deutsche Reichstags-Akten X. genommen, auf einen Goldpreis von etwa 831/2 rhei- nischen Gulden schließen. Da man also bei neun- xchnkarätiger Prägung für 66, 166 rheinische Gulden Feingold xur rauhen Mark verwenden mußste, so erhellt ohne weiteres die Unmöglichkeit, 662/3 Gulden aus ihr zu prägen und dabei einen Gewinn xu erxielen. — Daß die Kurfürsten nicht vorschrifts- mästig minxten, geht auch daraus hervor, daßt Frankfurt schon im Sommer 1428 bei den Städten anregte, sie gemeinsam xur Ausprägung neun- xehnkarätiger Gulden aufxufordern. Vgl. RTA. 9 nr. 173. 109
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860 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. nähmen (vgl. nr. 539). Das würde zur Folge gehabt haben, daß die Kaufleute die kur- fürstlichen Gulden, falls sie weniger als 19 Karat hielten, in der nächsten Frankfurter Messe nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel betrachtet hätten. Die endgültigen Ver- einbarungen darüber sollten auf dem Münzapprobationstage getroffen werden, den Konrad von Weinsberg am 6 Februar nach Frankfurt für den 30 März ausgeschrieben hatte. Wir kommen auf diesen Tag weiter unten noch zurück. Frankfurt hielt die Frist bis zum Approbationstage für zu kurz, um den Nürn- berger Wunsch noch erfüllen zu können. Es meinte, man warte besser erst das Ergebnis der Münzprobe ab und bespreche dann die Angelegenheit auf einem Städtetage (nr. 540). Dies ist dann auch geschehen: der Tag ist unser Frankfurter Münztag vom 7 Mai. Außer Konrad von Weinsberg, Frankfurt und Nürnberg griff der königliche Statt- halter Herzog Wilhelm von Baiern in die Münzangelegenheit ein. Aber wir wissen, wie bereits angedeutet, nur wenig darüber; namentlich fehlt uns eine sichere Nachricht, ob sein Vorgehen die Folge einer Besprechung mit den Frankfurter Gesandten zum könig- lichen Tage vom 16 November war 1 oder durch Konrad von Weinsberg veranlaßt wurde, i5 der ihm, wie wir wissen, Abschriften seiner Briefe an die Erzbischöfe von Mainz und Köln vom 13 Dezember zuschickte. Einem Briefe Frankfurts an den Baseler Münz- meister Peter Gatz vom 8 Januar 1433, unserer nr. 526, und einem anderen Konrads von Weinsberg an Herzog Wilhelm vom 14 Februar, unserer nr. 536, ist nur zu ent- nehmen, daß der Herzog vor dem 21 Dezember 1432 an die Kurfürsten schrieb und 2o von ihnen vor dem 14 Februar Antwort erhielt. Uber den Inhalt der Briefe verlautet nichts. 5 10 Besser sind wir über Konrads Versuch, das Eingreifen des Königs herbeizuführen, unterrichtet. Er fällt schon geraume Zeit vor den oben erwähnten Brief aus den letzten Tagen des Februar, in dem Konrad, wie Nürnberg, den König um Beibehaltung der 25 neunzehnkarätigen Gulden bat. Ein genaues Datum läßt sich für ihn nicht angeben. Aber jedenfalls ist er vor dem 14 Januar gemacht worden; dies läßt sich dem Schlußt unserer nr. 529 entnehmen. Das Material, das wir über diesen Teil von Konrads Agitation haben, beschränkt sich auf die beiden Instruktionen für seinen Gesandten, unsere nrr. 527 und 528, oder 30 eigentlich nur auf die eine von ihnen, nr. 527, da die zweite eine andere nur sehr ent- fernt mit dem Münzverbot zusammenhängende Angelegenheit betrifft. Jene, die wir schon oben bei der Schilderung der Vorgänge in Mergentheim im August 1432 benutzten, ent- hält Konrads Vorschläge für einen Gegenzug des Königs gegen die kurfürstliche Münz- politik. Es sind zwei. Zunächst rät er dem König, die Kurfürsten direkt zum Widerruf 35 des Verbotes aufzufordern und gleichzeitig einen Minzapprobationstag nach Frankfurt auszuschreiben und dazu außter Frankfurt noch Nürnberg, Köln, Straßburg, Speier und Ulm, also die Hauptmünz- und Handelsplätze am Rhein und im südlichen Deutschland einzuladen. Sodann aber legt er ihm die Anwendung von Repressalien nahe: er möge seinerseits die Annahme der kurfürstlichen Gulden und den Verkauf von Gold an die €0 kurfürstlichen Münzstätten verbieten und dabei ausdrücklich betonen, daß die königliche Münze die Gulden zu 19 Karat Feingold Kölnischen Gewichtes präge. Daß hier noch von Kölnischem Gewicht die Rede ist, erklärt sich daraus, daß Konrad bei Nieder- schrift der Instruktion noch nicht im Besitz des Frankfurter Schreibens vom 30 Dezember war, das bekanntlich den Vorschlag enthielt, nach Frankfurter Gewicht zu münzen. Er 45 erhielt es erst am 14 Januar (vgl. nr. 529). 1 Vgl. darüber S. 857.
860 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. nähmen (vgl. nr. 539). Das würde zur Folge gehabt haben, daß die Kaufleute die kur- fürstlichen Gulden, falls sie weniger als 19 Karat hielten, in der nächsten Frankfurter Messe nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel betrachtet hätten. Die endgültigen Ver- einbarungen darüber sollten auf dem Münzapprobationstage getroffen werden, den Konrad von Weinsberg am 6 Februar nach Frankfurt für den 30 März ausgeschrieben hatte. Wir kommen auf diesen Tag weiter unten noch zurück. Frankfurt hielt die Frist bis zum Approbationstage für zu kurz, um den Nürn- berger Wunsch noch erfüllen zu können. Es meinte, man warte besser erst das Ergebnis der Münzprobe ab und bespreche dann die Angelegenheit auf einem Städtetage (nr. 540). Dies ist dann auch geschehen: der Tag ist unser Frankfurter Münztag vom 7 Mai. Außer Konrad von Weinsberg, Frankfurt und Nürnberg griff der königliche Statt- halter Herzog Wilhelm von Baiern in die Münzangelegenheit ein. Aber wir wissen, wie bereits angedeutet, nur wenig darüber; namentlich fehlt uns eine sichere Nachricht, ob sein Vorgehen die Folge einer Besprechung mit den Frankfurter Gesandten zum könig- lichen Tage vom 16 November war 1 oder durch Konrad von Weinsberg veranlaßt wurde, i5 der ihm, wie wir wissen, Abschriften seiner Briefe an die Erzbischöfe von Mainz und Köln vom 13 Dezember zuschickte. Einem Briefe Frankfurts an den Baseler Münz- meister Peter Gatz vom 8 Januar 1433, unserer nr. 526, und einem anderen Konrads von Weinsberg an Herzog Wilhelm vom 14 Februar, unserer nr. 536, ist nur zu ent- nehmen, daß der Herzog vor dem 21 Dezember 1432 an die Kurfürsten schrieb und 2o von ihnen vor dem 14 Februar Antwort erhielt. Uber den Inhalt der Briefe verlautet nichts. 5 10 Besser sind wir über Konrads Versuch, das Eingreifen des Königs herbeizuführen, unterrichtet. Er fällt schon geraume Zeit vor den oben erwähnten Brief aus den letzten Tagen des Februar, in dem Konrad, wie Nürnberg, den König um Beibehaltung der 25 neunzehnkarätigen Gulden bat. Ein genaues Datum läßt sich für ihn nicht angeben. Aber jedenfalls ist er vor dem 14 Januar gemacht worden; dies läßt sich dem Schlußt unserer nr. 529 entnehmen. Das Material, das wir über diesen Teil von Konrads Agitation haben, beschränkt sich auf die beiden Instruktionen für seinen Gesandten, unsere nrr. 527 und 528, oder 30 eigentlich nur auf die eine von ihnen, nr. 527, da die zweite eine andere nur sehr ent- fernt mit dem Münzverbot zusammenhängende Angelegenheit betrifft. Jene, die wir schon oben bei der Schilderung der Vorgänge in Mergentheim im August 1432 benutzten, ent- hält Konrads Vorschläge für einen Gegenzug des Königs gegen die kurfürstliche Münz- politik. Es sind zwei. Zunächst rät er dem König, die Kurfürsten direkt zum Widerruf 35 des Verbotes aufzufordern und gleichzeitig einen Minzapprobationstag nach Frankfurt auszuschreiben und dazu außter Frankfurt noch Nürnberg, Köln, Straßburg, Speier und Ulm, also die Hauptmünz- und Handelsplätze am Rhein und im südlichen Deutschland einzuladen. Sodann aber legt er ihm die Anwendung von Repressalien nahe: er möge seinerseits die Annahme der kurfürstlichen Gulden und den Verkauf von Gold an die €0 kurfürstlichen Münzstätten verbieten und dabei ausdrücklich betonen, daß die königliche Münze die Gulden zu 19 Karat Feingold Kölnischen Gewichtes präge. Daß hier noch von Kölnischem Gewicht die Rede ist, erklärt sich daraus, daß Konrad bei Nieder- schrift der Instruktion noch nicht im Besitz des Frankfurter Schreibens vom 30 Dezember war, das bekanntlich den Vorschlag enthielt, nach Frankfurter Gewicht zu münzen. Er 45 erhielt es erst am 14 Januar (vgl. nr. 529). 1 Vgl. darüber S. 857.
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Einleitung. 861 Die zweite Instruktion (nr. 528) betrifft eine Angelegenheit, über die Konrad nicht gleich direkt mit Sigmund zu verhandeln wagte, bei der er es vielmehr für gut fand, sich hinter den Vizekanzler Kaspar Schlick zu stecken. Es handelte sich um das Projekt der Errichtung einer königlichen Münze am Niederrhein, also um eine weitere Steigerung 5 der Konkurrenz, die die königliche Münze der kurfürstlichen am Rhein machte. Konrad ahnte wohl, daß die Ausführung des Projektes den Keim zu neuen Konflikten zwischen König und Kurfürsten legen oder doch zur Verschärfung vorhandener Gegensätze bei- tragen könnte. Aber er mochte hoffen, daß Sigmund zuletzt doch auf den Plan eingehen werde, wenn ihm der Vizekanzler den Tiefstand der Goldmünze am Niederrhein€ zeige 1o und andeute, daß das Eingreifen des Königs dort gewünscht werde und Ruhm, Ehre und Gewinn bringe (vgl. nr. 528 artt. 4, 6 und 9). Natürlich sah es Konrad als selbst- verständlich an, daß die neue Münze ihm übertragen werde, also ein gut Teil des aus ihr zu erhoffenden Gewinns in seine Taschen fließe. Er wollte sie auf fünf Jahre fest und dann bis auf Widerruf haben. Der Münzfuß sollte abweichend von dem in den is anderen königlichen Münzstätten üblichen der achtzehnkarätige (die alten Kronengulden als Feingold angenommen) sein. Konrad begründete die Abweichung mit dem hohen Goldpreise. Als Gepräge schlug er für die eine Seite den Reichsadler, für die andere das Bild des Königs vor. Was Sigmund auf alle diese Vorschläge erwiderte, ist nicht überliefert. Trotzdem 2o wird als sicher gelten können, daß er weder die kurfürstlichen Gulden verbot noch die Errichtung einer niederrheinischen Münze anordnete. Möglich, daß er beides unterließ, weil er damals, als der Weinsbergische Gesandte mutmaßlich bei ihm war, Ende Januar und Anfang Februar, sich ernstlich mit dem Gedanken trug, ohne die Kaiserkrone nach Deutschland zurückzukehren 2. Er konnte ja dann die Ordnung der Münzverhältnisse 25 selbst in die Hand nehmen. Ubrigens wartete Konrad von Weinsberg die königliche Antwort wegen des Münz- approbationstages nicht ab, sondern schritt schon Mitte Januar, wie er selbst sagt auf Anraten guter Freunde, zur Berufung desselben. Anfänglich wollte er den Tag gleich nach Mariä Lichtmeß halten; dann aber entschied er sich für die Zeit der Frank- 30 furter Fastenmesse, teils weil ihn der Münzmeister Stephan Scherff am 18 Januar unter Hinweis auf seine mißlichen häuslichen Verhältnisse um die Hinausschiebung des Termins bat (nr. 531), teils weil er, wie er selbst angiebt, das erwartete günstige Ergebnis der Probe durch die zur Fastenmesse nach Frankfurt kommenden Kaufleute zu Nutz und Frommen der königlichen Münze in alle Welt tragen lassen wollte, teils 35 aber auch wohl um vorher noch das Ergebnis seiner Gesandtschaft an den König zu erfahren. Die Einladungen, die auf den 30 März nach Frankfurt lauteten, ergingen teils am 6., teils am 14 Februar, an jenem Tage an die Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz, an diesem an Straßburg, Nürnberg, Köln und Basel. Natürlich war auch 40 Frankfurt eingeladen. Daß wir die Einladungsschreiben vorlegen können, haben wir nur dem Umstande zu verdanken, daß Konrad Abschriften der an den Erzbischof von Mainz und an Straßburg adressierten Exemplare am 14 Februar an Herzog Wilhelm von Baiern nach Basel schickte. Diese beiden Abschriften liegen unseren nrr. 533 und 535 zu Grunde. Die des Straßburger Exemplares ersetzt zugleich in willkommener Weise 45 die nicht mehr vorhandene Straßburger Vorlage, die Wencker benutzen konnte. Herzog Wilhelm von Baiern wurde durch Konrad am 14 Februar von der An- beraumung des Tages brieflich verständigt (nr. 536), aber nicht eingeladen; er sollte nur den Baseler Münzmeister Peter Gatz zur Teilnahme an der Probe veranlassen. Vgl. nr. 528 art. 2. 2 Vgl. S. 746 Anm. 4. 109*
Einleitung. 861 Die zweite Instruktion (nr. 528) betrifft eine Angelegenheit, über die Konrad nicht gleich direkt mit Sigmund zu verhandeln wagte, bei der er es vielmehr für gut fand, sich hinter den Vizekanzler Kaspar Schlick zu stecken. Es handelte sich um das Projekt der Errichtung einer königlichen Münze am Niederrhein, also um eine weitere Steigerung 5 der Konkurrenz, die die königliche Münze der kurfürstlichen am Rhein machte. Konrad ahnte wohl, daß die Ausführung des Projektes den Keim zu neuen Konflikten zwischen König und Kurfürsten legen oder doch zur Verschärfung vorhandener Gegensätze bei- tragen könnte. Aber er mochte hoffen, daß Sigmund zuletzt doch auf den Plan eingehen werde, wenn ihm der Vizekanzler den Tiefstand der Goldmünze am Niederrhein€ zeige 1o und andeute, daß das Eingreifen des Königs dort gewünscht werde und Ruhm, Ehre und Gewinn bringe (vgl. nr. 528 artt. 4, 6 und 9). Natürlich sah es Konrad als selbst- verständlich an, daß die neue Münze ihm übertragen werde, also ein gut Teil des aus ihr zu erhoffenden Gewinns in seine Taschen fließe. Er wollte sie auf fünf Jahre fest und dann bis auf Widerruf haben. Der Münzfuß sollte abweichend von dem in den is anderen königlichen Münzstätten üblichen der achtzehnkarätige (die alten Kronengulden als Feingold angenommen) sein. Konrad begründete die Abweichung mit dem hohen Goldpreise. Als Gepräge schlug er für die eine Seite den Reichsadler, für die andere das Bild des Königs vor. Was Sigmund auf alle diese Vorschläge erwiderte, ist nicht überliefert. Trotzdem 2o wird als sicher gelten können, daß er weder die kurfürstlichen Gulden verbot noch die Errichtung einer niederrheinischen Münze anordnete. Möglich, daß er beides unterließ, weil er damals, als der Weinsbergische Gesandte mutmaßlich bei ihm war, Ende Januar und Anfang Februar, sich ernstlich mit dem Gedanken trug, ohne die Kaiserkrone nach Deutschland zurückzukehren 2. Er konnte ja dann die Ordnung der Münzverhältnisse 25 selbst in die Hand nehmen. Ubrigens wartete Konrad von Weinsberg die königliche Antwort wegen des Münz- approbationstages nicht ab, sondern schritt schon Mitte Januar, wie er selbst sagt auf Anraten guter Freunde, zur Berufung desselben. Anfänglich wollte er den Tag gleich nach Mariä Lichtmeß halten; dann aber entschied er sich für die Zeit der Frank- 30 furter Fastenmesse, teils weil ihn der Münzmeister Stephan Scherff am 18 Januar unter Hinweis auf seine mißlichen häuslichen Verhältnisse um die Hinausschiebung des Termins bat (nr. 531), teils weil er, wie er selbst angiebt, das erwartete günstige Ergebnis der Probe durch die zur Fastenmesse nach Frankfurt kommenden Kaufleute zu Nutz und Frommen der königlichen Münze in alle Welt tragen lassen wollte, teils 35 aber auch wohl um vorher noch das Ergebnis seiner Gesandtschaft an den König zu erfahren. Die Einladungen, die auf den 30 März nach Frankfurt lauteten, ergingen teils am 6., teils am 14 Februar, an jenem Tage an die Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz, an diesem an Straßburg, Nürnberg, Köln und Basel. Natürlich war auch 40 Frankfurt eingeladen. Daß wir die Einladungsschreiben vorlegen können, haben wir nur dem Umstande zu verdanken, daß Konrad Abschriften der an den Erzbischof von Mainz und an Straßburg adressierten Exemplare am 14 Februar an Herzog Wilhelm von Baiern nach Basel schickte. Diese beiden Abschriften liegen unseren nrr. 533 und 535 zu Grunde. Die des Straßburger Exemplares ersetzt zugleich in willkommener Weise 45 die nicht mehr vorhandene Straßburger Vorlage, die Wencker benutzen konnte. Herzog Wilhelm von Baiern wurde durch Konrad am 14 Februar von der An- beraumung des Tages brieflich verständigt (nr. 536), aber nicht eingeladen; er sollte nur den Baseler Münzmeister Peter Gatz zur Teilnahme an der Probe veranlassen. Vgl. nr. 528 art. 2. 2 Vgl. S. 746 Anm. 4. 109*
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862 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Abgesehen davon, daß als Abgesandter Nürnbergs Anton Derrer genannt wird (nr. 568 art. 2), wissen wir nichts weiter über den Tag. Selbst das Frankfurter Rechen- buch, das doch sonst immer beachtenswertes Material über die Beteiligung an Frank- furter Tagen enthält, schweigt diesmal. Vielleicht ist es ein Anzeichen dafür, daß die Münzprobe wegen ungenügender Beteiligung unterblieb Zehn Tage später berief dann Frankfurt im Anschluß an die Einladungen des Pfalzgrafen Ludwig zum Fürsten- und Städtetag die Städte zu dem uns hier beschäf- tigenden Münztag nach Frankfurt auf den 7 Mai. B. Einladungen nr. 541-542. Als der Konzilsgesandte Peter Fries von Indersdorf gegen Mitte Dezember 1432 10 die Heimreise von Siena nach Basel antrat, gab ihm K. Sigmund (worauf wir schon an anderen Stellen 2 hingewiesen haben) neben anderen Aufträgen an das Baseler Konzil und Herzog Wilhelm von Baiern auch den mit, beide möchten sich bei den Kurfürsten und Reichsstädten für die Absendung von Deutschen Hilfstruppen nach Italien in der Stärke von 5-6000 Pferden 3 verwenden. Fries traf in Basel ein paar Tage vor dem Termin für jene zweite Versammlung von Reichsständen ein, die, wie wir S. 537 ausgeführt haben, Herzog Wilhelm von Baiern wegen eines früheren Hilfegesuches des Königs am 26 November dorthin aus- geschrieben hatte. Vielleicht war diese Versammlung ein Grund mit, warum das Konzil säumte, dem Wunsche des Königs zu entsprechen. Es trat ihm erst näher, als Herzog 20 Wilhelm in der Generalkongregation vom 20 Januar 1433 durch den Freisinger Vikar Johann Grünwalder an seine Erfüllung mahnen ließ 4. Die Angelegenheit wurde nun mit anderen Wünschen des Königs wie üblich zuerst den Deputationen zur Vorberatung überwiesen, doch mit der Abweichung, daß diese Vor- beratung nicht im Plenum, sondern in einem Ausschuß und in Gegenwart Herzog Wil- 25 helms stattfinden sollte 5. Der Ausschuß, in den die Deputacio pro communibus die Bischöfe von Freising und Belley, den Mainzer Dechanten Hermann Rost und den Auditor Heinrich Fleckel entsandte6 (die anderen Mitglieder kennen wir nicht), trat wahrscheinlich schon am Nachmittage des 21 Januar in St. Peter zusammen 7. Er be- schloß (es ist nicht klar, ob schon in dieser oder erst in einer späteren Sitzung), der 30 Generalkongregation eine Gesandtschaft an die Kurfürsten von Mainz und der Pfalz zu empfehlen 8. Dieser Vorschlag wurde denn auch von der Generalkongregation am 30 Januar angenommen. Sie übertrug die Mission dem Regensburger Propst Friedrich von Parsberg ", der, wie wir wissen, schon früher einmal, am 23 Januar 1432, aber zu anderem Zweck an die Kurfürsten geschickt worden war 10. Die Folge der Besprechungen des Propstes mit den beiden Kurfürsten war, daß Erzbischof Konrad in seiner Eigenschaft als Dekan des Kurkollegs seine Mitkurfürsten 15 35 1 Das Frankfurter Rechenbuch hat unter vigilia pasce fApr. IIJ 1433 folgenden Eintrag : item 16 sh. han wir geben Peter Guldenlewen, als er vormals eins unser herren der fursten und auch die gulden hie gemunzet ufgesast hat und probiert (Frankfurt Stadt-A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 43 b not. chart. coaeva unter der Rubrik Einzelinge ußgeben in der vierden rechenunge). Es ist uns xweifelhaft, ob diese Notix mit dem Approbationstage in Zu- sammenhang gebracht werden darf. 2 S. 564 und S. 626. Vgl. nr. 631 art. 6a. Haller, Concilium Basiliense 2, 320 Z. 1-2. Ebenda Z. 7-10. Ebenda 2, 321 Z. 4-7. 7 Ebenda Z. 26-28. 8 Daſo die Gesandtschaft nur xum Erxbischof von Mainx und xum Pfalxgrafen gehen sollte, läfit sich aus nr. 541 folgern. 9 Haller a. a. O. 2, 331 Z. 15-16; Segovia lib. 4 сар. 6 (а. а. O. 2, 293). Vgl. auch nr. 400. 10 Vgl. S. 519. 4 5 6 40 45 3
862 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Abgesehen davon, daß als Abgesandter Nürnbergs Anton Derrer genannt wird (nr. 568 art. 2), wissen wir nichts weiter über den Tag. Selbst das Frankfurter Rechen- buch, das doch sonst immer beachtenswertes Material über die Beteiligung an Frank- furter Tagen enthält, schweigt diesmal. Vielleicht ist es ein Anzeichen dafür, daß die Münzprobe wegen ungenügender Beteiligung unterblieb Zehn Tage später berief dann Frankfurt im Anschluß an die Einladungen des Pfalzgrafen Ludwig zum Fürsten- und Städtetag die Städte zu dem uns hier beschäf- tigenden Münztag nach Frankfurt auf den 7 Mai. B. Einladungen nr. 541-542. Als der Konzilsgesandte Peter Fries von Indersdorf gegen Mitte Dezember 1432 10 die Heimreise von Siena nach Basel antrat, gab ihm K. Sigmund (worauf wir schon an anderen Stellen 2 hingewiesen haben) neben anderen Aufträgen an das Baseler Konzil und Herzog Wilhelm von Baiern auch den mit, beide möchten sich bei den Kurfürsten und Reichsstädten für die Absendung von Deutschen Hilfstruppen nach Italien in der Stärke von 5-6000 Pferden 3 verwenden. Fries traf in Basel ein paar Tage vor dem Termin für jene zweite Versammlung von Reichsständen ein, die, wie wir S. 537 ausgeführt haben, Herzog Wilhelm von Baiern wegen eines früheren Hilfegesuches des Königs am 26 November dorthin aus- geschrieben hatte. Vielleicht war diese Versammlung ein Grund mit, warum das Konzil säumte, dem Wunsche des Königs zu entsprechen. Es trat ihm erst näher, als Herzog 20 Wilhelm in der Generalkongregation vom 20 Januar 1433 durch den Freisinger Vikar Johann Grünwalder an seine Erfüllung mahnen ließ 4. Die Angelegenheit wurde nun mit anderen Wünschen des Königs wie üblich zuerst den Deputationen zur Vorberatung überwiesen, doch mit der Abweichung, daß diese Vor- beratung nicht im Plenum, sondern in einem Ausschuß und in Gegenwart Herzog Wil- 25 helms stattfinden sollte 5. Der Ausschuß, in den die Deputacio pro communibus die Bischöfe von Freising und Belley, den Mainzer Dechanten Hermann Rost und den Auditor Heinrich Fleckel entsandte6 (die anderen Mitglieder kennen wir nicht), trat wahrscheinlich schon am Nachmittage des 21 Januar in St. Peter zusammen 7. Er be- schloß (es ist nicht klar, ob schon in dieser oder erst in einer späteren Sitzung), der 30 Generalkongregation eine Gesandtschaft an die Kurfürsten von Mainz und der Pfalz zu empfehlen 8. Dieser Vorschlag wurde denn auch von der Generalkongregation am 30 Januar angenommen. Sie übertrug die Mission dem Regensburger Propst Friedrich von Parsberg ", der, wie wir wissen, schon früher einmal, am 23 Januar 1432, aber zu anderem Zweck an die Kurfürsten geschickt worden war 10. Die Folge der Besprechungen des Propstes mit den beiden Kurfürsten war, daß Erzbischof Konrad in seiner Eigenschaft als Dekan des Kurkollegs seine Mitkurfürsten 15 35 1 Das Frankfurter Rechenbuch hat unter vigilia pasce fApr. IIJ 1433 folgenden Eintrag : item 16 sh. han wir geben Peter Guldenlewen, als er vormals eins unser herren der fursten und auch die gulden hie gemunzet ufgesast hat und probiert (Frankfurt Stadt-A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 43 b not. chart. coaeva unter der Rubrik Einzelinge ußgeben in der vierden rechenunge). Es ist uns xweifelhaft, ob diese Notix mit dem Approbationstage in Zu- sammenhang gebracht werden darf. 2 S. 564 und S. 626. Vgl. nr. 631 art. 6a. Haller, Concilium Basiliense 2, 320 Z. 1-2. Ebenda Z. 7-10. Ebenda 2, 321 Z. 4-7. 7 Ebenda Z. 26-28. 8 Daſo die Gesandtschaft nur xum Erxbischof von Mainx und xum Pfalxgrafen gehen sollte, läfit sich aus nr. 541 folgern. 9 Haller a. a. O. 2, 331 Z. 15-16; Segovia lib. 4 сар. 6 (а. а. O. 2, 293). Vgl. auch nr. 400. 10 Vgl. S. 519. 4 5 6 40 45 3
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Einleitung. 863 für den 10 Mai nach Frankfurt einlud und darauf am 20 Februar Pfalzgraf Ludwig als Reichsvikar Fürsten, Grafen, Herren und Städte zu demselben Termin ebendahin berief (nr. 541). Zog man die wenig bencidenswerte Lage in Betracht, in der sich Sigmund zur Zeit der Abreise des Peter Fries befunden hatte und im allgemeinen sich ja auch noch bis ins letzte Drittel des Februar 1433 befand, und ferner den gewiß ein paar Monate betragenden Zeitraum, der bis zur Sammlung von 5-6000 Mann, wie sie Sigmund haben wollte, verstreichen mußtte, so war allerdings der Termin des Tages, wie auch Herzog Wilhelm klagte 1, entschieden zu weit gelegt und die Aussicht auf ein rechtzeitiges Eingreifen der Truppen in Italien gleich Null. Indessen, will man das Verfahren der beiden Kurfürsten richtig beurteilen, so darf man nicht übersehen, daß sich damals eine kurfürstliche Gesandtschaft in Rom befand, die den Auftrag hatte, zwischen Papst und König zu vermitteln 2. Es lag nahe, daß Erzbischof und Pfalzgraf erst einmal das Er- gebnis der in Rom gepflogenen Verhandlungen kennen lernen wollten, ehe sie sich und i5 andere Reichsstände den Unbequemlichkeiten einer vielleicht ganz zwecklosen Fahrt über Berg aussetzten. Das Datum der pfalzgräflichen Einladung ermöglicht die annähernde Datierung des nicht mehr vorhandenen erzbischöflichen Schreibens. Man wird es kurz vor Mitte Februar anzusetzen haben. Viel früher können ja auch die Verhandlungen des Konzils- 20 gesandten Friedrich von Parsberg mit dem Erzbischof von Mainz und dem Pfalzgrafen nicht zum Abschlußt gekommen sein, zumal wenn er, der Basel erst Anfang Februar ver- ließ, beide nicht beisammen getroffen, sondern einen nach dem anderen aufgesucht haben sollte. Von dem Ausschreiben des Pfalzgrafen ist uns nur das an Frankfurt gerichtete, 25 dieses glücklicherweise im Original, bekannt geworden. Doch können wir auf Grund der städtischen Briefe, die wir in lit. D mitteilen, noch eine Anzahl Städte namhaft machen, denen das Schreiben zuging. Danach erhielten es außter Frankfurt noch Nürnberg, Ulm und der Schwäbische Städtebund, Mainz, Straßburg und Konstanz3. Wer dagegen die eingeladenen Fürsten, Grafen und Herren waren, bleibt ungewiß. Mit einiger Wahr- so scheinlichkeit läßt sich nur der Bischof von Speier (vgl. nr. 567 art. 6) und vielleicht noch Herzog Ernst von Baiern (vgl. nr. 631 art. 7) namhaft machen. Da anzunchmen war, daß der Fürsten- und Städtetag eine größere Anzahl Städte- boten nach Frankfurt führen würde, so benutzte diese Stadt die sich hier bietende günstige Gelegenheit zur Besprechung der Münzfrage in weiterem Kreise und schrieb am 8 April 35 den schon wiederholt in Aussicht genommenen städtischen Münztag ebenfalls nach Frank- furt für Donnerstag den 7 Mai aus. Das Ausschreiben liegt im Entwurf (Vorlage A unserer nr. 542) und zwei Reinschriften (Vorlagen B und C unserer nr. 542) vor. Originale fehlen. Trotzdem kennen wir alle Adressen. Allerdings, das Verzeichnis, das an der Spitze des Entwurfes steht und von uns in der Quellenbeschreibung unserer 40 nr. 542 abgedruckt wird, wird kaum verwendet worden sein; es ist eben auch nur Ent- wurf. Aber wir haben noch ein anderes auf einem kleinen Papierzettel 4, das sich an jenes anlehnt, aber vollständiger und genauer ist. Ihm gemäß schrieb Frankfurt an Nürnberg und dessen Bundesstädte, Augsburg, Ulm und den Schwäbischen Städtebund, Mainz, Worms, Speier, Straßburg, Basel, Konstanz und den Bodenseebund, Köln, Aachen, 10 45 1 Vgl. nr. 543. 2 Vgl. S. 616 ff. s Nach Gemeiner, Regensburgische Chronik 3, 39 Anm. 93 war auch Regensburg eingeladen. Es lehnte wegen Unsicherheit der Straßen ab. 4 Wir teilen diesen Zettel in einer Anmerkung xu nr. 542 mit.
Einleitung. 863 für den 10 Mai nach Frankfurt einlud und darauf am 20 Februar Pfalzgraf Ludwig als Reichsvikar Fürsten, Grafen, Herren und Städte zu demselben Termin ebendahin berief (nr. 541). Zog man die wenig bencidenswerte Lage in Betracht, in der sich Sigmund zur Zeit der Abreise des Peter Fries befunden hatte und im allgemeinen sich ja auch noch bis ins letzte Drittel des Februar 1433 befand, und ferner den gewiß ein paar Monate betragenden Zeitraum, der bis zur Sammlung von 5-6000 Mann, wie sie Sigmund haben wollte, verstreichen mußtte, so war allerdings der Termin des Tages, wie auch Herzog Wilhelm klagte 1, entschieden zu weit gelegt und die Aussicht auf ein rechtzeitiges Eingreifen der Truppen in Italien gleich Null. Indessen, will man das Verfahren der beiden Kurfürsten richtig beurteilen, so darf man nicht übersehen, daß sich damals eine kurfürstliche Gesandtschaft in Rom befand, die den Auftrag hatte, zwischen Papst und König zu vermitteln 2. Es lag nahe, daß Erzbischof und Pfalzgraf erst einmal das Er- gebnis der in Rom gepflogenen Verhandlungen kennen lernen wollten, ehe sie sich und i5 andere Reichsstände den Unbequemlichkeiten einer vielleicht ganz zwecklosen Fahrt über Berg aussetzten. Das Datum der pfalzgräflichen Einladung ermöglicht die annähernde Datierung des nicht mehr vorhandenen erzbischöflichen Schreibens. Man wird es kurz vor Mitte Februar anzusetzen haben. Viel früher können ja auch die Verhandlungen des Konzils- 20 gesandten Friedrich von Parsberg mit dem Erzbischof von Mainz und dem Pfalzgrafen nicht zum Abschlußt gekommen sein, zumal wenn er, der Basel erst Anfang Februar ver- ließ, beide nicht beisammen getroffen, sondern einen nach dem anderen aufgesucht haben sollte. Von dem Ausschreiben des Pfalzgrafen ist uns nur das an Frankfurt gerichtete, 25 dieses glücklicherweise im Original, bekannt geworden. Doch können wir auf Grund der städtischen Briefe, die wir in lit. D mitteilen, noch eine Anzahl Städte namhaft machen, denen das Schreiben zuging. Danach erhielten es außter Frankfurt noch Nürnberg, Ulm und der Schwäbische Städtebund, Mainz, Straßburg und Konstanz3. Wer dagegen die eingeladenen Fürsten, Grafen und Herren waren, bleibt ungewiß. Mit einiger Wahr- so scheinlichkeit läßt sich nur der Bischof von Speier (vgl. nr. 567 art. 6) und vielleicht noch Herzog Ernst von Baiern (vgl. nr. 631 art. 7) namhaft machen. Da anzunchmen war, daß der Fürsten- und Städtetag eine größere Anzahl Städte- boten nach Frankfurt führen würde, so benutzte diese Stadt die sich hier bietende günstige Gelegenheit zur Besprechung der Münzfrage in weiterem Kreise und schrieb am 8 April 35 den schon wiederholt in Aussicht genommenen städtischen Münztag ebenfalls nach Frank- furt für Donnerstag den 7 Mai aus. Das Ausschreiben liegt im Entwurf (Vorlage A unserer nr. 542) und zwei Reinschriften (Vorlagen B und C unserer nr. 542) vor. Originale fehlen. Trotzdem kennen wir alle Adressen. Allerdings, das Verzeichnis, das an der Spitze des Entwurfes steht und von uns in der Quellenbeschreibung unserer 40 nr. 542 abgedruckt wird, wird kaum verwendet worden sein; es ist eben auch nur Ent- wurf. Aber wir haben noch ein anderes auf einem kleinen Papierzettel 4, das sich an jenes anlehnt, aber vollständiger und genauer ist. Ihm gemäß schrieb Frankfurt an Nürnberg und dessen Bundesstädte, Augsburg, Ulm und den Schwäbischen Städtebund, Mainz, Worms, Speier, Straßburg, Basel, Konstanz und den Bodenseebund, Köln, Aachen, 10 45 1 Vgl. nr. 543. 2 Vgl. S. 616 ff. s Nach Gemeiner, Regensburgische Chronik 3, 39 Anm. 93 war auch Regensburg eingeladen. Es lehnte wegen Unsicherheit der Straßen ab. 4 Wir teilen diesen Zettel in einer Anmerkung xu nr. 542 mit.
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864 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Hagenau und die zur Landvogtei im Elsaßt gehörigen Städte. Die Antworten, die wir in lit. D mitteilen, und die Unterschriften des Frankfurter Abschiedes vom 12 Mai (nr. 564) schließen jeden Zweifel an der Zugehörigkeit dieses Zettels zum Entwurf oder einer der beiden Reinschriften aus: es sind thatsächlich nur an die dort angeführten zwölf Adressen Einladungen verschickt worden; wohl gemerkt zwölf, denn die Bemerkung 5 in unserer Vorlage B, Augsburg und Ulm seien durch Nürnberg von dem Tage zu ver- ständigen, darf nicht so aufgefaßt werden, als habe Frankfurt diese beiden Städte bei der Versendung der Schreiben übergangen. Auch sie wurden, wie unsere nrr. 552 und 553 zeigen, direkt eingeladen; aber sie erhielten außerdem auch noch je eine Anzeige von Nürnberg (vgl. nr. 550). 10 C. Anderung der Tagesordnung des Fürsten- und Städtetages durch K. Sigmund nr. 543-545. Die Tagesordnung des Fürsten- und Städtetages, wie sie Pfalzgraf Ludwig in seinen Einladungen mitgeteilt hatte, erfuhr in den ersten Tagen des Mai noch eine Abänderung durch ein Schreiben K. Sigmunds vom 13 April. Sigmund hatte aus einem Briefe is Herzog Wilhelms von Baiern vom 1 Märs (nr. 543) den Termin des Fürsten- und Städtetages und aus einem vom Herzog mitgesandten Verzeichnis die Adressen der vom Pfalzgrafen eingeladenen Reichsstände erfahren. Als nun am 7 April seine Aussöhnung mit dem Papst erfolgt 1 und damit das Hindernis, das der Fortsetzung des Romzuges bisher im Wege gestanden hatte, behoben war, schien ihm die Nachsendung von Ver-2o stärkungen, über die die Reichsstände in Frankfurt beraten sollten, unnötig. Er bat des- halb die Eingeladenen in dem erwähnten Schreiben, von seiner Unterstützung abzuschen und dafür lieber einen Anschlag zum Hussitenkriege für den Fall zu beschließen, daßs die im Gange befindlichen Verhandlungen des Baseler Konzils mit der Hussitischen Ge- sandtschaft scheitern würden (nr. 544). In wie nachhaltiger Weise dieses königliche 25 Schreiben sowohl den Besuch wie den ganzen Verlauf des Fürsten- und Städtetages be- einflußte, zeigt der städtische Briefwechsel, den wir in den litt. D und E mitteilen. D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. Obgleich die kurpfälzische Kanzlei von den Antworten, die auf das Schreiben vom 20 Februar bei ihr einliefen, keine einzige aufbewahrt hat, haben wir doch dank der a0 Sorgfalt, mit der die Frankfurter Kanzlei die Antworten auf die Frankfurter Einla- dungen zum Münztage aufhob, eine ziemliche Anzahl Nachrichten über den Besuch beider Tage. Je nachdem die Städte die Beschickung des Fürsten- und Städtetages zu- oder abgesagt hatten, mußtte natürlich auch ihre Antwort auf das Frankfurter Schreiben ausfallen, und ein Teil von ihnen versäumt denn auch nicht, auf diesen Sachverhalt 35 hinzuweisen. So erfahren wir aus dem Mainzer Briefe und dem des Schwäbischen Städtebundes, unseren nrr. 551 und 559, daß Mainz dem Psalzgrafen bejahend schrieb und der Bund, wenn er auch, wohl auf Grund eines Beschlusses der Bundesversammlung vom 18 April (vgl. nr. 547), von der Beantwortung der pfalzgräflichen Einladung zu- nächst noch absah, doch entschlossen war, eine Gesandtschaft nach Frankfurt zu schicken 2. 40 Nachher änderte er dann freilich diesen Entschluß wieder und sandte dem Pfalzgrafen eine Absage. Sie ist uns ausnahmsweise erhalten, weil sie dem Briefe des Bundes an Frankfurt vom 2 Mai (nr. 560) abschriftlich beigelegt wurde. 1 Vgl. S. 709 ff. 2 Vgl. auch nr. 560.
864 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Hagenau und die zur Landvogtei im Elsaßt gehörigen Städte. Die Antworten, die wir in lit. D mitteilen, und die Unterschriften des Frankfurter Abschiedes vom 12 Mai (nr. 564) schließen jeden Zweifel an der Zugehörigkeit dieses Zettels zum Entwurf oder einer der beiden Reinschriften aus: es sind thatsächlich nur an die dort angeführten zwölf Adressen Einladungen verschickt worden; wohl gemerkt zwölf, denn die Bemerkung 5 in unserer Vorlage B, Augsburg und Ulm seien durch Nürnberg von dem Tage zu ver- ständigen, darf nicht so aufgefaßt werden, als habe Frankfurt diese beiden Städte bei der Versendung der Schreiben übergangen. Auch sie wurden, wie unsere nrr. 552 und 553 zeigen, direkt eingeladen; aber sie erhielten außerdem auch noch je eine Anzeige von Nürnberg (vgl. nr. 550). 10 C. Anderung der Tagesordnung des Fürsten- und Städtetages durch K. Sigmund nr. 543-545. Die Tagesordnung des Fürsten- und Städtetages, wie sie Pfalzgraf Ludwig in seinen Einladungen mitgeteilt hatte, erfuhr in den ersten Tagen des Mai noch eine Abänderung durch ein Schreiben K. Sigmunds vom 13 April. Sigmund hatte aus einem Briefe is Herzog Wilhelms von Baiern vom 1 Märs (nr. 543) den Termin des Fürsten- und Städtetages und aus einem vom Herzog mitgesandten Verzeichnis die Adressen der vom Pfalzgrafen eingeladenen Reichsstände erfahren. Als nun am 7 April seine Aussöhnung mit dem Papst erfolgt 1 und damit das Hindernis, das der Fortsetzung des Romzuges bisher im Wege gestanden hatte, behoben war, schien ihm die Nachsendung von Ver-2o stärkungen, über die die Reichsstände in Frankfurt beraten sollten, unnötig. Er bat des- halb die Eingeladenen in dem erwähnten Schreiben, von seiner Unterstützung abzuschen und dafür lieber einen Anschlag zum Hussitenkriege für den Fall zu beschließen, daßs die im Gange befindlichen Verhandlungen des Baseler Konzils mit der Hussitischen Ge- sandtschaft scheitern würden (nr. 544). In wie nachhaltiger Weise dieses königliche 25 Schreiben sowohl den Besuch wie den ganzen Verlauf des Fürsten- und Städtetages be- einflußte, zeigt der städtische Briefwechsel, den wir in den litt. D und E mitteilen. D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. Obgleich die kurpfälzische Kanzlei von den Antworten, die auf das Schreiben vom 20 Februar bei ihr einliefen, keine einzige aufbewahrt hat, haben wir doch dank der a0 Sorgfalt, mit der die Frankfurter Kanzlei die Antworten auf die Frankfurter Einla- dungen zum Münztage aufhob, eine ziemliche Anzahl Nachrichten über den Besuch beider Tage. Je nachdem die Städte die Beschickung des Fürsten- und Städtetages zu- oder abgesagt hatten, mußtte natürlich auch ihre Antwort auf das Frankfurter Schreiben ausfallen, und ein Teil von ihnen versäumt denn auch nicht, auf diesen Sachverhalt 35 hinzuweisen. So erfahren wir aus dem Mainzer Briefe und dem des Schwäbischen Städtebundes, unseren nrr. 551 und 559, daß Mainz dem Psalzgrafen bejahend schrieb und der Bund, wenn er auch, wohl auf Grund eines Beschlusses der Bundesversammlung vom 18 April (vgl. nr. 547), von der Beantwortung der pfalzgräflichen Einladung zu- nächst noch absah, doch entschlossen war, eine Gesandtschaft nach Frankfurt zu schicken 2. 40 Nachher änderte er dann freilich diesen Entschluß wieder und sandte dem Pfalzgrafen eine Absage. Sie ist uns ausnahmsweise erhalten, weil sie dem Briefe des Bundes an Frankfurt vom 2 Mai (nr. 560) abschriftlich beigelegt wurde. 1 Vgl. S. 709 ff. 2 Vgl. auch nr. 560.
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Einleitung. 865 Auch Konstanz lehnte den Besuch des Tages ab (vgl. nr. 558); desgleichen Köln, aber nur in einem Briefe an Frankfurt (nr. 562), da es wahrscheinlich nicht eingeladen war, sondern Termin und Zweck des Fürsten- und Städtetages nur aus dem Frank- furter Schreiben vom 8 April (nr. 542) kannte. Außerdem haben wir noch Nürnbergs zusagende Antwort. Sie ist, abgeschen von der erwähnten Absage des Schwäbischen Städte- bundes, die einzige, die im Wortlaut vorliegt (nr. 546). Nürnberg ließ sie in sein Brief- buch eintragen und so blieb sie erhalten. Nürnberg und Mainz nahmen natürlich auch die Einladung zum Münztage an (nrr. 550 und 551). Dasselbe thaten Speier, Augsburg und Straßburg (nrr. 549; 553; 556). Dagegen schrieben umgekehrt Konstanz, der Schwäbische Städtebund und Köln den Besuch des Tages ab (nrr. 558; 560; 562). Auch Aachen und Basel hielten sich fern; jenes entschuldigte sich mit Fehde, dieses mit dem Konzil und der bevorstehenden Hochzeit Herzog Wilhelms von Baiern (nrr. 557 und 561). Mainz, das sich am 25 April von Frankfurt Geleit erbat (nr. 555) und es am 26. i5 bewilligt erhielt, Nürnberg, Speier, Augsburg und Straßburg waren dann mit Hagenau in der That auch auf beiden Tagen vertreten. Ihre Boten, von denen wir leider nur den Augsburger Stephan Hangenor und den Nürnberger Anton Derrer mit Namen kennen, unterzeichneten am 12 Mai mit Frankfurt den städtischen Münzabschied, unsere nr. 564. Von den Kurfürsten kam nur Pfalzgraf Ludwig, von den Fürsten, so viel wir 2o schen können, nur der Bischof von Speier (vgl. nr. 567 art. 6). Auch einige Grafen und Herren fanden sich ein; aber es ist nicht zu erkennen, ob sie zu den Eingeladenen oder nur zum Gefolge des Pfalzgrafen und des Bischofs gehörten. Das Baseler Konzil hatte anfänglich einen Kardinal schicken wollen, hauptsächlich der Trierer Streitigkeiten wegen€, und hatte auch schon den Kardinal von Piacenza für 25 die Mission in Aussicht genommen. Aber es sah dann doch wieder von seiner Ent- sendung ab, teils weil es hörte, daß die Kurfürsten den Tag nicht besuchen würden, teils weil die Verhandlungen über die Fortsetzung des Prozesses gegen den Papst die Anwesen- heit aller Kardinäle erheischten, teils auch weil bei der Abneigung der beiden Trierer Parteien, sich dem Urteil des Konzils zu unterwerfen, kaum Aussicht auf die Beilegung so der Streitigkeiten war. Es begnügte sich, den Abt Hermann von Ebrach, Thomas Eben- dorfer und den zur Umgebung des Auditors Dr. Heinrich Fleckel gehörigen Magister Friedrich abzuordnen 2. Wir wissen aber über ihre Thätigkeit in Frankfurt nichts. Sie waren erst am 26 Mai wieder in Basel 3. Konrad von Weinsberg ließ sich durch Johann Gerber und Stephan von Leuzen- 35 bronn vertreten. Ihr Beglaubigungsschreiben bei Frankfurt und den Städteboten, unsere nr. 563, ist vom 9 Mai datiert. Vielleicht hängt es mit ihrer verspäteten Ankunft zu- 10 Aus dem, was Segovia lib. 4 cap. 27 (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 356) berichtet, könnte man folgern, daß die Absicht des Konzils, 40 die Trierer Angelegenheit in Frankfurt xur Sprache au bringen, durch ein Empfehlungsschreiben des Pfalzgrafen Otto von Mosbach für Erxbf. Raban hervorgerufen worden sei. Wir aweifeln, ob dies der Fall war und ob nicht Segovia's Ausdrucksweise 45 unklar ist. Wir haben allerdings den Brief des Pfalzgrafen an das Konxil nicht, wohl aber einen anderen, ebenfalls xu Gunsten Rabans geschriebenen an Hxg. Wilhelm von Baiern (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 288 orig. chart. lit. clausa 50 c. sig. in v. impr. del.). Dieser ist aus Heidelberg fer. 6 ante cantate [Mai 8] 33 datiert. Sollte der an das Konzil an demselben Tage ausgefertigt sein — und es liegt nahe, dies anxunehmen —, so ergäbe sich schon daraus die Unmöglichkeit eines Ein- flusses des Pfalxgrafen auf die Entschlüsse des Konxils bexüglich der Beschickung des Frankfurter Tages. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 389 Z. 24-26; 390 Z. 12-15, 21-24, 31-32; 391 Z. 37-39; 393 Z. 4-6; 395 Z. 28-30; 398 Z. 13-16, 36-38; ferner Segovia lib. 4 cap. 27 (a. a. O. 2, 356-357) und oben S. 635 Anm. 2. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 415 Z. 23�25; auch oben S. 626.
Einleitung. 865 Auch Konstanz lehnte den Besuch des Tages ab (vgl. nr. 558); desgleichen Köln, aber nur in einem Briefe an Frankfurt (nr. 562), da es wahrscheinlich nicht eingeladen war, sondern Termin und Zweck des Fürsten- und Städtetages nur aus dem Frank- furter Schreiben vom 8 April (nr. 542) kannte. Außerdem haben wir noch Nürnbergs zusagende Antwort. Sie ist, abgeschen von der erwähnten Absage des Schwäbischen Städte- bundes, die einzige, die im Wortlaut vorliegt (nr. 546). Nürnberg ließ sie in sein Brief- buch eintragen und so blieb sie erhalten. Nürnberg und Mainz nahmen natürlich auch die Einladung zum Münztage an (nrr. 550 und 551). Dasselbe thaten Speier, Augsburg und Straßburg (nrr. 549; 553; 556). Dagegen schrieben umgekehrt Konstanz, der Schwäbische Städtebund und Köln den Besuch des Tages ab (nrr. 558; 560; 562). Auch Aachen und Basel hielten sich fern; jenes entschuldigte sich mit Fehde, dieses mit dem Konzil und der bevorstehenden Hochzeit Herzog Wilhelms von Baiern (nrr. 557 und 561). Mainz, das sich am 25 April von Frankfurt Geleit erbat (nr. 555) und es am 26. i5 bewilligt erhielt, Nürnberg, Speier, Augsburg und Straßburg waren dann mit Hagenau in der That auch auf beiden Tagen vertreten. Ihre Boten, von denen wir leider nur den Augsburger Stephan Hangenor und den Nürnberger Anton Derrer mit Namen kennen, unterzeichneten am 12 Mai mit Frankfurt den städtischen Münzabschied, unsere nr. 564. Von den Kurfürsten kam nur Pfalzgraf Ludwig, von den Fürsten, so viel wir 2o schen können, nur der Bischof von Speier (vgl. nr. 567 art. 6). Auch einige Grafen und Herren fanden sich ein; aber es ist nicht zu erkennen, ob sie zu den Eingeladenen oder nur zum Gefolge des Pfalzgrafen und des Bischofs gehörten. Das Baseler Konzil hatte anfänglich einen Kardinal schicken wollen, hauptsächlich der Trierer Streitigkeiten wegen€, und hatte auch schon den Kardinal von Piacenza für 25 die Mission in Aussicht genommen. Aber es sah dann doch wieder von seiner Ent- sendung ab, teils weil es hörte, daß die Kurfürsten den Tag nicht besuchen würden, teils weil die Verhandlungen über die Fortsetzung des Prozesses gegen den Papst die Anwesen- heit aller Kardinäle erheischten, teils auch weil bei der Abneigung der beiden Trierer Parteien, sich dem Urteil des Konzils zu unterwerfen, kaum Aussicht auf die Beilegung so der Streitigkeiten war. Es begnügte sich, den Abt Hermann von Ebrach, Thomas Eben- dorfer und den zur Umgebung des Auditors Dr. Heinrich Fleckel gehörigen Magister Friedrich abzuordnen 2. Wir wissen aber über ihre Thätigkeit in Frankfurt nichts. Sie waren erst am 26 Mai wieder in Basel 3. Konrad von Weinsberg ließ sich durch Johann Gerber und Stephan von Leuzen- 35 bronn vertreten. Ihr Beglaubigungsschreiben bei Frankfurt und den Städteboten, unsere nr. 563, ist vom 9 Mai datiert. Vielleicht hängt es mit ihrer verspäteten Ankunft zu- 10 Aus dem, was Segovia lib. 4 cap. 27 (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 356) berichtet, könnte man folgern, daß die Absicht des Konzils, 40 die Trierer Angelegenheit in Frankfurt xur Sprache au bringen, durch ein Empfehlungsschreiben des Pfalzgrafen Otto von Mosbach für Erxbf. Raban hervorgerufen worden sei. Wir aweifeln, ob dies der Fall war und ob nicht Segovia's Ausdrucksweise 45 unklar ist. Wir haben allerdings den Brief des Pfalzgrafen an das Konxil nicht, wohl aber einen anderen, ebenfalls xu Gunsten Rabans geschriebenen an Hxg. Wilhelm von Baiern (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 288 orig. chart. lit. clausa 50 c. sig. in v. impr. del.). Dieser ist aus Heidelberg fer. 6 ante cantate [Mai 8] 33 datiert. Sollte der an das Konzil an demselben Tage ausgefertigt sein — und es liegt nahe, dies anxunehmen —, so ergäbe sich schon daraus die Unmöglichkeit eines Ein- flusses des Pfalxgrafen auf die Entschlüsse des Konxils bexüglich der Beschickung des Frankfurter Tages. 2 Vgl. Haller a. a. O. 2, 389 Z. 24-26; 390 Z. 12-15, 21-24, 31-32; 391 Z. 37-39; 393 Z. 4-6; 395 Z. 28-30; 398 Z. 13-16, 36-38; ferner Segovia lib. 4 cap. 27 (a. a. O. 2, 356-357) und oben S. 635 Anm. 2. 3 Vgl. Haller a. a. O. 2, 415 Z. 23�25; auch oben S. 626.
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866 sammen, daß die Münzverhandlungen der Städte erst am 12 Mai, also erst nach dem Schluß des Fürsten- und Städtetages endeten. Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. E. Verhandlungen und Briefwechsel nr. 564-566. Das königliche Schreiben vom 13 April (nr. 544) entschied im Voraus über das Schicksal des Fürsten- und Städtetages. Er mußtte ergebnislos bleiben. Von Verhand- lungen über einen Hussitenanschlag konnte ja jetzt, nachdem eben eine Konzilsgesandt- schaft mit der Hussitischen nach Böhmen gereist war, um dort die in Basel begonnenen Verhandlungen fortzusetzen 1, nicht wohl die Rede sein. Der anwesende Pfalzgraf Ludwig beschränkte sich darauf, einige von den königlichen Briefen2 verlesen zu lassen. Dann reiste er wieder ab. Eine Erörterung der Münzfrage fand zwischen ihm und den Städteboten offenbar nicht statt. Es ist auch fraglich, ob er sich darauf eingelassen haben würde, falls von städtischer Seite ein dahin zielender Antrag gestellt worden wäre, da ja die mitbeteiligten Erzbischöfe von Mainz und Köln fehlten. Dagegen besprachen die Städteboten den Nieder- gang der Guldenmünze unter sich und mit den Vertretern Konrads von Weinsberg. Kon- 15 rads Vertreter erblickten die Ursachen des Niederganges teils in dem Beschneiden der vollwertigen Gulden und ihrer ungehörigen Behandlung mit Scheidewasser, teils in ihrer minderwertigen Nachprägung. Sie schlugen in Konrads Namen vor, zwar an dem Fein- gehalt von 19 Karat festzuhalten, aber künftig nicht mehr nur 662/3 Gulden, sondern 68 aus der rauhen Mark zu prägen, also den Usus der königlichen Münze zur gesetzlichen 2o Norm zu erheben. Der Vorschlag stieß jedoch bei Frankfurt auf Widerspruch. Mochte auch die Er- höhung der aus der Mark zu schlagenden Stückzahl in der Höhe des Goldpreises be- gründet sein, sie mußte doch zu einer Minderung des Guldenwertes führen und, wenn die neuen Gulden den alten einfach gleich gesetzt wurden, den Kaufmann schädigen. Wofür man sich schließlich entschied, ist aus dem Abschied, unserer nr. 564, nicht ersichtlich. Vermutlich verschob man die Beschlußfassung bis zu dem neuen Tage, den man für den 28 Juni wieder nach Frankfurt anberaumte. Man verabredete aber, ent- sprechend der schon Ende Februar von Nürnberg ausgegangenen Anregung, nur die voll- wichtigen neunzehnharätigen Gulden als Landeswährung gelten zu lassen und die übrigen 3o nach Wert zu nehmen. Diese Verabredung und der Beschluß einer neuen Zusammenkunft in Frankfurt wurden am 12 Mai in dem erwähnten Abschied (nr. 564) niedergelegt, von dem den ein- geladenen Städten je ein Exemplar zugesandt wurde, und zwar den vertretenen (Straß- burg, Augsburg, Nürnberg, Mainz, Worms, Speier, Hagenau) durch ihre Boten, den 35 anderen (Ulm, Basel, Konstanz, Köln und Aachen) brieflich. 10 25 F. Städtische Kosten nr. 567-570. Die Frankfurter, Nürnberger, Ulmer und Colmarer Aufzeichnungen über die Aus- gaben, die diesen vier Städten durch den Frankfurter Doppeltag erwuchsen, sind nicht sehr umfangreich, enthalten aber doch manche Einzelheiten, die sonst nicht über-40 liefert sind. Auf die Bedeutung der Frankfurter für die Feststellung der fürstlichen Besucher haben wir schon in lit. D aufmerksam gemacht; artt. 1-5 unserer nr. 567 zeigen uns nun noch die Kosten, die Frankfurt von der Versendung der Einladungen 1 2 Vgl. nr. 411 art. 1. Vielleicht waren es die Abschriften des könig- lichen Briefes, die die Städte ihren Entschuldigungs- schreiben beigelegt hatten. 45
866 sammen, daß die Münzverhandlungen der Städte erst am 12 Mai, also erst nach dem Schluß des Fürsten- und Städtetages endeten. Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. E. Verhandlungen und Briefwechsel nr. 564-566. Das königliche Schreiben vom 13 April (nr. 544) entschied im Voraus über das Schicksal des Fürsten- und Städtetages. Er mußtte ergebnislos bleiben. Von Verhand- lungen über einen Hussitenanschlag konnte ja jetzt, nachdem eben eine Konzilsgesandt- schaft mit der Hussitischen nach Böhmen gereist war, um dort die in Basel begonnenen Verhandlungen fortzusetzen 1, nicht wohl die Rede sein. Der anwesende Pfalzgraf Ludwig beschränkte sich darauf, einige von den königlichen Briefen2 verlesen zu lassen. Dann reiste er wieder ab. Eine Erörterung der Münzfrage fand zwischen ihm und den Städteboten offenbar nicht statt. Es ist auch fraglich, ob er sich darauf eingelassen haben würde, falls von städtischer Seite ein dahin zielender Antrag gestellt worden wäre, da ja die mitbeteiligten Erzbischöfe von Mainz und Köln fehlten. Dagegen besprachen die Städteboten den Nieder- gang der Guldenmünze unter sich und mit den Vertretern Konrads von Weinsberg. Kon- 15 rads Vertreter erblickten die Ursachen des Niederganges teils in dem Beschneiden der vollwertigen Gulden und ihrer ungehörigen Behandlung mit Scheidewasser, teils in ihrer minderwertigen Nachprägung. Sie schlugen in Konrads Namen vor, zwar an dem Fein- gehalt von 19 Karat festzuhalten, aber künftig nicht mehr nur 662/3 Gulden, sondern 68 aus der rauhen Mark zu prägen, also den Usus der königlichen Münze zur gesetzlichen 2o Norm zu erheben. Der Vorschlag stieß jedoch bei Frankfurt auf Widerspruch. Mochte auch die Er- höhung der aus der Mark zu schlagenden Stückzahl in der Höhe des Goldpreises be- gründet sein, sie mußte doch zu einer Minderung des Guldenwertes führen und, wenn die neuen Gulden den alten einfach gleich gesetzt wurden, den Kaufmann schädigen. Wofür man sich schließlich entschied, ist aus dem Abschied, unserer nr. 564, nicht ersichtlich. Vermutlich verschob man die Beschlußfassung bis zu dem neuen Tage, den man für den 28 Juni wieder nach Frankfurt anberaumte. Man verabredete aber, ent- sprechend der schon Ende Februar von Nürnberg ausgegangenen Anregung, nur die voll- wichtigen neunzehnharätigen Gulden als Landeswährung gelten zu lassen und die übrigen 3o nach Wert zu nehmen. Diese Verabredung und der Beschluß einer neuen Zusammenkunft in Frankfurt wurden am 12 Mai in dem erwähnten Abschied (nr. 564) niedergelegt, von dem den ein- geladenen Städten je ein Exemplar zugesandt wurde, und zwar den vertretenen (Straß- burg, Augsburg, Nürnberg, Mainz, Worms, Speier, Hagenau) durch ihre Boten, den 35 anderen (Ulm, Basel, Konstanz, Köln und Aachen) brieflich. 10 25 F. Städtische Kosten nr. 567-570. Die Frankfurter, Nürnberger, Ulmer und Colmarer Aufzeichnungen über die Aus- gaben, die diesen vier Städten durch den Frankfurter Doppeltag erwuchsen, sind nicht sehr umfangreich, enthalten aber doch manche Einzelheiten, die sonst nicht über-40 liefert sind. Auf die Bedeutung der Frankfurter für die Feststellung der fürstlichen Besucher haben wir schon in lit. D aufmerksam gemacht; artt. 1-5 unserer nr. 567 zeigen uns nun noch die Kosten, die Frankfurt von der Versendung der Einladungen 1 2 Vgl. nr. 411 art. 1. Vielleicht waren es die Abschriften des könig- lichen Briefes, die die Städte ihren Entschuldigungs- schreiben beigelegt hatten. 45
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Einleitung. 867 10 zum Münztage hatte. Aus nr. 568 erfahren wir den Namen des Nürnberger Vertreters, Anton Derrer; er war bekanntlich auch schon zum Münzapprobationstage vom 30 März geschickt worden. Ulm hatte, da die Beschickung des Fürsten- und Städtetages durch den Schwäbi- 5 schen Städtebund wieder rückgängig gemacht wurde (vgl. lit. D), nur Botenlohn nach Frankfurt und Eßlingen. Nach art. 2 unserer nr. 569 zu schließen, hatte letztere Stadt mit Ulm zusammen die Gesandtschaft des Bundes nach Frankfurt ausrichten sollen. Colmars Ausgaben (nr. 570) hängen mit dem Fürsten- und Städtetage nur indirekt zusammen. Die Stadt schickte den Meister Gilge nach Ehenheim, wo die Elsässischen Städte über die pfalzgräfliche Einladung vom 20 Februar berieten. Es ist das die einzige Nachricht, die wir von dem Ehenheimer Tage haben. Wahrscheinlich hat man hier Hagenau, das wir in lit. D als Teilnehmerin an den städtischen Münzverhandlungen kennen lernten, mit der Vertretung der Elsässischen Städte in Frankfurt beauftragt. I G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28 Juni 1433 nr. 571-577. Der zweite Frankfurter Münztag kam zwar zu stande, hatte aber infolge un- genügender Beteiligung kein Ergebnis. Die eingeladenen Städte bezw. Städtegruppen lehnten mit Ausnahme von Augsburg die Beschickung ab: Straßburg, der Schwäbische Städtebund und Basel am 23., Nürnberg am 25., Speier am 26. und Worms am 28 Juni. 20 Die beiden letztgenannten und Basel entschuldigten sich mit nicht näher bezeichneten An- gelegenheiten, Straßburg und der Schwäbische Städtebund mit Fehde. Basel und Nürn- berg erklärten aber wenigstens ihr Einverständnis mit dem Frankfurter Abschiede vom 12 Mai und Nürnberg betonte noch ausdrücklich, daß es gegen jede Anderung des Fein- gehaltes der Gulden sei. Straßburg glaubte vor einseitigem Vorgehen ohne die Kurfürsten 25 warnen zu müssen; es wies zur Begründung darauf hin, daß bei der großen Zahl kur- fürstlicher Zollstätten am Rhein und der Ausdehnung der kurfürstlichen Territorien Münzdifferenzen leicht mehr zum Schaden des Kaufmannes als der Kurfürsten aus- schlagen könnten. Unter diesen Umständen beschränkten sich Augsburg und Frankfurt darauf, in 3o Briefen an Ulm, Basel, Speier, Straßburg, Nürnberg und Worms vom 30 Juni den Beitritt Nürnbergs und Basels zum Frankfurter Abschiede zu konstatieren und die weitere Behandlung der Münzfrage bis zur Rückkehr des Kaisers aus Italien oder bis zum Zusammentritt eines neuen Städtetages zu verschieben. Jene Schreiben vom 30 Juni wurden nur für Ulm, Straßburg und Worms gleich- 35 lautend ausgefertigt. Die an Basel, Nürnberg und Speier erfuhren einige Anderungen, die man aus der Quellenbeschreibung und den Varianten unserer nr. 577 leicht wird erschen können. Bis zu einer neuen Besprechung der Münzfrage verging noch einige Zeit. Sie er- folgte erst auf der Frankfurter Gesandtenkonferenz in Dezember 1434 1. 40 1 Vgl. in RTA. I1 die artt. 13 der nrr. 264-268. Deutsche Reichstags-Akten X. 110
Einleitung. 867 10 zum Münztage hatte. Aus nr. 568 erfahren wir den Namen des Nürnberger Vertreters, Anton Derrer; er war bekanntlich auch schon zum Münzapprobationstage vom 30 März geschickt worden. Ulm hatte, da die Beschickung des Fürsten- und Städtetages durch den Schwäbi- 5 schen Städtebund wieder rückgängig gemacht wurde (vgl. lit. D), nur Botenlohn nach Frankfurt und Eßlingen. Nach art. 2 unserer nr. 569 zu schließen, hatte letztere Stadt mit Ulm zusammen die Gesandtschaft des Bundes nach Frankfurt ausrichten sollen. Colmars Ausgaben (nr. 570) hängen mit dem Fürsten- und Städtetage nur indirekt zusammen. Die Stadt schickte den Meister Gilge nach Ehenheim, wo die Elsässischen Städte über die pfalzgräfliche Einladung vom 20 Februar berieten. Es ist das die einzige Nachricht, die wir von dem Ehenheimer Tage haben. Wahrscheinlich hat man hier Hagenau, das wir in lit. D als Teilnehmerin an den städtischen Münzverhandlungen kennen lernten, mit der Vertretung der Elsässischen Städte in Frankfurt beauftragt. I G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28 Juni 1433 nr. 571-577. Der zweite Frankfurter Münztag kam zwar zu stande, hatte aber infolge un- genügender Beteiligung kein Ergebnis. Die eingeladenen Städte bezw. Städtegruppen lehnten mit Ausnahme von Augsburg die Beschickung ab: Straßburg, der Schwäbische Städtebund und Basel am 23., Nürnberg am 25., Speier am 26. und Worms am 28 Juni. 20 Die beiden letztgenannten und Basel entschuldigten sich mit nicht näher bezeichneten An- gelegenheiten, Straßburg und der Schwäbische Städtebund mit Fehde. Basel und Nürn- berg erklärten aber wenigstens ihr Einverständnis mit dem Frankfurter Abschiede vom 12 Mai und Nürnberg betonte noch ausdrücklich, daß es gegen jede Anderung des Fein- gehaltes der Gulden sei. Straßburg glaubte vor einseitigem Vorgehen ohne die Kurfürsten 25 warnen zu müssen; es wies zur Begründung darauf hin, daß bei der großen Zahl kur- fürstlicher Zollstätten am Rhein und der Ausdehnung der kurfürstlichen Territorien Münzdifferenzen leicht mehr zum Schaden des Kaufmannes als der Kurfürsten aus- schlagen könnten. Unter diesen Umständen beschränkten sich Augsburg und Frankfurt darauf, in 3o Briefen an Ulm, Basel, Speier, Straßburg, Nürnberg und Worms vom 30 Juni den Beitritt Nürnbergs und Basels zum Frankfurter Abschiede zu konstatieren und die weitere Behandlung der Münzfrage bis zur Rückkehr des Kaisers aus Italien oder bis zum Zusammentritt eines neuen Städtetages zu verschieben. Jene Schreiben vom 30 Juni wurden nur für Ulm, Straßburg und Worms gleich- 35 lautend ausgefertigt. Die an Basel, Nürnberg und Speier erfuhren einige Anderungen, die man aus der Quellenbeschreibung und den Varianten unserer nr. 577 leicht wird erschen können. Bis zu einer neuen Besprechung der Münzfrage verging noch einige Zeit. Sie er- folgte erst auf der Frankfurter Gesandtenkonferenz in Dezember 1434 1. 40 1 Vgl. in RTA. I1 die artt. 13 der nrr. 264-268. Deutsche Reichstags-Akten X. 110
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868 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 1432 Okl. 28 513. Beschluß nicht genannter Räte der Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz, in deren Zollstätten und Landen die Apfel- oder Klötzchengulden, die Nürnberger Gulden und alle anderen auswärts geprägten Gold- und Silbermünzen zu verbieten und die früher vereinbarte Ausprägung von ganzen und halben Turnosen, Englischen, Dreilingen und alten Mörchen fortzusetzen. 1432 Oktober 28 Bingen. 5 1432 Okt. 28 Aus Würxburg Kreis-A. Mainz-Aschaffenburger Ingrossaturbuch 20 fol. 123a cop. membr. coaera. Diß hernach geschrieben ist man zu Bingen uberkomen uf sant Symonis et Jude tag anno domini 1432. [1 Item unsere " gnedigen herren frunde von Mencze von Collen und von Beyern 10 sint sementlichen uberkomen, das sie bestellen sullent uf der vorgenanten herren zollen unde in allen iren landen, das man b nû furter me die“ appelgulden ader clotzginsgulden und auch die Nurnberger gulden vorbiden sal, die zumale nit me zû nemen, und auch vesteclichen bestellen, das also gehalten werde. und die sollent vorbodden werden mit Nov. 9 geluter clocken in allen iren landen uf den nehsten sontag vor sant Mertins tag 15 nehste kompt. [2] Auch als unser herren fründe vor 1 uberkomen gewest sint, das unser hern münzmeister thornes slagen sullen, der danne auch eins teils geslagen sint, dieselben thornes sal man auch nû furt me slagen, derselben zwoffe " einen gulden gelten sullent, und halbe thornos, derselben 24 einen gulden gelden sullent, unde engelschin, drilinge 20 unde alde morchin nach gebûre. unde dieselben unsere hern frûnde sullent auch ge- bieden, die also in vor geschriebner maßen zû nemen in allen iren landen, und bestellen das also gehalten werden. und man sol auch dieselben thornos nemen uf der herren zollen. [3] Item man sol auch vorbieden alle andere gulden und wißgelt nit zû nemen, ußgescheiden daz unser vor genanten herren bißherre geslagent f hant und furter slagen 25 werdent. und diß gebodt sol gescheen in dem stifte von Collen uf den sontag nach dem jaristage. 11433] Jan. 4 1432 514. Frankfurt an Basel: hat gehört, daß die in Basel, Nürnberg, Nördlingen, Frank- Nov. 16 furt und anderswo geprägten Apfelgulden in den Ländern des Erzbischofs von Mainz und des Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein verboten seien; schlägt vor, bis auf s0 weiteres diese Gulden, wenn sie neunzehnkarätig und vollwichtig sind, anzunehmen und die ganze Angelegenheit auf einem Städtetage zu besprechen; bittet um Ant- wort. 1432 November 16 [Frankfurt]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 322 conc. chart. Unsern fruntlichen willigen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. wir 35 tun uwer ersamkeit zu wissen in heimlichkeit, daz wir virstanden han, daz in unserer gnedigen herren des erzbischoffen zu Mencze und herzoge Ludewigen phalzgraven bi Rijne landen soliche gulden bi uch zu Basel zu Nurenberg zu Nordelingen bi uns zu Franckenfurt und anderswo mit dem appel geslagen virboden sin zu nemen 2. und nachdem iz nu die gulden monze antreffende ist und uns ein grosse treffeliche sache 40 bedunket sin und wir besorgen, daz ein falle mit der gulden monze hernach gescheen mochte, davon grosser schade entstunde, und duchte uns darumb nach gelegenheit, wil- cher der vorgenanten gulden einer 19 grat fins goldes hette und sin recht gewichte, a) Vorl. unße. b) fehlt in der Vorlage. c) em.; Vorl. der. d) sic. e) Vorl. unße. f) em.; Vorl. geflagent. 2 Vgl. nr. 513 art. 1. 1 Vgl. S. 854. 4b
868 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 1432 Okl. 28 513. Beschluß nicht genannter Räte der Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz, in deren Zollstätten und Landen die Apfel- oder Klötzchengulden, die Nürnberger Gulden und alle anderen auswärts geprägten Gold- und Silbermünzen zu verbieten und die früher vereinbarte Ausprägung von ganzen und halben Turnosen, Englischen, Dreilingen und alten Mörchen fortzusetzen. 1432 Oktober 28 Bingen. 5 1432 Okt. 28 Aus Würxburg Kreis-A. Mainz-Aschaffenburger Ingrossaturbuch 20 fol. 123a cop. membr. coaera. Diß hernach geschrieben ist man zu Bingen uberkomen uf sant Symonis et Jude tag anno domini 1432. [1 Item unsere " gnedigen herren frunde von Mencze von Collen und von Beyern 10 sint sementlichen uberkomen, das sie bestellen sullent uf der vorgenanten herren zollen unde in allen iren landen, das man b nû furter me die“ appelgulden ader clotzginsgulden und auch die Nurnberger gulden vorbiden sal, die zumale nit me zû nemen, und auch vesteclichen bestellen, das also gehalten werde. und die sollent vorbodden werden mit Nov. 9 geluter clocken in allen iren landen uf den nehsten sontag vor sant Mertins tag 15 nehste kompt. [2] Auch als unser herren fründe vor 1 uberkomen gewest sint, das unser hern münzmeister thornes slagen sullen, der danne auch eins teils geslagen sint, dieselben thornes sal man auch nû furt me slagen, derselben zwoffe " einen gulden gelten sullent, und halbe thornos, derselben 24 einen gulden gelden sullent, unde engelschin, drilinge 20 unde alde morchin nach gebûre. unde dieselben unsere hern frûnde sullent auch ge- bieden, die also in vor geschriebner maßen zû nemen in allen iren landen, und bestellen das also gehalten werden. und man sol auch dieselben thornos nemen uf der herren zollen. [3] Item man sol auch vorbieden alle andere gulden und wißgelt nit zû nemen, ußgescheiden daz unser vor genanten herren bißherre geslagent f hant und furter slagen 25 werdent. und diß gebodt sol gescheen in dem stifte von Collen uf den sontag nach dem jaristage. 11433] Jan. 4 1432 514. Frankfurt an Basel: hat gehört, daß die in Basel, Nürnberg, Nördlingen, Frank- Nov. 16 furt und anderswo geprägten Apfelgulden in den Ländern des Erzbischofs von Mainz und des Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein verboten seien; schlägt vor, bis auf s0 weiteres diese Gulden, wenn sie neunzehnkarätig und vollwichtig sind, anzunehmen und die ganze Angelegenheit auf einem Städtetage zu besprechen; bittet um Ant- wort. 1432 November 16 [Frankfurt]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 322 conc. chart. Unsern fruntlichen willigen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. wir 35 tun uwer ersamkeit zu wissen in heimlichkeit, daz wir virstanden han, daz in unserer gnedigen herren des erzbischoffen zu Mencze und herzoge Ludewigen phalzgraven bi Rijne landen soliche gulden bi uch zu Basel zu Nurenberg zu Nordelingen bi uns zu Franckenfurt und anderswo mit dem appel geslagen virboden sin zu nemen 2. und nachdem iz nu die gulden monze antreffende ist und uns ein grosse treffeliche sache 40 bedunket sin und wir besorgen, daz ein falle mit der gulden monze hernach gescheen mochte, davon grosser schade entstunde, und duchte uns darumb nach gelegenheit, wil- cher der vorgenanten gulden einer 19 grat fins goldes hette und sin recht gewichte, a) Vorl. unße. b) fehlt in der Vorlage. c) em.; Vorl. der. d) sic. e) Vorl. unße. f) em.; Vorl. geflagent. 2 Vgl. nr. 513 art. 1. 1 Vgl. S. 854. 4b
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 869 daz man den fur gut in den steden neme, so lange biß das solichs nach rade baß virsorget und gesast wurde, und das die stede auch ire frunde darumb zu eim dage an ein gelegen stad schichten, uf das daz man sich deste baß undersprechen und zu rade werden mochte, wie solichs in dem besten nach der lande notdorft virsorget werden 5 mochte. und waz nu uwere meinunge hievon ist, biden wir uwer ersamen wißheit uns mit dissem boden virschriben lassen zu wissen und auch solichs in geheimde von uns bi uch zu behalden. auch han wir uwern und unsern guden frunden von Nurenberg und Nordelingen, diewile solicher gulden ein teil bi in geslagen worden sin, solichs auch datum dominica die ante diem beate Elizabeth geschriben 1, sich darnach zu richten. 10 vidue anno 1432. supra] Basel. 1432 Nov. 16 132 Nov. 16 15 515. Frankfurt an [Konrad von] Weinsberg: benachrichtigt ihn, daß die in den könig- lichen Münzstätten zu Nürnberg, Basel, Nördlingen und Frankfurt geprägten Gul- den, besonders die mit dem Apfel, in den kurmainzischen und kurpfälzischen Ge- bieten verboten worden seien; rät ihm, die Ausprägung von Apfelgulden einzustellen. 1432 November 16 [Frankfurt]. 1432 Nov. 16 20 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 323 conc. chart. mit dem Vermerk Audita a consilio. Eine zeitgenössische Hand hat auf die Rückseite geschrieben Winsperg, monze. nota gulden mit dem appel verslagen; eine spätere Hand fiigt hinxu 1432. Gedruckt bei Joseph, Goldmiinzen des 14. und 15 Jahrhunderts (Archiv für Frankfurts Ge- schichte und Kunst N. F. 8, 185) ebendaher. Unsern willigen dinst zuvor. edeler lieber herre. als uwer edelkeit uns ge- schriben hat 2 von unsers gnedigsten herren des Romschen etc. koniges gulden monze wegen bi uns zu Franckenfurt etc., des lassen wir uwere edelkeit wissen, das uns iczunt 25 furkomen ist, wie daz unsers allergnedigisten herren des Romischen etc. koniges gulden, die zu Nurenberg zu Basel zu Nordelingen und auch bi uns zu Franckenfurt gemunzet und geslagen sin, und besundern die gulden mit dem appel, in unserr gnedigen herren von Mencze und herzoge Ludewiges lande verslagen worden sin zu nemen und daz uffentlichen in etlichen iren steden geruffen si 3. in was meinunge und warumb daz 30 aber eigentlich gescheen si, das han wir nit vernommen; dan wir tûn das uwerr edel- 1 Beide Briefe legen wir in unserer nr. 516 vor. schicke deshalb die erbern geistlichen und vesten Konrad von Weinsberg hatte am 14 Oktober hern Hansen Gerber und Steffan von Lüczenbrunnen, 1432 an Frankfurt geschrieben: sein getreuer Hans unser caplan diener und lieben getruwen; er be- Greke und sein Schreiber Johannes Stofer hätten glaubige sie; dat. Gutemberg Do. v. allerheiligen tag 35 ihm von den Gebrechen der königlichen Münxe in [Okt. 30/ 1432. (Ebenda Münze nr. 318 orig. chart. Frankfurt berichtet; er wäre gern selbst gekommen, lit. clausa c. sig. in v. impr.) Nach der Rüickkehr könne aber von anligender sache wegen nicht; er dieser beiden schrieb er am 10 November an Frank- habe den Erxbischof von Köln brieflich gebeten, auf furt: er habe seinen Frankfurter Stempelschneider allerseelen tag [Nov. 2] den geschworenen Probierer angewiesen, die Stempel xu ändern, nämlich uf ein 40 der Rheinischen Kurfürsten Gôbeln Fisch zů Bunne siten zu graben den apfel als vor und uf die andern nach Frankfurt xu schicken, und wolle auch selbst siten ein keiserliche bilde mit einem cepter mit sol- dorthin kommen und den Sachen mit Frankfurts lichen umbeschriften, als die alten isen, und zu einer und anderer seiner Freunde Rat nachgehen; Frank- differencie demselben keiserliche bilde zwuschen den furt möge ebenfalls an den Erxbischof und an Go- beinen ein C; xugleich habe er seinem Münzwar- 45 beln schreiben und, wenn es sonst Sachverständige dein befohlen, nach Anfertigung der neuen Stempel die wisse, diese bitten, xu kommen; es solle erfahren, alten beim Frankfurter Rate xu deponieren, u.a. m.; daſ, wenn etwas Unrechtes geschehen, er ohne Schuld dat. Gutenberg Mo. v. Martins dag [Nov. 10] 32. sei; dat. Gutemberg Di. v. Gallen tag [Okt. 14] 1432. (Ebenda Münze nr. 320 orig. chart. lit. clausa c. (Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 317 orig. chart. lit. sig. in v. impr. deperd.; gedr. bei Joseph a. a. O. 50 clausa c. sig. in v. impr.) Am 30 Oktober hatte er 8, 184-185.) Auf diesen Brief bexieht sich Frank- mitgeteilt, daſ er krankheitshalber auf allerseelen tag furt oben. [Nov. 2] nicht nach Frankfurt kommen könne; er Am 9 November. Vgl. nr. 513 art. 1. 110"
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 869 daz man den fur gut in den steden neme, so lange biß das solichs nach rade baß virsorget und gesast wurde, und das die stede auch ire frunde darumb zu eim dage an ein gelegen stad schichten, uf das daz man sich deste baß undersprechen und zu rade werden mochte, wie solichs in dem besten nach der lande notdorft virsorget werden 5 mochte. und waz nu uwere meinunge hievon ist, biden wir uwer ersamen wißheit uns mit dissem boden virschriben lassen zu wissen und auch solichs in geheimde von uns bi uch zu behalden. auch han wir uwern und unsern guden frunden von Nurenberg und Nordelingen, diewile solicher gulden ein teil bi in geslagen worden sin, solichs auch datum dominica die ante diem beate Elizabeth geschriben 1, sich darnach zu richten. 10 vidue anno 1432. supra] Basel. 1432 Nov. 16 132 Nov. 16 15 515. Frankfurt an [Konrad von] Weinsberg: benachrichtigt ihn, daß die in den könig- lichen Münzstätten zu Nürnberg, Basel, Nördlingen und Frankfurt geprägten Gul- den, besonders die mit dem Apfel, in den kurmainzischen und kurpfälzischen Ge- bieten verboten worden seien; rät ihm, die Ausprägung von Apfelgulden einzustellen. 1432 November 16 [Frankfurt]. 1432 Nov. 16 20 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 323 conc. chart. mit dem Vermerk Audita a consilio. Eine zeitgenössische Hand hat auf die Rückseite geschrieben Winsperg, monze. nota gulden mit dem appel verslagen; eine spätere Hand fiigt hinxu 1432. Gedruckt bei Joseph, Goldmiinzen des 14. und 15 Jahrhunderts (Archiv für Frankfurts Ge- schichte und Kunst N. F. 8, 185) ebendaher. Unsern willigen dinst zuvor. edeler lieber herre. als uwer edelkeit uns ge- schriben hat 2 von unsers gnedigsten herren des Romschen etc. koniges gulden monze wegen bi uns zu Franckenfurt etc., des lassen wir uwere edelkeit wissen, das uns iczunt 25 furkomen ist, wie daz unsers allergnedigisten herren des Romischen etc. koniges gulden, die zu Nurenberg zu Basel zu Nordelingen und auch bi uns zu Franckenfurt gemunzet und geslagen sin, und besundern die gulden mit dem appel, in unserr gnedigen herren von Mencze und herzoge Ludewiges lande verslagen worden sin zu nemen und daz uffentlichen in etlichen iren steden geruffen si 3. in was meinunge und warumb daz 30 aber eigentlich gescheen si, das han wir nit vernommen; dan wir tûn das uwerr edel- 1 Beide Briefe legen wir in unserer nr. 516 vor. schicke deshalb die erbern geistlichen und vesten Konrad von Weinsberg hatte am 14 Oktober hern Hansen Gerber und Steffan von Lüczenbrunnen, 1432 an Frankfurt geschrieben: sein getreuer Hans unser caplan diener und lieben getruwen; er be- Greke und sein Schreiber Johannes Stofer hätten glaubige sie; dat. Gutemberg Do. v. allerheiligen tag 35 ihm von den Gebrechen der königlichen Münxe in [Okt. 30/ 1432. (Ebenda Münze nr. 318 orig. chart. Frankfurt berichtet; er wäre gern selbst gekommen, lit. clausa c. sig. in v. impr.) Nach der Rüickkehr könne aber von anligender sache wegen nicht; er dieser beiden schrieb er am 10 November an Frank- habe den Erxbischof von Köln brieflich gebeten, auf furt: er habe seinen Frankfurter Stempelschneider allerseelen tag [Nov. 2] den geschworenen Probierer angewiesen, die Stempel xu ändern, nämlich uf ein 40 der Rheinischen Kurfürsten Gôbeln Fisch zů Bunne siten zu graben den apfel als vor und uf die andern nach Frankfurt xu schicken, und wolle auch selbst siten ein keiserliche bilde mit einem cepter mit sol- dorthin kommen und den Sachen mit Frankfurts lichen umbeschriften, als die alten isen, und zu einer und anderer seiner Freunde Rat nachgehen; Frank- differencie demselben keiserliche bilde zwuschen den furt möge ebenfalls an den Erxbischof und an Go- beinen ein C; xugleich habe er seinem Münzwar- 45 beln schreiben und, wenn es sonst Sachverständige dein befohlen, nach Anfertigung der neuen Stempel die wisse, diese bitten, xu kommen; es solle erfahren, alten beim Frankfurter Rate xu deponieren, u.a. m.; daſ, wenn etwas Unrechtes geschehen, er ohne Schuld dat. Gutenberg Mo. v. Martins dag [Nov. 10] 32. sei; dat. Gutemberg Di. v. Gallen tag [Okt. 14] 1432. (Ebenda Münze nr. 320 orig. chart. lit. clausa c. (Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 317 orig. chart. lit. sig. in v. impr. deperd.; gedr. bei Joseph a. a. O. 50 clausa c. sig. in v. impr.) Am 30 Oktober hatte er 8, 184-185.) Auf diesen Brief bexieht sich Frank- mitgeteilt, daſ er krankheitshalber auf allerseelen tag furt oben. [Nov. 2] nicht nach Frankfurt kommen könne; er Am 9 November. Vgl. nr. 513 art. 1. 110"
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870 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1432 Nov. 16 keit in guder heimlichkeid und in dem besten zu wissen, uf das ir uch darnach wisset zu richten. und als ir in uwerm briefe ruret, daz wir mit uwern isengreber 1 und wardiner 2 reden wullen etc., daruf tun wir uwerr edelkeit zu wissen, das wir mit uwern isengreber und wardiner im besten han lassen reden, das sie die nuwen isen zu graben a zu diser zit wullen lassen ansteen und bliben, biß uwer edelkeit wider schribe, was uwerr meinunge forter darinne werde nach gelegenheid diser sache. wand soferre iß uwere edelkeit wol gefiele und geraden duchte, so were unsere meinunge, daz ir den appel forter nit liesset graben noch slagen, sunder ein ander zeichen, daz uch dan sost gut duchte. dan an vil andern enden der appel auch geslagen werde; dieselben gulden faste geringe sin, als wir vernomen han. und biden uch fruntlichen diß von uns nit 10 forter zu melden, sonder bi uch zu behalten und sost darnach ein gedenken han, was darinne gut und zu tunde si. datum dominica die ante diem beate Elizabeth vidue anno 1432. 5 1432 Nov. 16 [supra] Winsperg. H132 Nov. 17 516. Frankfurt an Nördlingen und desgleichen an Nürnberg3: hat gehört, daß in den 15 Landen des Erzbischofs von Mainz und des Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein die in Nördlingen, Nürnberg, Basel, Frankfurt und anderswo geprägten Apfelgulden ver- boten seien; hat deshalb seine auf dem königlichen Tag in Basel befindlichen Ge- sandten angewiesen, nach Rücksprache mit Basel die Sache den anwesenden Städte- boten vorzulegen und ein gemeinsames Vorgehen der Städte anzuregen; hat auch an 20 Nürnberg (bezw. Nördlingen) geschrieben; bittet um Mitteilung ihrer Ansichten. 1432 November 17 fFrankfurt]. An Nördlingen: N aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf der Rückseite steht der Entwurf rur Antwort Nördlingens vom 28 November 1432, un- serer nr. 519. — Ebenda Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva. An Nürnberg: F coll. Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 325 a conc. chart. Die Adresse ist über dem Text durch Nurenberg angedeutet. Am Schluß steht Item den von Nordelingen: Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. wir tun uwer ersamkeit zu wissen etc. ut supra. Auf der Rückseite ist von einer gleichzeitigen Hand bemerkt Ulme 4 Spijer Nurenberg geschriben gulden virslagen in der fursten lande. 25 30 Unsern fruntlichen willigen dinst zuvor. fursichtigen ersamen und wisen lieben besundern frunde. wir tun uwerr ersamen wißheid in heimlichkeit zu wissen, das wir verstanden han, das in unserr gnedigen herren des erzbischofs zu Mencze und herzoge Ludewigs palzgraven bi Rijne landen soliche gulden bi uch zu b Nordelingen zu Nuren- berg zů Basel bi uns zu Franckenfurd und anderswo mit dem appel geslagen verboden 35 sin zu nemen 5. und nachdem iß nû die gulden monze antreffende ist und uns ein grosse treffliche sache bedunket sin, so han wir iß unsern frunden 6, die wir iczunt uf a) in der Forl. folgt durchgestrichen und auch die alden hinder uns zu legen. b) zu Nordelingen folgt in F orst nach Basel. 1 Bartholomäus, Frankfurter Bürger und Gold- schmied. Vgl. Albrecht a. a. O. S. 70. 2 Bernhard Dernbach. 3 Auf diese beiden Briefe bexicht sich der folgende Ausgabeposten im Frankfurter Botenbuche: item 48 sh. alder Ludewig Scholmecher gein Norenberg und Nordelingen, als man in schreib, daz die gulden zu Norenberg zu Basel Nordelingen und Francken- furd geslagen von unsern herren von Mencze von Colne und herzoge Ludewige verslagen weren. (Frankfurt Stadt-A. Botenbuch 1432 fol. 10 a not. chart. coaeva.) 4 Dem obigen Briefe an Nördlingen aufolge schrieb 40 Frankfurt nur an diese Stadt und an Nürnberg. Steckt in dem Vermerk nicht etwa ein Fehler, so wird man anxunchmen haben, daßt die Briefe an Ulm und Speier erst nach Expedition der an Nörd- lingen und Nürnberg gerichteten beschlossen wurden. 45 Es bleibt dann aber immer noch auffallend, daſs Frankfurt in dem Briefe an Ulm vom 5 Dexember (nr. 520) darauf nicht Bexug nimmt. 5 Vgl. nr. 513. 6 Walter Schwarxenberg und Jost im Steinenhuse. 50 Vgl. S. 536.
870 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1432 Nov. 16 keit in guder heimlichkeid und in dem besten zu wissen, uf das ir uch darnach wisset zu richten. und als ir in uwerm briefe ruret, daz wir mit uwern isengreber 1 und wardiner 2 reden wullen etc., daruf tun wir uwerr edelkeit zu wissen, das wir mit uwern isengreber und wardiner im besten han lassen reden, das sie die nuwen isen zu graben a zu diser zit wullen lassen ansteen und bliben, biß uwer edelkeit wider schribe, was uwerr meinunge forter darinne werde nach gelegenheid diser sache. wand soferre iß uwere edelkeit wol gefiele und geraden duchte, so were unsere meinunge, daz ir den appel forter nit liesset graben noch slagen, sunder ein ander zeichen, daz uch dan sost gut duchte. dan an vil andern enden der appel auch geslagen werde; dieselben gulden faste geringe sin, als wir vernomen han. und biden uch fruntlichen diß von uns nit 10 forter zu melden, sonder bi uch zu behalten und sost darnach ein gedenken han, was darinne gut und zu tunde si. datum dominica die ante diem beate Elizabeth vidue anno 1432. 5 1432 Nov. 16 [supra] Winsperg. H132 Nov. 17 516. Frankfurt an Nördlingen und desgleichen an Nürnberg3: hat gehört, daß in den 15 Landen des Erzbischofs von Mainz und des Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein die in Nördlingen, Nürnberg, Basel, Frankfurt und anderswo geprägten Apfelgulden ver- boten seien; hat deshalb seine auf dem königlichen Tag in Basel befindlichen Ge- sandten angewiesen, nach Rücksprache mit Basel die Sache den anwesenden Städte- boten vorzulegen und ein gemeinsames Vorgehen der Städte anzuregen; hat auch an 20 Nürnberg (bezw. Nördlingen) geschrieben; bittet um Mitteilung ihrer Ansichten. 1432 November 17 fFrankfurt]. An Nördlingen: N aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf der Rückseite steht der Entwurf rur Antwort Nördlingens vom 28 November 1432, un- serer nr. 519. — Ebenda Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva. An Nürnberg: F coll. Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 325 a conc. chart. Die Adresse ist über dem Text durch Nurenberg angedeutet. Am Schluß steht Item den von Nordelingen: Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. wir tun uwer ersamkeit zu wissen etc. ut supra. Auf der Rückseite ist von einer gleichzeitigen Hand bemerkt Ulme 4 Spijer Nurenberg geschriben gulden virslagen in der fursten lande. 25 30 Unsern fruntlichen willigen dinst zuvor. fursichtigen ersamen und wisen lieben besundern frunde. wir tun uwerr ersamen wißheid in heimlichkeit zu wissen, das wir verstanden han, das in unserr gnedigen herren des erzbischofs zu Mencze und herzoge Ludewigs palzgraven bi Rijne landen soliche gulden bi uch zu b Nordelingen zu Nuren- berg zů Basel bi uns zu Franckenfurd und anderswo mit dem appel geslagen verboden 35 sin zu nemen 5. und nachdem iß nû die gulden monze antreffende ist und uns ein grosse treffliche sache bedunket sin, so han wir iß unsern frunden 6, die wir iczunt uf a) in der Forl. folgt durchgestrichen und auch die alden hinder uns zu legen. b) zu Nordelingen folgt in F orst nach Basel. 1 Bartholomäus, Frankfurter Bürger und Gold- schmied. Vgl. Albrecht a. a. O. S. 70. 2 Bernhard Dernbach. 3 Auf diese beiden Briefe bexicht sich der folgende Ausgabeposten im Frankfurter Botenbuche: item 48 sh. alder Ludewig Scholmecher gein Norenberg und Nordelingen, als man in schreib, daz die gulden zu Norenberg zu Basel Nordelingen und Francken- furd geslagen von unsern herren von Mencze von Colne und herzoge Ludewige verslagen weren. (Frankfurt Stadt-A. Botenbuch 1432 fol. 10 a not. chart. coaeva.) 4 Dem obigen Briefe an Nördlingen aufolge schrieb 40 Frankfurt nur an diese Stadt und an Nürnberg. Steckt in dem Vermerk nicht etwa ein Fehler, so wird man anxunchmen haben, daßt die Briefe an Ulm und Speier erst nach Expedition der an Nörd- lingen und Nürnberg gerichteten beschlossen wurden. 45 Es bleibt dann aber immer noch auffallend, daſs Frankfurt in dem Briefe an Ulm vom 5 Dexember (nr. 520) darauf nicht Bexug nimmt. 5 Vgl. nr. 513. 6 Walter Schwarxenberg und Jost im Steinenhuse. 50 Vgl. S. 536.
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 871 den tag, so von unsers gnedigisten herren des Romischen konigs wegen gen Basel be- scheiden ist, geschicht han, geschriben 1 und in befolhen, solichs an uwere und unsere guten frunde von Basel zu brengen2 und, soferre iß die geraden dunket, nachdem derselben gulden ein teil bi in geslagen worden sin, das dan sie und unsere frunde solichs an andere der stede frunde, die iczunt do sin, brengen wulten, sich davon zu undersprechen und zu rade zu werden, wie solichs in dem besten versorget werden mochte. dan wir besorgen, das hernach ein falle an der gulden monze gescheen mochte, davon grosser schade entstunde. doch mochte iß uf dise zit nit versorget werden, so duchte uns, welcher der vorgenanten gulden einer dan hette nunzehen crat fins goldes to und sin recht gewicht, das man den fur gut neme in den steden, so lange biß das solichs nach rade baß versorget und gesast wurde. mochten sie sich aber darumb do- selbs nit vereingen, das dan igliche das an ire rede und frunde heime brechten, sich darumb zu undersprechen und zu rade zu werden, und das die stede ire frunde zu eim andern tage darumb an ein gelegen stad schichten, uf das das man iglicher stede mei- 15 nunge und rad verhoren und sich undersprechen mochte, wie a solichs in dem besten zu versorgen were. auch han wir soliches uwern und unsern guden frunden den von Nurenbergb, doselbs solicher gulden eins teils auch geslagen sin, verschriben, sich dar- nach zu richten. und was nu uwerr meinunge hievon ist, biden wir uwere ersamkeit uns mit disem boden verschriben lassen zu wissen und auch solichs in geheimde von 2o uns bi uch zu behalden. datum feria secunda ante diem beate Elizabeth vidue anno 1432. 1432 Nov. 17 1432 Nov. 17 in verso] Den ersamen wisen burgermeistern und rade zu Nordelingen unsern besundern guten frunden. Von uns dem rade zu Franckenfurd. 25 517. Nürnberg an Frankfurt: will sich an einem Münztage beteiligen, den die [in Basel befindlichen] Städteboten verabreden werden; stimmt dem Vorschlage zu, einst- weilen die neunzehnkarätigen Gulden für gut zu nehmen. 1432 November 24 [Nürnberg ]. 1432 Nov. 24 30 F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 327 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Unserem kolumnierten e entspricht im Original teils ein einfacher teils ein doppelter Punkt. a) in F ist der Teil des Briefes, auf dem wie — were stand, abgerissen. b) F Nordelingen. 1 Frankfurt schrieb dominica die ante Elizabeth [Nov. 16] anno 1432 seinen Boten in Basel das- 35 selbe wie oben an Nördlingen und Nürnberg, aber natürlich mutatis mutandis und außterdem mit dem Zusata auf einem besonderen Zettel: auch versehen wir uns, daz unsere frunde von Nurenberg und Nordelingen ire botschaft uf dise zit nit zu Basel 40 haben. harumb han wir denselben zwen steden von der monze wegen auch geschriben und in daz zu wissen getan, sich darnach zu richten. (Frank- furt Stadt-A. Münze nr. 324b conc. chart.) Uber die Beförderung dieses Briefes ist im Frankfurter 45 Botenbuche bemerkt: item 21/2 gulden 4 sh. alder an Walther Swarczenberg und Jost im Steynen- huse bi nacht und tage zü laufen, als sie zů Basel waren. (Frankfurt Stadt-A. Botenbuch 1432 fol. 10 a not. chart. coaeva.) 50 2 Uber die Ausführung des Befehls berichtete Schwarzenberg am 24 November an Frankfurt: auch, ersamen lieben besundern frunde, als uwer ersamekeit mir geschriben hat antreffende die gulden monze und dabi ein brief midegeschicht, han ich wol vernomen. und lassen uwer ersamekeit wissen, das ich mit den von Basel davon nach üwerer be- gerunge geret han. also antworten mir die ege- nanten von Basel, wie das ine das gar wol zu danke und zû großen dinst von uwerer ersame wißheit ufzûnemen were, doch so weren sie nit alle bi ein- ander und sunderlichen den davon wissentlichen were, und so sie bi einander quemen, wulden sie sich davon und auch, als Jost und ich vor muntlich ge- worben hatten, undersprechen [Vorl. undersprochen] und uwer ersamekeit ein antwort schriben, uwer wisheit sich darnach wissen zû richten. (Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 161 ced. chart. orig., Einlage in den bei Janssen, Frankfurts Reichskorre- spondenz 1, 382�384 nr. 711 abgedruckten Brief Schwarzenbergs vom 24 November 1432.)
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 871 den tag, so von unsers gnedigisten herren des Romischen konigs wegen gen Basel be- scheiden ist, geschicht han, geschriben 1 und in befolhen, solichs an uwere und unsere guten frunde von Basel zu brengen2 und, soferre iß die geraden dunket, nachdem derselben gulden ein teil bi in geslagen worden sin, das dan sie und unsere frunde solichs an andere der stede frunde, die iczunt do sin, brengen wulten, sich davon zu undersprechen und zu rade zu werden, wie solichs in dem besten versorget werden mochte. dan wir besorgen, das hernach ein falle an der gulden monze gescheen mochte, davon grosser schade entstunde. doch mochte iß uf dise zit nit versorget werden, so duchte uns, welcher der vorgenanten gulden einer dan hette nunzehen crat fins goldes to und sin recht gewicht, das man den fur gut neme in den steden, so lange biß das solichs nach rade baß versorget und gesast wurde. mochten sie sich aber darumb do- selbs nit vereingen, das dan igliche das an ire rede und frunde heime brechten, sich darumb zu undersprechen und zu rade zu werden, und das die stede ire frunde zu eim andern tage darumb an ein gelegen stad schichten, uf das das man iglicher stede mei- 15 nunge und rad verhoren und sich undersprechen mochte, wie a solichs in dem besten zu versorgen were. auch han wir soliches uwern und unsern guden frunden den von Nurenbergb, doselbs solicher gulden eins teils auch geslagen sin, verschriben, sich dar- nach zu richten. und was nu uwerr meinunge hievon ist, biden wir uwere ersamkeit uns mit disem boden verschriben lassen zu wissen und auch solichs in geheimde von 2o uns bi uch zu behalden. datum feria secunda ante diem beate Elizabeth vidue anno 1432. 1432 Nov. 17 1432 Nov. 17 in verso] Den ersamen wisen burgermeistern und rade zu Nordelingen unsern besundern guten frunden. Von uns dem rade zu Franckenfurd. 25 517. Nürnberg an Frankfurt: will sich an einem Münztage beteiligen, den die [in Basel befindlichen] Städteboten verabreden werden; stimmt dem Vorschlage zu, einst- weilen die neunzehnkarätigen Gulden für gut zu nehmen. 1432 November 24 [Nürnberg ]. 1432 Nov. 24 30 F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 327 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Unserem kolumnierten e entspricht im Original teils ein einfacher teils ein doppelter Punkt. a) in F ist der Teil des Briefes, auf dem wie — were stand, abgerissen. b) F Nordelingen. 1 Frankfurt schrieb dominica die ante Elizabeth [Nov. 16] anno 1432 seinen Boten in Basel das- 35 selbe wie oben an Nördlingen und Nürnberg, aber natürlich mutatis mutandis und außterdem mit dem Zusata auf einem besonderen Zettel: auch versehen wir uns, daz unsere frunde von Nurenberg und Nordelingen ire botschaft uf dise zit nit zu Basel 40 haben. harumb han wir denselben zwen steden von der monze wegen auch geschriben und in daz zu wissen getan, sich darnach zu richten. (Frank- furt Stadt-A. Münze nr. 324b conc. chart.) Uber die Beförderung dieses Briefes ist im Frankfurter 45 Botenbuche bemerkt: item 21/2 gulden 4 sh. alder an Walther Swarczenberg und Jost im Steynen- huse bi nacht und tage zü laufen, als sie zů Basel waren. (Frankfurt Stadt-A. Botenbuch 1432 fol. 10 a not. chart. coaeva.) 50 2 Uber die Ausführung des Befehls berichtete Schwarzenberg am 24 November an Frankfurt: auch, ersamen lieben besundern frunde, als uwer ersamekeit mir geschriben hat antreffende die gulden monze und dabi ein brief midegeschicht, han ich wol vernomen. und lassen uwer ersamekeit wissen, das ich mit den von Basel davon nach üwerer be- gerunge geret han. also antworten mir die ege- nanten von Basel, wie das ine das gar wol zu danke und zû großen dinst von uwerer ersame wißheit ufzûnemen were, doch so weren sie nit alle bi ein- ander und sunderlichen den davon wissentlichen were, und so sie bi einander quemen, wulden sie sich davon und auch, als Jost und ich vor muntlich ge- worben hatten, undersprechen [Vorl. undersprochen] und uwer ersamekeit ein antwort schriben, uwer wisheit sich darnach wissen zû richten. (Frankfurt Stadt-A. Kaiserschreiben II nr. 161 ced. chart. orig., Einlage in den bei Janssen, Frankfurts Reichskorre- spondenz 1, 382�384 nr. 711 abgedruckten Brief Schwarzenbergs vom 24 November 1432.)
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872 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1432 Nov. 24 N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 88a cop. chart. coaeva. Die Adresse lautet Frankenfurt; sie steht über dem Text. Die Unterschrift ist als selbstverständlich weg- gelassen. 1432 Nov. 24 Unser a willige früntliche dienst sein ewer ersamkeit mit fleiß voran bereit. für- sichtigen ersamen und weisen lieben fründe. als ir uns von der gebrechen und not- 5 durft wegen der gulden mûnz verschriben habt 1 etc., das haben wir wol vernomen. und ist, das ewer und unser gût fründe von den stetten eins tages an ein gelegen stat darumb zu rat werden und uns das zeitlich genug bevor verkündet wirdet, so wôllen wir unser botschaft umb eins b gemein nutz willen auch gerne darzu schicken. und als ir in demselben ewern brief auch berurt habt von der gulden wegen, die 19 garat 10 und ir recht gewicht hetten etc., da wellen wir unser fürdrung bei uns auch gerne zutûn. denn wo wir ewerr weißheit€ lieb oder dienst beweisen" môchten, das tetten wir mit willen gerne. datum feria secunda ante Katherine anno etc. tricesimo secundo. [in verso] Den fursichtigen ersamen und weisen burgermeistern und rate der stat zu Frannkfurt unsern besundern guten fründen. Von dem rate zu Nurmberg. 15 1432 Nov. 27 518. Nürnberg an Frankfurt: teilt das Ergebnis einer Untersuchung verschiedener Guldensorten auf ihren Feingehalt mit, die es von Sachverständigen hat ausführen lassen; versichert wiederholt, dafür sorgen zu wollen, daß die neunzeh€karätigen zo Gulden für Landeswährung genommen werden. 1432 November 27 Nürnberg. F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 328 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse ist von ciner späteren Hand bemerkt Normberg etlichen leichten gulden halben. N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 89 ab cop. chart. coacva. Die Adresse ist über dem Text durch Frankenfurt angedeutet. Die Unterschrift ist als selbstverständlich weg- 25 gelassen. Gedruckt bei Joseph, Goldminxen des 14. und 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 186-187 (vgl. 8, 101) aus F. Das Datum ist aber irrtümlich in „1432 November 28“ aufgelöst. Unserf willige freuntliche dienste sein ewerr ersamkeit voran bereit. fürsichtigen und weisen, besundern lieben freund. als uns ewr weißheit von gebrechen und not- 30 durft wegen der guldein mûnze nehst verschriben2 und wir euch darauf widerumb geantwurt 3 haben, als ir nu in derselben unserr antwurt wol vernomen habt, haben wir nu g seid in gut die unsern, den h wir getrawen, die sich sôlicher sache versteen, der nachgeschriben guldein, die bei uns ungeverlichen darzu genomen sein worden, probieren und versuchen lassen 4. die haben uns nu gesagt, daz der guldein mit dem Johannes 35 und ein C zwischen den füssen und die mit der keiserlichen cron 5, die denn die unsern a) Unser — weisen om. N. b) N gemeins nuczes statt eins gemein nutz. c) N ersamkeit. d) beweisen — gerne om. N. add. etc. e) anno — secundo om. N. f) Unser — besundern om. N. g) om. N. h) N die. Am 17 November (nr. 516). Am 17 November (nr. 516). 3 Am 24 November (nr. 517). 4 Uber die Art und Weise, in der damals Minx- proben gemacht wurden, vergleiche man Joseph, Gold- miinxen des 14. und 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 60.— Im Nürnberger Jahresregister findet sich der folgende auf die obige Münxprobe bexiigliche Eintrag: item dedimus 8 lb. 16 sh. haller, das die guldein kosten- ten zu versuchen, die man zu Frankfurt und anders- wo von news slug und der ein teil minder dann 19 garath hielten. (Nürnberg Kreis-A. Jahres- register IV fol. 50b not. chart. coaeva.) 2 5 Die Gulden mit dem heiligen Johannes und einem C xwischen dessen Fiißten sind wahrschein- 40 lich diejenigen, die nach dem Ubergang der könig- lichen Münzen an Konrad von Weinsberg, also etwa seit August 1431, bis xu Sigmunds Kaiserkrönung geprägt wurden (vgl. Joseph a. a. O. 8, 99-101). Sie hatten auf der anderen Seite den Reichsapfel, 45 waren also Apfelgulden und fielen darum unter das in Bingen beschlossene kurfürstliche Verbot. Die Ausmünxung von Kronengulden fällt in die Zeit vom 2 Mai bis 26 Juli 1431, als die Frank- furter Minxe noch in den Händen Frankfurts war 50 (vgl. ebenda 8, 9). Sie waren gut ausgebracht wor- 1
872 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1432 Nov. 24 N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 88a cop. chart. coaeva. Die Adresse lautet Frankenfurt; sie steht über dem Text. Die Unterschrift ist als selbstverständlich weg- gelassen. 1432 Nov. 24 Unser a willige früntliche dienst sein ewer ersamkeit mit fleiß voran bereit. für- sichtigen ersamen und weisen lieben fründe. als ir uns von der gebrechen und not- 5 durft wegen der gulden mûnz verschriben habt 1 etc., das haben wir wol vernomen. und ist, das ewer und unser gût fründe von den stetten eins tages an ein gelegen stat darumb zu rat werden und uns das zeitlich genug bevor verkündet wirdet, so wôllen wir unser botschaft umb eins b gemein nutz willen auch gerne darzu schicken. und als ir in demselben ewern brief auch berurt habt von der gulden wegen, die 19 garat 10 und ir recht gewicht hetten etc., da wellen wir unser fürdrung bei uns auch gerne zutûn. denn wo wir ewerr weißheit€ lieb oder dienst beweisen" môchten, das tetten wir mit willen gerne. datum feria secunda ante Katherine anno etc. tricesimo secundo. [in verso] Den fursichtigen ersamen und weisen burgermeistern und rate der stat zu Frannkfurt unsern besundern guten fründen. Von dem rate zu Nurmberg. 15 1432 Nov. 27 518. Nürnberg an Frankfurt: teilt das Ergebnis einer Untersuchung verschiedener Guldensorten auf ihren Feingehalt mit, die es von Sachverständigen hat ausführen lassen; versichert wiederholt, dafür sorgen zu wollen, daß die neunzeh€karätigen zo Gulden für Landeswährung genommen werden. 1432 November 27 Nürnberg. F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 328 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unter der Adresse ist von ciner späteren Hand bemerkt Normberg etlichen leichten gulden halben. N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 89 ab cop. chart. coacva. Die Adresse ist über dem Text durch Frankenfurt angedeutet. Die Unterschrift ist als selbstverständlich weg- 25 gelassen. Gedruckt bei Joseph, Goldminxen des 14. und 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 186-187 (vgl. 8, 101) aus F. Das Datum ist aber irrtümlich in „1432 November 28“ aufgelöst. Unserf willige freuntliche dienste sein ewerr ersamkeit voran bereit. fürsichtigen und weisen, besundern lieben freund. als uns ewr weißheit von gebrechen und not- 30 durft wegen der guldein mûnze nehst verschriben2 und wir euch darauf widerumb geantwurt 3 haben, als ir nu in derselben unserr antwurt wol vernomen habt, haben wir nu g seid in gut die unsern, den h wir getrawen, die sich sôlicher sache versteen, der nachgeschriben guldein, die bei uns ungeverlichen darzu genomen sein worden, probieren und versuchen lassen 4. die haben uns nu gesagt, daz der guldein mit dem Johannes 35 und ein C zwischen den füssen und die mit der keiserlichen cron 5, die denn die unsern a) Unser — weisen om. N. b) N gemeins nuczes statt eins gemein nutz. c) N ersamkeit. d) beweisen — gerne om. N. add. etc. e) anno — secundo om. N. f) Unser — besundern om. N. g) om. N. h) N die. Am 17 November (nr. 516). Am 17 November (nr. 516). 3 Am 24 November (nr. 517). 4 Uber die Art und Weise, in der damals Minx- proben gemacht wurden, vergleiche man Joseph, Gold- miinxen des 14. und 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 60.— Im Nürnberger Jahresregister findet sich der folgende auf die obige Münxprobe bexiigliche Eintrag: item dedimus 8 lb. 16 sh. haller, das die guldein kosten- ten zu versuchen, die man zu Frankfurt und anders- wo von news slug und der ein teil minder dann 19 garath hielten. (Nürnberg Kreis-A. Jahres- register IV fol. 50b not. chart. coaeva.) 2 5 Die Gulden mit dem heiligen Johannes und einem C xwischen dessen Fiißten sind wahrschein- 40 lich diejenigen, die nach dem Ubergang der könig- lichen Münzen an Konrad von Weinsberg, also etwa seit August 1431, bis xu Sigmunds Kaiserkrönung geprägt wurden (vgl. Joseph a. a. O. 8, 99-101). Sie hatten auf der anderen Seite den Reichsapfel, 45 waren also Apfelgulden und fielen darum unter das in Bingen beschlossene kurfürstliche Verbot. Die Ausmünxung von Kronengulden fällt in die Zeit vom 2 Mai bis 26 Juli 1431, als die Frank- furter Minxe noch in den Händen Frankfurts war 50 (vgl. ebenda 8, 9). Sie waren gut ausgebracht wor- 1
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 873 1439 ungeverlichen also versucht haben, unter newnzehen garaden besteen und nicht newnzehen garad haben. mer haben sie uns gesagt, daz sôliche guldein mit dem apfel 1, der wir ewerr ersamkeit einen hierinne verslossen schicken, auch unter newnzehen garaden besteen und nicht newnzehen garad haben. so sein denn sôlich guldein mit dem apfel, der wir ewerr weißheit auch einen hierinne verslossen schicken, die halten und besteen bei fünfzehen garaden; und derselben etlich haben dennoch minner denn fünfzehen garad. das haben wir bei uns nicht wôllen behalten, sunder euch das von gemeins nutz und notdurft wegen in guter freuntschaft verkünden, euch darnach wissen zu richten und zu tun als die, zu den wir uns wol versehen, den ungerechtikeit in der io mûnze und sûst auch nicht lieb sei. wir wôllen auch gern guten fleiß bei uns tun, daz sôlich guldein, die zu newnzehen garaden besteen und newnzehen garad haben, ge- fürdert und für landswerung-guldein genomen werden, als ir in unserr nehsten antwurt guter masse auch verstanden habt. denn wo wir ewerr ersamkeit lieba oder dienste beweisen môhten, das teten wir mit willen gern. datum feria 5 post Katherine 15 virginis b anno etc. 32. [in verso] Den fürsichtigen ersamen und weisen burgermeistern und rate der stat zu Franckfurt unsern besundern lieben und guten freunden debet. Von dem rate zu Nüremberg. 1432 Nov. 27 Nor. 27 20 519. Nördlingen an Frankfurt: meint, daß die auf dem [königlichen] Tage in Basel befindlichen Boten des Schwäbischen Städtebundes über die Münzangelegenheit, die die Frankfurter Boten dort voraussichtlich zur Sprache bringen, zu Hause berichten werden, so daß die Angelegenheit vor die Bundesstädte kommt; wird, wenn dies nicht geschieht, sie selbst an den Städtebund bringen. 1432 November 28 [Nördlingen]. 1432 Nov. 28 25 F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 329 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. N coll. Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 conc. chart., geschrieben auf die Rück- seite von Frankfurts Brief an Nördlingen vom 17 November 1432 (Vorlage N unserer nr. 516). Unterschrift und Adresse sind weggelassen. Unser früntlich willig dinst vor. ersamen fürsichtigen liben und gûten frûnde. euwer 3o schrift 2 uns getan als von der guldin mûnz wegen han wir gûtlichen und wol ze danke von euch verstanden. und als in derselben ewer schrifte ir meldent, das ir davon ewern fründen, die ir uf dem tag zů Basel gesant hand, nach habt geschriben, das auch an die von Basel ze bringen etc., also wûllent vernemen, das unser gût frûnde a) lieb — gern om. N, add. etc. b) virginis — 32 om. N. 35 den. Nürnberg schrieh über sie am II November 1431 an Ulm: veranlaſt durch dessen Anfrage von der gulden wegen mit der cron gezaichent, die jetxt in Frankfurt geprägt würden, habe es seine Amtleute befragt und xur Antwort erhalten, daß 40 von diesen Gulden noch nicht viel nach Nürnberg gekommen seien; die vorhandenen aber beständen am strich und sust noch wol, daz man sie noch bei uns gern neme; dat. ipsa die sancti Martini episcopi. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 168 a 45 cop. chart. coaeva.) Sie werden erst später durch Abnutrung oder betriigerische Behandlung minder- wertig geworden sein. — Ein Johannisgulden mit dem C ist bei Cappe, Die Münxen der Deutschen Kaiser und Könige II Taf. XXV nr. 295 und bei 50 Euler, Verzeichnis und Beschreibung der Frank- furter Goldmünxen (Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst Heft 4 Taf. I nr. 2) abgebildet, ein Kronengulden bei Götz, Deutschlands Kaisermünxen des Mittelalters Taf. L nr. 567, Euler a. a. O. Taf. I nr. 4 und Joseph a. a. O. Abbildung nr. 4. 1 Also noch andere Apfelgulden als die vorher er- wähnten mit dem Johannes und dem C. — Uber Apfelgulden aus Sigmunds Zeit vgl. Cappe a. a. O. I S. 176-178 und II S. 130 und Götx a. a. O. S. 124. 2 Der Brief vom 17 November (nr. 516) ist ge- meint, und nicht, wie die Inventare des Frank- furter Stadt-A. 4, 35 angeben, der Brief Frank- furts an Nördlingen vom 8 November über die Er- werbung der königlichen Münxstätten xu Frank- furt, Nördlingen und Basel von Konrad von Weins- berg.
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 873 1439 ungeverlichen also versucht haben, unter newnzehen garaden besteen und nicht newnzehen garad haben. mer haben sie uns gesagt, daz sôliche guldein mit dem apfel 1, der wir ewerr ersamkeit einen hierinne verslossen schicken, auch unter newnzehen garaden besteen und nicht newnzehen garad haben. so sein denn sôlich guldein mit dem apfel, der wir ewerr weißheit auch einen hierinne verslossen schicken, die halten und besteen bei fünfzehen garaden; und derselben etlich haben dennoch minner denn fünfzehen garad. das haben wir bei uns nicht wôllen behalten, sunder euch das von gemeins nutz und notdurft wegen in guter freuntschaft verkünden, euch darnach wissen zu richten und zu tun als die, zu den wir uns wol versehen, den ungerechtikeit in der io mûnze und sûst auch nicht lieb sei. wir wôllen auch gern guten fleiß bei uns tun, daz sôlich guldein, die zu newnzehen garaden besteen und newnzehen garad haben, ge- fürdert und für landswerung-guldein genomen werden, als ir in unserr nehsten antwurt guter masse auch verstanden habt. denn wo wir ewerr ersamkeit lieba oder dienste beweisen môhten, das teten wir mit willen gern. datum feria 5 post Katherine 15 virginis b anno etc. 32. [in verso] Den fürsichtigen ersamen und weisen burgermeistern und rate der stat zu Franckfurt unsern besundern lieben und guten freunden debet. Von dem rate zu Nüremberg. 1432 Nov. 27 Nor. 27 20 519. Nördlingen an Frankfurt: meint, daß die auf dem [königlichen] Tage in Basel befindlichen Boten des Schwäbischen Städtebundes über die Münzangelegenheit, die die Frankfurter Boten dort voraussichtlich zur Sprache bringen, zu Hause berichten werden, so daß die Angelegenheit vor die Bundesstädte kommt; wird, wenn dies nicht geschieht, sie selbst an den Städtebund bringen. 1432 November 28 [Nördlingen]. 1432 Nov. 28 25 F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 329 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. N coll. Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 conc. chart., geschrieben auf die Rück- seite von Frankfurts Brief an Nördlingen vom 17 November 1432 (Vorlage N unserer nr. 516). Unterschrift und Adresse sind weggelassen. Unser früntlich willig dinst vor. ersamen fürsichtigen liben und gûten frûnde. euwer 3o schrift 2 uns getan als von der guldin mûnz wegen han wir gûtlichen und wol ze danke von euch verstanden. und als in derselben ewer schrifte ir meldent, das ir davon ewern fründen, die ir uf dem tag zů Basel gesant hand, nach habt geschriben, das auch an die von Basel ze bringen etc., also wûllent vernemen, das unser gût frûnde a) lieb — gern om. N, add. etc. b) virginis — 32 om. N. 35 den. Nürnberg schrieh über sie am II November 1431 an Ulm: veranlaſt durch dessen Anfrage von der gulden wegen mit der cron gezaichent, die jetxt in Frankfurt geprägt würden, habe es seine Amtleute befragt und xur Antwort erhalten, daß 40 von diesen Gulden noch nicht viel nach Nürnberg gekommen seien; die vorhandenen aber beständen am strich und sust noch wol, daz man sie noch bei uns gern neme; dat. ipsa die sancti Martini episcopi. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 168 a 45 cop. chart. coaeva.) Sie werden erst später durch Abnutrung oder betriigerische Behandlung minder- wertig geworden sein. — Ein Johannisgulden mit dem C ist bei Cappe, Die Münxen der Deutschen Kaiser und Könige II Taf. XXV nr. 295 und bei 50 Euler, Verzeichnis und Beschreibung der Frank- furter Goldmünxen (Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst Heft 4 Taf. I nr. 2) abgebildet, ein Kronengulden bei Götz, Deutschlands Kaisermünxen des Mittelalters Taf. L nr. 567, Euler a. a. O. Taf. I nr. 4 und Joseph a. a. O. Abbildung nr. 4. 1 Also noch andere Apfelgulden als die vorher er- wähnten mit dem Johannes und dem C. — Uber Apfelgulden aus Sigmunds Zeit vgl. Cappe a. a. O. I S. 176-178 und II S. 130 und Götx a. a. O. S. 124. 2 Der Brief vom 17 November (nr. 516) ist ge- meint, und nicht, wie die Inventare des Frank- furter Stadt-A. 4, 35 angeben, der Brief Frank- furts an Nördlingen vom 8 November über die Er- werbung der königlichen Münxstätten xu Frank- furt, Nördlingen und Basel von Konrad von Weins- berg.
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874 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1432 Nor. 28 von unser verainung ir bôtschaften auch zû Bâsel haben 1. da mainen wir, ewer fründe, die ir da habent, sagen auch in davon, und wann die wider anheim kûmen, werden sie das auch solicher masse fürtragen, das es den steten unser verainung kûnt getan wirt. so werden sie darine sehen und auch underrede, als sich gepürt, davon thûn und, ob des noit nach irem undersprechen tûn würde, euch davon schriben. ob aber were, das unser obgemeldten fründe bôtschâften davon von ewern botschaften nicht verstanden heten, so wolten wir doch zům nechsten für unser frûnde die stete davon tragen, das davon underrede beschehe. und was da davon ir mainung wirt, sol euch, als wir ge- datum feria sexta post beate Cathrine virginis et martiris trüen, geschriben werden. anno dominia etc. 32. [in verso] Den ersamen fürsichtigen und wisen bürgermeister und rate der stât Franckenfürt unsern liben und gûten fründen. Vom rate ze Nordlingen. 5 10 1432 Nov. 28 1432 Dez. 5 520. Frankfurt an Ulm 2: hatte seine Gesandten zum Baseler Tage brieflich beauf- tragt, mit den anwesenden Städteboten wegen des Verbotes der Apfelgulden durch i5 die Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz zu reden; hat jetzt gehört, daß die Städteboten schon abgereist waren, als der Brief ankam; schlägt nun einen Tag in 1432 Speier mit gen. Rheinischen, Schwäbischen und Fränkischen Städten vor. Dezember 5 Frankfurt. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 330 conc. chart. Unter dem Text steht der Vermerk zo Audita a novem etc. Auf die Rückseite hat der Schreiber geschrieben Ulme gulden monze verslagen. Unsern fruntlichen willigen dinst zuvor. fursichtigen ersamen und wisen lieben besundern frunde. wir tun uwerer ersamkeit zu wissen in heimlichkeit, das wir eigentlich vernomen han, daz in unserr gnedigen herren der drier korfursten von Mencze 25 von Collen und herzoge Ludewigen palzgraven bi Rijne landen soliche gulden zu Nuren- berg zu Basel zu Nordelingen bi uns zu Franckenfurt und andere gulden mit dem appel geslagen verboden sin zu nemen 3. das uns ein swere sache bedunket sin, den gemeinen landen und keufluden grossen schaden brengen mochte, obe daz nit versehen und versorget wurde. darumb wir unsern frunden, die wir uf dem tag, der von unsers 3o gnedigisten herren des Romschen etc. koniges wegen iczunt gen Basel bescheiden was, geschicht hatten, schrieben 4 mit uwern und der andern stede frunden doselbs davon auch zu reden. von denselben unsern frunden, als die widerkomen sin, wir vernomen han, daz uwere und der andern stede frunde von dannen geriden weren, ee dieselbe unsere schrift dar kommen si. und wir han uwern und unsern guten frunden von Nuren- 35 berg und Nordelingen, do der egenanten gulden eins teils geslagen sin, zu der zit davon auch geschriben 5, die uns nu daruf geantwurt han, als dise ingeslossen abeschrifte uß- wisen 6. herumb gefiele uwerer ersamen wißheid wol und duchte uch geraden, daz ir uch dan mit uwern und unsern guten frunden von den steden uwerer vereinigunge davon eigentlich undersprechet und zu rade wurdet, was darinne in dem besten zu 40 a) om. N. 1 Vgl. nr. 339 art. 2. 2 Auf den vorliegenden Brief bexieht sich wohl der folgende Ausgabeposten im Frankfurter Boten- buche: item 31 sh. alder gen Ulme von der gulden verslagen wegen und 2 tage stille gelegen. (Frank- furt Stadt-A. Botenbuch 1432 fol. 10b not. chart. coaeva.) Der Bote ist nicht genannt. Vgl. nr. 513 art. 1. Vgl. S. 871 Anm. 1. 5 Vgl. nr. 516. 6 Die Antworten der beiden Städte sind unsere 45 nrr. 517 und 519. 3 4
874 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1432 Nor. 28 von unser verainung ir bôtschaften auch zû Bâsel haben 1. da mainen wir, ewer fründe, die ir da habent, sagen auch in davon, und wann die wider anheim kûmen, werden sie das auch solicher masse fürtragen, das es den steten unser verainung kûnt getan wirt. so werden sie darine sehen und auch underrede, als sich gepürt, davon thûn und, ob des noit nach irem undersprechen tûn würde, euch davon schriben. ob aber were, das unser obgemeldten fründe bôtschâften davon von ewern botschaften nicht verstanden heten, so wolten wir doch zům nechsten für unser frûnde die stete davon tragen, das davon underrede beschehe. und was da davon ir mainung wirt, sol euch, als wir ge- datum feria sexta post beate Cathrine virginis et martiris trüen, geschriben werden. anno dominia etc. 32. [in verso] Den ersamen fürsichtigen und wisen bürgermeister und rate der stât Franckenfürt unsern liben und gûten fründen. Vom rate ze Nordlingen. 5 10 1432 Nov. 28 1432 Dez. 5 520. Frankfurt an Ulm 2: hatte seine Gesandten zum Baseler Tage brieflich beauf- tragt, mit den anwesenden Städteboten wegen des Verbotes der Apfelgulden durch i5 die Kurfürsten von Mainz, Köln und der Pfalz zu reden; hat jetzt gehört, daß die Städteboten schon abgereist waren, als der Brief ankam; schlägt nun einen Tag in 1432 Speier mit gen. Rheinischen, Schwäbischen und Fränkischen Städten vor. Dezember 5 Frankfurt. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 330 conc. chart. Unter dem Text steht der Vermerk zo Audita a novem etc. Auf die Rückseite hat der Schreiber geschrieben Ulme gulden monze verslagen. Unsern fruntlichen willigen dinst zuvor. fursichtigen ersamen und wisen lieben besundern frunde. wir tun uwerer ersamkeit zu wissen in heimlichkeit, das wir eigentlich vernomen han, daz in unserr gnedigen herren der drier korfursten von Mencze 25 von Collen und herzoge Ludewigen palzgraven bi Rijne landen soliche gulden zu Nuren- berg zu Basel zu Nordelingen bi uns zu Franckenfurt und andere gulden mit dem appel geslagen verboden sin zu nemen 3. das uns ein swere sache bedunket sin, den gemeinen landen und keufluden grossen schaden brengen mochte, obe daz nit versehen und versorget wurde. darumb wir unsern frunden, die wir uf dem tag, der von unsers 3o gnedigisten herren des Romschen etc. koniges wegen iczunt gen Basel bescheiden was, geschicht hatten, schrieben 4 mit uwern und der andern stede frunden doselbs davon auch zu reden. von denselben unsern frunden, als die widerkomen sin, wir vernomen han, daz uwere und der andern stede frunde von dannen geriden weren, ee dieselbe unsere schrift dar kommen si. und wir han uwern und unsern guten frunden von Nuren- 35 berg und Nordelingen, do der egenanten gulden eins teils geslagen sin, zu der zit davon auch geschriben 5, die uns nu daruf geantwurt han, als dise ingeslossen abeschrifte uß- wisen 6. herumb gefiele uwerer ersamen wißheid wol und duchte uch geraden, daz ir uch dan mit uwern und unsern guten frunden von den steden uwerer vereinigunge davon eigentlich undersprechet und zu rade wurdet, was darinne in dem besten zu 40 a) om. N. 1 Vgl. nr. 339 art. 2. 2 Auf den vorliegenden Brief bexieht sich wohl der folgende Ausgabeposten im Frankfurter Boten- buche: item 31 sh. alder gen Ulme von der gulden verslagen wegen und 2 tage stille gelegen. (Frank- furt Stadt-A. Botenbuch 1432 fol. 10b not. chart. coaeva.) Der Bote ist nicht genannt. Vgl. nr. 513 art. 1. Vgl. S. 871 Anm. 1. 5 Vgl. nr. 516. 6 Die Antworten der beiden Städte sind unsere 45 nrr. 517 und 519. 3 4
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 875 1432 Dez. 5 tunde und furzunemen were, und 1 gefiele uwerer wißheid wol, so duchte uns gut und notdorftig, daz dan gemeine frie und richsstede darumb ire frunde zu eime tage an ein gelegen stad schichten, sich eigentlich davon zu undersprechen und zu rade zu werden, was darinne in dem besten zu tunde und furzunemen were. und wand nu, lieben be- 5 sundern frunde, uns beduchte, daz solicher tag den Swebischen und auch den Rijnschen steden und sunderlich den von Collen und Aiche allerbeqwemlichst und fuglichest zu Spijer gelegen were, duchte uwere liebe das dan gut, so were unsere meinunge und biden uwere wißheid auch fruntlich, daz ir dan uwern und unsern guden frunden von Straßburg von Basel von Costencz von Augßpurg von Nurenberg und auch andern io steden do oben im lande, die uch darzu gut und notdorftig bedunken zu solichem tage, uf einen nemlichen tag gen Spijer beschriben und bescheiden wultet ire frunde zu schicken. so wult wir uwern und unsern guden frunden von Collen von Aiche und den andern Rinischen steden auch uf solichen tag, den ir uns dan benentet und ver- schriben liessent wissen, doselbs hin gen Spijer auch in dem besten beschriben und 15 verbotschaften, ir frunde zu schicken. und was uwers willens und meinunge hievon wirdet, biden wir uch uns furderlich wider verschriben wissen zu lassen, uns darnach zu richten. datum sexta feria proxima ante diem sancti Nicolai episcopi anno 1432. 1432 Dez. 5 [supra] Ulme. 20 521. Konrad von Weinsberg an Erzbf. Konrad von Mainz: äußert sein Befremden über das vom Adressaten erlassene Verbot der königlichen Goldmünze; hält es für unrecht und unbillig und für eine Mißachtung der getroffenen Verabredung; bittet, zur Vermeidung einer Anzeige an den König das Verbot zurückzunehmen. 1432 Dezember 13 Guttenberg. 1432 Dez. 13 26 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 331 a cop. chart. coaeva. Das Blatt, auf dessen anderer Seite der Brief Konrads von Weinsberg an den Erzbischof von Köln (nr. 522) steht, war eingeschlossen in Konrads Brief an Frankfurt von demselben Tage (nr. 523). Wo wir i drucken, hat die Vorlage zuweilen y mit kolumniertem e. Im Ausxuge bei Joseph, Goldmünzen des 14. und 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 188 Anm. I ebendaher. Hochwirdiger furst. min undertenige willige dinst zuvor. gnediger lieber herre. mir schreibe der durchluchtige hochgeborne furste und herre herre Ludwige pfalzgrave bi Rine und herzoge in Beyern, min gnediger lieber herre, von der gulden monze wegen mins allergnedigosten herren des Romischen kûnigs als siner kûniglichen gnaden vicarie dieser lande. also schreibe ich sinen gnaden daruf widerumb 2, als dann 35 1 Im Konxept stand statt des ganxen folgenden wissen zu lassen und darnach zu richten. auch han Passus urspriinglich: und wand wir uns versehen, wir uwern und unsern guten frunden von Collen, daz ir uwere erbern frunde kurzlich nach disen von Aiche, von Straßburg, von Augßpurg, Nurenberg, wihennacht heilgen tagen gen Basel schicken werdet, Costencze und andern frien und richssteden in so- nachdem wir vernomen han, daz uch und andern licher masse auch geschriben. 40 steden darselbs hinzuschicken geschriben oder be- 2 Konrad von Weinsberg schrieb am 12 November scheiden si, als uns dar bescheiden ist [vgl. nr. 335) 1432 an Pf. Ludwig: der Pfalzgraf habe ihm ge- und wir unsere frunde dar meinen zu schicken: schrieben, daſo bei der Münxprobe, die er und seine gefiele uch dan wol, so were unsere meinunge, daz Mitkurfürsten xu Bingen veranstaltet hätten, die in ir und die andern stede uwerer vereinigunge den- den Reichsmünxstätten geprägten appel- und clotz- 45 selben uwern frunden, die ihr zu solichem tage chinsgulden unredlich und bresthaftig erfunden und schicken wurdet, befelhen wuldet, was uch beduchte deshalb in den kurfürstlichen Gebieten verboten wor- in dem besten zu den sachen zu tunde sin, uf daz den seien. Er habe darauf seinen Diener Steffan von obe soliche treffliche sache furkomen und in dem Lutxenbrunen an den Adressaten geschickt, sei aber besten versorget werden mochte nach notdorft. und von ihm auf den Weg der schriftlichen Verhand- 50 was uwers willens und meinunge hievon wirdet, lung verwiesen worden. Konrad äußert sein Be- biden wir uch, uns furderlich wider verschriben fremden über das Verbot und legt seine Unschuld Deutsche Reichstags-Akten X. 111 30
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 875 1432 Dez. 5 tunde und furzunemen were, und 1 gefiele uwerer wißheid wol, so duchte uns gut und notdorftig, daz dan gemeine frie und richsstede darumb ire frunde zu eime tage an ein gelegen stad schichten, sich eigentlich davon zu undersprechen und zu rade zu werden, was darinne in dem besten zu tunde und furzunemen were. und wand nu, lieben be- 5 sundern frunde, uns beduchte, daz solicher tag den Swebischen und auch den Rijnschen steden und sunderlich den von Collen und Aiche allerbeqwemlichst und fuglichest zu Spijer gelegen were, duchte uwere liebe das dan gut, so were unsere meinunge und biden uwere wißheid auch fruntlich, daz ir dan uwern und unsern guden frunden von Straßburg von Basel von Costencz von Augßpurg von Nurenberg und auch andern io steden do oben im lande, die uch darzu gut und notdorftig bedunken zu solichem tage, uf einen nemlichen tag gen Spijer beschriben und bescheiden wultet ire frunde zu schicken. so wult wir uwern und unsern guden frunden von Collen von Aiche und den andern Rinischen steden auch uf solichen tag, den ir uns dan benentet und ver- schriben liessent wissen, doselbs hin gen Spijer auch in dem besten beschriben und 15 verbotschaften, ir frunde zu schicken. und was uwers willens und meinunge hievon wirdet, biden wir uch uns furderlich wider verschriben wissen zu lassen, uns darnach zu richten. datum sexta feria proxima ante diem sancti Nicolai episcopi anno 1432. 1432 Dez. 5 [supra] Ulme. 20 521. Konrad von Weinsberg an Erzbf. Konrad von Mainz: äußert sein Befremden über das vom Adressaten erlassene Verbot der königlichen Goldmünze; hält es für unrecht und unbillig und für eine Mißachtung der getroffenen Verabredung; bittet, zur Vermeidung einer Anzeige an den König das Verbot zurückzunehmen. 1432 Dezember 13 Guttenberg. 1432 Dez. 13 26 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 331 a cop. chart. coaeva. Das Blatt, auf dessen anderer Seite der Brief Konrads von Weinsberg an den Erzbischof von Köln (nr. 522) steht, war eingeschlossen in Konrads Brief an Frankfurt von demselben Tage (nr. 523). Wo wir i drucken, hat die Vorlage zuweilen y mit kolumniertem e. Im Ausxuge bei Joseph, Goldmünzen des 14. und 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 188 Anm. I ebendaher. Hochwirdiger furst. min undertenige willige dinst zuvor. gnediger lieber herre. mir schreibe der durchluchtige hochgeborne furste und herre herre Ludwige pfalzgrave bi Rine und herzoge in Beyern, min gnediger lieber herre, von der gulden monze wegen mins allergnedigosten herren des Romischen kûnigs als siner kûniglichen gnaden vicarie dieser lande. also schreibe ich sinen gnaden daruf widerumb 2, als dann 35 1 Im Konxept stand statt des ganxen folgenden wissen zu lassen und darnach zu richten. auch han Passus urspriinglich: und wand wir uns versehen, wir uwern und unsern guten frunden von Collen, daz ir uwere erbern frunde kurzlich nach disen von Aiche, von Straßburg, von Augßpurg, Nurenberg, wihennacht heilgen tagen gen Basel schicken werdet, Costencze und andern frien und richssteden in so- nachdem wir vernomen han, daz uch und andern licher masse auch geschriben. 40 steden darselbs hinzuschicken geschriben oder be- 2 Konrad von Weinsberg schrieb am 12 November scheiden si, als uns dar bescheiden ist [vgl. nr. 335) 1432 an Pf. Ludwig: der Pfalzgraf habe ihm ge- und wir unsere frunde dar meinen zu schicken: schrieben, daſo bei der Münxprobe, die er und seine gefiele uch dan wol, so were unsere meinunge, daz Mitkurfürsten xu Bingen veranstaltet hätten, die in ir und die andern stede uwerer vereinigunge den- den Reichsmünxstätten geprägten appel- und clotz- 45 selben uwern frunden, die ihr zu solichem tage chinsgulden unredlich und bresthaftig erfunden und schicken wurdet, befelhen wuldet, was uch beduchte deshalb in den kurfürstlichen Gebieten verboten wor- in dem besten zu den sachen zu tunde sin, uf daz den seien. Er habe darauf seinen Diener Steffan von obe soliche treffliche sache furkomen und in dem Lutxenbrunen an den Adressaten geschickt, sei aber besten versorget werden mochte nach notdorft. und von ihm auf den Weg der schriftlichen Verhand- 50 was uwers willens und meinunge hievon wirdet, lung verwiesen worden. Konrad äußert sein Be- biden wir uch, uns furderlich wider verschriben fremden über das Verbot und legt seine Unschuld Deutsche Reichstags-Akten X. 111 30
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ut ez. 1482 Dez, 18 1482 Doz. 13 816 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1483, sein gnade uwern gnaden das geschriben und mines briefs abgeschrift damit gesant hy und als uwer gnade seinen gnaden wider daruf geschriben und geantwert hat, desselh ©] briefes abschrift mir sein gnade gesant hat. gnediger herre. also nimpt mich fast fremde, das uwer gnade mines allergnedigosten herren des künigs gulden monze yg wegen gegen uwer und ander miner gnedigen herren der kürfursten gnaden uf dem Rine verschriben han !, den monzmeister zu probacien zu bringen von derselben monze wegen. darumb ich nie gefordert oder geheischen bin, den monzmeister also zu pro bacien zu schicken, und ist doch solich verbott darüber gescheen. das mich unbillichen bedünkt, diwil doch mins herren des konigs gnade der ist, der do alle monze zu geben zu verlihen und zu verbieten hat, und besonder ich mechtig sein wil, das der monz meister zu allen glichen und billichen probacien kummen sal und mûbe. herumb go bitten ich uwer gnade dinstlichen, soliche gebotte abezuthiin und mins gnedigen herren des konigs gnaden gulden monze nicht also derniderzulegen und hinderstellig zu machen 1 one rechtlichen billichen uftrage, als sich gebürt. dann uwer gnade wol versteet, dag ich von eren und von eits wegen schuldig bin, sinen küniglichen gnaden das fur- das ich in warheit nicht gerne thü, wóe ich des überhaben von eren wegen mocht gesein. und ich bitte heruf twer verschribem antwert 8 wider zu wissen bi diesem botten. geben zu Gutemberg uf sanct Lucien tage anno domini etc. 32. [supra] Dem hochwirdigen fursten und herren herren Conraden des heiligen stüls zu Meineze erzbischoffe ete. minem gnedigen lieben herren. zubringen ?. Conrad herre zu Winsperg erbkamerer etc. 522. Konrad von Weinsberg an Ergbf. Dietrich von. Kóln: bittet ihn für den Fall, daß auch er die königliche Goldmünze im seinen Linden verboten haben sollte, um dies Aufhebung dieses Verbotes, indem er Bezug nimmt auf einen abschriftlich beigefügten Brief, den er (Konrad) im derselben Angelegenheit am den Erzbischof von Maina gerichtet habe. 1482 Dezember 13 Guttenberg. Aus Frankfurt Stadi-A. Münze nr. 881^ cop. chart. coaeva. Das Blatt, auf dessen anderer Seite der Brief Konrads von Weinsberg am den Brxbischof von Mainx (iw. 521) steht, war eingelegt àn. Konrads Brief. an. Frankfurt von. demselben, Tage (nr. 523). Erwähnt von Joseph, Goldmünzen des 14. und 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 188 Amm. 1. und damit die Miimxe nicht xu feiern brauche und namentlich weil die Frankfurter Messe herannahe. Er könne richt daxw raten, den Apfel auf der 8b Münze zu ändern, da der gemeine Mann daraus auf den Minderwert der früheren Minxen schließen werde, Wenn Konrad einen königlichen Befehl erwirke, daß die in den königlichen Miünxen geprägten Geld- stücke in allen königlichen Landen, Reichsstädten, 40 Märkten und Messen amxunehmen seien und daß dar umter Angabe alles dessen, was er für den Be- trieb der Münxstätten angeordnet habe. Dat. Gutem- berg Mi. mn. Martini [Nov. 12] 1432. ( Öhringen Hohenlohe’sches Haus-A. Lade B nr. 39 conc. chart. ; gedr. bei Albrecht a. a. O. S. 72-75.) 1 Man wird kaum an einen schriftlichen Vertrag za, denken haben, sondern am dde S. 853 erwühnte Mergentheimer | Vereinbarung. * Dies zu tlum, war Konrad von dem Frankfurter Miimameśster Stephan Scherff aufgefordert worden, Scherff hate ihm am 21 November 1432 geschrieben: Er habe in Frankfurt und anderwärts gehört, daß die Rheinischen Kurfürsten die im der königlichen Mimxe xw Basel, die in Nürnberg und die vom Grafen von Manderscheid geprägten Coldmimxen in ihren Gebieten vernichtigit hätten. Das sei von großem Nachteil für den Handel. In den könig- lichen Münxen gehe es ebenso ehrlich. xw wie in den kurfürstlichen. Konrad möge schleunigst den König benachrichtigen, ehe ein Drlaß der Fürsten ausgehe in den städtischen Messen bekannt gemacht werde, man. solle Gold mur 4n. die königliche Münze liefern, so werde dadurch das kurfürstliche Verbot voraus- sichtlich unschädlich gemacht werden. In Mainz 46 würden alle Gulden für 27 sh. Heller Mainzer Weährumg gekauft; die Mainxer Wechsler schickten ihm (Scherf) ihr Gold, damit er daraus Gulden priige; u. a.m. Datum fer. 6 post Elisabeth [Nov. 21] 1432. (Ölwingen Hohenlohe’sches Haus-A. Lade Bm nr. 89 orig. chart. Wt. clausa e. sig. in v. impr.) " Vgl. S. 857 und mr. 530 art. 1.
ut ez. 1482 Dez, 18 1482 Doz. 13 816 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1483, sein gnade uwern gnaden das geschriben und mines briefs abgeschrift damit gesant hy und als uwer gnade seinen gnaden wider daruf geschriben und geantwert hat, desselh ©] briefes abschrift mir sein gnade gesant hat. gnediger herre. also nimpt mich fast fremde, das uwer gnade mines allergnedigosten herren des künigs gulden monze yg wegen gegen uwer und ander miner gnedigen herren der kürfursten gnaden uf dem Rine verschriben han !, den monzmeister zu probacien zu bringen von derselben monze wegen. darumb ich nie gefordert oder geheischen bin, den monzmeister also zu pro bacien zu schicken, und ist doch solich verbott darüber gescheen. das mich unbillichen bedünkt, diwil doch mins herren des konigs gnade der ist, der do alle monze zu geben zu verlihen und zu verbieten hat, und besonder ich mechtig sein wil, das der monz meister zu allen glichen und billichen probacien kummen sal und mûbe. herumb go bitten ich uwer gnade dinstlichen, soliche gebotte abezuthiin und mins gnedigen herren des konigs gnaden gulden monze nicht also derniderzulegen und hinderstellig zu machen 1 one rechtlichen billichen uftrage, als sich gebürt. dann uwer gnade wol versteet, dag ich von eren und von eits wegen schuldig bin, sinen küniglichen gnaden das fur- das ich in warheit nicht gerne thü, wóe ich des überhaben von eren wegen mocht gesein. und ich bitte heruf twer verschribem antwert 8 wider zu wissen bi diesem botten. geben zu Gutemberg uf sanct Lucien tage anno domini etc. 32. [supra] Dem hochwirdigen fursten und herren herren Conraden des heiligen stüls zu Meineze erzbischoffe ete. minem gnedigen lieben herren. zubringen ?. Conrad herre zu Winsperg erbkamerer etc. 522. Konrad von Weinsberg an Ergbf. Dietrich von. Kóln: bittet ihn für den Fall, daß auch er die königliche Goldmünze im seinen Linden verboten haben sollte, um dies Aufhebung dieses Verbotes, indem er Bezug nimmt auf einen abschriftlich beigefügten Brief, den er (Konrad) im derselben Angelegenheit am den Erzbischof von Maina gerichtet habe. 1482 Dezember 13 Guttenberg. Aus Frankfurt Stadi-A. Münze nr. 881^ cop. chart. coaeva. Das Blatt, auf dessen anderer Seite der Brief Konrads von Weinsberg am den Brxbischof von Mainx (iw. 521) steht, war eingelegt àn. Konrads Brief. an. Frankfurt von. demselben, Tage (nr. 523). Erwähnt von Joseph, Goldmünzen des 14. und 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 188 Amm. 1. und damit die Miimxe nicht xu feiern brauche und namentlich weil die Frankfurter Messe herannahe. Er könne richt daxw raten, den Apfel auf der 8b Münze zu ändern, da der gemeine Mann daraus auf den Minderwert der früheren Minxen schließen werde, Wenn Konrad einen königlichen Befehl erwirke, daß die in den königlichen Miünxen geprägten Geld- stücke in allen königlichen Landen, Reichsstädten, 40 Märkten und Messen amxunehmen seien und daß dar umter Angabe alles dessen, was er für den Be- trieb der Münxstätten angeordnet habe. Dat. Gutem- berg Mi. mn. Martini [Nov. 12] 1432. ( Öhringen Hohenlohe’sches Haus-A. Lade B nr. 39 conc. chart. ; gedr. bei Albrecht a. a. O. S. 72-75.) 1 Man wird kaum an einen schriftlichen Vertrag za, denken haben, sondern am dde S. 853 erwühnte Mergentheimer | Vereinbarung. * Dies zu tlum, war Konrad von dem Frankfurter Miimameśster Stephan Scherff aufgefordert worden, Scherff hate ihm am 21 November 1432 geschrieben: Er habe in Frankfurt und anderwärts gehört, daß die Rheinischen Kurfürsten die im der königlichen Mimxe xw Basel, die in Nürnberg und die vom Grafen von Manderscheid geprägten Coldmimxen in ihren Gebieten vernichtigit hätten. Das sei von großem Nachteil für den Handel. In den könig- lichen Münxen gehe es ebenso ehrlich. xw wie in den kurfürstlichen. Konrad möge schleunigst den König benachrichtigen, ehe ein Drlaß der Fürsten ausgehe in den städtischen Messen bekannt gemacht werde, man. solle Gold mur 4n. die königliche Münze liefern, so werde dadurch das kurfürstliche Verbot voraus- sichtlich unschädlich gemacht werden. In Mainz 46 würden alle Gulden für 27 sh. Heller Mainzer Weährumg gekauft; die Mainxer Wechsler schickten ihm (Scherf) ihr Gold, damit er daraus Gulden priige; u. a.m. Datum fer. 6 post Elisabeth [Nov. 21] 1432. (Ölwingen Hohenlohe’sches Haus-A. Lade Bm nr. 89 orig. chart. Wt. clausa e. sig. in v. impr.) " Vgl. S. 857 und mr. 530 art. 1.
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 877 10 Hochwirdiger furste. min undertenige willige dinsta zuvor. gnediger lieber herre. ich hon minem gnedigen herren von Mencze geschriben 1 von der gulden monze wegen mines allergnedigosten herren des Romischen konigs, als ich dann uwern gnaden desselben briefs ein abschrift herinne verslossen sende. und were sache, das 5 uwer gnade auch soliche gebotte in üwern landen gethon hette, das dann euwer gnade mines herren des konigs gnaden zu eren und umb miner willigen dinst willen soliche gebotte abthûn und widerruffen wôlle, wanne mins herren des kûnigs gnade sich sunder fruntschaft zu uwern gnaden versicht. so hann ich auch selber ein ganze unzwifelns getruwen zu euwern gnaden. und ich bitte heruf uwer beschriben antwert2 bi diesem bodten. geben zu Gutemberg uf sanct Lucien tag der heiligen junkfrauwen anno domini 1432. 1432 Dez. 13 1432 Dez. 13 [supra] Dem hochwirdigen fursten und herren herren Dithrichen des heiligen stûls zu Coelne erzbischoffe etc. minem 15 gnedigen lieben herren etc. Conrat herre zu Winsperg des heiligen Romischen richs erbkamerer. 20 523. [Konrad von Weinsberg] an Frankfurt: schickt Abschrift seiner Briefe an die Kurfürsten von Mainz und Köln wegen der Goldmünze und verspricht Mitteilung der Antwort beider; bittet um Einleitung der Untersuchung gegen einen gen. Gold- schmied wegen Münzverbrechens; wünscht die Beibehaltung des Apfels auf dem Ge- präge der Gulden; ersucht, den Stempelgräber anzuweisen, wie er die neuen Münz- 1432 Dezember 13 stempel anfertigen soll, und die alten Stempel einzuziehen. Guttenberg. 1432 Dez. 13 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 332 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Der untere Rand, auf dem vielleicht Konrads Unterschrift gestanden hat, ist abgeschnitten. Gedruckt bei Joseph, Goldmünxen des 14. u. 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 187-189 ebendaher. Unser früntliche dinste und gruß zuvor. ersamen wisen und besonder lieben fründe. [1] als ir uns geschriben habt 3 von der gulden monze wegen etc., das haben wir wol verstanden und wir danken uch des recht fruntlichen und wir wollen das auch gerne umbe ûch verdienen und in geheimde halten. und wir schicken uch herinne ver- 3o slossen abschrift, als wir dann darumbe unsern gnedigen herren von Meyntz und von Colne geschriben haben 4, darinne ir unser meinünge und handel wol versteet. und was uns darumbe zu antwurt wirdet, das wollen wir uch auch wissen lassen oder selbs zu uch darumbe zukûmmen. dann alsoferre als wir konnen oder mogen und an uns ist, so sal an uns nûmmer anders herfünden werden, dann das wir in den und andern 35 sachen ufrichtlichen umbegeen und uns halten wollen, als einem frommen manne wol ane- und zusteet. und wir weren auch langes gerne von der sache wegen zu uch kommen, da vermochten wir dez nicht von krankheit wegen unsers libs. [2] auch, lieben fründe, so ist uns furbracht, wie das Preymbam goltschmide bi uch gesessen die sweren gulden uß den lichten gewegen sal haben. das da ein unbillich sache ist, als wir nicht 40 zwifeln, es bedunke uch auch also. bietten wir uch früntlichen von unsers aller- gnedigesten herren des Romischen koniks und unsernt wegen, in den sachen ein warheit zu herfaren und, ist er des schuldig, das ir dann den in uwern gewalt nemend, daz ir dez mechtige sit, biß das wir zu uch kommen und zu rate werden, wie man das fur- Z a) fehli in der Vorlage. 15 1 nr. 521. Konrad von Weinsberg erhielt von Erxbischof Diet- rich xunächst keine Antwort. Vgl. nr. 527 art. 5. s Am 16 November (nr. 515). 4 Beide Abschriften liegen in unseren nrr. 521 und 522 noch vor. 111*
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 877 10 Hochwirdiger furste. min undertenige willige dinsta zuvor. gnediger lieber herre. ich hon minem gnedigen herren von Mencze geschriben 1 von der gulden monze wegen mines allergnedigosten herren des Romischen konigs, als ich dann uwern gnaden desselben briefs ein abschrift herinne verslossen sende. und were sache, das 5 uwer gnade auch soliche gebotte in üwern landen gethon hette, das dann euwer gnade mines herren des konigs gnaden zu eren und umb miner willigen dinst willen soliche gebotte abthûn und widerruffen wôlle, wanne mins herren des kûnigs gnade sich sunder fruntschaft zu uwern gnaden versicht. so hann ich auch selber ein ganze unzwifelns getruwen zu euwern gnaden. und ich bitte heruf uwer beschriben antwert2 bi diesem bodten. geben zu Gutemberg uf sanct Lucien tag der heiligen junkfrauwen anno domini 1432. 1432 Dez. 13 1432 Dez. 13 [supra] Dem hochwirdigen fursten und herren herren Dithrichen des heiligen stûls zu Coelne erzbischoffe etc. minem 15 gnedigen lieben herren etc. Conrat herre zu Winsperg des heiligen Romischen richs erbkamerer. 20 523. [Konrad von Weinsberg] an Frankfurt: schickt Abschrift seiner Briefe an die Kurfürsten von Mainz und Köln wegen der Goldmünze und verspricht Mitteilung der Antwort beider; bittet um Einleitung der Untersuchung gegen einen gen. Gold- schmied wegen Münzverbrechens; wünscht die Beibehaltung des Apfels auf dem Ge- präge der Gulden; ersucht, den Stempelgräber anzuweisen, wie er die neuen Münz- 1432 Dezember 13 stempel anfertigen soll, und die alten Stempel einzuziehen. Guttenberg. 1432 Dez. 13 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 332 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Der untere Rand, auf dem vielleicht Konrads Unterschrift gestanden hat, ist abgeschnitten. Gedruckt bei Joseph, Goldmünxen des 14. u. 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 187-189 ebendaher. Unser früntliche dinste und gruß zuvor. ersamen wisen und besonder lieben fründe. [1] als ir uns geschriben habt 3 von der gulden monze wegen etc., das haben wir wol verstanden und wir danken uch des recht fruntlichen und wir wollen das auch gerne umbe ûch verdienen und in geheimde halten. und wir schicken uch herinne ver- 3o slossen abschrift, als wir dann darumbe unsern gnedigen herren von Meyntz und von Colne geschriben haben 4, darinne ir unser meinünge und handel wol versteet. und was uns darumbe zu antwurt wirdet, das wollen wir uch auch wissen lassen oder selbs zu uch darumbe zukûmmen. dann alsoferre als wir konnen oder mogen und an uns ist, so sal an uns nûmmer anders herfünden werden, dann das wir in den und andern 35 sachen ufrichtlichen umbegeen und uns halten wollen, als einem frommen manne wol ane- und zusteet. und wir weren auch langes gerne von der sache wegen zu uch kommen, da vermochten wir dez nicht von krankheit wegen unsers libs. [2] auch, lieben fründe, so ist uns furbracht, wie das Preymbam goltschmide bi uch gesessen die sweren gulden uß den lichten gewegen sal haben. das da ein unbillich sache ist, als wir nicht 40 zwifeln, es bedunke uch auch also. bietten wir uch früntlichen von unsers aller- gnedigesten herren des Romischen koniks und unsernt wegen, in den sachen ein warheit zu herfaren und, ist er des schuldig, das ir dann den in uwern gewalt nemend, daz ir dez mechtige sit, biß das wir zu uch kommen und zu rate werden, wie man das fur- Z a) fehli in der Vorlage. 15 1 nr. 521. Konrad von Weinsberg erhielt von Erxbischof Diet- rich xunächst keine Antwort. Vgl. nr. 527 art. 5. s Am 16 November (nr. 515). 4 Beide Abschriften liegen in unseren nrr. 521 und 522 noch vor. 111*
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878 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1432 Dez. 13 1432 Des. 13 nemme zu dem besten. [3 und besünder von der isen wegen da gefelt uns wol, daß man den apfel der gulden steen laße und daz keiserlich bilde uf die andern siten slahe, diewil die gebott lûden, der apfelgulden nicht zû nemmen, umbe des willen, daß man nicht gesprechen môge noch fürgeziehen, man habe die apfelgulden müssen abthûn, uf den sin als solten die fordern gulden unrecht geslagen sein 1, und besonder diewil unsers 5 gnedigen herren des koniks gnade den apfel sinen gnaden furgenommen und lieb darzu hat. wann wir aber zu uwer fruntschaft kommen, was wir dan aber zu rade werden zum besten, dem gee man nach. und uwer fruntschaft wolle dem isengreber thün sagen, soliche isen zu graben, in maeßen als wir uch dann daz vor2 geschriben haben, und die alten isen von dem wardiener zu uwern handen nemen. und thûnd in allen 10 sachen, als wir ein ganzes getrüwen zu uch haben und gerne umbe uch verdienen und verschulden wollen. geben zu Gutenberg uf sant Lucien dag anno etc. 432. [in verso] Den ersamen wisen burgermeistern und rate zu Franckfürt unsern besondern guten frunden dari debet. 15 1432 Dez. 30 524. Frankfurt an [Konrad von] Weinsberg: schreibt über das Münzverbot der Kur- fürsten; schlägt vor, in der königlichen Münze auf 19 Karat Feingold Frankfurter Gewichts münzen und die Münzstempel in Frankfurt aufbewahren und anfertigen zu lassen; u. a. m. 1432 Dezember 30 [Frankfurt]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 334 conc. chart. mit dem Vermerk Audita a consilio. 20 Auf der Rückseite steht von gleichxeitiger Hand Winßperg etc. monze, und von einer Hand des 16 Jahrhunderts Der von Weinsperg schreibt der apfelguldin halben, als dieselb durch die churfursten verpoten warn. item von ains goldschmids wegen, der die schweren guldin ausgelesen sol haben. item des rats antwort daruf sampt etlichen nicht derwegen ergangen schriften. 25 als uwer edelkeit uns von Unsern willigen dinst zuvor. edeler lieber herre. unsers allergnedigsten herren des Romschen etc. koniges gulden monze wegen geschriben hat 3 und dainne abeschrift gesant, als ir unsern gnedigen herren den erzbischoffen zu Mencze und zu Colne geschriben habet, des biden wir uwer edelkeit wissen, daz wir darinne nit virsteen mogen, umb waz sache willen dieselben unsere gnedigen herren 30 und auch unser gnediger herre herzog Ludewig phalzgrave die in iren landen virboden han. darumb so were unser meinunge wole, daz uwer edelkeit unserm gnedigisten herren dem Romischen konige und dem riche zu eren, auch gemeinen landen zu nocze und frommen mit dem monzmeister und sust bestellete, daz solich siner gnaden gulden monze geslagen und ufrichtlichen gehalden wurde mit namen uf 19 grad fins goldes 35 Franckenfurter gewichts 4, und, wann daz dan also geschee, befelhe uwere edelkeit dan 1 Vgl. hierxu den Brief des Münxmeisters Scherff damide wir dan furbazzer gewern mogen; dat. Wert- an Konrad vom 21 November oben S. 876 Anm. 2. heim Sa. n. dem jarstage [Jan. 3] 1433. (Frank- 2 Am 10 November. Vgl. S. 869 Anm. 2. furt Stadt-A. Münze nr. 335 orig. chart. lit. clausa 3 Am 13 Dexember (nr. 523). c. sig. in v. impr. deperd.) Frankfurt erwiderte am 40 4 Am 3 Januar 1433 schrieb Gf. Johann von 7 Januar: es habe auch gehört, daß etliche Fürsten Wertheim an Frankfurt: er habe gehört, daßt die ein teil gulden in ihren Landen verboten haben. furhsten hie nidden zu lande verbaden haben, die doch soliche gulden von unsers gnedigisten herren gulden, die apfel haben, und die Nurnberger gulden des Romischen etc. koniges wegen zu Basel zu No- solle man nicht nemen; er habe lipgedinge und gulte, remberg zu Nordelingen zu Franckenfurt geslagen 45 die er Frankfurt und Andern xu geben schuldig sei, und auch unserr herren der korfursten gulden, die einzunchmen und ausxugeben, daz dan allez stet zu 19 grat fins goldes Franckenfurter gewichtes han wern mit Franckfurter werunge; er bitte um brief- ungeverlich, die sin bi uns zu Franckenfurt werunge liche Nachricht, wie Frankfurt es mit der Währung als bißher. Dat. quinta post epiphaniam [Jan. 7] halte und was man nemen solle nach uwer werunge, 1433. (Ebenda nr. 336 conc. chart.) 50
878 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1432 Dez. 13 1432 Des. 13 nemme zu dem besten. [3 und besünder von der isen wegen da gefelt uns wol, daß man den apfel der gulden steen laße und daz keiserlich bilde uf die andern siten slahe, diewil die gebott lûden, der apfelgulden nicht zû nemmen, umbe des willen, daß man nicht gesprechen môge noch fürgeziehen, man habe die apfelgulden müssen abthûn, uf den sin als solten die fordern gulden unrecht geslagen sein 1, und besonder diewil unsers 5 gnedigen herren des koniks gnade den apfel sinen gnaden furgenommen und lieb darzu hat. wann wir aber zu uwer fruntschaft kommen, was wir dan aber zu rade werden zum besten, dem gee man nach. und uwer fruntschaft wolle dem isengreber thün sagen, soliche isen zu graben, in maeßen als wir uch dann daz vor2 geschriben haben, und die alten isen von dem wardiener zu uwern handen nemen. und thûnd in allen 10 sachen, als wir ein ganzes getrüwen zu uch haben und gerne umbe uch verdienen und verschulden wollen. geben zu Gutenberg uf sant Lucien dag anno etc. 432. [in verso] Den ersamen wisen burgermeistern und rate zu Franckfürt unsern besondern guten frunden dari debet. 15 1432 Dez. 30 524. Frankfurt an [Konrad von] Weinsberg: schreibt über das Münzverbot der Kur- fürsten; schlägt vor, in der königlichen Münze auf 19 Karat Feingold Frankfurter Gewichts münzen und die Münzstempel in Frankfurt aufbewahren und anfertigen zu lassen; u. a. m. 1432 Dezember 30 [Frankfurt]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 334 conc. chart. mit dem Vermerk Audita a consilio. 20 Auf der Rückseite steht von gleichxeitiger Hand Winßperg etc. monze, und von einer Hand des 16 Jahrhunderts Der von Weinsperg schreibt der apfelguldin halben, als dieselb durch die churfursten verpoten warn. item von ains goldschmids wegen, der die schweren guldin ausgelesen sol haben. item des rats antwort daruf sampt etlichen nicht derwegen ergangen schriften. 25 als uwer edelkeit uns von Unsern willigen dinst zuvor. edeler lieber herre. unsers allergnedigsten herren des Romschen etc. koniges gulden monze wegen geschriben hat 3 und dainne abeschrift gesant, als ir unsern gnedigen herren den erzbischoffen zu Mencze und zu Colne geschriben habet, des biden wir uwer edelkeit wissen, daz wir darinne nit virsteen mogen, umb waz sache willen dieselben unsere gnedigen herren 30 und auch unser gnediger herre herzog Ludewig phalzgrave die in iren landen virboden han. darumb so were unser meinunge wole, daz uwer edelkeit unserm gnedigisten herren dem Romischen konige und dem riche zu eren, auch gemeinen landen zu nocze und frommen mit dem monzmeister und sust bestellete, daz solich siner gnaden gulden monze geslagen und ufrichtlichen gehalden wurde mit namen uf 19 grad fins goldes 35 Franckenfurter gewichts 4, und, wann daz dan also geschee, befelhe uwere edelkeit dan 1 Vgl. hierxu den Brief des Münxmeisters Scherff damide wir dan furbazzer gewern mogen; dat. Wert- an Konrad vom 21 November oben S. 876 Anm. 2. heim Sa. n. dem jarstage [Jan. 3] 1433. (Frank- 2 Am 10 November. Vgl. S. 869 Anm. 2. furt Stadt-A. Münze nr. 335 orig. chart. lit. clausa 3 Am 13 Dexember (nr. 523). c. sig. in v. impr. deperd.) Frankfurt erwiderte am 40 4 Am 3 Januar 1433 schrieb Gf. Johann von 7 Januar: es habe auch gehört, daß etliche Fürsten Wertheim an Frankfurt: er habe gehört, daßt die ein teil gulden in ihren Landen verboten haben. furhsten hie nidden zu lande verbaden haben, die doch soliche gulden von unsers gnedigisten herren gulden, die apfel haben, und die Nurnberger gulden des Romischen etc. koniges wegen zu Basel zu No- solle man nicht nemen; er habe lipgedinge und gulte, remberg zu Nordelingen zu Franckenfurt geslagen 45 die er Frankfurt und Andern xu geben schuldig sei, und auch unserr herren der korfursten gulden, die einzunchmen und ausxugeben, daz dan allez stet zu 19 grat fins goldes Franckenfurter gewichtes han wern mit Franckfurter werunge; er bitte um brief- ungeverlich, die sin bi uns zu Franckenfurt werunge liche Nachricht, wie Frankfurt es mit der Währung als bißher. Dat. quinta post epiphaniam [Jan. 7] halte und was man nemen solle nach uwer werunge, 1433. (Ebenda nr. 336 conc. chart.) 50
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 879 die isen imands bi uns zu Franckenfurt zu behalden und auch bestellen zu graben, bedorfte der dan unsers rads und furderniß darzu, so wulten wir uch zu willen uns gerne dinstlich und furderlich darinne bewisen, ob ir des begertet. [Es folgt die Antwort auf die Anfrage des Adressaten wegen des Goldschmiedes Preymbam; vgl. S. 877 datum 3 feria post nativitatis Christi anno ejusdem 1432. 5 Z. 43 bis S. 878 Z. 6.] 1432 Dez. 30 1132 Dez. 30 [supra] Winsperg. 525. Die zu Ulm versammelten Boten des Schwäbischen Städtebundes an Frankfurt 1: 133 haben dessen Schreiben an Ulm vom 5 Dezember 1432 wegen der Münze geschen; können Fehde und Geschäfte halber den vorgeschlagenen Münztag nicht beschicken2, bitten aber um Mitteilung der Beschlüsse. 1433 Januar 8 Ulm. Jан. 8 10 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 337 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Von späteren Händen ist unter der Adresse vermerkt Stett in Swabn antwort, über ihr Januarii. Fúrsichtigen ersammen und wisen besundern gûten frýnde. unser frýntlich willig 15 dienst und was wir eren und gûts vermúgen wissent alle zite von uns berait voran. lieben frwnde. unser gûten frwnde und aidgenossen die von Ulme hand uns fúr- bracht und gezaigt ain missif3 mit zwain ingeschloßen abschriften, die ir in als von der guldin múnße wegen gesendet hand und die uf fritag vor sant Niclaus tage nehst- vergangen gegeben ist etc. der mainung und inhalt wir wol verstanden und gemerket 20 haben. und wann nach gestalt und gelegenhait aller sachen wir besorgen, das den dingen so mit ainem gemainen versamnungtage, als ir begerent, nicht nachzekomment si, nachdem und denne wir treffenlich merklich vientschaft und geschâfte vorhanden haben, darumb wir beqwemlich an die ênde nicht geschiken múgen: und wir bitten darumb iuwer fúrsichtig wißhait mit ernstlichem vliße, sôlichs von uns in gûtem ze 25 vermerken und in args nicht ze wenden ald ze keren, und ob ir die ding ze handeln fúrhanden nemen wúrdent, als sich denne gepûrte, das ir uns denne von sôlichen hand- lungen, so vil und úch beqwem wúrde oder wâre ze schriben, verschriben wissen laßent. des haben wir ain gût getrüwen zû iuwer ersamkait. denne wamit wir iúwer frwnt- schaft lieb oder dienst erzaigen oder bewisen môchten, des wôlten wir allezite willig so und berait sin sunder zwifels. geben ze Ulme von unser aller haißens wegen und under der von Ulme insigel uf sant Erharcz tage anno domini etc. tricesimo tercio. [in verso] Den fúrsichtigen ersammen Gemainer a richsstette raczbotten der ver- und wisen dem rate der statt Frankfurt ainung in Swaben als wir denne uf dis zite unsern besundern gûten und lieben frýn- ze Ulme bi ainander gewesen sien. 35 den. 1432 Dez. 5 1433 Jan. 8 526. Frankfurt an den Münzmeister Peter Gatz: schreibt u. a., daß ihm der Anlaß zum Münzverbot der Kurfürsten unbekannt sei; bittet, in Erfahrung zu bringen, was die Kurfürsten dem königlichen Statthalter Hzg. Wilhelm von Baiern, der in der Münzangelegenheit an sie geschrieben habe, antworten. 1433 Januar 8 Frankfurt. 1133 Jan. 8 40 a) die Unterschrift steht auf swei Zeilen; nach Swaben ist abgeteilt. Auf die Beförderung dieses Briefes bexicht sich der folgende, unter dem 10 Januar 1433 gemachte Eintrag in der Bundesrechnung: Josen Becken eodem die [d. i. sabato post Erhardi] gen Franck- 45 furt, als die stette den tag von der guldin mûnsse wegen abschriben, 2 guldin (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 13a not. chart. coaeva unter der Rubrik Bottenlone). 2 Uber einen anderen, die Münzfrage betreffenden Beschluß der Versammlung vergleiche man S. 855- 856. 3 nr. 520.
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 879 die isen imands bi uns zu Franckenfurt zu behalden und auch bestellen zu graben, bedorfte der dan unsers rads und furderniß darzu, so wulten wir uch zu willen uns gerne dinstlich und furderlich darinne bewisen, ob ir des begertet. [Es folgt die Antwort auf die Anfrage des Adressaten wegen des Goldschmiedes Preymbam; vgl. S. 877 datum 3 feria post nativitatis Christi anno ejusdem 1432. 5 Z. 43 bis S. 878 Z. 6.] 1432 Dez. 30 1132 Dez. 30 [supra] Winsperg. 525. Die zu Ulm versammelten Boten des Schwäbischen Städtebundes an Frankfurt 1: 133 haben dessen Schreiben an Ulm vom 5 Dezember 1432 wegen der Münze geschen; können Fehde und Geschäfte halber den vorgeschlagenen Münztag nicht beschicken2, bitten aber um Mitteilung der Beschlüsse. 1433 Januar 8 Ulm. Jан. 8 10 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 337 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Von späteren Händen ist unter der Adresse vermerkt Stett in Swabn antwort, über ihr Januarii. Fúrsichtigen ersammen und wisen besundern gûten frýnde. unser frýntlich willig 15 dienst und was wir eren und gûts vermúgen wissent alle zite von uns berait voran. lieben frwnde. unser gûten frwnde und aidgenossen die von Ulme hand uns fúr- bracht und gezaigt ain missif3 mit zwain ingeschloßen abschriften, die ir in als von der guldin múnße wegen gesendet hand und die uf fritag vor sant Niclaus tage nehst- vergangen gegeben ist etc. der mainung und inhalt wir wol verstanden und gemerket 20 haben. und wann nach gestalt und gelegenhait aller sachen wir besorgen, das den dingen so mit ainem gemainen versamnungtage, als ir begerent, nicht nachzekomment si, nachdem und denne wir treffenlich merklich vientschaft und geschâfte vorhanden haben, darumb wir beqwemlich an die ênde nicht geschiken múgen: und wir bitten darumb iuwer fúrsichtig wißhait mit ernstlichem vliße, sôlichs von uns in gûtem ze 25 vermerken und in args nicht ze wenden ald ze keren, und ob ir die ding ze handeln fúrhanden nemen wúrdent, als sich denne gepûrte, das ir uns denne von sôlichen hand- lungen, so vil und úch beqwem wúrde oder wâre ze schriben, verschriben wissen laßent. des haben wir ain gût getrüwen zû iuwer ersamkait. denne wamit wir iúwer frwnt- schaft lieb oder dienst erzaigen oder bewisen môchten, des wôlten wir allezite willig so und berait sin sunder zwifels. geben ze Ulme von unser aller haißens wegen und under der von Ulme insigel uf sant Erharcz tage anno domini etc. tricesimo tercio. [in verso] Den fúrsichtigen ersammen Gemainer a richsstette raczbotten der ver- und wisen dem rate der statt Frankfurt ainung in Swaben als wir denne uf dis zite unsern besundern gûten und lieben frýn- ze Ulme bi ainander gewesen sien. 35 den. 1432 Dez. 5 1433 Jan. 8 526. Frankfurt an den Münzmeister Peter Gatz: schreibt u. a., daß ihm der Anlaß zum Münzverbot der Kurfürsten unbekannt sei; bittet, in Erfahrung zu bringen, was die Kurfürsten dem königlichen Statthalter Hzg. Wilhelm von Baiern, der in der Münzangelegenheit an sie geschrieben habe, antworten. 1433 Januar 8 Frankfurt. 1133 Jan. 8 40 a) die Unterschrift steht auf swei Zeilen; nach Swaben ist abgeteilt. Auf die Beförderung dieses Briefes bexicht sich der folgende, unter dem 10 Januar 1433 gemachte Eintrag in der Bundesrechnung: Josen Becken eodem die [d. i. sabato post Erhardi] gen Franck- 45 furt, als die stette den tag von der guldin mûnsse wegen abschriben, 2 guldin (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 13a not. chart. coaeva unter der Rubrik Bottenlone). 2 Uber einen anderen, die Münzfrage betreffenden Beschluß der Versammlung vergleiche man S. 855- 856. 3 nr. 520.
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880 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 133 Jан. 8 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 338 conc. chart. Der Schreiber hat auf dic Rückseite geschrieben Peter Gacz, warumb die gulden verslagen sin; darunter steht von einer späteren Hand 1433 januarii. Im Ausxuge bei Joseph, Goldmünzen des 14. und 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 101-102 ebendaher. 133 Jan. 8 [1433 kurz vor Jan. 14I Unsern fruntlichen grus zuvor. Peter, besunder gude frund.[Frankfurt teilt Jan. 4 ihm zunächst mit, daß es die 50 Gulden, um die er geschrieben habe1, am letzten Sonn- tag mit einem Boten an ihn geschickt habe; er möge nach Empfang des Geldes Bern- hard Dernbach anweisen, Walter Schwarzenbergs Schuldbrief an Frankfurt auszufolgen. Dann heißt es weiter:] auch, lieber besunder frunt, als du uns geschriben hast, daz 10 du vernomen habest, wie unsere herren die korfursten unsers gnedigisten herren des koniges gulden verrufft haben, und begerst dich lassen zu wissen, warumb solichs ge- scheen si: des lassen wir dich wissen, das uns nit eigentlich zu wissen mag werden, warumb daz verbott gescheen si. und als wir in dem brief auch versteen, daz unser gnediger herre herzoge Wilhelm von Beyern etc. unsers gnedigisten herren des Romi- 15 schen etc. koniges stathelter unsern herren den a korfursten von desselben verbots wegen der gulden monze geschriben habe, des biden wir dich flisseclich, daz du darnach erfarn wulles, obe du mages, wie sie im daruf antworten werden, und uns daz vorter ver- schriben lasses wissen, darnach ezlicher masse zu richten und darzu tun, als wir ein ganz gut getruwen und zuversiecht zu dir han. daz wollen wir gerne gein dir vir�20 datum in die schulden, und koste daz etwas, dem boden wulten wir gerne lonen. sancti Erhardi confessoris anno 1433. [supra] Peter Gaczen. 527. Instruktion Konrads von Weinsberg für einen nicht gen. Gesandten an K. Sig- mund: betr. das Vorgehen einiger Kurfürsten gegen die königliche Münze, Konrads 25 Unterredung darüber mit den Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg auf dem Mergentheimer Tage und die Vorschläge Konrads zu Repressalien des Königs gegen das von den fRheinischen] Kurfürsten erlassene Verbot der königlichen Gold- [1433 kurz vor Januar 142 o. O.] münze. Aus Öhringen Hohenlohe’sches Haus-A. Weinsbergisches Archiv Lade B nr. 39 conc. chart. 30 von der Hand Konrads von Weinsberg. Die Vorlage hat bei allen Sätxen, die mit item beginnen, Alinea; wir haben diese Einteilung nicht beibehalten. Die Artikel 5 und 6 scheint Konrad nachträglich hinzugefiigt xu haben ; sie sind mit kleinerer Schrift geschrieben. Ang. 10 Nota. meins heren dez kûnges genaden zû sagen etc. [1] Item dez ersten so sage sinen genaden min undertenig willieg dinst etc. [2] Item und credenz den brief und gieb ime den etc. [3] Item und wan er den brief geliest, so sprich: [3"] genedieger herre. als min herre von Winsperg von Osterrich heruf kam, da wart iem gesagt, wie daz etliche min heren die kûrfürsten damit umbgen solten, daz sie gern euwer genaden mûnz dernieder- legen wolten, und wan dan daz geschehe, so schlûgen sie dan uf und nieder, wie sie 40 wolten. dadûrch so wûrden die lant geschetzet und verderbet etc. [35] item also erfüre min herre von Winsperg, daz die fürsten zûsamenkûmen solten gen Mergenthein uf sant Larentzen tag nehst vergangen. also fûget sich min here aûch dahin dûrch der nüwen mere willen etc. [3 ] item also fügt ez sich, daz min here von Winsperg zû rede kame mit minem heren von Meintz in gegenwertiekeit mines heren dez marg-45 graffen von Brandenbûrg, also daz min herre von Meintz sprach, die gulten mit dem 35 a) in der Vorlage folgt dem. 1 Am 21 Dexember 1432. Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. 4, 36 nr. 333. 2 Die Datierung ergiebt sich aus dem Schluß unserer nr. 529 von selbst.
880 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 133 Jан. 8 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 338 conc. chart. Der Schreiber hat auf dic Rückseite geschrieben Peter Gacz, warumb die gulden verslagen sin; darunter steht von einer späteren Hand 1433 januarii. Im Ausxuge bei Joseph, Goldmünzen des 14. und 15 Jahrhunderts, a. a. O. 8, 101-102 ebendaher. 133 Jan. 8 [1433 kurz vor Jan. 14I Unsern fruntlichen grus zuvor. Peter, besunder gude frund.[Frankfurt teilt Jan. 4 ihm zunächst mit, daß es die 50 Gulden, um die er geschrieben habe1, am letzten Sonn- tag mit einem Boten an ihn geschickt habe; er möge nach Empfang des Geldes Bern- hard Dernbach anweisen, Walter Schwarzenbergs Schuldbrief an Frankfurt auszufolgen. Dann heißt es weiter:] auch, lieber besunder frunt, als du uns geschriben hast, daz 10 du vernomen habest, wie unsere herren die korfursten unsers gnedigisten herren des koniges gulden verrufft haben, und begerst dich lassen zu wissen, warumb solichs ge- scheen si: des lassen wir dich wissen, das uns nit eigentlich zu wissen mag werden, warumb daz verbott gescheen si. und als wir in dem brief auch versteen, daz unser gnediger herre herzoge Wilhelm von Beyern etc. unsers gnedigisten herren des Romi- 15 schen etc. koniges stathelter unsern herren den a korfursten von desselben verbots wegen der gulden monze geschriben habe, des biden wir dich flisseclich, daz du darnach erfarn wulles, obe du mages, wie sie im daruf antworten werden, und uns daz vorter ver- schriben lasses wissen, darnach ezlicher masse zu richten und darzu tun, als wir ein ganz gut getruwen und zuversiecht zu dir han. daz wollen wir gerne gein dir vir�20 datum in die schulden, und koste daz etwas, dem boden wulten wir gerne lonen. sancti Erhardi confessoris anno 1433. [supra] Peter Gaczen. 527. Instruktion Konrads von Weinsberg für einen nicht gen. Gesandten an K. Sig- mund: betr. das Vorgehen einiger Kurfürsten gegen die königliche Münze, Konrads 25 Unterredung darüber mit den Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg auf dem Mergentheimer Tage und die Vorschläge Konrads zu Repressalien des Königs gegen das von den fRheinischen] Kurfürsten erlassene Verbot der königlichen Gold- [1433 kurz vor Januar 142 o. O.] münze. Aus Öhringen Hohenlohe’sches Haus-A. Weinsbergisches Archiv Lade B nr. 39 conc. chart. 30 von der Hand Konrads von Weinsberg. Die Vorlage hat bei allen Sätxen, die mit item beginnen, Alinea; wir haben diese Einteilung nicht beibehalten. Die Artikel 5 und 6 scheint Konrad nachträglich hinzugefiigt xu haben ; sie sind mit kleinerer Schrift geschrieben. Ang. 10 Nota. meins heren dez kûnges genaden zû sagen etc. [1] Item dez ersten so sage sinen genaden min undertenig willieg dinst etc. [2] Item und credenz den brief und gieb ime den etc. [3] Item und wan er den brief geliest, so sprich: [3"] genedieger herre. als min herre von Winsperg von Osterrich heruf kam, da wart iem gesagt, wie daz etliche min heren die kûrfürsten damit umbgen solten, daz sie gern euwer genaden mûnz dernieder- legen wolten, und wan dan daz geschehe, so schlûgen sie dan uf und nieder, wie sie 40 wolten. dadûrch so wûrden die lant geschetzet und verderbet etc. [35] item also erfüre min herre von Winsperg, daz die fürsten zûsamenkûmen solten gen Mergenthein uf sant Larentzen tag nehst vergangen. also fûget sich min here aûch dahin dûrch der nüwen mere willen etc. [3 ] item also fügt ez sich, daz min here von Winsperg zû rede kame mit minem heren von Meintz in gegenwertiekeit mines heren dez marg-45 graffen von Brandenbûrg, also daz min herre von Meintz sprach, die gulten mit dem 35 a) in der Vorlage folgt dem. 1 Am 21 Dexember 1432. Vgl. Inventare des Frankfurter Stadt-A. 4, 36 nr. 333. 2 Die Datierung ergiebt sich aus dem Schluß unserer nr. 529 von selbst.
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 881 [1433 kurz vor Jan. 14] apfel und der von Nürenberg gulten die würden zû ringe fünden und sie wolten die verbieten etc. [3d] item also sprach min her von Brandenburg: ich weis, daz die von Nürenberg keinen gulten lassen ussegen, der nit bestet, als er besten sol etc. item darzů so lassen sie gar oft die gulten ufsetzen und versüchen, und welle sie nit gereht vinden, daz bringen dieselben füre, die dan darzů gesetzt sin etc. und ich han ver- nůmen, daz man etlicher euwer kürfürsten uf dem Rin gulten vast zü ringe fünden haben sal und mins heren dez kûngs und der von Nürenberg gulten sullen bestanden [3e] item sprach min herre von Meintz: herre der marggraff, ez sal sich nit sin etc. also vinden etc. [3/] item da sprach min herre von Winsperg: genediegen heren. 1o mins heren dez kûnges mûnz die ist also wol und also mit redlichen lûten nach rat der stat zü Franckfürt mit iren ingesessen bürgern bestalt, daz ich nit zwiffel, sie sehen sich wol füre. aber wie dem ist, daz lasse man zü brobazzen kümen. der dan ge- sündet hat, der bûsse etc. [3"] item da sprach min herre von Meintz: neff, da [35] item kůmpst dů reht. wilt dů aber darzů kůmen oder darzů schicken? etc. 15 also sprach min herre: ja gern ; also man lasse mich daz sole zit wiessen, daz ich darzû kûmen moge etc. [3‘] item da sprach min herre von Meintz: daz ist billichen und ich wiel ez also uf dich den andern minen herren und iren fründen sagen etc. [35] item da sprach min herre von Winsperg: genedieger, ich biete ez üwer genade und ir solt des min ganz maht haben. [3"] item da sprach min herre von Meintz: dorf ich ez 20 sagen, so geschiecht uns kurfursten nit gûtlichen von mins heren dez küngs genaden; ez solt nieman gûlden schlahen dan wir kürfürsten uf dem Rine etc. [3m] item da rete min herre von Brandenbürg treffenlichen darinne, daz min herre von Winsperg nit vere mee bedorft darin reden. und sie schieden also davon. und min herre von Wins- perg wart, wan man ieme enbûde, daz er zü den brobazzien salt kûmen etc. [3"] item 25 also schreibe min herre der phalzgraff minem heren von Winsperg 1. die abschrift der brief, die b darumb und darunder geschriben und geschehen sin, die wolle euwer genade verhoren, wan daz ein gros notdorft ist. so wirt euwer kungliche genade wol verhoren, wie ez min here gehandelt hat und wie man damit umbget. daz uwern künglichen genaden gar ungûtlichen geschieht etc. [4] Item spreche dan sin genade „was ist dez von Winsperg meinung in den [4"] sin meinung ist, daz uwer künglich genade solt sachen?“ etc., item so sprich: schriben minen heren den kûrfürsten solliche gebot abzûtûnde. dan min herre von Wins- perg von uwern gnaden wegen solt fürkûmen zu brobatzien gen Franckenfürt, daz dez riches kamer ist, zû ervinden lassen die iren, die sie darzů schicken; so solt ich von 35 dez riches steten von siner genaden wegen auch darzů nemen und bringen. was da erfünden würde, daz man dem nachginge. und wûrde uwer genaden mûnzmeister uneht funden, den solt ich straffen und büssen von euwer genaden wegen, als der brief inne- helt, den€ die fursten uf dem Rine under einander als von der münz wegen gegeben heten 2; daruf hete min here dem münzmeister also die münz verliehen3 und sich 40 verschriben 4 gegen min heren den kûrfursten etc., als dan uwer kunkliche genade und her Casper daz wol wissen fürezünemen zû dem besten etc. [45] item und daz üwer küngliche genade schriebe den von Nürenberg, den von Coln, den von Strosburg, den von Spyer und den von Ulm, daz sie die iren von siner genaden wegen zû mir also schicken wolten gen Franckenfürt zû sollichen brobatzen etc., wan ich inne also 45 schriebe. [4 ] item und dan zwen brief mit der mejestatd, darinne er den steten 30 1 Vgl. S. 875 Anm. 2. 2 Es wird wohl der Münavertrag der Rheinischen Kurfürsten vom 12 Juni 1425 gemeint sein. Vgl. 50 S. 850 An. 4. a) em.; Vorl. daz. b) fehlt in der Vorlage. c) Vorl. wiederholt in einer Korrektur irrtümlich den. d) sic. s Die Verleihungsurkunde für Stephan Scherff vom 15 August 1431 ist gedruckt bei Albrecht a. a. O. S. 67-69. 4 Vgl. S. 850 Anm. 3.
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 881 [1433 kurz vor Jan. 14] apfel und der von Nürenberg gulten die würden zû ringe fünden und sie wolten die verbieten etc. [3d] item also sprach min her von Brandenburg: ich weis, daz die von Nürenberg keinen gulten lassen ussegen, der nit bestet, als er besten sol etc. item darzů so lassen sie gar oft die gulten ufsetzen und versüchen, und welle sie nit gereht vinden, daz bringen dieselben füre, die dan darzů gesetzt sin etc. und ich han ver- nůmen, daz man etlicher euwer kürfürsten uf dem Rin gulten vast zü ringe fünden haben sal und mins heren dez kûngs und der von Nürenberg gulten sullen bestanden [3e] item sprach min herre von Meintz: herre der marggraff, ez sal sich nit sin etc. also vinden etc. [3/] item da sprach min herre von Winsperg: genediegen heren. 1o mins heren dez kûnges mûnz die ist also wol und also mit redlichen lûten nach rat der stat zü Franckfürt mit iren ingesessen bürgern bestalt, daz ich nit zwiffel, sie sehen sich wol füre. aber wie dem ist, daz lasse man zü brobazzen kümen. der dan ge- sündet hat, der bûsse etc. [3"] item da sprach min herre von Meintz: neff, da [35] item kůmpst dů reht. wilt dů aber darzů kůmen oder darzů schicken? etc. 15 also sprach min herre: ja gern ; also man lasse mich daz sole zit wiessen, daz ich darzû kûmen moge etc. [3‘] item da sprach min herre von Meintz: daz ist billichen und ich wiel ez also uf dich den andern minen herren und iren fründen sagen etc. [35] item da sprach min herre von Winsperg: genedieger, ich biete ez üwer genade und ir solt des min ganz maht haben. [3"] item da sprach min herre von Meintz: dorf ich ez 20 sagen, so geschiecht uns kurfursten nit gûtlichen von mins heren dez küngs genaden; ez solt nieman gûlden schlahen dan wir kürfürsten uf dem Rine etc. [3m] item da rete min herre von Brandenbürg treffenlichen darinne, daz min herre von Winsperg nit vere mee bedorft darin reden. und sie schieden also davon. und min herre von Wins- perg wart, wan man ieme enbûde, daz er zü den brobazzien salt kûmen etc. [3"] item 25 also schreibe min herre der phalzgraff minem heren von Winsperg 1. die abschrift der brief, die b darumb und darunder geschriben und geschehen sin, die wolle euwer genade verhoren, wan daz ein gros notdorft ist. so wirt euwer kungliche genade wol verhoren, wie ez min here gehandelt hat und wie man damit umbget. daz uwern künglichen genaden gar ungûtlichen geschieht etc. [4] Item spreche dan sin genade „was ist dez von Winsperg meinung in den [4"] sin meinung ist, daz uwer künglich genade solt sachen?“ etc., item so sprich: schriben minen heren den kûrfürsten solliche gebot abzûtûnde. dan min herre von Wins- perg von uwern gnaden wegen solt fürkûmen zu brobatzien gen Franckenfürt, daz dez riches kamer ist, zû ervinden lassen die iren, die sie darzů schicken; so solt ich von 35 dez riches steten von siner genaden wegen auch darzů nemen und bringen. was da erfünden würde, daz man dem nachginge. und wûrde uwer genaden mûnzmeister uneht funden, den solt ich straffen und büssen von euwer genaden wegen, als der brief inne- helt, den€ die fursten uf dem Rine under einander als von der münz wegen gegeben heten 2; daruf hete min here dem münzmeister also die münz verliehen3 und sich 40 verschriben 4 gegen min heren den kûrfursten etc., als dan uwer kunkliche genade und her Casper daz wol wissen fürezünemen zû dem besten etc. [45] item und daz üwer küngliche genade schriebe den von Nürenberg, den von Coln, den von Strosburg, den von Spyer und den von Ulm, daz sie die iren von siner genaden wegen zû mir also schicken wolten gen Franckenfürt zû sollichen brobatzen etc., wan ich inne also 45 schriebe. [4 ] item und dan zwen brief mit der mejestatd, darinne er den steten 30 1 Vgl. S. 875 Anm. 2. 2 Es wird wohl der Münavertrag der Rheinischen Kurfürsten vom 12 Juni 1425 gemeint sein. Vgl. 50 S. 850 An. 4. a) em.; Vorl. daz. b) fehlt in der Vorlage. c) Vorl. wiederholt in einer Korrektur irrtümlich den. d) sic. s Die Verleihungsurkunde für Stephan Scherff vom 15 August 1431 ist gedruckt bei Albrecht a. a. O. S. 67-69. 4 Vgl. S. 850 Anm. 3.
Strana 882
[1498 kurz vor Jan. 14] [1488 598. Instruktion Komads von Weinsberg für einen nicht gen. Gesandten an Kaspar Schlick: betr. die Erlangung der Erlaubnis K. Sigmunds zur Ausprügung acht- 2 kurs vor Jan. 14] 882 gemeinlichen schriebe und gebiit: daz iem fürbroht were, daz die kürfürsten uf dem Rin ime sine gulten münz verboten heten etc. daz man die nit nemen solt, unerfordert und nnussegetragen und uber daz ich urbüdik were gewesen, den minzmeister zj brobazzieen zi halten, inne zü straffen nach innehaldung ires eigen briefes, den się under einander gegeben heten als von der gulten münz wegen; also daz sie ' ire gulten 2 auch nit nemen solten und das sie auch kein golt inne ire münze geben und schicken dan ir? ieme * * enphollen heten, mit irem rate und hilfe die guldenmünze zu bestellen, daz die also geschlagen solt werden uf nün- zehen grat vines goldes sünder remedieum Collisches gewiehtes und uf die pen, die sie [44] item was aber eüwer küngliche genade besser 10 bedünket sin z& den sachen zü tünde, daz stet alles zü uwern genaden. [5] Item min herre der hete efiwern genaden auch langes botschaft getan, so | meint min here, die kürfürsten die heten im geantwert und die gebof» abgeton; soc ist im dehein antwert? werden dan von minem heren den phalzgraufen eto. [6] Item freüget sin genade, waz nüwer meer in diesen landen were ° oder „was ı machen die fürsten, daz si * also züsamen riten?^, item so sprich: sie gen als umb und wollen frieden machen, und da wirt noch gar kleine usse, als dan die gesellen vor solten sünder in siner genaden mûnz. selber gemaht und gesetzet heten. der düre sprechen. zehnkarätiger Gulden am Niederrhein. Aus Öhringen Hohenlohe’sches Haus-A. Weinsbergisches Archiv Lade B nr. 39 cone. chart Die Alineaeinteilung der Vorlage ist in unserem Abdruck, abgesehen von den in den Varianten angegebenen Fällen, überall beibehalten; die beiden letxten Alineas (umsern art. 14) hat Konrad von Weinsberg selbst hinxugefiigt. 26 Nota. herre Caspar Sligken zu sagen, an mins herren des konigs gnaden zu bringen: [1] Als® ich iczo in Nÿderlanden zwürnet von seiner gnaden wegen gewesen bin ", das da gar von erbern dreffenlichen lüten mit mir geredt und an mich brocht sei, wie sein konigliche gnade lide und zusehe, das man in sinem riche und lande so schnode gulden monze slahe, die^ weder sein monze sei etc. 80 [2] Item da fragt ich, wie si das meinten. da sprachen si: der von Burgundie der sluge gulden, die hielten nür 13 grade; item ? so slugen die von Egemond gulden, | die hielten nàr 11 garad. [3] Item also sprach ich: was kan mins herren des künigs gnade darzu tůn? si sein ime ungehorsamme in den landen und si achten sein nicht. a) ist in der Vorl. korr. für mir. b) das Wort ist in der Vorlage verlöscht ; der erste Buchstabe scheint ein g gewesen zu sein. c) in der Vorlage nicht mehr zu erkennen. A) em.; Vorl, untwet. e) kaum wore. f) Fehlt in der Vor- lage. g) die Vorlage hut kein Alinea, M) fehii in der Vorlage, i) in der Vorlage beginnt mit item neuer. Absatz. 1 D. 4. die, Stüdte. 2 D. i. die Gulden der Kurfürsten. 3 D. i. der König. 4 D. à Konrad von Weinsberg. 5 D. i. auf die Briefe vom 13 Dezember 1432, mr. 521 und 522. Vgl. hierxu S. 857 und mr. 530. 56 Nach art. 8 unserer na. 530 ist es wahrschein- lich, daji die Instruktion micht lange vor den 13 Ja- muar 1433, also ungeführ in die Zeit füllt, in der unsere nr. 527 entstanden ist. Da nichts dafür spricht, daß Konrad von Weinsberg im Winter 1432/1433 noch eine andere Gesandtschaft an K. Türsten- und Stüdtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1488. [1433 -kurz vor Januar 149 o. O.] / 86 Sigmund geschickt habe, so geben wir auch der obigen Instrukiion, das Datum unserer nr. 527. 40 ? Konrad von Weinsberg war mit dem Hofgerichts- schreiber Peter Wacker vom September bis Novem- ber 1431 am Niederrhein, namentlich in Köln. Dies | ergiebt sich aus Konrads Registraturbuch in Öhringen Hohenlohe'sches Haus-A. Lade Q nr. 96. Die Auf- 46 träge, die er hatte, sind aus Altmanns Regesten WW. 8741 ff. ersichtlich. Er scheint dann nochmals dort. gewesen. «w sein (vgl. das zwürnet 4n Z. 29); doch können wir nicht sagen, wam. 60
[1498 kurz vor Jan. 14] [1488 598. Instruktion Komads von Weinsberg für einen nicht gen. Gesandten an Kaspar Schlick: betr. die Erlangung der Erlaubnis K. Sigmunds zur Ausprügung acht- 2 kurs vor Jan. 14] 882 gemeinlichen schriebe und gebiit: daz iem fürbroht were, daz die kürfürsten uf dem Rin ime sine gulten münz verboten heten etc. daz man die nit nemen solt, unerfordert und nnussegetragen und uber daz ich urbüdik were gewesen, den minzmeister zj brobazzieen zi halten, inne zü straffen nach innehaldung ires eigen briefes, den się under einander gegeben heten als von der gulten münz wegen; also daz sie ' ire gulten 2 auch nit nemen solten und das sie auch kein golt inne ire münze geben und schicken dan ir? ieme * * enphollen heten, mit irem rate und hilfe die guldenmünze zu bestellen, daz die also geschlagen solt werden uf nün- zehen grat vines goldes sünder remedieum Collisches gewiehtes und uf die pen, die sie [44] item was aber eüwer küngliche genade besser 10 bedünket sin z& den sachen zü tünde, daz stet alles zü uwern genaden. [5] Item min herre der hete efiwern genaden auch langes botschaft getan, so | meint min here, die kürfürsten die heten im geantwert und die gebof» abgeton; soc ist im dehein antwert? werden dan von minem heren den phalzgraufen eto. [6] Item freüget sin genade, waz nüwer meer in diesen landen were ° oder „was ı machen die fürsten, daz si * also züsamen riten?^, item so sprich: sie gen als umb und wollen frieden machen, und da wirt noch gar kleine usse, als dan die gesellen vor solten sünder in siner genaden mûnz. selber gemaht und gesetzet heten. der düre sprechen. zehnkarätiger Gulden am Niederrhein. Aus Öhringen Hohenlohe’sches Haus-A. Weinsbergisches Archiv Lade B nr. 39 cone. chart Die Alineaeinteilung der Vorlage ist in unserem Abdruck, abgesehen von den in den Varianten angegebenen Fällen, überall beibehalten; die beiden letxten Alineas (umsern art. 14) hat Konrad von Weinsberg selbst hinxugefiigt. 26 Nota. herre Caspar Sligken zu sagen, an mins herren des konigs gnaden zu bringen: [1] Als® ich iczo in Nÿderlanden zwürnet von seiner gnaden wegen gewesen bin ", das da gar von erbern dreffenlichen lüten mit mir geredt und an mich brocht sei, wie sein konigliche gnade lide und zusehe, das man in sinem riche und lande so schnode gulden monze slahe, die^ weder sein monze sei etc. 80 [2] Item da fragt ich, wie si das meinten. da sprachen si: der von Burgundie der sluge gulden, die hielten nür 13 grade; item ? so slugen die von Egemond gulden, | die hielten nàr 11 garad. [3] Item also sprach ich: was kan mins herren des künigs gnade darzu tůn? si sein ime ungehorsamme in den landen und si achten sein nicht. a) ist in der Vorl. korr. für mir. b) das Wort ist in der Vorlage verlöscht ; der erste Buchstabe scheint ein g gewesen zu sein. c) in der Vorlage nicht mehr zu erkennen. A) em.; Vorl, untwet. e) kaum wore. f) Fehlt in der Vor- lage. g) die Vorlage hut kein Alinea, M) fehii in der Vorlage, i) in der Vorlage beginnt mit item neuer. Absatz. 1 D. 4. die, Stüdte. 2 D. i. die Gulden der Kurfürsten. 3 D. i. der König. 4 D. à Konrad von Weinsberg. 5 D. i. auf die Briefe vom 13 Dezember 1432, mr. 521 und 522. Vgl. hierxu S. 857 und mr. 530. 56 Nach art. 8 unserer na. 530 ist es wahrschein- lich, daji die Instruktion micht lange vor den 13 Ja- muar 1433, also ungeführ in die Zeit füllt, in der unsere nr. 527 entstanden ist. Da nichts dafür spricht, daß Konrad von Weinsberg im Winter 1432/1433 noch eine andere Gesandtschaft an K. Türsten- und Stüdtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1488. [1433 -kurz vor Januar 149 o. O.] / 86 Sigmund geschickt habe, so geben wir auch der obigen Instrukiion, das Datum unserer nr. 527. 40 ? Konrad von Weinsberg war mit dem Hofgerichts- schreiber Peter Wacker vom September bis Novem- ber 1431 am Niederrhein, namentlich in Köln. Dies | ergiebt sich aus Konrads Registraturbuch in Öhringen Hohenlohe'sches Haus-A. Lade Q nr. 96. Die Auf- 46 träge, die er hatte, sind aus Altmanns Regesten WW. 8741 ff. ersichtlich. Er scheint dann nochmals dort. gewesen. «w sein (vgl. das zwürnet 4n Z. 29); doch können wir nicht sagen, wam. 60
Strana 883
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 883 [1438 kurz voz Jan. 14] [4 Item da sprachen si: ir sit mins herren des konigs gnaden und des riches erbkamerer, das ir von siner gnaden wegen ein gulden monz slûget, das der gulden hielt 18 garad (die alten cronen fur fine golt geachtet) uf Collische gewicht; so würden die gulden wider kummen, als si vor alter geslagen und gegangen weren. das brecht sinen gnaden große ere; dann der kaufmann der richt sich nach unsers herren des koniges monze und gulden, wann der ein herre ist ûber alle monze in Dûtschen landen etc. [5] Item da sprache ich : wann ich zu sinen gnaden kumme, so wil ich gerne mit sinen gnaden reden davon. [6] Also sprachen si: tut unsere herre der kûnig ein solichs, das bringet ime ere to und wirt ime auch viel glaubens zuziehen durch den gemeinen mann, dadurch in kunftigen zeiten merer gutes nochvolgen mocht; dann wir leider in diesen landen übel beherret sein. [7 Item also deûcht mich gût und geraten sein, das sein kunigliche gnade ein solichs dette und soliche gulden slahen ließe und zu gebreche uf ein siten einen adeler 15 und uf die andern siten ein künnigliche oder keiserliche bilde. [8] Item und wôlt sein gnade das also tûn, das er mir dann des sinen brief gebe uf den sinne: wie soliche rede, als vor geschriben steet, an ine kummen were, und also hette sein gnade das zu herzen genommen und hette mir empholhen, soliche monze uf 18 grade (alt cronen fur fine golt zu achten) sûnder remedium zu slahen von siner 2o kûniglichen gnaden wegen an solichen enden und stetten, wo mich bedeücht, das das am besten und beqwemlichsten were, funf järe onewiderrufflichen und darnach uf mins gnedigen herren gnaden und siner nachkummen widerrüffen. [9] Item so wôlt ich sinen gnaden zu eren die müwe koste und zerung gerne daruf legen, wann ich meine, nachdem sein gnade das heilige concilium zu Basel zu 25 wege bracht habe und die Niderlender ein groß wolgefallen daran haben, das ein solichs sinen gnaden auch groß lobe brecht gegen dem gemeinen mann etc. [10] Item ob sein gnade auch fregt: warumb sal man si nit so gut slahen als die zu Franckfurt? das ist darumb, das daz golt in den landen deûrer ist dann hie oben und das die monzmeister des nit zukummen môgen hoher zu slahen. [11] Item und das herre Caspar das beste tû, als ich ime getrüwe; und ist, das er daz zu wege bringt, als ich nit zwifel, wôlle er das arbeiten, er tû es ee danne imands anders. [12] Item und das herre Caspar danne macht habe umb hûndert gulden und die schriber ußzurichten damit, was er aber das neher geteidingen mage gein den schribern, 35 das er darumb sinem bûlen der kirweihe kaufe etc., item " und umb das gelt frôlichen ein wechsel mache gein Franckfurt oder gein Nüremberg; das soll von stond bezalt werden on alles verziehen. [13] Nota b. item bittent herren Casparn, das er mir zwo quittancie schicke umb die Jûdensteüwer zu Nuremberg, das mirc icht zu reded und zu schaden kumme etc. [14 Item obe er sprech: ist herzog Wilhelm von Beyern mit dem von Winsperg uberkûmen von der mûnz wegen 1? item so sprich: ich weis sin nit, aber was mins heren dez kûngs genade dût, daz lest min here gût sin und dût nit wieder inne; dan was min here f in den sachen getan hat, daz hat min here sinen genaden zû eren zû dinst und zû liebe getan, nit umb sines nûtzes willen; dan er hat sin schaden und gar 45 keinen nůtz etc. 30 40 50 a) in der Forlage beginnt mit item ein neuer Absats. b) zwischen diesem und dem vorhergehenden Absatze ist in der Vorlage ein grösserer Zwischenraum; nota steht über dem Absadz in der Mitte unterhalh eines leichten Striches, der woll den Schlus des Stückes bildete, so daßs die drei letsten Absätze als Nachträge erscheinen, die swei letzten von Konrads Hand. c) em.; Vorl. wir. d) kaum vede. e) in der Vorlage beginnt mil item ein nener Absatz. f) fehli in der Vorlage. 1 Vgl. nr. 530 art. 2. Deutsche Reichstags-Akten X. 112
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 883 [1438 kurz voz Jan. 14] [4 Item da sprachen si: ir sit mins herren des konigs gnaden und des riches erbkamerer, das ir von siner gnaden wegen ein gulden monz slûget, das der gulden hielt 18 garad (die alten cronen fur fine golt geachtet) uf Collische gewicht; so würden die gulden wider kummen, als si vor alter geslagen und gegangen weren. das brecht sinen gnaden große ere; dann der kaufmann der richt sich nach unsers herren des koniges monze und gulden, wann der ein herre ist ûber alle monze in Dûtschen landen etc. [5] Item da sprache ich : wann ich zu sinen gnaden kumme, so wil ich gerne mit sinen gnaden reden davon. [6] Also sprachen si: tut unsere herre der kûnig ein solichs, das bringet ime ere to und wirt ime auch viel glaubens zuziehen durch den gemeinen mann, dadurch in kunftigen zeiten merer gutes nochvolgen mocht; dann wir leider in diesen landen übel beherret sein. [7 Item also deûcht mich gût und geraten sein, das sein kunigliche gnade ein solichs dette und soliche gulden slahen ließe und zu gebreche uf ein siten einen adeler 15 und uf die andern siten ein künnigliche oder keiserliche bilde. [8] Item und wôlt sein gnade das also tûn, das er mir dann des sinen brief gebe uf den sinne: wie soliche rede, als vor geschriben steet, an ine kummen were, und also hette sein gnade das zu herzen genommen und hette mir empholhen, soliche monze uf 18 grade (alt cronen fur fine golt zu achten) sûnder remedium zu slahen von siner 2o kûniglichen gnaden wegen an solichen enden und stetten, wo mich bedeücht, das das am besten und beqwemlichsten were, funf järe onewiderrufflichen und darnach uf mins gnedigen herren gnaden und siner nachkummen widerrüffen. [9] Item so wôlt ich sinen gnaden zu eren die müwe koste und zerung gerne daruf legen, wann ich meine, nachdem sein gnade das heilige concilium zu Basel zu 25 wege bracht habe und die Niderlender ein groß wolgefallen daran haben, das ein solichs sinen gnaden auch groß lobe brecht gegen dem gemeinen mann etc. [10] Item ob sein gnade auch fregt: warumb sal man si nit so gut slahen als die zu Franckfurt? das ist darumb, das daz golt in den landen deûrer ist dann hie oben und das die monzmeister des nit zukummen môgen hoher zu slahen. [11] Item und das herre Caspar das beste tû, als ich ime getrüwe; und ist, das er daz zu wege bringt, als ich nit zwifel, wôlle er das arbeiten, er tû es ee danne imands anders. [12] Item und das herre Caspar danne macht habe umb hûndert gulden und die schriber ußzurichten damit, was er aber das neher geteidingen mage gein den schribern, 35 das er darumb sinem bûlen der kirweihe kaufe etc., item " und umb das gelt frôlichen ein wechsel mache gein Franckfurt oder gein Nüremberg; das soll von stond bezalt werden on alles verziehen. [13] Nota b. item bittent herren Casparn, das er mir zwo quittancie schicke umb die Jûdensteüwer zu Nuremberg, das mirc icht zu reded und zu schaden kumme etc. [14 Item obe er sprech: ist herzog Wilhelm von Beyern mit dem von Winsperg uberkûmen von der mûnz wegen 1? item so sprich: ich weis sin nit, aber was mins heren dez kûngs genade dût, daz lest min here gût sin und dût nit wieder inne; dan was min here f in den sachen getan hat, daz hat min here sinen genaden zû eren zû dinst und zû liebe getan, nit umb sines nûtzes willen; dan er hat sin schaden und gar 45 keinen nůtz etc. 30 40 50 a) in der Forlage beginnt mit item ein neuer Absats. b) zwischen diesem und dem vorhergehenden Absatze ist in der Vorlage ein grösserer Zwischenraum; nota steht über dem Absadz in der Mitte unterhalh eines leichten Striches, der woll den Schlus des Stückes bildete, so daßs die drei letsten Absätze als Nachträge erscheinen, die swei letzten von Konrads Hand. c) em.; Vorl. wir. d) kaum vede. e) in der Vorlage beginnt mil item ein nener Absatz. f) fehli in der Vorlage. 1 Vgl. nr. 530 art. 2. Deutsche Reichstags-Akten X. 112
Strana 884
884 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Jan. 14 529. Konrad von Weinsberg an Frankfurt: ist mit dessen Vorschlag, den Goldmünzen künftighin einen Feingehalt von 19 Karat Frankfurter Gewichts zu geben, einver- standen und will zur Anordnung des Erforderlichen wenn möglich selbst nach Frank- furt kommen, anderenfalls Gesandte schicken; hat wegen des Münzverbotes der Kur- fürsten Botschaft zum König gesandt. 1433 Januar 14 o. O. 114327 Dez. 30 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 339 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unter der Adresse ist von einer späteren Hand bemerkt Winsperg 1433 januarii. Unser fruntlich dinst und grus zůvor. ersamen wisen besundern lieben frunde. uns ist uf hût dato diß briefs ein brief 1 von uch geantwurt worden, des datum stet uf dinstag nâch dem heiligen cristag nehst vergangen, darinne ir uns schribt uf unser 1o schrift, so wir uch nehst getan haben von unsers allergnedigsten herren des kungs guldin munz wegen bi ûch etc., und wie uwer meinung were, daz wir unserm gnedigsten herren dem kung und dem riche zu eren, auch gemeinen landen zu nûtz und zu frommen mit dem munzmeister und sust bestellen solten, das solch guldin mûnze geslagen und ufrehtliche gehalten wurde mit namen uf nunzehen grade fines goldes Frankfurter ge-15 wihtes; und wann das also geschehe, empfelhen wir dann die isin iemands bi uch zu Frankfurt zu behalten und auch zu graben, bedorft er dann uwer rads und furderung darzů, so wolt ir üch uns zu willen gern dinstlich und furderliche darinne " bewisen, ob wir des begerten etc., als dann uwer brief davon inheldet. den haben wir wol verstanden. also danken wir uch fruntlichen der und aller fruntschaft, die ir uns getan 20 und bewiset habt und hinfur meinet zu bewisen, und wir wollen daz aûch fruntliche umb uch verdienenb und verschulden. und uwer fruntschaft sol wissen, daz wir die munz bi ûch dem munzmeister verlihen haben 2 nach inhaldung und ußwisûnge unsers gnedigsten herren des kungs empfelhnisse und siner kunglichen gnaden majestatbrief uns daruber gegeben 3. aber diewile uwer fruntschaft meint, daz ein solchs, als ir uns 25 geschriben habt, unsers herren des kungs gnade und das riche ere und auch den ge- meinen landen nutz bringen solle, so gevellet ez uns auch wôl und wir wollen uns darumbe selber zu uch fugen oder die unsern zu uwer fruntschaft schiken, des einig zu werden zu dem besten zu bestellen. dann wir langes gern zu uch kommen weren; so konden wir das von krankheit wegen unsers libs nit getün und auch leider noch so nit wôl vermogen. dann wumit wir unsers gnedigsten herren des kungs und des richs ere und den gemeinen landen zu nutz gedienen konden oder mohten, daz wolten wir mit ganzen truwen und gutem willen gern tûn und solte darinne kein gebruch an uns sin, als ferre uns lib und gute gereichen mohte. wir haben auch unser erber botschaft zu unsers herren des kungs gnaden getan, sin gnade gruntliche zu underrihten 4 der 35 sachen, als unser herren die kurfursten das gebote der munz halben getan haben, als geben uf mitwoch nehst vor sant Antonien tag anno domini ferre wir daz wissen. 1430 tercio. 1433 Jan. 14 [in verso] Den ersamen wisen burger- meistern und dem rate zu Frankfurte unsern besundern guten frunden. Conrat herre zu Winsperg erbkamerer. 40 1433 Jan. 13 530. Der Münzmeister Stephan Scherff an Konrad von Weinsberg: verwahrt sich gegen die in zwei Briefen der Erzbischöfe von Mainz und Köln enthaltene Behauptung, a) Vorl. wiederholt darinne. b) Vorl. verdien mit nach unten gezogenem Schnörkel am n. 1 2 nr. 524. Vgl. S. 881 Anm. 3. 3 Am 3 Mai 1431. Vgl. S. 850. 4 Vgl. nr. 527. 45
884 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Jan. 14 529. Konrad von Weinsberg an Frankfurt: ist mit dessen Vorschlag, den Goldmünzen künftighin einen Feingehalt von 19 Karat Frankfurter Gewichts zu geben, einver- standen und will zur Anordnung des Erforderlichen wenn möglich selbst nach Frank- furt kommen, anderenfalls Gesandte schicken; hat wegen des Münzverbotes der Kur- fürsten Botschaft zum König gesandt. 1433 Januar 14 o. O. 114327 Dez. 30 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 339 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unter der Adresse ist von einer späteren Hand bemerkt Winsperg 1433 januarii. Unser fruntlich dinst und grus zůvor. ersamen wisen besundern lieben frunde. uns ist uf hût dato diß briefs ein brief 1 von uch geantwurt worden, des datum stet uf dinstag nâch dem heiligen cristag nehst vergangen, darinne ir uns schribt uf unser 1o schrift, so wir uch nehst getan haben von unsers allergnedigsten herren des kungs guldin munz wegen bi ûch etc., und wie uwer meinung were, daz wir unserm gnedigsten herren dem kung und dem riche zu eren, auch gemeinen landen zu nûtz und zu frommen mit dem munzmeister und sust bestellen solten, das solch guldin mûnze geslagen und ufrehtliche gehalten wurde mit namen uf nunzehen grade fines goldes Frankfurter ge-15 wihtes; und wann das also geschehe, empfelhen wir dann die isin iemands bi uch zu Frankfurt zu behalten und auch zu graben, bedorft er dann uwer rads und furderung darzů, so wolt ir üch uns zu willen gern dinstlich und furderliche darinne " bewisen, ob wir des begerten etc., als dann uwer brief davon inheldet. den haben wir wol verstanden. also danken wir uch fruntlichen der und aller fruntschaft, die ir uns getan 20 und bewiset habt und hinfur meinet zu bewisen, und wir wollen daz aûch fruntliche umb uch verdienenb und verschulden. und uwer fruntschaft sol wissen, daz wir die munz bi ûch dem munzmeister verlihen haben 2 nach inhaldung und ußwisûnge unsers gnedigsten herren des kungs empfelhnisse und siner kunglichen gnaden majestatbrief uns daruber gegeben 3. aber diewile uwer fruntschaft meint, daz ein solchs, als ir uns 25 geschriben habt, unsers herren des kungs gnade und das riche ere und auch den ge- meinen landen nutz bringen solle, so gevellet ez uns auch wôl und wir wollen uns darumbe selber zu uch fugen oder die unsern zu uwer fruntschaft schiken, des einig zu werden zu dem besten zu bestellen. dann wir langes gern zu uch kommen weren; so konden wir das von krankheit wegen unsers libs nit getün und auch leider noch so nit wôl vermogen. dann wumit wir unsers gnedigsten herren des kungs und des richs ere und den gemeinen landen zu nutz gedienen konden oder mohten, daz wolten wir mit ganzen truwen und gutem willen gern tûn und solte darinne kein gebruch an uns sin, als ferre uns lib und gute gereichen mohte. wir haben auch unser erber botschaft zu unsers herren des kungs gnaden getan, sin gnade gruntliche zu underrihten 4 der 35 sachen, als unser herren die kurfursten das gebote der munz halben getan haben, als geben uf mitwoch nehst vor sant Antonien tag anno domini ferre wir daz wissen. 1430 tercio. 1433 Jan. 14 [in verso] Den ersamen wisen burger- meistern und dem rate zu Frankfurte unsern besundern guten frunden. Conrat herre zu Winsperg erbkamerer. 40 1433 Jan. 13 530. Der Münzmeister Stephan Scherff an Konrad von Weinsberg: verwahrt sich gegen die in zwei Briefen der Erzbischöfe von Mainz und Köln enthaltene Behauptung, a) Vorl. wiederholt darinne. b) Vorl. verdien mit nach unten gezogenem Schnörkel am n. 1 2 nr. 524. Vgl. S. 881 Anm. 3. 3 Am 3 Mai 1431. Vgl. S. 850. 4 Vgl. nr. 527. 45
Strana 885
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 885 daß seine Gulden minderwertig seien; deutet an, warum die Rheinischen Kurfürsten der Frankfurter Münze übel wollen; bittet um seine Versorgung, falls Konrad die Münzen von Basel und Frankfurt einem nicht gen. Herzog verliehen haben sollte; wünscht Mitteilung der Antwort des Königs wegen der Niederländischen Münze. 1433 Januar 13 ſFrankfurt ]. 1433 Jan 13 5 Aus Ohringen Hohenlohe’sches Haus-A. Weinsbergisches Archiv Lade B nr. 39 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Edeler wolgeborner gnediger lieber her. uwern gnaden enbieden ich minen under- [I] ich thun uwern tenigen schuldigen willigen dinst zuvor. gnedeger lieber her. 1o gnaden zu wissen: soliche briffe, als Schitter uwer gnaden diener von den korfursten uf dem Rynne brenget, lassen ich uwere gnade underteniclichen wissen, das ich die- selben briff von geheiß des egnanten Schitters ofgebrochen und gelesen han, und mir gesaget, das uwere gnade mir das zu thun gegeben. und umb soliches so habe ich das getan und die briff also ufgebrochen. edeler gnediger lieber her. als habe ich in 15 denselben schriften virstanden, wie das mins herren gnade von Mencze die monze zu Francfurt faste in ergerunge siner schrifte straffende ist, und in mins herren briff von Collen, wie das die monze daselbest an dem hundert drier gulden swecher mit dem gewichte sien dan andere gulden. des ich dan hoffen und getruwen, uwere gnade mit warheit innen werden solle, das min gulden, die ich slagen, mit der ergerunge nit also 20 sint odir der ergerunge an in haben. doch so ist mir gesaget worden, wie das die von Mencze alle min gulden Francfurter werung, die ich geslagen habe, mit grossen huffen ufgekauft han. dieselben min gulden haben sie dann gein korfursten gulden mit grossen huffen gewiget, also das sie min gulden an dem gewichte hundert und zwenzig gulden des uberslages der besserunge funden haben. das ich dan von warhaftigen luden, den 25 wole zu glauben steet, virnomen habe. und umb des willen das uwere gnade mich hie inne mit warheit erfinde, bitten ich uwere gnade underteniclichen, das als von uch selbest an dem rade zu Mencze in heimelichkeit zu erfaren und von miner wegen nicht anzunemen, abe solichs si odir nit, nachdem ich das uwern gnaden geschriben han. doch so han ich virstanden und vaste redde gehort von Peter Gaczen gulden, das die so nit in sien, als billich were. solichs ich dan virstanden han von Gobel Fischen der korfursten proberer und ire monzmeistere, also das min gulden besser bestant haben dan des vorgnanten Peters monze. davon so niemet mich fremde, das die korfursten me uber die monze von Franckenfurt clagen dan uber andere monze, und kan doch nit anders virsteen, dan das sie die monze zu Francfurt gern niderlegeten und einen wider- 35 stant haben, das in die monze so nahe gelegen ist und hindernisse in den Francfurter messen brenget. [2] edeler gnediger lieber herre. so senden ich uwern gnaden einen briff, den Peter Gacze mir geschriben hat. wer’ es nû, das uwer gnade die monze zu Basel und zu Franckenfurt dem herzoigen 1 von mins herren des koniges wegen also virluhen hettent, bitten ich uwere gnade, mich gnediclichen dainne zu versorgen nach 40 lude miner briffe, die ich uber die monze von uwern gnaden han. des und alles guten ich mich zu uwern gnaden genzlich virseheen. [3] edeler gnediger lieber her. als ich mit uwern gnaden von der Nyderlenczer monze wegen zu Gudenberg uberquam, ein botschaft zu unserm herren dem konige zu schicken, was uwern gnaden dainne zu ant- wort entsteet, bitten ich uwere gnade underteniclichen, mich gnediclichen lassen zu 45 versteen. [4] edeler gnediger lieber her. alles, das ich uwern gnaden schriben, hoffen und getruwen ich zu gode, das uwere gnade mit warheit so ware erfinden solle, was man anders von mir in den sachen schribet, das mir dainne ungutlich geschicht. dan Hrg. Wilhelm von Baiern? Vgl. nr. 528 art. 14. 112*
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 885 daß seine Gulden minderwertig seien; deutet an, warum die Rheinischen Kurfürsten der Frankfurter Münze übel wollen; bittet um seine Versorgung, falls Konrad die Münzen von Basel und Frankfurt einem nicht gen. Herzog verliehen haben sollte; wünscht Mitteilung der Antwort des Königs wegen der Niederländischen Münze. 1433 Januar 13 ſFrankfurt ]. 1433 Jan 13 5 Aus Ohringen Hohenlohe’sches Haus-A. Weinsbergisches Archiv Lade B nr. 39 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Edeler wolgeborner gnediger lieber her. uwern gnaden enbieden ich minen under- [I] ich thun uwern tenigen schuldigen willigen dinst zuvor. gnedeger lieber her. 1o gnaden zu wissen: soliche briffe, als Schitter uwer gnaden diener von den korfursten uf dem Rynne brenget, lassen ich uwere gnade underteniclichen wissen, das ich die- selben briff von geheiß des egnanten Schitters ofgebrochen und gelesen han, und mir gesaget, das uwere gnade mir das zu thun gegeben. und umb soliches so habe ich das getan und die briff also ufgebrochen. edeler gnediger lieber her. als habe ich in 15 denselben schriften virstanden, wie das mins herren gnade von Mencze die monze zu Francfurt faste in ergerunge siner schrifte straffende ist, und in mins herren briff von Collen, wie das die monze daselbest an dem hundert drier gulden swecher mit dem gewichte sien dan andere gulden. des ich dan hoffen und getruwen, uwere gnade mit warheit innen werden solle, das min gulden, die ich slagen, mit der ergerunge nit also 20 sint odir der ergerunge an in haben. doch so ist mir gesaget worden, wie das die von Mencze alle min gulden Francfurter werung, die ich geslagen habe, mit grossen huffen ufgekauft han. dieselben min gulden haben sie dann gein korfursten gulden mit grossen huffen gewiget, also das sie min gulden an dem gewichte hundert und zwenzig gulden des uberslages der besserunge funden haben. das ich dan von warhaftigen luden, den 25 wole zu glauben steet, virnomen habe. und umb des willen das uwere gnade mich hie inne mit warheit erfinde, bitten ich uwere gnade underteniclichen, das als von uch selbest an dem rade zu Mencze in heimelichkeit zu erfaren und von miner wegen nicht anzunemen, abe solichs si odir nit, nachdem ich das uwern gnaden geschriben han. doch so han ich virstanden und vaste redde gehort von Peter Gaczen gulden, das die so nit in sien, als billich were. solichs ich dan virstanden han von Gobel Fischen der korfursten proberer und ire monzmeistere, also das min gulden besser bestant haben dan des vorgnanten Peters monze. davon so niemet mich fremde, das die korfursten me uber die monze von Franckenfurt clagen dan uber andere monze, und kan doch nit anders virsteen, dan das sie die monze zu Francfurt gern niderlegeten und einen wider- 35 stant haben, das in die monze so nahe gelegen ist und hindernisse in den Francfurter messen brenget. [2] edeler gnediger lieber herre. so senden ich uwern gnaden einen briff, den Peter Gacze mir geschriben hat. wer’ es nû, das uwer gnade die monze zu Basel und zu Franckenfurt dem herzoigen 1 von mins herren des koniges wegen also virluhen hettent, bitten ich uwere gnade, mich gnediclichen dainne zu versorgen nach 40 lude miner briffe, die ich uber die monze von uwern gnaden han. des und alles guten ich mich zu uwern gnaden genzlich virseheen. [3] edeler gnediger lieber her. als ich mit uwern gnaden von der Nyderlenczer monze wegen zu Gudenberg uberquam, ein botschaft zu unserm herren dem konige zu schicken, was uwern gnaden dainne zu ant- wort entsteet, bitten ich uwere gnade underteniclichen, mich gnediclichen lassen zu 45 versteen. [4] edeler gnediger lieber her. alles, das ich uwern gnaden schriben, hoffen und getruwen ich zu gode, das uwere gnade mit warheit so ware erfinden solle, was man anders von mir in den sachen schribet, das mir dainne ungutlich geschicht. dan Hrg. Wilhelm von Baiern? Vgl. nr. 528 art. 14. 112*
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886 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Jan. 13 ich mich soliches nie begangen han und, abe got wil, nommer begeen wil. den achzehenden tag in a dem 33 jare. [in verso] Dem edeln wolgebornen herren hern Conradt her zu Winsperg des heiligen Romischen richs erbkammerer mime gnedigen lieben herren debet littera. Des heiligen richs und uwer gnaden demutiger diener Steffan b Scherff monzmeister. geben uf 5 1433 Jan. 18 531. Der Münzmeister Stephan Scherff an Konrad von Weinsberg: verwahrt sich gegen den Vorwurf, minderwertige Gulden zu prägen; bittet, die geplante Münzprobe in Frankfurt lieber erst in der Fastenmesse vorzunchmen; teilt das günstige Resultat einer Probe von Korn und Gewicht seiner und kurfürstlicher Gulden mit. 1433 10 Januar 18 [FrankfurtJ. Aus Ohringen Hohenlohe’sches Haus-A. Weinsbergisches Archiv Lade B nr. 39 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Edeler wolgeborner gnediger lieber her. uwern gnaden enbieten ich minen schul- digen undertenigen willigen fruntlichen dinst zuvor. wolgeborner gnediger lieber 15 [I] als uwer gnade mir geschriben hat, wie das vaste rede von mir gethan her. werden, das ich mins herren des Romischen etc. koniges gulden vaste zu geringe slahen wan min herren die korfursten und auch ezlichen des richs steten, darumb uwere gnade zu vaste und viel schriften komen si etc.: edeler wolgeborner gnediger lieber her, bitten ich uwern gnaden underteniclichen wissen, nachdem ich das uwern gnaden vor auch 20 geschriben habe, das sich mit holfe des allemechtigen gots und rechter warheit uwer gnade und menclich erfinden sal, das mir darinne vaste ungutlich und zu kurze ge- schichte, das man minen slag der monze so unufrichtiglich nit erfinden solle, als min gnedigen herren der korfursten monze. darinne ich doch ire furstliche gnade nit straffen. und ist uwern gnaden meinunge , umb solichs zu eim gruntlichen ende bestant 25 und ußtrage zu kommen, sobalde uch der allemechtige gode uwere krangheit in besse- runge fugete (soliche uwer gesuntheit ich dan von ganzem herzen begern bin, die zu vernemen, und uwere gnaden krangheit mir sere leit ist), alsdan so wolle uwer gnade Febr. 2 gein Franckenfurt nach unser lieben frauwen tag liechtmesse kommen und da uwer gnade die probacien von mir nemen, darof ich mich dan bestellen solle. edeler wol� 30 geborner gnediger lieber her. soliches ich dan mit ganzem willen bereit were zu thun, uwern gnaden willen dainne zu erfollen. so ist min liebe husfrauwe mit swerlicher grosser krangheit irs libes beladen, also das ich mich nû zur zit nach uwern gnaden willen darzu nit bestellen odir gerichten konne. davon, gnediger lieber her, so verre es uwern gnaden zu willen und nit zu unwillen were, das dan uwere gnade soliches einen 35 ofslag getan und gemacht hette bit of diese nest zukomende Francfurter vastenmesse, alsdann zu derselben zit wolt ich mich nach uwern gnaden wellen mit allen sachen darzu bereiden, die probacien zu thun. darbi ich dan auch Gabeln Fischen 1 und andere, so ich uwern gnaden geschriben han, brengen wolle, die auch von der probacien merglichen wessent. gnediger lieber her. wer’ es uwern gnaden nit gelegen odir zu un- 40 willen, solichen ofslag zu thun, so walt ich mich, so ferre mich got der her vor be- leidiunge d mins wibes ließ, darzu stellen, so beste ich mochte, und vor uwern gnaden odir vor dem rade zu Francfurt odir den iren, die sie darbi schicketen, probacien thun, das uwer gnade und auch des rats frunde seheen sollent, das mir in solichem lumont der monze unrecht geschichte und dadurch genidet und gehasset worden bin. [2] wol- 45 a) em.; orig. im. b) em.; orig. Scheffan, c) em.; orig. meiunge. d) sic. 1 Der Probierer der Kurfürsten. Vgl. nr. 530 art. 1.
886 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Jan. 13 ich mich soliches nie begangen han und, abe got wil, nommer begeen wil. den achzehenden tag in a dem 33 jare. [in verso] Dem edeln wolgebornen herren hern Conradt her zu Winsperg des heiligen Romischen richs erbkammerer mime gnedigen lieben herren debet littera. Des heiligen richs und uwer gnaden demutiger diener Steffan b Scherff monzmeister. geben uf 5 1433 Jan. 18 531. Der Münzmeister Stephan Scherff an Konrad von Weinsberg: verwahrt sich gegen den Vorwurf, minderwertige Gulden zu prägen; bittet, die geplante Münzprobe in Frankfurt lieber erst in der Fastenmesse vorzunchmen; teilt das günstige Resultat einer Probe von Korn und Gewicht seiner und kurfürstlicher Gulden mit. 1433 10 Januar 18 [FrankfurtJ. Aus Ohringen Hohenlohe’sches Haus-A. Weinsbergisches Archiv Lade B nr. 39 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Edeler wolgeborner gnediger lieber her. uwern gnaden enbieten ich minen schul- digen undertenigen willigen fruntlichen dinst zuvor. wolgeborner gnediger lieber 15 [I] als uwer gnade mir geschriben hat, wie das vaste rede von mir gethan her. werden, das ich mins herren des Romischen etc. koniges gulden vaste zu geringe slahen wan min herren die korfursten und auch ezlichen des richs steten, darumb uwere gnade zu vaste und viel schriften komen si etc.: edeler wolgeborner gnediger lieber her, bitten ich uwern gnaden underteniclichen wissen, nachdem ich das uwern gnaden vor auch 20 geschriben habe, das sich mit holfe des allemechtigen gots und rechter warheit uwer gnade und menclich erfinden sal, das mir darinne vaste ungutlich und zu kurze ge- schichte, das man minen slag der monze so unufrichtiglich nit erfinden solle, als min gnedigen herren der korfursten monze. darinne ich doch ire furstliche gnade nit straffen. und ist uwern gnaden meinunge , umb solichs zu eim gruntlichen ende bestant 25 und ußtrage zu kommen, sobalde uch der allemechtige gode uwere krangheit in besse- runge fugete (soliche uwer gesuntheit ich dan von ganzem herzen begern bin, die zu vernemen, und uwere gnaden krangheit mir sere leit ist), alsdan so wolle uwer gnade Febr. 2 gein Franckenfurt nach unser lieben frauwen tag liechtmesse kommen und da uwer gnade die probacien von mir nemen, darof ich mich dan bestellen solle. edeler wol� 30 geborner gnediger lieber her. soliches ich dan mit ganzem willen bereit were zu thun, uwern gnaden willen dainne zu erfollen. so ist min liebe husfrauwe mit swerlicher grosser krangheit irs libes beladen, also das ich mich nû zur zit nach uwern gnaden willen darzu nit bestellen odir gerichten konne. davon, gnediger lieber her, so verre es uwern gnaden zu willen und nit zu unwillen were, das dan uwere gnade soliches einen 35 ofslag getan und gemacht hette bit of diese nest zukomende Francfurter vastenmesse, alsdann zu derselben zit wolt ich mich nach uwern gnaden wellen mit allen sachen darzu bereiden, die probacien zu thun. darbi ich dan auch Gabeln Fischen 1 und andere, so ich uwern gnaden geschriben han, brengen wolle, die auch von der probacien merglichen wessent. gnediger lieber her. wer’ es uwern gnaden nit gelegen odir zu un- 40 willen, solichen ofslag zu thun, so walt ich mich, so ferre mich got der her vor be- leidiunge d mins wibes ließ, darzu stellen, so beste ich mochte, und vor uwern gnaden odir vor dem rade zu Francfurt odir den iren, die sie darbi schicketen, probacien thun, das uwer gnade und auch des rats frunde seheen sollent, das mir in solichem lumont der monze unrecht geschichte und dadurch genidet und gehasset worden bin. [2] wol- 45 a) em.; orig. im. b) em.; orig. Scheffan, c) em.; orig. meiunge. d) sic. 1 Der Probierer der Kurfürsten. Vgl. nr. 530 art. 1.
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 887 1433 geborner gnediger lieber her. so schribet uwer gnade, wie das uch von uwern gnaden frunden usser den richsteten da vast anliget" getan worden si, mit mir zu bestellen, das ich ofrichticlichen of nunzehen b graet vines goldes Francfurter gewichte slahen solle. alsdan so werden sich alle richstede zu der monczene halten, wessel und handelunge 5 darof seczen, dardurch dan die monze ufrichtiglich und vornemer gehalten solle werden von andere monzen. edeler gnediger lieber her. so han ich dieselben monze von mins allergnedigisten herren des Romischen etc. koniges uwern gnaden und der von Francfurt wegen nun jare ingehabt und da die monze ane allermenclichs virwiße irunge und intrag geslagen, also das mir nie darinne gelacht worden ist, want d mins gnedigisten 1o herren des Romischen etc. koniges magistat 1 und uwere besiegelte magistat2, die ir von mins herren des Romischen etc. koniges wegen inhant, clerlichen? uf einen lut inhalten und sprechende sint, of der korfursten slag also zu slahen. das ich dan also gethan habe und die also ungeverlich geslagen, das ich dann hoffen sich mit warheit finden solle. [3 gnediger lieber her. und als ich von uwern gnaden zu Grunburg 15 gescheiden bin, so han ich sint derselben zit allerlei gulden ingnommen, die dann die korfursten in vierzehen, in seß jaren und in dieser nesten virgangen messe geslagen haben ‘, und die in mitteil gesniden und habe der ganzen somme ein halbteile gnomen und die gesmelzet und das uberge halbteile hinder mir behalten und da mit dem einen halben teile ein probacien mit minen gulden getan, also das ich mit minen gulden einen 20 bestant gehabt han. das dan uwere gnade odir wer dazu bescheiden wirt mit warheit erfinden und seheen werden sal, das soliches also gescheen ist. [4 auch, gnedeger lieber her, so han ich usser mins herren monze von Mencze hundert gulden lassen halen. die ich dan noch hinder mir ligende han. und wie die gulden mit gewichte sint, darnach slahent die andere korfursten-monzer. und sint auch die swersten gulden, 25 die mir noch under handen komen sint. und han auch soliche hundert gulden gewiget gein solichem gewechte, so dann der wardiner min gulden dargein pleget zu wigen. daran dan min gewichte bestanden hat. und abe ich soliches, nachdem die rede geent, gern thun wolde (da mich got vor behude), so lesset der wardiner keinen gulden usser der monze, sie haben dan das gewichte, so sie vor nun jaren gehabt hant. so ist mir so auch sint der zit, so der ruffe und virbiedunge der gulden in das lant komen ist, me golt zu handen komen, das zu verarbeiden, dan vor, e solicher virruff gescheen ist. [5] herumb, gnediger lieber her, bitten ich uwere gnade underteniclichen, abe eincherlei uwern gnaden von mir geschriben odir gethan worde, anders dan ich uwern gnaden geschriben han, mir min ere nit wole anlut und minen gelimp nemen mochte 35 (das doch, abe got wil, nit sin sal), mich gnediclich darvor nit zu halten und mir of diese min schrifte ein gnedige beschriben antwort zu thun als von der zit des ofslages der probacien, mich mit miner gereitschaft darnach wiße zu richten, und uwere gnade sich so gnediclichen dainne bewisen. des und anders alles mins gutten ich mich zu uwern gnaden genzlichen virseheen. das stet mir gein uwern wolegebarnen gnaden in 40 virmogenden sachen williglichen zu verdienen. datum crastino sancti Anthoni anno 33. [in verso] Dem edeln und wolgebornen herren hern Conrad her zu Winsperg erz- kammer, mime gnedigen lieben herren, debet littera. 1433 Jan. 18 Jan. 18 Des heiligen richs und uwern gnaden diener Steffan Scherff monzmeister. 45 a) sic. b) em.; orig. monze c) em.; orig. moczen. d) orig. add. ich. e) orig. und clerlichen. f) em.; orig. sint. 1 Wahrscheinlich ist die Urkunde K. Sigmunds über die Ausprägung von Goldmünxen in Frank- furt und Nördlingen vom 5 August 1418 gemeint. Gedruckt bei Joseph a. d. O. 8, 138-141; vgl. Alt- 50 mann nr. 3399. 2 Dies wird die königliche Urkunde vom 3 Mai 1431 sein. Vgl. S. 850.
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 887 1433 geborner gnediger lieber her. so schribet uwer gnade, wie das uch von uwern gnaden frunden usser den richsteten da vast anliget" getan worden si, mit mir zu bestellen, das ich ofrichticlichen of nunzehen b graet vines goldes Francfurter gewichte slahen solle. alsdan so werden sich alle richstede zu der monczene halten, wessel und handelunge 5 darof seczen, dardurch dan die monze ufrichtiglich und vornemer gehalten solle werden von andere monzen. edeler gnediger lieber her. so han ich dieselben monze von mins allergnedigisten herren des Romischen etc. koniges uwern gnaden und der von Francfurt wegen nun jare ingehabt und da die monze ane allermenclichs virwiße irunge und intrag geslagen, also das mir nie darinne gelacht worden ist, want d mins gnedigisten 1o herren des Romischen etc. koniges magistat 1 und uwere besiegelte magistat2, die ir von mins herren des Romischen etc. koniges wegen inhant, clerlichen? uf einen lut inhalten und sprechende sint, of der korfursten slag also zu slahen. das ich dan also gethan habe und die also ungeverlich geslagen, das ich dann hoffen sich mit warheit finden solle. [3 gnediger lieber her. und als ich von uwern gnaden zu Grunburg 15 gescheiden bin, so han ich sint derselben zit allerlei gulden ingnommen, die dann die korfursten in vierzehen, in seß jaren und in dieser nesten virgangen messe geslagen haben ‘, und die in mitteil gesniden und habe der ganzen somme ein halbteile gnomen und die gesmelzet und das uberge halbteile hinder mir behalten und da mit dem einen halben teile ein probacien mit minen gulden getan, also das ich mit minen gulden einen 20 bestant gehabt han. das dan uwere gnade odir wer dazu bescheiden wirt mit warheit erfinden und seheen werden sal, das soliches also gescheen ist. [4 auch, gnedeger lieber her, so han ich usser mins herren monze von Mencze hundert gulden lassen halen. die ich dan noch hinder mir ligende han. und wie die gulden mit gewichte sint, darnach slahent die andere korfursten-monzer. und sint auch die swersten gulden, 25 die mir noch under handen komen sint. und han auch soliche hundert gulden gewiget gein solichem gewechte, so dann der wardiner min gulden dargein pleget zu wigen. daran dan min gewichte bestanden hat. und abe ich soliches, nachdem die rede geent, gern thun wolde (da mich got vor behude), so lesset der wardiner keinen gulden usser der monze, sie haben dan das gewichte, so sie vor nun jaren gehabt hant. so ist mir so auch sint der zit, so der ruffe und virbiedunge der gulden in das lant komen ist, me golt zu handen komen, das zu verarbeiden, dan vor, e solicher virruff gescheen ist. [5] herumb, gnediger lieber her, bitten ich uwere gnade underteniclichen, abe eincherlei uwern gnaden von mir geschriben odir gethan worde, anders dan ich uwern gnaden geschriben han, mir min ere nit wole anlut und minen gelimp nemen mochte 35 (das doch, abe got wil, nit sin sal), mich gnediclich darvor nit zu halten und mir of diese min schrifte ein gnedige beschriben antwort zu thun als von der zit des ofslages der probacien, mich mit miner gereitschaft darnach wiße zu richten, und uwere gnade sich so gnediclichen dainne bewisen. des und anders alles mins gutten ich mich zu uwern gnaden genzlichen virseheen. das stet mir gein uwern wolegebarnen gnaden in 40 virmogenden sachen williglichen zu verdienen. datum crastino sancti Anthoni anno 33. [in verso] Dem edeln und wolgebornen herren hern Conrad her zu Winsperg erz- kammer, mime gnedigen lieben herren, debet littera. 1433 Jan. 18 Jan. 18 Des heiligen richs und uwern gnaden diener Steffan Scherff monzmeister. 45 a) sic. b) em.; orig. monze c) em.; orig. moczen. d) orig. add. ich. e) orig. und clerlichen. f) em.; orig. sint. 1 Wahrscheinlich ist die Urkunde K. Sigmunds über die Ausprägung von Goldmünxen in Frank- furt und Nördlingen vom 5 August 1418 gemeint. Gedruckt bei Joseph a. d. O. 8, 138-141; vgl. Alt- 50 mann nr. 3399. 2 Dies wird die königliche Urkunde vom 3 Mai 1431 sein. Vgl. S. 850.
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888 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Jаn. 20 532. Speier an Frankfurt: bittet, die sich täglich mehrenden Klagen über die schlechte Münze zu prüfen, auf Mittel zur Abhilfe zu sinnen und dann baldigst einen Städte- tag nach Worms zu berufen. 1433 Januar 20 [Speier]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 340 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Uber der Adresse ist von einer späteren Hand bemerkt Speir januarii. Uber a in han, rate, raten, ratesfründen, geratschlagen, ratschlagen und nach ist bald o bald eine kleine xwei Mal gekrümmte Linie (ähnlich dem bekannten aus dem karolingischen a entstandenen Kürxungsxeichen), einmal auch v übergeschrieben. 5 1433 Jan. 20 Unser fruntliche willige dienste wißt allezit bereit. ersamen wisen besonder lieben fründe. wir hôren sagen, daz vaste ergeronge sie an der gulden mônze, die von tage io zû tage swecher werde. nû han wir van etlichen unsern erbern ratesfründen verstanden, das in etlicher vergangenen a zit zû Wormße uf eime tage, do uwer, ouch unser und etlicher andern erbern stette fründe versament gewest sind, deshalb ouch rede geweget sie, nemlich uf den sinne, das gût were, das ir uch davon in uwerm rate besprêchent und dann uns und den andern stetten Meintze und Wörmße einen tage beschiedent, 15 uf dem man dann noch eigentlicher daruß gereden und geratschlagen môchte, wie sich darûnder zû halten sie, domit versehen wôrde, das die mônze nach werde gehalten und behalten môcht werden, als billich und gemeiner nütz were. also, besonder lieben fründe, wile sich das geclegze teglich meret und ouch gemeiner schade were, obe die mônze nit ufrecht gehalten wôrde, darumb so bitten wir uwer liebe gar frûntlich, das ir die 20 gebrechen deshalb fürnemen prüffen und daruf ernstlich ratschlagen und gedenken wôllind, was darzů zû tûnde sie und was darunder gemeiner nutz sie zû tûnde oder zû miden, und dann zum schiersten daruf einen nemlichen tage ûns und den andern gein Worms bescheiden wôllind 1. so wollen wir ouch hiezuschen darüber sitzen und des- glichen ratschlagen und die unsern mit ûnser meinung underwist darzu schicken und 25 in befelhen darzů zů reden und zû raten des besten, des si sich versteen. und be- dônkt üns nach dem gemeinen gewerbe, der in uwer statt gehandelt wirt und daruf die lande wit ir sehen han, das es uch zû allervorderst zimlich sie und wol gebüre. datum ipsa die Fabiani et Sebastiani martirum anno domini 1430 tercio. [in verso] Den ersamen wisen burger- meistern und rate zů Franckfurt unsern besonder lieben fründen. 30 Burgermeister und rat zu Spire. 1438 Febr. 6 533. Konrad von Weinsberg an Erzbf. Konrad von Mainz: bittet ihn, Vertreter zu einer Münzprobe nach Frankfurt am 29 März zu senden; erklärt sich bereit, etwa sich ergebende Mißstände in der Münze zu beseitigen; hat auch die Kurfürsten von Köln 35 und von der Pfalz eingeladen. 1433 Februar 6 o. O. Aus Minchen Reichs -A. Münzacta 1431-1524 fol. 5a cop. chart. coaeva, von Konrad von Weinsberg an Hrg. Wilhelm von Baiern gesandt xusammen mit den auf dem gleichen Blatt stehenden Abschriften der Briefe an Frankfurt vom 6 Februar 1433 und an Straſt- burg vom 14 Februar 1433, unseren nrr. 534 und 535, als Beilage xu nr. 536. 40 Hochwirdiger furst. mein undertenigen schuldigen dinst eûren gnaden mit willen zu allen zeiten bereit. genediger liber herre. als euwer gnade und auch etlich ander mein gnedigen herren die kûrfursten meines allergenedigsten heren dez kûngs gulden a) Vorl. vergangen mit Strich über gen. I Die Antwort Frankfurts kennen wir nicht. Mit ihr hängt wahrscheinlich der folgende Eintrag im Botenbuch xusammen: item 15 sh. alder gein Spier, als sie von der gulden monze wegen geschriben 45 hatten. (Frankfurt Stadt-A. Botenbuch 1432 fol. 11b not. chart, coaeva.)
888 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Jаn. 20 532. Speier an Frankfurt: bittet, die sich täglich mehrenden Klagen über die schlechte Münze zu prüfen, auf Mittel zur Abhilfe zu sinnen und dann baldigst einen Städte- tag nach Worms zu berufen. 1433 Januar 20 [Speier]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 340 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Uber der Adresse ist von einer späteren Hand bemerkt Speir januarii. Uber a in han, rate, raten, ratesfründen, geratschlagen, ratschlagen und nach ist bald o bald eine kleine xwei Mal gekrümmte Linie (ähnlich dem bekannten aus dem karolingischen a entstandenen Kürxungsxeichen), einmal auch v übergeschrieben. 5 1433 Jan. 20 Unser fruntliche willige dienste wißt allezit bereit. ersamen wisen besonder lieben fründe. wir hôren sagen, daz vaste ergeronge sie an der gulden mônze, die von tage io zû tage swecher werde. nû han wir van etlichen unsern erbern ratesfründen verstanden, das in etlicher vergangenen a zit zû Wormße uf eime tage, do uwer, ouch unser und etlicher andern erbern stette fründe versament gewest sind, deshalb ouch rede geweget sie, nemlich uf den sinne, das gût were, das ir uch davon in uwerm rate besprêchent und dann uns und den andern stetten Meintze und Wörmße einen tage beschiedent, 15 uf dem man dann noch eigentlicher daruß gereden und geratschlagen môchte, wie sich darûnder zû halten sie, domit versehen wôrde, das die mônze nach werde gehalten und behalten môcht werden, als billich und gemeiner nütz were. also, besonder lieben fründe, wile sich das geclegze teglich meret und ouch gemeiner schade were, obe die mônze nit ufrecht gehalten wôrde, darumb so bitten wir uwer liebe gar frûntlich, das ir die 20 gebrechen deshalb fürnemen prüffen und daruf ernstlich ratschlagen und gedenken wôllind, was darzů zû tûnde sie und was darunder gemeiner nutz sie zû tûnde oder zû miden, und dann zum schiersten daruf einen nemlichen tage ûns und den andern gein Worms bescheiden wôllind 1. so wollen wir ouch hiezuschen darüber sitzen und des- glichen ratschlagen und die unsern mit ûnser meinung underwist darzu schicken und 25 in befelhen darzů zů reden und zû raten des besten, des si sich versteen. und be- dônkt üns nach dem gemeinen gewerbe, der in uwer statt gehandelt wirt und daruf die lande wit ir sehen han, das es uch zû allervorderst zimlich sie und wol gebüre. datum ipsa die Fabiani et Sebastiani martirum anno domini 1430 tercio. [in verso] Den ersamen wisen burger- meistern und rate zů Franckfurt unsern besonder lieben fründen. 30 Burgermeister und rat zu Spire. 1438 Febr. 6 533. Konrad von Weinsberg an Erzbf. Konrad von Mainz: bittet ihn, Vertreter zu einer Münzprobe nach Frankfurt am 29 März zu senden; erklärt sich bereit, etwa sich ergebende Mißstände in der Münze zu beseitigen; hat auch die Kurfürsten von Köln 35 und von der Pfalz eingeladen. 1433 Februar 6 o. O. Aus Minchen Reichs -A. Münzacta 1431-1524 fol. 5a cop. chart. coaeva, von Konrad von Weinsberg an Hrg. Wilhelm von Baiern gesandt xusammen mit den auf dem gleichen Blatt stehenden Abschriften der Briefe an Frankfurt vom 6 Februar 1433 und an Straſt- burg vom 14 Februar 1433, unseren nrr. 534 und 535, als Beilage xu nr. 536. 40 Hochwirdiger furst. mein undertenigen schuldigen dinst eûren gnaden mit willen zu allen zeiten bereit. genediger liber herre. als euwer gnade und auch etlich ander mein gnedigen herren die kûrfursten meines allergenedigsten heren dez kûngs gulden a) Vorl. vergangen mit Strich über gen. I Die Antwort Frankfurts kennen wir nicht. Mit ihr hängt wahrscheinlich der folgende Eintrag im Botenbuch xusammen: item 15 sh. alder gein Spier, als sie von der gulden monze wegen geschriben 45 hatten. (Frankfurt Stadt-A. Botenbuch 1432 fol. 11b not. chart, coaeva.)
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 889 14.33 Febr. 6 15 mûnze verboten habt 1, die nit zu nemen, umb daz das die zu ringe und unrecht funden sôl sein an " einer probacien zu Pingen gethon (zu solcher probacien ich nach der münz- meinster nie gefordert sein), wie darumb daz man der sache zu leûterunge und zu einem ganzem grunde kome, so bit ich euwer gnade dinstlich, daz ir meines herren dez kûngs gnaden zu eren und umb meines verdines willen euwer genaden frunde gen Franckfurt sendet b uf den suntag judica in der fasten zu nacht und daz man uf den Märs29 mantag nehst darnach ein probaczen dûnen uf daz allerredlichest und geleichest, als sich März 30 dan in einem sulchen gebûret. wirt dan der munzmeinster unredlichen und anders funden, dan sein sol, so sol eûwer genade erfinden, daz ich auch darzu tûn wil, als sich io dan geburt und auch schuldig bin zu tûn. desgleichen han ich meinen genedichen herren von Kôllen und dem pfalzgrafen auch geschriben. eûwer gnade die gebite zu mir. geben under meinem secret brestenhalp meines sigels an sant Dorothen tag anno domini 1433. [supra] Dem hochwirdigen fursten und herren herren Conrat dez heiligen stulß zu Meincz erz- bischof etc. meinen gnedigen herren. c Conrat herre zu Winsperg erbkamerer etc. 1433 Febr. 6 534. Konrad von Weinsberg an Frankfurt: hat die Kurfürsten zu einer Münzprobe nach Frankfurt auf den 30 März eingeladen; will schon einige Tage vorher dort eintreffen, um die Münzfrage mit dem Rat zu besprechen. 1433 Februar 6 o. O. 1483 Febr. 6 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 341 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. In München Reichs-A. Münzacta 1431�1524 fol. 5a cop. chart. coaeva, auf dem gleichen Blatt wie unsere nrr. 533 und 535. Die Adresse steht über dem Text. Unser willig fruntliche dinst und gruß zuvor. ersamen weisen besundern lieben fründ. ir sollend wissen, daz wir an ratte unser guten frunde und die unsers herren 25 des konigs gnaden euch und auch uns eren und gutes wol gonnen funden und uns geratten haben, daz wir ein probacien mit dem munzmeistere bi euch tun und geen sollen lassen uf den montag nach dem suntag judica in der vasten und unsern gnedigen März 30 herren den kurfursten zuschriben und ir gnade biten darzu zu senden; so vinde man auch uf die zit viel frûmer kaûflute do, die wol zu sollichen dingen konnen, und den 3o sachen sie auch nit baß noch luterer nachzugeen und zu komen, damit die mûnze uf- rechtlicher gemaht werde, dann uf die zit. also haben wir unsern gnedigen herren den kurfursten also geschriben 2 und gebeten, uf den suntag judica zu nacht die iren also Mürz 29 gein Franckfurt zu senden und daz man uf den mentag der probacien nachgee, als sich Mürz30 geburt. daz haben wir dem munzmeistere auch geschriben, sich wissen darnach zu 35 richten. so biten wir euch recht fruntlichen, daz ir auch also daruf bedaht wollend sin, darinne zu helfen und zu ratten, wie man den sachen nach dem besten und dem glichsten also nachgee. daz wollen wir gern verdienen. so wollen wir vor hin etliche tag bi euch komen und mit euch usser den sachen reden, wie man daz furnemed zu dem besten; darzu wir helfen und ratten wollen, als ferre wir daz versteen und auch under- 40 wiset werden. geben an sand Dorothea tag der heiligen jungfrauwen anno domini etc. 30 tercio. [in verso] Den ersamen wisen den burger- meistere und dem ratte zu Franckfurt unsern besundern guten frunden. 133 Febr. 6 20 Conrat herre zu Winsperg erbkammerer etc. 45 a) an — gethon fehlt in der Vorlage; wir ergänzen es aus nr. 535. b) em.; Vorl. zu senden. c) em.; Vorl. Wins- per. d) em.; orig. furnemen. 1 Vgl. nr. 513. 2 Vgl. nr. 533.
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 889 14.33 Febr. 6 15 mûnze verboten habt 1, die nit zu nemen, umb daz das die zu ringe und unrecht funden sôl sein an " einer probacien zu Pingen gethon (zu solcher probacien ich nach der münz- meinster nie gefordert sein), wie darumb daz man der sache zu leûterunge und zu einem ganzem grunde kome, so bit ich euwer gnade dinstlich, daz ir meines herren dez kûngs gnaden zu eren und umb meines verdines willen euwer genaden frunde gen Franckfurt sendet b uf den suntag judica in der fasten zu nacht und daz man uf den Märs29 mantag nehst darnach ein probaczen dûnen uf daz allerredlichest und geleichest, als sich März 30 dan in einem sulchen gebûret. wirt dan der munzmeinster unredlichen und anders funden, dan sein sol, so sol eûwer genade erfinden, daz ich auch darzu tûn wil, als sich io dan geburt und auch schuldig bin zu tûn. desgleichen han ich meinen genedichen herren von Kôllen und dem pfalzgrafen auch geschriben. eûwer gnade die gebite zu mir. geben under meinem secret brestenhalp meines sigels an sant Dorothen tag anno domini 1433. [supra] Dem hochwirdigen fursten und herren herren Conrat dez heiligen stulß zu Meincz erz- bischof etc. meinen gnedigen herren. c Conrat herre zu Winsperg erbkamerer etc. 1433 Febr. 6 534. Konrad von Weinsberg an Frankfurt: hat die Kurfürsten zu einer Münzprobe nach Frankfurt auf den 30 März eingeladen; will schon einige Tage vorher dort eintreffen, um die Münzfrage mit dem Rat zu besprechen. 1433 Februar 6 o. O. 1483 Febr. 6 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 341 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. In München Reichs-A. Münzacta 1431�1524 fol. 5a cop. chart. coaeva, auf dem gleichen Blatt wie unsere nrr. 533 und 535. Die Adresse steht über dem Text. Unser willig fruntliche dinst und gruß zuvor. ersamen weisen besundern lieben fründ. ir sollend wissen, daz wir an ratte unser guten frunde und die unsers herren 25 des konigs gnaden euch und auch uns eren und gutes wol gonnen funden und uns geratten haben, daz wir ein probacien mit dem munzmeistere bi euch tun und geen sollen lassen uf den montag nach dem suntag judica in der vasten und unsern gnedigen März 30 herren den kurfursten zuschriben und ir gnade biten darzu zu senden; so vinde man auch uf die zit viel frûmer kaûflute do, die wol zu sollichen dingen konnen, und den 3o sachen sie auch nit baß noch luterer nachzugeen und zu komen, damit die mûnze uf- rechtlicher gemaht werde, dann uf die zit. also haben wir unsern gnedigen herren den kurfursten also geschriben 2 und gebeten, uf den suntag judica zu nacht die iren also Mürz 29 gein Franckfurt zu senden und daz man uf den mentag der probacien nachgee, als sich Mürz30 geburt. daz haben wir dem munzmeistere auch geschriben, sich wissen darnach zu 35 richten. so biten wir euch recht fruntlichen, daz ir auch also daruf bedaht wollend sin, darinne zu helfen und zu ratten, wie man den sachen nach dem besten und dem glichsten also nachgee. daz wollen wir gern verdienen. so wollen wir vor hin etliche tag bi euch komen und mit euch usser den sachen reden, wie man daz furnemed zu dem besten; darzu wir helfen und ratten wollen, als ferre wir daz versteen und auch under- 40 wiset werden. geben an sand Dorothea tag der heiligen jungfrauwen anno domini etc. 30 tercio. [in verso] Den ersamen wisen den burger- meistere und dem ratte zu Franckfurt unsern besundern guten frunden. 133 Febr. 6 20 Conrat herre zu Winsperg erbkammerer etc. 45 a) an — gethon fehlt in der Vorlage; wir ergänzen es aus nr. 535. b) em.; Vorl. zu senden. c) em.; Vorl. Wins- per. d) em.; orig. furnemen. 1 Vgl. nr. 513. 2 Vgl. nr. 533.
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890 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1438 Febr. 14 535. Konrad von Weinsberg an vier gen. Reichsstädte (einzeln): schreibt über das von den Kurfürsten erlassene Münzverbot; hat die Kurfürsten zu einer Münzprobe nach Frankfurt auf den 30 März eingeladen; bittet die Adressaten, sich dort durch einige 1433 Februar 14 Guttenberg. Sachverständige vertreten zu lassen. Märs 29 Märs 30 Aus München Reichs-A. Münzacta 1431-1524 fol. 5b cop. chart. coaeva, von Konrad von 5 Weinsberg an Hrg. Wilhelm von Baiern gesandt xusammen mit den auf dem gleichen Blatt stehenden Abschriften der beiden Briefe an Erabf. Konrad von Mainx und an Frankfurt vom 6 Februar 1433, unseren nrr. 533 und 534. Unter dem Text ist vom Schreiber bemerkt Item desglichen hon ich auch geschriben den von Nuremberg, von Colne und Basel, als den von Straßburg die forme, und si gebetten, die iren gein Franck- 10 furt zu schicken. Unvollständig gedruckt bei Wencker, Apparatus et instructus archivorum pag. 372, wohl aus einer Straßburger Vorlage. Eine Adresse ist nicht angegeben. Ferner bei Hirsch, Miinxarchiv I, 75 nr. 78 und Orth, Ausfürliche Abhandlung von den beriimten xwoen Reichsmessen, so in der Reichsstadt Frankfurt a. M. järlich gehalten werden S. 675 15 nr. 83a, bei beiden aus Wencker. — Erwähnt von Schöpperlin, Kleine Historische Schriften I, 354, Aschbach 4, 312 Anm. I1 (mit der falschen Angabe, daß das Schreiben bei Wencker vollständig abgedruckt sei) und Euler, Verzeichnis und Beschreibung der Frankfurter Goldmünxen (Archiv für Frankfurts Gesch. und Kunst 4, 23). als 20 Unser willige fruntliche dinst zuvor. ersamen wisen besunder lieben frunde. unser gnedige herren di kurfursten unsers allergnedigosten herren des Romischen künigs gulden, die man von siner konglichen gnaden wegen slecht zu Franckfurt und zu Basel, und auch di Nuremberger gulden an iren zollen in iren landen und gebieten verbotten haben 1, die nit zu nemen umb des willen, das dieselben gulden zu ringe und unrecht funden sollen sein an einer probacien, die di obgnanten unser gnedigen herren di 25 kurfursten nehst gethon sollen haben zu Pingen — und wir haben uns doch von unsers gnedigen herren des Romischen kûnigs wegen mit unseren gnedigen herren den kur- fursten verschriben2, alle probacien zu sûchen und unsers gnedigen herrn des konigs monzmeister und die unsern darzu zu schicken ; zu solicher probacien, die dann zu Pingen gescheen sein solle, wir von unsers gnedigen herrn des kûnigs wegen noch die monz- 30 meister nie gefordert noch geheischen worden sein zu sûchen etc. —, wie darumb das mengliche versteen solle, das uns ie leide were, das die sachen unrecht und nicht uf- richtlichen zugingen, und das man der sachen zu lûtrûnge und zu eim ganzem grunde kumme, so haben wir unsern gnedigen herren den kurfursten geschriben3 und ge- betten ir frûnde zu schicken gein Franckfurt uf den sontag, als man in der heiligen 36 kirchen singet judica in der fasten, und das man uf den montag nehst darnach ein probacien thû uf das allerredlichest und glichest, als sich dann in einem solichen geburt etc. also, lieben frunde, bitten wir ûch recht fruntlichen, das ir unsers gne- digen herren des konigs gnaden zu eren und umb unsers verdienes willen auch imands der uwern, der sich uf soliche probacien versteen mocht a, uf dieselben zeit gein Franck- 40 furt schicken wollend und uns des nit versagen. das wollen wir fruntlichen umb geben zu Gutemberg uf sanct Valentins tag anno ûch verdienen und verschulden. domini etc. 33. 1433 Febr. 14 [supra] Den ersamen wisen dem meister und ratte der stat Straßburg unsern besunder guden fründen etc. Conrat. 45 a) fehll in der Vorlage. 1 2 Vgl. nr. 513. Vgl. nr. 527 artt. 3f-3k. 3 Vgl. nr. 533.
890 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1438 Febr. 14 535. Konrad von Weinsberg an vier gen. Reichsstädte (einzeln): schreibt über das von den Kurfürsten erlassene Münzverbot; hat die Kurfürsten zu einer Münzprobe nach Frankfurt auf den 30 März eingeladen; bittet die Adressaten, sich dort durch einige 1433 Februar 14 Guttenberg. Sachverständige vertreten zu lassen. Märs 29 Märs 30 Aus München Reichs-A. Münzacta 1431-1524 fol. 5b cop. chart. coaeva, von Konrad von 5 Weinsberg an Hrg. Wilhelm von Baiern gesandt xusammen mit den auf dem gleichen Blatt stehenden Abschriften der beiden Briefe an Erabf. Konrad von Mainx und an Frankfurt vom 6 Februar 1433, unseren nrr. 533 und 534. Unter dem Text ist vom Schreiber bemerkt Item desglichen hon ich auch geschriben den von Nuremberg, von Colne und Basel, als den von Straßburg die forme, und si gebetten, die iren gein Franck- 10 furt zu schicken. Unvollständig gedruckt bei Wencker, Apparatus et instructus archivorum pag. 372, wohl aus einer Straßburger Vorlage. Eine Adresse ist nicht angegeben. Ferner bei Hirsch, Miinxarchiv I, 75 nr. 78 und Orth, Ausfürliche Abhandlung von den beriimten xwoen Reichsmessen, so in der Reichsstadt Frankfurt a. M. järlich gehalten werden S. 675 15 nr. 83a, bei beiden aus Wencker. — Erwähnt von Schöpperlin, Kleine Historische Schriften I, 354, Aschbach 4, 312 Anm. I1 (mit der falschen Angabe, daß das Schreiben bei Wencker vollständig abgedruckt sei) und Euler, Verzeichnis und Beschreibung der Frankfurter Goldmünxen (Archiv für Frankfurts Gesch. und Kunst 4, 23). als 20 Unser willige fruntliche dinst zuvor. ersamen wisen besunder lieben frunde. unser gnedige herren di kurfursten unsers allergnedigosten herren des Romischen künigs gulden, die man von siner konglichen gnaden wegen slecht zu Franckfurt und zu Basel, und auch di Nuremberger gulden an iren zollen in iren landen und gebieten verbotten haben 1, die nit zu nemen umb des willen, das dieselben gulden zu ringe und unrecht funden sollen sein an einer probacien, die di obgnanten unser gnedigen herren di 25 kurfursten nehst gethon sollen haben zu Pingen — und wir haben uns doch von unsers gnedigen herren des Romischen kûnigs wegen mit unseren gnedigen herren den kur- fursten verschriben2, alle probacien zu sûchen und unsers gnedigen herrn des konigs monzmeister und die unsern darzu zu schicken ; zu solicher probacien, die dann zu Pingen gescheen sein solle, wir von unsers gnedigen herrn des kûnigs wegen noch die monz- 30 meister nie gefordert noch geheischen worden sein zu sûchen etc. —, wie darumb das mengliche versteen solle, das uns ie leide were, das die sachen unrecht und nicht uf- richtlichen zugingen, und das man der sachen zu lûtrûnge und zu eim ganzem grunde kumme, so haben wir unsern gnedigen herren den kurfursten geschriben3 und ge- betten ir frûnde zu schicken gein Franckfurt uf den sontag, als man in der heiligen 36 kirchen singet judica in der fasten, und das man uf den montag nehst darnach ein probacien thû uf das allerredlichest und glichest, als sich dann in einem solichen geburt etc. also, lieben frunde, bitten wir ûch recht fruntlichen, das ir unsers gne- digen herren des konigs gnaden zu eren und umb unsers verdienes willen auch imands der uwern, der sich uf soliche probacien versteen mocht a, uf dieselben zeit gein Franck- 40 furt schicken wollend und uns des nit versagen. das wollen wir fruntlichen umb geben zu Gutemberg uf sanct Valentins tag anno ûch verdienen und verschulden. domini etc. 33. 1433 Febr. 14 [supra] Den ersamen wisen dem meister und ratte der stat Straßburg unsern besunder guden fründen etc. Conrat. 45 a) fehll in der Vorlage. 1 2 Vgl. nr. 513. Vgl. nr. 527 artt. 3f-3k. 3 Vgl. nr. 533.
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 891 536. Konrad von Weinsberg an Hzg. Wilhelm von Baiern: zeigt ihm als dem Statt- 1433 Febr. 14 halter und Vikar des Römischen Königs an, daß er die Kurfürsten und fünf gen. Reichsstädte zu einer Münzprobe nach Frankfurt auf den 30 März eingeladen habe, und bittet ihn, den Baseler Münzmeister Peter Gatz zur Teilnahme an der Probe zu veranlassen. 1433 Februar 14 [ Guttenberg]. Aus München Reichs-A. Münzacta 1431-1524 fol. 6 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Hochgeborner furste. mein undertenige willige dinst uwern gnaden mit willen zu allen zeiten bereit. gnediger lieber herre. als her Hans 1 min caplan nehst bi uwern 1o gnaden zu Basel gewesen ist mit solichen abschriften, so ich dann minen gnedigen herren den a kûrfursten von der gulden monze wegen geschriben han 2, als si di gulden, di man von mines allergnedigesten herrn des Romischen kûnigs wegen zu Franckfurt und zu Basel slecht, und auch di Nuremberger gulden verbotten haben3 etc., derselbige min caplan hot mir widerumb von uwern gnaden abschrift brocht, wie uwer gnade minen 15 gnedigen herren den kurfursten auch von solicher gebotte wegen geschriben und wie si uwern gnaden widerumb geschriben haben. also, gnediger lieber herre, bitten ich üwer gnade zu wissen, das ich denselben minen gnedigen hern den kürfursten iczo 4 aber ge- schriben han und sie gebetten zu einer probacien zu schicken gein Franckfurt uf den montag noch dem sontag, als man in der heiligen kirchen singet judica in der fasten. März 30 20 desglichen hon ich auch geschriben 5 den ersamen wisen den von Nuremberg Straßburg Colne Basel und von Franckfurt darzu zu schicken etliche der iren, die sich uf soliche probacien versteen. solicher briefe abschrift ich uwern gnaden hierinne verslossen senden 6. daran uwer gnade wol vernimpt soliche redliche gebotte, so ich dann thû etc. gnediger lieber her. ich thû das uwern gnaden zu wissen als einem stathalter und vicarien mines aller- 25 gnedigosten herren des Romischen konigs in abwesen seiner kûniglichen gnaden. ich hon auch di probacien dester lenger verzogen und gelegt uf di obgeschriben zeit in di fasten Franck- furter messe, wann uf die zeit vil erber kauflute zu Franckfurt sein von viel landen, daz doch menglichen versteen solle, das ich ie redlichen und ufrichtlichen mit den sachen umbgeen wille. dann in rechter warheit wo es anders zuginge dann recht, das were 3o mir ie ein getruwes leide. ich bitten auch uwer gnade dinstlichen, mit Peter Gaczen monzmeister zu Basel reden zu laßen, daz er sich auch zu solicher probacien gein Franck- furt fugen wollen, das man der sachen zu einem ganzen ende und gründe kummen môge. uwer gnade gebiete zu mir als zu uwer gnaden willigen diener. geben uf sanct Va- lentins tag martiris anno domini 1433. [in verso] Dem hochgebornen fursten und herren herren Wilhalmen pfalzgraven bi Rine und her- zoge in Beyern stathalter mins allergnedigosten herren des Romischen künigs und beschirmer des heiligen concilii minem gnedigen lieben herren dari debet littera. Conrat herre zu Winsperg erbkamerer etc. 35 1438 Febr. 14 40 537. Konrad von Weinsberg an Frankfurt: Nürnberg wolle die neunzehnkarätigen Gul- 1433 Febr. 26 den, von denen 68 auf eine Mark gehen, als Landeswährung gelten lassen, wenn die a) em.; orig. der. 45 2 3 1 Hans Gerber von Feuchtwangen. Vgl. nrr. 521 und 522. Vgl. nr. 513. Am 6 Februar. Vgl. nr. 533. 5 Am 6. und am 14 Februar (nrr. 534 und 535). 6 Die Abschriften liegen noch darin; vgl. die Quellenbeschreibungen unserer nrr. 533, 534 und 535. Deutsche Reichstags-Akten X. 113
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 891 536. Konrad von Weinsberg an Hzg. Wilhelm von Baiern: zeigt ihm als dem Statt- 1433 Febr. 14 halter und Vikar des Römischen Königs an, daß er die Kurfürsten und fünf gen. Reichsstädte zu einer Münzprobe nach Frankfurt auf den 30 März eingeladen habe, und bittet ihn, den Baseler Münzmeister Peter Gatz zur Teilnahme an der Probe zu veranlassen. 1433 Februar 14 [ Guttenberg]. Aus München Reichs-A. Münzacta 1431-1524 fol. 6 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Hochgeborner furste. mein undertenige willige dinst uwern gnaden mit willen zu allen zeiten bereit. gnediger lieber herre. als her Hans 1 min caplan nehst bi uwern 1o gnaden zu Basel gewesen ist mit solichen abschriften, so ich dann minen gnedigen herren den a kûrfursten von der gulden monze wegen geschriben han 2, als si di gulden, di man von mines allergnedigesten herrn des Romischen kûnigs wegen zu Franckfurt und zu Basel slecht, und auch di Nuremberger gulden verbotten haben3 etc., derselbige min caplan hot mir widerumb von uwern gnaden abschrift brocht, wie uwer gnade minen 15 gnedigen herren den kurfursten auch von solicher gebotte wegen geschriben und wie si uwern gnaden widerumb geschriben haben. also, gnediger lieber herre, bitten ich üwer gnade zu wissen, das ich denselben minen gnedigen hern den kürfursten iczo 4 aber ge- schriben han und sie gebetten zu einer probacien zu schicken gein Franckfurt uf den montag noch dem sontag, als man in der heiligen kirchen singet judica in der fasten. März 30 20 desglichen hon ich auch geschriben 5 den ersamen wisen den von Nuremberg Straßburg Colne Basel und von Franckfurt darzu zu schicken etliche der iren, die sich uf soliche probacien versteen. solicher briefe abschrift ich uwern gnaden hierinne verslossen senden 6. daran uwer gnade wol vernimpt soliche redliche gebotte, so ich dann thû etc. gnediger lieber her. ich thû das uwern gnaden zu wissen als einem stathalter und vicarien mines aller- 25 gnedigosten herren des Romischen konigs in abwesen seiner kûniglichen gnaden. ich hon auch di probacien dester lenger verzogen und gelegt uf di obgeschriben zeit in di fasten Franck- furter messe, wann uf die zeit vil erber kauflute zu Franckfurt sein von viel landen, daz doch menglichen versteen solle, das ich ie redlichen und ufrichtlichen mit den sachen umbgeen wille. dann in rechter warheit wo es anders zuginge dann recht, das were 3o mir ie ein getruwes leide. ich bitten auch uwer gnade dinstlichen, mit Peter Gaczen monzmeister zu Basel reden zu laßen, daz er sich auch zu solicher probacien gein Franck- furt fugen wollen, das man der sachen zu einem ganzen ende und gründe kummen môge. uwer gnade gebiete zu mir als zu uwer gnaden willigen diener. geben uf sanct Va- lentins tag martiris anno domini 1433. [in verso] Dem hochgebornen fursten und herren herren Wilhalmen pfalzgraven bi Rine und her- zoge in Beyern stathalter mins allergnedigosten herren des Romischen künigs und beschirmer des heiligen concilii minem gnedigen lieben herren dari debet littera. Conrat herre zu Winsperg erbkamerer etc. 35 1438 Febr. 14 40 537. Konrad von Weinsberg an Frankfurt: Nürnberg wolle die neunzehnkarätigen Gul- 1433 Febr. 26 den, von denen 68 auf eine Mark gehen, als Landeswährung gelten lassen, wenn die a) em.; orig. der. 45 2 3 1 Hans Gerber von Feuchtwangen. Vgl. nrr. 521 und 522. Vgl. nr. 513. Am 6 Februar. Vgl. nr. 533. 5 Am 6. und am 14 Februar (nrr. 534 und 535). 6 Die Abschriften liegen noch darin; vgl. die Quellenbeschreibungen unserer nrr. 533, 534 und 535. Deutsche Reichstags-Akten X. 113
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892 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Febr. 26 anderen Reichsstädte es auch thun; bittet, mitzuhelfen, daß das geschehe. Februar 26 Nürnberg. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 342 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. 1433 Unsere willige früntliche dinst und gruß zůvor. ersamen wisen besunder lieben fründe. wir laßen üwir früntschaft wissent, das wir den ersamen wisen den bürger- meistern und dem radt zû Nûremberg unsern besundern guten fründen den handel als von der gulden münz wegen eigentlich gesagt und erzelt haben. also hat uns ir frûnt- schaft auch wol erzelt, wie in üwir früntschaft davon geschriben habe, und wir haben uns also mit in underredt und sie auch gebeten, darzû zû helfen und zû raten, das die gulden mûnze fur ein werunge gehalten und genomen werde, die da halte nûnzehen grade 10 vines golds sunder remedio und der da gen one zwen sibenzig uf ein mark. inne einem solichen wir sie willig finden, also ferre üwir früntschaft und auch ander des heiligen richs stete dem also nachgeen und fur werunge haben und halten wollen, als ir frünt- schaft üch aûch selber darumb schriben werden 1. diewile nû üwir meinunge vorher auch also gewesen ist und wir ûch auch ein solichs zûgeschrieben haben 2 dem nach- 15 zůgeen, so wôllent furbaß helfen und raten, das andere des richs stete dem auch also nachgeen. so solt ir one zwifel sin, das wir darinne auch helfen und raten wollen zü dem beßten nach allem unserm vermôgen und auch zû üwir fruntschaft kommen und der probacien nachzůgeen, alf wir ûch danne nehst3 geschrieben haben. geben zû Nüremberg am donderstag nehst vor dem wissen suntag anno domini etc. tricesimo 20 5 1433 Febr. 26 tercio. [in verso] Den ersamen wisen den burger- meistern und dem radt zû Franckfurt unsern be- sundern guten fründen dari debet. Conrad herr zů Winsperg erbkammerer etc. 1433 Febr. 26 538. Nürnberg€ an K. Sigmund: bittet ihn, darauf hinzuwirken, daß die neunzehnkaräti- 25 1433 Februar 26 [Nürnberg]. gen vollwichtigen Gulden Landeswährung bleiben. F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 344 cop. chart. coaeva mit Schnitten, von Nürnberg an Frankfurt übersandt in einem Briefe von demselben Tage, unserer nr. 539. N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 131b -132a cop. chart. coaeva. Das Datum lautet scriptum ut supra; damit ist auf das fol. 130 b-131b stehende Schreiben an Frank- 30 furt vom 26 Februar 1433 (unsere nr. 539) verwiesen. Die über dem Text stehende Adresse lautet Sigismundo Romanorum regi. Allerdurchluchtigister a großmechtiger kung und herre, unser untertenigkeit schul- dig und willig dienst sein ewer kunglichen majestat diemuticlich bereit. gnedigister herre. uns hat der edele her Conrat her zu Weinspergb des heiligen reichs erb� 35 camrer erzelt 5, wie er ewerr kunglichen großmechtigkeit vormals geschriben hab 6 und itzunt aber schreibe von notdurft wegen der gulden mûnz, als denn ewer kunglich gnade in denselben sein brieven wol vernomen hat und vernemen mag. also ruffen wir an und bitten ewer kunglich durchluchtigkeit diemuticlich und mit ganzem fleisse, gemeine notdurft land und lute in denselben sachen gnediclich zu bedenken, ewer kunglich gnedig 40 a) N om. Allerdurchluchtigister — bereit. b) N add. ewerr küniglichen gnaden und. 1 Der hier angexogene Brief Nürnbergs an Frank- furt ist unsere nr. 539. Am 14 Januar (nr. 529). 3 Am 6 Februar (nr. 534). 4 In den Inventaren des Frankfurter Stadt-A. 4, 37 ist verschentlich Frankfurt als Absender ge- nannt. 5 Konrad von Weinsberg war am 26 Februar in Nürnberg, wie sich aus dem Datum seines Briefes an Frankfurt von diesem Tage (nr. 537) ergiebt. Aus letxterem Briefe ist auch der Zweck seiner An- 45 wesenheit ersichtlich. 6 Der Brief liegt uns nicht vor. Man vergleiche aber nr. 527 art. 2.
892 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Febr. 26 anderen Reichsstädte es auch thun; bittet, mitzuhelfen, daß das geschehe. Februar 26 Nürnberg. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 342 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. 1433 Unsere willige früntliche dinst und gruß zůvor. ersamen wisen besunder lieben fründe. wir laßen üwir früntschaft wissent, das wir den ersamen wisen den bürger- meistern und dem radt zû Nûremberg unsern besundern guten fründen den handel als von der gulden münz wegen eigentlich gesagt und erzelt haben. also hat uns ir frûnt- schaft auch wol erzelt, wie in üwir früntschaft davon geschriben habe, und wir haben uns also mit in underredt und sie auch gebeten, darzû zû helfen und zû raten, das die gulden mûnze fur ein werunge gehalten und genomen werde, die da halte nûnzehen grade 10 vines golds sunder remedio und der da gen one zwen sibenzig uf ein mark. inne einem solichen wir sie willig finden, also ferre üwir früntschaft und auch ander des heiligen richs stete dem also nachgeen und fur werunge haben und halten wollen, als ir frünt- schaft üch aûch selber darumb schriben werden 1. diewile nû üwir meinunge vorher auch also gewesen ist und wir ûch auch ein solichs zûgeschrieben haben 2 dem nach- 15 zůgeen, so wôllent furbaß helfen und raten, das andere des richs stete dem auch also nachgeen. so solt ir one zwifel sin, das wir darinne auch helfen und raten wollen zü dem beßten nach allem unserm vermôgen und auch zû üwir fruntschaft kommen und der probacien nachzůgeen, alf wir ûch danne nehst3 geschrieben haben. geben zû Nüremberg am donderstag nehst vor dem wissen suntag anno domini etc. tricesimo 20 5 1433 Febr. 26 tercio. [in verso] Den ersamen wisen den burger- meistern und dem radt zû Franckfurt unsern be- sundern guten fründen dari debet. Conrad herr zů Winsperg erbkammerer etc. 1433 Febr. 26 538. Nürnberg€ an K. Sigmund: bittet ihn, darauf hinzuwirken, daß die neunzehnkaräti- 25 1433 Februar 26 [Nürnberg]. gen vollwichtigen Gulden Landeswährung bleiben. F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 344 cop. chart. coaeva mit Schnitten, von Nürnberg an Frankfurt übersandt in einem Briefe von demselben Tage, unserer nr. 539. N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 131b -132a cop. chart. coaeva. Das Datum lautet scriptum ut supra; damit ist auf das fol. 130 b-131b stehende Schreiben an Frank- 30 furt vom 26 Februar 1433 (unsere nr. 539) verwiesen. Die über dem Text stehende Adresse lautet Sigismundo Romanorum regi. Allerdurchluchtigister a großmechtiger kung und herre, unser untertenigkeit schul- dig und willig dienst sein ewer kunglichen majestat diemuticlich bereit. gnedigister herre. uns hat der edele her Conrat her zu Weinspergb des heiligen reichs erb� 35 camrer erzelt 5, wie er ewerr kunglichen großmechtigkeit vormals geschriben hab 6 und itzunt aber schreibe von notdurft wegen der gulden mûnz, als denn ewer kunglich gnade in denselben sein brieven wol vernomen hat und vernemen mag. also ruffen wir an und bitten ewer kunglich durchluchtigkeit diemuticlich und mit ganzem fleisse, gemeine notdurft land und lute in denselben sachen gnediclich zu bedenken, ewer kunglich gnedig 40 a) N om. Allerdurchluchtigister — bereit. b) N add. ewerr küniglichen gnaden und. 1 Der hier angexogene Brief Nürnbergs an Frank- furt ist unsere nr. 539. Am 14 Januar (nr. 529). 3 Am 6 Februar (nr. 534). 4 In den Inventaren des Frankfurter Stadt-A. 4, 37 ist verschentlich Frankfurt als Absender ge- nannt. 5 Konrad von Weinsberg war am 26 Februar in Nürnberg, wie sich aus dem Datum seines Briefes an Frankfurt von diesem Tage (nr. 537) ergiebt. Aus letxterem Briefe ist auch der Zweck seiner An- 45 wesenheit ersichtlich. 6 Der Brief liegt uns nicht vor. Man vergleiche aber nr. 527 art. 2.
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 893 hilf und furdrung darzu zu tun, das sollich gulden, die von ewer kunglichen gnaden ge- heiß auf 19 garat veins goldes mit ir rechten aufzal an dem gewichte geslagen worden sein und werden, die auch bißher gemeine landswerung gewesen sein, hinfur auch a landBwerung und landsbezalung sein und beleiben. wann sollt endrung hohrung oder mindrung in der 6 gulden mûnz beschehen, als zu besorgen ist, das brecht gemeinen landen und luten groß ver- durplich und unverwintlich scheden, als wir nicht anders versten. darinne geruch sich ewer kunglich grosmechtigkeit von gemeins nutz wegen so gnediclich zu beweisen, als wir des und ander gnaden ganz zuversicht hoffnung und zuflucht zu denselben" ewern kunglichen gnaden haben. das begern wir nach unserm vermugen unterteniglich zu ver- 1o dienen umb ewer kunglich majestat, die der almechtig got gelukselicliche fristen und bewarn wôll. scriptum feria 5 ante dominicam invocavit anno etc. 33. [subtus] Dem allerdurchluchtigisten fürsten und hern hern Sigmunden etc. 1433 Fcbr. 26 1433 Febr. 26 15 20 539. Nürnberg 1 an Frankfurt: macht anknüpfend an die Mitteilung Konrads von Weinsberg vom Münzverbot der Rheinischen Kurfürsten und unter Hinweis auf den Schaden, den die am Rhein beabsichtigte Prägung neuer Gulden zur Folge haben würde, den Vorschlag, Frankfurt möge genannte Städte auffordern, bis zu dem von Konrad von Weinsberg auf den 29 März anberaumten Münzapprobationstage die neunzehnkarätigen vollwichtigen Gulden als Landeswährung und die anderen je nach ihrem Werte zu nehmen; schickt Abschrift eines Briefes an den König in der Münzfrage. 1433 Februar 26 [Nürnberg]. 1433 Febr. 26 25 F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 343 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 130b-131b cop. chart. coaeva. Das Datum lautet feria 5 ante dominicam invocavit [Febr. 26]. Die Unterschrift ist weggelassen. Statt der vollen Adresse ist nur der Name der Adressatin Frankfurt über den Text ge- schrieben. 30 35 40 Unserd willig frewntlich dienste sein ewerr ersamkeit voran bereit. fürsichtigen ersamen und weisen, besunder lieben frewnde. wir meinen, ewerr weißheit sei wol eingedenk, wie ir uns nehst vor weihnahten in ein ewerm brief 2 und wir ewr frewnt- schaft in zwein unsern briefen3 verschriben haben als von der guldein münze wegen. davon uns seid von ewerr ersamkeit noch von unsern gûten frewnden den reichstetten niht mer geschriben worden ist. also tûn wir ewr weisheit in güter frewntschaft zu wissen, daz uns der edel herre Conrad herre zu Weinsperg kurzlich 4 verschriben und auch müntlich 5 erinnert hat, daz solliche guldein, die von unsers gnedigisten herren .. des Römischen etc. kunigs geheisse zu Basel, bei euch, zû Nordlingen und auch bei uns ge- slagen sein und werden, in unserer gnedigen herren der kurfürsten uf dem Rein landen gepieten und an iren zôllen verpoten sein worden zu nemen und das auch daselbs da- mit umbgegangen werde, andere newe guldein münze zu slahen. damit zu besorgen were, daz solliche vorberürte guldein, die doch newnzehen garat mit irer rechten aufzal an dem gewichte halten sullen, abgetan und in den tegel komen wurden, daz land und lewten grosse beswerung und verderbnûß were und würd, als wir meinen, das ewr er- samkeit auch wol verstee. nu hat uns der vorgenant herre von Weinsperg dabei erinnert, daz er den egenanten unsern gnedigen herren den kurfürsten geschriben hab, ire vol- a) N add. gemeine. b] om. N. c) N om. gelukseliclich — wöll, add. etc. d) N om. Unser — besunder. 45 1 Für die Besorgung des Briefes verausgabte Nürn- berg 2 lb. 2 sh. haller potenlons (Nürnberg Kreis�A. Jahresregister IV fol. 52b not. chart. coaeva). nr. 516. 3 4 5 nrr. 517 und 518. Am 14 Februar (nr. 535). Vgl. nr. 537 und S. 892 Anm. 5. 113*
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 893 hilf und furdrung darzu zu tun, das sollich gulden, die von ewer kunglichen gnaden ge- heiß auf 19 garat veins goldes mit ir rechten aufzal an dem gewichte geslagen worden sein und werden, die auch bißher gemeine landswerung gewesen sein, hinfur auch a landBwerung und landsbezalung sein und beleiben. wann sollt endrung hohrung oder mindrung in der 6 gulden mûnz beschehen, als zu besorgen ist, das brecht gemeinen landen und luten groß ver- durplich und unverwintlich scheden, als wir nicht anders versten. darinne geruch sich ewer kunglich grosmechtigkeit von gemeins nutz wegen so gnediclich zu beweisen, als wir des und ander gnaden ganz zuversicht hoffnung und zuflucht zu denselben" ewern kunglichen gnaden haben. das begern wir nach unserm vermugen unterteniglich zu ver- 1o dienen umb ewer kunglich majestat, die der almechtig got gelukselicliche fristen und bewarn wôll. scriptum feria 5 ante dominicam invocavit anno etc. 33. [subtus] Dem allerdurchluchtigisten fürsten und hern hern Sigmunden etc. 1433 Fcbr. 26 1433 Febr. 26 15 20 539. Nürnberg 1 an Frankfurt: macht anknüpfend an die Mitteilung Konrads von Weinsberg vom Münzverbot der Rheinischen Kurfürsten und unter Hinweis auf den Schaden, den die am Rhein beabsichtigte Prägung neuer Gulden zur Folge haben würde, den Vorschlag, Frankfurt möge genannte Städte auffordern, bis zu dem von Konrad von Weinsberg auf den 29 März anberaumten Münzapprobationstage die neunzehnkarätigen vollwichtigen Gulden als Landeswährung und die anderen je nach ihrem Werte zu nehmen; schickt Abschrift eines Briefes an den König in der Münzfrage. 1433 Februar 26 [Nürnberg]. 1433 Febr. 26 25 F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 343 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 130b-131b cop. chart. coaeva. Das Datum lautet feria 5 ante dominicam invocavit [Febr. 26]. Die Unterschrift ist weggelassen. Statt der vollen Adresse ist nur der Name der Adressatin Frankfurt über den Text ge- schrieben. 30 35 40 Unserd willig frewntlich dienste sein ewerr ersamkeit voran bereit. fürsichtigen ersamen und weisen, besunder lieben frewnde. wir meinen, ewerr weißheit sei wol eingedenk, wie ir uns nehst vor weihnahten in ein ewerm brief 2 und wir ewr frewnt- schaft in zwein unsern briefen3 verschriben haben als von der guldein münze wegen. davon uns seid von ewerr ersamkeit noch von unsern gûten frewnden den reichstetten niht mer geschriben worden ist. also tûn wir ewr weisheit in güter frewntschaft zu wissen, daz uns der edel herre Conrad herre zu Weinsperg kurzlich 4 verschriben und auch müntlich 5 erinnert hat, daz solliche guldein, die von unsers gnedigisten herren .. des Römischen etc. kunigs geheisse zu Basel, bei euch, zû Nordlingen und auch bei uns ge- slagen sein und werden, in unserer gnedigen herren der kurfürsten uf dem Rein landen gepieten und an iren zôllen verpoten sein worden zu nemen und das auch daselbs da- mit umbgegangen werde, andere newe guldein münze zu slahen. damit zu besorgen were, daz solliche vorberürte guldein, die doch newnzehen garat mit irer rechten aufzal an dem gewichte halten sullen, abgetan und in den tegel komen wurden, daz land und lewten grosse beswerung und verderbnûß were und würd, als wir meinen, das ewr er- samkeit auch wol verstee. nu hat uns der vorgenant herre von Weinsperg dabei erinnert, daz er den egenanten unsern gnedigen herren den kurfürsten geschriben hab, ire vol- a) N add. gemeine. b] om. N. c) N om. gelukseliclich — wöll, add. etc. d) N om. Unser — besunder. 45 1 Für die Besorgung des Briefes verausgabte Nürn- berg 2 lb. 2 sh. haller potenlons (Nürnberg Kreis�A. Jahresregister IV fol. 52b not. chart. coaeva). nr. 516. 3 4 5 nrr. 517 und 518. Am 14 Februar (nr. 535). Vgl. nr. 537 und S. 892 Anm. 5. 113*
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894 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 mehtige botscheft in ewerr stat auf den suntag judica schierist zu einer probacien dar- Febr. 26 Märs 29 umb zu schicken; desgleichen er an ewr weisheit ander stette und an uns auch begert hab, als wir uns versehen, daz ir auch vernomen habt. nu besorgen wir, daz dieselben ding dazwischen niht gnung damit bewart und andere münze aufgeworfen und zu bezalunge braht werden môhten, darauß gemein verdurplich scheden entsteen und hinnach hart 5 widerbraht môhten werden. darumb wir von gemains nuczes wegen eins wegs gedaht haben, den wir ewerr frewntschaft niht verhalten, sunder auch in gût verkunden wellen, daz uns geraten dewht, daz ir den merklichen stetten unterhalben ewerr stat den Rein ab, auch den von Speyr, Straßburg, Basel, Costencz und irer einung umb den see, Ulme und irer einung in Swaben, und den von Augspurg unverzogenlich uf sollich meinung 10 verschriben und verkundet hettet: ir hettet bedaht, lande und lewte scheden in der guldein münze zu bewaren, und darumb were ewer meinung, daz solliche guldein, die newnzehen garat und ir rechte aufzal an dem gewicht hetten, ein gemeine landßwerung und landzbezalung bei euch zu Frankfurt heissen und sein solten und das man ander guldein, sie weren besser oder geringer, nach irem wert dabei auch wol nemen môht, 15 daz sie das in iren stetten auch also halten wôlten und iren burgern und kawflewten also befülhen und zu wissen teten. desgleichen wolten wir bei uns auch halten und den unsern auch befelhen und zu wissen tûn. so hofften wir, daz das in disen sachen wol zü gût dienen solt und möht. kêmen denn der obgenanten fürsten bottscheft, der herre von Weinsperg und der stett frewnde bei euch zusamen, als davor gelawt hat, so môht 20 man aber bas von den sachen reden, als sich denn aischen wûrde. und was nu ewerr weißheit meinung und wille darinne sein welle, můgt ir uns bei disem unserm botten auch wol in güter frewntschaft verschriben und zů wissen tün 1. wenn uns denn solliche ewer schriftlich antwürt kême, mohten wir denn nach ewerm rat gen unsern güten frewn- den den stetten icht fürdrung oder gûts darzů gedienen und tün, wolten wir auch gern 25 tûn. wir schreiben auch unserm gnedigisten herren .. dem Rômischen etc. kûnig von derselben sache wegen auch, als wir ewerr frewntschaft desselben briefs ein abschrift hierinne verslossen schicken 2. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst beweisen " môhten, das teten wir mit willen gern. datum feria 5 ante dominicam invocavit anno domini etc. 30 tercio. [in verso] Den .. fürsichtigen ersamen und weisen burgermeistern und rate .. der stat zû Frankfurt unsern besundern güten frewnden detur b. 1438 Febr. 26 30 Von .. dem rate zů Nüremberg. 1433 540. Frankfurt an Nürnberg: schreibt über Verhandlungen mit gen. Reichsstädten wegen März 4 des von Nürnberg angeregten Münztages; hat wegen der bevorstehenden Fastenmesse 35 und des von Konrad von Weinsberg für den 29 März angesetzten Münzapprobations- tages einstweilen unterlassen, den Rheinischen Reichsstädten die neunzehnkarätigen vollwichtigen Gulden als Landeswährung vorzuschlagen. 1433 März 4 Frankfurt. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 345 conc. chart. mit dem Vermerk Audita a consilio; Foliobogen von vier Seiten, mit Korrekturen (wol von einer gleichxeitigen Hand), von denen 40 wir nur die wesentlichen anführen, während wir sonst einfach den korrigierten Text statt des urspringlichen einsetxen. Datum und der Vermerk Audita a consilio mit anderer Tinte und wol von anderer Hand. Die Adresse Nurenberg ist vom Schreiber über den Text geschrieben. Von ihm rührt auch eine Bemerkung auf der sonst unbeschriebenen vierten Seite her: Nurenberg golden monze den steden 19 grat; eine spätere Hand füigt 45 hinxu 1433. a) N om. beweisen — gern, add. etc. b) steht unter der Adresse und ist von einer anderen zeitgenössischen Hand geschrieben. 1 Frankfurts Antwort liegt in unserer nr. 540 vor. 2 Die Abschrift liegt noch darin; vgl. die Quellen- beschreibung unserer nr. 538 unter F. 50
894 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 mehtige botscheft in ewerr stat auf den suntag judica schierist zu einer probacien dar- Febr. 26 Märs 29 umb zu schicken; desgleichen er an ewr weisheit ander stette und an uns auch begert hab, als wir uns versehen, daz ir auch vernomen habt. nu besorgen wir, daz dieselben ding dazwischen niht gnung damit bewart und andere münze aufgeworfen und zu bezalunge braht werden môhten, darauß gemein verdurplich scheden entsteen und hinnach hart 5 widerbraht môhten werden. darumb wir von gemains nuczes wegen eins wegs gedaht haben, den wir ewerr frewntschaft niht verhalten, sunder auch in gût verkunden wellen, daz uns geraten dewht, daz ir den merklichen stetten unterhalben ewerr stat den Rein ab, auch den von Speyr, Straßburg, Basel, Costencz und irer einung umb den see, Ulme und irer einung in Swaben, und den von Augspurg unverzogenlich uf sollich meinung 10 verschriben und verkundet hettet: ir hettet bedaht, lande und lewte scheden in der guldein münze zu bewaren, und darumb were ewer meinung, daz solliche guldein, die newnzehen garat und ir rechte aufzal an dem gewicht hetten, ein gemeine landßwerung und landzbezalung bei euch zu Frankfurt heissen und sein solten und das man ander guldein, sie weren besser oder geringer, nach irem wert dabei auch wol nemen môht, 15 daz sie das in iren stetten auch also halten wôlten und iren burgern und kawflewten also befülhen und zu wissen teten. desgleichen wolten wir bei uns auch halten und den unsern auch befelhen und zu wissen tûn. so hofften wir, daz das in disen sachen wol zü gût dienen solt und möht. kêmen denn der obgenanten fürsten bottscheft, der herre von Weinsperg und der stett frewnde bei euch zusamen, als davor gelawt hat, so môht 20 man aber bas von den sachen reden, als sich denn aischen wûrde. und was nu ewerr weißheit meinung und wille darinne sein welle, můgt ir uns bei disem unserm botten auch wol in güter frewntschaft verschriben und zů wissen tün 1. wenn uns denn solliche ewer schriftlich antwürt kême, mohten wir denn nach ewerm rat gen unsern güten frewn- den den stetten icht fürdrung oder gûts darzů gedienen und tün, wolten wir auch gern 25 tûn. wir schreiben auch unserm gnedigisten herren .. dem Rômischen etc. kûnig von derselben sache wegen auch, als wir ewerr frewntschaft desselben briefs ein abschrift hierinne verslossen schicken 2. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst beweisen " môhten, das teten wir mit willen gern. datum feria 5 ante dominicam invocavit anno domini etc. 30 tercio. [in verso] Den .. fürsichtigen ersamen und weisen burgermeistern und rate .. der stat zû Frankfurt unsern besundern güten frewnden detur b. 1438 Febr. 26 30 Von .. dem rate zů Nüremberg. 1433 540. Frankfurt an Nürnberg: schreibt über Verhandlungen mit gen. Reichsstädten wegen März 4 des von Nürnberg angeregten Münztages; hat wegen der bevorstehenden Fastenmesse 35 und des von Konrad von Weinsberg für den 29 März angesetzten Münzapprobations- tages einstweilen unterlassen, den Rheinischen Reichsstädten die neunzehnkarätigen vollwichtigen Gulden als Landeswährung vorzuschlagen. 1433 März 4 Frankfurt. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 345 conc. chart. mit dem Vermerk Audita a consilio; Foliobogen von vier Seiten, mit Korrekturen (wol von einer gleichxeitigen Hand), von denen 40 wir nur die wesentlichen anführen, während wir sonst einfach den korrigierten Text statt des urspringlichen einsetxen. Datum und der Vermerk Audita a consilio mit anderer Tinte und wol von anderer Hand. Die Adresse Nurenberg ist vom Schreiber über den Text geschrieben. Von ihm rührt auch eine Bemerkung auf der sonst unbeschriebenen vierten Seite her: Nurenberg golden monze den steden 19 grat; eine spätere Hand füigt 45 hinxu 1433. a) N om. beweisen — gern, add. etc. b) steht unter der Adresse und ist von einer anderen zeitgenössischen Hand geschrieben. 1 Frankfurts Antwort liegt in unserer nr. 540 vor. 2 Die Abschrift liegt noch darin; vgl. die Quellen- beschreibung unserer nr. 538 unter F. 50
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A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 895 1433 März 4 Unsern willigen fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. als uwer wisheit uns von der guldin monze wegen iczunt€ geschriben hat, uns si wole in- denke, wie wir uch vor wihennachten in eime briefe und ir uns in zwein briefen davon verschriben haben, davon uch sit von uns oder den richssteden nit me geschriben worden 5 si, daruf tun wir uwer ersamkeit zu wissen : nachdem ir uns zu der zit uf unsere schrift wider geschriben und geantwurt hant 2, verstanden wir darinne, daz uwer meinunge were (und hetten wir daz auch gerne gesehen), daz gemeine stede ire frunde darumb zu eim tage, der den steden gelegen were gewest, geschicht hetten, und schreben 3 uwern und unsern guden frunden von Ulme, darumb mit den steden irer vereinunge zu reden, zu 10 eim tage zusamenzuschicken, als b wir uch daz in unserm brief4 zu der zit schriben. daruf uns gemeiner richsstede radsboten, als die zu Ulme bi einander waren, darnach wider schriben, daz in nit gelegen were darbi zu schicken, und daz abeslugen. und wulden sie dem nachgegangen han, so hetten wir uwer liebe daz vorter verschriben und zu wissen getan. so han€ wir auch sider mit uwer und unserd guten frunde der von 15 Mencze und Wormß radesfrunden davon muntlich tun reden und sin mit den von Spijer darumb in schrifte kommen 6, daz auch noch also besteet. und nachdem ir uns vorter schribet, daz der edel herre her Conrat herre zu Wijnsperg uch verschriben und mont- lich erinnert habe, daz soliche gulden, die von unsers gnedigsten herren des Romschen etc. koniges geheisse geslagen sin und werden, in unserer gnedigen herren der koirfursten 20 landen virpoten sin zu nemen, und daz uch der vorgenante herre von Winsperg dabi erinnert habe, daz er den egenanten unsern gnedigen herren den korfursten geschriben habe, ire volmechtige botschofte bi uns gein Franckenfurd uf den suntag judica schirst März 29 zu einer probacien darumb zu schicken, desglichen er an uwer wisheit andere stede und auch uns begert habe, als ir uch versehet, daz wir auch vernommen haben, und dunke uwer 25 wisheit geraden, daz wir den merglichen steden unterhalben unser stat den Rijne abe, auch den von Spire Straspurg und andern steden, die ir dann benennet hat, verschriben und € virkundet hetten, daz unsere meinunge were, daz soliche gulden, die 19 grat und ir rechte ufzale an dem gewichte hetten, ein gemein landswerunge und lanczbezalunge bi uns zu Franckenfurd heissen und sin sulten und daz man andere gulden, sie weren besser oder geringer, so nach irme werde dabi auch wol nemen mochte, daz sie daz in iren steten auch halten wulten etc.: ersamen lieben besundern frunde, des gefiele uns solich redelich 5 furnemen und meinunge wole in den sachen; dann die zit vor dieser nestkunftigen des heilgen richs- und unser fastenmesse uns faste kurz bedunkt sin, daz wir solichs davor nit wole truwen ze stellen und zuzubrengen nach gelegenheit. und nachdem der edel her Conrat 35 von Winsperg zu der probacien geschriben hat, als vor geschriben stet, so meinen wir, daz man iz damide besteen laße biß in diese messe und zu der probacien. und nachdem iz sich alsdan damide handeln und machen wirdet, mochten € dan gemeine stede uf solich uwer meinunge ire frunde darumb zusamenschicken, sich eigentlich davon zu undersprechen, wazi gemeinen landen zu nocze und in dem besten darzu zu tunde und furzukeren si, 40 daz uns uf uwere wolgefallen auch gut und geraden duchte. und wand wir uwer wis- heit vormals geschriben han, wilcher der egenanten guldin einer 19 grat fins goldes a) zu eim tage zusamen korr. statt darbi gen Spire. b) als wir — daz abeslugen am Rande nachgetragen. c) han wir — Spijer am Rande nachgetragen statt sin wir auch sieder mit uwern und unsern guden frunden von Spire. d) em.; Vorl. unsern. e) oder botscheft? f) Vorl. wiederholt und g) redelich furnemen und mei- nunge korr. statt rad. h) mochten dan übergeschrieben; vorher ausgestrichen darnach mag man sich deste baß wissen zu richten. und fugete iz sich dann, daz iz not sin wurde, so mochten. i) in dem urspr. Text folgte hier nur in dem besten, die übrigen Worte waz gemeinen — geraden duchte sind hineinkorrigiert. 45 50 3 4 Am 26 Februar (nr. 539). Am 24 November 1432 (nr. 517). Am 5 Dexember 1432 (nr. 520). Vom 17 November 1432 (nr. 516). 5 6 Am 8 Januar (nr. 525). Vgl. nr. 532. Am 17 November 1432 (nr. 516).
A. Vorakten des Münztages nr. 513-540. 895 1433 März 4 Unsern willigen fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. als uwer wisheit uns von der guldin monze wegen iczunt€ geschriben hat, uns si wole in- denke, wie wir uch vor wihennachten in eime briefe und ir uns in zwein briefen davon verschriben haben, davon uch sit von uns oder den richssteden nit me geschriben worden 5 si, daruf tun wir uwer ersamkeit zu wissen : nachdem ir uns zu der zit uf unsere schrift wider geschriben und geantwurt hant 2, verstanden wir darinne, daz uwer meinunge were (und hetten wir daz auch gerne gesehen), daz gemeine stede ire frunde darumb zu eim tage, der den steden gelegen were gewest, geschicht hetten, und schreben 3 uwern und unsern guden frunden von Ulme, darumb mit den steden irer vereinunge zu reden, zu 10 eim tage zusamenzuschicken, als b wir uch daz in unserm brief4 zu der zit schriben. daruf uns gemeiner richsstede radsboten, als die zu Ulme bi einander waren, darnach wider schriben, daz in nit gelegen were darbi zu schicken, und daz abeslugen. und wulden sie dem nachgegangen han, so hetten wir uwer liebe daz vorter verschriben und zu wissen getan. so han€ wir auch sider mit uwer und unserd guten frunde der von 15 Mencze und Wormß radesfrunden davon muntlich tun reden und sin mit den von Spijer darumb in schrifte kommen 6, daz auch noch also besteet. und nachdem ir uns vorter schribet, daz der edel herre her Conrat herre zu Wijnsperg uch verschriben und mont- lich erinnert habe, daz soliche gulden, die von unsers gnedigsten herren des Romschen etc. koniges geheisse geslagen sin und werden, in unserer gnedigen herren der koirfursten 20 landen virpoten sin zu nemen, und daz uch der vorgenante herre von Winsperg dabi erinnert habe, daz er den egenanten unsern gnedigen herren den korfursten geschriben habe, ire volmechtige botschofte bi uns gein Franckenfurd uf den suntag judica schirst März 29 zu einer probacien darumb zu schicken, desglichen er an uwer wisheit andere stede und auch uns begert habe, als ir uch versehet, daz wir auch vernommen haben, und dunke uwer 25 wisheit geraden, daz wir den merglichen steden unterhalben unser stat den Rijne abe, auch den von Spire Straspurg und andern steden, die ir dann benennet hat, verschriben und € virkundet hetten, daz unsere meinunge were, daz soliche gulden, die 19 grat und ir rechte ufzale an dem gewichte hetten, ein gemein landswerunge und lanczbezalunge bi uns zu Franckenfurd heissen und sin sulten und daz man andere gulden, sie weren besser oder geringer, so nach irme werde dabi auch wol nemen mochte, daz sie daz in iren steten auch halten wulten etc.: ersamen lieben besundern frunde, des gefiele uns solich redelich 5 furnemen und meinunge wole in den sachen; dann die zit vor dieser nestkunftigen des heilgen richs- und unser fastenmesse uns faste kurz bedunkt sin, daz wir solichs davor nit wole truwen ze stellen und zuzubrengen nach gelegenheit. und nachdem der edel her Conrat 35 von Winsperg zu der probacien geschriben hat, als vor geschriben stet, so meinen wir, daz man iz damide besteen laße biß in diese messe und zu der probacien. und nachdem iz sich alsdan damide handeln und machen wirdet, mochten € dan gemeine stede uf solich uwer meinunge ire frunde darumb zusamenschicken, sich eigentlich davon zu undersprechen, wazi gemeinen landen zu nocze und in dem besten darzu zu tunde und furzukeren si, 40 daz uns uf uwere wolgefallen auch gut und geraden duchte. und wand wir uwer wis- heit vormals geschriben han, wilcher der egenanten guldin einer 19 grat fins goldes a) zu eim tage zusamen korr. statt darbi gen Spire. b) als wir — daz abeslugen am Rande nachgetragen. c) han wir — Spijer am Rande nachgetragen statt sin wir auch sieder mit uwern und unsern guden frunden von Spire. d) em.; Vorl. unsern. e) oder botscheft? f) Vorl. wiederholt und g) redelich furnemen und mei- nunge korr. statt rad. h) mochten dan übergeschrieben; vorher ausgestrichen darnach mag man sich deste baß wissen zu richten. und fugete iz sich dann, daz iz not sin wurde, so mochten. i) in dem urspr. Text folgte hier nur in dem besten, die übrigen Worte waz gemeinen — geraden duchte sind hineinkorrigiert. 45 50 3 4 Am 26 Februar (nr. 539). Am 24 November 1432 (nr. 517). Am 5 Dexember 1432 (nr. 520). Vom 17 November 1432 (nr. 516). 5 6 Am 8 Januar (nr. 525). Vgl. nr. 532. Am 17 November 1432 (nr. 516).
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1433 März 4 1433 MärzA Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 896 hette und sin rechte gewichte ungeverlicha, daz man den fur gut neme in den steden, das ist auch noch unser meinunge. und, lieben frunde, waz wir darinne gutes gepruben mochten und vurgekerenb, dabi gemeinen landen nocz und frommen entsteen mochte, datum quarta feria post dominicam invocavit anno 1433. darzu weren wir willig. B. Einladungen nr. 541-542. 1433 Febr. 20 541. Pf. Ludwig bei Rhein an Frankfurt 1: schreibt, daß Erzbf. Konrad von Mainz der Bitte des Baseler Konzils und des königlichen Statthalters Hzg. Wilhelms von Baiern entsprechend die Kurfürsten zu einem Tage nach Frankfurt auf den 10 Mai berufen habe, wo über die vom König gewünschte militärische Unterstützung beraten werden solle; fordert in seiner Eigenschaft als Reichsvikar die Stadt auf, sich an 10 den Verhandlungen zu beteiligen. 1433 Februar 20 Heidelberg. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen, Nachträge nr. 1402 a orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf die Rückseite hat eine Hand des 16 Jahrhunderts geschrieben Pfaltz 1433 tag zu Franckfurt. Ludwig von gots gnaden pfalzgrave bi Rine des heiligen Romischen richs oberster truchses und furseher der lande des Rines zû Swaben und des Frenckeschen rechten und herzog in Beyern. Unsern fruntlichen gruß zuvor. ersamen wisen guten frunde. wir laßen uch wißen, das das heilige concilium zu Basel und auch der hochgeborne furste unser lieber vetter herzog Wilhelm, stathalter desselben conciliums an unsers gnedigen herren des 20 Romischen etc. kunigs stat, den ersamen hern Friderich von Parsperg domprobst zu Regensperge mit iren credenzbriefen zu dem erwirdigen hern Conrad erzbischof zu Mencze unserm lieben oheimen und gevattern und uns gesant hant 2. der von iren wegen daruf geworben hat, wie unser gnediger herre der Romische etc. kunig etwie lange zit umb gemeines nuczes der ganzen Cristenheit willen in Welschen landen gelegen si, 25 darzu er dann wol hulf bedorf, und hat gebetten kurfursten und ander fursten und graven herren und stedte des richs undertanen uf einen gelegen tag zu verbotten zu- samenzukommen und zu rade zu werden und zu helfen, das dem obgenant unserm gnedigen herren dem Romischen etc. kunig hulf geschee. uf soliche botschaft der ob- genant unser oheim und gevatter erzbischof Conrad zu Mencze, als im das als einem 30 dechann under uns kurfursten geburet, alle unser mitkurfursten und uns beschrieben Mai 10 und gefordert hat, of den sontag cantate vier wochen nach ostern nehstkunftig zu nacht mit unser selbs personen gein Franckfurt zu kummen. herumb so begern und bitten wir uch mit ernste als ein vicarie des richs und furseher der lande, das ir uwer frunde Mai 10 und ratsbotten von uwern wegen mit macht uf den obgenant sontag cantate vier wochen 35 nach ostern nehstkompt bi andern stedtefrunden, die alsdann gein Franckfurd kommen werden, haben wollent sich umb die vorgenant sache daselbst mit einander zu under- reden und nach notdorft zu besprechen, was darinne zu tunde si. und wollent uch daran keine ander sache laßen hindern, als wir uch wol getruwen. wir haben auch fursten und darzů auch graven herren und andern stedten in solicher maßen geschriben. 40 darnach wollent uch wißen zu richten. und begern heruf uwer beschriben ant- wurt. datum Heidelberg feria sexta ante kathedra Petri anno etc. 33. [in verso] Den ersamen wisen burgermeister und rate der stad zu Franckfurd unsern guten frunden. 15 1433 Febr. 20 a) hineinkorrigiert. b) oder vurgekoren? c) sic. 46 1 Uber andere Adressen ist S. 863 xu vergleichen. Vgl. den Brief Hrg. Wilhelms von Baiern an K. Sigmund vom 2 Februar 1433 (nr. 400) und S. 862.
1433 März 4 1433 MärzA Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 896 hette und sin rechte gewichte ungeverlicha, daz man den fur gut neme in den steden, das ist auch noch unser meinunge. und, lieben frunde, waz wir darinne gutes gepruben mochten und vurgekerenb, dabi gemeinen landen nocz und frommen entsteen mochte, datum quarta feria post dominicam invocavit anno 1433. darzu weren wir willig. B. Einladungen nr. 541-542. 1433 Febr. 20 541. Pf. Ludwig bei Rhein an Frankfurt 1: schreibt, daß Erzbf. Konrad von Mainz der Bitte des Baseler Konzils und des königlichen Statthalters Hzg. Wilhelms von Baiern entsprechend die Kurfürsten zu einem Tage nach Frankfurt auf den 10 Mai berufen habe, wo über die vom König gewünschte militärische Unterstützung beraten werden solle; fordert in seiner Eigenschaft als Reichsvikar die Stadt auf, sich an 10 den Verhandlungen zu beteiligen. 1433 Februar 20 Heidelberg. Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen, Nachträge nr. 1402 a orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Auf die Rückseite hat eine Hand des 16 Jahrhunderts geschrieben Pfaltz 1433 tag zu Franckfurt. Ludwig von gots gnaden pfalzgrave bi Rine des heiligen Romischen richs oberster truchses und furseher der lande des Rines zû Swaben und des Frenckeschen rechten und herzog in Beyern. Unsern fruntlichen gruß zuvor. ersamen wisen guten frunde. wir laßen uch wißen, das das heilige concilium zu Basel und auch der hochgeborne furste unser lieber vetter herzog Wilhelm, stathalter desselben conciliums an unsers gnedigen herren des 20 Romischen etc. kunigs stat, den ersamen hern Friderich von Parsperg domprobst zu Regensperge mit iren credenzbriefen zu dem erwirdigen hern Conrad erzbischof zu Mencze unserm lieben oheimen und gevattern und uns gesant hant 2. der von iren wegen daruf geworben hat, wie unser gnediger herre der Romische etc. kunig etwie lange zit umb gemeines nuczes der ganzen Cristenheit willen in Welschen landen gelegen si, 25 darzu er dann wol hulf bedorf, und hat gebetten kurfursten und ander fursten und graven herren und stedte des richs undertanen uf einen gelegen tag zu verbotten zu- samenzukommen und zu rade zu werden und zu helfen, das dem obgenant unserm gnedigen herren dem Romischen etc. kunig hulf geschee. uf soliche botschaft der ob- genant unser oheim und gevatter erzbischof Conrad zu Mencze, als im das als einem 30 dechann under uns kurfursten geburet, alle unser mitkurfursten und uns beschrieben Mai 10 und gefordert hat, of den sontag cantate vier wochen nach ostern nehstkunftig zu nacht mit unser selbs personen gein Franckfurt zu kummen. herumb so begern und bitten wir uch mit ernste als ein vicarie des richs und furseher der lande, das ir uwer frunde Mai 10 und ratsbotten von uwern wegen mit macht uf den obgenant sontag cantate vier wochen 35 nach ostern nehstkompt bi andern stedtefrunden, die alsdann gein Franckfurd kommen werden, haben wollent sich umb die vorgenant sache daselbst mit einander zu under- reden und nach notdorft zu besprechen, was darinne zu tunde si. und wollent uch daran keine ander sache laßen hindern, als wir uch wol getruwen. wir haben auch fursten und darzů auch graven herren und andern stedten in solicher maßen geschriben. 40 darnach wollent uch wißen zu richten. und begern heruf uwer beschriben ant- wurt. datum Heidelberg feria sexta ante kathedra Petri anno etc. 33. [in verso] Den ersamen wisen burgermeister und rate der stad zu Franckfurd unsern guten frunden. 15 1433 Febr. 20 a) hineinkorrigiert. b) oder vurgekoren? c) sic. 46 1 Uber andere Adressen ist S. 863 xu vergleichen. Vgl. den Brief Hrg. Wilhelms von Baiern an K. Sigmund vom 2 Februar 1433 (nr. 400) und S. 862.
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B. Einladungen nr. 541-542. 897 542. Frankfurt an verschiedene Reichsstädte: bittet, die Boten, die zum Fürsten- und Städtetage am 10 Mai nach Frankfurt kommen sollen, schon zum 7 Mai zu schicken behufs Besprechung der Münzfrage. 1433 April 8 Frankfurt. 1433 April 8 10 15 20 A aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 347 conc. chart. mit Korrekturen von einer anderen gleichzeitigen Hand. Uber dem Stück stehen folgende Adressen 1: 1) links oben: Hage- nauwe und den andern steden; 2) darunter: Costencze und den andern steden irer vereinung; 3) in der Mitte oben: Swinfurt. Winßheym; 4) darunter: Hagenauwe. Straß- burg; 5) rechts von 3: Collen. Aiche; 6) darunter: Mencz. Wormß; 7) daneben rechts oben: Augspurg. Die erste und dritte Adresse sind wieder gestrichen, die zweite rührt von der Hand des Korrektors her, der auch das Datum hinxugefigt hat. Auf der sonst unbeschriebenen Rückseite steht von der Hand des Schreibers Den steden von der monze wegen bescheiden uf dornstag vor cantate [Mai 7]. B coll. ebenda Münze nr. 346 cop. chart. coaeva, Reinschrift von A, mit einigen unwesent- lichen stilistischen Anderungen (s. die Varianten). Das Datum fehlt. Zu den Schlußt- worten und biden — zu richten ist am Rande bemerkt Nota Nurenberg. Unter dem Stück steht: Nota den von Nurenberg zugesast: auch, lieben besundern frunde, biden wir uwere fruntschaft, das ir den erbern steden uwern und unsern guten frunden von Augs- purg, von Ulme und die mit in in einunge sin davon auch schriben und sie biden wullet, ir frunde darbi zu schicken 2. getruwen wir, daz das darzu faste furderlich sin werde. Uber dem Stück sind vom Schreiber folgende Adressen genannt: Spire. Nurenberg. Basel. Ulme und andern steden in Swaben, die in vereinunge mit einander sin; es folgt durch- strichen Nordelingen. coll. ebenda Münze nr. 346 a cop. chart. coaeva, Abschrift von B, aber ohne den Nürn- berg angehenden Zusatx; wohl ein xur Ausfertigung bestimmtes Exemplar, wie die Unter- schrift Von uns dem rade zů Franckenfurd vermuten läft. C 25 Unsern fruntlichen willigen dinst zuvora. ersamen wisen liebenb besundern frunde. wir tun uwerr ersamkeite zu wissen, daz der hochgeborn furste unser gne- diger herre herzog Ludewig phalzgrave bi Rijne und herzoge in Bern d etc. uns ge- schriben hat 3, daz unsern gnedigen herren den kurfursten geschriben si, uf den suntag so cantate vier wochen nach ostern nestkunftige zu nacht zu Franckenfurd zu sin umb f hulfe unserm gnedigisten herren dem Romischeng konge zu tun und daz wir unsere frunde uf den obgenanten suntag bi anderr stede frunde, die dar kommen werden, haben wullen, als wir uns versehen, daz uwerr fruntschafth auch geschriben si, uwere frunde i dar k zu schicken. und wand nu1, lieben m besundern frunde, irn von der 35 irrunge und gebrechen °, die do sin von der gulden monze wegen, wol p vernomen meget han, des € wir meinen, darumb uns grosse notdorft beduchte, daz uwere und andere stede frunde zuvor zusamenqwemen, sich davon zu undersprechen r: herumb, so ferre iz uwerr ersamkeit s geraden duchte, so gefiele uns wole, daz ir dann denselben uwern ratsboten, die ir dar schicken werdet, befelhen wuldet, bi andere uwerr und unserr guten 40 frunde ratsboten, die von den steden dar geschicket werden, zu kommen, sich von der a) BC uwerer ersamkeit allzit bereit statt zuvor. b) BC stellen um besundern lieben. c) BC fruntschaft. d) sic; BC Beyern. e) BC nestkomment. f) die ganze grofte Stelle umb hulfe — zu undersprechen herumb in A am Rande nachgetragen, ausführlichere Fassung für etwa 41/2 ausgestrichene Zeilen. g) BC add. etc. h) BC ersam- keit. i) BC add. uf die zit. k) BC dar [C da] zu haben statt dar zu schicken. 1) om. BC. m) BC stellen um besundern lieben. n) BC uch, add. wole wissentlichen ist. o) BC add. wegen. p) wol — meinen om. BC. q) sic. r) BC besprechen. s) BC fruntschaft. Мai 10 45 1 Dieses Adressenverxeichnis ist nicht benutxt worden, sondern das folgende, auf einem besonderen Zettel stehende: Item Nurenberg und die mit in in 50 vereinunge sin; item Augspurg; item Ulme und andern steden [Vorl. wiederholt steden], die mit [Vorl. nit] in in einunge sin; item Mencze; item Worms; item Spire; item Straspurg; item Basel; item Costencz und andern steden, die mit in in [fehlt in der Vorlage] vereinunge sin; item Colne; item Aiche; item Hagenauwe und den andern steden in die vogti zu Elsassen gehorende (Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 348 ced. chart.). Vgl. hierzu S. 863-864. 2 Nürnberg kam dieser Aufforderung am 17 April nach. Vgl. nr. 550. Am 20 Februar (nr. 541).
B. Einladungen nr. 541-542. 897 542. Frankfurt an verschiedene Reichsstädte: bittet, die Boten, die zum Fürsten- und Städtetage am 10 Mai nach Frankfurt kommen sollen, schon zum 7 Mai zu schicken behufs Besprechung der Münzfrage. 1433 April 8 Frankfurt. 1433 April 8 10 15 20 A aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 347 conc. chart. mit Korrekturen von einer anderen gleichzeitigen Hand. Uber dem Stück stehen folgende Adressen 1: 1) links oben: Hage- nauwe und den andern steden; 2) darunter: Costencze und den andern steden irer vereinung; 3) in der Mitte oben: Swinfurt. Winßheym; 4) darunter: Hagenauwe. Straß- burg; 5) rechts von 3: Collen. Aiche; 6) darunter: Mencz. Wormß; 7) daneben rechts oben: Augspurg. Die erste und dritte Adresse sind wieder gestrichen, die zweite rührt von der Hand des Korrektors her, der auch das Datum hinxugefigt hat. Auf der sonst unbeschriebenen Rückseite steht von der Hand des Schreibers Den steden von der monze wegen bescheiden uf dornstag vor cantate [Mai 7]. B coll. ebenda Münze nr. 346 cop. chart. coaeva, Reinschrift von A, mit einigen unwesent- lichen stilistischen Anderungen (s. die Varianten). Das Datum fehlt. Zu den Schlußt- worten und biden — zu richten ist am Rande bemerkt Nota Nurenberg. Unter dem Stück steht: Nota den von Nurenberg zugesast: auch, lieben besundern frunde, biden wir uwere fruntschaft, das ir den erbern steden uwern und unsern guten frunden von Augs- purg, von Ulme und die mit in in einunge sin davon auch schriben und sie biden wullet, ir frunde darbi zu schicken 2. getruwen wir, daz das darzu faste furderlich sin werde. Uber dem Stück sind vom Schreiber folgende Adressen genannt: Spire. Nurenberg. Basel. Ulme und andern steden in Swaben, die in vereinunge mit einander sin; es folgt durch- strichen Nordelingen. coll. ebenda Münze nr. 346 a cop. chart. coaeva, Abschrift von B, aber ohne den Nürn- berg angehenden Zusatx; wohl ein xur Ausfertigung bestimmtes Exemplar, wie die Unter- schrift Von uns dem rade zů Franckenfurd vermuten läft. C 25 Unsern fruntlichen willigen dinst zuvora. ersamen wisen liebenb besundern frunde. wir tun uwerr ersamkeite zu wissen, daz der hochgeborn furste unser gne- diger herre herzog Ludewig phalzgrave bi Rijne und herzoge in Bern d etc. uns ge- schriben hat 3, daz unsern gnedigen herren den kurfursten geschriben si, uf den suntag so cantate vier wochen nach ostern nestkunftige zu nacht zu Franckenfurd zu sin umb f hulfe unserm gnedigisten herren dem Romischeng konge zu tun und daz wir unsere frunde uf den obgenanten suntag bi anderr stede frunde, die dar kommen werden, haben wullen, als wir uns versehen, daz uwerr fruntschafth auch geschriben si, uwere frunde i dar k zu schicken. und wand nu1, lieben m besundern frunde, irn von der 35 irrunge und gebrechen °, die do sin von der gulden monze wegen, wol p vernomen meget han, des € wir meinen, darumb uns grosse notdorft beduchte, daz uwere und andere stede frunde zuvor zusamenqwemen, sich davon zu undersprechen r: herumb, so ferre iz uwerr ersamkeit s geraden duchte, so gefiele uns wole, daz ir dann denselben uwern ratsboten, die ir dar schicken werdet, befelhen wuldet, bi andere uwerr und unserr guten 40 frunde ratsboten, die von den steden dar geschicket werden, zu kommen, sich von der a) BC uwerer ersamkeit allzit bereit statt zuvor. b) BC stellen um besundern lieben. c) BC fruntschaft. d) sic; BC Beyern. e) BC nestkomment. f) die ganze grofte Stelle umb hulfe — zu undersprechen herumb in A am Rande nachgetragen, ausführlichere Fassung für etwa 41/2 ausgestrichene Zeilen. g) BC add. etc. h) BC ersam- keit. i) BC add. uf die zit. k) BC dar [C da] zu haben statt dar zu schicken. 1) om. BC. m) BC stellen um besundern lieben. n) BC uch, add. wole wissentlichen ist. o) BC add. wegen. p) wol — meinen om. BC. q) sic. r) BC besprechen. s) BC fruntschaft. Мai 10 45 1 Dieses Adressenverxeichnis ist nicht benutxt worden, sondern das folgende, auf einem besonderen Zettel stehende: Item Nurenberg und die mit in in 50 vereinunge sin; item Augspurg; item Ulme und andern steden [Vorl. wiederholt steden], die mit [Vorl. nit] in in einunge sin; item Mencze; item Worms; item Spire; item Straspurg; item Basel; item Costencz und andern steden, die mit in in [fehlt in der Vorlage] vereinunge sin; item Colne; item Aiche; item Hagenauwe und den andern steden in die vogti zu Elsassen gehorende (Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 348 ced. chart.). Vgl. hierzu S. 863-864. 2 Nürnberg kam dieser Aufforderung am 17 April nach. Vgl. nr. 550. Am 20 Februar (nr. 541).
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1433 April 8 Mai 7 1483 April 8 1488 Mirs 1 Mai 10 898 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu. Frankfurt im Mai 1433, vorgenanten gebrechen und sache wegen der gulden monze in dem besten nach notdorft zu underreden und zu rade zu werden, wie und womide soliche gebresten * und irrunge virsorget werden mogen (dan wir besorgen, wo des nit in zide geschee, daz dann ge- meinen landen dardureh grosser unstade und schade entsteen mochte) und daz dieselben uwere frunde uf dornstag zu nacht nest vor dem egenanten suntage zu Franckenfurq weren, uf daz soliche besprechunge zitlichen, ee andere sache da angefangen wer gescheen moge. auch so han wir ezwifaste uwern und unsern guten frunden den frihen und auch des richs steden in solicher masse auch geschriben. und biden heruf uwer fruntliche beschriben antwort mit disem boden, darnach zu richten. datum » quarta © feria proxima post dominicam palmarum anno 1433. den, C. Änderung der Tagesordnung des Fiirsten- und Städtetages durch K. Sigmund nr. 545-545. 543. Hzg. Wilhelm von Baiern an K. Sigmund‘: berichtet von der Absicht der Kur- fürsten von Mainz und von der Pfalz, am 10 Mai in Frankfurt mit den Reichs- ständen wegen der Truppensendung nach Italien zu tagen; empfiehlt, da eine Unter- 1 stützung von dieser Seite unsicher ist, ein giitliches Abkommen mit Florenz ; schreibt von seinen und des Konzils Verhandlungen mit der Böhmischen Gesandtschaft und mit den im Konstanz weilenden päpstlichen Gesandten, von dem Vorgehen des Kon- zils gegen den Papst und von dem Erfolg seiner auf Veranlassung des Küänigs ge- schehenen Verwendung für den Kardinal von Rouen; wünscht die baldige Rückkehr % des Kónigs nach Basel. 1433 März 1 Basel. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 74ab conc. chart. Datum und Adresse sind von anderer, aber gleichzeitiger Hand hinzugefügt.‘ Man vergleiche mit der Geheim- sprache dieses Briefes die von vw. 421. Mein getrew dinst bevor. liber herre. [1] als ich ew am nachsten ? meinen 2 brief geschribem habe, wie das die mair? hie und ich unser treflich potschaft hinab zu den welern?^ getan haben als von der ross wegen etc. ew ze schiken, sullt ir wissen, daß dieselb unser botschaft herwider von in komen ist. die hat uns under vil tei- dingen und worten, die sich in den sachen verloffen haben, gesagt, wie der techant? ander sein mitgenossen auf den suntag cantate schirst gen Franckfurt gevordert und $ mein vetter der Ludwig den hiemit gesandten an ainer zeteln verzaichent auch dohin ze komen als von der sach wegen geschriben hat*. doselbs wellen si dann mit in allen ze rat und von der ross und des gwants wegen ainig werden. lieber herre. nu ist der tag gar ze lank gesetzt und ist di fordrung ze weit ausgeschriben etc., daz doch die bottschaft nicht hat gewenden oder kurzer gemachen mugen. dobei ir wol verstett, wie 95 die sach gestallt ist. dann als ich in gehaim verstee, so besorg ich laider, das solichs a) BC gebrechen. b) das Datum ist in A nachträglich hinzugefügt. c) C feria quarta statt quarta feria. proxima. 1 Auch an Kaspar Schlick hat Hzg. Wilhelm über den Frankfurter Tag geschrieben, vermutlich ebenfalls am 1 Meärx. Von dem Konxept dieses Briefes ist aber mur noch das folgende Bruchstiick vorhanden: lieber gesel. welt der man ie di ros und das er auch einen offen brzef dahin schrib allen fursten grafen herrn und steten, das si in den sachen willig win, als du das dann wol ze schrzbem waist. 4 (München, Reichs-A. Würstensachen Tom. V fol. 48 cone. chart.) haben und der warten, so bedeucht mich gar gut und geraten sein, das er dem dechant und meinem * vettern Ludwig darumb ernstlich schrib und den von Lupffen und einen zu in empfulch, auf den ob- gnanten tag darumb zu in gen Franckfurt ze reiten, ? Vgl. mr. 400. 8 D. à die Konxilsviter. 4 D. à xu den Kurfürsten. 5 D. à Erabf. Konrad von Mainx. 9 Vgl. mr. 541. 46 pe A EN cute ge Ema Lei dn SEE a nn a
1433 April 8 Mai 7 1483 April 8 1488 Mirs 1 Mai 10 898 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu. Frankfurt im Mai 1433, vorgenanten gebrechen und sache wegen der gulden monze in dem besten nach notdorft zu underreden und zu rade zu werden, wie und womide soliche gebresten * und irrunge virsorget werden mogen (dan wir besorgen, wo des nit in zide geschee, daz dann ge- meinen landen dardureh grosser unstade und schade entsteen mochte) und daz dieselben uwere frunde uf dornstag zu nacht nest vor dem egenanten suntage zu Franckenfurq weren, uf daz soliche besprechunge zitlichen, ee andere sache da angefangen wer gescheen moge. auch so han wir ezwifaste uwern und unsern guten frunden den frihen und auch des richs steden in solicher masse auch geschriben. und biden heruf uwer fruntliche beschriben antwort mit disem boden, darnach zu richten. datum » quarta © feria proxima post dominicam palmarum anno 1433. den, C. Änderung der Tagesordnung des Fiirsten- und Städtetages durch K. Sigmund nr. 545-545. 543. Hzg. Wilhelm von Baiern an K. Sigmund‘: berichtet von der Absicht der Kur- fürsten von Mainz und von der Pfalz, am 10 Mai in Frankfurt mit den Reichs- ständen wegen der Truppensendung nach Italien zu tagen; empfiehlt, da eine Unter- 1 stützung von dieser Seite unsicher ist, ein giitliches Abkommen mit Florenz ; schreibt von seinen und des Konzils Verhandlungen mit der Böhmischen Gesandtschaft und mit den im Konstanz weilenden päpstlichen Gesandten, von dem Vorgehen des Kon- zils gegen den Papst und von dem Erfolg seiner auf Veranlassung des Küänigs ge- schehenen Verwendung für den Kardinal von Rouen; wünscht die baldige Rückkehr % des Kónigs nach Basel. 1433 März 1 Basel. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 74ab conc. chart. Datum und Adresse sind von anderer, aber gleichzeitiger Hand hinzugefügt.‘ Man vergleiche mit der Geheim- sprache dieses Briefes die von vw. 421. Mein getrew dinst bevor. liber herre. [1] als ich ew am nachsten ? meinen 2 brief geschribem habe, wie das die mair? hie und ich unser treflich potschaft hinab zu den welern?^ getan haben als von der ross wegen etc. ew ze schiken, sullt ir wissen, daß dieselb unser botschaft herwider von in komen ist. die hat uns under vil tei- dingen und worten, die sich in den sachen verloffen haben, gesagt, wie der techant? ander sein mitgenossen auf den suntag cantate schirst gen Franckfurt gevordert und $ mein vetter der Ludwig den hiemit gesandten an ainer zeteln verzaichent auch dohin ze komen als von der sach wegen geschriben hat*. doselbs wellen si dann mit in allen ze rat und von der ross und des gwants wegen ainig werden. lieber herre. nu ist der tag gar ze lank gesetzt und ist di fordrung ze weit ausgeschriben etc., daz doch die bottschaft nicht hat gewenden oder kurzer gemachen mugen. dobei ir wol verstett, wie 95 die sach gestallt ist. dann als ich in gehaim verstee, so besorg ich laider, das solichs a) BC gebrechen. b) das Datum ist in A nachträglich hinzugefügt. c) C feria quarta statt quarta feria. proxima. 1 Auch an Kaspar Schlick hat Hzg. Wilhelm über den Frankfurter Tag geschrieben, vermutlich ebenfalls am 1 Meärx. Von dem Konxept dieses Briefes ist aber mur noch das folgende Bruchstiick vorhanden: lieber gesel. welt der man ie di ros und das er auch einen offen brzef dahin schrib allen fursten grafen herrn und steten, das si in den sachen willig win, als du das dann wol ze schrzbem waist. 4 (München, Reichs-A. Würstensachen Tom. V fol. 48 cone. chart.) haben und der warten, so bedeucht mich gar gut und geraten sein, das er dem dechant und meinem * vettern Ludwig darumb ernstlich schrib und den von Lupffen und einen zu in empfulch, auf den ob- gnanten tag darumb zu in gen Franckfurt ze reiten, ? Vgl. mr. 400. 8 D. à die Konxilsviter. 4 D. à xu den Kurfürsten. 5 D. à Erabf. Konrad von Mainx. 9 Vgl. mr. 541. 46 pe A EN cute ge Ema Lei dn SEE a nn a
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U. Anderung der Tagesordnung des Fürsten- und Städtetages durch K. Sigmund nr. 543-545. 869 nit furderlich beschehe und zu lank werde und nicht dorauf ze hoffen ist; dann etlich 1433 villeicht .nit wolten, das es anders gieng ete. dorumb, lieber her, mocht ew ein erberge redliche taiding gen mit den von Cóln !, versteen ich an allen den, die ew eren und guts gunen, nicht anders, dann das si all und ich mitsampt in gern sahen und got bitten, s das sich solich taiding nicht entstoss, dorumb das etlich nit gefrewt werden, wann solich taiding ew und dem ganzen hausgesinde ? nutz wśrn und grossen kunftigen fromen bringen mochten. [2] als ich ew dann am nachsten * geschriben habe, wie ewr und mein nachpawern die vier ir stuck furgelegt haben, solt ir wissen, das in die mair auf dem mairhof 5 dorauf, als ich hoff, geantwurt haben * und so beschaidenlich und: lauter, 10 doran si der warhait wol empfinden. und si wellen nu widerumb. dorauf repliciern. aber, lieber herre, ich habe mir mit ladung und andern sachen vil gehaim zu in gemacht, also das ich mit ir etlichen haimlichen vil aus den sachen rede, sunderlich mit her Wilhalm Wurffel, hern Benes Mokrobsky und Hannsen Welber * aus der haubstat. an den ich lauter nit anders verstee, dann das si ie mainen, das di sach .an ewer beiwesen 15 hart gericht mug werden, und si hofften, wart ir persondlich hie, die sach wurd ie zu gutem komen. das aber der Procob, der Englisch maister, Hanns Rokyzän und die andern pfaffen auf richtnuf als wol genaigt sein als di laien, versteen ich noch nit, wann si die sach gar vast und gern eilten, besunder die Waisen. nu habe ich hie des gesandten * und der andern caplén ® und ewerr knecht ratt gehabt, obe ich als 20 ichts in die sache reden solte auf den gewalt?, den ir mir ist mir geraten worden, ich sull in die antwürt auf ir replieacion vor wenn das beschehen sei, well ich danne dorein reden, das tün. des ich mit meiner und der meinen vernuft willig bin ze tfin, so es nfl kumpt', ein laie danne geben hat; dorauf geben lassen, und mug ich dornach wol dorzu [3] aber, lieber here, sider ir nu wol versteet, das ir mit dem pfarrer!! nit 25 guts geschaffen mügt'", so kennt ir nu den margraf? und etlich auch wol, die vil ge- loben und wenig halten etc., mocht ir mit den von Coln ain erberge redliche teiding 36 40 45 50 treffen und das di von Koblentz'* und ander ewr unfrid und verderben gelassen werden, so mocht ich ew wol geraten bei dem aide, gonner frid gewunnen und nicht in den ich ew gesworn habe, das ir ew furdert und herhaim in den „mairhof kompt ie ee jee so pesser. bin ich on zweifel, sopald das beschach, das all sach und sunderlich mit unsern a) im Konzept Vokalzeichen e über dem zweiten e. ! D. à Florenx. Uber Sigmunds Verhandlumgen mit dieser Republik vergleiche man S. 702-709. ? D. 4. wohl das Baseler Konzxil, ? Am 2 Februar (nr. 400). * D. 4. die Böhmen. 5 D. 4. das Konxál. 5 Vgl. S. 587 Amm. 2. * D. 4. der püpstliche Legat Kardinal Cesavrini. D. à. die anderen in. Basel umwesenden Kardiniile. ? mr. 857. © Es kam dazu am 6 Mürx 1483. In der am diesem Tage gehaltenen Generalkongregation des Konzils ließ Hxg. Wilhelm durch den Auditor Heinrich Fleckel den Antrag stellen, quod, cum Bo- hemi essent attediati in sua audiencia, quod libenter vellet dare operam pro concordia; das Konzil möge Deputierte xur Teilmahme an den Verhandlungen ernennen und die Disputation mit den Böhmen einst- weilen suspendieren (Haller a. a. O. 2, 363 Z. 17-22). Das Konxil nalm den Antrag wm. so Weber am, als eine Unterbrechung. der. Disputation Deutsche Reichstags-Akten X. 8 b) em.; Vorl, der, ihm selbst wünschenswert erschien, damit die am 5 Marz in Basel angekommenen püpstlichem Ge- sandten Bf. Christoforus von. Cervia, die Abte Ludwig von. S. Géustina n. Padua und Nikolaus von S. Maria de Moniacis in Monreale, und der Protonotar Juan von Melle sich ihrer Aufträge entledigen könnten, Letxteres geschah am 7. und 9 Márz; am 10 März nahm Rokisana seine am 6 März abgebrochene Duplik auf die Replik des Johann von Ragusa wieder auf. In jene zwei Tage werden also Wil- helms Verhandlungen mit den Böhmen fallen. Zu- folge einem Bericht über die Verhandlungen des Konxils mit den Böhmen, der sich in München Staatsbibl. cod. lat. 19524 fol. 124 befindet, verliefen sie resultatlos. WD. i. Papst Eugen. 7? Hg. Wilhelm. hatte am 1 Märx. natürlich noch keine Kenntmis von der am 14 Februar erfolgten. Anerkennung des. Konzils durch den Papst. * D. 6. Hxg. Filippo Maria von Mailand. " D, 4. Siena. 114 März I
U. Anderung der Tagesordnung des Fürsten- und Städtetages durch K. Sigmund nr. 543-545. 869 nit furderlich beschehe und zu lank werde und nicht dorauf ze hoffen ist; dann etlich 1433 villeicht .nit wolten, das es anders gieng ete. dorumb, lieber her, mocht ew ein erberge redliche taiding gen mit den von Cóln !, versteen ich an allen den, die ew eren und guts gunen, nicht anders, dann das si all und ich mitsampt in gern sahen und got bitten, s das sich solich taiding nicht entstoss, dorumb das etlich nit gefrewt werden, wann solich taiding ew und dem ganzen hausgesinde ? nutz wśrn und grossen kunftigen fromen bringen mochten. [2] als ich ew dann am nachsten * geschriben habe, wie ewr und mein nachpawern die vier ir stuck furgelegt haben, solt ir wissen, das in die mair auf dem mairhof 5 dorauf, als ich hoff, geantwurt haben * und so beschaidenlich und: lauter, 10 doran si der warhait wol empfinden. und si wellen nu widerumb. dorauf repliciern. aber, lieber herre, ich habe mir mit ladung und andern sachen vil gehaim zu in gemacht, also das ich mit ir etlichen haimlichen vil aus den sachen rede, sunderlich mit her Wilhalm Wurffel, hern Benes Mokrobsky und Hannsen Welber * aus der haubstat. an den ich lauter nit anders verstee, dann das si ie mainen, das di sach .an ewer beiwesen 15 hart gericht mug werden, und si hofften, wart ir persondlich hie, die sach wurd ie zu gutem komen. das aber der Procob, der Englisch maister, Hanns Rokyzän und die andern pfaffen auf richtnuf als wol genaigt sein als di laien, versteen ich noch nit, wann si die sach gar vast und gern eilten, besunder die Waisen. nu habe ich hie des gesandten * und der andern caplén ® und ewerr knecht ratt gehabt, obe ich als 20 ichts in die sache reden solte auf den gewalt?, den ir mir ist mir geraten worden, ich sull in die antwürt auf ir replieacion vor wenn das beschehen sei, well ich danne dorein reden, das tün. des ich mit meiner und der meinen vernuft willig bin ze tfin, so es nfl kumpt', ein laie danne geben hat; dorauf geben lassen, und mug ich dornach wol dorzu [3] aber, lieber here, sider ir nu wol versteet, das ir mit dem pfarrer!! nit 25 guts geschaffen mügt'", so kennt ir nu den margraf? und etlich auch wol, die vil ge- loben und wenig halten etc., mocht ir mit den von Coln ain erberge redliche teiding 36 40 45 50 treffen und das di von Koblentz'* und ander ewr unfrid und verderben gelassen werden, so mocht ich ew wol geraten bei dem aide, gonner frid gewunnen und nicht in den ich ew gesworn habe, das ir ew furdert und herhaim in den „mairhof kompt ie ee jee so pesser. bin ich on zweifel, sopald das beschach, das all sach und sunderlich mit unsern a) im Konzept Vokalzeichen e über dem zweiten e. ! D. à Florenx. Uber Sigmunds Verhandlumgen mit dieser Republik vergleiche man S. 702-709. ? D. 4. wohl das Baseler Konzxil, ? Am 2 Februar (nr. 400). * D. 4. die Böhmen. 5 D. 4. das Konxál. 5 Vgl. S. 587 Amm. 2. * D. 4. der püpstliche Legat Kardinal Cesavrini. D. à. die anderen in. Basel umwesenden Kardiniile. ? mr. 857. © Es kam dazu am 6 Mürx 1483. In der am diesem Tage gehaltenen Generalkongregation des Konzils ließ Hxg. Wilhelm durch den Auditor Heinrich Fleckel den Antrag stellen, quod, cum Bo- hemi essent attediati in sua audiencia, quod libenter vellet dare operam pro concordia; das Konzil möge Deputierte xur Teilmahme an den Verhandlungen ernennen und die Disputation mit den Böhmen einst- weilen suspendieren (Haller a. a. O. 2, 363 Z. 17-22). Das Konxil nalm den Antrag wm. so Weber am, als eine Unterbrechung. der. Disputation Deutsche Reichstags-Akten X. 8 b) em.; Vorl, der, ihm selbst wünschenswert erschien, damit die am 5 Marz in Basel angekommenen püpstlichem Ge- sandten Bf. Christoforus von. Cervia, die Abte Ludwig von. S. Géustina n. Padua und Nikolaus von S. Maria de Moniacis in Monreale, und der Protonotar Juan von Melle sich ihrer Aufträge entledigen könnten, Letxteres geschah am 7. und 9 Márz; am 10 März nahm Rokisana seine am 6 März abgebrochene Duplik auf die Replik des Johann von Ragusa wieder auf. In jene zwei Tage werden also Wil- helms Verhandlungen mit den Böhmen fallen. Zu- folge einem Bericht über die Verhandlungen des Konxils mit den Böhmen, der sich in München Staatsbibl. cod. lat. 19524 fol. 124 befindet, verliefen sie resultatlos. WD. i. Papst Eugen. 7? Hg. Wilhelm. hatte am 1 Märx. natürlich noch keine Kenntmis von der am 14 Februar erfolgten. Anerkennung des. Konzils durch den Papst. * D. 6. Hxg. Filippo Maria von Mailand. " D, 4. Siena. 114 März I
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900 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. nachpawrn von P. 1 zu gutem kumen wurden. dann, lieber herre, solt ir nû dort ewern willen nit geschaffen mügen und solten die .P. den furzug haben, das ir persondlich nicht hie gewesen wart, und also dannen ziehen, als sie dann vil kunnen, versteet ir wol, was ûbels dem ganzen hofgesind und sunderlich unserr zungen dorumb von in aufersteen mocht. wann es ist zu besorgen, werde die sach hie ietzo nicht zu gutem 5 bracht, das es hinfûr on groß schaden und plutvergiessen hart mer gesein mûg, und sunder seider sich der Polack zu in verpunden hat 2. lieber herre. daz alles bedenkt und wegt die sach bedachtlich und secht an, wes ir ewerm hausgesind und dem stand sunderlich unser zungen schuldig seit. und was ew dorin ze sinn werde, bitt ich ew mich wissen ze lassen. mir geviel auch wol, das ir unsern widertail den .Be. auch 10 schribt und si patt nicht zu verdriessen, sunder ze harren der meß zu Nôrdlingen 3 und ewerr kunft ze beiten, als ir dann solichs mit sussen glimpfigen worten wol ze schreiben wist. [4] dann von der potschaft wegen, die der pfarrer ietzo herab getan hat, die ist noch nit herkomen, sunder zu Costnitz. zu den haben die mair und ich geschickt 4 und in sagen lassen: wellen si etwas werben, das dem hausvolk 5 zu nutz und fromen 15 komen mag, das si dann herab ziehen; ware aber des nit und das si anders brachten und anders tun wolten, das wider das mairtum ware, das si dann aufsehen, wie si her und danne komen. dieselb botschaft ist auf dato ditz briefs noch aus. was si her- wider bringen werden oder wie die sach gestalt wirdet, wil ich ew aber dornach furder- lich wissen lassen. [5] dann der pfarrer von sant Peter ist als heut 6 swarlich pro 20 contumacia acusirt worden, und wais nit anders, dann man werd in nû nimmer sparn, sunder wider in procediern, als recht sein wirdet. [6 dann von des Roterdanns a 7 wegen, der in ewerm geschaft reit gen Colen und gen Koblentz, den habe ich gen dem hausvolk nach ewerm geschaft erberclich verantwurt° und in erzelt sein guts geschaft, das er bei ew tût, und si ewern b brief? horen lassen. das gevelt in von im zumal 25 wol. [7 auf dis zeit waiß ich ew nit mer ze schreiben, dann ich empfilich mich ew als meinem lieben herrn und bitt ew, mein auch zu bedenken, wann des zeit wirt, und mir mein solichs grobs schreiben in trewer mainung zu vermerken und guttlich fur- zenemen. wann got wol wais, was ich west, das ew zu eren und nutz komen mocht, das ich daz ie gern sehen, auch mit meinem leib und gut dorzu helfen wolt, als ich 3o datum Pasl an ew dann des und allez guten als ewer knecht ze tun wol schuldig bin. suntag invocavit anno 33. 1433 Märs1 1433 März I [subtus] Regi. a) Vorl. kaum Roterdamis. b) em.; Vorl. ewerm. 1 D. i. Peheim. 2 Vgl. nr. 319. 3 Es ist uns xweifelhaft, ob auch hier ein Aus- druck der Geheimsprache vorliegt oder Hxg. Wilhelm wirklich den Termin der Nördlinger Messe, die 1433 am 13 Juni begann, meint. Vielleicht will er ganz allgemein andeuten, daß Sigmund die Böhmen auffordern möge, bis in den Sommer in Basel xu bleiben. 4 Vgl. Haller a. a. O. 2, 352 Z. 15 bis 353 Z. 36. Die Gesandten waren Bf. Philibert von Cou- tances, der Abt von Conques und der Propst von St. Severin in Köln Heinrich Erpel. Sie kamen am 2 März nach Basel ~uriick. Vgl. S. 629. 5 D. i. das Baseler Konxil. 6 als heut hat hier wohl die Bedeutung von „in einem fort, ununterbrochen bis auf den heutigen 35 Tag", denn die Anklage war schon am 17 Februar erhoben worden (vgl. S. 628). Am 1 Märx, einem Sonntage, fanden keine Sitzungen statt. 7 Jean de la Rochetaillée Kardinalpriester tit. s. Laurencii in Lucina, gewöhnlich Kardinal von 40 Rouen genannt. s Vermutlich in der Generalkongregation des Konxils vom 27 Februar (vgl. Haller a. a. O. 2, 358 Z. 12-15). Diese hatte übrigens schon am 17 Februar beschlossen, daß der Kardinal Legat des 45 Konxils in Italien pro pace inter dominos et commu- nitates tractanda sein solle (vgl. ebenda 2, 351 Z. 37-39). 9 Vom 7 Februar 1433 (nr. 422). 50
900 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. nachpawrn von P. 1 zu gutem kumen wurden. dann, lieber herre, solt ir nû dort ewern willen nit geschaffen mügen und solten die .P. den furzug haben, das ir persondlich nicht hie gewesen wart, und also dannen ziehen, als sie dann vil kunnen, versteet ir wol, was ûbels dem ganzen hofgesind und sunderlich unserr zungen dorumb von in aufersteen mocht. wann es ist zu besorgen, werde die sach hie ietzo nicht zu gutem 5 bracht, das es hinfûr on groß schaden und plutvergiessen hart mer gesein mûg, und sunder seider sich der Polack zu in verpunden hat 2. lieber herre. daz alles bedenkt und wegt die sach bedachtlich und secht an, wes ir ewerm hausgesind und dem stand sunderlich unser zungen schuldig seit. und was ew dorin ze sinn werde, bitt ich ew mich wissen ze lassen. mir geviel auch wol, das ir unsern widertail den .Be. auch 10 schribt und si patt nicht zu verdriessen, sunder ze harren der meß zu Nôrdlingen 3 und ewerr kunft ze beiten, als ir dann solichs mit sussen glimpfigen worten wol ze schreiben wist. [4] dann von der potschaft wegen, die der pfarrer ietzo herab getan hat, die ist noch nit herkomen, sunder zu Costnitz. zu den haben die mair und ich geschickt 4 und in sagen lassen: wellen si etwas werben, das dem hausvolk 5 zu nutz und fromen 15 komen mag, das si dann herab ziehen; ware aber des nit und das si anders brachten und anders tun wolten, das wider das mairtum ware, das si dann aufsehen, wie si her und danne komen. dieselb botschaft ist auf dato ditz briefs noch aus. was si her- wider bringen werden oder wie die sach gestalt wirdet, wil ich ew aber dornach furder- lich wissen lassen. [5] dann der pfarrer von sant Peter ist als heut 6 swarlich pro 20 contumacia acusirt worden, und wais nit anders, dann man werd in nû nimmer sparn, sunder wider in procediern, als recht sein wirdet. [6 dann von des Roterdanns a 7 wegen, der in ewerm geschaft reit gen Colen und gen Koblentz, den habe ich gen dem hausvolk nach ewerm geschaft erberclich verantwurt° und in erzelt sein guts geschaft, das er bei ew tût, und si ewern b brief? horen lassen. das gevelt in von im zumal 25 wol. [7 auf dis zeit waiß ich ew nit mer ze schreiben, dann ich empfilich mich ew als meinem lieben herrn und bitt ew, mein auch zu bedenken, wann des zeit wirt, und mir mein solichs grobs schreiben in trewer mainung zu vermerken und guttlich fur- zenemen. wann got wol wais, was ich west, das ew zu eren und nutz komen mocht, das ich daz ie gern sehen, auch mit meinem leib und gut dorzu helfen wolt, als ich 3o datum Pasl an ew dann des und allez guten als ewer knecht ze tun wol schuldig bin. suntag invocavit anno 33. 1433 Märs1 1433 März I [subtus] Regi. a) Vorl. kaum Roterdamis. b) em.; Vorl. ewerm. 1 D. i. Peheim. 2 Vgl. nr. 319. 3 Es ist uns xweifelhaft, ob auch hier ein Aus- druck der Geheimsprache vorliegt oder Hxg. Wilhelm wirklich den Termin der Nördlinger Messe, die 1433 am 13 Juni begann, meint. Vielleicht will er ganz allgemein andeuten, daß Sigmund die Böhmen auffordern möge, bis in den Sommer in Basel xu bleiben. 4 Vgl. Haller a. a. O. 2, 352 Z. 15 bis 353 Z. 36. Die Gesandten waren Bf. Philibert von Cou- tances, der Abt von Conques und der Propst von St. Severin in Köln Heinrich Erpel. Sie kamen am 2 März nach Basel ~uriick. Vgl. S. 629. 5 D. i. das Baseler Konxil. 6 als heut hat hier wohl die Bedeutung von „in einem fort, ununterbrochen bis auf den heutigen 35 Tag", denn die Anklage war schon am 17 Februar erhoben worden (vgl. S. 628). Am 1 Märx, einem Sonntage, fanden keine Sitzungen statt. 7 Jean de la Rochetaillée Kardinalpriester tit. s. Laurencii in Lucina, gewöhnlich Kardinal von 40 Rouen genannt. s Vermutlich in der Generalkongregation des Konxils vom 27 Februar (vgl. Haller a. a. O. 2, 358 Z. 12-15). Diese hatte übrigens schon am 17 Februar beschlossen, daß der Kardinal Legat des 45 Konxils in Italien pro pace inter dominos et commu- nitates tractanda sein solle (vgl. ebenda 2, 351 Z. 37-39). 9 Vom 7 Februar 1433 (nr. 422). 50
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C. Anderung der Tagesordnung des Fürsten- und Städtetages durch K. Sigmund nr. 543-545. 901 544. K. Sigmund an Straßburg [und entsprechend an andere Reichsstände 1]: teilt den Inhalt des zwischen ihm und dem Papst geschlossenen Vertrages mit und giebt der Hoffnung Ausdruck, bald zum Baseler Konzil kommen zu können; glaubt, daß die von ihm gewünschte Truppensendung nicht mehr nötig ist, und schlägt deshalb vor, auf dem Frankfurter Tage einen Anschlag zum Hussitenkriege zu machen für den Fall, daß die Verhandlungen des Konzils mit den Böhmischen Gesandten scheitern 1433 April 13 Siena. sollten. 1433 April 13 10 Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 147 fol. 111 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Größitenteils gedruckt bei Wencker, Apparatus et instructus archivorum pag. 330-332, wohl aus unserer Vorlage. — Regest bei Aschbach 4, 486 (vgl. 4, 109) und Altmann nr. 9400. Sigmund von gotes gnaden Romischer und zu Hungeren zu Beheim etc. kunig. Ersamen und lieben getreuen. uns ist wol indenck, das wir euch vormals 2 ge- screiben haben, wie wir unsere keiserlich cron nit empfahen wolten", es wer' danne, das unser heiliger vater der babst das heilig concilium bestetiget und confirmiret. das wir nu lang tzeit mit grosser unbeqwemlicheit durch das besten willen vertzogen haben und ouch also on lenger vertziehen zu wasser ader zu land widder heymgetzogen sein 3. zo und als nu sein heilikeit dasselb concilium confirmiret hat mit seinen bullen 4, ist uns durch ettliche mechtige in dem hoff zu Rom angelegen worden, sintdemmal der babst sich nu zu dem concilium gelenket hat, also das solicher unwil zwischen uns nu uf- gehaben ist, das wir danne on unsere cron uß dem land nit scheiden solten. das wir also nach guter vorbetrachtung und rat b unserr getreuen und sunderlich der ambasiatores 25 unser und des reichs kurfursten, die mit denselben bullen von Rom zu uns qwamen 5, verfolgten. und ist von den gnaden gots zwischen seiner heilikeit und uns ein gottliche richtunge 6 gemacht, also das er uns uff sant Veites tag unvertzogenlich zu Rom unser Juni 15 keiserliche eron geben sol. und wir sollen seiner heilikeit sweren soliche jurament, als dann unsere vorfaren dem stul zuc Rom getan haben, und in ouch hanthaben, als ferre so wir mit gott mogen, und nit merer. und doruff sollen wir diessen gantzen monad aprilis zu Viterbi bey seiner heilikeit sein, uns zu besprechen und also furbas gen Rom zu 15 a) Vorl. wiederholt wolten. b) fehlt in der Vorlage. c) fehlt in der Vorlage. 1 Der Brief ist auch an Ulm und die mit ihm verbiindeten Städte und an Augsburg gerichtet worden, 35 wie sich aus unseren nrr. 545, 559, 560 und 566 ergiebt. Vielleicht ist er auch gemeint in dem folgen- den Briefe Nürnbergs an Sigmund Stromer xu der Rosen und Gabriel Teexel: Lieben frewnde. ewern brief uns von Eger gesandt haben wir vernommen 40 und lassen ewch wissen, daz uns seid von unserm gnedigisten herren .. dem Rômischen etc. kunig ein brief komen ist, darinnen uns sein küniglich gnade schreibt, als ir an der eingeslossen abschrift des- selben briefs wol vernemen werdt. also sein wir 45 in meinung, unser botschaft hinein [d. i. nach Rom] zu schiken. datum sub sigillo Johannis Teczell magistri civium feria 5 post Johannis ante portam latinam [Mai 7]. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 164b cop. chart. coaeva.) Eine Abschrift des 50 königlichen Briefes sandte Nürnberg fer. 5 post Johannis ante portam latinam [Mai 7] auch an Eger, zugleich mit der Bitte, den vorstehenden Brief an Stromer und Tetxel au befördern. (Ebenda fol. 164b cop. chart. coaeva.) Es scheint, daß die letxteren beiden den Brief nicht erhielten, denn sie baten bald darauf um Nachrichten über das Ver- hältnis des Königs xum Papst. Nürnberg schickte ihnen deshalb fer. 6 post ascensionem domini [Mai 22] eine zweite Abschrift des königlichen Briefes. (Ebenda fol. 174b cop. chart. coaeva.) — Auch Haupt von Pappenheim wird einen Brief wie nr. 544 erhalten haben. Augsburg dankte ihm am aftermentag n. crutxes tag xe maien [Mai 5] für die freudige Nachricht, daß der Papst den König uf nu sant Veytz tag [Juni 15] krönen wolle und wie sie ouch ganz mit ainander ains wörden sein. (Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 239b cop. chart. coaeva.) 2 Am 12 Oktober 1432 (nr. 319). 3 Uber diese Rückxugspläne vgl. S. 746 Anm. 4. 4 Vgl. nr. 386. 5 Vgl. S. 624 und 710. 6 Vgl. S. 709ff. 114*
C. Anderung der Tagesordnung des Fürsten- und Städtetages durch K. Sigmund nr. 543-545. 901 544. K. Sigmund an Straßburg [und entsprechend an andere Reichsstände 1]: teilt den Inhalt des zwischen ihm und dem Papst geschlossenen Vertrages mit und giebt der Hoffnung Ausdruck, bald zum Baseler Konzil kommen zu können; glaubt, daß die von ihm gewünschte Truppensendung nicht mehr nötig ist, und schlägt deshalb vor, auf dem Frankfurter Tage einen Anschlag zum Hussitenkriege zu machen für den Fall, daß die Verhandlungen des Konzils mit den Böhmischen Gesandten scheitern 1433 April 13 Siena. sollten. 1433 April 13 10 Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 147 fol. 111 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Größitenteils gedruckt bei Wencker, Apparatus et instructus archivorum pag. 330-332, wohl aus unserer Vorlage. — Regest bei Aschbach 4, 486 (vgl. 4, 109) und Altmann nr. 9400. Sigmund von gotes gnaden Romischer und zu Hungeren zu Beheim etc. kunig. Ersamen und lieben getreuen. uns ist wol indenck, das wir euch vormals 2 ge- screiben haben, wie wir unsere keiserlich cron nit empfahen wolten", es wer' danne, das unser heiliger vater der babst das heilig concilium bestetiget und confirmiret. das wir nu lang tzeit mit grosser unbeqwemlicheit durch das besten willen vertzogen haben und ouch also on lenger vertziehen zu wasser ader zu land widder heymgetzogen sein 3. zo und als nu sein heilikeit dasselb concilium confirmiret hat mit seinen bullen 4, ist uns durch ettliche mechtige in dem hoff zu Rom angelegen worden, sintdemmal der babst sich nu zu dem concilium gelenket hat, also das solicher unwil zwischen uns nu uf- gehaben ist, das wir danne on unsere cron uß dem land nit scheiden solten. das wir also nach guter vorbetrachtung und rat b unserr getreuen und sunderlich der ambasiatores 25 unser und des reichs kurfursten, die mit denselben bullen von Rom zu uns qwamen 5, verfolgten. und ist von den gnaden gots zwischen seiner heilikeit und uns ein gottliche richtunge 6 gemacht, also das er uns uff sant Veites tag unvertzogenlich zu Rom unser Juni 15 keiserliche eron geben sol. und wir sollen seiner heilikeit sweren soliche jurament, als dann unsere vorfaren dem stul zuc Rom getan haben, und in ouch hanthaben, als ferre so wir mit gott mogen, und nit merer. und doruff sollen wir diessen gantzen monad aprilis zu Viterbi bey seiner heilikeit sein, uns zu besprechen und also furbas gen Rom zu 15 a) Vorl. wiederholt wolten. b) fehlt in der Vorlage. c) fehlt in der Vorlage. 1 Der Brief ist auch an Ulm und die mit ihm verbiindeten Städte und an Augsburg gerichtet worden, 35 wie sich aus unseren nrr. 545, 559, 560 und 566 ergiebt. Vielleicht ist er auch gemeint in dem folgen- den Briefe Nürnbergs an Sigmund Stromer xu der Rosen und Gabriel Teexel: Lieben frewnde. ewern brief uns von Eger gesandt haben wir vernommen 40 und lassen ewch wissen, daz uns seid von unserm gnedigisten herren .. dem Rômischen etc. kunig ein brief komen ist, darinnen uns sein küniglich gnade schreibt, als ir an der eingeslossen abschrift des- selben briefs wol vernemen werdt. also sein wir 45 in meinung, unser botschaft hinein [d. i. nach Rom] zu schiken. datum sub sigillo Johannis Teczell magistri civium feria 5 post Johannis ante portam latinam [Mai 7]. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 164b cop. chart. coaeva.) Eine Abschrift des 50 königlichen Briefes sandte Nürnberg fer. 5 post Johannis ante portam latinam [Mai 7] auch an Eger, zugleich mit der Bitte, den vorstehenden Brief an Stromer und Tetxel au befördern. (Ebenda fol. 164b cop. chart. coaeva.) Es scheint, daß die letxteren beiden den Brief nicht erhielten, denn sie baten bald darauf um Nachrichten über das Ver- hältnis des Königs xum Papst. Nürnberg schickte ihnen deshalb fer. 6 post ascensionem domini [Mai 22] eine zweite Abschrift des königlichen Briefes. (Ebenda fol. 174b cop. chart. coaeva.) — Auch Haupt von Pappenheim wird einen Brief wie nr. 544 erhalten haben. Augsburg dankte ihm am aftermentag n. crutxes tag xe maien [Mai 5] für die freudige Nachricht, daß der Papst den König uf nu sant Veytz tag [Juni 15] krönen wolle und wie sie ouch ganz mit ainander ains wörden sein. (Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 239b cop. chart. coaeva.) 2 Am 12 Oktober 1432 (nr. 319). 3 Uber diese Rückxugspläne vgl. S. 746 Anm. 4. 4 Vgl. nr. 386. 5 Vgl. S. 624 und 710. 6 Vgl. S. 709ff. 114*
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902 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 April 13 unser cronung zu tziehen. das wir ouch also zu tûn und uns widder hinauß zu land furderen meynen, so wir ymmer erst mogen, und, ob got wil, kurtzlich dem heiligen concilio beyzusteen und zu helffen in den stucken, dorumb es besamelt ist, wann wir das nit zu lassen meinen in dheinen weg. und das alles screiben wir euch zu sunder- lichen froden, das ir das eweren frunden ouch verkunden moget. ouch als ytzunt 5 Mai 10 ein tag gemacht ist uff den suntag cantate zu Franckenfurt umbe ettliche hilffe uns in dise land zu schicken, als uns und dem reich des ein sunderlich notdurfft gewesen wer', also hoffen wir, das nach solicher richtunge zwischen unserm heiligen vater und uns solichs volks nit grosse notdurfft sein wirdet. yedoch das solicher tag müe und arbeit nit umbesust zurynne, so were unser gutduncken und begeren ouch von euch, 10 das ir doran seit uff denselbigen tag, das ein anslag geschee, ob die Hussen in dem heiligen concilio mit gutikeit nit bekert wirden, das man danne solich volk gen in wenden macht, als wir dann ettlichen anderen fursten herren und steten ouch gescreiben haben. doran tut ir der Cristenheit und uns sunderlich dancknemkeit und wol- gewallen. geben zu Senis am montag nach dem heiligen ostertag unserr reiche dez 15 Hungerischen etc. im 47 des Romischen im 23 und dez Behemischen im 13 jaren. [in verso] Den ersamen meister und rat der statt zu Strassburg unsern und des reichs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1433 April 13 €1433 545. Augsburg an Stephan Hangenor, seinen Gesandten in Frankfurt: schickt ihm ab- 20 Mai 3] schriftlich einen heute eingetroffenen Brief K. Sigmunds, der über seine Einigung mit dem Papst und über seine bevorstehende Kaiserkrönung schreibt und vorschlägt, auf dem Frankfurter Tage, statt über die von ihm gewünschte Truppensendung zu beraten, einen Anschlag zum Hussitenkriege zu machen; weist ihn an, was er sagen solle, wenn er des Anschlags wegen gefragt werde. [1433 Mai 3 Augsburg.] 25 Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 239a conc. chart. Zu Anfang ist links am Rande bemerkt Ratgeben der stat ze Augspurg. Von den xahlreichen Korrekturen führen wir in den Varianten nur die wesentlichen an. uns ist von Unser frewntschaft und allez gut zuvor. ersamer lieber getrewer. unserm allergnedigisten herren dem Rômischen etc. kûnig auf hewt ain brief 1 komen, 30 dez wir ewch ain abschrift hierin verslossen senden. daran ir wol sehen werdent, waz sein kûniglich gnad schreibt, das dieselb sein gnad mit unserm heiligen vatter dem babst loblichen veraint und gôttlichen geslicht sei und wie sein heilichait in vermain ze crônen Juni 15 auf sant Veits tag etc. und wie auch sunderlich sein gnad die hilf ieczo auf dem tag ze Franckfurt endert b und begert, ob € die Hussen ieczo in dem heiligen concilium mit d 35 gûttikait nit bekert würden, daz man denn sollich volke gen in wenden môcht etc. nu verkûnden wir ewch sollichs besunder in gehaim, darumb das ir ewch, so ir deshalb gefragt werdent, darnach dest baz wissend ze richten und die sachen auf die vordern empfelhnûß dest stattlicher darzeseczen, ewchf sei darumb nit empfolhen, und sullent unser vordern mainung, darumb ir von uns ußgefertigt sind, stattlich offnen g und füro 40 a) in der Vorlage korr. aus freinden. b) im Konzept korr. für abrüft. c) im Konzept folgt durchstrichen sich. d) mit güttikait — würden ist im Konzept korr. für nit weisen lassen wôlten von irer ungerechtikait. e) volk — môcht ist im Konzept korr. für hilf und ansleg wend ker und mach wider die ungeloübigen ze Behem. f) ewch — reden ist Randkorrektur für und ob von den fürsten herren und stetten, die ieczo ze Franckfurt sint, fürgenomen würd, ein anslag ze machen wider die Hussen umb söllich summ zwaier oder 45 dreier tausend pferd, so mügt ir darzu wol sprechen. g) in der eben erwähnten Randkorrektur folgt durch- strichen verstündent ir denne, daz kurfúrsten fürsten herren und stette uf sôlich unsers herren dez kûnigs mainung von ainem anslage reden wôlten und darzů tûn, wenn ir mit sôlicher summ 2000 oder 3000 pfart und aber und nac. 1 Vgl. nr. 544. 50
902 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 April 13 unser cronung zu tziehen. das wir ouch also zu tûn und uns widder hinauß zu land furderen meynen, so wir ymmer erst mogen, und, ob got wil, kurtzlich dem heiligen concilio beyzusteen und zu helffen in den stucken, dorumb es besamelt ist, wann wir das nit zu lassen meinen in dheinen weg. und das alles screiben wir euch zu sunder- lichen froden, das ir das eweren frunden ouch verkunden moget. ouch als ytzunt 5 Mai 10 ein tag gemacht ist uff den suntag cantate zu Franckenfurt umbe ettliche hilffe uns in dise land zu schicken, als uns und dem reich des ein sunderlich notdurfft gewesen wer', also hoffen wir, das nach solicher richtunge zwischen unserm heiligen vater und uns solichs volks nit grosse notdurfft sein wirdet. yedoch das solicher tag müe und arbeit nit umbesust zurynne, so were unser gutduncken und begeren ouch von euch, 10 das ir doran seit uff denselbigen tag, das ein anslag geschee, ob die Hussen in dem heiligen concilio mit gutikeit nit bekert wirden, das man danne solich volk gen in wenden macht, als wir dann ettlichen anderen fursten herren und steten ouch gescreiben haben. doran tut ir der Cristenheit und uns sunderlich dancknemkeit und wol- gewallen. geben zu Senis am montag nach dem heiligen ostertag unserr reiche dez 15 Hungerischen etc. im 47 des Romischen im 23 und dez Behemischen im 13 jaren. [in verso] Den ersamen meister und rat der statt zu Strassburg unsern und des reichs lieben getruen. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk. 1433 April 13 €1433 545. Augsburg an Stephan Hangenor, seinen Gesandten in Frankfurt: schickt ihm ab- 20 Mai 3] schriftlich einen heute eingetroffenen Brief K. Sigmunds, der über seine Einigung mit dem Papst und über seine bevorstehende Kaiserkrönung schreibt und vorschlägt, auf dem Frankfurter Tage, statt über die von ihm gewünschte Truppensendung zu beraten, einen Anschlag zum Hussitenkriege zu machen; weist ihn an, was er sagen solle, wenn er des Anschlags wegen gefragt werde. [1433 Mai 3 Augsburg.] 25 Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 239a conc. chart. Zu Anfang ist links am Rande bemerkt Ratgeben der stat ze Augspurg. Von den xahlreichen Korrekturen führen wir in den Varianten nur die wesentlichen an. uns ist von Unser frewntschaft und allez gut zuvor. ersamer lieber getrewer. unserm allergnedigisten herren dem Rômischen etc. kûnig auf hewt ain brief 1 komen, 30 dez wir ewch ain abschrift hierin verslossen senden. daran ir wol sehen werdent, waz sein kûniglich gnad schreibt, das dieselb sein gnad mit unserm heiligen vatter dem babst loblichen veraint und gôttlichen geslicht sei und wie sein heilichait in vermain ze crônen Juni 15 auf sant Veits tag etc. und wie auch sunderlich sein gnad die hilf ieczo auf dem tag ze Franckfurt endert b und begert, ob € die Hussen ieczo in dem heiligen concilium mit d 35 gûttikait nit bekert würden, daz man denn sollich volke gen in wenden môcht etc. nu verkûnden wir ewch sollichs besunder in gehaim, darumb das ir ewch, so ir deshalb gefragt werdent, darnach dest baz wissend ze richten und die sachen auf die vordern empfelhnûß dest stattlicher darzeseczen, ewchf sei darumb nit empfolhen, und sullent unser vordern mainung, darumb ir von uns ußgefertigt sind, stattlich offnen g und füro 40 a) in der Vorlage korr. aus freinden. b) im Konzept korr. für abrüft. c) im Konzept folgt durchstrichen sich. d) mit güttikait — würden ist im Konzept korr. für nit weisen lassen wôlten von irer ungerechtikait. e) volk — môcht ist im Konzept korr. für hilf und ansleg wend ker und mach wider die ungeloübigen ze Behem. f) ewch — reden ist Randkorrektur für und ob von den fürsten herren und stetten, die ieczo ze Franckfurt sint, fürgenomen würd, ein anslag ze machen wider die Hussen umb söllich summ zwaier oder 45 dreier tausend pferd, so mügt ir darzu wol sprechen. g) in der eben erwähnten Randkorrektur folgt durch- strichen verstündent ir denne, daz kurfúrsten fürsten herren und stette uf sôlich unsers herren dez kûnigs mainung von ainem anslage reden wôlten und darzů tûn, wenn ir mit sôlicher summ 2000 oder 3000 pfart und aber und nac. 1 Vgl. nr. 544. 50
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D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 903 [1433 Mai 3] daruf reden : wiewol ewch umb sôllichs nit empfolhen sei und wir och umb solichs nit gewisset haben, iedoch so wissend ir von uns wol so vil gûts willens, den wir haben zû dem benanten unserm herren dem kûnig zu dem concilium und zu dem heiligen Cristenlichem gelouben, wôllen a unser herren die kurfürsten fürsten herren und stette 5 ieczo deshalb helfen wegen gleich erber redlich anslegb fürzenemen und ze machen, so wôllent ir ewch daz fúr uns machtigen und darzů och siczen raten und helfen, wann uns sollich ungeloub ie und ie wider gewesen und noch sei, als daz oft scheinberlich von uns ist geprûfet°, als ir daz allz wol wissent ze pessern und in dem ze tûnd, als wir dez ain besunders getrawen zu ewch haben. daran erzaigt ir uns sunder wol- 10 gefallen lieb und dienst. datum ut supra 1 etc. [supra] Dem ersamen unserm lieben getrewen Stephan Hangenor unserm lieben bûmaister ze Augspurg. [1433 Mai 3/ D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 15 546. Nürnberg an Pf. Ludwig bei Rhein: wird den auf den 10 Mai nach Frankfurt ausgeschriebenen Tag beschicken. 1433 März 9 [Nürnberg]. 1433 März 9 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 135b cop. chart. coaeva. Gnediger herre. als ewr durchlewchtikeit auf unserr herren und vätter des heiligen conciliums zu Basel botschaft ewern gnaden getan uns verschriben und begert hat 2, 20 unser ratsbotten gen Frankfurt zu schiken auf den sunntag cantate zu nacht vier wochen Mai 10 nach ostern schierist etc., das haben wir wol vernomen. und ist, daz sôllicher tag für- gank gewinnen wirdt, so wellen wir unser erber botschaft auch dahin schicken. denn wo wir ewern fürstenlichen gnaden dienst und wolgefallen etc. scriptum feria 2 post dominicam reminiscere. [supra] Hern Ludwigen pfalnzgrafen bei Reyn des heiligen Rômischen reichs oberstem truch- sessen und fürseher der lande des Reyns zu Swoben und des Frenkischen rechten und her- zogen in Peyern unserm etc. 25 März 9 30 547. Ulm an Nördlingen: beruft auf den 18 April eine Versammlung des Schwäbischen 1433 Städtebundes nach Ulm und setzt auf die Tagesordnung den Antrag der Gesellschaft April 6 mit St. Georgen Schild, einen Erlaß des Baseler Konzils zu erwirken, durch den die Belangung von Laien um weltlicher Angelegenheiten willen mit dem geistlichen Gerichte verboten werde; ferner die Einladung des Pfalzgrafen Ludwig zu einem Tage nach Frankfurt auf den 10 Mai wegen Absendung von Truppen für den König nach Italien und die Einladung des Herzogs Ernst von Baiern zum Land- friedenstage nach Augsburg auf den 26 April; u. a. m. 1433 April 6 [Ulm]. 35 40 a) der Passus wollen — helfen lantele ursprünglich daz ir ewch mitsampt andern fur uns dez machtigen wôllent. wollen unser herren u. s. w. bis machen; dann wurde daz — herren gestrichen und einerscits wollen unser herren die, andererseits so wôllent — helfen zwischen den Zeilen eingefügt. b) im Konzept folgt über die Zeile geschrieben umb die obgeschriben sum; diese Worte beziehen sich auf die in den Varianten ƒ und g auf S. 902 angefülrten Stellen und sind also zu streichen. c) in Konzept folgt durchstrichen habe und waz ewch in dem allem nach gestalt und gelegenhait das treffen gelimpfigest treffenlichesten und besten bedunket wesen für- zenemen, daz seczen wir zu ewch. 45 1 Das im Briefbuch auf fol. 238b unmittelbar vorhergehende, an Nürnberg gerichtete Schreiben ist invencionis sancte crucis [Mai 3] anno etc. 33 datiert. 2 Vgl. nr. 541.
D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 903 [1433 Mai 3] daruf reden : wiewol ewch umb sôllichs nit empfolhen sei und wir och umb solichs nit gewisset haben, iedoch so wissend ir von uns wol so vil gûts willens, den wir haben zû dem benanten unserm herren dem kûnig zu dem concilium und zu dem heiligen Cristenlichem gelouben, wôllen a unser herren die kurfürsten fürsten herren und stette 5 ieczo deshalb helfen wegen gleich erber redlich anslegb fürzenemen und ze machen, so wôllent ir ewch daz fúr uns machtigen und darzů och siczen raten und helfen, wann uns sollich ungeloub ie und ie wider gewesen und noch sei, als daz oft scheinberlich von uns ist geprûfet°, als ir daz allz wol wissent ze pessern und in dem ze tûnd, als wir dez ain besunders getrawen zu ewch haben. daran erzaigt ir uns sunder wol- 10 gefallen lieb und dienst. datum ut supra 1 etc. [supra] Dem ersamen unserm lieben getrewen Stephan Hangenor unserm lieben bûmaister ze Augspurg. [1433 Mai 3/ D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 15 546. Nürnberg an Pf. Ludwig bei Rhein: wird den auf den 10 Mai nach Frankfurt ausgeschriebenen Tag beschicken. 1433 März 9 [Nürnberg]. 1433 März 9 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 135b cop. chart. coaeva. Gnediger herre. als ewr durchlewchtikeit auf unserr herren und vätter des heiligen conciliums zu Basel botschaft ewern gnaden getan uns verschriben und begert hat 2, 20 unser ratsbotten gen Frankfurt zu schiken auf den sunntag cantate zu nacht vier wochen Mai 10 nach ostern schierist etc., das haben wir wol vernomen. und ist, daz sôllicher tag für- gank gewinnen wirdt, so wellen wir unser erber botschaft auch dahin schicken. denn wo wir ewern fürstenlichen gnaden dienst und wolgefallen etc. scriptum feria 2 post dominicam reminiscere. [supra] Hern Ludwigen pfalnzgrafen bei Reyn des heiligen Rômischen reichs oberstem truch- sessen und fürseher der lande des Reyns zu Swoben und des Frenkischen rechten und her- zogen in Peyern unserm etc. 25 März 9 30 547. Ulm an Nördlingen: beruft auf den 18 April eine Versammlung des Schwäbischen 1433 Städtebundes nach Ulm und setzt auf die Tagesordnung den Antrag der Gesellschaft April 6 mit St. Georgen Schild, einen Erlaß des Baseler Konzils zu erwirken, durch den die Belangung von Laien um weltlicher Angelegenheiten willen mit dem geistlichen Gerichte verboten werde; ferner die Einladung des Pfalzgrafen Ludwig zu einem Tage nach Frankfurt auf den 10 Mai wegen Absendung von Truppen für den König nach Italien und die Einladung des Herzogs Ernst von Baiern zum Land- friedenstage nach Augsburg auf den 26 April; u. a. m. 1433 April 6 [Ulm]. 35 40 a) der Passus wollen — helfen lantele ursprünglich daz ir ewch mitsampt andern fur uns dez machtigen wôllent. wollen unser herren u. s. w. bis machen; dann wurde daz — herren gestrichen und einerscits wollen unser herren die, andererseits so wôllent — helfen zwischen den Zeilen eingefügt. b) im Konzept folgt über die Zeile geschrieben umb die obgeschriben sum; diese Worte beziehen sich auf die in den Varianten ƒ und g auf S. 902 angefülrten Stellen und sind also zu streichen. c) in Konzept folgt durchstrichen habe und waz ewch in dem allem nach gestalt und gelegenhait das treffen gelimpfigest treffenlichesten und besten bedunket wesen für- zenemen, daz seczen wir zu ewch. 45 1 Das im Briefbuch auf fol. 238b unmittelbar vorhergehende, an Nürnberg gerichtete Schreiben ist invencionis sancte crucis [Mai 3] anno etc. 33 datiert. 2 Vgl. nr. 541.
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904 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 April 6 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 2 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr., aus vier aneinander gehefteten Foliobogen bestehend. Unter der Adresse steht der gleichreitige Nördlinger Vermerk manung dominica quasimodogeniti [Apr. 19] Ulme anno etc. 33 kemplich furladen mit Kolben Hall. April 26 [1] der strenge a her Berthold vom 5 Unser fruntlich dienst voran. lieben frunde. Stain ritter hoptman etc. ist nû kurzlich hie ze Ulme bi uns gewesen und hat an uns bracht und geworben als von der ritterschaft wegen der gesellschaft mit sant Jorgen schilte umbe das, als die gaistlichen und die pfaffhait sich understanden die weltlichen mit dem gaistlichen gerichte anzelangen und umb weltlich sachen zû zitten als vast als umb gaistlich, und das si gerne sâhen, das in die stette in sollichem beholfen weren, io ob oder wie man in dem hailigen consilio zů Basele etwas dafür der gesellschaft und och den stetten erlangen môchte, das die weltlichen umb weltlich sachen nicht mer gaistlich angelanget wûrden und iederman vor sinem weltlichen rechten richter ange- sprochen wûrde etc., in beßer forme als das denne notdürftiklich geseczet werden sôlte etc. [2] so ist uns denne ain schrift! von dem durchlúchtigen fürsten unserm 15 gnadigen herren herzog Ludwigen" von der Pfallencz kommen, die gemainen stetten stat und der abschrift wir úch och verschlossen senden in disem brief 2. daran ir wol vernemen werdent sin begerung von des allerdurchlúchtigisten fursten unsers gnâdigisten herren des Rômischen etc. kûnigs wegen umb hilf ains raisigen gezwgs sinen küniklichen gnaden gen Lamparten zû tünde; darumb sin gnade ainen tage fürgenommen und ge�20 Mai 10 seczt hat gen Franckfürt c uf den sunntag cantate vier wochen nach ostern ze nechste, die sache mit vollem gewalte zû beschliessen. [3] och schicken wir uch ain abschrift? ainer schrifte, die uns von dem durchlúchtigen fursten unserm gnadigen herren herzog Ernsten von Bayrn kommen ist. daran ir och wol merkent das fürnemen als von rowberi und untate wegen, das sin gnade vor handen hat, wie das geseczt ist, und mit sunder- 25 hait wie ain endtag uf den sunntag misericordia domini nach ostern zed nechste zü Augspurg daran sin sol, darzû uns sin gnade och fordert. [Die nun folgenden Mit- teilungen betreffen: das Bündnis 4 der siber der Reichsstädte mit denen der Herrenstädte; Klagen des Erkinger von Seinsheim gegen Rothenburg, Bopfingens gegen Nördlingen, Reutlingens und Weils gegen die Herrschaft Würtemberg, und der Lindauer siber über so die Belehnung Kaspar Schlicks mit dem ihnen gehörigen Gute Schomburg; die Ladung einiger Haller Ratsherren vor das Landgericht zu Nürnberg; ferner Streitigkeiten zwischen Pfullendorf und Martin Vischer, zwischen Rottweil und dem Markgrafen von Baden, der an den König appelliert hat, zwischen verschiedenen Bürgern von Memmingen, Kempten, Hall und Ulm, und zwischen einem nicht Genannten5 und Caspar von Wale; weiter die 35 Verhängung der Acht über Kempten durch das Landgericht zu Nürnberg; ein Schreiben des Königs wegen der Kemptener Streitigkeiten; den Antrag Lindaus auf Aussöhnung des Grafen Wilhelm von Montfort mit Ravensburg; die Bedingungen Lindaus für sein ferneres Verbleiben im Schwäbischen Städtebunde; die Kosten der Reise des Truchlieb Ungelter von Eßlingen zum König; die Gewährung einer Entschädigung an die Ulmer 40 Ratsboten durch den Bund; Schreiben des Herzogs Wilhelm von Baiern und der Städte Memmingen und Ravensburg in verschiedenen Angelegenheiten; endlich die Bereinigung a) orig. streng mit r-Haken, also eigentlich strenger b) im orig. ist ohne Zweifel Wilhelmen heransradiert und dafür Ludwigen gesetzt. c) im orig. ein Punkt über u. d) em.; orig. zo. nr. 541. 2 Die Abschrift liegt nicht mehr im Briefe. 3 Liegt nicht mehr im Briefe. Gemeint ist das Schreiben Hrg. Ernsts vom 22 Märx 1433, unsere nr. 632. Uber den Augsburger Landfriedenstag vergleiche man die nächste Hauptabteilung. 1 4 Die Abschrift dieses vom So. nach dem wissen 45 sunntag[Märx 8] datierten Bündnisses, die Ulm seinem Schreiben beifiigte, liegt in Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 4. 5 Der Ungenannte wird wohl Ulm selbst sein. 50
904 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 April 6 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 2 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr., aus vier aneinander gehefteten Foliobogen bestehend. Unter der Adresse steht der gleichreitige Nördlinger Vermerk manung dominica quasimodogeniti [Apr. 19] Ulme anno etc. 33 kemplich furladen mit Kolben Hall. April 26 [1] der strenge a her Berthold vom 5 Unser fruntlich dienst voran. lieben frunde. Stain ritter hoptman etc. ist nû kurzlich hie ze Ulme bi uns gewesen und hat an uns bracht und geworben als von der ritterschaft wegen der gesellschaft mit sant Jorgen schilte umbe das, als die gaistlichen und die pfaffhait sich understanden die weltlichen mit dem gaistlichen gerichte anzelangen und umb weltlich sachen zû zitten als vast als umb gaistlich, und das si gerne sâhen, das in die stette in sollichem beholfen weren, io ob oder wie man in dem hailigen consilio zů Basele etwas dafür der gesellschaft und och den stetten erlangen môchte, das die weltlichen umb weltlich sachen nicht mer gaistlich angelanget wûrden und iederman vor sinem weltlichen rechten richter ange- sprochen wûrde etc., in beßer forme als das denne notdürftiklich geseczet werden sôlte etc. [2] so ist uns denne ain schrift! von dem durchlúchtigen fürsten unserm 15 gnadigen herren herzog Ludwigen" von der Pfallencz kommen, die gemainen stetten stat und der abschrift wir úch och verschlossen senden in disem brief 2. daran ir wol vernemen werdent sin begerung von des allerdurchlúchtigisten fursten unsers gnâdigisten herren des Rômischen etc. kûnigs wegen umb hilf ains raisigen gezwgs sinen küniklichen gnaden gen Lamparten zû tünde; darumb sin gnade ainen tage fürgenommen und ge�20 Mai 10 seczt hat gen Franckfürt c uf den sunntag cantate vier wochen nach ostern ze nechste, die sache mit vollem gewalte zû beschliessen. [3] och schicken wir uch ain abschrift? ainer schrifte, die uns von dem durchlúchtigen fursten unserm gnadigen herren herzog Ernsten von Bayrn kommen ist. daran ir och wol merkent das fürnemen als von rowberi und untate wegen, das sin gnade vor handen hat, wie das geseczt ist, und mit sunder- 25 hait wie ain endtag uf den sunntag misericordia domini nach ostern zed nechste zü Augspurg daran sin sol, darzû uns sin gnade och fordert. [Die nun folgenden Mit- teilungen betreffen: das Bündnis 4 der siber der Reichsstädte mit denen der Herrenstädte; Klagen des Erkinger von Seinsheim gegen Rothenburg, Bopfingens gegen Nördlingen, Reutlingens und Weils gegen die Herrschaft Würtemberg, und der Lindauer siber über so die Belehnung Kaspar Schlicks mit dem ihnen gehörigen Gute Schomburg; die Ladung einiger Haller Ratsherren vor das Landgericht zu Nürnberg; ferner Streitigkeiten zwischen Pfullendorf und Martin Vischer, zwischen Rottweil und dem Markgrafen von Baden, der an den König appelliert hat, zwischen verschiedenen Bürgern von Memmingen, Kempten, Hall und Ulm, und zwischen einem nicht Genannten5 und Caspar von Wale; weiter die 35 Verhängung der Acht über Kempten durch das Landgericht zu Nürnberg; ein Schreiben des Königs wegen der Kemptener Streitigkeiten; den Antrag Lindaus auf Aussöhnung des Grafen Wilhelm von Montfort mit Ravensburg; die Bedingungen Lindaus für sein ferneres Verbleiben im Schwäbischen Städtebunde; die Kosten der Reise des Truchlieb Ungelter von Eßlingen zum König; die Gewährung einer Entschädigung an die Ulmer 40 Ratsboten durch den Bund; Schreiben des Herzogs Wilhelm von Baiern und der Städte Memmingen und Ravensburg in verschiedenen Angelegenheiten; endlich die Bereinigung a) orig. streng mit r-Haken, also eigentlich strenger b) im orig. ist ohne Zweifel Wilhelmen heransradiert und dafür Ludwigen gesetzt. c) im orig. ein Punkt über u. d) em.; orig. zo. nr. 541. 2 Die Abschrift liegt nicht mehr im Briefe. 3 Liegt nicht mehr im Briefe. Gemeint ist das Schreiben Hrg. Ernsts vom 22 Märx 1433, unsere nr. 632. Uber den Augsburger Landfriedenstag vergleiche man die nächste Hauptabteilung. 1 4 Die Abschrift dieses vom So. nach dem wissen 45 sunntag[Märx 8] datierten Bündnisses, die Ulm seinem Schreiben beifiigte, liegt in Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 4. 5 Der Ungenannte wird wohl Ulm selbst sein. 50
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D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 905 der Städterechnung. Alle diese Punkte setzt Ulm auf die Tagesordnung einer Bundes- versammlung, die sampstag nach dem hailigen ostertag in Ulm stattfinden soll.] geben April 18 uf gûtentag nach dem hailigen palmtag in der vasten anno domini etc. 1430 tercio. 1433 April 6 [in verso] Unsern besundern gûten frunden 5 den von Nôrdlingen. Burgermaister und rate ze Ulme. 548. Worms an Frankfurt: ist bereit, der Aufforderung Frankfurts entsprechend seine Ratsboten auf Donnerstag vor dem Sonntag Cantate [Mai 7] nach Frankfurt zu schicken behufs Unterredung mit Frankfurts und anderer Städte Freunden füber die Münzfrage]. 1433 April 14 [Worms ]. 1488 April 14 10 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 349 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Datum tercia post festum pasche anno domini etc. 33. Unter der Adresse bemerkt eine spätere Hand Wormbs 1433. 15 549. Speier an Frankfurt: auf dessen briefliche Aufforderung 1, es möge seine Freunde, die auf den Sonntag Cantate [Mai 107 nach Frankfurt kommen sollen2, zeitiger abfertigen, damit sie mit den Frankfurter und anderer Städte Freunden Irrung und Gebrechen der Goldmünze besprechen können, erwidert es, daß ihm das gut und nützlich dinke und es bereit dazu sei. 1433 April 15 [Speier]. 1139 April 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 350 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Datum quarta infra octavas pasce anno etc. 33. 20 550. Nürnberg an Frankfurt: wird dessen Wunsche entsprechend seine Boten zum Fürsten- und Städtetage schon vor dem 10 Mai nach Frankfurt abfertigen behufs Besprechung der Münzfrage; hat Augsburg und Ulm und dessen Bundesmitglieder von der Angelegenheit in Kenntnis gesetzt. 1433 April 17 [Nürnberg]. 1438 April 17 20 F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 351 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Auf der Rückseite steht der gleichxeitige Frankfurter Vermerk Die stade cantate ir frunde hie zu haben; eine spätere Hand fügt hinxu 1433. N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 151a cop. chart. coaeva. Die Unterschrift fehlt. Statt der vollen Adresse steht über dem Text Frankenfurt. Unser a willige frewntlich dienste sein ewerr ersamkeit voran bereit. .. fursich- 3o tigen ersamen und weisen besunder lieben frewnde. als ir uns verschriben habt 3, daz euch geraten dunk, daz unser und anderr stette erbern botten, die zû dem tag, den unser gnediger herre .. der pfalnzgraff auf den sunntag cantate zu nacht in ewer statt Mai 10 gesetzt hat, gesandt werden, dest zeitlicher und an dem pfinztag davor zu euch kemen, Mai 7 auf das sich ewr und der stett frewnde von der guldein münze notdurft und gebrechen 35 wegen dest baz unterreden mugen etc.: daz haben wir wol vernomen und tûnb ewerr weißheit zû wissen, daz uns derselb ewr brief erst auf gestern geantwürt ist worden. April 16 also wellen wir unser erber botschaft gern dest zeitlicher zu demselben tag fertigen und darumb befelhen. so haben wir auch ewern und unsern gûten frewnden den von Augs- purg 4 und den von Ulme und irer einung nach ewerr begerung das auch verkundet 40 a) N om. Unser — besunder. b) tün — wellen wir ist in N vom Schreiber am Rande nachgetragen. nr. 542. 2 Vgl. nr. 541. 3 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 542 unter B. 454 Der von fer. 6 in festo pasche [Apr. 17] da- tierte Brief an Augsburg findet sich in Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 151b-152a cop. chart. coaeva. Laut Schlußbemerkung ging ein gleich- lautender Brief an Ulm und die mit ihm verbüïnde- ten Städte. Vgl. auch nr. 568 art. 1.
D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 905 der Städterechnung. Alle diese Punkte setzt Ulm auf die Tagesordnung einer Bundes- versammlung, die sampstag nach dem hailigen ostertag in Ulm stattfinden soll.] geben April 18 uf gûtentag nach dem hailigen palmtag in der vasten anno domini etc. 1430 tercio. 1433 April 6 [in verso] Unsern besundern gûten frunden 5 den von Nôrdlingen. Burgermaister und rate ze Ulme. 548. Worms an Frankfurt: ist bereit, der Aufforderung Frankfurts entsprechend seine Ratsboten auf Donnerstag vor dem Sonntag Cantate [Mai 7] nach Frankfurt zu schicken behufs Unterredung mit Frankfurts und anderer Städte Freunden füber die Münzfrage]. 1433 April 14 [Worms ]. 1488 April 14 10 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 349 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Datum tercia post festum pasche anno domini etc. 33. Unter der Adresse bemerkt eine spätere Hand Wormbs 1433. 15 549. Speier an Frankfurt: auf dessen briefliche Aufforderung 1, es möge seine Freunde, die auf den Sonntag Cantate [Mai 107 nach Frankfurt kommen sollen2, zeitiger abfertigen, damit sie mit den Frankfurter und anderer Städte Freunden Irrung und Gebrechen der Goldmünze besprechen können, erwidert es, daß ihm das gut und nützlich dinke und es bereit dazu sei. 1433 April 15 [Speier]. 1139 April 15 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 350 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Datum quarta infra octavas pasce anno etc. 33. 20 550. Nürnberg an Frankfurt: wird dessen Wunsche entsprechend seine Boten zum Fürsten- und Städtetage schon vor dem 10 Mai nach Frankfurt abfertigen behufs Besprechung der Münzfrage; hat Augsburg und Ulm und dessen Bundesmitglieder von der Angelegenheit in Kenntnis gesetzt. 1433 April 17 [Nürnberg]. 1438 April 17 20 F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 351 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Auf der Rückseite steht der gleichxeitige Frankfurter Vermerk Die stade cantate ir frunde hie zu haben; eine spätere Hand fügt hinxu 1433. N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 151a cop. chart. coaeva. Die Unterschrift fehlt. Statt der vollen Adresse steht über dem Text Frankenfurt. Unser a willige frewntlich dienste sein ewerr ersamkeit voran bereit. .. fursich- 3o tigen ersamen und weisen besunder lieben frewnde. als ir uns verschriben habt 3, daz euch geraten dunk, daz unser und anderr stette erbern botten, die zû dem tag, den unser gnediger herre .. der pfalnzgraff auf den sunntag cantate zu nacht in ewer statt Mai 10 gesetzt hat, gesandt werden, dest zeitlicher und an dem pfinztag davor zu euch kemen, Mai 7 auf das sich ewr und der stett frewnde von der guldein münze notdurft und gebrechen 35 wegen dest baz unterreden mugen etc.: daz haben wir wol vernomen und tûnb ewerr weißheit zû wissen, daz uns derselb ewr brief erst auf gestern geantwürt ist worden. April 16 also wellen wir unser erber botschaft gern dest zeitlicher zu demselben tag fertigen und darumb befelhen. so haben wir auch ewern und unsern gûten frewnden den von Augs- purg 4 und den von Ulme und irer einung nach ewerr begerung das auch verkundet 40 a) N om. Unser — besunder. b) tün — wellen wir ist in N vom Schreiber am Rande nachgetragen. nr. 542. 2 Vgl. nr. 541. 3 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 542 unter B. 454 Der von fer. 6 in festo pasche [Apr. 17] da- tierte Brief an Augsburg findet sich in Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 151b-152a cop. chart. coaeva. Laut Schlußbemerkung ging ein gleich- lautender Brief an Ulm und die mit ihm verbüïnde- ten Städte. Vgl. auch nr. 568 art. 1.
Strana 906
906 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 April 17 und darumb geschriben. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienste beweisen a môhten, das teten wir mit willen gern. datum feria 6 in festo pasce anno b do- mini etc. 33. [in verso] Den .. fursichtigen ersamen und weisen burgermeistern und rate .. der statt zů Frankfurt unsern besundern güten frewnden detur. Von .. dem rate zů Nüremberg. 5 1433 551. Mainz an Frankfurt: hat dem Pfalzgrafen Ludwig den Besuch des Frankfurter April 18 Tages vom 10 Mai zugesagt; wird, wie Frankfurt wünscht, zu einer Besprechung der Münzfrage seine Boten schon zum 7 Mai schicken. 1433 April 18 [MainzJ. 10 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 352 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Unter der Adresse bemerkt eine spätere Hand Menz 1433. 1433 April 18 als Unsern früntlichen dinst zuvor. ersammen wisen lieben besundern frunde. ir uns geschrieben hant von der schrifte wegen, so unser gnediger herre herzoge Lude- wig uch getan hat etc., han wir verstanden. und sine gnade hait uns desglichenisse 15 Mai 10 auch geschriebin, unsere frunde uf den sontag cantate nehst bi uch zů Franckford zü haben; solichs zû dunde wir auch sinen gnaden zügeschrieben han. und als ir berürent, Mai7 das wir unsere frunde uf dornstag zů nacht vor dem sontag cantate bi uwern und andern erbern stede frunden haben wolten, sich zû undersprechen als von der gulden mûnze wegen etc., das wollen wir auch also dun, in maißen ir uns geschriebin 20 hant. datum sabbato proxima ante dominicam quasimodogeniti anno etc. 33. Burgermeistere und [in verso] Den ersammen wisen dem raide zü raid zů Mentze. Franckford unsern besundern gûten fründen. 1483 552. Ulm an Frankfurt: hat den Brief, den Frankfurt ihm und den Städten seiner April 19 Vereinigung geschrieben hat, aufgebrochen und gelesen; hat die Städte seiner Ver-25 1433 April 19 einigung zu sich gemahnt 1 und wird ihnen den Brief vorlegen. [Ulm J. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 353 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Datum uf sunnentag quasimodogeniti nach ostern anno domini etc. 1400 tricesimo tercio. 1433 April 20 553. Augsburg an Frankfurt: auf dessen Mitteilung über den Tag, der den Kurfürsten 30 auf den Sonntag Cantate vier Wochen nach Ostern [Mai 10] angesagt ist, und auf den Wunsch, die Augsburger Botschaft möge schon Donnerstag vor dem genannten Sonntag [Mai 77 zu Nacht in Frankfurt sein, erwidert es, es werde seine Botschaft 1433 April 20 so abordnen, daß sie an jenem Donnerstag zu Nacht dort sei. [Augsburg ]. 35 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 354 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Datum feria secunda post dominicam quasimodogeniti anno etc. 33. 1438 April 21 554. Basel an Frankfurt: kann dessen Einladung zu einer Besprechung der Münzfrage in Frankfurt am 10 Mai erst beantworten, wenn mehrere zur Zeit abwesende Mit- glieder des Rates heimgekehrt sind. 1433 April 21 [Basel]. 10 a) N om. beweisen — gern, add. etc. b) N om. anno — 33. 1 Vgl. nr. 547.
906 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 April 17 und darumb geschriben. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienste beweisen a môhten, das teten wir mit willen gern. datum feria 6 in festo pasce anno b do- mini etc. 33. [in verso] Den .. fursichtigen ersamen und weisen burgermeistern und rate .. der statt zů Frankfurt unsern besundern güten frewnden detur. Von .. dem rate zů Nüremberg. 5 1433 551. Mainz an Frankfurt: hat dem Pfalzgrafen Ludwig den Besuch des Frankfurter April 18 Tages vom 10 Mai zugesagt; wird, wie Frankfurt wünscht, zu einer Besprechung der Münzfrage seine Boten schon zum 7 Mai schicken. 1433 April 18 [MainzJ. 10 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 352 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Unter der Adresse bemerkt eine spätere Hand Menz 1433. 1433 April 18 als Unsern früntlichen dinst zuvor. ersammen wisen lieben besundern frunde. ir uns geschrieben hant von der schrifte wegen, so unser gnediger herre herzoge Lude- wig uch getan hat etc., han wir verstanden. und sine gnade hait uns desglichenisse 15 Mai 10 auch geschriebin, unsere frunde uf den sontag cantate nehst bi uch zů Franckford zü haben; solichs zû dunde wir auch sinen gnaden zügeschrieben han. und als ir berürent, Mai7 das wir unsere frunde uf dornstag zů nacht vor dem sontag cantate bi uwern und andern erbern stede frunden haben wolten, sich zû undersprechen als von der gulden mûnze wegen etc., das wollen wir auch also dun, in maißen ir uns geschriebin 20 hant. datum sabbato proxima ante dominicam quasimodogeniti anno etc. 33. Burgermeistere und [in verso] Den ersammen wisen dem raide zü raid zů Mentze. Franckford unsern besundern gûten fründen. 1483 552. Ulm an Frankfurt: hat den Brief, den Frankfurt ihm und den Städten seiner April 19 Vereinigung geschrieben hat, aufgebrochen und gelesen; hat die Städte seiner Ver-25 1433 April 19 einigung zu sich gemahnt 1 und wird ihnen den Brief vorlegen. [Ulm J. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 353 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Datum uf sunnentag quasimodogeniti nach ostern anno domini etc. 1400 tricesimo tercio. 1433 April 20 553. Augsburg an Frankfurt: auf dessen Mitteilung über den Tag, der den Kurfürsten 30 auf den Sonntag Cantate vier Wochen nach Ostern [Mai 10] angesagt ist, und auf den Wunsch, die Augsburger Botschaft möge schon Donnerstag vor dem genannten Sonntag [Mai 77 zu Nacht in Frankfurt sein, erwidert es, es werde seine Botschaft 1433 April 20 so abordnen, daß sie an jenem Donnerstag zu Nacht dort sei. [Augsburg ]. 35 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 354 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Datum feria secunda post dominicam quasimodogeniti anno etc. 33. 1438 April 21 554. Basel an Frankfurt: kann dessen Einladung zu einer Besprechung der Münzfrage in Frankfurt am 10 Mai erst beantworten, wenn mehrere zur Zeit abwesende Mit- glieder des Rates heimgekehrt sind. 1433 April 21 [Basel]. 10 a) N om. beweisen — gern, add. etc. b) N om. anno — 33. 1 Vgl. nr. 547.
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D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 907 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 355 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Ein- 1433 facher Punkt üiber u ist von uns durch ú wiedergegeben. Uber der Adresse steht von April 21 späterer Hand Basel 1433. Unser willig fruntlich dienst alzit bevor. besundern lieben und gûten frunde. als 5 ir uns verschriben und begert hant, unser erber bottschaft bi den úwern und ander stetten erbern botten in úwer statt ze habende, sich von der guldinen munz wegen ze underredende, ûf sunnentag cantate nehst komende 1, als solichs úwer briefe uns gesant Mai 10 vôlliclicher wiset, habent wir verstanden und begernt úwer gûten fruntschaft ze wissende, das etwievil unser ratzfrunden, denen von den sachen allermeist kunt ist, ûf dise zit 1o nit bi uns gewesen sint, kondent ouch darumbe úwer frúntschaft vôlliclichen nit geant- wúrten. sobald si aber zû uns komment, wellent wir úwer geschrift fúr uns nemen und úch alsdenn fúrer antwúrten 2. das wellent in unwillen nit verstân, als wir úch des wol getruwen. datum feria tercia ante Georii anno etc. 433. 1438 April 21 15 [in verso] Den fúrsichtigen wisen un- sern besundern lieben und gûten frunden dem rate ze Franckenfurd. Hennman von Ramstein ritter statt- halter des burgermeisterthûms und der rate ze Basel. 555. Mainz an Frankfurt: wegen Geleit zum Frankfurter Tage. 1433 April 25 1433 April 25 [Mainz]. 20 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3295, 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Schreibt: Ihr habt uns mitgeteilt, daß Meister Heinrich Welder krankheitshalber nicht nu uns kommen kann, aber uns zu Willen gern das Beste thun will, wenn wir Jemanden zu ihm schicken. Wir bitten euch, unseren Freunden, die wir kûrzeliche umbe soliche unsere anligende sache und auch die wir zü der berüffünge des tages, so unsere gnediger herre herzoig Lodewig of den sôntag cantate zû abent Mai 10 25 in üwere staid zû sin beschieden hait, schicken werden, für die Dauer ihres Aufenthaltes ein gût frihe stracke geleide xu geben 3. Datum sabato proxima post Georii militis anno domini 1400 tricesimo tercio. 1433 April 25 556. Straßburg an Frankfurt: hat auch eine Einladung zum Frankfurter Tage erhalten 1433 und wird seine Botschaft schicken. 1433 April 30 [Straßburg]. April 30 30 40 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 356 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Den ersamen wisen unsern besundern lieben und guten frunden dem rate zû Franckenfürt enbieten wir Hans Conrat Bock der meister und der rat zû Strasburg unsern frúntlichen dienst. lieben frúnde. als ir uns geschriben habent [u. s. w.; es folgt die Inhaltsangabe des Frankfurter Briefes vom 8 April 1433, unserer nr. 542]. lieben frúnde. wellent wissen, das unser gnediger herre herzoge Ludewig uns noch vor- 35 begriffenera mosse ouch geschriben hat. und wir wellent ouch unsere erbern bot- schaften gon Franckfort vertigen ze komen, danne wir gemeinen nucz der lande zemale gerne sehent. datum feria quinta vigilia beatorum Philippi et Jacobi apostolorum anno etc. 33. [in verso] Den ersamen wisen unsern be- sundern lieben und gûten frunden dem rate zu Franckenfort. 1433 April 30 a) Vorl. vorgebriffener. Das ist ein Mißoverständnis. Die Einladung lautete auf den 7 Mai. Vgl. nr. 542. 45 Es geschah am 6 Mai. Vgl. nr. 561. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Frankfurt bewilligte das Geleit misericordia domini [Apr. 26/ 1433 (Frankfurt Stadt-A. Reichs- sachen-Akten nr. 3295, 2 conc. chart.). 115
D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 907 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 355 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Ein- 1433 facher Punkt üiber u ist von uns durch ú wiedergegeben. Uber der Adresse steht von April 21 späterer Hand Basel 1433. Unser willig fruntlich dienst alzit bevor. besundern lieben und gûten frunde. als 5 ir uns verschriben und begert hant, unser erber bottschaft bi den úwern und ander stetten erbern botten in úwer statt ze habende, sich von der guldinen munz wegen ze underredende, ûf sunnentag cantate nehst komende 1, als solichs úwer briefe uns gesant Mai 10 vôlliclicher wiset, habent wir verstanden und begernt úwer gûten fruntschaft ze wissende, das etwievil unser ratzfrunden, denen von den sachen allermeist kunt ist, ûf dise zit 1o nit bi uns gewesen sint, kondent ouch darumbe úwer frúntschaft vôlliclichen nit geant- wúrten. sobald si aber zû uns komment, wellent wir úwer geschrift fúr uns nemen und úch alsdenn fúrer antwúrten 2. das wellent in unwillen nit verstân, als wir úch des wol getruwen. datum feria tercia ante Georii anno etc. 433. 1438 April 21 15 [in verso] Den fúrsichtigen wisen un- sern besundern lieben und gûten frunden dem rate ze Franckenfurd. Hennman von Ramstein ritter statt- halter des burgermeisterthûms und der rate ze Basel. 555. Mainz an Frankfurt: wegen Geleit zum Frankfurter Tage. 1433 April 25 1433 April 25 [Mainz]. 20 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Akten nr. 3295, 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Schreibt: Ihr habt uns mitgeteilt, daß Meister Heinrich Welder krankheitshalber nicht nu uns kommen kann, aber uns zu Willen gern das Beste thun will, wenn wir Jemanden zu ihm schicken. Wir bitten euch, unseren Freunden, die wir kûrzeliche umbe soliche unsere anligende sache und auch die wir zü der berüffünge des tages, so unsere gnediger herre herzoig Lodewig of den sôntag cantate zû abent Mai 10 25 in üwere staid zû sin beschieden hait, schicken werden, für die Dauer ihres Aufenthaltes ein gût frihe stracke geleide xu geben 3. Datum sabato proxima post Georii militis anno domini 1400 tricesimo tercio. 1433 April 25 556. Straßburg an Frankfurt: hat auch eine Einladung zum Frankfurter Tage erhalten 1433 und wird seine Botschaft schicken. 1433 April 30 [Straßburg]. April 30 30 40 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 356 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Den ersamen wisen unsern besundern lieben und guten frunden dem rate zû Franckenfürt enbieten wir Hans Conrat Bock der meister und der rat zû Strasburg unsern frúntlichen dienst. lieben frúnde. als ir uns geschriben habent [u. s. w.; es folgt die Inhaltsangabe des Frankfurter Briefes vom 8 April 1433, unserer nr. 542]. lieben frúnde. wellent wissen, das unser gnediger herre herzoge Ludewig uns noch vor- 35 begriffenera mosse ouch geschriben hat. und wir wellent ouch unsere erbern bot- schaften gon Franckfort vertigen ze komen, danne wir gemeinen nucz der lande zemale gerne sehent. datum feria quinta vigilia beatorum Philippi et Jacobi apostolorum anno etc. 33. [in verso] Den ersamen wisen unsern be- sundern lieben und gûten frunden dem rate zu Franckenfort. 1433 April 30 a) Vorl. vorgebriffener. Das ist ein Mißoverständnis. Die Einladung lautete auf den 7 Mai. Vgl. nr. 542. 45 Es geschah am 6 Mai. Vgl. nr. 561. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Frankfurt bewilligte das Geleit misericordia domini [Apr. 26/ 1433 (Frankfurt Stadt-A. Reichs- sachen-Akten nr. 3295, 2 conc. chart.). 115
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908 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Мai 2 557. Aachen an Frankfurt: kann Fehde und anderer Angelegenheiten halber an der Besprechung der Münzfrage durch die Städte am 7 Mai nicht teilnehmen. 1433 Маi 2 [Aachen]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 358 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unse vruntlige groisse ind wat wir liefs ind guitz vermogen. eirsame vursichtige 5 lieve vrunde. als ir uns lest under anderen worden geschreven hadt begerende van Mai7 uns unse vrunde up donresdach zo nacht neist vur den sundage cantate bi uch zo Franckefurdt zo schicken, sich dae zo besprechen van der irrungen ind gebreche wegen van der gulden münzen etc., als ure brief vort innehelt, begeren wir uire liefden vruntlich zo wissen, dat id mit vietschaff a ind anderen treffligen noit sachen also mit 10 uns bewant ind gelegen is, dat wir daromb up dese zit unse vrunde zo deme vur- genanten dage bi uch zo Franckefurdt niet geschicken enkonnen noch endouren, umb dat id vast sorglich ind misslich steit, als wir doch meinten gedaen haven. ind bidden uren liefden vruntlich, des van uns niet vur oevel zo nemen ind uns da inne in den besten zo verantwerden ind vort in den sachen also dat besten zo proeven ind zo helpen 15 weinen, als wir uire erbacheit des sunderlingen genzlich zogetruwen. vermuchten wir uire liefden in einchen sachen ied zo willen, da inne mach uns willich ind bereit wissen ure eirbere vursichticheit, die unse herre got gesparen muesse lanklivich ind ge- sont. gegeben up des heilgen crucen avent invencio anno etc. 33. [in verso] Den vursichtigen eirsamen burgermeisteren scheffen ind rait der stat zo Franckefurdt onsen besonderen guden ind sere geminden vrunden dari debet. Burgermeistere scheffen ind rait des kuniglichen stoils der stat van Aiche. 1433 Маi 2 20 1483 Mai 2 558. Konstanz an Frankfurt: hat die Einladung des Pfalzgrafen Ludwig zum Frank- furter Tage bereits beantwortet; kann Fehde halber an der geplanten Besprechung 25 der Münzfrage durch die Städte nicht teilnehmen, bittet aber um Mitteilung et- waiger Beschlüsse. 1433 Mai 2 [Konstanz]. Aus Frankfurt Stadt- A. Münze nr. 357 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Uber der Adresse steht von einer späteren Hand Costentz 1433. Mai 10 Unser fruntlich willig dienst unde waz wir liebs und gûtz vermugen zůvoran. er- 30 samen fursichtigen und wisen, besunder lieben und gûten frund. als ir uns geschriben hand, wie der hochgeborn furst úwer und unser gnädiger herr herzog Ludwig pfallenz- grauf bi Rine und herzog in Bayren etc. úch geschriben hab, wie unsern gnadigen herren den kurfursten etc. geschriben si, uf den sûntag cantate zu nacht bi úch zû sin umb hilf unserm allergnadigisten herren dem Romischen etc. kung, da ir mainen, wie 35 uns villicht darumb och geschriben si, unser rautzfrund alldahin zû senden, und in dem denn furo melden sint als von der gebrechen wegen der guldin munzen, als denne das uwer brief uns gesant mit mer worten begriffen inhât, den wir nu merklich verstanden haben: laussen wir uwer gûten fruntschaft wissen, das wol wär ist, das uns der benant Mai 10 unser gnadiger herr herzog Ludwig also uf den obgenant suntag cantate zû úch in uwer 40 statt berufft hät, dem wir och nu also schriftenclich daruf geantwurt haben. und wir bitten uwer gûten fruntschaft zû wissen, daz wir nu zûmal mit solicher vintschaft so treffenlich beladen sien, das wir zû disen ziten, wiewol wir des vast gûtwillig waren, unser rautzfrund sorgen halb zû uch nit gesenden kunnen. und bitten damit uwer güten fruntschaft mit besunderm ernst flißig, diß in dehainem unwillen von uns zû vermerken, sunder uns hierin 45 als gegen gemainen stettbotten zû dem fruntlichisten zû verantwurten, als wir úch des sunder- a) sic.
908 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Мai 2 557. Aachen an Frankfurt: kann Fehde und anderer Angelegenheiten halber an der Besprechung der Münzfrage durch die Städte am 7 Mai nicht teilnehmen. 1433 Маi 2 [Aachen]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 358 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unse vruntlige groisse ind wat wir liefs ind guitz vermogen. eirsame vursichtige 5 lieve vrunde. als ir uns lest under anderen worden geschreven hadt begerende van Mai7 uns unse vrunde up donresdach zo nacht neist vur den sundage cantate bi uch zo Franckefurdt zo schicken, sich dae zo besprechen van der irrungen ind gebreche wegen van der gulden münzen etc., als ure brief vort innehelt, begeren wir uire liefden vruntlich zo wissen, dat id mit vietschaff a ind anderen treffligen noit sachen also mit 10 uns bewant ind gelegen is, dat wir daromb up dese zit unse vrunde zo deme vur- genanten dage bi uch zo Franckefurdt niet geschicken enkonnen noch endouren, umb dat id vast sorglich ind misslich steit, als wir doch meinten gedaen haven. ind bidden uren liefden vruntlich, des van uns niet vur oevel zo nemen ind uns da inne in den besten zo verantwerden ind vort in den sachen also dat besten zo proeven ind zo helpen 15 weinen, als wir uire erbacheit des sunderlingen genzlich zogetruwen. vermuchten wir uire liefden in einchen sachen ied zo willen, da inne mach uns willich ind bereit wissen ure eirbere vursichticheit, die unse herre got gesparen muesse lanklivich ind ge- sont. gegeben up des heilgen crucen avent invencio anno etc. 33. [in verso] Den vursichtigen eirsamen burgermeisteren scheffen ind rait der stat zo Franckefurdt onsen besonderen guden ind sere geminden vrunden dari debet. Burgermeistere scheffen ind rait des kuniglichen stoils der stat van Aiche. 1433 Маi 2 20 1483 Mai 2 558. Konstanz an Frankfurt: hat die Einladung des Pfalzgrafen Ludwig zum Frank- furter Tage bereits beantwortet; kann Fehde halber an der geplanten Besprechung 25 der Münzfrage durch die Städte nicht teilnehmen, bittet aber um Mitteilung et- waiger Beschlüsse. 1433 Mai 2 [Konstanz]. Aus Frankfurt Stadt- A. Münze nr. 357 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Uber der Adresse steht von einer späteren Hand Costentz 1433. Mai 10 Unser fruntlich willig dienst unde waz wir liebs und gûtz vermugen zůvoran. er- 30 samen fursichtigen und wisen, besunder lieben und gûten frund. als ir uns geschriben hand, wie der hochgeborn furst úwer und unser gnädiger herr herzog Ludwig pfallenz- grauf bi Rine und herzog in Bayren etc. úch geschriben hab, wie unsern gnadigen herren den kurfursten etc. geschriben si, uf den sûntag cantate zu nacht bi úch zû sin umb hilf unserm allergnadigisten herren dem Romischen etc. kung, da ir mainen, wie 35 uns villicht darumb och geschriben si, unser rautzfrund alldahin zû senden, und in dem denn furo melden sint als von der gebrechen wegen der guldin munzen, als denne das uwer brief uns gesant mit mer worten begriffen inhât, den wir nu merklich verstanden haben: laussen wir uwer gûten fruntschaft wissen, das wol wär ist, das uns der benant Mai 10 unser gnadiger herr herzog Ludwig also uf den obgenant suntag cantate zû úch in uwer 40 statt berufft hät, dem wir och nu also schriftenclich daruf geantwurt haben. und wir bitten uwer gûten fruntschaft zû wissen, daz wir nu zûmal mit solicher vintschaft so treffenlich beladen sien, das wir zû disen ziten, wiewol wir des vast gûtwillig waren, unser rautzfrund sorgen halb zû uch nit gesenden kunnen. und bitten damit uwer güten fruntschaft mit besunderm ernst flißig, diß in dehainem unwillen von uns zû vermerken, sunder uns hierin 45 als gegen gemainen stettbotten zû dem fruntlichisten zû verantwurten, als wir úch des sunder- a) sic.
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D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 909 1433 lich wol getruwen, und, was also von der guldin munz wegen bi úch furgenomen und be- schlossen wirdet, uns das in schrift bi disem unserm botten laussen zû wissen. daz begeren wir in derglichen merern und mindern sachen allzit umb uwer ersamkait zû verdienen, wa sich das iemer gepûret. geben uf samßtag nâhst vor crucis invencione 5 anno domini etc. tricesimo tercio. [in verso] Den ersamen fúrsichtigen und wisen dem rade zû Frankenfurt unsern be- sundern lieben und gûten frunden. Burgermaister und raute zů Costentz. Mai 2 1433 Маi 2 10 559. Der Schwäbische Städtebund an Pf. Ludwig bei Rhein: hat die Gesandtschaft, die zum Tage nach Frankfurt gehen sollte, zurückgehalten, da K. Sigmund inzwischen geschrieben hat, daß er infolge seiner Einigung mit dem Papst der Hilfe nicht mehr bedürfe; bittet um Entschuldigung. 1433 Mai 2 Ulm. 1433 Маi 2 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 359 cop. chart. coaeva mit Schnitten, vom Städtebund an Frankfurt übersandt in einem Briefe von demselben Tage, unserer nr. 560. Durchluchtiger hochgeborner fúrste etc. gnadiger herre. als úwer gnade ainen tage gen Franckfurt gesetzt hat uf den sunntag cantate zû nächste umb hilf dem aller- Mai 10 durchlüchtigisten fúrsten und herren her Sigmunden Romischen etc. kúnig unserm gnädigisten herren gen Lampartten etc., als denne úwer gnaden schrift 1 davon merk- licher beseit, also tüen wir úwern fúrstlichen gnaden zû wissen, das wir unser erber 20 bottschaft geordnet und gefertiget hetten darzu ze riten. so ist uns aber ain schrifte 2 von des vorgenanten unsers herren des kúnigs gnaden kommen, daran uns sin gnade schribet under anderm, das sin kuniglich gnade mit unserm hailigisten vatter dem bapste verainiget und gerichtet si, sin kaiserlich crone zu empfachen, und si nu der hilfe, darumb sin gnade geschriben hett, nicht notturftig. und darumb, siddenmalen und sin 25 kúniglich gnade sôlichs nicht notturftig ist, so haben wir unser bottschaft in dem ditz- mals in dem besten verhalten und wendig getän, die wir ie suß nicht verhalten, sunder gesendet haben wôlten. und wir bitten darumb úwer durchlûchtikait mit undertänigem vliße und ernst, das úwer gnade uns armen das in gût vernemmen und gnadiklich wen- den wellen. des begeren wir mit willen in allen sachen umb úwer gnade gerne ze ver- 30 schulden und zû gedienen. geben ze Ulme etc. uf des hailigen crutzes aubent inven- cionis anno etc. 33. [supra] Herzog Ludwigen von der Pfal- lentz etc. 1433 Mai 2 15 Gemain richsstette der verainung in Swaben etc. 35 560. Der Schwäbische Städtebund an Frankfurt: hat die Einladung des Pfalzgrafen Ludwig zum Frankfurter Tage abgelehnt unter Bezugnahme auf ein in Abschrift beiliegendes Schreiben K. Sigmunds; will auch an der Besprechung der Münz- frage durch die Städte nicht teilnehmen, da er darüber nicht orientiert ist, bittet aber um Mitteilung etwaiger Beschlüsse. 1433 Mai 2 Ulm. 1438 Маi 2 40 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 360 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Unser frýntlich willig dienst voran. ersamen fúrsichtigen und wisen lieben frynde. als der durchlûchtig fúrste unser gnädiger herre herzog Ludwig von der Pfallentz etc. fúrsten herren und stette beschriben hat 3 uf den sunnentag cantate ze Mai 10 nâchste in úwer stat umb hilfe dem allerdurchlüchtigisten fúrsten unserm gnâdigisten herren dem Rômischen etc. kunig gen Lampartten etc. und als ir uns ouch von gebrechen 45 1 Vgl. nr. 541. 2 Vgl. nr. 544. 3 Vgl. nr. 541. 115*
D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 909 1433 lich wol getruwen, und, was also von der guldin munz wegen bi úch furgenomen und be- schlossen wirdet, uns das in schrift bi disem unserm botten laussen zû wissen. daz begeren wir in derglichen merern und mindern sachen allzit umb uwer ersamkait zû verdienen, wa sich das iemer gepûret. geben uf samßtag nâhst vor crucis invencione 5 anno domini etc. tricesimo tercio. [in verso] Den ersamen fúrsichtigen und wisen dem rade zû Frankenfurt unsern be- sundern lieben und gûten frunden. Burgermaister und raute zů Costentz. Mai 2 1433 Маi 2 10 559. Der Schwäbische Städtebund an Pf. Ludwig bei Rhein: hat die Gesandtschaft, die zum Tage nach Frankfurt gehen sollte, zurückgehalten, da K. Sigmund inzwischen geschrieben hat, daß er infolge seiner Einigung mit dem Papst der Hilfe nicht mehr bedürfe; bittet um Entschuldigung. 1433 Mai 2 Ulm. 1433 Маi 2 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 359 cop. chart. coaeva mit Schnitten, vom Städtebund an Frankfurt übersandt in einem Briefe von demselben Tage, unserer nr. 560. Durchluchtiger hochgeborner fúrste etc. gnadiger herre. als úwer gnade ainen tage gen Franckfurt gesetzt hat uf den sunntag cantate zû nächste umb hilf dem aller- Mai 10 durchlüchtigisten fúrsten und herren her Sigmunden Romischen etc. kúnig unserm gnädigisten herren gen Lampartten etc., als denne úwer gnaden schrift 1 davon merk- licher beseit, also tüen wir úwern fúrstlichen gnaden zû wissen, das wir unser erber 20 bottschaft geordnet und gefertiget hetten darzu ze riten. so ist uns aber ain schrifte 2 von des vorgenanten unsers herren des kúnigs gnaden kommen, daran uns sin gnade schribet under anderm, das sin kuniglich gnade mit unserm hailigisten vatter dem bapste verainiget und gerichtet si, sin kaiserlich crone zu empfachen, und si nu der hilfe, darumb sin gnade geschriben hett, nicht notturftig. und darumb, siddenmalen und sin 25 kúniglich gnade sôlichs nicht notturftig ist, so haben wir unser bottschaft in dem ditz- mals in dem besten verhalten und wendig getän, die wir ie suß nicht verhalten, sunder gesendet haben wôlten. und wir bitten darumb úwer durchlûchtikait mit undertänigem vliße und ernst, das úwer gnade uns armen das in gût vernemmen und gnadiklich wen- den wellen. des begeren wir mit willen in allen sachen umb úwer gnade gerne ze ver- 30 schulden und zû gedienen. geben ze Ulme etc. uf des hailigen crutzes aubent inven- cionis anno etc. 33. [supra] Herzog Ludwigen von der Pfal- lentz etc. 1433 Mai 2 15 Gemain richsstette der verainung in Swaben etc. 35 560. Der Schwäbische Städtebund an Frankfurt: hat die Einladung des Pfalzgrafen Ludwig zum Frankfurter Tage abgelehnt unter Bezugnahme auf ein in Abschrift beiliegendes Schreiben K. Sigmunds; will auch an der Besprechung der Münz- frage durch die Städte nicht teilnehmen, da er darüber nicht orientiert ist, bittet aber um Mitteilung etwaiger Beschlüsse. 1433 Mai 2 Ulm. 1438 Маi 2 40 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 360 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. Unser frýntlich willig dienst voran. ersamen fúrsichtigen und wisen lieben frynde. als der durchlûchtig fúrste unser gnädiger herre herzog Ludwig von der Pfallentz etc. fúrsten herren und stette beschriben hat 3 uf den sunnentag cantate ze Mai 10 nâchste in úwer stat umb hilfe dem allerdurchlüchtigisten fúrsten unserm gnâdigisten herren dem Rômischen etc. kunig gen Lampartten etc. und als ir uns ouch von gebrechen 45 1 Vgl. nr. 541. 2 Vgl. nr. 544. 3 Vgl. nr. 541. 115*
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910 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Маi 2 wegen der guldin múnße geschriben und gebetten hand 1, unser erber bottschaft dest zitlicher zû úch ze senden etc., also tüen wir iuwer fürsichtikait ze wißen, das wir unser erber bottschaft geordinieret hetten in úwer stat so ze riten. so ist uns aber ain schrifte 2 von dem vorgenanten unserm herren dem kunig kommen, der abschrift3 wir úwer wiß- hait hierinne verschlossen senden. daran ir wol vernemmen werdent, wie sin gnade schribet, das sin kuniglich gnade mit unserm hailigisten vatter dem bapste ganz verainiget und úbertragen si, die kaiserliche crone ze empfachen, und das sinen gnaden der hilfe nicht mer notturftig si. und darumb so haben wir unser erber bottschaft ditzmals in dem besten wendig getan, die wir ie suß volschicket hetten, und haben och das dem egenanten unserm herren herzog Ludwigen geschriben und verkundet nach inhalt ainer andern 10 coppi 4 unser schrift hierinne. wann wir nu nicht wißen von der gulden múnße wegen, waran der haft 5 lit oder wie es darumb gestalt ist, darumb so hetten wir unser bottschaft, ob die vollriten were, nicht anders fertigen múgen denne ze losen. und wir bitten darumb úwer ersamkait mit vliße ernstlich, uns solich unser abwesen ditzmals in argem nicht ze versechen, sunder in gût ze wenden und och uns in dem ze verantwûrten, wa 15 sich das gepúret, und mit sunderhait, was da von der guldin múnße geredt oder ge- handelt werde, das ir uns davon, so vil und sich beqwemlich gepúret, verschribent und bi disem botten verkúndent, als wir denne des und alles gûten sunder gut getruwen haben. das wôllen wir mit willen in allen sachen umb úwer frwntschaft gerne ver- dienen. geben ze Ulme von unser aller haißens wegen und under der von Ulme in-20 sigel uf des hailigen crûtzes aubent invencionis anno domini etc. 1433. [in verso] Den ersamen fúrsichtigen und wisen dem raute der stat Franckfurt unsern besundern lieben und gûten frunden. Gemain richsstette der verainung in Swaben etc. 5 1433 Mai 2 1433 Mai 6 561. Basel an Frankfurt: kann wegen des Konzils und der bevorstehenden Hochzeit 25 Hzg. Wilhelms von Baiern an den Münzverhandlungen nicht teilnehmen; bittet um Mitteilung der Beschlüsse. [Einlage:] bittet unter Hinweis auf zwei von einander abweichende Anweisungen K. Sigmunds für den Münzwardein um Auskunft, wie 1433 Mai 6 ſBasel]. es Frankfurt damit gehalten habe. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 361 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., und 30 nr. 361 a ein eingelegter Papierxettel. Unserem ú entspricht in der Vorlage ein u (in einigen Fällen auch v) mit einfachem Punkt. Ersamen wisen besundern lieben und gûten frúnde. unser willig dienst und was wir eren und gûtz vermôgen sie úwer frúntschaft alzit von uns voran bereit. be- sundern lieben und gûten frúnde. als ir uns nehst 6 verschriben und begert hand, 35 unser erber bottschaft ûf dise zit bi úch ze habende als von gebrechen wegen der guldin múnze, nachdem úwer briefe uns gesant das und anders vôlliclicher begriffen hat etc., also begeren wir úwer liebe ze wissende, daz úns semlich sachen und unmûß uf diß zit des heiligen conciliums halp und ouch von des wegen, als dem durchlúchtigen hochgebornen fúrsten herzog Wilhelmen phalzgraven bi Ryne herzog in Peyern beschirmer des heiligen 40 concilii und statthalter unsers allergnedigesten herren des Rômischen kúnigs etc. unserm gnedigen herren sin elich gemahel üf diß zit bracht und bi uns zugeleit sol werden 7, zůgefallen 1 Vgl. nr. 542. 2 Vgl. nr. 544. 3 Liegt nicht mehr im Brief. 4 Ist unsere nr. 559. 5 D. i. Schwerpunkt, Hauptsache. Vgl. Grimm IV, 2, 130. 6 Am 8 April. Vgl. nr. 542. 7 Die Trauung Hrg. Wilhelms mit der nach der Angabe des Andreas von Regensburg ungefähr 18 45 Jahre alten Margarete von Kleve wurde am II Mai 1433 im Baseler Dom durch den Kardinalbischof Antonius von Ostia vollzogen. Hrg. Wilhelm be-
910 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Маi 2 wegen der guldin múnße geschriben und gebetten hand 1, unser erber bottschaft dest zitlicher zû úch ze senden etc., also tüen wir iuwer fürsichtikait ze wißen, das wir unser erber bottschaft geordinieret hetten in úwer stat so ze riten. so ist uns aber ain schrifte 2 von dem vorgenanten unserm herren dem kunig kommen, der abschrift3 wir úwer wiß- hait hierinne verschlossen senden. daran ir wol vernemmen werdent, wie sin gnade schribet, das sin kuniglich gnade mit unserm hailigisten vatter dem bapste ganz verainiget und úbertragen si, die kaiserliche crone ze empfachen, und das sinen gnaden der hilfe nicht mer notturftig si. und darumb so haben wir unser erber bottschaft ditzmals in dem besten wendig getan, die wir ie suß volschicket hetten, und haben och das dem egenanten unserm herren herzog Ludwigen geschriben und verkundet nach inhalt ainer andern 10 coppi 4 unser schrift hierinne. wann wir nu nicht wißen von der gulden múnße wegen, waran der haft 5 lit oder wie es darumb gestalt ist, darumb so hetten wir unser bottschaft, ob die vollriten were, nicht anders fertigen múgen denne ze losen. und wir bitten darumb úwer ersamkait mit vliße ernstlich, uns solich unser abwesen ditzmals in argem nicht ze versechen, sunder in gût ze wenden und och uns in dem ze verantwûrten, wa 15 sich das gepúret, und mit sunderhait, was da von der guldin múnße geredt oder ge- handelt werde, das ir uns davon, so vil und sich beqwemlich gepúret, verschribent und bi disem botten verkúndent, als wir denne des und alles gûten sunder gut getruwen haben. das wôllen wir mit willen in allen sachen umb úwer frwntschaft gerne ver- dienen. geben ze Ulme von unser aller haißens wegen und under der von Ulme in-20 sigel uf des hailigen crûtzes aubent invencionis anno domini etc. 1433. [in verso] Den ersamen fúrsichtigen und wisen dem raute der stat Franckfurt unsern besundern lieben und gûten frunden. Gemain richsstette der verainung in Swaben etc. 5 1433 Mai 2 1433 Mai 6 561. Basel an Frankfurt: kann wegen des Konzils und der bevorstehenden Hochzeit 25 Hzg. Wilhelms von Baiern an den Münzverhandlungen nicht teilnehmen; bittet um Mitteilung der Beschlüsse. [Einlage:] bittet unter Hinweis auf zwei von einander abweichende Anweisungen K. Sigmunds für den Münzwardein um Auskunft, wie 1433 Mai 6 ſBasel]. es Frankfurt damit gehalten habe. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 361 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del., und 30 nr. 361 a ein eingelegter Papierxettel. Unserem ú entspricht in der Vorlage ein u (in einigen Fällen auch v) mit einfachem Punkt. Ersamen wisen besundern lieben und gûten frúnde. unser willig dienst und was wir eren und gûtz vermôgen sie úwer frúntschaft alzit von uns voran bereit. be- sundern lieben und gûten frúnde. als ir uns nehst 6 verschriben und begert hand, 35 unser erber bottschaft ûf dise zit bi úch ze habende als von gebrechen wegen der guldin múnze, nachdem úwer briefe uns gesant das und anders vôlliclicher begriffen hat etc., also begeren wir úwer liebe ze wissende, daz úns semlich sachen und unmûß uf diß zit des heiligen conciliums halp und ouch von des wegen, als dem durchlúchtigen hochgebornen fúrsten herzog Wilhelmen phalzgraven bi Ryne herzog in Peyern beschirmer des heiligen 40 concilii und statthalter unsers allergnedigesten herren des Rômischen kúnigs etc. unserm gnedigen herren sin elich gemahel üf diß zit bracht und bi uns zugeleit sol werden 7, zůgefallen 1 Vgl. nr. 542. 2 Vgl. nr. 544. 3 Liegt nicht mehr im Brief. 4 Ist unsere nr. 559. 5 D. i. Schwerpunkt, Hauptsache. Vgl. Grimm IV, 2, 130. 6 Am 8 April. Vgl. nr. 542. 7 Die Trauung Hrg. Wilhelms mit der nach der Angabe des Andreas von Regensburg ungefähr 18 45 Jahre alten Margarete von Kleve wurde am II Mai 1433 im Baseler Dom durch den Kardinalbischof Antonius von Ostia vollzogen. Hrg. Wilhelm be-
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D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 911 1433 Маi 6 sint, daz wir der unsern dirre zit bi uns bedörfent und unser bottschaft zû úch nit geschicken kônnent. das wellent im besten ufnemen, als wir úwer ersamkeit des besunder getruwent und mit willen begernt ze verdienende. und bittent dieselben úwer liebe flißclich mit ernst, úns gegen der andern stetten erbern ratesfrunden, so darumbe zû úch kommen 5 sint, gûtlich und zem besten ze verantwurtende und úns bi disem botten verschriben lassen ze wissende, waz in denselben sachen beslossen werde, umbe daz wir uns ouch darnach wissen môgen ze haltende. wand waz darinne gliches und erbers furgenommen môchte werden, wôlten wir gar gern vernemen. datum feria quarta post festum in- vencionis sancte crucis anno etc. 433 a. [in verso] Den ersamen fursichtigen und wisen dem rate ze Franckenfurd unsern besundern lieben und gûten frunden. Hennman von Ramstein ritter statt- halter des burgermeisterthûms und der rate ze Basel. also ist dem [Einlage 1] Ersamen wisen besundern lieben und gûten frunde. ersamen Peter Gaczen unsers allergnedigesten herren des Rômischen kúnigs etc. guldin 15 múnzemeister bi uns sin wardiner mit dem tode abegangen und verscheiden und were also eines andern wardiners notdúrftig ze habende. nu wiset der briefe2, den unser allergnedigester herre der Römisch kunig darúber geben hat, daz der wardiner dehein gemúnzet golde ußgen lassen sôlle, es werd denn an zimmentstrich und gewicht gerecht funden, und nach der mâsse, als die guldin munz bi úch geslagen werde. so wiset aber 20 der ander briefe 3, daz der wardiner dehein werk ußgen lassen sôlle, es werde denn am strich am korn und der ûfzal gerecht funden. harumbe so bitten wir uwer liebe gûte frúnt- schaft flißclich mit ernst, uns bi demselben botten eigentlich verschriben lassen ze wissende, wie ir die sachen in solichem bi úch gehalten hant, do die guldin múnze zü úwern handen stûnd, und úch harin so frúntlich ze bewisende, als wir úch des und alles gûten 25 besunder getruwen und mit willen begernt ze verdienende. 10 1433 Маi 6 562. Köln an Frankfurt: wird den Frankfurter Tag nicht beschicken, da es sich schon früher mit K. Sigmund wegen der Hilfe zum Romzuge auseinandergesetzt hat; kann Fehde halber auch an den Münzverhandlungen nicht teilnehmen; bittet um Mitteilung 1433 Mai 6 ſKöln J. der Beschlüsse. 1433 Мai 6 30 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 362 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. In Köln Stadt-A. Briefbuch 13 fol. 77b cop. chart. coaeva. Regesten in den Mitteilungen aus dem Stadt-A. von Köln 15, 75 und 24, 153-154. Unse fruntliche groisse ind wat wir gutz vermoigen. eirsame wise besonder gude vrunde. [1] as ir uns geschreven hait, dat unsern herren den kurfursten geschreven si 35 uf den sondach cantate zo nacht binnen uwer stat zo sin, umb unserm gnedichsten Mai 10 herren dem Roemschen etc. koeninge hulfe zo doin etc., as uwer brief davan vurder innehelt, haben wir, lieben frunde, wol verstanden. und begeren uwer wisheit daruf zo wissen, daz wir von demselben unserm alregnedichsten herren Roymschen etc. koeninge durch sine koeninkliche brieve 4 und boitschaft 5 umb den dienst und hulfe zo der reisen 40 a) sic. richtete darüber am 23 Mai an seinen Schwieger- vater Hrg. Adolf mit dem Bemerken, daßt ihm seine junge Frau mit allem irem tun gepârd und sitten vortrefflich gefalle; dat. Basel Sa.n. aufferttag etc. 33. 45 (München Geh. Haus-A. Akt nr. 546 I conc. chart.) 1 In den Inventaren des Frankfurter Stadt-A. 4, 38 wird noch eine xweite Einlage erwähnt, in der Frank- furt über die Schulden eines gen. Mönchs schreibt. Wir bexweifeln aber, daß der betreffende Zettel xu unserem Briefe gehört, da die Schnitte nicht über- einstimmen. 2 Vom 20 September 1429. Vgl. Ochs, Geschichte der Stadt und Landschaft Basel 3, 213�214 und Altmann nr. 7432. 8 Vom 19 September 1429. Gedr. bei Albrecht a. a. O. S. 55-58; vgl. Altmann nr. 7431. 4 Vom II Jan. und 2 Febr. 1432. Vgl. S. 232. 5 Vgl. nr. 170.
D. Geleit, Beglaubigung, Besuch nr. 546-563. 911 1433 Маi 6 sint, daz wir der unsern dirre zit bi uns bedörfent und unser bottschaft zû úch nit geschicken kônnent. das wellent im besten ufnemen, als wir úwer ersamkeit des besunder getruwent und mit willen begernt ze verdienende. und bittent dieselben úwer liebe flißclich mit ernst, úns gegen der andern stetten erbern ratesfrunden, so darumbe zû úch kommen 5 sint, gûtlich und zem besten ze verantwurtende und úns bi disem botten verschriben lassen ze wissende, waz in denselben sachen beslossen werde, umbe daz wir uns ouch darnach wissen môgen ze haltende. wand waz darinne gliches und erbers furgenommen môchte werden, wôlten wir gar gern vernemen. datum feria quarta post festum in- vencionis sancte crucis anno etc. 433 a. [in verso] Den ersamen fursichtigen und wisen dem rate ze Franckenfurd unsern besundern lieben und gûten frunden. Hennman von Ramstein ritter statt- halter des burgermeisterthûms und der rate ze Basel. also ist dem [Einlage 1] Ersamen wisen besundern lieben und gûten frunde. ersamen Peter Gaczen unsers allergnedigesten herren des Rômischen kúnigs etc. guldin 15 múnzemeister bi uns sin wardiner mit dem tode abegangen und verscheiden und were also eines andern wardiners notdúrftig ze habende. nu wiset der briefe2, den unser allergnedigester herre der Römisch kunig darúber geben hat, daz der wardiner dehein gemúnzet golde ußgen lassen sôlle, es werd denn an zimmentstrich und gewicht gerecht funden, und nach der mâsse, als die guldin munz bi úch geslagen werde. so wiset aber 20 der ander briefe 3, daz der wardiner dehein werk ußgen lassen sôlle, es werde denn am strich am korn und der ûfzal gerecht funden. harumbe so bitten wir uwer liebe gûte frúnt- schaft flißclich mit ernst, uns bi demselben botten eigentlich verschriben lassen ze wissende, wie ir die sachen in solichem bi úch gehalten hant, do die guldin múnze zü úwern handen stûnd, und úch harin so frúntlich ze bewisende, als wir úch des und alles gûten 25 besunder getruwen und mit willen begernt ze verdienende. 10 1433 Маi 6 562. Köln an Frankfurt: wird den Frankfurter Tag nicht beschicken, da es sich schon früher mit K. Sigmund wegen der Hilfe zum Romzuge auseinandergesetzt hat; kann Fehde halber auch an den Münzverhandlungen nicht teilnehmen; bittet um Mitteilung 1433 Mai 6 ſKöln J. der Beschlüsse. 1433 Мai 6 30 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 362 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. In Köln Stadt-A. Briefbuch 13 fol. 77b cop. chart. coaeva. Regesten in den Mitteilungen aus dem Stadt-A. von Köln 15, 75 und 24, 153-154. Unse fruntliche groisse ind wat wir gutz vermoigen. eirsame wise besonder gude vrunde. [1] as ir uns geschreven hait, dat unsern herren den kurfursten geschreven si 35 uf den sondach cantate zo nacht binnen uwer stat zo sin, umb unserm gnedichsten Mai 10 herren dem Roemschen etc. koeninge hulfe zo doin etc., as uwer brief davan vurder innehelt, haben wir, lieben frunde, wol verstanden. und begeren uwer wisheit daruf zo wissen, daz wir von demselben unserm alregnedichsten herren Roymschen etc. koeninge durch sine koeninkliche brieve 4 und boitschaft 5 umb den dienst und hulfe zo der reisen 40 a) sic. richtete darüber am 23 Mai an seinen Schwieger- vater Hrg. Adolf mit dem Bemerken, daßt ihm seine junge Frau mit allem irem tun gepârd und sitten vortrefflich gefalle; dat. Basel Sa.n. aufferttag etc. 33. 45 (München Geh. Haus-A. Akt nr. 546 I conc. chart.) 1 In den Inventaren des Frankfurter Stadt-A. 4, 38 wird noch eine xweite Einlage erwähnt, in der Frank- furt über die Schulden eines gen. Mönchs schreibt. Wir bexweifeln aber, daß der betreffende Zettel xu unserem Briefe gehört, da die Schnitte nicht über- einstimmen. 2 Vom 20 September 1429. Vgl. Ochs, Geschichte der Stadt und Landschaft Basel 3, 213�214 und Altmann nr. 7432. 8 Vom 19 September 1429. Gedr. bei Albrecht a. a. O. S. 55-58; vgl. Altmann nr. 7431. 4 Vom II Jan. und 2 Febr. 1432. Vgl. S. 232. 5 Vgl. nr. 170.
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912 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Мai 6 133 Mai 6 zo Weltschen landen ersocht sin geweist und haben nach unser geleigenheit darzo ge- entwort und gedain 1, das wir getruwen, sine kungliche gnaiden willen uns uf dese egenante reise sulchs dienstz erlaissen. und darumb uf dese zit unser vrunde niet uf den dach schicken. [2] ind as ir uns dan vort hait doin schriven van irrongen und gebrechen der gulden moenzen etc., so vernemen und wissen wir wale, das davon groiss schade untstanden und vurder versien is zo untstain. ind is uns doch uf dese zit durch veden wille ungeleigen, uf die egenante zit in uwer stat zo schicken, und bidden uwere wisheit dese unse antwerde in dem besten zo versteen und, was ir von der vorgenanten moenzen mit anderen unsen frunden der steide boiden oeberkomende werdent, as verre das gewechlich ist, uns zo doin schriven, gelich wir des und alz gutz genzlichen ge� 10 truwen urre wisheit, die unse herre got zo langen ziden gesparen wille. datum die sexta mensis maji anno etc. 33. [in verso] Den eirsamen wisen burgermeisteren ind raide der stat Franckfort unsen besonderen guden vrunden. Burgermeistere ind rait der stat Coelne. 5 15 1433 563. Konrad von Weinsberg an Frankfurt und die dort tagenden Städteboten: beglau- Маi 9 bigt zwei gen. Gesandte zu Verhandlungen wegen der königlichen Münzen in Frank- furt, Basel und Nördlingen. 1433 Mai 9 Weikersheim. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 363 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. 1433 Mai 9 Unsere willige früntliche dinst zûvor. ersamen wisen besonder gude frunde. wir 2o schicken zu uwer früntschaft die erbern geistlichen hern Johansen Gerwern und vesten Steffan von Luczenbronn, unser caplan diener und lieben getrüwen, mit uwer wißheit zu reden die monze unsers allergnedigosten herren des Romischen konigs andreffende zu Franckfurt Basele und Nordlingen, und bitten ûch zumole fruntlichen, die obgnanten unser diener also zu verhorn, ine genzlichen glauben als uns selbs und üch fruntlichen 25 darinne gein uns bewisen. das wollen wir mit fruntlichen dinsten umb uch ver- dienen. geben zu Wickerßheym uf samßtag vor dem sontag als man in der heiligen kirchen singet cantate anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo tercio etc. [in verso] Den ersamen wisen dem burgermeister und rate zu Franckfurt und allen andern des heiligen richs stetten erbern bôtten, di gein Franckfurt zu dem tag kommen werden, unsern besondern guden fründen etc. Conrat herre zu Winsperg des heiligen Romischen richs erbkamerer. 30 E. Verhandlungen und Briefwechsel nr. 564-566. 35 1483 Mai 12 564. Die zu Frankfurt versammelten Abgeordneten von acht gen. Reichsstädten an gen. Reichsstädte (einzeln): teilen das Resultat ihrer Besprechung der Münzfrage mit 1433 und laden zu einem neuen Münztage nach Frankfurt für den 28 Juni ein. Маi 12 ſFrankfurt]. Caus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 364 conc. chart., ein Foliobogen. Im Datum sind die 40 Worte uf den dinstag — 1433 von einer anderen gleichzeitigen Hand hinzugefiigt. Unter dem Stiick stehen in zwei Reihen die Namen der Reichsstädte, denen das Schreiben mitgeteilt wurde, und xwar in der ersten Reihe Straßburg Mencze Wormß Spijer Augß- purg Nuremberg Hagenauwe, diese sieben mit der Bemerkung ist diß abeschrift gegeben 1 Vgl. S. 235 und nrr. 175 und 179. 45
912 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Мai 6 133 Mai 6 zo Weltschen landen ersocht sin geweist und haben nach unser geleigenheit darzo ge- entwort und gedain 1, das wir getruwen, sine kungliche gnaiden willen uns uf dese egenante reise sulchs dienstz erlaissen. und darumb uf dese zit unser vrunde niet uf den dach schicken. [2] ind as ir uns dan vort hait doin schriven van irrongen und gebrechen der gulden moenzen etc., so vernemen und wissen wir wale, das davon groiss schade untstanden und vurder versien is zo untstain. ind is uns doch uf dese zit durch veden wille ungeleigen, uf die egenante zit in uwer stat zo schicken, und bidden uwere wisheit dese unse antwerde in dem besten zo versteen und, was ir von der vorgenanten moenzen mit anderen unsen frunden der steide boiden oeberkomende werdent, as verre das gewechlich ist, uns zo doin schriven, gelich wir des und alz gutz genzlichen ge� 10 truwen urre wisheit, die unse herre got zo langen ziden gesparen wille. datum die sexta mensis maji anno etc. 33. [in verso] Den eirsamen wisen burgermeisteren ind raide der stat Franckfort unsen besonderen guden vrunden. Burgermeistere ind rait der stat Coelne. 5 15 1433 563. Konrad von Weinsberg an Frankfurt und die dort tagenden Städteboten: beglau- Маi 9 bigt zwei gen. Gesandte zu Verhandlungen wegen der königlichen Münzen in Frank- furt, Basel und Nördlingen. 1433 Mai 9 Weikersheim. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 363 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. 1433 Mai 9 Unsere willige früntliche dinst zûvor. ersamen wisen besonder gude frunde. wir 2o schicken zu uwer früntschaft die erbern geistlichen hern Johansen Gerwern und vesten Steffan von Luczenbronn, unser caplan diener und lieben getrüwen, mit uwer wißheit zu reden die monze unsers allergnedigosten herren des Romischen konigs andreffende zu Franckfurt Basele und Nordlingen, und bitten ûch zumole fruntlichen, die obgnanten unser diener also zu verhorn, ine genzlichen glauben als uns selbs und üch fruntlichen 25 darinne gein uns bewisen. das wollen wir mit fruntlichen dinsten umb uch ver- dienen. geben zu Wickerßheym uf samßtag vor dem sontag als man in der heiligen kirchen singet cantate anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo tercio etc. [in verso] Den ersamen wisen dem burgermeister und rate zu Franckfurt und allen andern des heiligen richs stetten erbern bôtten, di gein Franckfurt zu dem tag kommen werden, unsern besondern guden fründen etc. Conrat herre zu Winsperg des heiligen Romischen richs erbkamerer. 30 E. Verhandlungen und Briefwechsel nr. 564-566. 35 1483 Mai 12 564. Die zu Frankfurt versammelten Abgeordneten von acht gen. Reichsstädten an gen. Reichsstädte (einzeln): teilen das Resultat ihrer Besprechung der Münzfrage mit 1433 und laden zu einem neuen Münztage nach Frankfurt für den 28 Juni ein. Маi 12 ſFrankfurt]. Caus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 364 conc. chart., ein Foliobogen. Im Datum sind die 40 Worte uf den dinstag — 1433 von einer anderen gleichzeitigen Hand hinzugefiigt. Unter dem Stiick stehen in zwei Reihen die Namen der Reichsstädte, denen das Schreiben mitgeteilt wurde, und xwar in der ersten Reihe Straßburg Mencze Wormß Spijer Augß- purg Nuremberg Hagenauwe, diese sieben mit der Bemerkung ist diß abeschrift gegeben 1 Vgl. S. 235 und nrr. 175 und 179. 45
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E. Verhandlungen und Briefwechsel nr. 564-566. 913 10 iren frunden, die hie waren cantate [Mai 10]; in der xweiten Reihe Ulme Basel Costencz 1433 Collen Aiche, diese fünf mit der Bemerkung ist in diser forme geschriben. Auf der sonst unbeschriebenen vierten Seite des Bogens ist von der Hand des Schreibers bemerkt Der stede radsboten von der gulden monze wegen abescheidunge uf dem sontage cantate [Mai 10] hie gewest. Links davon hat eine Hand des 16 Jahrhunderts geschrieben Zu dißer zeit hat herr Conradt von Winnspurg die kuniglich munz zu Basel Nordlingen und zu Franckfurt ingehabt; darunter 19 karat. 66 uf marg. A coll. ebenda Münze nr. 364b cop. chart. coaeva ohne Schnitte. Der Adressat ist nicht genannt. B coll. ebenda Münze nr. 364a cop. chart. coaeva ohne Schnitte. Auch hier fehlt der Name des Adressaten. Gedruckt bei Wencker, Apparatus et instructus archivorum pag. 372�374, wohl aus einer Straßburger Vorlage. — Daraus bei Hirsch, Minxarchiv 1, 75-76 nr. 79 (vgl. 7, 39 nr. 45) und Orth, Ausfürliche Abhandlung von den berüimten zwoen Reichsmessen, so in der Reichsstadt Frankfurt a. M. järlich gehalten werden S. 675-676 nr. 83b. Benuixt von Aschbach 4, 312 Anm. 12. Мai 12 15 Unsern fruntlichen willigen dinst und waz wir liebs und gudes vermogen alzit zuvor. ersamen wisen lieben herren und besundern guten frunde. als der hoch- geborne furste und herre her Ludewig palzgrave bi Rijne und herzoge in Beyern etc. 20 einen tag uf den sontag cantate nest vergangen gen Franckford bescheiden hatte 1 und Mai 10 die ersamen uwere und unsere guten frunde der rad zu Franckford uch und andern steden auch geschriben hatten a 2, uwern frunden, die ir dar schicken wurdet, zu be- felhen bi andere stede boten doselbs von gebrechen der gulden monze zu kommen und zu reden etc.: also han uns dieselben von Franckford doselbs tun furbrengen, wie der 25 edele herre her Conrad herre zu Winßperg b, dem die gulden monze zu Basel zu Nurde- lingen und bi in zu Franckford von unserm gnedigisten herren dem Romischen etc. konige befolhen sin 3, in erzalt und furgelegt habe, daz siner edelkeit eigentlich furkomen si, wie der gulden monze mit° im wasser ein hudd abezuziehen mit besniden mit zu geringe zu slagen und sost in mancherlei wise abegezogen und faste geswechet werde. das sin 3o edelkeit ein grosse notdorft beduchte zu versorgen und zu versehen. und han die vor- genanten von Franckford uns auch furbracht, wie der vorgenant herre zu Winßperg in doch auch erzelte, daz siner edelkeit meinunge were, das die gulden geslagen werden solden uf 19 crat fins goldes als bißher und daz der 68 gulden uf ein marg geen sullen. und sageten die von Franckford, daz der gulden, die 19 crat und ir recht gewicht 35 halden, doch bißher nit mee dan 66 gulden und 8 tornose uf ein marg gegangen sin€ darinne wol zu versteende si: sulten die gulden geslagen werden, daz 68 uf ein marg gingen, daz das auch ein grosser abezog und ergerunge an der gulden monze wurde. und han die vorgenanten von Franckford uns daruf einen unsers gnedigisten herren des koniges brief 4 lassen horen, da inne sin konigliche gnade schribet, daz 19 crat fins goldes 40 an der gulden monze werunge und genge und gebe in den landen sin sulle 5. und uf das solicher abezog irrunge und gebrechen, als iezunt etliche zit davon gewest, noch h sin und forter großlicher entsteen mochten, versorget werden mochten, han wir radsboten uns darumb unverfenglich undersprochen, das igliche, die do gewest sin, solichs an ire frunde und rede heimebrengen sollen und wollen uf die meinunge, das uns wol geraden duchte uf der rede wolgefallen, daz in allen steden bestalt wurde, die gulden zu wiegen nach iglicher stede herkomen, und welcher erfonden wurde an gewichte und striche, daz er 19 crat fins goldes hette sunder remedium, daz der werunge were und fur gut genommen wurde, welcher aber darunder erfonden wurde, daz der nach werde genommen wurde, und daz a) A hatte. b) B Winspurg. c) om. CAB. d) A hütt e) B Winspurg. f) A si. g) A sullen. h) A und noch. 45 50 1 Vgl. nr. 541. Vgl. nr. 542. 3 Vgl. S. 850. Vom 6 Mai 1428 (Altmann nr. 7070).
E. Verhandlungen und Briefwechsel nr. 564-566. 913 10 iren frunden, die hie waren cantate [Mai 10]; in der xweiten Reihe Ulme Basel Costencz 1433 Collen Aiche, diese fünf mit der Bemerkung ist in diser forme geschriben. Auf der sonst unbeschriebenen vierten Seite des Bogens ist von der Hand des Schreibers bemerkt Der stede radsboten von der gulden monze wegen abescheidunge uf dem sontage cantate [Mai 10] hie gewest. Links davon hat eine Hand des 16 Jahrhunderts geschrieben Zu dißer zeit hat herr Conradt von Winnspurg die kuniglich munz zu Basel Nordlingen und zu Franckfurt ingehabt; darunter 19 karat. 66 uf marg. A coll. ebenda Münze nr. 364b cop. chart. coaeva ohne Schnitte. Der Adressat ist nicht genannt. B coll. ebenda Münze nr. 364a cop. chart. coaeva ohne Schnitte. Auch hier fehlt der Name des Adressaten. Gedruckt bei Wencker, Apparatus et instructus archivorum pag. 372�374, wohl aus einer Straßburger Vorlage. — Daraus bei Hirsch, Minxarchiv 1, 75-76 nr. 79 (vgl. 7, 39 nr. 45) und Orth, Ausfürliche Abhandlung von den berüimten zwoen Reichsmessen, so in der Reichsstadt Frankfurt a. M. järlich gehalten werden S. 675-676 nr. 83b. Benuixt von Aschbach 4, 312 Anm. 12. Мai 12 15 Unsern fruntlichen willigen dinst und waz wir liebs und gudes vermogen alzit zuvor. ersamen wisen lieben herren und besundern guten frunde. als der hoch- geborne furste und herre her Ludewig palzgrave bi Rijne und herzoge in Beyern etc. 20 einen tag uf den sontag cantate nest vergangen gen Franckford bescheiden hatte 1 und Mai 10 die ersamen uwere und unsere guten frunde der rad zu Franckford uch und andern steden auch geschriben hatten a 2, uwern frunden, die ir dar schicken wurdet, zu be- felhen bi andere stede boten doselbs von gebrechen der gulden monze zu kommen und zu reden etc.: also han uns dieselben von Franckford doselbs tun furbrengen, wie der 25 edele herre her Conrad herre zu Winßperg b, dem die gulden monze zu Basel zu Nurde- lingen und bi in zu Franckford von unserm gnedigisten herren dem Romischen etc. konige befolhen sin 3, in erzalt und furgelegt habe, daz siner edelkeit eigentlich furkomen si, wie der gulden monze mit° im wasser ein hudd abezuziehen mit besniden mit zu geringe zu slagen und sost in mancherlei wise abegezogen und faste geswechet werde. das sin 3o edelkeit ein grosse notdorft beduchte zu versorgen und zu versehen. und han die vor- genanten von Franckford uns auch furbracht, wie der vorgenant herre zu Winßperg in doch auch erzelte, daz siner edelkeit meinunge were, das die gulden geslagen werden solden uf 19 crat fins goldes als bißher und daz der 68 gulden uf ein marg geen sullen. und sageten die von Franckford, daz der gulden, die 19 crat und ir recht gewicht 35 halden, doch bißher nit mee dan 66 gulden und 8 tornose uf ein marg gegangen sin€ darinne wol zu versteende si: sulten die gulden geslagen werden, daz 68 uf ein marg gingen, daz das auch ein grosser abezog und ergerunge an der gulden monze wurde. und han die vorgenanten von Franckford uns daruf einen unsers gnedigisten herren des koniges brief 4 lassen horen, da inne sin konigliche gnade schribet, daz 19 crat fins goldes 40 an der gulden monze werunge und genge und gebe in den landen sin sulle 5. und uf das solicher abezog irrunge und gebrechen, als iezunt etliche zit davon gewest, noch h sin und forter großlicher entsteen mochten, versorget werden mochten, han wir radsboten uns darumb unverfenglich undersprochen, das igliche, die do gewest sin, solichs an ire frunde und rede heimebrengen sollen und wollen uf die meinunge, das uns wol geraden duchte uf der rede wolgefallen, daz in allen steden bestalt wurde, die gulden zu wiegen nach iglicher stede herkomen, und welcher erfonden wurde an gewichte und striche, daz er 19 crat fins goldes hette sunder remedium, daz der werunge were und fur gut genommen wurde, welcher aber darunder erfonden wurde, daz der nach werde genommen wurde, und daz a) A hatte. b) B Winspurg. c) om. CAB. d) A hütt e) B Winspurg. f) A si. g) A sullen. h) A und noch. 45 50 1 Vgl. nr. 541. Vgl. nr. 542. 3 Vgl. S. 850. Vom 6 Mai 1428 (Altmann nr. 7070).
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914 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 ir igliche stad ir erbern radsboten mit macht uf den sontag nach sant Johans tag zu Мai 12 Juni 28 mittensommer nest kommende zu abende darumb wider zu Franckford haben sollen und igliche ir meinunge da furzubrengen und sich davon zu undersprechen und zu rade zu werden, wie iß in dem besten furzunemen und zu bestellen si. herumb, ersamen lieben herren und besundern guten frunde, biden wir uwere ersame wißheid mit fliß, daz ir uch heruf und auch sost in der sache zum besten bedenken und besprechen wullet und uf den vorgenanten tag uwere erbern radsboten auch zu Franckford haben, uwern rad und meinunge da furzubrengen darzu beholfen und beraden zu sin, daz soliches in dem besten nach der lande nocz und notdorft versorget und bestalt werden moge, und darzu tun, als wir uwerer ersamkeit genzlich und besunder getruwen und des auch a groß 1o notdorft ist nach gelegenheid, als uwere wißheid wol versteet. und biden uch auch, den vorgenanten tag in geheimde bestellen gehalden werden. geben von unser aller bede und befelniß wegen under der stede zu Franckford ingesigel uf den " dinstag nach dem sondag cantate anno 1433. 1433 Маi 12 5 Von der stede radsboten mit namen Straßburg Augßpurg Nuremberg Mencze Wormß Spijer Hagenauwe und Franckford, als die zu diser zit doselbs zu Franckford bi ein versament gewest sin c. 15 1433 Маi 13 565. Frankfurt an Basel: benachrichtigt es, daß ihm die Beschlüsse des Frankfurter Münztages in einem besonderen Schreiben der Städteboten, die am Tage teilgenommen haben, werden mitgeteilt werden; [durchstrichen: berichtet von dem resultatlosen Ver-20 lauf des Fürsten- und Städtetages]; beantwortet die Anfrage der Stadt in Sachen des Münzwardeins. 1433 Mai 13 [Frankfurt]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 365 conc. chart., auf einem Folioblatt; das Datum ist anscheinend nachgetragen; darunter Audita a consilio. Die Adresse ist über dem Stüick durch Basel angedeutet. Auf dem unbeschriebenen Teil der Rückseite ist vom Schreiber 25 bemerkt Basel. Peter Gacz, wardiner, wie gesworn. Unsern willigen dinst und waz wir eren und liebes virmogen zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. als uwer fruntschaft uns geschriben hat 1, waz in der sache von der gulden monze wegen bi uns beslossen werde uch verschriben lassen zu wissen etc., des lassen wir uwer ersamen wisheit wissen, daz der stede erbern radsboten, 30 die uf diese zit uf dem tage zu Franckenfurd gewest sin, sich in dem besten darumb undersprochen haben, als ir in irme briefe 2, den sie uwer fruntschaft davon schriben werden underd unserm ingesigel besigelt, wole vernemen werdet, darnach mogen wissen zu richten. [so e von der sache als von unsers gnedigsten herren des Romischen etc. koniges wegen, sinen koniglichen gnaden umb hulfe zu tun, dar bescheiden was, daz 35 uwer ersamkeit ezlicher masse den abescheit darumb wissen moge, tun wir uwer liebe auch zu wissen: nachdem sine konigliche gnadef dann ezlichen unsern herren den korfursten und auch steden geschriben hat 3, daz sine gnade mit unserm allerheilgeisten vader dem babest vereinget si, sine keiserliche crone zu enphahen, daz g siner gnade des folkes nit bedunke groß notdorft sin, so han wir von unsern frunden, die wir bih die 40 a) AB add. ein. b) om. AB. c) A add. etc. d) die Worte under — besigelt sind in der Vorlage über der Zeile nachgetragen olne Angabe der Stelle, an der sie einzufügen sind; dafür ausgestrichen als wir verstanden han. e) der ganze folgende Passus über die Beschlüsse des Frankfurter Tages wegen der Truppensendung nach Italien und des Anschlags gegen die Hussiten ist in der Vorlage durchstrichen f) fehlt in der Vorlage. g) für daz — not- dorft sin hatte die Vorlage ursprünglich und daz sinen gnaden der hulfe nit bedunke zu dieser zit not sin, die 45 briefe eins teils da gelesen worden sin. und schicken uwer ersamkeit des unsers briefs abschrift hie inne verslossen. h) in der Vorlage folgt getilgt unsern gnedigen herren herzog Ludewig phalzgraven bi Rine etc. und herzoge in Beyern, der zu Franckfurt waz, und. Am 6 Mai (nr. 561). nr. 564. 3 Vgl. nr. 544. 50
914 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 ir igliche stad ir erbern radsboten mit macht uf den sontag nach sant Johans tag zu Мai 12 Juni 28 mittensommer nest kommende zu abende darumb wider zu Franckford haben sollen und igliche ir meinunge da furzubrengen und sich davon zu undersprechen und zu rade zu werden, wie iß in dem besten furzunemen und zu bestellen si. herumb, ersamen lieben herren und besundern guten frunde, biden wir uwere ersame wißheid mit fliß, daz ir uch heruf und auch sost in der sache zum besten bedenken und besprechen wullet und uf den vorgenanten tag uwere erbern radsboten auch zu Franckford haben, uwern rad und meinunge da furzubrengen darzu beholfen und beraden zu sin, daz soliches in dem besten nach der lande nocz und notdorft versorget und bestalt werden moge, und darzu tun, als wir uwerer ersamkeit genzlich und besunder getruwen und des auch a groß 1o notdorft ist nach gelegenheid, als uwere wißheid wol versteet. und biden uch auch, den vorgenanten tag in geheimde bestellen gehalden werden. geben von unser aller bede und befelniß wegen under der stede zu Franckford ingesigel uf den " dinstag nach dem sondag cantate anno 1433. 1433 Маi 12 5 Von der stede radsboten mit namen Straßburg Augßpurg Nuremberg Mencze Wormß Spijer Hagenauwe und Franckford, als die zu diser zit doselbs zu Franckford bi ein versament gewest sin c. 15 1433 Маi 13 565. Frankfurt an Basel: benachrichtigt es, daß ihm die Beschlüsse des Frankfurter Münztages in einem besonderen Schreiben der Städteboten, die am Tage teilgenommen haben, werden mitgeteilt werden; [durchstrichen: berichtet von dem resultatlosen Ver-20 lauf des Fürsten- und Städtetages]; beantwortet die Anfrage der Stadt in Sachen des Münzwardeins. 1433 Mai 13 [Frankfurt]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 365 conc. chart., auf einem Folioblatt; das Datum ist anscheinend nachgetragen; darunter Audita a consilio. Die Adresse ist über dem Stüick durch Basel angedeutet. Auf dem unbeschriebenen Teil der Rückseite ist vom Schreiber 25 bemerkt Basel. Peter Gacz, wardiner, wie gesworn. Unsern willigen dinst und waz wir eren und liebes virmogen zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. als uwer fruntschaft uns geschriben hat 1, waz in der sache von der gulden monze wegen bi uns beslossen werde uch verschriben lassen zu wissen etc., des lassen wir uwer ersamen wisheit wissen, daz der stede erbern radsboten, 30 die uf diese zit uf dem tage zu Franckenfurd gewest sin, sich in dem besten darumb undersprochen haben, als ir in irme briefe 2, den sie uwer fruntschaft davon schriben werden underd unserm ingesigel besigelt, wole vernemen werdet, darnach mogen wissen zu richten. [so e von der sache als von unsers gnedigsten herren des Romischen etc. koniges wegen, sinen koniglichen gnaden umb hulfe zu tun, dar bescheiden was, daz 35 uwer ersamkeit ezlicher masse den abescheit darumb wissen moge, tun wir uwer liebe auch zu wissen: nachdem sine konigliche gnadef dann ezlichen unsern herren den korfursten und auch steden geschriben hat 3, daz sine gnade mit unserm allerheilgeisten vader dem babest vereinget si, sine keiserliche crone zu enphahen, daz g siner gnade des folkes nit bedunke groß notdorft sin, so han wir von unsern frunden, die wir bih die 40 a) AB add. ein. b) om. AB. c) A add. etc. d) die Worte under — besigelt sind in der Vorlage über der Zeile nachgetragen olne Angabe der Stelle, an der sie einzufügen sind; dafür ausgestrichen als wir verstanden han. e) der ganze folgende Passus über die Beschlüsse des Frankfurter Tages wegen der Truppensendung nach Italien und des Anschlags gegen die Hussiten ist in der Vorlage durchstrichen f) fehlt in der Vorlage. g) für daz — not- dorft sin hatte die Vorlage ursprünglich und daz sinen gnaden der hulfe nit bedunke zu dieser zit not sin, die 45 briefe eins teils da gelesen worden sin. und schicken uwer ersamkeit des unsers briefs abschrift hie inne verslossen. h) in der Vorlage folgt getilgt unsern gnedigen herren herzog Ludewig phalzgraven bi Rine etc. und herzoge in Beyern, der zu Franckfurt waz, und. Am 6 Mai (nr. 561). nr. 564. 3 Vgl. nr. 544. 50
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E. Verhandlungen und Briefwechsel nr. 564-566. 915 1433 Mai 13 sache geschicht hatten, verstanden, als solicher unsers herren des koniges briefe ezliche gelesen worden sin, das man sich davon undersprochen habe und bi siner koniglichen schrift und meinunge, daz der hulfe uf diese zit nit not si, bliben lassen. und wir schicken uwer ersamkeit siner koniglichen gnaden brief uns davon geschriben abeschrift 5 hie inne virslossen. als sine konigliche gnade in solichen sinen briefen auch schribet von der Hussen wegen zu uberkommen etc., daruf si die meinunge: nachdem daz heilige concilium sine erbern ambasiacen mit den, die die Hussen gein Basel geschicht hatten, gein Beheim gesant haben 1, daz dann nit wole dogelich oder beqwemlich were einchen anslag uber sie zu dieser zit zu machen, und haben daz auch in dem besten io also bliben lassen. dann, lieben frunde, waz wir uwer ersamkeit in solichen oder andern sachen dinst und guten willin zu bewisen wisten, darzu weren wir willig.] auch, er- samen lieben frunde, als ir uns geschriben hat, daz Peter Gacze unsers gnedigisten herren des Romischen etc. koniges monzmeister bi uch eins wardiners notdorftig were, und begert, daz wir uch wissen lassen, wie wir die sache domide bi uns gehalten haben, 15 als die gulden monze zu unsern handen stunde etc.: des lassen wir uwere fruntschaft wissen, daz in dem briefe, der uns zu der zit von unserm gnedigisten herren dem konige uber die gulden monze gegeben ward2, nit begriffen stund, wie der wardiner sweren sulde, dan wir liessen unsern wardiner dazumale daruber globen und sweren, als diser ingeslossen zedel3 ußwiset, den wir uwer ersamkeit schicken, uch darnach zu 20 richten. dan was wir uch in den oder andern sachen zu willen und dinste getun mochten, das teden wir gerne. datum feria quarta post dominicam cantate anno 1433. 133 Mai 13 25 566. Ulm an Nördlingen: schreibt über den Landfriedensplan Hzg. Ernsts von Baiern, iber ein Bündnis mit der Ritterschaft mit St. Georgen Schild, über den Anlaß zur Zurückhaltung der auf dem letzten Bundestage beschlossenen Gesandtschaft zum Frankfurter Fürsten- und Städtetage, über den Besuch und Verlauf dieses Tages, iber die dort zwischen Konrad von Weinsberg und den Städten gepflogenen Münzver- handlungen, u. a. m.; ladet zu einem Bundestage nach Ulm für den 4 Juni ein. 1433 Mai 26 [Ulm]. 1433 Mai 26 30 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 13 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr., aus drei an cinander gehefteten Foliobogen bestehend. Auf dem unteren Rande ist links in der Ecke rom Schreiber bemerkt Nördlingen. Unter der Adresse steht der Nördlinger Vermerk Manung feria quinta post pentecosten [Juni A] anno etc. 33. Unser frwntlich dienste voran. lieben frwnde. als ir uns nehste ain schrifte 35 mit ainer ingeschlossen abschrift des durchlüchtigen fürsten unsers gnedigen herren herzog Ernsts von Bayern schrifte 4, die er úch als von der púntnússe wegen wider roberie etc., als denne sin gnade vor ir hat, deßgelich uns und andern stetten mer schriften von sinen gnaden komen sind etc., getan hand und begerent die in alle râte der stette unser verainung ze schriben und ze verkúnden etc., umbe das das des vor- 40 genanten unsers herren herzog Ernsts gnaden darumbe von gemainen stetten geantwurt werde etc.: súllent ir wissen, das wir das in alle râte der stette unser verainung ge- Vgl. Haller a. a. O. 2, 383 Z. 22-26 und 386 Z. 19-20, und Hefele, Konriliengesch. 7, 525. Es ist wolil die Urkunde Sigmunds über Be- 45 stallung von Jakob Proglin von Pfornheim und Vois von der Winterbach vu Minzmeistern in Frank- furt und Nördlingen vom 5 August 1418 gemeint (gedr. bei Joseph a. a. O. 8, 138-14I; vgl. Altmann nr. 3399). Man vergleiche dort besonders art. 3. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Der Entwurf xu diesem Zettel und eine gleich- reitige Abschrift davon liegen in Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 366 und 366a. Vgl. Inrentare des Frank- furter Stadt-A. 4, 38. 4 D. i. der Brief Hrg. Ernsts an Nördlingen vom 6 Mai 1433, den wir in der nüchsten Haupt- abteilung mitteilen. 116
E. Verhandlungen und Briefwechsel nr. 564-566. 915 1433 Mai 13 sache geschicht hatten, verstanden, als solicher unsers herren des koniges briefe ezliche gelesen worden sin, das man sich davon undersprochen habe und bi siner koniglichen schrift und meinunge, daz der hulfe uf diese zit nit not si, bliben lassen. und wir schicken uwer ersamkeit siner koniglichen gnaden brief uns davon geschriben abeschrift 5 hie inne virslossen. als sine konigliche gnade in solichen sinen briefen auch schribet von der Hussen wegen zu uberkommen etc., daruf si die meinunge: nachdem daz heilige concilium sine erbern ambasiacen mit den, die die Hussen gein Basel geschicht hatten, gein Beheim gesant haben 1, daz dann nit wole dogelich oder beqwemlich were einchen anslag uber sie zu dieser zit zu machen, und haben daz auch in dem besten io also bliben lassen. dann, lieben frunde, waz wir uwer ersamkeit in solichen oder andern sachen dinst und guten willin zu bewisen wisten, darzu weren wir willig.] auch, er- samen lieben frunde, als ir uns geschriben hat, daz Peter Gacze unsers gnedigisten herren des Romischen etc. koniges monzmeister bi uch eins wardiners notdorftig were, und begert, daz wir uch wissen lassen, wie wir die sache domide bi uns gehalten haben, 15 als die gulden monze zu unsern handen stunde etc.: des lassen wir uwere fruntschaft wissen, daz in dem briefe, der uns zu der zit von unserm gnedigisten herren dem konige uber die gulden monze gegeben ward2, nit begriffen stund, wie der wardiner sweren sulde, dan wir liessen unsern wardiner dazumale daruber globen und sweren, als diser ingeslossen zedel3 ußwiset, den wir uwer ersamkeit schicken, uch darnach zu 20 richten. dan was wir uch in den oder andern sachen zu willen und dinste getun mochten, das teden wir gerne. datum feria quarta post dominicam cantate anno 1433. 133 Mai 13 25 566. Ulm an Nördlingen: schreibt über den Landfriedensplan Hzg. Ernsts von Baiern, iber ein Bündnis mit der Ritterschaft mit St. Georgen Schild, über den Anlaß zur Zurückhaltung der auf dem letzten Bundestage beschlossenen Gesandtschaft zum Frankfurter Fürsten- und Städtetage, über den Besuch und Verlauf dieses Tages, iber die dort zwischen Konrad von Weinsberg und den Städten gepflogenen Münzver- handlungen, u. a. m.; ladet zu einem Bundestage nach Ulm für den 4 Juni ein. 1433 Mai 26 [Ulm]. 1433 Mai 26 30 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 13 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr., aus drei an cinander gehefteten Foliobogen bestehend. Auf dem unteren Rande ist links in der Ecke rom Schreiber bemerkt Nördlingen. Unter der Adresse steht der Nördlinger Vermerk Manung feria quinta post pentecosten [Juni A] anno etc. 33. Unser frwntlich dienste voran. lieben frwnde. als ir uns nehste ain schrifte 35 mit ainer ingeschlossen abschrift des durchlüchtigen fürsten unsers gnedigen herren herzog Ernsts von Bayern schrifte 4, die er úch als von der púntnússe wegen wider roberie etc., als denne sin gnade vor ir hat, deßgelich uns und andern stetten mer schriften von sinen gnaden komen sind etc., getan hand und begerent die in alle râte der stette unser verainung ze schriben und ze verkúnden etc., umbe das das des vor- 40 genanten unsers herren herzog Ernsts gnaden darumbe von gemainen stetten geantwurt werde etc.: súllent ir wissen, das wir das in alle râte der stette unser verainung ge- Vgl. Haller a. a. O. 2, 383 Z. 22-26 und 386 Z. 19-20, und Hefele, Konriliengesch. 7, 525. Es ist wolil die Urkunde Sigmunds über Be- 45 stallung von Jakob Proglin von Pfornheim und Vois von der Winterbach vu Minzmeistern in Frank- furt und Nördlingen vom 5 August 1418 gemeint (gedr. bei Joseph a. a. O. 8, 138-14I; vgl. Altmann nr. 3399). Man vergleiche dort besonders art. 3. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Der Entwurf xu diesem Zettel und eine gleich- reitige Abschrift davon liegen in Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 366 und 366a. Vgl. Inrentare des Frank- furter Stadt-A. 4, 38. 4 D. i. der Brief Hrg. Ernsts an Nördlingen vom 6 Mai 1433, den wir in der nüchsten Haupt- abteilung mitteilen. 116
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916 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Juni 28 schriben und verkúndet haben, das ieczo ußzerichten, nachdem und sich denne gepúret. [Im Folgenden schreibt Ulm über Nördlingens Bitte darnach wissent úch zû richten. um eine Besatzung und um Unterstützung beim Einschreiten gegen Räuber und Ubel- thäter. Ferner teilt es mit, daß Lindau aus dem Schwäbischen Städtebunde ausgetreten sei und, wie man höre, sich zû der ritterschaft verpunden und an die gesellschaft ge- 5 schlagen habe. Dann wird fortgefahren:] dabi, lieben frýnde, wann wir vernemen, das die und etwieviel andrer stette sich ainzâchtiklich zû der ritterschaft der gesellschaft mit sant Jôrgen schilte schlahen 1, und vil gewerbs von der ritterschaft an die stette komen ist umb etwas ainung und frwntschaft, das aber unzher alleweg uf der stette parthie erwunden hat: nu versehen wir uns, man funde noch stat, das sich die ritter- 10 schaft zû den stetten tâte als gelich, das es der stett halp als gelich oder gelicher wer’ denne ir halp, oder nach sôlichen verzaichenten ardikeln " darúber vormals begriffen etc. und wer’ es, ob den stetten in dem noch etwas fûglich sin wôlte, damit nach versehen- lichen dingen wurde die gesellschaft behalten, das sie niht etwa an mâchtig fürsten oder herren schlügen, dadurch den stetten der turnai ungeliche getailet wurde. denne, 15 Mai 10 lieben frýnde, als zû der nehstvergangen manung ain bottschaft uf den sunntag can- tate nehstverruket gen Frankfurt uf den tage, den unser herre herzog Ludwig von der Pfallencz dar ze seczen fúrgenomen hett, von der stette wegen zů riten ge- ordinieret ward etc., kam uns vor demselben tage ain schrifte von dem allerdurch- lúchtigisten fürsten unserm gnêdigisten herren dem Rômischen etc. kúng, der ab�20 schrift 2 wir úch och hiemit sënden. daran ir wol vernement siner kúnglichen gnaden mainung und das sin gnade des volkes, darumb der tage gemachet was, niht notdurftig ist. uf das, wan des niht not was, so tetten wir der stette bottschaft wêndig und verkundten 3 sôlichs dem vorgenanten unserm herren herzog Ludwigen von der Pfallencz und och iuwern und unsern gûten frwnden den von Frankfurt und batten dieselben von 25 Frankfurtb uns, was da gehandelt wúrde, bi unserm botten ze verkúnden. und also seit uns unser botte, das dehain kurfúrste da gewesen si personlich denne der egenant unser herre herzog Ludwig. der tâte sôlich schriften, die von den stetten komen weren, offenlich verlesen und zuge mit demselben wider enwege. dabi so hand uns die ob- genanten von Frankfurt und der stette botten, die da gewesen sind, geschriben, als ir 30 aine abschrift 4 irs briefs hiebi och wol findent, wie der edel herr Chûnrat herre zů Wynsperg 5 als von der guldin múnsse wegen mit in geredt hat, wie si das vor in hand und sunderbar wie man darumb uf sunntag nach sant Johanns baptisten tage ze nehste wider zû tagen komen solt, sôlicher maß als denne die schrifte beseit, in dem sich wol ze bedenkent, was da furgenomen werde, nachdem und versehentlich ist, das 35 iederman sinen nucze am ersten vaste ansehe, und 6 nachdem und unser stette anwisung in der guldin múnsse niht vast erschẃßet, und mit sunderhait wan uns dem gemainen nucze wol geraten bedunket, wa man vor sôlichem rúten 7 gesin mage, dadurch man êndrung der múnsse sorgen mûß, daz man ganz zû nuwen múnssen kome, als wir uns [Der übrige Teil des Briefes betrifft die 40 bedunken laßen, das da beschehen d wôlle. von Truchlieb Ungelter von Eßlingen verlangte Entschädigung von 500 Gulden für seine Reise zu K. Sigmund und verschiedene städtische Angelegenheiten. Am Schluß erfolgt 1433 Мai 26 a) sic. b) em.; orig. Frankfurst c) em.; orig. an. d) em.; orig. beschehehen. 4 Liegt nicht mehr dabei. Gemeint ist nr. 564. 5 Nicht Konrad von Weinsberg selbst, sondern 45 dessen in unserer nr. 563 genannte Bevollmächtigte. 6 und — erschwßet so viel als „und da unserer Städte Information in der goldenen Miinxe nicht weit reicht“. Vgl. S. 910 Z. 11-12. 7 D. i. Ausreuten, radikales Vorgehen. 1 Uber die Versuche, ein Bündnis xwischen der Ritterschaft mit St. Georgen Schild und dem Schwä- bischen Stüdtebunde nu stande ru bringen, vergleiche Tumbült in den Mitteilungen des Inst. für Österr. Ge- schichtsforschung 10, 98-120; auch RTA. II, 177ff. 2 Liegt nicht mehr dabei. Gemeint ist nr. 544. 3 Am 2 Mai 1433 (nrr. 559 und 560). 50
916 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. Juni 28 schriben und verkúndet haben, das ieczo ußzerichten, nachdem und sich denne gepúret. [Im Folgenden schreibt Ulm über Nördlingens Bitte darnach wissent úch zû richten. um eine Besatzung und um Unterstützung beim Einschreiten gegen Räuber und Ubel- thäter. Ferner teilt es mit, daß Lindau aus dem Schwäbischen Städtebunde ausgetreten sei und, wie man höre, sich zû der ritterschaft verpunden und an die gesellschaft ge- 5 schlagen habe. Dann wird fortgefahren:] dabi, lieben frýnde, wann wir vernemen, das die und etwieviel andrer stette sich ainzâchtiklich zû der ritterschaft der gesellschaft mit sant Jôrgen schilte schlahen 1, und vil gewerbs von der ritterschaft an die stette komen ist umb etwas ainung und frwntschaft, das aber unzher alleweg uf der stette parthie erwunden hat: nu versehen wir uns, man funde noch stat, das sich die ritter- 10 schaft zû den stetten tâte als gelich, das es der stett halp als gelich oder gelicher wer’ denne ir halp, oder nach sôlichen verzaichenten ardikeln " darúber vormals begriffen etc. und wer’ es, ob den stetten in dem noch etwas fûglich sin wôlte, damit nach versehen- lichen dingen wurde die gesellschaft behalten, das sie niht etwa an mâchtig fürsten oder herren schlügen, dadurch den stetten der turnai ungeliche getailet wurde. denne, 15 Mai 10 lieben frýnde, als zû der nehstvergangen manung ain bottschaft uf den sunntag can- tate nehstverruket gen Frankfurt uf den tage, den unser herre herzog Ludwig von der Pfallencz dar ze seczen fúrgenomen hett, von der stette wegen zů riten ge- ordinieret ward etc., kam uns vor demselben tage ain schrifte von dem allerdurch- lúchtigisten fürsten unserm gnêdigisten herren dem Rômischen etc. kúng, der ab�20 schrift 2 wir úch och hiemit sënden. daran ir wol vernement siner kúnglichen gnaden mainung und das sin gnade des volkes, darumb der tage gemachet was, niht notdurftig ist. uf das, wan des niht not was, so tetten wir der stette bottschaft wêndig und verkundten 3 sôlichs dem vorgenanten unserm herren herzog Ludwigen von der Pfallencz und och iuwern und unsern gûten frwnden den von Frankfurt und batten dieselben von 25 Frankfurtb uns, was da gehandelt wúrde, bi unserm botten ze verkúnden. und also seit uns unser botte, das dehain kurfúrste da gewesen si personlich denne der egenant unser herre herzog Ludwig. der tâte sôlich schriften, die von den stetten komen weren, offenlich verlesen und zuge mit demselben wider enwege. dabi so hand uns die ob- genanten von Frankfurt und der stette botten, die da gewesen sind, geschriben, als ir 30 aine abschrift 4 irs briefs hiebi och wol findent, wie der edel herr Chûnrat herre zů Wynsperg 5 als von der guldin múnsse wegen mit in geredt hat, wie si das vor in hand und sunderbar wie man darumb uf sunntag nach sant Johanns baptisten tage ze nehste wider zû tagen komen solt, sôlicher maß als denne die schrifte beseit, in dem sich wol ze bedenkent, was da furgenomen werde, nachdem und versehentlich ist, das 35 iederman sinen nucze am ersten vaste ansehe, und 6 nachdem und unser stette anwisung in der guldin múnsse niht vast erschẃßet, und mit sunderhait wan uns dem gemainen nucze wol geraten bedunket, wa man vor sôlichem rúten 7 gesin mage, dadurch man êndrung der múnsse sorgen mûß, daz man ganz zû nuwen múnssen kome, als wir uns [Der übrige Teil des Briefes betrifft die 40 bedunken laßen, das da beschehen d wôlle. von Truchlieb Ungelter von Eßlingen verlangte Entschädigung von 500 Gulden für seine Reise zu K. Sigmund und verschiedene städtische Angelegenheiten. Am Schluß erfolgt 1433 Мai 26 a) sic. b) em.; orig. Frankfurst c) em.; orig. an. d) em.; orig. beschehehen. 4 Liegt nicht mehr dabei. Gemeint ist nr. 564. 5 Nicht Konrad von Weinsberg selbst, sondern 45 dessen in unserer nr. 563 genannte Bevollmächtigte. 6 und — erschwßet so viel als „und da unserer Städte Information in der goldenen Miinxe nicht weit reicht“. Vgl. S. 910 Z. 11-12. 7 D. i. Ausreuten, radikales Vorgehen. 1 Uber die Versuche, ein Bündnis xwischen der Ritterschaft mit St. Georgen Schild und dem Schwä- bischen Stüdtebunde nu stande ru bringen, vergleiche Tumbült in den Mitteilungen des Inst. für Österr. Ge- schichtsforschung 10, 98-120; auch RTA. II, 177ff. 2 Liegt nicht mehr dabei. Gemeint ist nr. 544. 3 Am 2 Mai 1433 (nrr. 559 und 560). 50
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F. Städtische Kosten nr. 567-570. 917 5 die Ausschreibung eines Bundestages nach Ulm uf den donrstag ze nacht nach dem Juni 4 14.33 Mai 26 geben uf aftermentag vor pfingsten anno domini etc. hailigen pfingsttag ze nehste.] 1400 tricesimo tercio. [in verso] Unsern besundern gûten frýnden den von Nôrdlingen. Burgermaister und rate ze Ulme. F. Städtische Kosten nr. 567-570. 10 11133 ad April 8/ bezw. Aus Frankfurt Stadt-A. Botenbuch 1432 und Rechenbuch vom Jahre 1433 not. chart. coaevae. 1433 Die artt. 1-5 stehen auf fol. 14b -15b des Botenbuches, art. 6 auf fol. 36b des Rechen- Juni 27 buches unter der Rubrik Einzelinge ußgeben in der ersten rechenunge. 567. Ausgaben Frankfurts aus Anlaß des Münztages und des Fürsten- und Städtetages [1433 ad April 8 1J bezw. 1433 Juni 27. daselbst. [1] Item 301/2 sh. alder gen Nurenberg Franczenhennen von der monze wegen und 1 tag stille zu ligen. [2] Item 21/2 gulden gein Aiche minus 12 h. von der monze wegen, ir frunde 15 gein Franckenfurt zu schicken zitlicher dan sust etc. [3] Item 2 lb. alder und 6 sh. alder gein Ulme und gein Augspurg von der monze wegen. [4] Item 21/2 lb. alder und 6 sh. alder gein Wormß Spier Straßburg Bassel und gein Costencze, die stede zu verbaden zum dage her gein Franckenfurd von der gulden 2o monze und herzog Ludeweges bescheits wegen etc. [5 Item 1/2 gulden demselben2 8 dage an den vorgenanten steden stille ge- legen etc. [6] Item sabato post nativitatem Johannis: item 30 guldin 8 sh. 7 hllr. han wir Juni 27 ußgeben umb win den fursten herren und steden zu schenken, als den ein tag uf den 25 sondag cantate her gesast was und doch der fursten wenig dan herzoge Ludewig, der Mai 10 bischof von Spijer, etlich andere graven, herren und stede her qwamen, und den win auch sost des rades frunden und zu der barfussen kirwihe geschankt hat. 568. Ausgaben Nürnbergs aus Anlaß der Frankfurter Tage. 1433 April 15 bis 1433 April 15 bis Juni 10. Juni 10 30 Aus Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV, und xwar art. I auf fol. 78b und art. 2 auf fol. 79b not. chart. coaevae. 1 Vom 8 April sind die Einladungen Frankfurts rum Minxtage datiert (nr. 542), auf deren Beför- derung sich die artt. 1-5 bexichen. 45 2 D. i. Franczenhennen. April 15 [1. In der zweiten Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1433-1434, d. i. 1433 bis feria 4 in festo pasce bis feria 4 post Nerei et Achillei martyrum:] item dedimus 1 lb. 12 sh. 8 haller potenlons gen Augspurg und Ulm 3 von des tags wegen, als die Mai 13 35 von Frankfurt schriben 4, der werden solt cantate zu Frankfurt von der guldein mûnz Mai 10 wegen. 1433 [2. In der dritten Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1433-1434, d. i. Мai 13 feria 4 post Nerei et Achillei martyrum bis feria 4 ante corporis Christi:] item bis Jиni 10 dedimus 41 lb. 18 sh. haller, das Anthoni Derrer gen Frankfurt verzeret auf dem tag, 40 als herzog Ludwig von der Pfalntz uns geschriben hett 5, einen unsers rats dahin zu schiken, do unser herre der küng den kûrfürsten geschriben hett umb hilf gen Lam- Vgl. S. 905 Anm. 4. Vgl. nr. 542. Vgl. S. 863. 3 4 5 116*
F. Städtische Kosten nr. 567-570. 917 5 die Ausschreibung eines Bundestages nach Ulm uf den donrstag ze nacht nach dem Juni 4 14.33 Mai 26 geben uf aftermentag vor pfingsten anno domini etc. hailigen pfingsttag ze nehste.] 1400 tricesimo tercio. [in verso] Unsern besundern gûten frýnden den von Nôrdlingen. Burgermaister und rate ze Ulme. F. Städtische Kosten nr. 567-570. 10 11133 ad April 8/ bezw. Aus Frankfurt Stadt-A. Botenbuch 1432 und Rechenbuch vom Jahre 1433 not. chart. coaevae. 1433 Die artt. 1-5 stehen auf fol. 14b -15b des Botenbuches, art. 6 auf fol. 36b des Rechen- Juni 27 buches unter der Rubrik Einzelinge ußgeben in der ersten rechenunge. 567. Ausgaben Frankfurts aus Anlaß des Münztages und des Fürsten- und Städtetages [1433 ad April 8 1J bezw. 1433 Juni 27. daselbst. [1] Item 301/2 sh. alder gen Nurenberg Franczenhennen von der monze wegen und 1 tag stille zu ligen. [2] Item 21/2 gulden gein Aiche minus 12 h. von der monze wegen, ir frunde 15 gein Franckenfurt zu schicken zitlicher dan sust etc. [3] Item 2 lb. alder und 6 sh. alder gein Ulme und gein Augspurg von der monze wegen. [4] Item 21/2 lb. alder und 6 sh. alder gein Wormß Spier Straßburg Bassel und gein Costencze, die stede zu verbaden zum dage her gein Franckenfurd von der gulden 2o monze und herzog Ludeweges bescheits wegen etc. [5 Item 1/2 gulden demselben2 8 dage an den vorgenanten steden stille ge- legen etc. [6] Item sabato post nativitatem Johannis: item 30 guldin 8 sh. 7 hllr. han wir Juni 27 ußgeben umb win den fursten herren und steden zu schenken, als den ein tag uf den 25 sondag cantate her gesast was und doch der fursten wenig dan herzoge Ludewig, der Mai 10 bischof von Spijer, etlich andere graven, herren und stede her qwamen, und den win auch sost des rades frunden und zu der barfussen kirwihe geschankt hat. 568. Ausgaben Nürnbergs aus Anlaß der Frankfurter Tage. 1433 April 15 bis 1433 April 15 bis Juni 10. Juni 10 30 Aus Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV, und xwar art. I auf fol. 78b und art. 2 auf fol. 79b not. chart. coaevae. 1 Vom 8 April sind die Einladungen Frankfurts rum Minxtage datiert (nr. 542), auf deren Beför- derung sich die artt. 1-5 bexichen. 45 2 D. i. Franczenhennen. April 15 [1. In der zweiten Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1433-1434, d. i. 1433 bis feria 4 in festo pasce bis feria 4 post Nerei et Achillei martyrum:] item dedimus 1 lb. 12 sh. 8 haller potenlons gen Augspurg und Ulm 3 von des tags wegen, als die Mai 13 35 von Frankfurt schriben 4, der werden solt cantate zu Frankfurt von der guldein mûnz Mai 10 wegen. 1433 [2. In der dritten Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1433-1434, d. i. Мai 13 feria 4 post Nerei et Achillei martyrum bis feria 4 ante corporis Christi:] item bis Jиni 10 dedimus 41 lb. 18 sh. haller, das Anthoni Derrer gen Frankfurt verzeret auf dem tag, 40 als herzog Ludwig von der Pfalntz uns geschriben hett 5, einen unsers rats dahin zu schiken, do unser herre der küng den kûrfürsten geschriben hett umb hilf gen Lam- Vgl. S. 905 Anm. 4. Vgl. nr. 542. Vgl. S. 863. 3 4 5 116*
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918 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 parten. item dedimus 20 lb. haller, das Anthoni Derrer davor umb ostern auch circa März29 verzert hett zu Frankfurt auf einem tag von der guldein münz wegen 1. 1433 Маi 1-2 569. Auslagen Ulms für den Schwäbischen Städtebund aus Anlaß des Frankfurter Fürsten- und Städtetages. 1433 Mai 1 und 2. Mai I Mui 2 Aus Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 23a not. chart. coaevae unter der Rubrik Bottenlone. [1] Múller Waltburgis gen Augspurg mit unsers hern des kungs schrifte 2, die uns sin gnade enpfalch in zû sênden, 13 sh. 4 hlr. [2] Schlappen sabbato post Waltburgis gen Eßlingen, si mit irer bottschaft zü wenden zû unserm hern herzog Ludwig von der Pfallentz, und gen Franckfurt uf unsers 10 hern des kúngs schrifte abzûschriben, úberlöff und stilligen 3 guldin 1 lb. 2 hlr. 1433 Mai 31 bis Juni 7 570. Ausgaben Colmars aus Anlaß des Frankfurter Fürsten- und Städtetages. Маi 31 bis Juni 7. 1433 Aus Colmar Stadt-A. Kaufhausbuch nr. 24 (1432-1433) pag. 54 not. chart. coacvae. [In der 11. Woche der vierten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433, d. i. i5 1433 zwischen sonnentag sant Petronellen tag der pfingstag und sonnentag vor sant Barnaben Mai 31 [1] item der meister Gilge 3 reit gon Ehenhein, als man sich daselbs underrett bis tag:] Juni 7 von söllicher beschribung wegen, unser gnediger herre herzog Ludewig gemeinen rich- Mai 10 stetten nû zůmol getän hat des tages halb zů Franckfurt vier wochen nach ostern. was 4 tage uß mit zwein pferden. costet in zerunge, in pferdelon und in allem 1 lb. 20 31/2 sh. 4 d. [2] item als der meister Gilge von Franckfurt 4 gon Heidelberg reit, unsern herren herzog Ludewig zû bitten von des zols wegen zům Heilgen Crútze, und dannanthin her heim. was 8 tag uß mit zwein pferden. costet in zerunge, in pferdelon und in allem 71/2 guldin; tût 41/2 lb. 1433 Jинí 23 G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28 Juni 1433 nr. 571-577. 571. Straßburg an Frankfurt: kann Fehde halber an dem Frankfurter Münztage vom 28 Juni nicht teilnehmen; ist der Meinung, daß ohne Rat und Wissen der Kur- fürsten wegen der Gulden nichts festgesetzt werden könne, da jene die meisten Terri- torien, auch die Münsstätten und die meisten Zölle in ihrer Hand haben; bittet um 30 Mitteilung der Beschlüsse des Tages. 1433 Juni 23 [Straßburg]. 25 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 368 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rot zû Franckfurt embieten wir Hanns Conrat Bock der meister und der rot zû Straßburg unser frúntliche willige dienst. besundern lieben und gûten frúnde. unsere erbern 35 1 Der Tag ist offenbar der Münxapprobationstag Konrads von Weinsberg vom 30 März 1433. 2 D. i. jedenfalls der Brief vom 13 April (nr. 544). 3 Er wird im Kaufhausbuch nr. 24 pag. 30 und 45 Gilge Kempffe genannt. 4 Ob die Sendung Gilge's nach Frankfurt in die Zeit des Fürsten- und Stüdletages fällt, ist nicht sicher. Der Minzbeschluß der Städle vom 12 Mai (nr. 564) ist von Colmar nicht mit unterneichnet, ein Beweis, wie uns scheint, daſe die Stadt wenigstens bei den Münaverhandlungen nicht vertreten war. Doch könnte Gilge unmittelbar nach der Abreise des Pfalxgrafen Ludwig in Frankfurt angekommen und ihm dann sofort nach Heidelberg gefolgt scin. 40 Möglicherweise handelt es sich aber hier um cine frühere Gesandtschaft, vielleicht xum Müïnxappro- bationstage Konrads von Weinsberg vom 30 Märx.
918 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 parten. item dedimus 20 lb. haller, das Anthoni Derrer davor umb ostern auch circa März29 verzert hett zu Frankfurt auf einem tag von der guldein münz wegen 1. 1433 Маi 1-2 569. Auslagen Ulms für den Schwäbischen Städtebund aus Anlaß des Frankfurter Fürsten- und Städtetages. 1433 Mai 1 und 2. Mai I Mui 2 Aus Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 23a not. chart. coaevae unter der Rubrik Bottenlone. [1] Múller Waltburgis gen Augspurg mit unsers hern des kungs schrifte 2, die uns sin gnade enpfalch in zû sênden, 13 sh. 4 hlr. [2] Schlappen sabbato post Waltburgis gen Eßlingen, si mit irer bottschaft zü wenden zû unserm hern herzog Ludwig von der Pfallentz, und gen Franckfurt uf unsers 10 hern des kúngs schrifte abzûschriben, úberlöff und stilligen 3 guldin 1 lb. 2 hlr. 1433 Mai 31 bis Juni 7 570. Ausgaben Colmars aus Anlaß des Frankfurter Fürsten- und Städtetages. Маi 31 bis Juni 7. 1433 Aus Colmar Stadt-A. Kaufhausbuch nr. 24 (1432-1433) pag. 54 not. chart. coacvae. [In der 11. Woche der vierten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433, d. i. i5 1433 zwischen sonnentag sant Petronellen tag der pfingstag und sonnentag vor sant Barnaben Mai 31 [1] item der meister Gilge 3 reit gon Ehenhein, als man sich daselbs underrett bis tag:] Juni 7 von söllicher beschribung wegen, unser gnediger herre herzog Ludewig gemeinen rich- Mai 10 stetten nû zůmol getän hat des tages halb zů Franckfurt vier wochen nach ostern. was 4 tage uß mit zwein pferden. costet in zerunge, in pferdelon und in allem 1 lb. 20 31/2 sh. 4 d. [2] item als der meister Gilge von Franckfurt 4 gon Heidelberg reit, unsern herren herzog Ludewig zû bitten von des zols wegen zům Heilgen Crútze, und dannanthin her heim. was 8 tag uß mit zwein pferden. costet in zerunge, in pferdelon und in allem 71/2 guldin; tût 41/2 lb. 1433 Jинí 23 G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28 Juni 1433 nr. 571-577. 571. Straßburg an Frankfurt: kann Fehde halber an dem Frankfurter Münztage vom 28 Juni nicht teilnehmen; ist der Meinung, daß ohne Rat und Wissen der Kur- fürsten wegen der Gulden nichts festgesetzt werden könne, da jene die meisten Terri- torien, auch die Münsstätten und die meisten Zölle in ihrer Hand haben; bittet um 30 Mitteilung der Beschlüsse des Tages. 1433 Juni 23 [Straßburg]. 25 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 368 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unsern besundern lieben und gûten frunden dem burgermeister und dem rot zû Franckfurt embieten wir Hanns Conrat Bock der meister und der rot zû Straßburg unser frúntliche willige dienst. besundern lieben und gûten frúnde. unsere erbern 35 1 Der Tag ist offenbar der Münxapprobationstag Konrads von Weinsberg vom 30 März 1433. 2 D. i. jedenfalls der Brief vom 13 April (nr. 544). 3 Er wird im Kaufhausbuch nr. 24 pag. 30 und 45 Gilge Kempffe genannt. 4 Ob die Sendung Gilge's nach Frankfurt in die Zeit des Fürsten- und Stüdletages fällt, ist nicht sicher. Der Minzbeschluß der Städle vom 12 Mai (nr. 564) ist von Colmar nicht mit unterneichnet, ein Beweis, wie uns scheint, daſe die Stadt wenigstens bei den Münaverhandlungen nicht vertreten war. Doch könnte Gilge unmittelbar nach der Abreise des Pfalxgrafen Ludwig in Frankfurt angekommen und ihm dann sofort nach Heidelberg gefolgt scin. 40 Möglicherweise handelt es sich aber hier um cine frühere Gesandtschaft, vielleicht xum Müïnxappro- bationstage Konrads von Weinsberg vom 30 Märx.
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G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28 Juni 1433 nr. 571-577. 919 1433 Jиni 23 botten, so nehst bi andere stetten uwere und unsere gûten frunde rotesfrúnden bi úch gewesen sint, habent uns wol furbroht und erzalt, wie under andern dingen daselbs geret worden ist von der guldin munzen wegen und etteliches abzuges und gebrechen halb, so darane sien, und habent uns damit einen zedel 1 lossen hôren, als ir danne den erbern botten, so daselbs gewesen sint, iederman einen geben habent hinder sich ane ire frúnde ze bringende und ettelichen andern stetten, so nit bi uch gewesen sint, in solicher moß verschriben. darinne uwere meinunge ist, daz darumb iegeliche stat ire erbern rotesbotten uf den sonentag noch sanct Johanns tag zû mittelm summer nehst- Juni 28 komen darumb wider zû Franckefurt haben soltent, ir iegeliche ir meinunge da fúr- zelegen und zû undersprechen, wie man solichs abzugs und gebrechen abkeme etc., nach- dem und der obgerûrt cedel das eigenlich innehaltet. bisundern lieben und gûten frúnde. ist uwere liebe wol wissen, in welher moß Philips von Cronenberg der junge uns bekrieget und vil vigentschaft zûgezogen het, unredelich und umbillich", als uns bedunket, in solicher moß daz wir unsere erbere botschaft uf den obgeschriben tag zû 15 úch gen Franckfurt sorgen halb nit truwent ze bringen. wir haben uns aber in unserme rot underrett und den sachen also nochgedoht uf soliche meinunge : solte man útzit fúr- nemen, die guldin ze seczen, daz das nit wol beston môht one unsere gnedigen herren der kúrfúrsten rot und wissen, danne die lande der merreteil inen zugehôrent. so slahent ouch sú die guldin; so haben ouch sú den merreteil der zôlle uf dem Ryne 20 und dem lande, dafúr die kouflúte faren mûssen, die die messen sûchent. so müst man ouch ein gewiht bestellen, uf daz die erbern kouflúte nit unzimelich bescheczt wúrdent, als danne uwere wißheit daz alles wol bedenken kan. wie aber dem, lieben frúnde, wir bitten uwere liebe mit ganzem flisse und ernst, wie die sachen daniden bi úch von der stetten erbern botten furhanden genommen und verslossen werden, daz ir 25 uns daz ouch ze wissen tûn wôllen. danne was dem gemeinen koufman ze nucz und ze fromen komen kunde oder môhte, sehen wir zemol gerne. datum vigilia beati Johannis baptiste anno etc. 33. [in verso] Den ersamen fúrsihtigen und wisen unsern bisundern lieben und gûten frunden dem rot zû Franckfúrt. 10 433 Juni 23 30 572. Der Schwäbische Städtebund an Frankfurt2: kann der Einladung zur Teilnahme am Frankfurter Münztage vom 28 Juni Fehde halber nicht Folge leisten; bittet um Bericht über die Verhandlungen. 1433 Juni 23 Ulm. 1133 Juni 23 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 369 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unser frýntlich willig dienste voran. fúrsichtigen ersammen und wisen lieben frwnde. wie ir und ouch úwer und unser guten frunde der stette erbern botten, die denne uf sunnentage cantate nâchstvergangen in úwer stat versamnet gewesen, als von Mai 10 gebrechen wegen der guldin múnße abgeschaiden sind, nachdem ir uns denne frwntlich zugeschriben hand, das man uf sunnentag nach sant Johanns baptisten tage zenächste Juni 28 4o wider zû ainem tage in úwer stat schicken sol etc.: haben wir in gut wol gemerket. und wir weren gar willig gewesen, unser erber bottschaft zu sôlichem in úwer stat ze senden, 35 a) sic. Ist unsere nr. 564. In der Stüdtebundsrechnung ist unter dem 45 24 Juni folgender Posten aufgefihrt: Haintzen von Tússen Johannis baptiste gen Franckfurt, als wir uf den tage, der von der guldin múnß wegen dahin gesetzt was, von der stette wegen schriben, daz si ir bottschaft dahin nicht bringen môchten und das si uns wissen liessen, was da gehandlet und gerät- schlaget wurde, 2 guldin 12 sh. heller. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 28 a not. chart. coaera unter der Rubrik Bottenlone.)
G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28 Juni 1433 nr. 571-577. 919 1433 Jиni 23 botten, so nehst bi andere stetten uwere und unsere gûten frunde rotesfrúnden bi úch gewesen sint, habent uns wol furbroht und erzalt, wie under andern dingen daselbs geret worden ist von der guldin munzen wegen und etteliches abzuges und gebrechen halb, so darane sien, und habent uns damit einen zedel 1 lossen hôren, als ir danne den erbern botten, so daselbs gewesen sint, iederman einen geben habent hinder sich ane ire frúnde ze bringende und ettelichen andern stetten, so nit bi uch gewesen sint, in solicher moß verschriben. darinne uwere meinunge ist, daz darumb iegeliche stat ire erbern rotesbotten uf den sonentag noch sanct Johanns tag zû mittelm summer nehst- Juni 28 komen darumb wider zû Franckefurt haben soltent, ir iegeliche ir meinunge da fúr- zelegen und zû undersprechen, wie man solichs abzugs und gebrechen abkeme etc., nach- dem und der obgerûrt cedel das eigenlich innehaltet. bisundern lieben und gûten frúnde. ist uwere liebe wol wissen, in welher moß Philips von Cronenberg der junge uns bekrieget und vil vigentschaft zûgezogen het, unredelich und umbillich", als uns bedunket, in solicher moß daz wir unsere erbere botschaft uf den obgeschriben tag zû 15 úch gen Franckfurt sorgen halb nit truwent ze bringen. wir haben uns aber in unserme rot underrett und den sachen also nochgedoht uf soliche meinunge : solte man útzit fúr- nemen, die guldin ze seczen, daz das nit wol beston môht one unsere gnedigen herren der kúrfúrsten rot und wissen, danne die lande der merreteil inen zugehôrent. so slahent ouch sú die guldin; so haben ouch sú den merreteil der zôlle uf dem Ryne 20 und dem lande, dafúr die kouflúte faren mûssen, die die messen sûchent. so müst man ouch ein gewiht bestellen, uf daz die erbern kouflúte nit unzimelich bescheczt wúrdent, als danne uwere wißheit daz alles wol bedenken kan. wie aber dem, lieben frúnde, wir bitten uwere liebe mit ganzem flisse und ernst, wie die sachen daniden bi úch von der stetten erbern botten furhanden genommen und verslossen werden, daz ir 25 uns daz ouch ze wissen tûn wôllen. danne was dem gemeinen koufman ze nucz und ze fromen komen kunde oder môhte, sehen wir zemol gerne. datum vigilia beati Johannis baptiste anno etc. 33. [in verso] Den ersamen fúrsihtigen und wisen unsern bisundern lieben und gûten frunden dem rot zû Franckfúrt. 10 433 Juni 23 30 572. Der Schwäbische Städtebund an Frankfurt2: kann der Einladung zur Teilnahme am Frankfurter Münztage vom 28 Juni Fehde halber nicht Folge leisten; bittet um Bericht über die Verhandlungen. 1433 Juni 23 Ulm. 1133 Juni 23 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 369 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Unser frýntlich willig dienste voran. fúrsichtigen ersammen und wisen lieben frwnde. wie ir und ouch úwer und unser guten frunde der stette erbern botten, die denne uf sunnentage cantate nâchstvergangen in úwer stat versamnet gewesen, als von Mai 10 gebrechen wegen der guldin múnße abgeschaiden sind, nachdem ir uns denne frwntlich zugeschriben hand, das man uf sunnentag nach sant Johanns baptisten tage zenächste Juni 28 4o wider zû ainem tage in úwer stat schicken sol etc.: haben wir in gut wol gemerket. und wir weren gar willig gewesen, unser erber bottschaft zu sôlichem in úwer stat ze senden, 35 a) sic. Ist unsere nr. 564. In der Stüdtebundsrechnung ist unter dem 45 24 Juni folgender Posten aufgefihrt: Haintzen von Tússen Johannis baptiste gen Franckfurt, als wir uf den tage, der von der guldin múnß wegen dahin gesetzt was, von der stette wegen schriben, daz si ir bottschaft dahin nicht bringen môchten und das si uns wissen liessen, was da gehandlet und gerät- schlaget wurde, 2 guldin 12 sh. heller. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 28 a not. chart. coaera unter der Rubrik Bottenlone.)
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920 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Juni 23 1433 Juni 23 so ist uns treffenlich vientschaft zugestanden, also das wir sôlich unser bottschaft ditz- mals sicher zû úch ze bringen nicht getrúwen. denne wir bitten úwer fúrsichtig wiß- hait mit ernstlichem vliße, sôlich unser abwesung ditzmals in gût von uns ze merken und uns ouch gen andrer úwer und unser guten frwnde der stette erbern botten, die denne also in úwer stat komen werden, gunstlich ze verantwürten, und wann wir uns der ding die guldin múnße antreffent als vôlliklich, alz notturftig were, nicht verstanden, das ir uns denne von handlung der sache, wie sich die bi úch machen wird, so vil und úch beqwemlich gepúret ze schriben, bi disem botten verschriben wissen laußent und úch in dem als frýntlich bewisent, als wir denne sunder ganz getruwen zu úwer frýnt- schaft haben. das wôllen wir mit willen in allen sachen umb úwer ersamkait gerne ver- dienen. geben ze Ulme von unser aller haißens wegen und under der von Ulme insigel uf aftermentag vor sant Johanns baptisten tage anno domini etc. 1400 tricesimo tercio. [in verso] Den fúrsichtigen ersammen und wisen dem raute der stat Franckfurt unsern besundern gûten und lieben frónden etc. Gemain richsstette der verainung zu Swaben etc. 5 15 1433 Juni 23 573. Basel an Frankfurt: ist mit den ihm brieflich übersandten Vorschlägen der Städte- boten zur Regelung der Münzfrage ganz einverstanden, kann aber an dem für den 28 Juni anberaumten Frankfurter Münztage des Konzils und anderer Angelegen- heiten wegen nicht teilnehmen; bittet deshalb um Entschuldigung und um Mitteilung 1433 Juni 23 [Basel]. der Beschlüsse des Tages. 20 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 367 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. ü und û sind nicht immer sicher von cinander au scheiden; unserem ú entspricht im Original ein u mit Punkt. Unser willig dienst und was wir eren und gûtz vermôgen sie úwer lieben güten frúntschaft von uns alzit bereit voran. besundern lieben und gûten frúnde. als ir 25 uns nehst 1 geschriben und mit úwerm briefe der erbern stetten ratesfrunden briefe, die denn der zit ouch bi úch worent und die von der gebrechen wegen der guldin múnz geratslaget hattent, und solich ire fúrnemmen meinunge und abescheiden desselben tages in denselben briefen begriffen gûtlich geschicket hant: solich und ander fruntschaft uns von úch bewisen danken wir úch flißclich mit allem ernst und begernt solichs umbe so úch mit gûtem willen ze verdienen, wo wir môgent. also hant wir dieselben sendbriefe fúr uns genommen, den sachen nachgedacht, so verre wir konndent, und hat uns solich der stetten erbern botten, so emols bi úch worent, fúrnemmen wol gefallen, die wage fúrhand ze nemende, als vor ziten me gewonheit gewesen ist, nunzehen grat fines goldes uf strich und gewicht fúr werung in den landen ze haltende und aber sust die andern 35 guldin, die nit dabi bestân môgent, ze nemmende ieklichen nach sinem werde, als si denn an gewicht und strich funden werdent. was aber fúrer darin furzenemmende oder in den sachen dirre zit ze ratslahende sie, davon hand wir uns nit vil underrett, nach- deme deshalben solich gewerb nit bi uns ist, als denn in den landen bi úch und umb úch. aber als dieselben erbern botten von den stetten, so bi úch worent, begert 40 hattent, daz wir unser erber botschaft ouch bi úch und inen in úwer statt üf sonnen- Juni 28 tag nehstkommende zû naht haben woltent, mit inen úber die sachen ze siczende, nachdeme denn ir begerung darin gewesen ist: lassent wir úwer gûte frúntschaft wissen, daz uns ûf dise zit solich unmûssen des heiligen conciliums halp und ouch ander treffelich sachen zûgevallen sint, daz wir unser botschaft uf dis mole bi úch nit ge- 45 haben mogent. und bittent úwer liebe und gûte fruntschaft flißclich mit ernst, uns darin frúntlich entschuldiget ze habende und gegen der andern erbern stettbotten, so zü úch Am 13 Mai (nr. 565).
920 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 Juni 23 1433 Juni 23 so ist uns treffenlich vientschaft zugestanden, also das wir sôlich unser bottschaft ditz- mals sicher zû úch ze bringen nicht getrúwen. denne wir bitten úwer fúrsichtig wiß- hait mit ernstlichem vliße, sôlich unser abwesung ditzmals in gût von uns ze merken und uns ouch gen andrer úwer und unser guten frwnde der stette erbern botten, die denne also in úwer stat komen werden, gunstlich ze verantwürten, und wann wir uns der ding die guldin múnße antreffent als vôlliklich, alz notturftig were, nicht verstanden, das ir uns denne von handlung der sache, wie sich die bi úch machen wird, so vil und úch beqwemlich gepúret ze schriben, bi disem botten verschriben wissen laußent und úch in dem als frýntlich bewisent, als wir denne sunder ganz getruwen zu úwer frýnt- schaft haben. das wôllen wir mit willen in allen sachen umb úwer ersamkait gerne ver- dienen. geben ze Ulme von unser aller haißens wegen und under der von Ulme insigel uf aftermentag vor sant Johanns baptisten tage anno domini etc. 1400 tricesimo tercio. [in verso] Den fúrsichtigen ersammen und wisen dem raute der stat Franckfurt unsern besundern gûten und lieben frónden etc. Gemain richsstette der verainung zu Swaben etc. 5 15 1433 Juni 23 573. Basel an Frankfurt: ist mit den ihm brieflich übersandten Vorschlägen der Städte- boten zur Regelung der Münzfrage ganz einverstanden, kann aber an dem für den 28 Juni anberaumten Frankfurter Münztage des Konzils und anderer Angelegen- heiten wegen nicht teilnehmen; bittet deshalb um Entschuldigung und um Mitteilung 1433 Juni 23 [Basel]. der Beschlüsse des Tages. 20 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 367 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. ü und û sind nicht immer sicher von cinander au scheiden; unserem ú entspricht im Original ein u mit Punkt. Unser willig dienst und was wir eren und gûtz vermôgen sie úwer lieben güten frúntschaft von uns alzit bereit voran. besundern lieben und gûten frúnde. als ir 25 uns nehst 1 geschriben und mit úwerm briefe der erbern stetten ratesfrunden briefe, die denn der zit ouch bi úch worent und die von der gebrechen wegen der guldin múnz geratslaget hattent, und solich ire fúrnemmen meinunge und abescheiden desselben tages in denselben briefen begriffen gûtlich geschicket hant: solich und ander fruntschaft uns von úch bewisen danken wir úch flißclich mit allem ernst und begernt solichs umbe so úch mit gûtem willen ze verdienen, wo wir môgent. also hant wir dieselben sendbriefe fúr uns genommen, den sachen nachgedacht, so verre wir konndent, und hat uns solich der stetten erbern botten, so emols bi úch worent, fúrnemmen wol gefallen, die wage fúrhand ze nemende, als vor ziten me gewonheit gewesen ist, nunzehen grat fines goldes uf strich und gewicht fúr werung in den landen ze haltende und aber sust die andern 35 guldin, die nit dabi bestân môgent, ze nemmende ieklichen nach sinem werde, als si denn an gewicht und strich funden werdent. was aber fúrer darin furzenemmende oder in den sachen dirre zit ze ratslahende sie, davon hand wir uns nit vil underrett, nach- deme deshalben solich gewerb nit bi uns ist, als denn in den landen bi úch und umb úch. aber als dieselben erbern botten von den stetten, so bi úch worent, begert 40 hattent, daz wir unser erber botschaft ouch bi úch und inen in úwer statt üf sonnen- Juni 28 tag nehstkommende zû naht haben woltent, mit inen úber die sachen ze siczende, nachdeme denn ir begerung darin gewesen ist: lassent wir úwer gûte frúntschaft wissen, daz uns ûf dise zit solich unmûssen des heiligen conciliums halp und ouch ander treffelich sachen zûgevallen sint, daz wir unser botschaft uf dis mole bi úch nit ge- 45 haben mogent. und bittent úwer liebe und gûte fruntschaft flißclich mit ernst, uns darin frúntlich entschuldiget ze habende und gegen der andern erbern stettbotten, so zü úch Am 13 Mai (nr. 565).
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G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28 Juni 1433 nr. 571-577. 921 kommen werdent, ouch gûtlich ze entschuldigende und si von unsern wegen flißclich ze bittende, solichs in unwillen von uns nit ufzenemmende, als wir úch und inen des genzlich getruwen wellent und mit willen begernt ze verdienende, und waz von úch und inen in den sachen fúrer fúrgenommen und geratslaget wirt, uns daz bi disem 5 unserm botten zû verschribende, und úch darin so willig vinden lassen wellent, als wir gegen úch in desglichen und grôssern sachen alzit mit gûtem willen willig sin begernt, datum vigilia Johannis baptiste anno etc. 33. wenn sich daz fügte. Hennman von Ramstein ritter statt- [in verso] Den fúrsichtigen und wisen halter des burgermeisterthûms und unsern besundern lieben und gûten frún- der rate ze Basel. 10 den dem rate ze Frangfurt etc. 1438 Juni 23 1433 Juni 23 574. Nürnberg ! an Frankfurt: kann den Frankfurter Münztag am 28 Juni nicht be- 1433 Juni 25 schicken, da es zur Zeit mehrere Gesandtschaften auswärts hat; ist Willens, die neunzehnkarätigen Gulden als Landeswährung und die anderen nach Gewicht zu nehmen, wenn andere angeschene Städte das Gleiche thun. 1433 Juni 252 [Nürnberg ]. 15 20 F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 370 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 195b-196a cop. chart. coaeva. Für das Datum ist mit ut supra auf die Abschrift eines im Briefbuch unmittelbar vorhergehen- den Schreibens an Preßburg verwiesen, dessen Datum lautet feria 5 post Johannis baptiste [Juni 25]. Die Unterschrift ist fortgelassen. Statt der vollen Adresse steht über dem Text Frankfurt. Unser a willige freuntliche dienste sein ewerr ersamkeit voran bereit. fürsichtigen ersamen und weisen besundern lieben freûnde. als etwievil erber stette und auch unser ratsbotten nehst vor pfingsten in ewerr stat waren und sich mitsampt ewern rats- 25 freunden unterredten von notdurft und gebrechen wegen der guldein münze, hat uns dieselb unser erber botschaft wol gesagt sôlich b unterrede, die da geschah, und wie un- vergriffenlichen gemeldt wer' worden, wider in ewr stat darumb zu schicken auf den suntag nacht nach Johannis baptiste schierst etc. also tun wir ewerr fürsichtikeit zu Juni 28 wissen, daz wir unser erber botscheft an etwievil enden ietzund merclichen aussen so haben. doch so sein uns sôliche abbrûch und gebrechen der mûnze nicht allein von unsere selbs, sunder auch von gemeiner lande und lewte notdurft wegen allweg laide und wider, und westen wir zu bessrung darinne zu dienen und zu helfen, wern wir willig, als vil uns gebûret. und haben uns darauf davon unterredt: wêr' es, das ander nam- haft stette, an den etwas ligt, bei in und auch ewr weißheit bei euch sôlich guldein, 35 die newnzehen garad feins goldes und ir gewicht hetten, für ein gemeine landswerung haben und halten und man sôllich guldein gemeinclich wegen wôlt lassen und das man ander guldein dabei nach irem wert auch nême, als uns zu unserm teile wol gefiele und gut und not deucht, so wôlten wir das bei uns in unserr stat auch also halten und bestellen zu halten. wann wie ein endrung mindrung oder merung darinne beschehen 40 sôlt, davon besorgten wir land und lewt merclich scheden, als ewr fürsichtikeit auch wol versteet. würde denn hienach not tun, sich mer davon zu unterreden, das môcht man auch tun. das verkünden wir ewerr ersamkeit in gut, bittend freuntlich uns darauf a) N om. Unser — besundern. b) N söllicher. Auf die Beförderung des vorliegenden Briefes 45 bexieht sich folgender Ausgabeposten im Nürnberger Jahresregister : item dedimus 2 lb. 4 sh. 4 haller po- tenlons gen Frankfurt, als man in abschraib, unser erber ratspotschaft nicht můgen schiken auf den tag von der guldein mûnz wegen. (Niirnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 81a not. chart. coaeva.) 2 In den Inventaren des Frankfurter Stadt-A. 4, 39 ist der Brief verschentlich vom 26 Juni datiert.
G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28 Juni 1433 nr. 571-577. 921 kommen werdent, ouch gûtlich ze entschuldigende und si von unsern wegen flißclich ze bittende, solichs in unwillen von uns nit ufzenemmende, als wir úch und inen des genzlich getruwen wellent und mit willen begernt ze verdienende, und waz von úch und inen in den sachen fúrer fúrgenommen und geratslaget wirt, uns daz bi disem 5 unserm botten zû verschribende, und úch darin so willig vinden lassen wellent, als wir gegen úch in desglichen und grôssern sachen alzit mit gûtem willen willig sin begernt, datum vigilia Johannis baptiste anno etc. 33. wenn sich daz fügte. Hennman von Ramstein ritter statt- [in verso] Den fúrsichtigen und wisen halter des burgermeisterthûms und unsern besundern lieben und gûten frún- der rate ze Basel. 10 den dem rate ze Frangfurt etc. 1438 Juni 23 1433 Juni 23 574. Nürnberg ! an Frankfurt: kann den Frankfurter Münztag am 28 Juni nicht be- 1433 Juni 25 schicken, da es zur Zeit mehrere Gesandtschaften auswärts hat; ist Willens, die neunzehnkarätigen Gulden als Landeswährung und die anderen nach Gewicht zu nehmen, wenn andere angeschene Städte das Gleiche thun. 1433 Juni 252 [Nürnberg ]. 15 20 F aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 370 orig. membr. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. N coll. Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 195b-196a cop. chart. coaeva. Für das Datum ist mit ut supra auf die Abschrift eines im Briefbuch unmittelbar vorhergehen- den Schreibens an Preßburg verwiesen, dessen Datum lautet feria 5 post Johannis baptiste [Juni 25]. Die Unterschrift ist fortgelassen. Statt der vollen Adresse steht über dem Text Frankfurt. Unser a willige freuntliche dienste sein ewerr ersamkeit voran bereit. fürsichtigen ersamen und weisen besundern lieben freûnde. als etwievil erber stette und auch unser ratsbotten nehst vor pfingsten in ewerr stat waren und sich mitsampt ewern rats- 25 freunden unterredten von notdurft und gebrechen wegen der guldein münze, hat uns dieselb unser erber botschaft wol gesagt sôlich b unterrede, die da geschah, und wie un- vergriffenlichen gemeldt wer' worden, wider in ewr stat darumb zu schicken auf den suntag nacht nach Johannis baptiste schierst etc. also tun wir ewerr fürsichtikeit zu Juni 28 wissen, daz wir unser erber botscheft an etwievil enden ietzund merclichen aussen so haben. doch so sein uns sôliche abbrûch und gebrechen der mûnze nicht allein von unsere selbs, sunder auch von gemeiner lande und lewte notdurft wegen allweg laide und wider, und westen wir zu bessrung darinne zu dienen und zu helfen, wern wir willig, als vil uns gebûret. und haben uns darauf davon unterredt: wêr' es, das ander nam- haft stette, an den etwas ligt, bei in und auch ewr weißheit bei euch sôlich guldein, 35 die newnzehen garad feins goldes und ir gewicht hetten, für ein gemeine landswerung haben und halten und man sôllich guldein gemeinclich wegen wôlt lassen und das man ander guldein dabei nach irem wert auch nême, als uns zu unserm teile wol gefiele und gut und not deucht, so wôlten wir das bei uns in unserr stat auch also halten und bestellen zu halten. wann wie ein endrung mindrung oder merung darinne beschehen 40 sôlt, davon besorgten wir land und lewt merclich scheden, als ewr fürsichtikeit auch wol versteet. würde denn hienach not tun, sich mer davon zu unterreden, das môcht man auch tun. das verkünden wir ewerr ersamkeit in gut, bittend freuntlich uns darauf a) N om. Unser — besundern. b) N söllicher. Auf die Beförderung des vorliegenden Briefes 45 bexieht sich folgender Ausgabeposten im Nürnberger Jahresregister : item dedimus 2 lb. 4 sh. 4 haller po- tenlons gen Frankfurt, als man in abschraib, unser erber ratspotschaft nicht můgen schiken auf den tag von der guldein mûnz wegen. (Niirnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 81a not. chart. coaeva.) 2 In den Inventaren des Frankfurter Stadt-A. 4, 39 ist der Brief verschentlich vom 26 Juni datiert.
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922 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 линi 25 1433 Juni 25 gen der stette freunden gûtlich zu verantwurten und a unser meinung auch fürzubringen und uns sôlich fürnemen und abscheiden, so denn darumb bei euch beschehen wirdt, in guter freuntschaft bei disem unserm botten zu verschreiben, als vil sich gebürt, als wir ewerr fürsichtikeit desb wol getrawen. denn wo wir ewerr ersamkeit liebc oder dienste beweisen môchten, das teten wir mit willen gern. datum feria 5 post Johannis „ baptiste anno etc. 33. [in verso] Den fürsichtigen ersamen und weisen burgermeistern und rate der stat zu Franckfurt unsern besundern lieben und guten freünden debet. Von dem rate zu Nüremberg. 10 Juнi 28 1433 Jннi 26 1433 575. Speier an die in Frankfurt tagenden Städteboten: verkennt nicht die Notwendigkeit, Iuni 26 die Mißtstände in der goldenen Münze zu beseitigen, und ist auch bereit, daran mitzuwirken, kann aber den Münztag am 28 Juni wichtiger Angelegenheiten wegen 1433 Juni 26 [Speier ]. nicht beschicken; bittet um Mitteilung etwaiger Beschlüsse. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 371 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. 15 Unsere fruntliche willige dienste und was wir allezid liebs und guts vermogen mit fliße zuvor. ersamen besunder lieben frunde. als man nechst uf dem tage, den der durchluchtige hochgeborne furste unser gnediger herre herzog Ludwig gein Franckfurd bescheiden hatde, under anderm vom selben tage als von gebrech der gulden münze wegen abegescheiden ist, das iede d stat ire erbern ratsfrunde der sachen halb mit macht widerumb daselbs zu zo Franckfurd haben solte uf den sontag zu abend nach Johannis baptiste nechste kommende, sich furter mit einander davon zu undersprechen und zu rade werden, wie solichs im besten zu bestellen und furzunemmen sie etc.: ersamen lieben frunde, wir bekennen wol, das ez ein große merklich notdurft were, das solicher abezog irrûnge und gebrech, so an der gulden mûnße gut wile her gewest und noch ist, zum besten furkommen und 25 versorgt mochte werden, das wir stetde nicht so berlich dardurch und damitde geschedigt und geschetzt wurdent. und was wir guts darzü geraten und getün mochten, wolten wir gerne tün und wolten ouch unsere frunde darbi geschickt haben, so sind uns itzt so trefflich ernstlich sachen zugefallen, das wir unsere frunde zu dirre zit nicht wol enberen noch hingeschicken mogen. danne wir bitden uwere liebe fruntlich mit ernste, so si ez, das alda in der sach ûtzit ubirkommen beslossen und geendet werde, das ir uns das eigenlich verschriben wolt laßen wissen bi dem botden, uf das wir uns darnach wissen mogen zu richten. das begern wir allezid umb uwere liebe fruntlich zu verdienen und zû verschulden. datum sexta post Johannis baptiste anno etc. 33. [in verso] Den fursichtigen ersamen und wisen gemeiner stetde erbern ratsfrûnden, als die itzt zû Franckfurd bi einander sien werden, unsern besundern lieben und guten fründen. Burgermeistere und rat zů Spire. 3B 1433 576. Worms an Frankfurt: kann an dem für heute angesetzten Münztage nicht teil- Juni 28 nehmen, da es die Seinigen nach Franken und anderswohin schicken muß; bittet 10 um Bericht über den Tag. 1433 Juni 28 [Worms ]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 372 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. als Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen besundern lieben frunde. wir die unsern nehst uf dem tage bi uch gehabt han, von denselben und auch in schriften a) N in. b) N om. des — getrawen, add. etc. c) N om. lieb — gern, add. etc. d) em.; orig. ie die. 45 nr. 564.
922 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. 1433 линi 25 1433 Juni 25 gen der stette freunden gûtlich zu verantwurten und a unser meinung auch fürzubringen und uns sôlich fürnemen und abscheiden, so denn darumb bei euch beschehen wirdt, in guter freuntschaft bei disem unserm botten zu verschreiben, als vil sich gebürt, als wir ewerr fürsichtikeit desb wol getrawen. denn wo wir ewerr ersamkeit liebc oder dienste beweisen môchten, das teten wir mit willen gern. datum feria 5 post Johannis „ baptiste anno etc. 33. [in verso] Den fürsichtigen ersamen und weisen burgermeistern und rate der stat zu Franckfurt unsern besundern lieben und guten freünden debet. Von dem rate zu Nüremberg. 10 Juнi 28 1433 Jннi 26 1433 575. Speier an die in Frankfurt tagenden Städteboten: verkennt nicht die Notwendigkeit, Iuni 26 die Mißtstände in der goldenen Münze zu beseitigen, und ist auch bereit, daran mitzuwirken, kann aber den Münztag am 28 Juni wichtiger Angelegenheiten wegen 1433 Juni 26 [Speier ]. nicht beschicken; bittet um Mitteilung etwaiger Beschlüsse. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 371 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. 15 Unsere fruntliche willige dienste und was wir allezid liebs und guts vermogen mit fliße zuvor. ersamen besunder lieben frunde. als man nechst uf dem tage, den der durchluchtige hochgeborne furste unser gnediger herre herzog Ludwig gein Franckfurd bescheiden hatde, under anderm vom selben tage als von gebrech der gulden münze wegen abegescheiden ist, das iede d stat ire erbern ratsfrunde der sachen halb mit macht widerumb daselbs zu zo Franckfurd haben solte uf den sontag zu abend nach Johannis baptiste nechste kommende, sich furter mit einander davon zu undersprechen und zu rade werden, wie solichs im besten zu bestellen und furzunemmen sie etc.: ersamen lieben frunde, wir bekennen wol, das ez ein große merklich notdurft were, das solicher abezog irrûnge und gebrech, so an der gulden mûnße gut wile her gewest und noch ist, zum besten furkommen und 25 versorgt mochte werden, das wir stetde nicht so berlich dardurch und damitde geschedigt und geschetzt wurdent. und was wir guts darzü geraten und getün mochten, wolten wir gerne tün und wolten ouch unsere frunde darbi geschickt haben, so sind uns itzt so trefflich ernstlich sachen zugefallen, das wir unsere frunde zu dirre zit nicht wol enberen noch hingeschicken mogen. danne wir bitden uwere liebe fruntlich mit ernste, so si ez, das alda in der sach ûtzit ubirkommen beslossen und geendet werde, das ir uns das eigenlich verschriben wolt laßen wissen bi dem botden, uf das wir uns darnach wissen mogen zu richten. das begern wir allezid umb uwere liebe fruntlich zu verdienen und zû verschulden. datum sexta post Johannis baptiste anno etc. 33. [in verso] Den fursichtigen ersamen und wisen gemeiner stetde erbern ratsfrûnden, als die itzt zû Franckfurd bi einander sien werden, unsern besundern lieben und guten fründen. Burgermeistere und rat zů Spire. 3B 1433 576. Worms an Frankfurt: kann an dem für heute angesetzten Münztage nicht teil- Juni 28 nehmen, da es die Seinigen nach Franken und anderswohin schicken muß; bittet 10 um Bericht über den Tag. 1433 Juni 28 [Worms ]. Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 372 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd. als Unsern fruntlichen dinst zuvor. ersamen wisen besundern lieben frunde. wir die unsern nehst uf dem tage bi uch gehabt han, von denselben und auch in schriften a) N in. b) N om. des — getrawen, add. etc. c) N om. lieb — gern, add. etc. d) em.; orig. ie die. 45 nr. 564.
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G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28 Juni 1433 nr. 571-577. 923 1433 Juni 28 wir wole verstanden han, daz wir die unsern, nachdem als man uf die zit gescheiden ist, uf hude bi uch haben solten uß den sachen zu reden etc. das wir auch gerne und willichen getan wolten han. do sin uns soliche sache zugefallen, daz wir itzunt zu tagen in Francken und anderswo die unsern schicken mußen, da uns groß anlit, und konnen zu diß zit die unsern nit bi uch und andere stede boten geschicken. dann wir bidden uch dinstlichen, uns das nit unwillen zumeßen wollent und, wurde da icht geratslagt, uns verschriben wollent, uns mogen darnach gerichten, als wir uch des und alles guten genzlichen getruwen. das wollen wir in desglichen und mererm allzit mit gutem willen gerne umb uch verdienen. datum dominica et in vigilia sanctorum Petri et Pauli 10 apostolorum anno domini etc. 33. [in verso] Den ersamen und wisen burger- meistern und rate der stat zu Franckfürt unsern besundern guten frunden. Burgermeistere und rate zu Wormeß. 1433 Juni 28 15 20 577. Frankfurt an verschiedene gen. Reichsstädte: berichtet, daß zu dem Münztage nur Gesandte von Augsburg gekommen seien; zwar seien Augsburg, einige andere Städte und auch Frankfurt der Ansicht, man solle die neunzehnkarätigen Gulden für Landeswährung und die anderen nach Gewicht nehmen, aber die Augsburger Ge- sandten und Frankfurt hätten doch die Sache nicht allein weiter behandeln mögen; sie forderten vielmehr die Städte auf, die Sache weiter zu überlegen, um sie später, wenn man beim Kaiser oder sonstwo zusammenkomme, von neuem vorzunehmen. 1433 Juni 30 [Frankfurt]. 1433 Jиni 30 25 30 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 373 conc. chart., xweiseitig beschriebener Foliobogen, mit Korrekturen und Zusätxen von der Hand des Konxipienten. Unter dem Text steht Audita a consilio. Am Schluß ist folgende Anweisung gegeben Nota Spijer primo: als ir iczunt gemeiner stede radsfrunden, die bi uns gen Franckfurt kommen wurden, geschriben hat von des tages wegen etc., und dan: des lassen wir uwere gute fruntschaft wissen, daz wir solichen uwern brief ufgebrochen han, wand uwere und unsere etc., ut sequitur. Darunter folgen in zwei Kolumnen die Adressen Ulme Basel Spijer und Straßburg Nuren- berg Wormß. Basel ist nachträglich wieder gestrichen und in der xweiten Kolumne zwischen Nurenberg und Wormß eingesetxt. Zu Nurenberg und Basel ist bemerkt Nota disen zwein steden den artikel in margine zugesast [vgl. Variante b]. Auf der vierten Seite steht, wohl auch von der Hand des Konxipienten, Abescheidunge des tages post dominicam cantate; eine spätere Hand fügt hinxu 1433. Unsern fruntlichen willigen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. als 35 ir uns geschriben hât von des tages wegen, der von uwern und andern etlicher erbern stede radesboten uf sontag nest vergangen in unserr stad bescheiden was, sich von ge- Juni 28 brechen und notdorft der gulden monze zu underreden, und uwere begerunge auch ist uch abescheidunge, so dan darumb bi uns bescheen werde, zu verschriben etc.: ersamen lieben besundern frunde, des lassen wir uwere gute fruntschaft wissen, das uwere und 40 unsere guden frunde die stede, den zu solichem tage ir frunde zu schicken geschriben ist, keine ir muntliche botschaft me gen Franckfurt uf den egenanten tag geschicht han, dan allein uwere und unsere guten frunde die von Außgspurg", und etliche andere dar geschriben und dobi gerurt merkliche sache, die in daz benommen han, das sie nit zu solichem tage geschicht haben. der vorgenanten von Außpurg, als wir von iren 45 frunden vernommen, und auch etlicher anderer stede, als wir in iren schriften verstanden han, und auch unser rad und meinunge wol gewest were, das man in den steden be- stalt hette, die gulden zu wiegen, und welche gulden dan 19 grat fins goldes an korn und strich und ir recht gewicht ungeverlich gehabt hetten, daz man die fur gemein landswerunge gehalten und genomen hette und daz man die gulden, die daruf nit be- 50 n) sic. Deutsche Reichstags-Akten X. 117
G. Nachfolgender städtischer Münztag zu Frankfurt am 28 Juni 1433 nr. 571-577. 923 1433 Juni 28 wir wole verstanden han, daz wir die unsern, nachdem als man uf die zit gescheiden ist, uf hude bi uch haben solten uß den sachen zu reden etc. das wir auch gerne und willichen getan wolten han. do sin uns soliche sache zugefallen, daz wir itzunt zu tagen in Francken und anderswo die unsern schicken mußen, da uns groß anlit, und konnen zu diß zit die unsern nit bi uch und andere stede boten geschicken. dann wir bidden uch dinstlichen, uns das nit unwillen zumeßen wollent und, wurde da icht geratslagt, uns verschriben wollent, uns mogen darnach gerichten, als wir uch des und alles guten genzlichen getruwen. das wollen wir in desglichen und mererm allzit mit gutem willen gerne umb uch verdienen. datum dominica et in vigilia sanctorum Petri et Pauli 10 apostolorum anno domini etc. 33. [in verso] Den ersamen und wisen burger- meistern und rate der stat zu Franckfürt unsern besundern guten frunden. Burgermeistere und rate zu Wormeß. 1433 Juni 28 15 20 577. Frankfurt an verschiedene gen. Reichsstädte: berichtet, daß zu dem Münztage nur Gesandte von Augsburg gekommen seien; zwar seien Augsburg, einige andere Städte und auch Frankfurt der Ansicht, man solle die neunzehnkarätigen Gulden für Landeswährung und die anderen nach Gewicht nehmen, aber die Augsburger Ge- sandten und Frankfurt hätten doch die Sache nicht allein weiter behandeln mögen; sie forderten vielmehr die Städte auf, die Sache weiter zu überlegen, um sie später, wenn man beim Kaiser oder sonstwo zusammenkomme, von neuem vorzunehmen. 1433 Juni 30 [Frankfurt]. 1433 Jиni 30 25 30 Aus Frankfurt Stadt-A. Münze nr. 373 conc. chart., xweiseitig beschriebener Foliobogen, mit Korrekturen und Zusätxen von der Hand des Konxipienten. Unter dem Text steht Audita a consilio. Am Schluß ist folgende Anweisung gegeben Nota Spijer primo: als ir iczunt gemeiner stede radsfrunden, die bi uns gen Franckfurt kommen wurden, geschriben hat von des tages wegen etc., und dan: des lassen wir uwere gute fruntschaft wissen, daz wir solichen uwern brief ufgebrochen han, wand uwere und unsere etc., ut sequitur. Darunter folgen in zwei Kolumnen die Adressen Ulme Basel Spijer und Straßburg Nuren- berg Wormß. Basel ist nachträglich wieder gestrichen und in der xweiten Kolumne zwischen Nurenberg und Wormß eingesetxt. Zu Nurenberg und Basel ist bemerkt Nota disen zwein steden den artikel in margine zugesast [vgl. Variante b]. Auf der vierten Seite steht, wohl auch von der Hand des Konxipienten, Abescheidunge des tages post dominicam cantate; eine spätere Hand fügt hinxu 1433. Unsern fruntlichen willigen dinst zuvor. ersamen wisen lieben besundern frunde. als 35 ir uns geschriben hât von des tages wegen, der von uwern und andern etlicher erbern stede radesboten uf sontag nest vergangen in unserr stad bescheiden was, sich von ge- Juni 28 brechen und notdorft der gulden monze zu underreden, und uwere begerunge auch ist uch abescheidunge, so dan darumb bi uns bescheen werde, zu verschriben etc.: ersamen lieben besundern frunde, des lassen wir uwere gute fruntschaft wissen, das uwere und 40 unsere guden frunde die stede, den zu solichem tage ir frunde zu schicken geschriben ist, keine ir muntliche botschaft me gen Franckfurt uf den egenanten tag geschicht han, dan allein uwere und unsere guten frunde die von Außgspurg", und etliche andere dar geschriben und dobi gerurt merkliche sache, die in daz benommen han, das sie nit zu solichem tage geschicht haben. der vorgenanten von Außpurg, als wir von iren 45 frunden vernommen, und auch etlicher anderer stede, als wir in iren schriften verstanden han, und auch unser rad und meinunge wol gewest were, das man in den steden be- stalt hette, die gulden zu wiegen, und welche gulden dan 19 grat fins goldes an korn und strich und ir recht gewicht ungeverlich gehabt hetten, daz man die fur gemein landswerunge gehalten und genomen hette und daz man die gulden, die daruf nit be- 50 n) sic. Deutsche Reichstags-Akten X. 117
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924 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. stunden, sost nach irme werde auch genomen hette a. diewile aber, lieben besundern frunde, die stede ir erbern botschaft zu solichem tage nit geschicht noch auch ir mei- nunge daz mererteil sost nit genzlich davon zugeschriben han, so versteet uwere ersam- keit wol, daz die von Augßpurg und wir die sache also allein nit wider gehandeln mochten, sunder der € von Augßpurg botschaft und uns beduchte ie notdorftig und geraden, das uwere wißheid und auch andere uwere und unsere guten frunde die stede sich uf soliche vorgeschriben sache nach notdorft eigentlich besinnen und bedenken wultet, obe sich hernach fugen wurde, als d wir vernomen han, daz unser allergnedigister herre der Romische etc. konig nu sin keiserliche cron entphangen habe zu Dutschen landen kommen und die stede bi sin gnade kommen wurden oder obe den steden ire 10 botschaft sost irgent zusamenzuschicken geburte, das man sich dan da baß von den sachen underreden und besprechen mochte, was darinne in dem besten zu tunde were. dan wo wir uwerer ersamkeit lieb und dienst getun und bewisen mochten, daz teden wir gerne. datum 3 feria post Petri et Pauli apostolorum anno 1433. 5 1433 Jиni 30 1433 Juni 30 a) in Konzept ist hier am Rande bemerkt Nuremberg und Basel: als wir in uwern briefen versteen, daz uwere 15 meinunge auch also si. b) em.; Konzept den, weil ursprünglich den von Augßpurg und uns geschrieben werden sollte. c) em.; Konsept beduche. d) als wir — oder obe ist im Konzept am Rande hinaugefiigt.
924 Fürsten- und Städtetag und städtischer Münztag zu Frankfurt im Mai 1433. stunden, sost nach irme werde auch genomen hette a. diewile aber, lieben besundern frunde, die stede ir erbern botschaft zu solichem tage nit geschicht noch auch ir mei- nunge daz mererteil sost nit genzlich davon zugeschriben han, so versteet uwere ersam- keit wol, daz die von Augßpurg und wir die sache also allein nit wider gehandeln mochten, sunder der € von Augßpurg botschaft und uns beduchte ie notdorftig und geraden, das uwere wißheid und auch andere uwere und unsere guten frunde die stede sich uf soliche vorgeschriben sache nach notdorft eigentlich besinnen und bedenken wultet, obe sich hernach fugen wurde, als d wir vernomen han, daz unser allergnedigister herre der Romische etc. konig nu sin keiserliche cron entphangen habe zu Dutschen landen kommen und die stede bi sin gnade kommen wurden oder obe den steden ire 10 botschaft sost irgent zusamenzuschicken geburte, das man sich dan da baß von den sachen underreden und besprechen mochte, was darinne in dem besten zu tunde were. dan wo wir uwerer ersamkeit lieb und dienst getun und bewisen mochten, daz teden wir gerne. datum 3 feria post Petri et Pauli apostolorum anno 1433. 5 1433 Jиni 30 1433 Juni 30 a) in Konzept ist hier am Rande bemerkt Nuremberg und Basel: als wir in uwern briefen versteen, daz uwere 15 meinunge auch also si. b) em.; Konzept den, weil ursprünglich den von Augßpurg und uns geschrieben werden sollte. c) em.; Konsept beduche. d) als wir — oder obe ist im Konzept am Rande hinaugefiigt.
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Landfriedensverhandlungen in Deutschland während des Romzuges K. Sigmunds Januar 1432 bis August 1433. In dieser Schlußabteilung vereinigen wir das zwar nicht lückenlose, aber doch recht „umfangreiche Aktenmaterial, das wir über die zahlreichen Versammlungen aufgefunden haben, die die Reichsstände, besonders die Süddeutschen, während der Abwesenheit K. Sig- munds des Landfriedens wegen hielten. Die Bewegung, um die es sich hier handelt, be- ginnt mit dem schon im neunten Bande unserer Reichstagsakten gestreiften Nürnberger Herrentage vom November 1431 und zicht sich bis gegen das Ende des August 1433 to hin, also bis nahe an den Zeitpunkt heran, zu dem K. Sigmund von Rom nach Basel zurückkehrte. Die Tage, die während dieses Zeitraumes gehalten wurden, fügen sich zwanglos zu fünf, unseren litt. A bis E entsprechenden Gruppen zusammen. In der ersten Gruppe handelt es sich, wie bei den Landfriedensverhandlungen der letzten Jahre, zumal den 15 auf den großen Frankfurter und Nürnberger Reichstagen vom November 1427 und vom Februar und März 1431 gepflogenen, noch teilweise um die Förderung von Angriffs- plänen gegen die Hussiten. Der Landfriede ist zunächst als die Vorbedingung für das Gelingen des Feldzuges gedacht, den die Grafen, Herren, Ritter und Knechte der Böhmischen Grenzländer im Sommer 1432 unternehmen wollen. Der Erfolg der friedlichen Aktion, die das Baseler Konzil gemäß den Beschlüssen des Ende August 1431 in Nürnberg gehaltenen Fürstenrates 1 im Winter 1431 auf 1432 eingeleitet hatte, bewirkte im Frühjahre 1432, daß der Feldzug gegen die Hussiten end- giltig aufgegeben wurde. Der Landfriede erhielt nun einen anderen, wenn man will doppelten Zweck. Einerseits sollte er die notorische Unsicherheit, die in der Umgebung 25 des Konzilsortes herrschte, und damit einen der Hauptgründe, die der Papst für die Auflösung des Baseler Konzils geltend gemacht hatte, beseitigen, andererseits sollte er zur Sicherung der Reise einer Hussitischen Gesandtschaft beitragen, deren Entsendung nach Basel zum friedlichen Austrag der religiösen Streitigkeiten Abgesandte des Konzils mit Abgesandten der Hussiten im Mai 1432 in Eger vereinbart hatten. Er verlor also so die weiterreichende Bedeutung, die er hatte haben sollen, und wurde mehr zu einer terri- torialen Angelegenheit teils der Oberrheinischen teils der Schwäbischen, Fränkischen und Baierischen Reichsstände. Die Anregung der Verhandlungen fiel naturgemäß dem Stell- vertreter K. Sigmunds und Protektor des Konzils Herzog Wilhelm von Baiern zu; ebenso die Leitung wenigstens der auf die Sicherung des Konzilsortes bezüglichen, die im 35 Sommer 1432 in Basel und im August 1433 in Breisach geführt wurden (litt. B und E). Die Verhandlungen mit den Baierischen, Fränkischen und Schwäbischen Ständen 20 1 Vgl. S. 138. 117*
Landfriedensverhandlungen in Deutschland während des Romzuges K. Sigmunds Januar 1432 bis August 1433. In dieser Schlußabteilung vereinigen wir das zwar nicht lückenlose, aber doch recht „umfangreiche Aktenmaterial, das wir über die zahlreichen Versammlungen aufgefunden haben, die die Reichsstände, besonders die Süddeutschen, während der Abwesenheit K. Sig- munds des Landfriedens wegen hielten. Die Bewegung, um die es sich hier handelt, be- ginnt mit dem schon im neunten Bande unserer Reichstagsakten gestreiften Nürnberger Herrentage vom November 1431 und zicht sich bis gegen das Ende des August 1433 to hin, also bis nahe an den Zeitpunkt heran, zu dem K. Sigmund von Rom nach Basel zurückkehrte. Die Tage, die während dieses Zeitraumes gehalten wurden, fügen sich zwanglos zu fünf, unseren litt. A bis E entsprechenden Gruppen zusammen. In der ersten Gruppe handelt es sich, wie bei den Landfriedensverhandlungen der letzten Jahre, zumal den 15 auf den großen Frankfurter und Nürnberger Reichstagen vom November 1427 und vom Februar und März 1431 gepflogenen, noch teilweise um die Förderung von Angriffs- plänen gegen die Hussiten. Der Landfriede ist zunächst als die Vorbedingung für das Gelingen des Feldzuges gedacht, den die Grafen, Herren, Ritter und Knechte der Böhmischen Grenzländer im Sommer 1432 unternehmen wollen. Der Erfolg der friedlichen Aktion, die das Baseler Konzil gemäß den Beschlüssen des Ende August 1431 in Nürnberg gehaltenen Fürstenrates 1 im Winter 1431 auf 1432 eingeleitet hatte, bewirkte im Frühjahre 1432, daß der Feldzug gegen die Hussiten end- giltig aufgegeben wurde. Der Landfriede erhielt nun einen anderen, wenn man will doppelten Zweck. Einerseits sollte er die notorische Unsicherheit, die in der Umgebung 25 des Konzilsortes herrschte, und damit einen der Hauptgründe, die der Papst für die Auflösung des Baseler Konzils geltend gemacht hatte, beseitigen, andererseits sollte er zur Sicherung der Reise einer Hussitischen Gesandtschaft beitragen, deren Entsendung nach Basel zum friedlichen Austrag der religiösen Streitigkeiten Abgesandte des Konzils mit Abgesandten der Hussiten im Mai 1432 in Eger vereinbart hatten. Er verlor also so die weiterreichende Bedeutung, die er hatte haben sollen, und wurde mehr zu einer terri- torialen Angelegenheit teils der Oberrheinischen teils der Schwäbischen, Fränkischen und Baierischen Reichsstände. Die Anregung der Verhandlungen fiel naturgemäß dem Stell- vertreter K. Sigmunds und Protektor des Konzils Herzog Wilhelm von Baiern zu; ebenso die Leitung wenigstens der auf die Sicherung des Konzilsortes bezüglichen, die im 35 Sommer 1432 in Basel und im August 1433 in Breisach geführt wurden (litt. B und E). Die Verhandlungen mit den Baierischen, Fränkischen und Schwäbischen Ständen 20 1 Vgl. S. 138. 117*
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Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 926 dagegen, die erst Ende November 1432 anhoben, nachdem das Kommen der Hussitischen Gesandten zur Gewißheit geworden war, leitcte in Wilhelms Auftrage sein Bruder Herzog Ernst. Sie fanden teils in München teils in Augsburg statt und erstreckten sich fast über ein halbes Jahr hin (lit. D). Zwischen diese direkt und indirekt von Herzog Wilhelm geleiteten Verhandlungen s fallen die in Mergentheim, deren Akten wir in lit. C mitteilen. Sie gingen von Erz- bischof Konrad von Mainz und Markgraf Friedrich von Brandenburg aus und hatten die Schaffung eines Landfriedens für Franken und dessen Nachbargebiete zum Gegen- stande. Dieselben beiden Fürsten hatten auch schon an den Verhandlungen, von denen unsere lit. A handelt, hervorragenden Anteil genommen. Ob daraus auf einen inneren i0 Zusammenhang der Mergentheimer Verhandlungen mit jenen früheren zu schließen ist, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls verfolgte man mit dem Mergentheimer Landfrieden einen wesentlich anderen Zweck, als der war, dem die früheren Verhandlungen hatten dienen sollen. Nicht an die Bekämpfung der Hussiten dachte man, sondern man wollte ähnlich, wie dies auch auf einem Nürnberger Herrentage vom 30 März geplant gewesen i5 war (vgl. lit. Ad), in der Landfriedensorganisation ein Gegengewicht gegen die revo- lutionären Regungen schaffen, die genährt durch eine lebhaft betriebene Hussitische Pro- paganda 1 in den unteren Schichten des Volkes zu Tage traten. Weder die Baseler, Münchener, Augsburger und Breisacher noch die Mergentheimer Verhandlungen hatten ein praktisches Ergebnis. Uberall vereitelte die unlustige Haltung 20 der Städte den endgiltigen Abschluß des Landfriedens. Aber die verschiedenen, bisher unbekannten Landfriedensentwürfe, die wir vorlegen, lassen doch wenigstens die Richtungen erkennen, in denen sich die Verhandlungen bewegten. Als Anhang zu den fünf Landfriedensabteilungen bieten wir in lit. F die Akten eines mißglückten Versuches des Pfalzgrafen Ludwig, seine Rechte als Reichsvikar 25 während der Abwesenheit des Königs in Italien zur Geltung zu bringen. A. Herrentage zu Nürnberg und Fürstentage zu Würzburg und Nürnberg im Januar und März 1432 nr. 578-592a. Die Landfriedensverhandlungen im Winter 1431/1432 sind eine Folge des Winds- heimer Herrentages vom 30 September 1431, dessen Akten wir schon im neunten Bande so unseres Unternehmens mitgeteilt haben 2. Es hatte sich auf diesem Tage zunächst nur um die Hussitenfrage gehandelt. Die Teilnehmer — Grafen, Herren, Ritter und Knechte aus Meißen, Thüringen, dem Osterlande, Franken, Schwaben, Baiern, dem Kraichgau und der Wetterau — waren übereingekommen, im Falle eines Hussiteneinfalls sich gegen- seitig zu unterstützen, und hatten außerdem einen größteren Zug nach Böhmen für den 35 Sommer 1432 in Aussicht genommen. Sie hatten verabredet, die Beratungen darüber in erweitertem Kreise auf einem neuen Tage in Nürnberg am 11. oder 18 November fort- zusetzen. Die spärlichen Akten, die wir über diesen Nürnberger Tag besitzen, sind ebenfalls schon im neunten Bande unseres Unternehmens mitgeteilt 3. So viel sich aus ihnen 10 1 Vgl. darüber im allgemeinen die beiden Ab- handlungen von H. Haupt, Hussitische Propaganda in Deutschland (Raumers Historisches Taschenbuch hrsg. von Maurenbrecher VI, 7 S. 233-304) und Die religiösen Sekten in Franken vor der Refor- mation (Festgabe xur dritten Säkularfeier der Uni- versität Würzburg). 2 Vgl. RTA. 9, 502-503 und nrr. 462-465. 8 Vgl. RTA. 9 nrr. 463 und 487; auch ebenda 9, 625 Anm. 2. Als Ergänrung vu diesen Stellen sei hier auf die interessanten Verhandlungen des Baseler Konxils am I., 3., 4. und 16 November 1431 über die Beschickung des Nürnberger Tages hin- 45 gewiesen, von denen Johannes von Ragusa (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 124, 125, 128 und 131) berichtet. Das Konzil beschloſ, den Pre-
Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 926 dagegen, die erst Ende November 1432 anhoben, nachdem das Kommen der Hussitischen Gesandten zur Gewißheit geworden war, leitcte in Wilhelms Auftrage sein Bruder Herzog Ernst. Sie fanden teils in München teils in Augsburg statt und erstreckten sich fast über ein halbes Jahr hin (lit. D). Zwischen diese direkt und indirekt von Herzog Wilhelm geleiteten Verhandlungen s fallen die in Mergentheim, deren Akten wir in lit. C mitteilen. Sie gingen von Erz- bischof Konrad von Mainz und Markgraf Friedrich von Brandenburg aus und hatten die Schaffung eines Landfriedens für Franken und dessen Nachbargebiete zum Gegen- stande. Dieselben beiden Fürsten hatten auch schon an den Verhandlungen, von denen unsere lit. A handelt, hervorragenden Anteil genommen. Ob daraus auf einen inneren i0 Zusammenhang der Mergentheimer Verhandlungen mit jenen früheren zu schließen ist, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls verfolgte man mit dem Mergentheimer Landfrieden einen wesentlich anderen Zweck, als der war, dem die früheren Verhandlungen hatten dienen sollen. Nicht an die Bekämpfung der Hussiten dachte man, sondern man wollte ähnlich, wie dies auch auf einem Nürnberger Herrentage vom 30 März geplant gewesen i5 war (vgl. lit. Ad), in der Landfriedensorganisation ein Gegengewicht gegen die revo- lutionären Regungen schaffen, die genährt durch eine lebhaft betriebene Hussitische Pro- paganda 1 in den unteren Schichten des Volkes zu Tage traten. Weder die Baseler, Münchener, Augsburger und Breisacher noch die Mergentheimer Verhandlungen hatten ein praktisches Ergebnis. Uberall vereitelte die unlustige Haltung 20 der Städte den endgiltigen Abschluß des Landfriedens. Aber die verschiedenen, bisher unbekannten Landfriedensentwürfe, die wir vorlegen, lassen doch wenigstens die Richtungen erkennen, in denen sich die Verhandlungen bewegten. Als Anhang zu den fünf Landfriedensabteilungen bieten wir in lit. F die Akten eines mißglückten Versuches des Pfalzgrafen Ludwig, seine Rechte als Reichsvikar 25 während der Abwesenheit des Königs in Italien zur Geltung zu bringen. A. Herrentage zu Nürnberg und Fürstentage zu Würzburg und Nürnberg im Januar und März 1432 nr. 578-592a. Die Landfriedensverhandlungen im Winter 1431/1432 sind eine Folge des Winds- heimer Herrentages vom 30 September 1431, dessen Akten wir schon im neunten Bande so unseres Unternehmens mitgeteilt haben 2. Es hatte sich auf diesem Tage zunächst nur um die Hussitenfrage gehandelt. Die Teilnehmer — Grafen, Herren, Ritter und Knechte aus Meißen, Thüringen, dem Osterlande, Franken, Schwaben, Baiern, dem Kraichgau und der Wetterau — waren übereingekommen, im Falle eines Hussiteneinfalls sich gegen- seitig zu unterstützen, und hatten außerdem einen größteren Zug nach Böhmen für den 35 Sommer 1432 in Aussicht genommen. Sie hatten verabredet, die Beratungen darüber in erweitertem Kreise auf einem neuen Tage in Nürnberg am 11. oder 18 November fort- zusetzen. Die spärlichen Akten, die wir über diesen Nürnberger Tag besitzen, sind ebenfalls schon im neunten Bande unseres Unternehmens mitgeteilt 3. So viel sich aus ihnen 10 1 Vgl. darüber im allgemeinen die beiden Ab- handlungen von H. Haupt, Hussitische Propaganda in Deutschland (Raumers Historisches Taschenbuch hrsg. von Maurenbrecher VI, 7 S. 233-304) und Die religiösen Sekten in Franken vor der Refor- mation (Festgabe xur dritten Säkularfeier der Uni- versität Würzburg). 2 Vgl. RTA. 9, 502-503 und nrr. 462-465. 8 Vgl. RTA. 9 nrr. 463 und 487; auch ebenda 9, 625 Anm. 2. Als Ergänrung vu diesen Stellen sei hier auf die interessanten Verhandlungen des Baseler Konxils am I., 3., 4. und 16 November 1431 über die Beschickung des Nürnberger Tages hin- 45 gewiesen, von denen Johannes von Ragusa (Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 124, 125, 128 und 131) berichtet. Das Konzil beschloſ, den Pre-
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Einleitung. 927 ersehen läßt, hielten die Anwesenden zwar an dem in Windsheim gefaßten Feldzugs- plane fest, sprachen sich aber doch dahin aus, daß Beihilfe von städtischer und anderer Seite und die Herstellung des Landfriedens die Vorbedingungen für das Gelingen des Zuges seien. Die Städte erfuhren von den Plänen der Herren auf dem Ulmer Städtetage vom 26 November 1 durch Nürnberg. Sie waren nicht wenig bestürst darüber. Allgemein herrschte bei ihnen die Uberzeugung, daß hinter den Plänen irgend etwas stecke, was gegen die Städte gerichtet sei. Einige Städte schlugen darum die Errichtung eines all- gemeinen Städtebundes zum Schutz gegen die Absichten der Herren vor; andere waren 10 aber der Meinung, daß man die Herren mit ihrem Verlangen nicht rundweg abweisen dürfe, da sie sonst leicht etwas unternehmen könnten, was den Städten nicht beqwemlich noch eben wäre. Schließlich einigten sie sich dahin, die Angelegenheit ad referendum zu nehmen und Ulm bis zum 13 Dezember brieflich zu benachrichtigen, ob sie auf einer neuen Versammlung weiter erörtert werden solle. Wir hören dann aber nichts mehr von ihr. Vermutlich wurde sie zurückgestellt, da am 17 Dezember die Konzilsgesandten Johannes Nider und Johannes von Maulbronn nach Nürnberg kamen2, um mit den Hussiten Verhandlungen über die Beschickung des Baseler Konzils anzuknüpfen. Am 13 Januar 1432 kamen nun die Herren zum Zweck der Fortsetzung ihrer Beratungen zum zweiten Male in Nürnberg zusammen. Auf diese Zusammenkunft be- 20 zichen sich die Akten der folgenden lit. a. 16 a. Herrentag zu Nürnberg am 13 Januar 1432 nr. 578-580. 35 40 Es läft sich nicht mit Sicherheit sagen, ob der Tag schon auf der ersten Nürnberger Zusammenkunft der Herren im November verabredet worden war. Man wird es jedoch als wahrscheinlich betrachten dürfen, da Nürnberg über ihn schon am 12 Dezember an 25 Ulm zu berichten wußtte (nr. 578). Die Stadt hatte gehört, daß er um den 6 Januar herum gehalten werden solle. Sein genauer Termin, der 13 Januar, stand also vielleicht damals noch nicht fest; er mag in der zweiten Hälfte des Dezember angesetzt worden sein. Uber den Besuch des Tages können wir trotz der umfangreichen Aufzeichnungen im Nürnberger Schenkbuche (nr. 580) keine absolut zuverlässigen Angaben machen. Denn 30 die Anwesenheit eines guten Teiles der dort Genannten in Nürnberg war, scheint uns, nicht durch den Herrentag, sondern durch den Rechtstag veranlaßt, den Haupt von Pappenheim auf königliche Anordnung zur Schlichtung der Baierischen Streitigkeiten für den 20 Januar 1432 anberaumt hatte 3. Wir möchten deshalb zunächst nur die hierher ziehen, die wir in nr. 464 des neunten Bandes schon als Teilnehmer am Windsheimer Tage kennen gelernt haben, und dies sind die beiden Herren von Seinsheim und Albrecht von Freudenberg. Da Nürnberg in seinem Bericht an Ulm vom 18 Januar (nr. 579) neben Herren, Rittern und Knechten auch Grafen anführt, so werden zu jenen drei wohl noch Graf Michel von Wertheim, der Graf von Helfenstein und der junge Graf von Öttingen hinzugerechnet werden dürfen, allenfalls auch noch Konrad von Weinsberg und Albrecht Muracher. Danach könnte es also scheinen, als sei der Tag nicht gerade stark besucht gewesen. Aber man darf, meinen wir, nicht überschen, daß die Genannten höchst wahrscheinlich nicht nur für ihre Person anwesend waren, sondern einer seiner Zeit in Windsheim getroffenen Bestimmung gemäß bestimmte Landschaften vertraten. digermönch Heinrich von Deutschberg (Mons Dei) in 45 Wallis nach Nürnberg xu schicken, damit er sich über die Verhandlungen informiere und den Rittern den Ersatx der Kosten pro instrumentis necessariis ad bellum xusage. 1 Uber den Ulmer Tag vergleiche man RTA. 9 nrr. 483-487. Das oben Gesagte ergiebt sich aus nr. 487. 2 Vgl. S. 205 Anm. 1. Vgl. S. 186 Anm. 3. 3
Einleitung. 927 ersehen läßt, hielten die Anwesenden zwar an dem in Windsheim gefaßten Feldzugs- plane fest, sprachen sich aber doch dahin aus, daß Beihilfe von städtischer und anderer Seite und die Herstellung des Landfriedens die Vorbedingungen für das Gelingen des Zuges seien. Die Städte erfuhren von den Plänen der Herren auf dem Ulmer Städtetage vom 26 November 1 durch Nürnberg. Sie waren nicht wenig bestürst darüber. Allgemein herrschte bei ihnen die Uberzeugung, daß hinter den Plänen irgend etwas stecke, was gegen die Städte gerichtet sei. Einige Städte schlugen darum die Errichtung eines all- gemeinen Städtebundes zum Schutz gegen die Absichten der Herren vor; andere waren 10 aber der Meinung, daß man die Herren mit ihrem Verlangen nicht rundweg abweisen dürfe, da sie sonst leicht etwas unternehmen könnten, was den Städten nicht beqwemlich noch eben wäre. Schließlich einigten sie sich dahin, die Angelegenheit ad referendum zu nehmen und Ulm bis zum 13 Dezember brieflich zu benachrichtigen, ob sie auf einer neuen Versammlung weiter erörtert werden solle. Wir hören dann aber nichts mehr von ihr. Vermutlich wurde sie zurückgestellt, da am 17 Dezember die Konzilsgesandten Johannes Nider und Johannes von Maulbronn nach Nürnberg kamen2, um mit den Hussiten Verhandlungen über die Beschickung des Baseler Konzils anzuknüpfen. Am 13 Januar 1432 kamen nun die Herren zum Zweck der Fortsetzung ihrer Beratungen zum zweiten Male in Nürnberg zusammen. Auf diese Zusammenkunft be- 20 zichen sich die Akten der folgenden lit. a. 16 a. Herrentag zu Nürnberg am 13 Januar 1432 nr. 578-580. 35 40 Es läft sich nicht mit Sicherheit sagen, ob der Tag schon auf der ersten Nürnberger Zusammenkunft der Herren im November verabredet worden war. Man wird es jedoch als wahrscheinlich betrachten dürfen, da Nürnberg über ihn schon am 12 Dezember an 25 Ulm zu berichten wußtte (nr. 578). Die Stadt hatte gehört, daß er um den 6 Januar herum gehalten werden solle. Sein genauer Termin, der 13 Januar, stand also vielleicht damals noch nicht fest; er mag in der zweiten Hälfte des Dezember angesetzt worden sein. Uber den Besuch des Tages können wir trotz der umfangreichen Aufzeichnungen im Nürnberger Schenkbuche (nr. 580) keine absolut zuverlässigen Angaben machen. Denn 30 die Anwesenheit eines guten Teiles der dort Genannten in Nürnberg war, scheint uns, nicht durch den Herrentag, sondern durch den Rechtstag veranlaßt, den Haupt von Pappenheim auf königliche Anordnung zur Schlichtung der Baierischen Streitigkeiten für den 20 Januar 1432 anberaumt hatte 3. Wir möchten deshalb zunächst nur die hierher ziehen, die wir in nr. 464 des neunten Bandes schon als Teilnehmer am Windsheimer Tage kennen gelernt haben, und dies sind die beiden Herren von Seinsheim und Albrecht von Freudenberg. Da Nürnberg in seinem Bericht an Ulm vom 18 Januar (nr. 579) neben Herren, Rittern und Knechten auch Grafen anführt, so werden zu jenen drei wohl noch Graf Michel von Wertheim, der Graf von Helfenstein und der junge Graf von Öttingen hinzugerechnet werden dürfen, allenfalls auch noch Konrad von Weinsberg und Albrecht Muracher. Danach könnte es also scheinen, als sei der Tag nicht gerade stark besucht gewesen. Aber man darf, meinen wir, nicht überschen, daß die Genannten höchst wahrscheinlich nicht nur für ihre Person anwesend waren, sondern einer seiner Zeit in Windsheim getroffenen Bestimmung gemäß bestimmte Landschaften vertraten. digermönch Heinrich von Deutschberg (Mons Dei) in 45 Wallis nach Nürnberg xu schicken, damit er sich über die Verhandlungen informiere und den Rittern den Ersatx der Kosten pro instrumentis necessariis ad bellum xusage. 1 Uber den Ulmer Tag vergleiche man RTA. 9 nrr. 483-487. Das oben Gesagte ergiebt sich aus nr. 487. 2 Vgl. S. 205 Anm. 1. Vgl. S. 186 Anm. 3. 3
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928 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Das Ergebnis der Beratungen war, wie aus dem erwähnten Bericht Nürnbergs an Ulm und einem Briefe der Konzilsgesandten Johannes Nider und Johannes von Maul- bronn an Johannes von Ragusa vom 10 März (nr. 586) hervorgeht, daß man nicht näher bekannte Vorschläge zur Erledigung der beiden auf der Tagesordnung stehenden Punkte, Hussitenzug und Landfrieden, zu Papier brachte und sie durch eine Abordnung zunächst den Kurfürsten und Fürsten, die am 27 Januar in Würzburg tagen wollten, später auch dem Baseler Konzil vorzulegen beschloß. b. Beabsichtigter Fürstentag zu Würzburg am 27 Januar 1432 nr. 581-584. Die Anregung zu diesem Würzburger Tage war von Markgraf Friedrich von Brandenburg ausgegangen, höchst wahrscheinlich unmittelbar nach dem Frankfurter io Reichstage vom 16 Oktober 1431 und vielleicht gerade wegen der Ergebnislosigkeit dieses Tages. Mündliche Außerungen von seiner Seite, die sich auf die Notwendigkeit der Er- örterung der Hussitenfrage, wohl zum Zwecke der Anbahnung einer Verständigung über die gegen Hussitische Einfälle zu ergreifenden Maßregeln, bezogen, veranlaßten Bischof Johann von Würzburg, die Angelegenheit mit gerade in Würzburg anwesenden Sächsischen i5 Räten, vielleicht denselben, die am Frankfurter Reichstage teilgenommen hatten 1, zu be- sprechen. Die Räte berichteten darüber an ihre Herzöge. Darauf schrieb Herzog Sigmund von Sachsen an Bischof Johann, er möge Markgraf Friedrich zur Ansage eines Tages bewegen; er sowohl wie sein Bruder Herzog Friedrich würden persönlich daran teil- nehmen. Der Bischof verständigte davon den Markgrafen, und der schlug nun vor, den 20 Tag in Würzburg zu halten, und erklärte sich bereit, auch die Baierischen Herzöge zum Besuch desselben zu veranlassen. Nur wollte er vorher noch die Gewißheit haben, daß auch die Kurfürsten von Mainz und von der Pfalz erscheinen würden. Er mag ihre Anwesenheit im Hinblick auf Außerungen gewünscht haben, die seiner Zeit in Frankfurt gefallen waren und die Berufung eines neuen Tages durch Erzbischof Konrad z5 als den obersten geistlichen Kurfürsten und Pfalzgraf Ludwig als den Reichsvikar zum Gegenstande gehabt hatten 2. Bischof Johann teilte Vorschlag und Wunsch des Markgrafen dem Erzbischof in einem nicht erhaltenen Briefe mit und dieser sie dann am 15 Dezember in unserer nr. 581 dem Pfalzgrafen, wobei er zugleich diesem den 27 Januar 1432 als Termin des 30 Tages vorschlug. Daraufhin schrieb Pfalzgraf Ludwig zwischen dem 15. und 26 Dezember direkt an Bischof Johann, sagte ihm sein persönliches Erscheinen zu und bat ihn, dahin zu wirken, daß Markgraf Friedrich die in jenem Briefe des Mainzer Erzbischofs ge- nannten beiden Herzöge von Sachsen und die Herzöge Ernst und Wilhelm von Baiern zum Besuch des Tages veranlasse. Dieser Brief des Pfalzgrafen ist nicht mehr vor- 35 handen; sein hier mitgeteilter Inhalt ergiebt sich aber aus unserer nr. 582. Pfalzgraf Ludwig setzte sich auch selbst mit seinen Vettern in Verbindung. Er schickte ihnen am 26 Dezember Abschrift des erzbischöflichen Schreibens vom 15. und bat, es möchte wenigstens einer von ihnen nach Würzburg kommen (nr. 582). Wir wissen aber nicht, was sie darauf antworteten. Herzog Wilhelm gab die Reise nach Würzburg 40 jedenfalls schon Anfang Januar auf 3. Die Frage, ob die Absicht bestanden habe, zu diesen geistlichen und weltlichen Fürsten noch andere Reichsstände hinzuzuladen, läßt sich nicht genau beantworten. Laut dem Brief des Erzbischofs von Mainz an Pfalzgraf Ludwig, nr. 581, hätte Markgraf Friedrich von Brandenburg dem Bischof von Würzburg gegenüber nur von der Beteiligung 45 1 2 Vgl. RTA. 9 nr. 478. Vgl. RTA. 9 nrr. 478 und 479. 3 Vgl. S. 204 Anm. 2.
928 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Das Ergebnis der Beratungen war, wie aus dem erwähnten Bericht Nürnbergs an Ulm und einem Briefe der Konzilsgesandten Johannes Nider und Johannes von Maul- bronn an Johannes von Ragusa vom 10 März (nr. 586) hervorgeht, daß man nicht näher bekannte Vorschläge zur Erledigung der beiden auf der Tagesordnung stehenden Punkte, Hussitenzug und Landfrieden, zu Papier brachte und sie durch eine Abordnung zunächst den Kurfürsten und Fürsten, die am 27 Januar in Würzburg tagen wollten, später auch dem Baseler Konzil vorzulegen beschloß. b. Beabsichtigter Fürstentag zu Würzburg am 27 Januar 1432 nr. 581-584. Die Anregung zu diesem Würzburger Tage war von Markgraf Friedrich von Brandenburg ausgegangen, höchst wahrscheinlich unmittelbar nach dem Frankfurter io Reichstage vom 16 Oktober 1431 und vielleicht gerade wegen der Ergebnislosigkeit dieses Tages. Mündliche Außerungen von seiner Seite, die sich auf die Notwendigkeit der Er- örterung der Hussitenfrage, wohl zum Zwecke der Anbahnung einer Verständigung über die gegen Hussitische Einfälle zu ergreifenden Maßregeln, bezogen, veranlaßten Bischof Johann von Würzburg, die Angelegenheit mit gerade in Würzburg anwesenden Sächsischen i5 Räten, vielleicht denselben, die am Frankfurter Reichstage teilgenommen hatten 1, zu be- sprechen. Die Räte berichteten darüber an ihre Herzöge. Darauf schrieb Herzog Sigmund von Sachsen an Bischof Johann, er möge Markgraf Friedrich zur Ansage eines Tages bewegen; er sowohl wie sein Bruder Herzog Friedrich würden persönlich daran teil- nehmen. Der Bischof verständigte davon den Markgrafen, und der schlug nun vor, den 20 Tag in Würzburg zu halten, und erklärte sich bereit, auch die Baierischen Herzöge zum Besuch desselben zu veranlassen. Nur wollte er vorher noch die Gewißheit haben, daß auch die Kurfürsten von Mainz und von der Pfalz erscheinen würden. Er mag ihre Anwesenheit im Hinblick auf Außerungen gewünscht haben, die seiner Zeit in Frankfurt gefallen waren und die Berufung eines neuen Tages durch Erzbischof Konrad z5 als den obersten geistlichen Kurfürsten und Pfalzgraf Ludwig als den Reichsvikar zum Gegenstande gehabt hatten 2. Bischof Johann teilte Vorschlag und Wunsch des Markgrafen dem Erzbischof in einem nicht erhaltenen Briefe mit und dieser sie dann am 15 Dezember in unserer nr. 581 dem Pfalzgrafen, wobei er zugleich diesem den 27 Januar 1432 als Termin des 30 Tages vorschlug. Daraufhin schrieb Pfalzgraf Ludwig zwischen dem 15. und 26 Dezember direkt an Bischof Johann, sagte ihm sein persönliches Erscheinen zu und bat ihn, dahin zu wirken, daß Markgraf Friedrich die in jenem Briefe des Mainzer Erzbischofs ge- nannten beiden Herzöge von Sachsen und die Herzöge Ernst und Wilhelm von Baiern zum Besuch des Tages veranlasse. Dieser Brief des Pfalzgrafen ist nicht mehr vor- 35 handen; sein hier mitgeteilter Inhalt ergiebt sich aber aus unserer nr. 582. Pfalzgraf Ludwig setzte sich auch selbst mit seinen Vettern in Verbindung. Er schickte ihnen am 26 Dezember Abschrift des erzbischöflichen Schreibens vom 15. und bat, es möchte wenigstens einer von ihnen nach Würzburg kommen (nr. 582). Wir wissen aber nicht, was sie darauf antworteten. Herzog Wilhelm gab die Reise nach Würzburg 40 jedenfalls schon Anfang Januar auf 3. Die Frage, ob die Absicht bestanden habe, zu diesen geistlichen und weltlichen Fürsten noch andere Reichsstände hinzuzuladen, läßt sich nicht genau beantworten. Laut dem Brief des Erzbischofs von Mainz an Pfalzgraf Ludwig, nr. 581, hätte Markgraf Friedrich von Brandenburg dem Bischof von Würzburg gegenüber nur von der Beteiligung 45 1 2 Vgl. RTA. 9 nr. 478. Vgl. RTA. 9 nrr. 478 und 479. 3 Vgl. S. 204 Anm. 2.
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Einleitung. 929 der fursten den Hussen gesessen gesprochen. Indessen an einer anderen Stelle desselben Briefes weist der Erzbischof auf das Wünschenswerte einer Besprechung der Hussiten- frage mit anderen „Fürsten und Herren" hin und außerdem behauptet der Konzils- gesandte Johannes Nider in einem Briefe an Johannes von Ragusa vom 5 Januar 1432, daß der Würzburger Tag von Erzbischöfen, Kurfürsten, den Baierischen Her- zögen und sehr vielen Städten werde gehalten werden 1. Doch fällt Niders Zeugnis nicht schwer ins Gewicht. Er giebt wahrscheinlich nur wieder, was er hier und da in Nürnberg gehört hatte. Aus den Worten des Erzbischofs aber läßt sich auch nicht unbedingt folgern, daß thatsächlich Herren eingeladen worden seien. Nimmt man hinzu, daß sowohl Herzog Wilhelm von Baiern in einem Briefe an das Baseler Konzil2 als auch der an der Vorbereitung des Tages so stark beteiligte Bischof von Würzburg in einem Briefe an Nürnberg vom 18 Januar3 durchaus nur von einem Tage „der Fürsten" reden, so wird man wohl mehr der Ansicht zuneigen müssen, daß der Kreis der Eingeladenen auf die in den erzbischöflichen und pfalzgräflichen Schreiben Ge- 15 nannten beschränkt blieb. Als Zweck des Tages wird nur die Besprechung der Hussitenfrage angegeben. Die Landfriedensfrage stand jedenfalls nicht auf der Tagesordnung. Aber sie würde gewiß zur Erörterung gekommen sein, wenn der Tag überhaupt gehalten und so den Herren Gelegenheit gegeben worden wäre, ihre am 13 Januar in Nürnberg gefaßten Be- 20 schlüsse vorzulegen. Dieser Umstand rechtfertigt die Einreihung des Tages an dieser Stelle zur Genüge. Wie aus unserer nr. 583 hervorgeht, wurde die Abhaltung des Tages schon vor dem 18 Januar wieder aufgegeben. Die beiden Konzilsgesandten, Johannes Nider und Johannes von Maulbronn, die den Tag hatten besuchen wollen 4, behaupteten nachher, es 25 sei der ungünstigen Witterungsverhältnisse wegen geschehen 5. Ob dies der einzige Grund war, können wir nicht sagen. 10 c. Fürstentag zu Nürnberg am 23 März 1432 nr. 585-591. Ein direkter Zusammenhang dieses Tages mit dem Würzburger, etwa in der Art, daß er als Ersatz für ihn geplant war, läßt sich nicht nachweisen. Doch schließt er so sich ihm nach Einberufung und Tagesordnung eng an. Die Berufung ging nämlich, wie aus unserer nr. 585 zu folgern ist, wieder von Markgraf Friedrich von Brandenburg aus, den dazu die Bitte der in Nürnberg weilenden Konzilsgesandten, er möge die auf einen friedlichen Vergleich mit den Hussiten hinzielenden Bestrebungen des Konzils mit Rat und That fördern, veranlaßte. Auf die Wahl des Termins war vielleicht die Aufforderung des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz und des Pfalzgrafen Johann von Neumarkt an den Markgrafen, mit ihnen in Nürnberg zur Besprechung territorialer Angelegenheiten zusammenzukommen 6, von Ein- fluß. Doch kennen wir den Zeitpunkt nicht, an dem diese Aufforderung erfolgt war; auch wissen wir nicht, ob die beiden Pfalzgrafen den 16 März, für den Markgraf Friedrich 40 den Tag ursprünglich berief, auch schon für die Zusammenkunft vorgeschlagen hatten. 35 1 Die Stelle lautet: proinde quia archiepiscopi, electores, duces Bavarie et communitates plurime dietam habebunt dominica proxima post conversionem sancti Pauli [Jan. 27] in Herbipoli, ubi nos debere 45 adesse consulunt prudentes plurimi, idcirco actuare velitis eos, ad quos pertinet, quatenus instructiones nobis formare velint, quid super eadem dieta per nos sit faciendum, et tales instructiones Nurenberg vel Herbipolim nobis dirigere, si saltem tempestive nobis presentari poterint. (Ragusa a. a. O. 1, 140.) 2 Vgl. S. 204 Anm. 2. a Vgl. nr. 583. 4 Vgl. Anm. 1. 5 Vgl. nrr. 586 und 587. Vgl. die einschlägige Anmerkung an nr. 589. 6
Einleitung. 929 der fursten den Hussen gesessen gesprochen. Indessen an einer anderen Stelle desselben Briefes weist der Erzbischof auf das Wünschenswerte einer Besprechung der Hussiten- frage mit anderen „Fürsten und Herren" hin und außerdem behauptet der Konzils- gesandte Johannes Nider in einem Briefe an Johannes von Ragusa vom 5 Januar 1432, daß der Würzburger Tag von Erzbischöfen, Kurfürsten, den Baierischen Her- zögen und sehr vielen Städten werde gehalten werden 1. Doch fällt Niders Zeugnis nicht schwer ins Gewicht. Er giebt wahrscheinlich nur wieder, was er hier und da in Nürnberg gehört hatte. Aus den Worten des Erzbischofs aber läßt sich auch nicht unbedingt folgern, daß thatsächlich Herren eingeladen worden seien. Nimmt man hinzu, daß sowohl Herzog Wilhelm von Baiern in einem Briefe an das Baseler Konzil2 als auch der an der Vorbereitung des Tages so stark beteiligte Bischof von Würzburg in einem Briefe an Nürnberg vom 18 Januar3 durchaus nur von einem Tage „der Fürsten" reden, so wird man wohl mehr der Ansicht zuneigen müssen, daß der Kreis der Eingeladenen auf die in den erzbischöflichen und pfalzgräflichen Schreiben Ge- 15 nannten beschränkt blieb. Als Zweck des Tages wird nur die Besprechung der Hussitenfrage angegeben. Die Landfriedensfrage stand jedenfalls nicht auf der Tagesordnung. Aber sie würde gewiß zur Erörterung gekommen sein, wenn der Tag überhaupt gehalten und so den Herren Gelegenheit gegeben worden wäre, ihre am 13 Januar in Nürnberg gefaßten Be- 20 schlüsse vorzulegen. Dieser Umstand rechtfertigt die Einreihung des Tages an dieser Stelle zur Genüge. Wie aus unserer nr. 583 hervorgeht, wurde die Abhaltung des Tages schon vor dem 18 Januar wieder aufgegeben. Die beiden Konzilsgesandten, Johannes Nider und Johannes von Maulbronn, die den Tag hatten besuchen wollen 4, behaupteten nachher, es 25 sei der ungünstigen Witterungsverhältnisse wegen geschehen 5. Ob dies der einzige Grund war, können wir nicht sagen. 10 c. Fürstentag zu Nürnberg am 23 März 1432 nr. 585-591. Ein direkter Zusammenhang dieses Tages mit dem Würzburger, etwa in der Art, daß er als Ersatz für ihn geplant war, läßt sich nicht nachweisen. Doch schließt er so sich ihm nach Einberufung und Tagesordnung eng an. Die Berufung ging nämlich, wie aus unserer nr. 585 zu folgern ist, wieder von Markgraf Friedrich von Brandenburg aus, den dazu die Bitte der in Nürnberg weilenden Konzilsgesandten, er möge die auf einen friedlichen Vergleich mit den Hussiten hinzielenden Bestrebungen des Konzils mit Rat und That fördern, veranlaßte. Auf die Wahl des Termins war vielleicht die Aufforderung des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz und des Pfalzgrafen Johann von Neumarkt an den Markgrafen, mit ihnen in Nürnberg zur Besprechung territorialer Angelegenheiten zusammenzukommen 6, von Ein- fluß. Doch kennen wir den Zeitpunkt nicht, an dem diese Aufforderung erfolgt war; auch wissen wir nicht, ob die beiden Pfalzgrafen den 16 März, für den Markgraf Friedrich 40 den Tag ursprünglich berief, auch schon für die Zusammenkunft vorgeschlagen hatten. 35 1 Die Stelle lautet: proinde quia archiepiscopi, electores, duces Bavarie et communitates plurime dietam habebunt dominica proxima post conversionem sancti Pauli [Jan. 27] in Herbipoli, ubi nos debere 45 adesse consulunt prudentes plurimi, idcirco actuare velitis eos, ad quos pertinet, quatenus instructiones nobis formare velint, quid super eadem dieta per nos sit faciendum, et tales instructiones Nurenberg vel Herbipolim nobis dirigere, si saltem tempestive nobis presentari poterint. (Ragusa a. a. O. 1, 140.) 2 Vgl. S. 204 Anm. 2. a Vgl. nr. 583. 4 Vgl. Anm. 1. 5 Vgl. nrr. 586 und 587. Vgl. die einschlägige Anmerkung an nr. 589. 6
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930 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Einladungsschreiben fehlen. Wir müssen uns daher über den Kreis der Eingeladenen und die Beratungsgegenstände aus den vorhandenen Korrespondenzen zu unterrichten suchen. Nach dem, was Johannes Nider am 10 März an Johannes von Ragusa schrieb (nr. 586), und nach den Einträgen im Nürnberger Schenkbuche (nr. 590) sollte man meinen, daß Markgraf Friedrich nicht nur Fürsten eingeladen habe, wie er laut seinen mündlichen Mitteilungen an den einen der beiden Konzilsgesandten etwa Mitte Februar vorhatte (vgl. nr. 585), sondern auch Reichsstädte. Indessen dieser Annahme stehen ge- wichtige Bedenken entgegen. Wir wissen nämlich von Markgraf Friedrich selbst, daß wenigstens Nördlingen und Ulm von ihm nur eines Rechtstages wegen, der anfänglich in Ansbach hatte stattfinden sollen, nach Nürnberg gebeten wurden, und zwar erst am io 19 Märzi, also erst einige Tage nach dem für den Fürstentag ursprünglich festgesetzten Termin. Mit diesem Rechtstage hängt dann wohl auch die Anwesenheit der Gesandten noch anderer Mitglieder des Schwäbischen Städtebundes zusammen. Und was die wenigen, diesem Bunde nicht angehörenden Städte, die Vertreter geschickt hatten, anbetrifft, so wird man voraussetzen dürfen, daß sie dazu durch ihre besonderen Angelegenheiten bewogen 15 worden waren, wie dies ja auch Johann von Maulbronn in einem Briefe an Johannes von Ragusa vom 24 März andeutet2. Die Anwesenheit von Grafen, Herren und Rittern, die ebenfalls aus dem Nürnberger Schenkbuch hervorgeht, war nicht durch den Fürstentag veranlaßt, sondern durch einen ihm unmittelbar folgenden Herrentag, auf den wir in lit. d noch näher eingehen werden. Die von Markgraf Friedrich geladenen Fürsten waren, so viel sich dem vorliegen- den Material entnehmen läßt, Erzbischof Konrad von Mainz3, die Herzöge Friedrich von Sachsen und Heinrich und Ernst von Baiern, die Pfalzgrafen Ludwig und Johann und die Bischöfe Johann von Würzburg, Anton von Bamberg und Albert von Eichstätt. Der Markgraf ging also wohl über den Kreis der schon zum Würzburger Tage Geladenen 25 nicht hinaus. Persönlich erschienen außer Markgraf Friedrich und den eben genannten beiden Pfalzgrafen, von denen Pfalzgraf Johann auch seinen Sohn Christoph mitbrachte, nur Herzog Heinrich von Baiern und der Bischof von Bamberg. Herzog Ernst und der Bischof von Würzburg schickten Gesandte, ersterer Herrn Wilhelm von Wolfstein (vgl. 30 nrr. 590 und 591). Auf die Tagesordnung hatte Markgraf Friedrich die Beschaffung sicheren Geleites für eine Hussitische Gesandtschaft nach Nürnberg oder Basel, die Erklärung der Ad- härenz an das Baseler Konzil, diese wohl als Demonstration gegen die vom Papste ver- fügte Auflösung, und die Entsendung von Prälaten, Doktoren und hervorragenden 35 Männern zum Konzil setzen wollen (vgl. nr. 585), also merkliche sache und notdurft der heiligen Cristenheit, wie in unserer nr. 589" gesagt wird. Die Erörterung der Land- friedensfrage war nicht in Aussicht genommen, aber man erwartete, wie die Konzils- gesandten am 10 März an Johannes von Ragusa schrieben (nr. 586), daß die Herren jetzt mit ihren auf dem Tage vom 13 Januar aufgesetzten Vorschlägen an die Fürsten 40 herantreten würden, eine Erwartung, zu der man sich um so mehr berechtigt glauben mochte, als bekannt war, daß die Herren unmittelbar nach dem Fürstentage ebenfalls in Nürnberg tagen wollten (vgl. lit. d). 20 1 Vgl. ebenda. 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 591. a Daß der Erxbischof von Mainx und der Herxog von Sachsen geladen wurden, darf man aus der folgenden Nachschrift xu einem Briefe Johann Niders an Johannes von Ragusa vom. 15 Märx 1432 schließen: item noveritis super dominica oculi [März 23] ad dietam Norimbergam venient marchio Brandenburgensis, dux Ludovicus comes palatinus, 45 dux Saxonie, dux Johannes de Bavaria, et speratur de archiepiscopo Maguntino. venient etiam omnes episcopi vicini, ad minus Bambergensis Herbipolensis et Eistetensis. (Ragusa a. a. O. 1, 199.) 50
930 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Einladungsschreiben fehlen. Wir müssen uns daher über den Kreis der Eingeladenen und die Beratungsgegenstände aus den vorhandenen Korrespondenzen zu unterrichten suchen. Nach dem, was Johannes Nider am 10 März an Johannes von Ragusa schrieb (nr. 586), und nach den Einträgen im Nürnberger Schenkbuche (nr. 590) sollte man meinen, daß Markgraf Friedrich nicht nur Fürsten eingeladen habe, wie er laut seinen mündlichen Mitteilungen an den einen der beiden Konzilsgesandten etwa Mitte Februar vorhatte (vgl. nr. 585), sondern auch Reichsstädte. Indessen dieser Annahme stehen ge- wichtige Bedenken entgegen. Wir wissen nämlich von Markgraf Friedrich selbst, daß wenigstens Nördlingen und Ulm von ihm nur eines Rechtstages wegen, der anfänglich in Ansbach hatte stattfinden sollen, nach Nürnberg gebeten wurden, und zwar erst am io 19 Märzi, also erst einige Tage nach dem für den Fürstentag ursprünglich festgesetzten Termin. Mit diesem Rechtstage hängt dann wohl auch die Anwesenheit der Gesandten noch anderer Mitglieder des Schwäbischen Städtebundes zusammen. Und was die wenigen, diesem Bunde nicht angehörenden Städte, die Vertreter geschickt hatten, anbetrifft, so wird man voraussetzen dürfen, daß sie dazu durch ihre besonderen Angelegenheiten bewogen 15 worden waren, wie dies ja auch Johann von Maulbronn in einem Briefe an Johannes von Ragusa vom 24 März andeutet2. Die Anwesenheit von Grafen, Herren und Rittern, die ebenfalls aus dem Nürnberger Schenkbuch hervorgeht, war nicht durch den Fürstentag veranlaßt, sondern durch einen ihm unmittelbar folgenden Herrentag, auf den wir in lit. d noch näher eingehen werden. Die von Markgraf Friedrich geladenen Fürsten waren, so viel sich dem vorliegen- den Material entnehmen läßt, Erzbischof Konrad von Mainz3, die Herzöge Friedrich von Sachsen und Heinrich und Ernst von Baiern, die Pfalzgrafen Ludwig und Johann und die Bischöfe Johann von Würzburg, Anton von Bamberg und Albert von Eichstätt. Der Markgraf ging also wohl über den Kreis der schon zum Würzburger Tage Geladenen 25 nicht hinaus. Persönlich erschienen außer Markgraf Friedrich und den eben genannten beiden Pfalzgrafen, von denen Pfalzgraf Johann auch seinen Sohn Christoph mitbrachte, nur Herzog Heinrich von Baiern und der Bischof von Bamberg. Herzog Ernst und der Bischof von Würzburg schickten Gesandte, ersterer Herrn Wilhelm von Wolfstein (vgl. 30 nrr. 590 und 591). Auf die Tagesordnung hatte Markgraf Friedrich die Beschaffung sicheren Geleites für eine Hussitische Gesandtschaft nach Nürnberg oder Basel, die Erklärung der Ad- härenz an das Baseler Konzil, diese wohl als Demonstration gegen die vom Papste ver- fügte Auflösung, und die Entsendung von Prälaten, Doktoren und hervorragenden 35 Männern zum Konzil setzen wollen (vgl. nr. 585), also merkliche sache und notdurft der heiligen Cristenheit, wie in unserer nr. 589" gesagt wird. Die Erörterung der Land- friedensfrage war nicht in Aussicht genommen, aber man erwartete, wie die Konzils- gesandten am 10 März an Johannes von Ragusa schrieben (nr. 586), daß die Herren jetzt mit ihren auf dem Tage vom 13 Januar aufgesetzten Vorschlägen an die Fürsten 40 herantreten würden, eine Erwartung, zu der man sich um so mehr berechtigt glauben mochte, als bekannt war, daß die Herren unmittelbar nach dem Fürstentage ebenfalls in Nürnberg tagen wollten (vgl. lit. d). 20 1 Vgl. ebenda. 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 591. a Daß der Erxbischof von Mainx und der Herxog von Sachsen geladen wurden, darf man aus der folgenden Nachschrift xu einem Briefe Johann Niders an Johannes von Ragusa vom. 15 Märx 1432 schließen: item noveritis super dominica oculi [März 23] ad dietam Norimbergam venient marchio Brandenburgensis, dux Ludovicus comes palatinus, 45 dux Saxonie, dux Johannes de Bavaria, et speratur de archiepiscopo Maguntino. venient etiam omnes episcopi vicini, ad minus Bambergensis Herbipolensis et Eistetensis. (Ragusa a. a. O. 1, 199.) 50
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Einleitung. 931 Die Eröffnung des Tages wurde vom 16. auf den 23 März verschoben, weil man erst die Ankunft des erkrankten Bischofs von Würzburg abwarten wollte 1, die dann freilich doch nicht erfolgte 2. Zu Verhandlungen über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte scheint es aber nicht gekommen zu sein. Der Konzilsgesandte Johann von Maul- 5 bronn bemerkt wenigstens in dem schon erwähnten Briefe vom 24 März, daß sich die anwesenden Fürsten und städtischen Abgesandten nur mit der Erledigung ihrer besonderen Angelegenheiten befaßt hätten. Andere Nachrichten haben wir nicht. d. Herrentag zu Nürnberg am 30 März 1432 nr. 592-592a. Dem Fürstentag folgt acht Tage später, ebenfalls in Nürnberg, eine Versammlung 1o von Herren, Rittern und Knechten. Uber den Zeitpunkt ihrer Berufung haben wir keine Nachrichten. Sie mag aber schon vor dem 10 März erfolgt sein. Denn die schon er- wähnte, auf die Beteiligung der Herren am Fürstentage bezügliche Bemerkung der Konzilsgesandten läßt vermuten, daß man um jene Zeit bereits etwas von der Absicht der Herren, in Nürnberg zu tagen, wußtte. Uber die Teilnehmer sind wir recht gut unterrichtet. Nach dem, was wir in lit. c über die Besucher des Fürstentages gesagt haben, kann es nämlich nicht mehr zweifelhaft sein, daß die meisten der im Nürnberger Schenkbuch (nr. 590) nach und unter den Fürsten und den fürstlichen und städtischen Vertretern genannten Grafen, Herren und Ritter als Besucher des Herrentages anzusprechen sind. Es gehören also hierher: Konrad von Weinsberg, Konrad Truchseß von Pommersfelden, Wigelois Schenk von Geyern, Graf Thomas von Wertheim, der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim, die Ritterschaft mit St. Georgen Schild und die Räte des Grafen Ludwig von Würtemberg. Auf den Zweck der Versammlung führt uns der in unserer nr. 592 abgedruckte Brief Ulms an Nördlingen vom 26 März. Sie galt der Beratung von Verteidigungs- 25 maßregeln gegen Hussiteneinfälle und gegen die, wie die Wormser Vorgänge3 gezeigt hatten, auch im Inneren drohenden Gefahren, also der Beratung von Dingen, die auch den Landfrieden nahe berühren. Man sieht hieraus, wie die Friedensthätigkeit des Baseler Konzils nicht ohne Einfluß auf die Richtung geblieben war, in der sich die Verhand- lungen der Herren früher bewegt hatten. Der Plan, in Böhmen einzufallen, war von so ihnen aufgegeben; sie wollten sich fortan auf die Defensive beschränken. Als das geeignetste Mittel, den Frieden nach innen und außen zu schützen, erschien ihnen ein Bund mit der Herrschaft Würtemberg und den Schwäbischen Reichsstädten. Auch darüber sollte offenbar in Nürnberg verhandelt werden, wenn auch zunächst wohl nur mit Vertretern des Grafen von Würtemberg, auf deren Anwesenheit wir schon hin- 35 wiesen. Daß die im Nürnberger Schenkbuch genannten städtischen Abgesandten daran teil genommen haben, ist sicher ausgeschlossen, da die drei Hauptleute der Ritterschaft mit St. Georgenschild die Angelegenheit erst kurz vor dem Tage in Ulm zur Sprache gebracht und Ulm sie daraufhin auf die Tagesordnung einer Versammlung des Schwä- bischen Städtebundes gesetzt hatte, die erst am 5 April stattfand (vgl. nr. 592). Der Gedanke einer umfassenden Landfriedensvereinigung für Schwaben war ja nicht neu. Seit Jahren schwebten Verhandlungen darüber 4. Aber sie hatten trotz der eifrigen Förderung, die sie von Seiten K. Sigmunds erfuhren, infolge der Abneigung der Städte, sich zu binden, und aus anderen Gründen noch nie zum Ziele geführt. Auch und die einschlägige Anmerkung xu unserer nr. 1 Vgl. nrr. 585 und 589 und S. 960 Anm. 2. 589a. 45 2 Man darf vielleicht zweifeln, ob Krankheit der 3 Vgl. oben S. 229ff. einxige Grund für das Fernbleiben des Würzburger 4 Vgl. Tumbült, Schwäb. Einigungsbestrebungen Bischofs war, und nicht auch der Zwist, der zwischen unter K. Sigmund (Mitt. des Inst. f. Österr. Ge- ihm, seinem Domkapitel und der Bürgerschaft von schichtsforschung 10, 98-120); auch RTA. II, 177ff. Würzburg herrschte. Vgl. darüber Aschbach 4, 200 118 Deutsche Reichstags-Akten X. 15 20 40
Einleitung. 931 Die Eröffnung des Tages wurde vom 16. auf den 23 März verschoben, weil man erst die Ankunft des erkrankten Bischofs von Würzburg abwarten wollte 1, die dann freilich doch nicht erfolgte 2. Zu Verhandlungen über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte scheint es aber nicht gekommen zu sein. Der Konzilsgesandte Johann von Maul- 5 bronn bemerkt wenigstens in dem schon erwähnten Briefe vom 24 März, daß sich die anwesenden Fürsten und städtischen Abgesandten nur mit der Erledigung ihrer besonderen Angelegenheiten befaßt hätten. Andere Nachrichten haben wir nicht. d. Herrentag zu Nürnberg am 30 März 1432 nr. 592-592a. Dem Fürstentag folgt acht Tage später, ebenfalls in Nürnberg, eine Versammlung 1o von Herren, Rittern und Knechten. Uber den Zeitpunkt ihrer Berufung haben wir keine Nachrichten. Sie mag aber schon vor dem 10 März erfolgt sein. Denn die schon er- wähnte, auf die Beteiligung der Herren am Fürstentage bezügliche Bemerkung der Konzilsgesandten läßt vermuten, daß man um jene Zeit bereits etwas von der Absicht der Herren, in Nürnberg zu tagen, wußtte. Uber die Teilnehmer sind wir recht gut unterrichtet. Nach dem, was wir in lit. c über die Besucher des Fürstentages gesagt haben, kann es nämlich nicht mehr zweifelhaft sein, daß die meisten der im Nürnberger Schenkbuch (nr. 590) nach und unter den Fürsten und den fürstlichen und städtischen Vertretern genannten Grafen, Herren und Ritter als Besucher des Herrentages anzusprechen sind. Es gehören also hierher: Konrad von Weinsberg, Konrad Truchseß von Pommersfelden, Wigelois Schenk von Geyern, Graf Thomas von Wertheim, der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim, die Ritterschaft mit St. Georgen Schild und die Räte des Grafen Ludwig von Würtemberg. Auf den Zweck der Versammlung führt uns der in unserer nr. 592 abgedruckte Brief Ulms an Nördlingen vom 26 März. Sie galt der Beratung von Verteidigungs- 25 maßregeln gegen Hussiteneinfälle und gegen die, wie die Wormser Vorgänge3 gezeigt hatten, auch im Inneren drohenden Gefahren, also der Beratung von Dingen, die auch den Landfrieden nahe berühren. Man sieht hieraus, wie die Friedensthätigkeit des Baseler Konzils nicht ohne Einfluß auf die Richtung geblieben war, in der sich die Verhand- lungen der Herren früher bewegt hatten. Der Plan, in Böhmen einzufallen, war von so ihnen aufgegeben; sie wollten sich fortan auf die Defensive beschränken. Als das geeignetste Mittel, den Frieden nach innen und außen zu schützen, erschien ihnen ein Bund mit der Herrschaft Würtemberg und den Schwäbischen Reichsstädten. Auch darüber sollte offenbar in Nürnberg verhandelt werden, wenn auch zunächst wohl nur mit Vertretern des Grafen von Würtemberg, auf deren Anwesenheit wir schon hin- 35 wiesen. Daß die im Nürnberger Schenkbuch genannten städtischen Abgesandten daran teil genommen haben, ist sicher ausgeschlossen, da die drei Hauptleute der Ritterschaft mit St. Georgenschild die Angelegenheit erst kurz vor dem Tage in Ulm zur Sprache gebracht und Ulm sie daraufhin auf die Tagesordnung einer Versammlung des Schwä- bischen Städtebundes gesetzt hatte, die erst am 5 April stattfand (vgl. nr. 592). Der Gedanke einer umfassenden Landfriedensvereinigung für Schwaben war ja nicht neu. Seit Jahren schwebten Verhandlungen darüber 4. Aber sie hatten trotz der eifrigen Förderung, die sie von Seiten K. Sigmunds erfuhren, infolge der Abneigung der Städte, sich zu binden, und aus anderen Gründen noch nie zum Ziele geführt. Auch und die einschlägige Anmerkung xu unserer nr. 1 Vgl. nrr. 585 und 589 und S. 960 Anm. 2. 589a. 45 2 Man darf vielleicht zweifeln, ob Krankheit der 3 Vgl. oben S. 229ff. einxige Grund für das Fernbleiben des Würzburger 4 Vgl. Tumbült, Schwäb. Einigungsbestrebungen Bischofs war, und nicht auch der Zwist, der zwischen unter K. Sigmund (Mitt. des Inst. f. Österr. Ge- ihm, seinem Domkapitel und der Bürgerschaft von schichtsforschung 10, 98-120); auch RTA. II, 177ff. Würzburg herrschte. Vgl. darüber Aschbach 4, 200 118 Deutsche Reichstags-Akten X. 15 20 40
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932 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. die jetzt von den Herren von neuem angeregten Verhandlungen hatten keinen Erfolg; warum, wissen wir nicht. Der Gedanke blieb jedoch nach wie vor lebendig und tauchte ab und zu, z. B. im November 1432 1 und im Mai 1433 2, wieder auf. Aber erst Anfang Februar 1434 traten die beteiligten Stände, von K. Sigmund dazu aufgefordert, auf dem Baseler Reichstage in neue Verhandlungen ein. Die Akten darüber sind im elften Bande s unseres Unternehmens mitgeteilt. B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. Die Beweggründe Herzog Wilhelms von Baiern, sich der Herstellung des Land- friedens anzunehmen, sind in den uns zu Gebote stehenden Akten nicht präzise angegeben. Gleichwohl scheint uns kaum ein Zweifel darüber obzuwalten, daß das Ergebnis der vom 1o Baseler Konzil mit den Hussiten in Eger gepflogenen Verhandlungen in der vordersten Reihe stand. Denn den dort getroffenen Vereinbarungen gemäß sollte Herzog Wilhelm, wie auch andere Fürsten, sich verpflichten, die in Aussicht gestellte Hussitische Gesandt- schaft sicher nach Basel und zurück zu geleiten 3. Daraus erwuchs ihm die Aufgabe, der notorischen Unsicherheit in der Umgebung Basels nach Kräften zu steuern. Er 15 nahm dadurch den Hussiten einen möglichen Vorwand, sich der Erfüllung des gegebenen Versprechens zu entziehen. Ein anderer Grund mag in der Notwendigkeit gelegen haben, die vom Papst für die Auflösung bezw. Verlegung des Baseler Konzils nicht mit Unrecht geltend gemachte Behinderung der Zufuhr nach Basel zu entkräften. Zwar war nach dieser Seite hin 2o durch die am 8 Mai erreichte Einstellung der Feindseligkeiten zwischen den Herzögen von Österreich und Burgund 4 schon ein großter Schritt vorwärts gethan, aber noch herrschten rings um Basel herum viele kleinere Fehden 5 und es mußte dringend geboten erscheinen, auch ihnen so rasch wie möglich ein Ziel zu setzen und zugleich Vorkehrungen zur Verhinderung und nachdrücklichen Ahndung künftiger Ubergriffe zu treffen. Herzog Wilhelm mochte erkennen, daß er mit Landfriedenssatzungen allein nicht viel werde ausrichten können; er bedurfte der Macht, ihnen Geltung zu verschaffen. Dazu war vor allem nötig, daß die ihm vom König am 11 Oktober 1431 verliehene Voll- macht 6 durch die Befugnis zum Aufgebot der Reichsstände erweitert wurde. Deshalb sandte er, noch ehe die von ihm für den 17 Juni zu ciner Landfriedensberatung nach so Basel entbotenen Reichsstände zusammentraten, den Reichserbmarschall Haupt von Pappen- heim nach Lucca mit der Bitte um Verleihung des Reichsbanners. Diese Gesandtschaft (lit. a) und jene Baseler Versammlung vom 17 Juni (lit. b) bereiten den zweiten Baseler Tag vom 27 Juli vor. Die Einladungen zu dem zweiten Tage ergingen unmittelbar nach Schlußt des ersten 35 und geraume Zeit vor der Rückkehr Pappenheims, nämlich am 22 Juni (lit. c). Ihren Erfolg ersieht man aus lit. d. 25 1 Darauf bexiehen sich folgende Ausgabeposten in der Ulmer Rechnung des Schwäbischen Städtebundes : [I] Alt Lullen secunda post Martini [Nov. 17] gen Eßlingen, das si ir bottschaft, die si zû der manung schicken wurden, enphulhen, ir mainung von der ritterschaft ainung wegen, ob si mit sechs oder súben stetten ingân wôlten, 10 sh. 8 haller. [2] Wâssen eodem die gen Rottwile umb dieselben sache mit ligen 19 sh. haller. [3] Hannsen von Bretthain eodem die gen Ravenspurg umb dieselben sache 10 sh. 8 haller. [4] Hannßen Karter eodem die gen Rút- lingen umb dieselben sache 9 sh. 4 haller. [5] Mi- chel Wanner eodem die gen Giengen umb dieselben sache 5 sh. 4 haller. [6] Motschellin eodem die gen Gemúnde umb dieselben sache 8 sh. haller. 40 (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 44b not. chart. coaevae unter der Rubrik Bottenlone.) 2 Vgl. nr. 566. 8 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 218 und daxu oben 45 S. 466 Anm. 2. 4 Vgl. S. 662 Anm. 3. 5 Vgl. nr. 593a. nr. 109. 6
932 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. die jetzt von den Herren von neuem angeregten Verhandlungen hatten keinen Erfolg; warum, wissen wir nicht. Der Gedanke blieb jedoch nach wie vor lebendig und tauchte ab und zu, z. B. im November 1432 1 und im Mai 1433 2, wieder auf. Aber erst Anfang Februar 1434 traten die beteiligten Stände, von K. Sigmund dazu aufgefordert, auf dem Baseler Reichstage in neue Verhandlungen ein. Die Akten darüber sind im elften Bande s unseres Unternehmens mitgeteilt. B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. Die Beweggründe Herzog Wilhelms von Baiern, sich der Herstellung des Land- friedens anzunehmen, sind in den uns zu Gebote stehenden Akten nicht präzise angegeben. Gleichwohl scheint uns kaum ein Zweifel darüber obzuwalten, daß das Ergebnis der vom 1o Baseler Konzil mit den Hussiten in Eger gepflogenen Verhandlungen in der vordersten Reihe stand. Denn den dort getroffenen Vereinbarungen gemäß sollte Herzog Wilhelm, wie auch andere Fürsten, sich verpflichten, die in Aussicht gestellte Hussitische Gesandt- schaft sicher nach Basel und zurück zu geleiten 3. Daraus erwuchs ihm die Aufgabe, der notorischen Unsicherheit in der Umgebung Basels nach Kräften zu steuern. Er 15 nahm dadurch den Hussiten einen möglichen Vorwand, sich der Erfüllung des gegebenen Versprechens zu entziehen. Ein anderer Grund mag in der Notwendigkeit gelegen haben, die vom Papst für die Auflösung bezw. Verlegung des Baseler Konzils nicht mit Unrecht geltend gemachte Behinderung der Zufuhr nach Basel zu entkräften. Zwar war nach dieser Seite hin 2o durch die am 8 Mai erreichte Einstellung der Feindseligkeiten zwischen den Herzögen von Österreich und Burgund 4 schon ein großter Schritt vorwärts gethan, aber noch herrschten rings um Basel herum viele kleinere Fehden 5 und es mußte dringend geboten erscheinen, auch ihnen so rasch wie möglich ein Ziel zu setzen und zugleich Vorkehrungen zur Verhinderung und nachdrücklichen Ahndung künftiger Ubergriffe zu treffen. Herzog Wilhelm mochte erkennen, daß er mit Landfriedenssatzungen allein nicht viel werde ausrichten können; er bedurfte der Macht, ihnen Geltung zu verschaffen. Dazu war vor allem nötig, daß die ihm vom König am 11 Oktober 1431 verliehene Voll- macht 6 durch die Befugnis zum Aufgebot der Reichsstände erweitert wurde. Deshalb sandte er, noch ehe die von ihm für den 17 Juni zu ciner Landfriedensberatung nach so Basel entbotenen Reichsstände zusammentraten, den Reichserbmarschall Haupt von Pappen- heim nach Lucca mit der Bitte um Verleihung des Reichsbanners. Diese Gesandtschaft (lit. a) und jene Baseler Versammlung vom 17 Juni (lit. b) bereiten den zweiten Baseler Tag vom 27 Juli vor. Die Einladungen zu dem zweiten Tage ergingen unmittelbar nach Schlußt des ersten 35 und geraume Zeit vor der Rückkehr Pappenheims, nämlich am 22 Juni (lit. c). Ihren Erfolg ersieht man aus lit. d. 25 1 Darauf bexiehen sich folgende Ausgabeposten in der Ulmer Rechnung des Schwäbischen Städtebundes : [I] Alt Lullen secunda post Martini [Nov. 17] gen Eßlingen, das si ir bottschaft, die si zû der manung schicken wurden, enphulhen, ir mainung von der ritterschaft ainung wegen, ob si mit sechs oder súben stetten ingân wôlten, 10 sh. 8 haller. [2] Wâssen eodem die gen Rottwile umb dieselben sache mit ligen 19 sh. haller. [3] Hannsen von Bretthain eodem die gen Ravenspurg umb dieselben sache 10 sh. 8 haller. [4] Hannßen Karter eodem die gen Rút- lingen umb dieselben sache 9 sh. 4 haller. [5] Mi- chel Wanner eodem die gen Giengen umb dieselben sache 5 sh. 4 haller. [6] Motschellin eodem die gen Gemúnde umb dieselben sache 8 sh. haller. 40 (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 44b not. chart. coaevae unter der Rubrik Bottenlone.) 2 Vgl. nr. 566. 8 Vgl. Ragusa a. a. O. I, 218 und daxu oben 45 S. 466 Anm. 2. 4 Vgl. S. 662 Anm. 3. 5 Vgl. nr. 593a. nr. 109. 6
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Einleitung. 933 Das Ergebnis der Beratungen war ein Landfriedensentwurf (lit. e). Er wurde von den Anwesenden zunächst nur ad referendum genommen. Die endgültige Beschlußs- fassung bezw. die Beitrittserklärungen sollten erst auf einem dritten Tage, und zwar wieder in Basel, erfolgen. Leider lassen uns unsere Akten gerade für diesen entschei- denden Tag im Stich. Wir haben wohl einigen Briefwechsel von fürstlicher Seite darüber (vgl. lit. f), aber es fehlt darin jede Andeutung, ob der Tag stattfand und wel- ches das Ergebnis war. Da man jedoch ein Jahr später auf dem Breisacher Tage (vgl. lit. E) mit keinem Worte auf die Baseler Verhandlungen zurückkam, so ist dies viel- leicht ein Anzeichen dafür, daß sie schließlich doch nicht bis zum Abschluß gediehen. 10 a. Gesandtschaft Herzog Wilhelms von Baiern an K. Sigmund wegen Verleihung des Reichsbanners nr. 593-595. Daß die in nr. 593 abgedruckte Instruktion mit den in den nrr. 594 und 595 folgenden Erlassen K. Sigmunds vom 28. und 29 Juni 1432 in unmittelbarem Zusammen- hange steht, wird wohl ohne weiteres klar sein. Die letzteren sind offenbar die Folge der in art. 3 der ersteren enthaltenen Bitte um Verleihung des Reichsbanners. Die Instruktion ist also, wenn wir die Reisezeit in Betracht ziehen, spätestens Mitte Juni entworfen. Auch über den Urheber der Instruktion kann kein Zweifel bestehen. Inhalt und Provenienz weisen unzweideutig auf Herzog Wilhelm von Baiern hin. Die Frage ist also nur, für wen sie bestimmt war. So viel wir sehen können, kommen nur der Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim und der Konzilsgesandte Johann von Maul- bronn in Betracht, da sie die einzigen Persönlichkeiten sind, die in der ersten Hälfte des Juni mit Aufträgen Herzog Wilhelms oder des Konzils von Basel zu K. Sigmund gingen. Von Pappenheim wissen wir, daß er am 11 Juni von Basel aus zu K. Sig- mund nach Lucca reiste 1, und Johann von Maulbronn begab sich, wie wir an an- 25 derer Stelle geschen haben2, kurz vor Mitte Juni, vielleicht in Gemeinschaft mit Pappenheim, ebendahin. Die Entscheidung muß aber unseres Erachtens zu Gunsten Pappenheims ausfallen, da er nach Herzog Wilhelms eigenem Zeugnis 8 derjenige war, der das Reichsbanner nach Basel brachte. Auch war er als Reichserbmarschall die gerade für diese Mission besonders geeignete Persönlichkeit. Also werden wir nicht irren, wenn so wir die Instruktion kurz vor den 11 Juni, den Tag des Aufbruches Pappenheims von Basel, datieren. Außer der Instruktion erhielt Haupt von Pappenheim noch ein Verzeichnis vor- gekommener Landfriedensstörungen (nr. 593a) und ein Verzeichnis von Reichsständen mit, denen K. Sigmund die in art. 3 der Instruktion gewünschte Aufforderung zur Unter- 35 stützung Herzog Wilhelms zuschicken sollte (nr. 593b). Denn daß diese beiden Ver- zeichnisse gewissermaßten als Beilagen zur Instruktion gedacht waren, kann nicht zweifel- haft sein. Das der Landfriedensstörungen steht nämlich auf demselben Blatt wie die Instruktion und rührt auch von derselben Hand her wie diese, und von den zwei Exem- plaren, die wir von dem Adressenverzeichnis haben, ist wenigstens der Entwurf neben 40 die artt. 6-8 der Instruktion geschrieben, und zwar auch von derselben Hand wie diese. Das andere Exemplar, eine Abschrift, steht unter dem undatierten Konzept eines Briefes Herzog Wilhelms von Baiern an K. Sigmund, den Haupt von Pappenheim mit nach Lucca nahm 4. Die drei Aktenstücke gehören also auch äußerlich eng zusammen. Die Vollmacht, die K. Sigmund dem Herzog Wilhelm am 28 Juni erteilte (nr. 594), 45 war jedenfalls nicht so gemeint, daß der Herzog kraft ihrer nun den Landfriedensschutz im ganzen Reiche ausüben sollte. In dieser Ausdehnung hatte sie gewiß auch Herzog 15 20 1 Vgl. S. 307 Anm. 10. 2 Vgl. S. 307. a Vgl. nr. 604 art. 2. 4 Wir teilen den Inhalt dieses Briefes in einer Anmerkung xu nr. 593 art. 2 mit. 118*
Einleitung. 933 Das Ergebnis der Beratungen war ein Landfriedensentwurf (lit. e). Er wurde von den Anwesenden zunächst nur ad referendum genommen. Die endgültige Beschlußs- fassung bezw. die Beitrittserklärungen sollten erst auf einem dritten Tage, und zwar wieder in Basel, erfolgen. Leider lassen uns unsere Akten gerade für diesen entschei- denden Tag im Stich. Wir haben wohl einigen Briefwechsel von fürstlicher Seite darüber (vgl. lit. f), aber es fehlt darin jede Andeutung, ob der Tag stattfand und wel- ches das Ergebnis war. Da man jedoch ein Jahr später auf dem Breisacher Tage (vgl. lit. E) mit keinem Worte auf die Baseler Verhandlungen zurückkam, so ist dies viel- leicht ein Anzeichen dafür, daß sie schließlich doch nicht bis zum Abschluß gediehen. 10 a. Gesandtschaft Herzog Wilhelms von Baiern an K. Sigmund wegen Verleihung des Reichsbanners nr. 593-595. Daß die in nr. 593 abgedruckte Instruktion mit den in den nrr. 594 und 595 folgenden Erlassen K. Sigmunds vom 28. und 29 Juni 1432 in unmittelbarem Zusammen- hange steht, wird wohl ohne weiteres klar sein. Die letzteren sind offenbar die Folge der in art. 3 der ersteren enthaltenen Bitte um Verleihung des Reichsbanners. Die Instruktion ist also, wenn wir die Reisezeit in Betracht ziehen, spätestens Mitte Juni entworfen. Auch über den Urheber der Instruktion kann kein Zweifel bestehen. Inhalt und Provenienz weisen unzweideutig auf Herzog Wilhelm von Baiern hin. Die Frage ist also nur, für wen sie bestimmt war. So viel wir sehen können, kommen nur der Reichserbmarschall Haupt von Pappenheim und der Konzilsgesandte Johann von Maul- bronn in Betracht, da sie die einzigen Persönlichkeiten sind, die in der ersten Hälfte des Juni mit Aufträgen Herzog Wilhelms oder des Konzils von Basel zu K. Sigmund gingen. Von Pappenheim wissen wir, daß er am 11 Juni von Basel aus zu K. Sig- mund nach Lucca reiste 1, und Johann von Maulbronn begab sich, wie wir an an- 25 derer Stelle geschen haben2, kurz vor Mitte Juni, vielleicht in Gemeinschaft mit Pappenheim, ebendahin. Die Entscheidung muß aber unseres Erachtens zu Gunsten Pappenheims ausfallen, da er nach Herzog Wilhelms eigenem Zeugnis 8 derjenige war, der das Reichsbanner nach Basel brachte. Auch war er als Reichserbmarschall die gerade für diese Mission besonders geeignete Persönlichkeit. Also werden wir nicht irren, wenn so wir die Instruktion kurz vor den 11 Juni, den Tag des Aufbruches Pappenheims von Basel, datieren. Außer der Instruktion erhielt Haupt von Pappenheim noch ein Verzeichnis vor- gekommener Landfriedensstörungen (nr. 593a) und ein Verzeichnis von Reichsständen mit, denen K. Sigmund die in art. 3 der Instruktion gewünschte Aufforderung zur Unter- 35 stützung Herzog Wilhelms zuschicken sollte (nr. 593b). Denn daß diese beiden Ver- zeichnisse gewissermaßten als Beilagen zur Instruktion gedacht waren, kann nicht zweifel- haft sein. Das der Landfriedensstörungen steht nämlich auf demselben Blatt wie die Instruktion und rührt auch von derselben Hand her wie diese, und von den zwei Exem- plaren, die wir von dem Adressenverzeichnis haben, ist wenigstens der Entwurf neben 40 die artt. 6-8 der Instruktion geschrieben, und zwar auch von derselben Hand wie diese. Das andere Exemplar, eine Abschrift, steht unter dem undatierten Konzept eines Briefes Herzog Wilhelms von Baiern an K. Sigmund, den Haupt von Pappenheim mit nach Lucca nahm 4. Die drei Aktenstücke gehören also auch äußerlich eng zusammen. Die Vollmacht, die K. Sigmund dem Herzog Wilhelm am 28 Juni erteilte (nr. 594), 45 war jedenfalls nicht so gemeint, daß der Herzog kraft ihrer nun den Landfriedensschutz im ganzen Reiche ausüben sollte. In dieser Ausdehnung hatte sie gewiß auch Herzog 15 20 1 Vgl. S. 307 Anm. 10. 2 Vgl. S. 307. a Vgl. nr. 604 art. 2. 4 Wir teilen den Inhalt dieses Briefes in einer Anmerkung xu nr. 593 art. 2 mit. 118*
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934 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Wilhelm nicht gewünscht. Sie sollte ihm vielmehr zunächst nur die Möglichkeit bieten, den Frieden in der engeren und weiteren. Umgebung Basels zu sichern. Dies geht eben- sowohl daraus hervor, daß er in das Verzeichnis der Landfriedensstörungen (nr. 593.) nur die in Schwaben, im Elsaß und am Oberrhein vorgekommenen aufnahm, als auch daraus, daß er sich in dem Adressenverzeichnis (nr. 593b) entsprechend auf die Schwä- bischen, Elsässischen und Oberrheinischen Reichsstände beschränkte. Das Schreiben an die Reichsstände, das sich der Herzog vom König erbat, ist unsere nr. 595. Wir haben leider nur Abschriften der beiden an Ulm und den Schwä- bischen Städtebund und an Straßburg, Basel und die Elsässischen Städte gerichteten Exemplare gefunden. Diese beiden Adressen entsprechen den im Adressenverzeichnis 1o unter 7 und 8 aufgeführten. Die Schreiben wurden nicht direkt von Lucca aus versandt, sondern Haupt von Pappenheim nahm sie mit nach Basel1 und von dort beförderte sie dann Herzog Wilhelm weiter. 5 b. Voraufgehender Herren� und Städtetag zu Basel am 17 Juni 1432 nr. 596-597a. Sechs Tage nach dem Aufbruch Haupts von Pappenheim von Basel nach Lucca, 15 am 17 Juni, fand die erste Baseler Versammlung statt. Der Zeitpunkt, an dem die Einladungen ergangen waren, ist unbekannt; vermutlich war es Ende Mai oder Anfang Juni gewesen. Uber die Adressaten erfahren wir etwas aus einem Briefe des Pfalz- grafen Stephan an Herzog Wilhelm vom 10 Juni, in dem er die Einladung, zwei Räte zum Baseler Tage zu schicken, ablehnt (nr. 596), und ferner aus einer Urkunde vom 20 23 Juni 1432, durch die Herzog Wilhelm den Markgrafen Wilhelm von Hachberg zu seinem Stellvertreter im Protektor- und Statthalteramt für die Dauer seiner Reise an den Niederrhein und nach Westfalen ernennt (nr. 597"). Pfalzgraf Stephan wiederholt nämlich den Inhalt der herzoglichen Einladung, und daraus ist zu ersehen, daß Herzog Wilhelm „Herren und Städte“ geladen hatte. In der Urkunde Herzog Wilhelms wer- 25 den dann die Herren noch genauer als „Grafen, Herren, Ritter, Knechte und Reichs- mannen“ bezeichnet. Also waren, wenn man von Pfalzgraf Stephan absieht, der aber nicht persönlich kommen sollte, wohl keine Fürsten geladen, sondern der Tag war von vorn herein nur als ein Herren- und Städtetag geplant. Die Landschaften, denen die Geladenen angehörten, lassen sich mit Hilfe zweier 30 Verzeichnisse von Herren und städtischen Gesandten, die am 18. und 21 Juni in Basel anwesend waren, also mit großter Wahrscheinlichkeit als Besucher des Tages zu betrachten sind, leicht ermitteln. Das eine Verzeichnis giebt Herzog Wilhelm selbst in einer von ihm ausgestellten Urkunde vom 18 Juni 2; er zählt dort die Reichsmannen auf, mit denen er an diesem Tage im Auftrage K. Sigmunds zu Gericht saß. Das andere ist im Baseler 35 Wochenausgabebuche enthalten (nr. 597). Die im letzteren aufgezählten Herren werden, mit zwei Ausnahmen, auch von Herzog Wilhelm erwähnt. Wilhelm nennt dann aber auch noch andere, die im Wochenausgabebuche fehlen. Dafür bietet dieses die Namen der Städte, die ihre Gesandten geschickt hatten. Alle in den beiden Verzeichnissen auf- geführten Reichsstände gehören zu Schwaben, dem Oberrhein und dem Elsaß. Herzog 40 Wilhelm dürfte also bei seinen Einladungen über diese drei Landschaften nicht hinaus- gegangen sein. Das Ergebnis des Tages ist aus unserer, in die nächste lit. c fallenden nr. 598 ersichtlich. Die Teilnehmer stimmten darin überein, daß Zwistigkeiten künftig auf ge- richtlichem Wege und nicht mehr mit dem Schwert ausgetragen werden müßtten. Sie 45 baten deshalb Herzog Wilhelm, für die Verwirklichung dieses Gedankens zu sorgen und etwaigen Widerstand mit Hilfe der Herren und Städte zu brechen. Sie äußterten aber Vgl. nr. 604 art. 2. 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 597.
934 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Wilhelm nicht gewünscht. Sie sollte ihm vielmehr zunächst nur die Möglichkeit bieten, den Frieden in der engeren und weiteren. Umgebung Basels zu sichern. Dies geht eben- sowohl daraus hervor, daß er in das Verzeichnis der Landfriedensstörungen (nr. 593.) nur die in Schwaben, im Elsaß und am Oberrhein vorgekommenen aufnahm, als auch daraus, daß er sich in dem Adressenverzeichnis (nr. 593b) entsprechend auf die Schwä- bischen, Elsässischen und Oberrheinischen Reichsstände beschränkte. Das Schreiben an die Reichsstände, das sich der Herzog vom König erbat, ist unsere nr. 595. Wir haben leider nur Abschriften der beiden an Ulm und den Schwä- bischen Städtebund und an Straßburg, Basel und die Elsässischen Städte gerichteten Exemplare gefunden. Diese beiden Adressen entsprechen den im Adressenverzeichnis 1o unter 7 und 8 aufgeführten. Die Schreiben wurden nicht direkt von Lucca aus versandt, sondern Haupt von Pappenheim nahm sie mit nach Basel1 und von dort beförderte sie dann Herzog Wilhelm weiter. 5 b. Voraufgehender Herren� und Städtetag zu Basel am 17 Juni 1432 nr. 596-597a. Sechs Tage nach dem Aufbruch Haupts von Pappenheim von Basel nach Lucca, 15 am 17 Juni, fand die erste Baseler Versammlung statt. Der Zeitpunkt, an dem die Einladungen ergangen waren, ist unbekannt; vermutlich war es Ende Mai oder Anfang Juni gewesen. Uber die Adressaten erfahren wir etwas aus einem Briefe des Pfalz- grafen Stephan an Herzog Wilhelm vom 10 Juni, in dem er die Einladung, zwei Räte zum Baseler Tage zu schicken, ablehnt (nr. 596), und ferner aus einer Urkunde vom 20 23 Juni 1432, durch die Herzog Wilhelm den Markgrafen Wilhelm von Hachberg zu seinem Stellvertreter im Protektor- und Statthalteramt für die Dauer seiner Reise an den Niederrhein und nach Westfalen ernennt (nr. 597"). Pfalzgraf Stephan wiederholt nämlich den Inhalt der herzoglichen Einladung, und daraus ist zu ersehen, daß Herzog Wilhelm „Herren und Städte“ geladen hatte. In der Urkunde Herzog Wilhelms wer- 25 den dann die Herren noch genauer als „Grafen, Herren, Ritter, Knechte und Reichs- mannen“ bezeichnet. Also waren, wenn man von Pfalzgraf Stephan absieht, der aber nicht persönlich kommen sollte, wohl keine Fürsten geladen, sondern der Tag war von vorn herein nur als ein Herren- und Städtetag geplant. Die Landschaften, denen die Geladenen angehörten, lassen sich mit Hilfe zweier 30 Verzeichnisse von Herren und städtischen Gesandten, die am 18. und 21 Juni in Basel anwesend waren, also mit großter Wahrscheinlichkeit als Besucher des Tages zu betrachten sind, leicht ermitteln. Das eine Verzeichnis giebt Herzog Wilhelm selbst in einer von ihm ausgestellten Urkunde vom 18 Juni 2; er zählt dort die Reichsmannen auf, mit denen er an diesem Tage im Auftrage K. Sigmunds zu Gericht saß. Das andere ist im Baseler 35 Wochenausgabebuche enthalten (nr. 597). Die im letzteren aufgezählten Herren werden, mit zwei Ausnahmen, auch von Herzog Wilhelm erwähnt. Wilhelm nennt dann aber auch noch andere, die im Wochenausgabebuche fehlen. Dafür bietet dieses die Namen der Städte, die ihre Gesandten geschickt hatten. Alle in den beiden Verzeichnissen auf- geführten Reichsstände gehören zu Schwaben, dem Oberrhein und dem Elsaß. Herzog 40 Wilhelm dürfte also bei seinen Einladungen über diese drei Landschaften nicht hinaus- gegangen sein. Das Ergebnis des Tages ist aus unserer, in die nächste lit. c fallenden nr. 598 ersichtlich. Die Teilnehmer stimmten darin überein, daß Zwistigkeiten künftig auf ge- richtlichem Wege und nicht mehr mit dem Schwert ausgetragen werden müßtten. Sie 45 baten deshalb Herzog Wilhelm, für die Verwirklichung dieses Gedankens zu sorgen und etwaigen Widerstand mit Hilfe der Herren und Städte zu brechen. Sie äußterten aber Vgl. nr. 604 art. 2. 2 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 597.
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Einleitung. 935 den Wunsch, daß der Herzog Herren und Städte noch einmal zusammenberufen und mit ihnen die Art und Weise des gerichtlichen Austrages und der eventuellen Exekutive festsetzen möchte. Dementsprechend schrieb der Herzog am 22 Juni einen neuen Tag nach Basel für den 27 Juli aus. c. Ausschreiben ur. 598. Wir legen von den Einladungen Herzog Wilhelms in unserer nr. 598 die an Straßburg gerichtete vor; andere sind uns nicht bekannt geworden. Der Herzog nennt darin als geladen Fürsten, Herren und Städte, und wir dürfen unter diesen gewiß die Reichsstände verstehen, die wir in lit. d als Teilnehmer am Tage nachweisen. Die letzteren gehören aus- schließlich Schwaben, dem Elsaß und dem Oberrhein an, also denselben Landschaften, auf die auch schon die Einladungen zum ersten Baseler Tage beschränkt gewesen waren. Herzog Wilhelm ist offenbar über diesen Kreis auch jetzt nicht hinausgegangen. Die Ladung der Pfalzgrafen Ludwig und Stephan spricht nicht gegen diese Annahme. Denn beide wurden nicht als Landesherren Pfälzischer Gebiete, sondern nur als Inhaber der 15 Landvogtei im Elsaß und ihrer Oberrheinischen Besitzungen wegen zugezogen, wie sich aus dem Landfriedensentwurf (nr. 600) unschwer erkennen läßt 1. Um den Erfolg des Tages zu sichern, bat Herzog Wilhelm seinen Vetter, den Pfalz- grafen Ludwig, bei dem er Anfang Juli gelegentlich einer Reise nach Köln und West- falen 2 in Mannheim vorsprach, die Angeseheneren unter den Eingeladenen, auf deren Beteiligung an den Verhandlungen sowohl wie am Landfrieden selbst etwas ankam, zur Annahme der Einladung aufzufordern (vgl. nr. 601). Ludwig entsprach der Bitte und schrieb an Pf. Stephan, Mf. Jakob von Baden, die Grafen Ludwig von Würtemberg und Hans von Lupfen, den Österreichischen Landvogt im Elsaß Smasmann von Rappolt- stein und mehrere nicht genannte Städte (vgl. nr. 601). Die betreffenden Schreiben sind 25 leider nicht mehr vorhanden. 10 20 d. Besuch nr. 599. Der Umfang der Beteiligung am Tage ist am besten aus einem Briefe Herzog Wilhelms an die Pfalzgräfin Anna vom 29 Juli, unserer nr. 599, und aus einem neun Tage später fallenden an seinen Bruder Ernst, den wir in lit. ƒ unter nr. 604 mitteilen, so zu ersehen. Einige Ergänzungen zu diesen beiden Quellen liefern die Aufzeichnungen im Baseler Wochenausgabebuch (nr. 607). Persönlich anwesend waren nur der Österreichische Landvogt Smasmann von Rap- poltstein, Graf Hans von Lupfen, der Landkomthur des Deutschen Ordens, die Haupt- leute der Rittergesellschaft mit dem Rüden und einige nicht mit Namen genannte Grafen, Herren, Ritter und Knechte. Die Pfalzgrafen Ludwig und Stephan, Markgraf Jakob von Baden, die Bischöfe Wilhelm von Straßburg und Johannes von Basel, Graf Lud- wig von Würtemberg, die Reichsstädte Straßburg, Basel, Colmar, Hagenau, Mülhausen und Kaisersberg, und die zur Österreichischen Landvogtei gehörigen Städte Freiburg, Neuenburg und Breisach hatten Räte bezw. Gesandte geschickt. Ob die Solothurner Ge- 40 sandten, die noch genannt werden, des Tages wegen und nicht vielleicht um anderer An- gelegenheiten willen in Basel waren, bleibt zweifelhaft. Unsicher ist auch die Beteiligung der Schwäbischen Reichsstädte, von der Herzog Wilhelm in dem Briefe an die Pfalz- gräfin spricht; es ist sonst nirgends die Rede von ihr 3. 35 1 Vgl. auch nr. 605. 45 2 Uber den Zweck der Reise Herzog Wilhelms vergleiche man das S. 520 Gesagte und nr. 603; ferner Kluckhohn a. a. O. 2, 582-583. 3 Der Schwäbische Städtebund tagte am 8 Juli in Ulm. Auf der Tagesordnung stand u. a. die eventuelle Gewährung von Hilfe an Mitglieder des Bundes, die von sich aus gegen Rüubereien auf den Reichsstraßten einschreiten würden. Vgl. die ein- schlägige Anmerkung zu nr. 654.
Einleitung. 935 den Wunsch, daß der Herzog Herren und Städte noch einmal zusammenberufen und mit ihnen die Art und Weise des gerichtlichen Austrages und der eventuellen Exekutive festsetzen möchte. Dementsprechend schrieb der Herzog am 22 Juni einen neuen Tag nach Basel für den 27 Juli aus. c. Ausschreiben ur. 598. Wir legen von den Einladungen Herzog Wilhelms in unserer nr. 598 die an Straßburg gerichtete vor; andere sind uns nicht bekannt geworden. Der Herzog nennt darin als geladen Fürsten, Herren und Städte, und wir dürfen unter diesen gewiß die Reichsstände verstehen, die wir in lit. d als Teilnehmer am Tage nachweisen. Die letzteren gehören aus- schließlich Schwaben, dem Elsaß und dem Oberrhein an, also denselben Landschaften, auf die auch schon die Einladungen zum ersten Baseler Tage beschränkt gewesen waren. Herzog Wilhelm ist offenbar über diesen Kreis auch jetzt nicht hinausgegangen. Die Ladung der Pfalzgrafen Ludwig und Stephan spricht nicht gegen diese Annahme. Denn beide wurden nicht als Landesherren Pfälzischer Gebiete, sondern nur als Inhaber der 15 Landvogtei im Elsaß und ihrer Oberrheinischen Besitzungen wegen zugezogen, wie sich aus dem Landfriedensentwurf (nr. 600) unschwer erkennen läßt 1. Um den Erfolg des Tages zu sichern, bat Herzog Wilhelm seinen Vetter, den Pfalz- grafen Ludwig, bei dem er Anfang Juli gelegentlich einer Reise nach Köln und West- falen 2 in Mannheim vorsprach, die Angeseheneren unter den Eingeladenen, auf deren Beteiligung an den Verhandlungen sowohl wie am Landfrieden selbst etwas ankam, zur Annahme der Einladung aufzufordern (vgl. nr. 601). Ludwig entsprach der Bitte und schrieb an Pf. Stephan, Mf. Jakob von Baden, die Grafen Ludwig von Würtemberg und Hans von Lupfen, den Österreichischen Landvogt im Elsaß Smasmann von Rappolt- stein und mehrere nicht genannte Städte (vgl. nr. 601). Die betreffenden Schreiben sind 25 leider nicht mehr vorhanden. 10 20 d. Besuch nr. 599. Der Umfang der Beteiligung am Tage ist am besten aus einem Briefe Herzog Wilhelms an die Pfalzgräfin Anna vom 29 Juli, unserer nr. 599, und aus einem neun Tage später fallenden an seinen Bruder Ernst, den wir in lit. ƒ unter nr. 604 mitteilen, so zu ersehen. Einige Ergänzungen zu diesen beiden Quellen liefern die Aufzeichnungen im Baseler Wochenausgabebuch (nr. 607). Persönlich anwesend waren nur der Österreichische Landvogt Smasmann von Rap- poltstein, Graf Hans von Lupfen, der Landkomthur des Deutschen Ordens, die Haupt- leute der Rittergesellschaft mit dem Rüden und einige nicht mit Namen genannte Grafen, Herren, Ritter und Knechte. Die Pfalzgrafen Ludwig und Stephan, Markgraf Jakob von Baden, die Bischöfe Wilhelm von Straßburg und Johannes von Basel, Graf Lud- wig von Würtemberg, die Reichsstädte Straßburg, Basel, Colmar, Hagenau, Mülhausen und Kaisersberg, und die zur Österreichischen Landvogtei gehörigen Städte Freiburg, Neuenburg und Breisach hatten Räte bezw. Gesandte geschickt. Ob die Solothurner Ge- 40 sandten, die noch genannt werden, des Tages wegen und nicht vielleicht um anderer An- gelegenheiten willen in Basel waren, bleibt zweifelhaft. Unsicher ist auch die Beteiligung der Schwäbischen Reichsstädte, von der Herzog Wilhelm in dem Briefe an die Pfalz- gräfin spricht; es ist sonst nirgends die Rede von ihr 3. 35 1 Vgl. auch nr. 605. 45 2 Uber den Zweck der Reise Herzog Wilhelms vergleiche man das S. 520 Gesagte und nr. 603; ferner Kluckhohn a. a. O. 2, 582-583. 3 Der Schwäbische Städtebund tagte am 8 Juli in Ulm. Auf der Tagesordnung stand u. a. die eventuelle Gewährung von Hilfe an Mitglieder des Bundes, die von sich aus gegen Rüubereien auf den Reichsstraßten einschreiten würden. Vgl. die ein- schlägige Anmerkung zu nr. 654.
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936 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Die Besuchsziffer würde eine wesentlich höhere werden, wenn wir sicher wüßsten, daß alle die im Landfriedensentwurf (nr. 600) als Teilnehmer am Landfrieden Genannten auch bei den Verhandlungen entweder selbst zugegen gewesen waren oder sich hatten ver- treten lassen. Hier erscheinen nämlich neben mehreren der oben Genannten noch die Gräfin Henriette von Mömpelgard, Mf. Wilhelm von Hachberg, Herr Jakob zu Lichten- berg, die Rittergesellschaft mit St. Wilhelms Schild, Abt Peter von Murbach und die Städte Weißenburg, Schlettstadt, Oberehenheim, Roßheim, Münster und Türkheim. Aber es ist sehr unwahrscheinlich, daß sie sich direkt beteiligten. Ja von den Reichsstädten kann man es, meinen wir, ohne weiteres verneinen, da sie, wie art. 1 unserer nr. 608 erkennen läft, kollektiv Colmar und Hagenau mit der Wahrnehmung ihrer Interessen 1o beauftragt hatten. Der Colmarer Gesandte war Meister Gilge Kempf (vgl. nr. 608). Die anderen Gesandten und Räte werden mit Ausnahme derjenigen des Pfalzgrafen Stephan nicht ge- nannt. Diesen vertraten Lamprecht von Castell und Friedrich vom Stein 1. e. Ergebnis des Tages: Entwurf eines Landfriedens für den Oberrhein nr. 600. 15 Aus dem Briefwechsel über den Baseler Tag, den wir in der folgenden lit. ƒ mit- teilen, ist zu ersehen, daß das Ergebnis der Beratungen in der Aufsetzung eines Land- friedens oder, wie es in Briefen der Pfalzgrafen Stephan und Ludwig heißt, einer zei- cheniß zu einer Vereinigung bestand 2. Wir halten diese zeicheniß für identisch mit dem Landfriedensentwurf, den wir in nr. 600 vorlegen. Er ist undatiert; innere Merk-20 male lassen jedoch darauf schließen, daß seine Entstehung in die Zeit des Baseler Tages fällt. Zunächst gehören die Teilnehmer am Landfrieden, die der freilich sehr skizzen- hafte art. 3 nennt, dem Kreise von Reichsständen an, die wir in lit. c als zum Baseler Tage geladen nachgewiesen haben. Und dann zeigt die Nennung des Straßburger Stadt- meisters Kuno zum Treubel, daß der Entwurf frühestens im Juli und spätestens im Ok-25 tober 1432 entstanden sein kann. Denn Kuno ist laut den Straßburger Ratsurkunden am 4 August und am 4 Oktober 1432 im Amte 3. Wenn nun auch damals noch kein fester vierteljährlicher Wechsel unter den Stadtmeistern stattgefunden zu haben scheint, wie es später der Fall war, so deuten doch die Nachrichten, die wir über die Folge der Meister haben, darauf hin, daß im Juli ein Wechsel einzutreten pflegte. Man wird so also annehmen dürfen, daß die Amtszeit Kunos zum Treubel sich ungefähr von Mitte Juli bis Mitte Oktober 1432 erstreckte. Setzen wir demnach die Entstehung des Ent- wurfes mit Recht in diese Zeit, so ist der Terminus a quo der 27 Juli, zu dem ein- geladen war, oder vielleicht richtiger der 28., da am 27 Juli, einem Sonntage, vermutlich noch keine Beratungen stattgefunden haben werden. Der Terminus ante quem ist der 35 3 August, an dem der Entwurf laut einem Brief Herzog Wilhelms an Pfalzgraf Stephan vom 3 August (nr. 603") bereits vorlag. Wir datieren also „1432 zwischen Juli 28 und August 2". Der Entwurf ist übrigens, scheint uns, nicht erst von der Baseler Versammlung aufgesetzt worden. Wir neigen der Ansicht zu, daß ihm ein nicht mehr vorhandener 10 Straßburger Fatwurf zu Grunde liegt, er also nur das Ergebnis der auf der Grundlage dieses Straßiburger Entwurfes gepflogenen Verhandlungen darstellt. Wir lassen dabei die Straßburger Herkunft unserer Vorlage ganz außter Betracht und machen nur auf Fol- gendes aufmerksam. Erstens: Der art. 3" unserer Vorlage kehrt in art. 22 wieder. Dies legt die Vermutung nahe, daß art. 22 im Laufe der in Basel gepflogenen Bera-45 tungen unter Benutzung von art. 3" entweder erst neu aufgesetzt oder, wenn der übrige 1 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 605. Herrn Stadtarchivars Dr. O. Winckelmann in 2 Vgl. nrr. 604-606. Straßburg. a Wir verdanken diese Angaben der Güte des
936 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Die Besuchsziffer würde eine wesentlich höhere werden, wenn wir sicher wüßsten, daß alle die im Landfriedensentwurf (nr. 600) als Teilnehmer am Landfrieden Genannten auch bei den Verhandlungen entweder selbst zugegen gewesen waren oder sich hatten ver- treten lassen. Hier erscheinen nämlich neben mehreren der oben Genannten noch die Gräfin Henriette von Mömpelgard, Mf. Wilhelm von Hachberg, Herr Jakob zu Lichten- berg, die Rittergesellschaft mit St. Wilhelms Schild, Abt Peter von Murbach und die Städte Weißenburg, Schlettstadt, Oberehenheim, Roßheim, Münster und Türkheim. Aber es ist sehr unwahrscheinlich, daß sie sich direkt beteiligten. Ja von den Reichsstädten kann man es, meinen wir, ohne weiteres verneinen, da sie, wie art. 1 unserer nr. 608 erkennen läft, kollektiv Colmar und Hagenau mit der Wahrnehmung ihrer Interessen 1o beauftragt hatten. Der Colmarer Gesandte war Meister Gilge Kempf (vgl. nr. 608). Die anderen Gesandten und Räte werden mit Ausnahme derjenigen des Pfalzgrafen Stephan nicht ge- nannt. Diesen vertraten Lamprecht von Castell und Friedrich vom Stein 1. e. Ergebnis des Tages: Entwurf eines Landfriedens für den Oberrhein nr. 600. 15 Aus dem Briefwechsel über den Baseler Tag, den wir in der folgenden lit. ƒ mit- teilen, ist zu ersehen, daß das Ergebnis der Beratungen in der Aufsetzung eines Land- friedens oder, wie es in Briefen der Pfalzgrafen Stephan und Ludwig heißt, einer zei- cheniß zu einer Vereinigung bestand 2. Wir halten diese zeicheniß für identisch mit dem Landfriedensentwurf, den wir in nr. 600 vorlegen. Er ist undatiert; innere Merk-20 male lassen jedoch darauf schließen, daß seine Entstehung in die Zeit des Baseler Tages fällt. Zunächst gehören die Teilnehmer am Landfrieden, die der freilich sehr skizzen- hafte art. 3 nennt, dem Kreise von Reichsständen an, die wir in lit. c als zum Baseler Tage geladen nachgewiesen haben. Und dann zeigt die Nennung des Straßburger Stadt- meisters Kuno zum Treubel, daß der Entwurf frühestens im Juli und spätestens im Ok-25 tober 1432 entstanden sein kann. Denn Kuno ist laut den Straßburger Ratsurkunden am 4 August und am 4 Oktober 1432 im Amte 3. Wenn nun auch damals noch kein fester vierteljährlicher Wechsel unter den Stadtmeistern stattgefunden zu haben scheint, wie es später der Fall war, so deuten doch die Nachrichten, die wir über die Folge der Meister haben, darauf hin, daß im Juli ein Wechsel einzutreten pflegte. Man wird so also annehmen dürfen, daß die Amtszeit Kunos zum Treubel sich ungefähr von Mitte Juli bis Mitte Oktober 1432 erstreckte. Setzen wir demnach die Entstehung des Ent- wurfes mit Recht in diese Zeit, so ist der Terminus a quo der 27 Juli, zu dem ein- geladen war, oder vielleicht richtiger der 28., da am 27 Juli, einem Sonntage, vermutlich noch keine Beratungen stattgefunden haben werden. Der Terminus ante quem ist der 35 3 August, an dem der Entwurf laut einem Brief Herzog Wilhelms an Pfalzgraf Stephan vom 3 August (nr. 603") bereits vorlag. Wir datieren also „1432 zwischen Juli 28 und August 2". Der Entwurf ist übrigens, scheint uns, nicht erst von der Baseler Versammlung aufgesetzt worden. Wir neigen der Ansicht zu, daß ihm ein nicht mehr vorhandener 10 Straßburger Fatwurf zu Grunde liegt, er also nur das Ergebnis der auf der Grundlage dieses Straßiburger Entwurfes gepflogenen Verhandlungen darstellt. Wir lassen dabei die Straßburger Herkunft unserer Vorlage ganz außter Betracht und machen nur auf Fol- gendes aufmerksam. Erstens: Der art. 3" unserer Vorlage kehrt in art. 22 wieder. Dies legt die Vermutung nahe, daß art. 22 im Laufe der in Basel gepflogenen Bera-45 tungen unter Benutzung von art. 3" entweder erst neu aufgesetzt oder, wenn der übrige 1 Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 605. Herrn Stadtarchivars Dr. O. Winckelmann in 2 Vgl. nrr. 604-606. Straßburg. a Wir verdanken diese Angaben der Güte des
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Einleitung. 937 10 35 Teil schon vorhanden war, umgearbeitet sein könnte. Man hätte dann vergessen, den nun überflüssigen art. 3" zu streichen, und so würde er von dem Schreiber unserer Straßburger Vorlage wieder mit abgeschrieben worden sein. Zweitens: In dem schon erwähnten art. 3, der von der Besetzung des Landfriedensgerichtes (so wollen wir die Vertreter nennen, die 5 von den Herren und Städten laut art. 2 zû stimmen geordent und geben werdent, die sogenannten zûgesaczeten) handelt, ist auf die laut art. 24 beabsichtigte Einteilung des Landfriedensgebietes in zwei Kreise noch keine Rücksicht genommen; es wird dort viel- mehr, so weit sich dies bei dem shizzenhaften Charakter des Artikels beurteilen läßst, die Einrichtung nur eines Landfriedensgerichtes statt der zwei der Kreiseinteilung entsprechen- den vorausgesetzt. Drittens: In demselben art. 3 wird neben dem Pfalzgrafen Ludwig und einem nur angedeuteten Wilhelm (ob Bischof Wilhelm von Straßburg oder Herzog Wilhelm von Baiern gemeint ist, bleibt zweifelhaft) der Straßburger Stadtmeister Kuno zum Treubel mit Namen genannt; die anderen Teilnehmer am Landfrieden sind nur ganz summarisch angedeutet. Das weist auf Straßburger Ursprung hin. Viertens: In einem Briefe, den 15 Herzog Ernst von Baiern etwa Anfang Dezember 1432 an seinen Bruder Wilhelm schrieb 1 ist ausdrücklich von einem Straßburger Landfriedensentwurf die Rede. Der Herzog erbittet sich ein Exemplar desselben, um es beim Entwurf eines Landfriedens für Baiern und Schwaben zu verwerten, und Herzog Wilhelm schickt ihm darauf am 19 Dezember 2 die Landfriedensnottel, die hie, d. i. in Basel, beredt ward. Daraus ist mit Sicherheit 2o zu folgern, daß Straßburg auf einem der Baseler Tage mit einem Entwurf hervorgetreten war, und es liegt natürlich nahe, dabei an unseren Bascler Fürsten- und Städtetag zu denken und die von uns vermutete Straßburger Vorlage für unsere nr. 600 mit dem von Herzog Ernst gewünschten Entwurf zu identifizieren. Bei der Betrachtung des Entwurfes werden nach dem Gesagten die artt. 3 und 3a 25 als älteren Datums auszuscheiden sein. Aus den übrigen Artikeln erhalten wir das fol- gende Bild von der geplanten Landfriedensvereinigung und ihrer Organisation. Das Gebiet, das sie umfaßt, erstreckt sich linksrheinisch vom Hauenstein nordwest- lich von Olten bis Weißenburg und Selz, rechtsrheinisch vom Thal der Wehra, einem unterhalb Säckingen auf der Badischen Seite mündenden Nebenfluß des Rheins, bis Lich- so tenau südwestlich von Rastatt, also beiderseitig etwa bis zur Grenze des Alemannischen und Rheinfränkischen Gebietes. Ostlich und westlich wird es von den Wasserscheiden auf dem Schwarzwald und den Vogesen begrenzt. Es begreift also in sich auf der linken Seite des Rheins das ganze Elsaß, Stadt und Bistum Basel und die Grafschaft Mömpel- gard, auf der rechten Seite die Ortenau und den Breisgau (art. 24). Das Gebiet wird in zwei Landfriedenskreise geteilt, und zwar so, daß auf der linken Rheinseite der Eckenbach, ein Nebenfluß der Ill, auf der rechten die Stadt Ken- zingen nordwestlich von Freiburg die Grenzen bilden. Diese fallen also ungefähr mit denen des Ober- und Unterelsaß auf der einen, des Breisgau und der Ortenau auf der anderen Seite zusammen (art. 24). Das bei Landfriedensbruch zu beobachtende Verfahren ist ein doppeltes. Handelt es sich um Raub und Uberfall von Menschen und Gütern auf des Reiches oder anderen Straßten, so ist die Sturmglocke zu läuten und dieses Zeichen von den Nüchstgesessenen 40 1 nr. 622. 2 Der Brief, dessen Inhalt sich sonst nur auf 45 territoriale Angelegenheiten bexicht, ist von Fr. v. Thome [Dex. 19] 1432 datiert. Die hier ein- schlägige Stelle lautet: als ir uns dann geschrieben habt von des landfrids wegen und an uns begert, ew der notln, die hie beredt ward, ein abgeschrift 50 ze senden, die schicken wir ew hiemit. und den- selben sachen wellet nachgeen nach dem pesten, wann das unser und der unsern ere und nûcz war. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 184-186 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.; in Ausxuge bei Krenner, Baierische Landtagshand- lungen I, 63-65, aber unter dem falschen Datum des 7 Märx 1432; vgl. auch Kluckhohn a. a. O. 2, 586 Anm. 2.)
Einleitung. 937 10 35 Teil schon vorhanden war, umgearbeitet sein könnte. Man hätte dann vergessen, den nun überflüssigen art. 3" zu streichen, und so würde er von dem Schreiber unserer Straßburger Vorlage wieder mit abgeschrieben worden sein. Zweitens: In dem schon erwähnten art. 3, der von der Besetzung des Landfriedensgerichtes (so wollen wir die Vertreter nennen, die 5 von den Herren und Städten laut art. 2 zû stimmen geordent und geben werdent, die sogenannten zûgesaczeten) handelt, ist auf die laut art. 24 beabsichtigte Einteilung des Landfriedensgebietes in zwei Kreise noch keine Rücksicht genommen; es wird dort viel- mehr, so weit sich dies bei dem shizzenhaften Charakter des Artikels beurteilen läßst, die Einrichtung nur eines Landfriedensgerichtes statt der zwei der Kreiseinteilung entsprechen- den vorausgesetzt. Drittens: In demselben art. 3 wird neben dem Pfalzgrafen Ludwig und einem nur angedeuteten Wilhelm (ob Bischof Wilhelm von Straßburg oder Herzog Wilhelm von Baiern gemeint ist, bleibt zweifelhaft) der Straßburger Stadtmeister Kuno zum Treubel mit Namen genannt; die anderen Teilnehmer am Landfrieden sind nur ganz summarisch angedeutet. Das weist auf Straßburger Ursprung hin. Viertens: In einem Briefe, den 15 Herzog Ernst von Baiern etwa Anfang Dezember 1432 an seinen Bruder Wilhelm schrieb 1 ist ausdrücklich von einem Straßburger Landfriedensentwurf die Rede. Der Herzog erbittet sich ein Exemplar desselben, um es beim Entwurf eines Landfriedens für Baiern und Schwaben zu verwerten, und Herzog Wilhelm schickt ihm darauf am 19 Dezember 2 die Landfriedensnottel, die hie, d. i. in Basel, beredt ward. Daraus ist mit Sicherheit 2o zu folgern, daß Straßburg auf einem der Baseler Tage mit einem Entwurf hervorgetreten war, und es liegt natürlich nahe, dabei an unseren Bascler Fürsten- und Städtetag zu denken und die von uns vermutete Straßburger Vorlage für unsere nr. 600 mit dem von Herzog Ernst gewünschten Entwurf zu identifizieren. Bei der Betrachtung des Entwurfes werden nach dem Gesagten die artt. 3 und 3a 25 als älteren Datums auszuscheiden sein. Aus den übrigen Artikeln erhalten wir das fol- gende Bild von der geplanten Landfriedensvereinigung und ihrer Organisation. Das Gebiet, das sie umfaßt, erstreckt sich linksrheinisch vom Hauenstein nordwest- lich von Olten bis Weißenburg und Selz, rechtsrheinisch vom Thal der Wehra, einem unterhalb Säckingen auf der Badischen Seite mündenden Nebenfluß des Rheins, bis Lich- so tenau südwestlich von Rastatt, also beiderseitig etwa bis zur Grenze des Alemannischen und Rheinfränkischen Gebietes. Ostlich und westlich wird es von den Wasserscheiden auf dem Schwarzwald und den Vogesen begrenzt. Es begreift also in sich auf der linken Seite des Rheins das ganze Elsaß, Stadt und Bistum Basel und die Grafschaft Mömpel- gard, auf der rechten Seite die Ortenau und den Breisgau (art. 24). Das Gebiet wird in zwei Landfriedenskreise geteilt, und zwar so, daß auf der linken Rheinseite der Eckenbach, ein Nebenfluß der Ill, auf der rechten die Stadt Ken- zingen nordwestlich von Freiburg die Grenzen bilden. Diese fallen also ungefähr mit denen des Ober- und Unterelsaß auf der einen, des Breisgau und der Ortenau auf der anderen Seite zusammen (art. 24). Das bei Landfriedensbruch zu beobachtende Verfahren ist ein doppeltes. Handelt es sich um Raub und Uberfall von Menschen und Gütern auf des Reiches oder anderen Straßten, so ist die Sturmglocke zu läuten und dieses Zeichen von den Nüchstgesessenen 40 1 nr. 622. 2 Der Brief, dessen Inhalt sich sonst nur auf 45 territoriale Angelegenheiten bexicht, ist von Fr. v. Thome [Dex. 19] 1432 datiert. Die hier ein- schlägige Stelle lautet: als ir uns dann geschrieben habt von des landfrids wegen und an uns begert, ew der notln, die hie beredt ward, ein abgeschrift 50 ze senden, die schicken wir ew hiemit. und den- selben sachen wellet nachgeen nach dem pesten, wann das unser und der unsern ere und nûcz war. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 184-186 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.; in Ausxuge bei Krenner, Baierische Landtagshand- lungen I, 63-65, aber unter dem falschen Datum des 7 Märx 1432; vgl. auch Kluckhohn a. a. O. 2, 586 Anm. 2.)
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938 aufzunchmen. Wer die Sturmglocke hört, hat ohne weitere Mahnung zu Hilfe zu eilen und sich an der Verfolgung der Ubelthäter zu beteiligen (art. 1). Liegt aber der Fall vor, daß ein Mitglied des Bundes vor Ablauf von drei Tagen nach Ubergabe eines Ab- sagebriefes oder ohne redliche Ursache oder trotz seines Rechtserbietens befehdet wird, oder ist die nach art. 1 eingeleitete Verfolgung ergebnislos geblieben, so ist das Land- friedensgericht zusammenzuberufen (art. 2). Die Berufung des Gerichtes erfolgt auf zweierlei Weise. Gehört der Geschädigte zu denjenigen Herren und Städten, die durch die einzelnen Parteien jedes Kreises be- stimmt sind, das Gericht zu besetzen (wir wollen sie der Einfachheit halber stimmführende Mitglieder des Bundes nennen), so mahnt er ohne weiteres die anderen stimmführenden 10 Herren und Städte zu einem Gerichtstage und bestimmt auch Zeit und Ort desselben (artt. 2 und 4). Gehört er aber zu den nichtstimmführenden Mitgliedern, so wendet er sich an das ihm nächste stimmführende Mitglied mit dem Ersuchen, das Gericht einzuberufen. Diesem Ersuchen muß sofort entsprochen werden; und zwar setzt das betreffende stimm- führende Mitglied zunächst den Gerichtsort fest und teill dann diesen und den Gegenstand i5 der Klage den anderen stimmführenden Mitgliedern mit der Aufforderung mit, ihre Ver- treter nach Ablauf von vierzehn Tagen an den Gerichtsort zu schicken (artt. 4a und 4b). Der Kläger ist nicht genötigt, seine Klage selbst beim Gericht zu vertreten; er kann sie schriftlich oder durch Boten vorbringen (art. 2). Die von den stimmführenden Mitgliedern in das Gericht entsandten Vertreter sind zo für die Dauer ihres Mandates von allen ihren Mandataren geleisteten Eiden entbunden (art. 22; vgl. art. 3a). Sie entscheiden über alle Angelegenheiten der Verteidigung und des Angriffs (einschließlich der in den artt. 8-8b behandelten Anträge auf Brechung von Festen und Schlössern und der damit zusammenhängenden Fragen der Gewährung von Entschädigungen an die Unternehmer) und über die Aufnahme neuer Bundesmitglieder 25 und regeln das Verfahren gegen die Helfershelfer der Landfriedensbrecher (artt. 9, 9a, 20). Ihre Beschlüsse erfolgen mit einfacher Majorität (art. 2). Sie sind beschlußfähig ohne Rücksicht darauf, ob das Gericht von allen oder nur von einem Teile der stimmführen- den Mitglieder besetzt ist (art. 6). Kläger und Beklagter sind an ihre Entscheidung ge- bunden (art. 2); es giebt also keine Appellation an eine höhere Instanz. Die beiden Landfriedenskreise sind im wesentlichen ganz selbständig, jeder mit eigenem Landfriedensgericht gedacht. Gegenseitige Unterstützung findet nur in besonderen Fällen statt, nämlich erstens wenn Gefangene oder geraubtes Gut aus dem einen in den anderen Kreis geführt werden. In diesem Falle beteiligen sich auch die in Betracht kommenden Mitglieder des anderen Kreises an der Verfolgung der Ubelthäter (art. 10). Und zwei- 35 tens wenn ein Unternehmen die Kräfte eines einzelnen Kreises übersteigt. Die Auffor- derung zur Hilfeleistung geschieht jedoch in diesem Falle nicht von Mitglied zu Mitglied, sondern von Gericht zu Gericht (art. 7). Das angerufene Gericht hat nur zu entschei- den, ob und wie zu helfen ist, nicht aber wie stark die Hilfe sein soll. Uber diesen Punkt sollten, wie es scheint, gleich von vorn herein feste Bestimmungen in einer Art 40 Matrikel getroffen werden (art. 7a). Natürlich wird auch vorausgesetzt, daßt Gegner eines Kreises beim anderen weder Schutz noch Hilfe finden und daß diejenigen Personen, die einem Mitgliede der Landfriedensvereinigung um dieser willen feind sind, nirgends aufgenommen und unterstützt werden (artt. 10a, 11 und 16). Der Entwurf sollte vorläufig noch geheim gehalten werden. Man wollte mit ihm 15 erst dann an die Offentlichkeit treten, wenn seine definitive Annahme erfolgt sein würde. Das sollte auf einem neuen Tage geschehen, den man wieder nach Basel für den 26 August anberaumte 1. 5 30 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1 Vgl. nr. 604 art. 3 und nr. 606.
938 aufzunchmen. Wer die Sturmglocke hört, hat ohne weitere Mahnung zu Hilfe zu eilen und sich an der Verfolgung der Ubelthäter zu beteiligen (art. 1). Liegt aber der Fall vor, daß ein Mitglied des Bundes vor Ablauf von drei Tagen nach Ubergabe eines Ab- sagebriefes oder ohne redliche Ursache oder trotz seines Rechtserbietens befehdet wird, oder ist die nach art. 1 eingeleitete Verfolgung ergebnislos geblieben, so ist das Land- friedensgericht zusammenzuberufen (art. 2). Die Berufung des Gerichtes erfolgt auf zweierlei Weise. Gehört der Geschädigte zu denjenigen Herren und Städten, die durch die einzelnen Parteien jedes Kreises be- stimmt sind, das Gericht zu besetzen (wir wollen sie der Einfachheit halber stimmführende Mitglieder des Bundes nennen), so mahnt er ohne weiteres die anderen stimmführenden 10 Herren und Städte zu einem Gerichtstage und bestimmt auch Zeit und Ort desselben (artt. 2 und 4). Gehört er aber zu den nichtstimmführenden Mitgliedern, so wendet er sich an das ihm nächste stimmführende Mitglied mit dem Ersuchen, das Gericht einzuberufen. Diesem Ersuchen muß sofort entsprochen werden; und zwar setzt das betreffende stimm- führende Mitglied zunächst den Gerichtsort fest und teill dann diesen und den Gegenstand i5 der Klage den anderen stimmführenden Mitgliedern mit der Aufforderung mit, ihre Ver- treter nach Ablauf von vierzehn Tagen an den Gerichtsort zu schicken (artt. 4a und 4b). Der Kläger ist nicht genötigt, seine Klage selbst beim Gericht zu vertreten; er kann sie schriftlich oder durch Boten vorbringen (art. 2). Die von den stimmführenden Mitgliedern in das Gericht entsandten Vertreter sind zo für die Dauer ihres Mandates von allen ihren Mandataren geleisteten Eiden entbunden (art. 22; vgl. art. 3a). Sie entscheiden über alle Angelegenheiten der Verteidigung und des Angriffs (einschließlich der in den artt. 8-8b behandelten Anträge auf Brechung von Festen und Schlössern und der damit zusammenhängenden Fragen der Gewährung von Entschädigungen an die Unternehmer) und über die Aufnahme neuer Bundesmitglieder 25 und regeln das Verfahren gegen die Helfershelfer der Landfriedensbrecher (artt. 9, 9a, 20). Ihre Beschlüsse erfolgen mit einfacher Majorität (art. 2). Sie sind beschlußfähig ohne Rücksicht darauf, ob das Gericht von allen oder nur von einem Teile der stimmführen- den Mitglieder besetzt ist (art. 6). Kläger und Beklagter sind an ihre Entscheidung ge- bunden (art. 2); es giebt also keine Appellation an eine höhere Instanz. Die beiden Landfriedenskreise sind im wesentlichen ganz selbständig, jeder mit eigenem Landfriedensgericht gedacht. Gegenseitige Unterstützung findet nur in besonderen Fällen statt, nämlich erstens wenn Gefangene oder geraubtes Gut aus dem einen in den anderen Kreis geführt werden. In diesem Falle beteiligen sich auch die in Betracht kommenden Mitglieder des anderen Kreises an der Verfolgung der Ubelthäter (art. 10). Und zwei- 35 tens wenn ein Unternehmen die Kräfte eines einzelnen Kreises übersteigt. Die Auffor- derung zur Hilfeleistung geschieht jedoch in diesem Falle nicht von Mitglied zu Mitglied, sondern von Gericht zu Gericht (art. 7). Das angerufene Gericht hat nur zu entschei- den, ob und wie zu helfen ist, nicht aber wie stark die Hilfe sein soll. Uber diesen Punkt sollten, wie es scheint, gleich von vorn herein feste Bestimmungen in einer Art 40 Matrikel getroffen werden (art. 7a). Natürlich wird auch vorausgesetzt, daßt Gegner eines Kreises beim anderen weder Schutz noch Hilfe finden und daß diejenigen Personen, die einem Mitgliede der Landfriedensvereinigung um dieser willen feind sind, nirgends aufgenommen und unterstützt werden (artt. 10a, 11 und 16). Der Entwurf sollte vorläufig noch geheim gehalten werden. Man wollte mit ihm 15 erst dann an die Offentlichkeit treten, wenn seine definitive Annahme erfolgt sein würde. Das sollte auf einem neuen Tage geschehen, den man wieder nach Basel für den 26 August anberaumte 1. 5 30 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1 Vgl. nr. 604 art. 3 und nr. 606.
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Einleitung. 939 Wahrscheinlich nahmen die anwesenden Räte und Gesandten Abschriften des Ent- wurfes mit nach Hause. Doch wurden auch einige Exemplare von Herzog Wilhelm direkt verschickt, so am 3 August an Pfalzgraf Stephan (nr. 603") und am 6. an seinen Bruder Herzog Ernst (vgl. nr. 604). Pfalzgraf Ludwig erhielt eins durch den Vogt 5 von Kaisersberg. Von allen ist uns aber nur das unserer nr. 600 zu Grunde liegende Straßburger Exemplar bekannt geworden. f. Briefwechsel über den Tag nr. 601-606. Der Inhalt der sechs Briefe, die wir in dieser Abteilung vereinigt haben, bezieht sich teils auf den Baseler Tag selbst teils auf die ihm nachfolgenden Verhandlungen. 10 Er kann nicht gerade als besonders wichtig bezeichnet werden. Immerhin erfahren wir hier noch einige Einzelheiten, und besonders die nrr. 601 und 604 liefern erwünschte, schon in litt. c und e verwertete Beiträge sowohl zur Bestimmung des Umfanges der ergangenen Einladungen und ihrer Aufnahme durch die Eingeladenen wie zur Beurtei- lung des Ergebnisses des Tages. g. Städtische Kosten nr. 607-608. Wir kennen nur die Ausgaben Basels und Colmars. Aus den Bascler Aufzeich- nungen lernen wir eine ziemliche Anzahl derjenigen von Hzg. Wilhelm eingeladenen Reichsstädte kennen, die in seinen Briefen vom 29 Juli und 6 August (nrr. 599 und 604) ganz summarisch unter dem Titel „reichstett im Elsas und Swaben“ bezw. „Rey- 2o nische stet" zusammengefaßt werden. Man vergleiche darüber das in lit. c Gesagte. Die Colmarer Aufzeichnungen enthalten die sonst nicht überlieferte Nachricht, daß die Elsässischen Reichsstädte etwa Mitte August in Schlettstadt tagten, doch gewiß zu dem Zweck, um sich über ihre Haltung auf dem für den 26 August angekündigten Baseler Tage zu verständigen. 15 25 C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. Drei Wochen nach dem Beginn der Landfriedensverhandlungen in Basel setzen andere, die vorzugsweise dem Fränkischen Gebiet gelten, mit einem Tage in Mergentheim ein. Sie gehen von Erzbischof Konrad von Mainz aus, den Markgraf Friedrich von Brandenburg durch rege Agitation für eine starke Beteiligung der in Betracht kommenden 30 Reichsstände unterstützt. Es liegt nahe, daraus, daß diese beiden Fürsten auch schon bei der Berufung der Würzburger und Nürnberger Tage die führende Rolle gespielt hatten, auf einen inneren Zusammenhang der Mergentheimer Tage mit den zwei letzteren zu schließen. Doch läst sich dafür kein zwingender Beweis erbringen. Ebensowenig bietet das uns vorliegende 35 Material irgend einen Anhalt für die Annahme, daß der Erzbischof auf Veranlassung und im Einverständnis mit Herzog Wilhelm von Baiern gehandelt habe. Wahrscheinlich hatten die bedenklichen, in Franken durch eine eifrige Hussitische Propaganda 1 noch gesteigerten revolutionären Gelüste der unteren Volkskreise und die nicht minder bedenk- lichen Vorgänge in den Stiften Würzburg und Bamberg in den fürstlichen Kreisen 4o den Wunsch hervorgerufen, bei Zeiten Maßtregeln zur Abwehr der drohenden Gefahren zu treffen. Der Verlauf der Verhandlungen ist dem der Baseler nicht unähnlich. Hier wie dort erhält die erste Versammlung unabsichtlich den Charakter der vorbereitenden. Aber die erste Mergentheimer Versammlung geht doch über die erste Baseler insofern hinaus, 45 1 Vgl. darüber die S. 926 Anm. I erwähnten awei Abhandlungen Haupts. Deutsche Reichstags-Akten X. 119
Einleitung. 939 Wahrscheinlich nahmen die anwesenden Räte und Gesandten Abschriften des Ent- wurfes mit nach Hause. Doch wurden auch einige Exemplare von Herzog Wilhelm direkt verschickt, so am 3 August an Pfalzgraf Stephan (nr. 603") und am 6. an seinen Bruder Herzog Ernst (vgl. nr. 604). Pfalzgraf Ludwig erhielt eins durch den Vogt 5 von Kaisersberg. Von allen ist uns aber nur das unserer nr. 600 zu Grunde liegende Straßburger Exemplar bekannt geworden. f. Briefwechsel über den Tag nr. 601-606. Der Inhalt der sechs Briefe, die wir in dieser Abteilung vereinigt haben, bezieht sich teils auf den Baseler Tag selbst teils auf die ihm nachfolgenden Verhandlungen. 10 Er kann nicht gerade als besonders wichtig bezeichnet werden. Immerhin erfahren wir hier noch einige Einzelheiten, und besonders die nrr. 601 und 604 liefern erwünschte, schon in litt. c und e verwertete Beiträge sowohl zur Bestimmung des Umfanges der ergangenen Einladungen und ihrer Aufnahme durch die Eingeladenen wie zur Beurtei- lung des Ergebnisses des Tages. g. Städtische Kosten nr. 607-608. Wir kennen nur die Ausgaben Basels und Colmars. Aus den Bascler Aufzeich- nungen lernen wir eine ziemliche Anzahl derjenigen von Hzg. Wilhelm eingeladenen Reichsstädte kennen, die in seinen Briefen vom 29 Juli und 6 August (nrr. 599 und 604) ganz summarisch unter dem Titel „reichstett im Elsas und Swaben“ bezw. „Rey- 2o nische stet" zusammengefaßt werden. Man vergleiche darüber das in lit. c Gesagte. Die Colmarer Aufzeichnungen enthalten die sonst nicht überlieferte Nachricht, daß die Elsässischen Reichsstädte etwa Mitte August in Schlettstadt tagten, doch gewiß zu dem Zweck, um sich über ihre Haltung auf dem für den 26 August angekündigten Baseler Tage zu verständigen. 15 25 C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. Drei Wochen nach dem Beginn der Landfriedensverhandlungen in Basel setzen andere, die vorzugsweise dem Fränkischen Gebiet gelten, mit einem Tage in Mergentheim ein. Sie gehen von Erzbischof Konrad von Mainz aus, den Markgraf Friedrich von Brandenburg durch rege Agitation für eine starke Beteiligung der in Betracht kommenden 30 Reichsstände unterstützt. Es liegt nahe, daraus, daß diese beiden Fürsten auch schon bei der Berufung der Würzburger und Nürnberger Tage die führende Rolle gespielt hatten, auf einen inneren Zusammenhang der Mergentheimer Tage mit den zwei letzteren zu schließen. Doch läst sich dafür kein zwingender Beweis erbringen. Ebensowenig bietet das uns vorliegende 35 Material irgend einen Anhalt für die Annahme, daß der Erzbischof auf Veranlassung und im Einverständnis mit Herzog Wilhelm von Baiern gehandelt habe. Wahrscheinlich hatten die bedenklichen, in Franken durch eine eifrige Hussitische Propaganda 1 noch gesteigerten revolutionären Gelüste der unteren Volkskreise und die nicht minder bedenk- lichen Vorgänge in den Stiften Würzburg und Bamberg in den fürstlichen Kreisen 4o den Wunsch hervorgerufen, bei Zeiten Maßtregeln zur Abwehr der drohenden Gefahren zu treffen. Der Verlauf der Verhandlungen ist dem der Baseler nicht unähnlich. Hier wie dort erhält die erste Versammlung unabsichtlich den Charakter der vorbereitenden. Aber die erste Mergentheimer Versammlung geht doch über die erste Baseler insofern hinaus, 45 1 Vgl. darüber die S. 926 Anm. I erwähnten awei Abhandlungen Haupts. Deutsche Reichstags-Akten X. 119
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940 als auf ihr, wie es scheint, schon der Entwurf zu einem Landfrieden fertig gestellt wird, was in Basel bekanntlich erst während der zweiten Versammlung Ende Juli geschah. Dabei darf man freilich nicht überschen, daß auf dem Mergentheimer Tage die bekannter- maßten zur Verschleppung neigenden städtischen Elemente so gut wie fehlten. Derselbe Umstand wirkte dann offenbar auch wieder mit, wenn der Entwurf auf dem zweiten € Tage glatt zur Annahme gelangte und von einigen Teilnehmern auch gleich beschworen wurde, während die zweite Baseler Versammlung, in der die städtischen Vertreter den fürstlichen zum mindesten das Gleichgewicht hielten, sich damit begnügte, den Entwurf ad referendum zu nehmen und die endgültige Beschlußfassung einer dritten Versammlung zu überlassen. Der schließliche Ausgang scheint dann freilich hier wie dort derselbe ge- to wesen zu sein: der Landfriede blieb auf dem Papier stehen, weil seine Durchführung bei der Lauheit der Städte unmöglich war. Die Aktenstücke, die wir in unseren nrr. 609-620 über die beiden Mergentheimer Tage vorlegen können, sind, von einem einzigen abgeschen, für das uns neben dem Frank- furter Archiv das kurmainzische eine Vorlage bot, städtischen Ursprunges. Fast alle 15 stammen aus Nürnberg und Nördlingen, nur je eins aus Ulm und, wie schon gesagt, aus Frankfurt. Eine Münzangelegenheit, die auf dem zweiten Mergentheimer Tage zwischen den Kurfürsten von Mainz und Brandenburg und dem Erbkämmerer Konrad von Weinsberg privatim zur Sprache kam, haben wir schon in der Einleitung zur vorangehenden Haupt- 20 abteilung erörtert 1. Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. a. Voraufgehender Fürsten� und Städtetag zu Mergentheim am 8 Juli 1432 nr. 609�613. Die Einladungen gingen von Erzbischof Konrad von Mainz aus und lauteten auf den 8 Juli. Sie waren laut dem Nürnberger Jahresregister (nr. 619 art. 1°) an die „Kurfürsten, Fürsten u. s. w. und Städte“ gerichtet. Zu den letzteren gehörten Nürnberg 25 und die mit ihm verbündeten Windsheim und Weißenburg (vgl. nr. 612) und Ulm und der Schwäbische Städtebund (vgl. nr. 620 art. 1). Andere Adressen werden nicht genannt. Wir werden jedoch annehmen dürfen, daß die Geladenen im wesentlichen dieselben waren, die wir in der folgenden lit. b als Teilnehmer am zweiten Mergentheimer Tage kennen lernen werden, nämlich die Kurfürsten von der Pfalz (vorausgesetzt daß wir den so Bischof von Speier als Vertreter desselben betrachten dürfen), Brandenburg und Sachsen und vorwiegend Fränkische, Baierische und Schwäbische Fürsten, Grafen, Herren, Ritter und Städte. Uber den Inhalt des an Nürnberg adressierten Exemplares des erzbischöflichen Schreibens erfahren wir, daß es neben Ort und Datum des Tages als Beratungsgegenstand 35 die swèren leuf der heiligen Cristenheit nannte und die Aufforderung enthielt, Nürnberg möge seine Gesandtschaft mit Vollmacht ausstatten. In demselben Sinne wird wohl auch den anderen Städten geschrieben worden sein. Neben dem Erzbischof bemühte sich besonders Markgraf Friedrich von Brandenburg um das Zustandekommen des Tages, indem er brieflich zur Beschickung desselben auf- 40 forderte. Ob diese Aufforderungen allen Geladenen oder nur einem Teil zugingen, läßt sich nicht sagen. Wir kennen nur einen Adressaten: Nürnberg (vgl. nr. 609). Was wir über den Tag selbst wissen, beruht ausschließlich auf der Korrespondenz Nürnbergs (nrr. 609-613) und den Aufzeichnungen in den Ausgabebüchern dieser Stadt 1 Vgl. S. 852-853. — Aus dem Bericht Johanns burg die Böhmische Geleitsfrage (vgl. S. 556) mit 45 von Maulbronn über seine Gesandtschaft nach Böh- Pf. Johann von Neumarkt in Mergentheim xu be- men im Sommer 1432, den Ragusa in seinem Trac- sprechen gedachte. Daxu ist es aber offenbar nicht tatus de reductione Bohemorum (a. a. O. 1, 236-237) gekommen, da der Pfalrgraf, so viel wir sehen mitteilt, geht hervor, daßt der Markgraf von Branden- können, dem Tage fernblieb (vgl. lit. b).
940 als auf ihr, wie es scheint, schon der Entwurf zu einem Landfrieden fertig gestellt wird, was in Basel bekanntlich erst während der zweiten Versammlung Ende Juli geschah. Dabei darf man freilich nicht überschen, daß auf dem Mergentheimer Tage die bekannter- maßten zur Verschleppung neigenden städtischen Elemente so gut wie fehlten. Derselbe Umstand wirkte dann offenbar auch wieder mit, wenn der Entwurf auf dem zweiten € Tage glatt zur Annahme gelangte und von einigen Teilnehmern auch gleich beschworen wurde, während die zweite Baseler Versammlung, in der die städtischen Vertreter den fürstlichen zum mindesten das Gleichgewicht hielten, sich damit begnügte, den Entwurf ad referendum zu nehmen und die endgültige Beschlußfassung einer dritten Versammlung zu überlassen. Der schließliche Ausgang scheint dann freilich hier wie dort derselbe ge- to wesen zu sein: der Landfriede blieb auf dem Papier stehen, weil seine Durchführung bei der Lauheit der Städte unmöglich war. Die Aktenstücke, die wir in unseren nrr. 609-620 über die beiden Mergentheimer Tage vorlegen können, sind, von einem einzigen abgeschen, für das uns neben dem Frank- furter Archiv das kurmainzische eine Vorlage bot, städtischen Ursprunges. Fast alle 15 stammen aus Nürnberg und Nördlingen, nur je eins aus Ulm und, wie schon gesagt, aus Frankfurt. Eine Münzangelegenheit, die auf dem zweiten Mergentheimer Tage zwischen den Kurfürsten von Mainz und Brandenburg und dem Erbkämmerer Konrad von Weinsberg privatim zur Sprache kam, haben wir schon in der Einleitung zur vorangehenden Haupt- 20 abteilung erörtert 1. Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. a. Voraufgehender Fürsten� und Städtetag zu Mergentheim am 8 Juli 1432 nr. 609�613. Die Einladungen gingen von Erzbischof Konrad von Mainz aus und lauteten auf den 8 Juli. Sie waren laut dem Nürnberger Jahresregister (nr. 619 art. 1°) an die „Kurfürsten, Fürsten u. s. w. und Städte“ gerichtet. Zu den letzteren gehörten Nürnberg 25 und die mit ihm verbündeten Windsheim und Weißenburg (vgl. nr. 612) und Ulm und der Schwäbische Städtebund (vgl. nr. 620 art. 1). Andere Adressen werden nicht genannt. Wir werden jedoch annehmen dürfen, daß die Geladenen im wesentlichen dieselben waren, die wir in der folgenden lit. b als Teilnehmer am zweiten Mergentheimer Tage kennen lernen werden, nämlich die Kurfürsten von der Pfalz (vorausgesetzt daß wir den so Bischof von Speier als Vertreter desselben betrachten dürfen), Brandenburg und Sachsen und vorwiegend Fränkische, Baierische und Schwäbische Fürsten, Grafen, Herren, Ritter und Städte. Uber den Inhalt des an Nürnberg adressierten Exemplares des erzbischöflichen Schreibens erfahren wir, daß es neben Ort und Datum des Tages als Beratungsgegenstand 35 die swèren leuf der heiligen Cristenheit nannte und die Aufforderung enthielt, Nürnberg möge seine Gesandtschaft mit Vollmacht ausstatten. In demselben Sinne wird wohl auch den anderen Städten geschrieben worden sein. Neben dem Erzbischof bemühte sich besonders Markgraf Friedrich von Brandenburg um das Zustandekommen des Tages, indem er brieflich zur Beschickung desselben auf- 40 forderte. Ob diese Aufforderungen allen Geladenen oder nur einem Teil zugingen, läßt sich nicht sagen. Wir kennen nur einen Adressaten: Nürnberg (vgl. nr. 609). Was wir über den Tag selbst wissen, beruht ausschließlich auf der Korrespondenz Nürnbergs (nrr. 609-613) und den Aufzeichnungen in den Ausgabebüchern dieser Stadt 1 Vgl. S. 852-853. — Aus dem Bericht Johanns burg die Böhmische Geleitsfrage (vgl. S. 556) mit 45 von Maulbronn über seine Gesandtschaft nach Böh- Pf. Johann von Neumarkt in Mergentheim xu be- men im Sommer 1432, den Ragusa in seinem Trac- sprechen gedachte. Daxu ist es aber offenbar nicht tatus de reductione Bohemorum (a. a. O. 1, 236-237) gekommen, da der Pfalrgraf, so viel wir sehen mitteilt, geht hervor, daßt der Markgraf von Branden- können, dem Tage fernblieb (vgl. lit. b).
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Einleitung. 941 und des Schwäbischen Städtebundes (vgl. lit. e nrr. 619 und 620). Danach sandte Nürn- berg Sigmund Stromer nach Mergentheim, gab ihm aber nicht die vom Erzbischof von Mainz gewünschte Vollmacht, sondern beauftragte ihn, alles nur ad referendum zu nehmen. Stromer vertrat zugleich Windsheim, das ihn in einem nicht mehr vorhandenen Briefe darum ersucht hatte. Ulm, das die Einladung vermutlich zu spät erhalten hatte, als daß es den Schwäbischen Städtebund noch hätte zusammenberufen können, bat am 3 Juli die Mergentheim nächstgelegenen Bundesstädte Dinkelsbühl und Rothenburg, Ge- sandte dorthin zu schicken. Wir wissen aber nicht, ob es geschah. Von den Besuchern kennen wir, von Sigmund Stromer abgesehen, Niemanden. 10 Aber es muß doch eine genügende Anzahl der Eingeladenen anwesend gewesen sein, da man in Beratungen eintrat. Das Ergebnis derselben wurde in einer „schrift“ nieder- gelegt. Zugleich wurde die Abhaltung eines neuen Tages in Mergentheim verabredet. Die „schrift“ fehlt uns leider. Die Teilnehmer nahmen sie wohl gleich mit und den Nichtanwesenden bezw. Nichtvertretenen wurde sie zugesandt. Mit Sicherheit können wir 15 aber nur Nürnberg als im Besitze eines Exemplars befindlich nachweisen; es schickte Abschrift davon an Windsheim (vgl. nr. 613). b. Besuch nr. 614. Der Termin des Tages, der 10 August, war wohl noch auf der ersten Versammlung festgesetzt worden. Die Angabe im Nürnberger Ausgabebuche, daß „der Erzbischof von Mainz und die Fürsten“ den Tag gesetzt hatten (vgl. nr. 619 art. 2), läßt dies vermuten. Schriftliche Einladungen mögen dies Mal nur in beschränkter Zahl ergangen sein, nämlich nur an diejenigen Reichsstände, die dem ersten Tage fern geblieben waren. Dabei kann man dann freilich zweifeln, ob sie wieder durch Erzbischof Konrad in besonderen Schreiben geladen wurden oder einfach den Abschied der ersten Versammlung, die „schrift“, die 25 vermutlich wie den Beschluß der Abhaltung eines neuen Tages so auch dessen Datum enthielt, zugesandt erhielten. Wir finden das Letztere wahrscheinlicher. Die Anzahl der Erschienenen war ziemlich groß. Wie Sigmund Stromer, der wieder Nürnberg und wohl auch Windsheim und Weißenburg vertrat, dem Nürnberger Rate bei seiner Heimkehr Ende August berichtete (vgl. nr. 617), waren persönlich an- so wesend: Erzbf. Konrad von Mainz, Mf. Friedrich von Brandenburg und sein Sohn Johann, die Bischöfe Johann von Würzburg und Adolf von Speier, der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim und mehrere Grafen und Herren. Zu den letzteren gehörten die Grafen Johann und Michel von Wertheim und der Erbkämmerer Konrad von Weinsberg (vgl. nr. 617). Den Kämmerer hatte allerdings wohl weniger der Land- 35 friede als die schon erwähnte Münzangelegenheit nach Mergentheim geführt. Ferner hatten Vertreter geschickt: der Herzog von Sachsen, der Landgraf von Hessen, die Herzöge Ludwig und Heinrich von Baiern, die Bischöfe Anton von Bamberg und Al- brecht von Eichstätt, die Gesellschaft mit St. Georgen Schild und der Fränkische Ritterbund. Der Schwäbische Städtebund, der kurz vor dem 10 August in Ulm zusammentrat, beschloß, die Beschickung des Tages abzuschreiben 1, weil er, wie er am 10 August an Nördlingen schrieb (nr. 614), nicht glaubte, daß die Gesandten sicher nach Mergentheim gelangen könnten, und auch weil es ihn nit beqweme deuchte, seine Mitglieder in den dingen zû beladen. Dieser zweite Grund war natürlich der wirklich entscheidende. Der 45 Bund wird ihn aber in dem Schreiben an die Mergentheimer Versammlung schwerlich erwähnt, sondern sich mit der Anführung des anderen begnügt haben. Städtische Vertreter fehlten also, wenn man von dem Nürnberger Sigmund Stromer 20 40 Der Brief wurde am 9 August abgeschickt. Vgl. nr. 620 art. 2. 119.*
Einleitung. 941 und des Schwäbischen Städtebundes (vgl. lit. e nrr. 619 und 620). Danach sandte Nürn- berg Sigmund Stromer nach Mergentheim, gab ihm aber nicht die vom Erzbischof von Mainz gewünschte Vollmacht, sondern beauftragte ihn, alles nur ad referendum zu nehmen. Stromer vertrat zugleich Windsheim, das ihn in einem nicht mehr vorhandenen Briefe darum ersucht hatte. Ulm, das die Einladung vermutlich zu spät erhalten hatte, als daß es den Schwäbischen Städtebund noch hätte zusammenberufen können, bat am 3 Juli die Mergentheim nächstgelegenen Bundesstädte Dinkelsbühl und Rothenburg, Ge- sandte dorthin zu schicken. Wir wissen aber nicht, ob es geschah. Von den Besuchern kennen wir, von Sigmund Stromer abgesehen, Niemanden. 10 Aber es muß doch eine genügende Anzahl der Eingeladenen anwesend gewesen sein, da man in Beratungen eintrat. Das Ergebnis derselben wurde in einer „schrift“ nieder- gelegt. Zugleich wurde die Abhaltung eines neuen Tages in Mergentheim verabredet. Die „schrift“ fehlt uns leider. Die Teilnehmer nahmen sie wohl gleich mit und den Nichtanwesenden bezw. Nichtvertretenen wurde sie zugesandt. Mit Sicherheit können wir 15 aber nur Nürnberg als im Besitze eines Exemplars befindlich nachweisen; es schickte Abschrift davon an Windsheim (vgl. nr. 613). b. Besuch nr. 614. Der Termin des Tages, der 10 August, war wohl noch auf der ersten Versammlung festgesetzt worden. Die Angabe im Nürnberger Ausgabebuche, daß „der Erzbischof von Mainz und die Fürsten“ den Tag gesetzt hatten (vgl. nr. 619 art. 2), läßt dies vermuten. Schriftliche Einladungen mögen dies Mal nur in beschränkter Zahl ergangen sein, nämlich nur an diejenigen Reichsstände, die dem ersten Tage fern geblieben waren. Dabei kann man dann freilich zweifeln, ob sie wieder durch Erzbischof Konrad in besonderen Schreiben geladen wurden oder einfach den Abschied der ersten Versammlung, die „schrift“, die 25 vermutlich wie den Beschluß der Abhaltung eines neuen Tages so auch dessen Datum enthielt, zugesandt erhielten. Wir finden das Letztere wahrscheinlicher. Die Anzahl der Erschienenen war ziemlich groß. Wie Sigmund Stromer, der wieder Nürnberg und wohl auch Windsheim und Weißenburg vertrat, dem Nürnberger Rate bei seiner Heimkehr Ende August berichtete (vgl. nr. 617), waren persönlich an- so wesend: Erzbf. Konrad von Mainz, Mf. Friedrich von Brandenburg und sein Sohn Johann, die Bischöfe Johann von Würzburg und Adolf von Speier, der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim und mehrere Grafen und Herren. Zu den letzteren gehörten die Grafen Johann und Michel von Wertheim und der Erbkämmerer Konrad von Weinsberg (vgl. nr. 617). Den Kämmerer hatte allerdings wohl weniger der Land- 35 friede als die schon erwähnte Münzangelegenheit nach Mergentheim geführt. Ferner hatten Vertreter geschickt: der Herzog von Sachsen, der Landgraf von Hessen, die Herzöge Ludwig und Heinrich von Baiern, die Bischöfe Anton von Bamberg und Al- brecht von Eichstätt, die Gesellschaft mit St. Georgen Schild und der Fränkische Ritterbund. Der Schwäbische Städtebund, der kurz vor dem 10 August in Ulm zusammentrat, beschloß, die Beschickung des Tages abzuschreiben 1, weil er, wie er am 10 August an Nördlingen schrieb (nr. 614), nicht glaubte, daß die Gesandten sicher nach Mergentheim gelangen könnten, und auch weil es ihn nit beqweme deuchte, seine Mitglieder in den dingen zû beladen. Dieser zweite Grund war natürlich der wirklich entscheidende. Der 45 Bund wird ihn aber in dem Schreiben an die Mergentheimer Versammlung schwerlich erwähnt, sondern sich mit der Anführung des anderen begnügt haben. Städtische Vertreter fehlten also, wenn man von dem Nürnberger Sigmund Stromer 20 40 Der Brief wurde am 9 August abgeschickt. Vgl. nr. 620 art. 2. 119.*
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942 absicht, ganz 1. Doch auch Stromer nahm wohl nicht an den Verhandlungen teil; er verließ anscheinend Mergentheim, noch ehe sie begonnen hatten. Man hatte nämlich ihn und einige Grafen und Herren beauftragt, nach Heidingsfeld zu gehen, um in dem Zwist zwischen Bischof, Domkapitel und Stadt Würzburg zu vermitteln (vgl. nr. 617; auch nr. 317). So waren die Fürsten und Herren ganz unter sich. Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. c. Ergebnis: Entwurf eines Landfriedens für Franken und Nachbargebiete nr. 615. Unsere nr. 615 zeigt uns das Ergebnis des Tages: die endgültige Form cines in seinen Grundzügen möglicherweise schon auf dem Tage vom 8 Juli festgestellten Land- friedens. Die Teilnehmer am Landfrieden sind in der Urkunde noch nicht mit Namen ge- 10 nannt. Daraus könnte man schließen wollen, daß unser Exemplar nur ein Entwurf sei. Dagegen spricht jedoch einmal, daß es bereits datiert ist, und dann, daß laut den Mitteilungen, die der Nürnberger Gesandte Sigmund Stromer bei seiner Heimkehr in Nürnberg machte (vgl. nr. 617), der Landfriede von den Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg, den Grafen Johann und Michel von Wertheim und dem Erbkämmerer i5 Konrad von Weinsberg gleich noch in Mergentheim beschworen wurde. Wenn trotzdem die nach Frankfurt (Vorl. F unserer nr. 615) und Augsburg (vgl. nr. 616) und gewißt auch noch an andere Reichsstände gelangten Exemplare und sogar das in das Mainz- Aschaffenburger Ingrossaturbuch eingetragene (Vorl. W unserer nr. 615) keine Namen nennen, so wird man dies so zu erklären haben, daß die Ausfertigung der Urkunde ver- 20 schoben wurde, bis diejenigen Stände, die entweder nicht erschienen waren oder ihre Ver- treter nicht mit ausreichenden Vollmachten verschen hatten, sich über ihre Stellung zum Landfrieden erklärt haben würden. Die einleitenden Worte der Urkunde zeigen wenigstens deutlich, daß auch noch andere Stände als die oben genannten in ihn aufgenommen wer- den sollten. Augenscheinlich sollten sie ihre Erklärungen in der Zwischenzeit bis zu 25 dem ersten am 17 Dezember in Krailsheim zu haltenden Bundestage, auf dem die Bei- trittsurkunden vorgelegt werden sollten (vgl. nr. 615 art. 11), abgeben. Daß wir weder von diesem Tage noch vom Vollzug der Landfriedensurkunde etwas wissen, läft vermuten, daß die Anzahl der Beitrittserklärungen nicht den gehegten Erwartungen entsprach und infolgedessen der Landfriede überhaupt nicht ins Leben trat. Augsburg und der 3o Schwäbische Städtebund beteiligten sich jedenfalls nicht an ihm (vgl. lit. d), und von Nürnberg und den mit ihm verbündeten Windsheim und Weißenburg macht es die ab- lehnende Haltung, die sie nachher auch gegenüber den Landfriedensbestrebungen Herzog Ernsts von Baiern beobachteten, zum mindesten wahrscheinlich. So viel wir schen können, erhielten diejenigen unter den Geladenen, die Vertreter 35 geschickt hatten, durch diese je ein Exemplar der Urkunde zugestellt; wenigstens wissen wir es von Nürnberg. Den anderen, z. B. Augsburg (vgl. nr. 616), wurde sie von Erz- bischof Konrad und Markgraf Friedrich mit einem vermutlich die Aufforderung zum Beitritt enthaltenden Begleitschreiben übersandt. Auch Frankfurt gelangte, wie die Her- kunft unserer Vorlage F erkennen läßt, in den Besitz eines Exemplars; ob auf demselben 40 Wege, wie Augsburg, steht nicht fest. 1 Augsburg hat anscheinend die Absicht gehabt, cinen Boten nach Mergentheim ru schicken, hat sich dann aber nach dem Schwäbischen Städtebund gerichtet. Im Ausgabebuch der Stadt ist nämlich in der Rubrik Legaciones civitatis Laurencii [Aug. 10) 1432 der folgende Posten eingetragen : item 38 guldin Conrat von Hall gen Ulm und Mergenthain. Daxu ist dann am Rande bemerkt: der guldin sind geben worden 18 guldin dem Ainkürn von Nôrdling die azzung fur den gefangenen zu Dinkelspûhel, et re- tulit 14 guldin, wann er kem nit gen Mergenthain. (Augsburg Stadt-A. Baurechnung vom Jahre 1432 fol. 42b not. chart. coaeva.) Konrad von Hall nahm 45 also offenbar an dem Ulmer Tage des Schwäbischen Städtebundes teil und kehrte nach Augsburg xurück, als die Städteboten die Beschickung des Mergentheimer Tages ablehnten. bo
942 absicht, ganz 1. Doch auch Stromer nahm wohl nicht an den Verhandlungen teil; er verließ anscheinend Mergentheim, noch ehe sie begonnen hatten. Man hatte nämlich ihn und einige Grafen und Herren beauftragt, nach Heidingsfeld zu gehen, um in dem Zwist zwischen Bischof, Domkapitel und Stadt Würzburg zu vermitteln (vgl. nr. 617; auch nr. 317). So waren die Fürsten und Herren ganz unter sich. Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. c. Ergebnis: Entwurf eines Landfriedens für Franken und Nachbargebiete nr. 615. Unsere nr. 615 zeigt uns das Ergebnis des Tages: die endgültige Form cines in seinen Grundzügen möglicherweise schon auf dem Tage vom 8 Juli festgestellten Land- friedens. Die Teilnehmer am Landfrieden sind in der Urkunde noch nicht mit Namen ge- 10 nannt. Daraus könnte man schließen wollen, daß unser Exemplar nur ein Entwurf sei. Dagegen spricht jedoch einmal, daß es bereits datiert ist, und dann, daß laut den Mitteilungen, die der Nürnberger Gesandte Sigmund Stromer bei seiner Heimkehr in Nürnberg machte (vgl. nr. 617), der Landfriede von den Kurfürsten von Mainz und von Brandenburg, den Grafen Johann und Michel von Wertheim und dem Erbkämmerer i5 Konrad von Weinsberg gleich noch in Mergentheim beschworen wurde. Wenn trotzdem die nach Frankfurt (Vorl. F unserer nr. 615) und Augsburg (vgl. nr. 616) und gewißt auch noch an andere Reichsstände gelangten Exemplare und sogar das in das Mainz- Aschaffenburger Ingrossaturbuch eingetragene (Vorl. W unserer nr. 615) keine Namen nennen, so wird man dies so zu erklären haben, daß die Ausfertigung der Urkunde ver- 20 schoben wurde, bis diejenigen Stände, die entweder nicht erschienen waren oder ihre Ver- treter nicht mit ausreichenden Vollmachten verschen hatten, sich über ihre Stellung zum Landfrieden erklärt haben würden. Die einleitenden Worte der Urkunde zeigen wenigstens deutlich, daß auch noch andere Stände als die oben genannten in ihn aufgenommen wer- den sollten. Augenscheinlich sollten sie ihre Erklärungen in der Zwischenzeit bis zu 25 dem ersten am 17 Dezember in Krailsheim zu haltenden Bundestage, auf dem die Bei- trittsurkunden vorgelegt werden sollten (vgl. nr. 615 art. 11), abgeben. Daß wir weder von diesem Tage noch vom Vollzug der Landfriedensurkunde etwas wissen, läft vermuten, daß die Anzahl der Beitrittserklärungen nicht den gehegten Erwartungen entsprach und infolgedessen der Landfriede überhaupt nicht ins Leben trat. Augsburg und der 3o Schwäbische Städtebund beteiligten sich jedenfalls nicht an ihm (vgl. lit. d), und von Nürnberg und den mit ihm verbündeten Windsheim und Weißenburg macht es die ab- lehnende Haltung, die sie nachher auch gegenüber den Landfriedensbestrebungen Herzog Ernsts von Baiern beobachteten, zum mindesten wahrscheinlich. So viel wir schen können, erhielten diejenigen unter den Geladenen, die Vertreter 35 geschickt hatten, durch diese je ein Exemplar der Urkunde zugestellt; wenigstens wissen wir es von Nürnberg. Den anderen, z. B. Augsburg (vgl. nr. 616), wurde sie von Erz- bischof Konrad und Markgraf Friedrich mit einem vermutlich die Aufforderung zum Beitritt enthaltenden Begleitschreiben übersandt. Auch Frankfurt gelangte, wie die Her- kunft unserer Vorlage F erkennen läßt, in den Besitz eines Exemplars; ob auf demselben 40 Wege, wie Augsburg, steht nicht fest. 1 Augsburg hat anscheinend die Absicht gehabt, cinen Boten nach Mergentheim ru schicken, hat sich dann aber nach dem Schwäbischen Städtebund gerichtet. Im Ausgabebuch der Stadt ist nämlich in der Rubrik Legaciones civitatis Laurencii [Aug. 10) 1432 der folgende Posten eingetragen : item 38 guldin Conrat von Hall gen Ulm und Mergenthain. Daxu ist dann am Rande bemerkt: der guldin sind geben worden 18 guldin dem Ainkürn von Nôrdling die azzung fur den gefangenen zu Dinkelspûhel, et re- tulit 14 guldin, wann er kem nit gen Mergenthain. (Augsburg Stadt-A. Baurechnung vom Jahre 1432 fol. 42b not. chart. coaeva.) Konrad von Hall nahm 45 also offenbar an dem Ulmer Tage des Schwäbischen Städtebundes teil und kehrte nach Augsburg xurück, als die Städteboten die Beschickung des Mergentheimer Tages ablehnten. bo
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Einleitung. 943 20 30 35 Was den Umfang des Landfriedensgebietes anbetrifft, so ist zwar darüber in der Landfriedensurkunde nichts gesagt, aber der Umstand, daß man von einer Kreiseinteilung absah und die Bundestage stets an demselben Orte Krailsheim halten wollte, läßt darau) schließen, daß es nicht sehr ausgedehnt war. Franken stand jedenfalls im Mittelpunkt. Darauf weist sowohl die Zusammensetzung der Mergentheimer Versammlung wie die Wahl von Krailsheim zur Abhaltung der vierteljährlichen Bundestage hin. Nicht minder spricht dafür, was wir über die Fürsten, Grafen und Herren wissen, die ihren Beitritt zum Landfrieden gleich noch in Mergentheim erklärten. Außterdem kam Schwaben oder viel- leicht nur ein Teil davon in Betracht, wie sowohl aus der Mitteilung des Landfriedens i0 an Augsburg und an Ulm und den Schwäbischen Städtebund (vgl. nr. 616 und nr. 620 artt. 5 und 6) als auch aus der Berufung der Ritterschaft und der Städte durch den Grafen von Würtemberg nach Kirchheim umb des gemainen frids wegen, den die fúrsten furnamen (vgl. nr. 620 art. 4) hervorgeht. Die Beteiligung von Hessen, Thüringen und Baiern dagegen bleibt, trotzdem ein Teil der Besucher des Mergentheimer Tages diesen 15 Gegenden angehörte, zweifelhaft. In der Landfriedensurkunde lassen sich drei Abschnitte unterscheiden: artt. 1-7, die sich auf den Zweck des Landfriedens beziehen, art. 8, der die Organisation betrifft, und artt. 9-11, die allgemeine Bestimmungen über Schuldforderungen und den Beitritt zum Landfrieden enthalten. Als Zweck des Landfriedens wird bezeichnet: erstens die Unterdrückung und Be- strafung des eigentlichen Landfriedensbruches oder, wie es in art. 7 heißt, von Raub, Mord, Brand, Totschlag, Fälscherei, Diebstahl und anderer Missethat (artt. 1-3d; auch art. 4 und art. 7 gehören hierher). Zweitens die Unterdrückung wilder Läufe, ordnungs- widriger Ansammlungen und des Ungehorsams (artt. 5-5°), also revolutionärer Regungen, 25 wie man sie im Hinblick auf die Wormser Bauernunruhen und die zumal in Franken lebhaft betriebene Hussitische Propaganda befürchten mochte. Drittens einheitliche Be- handlung der reisigen Knechte (artt. 6�6°). Bestimmungen über das Verfahren bei un- rechtmäßiger Fehde, über gerichtlichen Austrag von Streitigkeiten, über die Brechung von Schlössern u. s. w., wie sie der Baseler Landfriedensentwurf kennt, fehlen. Hinsichtlich der Organisation des Bundes bestimmt art. 8, daß die Besprechung und Erledigung der in den Bereich des Bundes fallenden Angelegenheiten und, wenn nötig, die Anderung von Landfriedensartikeln auf Bundestagen stattfinden soll, von denen jähr- lich vier in Krailsheim gehalten werden sollen, und zwar jedes Mal am Mittwoch in den Fronfasten, der erste am 17 Dezember. Laut art. 9 wird die Eintreibung von Schuldforderungen durch den Landfrieden nicht berührt. Von den letzten Artikeln beziehen sich artt. 10 und 10° auf die Beurkundung des Beitrittes zum Landfrieden durch neu aufgenommene Mitglieder, art. 11 auf die Vorlage der Landfriedensurkunde und der Beitrittserklärungen in Krailsheim am 17 Dezember 4o und auf die Beschlußfassung daselbst über die Verwahrung dieser Urkunden. d. Briefwechsel über den Tag nr. 616-618. Der dem Tag folgende Briefwechsel, der leider nur aus wenigen Stücken besteht, giebt uns in Verbindung mit den Auszigen aus der Rechnung des Schwäbischen Städte- bundes, die wir in lit. e unter nr. 620 mitteilen, wertvolle Aufschlüsse über Verhandlungen 45 in Schwaben, die der Stellungnahme zum Landfrieden galten. Augsburg setzte sich mit Ulm in Verbindung und regte die Einberufung einer Versammlung des Schwäbischen Städtebundes an (nr. 616). Ulm war dazu bereit, ließt aber die Einladungen erst ergehen, nachdem es auch noch den Erlaß K. Sigmunds an den Schwäbischen Städtebund vom 29 Juni, unsere nr. 595, erhalten hatte, in dem der Bund
Einleitung. 943 20 30 35 Was den Umfang des Landfriedensgebietes anbetrifft, so ist zwar darüber in der Landfriedensurkunde nichts gesagt, aber der Umstand, daß man von einer Kreiseinteilung absah und die Bundestage stets an demselben Orte Krailsheim halten wollte, läßt darau) schließen, daß es nicht sehr ausgedehnt war. Franken stand jedenfalls im Mittelpunkt. Darauf weist sowohl die Zusammensetzung der Mergentheimer Versammlung wie die Wahl von Krailsheim zur Abhaltung der vierteljährlichen Bundestage hin. Nicht minder spricht dafür, was wir über die Fürsten, Grafen und Herren wissen, die ihren Beitritt zum Landfrieden gleich noch in Mergentheim erklärten. Außterdem kam Schwaben oder viel- leicht nur ein Teil davon in Betracht, wie sowohl aus der Mitteilung des Landfriedens i0 an Augsburg und an Ulm und den Schwäbischen Städtebund (vgl. nr. 616 und nr. 620 artt. 5 und 6) als auch aus der Berufung der Ritterschaft und der Städte durch den Grafen von Würtemberg nach Kirchheim umb des gemainen frids wegen, den die fúrsten furnamen (vgl. nr. 620 art. 4) hervorgeht. Die Beteiligung von Hessen, Thüringen und Baiern dagegen bleibt, trotzdem ein Teil der Besucher des Mergentheimer Tages diesen 15 Gegenden angehörte, zweifelhaft. In der Landfriedensurkunde lassen sich drei Abschnitte unterscheiden: artt. 1-7, die sich auf den Zweck des Landfriedens beziehen, art. 8, der die Organisation betrifft, und artt. 9-11, die allgemeine Bestimmungen über Schuldforderungen und den Beitritt zum Landfrieden enthalten. Als Zweck des Landfriedens wird bezeichnet: erstens die Unterdrückung und Be- strafung des eigentlichen Landfriedensbruches oder, wie es in art. 7 heißt, von Raub, Mord, Brand, Totschlag, Fälscherei, Diebstahl und anderer Missethat (artt. 1-3d; auch art. 4 und art. 7 gehören hierher). Zweitens die Unterdrückung wilder Läufe, ordnungs- widriger Ansammlungen und des Ungehorsams (artt. 5-5°), also revolutionärer Regungen, 25 wie man sie im Hinblick auf die Wormser Bauernunruhen und die zumal in Franken lebhaft betriebene Hussitische Propaganda befürchten mochte. Drittens einheitliche Be- handlung der reisigen Knechte (artt. 6�6°). Bestimmungen über das Verfahren bei un- rechtmäßiger Fehde, über gerichtlichen Austrag von Streitigkeiten, über die Brechung von Schlössern u. s. w., wie sie der Baseler Landfriedensentwurf kennt, fehlen. Hinsichtlich der Organisation des Bundes bestimmt art. 8, daß die Besprechung und Erledigung der in den Bereich des Bundes fallenden Angelegenheiten und, wenn nötig, die Anderung von Landfriedensartikeln auf Bundestagen stattfinden soll, von denen jähr- lich vier in Krailsheim gehalten werden sollen, und zwar jedes Mal am Mittwoch in den Fronfasten, der erste am 17 Dezember. Laut art. 9 wird die Eintreibung von Schuldforderungen durch den Landfrieden nicht berührt. Von den letzten Artikeln beziehen sich artt. 10 und 10° auf die Beurkundung des Beitrittes zum Landfrieden durch neu aufgenommene Mitglieder, art. 11 auf die Vorlage der Landfriedensurkunde und der Beitrittserklärungen in Krailsheim am 17 Dezember 4o und auf die Beschlußfassung daselbst über die Verwahrung dieser Urkunden. d. Briefwechsel über den Tag nr. 616-618. Der dem Tag folgende Briefwechsel, der leider nur aus wenigen Stücken besteht, giebt uns in Verbindung mit den Auszigen aus der Rechnung des Schwäbischen Städte- bundes, die wir in lit. e unter nr. 620 mitteilen, wertvolle Aufschlüsse über Verhandlungen 45 in Schwaben, die der Stellungnahme zum Landfrieden galten. Augsburg setzte sich mit Ulm in Verbindung und regte die Einberufung einer Versammlung des Schwäbischen Städtebundes an (nr. 616). Ulm war dazu bereit, ließt aber die Einladungen erst ergehen, nachdem es auch noch den Erlaß K. Sigmunds an den Schwäbischen Städtebund vom 29 Juni, unsere nr. 595, erhalten hatte, in dem der Bund
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944 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. zur Unterstützung Herzog Wilhelms von Baiern bei der Aufrechterhaltung des Landfriedens aufgefordert wurde. Die Versammlung fand am 6 Oktober in Ulm statt (nr. 618). Kurz vorher hatte Graf Ludwig von Würtemberg mit der Ritterschaft und den Städten ebenfalls des Mergentheimer Landfriedens wegen in Kirchheim getagt (vgl. nr. 620 art. 4 und oben lit. c). Der Beschluß dieses Tages ist leider nicht bekannt; der des Ulmer war, daß, wie schon erwähnt, der Städtebund den Beitritt zum Landfrieden ablehnte. Augsburg wird dann vermutlich dasselbe gethan haben. Ein Brief Nürnbergs an Augsburg vom 30 August (nr. 617) bietet die schon verwerteten Angaben über Besuch, Verlauf und Erfolg des Mergentheimer Tages. 5 e. Städtische Kosten nr. 619-620. Einigermaßen erhebliche Kosten konnten nur Nürnberg erwachsen, da es, so viel wir wissen, die einzige Stadt war, die ihre Vertreter dort hatte. Die Ausgaben des Schwäbischen Städtebundes, so weit sie mit den beiden Tagen in direktem Zusammenhang stehen, beschränken sich auf Botenlohn. Gleichwohl sind die Ulmer Aufzeichnungen darüber, die man in unserer nr. 620 vereinigt findet, nicht unwichtig. Der Posten in i5 art. 1 zum Beispiel liefert einen zwar kleinen, aber immerhin erwünschten Beitrag zur Frage der Beschickung des ersten Mergentheimer Tages. Dem in art. 2 würde größtere Bedeutung zukommen, wenn eine Andeutung über den Inhalt des von Ulm an die zweite Mergentheimer Versammlung gerichteten Briefes gemacht wäre. Die übrigen Notizen in den artt. 3-6 beziehen sich auf die in lit. d erwähnten Ulmer und Kirchheimer Tage. 20 Für den letzteren sind sie unsere einzige Quelle. Die Nürnberger Aufzeichnungen (nr. 619) geben besonders über die Berufung und den Zweck des ersten Mergentheimer Tages ein paar wertvolle Anhaltepunkte (vgl. lit. a). Dagegen ist das, was sie zum zweiten Tage beitragen, von geringerer Bedeutung; es wird von den Mitteilungen Nürnbergs an Augsburg vom 30 August (nr. 617) weit 25 übertroffen. 10 D. Fürsten- und Städtetage zu München und Augsburg vom November 1432 bis zum Juni 1433 nr. 621-643. Erheblich später als die bisher betrachteten Landfriedensverhandlungen für den Oberrhein und für Franken mit Nachbargebieten, nämlich erst Ende November 1432 be- 30 ginnen solche für Baiern, Schwaben und Franken. Sie werden von Herzog Wilhelm von Baiern veranlaßt. Er schickt seinem Bruder Ernst ein Vidimus der ihm von K. Sigmund am 28 Juni 1432 erteilten Vollmacht und instruiert ihn, wie seiner Meinung nach dem Landfriedensbruch entgegen zu wirken sei (vgl. nr. 621). Dieses Vidimus ist offenbar identisch mit dem im Münchener Geheimen Hausarchiv verwahrten vom 20 Ok- 35 tober 1432, der Vorlage H unserer nr. 594. Denn dieses Datum paßt zu dem der Einladungen Herzog Ernsts zum Münchener Städtetage (vgl. nr. 621). Die Gründe, die Herzog Wilhelm zu seinem Vorgehen bestimmten, lassen sich nur vermuten. Wir wissen, daß er vorgehabt hatte, in den für die Gegenden am Oberrhein geplanten Landfrieden auch Schwaben einzubeziehen. Er hatte darum die Schwäbischen 40 Reichsstädte zu dem ersten Baseler Tage eingeladen. Rücksichten auf den Erzbischof von Mainz, der zu derselben Zeit in Mergentheim wegen eines Landfriedens für Franken und dessen Nachbargebiete zu verhandeln begann und zu diesen Verhandlungen ebenfalls die Schwäbischen Reichsstädte zuzog, mögen ihn dann aber bewogen haben, von der Ein- beziehung Schwabens wieder abzuschen. Wir hören wenigstens nichts davon, daß er die 46 Schwäbischen Reichsstädte zum zweiten Baseler Tag geladen hätte oder daß diese auf dem Tage vertreten gewesen wären. Die Mergentheimer Verhandlungen endeten, wie wir
944 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. zur Unterstützung Herzog Wilhelms von Baiern bei der Aufrechterhaltung des Landfriedens aufgefordert wurde. Die Versammlung fand am 6 Oktober in Ulm statt (nr. 618). Kurz vorher hatte Graf Ludwig von Würtemberg mit der Ritterschaft und den Städten ebenfalls des Mergentheimer Landfriedens wegen in Kirchheim getagt (vgl. nr. 620 art. 4 und oben lit. c). Der Beschluß dieses Tages ist leider nicht bekannt; der des Ulmer war, daß, wie schon erwähnt, der Städtebund den Beitritt zum Landfrieden ablehnte. Augsburg wird dann vermutlich dasselbe gethan haben. Ein Brief Nürnbergs an Augsburg vom 30 August (nr. 617) bietet die schon verwerteten Angaben über Besuch, Verlauf und Erfolg des Mergentheimer Tages. 5 e. Städtische Kosten nr. 619-620. Einigermaßen erhebliche Kosten konnten nur Nürnberg erwachsen, da es, so viel wir wissen, die einzige Stadt war, die ihre Vertreter dort hatte. Die Ausgaben des Schwäbischen Städtebundes, so weit sie mit den beiden Tagen in direktem Zusammenhang stehen, beschränken sich auf Botenlohn. Gleichwohl sind die Ulmer Aufzeichnungen darüber, die man in unserer nr. 620 vereinigt findet, nicht unwichtig. Der Posten in i5 art. 1 zum Beispiel liefert einen zwar kleinen, aber immerhin erwünschten Beitrag zur Frage der Beschickung des ersten Mergentheimer Tages. Dem in art. 2 würde größtere Bedeutung zukommen, wenn eine Andeutung über den Inhalt des von Ulm an die zweite Mergentheimer Versammlung gerichteten Briefes gemacht wäre. Die übrigen Notizen in den artt. 3-6 beziehen sich auf die in lit. d erwähnten Ulmer und Kirchheimer Tage. 20 Für den letzteren sind sie unsere einzige Quelle. Die Nürnberger Aufzeichnungen (nr. 619) geben besonders über die Berufung und den Zweck des ersten Mergentheimer Tages ein paar wertvolle Anhaltepunkte (vgl. lit. a). Dagegen ist das, was sie zum zweiten Tage beitragen, von geringerer Bedeutung; es wird von den Mitteilungen Nürnbergs an Augsburg vom 30 August (nr. 617) weit 25 übertroffen. 10 D. Fürsten- und Städtetage zu München und Augsburg vom November 1432 bis zum Juni 1433 nr. 621-643. Erheblich später als die bisher betrachteten Landfriedensverhandlungen für den Oberrhein und für Franken mit Nachbargebieten, nämlich erst Ende November 1432 be- 30 ginnen solche für Baiern, Schwaben und Franken. Sie werden von Herzog Wilhelm von Baiern veranlaßt. Er schickt seinem Bruder Ernst ein Vidimus der ihm von K. Sigmund am 28 Juni 1432 erteilten Vollmacht und instruiert ihn, wie seiner Meinung nach dem Landfriedensbruch entgegen zu wirken sei (vgl. nr. 621). Dieses Vidimus ist offenbar identisch mit dem im Münchener Geheimen Hausarchiv verwahrten vom 20 Ok- 35 tober 1432, der Vorlage H unserer nr. 594. Denn dieses Datum paßt zu dem der Einladungen Herzog Ernsts zum Münchener Städtetage (vgl. nr. 621). Die Gründe, die Herzog Wilhelm zu seinem Vorgehen bestimmten, lassen sich nur vermuten. Wir wissen, daß er vorgehabt hatte, in den für die Gegenden am Oberrhein geplanten Landfrieden auch Schwaben einzubeziehen. Er hatte darum die Schwäbischen 40 Reichsstädte zu dem ersten Baseler Tage eingeladen. Rücksichten auf den Erzbischof von Mainz, der zu derselben Zeit in Mergentheim wegen eines Landfriedens für Franken und dessen Nachbargebiete zu verhandeln begann und zu diesen Verhandlungen ebenfalls die Schwäbischen Reichsstädte zuzog, mögen ihn dann aber bewogen haben, von der Ein- beziehung Schwabens wieder abzuschen. Wir hören wenigstens nichts davon, daß er die 46 Schwäbischen Reichsstädte zum zweiten Baseler Tag geladen hätte oder daß diese auf dem Tage vertreten gewesen wären. Die Mergentheimer Verhandlungen endeten, wie wir
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Einleitung. 945 gesehen haben, mit dem provisorischen Abschluß eines Landfriedens für Franken und Schwaben. Der endgültige Abschluß aber unterblieb, weil die Schwäbischen Reichs- städte den Beitritt am 6 Oktober, also gerade vierzehn Tage vor der Ausstellung des oben erwähnten Vidimus ablehnten und die Fränkischen vermutlich dasselbe thaten. Die Annahme liegt nahe, daß zwischen dem Scheitern der Bestrebungen des Erzbischofs von Mainz und der Anregung neuer Verhandlungen durch Herzog Wilhelm ein un- mittelbarer Zusammenhang besteht, indem jenes diese veranlaßte. Es wird darum auch nicht Zufall, sondern Absicht gewesen sein, daß Wilhelms Bruder Ernst beim Beginn seiner Thätigkeit für den Landfrieden in erster Linie die Schwäbischen und Fränkischen 10 Städte zu gewinnen suchte. Einen anderen Grund für Herzog Wilhelms Vorgehen darf man vielleicht in der Hussitenfrage erblicken. Vom 10. bis 14 Oktober waren Hussitische Vorboten in Basel gewesen und hatten das Kommen der von den Hussiten versprochenen Gesandtschaft an das Konzil verkündigt 1. Die Gesandtschaft mußste ihren Weg durch Franken, Baiern 16 und Schwaben nehmen. Da sich nun Herzog Wilhelm mit anderen Fürsten und Städten für ihre Sicherheit verbürgt hatte 2, so wäre es wohl möglich, daß ihn dieser Umstand bei dem Entschluß, auf die Herstellung ruhiger Zustände gerade in jenen Gegenden hin- zuwirken, mit beeinflußte. Herzog Ernst wird also die Aufforderung seines Bruders in den letzten Tagen des 20 Oktober erhalten haben. Unmittelbar darauf schritt er zur Berufung der Schwäbischen und Fränkischen Städte nach München. Im ganzen hat er fünf Versammlungen gehalten, eine in München am 30 November 1432 (lit. a) und die anderen in Augsburg am 8 Februar, 15 März, 26 April und 7 Juni (litt. b-e). Unsere Hauptquelle ist dies Mal das älteste Nördlinger Kopialbuch 3, in das der Rat dieser Stadt fast alle hierher gehörigen Briefe und Akten, insoweit sie zu seiner Kenntnis gelangten, hat eintragen lassen. Ihm treten das Augsburger Briefbuch und die Münchener Fürstensachen ergänzend zur Seite. Auch die Aufzeichnungen in den städti- schen Ausgabebüchern gewähren einige Ausbeute. Da es sich aber dabei in der Regel so nur um vereinzelte Notizen handelt, so haben wir sie nicht in besonderen Nummern ver- einigt, sondern an passenden Stellen in den Anmerkungen untergebracht. Man möge unsere Auszige aus dem Augsburger Ausgabebuch unter den nrr. 622 und 630 suchen, die aus dem Nürnberger unter den nrr. 622, 632, 637 und 642, die aus dem Ulmer unter den nrr. 622, 630, 635 und 640, die aus dem Nördlinger unter nr. 622 und end- 35 lich die aus dem Memminger unter nr. 635. 25 a. Städtetag zu München am 30 November 1432 nr. 621-622. Für den Münchener Tag ist der in die ersten Tage des Dezember fallende Bericht Herzog Ernsts an seinen Bruder Wilhelm, unsere nr. 622, die zuverlässigste Quelle. Waren an den Verhandlungen, die die Kurfürsten von Mainz und Brandenburg 40 in Mergentheim geführt hatten, vorzugsweise, wenn nicht ausschließlich die Fürsten, Grafen und Herren beteiligt gewesen, so traten bei denjenigen Herzog Ernsts gleich zu Anfang mehr die Städte in den Vordergrund. Ja zu den Münchener Verhandlungen waren, so viel wir sehen können, überhaupt nur sie geladen. Unsere Quellen nennen Augsburg, Regensburg, Nürnberg, Nördlingen und Ulm bezw. den Schwäbischen Städte- 45 bund. Diese Städte leisteten bis auf Regensburg, von dem wir es nicht nachweisen können, alle der am 2 November ergangenen Einladung (nr. 621) Folge. 1 2 Vgl. S. 558-559. Vgl. S. 466 Anm. 2 und S. 556. 3 Vgl. darüber auch RTA. II, 178-179.
Einleitung. 945 gesehen haben, mit dem provisorischen Abschluß eines Landfriedens für Franken und Schwaben. Der endgültige Abschluß aber unterblieb, weil die Schwäbischen Reichs- städte den Beitritt am 6 Oktober, also gerade vierzehn Tage vor der Ausstellung des oben erwähnten Vidimus ablehnten und die Fränkischen vermutlich dasselbe thaten. Die Annahme liegt nahe, daß zwischen dem Scheitern der Bestrebungen des Erzbischofs von Mainz und der Anregung neuer Verhandlungen durch Herzog Wilhelm ein un- mittelbarer Zusammenhang besteht, indem jenes diese veranlaßte. Es wird darum auch nicht Zufall, sondern Absicht gewesen sein, daß Wilhelms Bruder Ernst beim Beginn seiner Thätigkeit für den Landfrieden in erster Linie die Schwäbischen und Fränkischen 10 Städte zu gewinnen suchte. Einen anderen Grund für Herzog Wilhelms Vorgehen darf man vielleicht in der Hussitenfrage erblicken. Vom 10. bis 14 Oktober waren Hussitische Vorboten in Basel gewesen und hatten das Kommen der von den Hussiten versprochenen Gesandtschaft an das Konzil verkündigt 1. Die Gesandtschaft mußste ihren Weg durch Franken, Baiern 16 und Schwaben nehmen. Da sich nun Herzog Wilhelm mit anderen Fürsten und Städten für ihre Sicherheit verbürgt hatte 2, so wäre es wohl möglich, daß ihn dieser Umstand bei dem Entschluß, auf die Herstellung ruhiger Zustände gerade in jenen Gegenden hin- zuwirken, mit beeinflußte. Herzog Ernst wird also die Aufforderung seines Bruders in den letzten Tagen des 20 Oktober erhalten haben. Unmittelbar darauf schritt er zur Berufung der Schwäbischen und Fränkischen Städte nach München. Im ganzen hat er fünf Versammlungen gehalten, eine in München am 30 November 1432 (lit. a) und die anderen in Augsburg am 8 Februar, 15 März, 26 April und 7 Juni (litt. b-e). Unsere Hauptquelle ist dies Mal das älteste Nördlinger Kopialbuch 3, in das der Rat dieser Stadt fast alle hierher gehörigen Briefe und Akten, insoweit sie zu seiner Kenntnis gelangten, hat eintragen lassen. Ihm treten das Augsburger Briefbuch und die Münchener Fürstensachen ergänzend zur Seite. Auch die Aufzeichnungen in den städti- schen Ausgabebüchern gewähren einige Ausbeute. Da es sich aber dabei in der Regel so nur um vereinzelte Notizen handelt, so haben wir sie nicht in besonderen Nummern ver- einigt, sondern an passenden Stellen in den Anmerkungen untergebracht. Man möge unsere Auszige aus dem Augsburger Ausgabebuch unter den nrr. 622 und 630 suchen, die aus dem Nürnberger unter den nrr. 622, 632, 637 und 642, die aus dem Ulmer unter den nrr. 622, 630, 635 und 640, die aus dem Nördlinger unter nr. 622 und end- 35 lich die aus dem Memminger unter nr. 635. 25 a. Städtetag zu München am 30 November 1432 nr. 621-622. Für den Münchener Tag ist der in die ersten Tage des Dezember fallende Bericht Herzog Ernsts an seinen Bruder Wilhelm, unsere nr. 622, die zuverlässigste Quelle. Waren an den Verhandlungen, die die Kurfürsten von Mainz und Brandenburg 40 in Mergentheim geführt hatten, vorzugsweise, wenn nicht ausschließlich die Fürsten, Grafen und Herren beteiligt gewesen, so traten bei denjenigen Herzog Ernsts gleich zu Anfang mehr die Städte in den Vordergrund. Ja zu den Münchener Verhandlungen waren, so viel wir sehen können, überhaupt nur sie geladen. Unsere Quellen nennen Augsburg, Regensburg, Nürnberg, Nördlingen und Ulm bezw. den Schwäbischen Städte- 45 bund. Diese Städte leisteten bis auf Regensburg, von dem wir es nicht nachweisen können, alle der am 2 November ergangenen Einladung (nr. 621) Folge. 1 2 Vgl. S. 558-559. Vgl. S. 466 Anm. 2 und S. 556. 3 Vgl. darüber auch RTA. II, 178-179.
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946 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Ein Beschluß kam nicht zu stande. Die Städte scheuten sich offenbar, ohne die Fürsten vorzugehen, oder vielmehr sie erkannten wohl, daß ohne deren Mitwirkung nicht viel zu erreichen sein werde. Darum forderten sie Herzog Ernst auf, einen neuen Tag auszuschreiben und zu ihm auch die Herzöge Ludwig und Heinrich von Baiern, Pfalz- graf Johann von Neumarkt, Markgraf Friedrich von Brandenburg und die Bischöfe von 5 Augsburg und Eichstätt einzuladen. b. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 8 Februar 1433 nr. 623-631. Hag. Ernst hielt es für geraten, den ihm von der Münchener Versammlung namhaft gemachten Fürstlichkeiten vorerst noch keine förmlichen Einladungen zugehen zu lassen, sondern sich erst unter der Hand über ihre Geneigtheit zur Mitwirkung an der Aufrecht- 10 erhaltung des Landfriedens zu vergewissern. Er schickte ihnen Abschriften der erwähnten königlichen Vollmacht für seinen Bruder Wilhelm vom 28 Juni zu, wohl mit einem ent- sprechenden Begleitschreiben. Es wird das noch vor Mitte Dezember gewesen sein, da Pf. Johann von Neumarkt die Angelegenheit schon am 21 Dezember in einem Briefe an Hzg. Wilhelm berührt (vgl. nr. 363). Die vier weltlichen Fürsten antworteten zustimmend (vgl. nr. 623), und nun erst lud Ernst Fürsten und Städte zu einem Tage nach Augsburg auf den 8 Februar ein. Von seinen Schreiben kennen wir nur das an Nördlingen gerichtete. Es ist vom 27 De- zember datiert (nr. 623). Ihm lagen bei erstens eine Abschrift jener königlichen Voll- macht, die vermutlich, wie vorher den Fürsten, so nun auch allen geladenen Städten 20 zuging, und zweitens ein aus sieben Artikeln bestehendes, von Ernst selbst aufgesetztes Schriftstück mit Vorschlägen über die Art und Weise des gemeinsamen Vorgehens gegen die Straßenräuber (nr. 624), das wohl ebenfalls allen Geladenen, Fürsten wie Städten, mitgeschickt wurde. Sicher können wir die beiden Beilagen allerdings außter bei dem Schreiben an Nördlingen nur noch bei dem an Augsburg nachweisen (vgl. nr. 625). z5 Herzog Ernsts Absicht war dabei offenbar, den Geladenen die vorherige Durchberatung der Hauptpunkte, um die sich die Verhandlungen in Augsburg drehen würden, und die Ausstattung ihrer Gesandten mit ausreichender Vollmacht zu ermöglichen. Es war dann eher Aussicht vorhanden, sogleich zu einem Beschluß zu kommen. Außter den in lit. a genannten weltlichen und geistlichen Fürsten wurde auch noch 30 Graf Ludwig von Öttingen geladen (vgl. nr. 628). Uber den Besuch und das Ergebnis des Tages erfahren wir ziemlich viel aus den Berichten Augsburgs an den Schwäbischen Städtebund (nr. 630) und Herzog Ernsts an Herzog Wilhelm und vor allem aus dem in unserer nr. 629 mitgeteilten Landfriedens- entwurf. Herzog Ernsts Bericht liegt zwar nicht mehr im Wortlaut vor, aber sein Inhalt s5 wird in Herzog Wilhelms Antwort vom 5 März (nr. 631) wiederholt. Von Fürsten war außter Herzog Ernst nur Herzog Ludwig der Jüngere als Ver- treter seines Vaters, Herzog Ludwigs des Alteren von Ingolstadt, persönlich anwesend. Markgraf Friedrich von Brandenburg, Herzog Wilhelm von Baiern, Pfalzgraf Johann von Neumarkt, der Bischof von Eichstätt und Graf Ludwig von Öttingen hatten ihre 40 Räte geschickt, die Reichsstädte Regensburg und Nürnberg Gesandte, ebenso München und Landsberg, eine Baierische Landstadt, die sich auch nachher am Augsburger Tage vom 7 Juni beteiligte (vgl. lit. e). Der Schwäbische Städtebund hielt sich fern; infolge- dessen fehlte natürlich auch Nördlingen. Das Ergebnis des Tages war der Entwurf zu einem fünfjährigen Landfrieden, den 45 wir in nr. 629 vorlegen. Die Landfriedensvereinigung sollte, wie aus art. 6 dieses Entwurfes hervorgeht, Baiern, Schwaben und Franken umfassen, letzteres vielleicht nur zum Teil, da unter denen, die die Städte zum Tag geladen wünschten, die Bischöfe von Würzburg und Bamberg fehlen. 15
946 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Ein Beschluß kam nicht zu stande. Die Städte scheuten sich offenbar, ohne die Fürsten vorzugehen, oder vielmehr sie erkannten wohl, daß ohne deren Mitwirkung nicht viel zu erreichen sein werde. Darum forderten sie Herzog Ernst auf, einen neuen Tag auszuschreiben und zu ihm auch die Herzöge Ludwig und Heinrich von Baiern, Pfalz- graf Johann von Neumarkt, Markgraf Friedrich von Brandenburg und die Bischöfe von 5 Augsburg und Eichstätt einzuladen. b. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 8 Februar 1433 nr. 623-631. Hag. Ernst hielt es für geraten, den ihm von der Münchener Versammlung namhaft gemachten Fürstlichkeiten vorerst noch keine förmlichen Einladungen zugehen zu lassen, sondern sich erst unter der Hand über ihre Geneigtheit zur Mitwirkung an der Aufrecht- 10 erhaltung des Landfriedens zu vergewissern. Er schickte ihnen Abschriften der erwähnten königlichen Vollmacht für seinen Bruder Wilhelm vom 28 Juni zu, wohl mit einem ent- sprechenden Begleitschreiben. Es wird das noch vor Mitte Dezember gewesen sein, da Pf. Johann von Neumarkt die Angelegenheit schon am 21 Dezember in einem Briefe an Hzg. Wilhelm berührt (vgl. nr. 363). Die vier weltlichen Fürsten antworteten zustimmend (vgl. nr. 623), und nun erst lud Ernst Fürsten und Städte zu einem Tage nach Augsburg auf den 8 Februar ein. Von seinen Schreiben kennen wir nur das an Nördlingen gerichtete. Es ist vom 27 De- zember datiert (nr. 623). Ihm lagen bei erstens eine Abschrift jener königlichen Voll- macht, die vermutlich, wie vorher den Fürsten, so nun auch allen geladenen Städten 20 zuging, und zweitens ein aus sieben Artikeln bestehendes, von Ernst selbst aufgesetztes Schriftstück mit Vorschlägen über die Art und Weise des gemeinsamen Vorgehens gegen die Straßenräuber (nr. 624), das wohl ebenfalls allen Geladenen, Fürsten wie Städten, mitgeschickt wurde. Sicher können wir die beiden Beilagen allerdings außter bei dem Schreiben an Nördlingen nur noch bei dem an Augsburg nachweisen (vgl. nr. 625). z5 Herzog Ernsts Absicht war dabei offenbar, den Geladenen die vorherige Durchberatung der Hauptpunkte, um die sich die Verhandlungen in Augsburg drehen würden, und die Ausstattung ihrer Gesandten mit ausreichender Vollmacht zu ermöglichen. Es war dann eher Aussicht vorhanden, sogleich zu einem Beschluß zu kommen. Außter den in lit. a genannten weltlichen und geistlichen Fürsten wurde auch noch 30 Graf Ludwig von Öttingen geladen (vgl. nr. 628). Uber den Besuch und das Ergebnis des Tages erfahren wir ziemlich viel aus den Berichten Augsburgs an den Schwäbischen Städtebund (nr. 630) und Herzog Ernsts an Herzog Wilhelm und vor allem aus dem in unserer nr. 629 mitgeteilten Landfriedens- entwurf. Herzog Ernsts Bericht liegt zwar nicht mehr im Wortlaut vor, aber sein Inhalt s5 wird in Herzog Wilhelms Antwort vom 5 März (nr. 631) wiederholt. Von Fürsten war außter Herzog Ernst nur Herzog Ludwig der Jüngere als Ver- treter seines Vaters, Herzog Ludwigs des Alteren von Ingolstadt, persönlich anwesend. Markgraf Friedrich von Brandenburg, Herzog Wilhelm von Baiern, Pfalzgraf Johann von Neumarkt, der Bischof von Eichstätt und Graf Ludwig von Öttingen hatten ihre 40 Räte geschickt, die Reichsstädte Regensburg und Nürnberg Gesandte, ebenso München und Landsberg, eine Baierische Landstadt, die sich auch nachher am Augsburger Tage vom 7 Juni beteiligte (vgl. lit. e). Der Schwäbische Städtebund hielt sich fern; infolge- dessen fehlte natürlich auch Nördlingen. Das Ergebnis des Tages war der Entwurf zu einem fünfjährigen Landfrieden, den 45 wir in nr. 629 vorlegen. Die Landfriedensvereinigung sollte, wie aus art. 6 dieses Entwurfes hervorgeht, Baiern, Schwaben und Franken umfassen, letzteres vielleicht nur zum Teil, da unter denen, die die Städte zum Tag geladen wünschten, die Bischöfe von Würzburg und Bamberg fehlen. 15
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Einleitung. 947 Hauptzweck der Vereinigung sollte die Beseitigung der Unsicherheit im Landfriedens- gebiet sein; namentlich sollte gegen Raub, Mord und Brand auf den Reichsstraßen ein- geschritten werden (art. 2). Die nächsten Mittel, die zur Erreichung dieses Zweckes dienen sollten, waren dreifacher Art. Erstens sollten Räuber, Mörder und Brandstifter 5 weder Geleit noch irgend welche Unterstützung erhalten (artt. 1 und 8). Zweitens sollten die Mitglieder der Vereinigung, die dem oder den von Raub, Mord und Brand Be- troffenen zunächst gesessen wären, auf bloßes Wahrnehmen der Ubelthat oder auf Sturm- läuten hin zur sofortigen Verfolgung der Ubelthäter herbeieilen (art. 2; vgl. auch artt. 3 und 4); die territorialen Grenzen von Baiern, Schwaben und Franken sollten dabei, to wie auch sonst, keine Schranken bilden (art. 6). Drittens sollten die Mitglieder ihre Reisigen auf Räuber, Mörder und Brandstifter streifen lassen, wann, wo und wie sie wollten; die Reisigen sollten dabei auf Verlangen unterstützt werden (art. 3). Im Falle daß sofortige Verfolgung nicht zum Ziele führen oder eine Stadt oder ein Schloß zu be- lagern sein würde, sollte die Landfriedensversammlung, die man auch als Landfriedens- 15 gericht bezeichnen kann, zusammenberufen werden (artt. 6, 7 und 9). Diese Versammlung sollte mit einfacher Mehrheit entscheiden und jedem Mitgliede seinen Anteil an der Hilfe- leistung auflegen, doch unter thunlichster Rücksichtnahme auf Gegenden und Sachen, um die es sich handeln würde (art. 10). Uber das Stimmverhältnis auf der Versammlung und die Zahl der in sie zu entsendenden Vertreter sollte erst auf einem neuen Tage in 20 Augsburg am 15 März entschieden werden (artt. 9 und 9b); ebenda auch über die Frage, ob ein, zwei oder drei Obmänner zu ernennen seien (art. 9a). Jeder Teilnehmer des Tages erhielt eine Abschrift des Entwurfes (vgl. nr. 633). Außerdem schickte ihn Herzog Ernst am 21 Februar an Herzog Wilhelm. Dieser er- klärte sich am 5 März bereit, einen dem Entwurf entsprechenden Landfriedensvertrag zu 25 besiegeln (nr. 631). Auch der Bischof von Augsburg, der, wie bekannt, in Basel weilte und dort das Aktenstück von Herzog Wilhelm erhalten hatte, war mit dem Inhalt der einzelnen Artikel einverstanden (vgl. nr 631). Nur Herzog Ludwig lehnte die Be- teiligung am Landfrieden ab (vgl. nr. 631 art. 1a), und Nürnberg erhob, wie es wenig- stens später behauptete, Widerspruch gegen die Ausdehnung des Landfriedensgebietes 30 (vgl. nr. 637). 40 45 c. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 15 März 1433 nr. 632. Von den Teilnehmern des zweiten Augsburger Tages können wir nur den Nürn- berger Anton Derrer nennen. Die Verhandlungen drehten sich natürlich um den Landfriedensentwurf des ersten 35 Tages (nr. 629). Als ihr Ergebnis betrachten wir das in unserer nr. 632 zum Abdruck kommende Aktenstück. Mit dieser Annahme steht allerdings im Widerspruch, daß Herzog Ernst von Baiern in einem am 22 März an Nördlingen gerichteten Briefe (nr. 633) nichts davon erwähnt, daß auf dem Augsburger Tage vom 15 März ein Landfriedensentwurf zu stande gekommen sei, vielmehr, wie er ausdrücklich bemerkt, diesem Briefe den Entwurf des Februartages beifügt. Indessen hätte er wirklich den letzteren, unsere nr. 629, geschickt, so müſte man doch erwarten, eine Abschrift davon im Nördlinger Kopialbuche zu finden. Statt dessen wird dort aber nur unsere nr. 632 mitgeteilt, und zwar mit einer Rand- bemerkung des Abschreibers, die nicht anders gedeutet werden kann, als daß dieser Ent- wurf der von Herzog Ernst geschickte sei (vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 632 und S. 1015 Anm. 2). Kann nun nr. 632 nicht wohl als Ergebnis des Februartages gelten, so bleibt nur übrig, sie mit dem Tage vom 15 März in Verbindung zu bringen. Ver- mutlich ist sie auch in dem herzoglichen Briefe gemeint; denn der Unterschied zwischen ihr und nr. 629 ist so gering, daß sich ihre Bezeichnung als Ergebnis des Februartages sehr wohl rechtfertigen läßit. Deutsche Reichstags-Akten X. 120
Einleitung. 947 Hauptzweck der Vereinigung sollte die Beseitigung der Unsicherheit im Landfriedens- gebiet sein; namentlich sollte gegen Raub, Mord und Brand auf den Reichsstraßen ein- geschritten werden (art. 2). Die nächsten Mittel, die zur Erreichung dieses Zweckes dienen sollten, waren dreifacher Art. Erstens sollten Räuber, Mörder und Brandstifter 5 weder Geleit noch irgend welche Unterstützung erhalten (artt. 1 und 8). Zweitens sollten die Mitglieder der Vereinigung, die dem oder den von Raub, Mord und Brand Be- troffenen zunächst gesessen wären, auf bloßes Wahrnehmen der Ubelthat oder auf Sturm- läuten hin zur sofortigen Verfolgung der Ubelthäter herbeieilen (art. 2; vgl. auch artt. 3 und 4); die territorialen Grenzen von Baiern, Schwaben und Franken sollten dabei, to wie auch sonst, keine Schranken bilden (art. 6). Drittens sollten die Mitglieder ihre Reisigen auf Räuber, Mörder und Brandstifter streifen lassen, wann, wo und wie sie wollten; die Reisigen sollten dabei auf Verlangen unterstützt werden (art. 3). Im Falle daß sofortige Verfolgung nicht zum Ziele führen oder eine Stadt oder ein Schloß zu be- lagern sein würde, sollte die Landfriedensversammlung, die man auch als Landfriedens- 15 gericht bezeichnen kann, zusammenberufen werden (artt. 6, 7 und 9). Diese Versammlung sollte mit einfacher Mehrheit entscheiden und jedem Mitgliede seinen Anteil an der Hilfe- leistung auflegen, doch unter thunlichster Rücksichtnahme auf Gegenden und Sachen, um die es sich handeln würde (art. 10). Uber das Stimmverhältnis auf der Versammlung und die Zahl der in sie zu entsendenden Vertreter sollte erst auf einem neuen Tage in 20 Augsburg am 15 März entschieden werden (artt. 9 und 9b); ebenda auch über die Frage, ob ein, zwei oder drei Obmänner zu ernennen seien (art. 9a). Jeder Teilnehmer des Tages erhielt eine Abschrift des Entwurfes (vgl. nr. 633). Außerdem schickte ihn Herzog Ernst am 21 Februar an Herzog Wilhelm. Dieser er- klärte sich am 5 März bereit, einen dem Entwurf entsprechenden Landfriedensvertrag zu 25 besiegeln (nr. 631). Auch der Bischof von Augsburg, der, wie bekannt, in Basel weilte und dort das Aktenstück von Herzog Wilhelm erhalten hatte, war mit dem Inhalt der einzelnen Artikel einverstanden (vgl. nr 631). Nur Herzog Ludwig lehnte die Be- teiligung am Landfrieden ab (vgl. nr. 631 art. 1a), und Nürnberg erhob, wie es wenig- stens später behauptete, Widerspruch gegen die Ausdehnung des Landfriedensgebietes 30 (vgl. nr. 637). 40 45 c. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 15 März 1433 nr. 632. Von den Teilnehmern des zweiten Augsburger Tages können wir nur den Nürn- berger Anton Derrer nennen. Die Verhandlungen drehten sich natürlich um den Landfriedensentwurf des ersten 35 Tages (nr. 629). Als ihr Ergebnis betrachten wir das in unserer nr. 632 zum Abdruck kommende Aktenstück. Mit dieser Annahme steht allerdings im Widerspruch, daß Herzog Ernst von Baiern in einem am 22 März an Nördlingen gerichteten Briefe (nr. 633) nichts davon erwähnt, daß auf dem Augsburger Tage vom 15 März ein Landfriedensentwurf zu stande gekommen sei, vielmehr, wie er ausdrücklich bemerkt, diesem Briefe den Entwurf des Februartages beifügt. Indessen hätte er wirklich den letzteren, unsere nr. 629, geschickt, so müſte man doch erwarten, eine Abschrift davon im Nördlinger Kopialbuche zu finden. Statt dessen wird dort aber nur unsere nr. 632 mitgeteilt, und zwar mit einer Rand- bemerkung des Abschreibers, die nicht anders gedeutet werden kann, als daß dieser Ent- wurf der von Herzog Ernst geschickte sei (vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 632 und S. 1015 Anm. 2). Kann nun nr. 632 nicht wohl als Ergebnis des Februartages gelten, so bleibt nur übrig, sie mit dem Tage vom 15 März in Verbindung zu bringen. Ver- mutlich ist sie auch in dem herzoglichen Briefe gemeint; denn der Unterschied zwischen ihr und nr. 629 ist so gering, daß sich ihre Bezeichnung als Ergebnis des Februartages sehr wohl rechtfertigen läßit. Deutsche Reichstags-Akten X. 120
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948 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Im Februar hatte man die Frage der Zusammensetzung der Landfriedensversamm- lung oder, wenn man will, des Landfriedensgerichtes noch offen gelassen. Es war weder über das Stimmrecht noch über die Anzahl der Vertreter noch über die Ernennung von Obmännern etwas festgesetzt worden. Man hatte ausdrücklich bestimmt, daß darüber erst auf dem nächsten Tage vom 15 März Beschluß gefaßt werden sollte. Diese Punkte wurden nun zwar jetzt erörtert, aber doch nur zum Teil erledigt. Man strich die auf ihre künftige Regelung bezüglichen Sätze, also die zweite Hälfte von art. 9 und die artt. 9a-9°, und bestimmte, daß Fürsten, Grafen und Herren einerseits, die Städte andererseits die gleiche Stimmenzahl haben sollten. Uber die Anzahl der Vertreter und die Er- nennung von Obmännern dagegen wurde nichts gesagt. Möglich, daß auf die letzteren io ganz verzichtet wurde. Ferner strich man in art. 10 (= art. 10 unserer nr. 629; vgl. dort die einschlägige Variante) die auf die Mehrheitsbeschlüsse bezügliche Stelle. Endlich kam jetst natürlich auch der Schlußtartikel des Entwurfes in Wegfall. Neu kam nur ein Artikel zwischen den artt. 11 und 12 hinzu. Darin wurde verfügt, daß diejenigen, die Bundesmitglieder unter Nichtachtung ihrer Freiheiten be- 15 kriegen oder belästigen und sich an dem gemäßs diesen Freiheiten angebotenen Recht nicht begnügen lassen würden, also die Urheber widerrechtlicher Fehde, des Anspruches auf Geleit, Unterstützung und Gastfreundschaft verlustig gehen sollten (nr. 632 art. 12). Die übrigen Anderungen waren rein redaktioneller Natur. Der so geänderte Entwurf wurde jedoch noch nicht endgültig angenommen. Die 20 Anwesenden hielten es vielmehr für wünschenswert, daß der Kreis der Bundesmitglieder erweitert und besonders wohl auch der Schwäbische Städtebund zum Beitritt bewogen werde. Sie ersuchten deshalb Herzog Ernst, einen neuen Tag anzuberaumen und die noch erforderlichen Einladungen ergehen zu lassen (vgl. nr. 633). 5 d. Fürsten� und Städtetag zu Augsburg am 26 April 1433 nr. 633-636. Herzog Ernst schrieb die auf dem Tage vom 15 März vorgeschlagene neue Ver- sammlung am 22 März für den 26 April nach Augsburg aus. Wir haben leider wieder nur seinen Brief an Nördlingen (nr. 633) und vermögen daher nicht zu sagen, wer außter dieser Stadt und dem Schwäbischen Städtebunde zu den früheren Teilnehmern an den Verhandlungen noch hinzugeladen wurde. Auch über die Besucher des Tages sind die Nachrichten mangelhaft. Der Schwä- bische Städtebund nahm die Einladung dieses Mal an und ließ sich durch Ulmer und Memminger Gesandte vertreten 1. Ferner beteiligte sich Nürnberg wieder; sein Gesandter Anton Derrer vertrat wie gewöhnlich zugleich Windsheim und Weißenburg (vgl. nr. 634). Selbstverständlich nahm auch Augsburg an den Verhandlungen teil. Uber die Beteiligung 35 von fürstlicher Seite erfahren wir leider gar nichts. Die Anwesenden erklärten sich mit dem Landfriedensentwurf einverstanden 2. Die reichsstädtischen Vertreter wollten ihm aber nur unter der Voraussetzung beitreten, daßt dies auch von Seiten anderer Fürsten, Herren und Städte geschehe (nr. 635). Herzog Ernst schrieb darauf, vermutlich Anfang Mai, an die dem Tage fern gebliebenen Fürsten 40 und Herren und auch an die Städte und forderte sie auf, unumwunden zu erklären, ob 30 25 1 Der Beschluß darüber dürfte auf der Versamm- lung des Schwäbischen Städtebundes xu Ulm am 18 April 1433 gefaft worden sein. Wenigstens stand die Angelegenheit auf der Tagesordnung (vgl. nr. 544). — Aus einem Briefe Ulms an Nörd- lingen vom hail. aubent xe pfingsten [Mai 30] 1433, in dem ein Städtetag nach Nördlingen für So. v. Joh. bapt. [Juni 21] ausgeschrieben wird mit der Tagesordnung, wie dem bedrängten Donauwörth xu helfen sei, geht hervor, daß Augsburg, Nürnberg und Ulm diese Donauwörther Angelegenheit schon auf unserem Augsburger Tage vom 26 April er- örterten. (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 45 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) 2 Diesen Eindruck wollte wenigstens Hag. Ernst gehabt haben (rgl. nr. 635). Daxu steht jedoch im Widerspruch, was Nürnberg dem Herxog am 5 Juni schreibt (vgl. nr. 637). 50
948 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Im Februar hatte man die Frage der Zusammensetzung der Landfriedensversamm- lung oder, wenn man will, des Landfriedensgerichtes noch offen gelassen. Es war weder über das Stimmrecht noch über die Anzahl der Vertreter noch über die Ernennung von Obmännern etwas festgesetzt worden. Man hatte ausdrücklich bestimmt, daß darüber erst auf dem nächsten Tage vom 15 März Beschluß gefaßt werden sollte. Diese Punkte wurden nun zwar jetzt erörtert, aber doch nur zum Teil erledigt. Man strich die auf ihre künftige Regelung bezüglichen Sätze, also die zweite Hälfte von art. 9 und die artt. 9a-9°, und bestimmte, daß Fürsten, Grafen und Herren einerseits, die Städte andererseits die gleiche Stimmenzahl haben sollten. Uber die Anzahl der Vertreter und die Er- nennung von Obmännern dagegen wurde nichts gesagt. Möglich, daß auf die letzteren io ganz verzichtet wurde. Ferner strich man in art. 10 (= art. 10 unserer nr. 629; vgl. dort die einschlägige Variante) die auf die Mehrheitsbeschlüsse bezügliche Stelle. Endlich kam jetst natürlich auch der Schlußtartikel des Entwurfes in Wegfall. Neu kam nur ein Artikel zwischen den artt. 11 und 12 hinzu. Darin wurde verfügt, daß diejenigen, die Bundesmitglieder unter Nichtachtung ihrer Freiheiten be- 15 kriegen oder belästigen und sich an dem gemäßs diesen Freiheiten angebotenen Recht nicht begnügen lassen würden, also die Urheber widerrechtlicher Fehde, des Anspruches auf Geleit, Unterstützung und Gastfreundschaft verlustig gehen sollten (nr. 632 art. 12). Die übrigen Anderungen waren rein redaktioneller Natur. Der so geänderte Entwurf wurde jedoch noch nicht endgültig angenommen. Die 20 Anwesenden hielten es vielmehr für wünschenswert, daß der Kreis der Bundesmitglieder erweitert und besonders wohl auch der Schwäbische Städtebund zum Beitritt bewogen werde. Sie ersuchten deshalb Herzog Ernst, einen neuen Tag anzuberaumen und die noch erforderlichen Einladungen ergehen zu lassen (vgl. nr. 633). 5 d. Fürsten� und Städtetag zu Augsburg am 26 April 1433 nr. 633-636. Herzog Ernst schrieb die auf dem Tage vom 15 März vorgeschlagene neue Ver- sammlung am 22 März für den 26 April nach Augsburg aus. Wir haben leider wieder nur seinen Brief an Nördlingen (nr. 633) und vermögen daher nicht zu sagen, wer außter dieser Stadt und dem Schwäbischen Städtebunde zu den früheren Teilnehmern an den Verhandlungen noch hinzugeladen wurde. Auch über die Besucher des Tages sind die Nachrichten mangelhaft. Der Schwä- bische Städtebund nahm die Einladung dieses Mal an und ließ sich durch Ulmer und Memminger Gesandte vertreten 1. Ferner beteiligte sich Nürnberg wieder; sein Gesandter Anton Derrer vertrat wie gewöhnlich zugleich Windsheim und Weißenburg (vgl. nr. 634). Selbstverständlich nahm auch Augsburg an den Verhandlungen teil. Uber die Beteiligung 35 von fürstlicher Seite erfahren wir leider gar nichts. Die Anwesenden erklärten sich mit dem Landfriedensentwurf einverstanden 2. Die reichsstädtischen Vertreter wollten ihm aber nur unter der Voraussetzung beitreten, daßt dies auch von Seiten anderer Fürsten, Herren und Städte geschehe (nr. 635). Herzog Ernst schrieb darauf, vermutlich Anfang Mai, an die dem Tage fern gebliebenen Fürsten 40 und Herren und auch an die Städte und forderte sie auf, unumwunden zu erklären, ob 30 25 1 Der Beschluß darüber dürfte auf der Versamm- lung des Schwäbischen Städtebundes xu Ulm am 18 April 1433 gefaft worden sein. Wenigstens stand die Angelegenheit auf der Tagesordnung (vgl. nr. 544). — Aus einem Briefe Ulms an Nörd- lingen vom hail. aubent xe pfingsten [Mai 30] 1433, in dem ein Städtetag nach Nördlingen für So. v. Joh. bapt. [Juni 21] ausgeschrieben wird mit der Tagesordnung, wie dem bedrängten Donauwörth xu helfen sei, geht hervor, daß Augsburg, Nürnberg und Ulm diese Donauwörther Angelegenheit schon auf unserem Augsburger Tage vom 26 April er- örterten. (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 45 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del.) 2 Diesen Eindruck wollte wenigstens Hag. Ernst gehabt haben (rgl. nr. 635). Daxu steht jedoch im Widerspruch, was Nürnberg dem Herxog am 5 Juni schreibt (vgl. nr. 637). 50
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Einleitung. 949 sie sich mit ihm und seinem Bruder Wilhelm zu einem Landfriedensbunde zusammen- thun wollten oder nicht. Von diesen Briefen liegt uns leider nur der an Nördlingen gerichtete vor; er ist vom 6 Mai datiert (nr. 635). Außer Nördlingen können wir nur noch Weißenburg als Empfänger des Briefes „nachweisen (vgl. nr. 636). Auf Bitten dieser Stadt lud Nürnberg sie und Windsheim am 15 Mai für den 25. zu einer Besprechung der Landfriedensangelegenheit zu sich (nr. 636). Das aus unserer nr. 637 ersichtliche Ergebnis war im allgemeinen negativ. Die drei Städte waren zwar für den Abschluß eines Landfriedensbundes, erklärten sich aber entschieden gegen die geplante Vereinigung von Gebieten diesseits und jenseits der Donau in demselben. Sie forderten die Einteilung des Landfriedensgebietes in zwei Kreise, einen diesseits und einen jenseits der Donau, mit der Verpflichtung zu gegen- seitiger Hilfeleistung in ernsten Fällen, traten also für eine Organisation nach dem Muster des Baseler Landfriedens (nr. 600) ein. Sie erklärten zugleich, daß sie an dem neuen, von Herzog Ernst für den 7 Juni ausgeschriebenen Augsburger Tage nicht teil- 15 nchmen würden, und blieben ihm dann in der That auch fern. 10 e. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 7 Juni 1433 nr. 637-643. Wann die Einladungen zu diesem Tage ergingen, ist in unseren Aktenstücken nicht angegeben. So viel dürfte aber sicher sein, daß der Termin des Tages nicht schon auf dem Tage vom 26 April vereinbart worden war. Denn sonst hätte Herzog Ernst in 2o dem Brief an Nördlingen (nr. 635) davon gesprochen. Auch würde gewiß Weißenburg nicht verabsäumt haben, in seinem Briefe an Nürnberg darauf hinzuweisen. Da Nürn- berg in sciner Antwort an Weißenburg vom 15 Mai (nr. 636) ebenfalls noch nichts von dem Tage weiß, ihn dagegen auf der Versammlung, die es mit Windsheim und Weißen- burg am 25 Mai hielt, zur Sprache brachte (vgl. nr. 641), so wird man anzunchmen 25 haben, daß Herzog Ernst die Einladungen zwischen dem 15. und 25 Mai verschickte. Als Empfänger können wir nur Nürnberg nachweisen. Aber gewißs ist das Schreiben auch den weiter unten genannten Besuchern des Tages zugegangen. Der Tag begann unter recht ungünstigen Auspizien. War er auch nicht gerade schwach besucht — der Augsburger Bericht an Nürnberg vom 9 Juni, unsere nr. 640, so nennt Hzg. Ernst von Baiern, Mf. Friedrich von Brandenburg, den Bischof von Eich- stätt, die Grafen Ludwig und Hans von Öttingen, die Gesellschaft mit St. Georgen Schild und Gesandte von Regensburg und Landsberg —, so fehlten doch Vertreter der Städte, auf deren Beitritt zum Landfriedensbunde etwas ankam: Nürnbergs, Windsheims, Weißen- burgs und des Schwäbischen Städtebundes 1, und was schlimmer war, sowohl der Bund 35 wie jene drei Städte lehnten brieflich die Beteiligung am Landfrieden in der geplanten Form ab (vgl. nr. 637 und die einschlägige Anmerkung zu nr. 640). Die Meinungen der Anwesenden gingen auseinander. Es war keine klare und ein- heitliche Antwort von ihnen zu erhalten, ob sie den auf dem Tage vom 15 März fest- gesetzten Entwurf (nr. 632) annehmen wollten oder nicht. Herzog Ernst schlug ihnen 40 deshalb vor, sie möchten sich mit einander besprechen und ihm bis zum 25 Juli, jeder für sich und ohne daß sich einer auf den anderen hinausrede, antworten. Würden dann die Antworten übereinstimmen, so werde er einen neuen Tag zur endgiltigen Beschlußs- fassung anberaumen (vgl. nr. 640). Daraufhin begannen die Anwesenden gleich noch in Augsburg zu beraten. Das 45 Ergebnis war die aus unserer nr. 639 ersichtliche Erweiterung von art. 1, Neuformu- lierung von art. 12 und Einfügung eines neuen Artikels. Zum ersten, die Geleitsent- 1 Der Schwäbische Städtebund beriet über seine 26 Mai für den 4 Juni nach Ulm ausschrieb. Vgl. nr. 566. Stellungnalme auf einem Tage, den Ulm am 120*
Einleitung. 949 sie sich mit ihm und seinem Bruder Wilhelm zu einem Landfriedensbunde zusammen- thun wollten oder nicht. Von diesen Briefen liegt uns leider nur der an Nördlingen gerichtete vor; er ist vom 6 Mai datiert (nr. 635). Außer Nördlingen können wir nur noch Weißenburg als Empfänger des Briefes „nachweisen (vgl. nr. 636). Auf Bitten dieser Stadt lud Nürnberg sie und Windsheim am 15 Mai für den 25. zu einer Besprechung der Landfriedensangelegenheit zu sich (nr. 636). Das aus unserer nr. 637 ersichtliche Ergebnis war im allgemeinen negativ. Die drei Städte waren zwar für den Abschluß eines Landfriedensbundes, erklärten sich aber entschieden gegen die geplante Vereinigung von Gebieten diesseits und jenseits der Donau in demselben. Sie forderten die Einteilung des Landfriedensgebietes in zwei Kreise, einen diesseits und einen jenseits der Donau, mit der Verpflichtung zu gegen- seitiger Hilfeleistung in ernsten Fällen, traten also für eine Organisation nach dem Muster des Baseler Landfriedens (nr. 600) ein. Sie erklärten zugleich, daß sie an dem neuen, von Herzog Ernst für den 7 Juni ausgeschriebenen Augsburger Tage nicht teil- 15 nchmen würden, und blieben ihm dann in der That auch fern. 10 e. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 7 Juni 1433 nr. 637-643. Wann die Einladungen zu diesem Tage ergingen, ist in unseren Aktenstücken nicht angegeben. So viel dürfte aber sicher sein, daß der Termin des Tages nicht schon auf dem Tage vom 26 April vereinbart worden war. Denn sonst hätte Herzog Ernst in 2o dem Brief an Nördlingen (nr. 635) davon gesprochen. Auch würde gewiß Weißenburg nicht verabsäumt haben, in seinem Briefe an Nürnberg darauf hinzuweisen. Da Nürn- berg in sciner Antwort an Weißenburg vom 15 Mai (nr. 636) ebenfalls noch nichts von dem Tage weiß, ihn dagegen auf der Versammlung, die es mit Windsheim und Weißen- burg am 25 Mai hielt, zur Sprache brachte (vgl. nr. 641), so wird man anzunchmen 25 haben, daß Herzog Ernst die Einladungen zwischen dem 15. und 25 Mai verschickte. Als Empfänger können wir nur Nürnberg nachweisen. Aber gewißs ist das Schreiben auch den weiter unten genannten Besuchern des Tages zugegangen. Der Tag begann unter recht ungünstigen Auspizien. War er auch nicht gerade schwach besucht — der Augsburger Bericht an Nürnberg vom 9 Juni, unsere nr. 640, so nennt Hzg. Ernst von Baiern, Mf. Friedrich von Brandenburg, den Bischof von Eich- stätt, die Grafen Ludwig und Hans von Öttingen, die Gesellschaft mit St. Georgen Schild und Gesandte von Regensburg und Landsberg —, so fehlten doch Vertreter der Städte, auf deren Beitritt zum Landfriedensbunde etwas ankam: Nürnbergs, Windsheims, Weißen- burgs und des Schwäbischen Städtebundes 1, und was schlimmer war, sowohl der Bund 35 wie jene drei Städte lehnten brieflich die Beteiligung am Landfrieden in der geplanten Form ab (vgl. nr. 637 und die einschlägige Anmerkung zu nr. 640). Die Meinungen der Anwesenden gingen auseinander. Es war keine klare und ein- heitliche Antwort von ihnen zu erhalten, ob sie den auf dem Tage vom 15 März fest- gesetzten Entwurf (nr. 632) annehmen wollten oder nicht. Herzog Ernst schlug ihnen 40 deshalb vor, sie möchten sich mit einander besprechen und ihm bis zum 25 Juli, jeder für sich und ohne daß sich einer auf den anderen hinausrede, antworten. Würden dann die Antworten übereinstimmen, so werde er einen neuen Tag zur endgiltigen Beschlußs- fassung anberaumen (vgl. nr. 640). Daraufhin begannen die Anwesenden gleich noch in Augsburg zu beraten. Das 45 Ergebnis war die aus unserer nr. 639 ersichtliche Erweiterung von art. 1, Neuformu- lierung von art. 12 und Einfügung eines neuen Artikels. Zum ersten, die Geleitsent- 1 Der Schwäbische Städtebund beriet über seine 26 Mai für den 4 Juni nach Ulm ausschrieb. Vgl. nr. 566. Stellungnalme auf einem Tage, den Ulm am 120*
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950 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. ziehung betreffenden Artikel wurde hinzugefügt, daß er keine Anwendung auf Totschlag finden solle, der ohne Uberlegung oder im Zorn oder in Notwehr begangen werde. Ar- tikel 12 wurde schärfer gefaßt: die Urheber widerrechtlicher Fehde sollten einfach als Räuber behandelt werden. Der neu eingefügte Artikel betraf die Behandlung herrenloser Knechte. Er erhielt seinen Platz anscheinend hinter art. 14. Sein Inhalt erinnert etwas 5 an die artt. 6-6e des Mergentheimer Landfriedens (nr. 615). All das nahmen die Teilnehmer natürlich nur ad referendum; definitiv sollte auch darüber wohl erst am 25 Juli entschieden werden. Wir hören indessen nichts wieder von der ganzen Angelegenheit. Man ließ sie wohl einstweilen auf sich beruhen, da wenige Wochen nach dem Augsburger Tage die Nachricht von der Kaiserkrönung Sigmunds und 10 seiner baldigen Rückkehr nach Deutschland eintraf 1. Sigmund griff dann die Landfriedensfrage, besonders so weit dabei Schwaben in Betracht kam, auf dem Baseler Reichstage im Januar 1434 wieder auf. Die Akten darüber sind in lit. D der zweiten Hauptabteilung unseres elften Bandes enthalten. E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. 15 Die Landfriedensverhandlungen auf dem Breisacher Tage wurden nicht, wie die ihnen vorausgegangenen in unseren litt. A bis D behandelten, durch ein allgemeines Be- dürfnis, der herrschenden Unsicherheit zu begegnen, hervorgerufen, sondern durch einen Einzelfall von Landfriedensbruch im Breisgau. Dort waren in der Nähe von Limburg Brabanter Kaufleute, die von Basel zurückkehrten, durch Ludwig Mayr und Konrad 20 von Landeck überfallen und gefangen weggeführt worden, eine flagrante Verletzung nicht nur des königlichen Erlasses vom 13 Oktober 1431 (nr. 110), sondern auch der von den Rheinischen Kurfürsten zur Sicherung des Verkehrs auf dem Rhein und dem Leinpfade getroffenen Maßnahmen. Herzog Wilhelm von Baiern hatte in der Angelegenheit am 3 August einen Tag in Breisach gehalten, zu dem Pfalzgraf Stephan2, einige Reichs-25 städte3 und Andere eingeladen gewesen, aber nur städtische Gesandte erschienen waren. Es war hier gelungen, die beiden Ubelthäter zu bewegen, daß sie die Gefangenen gegen eine Kaution von 3000 Gulden bis Michaelis 1433 in Freiheit setzten und der endgiltigen Regelung der Angelegenheit auf einem gütlichen Tage zustimmten, den Herzog Wilhelm in eine zwischen Straßburg und Basel gelegene Stadt oder nach Straßburg oder Basel so selbst berufen sollte 4. Mochte nun Herzog Wilhelm in Breisach den Eindruck empfangen haben, daß auf städtischer Seite jetzt mehr als früher Geneigtheit zur Mitwirkung an der Verhütung und Ahndung ähnlicher Ubertretungen, wie der bei Limburg geschehenen, vorhanden sei, oder mochte er, was anzunchmen vielleicht näher liegt, in dem Limburger Vorfall cine 35 Mahnung zur Wahrnehmung des ihm vom König übertragenen Schutzes der Konzils- besucher schen: er erneuerte den im Vorjahre gescheiterten Versuch, die Reichsstände am Oberrhein zu einem Landfriedensbunde zu vereinigen. Nach vorausgegangener Besprechung mit seinen Räten lud er am 7 August die Pfalzgrafen Ludwig und Stephan, Bischof Wilhelm von Straßburg, den Österreichischen 10 Landvogt Smasmann von Rappoltstein, Herrn Ludwig von Lichtenberg, Straßburg, Basel, die Elsässischen Reichsstädte, Ulm und den Schwäbischen Städtebund, Zürich, Bern, Lu- 1 Vgl. S. 738. 2 Pfalzgraf Stephan lehnte die Einladung ab. Vgl. seinen Brief an Hrg. Wilhelm vom 28 Juli in einer Anmerkung an nr. 644. 2 Dies ergiebt sich aus dem in Anm. I erwühn- ten Briefe des Pfaltgrafen Stephan. 4 Laut der nottel, die über diese Breisacher Tei- digung aufgesetxt wurde. Sie ist datiert von Mi. v. Laureneren tag des hail. martrers [Aug. 5/ 45 a. d. etc. 33 (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 cop. chart. coaeva, Beischluß xu unserer nr. 646).
950 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. ziehung betreffenden Artikel wurde hinzugefügt, daß er keine Anwendung auf Totschlag finden solle, der ohne Uberlegung oder im Zorn oder in Notwehr begangen werde. Ar- tikel 12 wurde schärfer gefaßt: die Urheber widerrechtlicher Fehde sollten einfach als Räuber behandelt werden. Der neu eingefügte Artikel betraf die Behandlung herrenloser Knechte. Er erhielt seinen Platz anscheinend hinter art. 14. Sein Inhalt erinnert etwas 5 an die artt. 6-6e des Mergentheimer Landfriedens (nr. 615). All das nahmen die Teilnehmer natürlich nur ad referendum; definitiv sollte auch darüber wohl erst am 25 Juli entschieden werden. Wir hören indessen nichts wieder von der ganzen Angelegenheit. Man ließ sie wohl einstweilen auf sich beruhen, da wenige Wochen nach dem Augsburger Tage die Nachricht von der Kaiserkrönung Sigmunds und 10 seiner baldigen Rückkehr nach Deutschland eintraf 1. Sigmund griff dann die Landfriedensfrage, besonders so weit dabei Schwaben in Betracht kam, auf dem Baseler Reichstage im Januar 1434 wieder auf. Die Akten darüber sind in lit. D der zweiten Hauptabteilung unseres elften Bandes enthalten. E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. 15 Die Landfriedensverhandlungen auf dem Breisacher Tage wurden nicht, wie die ihnen vorausgegangenen in unseren litt. A bis D behandelten, durch ein allgemeines Be- dürfnis, der herrschenden Unsicherheit zu begegnen, hervorgerufen, sondern durch einen Einzelfall von Landfriedensbruch im Breisgau. Dort waren in der Nähe von Limburg Brabanter Kaufleute, die von Basel zurückkehrten, durch Ludwig Mayr und Konrad 20 von Landeck überfallen und gefangen weggeführt worden, eine flagrante Verletzung nicht nur des königlichen Erlasses vom 13 Oktober 1431 (nr. 110), sondern auch der von den Rheinischen Kurfürsten zur Sicherung des Verkehrs auf dem Rhein und dem Leinpfade getroffenen Maßnahmen. Herzog Wilhelm von Baiern hatte in der Angelegenheit am 3 August einen Tag in Breisach gehalten, zu dem Pfalzgraf Stephan2, einige Reichs-25 städte3 und Andere eingeladen gewesen, aber nur städtische Gesandte erschienen waren. Es war hier gelungen, die beiden Ubelthäter zu bewegen, daß sie die Gefangenen gegen eine Kaution von 3000 Gulden bis Michaelis 1433 in Freiheit setzten und der endgiltigen Regelung der Angelegenheit auf einem gütlichen Tage zustimmten, den Herzog Wilhelm in eine zwischen Straßburg und Basel gelegene Stadt oder nach Straßburg oder Basel so selbst berufen sollte 4. Mochte nun Herzog Wilhelm in Breisach den Eindruck empfangen haben, daß auf städtischer Seite jetzt mehr als früher Geneigtheit zur Mitwirkung an der Verhütung und Ahndung ähnlicher Ubertretungen, wie der bei Limburg geschehenen, vorhanden sei, oder mochte er, was anzunchmen vielleicht näher liegt, in dem Limburger Vorfall cine 35 Mahnung zur Wahrnehmung des ihm vom König übertragenen Schutzes der Konzils- besucher schen: er erneuerte den im Vorjahre gescheiterten Versuch, die Reichsstände am Oberrhein zu einem Landfriedensbunde zu vereinigen. Nach vorausgegangener Besprechung mit seinen Räten lud er am 7 August die Pfalzgrafen Ludwig und Stephan, Bischof Wilhelm von Straßburg, den Österreichischen 10 Landvogt Smasmann von Rappoltstein, Herrn Ludwig von Lichtenberg, Straßburg, Basel, die Elsässischen Reichsstädte, Ulm und den Schwäbischen Städtebund, Zürich, Bern, Lu- 1 Vgl. S. 738. 2 Pfalzgraf Stephan lehnte die Einladung ab. Vgl. seinen Brief an Hrg. Wilhelm vom 28 Juli in einer Anmerkung an nr. 644. 2 Dies ergiebt sich aus dem in Anm. I erwühn- ten Briefe des Pfaltgrafen Stephan. 4 Laut der nottel, die über diese Breisacher Tei- digung aufgesetxt wurde. Sie ist datiert von Mi. v. Laureneren tag des hail. martrers [Aug. 5/ 45 a. d. etc. 33 (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 cop. chart. coaeva, Beischluß xu unserer nr. 646).
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Einleitung. 951 10 45 zern und Solothurn, wohl auch die Städte im Breisgau!, für den 24 August nach Brei- sach ein (vgl. nr. 644), also im allgemeinen denselben Kreis von Reichsständen, auf den sich seine Einladungen zu den Baseler Tagen vom Juni und Juli 1432 erstreckt hatten. Zürich, Bern und Luzern waren allerdings damals nicht in Basel vertreten gewesen, aber dies beweist noch nicht, daß sie keine Einladungen erhalten hatten. Ihre Vertretung lag vielleicht den Solothurner Gesandten ob, die, wie wir wissen, zur Zeit des zweiten Baseler Tages in Basel waren. Von den Einladungsschreiben Herzog Wilhelms haben wir nur das an Ulm und den Schwäbischen Städtebund gerichtete aufgefunden (nr. 644). Es kam am 13 August in Ulm an (vgl. nr. 646). Ulm hielt, da die Einberufung einer Bundesversammlung bei der Kürze des Termins nicht mehr möglich war, bei den Mitgliedern des Bundes briefliche Umfrage, ob und mit wie vielen Gesandten und von welchen Städten der Tag beschickt und welche Vollmacht und Instruktion den Gesandten mitgegeben werden solle. Wir kennen allerdings nur die Anfrage bei Nördlingen (nr. 646); der Inhalt unserer 15 nr. 651 zeigt aber, daß sie auch an die anderen Bundesmitglieder gerichtet wurde. Die Mehrheit war für Beschickung (vgl. nr. 651). Ulm ersuchte deshalb Reutlingen, Ge- sandte nach Breisach zu schicken 2. Aber im letzten Augenblick widerrief es den Auf- trag, da es die Reise nach Breisach wegen einer dem Bunde inzwischen angesagten Fehde für zu gefährlich hielt. Es entschuldigte deshalb sich und den Bund bei Herzog Wil- 20 helm brieflich (vgl. nrr. 649 und 651). Von den übrigen Eingeladenen sagte Pfalzgraf Stephan am 14 August ebenfalls ab, da der Breisacher Tag mit einem von ihm nach Hagenau anberaumten Rechtstage zu- sammenfiel (nr. 647). Dagegen versprach Pfalzgraf Ludwig, dem Vogt in Selz Heinrich von Fleckenstein senior, dem Amtmann in Lützelstein und Einertshausen Winrich von 25 Hohenburg und dem Unteramtmann in Heiligkreuz Hans Mönch zu schreiben, daß zwei oder wenigstens einer von ihnen an dem Tage teilnähmen (vgl. nr. 645). Wer kam, erfahren wir aus dem sehr ausführlichen Bericht Rottweils an Ulm vom 30 August, unserer nr. 650: außer Herzog Wilhelm mit einigen Räten und der Ge- sandtschaft Rottweils noch eine Konzilsgesandtschaft s und Gesandte von Straßburg, Basel, o den Eidgenossen, den Elsässischen Reichsstädten und den Städten im Breisgau. Die städtischen Gesandten, die wahrscheinlich, wie die Rottweils, alle ohne Voll- macht waren, zeigten sich der Errichtung eines Landfriedensbundes, etwa nach Art des im Vorjahre in Basel entworfenen, wenig geneigt. Aber die drei Städtegruppen in der Schweiz, dem Elsaß und dem Breisgau erklärten sich doch wenigstens bereit, jede inner- 35 halb ihrer Grenzen dem Herzog bei der Unterdrückung des Raubes zu helfen. Dagegen wollten Straßburg und Basel nur dann bei der Aufrechterhaltung des Landfriedens mit- wirken, wenn auch andere Fürsten, Herren und Städte es thäten. Mehr als diese Erklärung war anscheinend nicht zu erreichen, und darum machten Herzog Wilhelm und die Konzilsgesandten den Vorschlag, die Angelegenheit entsprechend 40 der Straßburg-Baseler Erklärung den Fürsten, Herren und Städten, die am 6 September 4 nach Frankfurt kommen würden, vorzulegen mit dem Ersuchen, zum Landfrieden mit- zuhelfen. Wilhelm wollte dann eventuell einen neuen Tag zur Fortsctzung der Verhand- lungen berufen. Im Stillen mochte er freilich hoffen, daß ihn die erwartete Rückkehr des Kaisers aus Italien davon befreien würde. Der Vorschlag fand offenbar Annahme. Denn die Konzilsgesandtschaft, die auf dem Frankfurter Kurfürstentage erschien, trat dort thatsächlich mit einer entsprechenden sandte des Konxils auf dem Frankfurter Kurfürsten- tage finden. Vgl. RTA. II, 17. 4 Vgl. nr. 650. Vgl. nr. 650. Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 649. Vielleicht Bf. Konrad von Regensburg und Jo- 50 hannes von Ragusa, die wir dann nachher als Ge- 1 2 3
Einleitung. 951 10 45 zern und Solothurn, wohl auch die Städte im Breisgau!, für den 24 August nach Brei- sach ein (vgl. nr. 644), also im allgemeinen denselben Kreis von Reichsständen, auf den sich seine Einladungen zu den Baseler Tagen vom Juni und Juli 1432 erstreckt hatten. Zürich, Bern und Luzern waren allerdings damals nicht in Basel vertreten gewesen, aber dies beweist noch nicht, daß sie keine Einladungen erhalten hatten. Ihre Vertretung lag vielleicht den Solothurner Gesandten ob, die, wie wir wissen, zur Zeit des zweiten Baseler Tages in Basel waren. Von den Einladungsschreiben Herzog Wilhelms haben wir nur das an Ulm und den Schwäbischen Städtebund gerichtete aufgefunden (nr. 644). Es kam am 13 August in Ulm an (vgl. nr. 646). Ulm hielt, da die Einberufung einer Bundesversammlung bei der Kürze des Termins nicht mehr möglich war, bei den Mitgliedern des Bundes briefliche Umfrage, ob und mit wie vielen Gesandten und von welchen Städten der Tag beschickt und welche Vollmacht und Instruktion den Gesandten mitgegeben werden solle. Wir kennen allerdings nur die Anfrage bei Nördlingen (nr. 646); der Inhalt unserer 15 nr. 651 zeigt aber, daß sie auch an die anderen Bundesmitglieder gerichtet wurde. Die Mehrheit war für Beschickung (vgl. nr. 651). Ulm ersuchte deshalb Reutlingen, Ge- sandte nach Breisach zu schicken 2. Aber im letzten Augenblick widerrief es den Auf- trag, da es die Reise nach Breisach wegen einer dem Bunde inzwischen angesagten Fehde für zu gefährlich hielt. Es entschuldigte deshalb sich und den Bund bei Herzog Wil- 20 helm brieflich (vgl. nrr. 649 und 651). Von den übrigen Eingeladenen sagte Pfalzgraf Stephan am 14 August ebenfalls ab, da der Breisacher Tag mit einem von ihm nach Hagenau anberaumten Rechtstage zu- sammenfiel (nr. 647). Dagegen versprach Pfalzgraf Ludwig, dem Vogt in Selz Heinrich von Fleckenstein senior, dem Amtmann in Lützelstein und Einertshausen Winrich von 25 Hohenburg und dem Unteramtmann in Heiligkreuz Hans Mönch zu schreiben, daß zwei oder wenigstens einer von ihnen an dem Tage teilnähmen (vgl. nr. 645). Wer kam, erfahren wir aus dem sehr ausführlichen Bericht Rottweils an Ulm vom 30 August, unserer nr. 650: außer Herzog Wilhelm mit einigen Räten und der Ge- sandtschaft Rottweils noch eine Konzilsgesandtschaft s und Gesandte von Straßburg, Basel, o den Eidgenossen, den Elsässischen Reichsstädten und den Städten im Breisgau. Die städtischen Gesandten, die wahrscheinlich, wie die Rottweils, alle ohne Voll- macht waren, zeigten sich der Errichtung eines Landfriedensbundes, etwa nach Art des im Vorjahre in Basel entworfenen, wenig geneigt. Aber die drei Städtegruppen in der Schweiz, dem Elsaß und dem Breisgau erklärten sich doch wenigstens bereit, jede inner- 35 halb ihrer Grenzen dem Herzog bei der Unterdrückung des Raubes zu helfen. Dagegen wollten Straßburg und Basel nur dann bei der Aufrechterhaltung des Landfriedens mit- wirken, wenn auch andere Fürsten, Herren und Städte es thäten. Mehr als diese Erklärung war anscheinend nicht zu erreichen, und darum machten Herzog Wilhelm und die Konzilsgesandten den Vorschlag, die Angelegenheit entsprechend 40 der Straßburg-Baseler Erklärung den Fürsten, Herren und Städten, die am 6 September 4 nach Frankfurt kommen würden, vorzulegen mit dem Ersuchen, zum Landfrieden mit- zuhelfen. Wilhelm wollte dann eventuell einen neuen Tag zur Fortsctzung der Verhand- lungen berufen. Im Stillen mochte er freilich hoffen, daß ihn die erwartete Rückkehr des Kaisers aus Italien davon befreien würde. Der Vorschlag fand offenbar Annahme. Denn die Konzilsgesandtschaft, die auf dem Frankfurter Kurfürstentage erschien, trat dort thatsächlich mit einer entsprechenden sandte des Konxils auf dem Frankfurter Kurfürsten- tage finden. Vgl. RTA. II, 17. 4 Vgl. nr. 650. Vgl. nr. 650. Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 649. Vielleicht Bf. Konrad von Regensburg und Jo- 50 hannes von Ragusa, die wir dann nachher als Ge- 1 2 3
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952 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Aufforderung an die Kurfürsten und die übrigen Anwesenden heran 1. Wir wissen aber weder, was die Kurfürsten beschlossen, noch ob Herzog Wilhelm einen neuen Land- friedenstag berief. Man vertagte wohl die Verhandlungen bis zur Rückkehr des Kaisers; sie gingen dann wie die in lit. D besprochenen Baierischen in den Baseler vom Januar 1434 auf. Uber die Besprechung der Landfriedensangelegenheit durch den Schwäbischen Städte- bund in Ulm am 10 September 1433, von der in unserer nr. 651 die Rede ist, ist außter der Thatsache nichts bekannt. F. Anhang: Einforderung der Reichssteuer durch den Reichsvikar Pfalzgrafen Ludwig im Juli 1432 nr. 652-657. 10 Wir beschließen den vorliegenden Band, indem wir in diesem Anhange die Akten ciner kleinen Episode aus der Romzugszeit vorlegen, die verfassungsgeschichtlich nicht uninteressant ist. Es handelt sich um die Einforderung der Reichssteuer von den Reichs- städten durch den Reichsvikar Pfalzgrafen Ludwig, ein weiteres Glied in der Kette der fortgesetzten Bestrebungen der Pfalzgrafen, ihre Ansprüche auf die Reichsverweserschaft 15 in allen Behinderungsfällen der Kaiser und Könige zur Geltung zu bringen. In der Goldenen Bulle war ihnen bekanntlich das Reichsvikariat nur für den Fall der Thronerledigung und auch dann nur in Schwaben, den Ländern am Rhein und denen mit Fränkischem Rechte zugestanden worden2. Karl IV hatte ihnen diese Befugnis unter Berufung auf altes Herkommen am 12 Februar 1375 dahin erweitert, daß sie während 20 des Romzuges das ganze Reichsgebiet diesseits der Alpen verwesen sollten3. Pfalzgraf Ludwig versuchte nun, die ihm zustehenden Rechte während der Abwesenheit K. Sigmunds auszuüben. Dabei beanspruchte er jedoch die Reichsverweserschaft nicht für ganz Deutsch- land, wie er es auf Grund der erwähnten Urkunde Karls IV hätte thun können, son- dern nur für die Gebiete in Schwaben, am Rhein und mit Fränkischem Rechte, in denen 25 sie ihm laut der Goldenen Bulle bei Thronerledigung zustand. Der Versuch mißlang. Als Ludwig Anfang Juli mit dem Verlangen an die Städte herantrat, ihm die nächstfällige Reichssteuer zu entrichten (nr. 652), regte sich dort, viel- leicht im Hinblick auf die im Oktober 1431 erfolgte Ernennung des Herzogs Willielm von Baiern zum königlichen Statthalter 4, sofort der Zweifel an seiner Berechtigung dazu. 30 Es springt das aus der ganzen Korrespondenz heraus, die sie über die Angelegenheit mit cinander führten. Allerhand Vorwände wurden von ihnen hervorgesucht, um sich der unbequemen Mahnung auf gute Art zu entziehen. Die einen wiesen den Pfalzgrafen auf ihr Privileg der direkten Abführung der Steuer an die königliche Kammer hin, die anderen schützten die Verpfändung ihrer Steuer vor und noch andere gaben ihm einst- 35 weilen eine ganz unverbindliche Antwort und wandten sich an den König mit der Bitte um Verhaltungsmaßregeln. Zu den ersteren gehörten Frankfurt (vgl. nr. 656) und Nürnberg (vgl. nr. 655). Den zweiten Entschuldigungsgrund machte sich wahrscheinlich Friedberg zu nutze. Es fragte am 10 Juli bei Frankfurt um Verhaltungsmaßtregeln an 5 und erhielt von dort 40 1 Vgl. RTA. II nr. 40. 2 Vgl. darüber Kupke, Das Reichsvikariat und die Stellung des Pfalzgrafen bei Rhein bis xu Sig- munds Zeit (Hall. Diss. 1891) S. 52-56 und M. G. Schmidt, Die staatsrechtliche Anwendung der Gol- denen Bulle bis xum Tode K. Sigmunds (Hall. Diss. 1894) S. 47-51; auch Eberhard, Ludwig III Kur- fürst von der Pfalz und das Reich 1410-1427 (Gieſo. Diss. 1896) S. 8-9 und 131-140. 3 RTA. I nr. 19. Vgl. nr. 109. 5 Der Brief ist von Do. n. Kiliani [Juli 10J 1132 datiert (Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429-1436 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). Bei- 45 geschlossen ist ihm unsere nr. 652; vgl. dort dic Quellenbeschreibung unter R.
952 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Aufforderung an die Kurfürsten und die übrigen Anwesenden heran 1. Wir wissen aber weder, was die Kurfürsten beschlossen, noch ob Herzog Wilhelm einen neuen Land- friedenstag berief. Man vertagte wohl die Verhandlungen bis zur Rückkehr des Kaisers; sie gingen dann wie die in lit. D besprochenen Baierischen in den Baseler vom Januar 1434 auf. Uber die Besprechung der Landfriedensangelegenheit durch den Schwäbischen Städte- bund in Ulm am 10 September 1433, von der in unserer nr. 651 die Rede ist, ist außter der Thatsache nichts bekannt. F. Anhang: Einforderung der Reichssteuer durch den Reichsvikar Pfalzgrafen Ludwig im Juli 1432 nr. 652-657. 10 Wir beschließen den vorliegenden Band, indem wir in diesem Anhange die Akten ciner kleinen Episode aus der Romzugszeit vorlegen, die verfassungsgeschichtlich nicht uninteressant ist. Es handelt sich um die Einforderung der Reichssteuer von den Reichs- städten durch den Reichsvikar Pfalzgrafen Ludwig, ein weiteres Glied in der Kette der fortgesetzten Bestrebungen der Pfalzgrafen, ihre Ansprüche auf die Reichsverweserschaft 15 in allen Behinderungsfällen der Kaiser und Könige zur Geltung zu bringen. In der Goldenen Bulle war ihnen bekanntlich das Reichsvikariat nur für den Fall der Thronerledigung und auch dann nur in Schwaben, den Ländern am Rhein und denen mit Fränkischem Rechte zugestanden worden2. Karl IV hatte ihnen diese Befugnis unter Berufung auf altes Herkommen am 12 Februar 1375 dahin erweitert, daß sie während 20 des Romzuges das ganze Reichsgebiet diesseits der Alpen verwesen sollten3. Pfalzgraf Ludwig versuchte nun, die ihm zustehenden Rechte während der Abwesenheit K. Sigmunds auszuüben. Dabei beanspruchte er jedoch die Reichsverweserschaft nicht für ganz Deutsch- land, wie er es auf Grund der erwähnten Urkunde Karls IV hätte thun können, son- dern nur für die Gebiete in Schwaben, am Rhein und mit Fränkischem Rechte, in denen 25 sie ihm laut der Goldenen Bulle bei Thronerledigung zustand. Der Versuch mißlang. Als Ludwig Anfang Juli mit dem Verlangen an die Städte herantrat, ihm die nächstfällige Reichssteuer zu entrichten (nr. 652), regte sich dort, viel- leicht im Hinblick auf die im Oktober 1431 erfolgte Ernennung des Herzogs Willielm von Baiern zum königlichen Statthalter 4, sofort der Zweifel an seiner Berechtigung dazu. 30 Es springt das aus der ganzen Korrespondenz heraus, die sie über die Angelegenheit mit cinander führten. Allerhand Vorwände wurden von ihnen hervorgesucht, um sich der unbequemen Mahnung auf gute Art zu entziehen. Die einen wiesen den Pfalzgrafen auf ihr Privileg der direkten Abführung der Steuer an die königliche Kammer hin, die anderen schützten die Verpfändung ihrer Steuer vor und noch andere gaben ihm einst- 35 weilen eine ganz unverbindliche Antwort und wandten sich an den König mit der Bitte um Verhaltungsmaßregeln. Zu den ersteren gehörten Frankfurt (vgl. nr. 656) und Nürnberg (vgl. nr. 655). Den zweiten Entschuldigungsgrund machte sich wahrscheinlich Friedberg zu nutze. Es fragte am 10 Juli bei Frankfurt um Verhaltungsmaßtregeln an 5 und erhielt von dort 40 1 Vgl. RTA. II nr. 40. 2 Vgl. darüber Kupke, Das Reichsvikariat und die Stellung des Pfalzgrafen bei Rhein bis xu Sig- munds Zeit (Hall. Diss. 1891) S. 52-56 und M. G. Schmidt, Die staatsrechtliche Anwendung der Gol- denen Bulle bis xum Tode K. Sigmunds (Hall. Diss. 1894) S. 47-51; auch Eberhard, Ludwig III Kur- fürst von der Pfalz und das Reich 1410-1427 (Gieſo. Diss. 1896) S. 8-9 und 131-140. 3 RTA. I nr. 19. Vgl. nr. 109. 5 Der Brief ist von Do. n. Kiliani [Juli 10J 1132 datiert (Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429-1436 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). Bei- 45 geschlossen ist ihm unsere nr. 652; vgl. dort dic Quellenbeschreibung unter R.
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A. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Nürnberg Jan. u. März 1432 nr. 578-592a. 953 am 16. den freundschaftlichen Rat, ablehnend zu antworten und sich dabei auf die Ver- pfändung seiner Steuer an den Grafen Heinrich von Schwarzburg zu berufen 1. Danach wird es gehandelt haben. Nördlingen antwortete dem Pfalzgrafen ausweichend (nr. 653), wohl in der Voraus- 5 sicht, daß dessen Schreiben auch anderen Mitgliedern des Schwäbischen Städtebundes zu- gehen und infolgedessen der Bund als solcher zu der Angelegenheit Stellung nehmen werde. In der That kam sie auch gleich auf einer Bundesversammlung zur Sprache, die Ulm am 25 Juni zu anderem Zwecke für den 8 Juli nach Memmingen ausgeschrieben hatte. Doch wurde hier noch nichts beschlossen. Man vereinbarte nur, daß Ulm im Falle einer 10 erneuten Aufforderung des Pfalzgrafen (die auch thatsächlich erfolgte 2) diesem im Namen des Bundes unverbindlich antworten sollte. Außerdem sollten die Mitglieder Ulm bis zum 22 Juli brieflich wissen lassen, ob sie für oder gegen die Benachrichtigung des Königs seien. Je nach dem Ausfall dieser Meinungsäußerungen sollte dann Ulm die weiteren Schritte thun (nr. 654). Leider haben wir die daraufhin bei Ulm eingelaufenen Zuschriften nicht mehr. Sie müssen aber überwiegend bejahend gelautet haben, da Ulm laut einem Eintrag in der Städtebundsrechnung3 am 24 Juli Josen Beck an Sigmund sandte. Der Bund wartete indessen die übrigens unbekannte Antwort Sigmunds nicht ab. Vielmehr setzte Ulm. als eine neue Mahnung des Pfalzgrafen einlief, diese auf die Tages- 20 ordnung der schon in lit. Cb erwähnten Bundesversammlung vom 10 August. Hier einigte man sich dahin, dem Pfalzgrafen zu antworten: da alle Steuern verpfändet seien, so könne man seiner Aufforderung nicht entsprechen (nr. 657). Von diesem Beschluß wurde Nörd- lingen, das der Versammlung fern geblieben war, noch am 10 August verständigt 4. Eine Abschrift des Beschlusses wurde am 13 August auch nach Ehenheim an die 25 Elsässischen Reichsstädte geschickt 5, die anscheinend bei Ulm angefragt hatten, wie sich der Schwäbische Städtebund zu der Forderung des Pfalzgrafen stellen wolle. Wir wissen aber nicht, was sie dann thaten. 15 A. Herrentage zu Nürnberg und Fürstentage zu Würzburg und Nürnberg Januar und März 1432 nr. 578-592a. 30 a. Herrentag zu Nürnberg am 13 Januar 1432 nr. 578-580. 578. Nürnberg an Ulm: schreibt, daß ein Tag der Ritterschaft um den 6 Januar herum stattfinden solle, und schickt Abschrift eines Briefes von Eger mit Nachrichten über eine Niederlage der Waisen. [1431] Dezember 12 f Nürnberg]. [II3I Dez. 12 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 186b-187a cop. chart. coaeva. 35 Schreibt: Auf euere Bitle um Nachrichten von der ritterschaft fürnemen erwidern wir, daß wir, seit unsere Boten letsthin bei euch gewesen sind, nichts weiter gehört haben, als daß ein Tag umb oberst schierist stattfinden solle. Hören wir mehr davon, so werden wir es euch mitteilen. Anbei schicken wir Datum feria 4 euch Abschrift eines Briefes 6 von Eger als von der Waisen niderlag 7 wegen. ante Lucye. 1 1132/ circa Jаn. 6 11431] Dez. 12 40 1 Der Brief ist datiert von fer. 4 post diem di- visionis apostolorum [Juli 167 1432 (Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429-1436 cop. chart. coaeva, aur Ausfertigung bestimmte, dann aber korrigierte und nurickbehaltene Reinschrift). 45 2 Vgl. nr. 614 art. 2. Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 654. 4 Vgl. nr. 614 art. 2. 5 Vgl. die einschlägige Anmerkung nu nr. 657. 6 Nürnberg schickte eine xweite Abschrift dieses nicht mehr vorhandenen Briefes ebenfalls am 12 De- zember an Kardinal Cesarini nach Basel (Palacky, Urkundliche Beiträge 2, 254). Es handelt sich um die Niederlage der Waisen in Ungarn xwischen dem 9. und 18 November 1431. Vgl. Palacky, Gesch. von Böhmen III, 3 S. 21.
A. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Nürnberg Jan. u. März 1432 nr. 578-592a. 953 am 16. den freundschaftlichen Rat, ablehnend zu antworten und sich dabei auf die Ver- pfändung seiner Steuer an den Grafen Heinrich von Schwarzburg zu berufen 1. Danach wird es gehandelt haben. Nördlingen antwortete dem Pfalzgrafen ausweichend (nr. 653), wohl in der Voraus- 5 sicht, daß dessen Schreiben auch anderen Mitgliedern des Schwäbischen Städtebundes zu- gehen und infolgedessen der Bund als solcher zu der Angelegenheit Stellung nehmen werde. In der That kam sie auch gleich auf einer Bundesversammlung zur Sprache, die Ulm am 25 Juni zu anderem Zwecke für den 8 Juli nach Memmingen ausgeschrieben hatte. Doch wurde hier noch nichts beschlossen. Man vereinbarte nur, daß Ulm im Falle einer 10 erneuten Aufforderung des Pfalzgrafen (die auch thatsächlich erfolgte 2) diesem im Namen des Bundes unverbindlich antworten sollte. Außerdem sollten die Mitglieder Ulm bis zum 22 Juli brieflich wissen lassen, ob sie für oder gegen die Benachrichtigung des Königs seien. Je nach dem Ausfall dieser Meinungsäußerungen sollte dann Ulm die weiteren Schritte thun (nr. 654). Leider haben wir die daraufhin bei Ulm eingelaufenen Zuschriften nicht mehr. Sie müssen aber überwiegend bejahend gelautet haben, da Ulm laut einem Eintrag in der Städtebundsrechnung3 am 24 Juli Josen Beck an Sigmund sandte. Der Bund wartete indessen die übrigens unbekannte Antwort Sigmunds nicht ab. Vielmehr setzte Ulm. als eine neue Mahnung des Pfalzgrafen einlief, diese auf die Tages- 20 ordnung der schon in lit. Cb erwähnten Bundesversammlung vom 10 August. Hier einigte man sich dahin, dem Pfalzgrafen zu antworten: da alle Steuern verpfändet seien, so könne man seiner Aufforderung nicht entsprechen (nr. 657). Von diesem Beschluß wurde Nörd- lingen, das der Versammlung fern geblieben war, noch am 10 August verständigt 4. Eine Abschrift des Beschlusses wurde am 13 August auch nach Ehenheim an die 25 Elsässischen Reichsstädte geschickt 5, die anscheinend bei Ulm angefragt hatten, wie sich der Schwäbische Städtebund zu der Forderung des Pfalzgrafen stellen wolle. Wir wissen aber nicht, was sie dann thaten. 15 A. Herrentage zu Nürnberg und Fürstentage zu Würzburg und Nürnberg Januar und März 1432 nr. 578-592a. 30 a. Herrentag zu Nürnberg am 13 Januar 1432 nr. 578-580. 578. Nürnberg an Ulm: schreibt, daß ein Tag der Ritterschaft um den 6 Januar herum stattfinden solle, und schickt Abschrift eines Briefes von Eger mit Nachrichten über eine Niederlage der Waisen. [1431] Dezember 12 f Nürnberg]. [II3I Dez. 12 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 186b-187a cop. chart. coaeva. 35 Schreibt: Auf euere Bitle um Nachrichten von der ritterschaft fürnemen erwidern wir, daß wir, seit unsere Boten letsthin bei euch gewesen sind, nichts weiter gehört haben, als daß ein Tag umb oberst schierist stattfinden solle. Hören wir mehr davon, so werden wir es euch mitteilen. Anbei schicken wir Datum feria 4 euch Abschrift eines Briefes 6 von Eger als von der Waisen niderlag 7 wegen. ante Lucye. 1 1132/ circa Jаn. 6 11431] Dez. 12 40 1 Der Brief ist datiert von fer. 4 post diem di- visionis apostolorum [Juli 167 1432 (Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429-1436 cop. chart. coaeva, aur Ausfertigung bestimmte, dann aber korrigierte und nurickbehaltene Reinschrift). 45 2 Vgl. nr. 614 art. 2. Vgl. die einschlägige Anmerkung xu nr. 654. 4 Vgl. nr. 614 art. 2. 5 Vgl. die einschlägige Anmerkung nu nr. 657. 6 Nürnberg schickte eine xweite Abschrift dieses nicht mehr vorhandenen Briefes ebenfalls am 12 De- zember an Kardinal Cesarini nach Basel (Palacky, Urkundliche Beiträge 2, 254). Es handelt sich um die Niederlage der Waisen in Ungarn xwischen dem 9. und 18 November 1431. Vgl. Palacky, Gesch. von Böhmen III, 3 S. 21.
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954 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432 Jan. 18] 579. Nürnberg an Ulm: berichtet über eine am 13 Januar in Nürnberg stattgefundene Versammlung von Grafen, Herren, Rittern und Knechten und über das Ergebnis ihrer den Hussitenkrieg und den Landfrieden betreffenden Beratungen. Januar 18 Nürnberg.) [1432 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 202b cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Palacky, Urkundliche Beiträge aur Geschichte des Hussitenkrieges 2, 262-263 ebendaher. circa Jаn. 6 Jan. 27 Lieben freünde. als wir ewerr fürsichtikeit von der ritterschaft fürnemen nehst vor weihennachten1 verschriben haben, wie wir verstanden hetten, daz sie umb oberst nehst vergangen oder kürzlich darnach zu einem andern tag komen sôlten: also tun wir in ewerr weisheit in guter frewntschaft zu wissen, daz etwievil grafen herren ritter und Jan. 13 knechte auf den nehst vergangen sunntag zu uns gen Nüremberg komen und etlich tage bei uns gewesen sein und uns nu erzelt haben mit ersamen worten2, wie sie sich von den swêren lewfen zu Beheim und auch von den merklichen unfriden beschedigung und rewbrei der lande und der strassen vast unterredt, ein zaichnus begriffen und doch niht 15 geendt noch beslossen haben. dieselb zaichnus sie uns hôren liessen, lawtend auf meinung zu einem zug oder widerstant der sache gen Beheim zu gedenken und auch wie man friden der lande machen und unfertig sache straffen môcht. und darauf so haben sie in fürgenommen, daz sie sôllich sache an etliche unser gnedig herren.. die kurfürsten und fürsten, die auf den sunntag nach conversionis sancti Pauli schierist, als wir ver-20 standen haben, gen Wirtzburg zusamen komen sûllen, bringen bitten und begern wellen, darzu auch zu helfen und zu raten. wie sich das nu fürbas machen werde, wissen wir niht. vernêmen wir aber davon icht treffenlichs oder daz uns notdurftig dewcht ewerr guten frewntschaft zu verkünden, wôlten wir auch gern tun. denn wo wir ewerr ersam- keit lieb oder dienst etc. datum ut supra 3. [supra] Ulme. 25 1432 580. Weinschenkungen Nürnbergs zur Zeit des am 13 Januar daselbst gehaltenen Herren- Jan. 9 tages. 1432 Januar 9 bis Februar 6. bis Febr. 6 Aus Nürnberg Kreis-A. Manuskript nr. 490 (Schenkbuch 1422-1445) fol. 90 ab not. chart. соаегае. 30 1432 [Erste Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1432 feria 4 post Erhardi bis feria Jан. 9 bis 4 Dorothee virginis anno etc. 32.] Propinavimus primo grafen Micheln von Wertheim, Fdr. 6 hern Erkingern von Sawnsheim seniori 4 und seinem sun 5 16 quart; summa 2 lb. hl. — dem von Weinsperg 8 qr.; summa 1 lb. hl. — Albrechten von Freudemberg 6, Albrechten Muracher 8 qr.; summa 1 lb. hl. — herzog Johannsen 24 qr.; summa 3 lb. hl. — dem 35 1 Am 12 Dexember 1431 (nr. 578). 2 Nach Wölkern, Hist. Norimberg. dipl. pag. 549 hätten die in Nürnberg Versammelten „einen außt- schuß für den raht au Nürnberg geschiket und deßten gutachten begehrt", wie man den Hussiten widerstehen könne; „darauff der raht wiederum cine abordnung vu ihnen gethan und ihnen ihr gutachten auf nachfolgende mainung eröffnen laßen, nehmlich daſt sie zu einem fernern heerxug nicht rahten könnten, weil der vorige xug der Christenheit keinen nutren geschafft und nicht viel damit auso- gerichtet worden; hielten derwegen darfüir, man sollte auf andere mittel gedenken etc.; welches die an- wesende grafen und herren zu dankh angenommen“. „ D. i. feria 6 post Anthonii [Jan. 18], wic in cinem auf fol. 202 a vorhergehenden Briefe Nürn- bergs an den Markgrafen von Brandenburg. 4 Der alte Seinsheim hatte mit einem Verwandten, dem schwarxen Seinsheim, auf dem Windsheimer 40 Herrentage vom 30 September 1431 die Landschaft Oberfranken vertreten. Vgl. RTA. 9 nr. 464. 5 Wohl Ludwig I von Kottenheim. 6 Auch Albrecht von Freudenberg wird schon unter den Teilnehmern des Windsheimer Herren- 45 tages genannt. Er vertrat dort mit Heimermann Nothaft die Landschaften Ober- und Niederbaiern. Vgl. RTA. 9 nr. 464.
954 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432 Jan. 18] 579. Nürnberg an Ulm: berichtet über eine am 13 Januar in Nürnberg stattgefundene Versammlung von Grafen, Herren, Rittern und Knechten und über das Ergebnis ihrer den Hussitenkrieg und den Landfrieden betreffenden Beratungen. Januar 18 Nürnberg.) [1432 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 202b cop. chart. coaeva. Gedruckt bei Palacky, Urkundliche Beiträge aur Geschichte des Hussitenkrieges 2, 262-263 ebendaher. circa Jаn. 6 Jan. 27 Lieben freünde. als wir ewerr fürsichtikeit von der ritterschaft fürnemen nehst vor weihennachten1 verschriben haben, wie wir verstanden hetten, daz sie umb oberst nehst vergangen oder kürzlich darnach zu einem andern tag komen sôlten: also tun wir in ewerr weisheit in guter frewntschaft zu wissen, daz etwievil grafen herren ritter und Jan. 13 knechte auf den nehst vergangen sunntag zu uns gen Nüremberg komen und etlich tage bei uns gewesen sein und uns nu erzelt haben mit ersamen worten2, wie sie sich von den swêren lewfen zu Beheim und auch von den merklichen unfriden beschedigung und rewbrei der lande und der strassen vast unterredt, ein zaichnus begriffen und doch niht 15 geendt noch beslossen haben. dieselb zaichnus sie uns hôren liessen, lawtend auf meinung zu einem zug oder widerstant der sache gen Beheim zu gedenken und auch wie man friden der lande machen und unfertig sache straffen môcht. und darauf so haben sie in fürgenommen, daz sie sôllich sache an etliche unser gnedig herren.. die kurfürsten und fürsten, die auf den sunntag nach conversionis sancti Pauli schierist, als wir ver-20 standen haben, gen Wirtzburg zusamen komen sûllen, bringen bitten und begern wellen, darzu auch zu helfen und zu raten. wie sich das nu fürbas machen werde, wissen wir niht. vernêmen wir aber davon icht treffenlichs oder daz uns notdurftig dewcht ewerr guten frewntschaft zu verkünden, wôlten wir auch gern tun. denn wo wir ewerr ersam- keit lieb oder dienst etc. datum ut supra 3. [supra] Ulme. 25 1432 580. Weinschenkungen Nürnbergs zur Zeit des am 13 Januar daselbst gehaltenen Herren- Jan. 9 tages. 1432 Januar 9 bis Februar 6. bis Febr. 6 Aus Nürnberg Kreis-A. Manuskript nr. 490 (Schenkbuch 1422-1445) fol. 90 ab not. chart. соаегае. 30 1432 [Erste Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1432 feria 4 post Erhardi bis feria Jан. 9 bis 4 Dorothee virginis anno etc. 32.] Propinavimus primo grafen Micheln von Wertheim, Fdr. 6 hern Erkingern von Sawnsheim seniori 4 und seinem sun 5 16 quart; summa 2 lb. hl. — dem von Weinsperg 8 qr.; summa 1 lb. hl. — Albrechten von Freudemberg 6, Albrechten Muracher 8 qr.; summa 1 lb. hl. — herzog Johannsen 24 qr.; summa 3 lb. hl. — dem 35 1 Am 12 Dexember 1431 (nr. 578). 2 Nach Wölkern, Hist. Norimberg. dipl. pag. 549 hätten die in Nürnberg Versammelten „einen außt- schuß für den raht au Nürnberg geschiket und deßten gutachten begehrt", wie man den Hussiten widerstehen könne; „darauff der raht wiederum cine abordnung vu ihnen gethan und ihnen ihr gutachten auf nachfolgende mainung eröffnen laßen, nehmlich daſt sie zu einem fernern heerxug nicht rahten könnten, weil der vorige xug der Christenheit keinen nutren geschafft und nicht viel damit auso- gerichtet worden; hielten derwegen darfüir, man sollte auf andere mittel gedenken etc.; welches die an- wesende grafen und herren zu dankh angenommen“. „ D. i. feria 6 post Anthonii [Jan. 18], wic in cinem auf fol. 202 a vorhergehenden Briefe Nürn- bergs an den Markgrafen von Brandenburg. 4 Der alte Seinsheim hatte mit einem Verwandten, dem schwarxen Seinsheim, auf dem Windsheimer 40 Herrentage vom 30 September 1431 die Landschaft Oberfranken vertreten. Vgl. RTA. 9 nr. 464. 5 Wohl Ludwig I von Kottenheim. 6 Auch Albrecht von Freudenberg wird schon unter den Teilnehmern des Windsheimer Herren- 45 tages genannt. Er vertrat dort mit Heimermann Nothaft die Landschaften Ober- und Niederbaiern. Vgl. RTA. 9 nr. 464.
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A. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Nürnberg Jan. u. März 1432 nr. 578-592a. 955 Jan. 9 jungen herren von Oetingen 1 8 qr.; summa 1 lb. hl. — dem grafen von Helfenstein 2 1432 bis 8 qr.; summa 1 lb. hl. — den vom Newenmarkt 4 qr.; summa 10 sh. hl. — provincial Febr. 6 Augustinensium 3 6 qr.; summa 15 sh. hl. — item hern Heinrichen Nothafft 8 qr.; summa 1 lb. hl. — hern Haupt marschalk 6 qr.; summa 15 sh. hl. — dem Erentzhofer 5 und seinem veter 6 qr.; summa 15 sh. hl. — Caspar von Bybra 6 qr.; summa 15 sh. hl. — hern Wilhelmen von Rehberg 4 und Ulrichen von Hôrnheim 8 qr.; summa 1 lb. hl. — cancellario episcopi Maguntinensis 6 qr.; summa 15 sh. hl. — hern Albrechten von Podem de Austria 6 qr.; summa 15 sh. hl. — hern Wilhelmen vom Wolffstein 6 qr.; summa 15 sh. hl. — herzog Wilhelmen von Beirn 24 qr.; summa 3 lb. hl. — herzog o Heinrichs reten 10 qr.; summa 1 lb. 5 sh. hl. — den von Augspurg 8 qr.; summa 1 lb. hl. — den von München 8 qr.; summa 1 lb. hl. — cancellario ducis Saxonie 4 qr.; summa 10 hl. — hern Hannsen von Walrod 6 qr.; summa 15 sh. hl. — Hannsen Pauls- dorffer 4 qr.; summa 10 sh. hl. — Heinrichen Fuchs von Spekfelt 5 4 qr.; summa 10 sh. hl. — dem techant von Agram 8 qr.; summa 1 lb. hl. — dem grafen von Castell 6 8 qr.; 15 summa 1 lb. hl. — hern Conrad Schenken von Lympurg 6 qr.; summa 15 sh. h.a — graf Johannsen von Wertheim 8 qr.; summa 1 lb. hl. — dem jungen von Haidek 6 qr.; summa 15 sh. hl. Summa 29 lb. 15 sh. hl. b. Beabsichtigter Fürstentag zu Würzburg am 27 Januar 1432 nr. 581-584. 25 20 581. Erzbf. Konrad von Mainz an Pf. Ludwig: schreibt auf Grund brieflicher Mit- teilungen des Bischofs Johann von Würzburg über den Vorschlag des Markgrafen von Brandenburg, die Hussitenfrage auf einem Tage zu Würzburg zu besprechen; hat dem Bischof geantwortet, daß er am 27 Januar in Würzburg sein wolle, wenn auch der Pfalzgraf dorthin komme; bittet diesen deshalb, den Tag zu besuchen. 1431 Dezember 15 Eltville. 1131 Dez. 15 Aus dem Druck bei Palacky, Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Hussitenkrieges 2, 254�257. Palacky hat diesen Brief und den des Pfalzgrafen Ludwig an die Hernöge Ernst und Wilhelm von Baiern, unsere nr. 582, aus dem Münchener Reichsarchiv. Unsere wiederholten Bemühungen, die Briefe dort au ermitteln, sind leider erfolglos geblieben. Unsern fruntlichen dinst zuvor. hochgeborner furste, lieber oheim und ge- uns hat der erwirdige her Johann bischof zu Wirzburg, unser besunder frund, vatter. izt geschrieben, wie der hochgeborne furste her Friederich marggrave zu Brandemburg, unser lieber oheim, mit ime rede gehabt habe und gerne sehe, das die fursten den Hussen gesessen zu einem kurzen tage quemen sich von der Hussen wegen mit einander zu 35 underreden und zu besprechen. und darumb so habe der vorgenant unser frund von Wirzpurg mit der hochgebornen unser oheimen von Sachsen reten, die dann zu derselben zit zu ime komen sin, auch von solicher rede und dags wegen, so der vorgenant unser oheim von Brandemburg mit ime gerete habe, geret und gesprochen, solichs an die vor- genanten unser oheimen von Sachsen zu bringen (die das auch also getan haben), und 40 das ime der hochgeborne her Sigmund herzog zu Sachsen etc., unser lieber oheim, danen wider geschrieben habe, das ime das also wolgefellig si, und begerte, das der vorgenant unser frund von Wirzburg dem vorgenanten unserm oheim von Brandemburg schriben 30 a) sic. Vermutlich Gf. Wilhelm von Öttingen, der 45 Neffe des königlichen Hofmeisters Grafen Ludwig. 2 Gf. Friedrich I von Helfenstein. 3 Georgius de Vallespeciosa (d. i. Kloster Schön- thal an der Schwarxach in der Oberpfala). Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Wilhelm von Rechberg war auf dem Winds- heimer Herrentage Vertreter des Hegau. Vgl. RTA.9 nr. 464. 5 Vgl. nr. 284. 6 Gf. Wilhelm II von Castell. 121
A. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Nürnberg Jan. u. März 1432 nr. 578-592a. 955 Jan. 9 jungen herren von Oetingen 1 8 qr.; summa 1 lb. hl. — dem grafen von Helfenstein 2 1432 bis 8 qr.; summa 1 lb. hl. — den vom Newenmarkt 4 qr.; summa 10 sh. hl. — provincial Febr. 6 Augustinensium 3 6 qr.; summa 15 sh. hl. — item hern Heinrichen Nothafft 8 qr.; summa 1 lb. hl. — hern Haupt marschalk 6 qr.; summa 15 sh. hl. — dem Erentzhofer 5 und seinem veter 6 qr.; summa 15 sh. hl. — Caspar von Bybra 6 qr.; summa 15 sh. hl. — hern Wilhelmen von Rehberg 4 und Ulrichen von Hôrnheim 8 qr.; summa 1 lb. hl. — cancellario episcopi Maguntinensis 6 qr.; summa 15 sh. hl. — hern Albrechten von Podem de Austria 6 qr.; summa 15 sh. hl. — hern Wilhelmen vom Wolffstein 6 qr.; summa 15 sh. hl. — herzog Wilhelmen von Beirn 24 qr.; summa 3 lb. hl. — herzog o Heinrichs reten 10 qr.; summa 1 lb. 5 sh. hl. — den von Augspurg 8 qr.; summa 1 lb. hl. — den von München 8 qr.; summa 1 lb. hl. — cancellario ducis Saxonie 4 qr.; summa 10 hl. — hern Hannsen von Walrod 6 qr.; summa 15 sh. hl. — Hannsen Pauls- dorffer 4 qr.; summa 10 sh. hl. — Heinrichen Fuchs von Spekfelt 5 4 qr.; summa 10 sh. hl. — dem techant von Agram 8 qr.; summa 1 lb. hl. — dem grafen von Castell 6 8 qr.; 15 summa 1 lb. hl. — hern Conrad Schenken von Lympurg 6 qr.; summa 15 sh. h.a — graf Johannsen von Wertheim 8 qr.; summa 1 lb. hl. — dem jungen von Haidek 6 qr.; summa 15 sh. hl. Summa 29 lb. 15 sh. hl. b. Beabsichtigter Fürstentag zu Würzburg am 27 Januar 1432 nr. 581-584. 25 20 581. Erzbf. Konrad von Mainz an Pf. Ludwig: schreibt auf Grund brieflicher Mit- teilungen des Bischofs Johann von Würzburg über den Vorschlag des Markgrafen von Brandenburg, die Hussitenfrage auf einem Tage zu Würzburg zu besprechen; hat dem Bischof geantwortet, daß er am 27 Januar in Würzburg sein wolle, wenn auch der Pfalzgraf dorthin komme; bittet diesen deshalb, den Tag zu besuchen. 1431 Dezember 15 Eltville. 1131 Dez. 15 Aus dem Druck bei Palacky, Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Hussitenkrieges 2, 254�257. Palacky hat diesen Brief und den des Pfalzgrafen Ludwig an die Hernöge Ernst und Wilhelm von Baiern, unsere nr. 582, aus dem Münchener Reichsarchiv. Unsere wiederholten Bemühungen, die Briefe dort au ermitteln, sind leider erfolglos geblieben. Unsern fruntlichen dinst zuvor. hochgeborner furste, lieber oheim und ge- uns hat der erwirdige her Johann bischof zu Wirzburg, unser besunder frund, vatter. izt geschrieben, wie der hochgeborne furste her Friederich marggrave zu Brandemburg, unser lieber oheim, mit ime rede gehabt habe und gerne sehe, das die fursten den Hussen gesessen zu einem kurzen tage quemen sich von der Hussen wegen mit einander zu 35 underreden und zu besprechen. und darumb so habe der vorgenant unser frund von Wirzpurg mit der hochgebornen unser oheimen von Sachsen reten, die dann zu derselben zit zu ime komen sin, auch von solicher rede und dags wegen, so der vorgenant unser oheim von Brandemburg mit ime gerete habe, geret und gesprochen, solichs an die vor- genanten unser oheimen von Sachsen zu bringen (die das auch also getan haben), und 40 das ime der hochgeborne her Sigmund herzog zu Sachsen etc., unser lieber oheim, danen wider geschrieben habe, das ime das also wolgefellig si, und begerte, das der vorgenant unser frund von Wirzburg dem vorgenanten unserm oheim von Brandemburg schriben 30 a) sic. Vermutlich Gf. Wilhelm von Öttingen, der 45 Neffe des königlichen Hofmeisters Grafen Ludwig. 2 Gf. Friedrich I von Helfenstein. 3 Georgius de Vallespeciosa (d. i. Kloster Schön- thal an der Schwarxach in der Oberpfala). Deutsche Reichstags-Akten X. 4 Wilhelm von Rechberg war auf dem Winds- heimer Herrentage Vertreter des Hegau. Vgl. RTA.9 nr. 464. 5 Vgl. nr. 284. 6 Gf. Wilhelm II von Castell. 121
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956 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. wolle, sich zu bearbeiden, das der tag in kurzem gemacht und vollendet werde; so wolle der vorgenant unser oheim von Sachsen oder sin bruder in eigener personen zu dem- selben tage kommen. und als wir in derselben unsers frundes von Wirzburg schrift ver- sten, so hat er dem vorgenanten unserm oheimen von Brandemburg darumb geschriben und derselbe unser oheim hat ime darof geantwort und under andern sunderlich geruret : wolten uwer liebe und wir zu einem dage gein Wirzburg kommen, so wolte er sich bearbeiden die herren von Beiern unser lieben oheimen auch zu solichem dage zu bringen. es hat auch der vorgenant unser oheim der marggrave dem obgenanten unserm frunde von Wirzburg mit solicher siner schrift etlicher brieve abeschrift gesand, die ime von der Hussen wesen und gelegenheid geschicket sollen sin, die wir uwer liebe furter hirinne 10 verslossen schicken. wand nu uwer liebe in einer innegeslossener abeschrift, als der vor- genant unser oheim der marggrave unserm frunde von Wirzburg von solichs dags wegen schribet, eigentlich versten wirdet, das der vorgenant unser oheim von Brandemburg of uwer liebe und uns besunder schribet und merglich ruret, als ferre uwer liebe und wir gein Wirzburg zu solichem dage komen wollen, so wolle er sich bi unsern oheimen 15 herzugen zu Beiern arbeiden sie auch dahin zu bringen, und nachdem uns ein besunder und grof notdurft und geraten sin dunkt nach gelegenheit aller sachen, das uwer liebe und wir in eigenen personen zu solichem dage kommen, uns mit andern fursten und herren von der Hussen gelegenheit und wesen zu underreden und zu besprechen, und wand wir auch besorgen, ob uwer liebe und wir zu solichem dage nit qwemen, darumb der 20 dag nit vorgang gewonne, das dadurch ein scheidunge zuschen uwer liebe, uns und den Dez. 15 andern fursten entsten und werden mochte, und diewile wir nu of hute samstag von hinnen gein Collen zu dem tage zuschen unserm bruder von Collen und unserm neven von dem Berge und auch von des Rinstraumes wegen (als uwer liebe wol weisse) mit der hulfe gots faren werden: darumb so han wir dem vorgenanten unserm frunde von 25 Wirzburg geschrieben, das wir uwer liebe von des tags wegen geschrieben haben und, als ferre uwer liebe zu solichem tage komen wolle, so wollen wir of den sontag nach [1432] sant Pavels tag conversionis nehstkompt zu nachte, ob got wil, zu Wirzburg sin, den Jan. 27 Jan. 28 montag zu morgen die sachen anzufahen und daruß zu reden, und si es, das ime uwer liebe zuschribe of die obgenant zit auch zu Wirzburg zu sin, das er dann dem vor� 30 genanten unsem oheim von Brandemburg of stund schriben wolle, sich furter darinne zu arbeiden, das er und unser oheim von Sachsen und die herren von Beiern auch zu solichem tage und of die vorgenanten zit gein Wirzburg komen. und darumb so welle uwer liebe manicherlei unrat und schaden, der davon entsten und kommen mochte, ob wir zu solichem dage nit qwemen, eigentlichen betrachten und wol bedenken, und wollent 35 uch zu solichem tage fugen und in eigener personen gein Wirzburg of die vorgenanten zit komen. dann wir auch sust ein freude in uns haben bi uwer liebe etliche tage zu sin, uns mit uwer liebe von manicherhande sachen wegen muntlich zu besprechen. und wollen auch dem vorgenanten unserm frunde von Wirzburg of stund in eigentschaft davon schriben, sich darnach wissen zu richten; dann wir ime genzlich zugeschrieben 40 haben : wolle uwer liebe zu solichem dage komme, so wollen wir uns auch darzu fugen, also das der vorgenant unser frund von Wirzburg uwer liebden schrift wartet und des tages furgang of uwer liebe stet. geben zu Eltvil an samstag nach sant Lucien tag anno etc. tricesimo primo. [subtus] Dem hochgebornen fursten hern Lud- wigen pfalzgrave bi Rine etc. und herzugen in Beiern, unserm lieben oheimen und gevattern. 1431 Dez. 15 1431 Dez. 15 45 Conrad erzbischof zu Mencze etc. 1431 582. Pf. Ludwig an die Herzöge Ernst und Wilhelm von Baiern: schickt ihnen Ab- Dez. 26 schrift eines Briefes des Erzbischofs Konrad von Mainz wegen eines für den
956 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. wolle, sich zu bearbeiden, das der tag in kurzem gemacht und vollendet werde; so wolle der vorgenant unser oheim von Sachsen oder sin bruder in eigener personen zu dem- selben tage kommen. und als wir in derselben unsers frundes von Wirzburg schrift ver- sten, so hat er dem vorgenanten unserm oheimen von Brandemburg darumb geschriben und derselbe unser oheim hat ime darof geantwort und under andern sunderlich geruret : wolten uwer liebe und wir zu einem dage gein Wirzburg kommen, so wolte er sich bearbeiden die herren von Beiern unser lieben oheimen auch zu solichem dage zu bringen. es hat auch der vorgenant unser oheim der marggrave dem obgenanten unserm frunde von Wirzburg mit solicher siner schrift etlicher brieve abeschrift gesand, die ime von der Hussen wesen und gelegenheid geschicket sollen sin, die wir uwer liebe furter hirinne 10 verslossen schicken. wand nu uwer liebe in einer innegeslossener abeschrift, als der vor- genant unser oheim der marggrave unserm frunde von Wirzburg von solichs dags wegen schribet, eigentlich versten wirdet, das der vorgenant unser oheim von Brandemburg of uwer liebe und uns besunder schribet und merglich ruret, als ferre uwer liebe und wir gein Wirzburg zu solichem dage komen wollen, so wolle er sich bi unsern oheimen 15 herzugen zu Beiern arbeiden sie auch dahin zu bringen, und nachdem uns ein besunder und grof notdurft und geraten sin dunkt nach gelegenheit aller sachen, das uwer liebe und wir in eigenen personen zu solichem dage kommen, uns mit andern fursten und herren von der Hussen gelegenheit und wesen zu underreden und zu besprechen, und wand wir auch besorgen, ob uwer liebe und wir zu solichem dage nit qwemen, darumb der 20 dag nit vorgang gewonne, das dadurch ein scheidunge zuschen uwer liebe, uns und den Dez. 15 andern fursten entsten und werden mochte, und diewile wir nu of hute samstag von hinnen gein Collen zu dem tage zuschen unserm bruder von Collen und unserm neven von dem Berge und auch von des Rinstraumes wegen (als uwer liebe wol weisse) mit der hulfe gots faren werden: darumb so han wir dem vorgenanten unserm frunde von 25 Wirzburg geschrieben, das wir uwer liebe von des tags wegen geschrieben haben und, als ferre uwer liebe zu solichem tage komen wolle, so wollen wir of den sontag nach [1432] sant Pavels tag conversionis nehstkompt zu nachte, ob got wil, zu Wirzburg sin, den Jan. 27 Jan. 28 montag zu morgen die sachen anzufahen und daruß zu reden, und si es, das ime uwer liebe zuschribe of die obgenant zit auch zu Wirzburg zu sin, das er dann dem vor� 30 genanten unsem oheim von Brandemburg of stund schriben wolle, sich furter darinne zu arbeiden, das er und unser oheim von Sachsen und die herren von Beiern auch zu solichem tage und of die vorgenanten zit gein Wirzburg komen. und darumb so welle uwer liebe manicherlei unrat und schaden, der davon entsten und kommen mochte, ob wir zu solichem dage nit qwemen, eigentlichen betrachten und wol bedenken, und wollent 35 uch zu solichem tage fugen und in eigener personen gein Wirzburg of die vorgenanten zit komen. dann wir auch sust ein freude in uns haben bi uwer liebe etliche tage zu sin, uns mit uwer liebe von manicherhande sachen wegen muntlich zu besprechen. und wollen auch dem vorgenanten unserm frunde von Wirzburg of stund in eigentschaft davon schriben, sich darnach wissen zu richten; dann wir ime genzlich zugeschrieben 40 haben : wolle uwer liebe zu solichem dage komme, so wollen wir uns auch darzu fugen, also das der vorgenant unser frund von Wirzburg uwer liebden schrift wartet und des tages furgang of uwer liebe stet. geben zu Eltvil an samstag nach sant Lucien tag anno etc. tricesimo primo. [subtus] Dem hochgebornen fursten hern Lud- wigen pfalzgrave bi Rine etc. und herzugen in Beiern, unserm lieben oheimen und gevattern. 1431 Dez. 15 1431 Dez. 15 45 Conrad erzbischof zu Mencze etc. 1431 582. Pf. Ludwig an die Herzöge Ernst und Wilhelm von Baiern: schickt ihnen Ab- Dez. 26 schrift eines Briefes des Erzbischofs Konrad von Mainz wegen eines für den
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A. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Nürnberg Jan. u. März 1432 nr. 578-592a. 957 27 Januar 1432 in Würzburg geplanten Tages zur Besprechung der Hussiten- angelegenheit; hat dem Bischof Johann von Würzburg geschrieben, daß er den Tag persönlich besuchen werde; bittet die beiden Herzöge, ebenfalls persönlich zu erschei- 1431 Dezember 26 Hei- nen; eventuell möge wenigstens einer von ihnen kommen. delberg. 1431 Dez. 26 Aus dem Druck bei Palacky, Urkundliche Beiträge xur Geschichte des Hussitenkrieges 2, 258-259. Palacky hat das Stück aus dem Minchener Reichsarchiv. Vgl. die Quellen- beschreibung unserer nr. 581. Unsern fruntlichen dienst zuvor. hochgebornen fursten, lieben vettern. uns hat 1o der erwirdige in got vater her Conrad erzbischof zu Mencze, unser lieber oheim und gevatter, nehst 1 von einem tage, der uf den sontag nach sand Pavels tag conversionis zu Wurzperg sin solle, sich von der Hussen sache wegen mit einander zu underreden, geschrieben, als wir uch abeschrift herinne verslossen senden. darinne ir wol vernement, wie er schribet, si es das wir dem erwirdigen hern Johanns bischof zu Wurzperg, unserm 15 lieben besundern frunde, zuschriben uf den vorgenanten tag gein Wurzperg zu kommen, so wolle er dem hochgebornen fursten unserm lieben oheim hern Friderich marggraven zu Brandemburg zu stunt schriben, sich furter darinne zu arbeiden, das er uch, unsern oheim von Sachsen, unsern sweher herzog Heinrich und unsern bruder herzog Johansen auch daruf bringe. wand uns nu zumal nit lieb were, das solicher tag unsernthalp 20 gehindert solte werden und nit furgang haben (davon der Cristenheit großer schade entsten und kommen mochte), so haben wir dem vorgenanten hern Johannsen bischof zu Wurzperg zu stund geschriben, das wir uns mit der gots hulf mit unser selbs per- sonen zu dem vorgenanten tage gein Wurzperg wollen fugen und das er dem vorgenanten unserm oheim von Brandenburg zu stund wolle schriben, sich darunder zu arbeiden, 25 das ir und die andern vorgenanten auch daruf kommen, nachdem uns dann der vorgenant unser oheim und gevatter von Mencze geschrieben hat. und herumb so begern und bitten wir uwer liebe auch fruntlich mit ernste, das ir beide oder uwer einer von uwer beider wegen auch mit uwer selbs person of den obgenanten sontag nach sand Pavels Jan. 97 tag conversionis nehstkompt zu nacht gein Wurzperg wollent kommen. wann nachdem 3o uns gesaget ist, das die vorgenanten Hussen und keczer iczunt darnider gelegen und einen swank genommen haben, so hoffen und getrawen wir zu dem almechtigen got, als verre ir und die andern, die in gesessen sind, darzu helfen und raten wollen (als dann ir und wir alle von des Cristenglaubens wegen schuldig sin zu tunde und billich tun sollen), man solle mit der hulf gotes wegen finden und treffen, die dem heiligen riche, 35 disen Dutschen landen und der Cristenheit hulflich und stetelich zu vertilgunge der vorgenanten Hussen und keezer sin sollen. wer’ es aber, das ir nit zu dem vorgenannten tage gein Wurzperg woltent kommen, begern wir, das ir uns das bi disem boten eigentlich verschriben und wissen laßen wollent, uns darnach wißen zu richten. datum Heidel- berg ipsa die beati Stephani prothomartiris anno domini millesimo quadringentesimo 40 tricesimo primo. Ludwig von gots gnaden pfalzgrave bi Rine [supra] Den hochgebornen fursten des heiligen Romischen richs oberster truchseß hern Ernsten und hern Wilhelmen und furseher der lande des Rines zu Swaben gebrudern pfalzgraven bi Rine und und des Frenkeschen rechten und herzog in herzogen in Beiern, unsern lieben Beiern. 45 vettern. 1431 Dez. 26 [1432] Jan. 27 583. Nürnberg an Bf. Johann von Würzburg: hat seinen Brief mit der Nachricht, daß der Würzburger Fürstentag unterbleibe, und mit der Anfrage, ob es den Rechtstag 11432/ Jan. 24 1 Am 15 Dexember 1431 (nr. 581). 121.*
A. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Nürnberg Jan. u. März 1432 nr. 578-592a. 957 27 Januar 1432 in Würzburg geplanten Tages zur Besprechung der Hussiten- angelegenheit; hat dem Bischof Johann von Würzburg geschrieben, daß er den Tag persönlich besuchen werde; bittet die beiden Herzöge, ebenfalls persönlich zu erschei- 1431 Dezember 26 Hei- nen; eventuell möge wenigstens einer von ihnen kommen. delberg. 1431 Dez. 26 Aus dem Druck bei Palacky, Urkundliche Beiträge xur Geschichte des Hussitenkrieges 2, 258-259. Palacky hat das Stück aus dem Minchener Reichsarchiv. Vgl. die Quellen- beschreibung unserer nr. 581. Unsern fruntlichen dienst zuvor. hochgebornen fursten, lieben vettern. uns hat 1o der erwirdige in got vater her Conrad erzbischof zu Mencze, unser lieber oheim und gevatter, nehst 1 von einem tage, der uf den sontag nach sand Pavels tag conversionis zu Wurzperg sin solle, sich von der Hussen sache wegen mit einander zu underreden, geschrieben, als wir uch abeschrift herinne verslossen senden. darinne ir wol vernement, wie er schribet, si es das wir dem erwirdigen hern Johanns bischof zu Wurzperg, unserm 15 lieben besundern frunde, zuschriben uf den vorgenanten tag gein Wurzperg zu kommen, so wolle er dem hochgebornen fursten unserm lieben oheim hern Friderich marggraven zu Brandemburg zu stunt schriben, sich furter darinne zu arbeiden, das er uch, unsern oheim von Sachsen, unsern sweher herzog Heinrich und unsern bruder herzog Johansen auch daruf bringe. wand uns nu zumal nit lieb were, das solicher tag unsernthalp 20 gehindert solte werden und nit furgang haben (davon der Cristenheit großer schade entsten und kommen mochte), so haben wir dem vorgenanten hern Johannsen bischof zu Wurzperg zu stund geschriben, das wir uns mit der gots hulf mit unser selbs per- sonen zu dem vorgenanten tage gein Wurzperg wollen fugen und das er dem vorgenanten unserm oheim von Brandenburg zu stund wolle schriben, sich darunder zu arbeiden, 25 das ir und die andern vorgenanten auch daruf kommen, nachdem uns dann der vorgenant unser oheim und gevatter von Mencze geschrieben hat. und herumb so begern und bitten wir uwer liebe auch fruntlich mit ernste, das ir beide oder uwer einer von uwer beider wegen auch mit uwer selbs person of den obgenanten sontag nach sand Pavels Jan. 97 tag conversionis nehstkompt zu nacht gein Wurzperg wollent kommen. wann nachdem 3o uns gesaget ist, das die vorgenanten Hussen und keczer iczunt darnider gelegen und einen swank genommen haben, so hoffen und getrawen wir zu dem almechtigen got, als verre ir und die andern, die in gesessen sind, darzu helfen und raten wollen (als dann ir und wir alle von des Cristenglaubens wegen schuldig sin zu tunde und billich tun sollen), man solle mit der hulf gotes wegen finden und treffen, die dem heiligen riche, 35 disen Dutschen landen und der Cristenheit hulflich und stetelich zu vertilgunge der vorgenanten Hussen und keezer sin sollen. wer’ es aber, das ir nit zu dem vorgenannten tage gein Wurzperg woltent kommen, begern wir, das ir uns das bi disem boten eigentlich verschriben und wissen laßen wollent, uns darnach wißen zu richten. datum Heidel- berg ipsa die beati Stephani prothomartiris anno domini millesimo quadringentesimo 40 tricesimo primo. Ludwig von gots gnaden pfalzgrave bi Rine [supra] Den hochgebornen fursten des heiligen Romischen richs oberster truchseß hern Ernsten und hern Wilhelmen und furseher der lande des Rines zu Swaben gebrudern pfalzgraven bi Rine und und des Frenkeschen rechten und herzog in herzogen in Beiern, unsern lieben Beiern. 45 vettern. 1431 Dez. 26 [1432] Jan. 27 583. Nürnberg an Bf. Johann von Würzburg: hat seinen Brief mit der Nachricht, daß der Würzburger Fürstentag unterbleibe, und mit der Anfrage, ob es den Rechtstag 11432/ Jan. 24 1 Am 15 Dexember 1431 (nr. 581). 121.*
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958 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 114327 Jan. 24 mit cinem Genannten beschicken wolle, erhalten; wird letzteres thun. nuar 24 [ Nürnberg]. [ 1432] Ja- Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 205 ab cop. chart. coaera. Schreibt: Es habe seinen Brief von Fr. n. Anthonii, in dem er schreibe, wie unserr gnedigen Jan. 18 Jan. 27 herren .. der fürsten tag zu Wirtzburg auf den sunntag nach conversionis Pauli ab sei, und frage, ob Jan. 28 es Boten xu dem von ihm (dem Bischof) auf den montag darnach anberaumten güitlichen Tage mit Eber- hard von Tottenheim schicken wolle, erst auf diß zeit erhalten; es werde den Tag beschieken. Datum [1432] feria 5 ante conversionis Pauli hora vesperorum. Jan. 24 5 1432 584. Auslagen Ulms für den Schwäbischen Städtebund aus Anlaß des Würzburger [Jan. 24] 1432 [ Januar 24. Fürstentages. 10 Aus Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 16a not. chart. coaeva unter der Rubrik Bottenlone. [Jan. 24] Haintzen Ansorgen eodem die [d. i. vigilia Pauli conversionis] gen Nôrdlingen, als wir in verkunten, daz herre Cunrât Truchsâsß zû unserm herren dem kúng were, und gen Rotenburg, daz si ir kuntschaft hetten zû Wirtzburg von der ritterschaft fúr- 15 niemen 1 des gewerbs, der von Nürnberg dar geschoben was, 1 lb. 2 sh. 8 hlr. c. Fürstentag zu Nürnberg am 23 März 1432 nr. 585-591. 1432 585. Prior Johannes Nider und Johannes von Maulbronn an das Baseler Konzil: be- Febr. 16 richten u. a. über die Absicht des Markgrafen von Brandenburg, die Fürsten nach Nürnberg zu berufen, um über sicheres Geleit für die Böhmischen Gesandten, Ad-20 härenz an das Konzil und Beschickung desselben zu beschließen. 1432 Februar 16 Nürnberg. o P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 38b -40 a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Copia littere misse concilio per ambassiatores ejusdem existentes in Nuremburgha racione Boemorum. Am Schluß stelt presentata et lecta in congregacione generali die 25 veneris ultima februarii 432 2. O coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 40a-43a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur copia littere misse sacro concilio per ambassiatores ejusdem existentes in Nurem- bergha racione Bohemorum. In Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 388a -390a (Ragusa, Tractatus de reductione Bo- 30 hemorum) cop. chart. coaeva. — In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 72b -75a cop. chart. coaera mit der Uberschrift Littera missa concilio per ambassiatores ejusdem existentes in Nurenberga pro facto Bohemorum. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 100b -103b cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Crabbe 3, 350-352; Surius I. Ausg. 4, 342-344, 2. Ausg. 4, 756-759; 35 Binius 4, 229�231; Coll. conc. regia 30, 840-846; Labbé I. Ausg. 12, 979-983, 2. Ausg. 17, 779-783; Harduin 8, 1621-1625; Mansi 29, 613-617; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 149-152 (Ragusa, Tractatus de reductione Bohemorum). Im Ausruge bei Segovia lib. 2 cap. 27 (a. a. O. 2, 144-146). — Benutxt von Gundling, Leben und Thaten Friedrich des Ersten S. 362-364 und von Hefele, Konriliengeschichte 40 7, 468. — Erwähnt von Haller, Conc. Bas. 2, 47 Anm. I. Schreiben u. a.: Während sie noch unter dem niederschmetternden Eindruck standen, den die Nachricht von der Auflösung des Konnils auf sie gemacht hatte, sei der erschnte Bote aus Eger gekommen und habe ilnen einen Brief des Egerer Rates gebracht des Inhaltes, daf er den Brief des Konnils 3 und den ihrigen 4 nach Prag geschickt habe und der Bote nun mit einer gewissen Abschrift für ihn (den 45 1 Vgl. nr. 579. 2 Vgl. Haller, Conc. Bas. 2, 45 Z. 14-20. 3 Es wird der S. 204 Anm. 2 erwälinte vom 26 November 1431 gemeint sein. Vgl. Ragusa 6. a. O. 1, 138. 4 Vom 5 Januar 1432; ruletzt gedruckt bei Mansi 29, 441-443 und in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 142-144. 50
958 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 114327 Jan. 24 mit cinem Genannten beschicken wolle, erhalten; wird letzteres thun. nuar 24 [ Nürnberg]. [ 1432] Ja- Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 205 ab cop. chart. coaera. Schreibt: Es habe seinen Brief von Fr. n. Anthonii, in dem er schreibe, wie unserr gnedigen Jan. 18 Jan. 27 herren .. der fürsten tag zu Wirtzburg auf den sunntag nach conversionis Pauli ab sei, und frage, ob Jan. 28 es Boten xu dem von ihm (dem Bischof) auf den montag darnach anberaumten güitlichen Tage mit Eber- hard von Tottenheim schicken wolle, erst auf diß zeit erhalten; es werde den Tag beschieken. Datum [1432] feria 5 ante conversionis Pauli hora vesperorum. Jan. 24 5 1432 584. Auslagen Ulms für den Schwäbischen Städtebund aus Anlaß des Würzburger [Jan. 24] 1432 [ Januar 24. Fürstentages. 10 Aus Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 16a not. chart. coaeva unter der Rubrik Bottenlone. [Jan. 24] Haintzen Ansorgen eodem die [d. i. vigilia Pauli conversionis] gen Nôrdlingen, als wir in verkunten, daz herre Cunrât Truchsâsß zû unserm herren dem kúng were, und gen Rotenburg, daz si ir kuntschaft hetten zû Wirtzburg von der ritterschaft fúr- 15 niemen 1 des gewerbs, der von Nürnberg dar geschoben was, 1 lb. 2 sh. 8 hlr. c. Fürstentag zu Nürnberg am 23 März 1432 nr. 585-591. 1432 585. Prior Johannes Nider und Johannes von Maulbronn an das Baseler Konzil: be- Febr. 16 richten u. a. über die Absicht des Markgrafen von Brandenburg, die Fürsten nach Nürnberg zu berufen, um über sicheres Geleit für die Böhmischen Gesandten, Ad-20 härenz an das Konzil und Beschickung desselben zu beschließen. 1432 Februar 16 Nürnberg. o P aus Paris Nat.-Bibl. cod. ms. lat. 15626 fol. 38b -40 a cop. chart. coaeva mit der Uber- schrift Copia littere misse concilio per ambassiatores ejusdem existentes in Nuremburgha racione Boemorum. Am Schluß stelt presentata et lecta in congregacione generali die 25 veneris ultima februarii 432 2. O coll. ebenda cod. ms. lat. 1575 fol. 40a-43a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Sequitur copia littere misse sacro concilio per ambassiatores ejusdem existentes in Nurem- bergha racione Bohemorum. In Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 388a -390a (Ragusa, Tractatus de reductione Bo- 30 hemorum) cop. chart. coaeva. — In Douai Bibl. publ. cod. 243 fol. 72b -75a cop. chart. coaera mit der Uberschrift Littera missa concilio per ambassiatores ejusdem existentes in Nurenberga pro facto Bohemorum. — In Rom Vatik. Bibl. cod. Reginae 1017 fol. 100b -103b cop. chart. saec. 15. Gedruckt bei Crabbe 3, 350-352; Surius I. Ausg. 4, 342-344, 2. Ausg. 4, 756-759; 35 Binius 4, 229�231; Coll. conc. regia 30, 840-846; Labbé I. Ausg. 12, 979-983, 2. Ausg. 17, 779-783; Harduin 8, 1621-1625; Mansi 29, 613-617; Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 149-152 (Ragusa, Tractatus de reductione Bohemorum). Im Ausruge bei Segovia lib. 2 cap. 27 (a. a. O. 2, 144-146). — Benutxt von Gundling, Leben und Thaten Friedrich des Ersten S. 362-364 und von Hefele, Konriliengeschichte 40 7, 468. — Erwähnt von Haller, Conc. Bas. 2, 47 Anm. I. Schreiben u. a.: Während sie noch unter dem niederschmetternden Eindruck standen, den die Nachricht von der Auflösung des Konnils auf sie gemacht hatte, sei der erschnte Bote aus Eger gekommen und habe ilnen einen Brief des Egerer Rates gebracht des Inhaltes, daf er den Brief des Konnils 3 und den ihrigen 4 nach Prag geschickt habe und der Bote nun mit einer gewissen Abschrift für ihn (den 45 1 Vgl. nr. 579. 2 Vgl. Haller, Conc. Bas. 2, 45 Z. 14-20. 3 Es wird der S. 204 Anm. 2 erwälinte vom 26 November 1431 gemeint sein. Vgl. Ragusa 6. a. O. 1, 138. 4 Vom 5 Januar 1432; ruletzt gedruckt bei Mansi 29, 441-443 und in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. I, 142-144. 50
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5 10 15 20 26 30 35 40 45 60 55 À. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Rat) und Bricfen für sic und Nürnberg ? zurückgekehrt sei, Nürnberg Jan. u. März 1432 nr, 578-5921. 959 Obwohl. über die Intentionen des Kowxils im Zweifel, hätten sie doch auf den Rat treuer und. einsichliger Leule den Boten mil einem Dank- schreiben 3 zaniiekgeschickt. kommen und habe ihnen wieder den vom Konxal xur allgemeinen schriftlich mitgeteilt. Mut gemacht. missa omnia per ordinem exposuit. torum et lectorum peciit et recepit. ex animo, ut videbatur, respondit se cordialis mesticie evigilasse. quam pluribus nobilibus et notabilibus personis respondit: ,,ego scio, quia interfui, Nach Abyany des Boten set der Sie hiitten dann den ihnen aus Böhmen geschichten 5 und Verbreitung bestimmten Brief 6 verdeutscht und dem deinde alter ex nobis, qui hec scripsit 7, et dominum dominum marchionem Brandeburgensem ad qui cum avide et magno et postquam de consilio et auxilio invocatus fuisset, magnifice et longo numquam tempore meliora percepisse nova et quasi de sompno et in summa presentibus reverendo patre domino episcopo Fistetensi b et ausführliche, klare Brief des Konxils 4 ge- Nürnberger. Rat. ab- reliquo utilius occupato, illustrem principem quinque miliaria distantem tunc adiit et sibi pre- gaudio singula audivisset, copias ^ narra- quod secundum de- oretum sacri Constanolensis concilii isti sancti et venerabiles patres. congregaverunt concilium, sicut jure potuerunt, Christiani, qui in tristicia est, populi querunt, tam hostiliter impugnant, dampna inferunt et offendunt, et suspicari non possum, quod aliud quam mere honorem dei consolacionem et salutem tocius quia longe sunt ab insultibus eorum, qui nos de propinquo et, quamlibet ab eisdem in suis regnis securi sint, adhuc ex caritate de nobis solliciti pacem nobis procurare satagunt. quare, sicuti tu ipsorum nomine petis et requiris, ego cum omnibus michi subditis ecclesiasticis et secularibus firmiter et constanter ad- herebo. et hujus rei gracia, sicut tu nomine quo supra petis, quam cicius fieri poterit et presertim cum reverendus pater dominus Herbipolensis, qui ab infirmitate, boni et aculi consilii c est et bene affectatus ad concilium, rogabo modico forcior effectus fuerit, quia vir quos potero principes; eciam hoc sacrum concilium in sua, doctores et notabiles viros mittendum etc. * scriberetur, ut nuncios de Boemia ad concilium terras et dominia nulla prorsus illata injuria. permitterent. ut mecum in Nurembergha 4 conveuiant tendis de Boemia ad concilium vel Nurembergham aut alibi de securitate provideatur, sicut cepit, prosequcione , et adstatim. commisit , vel ad nos mittendos salvos conducerent et ire per suas quam de proximo incidit, notabiliter respiravit, ad deliberandum, quomodo nunciis mit- ad confortandum ad sibi adherendum ac eciam prelatos ut suis singulis officialibus seriose commisit eciam, ut littere sibi allate multipli- earentur et ad singulos principes prelatos dominos et communitates vicinas 9 cum suis scriptis in ipsorum confortationem mitterentur. der Markgraf geantwortet , er möge es Auf die Frage des Schreibers, ob er mau kühnlich than, guia ita indubitanter facere proponeret. dies dem Komxál selweiben könne, habe Jis scheine ihnen. nütxlich, quod. scripta favorabilia in genere sive specie à serenissimo domino ! rege Roma- norum obtinerentur, quibus singulis hujusmodi quatenus vobis adhererent et faverent 8, dictum dominum marchionem et ducem Saxonie speci fideli asistencia et favore et quod mitterent suos prelatos et ambassiatores ete., et ita ad qui optimi sunt et fideles in hoc negocio cooperatores; w. (f. suo proposito , consulatum. Nurembergensem, Nuremberghe 16 februari anno etc. & 32. ac eciam vos ipsi aliter scriberetis 9, suis principibus communitatibus et subditis mandaretur, ad principes electores et specialiter ad supra- gracias primum agentes de bono m. Datum 586. Prior Johannes Nider und Johannes vom Maulbronn, Konzilsgesandte, am Johannes von Ragusa: der Würzburger Zusammenkunft der Fi Abordnung der Ritter ciner für den 16 März er werde von ener a) O copinm. b) 0 Lstetencnsi slull etc. 32. | Vom. 80 Januar 1482; %uletxt gedruckt bet Mansi 29, 633-634 und in Mon. cone. gen. sace. 15, Cone. Bas. SS. 1, 179-180. ? Ebenfalls vom 30 Januar 1482; xuletxt gedruckt bei Mansi 29, 643 und. Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 266-267. a Vom 12 Februar 1482; sauletzi gedruckt bei Mansi 29, 443-444 und 30, 234-235 und im Mon. cone. gen. sace. 15, Conc. Bas. SS. 1, 180-161. * Offenbar das Schreiben. ,, Zelus domus dez^ vom 21 Januar 1432; xuletxt gedruckt bei Mansi 29, 297-939 wnd dn Mon. conc. fen. sace. 15, Cone. Bus. SS. 2, 118-120 (Segovia lib. 2 eap. 18). schreiben u. a., dafl der. F'eldzugsplan der Ritter c) 0 ingenii. infolge des. Ausfalles wsten noch schwebe, daß man aber erwarte, nach Nürnberg dy O Nuremburgha. ©) P vicinos. f) om. O. g) O domini 1492 5 Es ist das S. 218 Amn. 2 erwähnte Manifest der Taboriten ,, Quod omnipotens deus paler“ ge- meint. Vgl. Ragusa. a. a. O. 1 170. 5 Der Brief. „Veritatis magister“ vom 28 De- zember 1432; gedruckt in Mon. cone. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 170-174. * Vielleicht Johannes Nider, der an demselben Tage auch an Johannes von Ragusa schreibt und dabei auf den obigen Brief an das Konzil Bezug ninnnt. 8 Vgl. hierzu S. 389 Anm, 4. 9 [p'yl. hierzu S. 18. 1452 Ver, 16 1499 Febr. 16 1492 Mirz 10
5 10 15 20 26 30 35 40 45 60 55 À. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Rat) und Bricfen für sic und Nürnberg ? zurückgekehrt sei, Nürnberg Jan. u. März 1432 nr, 578-5921. 959 Obwohl. über die Intentionen des Kowxils im Zweifel, hätten sie doch auf den Rat treuer und. einsichliger Leule den Boten mil einem Dank- schreiben 3 zaniiekgeschickt. kommen und habe ihnen wieder den vom Konxal xur allgemeinen schriftlich mitgeteilt. Mut gemacht. missa omnia per ordinem exposuit. torum et lectorum peciit et recepit. ex animo, ut videbatur, respondit se cordialis mesticie evigilasse. quam pluribus nobilibus et notabilibus personis respondit: ,,ego scio, quia interfui, Nach Abyany des Boten set der Sie hiitten dann den ihnen aus Böhmen geschichten 5 und Verbreitung bestimmten Brief 6 verdeutscht und dem deinde alter ex nobis, qui hec scripsit 7, et dominum dominum marchionem Brandeburgensem ad qui cum avide et magno et postquam de consilio et auxilio invocatus fuisset, magnifice et longo numquam tempore meliora percepisse nova et quasi de sompno et in summa presentibus reverendo patre domino episcopo Fistetensi b et ausführliche, klare Brief des Konxils 4 ge- Nürnberger. Rat. ab- reliquo utilius occupato, illustrem principem quinque miliaria distantem tunc adiit et sibi pre- gaudio singula audivisset, copias ^ narra- quod secundum de- oretum sacri Constanolensis concilii isti sancti et venerabiles patres. congregaverunt concilium, sicut jure potuerunt, Christiani, qui in tristicia est, populi querunt, tam hostiliter impugnant, dampna inferunt et offendunt, et suspicari non possum, quod aliud quam mere honorem dei consolacionem et salutem tocius quia longe sunt ab insultibus eorum, qui nos de propinquo et, quamlibet ab eisdem in suis regnis securi sint, adhuc ex caritate de nobis solliciti pacem nobis procurare satagunt. quare, sicuti tu ipsorum nomine petis et requiris, ego cum omnibus michi subditis ecclesiasticis et secularibus firmiter et constanter ad- herebo. et hujus rei gracia, sicut tu nomine quo supra petis, quam cicius fieri poterit et presertim cum reverendus pater dominus Herbipolensis, qui ab infirmitate, boni et aculi consilii c est et bene affectatus ad concilium, rogabo modico forcior effectus fuerit, quia vir quos potero principes; eciam hoc sacrum concilium in sua, doctores et notabiles viros mittendum etc. * scriberetur, ut nuncios de Boemia ad concilium terras et dominia nulla prorsus illata injuria. permitterent. ut mecum in Nurembergha 4 conveuiant tendis de Boemia ad concilium vel Nurembergham aut alibi de securitate provideatur, sicut cepit, prosequcione , et adstatim. commisit , vel ad nos mittendos salvos conducerent et ire per suas quam de proximo incidit, notabiliter respiravit, ad deliberandum, quomodo nunciis mit- ad confortandum ad sibi adherendum ac eciam prelatos ut suis singulis officialibus seriose commisit eciam, ut littere sibi allate multipli- earentur et ad singulos principes prelatos dominos et communitates vicinas 9 cum suis scriptis in ipsorum confortationem mitterentur. der Markgraf geantwortet , er möge es Auf die Frage des Schreibers, ob er mau kühnlich than, guia ita indubitanter facere proponeret. dies dem Komxál selweiben könne, habe Jis scheine ihnen. nütxlich, quod. scripta favorabilia in genere sive specie à serenissimo domino ! rege Roma- norum obtinerentur, quibus singulis hujusmodi quatenus vobis adhererent et faverent 8, dictum dominum marchionem et ducem Saxonie speci fideli asistencia et favore et quod mitterent suos prelatos et ambassiatores ete., et ita ad qui optimi sunt et fideles in hoc negocio cooperatores; w. (f. suo proposito , consulatum. Nurembergensem, Nuremberghe 16 februari anno etc. & 32. ac eciam vos ipsi aliter scriberetis 9, suis principibus communitatibus et subditis mandaretur, ad principes electores et specialiter ad supra- gracias primum agentes de bono m. Datum 586. Prior Johannes Nider und Johannes vom Maulbronn, Konzilsgesandte, am Johannes von Ragusa: der Würzburger Zusammenkunft der Fi Abordnung der Ritter ciner für den 16 März er werde von ener a) O copinm. b) 0 Lstetencnsi slull etc. 32. | Vom. 80 Januar 1482; %uletxt gedruckt bet Mansi 29, 633-634 und in Mon. cone. gen. sace. 15, Cone. Bas. SS. 1, 179-180. ? Ebenfalls vom 30 Januar 1482; xuletxt gedruckt bei Mansi 29, 643 und. Palacky, Urkundl. Beitrr. 2, 266-267. a Vom 12 Februar 1482; sauletzi gedruckt bei Mansi 29, 443-444 und 30, 234-235 und im Mon. cone. gen. sace. 15, Conc. Bas. SS. 1, 180-161. * Offenbar das Schreiben. ,, Zelus domus dez^ vom 21 Januar 1432; xuletxt gedruckt bei Mansi 29, 297-939 wnd dn Mon. conc. fen. sace. 15, Cone. Bus. SS. 2, 118-120 (Segovia lib. 2 eap. 18). schreiben u. a., dafl der. F'eldzugsplan der Ritter c) 0 ingenii. infolge des. Ausfalles wsten noch schwebe, daß man aber erwarte, nach Nürnberg dy O Nuremburgha. ©) P vicinos. f) om. O. g) O domini 1492 5 Es ist das S. 218 Amn. 2 erwähnte Manifest der Taboriten ,, Quod omnipotens deus paler“ ge- meint. Vgl. Ragusa. a. a. O. 1 170. 5 Der Brief. „Veritatis magister“ vom 28 De- zember 1432; gedruckt in Mon. cone. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 170-174. * Vielleicht Johannes Nider, der an demselben Tage auch an Johannes von Ragusa schreibt und dabei auf den obigen Brief an das Konzil Bezug ninnnt. 8 Vgl. hierzu S. 389 Anm, 4. 9 [p'yl. hierzu S. 18. 1452 Ver, 16 1499 Febr. 16 1492 Mirz 10
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1432 März 10 Mirz 16 1432 Mire 10 1432 Mrz 12 Mirz 16 Mirz 9% 1492 Mire 12 1432 Miirz 14 960 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1482 bis August 1488. berufenen. Versammlung der Fürsten und Städte vorgelegt werden, [Nürnberg |]. Aus Basel Umiv.-Bibl. ms. A I 82 fol. 4084-4114 (Ragusa, Tractatus de reductione p; hemorum) cop. chart. coaeva. 9 Gedruckt in Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 186-190 (Ragusa, Tractatus de ductione Bohemorum). 1 1452 Müyg 10 ro. Z Schreiben u. a.: de intencione et prosecucione militarium nichil explorare possumus, quam quod cum non sperarent suam expedicionem absque favore et consilio principum posse parare, deputaverunt nuper hio in novissima sua congregacione 1 ex se aliquos, qui eandem materiam ad principes, qui in Herbipoli tane convenire debebant, deducerent et expost vobis clarius responderent. sed quia tuno prin- cipes propter nimiam rigiditatem itineris et difficultatem et quasi impossibilitatem conveniendi non fuerunt congregati, ideo sua prosecucio manet utrimque suspensa. intelleximus tamen, quod electorum et aliorum principum et civitatum imperialium dominica remiuiscere debeat esse congregacio in Noremberga. ita scribit dominus palatinus marchioni Brandemburgensi, idem Norembergensibus, qui et nobis dixerunt, tune quibusdam est verisimile, quod deputati militarium coram eisdem apparebunt et secum super hog tractabunt et forsan nobiscum tamquam nunciis vestris super hoc loquentur vel ad vos, sicut prius sta- tuerunt, nuncios suos dirigent. b sed omnino sitis cauti, ue certam promissionem faciatis, quousque eciam aliunde vobis constet de efficaci et notabili expedicionis sive armature hujusmodi prosecucione. de qua nos eciam, prout melius et clarius poterimus, avizabimus. non ergo vos pigeat, quantocius nos de in- tencione vestra quo ad hoc informare; m. a. m. Datum die 10 marcii anno etc. 32 etc. 90 5S7. Prior Johannes Nider am Johannes von Ragusa: schreibt u. a., daß der Nürnberger Tag vom 16. auf den 23 Müérz verlegt sei. 1452 März 12 Nürnberg. Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A 1 32 fol. 4134 (Ragusa, Tractatus de reductione Bohemorum) cop. ehart. coaeva. Gedruckt dn. Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 194-195 (Ragusa, Tractatus de 29 reductione Bohemorum,). ` Schreibt u. a.: item dieta per principes plures ot nobiles posita in Norimbergam super dominien reminiscere protelata est ad dominicam oculi. veniet tamen comes palatinus dominica reminiscere ex- spectaturus alios in Norimberga. oredo, quod deus ordinaverit dietam, que in Herbipolim fuit posita, non habuisse processum. melius enim est pro negocio Bohemorum, ut teneatur die qua supra, in qua ne- cossaria erit presencia principum et prelatorum. faciemus igitur lete, quitquid poterimus, pro cnusis nobis comissis ete. - - - item dominus Johannes adhue hodie recedz/ ad dominum marchionem ad unam dietam à Norimberga distantem. qui dominus Johannes quedam avizumenta ? vel instrucciones conceptas eciam per presencium bajulum dirigit; 2. «. m. Datum Norimberge feria quarta post invocavit anno eto. 32. 30 588. Johannes von Maulbronn an Johannes von Ragusa: bittet u. a. um beschleunigte % Ausführung seiner Ratschläge und wm Vollmachten; teilt mit, daß der Brief der Böhmen [vom 27 Februar] mit Rat der Fürsten, die nächsten Sonntag nach Nürn- berg kommen, beantwortet werden solle. ! Am 13 Januar. Vgl. S. 927-928. ? Diese Avisamenta Johanns von Maulbronn sind in den Mon. cone. gen. saec. 15, Conc. Das. SS. 1, 192-194 gedruckt. Aus ihnen kommen hier folgende ‚Stellen in Betracht: item dieta constituta. principi- bus et civitatibus imperialibus ad conveniendum in Norimberga prorogata est per dominum Herbipolensem propter suam debilitatem usque ad dominicam oculi [Minx 23]. veniet tamen dominica reminiscere [Meir 16] dominus palatinus Rheni ot exspectabit aliorum adventum. videtur expedire, quod cou- cilium scribat favorabiliter et benigue toti conventui principum prelatorum dominorum et communitatum ibidem congregandorum, «uod super assecuratione nuntiorum de Bohemia ad concilium mittendorum 1432 Můrz 14 [ Nürnberg ]. rationabiliter et sufficienter, quantum in eis et in eorum quolibet est, provideant ob reverentiam saucte matris ecclesie et assecurationem serenioris in eadom pacis. item si fieri potest, scribatur singulariter et affective domino marchioni Brandenburgensi super | eodem, quia multum in eo consistit hao parte, et quod concilium sibi in eadem litera specialiter re- gratietur de benivola sua exhibitione, qua concilio favet, et quod inducat prelatos sue ditionis, qua- tinus citius ad dictum concilium veniant vel mittant, et ipse etiam suos oratores dirigat, et alia, que vi- dentur ad negotium deservire. — Die Avisamenta 60 wurden dem Konzil durch Ragusa wahrscheinlich am 24. oder 28 Märx mitgeteilt. Vgl. Haller a. t. 0. 2, 68 Z. 1-5 und 75 Z. 5-10. = 5
1432 März 10 Mirz 16 1432 Mire 10 1432 Mrz 12 Mirz 16 Mirz 9% 1492 Mire 12 1432 Miirz 14 960 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1482 bis August 1488. berufenen. Versammlung der Fürsten und Städte vorgelegt werden, [Nürnberg |]. Aus Basel Umiv.-Bibl. ms. A I 82 fol. 4084-4114 (Ragusa, Tractatus de reductione p; hemorum) cop. chart. coaeva. 9 Gedruckt in Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 186-190 (Ragusa, Tractatus de ductione Bohemorum). 1 1452 Müyg 10 ro. Z Schreiben u. a.: de intencione et prosecucione militarium nichil explorare possumus, quam quod cum non sperarent suam expedicionem absque favore et consilio principum posse parare, deputaverunt nuper hio in novissima sua congregacione 1 ex se aliquos, qui eandem materiam ad principes, qui in Herbipoli tane convenire debebant, deducerent et expost vobis clarius responderent. sed quia tuno prin- cipes propter nimiam rigiditatem itineris et difficultatem et quasi impossibilitatem conveniendi non fuerunt congregati, ideo sua prosecucio manet utrimque suspensa. intelleximus tamen, quod electorum et aliorum principum et civitatum imperialium dominica remiuiscere debeat esse congregacio in Noremberga. ita scribit dominus palatinus marchioni Brandemburgensi, idem Norembergensibus, qui et nobis dixerunt, tune quibusdam est verisimile, quod deputati militarium coram eisdem apparebunt et secum super hog tractabunt et forsan nobiscum tamquam nunciis vestris super hoc loquentur vel ad vos, sicut prius sta- tuerunt, nuncios suos dirigent. b sed omnino sitis cauti, ue certam promissionem faciatis, quousque eciam aliunde vobis constet de efficaci et notabili expedicionis sive armature hujusmodi prosecucione. de qua nos eciam, prout melius et clarius poterimus, avizabimus. non ergo vos pigeat, quantocius nos de in- tencione vestra quo ad hoc informare; m. a. m. Datum die 10 marcii anno etc. 32 etc. 90 5S7. Prior Johannes Nider am Johannes von Ragusa: schreibt u. a., daß der Nürnberger Tag vom 16. auf den 23 Müérz verlegt sei. 1452 März 12 Nürnberg. Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A 1 32 fol. 4134 (Ragusa, Tractatus de reductione Bohemorum) cop. ehart. coaeva. Gedruckt dn. Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 194-195 (Ragusa, Tractatus de 29 reductione Bohemorum,). ` Schreibt u. a.: item dieta per principes plures ot nobiles posita in Norimbergam super dominien reminiscere protelata est ad dominicam oculi. veniet tamen comes palatinus dominica reminiscere ex- spectaturus alios in Norimberga. oredo, quod deus ordinaverit dietam, que in Herbipolim fuit posita, non habuisse processum. melius enim est pro negocio Bohemorum, ut teneatur die qua supra, in qua ne- cossaria erit presencia principum et prelatorum. faciemus igitur lete, quitquid poterimus, pro cnusis nobis comissis ete. - - - item dominus Johannes adhue hodie recedz/ ad dominum marchionem ad unam dietam à Norimberga distantem. qui dominus Johannes quedam avizumenta ? vel instrucciones conceptas eciam per presencium bajulum dirigit; 2. «. m. Datum Norimberge feria quarta post invocavit anno eto. 32. 30 588. Johannes von Maulbronn an Johannes von Ragusa: bittet u. a. um beschleunigte % Ausführung seiner Ratschläge und wm Vollmachten; teilt mit, daß der Brief der Böhmen [vom 27 Februar] mit Rat der Fürsten, die nächsten Sonntag nach Nürn- berg kommen, beantwortet werden solle. ! Am 13 Januar. Vgl. S. 927-928. ? Diese Avisamenta Johanns von Maulbronn sind in den Mon. cone. gen. saec. 15, Conc. Das. SS. 1, 192-194 gedruckt. Aus ihnen kommen hier folgende ‚Stellen in Betracht: item dieta constituta. principi- bus et civitatibus imperialibus ad conveniendum in Norimberga prorogata est per dominum Herbipolensem propter suam debilitatem usque ad dominicam oculi [Minx 23]. veniet tamen dominica reminiscere [Meir 16] dominus palatinus Rheni ot exspectabit aliorum adventum. videtur expedire, quod cou- cilium scribat favorabiliter et benigue toti conventui principum prelatorum dominorum et communitatum ibidem congregandorum, «uod super assecuratione nuntiorum de Bohemia ad concilium mittendorum 1432 Můrz 14 [ Nürnberg ]. rationabiliter et sufficienter, quantum in eis et in eorum quolibet est, provideant ob reverentiam saucte matris ecclesie et assecurationem serenioris in eadom pacis. item si fieri potest, scribatur singulariter et affective domino marchioni Brandenburgensi super | eodem, quia multum in eo consistit hao parte, et quod concilium sibi in eadem litera specialiter re- gratietur de benivola sua exhibitione, qua concilio favet, et quod inducat prelatos sue ditionis, qua- tinus citius ad dictum concilium veniant vel mittant, et ipse etiam suos oratores dirigat, et alia, que vi- dentur ad negotium deservire. — Die Avisamenta 60 wurden dem Konzil durch Ragusa wahrscheinlich am 24. oder 28 Märx mitgeteilt. Vgl. Haller a. t. 0. 2, 68 Z. 1-5 und 75 Z. 5-10. = 5
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A. Horrentage zu Nürnberg u, Fürstentage zu Würzburg u, Nürnberg Jan. u. März 1432 nr, 578-592% 901 Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 413b-414b (Ragusa, Tractatus de reductione Bo- hemorum) cop. chart. coaeva. Gedruckt in Mon. cone. gen. sace. 15, Cone. Bas. SS. 1, 195-196 (Ragusa, Tractatus de reductione Bohemorum). ; Schreibt u. a.: Br bitte ihn wiederholt, eifrig dahin xu wirken, daß das Komwxil die einzelnen Punkte seiner avisamenta A rasch saw Ausführung bringe umd die Abfertigung des Boten «n sie ? so be- schleunige, wt ante dissolucionem congregacionis principum, que erit dominica oculi, si fieri potest, nuncius hue veniat, quia nune oportet operam dare et prudenter circumspicere, ne, si Bohemi venire simularent, ipsi suam in nos fraudem retorquere possint. super quo opus est consilio et auxilio principum. quare omnino affective ipsis scribendum erit et presertim dominis marchioni Brandemburgensi et domino Johanni duci Bavarie, ne indignentur tamquam despecti et minus negociis promovendis faveant 3. expedit eciam, ut specialius et expressius habeamus ad prosequendum comissa a sacro concilio mandatum 4, scilicet ad procurandum Bohemis sive nunciis et oratoribus suis ad concilium mittendis plenam securita- tem, ad requirendum et invocandum nomine concilii singulos principes prelatos potentes nobiles comuni- ; tates et quoscunque alios ad dandum conductum 9 et securitatem ete., item ad conveniendum cum eis super hoc, ubicunque visum fuerit expedire, ad tractandum 6 etc. in forma meliori et pleniori. --- item super litteris Bohemorum 7? cum consilio principum, qui nune proxima dominica venturi sunt, respondebi- mus 8, scilicet dominorum Ludovici palatini Reni, ducis Johannis fratris sui, marchionis Brandemburgensis, domini de Ottngen magistri curie regis, et aliorum quorundam ao eciam consulatus Norimbergensis, ) quorum aliqui per nos consulti se ad dictum conventum principum et dominorum referunt. qui tamen pro privatis suis tractandis negociis convenient et alios usque ad sequentem dominicam oculi exspectabunt, ut dictus dominus marchio mihi dixit; w. a. sm. 589. Nürnberg an [ Eger]: schreibt über den F'ürstentag und dessen Besucher. Möärg 20 [ Nürnberg ]. MM Lieben frewnade. Datum. die 14 marcii anno etc. 39. [1433] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 220 cop. chart. coaeva. als ir uns verschriben und gebetten habt von der fursten und herren und des tags wegen ieczunt bei uns ete., das haben wir wol vernomen. und lassen eWr weisheif wissen, daz ieezunt bei uns sein unser gnedig herren . . herzog Lud- wig der pfalnzgraf vom Reyn °, marggraf Fridrich von Brandenburg, herzog Heinrich ) * Val. S. 960 Amm. 2. ? D. 4. Johannes. von. Maulbronn und Johannes Nader. * Die Briefe an den Markgrafen und den Herxoy wurden vom Коплй am 28 Marx versandt. Das Formular. teilt Ragusa a. a. O. 1, 211 mit. * Das Konxil erteilte ihnen and den noch nach- träglich xu den Hussitenverhandlumgen deputierten Abt Heüm'ieh von St. Egidien in Nürnberg, Dom- herr Heinrich Tocke von Magdeburg, Dechant Fried- rich von Parsberg von Regensburg und Pfarrer Albert von St. Sebald in Nürnberg dieses Mandat am 28 Mürx 1432. Es dst xuletxt gedruckt bei Mansi 29, 406-407 und in Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 206-207. в Ат 9 April forderte das Konxil den Mal- rafen von Baden amd andere Deutsche Fürsten brieflich auf, den xum Konxil kommenden Böh- mischen Gesandten Geleśt und Sicherheit in der Form, xw geben, in der es die Konxilsgesandten verlangen wiirden, (Ragusa a. a. O. 1, 214). Außer- km) M = - ind dem stellte es selbst am 28 Müx cinen Geleitsbricf «us (xuletxt дей). bei Manst 29, 417-418 und in Mon. cone. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 207-208). 9 Für die Verhandlungen erhielten die Gesandten am 28 Marx eine besondere. Instruktion; gedr. bei Martène 8, 96-99, Manst 30, 115-117, Mansi Suppl. 4, 279-281, Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 208-210. * Es dst der S. 411 Anm 8. erwihnte Brief vom 27 Februar gemeint. 8 Es geschah am 20 Miri. Der Brief ist ye- druckt in Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 199. 9 Die Ankunft des Pfalxgrafen und des Mark- grafen in Nürnberg zwischen dem 15. und 19 Méürx erfolgt. Am 15. waren sie noch nicht da, wie sich aus dem S. 920 Anm. 3 erwähnten Briefe Johann Niders ergiebt. Der Pfałzgraf sollte angeb- lich am 16. kommen (vgl. S. 960 Amm. 2), aber wir wissen wicht, ob es geschah. Mf. Friedrichs Anwesenheit in Niunbery ist fin dem 19. bexeugt; er schrieb an diesem Tage an Nördlingen, er könne xw dem Rechtstage, den er der Stadt und Thomas Fischer auf Oculi [Miüwx 28] nach Onoltspach ge- setxt habe, wicht kommen, weil ihn herzog Ludwig der pfalzgrave bei Rein ete. und herzog Johanns von Beyern --- herein gen Nüremberg gebetten haben von etlicher geprechen wegen ir lande si beide antreffende; er bille, statt dessen anc nüchsten dsl 1432 Mórz 14 Márz 29 März 16 März 28 1439 Marz 14 [1439] Mürz 20
A. Horrentage zu Nürnberg u, Fürstentage zu Würzburg u, Nürnberg Jan. u. März 1432 nr, 578-592% 901 Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 413b-414b (Ragusa, Tractatus de reductione Bo- hemorum) cop. chart. coaeva. Gedruckt in Mon. cone. gen. sace. 15, Cone. Bas. SS. 1, 195-196 (Ragusa, Tractatus de reductione Bohemorum). ; Schreibt u. a.: Br bitte ihn wiederholt, eifrig dahin xu wirken, daß das Komwxil die einzelnen Punkte seiner avisamenta A rasch saw Ausführung bringe umd die Abfertigung des Boten «n sie ? so be- schleunige, wt ante dissolucionem congregacionis principum, que erit dominica oculi, si fieri potest, nuncius hue veniat, quia nune oportet operam dare et prudenter circumspicere, ne, si Bohemi venire simularent, ipsi suam in nos fraudem retorquere possint. super quo opus est consilio et auxilio principum. quare omnino affective ipsis scribendum erit et presertim dominis marchioni Brandemburgensi et domino Johanni duci Bavarie, ne indignentur tamquam despecti et minus negociis promovendis faveant 3. expedit eciam, ut specialius et expressius habeamus ad prosequendum comissa a sacro concilio mandatum 4, scilicet ad procurandum Bohemis sive nunciis et oratoribus suis ad concilium mittendis plenam securita- tem, ad requirendum et invocandum nomine concilii singulos principes prelatos potentes nobiles comuni- ; tates et quoscunque alios ad dandum conductum 9 et securitatem ete., item ad conveniendum cum eis super hoc, ubicunque visum fuerit expedire, ad tractandum 6 etc. in forma meliori et pleniori. --- item super litteris Bohemorum 7? cum consilio principum, qui nune proxima dominica venturi sunt, respondebi- mus 8, scilicet dominorum Ludovici palatini Reni, ducis Johannis fratris sui, marchionis Brandemburgensis, domini de Ottngen magistri curie regis, et aliorum quorundam ao eciam consulatus Norimbergensis, ) quorum aliqui per nos consulti se ad dictum conventum principum et dominorum referunt. qui tamen pro privatis suis tractandis negociis convenient et alios usque ad sequentem dominicam oculi exspectabunt, ut dictus dominus marchio mihi dixit; w. a. sm. 589. Nürnberg an [ Eger]: schreibt über den F'ürstentag und dessen Besucher. Möärg 20 [ Nürnberg ]. MM Lieben frewnade. Datum. die 14 marcii anno etc. 39. [1433] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 220 cop. chart. coaeva. als ir uns verschriben und gebetten habt von der fursten und herren und des tags wegen ieczunt bei uns ete., das haben wir wol vernomen. und lassen eWr weisheif wissen, daz ieezunt bei uns sein unser gnedig herren . . herzog Lud- wig der pfalnzgraf vom Reyn °, marggraf Fridrich von Brandenburg, herzog Heinrich ) * Val. S. 960 Amm. 2. ? D. 4. Johannes. von. Maulbronn und Johannes Nader. * Die Briefe an den Markgrafen und den Herxoy wurden vom Коплй am 28 Marx versandt. Das Formular. teilt Ragusa a. a. O. 1, 211 mit. * Das Konxil erteilte ihnen and den noch nach- träglich xu den Hussitenverhandlumgen deputierten Abt Heüm'ieh von St. Egidien in Nürnberg, Dom- herr Heinrich Tocke von Magdeburg, Dechant Fried- rich von Parsberg von Regensburg und Pfarrer Albert von St. Sebald in Nürnberg dieses Mandat am 28 Mürx 1432. Es dst xuletxt gedruckt bei Mansi 29, 406-407 und in Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 206-207. в Ат 9 April forderte das Konxil den Mal- rafen von Baden amd andere Deutsche Fürsten brieflich auf, den xum Konxil kommenden Böh- mischen Gesandten Geleśt und Sicherheit in der Form, xw geben, in der es die Konxilsgesandten verlangen wiirden, (Ragusa a. a. O. 1, 214). Außer- km) M = - ind dem stellte es selbst am 28 Müx cinen Geleitsbricf «us (xuletxt дей). bei Manst 29, 417-418 und in Mon. cone. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 207-208). 9 Für die Verhandlungen erhielten die Gesandten am 28 Marx eine besondere. Instruktion; gedr. bei Martène 8, 96-99, Manst 30, 115-117, Mansi Suppl. 4, 279-281, Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 1, 208-210. * Es dst der S. 411 Anm 8. erwihnte Brief vom 27 Februar gemeint. 8 Es geschah am 20 Miri. Der Brief ist ye- druckt in Mon. cone. gen. saec. 15, Cone. Bas. SS. 1, 199. 9 Die Ankunft des Pfalxgrafen und des Mark- grafen in Nürnberg zwischen dem 15. und 19 Méürx erfolgt. Am 15. waren sie noch nicht da, wie sich aus dem S. 920 Anm. 3 erwähnten Briefe Johann Niders ergiebt. Der Pfałzgraf sollte angeb- lich am 16. kommen (vgl. S. 960 Amm. 2), aber wir wissen wicht, ob es geschah. Mf. Friedrichs Anwesenheit in Niunbery ist fin dem 19. bexeugt; er schrieb an diesem Tage an Nördlingen, er könne xw dem Rechtstage, den er der Stadt und Thomas Fischer auf Oculi [Miüwx 28] nach Onoltspach ge- setxt habe, wicht kommen, weil ihn herzog Ludwig der pfalzgrave bei Rein ete. und herzog Johanns von Beyern --- herein gen Nüremberg gebetten haben von etlicher geprechen wegen ir lande si beide antreffende; er bille, statt dessen anc nüchsten dsl 1432 Mórz 14 Márz 29 März 16 März 28 1439 Marz 14 [1439] Mürz 20
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962 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. und herzog Johann von Peyern und etlicher anderr fürsten und herren rête. so vernemen wir auch, wie noch mer herren zu uns komen sûllen. und als wir versteen, so sol sich Märs 23 derselb tag erst auf nu den sunntag oculi erheben 1. da mag sich ewr frewntschaft nach datum feria 5 ante domini- wissen zu richten. denn wo wir ewerr ersamkeit etc. 11432] cam oculi. März 20 [1432] Märs 20 supra] Eisdem 2. [1132 März 20] 589°. Nürnberg an Erzbf. Johann von Salzburg: schreibt u. a. über den Nürnberger Fürstentag. [1432 März 20 Nürnberg.] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 220b �221 a cop. chart. coaeva. April 3 Schreibt : Wir haben die Aufforderung, unsere Botschaft auf pfinztag nach dem sunntag letare 10 nach Salaburg vn einem Rechtstage awischen dem Bischof und der Stadt vu Passau au schicken, erhalten und tun ewern fürstenlichen gnaden zu wissen, daz etwievil unserr gnedigen herren .. der kurfürsten und fürsten ietzunt bei uns sein und, als wir versteen, noch mer zu uns komen sûllen zu handeln von merklicher sache und notdurft wegen der heiligen Cristenheit. Deshalb wissen wir noch nicht, ob wir unsere Ratsfreunde werden entbehren können; ist es möglich, so werden wir sie gern schicken 3. Datum 15 ut supra 4. 1432 März.22 bis April? 590. Weinschenkungen Nürnbergs zur Zeit des am 23 März daselbst gehaltenen Fürsten- tages. 1432 März 22 bis April 2. Aus Nürnberg Kreis-A. Manuskript nr. 490 (Schenkbuch 1422-1445) fol. 91 a-92a not. chart. coacvae. 20 1132 März2: bis April 2 Sabato ante annunciacionis Marie anno etc. 32 bis feria 4 ante Ambrosii anno etc. 32: propinavimus primo den von Prawnsweig und Northausen 8 qr.; summa 1 lb. hl. — den von Rotemburg 8 qr.; summa 1 lb. hl. — herzog Ludwig vom Rein 32 qr.; summa 4 lb. 5 sh. 4 h. — herzog Heinrich von Beyrn 24 qr.; summa 3 lb. 4 sh. h. — den von Bamberg 8 qr.; summa 1 lb. hl. — bischof von Bamberg 16 qr.; 25 summa 2 lb. 2 sh. 8 hl. — des von Wirtemberg reten 8 qr.; summa 1 lb. 1 sh. 4 h. — dem von Weinsperg 8 qr.; summa 1 lb. 1 sh. 4 hl. — item den von Esslingen 4 qr.; summa 10 sh. hl. — einem des rats von Bamberg 4 qr.; summa 10 sh. hl. — hern Conrad Truchsessen und Wigeleis Schenken 8 qr.; summa 1 lb. hl. — herzog Johannsen von Beirn et filio 34 qr.; summa 4 lb. 10 sh. 8 hl. — marggraffen von Brandemburg so 32 qr.; summa 4 lb. 5 sh. 4 h. — den von Winßheim 4 qr.; summa 10 sh. hl. — den von Nôrdlingen Gemûnd Poppfingen und Alen 10 qr.; summa 1 lb. 6 sh. 8 hl. — den von Ulm 6 qr.; summa 16 sh. hl. — dem dechant und dreien tumherren von Bamberg 12 qr.; summa 1 lb. 12 sh. hl. — des bischofs von Wirtzburg reten 8 qr.; summa 1 lb. hl. — den von Swebischen-Werd 4 qr.; summa 10 sh. 8 hl. — dem voit 5 und eim 35 des rats von Koburg 6 qr.; summa 15 sh. hl. — iterum einem von Rotemburg 4 qr.; summa 10 sh. 8 hl. — Sant Jorgen gesellschaft von Swaben 16 qr.; summa 2 lb. 2 sh. ante letare [Märx 29] lehnte Nürnberg die Gesandt- schaft definitiv ab mit der Begründung, daſ es gestern [Märx 287 beunruhigende Nachrichten über 40 die Zustände im Stift Würzburg erhalten und des- halb eilends Boten dorthin geschickt habe, um au versuchen, ob es xur Wiederherstellung der Ruhe beitragen könne. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 224b cop. chart. coaeva.) 4 D. i. feria 5 ante dominicam oculi [März 20], wie in unserer nr. 589. 5 Im Briefbuch 9 fol. 193b wird er Otto Spiegel voit zu Coburg genannt. Sonntag oder Montag [Märx 23 oder 24] zu solchem Tage nach Nürnberg ru kommen; fauf beigeschlos- senem Zettel:] die Stadt möge Ulm von der Ver- legung des Tages in Kenntnis setxen. Datum Nürem- berg Mi. n. reminiscere [Märx 19] 32. (Nörd- lingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). 1 Vgl. S. 960 Anm. 2. 2 D. i. Eger, an das ein auf fol. 219b�220 a des Briefbuches vorhergehender Brief von feria 4 post reminiscere [Märx 19] gerichtet ist. 3 In einer Zuschrift an den Erxbischof von Sa. 15
962 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. und herzog Johann von Peyern und etlicher anderr fürsten und herren rête. so vernemen wir auch, wie noch mer herren zu uns komen sûllen. und als wir versteen, so sol sich Märs 23 derselb tag erst auf nu den sunntag oculi erheben 1. da mag sich ewr frewntschaft nach datum feria 5 ante domini- wissen zu richten. denn wo wir ewerr ersamkeit etc. 11432] cam oculi. März 20 [1432] Märs 20 supra] Eisdem 2. [1132 März 20] 589°. Nürnberg an Erzbf. Johann von Salzburg: schreibt u. a. über den Nürnberger Fürstentag. [1432 März 20 Nürnberg.] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 220b �221 a cop. chart. coaeva. April 3 Schreibt : Wir haben die Aufforderung, unsere Botschaft auf pfinztag nach dem sunntag letare 10 nach Salaburg vn einem Rechtstage awischen dem Bischof und der Stadt vu Passau au schicken, erhalten und tun ewern fürstenlichen gnaden zu wissen, daz etwievil unserr gnedigen herren .. der kurfürsten und fürsten ietzunt bei uns sein und, als wir versteen, noch mer zu uns komen sûllen zu handeln von merklicher sache und notdurft wegen der heiligen Cristenheit. Deshalb wissen wir noch nicht, ob wir unsere Ratsfreunde werden entbehren können; ist es möglich, so werden wir sie gern schicken 3. Datum 15 ut supra 4. 1432 März.22 bis April? 590. Weinschenkungen Nürnbergs zur Zeit des am 23 März daselbst gehaltenen Fürsten- tages. 1432 März 22 bis April 2. Aus Nürnberg Kreis-A. Manuskript nr. 490 (Schenkbuch 1422-1445) fol. 91 a-92a not. chart. coacvae. 20 1132 März2: bis April 2 Sabato ante annunciacionis Marie anno etc. 32 bis feria 4 ante Ambrosii anno etc. 32: propinavimus primo den von Prawnsweig und Northausen 8 qr.; summa 1 lb. hl. — den von Rotemburg 8 qr.; summa 1 lb. hl. — herzog Ludwig vom Rein 32 qr.; summa 4 lb. 5 sh. 4 h. — herzog Heinrich von Beyrn 24 qr.; summa 3 lb. 4 sh. h. — den von Bamberg 8 qr.; summa 1 lb. hl. — bischof von Bamberg 16 qr.; 25 summa 2 lb. 2 sh. 8 hl. — des von Wirtemberg reten 8 qr.; summa 1 lb. 1 sh. 4 h. — dem von Weinsperg 8 qr.; summa 1 lb. 1 sh. 4 hl. — item den von Esslingen 4 qr.; summa 10 sh. hl. — einem des rats von Bamberg 4 qr.; summa 10 sh. hl. — hern Conrad Truchsessen und Wigeleis Schenken 8 qr.; summa 1 lb. hl. — herzog Johannsen von Beirn et filio 34 qr.; summa 4 lb. 10 sh. 8 hl. — marggraffen von Brandemburg so 32 qr.; summa 4 lb. 5 sh. 4 h. — den von Winßheim 4 qr.; summa 10 sh. hl. — den von Nôrdlingen Gemûnd Poppfingen und Alen 10 qr.; summa 1 lb. 6 sh. 8 hl. — den von Ulm 6 qr.; summa 16 sh. hl. — dem dechant und dreien tumherren von Bamberg 12 qr.; summa 1 lb. 12 sh. hl. — des bischofs von Wirtzburg reten 8 qr.; summa 1 lb. hl. — den von Swebischen-Werd 4 qr.; summa 10 sh. 8 hl. — dem voit 5 und eim 35 des rats von Koburg 6 qr.; summa 15 sh. hl. — iterum einem von Rotemburg 4 qr.; summa 10 sh. 8 hl. — Sant Jorgen gesellschaft von Swaben 16 qr.; summa 2 lb. 2 sh. ante letare [Märx 29] lehnte Nürnberg die Gesandt- schaft definitiv ab mit der Begründung, daſ es gestern [Märx 287 beunruhigende Nachrichten über 40 die Zustände im Stift Würzburg erhalten und des- halb eilends Boten dorthin geschickt habe, um au versuchen, ob es xur Wiederherstellung der Ruhe beitragen könne. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 224b cop. chart. coaeva.) 4 D. i. feria 5 ante dominicam oculi [März 20], wie in unserer nr. 589. 5 Im Briefbuch 9 fol. 193b wird er Otto Spiegel voit zu Coburg genannt. Sonntag oder Montag [Märx 23 oder 24] zu solchem Tage nach Nürnberg ru kommen; fauf beigeschlos- senem Zettel:] die Stadt möge Ulm von der Ver- legung des Tages in Kenntnis setxen. Datum Nürem- berg Mi. n. reminiscere [Märx 19] 32. (Nörd- lingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.). 1 Vgl. S. 960 Anm. 2. 2 D. i. Eger, an das ein auf fol. 219b�220 a des Briefbuches vorhergehender Brief von feria 4 post reminiscere [Märx 19] gerichtet ist. 3 In einer Zuschrift an den Erxbischof von Sa. 15
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A. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Nürnberg Jan. u. März 1432 nr. 578-592a. 963 8 hl. — graf Thoman von Wertheim 8 qr.; summa 1 lb. 1 sh. 4 hl. — dem meister Deutschordens 12 qr.; summa 1 lb. 12 sh. hl. Summa 37 lb. 7 sh. 8 hl. 1432 März 22 bis April 2 5 591. Johannes Nider an Johannes von Ragusa: berichtet u. a. über die Haltung einiger gen. in Nürnberg anwesenden Fürsten in der Frage der persönlichen Teilnahme an den Hussitenverhandlungen in Eger und der Bewilligung von Geleit für eine Hussi- tische Gesandtschaft nach Basel; ferner über das Versprechen des Pfalzgrafen Ludwig, seine Deputierten zum Konzil zu schicken, und über die Besucher des Nürn- berger Tages. 1432 März 25 Nürnberg. 1432 Мärs 25 10 Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 418b -419a (Ragusa, Tractatus de reductione Bohe- morum) cop. chart. coaevа. Gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 202-204 (Ragusa, Tractatus de reductione Bohemorum). 35 [Nider bittet Post humillimam sui recommendationem. reverende mi pater. i5 zunächst, dahin zu wirken, daßt der zum Abt seines Klosters gewählte Johann von Maul- bronn bis zur Beendigung der Verhandlungen mit den Hussiten bei ihm gelassen werde. Dann fährt er fort:] preterea sollicitat nos vestra caritas, ut frequenter Hussitis scri- bamus, ut in Egram, si fieri possit, veniamus, et ut principes et alios ad concilii favorem et ad vocationem Hussitarum inclinemus. que omnia, antequam vestra scripta habere- 20 mus, de Christi gracia fecimus. nam marchio et dux Johannes ac episcopus Baben- bergensis cum nobilibus silve Bohemice propinquis promiserunt venire velle in Egram super dieta inter nos et Bohemos habenda dominica in albis. Herbipolensis et Eyste- April 27 tensis episcopi nondum venerunt Nurembergam super dieta principum, que actu adhuc durat hic et tenetur. dominus Ludovicus comes palatinus Reni, qui eciam actu hic est, 25 promisit nobis, quod indubitanter indilate, quam statim ad partes suas rediret, vellet dirigere suos deputatos ad Basiliense concilium, quia desuper preter nostras preces hic in Nüremberga porrectas recenter regis Romanorum litteras recepit 1. verum est, quod, cum ab eodem comite peteremus, quatenus super dominica in albis aliquem de suis vellet April 27 in Egram ad dietam pretactam dirigere et Hussitis, si per terram suam versus Basileam so venire vellent, salvum conductum litteris et hominibus providere vellet, primum omnino rennuit, ad alia omnia annuit. et suspicor, quod biberit de infula a episcoporum quorun- dam Renensium 2. cum enim ad primum petitum, ut premittitur, rennueret, replicavimus preces. respondit, quod facere non vellet, nisi papa vel rex Romanorum sibi mandaret, [Es folgen einige Ordensangelegenheiten. Dann wird et tacuit de concilio generali. fortgefahren:] iterum noveritis, quod actu hic sunt marchio Brandemburgensis, dux Johannes, dux Ludovicus palatinus, dux Heinricus Bavarie. dux Ernestus, frater domini ducis Wilhelmi, ambasiatam suam hic habuit 3. item episcopus Bambergensis est hic; sed dux a) em.; Vorl. insula. 1 Ahnlich hatte auch Johannes von Maulbronn 40 schon am 24 Märx an Ragusa geschrieben : illustris princeps dominus dux Ludovicus palatinus Rheni per nos nomine concilii requisitus respondit, quod, primum ad domum suam Heydelbergam redibit, ipse suos oratores totaliter paratos ad vos mittet, quia 45 seriosius sibi super hoc dominus rex predictus sicut et aliis scripsit. sed opus est, ut oremus pro pro- speritate regis; qui si (quod absit) deficeret, modi- cum consolatium de multis principibus et prelatis Alamannie haberemus. non venerunt, sicut con- Deutsche Reichstags-Akten X. stituerunt, principes et communitates civitatum im- perialium nisi admodum pauci pro privatis suis ne- gociis. (Ragusa a. a. O. I, 202.) Uber den Brief des Königs vergleiche S. 380 Anm. 3 und S. 518 Anm. 5. 2 Zielt diese Bemerkung auf die Haltung des Erx- bischofs von Köln? Vgl. S. 518. 3 Hxg. Ernst schrieb darüber an seinen Bruder Wilhelm : wir haben auch Wilhelmen vom Wolf- stain auf den suntag reminiscere [Märx I6] zu den fursten gen Nurmberg geschikt, das er den erzeln 122
A. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Nürnberg Jan. u. März 1432 nr. 578-592a. 963 8 hl. — graf Thoman von Wertheim 8 qr.; summa 1 lb. 1 sh. 4 hl. — dem meister Deutschordens 12 qr.; summa 1 lb. 12 sh. hl. Summa 37 lb. 7 sh. 8 hl. 1432 März 22 bis April 2 5 591. Johannes Nider an Johannes von Ragusa: berichtet u. a. über die Haltung einiger gen. in Nürnberg anwesenden Fürsten in der Frage der persönlichen Teilnahme an den Hussitenverhandlungen in Eger und der Bewilligung von Geleit für eine Hussi- tische Gesandtschaft nach Basel; ferner über das Versprechen des Pfalzgrafen Ludwig, seine Deputierten zum Konzil zu schicken, und über die Besucher des Nürn- berger Tages. 1432 März 25 Nürnberg. 1432 Мärs 25 10 Aus Basel Univ.-Bibl. ms. A I 32 fol. 418b -419a (Ragusa, Tractatus de reductione Bohe- morum) cop. chart. coaevа. Gedruckt in Mon. conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. I, 202-204 (Ragusa, Tractatus de reductione Bohemorum). 35 [Nider bittet Post humillimam sui recommendationem. reverende mi pater. i5 zunächst, dahin zu wirken, daßt der zum Abt seines Klosters gewählte Johann von Maul- bronn bis zur Beendigung der Verhandlungen mit den Hussiten bei ihm gelassen werde. Dann fährt er fort:] preterea sollicitat nos vestra caritas, ut frequenter Hussitis scri- bamus, ut in Egram, si fieri possit, veniamus, et ut principes et alios ad concilii favorem et ad vocationem Hussitarum inclinemus. que omnia, antequam vestra scripta habere- 20 mus, de Christi gracia fecimus. nam marchio et dux Johannes ac episcopus Baben- bergensis cum nobilibus silve Bohemice propinquis promiserunt venire velle in Egram super dieta inter nos et Bohemos habenda dominica in albis. Herbipolensis et Eyste- April 27 tensis episcopi nondum venerunt Nurembergam super dieta principum, que actu adhuc durat hic et tenetur. dominus Ludovicus comes palatinus Reni, qui eciam actu hic est, 25 promisit nobis, quod indubitanter indilate, quam statim ad partes suas rediret, vellet dirigere suos deputatos ad Basiliense concilium, quia desuper preter nostras preces hic in Nüremberga porrectas recenter regis Romanorum litteras recepit 1. verum est, quod, cum ab eodem comite peteremus, quatenus super dominica in albis aliquem de suis vellet April 27 in Egram ad dietam pretactam dirigere et Hussitis, si per terram suam versus Basileam so venire vellent, salvum conductum litteris et hominibus providere vellet, primum omnino rennuit, ad alia omnia annuit. et suspicor, quod biberit de infula a episcoporum quorun- dam Renensium 2. cum enim ad primum petitum, ut premittitur, rennueret, replicavimus preces. respondit, quod facere non vellet, nisi papa vel rex Romanorum sibi mandaret, [Es folgen einige Ordensangelegenheiten. Dann wird et tacuit de concilio generali. fortgefahren:] iterum noveritis, quod actu hic sunt marchio Brandemburgensis, dux Johannes, dux Ludovicus palatinus, dux Heinricus Bavarie. dux Ernestus, frater domini ducis Wilhelmi, ambasiatam suam hic habuit 3. item episcopus Bambergensis est hic; sed dux a) em.; Vorl. insula. 1 Ahnlich hatte auch Johannes von Maulbronn 40 schon am 24 Märx an Ragusa geschrieben : illustris princeps dominus dux Ludovicus palatinus Rheni per nos nomine concilii requisitus respondit, quod, primum ad domum suam Heydelbergam redibit, ipse suos oratores totaliter paratos ad vos mittet, quia 45 seriosius sibi super hoc dominus rex predictus sicut et aliis scripsit. sed opus est, ut oremus pro pro- speritate regis; qui si (quod absit) deficeret, modi- cum consolatium de multis principibus et prelatis Alamannie haberemus. non venerunt, sicut con- Deutsche Reichstags-Akten X. stituerunt, principes et communitates civitatum im- perialium nisi admodum pauci pro privatis suis ne- gociis. (Ragusa a. a. O. I, 202.) Uber den Brief des Königs vergleiche S. 380 Anm. 3 und S. 518 Anm. 5. 2 Zielt diese Bemerkung auf die Haltung des Erx- bischofs von Köln? Vgl. S. 518. 3 Hxg. Ernst schrieb darüber an seinen Bruder Wilhelm : wir haben auch Wilhelmen vom Wolf- stain auf den suntag reminiscere [Märx I6] zu den fursten gen Nurmberg geschikt, das er den erzeln 122
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964 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Мärz 25 1432 März 25 Saxonie expectatur et episcopi Herbipolensis et Eystetensis. alia pro nune non occur- runt. [Folgt eine Mitteilung über Ubertretung des Fastengebotes durch die Hussiten; dann der Schluß:] me et conventum vestre commendo paternitati, quam altissimus in cunctis feliciter gubernare dignetur. datum in Nüremberg ipsa die annunciacionis dominice anno 32. Vestre paternitatis humilis filius frater Johannes Nyder. d. Herrentag zu Nürnberg am 30 März 1432 nr. 592-592a. 1432 März 26 592. Ulm an Nördlingen: beruft eine Versammlung des Schwäbischen Städtebundes nach Ulm für den 5 April, auf der u. a. das königliche Verbot gesonderter Beratungen der Zünfte und der Vorschlag der Rittergesellschaft mit St. Georgen Schild zu einem 1o Landfriedensbunde mit ihr und der Herrschaft Würtemberg erörtert werden soll. 1432 März 26 [ Ulm]. Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 1 nr. 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd., aus vier an einander gehefteten Foliobogen bestehend. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Nördlinger Vermerk manung uf 15 dominicam judica [April 6]. Benutxt von Tumbült, Schwäbische Einigungsbestrebungen unter K. Sigmund, 1426-1432 (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 10, 120) nach unserer Vorlage. [1] úch ist wissentlich, wie vor- 20 Unser frẃntlich dienst voran. lieben frwnde. her zû mer manungen fúrkomen ist von sôlicher schrifte wegen, so der allerdurchlüch- tigist fúrste unser gnadigister herre der Rômisch etc. kunig den stetten getan hat 1 als von der zunftmaister und sundrer râte wegen etc. und wie darumb zu der letsten ma- nung 2 beschlossen worden ist, das wir darumbe zu dirre manung manen sôlten solicher mauße, das ietzo zû dirre manung fúrgenomen wúrde, das zû wenden und zu ganzer 25 ußrichtung und mit sunderhait, ab von den stetten von statt ze statt umbzeschickent were, mit ieder stat darzů ze reden, das notturftig were und damit solichs gewendet werden mochte, sunderbar sôlicher maße das ieder stat geseit würde der stette mainung in dem und das die gehorsamen und unschuldigen stette der sache, ob die zû unrate kâme, ganz unengolten sin und beliben wôlten. in dem nicht not tût mer von den 30 sachen ze schriben, nachdem das denne allen stetten vorher wissentlich ist. [Es folgen artt. 2�3 betr. die Fehde der Städte mit Graf Ytelfrytzen von Zolr und zwei in Ab- schrift beigelegte Briefe eines guten Freundes im Baseler Konzil3 und des Konzils selbst €. [4] fúro laußen wir úwer lieb wissen, das die dri houptlúte Dann heißt es weiter:] der gesellschaft mit sant Jôrgen schilte der dri parthien an der Tûnow obnen, unden 35 an der Thûnow und in dem Hegöw mitsampt etlichen andern iren gesellen in unser stat bi uns gewesen sind. und hand die mit uns geredt von den herten sweren lôffen des ungeloben ze Beheim, da man groß unrats wartt und nieman wisse, uber wen das gang des ersten, und och von dem unloffe ze Worms 5, der in gar úbel gefalle, uf so- 1 Es ist der königliche Erlaſ vom 19 September 40 sol handlung aller sach bisher zwischen unser und unsers vettern obgenant, wann wir vernomen haben, 1431 gemeint, der in RTA. 9, 633 Anm. I abge- unser vetter wolte gen Nurmberg reiten, als er druckt ist. 2 Am 19 Februar 1432? Vgl. nrr. 144 und 145. auch getan hat. solte der dann seine wort fur- 3 Es ist der Brief des Ulmer Pfarrers Heinrich pringen und das die unsern dargegen nit gehoret wurden, so mocht man uns villeicht in den sachen Nithard, den wir S. 390 Z. 34b ff. mitgeteilt haben. 45 4 Die Abschrift dieses Briefes liegt nicht mehr ungelimpf geben, als wir hoffen, das nit geschehen solle, so man unser geschrift darwider hôrt, die wir beim Original. Wahrscheinlich lautete er ebenso, wie Wilhelmen vorgenant aigenlich geschriben geben ein an Nürnberg gerichteter Brief des Konxils aus haben. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V dieser Zeit, den wir S. 390 Z. 34 a ff. mitgeteilt haben. 5 Vgl. S. 229 ff. fol. 147 ab conc. chart. ohne Datum.) 50
964 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Мärz 25 1432 März 25 Saxonie expectatur et episcopi Herbipolensis et Eystetensis. alia pro nune non occur- runt. [Folgt eine Mitteilung über Ubertretung des Fastengebotes durch die Hussiten; dann der Schluß:] me et conventum vestre commendo paternitati, quam altissimus in cunctis feliciter gubernare dignetur. datum in Nüremberg ipsa die annunciacionis dominice anno 32. Vestre paternitatis humilis filius frater Johannes Nyder. d. Herrentag zu Nürnberg am 30 März 1432 nr. 592-592a. 1432 März 26 592. Ulm an Nördlingen: beruft eine Versammlung des Schwäbischen Städtebundes nach Ulm für den 5 April, auf der u. a. das königliche Verbot gesonderter Beratungen der Zünfte und der Vorschlag der Rittergesellschaft mit St. Georgen Schild zu einem 1o Landfriedensbunde mit ihr und der Herrschaft Würtemberg erörtert werden soll. 1432 März 26 [ Ulm]. Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 1 nr. 1 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd., aus vier an einander gehefteten Foliobogen bestehend. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Nördlinger Vermerk manung uf 15 dominicam judica [April 6]. Benutxt von Tumbült, Schwäbische Einigungsbestrebungen unter K. Sigmund, 1426-1432 (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 10, 120) nach unserer Vorlage. [1] úch ist wissentlich, wie vor- 20 Unser frẃntlich dienst voran. lieben frwnde. her zû mer manungen fúrkomen ist von sôlicher schrifte wegen, so der allerdurchlüch- tigist fúrste unser gnadigister herre der Rômisch etc. kunig den stetten getan hat 1 als von der zunftmaister und sundrer râte wegen etc. und wie darumb zu der letsten ma- nung 2 beschlossen worden ist, das wir darumbe zu dirre manung manen sôlten solicher mauße, das ietzo zû dirre manung fúrgenomen wúrde, das zû wenden und zu ganzer 25 ußrichtung und mit sunderhait, ab von den stetten von statt ze statt umbzeschickent were, mit ieder stat darzů ze reden, das notturftig were und damit solichs gewendet werden mochte, sunderbar sôlicher maße das ieder stat geseit würde der stette mainung in dem und das die gehorsamen und unschuldigen stette der sache, ob die zû unrate kâme, ganz unengolten sin und beliben wôlten. in dem nicht not tût mer von den 30 sachen ze schriben, nachdem das denne allen stetten vorher wissentlich ist. [Es folgen artt. 2�3 betr. die Fehde der Städte mit Graf Ytelfrytzen von Zolr und zwei in Ab- schrift beigelegte Briefe eines guten Freundes im Baseler Konzil3 und des Konzils selbst €. [4] fúro laußen wir úwer lieb wissen, das die dri houptlúte Dann heißt es weiter:] der gesellschaft mit sant Jôrgen schilte der dri parthien an der Tûnow obnen, unden 35 an der Thûnow und in dem Hegöw mitsampt etlichen andern iren gesellen in unser stat bi uns gewesen sind. und hand die mit uns geredt von den herten sweren lôffen des ungeloben ze Beheim, da man groß unrats wartt und nieman wisse, uber wen das gang des ersten, und och von dem unloffe ze Worms 5, der in gar úbel gefalle, uf so- 1 Es ist der königliche Erlaſ vom 19 September 40 sol handlung aller sach bisher zwischen unser und unsers vettern obgenant, wann wir vernomen haben, 1431 gemeint, der in RTA. 9, 633 Anm. I abge- unser vetter wolte gen Nurmberg reiten, als er druckt ist. 2 Am 19 Februar 1432? Vgl. nrr. 144 und 145. auch getan hat. solte der dann seine wort fur- 3 Es ist der Brief des Ulmer Pfarrers Heinrich pringen und das die unsern dargegen nit gehoret wurden, so mocht man uns villeicht in den sachen Nithard, den wir S. 390 Z. 34b ff. mitgeteilt haben. 45 4 Die Abschrift dieses Briefes liegt nicht mehr ungelimpf geben, als wir hoffen, das nit geschehen solle, so man unser geschrift darwider hôrt, die wir beim Original. Wahrscheinlich lautete er ebenso, wie Wilhelmen vorgenant aigenlich geschriben geben ein an Nürnberg gerichteter Brief des Konxils aus haben. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V dieser Zeit, den wir S. 390 Z. 34 a ff. mitgeteilt haben. 5 Vgl. S. 229 ff. fol. 147 ab conc. chart. ohne Datum.) 50
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A. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Nürnberg Jan. u. März 1432 nr. 578-592a. 965 lich mainung: wann man tâglichs warte groß úberziehens und anders merklichs unrats, der allain uber die erberkait gange, solichs in laid si und darzů och si gerne tûn wôlten, was sich gepurte, ob man unser gegenden und landen in fride und gemache beheben und behalten môchte. darumb so wôlten si sich fúr sôlichs gerne zu den stetten tûn 5 und mitsampt der hochgebornen unser gnadigen herschaft von Wirttemberg, die zû sô- lichem willig si, sôlichem helfen widerstan. denne wenne der adel und die stette in dem ains weren, so mochte sôlicher unrate in unsern gegenden und landen nicht uferstan. und hand das gesetzet mit sôlichen erbern stâttlichen worten, die darzů dienent, das versehenlich uß iren worten ze bedenkent ist, das dehains billichen in dem nicht stoß 1o an in wûrde, si ainten sich vil oder lûtzel nach der stette gefallen. und ob in das aber ganz abgeschlagen wârden sôlte, besorgen wir, das den stetten in dem etwas ungelimpfs, besunder von der swaren unloffe wegen zugezelt werden mochte. was aber in dem ze tûnde das beste si, das empfelhen wir den stetten mit irer wißhait ze bedenken. denne si hand uns geseit von den tagen, die si deßhalb ze Nüremberg ze Windshain und 15 anderswa gelaistet hand und nu kurzlich aber ze Nüremberg sûchen werden; uß dem wir uns bedunken laußen, ob wir stette das aber mainten ze verachten und ze ver- schlahen, das si dem fúro mit herren und andern rittern und knechten witer ainung sûchen werden. wahin das langen múg, wissen wir nuzemale nicht ze begriffen, wann das nicht úbel geraten werden môcht nach aller gestalt und den herten loffen, ob ain 20 anfang umb dest minders getan wûrde, die ding ze versûchen und unrate ze furkommen. in dem wol ain notturft ist, die ding mit gûter wißhait furzenemen. also wôllent och in úwern râten beratenlich darúber sitzen und úwer bottschaft in dem úwer mainung [Die folgenden artt. 5�12 beziehen sich auf den mit vollem gewalte underrichten. Beitrag Nördlingens zu den Kosten der Zerstörung des hus, das gen Zolr an den berge 25 gebuwen was, eine Forderung des Dietrich Lanndschade an Rothenburg, die Fehde Weils mit Dietrich Roder, die Antwort des Römischen Königs auf ein Schreiben Ulms in Sachen der Pfalbürger von Kaufbeuren, ein Schreiben der Herren von Geroldseck an die Städte, einen Streit zwischen Lindau und Wangen, desgleichen zwischen dem Abt von Kempten und der Stadt Kempten, endlich die Bereinigung der Städterechnung. Der Brief schließt 30 mit der Aufforderung, Bevollmächtigte nach Ulm zu schicken uf den nächsten sampstag ze nacht vor dem sunnentag, als man in der hailigen kirchen singet judica in der geben uf mittwochen nach dem sunnentag oculi in der vasten anno domini vasten.] etc. 1430 secundo. April 5 1432 März 26 1432 März 26 35 Burgermaister und raute ze Ulme. [Es folgt noch eine Nachschrift, in der zunächst die in art. 6 erwähnte Angelegen- heit Rothenburgs noch einmal berührt und dann über einen Rechtstag berichtet wird, den der Landvogt Jacob Truchsâß der Stadt Kaufbeuren gesetzt habe.] [in verso] Unsern besundern gûten frýnden 40 den von Nordlingen. 592a. Ausgaben Nürnbergs aus Anlaß des Herrentages daselbst am 30 März. April 2 bis April 23. 1432 1432 April 2 bis April 23 Aus Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 43b not. chart. coaeva. [Zweite Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1432 feria 4 ante Ambrosii 45 bis feria 4 in festo pasche.] Item dedimus 2 lb. 2 haller umb allerlei wein, do- mit man die herren ritter und knecht eret, als sie hie oben auf dem hauß têgten do- minica letare. 1439 April 2 bis April 23 März 30 122
A. Herrentage zu Nürnberg u. Fürstentage zu Würzburg u. Nürnberg Jan. u. März 1432 nr. 578-592a. 965 lich mainung: wann man tâglichs warte groß úberziehens und anders merklichs unrats, der allain uber die erberkait gange, solichs in laid si und darzů och si gerne tûn wôlten, was sich gepurte, ob man unser gegenden und landen in fride und gemache beheben und behalten môchte. darumb so wôlten si sich fúr sôlichs gerne zu den stetten tûn 5 und mitsampt der hochgebornen unser gnadigen herschaft von Wirttemberg, die zû sô- lichem willig si, sôlichem helfen widerstan. denne wenne der adel und die stette in dem ains weren, so mochte sôlicher unrate in unsern gegenden und landen nicht uferstan. und hand das gesetzet mit sôlichen erbern stâttlichen worten, die darzů dienent, das versehenlich uß iren worten ze bedenkent ist, das dehains billichen in dem nicht stoß 1o an in wûrde, si ainten sich vil oder lûtzel nach der stette gefallen. und ob in das aber ganz abgeschlagen wârden sôlte, besorgen wir, das den stetten in dem etwas ungelimpfs, besunder von der swaren unloffe wegen zugezelt werden mochte. was aber in dem ze tûnde das beste si, das empfelhen wir den stetten mit irer wißhait ze bedenken. denne si hand uns geseit von den tagen, die si deßhalb ze Nüremberg ze Windshain und 15 anderswa gelaistet hand und nu kurzlich aber ze Nüremberg sûchen werden; uß dem wir uns bedunken laußen, ob wir stette das aber mainten ze verachten und ze ver- schlahen, das si dem fúro mit herren und andern rittern und knechten witer ainung sûchen werden. wahin das langen múg, wissen wir nuzemale nicht ze begriffen, wann das nicht úbel geraten werden môcht nach aller gestalt und den herten loffen, ob ain 20 anfang umb dest minders getan wûrde, die ding ze versûchen und unrate ze furkommen. in dem wol ain notturft ist, die ding mit gûter wißhait furzenemen. also wôllent och in úwern râten beratenlich darúber sitzen und úwer bottschaft in dem úwer mainung [Die folgenden artt. 5�12 beziehen sich auf den mit vollem gewalte underrichten. Beitrag Nördlingens zu den Kosten der Zerstörung des hus, das gen Zolr an den berge 25 gebuwen was, eine Forderung des Dietrich Lanndschade an Rothenburg, die Fehde Weils mit Dietrich Roder, die Antwort des Römischen Königs auf ein Schreiben Ulms in Sachen der Pfalbürger von Kaufbeuren, ein Schreiben der Herren von Geroldseck an die Städte, einen Streit zwischen Lindau und Wangen, desgleichen zwischen dem Abt von Kempten und der Stadt Kempten, endlich die Bereinigung der Städterechnung. Der Brief schließt 30 mit der Aufforderung, Bevollmächtigte nach Ulm zu schicken uf den nächsten sampstag ze nacht vor dem sunnentag, als man in der hailigen kirchen singet judica in der geben uf mittwochen nach dem sunnentag oculi in der vasten anno domini vasten.] etc. 1430 secundo. April 5 1432 März 26 1432 März 26 35 Burgermaister und raute ze Ulme. [Es folgt noch eine Nachschrift, in der zunächst die in art. 6 erwähnte Angelegen- heit Rothenburgs noch einmal berührt und dann über einen Rechtstag berichtet wird, den der Landvogt Jacob Truchsâß der Stadt Kaufbeuren gesetzt habe.] [in verso] Unsern besundern gûten frýnden 40 den von Nordlingen. 592a. Ausgaben Nürnbergs aus Anlaß des Herrentages daselbst am 30 März. April 2 bis April 23. 1432 1432 April 2 bis April 23 Aus Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 43b not. chart. coaeva. [Zweite Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1432 feria 4 ante Ambrosii 45 bis feria 4 in festo pasche.] Item dedimus 2 lb. 2 haller umb allerlei wein, do- mit man die herren ritter und knecht eret, als sie hie oben auf dem hauß têgten do- minica letare. 1439 April 2 bis April 23 März 30 122
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966 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. a. Gesandtschaft Herzog Wilhelms von Baiern an K. Sigmund wegen Verleihung des Reichsbanners nr. 593-595. [1432 593. Instruktion Hzg. Wilhelms von Baiern für [den Reichserbmarschall Haupt von kurz Pappenheim 1, seinen Gesandten an K. Sigmund]: betr. den Herzog von Burgund; por Juni 11] Bitte um Verleihung des Reichsbanners behufs Bestrafung des Landfriedensbruches; Aufforderung zur Friedensstiftung zwischen dem Herzog von Mailand und Venedig; [1432 kurz vor Juni 11 Basel 2.] u. a. m. 5 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 206b conc. chart. mit der von einer anderen zeitgenössischen Hand herrührenden Uberschrift Werbnuss an den Römischen 10 kûnig von meinem gnädigen herrn. Teilweise gedruckt bei Kluckhohn, Herxog Wilhelm III von Bayern (Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 540) ebendaher. [I] Item von dez von Burgündi wegen ze reden, wie ich darumb meinem swager dem herzogen von Perg3 in guter gehaim geschriben hab, auch Jacoben Truchsassen 15 landvogt und Caspar von Clingenberg baiden auch empfolhen han, sich, als si ieczo zu dem hof gen Coln furen, darin zu erfarn, was si erfarn konnen und mugen. die sein noch nicht wider anheim komen und sei mir auch von meinem swager noch von in darin nichts zugeschriben oder empoten. was mir aber darin kuntlich werd, das well ich sein gnad von stund an wissen lassen. [2] Item ze reden mit meinem gnadigen herrn auf das schriben, das mir sein kunglich gnad bei dem burgermaister von Bamberg getan hat 4. [3] Item ze reden: well sein kunglich gnad solichen 5 unfrid und rauberei weren und wenden lassen, das mir dann sein kunglich gnad dez reichs panir schick und damit einen besiglten majestatbrief, zû schaffen mit etlichen fursten grafen, auch der ritterschaft 25 und den steten“, mir von seinen kunglichen gnaden wegen in solichem ze helfen mit ganzem vermugen, und wo ich selb persondlich von dez heiligen concilis wegen nicht Haupt sei augegen gewesen; am folgenden Tage hätten die Bischöfe von Regensburg und Augsburg dieselbe Sache an ihn und Haupt gebracht, mit den auch 3o von dem cardinal daraus geredt was; Haupt könne Näheres darüber berichten. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 50 a conc. chart.; der Brief ist von derselben Hand geschrieben wie unsere nrr. 593 und 593a und die Vorlage A unserer 35 nr. 593b.) Der Brief ist undatiert; da aber sein Inhalt darauf schließen läßt, daßt ihn Haupt von Pappenheim nach Lucca mitnahm, so wird er, wie unsere nr. 593, kurs vor den II Juni au stellen sein. Uber das Adressenverzeichnis, das ihm an- 40 gefüigt ist, vgl. nr. 593b und S. 933. 5 In den beiden vorhergehenden Artikeln ist von unfrid und rauberei noch nicht die Rede gewesen. Herrog Wilhelm setrt hier offenbar voraus, daß Haupt von Pappenheim, ehe er die in diesem art. 3 45 geäuserten Winsche vorträgt, dem König an der Hand des in nr. 593" abgedruckten Verreichnisses über die vorgekommenen Uberfälle, Rüubereien und Fehden berichlet. Darauf bexicht sich das „solichen". 6 Ein Verxeichnis der in Betracht kommenden 50 Reichsstände stcht neben den artt. 6-8. Wir teilen es in nr. 593b mit. Man vergleiche daru S. 933. 1 Vgl. S. 933. 2 Vgl. ebenda. a Hrg. Adolf II von Berg, Gemall von Wilhelms Nichte Elisabeth. 4 Vielleicht ist das Schreiben Sigmunds an Wil- helm vom 17 Mai gemeint, in dem Wilhelm auf- gefordert wird, auf die Wahrung der Privilegien der Stadt Bamberg zu achten, da deren Streitigkeiten mit dem Domkapitel laut Spruch des Markgrafen Friedrich von Brandenburg durch das Konzil ent- schieden werden sollen; dat. Parma Sa. n. Sophie [Mai 17] Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12; Kontra- signatur Ad m. d. r. l Caspar Sligk. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 224 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd.; vgl. Alt- mann nr. 9139.) In dieser Angelegenheit hatte Sig- mund auch an das Konxil geschrieben (Haller a. a. O. 2, 122 Anm. 1). Vermutlich gehört auch der folgende Brief Herzog Wilhelms an K. Sigmund hierher: maister Hanns von Ragüso habe ihm gesagt, das der cardinal [d. i. Cesarini] und auch etlich ander pischof mit im daraus [d. i. woll über die nicht näher bereichnete Sache, über die Sigmund durch den Bürgermeister von Bamberg an Wilhelm ge- schrieben hatte] geredt hetten, das an mich ze bringen; 20
966 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. a. Gesandtschaft Herzog Wilhelms von Baiern an K. Sigmund wegen Verleihung des Reichsbanners nr. 593-595. [1432 593. Instruktion Hzg. Wilhelms von Baiern für [den Reichserbmarschall Haupt von kurz Pappenheim 1, seinen Gesandten an K. Sigmund]: betr. den Herzog von Burgund; por Juni 11] Bitte um Verleihung des Reichsbanners behufs Bestrafung des Landfriedensbruches; Aufforderung zur Friedensstiftung zwischen dem Herzog von Mailand und Venedig; [1432 kurz vor Juni 11 Basel 2.] u. a. m. 5 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 206b conc. chart. mit der von einer anderen zeitgenössischen Hand herrührenden Uberschrift Werbnuss an den Römischen 10 kûnig von meinem gnädigen herrn. Teilweise gedruckt bei Kluckhohn, Herxog Wilhelm III von Bayern (Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 540) ebendaher. [I] Item von dez von Burgündi wegen ze reden, wie ich darumb meinem swager dem herzogen von Perg3 in guter gehaim geschriben hab, auch Jacoben Truchsassen 15 landvogt und Caspar von Clingenberg baiden auch empfolhen han, sich, als si ieczo zu dem hof gen Coln furen, darin zu erfarn, was si erfarn konnen und mugen. die sein noch nicht wider anheim komen und sei mir auch von meinem swager noch von in darin nichts zugeschriben oder empoten. was mir aber darin kuntlich werd, das well ich sein gnad von stund an wissen lassen. [2] Item ze reden mit meinem gnadigen herrn auf das schriben, das mir sein kunglich gnad bei dem burgermaister von Bamberg getan hat 4. [3] Item ze reden: well sein kunglich gnad solichen 5 unfrid und rauberei weren und wenden lassen, das mir dann sein kunglich gnad dez reichs panir schick und damit einen besiglten majestatbrief, zû schaffen mit etlichen fursten grafen, auch der ritterschaft 25 und den steten“, mir von seinen kunglichen gnaden wegen in solichem ze helfen mit ganzem vermugen, und wo ich selb persondlich von dez heiligen concilis wegen nicht Haupt sei augegen gewesen; am folgenden Tage hätten die Bischöfe von Regensburg und Augsburg dieselbe Sache an ihn und Haupt gebracht, mit den auch 3o von dem cardinal daraus geredt was; Haupt könne Näheres darüber berichten. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 50 a conc. chart.; der Brief ist von derselben Hand geschrieben wie unsere nrr. 593 und 593a und die Vorlage A unserer 35 nr. 593b.) Der Brief ist undatiert; da aber sein Inhalt darauf schließen läßt, daßt ihn Haupt von Pappenheim nach Lucca mitnahm, so wird er, wie unsere nr. 593, kurs vor den II Juni au stellen sein. Uber das Adressenverzeichnis, das ihm an- 40 gefüigt ist, vgl. nr. 593b und S. 933. 5 In den beiden vorhergehenden Artikeln ist von unfrid und rauberei noch nicht die Rede gewesen. Herrog Wilhelm setrt hier offenbar voraus, daß Haupt von Pappenheim, ehe er die in diesem art. 3 45 geäuserten Winsche vorträgt, dem König an der Hand des in nr. 593" abgedruckten Verreichnisses über die vorgekommenen Uberfälle, Rüubereien und Fehden berichlet. Darauf bexicht sich das „solichen". 6 Ein Verxeichnis der in Betracht kommenden 50 Reichsstände stcht neben den artt. 6-8. Wir teilen es in nr. 593b mit. Man vergleiche daru S. 933. 1 Vgl. S. 933. 2 Vgl. ebenda. a Hrg. Adolf II von Berg, Gemall von Wilhelms Nichte Elisabeth. 4 Vielleicht ist das Schreiben Sigmunds an Wil- helm vom 17 Mai gemeint, in dem Wilhelm auf- gefordert wird, auf die Wahrung der Privilegien der Stadt Bamberg zu achten, da deren Streitigkeiten mit dem Domkapitel laut Spruch des Markgrafen Friedrich von Brandenburg durch das Konzil ent- schieden werden sollen; dat. Parma Sa. n. Sophie [Mai 17] Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12; Kontra- signatur Ad m. d. r. l Caspar Sligk. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 224 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd.; vgl. Alt- mann nr. 9139.) In dieser Angelegenheit hatte Sig- mund auch an das Konxil geschrieben (Haller a. a. O. 2, 122 Anm. 1). Vermutlich gehört auch der folgende Brief Herzog Wilhelms an K. Sigmund hierher: maister Hanns von Ragüso habe ihm gesagt, das der cardinal [d. i. Cesarini] und auch etlich ander pischof mit im daraus [d. i. woll über die nicht näher bereichnete Sache, über die Sigmund durch den Bürgermeister von Bamberg an Wilhelm ge- schrieben hatte] geredt hetten, das an mich ze bringen; 20
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593 608. 967 10 gnad 15 gesein mocht, welichem fursten grafen oder dez reichs mann ich soliche haubtmanschaft 11432 kurz und handlung an stat meines allergnadigisten hern dez Romischen kungs empfelhen vor Juni II) wurde, das der das dann auch tû und das man auch dem dann darzu hilflich sei von dez heiligen Romischen reichs wegen in aller der mass und weis, als ob mein gnadigister 5 herr der Romisch kung selbs da wâr, und das das alles nach notdurft in dem majestat- brief begriffen und geschriben werd. [4] Item von dez Walichen wegen, den ich gefangen han, genant Johann de Prato 1. [5] Item von der zerung wegen hie. [6] Item ob unser herr der kung icht anders dort inn geschaffen mocht, das sein dann frid macht zwischen dem von Mailand und den Venediger etc. [7 Item von wegen des bischofs Matisgonensis 2. [8] Item herzog Friedrichen und" dem pischof von Trient ze schriben von unserm herrn dem kung, das si solich potschaft von dem babst nicht durich lassen. 593a. Verzeichnis der Uberfälle, Räubereien und Fehden in der Umgegend von Basel, svon Herzog Wilhelm von Baiern an K. Sigmund geschickt]. [1432 kurz vor Juni 11 Basel 3.] 11432 kurs vor Juni II] 20 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 206 a conc. chart., von derselben Hand geschrieben wie unsere auf fol. 206 b folgende nr. 593 und die Vorlage A unserer nr. 593b. Teilweise gedruckt bei Kluckhohn, Herzog Wilhelm III von Bayern (Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 538-539) aus unserer Vorlage. 25 Nota solich merklich krieg, die ieczo hie umb Pasel sind und dadurich das concili grossen schaden nimbt. [1] Item den burgermaister von Esling hat einer gefangen genant Paule Lutran. daran hat mein herr herzog Wilhelm fur sich ainen tag gemacht, die sach zu verhorn etc. [2] Item einen bischof und einen kaufman von Tullen habent drei beraubt, die auch her zu dem heiligen concili wolten, genant Caspar Melchior und Hanns die Beyger gesessen under dem von Straspurg. den mein herr herzog Wilhelm darumb vil ge- schriben hat. [3] Item drei doctores von Frankrich, die auch her zu dem concili reiten wolten, 3o sind bei Oppenheim beraubt worden. den hat mein herr herzog Wilhelm gen dem pfalzgrafen so vil geholfen, das in ir gut ist wider worden. [4] Item Perthold Hack hat gefangen zwen studenten, die sind von Pern aus Ucht- land, die auch her zu dem concili wolten. die hat mein herr auch ledig gemacht. [5] Item so habent die von Andelo, der tumbrobst von Straspurg und die Minch 35 von Lanndskron auch einen merklichen krieg angefangen, darein vil machtiger ritter und knecht komen mochten. und wiewol mein herr herzog Wilhelm sich mit vil geschriften darein gelegt hat, so hat er doch bisher nichts darin konnen geschaffen. [6] Item so habent die grafen von Morss und Sarwerden, auch die jungen grafen von Furstenberg und mit in auf irem tail vil ritter und knecht gross merklich krieg 40 mit den von Gerolczegk und si mit in. darunder sich mit prant und mort etc. vil ubels gemacht hat und auferstanden sind. daran hat mein herr herzog Wilhelm auch tag ge- macht b und hofft die sach zu gutem ze bringen. [7 Item Eberwin Güss greift die geselschaft von sand Jorigen schilt auch an mit raub mord und prant und tut das auch wider rechts und an soliche end, so der Haubt 15 wol wais ze sagen. a) felll in der Vorlage. b) Vorl. add. hat. 1 Vgl. nr. 248. Vgl. S. 413 Anm. I. 3 Das Datum ergiebt sich aus dem, was wir S. 933 gesagt haben.
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593 608. 967 10 gnad 15 gesein mocht, welichem fursten grafen oder dez reichs mann ich soliche haubtmanschaft 11432 kurz und handlung an stat meines allergnadigisten hern dez Romischen kungs empfelhen vor Juni II) wurde, das der das dann auch tû und das man auch dem dann darzu hilflich sei von dez heiligen Romischen reichs wegen in aller der mass und weis, als ob mein gnadigister 5 herr der Romisch kung selbs da wâr, und das das alles nach notdurft in dem majestat- brief begriffen und geschriben werd. [4] Item von dez Walichen wegen, den ich gefangen han, genant Johann de Prato 1. [5] Item von der zerung wegen hie. [6] Item ob unser herr der kung icht anders dort inn geschaffen mocht, das sein dann frid macht zwischen dem von Mailand und den Venediger etc. [7 Item von wegen des bischofs Matisgonensis 2. [8] Item herzog Friedrichen und" dem pischof von Trient ze schriben von unserm herrn dem kung, das si solich potschaft von dem babst nicht durich lassen. 593a. Verzeichnis der Uberfälle, Räubereien und Fehden in der Umgegend von Basel, svon Herzog Wilhelm von Baiern an K. Sigmund geschickt]. [1432 kurz vor Juni 11 Basel 3.] 11432 kurs vor Juni II] 20 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 206 a conc. chart., von derselben Hand geschrieben wie unsere auf fol. 206 b folgende nr. 593 und die Vorlage A unserer nr. 593b. Teilweise gedruckt bei Kluckhohn, Herzog Wilhelm III von Bayern (Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 538-539) aus unserer Vorlage. 25 Nota solich merklich krieg, die ieczo hie umb Pasel sind und dadurich das concili grossen schaden nimbt. [1] Item den burgermaister von Esling hat einer gefangen genant Paule Lutran. daran hat mein herr herzog Wilhelm fur sich ainen tag gemacht, die sach zu verhorn etc. [2] Item einen bischof und einen kaufman von Tullen habent drei beraubt, die auch her zu dem heiligen concili wolten, genant Caspar Melchior und Hanns die Beyger gesessen under dem von Straspurg. den mein herr herzog Wilhelm darumb vil ge- schriben hat. [3] Item drei doctores von Frankrich, die auch her zu dem concili reiten wolten, 3o sind bei Oppenheim beraubt worden. den hat mein herr herzog Wilhelm gen dem pfalzgrafen so vil geholfen, das in ir gut ist wider worden. [4] Item Perthold Hack hat gefangen zwen studenten, die sind von Pern aus Ucht- land, die auch her zu dem concili wolten. die hat mein herr auch ledig gemacht. [5] Item so habent die von Andelo, der tumbrobst von Straspurg und die Minch 35 von Lanndskron auch einen merklichen krieg angefangen, darein vil machtiger ritter und knecht komen mochten. und wiewol mein herr herzog Wilhelm sich mit vil geschriften darein gelegt hat, so hat er doch bisher nichts darin konnen geschaffen. [6] Item so habent die grafen von Morss und Sarwerden, auch die jungen grafen von Furstenberg und mit in auf irem tail vil ritter und knecht gross merklich krieg 40 mit den von Gerolczegk und si mit in. darunder sich mit prant und mort etc. vil ubels gemacht hat und auferstanden sind. daran hat mein herr herzog Wilhelm auch tag ge- macht b und hofft die sach zu gutem ze bringen. [7 Item Eberwin Güss greift die geselschaft von sand Jorigen schilt auch an mit raub mord und prant und tut das auch wider rechts und an soliche end, so der Haubt 15 wol wais ze sagen. a) felll in der Vorlage. b) Vorl. add. hat. 1 Vgl. nr. 248. Vgl. S. 413 Anm. I. 3 Das Datum ergiebt sich aus dem, was wir S. 933 gesagt haben.
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968 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432 [8] Item die von Andlo habent Jacob Truchsass wol 4 wagenpferd genomen unversaigt. kurz [9] Item so ist vor herzogs Ludwig gesellen niemant sicher und die berauben aller- VOF Juni II) maniklich und ist schir weder zu Bairn noch anderswo niemant vor in sicher. [10] Item von Hannsen Pruner von Rinfelden wegen mit unsern herrn dem konig ze reden, das sein geschrift, die er von seinen wegen Leo dem Juden von Zurch getan 5 hab, nicht geholfen hat, auch das schreiben, das im mein herr getan hat. bitt mein herr von seinen wegen, dem Juden ze verpieten, das er den Pruner unchumert lass, und bei einer merklichen pen. [1432 kur5 vor Juni III 593b. Verzeichnisse von Adressen Oberrheinischer und Schwäbischer Reichsstände [be- stimmt für ein Schreiben, das K. Sigmund wegen Unterstützung Herzog Wilhelms von 10 [ 1432 kurz vor Baiern bei Aufrechterhaltung des Landfriedens versenden soll]. Juni 11 Basel 1.] I. Entwurf: A aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 206b conc. chart. Das Ver- zeichnis steht links neben den artt. 6�8 unserer nr. 593 und ist mit Ausnahme von art. 12 (vgl. Var. b) von derselben Hand wie diese und unsere nr. 593a geschrieben. Es ist durchstrichen. II. Endgiltige Form: B coll. ebenda fol. 50a cop. chart. coaeva. Das Verzeichnis steht unter dem Konxept des Briefes Herxog Wilhelms von Baiern an K. Sigmund, den wir S. 966 Anm. 4 mitgeteill haben; es ist aber nicht von derselben Hand wie dieses geschrieben, sondern von einer anderen, die auch die Adresse Rottweils in unsere Vorlage A eingefügt hat (vgl. Var. b). 15 I. Entwurf. [1] Item herzog Stephan. Margrafen von Baden. [2] [3] Wirtenberg. Bischof von Straspurg. [4] Costnitz mit irem punt. [5 Pasel a mit irem punt. [6] Straspurg. 17 Slegstat. 8] [9] Colmarn. [10] Landvogt Smasman. [11] Ulm mit irem punt. [12] Rotweil b. [13] Augspurg. II. Endgiltige Form. [1] Ainen prief an herzog Stephan von wegen der banier. [2] Ainen prief an den margrafen von Baden. [3 Ainen prief an den von Wirtenberg. 25 4 Ainen prief an den bischof von Strasburg. 5 Ainen an die ritterschaft von sant Jorgen schilt. [6] Ainen an die stat ze Augspurg. [7] Ainen an die von Ulm und ir punt- genosen. [8 Ainen an die von Strasburg, Basel und ir puntgenosen. [9] Ainen an die von Uberling und den 35 obern bund. 10] Ainen an die von Costentz. 30 20 1432 594. K. Sigmund giebt Hzg. Wilhelm von Baiern Vollmacht, Krieg und Raub im Juni 28 Reiche abzustellen und gegen die Räuber und deren Helfershelfer das Reichsbanner zu führen oder durch einen Anderen führen zu lassen; er gebietet allen Reichs- 40 angehörigen, dem Herzog oder dessen Bevollmächtigten auf Erfordern Hilfe zu leisten. 1432 Juni 28 Luccа. M aus Müinchen Reichs-A. Baierns Verhältuisse zum Deutschen Reich fasc. 5 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Auf der Rickseite steht der gleichxeitige Vermerk Als der Romisch a) in A stehl vor Pasel durchstrichen Ulm mit. b) Rotweil hat in A kein eigenes Alinea, sondern ist von der Hand, 45 die B geschrieben hat, in art. II hinter punt zugesetzt. Das Datum ergiebt sich aus dem, was wir S. 933 gesagt haben.
968 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432 [8] Item die von Andlo habent Jacob Truchsass wol 4 wagenpferd genomen unversaigt. kurz [9] Item so ist vor herzogs Ludwig gesellen niemant sicher und die berauben aller- VOF Juni II) maniklich und ist schir weder zu Bairn noch anderswo niemant vor in sicher. [10] Item von Hannsen Pruner von Rinfelden wegen mit unsern herrn dem konig ze reden, das sein geschrift, die er von seinen wegen Leo dem Juden von Zurch getan 5 hab, nicht geholfen hat, auch das schreiben, das im mein herr getan hat. bitt mein herr von seinen wegen, dem Juden ze verpieten, das er den Pruner unchumert lass, und bei einer merklichen pen. [1432 kur5 vor Juni III 593b. Verzeichnisse von Adressen Oberrheinischer und Schwäbischer Reichsstände [be- stimmt für ein Schreiben, das K. Sigmund wegen Unterstützung Herzog Wilhelms von 10 [ 1432 kurz vor Baiern bei Aufrechterhaltung des Landfriedens versenden soll]. Juni 11 Basel 1.] I. Entwurf: A aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 206b conc. chart. Das Ver- zeichnis steht links neben den artt. 6�8 unserer nr. 593 und ist mit Ausnahme von art. 12 (vgl. Var. b) von derselben Hand wie diese und unsere nr. 593a geschrieben. Es ist durchstrichen. II. Endgiltige Form: B coll. ebenda fol. 50a cop. chart. coaeva. Das Verzeichnis steht unter dem Konxept des Briefes Herxog Wilhelms von Baiern an K. Sigmund, den wir S. 966 Anm. 4 mitgeteill haben; es ist aber nicht von derselben Hand wie dieses geschrieben, sondern von einer anderen, die auch die Adresse Rottweils in unsere Vorlage A eingefügt hat (vgl. Var. b). 15 I. Entwurf. [1] Item herzog Stephan. Margrafen von Baden. [2] [3] Wirtenberg. Bischof von Straspurg. [4] Costnitz mit irem punt. [5 Pasel a mit irem punt. [6] Straspurg. 17 Slegstat. 8] [9] Colmarn. [10] Landvogt Smasman. [11] Ulm mit irem punt. [12] Rotweil b. [13] Augspurg. II. Endgiltige Form. [1] Ainen prief an herzog Stephan von wegen der banier. [2] Ainen prief an den margrafen von Baden. [3 Ainen prief an den von Wirtenberg. 25 4 Ainen prief an den bischof von Strasburg. 5 Ainen an die ritterschaft von sant Jorgen schilt. [6] Ainen an die stat ze Augspurg. [7] Ainen an die von Ulm und ir punt- genosen. [8 Ainen an die von Strasburg, Basel und ir puntgenosen. [9] Ainen an die von Uberling und den 35 obern bund. 10] Ainen an die von Costentz. 30 20 1432 594. K. Sigmund giebt Hzg. Wilhelm von Baiern Vollmacht, Krieg und Raub im Juni 28 Reiche abzustellen und gegen die Räuber und deren Helfershelfer das Reichsbanner zu führen oder durch einen Anderen führen zu lassen; er gebietet allen Reichs- 40 angehörigen, dem Herzog oder dessen Bevollmächtigten auf Erfordern Hilfe zu leisten. 1432 Juni 28 Luccа. M aus Müinchen Reichs-A. Baierns Verhältuisse zum Deutschen Reich fasc. 5 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Auf der Rickseite steht der gleichxeitige Vermerk Als der Romisch a) in A stehl vor Pasel durchstrichen Ulm mit. b) Rotweil hat in A kein eigenes Alinea, sondern ist von der Hand, 45 die B geschrieben hat, in art. II hinter punt zugesetzt. Das Datum ergiebt sich aus dem, was wir S. 933 gesagt haben.
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 969 10 15 20 25 30 35 40 konig herzog Wilhalmen alle rewberei zu weren und sein panir empfilhet; darunter von 1432 Juni 28 späterer Hand Anno 1432 Luca an St. Peter und Pauls abend. O coll. ebenda Vidimus des Bischofs Johannes von Meißen von 1433 So. nach ascensionis domini [Mai 24] orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Auf der Rückseite steht von späterer Hand Vidimus. Wie kaisir Sigmund herzog Wilhelmen bevelh und macht gabe, all rauberi und unreht krieg im rich abzuthun; darunter links 1432. Vidimus 1433, rechts Anno 1432. N coll. ebenda Concilium Basiliense fase. I Vidimus des Bischofs Nikodemus von Freising, datiert ze Basel an unser lieben froun tag als sie emphangen ist [Dez. 8] nach Christi gebûrd tausent vierhundert und im zwaiunddreissigistem jare, orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr. H coll. ebenda Geh. Haus-A. Urkunden Kasten II Lade 3 nr. 495 Vidimus des Bischofs Nikodemus von Freising, datiert Basel an montag vor der aindelftausend maid tag [Okt. 20) 1432 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Auf der Rückseite steht u. a. der gleichxeitige Vermerk Vidimus ains gwaltsbriefs von kaiser Sigmund herzog Wilhelmen gegeben von wegen der rauberei ze straffen anno 1432. W coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 188b cop. chart. coaeva. Zu An- fang steht links am Rande das herzog Wilhelm krieg und rouberi stille. Datum geben zu Luca an sant Peters und sant Pauls abent [Juni 28]. Kontrasignatur Caspar. US coll. (von S. 970 Z. 14 pfalezgraven bis S. 970 Z. 34 gestraft werden) das Schreiben K. Sigmunds an verschiedene Städtegruppen vom 29 Juni 1432, unsere nr. 595. In Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 86b-87 b cop. chart. coaeva mit dem Datum Luca etc. vigilia Petri Pauli [Juni 28] anno etc. 32. — In Mainx Stadtbibl. Inordinata cop. chart. coaeva, Blatt von vier Seiten, von denen zwei beschrieben sind. — In Nördlingen Stadt- A. Kopialbuch I fol. 79a cop. chart. coaeva. Uber dem Text steht von gleicher Hand die Notix Hienach vindt man, als kûnig Sygmund gein Lamparten gezogen was und keiser werden wolt, wie er herzôg Wilhelm von Beyern, der sein stathalter des concilii ze Basel was, schribe zû der rawberie ze thun, und wie er auch den von Ulme davon schribe und wie darnach herzog Wilhelm seim bruder herzog Ernste auch empfalhe, sich mit etlichen zû verainigen zû der rawberie ze thun, und wie darûf herzôg Ernste etlichen herren und steten schribe und betagt und wie da ein vernotlüng der sache begriffen wârt etc. aber es gewane nit fürgangs. Auf einer besonderen Zeile folgt dann Zům ersten des kûnigs brief. — In Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 6 cop. chart. coaeva mit Schnitten. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Gedruckt in Kurtres Gegenbedencken... von der Churfürstl. Pfaltx Vicariatsgerechtigkeit (1614) S. 82-84 (vgl. S. 35), woll aus M. — Lünig, Teutsches Reichsarchiv Pars spec. Contin. I Abt. I S. 586-587, ohne Quellenangabe. — Scheidt, Bibliotheca historica Goettingensis I, 267-269, ohne Quellenangabe. — Schaab, Gesch. des großen Rheinischen Städtebundes 2. Aufl. 2, 409�412 (vgl. I, 461), aus der Abschrift in der Mainzer Stadt- bibliothek, aber mit falschem Datum (vgl. S. 971 Var. c). — Kluckhohn, Hernog Wilhelm III von Bayern (Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 611-613; vgl. 540-541) aus M. Regest bei Aschbach 4, 482-483 (vgl. 4, 81) 1, in Regesta Boica 13, 237 und 13, 259 und bei Altmann nr. 9173. — Erwähnt von Lang, Gesch. Ludwigs des Bärtigen S. 160; Buchner, Gesch. von Bayern 6, 269, mit dem falschen Datum des 28 Mai 2; Rierler, Gesch. Baierns 3, 304. 45 Wir a Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tun kund mit a) in H sind Titel und Kundmachungsformel gekürst eu Wir Sigmund etc. bekennen etc. 50 1 Aschbach 4, 184 Anm. 1 und 4, 483 erwähnt auch noch einen an die Kurfürsten und die Stände gerichteten Befehl Sigmunds vom 28 Juni 1432, die Straßen des Reiches xu schiïtzen und xu schirmen, und ein Zirkularschreiben desselben vom 29 Juni 55 über Aufrechterhaltung des Landfriedens im Reiche. Da er für jenen auf Lünig I, 586 und für dieses auf Schaab 1, 461 verweist, so ist es klar, daßt ihm ein Verschen untergelaufen ist und die beiden Stiicke mit unserer nr. 594 identisch sind. 2 Buchner kennt die Vollmacht Sigmunds für Hrg. Wilhelm vom II Oktober 1431 (nr. 109) nicht und nimmt daher irrtümlich an, daſt Wilhelm erst durch die obige Urkunde xum Stellvertreter des Königs ernannt worden sei.
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 969 10 15 20 25 30 35 40 konig herzog Wilhalmen alle rewberei zu weren und sein panir empfilhet; darunter von 1432 Juni 28 späterer Hand Anno 1432 Luca an St. Peter und Pauls abend. O coll. ebenda Vidimus des Bischofs Johannes von Meißen von 1433 So. nach ascensionis domini [Mai 24] orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Auf der Rückseite steht von späterer Hand Vidimus. Wie kaisir Sigmund herzog Wilhelmen bevelh und macht gabe, all rauberi und unreht krieg im rich abzuthun; darunter links 1432. Vidimus 1433, rechts Anno 1432. N coll. ebenda Concilium Basiliense fase. I Vidimus des Bischofs Nikodemus von Freising, datiert ze Basel an unser lieben froun tag als sie emphangen ist [Dez. 8] nach Christi gebûrd tausent vierhundert und im zwaiunddreissigistem jare, orig. chart. lit. pat. c. sig. subtus impr. H coll. ebenda Geh. Haus-A. Urkunden Kasten II Lade 3 nr. 495 Vidimus des Bischofs Nikodemus von Freising, datiert Basel an montag vor der aindelftausend maid tag [Okt. 20) 1432 orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Auf der Rückseite steht u. a. der gleichxeitige Vermerk Vidimus ains gwaltsbriefs von kaiser Sigmund herzog Wilhelmen gegeben von wegen der rauberei ze straffen anno 1432. W coll. Wien H. H. St. A. Reichsregistraturbuch J fol. 188b cop. chart. coaeva. Zu An- fang steht links am Rande das herzog Wilhelm krieg und rouberi stille. Datum geben zu Luca an sant Peters und sant Pauls abent [Juni 28]. Kontrasignatur Caspar. US coll. (von S. 970 Z. 14 pfalezgraven bis S. 970 Z. 34 gestraft werden) das Schreiben K. Sigmunds an verschiedene Städtegruppen vom 29 Juni 1432, unsere nr. 595. In Basel Staats-A. Basler Konzil: Konziliumbuch 1424-1448 fol. 86b-87 b cop. chart. coaeva mit dem Datum Luca etc. vigilia Petri Pauli [Juni 28] anno etc. 32. — In Mainx Stadtbibl. Inordinata cop. chart. coaeva, Blatt von vier Seiten, von denen zwei beschrieben sind. — In Nördlingen Stadt- A. Kopialbuch I fol. 79a cop. chart. coaeva. Uber dem Text steht von gleicher Hand die Notix Hienach vindt man, als kûnig Sygmund gein Lamparten gezogen was und keiser werden wolt, wie er herzôg Wilhelm von Beyern, der sein stathalter des concilii ze Basel was, schribe zû der rawberie ze thun, und wie er auch den von Ulme davon schribe und wie darnach herzog Wilhelm seim bruder herzog Ernste auch empfalhe, sich mit etlichen zû verainigen zû der rawberie ze thun, und wie darûf herzôg Ernste etlichen herren und steten schribe und betagt und wie da ein vernotlüng der sache begriffen wârt etc. aber es gewane nit fürgangs. Auf einer besonderen Zeile folgt dann Zům ersten des kûnigs brief. — In Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 6 cop. chart. coaeva mit Schnitten. Die Kontrasignatur ist weggelassen. Gedruckt in Kurtres Gegenbedencken... von der Churfürstl. Pfaltx Vicariatsgerechtigkeit (1614) S. 82-84 (vgl. S. 35), woll aus M. — Lünig, Teutsches Reichsarchiv Pars spec. Contin. I Abt. I S. 586-587, ohne Quellenangabe. — Scheidt, Bibliotheca historica Goettingensis I, 267-269, ohne Quellenangabe. — Schaab, Gesch. des großen Rheinischen Städtebundes 2. Aufl. 2, 409�412 (vgl. I, 461), aus der Abschrift in der Mainzer Stadt- bibliothek, aber mit falschem Datum (vgl. S. 971 Var. c). — Kluckhohn, Hernog Wilhelm III von Bayern (Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 611-613; vgl. 540-541) aus M. Regest bei Aschbach 4, 482-483 (vgl. 4, 81) 1, in Regesta Boica 13, 237 und 13, 259 und bei Altmann nr. 9173. — Erwähnt von Lang, Gesch. Ludwigs des Bärtigen S. 160; Buchner, Gesch. von Bayern 6, 269, mit dem falschen Datum des 28 Mai 2; Rierler, Gesch. Baierns 3, 304. 45 Wir a Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen cziten merer des richs und zu Hungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig bekennen und tun kund mit a) in H sind Titel und Kundmachungsformel gekürst eu Wir Sigmund etc. bekennen etc. 50 1 Aschbach 4, 184 Anm. 1 und 4, 483 erwähnt auch noch einen an die Kurfürsten und die Stände gerichteten Befehl Sigmunds vom 28 Juni 1432, die Straßen des Reiches xu schiïtzen und xu schirmen, und ein Zirkularschreiben desselben vom 29 Juni 55 über Aufrechterhaltung des Landfriedens im Reiche. Da er für jenen auf Lünig I, 586 und für dieses auf Schaab 1, 461 verweist, so ist es klar, daßt ihm ein Verschen untergelaufen ist und die beiden Stiicke mit unserer nr. 594 identisch sind. 2 Buchner kennt die Vollmacht Sigmunds für Hrg. Wilhelm vom II Oktober 1431 (nr. 109) nicht und nimmt daher irrtümlich an, daſt Wilhelm erst durch die obige Urkunde xum Stellvertreter des Königs ernannt worden sei.
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970 disem brief allen den, die in sehen oder horen lesen: nachdem und wir durch schickung des almechtigen gotes zu Romischem kunig und beschermer des heiligen reichs erkoren sein und uns von keyserlichen rechten und gesetzen a zugeburet, das rechtb zu furdern und des heiligen richs straß allenthalben zu beschirmen, so ist ye und ye unsers hertzen begird gewesen und noch ist, das unrecht zu straffen, wo sich das findet, und fride ze machen. wiewol wir aber yetzoe von des heiligen richs sach wegen, dorynne wir uns teglich ûben der gantzen Cristenheit ze nucz und trost, selbs dorczu mit der tate nit getun mügen, als wir dann gerne teten, so vermeinen wir doch unredlich krieg und rauberei in dem riche nit zu leiden, der yetzo" ain teil mit fraveler hand uff des heiligen richs straß an geistlichen und werntlichen luten gescheen sind oder noch hin- 10 fûr in e cziten gescheen mochten, sunder darczu tun und die lassen straffen, als sich geburet, nach gelegenheit der sach f. dorumb mit wolbedachtem mute guts 5 rats unserr und des heiligen richs fursten graven herren ritter knecht und getrewen so haben wir dem hochgeboren Wilhalm pfalczgraven h bey Rine und hertzogen in Beyern i, unserm stathalter fürsten und lieben oheim, ganczenk vollen gewalt geben, all unredlich krieg i5 und rauberei, wo die in dem heiligen riche und von wem die geschehen, mit unser macht und in unserm namen zu1 wenden und abzupringen und dorczu mit seinem ver- môgen zu tun, und gebenm im des unsern ganczen vollen gewalt von Romischer n kunig- licher macht volkômenheit in craft diß briefs, das er solich unredlich krieg wend und abpring, wie in des ° dann am ? pesten beduncken werd, auch solich rauber, die uff 2o des heiligen richs strassen 1 rauben und die leut schinden, straffe r, wo er die betreten mug in steten merckten oder geslossen, und dorczu unser und des heiligen richs panir nûcz und gebrauch, die wir im gegeben haben, das er die in unserm abwesen Teûtscher land wider alle die, die unredlichen krieg und rauberei treiben, dardurch das heilig concilium, das in dem namen des heiligen geists zu Basel elich besamet s ist, auch des 25 heiligen richs straß, sein land und lûte bekumert werden, auch wider die, die solich krieger und rauber t hinschieben hawsen oder hoven, ufwerff und " fure, wann V er aber das selbs nit getun mag von notdurft wegen des heiligen concili unser oder des heiligen richs geschefte, das er dann unser panir einem andern fürsten graven oder des richs manne, der im dorczu gevallet, bevelh wider solich krieger und rauber hinschieber und 30 behawser uffzuwerffen und zu nûczen, als offt des not ist, und w alles das dorynne für- hand zu nemen x, das zu solichen sachen nucz und beqwemlich ist, glicher wis als ob er das selber y tete, damit solich unredlich kriege und rauberei gewendet und gestraft wir haben im ouch unsern vollen gewalt geben, alle und yglich unser und werden z. des heiligen richs fürsten geistlich und werntlich, auch allen graven herren ritter knecht 35 man und stet zu sôlichen sachen anczurûffen zu manen und zu gebieten, im von unsern wegen hilflich und beystenticlich zu sein, so lang biß solich krieg und rauberei gewendet und gestraft werden. und doruff wir euch allen und yglichen unsern und des heiligen richs kurfürsten fursten, geistlichen und werntlichen, dorczu allen graven frijen herren rittern knechten schultheissen vogten richtern burgermeistern ammeistern zunftmeistern 40 reten aller stet merckt und gemein, den der brief oder vidimus davon getzeigt wirdet, vesticlich und ernstlich gebieten bey den eyden, die ir uns und dem heiligen rich getan na habt und schuldig seit: wann euch der vorgenant herczog Wilhalm von sulcher krieg und rauberei wegen ermanen anruffen und gebieten werde und dorczu tun welle, das ir dann im oder wem erbb unser banir furbas emphelhen wurde hilflich und beigestentig 45 5 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 uni 28 a) OH geseczten. b) N reich. c) W itzund. d) W itzund. e) in cziten om. O. f) O sachen. gütem rat statt guts rats. h) von hier an sind US kollationiert. i) ON Bairen. k) S add. und. 1° A — und fehll in MONHWUS; der Text erfordert aber eine Ergänzung. m) geben — diß briefs om. . n) N Romischen. o) OUS stellen um dann des. p) Uim q) WS strasse. r) S straffen. s) NU gesamet; S gesamelt. t) N rauberer. u) U oder. v) U wenn. w) und — selber tete om. US. x) M mil Strich über en, etwa nemenn 50 oder nemmen? y) H selbe. z) bis hierker sind US kollationiert. aa) N krieger. bb) NW add. dann.
970 disem brief allen den, die in sehen oder horen lesen: nachdem und wir durch schickung des almechtigen gotes zu Romischem kunig und beschermer des heiligen reichs erkoren sein und uns von keyserlichen rechten und gesetzen a zugeburet, das rechtb zu furdern und des heiligen richs straß allenthalben zu beschirmen, so ist ye und ye unsers hertzen begird gewesen und noch ist, das unrecht zu straffen, wo sich das findet, und fride ze machen. wiewol wir aber yetzoe von des heiligen richs sach wegen, dorynne wir uns teglich ûben der gantzen Cristenheit ze nucz und trost, selbs dorczu mit der tate nit getun mügen, als wir dann gerne teten, so vermeinen wir doch unredlich krieg und rauberei in dem riche nit zu leiden, der yetzo" ain teil mit fraveler hand uff des heiligen richs straß an geistlichen und werntlichen luten gescheen sind oder noch hin- 10 fûr in e cziten gescheen mochten, sunder darczu tun und die lassen straffen, als sich geburet, nach gelegenheit der sach f. dorumb mit wolbedachtem mute guts 5 rats unserr und des heiligen richs fursten graven herren ritter knecht und getrewen so haben wir dem hochgeboren Wilhalm pfalczgraven h bey Rine und hertzogen in Beyern i, unserm stathalter fürsten und lieben oheim, ganczenk vollen gewalt geben, all unredlich krieg i5 und rauberei, wo die in dem heiligen riche und von wem die geschehen, mit unser macht und in unserm namen zu1 wenden und abzupringen und dorczu mit seinem ver- môgen zu tun, und gebenm im des unsern ganczen vollen gewalt von Romischer n kunig- licher macht volkômenheit in craft diß briefs, das er solich unredlich krieg wend und abpring, wie in des ° dann am ? pesten beduncken werd, auch solich rauber, die uff 2o des heiligen richs strassen 1 rauben und die leut schinden, straffe r, wo er die betreten mug in steten merckten oder geslossen, und dorczu unser und des heiligen richs panir nûcz und gebrauch, die wir im gegeben haben, das er die in unserm abwesen Teûtscher land wider alle die, die unredlichen krieg und rauberei treiben, dardurch das heilig concilium, das in dem namen des heiligen geists zu Basel elich besamet s ist, auch des 25 heiligen richs straß, sein land und lûte bekumert werden, auch wider die, die solich krieger und rauber t hinschieben hawsen oder hoven, ufwerff und " fure, wann V er aber das selbs nit getun mag von notdurft wegen des heiligen concili unser oder des heiligen richs geschefte, das er dann unser panir einem andern fürsten graven oder des richs manne, der im dorczu gevallet, bevelh wider solich krieger und rauber hinschieber und 30 behawser uffzuwerffen und zu nûczen, als offt des not ist, und w alles das dorynne für- hand zu nemen x, das zu solichen sachen nucz und beqwemlich ist, glicher wis als ob er das selber y tete, damit solich unredlich kriege und rauberei gewendet und gestraft wir haben im ouch unsern vollen gewalt geben, alle und yglich unser und werden z. des heiligen richs fürsten geistlich und werntlich, auch allen graven herren ritter knecht 35 man und stet zu sôlichen sachen anczurûffen zu manen und zu gebieten, im von unsern wegen hilflich und beystenticlich zu sein, so lang biß solich krieg und rauberei gewendet und gestraft werden. und doruff wir euch allen und yglichen unsern und des heiligen richs kurfürsten fursten, geistlichen und werntlichen, dorczu allen graven frijen herren rittern knechten schultheissen vogten richtern burgermeistern ammeistern zunftmeistern 40 reten aller stet merckt und gemein, den der brief oder vidimus davon getzeigt wirdet, vesticlich und ernstlich gebieten bey den eyden, die ir uns und dem heiligen rich getan na habt und schuldig seit: wann euch der vorgenant herczog Wilhalm von sulcher krieg und rauberei wegen ermanen anruffen und gebieten werde und dorczu tun welle, das ir dann im oder wem erbb unser banir furbas emphelhen wurde hilflich und beigestentig 45 5 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 uni 28 a) OH geseczten. b) N reich. c) W itzund. d) W itzund. e) in cziten om. O. f) O sachen. gütem rat statt guts rats. h) von hier an sind US kollationiert. i) ON Bairen. k) S add. und. 1° A — und fehll in MONHWUS; der Text erfordert aber eine Ergänzung. m) geben — diß briefs om. . n) N Romischen. o) OUS stellen um dann des. p) Uim q) WS strasse. r) S straffen. s) NU gesamet; S gesamelt. t) N rauberer. u) U oder. v) U wenn. w) und — selber tete om. US. x) M mil Strich über en, etwa nemenn 50 oder nemmen? y) H selbe. z) bis hierker sind US kollationiert. aa) N krieger. bb) NW add. dann.
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 971 seit mit allem ewerm vermogen, glicher wise als ob wir selbs dabey wêren. das wellen wir gen euch allen und ewer yedem genediclich erkennen. welich aber des nit teten, so er si ermanet het, der oder dieselben sullen in unser und des richs ungenad ver- fallen sein und dorczu in ein swere pene, die wir uber solich ungehorsam wollen a geen lassen on alles ablassen. mit urkund dißb briefs versigelt mit unserr kuniglichen majestat insigel. geben zu Luca nach Crists gebûrt virtzehenhundert jar und dornach in dem zweyunddrissigistem jare an sand Peter und sand Pauls der heiligen zwelfboten abent unserr riche des Hungrischen etc. im sechsundvirtzigisten des Romischen im zweyundtzweinczigisten und des Behemischen im d zwelften jaren. in verso] Registrata Marquardus Brisacher. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk f. 1432 Juni 28 1432 Juni 28 595. K. Sigmund an zwei gen. Städtegruppen€: hat Hzg. Wilhelm von Baiern Voll- macht zur Abstellung von Krieg und Raub im Reiche und zur Führung des Reichs- banners gegeben; befiehlt ihnen, dem Herzog oder dessen Bevollmächtigten auf Er- 1432 Juni 29 Luссa. fordern Hilfe zu leisten. 1432 Juni 29 An Ulm und den Schwäbischen Städtebund: U aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 79b cop. chart. coaeva. Uber dem Text ist von gleicher Hand bemerkt Also schreib kûnig Sygmund den von Ulme und den steten irr verainung herzog Wilhelm oder weme er des richs banir empfelhe hilflich zû sein zû der rawberie ze thûn. An Straßburg, Basel und die Städte im Elsaſ: S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 148 fol. 17 cop. chart. coaeva mit Schnitten. Beginnt Wir Sygmund u. s. w. embieten den ersamen burger- meistern und reten der stet Straßburg Basel und allen andern stetten in Elsas gelegen unsern und des riches lieben getruwen unser gnad und alles gût. lieben getruwen. — Regest bei Altmann nr. 9174. Wir Sygmund von gots gnaden Romischer kûnig zû allen ziten merer des richs und zů Ungern zû Behem etc. kûnig embieten dem bûrgermeister und râte der stât zû Ulme und allen andern steten, die mit in in ainung sind, unser gnad und alles gût. wir haben dem hochgebornen Wilhelmen [u. s. w. wie in nr. 594 ieben getrûen. S. 970 Z. 14 pfalczgraven bis S. 970 Z. 34 gestraft werden, mit Weglassung der dort in len Varianten näher bezeichneten Stellen], als dann unser machtbrief 2 im darüber gegeben clerlicher uswiset. wann wir nû ein besunder gût getruen zû euch haben, das ûch soliche unredlich krieg und rauberie auch wider und leit sin, und euch auch in diser g sachen wol darzů ze tûn und zů helfen gepûret, daz solche krieg und rawberi gewendet ind abbrächt werden, davon begern wir von euch mit sûnderm flis und gebieten ûch auch von Romischer kûnglicher macht ernstlich und vestielich mit disem brief bi den ruen, die ir uns und dem riche schüldig sit, wenne 3 euch der vorgnant herzôg Wilhelm von solicher krieg und rawberie wegen ermanen und anrüffen wirdet und darzů tûn volle, das ir dann ime oder weme er unser panir fürbas empfelhen werde h hilflich und oegestendig seit mit allem ewerm vermügen, glicher wise als ob wir selbs dabei weren. las wollen wir gein üch gnediclich erkennen und ir tût uns daran ein besûnder dank- €emikeit und wolgefallen. geben zû Luca an sant Peters i und sant Pauls k tag1 der €eilgen 12 botenm unser riche des Ungerischen etc. im 46 des Romischen im 22 und les Behemischen im 11 n jaren. 1432 Juni 29 Ad mandatum domini regis Caspar Slick. a) OW wolten. b) W majestas statt diß — insigel. c) Schaab druckt oder und giebt infolgedessen der Urkunde das falsche Datum des 29 Juni. d) H in dem. e) N reigis. f) N add. etc. g) S den. h) S wurde. i) S Peter. k) S Paulus. 1) om. S. m) S add. tag. n) S 12. 1 Uber ancere Adressen vgl. nr. 593b und daxu S. 934. nr. 594. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Das Folgende bis gnediclich erkennen stimmt fast wörtlich mit nr. 594 S. 970 Z. 43 bis S. 971 Z. 2 überein. 123
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 971 seit mit allem ewerm vermogen, glicher wise als ob wir selbs dabey wêren. das wellen wir gen euch allen und ewer yedem genediclich erkennen. welich aber des nit teten, so er si ermanet het, der oder dieselben sullen in unser und des richs ungenad ver- fallen sein und dorczu in ein swere pene, die wir uber solich ungehorsam wollen a geen lassen on alles ablassen. mit urkund dißb briefs versigelt mit unserr kuniglichen majestat insigel. geben zu Luca nach Crists gebûrt virtzehenhundert jar und dornach in dem zweyunddrissigistem jare an sand Peter und sand Pauls der heiligen zwelfboten abent unserr riche des Hungrischen etc. im sechsundvirtzigisten des Romischen im zweyundtzweinczigisten und des Behemischen im d zwelften jaren. in verso] Registrata Marquardus Brisacher. Ad mandatum domini regis Caspar Sligk f. 1432 Juni 28 1432 Juni 28 595. K. Sigmund an zwei gen. Städtegruppen€: hat Hzg. Wilhelm von Baiern Voll- macht zur Abstellung von Krieg und Raub im Reiche und zur Führung des Reichs- banners gegeben; befiehlt ihnen, dem Herzog oder dessen Bevollmächtigten auf Er- 1432 Juni 29 Luссa. fordern Hilfe zu leisten. 1432 Juni 29 An Ulm und den Schwäbischen Städtebund: U aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 79b cop. chart. coaeva. Uber dem Text ist von gleicher Hand bemerkt Also schreib kûnig Sygmund den von Ulme und den steten irr verainung herzog Wilhelm oder weme er des richs banir empfelhe hilflich zû sein zû der rawberie ze thûn. An Straßburg, Basel und die Städte im Elsaſ: S coll. Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 148 fol. 17 cop. chart. coaeva mit Schnitten. Beginnt Wir Sygmund u. s. w. embieten den ersamen burger- meistern und reten der stet Straßburg Basel und allen andern stetten in Elsas gelegen unsern und des riches lieben getruwen unser gnad und alles gût. lieben getruwen. — Regest bei Altmann nr. 9174. Wir Sygmund von gots gnaden Romischer kûnig zû allen ziten merer des richs und zů Ungern zû Behem etc. kûnig embieten dem bûrgermeister und râte der stât zû Ulme und allen andern steten, die mit in in ainung sind, unser gnad und alles gût. wir haben dem hochgebornen Wilhelmen [u. s. w. wie in nr. 594 ieben getrûen. S. 970 Z. 14 pfalczgraven bis S. 970 Z. 34 gestraft werden, mit Weglassung der dort in len Varianten näher bezeichneten Stellen], als dann unser machtbrief 2 im darüber gegeben clerlicher uswiset. wann wir nû ein besunder gût getruen zû euch haben, das ûch soliche unredlich krieg und rauberie auch wider und leit sin, und euch auch in diser g sachen wol darzů ze tûn und zů helfen gepûret, daz solche krieg und rawberi gewendet ind abbrächt werden, davon begern wir von euch mit sûnderm flis und gebieten ûch auch von Romischer kûnglicher macht ernstlich und vestielich mit disem brief bi den ruen, die ir uns und dem riche schüldig sit, wenne 3 euch der vorgnant herzôg Wilhelm von solicher krieg und rawberie wegen ermanen und anrüffen wirdet und darzů tûn volle, das ir dann ime oder weme er unser panir fürbas empfelhen werde h hilflich und oegestendig seit mit allem ewerm vermügen, glicher wise als ob wir selbs dabei weren. las wollen wir gein üch gnediclich erkennen und ir tût uns daran ein besûnder dank- €emikeit und wolgefallen. geben zû Luca an sant Peters i und sant Pauls k tag1 der €eilgen 12 botenm unser riche des Ungerischen etc. im 46 des Romischen im 22 und les Behemischen im 11 n jaren. 1432 Juni 29 Ad mandatum domini regis Caspar Slick. a) OW wolten. b) W majestas statt diß — insigel. c) Schaab druckt oder und giebt infolgedessen der Urkunde das falsche Datum des 29 Juni. d) H in dem. e) N reigis. f) N add. etc. g) S den. h) S wurde. i) S Peter. k) S Paulus. 1) om. S. m) S add. tag. n) S 12. 1 Uber ancere Adressen vgl. nr. 593b und daxu S. 934. nr. 594. Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Das Folgende bis gnediclich erkennen stimmt fast wörtlich mit nr. 594 S. 970 Z. 43 bis S. 971 Z. 2 überein. 123
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972 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. b. Voraufgehender Herren- und Städtetag zu Basel am 17 Juni 1432 nr 596-597a. 1432 Juni 10 596. Pf. Stephan an seinen Vetter Hzg. Wilhelm von Baiern: kann zu dem am 17 Juni in Basel stattfindenden Herren- und Städtetage weder persönlich erscheinen noch Vertreter schicken, wird aber die dort etwa getroffenen Anordnungen durchführen 1432 Juni 10 und namentlich für sicheres Geleit durch seine Lande sorgen. Наgеnаu. Jиni 17 1432 Juní 10 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 211 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. deperd. Erwähnt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 543 Anm. I. als ir uns 10 Unsern fruntlichen dinst zuvor. hochgeporner furste, lieber vetter. geschreben habent umb zwene unser rete gein Basel zû schicken uf den eritag nach dem sontage trinitatis schirst komende, so wollend ir uch mit der herren und stete frunden und auch ine underreden, wie das in diesen landen friede gemacht, die straßen geschirmet und das heilige concilium desta friedelicher gesucht werde etc.: lieber vetter, was wir unserem allergnedigsten herren dem Romischen konige zû liebe, dem heiligen 15 concilio zû stirkunge und vorderunge und uch auch zû willen in solichen oder andern sachen getûn mochten, sin wir ganz willig und deten es gern. aber wir konnen oder mogen iez von unsern reten, die bi uns sint, niemants dahin geschicken noch andern den unsern darzû togelich solichs in zit verkunden. dan wir selbs uf wege sin hinabe bi den Hundesruck in unsere lant zû riden in warheit umb unser anligende ernstlicher 2o sach willen lande und lute antreffende. darzû wir der unser gar notdurftig sin; wir woltent es anders gern getan han und bekennen, das das billich were. darumb bitten wir uwer liebe fruntlich, solich anzüsehen und uns in dem besten gutlich zü verantworten und auch selbs vor unschultig und nit zû unwillen haben. dann was ir mit der herren und stete reten zû rade werdent, anslahent und ordent, dardurch das heilige concilium 25 gefordert werden und sich zû frieden und schirme der lande treffen mag, darin sint unser mechtig und solte auch nit zwivels haben, wir wollen durch uns unser lande und die unsere alles unser vermogen darzů keren dûn und bewisen in solicher maß: solte iemants beraubet oder beschediget werden, das wir das in unserm lande geleide und gepiete nit gestaten und getrulich nach unserem besten vermogen darvor sin wollen und 3o mit den unsern bestellen (als wir auch vormalß bestalt haben), obe es geschee (das von gnaden gots noch bißher in unserem geleide nit gescheen ist), dem zû widerstene und eim ieglichen, der geleides begert, sonderlich zû dem heiligen concilio oder darvon, das gutlich zû geben und zû geleiden, so verre unser lande und gebiede get. und wollen des ganz willig sin, in maß wir uns des vormalß gein uch in unserr schrift auch er� 35 botten haben. datum Hagenauwe tercia post festum penthecostes anno etc. 30 secundo. [in verso] Dem hochgepornen fursten herren Wilhelm pfalzgraven bi Rine, herzugen in Beyern, des heiligen concilii zû Basell be- schirmer und stathelter unsers gnedigsten herren des Romischen kûnigs, unserm lieben vetter. Stepfan von gots gnaden pfalzgrave bi Rin und herzug in Beyern. 40 1432 Juni 21 597. Weinschenkungen Basels aus Anlaß des Herren- und Städtetages daselbst. Jиni 21. 1432 Aus Basel Staats-A. Wochenausgabebuch 1423 Dez. 23 bis 1433 Sept. 20 pag. 650 not. chart. coaevae, unter den Ausgaben der ersten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433. 45 Der Kürxe wegen geben wir einige Male den Betrag der Schenkung (6 sh. 8 d.), der hinter jedem einzelnen der betreffenden Posten wiederholt wird, nur hinter dem letxten an. Bei jeder Summe ist pro vino hinrugefiigt.
972 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. b. Voraufgehender Herren- und Städtetag zu Basel am 17 Juni 1432 nr 596-597a. 1432 Juni 10 596. Pf. Stephan an seinen Vetter Hzg. Wilhelm von Baiern: kann zu dem am 17 Juni in Basel stattfindenden Herren- und Städtetage weder persönlich erscheinen noch Vertreter schicken, wird aber die dort etwa getroffenen Anordnungen durchführen 1432 Juni 10 und namentlich für sicheres Geleit durch seine Lande sorgen. Наgеnаu. Jиni 17 1432 Juní 10 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 211 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. deperd. Erwähnt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 543 Anm. I. als ir uns 10 Unsern fruntlichen dinst zuvor. hochgeporner furste, lieber vetter. geschreben habent umb zwene unser rete gein Basel zû schicken uf den eritag nach dem sontage trinitatis schirst komende, so wollend ir uch mit der herren und stete frunden und auch ine underreden, wie das in diesen landen friede gemacht, die straßen geschirmet und das heilige concilium desta friedelicher gesucht werde etc.: lieber vetter, was wir unserem allergnedigsten herren dem Romischen konige zû liebe, dem heiligen 15 concilio zû stirkunge und vorderunge und uch auch zû willen in solichen oder andern sachen getûn mochten, sin wir ganz willig und deten es gern. aber wir konnen oder mogen iez von unsern reten, die bi uns sint, niemants dahin geschicken noch andern den unsern darzû togelich solichs in zit verkunden. dan wir selbs uf wege sin hinabe bi den Hundesruck in unsere lant zû riden in warheit umb unser anligende ernstlicher 2o sach willen lande und lute antreffende. darzû wir der unser gar notdurftig sin; wir woltent es anders gern getan han und bekennen, das das billich were. darumb bitten wir uwer liebe fruntlich, solich anzüsehen und uns in dem besten gutlich zü verantworten und auch selbs vor unschultig und nit zû unwillen haben. dann was ir mit der herren und stete reten zû rade werdent, anslahent und ordent, dardurch das heilige concilium 25 gefordert werden und sich zû frieden und schirme der lande treffen mag, darin sint unser mechtig und solte auch nit zwivels haben, wir wollen durch uns unser lande und die unsere alles unser vermogen darzů keren dûn und bewisen in solicher maß: solte iemants beraubet oder beschediget werden, das wir das in unserm lande geleide und gepiete nit gestaten und getrulich nach unserem besten vermogen darvor sin wollen und 3o mit den unsern bestellen (als wir auch vormalß bestalt haben), obe es geschee (das von gnaden gots noch bißher in unserem geleide nit gescheen ist), dem zû widerstene und eim ieglichen, der geleides begert, sonderlich zû dem heiligen concilio oder darvon, das gutlich zû geben und zû geleiden, so verre unser lande und gebiede get. und wollen des ganz willig sin, in maß wir uns des vormalß gein uch in unserr schrift auch er� 35 botten haben. datum Hagenauwe tercia post festum penthecostes anno etc. 30 secundo. [in verso] Dem hochgepornen fursten herren Wilhelm pfalzgraven bi Rine, herzugen in Beyern, des heiligen concilii zû Basell be- schirmer und stathelter unsers gnedigsten herren des Romischen kûnigs, unserm lieben vetter. Stepfan von gots gnaden pfalzgrave bi Rin und herzug in Beyern. 40 1432 Juni 21 597. Weinschenkungen Basels aus Anlaß des Herren- und Städtetages daselbst. Jиni 21. 1432 Aus Basel Staats-A. Wochenausgabebuch 1423 Dez. 23 bis 1433 Sept. 20 pag. 650 not. chart. coaevae, unter den Ausgaben der ersten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433. 45 Der Kürxe wegen geben wir einige Male den Betrag der Schenkung (6 sh. 8 d.), der hinter jedem einzelnen der betreffenden Posten wiederholt wird, nur hinter dem letxten an. Bei jeder Summe ist pro vino hinrugefiigt.
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 973 Sabato post festum corporis Cristi: domino marchioni 1, junkher Caspern von Klingenberg und den von Bodmen, dem von Wyssenburg und dem von End, dem her- zogen von Schiltach, denen von Geroldseck [einzeln bezw. jeder Gruppe je] 6 sh. 8 d.; den andern von Geroldseck 13 sh. 4 d.; grauf Wilhelmen von Montfort herren ze 5 Tettenang, grauf Heinrich von Furstenberg, Volkarten vogt ze Belfort, den von Straß- burg2, den von Costancz, den von Slettstatt, den von Friburg, den von Brisach, den von Nuwenburg, den von Rinfelden [einzeln jel 6 sh. 8 d.; den von Louffemberg und Seckingen 13 sh. 4 d.; den von Ulm, Rafenspurg, Rôtwil, Schâffhusen und Esßlingen 33 sh. 4 d.; den von Múlhusen 6 sh. 8 d. 1432 Juni 21 15 10 597a. Hzg. Wilhelm von Baiern thut kund: will sich auf Rat nicht gen. Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Reichsmannen und reichsstädtischer Gesandten, mit denen er sich in Basel wegen des Landfriedens unterredet hat, zu gen. Fürsten begeben, um mit ihnen ebenfalls über den Landfrieden zu sprechen; ernennt deshalb für die Dauer seiner Abwesenheit den Markgrafen Wilhelm von Hachberg zu seinem Ver- weser in der Beschirmung des Baseler Konzils und bittet, dem Markgrafen auf Er- fordern beizustehen. 1432 Juni 23 Basel. 1432 Jиni 29 20 Aus Karlsruhe General-Landes-A. Urkunden, Haus- und Staats-A. I. Personalien: Hochberg Vidimus des Offixials der Baseler Kurie Conradus Guntfridus von 1432 feria 5 ante Jacobi apost. [Juli 24], orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Gedruckt bei Schöpflin, Historia Zaringo-Badensis 6, 184-186 ohne Quellenangabe. Regest bei Witte, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg nr. 1288. Von gottes gnaden wir Wilhalm pfalzgraff bei Rein und herzog in Beyrn etc., beschermer des heiligen concili zů Basel und stathalter des allerdurchleuchtigisten fúrsten und herren hern Sigmunden Rômschen Ungrischen und Behemschen etc. kúngs bekennen 25 und tûn kund in dem offen briefe 3: als unser gnedigister herre egenant uns dem heligen concili zû Basel zû beschirmer geben und zû seinem stathalder gemacht hat 4 von notdurft wegen des heiligen concilii, auch von wegen sôlicher krieg unfrid und geprechen, die dann in disen landen auferstanden und noch sind, dardurch das heilig Mf. Wilhelm von Hachberg. Er und die weiter- so hin genannten Herren kommen fast alle auch in einer aus Pasel Mi. n. Veits tag [Juni 18] datierten Urkunde Hag. Wilhelms von Baiern vor. Der Her- rog macht in dieser Urkunde das Urteil bekannt, das er auf Befehl K. Sigmunds mit den folgenden 35 Reichsmannen in einer näher bereichneten Streit- sache rwischen Henman Offenburg und Ludwig dem Meyer von Honingen gefällt habe, nämlich mit Wil- halm margrafen zu Rôteln, Hainrichen grafen zu Furstenberg, Wilhalm grafen zu Montfort, Reinbolden 40 herzogen zu Urslingen, Tibolden herren zu Gerolczegk, Düring von Arburck, Rudolfen von Ramstain, Hanns Chunraten von Podmen, Wilhalm von Grünenberg, Hannsen Reichen von Reichenstein, Arnolden von Rotperg, Casparn von Clingenberg, Jorigen von End, 45 Hannsen von Podmen, Chunraten marschalk von Pappenheim, Frischhannsen von Podmen, Hainrichen von Sigperg, Chün zum Treublin, Haunsen ze Rin und Otman zum Haubt. (Miinchen Reichs-A. Fürsten- sachen Tom. V fol. 237a -238b cop. chart. coaeva 50 mit einigen Korrekturen; vgl. Witte, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg nr. 1287.) 2 Unter den hier genannten städtischen Gesandten fehlt auffallenderweise der Colmarer. Seine An- wesenheit in Basel ergiebt sich aus dem Colmarer Kaufhausbuch. Dort ist unter den Ausgaben aus der ersten Woche der ersten Periode des Rechnungs- jahres 1432-1433, d i. So. v. Johanns tag vů sún- giliten [Juni 22] bis So. Peter und Paulus tag [Juni 29], bemerkt: item der meister Gilge reit gon Basel, als herzog Wilhelm von Peyer har schreib von des tags wegen. was 6 tag uß ; costet 4 1b. minus 16 d. (Colmar Stadt-A. Kaufhausbuch nr. 24 pag. 1 not. chart. coaeva.) 3 Laut den cinleitenden Worten des Vidimus war die Originalurkunde Wilhelms verschen mit sigillo ejusdem domini principis cereo forme rotunde coloris rubei alteri cere coloris glauci impresso in duplata pergameni pressula impendente; in cujus sigilli medio arma pallatinatus Reni et ducatus Pavarie cum galea desuper apparebant evidenter, et littere in circum- ferenciis ejusdem sigilli sic legebantur .. Sigillum Wilhelmi ducis Pavarie etc. 4 Vgl. nr. 109. 123*
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 973 Sabato post festum corporis Cristi: domino marchioni 1, junkher Caspern von Klingenberg und den von Bodmen, dem von Wyssenburg und dem von End, dem her- zogen von Schiltach, denen von Geroldseck [einzeln bezw. jeder Gruppe je] 6 sh. 8 d.; den andern von Geroldseck 13 sh. 4 d.; grauf Wilhelmen von Montfort herren ze 5 Tettenang, grauf Heinrich von Furstenberg, Volkarten vogt ze Belfort, den von Straß- burg2, den von Costancz, den von Slettstatt, den von Friburg, den von Brisach, den von Nuwenburg, den von Rinfelden [einzeln jel 6 sh. 8 d.; den von Louffemberg und Seckingen 13 sh. 4 d.; den von Ulm, Rafenspurg, Rôtwil, Schâffhusen und Esßlingen 33 sh. 4 d.; den von Múlhusen 6 sh. 8 d. 1432 Juni 21 15 10 597a. Hzg. Wilhelm von Baiern thut kund: will sich auf Rat nicht gen. Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Reichsmannen und reichsstädtischer Gesandten, mit denen er sich in Basel wegen des Landfriedens unterredet hat, zu gen. Fürsten begeben, um mit ihnen ebenfalls über den Landfrieden zu sprechen; ernennt deshalb für die Dauer seiner Abwesenheit den Markgrafen Wilhelm von Hachberg zu seinem Ver- weser in der Beschirmung des Baseler Konzils und bittet, dem Markgrafen auf Er- fordern beizustehen. 1432 Juni 23 Basel. 1432 Jиni 29 20 Aus Karlsruhe General-Landes-A. Urkunden, Haus- und Staats-A. I. Personalien: Hochberg Vidimus des Offixials der Baseler Kurie Conradus Guntfridus von 1432 feria 5 ante Jacobi apost. [Juli 24], orig. membr. lit. pat. c. sig. pend. Gedruckt bei Schöpflin, Historia Zaringo-Badensis 6, 184-186 ohne Quellenangabe. Regest bei Witte, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg nr. 1288. Von gottes gnaden wir Wilhalm pfalzgraff bei Rein und herzog in Beyrn etc., beschermer des heiligen concili zů Basel und stathalter des allerdurchleuchtigisten fúrsten und herren hern Sigmunden Rômschen Ungrischen und Behemschen etc. kúngs bekennen 25 und tûn kund in dem offen briefe 3: als unser gnedigister herre egenant uns dem heligen concili zû Basel zû beschirmer geben und zû seinem stathalder gemacht hat 4 von notdurft wegen des heiligen concilii, auch von wegen sôlicher krieg unfrid und geprechen, die dann in disen landen auferstanden und noch sind, dardurch das heilig Mf. Wilhelm von Hachberg. Er und die weiter- so hin genannten Herren kommen fast alle auch in einer aus Pasel Mi. n. Veits tag [Juni 18] datierten Urkunde Hag. Wilhelms von Baiern vor. Der Her- rog macht in dieser Urkunde das Urteil bekannt, das er auf Befehl K. Sigmunds mit den folgenden 35 Reichsmannen in einer näher bereichneten Streit- sache rwischen Henman Offenburg und Ludwig dem Meyer von Honingen gefällt habe, nämlich mit Wil- halm margrafen zu Rôteln, Hainrichen grafen zu Furstenberg, Wilhalm grafen zu Montfort, Reinbolden 40 herzogen zu Urslingen, Tibolden herren zu Gerolczegk, Düring von Arburck, Rudolfen von Ramstain, Hanns Chunraten von Podmen, Wilhalm von Grünenberg, Hannsen Reichen von Reichenstein, Arnolden von Rotperg, Casparn von Clingenberg, Jorigen von End, 45 Hannsen von Podmen, Chunraten marschalk von Pappenheim, Frischhannsen von Podmen, Hainrichen von Sigperg, Chün zum Treublin, Haunsen ze Rin und Otman zum Haubt. (Miinchen Reichs-A. Fürsten- sachen Tom. V fol. 237a -238b cop. chart. coaeva 50 mit einigen Korrekturen; vgl. Witte, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg nr. 1287.) 2 Unter den hier genannten städtischen Gesandten fehlt auffallenderweise der Colmarer. Seine An- wesenheit in Basel ergiebt sich aus dem Colmarer Kaufhausbuch. Dort ist unter den Ausgaben aus der ersten Woche der ersten Periode des Rechnungs- jahres 1432-1433, d i. So. v. Johanns tag vů sún- giliten [Juni 22] bis So. Peter und Paulus tag [Juni 29], bemerkt: item der meister Gilge reit gon Basel, als herzog Wilhelm von Peyer har schreib von des tags wegen. was 6 tag uß ; costet 4 1b. minus 16 d. (Colmar Stadt-A. Kaufhausbuch nr. 24 pag. 1 not. chart. coaeva.) 3 Laut den cinleitenden Worten des Vidimus war die Originalurkunde Wilhelms verschen mit sigillo ejusdem domini principis cereo forme rotunde coloris rubei alteri cere coloris glauci impresso in duplata pergameni pressula impendente; in cujus sigilli medio arma pallatinatus Reni et ducatus Pavarie cum galea desuper apparebant evidenter, et littere in circum- ferenciis ejusdem sigilli sic legebantur .. Sigillum Wilhelmi ducis Pavarie etc. 4 Vgl. nr. 109. 123*
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974 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 concili an zûfúrung a aller notdurft, auch die leut, die darzû und davon reiten und Juni 23 wandeln, vast betrübt, etlich gevangen, an leib und gût beraubt und beschedigt werden, sôlichs zu furkomen und ze wenden, so haben wir uns mit etlichen des heiligen reichs graven hern rittern knechten mannen und des reichs stet poten, die wir dann von sô- licher obgeschribner sach und notdurft wegen zü uns hêr gen Basel gebetten und ge- vordert hetten, underrett. die uns geräten haben, wir sullen uns mit etlichen des reichs fúrsten, der land dann hie heran stossen, aus sôlichen sachen auch underreden und ir hilf darzů begeren. das wir also nach irem raut tûn und uns zû unserm vettern dem pfalzgraffen, zû unserm swager dem herzogen vom Berge 1, zû herzog Stephan von Bayrn, dem bischof von Strässburg und etlichen andern fúrsten fügen wellen. herauf 10 mit wolgedächtem mût und gûttem râte so haben wir den wolgebornen Wilhalmen mar- gräfen ze Hochberg herren ze Rôttelln und Sussenberg zû unserm fúrweser sôlich zeit, die wir ietzo bei unsern freinden sein werdent, gemacht und machen wissenlich in kraft diß briefs, also dieweil wir aus sein, das er das heilig concili beschermen, die leut, die darzů und davon ziehen wellen, geleitt und zû belaiten schaffe und uns in allen sachen, 15 wie sich die machen wurden b, verwese, gleicher weiß als wir selbs tün môchten, so wir personlich da waren, uf den gewaltzbrief, den unser obgenanter gnedigister here uns geben hât. darauf wir alle fürsten, geistlich und weltlich, auch all gräffen frei herren ritter knecht stett markt und sunderlich den burgermaister rât und burger gemainclich der statt zů Basel und auch alle ander, weliches wesen die sein, die von dem obgenanten 20 margrafen in unsers gnedigisten herren des Römschen etc. kungs und unser namen er- sucht ermanet und gebetten werden, vleissiclich bitten, das ir dem obgenanten mar- graffen in unserm abwesen, das doch nit lang sein sol, hilflich ratlich und beigestendig seit in allem dem, das er von des heiligen concili und des heiligen richs wegen an ew begeren wurdee, als uns selbs. das wellen wir gen ew allen und ewer iedem be-25 sunder freuntlich beschulden und gnedklichd erkennen und das unserm gnädigisten herren dem Rômschen etc. konig zû aller willikeit von ew sagen und verkúnden. zů warem urchünd aller vor geschribner sach so haben wir unser insigel auf den brief haissen henken und geben ze Basel an sand Johanns des baptisten abent anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo secundo. 1432 Juni 25 30 c. Ausschreiben nr. 598. 1432 598. Hzg. Wilhelm von Baiern an Straßburg: ladet zu einem Fürsten- und Städtetage Juní 22 1432 Juni 22 Basel. nach Basel auf den 27 Juli cin. Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 4 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Auf der Rückseite steht oben rechts in der Ecke die wohl für den Schreiber der 35 Adresse bestimmte Weisung Stat. Die Forlage ist ctwas beschüdigt; unsere Ergänrungen (S. 975 Z. 25-30) sind kursiv gedruckt. Von gotes genaden Wilhalm pfallenzgraf bei Rein herzoge in Beyren etc. des heiligen concili zu Basel beschirmer und stathalder unsers gnedigisten herren des Römischen etc. kônigs. Unseren gunstlichen grus zuvor. fürsichtig und weis uns sunder lieb. als unser gnedigister herre der Rômisch etc. konig uns dem heiligen concili zu Basel zu ainem beschirmer geben, auch uns dorin zu seinem stathalder gemacht und uns sein bevelhnûß- brief 2 mit der majestat besigelt geben hat, in demselben bevelhnûsbrief under anderen a) Vorl. zůfürung. b) Vorl. wrden. c) Yorl. wrde. d) sic. 40 45 1 Uber den Zweck der Reise Hrg. Wilhelms rum Hernog von Berg vergleiche man auch nr. 593 art. 1 und Kluckholn a. a. O. 2, 582. 2 nr. 109.
974 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 concili an zûfúrung a aller notdurft, auch die leut, die darzû und davon reiten und Juni 23 wandeln, vast betrübt, etlich gevangen, an leib und gût beraubt und beschedigt werden, sôlichs zu furkomen und ze wenden, so haben wir uns mit etlichen des heiligen reichs graven hern rittern knechten mannen und des reichs stet poten, die wir dann von sô- licher obgeschribner sach und notdurft wegen zü uns hêr gen Basel gebetten und ge- vordert hetten, underrett. die uns geräten haben, wir sullen uns mit etlichen des reichs fúrsten, der land dann hie heran stossen, aus sôlichen sachen auch underreden und ir hilf darzů begeren. das wir also nach irem raut tûn und uns zû unserm vettern dem pfalzgraffen, zû unserm swager dem herzogen vom Berge 1, zû herzog Stephan von Bayrn, dem bischof von Strässburg und etlichen andern fúrsten fügen wellen. herauf 10 mit wolgedächtem mût und gûttem râte so haben wir den wolgebornen Wilhalmen mar- gräfen ze Hochberg herren ze Rôttelln und Sussenberg zû unserm fúrweser sôlich zeit, die wir ietzo bei unsern freinden sein werdent, gemacht und machen wissenlich in kraft diß briefs, also dieweil wir aus sein, das er das heilig concili beschermen, die leut, die darzů und davon ziehen wellen, geleitt und zû belaiten schaffe und uns in allen sachen, 15 wie sich die machen wurden b, verwese, gleicher weiß als wir selbs tün môchten, so wir personlich da waren, uf den gewaltzbrief, den unser obgenanter gnedigister here uns geben hât. darauf wir alle fürsten, geistlich und weltlich, auch all gräffen frei herren ritter knecht stett markt und sunderlich den burgermaister rât und burger gemainclich der statt zů Basel und auch alle ander, weliches wesen die sein, die von dem obgenanten 20 margrafen in unsers gnedigisten herren des Römschen etc. kungs und unser namen er- sucht ermanet und gebetten werden, vleissiclich bitten, das ir dem obgenanten mar- graffen in unserm abwesen, das doch nit lang sein sol, hilflich ratlich und beigestendig seit in allem dem, das er von des heiligen concili und des heiligen richs wegen an ew begeren wurdee, als uns selbs. das wellen wir gen ew allen und ewer iedem be-25 sunder freuntlich beschulden und gnedklichd erkennen und das unserm gnädigisten herren dem Rômschen etc. konig zû aller willikeit von ew sagen und verkúnden. zů warem urchünd aller vor geschribner sach so haben wir unser insigel auf den brief haissen henken und geben ze Basel an sand Johanns des baptisten abent anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo secundo. 1432 Juni 25 30 c. Ausschreiben nr. 598. 1432 598. Hzg. Wilhelm von Baiern an Straßburg: ladet zu einem Fürsten- und Städtetage Juní 22 1432 Juni 22 Basel. nach Basel auf den 27 Juli cin. Aus Straßburg Stadt-A. Série AA fasc. 179 fol. 4 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Auf der Rückseite steht oben rechts in der Ecke die wohl für den Schreiber der 35 Adresse bestimmte Weisung Stat. Die Forlage ist ctwas beschüdigt; unsere Ergänrungen (S. 975 Z. 25-30) sind kursiv gedruckt. Von gotes genaden Wilhalm pfallenzgraf bei Rein herzoge in Beyren etc. des heiligen concili zu Basel beschirmer und stathalder unsers gnedigisten herren des Römischen etc. kônigs. Unseren gunstlichen grus zuvor. fürsichtig und weis uns sunder lieb. als unser gnedigister herre der Rômisch etc. konig uns dem heiligen concili zu Basel zu ainem beschirmer geben, auch uns dorin zu seinem stathalder gemacht und uns sein bevelhnûß- brief 2 mit der majestat besigelt geben hat, in demselben bevelhnûsbrief under anderen a) Vorl. zůfürung. b) Vorl. wrden. c) Yorl. wrde. d) sic. 40 45 1 Uber den Zweck der Reise Hrg. Wilhelms rum Hernog von Berg vergleiche man auch nr. 593 art. 1 und Kluckholn a. a. O. 2, 582. 2 nr. 109.
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 975 1432 Jиni 22 sachen nemlich begriffen ist: was krieg in disen landen auferstanden waren oder noch ersten wurden, dardurch daz heilig concili betrübt werden môcht, das wir dieselben ab- schaffen, auch abtun und in frid oder richtung bringen ; wer uns aber dorin nit gehorsam sein wolt, den sollten wir dorumb straffen und dorin zu hielf nemen des reichs fürsten 5 stet und mann etc. wiewol uns die sach swar was aufzenemen und mainten, unser gnedigister herre vorgenant hiet wol ainen fürsten oder mer im reich gefunden, die zu sôlichen sachen tügentlicher gewesen waren dann wir, aber nachdem und sein genad die sach dozemal so ernstlich vor im hett und ie das von uns also haben wolt, so mochten wir im das mit gelimpf nit versagen und namen uns der sach an auf sollichen guten trost, 10 den wir in ew und ander des reichs stet haben; und nicht zweifelen, dann mit wew 1 ir uns zû lieb werden môgt, das wir sôllich ambt wol außrichten, das ir das gern tut. als wir nu ietzo ain zeit in disem land gewesen sein, haben wir wol verstanden und von tag ze tag erfaren, das vil krieg und rauberei in disen landen sind und ie lenger ie mer ersten würden, villeicht man sôlichs nicht understond, dordurch dann das heilig concili 15 genzlich gehindert, des heiligen reichs straß belaidigt, auch der fürsten und stet zôll und maut gemindert und arm leut allenthalben gemacht würden. und also sein wir in unserem rat ainig worden und ist uns auch von guten herren ritteren knechten und etlichen des heiligen reichs stet poten geraten 2, das wir gedenken und sollich unrecht- lich krieg und rauberei understen und doran sein mit allen quemlichen wegen, damit das 20 ainer von dem andern billich und gewôndlich recht nem und geb, geb und nem, welher aber sôlichs nicht tun wolt, das wir dann mit hilf unser frund, auch des reichs steten und mannen darzu tun, das sollichs nicht geschecht, und zu voran unser herrn frund, auch des reichs stet und mann ersüchen, die zu tagen bitten und bringen auf solich weg helfen raten und gedenken, wie dann sollichs fur daz nutzlichest furhand genomen 25 werd, damit hinfur sôlich unrechtlich krieg und rauberei werden abgeton und das ainer gen dem andern sein sach mit billichen rechten rechtlich ersûch und handel. auf das so haben wir uns von sollicher obgemelter sach wegen ains tags vermessen und für- genomen hieher gen Basel ze komen des nâhsten sontags nach sant Jacobs tag, sôllich Juli 27 vorberurt sach fürhand ze nemen und dorin dez besten zu entsinnen. herumb wir euwer 3o weishait in sunderem trawen, das wir zu ew haben, vleissiglich bitten, das ir dem heiligen concili zu sterkung, unserm gnedigen herren dem Römischen etc. konig zu gevallen und uns zu eren etlich ewrs rates, die zu sôllichen sachen tugentlich sind, mit gwalt auf den sontag nach sant Jacobs tag zu uns und anderen fursten herren und dez reichs stet poten Juli 27 schicket zu ratslagen und ainig ze werden, domit das sôllich unrechtlich krieg und 35 rauberei, dardurch dann das heilig concili grôßlich betrübt, des heiligen reichs straß gesmächt, land und leut geôdet verheret und verderbt werden, in frid und recht komen. dann solt man dorzu nit tun und sôllicher sach zusehen, sicherlichen es wûrd allen Teutzschen fürsten und landen ein aufheben und mocht in kûnftigen zeiten grôss übel doraus wachsen. und fürbar sol Teutzschen landen immer ichtz gûts aufersten, so mag 4o es durch kain sach so lôbleich und ôrdenlich geschehen als durch das heilig concili, auch durch frid und recht, das man die schaff. dorzu billich ain ider Cristenmensch hilflich ist, und auch an ew nicht zweifelen, dann ir werdet gar treulich und tröstlich dorzu raten und helfen und uns euwer rât hieher ze schiken auf den obgeschriben suntag nicht verzeihen. eurer fruntlich verschriben antwort begeren wir ze wissen bei 45 dem botten. geben zu Basel am sontag nach corporis Christi anno domini etc. 32. [in verso] Den fürsichtigen und weisen uns sunder lieben burgermeister und ammeister auch dem rat der stat zue Straspurg. 1432 Juni 22 Dominus dux per se ipsum in consilio suo. 1 mit wew ist soviel als „womil“. Vgl. Lever, 50 Mhd. Wörterbuch 3, 766. 2 Auf dem Herren- und Städtetage vom 17 Juni 1432. Vgl. S. 934-935.
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 975 1432 Jиni 22 sachen nemlich begriffen ist: was krieg in disen landen auferstanden waren oder noch ersten wurden, dardurch daz heilig concili betrübt werden môcht, das wir dieselben ab- schaffen, auch abtun und in frid oder richtung bringen ; wer uns aber dorin nit gehorsam sein wolt, den sollten wir dorumb straffen und dorin zu hielf nemen des reichs fürsten 5 stet und mann etc. wiewol uns die sach swar was aufzenemen und mainten, unser gnedigister herre vorgenant hiet wol ainen fürsten oder mer im reich gefunden, die zu sôlichen sachen tügentlicher gewesen waren dann wir, aber nachdem und sein genad die sach dozemal so ernstlich vor im hett und ie das von uns also haben wolt, so mochten wir im das mit gelimpf nit versagen und namen uns der sach an auf sollichen guten trost, 10 den wir in ew und ander des reichs stet haben; und nicht zweifelen, dann mit wew 1 ir uns zû lieb werden môgt, das wir sôllich ambt wol außrichten, das ir das gern tut. als wir nu ietzo ain zeit in disem land gewesen sein, haben wir wol verstanden und von tag ze tag erfaren, das vil krieg und rauberei in disen landen sind und ie lenger ie mer ersten würden, villeicht man sôlichs nicht understond, dordurch dann das heilig concili 15 genzlich gehindert, des heiligen reichs straß belaidigt, auch der fürsten und stet zôll und maut gemindert und arm leut allenthalben gemacht würden. und also sein wir in unserem rat ainig worden und ist uns auch von guten herren ritteren knechten und etlichen des heiligen reichs stet poten geraten 2, das wir gedenken und sollich unrecht- lich krieg und rauberei understen und doran sein mit allen quemlichen wegen, damit das 20 ainer von dem andern billich und gewôndlich recht nem und geb, geb und nem, welher aber sôlichs nicht tun wolt, das wir dann mit hilf unser frund, auch des reichs steten und mannen darzu tun, das sollichs nicht geschecht, und zu voran unser herrn frund, auch des reichs stet und mann ersüchen, die zu tagen bitten und bringen auf solich weg helfen raten und gedenken, wie dann sollichs fur daz nutzlichest furhand genomen 25 werd, damit hinfur sôlich unrechtlich krieg und rauberei werden abgeton und das ainer gen dem andern sein sach mit billichen rechten rechtlich ersûch und handel. auf das so haben wir uns von sollicher obgemelter sach wegen ains tags vermessen und für- genomen hieher gen Basel ze komen des nâhsten sontags nach sant Jacobs tag, sôllich Juli 27 vorberurt sach fürhand ze nemen und dorin dez besten zu entsinnen. herumb wir euwer 3o weishait in sunderem trawen, das wir zu ew haben, vleissiglich bitten, das ir dem heiligen concili zu sterkung, unserm gnedigen herren dem Römischen etc. konig zu gevallen und uns zu eren etlich ewrs rates, die zu sôllichen sachen tugentlich sind, mit gwalt auf den sontag nach sant Jacobs tag zu uns und anderen fursten herren und dez reichs stet poten Juli 27 schicket zu ratslagen und ainig ze werden, domit das sôllich unrechtlich krieg und 35 rauberei, dardurch dann das heilig concili grôßlich betrübt, des heiligen reichs straß gesmächt, land und leut geôdet verheret und verderbt werden, in frid und recht komen. dann solt man dorzu nit tun und sôllicher sach zusehen, sicherlichen es wûrd allen Teutzschen fürsten und landen ein aufheben und mocht in kûnftigen zeiten grôss übel doraus wachsen. und fürbar sol Teutzschen landen immer ichtz gûts aufersten, so mag 4o es durch kain sach so lôbleich und ôrdenlich geschehen als durch das heilig concili, auch durch frid und recht, das man die schaff. dorzu billich ain ider Cristenmensch hilflich ist, und auch an ew nicht zweifelen, dann ir werdet gar treulich und tröstlich dorzu raten und helfen und uns euwer rât hieher ze schiken auf den obgeschriben suntag nicht verzeihen. eurer fruntlich verschriben antwort begeren wir ze wissen bei 45 dem botten. geben zu Basel am sontag nach corporis Christi anno domini etc. 32. [in verso] Den fürsichtigen und weisen uns sunder lieben burgermeister und ammeister auch dem rat der stat zue Straspurg. 1432 Juni 22 Dominus dux per se ipsum in consilio suo. 1 mit wew ist soviel als „womil“. Vgl. Lever, 50 Mhd. Wörterbuch 3, 766. 2 Auf dem Herren- und Städtetage vom 17 Juni 1432. Vgl. S. 934-935.
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976 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. d. Besuch nr. 599. [1432 Juli 29] 599. [Hzg. Wilhelm von Baiern an die Pfalzgräfin Anna 1/: kann ihrer Einladung nicht Folge leisten, da Räte und Boten mehrerer gen. Fürsten und Reichsstädte cines Landfriedens wegen bei ihm sind. [1432 Juli 29 Basel 2.] Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 246b conc. chart., ohne Datum und 5 Adresse. Erwähnt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 543 Anm. 2. Unser frewntlich dienst und was wir liebs und guts vermogen alzeit zuvor. hoch- geborne furstin, liebe muem. wie ir uns ieczo geschriben3 und zu ewer lieb auf [Juli2g hewt gen sand Tibelt ze komen gepeten habt und uns darin ermant solicher zusa-10 gung, so wir euch darin nu zu Hagenaw getan haben etc., haben wir alles wol ver- nomen. liebe muem. nû sol ewer lieb an allen zweifl sein, das wir dez ze tun zumal willig gewesen warn. so sind alhie bei uns zu Basel unsers lieben vettern dez pfalz- grafen, unsers lieben vettern herzog Stephan ewers gemahels, dez margrafen von Paden, dez bischofs von Straspurg und dez von Wirtenberg rat, auch der reichstett im 15 Elsas und Swaben treflich potschaft, die wir all herzekommen von unsers herrn dez kungs wegen gepeten haben, mit in von ains gemainen frids wegen ze reden und ainig ze werden, damit solich krieg und rauberei, so in disen landen sind, gewent werden; von den wir furbar zu ewer lieb auf dißeit dahin nicht komen mûgen, als ew das diser gagenburtiger herr Peter unser caplan, den wir zu ewer lieb nach ewer begerung schicken, 20 wol sagen und erzeln wirdet. herauf so bitten wir ewer lieb mit sunderm vleiss, ir wellet uns das in dhainem argen vermerken noch aufnemen; wann wâr die sach nicht gewesen, so wolten wir doch an als verzihen zu ewer lieb komen und gar frolich mit ew gewesen sein. aber wir hoffen, unser sach werden sich also anschicken, das wir ewer lieb und ewre kinder, ob got wil, in kurz widersehen und frolich bei ew sein werden. 25 e. Ergebnis des Tages: Entwurf eines Landfriedens für den Oberrhein nr. 600. 11432 600. Entwurf zu einer dreijährigen Landfriedensvereinigung des Reichsverwesers Pfalz- zi. grafen Ludwig und des königlichen Statthalters im Bascler Konzil Herzog Wilhelms Iuli 28 und von Baiern mit gen. Reichsständen auf beiden Seiten des Oberrheins. [1432 Ang. 37 zwischen Juli 28 und August 3 Basel 4.] 30 Aus Straſburg Stadt-A. Série AA fasc. 157 fol. 4 cop. chart. coaeva ohne Datum, Folioheft von neun Blättern, von denen acht beschrieben sind. Uberschrift von einer Hand des 18 Jahrhunderts Landsfrieden zu beschirmung des concilii zu Basel. Die Vorlage ist in Alineas geschrieben, die, soweit nichts anderes bemerkt ist, den unserigen entsprechen. Die kolumnierten Buchstaben e o und u in û û ô und ò gehen in einander über und sind 3e oft nicht von einander ru scheiden. In gottes nammen amen. von gottes gnaden wir Ludwig pfalzgraf bi Ryne des heiligen Rômschen riches oberster truchseß und verseher der lande des Rines zû Swaben und des Frenckeschen rehten und herzog in Peyern, wir Wilhelm pfalzgraf bi Rine und 1 Gemahlin des Pf. Stephan, Tochter des Grafen Friedrich von Veldenx und Sponheim. Windeck (Ausg. von Altmann S. 100) nennt sie ein hubesch súferliche lieplich frouwe. 2 Das Datum ergiebt sich aus dem Inhalte des Briefes und aus dem in Anm. 3 Gesagten. 3 Die Einladung ist datiert Sletxstat dominica post Jacobi apostoli [Juli 27] und lautet auf den nächsten Dienstag. (Minchen Reichs-A. Fürsten- 40 sachen Tom. V fol. 245 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.; gedr. bei Steinhausen, Deutsche Privathriefe des Mittelalters I, 33-34 ebendaher; rgl. Kluckhohn a. a. O. 2, 543 Anm. 2.) 4 Die Griinde für diese Datierung sind oben S. 936 45 angegeben.
976 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. d. Besuch nr. 599. [1432 Juli 29] 599. [Hzg. Wilhelm von Baiern an die Pfalzgräfin Anna 1/: kann ihrer Einladung nicht Folge leisten, da Räte und Boten mehrerer gen. Fürsten und Reichsstädte cines Landfriedens wegen bei ihm sind. [1432 Juli 29 Basel 2.] Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 246b conc. chart., ohne Datum und 5 Adresse. Erwähnt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 543 Anm. 2. Unser frewntlich dienst und was wir liebs und guts vermogen alzeit zuvor. hoch- geborne furstin, liebe muem. wie ir uns ieczo geschriben3 und zu ewer lieb auf [Juli2g hewt gen sand Tibelt ze komen gepeten habt und uns darin ermant solicher zusa-10 gung, so wir euch darin nu zu Hagenaw getan haben etc., haben wir alles wol ver- nomen. liebe muem. nû sol ewer lieb an allen zweifl sein, das wir dez ze tun zumal willig gewesen warn. so sind alhie bei uns zu Basel unsers lieben vettern dez pfalz- grafen, unsers lieben vettern herzog Stephan ewers gemahels, dez margrafen von Paden, dez bischofs von Straspurg und dez von Wirtenberg rat, auch der reichstett im 15 Elsas und Swaben treflich potschaft, die wir all herzekommen von unsers herrn dez kungs wegen gepeten haben, mit in von ains gemainen frids wegen ze reden und ainig ze werden, damit solich krieg und rauberei, so in disen landen sind, gewent werden; von den wir furbar zu ewer lieb auf dißeit dahin nicht komen mûgen, als ew das diser gagenburtiger herr Peter unser caplan, den wir zu ewer lieb nach ewer begerung schicken, 20 wol sagen und erzeln wirdet. herauf so bitten wir ewer lieb mit sunderm vleiss, ir wellet uns das in dhainem argen vermerken noch aufnemen; wann wâr die sach nicht gewesen, so wolten wir doch an als verzihen zu ewer lieb komen und gar frolich mit ew gewesen sein. aber wir hoffen, unser sach werden sich also anschicken, das wir ewer lieb und ewre kinder, ob got wil, in kurz widersehen und frolich bei ew sein werden. 25 e. Ergebnis des Tages: Entwurf eines Landfriedens für den Oberrhein nr. 600. 11432 600. Entwurf zu einer dreijährigen Landfriedensvereinigung des Reichsverwesers Pfalz- zi. grafen Ludwig und des königlichen Statthalters im Bascler Konzil Herzog Wilhelms Iuli 28 und von Baiern mit gen. Reichsständen auf beiden Seiten des Oberrheins. [1432 Ang. 37 zwischen Juli 28 und August 3 Basel 4.] 30 Aus Straſburg Stadt-A. Série AA fasc. 157 fol. 4 cop. chart. coaeva ohne Datum, Folioheft von neun Blättern, von denen acht beschrieben sind. Uberschrift von einer Hand des 18 Jahrhunderts Landsfrieden zu beschirmung des concilii zu Basel. Die Vorlage ist in Alineas geschrieben, die, soweit nichts anderes bemerkt ist, den unserigen entsprechen. Die kolumnierten Buchstaben e o und u in û û ô und ò gehen in einander über und sind 3e oft nicht von einander ru scheiden. In gottes nammen amen. von gottes gnaden wir Ludwig pfalzgraf bi Ryne des heiligen Rômschen riches oberster truchseß und verseher der lande des Rines zû Swaben und des Frenckeschen rehten und herzog in Peyern, wir Wilhelm pfalzgraf bi Rine und 1 Gemahlin des Pf. Stephan, Tochter des Grafen Friedrich von Veldenx und Sponheim. Windeck (Ausg. von Altmann S. 100) nennt sie ein hubesch súferliche lieplich frouwe. 2 Das Datum ergiebt sich aus dem Inhalte des Briefes und aus dem in Anm. 3 Gesagten. 3 Die Einladung ist datiert Sletxstat dominica post Jacobi apostoli [Juli 27] und lautet auf den nächsten Dienstag. (Minchen Reichs-A. Fürsten- 40 sachen Tom. V fol. 245 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.; gedr. bei Steinhausen, Deutsche Privathriefe des Mittelalters I, 33-34 ebendaher; rgl. Kluckhohn a. a. O. 2, 543 Anm. 2.) 4 Die Griinde für diese Datierung sind oben S. 936 45 angegeben.
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 977 zw. herzog in Peyern etc. des heiligen concilii ze Basel beschirmer und stathalter des aller- I1439 Juli 28 durchlúchtigesten hochgebornesten fursten und herren hern Sygmundes Rômschen kôniges und Ang. 3] zů allen ziten merer des riches und zů Ungern zů Behem Dalmacien Croacien etc. kôniges unsers gnedigesten herren bekennen und dûnt kunt öffenlich mit disem brief von des gewaltes und ernstliches be- 5 allen den, die in sehent hôrent oder lesent: velhens wegen, so wir hant und uns bevolhen ist von dem benanten unserm aller- gnedigesten herren dem Römschen etc. kônig, habent wir betrahtet und eigentlich ver- sunnen solich unreht rôbri mûtwillen krieg und angriff, so in disen noch geschriben landen und gegne furgenommen und getriben, dadurch herren ritter kneht und stet, to ouch kouflút bilgri und ander lúte fremde und heimsche umbgezogen beschediget und bemûtwillet werdent, anders danne gôttelich billich und reht ist, und, ob man darzů nit tete, noch vil merer tegelichs ufersten môhte, dadurch danne das heilig concilium, daz in dem nammen des heiligen geistes ze Basel besamnet ist, ouch des heiligen richs stroß großlich beleidgt a gehindert lant und lúte mit nomme € und brant verheriget verwüstet 15 und ôde geleit wúrdent und daz weder edel noch unedel geistlich und weltlich kouflúte bilgri burger und geburen noch ir notdurft und narung niemant wandeln môhten und getôrsten. sidmoln aber der vorgenante unser gnedigester herre der Rômsche etc. kônig uns beden in sinem abwesen Tútsche lande nemmlich bevolhen hat, allenthalben ime o riche unrehtelich kriege und roubri nit ze lidende, sunder die abzetûnde und gûten friden 2o ze machende: so wissent wir wol, daz wir unserm egenanten herren nit grôsser dienst und gevallen dûn môgent, denne das wir solich wege fúrhant nement, dardurchd daz heilig concilium und des heiligen riches strosse, ouch geistlich und weltlich lúte der koufman der gebur und mengelich gesichert gefridet beschúczt und beschirmet werdent. das aber mit deheiner sache so wol und núczeliche gewendet werden mag danne durch 25 ein redelich und erbere vereinunge mit den fúrsten grafen herren rittern knehten und stetten, die in disen noch genanten kreissen beschlosset behuset und wonhaft sint, nemmlich anzehaben am Howenstein unz abhin gen Wissenburg und gen Selß und ensite Rynes von dem Woretale unz gen Liehtenowe und dazwúschen von einem gebirg an daz ander, als die snesleifen in den Rin fliessent, doch Mumpelgart mit derselben her- so schaft darine begriffen. und harumb mit wolbedohtem mûte und gûtem rote, den wir darinne von andern fúrsten geistlichen und weltlichen, ouch grafen herren rittern knehten und ettelich stettebotten, die danne darumb bi einander gewesen sint, hant gehaben, so habent wir und ouch dieselben noch geschriben fursten grafen herren ritter knehte und stette got dem almehtigen und siner werden mûter Marien zû lobe, dem heiligen con- 35 cilium ze trost, dem heiligen riche und rehten zû sterkunge, allen geistlichen und welt- lichen lúten ze hilf und durch gemeines nuczes und fridens willen uns zû einander ver- schriben, unser iegelicher mit den landen slossen stetten merketen lúten und gûten, die danne in den vor geschriben kreissen gelegen und gesessen sint, mit nammen wir herzog Ludwig mit der lantvôgtie in Elsas, die wir inne haben, und mit unser selbes landen 4o und slossen in dem vor geschriben kreisse unde zirkel gelegen, wir herzog Wilhelm als ein stathalter unsers gnedigesten herren des Rômschen etc. kôniges, sodanne wir herzog Stephan pfalzgraff etc. ouch mit der landvôgtie, die wir iecz inne haben, wir Wilhelm bischof zû Straßburg mit allen unsern slossen stetten lúten und gûten, die in den ob- genanten kreissen gelegen sint, desglichen wir Johanns bischof zů Basel, wir Jocob 45 marggraff zû Baden mit unserm lande und slossen ouch in den vor geschriben kreissen gelegen, wir Ludwig graff zû Wúrtemberg mit Richenwilre und dem, daz darzů gehôret, und wir Hanrieta grefin zů Wurtemberg und zů Mumpelgarte mit der herschaft Baden- a) sic. b) Vorl. nome mil Uberstrich; so auch weiter unten. c) Forl. ym mit Uberstrich; so auch weiter unten, d) em.; 8 das durch. e) und zirkel steht in der Vorlage am Rande.
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 977 zw. herzog in Peyern etc. des heiligen concilii ze Basel beschirmer und stathalter des aller- I1439 Juli 28 durchlúchtigesten hochgebornesten fursten und herren hern Sygmundes Rômschen kôniges und Ang. 3] zů allen ziten merer des riches und zů Ungern zů Behem Dalmacien Croacien etc. kôniges unsers gnedigesten herren bekennen und dûnt kunt öffenlich mit disem brief von des gewaltes und ernstliches be- 5 allen den, die in sehent hôrent oder lesent: velhens wegen, so wir hant und uns bevolhen ist von dem benanten unserm aller- gnedigesten herren dem Römschen etc. kônig, habent wir betrahtet und eigentlich ver- sunnen solich unreht rôbri mûtwillen krieg und angriff, so in disen noch geschriben landen und gegne furgenommen und getriben, dadurch herren ritter kneht und stet, to ouch kouflút bilgri und ander lúte fremde und heimsche umbgezogen beschediget und bemûtwillet werdent, anders danne gôttelich billich und reht ist, und, ob man darzů nit tete, noch vil merer tegelichs ufersten môhte, dadurch danne das heilig concilium, daz in dem nammen des heiligen geistes ze Basel besamnet ist, ouch des heiligen richs stroß großlich beleidgt a gehindert lant und lúte mit nomme € und brant verheriget verwüstet 15 und ôde geleit wúrdent und daz weder edel noch unedel geistlich und weltlich kouflúte bilgri burger und geburen noch ir notdurft und narung niemant wandeln môhten und getôrsten. sidmoln aber der vorgenante unser gnedigester herre der Rômsche etc. kônig uns beden in sinem abwesen Tútsche lande nemmlich bevolhen hat, allenthalben ime o riche unrehtelich kriege und roubri nit ze lidende, sunder die abzetûnde und gûten friden 2o ze machende: so wissent wir wol, daz wir unserm egenanten herren nit grôsser dienst und gevallen dûn môgent, denne das wir solich wege fúrhant nement, dardurchd daz heilig concilium und des heiligen riches strosse, ouch geistlich und weltlich lúte der koufman der gebur und mengelich gesichert gefridet beschúczt und beschirmet werdent. das aber mit deheiner sache so wol und núczeliche gewendet werden mag danne durch 25 ein redelich und erbere vereinunge mit den fúrsten grafen herren rittern knehten und stetten, die in disen noch genanten kreissen beschlosset behuset und wonhaft sint, nemmlich anzehaben am Howenstein unz abhin gen Wissenburg und gen Selß und ensite Rynes von dem Woretale unz gen Liehtenowe und dazwúschen von einem gebirg an daz ander, als die snesleifen in den Rin fliessent, doch Mumpelgart mit derselben her- so schaft darine begriffen. und harumb mit wolbedohtem mûte und gûtem rote, den wir darinne von andern fúrsten geistlichen und weltlichen, ouch grafen herren rittern knehten und ettelich stettebotten, die danne darumb bi einander gewesen sint, hant gehaben, so habent wir und ouch dieselben noch geschriben fursten grafen herren ritter knehte und stette got dem almehtigen und siner werden mûter Marien zû lobe, dem heiligen con- 35 cilium ze trost, dem heiligen riche und rehten zû sterkunge, allen geistlichen und welt- lichen lúten ze hilf und durch gemeines nuczes und fridens willen uns zû einander ver- schriben, unser iegelicher mit den landen slossen stetten merketen lúten und gûten, die danne in den vor geschriben kreissen gelegen und gesessen sint, mit nammen wir herzog Ludwig mit der lantvôgtie in Elsas, die wir inne haben, und mit unser selbes landen 4o und slossen in dem vor geschriben kreisse unde zirkel gelegen, wir herzog Wilhelm als ein stathalter unsers gnedigesten herren des Rômschen etc. kôniges, sodanne wir herzog Stephan pfalzgraff etc. ouch mit der landvôgtie, die wir iecz inne haben, wir Wilhelm bischof zû Straßburg mit allen unsern slossen stetten lúten und gûten, die in den ob- genanten kreissen gelegen sint, desglichen wir Johanns bischof zů Basel, wir Jocob 45 marggraff zû Baden mit unserm lande und slossen ouch in den vor geschriben kreissen gelegen, wir Ludwig graff zû Wúrtemberg mit Richenwilre und dem, daz darzů gehôret, und wir Hanrieta grefin zů Wurtemberg und zů Mumpelgarte mit der herschaft Baden- a) sic. b) Vorl. nome mil Uberstrich; so auch weiter unten. c) Forl. ym mit Uberstrich; so auch weiter unten, d) em.; 8 das durch. e) und zirkel steht in der Vorlage am Rande.
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978 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432 wilre und ouch mit der grafschaft zû Múmpelgart slossen lúten und güten, die in den *. Juli28 obgenanten kreissen gelegen sint, wir marggraff Wilhelm von Hochberg herre zů Rôteln und und zû Susenberg mit unsern landen und slossen, wir graff Johanns von Luppfen Aug. 37 lantgraf zů Stûlingen und herre zů Hohenacke mit unsern stetten lúten und slossen in den obgeschriben kreissen gelegen, ich Smahsman herre zu Roppolstein als ein lantvogt miner gnedigen herschaft von Oesterich und ouch fúr mich selbes mit miner egenanten herschaft ritterschaft ouch stetten und slossen und ouch der minen in den vor geschriben kreissen, ich Jocob herre zû Lichtemberg mit minen slossen, wir die ritterschaft der geselleschaft mit dem Rúden mit unsern slossen landen und lúten, wir die ritterschaft von sancte Wilhelms schilte mit unsern slossen landen und lúten, wir Peter abt zû to Mürbach a mit unsern landen slossen und lúten in den obgeschriben kreissen, wir die stettemeister die burgermeister und burger gemeinliche der stat Straßburg und Basel mit uns selbes, ouch unsern lúten und gûten in den obgeschriben kreissen wonhaftig, und wir die richstette Hagenöwe, Colmar, Wissemburg, Sleczstat, Múlhusen, Obern- Ehenheim, Keiserßberg, Roßheim, Múnster in Sanct Gregoriental und Thúringheim mit 15 unsern lúten und gûten, die in den obgeschriben kreissen gesessen und ligent und in zwei teile geteilet sint, nochdem und hienoch geschriben stot b, verschribent verbindent und vereinent uns zesamene wissentlich mit rehten truwen in kraft diß briefes, alle einander in ganzen woren truwen ze haben ze halten und ze meinen und einander in disen noch geschriben puncten und gebresten getruelich ze helfende und bizeston mit 20 unsern landen lúten gûten stetten und slossen, die wire alle und unser iegelicher in den obgeschriben kreissen ungeverlich habent, in mosse als danne hienoch begriffen ist, das ist mit nammen: [1] Were ob iemant, wer der wer', nieman ußgescheiden, in den vor genanten kreissen und begriffe, in welhem unsere zwei teil das ist, uf des heiligen riches stroße 25 oder in welhes herren oder stette strossen gebiete oder geleite uf wasser oder uf lande roubte oder zûgriffe tete an lúten oder an gûten, wannan oder von wemme und in welhem teile daz beschee, wo da eine glocke ze stúrmen anegot, da sôllent dannant hin ie die nehsten in demselben teile ouch zû stúrmen anegon und sôllent danne allermengelich, die das empfindent vernement oder inne werdent, die in dise so unsere verschribunge gehôrent, zû frischer getot ze stunt noch allem irem ver- môgen zůziehen und nochvolgen und soliche nomme roub oder gevangen helfen entschútten und retten ungemant getruwelich, als ob das einem iegelichen selbes gescheen were und ime zûtreffe ungeverlichen. [2] Were ouch, ob uns herren oder stetten, so in dise verschribunge gehôrent, 35 oder den unsern iemant, wer der were, widerseite und zûgriff tete vor und e ob drie tage furkomen und vergangen werent, nochdem als der widersagesbrief geantwúrtet wúrde, oder d ob ieman 1 in dem kreisse und zirkel der verschribunge dem andern widersagete one redeliche sache oder úber daz er ime glicher billicher reht úrbúttig und gewertig were, odere ob ieman in den vor genanten zirkel und 40 kreissen angriffen wúrde und aber soliche nomme und gevangen durch solich nochilen und nochziehen, als vor geschriben stot, nit errettet noch entschúttet môhte werden : was soliches brustes wir, die in die verschribunge in iedem teil gehôrent, oder die unsern in den benempten kreissen hettent oder gewônnent, der f oder dieselben, 5 a) oder Mürbach? b) Vorl. wiederholt und in zwei toile — stot. c) em.; Vorl. wil. d) Vorl. hat Alinca. e) Vorl. 45 hat Alinea. f) Forl. hat Alinea. 1 Die Deutung dieser Stelle ist sweifelhaft. Man kann die Worte in dem kreisse und zirkel der ver- schribunge ebensowohl mit ieman wie mit wider- sagete verbinden. Wir halten das Letxtere für wahr- scheinlicher.
978 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432 wilre und ouch mit der grafschaft zû Múmpelgart slossen lúten und güten, die in den *. Juli28 obgenanten kreissen gelegen sint, wir marggraff Wilhelm von Hochberg herre zů Rôteln und und zû Susenberg mit unsern landen und slossen, wir graff Johanns von Luppfen Aug. 37 lantgraf zů Stûlingen und herre zů Hohenacke mit unsern stetten lúten und slossen in den obgeschriben kreissen gelegen, ich Smahsman herre zu Roppolstein als ein lantvogt miner gnedigen herschaft von Oesterich und ouch fúr mich selbes mit miner egenanten herschaft ritterschaft ouch stetten und slossen und ouch der minen in den vor geschriben kreissen, ich Jocob herre zû Lichtemberg mit minen slossen, wir die ritterschaft der geselleschaft mit dem Rúden mit unsern slossen landen und lúten, wir die ritterschaft von sancte Wilhelms schilte mit unsern slossen landen und lúten, wir Peter abt zû to Mürbach a mit unsern landen slossen und lúten in den obgeschriben kreissen, wir die stettemeister die burgermeister und burger gemeinliche der stat Straßburg und Basel mit uns selbes, ouch unsern lúten und gûten in den obgeschriben kreissen wonhaftig, und wir die richstette Hagenöwe, Colmar, Wissemburg, Sleczstat, Múlhusen, Obern- Ehenheim, Keiserßberg, Roßheim, Múnster in Sanct Gregoriental und Thúringheim mit 15 unsern lúten und gûten, die in den obgeschriben kreissen gesessen und ligent und in zwei teile geteilet sint, nochdem und hienoch geschriben stot b, verschribent verbindent und vereinent uns zesamene wissentlich mit rehten truwen in kraft diß briefes, alle einander in ganzen woren truwen ze haben ze halten und ze meinen und einander in disen noch geschriben puncten und gebresten getruelich ze helfende und bizeston mit 20 unsern landen lúten gûten stetten und slossen, die wire alle und unser iegelicher in den obgeschriben kreissen ungeverlich habent, in mosse als danne hienoch begriffen ist, das ist mit nammen: [1] Were ob iemant, wer der wer', nieman ußgescheiden, in den vor genanten kreissen und begriffe, in welhem unsere zwei teil das ist, uf des heiligen riches stroße 25 oder in welhes herren oder stette strossen gebiete oder geleite uf wasser oder uf lande roubte oder zûgriffe tete an lúten oder an gûten, wannan oder von wemme und in welhem teile daz beschee, wo da eine glocke ze stúrmen anegot, da sôllent dannant hin ie die nehsten in demselben teile ouch zû stúrmen anegon und sôllent danne allermengelich, die das empfindent vernement oder inne werdent, die in dise so unsere verschribunge gehôrent, zû frischer getot ze stunt noch allem irem ver- môgen zůziehen und nochvolgen und soliche nomme roub oder gevangen helfen entschútten und retten ungemant getruwelich, als ob das einem iegelichen selbes gescheen were und ime zûtreffe ungeverlichen. [2] Were ouch, ob uns herren oder stetten, so in dise verschribunge gehôrent, 35 oder den unsern iemant, wer der were, widerseite und zûgriff tete vor und e ob drie tage furkomen und vergangen werent, nochdem als der widersagesbrief geantwúrtet wúrde, oder d ob ieman 1 in dem kreisse und zirkel der verschribunge dem andern widersagete one redeliche sache oder úber daz er ime glicher billicher reht úrbúttig und gewertig were, odere ob ieman in den vor genanten zirkel und 40 kreissen angriffen wúrde und aber soliche nomme und gevangen durch solich nochilen und nochziehen, als vor geschriben stot, nit errettet noch entschúttet môhte werden : was soliches brustes wir, die in die verschribunge in iedem teil gehôrent, oder die unsern in den benempten kreissen hettent oder gewônnent, der f oder dieselben, 5 a) oder Mürbach? b) Vorl. wiederholt und in zwei toile — stot. c) em.; Vorl. wil. d) Vorl. hat Alinca. e) Vorl. 45 hat Alinea. f) Forl. hat Alinea. 1 Die Deutung dieser Stelle ist sweifelhaft. Man kann die Worte in dem kreisse und zirkel der ver- schribunge ebensowohl mit ieman wie mit wider- sagete verbinden. Wir halten das Letxtere für wahr- scheinlicher.
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 979 die den brust hettent, soltent und môhtent danne die, so von uns herren oder 11432 21. stetten in dem teile, darinne es danne gescheen were, zû stimmen geordent und geben Juli 28 und werdent, als danne hie noch begriffen ist, manen uf einen nemmelichen tag, der Aug. 3/ in der manunge benant sol sin, und an gelegene ende ze kommen, und sôllent danne 5 wir herren und stette, die danne in dem teile benant sint, unser iegelicher herre oder stat die unsern, die wir danne dar geben und zû den sachen seczen sôllent, unverzogen- lich uf den tag und an die stat, aldar danne gemant ist worden, schicken. und mag danne derselbe herre oder stat, der den brust und gemant hette, den zügesaczeten an die stat, aldar gemant ist, den brust und die sache durch ire erbern botschaften oder 1o mit briefen und geschriften eigentlich verschriben und zû wissen dûn. und sôllent danne die zûgesaczeten die sach fúrhanden nemen und uf ir eide erkennen, waz darzû ze tûnde sie, das soliches widertone werde. und was danne der merteil under inen darinne erkennet, daz darzû ze tûnde sie, das soliches versehen oder der schade bekerot wúrde, dabi sol das bliben und dem nochgangen werden, und sol sich ouch der 15 herre oder stat, den die sach berûret und gemanet het, sich damit lossen benûgen un- geverlichen. [3] Und zû solichen sachen und ustregen söllent wir Ludwig von gottes gnaden pfalzgraf bi Ryne etc. so vil etc. und wir Wilhelm etc. so vil etc. und wir die andern herren etc. und wir Cûne zům Trúbel der meister und der rot zû Straßburg so 2o vil etc. und wir die von Basel so vil etc. und wir die richstet so vil etc. [3a] und sôllent dieselben zûgesaczten, die alle mol zû den vor genanten sachen geseczet werden, irer eide, so sú iren herren oder den stetten, under den sú siczent und zû den sú gehôrent, getone hant, lidig sin und sú darinne nit binden. [35] es sol ouch ieder teil sine sundere stimmen haben und ordenen von uns herren und 25 stetten in diser verschribunge begriffen, als danne hie noch geschriben stot. [4] Doch e so sol dehein herre oder stat in diser verschribunge begriffen, in welhem teil das ist, nit gewalt haben den andern teil oder deheinen herren oder stat under uns beden teilen ze manen danne besunder die benempten herren oder stette, die die iren ze seczen habent in dem teile, darin der herre oder stat danne so gehôret. [4“] were aber, daz der herren oder stette deheine, die die iren nit ze seczen noch ze manen habent, brust gewônne und das ir solichs wider- füre, als vor begriffen ist, und das der herre oder statt hulf notdúrftig were, do mag der herre oder stat daz dem nehsten herren oder stat in irem teile, zû den sú ge- hôrent, die da gemant sint und ze manen habent, verkunden und so sol der herre oder 35 stat under uns, die also zû manen hant, fúrderlich und one verziehen den andern herren und stetten, die die iren also ze seczen hant, daz und solichen brust, so ein solicher herre oder stat, die nit ze manen hant, hettent oder gewônnent, ze wissen dûn mit irer und desselben herren oder stat, so den bresten hettent, botschaft oder mit geschriften und briefen und in solichen geschriften die herren und stette, die die iren in dem teile 40 ze seczen hant, manen in 14 tagen die iren an eine stat, die man in der manunge [4b] und wanne ein soliche manunge geschiht, benennen sol, ze schickende. so sôllent die benempten herren und stett, so die iren ze seczen habent, dieselben die iren furderlich schicken uf den tag und an die stat, die in danne in der manunge be- nant werdent, úber die sache ze siczende und zû erkennen, was darzů ze tûnde sie, 45 glicher wise als ouch vor. [5] Doch so sôllent wir herren uns nieman underziehen noch harine nemen danne unser hofgesinde amptlúte und die unsern, die in unsern slossen in disen kreissen gelegen siczent. a) Forl. hat Alinea. b) Vorl. hat Alinea. c) Vorl. hat kein Alinea. Deutsche Reichstags-Akten X. 124
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 979 die den brust hettent, soltent und môhtent danne die, so von uns herren oder 11432 21. stetten in dem teile, darinne es danne gescheen were, zû stimmen geordent und geben Juli 28 und werdent, als danne hie noch begriffen ist, manen uf einen nemmelichen tag, der Aug. 3/ in der manunge benant sol sin, und an gelegene ende ze kommen, und sôllent danne 5 wir herren und stette, die danne in dem teile benant sint, unser iegelicher herre oder stat die unsern, die wir danne dar geben und zû den sachen seczen sôllent, unverzogen- lich uf den tag und an die stat, aldar danne gemant ist worden, schicken. und mag danne derselbe herre oder stat, der den brust und gemant hette, den zügesaczeten an die stat, aldar gemant ist, den brust und die sache durch ire erbern botschaften oder 1o mit briefen und geschriften eigentlich verschriben und zû wissen dûn. und sôllent danne die zûgesaczeten die sach fúrhanden nemen und uf ir eide erkennen, waz darzû ze tûnde sie, das soliches widertone werde. und was danne der merteil under inen darinne erkennet, daz darzû ze tûnde sie, das soliches versehen oder der schade bekerot wúrde, dabi sol das bliben und dem nochgangen werden, und sol sich ouch der 15 herre oder stat, den die sach berûret und gemanet het, sich damit lossen benûgen un- geverlichen. [3] Und zû solichen sachen und ustregen söllent wir Ludwig von gottes gnaden pfalzgraf bi Ryne etc. so vil etc. und wir Wilhelm etc. so vil etc. und wir die andern herren etc. und wir Cûne zům Trúbel der meister und der rot zû Straßburg so 2o vil etc. und wir die von Basel so vil etc. und wir die richstet so vil etc. [3a] und sôllent dieselben zûgesaczten, die alle mol zû den vor genanten sachen geseczet werden, irer eide, so sú iren herren oder den stetten, under den sú siczent und zû den sú gehôrent, getone hant, lidig sin und sú darinne nit binden. [35] es sol ouch ieder teil sine sundere stimmen haben und ordenen von uns herren und 25 stetten in diser verschribunge begriffen, als danne hie noch geschriben stot. [4] Doch e so sol dehein herre oder stat in diser verschribunge begriffen, in welhem teil das ist, nit gewalt haben den andern teil oder deheinen herren oder stat under uns beden teilen ze manen danne besunder die benempten herren oder stette, die die iren ze seczen habent in dem teile, darin der herre oder stat danne so gehôret. [4“] were aber, daz der herren oder stette deheine, die die iren nit ze seczen noch ze manen habent, brust gewônne und das ir solichs wider- füre, als vor begriffen ist, und das der herre oder statt hulf notdúrftig were, do mag der herre oder stat daz dem nehsten herren oder stat in irem teile, zû den sú ge- hôrent, die da gemant sint und ze manen habent, verkunden und so sol der herre oder 35 stat under uns, die also zû manen hant, fúrderlich und one verziehen den andern herren und stetten, die die iren also ze seczen hant, daz und solichen brust, so ein solicher herre oder stat, die nit ze manen hant, hettent oder gewônnent, ze wissen dûn mit irer und desselben herren oder stat, so den bresten hettent, botschaft oder mit geschriften und briefen und in solichen geschriften die herren und stette, die die iren in dem teile 40 ze seczen hant, manen in 14 tagen die iren an eine stat, die man in der manunge [4b] und wanne ein soliche manunge geschiht, benennen sol, ze schickende. so sôllent die benempten herren und stett, so die iren ze seczen habent, dieselben die iren furderlich schicken uf den tag und an die stat, die in danne in der manunge be- nant werdent, úber die sache ze siczende und zû erkennen, was darzů ze tûnde sie, 45 glicher wise als ouch vor. [5] Doch so sôllent wir herren uns nieman underziehen noch harine nemen danne unser hofgesinde amptlúte und die unsern, die in unsern slossen in disen kreissen gelegen siczent. a) Forl. hat Alinea. b) Vorl. hat Alinea. c) Vorl. hat kein Alinea. Deutsche Reichstags-Akten X. 124
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980 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11132 [6] Were aber das dehein herre oder stat under uns, die in vor geschribener 210. Juli 28 mosse die iren zû herkennen geben sôllent, dieselben die iren uf den benempten und tag und an die stat in der manunge benant nit bringen noch geschicken môhtent, Ang. 3] von waz sache wegen das were, und also usse blibent, so sôllent doch die andern benempten herren und stette under uns die iren dahin schicken und ordenen und die sôllent den sachen, darumb danne gemant ist, nochgon und ußtrag geben, glicher wise als ob sú alle bi einander werent, und söllent ouch wir herren und stette in dem teil begriffen dem also nochgon und getruelich volleziehen ungeverlichen. [7] Wúrde aber einem teil die sache ze grosse und ze swere ußzetragende und ze beherten 1 oder ob man denselben teil so swerlichen úberziehen wúrde, das sú io besorgeten und beduhten, daz sú solichem nit starg gnůg weren widerstant ze geben, so sôllent wir herren und stette in demselben teile, die da benant sint, die unsern, so wir also ze seczen haben, ze stunt und one verziehen zesamenseczen ane eine stat, die danne allergelegenst ist, und die sôllent danne die sachen fúrhanden nemen. und be- dunket sú danne uf ir eide, daz not sie den andern teile ouch ze mannen, so sôllent i5 sú die benempten herren und stette in dem andern teile uf einen benanten tag und stat manen umb hulf ze erkennen und sôllent danne dieselben benempten herren und stette in dem teil, der danne gemant ist, die iren ouch fúrderlich zesamen- schicken uf einen benanten tag und stat, und die sôllent bi iren eiden erkennen, wie man dem teile ze hulf sol komen, der da gemanet het. und wie die erkennent, daz man zo da zûtûn und helf schicken sol, daz sol der teil ouch unverzôgenlichen tûn ungever- lichen. [7"] und a 2 in welhem teil under uns von den zugesaczeten hulf erkant wúrt, zû derselben hulf sôllen wir herzog Ludwig etc. geben so vil etc., wir herzoge Wilhelm etc. so vil etc., wir herzoge Stephan etc. [8] Were ouch ob dehein herre oder stat under uns, in welhem teile daz were, 25 manen wúrde umb ein beseße fur vestin oder slosse oder umb einen gezocke, es were umb lúte umb gezúg koste oder anders, daz sol alles ston zû erkentniß der zûgesaczeten, wie man sich darinne halten und wie solichs noch dem glichesten und noch gelegenheit der sachen gehalten und angeslagen werden sol, und sôllen ouch wir herren und stette in dem teil daz genzelich vôlleziehen und vollefüren ungever- 30 lichen. [8] wúrden b ouch búhssen oder ander gezug úczit verloren zerbrochen oder verwüstet, sol an den zûgesaczten ston, wie man das gelten und bezalen sol un- geverliche. [8b] úberkement ouch die zûgesaczten, daz man fúr sloß oder stette ziehen sollte, und woltent die, so in den slossen werent, nit ufgeben, danne das man die slosse mit gewalt und mit arbeit gewinnen müste: dieselben sloß solte man 35 zerstôren und ôden und von denen, so uf den slossen begriffen wurdent, rihten noch recht ungeverliche. [9] Were ouch ob iemant solichen roubern oder denen, so solich zûgrif oder sachen tetent, als die vor gemeldet sint, bistant hulf oder zûschub tete oder zû- fügete mit coste lúten oder gezuge: die solten wir underston noch erkentniß der züge- 40 saczeten zû glicher wise als die houbtsecher. [9a und " sôllent ouch die houptsecher und die inen also bistant tetent kein geleite schirme noch fride haben an deheinen enden. 5 a) Forl. hat Alinea. b) Vorl. hal Alinea. c) Vort. hat Alinea. d) Vorl. hat Alinea. 1 D. i. durch Kampf erxwingen. Vgl. Lexer, Mhd. Wörterbuch 1, 155. 2 Wir verbinden diesen Artikel mit dem vorher- gehenden, obwobl er in der Vorlage von ihm getrennt ist. Denn wir meinen, daß die hier getroffene Be- stimmung über Hilfeleistung sich nur auf den in 45 art. 7 behandelten besonderen Fall benieht und nicht auch auf Hilfeleistung innerhalb des einzelnen Kreises.
980 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11132 [6] Were aber das dehein herre oder stat under uns, die in vor geschribener 210. Juli 28 mosse die iren zû herkennen geben sôllent, dieselben die iren uf den benempten und tag und an die stat in der manunge benant nit bringen noch geschicken môhtent, Ang. 3] von waz sache wegen das were, und also usse blibent, so sôllent doch die andern benempten herren und stette under uns die iren dahin schicken und ordenen und die sôllent den sachen, darumb danne gemant ist, nochgon und ußtrag geben, glicher wise als ob sú alle bi einander werent, und söllent ouch wir herren und stette in dem teil begriffen dem also nochgon und getruelich volleziehen ungeverlichen. [7] Wúrde aber einem teil die sache ze grosse und ze swere ußzetragende und ze beherten 1 oder ob man denselben teil so swerlichen úberziehen wúrde, das sú io besorgeten und beduhten, daz sú solichem nit starg gnůg weren widerstant ze geben, so sôllent wir herren und stette in demselben teile, die da benant sint, die unsern, so wir also ze seczen haben, ze stunt und one verziehen zesamenseczen ane eine stat, die danne allergelegenst ist, und die sôllent danne die sachen fúrhanden nemen. und be- dunket sú danne uf ir eide, daz not sie den andern teile ouch ze mannen, so sôllent i5 sú die benempten herren und stette in dem andern teile uf einen benanten tag und stat manen umb hulf ze erkennen und sôllent danne dieselben benempten herren und stette in dem teil, der danne gemant ist, die iren ouch fúrderlich zesamen- schicken uf einen benanten tag und stat, und die sôllent bi iren eiden erkennen, wie man dem teile ze hulf sol komen, der da gemanet het. und wie die erkennent, daz man zo da zûtûn und helf schicken sol, daz sol der teil ouch unverzôgenlichen tûn ungever- lichen. [7"] und a 2 in welhem teil under uns von den zugesaczeten hulf erkant wúrt, zû derselben hulf sôllen wir herzog Ludwig etc. geben so vil etc., wir herzoge Wilhelm etc. so vil etc., wir herzoge Stephan etc. [8] Were ouch ob dehein herre oder stat under uns, in welhem teile daz were, 25 manen wúrde umb ein beseße fur vestin oder slosse oder umb einen gezocke, es were umb lúte umb gezúg koste oder anders, daz sol alles ston zû erkentniß der zûgesaczeten, wie man sich darinne halten und wie solichs noch dem glichesten und noch gelegenheit der sachen gehalten und angeslagen werden sol, und sôllen ouch wir herren und stette in dem teil daz genzelich vôlleziehen und vollefüren ungever- 30 lichen. [8] wúrden b ouch búhssen oder ander gezug úczit verloren zerbrochen oder verwüstet, sol an den zûgesaczten ston, wie man das gelten und bezalen sol un- geverliche. [8b] úberkement ouch die zûgesaczten, daz man fúr sloß oder stette ziehen sollte, und woltent die, so in den slossen werent, nit ufgeben, danne das man die slosse mit gewalt und mit arbeit gewinnen müste: dieselben sloß solte man 35 zerstôren und ôden und von denen, so uf den slossen begriffen wurdent, rihten noch recht ungeverliche. [9] Were ouch ob iemant solichen roubern oder denen, so solich zûgrif oder sachen tetent, als die vor gemeldet sint, bistant hulf oder zûschub tete oder zû- fügete mit coste lúten oder gezuge: die solten wir underston noch erkentniß der züge- 40 saczeten zû glicher wise als die houbtsecher. [9a und " sôllent ouch die houptsecher und die inen also bistant tetent kein geleite schirme noch fride haben an deheinen enden. 5 a) Forl. hat Alinea. b) Vorl. hal Alinea. c) Vort. hat Alinea. d) Vorl. hat Alinea. 1 D. i. durch Kampf erxwingen. Vgl. Lexer, Mhd. Wörterbuch 1, 155. 2 Wir verbinden diesen Artikel mit dem vorher- gehenden, obwobl er in der Vorlage von ihm getrennt ist. Denn wir meinen, daß die hier getroffene Be- stimmung über Hilfeleistung sich nur auf den in 45 art. 7 behandelten besonderen Fall benieht und nicht auch auf Hilfeleistung innerhalb des einzelnen Kreises.
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 981 [10] In welichem teile ouch solich zûgriff gescheen wúrde, da soliche nomme, 11432 zw. Juli 28 es were lúte oder gût, in den andern teil getriben und gefüret, wo danne der- und selbe teile, darin daz keme, daz vernement oder gewar wúrdent: so soltent sú zü Aug. 3/ frischer getot darzû tûn, als ob daz in irem teile gescheen were und als vor ge- 5 schriben stot. [10 ] wúrde ouch ein teile inne, daz ieman in irem zirkel und dem- selben irem teil umb enthalt oder hulf wúrbe wider den andern teile: da sol derselbe teile zûdûn, daz solicher enthalt und hulf verslagen und abgeton werde, so verre er a daz getûn kane oder mag ungeverliche. [11] Wúrde ouch ieman under uns herren oder stetten semlicher sachen und 1o diser unser verschribung halb noch irem ußgange oder in der zit, diewile sú weret, von ieman angesprochen betedinget oder angriffen: so sôllen wir alle einander getruelich inne beholfen und beroten sin und sich insunders nieman dannan ziehen noch sûmen, glicher wise als ob dise verschribunge noch nit ußgangen were un- geverlichen. [12] Were ouch ob ieman in den vor begriffen kreissen und gebieten gesessen were, der in dise unsere verschribunge nit komen wolte: dem noch den sinen sôllen wir in deheinen sinen sachen nit beholfen sin; und wo sú úczit tetent, daz wider dise verschribunge were oder daran úbergriffent, da soltent wir zůdûn in mosse und da vor geschriben stot. [13] Were ouch, ob ieman under uns herren oder stetten und den unsern ge- vangen oder geschediget wúrde in der zit diser verschribunge, so sôllen wir fride noch sûne nit geben noch ufnemen, ob ioch die zit diser verschribunge vergangen were, soliche gevangen sint danne vor lidig oder der schade gekeret un- geverliche. [14] Were ouch, daz wir herren oder stette in diser verschribunge begriffen noch er- kentnis búhssen bulfer bliden geschúcze geschirre lúte oder wegene dar geben zû einem zuge úber daz unser iegelicher schuldig were ze tun: daz sôllen unser amptlúte rechenen und sol uns das von den andern in diser verschribunge be- griffen bezalt werden in einem monat, wanne wir darumb ermant werden. [15] Und in den vorgerürten puncten und artickele sôllent alle unser stette sloß vesten merkete und dorfere uns einander offen sin noch erkentnisse der züge- saczeten, wo wir daz burgfriden halb getûn môgent, so bi tage so bi naht, so lange dise verschribunge weret, uns darus und darin ze behelfen noch unsere notdurft ungeverlichen, und sôllent ouch bestellen, daz man in solichen unsern slossen stetten und vesten koste 35 vinde und habe umb bescheiden gelt ungeverlichen. [16] Es sôllent ouch unsere der herren und stette viende, die der obgerürten puncten und stúcke halb unsere viende sint, in disen unsern beden teilen noch in allen unsern slossen stetten vesten und gebieten wissentlich nit enthalten werden und sol man ouch die weder spisen ehssen noch trenken husen noch hofen noch dehainen 4o züschub dûn mit lúten noch mit gezúge noch sust wider ieman under uns hanthaben, sobalde unser iegeliche b herren oder stat in beden teilen das inne oder gewar werdent oder darumb ermanet ungeverlichen. 17 Was sachen sich ouch in diser verschribunge der vorgerürten puncten und artickel halp mit kriege oder vientschaft gegen ieman, wer c der ist, erhebet oder 45 erloufet, wovon ioch das were, darumb sol sich dehein herre oder stat under uns one die andern teile herren oder stette und one iren wissen gunst willen und gehelle weder friden ussünen noch furworten in deheinen weg one geverde, danne wir herren und stette alle, so in diser verschribunge und teilen sint, umb soliche vientschaft 15 20 25 30 a) em.; Vorl. es. b) em.; Forl. iegelichem. c) Forl. we mil Haken, wie eigentlich were. 124*
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 981 [10] In welichem teile ouch solich zûgriff gescheen wúrde, da soliche nomme, 11432 zw. Juli 28 es were lúte oder gût, in den andern teil getriben und gefüret, wo danne der- und selbe teile, darin daz keme, daz vernement oder gewar wúrdent: so soltent sú zü Aug. 3/ frischer getot darzû tûn, als ob daz in irem teile gescheen were und als vor ge- 5 schriben stot. [10 ] wúrde ouch ein teile inne, daz ieman in irem zirkel und dem- selben irem teil umb enthalt oder hulf wúrbe wider den andern teile: da sol derselbe teile zûdûn, daz solicher enthalt und hulf verslagen und abgeton werde, so verre er a daz getûn kane oder mag ungeverliche. [11] Wúrde ouch ieman under uns herren oder stetten semlicher sachen und 1o diser unser verschribung halb noch irem ußgange oder in der zit, diewile sú weret, von ieman angesprochen betedinget oder angriffen: so sôllen wir alle einander getruelich inne beholfen und beroten sin und sich insunders nieman dannan ziehen noch sûmen, glicher wise als ob dise verschribunge noch nit ußgangen were un- geverlichen. [12] Were ouch ob ieman in den vor begriffen kreissen und gebieten gesessen were, der in dise unsere verschribunge nit komen wolte: dem noch den sinen sôllen wir in deheinen sinen sachen nit beholfen sin; und wo sú úczit tetent, daz wider dise verschribunge were oder daran úbergriffent, da soltent wir zůdûn in mosse und da vor geschriben stot. [13] Were ouch, ob ieman under uns herren oder stetten und den unsern ge- vangen oder geschediget wúrde in der zit diser verschribunge, so sôllen wir fride noch sûne nit geben noch ufnemen, ob ioch die zit diser verschribunge vergangen were, soliche gevangen sint danne vor lidig oder der schade gekeret un- geverliche. [14] Were ouch, daz wir herren oder stette in diser verschribunge begriffen noch er- kentnis búhssen bulfer bliden geschúcze geschirre lúte oder wegene dar geben zû einem zuge úber daz unser iegelicher schuldig were ze tun: daz sôllen unser amptlúte rechenen und sol uns das von den andern in diser verschribunge be- griffen bezalt werden in einem monat, wanne wir darumb ermant werden. [15] Und in den vorgerürten puncten und artickele sôllent alle unser stette sloß vesten merkete und dorfere uns einander offen sin noch erkentnisse der züge- saczeten, wo wir daz burgfriden halb getûn môgent, so bi tage so bi naht, so lange dise verschribunge weret, uns darus und darin ze behelfen noch unsere notdurft ungeverlichen, und sôllent ouch bestellen, daz man in solichen unsern slossen stetten und vesten koste 35 vinde und habe umb bescheiden gelt ungeverlichen. [16] Es sôllent ouch unsere der herren und stette viende, die der obgerürten puncten und stúcke halb unsere viende sint, in disen unsern beden teilen noch in allen unsern slossen stetten vesten und gebieten wissentlich nit enthalten werden und sol man ouch die weder spisen ehssen noch trenken husen noch hofen noch dehainen 4o züschub dûn mit lúten noch mit gezúge noch sust wider ieman under uns hanthaben, sobalde unser iegeliche b herren oder stat in beden teilen das inne oder gewar werdent oder darumb ermanet ungeverlichen. 17 Was sachen sich ouch in diser verschribunge der vorgerürten puncten und artickel halp mit kriege oder vientschaft gegen ieman, wer c der ist, erhebet oder 45 erloufet, wovon ioch das were, darumb sol sich dehein herre oder stat under uns one die andern teile herren oder stette und one iren wissen gunst willen und gehelle weder friden ussünen noch furworten in deheinen weg one geverde, danne wir herren und stette alle, so in diser verschribunge und teilen sint, umb soliche vientschaft 15 20 25 30 a) em.; Vorl. es. b) em.; Forl. iegelichem. c) Forl. we mil Haken, wie eigentlich were. 124*
Strana 982
982 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432 und kriege, die sich der obgerürten stúcke und puncten halb erloufen und ergon sôllent, zw. Juli 28 noch ußtrage diser verschribunge einander dannoch getruwelich beroten und beholfen und sin, alles noch erkentniß der zûgeseczeten, unz das soliche vientschaft und krieg genzlich Aug. 37 verrihtet und versünet werdent one geverde. [18] Wanne ouch wir herren und stette unsere dienere und die unsern bi einander 5 in dem velde haben, wurde danne dehein slosse stat vesten oder gût gewonnen oder ieman gevangen, das sol alles unser, die danne zemol ime velde sint, noch marzal gemeine sin und sol solich gût habe oder gevangen noch der zûgesaczten erkentnisse gehalten und geteilet werden. welher herre oder stat under uns aber bi den andern ime velde nit were, gewônne danne ieman úczit, es sie gevangen oder gût, i0 der mag domit dun, als er truwet ime füglich sin. [19] Were ouch, ob deheine herre oder stat under uns, in welhem teile die we- rent, in zit diser verschribunge sich mit ieman fúrbas ußwendig diser ver- schribunge umb nucze und notdurft ir und der iren verbinden wolte: daz môgent sú wol dun. also daz das diser verschribunge deheinen schaden bringe, danne 15 die allewege noch irer innehalt ußgenommen werden und ire zit us in iren kreften sin und bliben sol. [20] Were ouch, ob ieman in disen vor begriffenen kreissen begriffen, er were herre ritter knehte oder stette , die nit in diser verschribunge werent, in dise ver- schribunge begerte ze komen und noch erkentnisse der zûgesaczeten darin em-20 pfangen wúrde, der sol darin dienen noch erkentnisse der zugesaczeten und sich ouch des verschriben ze tûnde in der besten forme. [21] Gebúrte sich ouch deheinrelei kriege halb, so sich in diser verschribunge verliefent, ieman sine lehen sinen herren ufzegebende: mit denselben herren, den soliche lehen also ufgeben werdent, sôllen noch wôllen wir alle gemeinliche noch in 25 sunders deheine rahtunge noch sûne ufnemen, denen, so danne ir lehen ufgeben habent, sient danne ir ufgegebene lehen wider geluhen one geverde. doch so sol nieman under uns noch der unsern solich sine lehen nit ufgeben one wissen und willen des herren oder statt in diser verschribunge vergriffen, zû den er danne gehôret. [22] Es sôllent ouch die zûgesaczeten, die alle mole von uns herren und stetten in 30 diser verschribunge zesamenegeseczet werdent, als danne da vor geschriben stot, in disen kreissen gesessen und wonhaft sin und sôllen ouch die sachen, die noch vor begriffener moß fúr sú koment, uf ire eide und ere, die sú darumb sweren sôllent, noch dem glichesten nútzelichsten und wegesten furhanden nemen nieman ze liebe noch ze leide danne noch irer besten verstentniß, und sôllent ouch irer eide, so sú 35 iren herren oder stetten, under den sú gesessen sint, getone b hant, lidig sin unge- verlichen. [23] Doch so mag iederman in diser verschribunge begriffen umb zinse gulte und schulde geriht und rehte sûchen und nemen, als danne von alter her komen ist, und darumb anegriffen bekúmbern und pfenden und sol ime dise ver- 40 schribunge darane noch ane sinen erlangeten rehten keinen schaden bringen. [24] Und ist diß die teilunge der e geschriben kreisse, als die in diser unser verschribunge in zwei teil geteilet sint, mit nammen : der erste teil sol angon und anheben an dem Höwenstein € und reichen und weren hie disite Rynes abe unz an den Eckenbach mit den kreissen und snesleifen d, als da vor begriffen ist, und sol die her- 45 schaft zů Múnpelgart darin gehôren; iteme jensite Rynes von dem Wortal unz gen Kenczingen an die stat, ouch mit den kreissen und snesleifen f. item s so sol der ander n) Vorl. de mit Uberstrich; den oder dem? b) getone hant felll in der Vorlage. c) oder Höwenstein? d) em.; Vorl. sneleiffen e) Forl. hat Alinea. f) em.; Forl. sueleiffen. g) Vorl. hal Alinea.
982 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432 und kriege, die sich der obgerürten stúcke und puncten halb erloufen und ergon sôllent, zw. Juli 28 noch ußtrage diser verschribunge einander dannoch getruwelich beroten und beholfen und sin, alles noch erkentniß der zûgeseczeten, unz das soliche vientschaft und krieg genzlich Aug. 37 verrihtet und versünet werdent one geverde. [18] Wanne ouch wir herren und stette unsere dienere und die unsern bi einander 5 in dem velde haben, wurde danne dehein slosse stat vesten oder gût gewonnen oder ieman gevangen, das sol alles unser, die danne zemol ime velde sint, noch marzal gemeine sin und sol solich gût habe oder gevangen noch der zûgesaczten erkentnisse gehalten und geteilet werden. welher herre oder stat under uns aber bi den andern ime velde nit were, gewônne danne ieman úczit, es sie gevangen oder gût, i0 der mag domit dun, als er truwet ime füglich sin. [19] Were ouch, ob deheine herre oder stat under uns, in welhem teile die we- rent, in zit diser verschribunge sich mit ieman fúrbas ußwendig diser ver- schribunge umb nucze und notdurft ir und der iren verbinden wolte: daz môgent sú wol dun. also daz das diser verschribunge deheinen schaden bringe, danne 15 die allewege noch irer innehalt ußgenommen werden und ire zit us in iren kreften sin und bliben sol. [20] Were ouch, ob ieman in disen vor begriffenen kreissen begriffen, er were herre ritter knehte oder stette , die nit in diser verschribunge werent, in dise ver- schribunge begerte ze komen und noch erkentnisse der zûgesaczeten darin em-20 pfangen wúrde, der sol darin dienen noch erkentnisse der zugesaczeten und sich ouch des verschriben ze tûnde in der besten forme. [21] Gebúrte sich ouch deheinrelei kriege halb, so sich in diser verschribunge verliefent, ieman sine lehen sinen herren ufzegebende: mit denselben herren, den soliche lehen also ufgeben werdent, sôllen noch wôllen wir alle gemeinliche noch in 25 sunders deheine rahtunge noch sûne ufnemen, denen, so danne ir lehen ufgeben habent, sient danne ir ufgegebene lehen wider geluhen one geverde. doch so sol nieman under uns noch der unsern solich sine lehen nit ufgeben one wissen und willen des herren oder statt in diser verschribunge vergriffen, zû den er danne gehôret. [22] Es sôllent ouch die zûgesaczeten, die alle mole von uns herren und stetten in 30 diser verschribunge zesamenegeseczet werdent, als danne da vor geschriben stot, in disen kreissen gesessen und wonhaft sin und sôllen ouch die sachen, die noch vor begriffener moß fúr sú koment, uf ire eide und ere, die sú darumb sweren sôllent, noch dem glichesten nútzelichsten und wegesten furhanden nemen nieman ze liebe noch ze leide danne noch irer besten verstentniß, und sôllent ouch irer eide, so sú 35 iren herren oder stetten, under den sú gesessen sint, getone b hant, lidig sin unge- verlichen. [23] Doch so mag iederman in diser verschribunge begriffen umb zinse gulte und schulde geriht und rehte sûchen und nemen, als danne von alter her komen ist, und darumb anegriffen bekúmbern und pfenden und sol ime dise ver- 40 schribunge darane noch ane sinen erlangeten rehten keinen schaden bringen. [24] Und ist diß die teilunge der e geschriben kreisse, als die in diser unser verschribunge in zwei teil geteilet sint, mit nammen : der erste teil sol angon und anheben an dem Höwenstein € und reichen und weren hie disite Rynes abe unz an den Eckenbach mit den kreissen und snesleifen d, als da vor begriffen ist, und sol die her- 45 schaft zů Múnpelgart darin gehôren; iteme jensite Rynes von dem Wortal unz gen Kenczingen an die stat, ouch mit den kreissen und snesleifen f. item s so sol der ander n) Vorl. de mit Uberstrich; den oder dem? b) getone hant felll in der Vorlage. c) oder Höwenstein? d) em.; Vorl. sneleiffen e) Forl. hat Alinea. f) em.; Forl. sueleiffen. g) Vorl. hal Alinea.
Strana 983
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 983 teil anegon und anhaben an dem Eckembach und weren hie disesite Rynes unz gen 11432 zw. Wissemburg und gen Selsse, die zwo stette darin begriffen; item" jensite Rynes von Jult 28 und Kenczingen unz gen Liehtnöwe, die zwo stette ouch darin begriffen, alles mit iren sne- Aug. 3] sleifen und kreissen in diser verschribunge verschriben. [25] Und sol dise unser verschribung angon von húte datum diß briefes und weren unz b .... nehst kommen und von demselben sanct .... tage úber drû ganze jare allernehst, der dazwúschent getruwelich nochzegonde noch irer innehalt ungeverlichen d. [26] Und als globent geredent und versprechent wir obgenanten fúrsten 10 herren und stette in disen zwei teilen diser verschribunge begriffen, als wir danne da vor benant sint, und unser iegelich fúrste herre und stat in sunders mit nammen wir fúrsten herren ritter und knehte bi unsern truwen und eren und wir die obgenanten stette bi unseren eiden, so wir in unsern reten darumb geton haben, fúr uns und unsere nochkomen dise verschribunge und alle vor geschriben stúcke puncten und 15 artickel sampt und besunder, wie die danne von wort ze wort begriffen sint und ge- schriben stont, wor stet und vest ze haltende, die getruelich ze vollefüren und ze volleziehen noch den worten, als vor geschriben stot, und ouch dawider nit ze tûn noch schaffen geton werden heimlich oder ôffenliche noch in deheinene weg, wie man daz erdenken kunde oder môhte, danne uns hiewider ze tûn nuczit schirmen noch schuren 20 sol, alle geverde und argeliste harinne und allen vor geschriben puncten stúcken und artickeln genzelich usgescheiden. und des alles zû eime woren vesten steten urkúnde so haben wir die obgenanten fúrsten herren und stette etc. 5 f. Briefwechsel über den Tag nr. 601-606. 25 601. Hzg. Wilhelm von Baiern an Kardinal Cesarini: schreibt u. a., daß in einer heute stattgefundenen Besprechung Pf. Ludwig sich bereit erklärt habe, Gesandte nach Basel zu Landfriedensverhandlungen zu schicken, und daß der Pfalzgraf ver- schiedene gen. Reichsstände aufgefordert habe, sich am 27 Juli in Basel cinzu- 1432 Juni 28 Mannheim. finden. 1432 Juni 28 30 Aus Dresden Kgl. Bibl. ms. F 172b foi. 54 ab nr. 60 cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Epistola ducis Wilhelmi ad dominum Julianum legatum etc. Rechts von dieser Uberschrift steht von einer aeitgenössischen Hand Narracio. Reverendissime in Christo pater, domine singulariter dilecte, post gratum et sin- cerum animum complacendi. sicut ad nonnullos principes et dominos ecclesiasticos et seculares pro pace terrarum et securitate viarum ac stratarum communium procuranda 35 ac ut f singulis ad sacrum generale Basiliense concilium euntibus et ab eodem redeun- tibus tutus liberque pateat accessus et recessus transire proposuimus, sic nobis venientibus Argentinam pro domino episcopo Argentinensi requisito eoque in partibus non existente nichil cum eo facere voluimus, nostram intencionem sibi proponendam g usque ad re- gressum nostrum differendo. hodie autem in castro h isto illustri i principi domino Lud- 40 vico comiti palatino Reni sacri Romanorum imperii archidapifero et Bavarie duci, patruo nostro carissimo, de diversis negociis dictum sacrum concilium concernentibus in suorum nostrorumque consiliariorum presencia super pace videlicet procuranda raptoribusque et turbatoribus ejusdem reprimendis locuti sumus per extensum. qui ad cuncta promptum 45 a) Vorl. hat Alinea. b) in der Vorlage ist zwischen unz und nehst ein grösterer Raum zum Nachtragen der Daten freigelassen; ebenso nachher zwischen sanct und tage. c) oder nochzegende? d) zwischen art. 25 und 26 ist in der Vorlage Raum gelassen für etwa 4 bis 5 Zeilen. e) oder deheinem? f) felll in der Forlage. g) in der Vor- lage preponendam korr. aus proponendam. 1) em.; Vorl. clastro. i) ist cum ror illustri au ergänzen?
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 983 teil anegon und anhaben an dem Eckembach und weren hie disesite Rynes unz gen 11432 zw. Wissemburg und gen Selsse, die zwo stette darin begriffen; item" jensite Rynes von Jult 28 und Kenczingen unz gen Liehtnöwe, die zwo stette ouch darin begriffen, alles mit iren sne- Aug. 3] sleifen und kreissen in diser verschribunge verschriben. [25] Und sol dise unser verschribung angon von húte datum diß briefes und weren unz b .... nehst kommen und von demselben sanct .... tage úber drû ganze jare allernehst, der dazwúschent getruwelich nochzegonde noch irer innehalt ungeverlichen d. [26] Und als globent geredent und versprechent wir obgenanten fúrsten 10 herren und stette in disen zwei teilen diser verschribunge begriffen, als wir danne da vor benant sint, und unser iegelich fúrste herre und stat in sunders mit nammen wir fúrsten herren ritter und knehte bi unsern truwen und eren und wir die obgenanten stette bi unseren eiden, so wir in unsern reten darumb geton haben, fúr uns und unsere nochkomen dise verschribunge und alle vor geschriben stúcke puncten und 15 artickel sampt und besunder, wie die danne von wort ze wort begriffen sint und ge- schriben stont, wor stet und vest ze haltende, die getruelich ze vollefüren und ze volleziehen noch den worten, als vor geschriben stot, und ouch dawider nit ze tûn noch schaffen geton werden heimlich oder ôffenliche noch in deheinene weg, wie man daz erdenken kunde oder môhte, danne uns hiewider ze tûn nuczit schirmen noch schuren 20 sol, alle geverde und argeliste harinne und allen vor geschriben puncten stúcken und artickeln genzelich usgescheiden. und des alles zû eime woren vesten steten urkúnde so haben wir die obgenanten fúrsten herren und stette etc. 5 f. Briefwechsel über den Tag nr. 601-606. 25 601. Hzg. Wilhelm von Baiern an Kardinal Cesarini: schreibt u. a., daß in einer heute stattgefundenen Besprechung Pf. Ludwig sich bereit erklärt habe, Gesandte nach Basel zu Landfriedensverhandlungen zu schicken, und daß der Pfalzgraf ver- schiedene gen. Reichsstände aufgefordert habe, sich am 27 Juli in Basel cinzu- 1432 Juni 28 Mannheim. finden. 1432 Juni 28 30 Aus Dresden Kgl. Bibl. ms. F 172b foi. 54 ab nr. 60 cop. chart. saec. 15 mit der Uberschrift Epistola ducis Wilhelmi ad dominum Julianum legatum etc. Rechts von dieser Uberschrift steht von einer aeitgenössischen Hand Narracio. Reverendissime in Christo pater, domine singulariter dilecte, post gratum et sin- cerum animum complacendi. sicut ad nonnullos principes et dominos ecclesiasticos et seculares pro pace terrarum et securitate viarum ac stratarum communium procuranda 35 ac ut f singulis ad sacrum generale Basiliense concilium euntibus et ab eodem redeun- tibus tutus liberque pateat accessus et recessus transire proposuimus, sic nobis venientibus Argentinam pro domino episcopo Argentinensi requisito eoque in partibus non existente nichil cum eo facere voluimus, nostram intencionem sibi proponendam g usque ad re- gressum nostrum differendo. hodie autem in castro h isto illustri i principi domino Lud- 40 vico comiti palatino Reni sacri Romanorum imperii archidapifero et Bavarie duci, patruo nostro carissimo, de diversis negociis dictum sacrum concilium concernentibus in suorum nostrorumque consiliariorum presencia super pace videlicet procuranda raptoribusque et turbatoribus ejusdem reprimendis locuti sumus per extensum. qui ad cuncta promptum 45 a) Vorl. hat Alinea. b) in der Vorlage ist zwischen unz und nehst ein grösterer Raum zum Nachtragen der Daten freigelassen; ebenso nachher zwischen sanct und tage. c) oder nochzegende? d) zwischen art. 25 und 26 ist in der Vorlage Raum gelassen für etwa 4 bis 5 Zeilen. e) oder deheinem? f) felll in der Forlage. g) in der Vor- lage preponendam korr. aus proponendam. 1) em.; Vorl. clastro. i) ist cum ror illustri au ergänzen?
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1432 Juní 28 Juli 27 Juli 27 984 se offerebat, suos eciam notabiles consiliarios et oratores, ut sint nobiscum in Basilea dominica post festum sancti Jacobi apostoli proxime futurum, destinare disposuit ad tractandum super premissis. scripsit eciam ad complacenciam dicti sacri concilii et instanciam nostram duci Stephano fratri suo, marchioni Badensi, comiti de Wirtenberg et comiti de Lupffen necnon Smasmanno de Rapolstein balivo a domini Friderici b ducis 5 Austrie ac omnibus civitatibus et communitatibus illis e vicino consistentibus, ut in Basilea dominica supradicta compareant et ad premissa cooperari debeant cum effec- tu. in causa autem Treverensi 1 clare dixit, quod, si forte dominus translatus olim Spirensis de hiis, que justa forent et equa, nollet contentari, quidquid extune tamquam laicus princeps facere deberet, animo libenti facere vellet. ea vero, que nobis ex parte 10 dominorum archiepiscoporum Maguntinensis et Coloniensis occurrent, vestre paternitati reverendissime celeriter intimare curabimus vel per nos referemus eidem, quam altissi- mus pro salubri directione sacri Basiliensis concilii et in cunctis aliis agendis prospere dirigat et ad diu felicissime conservet. datum in castro Mannhaim in vigilia beato- rum Petri et Pauli apostolorum anno etc. 32. Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Juní 28 15 Dei gracia Wilhelmus etc. 1432 Juli 19 602. Hzg. Wilhelm von Baiern an seinen Vetter Pfalzgraf [Ludwig]: bittet um Nach- richt, ob Hzg. Heinrich persënlich mit ihm vor dem Adressaten in nicht gen. An- gelegenheit erscheinen wolle; ersucht um Sendung seiner Räte des Landfriedens wegen, wie er wisse. 1432 Juli 19 Speier. 20 Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 243b conc. chart. Die Adresse stehl rechts, die Unterschrift links unter dem Text. 1432 Juli 19 Hochgeborner furst, lieber vetter. unser freuntlich dienst und was wir liebs und guts vermogen alzeit zuvor. als wir nachst zü Germersheim mit ewer lieb geredt haben auf das schreiben, so ir unserm besunderm lieben frewnt dem bischof von Regensburg 25 gen Pasel getan hett unsern vettern herzog Hainrich und uns antreffend: lieber vetter, war ew nu von unserm vettern herzog Hainrich darumb antwurt worden, das er solich tag mit uns vor ewer lieb persondlich suchen welt, so getrawen wir ewer lieb wol, ir liesset uns das sunderlich€ wissen, wann ewer lieb selbs wol versten mag, das wir nu zu Pasel gar vil geschafts haben und gewinnen werden von vil und mangerlei potschaft so wegen, die uns nu taglich von unserm gnadigen herrn dem Romischen kunig komen wirdet, auch von der ungleubigen zu Peheim wegen, darin uns nu auch tâglich von dez glaits und ander sach wegen gar vil anlangen wirdet, und sunst mangerlai sach, als ewer dann, lieber vetter, von der schickung wegen gen lieb das selbs wol versten mag. Pasel, als ewer lieb das auch wol wais 2, von frid und notdurft wegen der land bitten 35 wir ewer lieb, das ir zufodrist dem heiligen concili zu nutz und zu sterkung, auch unserm gnadigen herrn dem Romischen etc. kunig zü eren und zu wolgevallen und den Deutschen landen zu nutz und fromen ewer râte treflich schicken wellet, solich loblich gerecht und gut sach ze besliessen und zu end ze bringen. daran tut ir sicher unserm da- 40 gnadigen herrn dem Romischen etc. kunig ein ganz lieb und sunders wolgevallen. tum Speir an sambstag ze nacht vor Jacobi anno 32. subtus] Dem pfalzgrafen. Wilhalm. a) Forl. bolivo. b) em.; Forl. Fridrii. c) em.; Vorl. suderlich. 1 Uber den Trierer Bistumstreit ist xu vergleichen: Lager, Raban von Helmstadt und Ulrich von Mander- scheid, ihr Kampf um das Erxbistum Trier (Histor. Jahrbuch 15, 721�770). Wertvolle Ergänzungen daru bieten die von Haller (Conc. Bas. Bd. 2) ver- öffentlichten Protokolle des Baseler Konails. 2 Vgl. nr. 601. 45
1432 Juní 28 Juli 27 Juli 27 984 se offerebat, suos eciam notabiles consiliarios et oratores, ut sint nobiscum in Basilea dominica post festum sancti Jacobi apostoli proxime futurum, destinare disposuit ad tractandum super premissis. scripsit eciam ad complacenciam dicti sacri concilii et instanciam nostram duci Stephano fratri suo, marchioni Badensi, comiti de Wirtenberg et comiti de Lupffen necnon Smasmanno de Rapolstein balivo a domini Friderici b ducis 5 Austrie ac omnibus civitatibus et communitatibus illis e vicino consistentibus, ut in Basilea dominica supradicta compareant et ad premissa cooperari debeant cum effec- tu. in causa autem Treverensi 1 clare dixit, quod, si forte dominus translatus olim Spirensis de hiis, que justa forent et equa, nollet contentari, quidquid extune tamquam laicus princeps facere deberet, animo libenti facere vellet. ea vero, que nobis ex parte 10 dominorum archiepiscoporum Maguntinensis et Coloniensis occurrent, vestre paternitati reverendissime celeriter intimare curabimus vel per nos referemus eidem, quam altissi- mus pro salubri directione sacri Basiliensis concilii et in cunctis aliis agendis prospere dirigat et ad diu felicissime conservet. datum in castro Mannhaim in vigilia beato- rum Petri et Pauli apostolorum anno etc. 32. Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Juní 28 15 Dei gracia Wilhelmus etc. 1432 Juli 19 602. Hzg. Wilhelm von Baiern an seinen Vetter Pfalzgraf [Ludwig]: bittet um Nach- richt, ob Hzg. Heinrich persënlich mit ihm vor dem Adressaten in nicht gen. An- gelegenheit erscheinen wolle; ersucht um Sendung seiner Räte des Landfriedens wegen, wie er wisse. 1432 Juli 19 Speier. 20 Aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 243b conc. chart. Die Adresse stehl rechts, die Unterschrift links unter dem Text. 1432 Juli 19 Hochgeborner furst, lieber vetter. unser freuntlich dienst und was wir liebs und guts vermogen alzeit zuvor. als wir nachst zü Germersheim mit ewer lieb geredt haben auf das schreiben, so ir unserm besunderm lieben frewnt dem bischof von Regensburg 25 gen Pasel getan hett unsern vettern herzog Hainrich und uns antreffend: lieber vetter, war ew nu von unserm vettern herzog Hainrich darumb antwurt worden, das er solich tag mit uns vor ewer lieb persondlich suchen welt, so getrawen wir ewer lieb wol, ir liesset uns das sunderlich€ wissen, wann ewer lieb selbs wol versten mag, das wir nu zu Pasel gar vil geschafts haben und gewinnen werden von vil und mangerlei potschaft so wegen, die uns nu taglich von unserm gnadigen herrn dem Romischen kunig komen wirdet, auch von der ungleubigen zu Peheim wegen, darin uns nu auch tâglich von dez glaits und ander sach wegen gar vil anlangen wirdet, und sunst mangerlai sach, als ewer dann, lieber vetter, von der schickung wegen gen lieb das selbs wol versten mag. Pasel, als ewer lieb das auch wol wais 2, von frid und notdurft wegen der land bitten 35 wir ewer lieb, das ir zufodrist dem heiligen concili zu nutz und zu sterkung, auch unserm gnadigen herrn dem Romischen etc. kunig zü eren und zu wolgevallen und den Deutschen landen zu nutz und fromen ewer râte treflich schicken wellet, solich loblich gerecht und gut sach ze besliessen und zu end ze bringen. daran tut ir sicher unserm da- 40 gnadigen herrn dem Romischen etc. kunig ein ganz lieb und sunders wolgevallen. tum Speir an sambstag ze nacht vor Jacobi anno 32. subtus] Dem pfalzgrafen. Wilhalm. a) Forl. bolivo. b) em.; Forl. Fridrii. c) em.; Vorl. suderlich. 1 Uber den Trierer Bistumstreit ist xu vergleichen: Lager, Raban von Helmstadt und Ulrich von Mander- scheid, ihr Kampf um das Erxbistum Trier (Histor. Jahrbuch 15, 721�770). Wertvolle Ergänzungen daru bieten die von Haller (Conc. Bas. Bd. 2) ver- öffentlichten Protokolle des Baseler Konails. 2 Vgl. nr. 601. 45
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 985 5 603. Hzg. Wilhelm von Baiern an K. Sigmund: schreibt über seine Reise zu verschie- denen Reichsständen am Rhein wegen des Baseler Konzils und des Landfriedens und zum Vehmgericht nach Westfalen; bestätigt den Empfang von Briefen des Kö- nigs; wird am 27 Juli in Basel mit Vertretern mehrerer Reichsstände einen Tag 1432 Juli 25 Basel. wegen des Landfriedens halten. A aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 247 conc. chart. in der Form cines Originals und schon adressiert. Die Absendung unterblieb, teils weil noch Korrekturen angebracht wurden, teils weil noch ein größterer, auf einem besonderen Blatt (fol. 249b) stehender Zusats gemacht werden sollte. Der letztere hat vweifellos in dem nicht mehr vorhandenen Original Aufnahme gefunden und ist deshalb auch von uns in den Text eingefiigt worden (vgl. Variante i). B coll. ebenda fol. 244a conc. chart., erster Entwurf und offenbar Vorlage von A. Datum, Unterschrift, Signatur und Adresse fehlen. Im Auszuge bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 583. 1432 Juli 25 Allerdürchleüchtigister konig, genedigister lieber herr. mein willig schuldig und gehorsam dinst sind ewern koniglichen genaden allzeit undertanglichb berait. ewren koniglichen genaden tûn ich zu wissen, das ich von etlicher sach und lewf wegen das heilig concili und gemaine frid der land antreffend ieczo pei etlichen kûrfursten und fürsten unden an dem Rein gewesen pin und sünderliche bei dem bischof von Colen, 20 pei dem electen von Trier, bei dem bischof von Speir, pei dem bischof von Straspurg, bei meinem vettern dem pfalzgraven 1 und sûnst bei andern graven herren und steten d. und do ich doch so verr hinab komen was, pin ich gen Westfalen geriten und bei dem stûl in der Kirslade im Sünderlannd mitsambt etlichen meinen râten und dienern wissende und e ein freier schepf worden, auf das ich von ewern koniglichen genaden mer dann 25 ainsten gehort hab, ir wolt gern, das ich wissend wer'. und als ich auf sand Jacobs Juli 24 abent herwider gen Basel in das heilig concili komen pin, hab ich etlich prief gefünden, die mir ewr koniglich genad in meinem auswesen hergeschickt hat 2. die ich nûf aigen- lich gehort und verlesen hab. und ich wil ewern koniglichen genaden, ob got wil, so verr ich das an meiner vernûft gehaben mag, getreulichen dienen und darin mein leib 30 noch gût nicht g versparen h. also i, gnadiger herr, werden auf den suntag schirst Juli27 etlicher kurfursten fursten und der reichstet ratk und ander grafen ritter und knecht herkomen, mit den ich auf einen gemainen frid ze machen reden wil. und hoff, ich well mit in etwas guts besliessen, dadurch die rauberei und etlich sach, der vil in disen landen sind 1 und dadurch das heilig concili etwas vast gehindert wirdet, gewent und 35 in pessern stand bracht werdent. und was darin beslossen wirdet, wil ich ewern konig- lichen gnaden bei der nachsten meiner potschaft aigenlich wissen lassen. dann ich hab willen, in kurz mein selbs potschaft zu ewern koniglichen gnaden hinein ze tûn 3. und bitt dorauf ewer koniglich gnad, mich in allen sachen genediclichen ze füdern und zû 15 45 1) B om. genedigister — berait, add. etc. b) in 4 am Rande hinzngeffigt. c) in B folgt durchstrichen zum ersten bei meinem vettern dem pfalzgrafen. d) in AB folgt durchstrichen capitel und samnüng etlicher stift. e) und — schepf in A am Rande nachgetragen, fehll in B. f) B add. all g) in B korr. für in ewerm dienst niemer. h) B add. als dann das wol billich ist i) in B fehlt das Folgende; stalt dessen heißst es auch so han ich willen in kurz zu ewern koniglichen genaden mein selbs potschaft ze tün und ich bitt darauf ewr koniglich genad u. s. w. wie Zeile 38. Auch A schrieb ursprünglich so; dann aber wurde der vorstehende Passus durch- strichen und auf einem besonderen Zettel (fol. 249b) durch also — bitt dorauf ewer koniglich gnad erselzt. Ugl. die Quellenbeschreibung. k) A rat mit einer swei Mal gekrümmien Linie über at, wie sie sonst zur Bezeichnung von kolumniertem a oder u gebraucht wird; also rât? 1) in A folgt hier gewent, aber offenbar irrtümlich; wir fiigen das Wort nown Worte weiter, hinter wirdet ein. 1 50 2 Vgl. nrr. 601 und 602. Vermutlich unsere nrr. 594 und 595. 8 Vgl. nr. 604.
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 985 5 603. Hzg. Wilhelm von Baiern an K. Sigmund: schreibt über seine Reise zu verschie- denen Reichsständen am Rhein wegen des Baseler Konzils und des Landfriedens und zum Vehmgericht nach Westfalen; bestätigt den Empfang von Briefen des Kö- nigs; wird am 27 Juli in Basel mit Vertretern mehrerer Reichsstände einen Tag 1432 Juli 25 Basel. wegen des Landfriedens halten. A aus Minchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 247 conc. chart. in der Form cines Originals und schon adressiert. Die Absendung unterblieb, teils weil noch Korrekturen angebracht wurden, teils weil noch ein größterer, auf einem besonderen Blatt (fol. 249b) stehender Zusats gemacht werden sollte. Der letztere hat vweifellos in dem nicht mehr vorhandenen Original Aufnahme gefunden und ist deshalb auch von uns in den Text eingefiigt worden (vgl. Variante i). B coll. ebenda fol. 244a conc. chart., erster Entwurf und offenbar Vorlage von A. Datum, Unterschrift, Signatur und Adresse fehlen. Im Auszuge bei Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 583. 1432 Juli 25 Allerdürchleüchtigister konig, genedigister lieber herr. mein willig schuldig und gehorsam dinst sind ewern koniglichen genaden allzeit undertanglichb berait. ewren koniglichen genaden tûn ich zu wissen, das ich von etlicher sach und lewf wegen das heilig concili und gemaine frid der land antreffend ieczo pei etlichen kûrfursten und fürsten unden an dem Rein gewesen pin und sünderliche bei dem bischof von Colen, 20 pei dem electen von Trier, bei dem bischof von Speir, pei dem bischof von Straspurg, bei meinem vettern dem pfalzgraven 1 und sûnst bei andern graven herren und steten d. und do ich doch so verr hinab komen was, pin ich gen Westfalen geriten und bei dem stûl in der Kirslade im Sünderlannd mitsambt etlichen meinen râten und dienern wissende und e ein freier schepf worden, auf das ich von ewern koniglichen genaden mer dann 25 ainsten gehort hab, ir wolt gern, das ich wissend wer'. und als ich auf sand Jacobs Juli 24 abent herwider gen Basel in das heilig concili komen pin, hab ich etlich prief gefünden, die mir ewr koniglich genad in meinem auswesen hergeschickt hat 2. die ich nûf aigen- lich gehort und verlesen hab. und ich wil ewern koniglichen genaden, ob got wil, so verr ich das an meiner vernûft gehaben mag, getreulichen dienen und darin mein leib 30 noch gût nicht g versparen h. also i, gnadiger herr, werden auf den suntag schirst Juli27 etlicher kurfursten fursten und der reichstet ratk und ander grafen ritter und knecht herkomen, mit den ich auf einen gemainen frid ze machen reden wil. und hoff, ich well mit in etwas guts besliessen, dadurch die rauberei und etlich sach, der vil in disen landen sind 1 und dadurch das heilig concili etwas vast gehindert wirdet, gewent und 35 in pessern stand bracht werdent. und was darin beslossen wirdet, wil ich ewern konig- lichen gnaden bei der nachsten meiner potschaft aigenlich wissen lassen. dann ich hab willen, in kurz mein selbs potschaft zu ewern koniglichen gnaden hinein ze tûn 3. und bitt dorauf ewer koniglich gnad, mich in allen sachen genediclichen ze füdern und zû 15 45 1) B om. genedigister — berait, add. etc. b) in 4 am Rande hinzngeffigt. c) in B folgt durchstrichen zum ersten bei meinem vettern dem pfalzgrafen. d) in AB folgt durchstrichen capitel und samnüng etlicher stift. e) und — schepf in A am Rande nachgetragen, fehll in B. f) B add. all g) in B korr. für in ewerm dienst niemer. h) B add. als dann das wol billich ist i) in B fehlt das Folgende; stalt dessen heißst es auch so han ich willen in kurz zu ewern koniglichen genaden mein selbs potschaft ze tün und ich bitt darauf ewr koniglich genad u. s. w. wie Zeile 38. Auch A schrieb ursprünglich so; dann aber wurde der vorstehende Passus durch- strichen und auf einem besonderen Zettel (fol. 249b) durch also — bitt dorauf ewer koniglich gnad erselzt. Ugl. die Quellenbeschreibung. k) A rat mit einer swei Mal gekrümmien Linie über at, wie sie sonst zur Bezeichnung von kolumniertem a oder u gebraucht wird; also rât? 1) in A folgt hier gewent, aber offenbar irrtümlich; wir fiigen das Wort nown Worte weiter, hinter wirdet ein. 1 50 2 Vgl. nrr. 601 und 602. Vermutlich unsere nrr. 594 und 595. 8 Vgl. nr. 604.
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986 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Juli 25 bedenken, als ich a des sûnder hofnung zu ewern koniglichen " genaden hab. zu Basel an° sand Jacobs tag anno etc. 32. [in verso] Dem allerdurchleuchtigisten Ewr koniglichen genaden underteniger furst und stathalder des heiligen concilis zu fürsten und herrn herrn Sigmünden Ro- Basel Wilhalm pfalenzgrave bei Rein und 5 mischen kunig zu allen zeiten merer des herzoge in Bairen. reichs und zu Hungern zu Beheim Dal- macien Croacien etc. konig meinem genedi- gistem lieben herren. Dominus d dux per se. geben 1432 603a. Hzg. Wilhelm von Baiern an seinen Vetter Pf. Stephan: fordert ihn zur Teil- Aug. 3 nahme an der Berennung des Schlosses Jungholz auf; schickt ihm Abschrift von 10 dem, was er kürzlich mit Stephans und anderer Herren Räten und den Gesandten der Reichsstädte geratschlagt hat. 1432 August 3 Basel. Aus Minchen Geh. Haus-A. Akt nr. 956 III cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beischlußt :u unserer nr. 605. [I] es sind 15 Unser fruntlich dinste zuvor. hochgeborner furste, lieber vetter. vil unredlicher angriff und reuberi von und zû dem geslos genant Junckholcz gescheen. darzû wir ie meinen zû tûn. und haben auch bestalt, das man die obgenanten vesten Aug. 20 von miken uber vierzehen tag (das wer' uf die miken vor Bartelmei) berennen sol. so Aug. 21 wollen wir am dornerstag darnach mit unsers selbs leib und des richs panier auch darfur ziehen und, ob got wil, das geslos mit uwer und ander unser frunde hilf ge�20 winnen. heruf wir uwer liebe mit fliße bitten, das ir dem heiligen rich zû eren und uns zů fruntschaft in den obgeschrieben sachen zû hulf koment mit den luten uß der lantvogti, die dan am gelegnesten zû den sachen sind, und uwern amptluten bevelhet, Aug. 21 das sie uf den genanten donerstag zû uns in das velt ziehen. so huffen wir, uwer bruder der pfalzgraff der werde ein sollichs auch tûn, wan wir in auch gebeten haben, 25 damit das sollich unredlich abgetan werden, wan doch schier niempt sicher ist. uwer fruntlich verschrieben antwurt lassent uns wissen, was herin gesin mag. [2] wir schicken uch auch damit ein copi, was wir am nehsten mit uwern und ander hern raten, auch der richstet botten geratslagt haben 1. darûf entsinnet üch und helft, das die sach furgang gewinne. hoffen wir, das solle grossen nücz frieden und gemach pringen. geben 30 zů Basel an sontag sant Sthefans tag invencionis anno domini tricesimo secundo. Von gots gnaden Wilhalm phalzgrave bi [in verso] Dem hochgepor- Rine und herzug in Beyern, des heiligen nen fursten unserm lieben concilii beschermer und stathelter des Romischen konigs. vettern hern Stephan pfalz- Dominus dux in graven bi Rine und herzug in suo concilio. Beyern. 1432 Aнg. 3. 35 11432) 604. Hzg. Wilhelm an Hzg. Ernst von Baiern: berichtet von seiner Rückkehr nach Aug. 6 Basel, vom König, von den Versuchen zur Herstellung eines Landfriedens, vom Konzil und der päpstlichen Gesandtschaft, von dem Geleite, das den Gesandten der Hussiten verwilligt worden ist und das vom Adressaten gehalten werden möge; [1432] August 6 Basel. u. a. m. 40 A aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 250�252 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. a) ich — hab in B korr. für mir dann alzeit von ewern genaden bisher gnadige fudrung und alles gut beschehen ist. b) in A nachgetragen; fehlt in B. c) an — 32 ist in A von anderer gleichzeitiger Hand hinzugefigt. 45 d) diese Signatur ist von derjenigen Hand hinzngefigt, die die Korrekturen und Nachträge gemacht hat. e) sic. 1 Vgl. nr. 600.
986 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Juli 25 bedenken, als ich a des sûnder hofnung zu ewern koniglichen " genaden hab. zu Basel an° sand Jacobs tag anno etc. 32. [in verso] Dem allerdurchleuchtigisten Ewr koniglichen genaden underteniger furst und stathalder des heiligen concilis zu fürsten und herrn herrn Sigmünden Ro- Basel Wilhalm pfalenzgrave bei Rein und 5 mischen kunig zu allen zeiten merer des herzoge in Bairen. reichs und zu Hungern zu Beheim Dal- macien Croacien etc. konig meinem genedi- gistem lieben herren. Dominus d dux per se. geben 1432 603a. Hzg. Wilhelm von Baiern an seinen Vetter Pf. Stephan: fordert ihn zur Teil- Aug. 3 nahme an der Berennung des Schlosses Jungholz auf; schickt ihm Abschrift von 10 dem, was er kürzlich mit Stephans und anderer Herren Räten und den Gesandten der Reichsstädte geratschlagt hat. 1432 August 3 Basel. Aus Minchen Geh. Haus-A. Akt nr. 956 III cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beischlußt :u unserer nr. 605. [I] es sind 15 Unser fruntlich dinste zuvor. hochgeborner furste, lieber vetter. vil unredlicher angriff und reuberi von und zû dem geslos genant Junckholcz gescheen. darzû wir ie meinen zû tûn. und haben auch bestalt, das man die obgenanten vesten Aug. 20 von miken uber vierzehen tag (das wer' uf die miken vor Bartelmei) berennen sol. so Aug. 21 wollen wir am dornerstag darnach mit unsers selbs leib und des richs panier auch darfur ziehen und, ob got wil, das geslos mit uwer und ander unser frunde hilf ge�20 winnen. heruf wir uwer liebe mit fliße bitten, das ir dem heiligen rich zû eren und uns zů fruntschaft in den obgeschrieben sachen zû hulf koment mit den luten uß der lantvogti, die dan am gelegnesten zû den sachen sind, und uwern amptluten bevelhet, Aug. 21 das sie uf den genanten donerstag zû uns in das velt ziehen. so huffen wir, uwer bruder der pfalzgraff der werde ein sollichs auch tûn, wan wir in auch gebeten haben, 25 damit das sollich unredlich abgetan werden, wan doch schier niempt sicher ist. uwer fruntlich verschrieben antwurt lassent uns wissen, was herin gesin mag. [2] wir schicken uch auch damit ein copi, was wir am nehsten mit uwern und ander hern raten, auch der richstet botten geratslagt haben 1. darûf entsinnet üch und helft, das die sach furgang gewinne. hoffen wir, das solle grossen nücz frieden und gemach pringen. geben 30 zů Basel an sontag sant Sthefans tag invencionis anno domini tricesimo secundo. Von gots gnaden Wilhalm phalzgrave bi [in verso] Dem hochgepor- Rine und herzug in Beyern, des heiligen nen fursten unserm lieben concilii beschermer und stathelter des Romischen konigs. vettern hern Stephan pfalz- Dominus dux in graven bi Rine und herzug in suo concilio. Beyern. 1432 Aнg. 3. 35 11432) 604. Hzg. Wilhelm an Hzg. Ernst von Baiern: berichtet von seiner Rückkehr nach Aug. 6 Basel, vom König, von den Versuchen zur Herstellung eines Landfriedens, vom Konzil und der päpstlichen Gesandtschaft, von dem Geleite, das den Gesandten der Hussiten verwilligt worden ist und das vom Adressaten gehalten werden möge; [1432] August 6 Basel. u. a. m. 40 A aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 250�252 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. a) ich — hab in B korr. für mir dann alzeit von ewern genaden bisher gnadige fudrung und alles gut beschehen ist. b) in A nachgetragen; fehlt in B. c) an — 32 ist in A von anderer gleichzeitiger Hand hinzugefigt. 45 d) diese Signatur ist von derjenigen Hand hinzngefigt, die die Korrekturen und Nachträge gemacht hat. e) sic. 1 Vgl. nr. 600.
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 987 C coll. ebenda fol. 161-162 conc. chart. Benutrt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 540 Anm. 2 und 2, 543. [ 1432] Ang. 6 Unser a früntlich dinst und alles gût in brûderlicher lieb alzeit vor. hochgeborner 5 fürst, lieber brûder. [I] wir haben ew nâgst von Speir geschriben, wie es uns am Rein gegangen ist, und wann wir gen Basel komen, so wellen wir ew dann aber schrei- ben, wie wir all sach daselben finden. auf daz lassen wir ewr lieb wissen: daz wir an sand Jacobs abend gen Basel von gotes genaden mit allen den unsern gesund und Juli 24 frôlich komen sein und all sach daselben in gûtem wesen gefunden und dez conciliums 10 sach am Rein wol außgericht haben; dez si benügt hat. [2] auch wiß ewer lieb, daz unser gnedigister herr uns in unserm abwesen ainen brief 1 gen Basel geschickt hat, darin begriffen ist von ainem scharmûtzeln, daz geschehen ist vor Luca, davon wir ew abschrift schicken. so hat er uns darnach bei Haubten marschalk sein banier geschickt under seiner majestat 2 und bevolhen, die aufzûwerfen wider all die, die daz heilig 15 concilium daz reich und unser land belaidigen, als ir wol hôrn werdet an der copi hie in verslossen 3, und damit etwevil brief 4 an etlich fürsten herrn und stet, das uns die darin sollen hilflich sein, wenn wir die ermanen. [3] es sind auch ietzo in der ver- gangen wochen bei uns gewesen unser vettern dez pfalzgraven und herzog Steffans, auch dez margraven von Baden, dez von Wirtenberg, der bischof von Straspurg und 20 Basel râte, auch unsers ôhems von Osterrichs lantvogt in Elsas, darzů etlich graven herrn ritter und knecht, auch der von Straspurg Basel und ander Reynischer stet poten. mit den wir in gehaim ains landfrids 5 und verschreiben sein ainig worden, davon wir ew copi 6 schicken. dez haben die poten abschrift mit in haim gefürt, die sach also an ir herrn und frûnd ze pringen. die sollen dann auf den eritag nach Bartelmei wider 25 hie sein und die sach gar besliessen lassen. hoffen wir, daraus werd dem concili und dem reich frid und gemach ersten. [4] wir haben auch ietz ainen grossen krieg ge- richt, der zwischen zwain mächtigen geslechten genant die Münich von Lanndskron und den von Andelo gewesen ist, und trawen zû got dem almechtigen, es sollen von tag ze tag gûter frid und sicherhait allenthalben hie umb werden, wann die machtigen geslecht so vast darauf genaigt sind. [5] als wir dann ewr lieb geschriben haben, wie dez babstz potschaft ze Costentz war und bei in dez conciliums poten und wie man der tâglich hie wartet, lassen wir ew wissenb, daz die auf heût den tag7 hieher komen wellen. Ang. 6 es sol auch noch in acht tagen ain erzbischof genant Ebredunensis von dem babst c komen, als man dem concili und uns für war gesagt hat 8. was die all werben, wellen 35 wir ewer lieb dann d fürbas auch zû wissen tûn. [6] wist auch für bar, daz sich daz heilig concili vast meret. und es sind iecz in ainem monet mer dann 30 prelaten und Ang. 26 40 45 a) om. C. b) in C folgt durchstrichen das des pabst poten nit hieher komen wolten, wiewol man in gar ain red- lichs und erbers gelait geschickt und geben hett, es wär dann, das man in vergunet, das si hie reden und furpringen mochten, was des bapsts notdurft will und mainung wäre, und das si auch von des bapst wegen hie aus der stat schreiben und schicken mochten, was si wolten, und in alle land. so sind auch dem con- cili sollich wort und geschrift von denselben poten furkomen, daran si wol verstanden haben, das si umb dhainerlai guter noch richtiger sache willen hieher komen wolten, nür allain zu erstôrn das heilig concilium. und darumb so haben si des pabst poten sollich sach abgeslagen und nit wollen vergunen schadlichs wider die müter der heiligen Cristenheit und si wellen ze arbaiten, aber; die Worte daz — wellen sind an den Rand geschrieben. c) in C folgt durchstrichen mit ainer andern und pessern potschaft. d) C add. auch, tilgl aber furbas. 50 2 a 4 5 6 nr. 264. Vorlage M unserer nr. 594. Liegt nicht mehr dabci. Vgl. nr. 595. nr. 600. Liegt nicht mehr dabei. Die päpstlichen Gesandten kamen erst am Deutsche Reichstags-Akten X. M August nach Basel. Vgl. Haller a. a. O. 2, 194 Z. 3-6; auch oben S. 309 Anm. 4. 8 Daß dieses Geriicht nicht unbegründet war, xeigt Sigmunds Brief an Hag. Wilhelm vom 5 September 1432 (nr. 284). Die Reise des Erxbischofs nach Basel wurde durch scinen am 7 September erfolgten Tod rereitelt. 125
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 987 C coll. ebenda fol. 161-162 conc. chart. Benutrt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 540 Anm. 2 und 2, 543. [ 1432] Ang. 6 Unser a früntlich dinst und alles gût in brûderlicher lieb alzeit vor. hochgeborner 5 fürst, lieber brûder. [I] wir haben ew nâgst von Speir geschriben, wie es uns am Rein gegangen ist, und wann wir gen Basel komen, so wellen wir ew dann aber schrei- ben, wie wir all sach daselben finden. auf daz lassen wir ewr lieb wissen: daz wir an sand Jacobs abend gen Basel von gotes genaden mit allen den unsern gesund und Juli 24 frôlich komen sein und all sach daselben in gûtem wesen gefunden und dez conciliums 10 sach am Rein wol außgericht haben; dez si benügt hat. [2] auch wiß ewer lieb, daz unser gnedigister herr uns in unserm abwesen ainen brief 1 gen Basel geschickt hat, darin begriffen ist von ainem scharmûtzeln, daz geschehen ist vor Luca, davon wir ew abschrift schicken. so hat er uns darnach bei Haubten marschalk sein banier geschickt under seiner majestat 2 und bevolhen, die aufzûwerfen wider all die, die daz heilig 15 concilium daz reich und unser land belaidigen, als ir wol hôrn werdet an der copi hie in verslossen 3, und damit etwevil brief 4 an etlich fürsten herrn und stet, das uns die darin sollen hilflich sein, wenn wir die ermanen. [3] es sind auch ietzo in der ver- gangen wochen bei uns gewesen unser vettern dez pfalzgraven und herzog Steffans, auch dez margraven von Baden, dez von Wirtenberg, der bischof von Straspurg und 20 Basel râte, auch unsers ôhems von Osterrichs lantvogt in Elsas, darzů etlich graven herrn ritter und knecht, auch der von Straspurg Basel und ander Reynischer stet poten. mit den wir in gehaim ains landfrids 5 und verschreiben sein ainig worden, davon wir ew copi 6 schicken. dez haben die poten abschrift mit in haim gefürt, die sach also an ir herrn und frûnd ze pringen. die sollen dann auf den eritag nach Bartelmei wider 25 hie sein und die sach gar besliessen lassen. hoffen wir, daraus werd dem concili und dem reich frid und gemach ersten. [4] wir haben auch ietz ainen grossen krieg ge- richt, der zwischen zwain mächtigen geslechten genant die Münich von Lanndskron und den von Andelo gewesen ist, und trawen zû got dem almechtigen, es sollen von tag ze tag gûter frid und sicherhait allenthalben hie umb werden, wann die machtigen geslecht so vast darauf genaigt sind. [5] als wir dann ewr lieb geschriben haben, wie dez babstz potschaft ze Costentz war und bei in dez conciliums poten und wie man der tâglich hie wartet, lassen wir ew wissenb, daz die auf heût den tag7 hieher komen wellen. Ang. 6 es sol auch noch in acht tagen ain erzbischof genant Ebredunensis von dem babst c komen, als man dem concili und uns für war gesagt hat 8. was die all werben, wellen 35 wir ewer lieb dann d fürbas auch zû wissen tûn. [6] wist auch für bar, daz sich daz heilig concili vast meret. und es sind iecz in ainem monet mer dann 30 prelaten und Ang. 26 40 45 a) om. C. b) in C folgt durchstrichen das des pabst poten nit hieher komen wolten, wiewol man in gar ain red- lichs und erbers gelait geschickt und geben hett, es wär dann, das man in vergunet, das si hie reden und furpringen mochten, was des bapsts notdurft will und mainung wäre, und das si auch von des bapst wegen hie aus der stat schreiben und schicken mochten, was si wolten, und in alle land. so sind auch dem con- cili sollich wort und geschrift von denselben poten furkomen, daran si wol verstanden haben, das si umb dhainerlai guter noch richtiger sache willen hieher komen wolten, nür allain zu erstôrn das heilig concilium. und darumb so haben si des pabst poten sollich sach abgeslagen und nit wollen vergunen schadlichs wider die müter der heiligen Cristenheit und si wellen ze arbaiten, aber; die Worte daz — wellen sind an den Rand geschrieben. c) in C folgt durchstrichen mit ainer andern und pessern potschaft. d) C add. auch, tilgl aber furbas. 50 2 a 4 5 6 nr. 264. Vorlage M unserer nr. 594. Liegt nicht mehr dabci. Vgl. nr. 595. nr. 600. Liegt nicht mehr dabei. Die päpstlichen Gesandten kamen erst am Deutsche Reichstags-Akten X. M August nach Basel. Vgl. Haller a. a. O. 2, 194 Z. 3-6; auch oben S. 309 Anm. 4. 8 Daß dieses Geriicht nicht unbegründet war, xeigt Sigmunds Brief an Hag. Wilhelm vom 5 September 1432 (nr. 284). Die Reise des Erxbischofs nach Basel wurde durch scinen am 7 September erfolgten Tod rereitelt. 125
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Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Aug. 6 [1432/ Aug. 6 988 doctor hieher komen und noch in kürz aber mer komen werden. und wir zweifeln nicht, soll der Cristenhait sach gen den keczern in Beheim und anderswo immer zü güten dingen komen, es werd durch daz heilig concilium geschehen, daz sich sicherlich in allen sachen, die für es komen, treûlich arbait. [7 wist auch, daz sich daz heilig concili der stat Avion und auch der grafschaft underwunden und die bevolhen hat 1 dem cardinal von sand Eustachi, der gar ain fromer mann und von koniclichem plüt von Hispani geporn ist. und man ist dez zü Avian und in der grafschaft gar vast er- frawet und haben grosse frewde seid gehabt, wann der babst hett daz vor mit ainem Venediger 2 beseczt, der nu dannen ist. und man wirt dem concili hinfür a gewärtig sein. [8] auch, lieber brûder, so hat man den Hussen ir glaitzbrief3 geschickt. und 10 unser glaitzbrief 4 sagt in sollicher form, als hie in ain notel begriffen ist. so hat der margraf von Brandenburg desgleichen auch glait mûssen geben 5. darumb, lieber brü- der, so bestelt, daz daz glait wol gehalten werd und daz wir zû söllichen vâllen nit komen. [In den folgenden artt. 9-21 bespricht Hzg. Wilhelm lauter Angelegenheiten, die uns hier nicht berühren, meist Baierische Händel: so die Versagung der Steuer im 15 Niederland; dann Streitsachen des Erasmus Satelpoger, des Zenger und Frauenberger, des Hans Parsperger, des Hzg. Ludwig — wohl sen. — und des Hzg. Heinrich von Baiern; schreibt über den beabsichtigten, aber vom Konzil mit Rücksicht auf die Zeit- verhältnisse nicht gebilligten Hof zu Nürnberg, über Hzg. Ludwigs Zorn auf die von Ingolstadt, über desselben Hinneigung zum Papst und Abwendung von der Baseler 20 Kirchenversammlung; handelt von ihrem, Hzg. Ernsts und Hzg. Wilhelms, Streit mit den Walern um Schwabeck; fragt nach dem Ausgang des Prozesses Hzg. Ernsts mit Hzg. [22] wir Friedrich von Österreich in des Starckenbergers Sache. Dann fährt er fort:] haben auf heût ain reitend potschaft zû unserm gnedigen herrn dem Römischen etc. konig getan. so haben wir vor aine bei seinen gnaden. was uns von im newer mar 25 kombt, wellen wir ewer lieb dann wissen lassen. wir werden auch in kürz pald mer ain potschaft zû im tûn. erforschet ir ichtz dort aussen, daz seinen gnaden zû schreiben war, daz liest uns fürderlich wissen. datum Basel an micken vor Lorenci. [in verso] Dem hochgebornen fürsten unserm lieben brûder herzog Ernsten pfalzgrafen bei Rein und herzogen in Bayrn. 11432] Ang. 6 Von gotes genaden Wilhalm herzog in 30 Bayrn beschirmer dez heiligen concili. 1432 Aug. 7 605. Pf. Stephan an seinen Bruder Pf. Ludwig: schreibt, daß ihm sein Vetter Hzg. Wilhelm von Baiern eine Aufzeichnung wegen einer Vereinigung, die er mit Grafen, Freiherren, Rittern, Knechten und Städten auf dem Tage zu Basel vereinbart, ge- 35 schickt habe; Hzg. Wilhelm wünsche, daß er und der Adressat für die Landvogtei im Elsaß dieser Vereinigung beitreten; bittet um Rat, wie er sich verhalten solle; u. a. m. 1432 August 7 Hagenau. Aus München Geh. Haus-A. Akt nr. 956 III orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Auf der Rückseite steht der kurpfälxische Vermerk Als min herre herzog Stesphan [sic] 40 von des anslages wegen zu Basel geschriben hat. Unsern früntlichen dinst zuvor. hochgeborner furste, lieber brûder. als wir Juli 27 unser rete 6 of den sontag nach sand Jacobs tag nehst vergangen zů Basel gehabt haben, a) C darfür. b) das Folgende samt Datum, Unterschrift und Adresse fellt in C. 1 2 3 4 Vgl. S. 486 Anm. 1. Marco Condolmario. Vgl. Hefele a. a. O. 7, 480. Vgl. S. 469 Anm. 2 und S. 556 Anm. 8. Vgl. S. 466 Anm. 2. 5 Vgl. S. 556-557. 6 Lamprecht von Kastell und Friedrich vom Stein. Der Pfalzgraf beglaubigte sie bei Hxg. Wilhelm von Baiern feria quinta ante Jacobi ſJuli 247 1432. 46
Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Aug. 6 [1432/ Aug. 6 988 doctor hieher komen und noch in kürz aber mer komen werden. und wir zweifeln nicht, soll der Cristenhait sach gen den keczern in Beheim und anderswo immer zü güten dingen komen, es werd durch daz heilig concilium geschehen, daz sich sicherlich in allen sachen, die für es komen, treûlich arbait. [7 wist auch, daz sich daz heilig concili der stat Avion und auch der grafschaft underwunden und die bevolhen hat 1 dem cardinal von sand Eustachi, der gar ain fromer mann und von koniclichem plüt von Hispani geporn ist. und man ist dez zü Avian und in der grafschaft gar vast er- frawet und haben grosse frewde seid gehabt, wann der babst hett daz vor mit ainem Venediger 2 beseczt, der nu dannen ist. und man wirt dem concili hinfür a gewärtig sein. [8] auch, lieber brûder, so hat man den Hussen ir glaitzbrief3 geschickt. und 10 unser glaitzbrief 4 sagt in sollicher form, als hie in ain notel begriffen ist. so hat der margraf von Brandenburg desgleichen auch glait mûssen geben 5. darumb, lieber brü- der, so bestelt, daz daz glait wol gehalten werd und daz wir zû söllichen vâllen nit komen. [In den folgenden artt. 9-21 bespricht Hzg. Wilhelm lauter Angelegenheiten, die uns hier nicht berühren, meist Baierische Händel: so die Versagung der Steuer im 15 Niederland; dann Streitsachen des Erasmus Satelpoger, des Zenger und Frauenberger, des Hans Parsperger, des Hzg. Ludwig — wohl sen. — und des Hzg. Heinrich von Baiern; schreibt über den beabsichtigten, aber vom Konzil mit Rücksicht auf die Zeit- verhältnisse nicht gebilligten Hof zu Nürnberg, über Hzg. Ludwigs Zorn auf die von Ingolstadt, über desselben Hinneigung zum Papst und Abwendung von der Baseler 20 Kirchenversammlung; handelt von ihrem, Hzg. Ernsts und Hzg. Wilhelms, Streit mit den Walern um Schwabeck; fragt nach dem Ausgang des Prozesses Hzg. Ernsts mit Hzg. [22] wir Friedrich von Österreich in des Starckenbergers Sache. Dann fährt er fort:] haben auf heût ain reitend potschaft zû unserm gnedigen herrn dem Römischen etc. konig getan. so haben wir vor aine bei seinen gnaden. was uns von im newer mar 25 kombt, wellen wir ewer lieb dann wissen lassen. wir werden auch in kürz pald mer ain potschaft zû im tûn. erforschet ir ichtz dort aussen, daz seinen gnaden zû schreiben war, daz liest uns fürderlich wissen. datum Basel an micken vor Lorenci. [in verso] Dem hochgebornen fürsten unserm lieben brûder herzog Ernsten pfalzgrafen bei Rein und herzogen in Bayrn. 11432] Ang. 6 Von gotes genaden Wilhalm herzog in 30 Bayrn beschirmer dez heiligen concili. 1432 Aug. 7 605. Pf. Stephan an seinen Bruder Pf. Ludwig: schreibt, daß ihm sein Vetter Hzg. Wilhelm von Baiern eine Aufzeichnung wegen einer Vereinigung, die er mit Grafen, Freiherren, Rittern, Knechten und Städten auf dem Tage zu Basel vereinbart, ge- 35 schickt habe; Hzg. Wilhelm wünsche, daß er und der Adressat für die Landvogtei im Elsaß dieser Vereinigung beitreten; bittet um Rat, wie er sich verhalten solle; u. a. m. 1432 August 7 Hagenau. Aus München Geh. Haus-A. Akt nr. 956 III orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Auf der Rückseite steht der kurpfälxische Vermerk Als min herre herzog Stesphan [sic] 40 von des anslages wegen zu Basel geschriben hat. Unsern früntlichen dinst zuvor. hochgeborner furste, lieber brûder. als wir Juli 27 unser rete 6 of den sontag nach sand Jacobs tag nehst vergangen zů Basel gehabt haben, a) C darfür. b) das Folgende samt Datum, Unterschrift und Adresse fellt in C. 1 2 3 4 Vgl. S. 486 Anm. 1. Marco Condolmario. Vgl. Hefele a. a. O. 7, 480. Vgl. S. 469 Anm. 2 und S. 556 Anm. 8. Vgl. S. 466 Anm. 2. 5 Vgl. S. 556-557. 6 Lamprecht von Kastell und Friedrich vom Stein. Der Pfalzgraf beglaubigte sie bei Hxg. Wilhelm von Baiern feria quinta ante Jacobi ſJuli 247 1432. 46
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B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 989 1432 Aug. 7 Aug. 7 nachdem üwer liebe das mit geschrifte an uns begernde was 1, hait der hochgeborne furste unser lieber vetter herzůg Wilhelm uns of hute eine verzeicheniß geschicket 2, wie dann zû Basel ein underredden von einer vereinigunge wegen gescheen si, die ir, derselbe unser vetter als ein stathelter mit andern graven frien herren rittern knechten 5 und steten, darzû wir mit üch und ine als von der lantvôgtien wegen angene und ver- briefen sollen eine nemlich zit zû halten, als wir uns wole versehen, das ûch unser vetter herzůg Wilhelm der zeicheniß aûch eine nottel geschicket habe. lieber bruder. was wir in solichen odir andern sachen dem heiligen concilio zů Basel zû sterkunge, aûch den landen und luten zû hilf dûrch gemeines nutzs und friedens willen getûn konden, 10 das deten wir in warheit gern. aber nachdem ir uns die lantvôgtie zu Elsas entpholen habent, so begern wir zû wissen üwer meinunge, wie wir uns darinne halten sollen. und sunderlich dût uns noit, das ir uns darinne zû staten komment, hilf und rait gebent und aûch sturent, wer’ es anders an uwerm willen, das wir solichs angene sollen, of das wir es desta baß gehanthaben mochten, obe es dazů qweme. dann ir und die üwern 15 wissent wole, wie und in welcher maß die lantvôgtie an den steten und sost vast groß- lich abenimpt und abegenommen hait mit gulten renten und fellen, die vormals darzû getienet haben und nû vast cleine und geringe sind und tegelichs ie a geringer werdent, als dann die stete die vierhundert und zweneunddrißig guldin, die sie bißher ûch und uns von üwern wegen geben hant, in zwein jaren nit geben habent und aûch nit zû 20 geben meinent. solichs doch eine stûre jars were etlicher maß provisie in den hoff zû Hagenauw damit zû bestellen. und als uns daran abegeet und abegangen ist, so mûßen wir so vil und noch me von dem unsern zûlegen, unsern statd hie zû Hagenaûw desta baß zû halten, den wir gern hielten und halten wolten üch und aûch uns zû eren nach [Im Folgenden teilt der Pfalzgraf mit, dem allerbesten, so verre wir ummer mogen. 25 daßs Hzg. Wilhelm zu einem Zuge gegen Schloß Jungholtz Unterstützung durch die Leute der Landvogtei begehrt habe, er bittet den Adressaten, die Reichsstädte Mülhüsen, Colmar, Keysersberg, Monster und Dornckeim aufzufordern, sich zu rüsten, um mit des Adressaten Amtleuten zu Keysersberg, zum Heiligen Crütz und den Anderen, die der Adressat in datum Hagenauw quinta post beati der Gegend habe, zu Herzog Wilhelm zu ziehen.] 30 Sixti anno etc. tricesimo secundo. [in verso] Dem hochgebornen fursten hern Lûdwig pfalzgraven bi Rine, des heiligen Romischen richs oberster drüch- ses und vurseher der lande des Rins zû Swaben und des Frenckischen rechten und herzugen inne Beyern, unserm lieben brüder. Stephann von gots gnaden pfalzgrave bi Rine und herzûg in Beyern. 1432 Aug. 7 35 40 606. Pf. Ludwig an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat durch gen. Vogt von Kaisersberg den Entwurf einer [Landfriedens-JVereinigung erhalten, der jetzt auf dem Tage zu Basel beraten worden ist und auf einem neuen Tage zu Basel am 26 August zum Beschluß erhoben werden soll; wird den Entwurf begutachten, sobald seine zur Zeit abwesenden Räte heimgekehrt sind; u. a. m. 1432 August 9 Heidelberg. 1432 Aug. 9 45 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 253 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Benutxt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 541 Anm. 3. a) orig. y mit kolumniertem e. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 241 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd.) 1. Vgl. Hrg. Wilhelms Brief an Kardinal Cesarini rom 28 Juni (nr. 601). 2 Vgl. nr. 603a art. 2. 125*
B. Fürsten- und Städtetag zu Basel am 27 Juli 1432 nr. 593-608. 989 1432 Aug. 7 Aug. 7 nachdem üwer liebe das mit geschrifte an uns begernde was 1, hait der hochgeborne furste unser lieber vetter herzůg Wilhelm uns of hute eine verzeicheniß geschicket 2, wie dann zû Basel ein underredden von einer vereinigunge wegen gescheen si, die ir, derselbe unser vetter als ein stathelter mit andern graven frien herren rittern knechten 5 und steten, darzû wir mit üch und ine als von der lantvôgtien wegen angene und ver- briefen sollen eine nemlich zit zû halten, als wir uns wole versehen, das ûch unser vetter herzůg Wilhelm der zeicheniß aûch eine nottel geschicket habe. lieber bruder. was wir in solichen odir andern sachen dem heiligen concilio zů Basel zû sterkunge, aûch den landen und luten zû hilf dûrch gemeines nutzs und friedens willen getûn konden, 10 das deten wir in warheit gern. aber nachdem ir uns die lantvôgtie zu Elsas entpholen habent, so begern wir zû wissen üwer meinunge, wie wir uns darinne halten sollen. und sunderlich dût uns noit, das ir uns darinne zû staten komment, hilf und rait gebent und aûch sturent, wer’ es anders an uwerm willen, das wir solichs angene sollen, of das wir es desta baß gehanthaben mochten, obe es dazů qweme. dann ir und die üwern 15 wissent wole, wie und in welcher maß die lantvôgtie an den steten und sost vast groß- lich abenimpt und abegenommen hait mit gulten renten und fellen, die vormals darzû getienet haben und nû vast cleine und geringe sind und tegelichs ie a geringer werdent, als dann die stete die vierhundert und zweneunddrißig guldin, die sie bißher ûch und uns von üwern wegen geben hant, in zwein jaren nit geben habent und aûch nit zû 20 geben meinent. solichs doch eine stûre jars were etlicher maß provisie in den hoff zû Hagenauw damit zû bestellen. und als uns daran abegeet und abegangen ist, so mûßen wir so vil und noch me von dem unsern zûlegen, unsern statd hie zû Hagenaûw desta baß zû halten, den wir gern hielten und halten wolten üch und aûch uns zû eren nach [Im Folgenden teilt der Pfalzgraf mit, dem allerbesten, so verre wir ummer mogen. 25 daßs Hzg. Wilhelm zu einem Zuge gegen Schloß Jungholtz Unterstützung durch die Leute der Landvogtei begehrt habe, er bittet den Adressaten, die Reichsstädte Mülhüsen, Colmar, Keysersberg, Monster und Dornckeim aufzufordern, sich zu rüsten, um mit des Adressaten Amtleuten zu Keysersberg, zum Heiligen Crütz und den Anderen, die der Adressat in datum Hagenauw quinta post beati der Gegend habe, zu Herzog Wilhelm zu ziehen.] 30 Sixti anno etc. tricesimo secundo. [in verso] Dem hochgebornen fursten hern Lûdwig pfalzgraven bi Rine, des heiligen Romischen richs oberster drüch- ses und vurseher der lande des Rins zû Swaben und des Frenckischen rechten und herzugen inne Beyern, unserm lieben brüder. Stephann von gots gnaden pfalzgrave bi Rine und herzûg in Beyern. 1432 Aug. 7 35 40 606. Pf. Ludwig an Hzg. Wilhelm von Baiern: hat durch gen. Vogt von Kaisersberg den Entwurf einer [Landfriedens-JVereinigung erhalten, der jetzt auf dem Tage zu Basel beraten worden ist und auf einem neuen Tage zu Basel am 26 August zum Beschluß erhoben werden soll; wird den Entwurf begutachten, sobald seine zur Zeit abwesenden Räte heimgekehrt sind; u. a. m. 1432 August 9 Heidelberg. 1432 Aug. 9 45 Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 253 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Benutxt von Kluckhohn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 541 Anm. 3. a) orig. y mit kolumniertem e. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 241 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd.) 1. Vgl. Hrg. Wilhelms Brief an Kardinal Cesarini rom 28 Juni (nr. 601). 2 Vgl. nr. 603a art. 2. 125*
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990 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Unsern fruntlichen dinst zuvor. hochgeborner furste, lieber vetter. [Schreibt zunächst, daß er in seiner Eigenschaft als Landvogt im Elsaß wegen des von Hzg. Wil- helm angeordneten 1 Angriffes auf das Raubschloß Jungholcz des heiligen richs stedten zu Elsas, die den sachen gelegen sind, mit namen Colmar Sledstad Keisersperg Mul- husen Obern-Ehenheim Raßheim Dorenkeim und Munster in sant Gregorien tale geschrieben und ihnen befohlen habe, mit gewappneten Leuten, Büchsen und anderem Gezeug zu Wilhelm vor das genannte Schloß Jungholcz zu ziehen und ihm zu helfen; er habe auch Heinrich von Gertringen, seinem Vogt zu Keisersperg, und Peterman von Andela, seinem Amtmann zum Heiligen Crucze, geschrieben und ihnen geheißen, mit den vorgenannten Städten zu Wilhelm vor das vorgenannte Schloß Jungholcz zu ziehen und ihm von unsern 10 wegen behilflich zu sein, das Schloß zu notigen. Dann fährt er fort:] auch als uwer liebe dem vorgenanten Heinrich von Gertringen unserm vogt zu Keisersperg ein nottel und zeichenisse einer vereinunge 2, der ir und ander, die iczund of dem tage zu Basel bi einander gewest sin, in ratslages wise begriffen habent und das man of den dinstag Aug. 26 nach sant Bartholomeus tag nehst kompt die zu besließen widder zu Basel sin solle, 15 gesant und begeret habent, uns die furbaß zu schicken, das er auch also getan hat: lassen wir uwer liebe wissen, das wir dieselbe nottel verhoret haben. und wand wir unser trefflichen rete, als sich dann soliche sache zu handeln geburet das mit irem rade zu tunde, zu dieser zit nit bi uns han, so wollen wir, so sie schirest zu uns kommen, dieselben notteln verhoren lassen und iren rat darinne haben, was uns darinne zu tunde 2o si, und uch das dann auch furbaß verschrieben und wissen lassen. datum Heidelberg in vigilia beati Laurencii martiris anno etc. tricesimo secundo. 1132 Aug. 9 1432 Aug. 9 [in verso] Dem hochgebornen fursten Ludwig" von gots gnaden pfalzgrave bi Rine des heligen ' Romischen richs oberster druch- hern Wilhelm pfalzgraven bi Rine und ses und furseher der lande des Rines zu 25 herzogen in Beyern unsers gnedigen herren Swaben und des Frenckischen rechten und des Romischen etc. kunigs stadhalter des herzog in Beyern. conciliums zu Basel, unserm lieben vet- tern. g. Städtische Kosten nr. 607-608. 1432 Juli 26 t. Aug. 2 607. Weinschenkungen Basels aus Anlaß des Fürsten- und Städtetages daselbst. Juli 26 und August 2. 1432 30 Aus Basel Staats-A. Wochenausgabebuch 1423 Dez. 24 bis 1433 Sept. 20 pag. 656 und 657 not. chart. cocevae, unter den Ausgaben der ersten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433 stehend. Der Kiirne wegen geben wir in art. 2 den Betrag der Schenkung (6 sh. 8 d.), der hinter jedem einrelnen Posten wiederholt wird, nur einmal am Schluß an. Jede der 35 in den beiden Artikeln enthaltenen Summen hat den Zusat: pro vino. Juli 26 Aug. 2 [1] Sabato post Jacobi apostoli: den von Solottern 6 sh. 8 d.; dem lantkom- mentúr zem Tutschen huse 13 sh. 4 d.; dem lantvogt 13 sh. 4 d.; der geselleschaft mit dem Rúden 13 sh. 4 d.; graff Hannsen von Lupfen 6 sh. 8 d. [2] Sabato post vincula Petri: den von Friburg, den von Colmer, den von 40 Hagenow, des marggraffen von Baden bottschaft, den von Solottern, den von Múlhusen, des von Wirtemberg rêten, Nuwemburg, den von Straßburg, Keisersperg, den von Bri- sach, dem lantvogt von Múmpelgart [einzeln je] 6 sh. 8 d.; herzog Ludwigs und herzog Steffans botten 13 sh. 4 d. a) die Unterschrift des Pfalsgrafen stehl auf drei Zoilen; nach Romischen und zu ist abgeteilt. b) sic. 45 1 Vgl. nr. 603a art. 1. 2 Vgl. nr. 600.
990 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Unsern fruntlichen dinst zuvor. hochgeborner furste, lieber vetter. [Schreibt zunächst, daß er in seiner Eigenschaft als Landvogt im Elsaß wegen des von Hzg. Wil- helm angeordneten 1 Angriffes auf das Raubschloß Jungholcz des heiligen richs stedten zu Elsas, die den sachen gelegen sind, mit namen Colmar Sledstad Keisersperg Mul- husen Obern-Ehenheim Raßheim Dorenkeim und Munster in sant Gregorien tale geschrieben und ihnen befohlen habe, mit gewappneten Leuten, Büchsen und anderem Gezeug zu Wilhelm vor das genannte Schloß Jungholcz zu ziehen und ihm zu helfen; er habe auch Heinrich von Gertringen, seinem Vogt zu Keisersperg, und Peterman von Andela, seinem Amtmann zum Heiligen Crucze, geschrieben und ihnen geheißen, mit den vorgenannten Städten zu Wilhelm vor das vorgenannte Schloß Jungholcz zu ziehen und ihm von unsern 10 wegen behilflich zu sein, das Schloß zu notigen. Dann fährt er fort:] auch als uwer liebe dem vorgenanten Heinrich von Gertringen unserm vogt zu Keisersperg ein nottel und zeichenisse einer vereinunge 2, der ir und ander, die iczund of dem tage zu Basel bi einander gewest sin, in ratslages wise begriffen habent und das man of den dinstag Aug. 26 nach sant Bartholomeus tag nehst kompt die zu besließen widder zu Basel sin solle, 15 gesant und begeret habent, uns die furbaß zu schicken, das er auch also getan hat: lassen wir uwer liebe wissen, das wir dieselbe nottel verhoret haben. und wand wir unser trefflichen rete, als sich dann soliche sache zu handeln geburet das mit irem rade zu tunde, zu dieser zit nit bi uns han, so wollen wir, so sie schirest zu uns kommen, dieselben notteln verhoren lassen und iren rat darinne haben, was uns darinne zu tunde 2o si, und uch das dann auch furbaß verschrieben und wissen lassen. datum Heidelberg in vigilia beati Laurencii martiris anno etc. tricesimo secundo. 1132 Aug. 9 1432 Aug. 9 [in verso] Dem hochgebornen fursten Ludwig" von gots gnaden pfalzgrave bi Rine des heligen ' Romischen richs oberster druch- hern Wilhelm pfalzgraven bi Rine und ses und furseher der lande des Rines zu 25 herzogen in Beyern unsers gnedigen herren Swaben und des Frenckischen rechten und des Romischen etc. kunigs stadhalter des herzog in Beyern. conciliums zu Basel, unserm lieben vet- tern. g. Städtische Kosten nr. 607-608. 1432 Juli 26 t. Aug. 2 607. Weinschenkungen Basels aus Anlaß des Fürsten- und Städtetages daselbst. Juli 26 und August 2. 1432 30 Aus Basel Staats-A. Wochenausgabebuch 1423 Dez. 24 bis 1433 Sept. 20 pag. 656 und 657 not. chart. cocevae, unter den Ausgaben der ersten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433 stehend. Der Kiirne wegen geben wir in art. 2 den Betrag der Schenkung (6 sh. 8 d.), der hinter jedem einrelnen Posten wiederholt wird, nur einmal am Schluß an. Jede der 35 in den beiden Artikeln enthaltenen Summen hat den Zusat: pro vino. Juli 26 Aug. 2 [1] Sabato post Jacobi apostoli: den von Solottern 6 sh. 8 d.; dem lantkom- mentúr zem Tutschen huse 13 sh. 4 d.; dem lantvogt 13 sh. 4 d.; der geselleschaft mit dem Rúden 13 sh. 4 d.; graff Hannsen von Lupfen 6 sh. 8 d. [2] Sabato post vincula Petri: den von Friburg, den von Colmer, den von 40 Hagenow, des marggraffen von Baden bottschaft, den von Solottern, den von Múlhusen, des von Wirtemberg rêten, Nuwemburg, den von Straßburg, Keisersperg, den von Bri- sach, dem lantvogt von Múmpelgart [einzeln je] 6 sh. 8 d.; herzog Ludwigs und herzog Steffans botten 13 sh. 4 d. a) die Unterschrift des Pfalsgrafen stehl auf drei Zoilen; nach Romischen und zu ist abgeteilt. b) sic. 45 1 Vgl. nr. 603a art. 1. 2 Vgl. nr. 600.
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C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. 991 608. Ausgaben Colmars aus Anlaß des Baseler Fürsten- und Städtetages. August 10 bis September 28. 1432 1432 Aug. 10 bis Sept. 28 Aus Colmar Stadt-A. Kaufhausbuch nr. 24 (1432-1433) pag. 8, 9 und 13 not. chart. coaevae. [1. In der 8. Woche der ersten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433, d. i. zwi- 5 schen sonnentag sant Laurencien tag und sonnentag nach unser frouwen tag assump- cionis der erren:] Item der meister Gilge 1 reit gon Basel mit dem von Hagenouwe von gemeiner richstette wegen, da man den anslage tet und ein nottel stalte von der verschribung wegen, und reit dannanthin gon Sletzstatt, der andern stette botten, die nit zů Basel warent, scheidunge desselben tags zû erzalende. was 8 tage uß mit 3 pfer- 10 den. costet in pferdelon, in zerung und in allem 41/2 lb. 8 sh. 2 d. [2. In der 9. Woche der ersten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433, d. i. zwi- schen sonnentag nach unser frouwen tag assumpcionis der erren und sonnentag a sant Bartholomeus tag:] Item der meister Gilge reit gon Sleczstatt, gemeiner richstette botten unser meinunge uf die nottel, so zû Basel gestalt wart der verschribung halb, 15 zû sagen. was 3 tage uß mit zwein pferden. costet in allem 16 sh. 3. In der 14. Woche der ersten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433, d. i. zwi- schen sonnentag sant Matheustag und sonnentag vor sant Michels tag:] Item der meister Gilge reit zû unserm gnedigen herren herzog Ludewigen etc. gon Heidelberg, rat zû habende von der verschribung und der notteln wegen, so zû Basel gestalt ist. 20 was 14 tage uß mit drigen pferden. costet in allem 8 lb. 7 sh. 4 d. 1432 Aug. 10-17 1432 Aug. 17-24 132 Sept. 21-28 C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. a. Voraufgehender Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 8 Juli 1432 nr. 609�613. 609. Nürnberg an Sigmund Stromer: soll nicht heimkehren, wenn sich die Angelegen- heit, die ihn zur Zeit beschäftigt, in die Länge zicht, sondern soll sich sogleich nach Mergentheim begeben zu dem Tage, wegen dessen Mf. Friedrich von Brandenburg geschrieben hat. [1432] Juni 27 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 5 ab cop. chart. coaeva. Lieber Sigmund. uns hat unser gnediger herre marggraf Friedrich von Brandem- burg von eins tags wegen zu Mergentheim verschriben, als du an der eingeslossen ab- so schrift desselben briefs wol vernemen wirst. also ist unser meinung: werde sich die sache, dabei du denn ieczunt bist 2, so lang verziehen, daz niht vorteils môcht sein an einem heimherziehen, daz du denn von unsern wegen gen Mergentheim ziehest und da hôrest und vernemest, so b du best macht, was sache unser herren .. die fürsten fürhand nemen werden, daz du uns das wissen mugst zu erzeln, als wir wol wissen, daz du dei- s5 nen fleiß gern tust. [Es folgt noch die Anweisung, die Herren von Tüngen um ein- jährige Stundung der 4000 Gulden zu bitten, die ihnen die von Heytingsfeld und von Bernheim schulden.] datum sub sigillo Johannis Tewfel magistri civium feria 6 ante Petri et Pauli apostolorum. supra] Sigmund Stromer zu der Rosen, 40 unserm lieben burger und ratgesellen. 25 11432/ Juni 27 [1432/ Juni 27 a) die Vorlage fügt irrtümlich nach hinzu. b) so — macht ist com Schreiber am Rande nachgetragen. 1 Vgl. S. 918 Anm. 3. 2 Stromer nahm an dem Tage teil, der xur Bei- legung der Zwistigkeiten des Bischofs, des Dom- 45 kapitels und der Stadt Würxburg in Heidingsfeld stattfand (vgl. nr. 610). Der Tag war auf den 6 Mai anberaumt gewesen, scheint aber verlegt worden vu sein; seine Beschickung hatte Nürnberg dem Bischof von Würzburg feria 6 post Philippi et Jacobi apostolorum [Mai 2] xugesagt. (Nürn- berg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 239ab cop. chart. coaеva.) Vgl. auch nr. 619 art. 1b.
C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. 991 608. Ausgaben Colmars aus Anlaß des Baseler Fürsten- und Städtetages. August 10 bis September 28. 1432 1432 Aug. 10 bis Sept. 28 Aus Colmar Stadt-A. Kaufhausbuch nr. 24 (1432-1433) pag. 8, 9 und 13 not. chart. coaevae. [1. In der 8. Woche der ersten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433, d. i. zwi- 5 schen sonnentag sant Laurencien tag und sonnentag nach unser frouwen tag assump- cionis der erren:] Item der meister Gilge 1 reit gon Basel mit dem von Hagenouwe von gemeiner richstette wegen, da man den anslage tet und ein nottel stalte von der verschribung wegen, und reit dannanthin gon Sletzstatt, der andern stette botten, die nit zů Basel warent, scheidunge desselben tags zû erzalende. was 8 tage uß mit 3 pfer- 10 den. costet in pferdelon, in zerung und in allem 41/2 lb. 8 sh. 2 d. [2. In der 9. Woche der ersten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433, d. i. zwi- schen sonnentag nach unser frouwen tag assumpcionis der erren und sonnentag a sant Bartholomeus tag:] Item der meister Gilge reit gon Sleczstatt, gemeiner richstette botten unser meinunge uf die nottel, so zû Basel gestalt wart der verschribung halb, 15 zû sagen. was 3 tage uß mit zwein pferden. costet in allem 16 sh. 3. In der 14. Woche der ersten Periode des Rechnungsjahres 1432-1433, d. i. zwi- schen sonnentag sant Matheustag und sonnentag vor sant Michels tag:] Item der meister Gilge reit zû unserm gnedigen herren herzog Ludewigen etc. gon Heidelberg, rat zû habende von der verschribung und der notteln wegen, so zû Basel gestalt ist. 20 was 14 tage uß mit drigen pferden. costet in allem 8 lb. 7 sh. 4 d. 1432 Aug. 10-17 1432 Aug. 17-24 132 Sept. 21-28 C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. a. Voraufgehender Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 8 Juli 1432 nr. 609�613. 609. Nürnberg an Sigmund Stromer: soll nicht heimkehren, wenn sich die Angelegen- heit, die ihn zur Zeit beschäftigt, in die Länge zicht, sondern soll sich sogleich nach Mergentheim begeben zu dem Tage, wegen dessen Mf. Friedrich von Brandenburg geschrieben hat. [1432] Juni 27 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 5 ab cop. chart. coaeva. Lieber Sigmund. uns hat unser gnediger herre marggraf Friedrich von Brandem- burg von eins tags wegen zu Mergentheim verschriben, als du an der eingeslossen ab- so schrift desselben briefs wol vernemen wirst. also ist unser meinung: werde sich die sache, dabei du denn ieczunt bist 2, so lang verziehen, daz niht vorteils môcht sein an einem heimherziehen, daz du denn von unsern wegen gen Mergentheim ziehest und da hôrest und vernemest, so b du best macht, was sache unser herren .. die fürsten fürhand nemen werden, daz du uns das wissen mugst zu erzeln, als wir wol wissen, daz du dei- s5 nen fleiß gern tust. [Es folgt noch die Anweisung, die Herren von Tüngen um ein- jährige Stundung der 4000 Gulden zu bitten, die ihnen die von Heytingsfeld und von Bernheim schulden.] datum sub sigillo Johannis Tewfel magistri civium feria 6 ante Petri et Pauli apostolorum. supra] Sigmund Stromer zu der Rosen, 40 unserm lieben burger und ratgesellen. 25 11432/ Juni 27 [1432/ Juni 27 a) die Vorlage fügt irrtümlich nach hinzu. b) so — macht ist com Schreiber am Rande nachgetragen. 1 Vgl. S. 918 Anm. 3. 2 Stromer nahm an dem Tage teil, der xur Bei- legung der Zwistigkeiten des Bischofs, des Dom- 45 kapitels und der Stadt Würxburg in Heidingsfeld stattfand (vgl. nr. 610). Der Tag war auf den 6 Mai anberaumt gewesen, scheint aber verlegt worden vu sein; seine Beschickung hatte Nürnberg dem Bischof von Würzburg feria 6 post Philippi et Jacobi apostolorum [Mai 2] xugesagt. (Nürn- berg Kreis-A. Briefbuch 9 fol. 239ab cop. chart. coaеva.) Vgl. auch nr. 619 art. 1b.
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992 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432/ Juni 28 610. Nürnberg an Erzbf. Konrad von Mainz: hat seine Ratsbotschaft, die jetzt an einem Tage in Franken teilnimmt, angewiesen, sich von dort zum Tage nach Mergentheim zu begeben. [1432] Juni 28 [Nürnberg]. 11432) Juni 28 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 6b cop. chart. coaeva. Gnediger herre. als uns ewr hochwirdikeit verschriben 1 und begert hat, unser 5 erber ratsbotschaft auf den tag, den ewr furstenlich gnade und ander unser herren .. Jnlis die fürsten auf sand Kilyans tag schierist gen Mergentheim fürgenomen haben, auch zu schicken etc., das haben wir wol vernomen und haben unserr erbern ratsbotschaft, die ietzunt bei dem tag zu Franken in der sache zwischen unserm herren .. dem bischof, .. den thumherren und der stat zu Wirtzburg ist, verschriben2, dadannen zu dem vor� 10 genanten tag gen Mergentheim auch zu komen. denn wo wir ewerr hochwirdikeit dienst und wolgefallen etc. scriptum in vigilia beatorum Petri et Pauli apostolorum. [supra] Hern Conraden erzbischofen zu Meyntz etc. 11132 Juni 28] 611. Nürnberg an Sigmund Stromer: weist ihn an, wie er sich bei den Verhandlungen 15 zu Mergentheim verhalten solle. [1432 Juni 28 Nürnberg.] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 6b-7a cop. chart. coaera. [1432 Jиni 28 Lieber Sigmund. als wir dir auf unsers gnedigen herren .. des marggrafen brief verschriben 3 und befolhen haben, von dem tag, da du ietz bei bist, zu dem tag Jili s gen Mergentheim auf Kiliani auch zu ziehen und da zu hôren und zu vernemen, was 20 sache da fürhande genomen werden etc.: also ist uns seid 4 von unserm gnedigen herren von Meyntz von derselben sache wegen auch ein brief komen, des wir dir ein abschrift hierinne verslossen schicken. und wiewol der herre berürt, daz wir mit macht dahin sen- den sôlten, so beleiben wir doch bei unserr vorberurten schrift dir darumb getan, wan uns bas gemeint ist, daz du einen schub auf ein hintersichbringen an uns haben mugst, 25 unz wir sôllich fürnemen, daz daselbist geschehen wirdt, von dir hôren und ver- nemen. datum sub sigillo Johannis Tewfel magistri civium in vigilia ut supra 5. [supra] Sigmund Stromer zu der Rosen, unserm lieben burger und ratgesellen. 11132 Juni 28/ 612. Nürnberg an Windsheim und desgleichen an Weißenburg: schickt ihnen Abschrift 30 der Einladung des Erzbischofs von Mainz zu einem Tage in Mergentheim am 8 Juli und teilt ihnen mit, daß es seine auf einem Tage in Franken befindliche Ratsbot- schaft angewiesen habe, sich dorthin zu begeben. [1432 Juni 28 Nürnberg.] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 7a cop. chart. coacra. Uber dem Text steht Winsheim und Weissemburg cuilibet sic mutatis mutandis. 35 —1[.Лuni 27] Lieben freünde. uns ist auf gestern von unserm gnedigen herren von Meyntz ein brief geantwurtt worden uns und andern unsern guten freünden, die mit uns in einung sein, lawtend, darinnen sein hochwirdikeit begert unser erber ratsbotschaft auf Juli 8 den tag, den sein gnade und andere unser herren .. die fürsten auf sand Kilians tag schierist gen Mergentheim fürgenomen haben, auch zu schiken, als ir an der abschrift 40 desselben briefs, die wir ewerr weisheit hierinnen verslossen schicken, eigentlicher ver- 1 Nürnberg hatte den Brief des Erzbischofs am 27 Juni erhalten. Vgl. nr. 612. Vgl. nr. 609. 8 Vgl. ebenda. 1 Vgl. Anm. I und nr. 612. 5 D. i. wie in unserer nr. 610, die im Brief- buche unmittelbar vorhergeht. 15
992 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432/ Juni 28 610. Nürnberg an Erzbf. Konrad von Mainz: hat seine Ratsbotschaft, die jetzt an einem Tage in Franken teilnimmt, angewiesen, sich von dort zum Tage nach Mergentheim zu begeben. [1432] Juni 28 [Nürnberg]. 11432) Juni 28 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 6b cop. chart. coaeva. Gnediger herre. als uns ewr hochwirdikeit verschriben 1 und begert hat, unser 5 erber ratsbotschaft auf den tag, den ewr furstenlich gnade und ander unser herren .. Jnlis die fürsten auf sand Kilyans tag schierist gen Mergentheim fürgenomen haben, auch zu schicken etc., das haben wir wol vernomen und haben unserr erbern ratsbotschaft, die ietzunt bei dem tag zu Franken in der sache zwischen unserm herren .. dem bischof, .. den thumherren und der stat zu Wirtzburg ist, verschriben2, dadannen zu dem vor� 10 genanten tag gen Mergentheim auch zu komen. denn wo wir ewerr hochwirdikeit dienst und wolgefallen etc. scriptum in vigilia beatorum Petri et Pauli apostolorum. [supra] Hern Conraden erzbischofen zu Meyntz etc. 11132 Juni 28] 611. Nürnberg an Sigmund Stromer: weist ihn an, wie er sich bei den Verhandlungen 15 zu Mergentheim verhalten solle. [1432 Juni 28 Nürnberg.] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 6b-7a cop. chart. coaera. [1432 Jиni 28 Lieber Sigmund. als wir dir auf unsers gnedigen herren .. des marggrafen brief verschriben 3 und befolhen haben, von dem tag, da du ietz bei bist, zu dem tag Jili s gen Mergentheim auf Kiliani auch zu ziehen und da zu hôren und zu vernemen, was 20 sache da fürhande genomen werden etc.: also ist uns seid 4 von unserm gnedigen herren von Meyntz von derselben sache wegen auch ein brief komen, des wir dir ein abschrift hierinne verslossen schicken. und wiewol der herre berürt, daz wir mit macht dahin sen- den sôlten, so beleiben wir doch bei unserr vorberurten schrift dir darumb getan, wan uns bas gemeint ist, daz du einen schub auf ein hintersichbringen an uns haben mugst, 25 unz wir sôllich fürnemen, daz daselbist geschehen wirdt, von dir hôren und ver- nemen. datum sub sigillo Johannis Tewfel magistri civium in vigilia ut supra 5. [supra] Sigmund Stromer zu der Rosen, unserm lieben burger und ratgesellen. 11132 Juni 28/ 612. Nürnberg an Windsheim und desgleichen an Weißenburg: schickt ihnen Abschrift 30 der Einladung des Erzbischofs von Mainz zu einem Tage in Mergentheim am 8 Juli und teilt ihnen mit, daß es seine auf einem Tage in Franken befindliche Ratsbot- schaft angewiesen habe, sich dorthin zu begeben. [1432 Juni 28 Nürnberg.] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 7a cop. chart. coacra. Uber dem Text steht Winsheim und Weissemburg cuilibet sic mutatis mutandis. 35 —1[.Лuni 27] Lieben freünde. uns ist auf gestern von unserm gnedigen herren von Meyntz ein brief geantwurtt worden uns und andern unsern guten freünden, die mit uns in einung sein, lawtend, darinnen sein hochwirdikeit begert unser erber ratsbotschaft auf Juli 8 den tag, den sein gnade und andere unser herren .. die fürsten auf sand Kilians tag schierist gen Mergentheim fürgenomen haben, auch zu schiken, als ir an der abschrift 40 desselben briefs, die wir ewerr weisheit hierinnen verslossen schicken, eigentlicher ver- 1 Nürnberg hatte den Brief des Erzbischofs am 27 Juni erhalten. Vgl. nr. 612. Vgl. nr. 609. 8 Vgl. ebenda. 1 Vgl. Anm. I und nr. 612. 5 D. i. wie in unserer nr. 610, die im Brief- buche unmittelbar vorhergeht. 15
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10 15 20 25 30 40 45 50 С. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609- 620. 993 nemen werdet. darauf haben wir seinen gnaden geantwurtt!, daz wir unserr erbern ratsbotschaft, die ietzunt bei dem tag zu Franken in der sache zwischen unserm herren .. dem bischof, .. den thumherren und der stat zu Wirtzburg ist, geschriben haben, dadannen zu demselben tag gen Mergentheim auch zu komen, als auch wir das derselben unserr ratsbotschaf# verschriben und befolhen haben, daselbst zu hóren und zu vernemen, was sache da fürhande genomen werden, auf ein hintersichbringen *. das ewerr frewntschaft in gut. desgleichen® wir ewern und unsern guten frewnden von Weissemburg * auch verkündt haben. davon zu verkünden, das tun wir auch gern. verkünden wir wirdt denn hienach not tun ewch und in mer denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst ete. datum ut supra 4. 613. Nürnberg an Weißenburg und desgleichen an Windsheim: schickt Abschriften cines Bricfes des Pfalzgrafen Ludwig und. seiner. Antwort. darauf; ferner mur an Winds- heim: teilt mit, daß auf dem Mergentheimer Tage em Schriftstück aufgesetzt umd ein neuer Tag cbendahin verabredet worden ist. [1432 Juli 17 Nürnberg *.] An Weißenburg: A aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 17% cop. chart. coaera ohne Datum. Der xweite Artikel ron so hat bis vernemen werdet fehlt in dieser Vorlage; er wurde nur an Winds- heim mitgeteill. i An Windsheim: B coll. ebenda fol. 17% cop. chart. coaeva ohne Datum. Die Vorlage enthält nur den xweiten Artikel des Briefes von so hat bis vernemen werdet. Für alles Übrige (Anrede, ersten Ar- tikel und Schlußpassus) ist xu Anfang mit den Worten Winsheim similiter et addito [d. i. art. 2, der nun gleich folgt] auf den im Briefbuch unmittelbar vorhergehenden Brief an Teißenburg, unsere Vor- lage A, verwiesen. Durch korrespondierende Kreuxe ist. angedeutet, dafó der Zusatz hinter dem Morten vernemen werdet (vgl. Z. 27) xu machen sei, Lieben © frewnde. Pfallnez nehst © verschriben und begerung an uns getan. lerbchtikeit ein schriftliche antwurt? getan haben, als ir an den abschriften derselben zweir brief hierinnen verslossen eigentlich vernemen werdet. [2] so * hat uns unser lieber burger und ratgesell Sigmund Stromer wol gesagt, wie ir im nehst verschribem und gebetten hett, von eWern wegen auf dem tag zu Mergentheim auch zu sein ete. also ist auf demselben tag ein schrift begriffen und ein anderr tag wider gen Mergentheim [2] uns hat unser guediger herre herzog Ludwig von der darumb wir seinr durch- beredt, als ir an der schrifte auch hierinnen verslossen auch wol vernemen werdet, das* haben wir eWeir weisheit niht wellen verhalten, sunder in guter freWntschaft. verkunden. denn wo wir ewerr ersamke# lieb oder dienst etc. [supra] Weissemburg. a) desgleichen — verkündt haben ist vom Schreiber am Rande nachgetragen. b) und in ist vom Schreiber über der Zeile nachgetragen. ©) in B. fehll Lieben — eigentlich vernemen werdet; vyl. die Quellenbeschreibung. à) in À fehlt so hat — vernomen werdet; vol. dic Quellenbeschreibung. — o) das — dienst etc. fehll in B; vylo die Quellenbesehreibuny. ! Vgl. nr. 610. * D. 4. wie in unserer mr. 610, die im Brief- ? Val. ww. 61. > Ps sei hier darauf hingewiesen, daß Nürnberg, Windsheim und Weißenburg am 16 Juni 1432 ein Bündnis auf die Dauer von xwei Jahren, vom nächsten s. Johanns tag ки sünwenden [Juni 24] an gerechnet, geschlossen hatten, weil die Gegend und des Reichs Straße um sie herum mit mancherlei unbilliger Widerwärtigkeit überladen sei, durch die sie und die Ihrigen wider Recht sehr beschwert würden, und auch um sich selbst beim heiligen Reich xu erhalten; dat. Mo. n. Veyts tag [Juni 16] 1432. (Nürnberg Kreis-A. S VI 4/2 orig. membr. lit. pat. c. 3 sigg. pend.; vyl. Regesta: Boica 13, 236.) buche auf tol. 6 vorhergeht. 5 Die beiden Briefe sind undatiert. Bin ihnen auf fol. 17b folgender an Regensburg hat in der Datierumgsxeile den Vermerk ut supra wnd es ist damit auf einen Brief Nürnbergs am das Baseler Konxil verwiesen, der fol, 16B-17% steht und das Datum ipsa die sancti Alexii [Julz 17] hat. Unsere daxwischen stehenden Briefe an Weißenburg und Windsheim sind also vermutlich auch vom 17 Juli xa datieren, 5 Es wird das Schreiben des Pfalxgrafen an die Reiehsstüdte vom 1 Juli 1432 (nr. 652) gemeint sein. ? nr. 655. [1432 Juni 98] [1439 Juli 17]
10 15 20 25 30 40 45 50 С. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609- 620. 993 nemen werdet. darauf haben wir seinen gnaden geantwurtt!, daz wir unserr erbern ratsbotschaft, die ietzunt bei dem tag zu Franken in der sache zwischen unserm herren .. dem bischof, .. den thumherren und der stat zu Wirtzburg ist, geschriben haben, dadannen zu demselben tag gen Mergentheim auch zu komen, als auch wir das derselben unserr ratsbotschaf# verschriben und befolhen haben, daselbst zu hóren und zu vernemen, was sache da fürhande genomen werden, auf ein hintersichbringen *. das ewerr frewntschaft in gut. desgleichen® wir ewern und unsern guten frewnden von Weissemburg * auch verkündt haben. davon zu verkünden, das tun wir auch gern. verkünden wir wirdt denn hienach not tun ewch und in mer denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst ete. datum ut supra 4. 613. Nürnberg an Weißenburg und desgleichen an Windsheim: schickt Abschriften cines Bricfes des Pfalzgrafen Ludwig und. seiner. Antwort. darauf; ferner mur an Winds- heim: teilt mit, daß auf dem Mergentheimer Tage em Schriftstück aufgesetzt umd ein neuer Tag cbendahin verabredet worden ist. [1432 Juli 17 Nürnberg *.] An Weißenburg: A aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 17% cop. chart. coaera ohne Datum. Der xweite Artikel ron so hat bis vernemen werdet fehlt in dieser Vorlage; er wurde nur an Winds- heim mitgeteill. i An Windsheim: B coll. ebenda fol. 17% cop. chart. coaeva ohne Datum. Die Vorlage enthält nur den xweiten Artikel des Briefes von so hat bis vernemen werdet. Für alles Übrige (Anrede, ersten Ar- tikel und Schlußpassus) ist xu Anfang mit den Worten Winsheim similiter et addito [d. i. art. 2, der nun gleich folgt] auf den im Briefbuch unmittelbar vorhergehenden Brief an Teißenburg, unsere Vor- lage A, verwiesen. Durch korrespondierende Kreuxe ist. angedeutet, dafó der Zusatz hinter dem Morten vernemen werdet (vgl. Z. 27) xu machen sei, Lieben © frewnde. Pfallnez nehst © verschriben und begerung an uns getan. lerbchtikeit ein schriftliche antwurt? getan haben, als ir an den abschriften derselben zweir brief hierinnen verslossen eigentlich vernemen werdet. [2] so * hat uns unser lieber burger und ratgesell Sigmund Stromer wol gesagt, wie ir im nehst verschribem und gebetten hett, von eWern wegen auf dem tag zu Mergentheim auch zu sein ete. also ist auf demselben tag ein schrift begriffen und ein anderr tag wider gen Mergentheim [2] uns hat unser guediger herre herzog Ludwig von der darumb wir seinr durch- beredt, als ir an der schrifte auch hierinnen verslossen auch wol vernemen werdet, das* haben wir eWeir weisheit niht wellen verhalten, sunder in guter freWntschaft. verkunden. denn wo wir ewerr ersamke# lieb oder dienst etc. [supra] Weissemburg. a) desgleichen — verkündt haben ist vom Schreiber am Rande nachgetragen. b) und in ist vom Schreiber über der Zeile nachgetragen. ©) in B. fehll Lieben — eigentlich vernemen werdet; vyl. die Quellenbeschreibung. à) in À fehlt so hat — vernomen werdet; vol. dic Quellenbeschreibung. — o) das — dienst etc. fehll in B; vylo die Quellenbesehreibuny. ! Vgl. nr. 610. * D. 4. wie in unserer mr. 610, die im Brief- ? Val. ww. 61. > Ps sei hier darauf hingewiesen, daß Nürnberg, Windsheim und Weißenburg am 16 Juni 1432 ein Bündnis auf die Dauer von xwei Jahren, vom nächsten s. Johanns tag ки sünwenden [Juni 24] an gerechnet, geschlossen hatten, weil die Gegend und des Reichs Straße um sie herum mit mancherlei unbilliger Widerwärtigkeit überladen sei, durch die sie und die Ihrigen wider Recht sehr beschwert würden, und auch um sich selbst beim heiligen Reich xu erhalten; dat. Mo. n. Veyts tag [Juni 16] 1432. (Nürnberg Kreis-A. S VI 4/2 orig. membr. lit. pat. c. 3 sigg. pend.; vyl. Regesta: Boica 13, 236.) buche auf tol. 6 vorhergeht. 5 Die beiden Briefe sind undatiert. Bin ihnen auf fol. 17b folgender an Regensburg hat in der Datierumgsxeile den Vermerk ut supra wnd es ist damit auf einen Brief Nürnbergs am das Baseler Konxil verwiesen, der fol, 16B-17% steht und das Datum ipsa die sancti Alexii [Julz 17] hat. Unsere daxwischen stehenden Briefe an Weißenburg und Windsheim sind also vermutlich auch vom 17 Juli xa datieren, 5 Es wird das Schreiben des Pfalxgrafen an die Reiehsstüdte vom 1 Juli 1432 (nr. 652) gemeint sein. ? nr. 655. [1432 Juni 98] [1439 Juli 17]
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994 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. b. Besuch nr. 614. 1432 Ang. 10 614. Die in Ulm versammelten Boten des Schwäbischen Städtebundes an Nördlingen 1. teilen u. a. mit, daß sie den Anspruch des Pfalzgrafen Ludwig auf die Reichs- steuer und andere Leistungen während der Abwesenheit des Königs in der abschrift- lich beiliegenden Form beantwortet und die Beschickung des von den Kurfürsten 5 von Mains und von Brandenburg auf heute nach Mergentheim berufenen Tages ab- gelehnt haben; u. a. m. 1432 August 10 Ulm. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Auf der Rückseite steht unter der Adresse der Nördlinger Vermerk 32 umb hilf dem von Wirtenberg, darunter 4 pferit, und links hiervon ist verrichte. 10 Ang. 10 Unser frýntlich willig dienst voran. ersamen und wisen lieben frwnde. als wir ietzo hie ze Ulme zû manunge gewesen sien umbe sachen, die die manbriefe be- griffen und alz úch wol wissentlich ist etc., und ir da úwer erber bottschaft verhalten und nieman bi uns gehept hand (das uns ganz mißfelt, nachdem die ding treffenlich, die da ußzerichtent gewesen sind; denne wie dem sid, wir in hoffnung sien, das soliche 15 verhaltung hernach von úch nicht mer beschâche zû solichen treffenlichen sachen) und ir begert hand, úch von der manunge ze verkúnden, was da gehandelt werde und das notturftig si ze schriben etc., so tüen wir úch kunt: [Es folgt zunächst als art. 1 die Mitteilung der Beschlüsse über zwei Hilfegesuche des mit den Schwäbischen Städten verbündeten Herrn von Würtemberg gegen Eberhartten von Tottenhain den júngern und 20 Gôtzen und gegen Frydrichen Bock von Stouffemberg den júngern und dessen Helfer. Dann heißt es weiter:] [2] lieben frwnde. alz denne der durchlûchtig fúrste unser gnädiger herre herzog Ludwig von der Pfallentz nachste2 den stetten geschriben hat um fursehung wegen des hailigen richs in abwesunge des allerdurchlûchtigisten fúrsten unsers gnadigisten herren des Romischen etc. kunigs, darumb die stette sinen gnaden 25 mit den gewonlichen stwren und anderm, des si dem hailigen riche pflichtig sind, ge- warten sôlten etc.: also haben wir des sinen gnaden antwurt gegeben, wann er die noch ain mâle gefordert hat, in mauße und denne úwer wißhait an den ingeschlossen ab- schrift3 wol finden und vernemen wirdt. und wir mainen damit ganz unverfangen ze sin. [3] denne von des tags wegen, den die hochwirdigen und durchlüchtigen fúrsten 30 unser gnadig herren der erzbischoffe von Meintze und der marggraffe von Brandemburg gen Merggenthain uf hwt gesetzet hand umbe sachen, als úch aigenlich verkúndet ist etc.: wôllent wissen, das wir den zum zimlichesten und frýntlichesten abgeschriben haben, wann wir dehain bottschaft sicher dar getruweten ze bringen und och uns nicht beqweme beducht, die stette in den dingen zû beladen, und hoffen, das die schriftlich antwurt, die wir in dem getan haben, den stetten nicht ungelimpfen werde, wa si kome. [4] och alz úwer und unser gût frwnde die von Augspurg begert hand ze úberkomen, wie man in den stetten ainspennen gesellen gelaite geben sôlte etc., als das denne in manung ge- standen ist, das haben wir ganz abgeschlagen, wann uns nicht fuglich bedücht hat, nachdem wir gefertigt waren, das die stette sich damit bekúmberen. und wir wissen 40 nu ze male úch mer oder anders nicht notturftig wesen von der manung wegen ze schriben. denne wamit wir úch lieb oder dienste erzaigen oder bewisen môchten, darzů 35 1 Wie an Nördlingen wurde wohl auch an Leut- kirch und Wangen geschrieben. Wenigstens ist in der Städtebundsrechnung bemerkt: Enndres tercia post Laurencii [Aug. 12] gen Lútkirch und gen Wangen, als in die stette verkunten ir abschaiden von der manung, 14 sh. 8 hlr. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 36b not. chart. coaera unter der Rubrik Bottenlone). 2 Am 1 Juli (nr. 652). 3 Ist unsere nr. 657. 45
994 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. b. Besuch nr. 614. 1432 Ang. 10 614. Die in Ulm versammelten Boten des Schwäbischen Städtebundes an Nördlingen 1. teilen u. a. mit, daß sie den Anspruch des Pfalzgrafen Ludwig auf die Reichs- steuer und andere Leistungen während der Abwesenheit des Königs in der abschrift- lich beiliegenden Form beantwortet und die Beschickung des von den Kurfürsten 5 von Mains und von Brandenburg auf heute nach Mergentheim berufenen Tages ab- gelehnt haben; u. a. m. 1432 August 10 Ulm. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. del. Auf der Rückseite steht unter der Adresse der Nördlinger Vermerk 32 umb hilf dem von Wirtenberg, darunter 4 pferit, und links hiervon ist verrichte. 10 Ang. 10 Unser frýntlich willig dienst voran. ersamen und wisen lieben frwnde. als wir ietzo hie ze Ulme zû manunge gewesen sien umbe sachen, die die manbriefe be- griffen und alz úch wol wissentlich ist etc., und ir da úwer erber bottschaft verhalten und nieman bi uns gehept hand (das uns ganz mißfelt, nachdem die ding treffenlich, die da ußzerichtent gewesen sind; denne wie dem sid, wir in hoffnung sien, das soliche 15 verhaltung hernach von úch nicht mer beschâche zû solichen treffenlichen sachen) und ir begert hand, úch von der manunge ze verkúnden, was da gehandelt werde und das notturftig si ze schriben etc., so tüen wir úch kunt: [Es folgt zunächst als art. 1 die Mitteilung der Beschlüsse über zwei Hilfegesuche des mit den Schwäbischen Städten verbündeten Herrn von Würtemberg gegen Eberhartten von Tottenhain den júngern und 20 Gôtzen und gegen Frydrichen Bock von Stouffemberg den júngern und dessen Helfer. Dann heißt es weiter:] [2] lieben frwnde. alz denne der durchlûchtig fúrste unser gnädiger herre herzog Ludwig von der Pfallentz nachste2 den stetten geschriben hat um fursehung wegen des hailigen richs in abwesunge des allerdurchlûchtigisten fúrsten unsers gnadigisten herren des Romischen etc. kunigs, darumb die stette sinen gnaden 25 mit den gewonlichen stwren und anderm, des si dem hailigen riche pflichtig sind, ge- warten sôlten etc.: also haben wir des sinen gnaden antwurt gegeben, wann er die noch ain mâle gefordert hat, in mauße und denne úwer wißhait an den ingeschlossen ab- schrift3 wol finden und vernemen wirdt. und wir mainen damit ganz unverfangen ze sin. [3] denne von des tags wegen, den die hochwirdigen und durchlüchtigen fúrsten 30 unser gnadig herren der erzbischoffe von Meintze und der marggraffe von Brandemburg gen Merggenthain uf hwt gesetzet hand umbe sachen, als úch aigenlich verkúndet ist etc.: wôllent wissen, das wir den zum zimlichesten und frýntlichesten abgeschriben haben, wann wir dehain bottschaft sicher dar getruweten ze bringen und och uns nicht beqweme beducht, die stette in den dingen zû beladen, und hoffen, das die schriftlich antwurt, die wir in dem getan haben, den stetten nicht ungelimpfen werde, wa si kome. [4] och alz úwer und unser gût frwnde die von Augspurg begert hand ze úberkomen, wie man in den stetten ainspennen gesellen gelaite geben sôlte etc., als das denne in manung ge- standen ist, das haben wir ganz abgeschlagen, wann uns nicht fuglich bedücht hat, nachdem wir gefertigt waren, das die stette sich damit bekúmberen. und wir wissen 40 nu ze male úch mer oder anders nicht notturftig wesen von der manung wegen ze schriben. denne wamit wir úch lieb oder dienste erzaigen oder bewisen môchten, darzů 35 1 Wie an Nördlingen wurde wohl auch an Leut- kirch und Wangen geschrieben. Wenigstens ist in der Städtebundsrechnung bemerkt: Enndres tercia post Laurencii [Aug. 12] gen Lútkirch und gen Wangen, als in die stette verkunten ir abschaiden von der manung, 14 sh. 8 hlr. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 36b not. chart. coaera unter der Rubrik Bottenlone). 2 Am 1 Juli (nr. 652). 3 Ist unsere nr. 657. 45
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C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. 995 wôlten wir alle zit willig und berait sin, alz billich ist. geben ze Ulme von unser aller haißens wegen und under der von Ulme insigel uf sant Laurencien tage anno do- mini etc. 1430 secundo. [in verso] Den ersamen und wisen den Gemainer€ richsstette ratsbotten der ver- 5 burgermaister und raute der stat Nôrd- ainunge in Swaben lingen, unsern besundern gûten frwnden. als wir uf dis zite ze Ulme bi ainander gewesen sien etc. 1432 Aug. 10 c. Ergebnis: Entwurf eines Landfriedens für Franken und Nachbargebiete nr. 615. 10 615. Sechsjährige Landfriedensvereinigung ungenannter Fürsten, Grafen, Herren, Ritter 1432 Aug. 14 und Städte. 1432 August 14 Mergentheim. 15 F aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Urkunden nr. 208 cop. chart. coaeva, vier Blätter, ohne Schnitte; fol. 4b und die untere Hälfte von fol. 4a sind unbeschrieben. Die Alinea- einteilung rührt von uns her; die Vorlage selbst ist ohne jedes Alinea geschrieben. coll. Würzburg Kreis-A. Mainz-Aschaffenburger Ingrossaturbuch 20 fol. 107b-110 a cop. membr. coaeva oline Datum. Uberschrift Gemeiner fridde zu Mergentheim ge- machet. Die Vorlage ist ohne Absätxe geschrieben. Am Schluß ist etwa ein Drittel der Seite freigelassen, vermutlich für das Datum und die Namen der Teilnehmer am Landfrieden. IV Wir diese hernach geschreben fursten graven herren ritterschaft und stete bekennen 20 und thun kunt offentlich mit diesem briefe fur uns unser nachkomen und erben, daz wir mit manicherleien b sweren bewegungen betrachtet€ und besonnen han, wie groß notdurft nutz und frome allen landen davon entsteen und gedihen mochte, so ein un- geverlicher gemeiner guter fridde dem armen und dem richen durch unser aller und iglichs besunder lande gebiete herschefte und gerichte geschaffet und gemachet 25 mochte werden, und daz auch mannicherlei reuberien schinderien beschedigungen und solichen unordenlichen wilden leufen, die sich itzt in den landen leider erhaben han und widder redelichs stats ordenunge wider gemeinen nutz eins guten wesens und alt herkomens uferstanden sin und sich von tage zu tage mee erheben, furter inrissen und sich meren mochten, moge widderstanden und begegend werden. und darumb so sin 3o wir got dem almechtigen und Marien der himmelkunigen zu lobe, dem heiligen Ro- mischen riche zu eren und den gemeinen landen zu nutze und zu fromen, den vor geschreben reuberien schinderien und beschedigungen zu widdersteen und einen ungever- lichen gemeinen fridden durch unser aller lande gebiete herschefte und gerichte zu machen und zu schaffen und auch wilden leufen, die sich widder redelichs stats orde- s5 nunge und gemeinen nutz eins guten wesens und alten herkomens hinfur nach datum dies briefs erheben wurden, zu widdersteen und die zu drucken fruntlich und gleublich diese nechsten sechs jare schierst nach einander folgende nach datum dieses briefes uberkomen und han uns verschreben und versprochen und uberkomen verschriben und versprechen uns also in und mit kraft dies briefs gleublich und als liebheber des fridden 4o und forderer des gemeinen nutzs und fromen, in maßen als dann clerlicher eigentlicher und underscheidenlicher hernach geschreben steet: [1] Zum ersten sollen und wollen wir uns die vorgenante zit dieser uberkomunge ganz uß fruntlich und gleublich zu einander halten, unser einer den andern mit ganzen truwen meinen und auch alle reuberie und schinderie nach allem unserm vermogen 45 mit fliße weren und der nit gestatten noch keinen solichen reuber oder sche- deger in unsern landen slossen steten dorfern und gebieten husen herbergen oder wissentlich halten in dheine wise und ane alles geverde. a) die Unterschrift stehl auf zwei Zeilen; nach Swaben ist abgeteill. b) W manicherlei. c) F betrachet. Deutsche Reichstags-Akten X. 126
C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. 995 wôlten wir alle zit willig und berait sin, alz billich ist. geben ze Ulme von unser aller haißens wegen und under der von Ulme insigel uf sant Laurencien tage anno do- mini etc. 1430 secundo. [in verso] Den ersamen und wisen den Gemainer€ richsstette ratsbotten der ver- 5 burgermaister und raute der stat Nôrd- ainunge in Swaben lingen, unsern besundern gûten frwnden. als wir uf dis zite ze Ulme bi ainander gewesen sien etc. 1432 Aug. 10 c. Ergebnis: Entwurf eines Landfriedens für Franken und Nachbargebiete nr. 615. 10 615. Sechsjährige Landfriedensvereinigung ungenannter Fürsten, Grafen, Herren, Ritter 1432 Aug. 14 und Städte. 1432 August 14 Mergentheim. 15 F aus Frankfurt Stadt-A. Reichssachen-Urkunden nr. 208 cop. chart. coaeva, vier Blätter, ohne Schnitte; fol. 4b und die untere Hälfte von fol. 4a sind unbeschrieben. Die Alinea- einteilung rührt von uns her; die Vorlage selbst ist ohne jedes Alinea geschrieben. coll. Würzburg Kreis-A. Mainz-Aschaffenburger Ingrossaturbuch 20 fol. 107b-110 a cop. membr. coaeva oline Datum. Uberschrift Gemeiner fridde zu Mergentheim ge- machet. Die Vorlage ist ohne Absätxe geschrieben. Am Schluß ist etwa ein Drittel der Seite freigelassen, vermutlich für das Datum und die Namen der Teilnehmer am Landfrieden. IV Wir diese hernach geschreben fursten graven herren ritterschaft und stete bekennen 20 und thun kunt offentlich mit diesem briefe fur uns unser nachkomen und erben, daz wir mit manicherleien b sweren bewegungen betrachtet€ und besonnen han, wie groß notdurft nutz und frome allen landen davon entsteen und gedihen mochte, so ein un- geverlicher gemeiner guter fridde dem armen und dem richen durch unser aller und iglichs besunder lande gebiete herschefte und gerichte geschaffet und gemachet 25 mochte werden, und daz auch mannicherlei reuberien schinderien beschedigungen und solichen unordenlichen wilden leufen, die sich itzt in den landen leider erhaben han und widder redelichs stats ordenunge wider gemeinen nutz eins guten wesens und alt herkomens uferstanden sin und sich von tage zu tage mee erheben, furter inrissen und sich meren mochten, moge widderstanden und begegend werden. und darumb so sin 3o wir got dem almechtigen und Marien der himmelkunigen zu lobe, dem heiligen Ro- mischen riche zu eren und den gemeinen landen zu nutze und zu fromen, den vor geschreben reuberien schinderien und beschedigungen zu widdersteen und einen ungever- lichen gemeinen fridden durch unser aller lande gebiete herschefte und gerichte zu machen und zu schaffen und auch wilden leufen, die sich widder redelichs stats orde- s5 nunge und gemeinen nutz eins guten wesens und alten herkomens hinfur nach datum dies briefs erheben wurden, zu widdersteen und die zu drucken fruntlich und gleublich diese nechsten sechs jare schierst nach einander folgende nach datum dieses briefes uberkomen und han uns verschreben und versprochen und uberkomen verschriben und versprechen uns also in und mit kraft dies briefs gleublich und als liebheber des fridden 4o und forderer des gemeinen nutzs und fromen, in maßen als dann clerlicher eigentlicher und underscheidenlicher hernach geschreben steet: [1] Zum ersten sollen und wollen wir uns die vorgenante zit dieser uberkomunge ganz uß fruntlich und gleublich zu einander halten, unser einer den andern mit ganzen truwen meinen und auch alle reuberie und schinderie nach allem unserm vermogen 45 mit fliße weren und der nit gestatten noch keinen solichen reuber oder sche- deger in unsern landen slossen steten dorfern und gebieten husen herbergen oder wissentlich halten in dheine wise und ane alles geverde. a) die Unterschrift stehl auf zwei Zeilen; nach Swaben ist abgeteill. b) W manicherlei. c) F betrachet. Deutsche Reichstags-Akten X. 126
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996 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Aug. 14 [2] Und wer’ es, daz imand einer oder mee, wer der oder die weren, diesen ge- meinen fridde uberfure oder uberfuren, nit hielde oder nit hielden und uns und die unsern an libe oder an gute reublich und wider recht beschedigete oder besche- digeten und uf der straße oder anderswo raubeten oder zugriefen, wie daz were, so sollen wir dem oder den keinerlei gleite in unsern landen herscheften slossen steten 5 dorfern gerichten und gebieten geben oder geben laßen und sollen auch dieselben an [2"] und wo keinem ende kein gleite fridde noch sicherheit haben in dheine wise. soliche reuber und schedeger uber lang oder kurz uberkomen und begriefen werdent, sal man sie halten, von in richten und mit in thun, als solichen friedebriechern und reubern zusteet und geburet, ane gnade ane alles sumpniße und verzihen. [3] Und wo wir alle oder unser eins teils oder auch die unsern also reublich und widder recht beschediget wurden an libe oder an gute, wie daz were, sobalde dann wir oder die unsern semptlich oder besunder solichs schadens von uns selbs oder durch manunge des beschedegeten zu frischer tat innen und gewar wurden, so sollen und wollen wir darzu unverzoglich ilen und mit ganzen truwen darzu thun, solichs 15 weren retten beschudden und uf recht behalten helfen, als ob es uns selbs und die unsern angienge, ane alles geverde. [3a] darzu unser einer den andern und die unsern auch anrufen und manen mag, wan im des noit ist ; und weliche a under uns oder den unsern darzu also angeruffen und gemant werdent, die sollent ane alles verzihen darzu ilen und mit truwen darzu thun, als vor geschreben steet. [35] und wir sollen zo und wollen daz auch mit allen und iglichen unsern amptluten burgern gebuern und undertanen in semlicher maßen auch zu thun und das als wir zu halten mit ganzem ernste und fliße schaffen, in entphelhen und gebieten oder schaffen entphelhen und gebieten laßen; die das auch also zu halten und zu hanthaben globen und sweren [3e] und wer’ es, daz eincher unser amptmann burger buer b oder 25 sallen ane verzog. undertan des also, als vor und nach geschreben steet, nit globen und sweren wolte, so sollen und wollen wir andern dem, dahinder der ungehorsamer sitzet, als ferre er des gesinnet und begeret, darzu getruwelichen behulfen sin, den ungehorsamen gehor- sam zu machen oder zu straffen, wie sich geburet und so dicke des noit geschicht, alles ane geverde. [3d] und wer’ es, daz wir oder die unsern, die solichs zugriefs 3o und reublichs schadenc von uns selbs oder durch manunge des beschedigeten innen und gewar wurden, darzu nit ileten und darzu, als vor geschreben steet, nit teten, weliche dann under uns und den unsern daran sumig wurden, daz sich kuntlich erfunde: der oder die solten dem beschedigeten solichen sinen schaden, der ime uf daz mal ge- scheen were, unverzoglich gelten und keren oder aber mit im gutlich darumb uber- 35 tragen. und darzu sollen wir andern alle semptlich und besunder dem beschedigeten mit ganzen truwen behulfen und bisteendig sin ane geverde. [4] Wer’ es auch, daz wir unser nachkomen oder erben semptlich oder besunder oder die unsern darumb, daz unser einer dem andern daz sin hette retten und behalten helfen, als vor geschreben steet 1, hernachmals und in kunftigen ziten binnen zit dieser 40 uberkomunge oder darnach , so sie ußgangen were, beteidinget und angelanget wurden in kurzem oder uber lang, von wem daz geschee, so sin wir eintrechticlichen und einmutiglichen uberkomen und eins wurden, daz unser einer den andern da- rinne nit laßen sal, sunder wir sollen und wollen unser einer dem andern darinne getruwelichen und mit fliße behulfen und geraten sin und sich unser keiner von dem 45 andern scheiden richten noch absunen, als lange solich forderunge und unwille steen 10 a) in F folgt durchstrichen zit. b) W gebuer. c) W schadens. 1 Die Bestimmung des art. 4 scheint sich also leistung gemäßt den artt. 2-3d entwickeln, nicht aber auf die in den artt. 5-5b berührten. nur auf die Fälle au beriehen, die sich aus Hilfe-
996 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Aug. 14 [2] Und wer’ es, daz imand einer oder mee, wer der oder die weren, diesen ge- meinen fridde uberfure oder uberfuren, nit hielde oder nit hielden und uns und die unsern an libe oder an gute reublich und wider recht beschedigete oder besche- digeten und uf der straße oder anderswo raubeten oder zugriefen, wie daz were, so sollen wir dem oder den keinerlei gleite in unsern landen herscheften slossen steten 5 dorfern gerichten und gebieten geben oder geben laßen und sollen auch dieselben an [2"] und wo keinem ende kein gleite fridde noch sicherheit haben in dheine wise. soliche reuber und schedeger uber lang oder kurz uberkomen und begriefen werdent, sal man sie halten, von in richten und mit in thun, als solichen friedebriechern und reubern zusteet und geburet, ane gnade ane alles sumpniße und verzihen. [3] Und wo wir alle oder unser eins teils oder auch die unsern also reublich und widder recht beschediget wurden an libe oder an gute, wie daz were, sobalde dann wir oder die unsern semptlich oder besunder solichs schadens von uns selbs oder durch manunge des beschedegeten zu frischer tat innen und gewar wurden, so sollen und wollen wir darzu unverzoglich ilen und mit ganzen truwen darzu thun, solichs 15 weren retten beschudden und uf recht behalten helfen, als ob es uns selbs und die unsern angienge, ane alles geverde. [3a] darzu unser einer den andern und die unsern auch anrufen und manen mag, wan im des noit ist ; und weliche a under uns oder den unsern darzu also angeruffen und gemant werdent, die sollent ane alles verzihen darzu ilen und mit truwen darzu thun, als vor geschreben steet. [35] und wir sollen zo und wollen daz auch mit allen und iglichen unsern amptluten burgern gebuern und undertanen in semlicher maßen auch zu thun und das als wir zu halten mit ganzem ernste und fliße schaffen, in entphelhen und gebieten oder schaffen entphelhen und gebieten laßen; die das auch also zu halten und zu hanthaben globen und sweren [3e] und wer’ es, daz eincher unser amptmann burger buer b oder 25 sallen ane verzog. undertan des also, als vor und nach geschreben steet, nit globen und sweren wolte, so sollen und wollen wir andern dem, dahinder der ungehorsamer sitzet, als ferre er des gesinnet und begeret, darzu getruwelichen behulfen sin, den ungehorsamen gehor- sam zu machen oder zu straffen, wie sich geburet und so dicke des noit geschicht, alles ane geverde. [3d] und wer’ es, daz wir oder die unsern, die solichs zugriefs 3o und reublichs schadenc von uns selbs oder durch manunge des beschedigeten innen und gewar wurden, darzu nit ileten und darzu, als vor geschreben steet, nit teten, weliche dann under uns und den unsern daran sumig wurden, daz sich kuntlich erfunde: der oder die solten dem beschedigeten solichen sinen schaden, der ime uf daz mal ge- scheen were, unverzoglich gelten und keren oder aber mit im gutlich darumb uber- 35 tragen. und darzu sollen wir andern alle semptlich und besunder dem beschedigeten mit ganzen truwen behulfen und bisteendig sin ane geverde. [4] Wer’ es auch, daz wir unser nachkomen oder erben semptlich oder besunder oder die unsern darumb, daz unser einer dem andern daz sin hette retten und behalten helfen, als vor geschreben steet 1, hernachmals und in kunftigen ziten binnen zit dieser 40 uberkomunge oder darnach , so sie ußgangen were, beteidinget und angelanget wurden in kurzem oder uber lang, von wem daz geschee, so sin wir eintrechticlichen und einmutiglichen uberkomen und eins wurden, daz unser einer den andern da- rinne nit laßen sal, sunder wir sollen und wollen unser einer dem andern darinne getruwelichen und mit fliße behulfen und geraten sin und sich unser keiner von dem 45 andern scheiden richten noch absunen, als lange solich forderunge und unwille steen 10 a) in F folgt durchstrichen zit. b) W gebuer. c) W schadens. 1 Die Bestimmung des art. 4 scheint sich also leistung gemäßt den artt. 2-3d entwickeln, nicht aber auf die in den artt. 5-5b berührten. nur auf die Fälle au beriehen, die sich aus Hilfe-
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C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. 997 1432 Aug. 14 und weren wirdet, und auch darzu mit ernste und ganzer macht thun, was sich geburet, sunder verzog und ane geverde. [5] Auch ist nemlich beredt, ob einiche wilde wunderliche leufe unorden- liche sammenunge und ungehorsamickeit hinfur und in zit dieser uberkomunge 5 bi uns semptlich oder besunder ufersteen wurden, die dann nemlich wider redelichen stad ordenunge oder gemeinen nutz eins guten erbern wesens und alten herkomens weren oder sin mochten, daz wir dann alle semptlich und unser iglicher in besunderheit da- widder sin sollen mit macht und vermogen. [5"] und wann sich solichs erheben und machen wurde, da got vor si, so sollen wir dijenne, bi den soliche vor geschreben leufe io in der nehe ufersteen wurden, dawidder mit ganzer macht landen und luten sin und thun, die mit fliße ernste und ganzen truwen zu vertilgen und zu drucken, wie sich das dann heischen und geburen wirdet, ane alles sumen verzog behelf und ge- verde. [55] und wer’ es, daz soliche vorgenant a leufe also groß und swere weren oder wurden, daz wir, die in der nehe dabi sitzen, den nit widdersteen und die 15 nit gedrucken konden oder mochten, wann dann wir andern von denselben darumb beschreben und gefordert werden, so sollen und wollen wir uf stund und ane furzog darzu komen und mit ganzen truwen nach notdurft beider teil darzu thun und helfen, daz soliche uferstanden leufe vertilget und gedrucket werden, ane widderrede. [6] Wir sin auch eintrechticlich zu rate wurden und sal auch unverbrochlich ge- 2o halten werden, daz keiner under uns der ritterschaft, die in dieser uberkomunge sint, keinen reisigen knecht, der eigen pherd hat oder haben wil, in sinem dienste huse oder brote haben oder halten sal. [6"] und weren einche reisige knechte, die ie reisige pherde haben und halten wolten, weliche die weren, die sollen in unser aller lande slossen steten gerichten und gebieten kein geleite fridden 25 noch sicherheid haben, ußgescheiden unser fursten graven herren und stete einsamige knechte, ungeverlich. [65] und wir fursten graven herren und stete nach geschreben, die einsamige knechte halten und haben mußen und in dieser uberkomunge sin, sollen dieselben unser€ knechte von der reuberie getruwelich halten und irer zu eren und zu rechte mechtig sin und macht haben, wo oder wann des noit 30 geschicht, ane geverde, als ferre soliche knechte bi uns und nit aberunnig wurden weren und wir sie darzu gehalten mochten ungeverlich. [6 ] und ab sie aberunnig wurden und wir irer nicht gehaben mochten, so sollen und wollen wir mit fliße nach in stellen und steen, und wo wir sie uberkomen mochten, sollen und wollen wir sie zu karunge und wandel halten, sie zu eren und zu rechte stellen oder umb ire missetait straffen 35 laßen, darnach sich dann geburet. [7 Auch sollen und wollen wir nimand, wer der ist und so lange diese uber- komunge weret, kein gleite oder trostunge in unser aller landen herscheften ge- richten gebieten sloßen steten merkten und dorfern vor raube brande morde felscherie todslag und diebstal geben oder geben laßen noch soliche reuber 40 brenner morder felscher todsleger diebe und mistetige lute mit wissen nit halten, und sal auch dieselben, wer die sin weren oder wurden, dafur kein gleite noch trostunge helfen oder beschonen in dheine wise. [8] Und uf daz diese vor geschreben gemeiner fridde und uberkomunge deste uf- rechtiglicher gehalten und so vil die lenger besteen mogen, so sin wir eintrechtiglichen 45 mit vorbedachtem mute uberkomen und zu rate wurden, daz wir in allen jaren, so lange diese uberkomunge weret, zu vier geziten, nemlich uf die mitwochen in den vier fronfasten koment, gen Krewylßheimd zusamenkomen oder die unsern mit ganzer und foller macht schicken und senden sollen (daz dann auch in der fronefasten Dez. 17 a) W vorgnanten. b) W verzog. c) W unsere. d) Westels KrewulBheim. 126*
C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. 997 1432 Aug. 14 und weren wirdet, und auch darzu mit ernste und ganzer macht thun, was sich geburet, sunder verzog und ane geverde. [5] Auch ist nemlich beredt, ob einiche wilde wunderliche leufe unorden- liche sammenunge und ungehorsamickeit hinfur und in zit dieser uberkomunge 5 bi uns semptlich oder besunder ufersteen wurden, die dann nemlich wider redelichen stad ordenunge oder gemeinen nutz eins guten erbern wesens und alten herkomens weren oder sin mochten, daz wir dann alle semptlich und unser iglicher in besunderheit da- widder sin sollen mit macht und vermogen. [5"] und wann sich solichs erheben und machen wurde, da got vor si, so sollen wir dijenne, bi den soliche vor geschreben leufe io in der nehe ufersteen wurden, dawidder mit ganzer macht landen und luten sin und thun, die mit fliße ernste und ganzen truwen zu vertilgen und zu drucken, wie sich das dann heischen und geburen wirdet, ane alles sumen verzog behelf und ge- verde. [55] und wer’ es, daz soliche vorgenant a leufe also groß und swere weren oder wurden, daz wir, die in der nehe dabi sitzen, den nit widdersteen und die 15 nit gedrucken konden oder mochten, wann dann wir andern von denselben darumb beschreben und gefordert werden, so sollen und wollen wir uf stund und ane furzog darzu komen und mit ganzen truwen nach notdurft beider teil darzu thun und helfen, daz soliche uferstanden leufe vertilget und gedrucket werden, ane widderrede. [6] Wir sin auch eintrechticlich zu rate wurden und sal auch unverbrochlich ge- 2o halten werden, daz keiner under uns der ritterschaft, die in dieser uberkomunge sint, keinen reisigen knecht, der eigen pherd hat oder haben wil, in sinem dienste huse oder brote haben oder halten sal. [6"] und weren einche reisige knechte, die ie reisige pherde haben und halten wolten, weliche die weren, die sollen in unser aller lande slossen steten gerichten und gebieten kein geleite fridden 25 noch sicherheid haben, ußgescheiden unser fursten graven herren und stete einsamige knechte, ungeverlich. [65] und wir fursten graven herren und stete nach geschreben, die einsamige knechte halten und haben mußen und in dieser uberkomunge sin, sollen dieselben unser€ knechte von der reuberie getruwelich halten und irer zu eren und zu rechte mechtig sin und macht haben, wo oder wann des noit 30 geschicht, ane geverde, als ferre soliche knechte bi uns und nit aberunnig wurden weren und wir sie darzu gehalten mochten ungeverlich. [6 ] und ab sie aberunnig wurden und wir irer nicht gehaben mochten, so sollen und wollen wir mit fliße nach in stellen und steen, und wo wir sie uberkomen mochten, sollen und wollen wir sie zu karunge und wandel halten, sie zu eren und zu rechte stellen oder umb ire missetait straffen 35 laßen, darnach sich dann geburet. [7 Auch sollen und wollen wir nimand, wer der ist und so lange diese uber- komunge weret, kein gleite oder trostunge in unser aller landen herscheften ge- richten gebieten sloßen steten merkten und dorfern vor raube brande morde felscherie todslag und diebstal geben oder geben laßen noch soliche reuber 40 brenner morder felscher todsleger diebe und mistetige lute mit wissen nit halten, und sal auch dieselben, wer die sin weren oder wurden, dafur kein gleite noch trostunge helfen oder beschonen in dheine wise. [8] Und uf daz diese vor geschreben gemeiner fridde und uberkomunge deste uf- rechtiglicher gehalten und so vil die lenger besteen mogen, so sin wir eintrechtiglichen 45 mit vorbedachtem mute uberkomen und zu rate wurden, daz wir in allen jaren, so lange diese uberkomunge weret, zu vier geziten, nemlich uf die mitwochen in den vier fronfasten koment, gen Krewylßheimd zusamenkomen oder die unsern mit ganzer und foller macht schicken und senden sollen (daz dann auch in der fronefasten Dez. 17 a) W vorgnanten. b) W verzog. c) W unsere. d) Westels KrewulBheim. 126*
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998 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. vor wihennachten nechstkumpt angeen sol), sich gleublich und fruntlich von dieser uber- komunge und fridden und ob ichts darinne uberfaren gefallen oder gescheen were zu reden und darzu zu thun gedenken und auch, ob es noit wurde, diese uberkomunge zu lengern und zu bessern, wie sich daz dann heischen wurde, ungeverlich. [9] Es sollent auch hieinne alle verbriefete verburgete oder unlauken- 5 bar schult ußgenomen sin. also welcher dem andern solichs schultig ! were, der mag darumb sinen briefen und unleukenbar schult nachgeen, als sich das dann geburet, un- ubergriffen daran dieses gemeinen fridden und uberkomunge. [10] Wer’ es auch, daz einche ritter und knechte, die hinder uns fursten graven und herren gesessen oder in geselschaften " sin, mit uns in solichem 10 uberkomen sin wolten, die sollent von nimands zugelassen werden, sie haben dann zuvor diese uberkomunge in maßen als wir zu halten gelobt und gesworn und des ire offin versiegelten briefe geben. doch so mogen die, die in geselschaft sin, ir zehen oder zwelf mit einander einen brief under iren oder irer geselschaft ingesigeln geben ungeverlich. [10" und wer’ es, daz wir semptlich oder unser eins teils besunder 15 einiche stat oder stete herinne nemen wurden, die sollent auch in semlicher maße diese uberkomunge zu halten globen und sweren und ire versigelte briefe under irer stat ingesigel daruber geben, ee dann sie zugelaßen werden, ane geverde. [11] Wir sin auch uberkomen und eins wurden, daz wir diesen und ander briefe, die von dieser uberkomunge wegen geben und gnomen werden, in maßen als vor ge�20 Des. 17 schreben steet, in der nechsten fronefasten vor wihennachten vor geschreben, so wir zum ersten mal zusamenkomen oder schicken sollen , gen Krewylßheim brengen sollen oder senden, daselbs furter zu rate zu werden, wo man soliche diesen und andere vor gerurte briefe zum beqwemlichsten legen und laßen solle, da es einer parthie als wol als der andern gelegen si, ungeverlich; da man auch iglicher parthie, so des 25 noit ist und sie des gesinnet, solicher briefe abeschrift geben sol unverzoget. Alle und igliche vor geschreben stucke puncte und artikele, wie die hie vor ge- schreben und gemeldet sin, versprechen globen und reden wir fursten graven herren ritterschaft und stete unser einer dem andern, wir fursten bi unsern furstlichen eren und wirden und wir graven herren ritterschaft und stete mit ganzer warheid und 30 in guten truwen, als wir die alle liplich zu gote und den heiligen gesworn han, und versprechen globen reden und sweren also in und mit kraft dies briefs stete veste und unverbrochen zu halten zu vollenfuren zu thun und darwidder nit zu komen durch uns selbs oder imands anders in dheine wise, alle argelist und geverde genzlich ußgeschei- den. und des zu orkunde und vester stetickeit so han wir alle hernachgnant unser b 35 ingesigele an diesen brief thun henken und gehangen. und sin wir dies die fursten graven herren und ritterschaft, die in dieser uberkomunge sint und sich, als vor ge- schreben steet, verschreben und besprochen€ hant, mit namen etc.€ geben und ge- scheen zu Mergentheim an unser lieben frauwen abende assumpcionis anno etc. 32. 1132 Ang. 14 1432 Ang. 14. d. Briefwechsel über den Tag nr. 616�618. 40 1432 616. Augsburg an Ulm: würde sich an einer Versammlung des Schwäbischen Städte- Aug. 25 bundes behufs Stellungnahme zum Mergentheimer Landfrieden beteiligen; bittet um Benachrichtigung, ob Ulm eine Versammlung berufen will oder nicht. 1432 August 25 [Augsburg ]. a) W gemeinschaften. b) W unsere. c) W versprochen. d) om. W. 45 1 Sollte in dieser Stelle nicht etwa ein Fehler andern solichs zu fordern hett? stecken und zu lesen sein also welcher zu dem
998 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. vor wihennachten nechstkumpt angeen sol), sich gleublich und fruntlich von dieser uber- komunge und fridden und ob ichts darinne uberfaren gefallen oder gescheen were zu reden und darzu zu thun gedenken und auch, ob es noit wurde, diese uberkomunge zu lengern und zu bessern, wie sich daz dann heischen wurde, ungeverlich. [9] Es sollent auch hieinne alle verbriefete verburgete oder unlauken- 5 bar schult ußgenomen sin. also welcher dem andern solichs schultig ! were, der mag darumb sinen briefen und unleukenbar schult nachgeen, als sich das dann geburet, un- ubergriffen daran dieses gemeinen fridden und uberkomunge. [10] Wer’ es auch, daz einche ritter und knechte, die hinder uns fursten graven und herren gesessen oder in geselschaften " sin, mit uns in solichem 10 uberkomen sin wolten, die sollent von nimands zugelassen werden, sie haben dann zuvor diese uberkomunge in maßen als wir zu halten gelobt und gesworn und des ire offin versiegelten briefe geben. doch so mogen die, die in geselschaft sin, ir zehen oder zwelf mit einander einen brief under iren oder irer geselschaft ingesigeln geben ungeverlich. [10" und wer’ es, daz wir semptlich oder unser eins teils besunder 15 einiche stat oder stete herinne nemen wurden, die sollent auch in semlicher maße diese uberkomunge zu halten globen und sweren und ire versigelte briefe under irer stat ingesigel daruber geben, ee dann sie zugelaßen werden, ane geverde. [11] Wir sin auch uberkomen und eins wurden, daz wir diesen und ander briefe, die von dieser uberkomunge wegen geben und gnomen werden, in maßen als vor ge�20 Des. 17 schreben steet, in der nechsten fronefasten vor wihennachten vor geschreben, so wir zum ersten mal zusamenkomen oder schicken sollen , gen Krewylßheim brengen sollen oder senden, daselbs furter zu rate zu werden, wo man soliche diesen und andere vor gerurte briefe zum beqwemlichsten legen und laßen solle, da es einer parthie als wol als der andern gelegen si, ungeverlich; da man auch iglicher parthie, so des 25 noit ist und sie des gesinnet, solicher briefe abeschrift geben sol unverzoget. Alle und igliche vor geschreben stucke puncte und artikele, wie die hie vor ge- schreben und gemeldet sin, versprechen globen und reden wir fursten graven herren ritterschaft und stete unser einer dem andern, wir fursten bi unsern furstlichen eren und wirden und wir graven herren ritterschaft und stete mit ganzer warheid und 30 in guten truwen, als wir die alle liplich zu gote und den heiligen gesworn han, und versprechen globen reden und sweren also in und mit kraft dies briefs stete veste und unverbrochen zu halten zu vollenfuren zu thun und darwidder nit zu komen durch uns selbs oder imands anders in dheine wise, alle argelist und geverde genzlich ußgeschei- den. und des zu orkunde und vester stetickeit so han wir alle hernachgnant unser b 35 ingesigele an diesen brief thun henken und gehangen. und sin wir dies die fursten graven herren und ritterschaft, die in dieser uberkomunge sint und sich, als vor ge- schreben steet, verschreben und besprochen€ hant, mit namen etc.€ geben und ge- scheen zu Mergentheim an unser lieben frauwen abende assumpcionis anno etc. 32. 1132 Ang. 14 1432 Ang. 14. d. Briefwechsel über den Tag nr. 616�618. 40 1432 616. Augsburg an Ulm: würde sich an einer Versammlung des Schwäbischen Städte- Aug. 25 bundes behufs Stellungnahme zum Mergentheimer Landfrieden beteiligen; bittet um Benachrichtigung, ob Ulm eine Versammlung berufen will oder nicht. 1432 August 25 [Augsburg ]. a) W gemeinschaften. b) W unsere. c) W versprochen. d) om. W. 45 1 Sollte in dieser Stelle nicht etwa ein Fehler andern solichs zu fordern hett? stecken und zu lesen sein also welcher zu dem
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C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. 999 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 1 nr. 12 cop. chart. 1432 Ang. 25 coaeva mit Schnitten, von Ulm an Nördlingen geschickt in dem Briefe vom 19 Sep- tember 1432, unserer nr. 618. 25 Den fúrsichtigen ersamen und wisen burgermeistern und dem ratt der statt zû 5 Ulme, unsern besundern lieben und gûten frunden, embieten wir die ratgeben der statt zû Augspurg unser fruntlich willig dienst und was wir eren und gûts vermúgen bevor. besunder lieben und gûten frúnde. der hochwirdig und ouch der durchlúchtige fúr- sten a unser gnâdig herren der erzbischof zû Mentze und der marggrafe zû Brandem- burg etc. habent uns geschriben von des tags wegen, der da nechst ze Mergethain ge- 10 wesen ist, wie das si mitsampt grâfen herren ander fursten und etlicher stette bottschaft daselbst ze Mergethain ains gemainen frides úberkommen sien, den beschlossen begriffen und besigelt haben nach inhalt ainer schrift 1, die si uns alsda mit irem brief ver- schlossen zûgesendet haben, desglich úch ouch, als wir vermainen, durch si geschriben si. und wan wir aber nu an denselben schriften nit lúter verstan noch erkennen múgen, 15 wellich fúrsten grafen herren oder stette des also ingegangen und mit ainander úber- kommen sien, darnach wir uns aigenlich múgen gerichten, und als daruf aber ain tage zû der nechsten goltvasten2 von der sach wegen gen Cröwlshain gesetzt ist, und umbe Sept. 17 das, were sach, das ir ze rat wúrdent, das ir vor demselben tag ain manung úwer und unser guten frunde der stett úwer verainung haben wôltent, so wôlten wir unser rauts- 20 bottschaft, wenn uns das durch úch verkundet wúrde, och gerne senden und alsda mit- sampt andern der stette botten von den sachen ratschlagen lassen, was den stetten und uns alsdarin ze tûnd oder ze laussent were, alß uns denne des ain grosse notdurft be- dunket, nachdem und denne den stetten an lassen oder an halten der sache vil ligen wirdet; und wes ir alsdarin ze rat werdent, die manung also ze haben oder nit, das wôllent uns widerumb verschriben wissen lassen bi dem botten, das wir uns darnach kunden gerichten 3. wan wa wir in den oder andern sachen aller richsstette gemainen nutz ersüchen oder durch gûten rate mitsampt andern stetten erfinden kunden oder môchten, tâtten wir allzit mit ganzem willen gerne an alles verdriessen. geben an men- tag nach Bartholomei apostoli anno etc. 32. 1132 Aug. 25 30 617. Nürnberg an Augsburg: berichtet nach den Mitteilungen seines Vertreters Sigmund 11432) Ang. 30 Stromer über den Besuch und das Resultat des Tages zu Mergentheim. [ 1432 ] August 30 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 37b-38a cop. chart. coaeva. Lieben freünde. als ir uns verschriben und gebetten habt, ewerr weisheit zu 35 verschreiben von dem begriff einer einung, den unser gnedig herren die fürsten grafen herren stett und andere auf dem tag zu Mergentheim gehandelt und getan sûllen haben etc.: das haben wir wol vernomen und haben ewern botten in gut bei uns ver- halten, wan unser lieber burger und ratgesell Sigmund Stromer, der von unsern wegen zu Mergentheim gewesen ist, auf diß zeit niht anheim bei uns was. und als der nech- Aug. 29 40 ten herheim komen ist, haben wir in hewt eigenlich umb die dink gehôrt. der hat uns Ang. 30 gesagt, daz auf demselben tag gewesen sein unser gnedig herren .. die bischôff von Meyntz, von Wirtzburg und von Speyr, der marggraf von Brandemburg und sein sune, der meister Dewtschsordens, etwievil grafen und herren, .. des herzogen von Sachsen, a) sic. 45 1 nr. 615. Laut nr. 615 art. 8 sollte der Krailsheimer Tag erst aur Fronfasten vor Weihnachten [Dex. 17] stattfinden. Wahrscheinlich hat hier einer der be- teiligten Schreiber die Worte vor wihennachten übersehen. 3 Ulms Antwort vom 30 August ist aus nr. 620 art. 3 ersichtlich.
C. Fürsten- und Städtetag zu Mergentheim am 10 August 1432 nr. 609-620. 999 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 1 nr. 12 cop. chart. 1432 Ang. 25 coaeva mit Schnitten, von Ulm an Nördlingen geschickt in dem Briefe vom 19 Sep- tember 1432, unserer nr. 618. 25 Den fúrsichtigen ersamen und wisen burgermeistern und dem ratt der statt zû 5 Ulme, unsern besundern lieben und gûten frunden, embieten wir die ratgeben der statt zû Augspurg unser fruntlich willig dienst und was wir eren und gûts vermúgen bevor. besunder lieben und gûten frúnde. der hochwirdig und ouch der durchlúchtige fúr- sten a unser gnâdig herren der erzbischof zû Mentze und der marggrafe zû Brandem- burg etc. habent uns geschriben von des tags wegen, der da nechst ze Mergethain ge- 10 wesen ist, wie das si mitsampt grâfen herren ander fursten und etlicher stette bottschaft daselbst ze Mergethain ains gemainen frides úberkommen sien, den beschlossen begriffen und besigelt haben nach inhalt ainer schrift 1, die si uns alsda mit irem brief ver- schlossen zûgesendet haben, desglich úch ouch, als wir vermainen, durch si geschriben si. und wan wir aber nu an denselben schriften nit lúter verstan noch erkennen múgen, 15 wellich fúrsten grafen herren oder stette des also ingegangen und mit ainander úber- kommen sien, darnach wir uns aigenlich múgen gerichten, und als daruf aber ain tage zû der nechsten goltvasten2 von der sach wegen gen Cröwlshain gesetzt ist, und umbe Sept. 17 das, were sach, das ir ze rat wúrdent, das ir vor demselben tag ain manung úwer und unser guten frunde der stett úwer verainung haben wôltent, so wôlten wir unser rauts- 20 bottschaft, wenn uns das durch úch verkundet wúrde, och gerne senden und alsda mit- sampt andern der stette botten von den sachen ratschlagen lassen, was den stetten und uns alsdarin ze tûnd oder ze laussent were, alß uns denne des ain grosse notdurft be- dunket, nachdem und denne den stetten an lassen oder an halten der sache vil ligen wirdet; und wes ir alsdarin ze rat werdent, die manung also ze haben oder nit, das wôllent uns widerumb verschriben wissen lassen bi dem botten, das wir uns darnach kunden gerichten 3. wan wa wir in den oder andern sachen aller richsstette gemainen nutz ersüchen oder durch gûten rate mitsampt andern stetten erfinden kunden oder môchten, tâtten wir allzit mit ganzem willen gerne an alles verdriessen. geben an men- tag nach Bartholomei apostoli anno etc. 32. 1132 Aug. 25 30 617. Nürnberg an Augsburg: berichtet nach den Mitteilungen seines Vertreters Sigmund 11432) Ang. 30 Stromer über den Besuch und das Resultat des Tages zu Mergentheim. [ 1432 ] August 30 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 37b-38a cop. chart. coaeva. Lieben freünde. als ir uns verschriben und gebetten habt, ewerr weisheit zu 35 verschreiben von dem begriff einer einung, den unser gnedig herren die fürsten grafen herren stett und andere auf dem tag zu Mergentheim gehandelt und getan sûllen haben etc.: das haben wir wol vernomen und haben ewern botten in gut bei uns ver- halten, wan unser lieber burger und ratgesell Sigmund Stromer, der von unsern wegen zu Mergentheim gewesen ist, auf diß zeit niht anheim bei uns was. und als der nech- Aug. 29 40 ten herheim komen ist, haben wir in hewt eigenlich umb die dink gehôrt. der hat uns Ang. 30 gesagt, daz auf demselben tag gewesen sein unser gnedig herren .. die bischôff von Meyntz, von Wirtzburg und von Speyr, der marggraf von Brandemburg und sein sune, der meister Dewtschsordens, etwievil grafen und herren, .. des herzogen von Sachsen, a) sic. 45 1 nr. 615. Laut nr. 615 art. 8 sollte der Krailsheimer Tag erst aur Fronfasten vor Weihnachten [Dex. 17] stattfinden. Wahrscheinlich hat hier einer der be- teiligten Schreiber die Worte vor wihennachten übersehen. 3 Ulms Antwort vom 30 August ist aus nr. 620 art. 3 ersichtlich.
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1000 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. [1432] Ang. 30 11432) Анg. 30 .. des lantgrafen von Hessen, herzog Ludwigen grafen zu Mortani und herzog Hein- richen von Peyern, .. der bischôff von Bamberg und von Eystett, der gesellschaft von sand Gôrgen schilt und der einung der ritterschaft in Franken rete. und von stetten sei kein erber botschaft da gewesen, denn die unser. und als derselb unser ratgesell dar kam, do wurd er mit etlichen grafen und herren bald gesant 1 helfen zu teidingen zwischen der widerwertikeit, die in dem lande zu Franken zwischen dem bischof capittel und stat zu Wirtzburg sein, daz er bei dem vor geschriben begriff der einung niht ge- wesen sei. denn als er auf das letz wider gen Mergentheim kême, do wurd im des- selben begriffs 2 auch ein schrift gegeben und wurd im gesagt, daz unser herren von Meyntz, .. der marggraf von Brandemburg, graf Johanns und graf Michel von Wert- 10 heim und .. der von Weynsperg die einung daselbst alsbald gesworn sûllen haben. so haben in die andern herren und herrenrête einen berat darumb genomen. so haben wir unsers teils nichts darumb zugesagt. denn wo wir ewerr fürsichtikeit lieb oder dienst etc. datum sabato ante Egidii. [supra] Augspurg. 5 15 1432 Sepl. 19 618. Ulm an Nördlingen: schickt in Abschrift den Befehl K. Sigmunds an den Schwä- bischen Städtebund3, Hzg. Wilhelm von Baiern oder den, dem dieser das Reichs- banner empfiehlt, bei der Unterdrückung von Räubereien und Unthaten zu unter- stützen, und einen Brief Augsburgs 4 von des gemeinen Friedens wegen, über den der Erzbischof von Mainz und der Markgraf von Brandenburg dieser Stadt ge-2o schrieben haben; setzt diese und andere (näher bezeichnete) Angelegenheiten auf die Tagesordnung eines Städtetages, der am gutemtag vor Dyonisien tag [ Okt. 6] in Ulm stattfinden soll. 1432 September 19 f Ulm ]. Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 1 nr. 9 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Datum uf fritag vor sant Matheus dez hailigen 25 aposteln und zwôlfbotten tag anno etc. 30 secundo. 1432 Juni 18 bis Sept. 10 e. Städtische Kosten nr. 619-620. 619. Ausgaben Nürnbergs aus Anlaß der beiden Mergentheimer Tage. bis September 10. Aus Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 45b, 46a und 47b not. chart. coaevac. 1432 Juni 18 30 1432 [1. In der 5. Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1432-1433, d. i. feria 4 Juni 18 bis ante festum corporis Christi et post Viti bis feria 4 post divisionis apostolorum :] [1“ item Juli 16 dedimus 8 sh. 2 haller zu laufen gen Weissemburg 5 von des tages wegen, den unser herr von Mentz gen Mergentheim gesetzt hett den kürfürsten fürsten etc. und steten von der swèren leuf wegen der heiligen Cristenheit. [15] item dedimus 73 lb. 6 sh. 35 haller, verzeret Sigmund Stromer zu Kitzingen und zu Heidingsfeld auf dem tag zwi- schen dem bischof dem capitel und der stat zu Wirtzburg von frids wegen und auch auf dem tag zu Mergentheim, den der bischof von Mentz setzet. 1432 [2. In der 7. Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1432-1433 feria 4 ante Aug. 13 bis assumpcionis Marie virginis bis feria 4 post nativitatis Marie virginis :] item dedi- 40 Sept. 10 mus 47 lb. 15 sh. 4 haller, das Sigmund Stromer aber verzeret auf dem tag zu Mergent- heim, den der bischof von Mentz und die fürsten gesetzt heten, und darzu auch auf dem tag zu Haidingsfelt 6 zwischen dem bischof dem capitel und der stat zu Wirtzburg. 1 Vgl. nr. 619 art. 2. 2 nr. 615. 3 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 595 unter U. 4 5 6 nr. 616. Vgl. nr. 612. Vgl. nr. 617. 45
1000 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. [1432] Ang. 30 11432) Анg. 30 .. des lantgrafen von Hessen, herzog Ludwigen grafen zu Mortani und herzog Hein- richen von Peyern, .. der bischôff von Bamberg und von Eystett, der gesellschaft von sand Gôrgen schilt und der einung der ritterschaft in Franken rete. und von stetten sei kein erber botschaft da gewesen, denn die unser. und als derselb unser ratgesell dar kam, do wurd er mit etlichen grafen und herren bald gesant 1 helfen zu teidingen zwischen der widerwertikeit, die in dem lande zu Franken zwischen dem bischof capittel und stat zu Wirtzburg sein, daz er bei dem vor geschriben begriff der einung niht ge- wesen sei. denn als er auf das letz wider gen Mergentheim kême, do wurd im des- selben begriffs 2 auch ein schrift gegeben und wurd im gesagt, daz unser herren von Meyntz, .. der marggraf von Brandemburg, graf Johanns und graf Michel von Wert- 10 heim und .. der von Weynsperg die einung daselbst alsbald gesworn sûllen haben. so haben in die andern herren und herrenrête einen berat darumb genomen. so haben wir unsers teils nichts darumb zugesagt. denn wo wir ewerr fürsichtikeit lieb oder dienst etc. datum sabato ante Egidii. [supra] Augspurg. 5 15 1432 Sepl. 19 618. Ulm an Nördlingen: schickt in Abschrift den Befehl K. Sigmunds an den Schwä- bischen Städtebund3, Hzg. Wilhelm von Baiern oder den, dem dieser das Reichs- banner empfiehlt, bei der Unterdrückung von Räubereien und Unthaten zu unter- stützen, und einen Brief Augsburgs 4 von des gemeinen Friedens wegen, über den der Erzbischof von Mainz und der Markgraf von Brandenburg dieser Stadt ge-2o schrieben haben; setzt diese und andere (näher bezeichnete) Angelegenheiten auf die Tagesordnung eines Städtetages, der am gutemtag vor Dyonisien tag [ Okt. 6] in Ulm stattfinden soll. 1432 September 19 f Ulm ]. Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 1 nr. 9 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd. Datum uf fritag vor sant Matheus dez hailigen 25 aposteln und zwôlfbotten tag anno etc. 30 secundo. 1432 Juni 18 bis Sept. 10 e. Städtische Kosten nr. 619-620. 619. Ausgaben Nürnbergs aus Anlaß der beiden Mergentheimer Tage. bis September 10. Aus Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 45b, 46a und 47b not. chart. coaevac. 1432 Juni 18 30 1432 [1. In der 5. Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1432-1433, d. i. feria 4 Juni 18 bis ante festum corporis Christi et post Viti bis feria 4 post divisionis apostolorum :] [1“ item Juli 16 dedimus 8 sh. 2 haller zu laufen gen Weissemburg 5 von des tages wegen, den unser herr von Mentz gen Mergentheim gesetzt hett den kürfürsten fürsten etc. und steten von der swèren leuf wegen der heiligen Cristenheit. [15] item dedimus 73 lb. 6 sh. 35 haller, verzeret Sigmund Stromer zu Kitzingen und zu Heidingsfeld auf dem tag zwi- schen dem bischof dem capitel und der stat zu Wirtzburg von frids wegen und auch auf dem tag zu Mergentheim, den der bischof von Mentz setzet. 1432 [2. In der 7. Bürgermeisterperiode des Rechnungsjahres 1432-1433 feria 4 ante Aug. 13 bis assumpcionis Marie virginis bis feria 4 post nativitatis Marie virginis :] item dedi- 40 Sept. 10 mus 47 lb. 15 sh. 4 haller, das Sigmund Stromer aber verzeret auf dem tag zu Mergent- heim, den der bischof von Mentz und die fürsten gesetzt heten, und darzu auch auf dem tag zu Haidingsfelt 6 zwischen dem bischof dem capitel und der stat zu Wirtzburg. 1 Vgl. nr. 619 art. 2. 2 nr. 615. 3 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 595 unter U. 4 5 6 nr. 616. Vgl. nr. 612. Vgl. nr. 617. 45
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D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1001 620. Ausgaben des Schwäbischen Städtebundes aus Anlaß der Mergentheimer Tage und 1432 Juli 3 bis Oktober 12. der nachfolgenden Landfriedensverhandlungen. 1439 Juli 3 bis Okt. 12 5 Aus Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432, not. chart. coaevae. Die artt. 1, 3, 5 und 6 stehen auf fol. 32a, 38a, 39b und 40 a unter der Rubrik Bottenlone, die artt. 2 und 4 auf fol. 5b und 7a unter der Rubrik Verriten, art. 4" auf fol. 47a unter der Rubrik Ubrige pfarit. 1] Ottlin Bayer vigilia Udalrici gen Dinckelspuhel und gen Rotemburg, als wir Juli 3 si beschriben, ir erbern botten uf den tag gen Mergethain, den unser herre von Mêntz Juli 8 Kiliani gesetzt haut, zů sënden, 1 lb. 2 sh. 8 hlr. [2] Hannsen von der Tannen vigilia Laurentzi gen Mergerthain a zü unsern herren Aug. 9 den fursten, als in die stette ir mainung von der unlöwffe und des gemainen friden wegen schriben, 21/2 guldin. 7 bechmisch verzart das letzig pfärit. [3] Bartlome Maler eodem die [d. i. sabbato post Pelagii] gen Augspurg, als wir Aug. 30 in antwurten 1 von der kurfúrsten gewerbs und ains gemainen frids wegen, das wir da- 15 rumb ain manung haben wôlten, 13 sh. 4 hlr. [4] Hannsen Bessrer sabato post Michahelis gen Kirchain uf den tag, als unser okt. 4 herre von Wirtemberg die ritterschaft und die stette umb den gewerbe umb des ge- mainen frids wegen, den unser herren die fúrsten furnamen, besendet hetten, 5 tag mit 3 pfariten 71/2 guldin. [4“] item Hannsen Bessrer sabato post Michahelis gen Kirchain okt. 4 20 5 tag ain úbrig pfarit, tût 1 guldin 1 ort. [5] Als wir die stette zû uns mannten2 secunda post Michahelis, gaben wir zů okt. 6 bottenlone 4 guldin 10 lb. 3 sh. 8 hlr. [6] Fritzen von Ellingen eodem die [d. i. dominica vor Galli] gen Augspurg, als okt. 12 in die stette verkunten, daz si dehainen gemainen fride dißmals mainen anzegàn, 25 13 sh. 4 hlr. 10 D. Fürsten- und Städtetage zu München und Augsburg vom November 1432 bis zum Juni 1433 nr. 621-643. 30 a. Städtetag zu München am 30 November 1432 nr. 621-622. 621. Hag. Ernst von Baiern an Nördlingen: ersucht unter Bezugnahme auf den seinem Bruder Hzg. Wilhelm von K. Sigmund erteilten Auftrag um Entsendung zweier Mitglieder des Rates nach München zum 30 November behufs Teilnahme an einer Beratung von reichsstädtischen Abgeordneten über Abstellung der Räuberei, Siche- rung der Straßen und Schutz der Kaufleute. 1432 November 2 München. 1132 Nor. 2 35 10 Aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 79b cop. chart. coaeva. Uber dem Briefe steht die folgende Notin: Uf obgeschriben des keisers brief [vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 594 unter „Nördlingen"] empfalhe herzôg Wilhelm seim brüder herzog Ernsten die sache. der schreibe dadavon etlichen herren und steten und mainde ein uberkůmen von der rawberie gemacht han, als die nach geschriben und auch nemlich ein verzaichnûs artikel und auch ein vernottlung hienach signo isto davon besagen. Das hier erwälnte signum fehlt; gemeint sind unsere nrr. 624 und 634, die auf fol. 80b berw. fol. 80b-81b folgen. Von gôts gnaden Ernst pfalzgrave bi Ryne und herzog in Bayern etc. es ge- Unsern gûnstlichen grus vor. fursichtig und weis, uns besûnder lieb. 45 scheen ietzo zemal vil rawberie allenthalben in disen kraissen, dardürch des heilgen a) sic. 1 D. i. die Antwort auf den Brief vom 25 August (nr. 616). 2 Am 19 September (nr. 618).
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1001 620. Ausgaben des Schwäbischen Städtebundes aus Anlaß der Mergentheimer Tage und 1432 Juli 3 bis Oktober 12. der nachfolgenden Landfriedensverhandlungen. 1439 Juli 3 bis Okt. 12 5 Aus Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432, not. chart. coaevae. Die artt. 1, 3, 5 und 6 stehen auf fol. 32a, 38a, 39b und 40 a unter der Rubrik Bottenlone, die artt. 2 und 4 auf fol. 5b und 7a unter der Rubrik Verriten, art. 4" auf fol. 47a unter der Rubrik Ubrige pfarit. 1] Ottlin Bayer vigilia Udalrici gen Dinckelspuhel und gen Rotemburg, als wir Juli 3 si beschriben, ir erbern botten uf den tag gen Mergethain, den unser herre von Mêntz Juli 8 Kiliani gesetzt haut, zů sënden, 1 lb. 2 sh. 8 hlr. [2] Hannsen von der Tannen vigilia Laurentzi gen Mergerthain a zü unsern herren Aug. 9 den fursten, als in die stette ir mainung von der unlöwffe und des gemainen friden wegen schriben, 21/2 guldin. 7 bechmisch verzart das letzig pfärit. [3] Bartlome Maler eodem die [d. i. sabbato post Pelagii] gen Augspurg, als wir Aug. 30 in antwurten 1 von der kurfúrsten gewerbs und ains gemainen frids wegen, das wir da- 15 rumb ain manung haben wôlten, 13 sh. 4 hlr. [4] Hannsen Bessrer sabato post Michahelis gen Kirchain uf den tag, als unser okt. 4 herre von Wirtemberg die ritterschaft und die stette umb den gewerbe umb des ge- mainen frids wegen, den unser herren die fúrsten furnamen, besendet hetten, 5 tag mit 3 pfariten 71/2 guldin. [4“] item Hannsen Bessrer sabato post Michahelis gen Kirchain okt. 4 20 5 tag ain úbrig pfarit, tût 1 guldin 1 ort. [5] Als wir die stette zû uns mannten2 secunda post Michahelis, gaben wir zů okt. 6 bottenlone 4 guldin 10 lb. 3 sh. 8 hlr. [6] Fritzen von Ellingen eodem die [d. i. dominica vor Galli] gen Augspurg, als okt. 12 in die stette verkunten, daz si dehainen gemainen fride dißmals mainen anzegàn, 25 13 sh. 4 hlr. 10 D. Fürsten- und Städtetage zu München und Augsburg vom November 1432 bis zum Juni 1433 nr. 621-643. 30 a. Städtetag zu München am 30 November 1432 nr. 621-622. 621. Hag. Ernst von Baiern an Nördlingen: ersucht unter Bezugnahme auf den seinem Bruder Hzg. Wilhelm von K. Sigmund erteilten Auftrag um Entsendung zweier Mitglieder des Rates nach München zum 30 November behufs Teilnahme an einer Beratung von reichsstädtischen Abgeordneten über Abstellung der Räuberei, Siche- rung der Straßen und Schutz der Kaufleute. 1432 November 2 München. 1132 Nor. 2 35 10 Aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 79b cop. chart. coaeva. Uber dem Briefe steht die folgende Notin: Uf obgeschriben des keisers brief [vgl. die Quellenbeschreibung von nr. 594 unter „Nördlingen"] empfalhe herzôg Wilhelm seim brüder herzog Ernsten die sache. der schreibe dadavon etlichen herren und steten und mainde ein uberkůmen von der rawberie gemacht han, als die nach geschriben und auch nemlich ein verzaichnûs artikel und auch ein vernottlung hienach signo isto davon besagen. Das hier erwälnte signum fehlt; gemeint sind unsere nrr. 624 und 634, die auf fol. 80b berw. fol. 80b-81b folgen. Von gôts gnaden Ernst pfalzgrave bi Ryne und herzog in Bayern etc. es ge- Unsern gûnstlichen grus vor. fursichtig und weis, uns besûnder lieb. 45 scheen ietzo zemal vil rawberie allenthalben in disen kraissen, dardürch des heilgen a) sic. 1 D. i. die Antwort auf den Brief vom 25 August (nr. 616). 2 Am 19 September (nr. 618).
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1002 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Nov. 2 Nov. 30 richs und auch unser strass vast geodet und die kauflût verderbt werden. das also an unsern " gnedigsten herren den Romischen etc. konig auch gelangt ist, der auch daruf unserm liben brûder etwas bevelhüng getan und, als wir vernomen haben, ew davon auch geschriben hat 1. von denselben unsers gnedigsten herren des Romischen etc. ko- nigs bevelhnüsbrief unser liber brûder uns ein vidimus 2 geschickt und etwas siner mai- nung bei unsern und sinen râten empoten hât, was in gût daucht herin fürhand ze ne- wann wir aber wol wissen, daz ir und des heil- men, damit solichs gewendt wûrde. gen richs stete vast uf recht und fride genaigt seit, darumb wir von ew begern, daz in zwen ewers râts uf den süntag nach sant Cathrinen tag zû uns gein Münchein schickt, dahin etlich ander des richs stete boten auch komen werden. die wollen wir denn un- 10 sers gnedigsten herren vorgnant pot- und geschäftbrief von solicher rawberie wegen lassen horen und damit unsers bruders mainung und ew helfen râtslahen uf alle redelich und quemlich weg, dardürch soliche rawberie gewendt, die strass geschermet und die kauflût gefridt werden. und wir truen ew wol, ir underredt euch dort heim in ewerm rat selbs mit einander us solichen sachen und underwiset ewer fründe darin dez pas 15 ewers willens. wann ie an solichen fridlichen sachen unser, auch unsers bruders hal- ben kein gepreche sin sol und wollen alles unser vermogen darin tûn, damit solichs gewendt werde. zwifeln wir nit daran, dann ir werd desglichen auch tûn und willig sein. datum Munchen an aller glaubigen selen tâg anno etc. 32. 5 1432 Nov. 2 subtus] Den fursichtigen wisen unsern be- sundern liben burgermeister und rât der stat Nordlingen. Dominus dux per se ipsum. 20 ƒ1432 622. [Hzg. Ernst von Baiern 37 an seinen Bruder [Hzg. Wilhelm von Baiern]: teilt hald ihm das Ergebnis eines Tages mit, den er mit gen. Reichsstädten am 1 Dezember nuch Dez. II in München wegen Unterdrückung des Räuberunwesens gehalten hat; will einen 25 neuen Tag in München halten; bittet um Abschrift des [Landfriedens-JEntwurfes, den laut Mitteilung eines Genannten Straßburg aufgesetzt hat. ƒ 1432 bald nach Dezember 1 München 4.] Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. IV fol. 112a-115b conc. chart. Das hier Ab- gedruckte steht fol. 112b. Datum, Unterschrift und Adresse fehlen. 30 Was wir liebs und guts vermogen in rechter bruderlicher lieb allzeit williclichen berait. hochgeborner furst, lieber bruder. [Der Herzog schreibt zunächst über einen für uns nicht in Betracht kommenden Prozeß und fährt dann fort:] als dann ewer lieb uns ain vidimus5 geschikt hat von dem prief, den unser allergnedigister herre der Romische etc. konig von wegen der rauberei ew geben und dawider des reichs panier 35 a) cm.; Vorl. unsers. b) cm.; Vorl. ir. 1 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 595 unter U. 2 Vermutlich ist dies das in der Quellenbeschrei- bung xu unserer nr. 594 unter H angeführte Vidi- mus vom 20 Oktober 1432. Vgl. S. 944. 3 Daſ das vorliegende Schreiben von Hrg. Ernst an Hrg. Wilhelm gerichtet ist, ergiebt sich, obgleich keiner von beiden genannt wird, doch ohne weiteres aus dem Inhalt. 4 Aus dem Inhalt des Briefes ergiebt sich, daß er nach dem 1 Dexember fällt, und zwar jeden- falls mehrere Tage, da die städtischen Gesandten, die nach Minchen gekommen waren, schon wieder abgereist sind, und Herrog Ernst dem Vorschlage der Gesandten entsprechend bereits an verschiedene 40 Firsten geschrieben hat. Andererseits mußt er einige Tage vor den 19 Dexember fallen, da Hrg. Wilhelm an diesem Tage den von Hag. Ernst ge- wiinschten Landfriedensentwurf schickt (vgl. S. 937 Anm. 2). 5 Vgl. Anm. 2. 45
1002 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Nov. 2 Nov. 30 richs und auch unser strass vast geodet und die kauflût verderbt werden. das also an unsern " gnedigsten herren den Romischen etc. konig auch gelangt ist, der auch daruf unserm liben brûder etwas bevelhüng getan und, als wir vernomen haben, ew davon auch geschriben hat 1. von denselben unsers gnedigsten herren des Romischen etc. ko- nigs bevelhnüsbrief unser liber brûder uns ein vidimus 2 geschickt und etwas siner mai- nung bei unsern und sinen râten empoten hât, was in gût daucht herin fürhand ze ne- wann wir aber wol wissen, daz ir und des heil- men, damit solichs gewendt wûrde. gen richs stete vast uf recht und fride genaigt seit, darumb wir von ew begern, daz in zwen ewers râts uf den süntag nach sant Cathrinen tag zû uns gein Münchein schickt, dahin etlich ander des richs stete boten auch komen werden. die wollen wir denn un- 10 sers gnedigsten herren vorgnant pot- und geschäftbrief von solicher rawberie wegen lassen horen und damit unsers bruders mainung und ew helfen râtslahen uf alle redelich und quemlich weg, dardürch soliche rawberie gewendt, die strass geschermet und die kauflût gefridt werden. und wir truen ew wol, ir underredt euch dort heim in ewerm rat selbs mit einander us solichen sachen und underwiset ewer fründe darin dez pas 15 ewers willens. wann ie an solichen fridlichen sachen unser, auch unsers bruders hal- ben kein gepreche sin sol und wollen alles unser vermogen darin tûn, damit solichs gewendt werde. zwifeln wir nit daran, dann ir werd desglichen auch tûn und willig sein. datum Munchen an aller glaubigen selen tâg anno etc. 32. 5 1432 Nov. 2 subtus] Den fursichtigen wisen unsern be- sundern liben burgermeister und rât der stat Nordlingen. Dominus dux per se ipsum. 20 ƒ1432 622. [Hzg. Ernst von Baiern 37 an seinen Bruder [Hzg. Wilhelm von Baiern]: teilt hald ihm das Ergebnis eines Tages mit, den er mit gen. Reichsstädten am 1 Dezember nuch Dez. II in München wegen Unterdrückung des Räuberunwesens gehalten hat; will einen 25 neuen Tag in München halten; bittet um Abschrift des [Landfriedens-JEntwurfes, den laut Mitteilung eines Genannten Straßburg aufgesetzt hat. ƒ 1432 bald nach Dezember 1 München 4.] Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. IV fol. 112a-115b conc. chart. Das hier Ab- gedruckte steht fol. 112b. Datum, Unterschrift und Adresse fehlen. 30 Was wir liebs und guts vermogen in rechter bruderlicher lieb allzeit williclichen berait. hochgeborner furst, lieber bruder. [Der Herzog schreibt zunächst über einen für uns nicht in Betracht kommenden Prozeß und fährt dann fort:] als dann ewer lieb uns ain vidimus5 geschikt hat von dem prief, den unser allergnedigister herre der Romische etc. konig von wegen der rauberei ew geben und dawider des reichs panier 35 a) cm.; Vorl. unsers. b) cm.; Vorl. ir. 1 Vgl. die Quellenbeschreibung unserer nr. 595 unter U. 2 Vermutlich ist dies das in der Quellenbeschrei- bung xu unserer nr. 594 unter H angeführte Vidi- mus vom 20 Oktober 1432. Vgl. S. 944. 3 Daſ das vorliegende Schreiben von Hrg. Ernst an Hrg. Wilhelm gerichtet ist, ergiebt sich, obgleich keiner von beiden genannt wird, doch ohne weiteres aus dem Inhalt. 4 Aus dem Inhalt des Briefes ergiebt sich, daß er nach dem 1 Dexember fällt, und zwar jeden- falls mehrere Tage, da die städtischen Gesandten, die nach Minchen gekommen waren, schon wieder abgereist sind, und Herrog Ernst dem Vorschlage der Gesandten entsprechend bereits an verschiedene 40 Firsten geschrieben hat. Andererseits mußt er einige Tage vor den 19 Dexember fallen, da Hrg. Wilhelm an diesem Tage den von Hag. Ernst ge- wiinschten Landfriedensentwurf schickt (vgl. S. 937 Anm. 2). 5 Vgl. Anm. 2. 45
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D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1003 ze nuczen bevolhen hat, haben wir die von Augspurg 1 Regenspurg Nürmberg 2 Nord- 11432 bald lingen 3 Ulm 4 mitsampt irn puntgenosen zu uns auf den montag nach sant Andres tag nach Dez. I] gen Munchen gevordert und si das vidimus verhorn lassen und darzu geredt, was uns danne daucht, das zu sollichen sachen dienet. also sind die reichstet wider von uns 5 geschaiden mit ainem sollich ende, des si gut dauchte umb des willen, das unser gne- diger herre der Romisch etc. konig sollichs helfen ze wenden allen des reichs fursten und undertanen gepoten hat 5, das wir dann unsern vettern herzog Ludwigen, herzog Hainrichen, auch herzog Johannsen 6, den margrafen von Brandeburg, den bischofen von Augspurg und Eystet darin auch ersucheten und paten, das si auf ainen genanten 10 tag ir raet zu uns gen Munchen schiketen und auf sollich sache mit uns und in hulfen ratslagen und ainig werden. das wir auch also getan und ir iedem ain copi von unsers hern des konigs prief geschikt haben. es haben auch die stet mit uns verlassen, das wir uns in der zeit bedenken, wie wir die sach vor uns hetten. desgleichen wellen si auch tun. nu hat uns Oßwalt Tuchsenhauser 7 wol gesagt, das dort bei ew auß sol- 15 lichen sachen auch geredt und durch die von Strasburg ain nottels begriffen worden sei. bitten wir ew, das ir uns derselben notl bei dem poten ain copi schiket. so wissen wir uns hie darnach gen den fursten und herren des pas ze richten. [Im Folgenden wird über verschiedene Regierungsangelegenheiten sowie Streitigkeiten von rein territorialem und persönlichem Interesse ein ausführlicher Bericht erstattet, dessen Aufnahme in unsere 20 Sammlung nicht zu rechtfertigen wäre.] b. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 8 Februar 1433 nr. 623-631. 623. Hzg. Ernst von Baiern an Nördlingen: teilt mit, daß mehrere gen. Fürsten sich bereit erklärt haben, einen Tag in München [wegen des Landfriedens] zu beschicken, 1139 Dez. 27 Augsburg schrieb Fr. n. Elisabeth [Nov. 21] 25 1432 an Haupt vu Pappenheim Erbmarschall, daſt es an dem Rechtstage mit Seyfriden Marschalk xe Oberndorff, den er auf Konradstag [Nov. 26] nach Augsburg anberaumt habe, nicht teilnehmen könne, da es Gesandte ans Konxil und an Hrg. 30 Ernst von Baiern nach München schicken müsse und außterdem Boten in Nürnberg habe und andere nach Ulm u. s. w. entsende; es bitte um Aufschub. (Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 210a cop. chart. coaeva.) Ebenso schrich es an demselben Tage 35 an Seyfriden Marschalk (ebenda fol. 210 ab cop. chart. coaera). Auf die Beschickung des Münchener Tages bezicht sich auch der folgende Eintrag in der Baurechnung: item 101/2 guldin Gabriel Rijdler gen Munchen von 7 tagen mit drei pfâriten (Augsburg 40 Stadt-A. Baurechnung vom Jahre 1432 fol. 45 a not. chart. coaeva unter der Rubrik Legaciones civitatis Nicolai [Dez. 6] 1432). 2 Nürnbergs Gesandter war Anton Derrer, wie aus dem folgenden Posten im Jahresregister hervor- 45 geht: item dedimus 31 lb. 6 sh. haller, verzeret Anthoni Derrer gen München, als herzog Ernst von Beirn uns von unsers hern des kûngs wegen schraib, im einen unsers rats zu schiken (Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 50 a not. chart. coaeva, unter 50 den Ausgaben der II. Bürgermeisterperiode feria 4 ante Barbare virginis [Dex. 3] bis in vigilia circum- cisionis domini [Der. 31] anno etc. 33). Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Das Nördlinger Rechnungsbuch enthält folgenden Ausgabeposten: item Hans Heinczel gein Munchein dominica post Catherine [Nov. 30], als herzog Ernste dar durch rawberie gemant het ; ist 9 tag us gewest, 161/2 gulden. (Nördlingen Stadt-A. Rechnungsbuch für das Jahr 1432 not. chart. coaeva unter der Rubrik: Reitgelt und botenlon uf gemein stet zů Swaben.) 4 Ulm hatte Konrad Besserer entsandt. Das Ulmer Ausgabebuch besagt darüiber : [I] Chûnraten Bessrer quinta vor Andree [Nov. 27] gen Múnichen von haissenz wegen der stette und mit der von Nôrd- lingen bottschaft uf den tag, den unser herre her- zog Ernst von Bayern von der roberi wegen dahin gesetzet hett, 11 tag mit 3 pfäriten 16 guldin 2 ort. [2] item Chünraten Bessrer quinta vor Andree [Nov. 27] gen Múnichen 11 tag ain úbrig pfarit tût 2 guldin 3 ort. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 not. chart. coaevae, und nwar art. I auf fol. 8a unter der Rubrik Verriten, art. 2 auf fol. 47 a unter der Rubrik Ubrige pfarit.) 5 Vgl. nr. 595. 6 Man vergleiche die Nachschrift au dem Briefe des Pfalagrafen an Hrg. Wilhelm von Baiern vom 21 Denember 1432, unserer nr. 363. Der Abgesandte Hrg. Wilhelms an Hrg. Ernst, wie aus dem Schlußt des Briefes hervorgeht. s Vgl. hiernu S. 937. 127
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1003 ze nuczen bevolhen hat, haben wir die von Augspurg 1 Regenspurg Nürmberg 2 Nord- 11432 bald lingen 3 Ulm 4 mitsampt irn puntgenosen zu uns auf den montag nach sant Andres tag nach Dez. I] gen Munchen gevordert und si das vidimus verhorn lassen und darzu geredt, was uns danne daucht, das zu sollichen sachen dienet. also sind die reichstet wider von uns 5 geschaiden mit ainem sollich ende, des si gut dauchte umb des willen, das unser gne- diger herre der Romisch etc. konig sollichs helfen ze wenden allen des reichs fursten und undertanen gepoten hat 5, das wir dann unsern vettern herzog Ludwigen, herzog Hainrichen, auch herzog Johannsen 6, den margrafen von Brandeburg, den bischofen von Augspurg und Eystet darin auch ersucheten und paten, das si auf ainen genanten 10 tag ir raet zu uns gen Munchen schiketen und auf sollich sache mit uns und in hulfen ratslagen und ainig werden. das wir auch also getan und ir iedem ain copi von unsers hern des konigs prief geschikt haben. es haben auch die stet mit uns verlassen, das wir uns in der zeit bedenken, wie wir die sach vor uns hetten. desgleichen wellen si auch tun. nu hat uns Oßwalt Tuchsenhauser 7 wol gesagt, das dort bei ew auß sol- 15 lichen sachen auch geredt und durch die von Strasburg ain nottels begriffen worden sei. bitten wir ew, das ir uns derselben notl bei dem poten ain copi schiket. so wissen wir uns hie darnach gen den fursten und herren des pas ze richten. [Im Folgenden wird über verschiedene Regierungsangelegenheiten sowie Streitigkeiten von rein territorialem und persönlichem Interesse ein ausführlicher Bericht erstattet, dessen Aufnahme in unsere 20 Sammlung nicht zu rechtfertigen wäre.] b. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 8 Februar 1433 nr. 623-631. 623. Hzg. Ernst von Baiern an Nördlingen: teilt mit, daß mehrere gen. Fürsten sich bereit erklärt haben, einen Tag in München [wegen des Landfriedens] zu beschicken, 1139 Dez. 27 Augsburg schrieb Fr. n. Elisabeth [Nov. 21] 25 1432 an Haupt vu Pappenheim Erbmarschall, daſt es an dem Rechtstage mit Seyfriden Marschalk xe Oberndorff, den er auf Konradstag [Nov. 26] nach Augsburg anberaumt habe, nicht teilnehmen könne, da es Gesandte ans Konxil und an Hrg. 30 Ernst von Baiern nach München schicken müsse und außterdem Boten in Nürnberg habe und andere nach Ulm u. s. w. entsende; es bitte um Aufschub. (Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 210a cop. chart. coaeva.) Ebenso schrich es an demselben Tage 35 an Seyfriden Marschalk (ebenda fol. 210 ab cop. chart. coaera). Auf die Beschickung des Münchener Tages bezicht sich auch der folgende Eintrag in der Baurechnung: item 101/2 guldin Gabriel Rijdler gen Munchen von 7 tagen mit drei pfâriten (Augsburg 40 Stadt-A. Baurechnung vom Jahre 1432 fol. 45 a not. chart. coaeva unter der Rubrik Legaciones civitatis Nicolai [Dez. 6] 1432). 2 Nürnbergs Gesandter war Anton Derrer, wie aus dem folgenden Posten im Jahresregister hervor- 45 geht: item dedimus 31 lb. 6 sh. haller, verzeret Anthoni Derrer gen München, als herzog Ernst von Beirn uns von unsers hern des kûngs wegen schraib, im einen unsers rats zu schiken (Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 50 a not. chart. coaeva, unter 50 den Ausgaben der II. Bürgermeisterperiode feria 4 ante Barbare virginis [Dex. 3] bis in vigilia circum- cisionis domini [Der. 31] anno etc. 33). Deutsche Reichstags-Akten X. 3 Das Nördlinger Rechnungsbuch enthält folgenden Ausgabeposten: item Hans Heinczel gein Munchein dominica post Catherine [Nov. 30], als herzog Ernste dar durch rawberie gemant het ; ist 9 tag us gewest, 161/2 gulden. (Nördlingen Stadt-A. Rechnungsbuch für das Jahr 1432 not. chart. coaeva unter der Rubrik: Reitgelt und botenlon uf gemein stet zů Swaben.) 4 Ulm hatte Konrad Besserer entsandt. Das Ulmer Ausgabebuch besagt darüiber : [I] Chûnraten Bessrer quinta vor Andree [Nov. 27] gen Múnichen von haissenz wegen der stette und mit der von Nôrd- lingen bottschaft uf den tag, den unser herre her- zog Ernst von Bayern von der roberi wegen dahin gesetzet hett, 11 tag mit 3 pfäriten 16 guldin 2 ort. [2] item Chünraten Bessrer quinta vor Andree [Nov. 27] gen Múnichen 11 tag ain úbrig pfarit tût 2 guldin 3 ort. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 not. chart. coaevae, und nwar art. I auf fol. 8a unter der Rubrik Verriten, art. 2 auf fol. 47 a unter der Rubrik Ubrige pfarit.) 5 Vgl. nr. 595. 6 Man vergleiche die Nachschrift au dem Briefe des Pfalagrafen an Hrg. Wilhelm von Baiern vom 21 Denember 1432, unserer nr. 363. Der Abgesandte Hrg. Wilhelms an Hrg. Ernst, wie aus dem Schlußt des Briefes hervorgeht. s Vgl. hiernu S. 937. 127
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1004 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Dez. 27 und daß er nun den Tag nach dem bequemer gelegenen Augsburg auf den 8 Fe- bruar ausgeschrieben habe; bittet es, auch seinerseits den Tag zu beschicken, und schickt ihm abschriftlich die königliche Vollmacht für seinen Bruder Hag. Wilhelm 1432 Dezember 27 und einen von ihm aufgesetzten [Landfriedens-JEntwurf. München. Aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 80a cop. chart. coaeva. [1433] Febr. 8 Febr. 8 Von gots gnaden Ernste pfalzgrave bi Rijne und herzog in Bayern etc. als ewer Unsern gûnstlichen grus zuvor. fursichtigen und weiß, uns sûnder lib. fründ und boten 1 am nechsten uf unser begerung bei uns gewesen sind, ward verlâssen 2, 10 daz wir den andern fürsten hie umb diser lande auch schriben und sie biten solten zü solichen sachen zû helfen. das wir auch also getan haben. und unser swoger der mar- grave von Brandenburg, auch unser vettern herzog Ludwig a und herzog Heinrich und unser aidm € herzog Johanns herzogen in Bayern haben uns all geantwurtt3, das sie willig sein ir rate von der egemeldten sache gein München ze schicken. nû haben 15 wir uns daruf gedächt und mainen, daz der tag den fürsten und steten allergelegnest si zû Augspurg, und daruf die obgnant fursten aber gebeten, in iren aignen personen uf den sûntag nach unser liben frawen tag zû lichtmes gein Augspurg ze komen, daz gar verfenglichen were, ob si aber des ie nicht tûn môchten, daz sie dann ir rate mit gewalt dahin schicken. heruf wir ew auch biten mit sünderm fleis, daz ir etlich ewerr 20 fründ uf den obgeschriben sûntag zû uns in die stat Augspurg schickt mit gewalt, von solicher rawberie wegen, die dann in dem heilgen riche geschicht, soliche weg fürhand helfen ze nemen, die gût sein und dardürch die gewendt werde; darzü wir ie unsers teils so trûlich tûn wollen, das ir und meniglich sehen und versteen solt, daz wir gern darzû rieten und hûlfen, damit des richs strasse, auch der kaufman und ander bescher-25 met würden. wir schicken ew auch hie in verslossen ein copi c von unsers gnedigen herren des Romischen etc. konigs brief 4, den er unserm liben brûder herzog Wilhelm umb soliche sache geben hât, und dabei ein zaichnus c 5, die wir haben in kûrz begreifen lassen, davon und darzû ze setzen nach der fürsten und stete verpesserung, das dann notdurftig und zû den sachen nûtzlichen wâre. daruf sit gedachtig in ewern râten. da-30 tum München an sant Johans tag des ewangelisten in den weihenachtfeiertagen anno domini etc. 33. 1432 Dez. 27 [subtus] Den von Nordlingen. Dominus dux in consilio. 11432 624. Vorschläge Hzg. Ernsts von Baiern für einen Landfrieden [in Baiern, Schwaben ad ƒ 1432 ad De- 35 und Franken], versandt mit der Einladung zum Augsburger Tage. Dez. 27] zember 27 6.) Aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 80b cop. chart. coaeva mit der vom Schreiber herrihrenden Uberschrift Hie stet die zaichnûß davon oben signo isto gemeldt ist. Das signum ist nicht angegeben, aber es ist Raum dafür freigelassen; gemeint sind die be- treffenden Stellen in den Briefen Hrg. Ernsts an Nördlingen vom 2 November und 27 De- 10 rember 1432, unseren nrr. 621 und 623, die auf fol. 79b und 80 a vorangehen. Die Vor- lage ist in Absätxen geschrieben, denen unsere Artikelrählung entspricht. a) in der Vorlage fehlt der Name; aus unserer nr. 622 ist Ludwig au ergänzen. b) sic. c) in der Vorlage ist am Rande von derselben Hand bemerkt die copi stat supra signo isto und die zaichnüß postea signo isto. Dic signa felilen; gemeint sind unsere nrr. 594 u. 624, die auf fol. 79 a bezw. fol. 80b slehen. 45 1 2 3 Vgl. S. 1003 Anm. 3. Vgl. nr. 622. Vgl. die Nachschrift ru unserer nr. 363. 4 5 G nr. 594. nr. 624. Das Datum folgt aus nr. 623.
1004 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1432 Dez. 27 und daß er nun den Tag nach dem bequemer gelegenen Augsburg auf den 8 Fe- bruar ausgeschrieben habe; bittet es, auch seinerseits den Tag zu beschicken, und schickt ihm abschriftlich die königliche Vollmacht für seinen Bruder Hag. Wilhelm 1432 Dezember 27 und einen von ihm aufgesetzten [Landfriedens-JEntwurf. München. Aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 80a cop. chart. coaeva. [1433] Febr. 8 Febr. 8 Von gots gnaden Ernste pfalzgrave bi Rijne und herzog in Bayern etc. als ewer Unsern gûnstlichen grus zuvor. fursichtigen und weiß, uns sûnder lib. fründ und boten 1 am nechsten uf unser begerung bei uns gewesen sind, ward verlâssen 2, 10 daz wir den andern fürsten hie umb diser lande auch schriben und sie biten solten zü solichen sachen zû helfen. das wir auch also getan haben. und unser swoger der mar- grave von Brandenburg, auch unser vettern herzog Ludwig a und herzog Heinrich und unser aidm € herzog Johanns herzogen in Bayern haben uns all geantwurtt3, das sie willig sein ir rate von der egemeldten sache gein München ze schicken. nû haben 15 wir uns daruf gedächt und mainen, daz der tag den fürsten und steten allergelegnest si zû Augspurg, und daruf die obgnant fursten aber gebeten, in iren aignen personen uf den sûntag nach unser liben frawen tag zû lichtmes gein Augspurg ze komen, daz gar verfenglichen were, ob si aber des ie nicht tûn môchten, daz sie dann ir rate mit gewalt dahin schicken. heruf wir ew auch biten mit sünderm fleis, daz ir etlich ewerr 20 fründ uf den obgeschriben sûntag zû uns in die stat Augspurg schickt mit gewalt, von solicher rawberie wegen, die dann in dem heilgen riche geschicht, soliche weg fürhand helfen ze nemen, die gût sein und dardürch die gewendt werde; darzü wir ie unsers teils so trûlich tûn wollen, das ir und meniglich sehen und versteen solt, daz wir gern darzû rieten und hûlfen, damit des richs strasse, auch der kaufman und ander bescher-25 met würden. wir schicken ew auch hie in verslossen ein copi c von unsers gnedigen herren des Romischen etc. konigs brief 4, den er unserm liben brûder herzog Wilhelm umb soliche sache geben hât, und dabei ein zaichnus c 5, die wir haben in kûrz begreifen lassen, davon und darzû ze setzen nach der fürsten und stete verpesserung, das dann notdurftig und zû den sachen nûtzlichen wâre. daruf sit gedachtig in ewern râten. da-30 tum München an sant Johans tag des ewangelisten in den weihenachtfeiertagen anno domini etc. 33. 1432 Dez. 27 [subtus] Den von Nordlingen. Dominus dux in consilio. 11432 624. Vorschläge Hzg. Ernsts von Baiern für einen Landfrieden [in Baiern, Schwaben ad ƒ 1432 ad De- 35 und Franken], versandt mit der Einladung zum Augsburger Tage. Dez. 27] zember 27 6.) Aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 80b cop. chart. coaeva mit der vom Schreiber herrihrenden Uberschrift Hie stet die zaichnûß davon oben signo isto gemeldt ist. Das signum ist nicht angegeben, aber es ist Raum dafür freigelassen; gemeint sind die be- treffenden Stellen in den Briefen Hrg. Ernsts an Nördlingen vom 2 November und 27 De- 10 rember 1432, unseren nrr. 621 und 623, die auf fol. 79b und 80 a vorangehen. Die Vor- lage ist in Absätxen geschrieben, denen unsere Artikelrählung entspricht. a) in der Vorlage fehlt der Name; aus unserer nr. 622 ist Ludwig au ergänzen. b) sic. c) in der Vorlage ist am Rande von derselben Hand bemerkt die copi stat supra signo isto und die zaichnüß postea signo isto. Dic signa felilen; gemeint sind unsere nrr. 594 u. 624, die auf fol. 79 a bezw. fol. 80b slehen. 45 1 2 3 Vgl. S. 1003 Anm. 3. Vgl. nr. 622. Vgl. die Nachschrift ru unserer nr. 363. 4 5 G nr. 594. nr. 624. Das Datum folgt aus nr. 623.
Strana 1005
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1005 Als der allerdurchluchtigste fürst unser gnedigster herre der Romisch etc. konig 11432 ad vor im hât und maint, daz man alle rauberi, wo die in dem riche an geistlichen und Dez. 271 weltlichen lûten geschehen, wenden und unser liber brüder herzog Wilhelm, dem er des heilgen richs panir darumb geben hat, oder weme er furbas dieselben panir bevilhet, 5 mitsampt andern des richs fürsten und stet hilf darzů tûn sollen, das soliche rawberie im riche abgetan werde, als man daz zü guter mas vernemen wirdet an der copi von unsers herren des konigs brief €, davon " wir ew hiemit ein abschrift senden, haben wir in unserm rate geratslagt und dewcht uns für soliche sache ein solicher weg für- hand ze nemen sein: [1] Zûm ersten, das man niembt kein gelait geb weder in stet merkt vest noch gerichte, dann zü rechte. [2] das man die straß eigenlich beschirmet und leut darzů ördnet, die uf den strassen hielten, und, wann rawberi darüf geschee, das man dann denselben straßrawbern an frischer tät nachilet, und were in den kreissen gesessen war, darüber wir alle ze pieten heten, angerüft wûrde, das dieselben auch 15 hulfen nacheilen und soliche lewt und güt helfen zû rechte hie beheben. [3] ob dann dieselben rauber in geslos stete oder markt komen, so sol man dieselben er- fordern von dem, des dann das gesloß stat oder markt ist, si zü rechte ze stellen und halten oder aber kerung und wandel von in ze schaffen. wolt dann der des nicht tûn, so sol man ze rât werden, was furbas darin fürhand ze nemen sei gein denselben 20 rawbern und iren hinschiebern. [4] ob man dann ze rat würde mit besesse und mit fürslahen darzů ze tûn, das dann unser ieglicher sein anzale an lewten zewg und andern sachen darzů schicke und das lewt darumb geôrdnet würden, die das anslügen und erkenneten. [5] das man auch in allen gerichten uf dem lande ordnet und be- stellet : were nicht bei der rechten straß belib und ungewonlich steg und weg 25 sûchet, das man dieselben beschrie und aufhielt, so lang bis das man innen würde, was lûte sie weren. [6] wer auch brief und sigel von dem andern hete und keins rechten bekomen môchte, so were man dem, der des rechten nicht sein wolt, kein hilf schûldig und man solt in daran wisen, das er dem clager gnüg tete durch recht oder sûst. [7] es b sollen auch alle alt sache herinne nichts fürhand genomen werden, so newr allein des heilgen richs nücze und fromme, damit die strass gesichert würde. 625. Augsburg an Hzg. Ernst von Baiern: wünscht zu wissen, wie die Sachen stehen, deretwegen kürzlich Konrad von Hall bei ihm gewesen ist; [Beischluß:] bittet um rechtzeitige Benachrichtigung, ob die Fürsten den Tag besuchen werden, den der Herzog nach Augsburg berufen hat. 1433 Januar 3 [Augsburg]. 10 1433 Jan. 3 35 Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 218b conc. chart. Uber den Diphthongen au und ou steht stets das wellenförmige Zeichen, ähnlich dem späteren u-Haken, wie für kolum- niertes u in à und ô. Gnadiger fúrst und herre. alz wir zü ewern fúrstlichen gnaden unsern lieben mitburger und rautgesellen Cünraten von Halle ieczo kurzlich gesendet haben, etlich 40 sachen 2 in gehaim mit ewern gnaden ze reden, alz denne ewern furstlichen gnäden wol wissent ist, hât uns die benant unser rautsbottschaft von ewern gnaden wol gerúmet, wie sich dieselb ewer gnad in dem so gar gnädiklich erzaiget und beweiset habe c. dez wir ewern fúrstlichen gnaden vlissiklich danken und begeren daz umb ewer fúrstlich gnad diemútiklichen ze gedienen. und wan wir nu nit wissen, wie die sachen ieczo 45 gestalt sein, hierumb so bitten wir ewer durchlewchtikait mit diemútigem vliß ernstlich, a) em.; Vorl. damit. b) am Rande der Forlage ist vom Schreiber bemerkt nota hic bene tangit. c) in der Vorlage korr. ans hät. nr. 594. 2 Welche, wissen wir nicht. 127*
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1005 Als der allerdurchluchtigste fürst unser gnedigster herre der Romisch etc. konig 11432 ad vor im hât und maint, daz man alle rauberi, wo die in dem riche an geistlichen und Dez. 271 weltlichen lûten geschehen, wenden und unser liber brüder herzog Wilhelm, dem er des heilgen richs panir darumb geben hat, oder weme er furbas dieselben panir bevilhet, 5 mitsampt andern des richs fürsten und stet hilf darzů tûn sollen, das soliche rawberie im riche abgetan werde, als man daz zü guter mas vernemen wirdet an der copi von unsers herren des konigs brief €, davon " wir ew hiemit ein abschrift senden, haben wir in unserm rate geratslagt und dewcht uns für soliche sache ein solicher weg für- hand ze nemen sein: [1] Zûm ersten, das man niembt kein gelait geb weder in stet merkt vest noch gerichte, dann zü rechte. [2] das man die straß eigenlich beschirmet und leut darzů ördnet, die uf den strassen hielten, und, wann rawberi darüf geschee, das man dann denselben straßrawbern an frischer tät nachilet, und were in den kreissen gesessen war, darüber wir alle ze pieten heten, angerüft wûrde, das dieselben auch 15 hulfen nacheilen und soliche lewt und güt helfen zû rechte hie beheben. [3] ob dann dieselben rauber in geslos stete oder markt komen, so sol man dieselben er- fordern von dem, des dann das gesloß stat oder markt ist, si zü rechte ze stellen und halten oder aber kerung und wandel von in ze schaffen. wolt dann der des nicht tûn, so sol man ze rât werden, was furbas darin fürhand ze nemen sei gein denselben 20 rawbern und iren hinschiebern. [4] ob man dann ze rat würde mit besesse und mit fürslahen darzů ze tûn, das dann unser ieglicher sein anzale an lewten zewg und andern sachen darzů schicke und das lewt darumb geôrdnet würden, die das anslügen und erkenneten. [5] das man auch in allen gerichten uf dem lande ordnet und be- stellet : were nicht bei der rechten straß belib und ungewonlich steg und weg 25 sûchet, das man dieselben beschrie und aufhielt, so lang bis das man innen würde, was lûte sie weren. [6] wer auch brief und sigel von dem andern hete und keins rechten bekomen môchte, so were man dem, der des rechten nicht sein wolt, kein hilf schûldig und man solt in daran wisen, das er dem clager gnüg tete durch recht oder sûst. [7] es b sollen auch alle alt sache herinne nichts fürhand genomen werden, so newr allein des heilgen richs nücze und fromme, damit die strass gesichert würde. 625. Augsburg an Hzg. Ernst von Baiern: wünscht zu wissen, wie die Sachen stehen, deretwegen kürzlich Konrad von Hall bei ihm gewesen ist; [Beischluß:] bittet um rechtzeitige Benachrichtigung, ob die Fürsten den Tag besuchen werden, den der Herzog nach Augsburg berufen hat. 1433 Januar 3 [Augsburg]. 10 1433 Jan. 3 35 Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 218b conc. chart. Uber den Diphthongen au und ou steht stets das wellenförmige Zeichen, ähnlich dem späteren u-Haken, wie für kolum- niertes u in à und ô. Gnadiger fúrst und herre. alz wir zü ewern fúrstlichen gnaden unsern lieben mitburger und rautgesellen Cünraten von Halle ieczo kurzlich gesendet haben, etlich 40 sachen 2 in gehaim mit ewern gnaden ze reden, alz denne ewern furstlichen gnäden wol wissent ist, hât uns die benant unser rautsbottschaft von ewern gnaden wol gerúmet, wie sich dieselb ewer gnad in dem so gar gnädiklich erzaiget und beweiset habe c. dez wir ewern fúrstlichen gnaden vlissiklich danken und begeren daz umb ewer fúrstlich gnad diemútiklichen ze gedienen. und wan wir nu nit wissen, wie die sachen ieczo 45 gestalt sein, hierumb so bitten wir ewer durchlewchtikait mit diemútigem vliß ernstlich, a) em.; Vorl. damit. b) am Rande der Forlage ist vom Schreiber bemerkt nota hic bene tangit. c) in der Vorlage korr. ans hät. nr. 594. 2 Welche, wissen wir nicht. 127*
Strana 1006
Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1433 Jаn. 3 1438 Jan. 3 1006 uns gnadiklich in geschrift und in gehaim wissen ze lassen, wie die sachen ain gestalt haben ald wez wir uns versehen sûllen, daz wir uns darnach wissen mugen ze richten. geben uf sampstag nach dem daz stett uns umb ewer fúrstlich gnad ze gedienen. hailigen ewichtag ze weihennächten anno 33. supra] Herzog Ernnsten etc. ouch, gnadiger fúrst und herre, alz uns denne ieczo ewer durch- Zedula inclusa: lewchtikait von ains tags alz von rouberei wegen geschriben " 1, den ewer gnad in unser statt furgenommen und den etlichen fúrsten unsern gnâdigen herren verkúndet, und uns dabei ain vermerkung etlicher stuk 2 und ouch ain abschrift des allerdurchlewchtigisten fúrsten unßers allergnädigisten herren dez Rômischen etc. kúnigs bevelhnúßbriefe 3 in 10 ewer gnaden briefe verslossen zugesandt hât: daz allez wir wol vermerket haben, und sôlich ewer gnäden fúrnemen dez benanten geseczten tags ist uns von ewern gnaden ain ganzes wolgefallen. waz wir ouch zû den sachen gedienen kúnnen sullen oder múgen, sein wir willig. und wan uns notdurft ist ze wissen, ob der egenant tag andern fúrsten unsern gnadigen herren ouch in unser statt nach ewer gnaden fúrnemen ze sûchen ge-15 fellig und darzů genaigt sein wôllen, umbe das so bitten wir ewer fúrstlich gnad mit diemútigem vleiß ernstlich, ob ewer gnade vermarkte, daz die benanten fúrsten unser gnâdig herren òch genaigt sein wôlten den obgeschriben tag in unser statt also ze süchen, daz uns denne sôlichs ewer durchlewchtikait bei gûten b zeiten vor dem egenanten tag gnâdiklich gerûch ze verkunden, umbe daz wir uns dest baß darnach wissen múgen ze 20 datum ut in litera. richten. daz stett uns ouch umb ewer durchlewchtikait ze gedienen. 1433 626. Augsburg an Hzg. Ernst von Baiern: wünscht Nachrichten über den auf den Jan. 27 8 Februar nach Augsburg anberaumten Tag. 1433 Januar 27 fAugsburg]. Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 228b cop. chart. coaeva. 1433 Jan. 27 Schreibt: Der Hernog habe unlängst geschrieben 4, daßt die Boten, die er wegen des einigen Fürsten 25 Febr. 8 und Reichsstädten auf So. n. Lichtmeß verkündigten Augsburger Tages ausgesandt habe, noch nicht aurück seien, daßt er aber Nachricht geben werde, sobald er vernehme, daß die Füirsten selbst kommen wollen. Augsburg bitte um Auskunft 5, ob er und die anderen Fürsten persönlich den Tag besuchen oder nur Bevollmächtigle Datum feria 3 ante purificacionis Marie 33. schicken werden und ob der Tag überhaupt stattfinde. 1433 627. Augsburg an Ulm: teilt auf Anfrage mit, daß der von Hzg. Ernst von Baiern 3o Jan. 31 angesagte Tag am 8 Februar stattfinden wird. 1433 Januar 31 [Augsburg]. Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 229a conc. chart. Schreibt: Ehe Ulms Bote mit der brieflichen Anfrage, ob und wann der Markgraf von Branden- burg nach Augsburg kommen werde, eingetroffen sei, habe es an Hrg. Ernst von Baiern geschrieben 6 Jan. 31 und ihn um Auskunft gebeten, ob die Fürsten kommen würden. Die heute eingelaufene Antwort des Her- 35 rogs schicke es anbei in Abschrift 7. Ulm werde daraus erschen, wie die fúrsten oder ir rât in unser Febr. 8 statt zû ainem tag, der uf den sunntag nach unser lieben frowen tag liechtmiß zenächst sein sol, kommen 1433 wêrden. Datum Sc. v. fröwen tag liechtmiſ 1433. Jan. 3 a) feldt in der Forlage. b) oder güten? 6 40 1 Wir haben den Brief nicht gefunden. Er wird wie der an Nördlingen vom 27 Dexember 1432 (nr. 623) gelautet haben. 2 nr. 624. 3 nr. 594. 4 Wohl in Erwiderung auf den Brief Augsburgs vom 3 Januar, unsere nr. 625. 5 Augsburg erhielt die Antwort des Herxogs auf den obigen Brief am 31 Januar. Vgl. nr. 627. nr. 626. Augsburg schickte cine Abschrift des herzoglichen Briefes am 31 Januar auch an Haupt von Pappen- heim und bat um Verlegung des Rechtstages mit Seytren Marschalk, den er auf Mo. n. Lichtmeßt [Febr. 97 anberaumt hatte. (Augsburg Stadt-A. 45 Briefbuch III fol. 228b�229a cop. chart. coaeva.) Vgl. hierxu S. 1003 Anm. I.
Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1433 Jаn. 3 1438 Jan. 3 1006 uns gnadiklich in geschrift und in gehaim wissen ze lassen, wie die sachen ain gestalt haben ald wez wir uns versehen sûllen, daz wir uns darnach wissen mugen ze richten. geben uf sampstag nach dem daz stett uns umb ewer fúrstlich gnad ze gedienen. hailigen ewichtag ze weihennächten anno 33. supra] Herzog Ernnsten etc. ouch, gnadiger fúrst und herre, alz uns denne ieczo ewer durch- Zedula inclusa: lewchtikait von ains tags alz von rouberei wegen geschriben " 1, den ewer gnad in unser statt furgenommen und den etlichen fúrsten unsern gnâdigen herren verkúndet, und uns dabei ain vermerkung etlicher stuk 2 und ouch ain abschrift des allerdurchlewchtigisten fúrsten unßers allergnädigisten herren dez Rômischen etc. kúnigs bevelhnúßbriefe 3 in 10 ewer gnaden briefe verslossen zugesandt hât: daz allez wir wol vermerket haben, und sôlich ewer gnäden fúrnemen dez benanten geseczten tags ist uns von ewern gnaden ain ganzes wolgefallen. waz wir ouch zû den sachen gedienen kúnnen sullen oder múgen, sein wir willig. und wan uns notdurft ist ze wissen, ob der egenant tag andern fúrsten unsern gnadigen herren ouch in unser statt nach ewer gnaden fúrnemen ze sûchen ge-15 fellig und darzů genaigt sein wôllen, umbe das so bitten wir ewer fúrstlich gnad mit diemútigem vleiß ernstlich, ob ewer gnade vermarkte, daz die benanten fúrsten unser gnâdig herren òch genaigt sein wôlten den obgeschriben tag in unser statt also ze süchen, daz uns denne sôlichs ewer durchlewchtikait bei gûten b zeiten vor dem egenanten tag gnâdiklich gerûch ze verkunden, umbe daz wir uns dest baß darnach wissen múgen ze 20 datum ut in litera. richten. daz stett uns ouch umb ewer durchlewchtikait ze gedienen. 1433 626. Augsburg an Hzg. Ernst von Baiern: wünscht Nachrichten über den auf den Jan. 27 8 Februar nach Augsburg anberaumten Tag. 1433 Januar 27 fAugsburg]. Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 228b cop. chart. coaeva. 1433 Jan. 27 Schreibt: Der Hernog habe unlängst geschrieben 4, daßt die Boten, die er wegen des einigen Fürsten 25 Febr. 8 und Reichsstädten auf So. n. Lichtmeß verkündigten Augsburger Tages ausgesandt habe, noch nicht aurück seien, daßt er aber Nachricht geben werde, sobald er vernehme, daß die Füirsten selbst kommen wollen. Augsburg bitte um Auskunft 5, ob er und die anderen Fürsten persönlich den Tag besuchen oder nur Bevollmächtigle Datum feria 3 ante purificacionis Marie 33. schicken werden und ob der Tag überhaupt stattfinde. 1433 627. Augsburg an Ulm: teilt auf Anfrage mit, daß der von Hzg. Ernst von Baiern 3o Jan. 31 angesagte Tag am 8 Februar stattfinden wird. 1433 Januar 31 [Augsburg]. Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 229a conc. chart. Schreibt: Ehe Ulms Bote mit der brieflichen Anfrage, ob und wann der Markgraf von Branden- burg nach Augsburg kommen werde, eingetroffen sei, habe es an Hrg. Ernst von Baiern geschrieben 6 Jan. 31 und ihn um Auskunft gebeten, ob die Fürsten kommen würden. Die heute eingelaufene Antwort des Her- 35 rogs schicke es anbei in Abschrift 7. Ulm werde daraus erschen, wie die fúrsten oder ir rât in unser Febr. 8 statt zû ainem tag, der uf den sunntag nach unser lieben frowen tag liechtmiß zenächst sein sol, kommen 1433 wêrden. Datum Sc. v. fröwen tag liechtmiſ 1433. Jan. 3 a) feldt in der Forlage. b) oder güten? 6 40 1 Wir haben den Brief nicht gefunden. Er wird wie der an Nördlingen vom 27 Dexember 1432 (nr. 623) gelautet haben. 2 nr. 624. 3 nr. 594. 4 Wohl in Erwiderung auf den Brief Augsburgs vom 3 Januar, unsere nr. 625. 5 Augsburg erhielt die Antwort des Herxogs auf den obigen Brief am 31 Januar. Vgl. nr. 627. nr. 626. Augsburg schickte cine Abschrift des herzoglichen Briefes am 31 Januar auch an Haupt von Pappen- heim und bat um Verlegung des Rechtstages mit Seytren Marschalk, den er auf Mo. n. Lichtmeßt [Febr. 97 anberaumt hatte. (Augsburg Stadt-A. 45 Briefbuch III fol. 228b�229a cop. chart. coaeva.) Vgl. hierxu S. 1003 Anm. I.
Strana 1007
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1007 628. [Hzg. Ernst von Baiern an seinen Bruder Hzg. Wilhelm]: schreibt u. a., daß gen. Fürsten die Einladung zu dem Augsburger Tage angenommen haben; stellt einen Bericht über den Tag in Aussicht; freut sich über die Vollmacht, die der [ 1433 Adressat vom König zu Verhandlungen mit den Böhmen erhalten hat. kurz vor Februar 8 München 1.] 11433 kurz vor Febr. 8/ Aus Miinchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 327a-328b conc. chart. ohne Datum. Was wir liebs und guts vermogen in bruderlichen trewen allzeit vor. hochgeborner furst, lieber bruder. was wir ieczo ze Straubing gehandelt und wie wir all sach auß- gericht haben, werdet ir hie nach wol horen. [Im Folgenden schreibt der Absender 10 des Briefes über verschiedene Baierische Territorialangelegenheiten, zuletzt über geheime Verhandlungen Herzog Ludwigs von Baiern und des Markgrafen von Brandenburg in Eichstätt von Sonntag nach Vicenti bis Freitag darnach, über die er durch den Vikar von Eichstätt, an den er geschrieben habe, noch genauere Nachrichten zu er- halten hoffe. Dann fährt er fort:] lieber bruder. von des tags wegen, den wir auf 15 den " suntag nach liechtmesse gen Augspurg gelegt haben, hat uns herzog Ludwig ge- Febr. 8 antwurt, das er und sein sun gen Fridberg wollen komen. so haben uns der margraf, herzog Johan, der von Aisteten und der von Otingen geschriben, sie wellen selbs gen Augspurg komen oder aber ir rat dahin schiken. villeicht si etwas anlanget b. wie [Es folgt eine wir von demselben tag schaiden, wellen wir ew dann wissen lassen 2. Mitteilung über drei in Straubing vorgebrachte Gesuche um Bestätigung von Frei- heiten.] lieber bruder. die copi von dem gewalt 3, den ew unser gnediger herr geben und ieczo zugeschikt von der Behem wegen, haben wir aigenlich und mit frolichem herzen gehoret und danken des erstlich dem allmechtigen got, darnach unserm obgenanten hern, das er ew so vil wird und ere anlegt ; wann er sicher ain gros trawen in ew hat, 25 das ir und wir umb sein konglich gnad ewiclich zu verdienen haben. und hoffen, er werd ew sollicher mû der tag eins wol ergeczen, das ir daran nichtz verliesen solt. 629. Entwurf zu einem fünfjährigen Landfriedensbunde nicht genannter Fürsten, Grafen, I1133 2�. [ 1433 zwischen Februar Herren und Städte in Baiern, Schwaben und Franken. Febr. 9 u. 14) 9 und 14 Augsburg 4.] 20 Jan. 25-30 30 35 A N aus Nürnberg Kreis-A. Akten und Protokolle von den Städte-Tagen zu Konstanz, Ulm und Augsburg de 1422 (resp. 1421)�1430 nr. 20 cop. chart. coaeva. Uber den Text hat ein Zeitgenosse geschrieben zu Augspurg anno 32, unter den Text der Schreiber ein S und = Ein Akten- daau die Bemerkung Da gehort vor dem S ein schrift mit dem zaichen = stiick mit diesem Zeichen ist aber nicht vorhanden. Die Vorlage ist in Alineas geschrieben, denen, so weit nichts anderes in den Varianten bemerkt ist, die unserigen entsprechen. coll. Augsburg Stadt-A. Litteralien 1290-1517 cop. chart. coacva, ein Foliobogen. Die Abschrift ist an Augsburg geschickt, auf der letzten Seite mit der Adresse Hern Stephan €) em.; Vorl. an b) in der Vorlage folgt durchstricken darumb si selbs nit komen mochten. 1 Der Inhalt des Briefes läfst weder über den Ab- 40 sender und den Adressaten noch über das ungefähre Datum einen Zweifel aufkommen. 2 Hrg. Ernst berichtete seinem Bruder über den Verlauf des Augsburger Tages in einem nicht mehr vorhandenen Briefe vom 21 Februar 1433. Vgl. 45 nr. 631. 3 Ist unsere nr. 357, von der Hrg. Wilhelm am 20 Januar eine deutsche Ubersetxung an Hrg. Ernst geschickt hatte. Vgl. S. 593 Anm. I. Da in art. 9 von einem neuen Tage in Augs- burg am 15 Mär: die Rede ist und da aus unseren nrr. 630 und 631 hervorgeht, daß dieser Tag auf dem Augsburger Tage vom 8 Februar vereinbart wurde, so ist nicht daran vu xweifeln, daß der Ent- wurf auf dem letxteren Tage entstanden ist. Da nun der 8 Februar ein Sonntag war, an dem kaum schon verhandelt wurde, und da andererseits Augsburg in seinem Schreiben an den Schwäbischen Städtebund vom 14 Februar (nr. 630) den Entwurf bereits er- wähnt, so wird man ihm das Datum „zwischen Februar 9 und 14“ geben dürfen.
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1007 628. [Hzg. Ernst von Baiern an seinen Bruder Hzg. Wilhelm]: schreibt u. a., daß gen. Fürsten die Einladung zu dem Augsburger Tage angenommen haben; stellt einen Bericht über den Tag in Aussicht; freut sich über die Vollmacht, die der [ 1433 Adressat vom König zu Verhandlungen mit den Böhmen erhalten hat. kurz vor Februar 8 München 1.] 11433 kurz vor Febr. 8/ Aus Miinchen Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 327a-328b conc. chart. ohne Datum. Was wir liebs und guts vermogen in bruderlichen trewen allzeit vor. hochgeborner furst, lieber bruder. was wir ieczo ze Straubing gehandelt und wie wir all sach auß- gericht haben, werdet ir hie nach wol horen. [Im Folgenden schreibt der Absender 10 des Briefes über verschiedene Baierische Territorialangelegenheiten, zuletzt über geheime Verhandlungen Herzog Ludwigs von Baiern und des Markgrafen von Brandenburg in Eichstätt von Sonntag nach Vicenti bis Freitag darnach, über die er durch den Vikar von Eichstätt, an den er geschrieben habe, noch genauere Nachrichten zu er- halten hoffe. Dann fährt er fort:] lieber bruder. von des tags wegen, den wir auf 15 den " suntag nach liechtmesse gen Augspurg gelegt haben, hat uns herzog Ludwig ge- Febr. 8 antwurt, das er und sein sun gen Fridberg wollen komen. so haben uns der margraf, herzog Johan, der von Aisteten und der von Otingen geschriben, sie wellen selbs gen Augspurg komen oder aber ir rat dahin schiken. villeicht si etwas anlanget b. wie [Es folgt eine wir von demselben tag schaiden, wellen wir ew dann wissen lassen 2. Mitteilung über drei in Straubing vorgebrachte Gesuche um Bestätigung von Frei- heiten.] lieber bruder. die copi von dem gewalt 3, den ew unser gnediger herr geben und ieczo zugeschikt von der Behem wegen, haben wir aigenlich und mit frolichem herzen gehoret und danken des erstlich dem allmechtigen got, darnach unserm obgenanten hern, das er ew so vil wird und ere anlegt ; wann er sicher ain gros trawen in ew hat, 25 das ir und wir umb sein konglich gnad ewiclich zu verdienen haben. und hoffen, er werd ew sollicher mû der tag eins wol ergeczen, das ir daran nichtz verliesen solt. 629. Entwurf zu einem fünfjährigen Landfriedensbunde nicht genannter Fürsten, Grafen, I1133 2�. [ 1433 zwischen Februar Herren und Städte in Baiern, Schwaben und Franken. Febr. 9 u. 14) 9 und 14 Augsburg 4.] 20 Jan. 25-30 30 35 A N aus Nürnberg Kreis-A. Akten und Protokolle von den Städte-Tagen zu Konstanz, Ulm und Augsburg de 1422 (resp. 1421)�1430 nr. 20 cop. chart. coaeva. Uber den Text hat ein Zeitgenosse geschrieben zu Augspurg anno 32, unter den Text der Schreiber ein S und = Ein Akten- daau die Bemerkung Da gehort vor dem S ein schrift mit dem zaichen = stiick mit diesem Zeichen ist aber nicht vorhanden. Die Vorlage ist in Alineas geschrieben, denen, so weit nichts anderes in den Varianten bemerkt ist, die unserigen entsprechen. coll. Augsburg Stadt-A. Litteralien 1290-1517 cop. chart. coacva, ein Foliobogen. Die Abschrift ist an Augsburg geschickt, auf der letzten Seite mit der Adresse Hern Stephan €) em.; Vorl. an b) in der Vorlage folgt durchstricken darumb si selbs nit komen mochten. 1 Der Inhalt des Briefes läfst weder über den Ab- 40 sender und den Adressaten noch über das ungefähre Datum einen Zweifel aufkommen. 2 Hrg. Ernst berichtete seinem Bruder über den Verlauf des Augsburger Tages in einem nicht mehr vorhandenen Briefe vom 21 Februar 1433. Vgl. 45 nr. 631. 3 Ist unsere nr. 357, von der Hrg. Wilhelm am 20 Januar eine deutsche Ubersetxung an Hrg. Ernst geschickt hatte. Vgl. S. 593 Anm. I. Da in art. 9 von einem neuen Tage in Augs- burg am 15 Mär: die Rede ist und da aus unseren nrr. 630 und 631 hervorgeht, daß dieser Tag auf dem Augsburger Tage vom 8 Februar vereinbart wurde, so ist nicht daran vu xweifeln, daß der Ent- wurf auf dem letxteren Tage entstanden ist. Da nun der 8 Februar ein Sonntag war, an dem kaum schon verhandelt wurde, und da andererseits Augsburg in seinem Schreiben an den Schwäbischen Städtebund vom 14 Februar (nr. 630) den Entwurf bereits er- wähnt, so wird man ihm das Datum „zwischen Februar 9 und 14“ geben dürfen.
Strana 1008
1008 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Hangenor dem alten burgermaister ze Augspurg verschen und dementsprechend auch als Brief behandelt und mit einem jetxt beschädigten roten Wachssiegel, anscheinend dem des Herzogs Ernst von Baiern, verschlossen. Uber den Text hat eine zeitgenössische Augs- burger Hand geschrieben Herzog Ernsten und anderer fürsten und stett rautschlagung uf ain verainung, alz si zu Augspurg warn. Alineas wie in N; vgl. Varianten. O coll. der Landfriedensentwurf des Augsburger Tages vom 15 März 1433, unsere nr. 632. Wir diß nach geschriben mit namen etc. bekennen etc., daz wir uns auf des allerdurchleüchtigisten fürsten und herren hern Sigmunds Rômischen kûnigs zû allen zeiten merer des reichs und zû Ungeren zü Behem Dalmacien Croacien etc. kûnigs a unsers allergnedigisten b herren bevelhung und geschâft ze voran dem allmechtigen got 10 ze lob, dem ieczgenanten c unserm allergnedigisten herren dem Römischen etc. kûnig ze wolgevallen, dem heiligen Romischen reich ze wirden und eren, auch € uns allen und gemaineme lande ze nutz, dem bilgrin dem landfarer den kaufleûten den gesten den landlewten den edelen den f unedelen geistlichen oder wêltlichen oder in wellichem stat wirden oder wêsen, reich oder g arm oder wie die genant oder geheissen sind, ze trost 15 und aufenthaltung wider sollich manigveltig rauberei schinderei und bûberei, so denne in unseren kraissen gegenden landen und gebieten beschëhenh, sölicher stück artickel und sachen, so hernach underschaiden sind, zesamen verainet und verpunden haben, mit namen: [1] Züm i ersten k daz wir1 fürsten graven herren und m stette gemainclich oder 20 in sunderheit nû füro niemand, wie der genant oder gehaissen ist, dehain " gelait niht geben sûllen für raub mord oder prand getreülichen ? on gevêrde. [2] Wir sûllen auch ietzo an dem anfang ordnen schaffen und bestellen, ob rau- bereien P mordereien oder brand an solichen personen, so vor gemeldet, oder an andern, wie die genant sind, nû fûro auf des heiligen reichs strassen beschëhen, in welliches 25 fürsten graven herren oder stett q land gegend kraissen refier oder gepieten unser ver- ainung sich sollichs verlûffe, so sûllen wir alle und unserr ieglicher, der denne umb sôllichs ermant r oder des selbs gewar wûrde, dem s oder denselben rauberen morderen oder brênneren darnach von t stund an ze frischer getât nacheilen und so ernst- lich darzů tûn, als ob es unser ieglichs aigen u sachen v wêren. und wir alle, die in 30 den kraissen und landen diser verainung gesessen sind, seien bei unseren gesworen aiden schuldig und gepunden darzů zû frischer getät ze tûnd nach allemw unserm vermügen mit sturmlewten mit nacheilen und ander * hilf, damit sôlich lewt und y gût und ge- nomen hab zû recht aufgehalten und hie behept werden, alles getrewlichen z und one gevérde. 11433 zw. Febr. 9 1. 14] 35 [3] Daz auch nû fûro under a uns ain ieglicher fürst grave herre oder statt in unsern gegenden landen gepieten oder kraissen, wenn wa oder wie wir wôllen, unser raisig volk und gezewg uf söllich raubereienbb mordereien oder brënner, als oft und dick uns alle unser ainen oder aine ald ce mer bedunket notdurftig wêsen, wol aus- senden sûllen und můgen ze halten oder ze hailsen 1 ungevarlichen. und ob den- 40 selben, die also auf sollich ieczbenant sachen hailseten oder hielten, oder denen, die sôlichen übeltättern nacheilten, zû sollichem hilf not beschëhe und darůmbe manten, so sûllen dieselben under uns, die denne gemant werden, den ermaneren hilf und zûschůb tûn und auch nacheilendd nach unserem pesten vermügen. a) N künig. b) N allergnedisten. c) N ieczeganten; O vorgnant. d) O und auch. e) O gemainen landen. 45 f) A und. g) 0 om. oder arm. h) O gescheen. i) O zü dem; 40 haben Alinea nichl hier, sondern ziei Worte später bei daz. k) N add. etc. 1) om. O. m) O oder. n) O kein. 0) O trulichen. p) O rawberie morderie. q) O stat. r) U gemant. s) O den. t) O ze stunden statt von stund an. n) om. O. v) O sache. w) om. O. x) O andern hilfen statt ander hilf. y) om. O. z) O trulichen. aa) N wider, bb) O rawber morder. cc) O oder. dd) O ilen. 50 1 D. i. aufpassen, spähen. Vgl. Lever, Mhd. Taschenwörterbuch unter heilsen.
1008 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. Hangenor dem alten burgermaister ze Augspurg verschen und dementsprechend auch als Brief behandelt und mit einem jetxt beschädigten roten Wachssiegel, anscheinend dem des Herzogs Ernst von Baiern, verschlossen. Uber den Text hat eine zeitgenössische Augs- burger Hand geschrieben Herzog Ernsten und anderer fürsten und stett rautschlagung uf ain verainung, alz si zu Augspurg warn. Alineas wie in N; vgl. Varianten. O coll. der Landfriedensentwurf des Augsburger Tages vom 15 März 1433, unsere nr. 632. Wir diß nach geschriben mit namen etc. bekennen etc., daz wir uns auf des allerdurchleüchtigisten fürsten und herren hern Sigmunds Rômischen kûnigs zû allen zeiten merer des reichs und zû Ungeren zü Behem Dalmacien Croacien etc. kûnigs a unsers allergnedigisten b herren bevelhung und geschâft ze voran dem allmechtigen got 10 ze lob, dem ieczgenanten c unserm allergnedigisten herren dem Römischen etc. kûnig ze wolgevallen, dem heiligen Romischen reich ze wirden und eren, auch € uns allen und gemaineme lande ze nutz, dem bilgrin dem landfarer den kaufleûten den gesten den landlewten den edelen den f unedelen geistlichen oder wêltlichen oder in wellichem stat wirden oder wêsen, reich oder g arm oder wie die genant oder geheissen sind, ze trost 15 und aufenthaltung wider sollich manigveltig rauberei schinderei und bûberei, so denne in unseren kraissen gegenden landen und gebieten beschëhenh, sölicher stück artickel und sachen, so hernach underschaiden sind, zesamen verainet und verpunden haben, mit namen: [1] Züm i ersten k daz wir1 fürsten graven herren und m stette gemainclich oder 20 in sunderheit nû füro niemand, wie der genant oder gehaissen ist, dehain " gelait niht geben sûllen für raub mord oder prand getreülichen ? on gevêrde. [2] Wir sûllen auch ietzo an dem anfang ordnen schaffen und bestellen, ob rau- bereien P mordereien oder brand an solichen personen, so vor gemeldet, oder an andern, wie die genant sind, nû fûro auf des heiligen reichs strassen beschëhen, in welliches 25 fürsten graven herren oder stett q land gegend kraissen refier oder gepieten unser ver- ainung sich sollichs verlûffe, so sûllen wir alle und unserr ieglicher, der denne umb sôllichs ermant r oder des selbs gewar wûrde, dem s oder denselben rauberen morderen oder brênneren darnach von t stund an ze frischer getât nacheilen und so ernst- lich darzů tûn, als ob es unser ieglichs aigen u sachen v wêren. und wir alle, die in 30 den kraissen und landen diser verainung gesessen sind, seien bei unseren gesworen aiden schuldig und gepunden darzů zû frischer getät ze tûnd nach allemw unserm vermügen mit sturmlewten mit nacheilen und ander * hilf, damit sôlich lewt und y gût und ge- nomen hab zû recht aufgehalten und hie behept werden, alles getrewlichen z und one gevérde. 11433 zw. Febr. 9 1. 14] 35 [3] Daz auch nû fûro under a uns ain ieglicher fürst grave herre oder statt in unsern gegenden landen gepieten oder kraissen, wenn wa oder wie wir wôllen, unser raisig volk und gezewg uf söllich raubereienbb mordereien oder brënner, als oft und dick uns alle unser ainen oder aine ald ce mer bedunket notdurftig wêsen, wol aus- senden sûllen und můgen ze halten oder ze hailsen 1 ungevarlichen. und ob den- 40 selben, die also auf sollich ieczbenant sachen hailseten oder hielten, oder denen, die sôlichen übeltättern nacheilten, zû sollichem hilf not beschëhe und darůmbe manten, so sûllen dieselben under uns, die denne gemant werden, den ermaneren hilf und zûschůb tûn und auch nacheilendd nach unserem pesten vermügen. a) N künig. b) N allergnedisten. c) N ieczeganten; O vorgnant. d) O und auch. e) O gemainen landen. 45 f) A und. g) 0 om. oder arm. h) O gescheen. i) O zü dem; 40 haben Alinea nichl hier, sondern ziei Worte später bei daz. k) N add. etc. 1) om. O. m) O oder. n) O kein. 0) O trulichen. p) O rawberie morderie. q) O stat. r) U gemant. s) O den. t) O ze stunden statt von stund an. n) om. O. v) O sache. w) om. O. x) O andern hilfen statt ander hilf. y) om. O. z) O trulichen. aa) N wider, bb) O rawber morder. cc) O oder. dd) O ilen. 50 1 D. i. aufpassen, spähen. Vgl. Lever, Mhd. Taschenwörterbuch unter heilsen.
Strana 1009
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1009 [4] Es sol auch ain ieglich a fürst graff herre oder statt underb uns in sunderheit 11433 zW. mit seinen : oder iren amptleûten ietzo an dem d anfang treffenlichen schaffen Febr. 9 u. 14) und bestellen auf ir aide, wenne sie deshalben ermant oder sollicher sachen e selbs gewar werden ’, nachzeeilen und darzû ze tünde, als sich gepürt und vor und nach 5 underschaiden ist. [5] Welicher fürst graff herre oder statt under uns nû füro durch sich oder die seinen oder die iren oder sunst durch ander sölich rauber morder oder prênner ainen oder mer betrêtten ankômen oder viengen an nacheilen halten oder in ander wege, wa oder wie sich das fügte, so sol derselbe g fürst graff herre oder statt zü dem € oder denselben io übeltâtteren fürderlich und geleiche recht ergeen lassen ungevarlichen, als sich denne zû solicher untät gepûrt. und alsdenne sol derselbe fürst graff herre oder statt, in des i gericht da denne gerichtet würde, die cost, was von atzung der übel- tättigen in der fanknüsse auch mit versprêchen k lon oder des züchtigers lons! darauf gieng oder gän würde, außrichten und abtragen dem clager unschedlichen on m geverde. [6] Beschêhen " auch morderei prand oder raubereien° zü Bayeren und würden gen Swaben? oder gen Francken gefürt" oder deßgeleichen herwide- rumbe, uß welicherr derselben gepiet und lande in die anderen kraiß gepiet oder lande in stett in schlôsser in mârkt in dôrfer oder anderswahin solich mordereien s brand oder raubereien getriben oder getän würden odert dieselben übeltâttigen daselbs hinkâmen u, 20 so sûllen die nêhsten daselbstumb, alspald si des gewaren v oder darumb ermantw wer- den, ir vermůgen und besten fleisse darzû tûn, damit der oder die belaidigoten irs scha- dens bekert und das unrecht gesträffet wûrde x. und ob sie sôlichen" ze krank weren, so sûllen sie das füro den nêhsten verkünden, die in in dem fûro auch beräten und be- holfen sein sûllen, damit solichs stattlich z erobert würde aa ungevarlichen. und welicherbb 25 fürst graff herre oder statt under uns in seinem lande gegend oder gepiete solichem niht mächtig were oder zü frischer getät eroberen môchte oder geschaffence, damit zü vorauß dem oder den belaidigoten irer genomen hab wandel und dd bekerung ervolgte, der ee môcht füro darumb manung tun, als hernach underschaiden ist f. [7 Ob aber mordereieng5 prande oder raubereien außerhalben unserr so refier lande oder gepiete beschêhen oder ob sie darinne beschêhen und hh darauß gefürt würden oderi dennen kômen und daz man solichskk mit nacheilen" mit hilf oder an- deren sachen zü frischer getät und als vor begriffen mm ist niht eroberen môchte, so mag man fûro darumb aber manung haben, als hernach begriffen ist, und ze râte werden, wasnn fůro darzů ze tůnde sei. [8] Wa °o wir auch fûro in den obgeschriben unseren landen stetten gepieten und gegenden pp rauber môrder oder prenner wissen erfaren oder erfragen " mügen, sie seien in stetten in slôsseren in mârkten in dorferen oder an anderen enden, da wir denne ze gepieten haben, dar sûllen wir und die unseren vonss stund an fleisse tün, die ze haimen 1 und zû in zett richten, als sich gepürt, und fûro bestellen und offen- 40 lichen berüffen lassen uu, rouber môrder und prênner fürow niht mer ze hawsen ze hofen ze speisen noch deheinerlai fürschûb rât noch hilfe ze tünde in dehain weise. und wer 15 35 45 50 a) A ieglicher. b) 0 om. under uns. c) O sinem. d) O wiederholt an dem. e) O sache. f) Owürden. g) Oder. h) O den. i) N das. k) N add. auch mit dem versprecher; A vorsprechen. 1) O lon. m) O add. alls. n) O beschee. 0) O rawberie. p) O Swoben. q) O add. in stete in slosser. r) O welichen. s) O morderie rawberie oder prande statt mordereien — raubereien. t) O add. das. u) O hinkomen. v) O gewär. w) O gemant würden statt ermant werden. x) O werde. y) O solichem. z) om. O. aa) O werde. bb) O weliche. cc) N schaffen. dd) N oder. ee) O oder. ff) O wirt. gg) O mörderie prand oder rawberie statl mordereien — raubereien. lih) O oder. ii) son oder an bis zum Schluß schreibt in O eine andere gleichzeitige Hind. kk) N solichen. 11) O add. und. mm) O beschaiden nn) O add. ein. 00) NAO haben kein Alinea. pp) O gegen. q9) O erfaren, rr) 0 so. ss) O von stunde stait von stund an. tt) om. 0. un) om. O. vv) om. O. 1 D. i. verhaften; rgl. Lexer, Mhd. Wörterbuch 1, 1219.
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1009 [4] Es sol auch ain ieglich a fürst graff herre oder statt underb uns in sunderheit 11433 zW. mit seinen : oder iren amptleûten ietzo an dem d anfang treffenlichen schaffen Febr. 9 u. 14) und bestellen auf ir aide, wenne sie deshalben ermant oder sollicher sachen e selbs gewar werden ’, nachzeeilen und darzû ze tünde, als sich gepürt und vor und nach 5 underschaiden ist. [5] Welicher fürst graff herre oder statt under uns nû füro durch sich oder die seinen oder die iren oder sunst durch ander sölich rauber morder oder prênner ainen oder mer betrêtten ankômen oder viengen an nacheilen halten oder in ander wege, wa oder wie sich das fügte, so sol derselbe g fürst graff herre oder statt zü dem € oder denselben io übeltâtteren fürderlich und geleiche recht ergeen lassen ungevarlichen, als sich denne zû solicher untät gepûrt. und alsdenne sol derselbe fürst graff herre oder statt, in des i gericht da denne gerichtet würde, die cost, was von atzung der übel- tättigen in der fanknüsse auch mit versprêchen k lon oder des züchtigers lons! darauf gieng oder gän würde, außrichten und abtragen dem clager unschedlichen on m geverde. [6] Beschêhen " auch morderei prand oder raubereien° zü Bayeren und würden gen Swaben? oder gen Francken gefürt" oder deßgeleichen herwide- rumbe, uß welicherr derselben gepiet und lande in die anderen kraiß gepiet oder lande in stett in schlôsser in mârkt in dôrfer oder anderswahin solich mordereien s brand oder raubereien getriben oder getän würden odert dieselben übeltâttigen daselbs hinkâmen u, 20 so sûllen die nêhsten daselbstumb, alspald si des gewaren v oder darumb ermantw wer- den, ir vermůgen und besten fleisse darzû tûn, damit der oder die belaidigoten irs scha- dens bekert und das unrecht gesträffet wûrde x. und ob sie sôlichen" ze krank weren, so sûllen sie das füro den nêhsten verkünden, die in in dem fûro auch beräten und be- holfen sein sûllen, damit solichs stattlich z erobert würde aa ungevarlichen. und welicherbb 25 fürst graff herre oder statt under uns in seinem lande gegend oder gepiete solichem niht mächtig were oder zü frischer getät eroberen môchte oder geschaffence, damit zü vorauß dem oder den belaidigoten irer genomen hab wandel und dd bekerung ervolgte, der ee môcht füro darumb manung tun, als hernach underschaiden ist f. [7 Ob aber mordereieng5 prande oder raubereien außerhalben unserr so refier lande oder gepiete beschêhen oder ob sie darinne beschêhen und hh darauß gefürt würden oderi dennen kômen und daz man solichskk mit nacheilen" mit hilf oder an- deren sachen zü frischer getät und als vor begriffen mm ist niht eroberen môchte, so mag man fûro darumb aber manung haben, als hernach begriffen ist, und ze râte werden, wasnn fůro darzů ze tůnde sei. [8] Wa °o wir auch fûro in den obgeschriben unseren landen stetten gepieten und gegenden pp rauber môrder oder prenner wissen erfaren oder erfragen " mügen, sie seien in stetten in slôsseren in mârkten in dorferen oder an anderen enden, da wir denne ze gepieten haben, dar sûllen wir und die unseren vonss stund an fleisse tün, die ze haimen 1 und zû in zett richten, als sich gepürt, und fûro bestellen und offen- 40 lichen berüffen lassen uu, rouber môrder und prênner fürow niht mer ze hawsen ze hofen ze speisen noch deheinerlai fürschûb rât noch hilfe ze tünde in dehain weise. und wer 15 35 45 50 a) A ieglicher. b) 0 om. under uns. c) O sinem. d) O wiederholt an dem. e) O sache. f) Owürden. g) Oder. h) O den. i) N das. k) N add. auch mit dem versprecher; A vorsprechen. 1) O lon. m) O add. alls. n) O beschee. 0) O rawberie. p) O Swoben. q) O add. in stete in slosser. r) O welichen. s) O morderie rawberie oder prande statt mordereien — raubereien. t) O add. das. u) O hinkomen. v) O gewär. w) O gemant würden statt ermant werden. x) O werde. y) O solichem. z) om. O. aa) O werde. bb) O weliche. cc) N schaffen. dd) N oder. ee) O oder. ff) O wirt. gg) O mörderie prand oder rawberie statl mordereien — raubereien. lih) O oder. ii) son oder an bis zum Schluß schreibt in O eine andere gleichzeitige Hind. kk) N solichen. 11) O add. und. mm) O beschaiden nn) O add. ein. 00) NAO haben kein Alinea. pp) O gegen. q9) O erfaren, rr) 0 so. ss) O von stunde stait von stund an. tt) om. 0. un) om. O. vv) om. O. 1 D. i. verhaften; rgl. Lexer, Mhd. Wörterbuch 1, 1219.
Strana 1010
1010 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11433 das darüber têtte wissentlichen und a frâvenlichen und daz man sôlichs zû im b prâchte c zw. Febr. 9 als recht ist, der oder dieselben sûllen in allen den schulden sein als sôliche d übeltätter u. 14] ungevarlichen. [9] Ob ese sich also fügen wûrde von rauberei f von morderei oder von prennens wêgen ain statt oder sloß ze belegereng, deßhalben manung und versamnung h unserr darzů behafften notdurft wûrde oder wâre, wie sich das fügte, so haben wir ieczo Mörz 15 fürgenomen und geordnet i so vil stimmenk etc., auf den suntag oculi unvergriffen- lichen und unverdingt gen Augspurg ze kommen, wer aber selbs niht kommen mag, seinen vollen gewalt dahin ze schicken, die sache gênzlichen zü besliessen, ob man mag. [9"] man € sol auch alsdenne auf demselben tage ainig werden umb ainen ob-10 mann, ob des ainer zwen oder drei sûllen sein. [9b] desgeleichenm sol man ainig werden von anzal der person zû den manungen ze schicken, wie vil man der haben sülle von fürsten grafen herren und stetten, daz ains tails als vil sei und werde als des anderen. [9c] es " ist auch beredt, daz die fürsten grafen herren und stette das ° bestâtten sûllen mit gelubden aiden und anderm, als sich das gen ir ieg-15 lichem gepûrt etc. [10 Und dieselben person sûllen denne an ain gelegen statt nêmlichen etc. ze- samen reiten und ze rate werden auf ir aide allwegen und als oft manunge ? von rauberei 1 von mords r oder von prennens s wêgen notdurft wirtt und alsdenne in so- lichem gemainen nûtze anzesêhen ze rat werden, wie diß u weislich fürzenëmen und 20 wie vil ieglichem under uns fürsten grafen herren oder stetten aufzelegent" sei an lewten an cost an gezewg und an anderemw darzů gehörenden, doch allwêgen gelegenhaid der gegenden und sachen hierinne anzesëhen; und ob solich fürgenomen anslege niht genûgsam wâren, daz denne die darzů geordneten personen füro hilf nach notdurft der sache schöpfen und ordinieren sûllen y. und was daselbs all-25 wêgen deßhalben gemeinlichen oder mit dem mererenz under in beslossen wirtaa, darbei sol es also beleiben und dem getrewlichen und ungevärlichen nachge- gangen werden etc.bb [11] Wir sûllen auch in allen unseren gerichten und auf dem lande ordnen und bestellen : wer niht bei der rechten straß beleibt und ungewonlich wêgecc 3o und stêg sûchendd, daz man den oder dieselben beschreien und aufhalten sol, so lang biß daz man innen wirt, was lewt die sind und was gewërbsee sie treiben etc. ff [12] Es sullen auch under gg uns allen alle krieg spenne und zwaiung, die sich vor datum ditz briefs gemacht haben, gënzlichen außgeslossen hh in direr ii unserr verainung niht begriffen und ze vorauß hindan geseczt sein in alle wêge etc.kk [13] Und was auch uns fürsten grafen herren oder stetten, die in direril unserr verainung sind, ain oder mer, umb deheinerlai stück und sachen, so sich in der ietzo- genanten unserr verainunge verloffen mm oder verhandelt hêtten und darumb uns iht nu zûstünde, es were in der zeit der verainung oder hienach die sachen o° antrêffent, darumb sûllen wir ainander niht lassen, sunder ainander unz ze ganzem ênde 40 und ußtrag beistendig ratenlichen und hilflichen op sein, alles getrewlichen 2% und one allerr arglist und gevêrde, die in dem allem genzlichen außgeslossen sein sûllen in all wêge. 35 1) O om. und fravenlichen. b) 0 in. c) O pruchte. d) 0 sôlchs. e) om. O. f) O raubern. g) O belegen. h) N versamnungen. i) 0 add. etc. k) das Folgende lautet in 0 anders; vgl. nr. 632. 1) die arit. 9" —9° 45 fahlen in O; NA haben Alinea. m) NA haben Alinea. n) NA haben Alinea. o) N die, p) N manungen. q) N raubereien. r) O morde. s) O prands, om. wegen. 1) 0 wúrdt. u) N diser; O dises. v) N außzelegent. w) N anderen. x) O add aber manung in obgeschribner wise fürnemen und haben und fúro. y) O om. sûl- len — mereren. z) N eher meroren. aa) om. O. bb) om. O. cc) O stelll um stege und wege. dd) O suchet. ee) O gewerb. ff) om. 10; in O ist hier ein netter Artikel eingeschoben; rgl. nr. 632 art. 11. gg) O wider. 50 hh) 0 add. und. ii) O den. kk) om. O. 1l) 0 der. mimn) O verlassen. un) O ichtzit. 00) O sache. Pr) NAO add. ze. qq) O trwlich rr) om. O.
1010 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11433 das darüber têtte wissentlichen und a frâvenlichen und daz man sôlichs zû im b prâchte c zw. Febr. 9 als recht ist, der oder dieselben sûllen in allen den schulden sein als sôliche d übeltätter u. 14] ungevarlichen. [9] Ob ese sich also fügen wûrde von rauberei f von morderei oder von prennens wêgen ain statt oder sloß ze belegereng, deßhalben manung und versamnung h unserr darzů behafften notdurft wûrde oder wâre, wie sich das fügte, so haben wir ieczo Mörz 15 fürgenomen und geordnet i so vil stimmenk etc., auf den suntag oculi unvergriffen- lichen und unverdingt gen Augspurg ze kommen, wer aber selbs niht kommen mag, seinen vollen gewalt dahin ze schicken, die sache gênzlichen zü besliessen, ob man mag. [9"] man € sol auch alsdenne auf demselben tage ainig werden umb ainen ob-10 mann, ob des ainer zwen oder drei sûllen sein. [9b] desgeleichenm sol man ainig werden von anzal der person zû den manungen ze schicken, wie vil man der haben sülle von fürsten grafen herren und stetten, daz ains tails als vil sei und werde als des anderen. [9c] es " ist auch beredt, daz die fürsten grafen herren und stette das ° bestâtten sûllen mit gelubden aiden und anderm, als sich das gen ir ieg-15 lichem gepûrt etc. [10 Und dieselben person sûllen denne an ain gelegen statt nêmlichen etc. ze- samen reiten und ze rate werden auf ir aide allwegen und als oft manunge ? von rauberei 1 von mords r oder von prennens s wêgen notdurft wirtt und alsdenne in so- lichem gemainen nûtze anzesêhen ze rat werden, wie diß u weislich fürzenëmen und 20 wie vil ieglichem under uns fürsten grafen herren oder stetten aufzelegent" sei an lewten an cost an gezewg und an anderemw darzů gehörenden, doch allwêgen gelegenhaid der gegenden und sachen hierinne anzesëhen; und ob solich fürgenomen anslege niht genûgsam wâren, daz denne die darzů geordneten personen füro hilf nach notdurft der sache schöpfen und ordinieren sûllen y. und was daselbs all-25 wêgen deßhalben gemeinlichen oder mit dem mererenz under in beslossen wirtaa, darbei sol es also beleiben und dem getrewlichen und ungevärlichen nachge- gangen werden etc.bb [11] Wir sûllen auch in allen unseren gerichten und auf dem lande ordnen und bestellen : wer niht bei der rechten straß beleibt und ungewonlich wêgecc 3o und stêg sûchendd, daz man den oder dieselben beschreien und aufhalten sol, so lang biß daz man innen wirt, was lewt die sind und was gewërbsee sie treiben etc. ff [12] Es sullen auch under gg uns allen alle krieg spenne und zwaiung, die sich vor datum ditz briefs gemacht haben, gënzlichen außgeslossen hh in direr ii unserr verainung niht begriffen und ze vorauß hindan geseczt sein in alle wêge etc.kk [13] Und was auch uns fürsten grafen herren oder stetten, die in direril unserr verainung sind, ain oder mer, umb deheinerlai stück und sachen, so sich in der ietzo- genanten unserr verainunge verloffen mm oder verhandelt hêtten und darumb uns iht nu zûstünde, es were in der zeit der verainung oder hienach die sachen o° antrêffent, darumb sûllen wir ainander niht lassen, sunder ainander unz ze ganzem ênde 40 und ußtrag beistendig ratenlichen und hilflichen op sein, alles getrewlichen 2% und one allerr arglist und gevêrde, die in dem allem genzlichen außgeslossen sein sûllen in all wêge. 35 1) O om. und fravenlichen. b) 0 in. c) O pruchte. d) 0 sôlchs. e) om. O. f) O raubern. g) O belegen. h) N versamnungen. i) 0 add. etc. k) das Folgende lautet in 0 anders; vgl. nr. 632. 1) die arit. 9" —9° 45 fahlen in O; NA haben Alinea. m) NA haben Alinea. n) NA haben Alinea. o) N die, p) N manungen. q) N raubereien. r) O morde. s) O prands, om. wegen. 1) 0 wúrdt. u) N diser; O dises. v) N außzelegent. w) N anderen. x) O add aber manung in obgeschribner wise fürnemen und haben und fúro. y) O om. sûl- len — mereren. z) N eher meroren. aa) om. O. bb) om. O. cc) O stelll um stege und wege. dd) O suchet. ee) O gewerb. ff) om. 10; in O ist hier ein netter Artikel eingeschoben; rgl. nr. 632 art. 11. gg) O wider. 50 hh) 0 add. und. ii) O den. kk) om. O. 1l) 0 der. mimn) O verlassen. un) O ichtzit. 00) O sache. Pr) NAO add. ze. qq) O trwlich rr) om. O.
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D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1011 [14] Es a sol auch dise verainung von datum ditz briefs angän und weren fünf 11433 E. jare etc.b die nêhste c nach einander volgend. Febr. 9 [15] Es d sûllen auch alle obgeschriben artickel in ain erber redlich form ge- u. 14) seczt werden. 5 630. Augsburg an den Schwäbischen Städtebund: hat ihn seiner Bitte entsprechend bei den Teilnehmern des Fürsten- und Städtetages entschuldigt; berichtet über den Be- such und das Ergebnis des Tages; teilt mit, daß ein neuer Tag auf den 15 März nach Augsburg anberaumt sei. 1433 Februar 14 fAugsburg]. 1433 Fcbr. 14 10 Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 230 ab cop. chart. coaeva. Zu dem Briefe gehört eine auf fol. 230b stehende zedula, die die Bitte an die Mitglieder des Schwäbischen Städte- bundes enthält, die der Stadt Augsburg schuldigen Geldsummen endlich zu entrichten. Den fürsichtigen ersamen und weisen gemainer reichsstett erbern ratsbotten der verainung in Swaben, unsern besundern gûten und lieben frwnden, embieten wir etc. unser frwntlich willig dienst und was wir eren und gûts vermügen zu voran berait. 15 lieben frwnde. als uns ewer fürsichtikait ieczo nahst geschriben und gepeten hat, ewch auf dem tag, der denn iecz in unserr stat gesûcht und gelaist ist, gen fürsten herren und stetten zû verantworten 1 und abschaidung der sachen zu verkünden etc.: haben wir wol vernomen und lassen ewer lieb wissen, das wir ewch gen fürsten herren und stetten und wa uns bedaucht notdurftig wesen nach ewerr begird mit fleiß frewnt- 20 lich verantwort haben, so best wir mochten. und tûen ewerr fürsichtigen weißhait dar- auf ze wissen, das auf dem ieczo benanten tage gewesen sint die durchlaûhtigen fürsten unser gnedig herren herzog Ernst und herzog Ludwig der jünger pfalzgrafen bei Rein und herzogen in Bayrn etc. in aigner person. so haben die durchlaühtigen fürsten unser gnedig herren der marggraf von Brandenburg, herzog Wilhalm und herzog Johans pfalz- 25 grafen bei Rein und herzogen in Bayrn, auch der hochwirdig fürst unser gnediger herre der bischof von Aystetten und auch der wolgeporene herre graf Ludwig von Oettingen unser gnediger herre ir treffenlich rât, deßglichen ewer und unser gut frwnd die von Regenspurg die von Nüremberg die von München die von Lantsperg und wir unser erbern ratsbotten auf dem obgenanten tag gehebt 2. durch die all, ußgenommen unsers 3o herren herzog Ludwigs gnad 3, ain ratslagung und vermerkung etlicher artickel 4 wider rowbereien mordereien und brende unvergriffenlich geseczt und darauf zu entlicher be- a) O hat kein Alinea. b) om. O. c) O nechsten. d) art. 15 fehlt in O. 1 Der Bund hatte auch an Hrg. Ernst von Baiern ein Entschuldigungsschreiben gerichtet. In dem 35 Ulmer Ausgabebuch steht unter sabato post Dorothee [Febr. 7] 1433: Schlappen gen Augspurg zü unserm hern herzog Ernsten von Bayern, sinen gnäden ab- züschriben, das die stette zû dem tage, den sin gnade uf die zite gen Augspurg gesetzt hett, nicht 40 gesenden môchten, mit ligen 19 sh. 4 hlr. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städte- bundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 16a not. chart. coaeva unter der Rubrik Bottenlone.) 2 Augsburgs Ausgaben aus Anlaſs des Fürsten- 45 und Städtetages waren folgende: [I] item 42 lb. und 2 dn. umb win confekt und prot geschenkt und sunst verzert, als die fursten hie warn, rittern knechten und stetpotten Valentini [Febr. 14]. [2] item 12 lb. herzog Ernsten umb wein geschenkt. [3] item 50 4 guldin umb visch. [4] item 12 lb. herzog Lud- wigen umb wein geschenkt. [5] item 5 guldin der herren spillûten, als die fürsten hie wârn Valen- tini [Febr. 14] 1433. [6] item 2 guldin dem Struß purgermaister; hett er uzgeben Valentini [Febr. 14]. [7] item 2 guldin von der schrift, die er [scil. scriptor Mathei notarii] getan haut, als die fürsten hie warn Valentini [Febr. 14]. [8] item 4 guldin von vier tanzen den pfeiffern, alz die herren hie wärn. (Augsburg Stadt-A. Baurechnung vom Jahre 1432 not. chart. coaevae, und zwar artt. 1-4 auf fol. 58a unter Alle schenkung, art. 5 auf fol. 63b unter Varnden lûten, art. 6 auf fol. 68 b unter Generalia, art. 7 auf fol. 102a unter Matheus notarius, und art. 8 auf fol. 106b unter Der stat pfeiffer.) 3 Vgl. nr. 631 art. 1a. 4 D. i. nr. 629. Deutsche Reichstags-Akten X. 128
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1011 [14] Es a sol auch dise verainung von datum ditz briefs angän und weren fünf 11433 E. jare etc.b die nêhste c nach einander volgend. Febr. 9 [15] Es d sûllen auch alle obgeschriben artickel in ain erber redlich form ge- u. 14) seczt werden. 5 630. Augsburg an den Schwäbischen Städtebund: hat ihn seiner Bitte entsprechend bei den Teilnehmern des Fürsten- und Städtetages entschuldigt; berichtet über den Be- such und das Ergebnis des Tages; teilt mit, daß ein neuer Tag auf den 15 März nach Augsburg anberaumt sei. 1433 Februar 14 fAugsburg]. 1433 Fcbr. 14 10 Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 230 ab cop. chart. coaeva. Zu dem Briefe gehört eine auf fol. 230b stehende zedula, die die Bitte an die Mitglieder des Schwäbischen Städte- bundes enthält, die der Stadt Augsburg schuldigen Geldsummen endlich zu entrichten. Den fürsichtigen ersamen und weisen gemainer reichsstett erbern ratsbotten der verainung in Swaben, unsern besundern gûten und lieben frwnden, embieten wir etc. unser frwntlich willig dienst und was wir eren und gûts vermügen zu voran berait. 15 lieben frwnde. als uns ewer fürsichtikait ieczo nahst geschriben und gepeten hat, ewch auf dem tag, der denn iecz in unserr stat gesûcht und gelaist ist, gen fürsten herren und stetten zû verantworten 1 und abschaidung der sachen zu verkünden etc.: haben wir wol vernomen und lassen ewer lieb wissen, das wir ewch gen fürsten herren und stetten und wa uns bedaucht notdurftig wesen nach ewerr begird mit fleiß frewnt- 20 lich verantwort haben, so best wir mochten. und tûen ewerr fürsichtigen weißhait dar- auf ze wissen, das auf dem ieczo benanten tage gewesen sint die durchlaûhtigen fürsten unser gnedig herren herzog Ernst und herzog Ludwig der jünger pfalzgrafen bei Rein und herzogen in Bayrn etc. in aigner person. so haben die durchlaühtigen fürsten unser gnedig herren der marggraf von Brandenburg, herzog Wilhalm und herzog Johans pfalz- 25 grafen bei Rein und herzogen in Bayrn, auch der hochwirdig fürst unser gnediger herre der bischof von Aystetten und auch der wolgeporene herre graf Ludwig von Oettingen unser gnediger herre ir treffenlich rât, deßglichen ewer und unser gut frwnd die von Regenspurg die von Nüremberg die von München die von Lantsperg und wir unser erbern ratsbotten auf dem obgenanten tag gehebt 2. durch die all, ußgenommen unsers 3o herren herzog Ludwigs gnad 3, ain ratslagung und vermerkung etlicher artickel 4 wider rowbereien mordereien und brende unvergriffenlich geseczt und darauf zu entlicher be- a) O hat kein Alinea. b) om. O. c) O nechsten. d) art. 15 fehlt in O. 1 Der Bund hatte auch an Hrg. Ernst von Baiern ein Entschuldigungsschreiben gerichtet. In dem 35 Ulmer Ausgabebuch steht unter sabato post Dorothee [Febr. 7] 1433: Schlappen gen Augspurg zü unserm hern herzog Ernsten von Bayern, sinen gnäden ab- züschriben, das die stette zû dem tage, den sin gnade uf die zite gen Augspurg gesetzt hett, nicht 40 gesenden môchten, mit ligen 19 sh. 4 hlr. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städte- bundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 16a not. chart. coaeva unter der Rubrik Bottenlone.) 2 Augsburgs Ausgaben aus Anlaſs des Fürsten- 45 und Städtetages waren folgende: [I] item 42 lb. und 2 dn. umb win confekt und prot geschenkt und sunst verzert, als die fursten hie warn, rittern knechten und stetpotten Valentini [Febr. 14]. [2] item 12 lb. herzog Ernsten umb wein geschenkt. [3] item 50 4 guldin umb visch. [4] item 12 lb. herzog Lud- wigen umb wein geschenkt. [5] item 5 guldin der herren spillûten, als die fürsten hie wârn Valen- tini [Febr. 14] 1433. [6] item 2 guldin dem Struß purgermaister; hett er uzgeben Valentini [Febr. 14]. [7] item 2 guldin von der schrift, die er [scil. scriptor Mathei notarii] getan haut, als die fürsten hie warn Valentini [Febr. 14]. [8] item 4 guldin von vier tanzen den pfeiffern, alz die herren hie wärn. (Augsburg Stadt-A. Baurechnung vom Jahre 1432 not. chart. coaevae, und zwar artt. 1-4 auf fol. 58a unter Alle schenkung, art. 5 auf fol. 63b unter Varnden lûten, art. 6 auf fol. 68 b unter Generalia, art. 7 auf fol. 102a unter Matheus notarius, und art. 8 auf fol. 106b unter Der stat pfeiffer.) 3 Vgl. nr. 631 art. 1a. 4 D. i. nr. 629. Deutsche Reichstags-Akten X. 128
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1012 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1433 Febr. 14 März 15 1433 Febr. 14 sliessung ain anderr tag der sachen halb uf den suntag als man in der heiligen kirchen singet oculi in der vasten zenähst wider in unser stat fürgenomen ist, als ewer weiß- hait an sôllicher schrift, die wir ewch hiebei senden, und auch villeiht an dez benanten unsers gnedigen herren herzog Ernsts gnaden und seiner schrift wol vernemen wirt, darnach ir ewch wol wissent ze richten. denn in wôllichen sachen wir ewerr ersamen 5 weißhait wolgefallen lieb und dienst erzaigen oder beweisen môchten, dez waren wir geben an sant Valenteins tag zemal willig und unverdrossen, als wol billich ist. anno etc. 33. supra] Gemainen stetten der verainung in Swaben etc. 10 [1433 März 5] 631. Hzg. Wilhelm von Baiern an seinen Bruder Hag. Ernst: erklärt seine Zustim- mung zu den Beschlüssen der Versammlung, die zu Augsburg in Landfriedens- angelegenheiten getagt hat; schreibt von Hzg. Ludwigs sen. ablehnender und des Bischofs von Augsburg günstiger Stellung zu diesen Verhandlungen; berichtet über des Königs Verlangen nach militärischer Unterstützung, über desselben Verhältnis 15 zum Papst und zu Florenz, und was vom Konzil, ihm und den Kurfürsten zur Er- füllung jenes königlichen Begehrens geschehen sei; u. a. m. ƒ 1433 März 5 Basel I.] Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 356 a-358b conc. chart. Auf dem unteren Rande von fol. 357b ist bemerkt Invocavit [Märx I] bei dem Liedlein. Es ist nicht klar, worauf sich diese Bemerkung bexieht. Wir teilen in den Varianten nur die 20 wesentlichen Korrekturen mit. Benutxt von Kluckholn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 562-563 und 576. Kluckhohn datiert den Brief irrtümlich vom 2 Märx 1433. [1] ewer Bruderliche lieb und trew alzeit zuvor. hochgeborner furst, lieber bruder. schreiben uns ietzo getan a, dez data stet zu Munchen an sambstag vor herrn vasnacht 25 anno 33, haben wir alles gehort und aigenlich vernomen. darin uns ewer lieb am ersten schreibt als von dez tags wegen, den ewer lieb zu Augspurg gesucht und dahin gemacht hat von der rauberei wegen etc. darauf sol ewer lieb wissen: wie ir mitsambt den, die dann auf diselb zeit bei euch da gewesen sind, die sach vernotelt geseczt und beslossen habt, das gevellt uns alles zumal wol und wellen auch solichs mitsambt ewer lieb und so den andern herrn und steten gern besigelen und mit unserm leib und gut dorzu geholfen und beraten sein, damit solich rauberei und unrecht, so dann leider umb und in unsern landen beschicht, gewendet und gestraft werden. und was ewer lieb auf den suntag Märs 15 oculi schirst mitsambt den andern darin handlt b besleust oder tut, das sich zu gutem frid und gemach land und leut zeucht, sol ewer lieb unser gewaltig inn sein, das das 35 dhainen pruch an uns nimer haben oder gewinnen sol, ob uns halt unser herr der kunig solichs nicht bevolhen und seinen gwalt darin geben het. uns gevelt auch die notl ewer besliessung zu Augspurg beschehen zumal wol. [1"] dann als uns ewer lieb schreibt, wie euch unser vetter herzog Ludwig zu solicher verainung nicht hat helfen wellen, sunder geantwurt, wie im sein vater umb solich sach nicht empfolhen hab etc.: 40 lieber bruder, ir und all die unsern wist wol, das aus unsers vettern herzog Ludwigs land kaufluten pilgreimen und andern albeg ie und ie mer rauberei und beschedigung komen und zugezogen sind dann aus dhainem anderm land. darumb so gelauben wir wol, nachdem und er solich leut albeg gehalten und geschoben hat, das er nicht vast zu 1433 Febr. 21 a) getan — anno 33 ist Randkorrektur für bei dem Starkenberger getan. b) sic. 45 1 Aus dem Inhalt des Briefes ergiebt sich, daß er am Tage der Ankunft der päpstlichen Gesandten in Basel, d. i. am 5 Mür: 1433, geschrieben ist. 2 nr. 629.
1012 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1433 Febr. 14 März 15 1433 Febr. 14 sliessung ain anderr tag der sachen halb uf den suntag als man in der heiligen kirchen singet oculi in der vasten zenähst wider in unser stat fürgenomen ist, als ewer weiß- hait an sôllicher schrift, die wir ewch hiebei senden, und auch villeiht an dez benanten unsers gnedigen herren herzog Ernsts gnaden und seiner schrift wol vernemen wirt, darnach ir ewch wol wissent ze richten. denn in wôllichen sachen wir ewerr ersamen 5 weißhait wolgefallen lieb und dienst erzaigen oder beweisen môchten, dez waren wir geben an sant Valenteins tag zemal willig und unverdrossen, als wol billich ist. anno etc. 33. supra] Gemainen stetten der verainung in Swaben etc. 10 [1433 März 5] 631. Hzg. Wilhelm von Baiern an seinen Bruder Hag. Ernst: erklärt seine Zustim- mung zu den Beschlüssen der Versammlung, die zu Augsburg in Landfriedens- angelegenheiten getagt hat; schreibt von Hzg. Ludwigs sen. ablehnender und des Bischofs von Augsburg günstiger Stellung zu diesen Verhandlungen; berichtet über des Königs Verlangen nach militärischer Unterstützung, über desselben Verhältnis 15 zum Papst und zu Florenz, und was vom Konzil, ihm und den Kurfürsten zur Er- füllung jenes königlichen Begehrens geschehen sei; u. a. m. ƒ 1433 März 5 Basel I.] Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 356 a-358b conc. chart. Auf dem unteren Rande von fol. 357b ist bemerkt Invocavit [Märx I] bei dem Liedlein. Es ist nicht klar, worauf sich diese Bemerkung bexieht. Wir teilen in den Varianten nur die 20 wesentlichen Korrekturen mit. Benutxt von Kluckholn a. a. O., Forschungen xur Deutschen Geschichte 2, 562-563 und 576. Kluckhohn datiert den Brief irrtümlich vom 2 Märx 1433. [1] ewer Bruderliche lieb und trew alzeit zuvor. hochgeborner furst, lieber bruder. schreiben uns ietzo getan a, dez data stet zu Munchen an sambstag vor herrn vasnacht 25 anno 33, haben wir alles gehort und aigenlich vernomen. darin uns ewer lieb am ersten schreibt als von dez tags wegen, den ewer lieb zu Augspurg gesucht und dahin gemacht hat von der rauberei wegen etc. darauf sol ewer lieb wissen: wie ir mitsambt den, die dann auf diselb zeit bei euch da gewesen sind, die sach vernotelt geseczt und beslossen habt, das gevellt uns alles zumal wol und wellen auch solichs mitsambt ewer lieb und so den andern herrn und steten gern besigelen und mit unserm leib und gut dorzu geholfen und beraten sein, damit solich rauberei und unrecht, so dann leider umb und in unsern landen beschicht, gewendet und gestraft werden. und was ewer lieb auf den suntag Märs 15 oculi schirst mitsambt den andern darin handlt b besleust oder tut, das sich zu gutem frid und gemach land und leut zeucht, sol ewer lieb unser gewaltig inn sein, das das 35 dhainen pruch an uns nimer haben oder gewinnen sol, ob uns halt unser herr der kunig solichs nicht bevolhen und seinen gwalt darin geben het. uns gevelt auch die notl ewer besliessung zu Augspurg beschehen zumal wol. [1"] dann als uns ewer lieb schreibt, wie euch unser vetter herzog Ludwig zu solicher verainung nicht hat helfen wellen, sunder geantwurt, wie im sein vater umb solich sach nicht empfolhen hab etc.: 40 lieber bruder, ir und all die unsern wist wol, das aus unsers vettern herzog Ludwigs land kaufluten pilgreimen und andern albeg ie und ie mer rauberei und beschedigung komen und zugezogen sind dann aus dhainem anderm land. darumb so gelauben wir wol, nachdem und er solich leut albeg gehalten und geschoben hat, das er nicht vast zu 1433 Febr. 21 a) getan — anno 33 ist Randkorrektur für bei dem Starkenberger getan. b) sic. 45 1 Aus dem Inhalt des Briefes ergiebt sich, daß er am Tage der Ankunft der päpstlichen Gesandten in Basel, d. i. am 5 Mür: 1433, geschrieben ist. 2 nr. 629.
Strana 1013
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1013 solichen sachen helf. doch so sol man ez darumb nicht underwegen lassen, sunder die sach besliessen. hoffen wir, werd si beslossen, ez werd im alspald zu unglimpf und zu schaden komen als andern. [15] wir haben auch die notln den bischof von Augspurg verhoren und mit im darauf reden lassen. an dem wir nicht anders ver- 5 sten, dann das er zu solichem raten und helfen well. wir versten auch nicht anders, dann er hab seinem vicari auch geschriben so vil, das die sach seinenthalben auch dhainen stos nicht gewinen werde. [Es folgen artt. 2-4. In art. 2 giebt Wilhelm der Erwartung Ausdruck, daß Ernst seine Antwort auf die geschrift, die er (Ernst) ihm durch Wilhelm dez vicarien caplan geschickt, erhalten habe. In art. 3 schreibt er, 10 daß ihr Vetter Herzog Ludwig eine Gesandtschaft an ihn und das Konzil geschicht und gebeten habe, er und das Konzil möchten einen Tag gen Augsburg auf den Sonn- tag Oculi machen und diesen beschicken, um zu versuchen, ob man in und sein wider-Märs 15 tail gerichten muge. Das Konzil habe nun Gesandte an ihn (Ludwig), den Mark- grafen und andere Gegner Ludwigs geschickt und bitte sie, in das Konzil zu kommen, 15 das dann vermitteln wolle. Was die Gesandtschaft von ihnen bringen werde, wisse er nicht; er habe auch von dez margrafen und seinen wegen bisher nichts erfahren können, was si zu Eistet gemacht oder geschaft haben1; er hoffe aber, es noch zu erfahren; Ernst möge auch seinen Fleiß darin thun. Dann folgt als art. 4 die Antwort Wil- helms auf Ernsts Mitteilungen von der Gotteshäuser wegen. Hierauf fährt Wilhelm 20 fort:] [5] dann von der Beheim wegen sol ewer lieb wissen, das si die vier ir artikl nu furgeben haben und das in das heilig concili mit der rechten warhait so lauter und verstandlich darauf geantwurt hat, daran si die warhait billich solden empfinden. aber si haben in als hewt furgenomen und angefangen auf die antwurt wider ze replicirn mit solichen afädnischen 2 antwurten, das gar nichts ist. nu hetten wir uns lengst gern mit 25 undertaidingen in die sach gelegt. dez uns aber das heilig concili noch bisher nicht gestatten, sunder es wolt, das man in die antwurt auf ir artikl vor geben lies. aber als sich die sach nu bisher gemacht hat, so haben wir uns nu in der zeit mit ladungen und vil ander gehaim kuntschaft zu in gemacht und hoffen uns nu in die sach mit taidingen ze legen und ze versuchen, ob wir ichts guts darin geschaffen mochten 3. 30 aber ewer lieb sol gelauben, als wir versten, das die laien aus Peheim ie bas auf richt- nus genaigt sein dann die pfaffen. doch so getrauen wir zu got dem almechtigen, die sach werde zu gutem komen. darin wir uns und die unsern ie mû und treuen ver- suchung nicht wellen verdriessen lassen. [6] dann von unsers herrn dez kunigs wegen sol ewer lieb wissen, das uns sein gnad gar kurzlich geschriben 4 und auch haimlich 35 und treflich botschaft 5 getan und bei uns gehabt hat von der hilf wegen seinen gnaden ze tun, auch dez babsts der Florenczer a und ander sach wegen. [6"] am ersten vermaint sein gnad, solt er so vil hilf haben als auf funf oder sechstausent pfard von Deutschen landen, das er der Kristenheit und dem reich solichen nutz damit schaffen welt, das das heilig reich hinfur in kunftigen zeiten grossen fromen haben wird. [65] dann von 10 dez babsts wegen : der hat seine potschaft ietzo aber herausgeschickt in das heilig con- cili. dieb sind als heut 6 her komen. was die werben werden, wissen wir noch nicht. [März5) dann wir besorgen e, das si nichts guts werben werden, wann unser herr der kunig und sein heilikait noch gar unainig sein. was si werben werden und wie si von hinnen a) in der Vorlage folgt durchstrichen und dez von Mailand. b) ist Korr. für der voreiter. c) in der Vorlage folgt durchstrichen wiewol si unsers herin dez kunigs noch unser glait nicht haben. 11433 März 5] 15 1 Vgl. nr. 628. 2 Das Wort ist in der Vorlage nicht ganr deut- lich geschrieben. Vermutlich ist es gleichbedeutend mit affeht und affeclich = töricht. 50 3 Vgl. nr. 406. 4 Vgl. art. 6c. 5 Es wird woll Henmann Offenburg gemeint sein. Vgl. nr. 421. 6 Am 5 Märx 1433. Vgl. S. 629 Anm. 4. 128*
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1013 solichen sachen helf. doch so sol man ez darumb nicht underwegen lassen, sunder die sach besliessen. hoffen wir, werd si beslossen, ez werd im alspald zu unglimpf und zu schaden komen als andern. [15] wir haben auch die notln den bischof von Augspurg verhoren und mit im darauf reden lassen. an dem wir nicht anders ver- 5 sten, dann das er zu solichem raten und helfen well. wir versten auch nicht anders, dann er hab seinem vicari auch geschriben so vil, das die sach seinenthalben auch dhainen stos nicht gewinen werde. [Es folgen artt. 2-4. In art. 2 giebt Wilhelm der Erwartung Ausdruck, daß Ernst seine Antwort auf die geschrift, die er (Ernst) ihm durch Wilhelm dez vicarien caplan geschickt, erhalten habe. In art. 3 schreibt er, 10 daß ihr Vetter Herzog Ludwig eine Gesandtschaft an ihn und das Konzil geschicht und gebeten habe, er und das Konzil möchten einen Tag gen Augsburg auf den Sonn- tag Oculi machen und diesen beschicken, um zu versuchen, ob man in und sein wider-Märs 15 tail gerichten muge. Das Konzil habe nun Gesandte an ihn (Ludwig), den Mark- grafen und andere Gegner Ludwigs geschickt und bitte sie, in das Konzil zu kommen, 15 das dann vermitteln wolle. Was die Gesandtschaft von ihnen bringen werde, wisse er nicht; er habe auch von dez margrafen und seinen wegen bisher nichts erfahren können, was si zu Eistet gemacht oder geschaft haben1; er hoffe aber, es noch zu erfahren; Ernst möge auch seinen Fleiß darin thun. Dann folgt als art. 4 die Antwort Wil- helms auf Ernsts Mitteilungen von der Gotteshäuser wegen. Hierauf fährt Wilhelm 20 fort:] [5] dann von der Beheim wegen sol ewer lieb wissen, das si die vier ir artikl nu furgeben haben und das in das heilig concili mit der rechten warhait so lauter und verstandlich darauf geantwurt hat, daran si die warhait billich solden empfinden. aber si haben in als hewt furgenomen und angefangen auf die antwurt wider ze replicirn mit solichen afädnischen 2 antwurten, das gar nichts ist. nu hetten wir uns lengst gern mit 25 undertaidingen in die sach gelegt. dez uns aber das heilig concili noch bisher nicht gestatten, sunder es wolt, das man in die antwurt auf ir artikl vor geben lies. aber als sich die sach nu bisher gemacht hat, so haben wir uns nu in der zeit mit ladungen und vil ander gehaim kuntschaft zu in gemacht und hoffen uns nu in die sach mit taidingen ze legen und ze versuchen, ob wir ichts guts darin geschaffen mochten 3. 30 aber ewer lieb sol gelauben, als wir versten, das die laien aus Peheim ie bas auf richt- nus genaigt sein dann die pfaffen. doch so getrauen wir zu got dem almechtigen, die sach werde zu gutem komen. darin wir uns und die unsern ie mû und treuen ver- suchung nicht wellen verdriessen lassen. [6] dann von unsers herrn dez kunigs wegen sol ewer lieb wissen, das uns sein gnad gar kurzlich geschriben 4 und auch haimlich 35 und treflich botschaft 5 getan und bei uns gehabt hat von der hilf wegen seinen gnaden ze tun, auch dez babsts der Florenczer a und ander sach wegen. [6"] am ersten vermaint sein gnad, solt er so vil hilf haben als auf funf oder sechstausent pfard von Deutschen landen, das er der Kristenheit und dem reich solichen nutz damit schaffen welt, das das heilig reich hinfur in kunftigen zeiten grossen fromen haben wird. [65] dann von 10 dez babsts wegen : der hat seine potschaft ietzo aber herausgeschickt in das heilig con- cili. dieb sind als heut 6 her komen. was die werben werden, wissen wir noch nicht. [März5) dann wir besorgen e, das si nichts guts werben werden, wann unser herr der kunig und sein heilikait noch gar unainig sein. was si werben werden und wie si von hinnen a) in der Vorlage folgt durchstrichen und dez von Mailand. b) ist Korr. für der voreiter. c) in der Vorlage folgt durchstrichen wiewol si unsers herin dez kunigs noch unser glait nicht haben. 11433 März 5] 15 1 Vgl. nr. 628. 2 Das Wort ist in der Vorlage nicht ganr deut- lich geschrieben. Vermutlich ist es gleichbedeutend mit affeht und affeclich = töricht. 50 3 Vgl. nr. 406. 4 Vgl. art. 6c. 5 Es wird woll Henmann Offenburg gemeint sein. Vgl. nr. 421. 6 Am 5 Märx 1433. Vgl. S. 629 Anm. 4. 128*
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1014 schaiden, wellen wir euch bei der nachsten potschaft wissen lassen. [6‘] dann umb die Florenczer sullt ir wissen, das uns sein gnad geschriben 1 und empoten? hat, er hoff ein redliche taiding mit in zu besliessen und ez sei der auch mit worten so nahent komen, das ze hoffen si, das ez nicht abgen werde. wie sich aber das machen wirt, wellen wir ewer lieb, so pald wir dez warlich gewar werden, an verzihen verkünden a. [7] ir sullt auch wissen, das das heilig concili und wir unser potschaft bei dem von Maintz und unserm vettern dem pfalzgrafen gehabt haben als von der hilf wegen seinen gnaden ze tûn. darauf haben si ein ausschreiben3 tûn, als die nu villeicht an ewer lieb auch wol gelangen ist. nu b haben si die ausschreiben zü weit getan und den tag zu lank gesetzt, darab uns gar vast graust. got geb, das all sach zu gutem komen und wol 10 geraten. [Die folgenden artt. 8�10 beziehen sich auf eine Streitsache des Abts von Tegernsee, eine an Hzg. Ernst gestellte Geldforderung und die Hochzeit Hzg. Wilhelms. 5 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. c. Fürsten� und Städtetag zu Augsburg am 15 März 1433 nr. 632. €1433 632. Entwurf zu einem fünfjährigen Landfrieden für Baiern, Schwaben und Fran- 51. ƒ 1433 zwischen März 15 und 22 Augsburg 4.] ken. Härz 15 u. 22] 15 O aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 80b-81b cop. chart. coaeva, von awei Händen geschrieben (vgl. S. 1009 Var. ii). Uberschrift Hie copi oder vernotlüng von der rawberi wegen, davon da vorn jenseit am plat signo isto gemeldt ist. Dieses signum fehlt; ge- meint ist unsere nr. 633 (vgl. S. 1015 Anm. 2). Die Vorlage ist in Alineas eingeteilt, die, so weit in den Varianten nichts anderes bemerkt ist, den unserigen entsprechen. Wir dise nachgeschriben mit namen etc. bekennen etc., das wir uns [u. s. w. wie in unserer nr. 629 S. 1008 Z. 7-19 mit namen.] Artt. 1-8 stimmen mit nr. 629 artt. 1-8 überein. Art. 9 stimmt überein mit nr. 629 art. 9, erste Hälfte, bis zu den Worten so vil stimmen; dann wird fortgefahren: von fürsten graven und herren, so vil stimen von 25 den steten. Was in nr. 629 art. 9 folgt, fehlt; ebenso die artt. 9a-9c. [Artt. 10 und 11 stimmen mit nr. 629 artt. 10 und 11 überein; doch ist in art. 10 nach füro hinzugefügt: aber manung in obgeschribner wise fúrnemen und haben und fúro, und dann ist nach ordinieren der Passus sûllen bis mereren und das auf beslossen folgende Wort wirt ausgelassen.] 20 30 a) in der Vorlage folgt durchstrichen dann umb den von Mailand sol ewer lieb wissen, das uns in grossen gehaim geschriben und empoten ist worden, das er unserm herrn dem kunig nicht halt noch tu, des er sich dann gegen im verschriben hat, und er such haimlich teiding mit dem babst und andern, davon sein kuniglich gnad nicht vast nûtz aufersten mag. und ewer lieb sol in gehaim und in warhait gelauben, das sein genad ein betrubter verlasner armer herr ist, und wir besorgen, das seinen gnaden von disen landen weder rât 35 noch hilf beschehen werden, wie wol daz heilig concili und wir. b) nu — graust sicht anf dem untern Rande con fol. 358 a und ist Korr. für die im Text stehenden durchstrichenen Worte darauf wir gar dhain hoffnung haben. Am 7 Februar 1433 (nr. 122). Vgl. auch den Brief Kaspar Schlicks an Hrg. Wilhelm vom 6 Februar (nr. 421). 2 Vgl. art. 6. 3 Vgl. nr. 541. 4 Der vorliegende Entwurf kann nur auf einem der beiden Augsburger Landfriedenstage vom 15 Märx und vom 26 April entstanden sein, da art. II in dem Entwurf des Februartages (nr. 629) noch fehlt, aber den Teilnehmern am Junitage vorliegt und von ihnen geändert wird (vgl. nrr. 639 und 640). Daß das Stück wu dem Tage vom 15 Märx gehört, ergiebt sich aus seiner Stellung im Nördlinger Kopialbuche und den Randbemerkungen des Nörd- linger Schreibers (vgl. S. 1015 Anm. 2 und die Quellenbeschreibung von nr. 632). Hernog Ernst 40 spricht freilich in dem Briefe vom 22 März (nr. 633) davon, daß er Nördlingen den Entwurf vom 8 Fe- bruar (nr. 629) schicke, doch wird diese Angabe kaum so au verstehen sein, daſe er ein mit unserer nr. 629 genau übereinstimmendes Exemplar ge- 45 schickt habe. Die Unterschiede awischen unseren nrr. 629 und 632 sind nicht so erheblich, daß sich jene Bereichnung für nr. 632 nicht rechtfertigen lieſe. Ubrigens fehlt nr. 629 im Nördlinger Kopial- buche, was woll kaum der Fall wäre, wenn Nörd- 50 lingen ein Eremplar von ihr erhalten hätte.
1014 schaiden, wellen wir euch bei der nachsten potschaft wissen lassen. [6‘] dann umb die Florenczer sullt ir wissen, das uns sein gnad geschriben 1 und empoten? hat, er hoff ein redliche taiding mit in zu besliessen und ez sei der auch mit worten so nahent komen, das ze hoffen si, das ez nicht abgen werde. wie sich aber das machen wirt, wellen wir ewer lieb, so pald wir dez warlich gewar werden, an verzihen verkünden a. [7] ir sullt auch wissen, das das heilig concili und wir unser potschaft bei dem von Maintz und unserm vettern dem pfalzgrafen gehabt haben als von der hilf wegen seinen gnaden ze tûn. darauf haben si ein ausschreiben3 tûn, als die nu villeicht an ewer lieb auch wol gelangen ist. nu b haben si die ausschreiben zü weit getan und den tag zu lank gesetzt, darab uns gar vast graust. got geb, das all sach zu gutem komen und wol 10 geraten. [Die folgenden artt. 8�10 beziehen sich auf eine Streitsache des Abts von Tegernsee, eine an Hzg. Ernst gestellte Geldforderung und die Hochzeit Hzg. Wilhelms. 5 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. c. Fürsten� und Städtetag zu Augsburg am 15 März 1433 nr. 632. €1433 632. Entwurf zu einem fünfjährigen Landfrieden für Baiern, Schwaben und Fran- 51. ƒ 1433 zwischen März 15 und 22 Augsburg 4.] ken. Härz 15 u. 22] 15 O aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 80b-81b cop. chart. coaeva, von awei Händen geschrieben (vgl. S. 1009 Var. ii). Uberschrift Hie copi oder vernotlüng von der rawberi wegen, davon da vorn jenseit am plat signo isto gemeldt ist. Dieses signum fehlt; ge- meint ist unsere nr. 633 (vgl. S. 1015 Anm. 2). Die Vorlage ist in Alineas eingeteilt, die, so weit in den Varianten nichts anderes bemerkt ist, den unserigen entsprechen. Wir dise nachgeschriben mit namen etc. bekennen etc., das wir uns [u. s. w. wie in unserer nr. 629 S. 1008 Z. 7-19 mit namen.] Artt. 1-8 stimmen mit nr. 629 artt. 1-8 überein. Art. 9 stimmt überein mit nr. 629 art. 9, erste Hälfte, bis zu den Worten so vil stimmen; dann wird fortgefahren: von fürsten graven und herren, so vil stimen von 25 den steten. Was in nr. 629 art. 9 folgt, fehlt; ebenso die artt. 9a-9c. [Artt. 10 und 11 stimmen mit nr. 629 artt. 10 und 11 überein; doch ist in art. 10 nach füro hinzugefügt: aber manung in obgeschribner wise fúrnemen und haben und fúro, und dann ist nach ordinieren der Passus sûllen bis mereren und das auf beslossen folgende Wort wirt ausgelassen.] 20 30 a) in der Vorlage folgt durchstrichen dann umb den von Mailand sol ewer lieb wissen, das uns in grossen gehaim geschriben und empoten ist worden, das er unserm herrn dem kunig nicht halt noch tu, des er sich dann gegen im verschriben hat, und er such haimlich teiding mit dem babst und andern, davon sein kuniglich gnad nicht vast nûtz aufersten mag. und ewer lieb sol in gehaim und in warhait gelauben, das sein genad ein betrubter verlasner armer herr ist, und wir besorgen, das seinen gnaden von disen landen weder rât 35 noch hilf beschehen werden, wie wol daz heilig concili und wir. b) nu — graust sicht anf dem untern Rande con fol. 358 a und ist Korr. für die im Text stehenden durchstrichenen Worte darauf wir gar dhain hoffnung haben. Am 7 Februar 1433 (nr. 122). Vgl. auch den Brief Kaspar Schlicks an Hrg. Wilhelm vom 6 Februar (nr. 421). 2 Vgl. art. 6. 3 Vgl. nr. 541. 4 Der vorliegende Entwurf kann nur auf einem der beiden Augsburger Landfriedenstage vom 15 Märx und vom 26 April entstanden sein, da art. II in dem Entwurf des Februartages (nr. 629) noch fehlt, aber den Teilnehmern am Junitage vorliegt und von ihnen geändert wird (vgl. nrr. 639 und 640). Daß das Stück wu dem Tage vom 15 Märx gehört, ergiebt sich aus seiner Stellung im Nördlinger Kopialbuche und den Randbemerkungen des Nörd- linger Schreibers (vgl. S. 1015 Anm. 2 und die Quellenbeschreibung von nr. 632). Hernog Ernst 40 spricht freilich in dem Briefe vom 22 März (nr. 633) davon, daß er Nördlingen den Entwurf vom 8 Fe- bruar (nr. 629) schicke, doch wird diese Angabe kaum so au verstehen sein, daſe er ein mit unserer nr. 629 genau übereinstimmendes Exemplar ge- 45 schickt habe. Die Unterschiede awischen unseren nrr. 629 und 632 sind nicht so erheblich, daß sich jene Bereichnung für nr. 632 nicht rechtfertigen lieſe. Ubrigens fehlt nr. 629 im Nördlinger Kopial- buche, was woll kaum der Fall wäre, wenn Nörd- 50 lingen ein Eremplar von ihr erhalten hätte.
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D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1015 [12] Wer auch uns fúrsten graven herren oder stetten aine oder mer under uns 11133 2W. in der unser verainung wider unser a friheit, die wir und unser ieglicher von alter Märs 15 herbracht und erlangt haben, bekriegte oder bekumbert und sich sôlchs reht nach n. 227 sôlicher unser frihait sage nit benúgen lassen wôlt, so sullen wir noch unser dehainer 5 noch niemands under uns denselben fúro kain gelaite geben in disen landen stetten slôssern markten dorfern oder gebieten und in auch keinerlai fúrschûbe noch hilfe tün noch si weder hwsen noch hofen assen noch trenken in kain wise, sunder an ainander wider die hilflich sin, alles trwelich und ane geverde nach diß verainung ußwisung. [Artt. 13-15 stimmen mit nr. 629 artt. 12�14 überein.] 10 d. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 26 April 1433 nr. 633-636. 633. Hzg. Ernst von Baiern an Nördlingen: berichtet über die beiden Fürsten- und Städtetage vom 8 Februar und 15 März und bittet um Entsendung zweier Mitglieder des Ratés zu einem dritten Tage in Augsburg am 26 April. 1433 März 22 München. 1133 Мärz 22 15 Aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol 80a cop. chart. coaeva. Die Adresse steht rechts vom Titel. Von gots gnaden Ernst pfalzgrave bei Rine und herzog in Bayern etc. Unsern gunstlichen grus zuvor. fursichtig und weis, uns bsunder b lib. als an 20 unsern gnedigsten herren den Romischen etc. konig gelanget, das vil rawberie in dem heilgen riche gescheen, tet er unserm liben brûder herzog Wilhelm ein bevelhen under siner majestat insigel, als ir daz vormaln wol vernomen habt 1. daruf bat uns unser obgnant bruder soliche sache an siner stat zu arbeiten hie in disen landen, so wolt er es dort oben tûn. also verainten wir uns mit unserm swager dem margraven von 25 Prandenburg, unserm aidm d herzog Johansen, den bischoven von Augspurg und Eysteten, dem graven von Otingen, den von Augspurg Regenspurg und Nürenberg ains tags gein Augspurg ze komen uf den süntag nach unser liben frawentäg zû lichtmess vergangen. Febr. s dahin wir selbs personlich riten. so schickten die obgnanten fürsten graven und rich- stete dahin ir vollig anwald. mit den wurden wir einer notel einig, davon wir ew hir- 30 inne ein copi 2 schicken. und ward verlassen uf demselben tage, daz ein ieglicher solicher notel ein geschrift mit ime solt heim fürn und dann uf den sûntag oculi wider gein Mirz 15 Augspurg komen und die sache ganz zû besliessen. also ist man des süntags oculi zû Augspurg gewesen 3, aber die sache ist nit beslossen, sünder geratslagt wörden uf un- sers herren des kongs bevelhnüsbrief unserm brûder in den sachen gegeben: seidmaln 35 ir und ander des heilgen richs stete allewegen zû dem fride und gerechtikeit genaigt und pillich unserm egnant herren .. dem Romischen etc. künig in den sachen willig a) em.; O und. b) sic. c) in der Vorlage ist swischen oben und tün con derselben Hand über die Zeile geselzt sci- licet ze Basel. d) Forl. aidm mit nach unten und dann links hinauf gezogenem Schnörkel am m; etwa aidam? 1 Vgl. nr. 623. 40 2 Der Nördlinger Schreiber unserer Vorlage macht hierru die Randbemerkung die copi stat postea signo isto. Das Zeichen fehlt vwar, aber die Bemerkung kann sich nur auf unsere nr. 632 beziehen, die auf fol. 80b -81b folgt; denn das Kopialbuch enthält 45 auf den folgenden Blättern keinen anderen hierher gehörigen Landfrieden. 3 Von den Teilnehmern an diesem Tage vermögen wir nur den Nürnberger Abgesandten ku nennen. Im Nüirnberger Jahresregister ist nämlich unter den Ausgaben der 14. Bürgermeisterperiode, d. i. feria 4 cinerum [Febr. 25] bis feria 4 in festo annuncia- cionis Marie [Märx 25], des Rechnungsjahres 1432. 1433 bemerkt: item dedimus 23 lb. 2 sh. haller verzeret Anthoni Derrer gen Augspurg, als herzog Ernst von München uns geschriben hett, von unsers herren des küngs wegen unser erber ratsbotschaft dahin zu schiken auf einen tag. (Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 52b not. chart. coaeva.)
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1015 [12] Wer auch uns fúrsten graven herren oder stetten aine oder mer under uns 11133 2W. in der unser verainung wider unser a friheit, die wir und unser ieglicher von alter Märs 15 herbracht und erlangt haben, bekriegte oder bekumbert und sich sôlchs reht nach n. 227 sôlicher unser frihait sage nit benúgen lassen wôlt, so sullen wir noch unser dehainer 5 noch niemands under uns denselben fúro kain gelaite geben in disen landen stetten slôssern markten dorfern oder gebieten und in auch keinerlai fúrschûbe noch hilfe tün noch si weder hwsen noch hofen assen noch trenken in kain wise, sunder an ainander wider die hilflich sin, alles trwelich und ane geverde nach diß verainung ußwisung. [Artt. 13-15 stimmen mit nr. 629 artt. 12�14 überein.] 10 d. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 26 April 1433 nr. 633-636. 633. Hzg. Ernst von Baiern an Nördlingen: berichtet über die beiden Fürsten- und Städtetage vom 8 Februar und 15 März und bittet um Entsendung zweier Mitglieder des Ratés zu einem dritten Tage in Augsburg am 26 April. 1433 März 22 München. 1133 Мärz 22 15 Aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol 80a cop. chart. coaeva. Die Adresse steht rechts vom Titel. Von gots gnaden Ernst pfalzgrave bei Rine und herzog in Bayern etc. Unsern gunstlichen grus zuvor. fursichtig und weis, uns bsunder b lib. als an 20 unsern gnedigsten herren den Romischen etc. konig gelanget, das vil rawberie in dem heilgen riche gescheen, tet er unserm liben brûder herzog Wilhelm ein bevelhen under siner majestat insigel, als ir daz vormaln wol vernomen habt 1. daruf bat uns unser obgnant bruder soliche sache an siner stat zu arbeiten hie in disen landen, so wolt er es dort oben tûn. also verainten wir uns mit unserm swager dem margraven von 25 Prandenburg, unserm aidm d herzog Johansen, den bischoven von Augspurg und Eysteten, dem graven von Otingen, den von Augspurg Regenspurg und Nürenberg ains tags gein Augspurg ze komen uf den süntag nach unser liben frawentäg zû lichtmess vergangen. Febr. s dahin wir selbs personlich riten. so schickten die obgnanten fürsten graven und rich- stete dahin ir vollig anwald. mit den wurden wir einer notel einig, davon wir ew hir- 30 inne ein copi 2 schicken. und ward verlassen uf demselben tage, daz ein ieglicher solicher notel ein geschrift mit ime solt heim fürn und dann uf den sûntag oculi wider gein Mirz 15 Augspurg komen und die sache ganz zû besliessen. also ist man des süntags oculi zû Augspurg gewesen 3, aber die sache ist nit beslossen, sünder geratslagt wörden uf un- sers herren des kongs bevelhnüsbrief unserm brûder in den sachen gegeben: seidmaln 35 ir und ander des heilgen richs stete allewegen zû dem fride und gerechtikeit genaigt und pillich unserm egnant herren .. dem Romischen etc. künig in den sachen willig a) em.; O und. b) sic. c) in der Vorlage ist swischen oben und tün con derselben Hand über die Zeile geselzt sci- licet ze Basel. d) Forl. aidm mit nach unten und dann links hinauf gezogenem Schnörkel am m; etwa aidam? 1 Vgl. nr. 623. 40 2 Der Nördlinger Schreiber unserer Vorlage macht hierru die Randbemerkung die copi stat postea signo isto. Das Zeichen fehlt vwar, aber die Bemerkung kann sich nur auf unsere nr. 632 beziehen, die auf fol. 80b -81b folgt; denn das Kopialbuch enthält 45 auf den folgenden Blättern keinen anderen hierher gehörigen Landfrieden. 3 Von den Teilnehmern an diesem Tage vermögen wir nur den Nürnberger Abgesandten ku nennen. Im Nüirnberger Jahresregister ist nämlich unter den Ausgaben der 14. Bürgermeisterperiode, d. i. feria 4 cinerum [Febr. 25] bis feria 4 in festo annuncia- cionis Marie [Märx 25], des Rechnungsjahres 1432. 1433 bemerkt: item dedimus 23 lb. 2 sh. haller verzeret Anthoni Derrer gen Augspurg, als herzog Ernst von München uns geschriben hett, von unsers herren des küngs wegen unser erber ratsbotschaft dahin zu schiken auf einen tag. (Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 52b not. chart. coaeva.)
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1016 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1433 Мärz 22 April 26 1133 "„¬Мäürr 22 seit, damit die rawberie im riche getempt, daz recht gesterkt und des richs strassen geschutzt werden, das wir ew solich sache auch verkünden und darzů vordern. herauf wir ew mit allem flis biten, das ir mit einander ze rate werdent und einen oder zwen ewers rats mit vollem gewalt zü uns den andern fürsten und richstete-poten schickt gein Augspurg des sûntags misericordia domini, als dann wir, ob got wil, mit unser selbs person gein Augspurg auch komen und die sache unserm gnedigsten herren dem Romischen etc. kung zü gevallen, dem heilgen riche zü eren, der gerechtikeit zû ster- kung, unserm land und leuten ze frid und gemache besliessen und eingen wollen mit allen den, die des mit uns wellen eingeen. wann wir aber wol wissen, das ir liephaber sit aller gerechtikeit und erberkeit und das bisher in vil sachen erzaigt habt, so truen 10 wir ew sünder wol, ir bewiset ewer gûte mainung mit der tât auch in disen sachen. des wollen wir uns gein unserm gnedigen herren obgnant von ew rômen und wissen auch für war, das im das ein gross wolgevallen von ew sein wirdet. so wollen wir solichs umb ew gnediclich beschülden, wann wir ie uf den obgnant tag die sache ganz vermainen zû besliessen. wir haben desglichen den andern steten auch geschriben. ewer 15 datum München an suntag letare verschriben antwurt laßt uns wissen bi dem boten. anno etc. 33. supra] Den von Nôrdlingen. Dominus dux in consilio. 11133) 634. Nürnberg an Windsheim: wird es durch seine Boten auf dem Augsburger Tage April 8 vertreten lassen, hat eine Vorbesprechung des Tages für unnötig erachtet, da es die 20 Windsheimer Ratsfreunde, die unlängst in Nürnberg waren, über seine Ansicht schon unterrichtet hat. ƒ1433/ April 8 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 150b -151a cop. chart. coacra. [1433/ April 8 Lieben freünde. als ir uns verschriben und gebetten habt von des tags wegen zu Augspurg etc., das haben wir wol vernomen und wissen noch niht anders, denn daz 25 wir unser botschaft zu demselben tag schicken werden, der wir gern empfelhen wellen ewr weisheit daselbst zu verantwurten. und als ir berürt, ob wir uns mit ewern und unsern guten freünden von Weissemburg und mit ewerr frewntschaft vor davon icht unterreden wôlten etc., das hat uns zu disen zeiten niht not gedewcht. so haben wir ewern freünden, die nehst bei uns waren, unser meinung in denselben sachen guter maß so datum feria 4 zu versteen geben. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. in festo pasche. supra] Winsheim. 1433 Mai 6 635. Hzg. Ernst von Baiern an Nördlingen: klagt über die Haltung der Stadt und der anderen Reichsstädte auf dem Augsburger Tage vom 26 April; verlangt end- 35 giltigen Bescheid, ob sie mit ilm und seinem Bruder Hag. Wilhelm einen Land- 1433 Маi 6 frieden in der früher mitgeteilten Form schließen wolle oder nicht. München. Aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 80b cop. chart. coaeva. Von gôts gnaden Ernst pfalzgrave bi Reyn und herzôg in Bayern. wir haben Unsern günstlichen grus zůvor. fürsichtig und weis, liben besündern. ew ame nechsten 1 geschickt ein copi von dem bevelhnüsbrief, den a unser allergnedig- 40 a) em.; Vorl. der. Am 22 Märn 1433 (nr. 633). 45
1016 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1433 Мärz 22 April 26 1133 "„¬Мäürr 22 seit, damit die rawberie im riche getempt, daz recht gesterkt und des richs strassen geschutzt werden, das wir ew solich sache auch verkünden und darzů vordern. herauf wir ew mit allem flis biten, das ir mit einander ze rate werdent und einen oder zwen ewers rats mit vollem gewalt zü uns den andern fürsten und richstete-poten schickt gein Augspurg des sûntags misericordia domini, als dann wir, ob got wil, mit unser selbs person gein Augspurg auch komen und die sache unserm gnedigsten herren dem Romischen etc. kung zü gevallen, dem heilgen riche zü eren, der gerechtikeit zû ster- kung, unserm land und leuten ze frid und gemache besliessen und eingen wollen mit allen den, die des mit uns wellen eingeen. wann wir aber wol wissen, das ir liephaber sit aller gerechtikeit und erberkeit und das bisher in vil sachen erzaigt habt, so truen 10 wir ew sünder wol, ir bewiset ewer gûte mainung mit der tât auch in disen sachen. des wollen wir uns gein unserm gnedigen herren obgnant von ew rômen und wissen auch für war, das im das ein gross wolgevallen von ew sein wirdet. so wollen wir solichs umb ew gnediclich beschülden, wann wir ie uf den obgnant tag die sache ganz vermainen zû besliessen. wir haben desglichen den andern steten auch geschriben. ewer 15 datum München an suntag letare verschriben antwurt laßt uns wissen bi dem boten. anno etc. 33. supra] Den von Nôrdlingen. Dominus dux in consilio. 11133) 634. Nürnberg an Windsheim: wird es durch seine Boten auf dem Augsburger Tage April 8 vertreten lassen, hat eine Vorbesprechung des Tages für unnötig erachtet, da es die 20 Windsheimer Ratsfreunde, die unlängst in Nürnberg waren, über seine Ansicht schon unterrichtet hat. ƒ1433/ April 8 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 150b -151a cop. chart. coacra. [1433/ April 8 Lieben freünde. als ir uns verschriben und gebetten habt von des tags wegen zu Augspurg etc., das haben wir wol vernomen und wissen noch niht anders, denn daz 25 wir unser botschaft zu demselben tag schicken werden, der wir gern empfelhen wellen ewr weisheit daselbst zu verantwurten. und als ir berürt, ob wir uns mit ewern und unsern guten freünden von Weissemburg und mit ewerr frewntschaft vor davon icht unterreden wôlten etc., das hat uns zu disen zeiten niht not gedewcht. so haben wir ewern freünden, die nehst bei uns waren, unser meinung in denselben sachen guter maß so datum feria 4 zu versteen geben. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. in festo pasche. supra] Winsheim. 1433 Mai 6 635. Hzg. Ernst von Baiern an Nördlingen: klagt über die Haltung der Stadt und der anderen Reichsstädte auf dem Augsburger Tage vom 26 April; verlangt end- 35 giltigen Bescheid, ob sie mit ilm und seinem Bruder Hag. Wilhelm einen Land- 1433 Маi 6 frieden in der früher mitgeteilten Form schließen wolle oder nicht. München. Aus Nördlingen Stadt-A. Kopialbuch I fol. 80b cop. chart. coaeva. Von gôts gnaden Ernst pfalzgrave bi Reyn und herzôg in Bayern. wir haben Unsern günstlichen grus zůvor. fürsichtig und weis, liben besündern. ew ame nechsten 1 geschickt ein copi von dem bevelhnüsbrief, den a unser allergnedig- 40 a) em.; Vorl. der. Am 22 Märn 1433 (nr. 633). 45
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D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1017 ster herre der Romisch etc. konig unserm liben prüder herzog Wilhelm von der rau- berie wegen, so in dem heilgen riche geschicht, geben hat, und auch ein copi, was wir mitsâmpt etlicher herren und stete pôten von solicher sache wegen begriffen haben, und ew vleissiclich gebeten ewer botschaft zü uns uf den süntag misericordia domini ver- Aprit 26 gangen gein Augspurg ze tün, die obgnanten sache genzlich zû besliessen. nû sei wir ieczo aber zů Augspürg gewesen und haben von allen den, die bei uns gewesen sind 1, niht anders verstanden, dann das sie alle sölicher nôtel von der rauberie wegen gemachet redeliche bedunke. aber weder ir noch ander des heilgen rich€ stete seit den sachen nit nachkomen noch der mit uns ende gemachet, sünder ist von ewern und der andern 10 stete wegen geantwurt worden: wann ander fürsten herren und reichstete der sache ein- geen, so wolt ir der auch ingeen. das uns ein fremde antwurt bedunkt und niht anders gedächt heten, dann het unser gnediger herre der Romisch etc. kung solichs ze tun ew nit gepoten, ir soltet des von eins gemeinen nützs wegen dannoch willig sein. wir künden auch unserm herren obgnant “ auß solicher antwurt nichts treffenlichs noch ent- 15 lichs schreiben, dann wir begern aber von ew lawter ze wissen, ob ir für ew selbs der sache mit uns und unserm liben brüder ingeen wolt oder nit auf solich mass, als ein nottel 2 darumb begriffen ist. wir haben desglichen etlichen fürsten herren und steten auch geschriben und vermainen von ir iedem in sünderheit ein lawter antwurt ze wissen, ob man daz also tûn wolle oder nit. geben ze München an mitken nach sant Wal- 20 purgen tag anno domini 33. 5 1433 Mai 6 1433 Mai 6 Dominus dux in consilio. 25 636. Nürnberg an Weißenburg: nimmt dessen Vorschlag an, mit Windsheim die in 11483 Mai 15] einem Briefe Hzg. Ernsts von Baiern berührte [Landfriedens-JAngelegenheit zu be- sprechen, und beraumt eine Zusammenkunft auf den 25 Mai an. [ 1433 Маi 15 Nürnberg 3.7 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 168b cop. chart. coaeva. Lieben frewnde. als ir uns verschriben und unsers gnedigen herren herzog Ernsts von Peyern briefs 4 ewch gesandt ein abschrift eingeslossen geschikt und dabei berüret habt, daz ewch wol gefiel, daz wir ewr und unser gut freünde die von Winsheim und so ewr weisheit in kürz auf einen tag zu uns berüft hetten, sich von denselben dingen zu unterreden etc., das haben wir wol vernomen und gefallt uns diese ewr meinung auch wol. darauf so well ewr frewntschaft ewr erber ratsbotschaft zu uns schicken auf den montag zu nacht nach unsers herren auffarttag schieristkünftig. desgleichen haben wir Mai 25 n) sic. b) Forl. richstete stete statt rich stete. c) em.; Forl. obgnante. 35 1 Ein Verxeichnis der Teilnehmer am Tage ver- mögen wir nicht vu geben. Den Schwäbischen Städtebund vertraten Ulm und Memmingen. In der Rechnung des Schwäbischen Städtebundes heißt es: Clausen Ungelter Marci ewangeliste [Apr. 25] 40 von haissenz wegen der stette und mit der von Memmingen bottschaft gen Augspurg uf den tag, den unser herre herzog Ernst von Bayern dar ge- setzet hett von roberi und untaten wegen, 6 tag mit 4 pfariten 9 [ist korr. aus 101/2] guldin. (Ulm 45 Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städte- bundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 4a not. chart. coaeva unter der Rubrik Verriten.) Die Mem- minger, der Städtebundsrechnung beigelegte Rechnung ergünat diese Notix durch die folgende: item 71/2 guldin gab man Ansangen von 5 tagen gen Augs- purg von gemainer stett haissens wegen mit Clausen Ungelter zû herzogen Ernsten (Ulm Stadt-A. a. a. O. Beilage nr. 5 not. chart. coaera). — Für Nürnberg war wieder Anton Derrer erschienen; er verbrauchte 18 lb. 13 sh. haller (Nürnberg Kreis-A. Jahres- register IV fol. 79a not. chart. coaera). Vgl. auch S. 948. 2 nr. 632. 3 Vgl. S. 1018 Anm. 2. 4 Hrg. Ernst wird woll an Weißenburg das- selbe geschrieben haben wie am 6 Mai an Nörd- lingen (nr. 635).
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1017 ster herre der Romisch etc. konig unserm liben prüder herzog Wilhelm von der rau- berie wegen, so in dem heilgen riche geschicht, geben hat, und auch ein copi, was wir mitsâmpt etlicher herren und stete pôten von solicher sache wegen begriffen haben, und ew vleissiclich gebeten ewer botschaft zü uns uf den süntag misericordia domini ver- Aprit 26 gangen gein Augspurg ze tün, die obgnanten sache genzlich zû besliessen. nû sei wir ieczo aber zů Augspürg gewesen und haben von allen den, die bei uns gewesen sind 1, niht anders verstanden, dann das sie alle sölicher nôtel von der rauberie wegen gemachet redeliche bedunke. aber weder ir noch ander des heilgen rich€ stete seit den sachen nit nachkomen noch der mit uns ende gemachet, sünder ist von ewern und der andern 10 stete wegen geantwurt worden: wann ander fürsten herren und reichstete der sache ein- geen, so wolt ir der auch ingeen. das uns ein fremde antwurt bedunkt und niht anders gedächt heten, dann het unser gnediger herre der Romisch etc. kung solichs ze tun ew nit gepoten, ir soltet des von eins gemeinen nützs wegen dannoch willig sein. wir künden auch unserm herren obgnant “ auß solicher antwurt nichts treffenlichs noch ent- 15 lichs schreiben, dann wir begern aber von ew lawter ze wissen, ob ir für ew selbs der sache mit uns und unserm liben brüder ingeen wolt oder nit auf solich mass, als ein nottel 2 darumb begriffen ist. wir haben desglichen etlichen fürsten herren und steten auch geschriben und vermainen von ir iedem in sünderheit ein lawter antwurt ze wissen, ob man daz also tûn wolle oder nit. geben ze München an mitken nach sant Wal- 20 purgen tag anno domini 33. 5 1433 Mai 6 1433 Mai 6 Dominus dux in consilio. 25 636. Nürnberg an Weißenburg: nimmt dessen Vorschlag an, mit Windsheim die in 11483 Mai 15] einem Briefe Hzg. Ernsts von Baiern berührte [Landfriedens-JAngelegenheit zu be- sprechen, und beraumt eine Zusammenkunft auf den 25 Mai an. [ 1433 Маi 15 Nürnberg 3.7 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 168b cop. chart. coaeva. Lieben frewnde. als ir uns verschriben und unsers gnedigen herren herzog Ernsts von Peyern briefs 4 ewch gesandt ein abschrift eingeslossen geschikt und dabei berüret habt, daz ewch wol gefiel, daz wir ewr und unser gut freünde die von Winsheim und so ewr weisheit in kürz auf einen tag zu uns berüft hetten, sich von denselben dingen zu unterreden etc., das haben wir wol vernomen und gefallt uns diese ewr meinung auch wol. darauf so well ewr frewntschaft ewr erber ratsbotschaft zu uns schicken auf den montag zu nacht nach unsers herren auffarttag schieristkünftig. desgleichen haben wir Mai 25 n) sic. b) Forl. richstete stete statt rich stete. c) em.; Forl. obgnante. 35 1 Ein Verxeichnis der Teilnehmer am Tage ver- mögen wir nicht vu geben. Den Schwäbischen Städtebund vertraten Ulm und Memmingen. In der Rechnung des Schwäbischen Städtebundes heißt es: Clausen Ungelter Marci ewangeliste [Apr. 25] 40 von haissenz wegen der stette und mit der von Memmingen bottschaft gen Augspurg uf den tag, den unser herre herzog Ernst von Bayern dar ge- setzet hett von roberi und untaten wegen, 6 tag mit 4 pfariten 9 [ist korr. aus 101/2] guldin. (Ulm 45 Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städte- bundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 4a not. chart. coaeva unter der Rubrik Verriten.) Die Mem- minger, der Städtebundsrechnung beigelegte Rechnung ergünat diese Notix durch die folgende: item 71/2 guldin gab man Ansangen von 5 tagen gen Augs- purg von gemainer stett haissens wegen mit Clausen Ungelter zû herzogen Ernsten (Ulm Stadt-A. a. a. O. Beilage nr. 5 not. chart. coaera). — Für Nürnberg war wieder Anton Derrer erschienen; er verbrauchte 18 lb. 13 sh. haller (Nürnberg Kreis-A. Jahres- register IV fol. 79a not. chart. coaera). Vgl. auch S. 948. 2 nr. 632. 3 Vgl. S. 1018 Anm. 2. 4 Hrg. Ernst wird woll an Weißenburg das- selbe geschrieben haben wie am 6 Mai an Nörd- lingen (nr. 635).
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1018 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. [1433 Мai 15] den obgenanten von Winsheim verschriben 1 und gebetten auch also zu tun. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. datum ut supra 2. supra] Weissemburg. e. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 7 Juni 1433 nr. 637-643. 11433) 637. Nürnberg an Hzg. Ernst von Baiern 3: teilt ihm mit, daß es mit den benachbarten 5 Jиni 5 Städten Windsheim und Weißenburg an dem wiederholt erhobenen Widerspruch gegen einen die Lande jenseits und diesseits der Donau umfassenden Landfriedens- bund festhalte, aber zur Beteiligung an einer Vereinigung nördlich der Donau, die zu einer anderen südlich dieses Flusses in ein Unterstützungsverhältnis treten könne, bereit sei; es werde den auf den 7 Juni nach Augsburg berufenen Tag nicht be- 10 schicken. [1433 Juni 5 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 180 b-181a cop. chart. coacra. Gnediger herre. als unser gnediger herre herzog Wilhelm von Peyern stathalter etc. ewr bruder auf befelhnus seinen fürstenlichen gnaden von unserm gnedigisten herren.. hern Sigmunden Römischen zu Ungern und zu Beheim etc. kûnig geschehen 15 vor etlichen zeiten ewr gnade angelangt, dieselb sache fürbas befolhen, und ewr fürsten- lich gnade darauf unsern herren.. den fürsten herren stetten und uns vormals etwieoft und ietz auf den sunntag schieristkunftig aber tag gen Augspurg gesetzt hat, sich zu unterreden von wegen damit beschedigung und rewbrei der lande und strassen gewert môchten werden, als denn löblich not und gut were, zu sôllichen tagen wir unser erber 20 botschaft vor oft gesant 4 und unser meinung erzeln haben lassen auf sôllich form : wiewol wir frid und gnade der land und strassen vast gern sehen und notdürftig weren, so dewchten uns doch sôllich wege, als das unser herren die fürsten herren stette und lantschaft ienhalben der Tunaw beschedigung und rewbrei der strassen in der lantschaft umb uns oder unser herren die fürsten herren stette wir und die lantschaft in den 25 gegenden umb uns beschedigung und rewbrei der strassen ienhalben der Tunaw fürnemen sôlten zu weren, nach unserm versteen und als wir besorgten niht als awßtregenlich und trôstlich, als darzu not were, wan sôllich teile einander zu verren gelegen und gesessen weren. dewcht aber ewr gnade fürzunemen oder zu bestellen, daz unser herren die fürsten herren stette und lantschaft in den gegenden umb uns, die vor ie bei einander so gewesen sein, oder ir eins teils rewbrei der lande und strassen umb uns wôlten helfen weren und darzu tun, als sich gebûrt, so wôlten wir unsers teils nach gleichen dingen auch gern darzu helfen und tun, als wir denn vor oft getan haben und nach unserm vermugen über jare gern têten. wôlten denn ewr gnade und ander unser herren die fürsten herren stette und lantschaft ienhalben der Tunaw in denselben gegenden auch 35 darzu tun, sêhen und horten wir auch gern. were oder wurd denn ein sache als swêr oder ernstlich, daz sie der teil einr selbs niht erobern môcht und das dem andern teile verkündot und umb hilf manot, daz denn beid obgnant teile einander darinnen hilflich weren und darzu teten nach rate und ordnung, als wir hoffen, daz ewern gnaden und ewern reten sôllichs wol ingedenk mug sein. tun wir ewern fürstenlichen gnaden zu 40 Juni 7 wissen, daz wir unser erber botschaft auf den nehstkünftigen sunntag niht wol gen 3 Für die Beförderung des vorliegenden Briefes 1 Abschrift dieses vom 15 Mai datierten Briefes, und wohl auch des an Augsburg gerichteten (nr. 638) in dem lediglich der Inhalt des obigen an Weißen- rahlte Nürnberg 1 lb. 3 sh. haller Botenlohn (Nürn- burg gerichteten wiedergegeben wird, steht in Brief- berg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 80a not. chart. 45 buch 10 fol. 169a. соаега). 2 D. i. feria 6 Sophye [Mai 15], wie in einem 4 Vgl. S. 1003 Anm. 2; nr. 630; S. 1015 Anm. 3; auf fol. 168ab rorangehenden Briefe an Erhard S. 1017 Anm. I. Haller. Juni 7
1018 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. [1433 Мai 15] den obgenanten von Winsheim verschriben 1 und gebetten auch also zu tun. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb oder dienst etc. datum ut supra 2. supra] Weissemburg. e. Fürsten- und Städtetag zu Augsburg am 7 Juni 1433 nr. 637-643. 11433) 637. Nürnberg an Hzg. Ernst von Baiern 3: teilt ihm mit, daß es mit den benachbarten 5 Jиni 5 Städten Windsheim und Weißenburg an dem wiederholt erhobenen Widerspruch gegen einen die Lande jenseits und diesseits der Donau umfassenden Landfriedens- bund festhalte, aber zur Beteiligung an einer Vereinigung nördlich der Donau, die zu einer anderen südlich dieses Flusses in ein Unterstützungsverhältnis treten könne, bereit sei; es werde den auf den 7 Juni nach Augsburg berufenen Tag nicht be- 10 schicken. [1433 Juni 5 [Nürnberg]. Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 180 b-181a cop. chart. coacra. Gnediger herre. als unser gnediger herre herzog Wilhelm von Peyern stathalter etc. ewr bruder auf befelhnus seinen fürstenlichen gnaden von unserm gnedigisten herren.. hern Sigmunden Römischen zu Ungern und zu Beheim etc. kûnig geschehen 15 vor etlichen zeiten ewr gnade angelangt, dieselb sache fürbas befolhen, und ewr fürsten- lich gnade darauf unsern herren.. den fürsten herren stetten und uns vormals etwieoft und ietz auf den sunntag schieristkunftig aber tag gen Augspurg gesetzt hat, sich zu unterreden von wegen damit beschedigung und rewbrei der lande und strassen gewert môchten werden, als denn löblich not und gut were, zu sôllichen tagen wir unser erber 20 botschaft vor oft gesant 4 und unser meinung erzeln haben lassen auf sôllich form : wiewol wir frid und gnade der land und strassen vast gern sehen und notdürftig weren, so dewchten uns doch sôllich wege, als das unser herren die fürsten herren stette und lantschaft ienhalben der Tunaw beschedigung und rewbrei der strassen in der lantschaft umb uns oder unser herren die fürsten herren stette wir und die lantschaft in den 25 gegenden umb uns beschedigung und rewbrei der strassen ienhalben der Tunaw fürnemen sôlten zu weren, nach unserm versteen und als wir besorgten niht als awßtregenlich und trôstlich, als darzu not were, wan sôllich teile einander zu verren gelegen und gesessen weren. dewcht aber ewr gnade fürzunemen oder zu bestellen, daz unser herren die fürsten herren stette und lantschaft in den gegenden umb uns, die vor ie bei einander so gewesen sein, oder ir eins teils rewbrei der lande und strassen umb uns wôlten helfen weren und darzu tun, als sich gebûrt, so wôlten wir unsers teils nach gleichen dingen auch gern darzu helfen und tun, als wir denn vor oft getan haben und nach unserm vermugen über jare gern têten. wôlten denn ewr gnade und ander unser herren die fürsten herren stette und lantschaft ienhalben der Tunaw in denselben gegenden auch 35 darzu tun, sêhen und horten wir auch gern. were oder wurd denn ein sache als swêr oder ernstlich, daz sie der teil einr selbs niht erobern môcht und das dem andern teile verkündot und umb hilf manot, daz denn beid obgnant teile einander darinnen hilflich weren und darzu teten nach rate und ordnung, als wir hoffen, daz ewern gnaden und ewern reten sôllichs wol ingedenk mug sein. tun wir ewern fürstenlichen gnaden zu 40 Juni 7 wissen, daz wir unser erber botschaft auf den nehstkünftigen sunntag niht wol gen 3 Für die Beförderung des vorliegenden Briefes 1 Abschrift dieses vom 15 Mai datierten Briefes, und wohl auch des an Augsburg gerichteten (nr. 638) in dem lediglich der Inhalt des obigen an Weißen- rahlte Nürnberg 1 lb. 3 sh. haller Botenlohn (Nürn- burg gerichteten wiedergegeben wird, steht in Brief- berg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 80a not. chart. 45 buch 10 fol. 169a. соаега). 2 D. i. feria 6 Sophye [Mai 15], wie in einem 4 Vgl. S. 1003 Anm. 2; nr. 630; S. 1015 Anm. 3; auf fol. 168ab rorangehenden Briefe an Erhard S. 1017 Anm. I. Haller. Juni 7
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D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1019 [1433] Juni 5 Augspurg darumb schicken mochten, wan wir unser treffenlich bottscheft an etwievil ende auch in grossen sachen merklich awßgeschickt haben. doch so sein unser gut frewnd und nachpawren die von Winsheim und von Weissemburg, der etlichen ewr gnade seid nehst auch geschriben hat, als wir versteen, bei uns gewesen1 und haben 5 sich mit uns und wir mit in wol unterredt so verren, daz sie und wir auf der meinung, die denn unser erber botschaft vor also geworben hat, die denn da vor begriffen ist, beliben sein und der niht wissen zu bessern. das verkünden wir ewern fürstenlichen gnaden in gut, bittend dienstlich und fleissig, das also gnediclich zu vernemen und daz ir von ewerr angebornen gûtikeit die egnanten stette unser nachpawren uns und die 10 unsern ewern gnaden günsticlich wellet befolhen lassen sein, als etc. denn wo wir ewern fürstenlichen gnaden dienst und wolgefallen etc. datum feria 6 ante dominicam trinitatis. [supra] Herzog Ernsten von Peyern. 11433] Juni 5 15 638. Nürnberg an Augsburg: wird den Tag, den Hzg. Ernst von Baiern dorthin auf den 7 Juni ausgeschrieben hat, nicht beschicken; schreibt dem Herzog ausführlich über seine, Windsheims und Weißenburgs Stellung zu der zu verhandelnden Ange- legenheit; bittet um Mitteilung der Verhandlungen und Beschlüsse des Tages. [ 1433 Juni 5 Nürnberg.] [1433 Juni 5) Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 181b cop. chart. coaeva. Lieben freünde. als ewerr weisheit wissenlich ist, daz unser gnediger herre herzog Ernst von Peyern auf den sunntag trinitatis schierist in ewr stat Augspurg aber Jini ? einen tag geseczt hat von sache wegen, darumb man vor etwieoft bei einander gewesen ist, tun wir ewerr fürsichtikeit zu wissen, daz wir unser erber botscheft an etwievil enden ieczunt merklich awßen haben, daz wir unser erber botschaft in ewr stat iecz 25 niht wol darumb schicken mochten. doch so haben wir unsers herren herzog Ernsts gnaden sölliche meinung, als denn unser erber botschaft vormals darinnen geworben hat, von unserr guten freünde und nachpawren der von Winsheim von Weissemburg und auch von unsern wegen gnug eigenlich hiemit geschriben 2, als ewr frewntschaft wol vernement mag werden. darumb bitten wir ewr weisheit mit fleiß, uns und unser egnant so nachpawren, so und wo sich das gebüren wirdt, zum besten darinnen zu verantwurten und, wie man dieselben dinge ieczunt bei ewch handeln und abscheiden werde, uns, so vil sich gebürt und ewch fûklich ist, bei disem unserm botten in guter frewntschaft zu verschreiben und darinnen zu beweisen als etc. das wellen etc. datum ut supra 3. supra] Augspurg. 20 35 639. Drei Artikel [zur Abänderung und Ergänzung des Landfriedensentwurfes nr. [ 1433 Juni 8 oder 9 Augsburg 4.] 632 J. Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 247a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Zedula inclusa, weil das Stück dem Briefe Augsburgs an Nürnberg vom 9 Juni (nr. 640) beigeschlossen wurde. [1133 Juni s od. 9] 40 [1. Erweiterung von art. 1:] Item daz wir fürsten grafen herren gesellschaften ritter knecht und stett gemainlich oder insunderhait nû furo niemand, wie der genannt 1 Am 25 Mai. Vgl. nr. 636. 2 Vgl. nr. 637. 3 D. i. feria 6 ante dominicam trinitatis [Juni 5], 45 wie in unserer auf fol. 180b-181a vorangehenden nr. 637. 4 Daſ die drei Artikel num Augsburger Tage rom 7 Juni gehören, ergicbt sich aus nr. 640, eben- daher auch, daß sie am 9 Juni bereits vorlagen. Der 7 Juni war ein Sonntag, an dem man kaum verhandelt haben wird. Es bleiben also der 8. und 9 Juni für die Datierung übrig. Deutsche Reichstags-Akten X. 129
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1019 [1433] Juni 5 Augspurg darumb schicken mochten, wan wir unser treffenlich bottscheft an etwievil ende auch in grossen sachen merklich awßgeschickt haben. doch so sein unser gut frewnd und nachpawren die von Winsheim und von Weissemburg, der etlichen ewr gnade seid nehst auch geschriben hat, als wir versteen, bei uns gewesen1 und haben 5 sich mit uns und wir mit in wol unterredt so verren, daz sie und wir auf der meinung, die denn unser erber botschaft vor also geworben hat, die denn da vor begriffen ist, beliben sein und der niht wissen zu bessern. das verkünden wir ewern fürstenlichen gnaden in gut, bittend dienstlich und fleissig, das also gnediclich zu vernemen und daz ir von ewerr angebornen gûtikeit die egnanten stette unser nachpawren uns und die 10 unsern ewern gnaden günsticlich wellet befolhen lassen sein, als etc. denn wo wir ewern fürstenlichen gnaden dienst und wolgefallen etc. datum feria 6 ante dominicam trinitatis. [supra] Herzog Ernsten von Peyern. 11433] Juni 5 15 638. Nürnberg an Augsburg: wird den Tag, den Hzg. Ernst von Baiern dorthin auf den 7 Juni ausgeschrieben hat, nicht beschicken; schreibt dem Herzog ausführlich über seine, Windsheims und Weißenburgs Stellung zu der zu verhandelnden Ange- legenheit; bittet um Mitteilung der Verhandlungen und Beschlüsse des Tages. [ 1433 Juni 5 Nürnberg.] [1433 Juni 5) Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 181b cop. chart. coaeva. Lieben freünde. als ewerr weisheit wissenlich ist, daz unser gnediger herre herzog Ernst von Peyern auf den sunntag trinitatis schierist in ewr stat Augspurg aber Jini ? einen tag geseczt hat von sache wegen, darumb man vor etwieoft bei einander gewesen ist, tun wir ewerr fürsichtikeit zu wissen, daz wir unser erber botscheft an etwievil enden ieczunt merklich awßen haben, daz wir unser erber botschaft in ewr stat iecz 25 niht wol darumb schicken mochten. doch so haben wir unsers herren herzog Ernsts gnaden sölliche meinung, als denn unser erber botschaft vormals darinnen geworben hat, von unserr guten freünde und nachpawren der von Winsheim von Weissemburg und auch von unsern wegen gnug eigenlich hiemit geschriben 2, als ewr frewntschaft wol vernement mag werden. darumb bitten wir ewr weisheit mit fleiß, uns und unser egnant so nachpawren, so und wo sich das gebüren wirdt, zum besten darinnen zu verantwurten und, wie man dieselben dinge ieczunt bei ewch handeln und abscheiden werde, uns, so vil sich gebürt und ewch fûklich ist, bei disem unserm botten in guter frewntschaft zu verschreiben und darinnen zu beweisen als etc. das wellen etc. datum ut supra 3. supra] Augspurg. 20 35 639. Drei Artikel [zur Abänderung und Ergänzung des Landfriedensentwurfes nr. [ 1433 Juni 8 oder 9 Augsburg 4.] 632 J. Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 247a cop. chart. coaeva mit der Uberschrift Zedula inclusa, weil das Stück dem Briefe Augsburgs an Nürnberg vom 9 Juni (nr. 640) beigeschlossen wurde. [1133 Juni s od. 9] 40 [1. Erweiterung von art. 1:] Item daz wir fürsten grafen herren gesellschaften ritter knecht und stett gemainlich oder insunderhait nû furo niemand, wie der genannt 1 Am 25 Mai. Vgl. nr. 636. 2 Vgl. nr. 637. 3 D. i. feria 6 ante dominicam trinitatis [Juni 5], 45 wie in unserer auf fol. 180b-181a vorangehenden nr. 637. 4 Daſ die drei Artikel num Augsburger Tage rom 7 Juni gehören, ergicbt sich aus nr. 640, eben- daher auch, daß sie am 9 Juni bereits vorlagen. Der 7 Juni war ein Sonntag, an dem man kaum verhandelt haben wird. Es bleiben also der 8. und 9 Juni für die Datierung übrig. Deutsche Reichstags-Akten X. 129
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Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. [1433 Juni 8 od. 9] 1020 oder gehaissen ist, dehain gelait nit geben sûllen für roub mord oder prand getrewlich und ungevarlichen. wâr' aber, ob iemand, wer der wêr', der ainen todslag ze frischer getat unbedachtlich und in zoren oder in notwer sein leibs getan hett, dem oder denselben mügen wir oder an wellich under uns daz gesunnen und begert wirt und die denn gelait ze geben haben wol gelait geben one allez geverde. Wer 1 auch der war’ in dirr unserr verainung, [2. Neuformulierung von art. 12:] der von iemand ussorhalb a unserr verainung wider gelegne geleiche billiche recht und rechtliche gepott bekriegt wûrd oder beschadiget, der oder dieselben sûllen für rôwber von uns gehalten werden. [3. Neuer Artikel, einzufügen hinter art. 14:] Es sol auch nû fûro niemand in 10 disser verainung begriffen dehainen knecht, der nit wappens genoß ist, halten, der sein aigen habe hengst und harrenasch haben wil, ußgenomen fürsten grafen herren und conmun ainer ieden stat diser verainung; die mügen die wol halten und haben, doch also, das ain ieder fûrst herre oder conmun ainer stat unserr verainung des oder derselben ainzechtigen knecht zu gleichen billichen rechten mächtig sein getrewlich und 15 ungevarlichen etc. 1433 640. Augsburg an Nürnberg: schreibt über den Besuch und den Verlauf des Fürsten- Juni 9 und Städtetages und über einige am Landfriedensentwurf vorgenommene Anderun- 1433 Juni 9 [Augsburg]. gen. Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 246b�247a cop. chart. coaera. 20 Den fürsichtigen ersamen und weisen burgermaister und rat der stat Nüremberg, unsern besundern lieben und guten frewnden, embiten wir etc. unser frewntlich willig dienst zuvoran berait. besundern lieben und gûten frewnd. als uns ewer weißhait geschriben 2 und begert hat, ewch und ewer nachpauren unser gut frewnd als von ewerr abwesung wegen dez geseczten tags bei uns zům besten ze verantworten und wie man 25 die ding ieczo bei uns handelen und abschaiden werde zu verkünden etc.: haben wir wol vernomen, und wir lassen ewer fürsichtikait wissen, das der durchlühtig fürst unser gnediger herre herzog Ernst personlichen mit seinen treffenlichen râten in unserr stat gewesen ist. so haben die nachbenenten fürsten und herren marggraf Fridrich von Brandenburg, der bischof von Aystett, graf Ludwig und graf Hans von Oettingen, die 30 gesellschaften der ritterschaft mit sant Jôrgen schilt, ewer und unser gût frewnd die von Regenspurg, die von Lantsperg und wir ir erbern ratsbottschaft auf dem tag hie ge- hebt. und als die etwas schreg gewesen sint, hat der benannt unser herre herzog Ernst gemeldet, wie man am nâhsten tag davor von den sachen abgeschaiden sei, das ieder- man für sich selb ain lauter antwort geben sôlt, die geseczten artickel zu- oder abzesagen, 35 domit die sach auf ainen weg beslossen würd, und so ferr er nit ainikait da erfünd, so mûß er all antworten unserm gnedigen herren herzog Wilhalmen seinem brûder zu- schreiben, die fûro unserm allergnedigisten herren dem Rômischen etc. kûnig verkünden. doch ob sich der fürsten herren gesellschaften und der stett erbern botten von den sachen bas besprechen und seinen gnaden in kürz iederman für sich selbs antworten 40 und nit auf iemand andern ze verziehen oder seczen wôlten, so wolt sein gnad gern Juli 25 ain verziehen der sachen tûn. und hat das also angestellt unz auf sant Jacobs tag ze- nâhst, also das sich dazwischen fürsten herren ritterschaft und stett selbs verainen und a) sic. 1 Die Fassung des Artikels ist grammatikalisch falsch; denn es soll natürlich der Schädiger und nicht der Geschädigte für einen Rüuber gehalten werden. 2 Am 5 Juni 1433 (nr. 638). 45
Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. [1433 Juni 8 od. 9] 1020 oder gehaissen ist, dehain gelait nit geben sûllen für roub mord oder prand getrewlich und ungevarlichen. wâr' aber, ob iemand, wer der wêr', der ainen todslag ze frischer getat unbedachtlich und in zoren oder in notwer sein leibs getan hett, dem oder denselben mügen wir oder an wellich under uns daz gesunnen und begert wirt und die denn gelait ze geben haben wol gelait geben one allez geverde. Wer 1 auch der war’ in dirr unserr verainung, [2. Neuformulierung von art. 12:] der von iemand ussorhalb a unserr verainung wider gelegne geleiche billiche recht und rechtliche gepott bekriegt wûrd oder beschadiget, der oder dieselben sûllen für rôwber von uns gehalten werden. [3. Neuer Artikel, einzufügen hinter art. 14:] Es sol auch nû fûro niemand in 10 disser verainung begriffen dehainen knecht, der nit wappens genoß ist, halten, der sein aigen habe hengst und harrenasch haben wil, ußgenomen fürsten grafen herren und conmun ainer ieden stat diser verainung; die mügen die wol halten und haben, doch also, das ain ieder fûrst herre oder conmun ainer stat unserr verainung des oder derselben ainzechtigen knecht zu gleichen billichen rechten mächtig sein getrewlich und 15 ungevarlichen etc. 1433 640. Augsburg an Nürnberg: schreibt über den Besuch und den Verlauf des Fürsten- Juni 9 und Städtetages und über einige am Landfriedensentwurf vorgenommene Anderun- 1433 Juni 9 [Augsburg]. gen. Aus Augsburg Stadt-A. Briefbuch III fol. 246b�247a cop. chart. coaera. 20 Den fürsichtigen ersamen und weisen burgermaister und rat der stat Nüremberg, unsern besundern lieben und guten frewnden, embiten wir etc. unser frewntlich willig dienst zuvoran berait. besundern lieben und gûten frewnd. als uns ewer weißhait geschriben 2 und begert hat, ewch und ewer nachpauren unser gut frewnd als von ewerr abwesung wegen dez geseczten tags bei uns zům besten ze verantworten und wie man 25 die ding ieczo bei uns handelen und abschaiden werde zu verkünden etc.: haben wir wol vernomen, und wir lassen ewer fürsichtikait wissen, das der durchlühtig fürst unser gnediger herre herzog Ernst personlichen mit seinen treffenlichen râten in unserr stat gewesen ist. so haben die nachbenenten fürsten und herren marggraf Fridrich von Brandenburg, der bischof von Aystett, graf Ludwig und graf Hans von Oettingen, die 30 gesellschaften der ritterschaft mit sant Jôrgen schilt, ewer und unser gût frewnd die von Regenspurg, die von Lantsperg und wir ir erbern ratsbottschaft auf dem tag hie ge- hebt. und als die etwas schreg gewesen sint, hat der benannt unser herre herzog Ernst gemeldet, wie man am nâhsten tag davor von den sachen abgeschaiden sei, das ieder- man für sich selb ain lauter antwort geben sôlt, die geseczten artickel zu- oder abzesagen, 35 domit die sach auf ainen weg beslossen würd, und so ferr er nit ainikait da erfünd, so mûß er all antworten unserm gnedigen herren herzog Wilhalmen seinem brûder zu- schreiben, die fûro unserm allergnedigisten herren dem Rômischen etc. kûnig verkünden. doch ob sich der fürsten herren gesellschaften und der stett erbern botten von den sachen bas besprechen und seinen gnaden in kürz iederman für sich selbs antworten 40 und nit auf iemand andern ze verziehen oder seczen wôlten, so wolt sein gnad gern Juli 25 ain verziehen der sachen tûn. und hat das also angestellt unz auf sant Jacobs tag ze- nâhst, also das sich dazwischen fürsten herren ritterschaft und stett selbs verainen und a) sic. 1 Die Fassung des Artikels ist grammatikalisch falsch; denn es soll natürlich der Schädiger und nicht der Geschädigte für einen Rüuber gehalten werden. 2 Am 5 Juni 1433 (nr. 638). 45
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D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1021 1433 Juni 9 in der zeit antworten auf ainen wege. denn waz im also geantwort werde, daz wôlle er also hinschreiben, als vor gelautet hat. ob aber da ain ainikait getroffen wûrd, so wôlt sich sein gnad furo gern müeen ander tag ze seczen und die sachen ganz ze be- sliessen 1. auf sôllichs sint der fürsten herren und stett rât aber zesamen gesessen 5 ûber die artickel und haben darauß unvergriffenlich geratslaget auf wider hinder sich ze bringen etlich artickel gemeret geändert und new gemacht, nemlich den ersten artickel von gelaits wegen ze geben gemeret. und als füro in den geseczten artickelen bei den letsten artickelen ain stuck gestanden ist von der freihait wegen, ob iemand dawider bekriegt wûrd etc., denselben artickel haben si ganz hinußgelassen und den artickel an 10 die stat geseczet, ob iemand usserhalb der verainung die in der verainung bekriegte etc. den dritten artickel darnach zenâhst haben si new gemacht hinzu von der ainrüssen knecht wegen etc. also senden wir ewerr lieb dieselben drei artickel hierinn verslossen 2, das sich ewer ersamkeit auch darnach wisse ze richten. wir vernemen auch, daz sich her Jorg von Seggendorff in kürz zu ewch fügen und villeicht die sachen müntlicher 15 aigenlicher erzelen werde. denn in wollichen sachen wir ewer fürsichtikait wolgefallen lieb und dienst erzaigen oder beweisen môchten, dez waren wir zemal willig und berait, als billich ist. datum feria 3 ante diem corperis b Cristi anno ejusdem etc. 33. [supra] Nüremberg. 1433 Juni 9 20 641. Nürnberg an Windsheim und an Weißenburg (einzeln): wegen des Augsburger Fürsten- und Städtetages vom 7 Juni. [1433 Juni 13 Nürnberg.] 11433 Juni 137 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 187b cop. chart. coaeva. Uber dem Text steht Winsheim und Weissemburg cuilibet sic mutatis mutandis. Schreibt: Euere Boten werden euch die Unterredung mitgeteilt haben, die wir mit ihnen über den Tag hatten, den Hrg. Ernst von Baiern nach Augsburg auf trinitatis berufen hatte. Wir haben in Juni 7 25 der abschriftlich beifolgenden Form an den Herxog geschrieben 3 und Augsburg gebeten 4, uns von den Verhandlungen und dem Abschiede des Tages in Kenntnis vu setren. Letxteres hat jetxt geantwortet 5 und in seinem Briefe ein zettl 6 mitgeschickt; Abschrift von Brief und Zettel folgt anbei. Datum ut supra 7. 30 642. Nürnberg an Hzg. Ernst von Baiern8: kann auch nach den Mitteilungen Augs- burgs über die dort am 7 Juni gepflogenen Verhandlungen seinen Widerspruch gegen den projektierten Landfriedensbund nicht aufgeben; hofft, daß diese und andere An- gelegenheiten nach der nahe bevorstehenden Rückkehr Kaiser Sigmunds ihre Er- ledigung finden werden. [1433] Juli 22 [Nürnberg]. [1433] Juli 22 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 208 a-209a cop. chart. coacra. Gnediger herre. als wir zu sôllichen tagen, die ewr fürstenlich gnade von not- 35 durft wegen beschedigung und rewbrei der lande und strassen oft geseczt hat, unser erber bottschaft zu dickerm mal gesant, unser meinung da erzeln lassen und ewern gnaden auf den sunntag trinitatis nehstvergangen unser meinung in denselben sachen gen Juni 7 a) sic. b) sic. 1 Der Schwäbische Städtebund lehnte den Beitritt 40 xum Landfrieden ab, wie aus dem folgenden Ein- trag in der Ulmer Rechnung hervorgeht: Ketzer vigilia corporis Christi [Juni 10] zû unserm hern herzog Ernsten von Bayern, als die stette sinen gnaden die verainung von der roberige wegen ab- 45 schlůgen, 1 guldin (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 26b not. chart. coaeva unter der Rubrik Botten- lone). Auch Nürnberg schrieb ab (vgl. nr 642). 2 Ist unsere nr. 639. nr. 637. 4 nr. 638. 5 nr. 640. 6 nr. 639. 7 D. i. sabato post corporis Christi [Juni 13], wic in einem auf fol. 187 ab des Briefbuches vorher- gehenden Briefe Nürnbergs an Hans von Riedheim. 8 Der Uberbringer des vorliegenden und des an Augsburg gerichteten Briefes (nr. 643) erhielt 1 lb. 13 sh. 10 haller Botenlohn (Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 82a not. charl. coaeva). 129* 3
D. Fürsten- und Städtetage zu München u. Augsburg Nov. 1432 bis Juni 1433 nr. 621-643. 1021 1433 Juni 9 in der zeit antworten auf ainen wege. denn waz im also geantwort werde, daz wôlle er also hinschreiben, als vor gelautet hat. ob aber da ain ainikait getroffen wûrd, so wôlt sich sein gnad furo gern müeen ander tag ze seczen und die sachen ganz ze be- sliessen 1. auf sôllichs sint der fürsten herren und stett rât aber zesamen gesessen 5 ûber die artickel und haben darauß unvergriffenlich geratslaget auf wider hinder sich ze bringen etlich artickel gemeret geändert und new gemacht, nemlich den ersten artickel von gelaits wegen ze geben gemeret. und als füro in den geseczten artickelen bei den letsten artickelen ain stuck gestanden ist von der freihait wegen, ob iemand dawider bekriegt wûrd etc., denselben artickel haben si ganz hinußgelassen und den artickel an 10 die stat geseczet, ob iemand usserhalb der verainung die in der verainung bekriegte etc. den dritten artickel darnach zenâhst haben si new gemacht hinzu von der ainrüssen knecht wegen etc. also senden wir ewerr lieb dieselben drei artickel hierinn verslossen 2, das sich ewer ersamkeit auch darnach wisse ze richten. wir vernemen auch, daz sich her Jorg von Seggendorff in kürz zu ewch fügen und villeicht die sachen müntlicher 15 aigenlicher erzelen werde. denn in wollichen sachen wir ewer fürsichtikait wolgefallen lieb und dienst erzaigen oder beweisen môchten, dez waren wir zemal willig und berait, als billich ist. datum feria 3 ante diem corperis b Cristi anno ejusdem etc. 33. [supra] Nüremberg. 1433 Juni 9 20 641. Nürnberg an Windsheim und an Weißenburg (einzeln): wegen des Augsburger Fürsten- und Städtetages vom 7 Juni. [1433 Juni 13 Nürnberg.] 11433 Juni 137 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 187b cop. chart. coaeva. Uber dem Text steht Winsheim und Weissemburg cuilibet sic mutatis mutandis. Schreibt: Euere Boten werden euch die Unterredung mitgeteilt haben, die wir mit ihnen über den Tag hatten, den Hrg. Ernst von Baiern nach Augsburg auf trinitatis berufen hatte. Wir haben in Juni 7 25 der abschriftlich beifolgenden Form an den Herxog geschrieben 3 und Augsburg gebeten 4, uns von den Verhandlungen und dem Abschiede des Tages in Kenntnis vu setren. Letxteres hat jetxt geantwortet 5 und in seinem Briefe ein zettl 6 mitgeschickt; Abschrift von Brief und Zettel folgt anbei. Datum ut supra 7. 30 642. Nürnberg an Hzg. Ernst von Baiern8: kann auch nach den Mitteilungen Augs- burgs über die dort am 7 Juni gepflogenen Verhandlungen seinen Widerspruch gegen den projektierten Landfriedensbund nicht aufgeben; hofft, daß diese und andere An- gelegenheiten nach der nahe bevorstehenden Rückkehr Kaiser Sigmunds ihre Er- ledigung finden werden. [1433] Juli 22 [Nürnberg]. [1433] Juli 22 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 208 a-209a cop. chart. coacra. Gnediger herre. als wir zu sôllichen tagen, die ewr fürstenlich gnade von not- 35 durft wegen beschedigung und rewbrei der lande und strassen oft geseczt hat, unser erber bottschaft zu dickerm mal gesant, unser meinung da erzeln lassen und ewern gnaden auf den sunntag trinitatis nehstvergangen unser meinung in denselben sachen gen Juni 7 a) sic. b) sic. 1 Der Schwäbische Städtebund lehnte den Beitritt 40 xum Landfrieden ab, wie aus dem folgenden Ein- trag in der Ulmer Rechnung hervorgeht: Ketzer vigilia corporis Christi [Juni 10] zû unserm hern herzog Ernsten von Bayern, als die stette sinen gnaden die verainung von der roberige wegen ab- 45 schlůgen, 1 guldin (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 26b not. chart. coaeva unter der Rubrik Botten- lone). Auch Nürnberg schrieb ab (vgl. nr 642). 2 Ist unsere nr. 639. nr. 637. 4 nr. 638. 5 nr. 640. 6 nr. 639. 7 D. i. sabato post corporis Christi [Juni 13], wic in einem auf fol. 187 ab des Briefbuches vorher- gehenden Briefe Nürnbergs an Hans von Riedheim. 8 Der Uberbringer des vorliegenden und des an Augsburg gerichteten Briefes (nr. 643) erhielt 1 lb. 13 sh. 10 haller Botenlohn (Nürnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 82a not. charl. coaeva). 129* 3
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1022 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11433] Juli 22 Juli 25 Augspurg auch verschriben haben 1, auf dieselb zeit haben wir unsern guten freünden den von Augspurg darumb auch verschriben 2, als sich gebûrt hat. die haben uns des- mals widerumb verschriben3: wie nach etlichen ergangenen worten ewerr gnaden und anderr unserr herren der fürsten herren und stett râte, die do zu Augspurg waren, aber zusamen gesessen sein über die vordern artikel und da unvergriffenlich davon geratslagt, etliche gemerrt geendert und newe begriffen haben, des sie uns noch drei artikl auch in schriften haben gesant 4, und wie ewr gnade das also angestellet habe unz auf sand Jacobs tag zunehst, ewern gnaden in derselben zeite zu antwurten etc. darob wir nu seid auch gesessen sein. und wiewol wir [es folgen meist wörtlich dieselben Ausfüh- rungen gegen eine über die Gebiete auf beiden Ufern der Donau sich erstreckende Ver- einigung, die wir in dem oben unter nr. 637 mitgeteilten Briefe Nürnbergs an Hzg. Ernst lesen von S. 1018 Z. 22 wiewol wir frid bis S. 1018 Z. 39 darzu teten nach rate und ordnung. Die Entschuldigung wegen Nichtbeschickung des Tages vom 7 Juni hat natürlich der vorliegende Brief nicht mehr; er fährt vielmehr nach und nach rate und ordnung darzu têten nach außweisung unserr vordern schrift fort:] das verkûnden 15 wir ewern gnaden, aber bittend dienstlich und fleissig, das also gnedielich und in gut von uns aufzunemen. so hat uns der allerdurchlewchtigist fürst und herre herr Sig- mund Rômischer keiser und zu Ungern zu Beheim etc. kûnig unser gnedigister herre nehst, als uns sein grossmechtikeit sein keiserliche wirdikeit und crônung in schriften gnediclich verkündot 5, dabei auch verschriben, daz sich sein keiserlich majestat kürz-20 lich herawß zu Dewtschen landen meine zu fügen, da sôlliche und andere notdurft der lande, als wir hoffen, stattlich fürgenomen und gehandelt môchten werden. das welle ewr gnade auch in gut von uns vernemen. denn wo wir ewern fürstenlichen gnaden dienst und wolgefallen etc. datum ipsa die beate Marie Magdalene. [supra] Herzog Ernsten von Peyern. 10 [1433] Juli 22 25 €1433 643. Nürnberg an Augsburg: dankt für Mitteilung der Verhandlungen und Beschlüsse Juli 22] des Augsburger Tages vom 7 Juni; hat dem Hzg. Ernst von Baiern von neuem ge- [ 1433 Juli 22 schrieben und schickt inliegend eine Abschrift dieses Briefes. Nürnberg.] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 209ab cop. chart. coacva. 30 nuch Jииi 7 Lieben frewnde. als uns ewr fursichtikeit nach dem sunntag trinitatis nehst- vergangen 6 handlung und abscheidung unsers gnedigen herren herzog Ernsts von Peyern und auch der fürsten herren und stett râte, die die zeit bei ewch waren, gnug eigenlich verschriben und zaichnus etlicher artikel darinnen auch verslossen gesandt habt etc., das haben wir wol vernomen und danken des ewerr weisheit mit ganzem fleiß. und 35 tun darauf ewerr ersamkeit zu wissen, daz wir dem vorgnanten unserm herren herzog Ernsten nu darauf aber verschriben und geantwurtt haben 7, als wir des ewerr frewnt- schaft ein abschrift hierinnen verslossen schiken. und bitten ewr fürsichtikeit fleissig, sôlliche schrifte umb unsern willen gûtlich zu vernemen und uns darinnen gen dem- selben unserm herren herzog Ernsten seinr gnaden reten und wo sich das gebüren wirdt 40 zum besten zu verantwurten und in den und andern sachen ewern guten willen zu be- weisen als etc. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb etc. datum ut supra 8. [supra] Augspurg. 1 2 3 4 5 Vgl. nr. 637. Vgl. nr. 638. Vgl. nr. 640. Vgl. nr. 639. Vgl. S. 843 Anm. I. 6 Am 9 Juni. Vgl. nr. 640. 7 Vgl. nr. 642. s D. i. wie in unserer nr. 642, die auf fol. 208 a-209 a vorhergeht. 45
1022 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11433] Juli 22 Juli 25 Augspurg auch verschriben haben 1, auf dieselb zeit haben wir unsern guten freünden den von Augspurg darumb auch verschriben 2, als sich gebûrt hat. die haben uns des- mals widerumb verschriben3: wie nach etlichen ergangenen worten ewerr gnaden und anderr unserr herren der fürsten herren und stett râte, die do zu Augspurg waren, aber zusamen gesessen sein über die vordern artikel und da unvergriffenlich davon geratslagt, etliche gemerrt geendert und newe begriffen haben, des sie uns noch drei artikl auch in schriften haben gesant 4, und wie ewr gnade das also angestellet habe unz auf sand Jacobs tag zunehst, ewern gnaden in derselben zeite zu antwurten etc. darob wir nu seid auch gesessen sein. und wiewol wir [es folgen meist wörtlich dieselben Ausfüh- rungen gegen eine über die Gebiete auf beiden Ufern der Donau sich erstreckende Ver- einigung, die wir in dem oben unter nr. 637 mitgeteilten Briefe Nürnbergs an Hzg. Ernst lesen von S. 1018 Z. 22 wiewol wir frid bis S. 1018 Z. 39 darzu teten nach rate und ordnung. Die Entschuldigung wegen Nichtbeschickung des Tages vom 7 Juni hat natürlich der vorliegende Brief nicht mehr; er fährt vielmehr nach und nach rate und ordnung darzu têten nach außweisung unserr vordern schrift fort:] das verkûnden 15 wir ewern gnaden, aber bittend dienstlich und fleissig, das also gnedielich und in gut von uns aufzunemen. so hat uns der allerdurchlewchtigist fürst und herre herr Sig- mund Rômischer keiser und zu Ungern zu Beheim etc. kûnig unser gnedigister herre nehst, als uns sein grossmechtikeit sein keiserliche wirdikeit und crônung in schriften gnediclich verkündot 5, dabei auch verschriben, daz sich sein keiserlich majestat kürz-20 lich herawß zu Dewtschen landen meine zu fügen, da sôlliche und andere notdurft der lande, als wir hoffen, stattlich fürgenomen und gehandelt môchten werden. das welle ewr gnade auch in gut von uns vernemen. denn wo wir ewern fürstenlichen gnaden dienst und wolgefallen etc. datum ipsa die beate Marie Magdalene. [supra] Herzog Ernsten von Peyern. 10 [1433] Juli 22 25 €1433 643. Nürnberg an Augsburg: dankt für Mitteilung der Verhandlungen und Beschlüsse Juli 22] des Augsburger Tages vom 7 Juni; hat dem Hzg. Ernst von Baiern von neuem ge- [ 1433 Juli 22 schrieben und schickt inliegend eine Abschrift dieses Briefes. Nürnberg.] Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 209ab cop. chart. coacva. 30 nuch Jииi 7 Lieben frewnde. als uns ewr fursichtikeit nach dem sunntag trinitatis nehst- vergangen 6 handlung und abscheidung unsers gnedigen herren herzog Ernsts von Peyern und auch der fürsten herren und stett râte, die die zeit bei ewch waren, gnug eigenlich verschriben und zaichnus etlicher artikel darinnen auch verslossen gesandt habt etc., das haben wir wol vernomen und danken des ewerr weisheit mit ganzem fleiß. und 35 tun darauf ewerr ersamkeit zu wissen, daz wir dem vorgnanten unserm herren herzog Ernsten nu darauf aber verschriben und geantwurtt haben 7, als wir des ewerr frewnt- schaft ein abschrift hierinnen verslossen schiken. und bitten ewr fürsichtikeit fleissig, sôlliche schrifte umb unsern willen gûtlich zu vernemen und uns darinnen gen dem- selben unserm herren herzog Ernsten seinr gnaden reten und wo sich das gebüren wirdt 40 zum besten zu verantwurten und in den und andern sachen ewern guten willen zu be- weisen als etc. denn wo wir ewerr ersamkeit lieb etc. datum ut supra 8. [supra] Augspurg. 1 2 3 4 5 Vgl. nr. 637. Vgl. nr. 638. Vgl. nr. 640. Vgl. nr. 639. Vgl. S. 843 Anm. I. 6 Am 9 Juni. Vgl. nr. 640. 7 Vgl. nr. 642. s D. i. wie in unserer nr. 642, die auf fol. 208 a-209 a vorhergeht. 45
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E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. 1023 E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. Ang 7 644. Hzg. Wilhelm von Baiern an Ulm und dessen Bundesstädte: schreibt über die 1433 Gefangennahme von Brabanter Kaufleuten durch Ludwig Mayr und Genossen und über seine Verhandlungen darüber mit nicht gen. Städtegesandten auf einem Tage zu Breisach; ladet behufs Beratung, wie der überhandnehmenden Räuberei zu steuern sei, zu einem Tage mit gen. Fürsten und Städten nach Breisach auf den 24 August cin. 1433 August 7 Basel. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 cop. chart. coacra, Beischluß au dem Briefe Ulms an Nördlingen vom 13 August 1433 (nr. 646). 10 Von gotes gnaden Wilhelm pfalzgrafe bi Rijne und herzog in Bayrn des hailigen concili zů Basel beschirmer und unsers gnadigisten herren des Römischen kaisers etc. statthalter. Unsern gunstlichen grûs und alles gût zůvor. fürsichtig wise und uns besunder liebe. wir tun ûch zû wissen, das etlich kofflûte gen Basel komen, ouch ain zitt da gewesen sind und darnach den Rijne abgefaren sin und haben sich getrôst solicher fri- 15 hait, so dann unser gnadiger herre der Römsch kaiser dem hailigen concilio zu Basel geben hat 1, ouch der frihait als der Rijnstram gefriet ist und uß sollicher verschribung, so der hochgeborn fürste unser lieber vetter der pfalnzgrafe, ouch ander kurfursten und fürsten sich zü ainander verschriben haben 2, denselben Rinstram und lienpfat zwischen Basel und Reis fri ze halten etc. und als si komen sind gen Limperg an die zollstat 20 und sich des zolls daselbst ze geben erbotten haben, darnach unferre von dem zoll ist Ludwig Mayr mit etlichen sinen helfern über si gelouffen und si zûgenoth a 3 unde ir siben mitsampt ir habe uß dem scheff gefangen uf das land von Brabant, der viend er maint ze sin von wegen ains armen knechts genant Gôcz Liebersune. und haben die- selben gefangen wider gen Limperg in das schloß gefürt, daran grafe Cünrat von Tü- 25 wingen ain viertail hat, ouch Cunrat von Landeck ainen viertail und die von der Wyttenmül den andern halbtail, und hat si Cunrat von Lanndeck do enthalten. nû haben wir daran ainen tag gemacht gen Brisach 4 und bi uns da gehabt der stett send- botten 5, ouch durch uns selb mit unsern râten nicht mügen gefinden oder erlangen, das si die kouflûte und ir gût ledig wôlten lassen oder aber vor uns und des richs mannen 30 rechtens benûgen liessen, ob si die mit eren und recht gehaben mochten oder nicht. doch so haben wir darin getâdingt mitsampt den obgenanten sendbotten und unsern râten, nachdem und wir ûch ain abschrift der berednûß6 hierin verschlossen senden, daran ir die sach aigenlich vernemen werdet. lieben besundern. und wann uns nû daran nicht zwifelt, das uch sollich oder ander desglich sach nicht behaglich noch gefellig sin, 35 ouch zu besorgen ist, der sollichen swaren anfang nicht widerstand tût, das noch vil deßglichen und grossen in kurzen zitten ufersteen mochten, baide uf wasser und uf lan- a) Forl. eher genoch. 1 Vgl. nrr. 101 und 110. 2 Vgl. S. 532 Anm. I. 3 D. i. herbeigenötigt. 4 Vgl. S. 950. 5 Außter den Reichsstädten war auch Pf. Stephan geladen worden. Er schrieb aber am 28 Juli an Hrg. Wilhelm: auf Wilhelms Begehren, au dem 45 Tage in Breisach auf Mo. n. vinc. Petri [Aug. 3], wohin Wilhelm etliche Reichsstädte und Andere von des Kaisers wegen gefordert habe, auch zwei oder drei Rüte vu schicken, antworte er, daſt er die 40 Räte gerade selbst brauche, wie er ihm sagen werde, wenn er (Stephan) demnächst vu ihm komme; er vermöge auch seine Freunde, die ihm dazu geeignet diinken, nicht brieflich aufrufordern, daß sie in zit nu dem Tage kommen mögen; er könne daher Nie- manden von den Seinigen schicken; dat. Hagenaüw 3 post Jacobi apost. ſJuli 28) 1433. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 90 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.; vgl. Kluck- hohn a. a. O. 2, 543 Anm. 2.) 6 Uber den Inhalt dieser berednûß vgl. S. 950.
E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. 1023 E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. Ang 7 644. Hzg. Wilhelm von Baiern an Ulm und dessen Bundesstädte: schreibt über die 1433 Gefangennahme von Brabanter Kaufleuten durch Ludwig Mayr und Genossen und über seine Verhandlungen darüber mit nicht gen. Städtegesandten auf einem Tage zu Breisach; ladet behufs Beratung, wie der überhandnehmenden Räuberei zu steuern sei, zu einem Tage mit gen. Fürsten und Städten nach Breisach auf den 24 August cin. 1433 August 7 Basel. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 cop. chart. coacra, Beischluß au dem Briefe Ulms an Nördlingen vom 13 August 1433 (nr. 646). 10 Von gotes gnaden Wilhelm pfalzgrafe bi Rijne und herzog in Bayrn des hailigen concili zů Basel beschirmer und unsers gnadigisten herren des Römischen kaisers etc. statthalter. Unsern gunstlichen grûs und alles gût zůvor. fürsichtig wise und uns besunder liebe. wir tun ûch zû wissen, das etlich kofflûte gen Basel komen, ouch ain zitt da gewesen sind und darnach den Rijne abgefaren sin und haben sich getrôst solicher fri- 15 hait, so dann unser gnadiger herre der Römsch kaiser dem hailigen concilio zu Basel geben hat 1, ouch der frihait als der Rijnstram gefriet ist und uß sollicher verschribung, so der hochgeborn fürste unser lieber vetter der pfalnzgrafe, ouch ander kurfursten und fürsten sich zü ainander verschriben haben 2, denselben Rinstram und lienpfat zwischen Basel und Reis fri ze halten etc. und als si komen sind gen Limperg an die zollstat 20 und sich des zolls daselbst ze geben erbotten haben, darnach unferre von dem zoll ist Ludwig Mayr mit etlichen sinen helfern über si gelouffen und si zûgenoth a 3 unde ir siben mitsampt ir habe uß dem scheff gefangen uf das land von Brabant, der viend er maint ze sin von wegen ains armen knechts genant Gôcz Liebersune. und haben die- selben gefangen wider gen Limperg in das schloß gefürt, daran grafe Cünrat von Tü- 25 wingen ain viertail hat, ouch Cunrat von Landeck ainen viertail und die von der Wyttenmül den andern halbtail, und hat si Cunrat von Lanndeck do enthalten. nû haben wir daran ainen tag gemacht gen Brisach 4 und bi uns da gehabt der stett send- botten 5, ouch durch uns selb mit unsern râten nicht mügen gefinden oder erlangen, das si die kouflûte und ir gût ledig wôlten lassen oder aber vor uns und des richs mannen 30 rechtens benûgen liessen, ob si die mit eren und recht gehaben mochten oder nicht. doch so haben wir darin getâdingt mitsampt den obgenanten sendbotten und unsern râten, nachdem und wir ûch ain abschrift der berednûß6 hierin verschlossen senden, daran ir die sach aigenlich vernemen werdet. lieben besundern. und wann uns nû daran nicht zwifelt, das uch sollich oder ander desglich sach nicht behaglich noch gefellig sin, 35 ouch zu besorgen ist, der sollichen swaren anfang nicht widerstand tût, das noch vil deßglichen und grossen in kurzen zitten ufersteen mochten, baide uf wasser und uf lan- a) Forl. eher genoch. 1 Vgl. nrr. 101 und 110. 2 Vgl. S. 532 Anm. I. 3 D. i. herbeigenötigt. 4 Vgl. S. 950. 5 Außter den Reichsstädten war auch Pf. Stephan geladen worden. Er schrieb aber am 28 Juli an Hrg. Wilhelm: auf Wilhelms Begehren, au dem 45 Tage in Breisach auf Mo. n. vinc. Petri [Aug. 3], wohin Wilhelm etliche Reichsstädte und Andere von des Kaisers wegen gefordert habe, auch zwei oder drei Rüte vu schicken, antworte er, daſt er die 40 Räte gerade selbst brauche, wie er ihm sagen werde, wenn er (Stephan) demnächst vu ihm komme; er vermöge auch seine Freunde, die ihm dazu geeignet diinken, nicht brieflich aufrufordern, daß sie in zit nu dem Tage kommen mögen; er könne daher Nie- manden von den Seinigen schicken; dat. Hagenaüw 3 post Jacobi apost. ſJuli 28) 1433. (München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 90 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. deperd.; vgl. Kluck- hohn a. a. O. 2, 543 Anm. 2.) 6 Uber den Inhalt dieser berednûß vgl. S. 950.
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1024 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1433 den: darumb so haben wir uns mit unsern râten underredt, das uns gût dunket sin, das Анg. 7 ir und wir unser râte und ratsfründe uf ainen tag gen Brisach schicken wôlten, namlich Ang. 24 uf sant Bartholomeus tag schirest zû nacht do ze sin. herumb wir uch mit allem fliß ernstlichen bitten, ir wollet uwer frunde mit vollem gewalt uf sollichen tag gen Brisach schicken, sich etwas von den sachen ze underreden, wie sollich übel 1 gestrafft und hin- für gewendt und understanden werde. wir hetten üch ouch den tag gerne gelegenlicher gelegt, so haben wir unsern lieben vettern dem pfalzgrafen, herzog Steffan, dem bischofe von Straspurg, ouch unsers lieben oheims des von Osterrich lantvogt 2 und etlichen sinen râten, och Ludwigen von Liechtenberg, den von Straspurg, Basel, den richsstetten in Elsâss, ouch den von Zürch, Pern, Lucern und Solottern allen geschriben, ir râte und io ratsfründe ouch uf sollichen tag dahin ze schicken. dabi ir wol verstat, das etlich nicht ferrer schickten. lieben besundern. ir wôlt üch nichez lassen irren, sunder die üwern uf sollichen tag schicken. daran erzaigt ir uns sunder dienste und gefallnûß, das wir hin- für gerne umb ûch beschulden wôllen. datum Basel an fritag vor sant Laurenczen tag anno etc. 33. [supra] Suprascripcio. Den fürsichtigen wisen und uns besunder lieben dem burger- maister und rate der stat zů Ulme, darzů allen andern stetten, die mit in in ver- ainung sind. Dominus dux in consilio. 1433 Aug. 7 5 15 20 1113 Ang. II 645. Pf. Ludwig an Hzg. Wilhelm von Baiern: will an drei Genannte wegen des Tages zu Breisach schreiben und befehlen, daßt zwei von ihnen oder wenigstens ciner daran teilnehmen. 1433 August 11 Heidelberg. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 311 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. Auf der Rickseite steht unter der Adresse der gleichreitige Ver- 25 merk pfalzgrafen. Ang. 24 Unsern fruntlichen dienst zuvor. hochgeborner furste, lieber vetter. als ir uns geschrieben habent 3, wie daz etlich kauflûte bi Lymperg gefangen und daselbs gein Lymperg in daz sloß gefuret sin worden und daz ir darumbe einen tag gein Prysach bescheiden habent uf sant Bartholomeus tag negstkompt, zu nacht da zu sin, und bit� 30 tend uns unser rete auch dahin zu schicken, als daz und anders uwer brief inheldet, han wir wol verstanden, und uns sind solich zugriffe und reuberie leit und nit lieb. und wer uns daz sloß gelegen, als es uns und unsern landen untlegen ist, so mochten wir anders und me darzu tun, dann wir nu getun konnen, nachdem wir auch von des heiligen Romischen richs und unsern wegen hieniden in den landen mangerlei zu schaffen 35 und ußzurichten haben. doch so wollen wir einem von Fleckestein dem alten unserm vogt zu Sels, Wynrich von Hohenburg unserm amptman zu Lutzelstein und zu Eynertz- husen und Hans Monich unserm amptman zum Heiligen Crûtze schreiben und in be- velhen, daz zwen under in oder zu dem minsten ir einer zu dem obgenanten tag gein a Prysach von unsern wegen kummen sollen, dabi und mit zu sin und darzu zu helfen 40 und zu raten, wie den sachen allerbaste zu tunde si, daz die gefangen ledig mogen wer- den und auch solichen zugriffen und reüberien wiederstant geschee. dann was wir zu a) om. orig 1 Darunter ist wohl nicht nur der Limburger Vor- fall, sondern Landfriedensbruch überhaupt zu ver- stehen. Jener war durch das Breisacher Uberein- kommen vom 5 August (vgl. S. 950) nur vorläufig erledigt. 2 3 Smasmann von Rappoltstein. Vgl. oben Z. 7. 45
1024 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1433 den: darumb so haben wir uns mit unsern râten underredt, das uns gût dunket sin, das Анg. 7 ir und wir unser râte und ratsfründe uf ainen tag gen Brisach schicken wôlten, namlich Ang. 24 uf sant Bartholomeus tag schirest zû nacht do ze sin. herumb wir uch mit allem fliß ernstlichen bitten, ir wollet uwer frunde mit vollem gewalt uf sollichen tag gen Brisach schicken, sich etwas von den sachen ze underreden, wie sollich übel 1 gestrafft und hin- für gewendt und understanden werde. wir hetten üch ouch den tag gerne gelegenlicher gelegt, so haben wir unsern lieben vettern dem pfalzgrafen, herzog Steffan, dem bischofe von Straspurg, ouch unsers lieben oheims des von Osterrich lantvogt 2 und etlichen sinen râten, och Ludwigen von Liechtenberg, den von Straspurg, Basel, den richsstetten in Elsâss, ouch den von Zürch, Pern, Lucern und Solottern allen geschriben, ir râte und io ratsfründe ouch uf sollichen tag dahin ze schicken. dabi ir wol verstat, das etlich nicht ferrer schickten. lieben besundern. ir wôlt üch nichez lassen irren, sunder die üwern uf sollichen tag schicken. daran erzaigt ir uns sunder dienste und gefallnûß, das wir hin- für gerne umb ûch beschulden wôllen. datum Basel an fritag vor sant Laurenczen tag anno etc. 33. [supra] Suprascripcio. Den fürsichtigen wisen und uns besunder lieben dem burger- maister und rate der stat zů Ulme, darzů allen andern stetten, die mit in in ver- ainung sind. Dominus dux in consilio. 1433 Aug. 7 5 15 20 1113 Ang. II 645. Pf. Ludwig an Hzg. Wilhelm von Baiern: will an drei Genannte wegen des Tages zu Breisach schreiben und befehlen, daßt zwei von ihnen oder wenigstens ciner daran teilnehmen. 1433 August 11 Heidelberg. Aus München Reichs-A. Fürstensachen Tom. V fol. 311 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. Auf der Rickseite steht unter der Adresse der gleichreitige Ver- 25 merk pfalzgrafen. Ang. 24 Unsern fruntlichen dienst zuvor. hochgeborner furste, lieber vetter. als ir uns geschrieben habent 3, wie daz etlich kauflûte bi Lymperg gefangen und daselbs gein Lymperg in daz sloß gefuret sin worden und daz ir darumbe einen tag gein Prysach bescheiden habent uf sant Bartholomeus tag negstkompt, zu nacht da zu sin, und bit� 30 tend uns unser rete auch dahin zu schicken, als daz und anders uwer brief inheldet, han wir wol verstanden, und uns sind solich zugriffe und reuberie leit und nit lieb. und wer uns daz sloß gelegen, als es uns und unsern landen untlegen ist, so mochten wir anders und me darzu tun, dann wir nu getun konnen, nachdem wir auch von des heiligen Romischen richs und unsern wegen hieniden in den landen mangerlei zu schaffen 35 und ußzurichten haben. doch so wollen wir einem von Fleckestein dem alten unserm vogt zu Sels, Wynrich von Hohenburg unserm amptman zu Lutzelstein und zu Eynertz- husen und Hans Monich unserm amptman zum Heiligen Crûtze schreiben und in be- velhen, daz zwen under in oder zu dem minsten ir einer zu dem obgenanten tag gein a Prysach von unsern wegen kummen sollen, dabi und mit zu sin und darzu zu helfen 40 und zu raten, wie den sachen allerbaste zu tunde si, daz die gefangen ledig mogen wer- den und auch solichen zugriffen und reüberien wiederstant geschee. dann was wir zu a) om. orig 1 Darunter ist wohl nicht nur der Limburger Vor- fall, sondern Landfriedensbruch überhaupt zu ver- stehen. Jener war durch das Breisacher Uberein- kommen vom 5 August (vgl. S. 950) nur vorläufig erledigt. 2 3 Smasmann von Rappoltstein. Vgl. oben Z. 7. 45
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E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644 651. 1025 5 nûtz und frieden der gemeinen lande gehelfen und geraten mochten, sin wir willig und sal daran an uns, so viel uns dann geburet, kein bresten sin. datum Heydelberg feria tercia post beati Laurencii martiris anno etc. tricesimo tercio. [in verso] Dem hochgebornen fursten Ludwig von gots gnaden pfalzgraf bi Rine, hern Wilhelm pfalzgraven bi Rine und des heiligen Romischen richs oberster truch- ses und furseher der lande des Rines zu herzogen in Beyern und beschirmer des heiligen concilii zu Basel, unserm lieben Swaben und des Frenckischen rechten und vettern. herzog in Beyern. 1133 Ang. II 1433 Ang. II 10 646. Ulm an Nördlingen 1: übersendet abschriftlich eine Einladung Herzog Wilhelms von Baiern zu einem Tage in Breisach am 24 August; bittet, da die Sache eilt und deshalb nicht in Mahnung gesetzt werden kann, um Mitteilung, ob und wie nach Nördlingens Meinung der Tag von Bundes wegen zu beschicken sei. 1433 August 13 fUlm]. 1433 Aug. 13 15 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del. Unser frẃntlich willig dienst voran. ersammen und wisen lieben frýnde. uns ist uf hût ain schrifte 2 von dem durchluchtigen fúrsten unserm gnadigen herren herzog Wilhalmen von Bayern statthalter ze Basele etc. kommen, der abschrift wir iuwer lieb verschloßen senden in disem brief. daran ir wol vernemmen werdent, waz sin 20 gnade den stetten unser verainung als von der geschichte wegen, die an etlichen kouf- lúten uf dem Ryne beschehen ist mit nomme fanknúße und schaczung — und die nomme, als wir vernemmen, an barem gelte gros ist —, schribet und begeret, das die stette ir erbern bottschaft bi sinen gnäden und andern fúrsten herren und stette erbern botten, die sin gnade darzû beschriben hat und als siner gnaden brief beseit, mit vollem 25 gewalte haben sullen ze Brysach uf sant Barthlomeus dez hailigen apostolen tage ze- Ang. 24 nehste, zû gedenken, wie und waz zû sôlichem getan, damit sôlich und ander untâten gewëndet € und getêmet werden etc. wann nu, ob fúrsten herren und ander zû roberien und untäten tûn wôlten, an des hailigen richs stetten úbel erwünde e, das si zû solichem nicht schiken oder das bequemlich war tûn sôlten, und wann die sache och nicht baite 30 hat, das si manung oder anders ichezit erwarten múge, und och nicht bottschaft darzů liederlich zû fertigen gepúret solicher maße, das si losen und die sache wider hinder sich bringen sôlte, nachdem und das ain treffende sache ist, in der verhalten ungelimpf und schaden bringen môchte, der uns stetten in unsern aigen sachen, ob uns icht ent- stünde, unwillen wúrde beren, dadurch wir racz und trostez mochten emberen, und wann 35 och, ob menglich, die zu den sachen gerüfft sind, willig sin wôlt zû sôlichem ze tünde, uns stetten unser verainung von ferrem und ungelegenhait wegen nicht gepúret darzů ze tûn weder mit gezwge oder anderm, es ware denne mit ainem beschaiden raißigen gezwge: darumbe das denne in dem dehain verkurzrung beschehe oder von ieman zû Aug. 13 40 a) die Unterschrift steht auf drei Zeilen: nach Romischen und zu ist abgeteilt. b) Vorl gewenndet mil =wei horizontal liegenden Punkten fber dem zweiten e. c) Vorl. erwunnde mit swei horizontal liegenden Punkten über u, gans wie iber e in gewendet. Auf die Beförderung dieses und anderer Briefe bexieht sich folgender Ausgabeposten im Ulmer Aus- gabebuche : als wir vigilia assumpcionis Marie [Aug. 14) 45 den stetten verkundten unsers hern herzog Wilhalms von Bayern manung von der niderlegung wegen, so Ludwig Maiger und Cünrat Schnewlin uf dem Rine getän hetten, und als man bottschaft uf Bar- tholomei [Aug. 24] zů Brisach darumb hân solt, gaben wir zů bottenlone 10 lb. 14 sh. 8 hlr. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städte- bundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 33b not. chart. coaera unter der Rubrik Bottenlone.) nr. 644.
E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644 651. 1025 5 nûtz und frieden der gemeinen lande gehelfen und geraten mochten, sin wir willig und sal daran an uns, so viel uns dann geburet, kein bresten sin. datum Heydelberg feria tercia post beati Laurencii martiris anno etc. tricesimo tercio. [in verso] Dem hochgebornen fursten Ludwig von gots gnaden pfalzgraf bi Rine, hern Wilhelm pfalzgraven bi Rine und des heiligen Romischen richs oberster truch- ses und furseher der lande des Rines zu herzogen in Beyern und beschirmer des heiligen concilii zu Basel, unserm lieben Swaben und des Frenckischen rechten und vettern. herzog in Beyern. 1133 Ang. II 1433 Ang. II 10 646. Ulm an Nördlingen 1: übersendet abschriftlich eine Einladung Herzog Wilhelms von Baiern zu einem Tage in Breisach am 24 August; bittet, da die Sache eilt und deshalb nicht in Mahnung gesetzt werden kann, um Mitteilung, ob und wie nach Nördlingens Meinung der Tag von Bundes wegen zu beschicken sei. 1433 August 13 fUlm]. 1433 Aug. 13 15 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim del. Unser frẃntlich willig dienst voran. ersammen und wisen lieben frýnde. uns ist uf hût ain schrifte 2 von dem durchluchtigen fúrsten unserm gnadigen herren herzog Wilhalmen von Bayern statthalter ze Basele etc. kommen, der abschrift wir iuwer lieb verschloßen senden in disem brief. daran ir wol vernemmen werdent, waz sin 20 gnade den stetten unser verainung als von der geschichte wegen, die an etlichen kouf- lúten uf dem Ryne beschehen ist mit nomme fanknúße und schaczung — und die nomme, als wir vernemmen, an barem gelte gros ist —, schribet und begeret, das die stette ir erbern bottschaft bi sinen gnäden und andern fúrsten herren und stette erbern botten, die sin gnade darzû beschriben hat und als siner gnaden brief beseit, mit vollem 25 gewalte haben sullen ze Brysach uf sant Barthlomeus dez hailigen apostolen tage ze- Ang. 24 nehste, zû gedenken, wie und waz zû sôlichem getan, damit sôlich und ander untâten gewëndet € und getêmet werden etc. wann nu, ob fúrsten herren und ander zû roberien und untäten tûn wôlten, an des hailigen richs stetten úbel erwünde e, das si zû solichem nicht schiken oder das bequemlich war tûn sôlten, und wann die sache och nicht baite 30 hat, das si manung oder anders ichezit erwarten múge, und och nicht bottschaft darzů liederlich zû fertigen gepúret solicher maße, das si losen und die sache wider hinder sich bringen sôlte, nachdem und das ain treffende sache ist, in der verhalten ungelimpf und schaden bringen môchte, der uns stetten in unsern aigen sachen, ob uns icht ent- stünde, unwillen wúrde beren, dadurch wir racz und trostez mochten emberen, und wann 35 och, ob menglich, die zu den sachen gerüfft sind, willig sin wôlt zû sôlichem ze tünde, uns stetten unser verainung von ferrem und ungelegenhait wegen nicht gepúret darzů ze tûn weder mit gezwge oder anderm, es ware denne mit ainem beschaiden raißigen gezwge: darumbe das denne in dem dehain verkurzrung beschehe oder von ieman zû Aug. 13 40 a) die Unterschrift steht auf drei Zeilen: nach Romischen und zu ist abgeteilt. b) Vorl gewenndet mil =wei horizontal liegenden Punkten fber dem zweiten e. c) Vorl. erwunnde mit swei horizontal liegenden Punkten über u, gans wie iber e in gewendet. Auf die Beförderung dieses und anderer Briefe bexieht sich folgender Ausgabeposten im Ulmer Aus- gabebuche : als wir vigilia assumpcionis Marie [Aug. 14) 45 den stetten verkundten unsers hern herzog Wilhalms von Bayern manung von der niderlegung wegen, so Ludwig Maiger und Cünrat Schnewlin uf dem Rine getän hetten, und als man bottschaft uf Bar- tholomei [Aug. 24] zů Brisach darumb hân solt, gaben wir zů bottenlone 10 lb. 14 sh. 8 hlr. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städte- bundsrechnung vom Jahre 1433 fol. 33b not. chart. coaera unter der Rubrik Bottenlone.) nr. 644.
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1026 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1433 Aug. 13 lúczel oder ze vil getàn werde, so verkünden wir iuwer lieb das mit vliße und ernste bittent und manent, das ir gestalt und gelegenhait fúr úch nemmet und uns bi disem botten in schrifte aigenlich wissen laßent iuwer mainung und rat, ob oder was nach iuwer mainung in dem ze tûnde si, ob man bottschaft von gemainer stette wegen uf den vor geschriben tage senden und tûn sulle und wôlle, wie mânigen botten und von welchen stetten, waz gewalcz in empfolhen werden und wie si sich halten sullen, mit sunderhait, ob man da uf dem tage ze rate oder beschließen wúrde gemainlich zû sô- lichem ze tûn, waz denne der stette unser verainung botten in dem zůsagen oder wie si sich halten sûllen nach der stette eren und nûcze, das dem so nach dem merren der stette schriften nachgegangen werden muge. denne wamit wir úch lieb oder dienst er- 10 zaigen oder bewisen môchten, darzů wôlten wir allezit willig und berait sin, als billich ist. geben uf donrstag vor unser lieben frowen tage aßumpcionis anno domini etc. 1400 tricesimo tercio. [in verso] Den ersammen und wisen den burgermaister und rate der stat Nördlingen, unsern besundern gûten frýnden. Burgermaister und rate ze Ulme. 5 1433 Aug. 13 15 1433 647. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm von Baiern: kann seine Räte nicht zum Breisacher Aug. 14 Tag schicken, da er für dieselbe Zeit einige Elsässische Ritter vor sich nach Ha- genau beschieden hat. 1433 August 14 Hagenau. Aus München Geh. Haus-A. Akt nr. 543 fol. 113 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. 20 deperd. Unserem kolumnierien e entsprechen in der Vorlage überall zwei horirontal über dem Buchstaben liegende Punkte, unserem ú ein u teils mit einfachem Punkt teils mit vertikalem, leicht gekrümmtem Strich. Unsern frúntlichen dinst und was wir liebes und gûts vermôgent zůvor. hoch- geborner furste, lieber vetter. als uwer liebe uns geschriben und domitte einen 25 zedel€ geschicket hat von etlicher kouflúte wegen von Bravanden, die Ludewig Meiger und Conrat Snewlin von Landecke mit iren helfern bi Limperg nidergeworfen und do- selbest hingefüret habent, und bittend uns, das wir unser treffliche rete mit vollem gewalte von derselben sache wegen gein Brisach schicken wollend, nemlich of sant Bar- Aug. 24 tholomeus tag nehstkumpt zû nacht do zû sin etc., als uwer brief das mit me worten so volliclicher innehelt: lieber vetter, lassen wir uwer liebe wissen, das wir solichs gerne dûn wolten. so haben wir of dieselbe zit etliche treffliche tage, ee uns uwer brief kommen ist, her gein Hagenauw vúr uns bescheiden túschen etlicher ritterschaft im Elsaß, dabi wir unser frúnde haben müssent. dieselben tage wir ouch mit glimpfe nit widerbieten môgent; dann wir versorgent, wo wir soliche spenne und mißhelle nit hin- 35 gelegen môchten, das daruß groß irronge und schaden entstúnden. darumbe solichs niderzülegen und zü vorkommen, so môgent wir uwer liebe of dise zit niemans von unsern reten geschicken, als wir dann gerne deten, und bitten uwer liebe fruntliche, uns solichs nit vor úbel ofzûnemen. dann was wir uch hernach in den oder andern sachen getûn kônnen, sollend ir uns willig finden. datum Hagenauw vigilia assump- 40 cionis beate Marie virginis gloriose anno etc. 33. [in verso] Dem hochgebornen fúrsten hern Wilhelm pfalzgraven bi Rine und herzug in Beyern des heiligen concili zů Basel beschirmer und stathalter unsers gnedigesten herren des Romýschen " etc. keisers, unserm lieben vetter. Stephan von gots gnaden phalzgrave bi Rine und herzůg in Beyern. 1433 Antg. 14 45 a) sic. 1 Es ist wohl die in nr. 644 erwälnie berednüß gemeint.
1026 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1433 Aug. 13 lúczel oder ze vil getàn werde, so verkünden wir iuwer lieb das mit vliße und ernste bittent und manent, das ir gestalt und gelegenhait fúr úch nemmet und uns bi disem botten in schrifte aigenlich wissen laßent iuwer mainung und rat, ob oder was nach iuwer mainung in dem ze tûnde si, ob man bottschaft von gemainer stette wegen uf den vor geschriben tage senden und tûn sulle und wôlle, wie mânigen botten und von welchen stetten, waz gewalcz in empfolhen werden und wie si sich halten sullen, mit sunderhait, ob man da uf dem tage ze rate oder beschließen wúrde gemainlich zû sô- lichem ze tûn, waz denne der stette unser verainung botten in dem zůsagen oder wie si sich halten sûllen nach der stette eren und nûcze, das dem so nach dem merren der stette schriften nachgegangen werden muge. denne wamit wir úch lieb oder dienst er- 10 zaigen oder bewisen môchten, darzů wôlten wir allezit willig und berait sin, als billich ist. geben uf donrstag vor unser lieben frowen tage aßumpcionis anno domini etc. 1400 tricesimo tercio. [in verso] Den ersammen und wisen den burgermaister und rate der stat Nördlingen, unsern besundern gûten frýnden. Burgermaister und rate ze Ulme. 5 1433 Aug. 13 15 1433 647. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm von Baiern: kann seine Räte nicht zum Breisacher Aug. 14 Tag schicken, da er für dieselbe Zeit einige Elsässische Ritter vor sich nach Ha- genau beschieden hat. 1433 August 14 Hagenau. Aus München Geh. Haus-A. Akt nr. 543 fol. 113 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. 20 deperd. Unserem kolumnierien e entsprechen in der Vorlage überall zwei horirontal über dem Buchstaben liegende Punkte, unserem ú ein u teils mit einfachem Punkt teils mit vertikalem, leicht gekrümmtem Strich. Unsern frúntlichen dinst und was wir liebes und gûts vermôgent zůvor. hoch- geborner furste, lieber vetter. als uwer liebe uns geschriben und domitte einen 25 zedel€ geschicket hat von etlicher kouflúte wegen von Bravanden, die Ludewig Meiger und Conrat Snewlin von Landecke mit iren helfern bi Limperg nidergeworfen und do- selbest hingefüret habent, und bittend uns, das wir unser treffliche rete mit vollem gewalte von derselben sache wegen gein Brisach schicken wollend, nemlich of sant Bar- Aug. 24 tholomeus tag nehstkumpt zû nacht do zû sin etc., als uwer brief das mit me worten so volliclicher innehelt: lieber vetter, lassen wir uwer liebe wissen, das wir solichs gerne dûn wolten. so haben wir of dieselbe zit etliche treffliche tage, ee uns uwer brief kommen ist, her gein Hagenauw vúr uns bescheiden túschen etlicher ritterschaft im Elsaß, dabi wir unser frúnde haben müssent. dieselben tage wir ouch mit glimpfe nit widerbieten môgent; dann wir versorgent, wo wir soliche spenne und mißhelle nit hin- 35 gelegen môchten, das daruß groß irronge und schaden entstúnden. darumbe solichs niderzülegen und zü vorkommen, so môgent wir uwer liebe of dise zit niemans von unsern reten geschicken, als wir dann gerne deten, und bitten uwer liebe fruntliche, uns solichs nit vor úbel ofzûnemen. dann was wir uch hernach in den oder andern sachen getûn kônnen, sollend ir uns willig finden. datum Hagenauw vigilia assump- 40 cionis beate Marie virginis gloriose anno etc. 33. [in verso] Dem hochgebornen fúrsten hern Wilhelm pfalzgraven bi Rine und herzug in Beyern des heiligen concili zů Basel beschirmer und stathalter unsers gnedigesten herren des Romýschen " etc. keisers, unserm lieben vetter. Stephan von gots gnaden phalzgrave bi Rine und herzůg in Beyern. 1433 Antg. 14 45 a) sic. 1 Es ist wohl die in nr. 644 erwälnie berednüß gemeint.
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E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. 1027 648. Zwei gen. Straßburger Gesandte an Straßburg: berichten u. a., daß eine Konzils- gesandtschaft und etliche städtische Gesandte auf dem Breisacher Tage gewesen seien und Hzg. Wilhelm von Baiern und jene Konzilsgesandtschaft sich erboten haben, um der Städte willen ihre Botschaft zu den Kurfürsten nach Frankfurt zu schicken. 1433 August 26 [Breisach J. Aus Straßburg Stadt.-A. Série AA fasc. 179 fol. 33 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. 1433 Aug. 26 Ersamen fursichthigen wisen lieben hern. wir entbietent úch unsern gewilligen dienst und lant úch wissen : [I] also ir uns heruf gon a Brisach zû unserm gnedigen heren herzoge Wilhelm gevertiget habent, also ist dez heilgen conziliumsb botschaft och 10 bi sinen gnoden gesin und ettewil der stette erbere botschaft und habent sich do únder- ret, also wir úch denne wol sagen werdent, so uns got hem gehilfet etc. [2] lieben hern. Also het es sich nu also under anderm gemacht, daz wir uns beklaget habent, in welcher mosse uns Flippus von Kronenberg ettewievil heren ritter und kneht zû vigende gemaht het und doch noch nie erfarene kundent, waz siner ansproche were [3] also het unser gnediger her herzoge Wilhelm, ôch dez heilgen conziliumß bot- 15 etc. schaft sich erbotten, umb der stette willen ir erber " botschaft gon Franckefurt zû unsern gnedigen heren den korfúrsten zů dunde 1. dez wir inen gnediklich gedanket habent. [3"] also het sich nu also von Lintbergß wegen gemaht, daz unser her herzoge Wilhelm, öch daz heilge conzilium ir botschaft gon Franckefurt zû unsern gnedigen heren den 20 korfúrsten schicken wellent. die habent wir nu angerûffet, daz sú von unsere stette wegen also von Flippus von Kronenberg wegen mit innen redent und sú anrüffent, daz sú Flippus von Kronenberg dozû hâltent, daz er solich vigentschaft abe dûge, denne wir ime allewegent er und rehthes nút usgon wellent an glichen gelegenen enden. dez hant sú uns zûgeseit, daz sú daz ire botschaft, so sú hinab hin vertingent, noch dem 25 besten enpfellen wellent. [4] lieben heren. also het uns nu unser her herzoge Wil- helm ernstlich gebetten, also sûlle an frittag nehest ein dag alhie zû Brisach sin Ang. 2s zwúschent sinen gnoden und unserm hern dem margrofen, ôch zwúschent den hern von Gerölczeckee und ir widerparten, dez er hie erwarten welle, daz wir bi ime blibent und ime solichen dag helfent leisten; denn er wisse wol, daz uns solich kriege öch leit so und schedelich sigent. so wisse er öch wol, daz wir úch ein wolgefallen doran dügent. also habent wir in dem besten sinen gnoden zûgeseit und hoffent, daz úch daz nút missevallen súlle. nút me wissent wir úch zů schriben. geben an mittewuch noch sant Bartholomeus dage anno etc. 33. [in verso] Den ersamen fúrsihthigen wisen 35 unsern lieben hern meister und rot zů Stroß- burg presentetur littera. 1433 Aug. 26 Hans Zorn von Eckerich ritter und Adam Riffe. 40 649. Hzg. Wilhelm von Baiern an den Schwäbischen Städtebund: schreibt, daß die Verhandlungen in Breisach kein Ergebnis gehabt haben; will in seinen Bemihungen, besseren Frieden im Reiche zu machen und Unrecht zu strafen, fortfahren; erbittet dazu den Beistand des Bundes und sagt ihm den seinigen zu; hofft, daß der Kaiser bald nach Deutschland zurickkehren und dann mit Hilfe Gottes und der Reichs- unterthanen mehr als er erreichen werde. 1433 August 29 Breisach. Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 30 cop. chart. coacva mil Schnitten, Beischluſo ru dem Briefe Ulms an Nördlingen rom 3 September 1133, unserer ur. 651. 1433 Ang. 29 15 a) kaum gen. b) em.; orig. conzilims. c) cnt.; orig. erfarent. d) ent.; orig. er. e) oder Gerôlczecke? Vgl. S. 951. Deutsche Reichstags-Aklen X. 130
E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. 1027 648. Zwei gen. Straßburger Gesandte an Straßburg: berichten u. a., daß eine Konzils- gesandtschaft und etliche städtische Gesandte auf dem Breisacher Tage gewesen seien und Hzg. Wilhelm von Baiern und jene Konzilsgesandtschaft sich erboten haben, um der Städte willen ihre Botschaft zu den Kurfürsten nach Frankfurt zu schicken. 1433 August 26 [Breisach J. Aus Straßburg Stadt.-A. Série AA fasc. 179 fol. 33 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. 1433 Aug. 26 Ersamen fursichthigen wisen lieben hern. wir entbietent úch unsern gewilligen dienst und lant úch wissen : [I] also ir uns heruf gon a Brisach zû unserm gnedigen heren herzoge Wilhelm gevertiget habent, also ist dez heilgen conziliumsb botschaft och 10 bi sinen gnoden gesin und ettewil der stette erbere botschaft und habent sich do únder- ret, also wir úch denne wol sagen werdent, so uns got hem gehilfet etc. [2] lieben hern. Also het es sich nu also under anderm gemacht, daz wir uns beklaget habent, in welcher mosse uns Flippus von Kronenberg ettewievil heren ritter und kneht zû vigende gemaht het und doch noch nie erfarene kundent, waz siner ansproche were [3] also het unser gnediger her herzoge Wilhelm, ôch dez heilgen conziliumß bot- 15 etc. schaft sich erbotten, umb der stette willen ir erber " botschaft gon Franckefurt zû unsern gnedigen heren den korfúrsten zů dunde 1. dez wir inen gnediklich gedanket habent. [3"] also het sich nu also von Lintbergß wegen gemaht, daz unser her herzoge Wilhelm, öch daz heilge conzilium ir botschaft gon Franckefurt zû unsern gnedigen heren den 20 korfúrsten schicken wellent. die habent wir nu angerûffet, daz sú von unsere stette wegen also von Flippus von Kronenberg wegen mit innen redent und sú anrüffent, daz sú Flippus von Kronenberg dozû hâltent, daz er solich vigentschaft abe dûge, denne wir ime allewegent er und rehthes nút usgon wellent an glichen gelegenen enden. dez hant sú uns zûgeseit, daz sú daz ire botschaft, so sú hinab hin vertingent, noch dem 25 besten enpfellen wellent. [4] lieben heren. also het uns nu unser her herzoge Wil- helm ernstlich gebetten, also sûlle an frittag nehest ein dag alhie zû Brisach sin Ang. 2s zwúschent sinen gnoden und unserm hern dem margrofen, ôch zwúschent den hern von Gerölczeckee und ir widerparten, dez er hie erwarten welle, daz wir bi ime blibent und ime solichen dag helfent leisten; denn er wisse wol, daz uns solich kriege öch leit so und schedelich sigent. so wisse er öch wol, daz wir úch ein wolgefallen doran dügent. also habent wir in dem besten sinen gnoden zûgeseit und hoffent, daz úch daz nút missevallen súlle. nút me wissent wir úch zů schriben. geben an mittewuch noch sant Bartholomeus dage anno etc. 33. [in verso] Den ersamen fúrsihthigen wisen 35 unsern lieben hern meister und rot zů Stroß- burg presentetur littera. 1433 Aug. 26 Hans Zorn von Eckerich ritter und Adam Riffe. 40 649. Hzg. Wilhelm von Baiern an den Schwäbischen Städtebund: schreibt, daß die Verhandlungen in Breisach kein Ergebnis gehabt haben; will in seinen Bemihungen, besseren Frieden im Reiche zu machen und Unrecht zu strafen, fortfahren; erbittet dazu den Beistand des Bundes und sagt ihm den seinigen zu; hofft, daß der Kaiser bald nach Deutschland zurickkehren und dann mit Hilfe Gottes und der Reichs- unterthanen mehr als er erreichen werde. 1433 August 29 Breisach. Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 30 cop. chart. coacva mil Schnitten, Beischluſo ru dem Briefe Ulms an Nördlingen rom 3 September 1133, unserer ur. 651. 1433 Ang. 29 15 a) kaum gen. b) em.; orig. conzilims. c) cnt.; orig. erfarent. d) ent.; orig. er. e) oder Gerôlczecke? Vgl. S. 951. Deutsche Reichstags-Aklen X. 130
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1028 Landfriedensverhandlungen in Dentschland Jannar 1432 bis August 1433. Von gottes genaden Wilhalm pfalzgrave bi Rein herzog in Baýrn des hailigen concili zû Basel beschirmer und unsers genedigisten hern des Rômischen kaisers stathalder. Unsern gunstlichen grûs und alles gût bevor. ersamen und uns besunder lieben. ewr schreiben und warûmb ir nicht herkommen oder geschickt habet múgen 1, das haben wir aigenlich und wol vernomen und wir zweifeln nicht, ir wisst wol, das uns sôlich unredlich krieg vintschaft und mûtwil, der ew dann ietzund an solichem herkommen auch geirret hat, nie liebe gewesen ist und wir allzit mit hilf des reichs fúrsten mannen und stetten gern darzů gedacht und getan hetten und ouch noch gerne thûn wôlten, so verr wir des hilf beistand und nachschueb von des hailigen Römischen 10 reichs wegen in disen landen gehaben môchten, und ouch ietzünd hie zû Brisach mani- gerlai rede und anbringung darumb gehabt haben. das doch noch bis daher zû auß- treglichem nwtz laider nicht geholfen hat. darumb wir aber noch nit ablaussen und noch unsers genedigen herren des Rômischen kaisers empfelhnús2 dem vleissiklichen außwarten und versûchen wöllen, ob pesser fride in dem hailigen Rômischen reich ge- 15 macht und die ungerechtikait gestrauft mocht werden, der laider in disen landen zůmal vil ist und nimant erparmen wil. und darumb so bitten wir ew mit sunderlichem vleiß, ew mit ewr verainung und puntgenossen auch darauf zû bedenken, damit ir uns hie oben an disen enden mit etlichen, die dem gelegen weren, zû hilf und zû statten kommen wollt, damit die ungerechtikait gestrauft und der frid und das recht gesterket wúrd. 20 so wôllen wir doch hierumb in disen landen mit den, die darzů noch auch gûten willen haben, unbedächtig nicht sein, ob wir ew gegen den, die ew dann ietzund abgesagt haben, oder ander, die ew wider rechts thûn“ wolten, ouch hilflich nachschubig gesein mochten, damit ir von in unredlicher vordrung und ansprach vertragen wúrdt. und wie ew bedúch, darin wir ew in dem allen zu hilf fudrung und zû statten kommen mochten, 25 darin lat ew nicht verdriessen, uns das wissentlich ze machen. so wôllen wir zůvorderst von unsers genedigen hern des kaisers, auch von gunst und gûtem willens wegen, den wir zû ew allzeit gehabt haben und ouch noch haben, uns also darin beweisen, das ir nicht anders an uns finden sult dann genad gunst und furdrung, so verr wir dann das umb der gerechtikait und ewern willen immer gethün múgen. wir hoffen ouch zû got, so 1433 Ang. 29 1) Vorl. thů. 1 Der Schwäbische Stüdtebund hatte anfänglich den Breisacher Tag beschicken wollen, wie der fol- gende Ulmer Ausgabeposten vom 19 August lehrt: Múller eodem die [d. i. quarta post assumpcionis Marie] gen Rútlingen, als wir in schriben, ir erber bottschaft gen Brisach uf Bartholomei [Aug. 24] zů schicken, mit ligen 12 sh. 4 hlr. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrech- nung vom Jahre 1433 fol. 34a not. chart. coaeva unter Bottenlone.) An demselben Tage aber erhielt Ulm einen von Do. n. Laurentii [Aug. 13] datierten Brief Gabriels von Rammingen und Anderer, in dem sie dem Bunde Fehde ansagten (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 cop. chart. coaeva, Bei- schlußt au dem gleich au erwähnenden Briefe Ulms an Nördlingen vom 19 August), und nun schickte die Stadt hinter Müller einen Boten hinterher, wic folgender Ausgabeposten zeigt : Zuselman quarta post assump- cionis Marie [Aug. 19] gen Rútlingen, als wir si wider wandten mit derselben irer bottschaft von der vientschaft wegen, die Gabriel von Rammingen und ander seiten, 9 sh. 4 hlr. (Ulm Stadt-A. a. a. O. fol. 34a not. chart. coaeva unter Bottenlone). An demselben Tage schrieb Ulm an Nördlingen: inliegend schicke es Abschrift von zwei Fehdebriesen; es habe deshalb die Botschaft, die auf Begehren Hrg. Wil- 35 helms nach Breisach gehen sollte, nuriickgehalten, weil es niderlegen derselben befürchte; es habe den Herzog davon benachrichtigt und sich bei ihm iber die unbillichait, die den stetten wider recht zû- gezogen wirdt, beklagt; dat. Mi. n. frowen tag as- 40 sumpcionis [Aug. 197 1433. (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd.) Auf den Brief UIms an Hrg. Wilhelm bexicht sich folgender Aus- jabeposten: Haintzen von Tussen sexta vor Bar- 45 tholomei [Aug. 21] gen Brisach zû unserm hern herzog Wilhalmen von Bayern, als wir sinen gnaden schriben, das die stette ir bottschaft uf den tag gen Brisach Bartholomei [Aug. 24] nicht bringen môch- ten von Gabriels von Rammingen und anderr vient- 50 schaft, 3 lb. hlr. mit ligen. (Ulm a. a. O. fol. 34b not. chart. coaera unter Bottenlone.) 2 Ugl. nr. 594.
1028 Landfriedensverhandlungen in Dentschland Jannar 1432 bis August 1433. Von gottes genaden Wilhalm pfalzgrave bi Rein herzog in Baýrn des hailigen concili zû Basel beschirmer und unsers genedigisten hern des Rômischen kaisers stathalder. Unsern gunstlichen grûs und alles gût bevor. ersamen und uns besunder lieben. ewr schreiben und warûmb ir nicht herkommen oder geschickt habet múgen 1, das haben wir aigenlich und wol vernomen und wir zweifeln nicht, ir wisst wol, das uns sôlich unredlich krieg vintschaft und mûtwil, der ew dann ietzund an solichem herkommen auch geirret hat, nie liebe gewesen ist und wir allzit mit hilf des reichs fúrsten mannen und stetten gern darzů gedacht und getan hetten und ouch noch gerne thûn wôlten, so verr wir des hilf beistand und nachschueb von des hailigen Römischen 10 reichs wegen in disen landen gehaben môchten, und ouch ietzünd hie zû Brisach mani- gerlai rede und anbringung darumb gehabt haben. das doch noch bis daher zû auß- treglichem nwtz laider nicht geholfen hat. darumb wir aber noch nit ablaussen und noch unsers genedigen herren des Rômischen kaisers empfelhnús2 dem vleissiklichen außwarten und versûchen wöllen, ob pesser fride in dem hailigen Rômischen reich ge- 15 macht und die ungerechtikait gestrauft mocht werden, der laider in disen landen zůmal vil ist und nimant erparmen wil. und darumb so bitten wir ew mit sunderlichem vleiß, ew mit ewr verainung und puntgenossen auch darauf zû bedenken, damit ir uns hie oben an disen enden mit etlichen, die dem gelegen weren, zû hilf und zû statten kommen wollt, damit die ungerechtikait gestrauft und der frid und das recht gesterket wúrd. 20 so wôllen wir doch hierumb in disen landen mit den, die darzů noch auch gûten willen haben, unbedächtig nicht sein, ob wir ew gegen den, die ew dann ietzund abgesagt haben, oder ander, die ew wider rechts thûn“ wolten, ouch hilflich nachschubig gesein mochten, damit ir von in unredlicher vordrung und ansprach vertragen wúrdt. und wie ew bedúch, darin wir ew in dem allen zu hilf fudrung und zû statten kommen mochten, 25 darin lat ew nicht verdriessen, uns das wissentlich ze machen. so wôllen wir zůvorderst von unsers genedigen hern des kaisers, auch von gunst und gûtem willens wegen, den wir zû ew allzeit gehabt haben und ouch noch haben, uns also darin beweisen, das ir nicht anders an uns finden sult dann genad gunst und furdrung, so verr wir dann das umb der gerechtikait und ewern willen immer gethün múgen. wir hoffen ouch zû got, so 1433 Ang. 29 1) Vorl. thů. 1 Der Schwäbische Stüdtebund hatte anfänglich den Breisacher Tag beschicken wollen, wie der fol- gende Ulmer Ausgabeposten vom 19 August lehrt: Múller eodem die [d. i. quarta post assumpcionis Marie] gen Rútlingen, als wir in schriben, ir erber bottschaft gen Brisach uf Bartholomei [Aug. 24] zů schicken, mit ligen 12 sh. 4 hlr. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrech- nung vom Jahre 1433 fol. 34a not. chart. coaeva unter Bottenlone.) An demselben Tage aber erhielt Ulm einen von Do. n. Laurentii [Aug. 13] datierten Brief Gabriels von Rammingen und Anderer, in dem sie dem Bunde Fehde ansagten (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 cop. chart. coaeva, Bei- schlußt au dem gleich au erwähnenden Briefe Ulms an Nördlingen vom 19 August), und nun schickte die Stadt hinter Müller einen Boten hinterher, wic folgender Ausgabeposten zeigt : Zuselman quarta post assump- cionis Marie [Aug. 19] gen Rútlingen, als wir si wider wandten mit derselben irer bottschaft von der vientschaft wegen, die Gabriel von Rammingen und ander seiten, 9 sh. 4 hlr. (Ulm Stadt-A. a. a. O. fol. 34a not. chart. coaeva unter Bottenlone). An demselben Tage schrieb Ulm an Nördlingen: inliegend schicke es Abschrift von zwei Fehdebriesen; es habe deshalb die Botschaft, die auf Begehren Hrg. Wil- 35 helms nach Breisach gehen sollte, nuriickgehalten, weil es niderlegen derselben befürchte; es habe den Herzog davon benachrichtigt und sich bei ihm iber die unbillichait, die den stetten wider recht zû- gezogen wirdt, beklagt; dat. Mi. n. frowen tag as- 40 sumpcionis [Aug. 197 1433. (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. partim deperd.) Auf den Brief UIms an Hrg. Wilhelm bexicht sich folgender Aus- jabeposten: Haintzen von Tussen sexta vor Bar- 45 tholomei [Aug. 21] gen Brisach zû unserm hern herzog Wilhalmen von Bayern, als wir sinen gnaden schriben, das die stette ir bottschaft uf den tag gen Brisach Bartholomei [Aug. 24] nicht bringen môch- ten von Gabriels von Rammingen und anderr vient- 50 schaft, 3 lb. hlr. mit ligen. (Ulm a. a. O. fol. 34b not. chart. coaera unter Bottenlone.) 2 Ugl. nr. 594.
Strana 1029
E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. 1029 das unser genediger herr der Römisch kaiser schir selbs zû Deutschen landen kommen súll. der sôlichs mit der hilf gotes und des reichs underthanen bas understan mag und wirdet dann wir. darzů wir doch auch als ain getruwer fúrst und undertan mit gûtem willen und vleiß nach unserm vermůgen gern hilflichen und nachschubig sein wollen, 5 als wir des seinen kaiserlichen genaden und der gerechtikait zû thûn wôl schuldig sein. und laust uns in dem allem fúrderlichen und so ir erst múgt ewr mainung in geschrift wider wissen. datum Brýsach an sampstag decollacionis Johannis baptiste anno etc. 33. [subtus] Suprascripcio. Den ersamen fúr- sichtigen und weisen unß besunder lieben den gemainen reichsstetten der verainung in Swaben. Dominus dux in consilio. 1433 Aнg. 29 1433 Aug. 29 10 650. Rottweil an [ Ulm]: berichtet über den Besuch und das Ergebnis des Breisacher 1433 Tages vom 24 August. 1433 August 30 f Rottweil]. Ang. 30 15 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 29 cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beischlußt au dem Briefe Ulms an Nördlingen vom 3 September 1433, unserer nr. 651. Unser frúntlich willig dienste zû allen ziten voran. fúrsichtigen wisen besundern gûten und lieben frúnde. als wir nechst unser raczbotten zû Basel bi dem gûtlichen tag gen Wenczel von der Wytenmwl gehabt haben, hät der durchlichtig fürst unser genediger herr herzog Wilhelm etc. mit denselben unsern botten geredt, wie er ainen 20 tag gen Brisach uf sant Bartholomeus tag nauchst vergangen gemacht und herren und Aug. 29 stett aldahin für sich beschriben und gebetten hab von sache wegen die gemainen lant- schaft antreffend, und hât uns gebetten unser bottschaft uf denselben tag ouch also ze schicken. und als nû unser botten herhain komen und uns sôlichs von sinen gnäden erzalten, so haben wir sôlichs dem fürsten mit dehainem glimpf mügen versagen, wie- 25 wol uns sorglich was unser bottschaft an die ende ze bringen, und haben unser bott- schaft aldahin geschickt, dà ze vernemen, was uf dem tag gehandelt und fürgenommen wurd, und in denselben sachen kain antwurt ze geben, denn das wider an uns ze bringen. also hät uns dieselb unser bottschaft, als die herhain kommen ist, geseit, wie unser genediger herre herzog Wilhelm mit etlichen trâffenlichen sinen râten, ouch mit des so hailigen concili erbern bottschaft 1 zû dem tage kommen sige. es sien ouch bi dem tag gewesen iuwer und unser gûten frunde der von Straßburg, der von Basel, der aid- genossen, aller richsstette in Elsas und der stette im Brisgöw erbern raczbotten. und also hab unser herr herzog Wilhelm erzâlt von der rôuberi der mütwilligen vientschaft a und krieg wegen, so an dem Rein in Elsas Brisgöw und Swaben von tag zû tag ie mer 35 und mer uferstanden und wie därzů von nieman getan noch sölichs understanden werde, und hât daruf ainen conmissionbrief, wie im das hailig concilium ze schirmen vonb unserm allergenedigisten herren dem Römischen etc. kaiser und krieg und urlúg in disen landen ze temmen und ze understän enpfolchen sige 2, verlesen laussen und däruf geredt, das erc unserm allergenedigistem herren dem Rômischen kaiser zû eren, dem hailigen 40 concilio zû schirm und sterkung und dem ganzen land zû nucz und pliblichait gerne mit libe und gût darzů tûn wôlle, damit man sôlicher rauberi mütwilliger vientschaft und krieg in disen landen ab sige, das er aber an der fürsten herren und stetten hilf nit getûn mug, und hat dämit alle " stette erkunnet und angerüfft im därumb zůzesagen. a) Vort. nur vient. b) em.; Vorl. und. c) fchlt in der Vorlage. d) em; Vorl. aller. 45 1 Vgl. S. 951. Mit dieser Vollmacht kann nur die vom II Ok- tober 1431 (nr. 109) gemeint sein; denn die jüngere rom 28 Juni 1432 (nr. 594) enthält nichts üiber die Beschirmung des Konnils. 130*
E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. 1029 das unser genediger herr der Römisch kaiser schir selbs zû Deutschen landen kommen súll. der sôlichs mit der hilf gotes und des reichs underthanen bas understan mag und wirdet dann wir. darzů wir doch auch als ain getruwer fúrst und undertan mit gûtem willen und vleiß nach unserm vermůgen gern hilflichen und nachschubig sein wollen, 5 als wir des seinen kaiserlichen genaden und der gerechtikait zû thûn wôl schuldig sein. und laust uns in dem allem fúrderlichen und so ir erst múgt ewr mainung in geschrift wider wissen. datum Brýsach an sampstag decollacionis Johannis baptiste anno etc. 33. [subtus] Suprascripcio. Den ersamen fúr- sichtigen und weisen unß besunder lieben den gemainen reichsstetten der verainung in Swaben. Dominus dux in consilio. 1433 Aнg. 29 1433 Aug. 29 10 650. Rottweil an [ Ulm]: berichtet über den Besuch und das Ergebnis des Breisacher 1433 Tages vom 24 August. 1433 August 30 f Rottweil]. Ang. 30 15 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 29 cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beischlußt au dem Briefe Ulms an Nördlingen vom 3 September 1433, unserer nr. 651. Unser frúntlich willig dienste zû allen ziten voran. fúrsichtigen wisen besundern gûten und lieben frúnde. als wir nechst unser raczbotten zû Basel bi dem gûtlichen tag gen Wenczel von der Wytenmwl gehabt haben, hät der durchlichtig fürst unser genediger herr herzog Wilhelm etc. mit denselben unsern botten geredt, wie er ainen 20 tag gen Brisach uf sant Bartholomeus tag nauchst vergangen gemacht und herren und Aug. 29 stett aldahin für sich beschriben und gebetten hab von sache wegen die gemainen lant- schaft antreffend, und hât uns gebetten unser bottschaft uf denselben tag ouch also ze schicken. und als nû unser botten herhain komen und uns sôlichs von sinen gnäden erzalten, so haben wir sôlichs dem fürsten mit dehainem glimpf mügen versagen, wie- 25 wol uns sorglich was unser bottschaft an die ende ze bringen, und haben unser bott- schaft aldahin geschickt, dà ze vernemen, was uf dem tag gehandelt und fürgenommen wurd, und in denselben sachen kain antwurt ze geben, denn das wider an uns ze bringen. also hät uns dieselb unser bottschaft, als die herhain kommen ist, geseit, wie unser genediger herre herzog Wilhelm mit etlichen trâffenlichen sinen râten, ouch mit des so hailigen concili erbern bottschaft 1 zû dem tage kommen sige. es sien ouch bi dem tag gewesen iuwer und unser gûten frunde der von Straßburg, der von Basel, der aid- genossen, aller richsstette in Elsas und der stette im Brisgöw erbern raczbotten. und also hab unser herr herzog Wilhelm erzâlt von der rôuberi der mütwilligen vientschaft a und krieg wegen, so an dem Rein in Elsas Brisgöw und Swaben von tag zû tag ie mer 35 und mer uferstanden und wie därzů von nieman getan noch sölichs understanden werde, und hât daruf ainen conmissionbrief, wie im das hailig concilium ze schirmen vonb unserm allergenedigisten herren dem Römischen etc. kaiser und krieg und urlúg in disen landen ze temmen und ze understän enpfolchen sige 2, verlesen laussen und däruf geredt, das erc unserm allergenedigistem herren dem Rômischen kaiser zû eren, dem hailigen 40 concilio zû schirm und sterkung und dem ganzen land zû nucz und pliblichait gerne mit libe und gût darzů tûn wôlle, damit man sôlicher rauberi mütwilliger vientschaft und krieg in disen landen ab sige, das er aber an der fürsten herren und stetten hilf nit getûn mug, und hat dämit alle " stette erkunnet und angerüfft im därumb zůzesagen. a) Vort. nur vient. b) em.; Vorl. und. c) fchlt in der Vorlage. d) em; Vorl. aller. 45 1 Vgl. S. 951. Mit dieser Vollmacht kann nur die vom II Ok- tober 1431 (nr. 109) gemeint sein; denn die jüngere rom 28 Juni 1432 (nr. 594) enthält nichts üiber die Beschirmung des Konnils. 130*
Strana 1030
1030 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1133 Ang. 30 Scpt. 13 also hand der buntgenossen von Beren von Zúrich von Lucern und ander art ràczbotten sinen gnâden geantwurt: si sien den sachen entlegen, das si darzů nit getün múgen; wà aber sôlichs an ir art wâr, so wôlten si mit libe und mit gût därzů tûn, das daz getemmet wurde. so hand der von Straußburg und von Basel raczbotten geantwurt: wann ander fürsten herren und stett därzů tûn wôllen, so wöllen si darzů auch willig sein. deßgelich die richsstett im Elsas ouch geantwurt und sinen gnäden damit ieczo zûgeseit händ, ob er an ir arte därzů tâte, das si im hilflich sin wôllen. deßgelichen verstät unser bottschaft an den stetten im Brisgöw ouch nit anders, denn wann sin gnad darzů tât an ir art, das si a im darzů ouch fürderlich und hilflich wâren. und uf das hat sin gnad mit der stett botten fürbas geredt, das die fürsten ainen tag ze 10 Franckenfurt uf sunnentag näch 1 unser lieben frawen tag nativitatis nechstkommend sûchend werdent. darzů wôlle er sin mechtig bottschaft und das hailig concilium ouch sein mechtig bottschaft schicken und sôlichs mit den fürsten herren und stetten, die dahin kommen werden, ouch traffenlich reden und werben lassen und denn därnâch aber ainen tag für sich machen und berüffen, von den sachen füro ze ratschlagen und weg 15 ze sûchen, damit man sôlicher unfûr ab sin môcht. sin fürstlich gnäd hât ouch in- besonder mit unser bottschaft geredt, mit uns ze reden, das wir gemain stetten unser verainung und úch von iren wegen die handlung und abschaidung des tags ze wissen tûn und bitten wôllen, das si sich daruf besinnend und sich hierinne ouch willig fürder- lich und hilflich finden lässen. also verkunden wir iuwer ersamen frúntschaft das in 20 gûter frúntschaft. und wir waren des lieber ab gewesen. so verständ ir selb wol, das wir des mit dehainem gelimpf ab sin môchten näch des fürsten begerung. das mag datum iuwer wißhait den andern stetten ze wissen und damit tûn, als sich gebúrt. dominica ante Verene anno domini etc. 33. 1433 Ang. 30 Burgermaister und raut ze Rotwil. 2b 1433 651. Ulm an Nördlingen: schickt ihm Abschriften von Briefen Rottweils und Hag. Wil- Scpt. 3 helms von Baiern über den Breisacher Tag ; bittet es, seine zum Tag nach Ulm am 1433 10 September kommenden Gesandten mit entsprechender Vollmacht zu verschen. September 3 [Ulm J. 30 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 27 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unser frúntlich willig dienst voran. ersamen und wisen lieben frúnde. wie wir ain manung der stette unser verainung umb treffenlichen sachen, als die begriffet, Scpt. 10 her gen Ulme uf donrstag nach unser lieben frowen tag nativitatis zenechst getän 35 haben etc., hand ir nu wol verstanden. lieben frúnd. [Es folgen zunächst Mitteilungen iber ein Begehren Ravensburgs von Rudolf Ruhen irs burgers arm mans Jaken Payers des wircz ze Biczikoven fanknús wegen. Dann heißt es weiter:] ouch schiken wir úch hierinne ain abschrift2 ainer schrifte, die uns von den vorgnanten 3 von Rotwil kumen ist. daran ir abschaidung des tagz ze Brysach, denb der durchlúchtige fúrste 40 Ang. 24 unser gnadiger herre herzog Wilhalm von Bayern etc. uf den vergangen sant Bartholo- a) em.; Vorl. bi. b) der Ulmer Schreiber hat den folgenden Passus falsch abgeschrichen; er schreibt von der durch- lúchtigen fürsten unser gnadigen herrn herzog Wilhalmen u. s. w. 1 Hier liegt offenbar ein Verschen entweder Rott- weils oder des Ulmer Abschreibers vor. Es muß vor statt näch heißen, denn die Kurfürsten schrieben schon am 7 September von Frankfurt aus an das Konnil (vgl. RTA. II nr. 39). 2 Diese Abschrift liegt unserer nr. 650 au Grunde. 3 Von Rottweil ist in dem vorangchenden, die 45 Ravensburger Angelegenheit betreffenden Teile des Briefes die Rede.
1030 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 1133 Ang. 30 Scpt. 13 also hand der buntgenossen von Beren von Zúrich von Lucern und ander art ràczbotten sinen gnâden geantwurt: si sien den sachen entlegen, das si darzů nit getün múgen; wà aber sôlichs an ir art wâr, so wôlten si mit libe und mit gût därzů tûn, das daz getemmet wurde. so hand der von Straußburg und von Basel raczbotten geantwurt: wann ander fürsten herren und stett därzů tûn wôllen, so wöllen si darzů auch willig sein. deßgelich die richsstett im Elsas ouch geantwurt und sinen gnäden damit ieczo zûgeseit händ, ob er an ir arte därzů tâte, das si im hilflich sin wôllen. deßgelichen verstät unser bottschaft an den stetten im Brisgöw ouch nit anders, denn wann sin gnad darzů tât an ir art, das si a im darzů ouch fürderlich und hilflich wâren. und uf das hat sin gnad mit der stett botten fürbas geredt, das die fürsten ainen tag ze 10 Franckenfurt uf sunnentag näch 1 unser lieben frawen tag nativitatis nechstkommend sûchend werdent. darzů wôlle er sin mechtig bottschaft und das hailig concilium ouch sein mechtig bottschaft schicken und sôlichs mit den fürsten herren und stetten, die dahin kommen werden, ouch traffenlich reden und werben lassen und denn därnâch aber ainen tag für sich machen und berüffen, von den sachen füro ze ratschlagen und weg 15 ze sûchen, damit man sôlicher unfûr ab sin môcht. sin fürstlich gnäd hât ouch in- besonder mit unser bottschaft geredt, mit uns ze reden, das wir gemain stetten unser verainung und úch von iren wegen die handlung und abschaidung des tags ze wissen tûn und bitten wôllen, das si sich daruf besinnend und sich hierinne ouch willig fürder- lich und hilflich finden lässen. also verkunden wir iuwer ersamen frúntschaft das in 20 gûter frúntschaft. und wir waren des lieber ab gewesen. so verständ ir selb wol, das wir des mit dehainem gelimpf ab sin môchten näch des fürsten begerung. das mag datum iuwer wißhait den andern stetten ze wissen und damit tûn, als sich gebúrt. dominica ante Verene anno domini etc. 33. 1433 Ang. 30 Burgermaister und raut ze Rotwil. 2b 1433 651. Ulm an Nördlingen: schickt ihm Abschriften von Briefen Rottweils und Hag. Wil- Scpt. 3 helms von Baiern über den Breisacher Tag ; bittet es, seine zum Tag nach Ulm am 1433 10 September kommenden Gesandten mit entsprechender Vollmacht zu verschen. September 3 [Ulm J. 30 Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 2 nr. 27 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Unser frúntlich willig dienst voran. ersamen und wisen lieben frúnde. wie wir ain manung der stette unser verainung umb treffenlichen sachen, als die begriffet, Scpt. 10 her gen Ulme uf donrstag nach unser lieben frowen tag nativitatis zenechst getän 35 haben etc., hand ir nu wol verstanden. lieben frúnd. [Es folgen zunächst Mitteilungen iber ein Begehren Ravensburgs von Rudolf Ruhen irs burgers arm mans Jaken Payers des wircz ze Biczikoven fanknús wegen. Dann heißt es weiter:] ouch schiken wir úch hierinne ain abschrift2 ainer schrifte, die uns von den vorgnanten 3 von Rotwil kumen ist. daran ir abschaidung des tagz ze Brysach, denb der durchlúchtige fúrste 40 Ang. 24 unser gnadiger herre herzog Wilhalm von Bayern etc. uf den vergangen sant Bartholo- a) em.; Vorl. bi. b) der Ulmer Schreiber hat den folgenden Passus falsch abgeschrichen; er schreibt von der durch- lúchtigen fürsten unser gnadigen herrn herzog Wilhalmen u. s. w. 1 Hier liegt offenbar ein Verschen entweder Rott- weils oder des Ulmer Abschreibers vor. Es muß vor statt näch heißen, denn die Kurfürsten schrieben schon am 7 September von Frankfurt aus an das Konnil (vgl. RTA. II nr. 39). 2 Diese Abschrift liegt unserer nr. 650 au Grunde. 3 Von Rottweil ist in dem vorangchenden, die 45 Ravensburger Angelegenheit betreffenden Teile des Briefes die Rede.
Strana 1031
E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. 1031 meus tag dahin furgenomen hett umb sachen, als úch wol wissentlich ist, wol ver- Ha3 Sept. 3 nemen werdent. und ob úch in dem ichtzit notdurftig bedúchte sin, daz mugent ir uwer bottschaft empfelhen zu der manung fúrzenemen. dann wir manen úch ernst- lich, iuwer erber bottschaft, die ir uf den vor geschriben donrstag nach unser lieben Sept. 10 5 frowen tag nativitatis zenächst ze nacht in unser statt Ulme von unser vordern manung wegen haben werdent, iuwer mainung in den vor geschriben zwain stucken mit vollem gewalt ze empfelhen. und ob daz were, daz iuwer egeschriben bottschaft, so úch diser unser brief komet, zu der manung ußgeritten were, so laussent nicht, ir schribent ir iuwer mainung aigenlich nach, darumb das in den sachen nihtzit ge- i0 sumet werde. geben uf donrstag vor unser lieben frowen tag nativitatis anno domini 1400 tricesimo tercio. [in verso] Den ersamen und wisen den burger- maister und rate der stat Nördlingen, unsern besundern güten frýnden. Burgermaister und rate zu Ulme. 1433 Scpl. 3 [Nachschrift] Lieben frunde. nachdem und nu dis brief ouch fertig wären, kam uns ain schriftlich antwurt von dem durchluchtigen fúrsten unserm gnadigen herrn her- zog Wilhalmen von Bayern, der abschrift 1 wir úch ouch hierinne verslossen senden. daran ir siner gnaden mainung und begerung och wol finden und vernemen werdent. und umb daz, daz ir die sachen dest merklicher verstandent, waruf die schriften dienen, 20 so tüen wir uwer lieb zu wissen: als sin fúrstlich gnade uns nechst ain schrift 2 sandt, die gemainen stetten stund, daran sin gnade begert, daz wir unser mächtig bottschaft umb die geschicht, die etlichen kouflúten uf dem Rine mit nam fanknus und schaczung beschehen ist, uf sant Bartholomeus tag nechstvergangen gen Brisach senden solten etc., Ang. 24 und wir dismals alle stette unser verainung darumb beschriben, waz in dem ze tund 25 wär, als uch wol wissentlich ist3, und da daz merer under der stette schriften ward, bottschaft dahin zu tunde und von gemainer stette wegen ze losen und inzunemen, waz da gehandelt und furgenomen wurde, und daz doch die bottschaft nicht gewalcz hett ichezit zuzesagen, dann daz si die sachen wider hinder sich an die stette brächten etc., und als aber in dem zufiele solich vintschaft des widersagens, daz uns stetten beschach, 3o als wir úch dann daz alsbald daruf ouch verkundten und damit schriben 4, daz wir be- sorgten, daz der stette bottschaft solicher vintschaft halb nicht sicher gen Brysach geriten môchte und daz wir die wendig getan hetten etc., uf daz schriben wir des vor- gnanten unsers herren herzog Wilhalms gnaden in gemainer stette namen, die stette umb solich abwesung irer bottschaft zu verantwurten, zum treffenlichosten als wir mochten, 35 daz daz allain solichs widersagens halb und umb unsicherhait der bottschaft beschäch. und erclagten sinen gnaden, wie uns solich vintschaft und damit uns und den unsern bärlicher schade geschäch und zûgezogen wurde wider rechtz, und baten sin gnad, dar- zû ze tun, daz wir des entladen wurden etc. daruf schribt sin gnade die geschrift. und als wir die merken, so ist si geseczt uf zwo mainung: die ain, daz wir sinen gnaden mit den gelegen stetten zu den vor geschriben geschichten uf dem Rin beschehen beholfen sien; die ander, daz wir sin gnade von unser vintschaft wegen aller gelegen- hait underrichten. daz verstanden wir also, als ob uns sin gnade in dem hilf oder bistand tun welle, besunder us dem, daz sin gnade unverzogen furderlicher antwurt be- gert. in dem uns wol ain notdurft bedunkt, wishait ze gebruchen und hilf oder solichs, 45 daz uns darinne zu gutem entstan mocht, nicht von handen ze slahen, damit wir uns 40 15 1 Diese Abschrift liegt unserer ur. 649 tu Grunde. nr. 644. 3 Vgl. Ulms Brief an Nördlingen vom 13 August, unsere nr. 646. Am 19 August. Vgl. S. 1028 Anm. 1.
E. Fürsten- und Städtetag zu Breisach am 24 August 1433 nr. 644-651. 1031 meus tag dahin furgenomen hett umb sachen, als úch wol wissentlich ist, wol ver- Ha3 Sept. 3 nemen werdent. und ob úch in dem ichtzit notdurftig bedúchte sin, daz mugent ir uwer bottschaft empfelhen zu der manung fúrzenemen. dann wir manen úch ernst- lich, iuwer erber bottschaft, die ir uf den vor geschriben donrstag nach unser lieben Sept. 10 5 frowen tag nativitatis zenächst ze nacht in unser statt Ulme von unser vordern manung wegen haben werdent, iuwer mainung in den vor geschriben zwain stucken mit vollem gewalt ze empfelhen. und ob daz were, daz iuwer egeschriben bottschaft, so úch diser unser brief komet, zu der manung ußgeritten were, so laussent nicht, ir schribent ir iuwer mainung aigenlich nach, darumb das in den sachen nihtzit ge- i0 sumet werde. geben uf donrstag vor unser lieben frowen tag nativitatis anno domini 1400 tricesimo tercio. [in verso] Den ersamen und wisen den burger- maister und rate der stat Nördlingen, unsern besundern güten frýnden. Burgermaister und rate zu Ulme. 1433 Scpl. 3 [Nachschrift] Lieben frunde. nachdem und nu dis brief ouch fertig wären, kam uns ain schriftlich antwurt von dem durchluchtigen fúrsten unserm gnadigen herrn her- zog Wilhalmen von Bayern, der abschrift 1 wir úch ouch hierinne verslossen senden. daran ir siner gnaden mainung und begerung och wol finden und vernemen werdent. und umb daz, daz ir die sachen dest merklicher verstandent, waruf die schriften dienen, 20 so tüen wir uwer lieb zu wissen: als sin fúrstlich gnade uns nechst ain schrift 2 sandt, die gemainen stetten stund, daran sin gnade begert, daz wir unser mächtig bottschaft umb die geschicht, die etlichen kouflúten uf dem Rine mit nam fanknus und schaczung beschehen ist, uf sant Bartholomeus tag nechstvergangen gen Brisach senden solten etc., Ang. 24 und wir dismals alle stette unser verainung darumb beschriben, waz in dem ze tund 25 wär, als uch wol wissentlich ist3, und da daz merer under der stette schriften ward, bottschaft dahin zu tunde und von gemainer stette wegen ze losen und inzunemen, waz da gehandelt und furgenomen wurde, und daz doch die bottschaft nicht gewalcz hett ichezit zuzesagen, dann daz si die sachen wider hinder sich an die stette brächten etc., und als aber in dem zufiele solich vintschaft des widersagens, daz uns stetten beschach, 3o als wir úch dann daz alsbald daruf ouch verkundten und damit schriben 4, daz wir be- sorgten, daz der stette bottschaft solicher vintschaft halb nicht sicher gen Brysach geriten môchte und daz wir die wendig getan hetten etc., uf daz schriben wir des vor- gnanten unsers herren herzog Wilhalms gnaden in gemainer stette namen, die stette umb solich abwesung irer bottschaft zu verantwurten, zum treffenlichosten als wir mochten, 35 daz daz allain solichs widersagens halb und umb unsicherhait der bottschaft beschäch. und erclagten sinen gnaden, wie uns solich vintschaft und damit uns und den unsern bärlicher schade geschäch und zûgezogen wurde wider rechtz, und baten sin gnad, dar- zû ze tun, daz wir des entladen wurden etc. daruf schribt sin gnade die geschrift. und als wir die merken, so ist si geseczt uf zwo mainung: die ain, daz wir sinen gnaden mit den gelegen stetten zu den vor geschriben geschichten uf dem Rin beschehen beholfen sien; die ander, daz wir sin gnade von unser vintschaft wegen aller gelegen- hait underrichten. daz verstanden wir also, als ob uns sin gnade in dem hilf oder bistand tun welle, besunder us dem, daz sin gnade unverzogen furderlicher antwurt be- gert. in dem uns wol ain notdurft bedunkt, wishait ze gebruchen und hilf oder solichs, 45 daz uns darinne zu gutem entstan mocht, nicht von handen ze slahen, damit wir uns 40 15 1 Diese Abschrift liegt unserer ur. 649 tu Grunde. nr. 644. 3 Vgl. Ulms Brief an Nördlingen vom 13 August, unsere nr. 646. Am 19 August. Vgl. S. 1028 Anm. 1.
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1032 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. H33 Sept. 3 selb etwaz behelfen und also nicht verunrechtet werden. doch so seczen wir daz ieder statt zu irem gefallen. darumb so wellent iuwer bottschaft uwer mainung in dem mit vollem gewalt empfelhen oder nachschriben ußzurichten. F. Anhang: Einforderung der Reichssteuer durch den Reichsvikar Pfalzgrafen Ludwig im Juli 1432 nr. 652-657. 132 Juli I bezw. Jnli 2 652. Pf. Ludwig an gen. Reichsstädte (einzeln) 1: beansprucht in seiner Eigenschaft als Reichsvikar die Entrichtung der herkömmlichen Reichssteuer und die übrigen Lei- stungen an das Reich. 1432 Juli 1 bezw. Juli 2 Heidelberg. An Nördlingen: N aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Nördlinger Vermerk Herzog Ludwig 10 von der Pfalcze ex parte stûr. An Frankfurt: F coll. Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429�1436 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Adresse Den ersamen wisen burgermeister und rad der stad zu Franckfurt unsern guten frunden. An Friedberg: R coll. Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429-1436 cop. chart. coaera mit Schnitten, 15 Beischluß au dem S. 952 Anm. 5 erwähnten Briefe Friedbergs an Frankfurt vom 10 Juli. Die Adresse ist unter den Text geschrieben und lautet Den ersamen wisen burgermeister und rad der stad zu Friede- berg unsern guten frunden. An St. Gallen: In St. Gallen Stadt-A. Truck VI nr. 84b orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Juli 2 del. Im Datum feria quarta [Juli 2] statt feria tercia. 20 Ludwig von gots gnaden pfalzgrave bi Rine, des heiligen Romischen richs oberster druchses und furseher der lande des Rines zu Swaben und des Frenckischen rechten und herzug in Beyern. Unsern fruntlichen gruß zuvor. ersamen wisen gute frunde. als der allerdurch- luchtigiste furste und herre her Sigmund Romischer etc. konig unser gnediger lieber 25 herre iczund uber berg hininne gein Lamparten gezogen ist und uns als einem vicarien und furweser des heiligen Romischen richs manigerlei geburet ußzurichten, da begeren wir mit ernste, das ir uns mit der gewonlichena stuer und allen andern sachen, die ir dem heiligen Romischen riche schuldig sint zu tunde, damit gewertig und gehorsam sin datum Hei- 30 sollent. und begeren herof uwer beschrieben antwurt mit diesem boten. a) R gewonlicher. 1 Außer den in der Quellenbeschreibung genaunten vier Städten hat auch Nürnberg den Brief erhalten. Es schrieb dem Pfalagrafen: es habe seinen Brief von der fürsehung wegen des heiligen Römischen reichs vernommen und werde darauf durch eine eigene Botschaft antworten; dat. Sa. post visitacionis Marie [Juli 5/. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 10a cop. chart. coaeva.) An demselben Tage schickte es Abschrift des pfalagräflichen Briefes je an Ulm und an Rothenburg und bat um Mitteilung, wie beide sôlliche sache fürhande zu nemen zu handeln und zu verantwurten gedächten; dat. ut supra, d. i. wie in dem eben mitgeteilten Briefe an den Pfaltgrafen. (Ebenda fol. 10b cop. chart. coaeva.) Die Antwort Ulms ergiebt sich aus einem Brief Nürnbergs an diese Stadt vom 16 Juli. Nürn- berg schrieb: Ulm habe auf das Schreiben Nürn- bergs wegen des Briefes des Pfalrgrafen geantwortet, daßt ihm von derselben sache wegen dennoch kein brief komen were, komme er aber, so wolle es seine Antwort auf ihn an Niirnberg mitteilen; desgleichen ir von uns auch begeret. Es teile deshalb Ulm mit, daſt es dem Pfalagrafen geantwortet habe, wie aus 35 der beiliegenden Abschrift [d. i. unsere nr. 655] ersichtlich sei; es bitte, Ulm möge ihm, falls es auch antworten werde, diese Antwort mitteilen; dat. ut supra, d. i. laut fol. 16a fer. 4 post divisionis apostolorum [Juli 16J. (Ebenda fol. 16b cop. chart. 40 coaeva mit einigen Korrekturen.) Auch an Colmar ist das pfalagräfliche Schreiben gerichtet worden, wie die folgende, in der Woche nach So. v. Marien Magdalenen dag [Juli 207 1432 gemachte Ausgabe dieser Stadt beweist: item meister Gilge reit gen 45 Ehenheim, alß uns herre herzoge Ludewig geschriben het von der stúr wegen; waz 3 dage uß; kost in allem 37 sh. 2 d. (Colmar Stadt-A. Kaufhausbuch nr. 24 pag. 5 not. chart. coaera.) 50
1032 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. H33 Sept. 3 selb etwaz behelfen und also nicht verunrechtet werden. doch so seczen wir daz ieder statt zu irem gefallen. darumb so wellent iuwer bottschaft uwer mainung in dem mit vollem gewalt empfelhen oder nachschriben ußzurichten. F. Anhang: Einforderung der Reichssteuer durch den Reichsvikar Pfalzgrafen Ludwig im Juli 1432 nr. 652-657. 132 Juli I bezw. Jnli 2 652. Pf. Ludwig an gen. Reichsstädte (einzeln) 1: beansprucht in seiner Eigenschaft als Reichsvikar die Entrichtung der herkömmlichen Reichssteuer und die übrigen Lei- stungen an das Reich. 1432 Juli 1 bezw. Juli 2 Heidelberg. An Nördlingen: N aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 orig. chart. lit. clausa c. sig. in r. impr. partim deperd. Unter der Adresse steht der gleichxeitige Nördlinger Vermerk Herzog Ludwig 10 von der Pfalcze ex parte stûr. An Frankfurt: F coll. Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429�1436 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Adresse Den ersamen wisen burgermeister und rad der stad zu Franckfurt unsern guten frunden. An Friedberg: R coll. Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429-1436 cop. chart. coaera mit Schnitten, 15 Beischluß au dem S. 952 Anm. 5 erwähnten Briefe Friedbergs an Frankfurt vom 10 Juli. Die Adresse ist unter den Text geschrieben und lautet Den ersamen wisen burgermeister und rad der stad zu Friede- berg unsern guten frunden. An St. Gallen: In St. Gallen Stadt-A. Truck VI nr. 84b orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr. Juli 2 del. Im Datum feria quarta [Juli 2] statt feria tercia. 20 Ludwig von gots gnaden pfalzgrave bi Rine, des heiligen Romischen richs oberster druchses und furseher der lande des Rines zu Swaben und des Frenckischen rechten und herzug in Beyern. Unsern fruntlichen gruß zuvor. ersamen wisen gute frunde. als der allerdurch- luchtigiste furste und herre her Sigmund Romischer etc. konig unser gnediger lieber 25 herre iczund uber berg hininne gein Lamparten gezogen ist und uns als einem vicarien und furweser des heiligen Romischen richs manigerlei geburet ußzurichten, da begeren wir mit ernste, das ir uns mit der gewonlichena stuer und allen andern sachen, die ir dem heiligen Romischen riche schuldig sint zu tunde, damit gewertig und gehorsam sin datum Hei- 30 sollent. und begeren herof uwer beschrieben antwurt mit diesem boten. a) R gewonlicher. 1 Außer den in der Quellenbeschreibung genaunten vier Städten hat auch Nürnberg den Brief erhalten. Es schrieb dem Pfalagrafen: es habe seinen Brief von der fürsehung wegen des heiligen Römischen reichs vernommen und werde darauf durch eine eigene Botschaft antworten; dat. Sa. post visitacionis Marie [Juli 5/. (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 10a cop. chart. coaeva.) An demselben Tage schickte es Abschrift des pfalagräflichen Briefes je an Ulm und an Rothenburg und bat um Mitteilung, wie beide sôlliche sache fürhande zu nemen zu handeln und zu verantwurten gedächten; dat. ut supra, d. i. wie in dem eben mitgeteilten Briefe an den Pfaltgrafen. (Ebenda fol. 10b cop. chart. coaeva.) Die Antwort Ulms ergiebt sich aus einem Brief Nürnbergs an diese Stadt vom 16 Juli. Nürn- berg schrieb: Ulm habe auf das Schreiben Nürn- bergs wegen des Briefes des Pfalrgrafen geantwortet, daßt ihm von derselben sache wegen dennoch kein brief komen were, komme er aber, so wolle es seine Antwort auf ihn an Niirnberg mitteilen; desgleichen ir von uns auch begeret. Es teile deshalb Ulm mit, daſt es dem Pfalagrafen geantwortet habe, wie aus 35 der beiliegenden Abschrift [d. i. unsere nr. 655] ersichtlich sei; es bitte, Ulm möge ihm, falls es auch antworten werde, diese Antwort mitteilen; dat. ut supra, d. i. laut fol. 16a fer. 4 post divisionis apostolorum [Juli 16J. (Ebenda fol. 16b cop. chart. 40 coaeva mit einigen Korrekturen.) Auch an Colmar ist das pfalagräfliche Schreiben gerichtet worden, wie die folgende, in der Woche nach So. v. Marien Magdalenen dag [Juli 207 1432 gemachte Ausgabe dieser Stadt beweist: item meister Gilge reit gen 45 Ehenheim, alß uns herre herzoge Ludewig geschriben het von der stúr wegen; waz 3 dage uß; kost in allem 37 sh. 2 d. (Colmar Stadt-A. Kaufhausbuch nr. 24 pag. 5 not. chart. coaera.) 50
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F. Anhang: Einforderung der Reichssteuer durch Pf. Ludwig im Juli 1432 nr. 652-657. 1033 delberg feria tercia post beatorum Petri et Pauli apostolorum annoa etc. tricesimo se- 1432 cundo. Juli I [in verso] Den ersamen wisen burger- meister und rad der stad zu Nordelingen 5 unsern guten frunden. 653. Nördlingen an Pf. Ludwig 1: wird seinen Brief den mit ihm verbündeten [Schwä- 1432 Juli 10 bischenJ Reichsstädten mitteilen und ihn dann beantworten. 1432 Juli 10ſ Nörd- lingen J. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 conc. chart. Durchluchtiger hochgeborner furst, gnediger herre. unser undertenig willig dinst ewern gnaden vôr. als ewer gnaden uns haben thûn schriben 2 von dem, als unser allergnedigster herre der Romisch etc. kunig uber berg ietz hinine gein Lamparten ge- zogen ist, soliche ewer gnaden schriben han wir gutlichen enpfangen und verhoren lesen. und als wir mit unsern güten fründen den von Ulme und etlichen andern des rich 15 steten in verainung sein, an dieselben wollen wir soliche ewer gnaden schriben bringen und denne darnach ewern gnaden in den ein antwûrt geben. danne in welichem wir ewern furstenlichen gnaden zû gefallen sein konten, wern wir willig. datum ipsa die Felicitatis 3 anno etc. 32. 1432 Juli 10 10 20 [supra] Duci palentino. Ewer gnad willige burgere des rats ze Nordlingen. 25 654. Abschied einer Versammlung des Schwäbischen Städtebundes zu Memmingen: Be- 1132 Juli 10 schluß, die Entscheidung über die Antwort, die dem Pfalzgrafen Ludwig auf seine Aufforderung zur Entrichtung der Reichssteuer und der anderen herkömmlichen Ab- gaben zu erteilen ist, bis zur nächsten Mahnung zu vertagen; ferner eine etwaige neue Aufforderung des Pfalzgrafen durch Ulm ausweichend beantworten zu lassen; endlich Ulm bis zum 22 Juli mitzuteilen, ob die Angelegenheit dem König zu schrei- 1432 Juli 10 Memmingen. ben sei. Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 1 nr. 22 cop. chart. coaeva olne Schnitte. Auf der Rückseite stelt der Fermerk des Schreibers Nôrdlingen und der gleichzeitige Nördlinger Registraturvermerk Das unserm herren dem kunig zû verkunden slechtiklichen. Ain ieder botte kan sinem rate wol gesagen die underrede, die under der stette erbern botten zû der manung ze Memmingen uf donrstag vor sant Margareten tage anno etc. 1432 beschehen ist 4 als von der schrifte, die der durchlûchtig fúrste und herre 1432 Juli 10 35 a) F add. domini. 1 Wir haben noch einen anderen, aber undatierten Brief Nördlingens an den Pfalzgrafen, der vielleicht der erste Entwurf au dem obigen Briefe ist. Er stimmt mit dem oben mitgeteilten bis Z. 13 verhoren 40 lesen überein. Dann aber heißt es weiter: und wes wir als ein arme des heiligen Romischen richs statt demselben Romischen riche oder euwern gnaden von des richs wegen pflichtig sien, wollen wir wôl willig sein (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 45 conc. chart.). 2 Vgl. nr. 652. Da hier rweifellos der Brief des Pfalzgrafen rom I Juli (nr. 652) beantwortet wird, so kaun nur der 10 Juli (septem fratrum et matris corum Feli- citatis) gemeint sein, den man in der Augsburger Diöxese besonders feierte. Vgl. Grotefend, Zeit- rechnung II, I S. 5 und Taschenbuch der Zeitrech- nung S. 37. 4 Ulm hatte laut Brief an Nördlingen von Mi. n. Johanns bapt. tage [Juni 25] diese Versammlung auf aftermentag n. Ulrichs tage [Juli 8] anberaumt. Auf der Tagesordnung stand u. a. das Verbot K. Sig- munds, nach Polen Handel nu treiben, und die auf dem letxten Bundestage aufgeworfene Frage, ob de- hain stat zû den roberien, so uf des richs straussen geschechen, tâte und richte, alz sich gepúret, wes
F. Anhang: Einforderung der Reichssteuer durch Pf. Ludwig im Juli 1432 nr. 652-657. 1033 delberg feria tercia post beatorum Petri et Pauli apostolorum annoa etc. tricesimo se- 1432 cundo. Juli I [in verso] Den ersamen wisen burger- meister und rad der stad zu Nordelingen 5 unsern guten frunden. 653. Nördlingen an Pf. Ludwig 1: wird seinen Brief den mit ihm verbündeten [Schwä- 1432 Juli 10 bischenJ Reichsstädten mitteilen und ihn dann beantworten. 1432 Juli 10ſ Nörd- lingen J. Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 conc. chart. Durchluchtiger hochgeborner furst, gnediger herre. unser undertenig willig dinst ewern gnaden vôr. als ewer gnaden uns haben thûn schriben 2 von dem, als unser allergnedigster herre der Romisch etc. kunig uber berg ietz hinine gein Lamparten ge- zogen ist, soliche ewer gnaden schriben han wir gutlichen enpfangen und verhoren lesen. und als wir mit unsern güten fründen den von Ulme und etlichen andern des rich 15 steten in verainung sein, an dieselben wollen wir soliche ewer gnaden schriben bringen und denne darnach ewern gnaden in den ein antwûrt geben. danne in welichem wir ewern furstenlichen gnaden zû gefallen sein konten, wern wir willig. datum ipsa die Felicitatis 3 anno etc. 32. 1432 Juli 10 10 20 [supra] Duci palentino. Ewer gnad willige burgere des rats ze Nordlingen. 25 654. Abschied einer Versammlung des Schwäbischen Städtebundes zu Memmingen: Be- 1132 Juli 10 schluß, die Entscheidung über die Antwort, die dem Pfalzgrafen Ludwig auf seine Aufforderung zur Entrichtung der Reichssteuer und der anderen herkömmlichen Ab- gaben zu erteilen ist, bis zur nächsten Mahnung zu vertagen; ferner eine etwaige neue Aufforderung des Pfalzgrafen durch Ulm ausweichend beantworten zu lassen; endlich Ulm bis zum 22 Juli mitzuteilen, ob die Angelegenheit dem König zu schrei- 1432 Juli 10 Memmingen. ben sei. Aus Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäbischen Städtebundes III, 1 nr. 22 cop. chart. coaeva olne Schnitte. Auf der Rückseite stelt der Fermerk des Schreibers Nôrdlingen und der gleichzeitige Nördlinger Registraturvermerk Das unserm herren dem kunig zû verkunden slechtiklichen. Ain ieder botte kan sinem rate wol gesagen die underrede, die under der stette erbern botten zû der manung ze Memmingen uf donrstag vor sant Margareten tage anno etc. 1432 beschehen ist 4 als von der schrifte, die der durchlûchtig fúrste und herre 1432 Juli 10 35 a) F add. domini. 1 Wir haben noch einen anderen, aber undatierten Brief Nördlingens an den Pfalzgrafen, der vielleicht der erste Entwurf au dem obigen Briefe ist. Er stimmt mit dem oben mitgeteilten bis Z. 13 verhoren 40 lesen überein. Dann aber heißt es weiter: und wes wir als ein arme des heiligen Romischen richs statt demselben Romischen riche oder euwern gnaden von des richs wegen pflichtig sien, wollen wir wôl willig sein (Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1433 45 conc. chart.). 2 Vgl. nr. 652. Da hier rweifellos der Brief des Pfalzgrafen rom I Juli (nr. 652) beantwortet wird, so kaun nur der 10 Juli (septem fratrum et matris corum Feli- citatis) gemeint sein, den man in der Augsburger Diöxese besonders feierte. Vgl. Grotefend, Zeit- rechnung II, I S. 5 und Taschenbuch der Zeitrech- nung S. 37. 4 Ulm hatte laut Brief an Nördlingen von Mi. n. Johanns bapt. tage [Juni 25] diese Versammlung auf aftermentag n. Ulrichs tage [Juli 8] anberaumt. Auf der Tagesordnung stand u. a. das Verbot K. Sig- munds, nach Polen Handel nu treiben, und die auf dem letxten Bundestage aufgeworfene Frage, ob de- hain stat zû den roberien, so uf des richs straussen geschechen, tâte und richte, alz sich gepúret, wes
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1034 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. herzog Ludwig von der Pfallentz etc. den stetten ieder in sunderhait getan hat, daran sin gnade alz ain vicari des hailigen Rômischen richs in des allerdurchlûchtigisten fúr- sten und herren des Romischen etc. kúnigs abwesung die gewonlichen stwren und wes die stette dem hailigen riche pflichtig sind fordert etc., alz denne die schriften besagen: wie das guter wißhait in dem zu gebruchen bedürfe und mit sunderhait das vôllig ant- 5 wurt deßhalp ze geben an die stette verzogen ist und durch die nâchsten manung gan sol, darumb das nicht ze lútzel oder ze vil geschâche, das den stetten zuvor wissent komen múge, mit sunderhait diewile der merertaile aller stette gewonlich stwren in der verainung verkumbert und versetzet sind etc., und wie, ob des vorgenanten herren herzog Ludwigs gnade in des und der manung antwurt begeren würde 1, die von Ulme von 10 der stette wegen antwurten sullen unverfanglich unz zû der manung sôlichs, alz uf si gesetzet ist. und alz daruf von dem geratschlaget ist, das solich dem kúnig billich ze verkúndent si, mit schlechten worten sin kúniglich gnade des ze erindern und nicht underschaids darinne ze begeren noch in klag wise ze setzen ald fúrzenemen und so, das zit beschâche, so môcht der botte widerkomen unz zû der manung, das sich die 15 stette mit antwurt und allen sachen darnach dest bas wisten ze richten etc., und doch das, ob das so beschehen sûlle, ist och an die stette gezogen, sôlicher maße, das ain iede stat in dem ir mainung, ob man das so dem egenanten herren dem Romi- schen ete. kúnig verkúnden sûlle, gen Ulme in schrift wissen laussen sol unz uf sant Maryen Magdalenen tage zenächst, darumb das dem, das denne ain merers wirt, fúro zo datum et actum von den von Ulme nach der stette mainunge nachgegangen werde 2. ut supra etc. 655. Nürnberg an Pf. Ludwig3: wird sich wie bisher dienstbereit und gehorsam gegen das Reich erweisen; wird die Reichssteuer an dem herkömmlichen Termin und nach [1432] Juli 14 [ Nürnberg]. Laut seiner Freiheiten entrichten. 25 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 15b-16a cop. chart. coaera. Uber dem Text stelit Hern Ludwigen pfalnzgrafen bei Reyne des heiligen Rômischen reichs etc. ut prius decimo folio, d. i. wie in dem auf fol. 10 a stehenden Brief an den Psaligrasen rom 5 Juli 1432 (rgl. S. 1032 Anm. I). sich denne die darumb zü den stetten versehen sôlten und sunder das si darumb nicht vorlaußen würden. (Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes III, 1 nr. 5 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.) Das vorerwähnte Handelsverbot Sigmunds ist an Ulm und den Schwäbischen Städte- bund gerichtet. Er schreibt darin: es sei ihm mit- geteilt worden, wie das ewer kouflute zu Nuremberg und auch anderer, die mit euch in einung sein, newe jarmerke durch die merke gen Polan besuchen und dohin harnasch und ander gezeuge mitsambt ander koufmanschatz füren; das miſofalle ihm und befremde ihn, nachdem und ir wol wisset, in weli- cher masse uns die Polan itzund gewant sein ; er verbicte ihnen deshalb, soliche strassen und jarmerke gen Polan aufrusuchen; dat. Parma Fr. v. Urbans tag Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12 [1432 Mai 23]; Kontrasignatur Ad m. d. r. Caspar Sligk. (Nörd- lingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. charl. coaeva, Beischluß au dem oben erwälinten Briefe Ulms an Nördlingen.) 1 Der Pfalagraf wiederholle in der That seine Aufforderung (rgl. nr. 614 art. 2). 2 Die pfalrgräfliche Forderung ist dem König 30 thatsächlich mitgeteilt worden. Ulm verreichnet in seiner Rechnung folgende Ausgabe: Josen Becken vigilia Jacobi [Juli 24] zü unserm hern dem kúng, als wir sinen gnaden verkunten unsers hern her- zog Ludwigs von der Pfallentz schriftlich vordrung 35 der stúren und anders, des die stette dem hailigen rich pflichtig sind, ligen úberlôff und all sache 26 guldin rinisch. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 35a not. chart. coaeva unter der Rubrik Botten- 40 lone.) Der Schwäbische Städtebund wartete jedoch die Antwort Sigmunds nicht ab, sondern machte sich schon am 10 August über den dem Pfalagrafen ru erteilenden Bescheid schliissig. Vgl. nr. 614 art. 2. a Der Nürnberger Bote, der den Brief nach Heidel- berg beförderte, erhielt 1 lb. 8 sh. haller Botenloln (Nirnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 46b not. chart. coaeva). — Abschriften des Briefes schickte Nürnberg je an Windsheim (nr. 613), Weißenburg 50 (nr. 613) und Ulm (zgl. S. 1032 Anm. I). 45
1034 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. herzog Ludwig von der Pfallentz etc. den stetten ieder in sunderhait getan hat, daran sin gnade alz ain vicari des hailigen Rômischen richs in des allerdurchlûchtigisten fúr- sten und herren des Romischen etc. kúnigs abwesung die gewonlichen stwren und wes die stette dem hailigen riche pflichtig sind fordert etc., alz denne die schriften besagen: wie das guter wißhait in dem zu gebruchen bedürfe und mit sunderhait das vôllig ant- 5 wurt deßhalp ze geben an die stette verzogen ist und durch die nâchsten manung gan sol, darumb das nicht ze lútzel oder ze vil geschâche, das den stetten zuvor wissent komen múge, mit sunderhait diewile der merertaile aller stette gewonlich stwren in der verainung verkumbert und versetzet sind etc., und wie, ob des vorgenanten herren herzog Ludwigs gnade in des und der manung antwurt begeren würde 1, die von Ulme von 10 der stette wegen antwurten sullen unverfanglich unz zû der manung sôlichs, alz uf si gesetzet ist. und alz daruf von dem geratschlaget ist, das solich dem kúnig billich ze verkúndent si, mit schlechten worten sin kúniglich gnade des ze erindern und nicht underschaids darinne ze begeren noch in klag wise ze setzen ald fúrzenemen und so, das zit beschâche, so môcht der botte widerkomen unz zû der manung, das sich die 15 stette mit antwurt und allen sachen darnach dest bas wisten ze richten etc., und doch das, ob das so beschehen sûlle, ist och an die stette gezogen, sôlicher maße, das ain iede stat in dem ir mainung, ob man das so dem egenanten herren dem Romi- schen ete. kúnig verkúnden sûlle, gen Ulme in schrift wissen laussen sol unz uf sant Maryen Magdalenen tage zenächst, darumb das dem, das denne ain merers wirt, fúro zo datum et actum von den von Ulme nach der stette mainunge nachgegangen werde 2. ut supra etc. 655. Nürnberg an Pf. Ludwig3: wird sich wie bisher dienstbereit und gehorsam gegen das Reich erweisen; wird die Reichssteuer an dem herkömmlichen Termin und nach [1432] Juli 14 [ Nürnberg]. Laut seiner Freiheiten entrichten. 25 Aus Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 15b-16a cop. chart. coaera. Uber dem Text stelit Hern Ludwigen pfalnzgrafen bei Reyne des heiligen Rômischen reichs etc. ut prius decimo folio, d. i. wie in dem auf fol. 10 a stehenden Brief an den Psaligrasen rom 5 Juli 1432 (rgl. S. 1032 Anm. I). sich denne die darumb zü den stetten versehen sôlten und sunder das si darumb nicht vorlaußen würden. (Nördlingen Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes III, 1 nr. 5 orig. chart. lit. clausa c. sig. in v. impr.) Das vorerwähnte Handelsverbot Sigmunds ist an Ulm und den Schwäbischen Städte- bund gerichtet. Er schreibt darin: es sei ihm mit- geteilt worden, wie das ewer kouflute zu Nuremberg und auch anderer, die mit euch in einung sein, newe jarmerke durch die merke gen Polan besuchen und dohin harnasch und ander gezeuge mitsambt ander koufmanschatz füren; das miſofalle ihm und befremde ihn, nachdem und ir wol wisset, in weli- cher masse uns die Polan itzund gewant sein ; er verbicte ihnen deshalb, soliche strassen und jarmerke gen Polan aufrusuchen; dat. Parma Fr. v. Urbans tag Hung. 46 Rom. 22 Boh. 12 [1432 Mai 23]; Kontrasignatur Ad m. d. r. Caspar Sligk. (Nörd- lingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. charl. coaeva, Beischluß au dem oben erwälinten Briefe Ulms an Nördlingen.) 1 Der Pfalagraf wiederholle in der That seine Aufforderung (rgl. nr. 614 art. 2). 2 Die pfalrgräfliche Forderung ist dem König 30 thatsächlich mitgeteilt worden. Ulm verreichnet in seiner Rechnung folgende Ausgabe: Josen Becken vigilia Jacobi [Juli 24] zü unserm hern dem kúng, als wir sinen gnaden verkunten unsers hern her- zog Ludwigs von der Pfallentz schriftlich vordrung 35 der stúren und anders, des die stette dem hailigen rich pflichtig sind, ligen úberlôff und all sache 26 guldin rinisch. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 35a not. chart. coaeva unter der Rubrik Botten- 40 lone.) Der Schwäbische Städtebund wartete jedoch die Antwort Sigmunds nicht ab, sondern machte sich schon am 10 August über den dem Pfalagrafen ru erteilenden Bescheid schliissig. Vgl. nr. 614 art. 2. a Der Nürnberger Bote, der den Brief nach Heidel- berg beförderte, erhielt 1 lb. 8 sh. haller Botenloln (Nirnberg Kreis-A. Jahresregister IV fol. 46b not. chart. coaeva). — Abschriften des Briefes schickte Nürnberg je an Windsheim (nr. 613), Weißenburg 50 (nr. 613) und Ulm (zgl. S. 1032 Anm. I). 45
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F. Anhang: Einforderung der Reichssteuer durch Pf. Ludwig im Juli 1432 nr. 652�657. 1035 Gnediger herre. als ewr durchlewchtikeit uns verschriben und an uns begert hat von der fürsehung wegen des heiligen Römischen reichs etc., das haben wir wol vernomen. nu haben unser vordern und wir uns an dem heiligen reiche allweg dienst- lich und gehorsamclich gehalten als des heiligen reichs getrew untertan. dasselb meinen 5 wir hinfür auch getrewlich zu tun, als uns wol gebürt. und als ewr mechtikeit be- rürt von unserr gewönlichen stewre wegen etc., wenn das zu sôllichen zeiten kombt, daz wir die pflichtig sein zu geben, so wellen wir uns damit halten und tun, als wir denn an dem heiligen reiche gefreiet und damit herkomen sein, daz wir das getrawen zu verantwurten. und bitten ewr fürstenlich gnade dienstlich und mit fleiß, das also 10 gnedielich und in gut von uns zu vernemen. denn wo wir ewerr durchleüchtikeit dienst scriptum feria 2 post Margarete. und wolgefallen etc. 1432] Juli 14 11432] Juli 14 15 656. Frankfurt an Pf. Ludwig1: hat die letztverfallene Reichssteuer in die königliche Kammer und zu des Königs Handen geschickt 2, da es vom Reich begnadet und gefreit 1432 ist; bittet um gnädige Aufnahme dieser Antwort fauf den Brief vom 1 Juli]. Juli 17 [Frankfurt]. 1432 Juli 17 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429�1436 conc. chart. Datum quinta post divisionem apostolorum anno 1432. Unter dem Text steht der Vermerk Audita a consilio. Auf der Rückseite ist bemerkt Herzoge Ludewige die sture an den rad gefordert rege existente in Lapardia. 20 657. Die Reichsstädte des Schwäbischen Städtebundes an Pf. Ludwig3: können ihm die verlangten Reichssteuern nicht entrichten, weil sie verpfändet sind; wollen alle anderen [ 1432 August 10 47 Ulm. herkömmlichen Verpflichtungen gegen das Reich erfüllen. [132 Aug. 10] 25 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beilage rum Schreiben des Schwäbischen Stüdtebundes an Nördlingen rom 10 August 1432 (nr. 614). Auf der Rückseite ist vom Schreiber bemerkt Nördlingen. 1 Auf die Beförderung dieses Briefes berieht sich folgender Eintrag im Frankfurter Botenbuch: item 10 sh. alder gein Heydelberg an herzog Ludewigen, als er geschriben hat, im zu gewarten mit der stuer 30 (Frankfurt Stadt-A. Botenbuch vom Jahre 1432 fol. 4b not. chart. coaera). 2 Vgl. S. 260 Anm. 3 und nr. 307. Sigmund quittierte über den Empfang der Reichssteuer in Placenez 1432 Mi. v. oculi [Mär: 19] Hung. 45 35 Rom. 22 Beh. 12. (Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429-1436 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend.; Kontrasignatur Ad m. d. r. l Caspar Sligk; auf der Rückseite stelt der Vermerk Registrata Marquardus Brisacher.) — Frankfurt führte auch die nächstfällige 40 Steuer direkt an den König ab, wie der folgende Ein- trag im Rechenbuch unter Sa. ante Martini [Nov. 8] reigt: item 1100 lb. 14 lb. minus 31/2 sh. han wir geben Walther Swarczenberg, unserm herren dem Romischen konige konig Sigmunde des richs sture 45 ußzurichten von iezunt sant Mertins tage [Nov. II], wo er in dan iczunt in Lamparten oder zu Rome findet, als er solich gelt mit im furet. (Frankfurt Stadt- A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 40 a not. chart. coaeva unter der Rubrik Einzelinge ußgeben 50 in der andern rechnunge.) Sigmund quittierte über den Empfang der Reichssteuer au Senis in Italien Deutsche Reichstags-Akten X. 1133 an dem heil. newn jars tag Ung. 46 Rom. 23 Bch. 13. (Ebenda Reichssteuer 1429-1436 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend.; Kontrasignatur Ad m. d. r. 1l Caspar Sligk; auf der Rückseite steht der Vermerk Registrata Marquardus Brisacher.) — Zu Schwarzenbergs Reise vergleiche man S. 548 Anm. 1. 8 Der Uberbringer des Briefes war Heinz An- sorge; er erhielt einen Gulden Botenlohn (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städte- bundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 36 a not. chart. coaera unter der Rubrik Bottenlone). 4 Das Datum ergiebt sich aus nr. 614. Ulm schickte eine Abschrift des Briefes an Nürnberg, wie sich aus dessen Dankschreiben von fer. 2 post assumptionis Marie [Aug. 18] ergiebt (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 25b cop. chart. coaeva). Ferner wurde eine Abschrift an die Elsässischen Städte geschickt; die Ulmer Rechnung bemerkt dar- üiber unter quarta vor assumpcionis Marie [Aug. 13]: Hainrichen Singer gen Ehenhain, als wir den stetten im Elsâss verkunten die antwurt, die die stette un- serm hern herzog Ludwigen von der Pfallentz ge- geben hetten, 1 lib. 16 sh. haller. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrech- nung vom Jahre 1432 fol. 36b not. chart. coaera unter der Rubrik Bottenlone.) 131
F. Anhang: Einforderung der Reichssteuer durch Pf. Ludwig im Juli 1432 nr. 652�657. 1035 Gnediger herre. als ewr durchlewchtikeit uns verschriben und an uns begert hat von der fürsehung wegen des heiligen Römischen reichs etc., das haben wir wol vernomen. nu haben unser vordern und wir uns an dem heiligen reiche allweg dienst- lich und gehorsamclich gehalten als des heiligen reichs getrew untertan. dasselb meinen 5 wir hinfür auch getrewlich zu tun, als uns wol gebürt. und als ewr mechtikeit be- rürt von unserr gewönlichen stewre wegen etc., wenn das zu sôllichen zeiten kombt, daz wir die pflichtig sein zu geben, so wellen wir uns damit halten und tun, als wir denn an dem heiligen reiche gefreiet und damit herkomen sein, daz wir das getrawen zu verantwurten. und bitten ewr fürstenlich gnade dienstlich und mit fleiß, das also 10 gnedielich und in gut von uns zu vernemen. denn wo wir ewerr durchleüchtikeit dienst scriptum feria 2 post Margarete. und wolgefallen etc. 1432] Juli 14 11432] Juli 14 15 656. Frankfurt an Pf. Ludwig1: hat die letztverfallene Reichssteuer in die königliche Kammer und zu des Königs Handen geschickt 2, da es vom Reich begnadet und gefreit 1432 ist; bittet um gnädige Aufnahme dieser Antwort fauf den Brief vom 1 Juli]. Juli 17 [Frankfurt]. 1432 Juli 17 Aus Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429�1436 conc. chart. Datum quinta post divisionem apostolorum anno 1432. Unter dem Text steht der Vermerk Audita a consilio. Auf der Rückseite ist bemerkt Herzoge Ludewige die sture an den rad gefordert rege existente in Lapardia. 20 657. Die Reichsstädte des Schwäbischen Städtebundes an Pf. Ludwig3: können ihm die verlangten Reichssteuern nicht entrichten, weil sie verpfändet sind; wollen alle anderen [ 1432 August 10 47 Ulm. herkömmlichen Verpflichtungen gegen das Reich erfüllen. [132 Aug. 10] 25 Aus Nördlingen Stadt-A. Missiven vom Jahre 1432 cop. chart. coaeva mit Schnitten, Beilage rum Schreiben des Schwäbischen Stüdtebundes an Nördlingen rom 10 August 1432 (nr. 614). Auf der Rückseite ist vom Schreiber bemerkt Nördlingen. 1 Auf die Beförderung dieses Briefes berieht sich folgender Eintrag im Frankfurter Botenbuch: item 10 sh. alder gein Heydelberg an herzog Ludewigen, als er geschriben hat, im zu gewarten mit der stuer 30 (Frankfurt Stadt-A. Botenbuch vom Jahre 1432 fol. 4b not. chart. coaera). 2 Vgl. S. 260 Anm. 3 und nr. 307. Sigmund quittierte über den Empfang der Reichssteuer in Placenez 1432 Mi. v. oculi [Mär: 19] Hung. 45 35 Rom. 22 Beh. 12. (Frankfurt Stadt-A. Reichssteuer 1429-1436 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend.; Kontrasignatur Ad m. d. r. l Caspar Sligk; auf der Rückseite stelt der Vermerk Registrata Marquardus Brisacher.) — Frankfurt führte auch die nächstfällige 40 Steuer direkt an den König ab, wie der folgende Ein- trag im Rechenbuch unter Sa. ante Martini [Nov. 8] reigt: item 1100 lb. 14 lb. minus 31/2 sh. han wir geben Walther Swarczenberg, unserm herren dem Romischen konige konig Sigmunde des richs sture 45 ußzurichten von iezunt sant Mertins tage [Nov. II], wo er in dan iczunt in Lamparten oder zu Rome findet, als er solich gelt mit im furet. (Frankfurt Stadt- A. Rechenbuch vom Jahre 1432 fol. 40 a not. chart. coaeva unter der Rubrik Einzelinge ußgeben 50 in der andern rechnunge.) Sigmund quittierte über den Empfang der Reichssteuer au Senis in Italien Deutsche Reichstags-Akten X. 1133 an dem heil. newn jars tag Ung. 46 Rom. 23 Bch. 13. (Ebenda Reichssteuer 1429-1436 orig. membr. lit. pat. c. sig. majest. pend.; Kontrasignatur Ad m. d. r. 1l Caspar Sligk; auf der Rückseite steht der Vermerk Registrata Marquardus Brisacher.) — Zu Schwarzenbergs Reise vergleiche man S. 548 Anm. 1. 8 Der Uberbringer des Briefes war Heinz An- sorge; er erhielt einen Gulden Botenlohn (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städte- bundsrechnung vom Jahre 1432 fol. 36 a not. chart. coaera unter der Rubrik Bottenlone). 4 Das Datum ergiebt sich aus nr. 614. Ulm schickte eine Abschrift des Briefes an Nürnberg, wie sich aus dessen Dankschreiben von fer. 2 post assumptionis Marie [Aug. 18] ergiebt (Nürnberg Kreis-A. Briefbuch 10 fol. 25b cop. chart. coaeva). Ferner wurde eine Abschrift an die Elsässischen Städte geschickt; die Ulmer Rechnung bemerkt dar- üiber unter quarta vor assumpcionis Marie [Aug. 13]: Hainrichen Singer gen Ehenhain, als wir den stetten im Elsâss verkunten die antwurt, die die stette un- serm hern herzog Ludwigen von der Pfallentz ge- geben hetten, 1 lib. 16 sh. haller. (Ulm Stadt-A. Akten des Schwäb. Städtebundes: Städtebundsrech- nung vom Jahre 1432 fol. 36b not. chart. coaera unter der Rubrik Bottenlone.) 131
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1036 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432 Ang. 10] als üwer durchluchti- Durchluchtiger hochgeborner fürste etc., gnâdiger herre. kait unser ieder statt in sunderhait geschriben hat und begert uwern gnaden unser stette gewonlichen stwren zû raichen und zû gewarten zû der fürsehung des hailigen Rômischen richs etc., haben wir wol verstanden. wann nû gûter maße unser aller stette gewonlichen stwren verkümbert sind und behaft, verschaffet an sollich ende ze richten, als denne das an im selb ist: darumb so mag üwer fürstlich gnade wol vorstan und merken, das uns nicht gepûret in dem dehain endrung zû tûn anders denne als das ge- seczt ist. aber von andrer ding wegen etc., wann unser fordern und wir uns bisher an dem hailigen Rômschen riche dienstlich und gehorsamklich gehalten haben als des hai- ligen richs getrüwe undertan, so hoffen wir uns mit dem, des wir dem hailigen riche 1o pflichtig sien nach herkommenhait, so ze halten in gehorsam, das uns, als wir getrüwen, nicht zû verwisent kompt. denne wamit wir üwer fürstlich mächtikait dienst oder wol- gefallen erzaigen oder bewisen môchten, darzû wôlten wir allzit willig und geflissen sin. geben ze Ulme etc. supra] Suprascriptio. Herzog Lud- wigen von der Pfallencz etc. 3 Gemain richsstette der verainung in Swaben. 5 15
1036 Landfriedensverhandlungen in Deutschland Januar 1432 bis August 1433. 11432 Ang. 10] als üwer durchluchti- Durchluchtiger hochgeborner fürste etc., gnâdiger herre. kait unser ieder statt in sunderhait geschriben hat und begert uwern gnaden unser stette gewonlichen stwren zû raichen und zû gewarten zû der fürsehung des hailigen Rômischen richs etc., haben wir wol verstanden. wann nû gûter maße unser aller stette gewonlichen stwren verkümbert sind und behaft, verschaffet an sollich ende ze richten, als denne das an im selb ist: darumb so mag üwer fürstlich gnade wol vorstan und merken, das uns nicht gepûret in dem dehain endrung zû tûn anders denne als das ge- seczt ist. aber von andrer ding wegen etc., wann unser fordern und wir uns bisher an dem hailigen Rômschen riche dienstlich und gehorsamklich gehalten haben als des hai- ligen richs getrüwe undertan, so hoffen wir uns mit dem, des wir dem hailigen riche 1o pflichtig sien nach herkommenhait, so ze halten in gehorsam, das uns, als wir getrüwen, nicht zû verwisent kompt. denne wamit wir üwer fürstlich mächtikait dienst oder wol- gefallen erzaigen oder bewisen môchten, darzû wôlten wir allzit willig und geflissen sin. geben ze Ulme etc. supra] Suprascriptio. Herzog Lud- wigen von der Pfallencz etc. 3 Gemain richsstette der verainung in Swaben. 5 15
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. Die mit einem * bezeichneten Stücke sind nicht vollständig, sondern nur als Regest Auszug oder Bruchstück mitgeteilt. Vgl. üher dieses Chronologische Verzeichnis das Vorwort des 1. Bandes p. LXXXIII. 1355 April 5 Rom. Krönungsordnung bei d. Kaiserkrönung Karls IV *, nr. 495 . . . . . . . p. 823, 44 1413 Okt. 23 Sala. Fünf Gesandte d. Hzgs. v. Mailand schwören K. Sigmund Treue *, nr. 6 . . . p. 39, 16 1415 Juni 22 Konstanz. K. Sigmund ernennt Pf. Ludwig zum Protektor d. Konstanzer Konzils * p. 186, 45 b 1418 April 27 Konstanz. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand betr. Legitimierung v. Verwandten u. Nach- . . . . . . . . . p. 38,45 a . . . . kommen * . . . . . . . . . p. 38, 49b Ders. erteilt dem Hzg. v. Mailand Indemnität * 1422 . . . . p. 3, 41 3 Febr. 22 Venedig. Bündnis zw. Venedig u. d. Hzg. v. Mailand gegen K. Sigmund *) März 25 Nikolsburg. K. Sigmund an Mf. v. Montferrat betr. Auslieferung v. Urkunden * . . p. 6, 28 a 1425 Aug. 15 Mainz. Ubereinkunft der vier Rhein. Kurfürsten wegen d. Münze * . . . . . . p. 850, 41 a . . . . . . p. 24, 29a . Sept. 3 Venedig. Senatsbeschluß betr. Geleit f. nicht gen. kgl. Gesandte * 26 Preßburg. K. Sigmund an Papst Martin: beglaubigt Genannte z. Abschluß e. Bünd- . . . . p. 96, 37b * . . . . . . . . . . . nisses Bedingungen K. Sigmunds f. Abschluß v. Waffenstillstand mit Venedig, nr. 56 p. 96 Senatsbeschluß betr. Verhandlungen üb. Waffenstillstand mit K. Sigmund * . p. 24, 45 a * . p. 24, 39b Desgl., gen. Summe für Waffenstillstand mit K. Sigmund zu verweigern . . . . p. 99, 35а Desgl. betr. Instruktion f. Gesandten an Hzg. v. Mailand * 26 P 97 . . . 30 Desgl. betr. Waffenstillstandsbedingungen K. Sigmunds, nr. 57 Gen. Florent. Gesandter an Florenz üb. kgl. Gesandtschaft an d. Papst *. . p. 25, 30b 17 Florenz. Die Stadt an gen. Gesandte in Rom: gen. kgl. Gesandte reisen nach Rom p. 25, 48a . . . . weiter * . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dez. 1 Rom. Gen. Florent. Gesandte an Florenz üb. Engl. Forderung, daß d. Papst zum Konzil . . . p. 25, 36b reise * . . . . . . . . . d. Papst will d. Konzilstermin nicht abkürzen * p. 25, 46b c. 26 Okt. 23 Venedig. 24 Nov. 1 17 1426 Jan. 21 Mailand Febr. 19 März 19 April 5 Instruktion d. Herzogs für Gesandten an K. Sigmund * . . . . . . p. 5, 11 u. 48a * . . . . . . . p. 5, 442 Der Herzog an K. Sigmund: beglaubigt gen. Gesandten . . . . . . . p. 5, 44а Vollmacht d. Herzogs f. Gesandten an K. Sigmund *) . . . . . . p. 50, 41 а . . Bündnis zw. d. Herzog u. d. König v. Aragon *) . . . . . p. 33, 37 а Der Herzog an gen. kgl. Kanzler: beglaubigt gen. Gesandten * . p. 33, 43а . . . . . Instruktion d. Herzogs f. Gesandten an K. Sigmund * 131*
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. Die mit einem * bezeichneten Stücke sind nicht vollständig, sondern nur als Regest Auszug oder Bruchstück mitgeteilt. Vgl. üher dieses Chronologische Verzeichnis das Vorwort des 1. Bandes p. LXXXIII. 1355 April 5 Rom. Krönungsordnung bei d. Kaiserkrönung Karls IV *, nr. 495 . . . . . . . p. 823, 44 1413 Okt. 23 Sala. Fünf Gesandte d. Hzgs. v. Mailand schwören K. Sigmund Treue *, nr. 6 . . . p. 39, 16 1415 Juni 22 Konstanz. K. Sigmund ernennt Pf. Ludwig zum Protektor d. Konstanzer Konzils * p. 186, 45 b 1418 April 27 Konstanz. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand betr. Legitimierung v. Verwandten u. Nach- . . . . . . . . . p. 38,45 a . . . . kommen * . . . . . . . . . p. 38, 49b Ders. erteilt dem Hzg. v. Mailand Indemnität * 1422 . . . . p. 3, 41 3 Febr. 22 Venedig. Bündnis zw. Venedig u. d. Hzg. v. Mailand gegen K. Sigmund *) März 25 Nikolsburg. K. Sigmund an Mf. v. Montferrat betr. Auslieferung v. Urkunden * . . p. 6, 28 a 1425 Aug. 15 Mainz. Ubereinkunft der vier Rhein. Kurfürsten wegen d. Münze * . . . . . . p. 850, 41 a . . . . . . p. 24, 29a . Sept. 3 Venedig. Senatsbeschluß betr. Geleit f. nicht gen. kgl. Gesandte * 26 Preßburg. K. Sigmund an Papst Martin: beglaubigt Genannte z. Abschluß e. Bünd- . . . . p. 96, 37b * . . . . . . . . . . . nisses Bedingungen K. Sigmunds f. Abschluß v. Waffenstillstand mit Venedig, nr. 56 p. 96 Senatsbeschluß betr. Verhandlungen üb. Waffenstillstand mit K. Sigmund * . p. 24, 45 a * . p. 24, 39b Desgl., gen. Summe für Waffenstillstand mit K. Sigmund zu verweigern . . . . p. 99, 35а Desgl. betr. Instruktion f. Gesandten an Hzg. v. Mailand * 26 P 97 . . . 30 Desgl. betr. Waffenstillstandsbedingungen K. Sigmunds, nr. 57 Gen. Florent. Gesandter an Florenz üb. kgl. Gesandtschaft an d. Papst *. . p. 25, 30b 17 Florenz. Die Stadt an gen. Gesandte in Rom: gen. kgl. Gesandte reisen nach Rom p. 25, 48a . . . . weiter * . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dez. 1 Rom. Gen. Florent. Gesandte an Florenz üb. Engl. Forderung, daß d. Papst zum Konzil . . . p. 25, 36b reise * . . . . . . . . . d. Papst will d. Konzilstermin nicht abkürzen * p. 25, 46b c. 26 Okt. 23 Venedig. 24 Nov. 1 17 1426 Jan. 21 Mailand Febr. 19 März 19 April 5 Instruktion d. Herzogs für Gesandten an K. Sigmund * . . . . . . p. 5, 11 u. 48a * . . . . . . . p. 5, 442 Der Herzog an K. Sigmund: beglaubigt gen. Gesandten . . . . . . . p. 5, 44а Vollmacht d. Herzogs f. Gesandten an K. Sigmund *) . . . . . . p. 50, 41 а . . Bündnis zw. d. Herzog u. d. König v. Aragon *) . . . . . p. 33, 37 а Der Herzog an gen. kgl. Kanzler: beglaubigt gen. Gesandten * . p. 33, 43а . . . . . Instruktion d. Herzogs f. Gesandten an K. Sigmund * 131*
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1038 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1426 April 17 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung d. Hzgs. v. Savoyen zw. K. Sigmund u. . . . . . . . p. 102, 43 a . . . . . . Venedig . . . 20 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: beglaubigt gen. Gesandten * . . . . . . . p. 7, 43a . . . . . . . p. 7, 43а gen. kgl. Kanzler: desgl. * * . . . . . . p. 7, 43а Marsiglio da Carrara: desgl. . . . p. 34, 15 Antwort d. Herzogs auf Bündnisbedingungen K. Sigmunds *, nr. 2 25 * . . . p. 9, 41 a . Der Herzog an K. Sigmund: erbittet Hilfe gegen Venedig * . p. 7, 32 u. 44b Antwort d. Herzogs auf Gutachten betr. Bündnis mit K. Sigmund 1 p. 33 2 Gran. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand: soll Bevollmächtigte nach Nürnberg schicken, nr. 1 . . p. 7, 39 u. 48b 9 Mailand. Gutachten d. herzogl. Consiglio betr. Bündnis mit K. Sigmund *) * . . . . p. 26, 16 . Totis. Bedingungen K. Sigmunds f. Waffenstillstand mit Venedig 11 p. 33 . 15 Mailand. Antwort d. Herzogs auf Bündnisbedingungen K. Sigmunds, nr. 2 . Desgl. auf Anfragen seiner Gesandten betr. Bündnis mit K. Sigmund * . p. 8, 42 18 . . . p. 49, 40b . Der Herzog an K. Sigmund: kündigt Gesandtschaft an *. 20 Totis. K. Sigmund fordert d. Reichsuntertanen zur Unterstützung der Scala gegen . . . . . . . . . p. 100, 52a . . . . Venedig auf * . . . . p. 9, 38b 25 Mailand. Der Herzog gibt Gesandten an K. Sigmund Geleit * Ders. an K. Sigmund üb. Gesandtschaft an ihn, Verhandlungen mit d. Liga Juni 8 p. 99 . . . . . . . . . . . . . . . . . u. a. m. *, nr. 58 . . . . . .p. 100, 46 a 9 Cusago. Vollmacht d. Hzgs. v. Mailand f. Gesandte bei K. Sigmund *) р. 35 Juli c. 1 Wisherad. Bündnis K. Sigmunds mit d. Hzg. v. Mailand gegen Venedig, nr. 3 . . . p. 38 K. Sigmund an Hzg. v. Mailand betr. Privilegienbestätigung *, nr. 4 . . . 1 Ders. an Bf. v. Trient: hat Bündnis mit Hzg. v. Mailand geschlossen * . . p. 35, 38 a 2 p. 38 Ders. an Hzg. v. Mailand: bestätigt Privilegien u. Versprechungen *, nr. 5 . 6 . . . . . . p. 39, 51 a * Ders. an dens.: bestätigt früher gemachte Versprechungen 11 Venedig. Bündnis zw. d. Hzg. v. Savoyen, Venedig u. Florenz gegen Hzg. v. Mailand * p. 11, 43a р. 39 . 13 Wisherad. Gen. Mailändische Gesandte schwören K. Sigmund Treue, nr. 6 . p. 40 zw. 13 u. 25 Wisherad. Mailänd. Vorschläge f. kgl. Verbot d. Handels mit Venedig, nr. 7 22 Mailand. Der Herzog an Gesandte bei K. Sigmund betr. Gesandtschaft an d. Sultan * . p. 49, 45 b * . p. 100, 18a 24 Florenz. Die Stadt an Gesandten in Venedig betr. Gesandtschaft nach Savoyen p. 41 25 Blindenburg. K. Sigmund an d. Eidgenossen: verbietet Handel mit Venedig, nr. 8 . . . . . . . p. 41, 22 . Passau: desgl. *, nr. 8 . Frankfurt u. d. Städte i. d. Wetterau: desgl. * . . . p. 11, 40 . . . . p. 11, 41 . . . . . Nürnberg: desgl. . p. 101, 26 a 28 Venedig. Senatsbeschluß betr. Gesandtschaft nach Savoyen Aug. 2 Mailand. Der Herzog an Gesandte bei K. Sigmund betr. Verleihung von Privilegien *. p. 10, 42a . . p. 49, 27 a betr. Heimkehr des einen * . 6 Senatsbeschluß, d. Papst vor Aragon.-Mailänd.-Ungar. Einverständnis zu Venedig. . . . p. 50, 44a . . * . . . . warnen *) Desgl. betr. Instruktion für Gesandten nach Florenz u. Savoyen * . . . p. 101, 31a p. 42 Revers d. Herzogs zu Versprechungen K. Sigmunds, nr. 9 . . . . . . . p. 42, 49b . . . . . . . . Der Herzog an K. Sigmund: beglaubigt Gesandten *. p. 43, 44a . . . . . . . . . . * Brunoro della Scala: desgl. p. 42, 45b . . Instruktion d. Herzogs f. Gesandten an K. Sigmund Florenz. Die Stadt an Gesandten in Venedig üb. Ankunft eines Venetian. Gesandten * p. 101, 40b . . p. 42, 45b . . . . 17 Mailand. Instruktion d. Herzogs für Gesandten an K. Sigmund * p. 44 18 Ofen. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand üb. Erweiterung d. Indemnität *, nr. 10 . . Ders. bevollmächtigt einen Gen. zu Verhandlungen mit Spanischen Königen * p. 100, 50b — 21 p. 45 Ders. an Papst Martin: bevollmächtigt gen. Bischof z. Abschluß v. Bündnis, nr. 11 22 . . p. 45, 48 a . . 30 Venedig. Senatsbeschluß betr. Geleit f. kgl. Gesandte *) p. 46 . K. Sigmund ernennt d. Hzg. v. Mailand z. Generalkapitän in Italien, nr. 12 . Sept. 1 Ofen. p. 46 . . . . . . . . . Ders. proklamiert d. Reichskrieg gegen Venedig, nr. 13 . . . . p. 46, 40b . . Ders. an d. Eidgenossen betr. Krieg gegen Venedig *. Ders. bevollm. gen. Bischof, Reichsinteressen in Italien wahrzunehmen *, nr. 14 p. 48 . . . . . p. 48, 35a Ders. bevollm. dens., zwei gen. Italien. Fürsten vorzuladen . . p. 48, 40 а —, beide Fürsten mit d. Hzg. v. Mailand zu vertragen * . p. 48, 43а Ders. bevollm. dens. zu Vereinbarungen mit d. Gegnern d. Hzgs. v. Mailand *) — 2 . p. 48, 33b * zwei gen. Italien. Fürsten an d. königl. Hof zu citieren . p. 49, 48a 5 Mailand. Instruktion f. Gesandten d. Herzogs an K. Sigmund *) 10 Mailand. Mai? Mai 11 14
1038 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1426 April 17 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung d. Hzgs. v. Savoyen zw. K. Sigmund u. . . . . . . . p. 102, 43 a . . . . . . Venedig . . . 20 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: beglaubigt gen. Gesandten * . . . . . . . p. 7, 43a . . . . . . . p. 7, 43а gen. kgl. Kanzler: desgl. * * . . . . . . p. 7, 43а Marsiglio da Carrara: desgl. . . . p. 34, 15 Antwort d. Herzogs auf Bündnisbedingungen K. Sigmunds *, nr. 2 25 * . . . p. 9, 41 a . Der Herzog an K. Sigmund: erbittet Hilfe gegen Venedig * . p. 7, 32 u. 44b Antwort d. Herzogs auf Gutachten betr. Bündnis mit K. Sigmund 1 p. 33 2 Gran. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand: soll Bevollmächtigte nach Nürnberg schicken, nr. 1 . . p. 7, 39 u. 48b 9 Mailand. Gutachten d. herzogl. Consiglio betr. Bündnis mit K. Sigmund *) * . . . . p. 26, 16 . Totis. Bedingungen K. Sigmunds f. Waffenstillstand mit Venedig 11 p. 33 . 15 Mailand. Antwort d. Herzogs auf Bündnisbedingungen K. Sigmunds, nr. 2 . Desgl. auf Anfragen seiner Gesandten betr. Bündnis mit K. Sigmund * . p. 8, 42 18 . . . p. 49, 40b . Der Herzog an K. Sigmund: kündigt Gesandtschaft an *. 20 Totis. K. Sigmund fordert d. Reichsuntertanen zur Unterstützung der Scala gegen . . . . . . . . . p. 100, 52a . . . . Venedig auf * . . . . p. 9, 38b 25 Mailand. Der Herzog gibt Gesandten an K. Sigmund Geleit * Ders. an K. Sigmund üb. Gesandtschaft an ihn, Verhandlungen mit d. Liga Juni 8 p. 99 . . . . . . . . . . . . . . . . . u. a. m. *, nr. 58 . . . . . .p. 100, 46 a 9 Cusago. Vollmacht d. Hzgs. v. Mailand f. Gesandte bei K. Sigmund *) р. 35 Juli c. 1 Wisherad. Bündnis K. Sigmunds mit d. Hzg. v. Mailand gegen Venedig, nr. 3 . . . p. 38 K. Sigmund an Hzg. v. Mailand betr. Privilegienbestätigung *, nr. 4 . . . 1 Ders. an Bf. v. Trient: hat Bündnis mit Hzg. v. Mailand geschlossen * . . p. 35, 38 a 2 p. 38 Ders. an Hzg. v. Mailand: bestätigt Privilegien u. Versprechungen *, nr. 5 . 6 . . . . . . p. 39, 51 a * Ders. an dens.: bestätigt früher gemachte Versprechungen 11 Venedig. Bündnis zw. d. Hzg. v. Savoyen, Venedig u. Florenz gegen Hzg. v. Mailand * p. 11, 43a р. 39 . 13 Wisherad. Gen. Mailändische Gesandte schwören K. Sigmund Treue, nr. 6 . p. 40 zw. 13 u. 25 Wisherad. Mailänd. Vorschläge f. kgl. Verbot d. Handels mit Venedig, nr. 7 22 Mailand. Der Herzog an Gesandte bei K. Sigmund betr. Gesandtschaft an d. Sultan * . p. 49, 45 b * . p. 100, 18a 24 Florenz. Die Stadt an Gesandten in Venedig betr. Gesandtschaft nach Savoyen p. 41 25 Blindenburg. K. Sigmund an d. Eidgenossen: verbietet Handel mit Venedig, nr. 8 . . . . . . . p. 41, 22 . Passau: desgl. *, nr. 8 . Frankfurt u. d. Städte i. d. Wetterau: desgl. * . . . p. 11, 40 . . . . p. 11, 41 . . . . . Nürnberg: desgl. . p. 101, 26 a 28 Venedig. Senatsbeschluß betr. Gesandtschaft nach Savoyen Aug. 2 Mailand. Der Herzog an Gesandte bei K. Sigmund betr. Verleihung von Privilegien *. p. 10, 42a . . p. 49, 27 a betr. Heimkehr des einen * . 6 Senatsbeschluß, d. Papst vor Aragon.-Mailänd.-Ungar. Einverständnis zu Venedig. . . . p. 50, 44a . . * . . . . warnen *) Desgl. betr. Instruktion für Gesandten nach Florenz u. Savoyen * . . . p. 101, 31a p. 42 Revers d. Herzogs zu Versprechungen K. Sigmunds, nr. 9 . . . . . . . p. 42, 49b . . . . . . . . Der Herzog an K. Sigmund: beglaubigt Gesandten *. p. 43, 44a . . . . . . . . . . * Brunoro della Scala: desgl. p. 42, 45b . . Instruktion d. Herzogs f. Gesandten an K. Sigmund Florenz. Die Stadt an Gesandten in Venedig üb. Ankunft eines Venetian. Gesandten * p. 101, 40b . . p. 42, 45b . . . . 17 Mailand. Instruktion d. Herzogs für Gesandten an K. Sigmund * p. 44 18 Ofen. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand üb. Erweiterung d. Indemnität *, nr. 10 . . Ders. bevollmächtigt einen Gen. zu Verhandlungen mit Spanischen Königen * p. 100, 50b — 21 p. 45 Ders. an Papst Martin: bevollmächtigt gen. Bischof z. Abschluß v. Bündnis, nr. 11 22 . . p. 45, 48 a . . 30 Venedig. Senatsbeschluß betr. Geleit f. kgl. Gesandte *) p. 46 . K. Sigmund ernennt d. Hzg. v. Mailand z. Generalkapitän in Italien, nr. 12 . Sept. 1 Ofen. p. 46 . . . . . . . . . Ders. proklamiert d. Reichskrieg gegen Venedig, nr. 13 . . . . p. 46, 40b . . Ders. an d. Eidgenossen betr. Krieg gegen Venedig *. Ders. bevollm. gen. Bischof, Reichsinteressen in Italien wahrzunehmen *, nr. 14 p. 48 . . . . . p. 48, 35a Ders. bevollm. dens., zwei gen. Italien. Fürsten vorzuladen . . p. 48, 40 а —, beide Fürsten mit d. Hzg. v. Mailand zu vertragen * . p. 48, 43а Ders. bevollm. dens. zu Vereinbarungen mit d. Gegnern d. Hzgs. v. Mailand *) — 2 . p. 48, 33b * zwei gen. Italien. Fürsten an d. königl. Hof zu citieren . p. 49, 48a 5 Mailand. Instruktion f. Gesandten d. Herzogs an K. Sigmund *) 10 Mailand. Mai? Mai 11 14
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1039 1426 Sept. 6 Florenz. Die Stadt an Gesandten in Venedig betr. Gesandtschaft nach Savoyen * . p. 100, 45b Venedig. Senatsbeschluß betr. Brief an Hzg. v. Savoyen üb. Kriegsereignisse * . p. 12, 35 u.41b 8 Mailand. Der Herzog an Patriarchen v. Aquileja u. Gfen. v. Cilli betr. Krieg gegen . . . p. 12, 48a . . . . Venedig * . . . . . . . . . . p. 12, 37b Gf. Zriny: desgl. *) 18 Abbiate. Ders. an Gesandten bei K. Sigmund betr. Angriff auf Venedig * . . p. 12,17 u. 42a p. 49, 32а . . . . Instruktion f. Gesandten d. Hzgs. v. Mailand an K. Sigmund *) 26 Hzg. v. Mailand an Corrado del Carretto üb. Gesandtschaft an K. Sig- 28 p. 49 . . . . . . . . . . . mund *, nr. 15 29 Ofen. K. Sigmund bevollm. gen. Bischof zur Vermittlung zw. d. Hzgen. v. Mailand u. . . . p. 48, 38h . . . . . . . . . Savoyen * . . . . . . p. 27, 36а Ders. bevollm. dens. zur Friedensvermittlung mit Venedig Okt. 3 — p. 48, 42b Ders. bevollm. dens., die Länder d. Hzgs. v Mailand unter Reichsschutz zu stellen * p. 49, 44а Abbiate. Hzg. v. Mailand an Corrado del Carretto: dankt f. Brief an K. Sigmund *) p. 49 Ders. an Gesandte betr. Beschleunigung d. Ankunft K. Sigmunds, nr. 16. 6 7 Ofen. K. Sigmund an Frankfurt u. Städte i. d. Wetterau betr. Verbot d. Handels m. p. 50 . . . . Venedig, nr. 17 . . . . . . p. 51 11 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: soll jetzt nach Italien kommen *, nr. 18 . . . p. 100 Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandten in Savoyen, nr. 59. . . . . . . p. 51, 40 a 12 Mailand. Der Herzog an Gesandte bei K. Sigmund: schickt Brief an d. König Senatsbeschluß betr. Brief an Gesandten in Florenz üb. Verhandlungen m. K. 13 Venedig. . . . p. 104, 49b Sigmund u. Friedensschluß m. Hzg. v. Mailand * p. 52 Sigmund an Hzg. v. Mailand: schickt gen. Bischof zu ihm *, nr. 19 . . . 15 Ofen. K. 17 Florenz. Die Stadt an Gesandten in Venedig wegen Verhandlungen mit Mailand * p. 105, 34b —: will nicht in Savoyen mit Hzg. v. Mai- 26 land verhandeln *) . . . . . p. 105, 37b Nov. 4 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung K. Sigmunds zw. Liga u. Hzg. v. Mailand * p. 105, 46b Gen. Florent. Gesandte an Florenz üb. Ankunft gen. Bischofs i. d. Lombardei * p. 13, 34a 23 Kgin. v. Böhmen an Hzg. v. Baiern: K. Sigmund will nach Wälschland Dez. 13 Preßburg. . . . p. 52, 50 a . . . ziehen *) . . . Der Herzog an K. Sigmund betr. Fortsetzung d. Krieges gegen Venedig *, nr. 20 p. 52 18 Mailand. p. 13, 41 а . . Friedensvertrag zw. d. Liga u. d. Hzg. v. Mailand*) 30 Venedig. 1427 Jan. 27 Pinerolo. Vorschläge d. Hzgs. v. Savoyen f. Vereinbarungen K. Sigmunds mit Venedig p. 105 . . . üb. Türkenkrieg u. Romfahrt ", nr. 60 . Hzg. v. Savoyen an K. Sigmund betr. Waffenstillstand mit Venedig *, nr. 61 p. 106 28 Dogen v. Venedig betr. Waffenstillstand m. K. Sigmund * p. 106, 48a Febr. 24 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung d. Hzgs. v. Savoyen zw. K. Sigmund u. * . . . . p. 27, 42а . . Venedig . . . * * Gen. Mailänd. Sekretär an Bf. v. Veszprim: schickt Brief d. Herzogs an K. P 53 a . . . . . . . . Sigmund betr. Romfahrt *, nr. 21 . . . . . . . p. 107, 47b Die Stadt gibt ihrem Gesandten nach Savoyen Geleit * Senatsbeschluß, Niccolò Contarini statt Federico nach Savoyen zu schicken * p. 27, 34 u. 48 b . . p. 27, 49b Desgl. betr. Reiseweg eines gen. Gesandten nach Savoyen * Instruktion f. Gesandten nach Savoyen betr. Verhandlungen zw. K. Sigmund . . . . . p. 107, 43a . . . . . u. Venedig *) p. 13, 45 a Hzg. v. Mailand an K. Sigmund: drängt zum Kommen nach Italien * . . . p. 53 Ders. an Gesandte betr. Beschleunigung d. Ankunft K. Sigmunds *, nr. 22 Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandten nach Savoyen zu Waffenstill- p. 106 standsverhandlungen mit K. Sigmund, nr. 62 . . . . . . . . . . . . . . . . p. 13, 48 a 21 Cusago. Hzg. v. Mailand an K. Sigmund: wie am 15. März *) . . p. 108, 47b 28 Venedig. Senatsbeschluß betr. Florentinische Gesandtschaft an K. Sigmund * 30 Mailand. Der Herzog an gen. kgl. Kanzler betr. Dank f. Verwendung beim König * . p. 58,37b April 23 St. Georg. Urteilsspruch K. Sigmunds in d. Klage Nürnbergs gegen gen. Herren * . p. 11, 41 K. Sigmund erlaubt gen. Herren Arrestierung Venetian. Handelsguts * p. 113, 42a 30 p. 53 Mai 7 Mailand. Vertrag zw. d. Herzog u. K. Sigmund betr. Krieg gegen Venedig, nr. 23 . n. 7 Mailand. Vertrag d. Herzogs mit kgl. Kommissar betr. Verhandlungen mit seinen p. 57 u. 58, 29a Gegnern, nr. 24 . . . März 7 Florenz. 10 Venedig. 11 17 Venedig. 15 Cusago. 12 Florenz. Abbiate. . . .
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1039 1426 Sept. 6 Florenz. Die Stadt an Gesandten in Venedig betr. Gesandtschaft nach Savoyen * . p. 100, 45b Venedig. Senatsbeschluß betr. Brief an Hzg. v. Savoyen üb. Kriegsereignisse * . p. 12, 35 u.41b 8 Mailand. Der Herzog an Patriarchen v. Aquileja u. Gfen. v. Cilli betr. Krieg gegen . . . p. 12, 48a . . . . Venedig * . . . . . . . . . . p. 12, 37b Gf. Zriny: desgl. *) 18 Abbiate. Ders. an Gesandten bei K. Sigmund betr. Angriff auf Venedig * . . p. 12,17 u. 42a p. 49, 32а . . . . Instruktion f. Gesandten d. Hzgs. v. Mailand an K. Sigmund *) 26 Hzg. v. Mailand an Corrado del Carretto üb. Gesandtschaft an K. Sig- 28 p. 49 . . . . . . . . . . . mund *, nr. 15 29 Ofen. K. Sigmund bevollm. gen. Bischof zur Vermittlung zw. d. Hzgen. v. Mailand u. . . . p. 48, 38h . . . . . . . . . Savoyen * . . . . . . p. 27, 36а Ders. bevollm. dens. zur Friedensvermittlung mit Venedig Okt. 3 — p. 48, 42b Ders. bevollm. dens., die Länder d. Hzgs. v Mailand unter Reichsschutz zu stellen * p. 49, 44а Abbiate. Hzg. v. Mailand an Corrado del Carretto: dankt f. Brief an K. Sigmund *) p. 49 Ders. an Gesandte betr. Beschleunigung d. Ankunft K. Sigmunds, nr. 16. 6 7 Ofen. K. Sigmund an Frankfurt u. Städte i. d. Wetterau betr. Verbot d. Handels m. p. 50 . . . . Venedig, nr. 17 . . . . . . p. 51 11 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: soll jetzt nach Italien kommen *, nr. 18 . . . p. 100 Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandten in Savoyen, nr. 59. . . . . . . p. 51, 40 a 12 Mailand. Der Herzog an Gesandte bei K. Sigmund: schickt Brief an d. König Senatsbeschluß betr. Brief an Gesandten in Florenz üb. Verhandlungen m. K. 13 Venedig. . . . p. 104, 49b Sigmund u. Friedensschluß m. Hzg. v. Mailand * p. 52 Sigmund an Hzg. v. Mailand: schickt gen. Bischof zu ihm *, nr. 19 . . . 15 Ofen. K. 17 Florenz. Die Stadt an Gesandten in Venedig wegen Verhandlungen mit Mailand * p. 105, 34b —: will nicht in Savoyen mit Hzg. v. Mai- 26 land verhandeln *) . . . . . p. 105, 37b Nov. 4 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung K. Sigmunds zw. Liga u. Hzg. v. Mailand * p. 105, 46b Gen. Florent. Gesandte an Florenz üb. Ankunft gen. Bischofs i. d. Lombardei * p. 13, 34a 23 Kgin. v. Böhmen an Hzg. v. Baiern: K. Sigmund will nach Wälschland Dez. 13 Preßburg. . . . p. 52, 50 a . . . ziehen *) . . . Der Herzog an K. Sigmund betr. Fortsetzung d. Krieges gegen Venedig *, nr. 20 p. 52 18 Mailand. p. 13, 41 а . . Friedensvertrag zw. d. Liga u. d. Hzg. v. Mailand*) 30 Venedig. 1427 Jan. 27 Pinerolo. Vorschläge d. Hzgs. v. Savoyen f. Vereinbarungen K. Sigmunds mit Venedig p. 105 . . . üb. Türkenkrieg u. Romfahrt ", nr. 60 . Hzg. v. Savoyen an K. Sigmund betr. Waffenstillstand mit Venedig *, nr. 61 p. 106 28 Dogen v. Venedig betr. Waffenstillstand m. K. Sigmund * p. 106, 48a Febr. 24 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung d. Hzgs. v. Savoyen zw. K. Sigmund u. * . . . . p. 27, 42а . . Venedig . . . * * Gen. Mailänd. Sekretär an Bf. v. Veszprim: schickt Brief d. Herzogs an K. P 53 a . . . . . . . . Sigmund betr. Romfahrt *, nr. 21 . . . . . . . p. 107, 47b Die Stadt gibt ihrem Gesandten nach Savoyen Geleit * Senatsbeschluß, Niccolò Contarini statt Federico nach Savoyen zu schicken * p. 27, 34 u. 48 b . . p. 27, 49b Desgl. betr. Reiseweg eines gen. Gesandten nach Savoyen * Instruktion f. Gesandten nach Savoyen betr. Verhandlungen zw. K. Sigmund . . . . . p. 107, 43a . . . . . u. Venedig *) p. 13, 45 a Hzg. v. Mailand an K. Sigmund: drängt zum Kommen nach Italien * . . . p. 53 Ders. an Gesandte betr. Beschleunigung d. Ankunft K. Sigmunds *, nr. 22 Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandten nach Savoyen zu Waffenstill- p. 106 standsverhandlungen mit K. Sigmund, nr. 62 . . . . . . . . . . . . . . . . p. 13, 48 a 21 Cusago. Hzg. v. Mailand an K. Sigmund: wie am 15. März *) . . p. 108, 47b 28 Venedig. Senatsbeschluß betr. Florentinische Gesandtschaft an K. Sigmund * 30 Mailand. Der Herzog an gen. kgl. Kanzler betr. Dank f. Verwendung beim König * . p. 58,37b April 23 St. Georg. Urteilsspruch K. Sigmunds in d. Klage Nürnbergs gegen gen. Herren * . p. 11, 41 K. Sigmund erlaubt gen. Herren Arrestierung Venetian. Handelsguts * p. 113, 42a 30 p. 53 Mai 7 Mailand. Vertrag zw. d. Herzog u. K. Sigmund betr. Krieg gegen Venedig, nr. 23 . n. 7 Mailand. Vertrag d. Herzogs mit kgl. Kommissar betr. Verhandlungen mit seinen p. 57 u. 58, 29a Gegnern, nr. 24 . . . März 7 Florenz. 10 Venedig. 11 17 Venedig. 15 Cusago. 12 Florenz. Abbiate. . . .
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1040 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1427 . . . p. 58, 47 a Mai 8 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: dankt für Privilegien Revers d. Herzogs betr. Rückzahlung einer gen. Summe an K. Sigmund * . . p. 13, 40.b 12 Der Herzog verspricht kgl. Gesandten Geheimhaltung gen. Privilegs *, nr. 25 . p. 58, 20 . p. 58 * * . Desgleichen *, nr. 25 . . Revers d. Hzgs. v. Mailand betr. Rückzahlung gen. Summe an K. Sigmund * . p. 13, 46b Vollmacht K. Sigmunds für gen. Räte zu Verhandlungen mit Hzg. v. Savoyen . . . . . . p. 59 üb. Romfahrt u. Krieg gegen Venedig *, nr. 26 p. 59 Desgl. zu Vereinbarungen mit d. Hzg. v. Mailand *, nr. 27 . Senatsbeschluß betr. Wahl Marco Dandolo's zum Gesandten nach Ungarn * . p. 28, 12 Brunoro della Scala an Savoyischen Gesandten: möge vorläufig zw. Hzg. v. Mai- . . . . p. 15,31b land u. Liga nicht weiter vermitteln * . . p. 108, 31 a . Instruktion f. Gesandte an K. Sigmund * Senatsbeschluß betr. Vermittlung K. Sigmunds zw. Hzg. v. Mailand u. Liga * p. 15, 38 a p. 108 . Desgl. betr. Instruktion f. Florent. Gesandte an K. Sigmund *, nr. 63 . . . . p. 60, 46 a Pizzighettone. Vorbehalt d. Hzgs. v. Mailand für Friedensschluß mit Venedig. Vorschläge gen. Mailänd. Sekretärs f. Anderung v. Versprechungen nicht . . p. 60 . gen. kgl. Gesandten an d. Hzg. v. Mailand, nr. 29 . Gen. Mailänd. Sekretär an kgl. Gesandte üb. Anderung u. Ausfertigung von p. 61 . . . Versprechungen *, nr. 30 . . Ders. an Zanino Riccio über Siegelung der Versprechungen an K. . . . p. 61, 40 a . . Sigmund * . р. 62 Hzg. v. Mailand verspricht K. Sigmund Schiffe z. Fahrt nach Rom, nr. 31 p. 62 Ders. verspricht dems. Abtretung von Asti, nr. 32 . Ders. verspricht dems., ohne sein Vorwissen keinen Vertrag mit Venedig p. 64 . . . . . zu schließen, nr. 33 . . . p. 62, 45a Ders. an dens. betr. Rückkehr d. Bischofs v. Veszprim *) p. 59 ad 31 o. O. Vorschläge kgl. Gesandten betr. Versprechungen d. Hzgs. v. Mailand, nr. 28 p. 64 Aug. 2 Mailand. Kgl. Bevollmächtigte versprechen Rückgabe von Asti an d. Herzog, nr. 34 p. 110 . 8 Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandten an K. Sigmund, nr. 64 . . . . p. 15, 10 24 Pizzighettone. Hzg. v. Mailand an Gesandten bei K. Sigmund üb. Romfahrt * Ders. an dens.: soll Venetian.-Florent. Anschlägen entgegenwirken * p. 109, 48b Sept. 21 Semlin. Florent. Gesandter an Florenz üb. Außerungen K. Sigmunds betr. Friedens- . . . p. 109, 48 a schluß mit Venedig * . . . . . p. 16, 38 a Instruktion d. Herzogs f. Gesandten an K. Sigmund * Nachtrag zur Instruktion d. Herzogs f. Gesandten an K. Sigmund * . . . p. 16, 48 a p. 28, 48 a . . * Senatsbeschluß betr. Weisungen an Gesandten nach Ungarn K. Sigmund an Ulm u. d. Schwäb. Städtebund: verlangt Reisige zur Rom- . . . . . p. 65, 32 * . . fahrt *, nr. 35 . . . . . . . p. 17, 46 a Ders. an Köln: desgl. * p. 65 n. . . . Frankfurt u. d. Städte d. Wetterau: desgl., nr. 35 . . . . . p. 65, 28 „ Straßburg: desgl. *, nr. 35 . . p. 65, 47a gen. Deutschmeister: desgl. * d Reichsstädte: verbietet Angriffe auf d. Herren v. Villenbach . p. 113, 45b . . . p. 28, 28b 18 Venedig. Senatsbeschluß betr. Weisung an Gesandten, in Zengg zu bleiben *) . р. 63, 56 а 2 Turin. Vertrag zw. d. Herzögen v. Mailand u. Savoyen betr. Abtretung von Asti *) . p. 28, 345 . . . 4 Alba Nandor. K. Sigmund gibt einem Venetian. Gesandten Geleit * p. 66 17 Mailand. Der Herzog an gen. Gesandten: wünscht Hilfe durch K. Sigmund *, nr. 36 . p. 66, 33b betr. Unterstützung durch K. Sigmund * . . . p. 67, 38 a * desgleichen 20 28 Kubin. Florent. Gesandter an Florenz: teilt Außerung K. Sigmunds üb. Romfahrt mit * p. 109, 38b 31 Nußbach. Juli 4 Venedig. v. 13 o. O. 22 Florenz. 28 Venedig. 31 —— 24 Mailand. Okt. 23 Venedig. Nov. 7 Belgrad. Dez. 9 27 Abbiate. 1428 Jan. 1 Kubin. K. Sigmund befiehlt Hzg. Wilhelm v. Baiern, Übertretung d. gegen Venedig er- p. 113 . . . lassenen Handelsverbotes zu strafen, nr. 65 . . . . . . . . . . . . p. 63, 9 6 Mailand. Der Herzog verspricht K. Sigmund Abtretung von Asti *, nr. 32 Ders. an Gesandte betr. Bündnis K. Sigmunds mit d. König v. Aragon *, . p. 30,37 a 16 . . p. 112, 44 a 26 Venedig. Senatsbeschluß betr. Anweisung von Bestechungsgeldern * Febr. od. März Frankfurt. K. Sigmund an Zentgrafen u. Leute d. Reichsgrafschaft am Born- . . . p. 69, 48b heimer Berge betr. Teilnahme an d. Romfahrt *)
1040 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1427 . . . p. 58, 47 a Mai 8 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: dankt für Privilegien Revers d. Herzogs betr. Rückzahlung einer gen. Summe an K. Sigmund * . . p. 13, 40.b 12 Der Herzog verspricht kgl. Gesandten Geheimhaltung gen. Privilegs *, nr. 25 . p. 58, 20 . p. 58 * * . Desgleichen *, nr. 25 . . Revers d. Hzgs. v. Mailand betr. Rückzahlung gen. Summe an K. Sigmund * . p. 13, 46b Vollmacht K. Sigmunds für gen. Räte zu Verhandlungen mit Hzg. v. Savoyen . . . . . . p. 59 üb. Romfahrt u. Krieg gegen Venedig *, nr. 26 p. 59 Desgl. zu Vereinbarungen mit d. Hzg. v. Mailand *, nr. 27 . Senatsbeschluß betr. Wahl Marco Dandolo's zum Gesandten nach Ungarn * . p. 28, 12 Brunoro della Scala an Savoyischen Gesandten: möge vorläufig zw. Hzg. v. Mai- . . . . p. 15,31b land u. Liga nicht weiter vermitteln * . . p. 108, 31 a . Instruktion f. Gesandte an K. Sigmund * Senatsbeschluß betr. Vermittlung K. Sigmunds zw. Hzg. v. Mailand u. Liga * p. 15, 38 a p. 108 . Desgl. betr. Instruktion f. Florent. Gesandte an K. Sigmund *, nr. 63 . . . . p. 60, 46 a Pizzighettone. Vorbehalt d. Hzgs. v. Mailand für Friedensschluß mit Venedig. Vorschläge gen. Mailänd. Sekretärs f. Anderung v. Versprechungen nicht . . p. 60 . gen. kgl. Gesandten an d. Hzg. v. Mailand, nr. 29 . Gen. Mailänd. Sekretär an kgl. Gesandte üb. Anderung u. Ausfertigung von p. 61 . . . Versprechungen *, nr. 30 . . Ders. an Zanino Riccio über Siegelung der Versprechungen an K. . . . p. 61, 40 a . . Sigmund * . р. 62 Hzg. v. Mailand verspricht K. Sigmund Schiffe z. Fahrt nach Rom, nr. 31 p. 62 Ders. verspricht dems. Abtretung von Asti, nr. 32 . Ders. verspricht dems., ohne sein Vorwissen keinen Vertrag mit Venedig p. 64 . . . . . zu schließen, nr. 33 . . . p. 62, 45a Ders. an dens. betr. Rückkehr d. Bischofs v. Veszprim *) p. 59 ad 31 o. O. Vorschläge kgl. Gesandten betr. Versprechungen d. Hzgs. v. Mailand, nr. 28 p. 64 Aug. 2 Mailand. Kgl. Bevollmächtigte versprechen Rückgabe von Asti an d. Herzog, nr. 34 p. 110 . 8 Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandten an K. Sigmund, nr. 64 . . . . p. 15, 10 24 Pizzighettone. Hzg. v. Mailand an Gesandten bei K. Sigmund üb. Romfahrt * Ders. an dens.: soll Venetian.-Florent. Anschlägen entgegenwirken * p. 109, 48b Sept. 21 Semlin. Florent. Gesandter an Florenz üb. Außerungen K. Sigmunds betr. Friedens- . . . p. 109, 48 a schluß mit Venedig * . . . . . p. 16, 38 a Instruktion d. Herzogs f. Gesandten an K. Sigmund * Nachtrag zur Instruktion d. Herzogs f. Gesandten an K. Sigmund * . . . p. 16, 48 a p. 28, 48 a . . * Senatsbeschluß betr. Weisungen an Gesandten nach Ungarn K. Sigmund an Ulm u. d. Schwäb. Städtebund: verlangt Reisige zur Rom- . . . . . p. 65, 32 * . . fahrt *, nr. 35 . . . . . . . p. 17, 46 a Ders. an Köln: desgl. * p. 65 n. . . . Frankfurt u. d. Städte d. Wetterau: desgl., nr. 35 . . . . . p. 65, 28 „ Straßburg: desgl. *, nr. 35 . . p. 65, 47a gen. Deutschmeister: desgl. * d Reichsstädte: verbietet Angriffe auf d. Herren v. Villenbach . p. 113, 45b . . . p. 28, 28b 18 Venedig. Senatsbeschluß betr. Weisung an Gesandten, in Zengg zu bleiben *) . р. 63, 56 а 2 Turin. Vertrag zw. d. Herzögen v. Mailand u. Savoyen betr. Abtretung von Asti *) . p. 28, 345 . . . 4 Alba Nandor. K. Sigmund gibt einem Venetian. Gesandten Geleit * p. 66 17 Mailand. Der Herzog an gen. Gesandten: wünscht Hilfe durch K. Sigmund *, nr. 36 . p. 66, 33b betr. Unterstützung durch K. Sigmund * . . . p. 67, 38 a * desgleichen 20 28 Kubin. Florent. Gesandter an Florenz: teilt Außerung K. Sigmunds üb. Romfahrt mit * p. 109, 38b 31 Nußbach. Juli 4 Venedig. v. 13 o. O. 22 Florenz. 28 Venedig. 31 —— 24 Mailand. Okt. 23 Venedig. Nov. 7 Belgrad. Dez. 9 27 Abbiate. 1428 Jan. 1 Kubin. K. Sigmund befiehlt Hzg. Wilhelm v. Baiern, Übertretung d. gegen Venedig er- p. 113 . . . lassenen Handelsverbotes zu strafen, nr. 65 . . . . . . . . . . . . p. 63, 9 6 Mailand. Der Herzog verspricht K. Sigmund Abtretung von Asti *, nr. 32 Ders. an Gesandte betr. Bündnis K. Sigmunds mit d. König v. Aragon *, . p. 30,37 a 16 . . p. 112, 44 a 26 Venedig. Senatsbeschluß betr. Anweisung von Bestechungsgeldern * Febr. od. März Frankfurt. K. Sigmund an Zentgrafen u. Leute d. Reichsgrafschaft am Born- . . . p. 69, 48b heimer Berge betr. Teilnahme an d. Romfahrt *)
Strana 1041
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1041 1428 Febr. 5 Pozezena. K. Sigmund an nicht gen. Stadt: verlangt Reisige zum Zug in d. Lombardei, nr. 37 a* p. 67 Nürnberg: desgl. * . . . p. 67, 32b Ulm u. d. Schwäb. Städtebund: desgl. * p. 67, 35b . . . . 9 Kubin. Florent. Gesandter an Florenz üb. Abbruch d. Verhandlungen zw. Hzg. v. Mai- . land u. der Liga * . . . p. 18, 1 u. 31a 12 München. Die Herren v. Villenbach an Ulm: schicken Erlaß K. Sigmunds * . . . p. 114, 33 a März 3 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund üb. dessen Absicht, nach Italien zu kommen *, nr. 38 p. 68 Ders. an Gesandte: sollen Kommen K. Sigmunds beschleunigen * p. 68, 42b . . 14 Ulm. Ulm an Nördlingen : schreibt Versammlung d. Schwäb. Städtebundes nach Ulm aus * p 114, 37a — 23 Tyrnau. K. Sigmund verleiht Wiprecht v. Helmstatt d. goldenen Opferpfennig der Juden in gen. Stiften, Graf- u. Herrschaften * . p. 67, 41 b . . April 20 Kubin. Ders. bevollm Hzg. v. Mailand zu Abschluß v. Bündnis mit König v. Aragon *) p. 30, 45 a Mai 6 vor Taubenburg. Ders. an Frankfurt betr. Teilnahme d Zentgrafen u. Leute d. Born- heimer Grafschaft an d. Romfahrt, nr. 39 . р. 69 Ders. an d. Grafen d. Bornheimer Gerichts üb. Beteiligung am Rom- 9 zug, nr. 40 . . . . p. 71 . p. 18, 413 c. med. Ofen. Walter Schwarzenberg an Frankfurt üb. Türkenkrieg u. Romfahrt K. Sigmunds *) 19 Mailand. Der Herzog an Brunoro della Scala: beglaubigt Gesandten * p. 20, 45b . . . Juni 1 K. Sigmund: desgl. *) p. 19, 37a . . Kgin. Barbara: desgl. *) p. 19, 37 a . . . . . . . . Gf. Hermann v. Cilli: desgl. * . . . . . . p. 19, 38a Bf. v. Veszprim: desgl. * p. 19, 38 a K. Sigmund: hat einem gen. Gesandten besondere Aufträge er- teilt * p. 19, 41 a . . . 13 Kubin. Florent. Gesandter an Florenz üb. Niederlage K. Sigmunds vor Golubac *) . . p. 18, 34b 17 Frankfurt. Walter Schwarzenberg an Kaspar Schlick betr. Ausfertigung v. kgl. Urkunden * р. 69, 43 а Frankfurt an Kaspar Schlick: desgl. . p. 69, 16b Juli 18 Kubin. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand: fordert Bezahlung gen. Schuld an d. Kanzlei p. 19, 38b Forderungen K. Sigmunds an d. Hzg. v. Mailand betr. sein Kommen nach c. 18 — — Italien, nr. 41 . . . p. 72 Sept. 6 Abbiate. Antwort d. Hzgs. v. Mailand auf Forderungen K. Sigmunds betr. dessen . . . . . Kommen nach Italien, nr. 42 p. 74 . . s . . . . . . 8 . . Desgl. ", nr. 42 . . . . . . . . . . . p. 74, 20 Hzg. v. Mailand an K. Sigmund : bittet um gute Aufnahme seiner Antwort auf d. kgl. Forderungen *) p. 76, 38 а . . . Ders. an gen. kgl. Kanzler: kann jetzt nicht zahlen p. 76, 52а . Ilied. Venetian. Gesandter gibt Abschluß v. Waffenstillstand mit K. Sigmund bekannt *, . nr. 66 . p. 114 . . . . . p. K. Sigmund gibt Abschluß v. Waffenstillstand mit Venedig bekannt 114, 47a 11 Kaspar Schlick an Frankfurt: schickt Privileg u. Briefe betr. Bornheimer Leute *) p. 69, 17а 13 Abbiate. Hzg. v. Mailand an Beamte in Como betr. Schiff für Gesandten p. 76, 45b 27 Großwardein. K. Sigmund an Nürnberg üb. Abschluß v. Waffenstillstand mit Venedig . u. Aufhebung d. Handelsverbots, nr. 67 p. 114 Okt. 8 Belriguardo. Instruktion d. Hzgs. v. Mailand f. Gesandten an K. Sigmund * . . . . p. 82, 40 a 17 Abbiate. Hzg. v. Mailand an K. Sigmund: beglaubigt Gesandten p. 82, 47b * Brunoro della Scala: desgl. p. 82, 48b Kaspar Schlick: desgl. * p. 82, 49b 20 Treviso. Florent. Gesandter an Florenz: meldet Abschluß d. Waffenstillstandes zw. K. * Sigmund u. Venedig . . . p. 29, 35a 25 Venedig. Beschluß der Pregadi betr. Ratifizierung d. Waffenstillstandes mit K Sigmund *p. 114, 35 b Der Doge an K Sigmund: hat d. Waffenstillstand ratifiziert Nov. 2 . . p. 114, 43b 8 Nürnberg. Die Stadt an Windsheim: schickt Abschrift eines kgl. Briefes . . p. 115, 42 а Weißenburg: desgl. . . . . p. 115, 44 a Rothenburg: desgl. . . . . . . p. 115, 45 а * 115, 45a Schweinfurt: desgl. . . . . p. Dez. in. Temesvár. Replik K. Sigmunds auf Antwort d. Hzgs. v. Mailand [vom 6. bezw. 8. Sept.], nr. 43 . . . . . K. Sigmund bevollm. gen. Räte z. Verlängerung d. Waffenstillstandes mit Venedig . . 8 — . . . . . . - p. 77 . . p. 29, 46 a
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1041 1428 Febr. 5 Pozezena. K. Sigmund an nicht gen. Stadt: verlangt Reisige zum Zug in d. Lombardei, nr. 37 a* p. 67 Nürnberg: desgl. * . . . p. 67, 32b Ulm u. d. Schwäb. Städtebund: desgl. * p. 67, 35b . . . . 9 Kubin. Florent. Gesandter an Florenz üb. Abbruch d. Verhandlungen zw. Hzg. v. Mai- . land u. der Liga * . . . p. 18, 1 u. 31a 12 München. Die Herren v. Villenbach an Ulm: schicken Erlaß K. Sigmunds * . . . p. 114, 33 a März 3 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund üb. dessen Absicht, nach Italien zu kommen *, nr. 38 p. 68 Ders. an Gesandte: sollen Kommen K. Sigmunds beschleunigen * p. 68, 42b . . 14 Ulm. Ulm an Nördlingen : schreibt Versammlung d. Schwäb. Städtebundes nach Ulm aus * p 114, 37a — 23 Tyrnau. K. Sigmund verleiht Wiprecht v. Helmstatt d. goldenen Opferpfennig der Juden in gen. Stiften, Graf- u. Herrschaften * . p. 67, 41 b . . April 20 Kubin. Ders. bevollm Hzg. v. Mailand zu Abschluß v. Bündnis mit König v. Aragon *) p. 30, 45 a Mai 6 vor Taubenburg. Ders. an Frankfurt betr. Teilnahme d Zentgrafen u. Leute d. Born- heimer Grafschaft an d. Romfahrt, nr. 39 . р. 69 Ders. an d. Grafen d. Bornheimer Gerichts üb. Beteiligung am Rom- 9 zug, nr. 40 . . . . p. 71 . p. 18, 413 c. med. Ofen. Walter Schwarzenberg an Frankfurt üb. Türkenkrieg u. Romfahrt K. Sigmunds *) 19 Mailand. Der Herzog an Brunoro della Scala: beglaubigt Gesandten * p. 20, 45b . . . Juni 1 K. Sigmund: desgl. *) p. 19, 37a . . Kgin. Barbara: desgl. *) p. 19, 37 a . . . . . . . . Gf. Hermann v. Cilli: desgl. * . . . . . . p. 19, 38a Bf. v. Veszprim: desgl. * p. 19, 38 a K. Sigmund: hat einem gen. Gesandten besondere Aufträge er- teilt * p. 19, 41 a . . . 13 Kubin. Florent. Gesandter an Florenz üb. Niederlage K. Sigmunds vor Golubac *) . . p. 18, 34b 17 Frankfurt. Walter Schwarzenberg an Kaspar Schlick betr. Ausfertigung v. kgl. Urkunden * р. 69, 43 а Frankfurt an Kaspar Schlick: desgl. . p. 69, 16b Juli 18 Kubin. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand: fordert Bezahlung gen. Schuld an d. Kanzlei p. 19, 38b Forderungen K. Sigmunds an d. Hzg. v. Mailand betr. sein Kommen nach c. 18 — — Italien, nr. 41 . . . p. 72 Sept. 6 Abbiate. Antwort d. Hzgs. v. Mailand auf Forderungen K. Sigmunds betr. dessen . . . . . Kommen nach Italien, nr. 42 p. 74 . . s . . . . . . 8 . . Desgl. ", nr. 42 . . . . . . . . . . . p. 74, 20 Hzg. v. Mailand an K. Sigmund : bittet um gute Aufnahme seiner Antwort auf d. kgl. Forderungen *) p. 76, 38 а . . . Ders. an gen. kgl. Kanzler: kann jetzt nicht zahlen p. 76, 52а . Ilied. Venetian. Gesandter gibt Abschluß v. Waffenstillstand mit K. Sigmund bekannt *, . nr. 66 . p. 114 . . . . . p. K. Sigmund gibt Abschluß v. Waffenstillstand mit Venedig bekannt 114, 47a 11 Kaspar Schlick an Frankfurt: schickt Privileg u. Briefe betr. Bornheimer Leute *) p. 69, 17а 13 Abbiate. Hzg. v. Mailand an Beamte in Como betr. Schiff für Gesandten p. 76, 45b 27 Großwardein. K. Sigmund an Nürnberg üb. Abschluß v. Waffenstillstand mit Venedig . u. Aufhebung d. Handelsverbots, nr. 67 p. 114 Okt. 8 Belriguardo. Instruktion d. Hzgs. v. Mailand f. Gesandten an K. Sigmund * . . . . p. 82, 40 a 17 Abbiate. Hzg. v. Mailand an K. Sigmund: beglaubigt Gesandten p. 82, 47b * Brunoro della Scala: desgl. p. 82, 48b Kaspar Schlick: desgl. * p. 82, 49b 20 Treviso. Florent. Gesandter an Florenz: meldet Abschluß d. Waffenstillstandes zw. K. * Sigmund u. Venedig . . . p. 29, 35a 25 Venedig. Beschluß der Pregadi betr. Ratifizierung d. Waffenstillstandes mit K Sigmund *p. 114, 35 b Der Doge an K Sigmund: hat d. Waffenstillstand ratifiziert Nov. 2 . . p. 114, 43b 8 Nürnberg. Die Stadt an Windsheim: schickt Abschrift eines kgl. Briefes . . p. 115, 42 а Weißenburg: desgl. . . . . p. 115, 44 a Rothenburg: desgl. . . . . . . p. 115, 45 а * 115, 45a Schweinfurt: desgl. . . . . p. Dez. in. Temesvár. Replik K. Sigmunds auf Antwort d. Hzgs. v. Mailand [vom 6. bezw. 8. Sept.], nr. 43 . . . . . K. Sigmund bevollm. gen. Räte z. Verlängerung d. Waffenstillstandes mit Venedig . . 8 — . . . . . . - p. 77 . . p. 29, 46 a
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1042 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1429 Febr. 7 Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandten in Florenz zu Verhandlungen mit . kgl. Gesandten, nr. 68 . Duplik d. Herzogs auf Replik K. Sigmunds [von Anf. Dez. 1428], nr. 44 13 Mailand. Der Herzog an gen. Gesandten: soll am Preßburger Reichstage teilnehmen, 28 . p. 82 . . . . nr. 45 Senatsbeschluß betr. Weisung an Gesandten in Florenz für Verhandlungen März 29 Venedig. p. 117 . . . . mit K. Sigmund *, nr. 69 April 10 Abbiate. Hzg. v. Mailand an K. Sigmund: soll keinen Reichstag in Italien halten 3 . p. 73, 41b . . . p. 115, 41b 21 Preßburg. K. Sigmund an Konstanz: erlaubt Handel mit Venedig . . p. 115, 41b . . Ulm: desgl. * . . . . . p. 115, 41b . . . Augsburg: desgl. *) . . . p. 73, 46b Der Herzog an K. Sigmund: wie am 10. April * . . . . . . . . . p. 73, 35a * Ders. an dens.: wie am 10. April K. Sigmund an Papst Martin üb. Weigerung Venedigs, sich mit ihm zu ver- . . . . p. 118, 36 a . tragen * . . Ders. an gen. Brüder des Griech. Kaisers üb. Waffenstillstand mit dem . . . p. 119, 36b . . . . . . . . Sultan * Senatsbeschluß betr. zollfreie Ausfuhr v. Kriegsbedarf zum Türkenkriege * . p. 118, 45 a Desgl. betr. Brief an Papst Martin wegen Verleumdung durch K. Sigmund *, p. 117 . . . . * . . . nr. 70 . . . . . . p. 80, 43 a Juli 14 Mailand. Der Herzog an gen. Gesandten betr. Konzessionen an K. Sigmund * Ders. an gen. Gesandten üb. günstige Aussichten für Romfahrt K. Sigmunds *p.119, 15 a 29 p. 118 . . . K. Sigmund an Papst Martin: beglaubigt Gesandten *, nr. 71 Okt. 10 Preßburg. . . . p. 118, 47а Ders. an Hzg. v. Mailand betr. Ausgleich mit Papst Martin . . . . p. 21, 37 a Nov. 28 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: beglaubigt d. Mfen. von Iseo *) . . p. 21, 40 a . . . Genannte (einzeln): desgl. *. Ders. an Gesandte bei K. Sigmund (einzeln): kündigt Kommen d. Mfen. v. . . . . p. 21, 50a . . . . . Iseo an * 28 Mailand. 29 Mai Preßburg. 26 Venedig. Juni 29 p. 115 p. 79 Dez. 10 . . . 1430 Jan. in. Preßburg. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand üb. kurfürstl. u. Mailänd. Gesandtschaft a. . . . p. 31, 16 a . d. Papst * . . Ders. an Papst Martin: beglaubigt gen. Bischof zur Berichterstattung üb. d. c. 8 p. 119 . . . [Preßburger] Reichstag, nr. 72 Febr. 6 Abbiate. Hzg. v. Mailand an Benedetto Folchi betr. kurfürstl. Gesandtschaft an d. . . p. 31, 25b . . . Papst u. Folchi's Mitreise nach Rom *) zw. 7 u. 9 o. O. Gaspare Visconti an Hzg. v. Mailand wegen Verhaltungsmaßregeln f. kgl. p. 120 . Gesandte an d. Papst, nr. 73 10 Abbiate. Antwort d. Hzgs. v. Mailand an kurfürstl. Gesandten betr. Vermittlung zw. p. 121 . . . . . Papst u. König, nr. 74 . p. 123 Instruktion d. Hzgs. v. Mailand f. Gesandten an Papst Martin, nr. 75 Der Herzog an Gesandten bei K. Sigmund: schickt Aktenstücke betr. Bei- . . . p. 123, 45 а . legung d. Differenzen zw. Papst u. König *) Ders. an dens. betr. Mailänd. u. kurfürstl. Gesandtschaft an d. Papst * . p. 122, 50b p. 123 . Ders. an gen. Kurfürsten betr. Differenzen zw. Papst u. König, nr. 76 . . . . . p. 122, 33a Ders. an Gesandten bei K. Sigmund: wie am 13. Febr. * . p. 83 Ders. an dens. üb. Verständigung zw. Papst u. König, nr. 46 Papst Martin an gen. Kurfürsten: schickt Abschrift eines Schreibens an K. p. 124 . . . Sigmund, nr. 77 . . . p. 32, 30 a Der Herzog an gen. Gesandten: drängt zur Weiterreise an d. kgl. Hof * p. 32, 422 . . . . . . Ders. an dens.: instruiert ihn . . . * p. 32, 44b . Ders. an Brunoro della Scala: beglaubigt Gesandten p. 84 Ders. bevollm. gen. Gesandten zu Versprechungen an K. Sigmund *, nr. 47 p. 85 Ders. an gen Gesandten üb. Erfolg einer Gesandtschaft an d. Papst, nr. 48 Senatsbeschluß betr. Vermittlung eines gen. Kurfürsten zw. K. Sigmund u. * . p. 29, 20 u. 45b Venedig . . . . . p. 87, 50b Desgl. betr. Antwort an Gesandte d. Königs v. Bosnien 29 . . . . . p. 88, 29 a Sept. 4 Adrianopel. Friede zw. Venedig u. d. Sultan * . . . . p. 88, 21/ a 5 Venedig. Senatsbeschluß betr. Gesuch d. Königs v. Bosnien um Darlehen *) 13 Mailand. n. Mitte Rom. April 4 Mailand. 9 10 Aug. 17 Venedig. 15 16 März 14
1042 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1429 Febr. 7 Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandten in Florenz zu Verhandlungen mit . kgl. Gesandten, nr. 68 . Duplik d. Herzogs auf Replik K. Sigmunds [von Anf. Dez. 1428], nr. 44 13 Mailand. Der Herzog an gen. Gesandten: soll am Preßburger Reichstage teilnehmen, 28 . p. 82 . . . . nr. 45 Senatsbeschluß betr. Weisung an Gesandten in Florenz für Verhandlungen März 29 Venedig. p. 117 . . . . mit K. Sigmund *, nr. 69 April 10 Abbiate. Hzg. v. Mailand an K. Sigmund: soll keinen Reichstag in Italien halten 3 . p. 73, 41b . . . p. 115, 41b 21 Preßburg. K. Sigmund an Konstanz: erlaubt Handel mit Venedig . . p. 115, 41b . . Ulm: desgl. * . . . . . p. 115, 41b . . . Augsburg: desgl. *) . . . p. 73, 46b Der Herzog an K. Sigmund: wie am 10. April * . . . . . . . . . p. 73, 35a * Ders. an dens.: wie am 10. April K. Sigmund an Papst Martin üb. Weigerung Venedigs, sich mit ihm zu ver- . . . . p. 118, 36 a . tragen * . . Ders. an gen. Brüder des Griech. Kaisers üb. Waffenstillstand mit dem . . . p. 119, 36b . . . . . . . . Sultan * Senatsbeschluß betr. zollfreie Ausfuhr v. Kriegsbedarf zum Türkenkriege * . p. 118, 45 a Desgl. betr. Brief an Papst Martin wegen Verleumdung durch K. Sigmund *, p. 117 . . . . * . . . nr. 70 . . . . . . p. 80, 43 a Juli 14 Mailand. Der Herzog an gen. Gesandten betr. Konzessionen an K. Sigmund * Ders. an gen. Gesandten üb. günstige Aussichten für Romfahrt K. Sigmunds *p.119, 15 a 29 p. 118 . . . K. Sigmund an Papst Martin: beglaubigt Gesandten *, nr. 71 Okt. 10 Preßburg. . . . p. 118, 47а Ders. an Hzg. v. Mailand betr. Ausgleich mit Papst Martin . . . . p. 21, 37 a Nov. 28 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: beglaubigt d. Mfen. von Iseo *) . . p. 21, 40 a . . . Genannte (einzeln): desgl. *. Ders. an Gesandte bei K. Sigmund (einzeln): kündigt Kommen d. Mfen. v. . . . . p. 21, 50a . . . . . Iseo an * 28 Mailand. 29 Mai Preßburg. 26 Venedig. Juni 29 p. 115 p. 79 Dez. 10 . . . 1430 Jan. in. Preßburg. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand üb. kurfürstl. u. Mailänd. Gesandtschaft a. . . . p. 31, 16 a . d. Papst * . . Ders. an Papst Martin: beglaubigt gen. Bischof zur Berichterstattung üb. d. c. 8 p. 119 . . . [Preßburger] Reichstag, nr. 72 Febr. 6 Abbiate. Hzg. v. Mailand an Benedetto Folchi betr. kurfürstl. Gesandtschaft an d. . . p. 31, 25b . . . Papst u. Folchi's Mitreise nach Rom *) zw. 7 u. 9 o. O. Gaspare Visconti an Hzg. v. Mailand wegen Verhaltungsmaßregeln f. kgl. p. 120 . Gesandte an d. Papst, nr. 73 10 Abbiate. Antwort d. Hzgs. v. Mailand an kurfürstl. Gesandten betr. Vermittlung zw. p. 121 . . . . . Papst u. König, nr. 74 . p. 123 Instruktion d. Hzgs. v. Mailand f. Gesandten an Papst Martin, nr. 75 Der Herzog an Gesandten bei K. Sigmund: schickt Aktenstücke betr. Bei- . . . p. 123, 45 а . legung d. Differenzen zw. Papst u. König *) Ders. an dens. betr. Mailänd. u. kurfürstl. Gesandtschaft an d. Papst * . p. 122, 50b p. 123 . Ders. an gen. Kurfürsten betr. Differenzen zw. Papst u. König, nr. 76 . . . . . p. 122, 33a Ders. an Gesandten bei K. Sigmund: wie am 13. Febr. * . p. 83 Ders. an dens. üb. Verständigung zw. Papst u. König, nr. 46 Papst Martin an gen. Kurfürsten: schickt Abschrift eines Schreibens an K. p. 124 . . . Sigmund, nr. 77 . . . p. 32, 30 a Der Herzog an gen. Gesandten: drängt zur Weiterreise an d. kgl. Hof * p. 32, 422 . . . . . . Ders. an dens.: instruiert ihn . . . * p. 32, 44b . Ders. an Brunoro della Scala: beglaubigt Gesandten p. 84 Ders. bevollm. gen. Gesandten zu Versprechungen an K. Sigmund *, nr. 47 p. 85 Ders. an gen Gesandten üb. Erfolg einer Gesandtschaft an d. Papst, nr. 48 Senatsbeschluß betr. Vermittlung eines gen. Kurfürsten zw. K. Sigmund u. * . p. 29, 20 u. 45b Venedig . . . . . p. 87, 50b Desgl. betr. Antwort an Gesandte d. Königs v. Bosnien 29 . . . . . p. 88, 29 a Sept. 4 Adrianopel. Friede zw. Venedig u. d. Sultan * . . . . p. 88, 21/ a 5 Venedig. Senatsbeschluß betr. Gesuch d. Königs v. Bosnien um Darlehen *) 13 Mailand. n. Mitte Rom. April 4 Mailand. 9 10 Aug. 17 Venedig. 15 16 März 14
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1043 23 25 30 Nov. 2 Dez. 1430 Okt. 22 Galliate. Hzg. v. Mailand an Brunoro della Scala betr. Kommen K. Sigmunds in d. - Lombardei * . . . * . . . . . . . . p. 22, 8 u. 31 a . . . . . . . p. 22, 8 u. 32a Ders. an Kaspar Schlick: desgl. * . . . . . . . . . p. 22, 43 a K. Sigmund betr. dessen Kommen nach Italien * Gesandten bei K. Sigmund: soll zum Sultan reisen * . . . . . p. 88, 20b . . . . . . . p. 22, 29b K. Sigmund: beglaubigt den Mfen. von Iseo * Brunoro della Scala: desgl. . . . . . . . . p. 22, 31b . . Kaspar Schlick: desgl. * . . . . p. 22, 31b * K. Sigmund üb. Romfahrt u. Reichstag vom 25. Nov., nr. 49 p. 86 Gesandten bei K. Sigmund: instruiert ihn f. Gesandtschaft zum Sultan * . . . p. 88, 28b . . . . . . 9 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung Nürnbergs zw. K. Sigmund u. Venedig * p. 29, 21 u. 46b 15 Viglevano. Hzg. v. Mailand an Mf. v. Iseo betr. Unterstützung durch K. Sigmund * . p. 22, 35b . . p. 22, 44b Ders. an dens.: mahnt zum Aufbruch an d. kgl. Hof * 27 . . p. 22, 50b Francesco Barbavara an Mf. v. Iseo üb. Aufenthaltsort K. Sigmunds * 1 . . p. 23, 43а 4 Cusago. Hzg. v. Mailand an Mf. v. Iseo: mahnt zum Aufbruch an d. kgl. Hof* * . . . p. 88, 34b . Ders. an K. Sigmund betr. Waffenstillstand mit d. Sultan 9 . . . p. 23, 45a . . Ders. an dens. betr. Antwort auf Brief desselben * 10 1431 p. 89 Jan. 1 Konstanz. K. Sigmund an Hzg. v. Savoyen üb. Romfahrt u. Nürnb. Reichstag, nr. 50 9 Rom. Papst Martin an Hzg. v. Österreich betr. Ernennung d. Kard. Cesarini zum Le- 133, 47 а . . . p. gaten f. Böhmen, Mähren u. Meißen *) p. 23, 7 31 Cusago. Hzg. v. Mailand an gen. Räte betr. Vereinbarungen mit K. Sigmund *. . . Entwurf zu Vertrag K. Sigmunds mit Hzg. v. Mailand üb. Bekriegung Venedigs, . . . . p. 90 . . . . . . * Mailänd. Krönung, Romfahrt, nr. 51 . Lodovico Gonzaga an Giov. Francesco Gonzaga üb. Vereinbarungen Brunoro's . . . p. 94, 33 a . . . . della Scaia mit d. Hzg. v. Mailand * . . Papst Martin an Kard. Cesarini: ernennt ihn zum Konzilspräsidenten * . . . p. 133, 27 1 Rom. . . . . p. 133, 30 Ders. ermächtigt dens. zur Verlegung u. Verschiebung d. Konzils * Ders. beauftragt dens, mit Basel für Freiheit u. Sicherheit d. Konzils zu . . . . . . . p. 133, 33 . sorgen * . . . . . . 4 Cusago. Entwurf zu Versprechungen eines Bevollmächtigten K. Sigmunds an d. Hzg. . . . . v. Mailand betr. Bekriegung Venedigs u. Romfahrt, nr. 52 . p. 92 Brunoro della Scala an Hzg. v. Savoyen: meldet Abschluß d. Verhandlungen 5 Settimo. . р. 93 . . . K. Sigmunds mit d. Hzg. v. Mailand, nr. 53 p. 94 15 Cusago. Hzg. v. Mailand an Siena betr. Kommen K. Sigmunds nach Italien, nr. 54 20 Florenz. Die Stadt an Gesandten in Venedig üb. Mitteilungen eines kgl. Gesandten 126, 23а . . . . . . p. wegen Friedensstiftung in Italien u. Romzug * 150, 37a . . . . p. Ratsbeschluß betr. Hilfstruppen f. K. Sigmund *) Hzg. v. Savoyen an Hzg. v. Mailand betr. Kommen K. Sigmunds nach . . . . . . . p. 94, 39b . . . . . - . . . . Italien *) . . . Hzg. v. Mailand ordnet Aussertigung v. Kredenzen für Gesandten an K. Sig- p. 96, 35a . . . . . . . mund an *) . . Florent. Gesandter an Florenz üb. Abreise d. Kard. Albergati nach Mantua* p. 200, 24 a Senatsbeschluß betr. Brief an Kard. v. Bologna üb. Unterbrechung d. Ver- 200, 24a . . . . p. . . . handlungen mit Mailand * Hzg. v. Mailand an Brunoro della Scala: dankt f. Mitteilung d. Annahme p. 95 . . . . des zw. ihnen geschlossenen Vertrages durch K. Sigmund, nr. 55 28 Nürnberg. K. Sigmund an Zürich: ersucht um Sendung v. Boten nach Rheinfelden * p. 151, 40 a . . . . . . . . . p. 151, 41a d. Eidgenossen: desgl. * 31 Venedig. Senatsbeschluß betr. Friedensverhandlungen am kgl. Hofe u. Entsendung eines p. 293, 27 . . . . . . . Florent. Gesandten an K. Sigmund * April 3 Cusago. Hzg. v. Mailand an K. Sigmund wegen Tod d. Papstes u. Papstwahl *) . . p. 95, 48b Nürnberg. K. Sigmund an Hzg. v. Savoyen wegen Truppen u. Zusammenkunft in Solo- p. 149 . . . . . . . . . thurn, nr. 78 . . Ders. an Zürich wegen Hilfstruppen u. Gesandte nach Rheinfelden, nr. 79 p. 150 4 . . . p. 96, 31 a Cusago. Hzg. v. Mailand an Gesandten: schickt Brief für K. Sigmund * 6 Peschiera. Kard. Albergati an Venedig: will zw. Venedig u. Hzg. v. Mailand vermitteln * p. 200, 38 a 132 Deutsche Reichstags-Akten X. 22 Zürich. März 6 Thonon 13 Cusago. 14 Venedig. 16 Febr. in. o. O. 19 Mailand.
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1043 23 25 30 Nov. 2 Dez. 1430 Okt. 22 Galliate. Hzg. v. Mailand an Brunoro della Scala betr. Kommen K. Sigmunds in d. - Lombardei * . . . * . . . . . . . . p. 22, 8 u. 31 a . . . . . . . p. 22, 8 u. 32a Ders. an Kaspar Schlick: desgl. * . . . . . . . . . p. 22, 43 a K. Sigmund betr. dessen Kommen nach Italien * Gesandten bei K. Sigmund: soll zum Sultan reisen * . . . . . p. 88, 20b . . . . . . . p. 22, 29b K. Sigmund: beglaubigt den Mfen. von Iseo * Brunoro della Scala: desgl. . . . . . . . . p. 22, 31b . . Kaspar Schlick: desgl. * . . . . p. 22, 31b * K. Sigmund üb. Romfahrt u. Reichstag vom 25. Nov., nr. 49 p. 86 Gesandten bei K. Sigmund: instruiert ihn f. Gesandtschaft zum Sultan * . . . p. 88, 28b . . . . . . 9 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung Nürnbergs zw. K. Sigmund u. Venedig * p. 29, 21 u. 46b 15 Viglevano. Hzg. v. Mailand an Mf. v. Iseo betr. Unterstützung durch K. Sigmund * . p. 22, 35b . . p. 22, 44b Ders. an dens.: mahnt zum Aufbruch an d. kgl. Hof * 27 . . p. 22, 50b Francesco Barbavara an Mf. v. Iseo üb. Aufenthaltsort K. Sigmunds * 1 . . p. 23, 43а 4 Cusago. Hzg. v. Mailand an Mf. v. Iseo: mahnt zum Aufbruch an d. kgl. Hof* * . . . p. 88, 34b . Ders. an K. Sigmund betr. Waffenstillstand mit d. Sultan 9 . . . p. 23, 45a . . Ders. an dens. betr. Antwort auf Brief desselben * 10 1431 p. 89 Jan. 1 Konstanz. K. Sigmund an Hzg. v. Savoyen üb. Romfahrt u. Nürnb. Reichstag, nr. 50 9 Rom. Papst Martin an Hzg. v. Österreich betr. Ernennung d. Kard. Cesarini zum Le- 133, 47 а . . . p. gaten f. Böhmen, Mähren u. Meißen *) p. 23, 7 31 Cusago. Hzg. v. Mailand an gen. Räte betr. Vereinbarungen mit K. Sigmund *. . . Entwurf zu Vertrag K. Sigmunds mit Hzg. v. Mailand üb. Bekriegung Venedigs, . . . . p. 90 . . . . . . * Mailänd. Krönung, Romfahrt, nr. 51 . Lodovico Gonzaga an Giov. Francesco Gonzaga üb. Vereinbarungen Brunoro's . . . p. 94, 33 a . . . . della Scaia mit d. Hzg. v. Mailand * . . Papst Martin an Kard. Cesarini: ernennt ihn zum Konzilspräsidenten * . . . p. 133, 27 1 Rom. . . . . p. 133, 30 Ders. ermächtigt dens. zur Verlegung u. Verschiebung d. Konzils * Ders. beauftragt dens, mit Basel für Freiheit u. Sicherheit d. Konzils zu . . . . . . . p. 133, 33 . sorgen * . . . . . . 4 Cusago. Entwurf zu Versprechungen eines Bevollmächtigten K. Sigmunds an d. Hzg. . . . . v. Mailand betr. Bekriegung Venedigs u. Romfahrt, nr. 52 . p. 92 Brunoro della Scala an Hzg. v. Savoyen: meldet Abschluß d. Verhandlungen 5 Settimo. . р. 93 . . . K. Sigmunds mit d. Hzg. v. Mailand, nr. 53 p. 94 15 Cusago. Hzg. v. Mailand an Siena betr. Kommen K. Sigmunds nach Italien, nr. 54 20 Florenz. Die Stadt an Gesandten in Venedig üb. Mitteilungen eines kgl. Gesandten 126, 23а . . . . . . p. wegen Friedensstiftung in Italien u. Romzug * 150, 37a . . . . p. Ratsbeschluß betr. Hilfstruppen f. K. Sigmund *) Hzg. v. Savoyen an Hzg. v. Mailand betr. Kommen K. Sigmunds nach . . . . . . . p. 94, 39b . . . . . - . . . . Italien *) . . . Hzg. v. Mailand ordnet Aussertigung v. Kredenzen für Gesandten an K. Sig- p. 96, 35a . . . . . . . mund an *) . . Florent. Gesandter an Florenz üb. Abreise d. Kard. Albergati nach Mantua* p. 200, 24 a Senatsbeschluß betr. Brief an Kard. v. Bologna üb. Unterbrechung d. Ver- 200, 24a . . . . p. . . . handlungen mit Mailand * Hzg. v. Mailand an Brunoro della Scala: dankt f. Mitteilung d. Annahme p. 95 . . . . des zw. ihnen geschlossenen Vertrages durch K. Sigmund, nr. 55 28 Nürnberg. K. Sigmund an Zürich: ersucht um Sendung v. Boten nach Rheinfelden * p. 151, 40 a . . . . . . . . . p. 151, 41a d. Eidgenossen: desgl. * 31 Venedig. Senatsbeschluß betr. Friedensverhandlungen am kgl. Hofe u. Entsendung eines p. 293, 27 . . . . . . . Florent. Gesandten an K. Sigmund * April 3 Cusago. Hzg. v. Mailand an K. Sigmund wegen Tod d. Papstes u. Papstwahl *) . . p. 95, 48b Nürnberg. K. Sigmund an Hzg. v. Savoyen wegen Truppen u. Zusammenkunft in Solo- p. 149 . . . . . . . . . thurn, nr. 78 . . Ders. an Zürich wegen Hilfstruppen u. Gesandte nach Rheinfelden, nr. 79 p. 150 4 . . . p. 96, 31 a Cusago. Hzg. v. Mailand an Gesandten: schickt Brief für K. Sigmund * 6 Peschiera. Kard. Albergati an Venedig: will zw. Venedig u. Hzg. v. Mailand vermitteln * p. 200, 38 a 132 Deutsche Reichstags-Akten X. 22 Zürich. März 6 Thonon 13 Cusago. 14 Venedig. 16 Febr. in. o. O. 19 Mailand.
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1044 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Alten. 1431 April 8 Venedig. SenatsbeschluB betr. Antwort auf Brief d. Kard. Albergati vom 6. April * Florent. Gesandter an Florenz üb. Wunsch d. Papstes, daß Kard, Albergati zw. Venedig u. Нав. v. Mailand vermittle * . . . - p. — — 14 Cusago. Hzg. у. Mailand an Gesandten bei K. Sigmund: teilt Äußerungen gelangen Venetianer üb. d. Kommen d. Kónigs mit, nr. 99 . — — 19 Rom. Papst Eugen an К. Sigmund: verspricht Unterstützung in Privat- u. Reichs. angelegenheiten * . . —— 90 Thonon. Aufzeichnung üb. Bericht eines “ Savoyischen Gesandton an E Sigmund . ‚ р. — Cusago. Hzg. v. Mailand an Mf. v. Iseo üb. Feindseligkeiten gegen Venedig * . . p. — Nürnberg. K. Sigmund an Hzg. v. Savoyen betr. Reichskrieg gegen Venedig, nr. 80 — 22 Rom. Papst Eugen ermüchtigt Kard. Cesarini zur Kreuzpredigt * . . p. 27 Thonon. Florent. Gesandter an Florenz betr. Ankunft d. Kaisers in d. Lombardei * p. Mai 1 Rom. Papst Eugen an Erzbf. v. Mainz: soll Kreuzzug gegen d. Hussiten fórdern * , p. Nümberg. K. Sigmund an d. Eidgenossen: beglaubigt Haupt v, Pappenheim, nr. 81 Ders, an Zürich wegen Eidgenüssischer Hilfstruppen nach Mailand, ny. 82 Ders. bevollm. Gesandte zu Vorhandlungen mit d. Hzg. v. Mailand u. dessen Gegnern, nr, 93 .. —. 29. Фет, ап Zürich: sagt Tag in Rheinfelden ab; "beglaubigt Haupt v. . Pappen- heim, nr. 88 — — Hzg. von Savoyen: schreibt Zusammenkunft in Solothurn ab; be- glaubigt Konrad v. Weinsberg, nr. 84 7. "n Cusago. Hzg. v. Mailand an Kard. Albergati: will Gesandte nach Mantua. schicken * p — 383 Nürnberg, K. Sigmund an Straßburg betr. Geleit f. Konrad v. Weinsberg * . . .p. —— 4 Basel. Konzil an Kard, Cesarini: rechtfertigt Eröffnung d, Konzils * , . . — 7 Instruktion d. Konzils f. Gesandte an Kónig u. Papst * .. Peschiera, Kard, Albergati an Venedig: schickt Brief d. Hzgs. v. Mailand k., .p Nürnberg. K. Sigmund an d. Juden wegen Zahlung einer Abfindungssumme * — 10 Zürich, Zürich an gen. Eidgenossen betr, Tagung in Zürich am 15. Mai * , — 12 Venedig. Die Stadt an Kard. Albergati: will auch Gesandte nach Mantua schicken * —— 17 Bamberg. K. Sigmund an Augsburg: will eilends nach Wilschland ziehen * Zürich. -Ratebeschlufi betr. Antwort an Gesandten auf d. Tag zu Baden, nr. 85 . . — 19 Venedig. Florent. Gesandter an Florenz üb. Legation d. Kard. Albergati * . . .p. = = — 24 Thonon. Hzg. v. Savoyen an K. Sigmund betr. Stellung v. Hilfstruppen in Piemont, nr. 86 — — — Ders, an Kfin, v. d. Pfalz: beglaubigt Konrad v. Weinsberg * . . . . . p. Florent. Gesandter an Florenz üb. bevorstehende Ankunft d, Kaisers ^ . . p. — 98 Zürich. Beschluf d. Bürgerschaft betr. Aushebung v. Kriegsvolk zum Romzug * . . p. — 31 Rom. Papst Eugen an Kard. Cesarini: bestütigt ihn als Konzilsprüsidenten * , . . p. Juni 2 Bamberg. K. Sigmund an Hzg. v. Savoyen betr. Romzug u. Krieg gegen Venedig, nr. 87 Mf. v. Montferrat desgl. *, nr. 87 __ 8 Ders. an d. Konzil: soll beisammen bleiben * — 13 Nürnberg. Ders, erklärt alle Schuldenerlasse d, Augsburger Juden für ungültig * . p — 17 Rom. Papst Eugen an K. Sigmund: ist mit d. Romfahrt einverstanden, nx. 191. Venedig. Senatsbeschlufi betr. püpstl. Vermittlung zw. Liga u. Hzg. v. Mailand * .p. — 20 Zürich. Eintrag im Stadtbuch üb. Verhalten d, Schwyzer bei Rüstung zum Romzug * p. — 28 Nürnberg. K. Sigmund erklürt alle Schuldenerlasse d. Schweinfurter Juden für ungültig * p. Juli 2 — ..—-. Ders. bevollm. gen. Ráte zu Vertrügen mit d. Hzg. v. Mailand, nr. 94 ——— Ders. an alle Reichsuntertanen betr. Schutz der Konzilsbesucher, nr. 101 — Ders, nimmt die Konzilsbesucher in seinen Schutz, nr. 102 . Cusago. Hzg. v. Mailand an sein Consiglio betr. Krónung K. Sigmunds, nr. 114 . — 28 Ders. bevollm. gen. Rat zu Vereinbarungen mit Gesandten K. Sigmunds, nr. 95 — 80 Ders, an Gen. üb. Geheimhaltung v. Abmachungen mit d. kgl. Unterhändlern * Aug. 1 Mailand. Vertrag K. Sigmunds mit d. Herzog betr. Krieg gegen Venedig, Romzug u. Lom- bardische Krónung, nr. 96 . . . . . — —.— Nürnberg. K. Sigmund erklärt alle Schuldenerlasse à. Wormser Juden für ungültig * — 5 Cusago. Hzg. v. Mailand approbiert u. ratifizier& Vertrag mit K. Sigmund, nr. 97 . — 9 Amboise. Ansprache eines Gesandten K. Sigmunds an K. Karl v. Frankreich * . . p. — 18 Rom. Papst Eugen an K. Sigmund üb. Hussitenzug u. Romfahrt, nr. 192 . —— 17 Marienburg. Der Hochmeister an GrofMfürst v. Litauen üb. Grund d. Verschiebung von K. Sigmunds Aufbruch nach Italien * . . . . . . . . . . p. 7 p. 200, 434 200, 450 p. 163 . p. 144, 38 128, 37a 128, 39b p. 151 137, 84^ 149, 47a 145, 34a p. 153 p. 154 p. 165 p. 154 p.. 156 201, 484 156, 46» ‚ р. 185, 98 . p. 135, 35 201, 52% . p. 230, 1 . 154, 48» 201, 53a . p. 129, 15 p 157 201, 32a p. 157 158, 39% 158, 434 129, 272 137, 35% p. 158 . p. 159, 14 . p. 136, 82 230, 454 p. 199 200, 24b 129, 454 230, 46% p. 166 p. 177 p. 179 p. 193 p. 167 169, 498 p. 168 . p. 280, 5 p. 173 183, 41% p. 201 145, 424
1044 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Alten. 1431 April 8 Venedig. SenatsbeschluB betr. Antwort auf Brief d. Kard. Albergati vom 6. April * Florent. Gesandter an Florenz üb. Wunsch d. Papstes, daß Kard, Albergati zw. Venedig u. Нав. v. Mailand vermittle * . . . - p. — — 14 Cusago. Hzg. у. Mailand an Gesandten bei K. Sigmund: teilt Äußerungen gelangen Venetianer üb. d. Kommen d. Kónigs mit, nr. 99 . — — 19 Rom. Papst Eugen an К. Sigmund: verspricht Unterstützung in Privat- u. Reichs. angelegenheiten * . . —— 90 Thonon. Aufzeichnung üb. Bericht eines “ Savoyischen Gesandton an E Sigmund . ‚ р. — Cusago. Hzg. v. Mailand an Mf. v. Iseo üb. Feindseligkeiten gegen Venedig * . . p. — Nürnberg. K. Sigmund an Hzg. v. Savoyen betr. Reichskrieg gegen Venedig, nr. 80 — 22 Rom. Papst Eugen ermüchtigt Kard. Cesarini zur Kreuzpredigt * . . p. 27 Thonon. Florent. Gesandter an Florenz betr. Ankunft d. Kaisers in d. Lombardei * p. Mai 1 Rom. Papst Eugen an Erzbf. v. Mainz: soll Kreuzzug gegen d. Hussiten fórdern * , p. Nümberg. K. Sigmund an d. Eidgenossen: beglaubigt Haupt v, Pappenheim, nr. 81 Ders, an Zürich wegen Eidgenüssischer Hilfstruppen nach Mailand, ny. 82 Ders. bevollm. Gesandte zu Vorhandlungen mit d. Hzg. v. Mailand u. dessen Gegnern, nr, 93 .. —. 29. Фет, ап Zürich: sagt Tag in Rheinfelden ab; "beglaubigt Haupt v. . Pappen- heim, nr. 88 — — Hzg. von Savoyen: schreibt Zusammenkunft in Solothurn ab; be- glaubigt Konrad v. Weinsberg, nr. 84 7. "n Cusago. Hzg. v. Mailand an Kard. Albergati: will Gesandte nach Mantua. schicken * p — 383 Nürnberg, K. Sigmund an Straßburg betr. Geleit f. Konrad v. Weinsberg * . . .p. —— 4 Basel. Konzil an Kard, Cesarini: rechtfertigt Eröffnung d, Konzils * , . . — 7 Instruktion d. Konzils f. Gesandte an Kónig u. Papst * .. Peschiera, Kard, Albergati an Venedig: schickt Brief d. Hzgs. v. Mailand k., .p Nürnberg. K. Sigmund an d. Juden wegen Zahlung einer Abfindungssumme * — 10 Zürich, Zürich an gen. Eidgenossen betr, Tagung in Zürich am 15. Mai * , — 12 Venedig. Die Stadt an Kard. Albergati: will auch Gesandte nach Mantua schicken * —— 17 Bamberg. K. Sigmund an Augsburg: will eilends nach Wilschland ziehen * Zürich. -Ratebeschlufi betr. Antwort an Gesandten auf d. Tag zu Baden, nr. 85 . . — 19 Venedig. Florent. Gesandter an Florenz üb. Legation d. Kard. Albergati * . . .p. = = — 24 Thonon. Hzg. v. Savoyen an K. Sigmund betr. Stellung v. Hilfstruppen in Piemont, nr. 86 — — — Ders, an Kfin, v. d. Pfalz: beglaubigt Konrad v. Weinsberg * . . . . . p. Florent. Gesandter an Florenz üb. bevorstehende Ankunft d, Kaisers ^ . . p. — 98 Zürich. Beschluf d. Bürgerschaft betr. Aushebung v. Kriegsvolk zum Romzug * . . p. — 31 Rom. Papst Eugen an Kard. Cesarini: bestütigt ihn als Konzilsprüsidenten * , . . p. Juni 2 Bamberg. K. Sigmund an Hzg. v. Savoyen betr. Romzug u. Krieg gegen Venedig, nr. 87 Mf. v. Montferrat desgl. *, nr. 87 __ 8 Ders. an d. Konzil: soll beisammen bleiben * — 13 Nürnberg. Ders, erklärt alle Schuldenerlasse d, Augsburger Juden für ungültig * . p — 17 Rom. Papst Eugen an K. Sigmund: ist mit d. Romfahrt einverstanden, nx. 191. Venedig. Senatsbeschlufi betr. püpstl. Vermittlung zw. Liga u. Hzg. v. Mailand * .p. — 20 Zürich. Eintrag im Stadtbuch üb. Verhalten d, Schwyzer bei Rüstung zum Romzug * p. — 28 Nürnberg. K. Sigmund erklürt alle Schuldenerlasse d. Schweinfurter Juden für ungültig * p. Juli 2 — ..—-. Ders. bevollm. gen. Ráte zu Vertrügen mit d. Hzg. v. Mailand, nr. 94 ——— Ders. an alle Reichsuntertanen betr. Schutz der Konzilsbesucher, nr. 101 — Ders, nimmt die Konzilsbesucher in seinen Schutz, nr. 102 . Cusago. Hzg. v. Mailand an sein Consiglio betr. Krónung K. Sigmunds, nr. 114 . — 28 Ders. bevollm. gen. Rat zu Vereinbarungen mit Gesandten K. Sigmunds, nr. 95 — 80 Ders, an Gen. üb. Geheimhaltung v. Abmachungen mit d. kgl. Unterhändlern * Aug. 1 Mailand. Vertrag K. Sigmunds mit d. Herzog betr. Krieg gegen Venedig, Romzug u. Lom- bardische Krónung, nr. 96 . . . . . — —.— Nürnberg. K. Sigmund erklärt alle Schuldenerlasse à. Wormser Juden für ungültig * — 5 Cusago. Hzg. v. Mailand approbiert u. ratifizier& Vertrag mit K. Sigmund, nr. 97 . — 9 Amboise. Ansprache eines Gesandten K. Sigmunds an K. Karl v. Frankreich * . . p. — 18 Rom. Papst Eugen an K. Sigmund üb. Hussitenzug u. Romfahrt, nr. 192 . —— 17 Marienburg. Der Hochmeister an GrofMfürst v. Litauen üb. Grund d. Verschiebung von K. Sigmunds Aufbruch nach Italien * . . . . . . . . . . p. 7 p. 200, 434 200, 450 p. 163 . p. 144, 38 128, 37a 128, 39b p. 151 137, 84^ 149, 47a 145, 34a p. 153 p. 154 p. 165 p. 154 p.. 156 201, 484 156, 46» ‚ р. 185, 98 . p. 135, 35 201, 52% . p. 230, 1 . 154, 48» 201, 53a . p. 129, 15 p 157 201, 32a p. 157 158, 39% 158, 434 129, 272 137, 35% p. 158 . p. 159, 14 . p. 136, 82 230, 454 p. 199 200, 24b 129, 454 230, 46% p. 166 p. 177 p. 179 p. 193 p. 167 169, 498 p. 168 . p. 280, 5 p. 173 183, 41% p. 201 145, 424
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1045 Okt. 1431 Aug. 20 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Erkrankung d. Papstes * p. 145, 38b 22 Innsbruck. Hzg. v. Österreich an K. Sigmund: rechtfertigt Vorgehen gegen Bf. v. Chur * p. 182, 35 a . . . . p. 180, 46 а Sept. 1 Basel. Die Stadt gibt den Konzilsbesuchern Geleit * 6 Augsburg. K. Sigmund an Luzern wegen Gesandtschaft nach Feldkirch, nr. 88 . . . p. 160 Ders. bevollm. gen. Räte zu Verträgen mit d. Hzg. v. Mailand *, nr. 94 . p. 166, 32 p. 181 . . . . . Ders. an Kard. Cesarini üb. Österr.-Burgund. Krieg, nr. 103 . . . . . . . p. 138, 47 a 9 Basel. Schenkung der Stadt an Kard. Cesarini *) . p. 282, 14 u. 39b Venedig. Mitteilungen eines Gesandten d. Palatins Gara an d. Stadt * 12 Cusago. Hzg. v. Mailand verspricht, seinen Vertrag mit K. Sigmund unter gen. Bedin- p. 174 . . . . . . . . gung aufrecht zu erhalten, nr. 98 . . . . . . p. 282, 21 . Venedig. Senatsbeschluß betr. Gesandtschaft an K. Sigmund *) 15 Memmingen. K. Sigmund ladet Hzg. Heinrich v. Baiern zu Rechtstag an d. Hof * p. 185, 44b . . . p. 188, 46 а 16 Basel. Konzil an Abt v. Cluny betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * . . . . . . p. 160 17 Lindau. K. Sigmund an Luzern wegen Botschaft nach Feldkirch, nr. 89 . . p. 188, 50a u. 51a . Basel. Konzil an gen. Universitäten betr. Beschickung d. Konzils * Abbiate. Hzg. v. Mailand bevollm. gen. Rat zu Vereinbarungen mit kgl. Gesandten *, . . . . p. 167, 29 . . . . . . . . nr. 95 . . Ders. an Gaspare Visconti betr. Verlängerung d. Vertrags mit K. Sigmund * p. 609, 33 b 19 Mailand. Instrument üb. Verlängerung d. Vertrags K. Sigmunds mit d. Herzog, nr. 99 p. 174 Basel. Konzil an K. v. Frankreich betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * . . . p. 188, 42b . . . p. 189, 46a . . gen. Erzbischöfe u. ihre Suffragane desgl. * 21 Lahnstein. Gen. Erzbischöfe an Erzbf. v. Salzburg betr. Konzilsfrage u. Dt. National- . . . p. 517, 2 u. 39a . . . . konzil * 22 Basel. Konzil an Hzg. v. Burgund betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * . . p. 188, 48b Eltville. Erzbf. v. Mainz an Bf. v. Würzburg: ladet zur Provinzialsynode ein * p. 517, 9 u. 43a . . . . p. 185, 46a 24 Feldkirch. K. Sigmund gibt Gesandten d. Hzgs. v. Österreich Geleit * 316, 44a . . . . . . p. . . . . — Ders. gibt Gesandten Venedigs Geleit *. . 188, 51b . . . p. Basel. Konzil an K. v. England betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * 26 Augsburg. Die Stadt an Haupt v. Pappenheim betr. Sendung v. Kriegsgerät nach Feld- . . . . . . . . p. 162, 38a . . kirch * . . . . . p. 162, 40 a Kaspar Schlick desgl. * Abbiate. Hzg. v. Mailand approbiert u. ratifiziert Vertrag mit K. Sigmund *, nr. 97 p. 173, 15 28 Cusago. Ders. an Gesandten bei K. Sigmund betr. Termin für Ankunft d. Königs, p. 176 . . . . . * nr. 100 ex. Frankfurt. Ausgabe d. Stadt f. Botschaft an K. Sigmund nach Feldkirch . . . . p. 139, 38a . . . p. 189, 52а 1 Basel. Konzil an Bf. v. Freising betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * . . . p. 319, 38b . . . 2 Florenz. Die Stadt an Gesandten in Savoyen: soll heimkehren * 3 Feldkirch. Joh. v. Maulbronn an Joh. v. Ragusa üb. Pläne K. Sigmunds u. kriege- p. 182 . . . . . . . . . . . . rische Dinge in Dtld. u. Italien, nr. 104 Erzbf. v. Salzburg an gen. Erzbischöfe: wird Synode berufen * . . . . p. 517, 36b K. Sigmund veröffentlicht Waffenstillstand zw. Bf. v. Chur u. Hzg. v. Öster- p. 184 . . . reich *, nr. 105 . 6 Salzburg. Erzbf. v. Salzburg an nicht gen. Suffragan betr. Provinzialsynode * . p. 517, 10 u. 46a . . . . p. 189, 42b 7 Basel. Konzil an Bf. v. Passau betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * 189, 45b d. Baseler u. Konstanzer Prälaten betr. Besuch d. Konzils * . . p. 319, 43b 8 Venedig. Senatsbeschluß betr. Abberufung eines gen. Gesandten aus Savoyen * . . p. K. Sigmund veröffentlicht Waffenstillstand zw. Bf. v. Trient u. Hzg. v. Öster- 9 Feldkirch. p. 185 . . . . . . . reich *, nr. 106 . p. 185 Ders. veröffentlicht Vereinbarung im Streit d. Baierischen Herzöge *, nr. 107 p. 186 Ders. überträgt Haupt v. Pappenheim Schlichtung d. Baier. Streits *, nr. 108 p. 186 Ders. ernennt Hzg. Wilhelm v. Baiern zum Protektor d. Konzils, nr. 109 . 12 o. O. Gen. Österr. Hauptleute geloben Waffenstillstand mit Burgund zu halten u. d. . . . . . p. 182, 52а . . . Konzilsbesucher zu geleiten * . . . . . . p. 130, 39a u. 52a 13 Zürich. Ratsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandte nach Zug * Feldkirch. K. Sigmund an gen. Reichsstände betr. Schutz u. Geleit d. Konzilsbesucher, . . p. 188 * . . . . . . . . . * nr. 110 . Cusago. Hzg. v. Mailand an Gesandten bei K. Sigmund betr. Ausweisung Venetian. u. . . . . p. 319, 37a . . Florent. Gesandten aus Savoyen *. 17 Basel. Kard. Cesarini vidimiert Waffenstillstand zw. Österreich u. Burgund * . . p. 182, 39b 132 4 Salzburg. 5 Feldkirch. 10 11
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1045 Okt. 1431 Aug. 20 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Erkrankung d. Papstes * p. 145, 38b 22 Innsbruck. Hzg. v. Österreich an K. Sigmund: rechtfertigt Vorgehen gegen Bf. v. Chur * p. 182, 35 a . . . . p. 180, 46 а Sept. 1 Basel. Die Stadt gibt den Konzilsbesuchern Geleit * 6 Augsburg. K. Sigmund an Luzern wegen Gesandtschaft nach Feldkirch, nr. 88 . . . p. 160 Ders. bevollm. gen. Räte zu Verträgen mit d. Hzg. v. Mailand *, nr. 94 . p. 166, 32 p. 181 . . . . . Ders. an Kard. Cesarini üb. Österr.-Burgund. Krieg, nr. 103 . . . . . . . p. 138, 47 a 9 Basel. Schenkung der Stadt an Kard. Cesarini *) . p. 282, 14 u. 39b Venedig. Mitteilungen eines Gesandten d. Palatins Gara an d. Stadt * 12 Cusago. Hzg. v. Mailand verspricht, seinen Vertrag mit K. Sigmund unter gen. Bedin- p. 174 . . . . . . . . gung aufrecht zu erhalten, nr. 98 . . . . . . p. 282, 21 . Venedig. Senatsbeschluß betr. Gesandtschaft an K. Sigmund *) 15 Memmingen. K. Sigmund ladet Hzg. Heinrich v. Baiern zu Rechtstag an d. Hof * p. 185, 44b . . . p. 188, 46 а 16 Basel. Konzil an Abt v. Cluny betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * . . . . . . p. 160 17 Lindau. K. Sigmund an Luzern wegen Botschaft nach Feldkirch, nr. 89 . . p. 188, 50a u. 51a . Basel. Konzil an gen. Universitäten betr. Beschickung d. Konzils * Abbiate. Hzg. v. Mailand bevollm. gen. Rat zu Vereinbarungen mit kgl. Gesandten *, . . . . p. 167, 29 . . . . . . . . nr. 95 . . Ders. an Gaspare Visconti betr. Verlängerung d. Vertrags mit K. Sigmund * p. 609, 33 b 19 Mailand. Instrument üb. Verlängerung d. Vertrags K. Sigmunds mit d. Herzog, nr. 99 p. 174 Basel. Konzil an K. v. Frankreich betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * . . . p. 188, 42b . . . p. 189, 46a . . gen. Erzbischöfe u. ihre Suffragane desgl. * 21 Lahnstein. Gen. Erzbischöfe an Erzbf. v. Salzburg betr. Konzilsfrage u. Dt. National- . . . p. 517, 2 u. 39a . . . . konzil * 22 Basel. Konzil an Hzg. v. Burgund betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * . . p. 188, 48b Eltville. Erzbf. v. Mainz an Bf. v. Würzburg: ladet zur Provinzialsynode ein * p. 517, 9 u. 43a . . . . p. 185, 46a 24 Feldkirch. K. Sigmund gibt Gesandten d. Hzgs. v. Österreich Geleit * 316, 44a . . . . . . p. . . . . — Ders. gibt Gesandten Venedigs Geleit *. . 188, 51b . . . p. Basel. Konzil an K. v. England betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * 26 Augsburg. Die Stadt an Haupt v. Pappenheim betr. Sendung v. Kriegsgerät nach Feld- . . . . . . . . p. 162, 38a . . kirch * . . . . . p. 162, 40 a Kaspar Schlick desgl. * Abbiate. Hzg. v. Mailand approbiert u. ratifiziert Vertrag mit K. Sigmund *, nr. 97 p. 173, 15 28 Cusago. Ders. an Gesandten bei K. Sigmund betr. Termin für Ankunft d. Königs, p. 176 . . . . . * nr. 100 ex. Frankfurt. Ausgabe d. Stadt f. Botschaft an K. Sigmund nach Feldkirch . . . . p. 139, 38a . . . p. 189, 52а 1 Basel. Konzil an Bf. v. Freising betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * . . . p. 319, 38b . . . 2 Florenz. Die Stadt an Gesandten in Savoyen: soll heimkehren * 3 Feldkirch. Joh. v. Maulbronn an Joh. v. Ragusa üb. Pläne K. Sigmunds u. kriege- p. 182 . . . . . . . . . . . . rische Dinge in Dtld. u. Italien, nr. 104 Erzbf. v. Salzburg an gen. Erzbischöfe: wird Synode berufen * . . . . p. 517, 36b K. Sigmund veröffentlicht Waffenstillstand zw. Bf. v. Chur u. Hzg. v. Öster- p. 184 . . . reich *, nr. 105 . 6 Salzburg. Erzbf. v. Salzburg an nicht gen. Suffragan betr. Provinzialsynode * . p. 517, 10 u. 46a . . . . p. 189, 42b 7 Basel. Konzil an Bf. v. Passau betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * 189, 45b d. Baseler u. Konstanzer Prälaten betr. Besuch d. Konzils * . . p. 319, 43b 8 Venedig. Senatsbeschluß betr. Abberufung eines gen. Gesandten aus Savoyen * . . p. K. Sigmund veröffentlicht Waffenstillstand zw. Bf. v. Trient u. Hzg. v. Öster- 9 Feldkirch. p. 185 . . . . . . . reich *, nr. 106 . p. 185 Ders. veröffentlicht Vereinbarung im Streit d. Baierischen Herzöge *, nr. 107 p. 186 Ders. überträgt Haupt v. Pappenheim Schlichtung d. Baier. Streits *, nr. 108 p. 186 Ders. ernennt Hzg. Wilhelm v. Baiern zum Protektor d. Konzils, nr. 109 . 12 o. O. Gen. Österr. Hauptleute geloben Waffenstillstand mit Burgund zu halten u. d. . . . . . p. 182, 52а . . . Konzilsbesucher zu geleiten * . . . . . . p. 130, 39a u. 52a 13 Zürich. Ratsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandte nach Zug * Feldkirch. K. Sigmund an gen. Reichsstände betr. Schutz u. Geleit d. Konzilsbesucher, . . p. 188 * . . . . . . . . . * nr. 110 . Cusago. Hzg. v. Mailand an Gesandten bei K. Sigmund betr. Ausweisung Venetian. u. . . . . p. 319, 37a . . Florent. Gesandten aus Savoyen *. 17 Basel. Kard. Cesarini vidimiert Waffenstillstand zw. Österreich u. Burgund * . . p. 182, 39b 132 4 Salzburg. 5 Feldkirch. 10 11
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1046 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1431 Okt. 20 Feldkirch. K. Sigmund an Savoyischen Marschall u. dessen Truppen: sollen seine An- kunft abwarten * . . * . . . p. 320, 45a 23 Dijon. Hzg. v. Burgund ratifiziert Waffenstillstand mit Hzg. v. Österreich * . . . p. 182, 40b Venedig. Senatsbeschluß betr. Gesandtschaft an K. Sigmund, nr. 183 . . . . p. 315 25 Feldkirch. K. Sigmund an Hzg. v. Burgund betr. Sicherheit d. Konzils u. d. Konzils- besucher, nr. 111 . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 190 Ders. an Luzern betr. Truppensendung nach Chiavenna, nr. 90 . . . . . p. 161 St. Gallen desgl. *, nr. 90 . . . . . * . . * p. 161, 27 gen. Reichsstände betr. Schutz u. Geleit d. Konzilsbesucher, nr. 112 p. 191 d. Eidgenossen: beglaubigt gen. Grafen, nr. 91 . . . . . p. 163 Hzg. v. Savoyen betr. Verhandlungen mit Venetian. Gesandten u. a. m., nr. 184 . . . . . . . . . p. 318 ad 28 Basel. Ausgaben d. Stadt f. Erlangung eines Freiheitsbriefes v. K. Sigmund . . p. 140, 48 a 31 Abbiate. Hzg. v. Mailand an Marco Pozzobonelli: soll K. Sigmund nicht in Bellinzona einlassen * . . . . . . . . . p. 142, 38a Nov. Rom. Jean Beaupère an d. Konzil üb. seine Ankunft in Rom u. Audienz beim Papst * p. 146, 29a 3 Augsburg. Die Stadt an K. Sigmund üb. Weiterbeförderung v. Kriegsgerät * . . p. 162, 37b 5 Basel. Bericht gen. Konzilsgesandten üb. Gesandtschaft nach Feldkirch *, nr. 113 . . p. 193 7 Siena. Instruktion d. Stadt für Gesandten an d. Hzg. v. Mailand * . . . . p. 345, 48 a 9 Venedig. Senatsbeschluß betr. Friedensanerbietungen d. Hzgs. v. Mailand * . . . p. 284, 46b 11 Nürnberg. Die Stadt an Ulm üb. d. Frankfurter Kronengulden * . . p. 873, 35a 12 Rom. Papst Eugen ermächtigt Kard. Cesarini zu Auflösung u. Verlegung d. Konzils * p. 146, 19 Ders. ermächtigt dens. zur Vereinbarung eines neuen Konzilsortes mit d. Konzil * p. 146, 36b Ders. löst d. Baseler Konzil auf * . . . . . p. 146, 47a ad 12 Rom. Ders. an Erzbf. v. Köln: beglaubigt Dr. Ceparelli * . . . . p. 147, 43a Antonio Landi an Siena üb. Vorbereitungen für Empfang u. Krönung K. Sig- 13 Mailand. munds, nr. 115 . . . . . . . . . . p. 194 Hzg. v. Mailand an Niccolò Piccinino betr. Ratifizierung d. Vertrages mit K. Sigmund * . . . . . . . . . . . . . . p. 142, 42b Dijon. Hzg. v. Burgund bevollm. Gen. z. Verlängerung d. Waffenstillstandes mit Österreich * . . . . . . . . . . . . . . p. 191, 50a 21 Ladenburg. Bf. v. Worms an Kard. Cesarini: entschuldigt Nichtbesuch d. Konzils; be- glaubigt gen. Kaplan * . . . . . * . . . . . . p. 517, 17 u. 42b Ders. bevollm. gen. Kaplan, ihn u. seinen Klerus beim Konzil zu ent- schuldigen * . . * . . . p. 517, 18 u. 42b 24 Abbiate. Hzg. v. Mailand an Gen.: gibt Weisungen für Krönung K. Sigmunds * p. 143, 10 u. 196, 45 a 25 o. O. Ceremoniell für d. Krönung K. Sigmunds mit d. Lombardischen Krone * . . p. 143, 23 Mailand. Notariatsinstrument üb. Krönung K. Sigmunds in Mailand, nr. 116 . . p. 195 n. 25 Mailand. K. Sigmund an d. Abt v. S. Ambrogio: ernennt ihn zu seinem Rat * . p. 194, 44a Ders. an K. v. Frankreich: zeigt seine Krönung an, nr. 117 . . p. 196 . Conseil d. Hzgs. v. Burgund an d. Konzil betr. Verletzung d. Waffenstillstandes . mit Österreich * . . . . . . . . . . . . p. 191, 43a Dass. an gen. Grafen: rügt Verletzung d. Waffenstillstandes mit Österreich * p. 191, 46 a Instruktion d. Konzils für Gesandte an d. Papst * 28 Basel. . . . . . p. 203, 45a . . c. 28 Desgl. für Gesandte an K. Sigmund, nr. 123 . . . . . р. 202 Dez. 3 Thil. Burgund. Lieutenant-général gibt Verlängerung d. Waffenstillstandes mit Öster- reich bekannt * . . . . . . . . . . . p. 191, 46b Mailand. Der Herzog an gen. Räte betr. Unterstützung Sienas gegen Florenz * . . p. 345, 42b 6 Abbiate. Ders. an K. Sigmund: rät, mit Gesandtschaft an d. Papst zu warten * . p. 209, 32b Ders. an Niccolò Piccinino: begutachtet Brief K. Sigmunds an d. Papst * p. 206, 50 a Ders. bevollm. Gen. zu Verhandlungen mit d. König v. Aragon * . . . p. 332, 43 a K. Sigmund an d. Papst üb. d. Frankfurter Reichstag u. d. Konzil, nr. 124 p. 206 Zwei Konzilsgesandte an d. Konzil: berichten üb. Aufenthalt in München * p. 204, 41 a Hzg. Wilhelm v. Baiern an d. Konzil üb. seinen Aufbruch nach Basel * p. 204, 46b K. Sigmund an Kard. Cesarini u. d. Konzil üb. Mailänd. Krönung u. Rom- fahrt, nr. 125 . . . . . . . . * . . . * p. 208 . . . . . Ders. an d. Papst: empfiehlt Konzilsgesandte * . . . . p. 209, 38a Ders. an Getreue: berichtet üb. Mailänd. Krönung u. Romzug, nr. 118 . . p. 197 — 12 Nürnberg. Die Stadt an Ulm betr. Tag d. Ritterschaft daselbst *, nr. 578 . . . . p. 953 15 Abbiate. 27 Dijon. c. 8 Mailand. 11 München. 27 28 8 Mailand. с. 11
1046 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1431 Okt. 20 Feldkirch. K. Sigmund an Savoyischen Marschall u. dessen Truppen: sollen seine An- kunft abwarten * . . * . . . p. 320, 45a 23 Dijon. Hzg. v. Burgund ratifiziert Waffenstillstand mit Hzg. v. Österreich * . . . p. 182, 40b Venedig. Senatsbeschluß betr. Gesandtschaft an K. Sigmund, nr. 183 . . . . p. 315 25 Feldkirch. K. Sigmund an Hzg. v. Burgund betr. Sicherheit d. Konzils u. d. Konzils- besucher, nr. 111 . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 190 Ders. an Luzern betr. Truppensendung nach Chiavenna, nr. 90 . . . . . p. 161 St. Gallen desgl. *, nr. 90 . . . . . * . . * p. 161, 27 gen. Reichsstände betr. Schutz u. Geleit d. Konzilsbesucher, nr. 112 p. 191 d. Eidgenossen: beglaubigt gen. Grafen, nr. 91 . . . . . p. 163 Hzg. v. Savoyen betr. Verhandlungen mit Venetian. Gesandten u. a. m., nr. 184 . . . . . . . . . p. 318 ad 28 Basel. Ausgaben d. Stadt f. Erlangung eines Freiheitsbriefes v. K. Sigmund . . p. 140, 48 a 31 Abbiate. Hzg. v. Mailand an Marco Pozzobonelli: soll K. Sigmund nicht in Bellinzona einlassen * . . . . . . . . . p. 142, 38a Nov. Rom. Jean Beaupère an d. Konzil üb. seine Ankunft in Rom u. Audienz beim Papst * p. 146, 29a 3 Augsburg. Die Stadt an K. Sigmund üb. Weiterbeförderung v. Kriegsgerät * . . p. 162, 37b 5 Basel. Bericht gen. Konzilsgesandten üb. Gesandtschaft nach Feldkirch *, nr. 113 . . p. 193 7 Siena. Instruktion d. Stadt für Gesandten an d. Hzg. v. Mailand * . . . . p. 345, 48 a 9 Venedig. Senatsbeschluß betr. Friedensanerbietungen d. Hzgs. v. Mailand * . . . p. 284, 46b 11 Nürnberg. Die Stadt an Ulm üb. d. Frankfurter Kronengulden * . . p. 873, 35a 12 Rom. Papst Eugen ermächtigt Kard. Cesarini zu Auflösung u. Verlegung d. Konzils * p. 146, 19 Ders. ermächtigt dens. zur Vereinbarung eines neuen Konzilsortes mit d. Konzil * p. 146, 36b Ders. löst d. Baseler Konzil auf * . . . . . p. 146, 47a ad 12 Rom. Ders. an Erzbf. v. Köln: beglaubigt Dr. Ceparelli * . . . . p. 147, 43a Antonio Landi an Siena üb. Vorbereitungen für Empfang u. Krönung K. Sig- 13 Mailand. munds, nr. 115 . . . . . . . . . . p. 194 Hzg. v. Mailand an Niccolò Piccinino betr. Ratifizierung d. Vertrages mit K. Sigmund * . . . . . . . . . . . . . . p. 142, 42b Dijon. Hzg. v. Burgund bevollm. Gen. z. Verlängerung d. Waffenstillstandes mit Österreich * . . . . . . . . . . . . . . p. 191, 50a 21 Ladenburg. Bf. v. Worms an Kard. Cesarini: entschuldigt Nichtbesuch d. Konzils; be- glaubigt gen. Kaplan * . . . . . * . . . . . . p. 517, 17 u. 42b Ders. bevollm. gen. Kaplan, ihn u. seinen Klerus beim Konzil zu ent- schuldigen * . . * . . . p. 517, 18 u. 42b 24 Abbiate. Hzg. v. Mailand an Gen.: gibt Weisungen für Krönung K. Sigmunds * p. 143, 10 u. 196, 45 a 25 o. O. Ceremoniell für d. Krönung K. Sigmunds mit d. Lombardischen Krone * . . p. 143, 23 Mailand. Notariatsinstrument üb. Krönung K. Sigmunds in Mailand, nr. 116 . . p. 195 n. 25 Mailand. K. Sigmund an d. Abt v. S. Ambrogio: ernennt ihn zu seinem Rat * . p. 194, 44a Ders. an K. v. Frankreich: zeigt seine Krönung an, nr. 117 . . p. 196 . Conseil d. Hzgs. v. Burgund an d. Konzil betr. Verletzung d. Waffenstillstandes . mit Österreich * . . . . . . . . . . . . p. 191, 43a Dass. an gen. Grafen: rügt Verletzung d. Waffenstillstandes mit Österreich * p. 191, 46 a Instruktion d. Konzils für Gesandte an d. Papst * 28 Basel. . . . . . p. 203, 45a . . c. 28 Desgl. für Gesandte an K. Sigmund, nr. 123 . . . . . р. 202 Dez. 3 Thil. Burgund. Lieutenant-général gibt Verlängerung d. Waffenstillstandes mit Öster- reich bekannt * . . . . . . . . . . . p. 191, 46b Mailand. Der Herzog an gen. Räte betr. Unterstützung Sienas gegen Florenz * . . p. 345, 42b 6 Abbiate. Ders. an K. Sigmund: rät, mit Gesandtschaft an d. Papst zu warten * . p. 209, 32b Ders. an Niccolò Piccinino: begutachtet Brief K. Sigmunds an d. Papst * p. 206, 50 a Ders. bevollm. Gen. zu Verhandlungen mit d. König v. Aragon * . . . p. 332, 43 a K. Sigmund an d. Papst üb. d. Frankfurter Reichstag u. d. Konzil, nr. 124 p. 206 Zwei Konzilsgesandte an d. Konzil: berichten üb. Aufenthalt in München * p. 204, 41 a Hzg. Wilhelm v. Baiern an d. Konzil üb. seinen Aufbruch nach Basel * p. 204, 46b K. Sigmund an Kard. Cesarini u. d. Konzil üb. Mailänd. Krönung u. Rom- fahrt, nr. 125 . . . . . . . . * . . . * p. 208 . . . . . Ders. an d. Papst: empfiehlt Konzilsgesandte * . . . . p. 209, 38a Ders. an Getreue: berichtet üb. Mailänd. Krönung u. Romzug, nr. 118 . . p. 197 — 12 Nürnberg. Die Stadt an Ulm betr. Tag d. Ritterschaft daselbst *, nr. 578 . . . . p. 953 15 Abbiate. 27 Dijon. c. 8 Mailand. 11 München. 27 28 8 Mailand. с. 11
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1047 1431 p. 955 Dez. 15 Eltville. Erzbf. v. Mainz an Pf. Ludwig betr. Besuch d. Würzburger Fürstentages, nr. 581 Vollmacht d. Hzgs. v. Mailand f. Vertreter bei K. Sigmund zu Verhandlungen 16 Abbiate. . . . p. 285, 52а aller Art * . . . . . . . . . . . . . . p. 285, 37b Hzg. v. Mailand an gen. Räte: sollen nach Piacenza gehen *) Venedig. Senatsbeschluß betr. Friedensverhandlungen mit d. Hzg. v. Mailand * . . p. 788, 37b . p. 147, 46b 18 Rom. Papst Eugen an Kard. Cesarini: soll Auflösung d. Konzils veröffentlichen *) p. 210 Ders. an K. Sigmund: zeigt Auflösung u. Verlegung d. Konzils an, nr. 126 . . . . . p. 210, 44a . . Erzbf. v. Genua: desgl. *) . . . . p. 210, 45a Bf. v. Vercelli: desgl. * . . p. 260, 23b Piacenza. K. Sigmund an Frankfurt betr. Reichssteuer * Abbiate. Hzg. v. Mailand an Siena üb. Zug K. Sigmunds nach Toskana u. Rom, nr. 203 p. 345 . . . p. 189, 38 a 19 Basel. Konzil an K. v. Schottland betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * 26 Heidelberg. Pf. Ludwig an gen. Baier. Herzöge betr. Besuch d. Würzburger Fürsten- . . p. 956 . . . . tages, nr. 582 . . . 27 Piacenza. K. Sigmund an Erzbf. v. Trier üb. Mailänd. Krönung u. Weitermarsch nach . p. 199 . . . . . . . . . . Rom *, nr. 119 332, 44b zw. 29 u. Jan. 9 Lucca. Instruktion d. Stadt f. Gesandte an Hzg. v. Mailand u. K. Sigmund * p. 31 Pappenheim. Haupt v. Pappenheim an gen. Baierische Herzöge: setzt Rechtstag * p. 186, 47a ex. München. Hzg. Wilhelm v. Baiern an d. Konzil betr. Gerücht von Verschiebung d. . p. 205, 29a Konzils * 1432 . . . p. 387, 34b Jan. [?] Rom. Memorandum des Kard. s. Sixti an d. Papst betr. Konzilsfrage * Jan. Basel. Konzil an d. Deutschen Städte betr. Förderung d. Konzils u. Bauernunruhen *) . p. 229, 33a . . . . p. 212 in. Basel. Konzil an K. Sigmund: wünscht dessen Rückkehr *, nr. 127 München. Hzg. Wilhelm v. Baiern an d Konzil üb. d. Grund seines Fernbleibens * p. 205, 41a — . . . p. 247, 45 a 1 Ulm. Die Stadt an Nördlingen: ladet zum Städtetag auf 7. Jan. ein * . . . p. 237 3 Speier. Die Stadt an Straßburg üb. d. Bauernunruhen bei Worms, nr. 136 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Widerstand d. Konzils gegen . . p. 500, 38b u. 501, 41 a . die Verlegung * 4 Mailand. Der Herzog an Siena betr. Weitermarsch K. Sigmunds nach Toskana * . p. 331, 47 a an Gen. betr. Aufforderung an Siena zu kräftiger Kriegführung* p. 346, 34 a 5 Rom. Andreas Pfaffendorf an d. Hochmeister betr. kgl. Gesandtschaft nach Rom * . p. 209, 44b . p. 331, 37a Busseto. Bündnis d. Mfen. Pallavicini u. d. Hzgs. v. Mailand gegen Venedig . . . p. 929, 41 2 Nürnberg. Joh. Nider an Joh. v. Ragusa üb. Würzburger Fürstentag . . p. 238 6 Worms. Die Stadt an Pf. Ludwig üb. d. Bauernunruhen, nr. 137 . p. 246 . 7 Speier. Die Stadt an Ulm üb. Bauernunruhen bei Worms, nr. 141 p. 954 9 bis Febr. 6 Nürnberg. Weinschenkungen d. Stadt beim Herrentag daselbst, nr. 580 p. 213 9 Piacenza. K. Sigmund an d. Papst betr. Widerruf der Auflösung d. Konzils, nr. 128 p. 243 Straßburg. Die Stadt an Basel: schlägt Städtetag wegen d. Bauernunruhen vor, nr. 138 . . . . . . p. 243 Bruchsal. Pf. Ludwig an Worms betr. Bauernunruhen, nr. 139 . . Piacenza. K. Sigmund an d. Kardinäle: sollen d. Papst bewegen, die Auflösung d. Konzils . . . . . . . . . . . . . . zu widerrufen, nr. 129 p. 215 p. 215 Denkschrift K. Sigmunds für d. Papst üb. d. Konzilsfrage, nr. 130 . . . . . p. 213, 37 . . . K. Sigmund an d. Papst: wie am 9. Jan. *, nr. 128 . . . . . . р. 220 Ders. an Kard. Cesarini u. d. Konzil betr. Fortsetzung d. Konzils, nr. 131 . . . . . . . p. 222 Ders. an d. Kardinäle: ähnlich wie am 9. Jan., nr. 132 . . . . . p. 197, 32а Ders. an Frankfurt üb. Romzug u. Gesandtschaft an d. Papst *) Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll ungesäumt nach Basel reisen, nr. 133 p. 222 p. 224 Ders. an Bf. v. Regensburg: soll Auseinandergehen d. Konzils verhindern *, nr. 134 Ders. an Baptista Cicalà: desgl. *, nr. 134 . . . . . . . p. 224, 24 p. 250 Ders. an Straßburg: fordert Romfahrtsdienst, nr. 146 . . . . . . . . . . Speier: desgl. *, nr. 146 . . . . . . . . . . . . . . p. 251, 6 Basel: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 251, 51b Worms: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 251, 51b . . . . . . . . . . . . . p. 251, 51b Mainz: desgl. * . . . . . * Köln: desgl. . . . p. 251, 51b . . 12 bis Mai 13 Frankfurt. Ausgaben d. Stadt anläßlich d. Wormser Bauernunruhen u. d. Straßburger Städtetages, nr. 163 . . . . . . . . . p. 265 10 11
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1047 1431 p. 955 Dez. 15 Eltville. Erzbf. v. Mainz an Pf. Ludwig betr. Besuch d. Würzburger Fürstentages, nr. 581 Vollmacht d. Hzgs. v. Mailand f. Vertreter bei K. Sigmund zu Verhandlungen 16 Abbiate. . . . p. 285, 52а aller Art * . . . . . . . . . . . . . . p. 285, 37b Hzg. v. Mailand an gen. Räte: sollen nach Piacenza gehen *) Venedig. Senatsbeschluß betr. Friedensverhandlungen mit d. Hzg. v. Mailand * . . p. 788, 37b . p. 147, 46b 18 Rom. Papst Eugen an Kard. Cesarini: soll Auflösung d. Konzils veröffentlichen *) p. 210 Ders. an K. Sigmund: zeigt Auflösung u. Verlegung d. Konzils an, nr. 126 . . . . . p. 210, 44a . . Erzbf. v. Genua: desgl. *) . . . . p. 210, 45a Bf. v. Vercelli: desgl. * . . p. 260, 23b Piacenza. K. Sigmund an Frankfurt betr. Reichssteuer * Abbiate. Hzg. v. Mailand an Siena üb. Zug K. Sigmunds nach Toskana u. Rom, nr. 203 p. 345 . . . p. 189, 38 a 19 Basel. Konzil an K. v. Schottland betr. Besuch u. Beschickung d. Konzils * 26 Heidelberg. Pf. Ludwig an gen. Baier. Herzöge betr. Besuch d. Würzburger Fürsten- . . p. 956 . . . . tages, nr. 582 . . . 27 Piacenza. K. Sigmund an Erzbf. v. Trier üb. Mailänd. Krönung u. Weitermarsch nach . p. 199 . . . . . . . . . . Rom *, nr. 119 332, 44b zw. 29 u. Jan. 9 Lucca. Instruktion d. Stadt f. Gesandte an Hzg. v. Mailand u. K. Sigmund * p. 31 Pappenheim. Haupt v. Pappenheim an gen. Baierische Herzöge: setzt Rechtstag * p. 186, 47a ex. München. Hzg. Wilhelm v. Baiern an d. Konzil betr. Gerücht von Verschiebung d. . p. 205, 29a Konzils * 1432 . . . p. 387, 34b Jan. [?] Rom. Memorandum des Kard. s. Sixti an d. Papst betr. Konzilsfrage * Jan. Basel. Konzil an d. Deutschen Städte betr. Förderung d. Konzils u. Bauernunruhen *) . p. 229, 33a . . . . p. 212 in. Basel. Konzil an K. Sigmund: wünscht dessen Rückkehr *, nr. 127 München. Hzg. Wilhelm v. Baiern an d Konzil üb. d. Grund seines Fernbleibens * p. 205, 41a — . . . p. 247, 45 a 1 Ulm. Die Stadt an Nördlingen: ladet zum Städtetag auf 7. Jan. ein * . . . p. 237 3 Speier. Die Stadt an Straßburg üb. d. Bauernunruhen bei Worms, nr. 136 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Widerstand d. Konzils gegen . . p. 500, 38b u. 501, 41 a . die Verlegung * 4 Mailand. Der Herzog an Siena betr. Weitermarsch K. Sigmunds nach Toskana * . p. 331, 47 a an Gen. betr. Aufforderung an Siena zu kräftiger Kriegführung* p. 346, 34 a 5 Rom. Andreas Pfaffendorf an d. Hochmeister betr. kgl. Gesandtschaft nach Rom * . p. 209, 44b . p. 331, 37a Busseto. Bündnis d. Mfen. Pallavicini u. d. Hzgs. v. Mailand gegen Venedig . . . p. 929, 41 2 Nürnberg. Joh. Nider an Joh. v. Ragusa üb. Würzburger Fürstentag . . p. 238 6 Worms. Die Stadt an Pf. Ludwig üb. d. Bauernunruhen, nr. 137 . p. 246 . 7 Speier. Die Stadt an Ulm üb. Bauernunruhen bei Worms, nr. 141 p. 954 9 bis Febr. 6 Nürnberg. Weinschenkungen d. Stadt beim Herrentag daselbst, nr. 580 p. 213 9 Piacenza. K. Sigmund an d. Papst betr. Widerruf der Auflösung d. Konzils, nr. 128 p. 243 Straßburg. Die Stadt an Basel: schlägt Städtetag wegen d. Bauernunruhen vor, nr. 138 . . . . . . p. 243 Bruchsal. Pf. Ludwig an Worms betr. Bauernunruhen, nr. 139 . . Piacenza. K. Sigmund an d. Kardinäle: sollen d. Papst bewegen, die Auflösung d. Konzils . . . . . . . . . . . . . . zu widerrufen, nr. 129 p. 215 p. 215 Denkschrift K. Sigmunds für d. Papst üb. d. Konzilsfrage, nr. 130 . . . . . p. 213, 37 . . . K. Sigmund an d. Papst: wie am 9. Jan. *, nr. 128 . . . . . . р. 220 Ders. an Kard. Cesarini u. d. Konzil betr. Fortsetzung d. Konzils, nr. 131 . . . . . . . p. 222 Ders. an d. Kardinäle: ähnlich wie am 9. Jan., nr. 132 . . . . . p. 197, 32а Ders. an Frankfurt üb. Romzug u. Gesandtschaft an d. Papst *) Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll ungesäumt nach Basel reisen, nr. 133 p. 222 p. 224 Ders. an Bf. v. Regensburg: soll Auseinandergehen d. Konzils verhindern *, nr. 134 Ders. an Baptista Cicalà: desgl. *, nr. 134 . . . . . . . p. 224, 24 p. 250 Ders. an Straßburg: fordert Romfahrtsdienst, nr. 146 . . . . . . . . . . Speier: desgl. *, nr. 146 . . . . . . . . . . . . . . p. 251, 6 Basel: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 251, 51b Worms: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 251, 51b . . . . . . . . . . . . . p. 251, 51b Mainz: desgl. * . . . . . * Köln: desgl. . . . p. 251, 51b . . 12 bis Mai 13 Frankfurt. Ausgaben d. Stadt anläßlich d. Wormser Bauernunruhen u. d. Straßburger Städtetages, nr. 163 . . . . . . . . . p. 265 10 11
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1048 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 20 Febr. c. 1432 Jan. 12 Nürnberg. Die Stadt an Worms: wünscht Nachrichten üb. d. Bauernunruhen *, nr. 142 p. 247 * . . . . p. 243, 43а 13 Basel. Kard. Cesarini an d. Papst üb. d. Bauernunruhen bei Worms Piacenza. K. Sigmund an Siena üb. seine Mitteilungen an gen. Gesandten Sienas *, . . . . . . . nr. 204 . . . . . . . . . . p. 346 Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: wie am 11. Jan. *, nr. 133 . . . . . p. 223, 5 14 — Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister betr. Widerstand d. Konzils gegen die Verlegung * . . . p. 500, 39b u. 501, 41 a . . . . . . . . . 15 Nürnberg. Die Stadt an K. Sigmund: beglückwünscht ihn zur Mailänd. Krönung *, nr. 120 . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 199 Piacenza. K. Sigmund an Hzg. Wilh. v. Baiern: wie am 11. Jan. *, nr. 133 . . . . p. 223, 9 16 Mailand. Antwort d. Herzogs v. Mailand an Gesandte K. Sigmunds betr. Konzilsfrage, Rom- . zug u. a. m., nr. 192 . p. 329 — Innsbruck. Hzg. v. Österreich verkündigt Waffenstillstand mit Hzg. v. Burgund * p. 402, 39 a . p. 954 . 18 Nürnberg. Die Stadt an Ulm üb. d. Herrentag daselbst, nr. 579 . . 19 Mailand. Der Herzog ratifiziert Bündnis mit Mf. Pallavicini gegen Venedig * . . . p. 331, 39a . . . . . p. 331, 37b Ders. an Siena betr. Aufbruch K. Sigmunds von Piacenza * p. 231, 16 22 Nürnberg. Die Stadt an Frankfurt wegen d. Bauernunruhen bei Worms * . . . . . * . . . . Mainz: desgl. p. 231, 16 . . . . . . 23 Worms. Die Stadt an d. Boten d. Schwäb. Städtebundes üb. Bauernunruhen u. Städte- p. 244 tag, nr. 140 M. t . . . . . . . . . Nürnberg: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . p. 244, 43b . . . p. 244, 43b Köln: desgl. Basel. Konzil an d. Kurfürsten: beglaubigt die Dechanten v. Straßburg u. Regens- . . . . . p. 258, 50a u. 519, 26 burg . . . . . 24 Nürnberg. Die Stadt an Bf. v. Würzburg: hat Brief betr Fürstentag erhalten *, nr. 583 p. 957 p. 958 . . . . Ulm. Auslagen d. Stadt a. Anlaß d. Würzburger Fürstentages, nr. 584 . 25 Nürnberg. Die Stadt an Pilsen: meldet Krönung K. Sigmunds in Mailand * . . . p. 198, 37a . . p. 266 bis März 8 Basel. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Straßb. Städtetages, nr. 164 26 p. 247 . 26 Nürnberg. Die Stadt an Windsheim üb. d. Bauernunruhen bei Worms, nr. 143 . p. 247, 12 Weißenburg: desgl. *, nr. 143 . . . . . p. 247, 12 . . . . . . . . . . . Schweinfurt: desgl. *, nr. 143 . . . . . . . . . . p. 247, 13 . Regensburg: desgl. *, nr. 143 . p. 247, 13 . Eger: desgl. *, nr. 143 . . . p. 382 27 Rom. Papst Eugen an K. Sigmund: rechtfertigt Auflösung d. Konzils, nr. 231 28 Basel. Konzil an K. Sigmund: soll an d. christl. Könige u. Fürsten u. d. Dt. Reichs- p. 377 . . . . . . . stände schreiben u. bald zurückkehren *, nr. 228 . . p. 377 c. 28 Basel. Instruktion d. Konzils für Gesandte an K. Sigmund, nr. 229 . . . . . . 29 Straßburg. Die Stadt an verschiedene Reichsstädte: ladet zum Städtetag ein * . . . p. 232, 28 р. 253 . Basel: desgl, nr. 150 . . . . . . p. 283, 53a u. 321, 43b Piacenza. K. Sigmund gibt Venetian. Gesandten Geleit * 30 bis Febr. 21 Ulm. Ausgaben d. Schwäb. Städtebundes anläßlich d Wormser Bauern- p. 266 . . . . unruhen u. d. Straßb. Städtetages, nr. 165 p. 255 30 Straßburg. Die Stadt an Ulm u. d. Schwäb. Städtebund: ladet zum Städtetag ein, nr. 151 . . . . . p. 232, 31 Augsburg, Konstanz, Nürnberg (einzeln): desgl. * 31 Piacenza. K. Sigmund an d. Konzil: mahnt zum Ausharren; will 20. Febr. nach Rom, p. 225 nr. 135 . . . . . . . . . . . Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern : freut sich üb. dessen Aufbruch nach Basel * p. 222, 48 a . . . . p. 225, 55а 1 Mailand. Der Herzog an d. Konzil; verspricht Unterstützung . p. 333, 45 а . . . . Ders. an K. Sigmund betr. Beschickung d. Konzils p. 247 . Ulm. Die Stadt an Nördlingen: ladet zum Städtetag ein, nr. 144 . . p. 257, 33a Basel. Konzil an Straßburg üb. d. Wormser Bauernunruhen *) p. 251 . 2 Piacenza. K. Sigmund an Straßburg: fordert d. Romfahrtsdienst *, nr. 147 Ders. an Speier: beglaubigt gen. Marschall zu Verhandlungen üb. Romfahrts- p. 252 . dienst, nr. 148 . . . . p. 252, 17 . . . . Straßburg: desgl. *, nr. 148 . . * . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 252, 43a Köln: desgl. Mainz: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 252, 43a . . . . . . . . . . . . . . . . p. 252, 43a Basel: desgl. . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 252, 43a Worms : desgl.
1048 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 20 Febr. c. 1432 Jan. 12 Nürnberg. Die Stadt an Worms: wünscht Nachrichten üb. d. Bauernunruhen *, nr. 142 p. 247 * . . . . p. 243, 43а 13 Basel. Kard. Cesarini an d. Papst üb. d. Bauernunruhen bei Worms Piacenza. K. Sigmund an Siena üb. seine Mitteilungen an gen. Gesandten Sienas *, . . . . . . . nr. 204 . . . . . . . . . . p. 346 Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: wie am 11. Jan. *, nr. 133 . . . . . p. 223, 5 14 — Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister betr. Widerstand d. Konzils gegen die Verlegung * . . . p. 500, 39b u. 501, 41 a . . . . . . . . . 15 Nürnberg. Die Stadt an K. Sigmund: beglückwünscht ihn zur Mailänd. Krönung *, nr. 120 . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 199 Piacenza. K. Sigmund an Hzg. Wilh. v. Baiern: wie am 11. Jan. *, nr. 133 . . . . p. 223, 9 16 Mailand. Antwort d. Herzogs v. Mailand an Gesandte K. Sigmunds betr. Konzilsfrage, Rom- . zug u. a. m., nr. 192 . p. 329 — Innsbruck. Hzg. v. Österreich verkündigt Waffenstillstand mit Hzg. v. Burgund * p. 402, 39 a . p. 954 . 18 Nürnberg. Die Stadt an Ulm üb. d. Herrentag daselbst, nr. 579 . . 19 Mailand. Der Herzog ratifiziert Bündnis mit Mf. Pallavicini gegen Venedig * . . . p. 331, 39a . . . . . p. 331, 37b Ders. an Siena betr. Aufbruch K. Sigmunds von Piacenza * p. 231, 16 22 Nürnberg. Die Stadt an Frankfurt wegen d. Bauernunruhen bei Worms * . . . . . * . . . . Mainz: desgl. p. 231, 16 . . . . . . 23 Worms. Die Stadt an d. Boten d. Schwäb. Städtebundes üb. Bauernunruhen u. Städte- p. 244 tag, nr. 140 M. t . . . . . . . . . Nürnberg: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . p. 244, 43b . . . p. 244, 43b Köln: desgl. Basel. Konzil an d. Kurfürsten: beglaubigt die Dechanten v. Straßburg u. Regens- . . . . . p. 258, 50a u. 519, 26 burg . . . . . 24 Nürnberg. Die Stadt an Bf. v. Würzburg: hat Brief betr Fürstentag erhalten *, nr. 583 p. 957 p. 958 . . . . Ulm. Auslagen d. Stadt a. Anlaß d. Würzburger Fürstentages, nr. 584 . 25 Nürnberg. Die Stadt an Pilsen: meldet Krönung K. Sigmunds in Mailand * . . . p. 198, 37a . . p. 266 bis März 8 Basel. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Straßb. Städtetages, nr. 164 26 p. 247 . 26 Nürnberg. Die Stadt an Windsheim üb. d. Bauernunruhen bei Worms, nr. 143 . p. 247, 12 Weißenburg: desgl. *, nr. 143 . . . . . p. 247, 12 . . . . . . . . . . . Schweinfurt: desgl. *, nr. 143 . . . . . . . . . . p. 247, 13 . Regensburg: desgl. *, nr. 143 . p. 247, 13 . Eger: desgl. *, nr. 143 . . . p. 382 27 Rom. Papst Eugen an K. Sigmund: rechtfertigt Auflösung d. Konzils, nr. 231 28 Basel. Konzil an K. Sigmund: soll an d. christl. Könige u. Fürsten u. d. Dt. Reichs- p. 377 . . . . . . . stände schreiben u. bald zurückkehren *, nr. 228 . . p. 377 c. 28 Basel. Instruktion d. Konzils für Gesandte an K. Sigmund, nr. 229 . . . . . . 29 Straßburg. Die Stadt an verschiedene Reichsstädte: ladet zum Städtetag ein * . . . p. 232, 28 р. 253 . Basel: desgl, nr. 150 . . . . . . p. 283, 53a u. 321, 43b Piacenza. K. Sigmund gibt Venetian. Gesandten Geleit * 30 bis Febr. 21 Ulm. Ausgaben d. Schwäb. Städtebundes anläßlich d Wormser Bauern- p. 266 . . . . unruhen u. d. Straßb. Städtetages, nr. 165 p. 255 30 Straßburg. Die Stadt an Ulm u. d. Schwäb. Städtebund: ladet zum Städtetag ein, nr. 151 . . . . . p. 232, 31 Augsburg, Konstanz, Nürnberg (einzeln): desgl. * 31 Piacenza. K. Sigmund an d. Konzil: mahnt zum Ausharren; will 20. Febr. nach Rom, p. 225 nr. 135 . . . . . . . . . . . Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern : freut sich üb. dessen Aufbruch nach Basel * p. 222, 48 a . . . . p. 225, 55а 1 Mailand. Der Herzog an d. Konzil; verspricht Unterstützung . p. 333, 45 а . . . . Ders. an K. Sigmund betr. Beschickung d. Konzils p. 247 . Ulm. Die Stadt an Nördlingen: ladet zum Städtetag ein, nr. 144 . . p. 257, 33a Basel. Konzil an Straßburg üb. d. Wormser Bauernunruhen *) p. 251 . 2 Piacenza. K. Sigmund an Straßburg: fordert d. Romfahrtsdienst *, nr. 147 Ders. an Speier: beglaubigt gen. Marschall zu Verhandlungen üb. Romfahrts- p. 252 . dienst, nr. 148 . . . . p. 252, 17 . . . . Straßburg: desgl. *, nr. 148 . . * . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 252, 43a Köln: desgl. Mainz: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 252, 43a . . . . . . . . . . . . . . . . p. 252, 43a Basel: desgl. . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 252, 43a Worms : desgl.
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1049 1432 Febr. 3 Piacenza. Ders. bevollm. gen. Reichserbmarschall, gen. Rhein. Freistädte vom Rom- p. 252 . . . . . . . . . . . . fahrtsdienst zu entbinden, nr. 149 . Der Herzog an Siena, betr. Kommen K. Sigmunds * . . . . . . . . p. 331, 42b Ders. an seine Vertreter bei K. Sigmund betr. Brief d. Königs an Siena üb. . . . . . p. 346, 34b . . . sein Kommen nach Toskana * 334, 35a Ders. an Niccolò Guerrieri: soll K. Sigmund zum Weitermarsch antreiben * p. 260, 34b . . . p. Nikolaus v. Redwitz an Frankfurt betr. Reichssteuer * Nürnberg. 5 München. Hzg. Ernst v. Baiern an K. Sigmund: meldet Aufbruch Hzg. Wilhelms nach . . . . . p. 224, 40 a . . . . Basel * . . . . . . . . . . p. 346 Piacenza. K. Sigmund an Siena üb. seine baldige Ankunft *, nr. 205 . . . . p. 350, 353 * Siena. Beschluß d. Concistorio, Ausschuß von 18 Bürgern zu wählen 6 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Hzg. Wilhelm: rät zu Gesandtschaft an K. Sig- . . . . p. 223, 38 а . mund * . Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: bittet um Sendung von zwei Genannten * . p. 286, 48 a 7 Basel. Notariatsinstrument üb. erstes Erscheinen Hzg. Wilhelms v. Baiern in d. General- . . . . p. 186,34 . . kongregation d. Konzils *) 333, 37а . . . . p. Piacenza. Ansprache eines Lucchesischen Gesandten an K. Sigmund *) K. Sigmund an d. Konzil üb. Sendung eines gen. Domherrn an d. Papst, p. 383 . . . . . . . . . . . . nr. 232 . . . p. 332 7 od. 8 Piacenza. Instruktion f. Gesandte K. Sigmunds an d. Hzg. v. Mailand, nr. 193 p. 256 8 Nürnberg. Die Stadt an Straßburg wegen Beschickung d. Straßburger Städtetages, nr. 152 256, 39a . . . p. Windsheim: schickt Einladung Straßburgs *) . . . p. 256, 39a . Weißenburg: desgl. * . . . . Mailand. Der Herzog an K. Sigmund betr. dessen Absicht, zwei Gen. zu ihm zu . . . . . p. 286, 41 . . * . . . . - schicken 9 Paris. Univ. Paris an d. Konzil üb. konzilsfeindliche Bestrebungen an d. Kurie * . p. 387, 38a ihre Gesandten in Basel: sollen für Fortsetzung d. Konzils . . . . p. 387, 42 а wirken * . . . 10 Mailand. Antwort d. Herzogs auf Forderungen u. Mitteilungen K. Sigmunds, nr. 194 p. 333 p. 250 . . . 11 Ulm. Die Stadt an Nördlingen betr. Straßburger Städtetag, nr. 145 Rom. Der Papst an K. v. Frankreich: soll das Konzil nicht beschicken * . . . . p. 297, 40 a . . . . . p. 297, 46a K. v. Polen: desgl. *) . . . . . . . p. 297, 48 a Gf. v. Armagnac: desgl. * . . . . . . . . . . . . p. 297, 50 a Erzbf. v. York: desgl. . . . . . . . . . . . . p. 297, 51a Erzbf. v. Köln: desgl. Bf. v. Turin: desgl. *) . . . . . . . . p. 297, 39b 12 Frankfurt. Die Stadt an Nikolaus v. Redwitz betr. Reichssteuer * . . . . . . p. 260, 40b Venedig. Senatsbeschluß betr. Antwort an Gesandten K. Sigmunds * . . p. 283, 7; 30b; 34b Desgl. betr. Teilnahme an d. Friedensverhandlungen in Ferrara * . . . p. 323, 46 a . . . . p. 283, 36b Desgl. betr. Ort der Verhandlungen mit K. Sigmund *. p. 286, 44 Der Herzog an K. Sigmund betr. Rückkehr kgl. Gesandten nach Piacenza * 226, 42 a Ders. an d. Konzil: kündigt Kommen von Gesandten u. Prälaten an *. . p. Die Stadt an gen. Kaplan üb. K. Sigmunds Mailänd. Krönung u. d. Bauern- 256, 39b . . . . p. . . . . . unruhen * . Senatsbeschluß betr. Anweisung des Gesandten in Rom zu Mitteilungen an . . . . . . . . . . . . . . p. 283, 27 а d. Papst * . . . . p. 283, 37b Desgl. betr. Ort d. Verhandlungen mit K. Sigmund *) 324, 44b Desgl., dem Mfen. v. Este die Reise zu K. Sigmund zu widerraten * . . p. Desgl. betr. Weisung an gen. Gesandten, d. Papst z. Krieg gegen Siena u. z. p. 788 Verhinderung d. Romzuges zu bewegen *, nr. 466 . . . . Nürnberg. Konzilsgesandte an d. Konzil üb. Absicht d. Mfen. v. Brandenburg, d. Fürsten p. 958 . . . . nach Nürnberg zu berufen *, nr. 585 p. 424 v. 17 Rom Der Papst an K. Sigmund: will Gesandte an ihn schicken, nr. 249 . . . p. 266 17 bis März 16 Colmar. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Straßb. Städtetages, nr. 166 17 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst: hat an d. König u. Kaspar Schlick . . . p. 223, 51 a . . . . . . . . . . geschrieben * Siena. Die Stadt an Hzg. v. Mailand: warnt vor Überschätzung d. Mittel Sienas * . p. 291, 23 Rom. Papst Eugen gibt seinen Gesandten an K. Sigmund Geleit * . . p. 302, 33b u. 424, 36 a 18 Mailand. Erzbf. v. Mailand an d. Konzil üb. seine bevorstehende Reise nach Basel * p. 226, 45 a 13 Mailand. 14 15 Nürnberg. 16 Venedig. - Mailand. 4
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1049 1432 Febr. 3 Piacenza. Ders. bevollm. gen. Reichserbmarschall, gen. Rhein. Freistädte vom Rom- p. 252 . . . . . . . . . . . . fahrtsdienst zu entbinden, nr. 149 . Der Herzog an Siena, betr. Kommen K. Sigmunds * . . . . . . . . p. 331, 42b Ders. an seine Vertreter bei K. Sigmund betr. Brief d. Königs an Siena üb. . . . . . p. 346, 34b . . . sein Kommen nach Toskana * 334, 35a Ders. an Niccolò Guerrieri: soll K. Sigmund zum Weitermarsch antreiben * p. 260, 34b . . . p. Nikolaus v. Redwitz an Frankfurt betr. Reichssteuer * Nürnberg. 5 München. Hzg. Ernst v. Baiern an K. Sigmund: meldet Aufbruch Hzg. Wilhelms nach . . . . . p. 224, 40 a . . . . Basel * . . . . . . . . . . p. 346 Piacenza. K. Sigmund an Siena üb. seine baldige Ankunft *, nr. 205 . . . . p. 350, 353 * Siena. Beschluß d. Concistorio, Ausschuß von 18 Bürgern zu wählen 6 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Hzg. Wilhelm: rät zu Gesandtschaft an K. Sig- . . . . p. 223, 38 а . mund * . Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: bittet um Sendung von zwei Genannten * . p. 286, 48 a 7 Basel. Notariatsinstrument üb. erstes Erscheinen Hzg. Wilhelms v. Baiern in d. General- . . . . p. 186,34 . . kongregation d. Konzils *) 333, 37а . . . . p. Piacenza. Ansprache eines Lucchesischen Gesandten an K. Sigmund *) K. Sigmund an d. Konzil üb. Sendung eines gen. Domherrn an d. Papst, p. 383 . . . . . . . . . . . . nr. 232 . . . p. 332 7 od. 8 Piacenza. Instruktion f. Gesandte K. Sigmunds an d. Hzg. v. Mailand, nr. 193 p. 256 8 Nürnberg. Die Stadt an Straßburg wegen Beschickung d. Straßburger Städtetages, nr. 152 256, 39a . . . p. Windsheim: schickt Einladung Straßburgs *) . . . p. 256, 39a . Weißenburg: desgl. * . . . . Mailand. Der Herzog an K. Sigmund betr. dessen Absicht, zwei Gen. zu ihm zu . . . . . p. 286, 41 . . * . . . . - schicken 9 Paris. Univ. Paris an d. Konzil üb. konzilsfeindliche Bestrebungen an d. Kurie * . p. 387, 38a ihre Gesandten in Basel: sollen für Fortsetzung d. Konzils . . . . p. 387, 42 а wirken * . . . 10 Mailand. Antwort d. Herzogs auf Forderungen u. Mitteilungen K. Sigmunds, nr. 194 p. 333 p. 250 . . . 11 Ulm. Die Stadt an Nördlingen betr. Straßburger Städtetag, nr. 145 Rom. Der Papst an K. v. Frankreich: soll das Konzil nicht beschicken * . . . . p. 297, 40 a . . . . . p. 297, 46a K. v. Polen: desgl. *) . . . . . . . p. 297, 48 a Gf. v. Armagnac: desgl. * . . . . . . . . . . . . p. 297, 50 a Erzbf. v. York: desgl. . . . . . . . . . . . . p. 297, 51a Erzbf. v. Köln: desgl. Bf. v. Turin: desgl. *) . . . . . . . . p. 297, 39b 12 Frankfurt. Die Stadt an Nikolaus v. Redwitz betr. Reichssteuer * . . . . . . p. 260, 40b Venedig. Senatsbeschluß betr. Antwort an Gesandten K. Sigmunds * . . p. 283, 7; 30b; 34b Desgl. betr. Teilnahme an d. Friedensverhandlungen in Ferrara * . . . p. 323, 46 a . . . . p. 283, 36b Desgl. betr. Ort der Verhandlungen mit K. Sigmund *. p. 286, 44 Der Herzog an K. Sigmund betr. Rückkehr kgl. Gesandten nach Piacenza * 226, 42 a Ders. an d. Konzil: kündigt Kommen von Gesandten u. Prälaten an *. . p. Die Stadt an gen. Kaplan üb. K. Sigmunds Mailänd. Krönung u. d. Bauern- 256, 39b . . . . p. . . . . . unruhen * . Senatsbeschluß betr. Anweisung des Gesandten in Rom zu Mitteilungen an . . . . . . . . . . . . . . p. 283, 27 а d. Papst * . . . . p. 283, 37b Desgl. betr. Ort d. Verhandlungen mit K. Sigmund *) 324, 44b Desgl., dem Mfen. v. Este die Reise zu K. Sigmund zu widerraten * . . p. Desgl. betr. Weisung an gen. Gesandten, d. Papst z. Krieg gegen Siena u. z. p. 788 Verhinderung d. Romzuges zu bewegen *, nr. 466 . . . . Nürnberg. Konzilsgesandte an d. Konzil üb. Absicht d. Mfen. v. Brandenburg, d. Fürsten p. 958 . . . . nach Nürnberg zu berufen *, nr. 585 p. 424 v. 17 Rom Der Papst an K. Sigmund: will Gesandte an ihn schicken, nr. 249 . . . p. 266 17 bis März 16 Colmar. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Straßb. Städtetages, nr. 166 17 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst: hat an d. König u. Kaspar Schlick . . . p. 223, 51 a . . . . . . . . . . geschrieben * Siena. Die Stadt an Hzg. v. Mailand: warnt vor Überschätzung d. Mittel Sienas * . p. 291, 23 Rom. Papst Eugen gibt seinen Gesandten an K. Sigmund Geleit * . . p. 302, 33b u. 424, 36 a 18 Mailand. Erzbf. v. Mailand an d. Konzil üb. seine bevorstehende Reise nach Basel * p. 226, 45 a 13 Mailand. 14 15 Nürnberg. 16 Venedig. - Mailand. 4
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1050 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Febr. 18 Piacenza. K. Sigmund an Alle betr. Geleit für Gesandte an d. Papst * . . . . p. 380, 44b Basel. Konzil an gen. Fürsten (einzeln): sollen das Konzil fördern * — . . . . p. 389, 54a c. 18 Basel. Konzil an Nürnberg üb. Gesandtschaften an d. Papst in d. Konzilsfrage * p. 390, 34 a Gen. Ulmer Pfarrer an Ulm üb. d. Konflikt zw. Papst u. Konzil * . . p. 390, 34b 19 Nürnberg. Die Stadt an Straßburg : wird Straßb. Städtetag nicht beschicken, nr. 153 p. 256 Frankfurt. Die Stadt an K. Sigmund: dankt für Anzeige d. Mailänd. Krönung * . p. 260, 46b Mailand. Der Herzog an Niccolò Guerrieri: schiekt Mitteilungen üb. Stellung d. Kurie zur Konzilsfrage * 3. . . . . . p. 387, 25b 20 Basel. Konzil an d. in Straßburg tagenden Städteboten: beglaubigt Gesandten, nr. 154 p. 257 Straßburg: desgl. *, nr. 154 . . . . . p. 258, 3 Piacenza. K. Sigmund an d. Konzil: hat Gesandte an d. Papst geschickt u. erwartet päpstliche Gesandtschaft, nr. 230 . . . p. 379 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister: teilt Neuigkeiten aus Italien mit, nr. 304 . . . . . . . . . . . . p. 500 21 Der Kard.-Kämmerer an d. Thesaurar betr. Reisegeld für päpstl. Gesandte * p. 302, 42b Mailand. Der Herzog an Guarnerio da Castiglione betr. Weitermarsch K. Sigmunds nach Parma u. Toskana * . . . . 336, 41 . . . p. 22 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Sendung von Boten nach Piacenza . . . p. 292, 4 Rom. Papst Eugen bevollm. Gesandte, d. Romzugseid von K. Sigmund entgegenzunehmen, . . nr. 250 . * . . . . p. 425 Hzg. Wilhelm v. Baiern an d. in Straßburg tagenden Frei- u. Reichsstädte: be- glaubigt Gesandten, nr. 155 . . . p. 259 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Ernennung eines Gesandten bei K. Sigmund *) . p. 292, 6 Venedig. Senatsbeschluß betr. Subsidienforderung d. Papstes *, nr. 467 * . . . p. 789 24 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: wird Francesco Sforza zu ihm schicken * . p. 334, 48 a 25 Piacenza. Martinek v. Baworow an Ulrich v. Rosenberg üb. K. Sigmunds Erkrankung, Verhältnis zu Venedig, Stellung zu Papst u. Konzil *, nr. 305 . p. 501 Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandte zu Waffenstillstandsverhandlungen 26 Venedig. mit K. Sigmund, nr. 185 . p. 321 27 Piacenza. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern: empfiehlt d. Erzbf. v. Mailand * p. 226, 34b Siena. Instruktion d. Stadt f. Gesandten an K. Sigmund * . . . . . . . p. 292, 7 . 28 Mailand. Vollmacht d. Herzogs f. Gesandte zu Friedensverhandlungen mit d. Liga * p. 289, 44 a — Der Herzog an K. Sigmund: schickt Geleit f. päpstl. Gesandte *) . . . p. 424, 35b Florenz Beratungen d. Stadt betr. Antwort an Gesandte K. Sigmunds * . . . p. 294, 39 a 29 Straßburg. Jakob Stralenberg an Frankfurt üb. d. Straßburger Städtetag, nr. 156 . . p. 259 März 1 Augsburg. Die Stadt an ihren Bischof: schickt Abschrift eines kgl. Briefes betr. . Konzil * . . . . . . . . a . . . . . . . . p. 380, 37b 2 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund betr. dessen Weitermarsch u. a. m. * . . p. 287, 40 a Ders. an Siena üb. Verzögerung d. Weitermarsches K. Sigmunds, nr. 206 . p. 347 3 Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes f. Boten nach Basel in Sachen d. Konzils . p. 229, 35b Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo betr. Antwort an Gesandte K. Sigmunds — * . p. 292, 17 zw. 4 u. 8 Mailand. Antwort d. Herzogs auf gen Wünsche K. Sigmunds, nr. 195 . p. 334 . 4 Mailand. Der Herzog an Gesandten bei K. Sigmund: schickt Subsidien f. d. König * . p. 287, 24 — Ders. an K. Sigmund: bittet um baldigen Aufbruch * . . . p. 335, 49 а . Siena. Die Stadt an gen. Gesandten: soll Gesandte d. Röm. Königs durch d. Sienesische Gebiet begleiten * . . . p. 381, 33а . . . . . Piacenza. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll d. Konzil zur Standhaftigkeit ermahnen, nr. 233 . . . . . . . . . . p. 385 Ders. an d. Konzil üb. günstige Stimmung d. Kurie u. Scheitern einer Mission an d. Papst, nr. 234 . . . . . p. 386 Venedig. Senatsbeschluß betr. Ablehnung d. Friedensvermittlung zw. K. Sigmund u. Ve- nedig durch d. Mf. v. Este, nr. 186 . . p. 324 . . . Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Briefbeförderung an kgl. Gesandte * . . p. 381, 41 a 6 Florenz. Die Stadt an K. Sigmund betr. Friedensverhandlungen mit d. Hzg. v. Mailand u. unterbliebene Begrüßung d. Königs, nr. 214 . p. 357 Vollmacht d. Stadt f. Gesandte zu Verhandlungen mit d. Hzg. v. Mailand * p. 359, 49b Rom. Notariatsinstrument betr. Weigerung d. Papstes, den Kurialen d. Reise zum Kon- zil zu gestatten *) . . . . . p. 419, 45а 8 Mailand. Duplik d. Herzogs auf Replik der kgl. Gesandten, nr. 196 . . . . . . . p. 336 23 Basel. 5
1050 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Febr. 18 Piacenza. K. Sigmund an Alle betr. Geleit für Gesandte an d. Papst * . . . . p. 380, 44b Basel. Konzil an gen. Fürsten (einzeln): sollen das Konzil fördern * — . . . . p. 389, 54a c. 18 Basel. Konzil an Nürnberg üb. Gesandtschaften an d. Papst in d. Konzilsfrage * p. 390, 34 a Gen. Ulmer Pfarrer an Ulm üb. d. Konflikt zw. Papst u. Konzil * . . p. 390, 34b 19 Nürnberg. Die Stadt an Straßburg : wird Straßb. Städtetag nicht beschicken, nr. 153 p. 256 Frankfurt. Die Stadt an K. Sigmund: dankt für Anzeige d. Mailänd. Krönung * . p. 260, 46b Mailand. Der Herzog an Niccolò Guerrieri: schiekt Mitteilungen üb. Stellung d. Kurie zur Konzilsfrage * 3. . . . . . p. 387, 25b 20 Basel. Konzil an d. in Straßburg tagenden Städteboten: beglaubigt Gesandten, nr. 154 p. 257 Straßburg: desgl. *, nr. 154 . . . . . p. 258, 3 Piacenza. K. Sigmund an d. Konzil: hat Gesandte an d. Papst geschickt u. erwartet päpstliche Gesandtschaft, nr. 230 . . . p. 379 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister: teilt Neuigkeiten aus Italien mit, nr. 304 . . . . . . . . . . . . p. 500 21 Der Kard.-Kämmerer an d. Thesaurar betr. Reisegeld für päpstl. Gesandte * p. 302, 42b Mailand. Der Herzog an Guarnerio da Castiglione betr. Weitermarsch K. Sigmunds nach Parma u. Toskana * . . . . 336, 41 . . . p. 22 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Sendung von Boten nach Piacenza . . . p. 292, 4 Rom. Papst Eugen bevollm. Gesandte, d. Romzugseid von K. Sigmund entgegenzunehmen, . . nr. 250 . * . . . . p. 425 Hzg. Wilhelm v. Baiern an d. in Straßburg tagenden Frei- u. Reichsstädte: be- glaubigt Gesandten, nr. 155 . . . p. 259 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Ernennung eines Gesandten bei K. Sigmund *) . p. 292, 6 Venedig. Senatsbeschluß betr. Subsidienforderung d. Papstes *, nr. 467 * . . . p. 789 24 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: wird Francesco Sforza zu ihm schicken * . p. 334, 48 a 25 Piacenza. Martinek v. Baworow an Ulrich v. Rosenberg üb. K. Sigmunds Erkrankung, Verhältnis zu Venedig, Stellung zu Papst u. Konzil *, nr. 305 . p. 501 Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandte zu Waffenstillstandsverhandlungen 26 Venedig. mit K. Sigmund, nr. 185 . p. 321 27 Piacenza. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern: empfiehlt d. Erzbf. v. Mailand * p. 226, 34b Siena. Instruktion d. Stadt f. Gesandten an K. Sigmund * . . . . . . . p. 292, 7 . 28 Mailand. Vollmacht d. Herzogs f. Gesandte zu Friedensverhandlungen mit d. Liga * p. 289, 44 a — Der Herzog an K. Sigmund: schickt Geleit f. päpstl. Gesandte *) . . . p. 424, 35b Florenz Beratungen d. Stadt betr. Antwort an Gesandte K. Sigmunds * . . . p. 294, 39 a 29 Straßburg. Jakob Stralenberg an Frankfurt üb. d. Straßburger Städtetag, nr. 156 . . p. 259 März 1 Augsburg. Die Stadt an ihren Bischof: schickt Abschrift eines kgl. Briefes betr. . Konzil * . . . . . . . . a . . . . . . . . p. 380, 37b 2 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund betr. dessen Weitermarsch u. a. m. * . . p. 287, 40 a Ders. an Siena üb. Verzögerung d. Weitermarsches K. Sigmunds, nr. 206 . p. 347 3 Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes f. Boten nach Basel in Sachen d. Konzils . p. 229, 35b Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo betr. Antwort an Gesandte K. Sigmunds — * . p. 292, 17 zw. 4 u. 8 Mailand. Antwort d. Herzogs auf gen Wünsche K. Sigmunds, nr. 195 . p. 334 . 4 Mailand. Der Herzog an Gesandten bei K. Sigmund: schickt Subsidien f. d. König * . p. 287, 24 — Ders. an K. Sigmund: bittet um baldigen Aufbruch * . . . p. 335, 49 а . Siena. Die Stadt an gen. Gesandten: soll Gesandte d. Röm. Königs durch d. Sienesische Gebiet begleiten * . . . p. 381, 33а . . . . . Piacenza. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll d. Konzil zur Standhaftigkeit ermahnen, nr. 233 . . . . . . . . . . p. 385 Ders. an d. Konzil üb. günstige Stimmung d. Kurie u. Scheitern einer Mission an d. Papst, nr. 234 . . . . . p. 386 Venedig. Senatsbeschluß betr. Ablehnung d. Friedensvermittlung zw. K. Sigmund u. Ve- nedig durch d. Mf. v. Este, nr. 186 . . p. 324 . . . Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Briefbeförderung an kgl. Gesandte * . . p. 381, 41 a 6 Florenz. Die Stadt an K. Sigmund betr. Friedensverhandlungen mit d. Hzg. v. Mailand u. unterbliebene Begrüßung d. Königs, nr. 214 . p. 357 Vollmacht d. Stadt f. Gesandte zu Verhandlungen mit d. Hzg. v. Mailand * p. 359, 49b Rom. Notariatsinstrument betr. Weigerung d. Papstes, den Kurialen d. Reise zum Kon- zil zu gestatten *) . . . . . p. 419, 45а 8 Mailand. Duplik d. Herzogs auf Replik der kgl. Gesandten, nr. 196 . . . . . . . p. 336 23 Basel. 5
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1051 1432 März 8 Speier. Die Stadt an Worms: will für d. Konzil für an d. Papst schreiben, nr. 157 . p. 261 ad 8 d. Papst: bittet um Förderung d. Konzils, nr. 158 . . . . . p. 262 . . . p. 10 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst üb. Zunahme d. Konzils * 380, 46 а Nürnberg. Konzilsgesandte an Joh. v. Ragusa betr. Fürstentag zu Nürnberg *, nr. 586 p. 959 11 Basel. Klaus Schanlit an seinen Schwiegersohn betr. Termin seiner Weiterreise zum * . König u. Nachrichten aus Rom . . . . . . . p. 234, 39a Worms. Die Stadt an Frankfurt üb. Speiers Vorschläge für Brief an d. Papst, nr. 159 p. 262 12 Mailand. Der Herzog an Gesandten bei K. Sigmund betr. Auszahlung von Subsidien * an d. König . . . . . . . . . . . . . p. 288, 32 a Nürnberg. Joh. Nider an Joh. v. Ragusa: betr. Nürnberger Fürstentag *, nr. 587 . p. 960 Avisamenta Joh.'s v. Maulbronn an d. Konzil betr. Nürnberger Fürsten- * tag . . . . p. 960, 40 a 13 Mainz. Die Stadt an Frankfurt : will an d. Papst schreiben, wie Speier vorschlägt, nr. 160 p. 263 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: beglaubigt Corrado del Carretto * p. 288, 30 . . . 14 Piacenza. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. Konzil u. Kaiserkrönung, nr. 235 p. 390 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund betr. päpstl. Gesandtschaft * . . . p. 424, 45b Nürnberg. Joh. v. Maulbronn an Joh. v. Ragusa betr. Nürnberger Fürstentag *, nr. 588 р. 960 Frankfurt. Die Stadt an Worms betr. Brief an d. Papst u. Vorbesprechung d. Straß- burger Städtetages vom 18. Mai, nr. 161 . . . . . p. 263 Mainz: will nicht an d. Papst schreiben, nr. 162 . . . . . p. 264 Basel. Weinschenkung d. Stadt an Botschaft d. Mfen. v. Brandenburg *) . . . p. 519, 47a Nürnberg. Joh. Nider an Joh. v. Ragusa betr. Besuch d. Nürnberger Fürstentages * p. 930, 50 a v. 16 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Hzg. Wilhelm betr. Gesandtschaft z. Nürnberger . Fürstentag * . . . . 963, 46 . . . . p. * 16 Piacenza. K. Sigmund an d. Konzil üb. Konzilsfrage u. Kaiserkrönung, nr. 236 . . . p. 391 Rom. Kgl. Gesandte an K. Sigmund üb. Stand d. Kirchenfrage u. Kommen d. Königs nach Rom, nr. 237 . . . . . . . . . . p. 394 Ansprache eines kgl. Gesandten an Papst Eugen, nr. 238 17 . . р. 396 Information kgl. Gesandten für K. Sigmund betr. Konzilsfrage, nr. 239 c.17 — . . p. 407 19 Nürnberg. Die Stadt an Eger üb. K. Sigmund *, nr. 306 . p. 502 . . . Mf. v. Brandenburg an Nördlingen betr. Verlegung eines Rechtstages *. p. 961, 47b * Piacenza. K. Sigmund quittiert üb. Empfang d. Frankfurter Reichssteuer . . p. 1035, 32а Ders. an Frankfurt üb. seinen Weitermarsch nach Rom, nr. 307 . . . р. 502 Nürnberg. Die Stadt an Eger üb. Besuch d. Fürstentages, nr. 589 . . . p. 961 р. 962 Erzbf. v. Salzburg üb. d. Nürnberger Fürstentag *, nr. 589a 325, 49a . . . . . . p. Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: rät zum Weitermarsch * 22 bis April 2 Nürnberg. Weinschenkungen d. Stadt zur Zeit d. Fürstentages daselbst, . . . nr. 590 . . . . . p. 962 23 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister: teilt d. Propositionen d. königl. Gesandten vor d. Papst mit, nr. 240 . . p. 408 . . * 24 Venedig. Senatsbeschluß betr. Weisung an Gesandte in Reggio, die Verhandlungen mit . . . . . . . . . . . . d. kgl. Gesandten zu beginnen, nr. 187 . p. 325 Desgl. betr. Besoldung päpstl. Truppen durch Venedig u. Florenz *, nr. 468 p. 789 Nürnberg. Joh. v. Maulbronn an Joh. v. Ragusa üb. d. Nürnberger Fürstentag * . p. 963, 39a 25 od. 26 Parma. Antwort K. Sigmunds auf d. Propositionen d. päpstl. Gesandten, nr. 252 p. 428 Parma. K. Sigmund bevollm. Gesandte z. Abschluß v. Frieden od. Waffenstillstand mit Venedig *, nr. 188 . . * p. 326 . . Nürnberg. Joh. Nider an Joh. v. Maulbronn üb. d. Nürnberger Fürstentag *, nr. 591 р. 963 p. 426 . . . . . . c.25 Parma. Propositionen d. päpstl. Gesandten vor K. Sigmund, nr. 251 — Kard. Branda an Papst Eugen üb. d. Grund seines Aufenthaltes in Parma * p. 26 303, 35a Ulm. Die Stadt an Nördlingen: ladet z. Versammlung d. Schwäb. Städtebundes ein *, nr. 592 . . . . . . . . p. 964 n. 26 Parma. Information K. Sigmunds für Gesandte beim Papst üb. seine Antwort an . . d. päpstl. Gesandten, nr. 253 . . p. 430 . . 29 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Absicht d. Röm. Königs, im Ordenshause zu wohnen * . . . . . . . . p. 408, 39a . . Ders. an dens. üb. d. Beziehungen d. Papstes zu Frankreich u. Polen * . . p. 408, 44 a Ders. an dens. betr. Verhalten d. Papstes gegen d. königl. Gesandten * . . p. 408, 39h Nürnberg. Die Stadt an Erzbf. v. Salzburg: lehnt Beschickung eines Rechtstages ab * p. 962, 49 a 133 Deutsche Reichstags-Akten X. 15 20
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1051 1432 März 8 Speier. Die Stadt an Worms: will für d. Konzil für an d. Papst schreiben, nr. 157 . p. 261 ad 8 d. Papst: bittet um Förderung d. Konzils, nr. 158 . . . . . p. 262 . . . p. 10 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst üb. Zunahme d. Konzils * 380, 46 а Nürnberg. Konzilsgesandte an Joh. v. Ragusa betr. Fürstentag zu Nürnberg *, nr. 586 p. 959 11 Basel. Klaus Schanlit an seinen Schwiegersohn betr. Termin seiner Weiterreise zum * . König u. Nachrichten aus Rom . . . . . . . p. 234, 39a Worms. Die Stadt an Frankfurt üb. Speiers Vorschläge für Brief an d. Papst, nr. 159 p. 262 12 Mailand. Der Herzog an Gesandten bei K. Sigmund betr. Auszahlung von Subsidien * an d. König . . . . . . . . . . . . . p. 288, 32 a Nürnberg. Joh. Nider an Joh. v. Ragusa: betr. Nürnberger Fürstentag *, nr. 587 . p. 960 Avisamenta Joh.'s v. Maulbronn an d. Konzil betr. Nürnberger Fürsten- * tag . . . . p. 960, 40 a 13 Mainz. Die Stadt an Frankfurt : will an d. Papst schreiben, wie Speier vorschlägt, nr. 160 p. 263 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: beglaubigt Corrado del Carretto * p. 288, 30 . . . 14 Piacenza. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. Konzil u. Kaiserkrönung, nr. 235 p. 390 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund betr. päpstl. Gesandtschaft * . . . p. 424, 45b Nürnberg. Joh. v. Maulbronn an Joh. v. Ragusa betr. Nürnberger Fürstentag *, nr. 588 р. 960 Frankfurt. Die Stadt an Worms betr. Brief an d. Papst u. Vorbesprechung d. Straß- burger Städtetages vom 18. Mai, nr. 161 . . . . . p. 263 Mainz: will nicht an d. Papst schreiben, nr. 162 . . . . . p. 264 Basel. Weinschenkung d. Stadt an Botschaft d. Mfen. v. Brandenburg *) . . . p. 519, 47a Nürnberg. Joh. Nider an Joh. v. Ragusa betr. Besuch d. Nürnberger Fürstentages * p. 930, 50 a v. 16 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Hzg. Wilhelm betr. Gesandtschaft z. Nürnberger . Fürstentag * . . . . 963, 46 . . . . p. * 16 Piacenza. K. Sigmund an d. Konzil üb. Konzilsfrage u. Kaiserkrönung, nr. 236 . . . p. 391 Rom. Kgl. Gesandte an K. Sigmund üb. Stand d. Kirchenfrage u. Kommen d. Königs nach Rom, nr. 237 . . . . . . . . . . p. 394 Ansprache eines kgl. Gesandten an Papst Eugen, nr. 238 17 . . р. 396 Information kgl. Gesandten für K. Sigmund betr. Konzilsfrage, nr. 239 c.17 — . . p. 407 19 Nürnberg. Die Stadt an Eger üb. K. Sigmund *, nr. 306 . p. 502 . . . Mf. v. Brandenburg an Nördlingen betr. Verlegung eines Rechtstages *. p. 961, 47b * Piacenza. K. Sigmund quittiert üb. Empfang d. Frankfurter Reichssteuer . . p. 1035, 32а Ders. an Frankfurt üb. seinen Weitermarsch nach Rom, nr. 307 . . . р. 502 Nürnberg. Die Stadt an Eger üb. Besuch d. Fürstentages, nr. 589 . . . p. 961 р. 962 Erzbf. v. Salzburg üb. d. Nürnberger Fürstentag *, nr. 589a 325, 49a . . . . . . p. Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: rät zum Weitermarsch * 22 bis April 2 Nürnberg. Weinschenkungen d. Stadt zur Zeit d. Fürstentages daselbst, . . . nr. 590 . . . . . p. 962 23 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister: teilt d. Propositionen d. königl. Gesandten vor d. Papst mit, nr. 240 . . p. 408 . . * 24 Venedig. Senatsbeschluß betr. Weisung an Gesandte in Reggio, die Verhandlungen mit . . . . . . . . . . . . d. kgl. Gesandten zu beginnen, nr. 187 . p. 325 Desgl. betr. Besoldung päpstl. Truppen durch Venedig u. Florenz *, nr. 468 p. 789 Nürnberg. Joh. v. Maulbronn an Joh. v. Ragusa üb. d. Nürnberger Fürstentag * . p. 963, 39a 25 od. 26 Parma. Antwort K. Sigmunds auf d. Propositionen d. päpstl. Gesandten, nr. 252 p. 428 Parma. K. Sigmund bevollm. Gesandte z. Abschluß v. Frieden od. Waffenstillstand mit Venedig *, nr. 188 . . * p. 326 . . Nürnberg. Joh. Nider an Joh. v. Maulbronn üb. d. Nürnberger Fürstentag *, nr. 591 р. 963 p. 426 . . . . . . c.25 Parma. Propositionen d. päpstl. Gesandten vor K. Sigmund, nr. 251 — Kard. Branda an Papst Eugen üb. d. Grund seines Aufenthaltes in Parma * p. 26 303, 35a Ulm. Die Stadt an Nördlingen: ladet z. Versammlung d. Schwäb. Städtebundes ein *, nr. 592 . . . . . . . . p. 964 n. 26 Parma. Information K. Sigmunds für Gesandte beim Papst üb. seine Antwort an . . d. päpstl. Gesandten, nr. 253 . . p. 430 . . 29 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Absicht d. Röm. Königs, im Ordenshause zu wohnen * . . . . . . . . p. 408, 39a . . Ders. an dens. üb. d. Beziehungen d. Papstes zu Frankreich u. Polen * . . p. 408, 44 a Ders. an dens. betr. Verhalten d. Papstes gegen d. königl. Gesandten * . . p. 408, 39h Nürnberg. Die Stadt an Erzbf. v. Salzburg: lehnt Beschickung eines Rechtstages ab * p. 962, 49 a 133 Deutsche Reichstags-Akten X. 15 20
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1052 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1433 März 30 Mailand. Instruktion d. Herzogs für Francesco Hora, Gesandten an K. Sig- mund * . . . . + . p. 337, 491 u, ___ ad 30 o. O. K. Sigmund nimmt a. Hzg. v. Ý Mailand u. dessen "Staat in seinen Schutz u. inacht gen. Versprechungen, nr. 197 . —-— 81 Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandte zu einer Untorrodung mit K. Sigmund od, dessen Vertrauten, nr. 189 Desgl. betr. Unterstützung d. Papstes *, nr. 469 . . — Parma. K. Sigmund an d. Konzil üb. Verhandlungen mit päpstl. Gesandton, nr. 954. — — —. Mailand. . Giov. da Massa an Siena üb. K. Sigmunds Reiseroute u. Plüne, nr. 255 . — ——. Nürnberg. Die Stadt an Boguslaw v. Riesenberg iib. K. Sigmunds Aufenthaltsort u. Ab- sicht, nach Rom weiterznziehen *, nr. 308 . . April 1 Parma K. Sigmund an Hzg. v. Mailand betr. Geleit f. Straßburger | u. Baselor Kriogs- volk # . . oe e e e e e n n sS Je ee Des. an d. Konzil: beglaubigt Gosandte ko., - p. ee Des. an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb, Verhandlungen. mit st Gosandten, Konzil u. Kaiserkrönung , nr. 256 — m — Rom. Gen. Kard.-Kümmerer au gen. Thesaurar betr. Reisekosten. eines Kalan nach Basel * . . . — 2 bis 23 Nürnberg. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Herrentages daselbst, nr. 5920, —— 2 Mailand. Der Herzog an e. Gesandten betr. Abbruch d Verhandlungen? zw. K. Sig- mund u. Venedig * . . .. .P — — 4 Parma. K. Sigmund an d. Konzil: mahnt z zum Vorgehen | gegen a Papst * |. .P Siena. Die Stadt an d. Papst: klagt üb. Feindseligkeiten d. Niccolò da Tollentino * p. — Venedig. Senatsbeschlufi betr. Bündnis mit d, Papst * . . m — — 5 bis Mai 17 Frankfurt. Ausgaben d. Stadt bei Sendung d. Reichssteuer an K. Sigmund p. — — b Mailand. Der Herzog gibt Strafb. Gesandten Geleit z. K. Sigmund * . . . . .p —-.—— —————— Desgl Baseler Gesandten * . . .. .P Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister ib. Abreise a. Konilsgesandt. schaft, Ehrung d. kgl. Gesandten, nr. 241 — — — Nürnberg. Die Stadt an Hans Sigwein: wünscht Nachrichten üb. K. Sigmund * nr. 309 — ^" Ulm. Kosten d. Stadt f. einen Boten in d. Lombardei . , . .P — 8 Venedig. Senatsbeschluß betr. Abberufung v. Gesandten aus Reggio * 1 nr, 190 . Desgl. betr. Geldzahlung d. Herrn v. Mantua an K. Sigmund fir d, Mark- grafenwürde *, nr. 220 . — ——— Parma. K. Sigmund an d. Konzil üb. Förderung d. Konzils | u "onzilsfeindliche Ab- sichten d, Papstes, nr. 242 . — — 9. Ders, an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. Kaiserkrönung, Citation M Kardinäle, Nachgiebigkeit d. Papstes, nr. 258 4 , . — ——————- — Ders. an dens. betr. Fórderung d. Konzils durch d. Kurfürsten, Citation d Kardinüle u. d. Papstes, nr. 259 . .. — — —— Siena. Die Stadt an K. Sigmund: beschwert sich üb. Niccolò da Tollentino + p LL —————— — Hg. v. Mailand: desgl. * . . . BE s P. — — —. Mailand. Der Herzog an Kard. Branda ib, Verzgerung d. Weitermarsches K. Sig: munds, nr. 198 . — zw. 10 u. 16 Mailand. Antwort d. Horzogs auf Anfrage eines kgl. Bevollmächtigten wegen Truppensendung nach Toskana, nr. 199 — — 10 Mailand. Dor Herzog an Francesco Sforza: soll K. Sigmund z. Weiterzug. u. Z. Nach- giebigkeit gegen d. Papst raten " . . . . P Parma. K. Sigmund an Englische Gesandte: beglaubigt seine Vertreter in Basel * ——.— —————— Giov. da Massa an Siena üb. K. Sigmunds Stellung zur Verschiebung d. Kon- zils, Zwiespalt zw. Papst u. Kardiniilen, u. a. m., nr. 257 m- . Niccolò Angeli an Siena: K. Sigmund erwartet d. Ankun(t e. Aragon. Flotte * p. — — 14 K. Sigmund an Giov. Francesco Gong: warnt vor Übernahme d. Venetian. i Oberbefehls *, nr. 221 e — Des. an dons.: dankt für Mitteilungen * o... pe — Basel. Mitteilungen eines Baseler Gesandten an d. Konzil im Aultrage K. Sigmunds, nr. 259%, , . 4 — 15 Parma. K, Sigmund an Hzg. Wilhelm | v. Baiorn: — vor d. Bischof von Micon, nr. 243 —_ Ulm. Kosten d. Sehwüb. Stüdtebundes für Boten nach Frankfurt . . . . . . .p p. 235, 303, p. 410, 283, 299, 349, 190, 260, 235, 235, p. 508, p. p. p. p. 349, 349, 338, . 410, 41b . 887 . 926 © . 190 . 481 . 484 502 84a 49b 435 46b . 965 58b 412 34a 410 25* bla 40% 408 . 503 420 328 368 409 . 438 439 43% 45a 338 . 840 472 29b p. 437 . 990, 369, p. 852, 37% . 969 491. . 440 412 46%
1052 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1433 März 30 Mailand. Instruktion d. Herzogs für Francesco Hora, Gesandten an K. Sig- mund * . . . . + . p. 337, 491 u, ___ ad 30 o. O. K. Sigmund nimmt a. Hzg. v. Ý Mailand u. dessen "Staat in seinen Schutz u. inacht gen. Versprechungen, nr. 197 . —-— 81 Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion f. Gesandte zu einer Untorrodung mit K. Sigmund od, dessen Vertrauten, nr. 189 Desgl. betr. Unterstützung d. Papstes *, nr. 469 . . — Parma. K. Sigmund an d. Konzil üb. Verhandlungen mit päpstl. Gesandton, nr. 954. — — —. Mailand. . Giov. da Massa an Siena üb. K. Sigmunds Reiseroute u. Plüne, nr. 255 . — ——. Nürnberg. Die Stadt an Boguslaw v. Riesenberg iib. K. Sigmunds Aufenthaltsort u. Ab- sicht, nach Rom weiterznziehen *, nr. 308 . . April 1 Parma K. Sigmund an Hzg. v. Mailand betr. Geleit f. Straßburger | u. Baselor Kriogs- volk # . . oe e e e e e n n sS Je ee Des. an d. Konzil: beglaubigt Gosandte ko., - p. ee Des. an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb, Verhandlungen. mit st Gosandten, Konzil u. Kaiserkrönung , nr. 256 — m — Rom. Gen. Kard.-Kümmerer au gen. Thesaurar betr. Reisekosten. eines Kalan nach Basel * . . . — 2 bis 23 Nürnberg. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Herrentages daselbst, nr. 5920, —— 2 Mailand. Der Herzog an e. Gesandten betr. Abbruch d Verhandlungen? zw. K. Sig- mund u. Venedig * . . .. .P — — 4 Parma. K. Sigmund an d. Konzil: mahnt z zum Vorgehen | gegen a Papst * |. .P Siena. Die Stadt an d. Papst: klagt üb. Feindseligkeiten d. Niccolò da Tollentino * p. — Venedig. Senatsbeschlufi betr. Bündnis mit d, Papst * . . m — — 5 bis Mai 17 Frankfurt. Ausgaben d. Stadt bei Sendung d. Reichssteuer an K. Sigmund p. — — b Mailand. Der Herzog gibt Strafb. Gesandten Geleit z. K. Sigmund * . . . . .p —-.—— —————— Desgl Baseler Gesandten * . . .. .P Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister ib. Abreise a. Konilsgesandt. schaft, Ehrung d. kgl. Gesandten, nr. 241 — — — Nürnberg. Die Stadt an Hans Sigwein: wünscht Nachrichten üb. K. Sigmund * nr. 309 — ^" Ulm. Kosten d. Stadt f. einen Boten in d. Lombardei . , . .P — 8 Venedig. Senatsbeschluß betr. Abberufung v. Gesandten aus Reggio * 1 nr, 190 . Desgl. betr. Geldzahlung d. Herrn v. Mantua an K. Sigmund fir d, Mark- grafenwürde *, nr. 220 . — ——— Parma. K. Sigmund an d. Konzil üb. Förderung d. Konzils | u "onzilsfeindliche Ab- sichten d, Papstes, nr. 242 . — — 9. Ders, an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. Kaiserkrönung, Citation M Kardinäle, Nachgiebigkeit d. Papstes, nr. 258 4 , . — ——————- — Ders. an dens. betr. Fórderung d. Konzils durch d. Kurfürsten, Citation d Kardinüle u. d. Papstes, nr. 259 . .. — — —— Siena. Die Stadt an K. Sigmund: beschwert sich üb. Niccolò da Tollentino + p LL —————— — Hg. v. Mailand: desgl. * . . . BE s P. — — —. Mailand. Der Herzog an Kard. Branda ib, Verzgerung d. Weitermarsches K. Sig: munds, nr. 198 . — zw. 10 u. 16 Mailand. Antwort d. Horzogs auf Anfrage eines kgl. Bevollmächtigten wegen Truppensendung nach Toskana, nr. 199 — — 10 Mailand. Dor Herzog an Francesco Sforza: soll K. Sigmund z. Weiterzug. u. Z. Nach- giebigkeit gegen d. Papst raten " . . . . P Parma. K. Sigmund an Englische Gesandte: beglaubigt seine Vertreter in Basel * ——.— —————— Giov. da Massa an Siena üb. K. Sigmunds Stellung zur Verschiebung d. Kon- zils, Zwiespalt zw. Papst u. Kardiniilen, u. a. m., nr. 257 m- . Niccolò Angeli an Siena: K. Sigmund erwartet d. Ankun(t e. Aragon. Flotte * p. — — 14 K. Sigmund an Giov. Francesco Gong: warnt vor Übernahme d. Venetian. i Oberbefehls *, nr. 221 e — Des. an dons.: dankt für Mitteilungen * o... pe — Basel. Mitteilungen eines Baseler Gesandten an d. Konzil im Aultrage K. Sigmunds, nr. 259%, , . 4 — 15 Parma. K, Sigmund an Hzg. Wilhelm | v. Baiorn: — vor d. Bischof von Micon, nr. 243 —_ Ulm. Kosten d. Sehwüb. Stüdtebundes für Boten nach Frankfurt . . . . . . .p p. 235, 303, p. 410, 283, 299, 349, 190, 260, 235, 235, p. 508, p. p. p. p. 349, 349, 338, . 410, 41b . 887 . 926 © . 190 . 481 . 484 502 84a 49b 435 46b . 965 58b 412 34a 410 25* bla 40% 408 . 503 420 328 368 409 . 438 439 43% 45a 338 . 840 472 29b p. 437 . 990, 369, p. 852, 37% . 969 491. . 440 412 46%
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1053 1432 April 16 Parma. Giov. da Massa an Siena betr. Weitermarsch K. Sigmunds *) . . p. 288, 36b u. 290, 51b . p. 341 . — Mailand. Antwort d. Herzogs auf militärische Forderungen K. Sigmunds, nr. 200 ad 16 o. O. Mailänd. Verzeichnis d. Truppen, üb. die K. Sigmund in Toskana verfügen kann * . . . . . . . . p. 341, 47b 17 Rom. Papst Eugen an Siena: antwortet auf d. Klage Sienas üb. Tollentino * . . p. 349, 48 a . . . . . p. 198, 39a 21 Augsburg. Die Stadt an K. Sigmund: dankt für Krönungsanzeige * . 22 Mailand. Der Herzog an Kard. Branda üb. Schwäche seiner Truppen * . . . p. 289, 50 a Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Verhandlungen d. kgl. Ge� sandten mit d. Röm. Regierung, nr. 225 . . . . . . . . . . . . p. 371 . Heidelberg. Pf. Ludwig an d. Konzil: beglaubigt Gesandte * . . . . p. 518, 34b 23 Mailand. Der Herzog an Gf. Barbiano betr. militär. Begleitung K. Sigmunds nach . Toskana * . . . . . . p. 289, 10 u. 36a . . . Ders. an Kard. Branda üb. Umkehr K. Sigmunds nach Basel * . . . . p. 289, 42b Instruktion f. Gesandten d. Herzogs an K. Sigmund, nr. 201 . p. 342 Venedig. Senatsbeschluß betr. Bitte d. Herrn v. Mantua um event. Vertretung seiner Interessen bei K. Sigmund *, nr. 222 . . . . . . - . р. 369 . . Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisekosten d. Joh. v. Prato nach . 411, 50 a . . . England * . . . . p. * 411, 26b Ders. an gen. päpstl. Kollektor in England betr. Zahlung gen. Summe an Gen. * p. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. K. Sigmunds Verhältnis z. . Papst, das Konzil u. kriegerische Vorgänge, nr. 310 * . . p. 503 * Ders. an dens. betr. päpstl. Antwort an d. kgl. Gesandten, nr. 244 p. 414 Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisekosten f. gen. Skriptor nach Frankreich * . . . . p. 411, 37b . . . . . . . . . . p. 235, 6 25 Köln. Die Stadt an Straßburg betr. Romfahrtsdienst * Straßburg, Die Stadt an Basel betr. Romfahrtsdienst, nr. 167 . p. 267 . . . . . . . . p. 415 „ Rom. Aufzeichnungen kgl. Gesandten üb. päpstl. Antwort, nr. 245 Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister : bezweifelt, dafs K. Sigmund noch . . . . . . p. 504 in diesem Jahre nach Rom kommt, nr. 311 . Gen. Kard.-Kämmerer an päpstl. Kollektor in England betr. Geldzahlung * . p. 411, 31b 27 — Parma. K. Sigmund an Hzg. v. Savoyen wegen Beschickung d. Konzils * . . . p. 410, 429 . . . . . p. 268 28 Straßburg. Die Stadt an Basel betr. Romfahrtsdienst, nr. 168 * . . . p. 518, 44b Meißen. Hzg. v. Sachsen an d. Konzil: entschuldigt sein Nichterscheinen . . . . . p. 290, 15 29 Mailand. Der Herzog an Gf. Thallóczy betr. Subsidien für K. Sigmund *) Rom. Papst Eugen gibt Gesandten K. Sigmunds Geleit *. . . . . p. 301, 26 u. 41 a . . . Basel. Das Konzil citiert Papst u. Kardinäle * . . p. 304, 9 u. 39a Venedig. Senatsbeschluß betr. Vollmacht f. Gesandte in Rom z. Liga mit d. Papst *, nr. 470 . . . . p. 790 . . . . . . . . . . . . . p. 790, 39b ad 29 Bedingungen Venedigs für Liga mit d. Papst * 30 Parma. Niccolò Angeli an Siena üb. Verzögerung v. K. Sigmunds Aufbruch * . . p. 291, 40 a c. ex. Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. v. Burgund üb. d. Bf. v. Mâcon * . . p. 413, 18a Mai 1 Rom. Papst Eugen an K. Sigmund betr. Verzögerung der Antwort an d. kgl. Gesandten, . . . . p. 420 . . . . . . . . nr. 246 . . . . . Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Verzögerung d. päpstl. Ant- . . . . wort an d. kgl. Gesandten, nr. 247 . . . . . p. 421 Frankfurt. Die Stadt an Konr. v. Weinsberg üb. geplantes Münzverbot d. Rhein. Kur- fürsten *) . . . . . . . p. 852, 7 2 Mailand. Vollmacht d. Herzogs für Gen. zu Friedensverhandlungen mit d. Papst * . . p. 290, 18 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. v. Burgund: soll Bf. v. Mâcon ausforschen * p. 413, 20b . p. 991, 42b Nürnberg. Die Stadt an Bf. v. Würzburg: wird Tag zu Heidingsfeld beschicken * . . . . p. 411, 50b 3 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern beurkundet Haftentlassung e. Priesters *) . . p. 292, 513 5 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Ausgaben f. kgl. Gesandte * Desgl. betr. Ausforschung d. kgl. Gesandten üb. d. Intentionen d. Papstes * p. 292, 42b 6 Parma. K. Sigmund ernennt Giov. Francesco Gonzaga zum Mfen. v. Mantua *, nr. 223 p. 370 p. 505 Basel. Die Stadt an Frankfurt üb. K. Sigmunds Lage u. Pläne, nr. 312 . . . . . . . . . . . p. 348, 44a 7 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Denkschrift f. kgl. Gesandte *) Parma. K. Sigmund an Giov. Francesco Gonzaga: soll als Markgraf d. Treueid schwören * p. 370, 30 a . Ders. an dens.: schickt Hermann Hecht zu ihm * . . . . . . p. 370, 44а . . — c. 7 Basel. Konzil an K. Sigmund üb. Beschlüsse d. Synode v. Bourges * . . . . . p. 445, 38a 133* — — 24 —
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1053 1432 April 16 Parma. Giov. da Massa an Siena betr. Weitermarsch K. Sigmunds *) . . p. 288, 36b u. 290, 51b . p. 341 . — Mailand. Antwort d. Herzogs auf militärische Forderungen K. Sigmunds, nr. 200 ad 16 o. O. Mailänd. Verzeichnis d. Truppen, üb. die K. Sigmund in Toskana verfügen kann * . . . . . . . . p. 341, 47b 17 Rom. Papst Eugen an Siena: antwortet auf d. Klage Sienas üb. Tollentino * . . p. 349, 48 a . . . . . p. 198, 39a 21 Augsburg. Die Stadt an K. Sigmund: dankt für Krönungsanzeige * . 22 Mailand. Der Herzog an Kard. Branda üb. Schwäche seiner Truppen * . . . p. 289, 50 a Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Verhandlungen d. kgl. Ge� sandten mit d. Röm. Regierung, nr. 225 . . . . . . . . . . . . p. 371 . Heidelberg. Pf. Ludwig an d. Konzil: beglaubigt Gesandte * . . . . p. 518, 34b 23 Mailand. Der Herzog an Gf. Barbiano betr. militär. Begleitung K. Sigmunds nach . Toskana * . . . . . . p. 289, 10 u. 36a . . . Ders. an Kard. Branda üb. Umkehr K. Sigmunds nach Basel * . . . . p. 289, 42b Instruktion f. Gesandten d. Herzogs an K. Sigmund, nr. 201 . p. 342 Venedig. Senatsbeschluß betr. Bitte d. Herrn v. Mantua um event. Vertretung seiner Interessen bei K. Sigmund *, nr. 222 . . . . . . - . р. 369 . . Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisekosten d. Joh. v. Prato nach . 411, 50 a . . . England * . . . . p. * 411, 26b Ders. an gen. päpstl. Kollektor in England betr. Zahlung gen. Summe an Gen. * p. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. K. Sigmunds Verhältnis z. . Papst, das Konzil u. kriegerische Vorgänge, nr. 310 * . . p. 503 * Ders. an dens. betr. päpstl. Antwort an d. kgl. Gesandten, nr. 244 p. 414 Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisekosten f. gen. Skriptor nach Frankreich * . . . . p. 411, 37b . . . . . . . . . . p. 235, 6 25 Köln. Die Stadt an Straßburg betr. Romfahrtsdienst * Straßburg, Die Stadt an Basel betr. Romfahrtsdienst, nr. 167 . p. 267 . . . . . . . . p. 415 „ Rom. Aufzeichnungen kgl. Gesandten üb. päpstl. Antwort, nr. 245 Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister : bezweifelt, dafs K. Sigmund noch . . . . . . p. 504 in diesem Jahre nach Rom kommt, nr. 311 . Gen. Kard.-Kämmerer an päpstl. Kollektor in England betr. Geldzahlung * . p. 411, 31b 27 — Parma. K. Sigmund an Hzg. v. Savoyen wegen Beschickung d. Konzils * . . . p. 410, 429 . . . . . p. 268 28 Straßburg. Die Stadt an Basel betr. Romfahrtsdienst, nr. 168 * . . . p. 518, 44b Meißen. Hzg. v. Sachsen an d. Konzil: entschuldigt sein Nichterscheinen . . . . . p. 290, 15 29 Mailand. Der Herzog an Gf. Thallóczy betr. Subsidien für K. Sigmund *) Rom. Papst Eugen gibt Gesandten K. Sigmunds Geleit *. . . . . p. 301, 26 u. 41 a . . . Basel. Das Konzil citiert Papst u. Kardinäle * . . p. 304, 9 u. 39a Venedig. Senatsbeschluß betr. Vollmacht f. Gesandte in Rom z. Liga mit d. Papst *, nr. 470 . . . . p. 790 . . . . . . . . . . . . . p. 790, 39b ad 29 Bedingungen Venedigs für Liga mit d. Papst * 30 Parma. Niccolò Angeli an Siena üb. Verzögerung v. K. Sigmunds Aufbruch * . . p. 291, 40 a c. ex. Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. v. Burgund üb. d. Bf. v. Mâcon * . . p. 413, 18a Mai 1 Rom. Papst Eugen an K. Sigmund betr. Verzögerung der Antwort an d. kgl. Gesandten, . . . . p. 420 . . . . . . . . nr. 246 . . . . . Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Verzögerung d. päpstl. Ant- . . . . wort an d. kgl. Gesandten, nr. 247 . . . . . p. 421 Frankfurt. Die Stadt an Konr. v. Weinsberg üb. geplantes Münzverbot d. Rhein. Kur- fürsten *) . . . . . . . p. 852, 7 2 Mailand. Vollmacht d. Herzogs für Gen. zu Friedensverhandlungen mit d. Papst * . . p. 290, 18 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. v. Burgund: soll Bf. v. Mâcon ausforschen * p. 413, 20b . p. 991, 42b Nürnberg. Die Stadt an Bf. v. Würzburg: wird Tag zu Heidingsfeld beschicken * . . . . p. 411, 50b 3 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern beurkundet Haftentlassung e. Priesters *) . . p. 292, 513 5 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Ausgaben f. kgl. Gesandte * Desgl. betr. Ausforschung d. kgl. Gesandten üb. d. Intentionen d. Papstes * p. 292, 42b 6 Parma. K. Sigmund ernennt Giov. Francesco Gonzaga zum Mfen. v. Mantua *, nr. 223 p. 370 p. 505 Basel. Die Stadt an Frankfurt üb. K. Sigmunds Lage u. Pläne, nr. 312 . . . . . . . . . . . p. 348, 44a 7 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Denkschrift f. kgl. Gesandte *) Parma. K. Sigmund an Giov. Francesco Gonzaga: soll als Markgraf d. Treueid schwören * p. 370, 30 a . Ders. an dens.: schickt Hermann Hecht zu ihm * . . . . . . p. 370, 44а . . — c. 7 Basel. Konzil an K. Sigmund üb. Beschlüsse d. Synode v. Bourges * . . . . . p. 445, 38a 133* — — 24 —
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1054 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Mai 8 Mailand. Instruktion d. Herzogs für Gesandten an K. Sigmund * . . . p. 290, 20 u. 52а Siena. Denkschrift d. Stadt für kgl. Gesandte üb. Feindseligkeiten d. Papstes, nr. 207 p. 348 —Beschluß d. Concistorio betr. Denkschrift für kgl. Gesandte * . . p. 348, 41b . Rom. Die Stadt an K. Sigmund wegen Verlegung d. Konzils nach Rom, nr. 226. . . p. 372 Parma. K. Sigmund an d. Konzil wegen Trierer Bistumsstreit * . . . p. 520, 29b — n. 8 Mailand. Der Herzog an Andrea Palacci betr. Bewilligung e. Schriftstückes durch K. Sigmund * . . . . . p. 290, 44b 9 Basel. Konzil an Univ. Köln: beglaubigt gen. Dechanten *) . . . . p. 411, 33a o. O. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt üb. Fälschung d. Frankf. Münze *) . . . p. 851, 41b 10 Siena. Die Stadt an Antonio Petrucci üb. d. Gesinnung d. Römer gegen K. Sigmund *) p. 296, 14 Beschlüsse eines Bürgerausschusses betr. Gnadenbeweise K. Sigmunds u. Ehrungen 12 — — desselben, nr. 208 . . . . p. 350 . Die Stadt an Giov. da Massa betr. Sehnsucht d. Römer nach K. Sigmund * . p. 296, 45a — Odenheim. Erzbf. v. Trier an d. Konzil: beglaubigt gen. Sekretär *) . . . p. 518, 48a 16 Lucca. Ottolino Zoppo an Lodovico Colonna üb. Aufbruch K. Sigmunds von Parma * p. 279, 30 a 17 Parma. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Citation von Papst u. Kardinälen, Gesandtschaft an d. Konzil, nr. 260 . . . . . . . p. 441 Ders. an dens. betr. Bamberger Streitigkeiten * . . . . . p. 966, 32 a — c. 17 Parma. Ders. an nicht gen. Stadt üb. Verzögerung d. Romzuges u. Förderung d. Konzils, nr. 313 . . . . . . . . . . . . . . . p. 506 . . Nürnberg: desgl. *) . . . . . . . . . p. 506, 40 а . 18 Parma. Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt zwei Gen. * . . . . . . p. 301, 47a Ders. an d. Konzil: desgl. * . . . . . . p. 301, 33b Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. Zusammenkunft mit d. Papst u. Rück- berufung nach Basel, nr. 261 . p. 442 Ders. an d. Konzil : wird d. Citation ausführen ; beglaubigt Dr. Stock * . . p. 301, 39b Beschluß d. Consiglio del popolo betr. Wahl eines Ausschusses zur Geldbeschaf- fung * . . . . . .p. 352, 36b Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Straßburg: soll d. Bf. v. Mâcon verhaften * . . p. 413, 37a c. 19 Parma. K. Sigmund an Rom wegen Verlegung d. Konzils nach Rom, nr. 227 . . . p. 375 20 Parma. Notariatsinstrument betr. Prokura f. Gen. zur Citation v. Papst u. Kardinälen * p. 304, 41 b K. Sigmund an d. Konzil : wird Citation ausführen ; beglaubigt Dr. Stock ; dankt f. Nachrichten aus Frankreich * . . . p. 302, 34 а . . Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Citation d. Papstes u. Vermittlung d. Erzbf. v. Embrun, nr. 262 . .p. 444 . . Ders. an d. Papst wegen Fortsetzung d. Konzils u. Vermittlung d. Erzbf. v. . . Embrun, nr. 267 . . . . . . . . . p. 450 . Ders. an d. Deutschordensprokurator in Rom betr. Wahrnehmung d. Konzils- interessen, Niederlage d. Hussiten * . . . . . . p. 450, 343 . Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Vollmacht f. Ausschuß zur Aufnahme v. Anleihe * p. 352, 41b 21 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld f. päpstl. Gesandte * p. 309, 45a 22 Parma. K. Sigmund an Ulrich v. Rosenberg betr. Verzögerung d. Romzuges, Beschickung d. Konzils durch d. Böhmen, nr 314 . . р. 508 Johann von Michelsberg: desgl. *, nr. 314 . . p. 508, 26 23 Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo betr. Wahl v. Ausschuß zur Geldbeschaffung * p. 352, 46b Venedig. Senatsbeschluß betr. Investitur d. Mfen. v. Este durch K. Sigmund * . . p. 370, 53а Parma. K. Sigmund an Schwäb. Städtebund betr. Handel nach Polen * . . . . p. 1034, 34 а 26 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Geldzahlung an päpstl. Gesandten nach Basel * . . . . . . . . . p. 309, 35b 27 Venedig. Senatsbeschluß betr. Verlegung d. Baseler Konzils *, nr. 224 . . p. 370 29 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund üb. Festnahme eines päpstl. Gesandten u. üb. d. Konzil, nr. 248 . . . . . . . . . . . . p. 422 30 Venedig. Senatsbeschluß betr. Zustimmung zur Liga zw. Papst u. Florenz *, nr. 471 . p. 791 Ulm. Die Stadt an Nördlingen: schreibt Tag d. Schwäb. Städtebundes wegen Donau- wörth aus * . . . 1. . . . . . . . . . . . . p. 948, 46 a 31 Nürnberg. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt: reist nach Österreich* . . . . p. 852, 43b Juni 2 Siena. Beschluß e. Bürgerausschusses betr. Aufrechterhaltung d. gegenwärtigen Regie- rung * . . . . . . . . p. 350, 44а . Beschluß d. Concistorio betr. Kommission für Empfang K. Sigmunds * . . p. 293, 33a 19 Siena. — 13 3 —
1054 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Mai 8 Mailand. Instruktion d. Herzogs für Gesandten an K. Sigmund * . . . p. 290, 20 u. 52а Siena. Denkschrift d. Stadt für kgl. Gesandte üb. Feindseligkeiten d. Papstes, nr. 207 p. 348 —Beschluß d. Concistorio betr. Denkschrift für kgl. Gesandte * . . p. 348, 41b . Rom. Die Stadt an K. Sigmund wegen Verlegung d. Konzils nach Rom, nr. 226. . . p. 372 Parma. K. Sigmund an d. Konzil wegen Trierer Bistumsstreit * . . . p. 520, 29b — n. 8 Mailand. Der Herzog an Andrea Palacci betr. Bewilligung e. Schriftstückes durch K. Sigmund * . . . . . p. 290, 44b 9 Basel. Konzil an Univ. Köln: beglaubigt gen. Dechanten *) . . . . p. 411, 33a o. O. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt üb. Fälschung d. Frankf. Münze *) . . . p. 851, 41b 10 Siena. Die Stadt an Antonio Petrucci üb. d. Gesinnung d. Römer gegen K. Sigmund *) p. 296, 14 Beschlüsse eines Bürgerausschusses betr. Gnadenbeweise K. Sigmunds u. Ehrungen 12 — — desselben, nr. 208 . . . . p. 350 . Die Stadt an Giov. da Massa betr. Sehnsucht d. Römer nach K. Sigmund * . p. 296, 45a — Odenheim. Erzbf. v. Trier an d. Konzil: beglaubigt gen. Sekretär *) . . . p. 518, 48a 16 Lucca. Ottolino Zoppo an Lodovico Colonna üb. Aufbruch K. Sigmunds von Parma * p. 279, 30 a 17 Parma. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Citation von Papst u. Kardinälen, Gesandtschaft an d. Konzil, nr. 260 . . . . . . . p. 441 Ders. an dens. betr. Bamberger Streitigkeiten * . . . . . p. 966, 32 a — c. 17 Parma. Ders. an nicht gen. Stadt üb. Verzögerung d. Romzuges u. Förderung d. Konzils, nr. 313 . . . . . . . . . . . . . . . p. 506 . . Nürnberg: desgl. *) . . . . . . . . . p. 506, 40 а . 18 Parma. Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt zwei Gen. * . . . . . . p. 301, 47a Ders. an d. Konzil: desgl. * . . . . . . p. 301, 33b Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. Zusammenkunft mit d. Papst u. Rück- berufung nach Basel, nr. 261 . p. 442 Ders. an d. Konzil : wird d. Citation ausführen ; beglaubigt Dr. Stock * . . p. 301, 39b Beschluß d. Consiglio del popolo betr. Wahl eines Ausschusses zur Geldbeschaf- fung * . . . . . .p. 352, 36b Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Straßburg: soll d. Bf. v. Mâcon verhaften * . . p. 413, 37a c. 19 Parma. K. Sigmund an Rom wegen Verlegung d. Konzils nach Rom, nr. 227 . . . p. 375 20 Parma. Notariatsinstrument betr. Prokura f. Gen. zur Citation v. Papst u. Kardinälen * p. 304, 41 b K. Sigmund an d. Konzil : wird Citation ausführen ; beglaubigt Dr. Stock ; dankt f. Nachrichten aus Frankreich * . . . p. 302, 34 а . . Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Citation d. Papstes u. Vermittlung d. Erzbf. v. Embrun, nr. 262 . .p. 444 . . Ders. an d. Papst wegen Fortsetzung d. Konzils u. Vermittlung d. Erzbf. v. . . Embrun, nr. 267 . . . . . . . . . p. 450 . Ders. an d. Deutschordensprokurator in Rom betr. Wahrnehmung d. Konzils- interessen, Niederlage d. Hussiten * . . . . . . p. 450, 343 . Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Vollmacht f. Ausschuß zur Aufnahme v. Anleihe * p. 352, 41b 21 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld f. päpstl. Gesandte * p. 309, 45a 22 Parma. K. Sigmund an Ulrich v. Rosenberg betr. Verzögerung d. Romzuges, Beschickung d. Konzils durch d. Böhmen, nr 314 . . р. 508 Johann von Michelsberg: desgl. *, nr. 314 . . p. 508, 26 23 Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo betr. Wahl v. Ausschuß zur Geldbeschaffung * p. 352, 46b Venedig. Senatsbeschluß betr. Investitur d. Mfen. v. Este durch K. Sigmund * . . p. 370, 53а Parma. K. Sigmund an Schwäb. Städtebund betr. Handel nach Polen * . . . . p. 1034, 34 а 26 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Geldzahlung an päpstl. Gesandten nach Basel * . . . . . . . . . p. 309, 35b 27 Venedig. Senatsbeschluß betr. Verlegung d. Baseler Konzils *, nr. 224 . . p. 370 29 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund üb. Festnahme eines päpstl. Gesandten u. üb. d. Konzil, nr. 248 . . . . . . . . . . . . p. 422 30 Venedig. Senatsbeschluß betr. Zustimmung zur Liga zw. Papst u. Florenz *, nr. 471 . p. 791 Ulm. Die Stadt an Nördlingen: schreibt Tag d. Schwäb. Städtebundes wegen Donau- wörth aus * . . . 1. . . . . . . . . . . . . p. 948, 46 a 31 Nürnberg. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt: reist nach Österreich* . . . . p. 852, 43b Juni 2 Siena. Beschluß e. Bürgerausschusses betr. Aufrechterhaltung d. gegenwärtigen Regie- rung * . . . . . . . . p. 350, 44а . Beschluß d. Concistorio betr. Kommission für Empfang K. Sigmunds * . . p. 293, 33a 19 Siena. — 13 3 —
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1055 1432 Juni 3 Siena. Die Stadt an gen. Gesandten: soll üb. d. Begleiter K. Sigmunds berichten * p. 351, 42 a Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Kosten von 56 Bullen * . . p. 147, 21b . Lucca. K. Sigmund an Siena: bittet um Hilfstruppen *, nr. 209 . . . . p. 352 4 Mailand. Der Herzog an Gf. Thallóczy betr. Fortsetzung d. Krieges gegen d. Liga, nr. 202 p. 344 5 Siena. Die Stadt an Hzg. v. Mailand üb. Besorgnisse aus Anlaß d. bevorstehenden An- kunft K. Sigmunds *. . . p. 350, 36b . . . . . . K. Sigmund: bittet um Geleit f. Gesandte an ihn *, nr. 210 . . p. 353 . . . . Lucca. K. Sigmund an Siena: bittet um Hilfstruppen * . p. 353, 30 а . . p. 293, 36 a 6 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Kommission für Empfang K. Sigmunds * Rom. Notariatsinstrument üb. Publikation d. Citation von Papst u. Kardinälen in Rom * p. 304, 27 Florenz. Die Stadt an K. Sigmund: schickt Biagio Guasconi, nr. 215 p. 359 . . . . ad 6 Florenz. Instruktion d. Stadt für Gesandten an K. Sigmund *. . . p. 360, 29a 7 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Befugnisse d. Kommission für Empfang K. Sig- munds * . . . . . p. 293, 41 a . . . . p. 353, 35а Die Stadt an K. Sigmund: kann keine Hilfstruppen schicken * Giov. da Massa: kann d. König keine Hilfstruppen schicken * . p. 353, 47 a dens.: desgl. * 353, 49 a . . . . p. K. Sigmund: entschuldigt Nichtveröffentlichung d. Citation d. Papstes * . . . . . . p. 304, 52b nicht gen. Prefetto: soll im Pisanischen bleiben, bis K. Sigmund 353, 51 a kommt * . . . . p. Hagenau. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann d. Baseler Herren- u. Städte- tag nicht beschicken, nr. 596. . . . . p. 972 kurz vor 11 Basel. Instruktion Hzg. Wilhelms v. Baiern für Gesandten an K. Sigmund, nr. 593 . . . . . . . . . . . . . . . . p. 966 Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund üb. nicht näher bezeichnete . [Bamberger?] Angelegenheit * . . . . 966, 45a . . . . p. Verzeichnis von Überfällen u. s. w. bei Basel, nr. 593a . . . . p. 967 Adressen f. Schreiben K. Sigmunds an Reichsstände betr. Landfrieden, . . . . nr. 593b . . . . . - P. 968 11 Basel. Klaus Schanlit an gen. Straßb. Ammeister üb. Verhandlungen mit Haupt v. Pappenheim wegen Romfahrtsdienst, nr. 169 p. 268 . . . . . . . . . . Siena. Die Stadt an nicht gen. Prefetto: wie am 10. Juni * . . . . . . p. 353, 25b Tarascon. Gen. Kardinal an d. Konzil: bittet, ihn nicht zu citieren *) . . . . p. 418, 38 a 12 Lucca. Die Anzianen an Mailänd. Kapitäne üb. siegreiches Gefecht mit d. Florentinern * p. 355, 43b 13 Nürnberg. Die Stadt an Mf. v. Brandenburg: schickt Brief K. Sigmunds * . . . p. 506, 40 a . . . . . . . . . . p. 506, 42а — Bf. v. Bamberg: desgl. * . 14 Lucca. K. Sigmund an Siena: wünscht Vereinigung d. Sienes. mit d. Mailänd. Truppen, nr. 211 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 353 . . . . p. 353, 27b 15 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Unterstützung d. Mailänd. Kapitäne * Die Stadt an Hzg. v. Mailand: soll d. Mailänd. Truppen mit Geld versorgen * p. — 16 353, 32b Nürnberg. Bündnis zw. Nürnberg, Windsheim u. Weißenburg auf 2 Jahre * . . . p. 993, 41 2 Lucea. K. Sigmund an Florenz: klagt üb. Angriff d. Florent. Truppen auf Lucca; warnt vor weiteren Ubergriffen, nr. 216 . . . . . p. 360 Ders. an d. Konzil üb. Ausführung d. Citation d. Papstes, nr. 263 . . p. 445 17 p. 1000 18 bis Sept. 10 Nürnberg. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Mergentheimer Tage, nr. 619 18 Lucca. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Gesandtschaft an d. Konzil u. Lage . in Italien, nr. 264 . . . . . . . . . . . p. 446 . . . . Hzg. Wilhelm v. Baiern verkündet d. Urteil i. d. Streitsache zw. Henmann Offen- Basel. burg u. Ludw. Meyer *) . . . . p. 973, 29a . . . . . . p. 351, 49 a 19 Siena. Die Stadt an Giov. da Massa: soll Liste d. kgl. Barone schicken * dens. betr. Geleit für Gesandte u. Entsendung v. Hilfstruppen * p. 354, 29a K. Sigmund üb. Gesandtschaft an ihn u. seine Unterstützung * p. 354, 37b dens.: will so viele Hilfstruppen schicken, als sie kann * . . . p. 355, 25a 20 . . . . p. 469, 46а . Basel. Konzil gibt der Hussit. Gesandtschaft Geleit * . . . . ernennt gen. Kardinal zum Kommissar in Avignon u. Venaissin * . . p. 486, 37a — 21 Siena. Die Stadt an Giov. da Massa: wird so viele Truppen schicken, als sie kann * p. 355, 40 a p. 356 Lucca. K. Sigmund an Siena betr. Ermöglichung seines Marsches nach Siena *, nr. 212 Florenz. Die Stadt an K. Sigmund: rechtfertigt Vorgehen gegen Lucca, nr. 217 . р. 363 — — — — 9 10
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1055 1432 Juni 3 Siena. Die Stadt an gen. Gesandten: soll üb. d. Begleiter K. Sigmunds berichten * p. 351, 42 a Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Kosten von 56 Bullen * . . p. 147, 21b . Lucca. K. Sigmund an Siena: bittet um Hilfstruppen *, nr. 209 . . . . p. 352 4 Mailand. Der Herzog an Gf. Thallóczy betr. Fortsetzung d. Krieges gegen d. Liga, nr. 202 p. 344 5 Siena. Die Stadt an Hzg. v. Mailand üb. Besorgnisse aus Anlaß d. bevorstehenden An- kunft K. Sigmunds *. . . p. 350, 36b . . . . . . K. Sigmund: bittet um Geleit f. Gesandte an ihn *, nr. 210 . . p. 353 . . . . Lucca. K. Sigmund an Siena: bittet um Hilfstruppen * . p. 353, 30 а . . p. 293, 36 a 6 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Kommission für Empfang K. Sigmunds * Rom. Notariatsinstrument üb. Publikation d. Citation von Papst u. Kardinälen in Rom * p. 304, 27 Florenz. Die Stadt an K. Sigmund: schickt Biagio Guasconi, nr. 215 p. 359 . . . . ad 6 Florenz. Instruktion d. Stadt für Gesandten an K. Sigmund *. . . p. 360, 29a 7 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Befugnisse d. Kommission für Empfang K. Sig- munds * . . . . . p. 293, 41 a . . . . p. 353, 35а Die Stadt an K. Sigmund: kann keine Hilfstruppen schicken * Giov. da Massa: kann d. König keine Hilfstruppen schicken * . p. 353, 47 a dens.: desgl. * 353, 49 a . . . . p. K. Sigmund: entschuldigt Nichtveröffentlichung d. Citation d. Papstes * . . . . . . p. 304, 52b nicht gen. Prefetto: soll im Pisanischen bleiben, bis K. Sigmund 353, 51 a kommt * . . . . p. Hagenau. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann d. Baseler Herren- u. Städte- tag nicht beschicken, nr. 596. . . . . p. 972 kurz vor 11 Basel. Instruktion Hzg. Wilhelms v. Baiern für Gesandten an K. Sigmund, nr. 593 . . . . . . . . . . . . . . . . p. 966 Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund üb. nicht näher bezeichnete . [Bamberger?] Angelegenheit * . . . . 966, 45a . . . . p. Verzeichnis von Überfällen u. s. w. bei Basel, nr. 593a . . . . p. 967 Adressen f. Schreiben K. Sigmunds an Reichsstände betr. Landfrieden, . . . . nr. 593b . . . . . - P. 968 11 Basel. Klaus Schanlit an gen. Straßb. Ammeister üb. Verhandlungen mit Haupt v. Pappenheim wegen Romfahrtsdienst, nr. 169 p. 268 . . . . . . . . . . Siena. Die Stadt an nicht gen. Prefetto: wie am 10. Juni * . . . . . . p. 353, 25b Tarascon. Gen. Kardinal an d. Konzil: bittet, ihn nicht zu citieren *) . . . . p. 418, 38 a 12 Lucca. Die Anzianen an Mailänd. Kapitäne üb. siegreiches Gefecht mit d. Florentinern * p. 355, 43b 13 Nürnberg. Die Stadt an Mf. v. Brandenburg: schickt Brief K. Sigmunds * . . . p. 506, 40 a . . . . . . . . . . p. 506, 42а — Bf. v. Bamberg: desgl. * . 14 Lucca. K. Sigmund an Siena: wünscht Vereinigung d. Sienes. mit d. Mailänd. Truppen, nr. 211 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 353 . . . . p. 353, 27b 15 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Unterstützung d. Mailänd. Kapitäne * Die Stadt an Hzg. v. Mailand: soll d. Mailänd. Truppen mit Geld versorgen * p. — 16 353, 32b Nürnberg. Bündnis zw. Nürnberg, Windsheim u. Weißenburg auf 2 Jahre * . . . p. 993, 41 2 Lucea. K. Sigmund an Florenz: klagt üb. Angriff d. Florent. Truppen auf Lucca; warnt vor weiteren Ubergriffen, nr. 216 . . . . . p. 360 Ders. an d. Konzil üb. Ausführung d. Citation d. Papstes, nr. 263 . . p. 445 17 p. 1000 18 bis Sept. 10 Nürnberg. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Mergentheimer Tage, nr. 619 18 Lucca. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Gesandtschaft an d. Konzil u. Lage . in Italien, nr. 264 . . . . . . . . . . . p. 446 . . . . Hzg. Wilhelm v. Baiern verkündet d. Urteil i. d. Streitsache zw. Henmann Offen- Basel. burg u. Ludw. Meyer *) . . . . p. 973, 29a . . . . . . p. 351, 49 a 19 Siena. Die Stadt an Giov. da Massa: soll Liste d. kgl. Barone schicken * dens. betr. Geleit für Gesandte u. Entsendung v. Hilfstruppen * p. 354, 29a K. Sigmund üb. Gesandtschaft an ihn u. seine Unterstützung * p. 354, 37b dens.: will so viele Hilfstruppen schicken, als sie kann * . . . p. 355, 25a 20 . . . . p. 469, 46а . Basel. Konzil gibt der Hussit. Gesandtschaft Geleit * . . . . ernennt gen. Kardinal zum Kommissar in Avignon u. Venaissin * . . p. 486, 37a — 21 Siena. Die Stadt an Giov. da Massa: wird so viele Truppen schicken, als sie kann * p. 355, 40 a p. 356 Lucca. K. Sigmund an Siena betr. Ermöglichung seines Marsches nach Siena *, nr. 212 Florenz. Die Stadt an K. Sigmund: rechtfertigt Vorgehen gegen Lucca, nr. 217 . р. 363 — — — — 9 10
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1056 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Juni 21 Saragossa. K. v. Navarra an d. Konzil: entschuldigt gen. Kardinal * . . . . . . p. 418, 43 a * . . . . . p. 791, 37а Rom. Notariatsinstrument üb. Bündnisartikel zw. Papst u. Florenz . . . . p. 792, 53a Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion für Gesandten a. d. Papst *) Basel. Weinschenkungen d. Stadt aus Anlaß d. Herren� und Städtetages daselbst, nr. 597 p. 972 . . . . p. 973, 32b . zw. 22 u. 29 Colmar. Ausgaben d. Stadt f. Gesandtschaft nach Basel . . 279, 33b 22 Piombino. Gf. v. Piombino an Siena betr. Verteidigung gen. Kastells am Arno * . . p. p. 448 Lucca. K. Sigmund an d. Konzil : weist Verleumdungen von päpstlicher Seite zurück, nr. 265 p. 449 Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Präsenzliste d. Konzils u. Papst, nr. 266 . Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Straßburg: ladet z. Fürsten- u. Städtetag n. Basel . . . . . . . p. 974 . ein, nr. 598 . . Ders. ernennt Mf. Wilhelm v. Hachberg zu seinem Stellvertreter im Konzil, nr. 597a p. 973 23 25 Mailand. Der Herzog bevollm. einen Gen. zu Verhandlungen mit Venedig *. . . . p. 345, 37 a Ulm. Die Stadt an Nördlingen : beruft d. Schwäb. Städtebund nach Ulm für d. 8. Juli * p. 1033, 41 b v. 26 Rom. Vereinbarungen d. Erzbf. v. Embrun mit d. Kardinälen in d. Konzilsfrage, nr. 268 p. 451 . . p. 453 . — Der Papst an K. Sigmund betr. Konzilsfrage *, nr. 269 . . 26 Siena. Die Stadt an K. Sigmund üb. Stellung d. feindlichen u. d. Sienes. Truppen * p. 356, 29a p. 454 c. 26 Rom. Propositionen d. Papstes an K. Sigmund betr. Konzilsfrage u. s. w., nr. 270 . p. 991 27 Nürnberg. Die Stadt an Sigm. Stromer: soll d. Mergentheimer Tag besuchen *, nr. 609 p. 270 . . . 28 Lucca. K. Sigmund an Straßburg wegen Romfahrtsdienst, nr. 170. . . . . . p. 270, 9 Köln: desgl. *, nr. 170 . . . . . . . . . . . p. 235, 48b * Mainz: desgl. . . . p. 235, 49b . . * Speier: desgl. . . p. 235, 49b Worms: desgl. p. 466 Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Geleit f. d. Hussiten, nr. 277. p. 468 Ders. befiehlt allen Reichsuntertanen, d. Hussit. Gesandtschaft zu geleiten, nr. 279 Vollmacht K. Sigmunds f. Hzg. Wilhelm v. Baiern zur Führung des Reichsbanners, p. 968 . nr. 594 . Siena. Die Stadt an K. Sigmund üb. Stellung ihrer u. d. feindlichen Truppen * . . p. 356, 37a p. 983 Mannheim. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Kard. Cesarini betr. Landfrieden, nr. 601. . . p. 992 . Nürnberg. Die Stadt an Erzbf. v. Mainz betr. Mergentheimer Tag, nr. 610 p. 992 . . . . . Windsheim : desgl., nr. 612 992, 35 . . p. Weißenburg: desgl. *, nr. 612 p. 992 Sigm. Stromer : instruiert ihn für d. Mergentheimer Tag, nr. 611 p. 466 wohl 28 Lucca. K. Sigmund gibt der Hussit. Gesandtschaft an d. Konzil Geleit, nr. 278 p. 271 . . . entbindet Basel vom Romfahrtsdienst, nr. 171 . Köln desgl. *, nr. 171. . . . . . . . . p. 271, 20 Straßburg desgl. *, nr. 171 . . . . . . . . . p. 271,31 p. 272 Worms desgl., nr. 172 . . . . . . . . . . p. 272, 21 . Mainz desgl. *, nr. 172 . . . . . . . . . p. 272, 30 . . Speier desgl. *, nr. 172 Ders. an Florenz: befiehlt Einstellung d. Feindseligkeiten gegen d. Reichsunter- p. 366 . . . . tanen u. Rückgabe d. Reichsgebietes, nr. 218 p. 971 Schwäb. Städtebund: soll Hzg. Wilhelm v. Baiern helfen, nr. 595 . Straßburg, Basel u. d. Elsäss. Städte: desgl. *, nr. 595 . . . . p. 971,20 . . . p. 356, 47а 30 Siena. Die Stadt an K. Sigmund: meldet Vorrücken feindlicher Kapitäne *. p. 509 . . . . . . . . . Juli Basel. Zeitung mit Neuigkeiten aus Italien, nr. 315. . 1 Lucca. K. Sigmund befiehlt allen Reichsuntertanen Unterstützung von Gen. *, nr. 191 . p. 328 p. 469 . . . . . Ders. an d. Konzil: beglaubigt Joh. v. Maulbronn *, nr. 280 . . . . . . . p. 351, 513 Giov. da Massa an Siena üb. d. Gefolge K. Sigmunds * . . . . p. 1032 Heidelberg. Pf. Ludwig an Nördlingen: fordert d. Reichssteuer ein, nr. 652 . . . . p. 1032,12 . . . . . . . Frankfurt: desgl. *, nr. 652. . . . . p. 1032,15 . . . . . Friedberg: desgl. *, nr. 652. . . . . . p. 1032,19 St. Gallen: desgl. *, nr. 652 . . . p. 356, 24b Siena. Die Stadt an K. Sigmund üb. Bewegungen d. feindlichen Truppen . . . . p. 474, 30 а Prag. Prag an K. Sigmund betr. Hussit. Gesandtschaft u. Konzil * 3 bis Okt. 12 Ulm. Ausgaben d. Schwäb. Städtebundes aus Anlaß von Landfriedensverhand- . p. 1001 . . . . . lungen, nr. 620 . 3 Florenz. Die Stadt an K. Sigmund: beschuldigt d. Hzg. v. Mailand u. Siena des Friedens- . P. 367 bruches; wird rechtmäßigen Besitz v. Reichsgebiet nachweisen, nr. 219 — — — — — — 29 2 — —
1056 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Juni 21 Saragossa. K. v. Navarra an d. Konzil: entschuldigt gen. Kardinal * . . . . . . p. 418, 43 a * . . . . . p. 791, 37а Rom. Notariatsinstrument üb. Bündnisartikel zw. Papst u. Florenz . . . . p. 792, 53a Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion für Gesandten a. d. Papst *) Basel. Weinschenkungen d. Stadt aus Anlaß d. Herren� und Städtetages daselbst, nr. 597 p. 972 . . . . p. 973, 32b . zw. 22 u. 29 Colmar. Ausgaben d. Stadt f. Gesandtschaft nach Basel . . 279, 33b 22 Piombino. Gf. v. Piombino an Siena betr. Verteidigung gen. Kastells am Arno * . . p. p. 448 Lucca. K. Sigmund an d. Konzil : weist Verleumdungen von päpstlicher Seite zurück, nr. 265 p. 449 Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Präsenzliste d. Konzils u. Papst, nr. 266 . Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Straßburg: ladet z. Fürsten- u. Städtetag n. Basel . . . . . . . p. 974 . ein, nr. 598 . . Ders. ernennt Mf. Wilhelm v. Hachberg zu seinem Stellvertreter im Konzil, nr. 597a p. 973 23 25 Mailand. Der Herzog bevollm. einen Gen. zu Verhandlungen mit Venedig *. . . . p. 345, 37 a Ulm. Die Stadt an Nördlingen : beruft d. Schwäb. Städtebund nach Ulm für d. 8. Juli * p. 1033, 41 b v. 26 Rom. Vereinbarungen d. Erzbf. v. Embrun mit d. Kardinälen in d. Konzilsfrage, nr. 268 p. 451 . . p. 453 . — Der Papst an K. Sigmund betr. Konzilsfrage *, nr. 269 . . 26 Siena. Die Stadt an K. Sigmund üb. Stellung d. feindlichen u. d. Sienes. Truppen * p. 356, 29a p. 454 c. 26 Rom. Propositionen d. Papstes an K. Sigmund betr. Konzilsfrage u. s. w., nr. 270 . p. 991 27 Nürnberg. Die Stadt an Sigm. Stromer: soll d. Mergentheimer Tag besuchen *, nr. 609 p. 270 . . . 28 Lucca. K. Sigmund an Straßburg wegen Romfahrtsdienst, nr. 170. . . . . . p. 270, 9 Köln: desgl. *, nr. 170 . . . . . . . . . . . p. 235, 48b * Mainz: desgl. . . . p. 235, 49b . . * Speier: desgl. . . p. 235, 49b Worms: desgl. p. 466 Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Geleit f. d. Hussiten, nr. 277. p. 468 Ders. befiehlt allen Reichsuntertanen, d. Hussit. Gesandtschaft zu geleiten, nr. 279 Vollmacht K. Sigmunds f. Hzg. Wilhelm v. Baiern zur Führung des Reichsbanners, p. 968 . nr. 594 . Siena. Die Stadt an K. Sigmund üb. Stellung ihrer u. d. feindlichen Truppen * . . p. 356, 37a p. 983 Mannheim. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Kard. Cesarini betr. Landfrieden, nr. 601. . . p. 992 . Nürnberg. Die Stadt an Erzbf. v. Mainz betr. Mergentheimer Tag, nr. 610 p. 992 . . . . . Windsheim : desgl., nr. 612 992, 35 . . p. Weißenburg: desgl. *, nr. 612 p. 992 Sigm. Stromer : instruiert ihn für d. Mergentheimer Tag, nr. 611 p. 466 wohl 28 Lucca. K. Sigmund gibt der Hussit. Gesandtschaft an d. Konzil Geleit, nr. 278 p. 271 . . . entbindet Basel vom Romfahrtsdienst, nr. 171 . Köln desgl. *, nr. 171. . . . . . . . . p. 271, 20 Straßburg desgl. *, nr. 171 . . . . . . . . . p. 271,31 p. 272 Worms desgl., nr. 172 . . . . . . . . . . p. 272, 21 . Mainz desgl. *, nr. 172 . . . . . . . . . p. 272, 30 . . Speier desgl. *, nr. 172 Ders. an Florenz: befiehlt Einstellung d. Feindseligkeiten gegen d. Reichsunter- p. 366 . . . . tanen u. Rückgabe d. Reichsgebietes, nr. 218 p. 971 Schwäb. Städtebund: soll Hzg. Wilhelm v. Baiern helfen, nr. 595 . Straßburg, Basel u. d. Elsäss. Städte: desgl. *, nr. 595 . . . . p. 971,20 . . . p. 356, 47а 30 Siena. Die Stadt an K. Sigmund: meldet Vorrücken feindlicher Kapitäne *. p. 509 . . . . . . . . . Juli Basel. Zeitung mit Neuigkeiten aus Italien, nr. 315. . 1 Lucca. K. Sigmund befiehlt allen Reichsuntertanen Unterstützung von Gen. *, nr. 191 . p. 328 p. 469 . . . . . Ders. an d. Konzil: beglaubigt Joh. v. Maulbronn *, nr. 280 . . . . . . . p. 351, 513 Giov. da Massa an Siena üb. d. Gefolge K. Sigmunds * . . . . p. 1032 Heidelberg. Pf. Ludwig an Nördlingen: fordert d. Reichssteuer ein, nr. 652 . . . . p. 1032,12 . . . . . . . Frankfurt: desgl. *, nr. 652. . . . . p. 1032,15 . . . . . Friedberg: desgl. *, nr. 652. . . . . . p. 1032,19 St. Gallen: desgl. *, nr. 652 . . . p. 356, 24b Siena. Die Stadt an K. Sigmund üb. Bewegungen d. feindlichen Truppen . . . . p. 474, 30 а Prag. Prag an K. Sigmund betr. Hussit. Gesandtschaft u. Konzil * 3 bis Okt. 12 Ulm. Ausgaben d. Schwäb. Städtebundes aus Anlaß von Landfriedensverhand- . p. 1001 . . . . . lungen, nr. 620 . 3 Florenz. Die Stadt an K. Sigmund: beschuldigt d. Hzg. v. Mailand u. Siena des Friedens- . P. 367 bruches; wird rechtmäßigen Besitz v. Reichsgebiet nachweisen, nr. 219 — — — — — — 29 2 — —
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1057 1432 Juli 5 Siena. Ratsbeschluß betr. Unterbringung d. Gefolges K. Sigmunds . . . p. 351, 47b Basel. Konzil an Erzbf. v. Mainz betr. Fürbitten für Gelingen d. Hussitenverhandlungen * p. 533, 50 a Nürnberg. Die Stadt an Pf. Ludwig betr. Reichssteuer *) p. 1032, 34 a . . Ulm wegen Forderung der Reichssteuer durch Pf. Ludwig * р. 1032, 39 a Rothenburg desgl. * . . . . . . p. 1032, 41 a 6 Siera. Die Stadt an K. Sigmund: mel let Abzug der feindlichen Truppen *) . . . p. 356, 40b 7 bei Peccioli. K. Sigmund an Siena: wird morgen weitermarschieren, nr. 213 . . . . p. 356 8 Siena. Die Stadt an K. Sigmund: freut sich üb. seinen Aufbruch von Lucca . . p. 357, 42а * . . p. 357, 44b — Giov. da Massa betr. Aufbruch K. Sigmunds von Lucca 9 Pomarance. Sienes. Kommissar an Siena: meldet K. Sigmunds Ankunft * . . . . p. 280, 42а 10 Friedberg. Die Stadt an Frankfurt wegen Reichssteuer * . . . . p. 952, 43b . Nördlingen. Die Stadt an Pf. Ludwig: wird wegen Reichssteuer später antworten, nr. 653 p. 1033 Memmingen. Abschied d. Schwäb. Städtebundes betr. Reichssteuer, nr. 654. . . . . p. 1033 14 Lucca. Bartolommeo Martini an seinen Bruder üb. Gefecht d. Lucches. u. kgl. Truppen mit den Florentinern * . . . . p. 355, 46a u. 361, 53b Nürnberg. Die Stadt an Pf. Ludwig betr. Reichssteuer, nr. 655 . . . . . . . . p. 1034 ad 14 Nürnberg. Ausgabe der Stadt für Brief nach Heidelberg * . . . . p. 1034, 46b Barcelona. Die Königin v. Aragon an d. Konzil: entschuldigt gen. Kardinal * . . . p. 418, 43a 15 Siena. Gen. Notare transsumieren drei Aktenstücke betr. Konzilsfrage *) . . p. 451, 33 u. 45b K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. d. Resultat d. Verhandlungen d. — Erzbf. v. Embrun mit d. Papst, nr. 271 . . . . . . . p. 455 Rom. Der Papst an Hzg v. Savoyen betr. Konzilsfrage * . . . . . . . . . . p. 453, 43a Frankfurt. Die Stadt an Friedberg betr. Reichssteuer *) . . . . . . p. 953, 1 . Nürnberg. Die Stadt an Ulm betr. Antwort an Pf. Ludwig wegen Reichssteuer * . p. 1032, 47 a Weißenburg: schickt Brief d. Pfalzgrafen nebst Antwort, nr. 613 p. 993 Windsheim: desgl. u. üb. d. Mergentheimer Tag, nr. 613 . . p. 993, 18 Frankfurt. Die Stadt an Pf. Ludwig betr Reichssteuer *, nr. 656 . . . . . . . . p. 1035 ad 17 Frankfurt. Ausgabe d. Stadt f. Brief nach Heidelberg . . . . . . . . p. 1035, 27а 18 Basel. Bericht Joh.'s v. Maulbronn üb. Gesandtschaft an K. Sigmund nach Lucca, nr. 281 p. 469 19 — Die Stadt bestätigt Empfang v. Quittungen üb. Romfahrtsdienst, nr. 173 . . . p. 273 Haupt v. Pappenheim bescheinigt Basel Ablösung d. Romfahrtsdienstes * . . p. 273, 46a London. Bf. v. Durham an d. Konzil: will Vertreter schicken*. . . . . . p. 485, 27b Speier. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Pf. Ludwig : soll Räte schicken wegen Landfrieden, nr. 602 p. 984 ad 19 Basel. Notiz d. Stadt üb. Zahlung d. Ablösung d. Romfahrtsdienstes . . . . p. 237, 35а 20 Siena. Die Stadt an d. Papst: beschwert sich üb. Niccolò Fortebraccio *) . . . p. 461, 24b Westminster. K. v. England an d. Konzil: will Gesandte schicken * . . . . p. 476, 55b Colmar. Ausgabe d. Stadt f. Gesandten nach Oberehnheim wegen Reichssteuer . . p. 1032, 45b 21 Siena. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand üb. Konzilsfrage *) . . p. 456, 36 a Beschwerdeschrift Sienas an K. Sigmund üb. Feindseligkeiten d. päpstl. Truppen * p. 461, 26 a Ratsbeschluß betr. Leistung d. Treueides vor K. Sigmund * . . . p. 463, 13а Desgl. betr. Bitte an K. Sigmund wegen d. Form d. Treueides *. . . . . p. 463, 19a 22 London. Erzbf. v. York an d. Konzil: will Vertreter schicken *) . . . . p. 485, 53a 23 Siena. Denkschrift d. Erzbf. v. Embrun betr. päpstl. Artikel in d. Konzilsfrage, nr. 272 p. 457 24 — Ratsbeschluß betr. Ort der Eidesleistung vor K. Sigmund *. . . . . . . p. 463, 26 a Hagenau. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm von Baiern: beglaubigt Räte * . . . p. 988, 47b Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes f. Boten an K. Sigmund wegen Reichssteuer p. 1034, 32b 25 Rom. Fünf Kardinäle ernennen Prokuratoren beim Konzil *) . . . . . . . . p. 441, 39b Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern gibt d. Hussit. Gesandten Geleit * . . p. 466, 40a u. 602, 28b Ders. an K. Sigmund üb. seine Rheinreise u. d. Landfrieden, nr. 603 . . . . p. 985 Der Papst gibt kgl. Gesandten Geleit * . . . . . . . . . . . p. 459, 48b Weinschenkungen d. Stadt aus Anlaß d. Fürsten- u. Städtetages daselbst, nr. 607 p. 990 Hzg. Wilhelm v. Baiern an Pf. v. Neumarkt betr. Gesuche an Schwäb. Reichs- stände um Geleit für Hussit. Gesandtschaft * . . . . . . . . . . p. 466, 31b Ders. an Nördlingen wegen Geleit für Hussit. Gesandtschaft * . . . . p. 466, 39b Die Stadt gibt dem Bf. v. Chur Geleit nach Rom * . . . . . . p. 307, 38 а K. Sigmund an d. Konzil betr. Vergleich mit d. Papst u. Prozeß gegen ihn, nr. 273 p. 458 Ratsbeschluß betr. Eidesleistung d. Sienes. Kapitäne * . . p. 463, 32а Schlettstadt. Pfin. Anna an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll sie Dienstag besuchen * . p. 976, 46 a c. 27 Siena. Bruchstück einer Instruktion K. Sigmunds f. Gesandte an d. Papst, nr. 274 p. 460 26 Rom. Basel. 27 — — 16 17 Siena.
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1057 1432 Juli 5 Siena. Ratsbeschluß betr. Unterbringung d. Gefolges K. Sigmunds . . . p. 351, 47b Basel. Konzil an Erzbf. v. Mainz betr. Fürbitten für Gelingen d. Hussitenverhandlungen * p. 533, 50 a Nürnberg. Die Stadt an Pf. Ludwig betr. Reichssteuer *) p. 1032, 34 a . . Ulm wegen Forderung der Reichssteuer durch Pf. Ludwig * р. 1032, 39 a Rothenburg desgl. * . . . . . . p. 1032, 41 a 6 Siera. Die Stadt an K. Sigmund: mel let Abzug der feindlichen Truppen *) . . . p. 356, 40b 7 bei Peccioli. K. Sigmund an Siena: wird morgen weitermarschieren, nr. 213 . . . . p. 356 8 Siena. Die Stadt an K. Sigmund: freut sich üb. seinen Aufbruch von Lucca . . p. 357, 42а * . . p. 357, 44b — Giov. da Massa betr. Aufbruch K. Sigmunds von Lucca 9 Pomarance. Sienes. Kommissar an Siena: meldet K. Sigmunds Ankunft * . . . . p. 280, 42а 10 Friedberg. Die Stadt an Frankfurt wegen Reichssteuer * . . . . p. 952, 43b . Nördlingen. Die Stadt an Pf. Ludwig: wird wegen Reichssteuer später antworten, nr. 653 p. 1033 Memmingen. Abschied d. Schwäb. Städtebundes betr. Reichssteuer, nr. 654. . . . . p. 1033 14 Lucca. Bartolommeo Martini an seinen Bruder üb. Gefecht d. Lucches. u. kgl. Truppen mit den Florentinern * . . . . p. 355, 46a u. 361, 53b Nürnberg. Die Stadt an Pf. Ludwig betr. Reichssteuer, nr. 655 . . . . . . . . p. 1034 ad 14 Nürnberg. Ausgabe der Stadt für Brief nach Heidelberg * . . . . p. 1034, 46b Barcelona. Die Königin v. Aragon an d. Konzil: entschuldigt gen. Kardinal * . . . p. 418, 43a 15 Siena. Gen. Notare transsumieren drei Aktenstücke betr. Konzilsfrage *) . . p. 451, 33 u. 45b K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. d. Resultat d. Verhandlungen d. — Erzbf. v. Embrun mit d. Papst, nr. 271 . . . . . . . p. 455 Rom. Der Papst an Hzg v. Savoyen betr. Konzilsfrage * . . . . . . . . . . p. 453, 43a Frankfurt. Die Stadt an Friedberg betr. Reichssteuer *) . . . . . . p. 953, 1 . Nürnberg. Die Stadt an Ulm betr. Antwort an Pf. Ludwig wegen Reichssteuer * . p. 1032, 47 a Weißenburg: schickt Brief d. Pfalzgrafen nebst Antwort, nr. 613 p. 993 Windsheim: desgl. u. üb. d. Mergentheimer Tag, nr. 613 . . p. 993, 18 Frankfurt. Die Stadt an Pf. Ludwig betr Reichssteuer *, nr. 656 . . . . . . . . p. 1035 ad 17 Frankfurt. Ausgabe d. Stadt f. Brief nach Heidelberg . . . . . . . . p. 1035, 27а 18 Basel. Bericht Joh.'s v. Maulbronn üb. Gesandtschaft an K. Sigmund nach Lucca, nr. 281 p. 469 19 — Die Stadt bestätigt Empfang v. Quittungen üb. Romfahrtsdienst, nr. 173 . . . p. 273 Haupt v. Pappenheim bescheinigt Basel Ablösung d. Romfahrtsdienstes * . . p. 273, 46a London. Bf. v. Durham an d. Konzil: will Vertreter schicken*. . . . . . p. 485, 27b Speier. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Pf. Ludwig : soll Räte schicken wegen Landfrieden, nr. 602 p. 984 ad 19 Basel. Notiz d. Stadt üb. Zahlung d. Ablösung d. Romfahrtsdienstes . . . . p. 237, 35а 20 Siena. Die Stadt an d. Papst: beschwert sich üb. Niccolò Fortebraccio *) . . . p. 461, 24b Westminster. K. v. England an d. Konzil: will Gesandte schicken * . . . . p. 476, 55b Colmar. Ausgabe d. Stadt f. Gesandten nach Oberehnheim wegen Reichssteuer . . p. 1032, 45b 21 Siena. K. Sigmund an Hzg. v. Mailand üb. Konzilsfrage *) . . p. 456, 36 a Beschwerdeschrift Sienas an K. Sigmund üb. Feindseligkeiten d. päpstl. Truppen * p. 461, 26 a Ratsbeschluß betr. Leistung d. Treueides vor K. Sigmund * . . . p. 463, 13а Desgl. betr. Bitte an K. Sigmund wegen d. Form d. Treueides *. . . . . p. 463, 19a 22 London. Erzbf. v. York an d. Konzil: will Vertreter schicken *) . . . . p. 485, 53a 23 Siena. Denkschrift d. Erzbf. v. Embrun betr. päpstl. Artikel in d. Konzilsfrage, nr. 272 p. 457 24 — Ratsbeschluß betr. Ort der Eidesleistung vor K. Sigmund *. . . . . . . p. 463, 26 a Hagenau. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm von Baiern: beglaubigt Räte * . . . p. 988, 47b Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes f. Boten an K. Sigmund wegen Reichssteuer p. 1034, 32b 25 Rom. Fünf Kardinäle ernennen Prokuratoren beim Konzil *) . . . . . . . . p. 441, 39b Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern gibt d. Hussit. Gesandten Geleit * . . p. 466, 40a u. 602, 28b Ders. an K. Sigmund üb. seine Rheinreise u. d. Landfrieden, nr. 603 . . . . p. 985 Der Papst gibt kgl. Gesandten Geleit * . . . . . . . . . . . p. 459, 48b Weinschenkungen d. Stadt aus Anlaß d. Fürsten- u. Städtetages daselbst, nr. 607 p. 990 Hzg. Wilhelm v. Baiern an Pf. v. Neumarkt betr. Gesuche an Schwäb. Reichs- stände um Geleit für Hussit. Gesandtschaft * . . . . . . . . . . p. 466, 31b Ders. an Nördlingen wegen Geleit für Hussit. Gesandtschaft * . . . . p. 466, 39b Die Stadt gibt dem Bf. v. Chur Geleit nach Rom * . . . . . . p. 307, 38 а K. Sigmund an d. Konzil betr. Vergleich mit d. Papst u. Prozeß gegen ihn, nr. 273 p. 458 Ratsbeschluß betr. Eidesleistung d. Sienes. Kapitäne * . . p. 463, 32а Schlettstadt. Pfin. Anna an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll sie Dienstag besuchen * . p. 976, 46 a c. 27 Siena. Bruchstück einer Instruktion K. Sigmunds f. Gesandte an d. Papst, nr. 274 p. 460 26 Rom. Basel. 27 — — 16 17 Siena.
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1058 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Juli zw. 28 u. Aug. 3 Basel. Entwurf zu Landfrieden f. d. Oberrhein, nr. 600 . . . p. 976 29 Innsbruck. Hzg. v. Österreich gibt d. Hussit. Gesandtschaft nach Basel Geleit * . . p. 602, 54b Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Pfin. Anna: kann nicht zu ihr kommen, nr. 599 . . p. 976 . . . . . . p. 463, 37а Siena. Ratsbeschluß betr. Eidesleistung vor K. Sigmund *. Vollmacht K. Sigmunds für Lodovico Colonna, Reichsrechte u. Reichsbesitz im Römischen Gebiet zu seinen u. d. Reiches Handen zu nehmen * . . p. 463, 28b Der Rat ernennt Deputierte zu Verhandlungen mit K. Sigmund üb. Privilegien * p. 463, 49a Gen. Erzbischöfe v. Mainz u. Köln an d. Konzil: wollen d. Kirchenfrage mit ihren o. O. . . Mitkurfürsten erörtern, nr. 321. . . . . . . . p. 524 . . . Aug. 1 Siena. Ratsbeschluß betr. Zahlung gen. Summe an kaiserl. Goldschmied * . . . . p. 463, 13b 2 Rom. Der Papst an Siena: lehnt Schuld an geschehenen Feindseligkeiten ab * . . p. 461, 26b Basel. Konzil bevollmächtigt Gen. zur Vermittlung im Brandenburg.-Baier. Streit * p. 531, 53a 531, 48b Instruktion d. Konzils für Vermittler im Brandenburg.-Baier. Streit *. . . p. Weinschenkungen d. Stadt aus Anlaß d. Fürsten. u. Städtetages daselbst, nr. 607 p. 990 Klaus v. Zissen an Hzg. v. Jülich u. Berg üb. K. Sigmund, nr. 316 p. 509 Hzg. Wilhelm v. Baiern an Pf. Stephan: schickt Ratschlag mit d. Reichsständen, . . . . nr. 603 a . . . . . . . . . . . p. 986 . p. 273 . . . . . . Mainz. Die Stadt an Frankfurt wegen Romfahrtsdienst, nr. 174 4 Avignon. Kard. v. St. Eustach an d. Konzil üb. Kastilianische Gesandtschaft * . . p. 573, 48 a 5 bis 8 Rom. Verhandlungen d. Erzbf. v. Embrun u. königl. Gesandten mit d. Papst *, p. 462 . . nr. 275 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 456, 39b 5 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: dankt für Brief [vom 21. Juli] * p. 274 6 Köln. Die Stadt bestätigt Empfang v. Quittung üb. Ablösung d. Romfahrtsdienstes, nr. 175 466, 43b . . . p. Nördlingen. Die Stadt gibt der Hussit. Gesandtschaft Geleit * Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst über K. Sigmund, Landfrieden, Konzil *, p. 986 . . . . nr. 604 . . p. 988 . . . 7 Hagenau. Pf. Stephan an Pf. Ludwig betr. Landfrieden *, nr. 605 8 Köln. Die Stadt an gen. Marschall betr. Ablösungssumme d. Romfahrtsdienstes * . p. 275, 40 a Venedig. Senatsbeschluß betr. Schreiben an Gesandten in Rom üb. Papst u. Konzil, p. 792 . . . u. a. m. *, nr. 472 . . . . . . p. 237, 35b 9 Basel. Notiz d. Stadt üb. Zahlung gen. Summe an Haupt v. Pappenheim Rom. Vollmacht d. Papstes für Kardinäle zu Verhandlungen mit K. Sigmund *. . p. 308, 38 a Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld f. Kardinäle nach Siena* p. 308, 47 a p. 989 Heidelberg. Pf. Ludwig an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Landfrieden *, nr. 606 p. 991 . 10 bis Sept. 28 Colmar. Ausgaben d. Stadt beim Baseler Fürsten- u. Städtetag, n. 608 . . p. 942, 45a 10 Augsburg. Ausgabe der Stadt f. Gesandten nach Ulm u. Mergentheim . . . Ulm. Schwäb. Städtebund an Nördlingen betr. Reichssteuer u. Tag in Mergentheim *, p. 994 . . . . nr. 614. . . . . . . . . Ders. an Pf. Ludwig: lehnt Entrichtung d. Reichssteuer ab, nr. 657 . . . . p. 1035 . . . . . . . . . p. 1035, 33b . ad 10 Ulm. Ausgabe d. Stadt für Brief nach Heidelberg *. . . . . p. 994, 45a f. Boten n. Leutkirch u. Wangen 12 44a Siena. Die Stadt an d. Podestà v. Radicofani: soll kgl. Gesandte geleiten * . . . p. 307, . . . . . p. 307, 49 a . dens.: desgl. *. . . Nürnberg. Heinz Imhof an gen. Egerer Bürger: Nachrichten üb. K. Sigmund *, nr. 317 p. 510 . . . p. 1035, 45b Ulm. Ausgabe d. Stadt f. Boten nach Oberehnheim wegen Reichssteuer p. 995 . 14 Mergentheim. Sechsjährige Landfriedensvereinigung nicht gen. Reichsstände, nr. 615 15 Siena. K. Sigmund an d. Konzil üb. Notwendigkeit seines Bleibens in Italien u. bevor- p. 464 stehende Ankunft zweier Kardinäle, nr. 276 . . . . . . . . . . p. 674, 45 a ca. med. Siena. Ders. an K. v. Frankreich üb. Konzilsfrage * . . . . p. 308, 37b 16 Siena. Die Stadt giebt zwei Kardinälen Geleit *. * . . p. 1035, 39b 18 Nürnberg. Die Stadt an Ulm: dankt f. Abschrift d. Briefes an Pf. Ludwig 19 Amboise. K. v. Frankreich an seine Prälaten: sollen Gesandte zum Konzil schicken * p. 485, 27a . . p. 512, 41a Ofen. Gen. Palatin an K. Sigmund üb. Bündnis d. Polen mit d. Hussiten * 21 Siena. K. Sigmund bevollm. drei Gen., Reichsrechte u. Reichsbesitz im Röm. Gebiet zu seinen u. d. Reiches Handen zu nehmen * . . . . . p. 464, 48а . . . p. 464, 51 a . . Ders. bevollm. zwei Gen. desgl. * . . . . . . P. 792 22 Venedig. Senatsbeschluß betr. Gesandtschaft d. Papstes an K. Sigmund *, nr. 473 . p. 275, 43a 25 Nürnberg. Haupt v. Pappenheim an Köln betr. in Nürnberg gezogenen Wechsel *) . . p. 308, 39b Siena. Die Stadt gibt zwei Kardinälen mit Gefolge Geleit * — — 30 3 13
1058 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Juli zw. 28 u. Aug. 3 Basel. Entwurf zu Landfrieden f. d. Oberrhein, nr. 600 . . . p. 976 29 Innsbruck. Hzg. v. Österreich gibt d. Hussit. Gesandtschaft nach Basel Geleit * . . p. 602, 54b Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Pfin. Anna: kann nicht zu ihr kommen, nr. 599 . . p. 976 . . . . . . p. 463, 37а Siena. Ratsbeschluß betr. Eidesleistung vor K. Sigmund *. Vollmacht K. Sigmunds für Lodovico Colonna, Reichsrechte u. Reichsbesitz im Römischen Gebiet zu seinen u. d. Reiches Handen zu nehmen * . . p. 463, 28b Der Rat ernennt Deputierte zu Verhandlungen mit K. Sigmund üb. Privilegien * p. 463, 49a Gen. Erzbischöfe v. Mainz u. Köln an d. Konzil: wollen d. Kirchenfrage mit ihren o. O. . . Mitkurfürsten erörtern, nr. 321. . . . . . . . p. 524 . . . Aug. 1 Siena. Ratsbeschluß betr. Zahlung gen. Summe an kaiserl. Goldschmied * . . . . p. 463, 13b 2 Rom. Der Papst an Siena: lehnt Schuld an geschehenen Feindseligkeiten ab * . . p. 461, 26b Basel. Konzil bevollmächtigt Gen. zur Vermittlung im Brandenburg.-Baier. Streit * p. 531, 53a 531, 48b Instruktion d. Konzils für Vermittler im Brandenburg.-Baier. Streit *. . . p. Weinschenkungen d. Stadt aus Anlaß d. Fürsten. u. Städtetages daselbst, nr. 607 p. 990 Klaus v. Zissen an Hzg. v. Jülich u. Berg üb. K. Sigmund, nr. 316 p. 509 Hzg. Wilhelm v. Baiern an Pf. Stephan: schickt Ratschlag mit d. Reichsständen, . . . . nr. 603 a . . . . . . . . . . . p. 986 . p. 273 . . . . . . Mainz. Die Stadt an Frankfurt wegen Romfahrtsdienst, nr. 174 4 Avignon. Kard. v. St. Eustach an d. Konzil üb. Kastilianische Gesandtschaft * . . p. 573, 48 a 5 bis 8 Rom. Verhandlungen d. Erzbf. v. Embrun u. königl. Gesandten mit d. Papst *, p. 462 . . nr. 275 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 456, 39b 5 Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: dankt für Brief [vom 21. Juli] * p. 274 6 Köln. Die Stadt bestätigt Empfang v. Quittung üb. Ablösung d. Romfahrtsdienstes, nr. 175 466, 43b . . . p. Nördlingen. Die Stadt gibt der Hussit. Gesandtschaft Geleit * Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst über K. Sigmund, Landfrieden, Konzil *, p. 986 . . . . nr. 604 . . p. 988 . . . 7 Hagenau. Pf. Stephan an Pf. Ludwig betr. Landfrieden *, nr. 605 8 Köln. Die Stadt an gen. Marschall betr. Ablösungssumme d. Romfahrtsdienstes * . p. 275, 40 a Venedig. Senatsbeschluß betr. Schreiben an Gesandten in Rom üb. Papst u. Konzil, p. 792 . . . u. a. m. *, nr. 472 . . . . . . p. 237, 35b 9 Basel. Notiz d. Stadt üb. Zahlung gen. Summe an Haupt v. Pappenheim Rom. Vollmacht d. Papstes für Kardinäle zu Verhandlungen mit K. Sigmund *. . p. 308, 38 a Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld f. Kardinäle nach Siena* p. 308, 47 a p. 989 Heidelberg. Pf. Ludwig an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Landfrieden *, nr. 606 p. 991 . 10 bis Sept. 28 Colmar. Ausgaben d. Stadt beim Baseler Fürsten- u. Städtetag, n. 608 . . p. 942, 45a 10 Augsburg. Ausgabe der Stadt f. Gesandten nach Ulm u. Mergentheim . . . Ulm. Schwäb. Städtebund an Nördlingen betr. Reichssteuer u. Tag in Mergentheim *, p. 994 . . . . nr. 614. . . . . . . . . Ders. an Pf. Ludwig: lehnt Entrichtung d. Reichssteuer ab, nr. 657 . . . . p. 1035 . . . . . . . . . p. 1035, 33b . ad 10 Ulm. Ausgabe d. Stadt für Brief nach Heidelberg *. . . . . p. 994, 45a f. Boten n. Leutkirch u. Wangen 12 44a Siena. Die Stadt an d. Podestà v. Radicofani: soll kgl. Gesandte geleiten * . . . p. 307, . . . . . p. 307, 49 a . dens.: desgl. *. . . Nürnberg. Heinz Imhof an gen. Egerer Bürger: Nachrichten üb. K. Sigmund *, nr. 317 p. 510 . . . p. 1035, 45b Ulm. Ausgabe d. Stadt f. Boten nach Oberehnheim wegen Reichssteuer p. 995 . 14 Mergentheim. Sechsjährige Landfriedensvereinigung nicht gen. Reichsstände, nr. 615 15 Siena. K. Sigmund an d. Konzil üb. Notwendigkeit seines Bleibens in Italien u. bevor- p. 464 stehende Ankunft zweier Kardinäle, nr. 276 . . . . . . . . . . p. 674, 45 a ca. med. Siena. Ders. an K. v. Frankreich üb. Konzilsfrage * . . . . p. 308, 37b 16 Siena. Die Stadt giebt zwei Kardinälen Geleit *. * . . p. 1035, 39b 18 Nürnberg. Die Stadt an Ulm: dankt f. Abschrift d. Briefes an Pf. Ludwig 19 Amboise. K. v. Frankreich an seine Prälaten: sollen Gesandte zum Konzil schicken * p. 485, 27a . . p. 512, 41a Ofen. Gen. Palatin an K. Sigmund üb. Bündnis d. Polen mit d. Hussiten * 21 Siena. K. Sigmund bevollm. drei Gen., Reichsrechte u. Reichsbesitz im Röm. Gebiet zu seinen u. d. Reiches Handen zu nehmen * . . . . . p. 464, 48а . . . p. 464, 51 a . . Ders. bevollm. zwei Gen. desgl. * . . . . . . P. 792 22 Venedig. Senatsbeschluß betr. Gesandtschaft d. Papstes an K. Sigmund *, nr. 473 . p. 275, 43a 25 Nürnberg. Haupt v. Pappenheim an Köln betr. in Nürnberg gezogenen Wechsel *) . . p. 308, 39b Siena. Die Stadt gibt zwei Kardinälen mit Gefolge Geleit * — — 30 3 13
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1059 1432 Aug. 25 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund üb. d. Propositionen d. päpstl. Ge- sandten * . . . . . . . . . . . . . . p. 476, 23 a Kaproncza. Bf. v. Agram an K. Sigmund üb. Bündnis d. Polen mit den Hussiten * p. 512, 42а Mailand. Der Herzog an Gen. betr. Einmarsch Ungar. Truppen in Friaul * . . . p. 611, 47b Augsburg. Die Stadt an Ulm betr. Versammlung d. Schwäb. Städtebundes wegen Land- frieden, nr. 616 . . . p. 998 . * . 26 Amboise. Antwort d. Königs v. Frankreich auf Propositionen v. Konzilsgesandten * . p. 485, 31 a 27 Mailand. Der Herzog an Gen.: wie am 25. Aug. *. . . . . . p. 612, 32 a 28 Siena. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. bevorstehende Ankunft zweier Kar- dinäle u. d. Nutzen seiner Anwesenheit in Italien, nr. 282. . . . . . . . p. 471 Ders. an d. Konzil wegen Einstellung d. Prozesses gegen d. Papst, nr. 283. p. 472 Kaspar Schlick an Hzg. Wilhelm v. Baiern wegen Besetzung v. Kirchengebiet durch K. Sigmund. . . . . . . . . p. 471, 42а 30 Nürnberg. Die Stadt an Herrn v. Schwamberg üb. K. Sigmund *, nr. 318 . . . . . p. 511 Augsburg üb. d. Mergentheimer Tag, nr. 617 . . . . . . p. 999 Sept. 3 Basel. Antwort d. Konzils auf d. Propositionen d. päpstl. Gesandten * . . . p. 310, 44b Hzg. Wilhelm v. Baiern an Nördlingen betr. Geleit für d. Hussit. Gesandten * p. 603, 42a Ders. an Schwäb. Reichsstände: desgl. *. c. 3 . . . . . . . . p. 603, 30a Konzil an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll sofort nach Basel zurückkehren, nr. 346 4 p. 571 Die Stadt gibt gen. Familiaris d. Kard. v. Monfort Geleit *) 5 Siena. 308, 48b . . . p. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. d. Erzbf. v. Embrun, Umkehr d. zu ihm gesandten Kardinäle, Überfall seiner Gesandten, nr. 284. . . . . . p. 473 Kuttenberg. Die Hussiten an d. Konzil: bevollmächtigen Gesandte *, nr. 355 . . . p. 592 7 Rom. Kard. Conti an Siena: bittet um Geleitsbrief * . . . . . . p. 310, 31 a 8 Siena. Die Stadt gibt zwei Kardinälen Geleit *. . . . . . . . . . p. 310, 39a Florentinischen Gesandten Geleit * . . . . . . . . . p. 487, 452 Hzg. Wilhelm v. Baiern wegen Hilfstruppen, nr. 331 . . . . p. 539 Mf. v. Brandenburg: desgl. *, nr. 331 . . . . . . p. 539, 2 Frankfurt u. d. Städte d. Wetterau: desgl., nr. 332 . . . . p. 540 Mf. v. Hachberg-Sausenberg: desgl. *, nr. 332 . . . . . . p. 540, 44 Pf. Stephan: desgl. *. . . . . . . . . . . . . . . p. 536, 27 Ulm: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . p. 536, 27 . Nürnberg: desgl. * . . . . . . . . . . p. 536, 27 9 Frankfurt. Gen. an Köln üb. in Nürnberg gezogenen Wechsel * . . . . . . . p. 275, 35b Basel. Die Stadt gibt der Hussit. Gesandtschaft Geleit * . . . p. 603, 24b 11 Rom. Der Papst ermächtigt gen. Kardinäle, Einstellung der Feindseligkeiten gegen Siena anzuordnen * . . . . . . p. 310, 13 u. 32b * Die Stadt gibt zwei Kardinälen mit Gefolge Geleit 13 Siena. . . . . . p. 310, 44a K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. bevorstehende Ankunft von päpstl. Legaten, nr. 285 . . p. 475 . . . . Die Stadt an Hzg. v. Mailand betr. dessen Friedensverhandlungen mit Venedig * p. 487, 49a 15 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld f. gen. Kardinal nach Siena * . * . . . . . . p. 310, 53а Venedig. Beratung d. Senates üb. Bulle d. Baseler Konzils *) . . p. 793, 46 а 17 Basel. Konzil an K. Sigmund: schickt Antwort an d. päpstl. Gesandten; fordert Ab- bruch der Verhandlungen mit d. Papst * . . . p. 560, 32а Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund betr. dessen Rückkehr 18 . . . . p. 580, 36 а Siena. K. Sigmund ernennt Sanzio Carillo zum Kapitän in d. Anconitanischen Mark * p. 645, 27a 19 Eger. Konzilsgesandte an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Geleit f. Hussit. Vorboten * p. 558, 37 a Venedig. Senatsbeschluß betr. Bulle d. Baseler Konzils *, nr. 474 . . . . . p. 793 Ulm. Die Stadt an Nördlingen: beruft Tag des Schwäb. Städtebundes wegen Land- frieden *, nr. 618 . . . . . . . . . . . p. 1000 * . . . 20 Siena. Ratsbeschluß betr. Vermittlung K. Sigmunds zw. Siena u. Florenz * . . . . p. 312, 10 Desgl. betr. Wahl v. Bürgern zur Aufstellung von Friedensbedingungen * . . p. 312, 11 23 Köln. Die Stadt an Straßburg: hat Erlaß des Romfahrtsdienstes erlangt * . . . p. 275, 41 b Siena. Ratsbeschluß betr. Beschenkung u. Empfang v. päpstl. Gesandten *) . . p. 310, 36b 24 Avignon. Kard. v. St. Eustach an d. Konzil betr. Kastilianische Gesandtschaft . p. 573, 41b 26 Heidelberg. Pf. Ludwig an Frankfurt betr. Geleit zum Kurfürstentage, nr. 322 . . . p. 525 28 Siena. Kard. Conti an d. Papst: hat mit K. Sigmund abgeschlossen *, nr. 286 . . p. 477 134 Deutsche Reichstags-Akten X. K. Sigmund an 21
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1059 1432 Aug. 25 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund üb. d. Propositionen d. päpstl. Ge- sandten * . . . . . . . . . . . . . . p. 476, 23 a Kaproncza. Bf. v. Agram an K. Sigmund üb. Bündnis d. Polen mit den Hussiten * p. 512, 42а Mailand. Der Herzog an Gen. betr. Einmarsch Ungar. Truppen in Friaul * . . . p. 611, 47b Augsburg. Die Stadt an Ulm betr. Versammlung d. Schwäb. Städtebundes wegen Land- frieden, nr. 616 . . . p. 998 . * . 26 Amboise. Antwort d. Königs v. Frankreich auf Propositionen v. Konzilsgesandten * . p. 485, 31 a 27 Mailand. Der Herzog an Gen.: wie am 25. Aug. *. . . . . . p. 612, 32 a 28 Siena. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. bevorstehende Ankunft zweier Kar- dinäle u. d. Nutzen seiner Anwesenheit in Italien, nr. 282. . . . . . . . p. 471 Ders. an d. Konzil wegen Einstellung d. Prozesses gegen d. Papst, nr. 283. p. 472 Kaspar Schlick an Hzg. Wilhelm v. Baiern wegen Besetzung v. Kirchengebiet durch K. Sigmund. . . . . . . . . p. 471, 42а 30 Nürnberg. Die Stadt an Herrn v. Schwamberg üb. K. Sigmund *, nr. 318 . . . . . p. 511 Augsburg üb. d. Mergentheimer Tag, nr. 617 . . . . . . p. 999 Sept. 3 Basel. Antwort d. Konzils auf d. Propositionen d. päpstl. Gesandten * . . . p. 310, 44b Hzg. Wilhelm v. Baiern an Nördlingen betr. Geleit für d. Hussit. Gesandten * p. 603, 42a Ders. an Schwäb. Reichsstände: desgl. *. c. 3 . . . . . . . . p. 603, 30a Konzil an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll sofort nach Basel zurückkehren, nr. 346 4 p. 571 Die Stadt gibt gen. Familiaris d. Kard. v. Monfort Geleit *) 5 Siena. 308, 48b . . . p. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. d. Erzbf. v. Embrun, Umkehr d. zu ihm gesandten Kardinäle, Überfall seiner Gesandten, nr. 284. . . . . . p. 473 Kuttenberg. Die Hussiten an d. Konzil: bevollmächtigen Gesandte *, nr. 355 . . . p. 592 7 Rom. Kard. Conti an Siena: bittet um Geleitsbrief * . . . . . . p. 310, 31 a 8 Siena. Die Stadt gibt zwei Kardinälen Geleit *. . . . . . . . . . p. 310, 39a Florentinischen Gesandten Geleit * . . . . . . . . . p. 487, 452 Hzg. Wilhelm v. Baiern wegen Hilfstruppen, nr. 331 . . . . p. 539 Mf. v. Brandenburg: desgl. *, nr. 331 . . . . . . p. 539, 2 Frankfurt u. d. Städte d. Wetterau: desgl., nr. 332 . . . . p. 540 Mf. v. Hachberg-Sausenberg: desgl. *, nr. 332 . . . . . . p. 540, 44 Pf. Stephan: desgl. *. . . . . . . . . . . . . . . p. 536, 27 Ulm: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . p. 536, 27 . Nürnberg: desgl. * . . . . . . . . . . p. 536, 27 9 Frankfurt. Gen. an Köln üb. in Nürnberg gezogenen Wechsel * . . . . . . . p. 275, 35b Basel. Die Stadt gibt der Hussit. Gesandtschaft Geleit * . . . p. 603, 24b 11 Rom. Der Papst ermächtigt gen. Kardinäle, Einstellung der Feindseligkeiten gegen Siena anzuordnen * . . . . . . p. 310, 13 u. 32b * Die Stadt gibt zwei Kardinälen mit Gefolge Geleit 13 Siena. . . . . . p. 310, 44a K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. bevorstehende Ankunft von päpstl. Legaten, nr. 285 . . p. 475 . . . . Die Stadt an Hzg. v. Mailand betr. dessen Friedensverhandlungen mit Venedig * p. 487, 49a 15 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld f. gen. Kardinal nach Siena * . * . . . . . . p. 310, 53а Venedig. Beratung d. Senates üb. Bulle d. Baseler Konzils *) . . p. 793, 46 а 17 Basel. Konzil an K. Sigmund: schickt Antwort an d. päpstl. Gesandten; fordert Ab- bruch der Verhandlungen mit d. Papst * . . . p. 560, 32а Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund betr. dessen Rückkehr 18 . . . . p. 580, 36 а Siena. K. Sigmund ernennt Sanzio Carillo zum Kapitän in d. Anconitanischen Mark * p. 645, 27a 19 Eger. Konzilsgesandte an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Geleit f. Hussit. Vorboten * p. 558, 37 a Venedig. Senatsbeschluß betr. Bulle d. Baseler Konzils *, nr. 474 . . . . . p. 793 Ulm. Die Stadt an Nördlingen: beruft Tag des Schwäb. Städtebundes wegen Land- frieden *, nr. 618 . . . . . . . . . . . p. 1000 * . . . 20 Siena. Ratsbeschluß betr. Vermittlung K. Sigmunds zw. Siena u. Florenz * . . . . p. 312, 10 Desgl. betr. Wahl v. Bürgern zur Aufstellung von Friedensbedingungen * . . p. 312, 11 23 Köln. Die Stadt an Straßburg: hat Erlaß des Romfahrtsdienstes erlangt * . . . p. 275, 41 b Siena. Ratsbeschluß betr. Beschenkung u. Empfang v. päpstl. Gesandten *) . . p. 310, 36b 24 Avignon. Kard. v. St. Eustach an d. Konzil betr. Kastilianische Gesandtschaft . p. 573, 41b 26 Heidelberg. Pf. Ludwig an Frankfurt betr. Geleit zum Kurfürstentage, nr. 322 . . . p. 525 28 Siena. Kard. Conti an d. Papst: hat mit K. Sigmund abgeschlossen *, nr. 286 . . p. 477 134 Deutsche Reichstags-Akten X. K. Sigmund an 21
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1060 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Sept. 28 Siena. K. Sigmund an d. Papst: beglaubigt gen. Protonotar *, nr. 287 . . . . p. 477 Die Stadt gibt Jakob v. Sierck Geleit nach Rom und zurück *) . . . . p. 477, 42 a Frankfurt. Die Stadt an Pf. Ludwig: bewilligt Geleit zum Kurfürstentage *, nr. 323. p. 525 Mailand. Der Herzog an Siena wegen Verhandlungen mit d. Liga, u. a. m. * . . p. 612, 33 а 29 Siena. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. seine Absicht, nach Rom zu ziehen, . . nr. 288 . . . . . . . . . p. 477 Ders. an d. Konzil üb. Verhandlungen mit päpstl. Legaten u. a. m., nr. 289 p. 479 Der Papst an nicht gen. Kardinal: soll nach Rom kommen, nr. 290 . . . p. 480 Ders. an Ungenannten: soll nach Rom kommen wegen Verhandlungen mit K. Sig- . . mund *, nr. 290a . * a . p. 481 Die Stadt an Hzg. v. Mailand: üb. Verhandlungen mit Papst u. Florenz *, nr. 295 p. 487 Hzg. Wilhelm v. Baiern an gen. Landvögte in Schwaben: sollen d. Hussit. Vor- boten von Ulm nach Basel geleiten * . . . . . . . p. 558, 26b Ders. an Ulm: soll d. Hussit. Vorboten gut aufnehmen * . . . . . . . p. 558, 35b Die Stadt gibt der Hussit. Gesandtschaft Geleit *. 3 . . . . . p. 603, 25b — Venedig. Senatsbeschluß betr. Ubereinkommen zw. Papst u. König * . p. 491, 37a 4 bis 1433 Mai 16 Köln. Ausgaben d. Samstagsrentkammer betr. Romfahrtsdienst . . p. 274, 44 a zw. 4 u. 9 Frankfurt. Ansprache eines Gesandten d. Konzils an d. Kurfürsten, nr. 326 . p. 526 4 Mainz. Die Stadt an Frankfurt betr. Geleit f. Gesandte an d. Kurfürsten *, nr. 324 . p. 526 6 Siena. Kard. Conti an Florenz üb. Zusammenkunft K. Sigmunds mit d. Papst in Rom, nr. 296 p. 487 Beschluß d. Concistorio betr. Begleitung K. Sigmunds nach Petrioli * 8 — . . p. 613, 45 2 Nürnberg. Die Stadt an Windsheim betr. königl. Tag in Nürnberg, nr. 342 . . . . p. 551 Weißenburg desgl. *, nr. 342 . . . . . . . . . p. 551, 20 p. 532 9 Frankfurt. Gen. Kurfürsten an Hzg. v. Jülich u. Berg betr. Zollwesen am Rhein *, nr. 327 Gen. Kurfürsten an d. Konzil: beglaubigen Gesandte, nr. 328 10 p. 532 Thonon. Hzg. v. Savoyen an K. Sigmund: will zw. Reichsvasallen u. Reichsfeinden in Italien vermitteln * . . . . . . . . . . . . . p. 609, 51b Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Kommission zur Einschränkung d. Ausgaben *. p. 614, 30 a kurz vor 11 Rom. Der Papst an K. Sigmund: soll nach Rom kommen, nr. 291 . p. 481 u. 720, 35b 11 Rom. Ders. an dens.: soll friedlich nach Rom kommen, nr. 292 . . . . . . . . p. 483 Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Rückkehr d. Kard. Conti aus Siena u. dessen Vereinbarungen mit K. Sigmund, nr. 293 . . . p. 483 . . . . Hzg. Wilhelm v. Baiern erkennt seinen Geleitsbrief für d. Hussit. Gesandten an * p. 559, 49 a Die Stadt bestätigt Geleit f. d. Hussit. Gesandtschaft *) . . . . . . p. 603, 28b Beschluß d. Concistorio betr. Entsatz von Camposelvoli *) . . . . . . p. 613, 51a K. Sigmund an Straßburg üb. Verhandlungen mit Kard. Conti u. a. m., nr. 319 p. 511 Frankfurt u. d. Städte d. Wetterau desgl. *, nr. 319 . . . . p. 511,18 Ulm desgl. * . * . . . . . . . . . . . . p. 511, 38 a Rottweil desgl. *) p. 511, 382 . . Regensburg. Protokoll d. Regensburger Tages betr. Brandenburg.-Baier. Streit *. . p. 531, 51b Mainz. Erzbf. v. Mainz an Bf. v. Speier: fordert Besuch d. Konzils *, nr. 329 p. 533 . . Bf. v. Worms: desgl. *, nr. 329 . . . . . . . . p. 533, 14 Bf. v. Würzburg: desgl. *, nr. 329 . . p. 533, 16 Bf. u. Domkapitel v. Speier: sollen Bulle d. Konzils betr. Hussitenfrage bekannt machen * . . . p. 533, 42а Basel. Konzil an d. Böhmen betr. Teilnahme K. Sigmunds an d. Hussitenverhandlungen * p. 580, 42b 13 Rom. Florent. Gesandter an Florenz üb. Kommen K. Sigmunds nach Rom, Friedens- verhandlungen mit Siena, nr. 297 p. 488 . . * . . . Basel. Konzil an Hzg. Johann v. Baiern betr. Teilnahme an d. Hussitenverhandlungen * p. 603, 40b * nicht gen. Geistliche betr. Hussitenverhandlungen c.13 . . . p. 589, 32а Hzg. Wilhelm v. Baiern an Frankfurt u. andere Getreue wegen Hilfstruppen in d. 14 — p. 542 Lombardei nr. 333 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 536, 41 Ulm: desgl. *. Pf. Stephan: desgl. *) . . . . . . . . . . p. 536, 41 Rom. Der Papst an Kard. v. Rouen: soll nach Rom kommen . . . . . p. 481, 37а Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt betr. Münzprobe daselbst *) . . . p. 869, 32 a 15 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. tägliche Ausgaben f. Unterhalt K. Sigmunds * p. 642, 41 b 17 bis Nov. 13 Ulm. Auslagen d. Schwäb. Städtebundes beim kgl. Tag zu Basel, nr. 339 . p. 549 p. 490 18 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung zw. Florenz u. Siena durch d. Papst, nr. 298 Rom. Okt. 2 Siena. Basel. Basel. Siena. 12
1060 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Sept. 28 Siena. K. Sigmund an d. Papst: beglaubigt gen. Protonotar *, nr. 287 . . . . p. 477 Die Stadt gibt Jakob v. Sierck Geleit nach Rom und zurück *) . . . . p. 477, 42 a Frankfurt. Die Stadt an Pf. Ludwig: bewilligt Geleit zum Kurfürstentage *, nr. 323. p. 525 Mailand. Der Herzog an Siena wegen Verhandlungen mit d. Liga, u. a. m. * . . p. 612, 33 а 29 Siena. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. seine Absicht, nach Rom zu ziehen, . . nr. 288 . . . . . . . . . p. 477 Ders. an d. Konzil üb. Verhandlungen mit päpstl. Legaten u. a. m., nr. 289 p. 479 Der Papst an nicht gen. Kardinal: soll nach Rom kommen, nr. 290 . . . p. 480 Ders. an Ungenannten: soll nach Rom kommen wegen Verhandlungen mit K. Sig- . . mund *, nr. 290a . * a . p. 481 Die Stadt an Hzg. v. Mailand: üb. Verhandlungen mit Papst u. Florenz *, nr. 295 p. 487 Hzg. Wilhelm v. Baiern an gen. Landvögte in Schwaben: sollen d. Hussit. Vor- boten von Ulm nach Basel geleiten * . . . . . . . p. 558, 26b Ders. an Ulm: soll d. Hussit. Vorboten gut aufnehmen * . . . . . . . p. 558, 35b Die Stadt gibt der Hussit. Gesandtschaft Geleit *. 3 . . . . . p. 603, 25b — Venedig. Senatsbeschluß betr. Ubereinkommen zw. Papst u. König * . p. 491, 37a 4 bis 1433 Mai 16 Köln. Ausgaben d. Samstagsrentkammer betr. Romfahrtsdienst . . p. 274, 44 a zw. 4 u. 9 Frankfurt. Ansprache eines Gesandten d. Konzils an d. Kurfürsten, nr. 326 . p. 526 4 Mainz. Die Stadt an Frankfurt betr. Geleit f. Gesandte an d. Kurfürsten *, nr. 324 . p. 526 6 Siena. Kard. Conti an Florenz üb. Zusammenkunft K. Sigmunds mit d. Papst in Rom, nr. 296 p. 487 Beschluß d. Concistorio betr. Begleitung K. Sigmunds nach Petrioli * 8 — . . p. 613, 45 2 Nürnberg. Die Stadt an Windsheim betr. königl. Tag in Nürnberg, nr. 342 . . . . p. 551 Weißenburg desgl. *, nr. 342 . . . . . . . . . p. 551, 20 p. 532 9 Frankfurt. Gen. Kurfürsten an Hzg. v. Jülich u. Berg betr. Zollwesen am Rhein *, nr. 327 Gen. Kurfürsten an d. Konzil: beglaubigen Gesandte, nr. 328 10 p. 532 Thonon. Hzg. v. Savoyen an K. Sigmund: will zw. Reichsvasallen u. Reichsfeinden in Italien vermitteln * . . . . . . . . . . . . . p. 609, 51b Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Kommission zur Einschränkung d. Ausgaben *. p. 614, 30 a kurz vor 11 Rom. Der Papst an K. Sigmund: soll nach Rom kommen, nr. 291 . p. 481 u. 720, 35b 11 Rom. Ders. an dens.: soll friedlich nach Rom kommen, nr. 292 . . . . . . . . p. 483 Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Rückkehr d. Kard. Conti aus Siena u. dessen Vereinbarungen mit K. Sigmund, nr. 293 . . . p. 483 . . . . Hzg. Wilhelm v. Baiern erkennt seinen Geleitsbrief für d. Hussit. Gesandten an * p. 559, 49 a Die Stadt bestätigt Geleit f. d. Hussit. Gesandtschaft *) . . . . . . p. 603, 28b Beschluß d. Concistorio betr. Entsatz von Camposelvoli *) . . . . . . p. 613, 51a K. Sigmund an Straßburg üb. Verhandlungen mit Kard. Conti u. a. m., nr. 319 p. 511 Frankfurt u. d. Städte d. Wetterau desgl. *, nr. 319 . . . . p. 511,18 Ulm desgl. * . * . . . . . . . . . . . . p. 511, 38 a Rottweil desgl. *) p. 511, 382 . . Regensburg. Protokoll d. Regensburger Tages betr. Brandenburg.-Baier. Streit *. . p. 531, 51b Mainz. Erzbf. v. Mainz an Bf. v. Speier: fordert Besuch d. Konzils *, nr. 329 p. 533 . . Bf. v. Worms: desgl. *, nr. 329 . . . . . . . . p. 533, 14 Bf. v. Würzburg: desgl. *, nr. 329 . . p. 533, 16 Bf. u. Domkapitel v. Speier: sollen Bulle d. Konzils betr. Hussitenfrage bekannt machen * . . . p. 533, 42а Basel. Konzil an d. Böhmen betr. Teilnahme K. Sigmunds an d. Hussitenverhandlungen * p. 580, 42b 13 Rom. Florent. Gesandter an Florenz üb. Kommen K. Sigmunds nach Rom, Friedens- verhandlungen mit Siena, nr. 297 p. 488 . . * . . . Basel. Konzil an Hzg. Johann v. Baiern betr. Teilnahme an d. Hussitenverhandlungen * p. 603, 40b * nicht gen. Geistliche betr. Hussitenverhandlungen c.13 . . . p. 589, 32а Hzg. Wilhelm v. Baiern an Frankfurt u. andere Getreue wegen Hilfstruppen in d. 14 — p. 542 Lombardei nr. 333 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 536, 41 Ulm: desgl. *. Pf. Stephan: desgl. *) . . . . . . . . . . p. 536, 41 Rom. Der Papst an Kard. v. Rouen: soll nach Rom kommen . . . . . p. 481, 37а Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt betr. Münzprobe daselbst *) . . . p. 869, 32 a 15 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. tägliche Ausgaben f. Unterhalt K. Sigmunds * p. 642, 41 b 17 bis Nov. 13 Ulm. Auslagen d. Schwäb. Städtebundes beim kgl. Tag zu Basel, nr. 339 . p. 549 p. 490 18 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung zw. Florenz u. Siena durch d. Papst, nr. 298 Rom. Okt. 2 Siena. Basel. Basel. Siena. 12
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1061 1432 p. 526 Okt. 18 Frankfurt. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Kurfürstentages daselbst, nr. 325 . . . p. 572 Basel. Instruktion d. Konzils f. Gesandten an K. Sigmund, nr. 347 . . . . . . . Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Zahlung gen. Summe an K. Sigmund * . . . p. 613, 53a . . .. . p. 613, 21b Desgl. betr. Truppensendung zum Schutz K. Sigmunds * 19 20 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Nördlingen wegen Hussitenverhandlungen, nr. 353 . p. 588 Abtei Ruota. Antonio Petrucci an Siena: K. Sigmund soll bei Castelnuovo bleiben * p. 613, 26b 21 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Straßburg wegen Hussitenverhandlungen *, nr. 353 . p. 588, 17 . . . . p. 613, 40b . Siena. Die Stadt an K. Sigmund: soll zurückkehren *). 22 Nürnberg. Gen. Landrichter an Straßburg: ladet es vor in Sachen d. Romfahrtsdienstes * p. 235, 26 . . p. 548, 39а 23 Augsburg. Die Stadt an K. Sigmund wegen Nürnberger Messe * p. 548, 26b Frankfurt betr. Brief an d. König wegen Nürnb. Messe * . . . . . p. 568, 43 a Köln. Hzg. v. Jülich u. Berg an d. Konzil: beglaubigt Gesandten *. Hzg. v. Kleve an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt Gesandten * . . . . p. 568, 46 a . p. 534 24 Basel. Bericht v. Konzilsgesandten üb. Antwort d. Kurfürsten *, nr. 330 . . Frankfurt. Die Stadt an Friedberg: schickt abschriftlich Briefe K. Sigmunds u. Hzg. . . . . . . p. 542, 45a Wilhelms v. Baiern * . . . p. 542, 47b Gelnhausen: desgl. * 25 Gambassi. Ottaviano di S. Bartolomei an Siena betr. Büchsen für K. Sigmund * . p. 615, 43a p. 642 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Weiterzug K. Sigmunds nach Rom *, nr. 374 . . 26 Hagenau. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann d. Baseler Tag nicht besuchen, p. 543 . . . . . . k . . . . . . . nr. 334 27 Venedig. Senatsbeschluß, Friedensvermittlung d. Papstes zw. Venedig u. Hzg. v. Mai- p. 492 . . . . . land abzulehnen *, nr. 299. . . . . p. 589 Basel. Konzil an Straßburg betr. Teilnahme an d. Hussitenverhandlungen, nr. 354 . . . . . . . . . p. 589, 11 . . Nördlingen desgl. *, nr. 354 . . . . Pf. Stephan desgl. *, nr. 354 . . . . . . . . . . . . . . p. 589, 20 . . . . p. 589, 24 . . . . . . . nicht gen. Bischof desgl. *, nr. 354 . . . p. 589, 28 . . . . . . . . Bf. v. Worms desgl. *, nr. 354 . . p. 643 Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo betr. Weiterzug K. Sigmunds *, nr. 375 p. 868 . . Bingen. Beschluß kurfürstl. Räte betr. Verbot v. Gold- u. Silbermünzen, nr. 513 . p. 610, 23b 29 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Reisegeld für Gf. Thallóczy nach Ungarn *. Desgl. betr. nachträgliche Genehmigung v. Ausgaben f. K. Sigmund *. . . p. 615, 48a 30 Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt: beglaubigt Gen. zur Münzprobe * . p. 869, 50 a 31 Basel. Konzil an Frankfurt betr. Teilnahme an d. Hussitenverhandlungen *, nr. 354 . p. 589,15 Siena. K. Sigmund bevollm. gen. Räte, d. Ernennung d. Sanzio Carillo zum Kapitän in p. 644 . . . . . . . d. Anconitan. Mark zu widerrufen, nr. 377 p. 645 . . . . Ders. an d. Konzil üb. sein Verhältnis zum Papst, nr. 378 Sanzio Carillo : widerruft Ernennung z. Kapitän in d. Anconitan. Mark * p. 645, 34 b p. 643 . . . . . . . Instruktion K. Sigmunds für Gesandte an d. Papst, nr. 376 с. 31 — . . . . . . p. 511, 47b Nov. Frankfurt. Die Stadt an Friedberg: schickt Brief K. Sigmunds * . . . . . . . p. 511, 48b . Gelnhausen: desgl. *. — 1 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Konzilsfrage u. a. m., nr. 294 p. 484 . . . . p. 329, 46 a * Siena. K. Sigmund erlaubt vier Gen. Schädigung d. Florentiner Instruktion d. Stadt für Gesandten an Genua u. d. Hzg. v. Mailand * . . p. 609, 37a K. Sigmund an gen. Deutschordensprokurator: beglaubigt Gesandte *, nr. 379 . p. 647 . . p. 648 Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. sein Verhältnis zum Papst, nr. 380 . . . . p. 856, 47а Frankfurt. Ausgaben d. Stadt f. Gesandtschaft nach Bingen. . 2 Siena. Die Stadt an alle Sienes. Beamten betr. Aufnahme d. kgl. Gesandten an d. Papst* p. 646, 49b München. Hzg. Ernst v. Baiern an Nördlingen: beruft Tag nach München, nr. 621 . . p. 1001 . . . . . p. 486, 493 3 Siena. K. Sigmund an d. Konzil üb. Flucht zweier Kardinäle *. . . . . p. 746, 45b . . . . . Die Stadt an Giov. da Massa: desgl. * Odenheim. Erzbf. v. Trier bevollm. gen. Domherrn zum Empfang d. Trierer Regalien . . . . . . . p. 523, 40 . . . u. Lehen von K. Sigmund *. p. 523, 48a Instruktion d. Erzbf.'s v. Trier f. Gesandten an K. Sigmund * . . . . p. 523, 50 a . * Erzbf. v. Trier an Papst Eugen wegen Regalien * . p. 523, 39b Ders. an Bf. v. Chur: bittet um Unterstützung bei Papst u. König p. 523, 43b . . . . . . . Jakob v. Sierck: desgl. * p. 523, 44b . . . . . . . . . Kard. Orsini: desgl. * . . . . . . . . . . . p. 523, 44b Kard. Conti: desgl. *. 134* 28 4 . .
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1061 1432 p. 526 Okt. 18 Frankfurt. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Kurfürstentages daselbst, nr. 325 . . . p. 572 Basel. Instruktion d. Konzils f. Gesandten an K. Sigmund, nr. 347 . . . . . . . Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Zahlung gen. Summe an K. Sigmund * . . . p. 613, 53a . . .. . p. 613, 21b Desgl. betr. Truppensendung zum Schutz K. Sigmunds * 19 20 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Nördlingen wegen Hussitenverhandlungen, nr. 353 . p. 588 Abtei Ruota. Antonio Petrucci an Siena: K. Sigmund soll bei Castelnuovo bleiben * p. 613, 26b 21 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Straßburg wegen Hussitenverhandlungen *, nr. 353 . p. 588, 17 . . . . p. 613, 40b . Siena. Die Stadt an K. Sigmund: soll zurückkehren *). 22 Nürnberg. Gen. Landrichter an Straßburg: ladet es vor in Sachen d. Romfahrtsdienstes * p. 235, 26 . . p. 548, 39а 23 Augsburg. Die Stadt an K. Sigmund wegen Nürnberger Messe * p. 548, 26b Frankfurt betr. Brief an d. König wegen Nürnb. Messe * . . . . . p. 568, 43 a Köln. Hzg. v. Jülich u. Berg an d. Konzil: beglaubigt Gesandten *. Hzg. v. Kleve an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt Gesandten * . . . . p. 568, 46 a . p. 534 24 Basel. Bericht v. Konzilsgesandten üb. Antwort d. Kurfürsten *, nr. 330 . . Frankfurt. Die Stadt an Friedberg: schickt abschriftlich Briefe K. Sigmunds u. Hzg. . . . . . . p. 542, 45a Wilhelms v. Baiern * . . . p. 542, 47b Gelnhausen: desgl. * 25 Gambassi. Ottaviano di S. Bartolomei an Siena betr. Büchsen für K. Sigmund * . p. 615, 43a p. 642 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Weiterzug K. Sigmunds nach Rom *, nr. 374 . . 26 Hagenau. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann d. Baseler Tag nicht besuchen, p. 543 . . . . . . k . . . . . . . nr. 334 27 Venedig. Senatsbeschluß, Friedensvermittlung d. Papstes zw. Venedig u. Hzg. v. Mai- p. 492 . . . . . land abzulehnen *, nr. 299. . . . . p. 589 Basel. Konzil an Straßburg betr. Teilnahme an d. Hussitenverhandlungen, nr. 354 . . . . . . . . . p. 589, 11 . . Nördlingen desgl. *, nr. 354 . . . . Pf. Stephan desgl. *, nr. 354 . . . . . . . . . . . . . . p. 589, 20 . . . . p. 589, 24 . . . . . . . nicht gen. Bischof desgl. *, nr. 354 . . . p. 589, 28 . . . . . . . . Bf. v. Worms desgl. *, nr. 354 . . p. 643 Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo betr. Weiterzug K. Sigmunds *, nr. 375 p. 868 . . Bingen. Beschluß kurfürstl. Räte betr. Verbot v. Gold- u. Silbermünzen, nr. 513 . p. 610, 23b 29 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Reisegeld für Gf. Thallóczy nach Ungarn *. Desgl. betr. nachträgliche Genehmigung v. Ausgaben f. K. Sigmund *. . . p. 615, 48a 30 Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt: beglaubigt Gen. zur Münzprobe * . p. 869, 50 a 31 Basel. Konzil an Frankfurt betr. Teilnahme an d. Hussitenverhandlungen *, nr. 354 . p. 589,15 Siena. K. Sigmund bevollm. gen. Räte, d. Ernennung d. Sanzio Carillo zum Kapitän in p. 644 . . . . . . . d. Anconitan. Mark zu widerrufen, nr. 377 p. 645 . . . . Ders. an d. Konzil üb. sein Verhältnis zum Papst, nr. 378 Sanzio Carillo : widerruft Ernennung z. Kapitän in d. Anconitan. Mark * p. 645, 34 b p. 643 . . . . . . . Instruktion K. Sigmunds für Gesandte an d. Papst, nr. 376 с. 31 — . . . . . . p. 511, 47b Nov. Frankfurt. Die Stadt an Friedberg: schickt Brief K. Sigmunds * . . . . . . . p. 511, 48b . Gelnhausen: desgl. *. — 1 Rom. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister üb. Konzilsfrage u. a. m., nr. 294 p. 484 . . . . p. 329, 46 a * Siena. K. Sigmund erlaubt vier Gen. Schädigung d. Florentiner Instruktion d. Stadt für Gesandten an Genua u. d. Hzg. v. Mailand * . . p. 609, 37a K. Sigmund an gen. Deutschordensprokurator: beglaubigt Gesandte *, nr. 379 . p. 647 . . p. 648 Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. sein Verhältnis zum Papst, nr. 380 . . . . p. 856, 47а Frankfurt. Ausgaben d. Stadt f. Gesandtschaft nach Bingen. . 2 Siena. Die Stadt an alle Sienes. Beamten betr. Aufnahme d. kgl. Gesandten an d. Papst* p. 646, 49b München. Hzg. Ernst v. Baiern an Nördlingen: beruft Tag nach München, nr. 621 . . p. 1001 . . . . . p. 486, 493 3 Siena. K. Sigmund an d. Konzil üb. Flucht zweier Kardinäle *. . . . . p. 746, 45b . . . . . Die Stadt an Giov. da Massa: desgl. * Odenheim. Erzbf. v. Trier bevollm. gen. Domherrn zum Empfang d. Trierer Regalien . . . . . . . p. 523, 40 . . . u. Lehen von K. Sigmund *. p. 523, 48a Instruktion d. Erzbf.'s v. Trier f. Gesandten an K. Sigmund * . . . . p. 523, 50 a . * Erzbf. v. Trier an Papst Eugen wegen Regalien * . p. 523, 39b Ders. an Bf. v. Chur: bittet um Unterstützung bei Papst u. König p. 523, 43b . . . . . . . Jakob v. Sierck: desgl. * p. 523, 44b . . . . . . . . . Kard. Orsini: desgl. * . . . . . . . . . . . p. 523, 44b Kard. Conti: desgl. *. 134* 28 4 . .
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1062 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Nov. 4 Trient. Bf. v. Trient an d. Konzil: entschuldigt Nichtbesuch d. Konzils *, ny, 358, Rom. Der Papst an Siena betr. Friedensverhandlungen mit Venedig u. Florenz, Abhal- tung d. Konzils in Siena, nr. 300 . ... s Florent. Gesandter an Florenz üb. Flucht zweier Kardinále * ooo. p 5 bis Dez. 3 Niirnberg. Weinschenkungen d. Stadt zur Zeit d. kgl. Tages daselbst, nr. 343 — —. 5 Breslau. Bf. v. Breslau an d. Hochmeister iib. Lage K. Sigmunds u. a. m., nr. 320 Frankfurt. Die Stadt an Nördlingen: schickt Botschaft an d. Köniy wegen Nürnbergex Messe * . . — Prag. Die Stadt an Eger üb. Treffpunkt u. | Galeit d. Нива, Gesandten +, 7 Piombino. Giov. da Massa an Siena: meldet seine bevorstehende Einschiffung * 8 Siena. Die Stadt an d. Papst betr. Geleit für Gesandte an ihn *. Frankfurt. Schenkung d. Stadt an kurfürstl. Schreiber. — Ausgabe d. Stadt betr. Reichssteuer . . 10 Nürnberg. Die Stadt an Pf. v. Neumarkt üb. püpstl. Gesandtschaft an K. Sigmund * * — — —— Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt betr. Ánderung d. Mis tempel * . —. 11 Siena. Die Stadt an d. Papst: antwortet auf Brief vom 4. Nov., nr. 301 _ —.12 Nürnberg. Die Stadt an Regensburg: weif) üb. d. kgl. Tag nichts 1 zu berichten, nr. 344 _ — Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an Pf. Ludwig üb. Verbot d. kónigl. Goldmünze * . —.18 Rom. Nerone di Nigi an Florenz üb. Sienes. Gesandtschaft au d. Papst *. _ Lucca. Die Stadt an Antonius de Pisis: teilt verschiedene Neuigkeiten mit * — 14 Basel. Notariatsinstrument üb. Sitz der Franzós. Gesandten im Konzil * ____ 15 Mailand. Der Herzog an gen. Rite: Gf. Thallóezy sollin Pavia od. Binasco bleiben * p. Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. v. Kleve iib. Ankunft e. Franzós. Gesandten zum Konzil * . . . s.s RF . ca. med. Siena. Rede eines Gesandton d. Konzils vor r K. Sigmund, nr. . 948. 16 Frankfurt. Die Stadt an Walter Schwarzenberg wegen Niirnberger Messe * . p. Basel üb. Verbot d. Apfelgulden durch gen. Kurfürsten, nr. 514 Konrad v. Weinsberg üb. Verbot d. kgl. Gulden, nr. 515 . ihre Gesandten in Basel betr. Verbot d. Apfolgulden k, p. ad16 ______ Ausgabe d. Stadt für Briefe nach Basel . . . .. .PDP — 17 Die Stadt an Nördlingen wegen Verbot d. Apfelgulden, nr. 516. Nürnberg: desgl. ^, nr. 516 . IM Ulm. Ausgaben d. Stadt f. Boten an gen. Reichsstädte . . . . s. De — —. ad 17 Frankfurt. Ausgaben d. Stadt f. Briefe nach Nórdlingen u. Nürnberg e. p — —.18 Nürnberg. Die Stadt an Regensburg: konnte es beim Mfen. v. Brandenburg» nicht ent- schuldigen, nr. 845 . — —.—— Worms. Bf. u. Klerus an d. Konzil: entschuldigen Nichtbesuch des Konzils *..P — —. 19 Cusago. Hzg. v. Mailand an gen. Räte: schickt Vollmacht zur Fntgegennalume d. Pro- positionen d. Gfen. Thallóezy *. . p. — 20 Florenz. Die Stadt an d. Kurfürsten: weist Vorwürfe K. Sigmunds zurück, nr. 302 Ungar. GroBe: desgl. *, nr. 302 — . .Qusago. Hzg. v. Mailand an K. Sigmund üb. Niederlage d. Venetianor im n Valtellina * — 21 Frankfurt. Miinzmeister Scherff an Konr. v. Weinsberg betr. Mabregeln gegen d. kur- fürstl. Münzverbot * . . . . p . 1003, 242 . 1003, 34° Augsburg. Die Stadt an Haupt v. Pappenheim betr. Aufschub von | Rechtstag * Gen. wegen Aufschub d. Rechtstages mit ihm * Desgl. betr. Venetian. u. Florent. Gesandtschaft an d. Konzil * ____ Desgl. betr. Warnung d. Papstes vor d. Rom. Konig * — Basel. Weinschenkungen d. Stadt z. Zeit d. kgl. Tages daselbst, nr. 340 — — .. Siena. K. Sigmund erklürt Adhàrenz an d. Konzil, nr. 394 . . . 23 Mailand. Der Herzog an Gesandten K. Sigmunds : bedauert, ihn nicht sehen zu n kčnnen; verspricht, rasche Abfertigung * . . BE р. . .94 Antwort d. Herzogs auf Propositionen K. Sigmunds, r nr. 369 . Nürnberg. Die Stadt an Frankfurt betr. Miinztag, nr. 517 . _ Basel. Walter Schwarzenberg an Frankfurt üb. Antwort Basels wegen Münzfrage * p 26 Hzg. Wilhelm v. Baiern an Frankfurt: schreibt neuen Tag nach Basel aus, nr. 335 сте P Pp — 22 Venedig. Senatsbeschluß, dem Papst Gewinnung des Gfen. v. Urbino anzuraten * . p. p p Ulm: desgl. * . . . . . . + + «+ «+. . DP p. 597 p. 493 . 747, 35a p. 552 p. 513 . b48, 254 . 601, 40b 610, 39u 494, 44a 548, 48а ‚ 1085, 49а 477, 48» 869, 37b p. 494 p. 552 p. 875, 40b p. 812, 424 Gen. Kard.-Kimmerer gibt Sienes. Gesandten Geleit * . . . sp p p 312, 43% ‚ 649, 33а . 657, 30a 610, 49b 657, 43a p. 575 548, 31b p. 868 p. 869 871, 33: 871, 450 p. 870 . p. 870, 26 932, 402 870, 441 p. 553 589, 534 611, 38% p. 495 ‚ р. 495, 98 p. 640, 45b 816, 43^ 500, 34^ . 768, 302 . 794, 38% p. 550 p. 670 610, 52% p. 639 p. 871 871, 50= p. 544 544, 44^
1062 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Nov. 4 Trient. Bf. v. Trient an d. Konzil: entschuldigt Nichtbesuch d. Konzils *, ny, 358, Rom. Der Papst an Siena betr. Friedensverhandlungen mit Venedig u. Florenz, Abhal- tung d. Konzils in Siena, nr. 300 . ... s Florent. Gesandter an Florenz üb. Flucht zweier Kardinále * ooo. p 5 bis Dez. 3 Niirnberg. Weinschenkungen d. Stadt zur Zeit d. kgl. Tages daselbst, nr. 343 — —. 5 Breslau. Bf. v. Breslau an d. Hochmeister iib. Lage K. Sigmunds u. a. m., nr. 320 Frankfurt. Die Stadt an Nördlingen: schickt Botschaft an d. Köniy wegen Nürnbergex Messe * . . — Prag. Die Stadt an Eger üb. Treffpunkt u. | Galeit d. Нива, Gesandten +, 7 Piombino. Giov. da Massa an Siena: meldet seine bevorstehende Einschiffung * 8 Siena. Die Stadt an d. Papst betr. Geleit für Gesandte an ihn *. Frankfurt. Schenkung d. Stadt an kurfürstl. Schreiber. — Ausgabe d. Stadt betr. Reichssteuer . . 10 Nürnberg. Die Stadt an Pf. v. Neumarkt üb. püpstl. Gesandtschaft an K. Sigmund * * — — —— Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt betr. Ánderung d. Mis tempel * . —. 11 Siena. Die Stadt an d. Papst: antwortet auf Brief vom 4. Nov., nr. 301 _ —.12 Nürnberg. Die Stadt an Regensburg: weif) üb. d. kgl. Tag nichts 1 zu berichten, nr. 344 _ — Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an Pf. Ludwig üb. Verbot d. kónigl. Goldmünze * . —.18 Rom. Nerone di Nigi an Florenz üb. Sienes. Gesandtschaft au d. Papst *. _ Lucca. Die Stadt an Antonius de Pisis: teilt verschiedene Neuigkeiten mit * — 14 Basel. Notariatsinstrument üb. Sitz der Franzós. Gesandten im Konzil * ____ 15 Mailand. Der Herzog an gen. Rite: Gf. Thallóezy sollin Pavia od. Binasco bleiben * p. Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. v. Kleve iib. Ankunft e. Franzós. Gesandten zum Konzil * . . . s.s RF . ca. med. Siena. Rede eines Gesandton d. Konzils vor r K. Sigmund, nr. . 948. 16 Frankfurt. Die Stadt an Walter Schwarzenberg wegen Niirnberger Messe * . p. Basel üb. Verbot d. Apfelgulden durch gen. Kurfürsten, nr. 514 Konrad v. Weinsberg üb. Verbot d. kgl. Gulden, nr. 515 . ihre Gesandten in Basel betr. Verbot d. Apfolgulden k, p. ad16 ______ Ausgabe d. Stadt für Briefe nach Basel . . . .. .PDP — 17 Die Stadt an Nördlingen wegen Verbot d. Apfelgulden, nr. 516. Nürnberg: desgl. ^, nr. 516 . IM Ulm. Ausgaben d. Stadt f. Boten an gen. Reichsstädte . . . . s. De — —. ad 17 Frankfurt. Ausgaben d. Stadt f. Briefe nach Nórdlingen u. Nürnberg e. p — —.18 Nürnberg. Die Stadt an Regensburg: konnte es beim Mfen. v. Brandenburg» nicht ent- schuldigen, nr. 845 . — —.—— Worms. Bf. u. Klerus an d. Konzil: entschuldigen Nichtbesuch des Konzils *..P — —. 19 Cusago. Hzg. v. Mailand an gen. Räte: schickt Vollmacht zur Fntgegennalume d. Pro- positionen d. Gfen. Thallóezy *. . p. — 20 Florenz. Die Stadt an d. Kurfürsten: weist Vorwürfe K. Sigmunds zurück, nr. 302 Ungar. GroBe: desgl. *, nr. 302 — . .Qusago. Hzg. v. Mailand an K. Sigmund üb. Niederlage d. Venetianor im n Valtellina * — 21 Frankfurt. Miinzmeister Scherff an Konr. v. Weinsberg betr. Mabregeln gegen d. kur- fürstl. Münzverbot * . . . . p . 1003, 242 . 1003, 34° Augsburg. Die Stadt an Haupt v. Pappenheim betr. Aufschub von | Rechtstag * Gen. wegen Aufschub d. Rechtstages mit ihm * Desgl. betr. Venetian. u. Florent. Gesandtschaft an d. Konzil * ____ Desgl. betr. Warnung d. Papstes vor d. Rom. Konig * — Basel. Weinschenkungen d. Stadt z. Zeit d. kgl. Tages daselbst, nr. 340 — — .. Siena. K. Sigmund erklürt Adhàrenz an d. Konzil, nr. 394 . . . 23 Mailand. Der Herzog an Gesandten K. Sigmunds : bedauert, ihn nicht sehen zu n kčnnen; verspricht, rasche Abfertigung * . . BE р. . .94 Antwort d. Herzogs auf Propositionen K. Sigmunds, r nr. 369 . Nürnberg. Die Stadt an Frankfurt betr. Miinztag, nr. 517 . _ Basel. Walter Schwarzenberg an Frankfurt üb. Antwort Basels wegen Münzfrage * p 26 Hzg. Wilhelm v. Baiern an Frankfurt: schreibt neuen Tag nach Basel aus, nr. 335 сте P Pp — 22 Venedig. Senatsbeschluß, dem Papst Gewinnung des Gfen. v. Urbino anzuraten * . p. p p Ulm: desgl. * . . . . . . + + «+ «+. . DP p. 597 p. 493 . 747, 35a p. 552 p. 513 . b48, 254 . 601, 40b 610, 39u 494, 44a 548, 48а ‚ 1085, 49а 477, 48» 869, 37b p. 494 p. 552 p. 875, 40b p. 812, 424 Gen. Kard.-Kimmerer gibt Sienes. Gesandten Geleit * . . . sp p p 312, 43% ‚ 649, 33а . 657, 30a 610, 49b 657, 43a p. 575 548, 31b p. 868 p. 869 871, 33: 871, 450 p. 870 . p. 870, 26 932, 402 870, 441 p. 553 589, 534 611, 38% p. 495 ‚ р. 495, 98 p. 640, 45b 816, 43^ 500, 34^ . 768, 302 . 794, 38% p. 550 p. 670 610, 52% p. 639 p. 871 871, 50= p. 544 544, 44^
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Nov. 26 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Rottweil: schreibt neuen Tag nach Basel aus, nr. 235 *. . . p . — .— Hüchst. Erzbf. v. Mainz an d. Konzil: kann Krankheitshalber nicht kommen, nr. 309 . . 91 Brühl Erzbf. v. Kóln an d. Konzil: beglaubigt gen. Prôpste, nr. 360 . Basel. Protest Franzós. Gesandten gegen Sitzanweisung an d. Erzbf. v. Lyon * . . p. . .—.——. Wemedig. Senatsbeschluń betr. Marsch K. Sigmunds nach Rom u. a. m, nr. 475 . Nürnberg. Die Stadt an Frankfurt ib. Guldenprobe, nr. 518 .. Ulm. Ausgaben d. Stadt aus Anlafi d. Münchener Fürsten- u. Stüdtetages . . р. . . 98 Brůhl. Erzbf. v. Kôln an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt gen. Própste, nr. 361 — .Nérdlngen. Die Stadt an Frankfurt: will d. Münzfrage poligon is selbst d. Sehwüb. Stüdtebund vorlegen, nr. 519 . . . . 99 Florenz. Instruktion d. Stadt f, Gesandten an d. Papst, nr. 303 . . . Rom. Nerone di Nigi an Florenz iib. Sienes. Gesandtschaft an d. Papst, Verhaftung eines Mitgliedes d. kgl. Gesandtschaft * . . . e. р. Basel. Rede eines kurfürstl. Gesandten an d. Konzil, nr. ‘381 . Rede d. kurfürstl. Gesandten Gregor Heimburg vor d. Konzil, nr. 382. . 80 Nördlingen. Ausgabe d. Stadt aus Anlaf d. Münchener Fürsten- u. Stüdtetages. . p. . e. ex. Siena. Denkschrift f. K. Sigmund üb, Folgen seiner Rückkehr nach Basel, nr. 349. — Desgl. üb. Notwendigkeit seiner Rückkehr nach Basel, nr. 350 Dez. 1 Prag. Univ. Prag an d. Konzil: bevollm. Gesandten *, nr, 356 .. . Siena. Die Stadt bewilligt pipstl. Gesandten Geleit * . . . p . m. 1 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Hzg. Wilhelm üb. d. "Münchener Tag | wegen Landfrieden *, nr. 622 . . 2 Mailand. Der Herzog an gen. Rite betr. Antwort an n kgl. Gesandten. 2 nr. 370. __ zw. 3 u. 31 Nirnberg. Ausgabe d. Stadt aus Anlaß d. Münchener Fürsten- u. Stádtetages p. . .. 8 Siena. K. Sigmund bevollm. Hzg. Wilhelm v. Baiern zu Vorhandlungen mit d. Hussit. Gesandten, nr. 357 . . - Hzg. Wilhelm v. Baiern u. den BY. v. Chur +, nr. 357 . . e 8 Siena, Denkschrift K. Sigmunds ib. seine Thitigkeit für d. Konzil, nebst Anweisung f. Konzilsgesandte u. Hzg. Wilhelm v. Baiern, nr. 395 . . . ___ 4 Basel. Mitglied d. Konzils an Kard. Orsini üb. beabsichtigte Suspension а. |. Pale Pro- positionen d. kurfürstl, Gesandten * nr. 383 . e mE . B Frankfurt. Die Stadt an Ulm: schligt Miinztag vor, nr. 520 = . ad 5 Frankfurt. Ausgabe d. Stadt für Brief nach Ulm . . . . 6 wu. 18 Frankfurt. Ausgaben d. Stadt aus Anlaf d. kgl. Tages zu Basel, | nr. 338 . . ___ 6 Augsburg. Ausgabe d. Stadt aus Anlaß d. Münchener Fürsten- u. Städtetages . . p. . . 7 Basel. Aufzeichnung üb. Inkorporation kurfürstl. Gesandten im Konzil Op . . 9 Siena. K. Sigmund erteilt dem Kard. von Rouen die Regalien * . . e. s Dp Die Stadt an d. Papst: bittet um Geleit fir Gesandto * nr. 436 . . .. Venedig. Senatsbeschluß betr. Absicht d. Papstes, Polen gegen K. Sigmund zu be- nutzen, nr. 476 . . Coe _ e. 9 Siena. Instruktion f. Gesandte an Papst u. Kardinile x nr. yr on . .11 Nürnberg. Die Stadt an vier gen. Städte (einzeln): schiekt Brief K. Sigmunds . .P Siena. BeschluB d. Concistorio betr. Hóhe d. Provision K. Sigmunds * . .P — 18 Desgl. betr. Zahlung gen. Summe an K. Sigmund * . . ‚+ р. . . .. Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an Erzbf. v. Mainz betr. Münaverbot, nr. Bol . - Erzbf. v. Kóln: desgl, nr. 522 . . . . Frankfurt betr. Münzverbot d. Kurfürsten u. Ande rung d. Miinzstempel, nr. 523 ... ___ 14 Basel. Kard. Cesarini an d. Papst: soll dem Konzil anhangen *o.. Ope . —. Mailand. Der Herzog an gen. Räte: ist einverstanden, daß kgl. Gesandter nach Pavia geht * p. . ..15 Bamberg. Bf. v. Bamberg an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann nicht nach Basel kommen ; beglaubigt gen. Geistliche, nr. 362 . . . . . .. 18 Venedig. SenatsbeschluB betr. Gesandtschaft an d. Konzil * . . . 19 Schwandorf. Konzilsgesandte an Nürnberg betr. Ankunft d. Hussit. Gosandten *. Nördlingen: desgl. * Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst: schickt Landfriedensnottel ^ . . 90 Nürnberg. Die Stadt an Nórdlingen: schickt Briefe d. Konzilsgesandten * . тет. v. 20 Nürnberg. Ausgabe d. Stadt für Guldenprobe. . . e. s D . 544, p. 872, p. 657, p. p. 1063 442 597 464 598 26b 198 872 1003, 32% p. p. p. 616, p. p. 600 873 498 352 650 651 1008, 25b p. p. p. 616, p. p. 1008, p. 577 579 592 27a 1002 641 454 593 p. 593, 19 p. . 814 . 874, 618, 747, p. 511, 614, 614, 620, 641, 768, 602, 602, 937, 602, . 672 656 454 . 548 1008, 38% 454 492 757 . 195 ‚ 158 440 88a 46% . 875 . 876 ‚ 871 49» 32a . 600 52a 52a 52a 442 21"
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1432 Nov. 26 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Rottweil: schreibt neuen Tag nach Basel aus, nr. 235 *. . . p . — .— Hüchst. Erzbf. v. Mainz an d. Konzil: kann Krankheitshalber nicht kommen, nr. 309 . . 91 Brühl Erzbf. v. Kóln an d. Konzil: beglaubigt gen. Prôpste, nr. 360 . Basel. Protest Franzós. Gesandten gegen Sitzanweisung an d. Erzbf. v. Lyon * . . p. . .—.——. Wemedig. Senatsbeschluń betr. Marsch K. Sigmunds nach Rom u. a. m, nr. 475 . Nürnberg. Die Stadt an Frankfurt ib. Guldenprobe, nr. 518 .. Ulm. Ausgaben d. Stadt aus Anlafi d. Münchener Fürsten- u. Stüdtetages . . р. . . 98 Brůhl. Erzbf. v. Kôln an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt gen. Própste, nr. 361 — .Nérdlngen. Die Stadt an Frankfurt: will d. Münzfrage poligon is selbst d. Sehwüb. Stüdtebund vorlegen, nr. 519 . . . . 99 Florenz. Instruktion d. Stadt f, Gesandten an d. Papst, nr. 303 . . . Rom. Nerone di Nigi an Florenz iib. Sienes. Gesandtschaft an d. Papst, Verhaftung eines Mitgliedes d. kgl. Gesandtschaft * . . . e. р. Basel. Rede eines kurfürstl. Gesandten an d. Konzil, nr. ‘381 . Rede d. kurfürstl. Gesandten Gregor Heimburg vor d. Konzil, nr. 382. . 80 Nördlingen. Ausgabe d. Stadt aus Anlaf d. Münchener Fürsten- u. Stüdtetages. . p. . e. ex. Siena. Denkschrift f. K. Sigmund üb, Folgen seiner Rückkehr nach Basel, nr. 349. — Desgl. üb. Notwendigkeit seiner Rückkehr nach Basel, nr. 350 Dez. 1 Prag. Univ. Prag an d. Konzil: bevollm. Gesandten *, nr, 356 .. . Siena. Die Stadt bewilligt pipstl. Gesandten Geleit * . . . p . m. 1 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Hzg. Wilhelm üb. d. "Münchener Tag | wegen Landfrieden *, nr. 622 . . 2 Mailand. Der Herzog an gen. Rite betr. Antwort an n kgl. Gesandten. 2 nr. 370. __ zw. 3 u. 31 Nirnberg. Ausgabe d. Stadt aus Anlaß d. Münchener Fürsten- u. Stádtetages p. . .. 8 Siena. K. Sigmund bevollm. Hzg. Wilhelm v. Baiern zu Vorhandlungen mit d. Hussit. Gesandten, nr. 357 . . - Hzg. Wilhelm v. Baiern u. den BY. v. Chur +, nr. 357 . . e 8 Siena, Denkschrift K. Sigmunds ib. seine Thitigkeit für d. Konzil, nebst Anweisung f. Konzilsgesandte u. Hzg. Wilhelm v. Baiern, nr. 395 . . . ___ 4 Basel. Mitglied d. Konzils an Kard. Orsini üb. beabsichtigte Suspension а. |. Pale Pro- positionen d. kurfürstl, Gesandten * nr. 383 . e mE . B Frankfurt. Die Stadt an Ulm: schligt Miinztag vor, nr. 520 = . ad 5 Frankfurt. Ausgabe d. Stadt für Brief nach Ulm . . . . 6 wu. 18 Frankfurt. Ausgaben d. Stadt aus Anlaf d. kgl. Tages zu Basel, | nr. 338 . . ___ 6 Augsburg. Ausgabe d. Stadt aus Anlaß d. Münchener Fürsten- u. Städtetages . . p. . . 7 Basel. Aufzeichnung üb. Inkorporation kurfürstl. Gesandten im Konzil Op . . 9 Siena. K. Sigmund erteilt dem Kard. von Rouen die Regalien * . . e. s Dp Die Stadt an d. Papst: bittet um Geleit fir Gesandto * nr. 436 . . .. Venedig. Senatsbeschluß betr. Absicht d. Papstes, Polen gegen K. Sigmund zu be- nutzen, nr. 476 . . Coe _ e. 9 Siena. Instruktion f. Gesandte an Papst u. Kardinile x nr. yr on . .11 Nürnberg. Die Stadt an vier gen. Städte (einzeln): schiekt Brief K. Sigmunds . .P Siena. BeschluB d. Concistorio betr. Hóhe d. Provision K. Sigmunds * . .P — 18 Desgl. betr. Zahlung gen. Summe an K. Sigmund * . . ‚+ р. . . .. Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an Erzbf. v. Mainz betr. Münaverbot, nr. Bol . - Erzbf. v. Kóln: desgl, nr. 522 . . . . Frankfurt betr. Münzverbot d. Kurfürsten u. Ande rung d. Miinzstempel, nr. 523 ... ___ 14 Basel. Kard. Cesarini an d. Papst: soll dem Konzil anhangen *o.. Ope . —. Mailand. Der Herzog an gen. Räte: ist einverstanden, daß kgl. Gesandter nach Pavia geht * p. . ..15 Bamberg. Bf. v. Bamberg an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann nicht nach Basel kommen ; beglaubigt gen. Geistliche, nr. 362 . . . . . .. 18 Venedig. SenatsbeschluB betr. Gesandtschaft an d. Konzil * . . . 19 Schwandorf. Konzilsgesandte an Nürnberg betr. Ankunft d. Hussit. Gosandten *. Nördlingen: desgl. * Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst: schickt Landfriedensnottel ^ . . 90 Nürnberg. Die Stadt an Nórdlingen: schickt Briefe d. Konzilsgesandten * . тет. v. 20 Nürnberg. Ausgabe d. Stadt für Guldenprobe. . . e. s D . 544, p. 872, p. 657, p. p. 1063 442 597 464 598 26b 198 872 1003, 32% p. p. p. 616, p. p. 600 873 498 352 650 651 1008, 25b p. p. p. 616, p. p. 1008, p. 577 579 592 27a 1002 641 454 593 p. 593, 19 p. . 814 . 874, 618, 747, p. 511, 614, 614, 620, 641, 768, 602, 602, 937, 602, . 672 656 454 . 548 1008, 38% 454 492 757 . 195 ‚ 158 440 88a 46% . 875 . 876 ‚ 871 49» 32a . 600 52a 52a 52a 442 21"
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1064 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten, 1482 Dez. 21 Ulm. Die Stadt an Nordlingen: beruft Versammlung d. Schwüb. Stüdtebundes wegen Hilfegesuch K. Sigmunds u. Münzfragen, nr. 836 . Nürnberg. Pf. v. Neumarkt an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Hussit. Gosandtschaft u Landfrieden, nr. 363 . Augsburg. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß a. Hussitenverhandlungen in 1 Basel, nr. 864 . — . ad 91 Nürnberg. Sehenkungen d. Stadt an d. Hussit. Gesandten . . . p. — .. 99 Regensburg.. Ausgaben d. Stadt aus Anlaf d. Hussitenverhandlungen zu | Basel, nr. 365 23 Ulm. Die Stadt an Nórdlingen: wünscht Nachrichten üb. d. Hussit. Gesandtschaft * p. 97 Nümberg. Aufzeichnungen e. Strafburger Gesandten üb. Vereinbarungen mit kgl. Be- vollméichtigten wegen Romfahrtsdienst, nr. 176 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Nördlingen: beruft Tag n. Augsburg, nr. 628 __ ad 27 München. Vorschläge Hzg. Ernsts v. Baiern für Landfrieden, nr, 624 29 Nürnberg. Die Stadt an K. Sigmund: meldet Ankunft u. Weiterreise d. Hussit. Ge- sandten * . . p. — 80 Frankfurt, Die Stadt an Konr. v. Weinsberg üb. "Münzverbot a Kurfürsten, nr. 524 __ 31 Stockach. Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund betr. Ankunft d. Hussit. Gesandten und Teilnabme d. Kónigs an d. Verhandlungen mit ihnen, nr. 351. Obernzell. Bf v. Passau an d. Konzil: kann nicht kommen; beglaubigt Gen. *, nr. 366 __ ad 31 o. O. Verzeichnis d. Hussit. Gesandten nach Basel . . . . . . + + * * -P | ex. od. 1493 Jan. in. Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: entschuldigt unterbliebene Unterstützung *, nr. 371 MEME 1433 “Jan. in. vel. med. Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund iib. Festnahme e. Florent. Boton * p. — . 1 Siena. K. Sigmund quittiert üb. Empfang d. Frankfurter Reichssteuer ko... Dp 9 Frankfurt. Die Stadt an Hzg. Wilhelm v. Baiern : kann Baseler Tag nicht beschicken, nr. 337 3 Ulm. Ausgaben d. Schwüb. St&dtebundes beim kónigl. Tag zu Basel, nr. 889. . Siena. K. Sigmund bevollm. 4 Gen. zum Friedensschlul mit Florenz *, nr. 416 . Wertheim. Gf. Johann an Frankfurt: wünscht Auskunft üb. Goldwührung * . . p. Augsburg. Die Stadt an Hzg. Ernst v. Baiern wegen d. Ang. Firsten- u. State tages, nr. 625 . 5 Rom. Der Papst an d. Konzil: beglaubigt 1 vier r Gesandto x... e. pP Ulm. Abschied e. Schwàb. Stádtetages betr. Gold- u. Silberausfuhr aus Frankfurt u. a. m. * . .. 6 Augsburg. Ausgabe d. Stadt für Gesandten nach Basel . . . . . + + + * + P Rom. Der Papst an Basel: beglaubigt vier Gesandte * . . . . . + + + + P- . 7 Köln. Die Stadt an K. Sigmund wegen Nürnberger Messe * ,. . .Pp Rottweil. Die Stadt bevollm. Gen. z. Teilnahme an Rechtstag mit MI. v. | Baden k. p. Frankfurt. Die Stadt an Gf. v. Wertheim üb. Goldwáhrung " . . p. . 8 Rom. Gen, Kard.-Kimmerer an gen. Thesaurar betr. Geldzahlung an ET v. . Cervia * p. Ulm. Sehwüb. Stádtebund an Frankfurt: will Münztag nicht beschicken, nr. 525 Frankfurt. Die Stadt an Peter Gatz betr. Münzverbot d. Kurfürsten, nr. 526 . | 10 Basel Weinschenkungen d. Stadt z. Zeit d. kgl. Tages daselbst, nr. 340 Hzg. Wilhelm v. Baiern an Pf. Stephan betr. Ankunft d. Hussit. Gesandten, Sen- dung e. Vertreters, nr. 367 s 11 bis 18 Colmar. Ausgaben d. Stadt z. Zeit d. kgl. Tages zu Basel, nr. 341 ___ 19 o. O. Patriarch v. Aquileja an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann nicht zum Konzil kommen *, nr. 368 _ ad 12 o. O. Instruktion d. Patriarchen v. . Aquileja f gen. ‘Rat Hug. Wilhelms. 0. P 13 Frankfurt. Münzmeister Scherff an Konr. v. Weinsberg üb. unberecht. Klagen d. Kur- fürsten, nr. 530 . _ kurz v. 14 o. O. Instruktion Konr.'s v. Weinsberg f. Gesandten : an x. Sigmund, nr. 527 Desgl. für Gesandten an Kaspar Schlick betr. Münze am Niederrhein, nr. 528 "14 Mailand. Der Herzog an gen. Rite: gibt Weisungen f. Mitteilungen an kgl. Gesandten * |... €. O. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt betr. Feingehalt der Goldmünze, nr. 529 . ..15 Rom. Gen. Kard.-Kümmerer an pápstl. Leibwache betr. Einkünfte gon. Leibwüehters * p. Ders. gibt Gesandten Sienas Gelei& 5 . . . . . s P Siena. Beschlufi d. Consiglio del popolo betr. Friedensverhandlungen mit Florenz * — p. Ulm. Ausgabe d. Scnwüb. Stádtebundes für Brief. nach Frankfurt . ee + n B 11 Rom. Gen. Kard.-Kümmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld f. püpst. Gesandte * p. p p. p. 602, p 585, 751, p 545 601 604 414 604 14u 41a 275 p. 1003 p. 1004 602, p. p. p. 585, p. 867, 1035, p. p. p. 878, 294 878 584 605 38^ 641 420 50a 541 549 139 41^ p. 1005 628, 53a p. 855, 31 550, 628, 548, 550, 878, 628, 628, 606, p. p. 641, 628, 758, 43b 31b 42b 49b 40b 35b . 819 . 819 . 550 . 605 , 43% . 551 41 b . 606 10% . 884 . 880 882 48b . 884 48b 45%
1064 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten, 1482 Dez. 21 Ulm. Die Stadt an Nordlingen: beruft Versammlung d. Schwüb. Stüdtebundes wegen Hilfegesuch K. Sigmunds u. Münzfragen, nr. 836 . Nürnberg. Pf. v. Neumarkt an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Hussit. Gosandtschaft u Landfrieden, nr. 363 . Augsburg. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß a. Hussitenverhandlungen in 1 Basel, nr. 864 . — . ad 91 Nürnberg. Sehenkungen d. Stadt an d. Hussit. Gesandten . . . p. — .. 99 Regensburg.. Ausgaben d. Stadt aus Anlaf d. Hussitenverhandlungen zu | Basel, nr. 365 23 Ulm. Die Stadt an Nórdlingen: wünscht Nachrichten üb. d. Hussit. Gesandtschaft * p. 97 Nümberg. Aufzeichnungen e. Strafburger Gesandten üb. Vereinbarungen mit kgl. Be- vollméichtigten wegen Romfahrtsdienst, nr. 176 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Nördlingen: beruft Tag n. Augsburg, nr. 628 __ ad 27 München. Vorschläge Hzg. Ernsts v. Baiern für Landfrieden, nr, 624 29 Nürnberg. Die Stadt an K. Sigmund: meldet Ankunft u. Weiterreise d. Hussit. Ge- sandten * . . p. — 80 Frankfurt, Die Stadt an Konr. v. Weinsberg üb. "Münzverbot a Kurfürsten, nr. 524 __ 31 Stockach. Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund betr. Ankunft d. Hussit. Gesandten und Teilnabme d. Kónigs an d. Verhandlungen mit ihnen, nr. 351. Obernzell. Bf v. Passau an d. Konzil: kann nicht kommen; beglaubigt Gen. *, nr. 366 __ ad 31 o. O. Verzeichnis d. Hussit. Gesandten nach Basel . . . . . . + + * * -P | ex. od. 1493 Jan. in. Mailand. Der Herzog an K. Sigmund: entschuldigt unterbliebene Unterstützung *, nr. 371 MEME 1433 “Jan. in. vel. med. Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund iib. Festnahme e. Florent. Boton * p. — . 1 Siena. K. Sigmund quittiert üb. Empfang d. Frankfurter Reichssteuer ko... Dp 9 Frankfurt. Die Stadt an Hzg. Wilhelm v. Baiern : kann Baseler Tag nicht beschicken, nr. 337 3 Ulm. Ausgaben d. Schwüb. St&dtebundes beim kónigl. Tag zu Basel, nr. 889. . Siena. K. Sigmund bevollm. 4 Gen. zum Friedensschlul mit Florenz *, nr. 416 . Wertheim. Gf. Johann an Frankfurt: wünscht Auskunft üb. Goldwührung * . . p. Augsburg. Die Stadt an Hzg. Ernst v. Baiern wegen d. Ang. Firsten- u. State tages, nr. 625 . 5 Rom. Der Papst an d. Konzil: beglaubigt 1 vier r Gesandto x... e. pP Ulm. Abschied e. Schwàb. Stádtetages betr. Gold- u. Silberausfuhr aus Frankfurt u. a. m. * . .. 6 Augsburg. Ausgabe d. Stadt für Gesandten nach Basel . . . . . + + + * + P Rom. Der Papst an Basel: beglaubigt vier Gesandte * . . . . . + + + + P- . 7 Köln. Die Stadt an K. Sigmund wegen Nürnberger Messe * ,. . .Pp Rottweil. Die Stadt bevollm. Gen. z. Teilnahme an Rechtstag mit MI. v. | Baden k. p. Frankfurt. Die Stadt an Gf. v. Wertheim üb. Goldwáhrung " . . p. . 8 Rom. Gen, Kard.-Kimmerer an gen. Thesaurar betr. Geldzahlung an ET v. . Cervia * p. Ulm. Sehwüb. Stádtebund an Frankfurt: will Münztag nicht beschicken, nr. 525 Frankfurt. Die Stadt an Peter Gatz betr. Münzverbot d. Kurfürsten, nr. 526 . | 10 Basel Weinschenkungen d. Stadt z. Zeit d. kgl. Tages daselbst, nr. 340 Hzg. Wilhelm v. Baiern an Pf. Stephan betr. Ankunft d. Hussit. Gesandten, Sen- dung e. Vertreters, nr. 367 s 11 bis 18 Colmar. Ausgaben d. Stadt z. Zeit d. kgl. Tages zu Basel, nr. 341 ___ 19 o. O. Patriarch v. Aquileja an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann nicht zum Konzil kommen *, nr. 368 _ ad 12 o. O. Instruktion d. Patriarchen v. . Aquileja f gen. ‘Rat Hug. Wilhelms. 0. P 13 Frankfurt. Münzmeister Scherff an Konr. v. Weinsberg üb. unberecht. Klagen d. Kur- fürsten, nr. 530 . _ kurz v. 14 o. O. Instruktion Konr.'s v. Weinsberg f. Gesandten : an x. Sigmund, nr. 527 Desgl. für Gesandten an Kaspar Schlick betr. Münze am Niederrhein, nr. 528 "14 Mailand. Der Herzog an gen. Rite: gibt Weisungen f. Mitteilungen an kgl. Gesandten * |... €. O. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt betr. Feingehalt der Goldmünze, nr. 529 . ..15 Rom. Gen. Kard.-Kümmerer an pápstl. Leibwache betr. Einkünfte gon. Leibwüehters * p. Ders. gibt Gesandten Sienas Gelei& 5 . . . . . s P Siena. Beschlufi d. Consiglio del popolo betr. Friedensverhandlungen mit Florenz * — p. Ulm. Ausgabe d. Scnwüb. Stádtebundes für Brief. nach Frankfurt . ee + n B 11 Rom. Gen. Kard.-Kümmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld f. püpst. Gesandte * p. p p. p. 602, p 585, 751, p 545 601 604 414 604 14u 41a 275 p. 1003 p. 1004 602, p. p. p. 585, p. 867, 1035, p. p. p. 878, 294 878 584 605 38^ 641 420 50a 541 549 139 41^ p. 1005 628, 53a p. 855, 31 550, 628, 548, 550, 878, 628, 628, 606, p. p. 641, 628, 758, 43b 31b 42b 49b 40b 35b . 819 . 819 . 550 . 605 , 43% . 551 41 b . 606 10% . 884 . 880 882 48b . 884 48b 45%
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1065 1433 Jan. 15 Florenz. Protokoll üb. Beratung betr. Gesandtschaft nach Siena *. . . . . . . p. 741, 46 a . . . . . . . . . . p. 741, 46 a 16 Desgleichen * . . .. — . . . p. 585, 49a . . . n. 16 Basel. Verzeichnis d. Hussit. Gesandten an d. Konzil 17 Augsburg. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß der Hussitenverhandlungen in Basel, nr. 364 p. 604 . . . . p. 629, 31 18 Rom. Instruktion d. Papstes f. Gesandte an d. Konzil * Florenz. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister betr. Stellvertretung *. . p. 663, 42b . . p. 739, 23b — Ders. an dens. üb. kgl. Gesandtschaft nach Florenz * . . . . Walter Schwarzenberg an Frankfurt üb. Verhandlungen K. Sigmunds mit Florenz p. 745, 38 a p. 886 — Frankfurt. Münzmeister Scherff an Konr. v. Weinsberg wegen Münzprobe, nr. 531 . p. 641 19 Mailand. Der Herzog an gen. Räte: gen. kgl. Gesandter darf ihn besuchen *, nr. 372 * . . . . p. 641, 47а Ders. an dieselben: kann Gf. Thallóczy nicht empfangen * . . . . p. 641, 36b Ders. an Gf. Thallóczy: wünscht Verschiebung seines Besuches *) 20 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst: hat Vollmacht d. Königs zu Hussiten- . . . . p. 593, 45а . . . . so. . . verhandlungen * p. 888 Speier. Die Stadt an Frankfurt üb. schlechte Münze u. Städtetag in Worms, nr. 532 . . . . . . . p. 888, 47 а n. 20 Frankfurt. Ausgabe d. Stadt für Brief nach Speier . * . . . . p. 629, 38 a 21 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Schenkungen an päpstl. Gesandte . p. 740 Venedig. Senatsbeschluß betr. Übergang K. Sigmunds in Florent. Gebiet, nr. 417 p. 675 . 22 Basel. Konzil nimmt K. Sigmund in Schutz, kassiert gegnerische Prozesse, nr. 396 . . . . . . . . . p. 704, 40 а Siena. Die Stadt gibt Battista Cicalà Geleit nach Florenz *. an Gesandten in Rom betr. Vermittlung zw. Papst u. K. Sigmund *, p. 759 . . . . . . . . . . . nr. 438 . . . p. 741, 42b Beratung d. Consiglio del popolo betr. Friedensschluß mit Florenz *) 24 o. O. Haupt v. Pappenheim bescheinigt Straßburg Empfang d. Ablösung d. Rom- . . . . . . . p. 236, 36a fahrtsdienstes * . p. 586 Basel. Joh. v. Maulbronn an Mf. v. Brandenburg üb. Hussitenverhandlungen, nr. 352 Hzg. Wilhelm v. Baiern an Patriarchen v. Aquileja betr. dessen Streit mit dem . . . p. 606, 35 a v. Sandizell; soll verhafteten Florent. Boten nicht freilassen * 25 Mailand. Der Herzog an Gf. Thallóczy: wünscht Verschiebung seiner Ankunft * . . p. 642, 48a Ders. an gen. Räte betr. Verschiebung d. Ankunft d. Gfen. Thallóczy * . p. 642, 33b p. 741 27 Venedig. Senatsbeschluß betr. Subsidien für K. Sigmund, nr. 418. . . . . Augsburg. Die Stadt an Hzg. Ernst v. Baiern wegen d. Augsb. Fürsten- u. Städte- tages *, nr. 626 . . . p. 1006 . . . . . . p. 276 28 Basel. Wolfhelm Bock an gen. Straßb. Ammeister betr. Romfahrtsdienst, nr. 177. . 29 Siena. Die Stadt an d. kgl. Gesandten in Florenz: hat päpstl. Vermittlung zw. Siena u. Florenz abgelehnt * . . . . p. 704, 48a . . . . . 30 Mailand. Der Herzog an Gf. Thallóczy: gestattet dessen Rückkehr zu K. Sigmund *, nr. 373 p. 642 p. 658 Rom. Verhandlungen d. kurfürstl. Gesandten mit Papst Eugen in Rom *, nr. 384 . p. 677 . Basel. Konzil an K. Sigmund: dankt für Adhärenz; wird weitertagen *, nr. 397 Florenz. Beschluß d. Dieci di Balia betr. Ubereinkommen mit K. Sigmund. . . . p. 705, 41 a p. 746, 36 а Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Weingeschenk an Aragonesischen Gesandten *) p. 620, 37a ad 30 Rom. Aufzeichnung d. Kard. Orsini üb. kurfürstl. Gesandtschaft an d. Papst *) p. 658 . . zw. 31 u. Febr. 13 Rom. Denkschrift d. kurfürstl. Gesandten für d. Kardinäle, nr. 385 31 Straßburg. Die Stadt bestätigt Empfang v. Quittungen üb. Romfahrtsdienst *. . . . p. 273, 13 . p. 1006 Augsburg. Die Stadt an Ulm: d. Fürsten� u. Städtetag wird stattfinden *, nr. 627 — Haupt v. Pappenheim betr. Verlegung von Rechtstag * . p. 1006, 41b Febr. zw. 1 u. 6 Florenz. Bedingungen für Einvernehmen zw. K. Sigmund u. Florenz, nr. 419. p. 742 1 Straßburg. Straßburg an Wolfhelm Bock: soll seiner Instruktion nachkommen, nr. 178 p. 276 Rom. Instruktion d. Papstes f. Gesandte an d. Konzil *. . . p. 630, 25 u. 40a Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Februar-Provision K. Sigmunds * . . . . . p. 614, 49a . . . . . p. 752, 41b Desgl. betr. Wahl eines Gesandten an d. König v. Aragon *. K. Sigmund bevollm. Hzg. Wilhelm v. Baiern u. d. Bf. v. Chur zur Teilnahme p. 677 an d. Konzilsverhandlungen, nr. 398 . . . . . . . . . . . . Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt den Bf. v. Chur, nr. 399 . . .. p. 679 d. Konzil: desgl. *. . . . . . p. 679, 42а . . . . . . . . . p. 747, 49b Siena gibt Florent. Gesandten an K. Sigmund Geleit * Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund üb. Kassation aller Prozesse gegen d. p. 680 König, Gesandtschaft an d. Kurfürsten, Hussitenverhandlungen, nr. 400 . * . 3 Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes aus Anlaß d. Augsb. Fürsten- u. Städtetages p. 1011, 36a 23 2
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1065 1433 Jan. 15 Florenz. Protokoll üb. Beratung betr. Gesandtschaft nach Siena *. . . . . . . p. 741, 46 a . . . . . . . . . . p. 741, 46 a 16 Desgleichen * . . .. — . . . p. 585, 49a . . . n. 16 Basel. Verzeichnis d. Hussit. Gesandten an d. Konzil 17 Augsburg. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß der Hussitenverhandlungen in Basel, nr. 364 p. 604 . . . . p. 629, 31 18 Rom. Instruktion d. Papstes f. Gesandte an d. Konzil * Florenz. Der Deutschordensprokurator an d. Hochmeister betr. Stellvertretung *. . p. 663, 42b . . p. 739, 23b — Ders. an dens. üb. kgl. Gesandtschaft nach Florenz * . . . . Walter Schwarzenberg an Frankfurt üb. Verhandlungen K. Sigmunds mit Florenz p. 745, 38 a p. 886 — Frankfurt. Münzmeister Scherff an Konr. v. Weinsberg wegen Münzprobe, nr. 531 . p. 641 19 Mailand. Der Herzog an gen. Räte: gen. kgl. Gesandter darf ihn besuchen *, nr. 372 * . . . . p. 641, 47а Ders. an dieselben: kann Gf. Thallóczy nicht empfangen * . . . . p. 641, 36b Ders. an Gf. Thallóczy: wünscht Verschiebung seines Besuches *) 20 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst: hat Vollmacht d. Königs zu Hussiten- . . . . p. 593, 45а . . . . so. . . verhandlungen * p. 888 Speier. Die Stadt an Frankfurt üb. schlechte Münze u. Städtetag in Worms, nr. 532 . . . . . . . p. 888, 47 а n. 20 Frankfurt. Ausgabe d. Stadt für Brief nach Speier . * . . . . p. 629, 38 a 21 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Schenkungen an päpstl. Gesandte . p. 740 Venedig. Senatsbeschluß betr. Übergang K. Sigmunds in Florent. Gebiet, nr. 417 p. 675 . 22 Basel. Konzil nimmt K. Sigmund in Schutz, kassiert gegnerische Prozesse, nr. 396 . . . . . . . . . p. 704, 40 а Siena. Die Stadt gibt Battista Cicalà Geleit nach Florenz *. an Gesandten in Rom betr. Vermittlung zw. Papst u. K. Sigmund *, p. 759 . . . . . . . . . . . nr. 438 . . . p. 741, 42b Beratung d. Consiglio del popolo betr. Friedensschluß mit Florenz *) 24 o. O. Haupt v. Pappenheim bescheinigt Straßburg Empfang d. Ablösung d. Rom- . . . . . . . p. 236, 36a fahrtsdienstes * . p. 586 Basel. Joh. v. Maulbronn an Mf. v. Brandenburg üb. Hussitenverhandlungen, nr. 352 Hzg. Wilhelm v. Baiern an Patriarchen v. Aquileja betr. dessen Streit mit dem . . . p. 606, 35 a v. Sandizell; soll verhafteten Florent. Boten nicht freilassen * 25 Mailand. Der Herzog an Gf. Thallóczy: wünscht Verschiebung seiner Ankunft * . . p. 642, 48a Ders. an gen. Räte betr. Verschiebung d. Ankunft d. Gfen. Thallóczy * . p. 642, 33b p. 741 27 Venedig. Senatsbeschluß betr. Subsidien für K. Sigmund, nr. 418. . . . . Augsburg. Die Stadt an Hzg. Ernst v. Baiern wegen d. Augsb. Fürsten- u. Städte- tages *, nr. 626 . . . p. 1006 . . . . . . p. 276 28 Basel. Wolfhelm Bock an gen. Straßb. Ammeister betr. Romfahrtsdienst, nr. 177. . 29 Siena. Die Stadt an d. kgl. Gesandten in Florenz: hat päpstl. Vermittlung zw. Siena u. Florenz abgelehnt * . . . . p. 704, 48a . . . . . 30 Mailand. Der Herzog an Gf. Thallóczy: gestattet dessen Rückkehr zu K. Sigmund *, nr. 373 p. 642 p. 658 Rom. Verhandlungen d. kurfürstl. Gesandten mit Papst Eugen in Rom *, nr. 384 . p. 677 . Basel. Konzil an K. Sigmund: dankt für Adhärenz; wird weitertagen *, nr. 397 Florenz. Beschluß d. Dieci di Balia betr. Ubereinkommen mit K. Sigmund. . . . p. 705, 41 a p. 746, 36 а Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Weingeschenk an Aragonesischen Gesandten *) p. 620, 37a ad 30 Rom. Aufzeichnung d. Kard. Orsini üb. kurfürstl. Gesandtschaft an d. Papst *) p. 658 . . zw. 31 u. Febr. 13 Rom. Denkschrift d. kurfürstl. Gesandten für d. Kardinäle, nr. 385 31 Straßburg. Die Stadt bestätigt Empfang v. Quittungen üb. Romfahrtsdienst *. . . . p. 273, 13 . p. 1006 Augsburg. Die Stadt an Ulm: d. Fürsten� u. Städtetag wird stattfinden *, nr. 627 — Haupt v. Pappenheim betr. Verlegung von Rechtstag * . p. 1006, 41b Febr. zw. 1 u. 6 Florenz. Bedingungen für Einvernehmen zw. K. Sigmund u. Florenz, nr. 419. p. 742 1 Straßburg. Straßburg an Wolfhelm Bock: soll seiner Instruktion nachkommen, nr. 178 p. 276 Rom. Instruktion d. Papstes f. Gesandte an d. Konzil *. . . p. 630, 25 u. 40a Siena. Beschluß d. Concistorio betr. Februar-Provision K. Sigmunds * . . . . . p. 614, 49a . . . . . p. 752, 41b Desgl. betr. Wahl eines Gesandten an d. König v. Aragon *. K. Sigmund bevollm. Hzg. Wilhelm v. Baiern u. d. Bf. v. Chur zur Teilnahme p. 677 an d. Konzilsverhandlungen, nr. 398 . . . . . . . . . . . . Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt den Bf. v. Chur, nr. 399 . . .. p. 679 d. Konzil: desgl. *. . . . . . p. 679, 42а . . . . . . . . . p. 747, 49b Siena gibt Florent. Gesandten an K. Sigmund Geleit * Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund üb. Kassation aller Prozesse gegen d. p. 680 König, Gesandtschaft an d. Kurfürsten, Hussitenverhandlungen, nr. 400 . * . 3 Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes aus Anlaß d. Augsb. Fürsten- u. Städtetages p. 1011, 36a 23 2
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1066 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1433 Febr. 5 S. Quirico. Gen. Podestà an Siena üb. Stimmung in Venedig, Ansammlung Ungar. Truppen in Friaul *) . . . p. 610, 29b . . 6 Venedig. Senatsbeschluß betr. Rückkehr K. Sigmunds über Nizza nach Basel, nr. 420. p. 744 Florenz. Kaspar Schlick an Hzg. Wilhelm v. Baiern, üb. Verhandlungen mit Florenz . . . . . . . . . . . u. a. m., nr. 421 . p. 744 . o. O. Konr. v. Weinsberg an Erzbf. v. Mainz: ladet zur Münzprobe ein, nr. 533 p. 888 . . Ders. an Frankfurt wegen Münzprobe mit d. Kurfürsten, nr. 534 . p. 889 K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll d. Kard. v. Rouen beim Konzil entschuldigen, nr. 422 p. 746 . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 747, 30b Ders. an d. Konzil: entschuldigt d. Kard. v. Rouen *) v. 8 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Hzg. Wilhelm betr. Augsb. Fürsten- u. Städte- tag *, nr. 628. . . . . . . . . . . . . . . . . p. 1007 . . . . 8 Florenz. Instruktion d. Stadt f. Gesandte nach Siena, nr. 423 . . . . p. 747 zw. 9 u. 14 Augsburg. Entwurf zu Landfrieden f. Baiern, Schwaben u. Franken, nr. 629. p. 1007 . . . . p. 753, 9a 9 Lucca. Die Stadt an Hzg. v. Mailand betr. Gesandtschaft an K. Sigmund * Genua desgl. *. . . . . p. 753, 25a . р. 753, 30 а . . K. Sigmund: kündigt Gesandtschaft an *) p. 708, 45а 11 Siena. Die Stadt an Lucca betr. Teilnahme an Friedensverhandlungen mit Florenz p. 746, 41a Florent. Gesandte an ihre Priori üb. Rückkehr K. Sigmunds zum Konzil *) betr. Gesuch K. Sigmunds an d. König v. Aragon um Galeeren *. . . . . . . p. 746, 35b . . p. 753, 34a 13 Lucca. Beschluß d. Consiglio generale betr. Gesandtschaft an K. Sigmund * . 14 Rom. Der Papst verfügt Abhaltung d. allgemeinen Konzils in Basel, nr. 386 p. 659 u. 787, 41b . . . p. 665, 44a Ders. an Erzbf. v. Reggio betr. Abhaltung d. Konzils in Basel * Joh. Menken an d. Hochmeister üb. Erfolg d. kurfürstl. Gesandtschaft, nr. 387. p. 663 . . . p. 709, 43а Siena. Die Stadt gibt Jacopo del Bene Geleit nach Florenz u. zurück * p. 890 Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an gen. Reichsstädte betr. Münzprobe, nr. 535 . . p. 891 Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Münzprobe in Frankfurt, nr. 536. Augsburg. Die Stadt an Schwäb. Städtebund üb. Augsb. Fürsten- u. Städtetag, nr. 630 p. 1011 . . p. 1011, 45 a Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Fürsten- u. Städtetages daselbst p. 664 16 Rom. Der Papst an K. Sigmund betr. Abhaltung d. Konzils in Basel, nr. 388 . . . p. 665 Erzbf. v. Mainz: desgl., nr. 389 . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 665, 48a Erzbf. v. Armagh: desgl. *. р. 665, 48 а gen. Grand-Chambellan: desgl. * . . . . . . . . . . . Ordensgeneral d. Serviten: desgl. * . . . . . . . . . . p. 665, 34b d. Hochmeister: desgl. *. . . . . . . . . . . . . . p. 665, 35b Univ. Wien: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . p. 665, 38b * . . . . . . . . . . . p. 665, 45b Univ. Köln: desgl. p. 665 Hzg. v. Österreich: desgl., nr. 390 . . . . . . . . . . . Hzg. Heinrich v. Baiern: desgl. *, nr. 390 . . . . . . . . p. 666, 6 Hzg. v. Savoyen: desgl. *, nr. 390 . . . . . . . . . . . p. 666, 9 K. v. England: desgl. *, nr. 390. . . . . . . . . . . . p. 666, 11 . . . . . . . . . . . . p. 666, 14 Hzg. v. Bar: desgl. *, nr. 390 . . . . . . . . . p. 665, 46 a Ordensgeneral d. Minoriten: desgl. *) . . . p. 665, 47а Univ. Paris: desgl. *) p. 749 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung d. Florentiner zw. K. Sigmund u. Venedig, nr. 424 p. 666 18 Rom. Der Papst an Erzbf. v. Mainz über Schutz d. Konzils durch d. Kurfürsten, nr. 391 p. 751 Siena. Die Stadt an Hzg. v. Mailand: entschuldigt Verhandlungen mit Florenz *, nr. 425 — Mailänd. Generalgouverneur gibt Florent. Gesandten Geleit nach Florenz * . p. 752, 28 a Florenz. Die Stadt an Gesandte in Siena betr. Termin d. Friedensverhandlungen, nr. 426 p. 751 Gesandten in Venedig betr. Bürgschaft für Frieden mit Siena * p. 752, 32 a . . . . . p. 752, 26b Gesandten in Rom desgl. * . Heidelberg. Pf. Ludwig an Frankfurt: ladet zum Fürsten- u. Städtetag ein, nr. 541 . p. 896 21 Rom. Der Papst an Hzg. v. Sachsen: wie an Erzbf. v. Mainz am 18. Febr. *, nr. 391 p. 666, 41 . . p. 681, 49b *) Siena. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt Klaus v. Zissen p. 752 . . . . Siena an Hzg. v. Mailand üb. Verhandlungen mit Florenz *, nr. 427 Kard. v. Rouen an d. Hochmeister: entschuldigt gen. Deutschordensprokurator p. 739, 41 b Siena an Gesandten zum König v. Aragon: meldet Abbruch d. Verhandlungen p. 752 mit Florenz *, nr. 428 . . . 7 Siena. 10 12 20 22
1066 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1433 Febr. 5 S. Quirico. Gen. Podestà an Siena üb. Stimmung in Venedig, Ansammlung Ungar. Truppen in Friaul *) . . . p. 610, 29b . . 6 Venedig. Senatsbeschluß betr. Rückkehr K. Sigmunds über Nizza nach Basel, nr. 420. p. 744 Florenz. Kaspar Schlick an Hzg. Wilhelm v. Baiern, üb. Verhandlungen mit Florenz . . . . . . . . . . . u. a. m., nr. 421 . p. 744 . o. O. Konr. v. Weinsberg an Erzbf. v. Mainz: ladet zur Münzprobe ein, nr. 533 p. 888 . . Ders. an Frankfurt wegen Münzprobe mit d. Kurfürsten, nr. 534 . p. 889 K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll d. Kard. v. Rouen beim Konzil entschuldigen, nr. 422 p. 746 . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 747, 30b Ders. an d. Konzil: entschuldigt d. Kard. v. Rouen *) v. 8 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Hzg. Wilhelm betr. Augsb. Fürsten- u. Städte- tag *, nr. 628. . . . . . . . . . . . . . . . . p. 1007 . . . . 8 Florenz. Instruktion d. Stadt f. Gesandte nach Siena, nr. 423 . . . . p. 747 zw. 9 u. 14 Augsburg. Entwurf zu Landfrieden f. Baiern, Schwaben u. Franken, nr. 629. p. 1007 . . . . p. 753, 9a 9 Lucca. Die Stadt an Hzg. v. Mailand betr. Gesandtschaft an K. Sigmund * Genua desgl. *. . . . . p. 753, 25a . р. 753, 30 а . . K. Sigmund: kündigt Gesandtschaft an *) p. 708, 45а 11 Siena. Die Stadt an Lucca betr. Teilnahme an Friedensverhandlungen mit Florenz p. 746, 41a Florent. Gesandte an ihre Priori üb. Rückkehr K. Sigmunds zum Konzil *) betr. Gesuch K. Sigmunds an d. König v. Aragon um Galeeren *. . . . . . . p. 746, 35b . . p. 753, 34a 13 Lucca. Beschluß d. Consiglio generale betr. Gesandtschaft an K. Sigmund * . 14 Rom. Der Papst verfügt Abhaltung d. allgemeinen Konzils in Basel, nr. 386 p. 659 u. 787, 41b . . . p. 665, 44a Ders. an Erzbf. v. Reggio betr. Abhaltung d. Konzils in Basel * Joh. Menken an d. Hochmeister üb. Erfolg d. kurfürstl. Gesandtschaft, nr. 387. p. 663 . . . p. 709, 43а Siena. Die Stadt gibt Jacopo del Bene Geleit nach Florenz u. zurück * p. 890 Guttenberg. Konr. v. Weinsberg an gen. Reichsstädte betr. Münzprobe, nr. 535 . . p. 891 Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Münzprobe in Frankfurt, nr. 536. Augsburg. Die Stadt an Schwäb. Städtebund üb. Augsb. Fürsten- u. Städtetag, nr. 630 p. 1011 . . p. 1011, 45 a Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Fürsten- u. Städtetages daselbst p. 664 16 Rom. Der Papst an K. Sigmund betr. Abhaltung d. Konzils in Basel, nr. 388 . . . p. 665 Erzbf. v. Mainz: desgl., nr. 389 . . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 665, 48a Erzbf. v. Armagh: desgl. *. р. 665, 48 а gen. Grand-Chambellan: desgl. * . . . . . . . . . . . Ordensgeneral d. Serviten: desgl. * . . . . . . . . . . p. 665, 34b d. Hochmeister: desgl. *. . . . . . . . . . . . . . p. 665, 35b Univ. Wien: desgl. * . . . . . . . . . . . . . . . p. 665, 38b * . . . . . . . . . . . p. 665, 45b Univ. Köln: desgl. p. 665 Hzg. v. Österreich: desgl., nr. 390 . . . . . . . . . . . Hzg. Heinrich v. Baiern: desgl. *, nr. 390 . . . . . . . . p. 666, 6 Hzg. v. Savoyen: desgl. *, nr. 390 . . . . . . . . . . . p. 666, 9 K. v. England: desgl. *, nr. 390. . . . . . . . . . . . p. 666, 11 . . . . . . . . . . . . p. 666, 14 Hzg. v. Bar: desgl. *, nr. 390 . . . . . . . . . p. 665, 46 a Ordensgeneral d. Minoriten: desgl. *) . . . p. 665, 47а Univ. Paris: desgl. *) p. 749 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vermittlung d. Florentiner zw. K. Sigmund u. Venedig, nr. 424 p. 666 18 Rom. Der Papst an Erzbf. v. Mainz über Schutz d. Konzils durch d. Kurfürsten, nr. 391 p. 751 Siena. Die Stadt an Hzg. v. Mailand: entschuldigt Verhandlungen mit Florenz *, nr. 425 — Mailänd. Generalgouverneur gibt Florent. Gesandten Geleit nach Florenz * . p. 752, 28 a Florenz. Die Stadt an Gesandte in Siena betr. Termin d. Friedensverhandlungen, nr. 426 p. 751 Gesandten in Venedig betr. Bürgschaft für Frieden mit Siena * p. 752, 32 a . . . . . p. 752, 26b Gesandten in Rom desgl. * . Heidelberg. Pf. Ludwig an Frankfurt: ladet zum Fürsten- u. Städtetag ein, nr. 541 . p. 896 21 Rom. Der Papst an Hzg. v. Sachsen: wie an Erzbf. v. Mainz am 18. Febr. *, nr. 391 p. 666, 41 . . p. 681, 49b *) Siena. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt Klaus v. Zissen p. 752 . . . . Siena an Hzg. v. Mailand üb. Verhandlungen mit Florenz *, nr. 427 Kard. v. Rouen an d. Hochmeister: entschuldigt gen. Deutschordensprokurator p. 739, 41 b Siena an Gesandten zum König v. Aragon: meldet Abbruch d. Verhandlungen p. 752 mit Florenz *, nr. 428 . . . 7 Siena. 10 12 20 22
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1067 1433 Febr. 23 Siena. . . . p. 681 K. Sigmund an d. Konzil: bestätigt Empfang von Dekreten *, nr. 401 Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: meldet Approbation d. Konzils durch d. p. 681 . . . . . . Papst, nr. 402 . . . . . . . . . . . . p. 708, 49b . Siena gibt einem Florent. Gesandten Geleit * . Kaspar Schlick an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Aufforderung d. Konzils an 24 . р. 682 . . . . . . . . . . K. Sigmund, sich krönen zu lassen, nr. 403 zw. 25 u. März 25 Nürnberg. Ausgabe d. Stadt beim Augsb. Fürsten- u. Städtetag . p. 1015, 43b . p. 755, 41 a 25 Lucca. Die Stadt an Hzg. v. Mailand: schickt Brief ihrer Gesandten in Siena *) . . p. 756, 51b . Florenz. Instruktion d. Stadt für Gesandten an d. Papst *. . . . . . . p. 755, 24а 26 Lucca. Die Stadt an Gesandte in Siena: instruiert sie * Genua: schickt Brief ihrer Gesandten in Siena * . . . . . p. 755, 46a p. 891 Nürnberg. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt üb. Landeswährung, nr. 537 . . . . . p. 892 Die Stadt an K. Sigmund desgl., nr. 538 . . . . . . . . . . . . p. 893 . . . . . . . . . . Frankfurt desgl., nr. 539 . . . . . . . . . . p. 893, 45a Ausgabe d. Stadt für Brief nach Frankfurt * . . . . . . p. 614, 52а 27 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. März-Provision K. Sigmunds * . р. 622, 38 а Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld nach Frankreich *) desgl. nach England * . . . . p. 622, 40a . p. 622, 43 а desgl. nach Spanien u. Portugal * desgl. nach Deutschland * . . . . p. 622, 46 a Lucca. Die Stadt an Genua: rechtfertigt Friedensverhandlungen in Siena *, nr. 429 . p. 752 28 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer verbietet den Kurialen, Rom ohne Erlaubnis zu ver- . . p. 623, 9 u. 668, 39b . . lassen * . Venedig. Senatsbeschluß betr. Absicht K. Sigmunds, nach Deutschland zurückzukehren p. 797, 45 a März 1 Rom. Der Papst ernennt vier Kardinäle zu Legaten beim Konzil * . . p. 662, 48 a u. 787, 42b p. 668 Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister üb. Resultat d. kurfürstl. Gesandtschaft, nr. 392 Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund üb. bevorstehenden Fürsten- u. Städtetag Basel. p. 898 . . . . in Frankfurt u. a. m., nr. 543 . Ders. an Kaspar Schlick üb. Beschickung d. Frankf. Tages durch K. Sigmund p. 898, 42 a Gen. Kard.-Kämmerer an päpstl. Kollektor in Mainz: soll 30 fl. an gen. päpstl. 2 Rom. . . . . . . . p. 622, 50 a . . . . Boten zahlen * . . . р. 669 4 Siena. K. Sigmund an d. Kurfürsten betr. Beschirmung d. Konzils, nr. 393 . . . . р. 683 Ders. an d. Konzil: schickt Abschrift d. päpstl. Approbationsbulle, nr. 404 . Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll zu Gunsten d. Papstes auf d. Konzil . p. 684 wirken; hat d. Akten wegen Truppensendung erhalten, nr. 405 . . p. 759 Kard. Orsini üb. d. Ziel seiner Kirchenpolitik, nr. 438 . . . . . . p. 761 Hzg. Wilhelm v. Baiern: empfiehlt Jakob v. Sierck, nr. 440 . . . . p. 894 . . . — Frankfurt. Die Stadt an Nürnberg üb. Projekt eines Münztages, nr. 540 . . . . p. 760, 43а ad 4 Rom. Aufzeichnung d. Kard. Orsini üb. Ausgleich zw. Papst u. König * 5 Siena. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern : wie am 4. März *, nr. 405 . . . . p. 684,30 . . . . . p. 709, 32а Die Stadt gibt Florent. Gesandten Geleit nach Florenz *) Die Stadt an Gesandten in Rom betr. Vermittlung zw. Florenz u. Siena *, nr. 430 p. 754 Mailand. Giov. da Massa an Siena betr. Friedensschluß zw. Florenz u. Siena * . . p. 753, 46 a Rom. Sienes. Gesandter an Siena betr. Frieden zw. K. Sigmund, Florenz u. Siena * . p. 753, 8b Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst betr. Landfrieden u. Hilfegesuch K. Sig- . . . p. 1012 munds *, nr. 631 . . . . . . p. 614, 29b 6 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. März-Provision K. Sigmunds * Rom. Sienes. Gesandter an Siena üb. Übersiedlung K. Sigmunds nach Florenz *. . p. 753, 41b . . . . p. 614, 35b 7 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. März-Provision K. Sigmunds * . . . . p. 614, 41b Desgl. betr. Zahlung gen. Summe an K. Sigmund * p. 761 Die Stadt an Gesandten in Rom üb. Ausgleich d. Papstes mit K. Sigmund *, nr. 441 Venedig. Senatsbeschluß betr. Absicht K. Sigmunds, mit d. Papst, Venedig u. Florenz р. 796 . Frieden zu schließen *, nr. 477 . . . . . . p. 755, 48b zw. 8 u. 18 Lucca. Instruktion d. Stadt für Gesandten nach Genua *) . . . p. 548, 46b 8 Frankfurt. Die Stadt an Nördlingen wegen Nürnberger Messe Rom. Joh. Menken an d. Hochmeister üb. Papst, Konzil u. Lage K. Sigmunds * . p. 668, 34a Lucca. Die Stadt an Hzg. v. Mailand betr. Vereitelung d. Friedensschlusses zw. Florenz p. 754 . . . . . u. Siena *, nr. 431 . р. 903 9 Nürnberg. Die Stadt an Pf. Ludwig: wird d. Frankf. Tag beschicken, nr. 546 . . Deutsche Reichstags-Akten X. ad 26 — — 135
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1067 1433 Febr. 23 Siena. . . . p. 681 K. Sigmund an d. Konzil: bestätigt Empfang von Dekreten *, nr. 401 Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: meldet Approbation d. Konzils durch d. p. 681 . . . . . . Papst, nr. 402 . . . . . . . . . . . . p. 708, 49b . Siena gibt einem Florent. Gesandten Geleit * . Kaspar Schlick an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Aufforderung d. Konzils an 24 . р. 682 . . . . . . . . . . K. Sigmund, sich krönen zu lassen, nr. 403 zw. 25 u. März 25 Nürnberg. Ausgabe d. Stadt beim Augsb. Fürsten- u. Städtetag . p. 1015, 43b . p. 755, 41 a 25 Lucca. Die Stadt an Hzg. v. Mailand: schickt Brief ihrer Gesandten in Siena *) . . p. 756, 51b . Florenz. Instruktion d. Stadt für Gesandten an d. Papst *. . . . . . . p. 755, 24а 26 Lucca. Die Stadt an Gesandte in Siena: instruiert sie * Genua: schickt Brief ihrer Gesandten in Siena * . . . . . p. 755, 46a p. 891 Nürnberg. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt üb. Landeswährung, nr. 537 . . . . . p. 892 Die Stadt an K. Sigmund desgl., nr. 538 . . . . . . . . . . . . p. 893 . . . . . . . . . . Frankfurt desgl., nr. 539 . . . . . . . . . . p. 893, 45a Ausgabe d. Stadt für Brief nach Frankfurt * . . . . . . p. 614, 52а 27 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. März-Provision K. Sigmunds * . р. 622, 38 а Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld nach Frankreich *) desgl. nach England * . . . . p. 622, 40a . p. 622, 43 а desgl. nach Spanien u. Portugal * desgl. nach Deutschland * . . . . p. 622, 46 a Lucca. Die Stadt an Genua: rechtfertigt Friedensverhandlungen in Siena *, nr. 429 . p. 752 28 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer verbietet den Kurialen, Rom ohne Erlaubnis zu ver- . . p. 623, 9 u. 668, 39b . . lassen * . Venedig. Senatsbeschluß betr. Absicht K. Sigmunds, nach Deutschland zurückzukehren p. 797, 45 a März 1 Rom. Der Papst ernennt vier Kardinäle zu Legaten beim Konzil * . . p. 662, 48 a u. 787, 42b p. 668 Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister üb. Resultat d. kurfürstl. Gesandtschaft, nr. 392 Hzg. Wilhelm v. Baiern an K. Sigmund üb. bevorstehenden Fürsten- u. Städtetag Basel. p. 898 . . . . in Frankfurt u. a. m., nr. 543 . Ders. an Kaspar Schlick üb. Beschickung d. Frankf. Tages durch K. Sigmund p. 898, 42 a Gen. Kard.-Kämmerer an päpstl. Kollektor in Mainz: soll 30 fl. an gen. päpstl. 2 Rom. . . . . . . . p. 622, 50 a . . . . Boten zahlen * . . . р. 669 4 Siena. K. Sigmund an d. Kurfürsten betr. Beschirmung d. Konzils, nr. 393 . . . . р. 683 Ders. an d. Konzil: schickt Abschrift d. päpstl. Approbationsbulle, nr. 404 . Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll zu Gunsten d. Papstes auf d. Konzil . p. 684 wirken; hat d. Akten wegen Truppensendung erhalten, nr. 405 . . p. 759 Kard. Orsini üb. d. Ziel seiner Kirchenpolitik, nr. 438 . . . . . . p. 761 Hzg. Wilhelm v. Baiern: empfiehlt Jakob v. Sierck, nr. 440 . . . . p. 894 . . . — Frankfurt. Die Stadt an Nürnberg üb. Projekt eines Münztages, nr. 540 . . . . p. 760, 43а ad 4 Rom. Aufzeichnung d. Kard. Orsini üb. Ausgleich zw. Papst u. König * 5 Siena. K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern : wie am 4. März *, nr. 405 . . . . p. 684,30 . . . . . p. 709, 32а Die Stadt gibt Florent. Gesandten Geleit nach Florenz *) Die Stadt an Gesandten in Rom betr. Vermittlung zw. Florenz u. Siena *, nr. 430 p. 754 Mailand. Giov. da Massa an Siena betr. Friedensschluß zw. Florenz u. Siena * . . p. 753, 46 a Rom. Sienes. Gesandter an Siena betr. Frieden zw. K. Sigmund, Florenz u. Siena * . p. 753, 8b Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst betr. Landfrieden u. Hilfegesuch K. Sig- . . . p. 1012 munds *, nr. 631 . . . . . . p. 614, 29b 6 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. März-Provision K. Sigmunds * Rom. Sienes. Gesandter an Siena üb. Übersiedlung K. Sigmunds nach Florenz *. . p. 753, 41b . . . . p. 614, 35b 7 Siena. Beschluß d. Concistorio betr. März-Provision K. Sigmunds * . . . . p. 614, 41b Desgl. betr. Zahlung gen. Summe an K. Sigmund * p. 761 Die Stadt an Gesandten in Rom üb. Ausgleich d. Papstes mit K. Sigmund *, nr. 441 Venedig. Senatsbeschluß betr. Absicht K. Sigmunds, mit d. Papst, Venedig u. Florenz р. 796 . Frieden zu schließen *, nr. 477 . . . . . . p. 755, 48b zw. 8 u. 18 Lucca. Instruktion d. Stadt für Gesandten nach Genua *) . . . p. 548, 46b 8 Frankfurt. Die Stadt an Nördlingen wegen Nürnberger Messe Rom. Joh. Menken an d. Hochmeister üb. Papst, Konzil u. Lage K. Sigmunds * . p. 668, 34a Lucca. Die Stadt an Hzg. v. Mailand betr. Vereitelung d. Friedensschlusses zw. Florenz p. 754 . . . . . u. Siena *, nr. 431 . р. 903 9 Nürnberg. Die Stadt an Pf. Ludwig: wird d. Frankf. Tag beschicken, nr. 546 . . Deutsche Reichstags-Akten X. ad 26 — — 135
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1068 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1433 März 10 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst üb. Propositionen d. päpstl. Gesandten und Hussitenverhandlungen, nr. 406 . . . p. 686 753, 45b Rom. Sienes. Gesandter an Siena betr. Vermittlung d. Papstes zw. Florenz u. Siena * p. . p. 687 c. 10 Siena. Instruktion K. Sigmunds f. Gesandten nach Basel, nr. 407. 12 Lucca. Die Stadt an Gesandten in Siena betr. Teilnahme an Verhandlungen K. Sigmunds . . . . . . . . . mit Florenz *, nr. 432 . . p. 755 „ . . p. 801, 49a * Venedig. Dienstvertrag Venedigs mit d. Mfen. v. Mantua 14 Lucca. Die Stadt an Hzg. v. Mailand: rechtfertigt Verbleiben ihres Gesandten in Siena; . . . . p. 755, 49a bittet um Hilfe gegen Florenz *. . zw. 15 u. 22 Augsburg. Entwurf zu Landfrieden f. Baiern, Schwaben, Franken *, nr. 632 p. 1014 p. 761 ca. med. Rom. Der Papst an K. Sigmund: beglaubigt Jakob v. Sierck, nr. 442 . . . . 16 Ulm. Die Stadt an Nördlingen : wird Schwäb. Bund wegen Nürnberger Messe berufen * p. 549, 10b . . p. 761, 43b Rom. Gesandter Sienas an Siena üb. Ausgleich zw. Papst u. K. Sigmund * Siena. Die Stadt an Gesandten in Rom üb. Geneigtheit K. Sigmunds zum Frieden mit . . p. 762 . . . . . . . . d. Papst *, nr. 443 . . . Aufzeichnung Sienas betr. Wahl gen. Bischofs zum Gesandten an d. Papst * p. 762, 46b . . . p. 549, 36 a 17 Augsburg. Die Stadt an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. Nürnberger Messe *. Nürnberg. Die Stadt an Hzg. Wilhelm v. Baiern: wird d. Baseler Tag in Sachen d. . . . . . . . . . . . . . . p. 549, 25b . . . Messen beschicken *) 18 Lucca. Die Stadt an Gesandten in Siena: rechtfertigt Haltung gegen Florenz *, nr. 433 p. 756 . . . . . p. 756, 40 a Hzg. v. Mailand: bittet um Hilfe 19 Augsburg. Die Stadt an Hzg. Wilhelm v. Baiern wegen Schädigung d. Nördlinger . . . . . . . . . . . . . . p. 549,5b Messe durch d. Nürnberger * . Rothenburg. Die Stadt an Nördlingen wegen Nürnberger Messe * . . . . . . p. 549, 15b . . . . . p. 763, 44b Siena. Aufzeichnung d. Stadt betr. Anleihe K. Sigmunds *. p. 762 K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern: empfiehlt Jakob v. Sierck, nr. 444 . p. 763 Ders. an d. Papst: beglaubigt Gesandte, nr. 445 . . . . . . . . . . . p. 764 Vollmacht K. Sigmunds f. Gesandte an d. Papst, nr. 446 . . . . . . . . p. 765 . . . . . . Instruktion Sienas f. Gesandte an d. Papst *, nr. 447 . Aufzeichnung Sienas üb. Briefe, die gen. Bischof nach Rom mitnahm * . . p. 765, 45a p. 766 Venedig. Senatsbeschluß betr. Verhalten d. Papstes gegen K. Sigmund *, nr. 448 . . p. 798 Desgl. betr. Friedensschluß mit K. Sigmund, nr. 478. . . . . . . . 22 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Nördlingen: ladet zu Fürsten- u. Städtetag in Augs- . p. 1015 . . . . . . . . . burg ein, nr. 633 . . . 24 Stolpen. Gen. Offizial an Görlitz üb. feindselige Absichten d. Papstes gegen K. Sigmund 626, 47 a . . . p. und Gegenmaßregeln d. Konzils 25 Straßburg. Frankf. Gesandter an Frankfurt betr. Aussöhnung K. Sigmunds mit Florenz * p. 754, 42 a 778, 43 a 27 Siena. Die Stadt an Gesandte in Rom: sollen ihre Aufträge emsig ausführen *. . p. 28 Baden. Mf. v. Baden an Nördlingen: wird sich üb. Nürnberger Messe unterrichten * p. 549, 19b 29 Venedig. Senatsbeschluß betr. Ubereinkunft d. Papstes mit K. Sigmund, Waffenstill- p. 798 stand Venedigs mit d. König *, nr. 479 . . . . . . . . . . . p. 798, 42а Desgl. betr. Brief Marco Dandolo's an Kaspar Schlick * p. 768 . . . . . Vertrag zw. d. Papst u. Bevollmächtigten K. Sigmunds nr. 449I Rom. p. 773 Versprechungen Bevollmächtigter K. Sigmunds an d. Papst, nr. 450 I . . . . Gesandte Sienas an Siena üb. Verhandlungen d. kgl. Gesandten mit gen. Kar- — p. 776 dinälen *, nr. 451. . . . . . . . . . . . . . . . . Siena. Ratsbeschluß, K. Sigmund von Konferenz mit König v. Aragon abzuraten * . p. 719, 34b Siena an Gesandte in Rom üb. Konferenz K. Sigmunds mit d. König v. Aragon * p. 719, 54b 31 . . . . p. 614, 42b Beschluß d. Concistorio betr. April-Provision K. Sigmunds * . April 1 . p. 799 2 Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion d. Gesandten in Rom *, nr. 480 4 Florenz. Die Stadt an Gesandten beim Papst: soll Bewilligung v. Geleit an K. Sigmund p. 756 . . . entschuldigen *, nr. 434. . . p. 777 5 Rom. Gesandte Sienas an Siena üb. Abschluß d. Papstes mit d. kgl. Gesandten *, nr. 452 6 Florenz. Die Stadt an Gesandten beim Papst: soll üb. Bewilligung v. Geleit u. Durchzug p. 757 an K. Sigmund nichts sagen, nr. 435 . . . . . . . . . . р. 802 . Venedig. Senatsbeschluß betr. weitere Instruktion d. Gesandten in Rom *, nr. 481 . . . . . . p. 806, 47а Desgl. betr. Wahl eines Gesandten an d. Papst *. р. 903 Ulm. Die Stadt an Nördlingen: beruft Schwäb. Städtetag f. 26. April, nr. 547 . . . 7 od. 8 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Geldzahlung an K. Sigmund * p. 785, 43 a 20 21 30
1068 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1433 März 10 Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. Ernst üb. Propositionen d. päpstl. Gesandten und Hussitenverhandlungen, nr. 406 . . . p. 686 753, 45b Rom. Sienes. Gesandter an Siena betr. Vermittlung d. Papstes zw. Florenz u. Siena * p. . p. 687 c. 10 Siena. Instruktion K. Sigmunds f. Gesandten nach Basel, nr. 407. 12 Lucca. Die Stadt an Gesandten in Siena betr. Teilnahme an Verhandlungen K. Sigmunds . . . . . . . . . mit Florenz *, nr. 432 . . p. 755 „ . . p. 801, 49a * Venedig. Dienstvertrag Venedigs mit d. Mfen. v. Mantua 14 Lucca. Die Stadt an Hzg. v. Mailand: rechtfertigt Verbleiben ihres Gesandten in Siena; . . . . p. 755, 49a bittet um Hilfe gegen Florenz *. . zw. 15 u. 22 Augsburg. Entwurf zu Landfrieden f. Baiern, Schwaben, Franken *, nr. 632 p. 1014 p. 761 ca. med. Rom. Der Papst an K. Sigmund: beglaubigt Jakob v. Sierck, nr. 442 . . . . 16 Ulm. Die Stadt an Nördlingen : wird Schwäb. Bund wegen Nürnberger Messe berufen * p. 549, 10b . . p. 761, 43b Rom. Gesandter Sienas an Siena üb. Ausgleich zw. Papst u. K. Sigmund * Siena. Die Stadt an Gesandten in Rom üb. Geneigtheit K. Sigmunds zum Frieden mit . . p. 762 . . . . . . . . d. Papst *, nr. 443 . . . Aufzeichnung Sienas betr. Wahl gen. Bischofs zum Gesandten an d. Papst * p. 762, 46b . . . p. 549, 36 a 17 Augsburg. Die Stadt an Hzg. Wilhelm v. Baiern üb. Nürnberger Messe *. Nürnberg. Die Stadt an Hzg. Wilhelm v. Baiern: wird d. Baseler Tag in Sachen d. . . . . . . . . . . . . . . p. 549, 25b . . . Messen beschicken *) 18 Lucca. Die Stadt an Gesandten in Siena: rechtfertigt Haltung gegen Florenz *, nr. 433 p. 756 . . . . . p. 756, 40 a Hzg. v. Mailand: bittet um Hilfe 19 Augsburg. Die Stadt an Hzg. Wilhelm v. Baiern wegen Schädigung d. Nördlinger . . . . . . . . . . . . . . p. 549,5b Messe durch d. Nürnberger * . Rothenburg. Die Stadt an Nördlingen wegen Nürnberger Messe * . . . . . . p. 549, 15b . . . . . p. 763, 44b Siena. Aufzeichnung d. Stadt betr. Anleihe K. Sigmunds *. p. 762 K. Sigmund an Hzg. Wilhelm v. Baiern: empfiehlt Jakob v. Sierck, nr. 444 . p. 763 Ders. an d. Papst: beglaubigt Gesandte, nr. 445 . . . . . . . . . . . p. 764 Vollmacht K. Sigmunds f. Gesandte an d. Papst, nr. 446 . . . . . . . . p. 765 . . . . . . Instruktion Sienas f. Gesandte an d. Papst *, nr. 447 . Aufzeichnung Sienas üb. Briefe, die gen. Bischof nach Rom mitnahm * . . p. 765, 45a p. 766 Venedig. Senatsbeschluß betr. Verhalten d. Papstes gegen K. Sigmund *, nr. 448 . . p. 798 Desgl. betr. Friedensschluß mit K. Sigmund, nr. 478. . . . . . . . 22 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Nördlingen: ladet zu Fürsten- u. Städtetag in Augs- . p. 1015 . . . . . . . . . burg ein, nr. 633 . . . 24 Stolpen. Gen. Offizial an Görlitz üb. feindselige Absichten d. Papstes gegen K. Sigmund 626, 47 a . . . p. und Gegenmaßregeln d. Konzils 25 Straßburg. Frankf. Gesandter an Frankfurt betr. Aussöhnung K. Sigmunds mit Florenz * p. 754, 42 a 778, 43 a 27 Siena. Die Stadt an Gesandte in Rom: sollen ihre Aufträge emsig ausführen *. . p. 28 Baden. Mf. v. Baden an Nördlingen: wird sich üb. Nürnberger Messe unterrichten * p. 549, 19b 29 Venedig. Senatsbeschluß betr. Ubereinkunft d. Papstes mit K. Sigmund, Waffenstill- p. 798 stand Venedigs mit d. König *, nr. 479 . . . . . . . . . . . p. 798, 42а Desgl. betr. Brief Marco Dandolo's an Kaspar Schlick * p. 768 . . . . . Vertrag zw. d. Papst u. Bevollmächtigten K. Sigmunds nr. 449I Rom. p. 773 Versprechungen Bevollmächtigter K. Sigmunds an d. Papst, nr. 450 I . . . . Gesandte Sienas an Siena üb. Verhandlungen d. kgl. Gesandten mit gen. Kar- — p. 776 dinälen *, nr. 451. . . . . . . . . . . . . . . . . Siena. Ratsbeschluß, K. Sigmund von Konferenz mit König v. Aragon abzuraten * . p. 719, 34b Siena an Gesandte in Rom üb. Konferenz K. Sigmunds mit d. König v. Aragon * p. 719, 54b 31 . . . . p. 614, 42b Beschluß d. Concistorio betr. April-Provision K. Sigmunds * . April 1 . p. 799 2 Venedig. Senatsbeschluß betr. Instruktion d. Gesandten in Rom *, nr. 480 4 Florenz. Die Stadt an Gesandten beim Papst: soll Bewilligung v. Geleit an K. Sigmund p. 756 . . . entschuldigen *, nr. 434. . . p. 777 5 Rom. Gesandte Sienas an Siena üb. Abschluß d. Papstes mit d. kgl. Gesandten *, nr. 452 6 Florenz. Die Stadt an Gesandten beim Papst: soll üb. Bewilligung v. Geleit u. Durchzug p. 757 an K. Sigmund nichts sagen, nr. 435 . . . . . . . . . . р. 802 . Venedig. Senatsbeschluß betr. weitere Instruktion d. Gesandten in Rom *, nr. 481 . . . . . . p. 806, 47а Desgl. betr. Wahl eines Gesandten an d. Papst *. р. 903 Ulm. Die Stadt an Nördlingen: beruft Schwäb. Städtetag f. 26. April, nr. 547 . . . 7 od. 8 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Geldzahlung an K. Sigmund * p. 785, 43 a 20 21 30
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1069 1433 April 7 Rom. — Vertrag zw. d. Papst u. d. Bevollmächtigten K. Sigmunds, nr. 449 II . . . . p. 768 Gen. Kard.-Kämmerer an Gen. betr. Reisegeld f. gen. Konsistorialadvokaten * p. 715, 44a p. 773 Versprechungen d. Bevollmächtigten K. Sigmunds an d. Papst, nr. 450 II . Bericht üb. Eidesleistung d. Gesandten K. Sigmunds vor d. Papst, nr. 453 p. 778 p. 779 Bevollmächtigte K. Sigmunds beurkunden Eidesleistung vor d. Papst, nr. 454 . p. 780 Der Papst ratifiziert Vertrag mit K. Sigmund, nr. 455 . . p. 781 Ders. an Königin v. Neapel: hat sich mit K. Sigmund vertragen, nr. 456. Gesandter Sienas an Siena: d. Papst hat d. Vertrag mit K. Sigmund ratifiziert *, . p. 782 . . . nr. 457 . . . p. 782 Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister üb. Friedensschluß zw. König u. Papst, nr. 458 p. 783 Der Papst an gen. Kard.-Bischof betr. Legation an K. Sigmund, nr. 459 . . . Kgl. Gesandte bescheinigen Empfang gen. Summe für K. Sigmund * . . . p. 785, 52a — Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo betr. April-Provision K. Sigmunds * . . . p. 614, 45b . . p. 1016 Nürnberg. Die Stadt an Windsheim betr. Augsb. Fürsten- u. Städtetag, nr. 634 p. 897 Frankfurt. Die Stadt an gen. Reichsstädte: ladet z. Münztag am 7. Mai ein, nr. 542. . . . . . p. 917 ad 8 Ausgaben d. Stadt aus Anlaß der Frankf. Tage, nr. 567 . — p. 783 9 Rom. Gen. Kaplan an d. Hochmeister üb. Friedensschluß zw. Papst u. König, nr. 460 p. 784 . . . . . . . 10 Siena. K. Sigmund ratifiziert Vertrag mit d. Papst, nr. 461 . . . . p. 862, 39a . 11 Frankfurt. Ausgabe d. Stadt für Münzprobe . . . . . 13 Siena. K. Sigmund an Straßburg üb. Vertrag mit d. Papst u. Hussitenkrieg, nr. 544 . p. 901 p. 785 — Ders. bestätigt Empfang gen. Summe aus d. päpstl. Kammer *, nr. 462 . . . 14 Basel. Pfarrer v. Thorn an d. Hochmeister üb. Rückkehr K. Sigmunds zur See * . p. 633, 36b p. 905 . Worms. Die Stadt an Frankfurt: will d. Münztag beschicken *, nr. 548 . p. 917 15 bis Juni 10 Nürnberg. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß der Frankf. Tage, nr. 568 15 Siena. K. Sigmund an d. Konzil: teilt Vertrag mit d. Papst mit; versichert Adhärenz. p. 689 . . . . . . . . . . . . . . . . nr. 408 . . . . . Ders. an Hašek von Waldstein üb. Vertrag mit d. Papst, Kaiserkrönung, Rück- p. 785 kehr zum Konzil, nr. 463 . . . . . . . . . . . . . . . . p. 785, 27 . . . . . . . . . Budweis desgl. *, nr. 463 . Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Geleit f. Venetian. Gesandte nach Basel * p. 808, 46 a Venedig. Senatsbeschluß betr. Glückwunsch zum Abschluß d. Vertrages zw. Papst u. p. 803 . . . König, Waffenstillstand mit letzterem u. a. m. *, nr. 482 . . . . . p. 905 . . Speier. Die Stadt an Frankfurt: will d. Münztag beschicken *, nr. 549 n. 15 Basel. Konzil an K. Sigmund: verwahrt sich gegen d. Vorwurf, als wolle es ein p. 691 . . . . Schisma *, nr. 409 . . . . . . . . . 16 Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo, gen. Summe an K. Sigmund zu zahlen * . p. 716, 53b p. 905 17 Nürnberg. Die Stadt an Frankfurt: wird d. Münztag beschicken, nr. 550 . . . . . . . . р. 906 . . . 18 Mainz. Die Stadt an Frankfurt: desgl., nr. 551 . . 19 Ulm. Die Stadt an Frankfurt: wird Einladung z. Münztag d. Schwäb. Städtebund vor- p. 906 . . . . . . . a . . legen *, nr. 552. . . p. 906 . . . 20 Augsburg. Die Stadt an Frankfurt: wird d. Münztag beschicken *, nr. 553 21 Basel. Die Stadt an Frankfurt: wird Einladung z. Münztag später beantworten, nr. 554 p. 906 22 o. O. Patriarch v. Aquileja an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt Botschaft *. . p. 606, 30b Siena. Aufzeichnung Sienas betr. Sendung d. Guidoccio Gionte an d. Papst * . . p. 716, 36b . . p. 717, 41 a Instruktion d. Stadt f. Guidoccio Gionte, Gesandten an d. Papst * Beschluß d. Consiglio del popolo, an K. Sigmund v. 25. April an nichts mehr . . . . . . . . . p. 718, 19 . . . . . . zu zahlen * . . . Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld f. gen. Notar * . . p. 717, 48b Ders. an dens. betr. Reisegeld f. päpstl. Leibwächter nach Viterbo * . . . p. 718, 33a p. 718, 37b . . . . v Beschluß d. Concistorio betr. Geldzahlung an K. Sigmund * . . p. 718, 41b . . . . K. Sigmund verspricht d. Stadt Rückzahlung gen. Summe *. p. 718, 53b Ders. verspricht Rückzahlung gen. an Gf. Thallóczy geliehenen Summe *. . Aufzeichnung d. Stadt betr. Begleitung K. Sigmunds durch Sienes. Gebiet * p. 719, 28 a Siena an Gen.: sollen Vorbereitungen f. Durchzug K. Sigmunds treffen *. . p. 719, 42a p. 907 . . Mainz. Die Stadt an Frankfurt wegen Geleit z. Frankf. Tage *, nr. 555 . . . Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes aus Anlaß d. Augsb. Fürsten- u. Städtetages p. 1017, 39 a . . . p. 549, 41 b 26 Frankfurt. Die Stadt an Florenz: empfiehlt Gesandten an K. Sigmund * . . . . p. 907, 43b . Mainz: gibt Geleit z. Frankf. Tage *. Venedig. Senatsbeschluß betr. Geldzahlung f. Waffenstillstand mit K. Sigmund, nr. 483 p. 805 25 Siena. 8 23 24 Rom. 135*
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1069 1433 April 7 Rom. — Vertrag zw. d. Papst u. d. Bevollmächtigten K. Sigmunds, nr. 449 II . . . . p. 768 Gen. Kard.-Kämmerer an Gen. betr. Reisegeld f. gen. Konsistorialadvokaten * p. 715, 44a p. 773 Versprechungen d. Bevollmächtigten K. Sigmunds an d. Papst, nr. 450 II . Bericht üb. Eidesleistung d. Gesandten K. Sigmunds vor d. Papst, nr. 453 p. 778 p. 779 Bevollmächtigte K. Sigmunds beurkunden Eidesleistung vor d. Papst, nr. 454 . p. 780 Der Papst ratifiziert Vertrag mit K. Sigmund, nr. 455 . . p. 781 Ders. an Königin v. Neapel: hat sich mit K. Sigmund vertragen, nr. 456. Gesandter Sienas an Siena: d. Papst hat d. Vertrag mit K. Sigmund ratifiziert *, . p. 782 . . . nr. 457 . . . p. 782 Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister üb. Friedensschluß zw. König u. Papst, nr. 458 p. 783 Der Papst an gen. Kard.-Bischof betr. Legation an K. Sigmund, nr. 459 . . . Kgl. Gesandte bescheinigen Empfang gen. Summe für K. Sigmund * . . . p. 785, 52a — Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo betr. April-Provision K. Sigmunds * . . . p. 614, 45b . . p. 1016 Nürnberg. Die Stadt an Windsheim betr. Augsb. Fürsten- u. Städtetag, nr. 634 p. 897 Frankfurt. Die Stadt an gen. Reichsstädte: ladet z. Münztag am 7. Mai ein, nr. 542. . . . . . p. 917 ad 8 Ausgaben d. Stadt aus Anlaß der Frankf. Tage, nr. 567 . — p. 783 9 Rom. Gen. Kaplan an d. Hochmeister üb. Friedensschluß zw. Papst u. König, nr. 460 p. 784 . . . . . . . 10 Siena. K. Sigmund ratifiziert Vertrag mit d. Papst, nr. 461 . . . . p. 862, 39a . 11 Frankfurt. Ausgabe d. Stadt für Münzprobe . . . . . 13 Siena. K. Sigmund an Straßburg üb. Vertrag mit d. Papst u. Hussitenkrieg, nr. 544 . p. 901 p. 785 — Ders. bestätigt Empfang gen. Summe aus d. päpstl. Kammer *, nr. 462 . . . 14 Basel. Pfarrer v. Thorn an d. Hochmeister üb. Rückkehr K. Sigmunds zur See * . p. 633, 36b p. 905 . Worms. Die Stadt an Frankfurt: will d. Münztag beschicken *, nr. 548 . p. 917 15 bis Juni 10 Nürnberg. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß der Frankf. Tage, nr. 568 15 Siena. K. Sigmund an d. Konzil: teilt Vertrag mit d. Papst mit; versichert Adhärenz. p. 689 . . . . . . . . . . . . . . . . nr. 408 . . . . . Ders. an Hašek von Waldstein üb. Vertrag mit d. Papst, Kaiserkrönung, Rück- p. 785 kehr zum Konzil, nr. 463 . . . . . . . . . . . . . . . . p. 785, 27 . . . . . . . . . Budweis desgl. *, nr. 463 . Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Geleit f. Venetian. Gesandte nach Basel * p. 808, 46 a Venedig. Senatsbeschluß betr. Glückwunsch zum Abschluß d. Vertrages zw. Papst u. p. 803 . . . König, Waffenstillstand mit letzterem u. a. m. *, nr. 482 . . . . . p. 905 . . Speier. Die Stadt an Frankfurt: will d. Münztag beschicken *, nr. 549 n. 15 Basel. Konzil an K. Sigmund: verwahrt sich gegen d. Vorwurf, als wolle es ein p. 691 . . . . Schisma *, nr. 409 . . . . . . . . . 16 Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo, gen. Summe an K. Sigmund zu zahlen * . p. 716, 53b p. 905 17 Nürnberg. Die Stadt an Frankfurt: wird d. Münztag beschicken, nr. 550 . . . . . . . . р. 906 . . . 18 Mainz. Die Stadt an Frankfurt: desgl., nr. 551 . . 19 Ulm. Die Stadt an Frankfurt: wird Einladung z. Münztag d. Schwäb. Städtebund vor- p. 906 . . . . . . . a . . legen *, nr. 552. . . p. 906 . . . 20 Augsburg. Die Stadt an Frankfurt: wird d. Münztag beschicken *, nr. 553 21 Basel. Die Stadt an Frankfurt: wird Einladung z. Münztag später beantworten, nr. 554 p. 906 22 o. O. Patriarch v. Aquileja an Hzg. Wilhelm v. Baiern: beglaubigt Botschaft *. . p. 606, 30b Siena. Aufzeichnung Sienas betr. Sendung d. Guidoccio Gionte an d. Papst * . . p. 716, 36b . . p. 717, 41 a Instruktion d. Stadt f. Guidoccio Gionte, Gesandten an d. Papst * Beschluß d. Consiglio del popolo, an K. Sigmund v. 25. April an nichts mehr . . . . . . . . . p. 718, 19 . . . . . . zu zahlen * . . . Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld f. gen. Notar * . . p. 717, 48b Ders. an dens. betr. Reisegeld f. päpstl. Leibwächter nach Viterbo * . . . p. 718, 33a p. 718, 37b . . . . v Beschluß d. Concistorio betr. Geldzahlung an K. Sigmund * . . p. 718, 41b . . . . K. Sigmund verspricht d. Stadt Rückzahlung gen. Summe *. p. 718, 53b Ders. verspricht Rückzahlung gen. an Gf. Thallóczy geliehenen Summe *. . Aufzeichnung d. Stadt betr. Begleitung K. Sigmunds durch Sienes. Gebiet * p. 719, 28 a Siena an Gen.: sollen Vorbereitungen f. Durchzug K. Sigmunds treffen *. . p. 719, 42a p. 907 . . Mainz. Die Stadt an Frankfurt wegen Geleit z. Frankf. Tage *, nr. 555 . . . Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes aus Anlaß d. Augsb. Fürsten- u. Städtetages p. 1017, 39 a . . . p. 549, 41 b 26 Frankfurt. Die Stadt an Florenz: empfiehlt Gesandten an K. Sigmund * . . . . p. 907, 43b . Mainz: gibt Geleit z. Frankf. Tage *. Venedig. Senatsbeschluß betr. Geldzahlung f. Waffenstillstand mit K. Sigmund, nr. 483 p. 805 25 Siena. 8 23 24 Rom. 135*
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1070 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. — — 12 — — 18 — 1433 April 26 Venedig. Senatsbeschluß betr. Beitrag z. Unterhalt K. Sigmunds im Kirchenstaat * p. 805, 38b ad 26 Memmingen. Ausgabe d. Stadt aus Anlaß d. Augsb. Tages v. 26. April . . . p. 1017,35b . . . . . . . . . . . . . p. 1017, 40b Nürnberg. Ausgabe d. Stadt desgl. * 27 Basel. Dekret d. Konzils üb. Abhaltung d. künftigen allg. Konzilien * . p. 635, 34 u. 636, 42 a Rom. Der Papst an d. Behörden d. Kirchenstaates betr. Geleit für Legaten *, nr. 464 p. 786 28 Siena. Die Stadt an Gesandten in Mailand üb. falsche Artikel d. Friedens von Ferrara * p. 709, 50€ Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an Gen. betr. Reisekosten eines Konsistorialadvokaten * p. 715, 33b Lucca. Die Stadt an Gesandten in Mailand betr. geplante Aufhebung K. Sigmunds durch gen. Condottiere auf Anstiften d. Papstes * . . . . . . . . p. 719, 52а 30 Siena. Die Stadt an Gesandte in Rom: glaubt, daß K. Sigmund im Kirchenstaat ist * p. 720, 23b . . p. 907 . . Straßburg. Die Stadt an Frankfurt: wird d. Münztag beschicken, nr. 556. p. 918 Mai 1 u. 2 Ulm. Ausgaben d. Schwäb. Städtebundes beim Frankfurter Tag, nr. 569 . . . .. 2 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld für gen. Kardinal* . p. 786, 38a p. 908 . . . Aachen. Die Stadt an Frankfurt: wird d. Münztag nicht beschicken, nr. 557 . . . p. 908 . . Konstanz. Die Stadt an Frankfurt: desgl., nr. 558 . . p. 909 Ulm. Schwäb. Städtebund an Pf. Ludwig: beschickt d Frankf. Tag nicht, nr. 559 . . р. 909 . . Ders. an Frankfurt : wird d. Münztag nicht beschicken, nr. 560 3 Lucca. Die Stadt an Gesandten in Mailand üb. Kriegsereignisse im Kirchenstaat * . p. 718, 44a p. 902 Augsburg. Die Stadt an Stephan Hangenor betr. Anschlag z. Hussitenkrieg, nr. 545 . p. 691 . . . . . . 5 Basel. Darlegungen Hzg. Wilhelms v. Baiern vor d. Konzil, nr. 410 . . . p. 715, 42b Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Provision K. Sigmunds *) Augsburg. Die Stadt an Haupt v. Pappenheim: dankt f. Nachricht üb. Kaiserkrönung . . . . . . . . . p. 901, 42b . . K. Sigmunds *. . . p. 693 n. 5 Basel. Instruktion d. Konzils f. Gesandten an K. Sigmund, nr. 411. p. 910 . . 6 Basel. Die Stadt an Frankfurt: kann d. Münztag nicht beschicken, nr. 561 . . . p. 911 Köln. Die Stadt an Frankfurt: wird die Frankf. Tage nicht beschicken, nr. 562 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Nördlingen betr. Beitritt z. Augsb. Landfrieden, nr. 635 p. 1016 . . p. 787, 45b 7 Rom. Vollmacht d. Papstes f. Gesandte in Basel zum Präsidieren im Konzil* . . . p. 901, 38 a Nürnberg. Die Stadt an Gesandte: schickt Abschrift v. Brief K. Sigmunds . . p. 901, 49a . Eger: desgl. * . . . . . . . p. 788, 32а 8 Rom. Vollmacht d. Papstes f. Kard. Cesarini zum Mitpräsidieren im Konzil * 9 Viterbo. K. Sigmund an d. Konzil: meldet Ankunft in Viterbo; wünscht gute Aufnahme р. 696 d. päpstl. Präsidenten u. Rücksichtnahme auf d. Papst, nr. 412 Rom. Vorschriften an päpstl. Gesandte in Basel für d. Präsidieren im Konzil * . . p. 788, 36a Weikersheim. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt u. die Städteboten daselbst: beglaubigt p. 912 . . . . . Gen., nr. 563 . . . . p. 786, 40b 10 Viterbo. Giov. da Massa an Siena üb. Ankunft u. Weiterreise K. Sigmunds * Rom. Der Papst an d. Konzil: fordert Aufnahme seiner Gesandten ins Präsidium * p. 788, 41 a . . . . p. 720, 43b Sienes. Gesandte an Siena üb. Aufenthaltsort K. Sigmunds * — Gen. Kard.-Kämmerer an päpstl. Gesandte in Basel: meldet K. Sigmunds Aufent- . . p. 787 . . halt in Sutri u. bevorstehende Krönung, nr. 465 p. 912 Frankfurt. Städtische Gesandte an gen. Reichsstädte üb. Münzverhandlungen, nr. 564 . p. 914 . . . . Die Stadt an Basel betr. Beschlüsse d. Münztages, nr. 565 . 13 . . p. 716, 26 a 14 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Provision K. Sigmunds * 15 Nürnberg. Die Stadt an Weißenburg betr. Besprechung üb. Landfrieden, nr. 636. . . p. 1017 16 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an päpstl. Gesandte in Basel üb. nahe Ankunft K. Sigmunds . . . . . . p. 787, 37а in Rom u. Termin d. Kaiserkrönung * . . . p. 788, 46а Instruktion gen. Kard.-Kämmerers f. päpstl. Gesandte in Basel * Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Geldzahlung an K. Sigmund * . p. 716, 32a . p. 838, 53a Ders. an dens. betr. Rückerstattung einer von ihm ausgelegten Summe *) . . . . . . . p. 839, 50 a . Ders. an dens. desgl. * . . p. 808, 36a Venedig. Senatsbeschluß betr. Beschickung d. Baseler Konzils *) — 21 Rom. Ansprache eines päpstl. Sekretärs an K. Sigmund bei dessen Einzug in Rom * p. 729, 7 u. 33 a . . . p. 729, 45 а Aufzeichnung d. Kard. Orsini üb. K. Sigmunds Einzug in Rom. . p. 818 Ansprache eines Ungenannten an K. Sigmund beim Einzuge in Rom, nr. 491. . p. 820 Der Papst an Hzg. v. Österreich betr. Ankunft K. Sigmunds, nr. 492 . . . . . Erzbf. v. Mainz: desgl. *, nr. 492 . . . . . . . p. 820, 28 p. 821 Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister betr. Einzug K. Sigmunds u. a. m., nr. 493. 22 Siena. Die Stadt an Gesandte in Rom: sollen bis z. Kaiserkrönung in Rom bleiben * p. 612, 45b
1070 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. — — 12 — — 18 — 1433 April 26 Venedig. Senatsbeschluß betr. Beitrag z. Unterhalt K. Sigmunds im Kirchenstaat * p. 805, 38b ad 26 Memmingen. Ausgabe d. Stadt aus Anlaß d. Augsb. Tages v. 26. April . . . p. 1017,35b . . . . . . . . . . . . . p. 1017, 40b Nürnberg. Ausgabe d. Stadt desgl. * 27 Basel. Dekret d. Konzils üb. Abhaltung d. künftigen allg. Konzilien * . p. 635, 34 u. 636, 42 a Rom. Der Papst an d. Behörden d. Kirchenstaates betr. Geleit für Legaten *, nr. 464 p. 786 28 Siena. Die Stadt an Gesandten in Mailand üb. falsche Artikel d. Friedens von Ferrara * p. 709, 50€ Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an Gen. betr. Reisekosten eines Konsistorialadvokaten * p. 715, 33b Lucca. Die Stadt an Gesandten in Mailand betr. geplante Aufhebung K. Sigmunds durch gen. Condottiere auf Anstiften d. Papstes * . . . . . . . . p. 719, 52а 30 Siena. Die Stadt an Gesandte in Rom: glaubt, daß K. Sigmund im Kirchenstaat ist * p. 720, 23b . . p. 907 . . Straßburg. Die Stadt an Frankfurt: wird d. Münztag beschicken, nr. 556. p. 918 Mai 1 u. 2 Ulm. Ausgaben d. Schwäb. Städtebundes beim Frankfurter Tag, nr. 569 . . . .. 2 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Reisegeld für gen. Kardinal* . p. 786, 38a p. 908 . . . Aachen. Die Stadt an Frankfurt: wird d. Münztag nicht beschicken, nr. 557 . . . p. 908 . . Konstanz. Die Stadt an Frankfurt: desgl., nr. 558 . . p. 909 Ulm. Schwäb. Städtebund an Pf. Ludwig: beschickt d Frankf. Tag nicht, nr. 559 . . р. 909 . . Ders. an Frankfurt : wird d. Münztag nicht beschicken, nr. 560 3 Lucca. Die Stadt an Gesandten in Mailand üb. Kriegsereignisse im Kirchenstaat * . p. 718, 44a p. 902 Augsburg. Die Stadt an Stephan Hangenor betr. Anschlag z. Hussitenkrieg, nr. 545 . p. 691 . . . . . . 5 Basel. Darlegungen Hzg. Wilhelms v. Baiern vor d. Konzil, nr. 410 . . . p. 715, 42b Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Provision K. Sigmunds *) Augsburg. Die Stadt an Haupt v. Pappenheim: dankt f. Nachricht üb. Kaiserkrönung . . . . . . . . . p. 901, 42b . . K. Sigmunds *. . . p. 693 n. 5 Basel. Instruktion d. Konzils f. Gesandten an K. Sigmund, nr. 411. p. 910 . . 6 Basel. Die Stadt an Frankfurt: kann d. Münztag nicht beschicken, nr. 561 . . . p. 911 Köln. Die Stadt an Frankfurt: wird die Frankf. Tage nicht beschicken, nr. 562 München. Hzg. Ernst v. Baiern an Nördlingen betr. Beitritt z. Augsb. Landfrieden, nr. 635 p. 1016 . . p. 787, 45b 7 Rom. Vollmacht d. Papstes f. Gesandte in Basel zum Präsidieren im Konzil* . . . p. 901, 38 a Nürnberg. Die Stadt an Gesandte: schickt Abschrift v. Brief K. Sigmunds . . p. 901, 49a . Eger: desgl. * . . . . . . . p. 788, 32а 8 Rom. Vollmacht d. Papstes f. Kard. Cesarini zum Mitpräsidieren im Konzil * 9 Viterbo. K. Sigmund an d. Konzil: meldet Ankunft in Viterbo; wünscht gute Aufnahme р. 696 d. päpstl. Präsidenten u. Rücksichtnahme auf d. Papst, nr. 412 Rom. Vorschriften an päpstl. Gesandte in Basel für d. Präsidieren im Konzil * . . p. 788, 36a Weikersheim. Konr. v. Weinsberg an Frankfurt u. die Städteboten daselbst: beglaubigt p. 912 . . . . . Gen., nr. 563 . . . . p. 786, 40b 10 Viterbo. Giov. da Massa an Siena üb. Ankunft u. Weiterreise K. Sigmunds * Rom. Der Papst an d. Konzil: fordert Aufnahme seiner Gesandten ins Präsidium * p. 788, 41 a . . . . p. 720, 43b Sienes. Gesandte an Siena üb. Aufenthaltsort K. Sigmunds * — Gen. Kard.-Kämmerer an päpstl. Gesandte in Basel: meldet K. Sigmunds Aufent- . . p. 787 . . halt in Sutri u. bevorstehende Krönung, nr. 465 p. 912 Frankfurt. Städtische Gesandte an gen. Reichsstädte üb. Münzverhandlungen, nr. 564 . p. 914 . . . . Die Stadt an Basel betr. Beschlüsse d. Münztages, nr. 565 . 13 . . p. 716, 26 a 14 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Provision K. Sigmunds * 15 Nürnberg. Die Stadt an Weißenburg betr. Besprechung üb. Landfrieden, nr. 636. . . p. 1017 16 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an päpstl. Gesandte in Basel üb. nahe Ankunft K. Sigmunds . . . . . . p. 787, 37а in Rom u. Termin d. Kaiserkrönung * . . . p. 788, 46а Instruktion gen. Kard.-Kämmerers f. päpstl. Gesandte in Basel * Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Geldzahlung an K. Sigmund * . p. 716, 32a . p. 838, 53a Ders. an dens. betr. Rückerstattung einer von ihm ausgelegten Summe *) . . . . . . . p. 839, 50 a . Ders. an dens. desgl. * . . p. 808, 36a Venedig. Senatsbeschluß betr. Beschickung d. Baseler Konzils *) — 21 Rom. Ansprache eines päpstl. Sekretärs an K. Sigmund bei dessen Einzug in Rom * p. 729, 7 u. 33 a . . . p. 729, 45 а Aufzeichnung d. Kard. Orsini üb. K. Sigmunds Einzug in Rom. . p. 818 Ansprache eines Ungenannten an K. Sigmund beim Einzuge in Rom, nr. 491. . p. 820 Der Papst an Hzg. v. Österreich betr. Ankunft K. Sigmunds, nr. 492 . . . . . Erzbf. v. Mainz: desgl. *, nr. 492 . . . . . . . p. 820, 28 p. 821 Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister betr. Einzug K. Sigmunds u. a. m., nr. 493. 22 Siena. Die Stadt an Gesandte in Rom: sollen bis z. Kaiserkrönung in Rom bleiben * p. 612, 45b
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1071 1433 Mai 22 Nürnberg. Die Stadt an Gesandte: schickt nochmals Abschrift v. Brief K. Sigmunds * p. 901, 37b . . . . p. 698 23 Rom. K. Sigmund an d. Konzil: tadelt Dekrete d. elften Session, nr. 413 . Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll d. Konzil von neuen Schritten gegen d. . р. 699 . . . . . . . . . . . . . . . Papst zurückhalten, nr. 414 . . München. Hzg. Ernst v. Baiern an Hzg. Wilhelm betr. Teilnahme Baier. Edelleute an d. p. 837 . . . . . . . Kaiserkrönung, nr. 502 . . . . . . . . . Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. v. Kleve üb. seine Hochzeit u. seine Frau * p. 910, 48b . . . p. 699, 43b 24 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer gibt Boten K. Sigmunds nach Basel Geleit* Sienes. Gesandte an Siena: dem Kaiser scheine Ratifizierung d. Friedens mit d. 25 . . p. 613, 31 a . . Liga nicht angenehm zu sein * Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Auslagen gen Depositars * . . p. 787, 44a . „ p. 808 26 Venedig. Senatsbeschluß betr. Weisungen für d. Gesandten in Rom *, nr. 484 . p. 809 Desgl. betr. Waffenstillstand mit K. Sigmund u. dessen Krönung *, nr. 485 p. 915 Ulm. Die Stadt an Nördlingen üb. Landfrieden u. die Frankf. Tage, nr. 566 . . . p. 811 30 Venedig. Senatsbeschluß betr. Einzug K. Sigmunds in Rom u. seine Krönung*, nr. 486 p. 918 31 bis Juni 7 Colmar. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Frankf. Fürsten- u. Städtetages, nr. 570 31 Basel. Gen. an Archidiakon u. Domkapitel in Trier üb. K. Sigmunds Kaiserkrönung und p. 700 . . Verhältnis d. Konzils zum Papst *, nr. 415 . . p. 822 K. Sigmund beurkundet die bei d. Kaiserkrönung geleisteten Eide, nr. 494 Rom. p. 829 Ders. bestätigt die Privilegien d. Kanoniker u. d. Kapitels v. St. Peter *, nr. 496 . . . . p. 830 Ders. bestätigt dem Mfen. v. Brandenburg alle Privilegien, nr. 497 p. 832 . . Ders. ermächtigt Nürnberg z. Bestrafung v. Straßenräubern, nr. 498 p. 833 . Ders. übergibt Nürnberg von neuem d. Reichsheiligtum, nr. 499 . ad 31 o. O. Krönungsordnung für d. Kaiserkrönung d. Röm. Königs u. d. Königin, an- p. 823 . . . . . . gewandt auf d. Krönung K. Sigmunds, nr. 495 . p. 835 Juni 3 Rom. K. Sigmund an Ulrich v. Rosenberg üb. Kaiserkrönung u. Stimmung d. Papstes, nr. 500 p. 812 . . Waffenstillstand K. Sigmunds mit Venedig, nr. 487 . . . . . . — 4 p. 814 K. Sigmund teilt d. Reichsunterthanen Waffenstillstand mit Venedig mit, nr. 488. p. 837 Poggio an Niccolò Niccoli üb. Einzug K. Sigmunds in Rom u. Kaiserkrönung, nr. 503 p. 815 5 Venedig. Senatsbeschluß betr. Bestechung kgl. Räte u. Geldzahlung an K. Sigmund, nr. 489 p. 1018 Nürnberg. Die Stadt an Hzg. Ernst v. Baiern : lehnt Teilnahme am Landfrieden ab, nr. 637 p. 1019 Augsburg : wird Augsb. Tag v. 7. Juni nicht beschicken, nr. 638 — 1018, 44b . . . . p. ad 5 Nürnberg. Ausgabe d. Stadt f. Briefe n. München u. Augsburg *) 6 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vollmacht für d. Collegio, an K. Sigmund üb. d. Waffen- 727, 44a . . . p. . . stillstand zu schreiben * . p. 1019 8 od. 9 Augsburg. Artikel z. Anderung d. Augsb. Landfriedensentwurfes, nr. 639 . . . 8 Rom. K. Sigmund befiehlt allen Reichsunterthanen, die Venetianer als Reichsfreunde zu . . p. 817 . behandeln, nr. 490 . . . . . 9 Augsburg. Die Stadt an Nürnberg üb. Augsb. Tag v. 7. Juni, nr. 640 . . . . . . p. 1020 10 Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes aus Anlaß d. Augsb. Tages v. 7. Juni . . p. 1021, 41a 13 Nürnberg. Die Stadt an Windsheim wegen d. Augsb. Tages v. 7. Juni *, nr. 641 . . p. 1021 . . . . p. 1021,22 . . . . . . . Weißenburg desgl. *, nr. 641 Eger betr. Einzug K. Sigmunds in Rom u. bevorstehende Krö- . . . . . p. 841, 34 . . * nung *, nr. 504 . . . . . . . . p. 739, 6 Siena. Die Stadt an K. Sigmund: beglückwünscht ihn zur Krönung Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Zahlung gen. Summe an d. Vor- - . . . . . p. 824, 48a . . steher d. Regionen Roms * . . Nürnberg. Die Stadt an d. Mfen. v. Brandenburg üb. Einzug K. Sigmunds in Rom, nr. 504 p. 841 . . . . . . . . . p. 841,34 Eger: desgl. *, nr. 504 . . . . . p. 842, 5 Gesandte in Prag: desgl. *, nr. 504 p. 737, 16 K. Sigmund an d. päpstl. Gouverneur u. die Stadt Perugia: zeigt seine Krönung an *) 736, 40 a . . . p. . . . . Ders. bestätigt Privilegien Zürichs * Ders. an d. Böhm. u. Mährischen Stände: schreibt üb. Kaiserkrönung; wünscht p. 836 . . - Gesandtschaft nach Basel, nr. 501 . . p. 918 Straßburg. Die Stadt an Frankfurt: kann d. Münztag nicht beschicken, nr. 571. . . p. 919 Ulm. Schwäb. Städtebund an Frankfurt: desgl., nr. 572 . . . . . . . . . . . р. 920 . . . . . . . . . . . . Basel. Die Stadt an Frankfurt: desgl., nr. 573 . p. 842 Rom. Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister üb. Kaiserkrönung u. a. m., nr. 505 . . . . Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes für Brief nach Frankfurt . . . . . . . p. 919, 45a 17 Rom. 21 14 24
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1071 1433 Mai 22 Nürnberg. Die Stadt an Gesandte: schickt nochmals Abschrift v. Brief K. Sigmunds * p. 901, 37b . . . . p. 698 23 Rom. K. Sigmund an d. Konzil: tadelt Dekrete d. elften Session, nr. 413 . Ders. an Hzg. Wilhelm v. Baiern: soll d. Konzil von neuen Schritten gegen d. . р. 699 . . . . . . . . . . . . . . . Papst zurückhalten, nr. 414 . . München. Hzg. Ernst v. Baiern an Hzg. Wilhelm betr. Teilnahme Baier. Edelleute an d. p. 837 . . . . . . . Kaiserkrönung, nr. 502 . . . . . . . . . Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Hzg. v. Kleve üb. seine Hochzeit u. seine Frau * p. 910, 48b . . . p. 699, 43b 24 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer gibt Boten K. Sigmunds nach Basel Geleit* Sienes. Gesandte an Siena: dem Kaiser scheine Ratifizierung d. Friedens mit d. 25 . . p. 613, 31 a . . Liga nicht angenehm zu sein * Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Auslagen gen Depositars * . . p. 787, 44a . „ p. 808 26 Venedig. Senatsbeschluß betr. Weisungen für d. Gesandten in Rom *, nr. 484 . p. 809 Desgl. betr. Waffenstillstand mit K. Sigmund u. dessen Krönung *, nr. 485 p. 915 Ulm. Die Stadt an Nördlingen üb. Landfrieden u. die Frankf. Tage, nr. 566 . . . p. 811 30 Venedig. Senatsbeschluß betr. Einzug K. Sigmunds in Rom u. seine Krönung*, nr. 486 p. 918 31 bis Juni 7 Colmar. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Frankf. Fürsten- u. Städtetages, nr. 570 31 Basel. Gen. an Archidiakon u. Domkapitel in Trier üb. K. Sigmunds Kaiserkrönung und p. 700 . . Verhältnis d. Konzils zum Papst *, nr. 415 . . p. 822 K. Sigmund beurkundet die bei d. Kaiserkrönung geleisteten Eide, nr. 494 Rom. p. 829 Ders. bestätigt die Privilegien d. Kanoniker u. d. Kapitels v. St. Peter *, nr. 496 . . . . p. 830 Ders. bestätigt dem Mfen. v. Brandenburg alle Privilegien, nr. 497 p. 832 . . Ders. ermächtigt Nürnberg z. Bestrafung v. Straßenräubern, nr. 498 p. 833 . Ders. übergibt Nürnberg von neuem d. Reichsheiligtum, nr. 499 . ad 31 o. O. Krönungsordnung für d. Kaiserkrönung d. Röm. Königs u. d. Königin, an- p. 823 . . . . . . gewandt auf d. Krönung K. Sigmunds, nr. 495 . p. 835 Juni 3 Rom. K. Sigmund an Ulrich v. Rosenberg üb. Kaiserkrönung u. Stimmung d. Papstes, nr. 500 p. 812 . . Waffenstillstand K. Sigmunds mit Venedig, nr. 487 . . . . . . — 4 p. 814 K. Sigmund teilt d. Reichsunterthanen Waffenstillstand mit Venedig mit, nr. 488. p. 837 Poggio an Niccolò Niccoli üb. Einzug K. Sigmunds in Rom u. Kaiserkrönung, nr. 503 p. 815 5 Venedig. Senatsbeschluß betr. Bestechung kgl. Räte u. Geldzahlung an K. Sigmund, nr. 489 p. 1018 Nürnberg. Die Stadt an Hzg. Ernst v. Baiern : lehnt Teilnahme am Landfrieden ab, nr. 637 p. 1019 Augsburg : wird Augsb. Tag v. 7. Juni nicht beschicken, nr. 638 — 1018, 44b . . . . p. ad 5 Nürnberg. Ausgabe d. Stadt f. Briefe n. München u. Augsburg *) 6 Venedig. Senatsbeschluß betr. Vollmacht für d. Collegio, an K. Sigmund üb. d. Waffen- 727, 44a . . . p. . . stillstand zu schreiben * . p. 1019 8 od. 9 Augsburg. Artikel z. Anderung d. Augsb. Landfriedensentwurfes, nr. 639 . . . 8 Rom. K. Sigmund befiehlt allen Reichsunterthanen, die Venetianer als Reichsfreunde zu . . p. 817 . behandeln, nr. 490 . . . . . 9 Augsburg. Die Stadt an Nürnberg üb. Augsb. Tag v. 7. Juni, nr. 640 . . . . . . p. 1020 10 Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes aus Anlaß d. Augsb. Tages v. 7. Juni . . p. 1021, 41a 13 Nürnberg. Die Stadt an Windsheim wegen d. Augsb. Tages v. 7. Juni *, nr. 641 . . p. 1021 . . . . p. 1021,22 . . . . . . . Weißenburg desgl. *, nr. 641 Eger betr. Einzug K. Sigmunds in Rom u. bevorstehende Krö- . . . . . p. 841, 34 . . * nung *, nr. 504 . . . . . . . . p. 739, 6 Siena. Die Stadt an K. Sigmund: beglückwünscht ihn zur Krönung Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Zahlung gen. Summe an d. Vor- - . . . . . p. 824, 48a . . steher d. Regionen Roms * . . Nürnberg. Die Stadt an d. Mfen. v. Brandenburg üb. Einzug K. Sigmunds in Rom, nr. 504 p. 841 . . . . . . . . . p. 841,34 Eger: desgl. *, nr. 504 . . . . . p. 842, 5 Gesandte in Prag: desgl. *, nr. 504 p. 737, 16 K. Sigmund an d. päpstl. Gouverneur u. die Stadt Perugia: zeigt seine Krönung an *) 736, 40 a . . . p. . . . . Ders. bestätigt Privilegien Zürichs * Ders. an d. Böhm. u. Mährischen Stände: schreibt üb. Kaiserkrönung; wünscht p. 836 . . - Gesandtschaft nach Basel, nr. 501 . . p. 918 Straßburg. Die Stadt an Frankfurt: kann d. Münztag nicht beschicken, nr. 571. . . p. 919 Ulm. Schwäb. Städtebund an Frankfurt: desgl., nr. 572 . . . . . . . . . . . р. 920 . . . . . . . . . . . . Basel. Die Stadt an Frankfurt: desgl., nr. 573 . p. 842 Rom. Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister üb. Kaiserkrönung u. a. m., nr. 505 . . . . Ulm. Ausgabe d. Schwäb. Städtebundes für Brief nach Frankfurt . . . . . . . p. 919, 45a 17 Rom. 21 14 24
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1072 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1433 Juni 25 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Rückerstattung gen. Summe an * . . . . . . . p. 716, 24b . . gen. Depositar . . . . p. 812, 47 a Venedig. Der Doge ratifiziert d. Waffenstillstand mit K. Sigmund * Nürnberg. Die Stadt an Mf. v. Brandenburg betr. Kaiserkrönung K. Sigmunds, nr. 506 p. 843 p. 921 — Frankfurt: kann d. Münztag nicht beschicken, nr. 574 . . . . . . . p. 921, 46 a . ad 25 Nürnberg. Ausgabe d. Stadt für Brief nach Frankfurt . . . 26 Speier. Die Stadt an d. Städteboten in Frankfurt: kann d. Münztag nicht beschicken, p. 922 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nr. 575 . . . . . . p. 738, 45а 27 Ulm. Ausgabe d. Stadt für Boten nach Basel Basel. Andreas Pfaffendorf an d. Hochmeister betr. Kaiserkrönung K. Sigmunds, nr. 507 p. 843 . . . . p. 844, 34а Ders. an dens. üb. verräterischen Anschlag auf K. Sigmund * p. 917 . . . Frankfurt. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß der Frankf. Tage, nr. 567 . 28 Nürnberg Die Stadt an Mf. v. Brandenburg: schickt abschriftlich Brief K. Sigmunds p. 843, 34 a . . . p. 922 Worms. Die Stadt an Frankfurt: kann d. Münztag nicht beschicken, nr. 576. . . . p. 843, 50 a 29 Nürnberg. Die Stadt an Eger: schickt abschriftlich Brief K. Sigmunds * . . p. 843, 35b . * . . Gesandte in Prag: desgl. Heinz Imhof an Eger üb. Kaiserkrönung u. Rückkehr K. Sigmunds, Friede p. 844 . . mit Venedig u. a. m. *, nr. 508 p. 923 30 Frankfurt. Die Stadt an gen. Reichsstädte üb. d. Münztag vom 28. Juni, nr. 577 . . Juli 1 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Geldzahlung an d. Kaiser *. . p. 716, 36a p. 844 . . . Ulm. Die Stadt an Nördlingen: schreibt Bundestag aus für 10. Juli, nr. 509 . 8 Oppenheim. Die Stadt an Frankfurt: erbittet Abschrift d. Krönungsanzeige K. Sigmunds * p. 737, 41 a . . p. 739, 20a 12 Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo betr. Feier d. Krönung K. Sigmunds * Rom. Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister betr. Aufbruch d. Kaisers, Konzilsfrage, Lage p. 845 . . . . . . . . in Italien u. a. m., nr. 510 . . . . . . p. 846, 21 a Ders. an dens. üb. Krankheit im Gefolge d. Kaisers *) Schwäb. Städtebund an Nördlingen betr. Beglückwünschung d. Kaisers, nr. 512 . p. 848 . . . . p. 739, 25а Die Stadt an K. Sigmund üb. erfolgte Feier seiner Krönung Gen. Kard.-Kämmerer an gen. stellvertr. Thesaurar betr. Zahlung gen. Summe an . . . p. 716, 39a . . . kaiserl. Bevollmächtigten * . Basel. Aufzeichnung üb. Prozession in Basel zur Feier d. Krönung K. Sigmunds . . p. 738, 46b . . . p. 1021 22 Nürnberg. Die Stadt an Hzg. Ernst v. Baiern: lehnt Landfrieden ab, nr. 642 Augsburg: dankt f. Bericht üb. Augsb. Tag v. 7. Juni, nr. 643 p. 1022 1021, 47b . . . p. ad 22 Nürnberg. Ausgabe d. Stadt f. Briefe n. München u. Augsburg * . . . . p. 739, 11 * 24 Nürnberg. Die Stadt an K. Sigmund: beglückwünscht ihn zur Krönung 25 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. stellvertr. Thesaurar betr. Rückerstattung gen. Summe * . . . . . p. 716, 25b . . . . . . an gen. Depositar — Ders. an dens. betr. Zahlung gen. Summe an d. Kaiser od. dessen Bevollmächtigte * p. 716, 42 a 26 28 Hagenau. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann Tag z. Breisach am 3. Aug. . . . . . . . . . . . . p. 1023, 43 a nicht beschicken Aug. 1 Ancona. Beschluß d. Consiglio generale betr. Geschenke Ragusas für K. Sigmund * p. 701, 36 a 4 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. stellvertr. Thesaurar betr. Geldzahlung an kaiserl. . . . . p. 716, 46 а . . . . . . . . . Bevollmächtigten *. . . . . Antonio Petrucci an Siena üb. Erkrankungen im Gefolge d. Kaisers * . . . p. 846, 19b 5 Breisach. Teidigung Hzg. Wilhelms v. Baiern mit Gen. betr. Enthaftung Brabanter 950, 43b . . . . p. . . . . . . . . . . . . . Kaufleute *. 6 Rom. Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister üb. Erkrankung Kaspar Schlicks * . . . p. 846, 38 a Ders. an dens. üb. Ladung d. Fürsten in d. Nähe v. Basel u. a. m., nr. 511 . p. 847 Gen. Kard.-Kämmerer an gen. stellvertr. Thesaurar betr. Geldzahlung an d. Kaiser 7 — . . . . . p. 716, 49а . . . od. dessen Bevollmächtigte * — Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Schwäb. Städtebund: ladet zu Fürsten- u. Städte- . . . p. 1023 . * . . . . . tag n. Breisach ein, nr. 644 11 Nürnberg. Die Stadt an K. Sigmund: beglückwünscht ihn zur Krönung u. a. m. * . p. 739, 41 a Heidelberg. Pf. Ludwig an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Breisacher Tag, nr. 645 . . p. 1024 12 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. stellvertr. Thesaurar betr. Geldzahlung an kaiserl. . . . p. 716, 52а . . . . . . . Bevollmächtigten *. . . . . . . . . p. 1028, 41 a 13 o. O. Gen. an d. Schwäb. Städtebund: sagen ihm Fehde an *) Ulm. Die Stadt an Nördlingen betr. Breisacher Tag v. 24. Aug., nr. 646 . . . . . p. 1025 . . . . . p. 1025, 44 a Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Breisacher Tages v. 24. Aug. 15 Ulm. 17 Siena. 19 Rom. 14
1072 Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1433 Juni 25 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Rückerstattung gen. Summe an * . . . . . . . p. 716, 24b . . gen. Depositar . . . . p. 812, 47 a Venedig. Der Doge ratifiziert d. Waffenstillstand mit K. Sigmund * Nürnberg. Die Stadt an Mf. v. Brandenburg betr. Kaiserkrönung K. Sigmunds, nr. 506 p. 843 p. 921 — Frankfurt: kann d. Münztag nicht beschicken, nr. 574 . . . . . . . p. 921, 46 a . ad 25 Nürnberg. Ausgabe d. Stadt für Brief nach Frankfurt . . . 26 Speier. Die Stadt an d. Städteboten in Frankfurt: kann d. Münztag nicht beschicken, p. 922 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nr. 575 . . . . . . p. 738, 45а 27 Ulm. Ausgabe d. Stadt für Boten nach Basel Basel. Andreas Pfaffendorf an d. Hochmeister betr. Kaiserkrönung K. Sigmunds, nr. 507 p. 843 . . . . p. 844, 34а Ders. an dens. üb. verräterischen Anschlag auf K. Sigmund * p. 917 . . . Frankfurt. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß der Frankf. Tage, nr. 567 . 28 Nürnberg Die Stadt an Mf. v. Brandenburg: schickt abschriftlich Brief K. Sigmunds p. 843, 34 a . . . p. 922 Worms. Die Stadt an Frankfurt: kann d. Münztag nicht beschicken, nr. 576. . . . p. 843, 50 a 29 Nürnberg. Die Stadt an Eger: schickt abschriftlich Brief K. Sigmunds * . . p. 843, 35b . * . . Gesandte in Prag: desgl. Heinz Imhof an Eger üb. Kaiserkrönung u. Rückkehr K. Sigmunds, Friede p. 844 . . mit Venedig u. a. m. *, nr. 508 p. 923 30 Frankfurt. Die Stadt an gen. Reichsstädte üb. d. Münztag vom 28. Juni, nr. 577 . . Juli 1 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. Thesaurar betr. Geldzahlung an d. Kaiser *. . p. 716, 36a p. 844 . . . Ulm. Die Stadt an Nördlingen: schreibt Bundestag aus für 10. Juli, nr. 509 . 8 Oppenheim. Die Stadt an Frankfurt: erbittet Abschrift d. Krönungsanzeige K. Sigmunds * p. 737, 41 a . . p. 739, 20a 12 Siena. Beschluß d. Consiglio del popolo betr. Feier d. Krönung K. Sigmunds * Rom. Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister betr. Aufbruch d. Kaisers, Konzilsfrage, Lage p. 845 . . . . . . . . in Italien u. a. m., nr. 510 . . . . . . p. 846, 21 a Ders. an dens. üb. Krankheit im Gefolge d. Kaisers *) Schwäb. Städtebund an Nördlingen betr. Beglückwünschung d. Kaisers, nr. 512 . p. 848 . . . . p. 739, 25а Die Stadt an K. Sigmund üb. erfolgte Feier seiner Krönung Gen. Kard.-Kämmerer an gen. stellvertr. Thesaurar betr. Zahlung gen. Summe an . . . p. 716, 39a . . . kaiserl. Bevollmächtigten * . Basel. Aufzeichnung üb. Prozession in Basel zur Feier d. Krönung K. Sigmunds . . p. 738, 46b . . . p. 1021 22 Nürnberg. Die Stadt an Hzg. Ernst v. Baiern: lehnt Landfrieden ab, nr. 642 Augsburg: dankt f. Bericht üb. Augsb. Tag v. 7. Juni, nr. 643 p. 1022 1021, 47b . . . p. ad 22 Nürnberg. Ausgabe d. Stadt f. Briefe n. München u. Augsburg * . . . . p. 739, 11 * 24 Nürnberg. Die Stadt an K. Sigmund: beglückwünscht ihn zur Krönung 25 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. stellvertr. Thesaurar betr. Rückerstattung gen. Summe * . . . . . p. 716, 25b . . . . . . an gen. Depositar — Ders. an dens. betr. Zahlung gen. Summe an d. Kaiser od. dessen Bevollmächtigte * p. 716, 42 a 26 28 Hagenau. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann Tag z. Breisach am 3. Aug. . . . . . . . . . . . . p. 1023, 43 a nicht beschicken Aug. 1 Ancona. Beschluß d. Consiglio generale betr. Geschenke Ragusas für K. Sigmund * p. 701, 36 a 4 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. stellvertr. Thesaurar betr. Geldzahlung an kaiserl. . . . . p. 716, 46 а . . . . . . . . . Bevollmächtigten *. . . . . Antonio Petrucci an Siena üb. Erkrankungen im Gefolge d. Kaisers * . . . p. 846, 19b 5 Breisach. Teidigung Hzg. Wilhelms v. Baiern mit Gen. betr. Enthaftung Brabanter 950, 43b . . . . p. . . . . . . . . . . . . . Kaufleute *. 6 Rom. Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister üb. Erkrankung Kaspar Schlicks * . . . p. 846, 38 a Ders. an dens. üb. Ladung d. Fürsten in d. Nähe v. Basel u. a. m., nr. 511 . p. 847 Gen. Kard.-Kämmerer an gen. stellvertr. Thesaurar betr. Geldzahlung an d. Kaiser 7 — . . . . . p. 716, 49а . . . od. dessen Bevollmächtigte * — Basel. Hzg. Wilhelm v. Baiern an Schwäb. Städtebund: ladet zu Fürsten- u. Städte- . . . p. 1023 . * . . . . . tag n. Breisach ein, nr. 644 11 Nürnberg. Die Stadt an K. Sigmund: beglückwünscht ihn zur Krönung u. a. m. * . p. 739, 41 a Heidelberg. Pf. Ludwig an Hzg. Wilhelm v. Baiern betr. Breisacher Tag, nr. 645 . . p. 1024 12 Rom. Gen. Kard.-Kämmerer an gen. stellvertr. Thesaurar betr. Geldzahlung an kaiserl. . . . p. 716, 52а . . . . . . . Bevollmächtigten *. . . . . . . . . p. 1028, 41 a 13 o. O. Gen. an d. Schwäb. Städtebund: sagen ihm Fehde an *) Ulm. Die Stadt an Nördlingen betr. Breisacher Tag v. 24. Aug., nr. 646 . . . . . p. 1025 . . . . . p. 1025, 44 a Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Breisacher Tages v. 24. Aug. 15 Ulm. 17 Siena. 19 Rom. 14
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Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1073 1433 Aug. 14 Hagenau. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann d. Breisacher Tag v. 24. Aug. p. 1026 . . . . . . . . . . . * * . nicht beschicken, nr. 647 . 19 u. 21 Ulm. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Breisacher Tages . . . . p. 1028, 35a, 48a u. 44b 19 Ulm. Die Stadt an Nördlingen üb. Nichtbeschickung d. Breisacher Tages * . . . p. 1028, 32b 26 Breisach. Straßb. Gesandte an Straßburg üb. d. Breisacher Tag v. 24. Aug., nr. 648 . p. 1027 29 Hzg. Wilhelm v. Baiern an d. Schwäb. Städtebund wegen Landfrieden, nr. 649 p. 1027 . p. 1029 . . . 30 Rottweil. Rottweil an Ulm üb. d. Breisacher Tag v. 24. Aug., nr. 650. . . . . . . . p. 1030 Sept. 3 Ulm. Die Stadt an Nördlingen: desgl. *, nr. 651 . 4 Rom. Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister über Krankheit Kaspar Schlicks * . . . p. 846, 47 a . . . . p. 846, 32b Ders. an dens. üb. Abreise d. Kaisers nach Perugia *) 6 Nov. 30 Basel. K. Sigmund bekennt, gen. Reichserbmarschall 63 Gulden zu schulden, nr. 179 p. 277 . . . p. 662, 51b Dez. 15 Rom. Der Papst ernennt vier Kardinäle zu Legaten beim Konzil * 1434 Febr. 25 Basel. K. Sigmund bescheinigt Mainz den Empfang gen. Summe für versäumten Rom- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fahrtsdienst, nr. 180 p. 278 1436 Nov. 3 Prag. K. Sigmund erteilt d. Mfen. v. Mantua das Recht, einen seiner legitimen Söhne zum Nachfolger zu ernennen * . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 370, 49b
Chronologisches Verzeichnis der Urkunden und Akten. 1073 1433 Aug. 14 Hagenau. Pf. Stephan an Hzg. Wilhelm v. Baiern: kann d. Breisacher Tag v. 24. Aug. p. 1026 . . . . . . . . . . . * * . nicht beschicken, nr. 647 . 19 u. 21 Ulm. Ausgaben d. Stadt aus Anlaß d. Breisacher Tages . . . . p. 1028, 35a, 48a u. 44b 19 Ulm. Die Stadt an Nördlingen üb. Nichtbeschickung d. Breisacher Tages * . . . p. 1028, 32b 26 Breisach. Straßb. Gesandte an Straßburg üb. d. Breisacher Tag v. 24. Aug., nr. 648 . p. 1027 29 Hzg. Wilhelm v. Baiern an d. Schwäb. Städtebund wegen Landfrieden, nr. 649 p. 1027 . p. 1029 . . . 30 Rottweil. Rottweil an Ulm üb. d. Breisacher Tag v. 24. Aug., nr. 650. . . . . . . . p. 1030 Sept. 3 Ulm. Die Stadt an Nördlingen: desgl. *, nr. 651 . 4 Rom. Joh. Niklosdorf an d. Hochmeister über Krankheit Kaspar Schlicks * . . . p. 846, 47 a . . . . p. 846, 32b Ders. an dens. üb. Abreise d. Kaisers nach Perugia *) 6 Nov. 30 Basel. K. Sigmund bekennt, gen. Reichserbmarschall 63 Gulden zu schulden, nr. 179 p. 277 . . . p. 662, 51b Dez. 15 Rom. Der Papst ernennt vier Kardinäle zu Legaten beim Konzil * 1434 Febr. 25 Basel. K. Sigmund bescheinigt Mainz den Empfang gen. Summe für versäumten Rom- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fahrtsdienst, nr. 180 p. 278 1436 Nov. 3 Prag. K. Sigmund erteilt d. Mfen. v. Mantua das Recht, einen seiner legitimen Söhne zum Nachfolger zu ernennen * . . . . . . . . . . . . . . . . . p. 370, 49b
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Alfabetisches Register Orts- der und Personen-Namen. Vgl. zu diesem alfabetischen Register Band I Vorwort pag. LXXXIII. A. Aachen (Aach, Ach, Aiche, Auch) 548, 37%. 549, 30a, 831, 17. 875, 6; 12; 87). 897, 8; 48b. 908, 1. 913, 2. 917, 14. — Domherr zu St. Marien s. Kalde. Aalborg i. Dánemark, Bischof Gobelinus Bolant 1432: 493, 10. 444, 45. Aalen (Alen) am Kocher i. Württemberg 962, 32. Aarburg (Arburck) i. d. Sehweiz, Düring von —, 973, 41a, Aaron, Jüdischer Hohepriester 827, 6. Abbiate (Abiate), d. i. Abbiategrasso w. s. w. v. Mai- land 81, 95b. 49, 6; 20. 53, 21. 58, 16. 72, 13. 73, 41b, 74, 12. 120, 42». 121, G. 141, 48^. 167, 23. 173, 8. 206, 49a. 209, 32». 285, 52a, 345, 15. Abraham, Stammvater d. Juden 825, 16. 826, 32. — Seine Frau s. Sarah. Achilles, Griechischer Heros 654, 32. Acquapendente n. v. Viterbo 312, 47a, 473, 22. — Püpstl. Hauptmann daselbst 475, 19. Aequi s. S. Justine. Adorno, Barnabo, von Genua, f 1458: 87, 43^; 4774. 321, 454. Adria i. Venetien 0. v. Rovigo, Bischof Jacopo Ber- tucci degli Obizzi 1404 bis ca. 1441: 419, 2. Adrianopel (Andrinopolis), Friede von —, 88, 30*; 35%, 165, 47% Aeneas s. Eneas. Affe, Wink, wohl in Pommern 584, 48%, Agamemnon, Griechischer Heros 654, 27 ff, Agazaria (Agazaia, Gazaria), Bartolommeo di Tom- maso de —, in Siena, Gonfalonicre, Maestro del | terzo 293, 82a; 84a, Gesandter an d. Papst 280, 48%. 312, 28ff.; 45%; 47a; 43b, 494, 441, 495, 14. 619, 46^. 618, 322, 616, 39%; 452%; 27b; 29%, 704, 52% 716, 39b; 41b; 45b. 717, 45a, 718, 45b. 719, 21% 720, 19%; 24b; 45b. 753, 8%, 754, 6. 757, 40. 758, 4, 759, 19. 761, 31; 40; 44%, 762, 16. 765, 24; 47%, 776, 34. 777, 38, 782, 13. 802, 37. Agazaria, Memmo de —, in Siena, Dr., 759, 25; 30, Gesandter an K. Sigmund 346, 12; 38^. 347, 3. 434, 32; 38. — Tommaso de —, in Siena, Gesandter der Stadt 291, Gff. 345, 48" ff. Agley s. Aquileja. Agnes, die heilige, 3783, 42. 828, 10. Agnes, Hausbesitzerin in Pavia 641, 37a, Agram (Zagrabia, Zagabria) in Kroatien, Bischof Jo- hannes IV. von Alben 1421-1433, Kanzler K. Sig- munds 19, 51b, 21, 42a, 33, 89a, 40, 12. 58, 38b. 76, 53^. 82, 42». 114, 4, 512, 43*. 646, 4. 186, 86. — Dechant 955, 14. — Domherr s. Kalde. — Gebiet (partes Zagrabie) 60, 5. 61, 2. 63, 43. 64, 4. Ahasver (Assverus), d. i. K. Xerxes I. v, Persien, 829, 5. — Seine Gemahlin s, Esther. Aigendorff, Paul, von Ulm 738, 46%, Ainkürn, der, von Nördlingen 942, 501, Aix (Aquae) i. d. Provence, s. Marescalli. Alba (Albanensis, Albensis), Propst von —, s. Stuhl- weif)enburg. Albano, der Kardinalbischof von —, 825, 3; 8. Vgl. Foix. Alben, Nikolaus, von Ivany, Gesandter K. Sigmunds 294, 37b. 302, 4; 46^. 304, 211f.; 86»; 46h. 305, 2; 8; 22; 47a, 444, 29. 445, 16. 446, 8; 31. 447, 6. 448, 34. 449, 36. Albenga i. Ligurien, Bischof Matteo del Carretto 1429-1448, Gesandter d. Herzogs v. Mailand u. d. Erzbischofs v. Genua im Konzil 226, 43», 565, 24. 619, b. 644, 45). Albergati, Niecoló, Erzbischof von Bologna 1418-1443, seit 1496 Kard.-Priester tit. s. Crucis in Jeru- salem, pápstl. Legat in Italien u. nach Frankreich, Konzilsprüsident 18, 4. 94, 3884; 404. 105, 51. 200, 16; 22aff. 201, 34aff. 295, 41b, 418, 11.
Alfabetisches Register Orts- der und Personen-Namen. Vgl. zu diesem alfabetischen Register Band I Vorwort pag. LXXXIII. A. Aachen (Aach, Ach, Aiche, Auch) 548, 37%. 549, 30a, 831, 17. 875, 6; 12; 87). 897, 8; 48b. 908, 1. 913, 2. 917, 14. — Domherr zu St. Marien s. Kalde. Aalborg i. Dánemark, Bischof Gobelinus Bolant 1432: 493, 10. 444, 45. Aalen (Alen) am Kocher i. Württemberg 962, 32. Aarburg (Arburck) i. d. Sehweiz, Düring von —, 973, 41a, Aaron, Jüdischer Hohepriester 827, 6. Abbiate (Abiate), d. i. Abbiategrasso w. s. w. v. Mai- land 81, 95b. 49, 6; 20. 53, 21. 58, 16. 72, 13. 73, 41b, 74, 12. 120, 42». 121, G. 141, 48^. 167, 23. 173, 8. 206, 49a. 209, 32». 285, 52a, 345, 15. Abraham, Stammvater d. Juden 825, 16. 826, 32. — Seine Frau s. Sarah. Achilles, Griechischer Heros 654, 32. Acquapendente n. v. Viterbo 312, 47a, 473, 22. — Püpstl. Hauptmann daselbst 475, 19. Aequi s. S. Justine. Adorno, Barnabo, von Genua, f 1458: 87, 43^; 4774. 321, 454. Adria i. Venetien 0. v. Rovigo, Bischof Jacopo Ber- tucci degli Obizzi 1404 bis ca. 1441: 419, 2. Adrianopel (Andrinopolis), Friede von —, 88, 30*; 35%, 165, 47% Aeneas s. Eneas. Affe, Wink, wohl in Pommern 584, 48%, Agamemnon, Griechischer Heros 654, 27 ff, Agazaria (Agazaia, Gazaria), Bartolommeo di Tom- maso de —, in Siena, Gonfalonicre, Maestro del | terzo 293, 82a; 84a, Gesandter an d. Papst 280, 48%. 312, 28ff.; 45%; 47a; 43b, 494, 441, 495, 14. 619, 46^. 618, 322, 616, 39%; 452%; 27b; 29%, 704, 52% 716, 39b; 41b; 45b. 717, 45a, 718, 45b. 719, 21% 720, 19%; 24b; 45b. 753, 8%, 754, 6. 757, 40. 758, 4, 759, 19. 761, 31; 40; 44%, 762, 16. 765, 24; 47%, 776, 34. 777, 38, 782, 13. 802, 37. Agazaria, Memmo de —, in Siena, Dr., 759, 25; 30, Gesandter an K. Sigmund 346, 12; 38^. 347, 3. 434, 32; 38. — Tommaso de —, in Siena, Gesandter der Stadt 291, Gff. 345, 48" ff. Agley s. Aquileja. Agnes, die heilige, 3783, 42. 828, 10. Agnes, Hausbesitzerin in Pavia 641, 37a, Agram (Zagrabia, Zagabria) in Kroatien, Bischof Jo- hannes IV. von Alben 1421-1433, Kanzler K. Sig- munds 19, 51b, 21, 42a, 33, 89a, 40, 12. 58, 38b. 76, 53^. 82, 42». 114, 4, 512, 43*. 646, 4. 186, 86. — Dechant 955, 14. — Domherr s. Kalde. — Gebiet (partes Zagrabie) 60, 5. 61, 2. 63, 43. 64, 4. Ahasver (Assverus), d. i. K. Xerxes I. v, Persien, 829, 5. — Seine Gemahlin s, Esther. Aigendorff, Paul, von Ulm 738, 46%, Ainkürn, der, von Nördlingen 942, 501, Aix (Aquae) i. d. Provence, s. Marescalli. Alba (Albanensis, Albensis), Propst von —, s. Stuhl- weif)enburg. Albano, der Kardinalbischof von —, 825, 3; 8. Vgl. Foix. Alben, Nikolaus, von Ivany, Gesandter K. Sigmunds 294, 37b. 302, 4; 46^. 304, 211f.; 86»; 46h. 305, 2; 8; 22; 47a, 444, 29. 445, 16. 446, 8; 31. 447, 6. 448, 34. 449, 36. Albenga i. Ligurien, Bischof Matteo del Carretto 1429-1448, Gesandter d. Herzogs v. Mailand u. d. Erzbischofs v. Genua im Konzil 226, 43», 565, 24. 619, b. 644, 45). Albergati, Niecoló, Erzbischof von Bologna 1418-1443, seit 1496 Kard.-Priester tit. s. Crucis in Jeru- salem, pápstl. Legat in Italien u. nach Frankreich, Konzilsprüsident 18, 4. 94, 3884; 404. 105, 51. 200, 16; 22aff. 201, 34aff. 295, 41b, 418, 11.
Strana 1075
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. * 442, 413. 622, 10. 660, 36. 662, 522. 668, 40%. — Sein Sekretür s. Rogeriis. Albert, Jakob, s. Aubert. Alberti, die, Florentinische Kaufleute 488, 23. Albizzi (Albiei), Luca degli —, in Florenz, geb. 1382, T 1458, Gesandter an K. Sigmund 108, 40. 110, 7. — Rinaldo degli —, Bruder des Vorigen, Ritter, in Florenz, geb. 1370, t 1442, Gesandter an Papst Martin 25, 50% Desgl. an K. Sigmund 5, 324. 6, 82b. 7, 50%, 9, 44b. 26, 7; 11; 462; 41b. 37, 45%, 104, 13; 17. 706, 38ff,; 47, 707, 12; 25; 462; 492; 49%, 708, 18; 49°; 42%, 709, 382, 740, 442, 742, 43°, 743, 45. 745, 14. 746, 42^; 44*; 85b. 747, 20. 751, 29. 753, 51°. 756, 50%. Desgl. nach Venedig 13, 835% 105, 43bff. Albornoz, Egidio de —, Kard.-Priester tit. s. Cle- mentis, Legat Innocenz' VI., ÿ 1867: 730, 25; 21; 33. Albrecht, Pfarrer von St. Sebald in Niirnberg 556, 19; 22. 557, 9. 590, 15. 961, 41a. Alet i. Languedoc, Bischof Peter III. Assalbitus (episc. Electensis) 1421-1440: 419, 2. Algarbien, Kónig von —, s. Portugal. Alleman, Louis d’ —, Erzbischof von Arles 1423-1450, seit 1496 Kardinal tit. s. Cecilie (card. Arelatensis) 414, 46b, 419, 10. 441, 43b. 621, 36. 716, 43». 729, 22; 44b; 48d. 732, 30; 42. 845, 40. 847, 34. — Sein Palast s. Rom. Alpen (das gebirg) 19, 8. 207, 35. 271, 22. 274, 26. 540, 12. 541, 84. 952, 21. Alzey (Allczy) i. Rheinhessen 230, 12. 241, 32. — Burggraf s. Rodenstein. Amant, Herr (identisch mit Simon Amman von As- pern?) 21, 442, Amatico, Graf, s. Thallóczy. Amberg i. d. Oberpfalz 604, 22. Amboise a. d. Loire 183, 41%, Ambra, Nebenfluf des Arno, Sienes. Gebiet daselbst 618, 20b; 22»; 36». Ambrosius, Bischof von Mailand 374-397: 36, 7. 527, 85. Amelia n. ö. v. Viterbo 747, 40^. Amman, Simon, von Aspern, Notar und Sekretür K. Sigmunds 6, 302; 392; 474, 195, 33. 196, 10. 415, 14. 451, 34. Vgl. Amant. Amorea s. Morea. Anasteter, Heinrich, Dr. decr., Propst von Zürich, Prokurator d. Bischofs v. Konstanz im Konzil 569, 43 2, Anatolien, d. i. Kleinasien, 26, 23. Ancona, Mark von — (Marchia, provincia de la Marca) 4, 9. 107, 40; 41. 112, 18; 19. 117, 4; 6. 486, 11. 490, 8. 498, 32. 500, 462. 578, 19. 579, 3. 642, 342, 649, 5; 35% — Päpstl. Gou- verneur 802, 26. Vgl. auch Orsini. — Kapitän K. Sigmunds s. Carillo. — Herren u. Städte 500, 401, 578, 15. — Parteigünger K. Sigmunds u. d. Konzils 563, 4. — Zölle 645, 862ff. — Stadt 579, 2. — Consiglio generale daselbst 701, 34b. Deutsche Reiohstags-Aktlon X. 1075 Andlau (Andelo) n. v. Schlettstadt, die von —, 967, 34. 968, 1. 987, 28. — Petermann von —, pfalzgräflicher Amtmann in Heilig Kreuz 990, 8. Andreas, Apostel 828, 8. Anfrosina s. Pietramala. Angeli, Niccolo, von S. Gimignano, Gesandter Sienas an K. Sigmund 290, 38a, 354, 32%, 434, 38. 437, 22. 610, 43%, Angelus, Sienesischer Liufer 195, 4. Angera (Angleria), Grafschaft i. d. Lombardei 38, 26; 37b. — Graf s. Visconti. Angoulôme a. d. Charente, Graf Johann, Neffe d. Herzogs v. Mailand, 1 1467: 75, 18. Anjou, Herzog Louis IIL, Titularkónig v. Neapel 1417-1434: 285, 31h. 486, 34. 487, 5. — Herzog Réné L, Bruder des Vorigen, 1434-1480, Kónig v. Neapel 1435-1442, Herzog v. Lothringen 1431-1453, Herzog v. Bar 1419-1480: 666, 14. S. Anna w. v. Lucca 355, 32%, Annecy (castrum Annessiaci) s. v. Genf 151, 35. Ansang, in Memmingen, Gesandter der Stadt 948, 33. 1017, 413; 36b. Ansbach (Onoltspach) i. Mittelfranken 980, 10. — Rechtstag 961, 48b. Anselm, Erzbischof von Canterbury 1093-1109: 527, 39, Ansorge, Heinz, Bote Ulms 958, 13, 1035, 32b. Antiochien, Patriarch Johannes 514, 14, 565, 24. 631, 31. 675, 39. Antonio, Abt von S. Vito in Udine, päpstl. Uditore u. Gesandter an d. Konzil 309, 16; 20; 404; 411; 48° ff. 310, 20. 411, 10. 412, 6. 414, 44. 418, 3; 4; 7. 419, 5. 420, 13. 430, 47%, 442, 5, 455, 35. 458, 43. 475, 81. 476, 27sff. 477, 30. 484, 36. 492, 48. 514, 11. 515, 39. 616, 1. 524, 10. 555, 44), 560, 12; 14; 24; 36aff. 561, 11; 44b, 571, 12; 44%; 470; 31b; 41b, 574, 25. 576, 8. 615, 13. 644, 3ff,; 42b; 43b. 646, 30. 648, 30. 668, 2; 462 f. 792, 48. 986, 39. 987, 583". Appenzeller (Appitzeler), die, 162, 3. | Appiano, Jacopo II. d’ —, Herr von Piombino 1405-1441: 279, 33b. 742, 7. 749, 20. 750, 20. Apulien (Pollen, Pullen), Kónigin Johanna IL, s. Neapel. — Königreich 417, 5. 486, 32. 487, 1; 3; 4. — Bäder daselbst 417, 5. Aquae, d. i. Aix, s. Marescalli. Aquileja (Agla, Aglei), Patriarch Ludwig lI. Herzog von Teck 1418-1439: 12, 29. 86, 46%; 49a, 41, 11. 100, 20. 367, 45%; 50%. 501, 6. 606, 1. 727, 12. — Seine Gesandtschaft an d. Konzil 606, 30bffi — Sein Knecht 606, 141ff. — Patriarchat 152, 22. Aragon (Arrogon, Arrogonia, Ragona, Raona), Konig Alfonso V., Adoptivsohn d. Kónigin Johanna IL. v. Neapel, 1416-1458: 30, 16; 21. 50, 43»; 52. 99, 25. 106, 14. 112, 27. 142, 16. 285, 29». 290, 9; 11; 40a, 329, 25. 332, 4 ff. 348, 9. 407, 28. 418, 41a, 486, 30. 490, 10. 500, 13. 501, 3 ff. 504, 5. 509, 21. 529, 81. 668, 26; 27; 33b. 702, 48^. 136
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. * 442, 413. 622, 10. 660, 36. 662, 522. 668, 40%. — Sein Sekretür s. Rogeriis. Albert, Jakob, s. Aubert. Alberti, die, Florentinische Kaufleute 488, 23. Albizzi (Albiei), Luca degli —, in Florenz, geb. 1382, T 1458, Gesandter an K. Sigmund 108, 40. 110, 7. — Rinaldo degli —, Bruder des Vorigen, Ritter, in Florenz, geb. 1370, t 1442, Gesandter an Papst Martin 25, 50% Desgl. an K. Sigmund 5, 324. 6, 82b. 7, 50%, 9, 44b. 26, 7; 11; 462; 41b. 37, 45%, 104, 13; 17. 706, 38ff,; 47, 707, 12; 25; 462; 492; 49%, 708, 18; 49°; 42%, 709, 382, 740, 442, 742, 43°, 743, 45. 745, 14. 746, 42^; 44*; 85b. 747, 20. 751, 29. 753, 51°. 756, 50%. Desgl. nach Venedig 13, 835% 105, 43bff. Albornoz, Egidio de —, Kard.-Priester tit. s. Cle- mentis, Legat Innocenz' VI., ÿ 1867: 730, 25; 21; 33. Albrecht, Pfarrer von St. Sebald in Niirnberg 556, 19; 22. 557, 9. 590, 15. 961, 41a. Alet i. Languedoc, Bischof Peter III. Assalbitus (episc. Electensis) 1421-1440: 419, 2. Algarbien, Kónig von —, s. Portugal. Alleman, Louis d’ —, Erzbischof von Arles 1423-1450, seit 1496 Kardinal tit. s. Cecilie (card. Arelatensis) 414, 46b, 419, 10. 441, 43b. 621, 36. 716, 43». 729, 22; 44b; 48d. 732, 30; 42. 845, 40. 847, 34. — Sein Palast s. Rom. Alpen (das gebirg) 19, 8. 207, 35. 271, 22. 274, 26. 540, 12. 541, 84. 952, 21. Alzey (Allczy) i. Rheinhessen 230, 12. 241, 32. — Burggraf s. Rodenstein. Amant, Herr (identisch mit Simon Amman von As- pern?) 21, 442, Amatico, Graf, s. Thallóczy. Amberg i. d. Oberpfalz 604, 22. Amboise a. d. Loire 183, 41%, Ambra, Nebenfluf des Arno, Sienes. Gebiet daselbst 618, 20b; 22»; 36». Ambrosius, Bischof von Mailand 374-397: 36, 7. 527, 85. Amelia n. ö. v. Viterbo 747, 40^. Amman, Simon, von Aspern, Notar und Sekretür K. Sigmunds 6, 302; 392; 474, 195, 33. 196, 10. 415, 14. 451, 34. Vgl. Amant. Amorea s. Morea. Anasteter, Heinrich, Dr. decr., Propst von Zürich, Prokurator d. Bischofs v. Konstanz im Konzil 569, 43 2, Anatolien, d. i. Kleinasien, 26, 23. Ancona, Mark von — (Marchia, provincia de la Marca) 4, 9. 107, 40; 41. 112, 18; 19. 117, 4; 6. 486, 11. 490, 8. 498, 32. 500, 462. 578, 19. 579, 3. 642, 342, 649, 5; 35% — Päpstl. Gou- verneur 802, 26. Vgl. auch Orsini. — Kapitän K. Sigmunds s. Carillo. — Herren u. Städte 500, 401, 578, 15. — Parteigünger K. Sigmunds u. d. Konzils 563, 4. — Zölle 645, 862ff. — Stadt 579, 2. — Consiglio generale daselbst 701, 34b. Deutsche Reiohstags-Aktlon X. 1075 Andlau (Andelo) n. v. Schlettstadt, die von —, 967, 34. 968, 1. 987, 28. — Petermann von —, pfalzgräflicher Amtmann in Heilig Kreuz 990, 8. Andreas, Apostel 828, 8. Anfrosina s. Pietramala. Angeli, Niccolo, von S. Gimignano, Gesandter Sienas an K. Sigmund 290, 38a, 354, 32%, 434, 38. 437, 22. 610, 43%, Angelus, Sienesischer Liufer 195, 4. Angera (Angleria), Grafschaft i. d. Lombardei 38, 26; 37b. — Graf s. Visconti. Angoulôme a. d. Charente, Graf Johann, Neffe d. Herzogs v. Mailand, 1 1467: 75, 18. Anjou, Herzog Louis IIL, Titularkónig v. Neapel 1417-1434: 285, 31h. 486, 34. 487, 5. — Herzog Réné L, Bruder des Vorigen, 1434-1480, Kónig v. Neapel 1435-1442, Herzog v. Lothringen 1431-1453, Herzog v. Bar 1419-1480: 666, 14. S. Anna w. v. Lucca 355, 32%, Annecy (castrum Annessiaci) s. v. Genf 151, 35. Ansang, in Memmingen, Gesandter der Stadt 948, 33. 1017, 413; 36b. Ansbach (Onoltspach) i. Mittelfranken 980, 10. — Rechtstag 961, 48b. Anselm, Erzbischof von Canterbury 1093-1109: 527, 39, Ansorge, Heinz, Bote Ulms 958, 13, 1035, 32b. Antiochien, Patriarch Johannes 514, 14, 565, 24. 631, 31. 675, 39. Antonio, Abt von S. Vito in Udine, päpstl. Uditore u. Gesandter an d. Konzil 309, 16; 20; 404; 411; 48° ff. 310, 20. 411, 10. 412, 6. 414, 44. 418, 3; 4; 7. 419, 5. 420, 13. 430, 47%, 442, 5, 455, 35. 458, 43. 475, 81. 476, 27sff. 477, 30. 484, 36. 492, 48. 514, 11. 515, 39. 616, 1. 524, 10. 555, 44), 560, 12; 14; 24; 36aff. 561, 11; 44b, 571, 12; 44%; 470; 31b; 41b, 574, 25. 576, 8. 615, 13. 644, 3ff,; 42b; 43b. 646, 30. 648, 30. 668, 2; 462 f. 792, 48. 986, 39. 987, 583". Appenzeller (Appitzeler), die, 162, 3. | Appiano, Jacopo II. d’ —, Herr von Piombino 1405-1441: 279, 33b. 742, 7. 749, 20. 750, 20. Apulien (Pollen, Pullen), Kónigin Johanna IL, s. Neapel. — Königreich 417, 5. 486, 32. 487, 1; 3; 4. — Bäder daselbst 417, 5. Aquae, d. i. Aix, s. Marescalli. Aquileja (Agla, Aglei), Patriarch Ludwig lI. Herzog von Teck 1418-1439: 12, 29. 86, 46%; 49a, 41, 11. 100, 20. 367, 45%; 50%. 501, 6. 606, 1. 727, 12. — Seine Gesandtschaft an d. Konzil 606, 30bffi — Sein Knecht 606, 141ff. — Patriarchat 152, 22. Aragon (Arrogon, Arrogonia, Ragona, Raona), Konig Alfonso V., Adoptivsohn d. Kónigin Johanna IL. v. Neapel, 1416-1458: 30, 16; 21. 50, 43»; 52. 99, 25. 106, 14. 112, 27. 142, 16. 285, 29». 290, 9; 11; 40a, 329, 25. 332, 4 ff. 348, 9. 407, 28. 418, 41a, 486, 30. 490, 10. 500, 13. 501, 3 ff. 504, 5. 509, 21. 529, 81. 668, 26; 27; 33b. 702, 48^. 136
Strana 1076
1046 719, 12; 13; 87^; 23b; 24b; 32^ ff. 146, 13. 152, 17. 754, 50b. 790, ble; 45%, 792, 2. 799, 37. 821, 31. 844, 389, — Bevollmächtigto oder Ge- sandte 30, 472, 127, 38%, 486, 31. 747, 42% Vgl. Buire. — Flotte, Galeeren 100, 46b. 290, 41a. 309, 18. 347, 8. 490, 10. 501, 4. 668, 50^. 702, 31. 707, 9; 43. 720, 19b, 746, 491; 38b. 792, 12. 797, 23; 49a, Aragon, Kónigin Katharina von — und Sizilien, Ge- mahlin Alfonsos V. 418, 44^. — Künigreich 622, 46^. Arbe auf d. Insel Arbe a. d. Kroatischen Küste, Bischof Angelo Cavazza 1428-1433, Stellvertreter d. pápstl. Thesaurars 302, 43^. 308, 50%, 810, 255. Arbia, Nebenfluf des Ombrone in Toskana 356, 84. Aretinus, Leonardus s. Bruni. Arezzo (Arecia, Aretium) i. Toskana 356, 44b. 497, 27. — Konzilsort 514, 12. — Vgl. Bruni, Corvini, Roselli. Arianer, Sekte 658, 31. Ariano i. Campanien, Graf von —-, s. Sforza. Ariete, Chiodus de —, Florent. Condottiere 741, 35. Ariminum s. Rimini. Arles, Kardinal von —, s. Alleman. Armagh i. Irland, Erzbischof John Swayne 1418-1439 : 665, 484. Armagnae, Landschaft im südl. Frankreich, Graf Jean IV., + 1451: 297, 48%, Armagnaken (Schnaggen, Snarcken) 265, 35. 266, 29. Arno, Fluß in Toskana 279, 17; 37%, 342, 20. 355, 1; 38a, 362, b. 437, 3b. 497, 24; 26. 535, 6. 756, 27. Arras i. Artois, Domkapitel 203, 47b. 229, 40b. — Domhorren s. Brunet, Robertus. Arrigis, Gregorius de —, Gesandter Luccas 718, 45a, 719, 53%, Arzt (Arczat), Ulrich, in Nürnberg 275, 46%, — Sein Diener s. Triber. Aschaffenburg, Domherr s. Ebbracht. — Provinzial- synode 517, 10; 15; 19. Asciano s. 6. v. Siena 356, 35»; 43b, Asien 840, 26. Aspern bei Wien, Simon von —, s. Amman. Asti (Ast) i. Piemont, Stadt u. Gebiet 15, 12. 16, 43b, 19, 23. 59, 43. 60, 3; 27; 28. 61, 10; 26. 62, 29. 63, 49». 64, 29. 72, 8. 75, 4ff. 78, 1; 6. 80, 14; 18. 81, 22. 91, 29ff. 92, 31. 169, 31f. 170, 22ff. 171, 9f.; 34. 315, 46». 317, 1. Attendoli di Cotignola, Francesco degli —, s. Sforza. — Micheletto degli — , Condottiere 330, 51%. 356, 49^; 95^. 362, 464, 490, 6. 613, 45%, 718, 472; 49», 719, 16^; 18b; 20». 741, 38. 797, 12. Aubert, Jacques, Magister, Domherr von Embrun, Gesandter K. Sigmunds nach Basel 304, 9. 439, 36. Augsburg (Augusta, Aufipurg, Ougspurg), Bischof Peter von Schauenberg 1424-1469: 183, 2. 380, 38%, 566, 11. 570, 18. 966, 29b. 1003, 9. 1012, 14. 1015, 25. Gesandter K. Sigmunds 183, 38eff. 207, 28. 399, 25. — Sein Vikar 1018, 6, — Dessen (?) Kaplan s. Wilhelm. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Augsburg, Stadt 11, 32. 12, 4. 115, 41». 199, 16. 139 20. 138, 26. 140, 8. 160, 13. 161, 3. 162, 38a, 4^; 50aff. 166, 22. 181, 14. 197, 50v. 198, 39a, 283, 1. 249, 32. 254, 29. 255, 88. 211, 38. 278, 7. 315, 41b. 880, 36b. 548, 394; 26b. 549, 36^; 5v, 550, 39. 604, 28. 864, 6. 875, 9; 37b. 894, 10. 897, 9; 17; 50% 901, 347; 42». 902, 20. 905, 22. 906, 30. 912, 43. 914, 15. 917, 16; 34. 918, 7. 923, 15. 942, 42a, 944, G. 948, 42b, 968, 33a, 30b, 994, 37. 998, 41. 999, 30. 1000, 19. 1001, 13; 23. 1003, 1ff. 1005, 31. 1006, 22; 30. 1007, 32; 45^. 1011, 5. 1012, 12. 1014, 15. 1015, 26. 1018, 43b. 1019, 14; 36. 1020, 17ff. 1021, 25; 26; 98. 1092, 26. — Bürgermeister s. Struf, Vôgelin, — Altbürgermeister s. Hangenor. — Bau- meister s. Hangenor. — Bürger u. Kaufleute 894, 16. — Notar s. Matheus. — Gesandte 552, 10. 955, 10. 1003, 29a. Vgl. Hall, Hangenor, Ridler, Vógelin. — Boten 999, 37. 1003, 31% Vgl. Hall; Thoman, Waydenlich. — Pfeifer 1011, 40b. — Wagenleute 162, 41a. — Juden 230, 45*ff, — Augsburger Pfennige 162, 47b. — Fiusten- u, Stidtetag Febr. 1433: 604, 44%, 686, 10. 1003, 21 ff. 1004-1014. 1015, 24ff. Desgl. Marz 1433: 1010, 7ff. 1011, 7; 8. 1012, 1; 2; 33ff. 1014, 14. Desgl. April 1433: 903, 37. 904, 26; 27. 948, 44b. 1015-1018. 1020, 34ff. Desgl. Juni 1433: 1018-1022. — Rechtstage 1003, 26a. 1006, 43b, Augustinus, Kirehenvater 527, 24. 529, 5; 9. Aurelium s. Orleans. Aussig (Ausk) a. d. Elbe in Bóhmen, Johannes von —, Bóhm. Baron 196, 27. Autun (Autisiodorum) s. w. v. Dijon 531, 20. Avaresium s. Varese, Avignon (Avian, Avion, Vignone), Bischof Marco Condulmero 1432-1433, pipstl. Gesandter an K. Sigmund u. das Konzil 490, 15. 615, 32. 616, 27a, 32m, 49a, 623, 1. 628, 27. 768, 33%; 454; 36b; 39b, 988, 9. — Stadt, Gebiet 440, 8. 471, 43%, 486, 39% 490, 12. 573, 30; 33%; 48%, 988, 5 ff. — Patrimonium 486, 6. — Grafschaft 988, 5ff, — Kommissar d. Konzils s. Carillo. — Pápstl. Legaten s. Carillo, Foix. — Universität, Primicerius derselben s. Somardi. B vel. P. Babylon 599, 15. Baden (Paden), Markgraf Jakob I. 1431-1453: 191, 33. 268, 37. 466, 32», 537, 36. 546, 38. 549, 91; 19», 550, 23. 551, 40a. 904, 33. 961, 46=. 968, 22a; 98b, 977, 44. 984, 4. 1027, 27. — Seine Rite 546, 8. 549, 21b, 550, 35. 551, 1. 976, 14. 987, 19. 990, 41. — Stadt, d. i. Baden-Baden, 268, 37. — i. d. Schweiz 129, 2. 154, 47». 157, 9. Badenweiler 6. v. Miillheim i. Baden 977, 47. Baiern (Bavaria, Bern), Herzöge 68, 412. — Herzog Albrecht IIL. von München, Sohn Herzog Ernsts, 1438-1460: 204, 45a. 466, 42a,
1046 719, 12; 13; 87^; 23b; 24b; 32^ ff. 146, 13. 152, 17. 754, 50b. 790, ble; 45%, 792, 2. 799, 37. 821, 31. 844, 389, — Bevollmächtigto oder Ge- sandte 30, 472, 127, 38%, 486, 31. 747, 42% Vgl. Buire. — Flotte, Galeeren 100, 46b. 290, 41a. 309, 18. 347, 8. 490, 10. 501, 4. 668, 50^. 702, 31. 707, 9; 43. 720, 19b, 746, 491; 38b. 792, 12. 797, 23; 49a, Aragon, Kónigin Katharina von — und Sizilien, Ge- mahlin Alfonsos V. 418, 44^. — Künigreich 622, 46^. Arbe auf d. Insel Arbe a. d. Kroatischen Küste, Bischof Angelo Cavazza 1428-1433, Stellvertreter d. pápstl. Thesaurars 302, 43^. 308, 50%, 810, 255. Arbia, Nebenfluf des Ombrone in Toskana 356, 84. Aretinus, Leonardus s. Bruni. Arezzo (Arecia, Aretium) i. Toskana 356, 44b. 497, 27. — Konzilsort 514, 12. — Vgl. Bruni, Corvini, Roselli. Arianer, Sekte 658, 31. Ariano i. Campanien, Graf von —-, s. Sforza. Ariete, Chiodus de —, Florent. Condottiere 741, 35. Ariminum s. Rimini. Arles, Kardinal von —, s. Alleman. Armagh i. Irland, Erzbischof John Swayne 1418-1439 : 665, 484. Armagnae, Landschaft im südl. Frankreich, Graf Jean IV., + 1451: 297, 48%, Armagnaken (Schnaggen, Snarcken) 265, 35. 266, 29. Arno, Fluß in Toskana 279, 17; 37%, 342, 20. 355, 1; 38a, 362, b. 437, 3b. 497, 24; 26. 535, 6. 756, 27. Arras i. Artois, Domkapitel 203, 47b. 229, 40b. — Domhorren s. Brunet, Robertus. Arrigis, Gregorius de —, Gesandter Luccas 718, 45a, 719, 53%, Arzt (Arczat), Ulrich, in Nürnberg 275, 46%, — Sein Diener s. Triber. Aschaffenburg, Domherr s. Ebbracht. — Provinzial- synode 517, 10; 15; 19. Asciano s. 6. v. Siena 356, 35»; 43b, Asien 840, 26. Aspern bei Wien, Simon von —, s. Amman. Asti (Ast) i. Piemont, Stadt u. Gebiet 15, 12. 16, 43b, 19, 23. 59, 43. 60, 3; 27; 28. 61, 10; 26. 62, 29. 63, 49». 64, 29. 72, 8. 75, 4ff. 78, 1; 6. 80, 14; 18. 81, 22. 91, 29ff. 92, 31. 169, 31f. 170, 22ff. 171, 9f.; 34. 315, 46». 317, 1. Attendoli di Cotignola, Francesco degli —, s. Sforza. — Micheletto degli — , Condottiere 330, 51%. 356, 49^; 95^. 362, 464, 490, 6. 613, 45%, 718, 472; 49», 719, 16^; 18b; 20». 741, 38. 797, 12. Aubert, Jacques, Magister, Domherr von Embrun, Gesandter K. Sigmunds nach Basel 304, 9. 439, 36. Augsburg (Augusta, Aufipurg, Ougspurg), Bischof Peter von Schauenberg 1424-1469: 183, 2. 380, 38%, 566, 11. 570, 18. 966, 29b. 1003, 9. 1012, 14. 1015, 25. Gesandter K. Sigmunds 183, 38eff. 207, 28. 399, 25. — Sein Vikar 1018, 6, — Dessen (?) Kaplan s. Wilhelm. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Augsburg, Stadt 11, 32. 12, 4. 115, 41». 199, 16. 139 20. 138, 26. 140, 8. 160, 13. 161, 3. 162, 38a, 4^; 50aff. 166, 22. 181, 14. 197, 50v. 198, 39a, 283, 1. 249, 32. 254, 29. 255, 88. 211, 38. 278, 7. 315, 41b. 880, 36b. 548, 394; 26b. 549, 36^; 5v, 550, 39. 604, 28. 864, 6. 875, 9; 37b. 894, 10. 897, 9; 17; 50% 901, 347; 42». 902, 20. 905, 22. 906, 30. 912, 43. 914, 15. 917, 16; 34. 918, 7. 923, 15. 942, 42a, 944, G. 948, 42b, 968, 33a, 30b, 994, 37. 998, 41. 999, 30. 1000, 19. 1001, 13; 23. 1003, 1ff. 1005, 31. 1006, 22; 30. 1007, 32; 45^. 1011, 5. 1012, 12. 1014, 15. 1015, 26. 1018, 43b. 1019, 14; 36. 1020, 17ff. 1021, 25; 26; 98. 1092, 26. — Bürgermeister s. Struf, Vôgelin, — Altbürgermeister s. Hangenor. — Bau- meister s. Hangenor. — Bürger u. Kaufleute 894, 16. — Notar s. Matheus. — Gesandte 552, 10. 955, 10. 1003, 29a. Vgl. Hall, Hangenor, Ridler, Vógelin. — Boten 999, 37. 1003, 31% Vgl. Hall; Thoman, Waydenlich. — Pfeifer 1011, 40b. — Wagenleute 162, 41a. — Juden 230, 45*ff, — Augsburger Pfennige 162, 47b. — Fiusten- u, Stidtetag Febr. 1433: 604, 44%, 686, 10. 1003, 21 ff. 1004-1014. 1015, 24ff. Desgl. Marz 1433: 1010, 7ff. 1011, 7; 8. 1012, 1; 2; 33ff. 1014, 14. Desgl. April 1433: 903, 37. 904, 26; 27. 948, 44b. 1015-1018. 1020, 34ff. Desgl. Juni 1433: 1018-1022. — Rechtstage 1003, 26a. 1006, 43b, Augustinus, Kirehenvater 527, 24. 529, 5; 9. Aurelium s. Orleans. Aussig (Ausk) a. d. Elbe in Bóhmen, Johannes von —, Bóhm. Baron 196, 27. Autun (Autisiodorum) s. w. v. Dijon 531, 20. Avaresium s. Varese, Avignon (Avian, Avion, Vignone), Bischof Marco Condulmero 1432-1433, pipstl. Gesandter an K. Sigmund u. das Konzil 490, 15. 615, 32. 616, 27a, 32m, 49a, 623, 1. 628, 27. 768, 33%; 454; 36b; 39b, 988, 9. — Stadt, Gebiet 440, 8. 471, 43%, 486, 39% 490, 12. 573, 30; 33%; 48%, 988, 5 ff. — Patrimonium 486, 6. — Grafschaft 988, 5ff, — Kommissar d. Konzils s. Carillo. — Pápstl. Legaten s. Carillo, Foix. — Universität, Primicerius derselben s. Somardi. B vel. P. Babylon 599, 15. Baden (Paden), Markgraf Jakob I. 1431-1453: 191, 33. 268, 37. 466, 32», 537, 36. 546, 38. 549, 91; 19», 550, 23. 551, 40a. 904, 33. 961, 46=. 968, 22a; 98b, 977, 44. 984, 4. 1027, 27. — Seine Rite 546, 8. 549, 21b, 550, 35. 551, 1. 976, 14. 987, 19. 990, 41. — Stadt, d. i. Baden-Baden, 268, 37. — i. d. Schweiz 129, 2. 154, 47». 157, 9. Badenweiler 6. v. Miillheim i. Baden 977, 47. Baiern (Bavaria, Bern), Herzöge 68, 412. — Herzog Albrecht IIL. von München, Sohn Herzog Ernsts, 1438-1460: 204, 45a. 466, 42a,
Strana 1077
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Baiern, Herzog Ernst von München 1897-1438: 52, 52, G5, 49a. 96, 41a. 185, 23. 186, 7. 204, 454. 223, 36a, 224, 40a. 380, 48a. 435, 26. 437, 4. 452, 49b, 466, 42a. 593, 46a. 604, 15ff. 686, 1. 837, 5. 863, 31. 903, 36. 915, 22. 929, 5; 42a. 987, 47aff. 945, 8; 19. 947, 37 ff. 955, 27. 956, 7; 16; 32; 48. 963, 36. 969, 29; 31. 986, 37. 1001-1007 passim. 1008, 3; 4. 1011-1022 pas- sim. — Seine Schwester Kónigin Sophie von Bóhmen s. Luxemburg (K. Wenzel — Sein Halbbruder s. Griinwalder. — Seine Rite 686, 20. 1002, 6. 1005, 8. 1018, 40. 1020, 28. 1022, 3; 40. — Sein Gesandter s, Wolfstein. — Boten 1003, 16. 1006, 25. 1016, 16. — Herzog Heinrich IV. der Reiche von Landshut 1393-1450: 96, 422. 139, 11; 4o". 185, 23. 186, 7. 205, 43a, 222, 33^; 34b. 2283, 46^; 38». 224, 42%, 380, 31%. 531, 41%. 664, 21. 666, 6; 8. 685, 35. 957, 18; 25. 961, 29. 962, 24. 963, 36. 964, 41%, 984, 18. 988, 17. 1003, 8. 1004, 13; 17; 19. — Seine Räte 955, 10. 1000, 1. — Sein Schreiber s. Georg. — Seine Gesandten s. Georg, Zenger. — Herzog Ludwig IV. 1294-1347, Kónig 1314: 143, 21. 236, 8; 20. 730, 10; 30. — Herzog Ludwig VII. der Gebartete von Ingolstadt, Graf von Mortagne, 1413-1441, + 1447: 48, 22. 65, 49a, 380, 30»; 33b. 470, 83. 531, 43b. 606, 40a. 988, 17; 19; 20. 1003, 7. 1004, 13. 1007, 11; 15; 16. 1011, 30. 1012, 13. — Seine Rite 1000, 1. — Seine Gesandtschaft 1018, 10. — Sein Diener s. Sandizell. — Seine Gesellen 968, 2; 3. — Herzog Ludwig VIII. der Bucklige, Sohn des Vorigen, 1441-1445: 1007, 16. 1011, 22; 50a, 1012, 39. — Herzog Wilhelm IIL von München, Bruder Herzog Ernsts, 1397-1435: 52, 38b. 65, 49a, 96, 41a, 113, b. 129, 45». 183, 2. 185, 23. 186, 5. Statt- halter K. Sigmunds u. Protektor des Baseler Kon- zils 137, 15; 21; 47b, 141, 11 ff. 183, 7. 186, 17. 192, 31. 193, 13. 203, 24; 26. 204, 26; 44a; 46%; 46b, 205, 1. 207, 37. 212, 32. 222, 26. 226, 24; 36b, 259, 12; 36. 260, 9. 269, 27. 276, 36. 277, 3 W. 301, 484. 310. 367, 404. 378, 32. 319, 21. 380, 46a, 381, 22. 385, 23. 390, 20. 391, 41, 394, 46m, 409, 14. 412, 20. 492, 1. 433, 94. 435-450 passim. 451, 481. 452, 54% 455, 28. 458, 39. 465, 10. 466, 2. 469, 2. 471, 7. 473, 16. 475, 30. 477, 24. 506, 482; 37%, 509, 32. 511, 42», 519, 2. 520. 539, 2. 540, 36; 38; 49a, 541, 43a, 549-550 passim. 551, 34; 40*. 554, 22ff.; 33. 556-559 passim. 560, 405. 565, 5; 11. 566-568 passim. 571, 10. 578, 10. 576, 42. 580, 36%. 584, 24. 586, 5. 588, 10. 598, 1. 600, 8; 39. 601, 24. 605, 16. 623, 44b; 45b, 624, 424, 626, 32; 37. 691, 1; 6; 19; 25. 683, 40^; 442; 52^. 634, 38 ff. 637, 35. 648, 7. 657, 434. 669, 11. 671, 40. 672, 26. 675, 19. 677, 38. 679-689 passim. 690, 28. 691, 16; 98. 694, 52^; 36b. 695, 28. 698, 472, 699, 11. 717, 45b. 742, 40b. 744, 39. 746, 15. 761, 1. 762, 30. 808, 47%, 837, 5. 843, 48%. 856, 1077 14. 860, 12 f. 862, 21; 25. 865, 482, 879, 38. 883, 40. 885, 3 (?). 888, 38. 890, 6. 891, 1. 896, 7. 898, 13. 904, 41. 910, 26. 929, 5; 10; 42a, 932, 8 ff. 939, 36. 944, 31 ff. 945, 11 ff. 950, 24; 29; 32 ff. 952, 2. 955, 9; 28. 956, 7; 16; 32; 48. 963, 37. 966-990 passim. 1000, 17. 1001, 30. 1002, 23. 1004, 3. 1005, 3. 1007, 1. 1012-1031 passim. — Seine Gemahlin Margarete von Kleve 910, 42. — Seine Großmutter Herzogin Margarete 584, 41%. .— Sein Halbbruder s. Grünwalder. — Seine Vettern Pfalzgrafen Ludwig und Stephan s. Pfalz. — Seine Nichte Elisabeth s. Berg. — Rite 205, 28b. 686, 20. 687, 1. 950, 39. 983, 42. 985, 23. 1002, G. 1011, 24. 1023, 28; 32. 1094, 1; 2. 1029, 29. Vgl. Parsberg, Pinzenau, Regensburg. — Vikar 304, 32%, -- Auditor s. Fleckel. — Kaplan s. Poter. — Gefolge 987, 8. Vgl. Fries, Tuchsen- hauser. — Gesandte 1027, 19; 24. 1030, 12. Vgl. Grünwalder, Pappenheim, Parsberg. — Vorboten nach Basel 205, 40%. — Boten 988, 24; 25; 27. Vgl. Diessen, Liedlein. — Läufer 465, 10. — Diener 421, 25. 985, 23. Vgl. Liendl. — Reisige 556, 29. 602, 14b. — Kanzlei 537, 29. 539, 11. 541, 48a, 543, 46b, 585, 48 a, 606, 8. — Archiv 541, 421, — Siegel 973, 42bff. — Linder 466, 15. 687, 8. 987, 15 1012, 33. Baiern, Land 67, 17. 403, 48b, 531,25. 539, 88. 943, 14. 945, 14. 968, 3. 1004, 34. 1009, 15. 1014, 14. — Reichsstinde 531, 42b. 539, 39. 926, 33. 940, 32. 1007, 27. — Adel 734, 26. — Herzogliche Amt- leute 185, 42. — Klöster u. Gotteshäuser 686, 15, 1013, 19. Bajmócz a. d. Neutra i. Ungarn 1062, 353. Vgl. auch Nofhy. Bamberg, Bischof Anton von Rotenhan 1431-1459: 136, 17. 300, 12. 506, 43a. 522, 17. 600, 39. 930, 48%, 946, 49. 962, 25. 963, 20; 37. — Räte 1000, 2. — Gesandte s. Langheim, Sletzenrode. — Prokurator im Konzil s. Ehenheim. — Hochstift, Bistum 530, 31. 600, 41. 601, 6. 939, 39. — Domkapitel 136, 17. 522, 17. 538, 38. 966, 3Ga, — Dessen Prokurator im Konzil s. Indagine. — Domdechant, Domherren 962, 33. Vgl. Ehen- heim. — Klerus 218, 28. 408, 23. — Stadt 199, 16; 19. 136, 16; 18; 28; 30. 137, 25a. 145, 5. 159, 4. 218, 22. 301, 23. 395, 26. 403, 21. 523, 27. 600, 43. 962, 25. 966, 35a, — Bürgermeister 966, 22. — Ratsherr 962, 28. — Bürgerschaft 136, 17. 300, 11. 522, 17. 538, 38. — Gesandte 538, 36. 552, 25. 734, 25. Vgl. Kliber. — Vorstadt s. Teuerstadt. Bar, Herzog Réné I., s. Anjou. Barardi, Hngo, Offizial d. Bischofs v. Toul und dessen Prokurator im Konzil 570, 32. Barau (Baworow) n. w. v. Budweis, Martinek von —, Böhm. Baron 501, 26. Barbadico, ser Franciscus, in Venedig, sapiens ter- rarum ete. 106, 41. Barbaro, ser Franciscus, in Venedig, sapiens ter- rarum ete, 106, 42. 136 *
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Baiern, Herzog Ernst von München 1897-1438: 52, 52, G5, 49a. 96, 41a. 185, 23. 186, 7. 204, 454. 223, 36a, 224, 40a. 380, 48a. 435, 26. 437, 4. 452, 49b, 466, 42a. 593, 46a. 604, 15ff. 686, 1. 837, 5. 863, 31. 903, 36. 915, 22. 929, 5; 42a. 987, 47aff. 945, 8; 19. 947, 37 ff. 955, 27. 956, 7; 16; 32; 48. 963, 36. 969, 29; 31. 986, 37. 1001-1007 passim. 1008, 3; 4. 1011-1022 pas- sim. — Seine Schwester Kónigin Sophie von Bóhmen s. Luxemburg (K. Wenzel — Sein Halbbruder s. Griinwalder. — Seine Rite 686, 20. 1002, 6. 1005, 8. 1018, 40. 1020, 28. 1022, 3; 40. — Sein Gesandter s, Wolfstein. — Boten 1003, 16. 1006, 25. 1016, 16. — Herzog Heinrich IV. der Reiche von Landshut 1393-1450: 96, 422. 139, 11; 4o". 185, 23. 186, 7. 205, 43a, 222, 33^; 34b. 2283, 46^; 38». 224, 42%, 380, 31%. 531, 41%. 664, 21. 666, 6; 8. 685, 35. 957, 18; 25. 961, 29. 962, 24. 963, 36. 964, 41%, 984, 18. 988, 17. 1003, 8. 1004, 13; 17; 19. — Seine Räte 955, 10. 1000, 1. — Sein Schreiber s. Georg. — Seine Gesandten s. Georg, Zenger. — Herzog Ludwig IV. 1294-1347, Kónig 1314: 143, 21. 236, 8; 20. 730, 10; 30. — Herzog Ludwig VII. der Gebartete von Ingolstadt, Graf von Mortagne, 1413-1441, + 1447: 48, 22. 65, 49a, 380, 30»; 33b. 470, 83. 531, 43b. 606, 40a. 988, 17; 19; 20. 1003, 7. 1004, 13. 1007, 11; 15; 16. 1011, 30. 1012, 13. — Seine Rite 1000, 1. — Seine Gesandtschaft 1018, 10. — Sein Diener s. Sandizell. — Seine Gesellen 968, 2; 3. — Herzog Ludwig VIII. der Bucklige, Sohn des Vorigen, 1441-1445: 1007, 16. 1011, 22; 50a, 1012, 39. — Herzog Wilhelm IIL von München, Bruder Herzog Ernsts, 1397-1435: 52, 38b. 65, 49a, 96, 41a, 113, b. 129, 45». 183, 2. 185, 23. 186, 5. Statt- halter K. Sigmunds u. Protektor des Baseler Kon- zils 137, 15; 21; 47b, 141, 11 ff. 183, 7. 186, 17. 192, 31. 193, 13. 203, 24; 26. 204, 26; 44a; 46%; 46b, 205, 1. 207, 37. 212, 32. 222, 26. 226, 24; 36b, 259, 12; 36. 260, 9. 269, 27. 276, 36. 277, 3 W. 301, 484. 310. 367, 404. 378, 32. 319, 21. 380, 46a, 381, 22. 385, 23. 390, 20. 391, 41, 394, 46m, 409, 14. 412, 20. 492, 1. 433, 94. 435-450 passim. 451, 481. 452, 54% 455, 28. 458, 39. 465, 10. 466, 2. 469, 2. 471, 7. 473, 16. 475, 30. 477, 24. 506, 482; 37%, 509, 32. 511, 42», 519, 2. 520. 539, 2. 540, 36; 38; 49a, 541, 43a, 549-550 passim. 551, 34; 40*. 554, 22ff.; 33. 556-559 passim. 560, 405. 565, 5; 11. 566-568 passim. 571, 10. 578, 10. 576, 42. 580, 36%. 584, 24. 586, 5. 588, 10. 598, 1. 600, 8; 39. 601, 24. 605, 16. 623, 44b; 45b, 624, 424, 626, 32; 37. 691, 1; 6; 19; 25. 683, 40^; 442; 52^. 634, 38 ff. 637, 35. 648, 7. 657, 434. 669, 11. 671, 40. 672, 26. 675, 19. 677, 38. 679-689 passim. 690, 28. 691, 16; 98. 694, 52^; 36b. 695, 28. 698, 472, 699, 11. 717, 45b. 742, 40b. 744, 39. 746, 15. 761, 1. 762, 30. 808, 47%, 837, 5. 843, 48%. 856, 1077 14. 860, 12 f. 862, 21; 25. 865, 482, 879, 38. 883, 40. 885, 3 (?). 888, 38. 890, 6. 891, 1. 896, 7. 898, 13. 904, 41. 910, 26. 929, 5; 10; 42a, 932, 8 ff. 939, 36. 944, 31 ff. 945, 11 ff. 950, 24; 29; 32 ff. 952, 2. 955, 9; 28. 956, 7; 16; 32; 48. 963, 37. 966-990 passim. 1000, 17. 1001, 30. 1002, 23. 1004, 3. 1005, 3. 1007, 1. 1012-1031 passim. — Seine Gemahlin Margarete von Kleve 910, 42. — Seine Großmutter Herzogin Margarete 584, 41%. .— Sein Halbbruder s. Grünwalder. — Seine Vettern Pfalzgrafen Ludwig und Stephan s. Pfalz. — Seine Nichte Elisabeth s. Berg. — Rite 205, 28b. 686, 20. 687, 1. 950, 39. 983, 42. 985, 23. 1002, G. 1011, 24. 1023, 28; 32. 1094, 1; 2. 1029, 29. Vgl. Parsberg, Pinzenau, Regensburg. — Vikar 304, 32%, -- Auditor s. Fleckel. — Kaplan s. Poter. — Gefolge 987, 8. Vgl. Fries, Tuchsen- hauser. — Gesandte 1027, 19; 24. 1030, 12. Vgl. Grünwalder, Pappenheim, Parsberg. — Vorboten nach Basel 205, 40%. — Boten 988, 24; 25; 27. Vgl. Diessen, Liedlein. — Läufer 465, 10. — Diener 421, 25. 985, 23. Vgl. Liendl. — Reisige 556, 29. 602, 14b. — Kanzlei 537, 29. 539, 11. 541, 48a, 543, 46b, 585, 48 a, 606, 8. — Archiv 541, 421, — Siegel 973, 42bff. — Linder 466, 15. 687, 8. 987, 15 1012, 33. Baiern, Land 67, 17. 403, 48b, 531,25. 539, 88. 943, 14. 945, 14. 968, 3. 1004, 34. 1009, 15. 1014, 14. — Reichsstinde 531, 42b. 539, 39. 926, 33. 940, 32. 1007, 27. — Adel 734, 26. — Herzogliche Amt- leute 185, 42. — Klöster u. Gotteshäuser 686, 15, 1013, 19. Bajmócz a. d. Neutra i. Ungarn 1062, 353. Vgl. auch Nofhy. Bamberg, Bischof Anton von Rotenhan 1431-1459: 136, 17. 300, 12. 506, 43a. 522, 17. 600, 39. 930, 48%, 946, 49. 962, 25. 963, 20; 37. — Räte 1000, 2. — Gesandte s. Langheim, Sletzenrode. — Prokurator im Konzil s. Ehenheim. — Hochstift, Bistum 530, 31. 600, 41. 601, 6. 939, 39. — Domkapitel 136, 17. 522, 17. 538, 38. 966, 3Ga, — Dessen Prokurator im Konzil s. Indagine. — Domdechant, Domherren 962, 33. Vgl. Ehen- heim. — Klerus 218, 28. 408, 23. — Stadt 199, 16; 19. 136, 16; 18; 28; 30. 137, 25a. 145, 5. 159, 4. 218, 22. 301, 23. 395, 26. 403, 21. 523, 27. 600, 43. 962, 25. 966, 35a, — Bürgermeister 966, 22. — Ratsherr 962, 28. — Bürgerschaft 136, 17. 300, 11. 522, 17. 538, 38. — Gesandte 538, 36. 552, 25. 734, 25. Vgl. Kliber. — Vorstadt s. Teuerstadt. Bar, Herzog Réné I., s. Anjou. Barardi, Hngo, Offizial d. Bischofs v. Toul und dessen Prokurator im Konzil 570, 32. Barau (Baworow) n. w. v. Budweis, Martinek von —, Böhm. Baron 501, 26. Barbadico, ser Franciscus, in Venedig, sapiens ter- rarum ete. 106, 41. Barbaro, ser Franciscus, in Venedig, sapiens ter- rarum ete, 106, 42. 136 *
Strana 1078
1078 Barbavara (Barvavariis), Francesco de —, Sohn des Jacobus, Sekretür d. Herzogs v. Mailand 15, 25. 22, 52b, 23, 40b. 53, 17. 57, 19. 60, 12; 36%. 61, 17. 95, 96. 167, 32. 173, 16. 235, 38b. 3406, 10. 348,19. 434,39. Statthalter in Genua 752, 22. Barbiano, Graf Alberico da —, in Diensten d. Herzogs v. Mailand 143, 11. 219, 19. 285, 11. 289, 4; 11; 12. 290, 18; 23. 291, 34b. 309, 324. 334, 10. 342, 9. 346, 364; 35%. 353, 253% 434, 4. 611, 48%, — Sein Kämmerer 434, 33; 43. Bardi de Rueellariis, Leonardus, Kümmerer K. Sig- munds 716, 532%, 746, 36%. Barga n. v. Lucca, Alessandro da —, 355, 53b, Barnet, Wilhelm, Kaplan d. Bischofs von Rochester 412, 46^. Bartholomáus, Apostel 373, 38. Bartholomäus , Bürger u. Goldschmied in Frankfurt, Stempelschneider Konrads v. Weinsberg 869, 38b. 870, 2; 4. 871, 20. S. Bartolomei (Bartalomei), Ottaviano di —, 615, 442. Basel (Basil, Basilea, Basl, Pasel), Bischof Johannes IV. von Fleckenstein 1423-1436: 135, 8. 566, 11. 570, 19. 977, 44. — Sein Neffe und Offizial s. Bein- heim. Vgl. auch Guntfridus. — Seine Rite 987, 20. — Sein Notar s. Falk. — Hochstift, Bistum 67, 45b. 937, 33. — Dom- kapitel 134, 27; 84^. — Prülaten 189, 45h, — Klerus 134, 20. 185, 3. — Juden 67, 44D, — Stadt, die Baseler 11, 32. 133-140 passim. 142, 9. 145, 51b. 146, 7; 18; 21. 147, 25a; 48a, 148, 18. 178, 2; 8. 179, 5. 181, 462. 182, 38b; 51b. 188, 16. 186, 27. 187, 4. 188, 13. 189, 41b. 191, 19. 198, 3; 40». 208, 7; 40»; 52b. 204, 40». 205, 264; 332; 30b; 88^; 40b. 211, 41. 212, 29. 917, 7; 98. 292, 28; 42^; 39b, 223, 354; 40%, 994, 8; 49b. 226, 412; 482; 37b; 42b. 229, 36b. 284, 412; 42a, 235, 41^ ff. 236, 17 ff. 237, 85 ff. 243, 1. 245, 14. 251, 51%. 252, 43%. 253-261 passim. 266-278 passim. 280, 32. 289, 31; 43%. 295-313 passim. 342, 31. 371,28; 29; 32, 377-381 passim. 383, 9. 385, 23; 45% 386, 52%, 387, 442, 389, 21%, 390, 11; 14; 33% 395, 10; 33. 402, 14; 94; 35; 49% 403, 2. 408, 35. 409, 14; 35. 413, 40*, 415, 1; 2. 418, 40% 420, 13. 422, 7. 426, 44b, 427, 34. 429, 20. 436-446 passim. 452, 35; 50b. 455, 50b. 456, 36b, 457, 10. 458, 25. 464-469 passim. 474, 31b; 32b; 42b. 475, 33. 476, 292; 312; 39b; 44b. 478, 462. 479, 14; 16. 484, 36. 485, 13; 25; 42^; 484; 44b. 493, 17. 495, 24. 503, 29. 505, 9. 509, 18; 27. 511, 41^. 513, 31. 516-523 passim. 526, 24. 531, 44%, 533, 25; 33; 36; 50v. 539-551 passim. 554-575 passim. 579, 28. 580, 452; 37b. 582, 2. 584-591 passim. 598, 2; 44b. 597-606 passim. 615-638 passim. 644, 7; 43», 646, 30. 650, 6. 651, 21. 656-667 passim. 668, 414. 672, 5; 492; 42b; 44b. 674, 384; 33b, 675, 22; 502; 46b. 677, 25. 680, 5. 681, 6; 464. 682, 8; 20; 473. 685- 688 passim. 691, 2; 37. 694, 2. 698, 5; 50% 699, 45%; 47%. 700, 28; 33. 707, 42. 710, 18. 713, 46». 728, 6. 734, 48b. 738, 739, Alfabetisehes Register der Orts- und Personen-Namen. 19». 740, 26. 144, 12; 41. 146, 1T. 159, 41. 760, 30; 44%. 761, 2. 766, 29. 181, 88. 187, 2; 33v; 84b. 798, 30. 800, 454. 802, 32; 35. 808, 21; 32; 39%, 809, 10. 819, 40. 822, 2; 3. 836, 4; 23; 41. 842, 28. 843, 20. 844, 16; 39b. 845, 39. 840, 464; 45b., 863, 21. 865, 33. 868-875 passim, 890, 10. 891, 10; 21. 894, 9; 16. 897-900 passim. 906, 38. 910-917 passim. 920-924 passim. 937, 49% 945, 12. 950, 20; 30. 953, 43% 963, 7. 966-976 passim, 978,12. 979, 20. 984- 988 passim. 990, 30. 1012, 17. 1015, 88. 1023, 7; 18; 19. 1024, 9. Vgl auch Hausgesinde, Meierhof, — Bürgermeister 180, 15. 974, 19. 978, 12. Vgl. Ramstein, Rhein. — Rat 135, 5. 140, 382, 177, 98; 84. 906, 40. 907, 9; 11. 974, 19. 978, 12. — Kaufleute 894, 16. — Geldwechsler 261, 4. — Gesandte 235, 41». 253, 44. 254, 5; 10; 37. 266, 14; 15. 1029, 31. 1030, 4. Vgl. Bóti, Offenburg, Ospernelle, Wisse, Ziegler. — Boten 911, 5; 22, 921, 5. Vgl. Heinrich, Mulner. — Läufer 479, 29. — Dominikaner-, Minoriten-, Predigerkloster 141, 9. 995, 29. 258, 24a, 571, 444. 694, 32b, 964, 3. — Prior desselben s. Nider. — Refek- torium 657, 88», — Münster (major ecclesia) 269, A1. 676, 5; 10. 677, 18. 910, 47b, — St. Peter 862, 29. — Rathaus (domus civium) 179, 19. — Reichsmünzstätte 850, 20 ff, 873, 49b. 875, 44%, 876, 344. 885, 3. 890, 22. 891, 13. 912, 18. 913, 6; 25. — Můnzmeister s. Gatz. — Miinzwardein 910, 28. 914, 22. — Baseler Gulden 874, 27. 876, 464. 878, 44b. 893, 35. — Verbündete Städte 968, 264; 34b, — Reichstag (vom Konzil ge- wünscht) Ende 1481: 208, 5. — Reichstag 1484: 847, 22; 30. — Königliche Tage Nov. 1432 u. Jan. 1483: 539-551. 568, 15. 871, 1. 873, 32. 874, 31. 875, 36a ff. — Herren- und Stüdtetag Juni 1432: 934, 15ff. 972-974. 975, 17ff. — Fürsten- und Stüdtetag Juli 1432: 932, 8ff. 935-939. 944, 46. 951. 974-991. Desgl. Aug. 1432: 933, 3 ff. 939, 23. 987, 24; 25. 989, 40. 990, 15. — Rechtstage 546, 37 ff. 549, 23V ff. 550, 19; 22. 551, 42a, 1029, 17. — Sekretsiegel 273, 23. — Großes Stadtsiegel 177, 25. 180, 35. Basel, Konzil, Konzilsfrage, Konzilsbesucher, Konzils- mitglieder 22, 6. 24, 19; 22. 25, 42b, 30, 5. 31, 6. 50, 40b; 44b. 120, 27; 28. 122, 151ff. 129, 21. 131, 15. 182-148 passim. 177-193 passim. 197, 482%; 35%, 198, 49% 202-227 passim. 231, 33. 232, 22. 233, 234, 41%. 257-265 passim. 269, 1. 276, 4; 37; 38. 277. 280, 16 ff. 281, 3; 36. 285, 16; 29b, 286, 8. 290, 2. 295-311 passim. 329, 22. 832, 20. 338, 47b. 342, 35. 343, 4; 5; 26 ff. 870-396 passim. 401-514 passim. 515-548 passim. 551, 25. 554-606 passim. 608. 614, 2. 615-688 passim. 648-700 passim. 703, 16. 704, 17. 709, 29. 710, 14; 15. 722, 36. 723, 40. 727, 37. 728, 7; 40b. 735, 19 ff. 738, 20; 48% 740, 26; 34. 742, 4. 743, 5. 744, 23; 25; 31. 746, 18. 749, 14. 757-763 passim. 766, 28. 768, 47%, 781, 23. 785, 20. 786, 1; 4; 14. 787, 5; 25. 788, 1;
1078 Barbavara (Barvavariis), Francesco de —, Sohn des Jacobus, Sekretür d. Herzogs v. Mailand 15, 25. 22, 52b, 23, 40b. 53, 17. 57, 19. 60, 12; 36%. 61, 17. 95, 96. 167, 32. 173, 16. 235, 38b. 3406, 10. 348,19. 434,39. Statthalter in Genua 752, 22. Barbiano, Graf Alberico da —, in Diensten d. Herzogs v. Mailand 143, 11. 219, 19. 285, 11. 289, 4; 11; 12. 290, 18; 23. 291, 34b. 309, 324. 334, 10. 342, 9. 346, 364; 35%. 353, 253% 434, 4. 611, 48%, — Sein Kämmerer 434, 33; 43. Bardi de Rueellariis, Leonardus, Kümmerer K. Sig- munds 716, 532%, 746, 36%. Barga n. v. Lucca, Alessandro da —, 355, 53b, Barnet, Wilhelm, Kaplan d. Bischofs von Rochester 412, 46^. Bartholomáus, Apostel 373, 38. Bartholomäus , Bürger u. Goldschmied in Frankfurt, Stempelschneider Konrads v. Weinsberg 869, 38b. 870, 2; 4. 871, 20. S. Bartolomei (Bartalomei), Ottaviano di —, 615, 442. Basel (Basil, Basilea, Basl, Pasel), Bischof Johannes IV. von Fleckenstein 1423-1436: 135, 8. 566, 11. 570, 19. 977, 44. — Sein Neffe und Offizial s. Bein- heim. Vgl. auch Guntfridus. — Seine Rite 987, 20. — Sein Notar s. Falk. — Hochstift, Bistum 67, 45b. 937, 33. — Dom- kapitel 134, 27; 84^. — Prülaten 189, 45h, — Klerus 134, 20. 185, 3. — Juden 67, 44D, — Stadt, die Baseler 11, 32. 133-140 passim. 142, 9. 145, 51b. 146, 7; 18; 21. 147, 25a; 48a, 148, 18. 178, 2; 8. 179, 5. 181, 462. 182, 38b; 51b. 188, 16. 186, 27. 187, 4. 188, 13. 189, 41b. 191, 19. 198, 3; 40». 208, 7; 40»; 52b. 204, 40». 205, 264; 332; 30b; 88^; 40b. 211, 41. 212, 29. 917, 7; 98. 292, 28; 42^; 39b, 223, 354; 40%, 994, 8; 49b. 226, 412; 482; 37b; 42b. 229, 36b. 284, 412; 42a, 235, 41^ ff. 236, 17 ff. 237, 85 ff. 243, 1. 245, 14. 251, 51%. 252, 43%. 253-261 passim. 266-278 passim. 280, 32. 289, 31; 43%. 295-313 passim. 342, 31. 371,28; 29; 32, 377-381 passim. 383, 9. 385, 23; 45% 386, 52%, 387, 442, 389, 21%, 390, 11; 14; 33% 395, 10; 33. 402, 14; 94; 35; 49% 403, 2. 408, 35. 409, 14; 35. 413, 40*, 415, 1; 2. 418, 40% 420, 13. 422, 7. 426, 44b, 427, 34. 429, 20. 436-446 passim. 452, 35; 50b. 455, 50b. 456, 36b, 457, 10. 458, 25. 464-469 passim. 474, 31b; 32b; 42b. 475, 33. 476, 292; 312; 39b; 44b. 478, 462. 479, 14; 16. 484, 36. 485, 13; 25; 42^; 484; 44b. 493, 17. 495, 24. 503, 29. 505, 9. 509, 18; 27. 511, 41^. 513, 31. 516-523 passim. 526, 24. 531, 44%, 533, 25; 33; 36; 50v. 539-551 passim. 554-575 passim. 579, 28. 580, 452; 37b. 582, 2. 584-591 passim. 598, 2; 44b. 597-606 passim. 615-638 passim. 644, 7; 43», 646, 30. 650, 6. 651, 21. 656-667 passim. 668, 414. 672, 5; 492; 42b; 44b. 674, 384; 33b, 675, 22; 502; 46b. 677, 25. 680, 5. 681, 6; 464. 682, 8; 20; 473. 685- 688 passim. 691, 2; 37. 694, 2. 698, 5; 50% 699, 45%; 47%. 700, 28; 33. 707, 42. 710, 18. 713, 46». 728, 6. 734, 48b. 738, 739, Alfabetisehes Register der Orts- und Personen-Namen. 19». 740, 26. 144, 12; 41. 146, 1T. 159, 41. 760, 30; 44%. 761, 2. 766, 29. 181, 88. 187, 2; 33v; 84b. 798, 30. 800, 454. 802, 32; 35. 808, 21; 32; 39%, 809, 10. 819, 40. 822, 2; 3. 836, 4; 23; 41. 842, 28. 843, 20. 844, 16; 39b. 845, 39. 840, 464; 45b., 863, 21. 865, 33. 868-875 passim, 890, 10. 891, 10; 21. 894, 9; 16. 897-900 passim. 906, 38. 910-917 passim. 920-924 passim. 937, 49% 945, 12. 950, 20; 30. 953, 43% 963, 7. 966-976 passim, 978,12. 979, 20. 984- 988 passim. 990, 30. 1012, 17. 1015, 88. 1023, 7; 18; 19. 1024, 9. Vgl auch Hausgesinde, Meierhof, — Bürgermeister 180, 15. 974, 19. 978, 12. Vgl. Ramstein, Rhein. — Rat 135, 5. 140, 382, 177, 98; 84. 906, 40. 907, 9; 11. 974, 19. 978, 12. — Kaufleute 894, 16. — Geldwechsler 261, 4. — Gesandte 235, 41». 253, 44. 254, 5; 10; 37. 266, 14; 15. 1029, 31. 1030, 4. Vgl. Bóti, Offenburg, Ospernelle, Wisse, Ziegler. — Boten 911, 5; 22, 921, 5. Vgl. Heinrich, Mulner. — Läufer 479, 29. — Dominikaner-, Minoriten-, Predigerkloster 141, 9. 995, 29. 258, 24a, 571, 444. 694, 32b, 964, 3. — Prior desselben s. Nider. — Refek- torium 657, 88», — Münster (major ecclesia) 269, A1. 676, 5; 10. 677, 18. 910, 47b, — St. Peter 862, 29. — Rathaus (domus civium) 179, 19. — Reichsmünzstätte 850, 20 ff, 873, 49b. 875, 44%, 876, 344. 885, 3. 890, 22. 891, 13. 912, 18. 913, 6; 25. — Můnzmeister s. Gatz. — Miinzwardein 910, 28. 914, 22. — Baseler Gulden 874, 27. 876, 464. 878, 44b. 893, 35. — Verbündete Städte 968, 264; 34b, — Reichstag (vom Konzil ge- wünscht) Ende 1481: 208, 5. — Reichstag 1484: 847, 22; 30. — Königliche Tage Nov. 1432 u. Jan. 1483: 539-551. 568, 15. 871, 1. 873, 32. 874, 31. 875, 36a ff. — Herren- und Stüdtetag Juni 1432: 934, 15ff. 972-974. 975, 17ff. — Fürsten- und Stüdtetag Juli 1432: 932, 8ff. 935-939. 944, 46. 951. 974-991. Desgl. Aug. 1432: 933, 3 ff. 939, 23. 987, 24; 25. 989, 40. 990, 15. — Rechtstage 546, 37 ff. 549, 23V ff. 550, 19; 22. 551, 42a, 1029, 17. — Sekretsiegel 273, 23. — Großes Stadtsiegel 177, 25. 180, 35. Basel, Konzil, Konzilsfrage, Konzilsbesucher, Konzils- mitglieder 22, 6. 24, 19; 22. 25, 42b, 30, 5. 31, 6. 50, 40b; 44b. 120, 27; 28. 122, 151ff. 129, 21. 131, 15. 182-148 passim. 177-193 passim. 197, 482%; 35%, 198, 49% 202-227 passim. 231, 33. 232, 22. 233, 234, 41%. 257-265 passim. 269, 1. 276, 4; 37; 38. 277. 280, 16 ff. 281, 3; 36. 285, 16; 29b, 286, 8. 290, 2. 295-311 passim. 329, 22. 832, 20. 338, 47b. 342, 35. 343, 4; 5; 26 ff. 870-396 passim. 401-514 passim. 515-548 passim. 551, 25. 554-606 passim. 608. 614, 2. 615-688 passim. 648-700 passim. 703, 16. 704, 17. 709, 29. 710, 14; 15. 722, 36. 723, 40. 727, 37. 728, 7; 40b. 735, 19 ff. 738, 20; 48% 740, 26; 34. 742, 4. 743, 5. 744, 23; 25; 31. 746, 18. 749, 14. 757-763 passim. 766, 28. 768, 47%, 781, 23. 785, 20. 786, 1; 4; 14. 787, 5; 25. 788, 1;
Strana 1079
Alfabotisches Register der Orts- und Personon-Namon. 1079 414; 424, 792, 4; 42. 793. 196, 9. 798, 30. 800, 20. 809, 30; 34. 805, 25. 808, 502; 37b ff. 809, 2; 8; 24; 27; 28. 810, 22; 835. 818, 4. 820, 22; 31. 821, 7; 18. 835, 19. 836, 2. 842, 29. 843-548 passim. 862, 19; 20. 865, 28 ff.; 394; 464; 38b; 42%, 883, 24. 896-904 passim. 910, 25. 915, 7. 920, 18. 925, 20; 26. 926, 44^; 48b. 927, 17. 928, 7. 929, 10; 33. 930, 34; 36. 931, 28. 932, 11; 19. 9383, 22. 945, 14. 950, 36. 958 - 911 passim. 983, 35; 41. 984, 3; 13; 36. 985, 2; 26; 34. 986, 39. 989, 8. 993, 45^. 1003, 29*, 1012, 16. 1013, 10 .; 21; 25; 26; 40. 1014, 36. 1023, 16. 1029, 36; 40; 46b. "Vgl. Bologna, Frankfurt, Italien, Nürnberg, Rom; Hausvolk, Hofgesinde, Meierhof, Meiertum. — Sessionen 208, 18. 9294, 29. 330, 3. 390, 27^. 433, 20. 486, 4; 82. 441, 3. 442, 425. 486, 40^. 505, 11. 513, 41^. 514, 15. 515, 36; 37. 518, 16. 519, 20. 571, 45b. 616, 15. 628, 14. 630, 16. 636, 20. 638, 16. 675, 24 ff, 676, 2; 5; 10. 677, 17; 42. 678, 34. 680, 2. 698, 2, 738, 33. Vgl. auch Dekrete. -- Dekrete 213, 19. 258, 354. 304, 10; 22. 394, 12. 426, 54b, 446, 6. 469, 48%. 507, 29. 577, 18. 617, 33 A. 619, 12; 15; 21 ff. 620, 5; 7. 623, 6. 626, 3; 14; 33; 94; 42v. 627, 4ff. 628, 4; 17. 629, 29. 632, 19; 21; 41°, 633, 24, 635, 14; 15; 19; 37. 636, 26; 28; 37; 39. 656, 39. 657, 6; 38^ ff. 668, 9; 19. 677, 22. 68, 43. 681, 4. 692, 39. 698, 2. 700, 40. 728, 10. — Generalkongregation (congregacio generalis, gemaine samnung, offne samnung) 186, 35. 225, 52^. 258, 23". 295, 34; 36. 299, 8. 300, 28. 302, 2; 28%; 40% 305, 2. 307, 26; 28. 308, 4. 372, 521, 377, 47%, 379, 36. 380, 412. 384, 15. 385, 42b. 386, 45b. 388, 45b. 389, 321; 384. 890, 51b. 394, 41b. 396, 48, 409, 99; 46», 431, 49b. 432, 30. 436, 43% 440, 512, 442, 38b. 451, 50", 456, 83. 464, 21. 465, 42^, 466, 324. 472, 15. 476, 34s; 49". 478, 4. 512, 50*. 514, 96». 518, 39% 520, 45^1f. 524, 45^. 5981, 46". 5934, 18^. 555, 29. 558, 20. 559, 22. 565, 3. 567, 6. 568, 34. 569, 9; 18. 570, 4. 571, 5; 482. 572, 29. 573, 454; 37b. 574, 481, 576, 22. 585, 21V; 36b. 587, 44b. 592, 15; 38. 593, 13; 26. 597, 41^; 41b. 598, 46%, 602, 16% 603, 222; 13%, 618, 1; 5; 27; 38. 619, 19; 50b. 626, 29; 36. 627, 5; 25; 28; 32. 628, 11; 13; 20. 6832, 454. 635, 24; 36. 636, 18. 637, 42. 643, 46°, 645, 24, 646, 5. 651, 26; 35; 45. 657, 7; 321; 28b. 660, b; 80. 670, 20; 38. 672, 30; 50». 677, 27. 679, 45b. 680, 464. 681, 8; 48, 683, 12; 17; 37a; 442; 49b. 686, 48»; 46b. 689, 21. 691, 502. 693, 49v. 694, 24*; 53"; 21b. 696, 39; 48. 698, 8. 747, 40b. 788, 524. 843, 26. 862, 21; 31 ff. 899, 43*. 900, 42*. 958, 25. — Deputationen 389, 383; 39a. 409, 45», 436, 47%. 531, 362, 617, 32, 618, 18; 34; 35. 619, 11. 626, 30; 31; 34. 627, 29; 30. 628, 5 ff. 631, 9; 11; 12. 632, 45%. 634, 44. 685, 20. 636, 17. 691, 4; 42h. 694, 22v. 862, 24. — Deputacio pro communibus 302, 7. 305, 47^. 308, 4. 386, 54"; 48b. 418, 48^. 4922, 4». 456, 46b. 465, 41". 505, 47v. 510, 4121f. 521, 29. 531, 414. 560, 8. 565, 183 ff. 566, 14. 567, 48*. 569, 6; 13; 19. 510, 1; 5; 8. 589, 50^. 603, 42b. 606, 27b; 89^; 40b. 618, 22; 27; 39. 619, 11; 14. 696, 35. 627, 31; 41ff. 031, 28. 0634, 45. 635, 10; 17 ff. 645, 50b. 683, 37". 691, 40^; 44b. 694, 80^; 382; 25%, 700, 47a. 847, 45*, 862, 26. Mit- glieder s. Beaupóre, Belley, Cereto, Chur, Fleckel, Freising, Lausanne, Lodi, Lyon, Mailand, Rost, Stein, Vitedono. — Deputacio pro fide 422, 46*, 505, 41; 48^. 565, 19; 25. 618, 36; 39. 628, 8. 6831, 29. 635, 12 ff. 691, 44^, 694,39*. Mitglieder s. Cervantes, Magni, Regensburg. — Deputacio pro pace 505, 48b. 506, 1. 522, 2; 13. 565, 19; 25. 618, 87. 626, 35. 631, 31. 691, 515. Mitglieder s. Capranica, Carillo, Heimburg. — Deputacio pro reformatorio 386, 47^; 48*. 505, 48b. 506, 1. 531, 49%, 565, 19. 618, 21; 97. 626, 35. 681, 30. 635, 19. 691, 51b. Mitglieder s. Albenga, Àu- tiochien, Brant, Castiglione (Branda). — Zwólfer- ausschuf 694, 40», — Vierundzwanzigerausschun 657, 5; 6. — Frequenz, Prüsenzliste 423, 19. 449, 27. 571, 29rxff. 662, 44», — Freunde der Kur- fürsten 684, 19. — Desgl. K. Sigmunds 224, 6. 443, 42. 456, 23. 580, 38^1f. 584, 27. 680, 33. 684, 19. 688, 19. 689, 2. 699, 14. — Feinde K. Sig- munds 474, 5. — Protektoratsfrage 623, 13ff. 684, 22. 685, 24. — Prüsidenten s. Cesarini, Coutances. — Päpstl. Präsidenten (Legaten) bezw. Vizepräsidenten 452, 36. 453, 26. 458, 1; 16; 22. 621, 27; 29; 31. 622, 7; 8; 25; 27; 29; 33. 630, 17. 633, 21. 635, 30; 31. 636, 30. 657, 11. 659, 40. 664, 12. 665, 32. 666, 31. 685, 8. 688, 20; 28. 695, 241f. 696, 5; 834. 698, 17. 787, 28; 44b ff, Vgl. Alber- gati, Foix, Fosco, Orsini. — Promotoren 880, 48^. 632, 382 ff. Vgl. Beinheim. — Konzilsgericht 628, 18; 19. — Kanzlei 683, 355; 365, — Kanzlei- beamte 179, 10. Vgl. Champion, Leonis, Poignare, Sapientis. — Korrektor s. Vitedono. — Slriptoren s. Dieulefist, Freudenberger. — Notare 455, 38. Vgl. Brunet, Chesnelot, Galteri. — Akten, Archiv 305, 5. 585, 32%, 632, 444. — Gesandte nach Autun 531, 20; 36%; 38% — Desgl. nach Baiern 1013, 13; 15. Vgl. Himmel, Schönthal. — Desgl, au Hzg. Wilhelm v. Baiern s. Maulbronn, Nider. — Desgl. nach Bóhmen 695, 1f. 836, 2; 16; 47h. 866, 6. 915, 7. Vgl. Albrecht, Heinrich, Maul- bronn, Nider, Parsberg, Tocke. — Desgl. naeh Breisach 1027, 1; 3; 9; 15. 1029, 80. — Desgl. an d. Herzog v. Burgund 190, 43; 44. Vel. auch Lami. — Desgl. nach England 485, 50^; 33»; 36». 560, 422, — Desgl nach Florenz s. Coutances, Lami, Vezelay. — Desgl. zum Frankfurter Tage Okt. 1482 s. Ebendorfer, Freising, Somardi. — Desgl. Mai 1433 s. Castiglione, Ebendorfer, Ebrach, Friedrich. — Desgl. Sept. 1433: 1027, 19; 24. 10830, 18. Vgl. Regensburg, Stojkovich. — Desgl. an d. Kónig v. Frankreich 183, 18. Vgl. Novara, Ricelo. — Desgl. an püpstl. Gesandte in Konstanz 987, 31. Vgl. Conques, Coutances, Erpel. — Desgl.
Alfabotisches Register der Orts- und Personon-Namon. 1079 414; 424, 792, 4; 42. 793. 196, 9. 798, 30. 800, 20. 809, 30; 34. 805, 25. 808, 502; 37b ff. 809, 2; 8; 24; 27; 28. 810, 22; 835. 818, 4. 820, 22; 31. 821, 7; 18. 835, 19. 836, 2. 842, 29. 843-548 passim. 862, 19; 20. 865, 28 ff.; 394; 464; 38b; 42%, 883, 24. 896-904 passim. 910, 25. 915, 7. 920, 18. 925, 20; 26. 926, 44^; 48b. 927, 17. 928, 7. 929, 10; 33. 930, 34; 36. 931, 28. 932, 11; 19. 9383, 22. 945, 14. 950, 36. 958 - 911 passim. 983, 35; 41. 984, 3; 13; 36. 985, 2; 26; 34. 986, 39. 989, 8. 993, 45^. 1003, 29*, 1012, 16. 1013, 10 .; 21; 25; 26; 40. 1014, 36. 1023, 16. 1029, 36; 40; 46b. "Vgl. Bologna, Frankfurt, Italien, Nürnberg, Rom; Hausvolk, Hofgesinde, Meierhof, Meiertum. — Sessionen 208, 18. 9294, 29. 330, 3. 390, 27^. 433, 20. 486, 4; 82. 441, 3. 442, 425. 486, 40^. 505, 11. 513, 41^. 514, 15. 515, 36; 37. 518, 16. 519, 20. 571, 45b. 616, 15. 628, 14. 630, 16. 636, 20. 638, 16. 675, 24 ff, 676, 2; 5; 10. 677, 17; 42. 678, 34. 680, 2. 698, 2, 738, 33. Vgl. auch Dekrete. -- Dekrete 213, 19. 258, 354. 304, 10; 22. 394, 12. 426, 54b, 446, 6. 469, 48%. 507, 29. 577, 18. 617, 33 A. 619, 12; 15; 21 ff. 620, 5; 7. 623, 6. 626, 3; 14; 33; 94; 42v. 627, 4ff. 628, 4; 17. 629, 29. 632, 19; 21; 41°, 633, 24, 635, 14; 15; 19; 37. 636, 26; 28; 37; 39. 656, 39. 657, 6; 38^ ff. 668, 9; 19. 677, 22. 68, 43. 681, 4. 692, 39. 698, 2. 700, 40. 728, 10. — Generalkongregation (congregacio generalis, gemaine samnung, offne samnung) 186, 35. 225, 52^. 258, 23". 295, 34; 36. 299, 8. 300, 28. 302, 2; 28%; 40% 305, 2. 307, 26; 28. 308, 4. 372, 521, 377, 47%, 379, 36. 380, 412. 384, 15. 385, 42b. 386, 45b. 388, 45b. 389, 321; 384. 890, 51b. 394, 41b. 396, 48, 409, 99; 46», 431, 49b. 432, 30. 436, 43% 440, 512, 442, 38b. 451, 50", 456, 83. 464, 21. 465, 42^, 466, 324. 472, 15. 476, 34s; 49". 478, 4. 512, 50*. 514, 96». 518, 39% 520, 45^1f. 524, 45^. 5981, 46". 5934, 18^. 555, 29. 558, 20. 559, 22. 565, 3. 567, 6. 568, 34. 569, 9; 18. 570, 4. 571, 5; 482. 572, 29. 573, 454; 37b. 574, 481, 576, 22. 585, 21V; 36b. 587, 44b. 592, 15; 38. 593, 13; 26. 597, 41^; 41b. 598, 46%, 602, 16% 603, 222; 13%, 618, 1; 5; 27; 38. 619, 19; 50b. 626, 29; 36. 627, 5; 25; 28; 32. 628, 11; 13; 20. 6832, 454. 635, 24; 36. 636, 18. 637, 42. 643, 46°, 645, 24, 646, 5. 651, 26; 35; 45. 657, 7; 321; 28b. 660, b; 80. 670, 20; 38. 672, 30; 50». 677, 27. 679, 45b. 680, 464. 681, 8; 48, 683, 12; 17; 37a; 442; 49b. 686, 48»; 46b. 689, 21. 691, 502. 693, 49v. 694, 24*; 53"; 21b. 696, 39; 48. 698, 8. 747, 40b. 788, 524. 843, 26. 862, 21; 31 ff. 899, 43*. 900, 42*. 958, 25. — Deputationen 389, 383; 39a. 409, 45», 436, 47%. 531, 362, 617, 32, 618, 18; 34; 35. 619, 11. 626, 30; 31; 34. 627, 29; 30. 628, 5 ff. 631, 9; 11; 12. 632, 45%. 634, 44. 685, 20. 636, 17. 691, 4; 42h. 694, 22v. 862, 24. — Deputacio pro communibus 302, 7. 305, 47^. 308, 4. 386, 54"; 48b. 418, 48^. 4922, 4». 456, 46b. 465, 41". 505, 47v. 510, 4121f. 521, 29. 531, 414. 560, 8. 565, 183 ff. 566, 14. 567, 48*. 569, 6; 13; 19. 510, 1; 5; 8. 589, 50^. 603, 42b. 606, 27b; 89^; 40b. 618, 22; 27; 39. 619, 11; 14. 696, 35. 627, 31; 41ff. 031, 28. 0634, 45. 635, 10; 17 ff. 645, 50b. 683, 37". 691, 40^; 44b. 694, 80^; 382; 25%, 700, 47a. 847, 45*, 862, 26. Mit- glieder s. Beaupóre, Belley, Cereto, Chur, Fleckel, Freising, Lausanne, Lodi, Lyon, Mailand, Rost, Stein, Vitedono. — Deputacio pro fide 422, 46*, 505, 41; 48^. 565, 19; 25. 618, 36; 39. 628, 8. 6831, 29. 635, 12 ff. 691, 44^, 694,39*. Mitglieder s. Cervantes, Magni, Regensburg. — Deputacio pro pace 505, 48b. 506, 1. 522, 2; 13. 565, 19; 25. 618, 87. 626, 35. 631, 31. 691, 515. Mitglieder s. Capranica, Carillo, Heimburg. — Deputacio pro reformatorio 386, 47^; 48*. 505, 48b. 506, 1. 531, 49%, 565, 19. 618, 21; 97. 626, 35. 681, 30. 635, 19. 691, 51b. Mitglieder s. Albenga, Àu- tiochien, Brant, Castiglione (Branda). — Zwólfer- ausschuf 694, 40», — Vierundzwanzigerausschun 657, 5; 6. — Frequenz, Prüsenzliste 423, 19. 449, 27. 571, 29rxff. 662, 44», — Freunde der Kur- fürsten 684, 19. — Desgl. K. Sigmunds 224, 6. 443, 42. 456, 23. 580, 38^1f. 584, 27. 680, 33. 684, 19. 688, 19. 689, 2. 699, 14. — Feinde K. Sig- munds 474, 5. — Protektoratsfrage 623, 13ff. 684, 22. 685, 24. — Prüsidenten s. Cesarini, Coutances. — Päpstl. Präsidenten (Legaten) bezw. Vizepräsidenten 452, 36. 453, 26. 458, 1; 16; 22. 621, 27; 29; 31. 622, 7; 8; 25; 27; 29; 33. 630, 17. 633, 21. 635, 30; 31. 636, 30. 657, 11. 659, 40. 664, 12. 665, 32. 666, 31. 685, 8. 688, 20; 28. 695, 241f. 696, 5; 834. 698, 17. 787, 28; 44b ff, Vgl. Alber- gati, Foix, Fosco, Orsini. — Promotoren 880, 48^. 632, 382 ff. Vgl. Beinheim. — Konzilsgericht 628, 18; 19. — Kanzlei 683, 355; 365, — Kanzlei- beamte 179, 10. Vgl. Champion, Leonis, Poignare, Sapientis. — Korrektor s. Vitedono. — Slriptoren s. Dieulefist, Freudenberger. — Notare 455, 38. Vgl. Brunet, Chesnelot, Galteri. — Akten, Archiv 305, 5. 585, 32%, 632, 444. — Gesandte nach Autun 531, 20; 36%; 38% — Desgl. nach Baiern 1013, 13; 15. Vgl. Himmel, Schönthal. — Desgl, au Hzg. Wilhelm v. Baiern s. Maulbronn, Nider. — Desgl. nach Bóhmen 695, 1f. 836, 2; 16; 47h. 866, 6. 915, 7. Vgl. Albrecht, Heinrich, Maul- bronn, Nider, Parsberg, Tocke. — Desgl. naeh Breisach 1027, 1; 3; 9; 15. 1029, 80. — Desgl. an d. Herzog v. Burgund 190, 43; 44. Vel. auch Lami. — Desgl. nach England 485, 50^; 33»; 36». 560, 422, — Desgl nach Florenz s. Coutances, Lami, Vezelay. — Desgl. zum Frankfurter Tage Okt. 1482 s. Ebendorfer, Freising, Somardi. — Desgl. Mai 1433 s. Castiglione, Ebendorfer, Ebrach, Friedrich. — Desgl. Sept. 1433: 1027, 19; 24. 10830, 18. Vgl. Regensburg, Stojkovich. — Desgl. an d. Kónig v. Frankreich 183, 18. Vgl. Novara, Ricelo. — Desgl. an püpstl. Gesandte in Konstanz 987, 31. Vgl. Conques, Coutances, Erpel. — Desgl.
Strana 1080
1080 an d. Kurfürsten s. Breslau, Christgarten, Pars- berg, Straßburg. — Desgl. in d. Lombardei s. Castiglione (Branda). — Desgl. nach Magdeburg 218, 25. — Desgl. zum Nürnberger Herrentage s. Deutschberg. — Desgl. an d. Papst s. Beaupóre, Fiene, Lausanne, Sierek, Stater. — Desgl. nach Passau 218, 25. — Desgl. nach Polen u. PreuBen s. Flamochet, Lodi, Ottmachau. — Desgl. an K. Sigmund 555, 30; 32; 33b ff. 559, 38; 39. 672, 26. 675, 8; 11; 479. 785, 16. Vgl. Clairvaux, Coutances, lene, Fries, Lausanne, Maulbronn, Offenburg, Sabrevoys, Sierck, Stater. — Desgl. zum Strafburger Stiüdtetag s. Parsberg. — Desgl. nach Venedig s. Coutances, Lami, Vezelay. — Boten 258, 32a, 441, 31. 681, 17; 20. — Hauptleute in Italien s. Carillo, Castello, Perugia, Piccinino, Stella, — Konzilsbanner 847, 4. .— Deutsche Nation 700, 43. Basilius, Bischof von Cäsarea 370-379: 828, 44, Bassano i. Venetien n. 6. v. Vicenza, Graf von —, s. Schlick. Bastardus, Kanzler d. Herzogs v. Savoyen 128, 40%, 151, 36. Batista s. Cicalà. Baworow, Martinek von —, s. Barau. Bayer, Ottlin, Bote Ulms 1001, 7. Bayeux i. d. Normandie, erwühlter Bischof Johannes s. Desquay. — Domherr s. Galteri. — Prokurator d. Domkapitels s. Dieulefist. Beaupére (Puleripatris), Jean, Mag. theol., Domherr von Besancon, Gesandter der Univ. Paris an d. Konzil 137, 24; 44%, 606, 41%, 694, 29%. Gesandter d. Konzils an d. Papst 145, 28 ff. 146. 147, 3. 297, 16. 377, 44b; 46b. 661, 25ff. Beccaria, Oretta, in Mailand, Gemahlin des Gaspare Visconti 194, 39a. Bechanugiis (Bechanusiis), Petrus de —, in Florenz, Dr., Gesandter in Venedig 490, 26. 722, 8. 740, 8. 749, 42. 752, 341 ff. 789, 37. 790, 11; 15; 29. 791, 7. Beck, Joseph, Bote Ulms 266, 32. 879, 431. 1034, 82b. Beger (Beyger), die, Ministerialen d. Bischôfe v, Strab- burg 267, 5. — Kaspar, Hans u. Melchior 967, 26; 27. Beheim, Sebald, in Nürnberg, Gesandter nach Rom 184, 24; 80. 736, 6 ff. Beheimstein, Burg b. Bayreuth 21, 24. 85, 47%, Beinheim i. Unterelsaf s. v. Selz, Heinrich von —, Neffe d. Bischofs v. Basel u. dessen Offizial, Pro- motor d. Konzils, T 1460: 551, 9. 628, 10; 12. 632, 8. Vgl. Fleckenstein. Belfort, Vogt daselbst s. Volkart. Belgrad (Krichisch Wissemburg, Nandoralba) 65, 19. 113, 46», — Kgl. Hauptmann daselbst s. Thal- loczy. Bellante, Baptista, in Siena, Dr., Gesandter an K. - Sigmund 280, 50%, 353, 4. 354, 34 ff, — Ghino, Sienes. Truppenfiihrer 279, 19. 358, 441; 51aff, 354, 23%, 355, 20a; 304; 41a, 357, 481, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Belley i. d. Dauphiné à. v. Lyon, Bischof Wilhelm IV, Didier 1427-1437: 644, 45b. 862, 27. Bellinzona (Bellenezon, Bellanezona) i. Kanton Tessin 128, 21. 142, 1; 5. 154, 34. 284, 33. 320, 29; 43b, — Mailind. Kommandant daselbst s. Pozzo- bonelli. Bembo, ser Leonardus, in Venedig, sapiens ordinum 328, 41. — ser Petrus, in Venedig, sapiens ordinum 98, 6. Benatiis, Franchinus de —, Kanzler d. Herzogs v. Mailand 174, 36; 41. 176, 36. Bene, Filippo del —, Gesandter K. Sigmunds 3, 47b, 28, 89v. — Jacopo di Filippo del —, Gesandter K. Sigmunds 109, 39* ff. Florentinischer Gesandter 708, 49b, 109, 33a, Benedicti, Lazarus, Sienes. Podesta in S. Quirico 610, 30%. Benedictus, Mailiind. Gesandter s. Folchi. Benedikt von Nursia 828, 9. Berardenga s. Castelnuovo, Berardinus, Mailänd. Condottiere s. Carda. Bercetto (Bercetum) s. w. v. Parma 279, 11. Berg, Herzog Adolf 1408- 1487, seit 1423 auch Her- zog von Jülich, Graf von Ravensberg 389, 33b. 509, 24. 532, 6. 549, 29*. 568, 38*; 483", 950, 24. 966, 15; 18. 974, 9. — Seine Gemahlin Elisa- beth 966, 31%, — Gesandte s. Wachtendonk, Zissen. — Johann von —, Domherr von Lüttich, päpstl. Kubikular, Gesandter K. Sigmunds an d: Papst 384, 1. 386, 11. Bergamo (Pergamum) i. d. Lombardei 75, 48b. 80, 5. 152, 22. — Herzogtum, Territorium 38, 25. 75, 49b, Bern (Beren, Pern) i. Üchtland, Stadt und Leute 41, 30. 130, 25. 150, 41^; 42a, 154, 19; 49a, 157, 86 ff. 951, 4. 1024, 10. — Beamte u. Unter- thanen 189, 16. — Gesandte 1030, 1, — Studenten 967, 32; 33. Bernardo, Andrea, in Venedig, Gesandter in Florenz 124, 23. 741, 1. 744, 8. 749, 42. 796, 45. 798, 1. 807, 7. Bernheim s. Mainbernheim. Besancon am Doubs i. d. Franche-Comté, Erzbischof Johannes s. Rochetaillóe. — Domherr s. Beaupére. Beschkan (identisch mit Pasken?), Diener K. Sig- munds 162, 41»; 51b. Besserer (Bessrer), Hans, in Ulm, Gesandter d. Stadt 1001, 16; 19. — Konrad, in Ulm, Gesandter d. Stadt 1003, 315; 82b; 38b. Beuria, Henricus de —, Dr. decr., Domherr von Thérouanne 657, 57 « ff, Beyger s. Beger. Biasca i. Kanton Tessin 141, 37. Biberach a. d. Riss s. s. w. v. Ulm 558, 19. 585, 264. 603, 364. Bibra (Bybrach) bei Röttingen a. d. Tauber, Herr Kaspar von —, 552, 15. 955, 5. Biczikoven s. Payer.
1080 an d. Kurfürsten s. Breslau, Christgarten, Pars- berg, Straßburg. — Desgl. in d. Lombardei s. Castiglione (Branda). — Desgl. nach Magdeburg 218, 25. — Desgl. zum Nürnberger Herrentage s. Deutschberg. — Desgl. an d. Papst s. Beaupóre, Fiene, Lausanne, Sierek, Stater. — Desgl. nach Passau 218, 25. — Desgl. nach Polen u. PreuBen s. Flamochet, Lodi, Ottmachau. — Desgl. an K. Sigmund 555, 30; 32; 33b ff. 559, 38; 39. 672, 26. 675, 8; 11; 479. 785, 16. Vgl. Clairvaux, Coutances, lene, Fries, Lausanne, Maulbronn, Offenburg, Sabrevoys, Sierck, Stater. — Desgl. zum Strafburger Stiüdtetag s. Parsberg. — Desgl. nach Venedig s. Coutances, Lami, Vezelay. — Boten 258, 32a, 441, 31. 681, 17; 20. — Hauptleute in Italien s. Carillo, Castello, Perugia, Piccinino, Stella, — Konzilsbanner 847, 4. .— Deutsche Nation 700, 43. Basilius, Bischof von Cäsarea 370-379: 828, 44, Bassano i. Venetien n. 6. v. Vicenza, Graf von —, s. Schlick. Bastardus, Kanzler d. Herzogs v. Savoyen 128, 40%, 151, 36. Batista s. Cicalà. Baworow, Martinek von —, s. Barau. Bayer, Ottlin, Bote Ulms 1001, 7. Bayeux i. d. Normandie, erwühlter Bischof Johannes s. Desquay. — Domherr s. Galteri. — Prokurator d. Domkapitels s. Dieulefist. Beaupére (Puleripatris), Jean, Mag. theol., Domherr von Besancon, Gesandter der Univ. Paris an d. Konzil 137, 24; 44%, 606, 41%, 694, 29%. Gesandter d. Konzils an d. Papst 145, 28 ff. 146. 147, 3. 297, 16. 377, 44b; 46b. 661, 25ff. Beccaria, Oretta, in Mailand, Gemahlin des Gaspare Visconti 194, 39a. Bechanugiis (Bechanusiis), Petrus de —, in Florenz, Dr., Gesandter in Venedig 490, 26. 722, 8. 740, 8. 749, 42. 752, 341 ff. 789, 37. 790, 11; 15; 29. 791, 7. Beck, Joseph, Bote Ulms 266, 32. 879, 431. 1034, 82b. Beger (Beyger), die, Ministerialen d. Bischôfe v, Strab- burg 267, 5. — Kaspar, Hans u. Melchior 967, 26; 27. Beheim, Sebald, in Nürnberg, Gesandter nach Rom 184, 24; 80. 736, 6 ff. Beheimstein, Burg b. Bayreuth 21, 24. 85, 47%, Beinheim i. Unterelsaf s. v. Selz, Heinrich von —, Neffe d. Bischofs v. Basel u. dessen Offizial, Pro- motor d. Konzils, T 1460: 551, 9. 628, 10; 12. 632, 8. Vgl. Fleckenstein. Belfort, Vogt daselbst s. Volkart. Belgrad (Krichisch Wissemburg, Nandoralba) 65, 19. 113, 46», — Kgl. Hauptmann daselbst s. Thal- loczy. Bellante, Baptista, in Siena, Dr., Gesandter an K. - Sigmund 280, 50%, 353, 4. 354, 34 ff, — Ghino, Sienes. Truppenfiihrer 279, 19. 358, 441; 51aff, 354, 23%, 355, 20a; 304; 41a, 357, 481, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Belley i. d. Dauphiné à. v. Lyon, Bischof Wilhelm IV, Didier 1427-1437: 644, 45b. 862, 27. Bellinzona (Bellenezon, Bellanezona) i. Kanton Tessin 128, 21. 142, 1; 5. 154, 34. 284, 33. 320, 29; 43b, — Mailind. Kommandant daselbst s. Pozzo- bonelli. Bembo, ser Leonardus, in Venedig, sapiens ordinum 328, 41. — ser Petrus, in Venedig, sapiens ordinum 98, 6. Benatiis, Franchinus de —, Kanzler d. Herzogs v. Mailand 174, 36; 41. 176, 36. Bene, Filippo del —, Gesandter K. Sigmunds 3, 47b, 28, 89v. — Jacopo di Filippo del —, Gesandter K. Sigmunds 109, 39* ff. Florentinischer Gesandter 708, 49b, 109, 33a, Benedicti, Lazarus, Sienes. Podesta in S. Quirico 610, 30%. Benedictus, Mailiind. Gesandter s. Folchi. Benedikt von Nursia 828, 9. Berardenga s. Castelnuovo, Berardinus, Mailänd. Condottiere s. Carda. Bercetto (Bercetum) s. w. v. Parma 279, 11. Berg, Herzog Adolf 1408- 1487, seit 1423 auch Her- zog von Jülich, Graf von Ravensberg 389, 33b. 509, 24. 532, 6. 549, 29*. 568, 38*; 483", 950, 24. 966, 15; 18. 974, 9. — Seine Gemahlin Elisa- beth 966, 31%, — Gesandte s. Wachtendonk, Zissen. — Johann von —, Domherr von Lüttich, päpstl. Kubikular, Gesandter K. Sigmunds an d: Papst 384, 1. 386, 11. Bergamo (Pergamum) i. d. Lombardei 75, 48b. 80, 5. 152, 22. — Herzogtum, Territorium 38, 25. 75, 49b, Bern (Beren, Pern) i. Üchtland, Stadt und Leute 41, 30. 130, 25. 150, 41^; 42a, 154, 19; 49a, 157, 86 ff. 951, 4. 1024, 10. — Beamte u. Unter- thanen 189, 16. — Gesandte 1030, 1, — Studenten 967, 32; 33. Bernardo, Andrea, in Venedig, Gesandter in Florenz 124, 23. 741, 1. 744, 8. 749, 42. 796, 45. 798, 1. 807, 7. Bernheim s. Mainbernheim. Besancon am Doubs i. d. Franche-Comté, Erzbischof Johannes s. Rochetaillóe. — Domherr s. Beaupére. Beschkan (identisch mit Pasken?), Diener K. Sig- munds 162, 41»; 51b. Besserer (Bessrer), Hans, in Ulm, Gesandter d. Stadt 1001, 16; 19. — Konrad, in Ulm, Gesandter d. Stadt 1003, 315; 82b; 38b. Beuria, Henricus de —, Dr. decr., Domherr von Thérouanne 657, 57 « ff, Beyger s. Beger. Biasca i. Kanton Tessin 141, 37. Biberach a. d. Riss s. s. w. v. Ulm 558, 19. 585, 264. 603, 364. Bibra (Bybrach) bei Röttingen a. d. Tauber, Herr Kaspar von —, 552, 15. 955, 5. Biczikoven s. Payer.
Strana 1081
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1081 Binasco s. s. w. v. Mailand 610, 53^; 51b. 611, 1; 8; 10. 612, 8. Bingen (Binge, Pingen) am Rhein 856, 49». 868, 6. — Fürstenversammlung Febr. 1432: 233, 19. 234, 17. 265, 28. — Tag der Rhein. Kurfürsten Okt. 1432: 868, 2. 872, 47b. 875, 43). 889, 2. 890, 26; 29. Bischofsheim a. d. Tauber s. Tauberbischofsheim. Biture s. Bourges. Bitzenhofen (Biczikoven) i. Württemberg s. v. Ravens- burg, Wirt daselbst s. Payer. Bladen (Blauden), Nikolaus von —, Gesandter K. Sigmunds 632, 33. 633, 2; 4; 8; 34a; 41b; 45b, 634, 32; 37. 636, 26. 673, 45. 674, 2 (?). 683, 48a; 44b, 684, 49u, 687, 18. Blegno-Thal i. Kanton Tessin 141, 37. Blindenburg s. Wisherad. Bock, Hans Konrad, Stadtmeister in StraBburg 907, 31. 918, 34. — Wolfhelm, in Straßburg, ehemaliger Stadtmeister daselbst, Gesandter der Stadt 243, 27. 245, 11; 13. 254, 2 ff. 255, 20. 273, 11. 275, 13; 18. 276, 3; 26. Bodensee (Bodemsew), Stidte am —, der Bodensee- bund, der Obere Bund 188, 23. 232, 32. 233, 1. 246, 37. 254, 30. 255, 38. 536, 46. 537, 7. 538, 34. 894, 9; 16. 897, 6; 54%, 968, 25%; 36b, — Vorort s. Konstanz. Bodman (Podem, Podmen) am Bodensee n. č. v. Radolf- zell, die Edeln von —, 602, 44b. 973, 2. — Albrecht von —, 955, 8. — Frischhans von —, 603, 31%. 978, 469, — Hans von —, 603, 30x. 973, 452, — Hans Konrad von —, 973, 424. Böhmen, Königin Sophie, s. Luxemburg (K. Wenzel). — Krone, Land, Volk (Beheim, Behein; Behemi, Buemmi) 3, 1. 17, 19; 24. 51, 27. 73, 5. 133, 28. 134, 7. 148, 19. 182, 19. 205, 501. 218, 28. 237, 25. 307, 21. 314, 30. 379, 30. 388, 18. 398, 24. 399, 28. 407, 41), 416, 22; 31. 467, 4; 25. 474, 36b; 38), 511, 32. 555, 27. 556, 11; 30. 562, 28; 52. 567, 30; 31. 572, 30; 37. 576, 25. 580, 18; 33. 581, 1; 12; 25; 27. 582, 29; 30. 583, 40. 584, 15. 590, 5; 71; 21; 24. 592, 2. 593, 3. 599, 8. 603, 4. 626, 25; bla; 40». 695, 1; 2. 785, 21. 814, 35. 836, 18 ff. 866, 7. 915, 8. 940, 46a. 954, 14. 959, 4; 23; 26. 960, 53^. Vgl. Deutschland (Böhmische Grenzländer). — Stände 737, 11. 836, 1. — Gemeine Ritterschaft u. Land- schaft 543, 17. 588, 23; 24. 600, 16; 18. — Barone 583, 40. Vgl. Aussig, Barau, Bufenic, Castalowie, Metelsko, Michelsberg, Nocztin, Riesen- berg, Rosenberg, Schwamberg, Svihóvsky, Wald- stein, Zito. — Katholiken, königliche Partei 66, 47%, 583, 41. 584, 6 ff. 595, 10 ff. 680, 40; 41. 786, 17. Vgl. Hausgesinde. — Kaufleute 549, 45% — Truppen 3, 40%, — Kron- u. Kirchengut 120, 35. 581, 3. 593, 5. — Reichssiegel 585, 17b; 18%, — Landtag 836, 3. — Sprache 466, 28. 474, 22. — Hussiten (Hussen, Ussiste, Ussoni), Hussiten- frage ete. (Behemische sachen, Caribdis Bohemica) 2, 44. 3, 16. 4, 2. 19, b. 20, 39, 21, 22; 24. 31. 22, 5. 30, 5; 25. 31, 524, 39, 315. 52, 5; 1; 8. 53, 36. 65, 17. 68, 2; 16. 74, 5. 85, 23; 25. 120, 16. 122, 8f.; 30; 43%. 123, 29. 127, 28. 128, 1; 3: 7. 130, 5. 131, 18. 132, 8; 36. 134, 3; 5. 135, 14; 18; 22; 28. 136, 1; 33. 137, 9; 38a. 138, 1; 7; 10. 145, 1; 51a. 148, 22. 154, 45b, 155, 23. 159, 38. 182, 20. 192, 21. 199, 38. 901, 12. 203, 4. 204, 38%, 205, 53%, 206, 5; 15. 216, 44. 217, Gf. 218. 219, 18. 228, 6; 8; 28. 229, 11. 238, 21. 245, 29. 218, 16; 42. 297, 32. 306, 21. 307, 21; 25; 30. 308, 8. 314, 29. 378, 17; 19. 381, 20 ff. 382, 2. 386, 11. 389, 419, 396, 3; 36. 414, 26; 27; 32; 43. 415, 2. 416, 17 ff. 418, 5; 8. 422, 6. 427, 33. 428, 4. 429, 18; 22 fi, 449, 4; 6; 9. 450, 47a ff. 451, 13. 452, 88 ff. 453, 37. 458, 2; 5; 24. 462, 14. 463, 1; 2. 474, 50a. 476, 879, 484, 20; 26; 27. 508, 20; 37. 511, 10. 514, 2; 13; 24. 523, 50b. 524, 25. 528, 41. 530, 20; 36 ff. 531, 6. 533, 46u, 537, 34. 538, 43. 539, 26. 542, 6. 543, 16. 545, 37. 554-570 passim. 571, 322, 572, 14. 575, 26. 579, 24. 584, 98. 586, 39. 589, 9; 38% 590, 321, 591, 1a; 51; 13a; 5h; 24b, 593, 11; 21; 24; 48". 598, 38. 601, 26. 603, 28%; 45b; 55b, 604, 28; 37. 622, 34. 695, 1; 17. 629, 20; 23. 638, 23. 645, 22. 646, 4. 48, 19. 657, 14. 658, 31. 659, 43. 661, 20; 29; 32; 38. 662, 23; 24. 666, 33. 674, 544, 686, 27. 693, 32. 739, 46». 785, 20. 819, 47. 866, 6. 901, 5. 902, 24, 914, 44. 915, 6; 7; 9. 995-932 passim. 945, 12; 13. 954-964 passim. 984, 32. 988, 2; 10. Vgl. Nachbarn, Prag, Taboriten, Waisen. — Hussitische Artikel 217, 21. 218, 4. 466, 23. 586, 17 ff. 587, 3; 10; 40^ ff. 592, 11; 33. 680, 24. 694, 14. 899, 8. 1013, 20; 26. — Hussitische Gesandtschaft in Eger Frühjahr 1432: 467, 94. 474, 404#, — Hussitische Vorboten in Basel Okt. 1432: 485, 18. 048, 16; 19. 555, 17; 35". 558, 8; 19 ff. 559, 20; 21 ff. 561, 1; 12; 13. 563, 35. 565, 5. 568, 40m, 572, 28; 29; 31. 573, 26. 576, 21. 580, 15. 588, 28. 589, 39". 590, 19 ft. 600, 17. 603, 31^; 45*. 617, 17. Vgl. Humpolecky, Saaz. — Hus- sitische Gesandtschaft an d. Konzil Jan. 1433: 301, 22; 28. 460, 5; 21. 468, 44. 469, 31. 410, 9. 411, 5. 414, 30^; 33». 485, 19. 543, 18. 550, 38. 554-560 passim. 568, 26; 27. 565, 42. 566, 30; 34. 567, 31; 37; 47%; 44%, 579, 92. 578, 19; 15. 576, 23; 40. 580, 16; 21. 5384-596 passim. 600-605 passim. 627, 39. 629, 7. 633, 12. 634, 47. 657, 15. 662, 23. 680, 5. 683, 49^. 084, 20. 686, 3. 694, 11 ff. 695, 2; 3; 7. 746, 5. 836, 13. 898, 17. 901, 6. 915, 7. 932, 13. 940, 45%, 945, 14. 961, 48a, 986, 89. 1007, 4. 1013, 20 ff. Vgl. Chluméan, Chrudim, Gerlach, Hradist, Kôniginhof, Krajnie, Makrowaus, Payne, Pilgram, Postupic, Prokop, Rede, Reichenbach, Rokisana, Saaz, Velwar, Zbras- lawie, Znaym. — Hussit. Verfassung 183, 23 ff. — Hussit. Propaganda 229, 9; 29. 939, 37. 943, 26. — Hussitensteuer 485, 6. Bóhmerwald (silva Bohemica), Adel daselbst 963, 21.
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1081 Binasco s. s. w. v. Mailand 610, 53^; 51b. 611, 1; 8; 10. 612, 8. Bingen (Binge, Pingen) am Rhein 856, 49». 868, 6. — Fürstenversammlung Febr. 1432: 233, 19. 234, 17. 265, 28. — Tag der Rhein. Kurfürsten Okt. 1432: 868, 2. 872, 47b. 875, 43). 889, 2. 890, 26; 29. Bischofsheim a. d. Tauber s. Tauberbischofsheim. Biture s. Bourges. Bitzenhofen (Biczikoven) i. Württemberg s. v. Ravens- burg, Wirt daselbst s. Payer. Bladen (Blauden), Nikolaus von —, Gesandter K. Sigmunds 632, 33. 633, 2; 4; 8; 34a; 41b; 45b, 634, 32; 37. 636, 26. 673, 45. 674, 2 (?). 683, 48a; 44b, 684, 49u, 687, 18. Blegno-Thal i. Kanton Tessin 141, 37. Blindenburg s. Wisherad. Bock, Hans Konrad, Stadtmeister in StraBburg 907, 31. 918, 34. — Wolfhelm, in Straßburg, ehemaliger Stadtmeister daselbst, Gesandter der Stadt 243, 27. 245, 11; 13. 254, 2 ff. 255, 20. 273, 11. 275, 13; 18. 276, 3; 26. Bodensee (Bodemsew), Stidte am —, der Bodensee- bund, der Obere Bund 188, 23. 232, 32. 233, 1. 246, 37. 254, 30. 255, 38. 536, 46. 537, 7. 538, 34. 894, 9; 16. 897, 6; 54%, 968, 25%; 36b, — Vorort s. Konstanz. Bodman (Podem, Podmen) am Bodensee n. č. v. Radolf- zell, die Edeln von —, 602, 44b. 973, 2. — Albrecht von —, 955, 8. — Frischhans von —, 603, 31%. 978, 469, — Hans von —, 603, 30x. 973, 452, — Hans Konrad von —, 973, 424. Böhmen, Königin Sophie, s. Luxemburg (K. Wenzel). — Krone, Land, Volk (Beheim, Behein; Behemi, Buemmi) 3, 1. 17, 19; 24. 51, 27. 73, 5. 133, 28. 134, 7. 148, 19. 182, 19. 205, 501. 218, 28. 237, 25. 307, 21. 314, 30. 379, 30. 388, 18. 398, 24. 399, 28. 407, 41), 416, 22; 31. 467, 4; 25. 474, 36b; 38), 511, 32. 555, 27. 556, 11; 30. 562, 28; 52. 567, 30; 31. 572, 30; 37. 576, 25. 580, 18; 33. 581, 1; 12; 25; 27. 582, 29; 30. 583, 40. 584, 15. 590, 5; 71; 21; 24. 592, 2. 593, 3. 599, 8. 603, 4. 626, 25; bla; 40». 695, 1; 2. 785, 21. 814, 35. 836, 18 ff. 866, 7. 915, 8. 940, 46a. 954, 14. 959, 4; 23; 26. 960, 53^. Vgl. Deutschland (Böhmische Grenzländer). — Stände 737, 11. 836, 1. — Gemeine Ritterschaft u. Land- schaft 543, 17. 588, 23; 24. 600, 16; 18. — Barone 583, 40. Vgl. Aussig, Barau, Bufenic, Castalowie, Metelsko, Michelsberg, Nocztin, Riesen- berg, Rosenberg, Schwamberg, Svihóvsky, Wald- stein, Zito. — Katholiken, königliche Partei 66, 47%, 583, 41. 584, 6 ff. 595, 10 ff. 680, 40; 41. 786, 17. Vgl. Hausgesinde. — Kaufleute 549, 45% — Truppen 3, 40%, — Kron- u. Kirchengut 120, 35. 581, 3. 593, 5. — Reichssiegel 585, 17b; 18%, — Landtag 836, 3. — Sprache 466, 28. 474, 22. — Hussiten (Hussen, Ussiste, Ussoni), Hussiten- frage ete. (Behemische sachen, Caribdis Bohemica) 2, 44. 3, 16. 4, 2. 19, b. 20, 39, 21, 22; 24. 31. 22, 5. 30, 5; 25. 31, 524, 39, 315. 52, 5; 1; 8. 53, 36. 65, 17. 68, 2; 16. 74, 5. 85, 23; 25. 120, 16. 122, 8f.; 30; 43%. 123, 29. 127, 28. 128, 1; 3: 7. 130, 5. 131, 18. 132, 8; 36. 134, 3; 5. 135, 14; 18; 22; 28. 136, 1; 33. 137, 9; 38a. 138, 1; 7; 10. 145, 1; 51a. 148, 22. 154, 45b, 155, 23. 159, 38. 182, 20. 192, 21. 199, 38. 901, 12. 203, 4. 204, 38%, 205, 53%, 206, 5; 15. 216, 44. 217, Gf. 218. 219, 18. 228, 6; 8; 28. 229, 11. 238, 21. 245, 29. 218, 16; 42. 297, 32. 306, 21. 307, 21; 25; 30. 308, 8. 314, 29. 378, 17; 19. 381, 20 ff. 382, 2. 386, 11. 389, 419, 396, 3; 36. 414, 26; 27; 32; 43. 415, 2. 416, 17 ff. 418, 5; 8. 422, 6. 427, 33. 428, 4. 429, 18; 22 fi, 449, 4; 6; 9. 450, 47a ff. 451, 13. 452, 88 ff. 453, 37. 458, 2; 5; 24. 462, 14. 463, 1; 2. 474, 50a. 476, 879, 484, 20; 26; 27. 508, 20; 37. 511, 10. 514, 2; 13; 24. 523, 50b. 524, 25. 528, 41. 530, 20; 36 ff. 531, 6. 533, 46u, 537, 34. 538, 43. 539, 26. 542, 6. 543, 16. 545, 37. 554-570 passim. 571, 322, 572, 14. 575, 26. 579, 24. 584, 98. 586, 39. 589, 9; 38% 590, 321, 591, 1a; 51; 13a; 5h; 24b, 593, 11; 21; 24; 48". 598, 38. 601, 26. 603, 28%; 45b; 55b, 604, 28; 37. 622, 34. 695, 1; 17. 629, 20; 23. 638, 23. 645, 22. 646, 4. 48, 19. 657, 14. 658, 31. 659, 43. 661, 20; 29; 32; 38. 662, 23; 24. 666, 33. 674, 544, 686, 27. 693, 32. 739, 46». 785, 20. 819, 47. 866, 6. 901, 5. 902, 24, 914, 44. 915, 6; 7; 9. 995-932 passim. 945, 12; 13. 954-964 passim. 984, 32. 988, 2; 10. Vgl. Nachbarn, Prag, Taboriten, Waisen. — Hussitische Artikel 217, 21. 218, 4. 466, 23. 586, 17 ff. 587, 3; 10; 40^ ff. 592, 11; 33. 680, 24. 694, 14. 899, 8. 1013, 20; 26. — Hussitische Gesandtschaft in Eger Frühjahr 1432: 467, 94. 474, 404#, — Hussitische Vorboten in Basel Okt. 1432: 485, 18. 048, 16; 19. 555, 17; 35". 558, 8; 19 ff. 559, 20; 21 ff. 561, 1; 12; 13. 563, 35. 565, 5. 568, 40m, 572, 28; 29; 31. 573, 26. 576, 21. 580, 15. 588, 28. 589, 39". 590, 19 ft. 600, 17. 603, 31^; 45*. 617, 17. Vgl. Humpolecky, Saaz. — Hus- sitische Gesandtschaft an d. Konzil Jan. 1433: 301, 22; 28. 460, 5; 21. 468, 44. 469, 31. 410, 9. 411, 5. 414, 30^; 33». 485, 19. 543, 18. 550, 38. 554-560 passim. 568, 26; 27. 565, 42. 566, 30; 34. 567, 31; 37; 47%; 44%, 579, 92. 578, 19; 15. 576, 23; 40. 580, 16; 21. 5384-596 passim. 600-605 passim. 627, 39. 629, 7. 633, 12. 634, 47. 657, 15. 662, 23. 680, 5. 683, 49^. 084, 20. 686, 3. 694, 11 ff. 695, 2; 3; 7. 746, 5. 836, 13. 898, 17. 901, 6. 915, 7. 932, 13. 940, 45%, 945, 14. 961, 48a, 986, 89. 1007, 4. 1013, 20 ff. Vgl. Chluméan, Chrudim, Gerlach, Hradist, Kôniginhof, Krajnie, Makrowaus, Payne, Pilgram, Postupic, Prokop, Rede, Reichenbach, Rokisana, Saaz, Velwar, Zbras- lawie, Znaym. — Hussit. Verfassung 183, 23 ff. — Hussit. Propaganda 229, 9; 29. 939, 37. 943, 26. — Hussitensteuer 485, 6. Bóhmerwald (silva Bohemica), Adel daselbst 963, 21.
Strana 1082
1082 Bóti (Bóuti), Lienhard, in Basel, Gesandter an K. Sigmund 266, 19; 21. Bogel, Dietrich, päpstl. Kollektor in Provinz u. Stadt Mainz 622, 51%; 365. Bolgarini, Gheri, in Siena 293, 39%; 33b. Bologna (Wononi), Kardinal von —, s. Corraro. — Stadt 30, 99. 85, 34; 86. 94, 37% 101, 33% 154, 402, 802, 24. 303, 16; 19. 407, 20. 413, 58». 499, 40. 496, 45^. 427, 31. 429, 19. 433, 14. 457, 4. 579, 2. 611, 405. 789, 46^; 49b, — An- zianen 210, 40», — Päpstl. Gouverneur, pápstl. Re- gierung 210, 40%, 283, 39% 789, 47%. Vgl. Dandolo. — Konzil 146, 12; 16; 41b. 197, 49%. 210, 32. 219, 27. 222, 27. 389, 13. 390, 15. 395, 10. 408, 87b; 44b. 411, 4. 422, 38. 424, 3. 427, 36. 428, 9; 14; 21. 482,1. 435, 37. 453, 28. 476, 41a, 501, 36. 514, 12. 622, 17. 626, 50%. 629, 17; 21. 659, 88. 662, 3; 7M. 664, 33. 665, 14. 667, 2. 686, 25; 30. 688, 16, 746, 11. Bonaventura (Boneventur), Cecco, in Siena, Gesandter an d. Papst 758, 484. Bondenario, Petrus, in Genua, Gesandter an K. Sig- mund 196, 31. Bonincontrio, Lorenzo, Geschichtsschreiber 612, 23. Bonn (Bunne) am Rhein 869, 402. Vgl. Fisch. Bonzi, Laurentius, in Venedig, erwählter Kanzler für Kreta 117, 7ff.; 38. Bopfingen w. v. Nórdlingen 845, 28. 904, 29. 962, 32, — Bürger 547, 9. — Paul von —, Bürger von Nördlingen 96, 32b, Borghese, Agostinus Nicolai de —, in Siena 346, 44v. 119, 9. 120, 26^. Bornheim (Burrenheim) am Main 6. v. Frankfurt, Gericht daselbst 70, 2. 71, 9. — Reichsgrafschaft am Bornheimer Berg 69, 9; 33%; 25»; 50», Borromei (Bonromeis), Johannes de —, in Mailand 172, 28. Bosco s. Castello. Boscoli (Bosculis), Franciseus de —, pápstl. Depositar 141, 24b. 302, 45^, 309, 47». 310, 26. 410, 49b. 411, 53%, 622, 87%. 628, 39); 49b, 716, 21%; 97b, T17, Bib. 718, 341. 785, 47% 787, 47%. Bosnien (Bossnia), Kónig Twartko Schura 1423 - 1443: 87, 49b. 88, 134; 17% — Bosnische Gesandte in Venedig 87, 51*. Bosporus 25, 3. 26, 22. 282, 47a. Bossi (Bosiis), Ambrosius de —, Sohn des Antonius, in Mailand 172, 31. Bossis, M. de —, pápstl. Kanzleibeamter 425, 37. Bourges (Biture) s. v. Orleans, Erzbischof Heinrich II. d'Avaugour 1421-1446: 657, 282. — Synode von —, 445, 422 ff.; 38b; 46b. 674, 35b. Brabant (Bravanden, Prabant), Herzogtum 127, 34. 584, 43%, 1023, 22. — Städte 548, 30b. 549, 31^, — Kaufleute 549, 47% 1023, 3. 1024, 28; 41. 1025, 20. 1026, 26. 1081, 22, Brabant, Eberhard, päpstl. Leibwächter 622, 382, Bragadino, ser Victor, in Venedig, sapiens terrarum ete. 791, 15. 798, 37. 800, 11. 804, 10. 806, 4. Ge- sandter in Florenz 798, 12. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Brandenburg, Markgraf Albrecht Achilles, Sohn Mr. Friedrichs I, Kurfürst 1471-1486: 552, 14, 585, 11%, — Markgraf Friedrich I., Kurfürst 1417-1440: 2, 35, 3, 3. 21, 8; 23. 29, 20. 31, 1. 96, 40%. 121-125 passim. 132, 13. 136, 23. 137, 47% 138, 392, 145 11. 202, 3; 43"; 462; 48% 470, 32. 474, 29%, 506, 42a, 518, 24; 48b ff. 519, 4. 520, 354. 531 40b, 532, 13. 539, 2. 540, 36. 551-553 passim, 556. 557. 568, 18. 569, 12. 586, 3. 590, 14. 601, 36. 602, 2; 10%; 241; 30^; 325; 36b. 608, 15«; 182, 620, 35% 650, 30. 658, 22. 666, 45. 830, 18. 841, 32. 843, 1. 880, 26. 929, 36; 39. 980, 45b, 940, 49a, 954, 38». 955-963 passim. 9606, 37a, 988, 12. 991, 25. 992, 18. 994, 6. 999, 8; 42. 1000, 10; 20. 1003, 8. 1004, 13. 1006, 33. 1007, 11; 16. 1013, 13; 16. 1015, 24. Reichs- feldherr 899; 5. — Vater u. Bruder s. unter Nürn- berg. — Enkelin Barbara, Tochter Herzog Lud- wigs IL. v. Liegnitz u. Brieg, 1 1481: 587, 50b, — Rite 1011, 24. 1020, 29. — Beamte 557, 21. 959, 25. — Gesandte 516, 38. 519, 4; 47% 526, 14. 831, 20. — Kaplan s. Maulbronn. — Leute, Reisige 556, 31. 558, 13; 16. — Unterthanen 959, 18. — Linder 959, 27. — Markgraf Johann IV., Sohn Mf. Friedrichs L, 1440-1464: 138, 39a, 389, 28b. 450, 50a, 841, 34. 842, 13. 999, 42. — Markgrafschaft 450, 48a, — Bischof Stephan Bôdecker 1421-1459: 518, 2. 570, 25. — Seine Vertreter im Konzil 507, 24, Brandolinus, Graf, päpstl. Condottiere 766, 43, 799, 40. 802, 28. Brant, Gerhard, Prof. d. Theol, Gesandter d. Pfalz- grafen Ludwig nach Basel 518, 23; 31 b. 520, 382. Braunschweig (Prawnsweig) 962, 22. Breisach (Brisach, Prysach) i. Breisgau 973, 6. 1027, 5; 49. 1028, 46^. — Bürgermeister u. Rüte 191, 37. — Gesandte 990, 42. — Städtetag 3. Aug. 1433 : 950, 25ff. ; 439 ff. 1023, 4; 45» — Fürsten- u. Stadtetag 24. Aug. 1433 : 1023-1032. — Rechts- tag 1027, 25 ff. Breisgau (Brisgöw) 182, 34b. 950, 19. 1029, 34. — Österreichische Hauptleute 182, 33%. Vgl. Horn- stein, Knóringen, Tierstein, Vintler. — Stüdte 951, 1. 1080, 8. — Ihre Gesandten 1029, 32. Bremen, Erzbischof Nikolaus, Graf von Oldenburg, 1421-1434: 517, 7; 11. 518, 1. 570,24. — Ver- treter im Konzil 518, 1. 570, 24. | — Kirchenprovinz 517, 4. Brescia (Brixia) i. d. Lombardei, Stadt u. Gebiet 9, 45a, 12, 22. 37, 13. 51, 88». 80, 5. 101, 26b. 152, 22. 317, 17. 318, 26. 339, 38. 364, 474%. 438, 7. — Venetian. Befehlshaber s. Dandolo. — Festungswerke 49, 40*. 51, 43b ff. — Herzogtum 38, 25. i Breslau (Bratislawia), Bischof Konrad, Herzog von Òls, 1418-1447: 518, 7. — Propst Nikolaus, Gesandter d. Konzils an d. Kur- fürsten 520, 41b. — Kustos s. Gewicz. — Stadt 67, 38b. 513, 9.
1082 Bóti (Bóuti), Lienhard, in Basel, Gesandter an K. Sigmund 266, 19; 21. Bogel, Dietrich, päpstl. Kollektor in Provinz u. Stadt Mainz 622, 51%; 365. Bolgarini, Gheri, in Siena 293, 39%; 33b. Bologna (Wononi), Kardinal von —, s. Corraro. — Stadt 30, 99. 85, 34; 86. 94, 37% 101, 33% 154, 402, 802, 24. 303, 16; 19. 407, 20. 413, 58». 499, 40. 496, 45^. 427, 31. 429, 19. 433, 14. 457, 4. 579, 2. 611, 405. 789, 46^; 49b, — An- zianen 210, 40», — Päpstl. Gouverneur, pápstl. Re- gierung 210, 40%, 283, 39% 789, 47%. Vgl. Dandolo. — Konzil 146, 12; 16; 41b. 197, 49%. 210, 32. 219, 27. 222, 27. 389, 13. 390, 15. 395, 10. 408, 87b; 44b. 411, 4. 422, 38. 424, 3. 427, 36. 428, 9; 14; 21. 482,1. 435, 37. 453, 28. 476, 41a, 501, 36. 514, 12. 622, 17. 626, 50%. 629, 17; 21. 659, 88. 662, 3; 7M. 664, 33. 665, 14. 667, 2. 686, 25; 30. 688, 16, 746, 11. Bonaventura (Boneventur), Cecco, in Siena, Gesandter an d. Papst 758, 484. Bondenario, Petrus, in Genua, Gesandter an K. Sig- mund 196, 31. Bonincontrio, Lorenzo, Geschichtsschreiber 612, 23. Bonn (Bunne) am Rhein 869, 402. Vgl. Fisch. Bonzi, Laurentius, in Venedig, erwählter Kanzler für Kreta 117, 7ff.; 38. Bopfingen w. v. Nórdlingen 845, 28. 904, 29. 962, 32, — Bürger 547, 9. — Paul von —, Bürger von Nördlingen 96, 32b, Borghese, Agostinus Nicolai de —, in Siena 346, 44v. 119, 9. 120, 26^. Bornheim (Burrenheim) am Main 6. v. Frankfurt, Gericht daselbst 70, 2. 71, 9. — Reichsgrafschaft am Bornheimer Berg 69, 9; 33%; 25»; 50», Borromei (Bonromeis), Johannes de —, in Mailand 172, 28. Bosco s. Castello. Boscoli (Bosculis), Franciseus de —, pápstl. Depositar 141, 24b. 302, 45^, 309, 47». 310, 26. 410, 49b. 411, 53%, 622, 87%. 628, 39); 49b, 716, 21%; 97b, T17, Bib. 718, 341. 785, 47% 787, 47%. Bosnien (Bossnia), Kónig Twartko Schura 1423 - 1443: 87, 49b. 88, 134; 17% — Bosnische Gesandte in Venedig 87, 51*. Bosporus 25, 3. 26, 22. 282, 47a. Bossi (Bosiis), Ambrosius de —, Sohn des Antonius, in Mailand 172, 31. Bossis, M. de —, pápstl. Kanzleibeamter 425, 37. Bourges (Biture) s. v. Orleans, Erzbischof Heinrich II. d'Avaugour 1421-1446: 657, 282. — Synode von —, 445, 422 ff.; 38b; 46b. 674, 35b. Brabant (Bravanden, Prabant), Herzogtum 127, 34. 584, 43%, 1023, 22. — Städte 548, 30b. 549, 31^, — Kaufleute 549, 47% 1023, 3. 1024, 28; 41. 1025, 20. 1026, 26. 1081, 22, Brabant, Eberhard, päpstl. Leibwächter 622, 382, Bragadino, ser Victor, in Venedig, sapiens terrarum ete. 791, 15. 798, 37. 800, 11. 804, 10. 806, 4. Ge- sandter in Florenz 798, 12. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Brandenburg, Markgraf Albrecht Achilles, Sohn Mr. Friedrichs I, Kurfürst 1471-1486: 552, 14, 585, 11%, — Markgraf Friedrich I., Kurfürst 1417-1440: 2, 35, 3, 3. 21, 8; 23. 29, 20. 31, 1. 96, 40%. 121-125 passim. 132, 13. 136, 23. 137, 47% 138, 392, 145 11. 202, 3; 43"; 462; 48% 470, 32. 474, 29%, 506, 42a, 518, 24; 48b ff. 519, 4. 520, 354. 531 40b, 532, 13. 539, 2. 540, 36. 551-553 passim, 556. 557. 568, 18. 569, 12. 586, 3. 590, 14. 601, 36. 602, 2; 10%; 241; 30^; 325; 36b. 608, 15«; 182, 620, 35% 650, 30. 658, 22. 666, 45. 830, 18. 841, 32. 843, 1. 880, 26. 929, 36; 39. 980, 45b, 940, 49a, 954, 38». 955-963 passim. 9606, 37a, 988, 12. 991, 25. 992, 18. 994, 6. 999, 8; 42. 1000, 10; 20. 1003, 8. 1004, 13. 1006, 33. 1007, 11; 16. 1013, 13; 16. 1015, 24. Reichs- feldherr 899; 5. — Vater u. Bruder s. unter Nürn- berg. — Enkelin Barbara, Tochter Herzog Lud- wigs IL. v. Liegnitz u. Brieg, 1 1481: 587, 50b, — Rite 1011, 24. 1020, 29. — Beamte 557, 21. 959, 25. — Gesandte 516, 38. 519, 4; 47% 526, 14. 831, 20. — Kaplan s. Maulbronn. — Leute, Reisige 556, 31. 558, 13; 16. — Unterthanen 959, 18. — Linder 959, 27. — Markgraf Johann IV., Sohn Mf. Friedrichs L, 1440-1464: 138, 39a, 389, 28b. 450, 50a, 841, 34. 842, 13. 999, 42. — Markgrafschaft 450, 48a, — Bischof Stephan Bôdecker 1421-1459: 518, 2. 570, 25. — Seine Vertreter im Konzil 507, 24, Brandolinus, Graf, päpstl. Condottiere 766, 43, 799, 40. 802, 28. Brant, Gerhard, Prof. d. Theol, Gesandter d. Pfalz- grafen Ludwig nach Basel 518, 23; 31 b. 520, 382. Braunschweig (Prawnsweig) 962, 22. Breisach (Brisach, Prysach) i. Breisgau 973, 6. 1027, 5; 49. 1028, 46^. — Bürgermeister u. Rüte 191, 37. — Gesandte 990, 42. — Städtetag 3. Aug. 1433 : 950, 25ff. ; 439 ff. 1023, 4; 45» — Fürsten- u. Stadtetag 24. Aug. 1433 : 1023-1032. — Rechts- tag 1027, 25 ff. Breisgau (Brisgöw) 182, 34b. 950, 19. 1029, 34. — Österreichische Hauptleute 182, 33%. Vgl. Horn- stein, Knóringen, Tierstein, Vintler. — Stüdte 951, 1. 1080, 8. — Ihre Gesandten 1029, 32. Bremen, Erzbischof Nikolaus, Graf von Oldenburg, 1421-1434: 517, 7; 11. 518, 1. 570,24. — Ver- treter im Konzil 518, 1. 570, 24. | — Kirchenprovinz 517, 4. Brescia (Brixia) i. d. Lombardei, Stadt u. Gebiet 9, 45a, 12, 22. 37, 13. 51, 88». 80, 5. 101, 26b. 152, 22. 317, 17. 318, 26. 339, 38. 364, 474%. 438, 7. — Venetian. Befehlshaber s. Dandolo. — Festungswerke 49, 40*. 51, 43b ff. — Herzogtum 38, 25. i Breslau (Bratislawia), Bischof Konrad, Herzog von Òls, 1418-1447: 518, 7. — Propst Nikolaus, Gesandter d. Konzils an d. Kur- fürsten 520, 41b. — Kustos s. Gewicz. — Stadt 67, 38b. 513, 9.
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Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Bretten (Brethain , Bretthain) 6. v. Karlsruhe 231, 13, — Rechtstag daselbst 244, 9, 246, 462; 470, 247, 38. 248, 24, — Hans von —, Bote Ulms 932, 463, Briosco, Gabriel de —, Sohn des Johannes, in Mai- land 176, 9. Brisacher, Marquard, Ritter, Registrator i. d. kgl. Kanzlei 181, 7. 184, 80. 185, 27. 188, 9. 253, 32. 272, 11. 273, 4. 596, 42. 734, 31. 814, 20. 832, 31. 833, 43. 835, 16. 971, 11. 1035, 39%; 30%, Brivio (Brippium) w. v. Bergamo 639, 49. Brixen, Bischof Ulrich II. Putsch 1428-1437: 181, 11. 569, 35. — Sein Prokurator im Konzil s. Surach. — Dompropst s. Schallermann. — Dechant s. Surach. Bruchsal (Bruchsel) n. 5. v. Karlsruhe 238, 46. 243, 37. Bruckmann, Berthold, aus Nieder-Wildungen, Kaplan d. Bischofs v, Worms wu. dessen Gesandter nach Basel 517, 19. Brühl (Bruele, Brule) s. w. v. Kóln 598, 41. 600, 19. Brüssel 548, 38%, Bruggia, wohl in Toskana zu suchen 855, 47^. Brunet (Bruneti), Pierre, Domherr zu Arras, Notar d. Baseler Konzils 203, 46%, 213, 17; 20. 229, 45, 304, 53*. 307, 33. 440, 33. 522, 8. 584, 3. 568, 21; 23. 572, 10; 46^. 585, 33h. 589, 12. 625, 45. 627, 3ff. 631, 51%, 644, 462, 660, 28. 683, 34a; 411; 491; 45b. 689, 21; 23; 26. — Sein Schreiber s. Le Maire. Bruni, Lionardo, aus Arezzo, Florentinischer Staats- kanzlor, geb. 1369, + 1444: 363, 25; 30. 367, 48b, 495, 41; 46. 747, 46b. 749, 40; 45. Buda s. Ofen. Budweis a. d. Moldau 785, 17. Buire, Andreas de —, Gesandter d. Kónigs v. Aragon an K. Sigmund 746, 354; 374; 40a, Bunzlau (Boleslavia) n. ó. v. Prag, Propst Franz von — und Gran, Vizekanzler K. Sigmunds 42, 84. 45, 9. — Propst Michael s. Priest. Buonconvento (Bonconventum) am Ombrone s. ü. v. Siena 486, 40b. 746, 50%, Buonvisi, Lorenzo, in Lucca, Gesandter an K. Sig- mund 287, 13. 339, 42» ff, Buřenic, Zdeslav Tluksa von —, Burggraf in Karl- stein 585, 42a. 602, 33a; 441, 681, 1. Burghausen (Burkhausen) a. d. Salzach i. Oborbaiern 185, 53b. Burguensis (oder Burgnensis ?), vielleicht Borgà in Fionland,. Kustos Nikolaus, Poln. Gesandter an der Kurie 407, 45, Burgund (Borgogna, Borgoni), Herzog Philipp der Gute 1419-1467: 73, 97. 197, 38». 128, 524. 135, 1. 139, 24; 26. 140, 94. 181, 10. 182, 41b: 45b. 188, 48*. 190, 1. 198, 11. 378, 30; 4T». 389, 8. 402, 13. 407, 29. 411, 7. 419, 93. 418, 19^ff.; 42b, 422, 5. 584, 424, 661, 34, 662, 22. 882, 31. 966, 5. — Conseil 191, 441. — Ge- sandte 394, 38, 413, 96^. — Kriegsvoll 191,4. — Doutsche Reichstags-Akten X. 1083 Lieutenant-général s. Château Villain. — Prilaten 418, 36^. — Unterthanen 191, 4. — Verbündete 402, 441, Burgund, Herzogtum 182, 37 b. 183, 45m, 299, 25. 411, 5. 418, 935, Burlamachi, Niecoló di Gerardo —, Kaufmann in Lucca, Gesandter nach Siena 708, 9ff, 753, 1; 5; 7; 184; 15%; 274; 814; 360; 874, 754, 2; 34. 755, 24%; 42b; 49b, C vel. K. Cadix, Bischof Juan Gundisalvi 1426-1440: 514, 15. Cücilie, die heilige, 373, 42. 828, 10. Cäsar, Gajus Julius, 840, 13; 27 ff. Cásarea i. Samaria, Bischof s. Basilius. Caimi (Caymis), Novello de —, Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 33, 3; 37aff, Callio, G. do —, püpstl. Kanzleibeamter 663, 94. Cambrai i. Hennegau, Dechant s. Carlerius, — Dom- herr s. Fiene. Camerino s. w. v. Ancona, Vikar daselbst s. Varano. Campagna, die, bei Rom 842, 37. 845, 40. 847, 2; 33. - Campagnatico s. v. Siena 719, 11. Campiglia s. v. Livorno 4837, 36. Camplo, Jakob von —, püpstl. Uditore 847, 442. Campo, Heymericus de —, Prof. der Theol, Vize- kanzler der Univ. Kóln u. deren Prokurator im Konzil, + 1460: 599, 46%, Campo di Fiore (Campeflor), d. i. der Marktplatz in Rom, 484, 26. 847, 15. Campofregoso, die Brüder von — (wohl Bartolommeo, Spinetta u. Tommaso) 48, 30; 45*. 742, 6. 749, 19f. 750, 20. — Ihre Besitzungen in Toskana 148, 28. — Tommaso da —, Doge von Genua 1415-1421 und 1437-1443: 3, 6. 48, 30. 743, 98. 749, 19ff. 750, 19. Camposelvoli à. v. Siena 613, 8 f.; 97. Canale (Canali), ser Vitus de —, in Venedig, sapiens terrarum etc. 98, 4. Canale Monterano 8. v. Civitavecchia 457, 40, Vgl. Cannal. Canedolo, Battista de —, in Bologna 189, 46. Canivet, Egidius, Magister in art. et med., Gesandter d. Univ. Paris nach Basel 134, 31. 135, 8 ff. Cannal (identisch mit Canale Monterano?), püpstl. Schloß 457, 4. Canterbury, Erzbischof von —, s. Anselm. Capella, Nikolaus de —, Kaplan d. Kard. Orsini 410, 45^; 49%, Capello, ser Laurentius, in Venedig, sapiens terrarum ete. 328, 11; 40. 369, 4. 788, 15. 790, 8. 800, 11. 804, 10. 806, 4. 815, 36. Sapiens consilii 371, 1. 790, 27. 791, 6. Capranica, Domenico, Erzbischof von Fermo 1425-1458, seit 1423 Kard.- Diakon tit. s. Mario in via lata (card. Firmanus) 811, 2. 330, 36%. 505, 40. 522, 6; 41b. 631, 32. 637, 47°, Captaneis de Massa, Dr. Ceccardo do —, s. Massa. 137
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Bretten (Brethain , Bretthain) 6. v. Karlsruhe 231, 13, — Rechtstag daselbst 244, 9, 246, 462; 470, 247, 38. 248, 24, — Hans von —, Bote Ulms 932, 463, Briosco, Gabriel de —, Sohn des Johannes, in Mai- land 176, 9. Brisacher, Marquard, Ritter, Registrator i. d. kgl. Kanzlei 181, 7. 184, 80. 185, 27. 188, 9. 253, 32. 272, 11. 273, 4. 596, 42. 734, 31. 814, 20. 832, 31. 833, 43. 835, 16. 971, 11. 1035, 39%; 30%, Brivio (Brippium) w. v. Bergamo 639, 49. Brixen, Bischof Ulrich II. Putsch 1428-1437: 181, 11. 569, 35. — Sein Prokurator im Konzil s. Surach. — Dompropst s. Schallermann. — Dechant s. Surach. Bruchsal (Bruchsel) n. 5. v. Karlsruhe 238, 46. 243, 37. Bruckmann, Berthold, aus Nieder-Wildungen, Kaplan d. Bischofs v, Worms wu. dessen Gesandter nach Basel 517, 19. Brühl (Bruele, Brule) s. w. v. Kóln 598, 41. 600, 19. Brüssel 548, 38%, Bruggia, wohl in Toskana zu suchen 855, 47^. Brunet (Bruneti), Pierre, Domherr zu Arras, Notar d. Baseler Konzils 203, 46%, 213, 17; 20. 229, 45, 304, 53*. 307, 33. 440, 33. 522, 8. 584, 3. 568, 21; 23. 572, 10; 46^. 585, 33h. 589, 12. 625, 45. 627, 3ff. 631, 51%, 644, 462, 660, 28. 683, 34a; 411; 491; 45b. 689, 21; 23; 26. — Sein Schreiber s. Le Maire. Bruni, Lionardo, aus Arezzo, Florentinischer Staats- kanzlor, geb. 1369, + 1444: 363, 25; 30. 367, 48b, 495, 41; 46. 747, 46b. 749, 40; 45. Buda s. Ofen. Budweis a. d. Moldau 785, 17. Buire, Andreas de —, Gesandter d. Kónigs v. Aragon an K. Sigmund 746, 354; 374; 40a, Bunzlau (Boleslavia) n. ó. v. Prag, Propst Franz von — und Gran, Vizekanzler K. Sigmunds 42, 84. 45, 9. — Propst Michael s. Priest. Buonconvento (Bonconventum) am Ombrone s. ü. v. Siena 486, 40b. 746, 50%, Buonvisi, Lorenzo, in Lucca, Gesandter an K. Sig- mund 287, 13. 339, 42» ff, Buřenic, Zdeslav Tluksa von —, Burggraf in Karl- stein 585, 42a. 602, 33a; 441, 681, 1. Burghausen (Burkhausen) a. d. Salzach i. Oborbaiern 185, 53b. Burguensis (oder Burgnensis ?), vielleicht Borgà in Fionland,. Kustos Nikolaus, Poln. Gesandter an der Kurie 407, 45, Burgund (Borgogna, Borgoni), Herzog Philipp der Gute 1419-1467: 73, 97. 197, 38». 128, 524. 135, 1. 139, 24; 26. 140, 94. 181, 10. 182, 41b: 45b. 188, 48*. 190, 1. 198, 11. 378, 30; 4T». 389, 8. 402, 13. 407, 29. 411, 7. 419, 93. 418, 19^ff.; 42b, 422, 5. 584, 424, 661, 34, 662, 22. 882, 31. 966, 5. — Conseil 191, 441. — Ge- sandte 394, 38, 413, 96^. — Kriegsvoll 191,4. — Doutsche Reichstags-Akten X. 1083 Lieutenant-général s. Château Villain. — Prilaten 418, 36^. — Unterthanen 191, 4. — Verbündete 402, 441, Burgund, Herzogtum 182, 37 b. 183, 45m, 299, 25. 411, 5. 418, 935, Burlamachi, Niecoló di Gerardo —, Kaufmann in Lucca, Gesandter nach Siena 708, 9ff, 753, 1; 5; 7; 184; 15%; 274; 814; 360; 874, 754, 2; 34. 755, 24%; 42b; 49b, C vel. K. Cadix, Bischof Juan Gundisalvi 1426-1440: 514, 15. Cücilie, die heilige, 373, 42. 828, 10. Cäsar, Gajus Julius, 840, 13; 27 ff. Cásarea i. Samaria, Bischof s. Basilius. Caimi (Caymis), Novello de —, Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 33, 3; 37aff, Callio, G. do —, püpstl. Kanzleibeamter 663, 94. Cambrai i. Hennegau, Dechant s. Carlerius, — Dom- herr s. Fiene. Camerino s. w. v. Ancona, Vikar daselbst s. Varano. Campagna, die, bei Rom 842, 37. 845, 40. 847, 2; 33. - Campagnatico s. v. Siena 719, 11. Campiglia s. v. Livorno 4837, 36. Camplo, Jakob von —, püpstl. Uditore 847, 442. Campo, Heymericus de —, Prof. der Theol, Vize- kanzler der Univ. Kóln u. deren Prokurator im Konzil, + 1460: 599, 46%, Campo di Fiore (Campeflor), d. i. der Marktplatz in Rom, 484, 26. 847, 15. Campofregoso, die Brüder von — (wohl Bartolommeo, Spinetta u. Tommaso) 48, 30; 45*. 742, 6. 749, 19f. 750, 20. — Ihre Besitzungen in Toskana 148, 28. — Tommaso da —, Doge von Genua 1415-1421 und 1437-1443: 3, 6. 48, 30. 743, 98. 749, 19ff. 750, 19. Camposelvoli à. v. Siena 613, 8 f.; 97. Canale (Canali), ser Vitus de —, in Venedig, sapiens terrarum etc. 98, 4. Canale Monterano 8. v. Civitavecchia 457, 40, Vgl. Cannal. Canedolo, Battista de —, in Bologna 189, 46. Canivet, Egidius, Magister in art. et med., Gesandter d. Univ. Paris nach Basel 134, 31. 135, 8 ff. Cannal (identisch mit Canale Monterano?), püpstl. Schloß 457, 4. Canterbury, Erzbischof von —, s. Anselm. Capella, Nikolaus de —, Kaplan d. Kard. Orsini 410, 45^; 49%, Capello, ser Laurentius, in Venedig, sapiens terrarum ete. 328, 11; 40. 369, 4. 788, 15. 790, 8. 800, 11. 804, 10. 806, 4. 815, 36. Sapiens consilii 371, 1. 790, 27. 791, 6. Capranica, Domenico, Erzbischof von Fermo 1425-1458, seit 1423 Kard.- Diakon tit. s. Mario in via lata (card. Firmanus) 811, 2. 330, 36%. 505, 40. 522, 6; 41b. 631, 32. 637, 47°, Captaneis de Massa, Dr. Ceccardo do —, s. Massa. 137
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1084 Caravello, ser Leonardus, in Venedig, sapiens terrarum etc. 490, 34. 492, 42. | Carbo, Sebeschco de —, in d. Umgebung K. Sig- . munds 40, 18. Carbonibus, N. de —, püpstl. Kanzleibeamter 660, 38. Carda, Berardino Ubaldini della — , Mailänd. Con- dottiere u. Generalgouverneur in Toskana 336, 1; 8. 339, 33. 340, 16. 341, 2; 18; 44. 342, 6. 353, 254, 356, 46a; bla. 381, 35a. 490, 8: 613, 14; 29b. 752, 30%. Carillo (Cirillo, Garilla), Alfonso, seit 1408 Kard.- Diakon tit. s. Eustachii (di santo Stati), T 1434: 449, 48^. 476, 38», 486, 4ff. 490, 13. 573, 29. 631, 31. 988, 6. — Sanzio, Neffe des Vorigen, püpstl. Condottiero, Hauptmann d. Konzils u. K. Sigmunds 486, 8ff.; 13; 17. 500, 14. 578, 16. 644, 32. 648, 9. 649, 38a, 847, 3. Carlerius, Egidius, Dechant von Cambrai, Prof. an d. Univ. Paris, Mitgl. d. Konzils 587, 41^; 522. Carmagnola (Karmelion), Graf Francesco Busone, Venetian. Generalkapitin, T 1482: 49, 53a. 51, 37b. 96, 504. 102, 474. 284, 47b; 49b. 285, 40% 9291, 442, 320, 52%, 339, 37, 364, 46% 421, 17. 438, 8. 504, 14. 509, 16. — Sein Weib 421, 34. — Seine Schlösser 421, 34. Carrara (Carraria) s. v. Padua, die Herren von —, 36, 45% — Ardizone da —, Mailünd. Condottiere 384, 10; 25. 339, 81. 341, 19; 44. 494, 23. 464, 502, 754, 81. 755, 28b. — Marsiglio da —, Sohn Franz’ II. von Carrara und Padua, Vetter des Vorigen, T 1435: 285, 39b. 345, 48», 610, 11; 49». 611, 1; 6. 612, 2. 641, 1; 23. 642, 12. — Stadt im nórdl. Toskana 279, 14. Carretto (Careto, Carreto), Corrado del —, Markgraf von Savona, Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 5, 8; 482. 6, 10; 18. 7, 21; 30; 33; 412, 8, 40; 41h. 9. 10, 46% 12, 40%. 19, 2; 433; 48a ff. 33, 3. 34, 11; 45b. 35, 24. 39, 10. 42, 36. 44, 43%, 46, 461, 49, 4; 254; 38b; 46b. 51, 36°, 56, 15. 72, 19. 74, 35, 84, 31. 99, 23. 100, 3; 11; 48%, 288, 30. 289, 8; 31. 342, 99. 415, 51b. — Matteo del —, s. Albenga. Casale, Wilhelm von —, Ordensgeneral der Mino- riten 665, 47% Casanova, Juan, Bischof von Elna 1425- 1436, seit 1430 Kard.- Priester tit. s. Sixti (card. Elnensis) 297, 374. 387, B4VE, 414, 46^. 419, 11. 441, 43bff, 621, 36. 732, 30; 42. 733, 8. 847, 42a, S. Casciano s. 6. v. Florenz 742, 452, 744, 441, 747, 47b, Casini, Antonio, Bischof von Siena 1409-1426, seit 1426 Kard.-Priester tit. s. Marcelli, ; 1439: 146, 85^, 300, 96. 418, 81. 621, 36. 716, 43b. 732, 30. Casole (Casoli) w. v. Siena 306, 34^. — Sienes. Podestà daselbst 484, 33. Caspar, kgl. Kanzleibeamter s. Schlick. Cassiodorius, Magnus Aurelius, Geschichtsschreiber 527, 37. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Nameh. Gastalowic, Pota von —, Böhm. Baron 474, 96%. Castell i. Unterfranken 6. v. Kitzingen, Lamprecht von —, Gesandter d. Pfalzgrafen Stephan 988, 43. — Graf Wilhelm II. von —, 1426-1479: 955, 14; Castellani, Matteo, in Florenz, Gesandter nach Sa- voyen 108, 32. Castelletto, wohl i; Venetien 98, 484. 322, 49b, 323, 2. 727, 11; 14; 21. 812, 46a, 813, 50. 814, 39^. Castello, Luca da — , Condottiere in Diensten d. Konzils 649, 39%, Castello del Bosco i. Toskana 0. v. 24a, 447, 18. Castelnuovo di Berardenga n. 6. v. 614, 18. 615, 1. 642, 38%. Castiglione (Castileone, Castiliano), Branda da —, Bischof von Piacenza 1404-1411, seit 1431 Kard.- Bischof von Porto (gewóhnlieh card. Placentinus), + 1443: 5, 14. 81, 51». 32, 415. 89, 33. 121, 33. 183, 10. 196, 14. 199, 22. 206, 51^1f. 285, 10. 289, 1; 483; 51a. 290, 18. 291, 32m, 301, " 808, 18. 35a, 380, 19. 331, 24. 337, 43b, 338, 30. 342, 43b; 45b, 346, 46%, 387, 354. 400, 8. 417, 47b. 426, 471, 437, 14. 441, 12; 15. 470, 7; 14. 479, 15. 485, 7. 486, 4. 506, 40b. 507, 32. 619, 7. 626, 33. 631, 30. 732, 44. 806, 40. Gesandter K. Sigmunds 286, 8; 42; 469. 329, 21. Gesandter d. Konzils 485, 8; 11. 531, 21. 865, 24. — Franchino da —, Rat d. Herzogs v. Mailand, + 1462: 22, 22. 23, 7; 12; 17. 131, 34. 142, 13. 169, 490 ff, 285, 40b, 337, 44), — Guarnerio da —, Dr. jur. utr., Rat d. Herzogs v. Mailand, 1 1460: 23, 7; 12; 17. 289, 43a, Gesandter an Papst Martin 31, 51%. 83, 34. 121, 33. 125, 3. Desgl. an K. Sigmund 8, 40. 9. 10, 47a; 42b, 11, 25. 12, 41a, 35, 24. 39, 10. 42, 36. 46, 46», 49, 284; 39b; 479, 50, 14. 51, 361. 56, 15. 74, 85. 84, 81. 99, 23. 142, 6; 9; 281; 54a, 143, 2. 285, 40». 334, 11. 336, 42». 347, Pontedera 353, Siena 613, 12, 47b. Gesandter K. Sigmunds an d. Herzog v. Mailand 287, 21; 494; 504. — Johannes Baptista da —, Sohn des Guidetus, in Mailand 172, 35. — Marcus da —, Rouen 486, 37b. — Zeno da —, s. Lisieux. Catanei, Ludwig, Dr. legum, Gesandter K. Sigmunds nach Florenz 29, 49*. 77, 48%, 115, 35. 116, 1. 117, 14. 118, 13. Cato, Marcus Porcius, 818, 30. Cattaneo, Nicolaus, in Genua, Gesandter an K. Sig- mund 196, 31. Cavallis, Ludovicus de —, s. Rossel. Ceccardus, Gesandter Luccas s. Massa, Cecina, Fluß in Toskana 280, 4. Cecumcht de Macalfava, Petrus, munds 172, 37. Celano i. d. Prov. Abruzzi, Graf Odoardo, Papst Martins V., 616, 331; 36). Celle s. Obernzell. Familiaris des Kardinals von Sekretär K. Sig- Neffe
1084 Caravello, ser Leonardus, in Venedig, sapiens terrarum etc. 490, 34. 492, 42. | Carbo, Sebeschco de —, in d. Umgebung K. Sig- . munds 40, 18. Carbonibus, N. de —, püpstl. Kanzleibeamter 660, 38. Carda, Berardino Ubaldini della — , Mailänd. Con- dottiere u. Generalgouverneur in Toskana 336, 1; 8. 339, 33. 340, 16. 341, 2; 18; 44. 342, 6. 353, 254, 356, 46a; bla. 381, 35a. 490, 8: 613, 14; 29b. 752, 30%. Carillo (Cirillo, Garilla), Alfonso, seit 1408 Kard.- Diakon tit. s. Eustachii (di santo Stati), T 1434: 449, 48^. 476, 38», 486, 4ff. 490, 13. 573, 29. 631, 31. 988, 6. — Sanzio, Neffe des Vorigen, püpstl. Condottiero, Hauptmann d. Konzils u. K. Sigmunds 486, 8ff.; 13; 17. 500, 14. 578, 16. 644, 32. 648, 9. 649, 38a, 847, 3. Carlerius, Egidius, Dechant von Cambrai, Prof. an d. Univ. Paris, Mitgl. d. Konzils 587, 41^; 522. Carmagnola (Karmelion), Graf Francesco Busone, Venetian. Generalkapitin, T 1482: 49, 53a. 51, 37b. 96, 504. 102, 474. 284, 47b; 49b. 285, 40% 9291, 442, 320, 52%, 339, 37, 364, 46% 421, 17. 438, 8. 504, 14. 509, 16. — Sein Weib 421, 34. — Seine Schlösser 421, 34. Carrara (Carraria) s. v. Padua, die Herren von —, 36, 45% — Ardizone da —, Mailünd. Condottiere 384, 10; 25. 339, 81. 341, 19; 44. 494, 23. 464, 502, 754, 81. 755, 28b. — Marsiglio da —, Sohn Franz’ II. von Carrara und Padua, Vetter des Vorigen, T 1435: 285, 39b. 345, 48», 610, 11; 49». 611, 1; 6. 612, 2. 641, 1; 23. 642, 12. — Stadt im nórdl. Toskana 279, 14. Carretto (Careto, Carreto), Corrado del —, Markgraf von Savona, Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 5, 8; 482. 6, 10; 18. 7, 21; 30; 33; 412, 8, 40; 41h. 9. 10, 46% 12, 40%. 19, 2; 433; 48a ff. 33, 3. 34, 11; 45b. 35, 24. 39, 10. 42, 36. 44, 43%, 46, 461, 49, 4; 254; 38b; 46b. 51, 36°, 56, 15. 72, 19. 74, 35, 84, 31. 99, 23. 100, 3; 11; 48%, 288, 30. 289, 8; 31. 342, 99. 415, 51b. — Matteo del —, s. Albenga. Casale, Wilhelm von —, Ordensgeneral der Mino- riten 665, 47% Casanova, Juan, Bischof von Elna 1425- 1436, seit 1430 Kard.- Priester tit. s. Sixti (card. Elnensis) 297, 374. 387, B4VE, 414, 46^. 419, 11. 441, 43bff, 621, 36. 732, 30; 42. 733, 8. 847, 42a, S. Casciano s. 6. v. Florenz 742, 452, 744, 441, 747, 47b, Casini, Antonio, Bischof von Siena 1409-1426, seit 1426 Kard.-Priester tit. s. Marcelli, ; 1439: 146, 85^, 300, 96. 418, 81. 621, 36. 716, 43b. 732, 30. Casole (Casoli) w. v. Siena 306, 34^. — Sienes. Podestà daselbst 484, 33. Caspar, kgl. Kanzleibeamter s. Schlick. Cassiodorius, Magnus Aurelius, Geschichtsschreiber 527, 37. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Nameh. Gastalowic, Pota von —, Böhm. Baron 474, 96%. Castell i. Unterfranken 6. v. Kitzingen, Lamprecht von —, Gesandter d. Pfalzgrafen Stephan 988, 43. — Graf Wilhelm II. von —, 1426-1479: 955, 14; Castellani, Matteo, in Florenz, Gesandter nach Sa- voyen 108, 32. Castelletto, wohl i; Venetien 98, 484. 322, 49b, 323, 2. 727, 11; 14; 21. 812, 46a, 813, 50. 814, 39^. Castello, Luca da — , Condottiere in Diensten d. Konzils 649, 39%, Castello del Bosco i. Toskana 0. v. 24a, 447, 18. Castelnuovo di Berardenga n. 6. v. 614, 18. 615, 1. 642, 38%. Castiglione (Castileone, Castiliano), Branda da —, Bischof von Piacenza 1404-1411, seit 1431 Kard.- Bischof von Porto (gewóhnlieh card. Placentinus), + 1443: 5, 14. 81, 51». 32, 415. 89, 33. 121, 33. 183, 10. 196, 14. 199, 22. 206, 51^1f. 285, 10. 289, 1; 483; 51a. 290, 18. 291, 32m, 301, " 808, 18. 35a, 380, 19. 331, 24. 337, 43b, 338, 30. 342, 43b; 45b, 346, 46%, 387, 354. 400, 8. 417, 47b. 426, 471, 437, 14. 441, 12; 15. 470, 7; 14. 479, 15. 485, 7. 486, 4. 506, 40b. 507, 32. 619, 7. 626, 33. 631, 30. 732, 44. 806, 40. Gesandter K. Sigmunds 286, 8; 42; 469. 329, 21. Gesandter d. Konzils 485, 8; 11. 531, 21. 865, 24. — Franchino da —, Rat d. Herzogs v. Mailand, + 1462: 22, 22. 23, 7; 12; 17. 131, 34. 142, 13. 169, 490 ff, 285, 40b, 337, 44), — Guarnerio da —, Dr. jur. utr., Rat d. Herzogs v. Mailand, 1 1460: 23, 7; 12; 17. 289, 43a, Gesandter an Papst Martin 31, 51%. 83, 34. 121, 33. 125, 3. Desgl. an K. Sigmund 8, 40. 9. 10, 47a; 42b, 11, 25. 12, 41a, 35, 24. 39, 10. 42, 36. 46, 46», 49, 284; 39b; 479, 50, 14. 51, 361. 56, 15. 74, 85. 84, 81. 99, 23. 142, 6; 9; 281; 54a, 143, 2. 285, 40». 334, 11. 336, 42». 347, Pontedera 353, Siena 613, 12, 47b. Gesandter K. Sigmunds an d. Herzog v. Mailand 287, 21; 494; 504. — Johannes Baptista da —, Sohn des Guidetus, in Mailand 172, 35. — Marcus da —, Rouen 486, 37b. — Zeno da —, s. Lisieux. Catanei, Ludwig, Dr. legum, Gesandter K. Sigmunds nach Florenz 29, 49*. 77, 48%, 115, 35. 116, 1. 117, 14. 118, 13. Cato, Marcus Porcius, 818, 30. Cattaneo, Nicolaus, in Genua, Gesandter an K. Sig- mund 196, 31. Cavallis, Ludovicus de —, s. Rossel. Ceccardus, Gesandter Luccas s. Massa, Cecina, Fluß in Toskana 280, 4. Cecumcht de Macalfava, Petrus, munds 172, 37. Celano i. d. Prov. Abruzzi, Graf Odoardo, Papst Martins V., 616, 331; 36). Celle s. Obernzell. Familiaris des Kardinals von Sekretär K. Sig- Neffe
Strana 1085
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Cenci (Cincius) de Rustici, Agapito, püpstl. Sekretür 425, 9. 729, 8. 820, 25. Cencius, piipstl. Kimmerer im 16. Jahrh. 822, 15. Centomiglia, Bote Sienas 778, 2. Ceparelli, Johannes, von Prato, Dr. decr., püpstl. Kubikular u. Gesandter nach Basel 146, 26^; 45^; 28b, 147, 6. 378, 38; 39. Desgl. nach England 411, 542 ff, 499, 2. 448, 19. 449, 20. 614, 20. 961, 7. — Seine Knechte 422, 19ff.; 41. Cerasomma w. v. Lucca 355, 41b. Cereto (wo?), der Abt von —, 569, 28. Cervantes, Juan, seit 1426 Kard.-Priester tit. s. Petri ad vincula, t 1453: 414, 46b, 419, 10. 484, 38. 631, 29. 649, 401; 41a. 657, 20. 691, 45b. 747, 28^ ff. Cervia s. ó. v. Ravenna, Bischof Christoforus 1431-1435, t 1444, püpstl. Gesandter an Florenz, Siena u. d. Konzil 419, 33%, 586, 7. 607, 31. 628. 629. 630, 26. 632. 635, 5. 686, 2. 704, 14ff.; 50"ff. 728, 6. 745, 1. 759, 31. 844, 6. 898, 18. 899, 345. 1012, 47», 1013, 40 ff. Cesarini, Julian, seit 1426 Kardinal-Diakon tit. s. Angeli, püpstl. Legat für Böhmen, Mähren u. Meißen, Präsident des Baseler Konzils, { 1444: 127, 45b. 129, 23. 130, 1. 131, 13; 15. 132, 12. 133, 29. 134-138 passim. 140, 2ff. 144, 48%, 145, 11; 324; 50b. 146, 20; 39b, 147, 1; 7; 40b; 46b; 48h, 178, Gff. 179, 4; 15. 181, 9. 183, 16. 184, 15. 188, 35; 41^. 190, 24. 192, 11. 202, 5; 41^ff. 203, 43^. 207, 24. 208, 12. 211, 391f. 214, 21. 219, 15. 220, 11. 224, 34. 248, 43%, 296, 29. 297, 14. 329, 39. 376, 7; 19. 378, 8 ff.; 45%. 379, 24. 384, 9. 385, 17. 387, 272. 390, 3. 399, 1; 14; 16; 21. 402, 42a, 410, 20. 411, 1ff. 428, 7; 8. 429, 21. 441, 50^. 449, 48". 479, 16. 505, 40. 514, 13. 516, 35. 517, 17. 532, 2. 534, 42»; 33b, 555, 36^, 556, 45b. 557, 6; 481; 39^; 48b, 558, 40b, 559, 21; 25; 28. 565, 4; 21. 587, 20. 602, 14a; 47b. 603, 17"; 36%, 619, 20. 620, 21; 42b. 627, 82. 629, 4. 632, 6. 633, 45a; 53% 635, 8. 657, 397; 28bff, 661, 18 ff.; 26; 35. 669, 30. 673, 18. 691, 41b. 694, 474; 27b. 759, 42. 788, 324. 899, 39a, 953, 43b. 966, 48+; 31b. 983, 24. 989, 47b. Vgl. Gesandte. Cetona s. 6. v. Siena 461, 48m, Chalon-sur-Saóne, Bischof Hugo d'Orges 1416 - 1431, spüter Erzbischof von Rouen, 135, 2. — Bischof Jean Rolin 1431-1436, { 1483: 514, 15. Cham (Camb, Kamb) i. d. Oberpfalz 601, 37. 602, 260; 334. Cham am Zuger See, Jakob von —, Gesandter Zürichs 130, 44^; 50%, Chambéry s. v. Genf, Prior, s. Flamochot. Champion, Jean, Rat d. Herzogs v. Savoyen 415, 53. — Johannes, Kanzleibeamter d. Konzils 177, 29. 179, 38. Charles, Simon, Rat d. Kónigs v. Frankreich, Ge- sandter an K. Sigmund 139, 18. 140, 22; 26. 183, 13ff. Chasma i. Slavonien à. v. Agram, Kustos Andreas, 1085 Ungarischer Vizekanzler, Gesandter K. Sigmunds nach Florenz 29, 47", 77, 47%, 115, 35. 116, 1, 117, 14. 118, 13. Cháteau Villain n. w. v. Langres, Bernard de —, Lieutenant-gónóral in Burgund 191, 52^; 47. Chauveti, Guillermus, Offizial d. Bischofs v. Verdun u, dessen Prokurator im Konzil 570, 31. Cheh, Peter, Truppenführer K. Sigmunds 15, 31*. Chesnelot (Chesneloti), Thomas, bace. in decr., Sekretür d. Abts von Tournus, Notar d. Konzils 304, 30%, 518, 40%, Chiana, canale della —, i. Toskana zw. Arezzo u, Chiusi 461, 421. Chiaravalle s. v. Mailand 94, 38^; 412. Chiavenna (Clavenn) n. vom Comer See 161, 19. Chiemsee, Bischof Johannes II. Ebser 1429-1438: 517, bla. 571, 3; 6. — Kloster 517, 50". Chios (Syo), Insel im Agiiischen Meer 287, 39 ^. 504, 13. Chiusi im südl. Toskana 461, 48^. Chlumčan s. v. Pilsen, Mathias Lauda von —, Haupt- mann.zu Písek, Gesandter d. Alt-Taboriten an d. Konzil 585, 15b. 592, 5. 602, 42a, Christen, Christenheit, Christenmenschen passim. — Könige, Fürsten 204, 24, 225, 8. 405, 35. 435, 13. 442, 7. 444, 1. 474, 19. 482, 14; 20. 485, 13. 503, 31. 505, 29. 518, 19. 528, 44. 530, 13. 572, 17. 574, 31. 580, 10; 28. 626, 4ff. 661, 30; 36; 37. 662, 11. 665, 30. 668, 37a. 673, 22; 23. 614, 8; 44m. 676, 38. 678, 37. 691, 26. 692, 43. 746, 10. 771, 21:; 23b, 820, 19. 846, 6. — Geistliche u. weltliche Herren 210, 424. 474, 19. 503, 31. 505, 29. 676, 38. 846, 7. — Patriarchen, Prälaten etc. 405, 35. 444, 1. 458, 21; 24. 528, 44. 630, 6; 15. 634, 40. 660, 1. 664, 4. 665, 33. 673, 23. 676, 38. 692, 45. 820, 19. — Behörden 518, 19. — Gelehrte 528, 45. — Gemeinden 474, 19. — Städte 405, 35. 676, 38. 678, 37. — Uni- versitäten 528, 45. Christgarten bei Nordlingen, Prior d. Karthiuser- klosters daselbst, Konzilsgesandter 520, 42b. Christoforus, Augustinus Nicholai, in Siena 642, 26. Chrudim im südóstl. Bóhmen, Martin von — (Pfaff Martin vou Prag), Gesandter der Prager an d. Konzil 585, 57% 592, 9. Chrysostomus, Johannes, Kirchenvater 527, 21, Chuper s. Csupor. Chur (Chuora, Kawern), Bischof Johannes IV. Naso 1418-1440: 21, 44a, 96, 452%. 127, 45% 139, 43, 162, 2. 181, 11. 183, 2. 184, 23. 523, 40b. 567. 568, 1. 571, 4. 593, 2. 635, 8. 691, 47b, 694, 33a, 28b, 843, 18; 47b. Gesandter K. Sigmunds an d. Papst 307, 4ff. 4b5, 31. 459, 32. 460, 14. 462, 23. 464, 15. 471, 18. 472, 30. 473, 21; 34; 35. 485, 20. 560, 44b, 563, 49. 57b, 24. 587, 23. 616, 3. 643, 12. 645, 20. 647, 37. 648, 8. 674, 1; 5. 757, 46. 758, 31; 43a. 793, 32. Desgl. an d. Konzil 623, 48bff. 631, 13 ff. 633, 10; 39a; 492; 52a, 634, 33. 677, 38. 679, 18. 681, 6. 682, 1. 737, 9. 738, 17; 31. 187*
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Cenci (Cincius) de Rustici, Agapito, püpstl. Sekretür 425, 9. 729, 8. 820, 25. Cencius, piipstl. Kimmerer im 16. Jahrh. 822, 15. Centomiglia, Bote Sienas 778, 2. Ceparelli, Johannes, von Prato, Dr. decr., püpstl. Kubikular u. Gesandter nach Basel 146, 26^; 45^; 28b, 147, 6. 378, 38; 39. Desgl. nach England 411, 542 ff, 499, 2. 448, 19. 449, 20. 614, 20. 961, 7. — Seine Knechte 422, 19ff.; 41. Cerasomma w. v. Lucca 355, 41b. Cereto (wo?), der Abt von —, 569, 28. Cervantes, Juan, seit 1426 Kard.-Priester tit. s. Petri ad vincula, t 1453: 414, 46b, 419, 10. 484, 38. 631, 29. 649, 401; 41a. 657, 20. 691, 45b. 747, 28^ ff. Cervia s. ó. v. Ravenna, Bischof Christoforus 1431-1435, t 1444, püpstl. Gesandter an Florenz, Siena u. d. Konzil 419, 33%, 586, 7. 607, 31. 628. 629. 630, 26. 632. 635, 5. 686, 2. 704, 14ff.; 50"ff. 728, 6. 745, 1. 759, 31. 844, 6. 898, 18. 899, 345. 1012, 47», 1013, 40 ff. Cesarini, Julian, seit 1426 Kardinal-Diakon tit. s. Angeli, püpstl. Legat für Böhmen, Mähren u. Meißen, Präsident des Baseler Konzils, { 1444: 127, 45b. 129, 23. 130, 1. 131, 13; 15. 132, 12. 133, 29. 134-138 passim. 140, 2ff. 144, 48%, 145, 11; 324; 50b. 146, 20; 39b, 147, 1; 7; 40b; 46b; 48h, 178, Gff. 179, 4; 15. 181, 9. 183, 16. 184, 15. 188, 35; 41^. 190, 24. 192, 11. 202, 5; 41^ff. 203, 43^. 207, 24. 208, 12. 211, 391f. 214, 21. 219, 15. 220, 11. 224, 34. 248, 43%, 296, 29. 297, 14. 329, 39. 376, 7; 19. 378, 8 ff.; 45%. 379, 24. 384, 9. 385, 17. 387, 272. 390, 3. 399, 1; 14; 16; 21. 402, 42a, 410, 20. 411, 1ff. 428, 7; 8. 429, 21. 441, 50^. 449, 48". 479, 16. 505, 40. 514, 13. 516, 35. 517, 17. 532, 2. 534, 42»; 33b, 555, 36^, 556, 45b. 557, 6; 481; 39^; 48b, 558, 40b, 559, 21; 25; 28. 565, 4; 21. 587, 20. 602, 14a; 47b. 603, 17"; 36%, 619, 20. 620, 21; 42b. 627, 82. 629, 4. 632, 6. 633, 45a; 53% 635, 8. 657, 397; 28bff, 661, 18 ff.; 26; 35. 669, 30. 673, 18. 691, 41b. 694, 474; 27b. 759, 42. 788, 324. 899, 39a, 953, 43b. 966, 48+; 31b. 983, 24. 989, 47b. Vgl. Gesandte. Cetona s. 6. v. Siena 461, 48m, Chalon-sur-Saóne, Bischof Hugo d'Orges 1416 - 1431, spüter Erzbischof von Rouen, 135, 2. — Bischof Jean Rolin 1431-1436, { 1483: 514, 15. Cham (Camb, Kamb) i. d. Oberpfalz 601, 37. 602, 260; 334. Cham am Zuger See, Jakob von —, Gesandter Zürichs 130, 44^; 50%, Chambéry s. v. Genf, Prior, s. Flamochot. Champion, Jean, Rat d. Herzogs v. Savoyen 415, 53. — Johannes, Kanzleibeamter d. Konzils 177, 29. 179, 38. Charles, Simon, Rat d. Kónigs v. Frankreich, Ge- sandter an K. Sigmund 139, 18. 140, 22; 26. 183, 13ff. Chasma i. Slavonien à. v. Agram, Kustos Andreas, 1085 Ungarischer Vizekanzler, Gesandter K. Sigmunds nach Florenz 29, 47", 77, 47%, 115, 35. 116, 1, 117, 14. 118, 13. Cháteau Villain n. w. v. Langres, Bernard de —, Lieutenant-gónóral in Burgund 191, 52^; 47. Chauveti, Guillermus, Offizial d. Bischofs v. Verdun u, dessen Prokurator im Konzil 570, 31. Cheh, Peter, Truppenführer K. Sigmunds 15, 31*. Chesnelot (Chesneloti), Thomas, bace. in decr., Sekretür d. Abts von Tournus, Notar d. Konzils 304, 30%, 518, 40%, Chiana, canale della —, i. Toskana zw. Arezzo u, Chiusi 461, 421. Chiaravalle s. v. Mailand 94, 38^; 412. Chiavenna (Clavenn) n. vom Comer See 161, 19. Chiemsee, Bischof Johannes II. Ebser 1429-1438: 517, bla. 571, 3; 6. — Kloster 517, 50". Chios (Syo), Insel im Agiiischen Meer 287, 39 ^. 504, 13. Chiusi im südl. Toskana 461, 48^. Chlumčan s. v. Pilsen, Mathias Lauda von —, Haupt- mann.zu Písek, Gesandter d. Alt-Taboriten an d. Konzil 585, 15b. 592, 5. 602, 42a, Christen, Christenheit, Christenmenschen passim. — Könige, Fürsten 204, 24, 225, 8. 405, 35. 435, 13. 442, 7. 444, 1. 474, 19. 482, 14; 20. 485, 13. 503, 31. 505, 29. 518, 19. 528, 44. 530, 13. 572, 17. 574, 31. 580, 10; 28. 626, 4ff. 661, 30; 36; 37. 662, 11. 665, 30. 668, 37a. 673, 22; 23. 614, 8; 44m. 676, 38. 678, 37. 691, 26. 692, 43. 746, 10. 771, 21:; 23b, 820, 19. 846, 6. — Geistliche u. weltliche Herren 210, 424. 474, 19. 503, 31. 505, 29. 676, 38. 846, 7. — Patriarchen, Prälaten etc. 405, 35. 444, 1. 458, 21; 24. 528, 44. 630, 6; 15. 634, 40. 660, 1. 664, 4. 665, 33. 673, 23. 676, 38. 692, 45. 820, 19. — Behörden 518, 19. — Gelehrte 528, 45. — Gemeinden 474, 19. — Städte 405, 35. 676, 38. 678, 37. — Uni- versitäten 528, 45. Christgarten bei Nordlingen, Prior d. Karthiuser- klosters daselbst, Konzilsgesandter 520, 42b. Christoforus, Augustinus Nicholai, in Siena 642, 26. Chrudim im südóstl. Bóhmen, Martin von — (Pfaff Martin vou Prag), Gesandter der Prager an d. Konzil 585, 57% 592, 9. Chrysostomus, Johannes, Kirchenvater 527, 21, Chuper s. Csupor. Chur (Chuora, Kawern), Bischof Johannes IV. Naso 1418-1440: 21, 44a, 96, 452%. 127, 45% 139, 43, 162, 2. 181, 11. 183, 2. 184, 23. 523, 40b. 567. 568, 1. 571, 4. 593, 2. 635, 8. 691, 47b, 694, 33a, 28b, 843, 18; 47b. Gesandter K. Sigmunds an d. Papst 307, 4ff. 4b5, 31. 459, 32. 460, 14. 462, 23. 464, 15. 471, 18. 472, 30. 473, 21; 34; 35. 485, 20. 560, 44b, 563, 49. 57b, 24. 587, 23. 616, 3. 643, 12. 645, 20. 647, 37. 648, 8. 674, 1; 5. 757, 46. 758, 31; 43a. 793, 32. Desgl. an d. Konzil 623, 48bff. 631, 13 ff. 633, 10; 39a; 492; 52a, 634, 33. 677, 38. 679, 18. 681, 6. 682, 1. 737, 9. 738, 17; 31. 187*
Strana 1086
1056 Chur, Diözese 191, 13. 816, 45a. 321, 8. 403, 24; 49». — Stadt 320, 43a. Ciealà (Cigala), Baptista, von Genua, Dr. legum, Rat K. Sigmunds 575, 15. 846, 23%, Gesandter an d. Konzil 202, 98. 908, 30*. 209, 52b. 224, 18; 465. 333, 50% 378, 28. 678, 20. Desgl nach Florenz 704. 705, 3; 9; 48а; 45%. 706, 33. 707, 8; 10. 739, 33b; 45b; 48b; 50b, 741, 19. 744, 49a, 145, 19 ; 481; Hla, 747,22. 751, 36. 752, 36%, Cicerchia, Francesco, in Siena 293, 37a, Cicero 820, 7. 840, 26. Cilli (Cicilia) i. Steiermark, 1434-1454: 12, 29. 21, 41^. — Graf Hermann IL, Vater des Vorigen, Schwieger- vater K. Sigmunds, 1365(1392)-1434: 19, 38a, 21, 404. 67, 474. — Graf Ulrich IIT., Sohn Graf Friedrichs II, 1454-1456, kgl. Kommissar 313, 26. Cimiterio, Godesealeus de —, bacc. in decr., Kantor u. Kanonikus von S. Petri jun. in Straßburg, Sekretür d. Bischofs 569, 10. Cincius s. Cenci. | Cione, Mejo, in Siena 298, 354. Cisero, Donato de —, aus Erba, Sohn des Marchisius, Bürger von Mailand, Notar, Schreiber d. Herzogs 14, 22. 54, 13; 17. 55, 15. 56, 12; 28. 57, 10. 171, 47. 172, 15; 89. 174, 23; 35; 41. 176, 1; 14; 16; 24 ff. — Filipinus de —, in Mailand, Sohn des Donato 176, 13. — Johannes de —, Sohn des Donato, Notar der Stadt Mailand 172, 39. 176, 13. Citeaux s. v. Dijon, Abt Johannes de Alneto, 1 1440: 135, 2, 587, 38% 619, 10. Città di Castello (Civitas Castelli) am Tiber im nórdl. Umbrien 499, 45. 718, 484. Civitavecchia (Civitafeo, Civitas Vetus) n. w. v. Rom 850, 1. 501, 18. 789, 7. — Distrikt 457, 41b. Clairvaux a. d. Aube n. w. v. Langres, der Abt von —, Konzilsgesandter nach Italien 555, 35 b; 42, Claus, Bote Ulms 503, 42^. Clementinen, Dekretalensammlung Papst Clemens' V. v. J. 1814: 712, 25; 48m, 713, 7. 714, 34; 35; 39. 715, 12. 730, 48». 822, 49b. Clermont w. v. Lyon, Bischof Martin Gouge 1415- 1444: 485, 394. Cluny s. v. Chalon-sur-Saóne, Abt Otto 188, 462. 389, 53b. | Coburg i. Thiiringen, Vogt daselbst, s. Spiegel. — Ratsherr 962, 36. Coler, Stephan, Bürgermeister von Nürnberg, Ge- sandter 503, 12. 739, 18%, Colle n. w. v. Siena 356, 422, Collodi n. 6. v. Lucca 360, 31a. Colmar (Colmer) i. Elsa 191, 36. 266, 42. 267, 392ff, 551, 3. 918, 12. 968, 29a. 978, 14. 989, 26. 990, 4. 991, 1. 1032, 41b. — Gesandte 261, 10. 537, 38. 550, 40. 551, 8. 990, 40. Vgl. Kempf, Rust. — Leutpriester 537, 39. 551, 8; 10. Graf Friedrich II. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. S. Colombano n. v. Lucca 855, 514 Colombier (Columberio), Enrico de -—, Gesandter d, Herzogs v. Savoyen 15, 32% ff. 60, 39% 102, 2, Colonna (Colonienses, Columna, Colunpna, Colupna) s. 0. v. Rom, die Italienische Adelsfamilie 138, 18. 296, 11. 309, 9. 407, 44b. 427, 501. 578, 20. 118, 38». — Antonio, l'ürst von Salerno, Neffe Papst Martins V., geb. ca. 1408, + 1471: 184, 6. 330, 43h. 475, 22. 501, 14. 504, 5; 7. 509, 21. 513, 39. 639, 6. 608, 28. 753, 58b. 821, 36. 847, 2. — Lodovico, Vetter des Stefano, Mailind. Condottiere, Generalkapitàn Sienas, 1 1436: 279, 18; 31a. 834, 25. 339, 33. 341, 20. 342, 1. 356, 37%. 357, 484, 463, 99^. 464, 502, 718, 23^; 265. 154, 31. 155, 98b, — Oddo s. Rom (Martin V.). : — Odoardo s. Celano. — Prospero, jüngerer Bruder Antonio's, seit 1426 Kard.-Diakon tit. s. Georgii ad velum aureum, T 1463: 504, 7. 732, 30. 753, 57%. — Stefano + 1433: 464, 514. 718, 53aff. 821, 85 ff. Colossä (Callocens) auf Rhodus, Erzbischof Andreas 1431-1447, päpstl. Gesandter an d. Konzil 280, 31. 309, 16; 20; 39aff. 310, 20. 411, 10. 419, 6. 414, 44. 415, 1. 418, 3; 4; 7. 420, 13. 430, 47a, 442, 5. 455, 85. 458, 43. 475, 31. 476, 4. 477, 30. 484, 36. 492, 48. 514, 11. 515, 38. 516, 1. 524, 10. 555, 44b, 560, 12; 14; 24; 36% 561, 11; 44b, 571, 12; 444. 574, 25. 576, 8. 644, 3; 6; 42», 646, 30. 648, 30. 658, 1; 46^ff. 986, 39. Comer See (lacus Cumanus) 76, 48b. 639, 47%, Como (Cumae) i. d. Lombardei, Bischof Francesco de Bossio 1420 - 1435, Mitgl. d. Konzils 196, 16. 302, 50a, 675, 38. 691, 47b, — Stadt, Mailänd. Beamte daselbst 76, 46), Compesii, F., am Hofe d. Herzogs v. Savoyen 128, 41a, 151, 36. Concordia i. Venetien s. w. v. Udine, Bischof Daniel, s. Parenzo. Coneze, von Mainz 260, 503. Condulmero, Francesco, seit 1431 Kard.-Priester tit. s. Clementis (card. Veneciarum), Kardinalkimmerer, T 1453: 147, 22b. 281, 34. 300, 26. 302, 44b, 308, 48a, 309, 451; 35b, 310, 544, 312, 44b. 394, 35. 410, 47%, 411, 51%; 27%, 418, 32. 621, 36; 51b, 622, 514. 623, 10. 628, 36h; 49. 636, 13. 699, 43b, 713, 49a, 715, 30; 442; 83b. 716, 7; 14; 42b. 717, 1; 48b. 718, 1; 33a. 732, 30. 733, 9. 137, 32. 747, 43a, 758, 454, 777, 18. 785, 9; 45a, 786, 39a, 787, 1. 791, 41^. 810, 26. 822, 49a, 824, 49a, 838, 53a, 839, bla, 844, 441 ff. — Gabriele, Oheim des Vorigen, s. Rom (Papst Eugen IV.). — Marco, Bischof von Avignon, s. Avignon. Conques im Dép. Aveyron n. v. Rodez, Abt von —, . Gesandter d. Konzils 629, 6; 9; 11. 900, 14 I. Constancia s. Coutances und Konstanz. Contarini (Contareno, Gontarino), ser Andrea, in Venedig, sapiens terrarum ete. 325, 13. 328, 6; 30; 39. 369, 4. 788, 14. 789, 27. 790, 8; 27.
1056 Chur, Diözese 191, 13. 816, 45a. 321, 8. 403, 24; 49». — Stadt 320, 43a. Ciealà (Cigala), Baptista, von Genua, Dr. legum, Rat K. Sigmunds 575, 15. 846, 23%, Gesandter an d. Konzil 202, 98. 908, 30*. 209, 52b. 224, 18; 465. 333, 50% 378, 28. 678, 20. Desgl nach Florenz 704. 705, 3; 9; 48а; 45%. 706, 33. 707, 8; 10. 739, 33b; 45b; 48b; 50b, 741, 19. 744, 49a, 145, 19 ; 481; Hla, 747,22. 751, 36. 752, 36%, Cicerchia, Francesco, in Siena 293, 37a, Cicero 820, 7. 840, 26. Cilli (Cicilia) i. Steiermark, 1434-1454: 12, 29. 21, 41^. — Graf Hermann IL, Vater des Vorigen, Schwieger- vater K. Sigmunds, 1365(1392)-1434: 19, 38a, 21, 404. 67, 474. — Graf Ulrich IIT., Sohn Graf Friedrichs II, 1454-1456, kgl. Kommissar 313, 26. Cimiterio, Godesealeus de —, bacc. in decr., Kantor u. Kanonikus von S. Petri jun. in Straßburg, Sekretür d. Bischofs 569, 10. Cincius s. Cenci. | Cione, Mejo, in Siena 298, 354. Cisero, Donato de —, aus Erba, Sohn des Marchisius, Bürger von Mailand, Notar, Schreiber d. Herzogs 14, 22. 54, 13; 17. 55, 15. 56, 12; 28. 57, 10. 171, 47. 172, 15; 89. 174, 23; 35; 41. 176, 1; 14; 16; 24 ff. — Filipinus de —, in Mailand, Sohn des Donato 176, 13. — Johannes de —, Sohn des Donato, Notar der Stadt Mailand 172, 39. 176, 13. Citeaux s. v. Dijon, Abt Johannes de Alneto, 1 1440: 135, 2, 587, 38% 619, 10. Città di Castello (Civitas Castelli) am Tiber im nórdl. Umbrien 499, 45. 718, 484. Civitavecchia (Civitafeo, Civitas Vetus) n. w. v. Rom 850, 1. 501, 18. 789, 7. — Distrikt 457, 41b. Clairvaux a. d. Aube n. w. v. Langres, der Abt von —, Konzilsgesandter nach Italien 555, 35 b; 42, Claus, Bote Ulms 503, 42^. Clementinen, Dekretalensammlung Papst Clemens' V. v. J. 1814: 712, 25; 48m, 713, 7. 714, 34; 35; 39. 715, 12. 730, 48». 822, 49b. Clermont w. v. Lyon, Bischof Martin Gouge 1415- 1444: 485, 394. Cluny s. v. Chalon-sur-Saóne, Abt Otto 188, 462. 389, 53b. | Coburg i. Thiiringen, Vogt daselbst, s. Spiegel. — Ratsherr 962, 36. Coler, Stephan, Bürgermeister von Nürnberg, Ge- sandter 503, 12. 739, 18%, Colle n. w. v. Siena 356, 422, Collodi n. 6. v. Lucca 360, 31a. Colmar (Colmer) i. Elsa 191, 36. 266, 42. 267, 392ff, 551, 3. 918, 12. 968, 29a. 978, 14. 989, 26. 990, 4. 991, 1. 1032, 41b. — Gesandte 261, 10. 537, 38. 550, 40. 551, 8. 990, 40. Vgl. Kempf, Rust. — Leutpriester 537, 39. 551, 8; 10. Graf Friedrich II. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. S. Colombano n. v. Lucca 855, 514 Colombier (Columberio), Enrico de -—, Gesandter d, Herzogs v. Savoyen 15, 32% ff. 60, 39% 102, 2, Colonna (Colonienses, Columna, Colunpna, Colupna) s. 0. v. Rom, die Italienische Adelsfamilie 138, 18. 296, 11. 309, 9. 407, 44b. 427, 501. 578, 20. 118, 38». — Antonio, l'ürst von Salerno, Neffe Papst Martins V., geb. ca. 1408, + 1471: 184, 6. 330, 43h. 475, 22. 501, 14. 504, 5; 7. 509, 21. 513, 39. 639, 6. 608, 28. 753, 58b. 821, 36. 847, 2. — Lodovico, Vetter des Stefano, Mailind. Condottiere, Generalkapitàn Sienas, 1 1436: 279, 18; 31a. 834, 25. 339, 33. 341, 20. 342, 1. 356, 37%. 357, 484, 463, 99^. 464, 502, 718, 23^; 265. 154, 31. 155, 98b, — Oddo s. Rom (Martin V.). : — Odoardo s. Celano. — Prospero, jüngerer Bruder Antonio's, seit 1426 Kard.-Diakon tit. s. Georgii ad velum aureum, T 1463: 504, 7. 732, 30. 753, 57%. — Stefano + 1433: 464, 514. 718, 53aff. 821, 85 ff. Colossä (Callocens) auf Rhodus, Erzbischof Andreas 1431-1447, päpstl. Gesandter an d. Konzil 280, 31. 309, 16; 20; 39aff. 310, 20. 411, 10. 419, 6. 414, 44. 415, 1. 418, 3; 4; 7. 420, 13. 430, 47a, 442, 5. 455, 85. 458, 43. 475, 31. 476, 4. 477, 30. 484, 36. 492, 48. 514, 11. 515, 38. 516, 1. 524, 10. 555, 44b, 560, 12; 14; 24; 36% 561, 11; 44b, 571, 12; 444. 574, 25. 576, 8. 644, 3; 6; 42», 646, 30. 648, 30. 658, 1; 46^ff. 986, 39. Comer See (lacus Cumanus) 76, 48b. 639, 47%, Como (Cumae) i. d. Lombardei, Bischof Francesco de Bossio 1420 - 1435, Mitgl. d. Konzils 196, 16. 302, 50a, 675, 38. 691, 47b, — Stadt, Mailänd. Beamte daselbst 76, 46), Compesii, F., am Hofe d. Herzogs v. Savoyen 128, 41a, 151, 36. Concordia i. Venetien s. w. v. Udine, Bischof Daniel, s. Parenzo. Coneze, von Mainz 260, 503. Condulmero, Francesco, seit 1431 Kard.-Priester tit. s. Clementis (card. Veneciarum), Kardinalkimmerer, T 1453: 147, 22b. 281, 34. 300, 26. 302, 44b, 308, 48a, 309, 451; 35b, 310, 544, 312, 44b. 394, 35. 410, 47%, 411, 51%; 27%, 418, 32. 621, 36; 51b, 622, 514. 623, 10. 628, 36h; 49. 636, 13. 699, 43b, 713, 49a, 715, 30; 442; 83b. 716, 7; 14; 42b. 717, 1; 48b. 718, 1; 33a. 732, 30. 733, 9. 137, 32. 747, 43a, 758, 454, 777, 18. 785, 9; 45a, 786, 39a, 787, 1. 791, 41^. 810, 26. 822, 49a, 824, 49a, 838, 53a, 839, bla, 844, 441 ff. — Gabriele, Oheim des Vorigen, s. Rom (Papst Eugen IV.). — Marco, Bischof von Avignon, s. Avignon. Conques im Dép. Aveyron n. v. Rodez, Abt von —, . Gesandter d. Konzils 629, 6; 9; 11. 900, 14 I. Constancia s. Coutances und Konstanz. Contarini (Contareno, Gontarino), ser Andrea, in Venedig, sapiens terrarum ete. 325, 13. 328, 6; 30; 39. 369, 4. 788, 14. 789, 27. 790, 8; 27.
Strana 1087
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Contarini, ser Antonio, in Venedig, Prokurator s. Marci, sapiens consilii 98, 3. 100, 26. 106, 40. 110, 12. 117, 46. 816, 29. 821, 17. 325, 12. 328, 10; 38. 369, 3. 491, 24. 492, 41. 797, 5. 806, 2. 815, 35. Gesandter an K. Sigmund 801, 13. — ser Federico, in Venedig, Gesandter nach Sa- voyen 27, 5; 32; 94; 45^; 41b, 100, 23. 105, 15. 106, 80. 107, 22. 108, 9; 444, 111, 34; 46. — ser Jeronimo, in Venedig, sapiens terrarum etc. 490, 84. 492, 43. 766, 34. 792, 7; 47. 793, 17; 41. 795, 34. Gesandter 104, HOV ff. 283, 28a. 788, 8. 789, 22. 790, 12; 28; 42". 792, 52”. — ser Niceolo, in Venedig, Dr. artium ot jur. utr., Gesandter nach Savoyen 27, 34. 28, 4. 100, 30. 101, 28^, 106, 34. Conti (Comite, Comitibus), Alto (Albertus) de —, pápstl. Majordomus, Gesandter an K. Sigmund 302, 16; 18; 23; 24. 303. 826, 32. 328, 17. 379, 31. 383, 33. 387, 4. 889, 24. 391, 31. 392, 45". 410, 492, 418, 7. 418, 1; 17. 420, 10. 421, 44^. 424, 2, 425, 40b. 426, 1. 428, 18. 430, 41. 431, 48%, 433, 10; 93. 484, 16. 437, 42b, 438, 37. 455, 24. 462, 3. 502, 14. 503, 20; 38b. 507, 20. 673, 34. — Gaspare de —, Sohn des Johannes, in Mailand 176, 11. — Lucidus de —, seit 1411 Kard.-Diakon tit. s. Marie in Cosmedin, { 1437: 146, 35a. 300, 26. 370, 20. 371, 5. 418, 31. 489, 39; 41; 44 ff. 490, 1ff. 523, 44%, 621, 36. 643, 14. 710, 46. 716, 42), 732, 30. 783, 9. 776, 36. 777. 810, 8. Erz- priester von St. Peter in Rom 829, 42. Pipstl. Legat an K. Sigmund 310. 311, 10; 27; 31; 43. 312, 14; 19. 475, 32; 89. 477, 1; 15; 17; 25. 479, 23. 480, 31; 32; 36. 481, 15; 29. 483, 2; 32. 484, 37. 487, 25; 31. 488, 3; 16. 490, 42. 492, 15; 48". 4983, 20; 24; 46. 494, 1; 46%, 495, 10. 511, 12. 513, 28. 552, 29. 561, 47%. 582, 49%, 614, 4. 616, 29». 643, 33. 646, 22. 647, 8. 048, 24. 674, 10. 697, 24. 720, 4; 49b. 128, 14. 183, 14. 786, 25. Protektor des Deutschen Ordens 483, 38. — Sein Uditore 484, 4. 488, 46», Contrari, Uguccione de —, in Ferrara, Gesandter d. Markgrafen, f 1448: 370, 542, 741, 39. Corbavia i. Kroatien s. §. v. Zengg, Graf Johann von —, 415, 54a, Corbeil (Corbolium) a. d. Seine s. v. Paris 660, 35. Cormery a. d. Indre s. è. v. Tours, Abt von —, 485, 391. Cornaro (Cornario), ser Georgius, in Venedig, sapions consilii 325, 18. 326, 25. 328, 7; 39. 369, 3. 640, 452, 790, 8. Corneto a. d. Marta w. v. Viterbo 350, 1. Corraro, Antonio, geb. 1569, Bischof von Bologna 1407 - 1408, seit 1431 Kard. - Bischof von Ostia (card. Bononiensis), Neffe Papst Gregors XII., | 1445: 134, 46a. 200, 37a. 414, 49a, 419, 10. 485, 10. 486, 4; 44b. 691, 45b. 732, 43. 733, 7. 800, 19. 802, 30; 82. 807, 3. 841, 589. 910, 48b. Pipstl. Legat 199, 22. 200, 15. 330, 17; 19. 348, 39. 400, 8. 461, 31». 1087 Corraro, ser Paulus, in Venedig, Bruder des Vori- gen, sapiens consilii, t 1443: 100, 27. 106, 40. 316, 30. Corvini, Johannes, von Arezzo, Rat u. Gesandter d. Herzogs v. Mailand 39, 18. 175, 42. SS. Cosme et Damiani, Kardinile, s. Porta, Zabarella. Cotignola i. Emilia n. v. Faenza, Graf Francesco da —, s. Sforza. — Micheletto da —, s. Attendoli. Cotta (Cotto), Pietro, Kommissar d. Herzogs v. Mai- land in Siena 434, 97. 610, 48^. 747, 32a. 751, 25. Coutanees (Constancia) i. d. Normandie, Bischof Philibert de Montjeu 1424-1439: 192, 47a. 629, 5; 9; 11. Fälschlich Johannes genannt 258, 26%, Präsident d. Konzils 304, 30b. 380, 371; 42%, 389, 32a; 22). 422, 28. 506, 364. 515, 37. Ge- sandter d. Konzils 531, 23. 555, 34b; 42b. 900, 14ff. Desgl d. Kónigs v. Frankreich 657, 55^[f. Coyris, Baldassare de —, Abt des Klosters S. Vin- cenzo in Prato in Mailand 172, 25. Crema i. d. Lombardei 639, 46^. Cremona am Po, Bischof Bartolomweo de la Capra 1405-1414, später Erzbischof von Mailand (s. dort), Gesandter d. Herzogs v. Mailand 39, 17. — Bischof Venturinus Marni 1423-1457: 196, 17. — Herzogtum 38, 25. — Stadt, Gebiet 9, 45% 51, 37%. 283, 31". 320, 51b, 321, 39a. 509, 41b. 789, 17. Croce (Cruce), Francesco de la —, Primicerius von Mailand, Gesandter d. Herzogs 226, 39^ff. 345, 38a, 377, 12. Crotti (Croti), Lancellotto, Rat u. Gesandter d. Herzogs v. Mailand 19, 45^; 47b, 49, 17. 51, 41*. 52, 5. 131, 34. 169, 49^ ff. 175, 43. 289, 44". S. Crueis (S. Croce), Kardinal von —, s. Albergati. Csanad am Maros i. Ungarn, Diózese (dioc. Canadiensis, Chanadiensis) 114, 17; 32b. Csupor (Chuper), Paulus, Banus von Slavonien 196, 98. — Sein Sohn Achacius 196, 28. Culenborg am Lek s. v. Utrecht, Sweder von —, s. Utrecht. Cunilli, Niccolo, püpstl. Protonotar 419, 1. Cusago w. v. Mailand 22, 20. 23, 39b. 53, 25. 90, 17. 92, 33. 94, 20; 26; 89a. 96, 46^. 163, 34. 167, 22. 173, 8. 174, 4. 176, 39. 193, 19. 611, 422, 640, 47). Cypern, Kónig Janus 1398-1432: 300, 48a. — Kardinal von —, s. Lusignan, Czisse s. Zissen. D vel. T. Dänemark (Tennmark), K. Erich 1412-1439: 389, 33 ^. -— Land 423, 10. Dalmatien, Vizebanus, s. Donsa. — Land 36, 24. 107, 24; 25. 109, 17». 111, 35; 36. 114, 12. 281, 25. 282, 17. 284, 4. 317, 46. 322, 48a, 323, 37; 42. 324, 1. 327, 28. 332, 6. — Häfen und Plätze 282, 20.
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Contarini, ser Antonio, in Venedig, Prokurator s. Marci, sapiens consilii 98, 3. 100, 26. 106, 40. 110, 12. 117, 46. 816, 29. 821, 17. 325, 12. 328, 10; 38. 369, 3. 491, 24. 492, 41. 797, 5. 806, 2. 815, 35. Gesandter an K. Sigmund 801, 13. — ser Federico, in Venedig, Gesandter nach Sa- voyen 27, 5; 32; 94; 45^; 41b, 100, 23. 105, 15. 106, 80. 107, 22. 108, 9; 444, 111, 34; 46. — ser Jeronimo, in Venedig, sapiens terrarum etc. 490, 84. 492, 43. 766, 34. 792, 7; 47. 793, 17; 41. 795, 34. Gesandter 104, HOV ff. 283, 28a. 788, 8. 789, 22. 790, 12; 28; 42". 792, 52”. — ser Niceolo, in Venedig, Dr. artium ot jur. utr., Gesandter nach Savoyen 27, 34. 28, 4. 100, 30. 101, 28^, 106, 34. Conti (Comite, Comitibus), Alto (Albertus) de —, pápstl. Majordomus, Gesandter an K. Sigmund 302, 16; 18; 23; 24. 303. 826, 32. 328, 17. 379, 31. 383, 33. 387, 4. 889, 24. 391, 31. 392, 45". 410, 492, 418, 7. 418, 1; 17. 420, 10. 421, 44^. 424, 2, 425, 40b. 426, 1. 428, 18. 430, 41. 431, 48%, 433, 10; 93. 484, 16. 437, 42b, 438, 37. 455, 24. 462, 3. 502, 14. 503, 20; 38b. 507, 20. 673, 34. — Gaspare de —, Sohn des Johannes, in Mailand 176, 11. — Lucidus de —, seit 1411 Kard.-Diakon tit. s. Marie in Cosmedin, { 1437: 146, 35a. 300, 26. 370, 20. 371, 5. 418, 31. 489, 39; 41; 44 ff. 490, 1ff. 523, 44%, 621, 36. 643, 14. 710, 46. 716, 42), 732, 30. 783, 9. 776, 36. 777. 810, 8. Erz- priester von St. Peter in Rom 829, 42. Pipstl. Legat an K. Sigmund 310. 311, 10; 27; 31; 43. 312, 14; 19. 475, 32; 89. 477, 1; 15; 17; 25. 479, 23. 480, 31; 32; 36. 481, 15; 29. 483, 2; 32. 484, 37. 487, 25; 31. 488, 3; 16. 490, 42. 492, 15; 48". 4983, 20; 24; 46. 494, 1; 46%, 495, 10. 511, 12. 513, 28. 552, 29. 561, 47%. 582, 49%, 614, 4. 616, 29». 643, 33. 646, 22. 647, 8. 048, 24. 674, 10. 697, 24. 720, 4; 49b. 128, 14. 183, 14. 786, 25. Protektor des Deutschen Ordens 483, 38. — Sein Uditore 484, 4. 488, 46», Contrari, Uguccione de —, in Ferrara, Gesandter d. Markgrafen, f 1448: 370, 542, 741, 39. Corbavia i. Kroatien s. §. v. Zengg, Graf Johann von —, 415, 54a, Corbeil (Corbolium) a. d. Seine s. v. Paris 660, 35. Cormery a. d. Indre s. è. v. Tours, Abt von —, 485, 391. Cornaro (Cornario), ser Georgius, in Venedig, sapions consilii 325, 18. 326, 25. 328, 7; 39. 369, 3. 640, 452, 790, 8. Corneto a. d. Marta w. v. Viterbo 350, 1. Corraro, Antonio, geb. 1569, Bischof von Bologna 1407 - 1408, seit 1431 Kard. - Bischof von Ostia (card. Bononiensis), Neffe Papst Gregors XII., | 1445: 134, 46a. 200, 37a. 414, 49a, 419, 10. 485, 10. 486, 4; 44b. 691, 45b. 732, 43. 733, 7. 800, 19. 802, 30; 82. 807, 3. 841, 589. 910, 48b. Pipstl. Legat 199, 22. 200, 15. 330, 17; 19. 348, 39. 400, 8. 461, 31». 1087 Corraro, ser Paulus, in Venedig, Bruder des Vori- gen, sapiens consilii, t 1443: 100, 27. 106, 40. 316, 30. Corvini, Johannes, von Arezzo, Rat u. Gesandter d. Herzogs v. Mailand 39, 18. 175, 42. SS. Cosme et Damiani, Kardinile, s. Porta, Zabarella. Cotignola i. Emilia n. v. Faenza, Graf Francesco da —, s. Sforza. — Micheletto da —, s. Attendoli. Cotta (Cotto), Pietro, Kommissar d. Herzogs v. Mai- land in Siena 434, 97. 610, 48^. 747, 32a. 751, 25. Coutanees (Constancia) i. d. Normandie, Bischof Philibert de Montjeu 1424-1439: 192, 47a. 629, 5; 9; 11. Fälschlich Johannes genannt 258, 26%, Präsident d. Konzils 304, 30b. 380, 371; 42%, 389, 32a; 22). 422, 28. 506, 364. 515, 37. Ge- sandter d. Konzils 531, 23. 555, 34b; 42b. 900, 14ff. Desgl d. Kónigs v. Frankreich 657, 55^[f. Coyris, Baldassare de —, Abt des Klosters S. Vin- cenzo in Prato in Mailand 172, 25. Crema i. d. Lombardei 639, 46^. Cremona am Po, Bischof Bartolomweo de la Capra 1405-1414, später Erzbischof von Mailand (s. dort), Gesandter d. Herzogs v. Mailand 39, 17. — Bischof Venturinus Marni 1423-1457: 196, 17. — Herzogtum 38, 25. — Stadt, Gebiet 9, 45% 51, 37%. 283, 31". 320, 51b, 321, 39a. 509, 41b. 789, 17. Croce (Cruce), Francesco de la —, Primicerius von Mailand, Gesandter d. Herzogs 226, 39^ff. 345, 38a, 377, 12. Crotti (Croti), Lancellotto, Rat u. Gesandter d. Herzogs v. Mailand 19, 45^; 47b, 49, 17. 51, 41*. 52, 5. 131, 34. 169, 49^ ff. 175, 43. 289, 44". S. Crueis (S. Croce), Kardinal von —, s. Albergati. Csanad am Maros i. Ungarn, Diózese (dioc. Canadiensis, Chanadiensis) 114, 17; 32b. Csupor (Chuper), Paulus, Banus von Slavonien 196, 98. — Sein Sohn Achacius 196, 28. Culenborg am Lek s. v. Utrecht, Sweder von —, s. Utrecht. Cunilli, Niccolo, püpstl. Protonotar 419, 1. Cusago w. v. Mailand 22, 20. 23, 39b. 53, 25. 90, 17. 92, 33. 94, 20; 26; 89a. 96, 46^. 163, 34. 167, 22. 173, 8. 174, 4. 176, 39. 193, 19. 611, 422, 640, 47). Cypern, Kónig Janus 1398-1432: 300, 48a. — Kardinal von —, s. Lusignan, Czisse s. Zissen. D vel. T. Dänemark (Tennmark), K. Erich 1412-1439: 389, 33 ^. -— Land 423, 10. Dalmatien, Vizebanus, s. Donsa. — Land 36, 24. 107, 24; 25. 109, 17». 111, 35; 36. 114, 12. 281, 25. 282, 17. 284, 4. 317, 46. 322, 48a, 323, 37; 42. 324, 1. 327, 28. 332, 6. — Häfen und Plätze 282, 20.
Strana 1088
1088 Dandolo (Dandulo), Fantino, in Venedig, Dr. jur. utr, Gesandter 105, 462. 115, 26. 117, 14. 200, 94» ff. Püpstl Gouverneur in Bologna 789, 12; 17. — Marco, in Venedig 285, 414. 315, 20. 316, 39. 317, 17; 28; 33. 794, 35. 795, 1. 798, 42%ff. 799, 27. 800, 2. 812, 9. Sapiens consilii 98, 3. 490, 83. 492, 41. 192, 45. 793, 40. Gesandter an K. Sigmund 28, 18f. 29, 4; 15; 41a; 32b. 69, 4. 100, 31. 109, 11; 13; 20b; 26b; 30%. 110, 6. 114, 6. 115, 31. 116, 6; 14; 21. 117, 8; 23. 316, 37 ff.; 42. 317. 318. 794, 33. 807, 13; 15. — Sein Neffe 317, 30. Danzig (Danczk, Gdancz) 821, 21. — Deutschordens- haus daselbst 483, 40. 484, 13. Davanzati, Giuliano, in Florenz, Gesandter in Ve- nedig 15, 401; 47a, David, Kónig von Israel 825, 20. 827, 22. Dechant (techant), Deckwort fiir Erzbischof Konrad von Mainz 898, 29; 44 af, Deczelin, Hans, in Nürnberg 275, 22. Delfino, ser Bertucius, in Venedig, sapiens ordinum 328, 41. Dernbach, Bernhard, in Frankfurt, Münzwardein Kon- rads von Weinsberg 869, 44». 870, 8. 878, 10. 880, 9. 887, 26; 28. Derrer, Anton, in Nürnberg, Gesandter der Stadt 917, 39. 918, 1. 921, 24; 26. 1003, 43a; 461, 1015, 44b. 1017, 40%. Desquay, Johannes, erwühlter Bischof von Bayeux (electus Bajocensis), Gesandter d. Kónigs v. Frank- reich nach Basel 657, 56^ ff. Deutschberg (Mons Dei).in Wallis, Heinrich von —, Predigermónch, Gesandter d. Konzils 927, 444, Deutschland, Kaiser und Kônige 735, 22. 742, 21. 779, 2; 6. 186, 6. 822, 32. 830, 19. 834, 35. 840, 19. 841, 18. — Ihre Fidesleistung s. Italien. — K, Karl der Große 768-814: 774, 302; 31%. 822, 35. 840, 2ff. — K. Otto I. 936-973: 425, 41b, 775, 54a, — K. Heinrich 1I. 1002-1024: 774, 301; 81». 822, 35. — K. Friedrich I. 1152- 1190: 829, 48. — K. Heinrich VI. 1191-1197: 829, 43. — K. Otto IV. 1198-1218: 731, 13. 774, 802; 315. 828, 1. — K. Friedrich II. 1215- 1250: 731, 12; 18. 774, 31%; 32b, 823, 1. 829, 48. — K. Rudolf von Habsburg 1273-1291: s. Habsburg. — K. Heinrich VIL. 1308-1313: s. Luxemburg. — K. Ludwig der Baier 1314-1347: s. Balern. — K. Karl IV. 1346-1378: s. Luxem- burg. — K. Wenzel 1378-1400: s. Luxemburg. — K. Ruprecht 1400-1410: s. Pfalz. — K. Sigmund 1410-1437: s. Luxemburg. — Land und Leute (Alamagnia, Alamania, Lamagna, Lamagnia, Deutsche lande, Deutsche zungen, Ala- mani, Dutche, Dütsche, Germani, nacio Germanica) 9, 33. 21, 20; 46a. 32, 19. 41, 7. 74, 1. 134, 3; 16. 137, 29b, 148, 8. 192, 5. 213, 12. 217, 37. 218, 8; 48a, 229, 8; 41a. 257, 50b, 258, 394. 269, 12. 272, 1. 278, 28. 294, 4. 297, 7. 329, 9; 10. 343, 41. 357, 15. 359, 40». 390, 14. 398, 31; Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 45». 399, 30; 81. 402, 33. 408, G; 9; 11. 405, 9. 406, 12. 407, 39b. 411, 1. 413, 42a, 414, 31, 33. 416, 27; 33. 429, 19. 436, 30. 440, 15. 470, 12. 471, 12. 472, 2. 474, 8; 10; 12. 484, 7; 23. 495, 30. 503, 37. 504, 40. 512, 15; 16; 22. 515, 4. 518, 10. 528, 36; 38. 529, 14. 530, 20; 26; 87; 41. 581, 11. 539, 4; 28. 542, 5; 11. 543, 11; 28. 545, 38. 561, 15. 562, 30. 578, 36; 39. 581, 19; 26. 582, 24. 584, 17. 591, 33a; 33», 622, 48a, 38b, 625, 16. 630, 3; 7; 27. 647, 19. 649, 14. 655, 97. 658, 5. 668, 31. 686, 31. 727, 36. 738, 9; 14. 743, 14. 749, 8. 750, 14. 818, 17. 883, 6. 900, 4. 924, 9. 950, 11. 959, 23. 957, 35. 970, 23. 975, 38; 39. 977, 18. 984, 38. 1013, 37. 1022, 21. 1027, 41. 1029, 1. "Deutschland, das Reich (imperium) passim. — Deutsche Grenzlande gegen Bóhmen 205, 1. 228, 6. 511, 30. 512, 9. 530, 42. 595, 2. 836, 36. — Reichserb- kämmerer s. Weinsberg. — Reichsschatzkimmerer (triscamerarius) s. Embrun. — Reichserbmarschall s. Pappenheim. — Reichsvikariat 952, 13 ff. — Reichsvikare, Generalvikare, Vikare s. Italien. — Reichsvasallen s. Italien. — Reichsangehórige, -ge- treue, -unterthanen 40, 37; 88. 41, 44. 46, 32. 65, 43. 70, 18. 71, 27. 100, 534. 113, 23; 484. 115, 12. 159, 40. 177, 2. 187, 15; 45. 188, 25; 26. 191, 7. 192, 5. 197, 28. 328, 43. 338, 11; 24. 468, 44. 594, 2. 813, 35; 38ff. 814, 21. 817, 1. 830, 4. 831, 10; 34. 832, 18; 34. 833, 46. 959, 32. 968, 40. 1027, 42. Vgl. Italien, — Reichstruppen, -kontingente 2, 10. 3, 41%. 540, 9; 12; 14; 25; 35. 542, 39. 543, 40. 551, 15. 581, 30; 31. 584, 17. 610, 39». 862, 14. 868, 10. Vgl. auch Luxemburg (Sigmund). — Reichsfeinde, -rebellen s. ltalien. — Reichsständo insgemein 148, 6. 191, 16. 377, 6. 556, 41*. 565,6; 8. 566, 12; 21; 31. 588, 29. 898, 14. 969, 512. — Kurfürsten, Kurfürstenkolleg 1, 34. 2, 9; 4. 8, 8; 42b. 4, 25. 5, 14; 20; 21; 25; 26. 6, 16; 17. 7, 36. 10, 4. 13, 82. 21, 3; 6. 30, 29; 31. 31, 18a; 25a, 32, 33». 58, 13. 120, 7. 123, 34. 128, 44a, 185, 32. 205, 481, 206, 2. 207, 24. 258, 48a; 54a, 281, 46. 314, 16. 377, 17; 27. 399, 17. 411, 8. 428, 8. 435, 13. 439, 37. 468, 45. 495, 28. 516, 40. 518, 12ff. 519. 520. 599, 11; 17; 2215; 472. 523, 3; GfI.; 15. 524, 8. 525, 21. 526, 2; 21. 534, 1. 537, 46. 539, 18. 542, 37. 544, 27. 546, 18; 20. 547, 20. 548, 31a; 37a; 45a, 574, 2ff. 605, 18. 608, 21. 618, 20; 45a. 620, 2. 621, 15; 18. 623, 14; 30ff.; 48a, 626, 2. 630, 4; 13. G50, 4. 651, 17. 656, 38. 658, 5; 18; 21ff, 659, 7ff.; 39. 662-670 passim. 680, 3. 684, 21. 685, 45». 693, 21. 717, 10; 13. 749, 482, 181, 23. 834, 37. 850, 28 ff.; 41a; 46». 851, 200. 852, 855; 11; 21; 31ff.; 431; 48% - 854, 20; 24. 855, 42; 44a. 856, 14. 859, 14f.; 45b; 48b, 862, 41%. 875-898 passim. 902, 47. 903, 4. 906, 30. 908, 34. 911, 34. 914, 38. 916, 27. 917, 41. 918, 28. 950, 23. 952, 1; 2. 954, 19. 959, 33. 962, 12. 969, 51. 970, 89. 985, 31.
1088 Dandolo (Dandulo), Fantino, in Venedig, Dr. jur. utr, Gesandter 105, 462. 115, 26. 117, 14. 200, 94» ff. Püpstl Gouverneur in Bologna 789, 12; 17. — Marco, in Venedig 285, 414. 315, 20. 316, 39. 317, 17; 28; 33. 794, 35. 795, 1. 798, 42%ff. 799, 27. 800, 2. 812, 9. Sapiens consilii 98, 3. 490, 83. 492, 41. 192, 45. 793, 40. Gesandter an K. Sigmund 28, 18f. 29, 4; 15; 41a; 32b. 69, 4. 100, 31. 109, 11; 13; 20b; 26b; 30%. 110, 6. 114, 6. 115, 31. 116, 6; 14; 21. 117, 8; 23. 316, 37 ff.; 42. 317. 318. 794, 33. 807, 13; 15. — Sein Neffe 317, 30. Danzig (Danczk, Gdancz) 821, 21. — Deutschordens- haus daselbst 483, 40. 484, 13. Davanzati, Giuliano, in Florenz, Gesandter in Ve- nedig 15, 401; 47a, David, Kónig von Israel 825, 20. 827, 22. Dechant (techant), Deckwort fiir Erzbischof Konrad von Mainz 898, 29; 44 af, Deczelin, Hans, in Nürnberg 275, 22. Delfino, ser Bertucius, in Venedig, sapiens ordinum 328, 41. Dernbach, Bernhard, in Frankfurt, Münzwardein Kon- rads von Weinsberg 869, 44». 870, 8. 878, 10. 880, 9. 887, 26; 28. Derrer, Anton, in Nürnberg, Gesandter der Stadt 917, 39. 918, 1. 921, 24; 26. 1003, 43a; 461, 1015, 44b. 1017, 40%. Desquay, Johannes, erwühlter Bischof von Bayeux (electus Bajocensis), Gesandter d. Kónigs v. Frank- reich nach Basel 657, 56^ ff. Deutschberg (Mons Dei).in Wallis, Heinrich von —, Predigermónch, Gesandter d. Konzils 927, 444, Deutschland, Kaiser und Kônige 735, 22. 742, 21. 779, 2; 6. 186, 6. 822, 32. 830, 19. 834, 35. 840, 19. 841, 18. — Ihre Fidesleistung s. Italien. — K, Karl der Große 768-814: 774, 302; 31%. 822, 35. 840, 2ff. — K. Otto I. 936-973: 425, 41b, 775, 54a, — K. Heinrich 1I. 1002-1024: 774, 301; 81». 822, 35. — K. Friedrich I. 1152- 1190: 829, 48. — K. Heinrich VI. 1191-1197: 829, 43. — K. Otto IV. 1198-1218: 731, 13. 774, 802; 315. 828, 1. — K. Friedrich II. 1215- 1250: 731, 12; 18. 774, 31%; 32b, 823, 1. 829, 48. — K. Rudolf von Habsburg 1273-1291: s. Habsburg. — K. Heinrich VIL. 1308-1313: s. Luxemburg. — K. Ludwig der Baier 1314-1347: s. Balern. — K. Karl IV. 1346-1378: s. Luxem- burg. — K. Wenzel 1378-1400: s. Luxemburg. — K. Ruprecht 1400-1410: s. Pfalz. — K. Sigmund 1410-1437: s. Luxemburg. — Land und Leute (Alamagnia, Alamania, Lamagna, Lamagnia, Deutsche lande, Deutsche zungen, Ala- mani, Dutche, Dütsche, Germani, nacio Germanica) 9, 33. 21, 20; 46a. 32, 19. 41, 7. 74, 1. 134, 3; 16. 137, 29b, 148, 8. 192, 5. 213, 12. 217, 37. 218, 8; 48a, 229, 8; 41a. 257, 50b, 258, 394. 269, 12. 272, 1. 278, 28. 294, 4. 297, 7. 329, 9; 10. 343, 41. 357, 15. 359, 40». 390, 14. 398, 31; Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 45». 399, 30; 81. 402, 33. 408, G; 9; 11. 405, 9. 406, 12. 407, 39b. 411, 1. 413, 42a, 414, 31, 33. 416, 27; 33. 429, 19. 436, 30. 440, 15. 470, 12. 471, 12. 472, 2. 474, 8; 10; 12. 484, 7; 23. 495, 30. 503, 37. 504, 40. 512, 15; 16; 22. 515, 4. 518, 10. 528, 36; 38. 529, 14. 530, 20; 26; 87; 41. 581, 11. 539, 4; 28. 542, 5; 11. 543, 11; 28. 545, 38. 561, 15. 562, 30. 578, 36; 39. 581, 19; 26. 582, 24. 584, 17. 591, 33a; 33», 622, 48a, 38b, 625, 16. 630, 3; 7; 27. 647, 19. 649, 14. 655, 97. 658, 5. 668, 31. 686, 31. 727, 36. 738, 9; 14. 743, 14. 749, 8. 750, 14. 818, 17. 883, 6. 900, 4. 924, 9. 950, 11. 959, 23. 957, 35. 970, 23. 975, 38; 39. 977, 18. 984, 38. 1013, 37. 1022, 21. 1027, 41. 1029, 1. "Deutschland, das Reich (imperium) passim. — Deutsche Grenzlande gegen Bóhmen 205, 1. 228, 6. 511, 30. 512, 9. 530, 42. 595, 2. 836, 36. — Reichserb- kämmerer s. Weinsberg. — Reichsschatzkimmerer (triscamerarius) s. Embrun. — Reichserbmarschall s. Pappenheim. — Reichsvikariat 952, 13 ff. — Reichsvikare, Generalvikare, Vikare s. Italien. — Reichsvasallen s. Italien. — Reichsangehórige, -ge- treue, -unterthanen 40, 37; 88. 41, 44. 46, 32. 65, 43. 70, 18. 71, 27. 100, 534. 113, 23; 484. 115, 12. 159, 40. 177, 2. 187, 15; 45. 188, 25; 26. 191, 7. 192, 5. 197, 28. 328, 43. 338, 11; 24. 468, 44. 594, 2. 813, 35; 38ff. 814, 21. 817, 1. 830, 4. 831, 10; 34. 832, 18; 34. 833, 46. 959, 32. 968, 40. 1027, 42. Vgl. Italien, — Reichstruppen, -kontingente 2, 10. 3, 41%. 540, 9; 12; 14; 25; 35. 542, 39. 543, 40. 551, 15. 581, 30; 31. 584, 17. 610, 39». 862, 14. 868, 10. Vgl. auch Luxemburg (Sigmund). — Reichsfeinde, -rebellen s. ltalien. — Reichsständo insgemein 148, 6. 191, 16. 377, 6. 556, 41*. 565,6; 8. 566, 12; 21; 31. 588, 29. 898, 14. 969, 512. — Kurfürsten, Kurfürstenkolleg 1, 34. 2, 9; 4. 8, 8; 42b. 4, 25. 5, 14; 20; 21; 25; 26. 6, 16; 17. 7, 36. 10, 4. 13, 82. 21, 3; 6. 30, 29; 31. 31, 18a; 25a, 32, 33». 58, 13. 120, 7. 123, 34. 128, 44a, 185, 32. 205, 481, 206, 2. 207, 24. 258, 48a; 54a, 281, 46. 314, 16. 377, 17; 27. 399, 17. 411, 8. 428, 8. 435, 13. 439, 37. 468, 45. 495, 28. 516, 40. 518, 12ff. 519. 520. 599, 11; 17; 2215; 472. 523, 3; GfI.; 15. 524, 8. 525, 21. 526, 2; 21. 534, 1. 537, 46. 539, 18. 542, 37. 544, 27. 546, 18; 20. 547, 20. 548, 31a; 37a; 45a, 574, 2ff. 605, 18. 608, 21. 618, 20; 45a. 620, 2. 621, 15; 18. 623, 14; 30ff.; 48a, 626, 2. 630, 4; 13. G50, 4. 651, 17. 656, 38. 658, 5; 18; 21ff, 659, 7ff.; 39. 662-670 passim. 680, 3. 684, 21. 685, 45». 693, 21. 717, 10; 13. 749, 482, 181, 23. 834, 37. 850, 28 ff.; 41a; 46». 851, 200. 852, 855; 11; 21; 31ff.; 431; 48% - 854, 20; 24. 855, 42; 44a. 856, 14. 859, 14f.; 45b; 48b, 862, 41%. 875-898 passim. 902, 47. 903, 4. 906, 30. 908, 34. 911, 34. 914, 38. 916, 27. 917, 41. 918, 28. 950, 23. 952, 1; 2. 954, 19. 959, 33. 962, 12. 969, 51. 970, 89. 985, 31.
Strana 1089
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1000, 34. 1001, 14. 1012, 16. 1023, 17. Vgl. auch Kaufleute, Leute, Mitgenossen, Wühler. — | Ihre Gesandten an K. Sigmund s. Hohenlohe, Speier. — Desgl. an Papst Martin s. Ebbracht, Rost. — Desgl. im Konzil 522, 6. Vgl. auch unter Kóln, Mainz, Pfalz. — Desgl. an d. Konzil, K. Sigmund u. Papst Eugen 526, 42h. 530, 1. 532, 18; 14; 341f. 584, 14. 574, 4. 608, 5; 22; 26. 618, 25; 42a; bla, 619, 18; 27ff. 620, 3; 5; 40aff, 621, 42a, 622, 5; 11; 49b, 624, 17; 911f. 681, 14; 87. 682, 43^. 650, 3. 651, 38. 655-660 passim. 663, 26. 666, 28. 668, 3. 669, 241f. 670, 2. 681, 27. 688, 8; 42». 684, 17; 474; 42b. 690, 12 ff. 710, 8; 11. 759, 37. 181, 36. 863, 12. 901, 24. Vgl. auch Erpel, Heimburg, Sachsen. — Ihre Unterthanen 3, 42^. 526, 25. 529, 20. 654, 41. — Recht der Kónigswahl 666, 34, 667, 27; 30; 31. — Verbot der Gold- und Silberausfuhr 545, 24. 850, 37. 855, 33ff. — Kurfiirstl, Miinzstitten 850, 27. 851, 1; 16. 855, 9; 10; 15. 856, 45a. 859, 11. 876, bla. 882, 6. 918, 30. — Miinzmeister 868, 18. 885, 31. 887, 24. — Miinzprobierer 853, 30. Vgl. Fisch. — Kurfürstl. Lande 852, 11. 855, 43. 868, 3. 870, 30. 875, 46^. 876, 48a. 890, 23. 893, 36. 895, 20. 918, 29. — Kurfürstl. Zollstátton 851, 5; 8. 868, 3. 890, 23. 893, 37. 918, 30. — Firsten, geistliche u. weltliche 11, 1. 32, 34 b. 36, 87. 39, 45a, 40, 8. 41, 36; 44. 46, 19. 47, 6; 12. 48, 12; 26; 29. 51, 1; 3; 18. 85, 24. 95, 36. 113, 22. 185, 9; 20. 137, 17. 152, 48. 153, 3. 159, 37. 177, 41. 185, 33. 187, 14; 27; 33. 192, 3. 193, 11. 201, 11. 204, 1. 206, 38a; 43a, 207, 24. 218, 28 ff. 225, 8. 242, 10. 245, 32. 257, 26a. 264, 20. 265, 6. 268, 7. 269, 19. 277, 10; 18. 299, 39b, 314, 29; 32. 315, 3. 329, 5. 838, 10; 23. 377, 98. 880, 402; 55a, 389, 50». 398, 31. 399, 12; 18. 402, 35. 408, 1; 27; 47b. 404, 4. 409, 15. 422, 18; 22. 435, 13. 439, 16; 20. 450, 36». 468, 23; 46. 469, 6. 495, 33. 512, 17. 518, 33a; 45a, 520, 6. 580, 10; 43. 539, b. 542, 2; 37. 544, 27. 547, 12; 47%. 5bb, 36a, 556, 9; 221f. 558, bla. 559, 2. 565, 15. 566, 15. 573, 11. 576, 40ff. 581, 14ff.; 31. 582, 25. 586, 38. 589, 8; 21; 25. 603, 58b. 605, 18. 648, 11. 665, 372. 669, 12. 745, 2. 787, 86b. 813, 34; 38ff. 814, 31. 828, 25. 831, 33. 832, 16. 833, 6; 23; 26. 834, 37. 847, 22. 896, 26; 40. 898, 39b. 902, 13; 44; 47. 903, 4. 909, 42. 917, 24; 25. 932, 13. 934, 28. 945, 15. 954, 20. 956, 18; 22. 958, 19. 960, 43%. 961, 14. 962, 1; 13. 963, 18; 482; 39b. 966, 25. 967, 1. 970, 13; 29; 35; 39. 974, 7; 10; 18. 975, 4; 6; 33; 38. 977, 25. 983, 33. 985, 31. 987, 16. 991, 33. 992, 7; 39. 995, 9. 999, 10; 15; 85. 1000, 84; 42. 1001, 11; 18. 1002, 41». 1003, 6; 17. 1005, 5. 1006. 1011, 16; 18; 47a. 1016, 4. 1017, 10; 17. 1019, 40. 1020. 1022, 4; 33. 1023, 18. 1025, 27. 1028, 9. 1029, 42. 1030, 5; 13. — Herzóge, Markgrafen 177, 42. 468, 23. 814, 32. 817, 14. — Grafen (comites, greven) 41, 37. 47, 1089 6; 13. 48, 12. 51, 3. 177, 42. 187, 5; 33. 192, 3. 468, 23. 469, G. 526, 15. 542, 38. 814, 32. 831, 34. 832, 16. 833, 6; 27. 834, 37. 862, 2. 868, 29. 865, 20. 696, 27; 40. 898, 39b. 917, 26. 954, 2. 966, 25. 967, 1. 970, 13; 29; 35; 39. 973, 10. 977, 25. 985, 81. 987, 20. 988, 34. 995, 9. 999, 10; 15; 35; 43. 1000, 5. 1019, 40. 1020. — Vicecomites 177, 42. — Treiherren, Herren (ba- rones, frie herren, domini temporales, domini, herren, signori) 40, 24. 41, 37. 47, 7; 13. 48, 12. 51, 1; 4; 18. 85, 24. 95, 36. 127, 48^, 139, 40b, 177, 49. 187, 27; 93. 192, 8. 206, 334%, 257, 264. 268, 8. 269, 19. 277, 10; 18. 315, 43b. 329, 6. 338, 10. 880, 55a. 492, 490, 435, 13. 439, 20. 468, 23; 46. 469, G. 510, 32. 526, 15. 539, 5. 542, 2; 38. 544, 28. 547, 13. 556, 9; 23 ff. 581, 14ff. 583, 12. 603, 16b. 605, 19. 669, 12. 813, 35; 38ff. 814, 32. 817, 15. 831, 34. 832, 16. 833, 23; 27. 834, 37. 896, 27; 40. 898, 391. 902, 13; 44; 47. 903, 4. 909, 42. 917, 24; 26. 954, 2. 956, 19. 962, 1; 2. 965, 17; 46. 969, 31. 970, 13; 35; 39. 972, 12; 24. 973, 11. 974, 18. 915, 22; 83. 977, 9; 25. 983, 33. 987, 16; 21. 988, 35. 995, 9. 999, 10; 15; 36; 43. 1000, 5. 1001, 37. 1003, 17. 1011, 17; 18. 1017, 3; 10; 17. 1019, 40. 1020. 1022, 4; 33. 1025, 27. 1027, 18. 1029, 20; 42. 1030, 5; 13. — Edelleute (no- biles, odle, der adel) 40, 25. 46, 19. 47, 13. 48, 12, 159, 37. 177, 43. 187, 15. 192, 3. 202, 2. 218, 28ff. 240, 26. 249, 2. 378, 19; 20. 468, 24. 581, 20. 814, 32. 817, 15. 831, 34. 833, 6. 961, 14. 977, 15. — Ministerialen 177, 43. — Ritter, Ritterschaft (milites, milicia) 47, 7; 14; 18. 48, 12. 51, 18. 177, 43. 187, 33. 192, 3. 248, 20. 249, 27. 468, 24. 469, 6. 555, 36". 814, 32. 817, 15. 832, 17. 833, 23; 27. 834, 37. 953, 31. 954, 2. 958, 15. 959, 39. 965, 17; 46. 966, 25. 967, 35; 39. 970, 13; 35; 40. 973, 11. 975, 17. 977, 9; 25. 985, 31. 987, 21. 988, 35. 995, 9. 1011, 47a, 1019, 41. 1020. 1027, 13. Vgl. Ritterbund. — Knechte (clientes) 47, 7. 48, 12. 51, 18. 177, 43. 187, 33. 192, 3. 469, 6. 814, 32. 817, 15, 832, 17. 833, 23; 27. 834, 38. 954, 2, 965, 17; 46. 967, 36; 39. 970, 13; 35; 40. 973, 11. 975, 17. 977, 9; 25. 985, 31. 987, 21. 988, 35. 997, 211f. 998, 9ff. 1011, 47a. 1019, 41. 1020. 1027, 13. — Reichsmannen 967, 1. 970, 30; 36. 918, 11; 35^. 974, 4ff. 975, 5; 22; 23. 1023, 29. 1028, 9. Deutschland, Frei- u. Reichsstiidte, Comunen, gemeine Stüdte, Stüdte überhaupt (civitates, comunitates, commun, stete) 40, 24. 41, 87. 4, 8. 51, 1. 52, 50v. 65, 15. 118, 88; 44^; 47^. 130, 13. 159, 37. 171, 45. 187, 27; 34. 192, 4. 1983, 11. 202, 2. 204, 1. 206, 331. 218, 28 f. 229, 8; 1Gff. 281, 44v; 45b. 233, 40. 2835, 36^. 237, 14. 238, 4; 18. 245 bis 262 passim. 265, 35; 43. 268, 30. 269, 20. 271, 5. 272, 12. 277, 10; 18. 278, 1. 329, 6. 333, 42a, 338, 10. 377, 18. 378, 17. 403, 27. 405, 36. 422, 482, 435, 13. 468, 24; 46. 469, 7; 12; 14; 17. 506-513 passim. 521, 39. 539, 5. 542, 3; 38.
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1000, 34. 1001, 14. 1012, 16. 1023, 17. Vgl. auch Kaufleute, Leute, Mitgenossen, Wühler. — | Ihre Gesandten an K. Sigmund s. Hohenlohe, Speier. — Desgl. an Papst Martin s. Ebbracht, Rost. — Desgl. im Konzil 522, 6. Vgl. auch unter Kóln, Mainz, Pfalz. — Desgl. an d. Konzil, K. Sigmund u. Papst Eugen 526, 42h. 530, 1. 532, 18; 14; 341f. 584, 14. 574, 4. 608, 5; 22; 26. 618, 25; 42a; bla, 619, 18; 27ff. 620, 3; 5; 40aff, 621, 42a, 622, 5; 11; 49b, 624, 17; 911f. 681, 14; 87. 682, 43^. 650, 3. 651, 38. 655-660 passim. 663, 26. 666, 28. 668, 3. 669, 241f. 670, 2. 681, 27. 688, 8; 42». 684, 17; 474; 42b. 690, 12 ff. 710, 8; 11. 759, 37. 181, 36. 863, 12. 901, 24. Vgl. auch Erpel, Heimburg, Sachsen. — Ihre Unterthanen 3, 42^. 526, 25. 529, 20. 654, 41. — Recht der Kónigswahl 666, 34, 667, 27; 30; 31. — Verbot der Gold- und Silberausfuhr 545, 24. 850, 37. 855, 33ff. — Kurfiirstl, Miinzstitten 850, 27. 851, 1; 16. 855, 9; 10; 15. 856, 45a. 859, 11. 876, bla. 882, 6. 918, 30. — Miinzmeister 868, 18. 885, 31. 887, 24. — Miinzprobierer 853, 30. Vgl. Fisch. — Kurfürstl. Lande 852, 11. 855, 43. 868, 3. 870, 30. 875, 46^. 876, 48a. 890, 23. 893, 36. 895, 20. 918, 29. — Kurfürstl. Zollstátton 851, 5; 8. 868, 3. 890, 23. 893, 37. 918, 30. — Firsten, geistliche u. weltliche 11, 1. 32, 34 b. 36, 87. 39, 45a, 40, 8. 41, 36; 44. 46, 19. 47, 6; 12. 48, 12; 26; 29. 51, 1; 3; 18. 85, 24. 95, 36. 113, 22. 185, 9; 20. 137, 17. 152, 48. 153, 3. 159, 37. 177, 41. 185, 33. 187, 14; 27; 33. 192, 3. 193, 11. 201, 11. 204, 1. 206, 38a; 43a, 207, 24. 218, 28 ff. 225, 8. 242, 10. 245, 32. 257, 26a. 264, 20. 265, 6. 268, 7. 269, 19. 277, 10; 18. 299, 39b, 314, 29; 32. 315, 3. 329, 5. 838, 10; 23. 377, 98. 880, 402; 55a, 389, 50». 398, 31. 399, 12; 18. 402, 35. 408, 1; 27; 47b. 404, 4. 409, 15. 422, 18; 22. 435, 13. 439, 16; 20. 450, 36». 468, 23; 46. 469, 6. 495, 33. 512, 17. 518, 33a; 45a, 520, 6. 580, 10; 43. 539, b. 542, 2; 37. 544, 27. 547, 12; 47%. 5bb, 36a, 556, 9; 221f. 558, bla. 559, 2. 565, 15. 566, 15. 573, 11. 576, 40ff. 581, 14ff.; 31. 582, 25. 586, 38. 589, 8; 21; 25. 603, 58b. 605, 18. 648, 11. 665, 372. 669, 12. 745, 2. 787, 86b. 813, 34; 38ff. 814, 31. 828, 25. 831, 33. 832, 16. 833, 6; 23; 26. 834, 37. 847, 22. 896, 26; 40. 898, 39b. 902, 13; 44; 47. 903, 4. 909, 42. 917, 24; 25. 932, 13. 934, 28. 945, 15. 954, 20. 956, 18; 22. 958, 19. 960, 43%. 961, 14. 962, 1; 13. 963, 18; 482; 39b. 966, 25. 967, 1. 970, 13; 29; 35; 39. 974, 7; 10; 18. 975, 4; 6; 33; 38. 977, 25. 983, 33. 985, 31. 987, 16. 991, 33. 992, 7; 39. 995, 9. 999, 10; 15; 85. 1000, 84; 42. 1001, 11; 18. 1002, 41». 1003, 6; 17. 1005, 5. 1006. 1011, 16; 18; 47a. 1016, 4. 1017, 10; 17. 1019, 40. 1020. 1022, 4; 33. 1023, 18. 1025, 27. 1028, 9. 1029, 42. 1030, 5; 13. — Herzóge, Markgrafen 177, 42. 468, 23. 814, 32. 817, 14. — Grafen (comites, greven) 41, 37. 47, 1089 6; 13. 48, 12. 51, 3. 177, 42. 187, 5; 33. 192, 3. 468, 23. 469, G. 526, 15. 542, 38. 814, 32. 831, 34. 832, 16. 833, 6; 27. 834, 37. 862, 2. 868, 29. 865, 20. 696, 27; 40. 898, 39b. 917, 26. 954, 2. 966, 25. 967, 1. 970, 13; 29; 35; 39. 973, 10. 977, 25. 985, 81. 987, 20. 988, 34. 995, 9. 999, 10; 15; 35; 43. 1000, 5. 1019, 40. 1020. — Vicecomites 177, 42. — Treiherren, Herren (ba- rones, frie herren, domini temporales, domini, herren, signori) 40, 24. 41, 37. 47, 7; 13. 48, 12. 51, 1; 4; 18. 85, 24. 95, 36. 127, 48^, 139, 40b, 177, 49. 187, 27; 93. 192, 8. 206, 334%, 257, 264. 268, 8. 269, 19. 277, 10; 18. 315, 43b. 329, 6. 338, 10. 880, 55a. 492, 490, 435, 13. 439, 20. 468, 23; 46. 469, G. 510, 32. 526, 15. 539, 5. 542, 2; 38. 544, 28. 547, 13. 556, 9; 23 ff. 581, 14ff. 583, 12. 603, 16b. 605, 19. 669, 12. 813, 35; 38ff. 814, 32. 817, 15. 831, 34. 832, 16. 833, 23; 27. 834, 37. 896, 27; 40. 898, 391. 902, 13; 44; 47. 903, 4. 909, 42. 917, 24; 26. 954, 2. 956, 19. 962, 1; 2. 965, 17; 46. 969, 31. 970, 13; 35; 39. 972, 12; 24. 973, 11. 974, 18. 915, 22; 83. 977, 9; 25. 983, 33. 987, 16; 21. 988, 35. 995, 9. 999, 10; 15; 36; 43. 1000, 5. 1001, 37. 1003, 17. 1011, 17; 18. 1017, 3; 10; 17. 1019, 40. 1020. 1022, 4; 33. 1025, 27. 1027, 18. 1029, 20; 42. 1030, 5; 13. — Edelleute (no- biles, odle, der adel) 40, 25. 46, 19. 47, 13. 48, 12, 159, 37. 177, 43. 187, 15. 192, 3. 202, 2. 218, 28ff. 240, 26. 249, 2. 378, 19; 20. 468, 24. 581, 20. 814, 32. 817, 15. 831, 34. 833, 6. 961, 14. 977, 15. — Ministerialen 177, 43. — Ritter, Ritterschaft (milites, milicia) 47, 7; 14; 18. 48, 12. 51, 18. 177, 43. 187, 33. 192, 3. 248, 20. 249, 27. 468, 24. 469, 6. 555, 36". 814, 32. 817, 15. 832, 17. 833, 23; 27. 834, 37. 953, 31. 954, 2. 958, 15. 959, 39. 965, 17; 46. 966, 25. 967, 35; 39. 970, 13; 35; 40. 973, 11. 975, 17. 977, 9; 25. 985, 31. 987, 21. 988, 35. 995, 9. 1011, 47a, 1019, 41. 1020. 1027, 13. Vgl. Ritterbund. — Knechte (clientes) 47, 7. 48, 12. 51, 18. 177, 43. 187, 33. 192, 3. 469, 6. 814, 32. 817, 15, 832, 17. 833, 23; 27. 834, 38. 954, 2, 965, 17; 46. 967, 36; 39. 970, 13; 35; 40. 973, 11. 975, 17. 977, 9; 25. 985, 31. 987, 21. 988, 35. 997, 211f. 998, 9ff. 1011, 47a. 1019, 41. 1020. 1027, 13. — Reichsmannen 967, 1. 970, 30; 36. 918, 11; 35^. 974, 4ff. 975, 5; 22; 23. 1023, 29. 1028, 9. Deutschland, Frei- u. Reichsstiidte, Comunen, gemeine Stüdte, Stüdte überhaupt (civitates, comunitates, commun, stete) 40, 24. 41, 87. 4, 8. 51, 1. 52, 50v. 65, 15. 118, 88; 44^; 47^. 130, 13. 159, 37. 171, 45. 187, 27; 34. 192, 4. 1983, 11. 202, 2. 204, 1. 206, 331. 218, 28 f. 229, 8; 1Gff. 281, 44v; 45b. 233, 40. 2835, 36^. 237, 14. 238, 4; 18. 245 bis 262 passim. 265, 35; 43. 268, 30. 269, 20. 271, 5. 272, 12. 277, 10; 18. 278, 1. 329, 6. 333, 42a, 338, 10. 377, 18. 378, 17. 403, 27. 405, 36. 422, 482, 435, 13. 468, 24; 46. 469, 7; 12; 14; 17. 506-513 passim. 521, 39. 539, 5. 542, 3; 38.
Strana 1090
1090 544, 28. 547, 13. 548, 31a; 39% 549, 9% 555, 862, 556, 9; 23ff. 558, 42v. 565, 15. 566, 15. 573, 11. 576, 40; 41; 44. 581, 141f.; 20; 31. 582, 26. 589, 8. 591, 84. 603, 17b. 622, 4. 626, 2. 648, 11. 669, 12. 745, 3. 787, 36). 814, 34. 817, 16. 833, 27. 834, 38. 855, 17; 19. 859, 479. 869, 1; 2. 870, 20. 872, 7. 814, 32; 84. 815, 2; 38%, 881, 35; 45, 882, 5; 6; 7. 886, 18. 887, 2; 4. 888, 13. 892-898 passim. 902-924 passim. 927, 5f£. 945, 15. 950, 25. 959, 32. 960, 44a. 961, 14. 963, 39b. 966, 26. 969, 31. 970, 22; 86; 41. 972, 12; 25. 973, 11. 975. 977, 9; 26. 985, 31. 986, 12. 987, 16. 988, 35. 993, 51b. 995, 9. 999, 10; 15; 86. 1000, 3; 34. 1001, 37. 1002, 8; 10. 1005, 5. 1006, 26. 1011, 17; 19. 1015, 35. 1016, 4; 15; 35. 1019, 41. 1020. 1022, 4; 83. 1023, 42a; 46a. 1027, 10; 16. 1028, 9. 1029, 21; 42; 43. 1080, 5; 13. Vgl. Dórfer. — Bürgermeister, Ammeister, Rektoren, Zunftmeister, Ráte, Schóffen (magistri civium, rectores, consules, scabini) 177, 46. 229, 32b. 468, 25. 469, 6. 817, 15. 832, 17. 834, 38. 970, 40; 41. — Gesandte an Papst Eugen 261, 38. 268, 9. — Pfalbürger 141, 9. — Wächter 11, 45. — ,,Siber** in Reichs- u. Herrenstälten 904, 28. Deutschland, Schlösser, Märkte (opida), Dörfer, Weiler (ville), Ortschaften, Gemeinden 51, 4. 113, 33. 177, 45. 187, 34. 192, 5. 468, 24; 25. 469, 7. 832, 18, 888, 27. 834, 38. 970, 22. 974, 19. — Beamte u. Behörden in d. Städten, Schlössern, Märkten, Ortschaften (Schultheißen, Vögte, Burg- grafen, Amtleute, Steuer- u. Zollbeamte) 177, 44; 45. 192, 3; 4. 278, 14. 468, 25. 813, 35; 38 ff. 814, 32; 33. 817, 15. 832, 17. 970, 40. — Bauer (rustici, geburen, gebürschaft, geburvolk), Bauernbund, Bauernunruhen 230, 7; 11ff. 233, 17ff. 237, 12; 24; 41b. 238, 39. 243, 1. 244, 5; 13; 18. 246-249 passim. 250, 16. 253, 35. 255, 9. 256, 2; 18; 88». 257, 34aff. 265, 13. 266, 99, 267, 10. 403, 17 ff. 441, 9. 964, 39. 977, 16; 28. Vgl. auch Pfalz. — Reichsangelegenheiten , Reichsgeschüfte, Reichs- interessen (negocia, res imperii, des riehs sachen) 144, 39. 202, 15. 330, 12. 525, 13. 526, 14. 539, 3. 970, 29. 974, 24. Vgl. auch Italien. — Reichs- banner, Reichsfeldzeichen (aquila, banderium, vexil- lum) 46, 11. 47, 28. 48, 47). 58, 29^. 320, 17. 362, 28; 29. 364, 25. 742, 28. 900, 6. 968, 22; 39. 971, 14. 986, 19. 987, 13. 1000, 18. 1002, 35. 1005, 4. — Reichsgebiet s. Italien. — Reichs- gewisser (aque dello imperio) 109, 18b. — Reichs- gut 159, 42. Vgl. auch Italien, — Reichsheer- fahrt 17, 18. — Romfahrtsdienst 17, 46a; 39b. 59, 3. 65-71 passim. 236. 257. 250-255 passim. 266-278 passim. 295, 10. 333, 43a, 368, 44. 911, 91. — Romfahrtsmatrikel 228, 25. 236, 17. — Reichsinsignien 742, 34. — Reichskammor 186, 1. 833, 85. 835, 7. — Reichskleinodien s. Nürn- berg. — Reichskrieg 46, 32; 42». 151, 80. 340, 18. Vgl. auch Bóhmen (Hussitenfrage). — Roichs- Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Nämei. lehen, Regalien, Reichslehensleute 47, 16. 369, 10. 445, 2. 451, 18. 459, 16. 468, 8. 464, 2. 549, 40. — Reichsrechte, Reichsgerechtigkeit (jura, jurisdietio imperii) 40, 27; 35. 46, 9. 47, 20; 46. 60, 23. 119, 41^. 120, 35. 153, 2. 199, 21. 313, 91. 914, 33. 319, 13; 27. 329, 7. 866, 40. 309, 33; 36; 38. 400, 26; 44. 401, 7. — Reichsschutz 47, 44. 48, 45», 54, 48. 56, 5. 153, 3. 180, 19. 337, 11. — Reichssiegel 2, 21. — Reichssteuer 994, 3; 26. 1032-1036. Vgl. auch Frankfurt. — Reichsstrafen 192, 35. 832, 32. 935, 47v. 969, 53%, 970, 4; 10; 21; 26. 975, 15; 35. 977, 13; 22. 978, 25. 988, 84. 993, 46*. 1001, 33. 1004, 95. 1005, 11; 12; 30. 1008, 25. 1016, 1. 1033, 47», Deutschland, Gerichtswesen: Richter 177, 44. 814, 33. 817, 15. 832, 17. 970, 40. — Hofgericht, kaiserliches Tribunal: 48, 10. 366, G. 367, 4. — Hofgerichts- schreiber s. Wacker. — Landgericht, Landtag s. Nürnberg, Würzburg. —- Landrichter 832, 17. Vgl. Pommersfelden. — Halsgericht 833, 18. — Geistliches Gericht 250, 26. 905, 33. — Land- frieden 66, 49a. 229, 22. GO1, 29. 904, 24. 915, 22, 925-1032 passim. 1033, 47b ff. — Reichsacht, Reichsbann 47, 81. 48, 50». 525, 38. — Maje- stütsbeleidigung 153, 11. 596, 3. — Handel, Handelsvorbot, Strafensperre, Kaufleute 11, 27 M. 12, 3; 5. 35, 35b ff, 40, 20. 41, 14. 47, 48b. 50.19. 52, 51». 87, 40». 118, 6. 114, 24. 328, 44. 549, 54% 919, 20; 21; 25. 977, 10; 15; 238. 1001, 33. 1004, 25. 1012, 42. — Zoll und Mauth 975, 15; 16. — Handel nach Polen 1033, 45Vff. — Miinzwesen, Miinzfrage 523, 46 b. 850-861 passim. 866. 868-896 passim. 912, 37. 914, 18. 915, 26. 918-924 passim. — Reichsmünzstütten s. Basel, Frankfurt, Nórdlingen, Nürnberg. — Kirche 532, 2. — Episkopat, Erzbischófe, Bischófe 187, 27. 207, 38. 379, 8. 389, 50a, 468, 22. 566, 9. 568, 19; 22; 25. 570, 16. 571, 2. 589, 24, — Prälaten 135, 9. 137, 17. 187, 27. 207, 29. 212; 33. 995, 8. 299, 895, 377, 17; 98. 405,9; 11; 35. 409, 15. 429, 21. 439, 16; 90. 468, 22. 518, 33a; 45a, 530, 43. 565, 29. 589, 25. 961, 14. 963, 48%, — Abte 207, 38. 468, 22. — Klerus 240, 26. 249, 1. 411, 2. 428, 5. 441, 10. 468, 23. 517, 2; 25, — Provinzialkonzilien, -synoden 498, 22. 499, 21. Vgl. Aschaffenburg, Frankfurt, Nürnberg, Salzburg, — Universitiiten 468, 24. Deutschorden 372, 1. 421, 31. 483, 38. 484, 16. 511, 11. 518, 19. 633, 37». 664, 10. 668, 49a. 740, 44, 784, 4. | — Hochmeister s. Rusdorf, — Deutschmeister 8. Seinsheim. — Deutschordensbanus von Severin 8. Redwitz. — Komtur der Ballei Ofen s. Ladis- laus. — Landkomtur im Elsaß 990, 37. — Pro- tektor des Ordens in Rom s. Conti. — Prokura- tor in Rom 845, 44. Vgl. Stange. — Dessen Stellvertreter s. Niklosdorf. — Prokurator im Kon- zl s. Pfaffendorf. — Ordenskanzlei 408, 9. 414,
1090 544, 28. 547, 13. 548, 31a; 39% 549, 9% 555, 862, 556, 9; 23ff. 558, 42v. 565, 15. 566, 15. 573, 11. 576, 40; 41; 44. 581, 141f.; 20; 31. 582, 26. 589, 8. 591, 84. 603, 17b. 622, 4. 626, 2. 648, 11. 669, 12. 745, 3. 787, 36). 814, 34. 817, 16. 833, 27. 834, 38. 855, 17; 19. 859, 479. 869, 1; 2. 870, 20. 872, 7. 814, 32; 84. 815, 2; 38%, 881, 35; 45, 882, 5; 6; 7. 886, 18. 887, 2; 4. 888, 13. 892-898 passim. 902-924 passim. 927, 5f£. 945, 15. 950, 25. 959, 32. 960, 44a. 961, 14. 963, 39b. 966, 26. 969, 31. 970, 22; 86; 41. 972, 12; 25. 973, 11. 975. 977, 9; 26. 985, 31. 986, 12. 987, 16. 988, 35. 993, 51b. 995, 9. 999, 10; 15; 86. 1000, 3; 34. 1001, 37. 1002, 8; 10. 1005, 5. 1006, 26. 1011, 17; 19. 1015, 35. 1016, 4; 15; 35. 1019, 41. 1020. 1022, 4; 83. 1023, 42a; 46a. 1027, 10; 16. 1028, 9. 1029, 21; 42; 43. 1080, 5; 13. Vgl. Dórfer. — Bürgermeister, Ammeister, Rektoren, Zunftmeister, Ráte, Schóffen (magistri civium, rectores, consules, scabini) 177, 46. 229, 32b. 468, 25. 469, 6. 817, 15. 832, 17. 834, 38. 970, 40; 41. — Gesandte an Papst Eugen 261, 38. 268, 9. — Pfalbürger 141, 9. — Wächter 11, 45. — ,,Siber** in Reichs- u. Herrenstälten 904, 28. Deutschland, Schlösser, Märkte (opida), Dörfer, Weiler (ville), Ortschaften, Gemeinden 51, 4. 113, 33. 177, 45. 187, 34. 192, 5. 468, 24; 25. 469, 7. 832, 18, 888, 27. 834, 38. 970, 22. 974, 19. — Beamte u. Behörden in d. Städten, Schlössern, Märkten, Ortschaften (Schultheißen, Vögte, Burg- grafen, Amtleute, Steuer- u. Zollbeamte) 177, 44; 45. 192, 3; 4. 278, 14. 468, 25. 813, 35; 38 ff. 814, 32; 33. 817, 15. 832, 17. 970, 40. — Bauer (rustici, geburen, gebürschaft, geburvolk), Bauernbund, Bauernunruhen 230, 7; 11ff. 233, 17ff. 237, 12; 24; 41b. 238, 39. 243, 1. 244, 5; 13; 18. 246-249 passim. 250, 16. 253, 35. 255, 9. 256, 2; 18; 88». 257, 34aff. 265, 13. 266, 99, 267, 10. 403, 17 ff. 441, 9. 964, 39. 977, 16; 28. Vgl. auch Pfalz. — Reichsangelegenheiten , Reichsgeschüfte, Reichs- interessen (negocia, res imperii, des riehs sachen) 144, 39. 202, 15. 330, 12. 525, 13. 526, 14. 539, 3. 970, 29. 974, 24. Vgl. auch Italien. — Reichs- banner, Reichsfeldzeichen (aquila, banderium, vexil- lum) 46, 11. 47, 28. 48, 47). 58, 29^. 320, 17. 362, 28; 29. 364, 25. 742, 28. 900, 6. 968, 22; 39. 971, 14. 986, 19. 987, 13. 1000, 18. 1002, 35. 1005, 4. — Reichsgebiet s. Italien. — Reichs- gewisser (aque dello imperio) 109, 18b. — Reichs- gut 159, 42. Vgl. auch Italien, — Reichsheer- fahrt 17, 18. — Romfahrtsdienst 17, 46a; 39b. 59, 3. 65-71 passim. 236. 257. 250-255 passim. 266-278 passim. 295, 10. 333, 43a, 368, 44. 911, 91. — Romfahrtsmatrikel 228, 25. 236, 17. — Reichsinsignien 742, 34. — Reichskammor 186, 1. 833, 85. 835, 7. — Reichskleinodien s. Nürn- berg. — Reichskrieg 46, 32; 42». 151, 80. 340, 18. Vgl. auch Bóhmen (Hussitenfrage). — Roichs- Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Nämei. lehen, Regalien, Reichslehensleute 47, 16. 369, 10. 445, 2. 451, 18. 459, 16. 468, 8. 464, 2. 549, 40. — Reichsrechte, Reichsgerechtigkeit (jura, jurisdietio imperii) 40, 27; 35. 46, 9. 47, 20; 46. 60, 23. 119, 41^. 120, 35. 153, 2. 199, 21. 313, 91. 914, 33. 319, 13; 27. 329, 7. 866, 40. 309, 33; 36; 38. 400, 26; 44. 401, 7. — Reichsschutz 47, 44. 48, 45», 54, 48. 56, 5. 153, 3. 180, 19. 337, 11. — Reichssiegel 2, 21. — Reichssteuer 994, 3; 26. 1032-1036. Vgl. auch Frankfurt. — Reichsstrafen 192, 35. 832, 32. 935, 47v. 969, 53%, 970, 4; 10; 21; 26. 975, 15; 35. 977, 13; 22. 978, 25. 988, 84. 993, 46*. 1001, 33. 1004, 95. 1005, 11; 12; 30. 1008, 25. 1016, 1. 1033, 47», Deutschland, Gerichtswesen: Richter 177, 44. 814, 33. 817, 15. 832, 17. 970, 40. — Hofgericht, kaiserliches Tribunal: 48, 10. 366, G. 367, 4. — Hofgerichts- schreiber s. Wacker. — Landgericht, Landtag s. Nürnberg, Würzburg. —- Landrichter 832, 17. Vgl. Pommersfelden. — Halsgericht 833, 18. — Geistliches Gericht 250, 26. 905, 33. — Land- frieden 66, 49a. 229, 22. GO1, 29. 904, 24. 915, 22, 925-1032 passim. 1033, 47b ff. — Reichsacht, Reichsbann 47, 81. 48, 50». 525, 38. — Maje- stütsbeleidigung 153, 11. 596, 3. — Handel, Handelsvorbot, Strafensperre, Kaufleute 11, 27 M. 12, 3; 5. 35, 35b ff, 40, 20. 41, 14. 47, 48b. 50.19. 52, 51». 87, 40». 118, 6. 114, 24. 328, 44. 549, 54% 919, 20; 21; 25. 977, 10; 15; 238. 1001, 33. 1004, 25. 1012, 42. — Zoll und Mauth 975, 15; 16. — Handel nach Polen 1033, 45Vff. — Miinzwesen, Miinzfrage 523, 46 b. 850-861 passim. 866. 868-896 passim. 912, 37. 914, 18. 915, 26. 918-924 passim. — Reichsmünzstütten s. Basel, Frankfurt, Nórdlingen, Nürnberg. — Kirche 532, 2. — Episkopat, Erzbischófe, Bischófe 187, 27. 207, 38. 379, 8. 389, 50a, 468, 22. 566, 9. 568, 19; 22; 25. 570, 16. 571, 2. 589, 24, — Prälaten 135, 9. 137, 17. 187, 27. 207, 29. 212; 33. 995, 8. 299, 895, 377, 17; 98. 405,9; 11; 35. 409, 15. 429, 21. 439, 16; 90. 468, 22. 518, 33a; 45a, 530, 43. 565, 29. 589, 25. 961, 14. 963, 48%, — Abte 207, 38. 468, 22. — Klerus 240, 26. 249, 1. 411, 2. 428, 5. 441, 10. 468, 23. 517, 2; 25, — Provinzialkonzilien, -synoden 498, 22. 499, 21. Vgl. Aschaffenburg, Frankfurt, Nürnberg, Salzburg, — Universitiiten 468, 24. Deutschorden 372, 1. 421, 31. 483, 38. 484, 16. 511, 11. 518, 19. 633, 37». 664, 10. 668, 49a. 740, 44, 784, 4. | — Hochmeister s. Rusdorf, — Deutschmeister 8. Seinsheim. — Deutschordensbanus von Severin 8. Redwitz. — Komtur der Ballei Ofen s. Ladis- laus. — Landkomtur im Elsaß 990, 37. — Pro- tektor des Ordens in Rom s. Conti. — Prokura- tor in Rom 845, 44. Vgl. Stange. — Dessen Stellvertreter s. Niklosdorf. — Prokurator im Kon- zl s. Pfaffendorf. — Ordenskanzlei 408, 9. 414,
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Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 6. 500, 22. 504, 26. 782, 24. 821, 20. 842, 31. 843, 22. 845, 44. — Ordenskonvent s. Marien- burg. — Ordenshüuser s. Danzig, Rom. Diepholz a. d. Hunte zw. Osnabrück wu. Bremen, Graf Rudolf s. Utrecht. Diessen am Ammersee, Nikolaus von —, Bote Hzg. Wilhelms v. Baiern 452, 7; 49b. Diest (Dyest), Heinrich von —, Dr. decr., Gesandter d. Bischofs v. Worms nach Basel 569, 23. Dieulefist, Johannes, Magister, Prokurator d. Dom- kapitels v. Bayeux, Skriptor d. Konzils 671, 4. Digne in der Provence, Bischof Petrus de Versailles 1432-1439, t 1446: 485, 39^. Dinkelsbühl a. d. Wórnitz i. Mittelfranken 941, 7. 942, 42%, 1001, 7. Disentis i. Graubünden 141, 34. Dissipatus, Johannes, Ritter, Gesandter K. Sigmunds an d. Brüder d. Griech. Kaisers 119, 51. Doccio (Doccius), Tommaso, in Siena, Dr. legum, Gesandter an d. Papst 9280, 48^. 312, 99 ff. 494, 44b, 495, 14. 616, 394; 452; 27b; 29b. 704, 45b; 52aff, 753, 11b. 754, 12. 757, 40. 758, 5. 759, 24; 30. Dörfer, Deckwort für die Reichsstädte 746, 3. Dominicus (di San Giorgio, aus dem Hauso Vis- conti?) 61, 39%, Dominikanerorden 963, 34. Dommartin (wo?) Abt von —, 619, 10. Donato, ser Andrea, Sohn des Bartolommeo, in Ve- nedig, Prokurator s. Marci, Gesandter an d. Papst 492, 18; 32; 37. 500, 85^. 612, 49^. 618, 19^. 739, 8. 166, 20. 792, 1; 40. 798, 31. 795, 25. 798, 27. 199, 42. 802, 1. 803, 45. 805, 31. 808, 16. 809, 33. 811, 10. 818, 181f. 815, 23. — ser Ermolao, in Venedig, sapiens terrarum ete. 490, 34. 492, 43. 792, 7; 47. 798, 17; 42. 795, 35. Gesandter in Florenz 325, 2. 791, 25. Donau (Danubius, Thüaow) 95, 5. 26, 24. 97, 18. 98, 81. 102, 38; 41. 108, 11f. 118, 15. 188, 21. 514, 20. 195, 46^. 964, 35. 1018, 7. Donauwörth (Swebisch Werd) 138, 26. 948, 50%; 43b. 962, 85. — Gesandte 552, 22, Donsa (Domssa, Tomssa) von Ladicovié, Vizebanus von Kroatien u. Dalmatien, Gesandter K. Sigmunds 28, 40«, 283, 3; 31b. 321, 28. 325, 6. 326, 10; 30ff. 327, 3; 4. 328, 15. 501, 25. Desgl. des Palatins Nikolaus Gara 282, 18. 315, 14. 319, 22; 24. 322, 12. Dorenkeim, Dornekeim s. Türkheim. Dorf, Deckwort für Venedig 745, 23. Dos, Dominicus Ludovici, püpstl. Leibwüchter 622, 441, Dossenheim im Unterelsaü n. 0. v. Zabern, Hugo (Huck, Hug) von —, Ammeister in Straßburg 276, 3; 27. Douai a, d. Scarpe s. v. Lille, Domherr s. Le Maire. Drachenfels i. d. Rheinpfalz w. v. Bergzabern 268, 38. S. Druden s. Trond. Dübenberg s. Golubac. Dürre, Hugo, von Landau, Dr. jur. utr., Kanonikus Deutsche Reichstags-Akten X. 1091 in Speier, Prokurator d. Erzbischofs v. Trier 593, 41^ff. Durham im nórdl England, Bischof Thomas Langley 1406-1438: 485, 27. Dusel, Ernst, Kantor in Straßburg, Sekretär u. Ge- sandter d. Erzbischofs v. Trier 518, 22. Duwer, Johannes, Dr. decr., Prokurator d. Bischofs v. Würzburg im Konzil 533, 49%, 569, 6. E. Ebbracht, Dietrich, Domherr von Aschaffenburg, Se- kretär K. Sigmunds, Protonotar d. Erzbischofs v. Mainz u. dessen Gesandter 261, 10. 517, 80; 48), 533, 19. Gesandter d. Kurfürsten 31, 8; 36%; 494; 30%, 32, 1M 120, 442; 50"; 46b, 121, 5. 122, 38%; 46%; 53%; 32b, 123, 19; 43%, 124, 2; 508; 46b. 125, 3. Ebendorfer, Thomas, von Haselbach, Mag. theol., geb. 1387, T 1464, Vertreter der Univ. Wien im Konzil 521, 44. 522. 523, 7. 526, 21. 534, 1. 574, 1. 635, 26. 652, 34. 654, 48. 655, 1; 34; 38. 865, 30 ff. Ebrach i. Oberfranken w. v. Bamberg, Abt Her- mann III. von Kottenheim 1430-1437: 556, 2; 8; 12; 448. 557, 9; 17; 2215; 39%; 47%, 558, 5; 17; 234; 27%; 372; 40%; 31%; 46b. 559, 27. 590, 43b. 601, 36. 602, 1; 252; 32° ff. 635, 26, 865, 30 ff. Ebrocensis archiepiscopus s. York. Eckenbach, Fluß im Elsaß, Nebenfluß der Ill 982, 45. 983, 1. Eckerich, Burg bei Markirch im Oberelsaß, Hans Zorn von —, s. Zorn. Ederwar s. Hederváry. Eger, Burggraf und Hauptmann s. Schlick. — Stadt 129, 19. 136, 23; 47%, 144, 43%, 145, 5. 217, 10; 53^. 247, 13. 306, 21. 378, 14. 381, 27. 411, 38%; 39%. 467, 25. 474, 42^. 502, 4. 556, 15; 36; 37. 557, 1, 20f. 558, 1; 9; 14; 27%; 404; 22b; 31b. 559, 17; 27. 586, 39%. 601, 40bf. 602, 33b; 39b. 821, 48". 841, 34. 843, 34^. 844, 12. 901, 39"; 52». 953, 32. 958, 43. 961, 23. — Rat 558, 5; 16. 908, 44. — Bürger 590, 15. 601, 46^. Vel. Kummerauer. — Be- waffnete 556, 32. 558, 16. — Boten 958, 43; 45. 959, 2; 3. — Egercr Schiedsspruch 1416: 2, 36. — Hussitenverhandlungen K. Sigmunds 128, 17. 129, 18. 136, 20; 25ff. 155, 484. 158, 40b. 159, 1. — Desgl. des Konzils 307, 25; 30. 308, 9. 469, 10. 470, 98. 474, 49^ff.; 50b. 580, 14. 590, 13ff, 602, 31b. 603, 265; 48%. 932, 11. 963, 6. — Egerer Konkordat 558, 3. 559, 5; 8; 23. 592, 11; 32. Egling (Ellingen) s. v. Augsburg, Fritz von —, Bote Ulms 1001, 23. Egmond im nórdl. Holland w. v. Alkmaar, die von —, 882, 32. Ehenheim, Johannes von —, Dr. decr., Domherr von Bamberg, Prokurator d, Bischofs im Konzil 569, 4. 601, 46^, 188
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 6. 500, 22. 504, 26. 782, 24. 821, 20. 842, 31. 843, 22. 845, 44. — Ordenskonvent s. Marien- burg. — Ordenshüuser s. Danzig, Rom. Diepholz a. d. Hunte zw. Osnabrück wu. Bremen, Graf Rudolf s. Utrecht. Diessen am Ammersee, Nikolaus von —, Bote Hzg. Wilhelms v. Baiern 452, 7; 49b. Diest (Dyest), Heinrich von —, Dr. decr., Gesandter d. Bischofs v. Worms nach Basel 569, 23. Dieulefist, Johannes, Magister, Prokurator d. Dom- kapitels v. Bayeux, Skriptor d. Konzils 671, 4. Digne in der Provence, Bischof Petrus de Versailles 1432-1439, t 1446: 485, 39^. Dinkelsbühl a. d. Wórnitz i. Mittelfranken 941, 7. 942, 42%, 1001, 7. Disentis i. Graubünden 141, 34. Dissipatus, Johannes, Ritter, Gesandter K. Sigmunds an d. Brüder d. Griech. Kaisers 119, 51. Doccio (Doccius), Tommaso, in Siena, Dr. legum, Gesandter an d. Papst 9280, 48^. 312, 99 ff. 494, 44b, 495, 14. 616, 394; 452; 27b; 29b. 704, 45b; 52aff, 753, 11b. 754, 12. 757, 40. 758, 5. 759, 24; 30. Dörfer, Deckwort für die Reichsstädte 746, 3. Dominicus (di San Giorgio, aus dem Hauso Vis- conti?) 61, 39%, Dominikanerorden 963, 34. Dommartin (wo?) Abt von —, 619, 10. Donato, ser Andrea, Sohn des Bartolommeo, in Ve- nedig, Prokurator s. Marci, Gesandter an d. Papst 492, 18; 32; 37. 500, 85^. 612, 49^. 618, 19^. 739, 8. 166, 20. 792, 1; 40. 798, 31. 795, 25. 798, 27. 199, 42. 802, 1. 803, 45. 805, 31. 808, 16. 809, 33. 811, 10. 818, 181f. 815, 23. — ser Ermolao, in Venedig, sapiens terrarum ete. 490, 34. 492, 43. 792, 7; 47. 798, 17; 42. 795, 35. Gesandter in Florenz 325, 2. 791, 25. Donau (Danubius, Thüaow) 95, 5. 26, 24. 97, 18. 98, 81. 102, 38; 41. 108, 11f. 118, 15. 188, 21. 514, 20. 195, 46^. 964, 35. 1018, 7. Donauwörth (Swebisch Werd) 138, 26. 948, 50%; 43b. 962, 85. — Gesandte 552, 22, Donsa (Domssa, Tomssa) von Ladicovié, Vizebanus von Kroatien u. Dalmatien, Gesandter K. Sigmunds 28, 40«, 283, 3; 31b. 321, 28. 325, 6. 326, 10; 30ff. 327, 3; 4. 328, 15. 501, 25. Desgl. des Palatins Nikolaus Gara 282, 18. 315, 14. 319, 22; 24. 322, 12. Dorenkeim, Dornekeim s. Türkheim. Dorf, Deckwort für Venedig 745, 23. Dos, Dominicus Ludovici, püpstl. Leibwüchter 622, 441, Dossenheim im Unterelsaü n. 0. v. Zabern, Hugo (Huck, Hug) von —, Ammeister in Straßburg 276, 3; 27. Douai a, d. Scarpe s. v. Lille, Domherr s. Le Maire. Drachenfels i. d. Rheinpfalz w. v. Bergzabern 268, 38. S. Druden s. Trond. Dübenberg s. Golubac. Dürre, Hugo, von Landau, Dr. jur. utr., Kanonikus Deutsche Reichstags-Akten X. 1091 in Speier, Prokurator d. Erzbischofs v. Trier 593, 41^ff. Durham im nórdl England, Bischof Thomas Langley 1406-1438: 485, 27. Dusel, Ernst, Kantor in Straßburg, Sekretär u. Ge- sandter d. Erzbischofs v. Trier 518, 22. Duwer, Johannes, Dr. decr., Prokurator d. Bischofs v. Würzburg im Konzil 533, 49%, 569, 6. E. Ebbracht, Dietrich, Domherr von Aschaffenburg, Se- kretär K. Sigmunds, Protonotar d. Erzbischofs v. Mainz u. dessen Gesandter 261, 10. 517, 80; 48), 533, 19. Gesandter d. Kurfürsten 31, 8; 36%; 494; 30%, 32, 1M 120, 442; 50"; 46b, 121, 5. 122, 38%; 46%; 53%; 32b, 123, 19; 43%, 124, 2; 508; 46b. 125, 3. Ebendorfer, Thomas, von Haselbach, Mag. theol., geb. 1387, T 1464, Vertreter der Univ. Wien im Konzil 521, 44. 522. 523, 7. 526, 21. 534, 1. 574, 1. 635, 26. 652, 34. 654, 48. 655, 1; 34; 38. 865, 30 ff. Ebrach i. Oberfranken w. v. Bamberg, Abt Her- mann III. von Kottenheim 1430-1437: 556, 2; 8; 12; 448. 557, 9; 17; 2215; 39%; 47%, 558, 5; 17; 234; 27%; 372; 40%; 31%; 46b. 559, 27. 590, 43b. 601, 36. 602, 1; 252; 32° ff. 635, 26, 865, 30 ff. Ebrocensis archiepiscopus s. York. Eckenbach, Fluß im Elsaß, Nebenfluß der Ill 982, 45. 983, 1. Eckerich, Burg bei Markirch im Oberelsaß, Hans Zorn von —, s. Zorn. Ederwar s. Hederváry. Eger, Burggraf und Hauptmann s. Schlick. — Stadt 129, 19. 136, 23; 47%, 144, 43%, 145, 5. 217, 10; 53^. 247, 13. 306, 21. 378, 14. 381, 27. 411, 38%; 39%. 467, 25. 474, 42^. 502, 4. 556, 15; 36; 37. 557, 1, 20f. 558, 1; 9; 14; 27%; 404; 22b; 31b. 559, 17; 27. 586, 39%. 601, 40bf. 602, 33b; 39b. 821, 48". 841, 34. 843, 34^. 844, 12. 901, 39"; 52». 953, 32. 958, 43. 961, 23. — Rat 558, 5; 16. 908, 44. — Bürger 590, 15. 601, 46^. Vel. Kummerauer. — Be- waffnete 556, 32. 558, 16. — Boten 958, 43; 45. 959, 2; 3. — Egercr Schiedsspruch 1416: 2, 36. — Hussitenverhandlungen K. Sigmunds 128, 17. 129, 18. 136, 20; 25ff. 155, 484. 158, 40b. 159, 1. — Desgl. des Konzils 307, 25; 30. 308, 9. 469, 10. 470, 98. 474, 49^ff.; 50b. 580, 14. 590, 13ff, 602, 31b. 603, 265; 48%. 932, 11. 963, 6. — Egerer Konkordat 558, 3. 559, 5; 8; 23. 592, 11; 32. Egling (Ellingen) s. v. Augsburg, Fritz von —, Bote Ulms 1001, 23. Egmond im nórdl. Holland w. v. Alkmaar, die von —, 882, 32. Ehenheim, Johannes von —, Dr. decr., Domherr von Bamberg, Prokurator d, Bischofs im Konzil 569, 4. 601, 46^, 188
Strana 1092
1092 Ehenheim, Ort s. Oberehnheim. Ehinger, Walter, in Ulm, Gesandter d. Stadt 247, 44», 546, 10. 550, 12; 16; 22; 25; 26; 36. 551, 1. 873, 21. 874, 34. — Sein Knecht 550, 26. Eichstitt (Aisteten, Eystett) Bischof Albrecht II. von Hohenrechberg 1429-1445: 569,12; 15. 930, 49". 959, 11. 963, 22. 964, 1. 1003, 9. 1007, 17. 1015, 25. — Sein Vikar 1007, 18. — Sein Prokurator im Konzil 569, 48%, — Seine Räte 1000, 2. 1011, 26. 1020, 30. — Dechant s. Seglauer. — Stadt 1007, 12. 1013, 17. Tidgenossen s. Schweiz. Binertshausen (Eynertzhusen), wohl im Untoerelsa0, Amtmann daselbst s. Hohenburg. Einsiedeln im Kanton Schwyz, Abt von —, 129, 512; 94V ff, Ellenhard (Elnhart), Johannes, Stadtmeister in Strafi- burg 267, 22. 268, 14. 211, 2ff. Ellingen s. Egling. Elne i. Roussillon s. v. Perpignan, Bischof s, Casanova. Elrop, Wilhelm, piipstl. Skriptor am Suplikenregister 147, 29%. Elsa (Elsi8, Fylsa) 139, 27. 182, 34b, 536, G. 1029, 34. "Vgl. Oberelsaf, Unterelsaf. — Reichs- stinde 187, 43; 44. 188, 26. 191, 16. — Rittor 1026, 18; 38. — Reichsstädte 191, 37. 232, 29; 43. 945, 14. 254, 31. 255, 23; 39. 897, 6. 971, 20. 976, 16. 984, 6. 1024, 9. 1030, 6. 1035, 45». — Ihre Gesandten 1029, 32. — Versammlungen 8. Schlettstadt, — Herrenstädte 191, 37. — Land- komtur des Deutschordens s. Deutschorden. — Österreichische Hauptleute 182, 34%, Vgl. Horn- stein, Knóringen, Tierstein, Vintler. — Landvogtei 977, 39; 42. 986, 23. 988, 36. — Landvógte s. Pfalz (Pf. Ludwig), Rappoltstein. — Städte 897, 49% 989, 15; 18. Elsterberg, die Frau von —, 256, 41%, — Ihr Ka- plan s. Plan. Eltville a. Rhein w. v. Mainz 955, 25. 956, 23. Ely, Johannes, püpstl. Leibwüchter 622, 41^. Embrun i. d. Dauphiné s. à. v. Grenoble, Erzbischof Jakob III. Gólu 1427 - 1432, Reichsschatzkiimmerer 415, 50a, 474, 3. 475, 34. 476, 51%, Gesandter K. Sigmunds an d. Papst 294, 37b. 805, 21 ff. 307, D; 16. 444, 80. 445, 1 ff. 450, 21. 451, 28. 459, 38. 454, 7. 455, 29. 457, 16. 458, 41. 459, 31. 461, 14; 19. 462, 22. 464, 15. 473, 16. 510, 8. 560, 34%, 646, 38. 648, 83. Gesandter d. Papstes 987, 33. — Domherr s. Aubert. Ende (End) bei St. Gallen, Georg von —, 973, 2; 441, Eneas, Fürst d. Trojaner 654, 34. Engelbert, Heinrich, in Köln 275, 36%, Engelfrid, Ytel, Ratsherr in Rottweil, Gesandtor d. Stadt 550, 41. 551, 43, Engelsburg i. Bóhmen, jetzt Engelhaus, s. à. v. Karls- bad 466, 44^. 468, 18. Engern (Angaria), ehemaliges Herzogtum an d. Weser, Herzog s. Kóln. Alfabetisches Rogistor der Orls- und Personon-Namen. England (Anglia, Britania), Konig Heinrich VI. 1422- 1472: 24, 18. 139, 26. 188, 51b. 389, 32b. 407, 28. 410, 312. 411, 23b. 422, 27. 476, 55b. 477, 37«, 485, 4. 529, 27. 584, 20. 666, 11. 793, 92ff. — Seine Gesandten 25, 33b ff. 394, 37. 410, 30bff. 476, 16. 477, 371. 485, 471; 49a, 529, 28. 573, 24. 699, 17. Vgl. Durham, York. — Kardinal von —, s. Winchester. — Land u. Volk 141, 17. 164, 35; 36; 98. 183, 44», 410, 19; 88b. 465, 11. 485, 51^. 508, 41. 531, 21. 622, 43a, — Prülaten 573, 24. 700, 20ff. — Ma- gister 513, 25. Englisch, Meister s. Payne. Enndres, Bote Ulms 994, 45%, Enns i. Oberósterreich 21, 30. Era, NebenfluB d. Arno 280, 1. — Thal der —, 437, 35. Erba (Herba) à. v. Como, Donato von —, s. Cisero. Erentzhofer, der, wohl in Nürnberg, 955, 4. — Soin Vetter 955, 5. Erlenbach (Irlebach) i. Hessen s. v. Friedberg, Schult- heiß daselbst 856, 43%. Ermolaus, Condottiere, 796, 41. Erpel (Erppel) am Rhein zw. Bonn u. Andernach, Christian von —, Dr. legum, Propst von St. Marien ad gradus in Kóln, Offizial u. Rat d. Erzbischofs u. dessen Gesandter 598, 40; 48%. 600, 10. Go- sandter der Kurfürsten 618, 3; 13. — Heinrich von —, Dr. legum, Propst von St. Se- verin in Köln, Gesandter d. Erzbischofs 524, 11, 629, 6; 9; 11. Gesandter d. Konzils 900, 14 ff. Eschenbach, Haus, 553, 22*. Escher, Götz, in Zürich, Gesandter d. Stadt 734, 23; 30. 736, 29. Eßlingen (Esling) 266, 35. 546, 46. 549, 13%; 182. 551, 1. 918, 9. 932, 41*. 962, 27. 973, 8. — Bürgermeister 907, 23. — Gesandte 247, 45b, 266, 35; 38. 537, 39. 918, 9. — Vgl. Ungelter. Este, Markgraf Nikolaus III, von — und Ferrara 1393-1441: 48, 361; 401; 33b. 49, 25b, 82, 33. 85, 36. 119, 94s; 98^ff. 142, 16. 283, 511. 285, 33b, 321, 15. 323, 46a, 324, 16; 42b; 44b. 326, 20. 330, 31. 381, 2. 333, 48a. 347, 7. 557, 18. 870, 53:47. 491, 37b; 48b. 611, 33. 788, 9; 98b. 792, 18; 20. 801, 32. 813, 41. — Sein Gesandter s. Contrari. Esther (Hester), Gemahlin d. Perserkónigs Xerxes' I. 829, 4. Etrurien 364, 15. 365, 6; 15. 368, 8. 497, 21. Vgl auch Toskana. Etsch, Fluß 51, bi^. Etsehthal, das untere —, 324, 41%, Lagarina. Etzelsburg, d. i. Ofen, Propst von —, s. Stock. Europa 25, 4. 282, 491, S. Eustachii, Kardinal von —, s. Carillo. Everardi, Wilhelm, mag. in art. et lic. theol, Ge- sandter d. Univ. Paris an d. Konzil 184, 32. 135, 3ff, Ezechias, d. i. Hiskia, Kónig v. Juda 827, 6. wohl in püpstl. Diensten Vgl. auch. Val
1092 Ehenheim, Ort s. Oberehnheim. Ehinger, Walter, in Ulm, Gesandter d. Stadt 247, 44», 546, 10. 550, 12; 16; 22; 25; 26; 36. 551, 1. 873, 21. 874, 34. — Sein Knecht 550, 26. Eichstitt (Aisteten, Eystett) Bischof Albrecht II. von Hohenrechberg 1429-1445: 569,12; 15. 930, 49". 959, 11. 963, 22. 964, 1. 1003, 9. 1007, 17. 1015, 25. — Sein Vikar 1007, 18. — Sein Prokurator im Konzil 569, 48%, — Seine Räte 1000, 2. 1011, 26. 1020, 30. — Dechant s. Seglauer. — Stadt 1007, 12. 1013, 17. Tidgenossen s. Schweiz. Binertshausen (Eynertzhusen), wohl im Untoerelsa0, Amtmann daselbst s. Hohenburg. Einsiedeln im Kanton Schwyz, Abt von —, 129, 512; 94V ff, Ellenhard (Elnhart), Johannes, Stadtmeister in Strafi- burg 267, 22. 268, 14. 211, 2ff. Ellingen s. Egling. Elne i. Roussillon s. v. Perpignan, Bischof s, Casanova. Elrop, Wilhelm, piipstl. Skriptor am Suplikenregister 147, 29%. Elsa (Elsi8, Fylsa) 139, 27. 182, 34b, 536, G. 1029, 34. "Vgl. Oberelsaf, Unterelsaf. — Reichs- stinde 187, 43; 44. 188, 26. 191, 16. — Rittor 1026, 18; 38. — Reichsstädte 191, 37. 232, 29; 43. 945, 14. 254, 31. 255, 23; 39. 897, 6. 971, 20. 976, 16. 984, 6. 1024, 9. 1030, 6. 1035, 45». — Ihre Gesandten 1029, 32. — Versammlungen 8. Schlettstadt, — Herrenstädte 191, 37. — Land- komtur des Deutschordens s. Deutschorden. — Österreichische Hauptleute 182, 34%, Vgl. Horn- stein, Knóringen, Tierstein, Vintler. — Landvogtei 977, 39; 42. 986, 23. 988, 36. — Landvógte s. Pfalz (Pf. Ludwig), Rappoltstein. — Städte 897, 49% 989, 15; 18. Elsterberg, die Frau von —, 256, 41%, — Ihr Ka- plan s. Plan. Eltville a. Rhein w. v. Mainz 955, 25. 956, 23. Ely, Johannes, püpstl. Leibwüchter 622, 41^. Embrun i. d. Dauphiné s. à. v. Grenoble, Erzbischof Jakob III. Gólu 1427 - 1432, Reichsschatzkiimmerer 415, 50a, 474, 3. 475, 34. 476, 51%, Gesandter K. Sigmunds an d. Papst 294, 37b. 805, 21 ff. 307, D; 16. 444, 80. 445, 1 ff. 450, 21. 451, 28. 459, 38. 454, 7. 455, 29. 457, 16. 458, 41. 459, 31. 461, 14; 19. 462, 22. 464, 15. 473, 16. 510, 8. 560, 34%, 646, 38. 648, 83. Gesandter d. Papstes 987, 33. — Domherr s. Aubert. Ende (End) bei St. Gallen, Georg von —, 973, 2; 441, Eneas, Fürst d. Trojaner 654, 34. Engelbert, Heinrich, in Köln 275, 36%, Engelfrid, Ytel, Ratsherr in Rottweil, Gesandtor d. Stadt 550, 41. 551, 43, Engelsburg i. Bóhmen, jetzt Engelhaus, s. à. v. Karls- bad 466, 44^. 468, 18. Engern (Angaria), ehemaliges Herzogtum an d. Weser, Herzog s. Kóln. Alfabetisches Rogistor der Orls- und Personon-Namen. England (Anglia, Britania), Konig Heinrich VI. 1422- 1472: 24, 18. 139, 26. 188, 51b. 389, 32b. 407, 28. 410, 312. 411, 23b. 422, 27. 476, 55b. 477, 37«, 485, 4. 529, 27. 584, 20. 666, 11. 793, 92ff. — Seine Gesandten 25, 33b ff. 394, 37. 410, 30bff. 476, 16. 477, 371. 485, 471; 49a, 529, 28. 573, 24. 699, 17. Vgl. Durham, York. — Kardinal von —, s. Winchester. — Land u. Volk 141, 17. 164, 35; 36; 98. 183, 44», 410, 19; 88b. 465, 11. 485, 51^. 508, 41. 531, 21. 622, 43a, — Prülaten 573, 24. 700, 20ff. — Ma- gister 513, 25. Englisch, Meister s. Payne. Enndres, Bote Ulms 994, 45%, Enns i. Oberósterreich 21, 30. Era, NebenfluB d. Arno 280, 1. — Thal der —, 437, 35. Erba (Herba) à. v. Como, Donato von —, s. Cisero. Erentzhofer, der, wohl in Nürnberg, 955, 4. — Soin Vetter 955, 5. Erlenbach (Irlebach) i. Hessen s. v. Friedberg, Schult- heiß daselbst 856, 43%. Ermolaus, Condottiere, 796, 41. Erpel (Erppel) am Rhein zw. Bonn u. Andernach, Christian von —, Dr. legum, Propst von St. Marien ad gradus in Kóln, Offizial u. Rat d. Erzbischofs u. dessen Gesandter 598, 40; 48%. 600, 10. Go- sandter der Kurfürsten 618, 3; 13. — Heinrich von —, Dr. legum, Propst von St. Se- verin in Köln, Gesandter d. Erzbischofs 524, 11, 629, 6; 9; 11. Gesandter d. Konzils 900, 14 ff. Eschenbach, Haus, 553, 22*. Escher, Götz, in Zürich, Gesandter d. Stadt 734, 23; 30. 736, 29. Eßlingen (Esling) 266, 35. 546, 46. 549, 13%; 182. 551, 1. 918, 9. 932, 41*. 962, 27. 973, 8. — Bürgermeister 907, 23. — Gesandte 247, 45b, 266, 35; 38. 537, 39. 918, 9. — Vgl. Ungelter. Este, Markgraf Nikolaus III, von — und Ferrara 1393-1441: 48, 361; 401; 33b. 49, 25b, 82, 33. 85, 36. 119, 94s; 98^ff. 142, 16. 283, 511. 285, 33b, 321, 15. 323, 46a, 324, 16; 42b; 44b. 326, 20. 330, 31. 381, 2. 333, 48a. 347, 7. 557, 18. 870, 53:47. 491, 37b; 48b. 611, 33. 788, 9; 98b. 792, 18; 20. 801, 32. 813, 41. — Sein Gesandter s. Contrari. Esther (Hester), Gemahlin d. Perserkónigs Xerxes' I. 829, 4. Etrurien 364, 15. 365, 6; 15. 368, 8. 497, 21. Vgl auch Toskana. Etsch, Fluß 51, bi^. Etsehthal, das untere —, 324, 41%, Lagarina. Etzelsburg, d. i. Ofen, Propst von —, s. Stock. Europa 25, 4. 282, 491, S. Eustachii, Kardinal von —, s. Carillo. Everardi, Wilhelm, mag. in art. et lic. theol, Ge- sandter d. Univ. Paris an d. Konzil 184, 32. 135, 3ff, Ezechias, d. i. Hiskia, Kónig v. Juda 827, 6. wohl in püpstl. Diensten Vgl. auch. Val
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Àlfabetisches Register der F val. v. Fabianus, Bischof von Rom, f 250: 373, 40. Taie, Giovanni Antonio di —, Chronist 279, 421. Falconi, Bartolommeo de —, Gesandter d. Herzogs v. Mailand 39, 18. Falk, Leonhard, von Offenburg i. Baden, Notar d. Bischofs v. Basel 184, 42^. Farnese (Farnexio), Rainuccio de —, piipstl. Con- dottiere, T nach 1454: 791, 449. Favaner, Nikolaus, 798, 44, Feldkirch (Faltkreth, Felechirch, Felkirch, Felthirch, Seleberch) am Rhein i. Vorarlberg 132, 43b. 138, 29. 139, 40a; 44b. 140, 14; 18. 160, 11; 38. 161, 20. 162, 44a; 36». 163, 9. 181, 11. 182, 21. 183, 1. 184, 94. 185, 3; 24. 186, 10; 20. 188, 14. 190, 5. 191, 21. 193, 2. 205, 444. 217, 384. 228, 17. 315, 41b. 316, 44*. 317, 31. 319, 4. 320, 20; 43^; 45b. 678, 19; 38. Felicis, Christoforus, in Siena 613, 463. Fermo (Firmum) s. v. Ancona, Erzbischof s. Capranica. — Stadt 519, 2. Ferrara n. à. v. Bologna, Markgraf s. Este. — Stadt, Gebiet 17, 35. 18,4; 30. 75, 46^. 77,24. 80, 40«. 101, 32a. 294, 14. 321, 27. 323, 17. 324, 33. 325, 8; 43a. 335, 11. 336, 19; 22; 29. 347, 7. 359, 11 ff.; 41a. 360, 45b. 365, 12 ff. 370, 43», 417, 50^. 491, 43b. 514, 12. 571, 29^. 609, 49b. 611, 34. 612, 29; 50bff. 613, 34^. 708, 21. 709, 16; 45b; 49b, 751, 13; 15. 777, 36. 792, 17. 810, 40 ff. 816, 14. 821, 41h. Ferrare, Bote Sienas 434, 10. Festi, Nycodus, Rat d. Herzogs v. Savoyen 128, 422. 151, 36. 415, 53b. Feuchtwangen s. w. v. Ansbach s. Gerber. Fiene, Thomas, Dr. decr, Domherr von Cambrai, Offizial von Paris 185, 44b. Gesandter d. Konzils 132, 27. 135, 34. 136. 137. 145, 12. 177, 24. 202, 27. 206, 10; 25; 53b. 208, 14. 212, 45%, 378, 12. 384, 4. 507, 10. Fieschi (de Flisco), die Edlen von —, 48, 30. Fije, Heinrich, Registrator in d. kgl. Kanzlei 71, 7. Fillastre, Wilhelm, seit 1411 Kard.-Priester tit. s. Marci, T 1498: 300, 47b. 112, 44b. Tiseh, Gabriel (Gabel, Góbel), in Bonn, Miinzprobierer d. Rhein. Kurfürsten 869, 402; 44^. 885, 50. 886, 38. Fischer s. Vischer. Flamochet, Guido, Prior von Chambéry, Gesandter d. Konzils 531, 24. Tlandorn, Kaufleute daselbst 549, 472. Fleckel , Heinrich, Dr., Propst von St. Andreas in Treising, Mitglied d. Konzils, Auditor Hzg. Wil- helms v. Baiern 186, 36. 385, 44b. 436, 480. 440, 48b. 565, 5; 7. 569, 20. 635, 43a. 694, 53a. 862, 28. 865, 81. 899, 45%. — Seine Umgebung s. Friedrich. Fleckenstein i. Unterelsaß w. v. Weißenburg, Heinrich d. Ältere von —, Vogt zu Selz 267, 37. 268, 1. 1024, 36. — Sein Sohn s. Beinheim. — Sein Bru- der s. Basel (Bf. Johannes). Orts- und Personen-Namen. 1098 Flegeton, d. i. die Unterwelt, die Fürsten des —, 599, 15. Florencia, Á. de —, püpstl. Sekretür 455, 97. 489, 8. 762, 2. 820, 30. Florenz, Kardinal von —, s. Zabarella. — Stadt (Fiorenza), Bewohner (F'irentini) 3, 19; 31. 4, 10; 13; 32; 36; 39. 5, 31a. 9, 8; 25. 11, 47. 18, 36a; 35b. 15, 35aff. 25, 48a; 491; 29b; 30», 26, 28; 35. 28, 27a. 29, 40a; 43m, 30, 18; 21. 34, 4. 87, 37; 39; 4T"; 438b; 45b. 38, D. 45, 49bff. 46, 45b. 49, 51%. 63, 51a. 77, 462, 88, 443. 86, 98; 81; 47"; 49%, 94, 52". 99, 24. 101, 18%; 33%; 341; 41b; 46b; 47b. 104, 40; 49. 105, 2; 29*ff. 108, 47^. 109, 6; 8; 162 ff. 110, 43. 111, 2; 3; 6. 115, 32; 34; 37. 116, 3. 117, 10; 27; 32; 36; 39. 118, 5; 11; 18. 119, 56%; 58%; 15b; 17b. 126, 16. 134, 47%. 149, 48b, 164, 26; 42. 165, 1; 18; 19. 200, 9; 46a; 30b. 201, 32b; 37b. 279, 38b. 285, 362; 33b. 291, 19; 36a, 317, 27. 319, 45b. 323, 12. 324, 3. 325, 1. 329, 23; 48". 330, 481; 502; 40h. 333, 1; 4. 334, 32. 336, 11. 337, 12; 45% 343- 368 passim. 380, 54b. 381, 33. 388, 4. 389,3; 9. 394, 29. 404, 22. 407, 42»; 45b. 408, 17. 409, 4. 414, 17. 417, 15. 437, 29; 34. 438, 21. 447, 24, 450, 10. 455, 30. 461, 41a; 33%, 465, 21. 473, 37. 414, 26a. 476, 14. 477, 27. 48b, 9. 487, 14; 36. 490—500 passim. 501, 8 ff. 503, 34. 504, 10; 11; 23. 509, 16. 513, 35. 531, 23. 5839, 31. 541, 24; 28. 549, 42h. 555, 39b. 562, 35; 37. 577, 32ff.; 42. 578, 14; 28. 579, 5ff, 606, 168 ff. 612, 28; 29; 96^; 52b. 616, 36". 629, 2. 631, 18. 658, 554. 663, 46b. 668, 4; 43; 46%. 675, 9. 703. 704. 707. 708. 739, 28Vff.; 46D; 48D, 740-757 passim. 766, 49. 768, 44a; 35b, 777, 27. 788, 11. 789, 37. 790, 15; 30; 31. 791, 2. 793, 14. 796, 39; 47. 797. 798, 11. 801, 25. 803, 18; 22. 807, 5. 809, 4; 7. 810, 12; 32 ff. 821, 32. 842, 89. 898, 16. 899, 32a; 33a, 1012, 16. Vgl. Kóln. — Dieci di Balia 18, 36b, 25, 31b; 38b, 26, 42b. 29, 36^. 104, 48^. 107, 48b. 149, 49», 158, 45*. 201, 38*. 819, 38bff. 349, 23. 359, 24. 361, 27. 365, 7. 487, 31. 488, 15. 499, 40. 500, 11. 703, 50%, 704, 38%, 705, 7. 744, 9; 86. — Vexillifer justitie 361, 9. 363, 11. 365, 37. 366, 14. — Priores artium 361, 9. 563, 10; 24. 365, 37. 366, 14. 706, 48b. 707, 471; 502. 708, 504; 43b, 743, 2. 744, 42b. 752, 48b. — Kon- sisterium 743, 2. — Staatskanzler s. Bruni. — Kommissare 862, 53". — Gesandte an K. Sig- mund 109, 192; 234. 293, 30. 294, 3. 465, 21. 708, 39. 754, 35. 755, 16. Vgl. Albizzi, Bene, Guasconi, Guicciardini, Martini, Montegonzi, Pan- dolfini, Popoleschi, Salvetti, Soderini, Tornabuoni. — Desgl. an Papst Martin s. Albizzi, Martini, Pan- dolfini. — Desgl. an Papst Eugen s. Gianni, Nigi, Peruzzi, Strozzi. — Desgl. an d. Konzil 745, 1; 23. 768, 13; 36%; 30b; 88b. 798, 29. 802, 34. 809, 5; 6; 8. — Desgl. nach Ferrara s. Medici, Strozzi. — Desgl. nach Mantua 201, 33h. — 138*
Àlfabetisches Register der F val. v. Fabianus, Bischof von Rom, f 250: 373, 40. Taie, Giovanni Antonio di —, Chronist 279, 421. Falconi, Bartolommeo de —, Gesandter d. Herzogs v. Mailand 39, 18. Falk, Leonhard, von Offenburg i. Baden, Notar d. Bischofs v. Basel 184, 42^. Farnese (Farnexio), Rainuccio de —, piipstl. Con- dottiere, T nach 1454: 791, 449. Favaner, Nikolaus, 798, 44, Feldkirch (Faltkreth, Felechirch, Felkirch, Felthirch, Seleberch) am Rhein i. Vorarlberg 132, 43b. 138, 29. 139, 40a; 44b. 140, 14; 18. 160, 11; 38. 161, 20. 162, 44a; 36». 163, 9. 181, 11. 182, 21. 183, 1. 184, 94. 185, 3; 24. 186, 10; 20. 188, 14. 190, 5. 191, 21. 193, 2. 205, 444. 217, 384. 228, 17. 315, 41b. 316, 44*. 317, 31. 319, 4. 320, 20; 43^; 45b. 678, 19; 38. Felicis, Christoforus, in Siena 613, 463. Fermo (Firmum) s. v. Ancona, Erzbischof s. Capranica. — Stadt 519, 2. Ferrara n. à. v. Bologna, Markgraf s. Este. — Stadt, Gebiet 17, 35. 18,4; 30. 75, 46^. 77,24. 80, 40«. 101, 32a. 294, 14. 321, 27. 323, 17. 324, 33. 325, 8; 43a. 335, 11. 336, 19; 22; 29. 347, 7. 359, 11 ff.; 41a. 360, 45b. 365, 12 ff. 370, 43», 417, 50^. 491, 43b. 514, 12. 571, 29^. 609, 49b. 611, 34. 612, 29; 50bff. 613, 34^. 708, 21. 709, 16; 45b; 49b, 751, 13; 15. 777, 36. 792, 17. 810, 40 ff. 816, 14. 821, 41h. Ferrare, Bote Sienas 434, 10. Festi, Nycodus, Rat d. Herzogs v. Savoyen 128, 422. 151, 36. 415, 53b. Feuchtwangen s. w. v. Ansbach s. Gerber. Fiene, Thomas, Dr. decr, Domherr von Cambrai, Offizial von Paris 185, 44b. Gesandter d. Konzils 132, 27. 135, 34. 136. 137. 145, 12. 177, 24. 202, 27. 206, 10; 25; 53b. 208, 14. 212, 45%, 378, 12. 384, 4. 507, 10. Fieschi (de Flisco), die Edlen von —, 48, 30. Fije, Heinrich, Registrator in d. kgl. Kanzlei 71, 7. Fillastre, Wilhelm, seit 1411 Kard.-Priester tit. s. Marci, T 1498: 300, 47b. 112, 44b. Tiseh, Gabriel (Gabel, Góbel), in Bonn, Miinzprobierer d. Rhein. Kurfürsten 869, 402; 44^. 885, 50. 886, 38. Fischer s. Vischer. Flamochet, Guido, Prior von Chambéry, Gesandter d. Konzils 531, 24. Tlandorn, Kaufleute daselbst 549, 472. Fleckel , Heinrich, Dr., Propst von St. Andreas in Treising, Mitglied d. Konzils, Auditor Hzg. Wil- helms v. Baiern 186, 36. 385, 44b. 436, 480. 440, 48b. 565, 5; 7. 569, 20. 635, 43a. 694, 53a. 862, 28. 865, 81. 899, 45%. — Seine Umgebung s. Friedrich. Fleckenstein i. Unterelsaß w. v. Weißenburg, Heinrich d. Ältere von —, Vogt zu Selz 267, 37. 268, 1. 1024, 36. — Sein Sohn s. Beinheim. — Sein Bru- der s. Basel (Bf. Johannes). Orts- und Personen-Namen. 1098 Flegeton, d. i. die Unterwelt, die Fürsten des —, 599, 15. Florencia, Á. de —, püpstl. Sekretür 455, 97. 489, 8. 762, 2. 820, 30. Florenz, Kardinal von —, s. Zabarella. — Stadt (Fiorenza), Bewohner (F'irentini) 3, 19; 31. 4, 10; 13; 32; 36; 39. 5, 31a. 9, 8; 25. 11, 47. 18, 36a; 35b. 15, 35aff. 25, 48a; 491; 29b; 30», 26, 28; 35. 28, 27a. 29, 40a; 43m, 30, 18; 21. 34, 4. 87, 37; 39; 4T"; 438b; 45b. 38, D. 45, 49bff. 46, 45b. 49, 51%. 63, 51a. 77, 462, 88, 443. 86, 98; 81; 47"; 49%, 94, 52". 99, 24. 101, 18%; 33%; 341; 41b; 46b; 47b. 104, 40; 49. 105, 2; 29*ff. 108, 47^. 109, 6; 8; 162 ff. 110, 43. 111, 2; 3; 6. 115, 32; 34; 37. 116, 3. 117, 10; 27; 32; 36; 39. 118, 5; 11; 18. 119, 56%; 58%; 15b; 17b. 126, 16. 134, 47%. 149, 48b, 164, 26; 42. 165, 1; 18; 19. 200, 9; 46a; 30b. 201, 32b; 37b. 279, 38b. 285, 362; 33b. 291, 19; 36a, 317, 27. 319, 45b. 323, 12. 324, 3. 325, 1. 329, 23; 48". 330, 481; 502; 40h. 333, 1; 4. 334, 32. 336, 11. 337, 12; 45% 343- 368 passim. 380, 54b. 381, 33. 388, 4. 389,3; 9. 394, 29. 404, 22. 407, 42»; 45b. 408, 17. 409, 4. 414, 17. 417, 15. 437, 29; 34. 438, 21. 447, 24, 450, 10. 455, 30. 461, 41a; 33%, 465, 21. 473, 37. 414, 26a. 476, 14. 477, 27. 48b, 9. 487, 14; 36. 490—500 passim. 501, 8 ff. 503, 34. 504, 10; 11; 23. 509, 16. 513, 35. 531, 23. 5839, 31. 541, 24; 28. 549, 42h. 555, 39b. 562, 35; 37. 577, 32ff.; 42. 578, 14; 28. 579, 5ff, 606, 168 ff. 612, 28; 29; 96^; 52b. 616, 36". 629, 2. 631, 18. 658, 554. 663, 46b. 668, 4; 43; 46%. 675, 9. 703. 704. 707. 708. 739, 28Vff.; 46D; 48D, 740-757 passim. 766, 49. 768, 44a; 35b, 777, 27. 788, 11. 789, 37. 790, 15; 30; 31. 791, 2. 793, 14. 796, 39; 47. 797. 798, 11. 801, 25. 803, 18; 22. 807, 5. 809, 4; 7. 810, 12; 32 ff. 821, 32. 842, 89. 898, 16. 899, 32a; 33a, 1012, 16. Vgl. Kóln. — Dieci di Balia 18, 36b, 25, 31b; 38b, 26, 42b. 29, 36^. 104, 48^. 107, 48b. 149, 49», 158, 45*. 201, 38*. 819, 38bff. 349, 23. 359, 24. 361, 27. 365, 7. 487, 31. 488, 15. 499, 40. 500, 11. 703, 50%, 704, 38%, 705, 7. 744, 9; 86. — Vexillifer justitie 361, 9. 363, 11. 365, 37. 366, 14. — Priores artium 361, 9. 563, 10; 24. 365, 37. 366, 14. 706, 48b. 707, 471; 502. 708, 504; 43b, 743, 2. 744, 42b. 752, 48b. — Kon- sisterium 743, 2. — Staatskanzler s. Bruni. — Kommissare 862, 53". — Gesandte an K. Sig- mund 109, 192; 234. 293, 30. 294, 3. 465, 21. 708, 39. 754, 35. 755, 16. Vgl. Albizzi, Bene, Guasconi, Guicciardini, Martini, Montegonzi, Pan- dolfini, Popoleschi, Salvetti, Soderini, Tornabuoni. — Desgl. an Papst Martin s. Albizzi, Martini, Pan- dolfini. — Desgl. an Papst Eugen s. Gianni, Nigi, Peruzzi, Strozzi. — Desgl. an d. Konzil 745, 1; 23. 768, 13; 36%; 30b; 88b. 798, 29. 802, 34. 809, 5; 6; 8. — Desgl. nach Ferrara s. Medici, Strozzi. — Desgl. nach Mantua 201, 33h. — 138*
Strana 1094
1094 Desgl. nach Savoyen s. Castellani, Rucellai, Strozzi. — Desgl. nach Venedig 703, 48b. Vgl. Albizzi, Bechanugiis, Davanzati, Ridolfi, Strozzi, Tornabuoni. — Boten, Couriere 367, 44^; 36b. 606, 26a ff.; 12b ff. Vgl. auch Piero. — Prilaten 168, 482. 810, 35. — Kaufleute 108, 48b. Vgl. Alberti, — "Truppen 294, 35. 330, 42^. 354, 18. 855, 2. 360, 19. 863, 14. 446, 35. 460, 43. 491, 14. 497, 14; 15; 18; 26; 30; 32. 509, 17; 19. 613, 7. 721, 26. 743, 9. 749, 16. — Condottieri 164, 28. 361, 33 ff. 362, 1ff.; 12; 28; 46%, 447, 99. 535, 7. 702, 80. Vgl. Ariete, Cotignola, Picci- nino, Tollentino. — Schiffskapitän s. Mobilia — Galeeren 742, 9. 744, 4; 9; 20. — Anhänger, Schutzbefohlene, Verbündete 200, 9. 365, 16. 368, 7. 497, 4. 749, 22; 28; 32, — Liga mit Venedig s. Venedig. Fojano (Foyanum) s. v. Siena 719, 424. Foix (Fois, Fus, de Fuxo) s. v. Toulouse, Pierre de —, seit 1431 Kard.-Bischof von Albano, f 1464, päpstl. Legat u. Präsident im Konzil 490, 12. 622, 9. 662, 51a. 668, 40a, 793, 21. — Sein Bruder 490, 12. Folehi (Fulehus), Benedetto, von Forli, Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 12, 47b. 21, 43^; 32b. 81, 11; 89«; 22^. 49, 11; 1T. 50, 48». 51, 41^. 89, 44b. 83, 31. 88, 403; 44^; 21b; 30b. 96, 9; 27%, 118, 50a. 119, 1, 3. 124, 11. 142, 6; 7. Desgl an Papst Martin 31, 14; 50a. 84, 4; 5; 9. 118, 51^; 375ff. 190, 45b. 121, 29. 129, 1; b1^ff. 123, 5. 194, 3. 125, 8. Gesandter K. Sigmunds 118, 28. 120, 43». 128, 41b. Desgl. Papst Martins 32, 16ff. Desgl. d. Griechischen Kaisers 119, 3; 46b. Foliano, Johannes Taliano de —, Sohn des Carolus, in Parma 172, 21. Fonseca, Petrus da —, seit 1413 Kard.-Diakon tit. s. Augeli, 1 1422: 656, 48*. Fontanella n. ó. v. Crema 639, 38. Forli (Forlivium, Furlivium) s. w. v. Ravenna, Bischof Johannes Caffarelli 1427-1437, ÿ 1460, päpstl. Gouverneur in Perugia 787, 16. — Stadt, Bürger s. Folchi. Fortebraccio (Fortebrachiis, Fortebratez, Fortebrecz), Niecoló de —, Condottiere 353, 384. 461, 2; 3. 463, 7; 10; 22b; 26b. 503, 34. 718, 54%; 31b. 759, 35. 766, 45. 791, 44a. 793, 5. 803, 42. 805, 22, 821, 37. 847, 31. Toscari, Francesco, Doge von Venedig 1423-1457: 26, 42b. 29, 35b. 96, 46b. 106, 44; 49^. 110, 15. 114, 44b. 321, 23. 490, 37. 801, 12. 806, 8. 819, 47^ ff. 818, 15ff. 815,3. 817,19. Gesandter nach Konstanz 1418: 807, 1. — ser Marco, in Venedig, Bruder des Dogen Fran- cesco, sapiens terrarum etc. 326, 25. 328, 7; 40. 369, 5. 370, 19. 491, 24. 492, 43. 190, 9; 28. 191, 29. 198, 42. 195, 35. Tosco, Angelotto, Bischof von Cava 1426-1444, seit 1481 Kard.-Priester tit. s. Marci 300, 26. 418, 32. 621, 36. 622, 10. 662, 38b. 668, 40*. 716, 43b. 132, 30. 116, 36. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Nameii. Francesco, Casuccio, in Siena 293, 384, Francisci, Johannes, in Frankfurt, Gesandter an K, Sigmund 549, 46b. Vgl. Johannes. Franciscus, Sohn d. Grafen Georg von Szekler Land 196, 29. — BSekretür d. Herzogs v. Mailand s. Barbavara. — Kanzleibeamter K. Sigmunds s. Bunzlau. — püpstl. Kubikular 419, 6. Franczenhenne, Bote Frankfurts 917, 12; 21. Franken (Frankonia) 403, 48b. 536, 6. 539, 46b, 830, 46. 922, 40. 939, 37. 943, 25. 945, 14. 1000, 6. 1004, 35. 1009, 16. 1014, 14. — Reichsstindo 926, 33. 1007, 28. 1014, 25ff. — Städte 114, 22. 511, 484. 874, 18. 945, 4. Vgl. Rothenburg, Schweinfurt, Weißenburg, Windsheim. — Ihr Vor- ort s. Nürnberg. — Linder mit Friinkischem Recht 952, 19; 25. Frankfurt, Domherr s. Sehwabock. — Stadt 5, 33b. 11, 32. 18, 42^. 50, 18. 65, 20. 69, 8; 172; 20b; 834^; 35b; 42b, 71, 11. 197, 812 ff. 232, 28. 245, 15 ff. 250, 43. 251, 48^. 254, 98. 255, 87. 259, 35. 261-265 passim. 279, 2T. 275, 42a; 36b, 484, 471. 502, 12. 505, 9. 511, 18. 519, 40». 592, 45b, 593, 39:3. 595, 11; 37. 526, 1; 8; 27. 532, 9; 15. 540, 40. 542-550 passim. 589, 15. 590, 84. 591, 50. 611, 39b. 745, 39» ff. 754, 461. 834, 49b, 851, 14; 15; 23; 42b; 51b, 852, 7; 13ff.; 34; 472; 43b. 855, 34; 38; 42. 856, 7. 865, 40%, 868, 28. 869- 898 passim. 905-924 passim. 1032, 12; 16. 1085, 12. — Bürgermeister und Rat 69, 48%; 542; 18b, 71, 30. 265, 28. 526, 18. 542, 40. 543, 21. 547, 25; 36b. 548, 481; bla, 869, 46b. 878, 24. 886, 43; 44. 888, 14. 889, 19. 913, 21. — Die Neun, wohl ein Ratsausschuf 874, 21. — Ratsherren 852, 8. 917, 27. 921,25. — Schöffen 908, 21. — Bürger 881, 11. Vgl. Liechtenstein, Rokoch. — Kanzlei 864, 31. — Stadtschreiber s. Johannes, Odern- heim, Offstein. — Gesandte 5, 34b. 547,22. Vgl. Francisci, Johannes, NuhuB, Schwarzenberg, Steinen- huse, Stralenberg, Wacker. — Boten 139, 8. 245, 19. 548, 37b. 869, 6. 871, 19. 874, 47m, 880, 8. Vgl. Franczenhenne, Scholmecher. — Kaufleute 50, 21. — Goldschmiede s. Bartholomüus, Preym- bam. — Biichsenschiitz s, Kangisser. — Knechte 260, 4. — Schiffsknechte 526, 16; 19. — Rats- schiff 526, 18. — BarfüBerkirche 917, 27. — Reichstag Nov. 1412: 2, 9. Desgl. Nov. u. Dez. 1427: 485, 40b. 925, 15. Desgl. Okt. 1431: 205, 17. 206, 3; 36^; 89a, 399, 23ff. 517, 37%. — Tag d. päpstl. Kardinallegaten Sept. 1427: 66, 442, — Kurfürstentag Okt. 1432: 524-534. 572, 18. 574, 2. 652, 52u, 659, 20. 853, 44. Desgl. Sept. 1433: 951, 46; 47b. 1027, 4. 1030, 10 ff. — Fürsten- u. Herrontag Mai 1433: 528, 52b. 635, 442, 896-918. 1013, 35 ff. 1014, 5ff. — Minz- approbationstag März 1433: 857, 13. 862, 46, 888-895 passim. 918, 2; 425, — Minztag Mai 1433: 897, 9. 905-918. Desgl. Juni 1433: 912, 38. 916, 33. 918-994. — Gesandtenkonferenz Dez.
1094 Desgl. nach Savoyen s. Castellani, Rucellai, Strozzi. — Desgl. nach Venedig 703, 48b. Vgl. Albizzi, Bechanugiis, Davanzati, Ridolfi, Strozzi, Tornabuoni. — Boten, Couriere 367, 44^; 36b. 606, 26a ff.; 12b ff. Vgl. auch Piero. — Prilaten 168, 482. 810, 35. — Kaufleute 108, 48b. Vgl. Alberti, — "Truppen 294, 35. 330, 42^. 354, 18. 855, 2. 360, 19. 863, 14. 446, 35. 460, 43. 491, 14. 497, 14; 15; 18; 26; 30; 32. 509, 17; 19. 613, 7. 721, 26. 743, 9. 749, 16. — Condottieri 164, 28. 361, 33 ff. 362, 1ff.; 12; 28; 46%, 447, 99. 535, 7. 702, 80. Vgl. Ariete, Cotignola, Picci- nino, Tollentino. — Schiffskapitän s. Mobilia — Galeeren 742, 9. 744, 4; 9; 20. — Anhänger, Schutzbefohlene, Verbündete 200, 9. 365, 16. 368, 7. 497, 4. 749, 22; 28; 32, — Liga mit Venedig s. Venedig. Fojano (Foyanum) s. v. Siena 719, 424. Foix (Fois, Fus, de Fuxo) s. v. Toulouse, Pierre de —, seit 1431 Kard.-Bischof von Albano, f 1464, päpstl. Legat u. Präsident im Konzil 490, 12. 622, 9. 662, 51a. 668, 40a, 793, 21. — Sein Bruder 490, 12. Folehi (Fulehus), Benedetto, von Forli, Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 12, 47b. 21, 43^; 32b. 81, 11; 89«; 22^. 49, 11; 1T. 50, 48». 51, 41^. 89, 44b. 83, 31. 88, 403; 44^; 21b; 30b. 96, 9; 27%, 118, 50a. 119, 1, 3. 124, 11. 142, 6; 7. Desgl an Papst Martin 31, 14; 50a. 84, 4; 5; 9. 118, 51^; 375ff. 190, 45b. 121, 29. 129, 1; b1^ff. 123, 5. 194, 3. 125, 8. Gesandter K. Sigmunds 118, 28. 120, 43». 128, 41b. Desgl. Papst Martins 32, 16ff. Desgl. d. Griechischen Kaisers 119, 3; 46b. Foliano, Johannes Taliano de —, Sohn des Carolus, in Parma 172, 21. Fonseca, Petrus da —, seit 1413 Kard.-Diakon tit. s. Augeli, 1 1422: 656, 48*. Fontanella n. ó. v. Crema 639, 38. Forli (Forlivium, Furlivium) s. w. v. Ravenna, Bischof Johannes Caffarelli 1427-1437, ÿ 1460, päpstl. Gouverneur in Perugia 787, 16. — Stadt, Bürger s. Folchi. Fortebraccio (Fortebrachiis, Fortebratez, Fortebrecz), Niecoló de —, Condottiere 353, 384. 461, 2; 3. 463, 7; 10; 22b; 26b. 503, 34. 718, 54%; 31b. 759, 35. 766, 45. 791, 44a. 793, 5. 803, 42. 805, 22, 821, 37. 847, 31. Toscari, Francesco, Doge von Venedig 1423-1457: 26, 42b. 29, 35b. 96, 46b. 106, 44; 49^. 110, 15. 114, 44b. 321, 23. 490, 37. 801, 12. 806, 8. 819, 47^ ff. 818, 15ff. 815,3. 817,19. Gesandter nach Konstanz 1418: 807, 1. — ser Marco, in Venedig, Bruder des Dogen Fran- cesco, sapiens terrarum etc. 326, 25. 328, 7; 40. 369, 5. 370, 19. 491, 24. 492, 43. 190, 9; 28. 191, 29. 198, 42. 195, 35. Tosco, Angelotto, Bischof von Cava 1426-1444, seit 1481 Kard.-Priester tit. s. Marci 300, 26. 418, 32. 621, 36. 622, 10. 662, 38b. 668, 40*. 716, 43b. 132, 30. 116, 36. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Nameii. Francesco, Casuccio, in Siena 293, 384, Francisci, Johannes, in Frankfurt, Gesandter an K, Sigmund 549, 46b. Vgl. Johannes. Franciscus, Sohn d. Grafen Georg von Szekler Land 196, 29. — BSekretür d. Herzogs v. Mailand s. Barbavara. — Kanzleibeamter K. Sigmunds s. Bunzlau. — püpstl. Kubikular 419, 6. Franczenhenne, Bote Frankfurts 917, 12; 21. Franken (Frankonia) 403, 48b. 536, 6. 539, 46b, 830, 46. 922, 40. 939, 37. 943, 25. 945, 14. 1000, 6. 1004, 35. 1009, 16. 1014, 14. — Reichsstindo 926, 33. 1007, 28. 1014, 25ff. — Städte 114, 22. 511, 484. 874, 18. 945, 4. Vgl. Rothenburg, Schweinfurt, Weißenburg, Windsheim. — Ihr Vor- ort s. Nürnberg. — Linder mit Friinkischem Recht 952, 19; 25. Frankfurt, Domherr s. Sehwabock. — Stadt 5, 33b. 11, 32. 18, 42^. 50, 18. 65, 20. 69, 8; 172; 20b; 834^; 35b; 42b, 71, 11. 197, 812 ff. 232, 28. 245, 15 ff. 250, 43. 251, 48^. 254, 98. 255, 87. 259, 35. 261-265 passim. 279, 2T. 275, 42a; 36b, 484, 471. 502, 12. 505, 9. 511, 18. 519, 40». 592, 45b, 593, 39:3. 595, 11; 37. 526, 1; 8; 27. 532, 9; 15. 540, 40. 542-550 passim. 589, 15. 590, 84. 591, 50. 611, 39b. 745, 39» ff. 754, 461. 834, 49b, 851, 14; 15; 23; 42b; 51b, 852, 7; 13ff.; 34; 472; 43b. 855, 34; 38; 42. 856, 7. 865, 40%, 868, 28. 869- 898 passim. 905-924 passim. 1032, 12; 16. 1085, 12. — Bürgermeister und Rat 69, 48%; 542; 18b, 71, 30. 265, 28. 526, 18. 542, 40. 543, 21. 547, 25; 36b. 548, 481; bla, 869, 46b. 878, 24. 886, 43; 44. 888, 14. 889, 19. 913, 21. — Die Neun, wohl ein Ratsausschuf 874, 21. — Ratsherren 852, 8. 917, 27. 921,25. — Schöffen 908, 21. — Bürger 881, 11. Vgl. Liechtenstein, Rokoch. — Kanzlei 864, 31. — Stadtschreiber s. Johannes, Odern- heim, Offstein. — Gesandte 5, 34b. 547,22. Vgl. Francisci, Johannes, NuhuB, Schwarzenberg, Steinen- huse, Stralenberg, Wacker. — Boten 139, 8. 245, 19. 548, 37b. 869, 6. 871, 19. 874, 47m, 880, 8. Vgl. Franczenhenne, Scholmecher. — Kaufleute 50, 21. — Goldschmiede s. Bartholomüus, Preym- bam. — Biichsenschiitz s, Kangisser. — Knechte 260, 4. — Schiffsknechte 526, 16; 19. — Rats- schiff 526, 18. — BarfüBerkirche 917, 27. — Reichstag Nov. 1412: 2, 9. Desgl. Nov. u. Dez. 1427: 485, 40b. 925, 15. Desgl. Okt. 1431: 205, 17. 206, 3; 36^; 89a, 399, 23ff. 517, 37%. — Tag d. päpstl. Kardinallegaten Sept. 1427: 66, 442, — Kurfürstentag Okt. 1432: 524-534. 572, 18. 574, 2. 652, 52u, 659, 20. 853, 44. Desgl. Sept. 1433: 951, 46; 47b. 1027, 4. 1030, 10 ff. — Fürsten- u. Herrontag Mai 1433: 528, 52b. 635, 442, 896-918. 1013, 35 ff. 1014, 5ff. — Minz- approbationstag März 1433: 857, 13. 862, 46, 888-895 passim. 918, 2; 425, — Minztag Mai 1433: 897, 9. 905-918. Desgl. Juni 1433: 912, 38. 916, 33. 918-994. — Gesandtenkonferenz Dez.
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Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1434: 867, 39. — Provinzialkonzil 428, 7. — Messe u. Besucher derselben 264, 1. 548, 29a; 412; 50b. 549, 6^; 412; 58^; 27b. 851, 7; 12; 23. 852, 8. 85b, 33. 860, 3. 876, 34b. 885, 3b. 886, 9. 891,26. 894, 35. — Reichssteuer 259, 38. 502, 27. 547, 28. 1035, 19. — Reichsmünzstütto 69, 31a, 850, 19; 21. 851, 18; 21f.; 43b; 47b. 855, 39. 862, 49а. 872, 50b. 873, 48b. 875, 44 b, 876, 34^. 885, 2. 890, 22. 891, 12. 919, 17. 918, 7; 26. — Minzmeister s. Proglin, Scherff, Winter- bach. — Wardein 851, 29. 915, 18. Vgl. Dern- bach. — Miinzprobierer s. Guldenlewe. — Frank- furter Währung 878, 4808; 485, 885, 21. — Keuchergericht s. Kaichen. Frankreich (Francia, Franken , Gallia), K. Karl der Große s. Deutschland. — K. Karl VI. 1380-1422: 2, 34, 164, 34 ff, — K. Karl VIT. 1422-1461: 8, 96. 24, 18. 98, 44. 99, 381; 45*; 45b. 139, 24; 36. 183, 12; 16; 18; 42^, 184, 47%, 188, 42%, 1906, 34. 297, 40a, 332, 7. 389, 31b. 407, 98. 408, 40*; 48a, 411, 41b, 413, 414. 429, 4. 445, 40^; 38b; 42b, 4805, 3. 503, 28. 529, 30. 578, 18ff; 97". 584, 90. 657, 45%, 674, 46a. 793, 298. — Sein Hof 573, 402; 45b, — Grand-Chambellan s. La Trémoille. — Rat, Marschall s. Saignet. — Gesandte 389, 11 ff. 394, 37. 423, 23. 485, 29%. 657, 8. 674, 33%, Vgl. Beuria, Bourges, Charles, Clermont, Cormery, Coutances, Desquay, Digne, Lyon, Orléans, Senlis, Tours, Villafranca. — Land 141, 17. 164, 35. 183, 404; 444. 200, 17. 201, 37%, 203, 4. 302, 31^. 389, 8. 418, 19. 493, 22. 445, 8. 450, 37%, 451, 11. 477, 39^. 481, 6. 508, 40. 514, 15. 531, 21. 622, 40%, 655, 27. — Fürsten 204,83. — Prülaten, Erzbischófe, Bischüfe 445, 41^ff. 485, 28). 573, 21. 657, 50% 674, 34 b, — Doktoren 967, 29 ff. Frauenberger, der, in Baiern 988, 16. Freiburg (Friburg) i. Breisgau 191, 37. 978, 6. — Gesandte 990, 40. — i. d. Schweiz 188, 31. 189, 16. Freising, Bischof Nikodemus della Scala 1429-1443: 186, 26%. 189, 53a, 566, 11. 569, 27. 644, 44v. 862, 27. 969, 8; 18. Gesandter d. Konzils 522, 2; 11 £; 46^; 395; 45^, 593, 5. 534, 1. 574, 1. 652, 34. 654, 43. 655, 1; 84; 38. — Sein Vikar s. Grünwalder. — Bistum 686, 19. — Benediktinerklóster 554, 37, -— Deren Vertreter im Konzil s. Stóckel, — Stadt 185, 41. — Propst zu St. Andreas s. Fleckel. Frer i. d. Diózese Schleswig (— Frórup a. d. Treene п. №. v. Schleswig ?), Kurat daselbst s. Weghennere. Freudenberg, Albrecht von —, Rat Pfalzgraf Lud- wigs III.: 927, 36. 954, 34; 44h; 46%, Freudenberger, Johannes, Skriptor d. Konzils 589, 16. 636, 50%, Friaul (Forum Julii, Frigoli, Frioli, Friulo, Friuoli, Fryol) 2, 11. 9, 40^; 47^. 12, 18; 30. 14, 43. 18, 23. 22, 41h». 25, 11. 36, 24. 37, 3; 6; 26. 1(95 49, 38^. 86, 9. 94, 48^. 101, 205. 127, 49a, 159, 22. 284, 18. 290, 6; 15. 313, 28. 320, 23; 37%. 322, 42, 336, 6. 343, 37. 501, 6. 610, 10. 611, 36. 612, 42^; 462, 801, 11. 805, 2. 806, 32. — Venetian. Statthalter daselbst s. Dandolo. — Nach- : bargobicte 313, 29. Friburger, Hans, Bürgermeister von Rottweil 550, 41. 551, 48а, ` Fride, Peter, Offizial d. Bischofs v. Passau, T 1454: 605, 8. Friedberg i. Oberbaiern 6. у. Augsburg 1007, 16. — i. d. Wetterau n. v. Frankfurt 511, 47b, 549, 44^, 1032, 165. Friedrich, Magister, in d. Umgebung des Auditors Heinrieh Fleckel, Gesandter d. Konzils 635, 49^ ff. 865, 32. Fries, Peter, vegulierter Augustinerchorherr in Inders- dorf, im Gefolge Hzg. Wilhelms v. Baiern 181, 47%. 557, 12; 464. 560, 10; 15; 22; 25; 464, 603, 5221f. 627, 24. Gesandter d. Konzils an K. Sigmund 457, 41%; 441; 46a, 571, 12, 572, 18. 575, 22, 576, 47%, 598, 44%. 594, 19. 625, 41. 626, 29. 637, 45. 638, 30. 672, 26; 481; 41b; 43%, 675, 51%; 48%, 680, 10. 688, 40%, 693, 31. 694, 22а; 46b. 734, 26. 862, 16. Frischhammer, Jakob, Lie, in jure can., Vertreter d, Erzbischofs v. Salzburg im Konzil 517, 33. Frischmiit, Hermann, Büchsenmeister K. Sigmunds 162, 33b; 43b; 47b. S. Fruttuoso a. d. Ligurischen Küste zw. Nervi u. Rapallo 321, 42. Fuchs, Heinrich, Amtmann zu Spockfeld 475, 91. 510, 90^. 552, 18. 955, 18. Fünfkirehen (Quinqueecclesie) i. Ungarn, Bischof Heinrich Johannes Czirkel 1491-1445: 699, 19. — Propst Mathias (Matheus) de Gatalowetz, Vize- kanzler K. Sigmunds 196, 19. 351, 34b. 415, 511, 451, 48%, Kanzler 173, 23. Gesandter an d. Herzog v. Mailand 166, 20. 167,19. 168, 31. 173, 5. 174, 20; 28. 175, 5; 11 ff. 176, 1. 202, 52a; 35». l'ürspünger, die, Rittergesellschaft in Franken 552, 18. Fürstenberg (Furstenberg) i. Baden s. ó. v. Donau- eschingen, die jungen Grafen von —, 967, 39. — Graf Heinrich VII. von —, 1408-1441: 973, 5; 38a, Firstenburg (Furstenstein), SchloB a. d. Etsch n. v. Glurns i. Tirol 182, 1; 409. 184, 41», Furlanus, Bote K. Sigmunds 23, 47^, Furt, Freigraf Johann von —, s. Vórde. ©. Gabbriolli, Christoforo d'Andrea de —, Gesandter Sienas an d. Kónig v. Aragon 759, 17. Gabriel, Erzengel 828, 7. Gürtringen (Gertringen) n. w. v. Tübingen, Heinrich von —, Vogt d. Pfen. Ludwig 989, 38. Galhardus, Skriptor i. d. püpstl. Kanzlei 667, 38.
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1434: 867, 39. — Provinzialkonzil 428, 7. — Messe u. Besucher derselben 264, 1. 548, 29a; 412; 50b. 549, 6^; 412; 58^; 27b. 851, 7; 12; 23. 852, 8. 85b, 33. 860, 3. 876, 34b. 885, 3b. 886, 9. 891,26. 894, 35. — Reichssteuer 259, 38. 502, 27. 547, 28. 1035, 19. — Reichsmünzstütto 69, 31a, 850, 19; 21. 851, 18; 21f.; 43b; 47b. 855, 39. 862, 49а. 872, 50b. 873, 48b. 875, 44 b, 876, 34^. 885, 2. 890, 22. 891, 12. 919, 17. 918, 7; 26. — Minzmeister s. Proglin, Scherff, Winter- bach. — Wardein 851, 29. 915, 18. Vgl. Dern- bach. — Miinzprobierer s. Guldenlewe. — Frank- furter Währung 878, 4808; 485, 885, 21. — Keuchergericht s. Kaichen. Frankreich (Francia, Franken , Gallia), K. Karl der Große s. Deutschland. — K. Karl VI. 1380-1422: 2, 34, 164, 34 ff, — K. Karl VIT. 1422-1461: 8, 96. 24, 18. 98, 44. 99, 381; 45*; 45b. 139, 24; 36. 183, 12; 16; 18; 42^, 184, 47%, 188, 42%, 1906, 34. 297, 40a, 332, 7. 389, 31b. 407, 98. 408, 40*; 48a, 411, 41b, 413, 414. 429, 4. 445, 40^; 38b; 42b, 4805, 3. 503, 28. 529, 30. 578, 18ff; 97". 584, 90. 657, 45%, 674, 46a. 793, 298. — Sein Hof 573, 402; 45b, — Grand-Chambellan s. La Trémoille. — Rat, Marschall s. Saignet. — Gesandte 389, 11 ff. 394, 37. 423, 23. 485, 29%. 657, 8. 674, 33%, Vgl. Beuria, Bourges, Charles, Clermont, Cormery, Coutances, Desquay, Digne, Lyon, Orléans, Senlis, Tours, Villafranca. — Land 141, 17. 164, 35. 183, 404; 444. 200, 17. 201, 37%, 203, 4. 302, 31^. 389, 8. 418, 19. 493, 22. 445, 8. 450, 37%, 451, 11. 477, 39^. 481, 6. 508, 40. 514, 15. 531, 21. 622, 40%, 655, 27. — Fürsten 204,83. — Prülaten, Erzbischófe, Bischüfe 445, 41^ff. 485, 28). 573, 21. 657, 50% 674, 34 b, — Doktoren 967, 29 ff. Frauenberger, der, in Baiern 988, 16. Freiburg (Friburg) i. Breisgau 191, 37. 978, 6. — Gesandte 990, 40. — i. d. Schweiz 188, 31. 189, 16. Freising, Bischof Nikodemus della Scala 1429-1443: 186, 26%. 189, 53a, 566, 11. 569, 27. 644, 44v. 862, 27. 969, 8; 18. Gesandter d. Konzils 522, 2; 11 £; 46^; 395; 45^, 593, 5. 534, 1. 574, 1. 652, 34. 654, 43. 655, 1; 84; 38. — Sein Vikar s. Grünwalder. — Bistum 686, 19. — Benediktinerklóster 554, 37, -— Deren Vertreter im Konzil s. Stóckel, — Stadt 185, 41. — Propst zu St. Andreas s. Fleckel. Frer i. d. Diózese Schleswig (— Frórup a. d. Treene п. №. v. Schleswig ?), Kurat daselbst s. Weghennere. Freudenberg, Albrecht von —, Rat Pfalzgraf Lud- wigs III.: 927, 36. 954, 34; 44h; 46%, Freudenberger, Johannes, Skriptor d. Konzils 589, 16. 636, 50%, Friaul (Forum Julii, Frigoli, Frioli, Friulo, Friuoli, Fryol) 2, 11. 9, 40^; 47^. 12, 18; 30. 14, 43. 18, 23. 22, 41h». 25, 11. 36, 24. 37, 3; 6; 26. 1(95 49, 38^. 86, 9. 94, 48^. 101, 205. 127, 49a, 159, 22. 284, 18. 290, 6; 15. 313, 28. 320, 23; 37%. 322, 42, 336, 6. 343, 37. 501, 6. 610, 10. 611, 36. 612, 42^; 462, 801, 11. 805, 2. 806, 32. — Venetian. Statthalter daselbst s. Dandolo. — Nach- : bargobicte 313, 29. Friburger, Hans, Bürgermeister von Rottweil 550, 41. 551, 48а, ` Fride, Peter, Offizial d. Bischofs v. Passau, T 1454: 605, 8. Friedberg i. Oberbaiern 6. у. Augsburg 1007, 16. — i. d. Wetterau n. v. Frankfurt 511, 47b, 549, 44^, 1032, 165. Friedrich, Magister, in d. Umgebung des Auditors Heinrieh Fleckel, Gesandter d. Konzils 635, 49^ ff. 865, 32. Fries, Peter, vegulierter Augustinerchorherr in Inders- dorf, im Gefolge Hzg. Wilhelms v. Baiern 181, 47%. 557, 12; 464. 560, 10; 15; 22; 25; 464, 603, 5221f. 627, 24. Gesandter d. Konzils an K. Sigmund 457, 41%; 441; 46a, 571, 12, 572, 18. 575, 22, 576, 47%, 598, 44%. 594, 19. 625, 41. 626, 29. 637, 45. 638, 30. 672, 26; 481; 41b; 43%, 675, 51%; 48%, 680, 10. 688, 40%, 693, 31. 694, 22а; 46b. 734, 26. 862, 16. Frischhammer, Jakob, Lie, in jure can., Vertreter d, Erzbischofs v. Salzburg im Konzil 517, 33. Frischmiit, Hermann, Büchsenmeister K. Sigmunds 162, 33b; 43b; 47b. S. Fruttuoso a. d. Ligurischen Küste zw. Nervi u. Rapallo 321, 42. Fuchs, Heinrich, Amtmann zu Spockfeld 475, 91. 510, 90^. 552, 18. 955, 18. Fünfkirehen (Quinqueecclesie) i. Ungarn, Bischof Heinrich Johannes Czirkel 1491-1445: 699, 19. — Propst Mathias (Matheus) de Gatalowetz, Vize- kanzler K. Sigmunds 196, 19. 351, 34b. 415, 511, 451, 48%, Kanzler 173, 23. Gesandter an d. Herzog v. Mailand 166, 20. 167,19. 168, 31. 173, 5. 174, 20; 28. 175, 5; 11 ff. 176, 1. 202, 52a; 35». l'ürspünger, die, Rittergesellschaft in Franken 552, 18. Fürstenberg (Furstenberg) i. Baden s. ó. v. Donau- eschingen, die jungen Grafen von —, 967, 39. — Graf Heinrich VII. von —, 1408-1441: 973, 5; 38a, Firstenburg (Furstenstein), SchloB a. d. Etsch n. v. Glurns i. Tirol 182, 1; 409. 184, 41», Furlanus, Bote K. Sigmunds 23, 47^, Furt, Freigraf Johann von —, s. Vórde. ©. Gabbriolli, Christoforo d'Andrea de —, Gesandter Sienas an d. Kónig v. Aragon 759, 17. Gabriel, Erzengel 828, 7. Gürtringen (Gertringen) n. w. v. Tübingen, Heinrich von —, Vogt d. Pfen. Ludwig 989, 38. Galhardus, Skriptor i. d. püpstl. Kanzlei 667, 38.
Strana 1096
1096 Galiacii, Hugo, Abt von Perugia 419, 3. Gallarate (Galarate) n. w. v. Mailand, Johannes de —, Sohn des Aluisius 172, 32. Gallera bei Sutri, Kastell d. Kardinals Orsini 720, 6. Galliate n. 6. v. Novara 87, 4. Gallina, Giovanni Francesco, Gesandter d. Herzogs v. Mailand 491, 41». Gallipoli an d. Dardanellen 98, 17; 31. 102, 31; 38. 103, 2. 116, 39. Galteri, Michael, Domherr von Bayeux, Notar d. Konzils 310, 50% 675, 24. Gambassi (Ganbassi) n. à. v. Volterra 615, 442; 462. Gambaylota, Petrus, Fumiliaris d. Herzogs v. Mai- land u. dessen Gesandter an K. Sigmund 21, 471. Gara 0. v. Moháes, Nikolaus von —, Palatin von Ungarn (der grofie Graf, magnus comes), 21, 41". 40, 16. 145, 49*; 31%, 282, 12 ff. 315, 15. 319, 18/f. 484, 18. 512, 41%, 646, 3. Gesaudter K. Sigmunds an Venedig 26, 180. — Sein Gesandter nach Venedig s. Donsa. Garbagnate (Garbagniate) n. w. v. Mailand, Donatus de -—, Sohn des Thomasius, in Mailand 176, 10. — Thomas de —, Sohn des Dionisius, in Mailand 176, 7. Garfagnana, Landschaft n. v. Lucca 279, 14, Garisendis, T. do —, päpstl. Kanzleibeamter 821, 14. Garrila s. Carillo. Garsie, P., püpstl. Kanzleibeamter 483, 9. Garzonibus, ser Franciscus de —, in Venedig, sapiens terrarum ete. 391, 18. 499, 42. 166, 33. 788, 15. 189, 91. 191, 15. 192, 46. 198, 41. 195, 94. 198, 38. 800, 19. 804, 11. 806, 4. 808, 25. 811, 7; 21. 815, 36. Gattamellata, pipstl. Condottiere 766, 43. 799, 59. 802, 28. Gatz (Gacze), Peter, Münzmeister in Basel 850, 23. 879, 36. 885, 29; 32; 37. 891, 4. 911, 14. 914, 26. 915, 12. ; Gazaria s. Agazaria. Geiseler, Mathäus, Ratsherr in Görlitz 508, 47°. Geldern, Kaufleute daselbst 532, 8. Gelnhausen (Geilnhuson) a. d. Kinzig i. d. Wotterau, Johann von —, s. Maulbronn. — Stadt 511, 48b, 542, 48), Genf, Graf Philipp (comes Gebennensis), Sohn d. Hzg. Amadeus VIII. von Savoyen, 1434-1444: 128, 391, 151, 35. Genfer See 320, 382. Geno, Marco, in Venedig, Gesandtor nach Savoyen 319, 40aff.; 41%; 49%, Genua (Janua, Jenaw, Genova), Erzbischof Petrus de Georgiis 1429-1436: 210, 44%, 226, 44b, — Sein Vertreter im Konzil s. Albenga. — Doge s. Campofregoso. — der Herr von —, s. Visconti. — Mailünd. Statt- halter s. Barbavara, Mailand (Erzbf. Bartolommeo). — Mailiind, Wüchter (guardia) 32, 25^. — Stadt, Genuesen 6, 1. 15, 14. 19, 23. 32, 25*. 40, 26. 41, 4; 7; 15. 50, 4. 52, 10. 59, 37. 60, 50a, 62, 5. 72, 7; 8. 74, 36; 38; 41. 75. 77, 31; Alabetisehes Register der Orts- und Porsonen-Namen. 34. 78, 8; 11. 79, 50%. 80, 20; 27; 31; 33. 81, 8; 6; 9; 22. 85, 43. 86, 42. 91, 13; 19; 21; 23, 92, 9f.; 31. 93, 9; 11; 14. 127, 42». 169, 311, 170, 17 f.; 408. 171, 1; 26 ff. 193, 28. 287, 44^, 291, 26. 315, 46b. 399, 24. 382, 4. 340, 15. 344. 30. 348, 12; 31. 364, 29ff. 366, 3. 434, 42. 435, 1. 504, 12. 609, 39*. 641, 11. 708, 10. 751, 29. 753, 4; 25%; 412, 755, 11; 51b. 756, 19; 99, 797, 23. 846, 50b. 847, 43%. — Balia 752, 22. — Gesandte an K. Sigmund s. Bondenario, Cattaneo, Justiniano, Spinola, Usodimare. — Exilierte 87, 44", 321, 44a, — Truppen 609, 421, — Tlotte 100, 45b. 287, 44v. 321, 43". 347, 9. — Abt von S. Stefano s. Imperiali. Georg, Abt von St. Egidien in Nürnberg 830, 47. Georg, Schreiber Hzg. Heinrichs v. Baiern u. dessen Gesandter an K. Sigmund 139, 46 1. 185, 24, 186, 6. St. Georg n. 6. v. Kronstadt 12, 1. 113, 45a, Georgenschild, Gesellschaft mit dem —, s. Ritterbund. Gerardus, päpstl. Notar u. Gesandter nach Basel 787, 28. . Gerbaysii, G., Beamter d. Herzogs v. Savoyen 128, 412, Gerber (Gerwer), Johann, von Feuchtwangen, Kaplan Konrads v. Weinsberg 851, 38". 869, 52). 891, 9; 14. 912, 17. 916, 46». Gerlach, Hauptmann der Waisen, Mitglied d. Hussit. Gesandtschaft nach Basel 609, 47%, Germersheim i. d. Rbeiupfalz 135, 16. 984, 24. Geroldseck (Geralezeck), Schlof i. Baden s. v. Offen- burg, der von —, 476, 3. — die Herren von —, 965, 27. 967, 40. 913, 3; 4. 1027, 28. — Tibold von —, 973, 401, Gerse, Pechew do —, Graf von Zala 196, 28. — Sein Sohn Petrus, Ungar. Baron 196, 28. Gesandte, der, Deckwort für Kard. Cesarini 899, 19. Gesell, Declwort für Kaspar Schlick 898, 42^; 40. Gewiez, Franz von —, Kustos von S. Crucis in Breslau 40, 14. Geyern bei Weißenburg i. N., von —, 962, 29. Ghibellinen, Partei in Italien 498, 33. Ghiera d'Adda (Glara Abdue), Landschaft i. d. Lom- bardei lings der Adda 283, 380. 789, 17. Gianni, Astorre di Niccolo di Gherardino —, in Florenz, Gesandter beim Papst 756, 30. 757, 22. Gideon (Gedeon), Heerführer d. Volkes Israel 825, 19. 827, 8. Giengen a. d. Brenz i. Württemborg 603, 371, 932, 38}, Gilettus, päpstl. Leibwächter 628, 51. S. Gimignano n. w. v. Siena, frate Niecol von —, s. Angeli. Gionte (Gionta, Junte), Guidoccio, Kaufmann in Siena, Gesandter an d. Papst 612, 46». 613, 32%, 716, 37%. 717, 48a. 718, 46%. 719, 22%, 720, 95v; 44b. Giseler (Gysler), Johannes, HofschroiberK. Friedrichs TIT. 830, 46. Giustiniano (Justiniano), ser Leonardus, in Venedig, sapiens terrarum ete., j 1446: 766, 34. 798, 38. Wigelois Schenk
1096 Galiacii, Hugo, Abt von Perugia 419, 3. Gallarate (Galarate) n. w. v. Mailand, Johannes de —, Sohn des Aluisius 172, 32. Gallera bei Sutri, Kastell d. Kardinals Orsini 720, 6. Galliate n. 6. v. Novara 87, 4. Gallina, Giovanni Francesco, Gesandter d. Herzogs v. Mailand 491, 41». Gallipoli an d. Dardanellen 98, 17; 31. 102, 31; 38. 103, 2. 116, 39. Galteri, Michael, Domherr von Bayeux, Notar d. Konzils 310, 50% 675, 24. Gambassi (Ganbassi) n. à. v. Volterra 615, 442; 462. Gambaylota, Petrus, Fumiliaris d. Herzogs v. Mai- land u. dessen Gesandter an K. Sigmund 21, 471. Gara 0. v. Moháes, Nikolaus von —, Palatin von Ungarn (der grofie Graf, magnus comes), 21, 41". 40, 16. 145, 49*; 31%, 282, 12 ff. 315, 15. 319, 18/f. 484, 18. 512, 41%, 646, 3. Gesaudter K. Sigmunds an Venedig 26, 180. — Sein Gesandter nach Venedig s. Donsa. Garbagnate (Garbagniate) n. w. v. Mailand, Donatus de -—, Sohn des Thomasius, in Mailand 176, 10. — Thomas de —, Sohn des Dionisius, in Mailand 176, 7. Garfagnana, Landschaft n. v. Lucca 279, 14, Garisendis, T. do —, päpstl. Kanzleibeamter 821, 14. Garrila s. Carillo. Garsie, P., püpstl. Kanzleibeamter 483, 9. Garzonibus, ser Franciscus de —, in Venedig, sapiens terrarum ete. 391, 18. 499, 42. 166, 33. 788, 15. 189, 91. 191, 15. 192, 46. 198, 41. 195, 94. 198, 38. 800, 19. 804, 11. 806, 4. 808, 25. 811, 7; 21. 815, 36. Gattamellata, pipstl. Condottiere 766, 43. 799, 59. 802, 28. Gatz (Gacze), Peter, Münzmeister in Basel 850, 23. 879, 36. 885, 29; 32; 37. 891, 4. 911, 14. 914, 26. 915, 12. ; Gazaria s. Agazaria. Geiseler, Mathäus, Ratsherr in Görlitz 508, 47°. Geldern, Kaufleute daselbst 532, 8. Gelnhausen (Geilnhuson) a. d. Kinzig i. d. Wotterau, Johann von —, s. Maulbronn. — Stadt 511, 48b, 542, 48), Genf, Graf Philipp (comes Gebennensis), Sohn d. Hzg. Amadeus VIII. von Savoyen, 1434-1444: 128, 391, 151, 35. Genfer See 320, 382. Geno, Marco, in Venedig, Gesandtor nach Savoyen 319, 40aff.; 41%; 49%, Genua (Janua, Jenaw, Genova), Erzbischof Petrus de Georgiis 1429-1436: 210, 44%, 226, 44b, — Sein Vertreter im Konzil s. Albenga. — Doge s. Campofregoso. — der Herr von —, s. Visconti. — Mailünd. Statt- halter s. Barbavara, Mailand (Erzbf. Bartolommeo). — Mailiind, Wüchter (guardia) 32, 25^. — Stadt, Genuesen 6, 1. 15, 14. 19, 23. 32, 25*. 40, 26. 41, 4; 7; 15. 50, 4. 52, 10. 59, 37. 60, 50a, 62, 5. 72, 7; 8. 74, 36; 38; 41. 75. 77, 31; Alabetisehes Register der Orts- und Porsonen-Namen. 34. 78, 8; 11. 79, 50%. 80, 20; 27; 31; 33. 81, 8; 6; 9; 22. 85, 43. 86, 42. 91, 13; 19; 21; 23, 92, 9f.; 31. 93, 9; 11; 14. 127, 42». 169, 311, 170, 17 f.; 408. 171, 1; 26 ff. 193, 28. 287, 44^, 291, 26. 315, 46b. 399, 24. 382, 4. 340, 15. 344. 30. 348, 12; 31. 364, 29ff. 366, 3. 434, 42. 435, 1. 504, 12. 609, 39*. 641, 11. 708, 10. 751, 29. 753, 4; 25%; 412, 755, 11; 51b. 756, 19; 99, 797, 23. 846, 50b. 847, 43%. — Balia 752, 22. — Gesandte an K. Sigmund s. Bondenario, Cattaneo, Justiniano, Spinola, Usodimare. — Exilierte 87, 44", 321, 44a, — Truppen 609, 421, — Tlotte 100, 45b. 287, 44v. 321, 43". 347, 9. — Abt von S. Stefano s. Imperiali. Georg, Abt von St. Egidien in Nürnberg 830, 47. Georg, Schreiber Hzg. Heinrichs v. Baiern u. dessen Gesandter an K. Sigmund 139, 46 1. 185, 24, 186, 6. St. Georg n. 6. v. Kronstadt 12, 1. 113, 45a, Georgenschild, Gesellschaft mit dem —, s. Ritterbund. Gerardus, päpstl. Notar u. Gesandter nach Basel 787, 28. . Gerbaysii, G., Beamter d. Herzogs v. Savoyen 128, 412, Gerber (Gerwer), Johann, von Feuchtwangen, Kaplan Konrads v. Weinsberg 851, 38". 869, 52). 891, 9; 14. 912, 17. 916, 46». Gerlach, Hauptmann der Waisen, Mitglied d. Hussit. Gesandtschaft nach Basel 609, 47%, Germersheim i. d. Rbeiupfalz 135, 16. 984, 24. Geroldseck (Geralezeck), Schlof i. Baden s. v. Offen- burg, der von —, 476, 3. — die Herren von —, 965, 27. 967, 40. 913, 3; 4. 1027, 28. — Tibold von —, 973, 401, Gerse, Pechew do —, Graf von Zala 196, 28. — Sein Sohn Petrus, Ungar. Baron 196, 28. Gesandte, der, Deckwort für Kard. Cesarini 899, 19. Gesell, Declwort für Kaspar Schlick 898, 42^; 40. Gewiez, Franz von —, Kustos von S. Crucis in Breslau 40, 14. Geyern bei Weißenburg i. N., von —, 962, 29. Ghibellinen, Partei in Italien 498, 33. Ghiera d'Adda (Glara Abdue), Landschaft i. d. Lom- bardei lings der Adda 283, 380. 789, 17. Gianni, Astorre di Niccolo di Gherardino —, in Florenz, Gesandter beim Papst 756, 30. 757, 22. Gideon (Gedeon), Heerführer d. Volkes Israel 825, 19. 827, 8. Giengen a. d. Brenz i. Württemborg 603, 371, 932, 38}, Gilettus, päpstl. Leibwächter 628, 51. S. Gimignano n. w. v. Siena, frate Niecol von —, s. Angeli. Gionte (Gionta, Junte), Guidoccio, Kaufmann in Siena, Gesandter an d. Papst 612, 46». 613, 32%, 716, 37%. 717, 48a. 718, 46%. 719, 22%, 720, 95v; 44b. Giseler (Gysler), Johannes, HofschroiberK. Friedrichs TIT. 830, 46. Giustiniano (Justiniano), ser Leonardus, in Venedig, sapiens terrarum ete., j 1446: 766, 34. 798, 38. Wigelois Schenk
Strana 1097
Alfabotischos Register dor Orls- und Personon-Namen. 800, 11. Sapiens consilii 802, 13. 804, 10. 806, 3. 816, 44. ’ Glarus (Claros) i. d. Schweiz 130, 26. 153, 30. 154, 37b, 163, 17. 188, 32. 189, 16. Gmünd i. Württemberg 932, 40». 962, 32. Goarco, Isnardus de —, Podestà von Mailand 174, 35; 42. 176, 22. Görlitz 626, 47a. — Biirgermeistor s. Kanitz. — Ratsherren s, Geiseler, Weider. Górz (Goricia) im Osterreichischen Kiistenland, Grafen von —, 3238, 3. — Graf Heinrich V. 1385-1454: 324, 4. Götz, Feind des Grafen v. Württemberg 994, 21. Golubac (Dibenberg, Taubenburg, Taubenstein) a. d. Donau in Serbien 18, 18; 20; 25. 69, 12. 71, 13. Gonzaga, Giovanni Francesco I., geb. 1366, Reichs- vikar zu Mantua, 1382-1407: 371, 4. — Giovanni Francesco II., Sohn des Vorigen, geb. 1395, seit 1407 Reichsvikar und seit 6. Mai 1432 Mark- graf von Mantua, f 1444: 48, 371; 401; 33), 82, 13; 35. 85, 86. 94, 85"; 50% 119, 25%; 281, 142, 16. 285, 34%, 321, 15. 330, 31. 331, 1; OF. 368, 42. 369, 14; 22. 870, 1; 16. 801, 33. 813, 42. Generalkapitin Venedigs 369, 15. 797, 17. 801, 33. — Sein Diener 587, 18. — Lodovico IL, Grofvater des Vorigen, geb. 1334, Herr von Mantua 1369-1382: 371, 3. — Lodovico III., Sohn (Giovanni Francesco's 11., gob. 1414, Markgraf von Mantva 1444-1478: 94, 33». 587, 49b, Goswinus, Skriptor i. d. püpstl. Kanzlei, Kaplan K. Sigmunds (identisch mit Goswinus Muyl?) 383, 4. 666, 26. Grado im Österreichischen Küstenland, Patriarch Biagio Molino 1427-1434: 416, 11. 418, 32. 620, 28. Gradonico, ser Antonius, in Venedig, sapiens ordinum 98, 6. Graf, der grofle —, s. Gara. Gran (Strigonium) a. d. Donau in Ungarn, Erzbischof Georg von Píálóez 1423-1439: 40, 12. — Diözese 39, 4; 23; 48b. 40, 306. — Ort 38, 6. 37, 464. 100, 1. Grandval, Artaud de —, Abt von St. Antoine de Vienne, Gesandter K. Sigmunds 24, 15; 40, 25, 25; 27. 26, 3. 45, 35; 43%, 96, 38%; 43b. 97, 3; 47, 99, 37%; 464; 36b, 102, 12; 24. Grasso, aus Florenz, Hofgesinde K. Sigmunds 497, 1. Graz i. Steiermark, Pfarrer daselbst s. Jorg. Gregor, Kirchenlehrer, s. Rom (Püpste). — der Heilige s. Rom (Pipste). Greke, Hans, in Diensten Konrads v. Weinsberg 869, 34^. Grenoble, Bischof Aimo II. de Chissoy 1427- 1450: 691, 48». Griechenland (Grecia) Kaiser Konstantin V. 741 - 775: 840, 3. — Kaiser Leo IV., Sohn des Vorigen, 775- 780, Mit- kaiser seit 751: 840, 3. — Kaiser Johannes VII. 1425-1448: 88, 47a. 119, 4. 211, 1, — Sein Bruder Theodor II., Despot von 1097 Morea 1407-1443: 88, 501. 119, 38b; 52b, — Seine Gesandten 212, 14. 728, 36. 839, 7. Vgl. Folehi. Griechenland, Kaiser Konstantin XIV., Bruder des Vorigen, Despot von Morea 1428-1449, Kaiser 1448- 1453: 88, 50%. 119, 38b; 52b. — Land, Volk (Greci, Krichen, Romei) 98, 30. 102, 30. 103, 36. 104, 2, 106, 3; 4; 16. 116, 37, 205, 6. 212, 10; 12. 654, 31. 661, 37. 662, 15 ff. 819, 47. 840, 3. — Griechenunion 215, 30. 220, 544, 396, 8. 401, 33ff. 405, 3. 416, 36*. 559, 6; 15; 19. 661, 39. Griechisch Weißenburg s. Belgrad, Groland, Johannes, Bürgermeister von Nürnberg 842,9. Grosseto am Ombrone i. Toskana 349, 44%, 719, 12; 37%, 720, 26%, — Podestà 719, 36^. Grofwardein (Varedinum, Waradia) i. Ungarn, Bischof Johannes IV. Milanesi 1426-1427: 26, 18. 37, 47b. Gesandter K. Sigmunds 24, 16. 25, 25; 27. 26, 9. 414, 29, 416, 25. — Propst Konrad, aus Florenz, Gesandter K. Sig- munds 15, 2; 34° ff, — Ort 114, 24. Grünenberg n. v. Luzern, Wilhelm von —, 973, 421, Grünwalder, Johannes, natürlicher Sohn Hzg. Jo- hanns II. v. Baiern, Vikar von Freising, Gesandter Herzog Wilhelms v. Baiern 205, 35%; 39b, 862, 22. Grunburg (vielleicht Kürnboerg bei Kenzingen ?) 887, 14. Gualdo, Bartholameus de —, Sienes. Condotticre 342, 442, 353, 411. Guasconi, Biagio Jacopo di Jacopo de —, in Florenz, Gesandter an K. Sigmund 351, 27". 359, 25. 361, 28. 365, 23. 447, 26. 497, 471, — Zanobi de —, in Florenz, Gesandter an K. Sig- mund 706, 34 ff. 707, 12; 25; 47x; 49"; 49». 708, 18; 49%; 49b, 740, 44". 742, 444, 743, 45. 745, 14. 746, 434, 747, 20. 7561, 29. 152, 48». 753, bla, 756, 50b. Guerrieri, Niccolo, in Mailand, Gesandter d. Herzogs bei K. Sigmund 143, 11. 284, 371 If, 285, 11. 288, 5. 291, 355. 309, 33a. 334, 361; 43a, 346, 864; 441; 36b; 42b, 387, 29b. Güß, Eberwin, s. Güssenberg. Güssenberg bei Giengen i. Württemberg, Eborwin Güß von —, 967, 43. Guicciardini, Piero di Loisio — , in Florenz, geb. 1370, 1 1441, Gesandter an K. Sigmund 18, 322; 35b; 46b, 28, 19; 23. 29, 319; 35". 108, 40. 110, 7; 46%, 114, 8. 126, 30^. 312, 9; 17. 487, 25; 32. 490, 2; 38. 491, 8; 82. 492, 2; 16. 497, 42. 498, 1. Guidini, Jacobus, in Siena 613, 18%. Guido, Giacomo, in Siena 298, 334, Guidonis, Jacobus ser Angeli, in Siena 719, 9; 30a ff, 720, 25%, — Leonardus Mei Nicholai, in Siena 613, 177b. 615, 512. Guinigi, Familie, in Lucca 365, 47^, — Paolo, Herr von Lucca 86, 20; 22; 26; 82; 33. 360, 46. 364, 34ff.; 50%; 48%; 50%, — Sein Sohn 364, 37.
Alfabotischos Register dor Orls- und Personon-Namen. 800, 11. Sapiens consilii 802, 13. 804, 10. 806, 3. 816, 44. ’ Glarus (Claros) i. d. Schweiz 130, 26. 153, 30. 154, 37b, 163, 17. 188, 32. 189, 16. Gmünd i. Württemberg 932, 40». 962, 32. Goarco, Isnardus de —, Podestà von Mailand 174, 35; 42. 176, 22. Görlitz 626, 47a. — Biirgermeistor s. Kanitz. — Ratsherren s, Geiseler, Weider. Górz (Goricia) im Osterreichischen Kiistenland, Grafen von —, 3238, 3. — Graf Heinrich V. 1385-1454: 324, 4. Götz, Feind des Grafen v. Württemberg 994, 21. Golubac (Dibenberg, Taubenburg, Taubenstein) a. d. Donau in Serbien 18, 18; 20; 25. 69, 12. 71, 13. Gonzaga, Giovanni Francesco I., geb. 1366, Reichs- vikar zu Mantua, 1382-1407: 371, 4. — Giovanni Francesco II., Sohn des Vorigen, geb. 1395, seit 1407 Reichsvikar und seit 6. Mai 1432 Mark- graf von Mantua, f 1444: 48, 371; 401; 33), 82, 13; 35. 85, 86. 94, 85"; 50% 119, 25%; 281, 142, 16. 285, 34%, 321, 15. 330, 31. 331, 1; OF. 368, 42. 369, 14; 22. 870, 1; 16. 801, 33. 813, 42. Generalkapitin Venedigs 369, 15. 797, 17. 801, 33. — Sein Diener 587, 18. — Lodovico IL, Grofvater des Vorigen, geb. 1334, Herr von Mantua 1369-1382: 371, 3. — Lodovico III., Sohn (Giovanni Francesco's 11., gob. 1414, Markgraf von Mantva 1444-1478: 94, 33». 587, 49b, Goswinus, Skriptor i. d. püpstl. Kanzlei, Kaplan K. Sigmunds (identisch mit Goswinus Muyl?) 383, 4. 666, 26. Grado im Österreichischen Küstenland, Patriarch Biagio Molino 1427-1434: 416, 11. 418, 32. 620, 28. Gradonico, ser Antonius, in Venedig, sapiens ordinum 98, 6. Graf, der grofle —, s. Gara. Gran (Strigonium) a. d. Donau in Ungarn, Erzbischof Georg von Píálóez 1423-1439: 40, 12. — Diözese 39, 4; 23; 48b. 40, 306. — Ort 38, 6. 37, 464. 100, 1. Grandval, Artaud de —, Abt von St. Antoine de Vienne, Gesandter K. Sigmunds 24, 15; 40, 25, 25; 27. 26, 3. 45, 35; 43%, 96, 38%; 43b. 97, 3; 47, 99, 37%; 464; 36b, 102, 12; 24. Grasso, aus Florenz, Hofgesinde K. Sigmunds 497, 1. Graz i. Steiermark, Pfarrer daselbst s. Jorg. Gregor, Kirchenlehrer, s. Rom (Püpste). — der Heilige s. Rom (Pipste). Greke, Hans, in Diensten Konrads v. Weinsberg 869, 34^. Grenoble, Bischof Aimo II. de Chissoy 1427- 1450: 691, 48». Griechenland (Grecia) Kaiser Konstantin V. 741 - 775: 840, 3. — Kaiser Leo IV., Sohn des Vorigen, 775- 780, Mit- kaiser seit 751: 840, 3. — Kaiser Johannes VII. 1425-1448: 88, 47a. 119, 4. 211, 1, — Sein Bruder Theodor II., Despot von 1097 Morea 1407-1443: 88, 501. 119, 38b; 52b, — Seine Gesandten 212, 14. 728, 36. 839, 7. Vgl. Folehi. Griechenland, Kaiser Konstantin XIV., Bruder des Vorigen, Despot von Morea 1428-1449, Kaiser 1448- 1453: 88, 50%. 119, 38b; 52b. — Land, Volk (Greci, Krichen, Romei) 98, 30. 102, 30. 103, 36. 104, 2, 106, 3; 4; 16. 116, 37, 205, 6. 212, 10; 12. 654, 31. 661, 37. 662, 15 ff. 819, 47. 840, 3. — Griechenunion 215, 30. 220, 544, 396, 8. 401, 33ff. 405, 3. 416, 36*. 559, 6; 15; 19. 661, 39. Griechisch Weißenburg s. Belgrad, Groland, Johannes, Bürgermeister von Nürnberg 842,9. Grosseto am Ombrone i. Toskana 349, 44%, 719, 12; 37%, 720, 26%, — Podestà 719, 36^. Grofwardein (Varedinum, Waradia) i. Ungarn, Bischof Johannes IV. Milanesi 1426-1427: 26, 18. 37, 47b. Gesandter K. Sigmunds 24, 16. 25, 25; 27. 26, 9. 414, 29, 416, 25. — Propst Konrad, aus Florenz, Gesandter K. Sig- munds 15, 2; 34° ff, — Ort 114, 24. Grünenberg n. v. Luzern, Wilhelm von —, 973, 421, Grünwalder, Johannes, natürlicher Sohn Hzg. Jo- hanns II. v. Baiern, Vikar von Freising, Gesandter Herzog Wilhelms v. Baiern 205, 35%; 39b, 862, 22. Grunburg (vielleicht Kürnboerg bei Kenzingen ?) 887, 14. Gualdo, Bartholameus de —, Sienes. Condotticre 342, 442, 353, 411. Guasconi, Biagio Jacopo di Jacopo de —, in Florenz, Gesandter an K. Sigmund 351, 27". 359, 25. 361, 28. 365, 23. 447, 26. 497, 471, — Zanobi de —, in Florenz, Gesandter an K. Sig- mund 706, 34 ff. 707, 12; 25; 47x; 49"; 49». 708, 18; 49%; 49b, 740, 44". 742, 444, 743, 45. 745, 14. 746, 434, 747, 20. 7561, 29. 152, 48». 753, bla, 756, 50b. Guerrieri, Niccolo, in Mailand, Gesandter d. Herzogs bei K. Sigmund 143, 11. 284, 371 If, 285, 11. 288, 5. 291, 355. 309, 33a. 334, 361; 43a, 346, 864; 441; 36b; 42b, 387, 29b. Güß, Eberwin, s. Güssenberg. Güssenberg bei Giengen i. Württemberg, Eborwin Güß von —, 967, 43. Guicciardini, Piero di Loisio — , in Florenz, geb. 1370, 1 1441, Gesandter an K. Sigmund 18, 322; 35b; 46b, 28, 19; 23. 29, 319; 35". 108, 40. 110, 7; 46%, 114, 8. 126, 30^. 312, 9; 17. 487, 25; 32. 490, 2; 38. 491, 8; 82. 492, 2; 16. 497, 42. 498, 1. Guidini, Jacobus, in Siena 613, 18%. Guido, Giacomo, in Siena 298, 334, Guidonis, Jacobus ser Angeli, in Siena 719, 9; 30a ff, 720, 25%, — Leonardus Mei Nicholai, in Siena 613, 177b. 615, 512. Guinigi, Familie, in Lucca 365, 47^, — Paolo, Herr von Lucca 86, 20; 22; 26; 82; 33. 360, 46. 364, 34ff.; 50%; 48%; 50%, — Sein Sohn 364, 37.
Strana 1098
1098 Guldenlowe, Peter, Münzprobierer in Frankfurt 862, 40. Gulger, Peter, s. Kalde. Gumpolt, Johannes, Oberstmundschenk im Kgr. Ungarn 196, 24. Guntfridus, Konrad, Offizial d. Baseler Kurie 973, 18. Gunzenhausen a. d, Altmühl i. Mittelfranken 585, 102. Gurk i, Kürnten, Bistum 571, 1. Guttenberg (Gudenberg, Gutemberg) i. Kraichgau bei Mühlbach am Neckar 869, 484; 34b; 47b. 875, 98. 876, 28; 341. 877, 22. 885, 42. 890, 4. 891, 5. H. Habsburg, Herzog Albrecht V. von Osterreich 1404 bis 1439, Rómischer Kónig als Albrecht IT. 1438, König von Ungarn 1437, König von Böhmen 1438, Schwiegersohn K. Sigmunds: 12, 32. 21, 22. 183, 28ff. 184, 18. 217, 16. 285, 32b. 389, 26b; 38b. 402, 27. 514, 20; 21. 734, 22. — Seine Gesand- ten 183, 29. Vgl. Himmel, Sannawer. — Herzog Friedrich IV. mit der leeren Tasche, in Tirol und Vorderósterreieh, 1386-1439: 50, 20. 127, 442; 35^. 133, 492. 189, 23 ff. ; 36. 140, 12; 15; 41b. 181, 10. 182, 19. 184, 23. 185, 2. 190, 26; 41 ff. 191, 7; 44». 193, 9. 204, 1. 285, 32b, 378, 29. 389, 26b; 38b. 402, 13. 566, 42afi. 597, 6. 602, 44b; 54b, 603, 10% 660, 15. 661, 34. 662, 22. 664, 21. 666, 1. 820, 16. 932, 22. 967, 12. 984, 5. 988, 23. — Seine Vettern 51, 11. — Sein Hofmeister s. Kreig. — Rite 140, 26. 1024, 9. — Protonotar s. Jórg. — Gesandte 666, 20. Vgl. Jórg, Kreig, Schallermann. — Prälaten 666, 20; 21. — Hauptleute s. Hornstein, Knóringen, Tierstein, Vintler. — Truppen 182, 41a. 184, 41b, — Unterthanen 597, 9. — Schlósser 597, 5. — Horzog Friedrich V. 1424-1493, Rómischer Kónig als Friedrich III. 1440, Kaiser 1452: sein Hof- richter s. Hardegg. — Sein Hofschreiber s. Giseler. — K. Rudolf I. 1273-1291: 731, 27. 774, 31^; 32b. 823, 1. Hachberg (Hochberg) n. v. Freiburg i. Br., Mark- graf Wilhelm 1428-1441, Herr zu Röteln u. Sausen- berg, Ť nach 1473: 191, 34. 540, 44. 602, 43b. 973, 1. 978, 2. Stellvertreter Hzg. Wilhelms v. Baiern im Konzil 973, 14. — Markgraf Otto, Bruder des Vorigen, s. Konstanz. Hack, Berthold, 967, 32. Hagen, Thilmann von —, Dechant von Trier, Mit- glied d. Konzils 700, 30. Hagenau (Hagenówe, Hagnów) i. Elsafü 2066, 16. 267, 3. 543, 41. 867, 12. 897, 5; 7; 48b. 912, 44. 914, 16. 972, 6. 976, 11. 978, 14. 988, 38. 1023, 43%, 1026, 19. — Gesandte 990, 41. 991, 6. — Rechtstage 267, 4. 1026, 18. — Pfalzgräf- liche Hofhaltung 989, 20, Halberstadt, Bischof Johannes von Hoym 1419 bis 1437: 570, 27. — Sein Prokurator im Konzil 570, 28. Hall a. Kocher 845, 30. 904, 4. — Ratsherren 845, 26. 904, 32. — Bürger 904, 35. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Hall, Konrad von —, Ratsherr in Augsburg, Gesandter der Stadt 942, 484; 43b. 1005, 32. Haller, Erhard, in Nürnberg, Gesandter nach Rom 734, 23; 30. 736, G ff. 739, 21b. 1018, 48a, — Paul, in Nürnberg, Gesandter nach Rom 734, 24; 30. 136, 6 ff. Hamann, Peter, in Worms 240, 475. Hanau, Herrschaft, Juden daselbst 67, 44v. Hangenor, Stephan, Baumeister in Augsburg, Ge- sandter nach Frankfurt 902, 20. 923, 15. Alt- bürgermeister 1008, 1. Hanischus, Bote K. Sigmunds 699, 45». Hans, Büchsenmeister in Salzburg 162, 513. — Seino Gesellen 162, 524. Hardegg i. Niederösterreich, Graf Michael von —, 1427-1483, Burggraf zu Magdeburg, Hofrichter K, Friedrichs III, 830, 43. Hase, die von — , im OberelsaB 267, 7. Hasse, Wenzeslaus, in Magdeburg, Gesandter nach Basel 568, 38. Hattstein (Haczstein), SchloB i. Nassau n. v. Frank- furt 856, 44b. Haublberg s. Heidelberg. Haubt, Otman zum —, 973, 484. Hauenstein (Howenstein), der, i. d. Schweiz n. w. v. Olten 977, 27. 982, 44. Hausgesinde, Deckwort wahrscheinlich für d. kgl. Partei in Bóhmen 899, 6. 900, 8. Hausvolk, Deckwort fiir d. Konzil 900, 15; 24; 25. Havelberg, Bischof Konrad von Lintorf 1427-1460: 570, 39. — Sein Prokurator im Konzil 570, 38. Hebardi, Johannes, Domherr von Merseburg, Gesand- ter d. Bischofs nach Basel 570, 7. Hecht (Heecht), Hermann, Sekretär K. Sigmunds 185, 26. 186, 14. 328, 43. 496, 512. 546, 33. Gesand- ter K. Sigmunds 287, 6. 369, 412ff.; 465; 48%, 370, 47a, Hederváry (Ederivare, Ederwar, Hederswar), Lorenz von —, Ungar. Marschall K. Sigmunds 40, 18. 196, 23. 351, 31b, 415, 48». 452, 50% Gesand- ter K. Sigmunds an d. Herzog v. Mailand 145, 47a, 156, 22. 165-173 passim. 174, 20; 28. 175, 5; 11ff, 176, 1. Desgl nach Reggio 325, 6. 326, 8. 328, 15. Desgl. an d. Papst 560, 45h. 563, 49. 575, 24. 587, 23. 616, 83; 5. 643, 12. 044, 31. 645, 20; 459. 647, 38. 648, 8. 674, 5. 757, 46. 758, 31. 793, 32. Desgl. nach Florenz 703, 28ff. 704, 25; 49a. 705, 3; 9; 43. 706, 33. 707, 8; 10. 739, 16. 744, 42a. 745, 12; 48"; 51% 747, 22. 151, 36. 752, 36% Heecht s. Hecht. Hegau (Hegow), Landschaft im südl. Baden 188, 21. 955, 45%. 964, 36. Heideek (Haidek) i. Mittelfranken n. ó. v. Weifon- burg, der junge von —, 955, 16. Heidelberg (Haublberg), Kaufmann von —, Deckwort für Pf. Ludwig 685, 34. — Stadt 239, 28. 240, 11. 243, 38. 518, 35). 525, 14. 571, 22; 43%, 865, 50*. 896, 11. 918, 21. 957, 4. 968, 43", 989, 42. 991, 18. 1024, 28,
1098 Guldenlowe, Peter, Münzprobierer in Frankfurt 862, 40. Gulger, Peter, s. Kalde. Gumpolt, Johannes, Oberstmundschenk im Kgr. Ungarn 196, 24. Guntfridus, Konrad, Offizial d. Baseler Kurie 973, 18. Gunzenhausen a. d, Altmühl i. Mittelfranken 585, 102. Gurk i, Kürnten, Bistum 571, 1. Guttenberg (Gudenberg, Gutemberg) i. Kraichgau bei Mühlbach am Neckar 869, 484; 34b; 47b. 875, 98. 876, 28; 341. 877, 22. 885, 42. 890, 4. 891, 5. H. Habsburg, Herzog Albrecht V. von Osterreich 1404 bis 1439, Rómischer Kónig als Albrecht IT. 1438, König von Ungarn 1437, König von Böhmen 1438, Schwiegersohn K. Sigmunds: 12, 32. 21, 22. 183, 28ff. 184, 18. 217, 16. 285, 32b. 389, 26b; 38b. 402, 27. 514, 20; 21. 734, 22. — Seine Gesand- ten 183, 29. Vgl. Himmel, Sannawer. — Herzog Friedrich IV. mit der leeren Tasche, in Tirol und Vorderósterreieh, 1386-1439: 50, 20. 127, 442; 35^. 133, 492. 189, 23 ff. ; 36. 140, 12; 15; 41b. 181, 10. 182, 19. 184, 23. 185, 2. 190, 26; 41 ff. 191, 7; 44». 193, 9. 204, 1. 285, 32b, 378, 29. 389, 26b; 38b. 402, 13. 566, 42afi. 597, 6. 602, 44b; 54b, 603, 10% 660, 15. 661, 34. 662, 22. 664, 21. 666, 1. 820, 16. 932, 22. 967, 12. 984, 5. 988, 23. — Seine Vettern 51, 11. — Sein Hofmeister s. Kreig. — Rite 140, 26. 1024, 9. — Protonotar s. Jórg. — Gesandte 666, 20. Vgl. Jórg, Kreig, Schallermann. — Prälaten 666, 20; 21. — Hauptleute s. Hornstein, Knóringen, Tierstein, Vintler. — Truppen 182, 41a. 184, 41b, — Unterthanen 597, 9. — Schlósser 597, 5. — Horzog Friedrich V. 1424-1493, Rómischer Kónig als Friedrich III. 1440, Kaiser 1452: sein Hof- richter s. Hardegg. — Sein Hofschreiber s. Giseler. — K. Rudolf I. 1273-1291: 731, 27. 774, 31^; 32b. 823, 1. Hachberg (Hochberg) n. v. Freiburg i. Br., Mark- graf Wilhelm 1428-1441, Herr zu Röteln u. Sausen- berg, Ť nach 1473: 191, 34. 540, 44. 602, 43b. 973, 1. 978, 2. Stellvertreter Hzg. Wilhelms v. Baiern im Konzil 973, 14. — Markgraf Otto, Bruder des Vorigen, s. Konstanz. Hack, Berthold, 967, 32. Hagen, Thilmann von —, Dechant von Trier, Mit- glied d. Konzils 700, 30. Hagenau (Hagenówe, Hagnów) i. Elsafü 2066, 16. 267, 3. 543, 41. 867, 12. 897, 5; 7; 48b. 912, 44. 914, 16. 972, 6. 976, 11. 978, 14. 988, 38. 1023, 43%, 1026, 19. — Gesandte 990, 41. 991, 6. — Rechtstage 267, 4. 1026, 18. — Pfalzgräf- liche Hofhaltung 989, 20, Halberstadt, Bischof Johannes von Hoym 1419 bis 1437: 570, 27. — Sein Prokurator im Konzil 570, 28. Hall a. Kocher 845, 30. 904, 4. — Ratsherren 845, 26. 904, 32. — Bürger 904, 35. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Hall, Konrad von —, Ratsherr in Augsburg, Gesandter der Stadt 942, 484; 43b. 1005, 32. Haller, Erhard, in Nürnberg, Gesandter nach Rom 734, 23; 30. 736, G ff. 739, 21b. 1018, 48a, — Paul, in Nürnberg, Gesandter nach Rom 734, 24; 30. 136, 6 ff. Hamann, Peter, in Worms 240, 475. Hanau, Herrschaft, Juden daselbst 67, 44v. Hangenor, Stephan, Baumeister in Augsburg, Ge- sandter nach Frankfurt 902, 20. 923, 15. Alt- bürgermeister 1008, 1. Hanischus, Bote K. Sigmunds 699, 45». Hans, Büchsenmeister in Salzburg 162, 513. — Seino Gesellen 162, 524. Hardegg i. Niederösterreich, Graf Michael von —, 1427-1483, Burggraf zu Magdeburg, Hofrichter K, Friedrichs III, 830, 43. Hase, die von — , im OberelsaB 267, 7. Hasse, Wenzeslaus, in Magdeburg, Gesandter nach Basel 568, 38. Hattstein (Haczstein), SchloB i. Nassau n. v. Frank- furt 856, 44b. Haublberg s. Heidelberg. Haubt, Otman zum —, 973, 484. Hauenstein (Howenstein), der, i. d. Schweiz n. w. v. Olten 977, 27. 982, 44. Hausgesinde, Deckwort wahrscheinlich für d. kgl. Partei in Bóhmen 899, 6. 900, 8. Hausvolk, Deckwort fiir d. Konzil 900, 15; 24; 25. Havelberg, Bischof Konrad von Lintorf 1427-1460: 570, 39. — Sein Prokurator im Konzil 570, 38. Hebardi, Johannes, Domherr von Merseburg, Gesand- ter d. Bischofs nach Basel 570, 7. Hecht (Heecht), Hermann, Sekretär K. Sigmunds 185, 26. 186, 14. 328, 43. 496, 512. 546, 33. Gesand- ter K. Sigmunds 287, 6. 369, 412ff.; 465; 48%, 370, 47a, Hederváry (Ederivare, Ederwar, Hederswar), Lorenz von —, Ungar. Marschall K. Sigmunds 40, 18. 196, 23. 351, 31b, 415, 48». 452, 50% Gesand- ter K. Sigmunds an d. Herzog v. Mailand 145, 47a, 156, 22. 165-173 passim. 174, 20; 28. 175, 5; 11ff, 176, 1. Desgl nach Reggio 325, 6. 326, 8. 328, 15. Desgl. an d. Papst 560, 45h. 563, 49. 575, 24. 587, 23. 616, 83; 5. 643, 12. 044, 31. 645, 20; 459. 647, 38. 648, 8. 674, 5. 757, 46. 758, 31. 793, 32. Desgl. nach Florenz 703, 28ff. 704, 25; 49a. 705, 3; 9; 43. 706, 33. 707, 8; 10. 739, 16. 744, 42a. 745, 12; 48"; 51% 747, 22. 151, 36. 752, 36% Heecht s. Hecht. Hegau (Hegow), Landschaft im südl. Baden 188, 21. 955, 45%. 964, 36. Heideek (Haidek) i. Mittelfranken n. ó. v. Weifon- burg, der junge von —, 955, 16. Heidelberg (Haublberg), Kaufmann von —, Deckwort für Pf. Ludwig 685, 34. — Stadt 239, 28. 240, 11. 243, 38. 518, 35). 525, 14. 571, 22; 43%, 865, 50*. 896, 11. 918, 21. 957, 4. 968, 43", 989, 42. 991, 18. 1024, 28,
Strana 1099
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1032, 8. 1084, 46^. 1085, 28», — Vogt s. Helm- statt. — Universität 380, 322, Heiden, Martin, in Nürnberg, Gesandter nach Rom 734, 24; 30. 736, 6 ff. Heidenreichsturn (Haedenreichsturen), Lorenz von —, s. Hederváry. Heidingsfeld (Heytingsfeld) s. v. Wiirzburg 991, 36. — Rechtstage daselbst 991, 43a ff. 992, 2; 19; 32. 1000, 36; 43. Heilige Land (Terra Santa) 109, 35b. Heilig-Kreuz i. Oberelsaf s. v. Colmar, Amtmazn daselbst s. Mónch. — Pfalzgrüfliche Amtleute 989, 28. Vgl. Andlau. — Zoll 918, 22. Heilsbronn s. w. v. Nürnberg, Kloster 556, 13. — Abt s. Peter. Heimburg (Heymburg), Gregor, Dr. jur. utr, f 1472, Vikar d. Erzbischofs v. Mainz, Mitglied d. Konzils 620, 34*. Kurfürstl. Gesandter 620, 1. 650, 46#. 651, 16. Vgl. unter Deutschland (Kurfürsten). Heinrich, Abt von St. Egidien in Nürnberg 590, 15. 830, 39. Gesandter d. Konzils 961, 38". Heinrich mit dem Bart (Barbatus, Partmann), Bote Bascls 486, 51a. 560, 21; 47a, 574, 27. 646, 29. 648, 16; 27. 649, 25. Heinzel, Hans, in Nórdlingen, Gesandter nach Min- chen 1003, 25b; 35b, 1004, 10. Helfenstein bci Geislingen a. d. Alb, Graf Friedrich I. 1372-1438: 603, 32^. 955, 1. — Graf Ulrich IX., Sohn des Vorigen, 1438-1462: 185, 51b. Helmhardus, Pfarrer in Stradin 477, 35. Helmstatt (Helmstadt) s. 6. v. Heidelberg, Raban von —, 8, Trier, — Wiprecht von —, kurpfälzischer Rat, Vogt von Heidelberg 67, 42b. 241, 29ff. 212, 1; 7; 12; 13. — Wiprecht von —, Ritter, kurpfülzischer Rat, Amt- mann zu Oppenheim 241, 30 ff. 242, 1; 7; 12; 18. Helyseus, d. i. Elisa, Schüler d. Propheten Elias 827, 6. Herba s. Erba. Herenthals 6. v. Antwerpen 548, 38^. Heß, Hans, in Regensburg, Gesandter nach Basel 605, 1; 3. Hessen, Landgraf Ludwig I. der Friedfertige 1413 bis 1458: 389, 31%. — Seine Räte 1000, 1. — Land 943, 13. Hieronymus (Jeronimus), Kirchenlehrer 373, 41. Hildesheim, Bischof Magnus, Herzog von Sachsen- Lauenburg, 1424-1452: 570, 25. — Sein Proku- rator im Konzil s. Kolkhagen. — Dechant von St. Andreas s. Kolkhagen. Himmel, Johannes, Gesandter Herzog Albrechts v. Osterreich u. d. Univ. Wien nach Basel, Konzils- gesandter nach Baiern 531, 40b; 48b, Höchst (Hoeste) am Main 597, 23. Hofer, der, in Regensburg 605, 4. Hofgosinde, Deckwort für d. Mitglieder d. Konzils 900, 4. Hohenburg i. Unterelsaf) w. v. Weifenburg, Winrich von —, kurpfälzischer Amtmann 1024, 37. Deutsche Reichstags-Akten X. von Schweinfurt, 1099 Hohenlohe,Graf Albrecht I. 1407-1429, kurfürstl. Ge- sandter an K. Sigmund 18, 15. Hohe Sen s. Siena. Holland, Kaufleute daselbst 549, 482. Homer 654, 27; 34. Honoradi, ser Laurentius, in Venedig, sapiens ordi- num 328, 11; 41. Honynger, Johannes, Familiaris K. Sigmunds 886, 50^, 388, 18 ff. Hornstein n. 6. v. Sigmaringen, Hans von —, Haupt- mann Hzg. Friedrichs v. Österreich 182, 36b, Hradisch (Redisch) bei Olmütz, Mathias von —, Notar, Ungar. Vizekanzler K. Sigmunds u. dessen Gesandter 304, 27, 325, 6. 326, 9, 444, 29. 445, 16. 446, 7; 9; 11; 31. 447, 6. 448, 34. 449, 36. Hradist, d. i. Tabor, Laurin von —, Gesandter der Alt-Taboriten nach Basel 585, 12. Hiiningen (Honingen) am Rhein s. 6. v. Mülhausen, Ludwig der Meyer von —, s. Meyer. Hiirnheim (Hórnheim) s. v. Nórdlingen, Ulrich von —, 955, 6. Huetell, Jórg, Gesandter d. Herzogs von Kleve 568, 41a. Humpolecky, Nikolaus, Notar in Prag, Hussit. Ge- sandter nach Basel 558, 12 ff, Hunsrück (Hundesruck), der, i. d. Rheinprovinz 972, 20. Huf, Johannes, geb. 1369, + 1415: 586, 26. Hussiten s. Bóhmen. I. Ila, Graf Antonio da —, 766, 19. Ilied i. Ungarn, wohl s. v. Temesvar 29, 6. 69, 18s. 114, 15; 32b. Ill, Fluß im Elsaß 937, 36. Ihnmünster (Tlimünster) i. Oberbaiern s. v. Pfaffen- hofen a. d. Ilm, Propst Johannes 186, 12. Imhof, Heinz, in Nürnberg 510, 27. 844, 12. Imola s. 6. v. Bologna, Bischof Peter Ondedei 1412 bis 1450: 137, 48%, — Damiano von —, Gesandter d. Herzogs v. Mai- land 284, 49bff. 285, 414. — G. de —, päpstl. Kanzleibeamter 383, 37. Imperiali, Jacobus de —, Abt von S. Stefano in Genua 196, 20. Indagine (d. i. von der Hagen), Nikolaus de —, Lic. jur. utr., Prokurator d. Bamberger Domkapitels im Konzil 601, 482, Indersdorf, Augustinerkloster a. d. Glon zw. Augs- burg u. Freising, Peter von —, s. Fries. Inghirami, messer Gimignano, von Prato, Dekan d. pápstl. Rota 712, 14. 715, 32%; 874; 39% 720, 42b, 198, 98. 129, 31; 40b. 732, 17. 800, 47^. Ingolstadt a. d. Donau 988, 20. Ingolstüdter (Ingelstete;), Lukas, in Regensburg, Ge- sandter nach Basel 605, 1; 3. Innsbruck (Insprugga) 140, 17. 182, 37%, 402, 508. 602, 55%, 766, 19. — Sein Sohn 139
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1032, 8. 1084, 46^. 1085, 28», — Vogt s. Helm- statt. — Universität 380, 322, Heiden, Martin, in Nürnberg, Gesandter nach Rom 734, 24; 30. 736, 6 ff. Heidenreichsturn (Haedenreichsturen), Lorenz von —, s. Hederváry. Heidingsfeld (Heytingsfeld) s. v. Wiirzburg 991, 36. — Rechtstage daselbst 991, 43a ff. 992, 2; 19; 32. 1000, 36; 43. Heilige Land (Terra Santa) 109, 35b. Heilig-Kreuz i. Oberelsaf s. v. Colmar, Amtmazn daselbst s. Mónch. — Pfalzgrüfliche Amtleute 989, 28. Vgl. Andlau. — Zoll 918, 22. Heilsbronn s. w. v. Nürnberg, Kloster 556, 13. — Abt s. Peter. Heimburg (Heymburg), Gregor, Dr. jur. utr, f 1472, Vikar d. Erzbischofs v. Mainz, Mitglied d. Konzils 620, 34*. Kurfürstl. Gesandter 620, 1. 650, 46#. 651, 16. Vgl. unter Deutschland (Kurfürsten). Heinrich, Abt von St. Egidien in Nürnberg 590, 15. 830, 39. Gesandter d. Konzils 961, 38". Heinrich mit dem Bart (Barbatus, Partmann), Bote Bascls 486, 51a. 560, 21; 47a, 574, 27. 646, 29. 648, 16; 27. 649, 25. Heinzel, Hans, in Nórdlingen, Gesandter nach Min- chen 1003, 25b; 35b, 1004, 10. Helfenstein bci Geislingen a. d. Alb, Graf Friedrich I. 1372-1438: 603, 32^. 955, 1. — Graf Ulrich IX., Sohn des Vorigen, 1438-1462: 185, 51b. Helmhardus, Pfarrer in Stradin 477, 35. Helmstatt (Helmstadt) s. 6. v. Heidelberg, Raban von —, 8, Trier, — Wiprecht von —, kurpfälzischer Rat, Vogt von Heidelberg 67, 42b. 241, 29ff. 212, 1; 7; 12; 13. — Wiprecht von —, Ritter, kurpfülzischer Rat, Amt- mann zu Oppenheim 241, 30 ff. 242, 1; 7; 12; 18. Helyseus, d. i. Elisa, Schüler d. Propheten Elias 827, 6. Herba s. Erba. Herenthals 6. v. Antwerpen 548, 38^. Heß, Hans, in Regensburg, Gesandter nach Basel 605, 1; 3. Hessen, Landgraf Ludwig I. der Friedfertige 1413 bis 1458: 389, 31%. — Seine Räte 1000, 1. — Land 943, 13. Hieronymus (Jeronimus), Kirchenlehrer 373, 41. Hildesheim, Bischof Magnus, Herzog von Sachsen- Lauenburg, 1424-1452: 570, 25. — Sein Proku- rator im Konzil s. Kolkhagen. — Dechant von St. Andreas s. Kolkhagen. Himmel, Johannes, Gesandter Herzog Albrechts v. Osterreich u. d. Univ. Wien nach Basel, Konzils- gesandter nach Baiern 531, 40b; 48b, Höchst (Hoeste) am Main 597, 23. Hofer, der, in Regensburg 605, 4. Hofgosinde, Deckwort für d. Mitglieder d. Konzils 900, 4. Hohenburg i. Unterelsaf) w. v. Weifenburg, Winrich von —, kurpfälzischer Amtmann 1024, 37. Deutsche Reichstags-Akten X. von Schweinfurt, 1099 Hohenlohe,Graf Albrecht I. 1407-1429, kurfürstl. Ge- sandter an K. Sigmund 18, 15. Hohe Sen s. Siena. Holland, Kaufleute daselbst 549, 482. Homer 654, 27; 34. Honoradi, ser Laurentius, in Venedig, sapiens ordi- num 328, 11; 41. Honynger, Johannes, Familiaris K. Sigmunds 886, 50^, 388, 18 ff. Hornstein n. 6. v. Sigmaringen, Hans von —, Haupt- mann Hzg. Friedrichs v. Österreich 182, 36b, Hradisch (Redisch) bei Olmütz, Mathias von —, Notar, Ungar. Vizekanzler K. Sigmunds u. dessen Gesandter 304, 27, 325, 6. 326, 9, 444, 29. 445, 16. 446, 7; 9; 11; 31. 447, 6. 448, 34. 449, 36. Hradist, d. i. Tabor, Laurin von —, Gesandter der Alt-Taboriten nach Basel 585, 12. Hiiningen (Honingen) am Rhein s. 6. v. Mülhausen, Ludwig der Meyer von —, s. Meyer. Hiirnheim (Hórnheim) s. v. Nórdlingen, Ulrich von —, 955, 6. Huetell, Jórg, Gesandter d. Herzogs von Kleve 568, 41a. Humpolecky, Nikolaus, Notar in Prag, Hussit. Ge- sandter nach Basel 558, 12 ff, Hunsrück (Hundesruck), der, i. d. Rheinprovinz 972, 20. Huf, Johannes, geb. 1369, + 1415: 586, 26. Hussiten s. Bóhmen. I. Ila, Graf Antonio da —, 766, 19. Ilied i. Ungarn, wohl s. v. Temesvar 29, 6. 69, 18s. 114, 15; 32b. Ill, Fluß im Elsaß 937, 36. Ihnmünster (Tlimünster) i. Oberbaiern s. v. Pfaffen- hofen a. d. Ilm, Propst Johannes 186, 12. Imhof, Heinz, in Nürnberg 510, 27. 844, 12. Imola s. 6. v. Bologna, Bischof Peter Ondedei 1412 bis 1450: 137, 48%, — Damiano von —, Gesandter d. Herzogs v. Mai- land 284, 49bff. 285, 414. — G. de —, päpstl. Kanzleibeamter 383, 37. Imperiali, Jacobus de —, Abt von S. Stefano in Genua 196, 20. Indagine (d. i. von der Hagen), Nikolaus de —, Lic. jur. utr., Prokurator d. Bamberger Domkapitels im Konzil 601, 482, Indersdorf, Augustinerkloster a. d. Glon zw. Augs- burg u. Freising, Peter von —, s. Fries. Inghirami, messer Gimignano, von Prato, Dekan d. pápstl. Rota 712, 14. 715, 32%; 874; 39% 720, 42b, 198, 98. 129, 31; 40b. 732, 17. 800, 47^. Ingolstadt a. d. Donau 988, 20. Ingolstüdter (Ingelstete;), Lukas, in Regensburg, Ge- sandter nach Basel 605, 1; 3. Innsbruck (Insprugga) 140, 17. 182, 37%, 402, 508. 602, 55%, 766, 19. — Sein Sohn 139
Strana 1100
1100 Alfabetisches Register der Insula, Abtei n. w. v. Siena 356, 42a, Interamna s. Teramo. -Irlebach s. Erlenbach. Isaak (Ysaac), der Erzvater 826, 32. 827, 9. — Seine Frau s. Rebekka. Ischia (Iscla), Insel bei Neapel 486, 31. 719, 33b. Isenburg (Ysenburg) i. d. Rheinprovinz n. č. v. Neu- wied, Herrschaft, Juden daselbst 67, 44. Iseo i. d. Lombardei n. w. v. Brescia, Markgraf Jakob, Gesandter d. Herzogs v. Mailand 21, 37a; 458; 49%; 51a, 22, 17; 23; 450; 50% 23, 3; 24. 30, 392, 31, 20. 32, 32%; 35"; 454; 26bff.; 39b. 68, 85; 43b; 45b, 69, 1. 83, 21. 84, 14. 85, 1. 87, 2; 35a, 88, 43a, 89, 28; 32. 95, 30. 122, 36^. 124, 45". 128, 47». 139, 17. 142, 26*. 154, 45". 163, 30. 174, 48a; 45b, 176, 37. 293, 15. 319, 37a; 43a, Islam 148, 23. Isny im südl. Württemberg 845, 28. Italien (Ytalia), Italiener 1, 17; 19. 2, 7. 3, 15; 27; 47°, 5, 23. 7, 13. 8, 10. 15, 45% 18, 29. 23, 50% 32, 33% 34, 24; 25; 46% 36, 16; 31. 40, 33. 44, 14. 46, 8. 47, 28. 48, 18. 49, 5; 19. 51, 28. 52, 26; 50a. 53, 19; 36; 87. 54, 47. 58, 6. 59, 10; 12; 14; 21. 60, 2; 6; 33. 61, 3; 7. 62, 4; 80. 64, 23; 81. 68, 20. 72, 5. 74, 38. 75, 8. 76, 8. 77, 20; 28; 34; 39. 78. 80, 15; 21; 40b, 81, 9; 20; 33; 35. 83, 25. 84, 44. 85, 18; 25; 26. 87, 1. 89, 12. 90, 27. 91, 38. 92, 4ff.; 18; 24; 28. 93, 13; 4bb, 94, 7; 18; 25; 41b, 95, 29. 96, 29m. 97, 40. 106, 9. 109, 44"; 34b ff, 114, 12. 119, 18*; 30^; 86^; 402; 47%; 53a, 122, 8; 11; 12; 36^. 123, 18; 25; 30. 126, 185. 198, 482; 50e, 132, 15; 32. 149, 19. 150, 4; 9. 151, 28. 158, 34. 163, 33. 165, 31; 35. 166, 43; 46. 169, 11; 35. 170, 16; 22. 171, 16; 19; 21; 24; 39. 174, 3; 45b. 175, 10; 24; 29. 176, 38. 182, 20. 183, 5. 199, 21. 200, 13. 201, 13. 203, 4. 206, 46%. 234, 45», 271, 7. 272, 14. 281, 19. 285, 28a; 294; 334; 35b. 302, 5. 309, 2. 315, 84. 316, 3. 318, 11; 14; 19; 45. 322, 27. 324, 424, 327, 44. 329, 8. 332, 36. 337, 13. 347, 37. 357, 19. 358, 44a; 48b; 51b. 360, 49»; 28b, 361, 24; 32. 364, 9; 13. 365, 19. 370, 26. 372, 37; 40; 43. 375, 35; 40; 42. 383, 17; 19. 391, 29. 397, 21; 39; 41; 50. 398, 2; G. 400, 5; 7. 404, 19. 411, 17. 416, 17; 32; 34; 41; 42. 417, 10; 18. 426, b. 426, 35. 427, 5; 8; 17. 428, 19; 41. 429, 1. 430, 32. 443, 27. 447, 32. 448, 1. 453, 29. 462, 33. 463, 1; 4. 464, 14. 470, 2. 471, 12. 473, 18. 483, 22. 487, 34. 489, 41. 493, 39. 495, 2; 25. 496, 9; 12; 36; 41. 497, 25. 498, 26. 508, 17; 41". 505, 2. 506, 14. 509, 13. 510, 47b. 523, 44a, 539, 20. 540, 8. 541, 10; 12; 514. 543, 40. 551, 15. 555, 43b; 49b, 560, 21; 39a, 561, 37. 562, 33. 571, 4. 572, 15. 577, 41. 578, 34. 581, 23; 26; 28; 33; 39. 582, 16; 31; 3b. 594, 93. 610, 192, 612, 44a, 622, 17. 625, 18. 626, 3; 9. 630, 3; 28; 31. 633, 7. 638, 34. 639, 8. 649, 3. 662, 9. 671, 38. 681, 19. 682, 30; 41^. 684, 94. Orts- und Personen-Namen. 692, 18. 714, 4b. 755, 22. 758, 27. 759, 9. 760, 19. 764, 43. 766, 16. 767, 29. 770, 15^; 44^, 771, 9b, 782, 4. 786, 2. 790, 43 b; 44b; 48 b, 803, 16. 819, 48. 820, 41. 821, 18. 840, 4. 898, 15. 902, 7. 903, 36. 914, 43. 926, 26. 951, 44. Vgl. Mittelitalien, Oberitalien, Wilschland. — Fürsten, Grafen, Magnaten, Edle 166, 11. — Herren 95, 7. 200, 12. 900, 46b. — Staaten 284, 35. — Kommunen 166, 11. 200, 12. 900, 465, — Sig- norien (dominia, herscheften) 41, 37. 95, 8. 338, 10. — Anzianen, Baillivi, Podestà u. s. w. 177, 43. — Prälaten 138, 15. 204, 21. 509, 15. 579, 15 ff, — Kirchengut 429, 41. — Italien. Konzilsort 629, 17; 21. 630, 1. 662, 17. Italien, Reichsvikare, Generalvikare, Vikare 10, 41b, 47, T. 48, 27. 177, 42. 295, 10. 776, 122; 14a, 814, 32. Vgl. Gonzaga, Siena. — Kčnigl. General- kapitün s. Visconti. — Reichsgetreue, Reichsunter- thanen, Reichsvasallen 41, 12. 47, 7; 21. 48, 9; 46b, 49, 11. 53, 6. 67, 10. 68, 32; 33. 82, 474. 85, 37. 86, 23; 32. 149, 38b. 152, 37; 48. 153, 8. 170, 18. 319, 14; 32. 331, 21. 338, 23. 354, 16. 355, 15. 361, 41. 363, 4. 366, 3. 376, 36. 460, 88. 461, 9. 463, 8. 495, 3. 539, 31. 541, 9. 577, 44. 578, 1; 17. 583, 25 ff. 610, 19^. 692, 19. 727, 16. 756, 17. 795, b. 799, 31; 44. 813, 35; 38ff, 817, 2. — Reichsangelegenheiten 78, 24. 87, 24. 92, 28. 431, 28. 436, 88. 581, 37. 583, 39. 594, 24. 673, 28, 836, 24; 31. — Reichs- gebiet, Reichsgut 41, 12. 46, 9. 109, b5a; 18%, 151, 29. 159, 42. 281, 25. 314, 33. 366, 4. 460, 15. 539, 31. 577, 43. 675, 3; 4. 725, 34. 727, 85. — Reichsrechte 430, 11. 541, 8. 561, 36. 578, 4; 37. — Reichstag 73, 341; 50a; 34b, 74, 1; 7. — Fidesleistung der Rómischen Kónige 425, 4. 427, 16 ff. 428, 25. 455, 17 ff. 484, 11. 690, 17. — Reichsfeinde, Reichsrebellen 43, 19. 47, 24. 48, 1; 6; 17; 27; 28. 49, 10. 59, 16; 20. 60, 6; 84. 61, 4. 64, 18; 21; 24. 68, 34. 80, 41b. 87, 1. 95, 9; 11. 152, 18; 38. 153, 11; 47. 159, 8; 26; 41. 329, 1. 360, 20. 363, 5. 366, 26. 369, 15. 429, 38. 430, 3; 8. 431, 36. 578, 3. 610, 204. Vgl. auch Venedig. lvano unterhalb Borgo i. Val Sugana, Schloßhaupt- mann daselbst s. Seldernon. Ivany (Ywanitz), wohl Ivanić s. 6. v. Agram, Niko- laus Alben von —, s. Alben. J. Jachinus, Mónch, Bote K. Sigmunds 384, 53 b, 424, 16. Jacopo, Urbano da —, Gesandter d. Herzogs v. Mai- land 19, 2; 440; 49=f 31, 52v. 32, 12. 72, 19; 464. 83, 34. 121, 34. 125, 3; 12b. 332, 43% Jakch, Michael von —, Gesandter K. Sigmunds nach Spanien 100, 51*. Jakob, der Erzvater 826, 33. 827, 9. Jakobus, Apostel 373, 38. Jerusalem 658, 18. Jesus, d. i. Josua, Sohn des Nave 825, 19.
1100 Alfabetisches Register der Insula, Abtei n. w. v. Siena 356, 42a, Interamna s. Teramo. -Irlebach s. Erlenbach. Isaak (Ysaac), der Erzvater 826, 32. 827, 9. — Seine Frau s. Rebekka. Ischia (Iscla), Insel bei Neapel 486, 31. 719, 33b. Isenburg (Ysenburg) i. d. Rheinprovinz n. č. v. Neu- wied, Herrschaft, Juden daselbst 67, 44. Iseo i. d. Lombardei n. w. v. Brescia, Markgraf Jakob, Gesandter d. Herzogs v. Mailand 21, 37a; 458; 49%; 51a, 22, 17; 23; 450; 50% 23, 3; 24. 30, 392, 31, 20. 32, 32%; 35"; 454; 26bff.; 39b. 68, 85; 43b; 45b, 69, 1. 83, 21. 84, 14. 85, 1. 87, 2; 35a, 88, 43a, 89, 28; 32. 95, 30. 122, 36^. 124, 45". 128, 47». 139, 17. 142, 26*. 154, 45". 163, 30. 174, 48a; 45b, 176, 37. 293, 15. 319, 37a; 43a, Islam 148, 23. Isny im südl. Württemberg 845, 28. Italien (Ytalia), Italiener 1, 17; 19. 2, 7. 3, 15; 27; 47°, 5, 23. 7, 13. 8, 10. 15, 45% 18, 29. 23, 50% 32, 33% 34, 24; 25; 46% 36, 16; 31. 40, 33. 44, 14. 46, 8. 47, 28. 48, 18. 49, 5; 19. 51, 28. 52, 26; 50a. 53, 19; 36; 87. 54, 47. 58, 6. 59, 10; 12; 14; 21. 60, 2; 6; 33. 61, 3; 7. 62, 4; 80. 64, 23; 81. 68, 20. 72, 5. 74, 38. 75, 8. 76, 8. 77, 20; 28; 34; 39. 78. 80, 15; 21; 40b, 81, 9; 20; 33; 35. 83, 25. 84, 44. 85, 18; 25; 26. 87, 1. 89, 12. 90, 27. 91, 38. 92, 4ff.; 18; 24; 28. 93, 13; 4bb, 94, 7; 18; 25; 41b, 95, 29. 96, 29m. 97, 40. 106, 9. 109, 44"; 34b ff, 114, 12. 119, 18*; 30^; 86^; 402; 47%; 53a, 122, 8; 11; 12; 36^. 123, 18; 25; 30. 126, 185. 198, 482; 50e, 132, 15; 32. 149, 19. 150, 4; 9. 151, 28. 158, 34. 163, 33. 165, 31; 35. 166, 43; 46. 169, 11; 35. 170, 16; 22. 171, 16; 19; 21; 24; 39. 174, 3; 45b. 175, 10; 24; 29. 176, 38. 182, 20. 183, 5. 199, 21. 200, 13. 201, 13. 203, 4. 206, 46%. 234, 45», 271, 7. 272, 14. 281, 19. 285, 28a; 294; 334; 35b. 302, 5. 309, 2. 315, 84. 316, 3. 318, 11; 14; 19; 45. 322, 27. 324, 424, 327, 44. 329, 8. 332, 36. 337, 13. 347, 37. 357, 19. 358, 44a; 48b; 51b. 360, 49»; 28b, 361, 24; 32. 364, 9; 13. 365, 19. 370, 26. 372, 37; 40; 43. 375, 35; 40; 42. 383, 17; 19. 391, 29. 397, 21; 39; 41; 50. 398, 2; G. 400, 5; 7. 404, 19. 411, 17. 416, 17; 32; 34; 41; 42. 417, 10; 18. 426, b. 426, 35. 427, 5; 8; 17. 428, 19; 41. 429, 1. 430, 32. 443, 27. 447, 32. 448, 1. 453, 29. 462, 33. 463, 1; 4. 464, 14. 470, 2. 471, 12. 473, 18. 483, 22. 487, 34. 489, 41. 493, 39. 495, 2; 25. 496, 9; 12; 36; 41. 497, 25. 498, 26. 508, 17; 41". 505, 2. 506, 14. 509, 13. 510, 47b. 523, 44a, 539, 20. 540, 8. 541, 10; 12; 514. 543, 40. 551, 15. 555, 43b; 49b, 560, 21; 39a, 561, 37. 562, 33. 571, 4. 572, 15. 577, 41. 578, 34. 581, 23; 26; 28; 33; 39. 582, 16; 31; 3b. 594, 93. 610, 192, 612, 44a, 622, 17. 625, 18. 626, 3; 9. 630, 3; 28; 31. 633, 7. 638, 34. 639, 8. 649, 3. 662, 9. 671, 38. 681, 19. 682, 30; 41^. 684, 94. Orts- und Personen-Namen. 692, 18. 714, 4b. 755, 22. 758, 27. 759, 9. 760, 19. 764, 43. 766, 16. 767, 29. 770, 15^; 44^, 771, 9b, 782, 4. 786, 2. 790, 43 b; 44b; 48 b, 803, 16. 819, 48. 820, 41. 821, 18. 840, 4. 898, 15. 902, 7. 903, 36. 914, 43. 926, 26. 951, 44. Vgl. Mittelitalien, Oberitalien, Wilschland. — Fürsten, Grafen, Magnaten, Edle 166, 11. — Herren 95, 7. 200, 12. 900, 46b. — Staaten 284, 35. — Kommunen 166, 11. 200, 12. 900, 465, — Sig- norien (dominia, herscheften) 41, 37. 95, 8. 338, 10. — Anzianen, Baillivi, Podestà u. s. w. 177, 43. — Prälaten 138, 15. 204, 21. 509, 15. 579, 15 ff, — Kirchengut 429, 41. — Italien. Konzilsort 629, 17; 21. 630, 1. 662, 17. Italien, Reichsvikare, Generalvikare, Vikare 10, 41b, 47, T. 48, 27. 177, 42. 295, 10. 776, 122; 14a, 814, 32. Vgl. Gonzaga, Siena. — Kčnigl. General- kapitün s. Visconti. — Reichsgetreue, Reichsunter- thanen, Reichsvasallen 41, 12. 47, 7; 21. 48, 9; 46b, 49, 11. 53, 6. 67, 10. 68, 32; 33. 82, 474. 85, 37. 86, 23; 32. 149, 38b. 152, 37; 48. 153, 8. 170, 18. 319, 14; 32. 331, 21. 338, 23. 354, 16. 355, 15. 361, 41. 363, 4. 366, 3. 376, 36. 460, 88. 461, 9. 463, 8. 495, 3. 539, 31. 541, 9. 577, 44. 578, 1; 17. 583, 25 ff. 610, 19^. 692, 19. 727, 16. 756, 17. 795, b. 799, 31; 44. 813, 35; 38ff, 817, 2. — Reichsangelegenheiten 78, 24. 87, 24. 92, 28. 431, 28. 436, 88. 581, 37. 583, 39. 594, 24. 673, 28, 836, 24; 31. — Reichs- gebiet, Reichsgut 41, 12. 46, 9. 109, b5a; 18%, 151, 29. 159, 42. 281, 25. 314, 33. 366, 4. 460, 15. 539, 31. 577, 43. 675, 3; 4. 725, 34. 727, 85. — Reichsrechte 430, 11. 541, 8. 561, 36. 578, 4; 37. — Reichstag 73, 341; 50a; 34b, 74, 1; 7. — Fidesleistung der Rómischen Kónige 425, 4. 427, 16 ff. 428, 25. 455, 17 ff. 484, 11. 690, 17. — Reichsfeinde, Reichsrebellen 43, 19. 47, 24. 48, 1; 6; 17; 27; 28. 49, 10. 59, 16; 20. 60, 6; 84. 61, 4. 64, 18; 21; 24. 68, 34. 80, 41b. 87, 1. 95, 9; 11. 152, 18; 38. 153, 11; 47. 159, 8; 26; 41. 329, 1. 360, 20. 363, 5. 366, 26. 369, 15. 429, 38. 430, 3; 8. 431, 36. 578, 3. 610, 204. Vgl. auch Venedig. lvano unterhalb Borgo i. Val Sugana, Schloßhaupt- mann daselbst s. Seldernon. Ivany (Ywanitz), wohl Ivanić s. 6. v. Agram, Niko- laus Alben von —, s. Alben. J. Jachinus, Mónch, Bote K. Sigmunds 384, 53 b, 424, 16. Jacopo, Urbano da —, Gesandter d. Herzogs v. Mai- land 19, 2; 440; 49=f 31, 52v. 32, 12. 72, 19; 464. 83, 34. 121, 34. 125, 3; 12b. 332, 43% Jakch, Michael von —, Gesandter K. Sigmunds nach Spanien 100, 51*. Jakob, der Erzvater 826, 33. 827, 9. Jakobus, Apostel 373, 38. Jerusalem 658, 18. Jesus, d. i. Josua, Sohn des Nave 825, 19.
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Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Jesus Christus passim. — Sein Vikar, d. i. Papst Eugen, 819, 46. — Sein Schweißtuch 374, 1. Jivian (Gywian), Heinrich Zito von —, 8. Zito. Job, kurtrierischer Gesandter an d. Konzil 568, 34. Jocob, Kale, Bote d. Hochmeisters 371, 12; 16. 414, 7, 421, 21. 504, 4; 26. Jörg, Pfarrer in Graz, Protonotar Hzg. Friedrichs v. Österreich, Gesandter an K. Sigmund 139, 44%, 183, 10. 185, 14. Johannes der Täufer 373, 39. 828, 7. Johannes (identisch mit Francisci ?), Frankfurter Stadt- schreiber u. Gesandter nach Basel 549, 38b. Johanniterorden, Gesandte desselben in Siena 300, 492. Josua, Führer d. Volkes Israel 827, 7. Vgl. Jesus. Joyn, Giulinus, Magister, Familiaris d. Kardinals v. Monfort 308, 48b. Judas, Apostel 373, 38. Juden 230, 1. 238, 4. 242, 10. 243, 18. 245, 32. 527, 6. 528, 19. 653, 15. Vgl. auch Schweinfurt, Worms. Judith, Jüdische Heldin 828, 29. Jülich (Gulghe), Herzog Adolf, s. Berg. Jülicher (Gulger) Peter, s. Kalde. Jungholz (Junckholez) i. Oberelsaf! s. v. Colmar 986, 10. 989, 25. 990, 8; 7; 10. Junte s. Gionte. Jupiter 654, 26. S. Justine d' Aequi (in Piemont s. w. v. Alessan- dria?) 435, 4/1 ^. Justiniano, Leonardus, s. Giustiniano. — Nicolaus, in Genua, Gesandter der Stadt 196, 32. K vgl. C. Kadolzburg w. v. Nürnberg 557, 19. 558, 18. Kaicehen bei Vilbel i. Hessen, Gericht daselbst 139, 9. 260, 81^. 502, 25. Kaiserkrónung s. Rom. Kaisersberg i. Oberelsaf) n. w. v. Colmar 978, 15. 989, 27. 990, 4. — Gesandte 990, 42. — Vogt 939, 4. Vgl. Gürtringen. — Pfalzgráfliche Amt- leute 989, 28. Kalde, Peter, aus Setterich im Herzogtum Jülich (Peter Gulger), Domherr von Agram u. von St. Ma- rien in Aachen, Notar u. Sekretär K. Sigmunds 29, 89b. 195, 33. 196, 10. 304, 41b. 415, 13. 451, 34. 510, 18. 648, 4. 649, 30. 670, 34. 672, 23. 678, 8. 679, 39. 736, 21; 23. 785, 4; 12; 15. 830, 12. Kalocza s. Colossi. Kalteisen, Heinrich, Mag. theol., Predigermónch, Ge- sandter d. Erzbischofs v. Mainz nach Basel, f 1465: 518, 37a; 39a. 520, 31m. 587, 42a; 52a. Kamb s. Cham. Kangisser, Conez, Frankfurter Büchsenschütz 265, 30. Kanitz, Georg, Bürgermeister von Górlitz 508, 472. Kaplan, Deekwort für d. Kardinal v. Rouen 745, 13. Kaplüne, Deckwort für die im Konzil befindlichen Kardinüle 899, 19. Kaproneza i. Slavonien n. č. v. Agram 512, 43°. 1101 Karlstein a. d. Beraun s. w. v. Prag, Burggraf s. Buřenic. Karter, Hans, Bote Ulms 932, 482, Kastilien (Castell, Castelle), König Johann II. von — und Leon 1406-1454: 100, 18; 53b. 407, 29. 418, 41%. 476, 34b, 503, 29. 529, blu. 560, 44a, 573, 22; 28; 49a, 793, 22 ff. — Seine Gesandten nach Basel 476, 35b. 573, 28; 30; 50%; 43b; 47b, Vgl. auch Torquemada. — Seine Prilaten 573, 28. — Land 99, 26. 622, 45a, Katalanen 753, 50%. 790, 524; 45%, Katzenellenbogen i. Nassau s. w. v. Limburg a. d. Lahn, der Graf von —, wohl Graf Johann III. 1402-1444: 549, 30^. Kaufbeuren a. d. Wertach in Schwaben 547, 9. 965, 38. — Pfalbürger 965, 27. Kaufleute, Deelwort für d. Kurfürsten 685, 42; 44, Kempf, Gilge, in Colmar 551, 8. 918, 17; 21; 40%; 412; 38b. 978, 86a, 990, 40. 991, 6; 8; 13; 17. 1082, 45b. Kempten a. d. Iller, Abt Friedrich VII. von Lauben- berg 1405-1434: 546, 30. 845, 31. 965, 28. — Stadt 546, 30. 785, 15. 845, 31. 904, 36; 37. 965, 29. — Bürger 845, 27. 904, 34. Kenzingen i. Baden n. w. v. Freiburg 982, 47. 983, 3. Keppel, Heinrich, Vitztum von Miinster, Prokurator d. Bischofs im Konzil 569, 26. Ketzer, Bote Ulms 1021, 41°. Kirche, die heilige, passim. Kirchenstaat s. Rom. Kirchheim unter Teck s. à. v. Stuttgart, Ritter- u. Städtetag daselbst 944, 20; 21. 1001, 16. Kirslade, Freistuhl in der —, bei Halver w. v. Lü- - denscheid i. Westfalen 985, 23. Kittsee s. v. PreBburg 21, 26. Kitzingen a. Main 1000, 36. Kleinasien 25, 4. 282, 48^. Klove, Herzog Adolf I., Graf von Kleve 1394 und von Mark 1398, Herzog seit 1417, + 1448: 389, 82b. 549, 99^, 657, 441, 911, 42%. — Seine Tochter Margarete, Gemahlin Hzg. Wilhelms v. Baiern, s. Baiern. . — Herzog Gerhard, Bruder d. Vorigen, f 1461: 568, 391; 493; 46%, — Sein Gesandter an Hzg. Wilhelm v. Baiern s. Huetell. | Kliber, Eberhard, in Bamberg, Gesandter an K. Sig- mund 139, 8. | Klingen, Junker Kaspar von —, 550, 37. Klingonberg s. w. v. Konstanz, Junker Kaspar von —, 966, 16ff. 913, 1; 443. Klux, Hartung, Ritter 199, 16. 734, 20. Gesandter K. Sigmunds an d. Konzil 637, 1. 696, 36. 698, 4. 699, 16. 734, 45b, 842, 28. 843, 32. Knechte, Deckwort für d. Parteigänger K. Sigmunds im Konzil 899, 19. Knóringen (Knórringen) s. v. Günzburg i. Schwaben, Hans von —, Hauptmann Hzg. Friedrichs von Österreich 182, 35b. Koblenz (Coevelentze, Confluencia), Propst von St. Flo- rin daselbst s. Lins. 139%
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Jesus Christus passim. — Sein Vikar, d. i. Papst Eugen, 819, 46. — Sein Schweißtuch 374, 1. Jivian (Gywian), Heinrich Zito von —, 8. Zito. Job, kurtrierischer Gesandter an d. Konzil 568, 34. Jocob, Kale, Bote d. Hochmeisters 371, 12; 16. 414, 7, 421, 21. 504, 4; 26. Jörg, Pfarrer in Graz, Protonotar Hzg. Friedrichs v. Österreich, Gesandter an K. Sigmund 139, 44%, 183, 10. 185, 14. Johannes der Täufer 373, 39. 828, 7. Johannes (identisch mit Francisci ?), Frankfurter Stadt- schreiber u. Gesandter nach Basel 549, 38b. Johanniterorden, Gesandte desselben in Siena 300, 492. Josua, Führer d. Volkes Israel 827, 7. Vgl. Jesus. Joyn, Giulinus, Magister, Familiaris d. Kardinals v. Monfort 308, 48b. Judas, Apostel 373, 38. Juden 230, 1. 238, 4. 242, 10. 243, 18. 245, 32. 527, 6. 528, 19. 653, 15. Vgl. auch Schweinfurt, Worms. Judith, Jüdische Heldin 828, 29. Jülich (Gulghe), Herzog Adolf, s. Berg. Jülicher (Gulger) Peter, s. Kalde. Jungholz (Junckholez) i. Oberelsaf! s. v. Colmar 986, 10. 989, 25. 990, 8; 7; 10. Junte s. Gionte. Jupiter 654, 26. S. Justine d' Aequi (in Piemont s. w. v. Alessan- dria?) 435, 4/1 ^. Justiniano, Leonardus, s. Giustiniano. — Nicolaus, in Genua, Gesandter der Stadt 196, 32. K vgl. C. Kadolzburg w. v. Nürnberg 557, 19. 558, 18. Kaicehen bei Vilbel i. Hessen, Gericht daselbst 139, 9. 260, 81^. 502, 25. Kaiserkrónung s. Rom. Kaisersberg i. Oberelsaf) n. w. v. Colmar 978, 15. 989, 27. 990, 4. — Gesandte 990, 42. — Vogt 939, 4. Vgl. Gürtringen. — Pfalzgráfliche Amt- leute 989, 28. Kalde, Peter, aus Setterich im Herzogtum Jülich (Peter Gulger), Domherr von Agram u. von St. Ma- rien in Aachen, Notar u. Sekretär K. Sigmunds 29, 89b. 195, 33. 196, 10. 304, 41b. 415, 13. 451, 34. 510, 18. 648, 4. 649, 30. 670, 34. 672, 23. 678, 8. 679, 39. 736, 21; 23. 785, 4; 12; 15. 830, 12. Kalocza s. Colossi. Kalteisen, Heinrich, Mag. theol., Predigermónch, Ge- sandter d. Erzbischofs v. Mainz nach Basel, f 1465: 518, 37a; 39a. 520, 31m. 587, 42a; 52a. Kamb s. Cham. Kangisser, Conez, Frankfurter Büchsenschütz 265, 30. Kanitz, Georg, Bürgermeister von Górlitz 508, 472. Kaplan, Deekwort für d. Kardinal v. Rouen 745, 13. Kaplüne, Deckwort für die im Konzil befindlichen Kardinüle 899, 19. Kaproneza i. Slavonien n. č. v. Agram 512, 43°. 1101 Karlstein a. d. Beraun s. w. v. Prag, Burggraf s. Buřenic. Karter, Hans, Bote Ulms 932, 482, Kastilien (Castell, Castelle), König Johann II. von — und Leon 1406-1454: 100, 18; 53b. 407, 29. 418, 41%. 476, 34b, 503, 29. 529, blu. 560, 44a, 573, 22; 28; 49a, 793, 22 ff. — Seine Gesandten nach Basel 476, 35b. 573, 28; 30; 50%; 43b; 47b, Vgl. auch Torquemada. — Seine Prilaten 573, 28. — Land 99, 26. 622, 45a, Katalanen 753, 50%. 790, 524; 45%, Katzenellenbogen i. Nassau s. w. v. Limburg a. d. Lahn, der Graf von —, wohl Graf Johann III. 1402-1444: 549, 30^. Kaufbeuren a. d. Wertach in Schwaben 547, 9. 965, 38. — Pfalbürger 965, 27. Kaufleute, Deelwort für d. Kurfürsten 685, 42; 44, Kempf, Gilge, in Colmar 551, 8. 918, 17; 21; 40%; 412; 38b. 978, 86a, 990, 40. 991, 6; 8; 13; 17. 1082, 45b. Kempten a. d. Iller, Abt Friedrich VII. von Lauben- berg 1405-1434: 546, 30. 845, 31. 965, 28. — Stadt 546, 30. 785, 15. 845, 31. 904, 36; 37. 965, 29. — Bürger 845, 27. 904, 34. Kenzingen i. Baden n. w. v. Freiburg 982, 47. 983, 3. Keppel, Heinrich, Vitztum von Miinster, Prokurator d. Bischofs im Konzil 569, 26. Ketzer, Bote Ulms 1021, 41°. Kirche, die heilige, passim. Kirchenstaat s. Rom. Kirchheim unter Teck s. à. v. Stuttgart, Ritter- u. Städtetag daselbst 944, 20; 21. 1001, 16. Kirslade, Freistuhl in der —, bei Halver w. v. Lü- - denscheid i. Westfalen 985, 23. Kittsee s. v. PreBburg 21, 26. Kitzingen a. Main 1000, 36. Kleinasien 25, 4. 282, 48^. Klove, Herzog Adolf I., Graf von Kleve 1394 und von Mark 1398, Herzog seit 1417, + 1448: 389, 82b. 549, 99^, 657, 441, 911, 42%. — Seine Tochter Margarete, Gemahlin Hzg. Wilhelms v. Baiern, s. Baiern. . — Herzog Gerhard, Bruder d. Vorigen, f 1461: 568, 391; 493; 46%, — Sein Gesandter an Hzg. Wilhelm v. Baiern s. Huetell. | Kliber, Eberhard, in Bamberg, Gesandter an K. Sig- mund 139, 8. | Klingen, Junker Kaspar von —, 550, 37. Klingonberg s. w. v. Konstanz, Junker Kaspar von —, 966, 16ff. 913, 1; 443. Klux, Hartung, Ritter 199, 16. 734, 20. Gesandter K. Sigmunds an d. Konzil 637, 1. 696, 36. 698, 4. 699, 16. 734, 45b, 842, 28. 843, 32. Knechte, Deckwort für d. Parteigänger K. Sigmunds im Konzil 899, 19. Knóringen (Knórringen) s. v. Günzburg i. Schwaben, Hans von —, Hauptmann Hzg. Friedrichs von Österreich 182, 35b. Koblenz (Coevelentze, Confluencia), Propst von St. Flo- rin daselbst s. Lins. 139%
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1102 Koblenz, Deckwort für Siena 745, 14. 899, 27. 900, 23. Koczenhusen s. Kurzenhausen. Köln (Cölle, Coelne, Collen, Kocllen, Kolle), Erzbischof Dietrich II. Graf von Mörs und Herzog von Engern u. Westfalen, 1414-1463, seit 1415 auch Bischof von Paderborn: 96, 39%, 138, 39%. 147, 442, 297, 51%, 314, 19. 367, 49a. 510, 20. 516, 30; 34f. 517, 35^; 87^. 518, 6. 519, 33. 520, 45b; 485. 524, 6. 526, 13. 532, 5; 13. 534, 14. 548, 49%; 51°, 549, 28% 571, 2. 514, 4. 597, 46^. 598, 37. 600, 8. 620, 34b. 650, 28. 658, 21. 665, 34a, 666, 44. 853, 43. 85b, 29; 87. 866, 14. 869, 381; 442, 870, 49^. 874, 16. 875, 25. 876, 24. 877, 17. 878, 29. 884, 43. 888, 35. 889, 11. 956, 23. 963, 45b. 984, 11. 985, 19. — Suffragane 526, 26. — Prülaten 520, 495. — Rite 868, 2. — Offizial s. Erpel. — Gesandte im Konzil 574, 5. 599, 40. "Vgl. Erpel, Linz. — Schreiber 548, 50», — Lande 874, 26. 876, 25. 878, 81. — Kirchenprovinz 517, 3. — Erzstift 600, 11. 868, 26. — Stadt 11, 32. 17, 13. 231, 484. 232, 19. 233, 42b. 235, 6; 17; 48b. 236, 17; 28; 27; 34; 37b; 40b. 244, 43b, 251, 51b, 252, 43% 253, 11f, 265, 23. 268, 7. 270, 1. 271, 14; 15; 20; 50. 274, 20. 275, 26; 29. 276, 16. 277, 33. 278, 4. 520, 49%; 502; 47b. 532, 444. 548, 37b; 42b. 568, 494. 573, 25. 866, 36. 875, 6; 12; 36b. 881, 42; 44. 882, 43b. 890, 10. 891, 21. 897, 8; 47», 911, 26. 913, 2. 956, 28. — Bürger 975, 962, Vgl. Engelbert, Musken, Wystorp. — Rent- kammer 274, 43b; 444, 275, 354, — Rentmeister 274, 42b; 50% — Beisitzer d. Rentkammer 274, 48 b. 275, 35% — Turnierhof 966, 17. — Propst von St. Marien ad gradus s. Erpel. — Desgl. von St. Severin s. Erpel. — Universität 188, 60". 411, 34s. 599, 49^. 665, 455, — Vizekanzler s. Campo. —- Prokuratoren im Konzil s. Campo, Langenhove. — Deckwort für Florenz 745, 7; 11ff.; 23. 746, 4; 6. 899, 3; 26. 900, 23. Kôäniginhof i, Bóhmen s. w. v. Trautenau, Gregor von —, Hussit. Gesandter an d. Konzil 599, 6. Künigsegg (Kunigsegk) i. Württemberg n. w. v. Ra- vensburg, Ulrich Rolle von —, 328, 48. 329, 14; 474. 496, 514. Kolbe, Gegner der Stadt Hall (?) 904, 4. Kolkhagen, Johannes, Lic. in decr., Dechant von St. Andreas in Hildesheim, Prokurator d. Bischofs im Konzil 570, 27. Kolocza s. Colossů. Konstantin d. Große, Kaiser der Römer, 307-337: 653, 40. 774, 30a; 30b. 822, 35. Konstantinopel, Patriarch Joseph 211, 1. — Seine Gesandten an Papst Eugen 212, 14. — Stadt 88, 482; 534, Konstanz (Costencz an dem Bodemsew, Costnitz, Kustnicz), Bischof Otto IIL, Markgraf von Hach- berg, Herr von Róteln, 1411-1434: 569, 8. 602, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 42b. — Sein Prokurator im Konzil s. Anasteter, — Seine Prülaten 189, 46. Konstanz, Stadt 5, 50b. 11, 32. 22, 24, 24, 455. 89, 16. 115, 41^. 126, 5. 128, 6. 149, 17. 201, 3. 232, 32. 245, 39. 254, 29. 255, 38. 300, 38. 301, 1. 309, 41b, 400, 10; 30. 401, 4 422, 45%. 495, 45», 430, 13; 28. 476, 29%, 484, 11. 536, 46. 537, 23. 603, 36% 712, 35. 775, 51b. 805, 3. 806, 35. 818, 27. 831, 49a. 866, 36. 875, 9; 38b. 894, 9. 897, 6; 54%, 898, 18. 908, 24. 918, 1. 917, 19; 21. 968, 25%; 37b. 973, 6. 987, 31. — Bürgermeister und Rat 188, 23. — Bürger und Kaufleute 894, 16. — Gesandte 537, 38. 546, 9. 550, 35; 39. — Bote 909, 2. — Reichsversamm- lung 1430: 89, 19. — Konzil 118, 20. 133, 7. 134, 22. 136, 12. 138, 21. 141, 18. 144, 30. 145, 26. 146, 14. 148, 7. 177, 48. 178, 43%, 181, 41. 192, 15. 205, 9. 210, 20. 212, 30. 224, 8. 226, 38b. 304, 39b. 376, 5. 878, 8. 379, 14. 391, 26. 393, 7. 401, 12. 416, 22. 418, 22. 449, 11. 455, 7. 468, 34. 507, 1. 541, 22, 574, 29. 575, 3; 7; 10. 576, 18. 583, 16. 599, 13. 625, 11. 632, 11. 634, 3. 646, 41, 657, 18; 38%; 34b. 658, 28. 659, 18. 661, 16. 671, 29. 677, 22. 691, 25. 700, 24. 959, 18. — Protektor s. Pfalz. — Konklave 2, 23. Korneuburg (Kornawburg) i. Niederósterreich 6, 11; 36%, 44, 442; 49^; 44b. 514, 20. Kottenheim i. Mittelfranken n. w. v. Windsheim, Ludwig I. von —, s. Seinsheim. i Kraichgau, Landschaft im nórdl. Baden, Reichsstünde daselbst 926, 33. Krailsheim (Crówlshain, Krewylüheim) a. d. Jagst i. Württemberg 997, 47. 998, 22. 999, 17; 46m, Krajnie, Johann von —, Gesandter der Alt-Taboriten an d. Konzil 585, 13b. Kreig, Konrad von —, Hofmeister Hzg. Friedrichs von Osterreich, Gesandter an K. Sigmund 189, 44», 183, 10. 185, 18. KreiB (Krays) von Lindenfels, Bernhard, kurpfilzi- scher Rat 241, 29ff. 242, 1; 7; 12; 13. Kreta, 117, 7. Kroatien 114, 12. — Vizebanus s. Donsa. Kronberg (Kronenberg) i. Nassau n. w. v. Frankfurt, Francko von — d. Altere, Miinzmeister, Rat d. Erzbischofs v. Mainz 852, 12; 17. Kronenburg (Cronenberg) n. w. v. Straßburg, Philipp d. Jüngere von —, 919, 12. 1027, 13; 21 ff. Kubin (Cofin, Cofin, Kewinum) i. Ungarn 6. v. Bel- grad, Graf von —, s. Thallóczy. — Ort 18, 17; 35*. 19, 8; 28. 20, 47%, 28, 25. 72, 9. 113, 7. Kummerauer, Nikolaus, in Eger 510, 27. Kurland (Cuerlant, Kurym), Bischof Johannes IV. Tiergart 1425-1456, päpstl. Gouverneur in Spoleto 501, 46%, 504, 19. 513, 36; 40% ff, Kurzenhausen (Koczenhusen) n. v. Straßburg 267, 36. Kuttenberg (montes Cuthni) i. Böhmen 557, 29. 592, 13. — Landtag daselbst 557, 31. 558, 3ff.; 23%, 592, 16.
1102 Koblenz, Deckwort für Siena 745, 14. 899, 27. 900, 23. Koczenhusen s. Kurzenhausen. Köln (Cölle, Coelne, Collen, Kocllen, Kolle), Erzbischof Dietrich II. Graf von Mörs und Herzog von Engern u. Westfalen, 1414-1463, seit 1415 auch Bischof von Paderborn: 96, 39%, 138, 39%. 147, 442, 297, 51%, 314, 19. 367, 49a. 510, 20. 516, 30; 34f. 517, 35^; 87^. 518, 6. 519, 33. 520, 45b; 485. 524, 6. 526, 13. 532, 5; 13. 534, 14. 548, 49%; 51°, 549, 28% 571, 2. 514, 4. 597, 46^. 598, 37. 600, 8. 620, 34b. 650, 28. 658, 21. 665, 34a, 666, 44. 853, 43. 85b, 29; 87. 866, 14. 869, 381; 442, 870, 49^. 874, 16. 875, 25. 876, 24. 877, 17. 878, 29. 884, 43. 888, 35. 889, 11. 956, 23. 963, 45b. 984, 11. 985, 19. — Suffragane 526, 26. — Prülaten 520, 495. — Rite 868, 2. — Offizial s. Erpel. — Gesandte im Konzil 574, 5. 599, 40. "Vgl. Erpel, Linz. — Schreiber 548, 50», — Lande 874, 26. 876, 25. 878, 81. — Kirchenprovinz 517, 3. — Erzstift 600, 11. 868, 26. — Stadt 11, 32. 17, 13. 231, 484. 232, 19. 233, 42b. 235, 6; 17; 48b. 236, 17; 28; 27; 34; 37b; 40b. 244, 43b, 251, 51b, 252, 43% 253, 11f, 265, 23. 268, 7. 270, 1. 271, 14; 15; 20; 50. 274, 20. 275, 26; 29. 276, 16. 277, 33. 278, 4. 520, 49%; 502; 47b. 532, 444. 548, 37b; 42b. 568, 494. 573, 25. 866, 36. 875, 6; 12; 36b. 881, 42; 44. 882, 43b. 890, 10. 891, 21. 897, 8; 47», 911, 26. 913, 2. 956, 28. — Bürger 975, 962, Vgl. Engelbert, Musken, Wystorp. — Rent- kammer 274, 43b; 444, 275, 354, — Rentmeister 274, 42b; 50% — Beisitzer d. Rentkammer 274, 48 b. 275, 35% — Turnierhof 966, 17. — Propst von St. Marien ad gradus s. Erpel. — Desgl. von St. Severin s. Erpel. — Universität 188, 60". 411, 34s. 599, 49^. 665, 455, — Vizekanzler s. Campo. —- Prokuratoren im Konzil s. Campo, Langenhove. — Deckwort für Florenz 745, 7; 11ff.; 23. 746, 4; 6. 899, 3; 26. 900, 23. Kôäniginhof i, Bóhmen s. w. v. Trautenau, Gregor von —, Hussit. Gesandter an d. Konzil 599, 6. Künigsegg (Kunigsegk) i. Württemberg n. w. v. Ra- vensburg, Ulrich Rolle von —, 328, 48. 329, 14; 474. 496, 514. Kolbe, Gegner der Stadt Hall (?) 904, 4. Kolkhagen, Johannes, Lic. in decr., Dechant von St. Andreas in Hildesheim, Prokurator d. Bischofs im Konzil 570, 27. Kolocza s. Colossů. Konstantin d. Große, Kaiser der Römer, 307-337: 653, 40. 774, 30a; 30b. 822, 35. Konstantinopel, Patriarch Joseph 211, 1. — Seine Gesandten an Papst Eugen 212, 14. — Stadt 88, 482; 534, Konstanz (Costencz an dem Bodemsew, Costnitz, Kustnicz), Bischof Otto IIL, Markgraf von Hach- berg, Herr von Róteln, 1411-1434: 569, 8. 602, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 42b. — Sein Prokurator im Konzil s. Anasteter, — Seine Prülaten 189, 46. Konstanz, Stadt 5, 50b. 11, 32. 22, 24, 24, 455. 89, 16. 115, 41^. 126, 5. 128, 6. 149, 17. 201, 3. 232, 32. 245, 39. 254, 29. 255, 38. 300, 38. 301, 1. 309, 41b, 400, 10; 30. 401, 4 422, 45%. 495, 45», 430, 13; 28. 476, 29%, 484, 11. 536, 46. 537, 23. 603, 36% 712, 35. 775, 51b. 805, 3. 806, 35. 818, 27. 831, 49a. 866, 36. 875, 9; 38b. 894, 9. 897, 6; 54%, 898, 18. 908, 24. 918, 1. 917, 19; 21. 968, 25%; 37b. 973, 6. 987, 31. — Bürgermeister und Rat 188, 23. — Bürger und Kaufleute 894, 16. — Gesandte 537, 38. 546, 9. 550, 35; 39. — Bote 909, 2. — Reichsversamm- lung 1430: 89, 19. — Konzil 118, 20. 133, 7. 134, 22. 136, 12. 138, 21. 141, 18. 144, 30. 145, 26. 146, 14. 148, 7. 177, 48. 178, 43%, 181, 41. 192, 15. 205, 9. 210, 20. 212, 30. 224, 8. 226, 38b. 304, 39b. 376, 5. 878, 8. 379, 14. 391, 26. 393, 7. 401, 12. 416, 22. 418, 22. 449, 11. 455, 7. 468, 34. 507, 1. 541, 22, 574, 29. 575, 3; 7; 10. 576, 18. 583, 16. 599, 13. 625, 11. 632, 11. 634, 3. 646, 41, 657, 18; 38%; 34b. 658, 28. 659, 18. 661, 16. 671, 29. 677, 22. 691, 25. 700, 24. 959, 18. — Protektor s. Pfalz. — Konklave 2, 23. Korneuburg (Kornawburg) i. Niederósterreich 6, 11; 36%, 44, 442; 49^; 44b. 514, 20. Kottenheim i. Mittelfranken n. w. v. Windsheim, Ludwig I. von —, s. Seinsheim. i Kraichgau, Landschaft im nórdl. Baden, Reichsstünde daselbst 926, 33. Krailsheim (Crówlshain, Krewylüheim) a. d. Jagst i. Württemberg 997, 47. 998, 22. 999, 17; 46m, Krajnie, Johann von —, Gesandter der Alt-Taboriten an d. Konzil 585, 13b. Kreig, Konrad von —, Hofmeister Hzg. Friedrichs von Osterreich, Gesandter an K. Sigmund 189, 44», 183, 10. 185, 18. KreiB (Krays) von Lindenfels, Bernhard, kurpfilzi- scher Rat 241, 29ff. 242, 1; 7; 12; 13. Kreta, 117, 7. Kroatien 114, 12. — Vizebanus s. Donsa. Kronberg (Kronenberg) i. Nassau n. w. v. Frankfurt, Francko von — d. Altere, Miinzmeister, Rat d. Erzbischofs v. Mainz 852, 12; 17. Kronenburg (Cronenberg) n. w. v. Straßburg, Philipp d. Jüngere von —, 919, 12. 1027, 13; 21 ff. Kubin (Cofin, Cofin, Kewinum) i. Ungarn 6. v. Bel- grad, Graf von —, s. Thallóczy. — Ort 18, 17; 35*. 19, 8; 28. 20, 47%, 28, 25. 72, 9. 113, 7. Kummerauer, Nikolaus, in Eger 510, 27. Kurland (Cuerlant, Kurym), Bischof Johannes IV. Tiergart 1425-1456, päpstl. Gouverneur in Spoleto 501, 46%, 504, 19. 513, 36; 40% ff, Kurzenhausen (Koczenhusen) n. v. Straßburg 267, 36. Kuttenberg (montes Cuthni) i. Böhmen 557, 29. 592, 13. — Landtag daselbst 557, 31. 558, 3ff.; 23%, 592, 16.
Strana 1103
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. L. La Cisa-Paf im Ligur. Apennin 279, 11. Ladenburg (Laudenburg) am Neckar 6. v, Mannheim 517, 42b, Ladicović, Banus von —, s. Donsa. Ladislaus, Komtur d. Deutschordensballei in Ofen, Gesandter K. Sigmunds an d. Papst 307, 457; 474; 88^. 455, 31. 459, 32. 460, 14. 462, 23. 464, 15. 465, 42^. 471, 18. 472, 30. 473, 34. 475, 14; 49a, 48h, 20. 674, 1. Lahnstein zw. Koblenz u. Boppard 516, 44. 517, 352, Lajatico n. v. Volterra 280, 2, Lambardis, Cyno de —, Domherr v. Pisa, Notar d. püpstl. Kammer 717, 51bff. 718, 2. Lami, Nikolaus, mag. in artibus et lic. theol., Ge- sandter d. Univ. Paris an d. Konzil 134, 31. 135, 3ff. 182, 47%, 190, 50°. 531, 23, Landau i. d. Rheinpfalz, Dr. Hugo von —, s. Diirre. Landeck n. v. Freiburg i. Br., Konrad Schneulin von —, 950, 27. 1093, 25; 26. 1025, 47*. 1026, 27. Landi (Lantis), Antonio de —, in Siena, Dr., 194, 21. Lando, ser Marinus, in Venedig, sapiens terrarum ete. 315, 26; 47m. 318, 40. 325, 14. 328, 11 ; 40. 369, 4. 188, 15. 789, 27. 790, 9. 791, 15. Landriano, Antonio, Mailünd. Befehlshaber in Brescia 51, 46b. Landsberg am Lech 12, 4. 138, 27. — Gosandte 1011, 28. 1020, 32. — Schlof i. Bóhmen im Kreise Pardubitz 585, 53 1. — Dessen Pfleger s. Reichenbach. Landschade von Steinach (am Neckar), 965, 25. Landshut a. d. Isar, der von —, s. Baiern. Landskron auf d. Blauen im Kanton Solothurn, die Minch von —, s. Mónch. Langenhove, Lambert van den —, von Rees, Dr. decr., Prokurator d. Univ. Kóln im Konzil 599, 47^. Langenzenn w. v. Nürnberg, der Propst von —, 556, 19. Langheim (Langkheim) i. Oberfranken s. à. v. Lichten- fels, Abt Nikolans, Gesandter d. Bischofs v. Bam- berg nach Basel 600, 42. Langusco, Jacopo da —, püpstl. Sekretür 147, 25^; 31b. Lantini, Pietro, in Siena 293, 32%; 33%, 351, 53%, Lapide, Otto de —, s. Stein. Lasan (Lozanum), d. i. Ober-Lasan s. v. Plauen i. V., Kaspar Schlick von —, s. Schlick. La Trómoille, Georges de —, Grand-Chambellan d. Konigs v. Frankreich 665, 34b. Laubenberg (Loubemberg) i. Algüu s. w. v. Kempten, Friedrich von —, s. Kempten. — Hermann von —, 845, 29. Laude, Rogerius de —, püpstl. Leibwüchter 718, 35a, Laudenburg s. Ladenburg. Laufenburg (Louffemberg, Louffenburg) am Rhein 6. v. Basel 188, 24. 551, 1. 973, 7. Laurentius, Diakon d. Bischofs Sixtus II. von Rom 373, 40. 828, 8. Dietrich 1103 Laus Vetus s. Lodivecchio. Lausanne (Lozan), Bischof Louis de la Palu 1431-1433, Mitglied d. Konzils 302, 50%, 442, 49a. 569, 20; 27. 619, 9. 691, 47^. 694, 33% Gesandter d, Konzils nach Italien 212, 34. 226, 21. 298, 29ff.; 420, 299, 1ff. 303, 34. 377, 10; 23; 41^. 379, 25. 384, 17. 385, 13. 890, 3; 39^. 395, 7. 408, 28. 410, 6. 440, 4. 502, 2. 507, 10; 21. Lausitz, die Sechsstädte der —, 183, 2T. Lavant i. Kirnten n. 6. v. Völkermarkt, Bischof Lorenz von Lichtenberg 1424-1446: 570, 32. — Sein Prokurator im Konzil 570, 32; 33. Lavello, Christoferus de —, Mailänd. Condottiere 341, 20. 342, 2. Lea (Lia), Frau des Erzvaters Jakob 828, 34. Lechfeld b. Augsburg 138, 26. Leiningen s. w. v. Worms, Grafschaft, Juden daselbst 67, 44b, Leitomischl im óstl. Bóhmen 823, 43. Le Maire, Alexandre, Domherr von Douai, Schreiber d. Konzilsnotars Brunet 213, 18; 20. Lengenfeld (Lengvelt) i. d. Oberpfalz s. w. v. Amberg 604, 20. Lenzel (Lenczel), Diebold, in Straßburg 276, 10. Leo I. d. GroBe, Bischof von Rom 440-461 : 828, 9. Lco, Jude in Zürich 968, 5; 7. Leon, Kónig von —, s. Kastilien. S. Leonino n. 6. v. Siena 613, 28%, Leonis, Johannes, Kanzleibeamter d. Konzils 177, 30. 179, 38. Lopennis, Belmamolus de —, Mailind. Condottiere 341, 20. 342, 2. Leute, Deckwort für dio Kurfürsten 685, 37. Leutkirch (Lütkirch) a. d, Eschach im südl. Württem- berg 994, 4831; 464. Leuzenbronn (Luczenbronn, Lüczenbrunnen, Lutzen- brunen) bei Rothenburg a. d. Tauber, Stephan von —, Diener u. Gesandter Konrads von Weins- berg 851, 87^. 869, 325; 34b; 37b. 875, 48b. 912, 17. 916, 465. Lichtenau (Liehtenówe) i. Baden s. w. v. Rastatt 977, 28. 983, 3. Lichtenberg (Lichtemberg) i. UnterelsaB n. w. v. Hagenau, Jakob zu —, 978, 8. — Ludwig zu —, 1024, 9. Lichteneck i. d. Oberpfalz s. v. Furth, der von — (der Liechtenecker), 604, 21. — Sein Knecht s. Rósler. Liebersune, Gótz 1023, 23. Liechtenstein, Johann, in Frankfurt 260, 44^ ff. Liedlein, der, wohl Bote Hzg. Wilhelms v. Baiern, 1012, 19. Liendl, Knecht Hzg. Wilhelms v. Baiern 686, 12. Liga, die, s. Schweiz, Venedig. Ligurien 487, 50^. Limburg (Limperg, Lintberg) am Rhein n. v. Brei- sach 1023, 24. 1024, 28; 33. 1026, 27. 1027, 18. — Zoll daselbst 1023, 19. Limpurg (Lympurg) s. v. Schwüb. Hall, Konrad Schenk von —, 955, 15.
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. L. La Cisa-Paf im Ligur. Apennin 279, 11. Ladenburg (Laudenburg) am Neckar 6. v, Mannheim 517, 42b, Ladicović, Banus von —, s. Donsa. Ladislaus, Komtur d. Deutschordensballei in Ofen, Gesandter K. Sigmunds an d. Papst 307, 457; 474; 88^. 455, 31. 459, 32. 460, 14. 462, 23. 464, 15. 465, 42^. 471, 18. 472, 30. 473, 34. 475, 14; 49a, 48h, 20. 674, 1. Lahnstein zw. Koblenz u. Boppard 516, 44. 517, 352, Lajatico n. v. Volterra 280, 2, Lambardis, Cyno de —, Domherr v. Pisa, Notar d. püpstl. Kammer 717, 51bff. 718, 2. Lami, Nikolaus, mag. in artibus et lic. theol., Ge- sandter d. Univ. Paris an d. Konzil 134, 31. 135, 3ff. 182, 47%, 190, 50°. 531, 23, Landau i. d. Rheinpfalz, Dr. Hugo von —, s. Diirre. Landeck n. v. Freiburg i. Br., Konrad Schneulin von —, 950, 27. 1093, 25; 26. 1025, 47*. 1026, 27. Landi (Lantis), Antonio de —, in Siena, Dr., 194, 21. Lando, ser Marinus, in Venedig, sapiens terrarum ete. 315, 26; 47m. 318, 40. 325, 14. 328, 11 ; 40. 369, 4. 188, 15. 789, 27. 790, 9. 791, 15. Landriano, Antonio, Mailünd. Befehlshaber in Brescia 51, 46b. Landsberg am Lech 12, 4. 138, 27. — Gosandte 1011, 28. 1020, 32. — Schlof i. Bóhmen im Kreise Pardubitz 585, 53 1. — Dessen Pfleger s. Reichenbach. Landschade von Steinach (am Neckar), 965, 25. Landshut a. d. Isar, der von —, s. Baiern. Landskron auf d. Blauen im Kanton Solothurn, die Minch von —, s. Mónch. Langenhove, Lambert van den —, von Rees, Dr. decr., Prokurator d. Univ. Kóln im Konzil 599, 47^. Langenzenn w. v. Nürnberg, der Propst von —, 556, 19. Langheim (Langkheim) i. Oberfranken s. à. v. Lichten- fels, Abt Nikolans, Gesandter d. Bischofs v. Bam- berg nach Basel 600, 42. Langusco, Jacopo da —, püpstl. Sekretür 147, 25^; 31b. Lantini, Pietro, in Siena 293, 32%; 33%, 351, 53%, Lapide, Otto de —, s. Stein. Lasan (Lozanum), d. i. Ober-Lasan s. v. Plauen i. V., Kaspar Schlick von —, s. Schlick. La Trómoille, Georges de —, Grand-Chambellan d. Konigs v. Frankreich 665, 34b. Laubenberg (Loubemberg) i. Algüu s. w. v. Kempten, Friedrich von —, s. Kempten. — Hermann von —, 845, 29. Laude, Rogerius de —, püpstl. Leibwüchter 718, 35a, Laudenburg s. Ladenburg. Laufenburg (Louffemberg, Louffenburg) am Rhein 6. v. Basel 188, 24. 551, 1. 973, 7. Laurentius, Diakon d. Bischofs Sixtus II. von Rom 373, 40. 828, 8. Dietrich 1103 Laus Vetus s. Lodivecchio. Lausanne (Lozan), Bischof Louis de la Palu 1431-1433, Mitglied d. Konzils 302, 50%, 442, 49a. 569, 20; 27. 619, 9. 691, 47^. 694, 33% Gesandter d, Konzils nach Italien 212, 34. 226, 21. 298, 29ff.; 420, 299, 1ff. 303, 34. 377, 10; 23; 41^. 379, 25. 384, 17. 385, 13. 890, 3; 39^. 395, 7. 408, 28. 410, 6. 440, 4. 502, 2. 507, 10; 21. Lausitz, die Sechsstädte der —, 183, 2T. Lavant i. Kirnten n. 6. v. Völkermarkt, Bischof Lorenz von Lichtenberg 1424-1446: 570, 32. — Sein Prokurator im Konzil 570, 32; 33. Lavello, Christoferus de —, Mailänd. Condottiere 341, 20. 342, 2. Lea (Lia), Frau des Erzvaters Jakob 828, 34. Lechfeld b. Augsburg 138, 26. Leiningen s. w. v. Worms, Grafschaft, Juden daselbst 67, 44b, Leitomischl im óstl. Bóhmen 823, 43. Le Maire, Alexandre, Domherr von Douai, Schreiber d. Konzilsnotars Brunet 213, 18; 20. Lengenfeld (Lengvelt) i. d. Oberpfalz s. w. v. Amberg 604, 20. Lenzel (Lenczel), Diebold, in Straßburg 276, 10. Leo I. d. GroBe, Bischof von Rom 440-461 : 828, 9. Lco, Jude in Zürich 968, 5; 7. Leon, Kónig von —, s. Kastilien. S. Leonino n. 6. v. Siena 613, 28%, Leonis, Johannes, Kanzleibeamter d. Konzils 177, 30. 179, 38. Lopennis, Belmamolus de —, Mailind. Condottiere 341, 20. 342, 2. Leute, Deckwort für dio Kurfürsten 685, 37. Leutkirch (Lütkirch) a. d, Eschach im südl. Württem- berg 994, 4831; 464. Leuzenbronn (Luczenbronn, Lüczenbrunnen, Lutzen- brunen) bei Rothenburg a. d. Tauber, Stephan von —, Diener u. Gesandter Konrads von Weins- berg 851, 87^. 869, 325; 34b; 37b. 875, 48b. 912, 17. 916, 465. Lichtenau (Liehtenówe) i. Baden s. w. v. Rastatt 977, 28. 983, 3. Lichtenberg (Lichtemberg) i. UnterelsaB n. w. v. Hagenau, Jakob zu —, 978, 8. — Ludwig zu —, 1024, 9. Lichteneck i. d. Oberpfalz s. v. Furth, der von — (der Liechtenecker), 604, 21. — Sein Knecht s. Rósler. Liebersune, Gótz 1023, 23. Liechtenstein, Johann, in Frankfurt 260, 44^ ff. Liedlein, der, wohl Bote Hzg. Wilhelms v. Baiern, 1012, 19. Liendl, Knecht Hzg. Wilhelms v. Baiern 686, 12. Liga, die, s. Schweiz, Venedig. Ligurien 487, 50^. Limburg (Limperg, Lintberg) am Rhein n. v. Brei- sach 1023, 24. 1024, 28; 33. 1026, 27. 1027, 18. — Zoll daselbst 1023, 19. Limpurg (Lympurg) s. v. Schwüb. Hall, Konrad Schenk von —, 955, 15.
Strana 1104
1104 Lindau i. Bodensee 138, 28. 160, 38. 162, 45b. 904, 87; 38. 916, 4. 965,28. — Siber daselbst 904, 30. Lindenfels i. Rheinhessen 6. v. Bensheim, Bernhard Krei von —, s. Kreib. Lindow, Johannes, in Magdeburg, Gesandter an d. Konzil 568, 39. Lintberg s. Limburg. Linz (Lijnss, Lünss) am Rhein zw. Bonn u. Neuwied, Tilmann von —, Dr. decr., Propst von St. Florin in Koblenz, Rat d. Erzbischofs v. Kóln u. dessen Gesandter nach Basel 598, 40. 600, 10. 694, 31b, Lipomano, ser Mareus, in Venedig, sapiens terrarum etc. 98, 5. Lippia, Herbradus de —, Prof. d. Theol., Prokurator d. Bischofs v. Liibeck im Konzil 570, 37. Lisieux s. w. v. Rouen, Bischof Zeno da Castiglione 1424-1432, 1 1459: 192, 49». Littauen (Lictovania), GroBfiirst Witold (Alexander), geb. 1350, 1 1430: 3, 2. 21, 3. 30, 4; 47>. 31, 41%; 56a, 32, 33%, 84, 42, 127, 35%, — Großfürst Swidrigal Boleslaw I. 1430-1432: 145, 45a, 421, 32. 531, 25. 669, 1. — Land 513, 20. Lodi (Laudum) i. d. Lombardei, Bischof Gerardus Capitani de Landriano 1419-1487, {+ 1445: 196, 16. 531, 24; 470. 565, 23. 694, 341, — Stadt, Gebiet 283, 37%. 789, 17. Lodivecchio (Laus Vetus) i. d. Lombardei w. v. Lodi, Abt s. Vitedono. Lodrone n. v. Lago d'Idro in Tirol, Paris von —, in Diensten Hzg. Friedrichs v. Osterreich 184, 38), 185, 18. Lówe (Leowe), Kraft, in Ulm, Gesandter d. Schwiib. Stüdtebundes nach Strafiburg 266, 37; 40. Lówen (Loüen) a. d. Dyle in Brabant 548, 38b. Lombardei (Lampardia, Lamparten, Lamperten, Lun- bardia) 3, 34b. 9, 8; 47a. 12, 20. 13, 4; 13. 14, 44, 16, 32; 481. 19,19. 22, 8. 37, 28. 46, 8. 53, 41. 59, 10; 12; 21. 60, 1; 7; 33. 61, 7. 62, 4; 41», 63, 35; 37; 40; 43. 64, 4. 65, 16. 67, 17; 480, 73, 99^. 96, 19. 127, 46". 128, 19. 129, 884; 463, 181, 41^. 132, 2; 46*, 138, 13. 149, 4; 43b, 150, 29. 152, 31. 153, 21. 154, 10; 34. 155, 10; 19. 156, 10; 18; 20. 157, 19. 158, 10; 16; 20; 23. 160, 12. 184, 8. 199, 22. 201, 2. 283, 43a. 284, 11; 17. 286, 37. 290, 8. 291, 5. 318, 27. 315, 42b; 47b. 316, 34. 320, 36; 41b. 325, 45%, 332, 35. 396, 38. 400, 8. 409, 43b. 413, 10. 434, 42. 485, 8. 499, 29. 503, 424. 505, 21. 509, 40b. 539, 13. 540, 25. 542, 39. 544, 13. 546, 2. 550, 14; 24. 582, 8. 609, 334. 639, 9; 474. 642, 35%. 649, 421. 673, 24. 709, 362; 37%; 41a, 721, 27. 192, 81. 766, 44. 789, 19. 797, 13. 904, 20. 909, 18; 44. 917, 41. 969, 27. 1032, 26. 1033, 12. 1035, 19; 46% — Kónigl. General- kapitän daselbst s. Visconti. — Adel 194, 34. — Bischófe, Prilaten 226, 25; 43*. 379, 29. 381, 16. — Geplante Reichsversammlung 1428: 19, 10 ff. — Lombardische Krónung s. Luxemburg (K. Sigmund). Alfabetisches Register der Orts- und Personon-Namen. Lombardei, Herzogtum 38, 26. Lommis im Thurgau s. ó. v. Frauenfeld, Ulrich von —, Gesandter Zürichs 130, 14; 36*. 189, 90. Lonate, Giacobbe da —, Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 16, 33; 38aff. 17, 417, 60, 47b. 67, 4. 77, 46b. London, Bischof Robert Fitz-Hugh (episc. Lundoniensis) 1431-1436: 485, 5. — Stadt 485, 30b. Longobarden, Kônig Desiderius 757-774: 840, 8. — Volk 840, 5. Loredano (Lauredano), ser Franciscus, in Venedig, sapiens terrarum ete. 98, 4. 106, 41. — ser Petrus, in Venedig, sapiens consilii 98, 4. Lozanum s. Lasan. Lucca (Luccha, Lucha, Luck) i. Toskana, der Herr von —, s. Guinigi. — Bischof Ferdinand s. Lugo. — Stadt, Volk 86, 28. 235, 19. 269, 37. 270, 6. 271, 8. 272, 15. 279, 15; 16; 40m; 25». 290, 34. 291, 34a. 292, 26. 303, 15. 307, 48b. 309, 7. 828, 45. 330, 24; 39b. 331, 25. 332, 17. 343, 9. 348, 32. 350, 454; 46b. 351, 21b. 352, 26; 29. 353, 13; 19. 354, 4; 13. 855, 2; 14. 356, 10; 14. 357, 44°, 360, 19; 21; 25; 32%; 44b. 363, 14. 366, 3; 6. 367, 21. 368, 23. 431, 35. 434; 2, 437, 13; 34. 439, 6. 441, 11. 445, 18. 446, 34; 87. 448, 16. 449, 29. 460, 43. 463, 5. 466, 3; 25. 468, 48. 469, 32; 40. 470, 48%, 473, 27. 474, 9. 478, 32. 497, 10; 15; 28; 31; 50%. 509, 17; 41a, 541, 25ff. 562, 35. 575, 44%, 577, 31. 578, 9; 491. 639, 6. 649, 330; 442. 675, 3. 707, 19. 708, 23ff.; 481, 718, 44°; 28%. 719, 522°. 742, 5; 6. 750, 18; 22, 752, 22. 754, 33. 755, 15. 756, 4. 966, 38b. 968, 42. 971, 15. 987, 12. — Podestů s. Rosso. — Anzianen 355, 44b. 437, 41%, — Consilium generale 753, 36%, — Bürger s. Ceccardo, Martin. — Gesandte s. Arrigis, Buonvisi, Burlamachi, Manfredi, Massa. — Couriere 119, 53^1f, 756, 42»; 46^; 48", — Condottieri s. Vimercato, Zoppo. — Truppen 291, 18. 332, 19. 336, 3. 341, 6. 342, 25; 45%. 343, 9. 355, 514 ff. 447, 31. — Porta S. Piero 355, 18b, — Bastei Niccolo Fortebraccio 355, 47%, Lucia, Märtyrerin 828, 10. Ludovicus, päpstl. Kubikular 419, 6. Ludwig, Abt von S. Giustina in Padua 492, 46. 658, 1. Päpstl. Gesandter an K. Sigmund Febr. 1432: 302, 18; 23ff.; 46b. 303, 40:f. 326, 32. 328, 17. 379, 31. 383, 33. 387, 4; 5. 389, 24a, 391, 81. 392, 45", 410, 49a, 413, 7. 418, 1; 17. 420, 10. 421, 44b, 424, 2. 425, 3. 426, 1. 428, 18. 430, 41. 431, 43; 48b. 434, 16. 435, 9. 437, 42b. 438, 37. 455, 24. 462, 3. 502, 14. 503, 20; 38b. 507, 20. 673, 34. — Desgl. an K. Sigmund u. d. Konzil Nov. 1432 bezw. Jan. 1433: 586, 7. 616, 1; 49a, 623, 1. 628,2; 3; 22; 24ff.; 53aff. 629, 31; 40a; 482, 630, 96. 632, 2ff.; 9; 27ff. 635, 30. 636, 30. 686, 2; 48a. 704, 14ff.; 50a; 39% ff, 713, 46». 728, 6. 745, 1. 759, 31. 768, 33a;
1104 Lindau i. Bodensee 138, 28. 160, 38. 162, 45b. 904, 87; 38. 916, 4. 965,28. — Siber daselbst 904, 30. Lindenfels i. Rheinhessen 6. v. Bensheim, Bernhard Krei von —, s. Kreib. Lindow, Johannes, in Magdeburg, Gesandter an d. Konzil 568, 39. Lintberg s. Limburg. Linz (Lijnss, Lünss) am Rhein zw. Bonn u. Neuwied, Tilmann von —, Dr. decr., Propst von St. Florin in Koblenz, Rat d. Erzbischofs v. Kóln u. dessen Gesandter nach Basel 598, 40. 600, 10. 694, 31b, Lipomano, ser Mareus, in Venedig, sapiens terrarum etc. 98, 5. Lippia, Herbradus de —, Prof. d. Theol., Prokurator d. Bischofs v. Liibeck im Konzil 570, 37. Lisieux s. w. v. Rouen, Bischof Zeno da Castiglione 1424-1432, 1 1459: 192, 49». Littauen (Lictovania), GroBfiirst Witold (Alexander), geb. 1350, 1 1430: 3, 2. 21, 3. 30, 4; 47>. 31, 41%; 56a, 32, 33%, 84, 42, 127, 35%, — Großfürst Swidrigal Boleslaw I. 1430-1432: 145, 45a, 421, 32. 531, 25. 669, 1. — Land 513, 20. Lodi (Laudum) i. d. Lombardei, Bischof Gerardus Capitani de Landriano 1419-1487, {+ 1445: 196, 16. 531, 24; 470. 565, 23. 694, 341, — Stadt, Gebiet 283, 37%. 789, 17. Lodivecchio (Laus Vetus) i. d. Lombardei w. v. Lodi, Abt s. Vitedono. Lodrone n. v. Lago d'Idro in Tirol, Paris von —, in Diensten Hzg. Friedrichs v. Osterreich 184, 38), 185, 18. Lówe (Leowe), Kraft, in Ulm, Gesandter d. Schwiib. Stüdtebundes nach Strafiburg 266, 37; 40. Lówen (Loüen) a. d. Dyle in Brabant 548, 38b. Lombardei (Lampardia, Lamparten, Lamperten, Lun- bardia) 3, 34b. 9, 8; 47a. 12, 20. 13, 4; 13. 14, 44, 16, 32; 481. 19,19. 22, 8. 37, 28. 46, 8. 53, 41. 59, 10; 12; 21. 60, 1; 7; 33. 61, 7. 62, 4; 41», 63, 35; 37; 40; 43. 64, 4. 65, 16. 67, 17; 480, 73, 99^. 96, 19. 127, 46". 128, 19. 129, 884; 463, 181, 41^. 132, 2; 46*, 138, 13. 149, 4; 43b, 150, 29. 152, 31. 153, 21. 154, 10; 34. 155, 10; 19. 156, 10; 18; 20. 157, 19. 158, 10; 16; 20; 23. 160, 12. 184, 8. 199, 22. 201, 2. 283, 43a. 284, 11; 17. 286, 37. 290, 8. 291, 5. 318, 27. 315, 42b; 47b. 316, 34. 320, 36; 41b. 325, 45%, 332, 35. 396, 38. 400, 8. 409, 43b. 413, 10. 434, 42. 485, 8. 499, 29. 503, 424. 505, 21. 509, 40b. 539, 13. 540, 25. 542, 39. 544, 13. 546, 2. 550, 14; 24. 582, 8. 609, 334. 639, 9; 474. 642, 35%. 649, 421. 673, 24. 709, 362; 37%; 41a, 721, 27. 192, 81. 766, 44. 789, 19. 797, 13. 904, 20. 909, 18; 44. 917, 41. 969, 27. 1032, 26. 1033, 12. 1035, 19; 46% — Kónigl. General- kapitän daselbst s. Visconti. — Adel 194, 34. — Bischófe, Prilaten 226, 25; 43*. 379, 29. 381, 16. — Geplante Reichsversammlung 1428: 19, 10 ff. — Lombardische Krónung s. Luxemburg (K. Sigmund). Alfabetisches Register der Orts- und Personon-Namen. Lombardei, Herzogtum 38, 26. Lommis im Thurgau s. ó. v. Frauenfeld, Ulrich von —, Gesandter Zürichs 130, 14; 36*. 189, 90. Lonate, Giacobbe da —, Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 16, 33; 38aff. 17, 417, 60, 47b. 67, 4. 77, 46b. London, Bischof Robert Fitz-Hugh (episc. Lundoniensis) 1431-1436: 485, 5. — Stadt 485, 30b. Longobarden, Kônig Desiderius 757-774: 840, 8. — Volk 840, 5. Loredano (Lauredano), ser Franciscus, in Venedig, sapiens terrarum ete. 98, 4. 106, 41. — ser Petrus, in Venedig, sapiens consilii 98, 4. Lozanum s. Lasan. Lucca (Luccha, Lucha, Luck) i. Toskana, der Herr von —, s. Guinigi. — Bischof Ferdinand s. Lugo. — Stadt, Volk 86, 28. 235, 19. 269, 37. 270, 6. 271, 8. 272, 15. 279, 15; 16; 40m; 25». 290, 34. 291, 34a. 292, 26. 303, 15. 307, 48b. 309, 7. 828, 45. 330, 24; 39b. 331, 25. 332, 17. 343, 9. 348, 32. 350, 454; 46b. 351, 21b. 352, 26; 29. 353, 13; 19. 354, 4; 13. 855, 2; 14. 356, 10; 14. 357, 44°, 360, 19; 21; 25; 32%; 44b. 363, 14. 366, 3; 6. 367, 21. 368, 23. 431, 35. 434; 2, 437, 13; 34. 439, 6. 441, 11. 445, 18. 446, 34; 87. 448, 16. 449, 29. 460, 43. 463, 5. 466, 3; 25. 468, 48. 469, 32; 40. 470, 48%, 473, 27. 474, 9. 478, 32. 497, 10; 15; 28; 31; 50%. 509, 17; 41a, 541, 25ff. 562, 35. 575, 44%, 577, 31. 578, 9; 491. 639, 6. 649, 330; 442. 675, 3. 707, 19. 708, 23ff.; 481, 718, 44°; 28%. 719, 522°. 742, 5; 6. 750, 18; 22, 752, 22. 754, 33. 755, 15. 756, 4. 966, 38b. 968, 42. 971, 15. 987, 12. — Podestů s. Rosso. — Anzianen 355, 44b. 437, 41%, — Consilium generale 753, 36%, — Bürger s. Ceccardo, Martin. — Gesandte s. Arrigis, Buonvisi, Burlamachi, Manfredi, Massa. — Couriere 119, 53^1f, 756, 42»; 46^; 48", — Condottieri s. Vimercato, Zoppo. — Truppen 291, 18. 332, 19. 336, 3. 341, 6. 342, 25; 45%. 343, 9. 355, 514 ff. 447, 31. — Porta S. Piero 355, 18b, — Bastei Niccolo Fortebraccio 355, 47%, Lucia, Märtyrerin 828, 10. Ludovicus, päpstl. Kubikular 419, 6. Ludwig, Abt von S. Giustina in Padua 492, 46. 658, 1. Päpstl. Gesandter an K. Sigmund Febr. 1432: 302, 18; 23ff.; 46b. 303, 40:f. 326, 32. 328, 17. 379, 31. 383, 33. 387, 4; 5. 389, 24a, 391, 81. 392, 45", 410, 49a, 413, 7. 418, 1; 17. 420, 10. 421, 44b, 424, 2. 425, 3. 426, 1. 428, 18. 430, 41. 431, 43; 48b. 434, 16. 435, 9. 437, 42b. 438, 37. 455, 24. 462, 3. 502, 14. 503, 20; 38b. 507, 20. 673, 34. — Desgl. an K. Sigmund u. d. Konzil Nov. 1432 bezw. Jan. 1433: 586, 7. 616, 1; 49a, 623, 1. 628,2; 3; 22; 24ff.; 53aff. 629, 31; 40a; 482, 630, 96. 632, 2ff.; 9; 27ff. 635, 30. 636, 30. 686, 2; 48a. 704, 14ff.; 50a; 39% ff, 713, 46». 728, 6. 745, 1. 759, 31. 768, 33a;
Strana 1105
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1105 45^; 36b; 39b; 40b; 47b, 787, 1. 788, 50°. 809, 6. 844, 6. 898, 18. 899, 34b. 900, 13ff. 1012, 47a. 1013, 40 ff. Liibeck, Bischof Johann VII. Schele 1420-1439: 570, 36. — Sein Prokurator im Konzil s. Lippia. — Stadt 17, 481. Lümerscheim (= Lomersheim a. d. Enz ?), Konrad von —, Landschreiber im Rheingau, Rat d. Erz- bischofs v. Mainz 852, 13. Lüttich, Bischof Johann VIII. von Heinsberg 1419-1455: 569, 24. — Domherr s. Berg. — Stadt, Chronist daselbst s. Zantfliet. Lützelstein i. Unterelsaf, Amtmann daselbst s. Hohen- burg. Lugano im Kanton Tessin 142, 2. Lugnano, d. i. Lucignano im südl. Toskana 0. v. Asciano 357, 471, Lugo am Mińo i. d. Spanischen Prov. Galicien, Bischof Ferdinand de Palacios 1418-1434: 419, 1. De- signierter pápstl. Gesandter au K. Sigmund 300, 93, 302, 17; 19. 379, 31. 383, 33. 387, 3. 424,2. Lukmanier - Pak im Kanton Tessin ö. vom Gotthard 141, 36. Lille, der alte, Bote Ulms 932, 408, Lundenburg i. Máhren s. v. Brünn 12, 33. Lupfen, Burg zw. Rottweil u. Donaueschingen, Graf Johannes, Herr zu Hohenack, seit 1415 Landgraf von Stühlingen, Hofriehter K. Sigmunds, 1383- 1437: 40, 17. 898, 46 r. 978, 3. 984, 5. 990, 39. Luschis, A. de —, pipstl. Kanzleibeamter 383, 37. Lusignan s. w. v. Poitiers, Hugo von —, Bischof von Nicosia auf Cypern 1421-1443, seit April 1431 Kard.-Bischof vou Palestrina (Kardinal von Cypern) 395, 94. 414, 49a, 419, 10. 441, 41». 486, 21. 718, 6. 783, 13. 845, 40. 847, 1; 36. Lutran, Paul, 967, 23. Luxemburg (Luciburgum), Haus 110, 25. — K. Heinrich VII. 1308-1313: 143, 21. 712, 26; 27; 31 f.; 47a. 713, 10. 714, 37. 715, 5. 730, 9; 16ff.; 29. 731, 16; 17; 35. 774, 31%. — Seine Gesandten 712, 34. — K. Karl IV. 1347-1378: 91, 5. 143, 15. 170, 37. . 236, 10. 347, 400; 48a, 362, 8. 498, 26. 712, 32ff. 715, 5. 730, 7; 24; 32 ff. 131, 35; 42. 732, 4; 6. 742, 94. 743, 1. 823, 44. 824, 3; 6; 8; 10; 12, 828, 43. 829, 49. 952, 19; 24. — Seine Gemahlin Elisabeth, Tochter Herzog Bogislaws V. von Pommern, T$ 1393: 346, 28. 347, 48%, — Seine Gesandten 712, 34. — K. Wenzel 1378-1400, ÿ 1419: 1, 32; 35. 2, 36; 40; 42. 8, 1. 346, 50% — Seine Gemahlin Sophie, Tochter Herzog Johanns v. München, 1425: 52, 51^. 141, 39%. — Sigmund, geb. 1368, + 1437, Römischer König seit 1410, Kaiser 1433, König von Ungarn 1387, König von Böhmen 1419, Markgraf und Kurfürst von Brandenburg 1378-1395 und 1411-1415. Vgl. auch Mann, Vogt. — Sein Schwiegersohn Hzg. Albrecht v. Österreich s. Habsburg. — Kanzler s. Agram, Passau, Schlick. — Vizekanzler s. Bunz- lau, Schlick. — Sekretire 488, 37. Vgl. Cecumcht, Ebbracht, Hecht, Kalde. — Protonotare u. Notare 19, 51b, — Registratoren 308, 12. Vgl. Brisacher, Fije. — Reichsregister 71, 23. — Schreiber 883, 34. — Sonstige Kanzleibeamte (gesellen) 69, 342. 735, 38. 785, 52*. Vgl. Martini. — Kanzlei 19, 41»ff, 45, 402, 69, 28a; 26b, 70, 50«. 140, 33b, 161, 23. 308, 12. 372, 12. 446, 50%, 455, 51% 615, 38a. 735, 35. 736, 8; 16; 20. 846, 54a, — Kanzleikosten 13, 30. 236, 46a, 237, 43 «ff. 275, 21. — Kaiserliches Siegel 735, 22. — Hofmeister s. Óttingen, — Kónigl bezw. Kaiserl. Hof (curia regalis, imperialis) 48, 13; 37^. 59, 13. 73, 11; 14. 76, 53b. 77, 48b. 78, 40ff. 82, 41a, 99, 23. 100, 4. 105, 372; 514. 159, 28. 185, 37. 228, 21. 294, 20. 304, 20. 437, 42», 496, 32, 846, 31% — Hofgesinde (aulici, curiales, curtisani, domestici, domus, familia, familia domestica) 32, 35*. 67, 43b. 91, 8; 9. 156, 92. 159, 28. 315, 44», 429, 36. 431, 38. 447, 28, 455, 9. 573, 8. 717, 864. 740, 22. 741,31. 170, 30»; 30b, 846, 33*. Vgl. Grasso, Honynger. — Gefolge (comitiva) 169, 43. 170, 1. 171, 2. 345, 26. 364, 25. 719, 8. 728, 32. 729, 97. 732, 28. 783, 10. 740, 23. 741, 31. 743, 14. 750, 15. 768, 8. 770, 30%; 30b. 771, 41^; 42b. 772, 239; 95^; 32%; 2b; 23b; 25b; 32b. 804, 41. 805, 16. 807, 47. 814, 6, 846, 2; 50° ff. 847, 26. — Pagen (giovani) 351, 41bff. — Hofgeist- liche 827, 41. — Kaplan s. Muyl. — Erbkämmerer s. Weinsberg. — Kümmerer s. Bardi. — Bevoll- müchtigter bei den Juden s. Redwitz. — Kgl. Kammer 952, 34. 1035, 13. — Fiskus 105, 14. 180,17. — Fiskalprokurator 779, 11. Vgl. Pisis. — Finanzregister, Rechenzettel 278, 10. — Erbmar- schall s. Pappenheim. — Rechtstage am kgl. Hof 185, 37. — Leibarzt s. Stock. — Familiaris s. Milanesi. — Räte 45, 36. 137, 6. 284, 38b. 321, 14. 470,27. 573, 8. 815, 26. Vgl. Riccio, Sierck. — Vertreter im Konzil s. Baiern, Regensburg. Vgl. auch Knechte. — Kommissare 97, 23. Vgl. Veszprim. — Amtleute, Verwaltungsbeamte (caste- lani, officiales) 75, 18. 78, 4. 80, 17. 91, 34. 92, 1; 14; 16; 18; 20. 93, 10; 13. 169, 33ff. 170, 28. 171, 14. 399, 11. — Gesandte nach Aragon 100, 17. 719, 31^ f. — Desgl. an Hzg. Wilhelm v. Baiern s. Zissen. — Desgl. nach Florenz 109, 17a, 351, 26a, 756, 36ff. 757, 1. 798, 3. 799, 18. 807, 7. 846, 26 b, Vgl. Bene, Catanei, Chasma, Cicalà, Grandval, Hederváry, Milanesi, Rochetaillée, Schlick, Stange, Stock, Stuhlweiflenburg, Svihóvsky, Thallóczy, Veszprim, Wardein. — Desgl. zum Frankf, Reichstag Okt. 1481 s. Augsburg, Seins- heim. — Desgl. nach Frankreich s. Augsburg. — Desgl. nach Griechenland s. Dissipatus. — Desgl. nach Kastilien 100, 17. — Desgl an d. Konzil 183, 19. 330, 8; 14. 159, 49. Vgl. Alben, Aubert, Bladen, Chur, Cicala, Hradisch, Klux, Offenburg, Pamjanes, Schanlit, Stock, Wolkenstein. — Desgl. nach Luzern s. Rossel. — Desgl. an d. Herzog v.
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1105 45^; 36b; 39b; 40b; 47b, 787, 1. 788, 50°. 809, 6. 844, 6. 898, 18. 899, 34b. 900, 13ff. 1012, 47a. 1013, 40 ff. Liibeck, Bischof Johann VII. Schele 1420-1439: 570, 36. — Sein Prokurator im Konzil s. Lippia. — Stadt 17, 481. Lümerscheim (= Lomersheim a. d. Enz ?), Konrad von —, Landschreiber im Rheingau, Rat d. Erz- bischofs v. Mainz 852, 13. Lüttich, Bischof Johann VIII. von Heinsberg 1419-1455: 569, 24. — Domherr s. Berg. — Stadt, Chronist daselbst s. Zantfliet. Lützelstein i. Unterelsaf, Amtmann daselbst s. Hohen- burg. Lugano im Kanton Tessin 142, 2. Lugnano, d. i. Lucignano im südl. Toskana 0. v. Asciano 357, 471, Lugo am Mińo i. d. Spanischen Prov. Galicien, Bischof Ferdinand de Palacios 1418-1434: 419, 1. De- signierter pápstl. Gesandter au K. Sigmund 300, 93, 302, 17; 19. 379, 31. 383, 33. 387, 3. 424,2. Lukmanier - Pak im Kanton Tessin ö. vom Gotthard 141, 36. Lille, der alte, Bote Ulms 932, 408, Lundenburg i. Máhren s. v. Brünn 12, 33. Lupfen, Burg zw. Rottweil u. Donaueschingen, Graf Johannes, Herr zu Hohenack, seit 1415 Landgraf von Stühlingen, Hofriehter K. Sigmunds, 1383- 1437: 40, 17. 898, 46 r. 978, 3. 984, 5. 990, 39. Luschis, A. de —, pipstl. Kanzleibeamter 383, 37. Lusignan s. w. v. Poitiers, Hugo von —, Bischof von Nicosia auf Cypern 1421-1443, seit April 1431 Kard.-Bischof vou Palestrina (Kardinal von Cypern) 395, 94. 414, 49a, 419, 10. 441, 41». 486, 21. 718, 6. 783, 13. 845, 40. 847, 1; 36. Lutran, Paul, 967, 23. Luxemburg (Luciburgum), Haus 110, 25. — K. Heinrich VII. 1308-1313: 143, 21. 712, 26; 27; 31 f.; 47a. 713, 10. 714, 37. 715, 5. 730, 9; 16ff.; 29. 731, 16; 17; 35. 774, 31%. — Seine Gesandten 712, 34. — K. Karl IV. 1347-1378: 91, 5. 143, 15. 170, 37. . 236, 10. 347, 400; 48a, 362, 8. 498, 26. 712, 32ff. 715, 5. 730, 7; 24; 32 ff. 131, 35; 42. 732, 4; 6. 742, 94. 743, 1. 823, 44. 824, 3; 6; 8; 10; 12, 828, 43. 829, 49. 952, 19; 24. — Seine Gemahlin Elisabeth, Tochter Herzog Bogislaws V. von Pommern, T$ 1393: 346, 28. 347, 48%, — Seine Gesandten 712, 34. — K. Wenzel 1378-1400, ÿ 1419: 1, 32; 35. 2, 36; 40; 42. 8, 1. 346, 50% — Seine Gemahlin Sophie, Tochter Herzog Johanns v. München, 1425: 52, 51^. 141, 39%. — Sigmund, geb. 1368, + 1437, Römischer König seit 1410, Kaiser 1433, König von Ungarn 1387, König von Böhmen 1419, Markgraf und Kurfürst von Brandenburg 1378-1395 und 1411-1415. Vgl. auch Mann, Vogt. — Sein Schwiegersohn Hzg. Albrecht v. Österreich s. Habsburg. — Kanzler s. Agram, Passau, Schlick. — Vizekanzler s. Bunz- lau, Schlick. — Sekretire 488, 37. Vgl. Cecumcht, Ebbracht, Hecht, Kalde. — Protonotare u. Notare 19, 51b, — Registratoren 308, 12. Vgl. Brisacher, Fije. — Reichsregister 71, 23. — Schreiber 883, 34. — Sonstige Kanzleibeamte (gesellen) 69, 342. 735, 38. 785, 52*. Vgl. Martini. — Kanzlei 19, 41»ff, 45, 402, 69, 28a; 26b, 70, 50«. 140, 33b, 161, 23. 308, 12. 372, 12. 446, 50%, 455, 51% 615, 38a. 735, 35. 736, 8; 16; 20. 846, 54a, — Kanzleikosten 13, 30. 236, 46a, 237, 43 «ff. 275, 21. — Kaiserliches Siegel 735, 22. — Hofmeister s. Óttingen, — Kónigl bezw. Kaiserl. Hof (curia regalis, imperialis) 48, 13; 37^. 59, 13. 73, 11; 14. 76, 53b. 77, 48b. 78, 40ff. 82, 41a, 99, 23. 100, 4. 105, 372; 514. 159, 28. 185, 37. 228, 21. 294, 20. 304, 20. 437, 42», 496, 32, 846, 31% — Hofgesinde (aulici, curiales, curtisani, domestici, domus, familia, familia domestica) 32, 35*. 67, 43b. 91, 8; 9. 156, 92. 159, 28. 315, 44», 429, 36. 431, 38. 447, 28, 455, 9. 573, 8. 717, 864. 740, 22. 741,31. 170, 30»; 30b, 846, 33*. Vgl. Grasso, Honynger. — Gefolge (comitiva) 169, 43. 170, 1. 171, 2. 345, 26. 364, 25. 719, 8. 728, 32. 729, 97. 732, 28. 783, 10. 740, 23. 741, 31. 743, 14. 750, 15. 768, 8. 770, 30%; 30b. 771, 41^; 42b. 772, 239; 95^; 32%; 2b; 23b; 25b; 32b. 804, 41. 805, 16. 807, 47. 814, 6, 846, 2; 50° ff. 847, 26. — Pagen (giovani) 351, 41bff. — Hofgeist- liche 827, 41. — Kaplan s. Muyl. — Erbkämmerer s. Weinsberg. — Kümmerer s. Bardi. — Bevoll- müchtigter bei den Juden s. Redwitz. — Kgl. Kammer 952, 34. 1035, 13. — Fiskus 105, 14. 180,17. — Fiskalprokurator 779, 11. Vgl. Pisis. — Finanzregister, Rechenzettel 278, 10. — Erbmar- schall s. Pappenheim. — Rechtstage am kgl. Hof 185, 37. — Leibarzt s. Stock. — Familiaris s. Milanesi. — Räte 45, 36. 137, 6. 284, 38b. 321, 14. 470,27. 573, 8. 815, 26. Vgl. Riccio, Sierck. — Vertreter im Konzil s. Baiern, Regensburg. Vgl. auch Knechte. — Kommissare 97, 23. Vgl. Veszprim. — Amtleute, Verwaltungsbeamte (caste- lani, officiales) 75, 18. 78, 4. 80, 17. 91, 34. 92, 1; 14; 16; 18; 20. 93, 10; 13. 169, 33ff. 170, 28. 171, 14. 399, 11. — Gesandte nach Aragon 100, 17. 719, 31^ f. — Desgl. an Hzg. Wilhelm v. Baiern s. Zissen. — Desgl. nach Florenz 109, 17a, 351, 26a, 756, 36ff. 757, 1. 798, 3. 799, 18. 807, 7. 846, 26 b, Vgl. Bene, Catanei, Chasma, Cicalà, Grandval, Hederváry, Milanesi, Rochetaillée, Schlick, Stange, Stock, Stuhlweiflenburg, Svihóvsky, Thallóczy, Veszprim, Wardein. — Desgl. zum Frankf, Reichstag Okt. 1481 s. Augsburg, Seins- heim. — Desgl. nach Frankreich s. Augsburg. — Desgl. nach Griechenland s. Dissipatus. — Desgl. nach Kastilien 100, 17. — Desgl an d. Konzil 183, 19. 330, 8; 14. 159, 49. Vgl. Alben, Aubert, Bladen, Chur, Cicala, Hradisch, Klux, Offenburg, Pamjanes, Schanlit, Stock, Wolkenstein. — Desgl. nach Luzern s. Rossel. — Desgl. an d. Herzog v.
Strana 1106
1106 Mailand 22, 20; 43b. 30, 2. 31, 29* ff. Vgl. Ca- stiglione, Ebbracht, Fiinfkirchen , Hecht, Heder- váry, Iseo, Mosca, Scala, Schlick, Svihóvsky, Tá- masi, Thallóczy. — Desgl. nach Mantua s. Hecht. — Desgl. an Papst Martin 30, 2. 120, 15; 31. Vgl. Ebbracht, Folchi, Grandval, Milanesi, Ösell, Veszprim, Wardein. — Desgl. an Papst Eugen 197, 32b. 201, 5. 202, 39%, 208, 15. 212, 9. 225, 6. 329, 45. 330, 12; 15. 382, 22. 416, 34. Vgl. Alben, Berg, Chur, Embrun, Hederváry, Hradisch, Ladislaus, Schlick, Sierek, Stuhlweifenburg, Svi- hóvsky, Thallóezy. — Desgl. nach Prag 120, 20. — Desgl. nach Reggio s. Donsa, Hedervary, Redisch, Támasi, Thallóezy. — Desgl. an d. Fürsten v. Sa- lerno 475, 22. — Desgl. nach Savoyen s. Scala, Veszprim, Weinsberg. — Dosgl. nach Siena s. Stock, StuhlweiBenburg, Svihóvsky. — Desgl. nach Spanien 8. Jakch, Villafranca. — Desgl. an Gf. Thallóczy s. Bene. — Desgl. nach Ungarn s. Támasi, Thal- lóczy. — Desgl. nach Venedig 18,93. Vypl. Donsa, Gara, Grandval, Milanesi, Torna, Veszprim, War- dein. — Boten 154, 23. 226, 3. 299, 11ff.; 40b.. 321, 8. 425, 1. 625, 49*. 699, 40; 442, Vgl. Furlanus, Hanischus, Jachinus, Theodericus, Wan- ner. — Bannerherr 782, 26. — Truppenführer s. Cheh. — Generalkapitün s. Visconti. — Haupt- mann s. Carillo. — Truppen 342, 24; 41a, 354, 494; 49b. 364. 427, 7. 428, 42. 429, 1; 36. 434, 18. 447, 31ff.; 40. 460, 43. 461, 40b. 470, 19. 484, 7. 485, 22. 497, 16 ff. 509, 18. 540, 14. 541, 37. 551, 2T. 613, 53m; 31b, 743, 14ff. 750, 15. 803, 40. 814, 3ff. — Schiffe 633, 44b, — Work- leute 162, 50*. — Büchsenmeister s. Frischmüt, — Goldschmied 463, 155. — Diener 329, 11. Vgl. Beschkan, Pasken. — Ungar. Vizekanzler s. Chasma, Fünfkirchen, Veszprim. — Ungar. Hofmeister s. Timasi. — Ungar. Marschall s. Hederváry. — Ungar. Barone s. Ungarn. — Wahlkapitulation 6, 16. 10, 18. — Approbation 2, 28. 712, 33. — Kónigskrónung 2, 38. 831, 16. — Lombardische Krónung 6, 18. 11, 25. 19, 14; 26. 72, 5. 74, 33; 46b, 77. 85, 30. 90, 16. 97, 48. 143. 144. 168, 33. 170, 31ff. 193 ff. 208, 16. 951, 16; 51a, 256, 46b. 257, 16%. 260, 49b. 337, 27. 345, 20ff. 506, 15; 21. 508, 33. 670, 48a. — Kaiserkrónung, Kaiserkrone 2, 30. 31, 7. 65, 16. 138, 19. 199, ' 21. 209, 50b, 214, 31. 223, 31. 224,31. 250, 37. 254, 22. 255, 30. 257, 20. 271, 25; 28. 272, 2. 273, 20; 50a, 274, 7; 26; 38; 47 b. 278, 2; 29. 291, 36aff. 296, 13. 311, 4; b; 8. 327, 37. 343, 5; 41. 345, 13. 372, 41. 37b, 34; 41; 43. 383, 22. 390, 22. 391, 28. 397, 28. 416, 41. 426, 37. 427, 14; 17. 428, 13; 24; 25. 429, 26. 431, 1. 435, 14. 437, 30. 438, 20. 443, 28; 26; 44. 478, 43; 45. 479, 1. 484, 9. 488, 33. 489, 12. 500, 19. 501, 16. 503, 1; 9; 23. 505, 23; 27. 507, 16; 42. 508, 2; 38. 511, 3; 14. 523, 52a, 36b. 541, 23. 544, 17. 562, 36. 574, 33. 577, 41. 582, 16; 17. 613, 26%; 28a; 40a. 625, 7. 631, 34. 634, 17. 637, 14. 643, 15. 647, 7. 673, 28. 674, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 8. 682, 20. 689, 20; 31; 36. 690, 14; 17; 265. 692, 14. 695, 21; 37; 39; 44. 696, Gff.; 24. 698, 5. 700, 32. 728-739. 818-848. 901, 16 ff.; 45, 902, 22. 909, 23. 910, 7. 914, 39. 924, 9. 1022, 19. — Sicherheits- Romzugs- und Krónungscido 431, 22. 729, 20. 764, 9. 768, 26. 773, 7. 778, 26. 779, 17. 781, 25. 783, 22; 38. 804, 17. 822, 12. 824, 37. 841, b. 901, 28. — Erbansprücho 584, 22. — Constitutio Sigismundina 735, 10 ff. — Verbiindete 326, 10. — Biindnis mit d. Herzog v. Mailand 5, 2; 10ff. 40, 81. 43, 5. 56, 144. 101, 52*; 19^; 20b. Desgl. mit Papst Martin 45, 4. Desgl. mit Vencdig 97, 14ff. 98, 16H. 285, 22. Luxemburg, Barbara, Gräfin von Cilli, zweite Gemahlin K. Sigmunds, + 1451: 19, 37". 21, 402. 32, 325. 112, 47*. 505, 24. 610, 205; 39b; 41b. 731, 5, — Land 584, 43», Luzern am Vierwaldstiittorsee 41, 30. 153, 29. 154, 19; 36b. 160, 10. 161, 16. 188,31. 189, 16. 729, 38%, 951, 4. 1024, 10. — Gosandte 160, 13; 37. 161, 36. 1030, 1. — Romzugskontingent, -dienst 161, 33ff. — Königl. Tag Nov. 1431: 161, 19. 163, 8. Lyon, Erzbischof Amadeus de Talaru 1417-1444: 426, 40b. 442, 494. 445, 39b; 41b. 485, 4. 565, 23. 569, 14. 573, 18. 631, 29. 635, 9. 657, 28^ff. 691, 46b, 694, 28b. M. Macalfava, wohl in Ungarn 172, 37. Vgl. Cecumcht. Maclodio s. w. v. Brescia 17, 3. 66, 49b. 67, 42°, 19, 48b, Mâcon a. d. Rhone n. v. Lyon, Bischof Johannes Juvenis 1431-1433: 411, 5ff. 412, 6; 91. 423, 14 ff. 440, 13. 481, 39a ff. 967, 11. Maera s. Magra. Madruzzo, Graf Stephan s. Zengg. Mähren (Mareheren, Marhern, Mércheren, Mérhern, Moravia), Markgrafschaft u. ihre Bewohner 138, 29. 182, 20. 183, 31. 217, 16. 402, 28. 467, 4; 25. bli, 32. 592, 2. 598, 4. 594, 15. 595, 22; 27. 596, 9. — Stände, gemeine Ritterschaft u. Landschaft 543, 17. 588, 23; 25. 600, 16; 18. 737, 11. 836, 1. — Gesandte an d. Konzil s. Bóhmen (Hussiten). — Kaufleute 549, 453. Magdeburg, Erzbischof Günther II., Graf von Schwarz- burg, 1403-1445: 218, 18. 408, 15. 517, 7; 11; 34. 568, 41*. 570, 3. — Seine Suffragane 518, 1. 570, 3. -— Seine Vertreter im Konzil 518, 1. — Burggraf s. Hardegg. — Kirchenprovinz 517, 4 — Stadt 218, 17; 24; 26. 408, 15; 40*. 568, 31^; 40b. — Gesandte an d. Konzil s. Hasse, Lindow, Wenemar. — Domherr s. Tocke. — Klerus 218, 18. 408, 15. Magenbuch s. à. v. Sigmaringen, Konrad von —, 12, 8. 113, 464. Magg, Stephan, Bote Ulms 852, 46n,
1106 Mailand 22, 20; 43b. 30, 2. 31, 29* ff. Vgl. Ca- stiglione, Ebbracht, Fiinfkirchen , Hecht, Heder- váry, Iseo, Mosca, Scala, Schlick, Svihóvsky, Tá- masi, Thallóczy. — Desgl. nach Mantua s. Hecht. — Desgl. an Papst Martin 30, 2. 120, 15; 31. Vgl. Ebbracht, Folchi, Grandval, Milanesi, Ösell, Veszprim, Wardein. — Desgl. an Papst Eugen 197, 32b. 201, 5. 202, 39%, 208, 15. 212, 9. 225, 6. 329, 45. 330, 12; 15. 382, 22. 416, 34. Vgl. Alben, Berg, Chur, Embrun, Hederváry, Hradisch, Ladislaus, Schlick, Sierek, Stuhlweifenburg, Svi- hóvsky, Thallóezy. — Desgl. nach Prag 120, 20. — Desgl. nach Reggio s. Donsa, Hedervary, Redisch, Támasi, Thallóezy. — Desgl. an d. Fürsten v. Sa- lerno 475, 22. — Desgl. nach Savoyen s. Scala, Veszprim, Weinsberg. — Dosgl. nach Siena s. Stock, StuhlweiBenburg, Svihóvsky. — Desgl. nach Spanien 8. Jakch, Villafranca. — Desgl. an Gf. Thallóczy s. Bene. — Desgl. nach Ungarn s. Támasi, Thal- lóczy. — Desgl. nach Venedig 18,93. Vypl. Donsa, Gara, Grandval, Milanesi, Torna, Veszprim, War- dein. — Boten 154, 23. 226, 3. 299, 11ff.; 40b.. 321, 8. 425, 1. 625, 49*. 699, 40; 442, Vgl. Furlanus, Hanischus, Jachinus, Theodericus, Wan- ner. — Bannerherr 782, 26. — Truppenführer s. Cheh. — Generalkapitün s. Visconti. — Haupt- mann s. Carillo. — Truppen 342, 24; 41a, 354, 494; 49b. 364. 427, 7. 428, 42. 429, 1; 36. 434, 18. 447, 31ff.; 40. 460, 43. 461, 40b. 470, 19. 484, 7. 485, 22. 497, 16 ff. 509, 18. 540, 14. 541, 37. 551, 2T. 613, 53m; 31b, 743, 14ff. 750, 15. 803, 40. 814, 3ff. — Schiffe 633, 44b, — Work- leute 162, 50*. — Büchsenmeister s. Frischmüt, — Goldschmied 463, 155. — Diener 329, 11. Vgl. Beschkan, Pasken. — Ungar. Vizekanzler s. Chasma, Fünfkirchen, Veszprim. — Ungar. Hofmeister s. Timasi. — Ungar. Marschall s. Hederváry. — Ungar. Barone s. Ungarn. — Wahlkapitulation 6, 16. 10, 18. — Approbation 2, 28. 712, 33. — Kónigskrónung 2, 38. 831, 16. — Lombardische Krónung 6, 18. 11, 25. 19, 14; 26. 72, 5. 74, 33; 46b, 77. 85, 30. 90, 16. 97, 48. 143. 144. 168, 33. 170, 31ff. 193 ff. 208, 16. 951, 16; 51a, 256, 46b. 257, 16%. 260, 49b. 337, 27. 345, 20ff. 506, 15; 21. 508, 33. 670, 48a. — Kaiserkrónung, Kaiserkrone 2, 30. 31, 7. 65, 16. 138, 19. 199, ' 21. 209, 50b, 214, 31. 223, 31. 224,31. 250, 37. 254, 22. 255, 30. 257, 20. 271, 25; 28. 272, 2. 273, 20; 50a, 274, 7; 26; 38; 47 b. 278, 2; 29. 291, 36aff. 296, 13. 311, 4; b; 8. 327, 37. 343, 5; 41. 345, 13. 372, 41. 37b, 34; 41; 43. 383, 22. 390, 22. 391, 28. 397, 28. 416, 41. 426, 37. 427, 14; 17. 428, 13; 24; 25. 429, 26. 431, 1. 435, 14. 437, 30. 438, 20. 443, 28; 26; 44. 478, 43; 45. 479, 1. 484, 9. 488, 33. 489, 12. 500, 19. 501, 16. 503, 1; 9; 23. 505, 23; 27. 507, 16; 42. 508, 2; 38. 511, 3; 14. 523, 52a, 36b. 541, 23. 544, 17. 562, 36. 574, 33. 577, 41. 582, 16; 17. 613, 26%; 28a; 40a. 625, 7. 631, 34. 634, 17. 637, 14. 643, 15. 647, 7. 673, 28. 674, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 8. 682, 20. 689, 20; 31; 36. 690, 14; 17; 265. 692, 14. 695, 21; 37; 39; 44. 696, Gff.; 24. 698, 5. 700, 32. 728-739. 818-848. 901, 16 ff.; 45, 902, 22. 909, 23. 910, 7. 914, 39. 924, 9. 1022, 19. — Sicherheits- Romzugs- und Krónungscido 431, 22. 729, 20. 764, 9. 768, 26. 773, 7. 778, 26. 779, 17. 781, 25. 783, 22; 38. 804, 17. 822, 12. 824, 37. 841, b. 901, 28. — Erbansprücho 584, 22. — Constitutio Sigismundina 735, 10 ff. — Verbiindete 326, 10. — Biindnis mit d. Herzog v. Mailand 5, 2; 10ff. 40, 81. 43, 5. 56, 144. 101, 52*; 19^; 20b. Desgl. mit Papst Martin 45, 4. Desgl. mit Vencdig 97, 14ff. 98, 16H. 285, 22. Luxemburg, Barbara, Gräfin von Cilli, zweite Gemahlin K. Sigmunds, + 1451: 19, 37". 21, 402. 32, 325. 112, 47*. 505, 24. 610, 205; 39b; 41b. 731, 5, — Land 584, 43», Luzern am Vierwaldstiittorsee 41, 30. 153, 29. 154, 19; 36b. 160, 10. 161, 16. 188,31. 189, 16. 729, 38%, 951, 4. 1024, 10. — Gosandte 160, 13; 37. 161, 36. 1030, 1. — Romzugskontingent, -dienst 161, 33ff. — Königl. Tag Nov. 1431: 161, 19. 163, 8. Lyon, Erzbischof Amadeus de Talaru 1417-1444: 426, 40b. 442, 494. 445, 39b; 41b. 485, 4. 565, 23. 569, 14. 573, 18. 631, 29. 635, 9. 657, 28^ff. 691, 46b, 694, 28b. M. Macalfava, wohl in Ungarn 172, 37. Vgl. Cecumcht. Maclodio s. w. v. Brescia 17, 3. 66, 49b. 67, 42°, 19, 48b, Mâcon a. d. Rhone n. v. Lyon, Bischof Johannes Juvenis 1431-1433: 411, 5ff. 412, 6; 91. 423, 14 ff. 440, 13. 481, 39a ff. 967, 11. Maera s. Magra. Madruzzo, Graf Stephan s. Zengg. Mähren (Mareheren, Marhern, Mércheren, Mérhern, Moravia), Markgrafschaft u. ihre Bewohner 138, 29. 182, 20. 183, 31. 217, 16. 402, 28. 467, 4; 25. bli, 32. 592, 2. 598, 4. 594, 15. 595, 22; 27. 596, 9. — Stände, gemeine Ritterschaft u. Landschaft 543, 17. 588, 23; 25. 600, 16; 18. 737, 11. 836, 1. — Gesandte an d. Konzil s. Bóhmen (Hussiten). — Kaufleute 549, 453. Magdeburg, Erzbischof Günther II., Graf von Schwarz- burg, 1403-1445: 218, 18. 408, 15. 517, 7; 11; 34. 568, 41*. 570, 3. — Seine Suffragane 518, 1. 570, 3. -— Seine Vertreter im Konzil 518, 1. — Burggraf s. Hardegg. — Kirchenprovinz 517, 4 — Stadt 218, 17; 24; 26. 408, 15; 40*. 568, 31^; 40b. — Gesandte an d. Konzil s. Hasse, Lindow, Wenemar. — Domherr s. Tocke. — Klerus 218, 18. 408, 15. Magenbuch s. à. v. Sigmaringen, Konrad von —, 12, 8. 113, 464. Magg, Stephan, Bote Ulms 852, 46n,
Strana 1107
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Magni, Nikolaus, Mag. theol., Gesandter d. Pfalz- grafen an d. Konzil 518, 24; 33b. 5920, 33a. Magnia s. Deutschland. Magra, Flaf) in Ligurien u. dem nordwestl. Toskana 365, 14. 368, 1. Maguelone (Magalon, Magolonens) i. Languedoc s. v. Montpellier, Bischof Bertrand Roberti 1431-1432, püpstl. Gesandter an K. Sigmund 302, 18 ff. 326, 32. 328, 17. 389, 24^. 891, 31. 392, 451. 393, 44. 410, 49m, 413, 7. 418, 1; 17. 420, 10. 421, 44b. 424, 361; 462; 38^; 49b; 47, 495, 8; 391; 40b. 426, 1; 44a; 49a, 498, 18. 430, 41. 481, 43; 48b. 434, 16. 435, 9. 437, 42b, 438, 37. 455, 24. 462, 3. 502, 14. 503, 20: 38b. 507, 20. 673, 94. Desgl an d. Konzil 411, 10. 412, 6. 414, 44, 415, 1. 418, 3; 4; 7. 420, 13. 430, 471, 442, 5. 455, 35. 458, 43. 475, 31. 476, 27 «ff. 477, 30. 484, 36. 492, 48. 514, 11. 515, 38. 516, 1. 524, 10. 555, 44D. 560, 24; 864. 561, 44. 571, 12; 44m, 574, 25. 576, 8. 615, 13. 644, 3ff.; 420, 646, 30. 648, 30. 986, 39. 987, 81ff.; 53%, Mailand (Megelan, Meigelon, Melan, Meylon), Bischof, s. Ambrosius. — Erzbischof Bartolommeo de la Capra 1414- 1438, Statthalter d. Herzogs v. Mailand in Genua 143, 7; 261 144, 1: 7; 8. 198, 26ff.; 41^. 194, 30. 195, 9. 226, 47° ff, 285, 38%, 4292, 28. 479, 16. 569, 14. 619, 7. 631, 29. 635, 1; 9. 691, 46). 694, 28b. — Seine Suffragane 143, 26. 226, 491, — Diözese 195, 36. — Prilaten 172, 12. 330, 9. 333, 36%. 377, 13. 673, 24. — Herzog Filippo Maria Visconti, Graf von Pavia, Angera und Vertus 1412-1447, soit 1421 Herr von Genua, 1-227 passim. 234, 36. 935, 1. 950, 38. 284-290 passim. 291, 38^. 292, 12. 297, 9. 309, 5; 31^. 814-3068 passim. 377, 13 ff. ; 39. 387, 26Vff. 392, 25. 400, 2; 4; 6; 17. 408, 16. 417, 9; 15; 46», 424, 5. 430, 2. 434, 27; 30. 437, 32; 37. 445, 43b. 447, 17. 456, 36"; 89b. 470, 8; 16. 471, 3. 474, 11. 485, 9. 487, 13; 494, 491, 15; 18; 35; 43b; 47b. 492, 1; 4; 20M.; 38. 493, 36. 496-506 passim. 509, 20. 513, 38. 531, 23. 540, 25. 541, 10; 51*. 542, 91. 555, 39b, 577, 32. 578, 9; 29; 30. 609. 610, 11W.; 501; 46^; 49. 611, 39%; 37b; 47b. 612, 331; 37b, 626, 11. 639- 642 passim. 668, 35% 673, 24. 687, 20. 707, 2; 15; 17; 25; 81. 708, 10; 16; 28. 722, 27; 31; 36; 39. 724, 10; 19. 725, 9. 740, 31. 741, 39. 743, 21; 31. 746, 40», 747, 33a, 750-758 passim. 766, 44. 767, 41. 788, 9; 839^ ff. 790, 2; 20; 442; 46b. 791, 409, 792, 8. 793, 46». 800, 7. 804, 39. 807, 45. 810, 42; 43. 812, 28. 821, 33. 842, 89. 846, 50*. 847, 441. 899, 51b. 966, 7. 1013, 44. 1014, 31 ff. Reichsfeldhorr 12, 26. Kgl. Generalkapitin 46, 7; 33. 58, 32b. Vgl. Markgraf. — Seine Braut s. Savoyen. — Seine Geliebte s. Maino. — Seine Neffen s. Angoulóme, Orléans. — Sekretüre s. Barbavara, Vimereato. — Kanzlei 173, 49%, 337, 35% — Kanzleibeamter s. Dominicus. — Rite (Consiglio) 7, 23; 30; 39; Deutsche Reichstags-Akten X, 1107 50b, 8, 7; 10; 11; 23; 34; 39. 9, 5; 10; 15; 16; 22, 58, 30% 143, 10. 172, 12. 193, 18. 381, 29. 332, 1; 18. 335, 25. 434, 31. 470, 15. 753, 57% Vgl. Corvini, Crotti, Rubeis, Trivulzio, Velate, Vimercate. — Vertrauter s. Valfenaria. — Statt- halter, Generalgouverneur, Generalkapitüne s. Bar- bavara, Carda, Mailand (Erzbischof), Piccinino. — Kommissare in Siena 487, [8. 708, 12. 755, 37a. Vgl. Cotta, Velate. — Beamte s, Piacenza. — Be- vollmächtigte zu Verhandlungen mit d. König v. Aragon s. Jacopo. — Desgl. mit d. Liga 323, 16. 324, 34, 325, 31. 335, 11. 336, 18ff. 347, 38. 348, 1. Vgl. Castiglione, Crotti, Gallina. — Desgl. mit Gesandten K. Sigmunds s. Visconti. — Desgl. mit Venedig 201, 444, Vgl. Croce, Pavia, Pis- cariis. — Gesandte nach Aragon 100, 17. — Desgl. an Gf. Carmagnola s. Imola. — Desgl. nach Kastilien 100, 17. — Desgl. an d. Konzil 226, 24. 330, GIT. 332, 20. 379, 29. Vgl. Albenga, Croce. — Desgl. an Papst Martin s. Castiglione, Folchi, Jacopo. — Desgl. an Papst Eugen 792, 15. — Desgl an K. Sigmund 290, 36. 3383, 22. 334, 14ff. 335, 18; 25. 851, 91a. 495, 89^; 41^. 492, 3; 22. Vgl. Barbiano, Carrara, Carrotto, Castiglione, Corvini, Cremona, Crotti, Faleoni, Folchi, Gam- baylota, Guerrieri, Iseo, Jacopo, Lonate, Mai- land (Erzbischof), Milio, Mosca, Palacci, Pozzi, Rossi, Sabini, Sforza, Vimercate, Visconti. — Desgl. nach Venedig 99, 37»; 41». — Agenten a. d. Kurie 32, 1. — Condottieri 127, 43a, 289, 5; 13; 15; 5laff. 351, 22a, 353, 28b, 354, 8; 18. 355, 45b. 856, 454; 50^; 28b; 38b; 47b W. 357, 40% ff, 463, 35% Vgl. Barbiano, Carda, Carrara, Colonna, Lavello, Lepennis, Malatesta, Pergola, Petrucci, Piccinino, Pisa, Rimini, Sforza, Stella, Torelli, Trivulzio, Trottus, Verme. — Truppen 8, 14; 18; 19; 22. 9, 8; 11. 12, 21; 22. 17, 3. 119, 20b. 282, 38. 283, 36a; 40a; 45a, 989, 27; 28. 290, 8. 291, 17; 26. 292, 10. 320, 17; 24; 49s; 37%. 330, 40b, 331, 52a, 334, 28. 335, 5; 41. 336, 3; 41b. 340, 14M.; 30. 841, 34. 343, 10; 15. 344, 22; 25 ff. 345, 28; 44a; 43b; 46», 353, 16; 271; 31a; 83^; 23^; 834v ff. 354, 49s; 95»ft; 49h; 583b. 855, 81s. 356, 38a, 362, 1; 4ff. 364, 20. 368, 8; 17. 430, 2. 431, 37. 446, 36. 488, 29. 497, 12; 13; 17; 23; 29. 499, 26; 29. 502, 29. 504, 15; 36; 38. 609, 42»; 50a ff, GIO, 4. 639, b. 641, 19. 722, 29. 751, 25. 756, 26; 511. 789, 16; 18; 20. — Boten, Liiufer 206, 44.b, 456, 35»; 42b. — Unterthanen 107, 9. 335, 33. 339, 6. 340, 3; 91r; 23. 845, 1. — Verbündete 790, 3; 20; 44s, — Residenz s. Pizzighettone. — Budget (ex- pense, intrate) 76, 4ff. 78, 33; 42. 81, 16. Mailand, Herzogtum 6, 2; 15. 8, 6; 11; 16. 9, 6; 11; 14. 34,2. 38, 24; 36b. 41,7; 15. 58, 11. 101, 244; 80b. 284, 25. 309, 14. 816, 5; 10; 13; 16; 41. 317, 2. 325, 10. 326, 43. 397, 9; 41; 47. 331, 16. 344, 89. 485, V. 542, 91. 639, 42. 121, 33. — Edle 172, 13. — Festungen 109, 542, — Vikariat 38, 36b. 140
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Magni, Nikolaus, Mag. theol., Gesandter d. Pfalz- grafen an d. Konzil 518, 24; 33b. 5920, 33a. Magnia s. Deutschland. Magra, Flaf) in Ligurien u. dem nordwestl. Toskana 365, 14. 368, 1. Maguelone (Magalon, Magolonens) i. Languedoc s. v. Montpellier, Bischof Bertrand Roberti 1431-1432, püpstl. Gesandter an K. Sigmund 302, 18 ff. 326, 32. 328, 17. 389, 24^. 891, 31. 392, 451. 393, 44. 410, 49m, 413, 7. 418, 1; 17. 420, 10. 421, 44b. 424, 361; 462; 38^; 49b; 47, 495, 8; 391; 40b. 426, 1; 44a; 49a, 498, 18. 430, 41. 481, 43; 48b. 434, 16. 435, 9. 437, 42b, 438, 37. 455, 24. 462, 3. 502, 14. 503, 20: 38b. 507, 20. 673, 94. Desgl an d. Konzil 411, 10. 412, 6. 414, 44, 415, 1. 418, 3; 4; 7. 420, 13. 430, 471, 442, 5. 455, 35. 458, 43. 475, 31. 476, 27 «ff. 477, 30. 484, 36. 492, 48. 514, 11. 515, 38. 516, 1. 524, 10. 555, 44D. 560, 24; 864. 561, 44. 571, 12; 44m, 574, 25. 576, 8. 615, 13. 644, 3ff.; 420, 646, 30. 648, 30. 986, 39. 987, 81ff.; 53%, Mailand (Megelan, Meigelon, Melan, Meylon), Bischof, s. Ambrosius. — Erzbischof Bartolommeo de la Capra 1414- 1438, Statthalter d. Herzogs v. Mailand in Genua 143, 7; 261 144, 1: 7; 8. 198, 26ff.; 41^. 194, 30. 195, 9. 226, 47° ff, 285, 38%, 4292, 28. 479, 16. 569, 14. 619, 7. 631, 29. 635, 1; 9. 691, 46). 694, 28b. — Seine Suffragane 143, 26. 226, 491, — Diözese 195, 36. — Prilaten 172, 12. 330, 9. 333, 36%. 377, 13. 673, 24. — Herzog Filippo Maria Visconti, Graf von Pavia, Angera und Vertus 1412-1447, soit 1421 Herr von Genua, 1-227 passim. 234, 36. 935, 1. 950, 38. 284-290 passim. 291, 38^. 292, 12. 297, 9. 309, 5; 31^. 814-3068 passim. 377, 13 ff. ; 39. 387, 26Vff. 392, 25. 400, 2; 4; 6; 17. 408, 16. 417, 9; 15; 46», 424, 5. 430, 2. 434, 27; 30. 437, 32; 37. 445, 43b. 447, 17. 456, 36"; 89b. 470, 8; 16. 471, 3. 474, 11. 485, 9. 487, 13; 494, 491, 15; 18; 35; 43b; 47b. 492, 1; 4; 20M.; 38. 493, 36. 496-506 passim. 509, 20. 513, 38. 531, 23. 540, 25. 541, 10; 51*. 542, 91. 555, 39b, 577, 32. 578, 9; 29; 30. 609. 610, 11W.; 501; 46^; 49. 611, 39%; 37b; 47b. 612, 331; 37b, 626, 11. 639- 642 passim. 668, 35% 673, 24. 687, 20. 707, 2; 15; 17; 25; 81. 708, 10; 16; 28. 722, 27; 31; 36; 39. 724, 10; 19. 725, 9. 740, 31. 741, 39. 743, 21; 31. 746, 40», 747, 33a, 750-758 passim. 766, 44. 767, 41. 788, 9; 839^ ff. 790, 2; 20; 442; 46b. 791, 409, 792, 8. 793, 46». 800, 7. 804, 39. 807, 45. 810, 42; 43. 812, 28. 821, 33. 842, 89. 846, 50*. 847, 441. 899, 51b. 966, 7. 1013, 44. 1014, 31 ff. Reichsfeldhorr 12, 26. Kgl. Generalkapitin 46, 7; 33. 58, 32b. Vgl. Markgraf. — Seine Braut s. Savoyen. — Seine Geliebte s. Maino. — Seine Neffen s. Angoulóme, Orléans. — Sekretüre s. Barbavara, Vimereato. — Kanzlei 173, 49%, 337, 35% — Kanzleibeamter s. Dominicus. — Rite (Consiglio) 7, 23; 30; 39; Deutsche Reichstags-Akten X, 1107 50b, 8, 7; 10; 11; 23; 34; 39. 9, 5; 10; 15; 16; 22, 58, 30% 143, 10. 172, 12. 193, 18. 381, 29. 332, 1; 18. 335, 25. 434, 31. 470, 15. 753, 57% Vgl. Corvini, Crotti, Rubeis, Trivulzio, Velate, Vimercate. — Vertrauter s. Valfenaria. — Statt- halter, Generalgouverneur, Generalkapitüne s. Bar- bavara, Carda, Mailand (Erzbischof), Piccinino. — Kommissare in Siena 487, [8. 708, 12. 755, 37a. Vgl. Cotta, Velate. — Beamte s, Piacenza. — Be- vollmächtigte zu Verhandlungen mit d. König v. Aragon s. Jacopo. — Desgl. mit d. Liga 323, 16. 324, 34, 325, 31. 335, 11. 336, 18ff. 347, 38. 348, 1. Vgl. Castiglione, Crotti, Gallina. — Desgl. mit Gesandten K. Sigmunds s. Visconti. — Desgl. mit Venedig 201, 444, Vgl. Croce, Pavia, Pis- cariis. — Gesandte nach Aragon 100, 17. — Desgl. an Gf. Carmagnola s. Imola. — Desgl. nach Kastilien 100, 17. — Desgl. an d. Konzil 226, 24. 330, GIT. 332, 20. 379, 29. Vgl. Albenga, Croce. — Desgl. an Papst Martin s. Castiglione, Folchi, Jacopo. — Desgl. an Papst Eugen 792, 15. — Desgl an K. Sigmund 290, 36. 3383, 22. 334, 14ff. 335, 18; 25. 851, 91a. 495, 89^; 41^. 492, 3; 22. Vgl. Barbiano, Carrara, Carrotto, Castiglione, Corvini, Cremona, Crotti, Faleoni, Folchi, Gam- baylota, Guerrieri, Iseo, Jacopo, Lonate, Mai- land (Erzbischof), Milio, Mosca, Palacci, Pozzi, Rossi, Sabini, Sforza, Vimercate, Visconti. — Desgl. nach Venedig 99, 37»; 41». — Agenten a. d. Kurie 32, 1. — Condottieri 127, 43a, 289, 5; 13; 15; 5laff. 351, 22a, 353, 28b, 354, 8; 18. 355, 45b. 856, 454; 50^; 28b; 38b; 47b W. 357, 40% ff, 463, 35% Vgl. Barbiano, Carda, Carrara, Colonna, Lavello, Lepennis, Malatesta, Pergola, Petrucci, Piccinino, Pisa, Rimini, Sforza, Stella, Torelli, Trivulzio, Trottus, Verme. — Truppen 8, 14; 18; 19; 22. 9, 8; 11. 12, 21; 22. 17, 3. 119, 20b. 282, 38. 283, 36a; 40a; 45a, 989, 27; 28. 290, 8. 291, 17; 26. 292, 10. 320, 17; 24; 49s; 37%. 330, 40b, 331, 52a, 334, 28. 335, 5; 41. 336, 3; 41b. 340, 14M.; 30. 841, 34. 343, 10; 15. 344, 22; 25 ff. 345, 28; 44a; 43b; 46», 353, 16; 271; 31a; 83^; 23^; 834v ff. 354, 49s; 95»ft; 49h; 583b. 855, 81s. 356, 38a, 362, 1; 4ff. 364, 20. 368, 8; 17. 430, 2. 431, 37. 446, 36. 488, 29. 497, 12; 13; 17; 23; 29. 499, 26; 29. 502, 29. 504, 15; 36; 38. 609, 42»; 50a ff, GIO, 4. 639, b. 641, 19. 722, 29. 751, 25. 756, 26; 511. 789, 16; 18; 20. — Boten, Liiufer 206, 44.b, 456, 35»; 42b. — Unterthanen 107, 9. 335, 33. 339, 6. 340, 3; 91r; 23. 845, 1. — Verbündete 790, 3; 20; 44s, — Residenz s. Pizzighettone. — Budget (ex- pense, intrate) 76, 4ff. 78, 33; 42. 81, 16. Mailand, Herzogtum 6, 2; 15. 8, 6; 11; 16. 9, 6; 11; 14. 34,2. 38, 24; 36b. 41,7; 15. 58, 11. 101, 244; 80b. 284, 25. 309, 14. 816, 5; 10; 13; 16; 41. 317, 2. 325, 10. 326, 43. 397, 9; 41; 47. 331, 16. 344, 89. 485, V. 542, 91. 639, 42. 121, 33. — Edle 172, 13. — Festungen 109, 542, — Vikariat 38, 36b. 140
Strana 1108
1108 Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen, Mailand, Grafschaft 827, 41. — Stadt 5, 17. 6, 18. 7, 49^, 8, 2. 9, 2; 31. 14, 42. 19, 14; 24; 35b. 22, 34b, 31, 15. 32, 18. 84, 5. 40, 26. 41, 4. 42, 37. 44, 15; 42b. 49, 26m, 50, 15. 51, 28. 52, 27. 54, 3. 57, 20. 58, 17. 62, 2; 33. 64, 32. 66, 21. 68, 21. 72, 6. 18, 42b; 47b. 76, 44b, 77, 22; 37; 412; 450. 78, 2. 79, 13; 22. 82, 25; 45b, 83, 25. 84, 17; 33. 85, 8; 80. 87, 364. 90, 4. 91, 2; 6; 8; 39; 481. 92, „ 82. 94, 361; 464. 95, 31. 99, 26; 40b. 119, 35b, 120, 45^; 514, 124, 3; 45b, 128, 21. 129, 4; 5; 10. 180, 4; 15. 187, 32b. 142, 7; 14; 24. 143, 6; 20; 24. 144, 13. 145, 47m. 148, 14. 150, 38. 154, 2; 31. 156, 1. 157, 18; 21; 28; 33. 159, 28. 168, 34. 169, 40; 43. 170, 35. 174, 20; 33. 176, 12; 29. 184, 3. 193, 27. 194, 22; 49^. 195, 1; 11; 14; 36. 196, 12; 36ff. 197, 6; 35a. 198, 3; 6. 199, 1; 6; 12. 200, 27%; 81b. 202, 52a, 203, 34a. 206, 8. 208, 20. 209, 25. 218, 44b, 235, 36b. 251, 15. 257, 16aff. 284, 17; 48a; 41b; 42b. 285, 9. 286, 43; 44. 287, 2; 21. 288, 37a; 45a; 38b. 291, 472. 315, 35. 316, 4. 327, 40; 43. 329, 25. 330, 48b. 388, 30; 42b. 334, 24; 33; 4ba. 336, 13. 337, 27. 338, 3b. 340, 32. 341, 34. 844, 3. 345, 22; 492; 42b. 347, 9. 365, 48". 410, 44", 424, 39b, 434, 7; 20; 23; 36; 38. 470, 16. 471, 2. 490, 20. 502, 41. 506, 15. 508, 33. 610, 8; 13; 16; 21b. GI1, 5; 8; 37»; 51b. 612, 2; 12; 46". 689, 18. 641, 5; 16; 26; 392; 85b. 642, 10; 36*; 32b. 671, 11; 12. 673, 27. 687, 37a. 141, 39. 746, 46b. 751, 15. 753, 45a; 50a. — Podesta s. Goarco. — Primicerius 8. Croce. — Kanzler s. Benatiis. — Notare s. Cisero, Pansichis. — Notariatsmatrikel 176, 27. — Bürger, Volk 91, 7. 93, 18. 143, 51b. 169, 40. 176, 29. Vgl. Cisero. — Kaufleute 60, 385. — Klerus 143, 23. — Parrochien 57, 14ff. 172, 291ff. 176, 1 ff. — Dom (ecclesia major) 172, 23. — Dessen Ordinarius s. Prealloni. — Basilika S. Ambrosii 143, 7; 27; 29. 172, 19. 194, 32. 195, 10. 196, 35. 197, 29. 208, 16. — Deren Propst, Kapitel, Kanoniker 172, 20. Vgl. Prealloni. — Wohnungen der Kanoniker 172, 24. 176, 5. — Sala Zardini darin 176, b. — Sakristei 172, 19. — Kirche S. Maria de Vixilo 172, 28, — Deren Erzpriester s. Riccio. — Kloster S. Ambrosii 172, 3. 194, 48 *. — Dessen Abt 8. Riccio. — Franziskanerkonvent 194, 33. — Kloster S. Vietoris 172, 27. — Dessen Abt s. Piatti. — Kloster S. Vincentii (monasterium novum) 172, 26; 45^, — Dessen Abt s. Coyris. — Kastell 57, 12. — Stadtthore 57, 12ff. 172, 29ff. 176, TT. — Mai- lind. Stil 169, 8. 175, 3. — Lombardische Krónung s. Luxemburg (K. Sigmund). Mainbernheim (Bernheim) s. à. v. Würzburg 991, 37. Maino, Agnese del —, Geliebte d. Herzogs v. Mai- land 641, 37^. Mainz (Maenze, Mencz, Mencze), Erzbischof Johannes IL., Graf von Nassau, 1397-1419: 122, 25. — Erzbischof Konrad IIl., Rheingraf von Dhaun, 1419-1434: 21, 8. 31, 1. 96, 39% 121, 5. 123, 39. 124, 34. 145, 34», 189, 47“, 239, 46b. 261, 43b, 265, 23; 25; 41. 367, 48*. 516, 44; 485, 511. 518, 11; 38^. 519, 38. 520, 25; 32«; 45b. 524, 6. 526, 13 ff. 532, 5; 13; 45". 538, 11; 42, 548, 492; 51^. 549, 15". 597, 20. 650, 29. 658, 21. 665, 1. 666, 36; 44. 820, 16. 852, 7ff; 24. 853, 43. 855, 28; 37. 856, 43). 862, 31. 863, 11f. 866, 14. 870, 48a. 874, 16. 875, 19. 816, 27. 877, 17. 878, 29; 30. 880, 26. 884, 43. 887, 22. 888, 33. 890, 7. 896, 6. 898, 14. 955, 90. 956, 49. 984, 11. 992, 1; 21; 31. 994, G. 999, 8; 42. 1000, 10; 20; 34; 38; 42. 1001, 8. 1014, Gff. Vgl. Dechant. — Vikar s. Heimburg. — Offizial 296, 18. 451, 43b, 509, 25. 510, 2ff.; 49», — Kanzler 504, 1. 955, 7. — Protonotar s. Ebbracht, — Schreiber 548, 50%. — Riite 853, 46. 868, 2. Vgl. Kronberg, Lümerscheim. — Doktoren 667, 20. — Kaplan s. Sehwabeck. — Gesandte a. d. Konzil 533, 23; 25; 36; 38. 597, 22. 665, 4. Vgl. Ebbracht, Kalteisen, Markhausen, Rost,Schwabeck, — Miinzmeister s. Kronberg. — Lando 868, 29. 869, 14. 870, 16. 874, 25. 878, 81. Mainz, Kirchenprovinz 517, 3. 569, 1. 665, 24. 667, 19. — Suffragane 517, 9. 526, 26. 529, 21. 538, 11. 665, 5. — Prülaten 665, b. 667, 19. — Püpstl. Kollektor s. Bogel. — Diôzese 667, 19. — Klerus 598, 20. — Stadt 11, 32. 17, 18. 135, 45b. 2831, 16. 232, 19; 28, 235, 48%, 236, 8ff.; 18ff. 245, 15ff. 251, 51b, 252, 43%, 258, 111f, 254, 28. 255, 37. 260, 16. 261, 20. 263, 10; 17. 264, 1; 3b. 265, 26; 42. 211, 36. 272, 21. 273, 97. 278, 21. 520, 49^. 526, 1; 17; 18. 533, 12. 850, 424. 876, 45). 885, 21ff. 888, 15. 895, 15. 897, 8; 52a. 906, 8. 907, 17. 912, 43. 914, 15. — Rat 274, 3. 885, 7. — Dechant von St. Marien ad gradus s. Rost. — Bürger s. Coneze. — Geldwechsler 876, 47%. — Mainzer Währung 876, 47°, — Gesandte 260, 16. 278, 33. 526, 2. 907, 23; 25. — Boten 245, 19. 263, 35. 265, 10. 274, 12, — Deutsches National- konzil 517, 5; 22ff. Mair, die, Deckwort für d. Mitglieder d. Konzils 898, 26. 899, 8. 900, 14. Makrowaus (Mokrobsky), Beneš von —, Herr auf Ulibic, Hussit. Gesandter an d. Konzil 585, 504. 592, 4. 899, 13 If. Malaspina (Malespini) i. d. Lunigiana (nordwestl. Tos- kana), die Markgrafen von —, 742, 7. 749, 19ff. 750, 20. — Thre Besitzungen in Toskana 743, 29. Malatesta, die, von Pesaro 766, 41. 799, 87. 802, 25. — Malatesta: seine Sóhne 500, 6. — die, von Rimini 799, 40. 812, 18. — Carlo, Mailiind. Truppenfiihrer, | 1438: 51, 42 b, Saint-Malo a. d. nórdl. Kiiste der Bretagne, Bischof Wilhelm, s. Monfort. Manderscheid a. d. Lieser n. 6. v. Bernkastel, Ulrich von —, s. Trier. — der Graf von —, wohl Dietrich II. 1426-1469: 876, 47a,
1108 Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen, Mailand, Grafschaft 827, 41. — Stadt 5, 17. 6, 18. 7, 49^, 8, 2. 9, 2; 31. 14, 42. 19, 14; 24; 35b. 22, 34b, 31, 15. 32, 18. 84, 5. 40, 26. 41, 4. 42, 37. 44, 15; 42b. 49, 26m, 50, 15. 51, 28. 52, 27. 54, 3. 57, 20. 58, 17. 62, 2; 33. 64, 32. 66, 21. 68, 21. 72, 6. 18, 42b; 47b. 76, 44b, 77, 22; 37; 412; 450. 78, 2. 79, 13; 22. 82, 25; 45b, 83, 25. 84, 17; 33. 85, 8; 80. 87, 364. 90, 4. 91, 2; 6; 8; 39; 481. 92, „ 82. 94, 361; 464. 95, 31. 99, 26; 40b. 119, 35b, 120, 45^; 514, 124, 3; 45b, 128, 21. 129, 4; 5; 10. 180, 4; 15. 187, 32b. 142, 7; 14; 24. 143, 6; 20; 24. 144, 13. 145, 47m. 148, 14. 150, 38. 154, 2; 31. 156, 1. 157, 18; 21; 28; 33. 159, 28. 168, 34. 169, 40; 43. 170, 35. 174, 20; 33. 176, 12; 29. 184, 3. 193, 27. 194, 22; 49^. 195, 1; 11; 14; 36. 196, 12; 36ff. 197, 6; 35a. 198, 3; 6. 199, 1; 6; 12. 200, 27%; 81b. 202, 52a, 203, 34a. 206, 8. 208, 20. 209, 25. 218, 44b, 235, 36b. 251, 15. 257, 16aff. 284, 17; 48a; 41b; 42b. 285, 9. 286, 43; 44. 287, 2; 21. 288, 37a; 45a; 38b. 291, 472. 315, 35. 316, 4. 327, 40; 43. 329, 25. 330, 48b. 388, 30; 42b. 334, 24; 33; 4ba. 336, 13. 337, 27. 338, 3b. 340, 32. 341, 34. 844, 3. 345, 22; 492; 42b. 347, 9. 365, 48". 410, 44", 424, 39b, 434, 7; 20; 23; 36; 38. 470, 16. 471, 2. 490, 20. 502, 41. 506, 15. 508, 33. 610, 8; 13; 16; 21b. GI1, 5; 8; 37»; 51b. 612, 2; 12; 46". 689, 18. 641, 5; 16; 26; 392; 85b. 642, 10; 36*; 32b. 671, 11; 12. 673, 27. 687, 37a. 141, 39. 746, 46b. 751, 15. 753, 45a; 50a. — Podesta s. Goarco. — Primicerius 8. Croce. — Kanzler s. Benatiis. — Notare s. Cisero, Pansichis. — Notariatsmatrikel 176, 27. — Bürger, Volk 91, 7. 93, 18. 143, 51b. 169, 40. 176, 29. Vgl. Cisero. — Kaufleute 60, 385. — Klerus 143, 23. — Parrochien 57, 14ff. 172, 291ff. 176, 1 ff. — Dom (ecclesia major) 172, 23. — Dessen Ordinarius s. Prealloni. — Basilika S. Ambrosii 143, 7; 27; 29. 172, 19. 194, 32. 195, 10. 196, 35. 197, 29. 208, 16. — Deren Propst, Kapitel, Kanoniker 172, 20. Vgl. Prealloni. — Wohnungen der Kanoniker 172, 24. 176, 5. — Sala Zardini darin 176, b. — Sakristei 172, 19. — Kirche S. Maria de Vixilo 172, 28, — Deren Erzpriester s. Riccio. — Kloster S. Ambrosii 172, 3. 194, 48 *. — Dessen Abt 8. Riccio. — Franziskanerkonvent 194, 33. — Kloster S. Vietoris 172, 27. — Dessen Abt s. Piatti. — Kloster S. Vincentii (monasterium novum) 172, 26; 45^, — Dessen Abt s. Coyris. — Kastell 57, 12. — Stadtthore 57, 12ff. 172, 29ff. 176, TT. — Mai- lind. Stil 169, 8. 175, 3. — Lombardische Krónung s. Luxemburg (K. Sigmund). Mainbernheim (Bernheim) s. à. v. Würzburg 991, 37. Maino, Agnese del —, Geliebte d. Herzogs v. Mai- land 641, 37^. Mainz (Maenze, Mencz, Mencze), Erzbischof Johannes IL., Graf von Nassau, 1397-1419: 122, 25. — Erzbischof Konrad IIl., Rheingraf von Dhaun, 1419-1434: 21, 8. 31, 1. 96, 39% 121, 5. 123, 39. 124, 34. 145, 34», 189, 47“, 239, 46b. 261, 43b, 265, 23; 25; 41. 367, 48*. 516, 44; 485, 511. 518, 11; 38^. 519, 38. 520, 25; 32«; 45b. 524, 6. 526, 13 ff. 532, 5; 13; 45". 538, 11; 42, 548, 492; 51^. 549, 15". 597, 20. 650, 29. 658, 21. 665, 1. 666, 36; 44. 820, 16. 852, 7ff; 24. 853, 43. 855, 28; 37. 856, 43). 862, 31. 863, 11f. 866, 14. 870, 48a. 874, 16. 875, 19. 816, 27. 877, 17. 878, 29; 30. 880, 26. 884, 43. 887, 22. 888, 33. 890, 7. 896, 6. 898, 14. 955, 90. 956, 49. 984, 11. 992, 1; 21; 31. 994, G. 999, 8; 42. 1000, 10; 20; 34; 38; 42. 1001, 8. 1014, Gff. Vgl. Dechant. — Vikar s. Heimburg. — Offizial 296, 18. 451, 43b, 509, 25. 510, 2ff.; 49», — Kanzler 504, 1. 955, 7. — Protonotar s. Ebbracht, — Schreiber 548, 50%. — Riite 853, 46. 868, 2. Vgl. Kronberg, Lümerscheim. — Doktoren 667, 20. — Kaplan s. Sehwabeck. — Gesandte a. d. Konzil 533, 23; 25; 36; 38. 597, 22. 665, 4. Vgl. Ebbracht, Kalteisen, Markhausen, Rost,Schwabeck, — Miinzmeister s. Kronberg. — Lando 868, 29. 869, 14. 870, 16. 874, 25. 878, 81. Mainz, Kirchenprovinz 517, 3. 569, 1. 665, 24. 667, 19. — Suffragane 517, 9. 526, 26. 529, 21. 538, 11. 665, 5. — Prülaten 665, b. 667, 19. — Püpstl. Kollektor s. Bogel. — Diôzese 667, 19. — Klerus 598, 20. — Stadt 11, 32. 17, 18. 135, 45b. 2831, 16. 232, 19; 28, 235, 48%, 236, 8ff.; 18ff. 245, 15ff. 251, 51b, 252, 43%, 258, 111f, 254, 28. 255, 37. 260, 16. 261, 20. 263, 10; 17. 264, 1; 3b. 265, 26; 42. 211, 36. 272, 21. 273, 97. 278, 21. 520, 49^. 526, 1; 17; 18. 533, 12. 850, 424. 876, 45). 885, 21ff. 888, 15. 895, 15. 897, 8; 52a. 906, 8. 907, 17. 912, 43. 914, 15. — Rat 274, 3. 885, 7. — Dechant von St. Marien ad gradus s. Rost. — Bürger s. Coneze. — Geldwechsler 876, 47%. — Mainzer Währung 876, 47°, — Gesandte 260, 16. 278, 33. 526, 2. 907, 23; 25. — Boten 245, 19. 263, 35. 265, 10. 274, 12, — Deutsches National- konzil 517, 5; 22ff. Mair, die, Deckwort für d. Mitglieder d. Konzils 898, 26. 899, 8. 900, 14. Makrowaus (Mokrobsky), Beneš von —, Herr auf Ulibic, Hussit. Gesandter an d. Konzil 585, 504. 592, 4. 899, 13 If. Malaspina (Malespini) i. d. Lunigiana (nordwestl. Tos- kana), die Markgrafen von —, 742, 7. 749, 19ff. 750, 20. — Thre Besitzungen in Toskana 743, 29. Malatesta, die, von Pesaro 766, 41. 799, 87. 802, 25. — Malatesta: seine Sóhne 500, 6. — die, von Rimini 799, 40. 812, 18. — Carlo, Mailiind. Truppenfiihrer, | 1438: 51, 42 b, Saint-Malo a. d. nórdl. Kiiste der Bretagne, Bischof Wilhelm, s. Monfort. Manderscheid a. d. Lieser n. 6. v. Bernkastel, Ulrich von —, s. Trier. — der Graf von —, wohl Dietrich II. 1426-1469: 876, 47a,
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Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Manfredi, Astorgio II. de —, von Faenza, geb. 1412, T 1468: 766, 42. Manfredi, Niccolo di messer —, in Lucca, Gesandter der Stadt 287, 18. 332, 41bff. 755, 50^. 756, 47b; 48b. Mann, Deckwort für K. Sigmund 898, 425. Mannheim 983, 28; 39. Mantua (Mantow), der Herr von —, s. Gonzaga. — Markgrafschaft 283, 86). 370, 27; 34b, — Stadt 37, 13. 200, 283. 201, 51"; 80b. 283, 35b. 295, 25. 321, 14. 369, 42». 370, 47 b. — Konzilsort 370, 20; 22; 24; 26. 514, 12. 571, 29%. S. Marcelli, Kardinal von —, s. Casini. Marchia s. Anconitanische Mark. Marehiandi (Mercandi), Petrus, Dr. legum, Gesandter d. Herzogs v. Savoyen 101, 1; 18; 46". 102, 2; 44^; 462, S. Marci, Kardinüle, s. Fillastre, Fosco. Marco, Herr, aus Ungarn 610, 34b. Maremmen (das mor) an d. Westküste Italiens 501, 18. — Die von Pisa 437, 85. — Die von Siena (maritima Senensis) 461, 4; 29"; 32a. Marescalli (Mariscalco), die, von Aix 128, 401. — Johannes, Schildknappe d. Herzogs v. Savoyen u. dessen Gesandter 89, 19; 26. 90, 8. 128, 4; 42a; 84b; 37b. 149, 18; 28; 41b. 150, 10; 21. 151, 10. 156, 8; 13. Maria, Mutter Christi 828, 6; 37. 834, 25. S. Marin: de Moniacis, Abt von —, s. Monreale. S. Maria in Trebbio bei Pontedera i. Toskana 279, 17; 36b. Marienburg i. WestpreuBen, Convent d. Deutschen Ordens daselbst 847, 16. Marini, Pagano de —-, in Florenz 798, 2. Markgraf, Deckwort für den Hzg. v. Mailand 745, 26; 27. 899, 25. Markhausen, Sweder von —, Gesandter d. Erzbischofs v. Mainz a. d. Konzil 517, 32; 48b. Markolt, Pfaffe, s. Zbraslawic. Maroth, János de —, Banus von Machovien 76, 502. Marsberg (Montemartis) i. Westfalen n. 6. v. Brilon, Johannes von —, Dr. decr., Scholastikus, Proku- rator d. Bischofs u. d. Diózese von Worms im Konzil 533, 47b. 589, 40bff. Martini, kónigl. Kanzleibeamter (?) 2006, 18. — Bartolommeo, in Lucca 279, 28b. 355, 461. 361, 53. — Giovanni, Bruder des Vorigen 279, 29b. 355, 48 u, — Nello de —, in Florenz, Gesandter bei Papst Martin 25, 50° ff, Desgl. an K. Sigmund 5, 31 ff. 6, 33% 7, 50% 26, 7; 11; 17; 47%; 41%, 37, 45a, 104, 13; 17; 48%, Massa, Dr. Ceccardus Petri Fatioli de Captaneis de —, in Lueca, Gesandter an K. Sigmund 437, 21; 23; 31; 33; 36. Desgl. nach Siena 708, 8ff.; 28. 718, 46a; 524; 24b. 753, 1; 5; 7; 13%; 15%; 274; 31%. 754, 2; 34. 755, 15; 501; 564; 27b; 82b; 34b; 42b; 49b. 756, 4; 474. — d. i. Massa Marittima s. w. v. Siena, Gio- vanni da —, Gesandter Sicnas 288, 34b, 290, 51b, 292, 6ff,; 25; 27. 296, 47a. 351, 424. 353, 1109 50a, 354, 29%; 33%, 355, 40%, 356, 7; 15. 357, 45», 434, 1. 437, 11. 609, 40%, 610, 7; 372; 40%, 746, 46%, 751, 24; 25. 758, 46%. Im Gefolge K. Sigmunds 720, 33; 41%, 786, 40%, Massa, Ort im nordwestl. Toskana, d. i. Massa-Carrara 279, 14. Mastricht a. d. Maas 548, 37%. Matheus, Notar in Augsburg 1011, 45%. — Sein Schreiber 1011, 38%. Mathias, Apostel 373, 38. Maulbronn (Mawlnbrunn, Mulenbrunne, Mulnbrunn) s. 0. v. Bretten, Johannes von —., Cisterzienser- mónch, Mitglied d. Konzils 555, 48^; 33^; 50. 556, 2; 12; 44^; 43h; 44b. 557, 6; 17ff.; 99"; 41^; 88b; 47b, 558, 5; 17; 231; 272; 372; 31b; 46b; 50b. 559, 29. 586, 3; 86a, 590, 44b. 601, 36. 6002, 1; 19^ff. 603, 13aff.; 35b, 940, 452, Gesandter d. Konzils an K. Sigmund 140, 14. 182, 17. 188, 44*, 190, 42. 193, 1. 203, 27. 207, 36. 217, 884. 307, 2911; 47b. 378, 48). 465, 29; 37a. 469, 30; 39. 555, 21; 28. 575, 43v. 578, 3. 594, 19. 933, 20. Desgl an Hzg. Wilhelm v. Baiern u. nach Nürnberg u. Bóhmen 204, 36. 205, 48b; 48b, 307, 93; 26. 308, 9. 381, 89b. 403, 46^ ; 49b. 411, 37^; 402. 467, 24. 474, 434; 34b. 518, 525. 580, 492, 590, 18; 45*. 929, 44aff. 958, 18. 959, 88. 960, 35. 968, 39^. Kaplan des Mfen. Friedrich v. Brandenburg 586, 14. 588, 4. Erwühlter Abt von Maulbronn 968, 15. — Vgl. auch Gelnhausen. Miler, Bartholomüus, Bote Ulms 266, 28. 1001, 13. Mauren, die, 840, 5. Mauroceno s. Morosini. | Mayenfeld (Meyfeld) im Rheinthal zw. Feldkirch u. Chur 141, 34. 320, 21. Mayr (Maiger), Ludwig, 1023, 3. 1025, 47% 1026, 96. — Seine Helfer 1023, 21 ff. Mazzatosti (Massatostis), Bartolommeo de —, püpstl. Thesaurar 715, 454; 34». 786, 40% 824, 50%, 838, 542, 839, 52%, Mecheln (Mechil) i. Brabant 548, 38. Mecklenburg, Herzog Heinrich d Ältere von Stargard 1423-1466: 389, 29%, — Herzog Johann III. von Stargard 1417-1438: 889, 29b. Medelser Thal i. Graubünden n. ö. vom Gotthard 141, 36. Medici, die, in Florenz 810, 27. — Averardo, in Florenz, 1 1435, Gesandter d. Stadt 17, 48%, — Cosimo (Cosma), in Florenz, geb. 1389, j 1464: 797, 11; 22. Gesandter d. Stadt 323, 16, 324, 34, 325, 31. 347, 35. 359, 49%. Bankier der Kurie 308, 50%, 411, 39%. 628, 43%, 7106, 54^. — Lorenzo, in Florenz, Bruder des Vorigen, geb. 1395, t 1440, Baukier der Kurie 308, 50% 411, 39^, 698, 49^. 716, 554, Meierhof, Deckwort für Basel od. d. Konzil 745, 11; 18. 899, 9; 29. Meiertum, Deckwort für d. Konzil 745, 16; 20ff. 746, 6; 11; 13. 900, 17. Vgl. auch Mair, 140*
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Manfredi, Astorgio II. de —, von Faenza, geb. 1412, T 1468: 766, 42. Manfredi, Niccolo di messer —, in Lucca, Gesandter der Stadt 287, 18. 332, 41bff. 755, 50^. 756, 47b; 48b. Mann, Deckwort für K. Sigmund 898, 425. Mannheim 983, 28; 39. Mantua (Mantow), der Herr von —, s. Gonzaga. — Markgrafschaft 283, 86). 370, 27; 34b, — Stadt 37, 13. 200, 283. 201, 51"; 80b. 283, 35b. 295, 25. 321, 14. 369, 42». 370, 47 b. — Konzilsort 370, 20; 22; 24; 26. 514, 12. 571, 29%. S. Marcelli, Kardinal von —, s. Casini. Marchia s. Anconitanische Mark. Marehiandi (Mercandi), Petrus, Dr. legum, Gesandter d. Herzogs v. Savoyen 101, 1; 18; 46". 102, 2; 44^; 462, S. Marci, Kardinüle, s. Fillastre, Fosco. Marco, Herr, aus Ungarn 610, 34b. Maremmen (das mor) an d. Westküste Italiens 501, 18. — Die von Pisa 437, 85. — Die von Siena (maritima Senensis) 461, 4; 29"; 32a. Marescalli (Mariscalco), die, von Aix 128, 401. — Johannes, Schildknappe d. Herzogs v. Savoyen u. dessen Gesandter 89, 19; 26. 90, 8. 128, 4; 42a; 84b; 37b. 149, 18; 28; 41b. 150, 10; 21. 151, 10. 156, 8; 13. Maria, Mutter Christi 828, 6; 37. 834, 25. S. Marin: de Moniacis, Abt von —, s. Monreale. S. Maria in Trebbio bei Pontedera i. Toskana 279, 17; 36b. Marienburg i. WestpreuBen, Convent d. Deutschen Ordens daselbst 847, 16. Marini, Pagano de —-, in Florenz 798, 2. Markgraf, Deckwort für den Hzg. v. Mailand 745, 26; 27. 899, 25. Markhausen, Sweder von —, Gesandter d. Erzbischofs v. Mainz a. d. Konzil 517, 32; 48b. Markolt, Pfaffe, s. Zbraslawic. Maroth, János de —, Banus von Machovien 76, 502. Marsberg (Montemartis) i. Westfalen n. 6. v. Brilon, Johannes von —, Dr. decr., Scholastikus, Proku- rator d. Bischofs u. d. Diózese von Worms im Konzil 533, 47b. 589, 40bff. Martini, kónigl. Kanzleibeamter (?) 2006, 18. — Bartolommeo, in Lucca 279, 28b. 355, 461. 361, 53. — Giovanni, Bruder des Vorigen 279, 29b. 355, 48 u, — Nello de —, in Florenz, Gesandter bei Papst Martin 25, 50° ff, Desgl. an K. Sigmund 5, 31 ff. 6, 33% 7, 50% 26, 7; 11; 17; 47%; 41%, 37, 45a, 104, 13; 17; 48%, Massa, Dr. Ceccardus Petri Fatioli de Captaneis de —, in Lueca, Gesandter an K. Sigmund 437, 21; 23; 31; 33; 36. Desgl. nach Siena 708, 8ff.; 28. 718, 46a; 524; 24b. 753, 1; 5; 7; 13%; 15%; 274; 31%. 754, 2; 34. 755, 15; 501; 564; 27b; 82b; 34b; 42b; 49b. 756, 4; 474. — d. i. Massa Marittima s. w. v. Siena, Gio- vanni da —, Gesandter Sicnas 288, 34b, 290, 51b, 292, 6ff,; 25; 27. 296, 47a. 351, 424. 353, 1109 50a, 354, 29%; 33%, 355, 40%, 356, 7; 15. 357, 45», 434, 1. 437, 11. 609, 40%, 610, 7; 372; 40%, 746, 46%, 751, 24; 25. 758, 46%. Im Gefolge K. Sigmunds 720, 33; 41%, 786, 40%, Massa, Ort im nordwestl. Toskana, d. i. Massa-Carrara 279, 14. Mastricht a. d. Maas 548, 37%. Matheus, Notar in Augsburg 1011, 45%. — Sein Schreiber 1011, 38%. Mathias, Apostel 373, 38. Maulbronn (Mawlnbrunn, Mulenbrunne, Mulnbrunn) s. 0. v. Bretten, Johannes von —., Cisterzienser- mónch, Mitglied d. Konzils 555, 48^; 33^; 50. 556, 2; 12; 44^; 43h; 44b. 557, 6; 17ff.; 99"; 41^; 88b; 47b, 558, 5; 17; 231; 272; 372; 31b; 46b; 50b. 559, 29. 586, 3; 86a, 590, 44b. 601, 36. 6002, 1; 19^ff. 603, 13aff.; 35b, 940, 452, Gesandter d. Konzils an K. Sigmund 140, 14. 182, 17. 188, 44*, 190, 42. 193, 1. 203, 27. 207, 36. 217, 884. 307, 2911; 47b. 378, 48). 465, 29; 37a. 469, 30; 39. 555, 21; 28. 575, 43v. 578, 3. 594, 19. 933, 20. Desgl an Hzg. Wilhelm v. Baiern u. nach Nürnberg u. Bóhmen 204, 36. 205, 48b; 48b, 307, 93; 26. 308, 9. 381, 89b. 403, 46^ ; 49b. 411, 37^; 402. 467, 24. 474, 434; 34b. 518, 525. 580, 492, 590, 18; 45*. 929, 44aff. 958, 18. 959, 88. 960, 35. 968, 39^. Kaplan des Mfen. Friedrich v. Brandenburg 586, 14. 588, 4. Erwühlter Abt von Maulbronn 968, 15. — Vgl. auch Gelnhausen. Miler, Bartholomüus, Bote Ulms 266, 28. 1001, 13. Mauren, die, 840, 5. Mauroceno s. Morosini. | Mayenfeld (Meyfeld) im Rheinthal zw. Feldkirch u. Chur 141, 34. 320, 21. Mayr (Maiger), Ludwig, 1023, 3. 1025, 47% 1026, 96. — Seine Helfer 1023, 21 ff. Mazzatosti (Massatostis), Bartolommeo de —, püpstl. Thesaurar 715, 454; 34». 786, 40% 824, 50%, 838, 542, 839, 52%, Mecheln (Mechil) i. Brabant 548, 38. Mecklenburg, Herzog Heinrich d Ältere von Stargard 1423-1466: 389, 29%, — Herzog Johann III. von Stargard 1417-1438: 889, 29b. Medelser Thal i. Graubünden n. ö. vom Gotthard 141, 36. Medici, die, in Florenz 810, 27. — Averardo, in Florenz, 1 1435, Gesandter d. Stadt 17, 48%, — Cosimo (Cosma), in Florenz, geb. 1389, j 1464: 797, 11; 22. Gesandter d. Stadt 323, 16, 324, 34, 325, 31. 347, 35. 359, 49%. Bankier der Kurie 308, 50%, 411, 39%. 628, 43%, 7106, 54^. — Lorenzo, in Florenz, Bruder des Vorigen, geb. 1395, t 1440, Baukier der Kurie 308, 50% 411, 39^, 698, 49^. 716, 554, Meierhof, Deckwort für Basel od. d. Konzil 745, 11; 18. 899, 9; 29. Meiertum, Deckwort für d. Konzil 745, 16; 20ff. 746, 6; 11; 13. 900, 17. Vgl. auch Mair, 140*
Strana 1110
1110 Meißen, Markgraf s. Sachsen. — Markgrafschaft 133, 29. — Reichsstände 926, 33. — Bischof Johannes IV. Hoffmann 1427-1451: 185, 28. 570, 10. 691, 47^. 969, 3. — Stadt 518, 45b. — Burggraf s. Plauen. Melk a. d. Donau i. Niederósterreich 21, 30. Mella (Milis), Juan de —, aus Spanien, püpstl. Sub- diakon, Protonotar u. Advokat, f 1467: 419, 7. 656, 48^; 492, Püpstl. Gesandter an Siena, Florenz u. d. Konzil 419, 33*. 586, 7. 587, 19ff.; 51%, 628, 2; 3; 22; 241; 53^ ff. 629, 12; 31; 36; 404; 484; 35b, 630, 26. 632. 635, 80. 636, 30. 686, 2; 48%, 704, 14 ff.; 50" ff, 709, 28. 713, 46b. 745, 1. 746, 6. 759, 31. 787, 1. 809, 6. 844, 6. 898, 18. 899, 37b. 900, 13ff. 1012, 47%, 1013, 40ff. Memmingen 138, 27. 162, 43a. 185, 44b, 845, 29. 904, 42. 1017, 87a. 1033, 27. — Bürger 547, 8, 904, 34. — Bürgerin 845, 27. — Gesandter s. Ansang. — Städtetag 10383, 21. Memmo, Gesandter Sienas s. Agazaria. Menken (Menchen, Menchin), Johannes, in Rom, Kaplan d. Hochmeisters 663, 25. 668, 35, 782, 25; 36, 783, 7; 10; 30. Menthon (Menthone) in Savoyen s. 6. v. Annecy, N. de —, am Hofe d. Herzogs v. Savoyen 198, 40^. — P. de —, desgleichen 128, 41. Mergentheim im nórdl. Württemberg 853, 2. 942, 481; 43b, 995, 10. — Fiusten- u. Stidtetag Juli 1432: 991, 22ff. 992-993. Desgl. Aug. 1432: 510, 32. 876, 40a. 880, 27. 993, 14. 994-1001. Merse, Nebenflut des Ombrone im südl. Toskana 119, 11; 431, Merseburg, Bischof Johannes II. Bose 1431-1463: 518, 2. 570, 6; 9. — Sein Gesandter an d. Konzil s. Hebardi. — Domherr s. Hebardi. Metelsko, Heinrich von —, Burggraf zu Tachau, Bóhm. Baron 196, 27. Metz, Bischof Konrad II. Beyer v. Boppard 1415-1459: 569, 291f. 747, 524. — Sein Gesandter an d. Konzil s. Noyron. Metzger, Heinrich, in Ulm 266, 34. Meyer, Ludwig der —, von Hüningen 978, 372. Michael, Erzengel 828, 7. Michael, Unterkanzler K. Sigmunds s. Priest. Michelettus s. Attendoli. Micheli (Michelibus), Pietro de —, Dr., in Siena, Ge- sandter an K. Sigmund 280, 51s. 353, 4; 48b, 854, 842; 88"; 38b; 42b; 46b; 48b, Desgl. an d. Herzog v. Mailand 709, 32». Michelsberg i. Bóhmen s. 6. v. Eger, Johann von —, Bóhm. Baron 508, 17. — Peter von —, Bóhm. Baron 196, 26. Michieli (Michael, Michiel) ser Fantinus, in Venedig, Prokurator s. Marci, sapiens consilii 110, 12. 117, 45. 315, 41*. 316, 29. 321, 17. 815, 34. Ge- sandter 491, 38a, — ser Thomas, in Venedig, sapiens terrarum ete. 106, 41. 328, 40. 869, 4. Alfabetisches Register. der Orts- und Personen-Namen. Mignanelli, Beltramo, in Siena, Gesandter an K. Sig- mund 291, 3: 6ff. Milanesi (Melanensi, Mclanese, Melanesi, Melaneso), Johannes s. Wardein. — Tommaso, in Florenz, Familiaris u. Gesandter K. Sigmunds 118, 24. 126, 14; 25"; 34*s; 19^; 30». 127, 33%; 49b. 358, 11; 17W.; 400. 359, 31%, 716, 384. Milio, Antonio de —, Dr., Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 39, 18. Miltenberg a. Main 852, 25. Milthehen, Martinus de —, Magister, Gesandter d. Bischofs v. Naumburg an d. Konzil 570, 7. Mindelheim n. ö. v. Memmingen 367, 46a, Minden, Bischof Wilbrand von Hallermund 1407 bis 1436: 571, 3; 6. S. Miniato i. Toskana s. w. v. Empoli 437, 35. Minoriten, ihr Ordensgeneral s. Casale. Mirabiliis, Johannes de —, Sohn des Simon, in Mai- land 172, 30. Mitgenossen, Deckwort für d. Kurfürsten 898, 30. Mittelitalien 749, 44. Mittelrhein 141, 36. 520, 44%, Mobilia, Antonio di —, Florent. Schiffskapitiin 490, 16. Mocenigo, ser Leonardus, in Venedig, Prokurator s. Marci, sapiens consilii 98, 8. 106, 39. 110, 11. 117, 45. 315, 25; 40a; 43a. 318, 35; 36. 325, 12. 326, 24; 45a, 328, 7; 38. 369, 2. 371, 1. 491, 23. 766, 32. 789, 26. 790, 7; 26. 791, 5. 193, 16; 40. 795, 33. 797, 5. 798, 36. 800, 10. 802, 12. 804, 9. 806, 2. 815, 34. — Tommaso, Bruder des Leonardus, geb. 1343, Doge 1414-1423, Gesandter an K. Sigmund 801, 12. Modena (Mutina) n. w. v. Bologna 370, 32b. Modoecia s. Monza. Mómpelgard (Mümbelgart) s. v. Belfort, Gráfin Hen- riette von Württemberg und —, Witwe d. Grafen Eberhard d. Jüngern v. Württemberg, + 1444: 977, 47. — Landvogt von —, 550, 41. 990, 43. — Grafschaft 977, 29. 978, 1. 982, 46. Móneh (Monieh), Hans, kurpfülz. Amtmann 1094, 38. Mönch (Minch, Münich) von Landskron, die, 967, 34. 987, 27. Môrs (Morss) und Saarwerden, die Grafen von — 967, 38. Mokrobsky, Beneš, s. Makrowaus. Molino, ser Leo de —, jn Venedig 326, 26. 328, 7. — sor Mareus de —, in Venedig, sapiens consilii 100, 27. 106, 40. 316, 30. 321, 18. 325, 13. 326, 24. 328, 7. 370, 18. 766, 82. 788, 14. 789, 26. 190, 7; 26. 791, 6. 795, 33. 797, 6. 798, 36. — ser Nicolaus de —, in Venedig, sapiens ordinum 98, 6. Molsheim (Molleshein) w. v. StraBburg 266, 15. Monfort (Monteforti), Wilhelm de —-, Bischof von Saint-Malo (epise. Macloviensis) 1423-1432, seit 1430 Kard.-Priester tit. s. Anastasie, 441, 44. Piipstl. Legat an K. Sigmund 308, 21ff.; 38aff. 309, 15. 310, 11; 14ff.; 42a; 46a; 38b, 464, 10; )
1110 Meißen, Markgraf s. Sachsen. — Markgrafschaft 133, 29. — Reichsstände 926, 33. — Bischof Johannes IV. Hoffmann 1427-1451: 185, 28. 570, 10. 691, 47^. 969, 3. — Stadt 518, 45b. — Burggraf s. Plauen. Melk a. d. Donau i. Niederósterreich 21, 30. Mella (Milis), Juan de —, aus Spanien, püpstl. Sub- diakon, Protonotar u. Advokat, f 1467: 419, 7. 656, 48^; 492, Püpstl. Gesandter an Siena, Florenz u. d. Konzil 419, 33*. 586, 7. 587, 19ff.; 51%, 628, 2; 3; 22; 241; 53^ ff. 629, 12; 31; 36; 404; 484; 35b, 630, 26. 632. 635, 80. 636, 30. 686, 2; 48%, 704, 14 ff.; 50" ff, 709, 28. 713, 46b. 745, 1. 746, 6. 759, 31. 787, 1. 809, 6. 844, 6. 898, 18. 899, 37b. 900, 13ff. 1012, 47%, 1013, 40ff. Memmingen 138, 27. 162, 43a. 185, 44b, 845, 29. 904, 42. 1017, 87a. 1033, 27. — Bürger 547, 8, 904, 34. — Bürgerin 845, 27. — Gesandter s. Ansang. — Städtetag 10383, 21. Memmo, Gesandter Sienas s. Agazaria. Menken (Menchen, Menchin), Johannes, in Rom, Kaplan d. Hochmeisters 663, 25. 668, 35, 782, 25; 36, 783, 7; 10; 30. Menthon (Menthone) in Savoyen s. 6. v. Annecy, N. de —, am Hofe d. Herzogs v. Savoyen 198, 40^. — P. de —, desgleichen 128, 41. Mergentheim im nórdl. Württemberg 853, 2. 942, 481; 43b, 995, 10. — Fiusten- u. Stidtetag Juli 1432: 991, 22ff. 992-993. Desgl. Aug. 1432: 510, 32. 876, 40a. 880, 27. 993, 14. 994-1001. Merse, Nebenflut des Ombrone im südl. Toskana 119, 11; 431, Merseburg, Bischof Johannes II. Bose 1431-1463: 518, 2. 570, 6; 9. — Sein Gesandter an d. Konzil s. Hebardi. — Domherr s. Hebardi. Metelsko, Heinrich von —, Burggraf zu Tachau, Bóhm. Baron 196, 27. Metz, Bischof Konrad II. Beyer v. Boppard 1415-1459: 569, 291f. 747, 524. — Sein Gesandter an d. Konzil s. Noyron. Metzger, Heinrich, in Ulm 266, 34. Meyer, Ludwig der —, von Hüningen 978, 372. Michael, Erzengel 828, 7. Michael, Unterkanzler K. Sigmunds s. Priest. Michelettus s. Attendoli. Micheli (Michelibus), Pietro de —, Dr., in Siena, Ge- sandter an K. Sigmund 280, 51s. 353, 4; 48b, 854, 842; 88"; 38b; 42b; 46b; 48b, Desgl. an d. Herzog v. Mailand 709, 32». Michelsberg i. Bóhmen s. 6. v. Eger, Johann von —, Bóhm. Baron 508, 17. — Peter von —, Bóhm. Baron 196, 26. Michieli (Michael, Michiel) ser Fantinus, in Venedig, Prokurator s. Marci, sapiens consilii 110, 12. 117, 45. 315, 41*. 316, 29. 321, 17. 815, 34. Ge- sandter 491, 38a, — ser Thomas, in Venedig, sapiens terrarum ete. 106, 41. 328, 40. 869, 4. Alfabetisches Register. der Orts- und Personen-Namen. Mignanelli, Beltramo, in Siena, Gesandter an K. Sig- mund 291, 3: 6ff. Milanesi (Melanensi, Mclanese, Melanesi, Melaneso), Johannes s. Wardein. — Tommaso, in Florenz, Familiaris u. Gesandter K. Sigmunds 118, 24. 126, 14; 25"; 34*s; 19^; 30». 127, 33%; 49b. 358, 11; 17W.; 400. 359, 31%, 716, 384. Milio, Antonio de —, Dr., Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 39, 18. Miltenberg a. Main 852, 25. Milthehen, Martinus de —, Magister, Gesandter d. Bischofs v. Naumburg an d. Konzil 570, 7. Mindelheim n. ö. v. Memmingen 367, 46a, Minden, Bischof Wilbrand von Hallermund 1407 bis 1436: 571, 3; 6. S. Miniato i. Toskana s. w. v. Empoli 437, 35. Minoriten, ihr Ordensgeneral s. Casale. Mirabiliis, Johannes de —, Sohn des Simon, in Mai- land 172, 30. Mitgenossen, Deckwort für d. Kurfürsten 898, 30. Mittelitalien 749, 44. Mittelrhein 141, 36. 520, 44%, Mobilia, Antonio di —, Florent. Schiffskapitiin 490, 16. Mocenigo, ser Leonardus, in Venedig, Prokurator s. Marci, sapiens consilii 98, 8. 106, 39. 110, 11. 117, 45. 315, 25; 40a; 43a. 318, 35; 36. 325, 12. 326, 24; 45a, 328, 7; 38. 369, 2. 371, 1. 491, 23. 766, 32. 789, 26. 790, 7; 26. 791, 5. 193, 16; 40. 795, 33. 797, 5. 798, 36. 800, 10. 802, 12. 804, 9. 806, 2. 815, 34. — Tommaso, Bruder des Leonardus, geb. 1343, Doge 1414-1423, Gesandter an K. Sigmund 801, 12. Modena (Mutina) n. w. v. Bologna 370, 32b. Modoecia s. Monza. Mómpelgard (Mümbelgart) s. v. Belfort, Gráfin Hen- riette von Württemberg und —, Witwe d. Grafen Eberhard d. Jüngern v. Württemberg, + 1444: 977, 47. — Landvogt von —, 550, 41. 990, 43. — Grafschaft 977, 29. 978, 1. 982, 46. Móneh (Monieh), Hans, kurpfülz. Amtmann 1094, 38. Mönch (Minch, Münich) von Landskron, die, 967, 34. 987, 27. Môrs (Morss) und Saarwerden, die Grafen von — 967, 38. Mokrobsky, Beneš, s. Makrowaus. Molino, ser Leo de —, jn Venedig 326, 26. 328, 7. — sor Mareus de —, in Venedig, sapiens consilii 100, 27. 106, 40. 316, 30. 321, 18. 325, 13. 326, 24. 328, 7. 370, 18. 766, 82. 788, 14. 789, 26. 190, 7; 26. 791, 6. 795, 33. 797, 6. 798, 36. — ser Nicolaus de —, in Venedig, sapiens ordinum 98, 6. Molsheim (Molleshein) w. v. StraBburg 266, 15. Monfort (Monteforti), Wilhelm de —-, Bischof von Saint-Malo (epise. Macloviensis) 1423-1432, seit 1430 Kard.-Priester tit. s. Anastasie, 441, 44. Piipstl. Legat an K. Sigmund 308, 21ff.; 38aff. 309, 15. 310, 11; 14ff.; 42a; 46a; 38b, 464, 10; )
Strana 1111
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 16. 471, 8. 472, 12. 478, 19. 475, 82. 477, 15; 31^; 39». 478, 14. 479, 23. 480, 83. 481, 16. 519, 24. 552, 29. 560, 17. 610, 15; 52. 616, 99a, 617, 1. 646, 23. 674, 10, 50a, 723, 2. 792, 41. — Sein Familiaris s. Joyn. Monreale i. Sizilien s. w. v. Palermo, Abt Nikolaus von S. Maria de Moniacis in —, Dr. decr, Advo- kat u. Uditore der Kurie, püpstl. Gesandter an K. Sigmund u. d. Konzil 310, 9; 16; 48»; 38v. 586, 7. 616, 1; 49a, 623, 1. 628, 2; 3; 22; 240; 53 «fi, 629, 14f.; 31; 362; 40a; 484; 41%. 630, 26; 38. 631, 3; 8. 632, 2ff.; 9; 27ft. 635, 30. 636, 30. 686, 2; 48a, 704, 14ff.; 50 ff. 713, 4G». 728, 6. 745, 1. 759, 31. 768, 33%; 45%; 36); 89b, 787, 1. 809, 6. 844, 6. 898, 18. 899, 35%. 900, 138 ff. 1012, 47%, 1018, 40ff. Mons Dei s. Deutschberg. Montalto (Montisaltum) n. v. von —, 8. Sforza. Montecarlo zw. Lucca u. Pescia 360, 301. Montefeltre, Distrikt in d. Anconitanischen Mark, der Graf von —, 356, 432, Monte Follonico n. w. v. Montepulciano 461, 434. — Besatzung 461, 442, Montegonzi,-Bartolommeo de —, in Florenz, Ge- sandter an K. Sigmund 294, 47, Montemartis s. Marsberg. Monte S. Savino in Toskana s. w. v. Arezzo 356, 44, 851, 413. Montferrat (Montisferratum) i. d. Dauphiné, Mark- graf Giovanni Giacomo 1418-1445: 5, 30. 6, 29a. 62, 32. 63, 544; 52b. 65, 6. 82, 13; 35. 86, 42. 106, 35. 142, 20. 152, 3. 158, 38. 321, 39b. 801, 32. 813, 41. — Markgrafschaft 87, 50^. Montfort am Bodensee, Graf Wilhelm VI., Herr zu Tettnang, 1408-1439: 304, 43b. 415, 58%, 451, 50b. 904, 38. 973, 4; 39%. Monticelli (Monticulum) č. v. Piacenza 327, 10; 49. Monza (Modoetia) i. d. Lombardei, Anton von —, kaiserl. Pfalzgraf 801, 461, — Sein Vater s. So- nago. — Petrus von —, Bruder des Vorigen, piipstl. Ku- bikular, kaiserl. Pfalzgraf 419, 5. 801, 26. Morea (Amorea) 795, 21. Morinensis ecclesia s. Thérouanne. Morini (Morin) s. Senlis. Morosini (Mauroceno), ser Andreas, in Venedig, sa- piens consilii 3Y0, 18. 490, 33. 492, 42. 766, 88. 790, 27. 791, 14. 792, 6; 45. 793, 41. 795, 84. 797, 6. 798, 87. 800, 10. 802, 13. 808, 24. 809, 46. 816, 44. Gesandter nach Reggio 283, 10. 287, 18; 42a, 303, 20. 321, 13; 44!. 825, 3; 4; 43», 896, 12; 18. 828, 32. 331, 15H. 337, 37«, 339, 21. 385, 26. 434, 6. 501, 35. 502, 14. — ser Robertus, in Venedig, sapiens consilii 98, 2. 100, 26. 106, 39. 110, 11. Mosca (Musea, Muscha), Bartolommeo, von Genua 28, 94. 88, 29b. 96, 22a, 163, 31. 165, 45. 642, 4. Gesandter K. Sigmunds an d. Herzog v. Mai- Civitavecchia, Graf 1111 land 4, 38 f. 7, 474. 9, 384. 14, 42, 19, 25; 28; 85b, 20, 19; 35; 422; 490, 24, 14, 63, 4. 73, 43b; 45b, 74, 14. 76. 78, 9. 79, 16; 18; 22, 80, 424, 81, 30. 82, 5; 7; 23. 83, 3; 9; 17. 84, 25. 86, 11. 164, 46%, 290, 16. 339, 27, Gosandter d. Herzogs v. Mailand au K. Sigmund 5, 2; 6; 392. 7, 452, 20, 22; 37. 21, 43%, 53, 45%. 77, 5. 100, 18. 142, 6; 532; 26%, 164, 492, Moses, Jüdischer Gesetzgeber 825, 18. Mota, Johannes de —, Skriptor in d. püpstl. Kanzlei 666, 7. Motschellin, Bote Ulms 982, 39b. | Mülhausen (Mülhusen) i. Oborelsaß 191, 36. 973, 9. 978, 14. 989, 26. 990, 4. — Gesandto 990, 41. Müllheim (Mülnhain, Mulnheim) i. Broisgau, Burk- hard von —, Stadtmeister von Straßburg 243, 11. 253, 42. 255, 13. München (Monacum) 204, 422, 205, 37b. 222, 424; 50a. 224, 482, 686, 9. 837, 8. 955, 11. 1001, 33. 1002, 98. 1004, 5. 1007, 5. 1012, 25. 1015, 14. 1016, 38. — Gesandte 1011, 28. -- Stidtetag Nov. 1432: 1001, 28 ff. 1002-1003. — Geplanter Fürsten- u. Städtetag 1008, 10; 23. Münster i. Westfalen, Bischof Heinrieh IT. Graf von Môrs 1424-1450: 569, 24f. — Sein Prokurator im Konzil s. Keppel. — Vitztum s. Keppel. Münster (Monster) im St. Gregorienthal w. v. Colmar i. KlsaB, Abt 267, 7. — Stadt 978, 15. 989, 27. 990, 5. Mugnano s. v. Lucca 362, 501, Müllor, Bote Ulms 918, 7. 1028, 35%; 481, Mulner, Konrad, Baselor Bote 438, 29; 471, 440, 5. Mulnheim s Millheim. Muraeh i. d. Oberpfalz п. 6. v. Schwandorf, Albrecht von —, 954, 35. Murbaeh i. OberelsaB n. w. v. Mülbausen, Abt Peter 978, 10. Musken, Johannes, in Köln 275, 35%, Muyl, Goswinus, Propst von St. Simeon in Trier, Kaplan K. Sigmunds 199, 10. Vgl. Goswinus. N. Nachbarn, Deckwort für d. Hussiten 899, 8. 900, 1. Nani, ser Bartholomeus, in Venedig, sapiens consilii 192, 6; 45. Nardi, Petrus, püpstl. Uditore 419, 4. Natzmersdorf i. Pommern n. 6. v. Stargard, Dubis- lav von —, 584, 47%, Naumburg, Bischof Johann II. von Schleinitz 1422 bis 1434: 570, 6; 9. — Sein Gesandter an das Konzil s. Milthchen. Navagero (Navacerio, Navajerio), ser Johannes, in Ve- nedig, Mitglied d. Senates 109, 2. Sapiens con- silii 802, 19. 804, 9. 806, 3. 808, 24. 809, 46. 811, 20. 815, 35. Navarra, Kónig Jakob II. 1425-1438: 100, 54. 407, 29. 418, 41^; 432, — Königreich 622, 451,
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 16. 471, 8. 472, 12. 478, 19. 475, 82. 477, 15; 31^; 39». 478, 14. 479, 23. 480, 83. 481, 16. 519, 24. 552, 29. 560, 17. 610, 15; 52. 616, 99a, 617, 1. 646, 23. 674, 10, 50a, 723, 2. 792, 41. — Sein Familiaris s. Joyn. Monreale i. Sizilien s. w. v. Palermo, Abt Nikolaus von S. Maria de Moniacis in —, Dr. decr, Advo- kat u. Uditore der Kurie, püpstl. Gesandter an K. Sigmund u. d. Konzil 310, 9; 16; 48»; 38v. 586, 7. 616, 1; 49a, 623, 1. 628, 2; 3; 22; 240; 53 «fi, 629, 14f.; 31; 362; 40a; 484; 41%. 630, 26; 38. 631, 3; 8. 632, 2ff.; 9; 27ft. 635, 30. 636, 30. 686, 2; 48a, 704, 14ff.; 50 ff. 713, 4G». 728, 6. 745, 1. 759, 31. 768, 33%; 45%; 36); 89b, 787, 1. 809, 6. 844, 6. 898, 18. 899, 35%. 900, 138 ff. 1012, 47%, 1018, 40ff. Mons Dei s. Deutschberg. Montalto (Montisaltum) n. v. von —, 8. Sforza. Montecarlo zw. Lucca u. Pescia 360, 301. Montefeltre, Distrikt in d. Anconitanischen Mark, der Graf von —, 356, 432, Monte Follonico n. w. v. Montepulciano 461, 434. — Besatzung 461, 442, Montegonzi,-Bartolommeo de —, in Florenz, Ge- sandter an K. Sigmund 294, 47, Montemartis s. Marsberg. Monte S. Savino in Toskana s. w. v. Arezzo 356, 44, 851, 413. Montferrat (Montisferratum) i. d. Dauphiné, Mark- graf Giovanni Giacomo 1418-1445: 5, 30. 6, 29a. 62, 32. 63, 544; 52b. 65, 6. 82, 13; 35. 86, 42. 106, 35. 142, 20. 152, 3. 158, 38. 321, 39b. 801, 32. 813, 41. — Markgrafschaft 87, 50^. Montfort am Bodensee, Graf Wilhelm VI., Herr zu Tettnang, 1408-1439: 304, 43b. 415, 58%, 451, 50b. 904, 38. 973, 4; 39%. Monticelli (Monticulum) č. v. Piacenza 327, 10; 49. Monza (Modoetia) i. d. Lombardei, Anton von —, kaiserl. Pfalzgraf 801, 461, — Sein Vater s. So- nago. — Petrus von —, Bruder des Vorigen, piipstl. Ku- bikular, kaiserl. Pfalzgraf 419, 5. 801, 26. Morea (Amorea) 795, 21. Morinensis ecclesia s. Thérouanne. Morini (Morin) s. Senlis. Morosini (Mauroceno), ser Andreas, in Venedig, sa- piens consilii 3Y0, 18. 490, 33. 492, 42. 766, 88. 790, 27. 791, 14. 792, 6; 45. 793, 41. 795, 84. 797, 6. 798, 87. 800, 10. 802, 13. 808, 24. 809, 46. 816, 44. Gesandter nach Reggio 283, 10. 287, 18; 42a, 303, 20. 321, 13; 44!. 825, 3; 4; 43», 896, 12; 18. 828, 32. 331, 15H. 337, 37«, 339, 21. 385, 26. 434, 6. 501, 35. 502, 14. — ser Robertus, in Venedig, sapiens consilii 98, 2. 100, 26. 106, 39. 110, 11. Mosca (Musea, Muscha), Bartolommeo, von Genua 28, 94. 88, 29b. 96, 22a, 163, 31. 165, 45. 642, 4. Gesandter K. Sigmunds an d. Herzog v. Mai- Civitavecchia, Graf 1111 land 4, 38 f. 7, 474. 9, 384. 14, 42, 19, 25; 28; 85b, 20, 19; 35; 422; 490, 24, 14, 63, 4. 73, 43b; 45b, 74, 14. 76. 78, 9. 79, 16; 18; 22, 80, 424, 81, 30. 82, 5; 7; 23. 83, 3; 9; 17. 84, 25. 86, 11. 164, 46%, 290, 16. 339, 27, Gosandter d. Herzogs v. Mailand au K. Sigmund 5, 2; 6; 392. 7, 452, 20, 22; 37. 21, 43%, 53, 45%. 77, 5. 100, 18. 142, 6; 532; 26%, 164, 492, Moses, Jüdischer Gesetzgeber 825, 18. Mota, Johannes de —, Skriptor in d. püpstl. Kanzlei 666, 7. Motschellin, Bote Ulms 982, 39b. | Mülhausen (Mülhusen) i. Oborelsaß 191, 36. 973, 9. 978, 14. 989, 26. 990, 4. — Gesandto 990, 41. Müllheim (Mülnhain, Mulnheim) i. Broisgau, Burk- hard von —, Stadtmeister von Straßburg 243, 11. 253, 42. 255, 13. München (Monacum) 204, 422, 205, 37b. 222, 424; 50a. 224, 482, 686, 9. 837, 8. 955, 11. 1001, 33. 1002, 98. 1004, 5. 1007, 5. 1012, 25. 1015, 14. 1016, 38. — Gesandte 1011, 28. -- Stidtetag Nov. 1432: 1001, 28 ff. 1002-1003. — Geplanter Fürsten- u. Städtetag 1008, 10; 23. Münster i. Westfalen, Bischof Heinrieh IT. Graf von Môrs 1424-1450: 569, 24f. — Sein Prokurator im Konzil s. Keppel. — Vitztum s. Keppel. Münster (Monster) im St. Gregorienthal w. v. Colmar i. KlsaB, Abt 267, 7. — Stadt 978, 15. 989, 27. 990, 5. Mugnano s. v. Lucca 362, 501, Müllor, Bote Ulms 918, 7. 1028, 35%; 481, Mulner, Konrad, Baselor Bote 438, 29; 471, 440, 5. Mulnheim s Millheim. Muraeh i. d. Oberpfalz п. 6. v. Schwandorf, Albrecht von —, 954, 35. Murbaeh i. OberelsaB n. w. v. Mülbausen, Abt Peter 978, 10. Musken, Johannes, in Köln 275, 35%, Muyl, Goswinus, Propst von St. Simeon in Trier, Kaplan K. Sigmunds 199, 10. Vgl. Goswinus. N. Nachbarn, Deckwort für d. Hussiten 899, 8. 900, 1. Nani, ser Bartholomeus, in Venedig, sapiens consilii 192, 6; 45. Nardi, Petrus, püpstl. Uditore 419, 4. Natzmersdorf i. Pommern n. 6. v. Stargard, Dubis- lav von —, 584, 47%, Naumburg, Bischof Johann II. von Schleinitz 1422 bis 1434: 570, 6; 9. — Sein Gesandter an das Konzil s. Milthchen. Navagero (Navacerio, Navajerio), ser Johannes, in Ve- nedig, Mitglied d. Senates 109, 2. Sapiens con- silii 802, 19. 804, 9. 806, 3. 808, 24. 809, 46. 811, 20. 815, 35. Navarra, Kónig Jakob II. 1425-1438: 100, 54. 407, 29. 418, 41^; 432, — Königreich 622, 451,
Strana 1112
1112 Nave s. Jesus. Neapel (Napulia, Regnum), Kčnige von —, 668, 26. — Königin Johanna II. 1414-1435: 285, 30%, 485, 15. 486, 33. 487, 3; b. 490, 7. 665, 4834, 781, 22. 821, 31. — Ihre Adoptivsóhne s. Anjou, Aragon. — König Ladislaus, Bruder der Vorigen, Kronprü- tendent von Ungarn, 1386-1414: 2, 16. 322, 48a. 364, 35. — Königreich 50, 40%, 332, 11. 501, 442, 579, 19. — Stadt 504, 45%, Neidhardt (Nithart), Heinrich, Pfarrer in Ulm 229, 36). 390, 36». 738, 462. 964, 33. Nelus, Herr, in Florenz s. Martini. Neuenburg (Nüwenburg) i. Breisgau 191, 37. 978, 1. — Gesandte 990, 42. Neuhausen (Nüwhusen) n. v. Worms, Priester da- selbst 240, 14. Neumarkt i. d. Oberpfalz, Pfalzgraf Johann s. Baiern. — Ort 955, 2, Neunkirehen i. Niederósterreich s. w. v. Wiener Neu- stadt 7, ble, Niccoli, Niccolo de —, in Florenz 837, 32. Niccolo, frate s, Angeli. Niccolo, Lionardo, in Siena 293, 382, Niclas, Pfaffe s. Pilgram. Nider (Nyder), Johannes, aus Isny, Professor d. Theol., Prior d. Dominikanerklosters in Basel, Mitglied d. Konzils, 1438: 184, 19. 182, 47a, 556, 50b. 603, 25% Gesandter d. Konzils an Hzg. Wilhelm v. Baiern, nach Nürnberg u. nach Böhmen 204, 86. 205, 42b; 47b, 210, 44b, 307, 23; 26. 308, 9. 381, 38b; 40b. 403, 44b, 411, 372; 404. 467, 24. 474, 48"; 34». 518, 52b. 590, 13. 927, 16. 929, 4; 6; 44aff. 930, 49a, 958, 18. 959, 38. 960, 21. 961, 6; 362; 491; 54a, 43b, 963, 4. Niederbaiern (Niderland) 185, 40. 602, 4. 954, 47b. 988, 16. — Stände 68, 42a, Niederdeutschland (inferiores partes Germanie) 519, 48b. Niederlande, Städte daselbst 548, 33%. — Kaufleute 549, 4812, Niederrhein , Niederlande 130, 1. 131, 13. 187, 7. 147, 43". 389, 51b. 882, 43b; 47b, 883, 25. — Fürsten, Herren, Städte 235, 7; 8. 268, 30; 31. 894, 8. 895, 25. — Bürger, Kaufleute 894, 16. — Projekt d. Errichtung einer kgl. Münze 882, 21. 885, 4. Niedersachsen (Saxonia maritima), Städte daselbst 218, 19. Nieder-Wildungen i. Waldeck 517, 19. Vgl. Bruck- mann. Nigi (Nigii), Nerone di Nerone —, in Florenz, Ge- sandter an d. Papst 312, 432, 483, 45b. 488, 15. 492, 18; 82. 499, 4; 89. 616, 353. 147, 36a, 791, 422, 792, 26ff. Niklosdorf (Nicclusdorff), Johannes Jochskonis von —, Dr. legum, Dompropst von Regensburg, stellver- tretender Prokurator d. Deutschen Ordens in Rom, kaiser]. Pfalzgraf 622, 47b, 663, 45b. 668, 1. 734, 21. 778, 29. 182, 20. 784, 48%, 821, 16. 822, 462, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 839, 52b. 842, 25. 845, 37. 846, 10; 214; 474; 29b; 33b. 847, 20. Nikolaus, Frankfurter Stadtschreiber s. Offstein. Nikolsburg i. Máhren s. v. Brünn 6, 43a, Nimmersatt i. Schlesien i. v. Hirschberg 514, 2. Nimptsch i. Schlesien 6. v. Reichenbach 183, 45b, Nizza (Nicia) i. d. Provence 101, 46b. 309, 13. 744, 11. 757, 19. Nocztin, Wilhelm von —, Bühm. Baron 474, 27D, Nórdlingen (Nordelingen, Nurdelingen) 65, 33. 96, 82b. 114, 31a; 88a, 239, 4. 244, 25. 246, 7. 247, 24; 46^. 250, 1. 251, 2. 255, 7. 390, 43b, 466, 89b; 43b. 469, 2. 511, 344; 39». 545, 90. 548, 25a; 46b, 549, 7^; 16^. 550, 47". 585, 121; 13a; 15a; 22a, 588, 10. 589, 11. 590, 34. 591, 50. 602, 544; 10b; 21b; 23b. 603, 37a; 43a, 834, 49 b, 844, 24. 848, 1. 868, 28. 869, 18. 870, 15; 46a; 473; 40b; A1b; 44b, 871, 35*; 89a ff, 873, 20; 47b, 874, 27; 36. 887, 48a, 897, 22. 908, 30. 915, 22; 46b. 946, 44. 948, 46a. 958, 13. 961, 47b. 962, 32. 964, 8. 994, 2. 1000, 16. 1001, 29. 1003, 1 ff. ; 22. 1004, 40. 1006, 41 a. 1014, 425; 50b, 1015, 11. 1016, 34. 1073, 9. 1025, 9. 1027, 44. 1028, 47^; 33b. 1099, 14. 1030, 27. 1032, 9. 1033, 6; 41b. 1034, 504. 1035, 24; 25. — Rat 249, 36. 845, 12. 1001, 31. 1015, 12. — Bürger 250, 46. 547, 9. Vgl. Ainkürn, Bopfin- gen. — Gesandte 247, 44 b. 248, 32. 249, 24; 28; 31; 38; 40. 250, 3. 549, 21a. 588, 34. 848, 18; 21ff. — Messe 548, 33*. 549, 65; 27 b. 900, 11. — Reichsmünzstütte 850, 19; 21. 851, 18. 873, 49b. 875, 44b. 876, 344. 912, 18. 913, 6; 25, — Münzmeister s. Proglin, Winterbach. — Nördlinger Gulden 874, 27, 878, 45%, 893, 35. — Städtetag 948, 482, Noffry, Lienhart, von Bajmócz, oberster Satzmeister in Ungarn 162, 35^. Nola à. v. Neapel, Bischof Flaminius Minutoli 1400 bis 1442: 691, 47 b. Nordhausen a. d. Zorge i. d. goldenen Au 962, 22. Nothaft, Heimermann, in Baiern 954, 47b. 955, 3. Novara w. v. Mailand, Kardinal von —, s. Porta. — Bischof Bartholomäus Visconti 1429-1457: 196, 17. 421, 30. Gesandter d, Konzils nach Frank- reich 485, 33%; 354, 529, 30. 573, 20; 394; 44b, — Stadt 87, 331, Noyron, Petrus de —, Dr. decr., Gesandter d. Bischofs v. Metz an d. Konzil 569, 31. Nürnberg (Narremberga, Newrenberga, Norimberga, Normberg), Burggraf Friedrich IV. 1300-1332: 584, 49a, — Seine Enkelinnen Margarete und Anna 584, 41b, — Burggraf Friedrich V. 1357-1997: 831, 27. 832, 8. — Burggraf Friedrich VL, Sohn des Vorigen, s. Bran- denburg. — Burggraf Johann IIL, Bruder des Vorigen, 1398 bis 1420: 831, 27; 49a, 832, 8. — Landgericht d. Burggrafentums 114, 26. 115, 2. 275, 82. 276, 1; 2. 831, 38; 42. 832, 21. 845, 26. 904, 32; 36.
1112 Nave s. Jesus. Neapel (Napulia, Regnum), Kčnige von —, 668, 26. — Königin Johanna II. 1414-1435: 285, 30%, 485, 15. 486, 33. 487, 3; b. 490, 7. 665, 4834, 781, 22. 821, 31. — Ihre Adoptivsóhne s. Anjou, Aragon. — König Ladislaus, Bruder der Vorigen, Kronprü- tendent von Ungarn, 1386-1414: 2, 16. 322, 48a. 364, 35. — Königreich 50, 40%, 332, 11. 501, 442, 579, 19. — Stadt 504, 45%, Neidhardt (Nithart), Heinrich, Pfarrer in Ulm 229, 36). 390, 36». 738, 462. 964, 33. Nelus, Herr, in Florenz s. Martini. Neuenburg (Nüwenburg) i. Breisgau 191, 37. 978, 1. — Gesandte 990, 42. Neuhausen (Nüwhusen) n. v. Worms, Priester da- selbst 240, 14. Neumarkt i. d. Oberpfalz, Pfalzgraf Johann s. Baiern. — Ort 955, 2, Neunkirehen i. Niederósterreich s. w. v. Wiener Neu- stadt 7, ble, Niccoli, Niccolo de —, in Florenz 837, 32. Niccolo, frate s, Angeli. Niccolo, Lionardo, in Siena 293, 382, Niclas, Pfaffe s. Pilgram. Nider (Nyder), Johannes, aus Isny, Professor d. Theol., Prior d. Dominikanerklosters in Basel, Mitglied d. Konzils, 1438: 184, 19. 182, 47a, 556, 50b. 603, 25% Gesandter d. Konzils an Hzg. Wilhelm v. Baiern, nach Nürnberg u. nach Böhmen 204, 86. 205, 42b; 47b, 210, 44b, 307, 23; 26. 308, 9. 381, 38b; 40b. 403, 44b, 411, 372; 404. 467, 24. 474, 48"; 34». 518, 52b. 590, 13. 927, 16. 929, 4; 6; 44aff. 930, 49a, 958, 18. 959, 38. 960, 21. 961, 6; 362; 491; 54a, 43b, 963, 4. Niederbaiern (Niderland) 185, 40. 602, 4. 954, 47b. 988, 16. — Stände 68, 42a, Niederdeutschland (inferiores partes Germanie) 519, 48b. Niederlande, Städte daselbst 548, 33%. — Kaufleute 549, 4812, Niederrhein , Niederlande 130, 1. 131, 13. 187, 7. 147, 43". 389, 51b. 882, 43b; 47b, 883, 25. — Fürsten, Herren, Städte 235, 7; 8. 268, 30; 31. 894, 8. 895, 25. — Bürger, Kaufleute 894, 16. — Projekt d. Errichtung einer kgl. Münze 882, 21. 885, 4. Niedersachsen (Saxonia maritima), Städte daselbst 218, 19. Nieder-Wildungen i. Waldeck 517, 19. Vgl. Bruck- mann. Nigi (Nigii), Nerone di Nerone —, in Florenz, Ge- sandter an d. Papst 312, 432, 483, 45b. 488, 15. 492, 18; 82. 499, 4; 89. 616, 353. 147, 36a, 791, 422, 792, 26ff. Niklosdorf (Nicclusdorff), Johannes Jochskonis von —, Dr. legum, Dompropst von Regensburg, stellver- tretender Prokurator d. Deutschen Ordens in Rom, kaiser]. Pfalzgraf 622, 47b, 663, 45b. 668, 1. 734, 21. 778, 29. 182, 20. 784, 48%, 821, 16. 822, 462, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 839, 52b. 842, 25. 845, 37. 846, 10; 214; 474; 29b; 33b. 847, 20. Nikolaus, Frankfurter Stadtschreiber s. Offstein. Nikolsburg i. Máhren s. v. Brünn 6, 43a, Nimmersatt i. Schlesien i. v. Hirschberg 514, 2. Nimptsch i. Schlesien 6. v. Reichenbach 183, 45b, Nizza (Nicia) i. d. Provence 101, 46b. 309, 13. 744, 11. 757, 19. Nocztin, Wilhelm von —, Bühm. Baron 474, 27D, Nórdlingen (Nordelingen, Nurdelingen) 65, 33. 96, 82b. 114, 31a; 88a, 239, 4. 244, 25. 246, 7. 247, 24; 46^. 250, 1. 251, 2. 255, 7. 390, 43b, 466, 89b; 43b. 469, 2. 511, 344; 39». 545, 90. 548, 25a; 46b, 549, 7^; 16^. 550, 47". 585, 121; 13a; 15a; 22a, 588, 10. 589, 11. 590, 34. 591, 50. 602, 544; 10b; 21b; 23b. 603, 37a; 43a, 834, 49 b, 844, 24. 848, 1. 868, 28. 869, 18. 870, 15; 46a; 473; 40b; A1b; 44b, 871, 35*; 89a ff, 873, 20; 47b, 874, 27; 36. 887, 48a, 897, 22. 908, 30. 915, 22; 46b. 946, 44. 948, 46a. 958, 13. 961, 47b. 962, 32. 964, 8. 994, 2. 1000, 16. 1001, 29. 1003, 1 ff. ; 22. 1004, 40. 1006, 41 a. 1014, 425; 50b, 1015, 11. 1016, 34. 1073, 9. 1025, 9. 1027, 44. 1028, 47^; 33b. 1099, 14. 1030, 27. 1032, 9. 1033, 6; 41b. 1034, 504. 1035, 24; 25. — Rat 249, 36. 845, 12. 1001, 31. 1015, 12. — Bürger 250, 46. 547, 9. Vgl. Ainkürn, Bopfin- gen. — Gesandte 247, 44 b. 248, 32. 249, 24; 28; 31; 38; 40. 250, 3. 549, 21a. 588, 34. 848, 18; 21ff. — Messe 548, 33*. 549, 65; 27 b. 900, 11. — Reichsmünzstütte 850, 19; 21. 851, 18. 873, 49b. 875, 44b. 876, 344. 912, 18. 913, 6; 25, — Münzmeister s. Proglin, Winterbach. — Nördlinger Gulden 874, 27, 878, 45%, 893, 35. — Städtetag 948, 482, Noffry, Lienhart, von Bajmócz, oberster Satzmeister in Ungarn 162, 35^. Nola à. v. Neapel, Bischof Flaminius Minutoli 1400 bis 1442: 691, 47 b. Nordhausen a. d. Zorge i. d. goldenen Au 962, 22. Nothaft, Heimermann, in Baiern 954, 47b. 955, 3. Novara w. v. Mailand, Kardinal von —, s. Porta. — Bischof Bartholomäus Visconti 1429-1457: 196, 17. 421, 30. Gesandter d, Konzils nach Frank- reich 485, 33%; 354, 529, 30. 573, 20; 394; 44b, — Stadt 87, 331, Noyron, Petrus de —, Dr. decr., Gesandter d. Bischofs v. Metz an d. Konzil 569, 31. Nürnberg (Narremberga, Newrenberga, Norimberga, Normberg), Burggraf Friedrich IV. 1300-1332: 584, 49a, — Seine Enkelinnen Margarete und Anna 584, 41b, — Burggraf Friedrich V. 1357-1997: 831, 27. 832, 8. — Burggraf Friedrich VL, Sohn des Vorigen, s. Bran- denburg. — Burggraf Johann IIL, Bruder des Vorigen, 1398 bis 1420: 831, 27; 49a, 832, 8. — Landgericht d. Burggrafentums 114, 26. 115, 2. 275, 82. 276, 1; 2. 831, 38; 42. 832, 21. 845, 26. 904, 32; 36.
Strana 1113
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1113 Nürnberg, Stadt 9, 32. 11, 32; 41. 12, 2; 8. 17, 24. 22, 2; 3. 29, 21. 33, 5. 67, 33b. 69, 32b; 37b. 96, 33b. 114, 20. 115, 42a. 128, 43a. 130, 2. 131, 12. 132, 12; 19; 35. 133, 36b. 134, 1; 9; 40a. 135, 35. 136, 15; 16. 137, 5; 19; 26a; 29a. 138, 3; 42b. 140, 3. 144, 42а; 47a. 145, 10. 149, 9; 25. 150, 32. 151, 31; 42b. 153, 21. 154, 4; 35. 156, 4; 9; 49a. 158, 39a; 37b. 162, 38a; 32b. 164, 46a; 48a. 165, 38. 166, 22. 177, 5. 179, 8. 181, 36. 186, 50 a. 197, 49b; 50b. 199, 12; 30. 202, 47a. 204, 49a. 205, 1; 29b. 210, 46b. 217, 34b. 222, 43 a. 223, 34a; 40 b. 231, 18; 44 a. 232, 33. 244, 43b. 245, 49b. 247, 1; 8. 254, 30. 255, 39. 256, 2; 17. 260, 36b; 39b. 275, 16; 22; 44a. 282, 14. 313, 31. 314, 41. 367, 50a. 378, 14; 16. 381, 40 b. 382, 21. 390, 35a. 398, 44a; 49a. 399, 3; 6; 16. 477, 48a, 502, 4; 40. 503, 5; 38a, 506, 40a. 510, 28. 511, 1; 41a; 40 b. 518, 32a. 539, 18. 548, 26a; 33a; 52a; 24b; 52b. 549, 5a; 46 a; 50 a; 24b. 550, 37; 39. 551, 14. 552, 8; 27. 553, 5; 22a; 22b. 556, 2; 12; 23; 38. 557, 8; 14; 22; 51a; 37b. 558, 18. 585, 9a; 24a, 586, 37 a 588, 42. 601, 31. 602, 1; 18a; 29; 51 a; 54а 21b. 603, 12a; 20 a. 734, 22. 736, 5; 10. 737, 4. 738, 35. 739, 11; 42aff.; 18b. 821, 42a. 830, 43. 832, 32. 833, 44. 838, 2. 841, 29. 843, 1; 34a; 50 a. 844, 19. 852, 48b. 868, 28. 869, 13. 870, 15; 45a; 47a; 41b; 45b. 871, 25; 35a; 38 a ff. 872, 18. 873, 35a, 874, 35; 37. 875, 9; 37b. 881, 3 ff.; 42; 44. 883, 36. 890-897 passim. 901, 37 a 903, 15; 46a. 905, 20. 912, 44. 914, 15. 917, 12; 28. 921, 11. 923, 28; 30; 31. 924, 15. 927, 6; 16. 929, 8; 48a. 942, 32. 948, 42b; 49 b. 953, 31 41b. 954, 1; 27. 957, 46. 958.965 passim. 991 23. 992. 993. 999, 30. 1000, 28. 1003, 1 ff.; 31 a 1015, 26. 1016-1022 passim. 1032, 33a; 47a. 1034, 23; 37a; 50b. 1035, 38b. — Bürgermeister 282, 15. 892, 5. Vgl. Coler, Groland, Tetzel, Teufel. — Rat, Ratsherren 553, 14. 602, 37a. 833, 20. 859, 30 ff. 892, 6. 917, 40. 954, 39 a. 959, 5; 36. 961, 19. 962, 15. Vgl. auch die unten genannten Ge- sandten. — Stadtschreiber s. Ulrich. — Amtleute 873, 39a. — Bürger u. Einwohner s. Arzt, Decze- lin, Erentzhofer, Imhof, Reikershofer, Sigwein, Stromer, Triber, Volkmer. — Kaufleute 12, 4. 843, 9. — Gesandte 256, 3; 18. 549, 31b. 901, 45 a. 962, 42b. 1011, 28. Vgl. Beheim, Coler, Derrer, Haller, Heiden, Rummel, Stromer, Tetzel, Ulrich. — Boten 257, 2. 503, 8. 539, 43a, 841, 39. 894, 22. 922, 3. 953, 36. 1019, 32. 1034, 46b. — Reisige 602, 37 a. — St. Egidien (St. Gilgen), Abte s. Georg, Heinrich. — St. Sebald 739, 2. — Pfarrer s. Albrecht. — Rathaus 185, 32. 739, 4. 965, 46. — Markt 739, 3. — Gericht 833, 20. — Messe 548, 27a; 42a; 24b 35b; 48b. 549, 6a; 39 a; 28b; 53b. 739, 13. 834, 47b. — Reichsmünzstätte 875, 44b. 876, 34a. — Sachverständige im Münzwesen 872, 33 ff. 881, 5.— Nürnberger Gulden 868, 3. 874, 26. 876, 46 a. 878, 44 a; 44b. 881, 1; 3ff. 890, 23. 891, 13. 893, 35. — Judensteuer 883, 39. — Reichsklein- odien 833, 44. — Bundesstädte 897, 49a. 992, 37. — Reichstag Aug. 1422: 3, 10; 18. Desgl. Mai 1426: 6, 20. Desgl. März 1430: 21, 15. 398, 38 a ff. Desgl. Nov. 1430: 22, 4; 15; 40 a. 23, 39a. 85, 49a. 87, 3. Desgl. Febr. u. März 1431: 89, 15. 94, 7. 96, 33b. 126, 8. 127, 32. 128, 5. 131, 7. 132, 32. 133, 36b. 134, 2 ff. 159, 38. 199, 39. 202, 1 ff.; 37b; 46b. 281, 46ff. 314, 16. 397, 25. 398, 34. — Kgl. Tag Nov. 1432: 551-553. 702, 19. — Fürstenberatung Ang. 1431: 138, 3 ff. 399, 16ff. 516, 31ff. 539, 18ff. — Fürstentag März 1432: 958-964. — Herrentag Nov. 1431: 926, 37 ff.; 45b. 965, 14. Desgl. Jan. 1432: 953, 30 ff. 954. 955. 958, 16. 960, 9. 965, 14. Desgl. März 1432: 930, 19. 964. 965. — Städtetag 1017, 24. 1019, 2 ff. 1021, 23; 24. — Rechtstage 205, 47a; 21b; 32b. 223, 38b. 927, 31. 962, 39a. — Provinzialkonzil 428, 7. — Turnier 988, 19. Nuhuß, Konrad, in Frankfurt, Gesandter nach Bin- gen 265, 28. Nursia, d. i. Norcia i. Umbrien ö. v. Spoleto, Jo- hannes de —, päpstl. Kanzleibeamter 202, 26. Nußbach i. Siebenbürgen n. v. Kronstadt 59, 3; 25. Nycodus s. Festi. O. Oberbaiern (Oberland), Edelleute daselbst 837, 6. 954, 47b. Oberdeutschland (alta Alamania, Oberlande), Fürsten daselbst 205, 49a; 25b. — Kaufleute 549, 46a. Obere Bund s. Bodensee. Oberehnheim i. Unterelsaß 978, 14. 990, 5. 1032, 46b. 1035, 45b. — Städtetag 918, 17. Oberelsaß 937, 38. — Städte daselbst 267, 36. Oberfranken 954, 42b. Oberitalien 2, 10. 14, 38. 18, 29. 73, 33a. 94, 32a. 128, 9. 284, 15; 19. 721, 22. Vgl. Genua, Lom- bardei, Mailand, Venedig. Oberndorf b. Donauwörth, Siegfried Marschall zu —, 1003, 26a; 35a. 1006, 44b. Obernzell (Celle) a. d. Donau ö. v. Passau 605, 10. Oberrhein, Reichsstände daselbst 968, 9. 976, 29. 984, 6. Obicionis, Laurentius Benedicti, Prior der Capita regionum von Rom 824, 51a. Obizzi, Giovanni degli —, Dr. decr., päpstl. Kollektor in England, Schottland u. Irland 411, 28b; 32b. — Jacopo degli —, s. Adria. Octavianus Augustus, Kaiser von Rom 841, 10. Odenheim (Utenheim) im Kraichgau s. v. Heidelberg 518, 50a. 523, 45a; 38b; 41b. Oder (Ader), Fluß 543, 35. Odernheim (i. Rheinhessen n. ö. v. Alzey?), Hein- rich von —, Frankfurter Stadtschreiber 5, 32b. Ösell (Osilium), Insel im Rigaschen Meerbusen, Bischof Christian Kuband 1423-1432, Gesandter K. Sigmunds an Papst Martin 119, 9; 57b. 120, 42а. 125, 3 (?).
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1113 Nürnberg, Stadt 9, 32. 11, 32; 41. 12, 2; 8. 17, 24. 22, 2; 3. 29, 21. 33, 5. 67, 33b. 69, 32b; 37b. 96, 33b. 114, 20. 115, 42a. 128, 43a. 130, 2. 131, 12. 132, 12; 19; 35. 133, 36b. 134, 1; 9; 40a. 135, 35. 136, 15; 16. 137, 5; 19; 26a; 29a. 138, 3; 42b. 140, 3. 144, 42а; 47a. 145, 10. 149, 9; 25. 150, 32. 151, 31; 42b. 153, 21. 154, 4; 35. 156, 4; 9; 49a. 158, 39a; 37b. 162, 38a; 32b. 164, 46a; 48a. 165, 38. 166, 22. 177, 5. 179, 8. 181, 36. 186, 50 a. 197, 49b; 50b. 199, 12; 30. 202, 47a. 204, 49a. 205, 1; 29b. 210, 46b. 217, 34b. 222, 43 a. 223, 34a; 40 b. 231, 18; 44 a. 232, 33. 244, 43b. 245, 49b. 247, 1; 8. 254, 30. 255, 39. 256, 2; 17. 260, 36b; 39b. 275, 16; 22; 44a. 282, 14. 313, 31. 314, 41. 367, 50a. 378, 14; 16. 381, 40 b. 382, 21. 390, 35a. 398, 44a; 49a. 399, 3; 6; 16. 477, 48a, 502, 4; 40. 503, 5; 38a, 506, 40a. 510, 28. 511, 1; 41a; 40 b. 518, 32a. 539, 18. 548, 26a; 33a; 52a; 24b; 52b. 549, 5a; 46 a; 50 a; 24b. 550, 37; 39. 551, 14. 552, 8; 27. 553, 5; 22a; 22b. 556, 2; 12; 23; 38. 557, 8; 14; 22; 51a; 37b. 558, 18. 585, 9a; 24a, 586, 37 a 588, 42. 601, 31. 602, 1; 18a; 29; 51 a; 54а 21b. 603, 12a; 20 a. 734, 22. 736, 5; 10. 737, 4. 738, 35. 739, 11; 42aff.; 18b. 821, 42a. 830, 43. 832, 32. 833, 44. 838, 2. 841, 29. 843, 1; 34a; 50 a. 844, 19. 852, 48b. 868, 28. 869, 13. 870, 15; 45a; 47a; 41b; 45b. 871, 25; 35a; 38 a ff. 872, 18. 873, 35a, 874, 35; 37. 875, 9; 37b. 881, 3 ff.; 42; 44. 883, 36. 890-897 passim. 901, 37 a 903, 15; 46a. 905, 20. 912, 44. 914, 15. 917, 12; 28. 921, 11. 923, 28; 30; 31. 924, 15. 927, 6; 16. 929, 8; 48a. 942, 32. 948, 42b; 49 b. 953, 31 41b. 954, 1; 27. 957, 46. 958.965 passim. 991 23. 992. 993. 999, 30. 1000, 28. 1003, 1 ff.; 31 a 1015, 26. 1016-1022 passim. 1032, 33a; 47a. 1034, 23; 37a; 50b. 1035, 38b. — Bürgermeister 282, 15. 892, 5. Vgl. Coler, Groland, Tetzel, Teufel. — Rat, Ratsherren 553, 14. 602, 37a. 833, 20. 859, 30 ff. 892, 6. 917, 40. 954, 39 a. 959, 5; 36. 961, 19. 962, 15. Vgl. auch die unten genannten Ge- sandten. — Stadtschreiber s. Ulrich. — Amtleute 873, 39a. — Bürger u. Einwohner s. Arzt, Decze- lin, Erentzhofer, Imhof, Reikershofer, Sigwein, Stromer, Triber, Volkmer. — Kaufleute 12, 4. 843, 9. — Gesandte 256, 3; 18. 549, 31b. 901, 45 a. 962, 42b. 1011, 28. Vgl. Beheim, Coler, Derrer, Haller, Heiden, Rummel, Stromer, Tetzel, Ulrich. — Boten 257, 2. 503, 8. 539, 43a, 841, 39. 894, 22. 922, 3. 953, 36. 1019, 32. 1034, 46b. — Reisige 602, 37 a. — St. Egidien (St. Gilgen), Abte s. Georg, Heinrich. — St. Sebald 739, 2. — Pfarrer s. Albrecht. — Rathaus 185, 32. 739, 4. 965, 46. — Markt 739, 3. — Gericht 833, 20. — Messe 548, 27a; 42a; 24b 35b; 48b. 549, 6a; 39 a; 28b; 53b. 739, 13. 834, 47b. — Reichsmünzstätte 875, 44b. 876, 34a. — Sachverständige im Münzwesen 872, 33 ff. 881, 5.— Nürnberger Gulden 868, 3. 874, 26. 876, 46 a. 878, 44 a; 44b. 881, 1; 3ff. 890, 23. 891, 13. 893, 35. — Judensteuer 883, 39. — Reichsklein- odien 833, 44. — Bundesstädte 897, 49a. 992, 37. — Reichstag Aug. 1422: 3, 10; 18. Desgl. Mai 1426: 6, 20. Desgl. März 1430: 21, 15. 398, 38 a ff. Desgl. Nov. 1430: 22, 4; 15; 40 a. 23, 39a. 85, 49a. 87, 3. Desgl. Febr. u. März 1431: 89, 15. 94, 7. 96, 33b. 126, 8. 127, 32. 128, 5. 131, 7. 132, 32. 133, 36b. 134, 2 ff. 159, 38. 199, 39. 202, 1 ff.; 37b; 46b. 281, 46ff. 314, 16. 397, 25. 398, 34. — Kgl. Tag Nov. 1432: 551-553. 702, 19. — Fürstenberatung Ang. 1431: 138, 3 ff. 399, 16ff. 516, 31ff. 539, 18ff. — Fürstentag März 1432: 958-964. — Herrentag Nov. 1431: 926, 37 ff.; 45b. 965, 14. Desgl. Jan. 1432: 953, 30 ff. 954. 955. 958, 16. 960, 9. 965, 14. Desgl. März 1432: 930, 19. 964. 965. — Städtetag 1017, 24. 1019, 2 ff. 1021, 23; 24. — Rechtstage 205, 47a; 21b; 32b. 223, 38b. 927, 31. 962, 39a. — Provinzialkonzil 428, 7. — Turnier 988, 19. Nuhuß, Konrad, in Frankfurt, Gesandter nach Bin- gen 265, 28. Nursia, d. i. Norcia i. Umbrien ö. v. Spoleto, Jo- hannes de —, päpstl. Kanzleibeamter 202, 26. Nußbach i. Siebenbürgen n. v. Kronstadt 59, 3; 25. Nycodus s. Festi. O. Oberbaiern (Oberland), Edelleute daselbst 837, 6. 954, 47b. Oberdeutschland (alta Alamania, Oberlande), Fürsten daselbst 205, 49a; 25b. — Kaufleute 549, 46a. Obere Bund s. Bodensee. Oberehnheim i. Unterelsaß 978, 14. 990, 5. 1032, 46b. 1035, 45b. — Städtetag 918, 17. Oberelsaß 937, 38. — Städte daselbst 267, 36. Oberfranken 954, 42b. Oberitalien 2, 10. 14, 38. 18, 29. 73, 33a. 94, 32a. 128, 9. 284, 15; 19. 721, 22. Vgl. Genua, Lom- bardei, Mailand, Venedig. Oberndorf b. Donauwörth, Siegfried Marschall zu —, 1003, 26a; 35a. 1006, 44b. Obernzell (Celle) a. d. Donau ö. v. Passau 605, 10. Oberrhein, Reichsstände daselbst 968, 9. 976, 29. 984, 6. Obicionis, Laurentius Benedicti, Prior der Capita regionum von Rom 824, 51a. Obizzi, Giovanni degli —, Dr. decr., päpstl. Kollektor in England, Schottland u. Irland 411, 28b; 32b. — Jacopo degli —, s. Adria. Octavianus Augustus, Kaiser von Rom 841, 10. Odenheim (Utenheim) im Kraichgau s. v. Heidelberg 518, 50a. 523, 45a; 38b; 41b. Oder (Ader), Fluß 543, 35. Odernheim (i. Rheinhessen n. ö. v. Alzey?), Hein- rich von —, Frankfurter Stadtschreiber 5, 32b. Ösell (Osilium), Insel im Rigaschen Meerbusen, Bischof Christian Kuband 1423-1432, Gesandter K. Sigmunds an Papst Martin 119, 9; 57b. 120, 42а. 125, 3 (?).
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1114 Österreich (Austria, Osterlich), Herzöge s. Habsburg. — Land 67, 16. 217, 17. 402, 28, 514, 19. 852, 30; 37. 880, 38. — Kaufleute 549, 45*. — Handels- straflen 50, 20. — Landvogtei s. Elsaß, Ottingen a. d. Wómitz n. à. Grafen von —, 603, 332, — Graf Johann L, Neffe des Folgenden, 7 1449: 949, 31. — Seine Gesandten 1020, 30. — Graf Ludwig XII. 1378-1440, Hofmeister K. Sig- munds 6, 37a. 949, 31. 955, 45». 961, 19. 1007, 17. 1015, 26. — Seine Rite 1011, 26. 1020, 30. — Seine Reisigen 585, 124. — der junge Graf, wohl Ludwig XIII., Sobn Jo- hanns L, j 1486: 955, 1. Ofen (Buda, Etzelsburg), Própste s. Stock, Veszprim. — Stadt 18, 42%. 26, 13; 14; 26. 44, 28. 45, 5. 46, 12; 34. 48, 19. 49, 36). 50, 23. 52, 18. 512, 492, — Kgl. Schloß 48, 13. — Deutschordensballei 306, 43. — Deren Komtur S. Ladislaus. Offenburg (Offenberg) i. d. Ortenau, Henmann (Ham- man, Hanneman) von — , in Basel, f 1458: 973, 36*, — Gesandter an K. Sigmund 138, 35. 139, 19. 140, 452; 47%, 190, 42. 193, 1; 41a. 203, 27. 207, 36. 234, 32 ff.; 42a; 441, 235, 42a; 47a, 266, 17; 20. 267, 26. 268, 18. 435, 22; 44^. 505, 10. 745, 6; 11. Desgl. nach Hagenau 266, 15. Desgl. nach Straßburg 261, 3; 5. 266, 15. Gesandter K. Sigmunds an d. Konzil 308, 49b. 410, 6. 432, Hla, 435, 18. 438, 39. 440, 4; 831; 46^. Desgl. an Hzg. Wilhelm v. Baiern 1018, 35. Offstein, Nikolaus, Frankfurter Stadtschreiber 265, 21 ff. Oglio, Fluf i. d. Lombardei, Nebenfluf des Po 509, 42, Olmütz a. d. March, Bischof Konrad (Kunz) IIL. von Zwola 1431-1434: 134, 9; 39m, Ombrone, Fluß im südl. Toskana 356, 36%, 719, 11. Onoltspach s. Ansbach. Oppavia s. Troppau. Oppenheim zw. Worms u. Mainz 737, 3. 967, 30. — Amtmann daselbst 241, 30. Orbetello a. d. Küste d. südl. Toskana 856, 35^. Orientalen, Orientalische Kirche s. Griechenland (Griechenunion). Orlando, Giovanni, in Rom 387, 27»; 315. Orléans (Aurelium), Herzog Karl von —, Neffe d. Herzogs v. Mailand, 1406-1465: 63, 50%, 75, 18. — Bischof Johannes de Saint Michel 1426-1435: 485, 38%, Orsini (de Ursinis), Grafen von —, 427, 50*. 461, 36a, 504, 1. 707, 19. — Orsini'sches Kastell bei Rom 504, 1. — Aldobrandino, Graf von Pitigliano, t 1472 : 349, 14. — Francesco, Bruder d. Kard.-Bischofs Giordano, {+ 1456: 419, 32%, 799, 38. — Sein Adoptivsohn Marino, püpstl. Protonotar, 1 1471: 418, 33. 419, 82» ff. — Gentile, Graf von Sovana, Grofvater des Aldo- brandino 349, 14; 46^. v. Nórdlingen, die 138, 96. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Orsini, Giordano (Jordanus), Kard.-Bischof von Sabina, 1 1439: 146, 49". 300, 25. 418, 31. 419, 1. 490, 6; 7. 523, 44b, 560, 544; 511, 575, 32. 620, 15 ff.; 361; 53^. 621, 36; 40"; 48^. 656, 24. 658, 51. 659, 2. 660, 22. 729, 45a, 732, 29; 42. 733, 8; 43; 44. 747, 43a. 759, 36. 118, 12; 46%; 39» ff, 776, 36. Präsident d. Konzils 622, 9. 662, 50a, 668, 402. 759, 39. Püpstl. Legat an K. Sigmund 307, 9. 308, 20 ff.; 38aff. 309, 15. 310, 6; 9. 464, 10; 16. 471, 8. 472, 12. 473, 19. 475, 38. 476, 8. 478, 15. 674, 50% 697, 24. 720, 49b, 728, 2. 783, 45b. 786, 25; 4Tuff.; 43, 792, 41. — Sein Kaplan s. Capella. — Sein Korrespondent in Basel 656, 24. 658, 48a. — Dessen Kollege 657, 10. — Dessen Gegner Simplicianus 657, 18. — Sein Kastell s. Gallera. — Pandolfo, piipstl. Protonotar 418, 33. Ortenau, Landschaft in Baden 937, 34; 38. Orto, L. de —, pipstl. Kanzlejbeamter 664, 43. Osilium s. Osell, Osnabrück, Bischof Johannes IIL. von Diepholz 1425- 1437: 570, 29. — Sein Prokurator im Konzil s. Phebe. Ospernelle, Andreas, in Basel 266, 12. Osterland , Landschaft in Thüringen, Reichsstünde daselbst 926, 33. Osterlich s. Osterreich. Ostia a. d. Tibermündung, der Kardinalbischof von —, 731, 15. 825, 2; 35. 841, 8. — Kardinalbischof Antonio Corraro s. Corraro. — Kardinalbischof Peter Bertrandi, Legat Papst Innocenz VIL, + 1361: 730, 25; 27; 33. 824, 1. Ottmachau i. Sehlesien w. v. NeiBe, der Propst von —, Gesandter d. Konzils nach Polen u. Preußen 531, 24. Ovid, Römischer Dichter 528, 20. Oxonia (wohl Schreibfehler statt Saxonia), Erzbischüfo u. Biscehófe daselbst 389, 51b. Ozora i. Ungarn s. v. Stuhlweiflenburg, Graf Pippo von —, s. Scolari. P vel B. Paderborn, Bistum 571, 2. Padua 26, 45a, 36, 48%, 115, 36. 152, 22. — Ve- netian. Rektoren daselbst 115, 36; 39. — Bene- diktinerkloster 302, 20. — Dessen Abt s. Ludwig. Pagadoppia, Niccold de —, in Siena, Gesandter in Rom 296, 15. 349, 17. 350, 3. Palaceci, Andrea, wohl Gesandter d. Herzogs v. Mai- land an K. Sigmund 290, 45b. Palestrina s. à. v. Rom, Kardinalbischof von —, s. Lusignan. Pallavieini, Markgraf Rolando, + 1457: 142, 17. 283, 5; 44b, 285, 834^. 330, 82. 331, 12; 37m. Palomar, Johannes von —, Dr. decr, püpstl. Kaplan u, Uditore, Mitglied d. Konzils 442, 50^. 587, 441; 582. Stellvertreter d. Konzilsprüsidenten 187, 11; 19. 139, 38. 178, 7; 48%, 378, 22. Pamjanes (= Johannes von Riesenberg ?), Gesandter K. Sigmunds an d. Konzil 329, 43.
1114 Österreich (Austria, Osterlich), Herzöge s. Habsburg. — Land 67, 16. 217, 17. 402, 28, 514, 19. 852, 30; 37. 880, 38. — Kaufleute 549, 45*. — Handels- straflen 50, 20. — Landvogtei s. Elsaß, Ottingen a. d. Wómitz n. à. Grafen von —, 603, 332, — Graf Johann L, Neffe des Folgenden, 7 1449: 949, 31. — Seine Gesandten 1020, 30. — Graf Ludwig XII. 1378-1440, Hofmeister K. Sig- munds 6, 37a. 949, 31. 955, 45». 961, 19. 1007, 17. 1015, 26. — Seine Rite 1011, 26. 1020, 30. — Seine Reisigen 585, 124. — der junge Graf, wohl Ludwig XIII., Sobn Jo- hanns L, j 1486: 955, 1. Ofen (Buda, Etzelsburg), Própste s. Stock, Veszprim. — Stadt 18, 42%. 26, 13; 14; 26. 44, 28. 45, 5. 46, 12; 34. 48, 19. 49, 36). 50, 23. 52, 18. 512, 492, — Kgl. Schloß 48, 13. — Deutschordensballei 306, 43. — Deren Komtur S. Ladislaus. Offenburg (Offenberg) i. d. Ortenau, Henmann (Ham- man, Hanneman) von — , in Basel, f 1458: 973, 36*, — Gesandter an K. Sigmund 138, 35. 139, 19. 140, 452; 47%, 190, 42. 193, 1; 41a. 203, 27. 207, 36. 234, 32 ff.; 42a; 441, 235, 42a; 47a, 266, 17; 20. 267, 26. 268, 18. 435, 22; 44^. 505, 10. 745, 6; 11. Desgl. nach Hagenau 266, 15. Desgl. nach Straßburg 261, 3; 5. 266, 15. Gesandter K. Sigmunds an d. Konzil 308, 49b. 410, 6. 432, Hla, 435, 18. 438, 39. 440, 4; 831; 46^. Desgl. an Hzg. Wilhelm v. Baiern 1018, 35. Offstein, Nikolaus, Frankfurter Stadtschreiber 265, 21 ff. Oglio, Fluf i. d. Lombardei, Nebenfluf des Po 509, 42, Olmütz a. d. March, Bischof Konrad (Kunz) IIL. von Zwola 1431-1434: 134, 9; 39m, Ombrone, Fluß im südl. Toskana 356, 36%, 719, 11. Onoltspach s. Ansbach. Oppavia s. Troppau. Oppenheim zw. Worms u. Mainz 737, 3. 967, 30. — Amtmann daselbst 241, 30. Orbetello a. d. Küste d. südl. Toskana 856, 35^. Orientalen, Orientalische Kirche s. Griechenland (Griechenunion). Orlando, Giovanni, in Rom 387, 27»; 315. Orléans (Aurelium), Herzog Karl von —, Neffe d. Herzogs v. Mailand, 1406-1465: 63, 50%, 75, 18. — Bischof Johannes de Saint Michel 1426-1435: 485, 38%, Orsini (de Ursinis), Grafen von —, 427, 50*. 461, 36a, 504, 1. 707, 19. — Orsini'sches Kastell bei Rom 504, 1. — Aldobrandino, Graf von Pitigliano, t 1472 : 349, 14. — Francesco, Bruder d. Kard.-Bischofs Giordano, {+ 1456: 419, 32%, 799, 38. — Sein Adoptivsohn Marino, püpstl. Protonotar, 1 1471: 418, 33. 419, 82» ff. — Gentile, Graf von Sovana, Grofvater des Aldo- brandino 349, 14; 46^. v. Nórdlingen, die 138, 96. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Orsini, Giordano (Jordanus), Kard.-Bischof von Sabina, 1 1439: 146, 49". 300, 25. 418, 31. 419, 1. 490, 6; 7. 523, 44b, 560, 544; 511, 575, 32. 620, 15 ff.; 361; 53^. 621, 36; 40"; 48^. 656, 24. 658, 51. 659, 2. 660, 22. 729, 45a, 732, 29; 42. 733, 8; 43; 44. 747, 43a. 759, 36. 118, 12; 46%; 39» ff, 776, 36. Präsident d. Konzils 622, 9. 662, 50a, 668, 402. 759, 39. Püpstl. Legat an K. Sigmund 307, 9. 308, 20 ff.; 38aff. 309, 15. 310, 6; 9. 464, 10; 16. 471, 8. 472, 12. 473, 19. 475, 38. 476, 8. 478, 15. 674, 50% 697, 24. 720, 49b, 728, 2. 783, 45b. 786, 25; 4Tuff.; 43, 792, 41. — Sein Kaplan s. Capella. — Sein Korrespondent in Basel 656, 24. 658, 48a. — Dessen Kollege 657, 10. — Dessen Gegner Simplicianus 657, 18. — Sein Kastell s. Gallera. — Pandolfo, piipstl. Protonotar 418, 33. Ortenau, Landschaft in Baden 937, 34; 38. Orto, L. de —, pipstl. Kanzlejbeamter 664, 43. Osilium s. Osell, Osnabrück, Bischof Johannes IIL. von Diepholz 1425- 1437: 570, 29. — Sein Prokurator im Konzil s. Phebe. Ospernelle, Andreas, in Basel 266, 12. Osterland , Landschaft in Thüringen, Reichsstünde daselbst 926, 33. Osterlich s. Osterreich. Ostia a. d. Tibermündung, der Kardinalbischof von —, 731, 15. 825, 2; 35. 841, 8. — Kardinalbischof Antonio Corraro s. Corraro. — Kardinalbischof Peter Bertrandi, Legat Papst Innocenz VIL, + 1361: 730, 25; 27; 33. 824, 1. Ottmachau i. Sehlesien w. v. NeiBe, der Propst von —, Gesandter d. Konzils nach Polen u. Preußen 531, 24. Ovid, Römischer Dichter 528, 20. Oxonia (wohl Schreibfehler statt Saxonia), Erzbischüfo u. Biscehófe daselbst 389, 51b. Ozora i. Ungarn s. v. Stuhlweiflenburg, Graf Pippo von —, s. Scolari. P vel B. Paderborn, Bistum 571, 2. Padua 26, 45a, 36, 48%, 115, 36. 152, 22. — Ve- netian. Rektoren daselbst 115, 36; 39. — Bene- diktinerkloster 302, 20. — Dessen Abt s. Ludwig. Pagadoppia, Niccold de —, in Siena, Gesandter in Rom 296, 15. 349, 17. 350, 3. Palaceci, Andrea, wohl Gesandter d. Herzogs v. Mai- land an K. Sigmund 290, 45b. Palestrina s. à. v. Rom, Kardinalbischof von —, s. Lusignan. Pallavieini, Markgraf Rolando, + 1457: 142, 17. 283, 5; 44b, 285, 834^. 330, 82. 331, 12; 37m. Palomar, Johannes von —, Dr. decr, püpstl. Kaplan u, Uditore, Mitglied d. Konzils 442, 50^. 587, 441; 582. Stellvertreter d. Konzilsprüsidenten 187, 11; 19. 139, 38. 178, 7; 48%, 378, 22. Pamjanes (= Johannes von Riesenberg ?), Gesandter K. Sigmunds an d. Konzil 329, 43.
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Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1115 Pandolfini, Angelo Filippi de —, in Florenz, Ge- sandter an Papst Martin 25, 51^; 37b. Desgl. an K. Sigmund 312, 9; 17. 487, 25; 32. 490, 2; 38. 491, 8; 32; 42a, 492, 2; 16. 497, 42. 498, 1. Pansichis, Antonius de —, Sohn des Stefaninus, Notar der Stadt Mailand 173, 1. Pappenheim (Bappenhain, Bappenheim) a. d. Altmühl n. w. v. Eiehstütt, Haupt (Hauptman) II. 1409- 1439, KErbmarschall, Rat K. Sigmunds 153, 20. 154, 3; 32; 40b; 45b. 156, 95. 157, 7. 160, 24. 161, 34. 162, 391, 185, 39; 42. 186, 4. 205, 45». 934, 96. 935. 936, 31; 363; 36b. 237, 361; 35b. 252, 10; 38. 268, 17; 34; 44. 270, 2. 271, 6. 912, 18. 273, b; 27. 274, 20; 48%; 49^; 45h, 275, 14; 401; 431; 38h; 43b, 276, 44a; 42b. 277, 11ff.; 82. 307, 47b. 552, 24. 578, 48a. 901, 41b; 42b, 927, 81. 955, 4. 1003, 254. 1006, 42b. Ge- sandter Hzg. Wilhelms v. Baiern an K. Sigmund 933, 20f. 966, 4; 28b; 30b; 31b, 37b; 45b. 967, 44. 987, 13. — Konrad lI. von —, Sohn des Vorigen, 1439-1482: 269, 27. 973, 45^. — Wilhelm von —, 552, 23. Parenzo a. d. Küste von Istrien, Bischof Augelus Cavazza 1488-1440, T 1452, stellvertretender püpstl. Thesaurar 628, 37b. 716, 262; 26». — Bischof Daniel de Rampi 1426-1433, Bischof von Concordia 1483-1448, püpstl. Thesaurar 147, 23b. 809, 464; 35b, 410, 481, 411, 52^; 38». 419, 3. 621, 51b. 715, 30; 43b. 116, 24»; 25b, 117, 49v. 718, 344. 785, 464. 787, 46%. Püpstl, Legat nach Basel 146, 18ff.; 45b; 52b. 147, 8; 11; 18%; 404; 37b. 148, 13. 212, 24; 47b. 378, 37; 39. 894, 22. Paris (Parisius) 387, 22b. — Offizial s. Fiene. — Universität 387, 39%; 42%, 665, 47%. — Ihre Gesandten an d. Konzil 139, 33. 387, 44% 555, 35b, Vgl. Beaupère, Canivet, Everardi, Lami, Sa- brevoys. Parma (Barma, Parin, Parm, Parmigiana), Bischof Delphin della Pergola 1425-1463, t 1465: 196, 17. — Stadt, Gebiet 172, 22. 223, 6. 234, 33, 461. 235, 481, 266, 18; 19. 267, 26. 279, 6; 9; 21"; 23%; 26%; 32a, 283, 37a. 284, 37m. 287, 18. 288, 6; 8. 290, 33. 291, 48^. 296, 2. 299, 40h; 45h. 301, 29. 302, 24; 43*. 303, 4; 36". 304, 42v. 305, 10. 326, 14. 332, 29. 334, 32. 336, 441, 337, 36a, 339, 19; 24; 26; 31; 36. 369, 18; 50". 370, 3; 361; 49a, 375, 4. 380, 53b, 396, 37. 409, 20; 43b, 410, 50a; 22b; 39b, 412, 26; 37. 413, 25a; 53b, 415, 18; 494, 422, 11. 423, 9. 426, 2. 428, 26. 431, 2. 432, 2; 44. 434, 22; 37. 435, 15; 29; 34. 437, 16. 438, 26. 439, 40. 440, 32. 441, 11; 19. 442, 32. 444, 32. 446, 6. 449, 40. 450, 22; 39b. 456, 44^. 459, 16. 462, 3. 473, 27. 487, 45%. 501, 85. 502, 13; 46b. 503, 39^. 505, 9. 506, 10. 508, 22. 518, 441, 520, 34b. 608, 43. 678, 34; 51b. 120, 13. 789, 16. 966, 383. 1084, 45*, — Einwohner s. Foliano. — Mai- lünd. Kommissar s. Carretto. Deutsche Reichstags-Akten X. Parsberg (Barsperck, DBarsperger) i. d. Oberpfalz n. w. v. Regensburg, Friedrich von —, Lic. in decr., Domherr u. Dechant, dann Dompropst von Re- gensburg, Rat Hzg. Wilhelms v. Baiern, Mitglied d. Konzils, Gesandter nach Straßburg 257, 15. 259,13; 36. Desgl. an d. Kurfürsten 258, 47%; 34»; 52b. 519, 26.; 47b. 680, 3; 46b. 693, 21. 862, 33; 36. 863, 20. 896, 21 ff. 898, 26; 28; 35. 903, 19. 1014, 6. Desgl. nach Böhmen 961, 39%, — Hans von —, 988, 17. Parther, die, 840, 30; 31. Partmann, Baseler Bote s. Heinrich. Pasken, Diener K. Sigmunds 162, 372; 40«ff.; 42b, Vgl. auch Beschkan. Passau (Passaw, Patavia), Bischof Georg I. Graf von Hohenlohe 1389-1423, Kanzler K. Sigmunds 6, 35^. — Bischof Leonhard von Laiming 1424-1451: 189, 43b, 218, 21. 386, 527. 395, 26. 403, 21. 605, 6. 736, 11. 962, 11. — Sein Kanzler 552, 19. — Offizial s. Fride. — Sekretär s. Seld. — Gesandte an d. Konzil s. Fride, Seld. — Unterthanen 605, 7. — Schlösser 218, 22. Vgl. Obernzell. — Domherr s. Fride. — Stadt 21, 30. 41, 22; 45. 218, 21; 24; 26. 398, 46%, 403, 20. 605, 14. 962, 11. — Bürgerschaft 300, 11. 386, 521. Patras im Peloponnes 795, 21. 796, 38. Patriarchat s. Aguileja. Paulsdorffer, Hans, in Nürnberg (?) 955, 12, Paulus, Apostel 373, 37. 455, 14. 663, 20. 827, 8; 20. 828, 8. Pavia (Papia), Bischof Franciscus Piccolpasso 1427- 1438, 1 1443: 196, 17. Gesandter d. Herzogs v. Mailand 201, 502; 35%, — Diözese 175, 37. — Grafschaft 38, 26; 37%. — Graf s. Mailand (Hzg. Filippo Maria). — Stadt 5, 18. 6, 18. 8, 2. 9, 2. 19, 23. 44, 15; 42b, 51, 85b, 84, 33. 91, 484, 93, 46, 178, 45. 610, 50^. 611, 9. 641, 35»; 36». — Vel. Agnes. Payer, Jike, Wirt zu Bitzenhofen 1030, 37. Payne, Peter, von England (meister Englisch), Ge- sandter d. Waisen an d. Konzil 585, 95. 587, 3; 4; 49», 592, 7. 899, 16. Peccioli n. v. Volterra 356, 14; 17. Pecho, Gesandter Sienas au d. Papst 762, 28. 763, 40. Perény (de Peren), Stefan von —, Obersttruchsefi im Kgr. Ungarn 196, 24. Pergamum s. Bergamo. Pergola, Angiolo della —, Mailánd. Condottiere 51, 41». — Delphin della —, s. Parma. Perugia (Parus, Perusium) i. Umbrion, A. de —, püpstl. Notar 425, 11. 628, 46). 629, 341, 715, 49, 716, 36^; 461; 489; 521; 20b. 758, 44, 787, 51: — Domenico d’Antonio da —, 610, 33). — Kaspar von —, püpstl. Konsistorialadvokat, 1 1455 : 631, 41. — Leonello da —, Condottiere in Diensten d. Kon- zils 649, 39%, 141
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1115 Pandolfini, Angelo Filippi de —, in Florenz, Ge- sandter an Papst Martin 25, 51^; 37b. Desgl. an K. Sigmund 312, 9; 17. 487, 25; 32. 490, 2; 38. 491, 8; 32; 42a, 492, 2; 16. 497, 42. 498, 1. Pansichis, Antonius de —, Sohn des Stefaninus, Notar der Stadt Mailand 173, 1. Pappenheim (Bappenhain, Bappenheim) a. d. Altmühl n. w. v. Eiehstütt, Haupt (Hauptman) II. 1409- 1439, KErbmarschall, Rat K. Sigmunds 153, 20. 154, 3; 32; 40b; 45b. 156, 95. 157, 7. 160, 24. 161, 34. 162, 391, 185, 39; 42. 186, 4. 205, 45». 934, 96. 935. 936, 31; 363; 36b. 237, 361; 35b. 252, 10; 38. 268, 17; 34; 44. 270, 2. 271, 6. 912, 18. 273, b; 27. 274, 20; 48%; 49^; 45h, 275, 14; 401; 431; 38h; 43b, 276, 44a; 42b. 277, 11ff.; 82. 307, 47b. 552, 24. 578, 48a. 901, 41b; 42b, 927, 81. 955, 4. 1003, 254. 1006, 42b. Ge- sandter Hzg. Wilhelms v. Baiern an K. Sigmund 933, 20f. 966, 4; 28b; 30b; 31b, 37b; 45b. 967, 44. 987, 13. — Konrad lI. von —, Sohn des Vorigen, 1439-1482: 269, 27. 973, 45^. — Wilhelm von —, 552, 23. Parenzo a. d. Küste von Istrien, Bischof Augelus Cavazza 1488-1440, T 1452, stellvertretender püpstl. Thesaurar 628, 37b. 716, 262; 26». — Bischof Daniel de Rampi 1426-1433, Bischof von Concordia 1483-1448, püpstl. Thesaurar 147, 23b. 809, 464; 35b, 410, 481, 411, 52^; 38». 419, 3. 621, 51b. 715, 30; 43b. 116, 24»; 25b, 117, 49v. 718, 344. 785, 464. 787, 46%. Püpstl, Legat nach Basel 146, 18ff.; 45b; 52b. 147, 8; 11; 18%; 404; 37b. 148, 13. 212, 24; 47b. 378, 37; 39. 894, 22. Paris (Parisius) 387, 22b. — Offizial s. Fiene. — Universität 387, 39%; 42%, 665, 47%. — Ihre Gesandten an d. Konzil 139, 33. 387, 44% 555, 35b, Vgl. Beaupère, Canivet, Everardi, Lami, Sa- brevoys. Parma (Barma, Parin, Parm, Parmigiana), Bischof Delphin della Pergola 1425-1463, t 1465: 196, 17. — Stadt, Gebiet 172, 22. 223, 6. 234, 33, 461. 235, 481, 266, 18; 19. 267, 26. 279, 6; 9; 21"; 23%; 26%; 32a, 283, 37a. 284, 37m. 287, 18. 288, 6; 8. 290, 33. 291, 48^. 296, 2. 299, 40h; 45h. 301, 29. 302, 24; 43*. 303, 4; 36". 304, 42v. 305, 10. 326, 14. 332, 29. 334, 32. 336, 441, 337, 36a, 339, 19; 24; 26; 31; 36. 369, 18; 50". 370, 3; 361; 49a, 375, 4. 380, 53b, 396, 37. 409, 20; 43b, 410, 50a; 22b; 39b, 412, 26; 37. 413, 25a; 53b, 415, 18; 494, 422, 11. 423, 9. 426, 2. 428, 26. 431, 2. 432, 2; 44. 434, 22; 37. 435, 15; 29; 34. 437, 16. 438, 26. 439, 40. 440, 32. 441, 11; 19. 442, 32. 444, 32. 446, 6. 449, 40. 450, 22; 39b. 456, 44^. 459, 16. 462, 3. 473, 27. 487, 45%. 501, 85. 502, 13; 46b. 503, 39^. 505, 9. 506, 10. 508, 22. 518, 441, 520, 34b. 608, 43. 678, 34; 51b. 120, 13. 789, 16. 966, 383. 1084, 45*, — Einwohner s. Foliano. — Mai- lünd. Kommissar s. Carretto. Deutsche Reichstags-Akten X. Parsberg (Barsperck, DBarsperger) i. d. Oberpfalz n. w. v. Regensburg, Friedrich von —, Lic. in decr., Domherr u. Dechant, dann Dompropst von Re- gensburg, Rat Hzg. Wilhelms v. Baiern, Mitglied d. Konzils, Gesandter nach Straßburg 257, 15. 259,13; 36. Desgl. an d. Kurfürsten 258, 47%; 34»; 52b. 519, 26.; 47b. 680, 3; 46b. 693, 21. 862, 33; 36. 863, 20. 896, 21 ff. 898, 26; 28; 35. 903, 19. 1014, 6. Desgl. nach Böhmen 961, 39%, — Hans von —, 988, 17. Parther, die, 840, 30; 31. Partmann, Baseler Bote s. Heinrich. Pasken, Diener K. Sigmunds 162, 372; 40«ff.; 42b, Vgl. auch Beschkan. Passau (Passaw, Patavia), Bischof Georg I. Graf von Hohenlohe 1389-1423, Kanzler K. Sigmunds 6, 35^. — Bischof Leonhard von Laiming 1424-1451: 189, 43b, 218, 21. 386, 527. 395, 26. 403, 21. 605, 6. 736, 11. 962, 11. — Sein Kanzler 552, 19. — Offizial s. Fride. — Sekretär s. Seld. — Gesandte an d. Konzil s. Fride, Seld. — Unterthanen 605, 7. — Schlösser 218, 22. Vgl. Obernzell. — Domherr s. Fride. — Stadt 21, 30. 41, 22; 45. 218, 21; 24; 26. 398, 46%, 403, 20. 605, 14. 962, 11. — Bürgerschaft 300, 11. 386, 521. Patras im Peloponnes 795, 21. 796, 38. Patriarchat s. Aguileja. Paulsdorffer, Hans, in Nürnberg (?) 955, 12, Paulus, Apostel 373, 37. 455, 14. 663, 20. 827, 8; 20. 828, 8. Pavia (Papia), Bischof Franciscus Piccolpasso 1427- 1438, 1 1443: 196, 17. Gesandter d. Herzogs v. Mailand 201, 502; 35%, — Diözese 175, 37. — Grafschaft 38, 26; 37%. — Graf s. Mailand (Hzg. Filippo Maria). — Stadt 5, 18. 6, 18. 8, 2. 9, 2. 19, 23. 44, 15; 42b, 51, 85b, 84, 33. 91, 484, 93, 46, 178, 45. 610, 50^. 611, 9. 641, 35»; 36». — Vel. Agnes. Payer, Jike, Wirt zu Bitzenhofen 1030, 37. Payne, Peter, von England (meister Englisch), Ge- sandter d. Waisen an d. Konzil 585, 95. 587, 3; 4; 49», 592, 7. 899, 16. Peccioli n. v. Volterra 356, 14; 17. Pecho, Gesandter Sienas au d. Papst 762, 28. 763, 40. Perény (de Peren), Stefan von —, Obersttruchsefi im Kgr. Ungarn 196, 24. Pergamum s. Bergamo. Pergola, Angiolo della —, Mailánd. Condottiere 51, 41». — Delphin della —, s. Parma. Perugia (Parus, Perusium) i. Umbrion, A. de —, püpstl. Notar 425, 11. 628, 46). 629, 341, 715, 49, 716, 36^; 461; 489; 521; 20b. 758, 44, 787, 51: — Domenico d’Antonio da —, 610, 33). — Kaspar von —, püpstl. Konsistorialadvokat, 1 1455 : 631, 41. — Leonello da —, Condottiere in Diensten d. Kon- zils 649, 39%, 141
Strana 1116
1116 Perugia, Stadt 719,21b. 737,17; 19. 739,10. 742, 6. 750, 18. 846, 284M, — Päpstl. Gouverneur da- selbst s. Forli. — Abt s, Galiacii. — Vgl. auch Piccinino. Peruzzi, Ridolfo, in Florenz, Gesandter an d. Papst 498, 30. 703, 48b. 752, 27b. 753, 18); 36), Pesaro (Pensaurum, Pesawer, Pesolo, Pesoro, Pezere) i d. Anconitanischen Mark 486, 11. 500, 6. 648, 10. 649, 7; 36a; 37*(?). — Vgl. auch Malatesta. Peschiera am Gardasee 200, 39^. Pescia (Piscia) n. 6. v. Lucca, Lionardo da —, Dr. legum, piipstl. Nuntius 137, 311, — Ort 360, 31*. Pesenitz s. Piacenza. Peter, Abt von Heilsbronn 830, 47. Peter, Kaplan Hzg. Wilhelms von Baiern 976, 20. Peter, Pfaffe, s. Sanz. St. Peter, der Pfarrer von —, s. Pfarrer. S. Petri ad Vincula, Kardinal, s. Cervantes. Petrioli (Petriuoli), Dad im Gebiet von Siena 613, 6; 462, — Sienes, Vikar daselbst 719, 43». Petrueci, Andreoccio, in Siena, Gesandter der Stadt 381, 342, — Antonio de —, von Siena, Mailünd. Truppenführer 296, 43%, 341, 20. 342, 4. 354, 24%, 855, 421, 613, 13; 26b. Gesandter Sienas 846, 20. Petrus, Apostel 373, 29; 37. 401, 27. 418, 21; 25; 26. 430, 85. 455, 13. 654, 7. 658, 32. 661, 9. 663, 20. 776, 18%. 818, 26. 819, 45. 828, 25, 827, 8; 20; 34. 828, 7. Pezzi (Petiis), Federico de —, Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 10, 475. 19, 43«; 47. 15, 294, 17, 424, 19, 534, 21, 434; 32^. 46, 462, 49, 17. 51, 41%, 52, 5, 53, 28. 68, 50b. 77, 47b, 80, 44%. 82, 22. 88, 41%, 100, 3. 109, 28%, 119, 14"; 49^; 25b, 124, 464, Pfaffen, Deckwort für d. Kurialen 745, 90. Pfaffendorf, Andreas, Dr., Pfarrer von Thorn, Pro- kurator d. Deutschen Ordens im Konzil 209, 44», 638, 36^, 843, 17. 844, 35u, 846, 391; 461, Pfalzgrafen bei Rhein 959, 15ff. — Johann zu Neumarkt, Herzog in Baiern, Sohn K. Ruprechts, geb. 1383, Pfalzgraf 1410-1448: 406, 37», 474, 43a; 30b. 477, 493. 531, 41b. 552, 15; 44. 556, 15; 35. 557, 1; 23; 27; 87a, 590, 14. 601, 24; 44), 929, 36; 39. 930, 46b. 940, 46b; 48b. 954, 35. 957, 18; 25. 961, 11; 18; 331; 51^. 962, 1; 29. 963, 20; 36. 1003, 8. 1004, 14; 17; 19. 1007, 17. 1015, 95. — Sein Sohn Chri- stoph 962, 30. — Sein Bruder, der Pfalzgraf (Otto?) 604, 22, — Sein Schwiher Herzog Ernst 8. Baiern. — Sein Vetter Herzog Wilhelm s. Baiern. — Rite 1011, 24. — Gesandtschaft an d. Konzil 604, 7. — Leute 556, 31. — Prälaten 603, 49%, — Kurfürst Ludwig IIL, Herzog in Baiern, Landvogt im ElsaB, Bruder des Vorigen, geb. 1378, Pfalz- graf 1410-1436: 2, 35. 185, 17. 141, 16 f. 229, 11ff. 233, 18. 938, 38. 948, 86. 944, 19. 246, 47%. 254, 7. 367, 49%, 411, 7. 518, 22; 424, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 520, 20; 25. 525, 11; 37. 526, 14. 582,5; 13; 45, 548, 50%, 549, 28%, 560, 18. 620, 34», 650, 90. 658, 21. 666, 45. 684, 23. 853, 48. 855, 28; 37. 862, 31; 36; 44b. 865, 22. 870, 49», 874, 16. 875, 31; 34. 876, 1; 2; 3. 878, 30. 881, 95. 882, 14. 888, 36. 896, 6. 897, 28. 898, 14; 45u, 903, 15; 84. 905, 32. 906, 8. 907, 24; 34. 908, 24. 909, 9; 35. 913, 19. 914, 47. 916, 17; 24; 28. 917, 20; 25; 40. 918, 10; 18; 22; 39%, 922, 18. 928, 26. 929, 35; 39. 930, 45, 940, 30. 952, 21 ff, 955, 20. 956, 48. 960, 14; 28; 48a, 961, 18; 28. 962, 23. 963, 8; 41a. 967, 31. 974, 9, 976, 28. 983, 25. 984, 17. 985, 40. 986, 25. 988, 83. 989, 38. 991, 18. 993, 12. 994, 3. 1014, 7 ff. 1023, 17. 1024, 7; 21. 1032 - 1036 passim. Protektor d. Konstanzer Konzils 186, 49%, Landvogt im Elsaß 990, 2. Vgl. Heidel- berg. — Seine (zweite) Gemahlin Mathilde, Tochter des Grafen Amadeus VII. v. Savoyen, f 1438: 158, 41a, — Marschall s, Riedern. — Räte 230, 11. 238, 40. 853, 45. 868, 2. 976, 13. 983, 41. 984, 1; 19. 987, 18. 989, 42. 990, 43. Vgl. Freudenberg, Helmstatt, Kreifl, Rodenstein, Sickin- gen. — Amtleute 289, 17. 989, 98. Vel. Heilig Kreuz, Kaisersberg, Rodenstein, Wunncher. — SchultheiRen 238, 42, 239, 24; 33. 242, 25; 36. — Vôgte s. Gürtringen, Helmstatt. — Gesandte an d. Konzil 9683, 8; 26; 44», Vgl. Brant, Magni, Stein. — Miinzmeister 852, 17. — Gefolge 525, 1l. — Kanzlei 864, 29. — Schreiber 548, 50», — Diener s. Stange. — Boten 957, 37. 1032, 30. — Bauern 229, 12. 238, 41. Vgl. auch unter Deutsch- land. — Lande 868, 30. 869, 14. 870, 16. 874, 26. 878, 31. Pfalzgrafen: Otto I. zu Mosbach, Herzog in Baiern, Landvogt im Elsa, Bruder des Vorigen, 1410-1461, seit 1448 auch Pfalzgraf zu Neumarkt, 96, 43», 549, 281, 865, 421, 462; 415, — K. Ruprecht 1400-1410: 2, 5. 143, 18. 236, 10; 16; 21; 48), 272, 38. 709, 48), 749, 94. — Stephan von Simmem -Zweibrücken, Herzog in Baiern, Sohn Kónig Ruprechts, geb. 1385, Pfalz- graf 1410-1459: 191, 32. 267, 5; 36. 537, 23. 543, 38. B51, 2. 566, 47D. 589, 20. 605, 16. 968, 20a; 20b, 972, 2. 974, 9. 977, 42. 980, 24. 984, 4. 986, 9. 988, 33; 47b, 1023, 424, 1024, 7. 1026, 17. — Seine Gemahlin Anna 976, 2. — Seine Kinder 976, 25. — Hofhaltung s. Hage- nau. — Rüte 544, 9. 972, 111f. 976, 14. 986, 11. 987, 18. 990, 44. 1093, 48^; 88b. 1026, 17. Vgl. Castell, Stein. — Amtleute 986, 23. — Land u. Leute 544, 8. 972, 5; 20. Vgl. Elsaf! (Landvogtei). Pfarrer, Pfarrer von St, Peter, Deckwort für Papst Eugen 745, 16; 19ff. 746, 4; 5; 10; 19. 899, 24. 900, 13; 20 ff. Pfarrhof, Deckwort für d. Kurie 745, 21. Pfeffelborn bei Worms 240, 7. Pfirt, Grafschaft im Sundgau, Österreichische Hanpt- leute daselbst 182, 33b. Vgl. Hornstein, Knó- ringen, Thierstein, Vintler.
1116 Perugia, Stadt 719,21b. 737,17; 19. 739,10. 742, 6. 750, 18. 846, 284M, — Päpstl. Gouverneur da- selbst s. Forli. — Abt s, Galiacii. — Vgl. auch Piccinino. Peruzzi, Ridolfo, in Florenz, Gesandter an d. Papst 498, 30. 703, 48b. 752, 27b. 753, 18); 36), Pesaro (Pensaurum, Pesawer, Pesolo, Pesoro, Pezere) i d. Anconitanischen Mark 486, 11. 500, 6. 648, 10. 649, 7; 36a; 37*(?). — Vgl. auch Malatesta. Peschiera am Gardasee 200, 39^. Pescia (Piscia) n. 6. v. Lucca, Lionardo da —, Dr. legum, piipstl. Nuntius 137, 311, — Ort 360, 31*. Pesenitz s. Piacenza. Peter, Abt von Heilsbronn 830, 47. Peter, Kaplan Hzg. Wilhelms von Baiern 976, 20. Peter, Pfaffe, s. Sanz. St. Peter, der Pfarrer von —, s. Pfarrer. S. Petri ad Vincula, Kardinal, s. Cervantes. Petrioli (Petriuoli), Dad im Gebiet von Siena 613, 6; 462, — Sienes, Vikar daselbst 719, 43». Petrueci, Andreoccio, in Siena, Gesandter der Stadt 381, 342, — Antonio de —, von Siena, Mailünd. Truppenführer 296, 43%, 341, 20. 342, 4. 354, 24%, 855, 421, 613, 13; 26b. Gesandter Sienas 846, 20. Petrus, Apostel 373, 29; 37. 401, 27. 418, 21; 25; 26. 430, 85. 455, 13. 654, 7. 658, 32. 661, 9. 663, 20. 776, 18%. 818, 26. 819, 45. 828, 25, 827, 8; 20; 34. 828, 7. Pezzi (Petiis), Federico de —, Gesandter d. Herzogs v. Mailand an K. Sigmund 10, 475. 19, 43«; 47. 15, 294, 17, 424, 19, 534, 21, 434; 32^. 46, 462, 49, 17. 51, 41%, 52, 5, 53, 28. 68, 50b. 77, 47b, 80, 44%. 82, 22. 88, 41%, 100, 3. 109, 28%, 119, 14"; 49^; 25b, 124, 464, Pfaffen, Deckwort für d. Kurialen 745, 90. Pfaffendorf, Andreas, Dr., Pfarrer von Thorn, Pro- kurator d. Deutschen Ordens im Konzil 209, 44», 638, 36^, 843, 17. 844, 35u, 846, 391; 461, Pfalzgrafen bei Rhein 959, 15ff. — Johann zu Neumarkt, Herzog in Baiern, Sohn K. Ruprechts, geb. 1383, Pfalzgraf 1410-1448: 406, 37», 474, 43a; 30b. 477, 493. 531, 41b. 552, 15; 44. 556, 15; 35. 557, 1; 23; 27; 87a, 590, 14. 601, 24; 44), 929, 36; 39. 930, 46b. 940, 46b; 48b. 954, 35. 957, 18; 25. 961, 11; 18; 331; 51^. 962, 1; 29. 963, 20; 36. 1003, 8. 1004, 14; 17; 19. 1007, 17. 1015, 95. — Sein Sohn Chri- stoph 962, 30. — Sein Bruder, der Pfalzgraf (Otto?) 604, 22, — Sein Schwiher Herzog Ernst 8. Baiern. — Sein Vetter Herzog Wilhelm s. Baiern. — Rite 1011, 24. — Gesandtschaft an d. Konzil 604, 7. — Leute 556, 31. — Prälaten 603, 49%, — Kurfürst Ludwig IIL, Herzog in Baiern, Landvogt im ElsaB, Bruder des Vorigen, geb. 1378, Pfalz- graf 1410-1436: 2, 35. 185, 17. 141, 16 f. 229, 11ff. 233, 18. 938, 38. 948, 86. 944, 19. 246, 47%. 254, 7. 367, 49%, 411, 7. 518, 22; 424, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 520, 20; 25. 525, 11; 37. 526, 14. 582,5; 13; 45, 548, 50%, 549, 28%, 560, 18. 620, 34», 650, 90. 658, 21. 666, 45. 684, 23. 853, 48. 855, 28; 37. 862, 31; 36; 44b. 865, 22. 870, 49», 874, 16. 875, 31; 34. 876, 1; 2; 3. 878, 30. 881, 95. 882, 14. 888, 36. 896, 6. 897, 28. 898, 14; 45u, 903, 15; 84. 905, 32. 906, 8. 907, 24; 34. 908, 24. 909, 9; 35. 913, 19. 914, 47. 916, 17; 24; 28. 917, 20; 25; 40. 918, 10; 18; 22; 39%, 922, 18. 928, 26. 929, 35; 39. 930, 45, 940, 30. 952, 21 ff, 955, 20. 956, 48. 960, 14; 28; 48a, 961, 18; 28. 962, 23. 963, 8; 41a. 967, 31. 974, 9, 976, 28. 983, 25. 984, 17. 985, 40. 986, 25. 988, 83. 989, 38. 991, 18. 993, 12. 994, 3. 1014, 7 ff. 1023, 17. 1024, 7; 21. 1032 - 1036 passim. Protektor d. Konstanzer Konzils 186, 49%, Landvogt im Elsaß 990, 2. Vgl. Heidel- berg. — Seine (zweite) Gemahlin Mathilde, Tochter des Grafen Amadeus VII. v. Savoyen, f 1438: 158, 41a, — Marschall s, Riedern. — Räte 230, 11. 238, 40. 853, 45. 868, 2. 976, 13. 983, 41. 984, 1; 19. 987, 18. 989, 42. 990, 43. Vgl. Freudenberg, Helmstatt, Kreifl, Rodenstein, Sickin- gen. — Amtleute 289, 17. 989, 98. Vel. Heilig Kreuz, Kaisersberg, Rodenstein, Wunncher. — SchultheiRen 238, 42, 239, 24; 33. 242, 25; 36. — Vôgte s. Gürtringen, Helmstatt. — Gesandte an d. Konzil 9683, 8; 26; 44», Vgl. Brant, Magni, Stein. — Miinzmeister 852, 17. — Gefolge 525, 1l. — Kanzlei 864, 29. — Schreiber 548, 50», — Diener s. Stange. — Boten 957, 37. 1032, 30. — Bauern 229, 12. 238, 41. Vgl. auch unter Deutsch- land. — Lande 868, 30. 869, 14. 870, 16. 874, 26. 878, 31. Pfalzgrafen: Otto I. zu Mosbach, Herzog in Baiern, Landvogt im Elsa, Bruder des Vorigen, 1410-1461, seit 1448 auch Pfalzgraf zu Neumarkt, 96, 43», 549, 281, 865, 421, 462; 415, — K. Ruprecht 1400-1410: 2, 5. 143, 18. 236, 10; 16; 21; 48), 272, 38. 709, 48), 749, 94. — Stephan von Simmem -Zweibrücken, Herzog in Baiern, Sohn Kónig Ruprechts, geb. 1385, Pfalz- graf 1410-1459: 191, 32. 267, 5; 36. 537, 23. 543, 38. B51, 2. 566, 47D. 589, 20. 605, 16. 968, 20a; 20b, 972, 2. 974, 9. 977, 42. 980, 24. 984, 4. 986, 9. 988, 33; 47b, 1023, 424, 1024, 7. 1026, 17. — Seine Gemahlin Anna 976, 2. — Seine Kinder 976, 25. — Hofhaltung s. Hage- nau. — Rüte 544, 9. 972, 111f. 976, 14. 986, 11. 987, 18. 990, 44. 1093, 48^; 88b. 1026, 17. Vgl. Castell, Stein. — Amtleute 986, 23. — Land u. Leute 544, 8. 972, 5; 20. Vgl. Elsaf! (Landvogtei). Pfarrer, Pfarrer von St, Peter, Deckwort für Papst Eugen 745, 16; 19ff. 746, 4; 5; 10; 19. 899, 24. 900, 13; 20 ff. Pfarrhof, Deckwort für d. Kurie 745, 21. Pfeffelborn bei Worms 240, 7. Pfirt, Grafschaft im Sundgau, Österreichische Hanpt- leute daselbst 182, 33b. Vgl. Hornstein, Knó- ringen, Thierstein, Vintler.
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Pforzheim i. Baden s. Proglin. Pfullendorf n. 6. v. Überlingen, Ambrosius von —, Schreiber zu Rottweil, Gesandter nach Basel 550, — Stadt 550, 26. 904, 33. Phebe, Roland, Propst von Wegeberg, Prokurator 649, 341, d. Bischofs v. Osnabrück im Konzil 570, 29. — Grafschaft 577, 35. Philippus, Apostel 373, 38. Pilsen i, Böhmen 198, 38%, 739, 452, Pinerolo (Pignerolium) i. 105, 7. 106, 26. Pinzenau (Pienezenaer), Flach, Rat Hzg. Wilhelms v. Baiern 606, 103; 133; 31^; 362. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. — Konzil 2, 1. — Bischof Alexius di Siregno 1411-1447: 196, 16. — Maremmen s. dort. — Stadt, Gebiet 51, 35b. 197, 38b. 198, 2. 199, 3; 7. 208, 18. 213, 13. 215, 4; 32. 220, 16. 222, 4; 29; 49b, 224, 21. 225, 10. 232, 2. 250, 39. | Piscia s. Pescia. 251, 37. 252, 13; 41. 257, 19^. 260, 29%; 39a; 424; 524; 21b; 31b. 279, 5. 283, 4; 36"; 53°; Chlumčan. 43b. 284, 41b. 285, 8; 11; 13; 41b. 286, 23. 287, 1; 16; 27. 288, 8. 291, 11; 37b. 292, 4; 8. 298, 31. 324, 48b. 327, 49. 331, 17; 35%; 51"; | — Antonius de —, Mailünd. Notar 55, 15. 56, 12; 40h. 382, 21; 27; 31. 884, 37". 335, 30. 339, 28. 57, 9. Vertreter des kgl. Fiskus 105, 14. 17. 346, 18; 22. 378, 1. 379, 32. 380, 47 b. 384, 106, 30. 4. 385, 27. 386, 13. 389, 25a, 390, 24. 391, 31. 424, 20; 43m, 434, 20. 473, 27. 500, 30. 501, 28; 35. 502, 8; 15; 27; 4l. 506, 22. 518, 20. 541, 14. 608, 43. 673, 27; 51b. 789, 16. 1035, 341, — Mailind. Beamte 288, 40a. 392, 25. — 65, 1. Benediktinerkloster 424, 20. Piatti (Platis), Vincentius de —, Abt des Klosters S. Vittore al corpo in Mailand 172, 26. Piccinino (Pyczinninus), Francesco, 13, 445. 719, 18 ff. Sienes. Condottiere 342, 43 », 353, 40 a. In Diensten vokat 419, 7. d. Konzils 649, 39% — Sein Kriegsvolk 719, 21 b. — Niccolo, von Perugia, Statthalter d. Herzogs v. Mailand u. Generalkapitin im Herzogtum Mailand 82, 51). 87, 49u. 142, 13; 43b; 52b. 143, 10; 40, 18. 370; 49^, 196, 21. 206, 49^. 285, 48a. 320, 51». | Plinius 373, 51. 321, 47a, 830, 39b. 333, b; 8. 334, 50%. 342, 14ff. 434, 35. 509, 38bff. G11, 25. 640, 43 b. 753, | Podem s. Bodman. Florentin. Kapitän (fälschlich) 509, 19. Piccolomini, Enea Silvio, geb. 1406, ÿ 1464: 522, 40b; 45b. 585, 45b; 50b; 56b. Piemont (Pedemontes), Fürst Amadeus, Sohn d. Her- zogs Amadeus VIII. v. Savoyen, 1424-1431: 59, 179, 37. 16. 89, 13. 128, 9; 49% 149, 7. 156, 15; 81. 158, 1. — Sein Romzugskontingent, -dienst 156, 3, — Land 158, 22. | Pistoja n. w. v. Florenz 437, 34. Pitigliano (Pitilianum) i. südl. Toskana 349, 14. Pizzighettone (Pizleoni) a. d. Adda n. w. v. Cremona 15, 26. 60, 14. 61, 21. 62, 7; 88; 45". 64, 5. 1117 Piombino (Plombinum, Plumbinum) a. d. Küste v. Toskana s. v. Livorno, Herr von —, s. Appiano. — Ort 290, 11. 291, 50a. 610, 392; 401; 46a, Pisa, Graf Antonius von — und Pontedera, Mai- lind. Condottiere 341, 22. 342, 5; 39^. 353, 26^. — Stadt, Gebiet, Bewohner 101, 33% 353, 442; Piacenza (Pesenitz, Piagenza, Piasenzo, Placencz, 28b. 362, 9. 366, 4. 367, 7. 491, 15. 577, 35; Plauczencz, Plesencz) am Po, Kardinal von —, s. 836. 743, 49. — Domherr s. Lambardis. Piscariis, Christoforus de —, Dr., Gesandter d. Her- zogs v. Mailand 201, 51%; 35%, Pisek i. Bôhmen n. w. v. Budweis, Hauptmann, s. Pisis, A. de —, päpstl. Kanzleibeamter 715, 31b; 38v. 716, 394; 35b. 718, 311. Plan n. v. Tachau in Bóhmen, Andreas von —, Kaplan der Frau von Elsterberg 256, 40», Plant, Paxsifal, Unterthan d. Bischofs v. Chur 184, 46, Planta, Justinus de —, püpstl. Subdiakon u. Ad- Plassenburg bei Kulmbach i. Oberfranken 136, 46^. Plauen (Plawn), Heinrich Il. Reuf von —, Burggraf von Meifien 1429-1446, Hofrichter K. Sigmunds Po, Fluß in Oberitalien 51, 51^. 283, 37*. 789, 16. Poggio Braeciolini, Gian Francesco, päpstl. Sekretär, geb. 1380, 1 1459: 621, 38. 660, 6. 665, 8. 666, 2; 8; 10; 13. 837, 82. — Sein Freund s. Niceoli. Poignare, B., Kanzleibeamter d. Konzils 177, 30. Polen (Bolonia, Poln), Kónig Wladislaw II. Jagiello 1386-1434: 3, 2. 5, 16; 25. 30, 469. 31, 424; 55a, 32, 32b. 84, 42. 127, 1. 136, 40b. 201, 49b. Piero, Jacopo di —, von Mailand, Florentin. Conrier 217, 94. 919, 47b. 297, 46+. 372, 1. 389, 55*. . | | 401, 25fff,; 43%; 49^, 408, 47*. 475, 2. 485, 15. Pietramala n. v. Florenz, Anfrosina di —, Witwe | 503, 29. 531, 25. 573, 26. 579, 14; 15. 581, 18; des Carlo di Pietramala 381, 35^. 49», 583, 45; 46. 626, 40%, 646, 4. 674, 53%, Pilgram i. Bóhmen 6. v. Tabor, Niklas von —, hace. 782, 26. 795, 27. 900, 7. — Sein Bruder Grol- in artibus, Bischof, Gesandter der Alt-Taboriten an d. Konzil 585, 18), 586, 20; 25ff. 587, 482, fürst Swidrigal s. Litauen. — Prülaten 483, 39. — Gesandte 30, 30. 372, 1. 407, 24. 513, 21. 573, 96, 795, 29. Vgl. Burguensis, Taseci. — Land u. Leuto 4, 2. 19, 5. 20, 41. 21, 2. 30, Piemont s. w. v. Turin 3; 94; 32. 88, 54°, 421, 31. 450, 47. 484, 19 ff. 485, 15. 511, 10. 513, 20. 545, 37; 39. 581, 24. 645, 21. 647, 18 ff. 648, 12. 668, 29. 669, 1; 2. 723, 39. 795, 30. 1033, 45^. 1034, 392; 43^; 45". 141*
Pforzheim i. Baden s. Proglin. Pfullendorf n. 6. v. Überlingen, Ambrosius von —, Schreiber zu Rottweil, Gesandter nach Basel 550, — Stadt 550, 26. 904, 33. Phebe, Roland, Propst von Wegeberg, Prokurator 649, 341, d. Bischofs v. Osnabrück im Konzil 570, 29. — Grafschaft 577, 35. Philippus, Apostel 373, 38. Pilsen i, Böhmen 198, 38%, 739, 452, Pinerolo (Pignerolium) i. 105, 7. 106, 26. Pinzenau (Pienezenaer), Flach, Rat Hzg. Wilhelms v. Baiern 606, 103; 133; 31^; 362. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. — Konzil 2, 1. — Bischof Alexius di Siregno 1411-1447: 196, 16. — Maremmen s. dort. — Stadt, Gebiet 51, 35b. 197, 38b. 198, 2. 199, 3; 7. 208, 18. 213, 13. 215, 4; 32. 220, 16. 222, 4; 29; 49b, 224, 21. 225, 10. 232, 2. 250, 39. | Piscia s. Pescia. 251, 37. 252, 13; 41. 257, 19^. 260, 29%; 39a; 424; 524; 21b; 31b. 279, 5. 283, 4; 36"; 53°; Chlumčan. 43b. 284, 41b. 285, 8; 11; 13; 41b. 286, 23. 287, 1; 16; 27. 288, 8. 291, 11; 37b. 292, 4; 8. 298, 31. 324, 48b. 327, 49. 331, 17; 35%; 51"; | — Antonius de —, Mailünd. Notar 55, 15. 56, 12; 40h. 382, 21; 27; 31. 884, 37". 335, 30. 339, 28. 57, 9. Vertreter des kgl. Fiskus 105, 14. 17. 346, 18; 22. 378, 1. 379, 32. 380, 47 b. 384, 106, 30. 4. 385, 27. 386, 13. 389, 25a, 390, 24. 391, 31. 424, 20; 43m, 434, 20. 473, 27. 500, 30. 501, 28; 35. 502, 8; 15; 27; 4l. 506, 22. 518, 20. 541, 14. 608, 43. 673, 27; 51b. 789, 16. 1035, 341, — Mailind. Beamte 288, 40a. 392, 25. — 65, 1. Benediktinerkloster 424, 20. Piatti (Platis), Vincentius de —, Abt des Klosters S. Vittore al corpo in Mailand 172, 26. Piccinino (Pyczinninus), Francesco, 13, 445. 719, 18 ff. Sienes. Condottiere 342, 43 », 353, 40 a. In Diensten vokat 419, 7. d. Konzils 649, 39% — Sein Kriegsvolk 719, 21 b. — Niccolo, von Perugia, Statthalter d. Herzogs v. Mailand u. Generalkapitin im Herzogtum Mailand 82, 51). 87, 49u. 142, 13; 43b; 52b. 143, 10; 40, 18. 370; 49^, 196, 21. 206, 49^. 285, 48a. 320, 51». | Plinius 373, 51. 321, 47a, 830, 39b. 333, b; 8. 334, 50%. 342, 14ff. 434, 35. 509, 38bff. G11, 25. 640, 43 b. 753, | Podem s. Bodman. Florentin. Kapitän (fälschlich) 509, 19. Piccolomini, Enea Silvio, geb. 1406, ÿ 1464: 522, 40b; 45b. 585, 45b; 50b; 56b. Piemont (Pedemontes), Fürst Amadeus, Sohn d. Her- zogs Amadeus VIII. v. Savoyen, 1424-1431: 59, 179, 37. 16. 89, 13. 128, 9; 49% 149, 7. 156, 15; 81. 158, 1. — Sein Romzugskontingent, -dienst 156, 3, — Land 158, 22. | Pistoja n. w. v. Florenz 437, 34. Pitigliano (Pitilianum) i. südl. Toskana 349, 14. Pizzighettone (Pizleoni) a. d. Adda n. w. v. Cremona 15, 26. 60, 14. 61, 21. 62, 7; 88; 45". 64, 5. 1117 Piombino (Plombinum, Plumbinum) a. d. Küste v. Toskana s. v. Livorno, Herr von —, s. Appiano. — Ort 290, 11. 291, 50a. 610, 392; 401; 46a, Pisa, Graf Antonius von — und Pontedera, Mai- lind. Condottiere 341, 22. 342, 5; 39^. 353, 26^. — Stadt, Gebiet, Bewohner 101, 33% 353, 442; Piacenza (Pesenitz, Piagenza, Piasenzo, Placencz, 28b. 362, 9. 366, 4. 367, 7. 491, 15. 577, 35; Plauczencz, Plesencz) am Po, Kardinal von —, s. 836. 743, 49. — Domherr s. Lambardis. Piscariis, Christoforus de —, Dr., Gesandter d. Her- zogs v. Mailand 201, 51%; 35%, Pisek i. Bôhmen n. w. v. Budweis, Hauptmann, s. Pisis, A. de —, päpstl. Kanzleibeamter 715, 31b; 38v. 716, 394; 35b. 718, 311. Plan n. v. Tachau in Bóhmen, Andreas von —, Kaplan der Frau von Elsterberg 256, 40», Plant, Paxsifal, Unterthan d. Bischofs v. Chur 184, 46, Planta, Justinus de —, püpstl. Subdiakon u. Ad- Plassenburg bei Kulmbach i. Oberfranken 136, 46^. Plauen (Plawn), Heinrich Il. Reuf von —, Burggraf von Meifien 1429-1446, Hofrichter K. Sigmunds Po, Fluß in Oberitalien 51, 51^. 283, 37*. 789, 16. Poggio Braeciolini, Gian Francesco, päpstl. Sekretär, geb. 1380, 1 1459: 621, 38. 660, 6. 665, 8. 666, 2; 8; 10; 13. 837, 82. — Sein Freund s. Niceoli. Poignare, B., Kanzleibeamter d. Konzils 177, 30. Polen (Bolonia, Poln), Kónig Wladislaw II. Jagiello 1386-1434: 3, 2. 5, 16; 25. 30, 469. 31, 424; 55a, 32, 32b. 84, 42. 127, 1. 136, 40b. 201, 49b. Piero, Jacopo di —, von Mailand, Florentin. Conrier 217, 94. 919, 47b. 297, 46+. 372, 1. 389, 55*. . | | 401, 25fff,; 43%; 49^, 408, 47*. 475, 2. 485, 15. Pietramala n. v. Florenz, Anfrosina di —, Witwe | 503, 29. 531, 25. 573, 26. 579, 14; 15. 581, 18; des Carlo di Pietramala 381, 35^. 49», 583, 45; 46. 626, 40%, 646, 4. 674, 53%, Pilgram i. Bóhmen 6. v. Tabor, Niklas von —, hace. 782, 26. 795, 27. 900, 7. — Sein Bruder Grol- in artibus, Bischof, Gesandter der Alt-Taboriten an d. Konzil 585, 18), 586, 20; 25ff. 587, 482, fürst Swidrigal s. Litauen. — Prülaten 483, 39. — Gesandte 30, 30. 372, 1. 407, 24. 513, 21. 573, 96, 795, 29. Vgl. Burguensis, Taseci. — Land u. Leuto 4, 2. 19, 5. 20, 41. 21, 2. 30, Piemont s. w. v. Turin 3; 94; 32. 88, 54°, 421, 31. 450, 47. 484, 19 ff. 485, 15. 511, 10. 513, 20. 545, 37; 39. 581, 24. 645, 21. 647, 18 ff. 648, 12. 668, 29. 669, 1; 2. 723, 39. 795, 30. 1033, 45^. 1034, 392; 43^; 45". 141*
Strana 1118
1118 Polenta, Ostasio da —, Herr von Ravenna, 1431 bis ca. 1446: 324, 4. 801, 33. 813, 42. Polenz, Johannes von —, Herr zu Senftenberg u. Landvogt d. Niederlausitz 40, 19. Pomarance w. v. Siena 280, 4. — Sienes, Kommissar daselbst s. Porrina. Pommersfelden i. Oberfranken s. w. v. Bamberg, Konrad TruchseB von —, Landrichter 2385, 26. 958, 14. 962, 29. Ponsacco (Pons Sacei) s. 6. v. Pisa 856, 14, Pontano, Lodovico, in Rom, Dr. jur., geb. 1409, j 1439, pipstl. Uditore u. Gesandter an K. Sig- mund 308, 21ff.; 42^. 310, 10. Pontedera am Arno s. 0. v. Pisa, Antonio da —, Mailünd. Condottiere s. Pisa. Pontremoli a. d. Magra im nordwestl. Toskana 279, 11. 330, 24. Popoleschi, Antonio de —, in Florenz, Gesandter der Stadt 708, 49b; 50b. 709, 32a, Porrina, Pietro di —, Sienes. Kommissar 280, 42a, Porta, Ardicino de la —, seit 1426 Kard. - Diakon tit. ss. Cosme et Damiani (Kardinal von Novara), T 1434: 146, 30", 300, 26; 35; 38. 418, 32. 421, 30. 620, 20. 621, 37; 41a. 732, 30. Porto am Tiber s. w. v. Rom, der Kardinalbischof von —, 825, 2; 13. Vgl. Castiglione. Port’ Ercole bei Orbetello a. d. Küste v. Toskana 356, 35a, : Porto Venere i. Ligurien s. v. Spezia 290, 42», Portugal, Kónig Johann I. von — und Algarbien 1385-1433: 100, 53^. 407, 28. 509, 22. 529, 31. — Königreich 622, 46a, Posonium s. Preflburg. Postupie i. Bóhmen s. 6. v. Prag, Wilhelm Kostka von — (Wilhelm Würfel), Hauptmann in Leito- mischl u. Herr auf Hradek, Gesandter der Feld- taboriten an d. Konzil 585, 401; blu, 592, 3. 602, 45^. 899, 183 ff. Pota s. Castalowie. Pozsesana (Pozezin) im südl. Ungarn s. ü. v. Weil- kirchen 18, 12. 67, 19. 68, 43a, Pozzobonelli, Marco, Mailind. Kommandant in Bel- linzona 142, 4; 38%; 52a, ?ozzuoli, Bad (balnea Puteolana), w. v. Neapel 481, 10. Prag, Martin von —, s. Chrudim. — Stadt und ihre Bewohner 30, 25. 217, 9; 402; 42a, 381, 27. 402, 19. 411, 38^. 467, 4. 473, 19. 414, 301; 39a, 518, 21. 566, 37. 557, 4; 30. 558, 27% 580, 40% 585, 382; 54%, 590, 48%, 692, 34. 594, 13; 19. 601, 40b. 602, 132; 41a, 841, 39. 842, 8. 958, 45. — Ratsherr s. Wel- bar. — Domherr s. Zeiselmeister. — Notar s. Humpolecky. — Gesandte an d. Konzil s, Chru- dim, Rokisana, Welbar. — Landtage 120, 20. 217, 11. 409, 21. | — Universität 592, 9; 30. — Ihr Gesandter an d. Konzil s. Rokisana. — Ihr Siegel 585, 20^; 215. Prato (Brata) n. w. v. Florenz, Geminianus de —, pipstl. Uditore 419, 4. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Nameh. Prato, Johannes von —, s. Ceparelli. Prealloni, Moro de —, Sohn des Albertolus, Ordi- narius des Doms u. Kanonikus von S. Ambrosii in Mailand 172, 22. Prefburg (Posonium) 21, 4. 30, 25. 31, 2; 9; 22b, 46, 36. 52, 52m, 88, 15". 96, 20. 118, 29. 119, 11. 398, 39a; 500. 921, 19. — Reichstage 1429: 21, 7. 31, 2; 10; 19m. 82, 15. 78, 51b. 82, 1ff.; 23. 119, 10. 387, 472. Preußen (Prewssen), Hochmeister s. Deutschorden. — Land u. Leute (Pruteni) 22, 40^. 219, 48%, 407, 41*. 450, 47», 531, 25. 669, 2; 3. Preymbam, Goldschmied in Frankfurt 877, 18. 878, 23. 819, 4. Priest, Michael von —, Kanonikus von Prag, dann Propst zu Bunzlau, Unterkanzler K. Sigmunds 40, 15. 47, 3. 48, 21. 51, 25. 52, 21. Princeps s. Colonna. Proglin, Jakob, von Pforzheim, Mtinzmeister in Frank- furt u. Něrdlingen 915, 454. Prokop der Große, geistl. Rektor d. Taboritenheeres, { 1434: 30, 26. 120, 25. 121, 2. 470, 37; 40. 474, 442, 555, 22; 470°; 49%; 52», 556, 1. 580, 38%, Gesandter d. Feldtaboriten an d. Konzil 585, 39°; 51%, 592, 7. 602, 46%, 899, 16. — Sein Bote an K. Sigmund 470, 38. 474, 47a, Provence (Provenza, Provincia) 702, 32. 707, 10. 710, 20. 742, 10. 746, 895. Pruner, Hans, von Rheinfelden 968, 4 ff. Puleripatris, Johannes, s. Beaupóre. Pullen s. Apulien. S. Quilico n. v. Lucca 355, 31», Quinqueecelesie s. Fiinfkirchen. S. Quirico s, s. 6. v. Siena 807, 47a, 610, 42b, — Podesta s. Benedicti. R. Raab i. Ungam s. 6. v. Preflburg 9, 415. Radicofani im siidl. Toskana s. w. v. Chiusi 307, 14. 475, 49%, — Podestä daselbst 307, 44"; 50^. Radicondoli w. v. Siena 280, 5. Rafael, Erzengel 828, 7, Raffensis episcopus s. Rochester. Ragusa i. Dalmatien, Johannes von —, s. Stojkovich. — Matiko von —, s. Thallóezy. — Stadt 701, 362; 372, Rahel (Rachel), Frau d. Erzvaters Jakob 828, 35. Raißwyle, die von —, in Schwaben 845, 30. Ralle, Konrad, Hofrichter in Straßburg 271, 32, Ram, Domingo, Bischof von Lerida 1415-1434, seit 1428 Kard.-Priester tit. ss. Johannis et Pauli (card. Illerdensis), püpstl. Legat nach Spanien, | 1445: 418, 11; 872° ff. Rammingen i. Württemberg n. 0. v. Ulm, Gabriel von —, 1028, 482; 524; 50%, Ramstein, ehemalige Burg im Kanton Basel, Hen- mann von —, Ritter, Bürgermeister von Basel 506, 5. 907, 14. 911, 10. 921, 8.
1118 Polenta, Ostasio da —, Herr von Ravenna, 1431 bis ca. 1446: 324, 4. 801, 33. 813, 42. Polenz, Johannes von —, Herr zu Senftenberg u. Landvogt d. Niederlausitz 40, 19. Pomarance w. v. Siena 280, 4. — Sienes, Kommissar daselbst s. Porrina. Pommersfelden i. Oberfranken s. w. v. Bamberg, Konrad TruchseB von —, Landrichter 2385, 26. 958, 14. 962, 29. Ponsacco (Pons Sacei) s. 6. v. Pisa 856, 14, Pontano, Lodovico, in Rom, Dr. jur., geb. 1409, j 1439, pipstl. Uditore u. Gesandter an K. Sig- mund 308, 21ff.; 42^. 310, 10. Pontedera am Arno s. 0. v. Pisa, Antonio da —, Mailünd. Condottiere s. Pisa. Pontremoli a. d. Magra im nordwestl. Toskana 279, 11. 330, 24. Popoleschi, Antonio de —, in Florenz, Gesandter der Stadt 708, 49b; 50b. 709, 32a, Porrina, Pietro di —, Sienes. Kommissar 280, 42a, Porta, Ardicino de la —, seit 1426 Kard. - Diakon tit. ss. Cosme et Damiani (Kardinal von Novara), T 1434: 146, 30", 300, 26; 35; 38. 418, 32. 421, 30. 620, 20. 621, 37; 41a. 732, 30. Porto am Tiber s. w. v. Rom, der Kardinalbischof von —, 825, 2; 13. Vgl. Castiglione. Port’ Ercole bei Orbetello a. d. Küste v. Toskana 356, 35a, : Porto Venere i. Ligurien s. v. Spezia 290, 42», Portugal, Kónig Johann I. von — und Algarbien 1385-1433: 100, 53^. 407, 28. 509, 22. 529, 31. — Königreich 622, 46a, Posonium s. Preflburg. Postupie i. Bóhmen s. 6. v. Prag, Wilhelm Kostka von — (Wilhelm Würfel), Hauptmann in Leito- mischl u. Herr auf Hradek, Gesandter der Feld- taboriten an d. Konzil 585, 401; blu, 592, 3. 602, 45^. 899, 183 ff. Pota s. Castalowie. Pozsesana (Pozezin) im südl. Ungarn s. ü. v. Weil- kirchen 18, 12. 67, 19. 68, 43a, Pozzobonelli, Marco, Mailind. Kommandant in Bel- linzona 142, 4; 38%; 52a, ?ozzuoli, Bad (balnea Puteolana), w. v. Neapel 481, 10. Prag, Martin von —, s. Chrudim. — Stadt und ihre Bewohner 30, 25. 217, 9; 402; 42a, 381, 27. 402, 19. 411, 38^. 467, 4. 473, 19. 414, 301; 39a, 518, 21. 566, 37. 557, 4; 30. 558, 27% 580, 40% 585, 382; 54%, 590, 48%, 692, 34. 594, 13; 19. 601, 40b. 602, 132; 41a, 841, 39. 842, 8. 958, 45. — Ratsherr s. Wel- bar. — Domherr s. Zeiselmeister. — Notar s. Humpolecky. — Gesandte an d. Konzil s, Chru- dim, Rokisana, Welbar. — Landtage 120, 20. 217, 11. 409, 21. | — Universität 592, 9; 30. — Ihr Gesandter an d. Konzil s. Rokisana. — Ihr Siegel 585, 20^; 215. Prato (Brata) n. w. v. Florenz, Geminianus de —, pipstl. Uditore 419, 4. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Nameh. Prato, Johannes von —, s. Ceparelli. Prealloni, Moro de —, Sohn des Albertolus, Ordi- narius des Doms u. Kanonikus von S. Ambrosii in Mailand 172, 22. Prefburg (Posonium) 21, 4. 30, 25. 31, 2; 9; 22b, 46, 36. 52, 52m, 88, 15". 96, 20. 118, 29. 119, 11. 398, 39a; 500. 921, 19. — Reichstage 1429: 21, 7. 31, 2; 10; 19m. 82, 15. 78, 51b. 82, 1ff.; 23. 119, 10. 387, 472. Preußen (Prewssen), Hochmeister s. Deutschorden. — Land u. Leute (Pruteni) 22, 40^. 219, 48%, 407, 41*. 450, 47», 531, 25. 669, 2; 3. Preymbam, Goldschmied in Frankfurt 877, 18. 878, 23. 819, 4. Priest, Michael von —, Kanonikus von Prag, dann Propst zu Bunzlau, Unterkanzler K. Sigmunds 40, 15. 47, 3. 48, 21. 51, 25. 52, 21. Princeps s. Colonna. Proglin, Jakob, von Pforzheim, Mtinzmeister in Frank- furt u. Něrdlingen 915, 454. Prokop der Große, geistl. Rektor d. Taboritenheeres, { 1434: 30, 26. 120, 25. 121, 2. 470, 37; 40. 474, 442, 555, 22; 470°; 49%; 52», 556, 1. 580, 38%, Gesandter d. Feldtaboriten an d. Konzil 585, 39°; 51%, 592, 7. 602, 46%, 899, 16. — Sein Bote an K. Sigmund 470, 38. 474, 47a, Provence (Provenza, Provincia) 702, 32. 707, 10. 710, 20. 742, 10. 746, 895. Pruner, Hans, von Rheinfelden 968, 4 ff. Puleripatris, Johannes, s. Beaupóre. Pullen s. Apulien. S. Quilico n. v. Lucca 355, 31», Quinqueecelesie s. Fiinfkirchen. S. Quirico s, s. 6. v. Siena 807, 47a, 610, 42b, — Podesta s. Benedicti. R. Raab i. Ungam s. 6. v. Preflburg 9, 415. Radicofani im siidl. Toskana s. w. v. Chiusi 307, 14. 475, 49%, — Podestä daselbst 307, 44"; 50^. Radicondoli w. v. Siena 280, 5. Rafael, Erzengel 828, 7, Raffensis episcopus s. Rochester. Ragusa i. Dalmatien, Johannes von —, s. Stojkovich. — Matiko von —, s. Thallóezy. — Stadt 701, 362; 372, Rahel (Rachel), Frau d. Erzvaters Jakob 828, 35. Raißwyle, die von —, in Schwaben 845, 30. Ralle, Konrad, Hofrichter in Straßburg 271, 32, Ram, Domingo, Bischof von Lerida 1415-1434, seit 1428 Kard.-Priester tit. ss. Johannis et Pauli (card. Illerdensis), püpstl. Legat nach Spanien, | 1445: 418, 11; 872° ff. Rammingen i. Württemberg n. 0. v. Ulm, Gabriel von —, 1028, 482; 524; 50%, Ramstein, ehemalige Burg im Kanton Basel, Hen- mann von —, Ritter, Bürgermeister von Basel 506, 5. 907, 14. 911, 10. 921, 8.
Strana 1119
Alfabetisches Register der Órts- und Personen-Namen. Ramstein, Rudolf von —, 978, 41*. Rappach bei Strechau i. Steiermark, Georg von —, Österreichischer Baron 415, 54%, Rappoltstein (Roppolstein) n. v. Colmar i. Elsaf, Smasmann von —, von 1487 an auch Herr zu Hohenack, Osterr. Landvogt im Elsań, 1390-1442: 191, 34. 968, 30a, 984, 5. 987, 20. 990, 38. 1024, 8. Rascien s. Scrbien. Rastatt i. Baden 937, 30. Ratzeburg, Bischof Pardamus 1432-1440: 570, 34. — Sein Prokurator im Konzil s. Sannam. Ravenna, der Herr von —, s. Polenta. Ravensberg i. Westfalen n. w. v. Bielefeld, Graf Adolf s. Berg. Ravensburg am Schussen 67, 18; 35b. 550, 9; 18. 603, 36a, 845, 27. 904, 38; 42. 932, 47^. 918, 8. 1030, 37; 46b, — Bürger 547, 8. Vgl. Ruhe. — Gesandte 537, 39. 546, 10. 550, 9; 13; 19; 20; 36. 551, 1. 873, 21. 874, 34. Reate, Christoferus de —, püpstl. Skriptor 411, 405. Rebekka, Frau d, Erzvaters Isaak 828, 34. Rechberg (Rehberg) i. Württemberg s. v. Gmünd, Wilhelm von —, 955, 6. Rechtslehrer 484, 14. — Bürgerliches Recht 417, 36. Řečic (Rostaty) i. Böhmen w. v. Tabor, Georg von —, Herr auf Kluk, Gesandter der Waisen an d. Konzil 585, 57e. 592, 4. Redisch s. Hradisch. Redwitz, Nikolaus von —, Deutschordensbanus. von Severin 260, 96b; 97^; 34b; 40b, Kgl. Bevoll- miichtigter bei d. Juden 230, 3; 4; 46%. Rees (Reys) am Rhein n. w. v. Wesel 599, 48». 1023, 19. Vgl. Langenhove. Regensburg (Ratispona), Bischof Konrad VIL. von Rehlingen 1428-1437, Rat K. Sigmunds u. Hzg. Wilhelms v. Baiern 204, 50^. 552, 48», 557, 14. 558,18. 602,92; 111; 131; 241; 53^; 20b. 984, 95. Gesandter K. Sigmunds im Konzil 137, 15; 21; 27); 46%, 188, 87. 192, 31. 205, 23». 224, 18; 45^; 48b. 379, 4625; 48", 380, 38». 387, 34^, 410, 15; 34^. 519, 2. 566, 11. 570,19. 631, 30. 691, 48b, 966, 29b. Gesandter d. Konzils 951, 45; 491, — Diözese, Geistliche derselben 205, 25%, — Hochstift 260, 11. — Dompropst, Dechant, Dom- herr s. Parsberg. — Stadt 11, 32. 22, 1. 247, 13. 550, 39. 552, 27. 553, 8. 568, 11; 16. 604, 37. 686, 16. 863, 481. 993, 42^. 1003, 1ff. 1015, 26. — Gesandte 1011, 28. 1020, 32. Vgl. Heß, Ingolstädter. — Rechts- tag 531, 26. — Vgl. Hofer, Regenstauf (Rengstauff) i. d. Oberpfalz n. v. Regens- burg 604, 21. — Vgl. Zenger. Reggio (Regium) i. Calabrien, Erzbischof Paulus 1429-1440: 665, 451, — i. Emilia zw. Parma u. Modena 283, 14; 18; 21; 38b, 284, 391. 287, 18; 424. 3038, 44b, 321, 14. 324, 18. 325, 4. 326, 11; 19. 328, 32. 336, 30. 337, 36, 370, 31b, 424, 47 b. 434, G. 502, 46 b. 504, 44, 1119 S. Regina s. v. Siena 356, 31%, Regnum s. Neapel. Reichelsheim (Richelfheim) i. d. Wetterau, Vogt von —, 8. Wacker. Reichenbach, Lorenz von —, Pfleger d. Schlosses Landsberg, Gesandter d. Feldtaboriten an d. Konzil 585, 534, Reichenstein, Hans Reich von —, 973, 434, Reichenweier (Richenwilre) s. w. v. Schlettstadt 977, 46. Reikershofer, der alte —, in Niirnberg 552, 25. Reutlingen (Rütlingen) i. Württemberg 904, 30. 932, 48%, 1028, 36%; 50^. Reyez, Italien. Condottiere, Gegner Papst Eugens 847, 32. Rheims, Erzbischof Regnault de Chartres 1414-1444: 189, 50% Rhein 141, 34. 956, 3. 957, 94^, 532, 7. 861, 5. 950, 23. 956, 24. 977, 28; 29. 982, 44; 46. 983, 1; 2. 987, 6; 10. 1023, 14; 16; 18. 1025, 21; 48a, 1029, 34. 1031, 22; 40. — Rheinlande 536, 7. 952, 18; 25. — Bischöfe am —, 963, 31. — Reichsstinde 984, 2. 985, 18; 19; 21. Vgl. Deutschland. — Reichsstüdte 188, 24. 232, 4ff.; 34. 245, 9. 254, 9; 19; 28. 255, 36. 515, GIT. 874, 18. 894, 87. 989, 20. 985, 21. 987, 21. Vgl. Basel, Frankfurt, Kóln, Mainz, Speier, Worms. — Ihre Gesandten 261, 38. 269, 9. — Kaufleute aus d. Rheingegenden 549, 48*, — Rheinzoll 532, 9. — Burkhard zu —, Ritter, Bürgermeister von Basel 273, 14; 36. — Hans zu —, 973, 47%. Rheinfelden (Rinfelden, Rynfelden) à. v. Basel 149, 5. 150, 31. 151, 47^. 154, 30. 412, 48%, 551, 2. 608, 35". 973, 7. — Vgl. Pruner. Rheingau (Ringauwe) 265, 22. — Landschreiber da- selbst s. Lümerscheim. Riecio (Ricius, de Riziis), Antonio, Abt d. Klosters S. Ambrosii in Mailand 172, 3. 193, 33ff. 194, 18; 434ff. Gesandter d. Konzils 485, 33a; 351, 529, 30; 51%, 573, 20; 392; 44, — Dominicus, Sohn d. Stefanus, Exzpriester von S. Maria de Vixilo in Mailand 172, 27. — Zaninus, Sohn des Stefanus, Mailüánd. Rat 57, 17. 61, 29; 32. Ridler, Gabriel, in Augsburg, Gesandter der Stadt 1003, 38%. Ridolfi, Lorenzo, in Florenz, | ca. 1450, Gesandter d. Stadt 4, 46b, 24, 40m, 25, 472; 31b. 99, 324. Riedern (Ryedern), Eberhard von —, Ritter, Mar- schall d. Plalzgrafen Ludwig 525, 14. Riedheim č. v. Ulm, Hans von —, 1021, 45b. Riesenberg (Rizembergh) i. Bóhmen w. v. Teplitz, Boguslaw von —, Bóhm. Baron 502, 40. — Johannes von — s. Švihovský. Riffe, Adam, in Straßburg, Gesandter der Stadt 1027, 1. 1029, 31. 1030, 4. Rigaudi, Wilhelm, Gesandter d. Herzogs v. Savoyen 101, 3; 12; 49%; 544; 561; 18b. 102, 6; 15. 104, 98; 42. 105, 23"; 542,
Alfabetisches Register der Órts- und Personen-Namen. Ramstein, Rudolf von —, 978, 41*. Rappach bei Strechau i. Steiermark, Georg von —, Österreichischer Baron 415, 54%, Rappoltstein (Roppolstein) n. v. Colmar i. Elsaf, Smasmann von —, von 1487 an auch Herr zu Hohenack, Osterr. Landvogt im Elsań, 1390-1442: 191, 34. 968, 30a, 984, 5. 987, 20. 990, 38. 1024, 8. Rascien s. Scrbien. Rastatt i. Baden 937, 30. Ratzeburg, Bischof Pardamus 1432-1440: 570, 34. — Sein Prokurator im Konzil s. Sannam. Ravenna, der Herr von —, s. Polenta. Ravensberg i. Westfalen n. w. v. Bielefeld, Graf Adolf s. Berg. Ravensburg am Schussen 67, 18; 35b. 550, 9; 18. 603, 36a, 845, 27. 904, 38; 42. 932, 47^. 918, 8. 1030, 37; 46b, — Bürger 547, 8. Vgl. Ruhe. — Gesandte 537, 39. 546, 10. 550, 9; 13; 19; 20; 36. 551, 1. 873, 21. 874, 34. Reate, Christoferus de —, püpstl. Skriptor 411, 405. Rebekka, Frau d, Erzvaters Isaak 828, 34. Rechberg (Rehberg) i. Württemberg s. v. Gmünd, Wilhelm von —, 955, 6. Rechtslehrer 484, 14. — Bürgerliches Recht 417, 36. Řečic (Rostaty) i. Böhmen w. v. Tabor, Georg von —, Herr auf Kluk, Gesandter der Waisen an d. Konzil 585, 57e. 592, 4. Redisch s. Hradisch. Redwitz, Nikolaus von —, Deutschordensbanus. von Severin 260, 96b; 97^; 34b; 40b, Kgl. Bevoll- miichtigter bei d. Juden 230, 3; 4; 46%. Rees (Reys) am Rhein n. w. v. Wesel 599, 48». 1023, 19. Vgl. Langenhove. Regensburg (Ratispona), Bischof Konrad VIL. von Rehlingen 1428-1437, Rat K. Sigmunds u. Hzg. Wilhelms v. Baiern 204, 50^. 552, 48», 557, 14. 558,18. 602,92; 111; 131; 241; 53^; 20b. 984, 95. Gesandter K. Sigmunds im Konzil 137, 15; 21; 27); 46%, 188, 87. 192, 31. 205, 23». 224, 18; 45^; 48b. 379, 4625; 48", 380, 38». 387, 34^, 410, 15; 34^. 519, 2. 566, 11. 570,19. 631, 30. 691, 48b, 966, 29b. Gesandter d. Konzils 951, 45; 491, — Diözese, Geistliche derselben 205, 25%, — Hochstift 260, 11. — Dompropst, Dechant, Dom- herr s. Parsberg. — Stadt 11, 32. 22, 1. 247, 13. 550, 39. 552, 27. 553, 8. 568, 11; 16. 604, 37. 686, 16. 863, 481. 993, 42^. 1003, 1ff. 1015, 26. — Gesandte 1011, 28. 1020, 32. Vgl. Heß, Ingolstädter. — Rechts- tag 531, 26. — Vgl. Hofer, Regenstauf (Rengstauff) i. d. Oberpfalz n. v. Regens- burg 604, 21. — Vgl. Zenger. Reggio (Regium) i. Calabrien, Erzbischof Paulus 1429-1440: 665, 451, — i. Emilia zw. Parma u. Modena 283, 14; 18; 21; 38b, 284, 391. 287, 18; 424. 3038, 44b, 321, 14. 324, 18. 325, 4. 326, 11; 19. 328, 32. 336, 30. 337, 36, 370, 31b, 424, 47 b. 434, G. 502, 46 b. 504, 44, 1119 S. Regina s. v. Siena 356, 31%, Regnum s. Neapel. Reichelsheim (Richelfheim) i. d. Wetterau, Vogt von —, 8. Wacker. Reichenbach, Lorenz von —, Pfleger d. Schlosses Landsberg, Gesandter d. Feldtaboriten an d. Konzil 585, 534, Reichenstein, Hans Reich von —, 973, 434, Reichenweier (Richenwilre) s. w. v. Schlettstadt 977, 46. Reikershofer, der alte —, in Niirnberg 552, 25. Reutlingen (Rütlingen) i. Württemberg 904, 30. 932, 48%, 1028, 36%; 50^. Reyez, Italien. Condottiere, Gegner Papst Eugens 847, 32. Rheims, Erzbischof Regnault de Chartres 1414-1444: 189, 50% Rhein 141, 34. 956, 3. 957, 94^, 532, 7. 861, 5. 950, 23. 956, 24. 977, 28; 29. 982, 44; 46. 983, 1; 2. 987, 6; 10. 1023, 14; 16; 18. 1025, 21; 48a, 1029, 34. 1031, 22; 40. — Rheinlande 536, 7. 952, 18; 25. — Bischöfe am —, 963, 31. — Reichsstinde 984, 2. 985, 18; 19; 21. Vgl. Deutschland. — Reichsstüdte 188, 24. 232, 4ff.; 34. 245, 9. 254, 9; 19; 28. 255, 36. 515, GIT. 874, 18. 894, 87. 989, 20. 985, 21. 987, 21. Vgl. Basel, Frankfurt, Kóln, Mainz, Speier, Worms. — Ihre Gesandten 261, 38. 269, 9. — Kaufleute aus d. Rheingegenden 549, 48*, — Rheinzoll 532, 9. — Burkhard zu —, Ritter, Bürgermeister von Basel 273, 14; 36. — Hans zu —, 973, 47%. Rheinfelden (Rinfelden, Rynfelden) à. v. Basel 149, 5. 150, 31. 151, 47^. 154, 30. 412, 48%, 551, 2. 608, 35". 973, 7. — Vgl. Pruner. Rheingau (Ringauwe) 265, 22. — Landschreiber da- selbst s. Lümerscheim. Riecio (Ricius, de Riziis), Antonio, Abt d. Klosters S. Ambrosii in Mailand 172, 3. 193, 33ff. 194, 18; 434ff. Gesandter d. Konzils 485, 33a; 351, 529, 30; 51%, 573, 20; 392; 44, — Dominicus, Sohn d. Stefanus, Exzpriester von S. Maria de Vixilo in Mailand 172, 27. — Zaninus, Sohn des Stefanus, Mailüánd. Rat 57, 17. 61, 29; 32. Ridler, Gabriel, in Augsburg, Gesandter der Stadt 1003, 38%. Ridolfi, Lorenzo, in Florenz, | ca. 1450, Gesandter d. Stadt 4, 46b, 24, 40m, 25, 472; 31b. 99, 324. Riedern (Ryedern), Eberhard von —, Ritter, Mar- schall d. Plalzgrafen Ludwig 525, 14. Riedheim č. v. Ulm, Hans von —, 1021, 45b. Riesenberg (Rizembergh) i. Bóhmen w. v. Teplitz, Boguslaw von —, Bóhm. Baron 502, 40. — Johannes von — s. Švihovský. Riffe, Adam, in Straßburg, Gesandter der Stadt 1027, 1. 1029, 31. 1030, 4. Rigaudi, Wilhelm, Gesandter d. Herzogs v. Savoyen 101, 3; 12; 49%; 544; 561; 18b. 102, 6; 15. 104, 98; 42. 105, 23"; 542,
Strana 1120
1120 Rimini (Ariminum) s. &. v. Ravenna 571, 29b, 579, 2. Vgl. Malatesta. ; — Bartholomeus de. —, Mailünd. Condottiere 341, 21. 342, 4. Rine s, Rhein. Ritterbund in Franken 1000, 8. — der Fürspünger s. dort. — der Gesellschaft mit St. Georgen Schild 198, 8; 46^, 188, 20. 903, 32. 915, 23. 916, 45a, 932, 43a, 962, 37. 964, 10. 967, 43. 968, 28, 1000, 3. 1001, 17. 1020, 31. — Hauptleute 466, 345. 964, 34 ff. Vgl. Stein, Zipplingen. — mit dem Rüden 978, 9. 990, 38. — mit St. Wilhelms Sehild 978, 10. Riviera, Teil d. Tessin-Thales zw. Biasca u. Bellinzona 142, 1. . Riviera di Ponente à. d. Ligur. Küste. 87, 48^; 38b. 321, 45% Robertus, Herr, am Hofe d. Herzogs v. Savoyen 151,36. —, Domherr zu Arras 660, 98. Roche, Graf Humbert de la —, 190, 48», 191, 462, Rochester s. ó. v. London, Bischof Johannes Langdon (episc. Raffensis) 1421-1434: 419, 47*, — Sein Kaplan s. Barnet, Rochetaillée w. v. Langres, Jean IV. de la —, seit 1423 Erzbischof von Rouen, 1429-1437 Erzbischof von Besancon, seit 1426 Kard.-Priester tit. s. Lau- rentii in Lücina (card. Rothomagensis), Vizekanzler der Kurie 146, 35^. 300, 26. 418, 31. 441, 42h, 481, 38^. 484, 38. 486, 38^ ff. 500, 40b. 587,14; 41b. 635, 21. 649, 40a; 41*. 681, 5; 37; 46m, 682, 462. 699, 18. 746, 42b; 48b. 747, 264; 38aff. 844, 42m, 898, 20. 900, 39b. Legat d. Konzils für Italien 900, 45v ff. Vermittler zw. K. Sigmund u, Florenz 702, 40; 41. 703. 705, 9. 706, 32; 41. 707, 13. 739, 28b; 40b, 741, 48a, 744, 42a, 146, 15; 45a; 47m, 747, 22. 752, 264, Vgl. Kaplan, Roterdanns. — Sein Familiaris s. Castiglione. — Sein Bote' 746, 47b; 49b, 747, 26%; 274; Rodenstein (Rotenstain) i.. Hessen s. 6. v. Darmstadt, Hermann von —, Burggraf zu Alzey, kurpfälzischer Rat 239, 12; 15; 17. 240, 28. 241, 30 ff. 242, 1; 7; 12; 13. — Konrad von —, kurpfülzischer Amtmann 239, 39. 240, 6; 15; 17; 401. Roder (wohl Róder v. Dirsburg), Dietrich, in Schwa- ben (?) 965, 26. Rodulphus, Herr, am Hofe d. Herzogs v. Suvoyen 151, 36. Ródern bei Selz i. Ober-ElsaB, die von — (die Róder), 268, 37. Rösler, der, Heinz Zengers u. des von Lichtenegg Knecht 604, 20. Röteln n. v. Lörrach s. Hachberg, Roetven, Johannes de —, püpstl. Leibwüchter 699, 474; 37b. Rogeriis, Christoforus de —, Sekretür d. Kardinals Albergati 200, 29a; 420; 47 a; 49a, Rokisan (Rokizan, Rokyczanum) 6. v. Pilsen, Meister Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Johann von —, in Prag 556, 495, 557, 30, 567, 35. 603, 24a, - Gesandter Prags an d. Konzil 585, 55% 586, 17; 22; 41". 587, 47%, 592, 6; 31. 899, 16; 39%, Desgl. d. Univ, Prag 592, 31. Rokoch, Zieliis, in Frankfurt 275, 42a, Rolhe, wohl am Rolle-PaB à. v. Fleimser Thal 597, 5, Rom, Kaiser und Könige 839, 19; 22, 840, 11; 14; 24; 33MW. Vgl. Konstantin, Octavian, Tarquinius, Trajan, — Konsuln 839, 19, — Bischöfe s. Fabianus. — Rómische Kirche passim. — Schisma, Schismatiker 203, 4. 204, 8. 215, 23. 280, 38. 297, 33. 480, 28. 449, 12. 457, 36. 459, 38. 471, 32. 473, 3. 476, 35u, 489, 46. 524, 26. 531, 16; 27. 616, 20. 625, 34. 634, 7; 12; 38. 644, 16. 655, 36. 659, 18. 668, 25. 669, 14. 683, 30. 685, 3; 22. 688, 13. 689, 4; 12. 691, 2; 34. 696, 17. 760, 29. 774, 91; 9b, 846, 11. Vgl. Böhmen (Hussiten), Griechenland, Russen. — Synoden 654, 9ff, — Synodaldekrete 658, 29; 36. — Ritus 9106, 30; 46; 49. 402, 6; 8. — Kanonisches, geistliches Recht 414, 40; 41. 417, 35. — Pápste allgemein 653, 42. 654, 4. 661, 40. 730, 12. 731, 15. 768, 40". 114, 19^; 185; 88^. 786, 7. 822, 29. 823, 3. — Sylvester L der Heilige 314-335: 828, 9. — Gregor I. der Große 590-604: 373, 41. 632, 40^. 654, 7. — Gregor IL. der Hei- lige 715-731: 828, 9. — Stephan IV. 768-772: 840, 7. — Hadrian I. 772-795: 840, 48. — Leo III. 195-816: 840, 9. — Calixt III. 1168-1178: 419, 53% — Gregor X. 1271-1276: 731, 28. — Cle- mens V. 1305-1314: 425, 30. 730, 15 ff.; 27. 731, 34; 44. — Seine Legaten 730, 16; 18; 27; 29. 731, 34. -— Sein Gesandter an K. Heinrich VIL: 712, 28. — Johann XXII. 1316-1334: 730, 30. — Innocenz VI. 1852-1362: 730, 23; 37. 731, 44; 46. 823, 44. 894, 1; 3; 5; 7. — Seine Legaten 8. Albornoz, Ostia. — Gregor XII. 1406-1415 : 419, 44b. — Sein Neffe s. Corraro. — Alexander V. 1409-1410: 2, 2. — Johann XXIII. 1410-1415: 2, 1. - — Martin V. 1417-1431: 2, 26; 29. 3, 15; 37%; 894 13, 6. 15, 1. 17, 85; 87. 18, 40b. 90, 41. 21, 9. 24, 22, 25, 31b; 46). 99, 26. 30, 2f. 81, 4ff. 32, 3ff. 84, 35. 39, 23. 43, 36; 38. 45, 3. 49, 52m, 50, 5ff.; 3Gaff, 52, 121. 54, 23. 57,24. 58, 16; 50b; 53». 65, 42. 66, 3. 67, 28. 83, 23. 85, 2; 464. 96, 231, 405^. 106, 14. 117, 41. 118, 28. 119, 9. 120, 15. 121, 6. 123, 6. 194, 1; 34. 126, 16. 127, 7. 133, 18; 23; 97; 48a, 134, 13. 144, 18; 20. 164, 47m. 177, 49. 184, 40. 199, 32, 200, 17; 22%; 231; 40a, 201, 24; 42%, 217, 24. 262, 24. 300, 38. 376, 6. 378, 9; 12. 387, 46%. 401, 12. 414, 29. 416, 26. 425, 45b, 430, 24. 507, 2. 528, 37, 541, 22. 616, 34b. 658, 23. 659, 13. 661, 17; 19. 662, 19. 671, 30; 37. 712, 35. 714, 43; 45. .775,:51%, 806, 41. 834, 48%, — Verwandte s. Celano, Colonna. — Gesandter s, Folchi. — Condottiere s. Carillo.
1120 Rimini (Ariminum) s. &. v. Ravenna 571, 29b, 579, 2. Vgl. Malatesta. ; — Bartholomeus de. —, Mailünd. Condottiere 341, 21. 342, 4. Rine s, Rhein. Ritterbund in Franken 1000, 8. — der Fürspünger s. dort. — der Gesellschaft mit St. Georgen Schild 198, 8; 46^, 188, 20. 903, 32. 915, 23. 916, 45a, 932, 43a, 962, 37. 964, 10. 967, 43. 968, 28, 1000, 3. 1001, 17. 1020, 31. — Hauptleute 466, 345. 964, 34 ff. Vgl. Stein, Zipplingen. — mit dem Rüden 978, 9. 990, 38. — mit St. Wilhelms Sehild 978, 10. Riviera, Teil d. Tessin-Thales zw. Biasca u. Bellinzona 142, 1. . Riviera di Ponente à. d. Ligur. Küste. 87, 48^; 38b. 321, 45% Robertus, Herr, am Hofe d. Herzogs v. Savoyen 151,36. —, Domherr zu Arras 660, 98. Roche, Graf Humbert de la —, 190, 48», 191, 462, Rochester s. ó. v. London, Bischof Johannes Langdon (episc. Raffensis) 1421-1434: 419, 47*, — Sein Kaplan s. Barnet, Rochetaillée w. v. Langres, Jean IV. de la —, seit 1423 Erzbischof von Rouen, 1429-1437 Erzbischof von Besancon, seit 1426 Kard.-Priester tit. s. Lau- rentii in Lücina (card. Rothomagensis), Vizekanzler der Kurie 146, 35^. 300, 26. 418, 31. 441, 42h, 481, 38^. 484, 38. 486, 38^ ff. 500, 40b. 587,14; 41b. 635, 21. 649, 40a; 41*. 681, 5; 37; 46m, 682, 462. 699, 18. 746, 42b; 48b. 747, 264; 38aff. 844, 42m, 898, 20. 900, 39b. Legat d. Konzils für Italien 900, 45v ff. Vermittler zw. K. Sigmund u, Florenz 702, 40; 41. 703. 705, 9. 706, 32; 41. 707, 13. 739, 28b; 40b, 741, 48a, 744, 42a, 146, 15; 45a; 47m, 747, 22. 752, 264, Vgl. Kaplan, Roterdanns. — Sein Familiaris s. Castiglione. — Sein Bote' 746, 47b; 49b, 747, 26%; 274; Rodenstein (Rotenstain) i.. Hessen s. 6. v. Darmstadt, Hermann von —, Burggraf zu Alzey, kurpfälzischer Rat 239, 12; 15; 17. 240, 28. 241, 30 ff. 242, 1; 7; 12; 13. — Konrad von —, kurpfülzischer Amtmann 239, 39. 240, 6; 15; 17; 401. Roder (wohl Róder v. Dirsburg), Dietrich, in Schwa- ben (?) 965, 26. Rodulphus, Herr, am Hofe d. Herzogs v. Suvoyen 151, 36. Ródern bei Selz i. Ober-ElsaB, die von — (die Róder), 268, 37. Rösler, der, Heinz Zengers u. des von Lichtenegg Knecht 604, 20. Röteln n. v. Lörrach s. Hachberg, Roetven, Johannes de —, püpstl. Leibwüchter 699, 474; 37b. Rogeriis, Christoforus de —, Sekretür d. Kardinals Albergati 200, 29a; 420; 47 a; 49a, Rokisan (Rokizan, Rokyczanum) 6. v. Pilsen, Meister Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Johann von —, in Prag 556, 495, 557, 30, 567, 35. 603, 24a, - Gesandter Prags an d. Konzil 585, 55% 586, 17; 22; 41". 587, 47%, 592, 6; 31. 899, 16; 39%, Desgl. d. Univ, Prag 592, 31. Rokoch, Zieliis, in Frankfurt 275, 42a, Rolhe, wohl am Rolle-PaB à. v. Fleimser Thal 597, 5, Rom, Kaiser und Könige 839, 19; 22, 840, 11; 14; 24; 33MW. Vgl. Konstantin, Octavian, Tarquinius, Trajan, — Konsuln 839, 19, — Bischöfe s. Fabianus. — Rómische Kirche passim. — Schisma, Schismatiker 203, 4. 204, 8. 215, 23. 280, 38. 297, 33. 480, 28. 449, 12. 457, 36. 459, 38. 471, 32. 473, 3. 476, 35u, 489, 46. 524, 26. 531, 16; 27. 616, 20. 625, 34. 634, 7; 12; 38. 644, 16. 655, 36. 659, 18. 668, 25. 669, 14. 683, 30. 685, 3; 22. 688, 13. 689, 4; 12. 691, 2; 34. 696, 17. 760, 29. 774, 91; 9b, 846, 11. Vgl. Böhmen (Hussiten), Griechenland, Russen. — Synoden 654, 9ff, — Synodaldekrete 658, 29; 36. — Ritus 9106, 30; 46; 49. 402, 6; 8. — Kanonisches, geistliches Recht 414, 40; 41. 417, 35. — Pápste allgemein 653, 42. 654, 4. 661, 40. 730, 12. 731, 15. 768, 40". 114, 19^; 185; 88^. 786, 7. 822, 29. 823, 3. — Sylvester L der Heilige 314-335: 828, 9. — Gregor I. der Große 590-604: 373, 41. 632, 40^. 654, 7. — Gregor IL. der Hei- lige 715-731: 828, 9. — Stephan IV. 768-772: 840, 7. — Hadrian I. 772-795: 840, 48. — Leo III. 195-816: 840, 9. — Calixt III. 1168-1178: 419, 53% — Gregor X. 1271-1276: 731, 28. — Cle- mens V. 1305-1314: 425, 30. 730, 15 ff.; 27. 731, 34; 44. — Seine Legaten 730, 16; 18; 27; 29. 731, 34. -— Sein Gesandter an K. Heinrich VIL: 712, 28. — Johann XXII. 1316-1334: 730, 30. — Innocenz VI. 1852-1362: 730, 23; 37. 731, 44; 46. 823, 44. 894, 1; 3; 5; 7. — Seine Legaten 8. Albornoz, Ostia. — Gregor XII. 1406-1415 : 419, 44b. — Sein Neffe s. Corraro. — Alexander V. 1409-1410: 2, 2. — Johann XXIII. 1410-1415: 2, 1. - — Martin V. 1417-1431: 2, 26; 29. 3, 15; 37%; 894 13, 6. 15, 1. 17, 85; 87. 18, 40b. 90, 41. 21, 9. 24, 22, 25, 31b; 46). 99, 26. 30, 2f. 81, 4ff. 32, 3ff. 84, 35. 39, 23. 43, 36; 38. 45, 3. 49, 52m, 50, 5ff.; 3Gaff, 52, 121. 54, 23. 57,24. 58, 16; 50b; 53». 65, 42. 66, 3. 67, 28. 83, 23. 85, 2; 464. 96, 231, 405^. 106, 14. 117, 41. 118, 28. 119, 9. 120, 15. 121, 6. 123, 6. 194, 1; 34. 126, 16. 127, 7. 133, 18; 23; 97; 48a, 134, 13. 144, 18; 20. 164, 47m. 177, 49. 184, 40. 199, 32, 200, 17; 22%; 231; 40a, 201, 24; 42%, 217, 24. 262, 24. 300, 38. 376, 6. 378, 9; 12. 387, 46%. 401, 12. 414, 29. 416, 26. 425, 45b, 430, 24. 507, 2. 528, 37, 541, 22. 616, 34b. 658, 23. 659, 13. 661, 17; 19. 662, 19. 671, 30; 37. 712, 35. 714, 43; 45. .775,:51%, 806, 41. 834, 48%, — Verwandte s. Celano, Colonna. — Gesandter s, Folchi. — Condottiere s. Carillo.
Strana 1121
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Rom, Eugen IV. (Gabriele Condulmero) geb. ca. 1883, Papst 1431-1447: 81, 46". 96, 98». 127, 44v. 130, 6. 132, 7. 184, 15: 135, 23; 33. 136, 10; 13. 137, 2; 4. 138, 15; 20. 142, 18; 36b. 144, 108. 145. 146. 147, 94); 311; ЭТ); 481; 484; 48 b. 164, G; 12. 178, 5. 179, 4. 183, 4. 184, 5; 6. 192, 28. 195, 30. 197, 44 ff. 199-227 passim. 234, 39%, 243, 44", 260, 14. 261-265 passim. 269, 39. 282, 11. 283, 29%; 31%. 285, 90b. 289, 25; 27. 290, 3; 5; 20. 291, 35». 292, 45b; 50b. 296, 29. 297-312 passim. 329, 21. 338, 47b, 343. 348, 22. 370, 25; 26. 371, 80It. 372, 1. 873, 8.. 374, 33. 875, 7; 22; 27; 42a, 377-465 passim. 468, 21. 471-495 passim. 498-514 passim. 523, 51; 41», 528, 37. 580,9; 13. 531, 7; 8. 582, 14; 36. 534, 25b. 539, 20ff. 541, 13 ff. 545, 40. 552, 29, 560, 9; 352; 29b; 36b; 37b. 571-579 passim. 581, 8; 38ff.; 46%, 582, 4; 9; 16; 46. 586, 8. 612, 48^, 613-638 passim. 642, 20. 643-649 passim. 651, 18. 656-671 passim. 681,25; 39^; 44b, 682- 700 passim. 703. 704. 715, 34a; 381; 482, 716- 721 passim. 728, 39%, 729, 50dff.; 42bff 788, 49b, 740, 27; 34. 742, 3. 744, 10; 41. 749-816 passim. 819-830 passim. 835, 19. 836,4. 839,29; 31; 33; 46. 841-847 passim. 865, 27. 898, 19. 899, 50b, 901, 2; 37b; 44b. 902, 22. 909, 11. 910, 6. 914, 39. 932, 18. 963, 33. 967, 13. 987, 39. 988, 20. 1012, 16. 1014, 33. Vgl. Pfarrer, — Sein Vater Angelo, T 1395: 414, 22. 417, 32. — Sein Bruder (wohl Simone, Vater des Kard.-Küm- merers Francesco Condulmero) 414, 22. — Seine Wahl 430, 21. 431, 21. 516, 4. 637, 40. — Wahl- kapitulation 661, 485. — Hofstaat, Gefolge 732, 31; 41. — Majordomus s. Conti. — Kämmerer 825, 4. — Kubikulare s. Berg, Ceparelli, Forli, Franciscus, Ludovicus, Monza, Saluzzo. — Fami- liaris 214, 2. — Leibwächter 628, 495. Vgl. Bra- bant, Dos, Ely, Gilettus, Laude, Roetven. — Deren Vorgesetzte 628, 50b. — Kardinile, Kardinalskolleg 24, 46 b, 25, 44b; 500, 133, 23. 136, 10. 138, 15. 145, 24. 146, 6; 12; 33a; 28b; 29b, 200, 48b, 203, 1. 211, 40; 46. 213, 56a, 215, 1. 222, 1. 224, 30. 297, 34. 304, 13; 21. 305, 25; 31; 39. 309, 42a, 330, 16. 371, 30; 32. 874, 34. 377, 27. 382, 19. 387, 10; 27% 388, GT. 390, 4ff.; 12. 893, 29. 394, 19. 395, 35. 401, 5; 45^; 46"; 44v, 404, 13; 40ff. 405, 14. 406, 18; 283; 24; 44b; 48». 407, 3. 409, 42^, 414, 10; 35; 44. 416, 11; 20. 418, 3. 424, 12; 30. 425, 32. 427, 10; 34. 428, 10; 14. 430, 1. 431, 18; 39. 433, 14. 435, 38. 436, 45b. 437, 15. 438, 24. 439, 23; 39. 440, 8. 441, 4; 16; 45a, 445, 40b, 446, 44. 451, 29. 452, 41. 453, 99; 34. 454, 8. 455, 11. 458, 10; 14; 16. 462, 38. 464, 18. 468, 22. 473, 20. 476, 13. 480, 95. 481, 8. 488, 25; 26. 489, 3; 6. 500, 19. 505, 37. 507, 28. 513, 30. 579, 10. 583, 20. 587, 18. 620, 7; 41a; 47m, 621, 5; 42%, 630, 3. 636, 2; 11. 637, 39. 657, 3. 658, 17; 34; 43. 661, 26; 41. 662, 1; 2; 5; 8; 31. 664, 2. 667, 7. 668, 11. 672, 3. 1121 698, 25. 718, 3; 26*. 129, 15; 50^. 758, 5. 771, 40*; 40b, 772, 212; 41^; 21b. 782, 8. 783, 24, 192, 99; 94. 829, 32; 33. 844, 41a. 865, 28. Vgl. Albergati, Alleman, Capraniea, Carillo, Casa- nova, Casini, Castiglione, Cervantes, Cesarini, Co- lonna, Condulmero, Conti, Corraro, Fillastre, Foix, Kapline, Lusignan, S. Marco, Mella, Monfort, Or- sini, Ostia, Porta, Ram, Rochetaillée, Winchester, Zabarella. — Ihre Umgebung 394, 36. — Pro- kuratoren im Konzil 441, 46%, 442, 4baff, — Kardinaldiakonen 824, 28. — Deren Prior 824, 34, 825, 26. — Konklave 145, 26. 661, 40. Rom, Päpstliche Legaten 636, 3. 712, 21. 770, 6a; 212; 22a, Gb; Tb, 22b, 776, 27%, Vgl. Carillo, Ca- stiglione, Cesarini, Conti, Corraro, Foix, Monfort, Orsini, Ostia, Ram. — Gesandte an Kard, Cesarini s. Piscia. — Desgl. nach England s. Ceparelli. — Desgl. an Florenz s. Cervia, Ludwig, Mella, Mon- reale. — Desgl. in d. Konzil 299, 2. 301, 6. Vgl. Antonio, Ceparelli, Cervia, Colossi, Condulmero, Em- brun, Ludwig, Maguelone, Mella, Monreale, Parenzo, Spalato, Tarent. — Desgl. an d. Vizepriisidenten in Basel s. Gerardus. — Desgl. an Siena s. Cervia, Ludwig, Mella, Monreale. — Desgl. an K. Sig- mund 211, 3. 212, 6. Vgl. Condulmero, Conti, Ludwig, Lugo, Maguelone, Monfort, Monreale, Or- sini, Pontano, Roselli, Sierck, Tarent, Varano. — Boten 210, 46b. 297, 20. 411, 50b. 422, 3. 616, 484; 514, 787, 29. 788, b. — Liufer 718, 37a, 787, 17; 49); 31%; 34b; 838b, —. Condottieri 310, 14. 427, 11; 18. 429, 44. 447, 18; 29. Vgl. Acquapendente, Brandolinus, Carillo, Cotignola, Ermolaus, Farnese, Fortebraccio, Gattamellata, Tollentino. — Päpstl. Truppen 305, 41%, 307, 13. 343, 7. 349, 30. 497, 12. 429, 44. 434, 3. 439, 6. 446, 35. 449, 16. 455, 14. 460, 15. 461, 28". 473, 22. 486, 29. 489, 26; 32. 500, 15. 503, 85. 509, 17. 510, 36. 539, 32. 541, 29. 675, 3. 102, 27. 754, 16. 758, 23. 159, 3b. 189, 31. 839, 29. Kurie, Kurialen, Kurtisanen (Romana curia, hof zu Rom) 20, 41. 30, 24. 32, 2; 48%. 85, 9. 122, 32b, 133, 15; 27. 144, 26. 145, 20. 140, 8ff. 147, 10. 148, 10; 35. 222, 7. 281, 35; 36. 296, 21ff. 297, 7; 13 f.; 29. 299, 22; 24. 301, 3. 305, 29. 308, 30; 51% 309, 8; 15; 20. 310, 19, 313, 17. 371, 19. 374, 14ff. 380, 46b. 384, 53a, 385, 3; 12; 38. 386, 10. 387, 16; 39% 389, 2; 4; 11; 13. 390, 4; 18. 394, 19. 407, 21. 411, 22. 412, 422, 418, 26^. 418, 6. 419, 48». 492, 17. 494, 19. 483, 18; 44. 489, 21; 37. 440, 16. 447, 2. 465, 8. 479, 49. 479, 7. 480, 98. 481, 26; 36». 490, 11. 503, 36. 518, 9. 574, 19. 577, 14. 618, 30. 620, 6ff. 621, 25; 41m. 623, 4ff. 626, 23. 630, 3. 636, 14. 647, 13. 657, 4; 13. 658, 53%, 662, 8; 12. G64, 5ff. 668, 3; 9; 48). 682, 4. 691, 16. 722, 35; 48. 728, 5ff. 739, 43 b, 744, 41. 753, 87b. 761, 2; 13. 792, b2a. 802, 16. 821, 20. 822, 3. 846, 11; 12; 14; 25». 847, 30. 901, 21. Vgl. Pfaffen, Pfarrhof. — Kurialen Deut- scher Nation 419, 467. — Prülaten 894, 88. 427,
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Rom, Eugen IV. (Gabriele Condulmero) geb. ca. 1883, Papst 1431-1447: 81, 46". 96, 98». 127, 44v. 130, 6. 132, 7. 184, 15: 135, 23; 33. 136, 10; 13. 137, 2; 4. 138, 15; 20. 142, 18; 36b. 144, 108. 145. 146. 147, 94); 311; ЭТ); 481; 484; 48 b. 164, G; 12. 178, 5. 179, 4. 183, 4. 184, 5; 6. 192, 28. 195, 30. 197, 44 ff. 199-227 passim. 234, 39%, 243, 44", 260, 14. 261-265 passim. 269, 39. 282, 11. 283, 29%; 31%. 285, 90b. 289, 25; 27. 290, 3; 5; 20. 291, 35». 292, 45b; 50b. 296, 29. 297-312 passim. 329, 21. 338, 47b, 343. 348, 22. 370, 25; 26. 371, 80It. 372, 1. 873, 8.. 374, 33. 875, 7; 22; 27; 42a, 377-465 passim. 468, 21. 471-495 passim. 498-514 passim. 523, 51; 41», 528, 37. 580,9; 13. 531, 7; 8. 582, 14; 36. 534, 25b. 539, 20ff. 541, 13 ff. 545, 40. 552, 29, 560, 9; 352; 29b; 36b; 37b. 571-579 passim. 581, 8; 38ff.; 46%, 582, 4; 9; 16; 46. 586, 8. 612, 48^, 613-638 passim. 642, 20. 643-649 passim. 651, 18. 656-671 passim. 681,25; 39^; 44b, 682- 700 passim. 703. 704. 715, 34a; 381; 482, 716- 721 passim. 728, 39%, 729, 50dff.; 42bff 788, 49b, 740, 27; 34. 742, 3. 744, 10; 41. 749-816 passim. 819-830 passim. 835, 19. 836,4. 839,29; 31; 33; 46. 841-847 passim. 865, 27. 898, 19. 899, 50b, 901, 2; 37b; 44b. 902, 22. 909, 11. 910, 6. 914, 39. 932, 18. 963, 33. 967, 13. 987, 39. 988, 20. 1012, 16. 1014, 33. Vgl. Pfarrer, — Sein Vater Angelo, T 1395: 414, 22. 417, 32. — Sein Bruder (wohl Simone, Vater des Kard.-Küm- merers Francesco Condulmero) 414, 22. — Seine Wahl 430, 21. 431, 21. 516, 4. 637, 40. — Wahl- kapitulation 661, 485. — Hofstaat, Gefolge 732, 31; 41. — Majordomus s. Conti. — Kämmerer 825, 4. — Kubikulare s. Berg, Ceparelli, Forli, Franciscus, Ludovicus, Monza, Saluzzo. — Fami- liaris 214, 2. — Leibwächter 628, 495. Vgl. Bra- bant, Dos, Ely, Gilettus, Laude, Roetven. — Deren Vorgesetzte 628, 50b. — Kardinile, Kardinalskolleg 24, 46 b, 25, 44b; 500, 133, 23. 136, 10. 138, 15. 145, 24. 146, 6; 12; 33a; 28b; 29b, 200, 48b, 203, 1. 211, 40; 46. 213, 56a, 215, 1. 222, 1. 224, 30. 297, 34. 304, 13; 21. 305, 25; 31; 39. 309, 42a, 330, 16. 371, 30; 32. 874, 34. 377, 27. 382, 19. 387, 10; 27% 388, GT. 390, 4ff.; 12. 893, 29. 394, 19. 395, 35. 401, 5; 45^; 46"; 44v, 404, 13; 40ff. 405, 14. 406, 18; 283; 24; 44b; 48». 407, 3. 409, 42^, 414, 10; 35; 44. 416, 11; 20. 418, 3. 424, 12; 30. 425, 32. 427, 10; 34. 428, 10; 14. 430, 1. 431, 18; 39. 433, 14. 435, 38. 436, 45b. 437, 15. 438, 24. 439, 23; 39. 440, 8. 441, 4; 16; 45a, 445, 40b, 446, 44. 451, 29. 452, 41. 453, 99; 34. 454, 8. 455, 11. 458, 10; 14; 16. 462, 38. 464, 18. 468, 22. 473, 20. 476, 13. 480, 95. 481, 8. 488, 25; 26. 489, 3; 6. 500, 19. 505, 37. 507, 28. 513, 30. 579, 10. 583, 20. 587, 18. 620, 7; 41a; 47m, 621, 5; 42%, 630, 3. 636, 2; 11. 637, 39. 657, 3. 658, 17; 34; 43. 661, 26; 41. 662, 1; 2; 5; 8; 31. 664, 2. 667, 7. 668, 11. 672, 3. 1121 698, 25. 718, 3; 26*. 129, 15; 50^. 758, 5. 771, 40*; 40b, 772, 212; 41^; 21b. 782, 8. 783, 24, 192, 99; 94. 829, 32; 33. 844, 41a. 865, 28. Vgl. Albergati, Alleman, Capraniea, Carillo, Casa- nova, Casini, Castiglione, Cervantes, Cesarini, Co- lonna, Condulmero, Conti, Corraro, Fillastre, Foix, Kapline, Lusignan, S. Marco, Mella, Monfort, Or- sini, Ostia, Porta, Ram, Rochetaillée, Winchester, Zabarella. — Ihre Umgebung 394, 36. — Pro- kuratoren im Konzil 441, 46%, 442, 4baff, — Kardinaldiakonen 824, 28. — Deren Prior 824, 34, 825, 26. — Konklave 145, 26. 661, 40. Rom, Päpstliche Legaten 636, 3. 712, 21. 770, 6a; 212; 22a, Gb; Tb, 22b, 776, 27%, Vgl. Carillo, Ca- stiglione, Cesarini, Conti, Corraro, Foix, Monfort, Orsini, Ostia, Ram. — Gesandte an Kard, Cesarini s. Piscia. — Desgl. nach England s. Ceparelli. — Desgl. an Florenz s. Cervia, Ludwig, Mella, Mon- reale. — Desgl. in d. Konzil 299, 2. 301, 6. Vgl. Antonio, Ceparelli, Cervia, Colossi, Condulmero, Em- brun, Ludwig, Maguelone, Mella, Monreale, Parenzo, Spalato, Tarent. — Desgl. an d. Vizepriisidenten in Basel s. Gerardus. — Desgl. an Siena s. Cervia, Ludwig, Mella, Monreale. — Desgl. an K. Sig- mund 211, 3. 212, 6. Vgl. Condulmero, Conti, Ludwig, Lugo, Maguelone, Monfort, Monreale, Or- sini, Pontano, Roselli, Sierck, Tarent, Varano. — Boten 210, 46b. 297, 20. 411, 50b. 422, 3. 616, 484; 514, 787, 29. 788, b. — Liufer 718, 37a, 787, 17; 49); 31%; 34b; 838b, —. Condottieri 310, 14. 427, 11; 18. 429, 44. 447, 18; 29. Vgl. Acquapendente, Brandolinus, Carillo, Cotignola, Ermolaus, Farnese, Fortebraccio, Gattamellata, Tollentino. — Päpstl. Truppen 305, 41%, 307, 13. 343, 7. 349, 30. 497, 12. 429, 44. 434, 3. 439, 6. 446, 35. 449, 16. 455, 14. 460, 15. 461, 28". 473, 22. 486, 29. 489, 26; 32. 500, 15. 503, 85. 509, 17. 510, 36. 539, 32. 541, 29. 675, 3. 102, 27. 754, 16. 758, 23. 159, 3b. 189, 31. 839, 29. Kurie, Kurialen, Kurtisanen (Romana curia, hof zu Rom) 20, 41. 30, 24. 32, 2; 48%. 85, 9. 122, 32b, 133, 15; 27. 144, 26. 145, 20. 140, 8ff. 147, 10. 148, 10; 35. 222, 7. 281, 35; 36. 296, 21ff. 297, 7; 13 f.; 29. 299, 22; 24. 301, 3. 305, 29. 308, 30; 51% 309, 8; 15; 20. 310, 19, 313, 17. 371, 19. 374, 14ff. 380, 46b. 384, 53a, 385, 3; 12; 38. 386, 10. 387, 16; 39% 389, 2; 4; 11; 13. 390, 4; 18. 394, 19. 407, 21. 411, 22. 412, 422, 418, 26^. 418, 6. 419, 48». 492, 17. 494, 19. 483, 18; 44. 489, 21; 37. 440, 16. 447, 2. 465, 8. 479, 49. 479, 7. 480, 98. 481, 26; 36». 490, 11. 503, 36. 518, 9. 574, 19. 577, 14. 618, 30. 620, 6ff. 621, 25; 41m. 623, 4ff. 626, 23. 630, 3. 636, 14. 647, 13. 657, 4; 13. 658, 53%, 662, 8; 12. G64, 5ff. 668, 3; 9; 48). 682, 4. 691, 16. 722, 35; 48. 728, 5ff. 739, 43 b, 744, 41. 753, 87b. 761, 2; 13. 792, b2a. 802, 16. 821, 20. 822, 3. 846, 11; 12; 14; 25». 847, 30. 901, 21. Vgl. Pfaffen, Pfarrhof. — Kurialen Deut- scher Nation 419, 467. — Prülaten 894, 88. 427,
Strana 1122
1122 Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 10. 480, 1. 455, 11. 500, 30. 620, 24. 657, 3; 12. 658, 52a, 664, 3. 668, 41% 729, 514. 771, 404; 40b. 772, 21^; 21b. 786, 43b. — Bischófe 668,41. 824,27. — Presbyter 824, 28. — Deren Prior 825, 27. — Diakone 826, 13. — Subdiakone 824, 29; 35. 827, 41. 829, 33. Vgl. Mella, Planta. — Deren Prior 827, 41. 898, 4; 5. — Akoluthen 824, 29. — Kapline 829, 34. — Ka- pelle 733, 14. — Kantoren 824, 29. 826, 16. 829, 33. — Ihr Primicerius 826, 16. 829, 33. — Ba- silicarii u. Regionarii 829, 33. — Advokaten 620, 24. Vgl. Mella, Monreale, Planta, Rosellis. — Uditori 620, 21. 729, 30. Vgl. Monreale, Nardi, Pontano, Prato, Udine, Walling. — Notare s. Ge- rardus, Lambardis, Perugia. — Beamte, allgemocin 394, 38. 668, 14. 846, 8. — Konzilspartei an d. Kurie 133, 9. 439, 24. 464, 18. -- Generalkonsi- storium 621, 35; 45*. 660, 32. 681, 26. 764,18; 14; 23. 770, 19b. 773, 18; 48%. 778, 27. 779, 25. 780, 8. 782, 11; 15. 783, 38. 804, 18. — Konsistorialadvokaten s. Perugia, Roselli. — Dekan der Rota s. Ingbirami. — Kanzlei 620, 28. — Kanzleibeamte s, Bossi, Callio, Carbonibus, Cincius, Garisendis, Garsio, Imola, Luschis, Nursia, Orto, Pisis, Tintus, Viterbo. — Vizekanzler s. Roche- taillée, — Protonotare 620, 24. Vgl. Cunilli, Or- sini, Sierek, Stuhlweifenburg. — Sekretüre s. Florencia, Laugusco, Poggio, Rustici. — Skriptoren s. Elrop, Galbardus, Goswinus, Mota, Reate, Schonaw, Valencia. — Kopisten 147, 805. — Pipst- liche Finanzen 145, 3. — Pápstliche Kammer, Kasse 715, 46b. 716, 22v; 29b, 718, 982. 785, 6. 839, 47b, — Kardinalkimmerer s. Condulmero, — Thesaurare s. Arbe, Mazzatosti, Parenzo. — De- posiłar s. Boscoli. — Kollektoren s. Bogel, Obizzi. — Subkollektor 622, 36 b, Rom, Kirchenstaat (dominium ecclesie, patrimonium, terra s. Petri) 138, 13. 289, 28. 309, 10. 313, 17. 343, 8. 349, 11; 16; 18; 20; 50% 350, 5; 8. 427, 12. 431, 31; 40. 454, 10; 11. 461, 332; 40^. 499, 15. 501, 12. 578, 22; 26. 579, 9. 619, 25. 637, 41. 662, 13. 702, 29. 720, 29b. 722, 39. 754, 22; 32; 49b, 758, 22. 771, 892; 43"; 39b; 43b, 772, 92^; 244; 30"; 925; 94b; 30b, 773, 9. 786, 29. 787, 27. 789, 6; 11. 802, 7. 804, 4. 805, 44b, 809, 25. 823, 2M. 847, 3. — Türsten, Magnaten, Nobili 578, 21. 824, 29; 30. — Civil- und Militärbehörden 786, 24. — Beamte, Mini- sterialen 824, 30. 829, 34. — Unterthanen, Va- sallon 461, 10; 11. 772, 33a; 33b. 823, 19. — Reichsunterthanen 463, 36bff. — Parteiginger K. Sigmunds u. d. Konzils 578, 21; 26; — Gegner Papst Eugens 754, 49^, — Gouverneur in Bologna s. Dandolo. — Reichsbesitz 463, 31b; 329b. — Schlósser, Stüdte 471, 442. 579, 1; 6. — Reichs- rechte 468, 31b, — Stadt und ihre Bewohner 2,12; 24, 3,52%; 335. 4, 0. 15, 15; 462. 17, 9. 18, 22. 25, 27; 52"; 34b, 26, 8. 81, 7; 14; 39^; 46*. 32, 8; 10; 415. 35, 13. 45, 45%. 49, 521, 59, 19; 14; 38; 42. 62, 18; 21. 65, 16. 67, 26. 68, 13. 70, 17. 71, 26. 72, 7. 74, 37. TT, 32. 80, 11. 84, 4. 85, 31; 37. 87, 42b, 91, 14; 16; 24. 96, 19. 105, 27%. 109, 7. 111, 5. 112, 21. 117, b. 122, 46a, 124, 3; 36; 46b, 126, 43a; 20% 138, 12; 21; 35%; 40b, 135, 36. 145, 23; 29. 146, 5; 26«; 30«, 147, 13. 150, 40a, 154, 40%. 170, 42. 171, 2; 34. 197, 41a. 198, 2. 199, 2; 25. 200, 29a; 481; 27b; 48b, 201, 14. 202, 40b. 209, 38^ ff. 210, 3. 211, 3. 223, 31. 224, 31. 225, 7. 232, 2. 234, 98b, 235, 35b. 236, 421. 250, 37. 257, 20%, 270, 11; 38. 274, 33. 280, 22; 48b, 281, 4. 284, 14. 290, 9; 10. 291, 404, 292, 38b, 295, 24. 296, 2; 10ff.; 472, 298, 33; 35. 299-305 passim. 307, 11; 16; 46". 308, 26; 46b, 310, 16; 362; 32b, 312, 6; 424. 313, 17. 318, 9. 329, 23. 330, 412; 44b. 332, 18. 339, 13. 343, 2; 10; 28. 345, 13. 349, 17; 40b. 350, 4. 357, 29. 359, 33b. 370, 43%; 47b. 371, 10; 20; 30; 33. 372, 5; 41. 375, 19; 28; 29; 32; 37. 378, 2. 382, 20; 23. 384, 1; 4. 385, 24. 387, 241; 32b. 388, 5; 7; 33. 390, 1; 8. 394, 18; 23. 395, 33. 396, 11. 407, 1; 6; 8. 408, 409, 2ff.; 18. 410, 14; 17. 411, 26%, 419, 22; 25. 413, 7; 254; 23b; 54%, 414, 3. 415, 11. 417, 6. 419, 11. 420, 11; 13; 38. 421, 18; 24. 424, 5; 25; 40°, 425, 7. 427, 8; 29. 428, 22. 429, 26. 430, 30. 431, 20. 433, 9; 12. 435, 41. 436, 35. 437, 14. 438, 21; 25. 439, 24. 440, 7; 8; 18. 441, 12; 17; 19; 40b. 442, 14; 26; 29; 49b. 444, 29. 445, 17. 446, 9; 81. 447, 3; 4. 448, 35. 450, 35% 451, 42%, 453, 39. 454, 9; 13. 456, 12; 44%, 458, 41. 462, 23. 464, 16; 18. 471, 20. 472, 33. 473, 36. 475, 12; 14; 38. 477, 26; 43°, 478, 30; 33; 43. 480-488 passim. 489, 8. 492, 13; 39. 493, 17. 494, 28. 497, 5. 498, 33; 44. 499-513 passim. 519, 11. 540, 8. 5465, 40. 560, 47^. 563, 49. 572, 19; 20. 575, 17; 94. 577, 2. 578, 4. 587, 23. 610, 16. 613, 24^; 27^; 414 615, 14. 616, 43b; 45b, 618, 31. 619. 620, 5; 8; 12. 623, 6; 9. 625, 29. 626, 391. 628, .34b; 45%, 629, 32a, 632, 29; 32, 636, 14. 639, 9. 642, 20. 643, 2; 38; 42%, 645, 19. 646, 24. 648, 9; 24. 649, 3; 41% 658,7; 16; 45; 524; 49b. 660, 2. 663, 12; 27; 51%. 664, 5; 18. 665, 6; 33. 666, 35. 668, 5; 8; 13ff.; 33%; 48bff. 673, 28. 674, 11. 681, 27. 682, 4; 18. 683, 8. 690, 16. 691, 29. 698, 37; 43b. 694, 1. 696, 33. 698, 1; 6. 699, 19. 700, 10; 38; 39. 704, 46%. 710-723 passim. 726, 5; 47. 728,14; 17; 20; 21; 34; 35. 129, 9; 46". 730, 12. 731, b. 732, 29. 734, 85; 40b; 43b. 736, 7. 789, 7; 10; 21b; 24b, 742, 5. 745, 35a. 746, 43b; 50b, 747, 29^; 44"; 484. 749, 17. 753, 45; 39b; 44b; 59b, 756, 51%, 758-795 passim. 801, 44*. 805, 3l. 808, 21. 810, 4; 481, 811-822 passim. 829-847 passim. 901,25; 27; 31; 45". 1035,46». — Prü- fekt 824, 22. 829, 34. Vgl. Vico. — Regierung, Behórden 371, 10. 839, 14 ff. — Senat, Senatoren 729, 49a. 818, 3. 824, 23. 829, 35. 840, 12; 14. 841, 10. — Konservatoren und Vorsteher der
1122 Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 10. 480, 1. 455, 11. 500, 30. 620, 24. 657, 3; 12. 658, 52a, 664, 3. 668, 41% 729, 514. 771, 404; 40b. 772, 21^; 21b. 786, 43b. — Bischófe 668,41. 824,27. — Presbyter 824, 28. — Deren Prior 825, 27. — Diakone 826, 13. — Subdiakone 824, 29; 35. 827, 41. 829, 33. Vgl. Mella, Planta. — Deren Prior 827, 41. 898, 4; 5. — Akoluthen 824, 29. — Kapline 829, 34. — Ka- pelle 733, 14. — Kantoren 824, 29. 826, 16. 829, 33. — Ihr Primicerius 826, 16. 829, 33. — Ba- silicarii u. Regionarii 829, 33. — Advokaten 620, 24. Vgl. Mella, Monreale, Planta, Rosellis. — Uditori 620, 21. 729, 30. Vgl. Monreale, Nardi, Pontano, Prato, Udine, Walling. — Notare s. Ge- rardus, Lambardis, Perugia. — Beamte, allgemocin 394, 38. 668, 14. 846, 8. — Konzilspartei an d. Kurie 133, 9. 439, 24. 464, 18. -- Generalkonsi- storium 621, 35; 45*. 660, 32. 681, 26. 764,18; 14; 23. 770, 19b. 773, 18; 48%. 778, 27. 779, 25. 780, 8. 782, 11; 15. 783, 38. 804, 18. — Konsistorialadvokaten s. Perugia, Roselli. — Dekan der Rota s. Ingbirami. — Kanzlei 620, 28. — Kanzleibeamte s, Bossi, Callio, Carbonibus, Cincius, Garisendis, Garsio, Imola, Luschis, Nursia, Orto, Pisis, Tintus, Viterbo. — Vizekanzler s. Roche- taillée, — Protonotare 620, 24. Vgl. Cunilli, Or- sini, Sierek, Stuhlweifenburg. — Sekretüre s. Florencia, Laugusco, Poggio, Rustici. — Skriptoren s. Elrop, Galbardus, Goswinus, Mota, Reate, Schonaw, Valencia. — Kopisten 147, 805. — Pipst- liche Finanzen 145, 3. — Pápstliche Kammer, Kasse 715, 46b. 716, 22v; 29b, 718, 982. 785, 6. 839, 47b, — Kardinalkimmerer s. Condulmero, — Thesaurare s. Arbe, Mazzatosti, Parenzo. — De- posiłar s. Boscoli. — Kollektoren s. Bogel, Obizzi. — Subkollektor 622, 36 b, Rom, Kirchenstaat (dominium ecclesie, patrimonium, terra s. Petri) 138, 13. 289, 28. 309, 10. 313, 17. 343, 8. 349, 11; 16; 18; 20; 50% 350, 5; 8. 427, 12. 431, 31; 40. 454, 10; 11. 461, 332; 40^. 499, 15. 501, 12. 578, 22; 26. 579, 9. 619, 25. 637, 41. 662, 13. 702, 29. 720, 29b. 722, 39. 754, 22; 32; 49b, 758, 22. 771, 892; 43"; 39b; 43b, 772, 92^; 244; 30"; 925; 94b; 30b, 773, 9. 786, 29. 787, 27. 789, 6; 11. 802, 7. 804, 4. 805, 44b, 809, 25. 823, 2M. 847, 3. — Türsten, Magnaten, Nobili 578, 21. 824, 29; 30. — Civil- und Militärbehörden 786, 24. — Beamte, Mini- sterialen 824, 30. 829, 34. — Unterthanen, Va- sallon 461, 10; 11. 772, 33a; 33b. 823, 19. — Reichsunterthanen 463, 36bff. — Parteiginger K. Sigmunds u. d. Konzils 578, 21; 26; — Gegner Papst Eugens 754, 49^, — Gouverneur in Bologna s. Dandolo. — Reichsbesitz 463, 31b; 329b. — Schlósser, Stüdte 471, 442. 579, 1; 6. — Reichs- rechte 468, 31b, — Stadt und ihre Bewohner 2,12; 24, 3,52%; 335. 4, 0. 15, 15; 462. 17, 9. 18, 22. 25, 27; 52"; 34b, 26, 8. 81, 7; 14; 39^; 46*. 32, 8; 10; 415. 35, 13. 45, 45%. 49, 521, 59, 19; 14; 38; 42. 62, 18; 21. 65, 16. 67, 26. 68, 13. 70, 17. 71, 26. 72, 7. 74, 37. TT, 32. 80, 11. 84, 4. 85, 31; 37. 87, 42b, 91, 14; 16; 24. 96, 19. 105, 27%. 109, 7. 111, 5. 112, 21. 117, b. 122, 46a, 124, 3; 36; 46b, 126, 43a; 20% 138, 12; 21; 35%; 40b, 135, 36. 145, 23; 29. 146, 5; 26«; 30«, 147, 13. 150, 40a, 154, 40%. 170, 42. 171, 2; 34. 197, 41a. 198, 2. 199, 2; 25. 200, 29a; 481; 27b; 48b, 201, 14. 202, 40b. 209, 38^ ff. 210, 3. 211, 3. 223, 31. 224, 31. 225, 7. 232, 2. 234, 98b, 235, 35b. 236, 421. 250, 37. 257, 20%, 270, 11; 38. 274, 33. 280, 22; 48b, 281, 4. 284, 14. 290, 9; 10. 291, 404, 292, 38b, 295, 24. 296, 2; 10ff.; 472, 298, 33; 35. 299-305 passim. 307, 11; 16; 46". 308, 26; 46b, 310, 16; 362; 32b, 312, 6; 424. 313, 17. 318, 9. 329, 23. 330, 412; 44b. 332, 18. 339, 13. 343, 2; 10; 28. 345, 13. 349, 17; 40b. 350, 4. 357, 29. 359, 33b. 370, 43%; 47b. 371, 10; 20; 30; 33. 372, 5; 41. 375, 19; 28; 29; 32; 37. 378, 2. 382, 20; 23. 384, 1; 4. 385, 24. 387, 241; 32b. 388, 5; 7; 33. 390, 1; 8. 394, 18; 23. 395, 33. 396, 11. 407, 1; 6; 8. 408, 409, 2ff.; 18. 410, 14; 17. 411, 26%, 419, 22; 25. 413, 7; 254; 23b; 54%, 414, 3. 415, 11. 417, 6. 419, 11. 420, 11; 13; 38. 421, 18; 24. 424, 5; 25; 40°, 425, 7. 427, 8; 29. 428, 22. 429, 26. 430, 30. 431, 20. 433, 9; 12. 435, 41. 436, 35. 437, 14. 438, 21; 25. 439, 24. 440, 7; 8; 18. 441, 12; 17; 19; 40b. 442, 14; 26; 29; 49b. 444, 29. 445, 17. 446, 9; 81. 447, 3; 4. 448, 35. 450, 35% 451, 42%, 453, 39. 454, 9; 13. 456, 12; 44%, 458, 41. 462, 23. 464, 16; 18. 471, 20. 472, 33. 473, 36. 475, 12; 14; 38. 477, 26; 43°, 478, 30; 33; 43. 480-488 passim. 489, 8. 492, 13; 39. 493, 17. 494, 28. 497, 5. 498, 33; 44. 499-513 passim. 519, 11. 540, 8. 5465, 40. 560, 47^. 563, 49. 572, 19; 20. 575, 17; 94. 577, 2. 578, 4. 587, 23. 610, 16. 613, 24^; 27^; 414 615, 14. 616, 43b; 45b, 618, 31. 619. 620, 5; 8; 12. 623, 6; 9. 625, 29. 626, 391. 628, .34b; 45%, 629, 32a, 632, 29; 32, 636, 14. 639, 9. 642, 20. 643, 2; 38; 42%, 645, 19. 646, 24. 648, 9; 24. 649, 3; 41% 658,7; 16; 45; 524; 49b. 660, 2. 663, 12; 27; 51%. 664, 5; 18. 665, 6; 33. 666, 35. 668, 5; 8; 13ff.; 33%; 48bff. 673, 28. 674, 11. 681, 27. 682, 4; 18. 683, 8. 690, 16. 691, 29. 698, 37; 43b. 694, 1. 696, 33. 698, 1; 6. 699, 19. 700, 10; 38; 39. 704, 46%. 710-723 passim. 726, 5; 47. 728,14; 17; 20; 21; 34; 35. 129, 9; 46". 730, 12. 731, b. 732, 29. 734, 85; 40b; 43b. 736, 7. 789, 7; 10; 21b; 24b, 742, 5. 745, 35a. 746, 43b; 50b, 747, 29^; 44"; 484. 749, 17. 753, 45; 39b; 44b; 59b, 756, 51%, 758-795 passim. 801, 44*. 805, 3l. 808, 21. 810, 4; 481, 811-822 passim. 829-847 passim. 901,25; 27; 31; 45". 1035,46». — Prü- fekt 824, 22. 829, 34. Vgl. Vico. — Regierung, Behórden 371, 10. 839, 14 ff. — Senat, Senatoren 729, 49a. 818, 3. 824, 23. 829, 35. 840, 12; 14. 841, 10. — Konservatoren und Vorsteher der
Strana 1123
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Regionen 371, 17 ff. 372, 3. 375, 1. 824, 58 4 ff, — Prior der Vorsteher s. Obicionis. — Richter 829, 35. — Primicerius derselben 825, 7. — Advo- katen 829, 85. — Seriniare 828, 1; 4; 6; 10. 829, 35. — Beamte allgemein 729, 48a, 839, 14. — Steuerbeamte (prefecti novalium) 829, 35. — Stadt- und Landadel 729, 49%. 838, 54b. 839, 10. — Bürgerschaft 489, 20. 729, 48%, — Volk 296, 13; 21; 26. 372, 3. 375, 2. 509, 27. 698, 26. 770, 844; 34b, 781, 33. 818, 3. 839, 23. 840, 8; 30. 841, 22. 846, 14. — Kaiserliche Partei 395, 13. 407, 2. 439, 24. — Klerus 698, 25. 824, 19. 829, 34. 839, 24. — Bankiers 846, 23% — Regionen 838, 39; 40. 839, 13. — Trastevere 734, 16. — Monte Mario (mons Gaudii) 829, 36. — Engelsburg 518, 37. 134, 12. — Kastell d. Cres- centius 824, 19. — Palast d. Kardinals v. Arles 839, 33. — Deutschordenshaus 408, 42%. 846, 342; 41%; 42a; 51% — Kirchen 304, 33. — St. Peter 201, 9; 22. 202, 24. 212, 21. 301, 431. 302, 35^. 304, 26; 502. 349, 41b. 382, 27. 383, 35. 421, 10. 424, 40a. 425, 14; 34. 445, 17. 446, 12; 31. 447, 4. 628, 45b, 629, 32a, 663, 12; 21. 664, 41. 665, 26. 666, 23. 667, 35. 668, 47%. 713, 11. 715, 50^; 37%, 718, 30%, 729, 51^; 46b, 783, 28. 786, 31. 788, 40», 821, 12. 823, 31; 37. 824, 20; 22. 825. 829, 43. 830, 8; 52%, 832, 25; 41. 833, 37. 835, 10; 32. 839, 30. 841, 6. — Kapitel 829, 42. — Kanoniker 825, 3; 5. 829, 42. — Pfarrer s. Pfarrer. — Erzpriester s. Conti. — Atrium 824, 26. — Thiiren 729, 50b. 825, 6; 8. 841, 5. -- Chor 826, 16. — Baptisterium 733, 12. — Capella ossium 823, 32. — Hauptaltar 729, 41 b. 731, 15. 825,1. 826, 12; 23. 827, 1bfi. 828, 14; 40. 839, 33. 841, 7; 12. — Altire 825, 26; 34. 829, 28. — Kanzel 733, 38. — Päpstl. Palast bei St. Peter, Vatikan 133, 20. 396, 19; 56. 489, 4. 660, 32. 663, 11. 777, 29. 778, 4. 839, 34. — (Camera paramenti daselbst 300, 25. 415, 9. 620, 14. — Püpstl. Kapelle (cappella di papa) 777, 10. — Lateran 731, 29; 38. — Pfalz- graf desselben 825, 7. — S. Giovanni in Laterano 818, 48%, 841, 21. — S. Jacobus trans Tiberim 441, 41b, — S. Maria in Transpontina 828, 21. — S. Maria in turribus 824, 35. 825, 3. — Stadt- mauer 734, 11. — Thor beim Grabmal K. Ha- drians 838, 36. — Porta Collina 824, 18. — Engelsbrücke (Tiberbrücke, Kaiserbrücke, pons Ha- driani) 813, 48%, 841, 17; 22. 844, 14. — Ponte Molle 728,33. — Ponticellum 829, 86. — Markt- platz s. Campo di Fiore. — Platea Cortina 824, 23. — Rómische Annalen 819, 85:14. — Rómisches Recht 378, 27. Rom, Konzilsort (an Stelle von Basel) 146, 41*. 571, 29. 312, 4. 375, 38. 411, 4. 818, 5. 819, 41. 820, 3. — Römisches Konzil 1412: 1, 36. 2, 14; 18. Romäer, Kaiser der —, s. Griechenland, Romagna (Romandiola) 4, 9. 283, 40^. 431, 30. 434, 3. 579, 3. 642, 35a, 789, 18. 791, 11; 19; 32. Deutsche Roichstazs-Akten X. 1123 Romanengo (Rumenenghum) à. v. Crema 639, 38. Romanien, d. i. der óstl. Teil d. Peloponnes 26, 23. 98, 30; 33. 102, 32. 116, 40. Romfahrtsdienst, Romfahrtsmatrikel s. Deutschland. Romsperg s. Weinsberg. Roselli, Antonio de —, von Arezzo, Dr. jur., Bürger von Florenz, püpstl. Konsistorialadvokat, | 1466: 308, 221f.; 44^. 310, 16; 17; 50^; 38b. 715, 25. 717, 47a, 822, 49 ff. Rosenberg (Risenberck, de Rosis, Rozemberg, Rusim- bergum) a. d. Moldau s. v, Krumau, Ulrich II. von —, Bóhm. Baron, 1412-1469: 52, 44», 96, 38*. 217, 40*, 379, 30. 474, 25b. 501, 26. 508, 17. 835, 18. . Rosheim (Rafheim) s. w. v. Straßburg 978, 15. 990, 5. Rosia s. w. v. Siena 280, 5. Rossel, Ludwig von —, Graf von St. Ursanne, Ge- saudter K. Sigmunds an die Eidgenossen 162,11; 22. 163, 9. Rossi, Pietro, in Diensten d. Herzogs v. Mailand, j 1438: 285, 39%. — Pietro, Sienes, Geschichtsschreiber 718, 15 ff. Rosso, Antonio di Ceccho, von Siena, Podestà von Lucca 364, 49%, Rost, Hermann, Dechant von St. Marien ad gradus in Mainz 31, 8; 36*; 49a; 30b. 32, 1ff. 190, 44a; 50a, 124, 50%; 46b. 125, 3. 521, 43. 522, 1. 524, 11. 569, 14. 597, 484. 619, 36f.; 48b. 691, 49b. 761, 24. 862, 27. Rostaty, Gyra, s. Rečic, Rotberg, Herrschaft w. v. Basel, Arnold von —, Ritter 182, 482, 973, 43%, Rotenhan zw. Staffelstein u. Königsberg i. Franken, Veit von —, 552, 23. Roterdanns, Deckwort für d. Kardinal v. Rouen 900, 22 ff. Rothenburg a. d. Tauber 115, 45^. 198, 41^; 442, 511, 48", 549, 9^; 15b. 904, 29. 958, 15. 962, 23; 36. 965, 25; 37. 1001, 7. 1082, 41^. Rottweil (Rottwile, Rotwyle) 511, 382, 537, 36. 544, 442; 45%, 546, 35 ff.; 46. 550, 19; 22; 49% 551, 9. 845, 25. 904, 33. 932, 454. 968, 19; 324. 973, 8. 1029, 11. 1030, 27. — Biirgermeister 1030, 25. Vgl. Friburger. — Ratsherr s. Engelfrid. — Schreiber s. Pfullendorf. — Gesandte 1029, 17; 19; 23; 25; 28. 1030, 8; 17. Vgl. Engelfrid, Friburger, Pfullendorf, Rouen, Kardinal von —, s. Rochetaillée. — Kirehenprovinz (provincia Rothomagensis) 258, 270, 389, 22%, -— Stadt, Abt daselbst 419, 3. Rubeis, Petrus de —, Rat d. Herzogs v. Mailand 175, 41. Rucellai, Paolo, in Florenz, Gesandter nach Savoyen 101, 35aff. 105, 40. Rüden, Gesellschaft mit dem —, s. Ritterbund. Ruhe, Rudolf, in Ravensburg 1030, 37. Rummel, Franz, in Nürnberg, Gesandtor an K. Sig- mund 734, 24; 30. 736, 6ff. Ruota, Abtei a. d. Ambra w. v. Siena 613, 37), 142
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Regionen 371, 17 ff. 372, 3. 375, 1. 824, 58 4 ff, — Prior der Vorsteher s. Obicionis. — Richter 829, 35. — Primicerius derselben 825, 7. — Advo- katen 829, 85. — Seriniare 828, 1; 4; 6; 10. 829, 35. — Beamte allgemein 729, 48a, 839, 14. — Steuerbeamte (prefecti novalium) 829, 35. — Stadt- und Landadel 729, 49%. 838, 54b. 839, 10. — Bürgerschaft 489, 20. 729, 48%, — Volk 296, 13; 21; 26. 372, 3. 375, 2. 509, 27. 698, 26. 770, 844; 34b, 781, 33. 818, 3. 839, 23. 840, 8; 30. 841, 22. 846, 14. — Kaiserliche Partei 395, 13. 407, 2. 439, 24. — Klerus 698, 25. 824, 19. 829, 34. 839, 24. — Bankiers 846, 23% — Regionen 838, 39; 40. 839, 13. — Trastevere 734, 16. — Monte Mario (mons Gaudii) 829, 36. — Engelsburg 518, 37. 134, 12. — Kastell d. Cres- centius 824, 19. — Palast d. Kardinals v. Arles 839, 33. — Deutschordenshaus 408, 42%. 846, 342; 41%; 42a; 51% — Kirchen 304, 33. — St. Peter 201, 9; 22. 202, 24. 212, 21. 301, 431. 302, 35^. 304, 26; 502. 349, 41b. 382, 27. 383, 35. 421, 10. 424, 40a. 425, 14; 34. 445, 17. 446, 12; 31. 447, 4. 628, 45b, 629, 32a, 663, 12; 21. 664, 41. 665, 26. 666, 23. 667, 35. 668, 47%. 713, 11. 715, 50^; 37%, 718, 30%, 729, 51^; 46b, 783, 28. 786, 31. 788, 40», 821, 12. 823, 31; 37. 824, 20; 22. 825. 829, 43. 830, 8; 52%, 832, 25; 41. 833, 37. 835, 10; 32. 839, 30. 841, 6. — Kapitel 829, 42. — Kanoniker 825, 3; 5. 829, 42. — Pfarrer s. Pfarrer. — Erzpriester s. Conti. — Atrium 824, 26. — Thiiren 729, 50b. 825, 6; 8. 841, 5. -- Chor 826, 16. — Baptisterium 733, 12. — Capella ossium 823, 32. — Hauptaltar 729, 41 b. 731, 15. 825,1. 826, 12; 23. 827, 1bfi. 828, 14; 40. 839, 33. 841, 7; 12. — Altire 825, 26; 34. 829, 28. — Kanzel 733, 38. — Päpstl. Palast bei St. Peter, Vatikan 133, 20. 396, 19; 56. 489, 4. 660, 32. 663, 11. 777, 29. 778, 4. 839, 34. — (Camera paramenti daselbst 300, 25. 415, 9. 620, 14. — Püpstl. Kapelle (cappella di papa) 777, 10. — Lateran 731, 29; 38. — Pfalz- graf desselben 825, 7. — S. Giovanni in Laterano 818, 48%, 841, 21. — S. Jacobus trans Tiberim 441, 41b, — S. Maria in Transpontina 828, 21. — S. Maria in turribus 824, 35. 825, 3. — Stadt- mauer 734, 11. — Thor beim Grabmal K. Ha- drians 838, 36. — Porta Collina 824, 18. — Engelsbrücke (Tiberbrücke, Kaiserbrücke, pons Ha- driani) 813, 48%, 841, 17; 22. 844, 14. — Ponte Molle 728,33. — Ponticellum 829, 86. — Markt- platz s. Campo di Fiore. — Platea Cortina 824, 23. — Rómische Annalen 819, 85:14. — Rómisches Recht 378, 27. Rom, Konzilsort (an Stelle von Basel) 146, 41*. 571, 29. 312, 4. 375, 38. 411, 4. 818, 5. 819, 41. 820, 3. — Römisches Konzil 1412: 1, 36. 2, 14; 18. Romäer, Kaiser der —, s. Griechenland, Romagna (Romandiola) 4, 9. 283, 40^. 431, 30. 434, 3. 579, 3. 642, 35a, 789, 18. 791, 11; 19; 32. Deutsche Roichstazs-Akten X. 1123 Romanengo (Rumenenghum) à. v. Crema 639, 38. Romanien, d. i. der óstl. Teil d. Peloponnes 26, 23. 98, 30; 33. 102, 32. 116, 40. Romfahrtsdienst, Romfahrtsmatrikel s. Deutschland. Romsperg s. Weinsberg. Roselli, Antonio de —, von Arezzo, Dr. jur., Bürger von Florenz, püpstl. Konsistorialadvokat, | 1466: 308, 221f.; 44^. 310, 16; 17; 50^; 38b. 715, 25. 717, 47a, 822, 49 ff. Rosenberg (Risenberck, de Rosis, Rozemberg, Rusim- bergum) a. d. Moldau s. v, Krumau, Ulrich II. von —, Bóhm. Baron, 1412-1469: 52, 44», 96, 38*. 217, 40*, 379, 30. 474, 25b. 501, 26. 508, 17. 835, 18. . Rosheim (Rafheim) s. w. v. Straßburg 978, 15. 990, 5. Rosia s. w. v. Siena 280, 5. Rossel, Ludwig von —, Graf von St. Ursanne, Ge- saudter K. Sigmunds an die Eidgenossen 162,11; 22. 163, 9. Rossi, Pietro, in Diensten d. Herzogs v. Mailand, j 1438: 285, 39%. — Pietro, Sienes, Geschichtsschreiber 718, 15 ff. Rosso, Antonio di Ceccho, von Siena, Podestà von Lucca 364, 49%, Rost, Hermann, Dechant von St. Marien ad gradus in Mainz 31, 8; 36*; 49a; 30b. 32, 1ff. 190, 44a; 50a, 124, 50%; 46b. 125, 3. 521, 43. 522, 1. 524, 11. 569, 14. 597, 484. 619, 36f.; 48b. 691, 49b. 761, 24. 862, 27. Rostaty, Gyra, s. Rečic, Rotberg, Herrschaft w. v. Basel, Arnold von —, Ritter 182, 482, 973, 43%, Rotenhan zw. Staffelstein u. Königsberg i. Franken, Veit von —, 552, 23. Roterdanns, Deckwort für d. Kardinal v. Rouen 900, 22 ff. Rothenburg a. d. Tauber 115, 45^. 198, 41^; 442, 511, 48", 549, 9^; 15b. 904, 29. 958, 15. 962, 23; 36. 965, 25; 37. 1001, 7. 1082, 41^. Rottweil (Rottwile, Rotwyle) 511, 382, 537, 36. 544, 442; 45%, 546, 35 ff.; 46. 550, 19; 22; 49% 551, 9. 845, 25. 904, 33. 932, 454. 968, 19; 324. 973, 8. 1029, 11. 1030, 27. — Biirgermeister 1030, 25. Vgl. Friburger. — Ratsherr s. Engelfrid. — Schreiber s. Pfullendorf. — Gesandte 1029, 17; 19; 23; 25; 28. 1030, 8; 17. Vgl. Engelfrid, Friburger, Pfullendorf, Rouen, Kardinal von —, s. Rochetaillée. — Kirehenprovinz (provincia Rothomagensis) 258, 270, 389, 22%, -— Stadt, Abt daselbst 419, 3. Rubeis, Petrus de —, Rat d. Herzogs v. Mailand 175, 41. Rucellai, Paolo, in Florenz, Gesandter nach Savoyen 101, 35aff. 105, 40. Rüden, Gesellschaft mit dem —, s. Ritterbund. Ruhe, Rudolf, in Ravensburg 1030, 37. Rummel, Franz, in Nürnberg, Gesandtor an K. Sig- mund 734, 24; 30. 736, 6ff. Ruota, Abtei a. d. Ambra w. v. Siena 613, 37), 142
Strana 1124
1124 Rusdorf (Rostorff), Paul Bellizer von —, Hochmeister des Deutschordens 1422-1440: 22, 38%. 145, 431; 40», 209, 47b. 371, 9; 464. 382, 37. 408, 5; 27; 401; 45a, 414, 2. 421, 15. 445, 32b. 450, 24; 28; 45% 483, 81. 484, 35. 500, 18; 39b. 503, 15. 504, 22. 513, 7; 41b. 615, 41», 622, 48h. 633, 40%, 648, 2. 663, 25; 482; 43b; 46b. 665, 35». 668, 2; 35% 738, 38%, 739, 24b; 40b, 778, 29. 782, 20. 783, 30. 821, 16. 842, 25. 843, 17. 844, 372; 40b. 845, 31. 846, 212; 462; 83. 841, 20. — Kaplan s. Menken. — Gelehrte 664, 8. — Boten s. Jocob, Tilmann. — Vgl. auch Deutsch- orden. Russen (Ruteni) 205, 6. Rust (Riste) a, d. Elz i. Baden s. w. v. Lahr, Mar- quart vom —, in Colmar, Gesandter nach Straß- burg 267, 3; 10; 44%, S. Saarwerden i. UnterelsaB, die Grafen von Mors und —, s. Mors, Saaz a. d. Eger, Johann von —, Gesandter d. Tabo- riten an d. Konzil 558, 12 ff. — Peter von —, Pfaffe, Gesandter der Waisen an d. Konzil 585, 10%, 586, 21 ff. 592, 10. Sabas, Einsiedler in Palüstina 828, 10. Sabini, Lodovico de —, Gesandter d. Herzogs v. Mai- land an K. Sigmund 12, 47b. 15, 10; 29*. 17, 422, 19, 48^; 522, 30, 39%, 42, 42»; 44b; 49D, 46, 462, 49, 17. 50, 42». 51, 41». 52, 5. 53, 23. 69, 49:, 06, 24; 34h. 68, 42b, 77, 46b. 82, 43b. 109, 28^; 50h; 55». Sabrevoys, Dionysius von —, Prof. u. Dr. d. Theol., Gesandter d. Univ, Paris an d. Konzil 134, 33, Gesandter d. Konzils an K. Sigmund 132, 37. 135, 34. 136. 137. 145, 12. 378, 12. Sachsen (Sahsen, Saxonia), Herzog und Kurfürst Friedrich II. der Sanftmiitige, Markgraf von MeiBen, 1428-1464: 389, 21^. 518, 25; 45b. 519, 1; 442. 520, 34%. 532, 18. 558, 33". 620, 34b. 650, 30. 658, 22. 666, 41. 930, 473; 46b. 955, 39. 956, 2. 959, 34. 964, 1. — Sein Kanzler 955, 11. — Seine Räte und Gesandten 526, 14. 552, 21. 618, 41^; 472; 48^, 955, 36; 39. 999, 43. — Herzog Sigmund, Bruder des Vorigen, geb. 1417, Bischof von Würzburg 1430-1443, { 1463: 558, 32a, 955, 39; 40; 41. 956, 2; 32. 957, 18; 25. Sachsenhausen bei Frankfurt a. M. 525, 12. Säckingen (Seckingen) am Rhein im südl. Baden 973, 8. Saignet (Saigneti), Wilhelm, Rat u. Marschall d. Königs v. Frankreich 614, 38^; 40». Saint, Sainte, San, Sankt: Zusammensetzungen mit diesen Worten siehe unter den betreffenden Haupt- - worten. Sala im Kanton Tessin n. v. Lugano 39, 20. 143, 20. Salerno s. ó. v. Neapel, Fürst von —, s. Colonna. Sallustius, Romischer Geschichtsschreiber 819, 22. Salomo, Kónig von Israel 825, 20. Alfabetischos Register der Orls- und Porsonen-Namen. Salonichi 98, 34. 102, 38. 32; 33; 45b. Saluzzo (Salucie) s. v. Turin, Markgraf Manfred, Marschall u. Gesandter d. Herzogs v. Savoyen, + 1436: 102, 2; 431. 320, 46m, 491, 37h; 38b; 48%, 611, 33. 792, 19; 20. — Georg von —, päpstl. Kubikular 419, 6, Salvetti, Antonio, in Florenz, Gesandter an K, Sig- mund 294, 47, Salzburg, Erzbischof Johannes IL. von Reichensperg 1429-1441 : 183, 31. 184, 19. 189, 495. 516, 489. 517, 7; 10; 33; 40%; 36%, 570, 24. 962, 7; 49a, — Seine Rüte 552, 16. — Sein Gesandter an d. Konzil s, Frischhammer. — Kirchenprovinz 517, 3. 569, 33. — Suffragane 517, 11. — Provinzialsynode 517, 11; 14; 38». — Stadt 162, 512, 517, 46%; 395. — Büchsenmeister s. Hans. — Rechtstag 962, 11. Samuel, Jiidischer Hohepriester 825, 19. Sandizell i. Oberbaiern w. v. Schrobenhausen, Hoch- prand von — (der Saniczeller), Diener Hzg. Lud- wigs v. Baiern 606, 3; 312; 41». Sankt Gallen 161, 16. 1032, 19. — Gesandte 162, 29. — Romzugskontingent, -dienst 161, 18. Sannam, Johannes de — , Prokurator d. Bischófe v. Ratzeburg u. Schwerin im Konzil 570, 35; 38. Sannawer, Nikolaus, Ritter, Gesandter Hzg. Albrechts v. Österreich 734, 23; 30. Sapientis, Radulf, Schreiber d. Konzils 258, 412. 259, 10. 377, 33. Sara, Frau d. Erzvaters Abraham 828, 34. Saragossa am Ebro, Erzbischof Dalmatius de Mur 1481-1456: 453, 50^. Sarazenen 5928, 19. 774, 123; 12». 822, 26. Sargaus s. vom Bodensee s. Werdenberg. Sarteano im südl. Toskana s. w. v. Chiusi 461, 481, Sarzana i. Ligurien à. v. Spezia 279, 12; 24. Sattelbogen i. d. Oberpfalz n. v. Straubing, Erasmus von — (der Satelpoger), 988, 16. Saulgau i. Württemberg s. w. v. Biborach 585, 27%, Sausenberg (Sussenberg) bei Malsbuxg i. Baden, Mark- graf von —, s. Hachberg. Savona (Saona) a. d. Riviera w. v. Genua, Markgraf Corrado, s. Carretto. —- Stadt 15, 14. 59, 87. 62, 5. 72, 7. 14, 36; 39; 41. 77, 31; 34. 91, 16; 48%, 171, 1. Savoyen (Sabaudia, Saffoy, Saffoyg, Savoia), Haus 149, 24. 150, 2. — (Qraf Amadeus VIIL, geb. 1888, seit 1391 Graf von Savoyen, 1417-1484 Herzog, 1439-1449 Papst Felix V., + 1451: 3, 19. 11, 20. 12, 43^. 15, 419; 49b, 18, 2. 27, 4; 24; 38°; 44^. 46, 45v. 48, 40b. 51, 484, 57, 24. 59, 2. 60, 35b. 63, 573; 49%, 66, 35%; 46b. 73, 27. 82, 9; 15. 89, 10. 93, 34. 94, 37% 101, 2; 4; 9; 11; 15; 20%; d41+f. 102, 1ff.; 452. 108, 10. 104, 29; 40. 105, 6; 45%, 106,24; 34; 482, 111, 34; 44. 119, 22). 128, 5; 48%, 142, 16. 149, 3. 150, 28. 151, 27. 156, 1. 157, 30; 41. 158, 33. 225, 30. 285, 31). 297, 9. 317, 49». 318, 44. 319, 39^ ff, 320, 852; 37"; 106, 17. 116, 41. 800,
1124 Rusdorf (Rostorff), Paul Bellizer von —, Hochmeister des Deutschordens 1422-1440: 22, 38%. 145, 431; 40», 209, 47b. 371, 9; 464. 382, 37. 408, 5; 27; 401; 45a, 414, 2. 421, 15. 445, 32b. 450, 24; 28; 45% 483, 81. 484, 35. 500, 18; 39b. 503, 15. 504, 22. 513, 7; 41b. 615, 41», 622, 48h. 633, 40%, 648, 2. 663, 25; 482; 43b; 46b. 665, 35». 668, 2; 35% 738, 38%, 739, 24b; 40b, 778, 29. 782, 20. 783, 30. 821, 16. 842, 25. 843, 17. 844, 372; 40b. 845, 31. 846, 212; 462; 83. 841, 20. — Kaplan s. Menken. — Gelehrte 664, 8. — Boten s. Jocob, Tilmann. — Vgl. auch Deutsch- orden. Russen (Ruteni) 205, 6. Rust (Riste) a, d. Elz i. Baden s. w. v. Lahr, Mar- quart vom —, in Colmar, Gesandter nach Straß- burg 267, 3; 10; 44%, S. Saarwerden i. UnterelsaB, die Grafen von Mors und —, s. Mors, Saaz a. d. Eger, Johann von —, Gesandter d. Tabo- riten an d. Konzil 558, 12 ff. — Peter von —, Pfaffe, Gesandter der Waisen an d. Konzil 585, 10%, 586, 21 ff. 592, 10. Sabas, Einsiedler in Palüstina 828, 10. Sabini, Lodovico de —, Gesandter d. Herzogs v. Mai- land an K. Sigmund 12, 47b. 15, 10; 29*. 17, 422, 19, 48^; 522, 30, 39%, 42, 42»; 44b; 49D, 46, 462, 49, 17. 50, 42». 51, 41». 52, 5. 53, 23. 69, 49:, 06, 24; 34h. 68, 42b, 77, 46b. 82, 43b. 109, 28^; 50h; 55». Sabrevoys, Dionysius von —, Prof. u. Dr. d. Theol., Gesandter d. Univ, Paris an d. Konzil 134, 33, Gesandter d. Konzils an K. Sigmund 132, 37. 135, 34. 136. 137. 145, 12. 378, 12. Sachsen (Sahsen, Saxonia), Herzog und Kurfürst Friedrich II. der Sanftmiitige, Markgraf von MeiBen, 1428-1464: 389, 21^. 518, 25; 45b. 519, 1; 442. 520, 34%. 532, 18. 558, 33". 620, 34b. 650, 30. 658, 22. 666, 41. 930, 473; 46b. 955, 39. 956, 2. 959, 34. 964, 1. — Sein Kanzler 955, 11. — Seine Räte und Gesandten 526, 14. 552, 21. 618, 41^; 472; 48^, 955, 36; 39. 999, 43. — Herzog Sigmund, Bruder des Vorigen, geb. 1417, Bischof von Würzburg 1430-1443, { 1463: 558, 32a, 955, 39; 40; 41. 956, 2; 32. 957, 18; 25. Sachsenhausen bei Frankfurt a. M. 525, 12. Säckingen (Seckingen) am Rhein im südl. Baden 973, 8. Saignet (Saigneti), Wilhelm, Rat u. Marschall d. Königs v. Frankreich 614, 38^; 40». Saint, Sainte, San, Sankt: Zusammensetzungen mit diesen Worten siehe unter den betreffenden Haupt- - worten. Sala im Kanton Tessin n. v. Lugano 39, 20. 143, 20. Salerno s. ó. v. Neapel, Fürst von —, s. Colonna. Sallustius, Romischer Geschichtsschreiber 819, 22. Salomo, Kónig von Israel 825, 20. Alfabetischos Register der Orls- und Porsonen-Namen. Salonichi 98, 34. 102, 38. 32; 33; 45b. Saluzzo (Salucie) s. v. Turin, Markgraf Manfred, Marschall u. Gesandter d. Herzogs v. Savoyen, + 1436: 102, 2; 431. 320, 46m, 491, 37h; 38b; 48%, 611, 33. 792, 19; 20. — Georg von —, päpstl. Kubikular 419, 6, Salvetti, Antonio, in Florenz, Gesandter an K, Sig- mund 294, 47, Salzburg, Erzbischof Johannes IL. von Reichensperg 1429-1441 : 183, 31. 184, 19. 189, 495. 516, 489. 517, 7; 10; 33; 40%; 36%, 570, 24. 962, 7; 49a, — Seine Rüte 552, 16. — Sein Gesandter an d. Konzil s, Frischhammer. — Kirchenprovinz 517, 3. 569, 33. — Suffragane 517, 11. — Provinzialsynode 517, 11; 14; 38». — Stadt 162, 512, 517, 46%; 395. — Büchsenmeister s. Hans. — Rechtstag 962, 11. Samuel, Jiidischer Hohepriester 825, 19. Sandizell i. Oberbaiern w. v. Schrobenhausen, Hoch- prand von — (der Saniczeller), Diener Hzg. Lud- wigs v. Baiern 606, 3; 312; 41». Sankt Gallen 161, 16. 1032, 19. — Gesandte 162, 29. — Romzugskontingent, -dienst 161, 18. Sannam, Johannes de — , Prokurator d. Bischófe v. Ratzeburg u. Schwerin im Konzil 570, 35; 38. Sannawer, Nikolaus, Ritter, Gesandter Hzg. Albrechts v. Österreich 734, 23; 30. Sapientis, Radulf, Schreiber d. Konzils 258, 412. 259, 10. 377, 33. Sara, Frau d. Erzvaters Abraham 828, 34. Saragossa am Ebro, Erzbischof Dalmatius de Mur 1481-1456: 453, 50^. Sarazenen 5928, 19. 774, 123; 12». 822, 26. Sargaus s. vom Bodensee s. Werdenberg. Sarteano im südl. Toskana s. w. v. Chiusi 461, 481, Sarzana i. Ligurien à. v. Spezia 279, 12; 24. Sattelbogen i. d. Oberpfalz n. v. Straubing, Erasmus von — (der Satelpoger), 988, 16. Saulgau i. Württemberg s. w. v. Biborach 585, 27%, Sausenberg (Sussenberg) bei Malsbuxg i. Baden, Mark- graf von —, s. Hachberg. Savona (Saona) a. d. Riviera w. v. Genua, Markgraf Corrado, s. Carretto. —- Stadt 15, 14. 59, 87. 62, 5. 72, 7. 14, 36; 39; 41. 77, 31; 34. 91, 16; 48%, 171, 1. Savoyen (Sabaudia, Saffoy, Saffoyg, Savoia), Haus 149, 24. 150, 2. — (Qraf Amadeus VIIL, geb. 1888, seit 1391 Graf von Savoyen, 1417-1484 Herzog, 1439-1449 Papst Felix V., + 1451: 3, 19. 11, 20. 12, 43^. 15, 419; 49b, 18, 2. 27, 4; 24; 38°; 44^. 46, 45v. 48, 40b. 51, 484, 57, 24. 59, 2. 60, 35b. 63, 573; 49%, 66, 35%; 46b. 73, 27. 82, 9; 15. 89, 10. 93, 34. 94, 37% 101, 2; 4; 9; 11; 15; 20%; d41+f. 102, 1ff.; 452. 108, 10. 104, 29; 40. 105, 6; 45%, 106,24; 34; 482, 111, 34; 44. 119, 22). 128, 5; 48%, 142, 16. 149, 3. 150, 28. 151, 27. 156, 1. 157, 30; 41. 158, 33. 225, 30. 285, 31). 297, 9. 317, 49». 318, 44. 319, 39^ ff, 320, 852; 37"; 106, 17. 116, 41. 800,
Strana 1125
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1125 40», 377, 39. 410, 425, 411, 7. 413, 341; 42%, 445, 43b. 458, 434. 609, 22; 51b. 666, 9. 673, 24. — Seine Tochter Maria geb. 1411, t 1479, Brant dos Herzogs von Mailand 18, 3. 66, 38^. — Seine Sóhne 153, 5. 156, 37. — Kanzler s. Dastardus. — Rite s. Champion, Festi. — Marschall s. Sa- luzzo. — Hof 319, 99; 41^; 48*. Vgl. Com- pesii, Gerbaysii, Menthone, Robertus, Rodulphus, Sax, Urbanus. — Gesandte 3, 18. 18, 5. 192, 461, 410, 44^; 472; 22b, 610, 27^. 619, 1; 2; 5; 6. Vgl. Marcbiandi, Marescalli, Rigaudi. — Truppen 290, 21. 319, 3. 320, 48% — Romfahrtskontingent, -Qienst 128, 10. 130, 50b, 149, 7. 151, 11 ff. 153, 2 ff. 156, 11. Savoyen, Graf Amadeus, Sohn des Vorigen, s. Piemont. — Graf Philipp, Sohn Hzg. Amadeus' VIII., s. Gevf. — Land 13, 4. 27, 88; 48*. 98, 7; 29%, 100, 38. 101, 18a. 105, 382; 44^; 552; 40^, 108, 33. 111, 45. 309, 14. 319, 29; 48»; 50% 359, 48% 413, 35%; 28b. — Adel 320, 47%, — Prälaten 410, 54°, 613, 24. Sax im Kanton St. Gallen n, v. Werdenberg, der Herr von —, 151, 36. Scala (Schala, Schalla, Scola), die Herren von —, 86, 454; 47%. — Bartolommeo della —, | 1443: 196, 23. 351, 27b. 415, 50%. — Brunoro della —, Bruder des Bartolommeo, Reichs- vikar von Verona und Vicenza, seit 25. Dez. 1428 Graf von Heiligenberg und Werdenberg, T 1434: 6, 38^, 14, 44. 15, 30%, 20, 46b, 21, 42a, 22, 311; 31b; 45), 23, 41b. 32, 45b. 43, 441. 76, 492, 82, 42b; 48%, 95, 27. 96, 37%, 100, 53%. 196, 22, 279, 332, 304, 44b, 351, 26%. 434, 14, 575, 14. 610, 32% Gesandter K. Sigmunds an d. Her- zog v. Mailand 15, 3 ff. 23, 8; 14; 21; 23. 59, 2; 19; 32. 60, 18. 61, 18. 62, 41^. 63, 4. 64, 28. 11, 18; 86; 43^. 78, 3. 80, 13; 16. 89, 31. 90, 9; 5; 15. 92, 29. 98, 34. 126, 10. 127, 35a; 36". 181, 40b. 1832, 16; 42b. 145, 47%, 156, 21. 164, 502, 165, 84. 166, 20. 167, 19. 168, 31. 173, 5. 174, 20; 28. 175, 5; 11 fi. 176, 1. 184, 3. 288, 38a, 45a, 334, 30. 336, 11. Desgl. nach Savoyen 53, 465. 100, 23. 101, 50b. 105, 25a, 107, 21; 34; 37. 108, 2; 15. — Nikodemus della —, Bruder Brunoro's, s. Frei- sing. — Paolo della —, Bruder Brunoro's 100, 542, Schaffhausen (Schauffhusen, Schofhausen) 538, 33 ff. 550, 20; 40. 552, 20. 585, 30". 608, 36^. 973, 8. Schalk (Schack), Albrecht (Obreht), Ammeister in Straßburg 234, 402, 268, 43. Schallermann, Hans, Dompropst von Brixen, Ge- sandter Hzg. Friedrichs v. Osterreich 139, 441, 183, 10. 185, 14; 44a; 472, Schamser Thal im Kanton Graubünden 403, 51%. Schanlit, Klaus, in Straßburg, Gesandter der Stadt 234, 31 ff,; 39% 235, 42%; 47%, 267, 26. 268, 18; 43. Gesandter K. Sigmunds 410, 6. 432, 51%. — Sein Schwiegersohn s. Schalk. Schedel, Hartmann, in Nürnberg, geb. 1440, t 1514: 837, 40. 838, 2; 4. Schenk von Geyern, Wigelois, s. Geyern. — von Limpurg s. Limpurg. Scherff, Stephan, Münzmeister in Frankfurt 851, 11 ff. ; 38a; 52a, 44^. 852, 4; 15. 876, 8; 9; 12; 42a, 878, 34; 37a, 881, 36; 39; 47). 882, 3. 884, 14; 17; 23; 42. 886, 7. 889, 2; 8; 26; 4. 890, 29. — Seine Hausfrau 886, 32; 42. Schiltach i. Baden à. v. Lahr, der Herzog von —, 8. Urslingen. Schintan i. Ungarn n. à. v. Prefiburg 32, 21. Schitter, Diener Konrads v. Weinsberg 885, 10; 12. Schlappe, Bote Ulms 918, 9. 1011, 363. Sehlesien (Schliesien, Slesien), Fürsten 512, 2. — Land u. Volk (Slezite) 182, 20. 188, 27. 512, 1. 514, 9. 545, 39. — Stüdte 512, 1; 2. — Kauf- leute 549, 45^. Schleswig, Bischof Nikolaus II. Wolf 1429-1474: 570, 86. — Sein Prokurator im Konzil s. Weghennere. Schlettstadt (Slegstat, Sletstatt) 191, 36. 968, 281. 973, 6. 976, 46m, 978, 14. 990, 4, — Städtetag 991, 8; 13. Sehlick (Scligh, Sligeh, Sligk), Heinrich 69, 30^; 31. 10, 6. — Kaspar, von Lozano, Sohn des Vorigen, f 1449: 99, 32^; 31b; 46b, 29, 15. 66, 22. 69, 17"; 45^; 18»; 39v; 415; 44b, 70, 6. 11, 8; 39. 76, 48%, 90, 18. 96, 7; 31^. 114, 35^. 140, 36^. 150, 2T. 151, 26; 47b. 153, 18; 44. 154, 29. 155, 42. 156, 43b, 157, b. 160, 9; 36. 161, 15. 162, 40*. 163, 7; 28. 165, 40. 166, 26. 177, 8. 179, 34. 181, 8. 182, 16. 184, 29; 38. 185, 5; 48), 186, 30. 188, 10. 189, 31. 192, 48. 196, 18. 197, 43). 199, 5. 210, 30. 214, 41. 221, 42. 222, 25; 39%; 48. 223, 492; 52%, 224, 16, 227, 15. 236, 47"; 87%. 251, 35. 252, 9; 87. 253, 32. 260, 34%, 271, 4. 272, 11. 273, 4. 275, 21. 302, 30a. 310, 251, 313, 33. 315, 20; 44a, 821, 11. 326, 16. 328, 43; 47. 346, 24. 351, 29». 352, 98. 356, 5; 13. 357, 11. 363, 11. 366, 45. 369, 21. 310, 38". 382, 15. 384, 26. 385, 91. 386, 8; 35. 388, 42, 394, 9. 409, 47b. 410, 24^; 41b. 412, 19. 413, 15. 439, 43. 437, 9. 439, 34. 440, 29. 442, 23. 444, 20; 27. 445, 13; 21. 446, 29. 448, 10. 450, 17; 41 b. 452, 49a, 457, 15. 466, 19. 471, 40a; 41a, 472, 9; 47a; 49a, 475, 28. 476, 22, 479, 20. 502, 38. 509, 12. 510, 18; 19. 515, 6. 540, 32. 542, 32. 575, 14. 576, 474. 596, 43. 647, 85. 682, 15; 434. 684, 13. 685, 30. 690, 36. 697, 2; 45. 699, 10. 700, 17. 718, 51, 734, 19; 30. 747, 18. 760, 40. 761, 29. 763, 23. 786, 23. 794, 35. 795, 1; 3; 47%, 798, 432, 799, 26. 800, 1. 808, 44), 811, 16. 815, ' ' 26. 835, 45. 844, 15. 846, 382 ft; 54^ ff. ; 23. 881, 41. 882, 20. 898, 38°. 902, 18. 904, 31. 906, 40^. 969, 19. 971, 11; 44. 1014, 40a, 1034, 47 «. 1035, 87^; 29%, Sekretär K. Sigmunds 82, 48; 49%, Protonotar 140, 51a; 36h. Vizekanzler 196, 19. 317, 29. 329, 13; 15; 47a, 370, 6. 415, 54a, 496, 50a. 593, 24. 645, b. 647, 38. 674, b. 142 *
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1125 40», 377, 39. 410, 425, 411, 7. 413, 341; 42%, 445, 43b. 458, 434. 609, 22; 51b. 666, 9. 673, 24. — Seine Tochter Maria geb. 1411, t 1479, Brant dos Herzogs von Mailand 18, 3. 66, 38^. — Seine Sóhne 153, 5. 156, 37. — Kanzler s. Dastardus. — Rite s. Champion, Festi. — Marschall s. Sa- luzzo. — Hof 319, 99; 41^; 48*. Vgl. Com- pesii, Gerbaysii, Menthone, Robertus, Rodulphus, Sax, Urbanus. — Gesandte 3, 18. 18, 5. 192, 461, 410, 44^; 472; 22b, 610, 27^. 619, 1; 2; 5; 6. Vgl. Marcbiandi, Marescalli, Rigaudi. — Truppen 290, 21. 319, 3. 320, 48% — Romfahrtskontingent, -Qienst 128, 10. 130, 50b, 149, 7. 151, 11 ff. 153, 2 ff. 156, 11. Savoyen, Graf Amadeus, Sohn des Vorigen, s. Piemont. — Graf Philipp, Sohn Hzg. Amadeus' VIII., s. Gevf. — Land 13, 4. 27, 88; 48*. 98, 7; 29%, 100, 38. 101, 18a. 105, 382; 44^; 552; 40^, 108, 33. 111, 45. 309, 14. 319, 29; 48»; 50% 359, 48% 413, 35%; 28b. — Adel 320, 47%, — Prälaten 410, 54°, 613, 24. Sax im Kanton St. Gallen n, v. Werdenberg, der Herr von —, 151, 36. Scala (Schala, Schalla, Scola), die Herren von —, 86, 454; 47%. — Bartolommeo della —, | 1443: 196, 23. 351, 27b. 415, 50%. — Brunoro della —, Bruder des Bartolommeo, Reichs- vikar von Verona und Vicenza, seit 25. Dez. 1428 Graf von Heiligenberg und Werdenberg, T 1434: 6, 38^, 14, 44. 15, 30%, 20, 46b, 21, 42a, 22, 311; 31b; 45), 23, 41b. 32, 45b. 43, 441. 76, 492, 82, 42b; 48%, 95, 27. 96, 37%, 100, 53%. 196, 22, 279, 332, 304, 44b, 351, 26%. 434, 14, 575, 14. 610, 32% Gesandter K. Sigmunds an d. Her- zog v. Mailand 15, 3 ff. 23, 8; 14; 21; 23. 59, 2; 19; 32. 60, 18. 61, 18. 62, 41^. 63, 4. 64, 28. 11, 18; 86; 43^. 78, 3. 80, 13; 16. 89, 31. 90, 9; 5; 15. 92, 29. 98, 34. 126, 10. 127, 35a; 36". 181, 40b. 1832, 16; 42b. 145, 47%, 156, 21. 164, 502, 165, 84. 166, 20. 167, 19. 168, 31. 173, 5. 174, 20; 28. 175, 5; 11 fi. 176, 1. 184, 3. 288, 38a, 45a, 334, 30. 336, 11. Desgl. nach Savoyen 53, 465. 100, 23. 101, 50b. 105, 25a, 107, 21; 34; 37. 108, 2; 15. — Nikodemus della —, Bruder Brunoro's, s. Frei- sing. — Paolo della —, Bruder Brunoro's 100, 542, Schaffhausen (Schauffhusen, Schofhausen) 538, 33 ff. 550, 20; 40. 552, 20. 585, 30". 608, 36^. 973, 8. Schalk (Schack), Albrecht (Obreht), Ammeister in Straßburg 234, 402, 268, 43. Schallermann, Hans, Dompropst von Brixen, Ge- sandter Hzg. Friedrichs v. Osterreich 139, 441, 183, 10. 185, 14; 44a; 472, Schamser Thal im Kanton Graubünden 403, 51%. Schanlit, Klaus, in Straßburg, Gesandter der Stadt 234, 31 ff,; 39% 235, 42%; 47%, 267, 26. 268, 18; 43. Gesandter K. Sigmunds 410, 6. 432, 51%. — Sein Schwiegersohn s. Schalk. Schedel, Hartmann, in Nürnberg, geb. 1440, t 1514: 837, 40. 838, 2; 4. Schenk von Geyern, Wigelois, s. Geyern. — von Limpurg s. Limpurg. Scherff, Stephan, Münzmeister in Frankfurt 851, 11 ff. ; 38a; 52a, 44^. 852, 4; 15. 876, 8; 9; 12; 42a, 878, 34; 37a, 881, 36; 39; 47). 882, 3. 884, 14; 17; 23; 42. 886, 7. 889, 2; 8; 26; 4. 890, 29. — Seine Hausfrau 886, 32; 42. Schiltach i. Baden à. v. Lahr, der Herzog von —, 8. Urslingen. Schintan i. Ungarn n. à. v. Prefiburg 32, 21. Schitter, Diener Konrads v. Weinsberg 885, 10; 12. Schlappe, Bote Ulms 918, 9. 1011, 363. Sehlesien (Schliesien, Slesien), Fürsten 512, 2. — Land u. Volk (Slezite) 182, 20. 188, 27. 512, 1. 514, 9. 545, 39. — Stüdte 512, 1; 2. — Kauf- leute 549, 45^. Schleswig, Bischof Nikolaus II. Wolf 1429-1474: 570, 86. — Sein Prokurator im Konzil s. Weghennere. Schlettstadt (Slegstat, Sletstatt) 191, 36. 968, 281. 973, 6. 976, 46m, 978, 14. 990, 4, — Städtetag 991, 8; 13. Sehlick (Scligh, Sligeh, Sligk), Heinrich 69, 30^; 31. 10, 6. — Kaspar, von Lozano, Sohn des Vorigen, f 1449: 99, 32^; 31b; 46b, 29, 15. 66, 22. 69, 17"; 45^; 18»; 39v; 415; 44b, 70, 6. 11, 8; 39. 76, 48%, 90, 18. 96, 7; 31^. 114, 35^. 140, 36^. 150, 2T. 151, 26; 47b. 153, 18; 44. 154, 29. 155, 42. 156, 43b, 157, b. 160, 9; 36. 161, 15. 162, 40*. 163, 7; 28. 165, 40. 166, 26. 177, 8. 179, 34. 181, 8. 182, 16. 184, 29; 38. 185, 5; 48), 186, 30. 188, 10. 189, 31. 192, 48. 196, 18. 197, 43). 199, 5. 210, 30. 214, 41. 221, 42. 222, 25; 39%; 48. 223, 492; 52%, 224, 16, 227, 15. 236, 47"; 87%. 251, 35. 252, 9; 87. 253, 32. 260, 34%, 271, 4. 272, 11. 273, 4. 275, 21. 302, 30a. 310, 251, 313, 33. 315, 20; 44a, 821, 11. 326, 16. 328, 43; 47. 346, 24. 351, 29». 352, 98. 356, 5; 13. 357, 11. 363, 11. 366, 45. 369, 21. 310, 38". 382, 15. 384, 26. 385, 91. 386, 8; 35. 388, 42, 394, 9. 409, 47b. 410, 24^; 41b. 412, 19. 413, 15. 439, 43. 437, 9. 439, 34. 440, 29. 442, 23. 444, 20; 27. 445, 13; 21. 446, 29. 448, 10. 450, 17; 41 b. 452, 49a, 457, 15. 466, 19. 471, 40a; 41a, 472, 9; 47a; 49a, 475, 28. 476, 22, 479, 20. 502, 38. 509, 12. 510, 18; 19. 515, 6. 540, 32. 542, 32. 575, 14. 576, 474. 596, 43. 647, 85. 682, 15; 434. 684, 13. 685, 30. 690, 36. 697, 2; 45. 699, 10. 700, 17. 718, 51, 734, 19; 30. 747, 18. 760, 40. 761, 29. 763, 23. 786, 23. 794, 35. 795, 1; 3; 47%, 798, 432, 799, 26. 800, 1. 808, 44), 811, 16. 815, ' ' 26. 835, 45. 844, 15. 846, 382 ft; 54^ ff. ; 23. 881, 41. 882, 20. 898, 38°. 902, 18. 904, 31. 906, 40^. 969, 19. 971, 11; 44. 1014, 40a, 1034, 47 «. 1035, 87^; 29%, Sekretär K. Sigmunds 82, 48; 49%, Protonotar 140, 51a; 36h. Vizekanzler 196, 19. 317, 29. 329, 13; 15; 47a, 370, 6. 415, 54a, 496, 50a. 593, 24. 645, b. 647, 38. 674, b. 142 *
Strana 1126
1126 Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namon. 682, 17; 45b. 690, 46. 736, 13; 26; 29; 45a, 785, 50b. 812, 831. 815, 22. 832, 31. 835, 24. Kanzler 21, 41^. 278, 8; 20. 470, 29. 735, 23 ff. 736. 784, 19. 814, 20. 817, 47. 832, 46. 833, 43. 835, 16. Burggraf, Pfleger, Hauptmann in Eger 196, 19. 317, 29. 329, 13. 645, 5. 683, 5. 814, 20; 43a. Graf (comes) 814, 20. Graf von Bassano 814, 44b. Lateranensischer Pfalzgraf 814, 48%, Gesandter K. Sigmunds an d. Herzog v. Mailand 286, 44; 484, 287, 2ff. 332, 16. Desgl. an d. Papst 560, 45^. 568, 49. 575, 24. 587, 23. 616, 3; 5; 462; 30bff; 43b, 643, 12. 644, 31. 645, 20; 45b. 646, 48b; 51b. 647, 38. 648, 8. 674, 5. 710. 715, 332; 424. 119, 49b, 720, 89^, 751, 46. 758, 81. 762, 32. 168, 27; 45%. 764, 9. 766, 9. 168, 24. 773, 6. 776, 35. 777, 40. 778, 26, 779, 15. 780, 14. 781, 25. 783, 21; 37. 784, 14. 785, 6; 45b. 793, 32. 799, 43. 802, 36. 804, 18; 24. 807, 37. 810, 8 (?). Desgl. nach Florenz 704, 25; 498. 705, 8; 9; 43a, 45m. 706, 33. 707, 8; 10. 739, 17; 32b; 45b; 48b; 50b, 742, 40b. 744, 39; 422, 745, 48%; Bla, 747, 22; 51b. 751, 36. 752, 36a, Vgl. Gesell. — Sein Bruder 503, 37. — Seine Gesellen in d. kel. Kanzlei 682, 36, Schlick, Mathias, Bruder des Vorigen 844, 15. Schlosser, Melchior, in Ulm 229, 35%, Schnaggen s. Armagnaken, Sehnewlin (Snewlin), Konrad, s. Landeck. Schônthal (Vallespeciosa) a. d. Schwarzach s. w. v. Waldmünchen i. d, Oberpfalz, Georg von —, Provinzial d. Augustinereremiten i. Baiern u. Österreich, Gesandter d. Konzils 531, 37%; 48%. 955, 2. Seholmecher, Ludwig, Bote Frankfurts 870, 451, Schomburg a. d. Argen n. v. Lindau 904, 81. Schonaw, Andreas, Skriptor in d. püpstl. Kanzlei 665, 28. 847, 15; 17. Sehottland, Konig Jakob I. 1406-1437: 189, 39». 529, 31. 513, 22; 38a, Schultheif, Hans, in Würzburg 552, 17. Sehwabeck, Johannes, Domherr in Frankfurt, Kaplan d. Erzbischofs v. Mainz u. dessen Gesandter an d. Konzil 517, 51; 48%, Schwabegg (Schwabeck) s. w. v. Augsburg 988, 22, Schwaben (Swilben, Swoben) 67, 17. 249, 41. 539, 46%, 560, 25. 931, 40. 945, 15. 952, 18; 25. 1004, 34. 1009, 16. 1014, 14, 1029, 34. — Reichsstände dasolbst 187, 43; 44. 188, 18. 557, 8. 926, 33. 968, 9. 1007, 27; 28. 1014, 25; 26. 1015, 1ff. — Landvógte s. Waldburg. — Reichsstüdte, Stüdtebund (gemeine stette) 12, 8. 65, 32. 66, 39^. 67, 36^. 114, 41a. 188, 22. 229, 34b, 245, 26. 246, 37. 247, 42b, 248, 7. 249, 9; 12; 15; 17; 26; 33; 41. 250, 4; 13; 23; 47a, 254, 19; 29; 48b. 255, 1. 266, 22. 267, 17. 268, 6. 390, 40% 511, 40”, 536, 6; 45. 545, 35; 44. 546, 1. 547, 1. 549, 3; 12b; 17%. 550, 46%, 844, 24. 848, 1. 852, 45^; 48^, 855, 31; 32. 856, 5. 873, 23; 24. 874, 18. 875, 44». 819, 7; 45%, 894, 10; 16. 895, 9 f. 897, 18; 21; bla, 901, 34a, 903, 31. 905, 92; 45". 906, 24. 909, 9; 34. 915, 37 W. 916, 4; tff. ; 46». 918, 3. 919, 31. 930, 13; 14. 931, 43. 932, 44^. 935, 42; 482; 45h. 942, 44a, 944. 948, 22. 958, 9. 964, 921f, 965. 968, 3125; 31^. 971, 16. 976, 16. 994, 2. 998, 41. 1000, 16. 1001, 1. 1008, 2ff. 1007, 46^. 1011, 5; 33^; 98%, 1017, 364; 40»; 37^. 1021, 39a. 1023, 2. 1025, 20; 23; 28; 88; 34; 36; 45". 1026, 4 ff. 1027, 37; 40. 1030, 17; 19. 1081, 21; 24ff. 1032, 2. 1083, 7; 21; 47b. 1035, 20; 46». — Vorort s. Ulm. — Ziinfte 964, 10. — Gesandte 231, 39. 244, 17 ff. 246, 45a, 247, 37. 248, 2; 7ff.; 23. 250, 21. 2564, 15 ff. 848, 2. 909, 9. 910, 3; 8; 9; 12. 915, 24. 918, 9. "Vel. Ehinger, Eflingen, Löwe, Nördlingen, Ravensburg. Schwäbisch Wörth s. Donauwörth. Schwamberg i. Bóhmen s. v. Tepl, Hynek Kru¥ina von —, Böhm. Baron 511, 1. Schwandorf (Swenkendorff) a. d. Nab i. d. Oberpfalz 602, 55^. Schwarzburg a. d. Sehwarza i. Thüringen, Graf Heinrich XXVI. der Streitbare 1423-1439: 260, 41b. 953, 2. Schwarzenberg (Swarczenberg, de Montebruno), Walter, in Frankfurt 880, 9. Gesandter an K. Sigmund 18, 19. 69, 44a, 70, 47a, 548, 21; 22. 611, 39%. 745, 39a, 1035, 43^ f; 31^. Desgl. nach Basel 544, 40; 43b. 546, 9. 547, 38). 548, 18. 549, 36^; 51%, 550, 36. 754, 43a. 870, 18; 37. 871, 94^; 462; 474; 514, 873, 22. 874, 14. Desgl. nach Bingen 856, 25. Schwarzwald 977, 29. — Städte daselbst 188, 24. Schweidnitz i. Schlesien, dio Schweidnitzer 514, 3. Schweinfurt (Sweinfurt, Swinfurt), Georg von —, s. Heimburg. — Stadt 115, 450. 247, 12. 511, 434. 897, 7. — Juden 230, 462, Schweiz, Eidgenossen (Sviceri, liga communitatum) 41, 19; 31; 45. 46, 41. 100, 13. 128, 8; 46^. 130, 834^ f; 51». 188, 45h. 139, 41b. 149, 4. 150, 422, 151, 8; 41^. 153, 19. 154, 10; 15; 19. 155, 12; 26. 156, 25. 157, 9. 158, 13. 160, 11. 161, 17. 168, 8; 42. 188, 15. 948, 19. 285, 34b. 315, 44». Vgl. Bern, Deutschland (Gemeinden), Glarus, Luzern, Schwyz, Solothurn, Sursee, Untr- walden, Zürich, Zug. — Gesandte 150, 40». 151, 8; 49», 1029, 31. Vgl. Zürich. — Truppen 290, 21. — Romfahrtskontingent, -dienst 130, 15 ff.; 37b ff.; 50b, 131, 40a. 150, 8 f. 151, 44%, 153, 20. 154, 1. 156, 26 ff. 158, 42». 161, 18. Schwendi, Hans, in Zürich, Gesandter an K. Sigmund 734, 23; 30. — Heinrich, in Zürich, Gesandter an K. Sigmund 734, 23; 30. Schwerin, Bischof Hermann III. Kóppen 1429-1444: 570, 34. — Sein Prokurator im Konzil s. Sannam. Schwyz (Swicz), die Schwyzer 41, 31. 129, 24^; 35^; 87». 153, 30. 154, 36b. 163, 17. 188, 32. 189, 16. Schyte, Bote Ulms 550, 18. Scolari, Filippo (Pippo) Buondelmonte degli —, Graf
1126 Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namon. 682, 17; 45b. 690, 46. 736, 13; 26; 29; 45a, 785, 50b. 812, 831. 815, 22. 832, 31. 835, 24. Kanzler 21, 41^. 278, 8; 20. 470, 29. 735, 23 ff. 736. 784, 19. 814, 20. 817, 47. 832, 46. 833, 43. 835, 16. Burggraf, Pfleger, Hauptmann in Eger 196, 19. 317, 29. 329, 13. 645, 5. 683, 5. 814, 20; 43a. Graf (comes) 814, 20. Graf von Bassano 814, 44b. Lateranensischer Pfalzgraf 814, 48%, Gesandter K. Sigmunds an d. Herzog v. Mailand 286, 44; 484, 287, 2ff. 332, 16. Desgl. an d. Papst 560, 45^. 568, 49. 575, 24. 587, 23. 616, 3; 5; 462; 30bff; 43b, 643, 12. 644, 31. 645, 20; 45b. 646, 48b; 51b. 647, 38. 648, 8. 674, 5. 710. 715, 332; 424. 119, 49b, 720, 89^, 751, 46. 758, 81. 762, 32. 168, 27; 45%. 764, 9. 766, 9. 168, 24. 773, 6. 776, 35. 777, 40. 778, 26, 779, 15. 780, 14. 781, 25. 783, 21; 37. 784, 14. 785, 6; 45b. 793, 32. 799, 43. 802, 36. 804, 18; 24. 807, 37. 810, 8 (?). Desgl. nach Florenz 704, 25; 498. 705, 8; 9; 43a, 45m. 706, 33. 707, 8; 10. 739, 17; 32b; 45b; 48b; 50b, 742, 40b. 744, 39; 422, 745, 48%; Bla, 747, 22; 51b. 751, 36. 752, 36a, Vgl. Gesell. — Sein Bruder 503, 37. — Seine Gesellen in d. kel. Kanzlei 682, 36, Schlick, Mathias, Bruder des Vorigen 844, 15. Schlosser, Melchior, in Ulm 229, 35%, Schnaggen s. Armagnaken, Sehnewlin (Snewlin), Konrad, s. Landeck. Schônthal (Vallespeciosa) a. d. Schwarzach s. w. v. Waldmünchen i. d, Oberpfalz, Georg von —, Provinzial d. Augustinereremiten i. Baiern u. Österreich, Gesandter d. Konzils 531, 37%; 48%. 955, 2. Seholmecher, Ludwig, Bote Frankfurts 870, 451, Schomburg a. d. Argen n. v. Lindau 904, 81. Schonaw, Andreas, Skriptor in d. püpstl. Kanzlei 665, 28. 847, 15; 17. Sehottland, Konig Jakob I. 1406-1437: 189, 39». 529, 31. 513, 22; 38a, Schultheif, Hans, in Würzburg 552, 17. Sehwabeck, Johannes, Domherr in Frankfurt, Kaplan d. Erzbischofs v. Mainz u. dessen Gesandter an d. Konzil 517, 51; 48%, Schwabegg (Schwabeck) s. w. v. Augsburg 988, 22, Schwaben (Swilben, Swoben) 67, 17. 249, 41. 539, 46%, 560, 25. 931, 40. 945, 15. 952, 18; 25. 1004, 34. 1009, 16. 1014, 14, 1029, 34. — Reichsstände dasolbst 187, 43; 44. 188, 18. 557, 8. 926, 33. 968, 9. 1007, 27; 28. 1014, 25; 26. 1015, 1ff. — Landvógte s. Waldburg. — Reichsstüdte, Stüdtebund (gemeine stette) 12, 8. 65, 32. 66, 39^. 67, 36^. 114, 41a. 188, 22. 229, 34b, 245, 26. 246, 37. 247, 42b, 248, 7. 249, 9; 12; 15; 17; 26; 33; 41. 250, 4; 13; 23; 47a, 254, 19; 29; 48b. 255, 1. 266, 22. 267, 17. 268, 6. 390, 40% 511, 40”, 536, 6; 45. 545, 35; 44. 546, 1. 547, 1. 549, 3; 12b; 17%. 550, 46%, 844, 24. 848, 1. 852, 45^; 48^, 855, 31; 32. 856, 5. 873, 23; 24. 874, 18. 875, 44». 819, 7; 45%, 894, 10; 16. 895, 9 f. 897, 18; 21; bla, 901, 34a, 903, 31. 905, 92; 45". 906, 24. 909, 9; 34. 915, 37 W. 916, 4; tff. ; 46». 918, 3. 919, 31. 930, 13; 14. 931, 43. 932, 44^. 935, 42; 482; 45h. 942, 44a, 944. 948, 22. 958, 9. 964, 921f, 965. 968, 3125; 31^. 971, 16. 976, 16. 994, 2. 998, 41. 1000, 16. 1001, 1. 1008, 2ff. 1007, 46^. 1011, 5; 33^; 98%, 1017, 364; 40»; 37^. 1021, 39a. 1023, 2. 1025, 20; 23; 28; 88; 34; 36; 45". 1026, 4 ff. 1027, 37; 40. 1030, 17; 19. 1081, 21; 24ff. 1032, 2. 1083, 7; 21; 47b. 1035, 20; 46». — Vorort s. Ulm. — Ziinfte 964, 10. — Gesandte 231, 39. 244, 17 ff. 246, 45a, 247, 37. 248, 2; 7ff.; 23. 250, 21. 2564, 15 ff. 848, 2. 909, 9. 910, 3; 8; 9; 12. 915, 24. 918, 9. "Vel. Ehinger, Eflingen, Löwe, Nördlingen, Ravensburg. Schwäbisch Wörth s. Donauwörth. Schwamberg i. Bóhmen s. v. Tepl, Hynek Kru¥ina von —, Böhm. Baron 511, 1. Schwandorf (Swenkendorff) a. d. Nab i. d. Oberpfalz 602, 55^. Schwarzburg a. d. Sehwarza i. Thüringen, Graf Heinrich XXVI. der Streitbare 1423-1439: 260, 41b. 953, 2. Schwarzenberg (Swarczenberg, de Montebruno), Walter, in Frankfurt 880, 9. Gesandter an K. Sigmund 18, 19. 69, 44a, 70, 47a, 548, 21; 22. 611, 39%. 745, 39a, 1035, 43^ f; 31^. Desgl. nach Basel 544, 40; 43b. 546, 9. 547, 38). 548, 18. 549, 36^; 51%, 550, 36. 754, 43a. 870, 18; 37. 871, 94^; 462; 474; 514, 873, 22. 874, 14. Desgl. nach Bingen 856, 25. Schwarzwald 977, 29. — Städte daselbst 188, 24. Schweidnitz i. Schlesien, dio Schweidnitzer 514, 3. Schweinfurt (Sweinfurt, Swinfurt), Georg von —, s. Heimburg. — Stadt 115, 450. 247, 12. 511, 434. 897, 7. — Juden 230, 462, Schweiz, Eidgenossen (Sviceri, liga communitatum) 41, 19; 31; 45. 46, 41. 100, 13. 128, 8; 46^. 130, 834^ f; 51». 188, 45h. 139, 41b. 149, 4. 150, 422, 151, 8; 41^. 153, 19. 154, 10; 15; 19. 155, 12; 26. 156, 25. 157, 9. 158, 13. 160, 11. 161, 17. 168, 8; 42. 188, 15. 948, 19. 285, 34b. 315, 44». Vgl. Bern, Deutschland (Gemeinden), Glarus, Luzern, Schwyz, Solothurn, Sursee, Untr- walden, Zürich, Zug. — Gesandte 150, 40». 151, 8; 49», 1029, 31. Vgl. Zürich. — Truppen 290, 21. — Romfahrtskontingent, -dienst 130, 15 ff.; 37b ff.; 50b, 131, 40a. 150, 8 f. 151, 44%, 153, 20. 154, 1. 156, 26 ff. 158, 42». 161, 18. Schwendi, Hans, in Zürich, Gesandter an K. Sigmund 734, 23; 30. — Heinrich, in Zürich, Gesandter an K. Sigmund 734, 23; 30. Schwerin, Bischof Hermann III. Kóppen 1429-1444: 570, 34. — Sein Prokurator im Konzil s. Sannam. Schwyz (Swicz), die Schwyzer 41, 31. 129, 24^; 35^; 87». 153, 30. 154, 36b. 163, 17. 188, 32. 189, 16. Schyte, Bote Ulms 550, 18. Scolari, Filippo (Pippo) Buondelmonte degli —, Graf
Strana 1127
Alfabotisches Register der Orts- und Personen-Namon. von "Temesvár und Ozora, geb. 1969, T 1426: 96, 17. 37, 46%, 496, 49%, Scorlado (Scorlato), ser Aluisius, in Venedig, sapiens terrarum ete. 766, 33. 798, 37. 804, 11. 806, 4. 808, 25. 810, 1. 811, 20. 815, 36. — ser Ludovieus, in Venedig, sapiens terrarum cte. 192, 1; 46. Scylla (Scilla) 655, 42. Sebastianus, Mürtyrer 373, 40. Seckau i. Steiermark n. ó. v. Judenburg, Bischof Kon- rad von Reifberg 1431-1443: 570, 83. — Sein Prokurator im Konzil 570, 32. Seckendorf (Seggendorft), Jorg von —, 1021, 14. Sega, Francesco della —, Venotian. Sekretür 25, 382. 99, 13; 19; 30a; 38a, Seglauer, Konrad, Dechant von Eichstätt 557, 14. 558, 18. 569, 491. Segna, Segnia s. Zengg. Segovia, Johannes Alfonsi von —, Geschichtsschreibor d. Baseler Konzils 301, 34a. 307, 42m. 462, 24. 522, 8. 534. 585, 39b. 627, 45a, 628, 36». 658, 8. 671, 16. 683, 89a. Seinsheim (Sawnsheim) i. Unterfranken s. v. Kitzingen, Eberhard von —, Deutschmeister 1420-1443: 65, 47a. 68, 46m. 963, 1. 999, 43. Gesandter K. Sig- munds 207, 28. 399, 25. — Exkinger III. der Altere von —, + 1441: 904, 29. 927, 35. 954, 33. — Erkinger der Schwarze 927, 35. 954, 401. — Ludwig I. von Kottenheim, Sohn Erkingers III., 1441-1466: 954, 33. Seld, Johannes, Dr. decr., Sekrotär d. Bischofs v. Passau u. dessen Gesandter an d. Konzil 605, 9. Seldernon, Heinrich, ehemaliger Sehlofhauptmann von Ivano 314, 15. Seleberch s. Feldkirch. Selz (Self, Selsse) i. Unterolsaf n. ó. v. Hagenau 830, 24. 832, 7. 977, 91. 983, 2. — Vogt da- Selbst s. Fleckenstein. Semlin a. d. Donau n. w. v. Belgrad 109, 49a, Senago, Maffinus de —, kaiserl. Pfalzgraf 801, 4 ^. — Seine Sóhne s. Monza. Senlis a. d. Nonette n. ó. v. Paris, Dischof Jordanus Morini 1430-1433 : 657, 10. Serbien (Rascien, Syrfey) 70, 4. — Despot 32, 34%, Serchio, Fluß im nórdl. Toskana 355, 30%; 32%, Serviten, Orlensgeneral der —, 665, 36». Sesto Calende (Sexto Calendas) i. d. Lombardei s. w. v. Varese, Abt des Klosters ss. Donati et Gau- dulfi daselbst 175, 37. Sestri ponente n. w. v. Gonua 321, 481, Setterich i. d. Rheinprovinz w. v. Jilich, Peter Kalde von —, s Kalde. Settimo (Septem) n. v. Pavia 93, 38. Severin a. d. Donau i. d. Kleinen Walachoi, Deutseh- ordensbanus von —, s Redwitz. Sforza (Sfortia), Francesco — degli Attendoli, Graf von Cotignola, Ariano u. Montalto, Sohn des Sforza, Schwiegersohn d. Herzogs v. Mailand u. dessen Condottierc, geb. 1401, + 1465: 51, 40%. 96, 48%, 1127 194, 7. 285, 10. 320, 51b. 334, 7; 9; 24; 36%, 335, 42. 536, 1. 337, 494, 50a, 338, 49%. 839, 11; 18; 20W.; 30; 36; 41b. 342, 15ff. 365, 46». 434, 19ff.; 36. 438, 6. Sforza, Leo, Bruder des Vorigen, Mailiind. Condottiere, geb. 1407, t 1440: 334, 25. 335, 42. 336, 1; 8. 434, 22. Sickingen im Kraichgau w. v. Bruchsal, Hans von —, kurpfälzischer Rat 241, 29ff. 242, 1; 7; 12; 13. — Hans von —, Geldwechsler in Strafiburg 261, 1; 5. Siculi s, Szekler. Siebenbürgen (partes Transsilvane) 59, 27. — Vgl. Stiboricz. Sicna (Hohe Son, Hohen Syn, Sena, Senis, civitas Senarum), Bischof Carlo Angelini Bartali 1427- 1444: 280, 50a. 310, 40b. 353, 4; 47b. 354, 341; 382; 88b; 42b; 46b; 48h. 451, 46b. 457, 23. 719, 55%. 762, 18. 763, 40. 765, 23. 776, 34. 777, 38. 782, 16; 44*; 453; 40». 800, 22. 802, 37. — Stadt, Gebiet, Volk (Sanesi, Senenses, Senesi, Se- nesir) 86, 32. 94, 24. 177, 50. 118, 41". 194, 21. 269, 38; 47b. 279, 34b. 280, 6f.; 43"; 43h; 47b; 48b. 289, 25; 27. 290, 7; 11; 34; 394. 291. 292. 293, 3;'31b; 32b, 294, 9; 34. 296, 43^; 46a, 300, 49%. 304, 29. 305, 411. 307, 4; 15; 38aff. 308, 12; 28; 37b; 47b; 50b, 309, 4; 7. 310, 15; 16ff.; 31%; 39^; 444; 38b, 311, 46. 312, 5ff. 329, 47%. 330, 17; 24; 40b. 331, 24; 474; 37b; 48b. 332, 20. 333, 14. 339, 48a, 342, 11; 21; 31. 345, 11; 41^ff. 346-357 passim. 304, 14; 29. 366, 3. 367, 3. 380, 55b. 381, 341; 38a; 45a, 394, 29. 409, 4; 5. 431, 35ff. 434, 1. 437, 11. 439, 7. 441, 11. 442, 28; 29. 444, 14; 42. 446, 37. 449, 28. 455, 34; 35. 456, 42"; 37b, 457, 18; 94. 458, 45. 460, 11. 461, 26*; 94* ff. 462, 89. 463, 7; 11; 47»; 584; 18b; 20b; 26»; 56^. 464, 1; 2: 19. 410-513 passim. 536, 99. 539, 8. 540, 39. 541, 94ff. 548, 25^; 47V. 552, 29. 560, 22. 562, 5; 12; 35. 567, 17. 574, 35. 575, 17; 18; 30; 32; 41b; 45b; 47b. 570, 484, 577, 21; 24; 30ff. 578, 7. 579, 24. 582, 10. 584, 44b, 587, 21. 593, 7. 609.616 passim. 619, 28; 32; 36; 40; 48b, 624, 48a, 625, 42. 629, 36%; 39a. 631, 34. 632, 34M. 639-649 pas- sim. 658, 20. 668-690 passim. 696, 27. 702-721 passim. 734, 46%, 739-766 passim. 770, 31%; 31b. 776, 35. 777, 39. 182, 18; 44^; 46». 784, 15. 785, 9; 21. 186, 40^. 788, 10. 789, 32; 43. 790, 46b, 791, 454; 499; 514. 792, 23. 800, 23. 801, 24. 803, 24. 808, 42». 810, 32; 39; 43. 811, 1; 2. 821, 33. 899, 52b. 901, 7. 1035, 51% Vgl. Koblenz. — Konzilsort (an Stelle von Basel) 488, 82. 494, 3; 6; 10; 14. 495, 19; 22; 24. 582, 49b. — Signorio, Regierung 95, 24. 304, 53v. 305, 40+; 43%. 350, 28; 27; 484. 351, 11. 352, 4; 6; 16; 21. 434, 10. 435, 1. 437, 20. 438, 5; 11. 463, 47a. 464, 2. 706, 43. 707, 6; 13ff.; 29; 30. 753, 33), 758, 16. 762, 10. 765, 34. 777, 7;
Alfabotisches Register der Orts- und Personen-Namon. von "Temesvár und Ozora, geb. 1969, T 1426: 96, 17. 37, 46%, 496, 49%, Scorlado (Scorlato), ser Aluisius, in Venedig, sapiens terrarum ete. 766, 33. 798, 37. 804, 11. 806, 4. 808, 25. 810, 1. 811, 20. 815, 36. — ser Ludovieus, in Venedig, sapiens terrarum cte. 192, 1; 46. Scylla (Scilla) 655, 42. Sebastianus, Mürtyrer 373, 40. Seckau i. Steiermark n. ó. v. Judenburg, Bischof Kon- rad von Reifberg 1431-1443: 570, 83. — Sein Prokurator im Konzil 570, 32. Seckendorf (Seggendorft), Jorg von —, 1021, 14. Sega, Francesco della —, Venotian. Sekretür 25, 382. 99, 13; 19; 30a; 38a, Seglauer, Konrad, Dechant von Eichstätt 557, 14. 558, 18. 569, 491. Segna, Segnia s. Zengg. Segovia, Johannes Alfonsi von —, Geschichtsschreibor d. Baseler Konzils 301, 34a. 307, 42m. 462, 24. 522, 8. 534. 585, 39b. 627, 45a, 628, 36». 658, 8. 671, 16. 683, 89a. Seinsheim (Sawnsheim) i. Unterfranken s. v. Kitzingen, Eberhard von —, Deutschmeister 1420-1443: 65, 47a. 68, 46m. 963, 1. 999, 43. Gesandter K. Sig- munds 207, 28. 399, 25. — Exkinger III. der Altere von —, + 1441: 904, 29. 927, 35. 954, 33. — Erkinger der Schwarze 927, 35. 954, 401. — Ludwig I. von Kottenheim, Sohn Erkingers III., 1441-1466: 954, 33. Seld, Johannes, Dr. decr., Sekrotär d. Bischofs v. Passau u. dessen Gesandter an d. Konzil 605, 9. Seldernon, Heinrich, ehemaliger Sehlofhauptmann von Ivano 314, 15. Seleberch s. Feldkirch. Selz (Self, Selsse) i. Unterolsaf n. ó. v. Hagenau 830, 24. 832, 7. 977, 91. 983, 2. — Vogt da- Selbst s. Fleckenstein. Semlin a. d. Donau n. w. v. Belgrad 109, 49a, Senago, Maffinus de —, kaiserl. Pfalzgraf 801, 4 ^. — Seine Sóhne s. Monza. Senlis a. d. Nonette n. ó. v. Paris, Dischof Jordanus Morini 1430-1433 : 657, 10. Serbien (Rascien, Syrfey) 70, 4. — Despot 32, 34%, Serchio, Fluß im nórdl. Toskana 355, 30%; 32%, Serviten, Orlensgeneral der —, 665, 36». Sesto Calende (Sexto Calendas) i. d. Lombardei s. w. v. Varese, Abt des Klosters ss. Donati et Gau- dulfi daselbst 175, 37. Sestri ponente n. w. v. Gonua 321, 481, Setterich i. d. Rheinprovinz w. v. Jilich, Peter Kalde von —, s Kalde. Settimo (Septem) n. v. Pavia 93, 38. Severin a. d. Donau i. d. Kleinen Walachoi, Deutseh- ordensbanus von —, s Redwitz. Sforza (Sfortia), Francesco — degli Attendoli, Graf von Cotignola, Ariano u. Montalto, Sohn des Sforza, Schwiegersohn d. Herzogs v. Mailand u. dessen Condottierc, geb. 1401, + 1465: 51, 40%. 96, 48%, 1127 194, 7. 285, 10. 320, 51b. 334, 7; 9; 24; 36%, 335, 42. 536, 1. 337, 494, 50a, 338, 49%. 839, 11; 18; 20W.; 30; 36; 41b. 342, 15ff. 365, 46». 434, 19ff.; 36. 438, 6. Sforza, Leo, Bruder des Vorigen, Mailiind. Condottiere, geb. 1407, t 1440: 334, 25. 335, 42. 336, 1; 8. 434, 22. Sickingen im Kraichgau w. v. Bruchsal, Hans von —, kurpfälzischer Rat 241, 29ff. 242, 1; 7; 12; 13. — Hans von —, Geldwechsler in Strafiburg 261, 1; 5. Siculi s, Szekler. Siebenbürgen (partes Transsilvane) 59, 27. — Vgl. Stiboricz. Sicna (Hohe Son, Hohen Syn, Sena, Senis, civitas Senarum), Bischof Carlo Angelini Bartali 1427- 1444: 280, 50a. 310, 40b. 353, 4; 47b. 354, 341; 382; 88b; 42b; 46b; 48h. 451, 46b. 457, 23. 719, 55%. 762, 18. 763, 40. 765, 23. 776, 34. 777, 38. 782, 16; 44*; 453; 40». 800, 22. 802, 37. — Stadt, Gebiet, Volk (Sanesi, Senenses, Senesi, Se- nesir) 86, 32. 94, 24. 177, 50. 118, 41". 194, 21. 269, 38; 47b. 279, 34b. 280, 6f.; 43"; 43h; 47b; 48b. 289, 25; 27. 290, 7; 11; 34; 394. 291. 292. 293, 3;'31b; 32b, 294, 9; 34. 296, 43^; 46a, 300, 49%. 304, 29. 305, 411. 307, 4; 15; 38aff. 308, 12; 28; 37b; 47b; 50b, 309, 4; 7. 310, 15; 16ff.; 31%; 39^; 444; 38b, 311, 46. 312, 5ff. 329, 47%. 330, 17; 24; 40b. 331, 24; 474; 37b; 48b. 332, 20. 333, 14. 339, 48a, 342, 11; 21; 31. 345, 11; 41^ff. 346-357 passim. 304, 14; 29. 366, 3. 367, 3. 380, 55b. 381, 341; 38a; 45a, 394, 29. 409, 4; 5. 431, 35ff. 434, 1. 437, 11. 439, 7. 441, 11. 442, 28; 29. 444, 14; 42. 446, 37. 449, 28. 455, 34; 35. 456, 42"; 37b, 457, 18; 94. 458, 45. 460, 11. 461, 26*; 94* ff. 462, 89. 463, 7; 11; 47»; 584; 18b; 20b; 26»; 56^. 464, 1; 2: 19. 410-513 passim. 536, 99. 539, 8. 540, 39. 541, 94ff. 548, 25^; 47V. 552, 29. 560, 22. 562, 5; 12; 35. 567, 17. 574, 35. 575, 17; 18; 30; 32; 41b; 45b; 47b. 570, 484, 577, 21; 24; 30ff. 578, 7. 579, 24. 582, 10. 584, 44b, 587, 21. 593, 7. 609.616 passim. 619, 28; 32; 36; 40; 48b, 624, 48a, 625, 42. 629, 36%; 39a. 631, 34. 632, 34M. 639-649 pas- sim. 658, 20. 668-690 passim. 696, 27. 702-721 passim. 734, 46%, 739-766 passim. 770, 31%; 31b. 776, 35. 777, 39. 182, 18; 44^; 46». 784, 15. 785, 9; 21. 186, 40^. 788, 10. 789, 32; 43. 790, 46b, 791, 454; 499; 514. 792, 23. 800, 23. 801, 24. 803, 24. 808, 42». 810, 32; 39; 43. 811, 1; 2. 821, 33. 899, 52b. 901, 7. 1035, 51% Vgl. Koblenz. — Konzilsort (an Stelle von Basel) 488, 82. 494, 3; 6; 10; 14. 495, 19; 22; 24. 582, 49b. — Signorio, Regierung 95, 24. 304, 53v. 305, 40+; 43%. 350, 28; 27; 484. 351, 11. 352, 4; 6; 16; 21. 434, 10. 435, 1. 437, 20. 438, 5; 11. 463, 47a. 464, 2. 706, 43. 707, 6; 13ff.; 29; 30. 753, 33), 758, 16. 762, 10. 765, 34. 777, 7;
Strana 1128
1128 26; 83. 778, 1; 2; 7; 12ff.; 24; 2b. — Balia 352, 8; 17. 706, 43. 707, 6; 13ff. — Beamte derselben 751, 42%, — Balia sopra la guerra 707, 28. — Concistorio 292, 12; 22; 51%; 42% 293, 4; 365; 42a, 310, 37b. 312, 10. 348, 44. 350, 20; 49a; 32b. 351, 41^; 47b. 352, 3; 42b; 48*. 353, 27b. 381, 42a. 463, 131; 20%; 27a; 32m; 37a; 13b. 610, 23b. 613, 45a; 52m, 614, 30%; 41a; 462; 49a; 29b; 44b. 615, 504. 629, 384. 642, 19; 42%, 704, 18ff.; 40%, 707, 34. 719, 35%. 746, 36% 751, 49% — Consiglio del popolo 292, 18. 350, 33%, 352, 36b; 46%, 463, 14% 614, 23; 892; 46b. 643, 1. 716, 53». 718, 20. 739, 20%, 741, 43b. 751, 41% — Consilium requisitorum 350, 46a, 719, 36^; 39b; 45», — Ausschüsse u. Kommissionen 293, 8. 350, 14; 504. 351, 41%; 48b; 54b. 352, 48a; 37bfT. 463, 200; 27m; 38a; 45^; 462, — Prioren 352, 7. 463, 49m. 718, 54b. 762, 10. — Capitaneus populi 352, 7; 16. 463, 50a. 751, 41b. 762, 11. — Gonfalonieri, Vexilli- feri justitie 352, 7; 16. 751, 41b. Vgl. Aga- zaria. — Maestro del terzo s. Agazaria. — Ge- sandte an Anfrosina di Pietramala u. Berardino de la Carda 8. Petrucci, — Desgl. an d. König v. Aragon s. Gabbrielli. — Desgl. an Genua s. Massa, — Desgl. an d. Herzog v. Mailand s. Aga- zaria, Massa, Micheli. — Desgl. an d. Papst s. Agazaria, Bonaventura, Doccio, Gionte, Pagadoppia, Pecho, Petrucci, Siena (Bf. Carlo). — Desgl. an K. Sigmund s. Agazaria, Angeli, Bellante, Massa, Micheli, Mignanelli, Siena (Bf. Carlo. — Bürger, Bürgerschaft 292, 43^. 312, 11. 346, 14; 16; 32^; 88^ ff. 348, 45°, 352, 2; 17. 356, 50% 463, 42%, 707, 34. 719, 5; 46). 758, 15. Vgl. Aga- zaria, Bolgarini, Bonaventura, Borghese, Christo- forus, Cicerchia, Cione, Doccio, Felicis, Francesco, Guidini, Guido, Guidonis, Landi, Lantini, Niccolo, Zolla. — Prälaten, Klerus 310, 40%, 462, 40. 464, 7ff. — Professoren u. Doktoren 457, 23ff, 462, 40. 464, 7ff. — Kanzler 759, 13. — Registrator 353, 7. — Beamte 646, 51b, — Kämmerer 381, 49», — Kommissar in Pomarance s. Porrina, — Podestà in S. Quirico s. Benedicti, — Vikare 719, 45a, Vgl. Petrioli. — Boten, Liiufer 292, 4. 312, 442; 462, 381, 43% Vgl. Angelus, Centomiglia, Ferrare. — Generalkapitän s. Colonna. — Haupt- leute, Kapitäne 352, 30. 353, 1. 355, 424, 356, 50a, 463, 33%. "Vgl. Bellante, Carda, Gualdo, Petrucci, Piecinino. — Truppen 291, 18; 26. 294, 35. 307, 15. 332, 18. 336, 3. 341, 6. 342, 25; 42°, 343, 9. 350, 4. 353, 18; 31a, 354, 482; 45b; 49», 355, 192; 29a, 356, 33%; 38"; 36b. 447, 41. 463, 34%, 610, 4. 613, 8; 21h. 614, 183. 722, 29. 741, 36. — Unterthanen 609, 52a. 765, 45b, — Stadtteile (monti) 352, 18. — Dom 510, 50h, — Kloster S. Agostino 280, 7. — Kloster S. Francesco 707, 18. — Kapelle daselbst 462, 40. — Palazzo pubblico 719, 4. — Albergo della Corona 706, 40. — Vorstüdte (suburbia) 856, 50^, — Porta Camollia 280, 6. — Porta S. Marco Alfabetisches Register der Orts- und Personon-Namen. 719, 6. — Privilegien 463, 462; 51%; 584; 14b, — Schmuckverbot fiir die Frauen 463, 43aff, — Stadtsiegel 354, 32. Siena, Konzil 1424: 25, 48^. 133, 7. 134, 22; 36b. 136, 12. 188, 21. 178, 1. 316, 5. 401, 12. 468, 84. 507, 1. 528, 37. 541, 22. 657, 18. 658, 23. 659, 13. 661, 16. 671, 29. — Antonius de —, Mailünd. Condottiere s. Petrucci. Sierck (Circk, Cirick, Serichk, Sirich, Syrch, Syrek) i. Lothringen n. 6. v. Diedenhofen, Jakob von —, Domherr von Trier, Propst von Würzburg u. Ut- recht, päpstl. Protonotar, Rat K. Sigmunds, 7 1456: 440, 49%, 523, 43%, 699, 16. 700, 7. 715, 45%, 716, 270; 340, 734, 20. 763, 47*. Gesandter d. Konzils an K. Sigmund u. d. Papst 202, 27. 206, 10; 25; 53^. 208, 14. 209, 394; 32». 212, 45% 384, 4. 507, 10. Püpstl Gesandter an K. Big- mund 471, 24. 472, 37. 477, 2; 12. 481, 30; 50b, 482, 45m; 47», 489, 9. 484, 3. 486, 15; 18. 488, 46*. 615; 44bff, 643, 35. 647, 15. Ge- sandter K. Sigmunds au d. Papst 634, 42. 688, 47b, 725, 23. 160, 45» ff. 761, 1; 38. 762, 31; 32; 88a; 48s; 38b, 763, 32ff. 767, 7; 20. 777, 11. 778, 10. 785, 7; 48"; 46^. 799, 18. — Philipp von — , Bruder des Vorigen, Domherr von Trier, Mitglied d. Konzils 700, 30. Sigperg, Heinrich von —, 973, 47%. Sigwein, Hans, in Nürnberg 503, 5. Simon von Kana, Apostel 373, 38, Simplicianus s. Orsini. Singer, Heinrich, Bote Ulms 1035, 45b. Sirek s. Sierck. S. Sixti, Kardinal von —, s. Casanova. Sizilien, Kónigin Johanna, s. Neapel. — Laud 291, 29. 292, 2. 481, 19. 490, 10. Slaven (Sclavi), der Herr der —, 389, 30D. Sletzenrode, Johannes, Chorherr in Teuerstadt, Ge- sandter d. Bischofs v. Bamberg an d. Konzil 600, 42. Snareken s. Armagnaken. Soderini, Palla Francesco, in Florenz, Gesandter an K. Sigmund 294, 20. Solothurn (Salaezon, Salloterium, Sollatern, Sollotron, Solocterum, Solottorn) 41, 80. 149, 8. 150, 30. 153, 29. 154, 19; 492. 156, 9. 157, 86 ff. 158, 1. 163, 16. 188, 31. 189, 16. 935, 39. 951, 6. 990, 37; 41. 1024, 10. Somardi, Petrus, Primicerius der Univ. Avignon, Ge- sandter d. Konzils nach Frankfurt 522, 3; 5; 11; 13; 19. 523, 7. 526, 36. 534, 1; 42%; 23b; 38%. 574, 1. 652, 34. 654, 43; 44. 655, 1; 34; 38. Soncino ö. v. Crema 96, 50%, 164, 22. 639, 38. Soriano (Surigan) ó. v. Viterbo, püpstl. Schloß 457, 4. Sovana (Suana) i. Toskana s. ó. v. Grosseto 349, 14; 91. 107, 19; 26. Spalato i. Dalmatien, Erzbischof Bartolommeo Zaba- rella 1428-1439, t 1445, püpstl. Gesandter an d. Konzil 636, 41. 822, 2. Spanien, Könige 106, 14. 226, 26. 380, 23. 389, 34b. Vgl. Aragon, Kastilien, Navarra, Portugal.
1128 26; 83. 778, 1; 2; 7; 12ff.; 24; 2b. — Balia 352, 8; 17. 706, 43. 707, 6; 13ff. — Beamte derselben 751, 42%, — Balia sopra la guerra 707, 28. — Concistorio 292, 12; 22; 51%; 42% 293, 4; 365; 42a, 310, 37b. 312, 10. 348, 44. 350, 20; 49a; 32b. 351, 41^; 47b. 352, 3; 42b; 48*. 353, 27b. 381, 42a. 463, 131; 20%; 27a; 32m; 37a; 13b. 610, 23b. 613, 45a; 52m, 614, 30%; 41a; 462; 49a; 29b; 44b. 615, 504. 629, 384. 642, 19; 42%, 704, 18ff.; 40%, 707, 34. 719, 35%. 746, 36% 751, 49% — Consiglio del popolo 292, 18. 350, 33%, 352, 36b; 46%, 463, 14% 614, 23; 892; 46b. 643, 1. 716, 53». 718, 20. 739, 20%, 741, 43b. 751, 41% — Consilium requisitorum 350, 46a, 719, 36^; 39b; 45», — Ausschüsse u. Kommissionen 293, 8. 350, 14; 504. 351, 41%; 48b; 54b. 352, 48a; 37bfT. 463, 200; 27m; 38a; 45^; 462, — Prioren 352, 7. 463, 49m. 718, 54b. 762, 10. — Capitaneus populi 352, 7; 16. 463, 50a. 751, 41b. 762, 11. — Gonfalonieri, Vexilli- feri justitie 352, 7; 16. 751, 41b. Vgl. Aga- zaria. — Maestro del terzo s. Agazaria. — Ge- sandte an Anfrosina di Pietramala u. Berardino de la Carda 8. Petrucci, — Desgl. an d. König v. Aragon s. Gabbrielli. — Desgl. an Genua s. Massa, — Desgl. an d. Herzog v. Mailand s. Aga- zaria, Massa, Micheli. — Desgl. an d. Papst s. Agazaria, Bonaventura, Doccio, Gionte, Pagadoppia, Pecho, Petrucci, Siena (Bf. Carlo). — Desgl. an K. Sigmund s. Agazaria, Angeli, Bellante, Massa, Micheli, Mignanelli, Siena (Bf. Carlo. — Bürger, Bürgerschaft 292, 43^. 312, 11. 346, 14; 16; 32^; 88^ ff. 348, 45°, 352, 2; 17. 356, 50% 463, 42%, 707, 34. 719, 5; 46). 758, 15. Vgl. Aga- zaria, Bolgarini, Bonaventura, Borghese, Christo- forus, Cicerchia, Cione, Doccio, Felicis, Francesco, Guidini, Guido, Guidonis, Landi, Lantini, Niccolo, Zolla. — Prälaten, Klerus 310, 40%, 462, 40. 464, 7ff. — Professoren u. Doktoren 457, 23ff, 462, 40. 464, 7ff. — Kanzler 759, 13. — Registrator 353, 7. — Beamte 646, 51b, — Kämmerer 381, 49», — Kommissar in Pomarance s. Porrina, — Podestà in S. Quirico s. Benedicti, — Vikare 719, 45a, Vgl. Petrioli. — Boten, Liiufer 292, 4. 312, 442; 462, 381, 43% Vgl. Angelus, Centomiglia, Ferrare. — Generalkapitän s. Colonna. — Haupt- leute, Kapitäne 352, 30. 353, 1. 355, 424, 356, 50a, 463, 33%. "Vgl. Bellante, Carda, Gualdo, Petrucci, Piecinino. — Truppen 291, 18; 26. 294, 35. 307, 15. 332, 18. 336, 3. 341, 6. 342, 25; 42°, 343, 9. 350, 4. 353, 18; 31a, 354, 482; 45b; 49», 355, 192; 29a, 356, 33%; 38"; 36b. 447, 41. 463, 34%, 610, 4. 613, 8; 21h. 614, 183. 722, 29. 741, 36. — Unterthanen 609, 52a. 765, 45b, — Stadtteile (monti) 352, 18. — Dom 510, 50h, — Kloster S. Agostino 280, 7. — Kloster S. Francesco 707, 18. — Kapelle daselbst 462, 40. — Palazzo pubblico 719, 4. — Albergo della Corona 706, 40. — Vorstüdte (suburbia) 856, 50^, — Porta Camollia 280, 6. — Porta S. Marco Alfabetisches Register der Orts- und Personon-Namen. 719, 6. — Privilegien 463, 462; 51%; 584; 14b, — Schmuckverbot fiir die Frauen 463, 43aff, — Stadtsiegel 354, 32. Siena, Konzil 1424: 25, 48^. 133, 7. 134, 22; 36b. 136, 12. 188, 21. 178, 1. 316, 5. 401, 12. 468, 84. 507, 1. 528, 37. 541, 22. 657, 18. 658, 23. 659, 13. 661, 16. 671, 29. — Antonius de —, Mailünd. Condottiere s. Petrucci. Sierck (Circk, Cirick, Serichk, Sirich, Syrch, Syrek) i. Lothringen n. 6. v. Diedenhofen, Jakob von —, Domherr von Trier, Propst von Würzburg u. Ut- recht, päpstl. Protonotar, Rat K. Sigmunds, 7 1456: 440, 49%, 523, 43%, 699, 16. 700, 7. 715, 45%, 716, 270; 340, 734, 20. 763, 47*. Gesandter d. Konzils an K. Sigmund u. d. Papst 202, 27. 206, 10; 25; 53^. 208, 14. 209, 394; 32». 212, 45% 384, 4. 507, 10. Püpstl Gesandter an K. Big- mund 471, 24. 472, 37. 477, 2; 12. 481, 30; 50b, 482, 45m; 47», 489, 9. 484, 3. 486, 15; 18. 488, 46*. 615; 44bff, 643, 35. 647, 15. Ge- sandter K. Sigmunds au d. Papst 634, 42. 688, 47b, 725, 23. 160, 45» ff. 761, 1; 38. 762, 31; 32; 88a; 48s; 38b, 763, 32ff. 767, 7; 20. 777, 11. 778, 10. 785, 7; 48"; 46^. 799, 18. — Philipp von — , Bruder des Vorigen, Domherr von Trier, Mitglied d. Konzils 700, 30. Sigperg, Heinrich von —, 973, 47%. Sigwein, Hans, in Nürnberg 503, 5. Simon von Kana, Apostel 373, 38, Simplicianus s. Orsini. Singer, Heinrich, Bote Ulms 1035, 45b. Sirek s. Sierck. S. Sixti, Kardinal von —, s. Casanova. Sizilien, Kónigin Johanna, s. Neapel. — Laud 291, 29. 292, 2. 481, 19. 490, 10. Slaven (Sclavi), der Herr der —, 389, 30D. Sletzenrode, Johannes, Chorherr in Teuerstadt, Ge- sandter d. Bischofs v. Bamberg an d. Konzil 600, 42. Snareken s. Armagnaken. Soderini, Palla Francesco, in Florenz, Gesandter an K. Sigmund 294, 20. Solothurn (Salaezon, Salloterium, Sollatern, Sollotron, Solocterum, Solottorn) 41, 80. 149, 8. 150, 30. 153, 29. 154, 19; 492. 156, 9. 157, 86 ff. 158, 1. 163, 16. 188, 31. 189, 16. 935, 39. 951, 6. 990, 37; 41. 1024, 10. Somardi, Petrus, Primicerius der Univ. Avignon, Ge- sandter d. Konzils nach Frankfurt 522, 3; 5; 11; 13; 19. 523, 7. 526, 36. 534, 1; 42%; 23b; 38%. 574, 1. 652, 34. 654, 43; 44. 655, 1; 34; 38. Soncino ö. v. Crema 96, 50%, 164, 22. 639, 38. Soriano (Surigan) ó. v. Viterbo, püpstl. Schloß 457, 4. Sovana (Suana) i. Toskana s. ó. v. Grosseto 349, 14; 91. 107, 19; 26. Spalato i. Dalmatien, Erzbischof Bartolommeo Zaba- rella 1428-1439, t 1445, püpstl. Gesandter an d. Konzil 636, 41. 822, 2. Spanien, Könige 106, 14. 226, 26. 380, 23. 389, 34b. Vgl. Aragon, Kastilien, Navarra, Portugal.
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Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Spanien, der König von —, 476, 34%, 529, 29. — Seine Gesandten au d. Konzil 476, 35h. 657, 9. — Land 418, 11. 508, 41. — Spanische Gesandte an d. Konzil 416, 16. Speckfeld i. Mittelfranken n. w. v. Windsheim 475, 465, — Amtmann daselbst s. Fuchs. Speier (Spier, Spir, Spire), Bischof Adolf II. von Eppenstein 1430-1433: 266, 33. 533, 13; 15; 48^, 917, 26. 940, 31. 985, 20. 999, 42. — Seine Vertreter im Konzil 533, 33 ff. — Seine Prilaten 533, 35. — Bischof Raban von Helmstatt 1396-1438, seit 14830 auch Erzbischof von Trier (s. dort), Gesandter d. Kurfürsten an K. Sigmund 18, 15. — Hochstift 67, 45b., — Domkapitel 533, 43s. — Juden im Hochstift 67, 44^. — Stadt u. ihre Bewohner 11, 32. 232, 98. 2365, 495^, 236, 8ff.; 18ff.; 38b; 41b. 237, 24; 27. 239, 47b, 240, 10ff. 243, 1; 12, 245, 14; 21; 47b. 246, 2. 247, 30. 248, 25ff. 250, 36. 251, 51%, 252, 10. 253, 11. 254, 14; 18; 47b. 255, 19; 25; 32; 37. 256, 26; 27. 260, 16. 261, 18; 44b. 262, 12; 21; 39. 263, 17. 264, 1. 266, 14; 33. 272, 28. 277, 38. 278, 4. 870, 29; 44^, 881, 43. 888, 1. 894, 9; 16. 895, 15; 26; 44. 897, 20; 534. 905, 13. 912, 43. 914, 16. 917, 18; 21. 922, 11. 923, 24. 984, 20. 987, 5. — Eidgenossen s. Frank- furt, Mainz, Worms. — Gesandte 240, 11. 241, 20ff. 245, 12. 260, 5; 15. 865, 16. 866, 14; 35. — Bote 922, 32. — Kanonikus s. Dürre. —- Reichs- tag Juli 1414: 2, 39. — Projektierter Münztag Anf. 1433: 545, 23. 546, 14. 874, 18. 879, 9; 454. 894, 35. — Speierer Matrikel s. Deutschland (Romfahrtsmatrikel). Spiegel, Otto, Vogt zu Koburg 962, 35. Spinola (Spinula), Cassano, in Genua, Gesandter an K. Sigmund 196, 31. Spoleto (Sboleth, Spolit) i. Umbrien 501, 20. 504, 19. 515, 37. — Päpstl. Gouverneur daselbst s. Kurland. Sponheim (Spanheim), Graf Friedrich, s. Veldenz. — Grafschaft i. d. Rheinprovinz zw. Mosel u. Nale, Juden daselbst 67, 44%, Stange, Diener d. Pfalzgrafen Ludwig 239, 8. — Kaspar, von Wandofen, Dr., Prokurator des Deutschen Ordens in Rom 145, 38b. 296, 9. 371, 8; 45%, 382, 37. 408, 4; 26; 839"; 45»; 40b. 414, 1. 419, 7. 421, 14. 445, 325; 35b. 450, 24; 98; 30^; 48b. 483, 30. 484, 34. 485, 46". 500, 17; 39b. 501, 424. 508, 14. 504, 21. 615, 41». 647, 36. 668, 50^; 42^; 46%, 782, 35; 37. 847, 191f. Gesandter K. Sigmunds nach Florenz 704, 25; 495, 705, 3; 9; 431; 45m, 7006, 38. 107, 8; 10. 739, 17. 744, 42a, 745, 12; 48%; 51% 747, 22. 751, 36. 752, 368, Starckenberger (Starkenberger), der, 988, 23. 1012, 45. Stater, Heinrich, Dr. art. et med., Dechant von Ut- vecht 417, 27+; 33s. Gesandter d. Konzils nach italien 212, 34. 226, 27. 298, 99 ff. 299, 42uff, 804, 1. 877, 10; 23; 41%, 380, 15ff, 384, 17. 1129 385, 18. 390, 3; 394; 40%, 395, 7. 408, 27. 410, 6. 502, 2. 507, 10; 21. Stauf, Herrschaft i. Mittelfranken n. ö. v. Weißen- burg 604, 24. Staufenberg (Stouffemberg) bei Offenburg i. Baden, Friedrich Bock von — der Jüngere 994, 20. Stehen, Johannes von —, s. Svihovsky. Stein (Stain), wohl das im Günzthal n. v. Kempten gelegene, Berthold vom —, Ritter, Hauptmann d. Gesellschaft, mit d. Georgenschild 904, 6. — bei Lampertsheim i. Hessen, Friedrich vom —, : Gesandter d. Pfalzgrafen Stephan 988, 43. — Otto vom — (de Lapide), Dr. decr., Gesandter d. Pfalzgrafen Ludwig an d. Konzil 518, 23; 32»; 35%, 520, 33". — Siegfried vom —, kurpfülzischer Amtmaun (?) 240, 18; 40ff. 241, 1ff. 244, 46". Steinenhuse, Jost im —, in Frankfurt, Gesandter der Stadt 544, 40. 546, 9. 547, 38%, 548, 19; 21. 549, 1; 37b. 550, 36. 754, 44a. 860, 14. 870, 18. 871, 344; 46a; 44b, 873, 22. 874, 14. Stella, Nikolaus de la —, Mailiind. Condottiere 718, 472; 50%, 812, 18, Kapitän d. Konzils 847, 3, Stephanus Protomartyr 373, 39. 527, 484. 828, 8. Stettin, Herzog Kasimir (Cosmair) VI. 1413-1435: 389, 24b; 27b. 584, 25; 45b. — Seine Mutter Anna, Tochter d. Burggrafen Albrecht d. Schönen v. Nürnberg, T 1413: 584, 41%. — Seine Ge- sandten 584, 24; 43%, — Herzogtum 584, 35. — Stadt 584, 35; 47b. Stiboreziez, Stiborius de —, Woiwode v. Siebenbürgen 40, 17. Stock (Stok), Johannes, Propst v. Etzelsburg, Dr. med , Leibarzt K. Sigmunds 196, 30. 451, 49b. — Nikolaus, von Glogau, Dr. decr. et mag. artium 196, 30. 687, 82a. 734, 20; 40% Gesandter K. Sigmunds naeh Florenz, Siena u. Rom 292, 50^ff. 294, 88"; 40"; 46». 297, 44", 299, 44", 300, 4ff. 301, 16; 19ff.; 45b. 332, 20. 348, 21; 45e, 357, 14. 360, 6; 34"; 37^; 40v. 361, 27. 865, 25; 26. 371, 10. 376, 27; 43m. 379, 27. 380, 45»; 52b; 58 ^ ff. 5383, 32, 387, 6; 23%, 388, 33. 390, 22; 431, 391, 47a. 393, 30. 394, 18; 40%, 396, 1. 407, 1. 408-421 passim. 430, 14; 40. 433, 8; 12; 24. 435, 35. 438, 25. 439, 12. 441, 17. 442, 25. 456, 9. 501, 38. 503, 24; 41b. 504, 10; 33. 507, 11; 22. 673, 36. Desgl. an d. Konzil 295, 35; 39. 301, 39; 49%; 34b; 45b, 302, 1ff.; 43%; 44; 484. 441, 18. 442, 26. 443, 50% 445, 7. 446, 11. 465, 44°; 468, 637, 1. 674, 38", 696, 36. 698, 4. 699, 16. 734, 45b, 842, 28. 843, 32; 44b. Desgl. an d. Papst 674, 2; 35^. Stockach i. Baden n. v. Radolfzell 584, 26; 28. 585, 29^. Stóckel, Ulrich, von Tegernsee, Vertreter der Frei- singer Benediktinerklóster im Konzil 442, 41b. 554, 36. 555, 33%. 558, 54b. 692, 5. Stóffeln i. Hegau n. à. v. Sehaffhausen, Heinrich Edler von —, 328, 43. 329, 471. 496, 51m. 546, 32,
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Spanien, der König von —, 476, 34%, 529, 29. — Seine Gesandten au d. Konzil 476, 35h. 657, 9. — Land 418, 11. 508, 41. — Spanische Gesandte an d. Konzil 416, 16. Speckfeld i. Mittelfranken n. w. v. Windsheim 475, 465, — Amtmann daselbst s. Fuchs. Speier (Spier, Spir, Spire), Bischof Adolf II. von Eppenstein 1430-1433: 266, 33. 533, 13; 15; 48^, 917, 26. 940, 31. 985, 20. 999, 42. — Seine Vertreter im Konzil 533, 33 ff. — Seine Prilaten 533, 35. — Bischof Raban von Helmstatt 1396-1438, seit 14830 auch Erzbischof von Trier (s. dort), Gesandter d. Kurfürsten an K. Sigmund 18, 15. — Hochstift 67, 45b., — Domkapitel 533, 43s. — Juden im Hochstift 67, 44^. — Stadt u. ihre Bewohner 11, 32. 232, 98. 2365, 495^, 236, 8ff.; 18ff.; 38b; 41b. 237, 24; 27. 239, 47b, 240, 10ff. 243, 1; 12, 245, 14; 21; 47b. 246, 2. 247, 30. 248, 25ff. 250, 36. 251, 51%, 252, 10. 253, 11. 254, 14; 18; 47b. 255, 19; 25; 32; 37. 256, 26; 27. 260, 16. 261, 18; 44b. 262, 12; 21; 39. 263, 17. 264, 1. 266, 14; 33. 272, 28. 277, 38. 278, 4. 870, 29; 44^, 881, 43. 888, 1. 894, 9; 16. 895, 15; 26; 44. 897, 20; 534. 905, 13. 912, 43. 914, 16. 917, 18; 21. 922, 11. 923, 24. 984, 20. 987, 5. — Eidgenossen s. Frank- furt, Mainz, Worms. — Gesandte 240, 11. 241, 20ff. 245, 12. 260, 5; 15. 865, 16. 866, 14; 35. — Bote 922, 32. — Kanonikus s. Dürre. —- Reichs- tag Juli 1414: 2, 39. — Projektierter Münztag Anf. 1433: 545, 23. 546, 14. 874, 18. 879, 9; 454. 894, 35. — Speierer Matrikel s. Deutschland (Romfahrtsmatrikel). Spiegel, Otto, Vogt zu Koburg 962, 35. Spinola (Spinula), Cassano, in Genua, Gesandter an K. Sigmund 196, 31. Spoleto (Sboleth, Spolit) i. Umbrien 501, 20. 504, 19. 515, 37. — Päpstl. Gouverneur daselbst s. Kurland. Sponheim (Spanheim), Graf Friedrich, s. Veldenz. — Grafschaft i. d. Rheinprovinz zw. Mosel u. Nale, Juden daselbst 67, 44%, Stange, Diener d. Pfalzgrafen Ludwig 239, 8. — Kaspar, von Wandofen, Dr., Prokurator des Deutschen Ordens in Rom 145, 38b. 296, 9. 371, 8; 45%, 382, 37. 408, 4; 26; 839"; 45»; 40b. 414, 1. 419, 7. 421, 14. 445, 325; 35b. 450, 24; 98; 30^; 48b. 483, 30. 484, 34. 485, 46". 500, 17; 39b. 501, 424. 508, 14. 504, 21. 615, 41». 647, 36. 668, 50^; 42^; 46%, 782, 35; 37. 847, 191f. Gesandter K. Sigmunds nach Florenz 704, 25; 495, 705, 3; 9; 431; 45m, 7006, 38. 107, 8; 10. 739, 17. 744, 42a, 745, 12; 48%; 51% 747, 22. 751, 36. 752, 368, Starckenberger (Starkenberger), der, 988, 23. 1012, 45. Stater, Heinrich, Dr. art. et med., Dechant von Ut- vecht 417, 27+; 33s. Gesandter d. Konzils nach italien 212, 34. 226, 27. 298, 99 ff. 299, 42uff, 804, 1. 877, 10; 23; 41%, 380, 15ff, 384, 17. 1129 385, 18. 390, 3; 394; 40%, 395, 7. 408, 27. 410, 6. 502, 2. 507, 10; 21. Stauf, Herrschaft i. Mittelfranken n. ö. v. Weißen- burg 604, 24. Staufenberg (Stouffemberg) bei Offenburg i. Baden, Friedrich Bock von — der Jüngere 994, 20. Stehen, Johannes von —, s. Svihovsky. Stein (Stain), wohl das im Günzthal n. v. Kempten gelegene, Berthold vom —, Ritter, Hauptmann d. Gesellschaft, mit d. Georgenschild 904, 6. — bei Lampertsheim i. Hessen, Friedrich vom —, : Gesandter d. Pfalzgrafen Stephan 988, 43. — Otto vom — (de Lapide), Dr. decr., Gesandter d. Pfalzgrafen Ludwig an d. Konzil 518, 23; 32»; 35%, 520, 33". — Siegfried vom —, kurpfülzischer Amtmaun (?) 240, 18; 40ff. 241, 1ff. 244, 46". Steinenhuse, Jost im —, in Frankfurt, Gesandter der Stadt 544, 40. 546, 9. 547, 38%, 548, 19; 21. 549, 1; 37b. 550, 36. 754, 44a. 860, 14. 870, 18. 871, 344; 46a; 44b, 873, 22. 874, 14. Stella, Nikolaus de la —, Mailiind. Condottiere 718, 472; 50%, 812, 18, Kapitän d. Konzils 847, 3, Stephanus Protomartyr 373, 39. 527, 484. 828, 8. Stettin, Herzog Kasimir (Cosmair) VI. 1413-1435: 389, 24b; 27b. 584, 25; 45b. — Seine Mutter Anna, Tochter d. Burggrafen Albrecht d. Schönen v. Nürnberg, T 1413: 584, 41%. — Seine Ge- sandten 584, 24; 43%, — Herzogtum 584, 35. — Stadt 584, 35; 47b. Stiboreziez, Stiborius de —, Woiwode v. Siebenbürgen 40, 17. Stock (Stok), Johannes, Propst v. Etzelsburg, Dr. med , Leibarzt K. Sigmunds 196, 30. 451, 49b. — Nikolaus, von Glogau, Dr. decr. et mag. artium 196, 30. 687, 82a. 734, 20; 40% Gesandter K. Sigmunds naeh Florenz, Siena u. Rom 292, 50^ff. 294, 88"; 40"; 46». 297, 44", 299, 44", 300, 4ff. 301, 16; 19ff.; 45b. 332, 20. 348, 21; 45e, 357, 14. 360, 6; 34"; 37^; 40v. 361, 27. 865, 25; 26. 371, 10. 376, 27; 43m. 379, 27. 380, 45»; 52b; 58 ^ ff. 5383, 32, 387, 6; 23%, 388, 33. 390, 22; 431, 391, 47a. 393, 30. 394, 18; 40%, 396, 1. 407, 1. 408-421 passim. 430, 14; 40. 433, 8; 12; 24. 435, 35. 438, 25. 439, 12. 441, 17. 442, 25. 456, 9. 501, 38. 503, 24; 41b. 504, 10; 33. 507, 11; 22. 673, 36. Desgl. an d. Konzil 295, 35; 39. 301, 39; 49%; 34b; 45b, 302, 1ff.; 43%; 44; 484. 441, 18. 442, 26. 443, 50% 445, 7. 446, 11. 465, 44°; 468, 637, 1. 674, 38", 696, 36. 698, 4. 699, 16. 734, 45b, 842, 28. 843, 32; 44b. Desgl. an d. Papst 674, 2; 35^. Stockach i. Baden n. v. Radolfzell 584, 26; 28. 585, 29^. Stóckel, Ulrich, von Tegernsee, Vertreter der Frei- singer Benediktinerklóster im Konzil 442, 41b. 554, 36. 555, 33%. 558, 54b. 692, 5. Stóffeln i. Hegau n. à. v. Sehaffhausen, Heinrich Edler von —, 328, 43. 329, 471. 496, 51m. 546, 32,
Strana 1130
1130 Stofer, Johannes, 869, 34%. Stojkovich, Johaunes von —, aus Ragusa, Prof. d. Thcol., Prokurator d. Dominikanerordens in Rom, Mitglied d. Konzils 133, 11. 135, 17ff. 136, 14; 26; 28. 137, G. 182, 18. 210, 44b. 378, 44b. 403, 45b. 518, 314. b56, 45b. 557, 7. 580, 50a. 587, 99a; bla. 590, 46. 602, 47b, 899, 40b. 929, 4; 464. 930, 49%. 959, 38; 5ib. 960, 21; 35; 51b. 9683, 4; 404. 966, 472; 494. Stellvertreter d. Kon- zilspräsidenten 137, 10; 19. 139, 34. 140, 3; 33% 178, 7; 48%, 8378, 22. Gesandter d. Konzils nach Frankfurt 951, 45; 50«. Stolpen a. d. Wesenitz ó. v. Dresden 626, 47v. — Offizial s. Ylaw. Stradin, wohl.Straden i. Steiermark s. 0. v. Pfarrer daselbst s. Helmhardus. Stralenberg (Stralemberg, Stralnberg), Jakob, Schóffo u. Ratsherr in Frankfurt, Gesandter der Stadt 259, 35. 263, 2; 3. 264, 13ff. 265, 25; 28; 34; 41; 42. 548, 33b. — Johann, in Frankfurt, 37b. 754, 441, Straßburg (Argentina, Straußburg, Strosburg), Bischof Wilhelm II. von Diest 1393-1439: 191, 31. 520, 22, 569, 9. 937, 11. 907, 27. 968, 24": 206. 974, 10. 977, 42. 979, 18 (?). 983, 37. 985, 20. 1024, 7. — Seine Riite 976, 15. 987, 19. — Sein Sekretär s. Cimiterio. — Hofrichter s. halle. — Dompropst 967, 34. — Doechant 258, 34b, 519, 28, — Juden im Hochstift 67, 44%, — Stadt, Gebiet 11, 32. 17, 22; 25. 65, 28. 147, 7. 156, 46a. 212, 49b, 231, 42b. 234-236 passim. 237, 24. 243, 1; 42%, 244, 22, 250-276 passim. 911, 33. 418, 38^: 44b, 484, 47a, 511, 16. 512, 39a, 519, 27; 38. 588, 10. 589, 6. 738, 22. 754, 454; 50%. 875, 9; 37b. 881, 42; 44. 888, 39. 890, 1; 10. 891, 3; 20. 894, 9; 16. 895, 26. 897, 7; 583. 901, 1. 907, 27. 912, 43. 914, 15. 917, 18; 21. 918, 27. 923, 28. 950, 30. 968, 27a; 33b. 971, 20. 973, b. 974, 32. 978, 12. 983, 37. 1024, 9. 1027, 1. — Meister u. Rat 191, 36. 236, 38 «ff. 269, Gff. 273, 11. 276, 4. 919, 16. Vgl. Bock, Dossenheim, Ellenhart, Mülnheim, Sehalk, Treubel, Zorn. — Gesandte 235, 524, 256, 26, 267, 16. 268, 6. 587, 38. 550, 40. 591, 11*ff. 865, 16. 866, 14; 35. 987, 91. 990, 42.. Vgl. Bock, Riffe, Sehanlit, Zorn. — Kantoren von S. Petri jun. s. Cimiterio, Dusel. — Geldwechsler s. Sickingen. — Bote 231, 1. — Stidtetage 228-267. — StraB. burger Landfriedensentwurf 986, 89 ff. 1002, 26. Straubing a. d. Donau i. Niederbaiern 21, 31. 398, 40^; 46b. 1007, 8; 20. Strigonium s. Gran. Stromer zu der Rosen, Sigmund, Ratsherr in Nürn- berg, Gesaudter der Stadt 260, 86b, 841, 38; 41. 842, 5. 843, 36b. 901, 37a; 33bff. 991, 23; 43a, 992, 1; 15; 32. 993, 28. 999, 31. 1000, 36; 41. Strozzi, Marcello, Dr. legum, in Florenz, + 1454, Ge- sandter d. Stadt 18, 35a. 58, 48". 101, 191; 25a; Schreiber. Konrads v. Weinsberg Graz, Gesandter der Stadt 549, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. ) 42b; 48b. 105, 344; 35b; 47b. 108, 33. 109, 29, 722, 1. 790, 12. 792, 26 ff. 798, 27. — Palla di Onofrio —, in Florenz, geb. 1372, + 1469, Gesandter nach Ferrara 17, 48). 323, 16. 324, 34. 325, 31. 347, 35. 359, 49b. 491, 51», — Palla di Palla —, in Florenz, + 1456, Gesandter in Savoyen 28, 29%. 63, 52*. 107, 3; 4; 14. 108, 18; 27; 28; 35; 37; 45b. 149, 48%, 158, 45a, 319, 402; nm 478; 40b. 320, 40a. Strub, Bürgermeister in Augsburg 1011, 36%, Stüssi, Rudolf, Bürgermeister von Zürich, Gesandter der Stadt 129, 32 a. 130, 14: 362; 432; 502; 524, 139, 20. 734, 23; 30. StuhlweiBenburg i. Ungarn, Propst Benedikt von St. Marien in —, pipstl. Protonotar 40, 14. 304, 42b, 451, 47». Gesandter K. Sigmunds nach Flo- renz, Siena u. Rom 292, 50aff, 294, 382; 401; 46a, 297, 44a, 299, 44a. 300, 3 ff. 301, 3; 9; 10; 16; 198. 832, 20. 948, 21; 45% 357, 14. 360, 6; 34%; 37b; 40b. 361, 27. 365, 25; 26. 371, 10. 376, 27; 43% 379, 27. 380, 45b; 52b; 53bff. 383, 32. 387, 6; 23% 388, 33. 390, 22; 43% 391, 47a. 393, 30. 394, 18; 40b. 396, 16; 29; 89; 57. 397, 17; 44; 45; 50. 399, 18. 401, 22 404, 22; 44. 407, 1. 408-421 passim. 430, 14 40. 433, 8; 12; 24. 435, 35. 438, 25. 439, 12. 441, 17; 18. 442, 25; 27; 49b. 447, 25. 456, 9. 501, 58. 503, 94; 41b. 504, 10; 83. 506, 42h, 507, 11; 22; 37. 673, 36. Stuhm (Sthum) i. WestpreuBen s. v. 500, 45%, Suderlaud (Sünderland), Freigrafschaft i. Westfalen Marienburg 985, 28. Süddeutschland, Bürgertum 253, 9. — Prälaten 135, 8. Sünderland s. Suderland. Sulmona i. d. Prov. Abruzzi e Molise, Bischof Bar- tolommeo (episc. de Vincio Salnensi) 1427-1442: 419, 2. Sundgau, Landschaft im Oberelsaß, Österreichische Hauptleute daselbst 182, 33%. Vgl. auch Horn- stein, Knôringen, Thierstein, Vintler. Surach, Nikolaus, Dechant von Brixen, Prokurator d. Bischofs im Konzil 569, 36. Sursee (Zursee) n. w. v. Luzern. 130, 96. 153, 30. 163, 17 ff. Sutri (Sutirs) s. v. Viterbo 616, 31»; 42». 728, 16. 186, 46». 787, 2. 810, 45b, — Vorstadt (vor- burge) 847, 31. Svihovsky (Stehen, Swihaw, Swiho, Swio, Swywor), Johannes (Jam), von Riesenberg, Bóhm. Baron 196, 26. 304, 44. 329, 48), 351, 30^. 847, 28. Go- sandter K. Sigmunds an d. Herzog v. Mailand 9286, 29; 44. 287, 2. 382, 16. Desgl. nach Flo- renz, Siena u. Rom 292, 504. 294, 38"; 401; 46*, 297, 442, 299, 442, 300, 16 ff. 301, 16; 19 ff. 329, 51%. 332, 20. 348, 21; 45%. 357, 14. 360, 6; 341; 370; 40%, 361, 27. 365, 25; 26. 371, 10. 316, 97; 43». 379, 27. 880, 459; 521; 535A. 883, 32. 387, 6; 230, 388, 33. 890, 22; 434.
1130 Stofer, Johannes, 869, 34%. Stojkovich, Johaunes von —, aus Ragusa, Prof. d. Thcol., Prokurator d. Dominikanerordens in Rom, Mitglied d. Konzils 133, 11. 135, 17ff. 136, 14; 26; 28. 137, G. 182, 18. 210, 44b. 378, 44b. 403, 45b. 518, 314. b56, 45b. 557, 7. 580, 50a. 587, 99a; bla. 590, 46. 602, 47b, 899, 40b. 929, 4; 464. 930, 49%. 959, 38; 5ib. 960, 21; 35; 51b. 9683, 4; 404. 966, 472; 494. Stellvertreter d. Kon- zilspräsidenten 137, 10; 19. 139, 34. 140, 3; 33% 178, 7; 48%, 8378, 22. Gesandter d. Konzils nach Frankfurt 951, 45; 50«. Stolpen a. d. Wesenitz ó. v. Dresden 626, 47v. — Offizial s. Ylaw. Stradin, wohl.Straden i. Steiermark s. 0. v. Pfarrer daselbst s. Helmhardus. Stralenberg (Stralemberg, Stralnberg), Jakob, Schóffo u. Ratsherr in Frankfurt, Gesandter der Stadt 259, 35. 263, 2; 3. 264, 13ff. 265, 25; 28; 34; 41; 42. 548, 33b. — Johann, in Frankfurt, 37b. 754, 441, Straßburg (Argentina, Straußburg, Strosburg), Bischof Wilhelm II. von Diest 1393-1439: 191, 31. 520, 22, 569, 9. 937, 11. 907, 27. 968, 24": 206. 974, 10. 977, 42. 979, 18 (?). 983, 37. 985, 20. 1024, 7. — Seine Riite 976, 15. 987, 19. — Sein Sekretär s. Cimiterio. — Hofrichter s. halle. — Dompropst 967, 34. — Doechant 258, 34b, 519, 28, — Juden im Hochstift 67, 44%, — Stadt, Gebiet 11, 32. 17, 22; 25. 65, 28. 147, 7. 156, 46a. 212, 49b, 231, 42b. 234-236 passim. 237, 24. 243, 1; 42%, 244, 22, 250-276 passim. 911, 33. 418, 38^: 44b, 484, 47a, 511, 16. 512, 39a, 519, 27; 38. 588, 10. 589, 6. 738, 22. 754, 454; 50%. 875, 9; 37b. 881, 42; 44. 888, 39. 890, 1; 10. 891, 3; 20. 894, 9; 16. 895, 26. 897, 7; 583. 901, 1. 907, 27. 912, 43. 914, 15. 917, 18; 21. 918, 27. 923, 28. 950, 30. 968, 27a; 33b. 971, 20. 973, b. 974, 32. 978, 12. 983, 37. 1024, 9. 1027, 1. — Meister u. Rat 191, 36. 236, 38 «ff. 269, Gff. 273, 11. 276, 4. 919, 16. Vgl. Bock, Dossenheim, Ellenhart, Mülnheim, Sehalk, Treubel, Zorn. — Gesandte 235, 524, 256, 26, 267, 16. 268, 6. 587, 38. 550, 40. 591, 11*ff. 865, 16. 866, 14; 35. 987, 91. 990, 42.. Vgl. Bock, Riffe, Sehanlit, Zorn. — Kantoren von S. Petri jun. s. Cimiterio, Dusel. — Geldwechsler s. Sickingen. — Bote 231, 1. — Stidtetage 228-267. — StraB. burger Landfriedensentwurf 986, 89 ff. 1002, 26. Straubing a. d. Donau i. Niederbaiern 21, 31. 398, 40^; 46b. 1007, 8; 20. Strigonium s. Gran. Stromer zu der Rosen, Sigmund, Ratsherr in Nürn- berg, Gesaudter der Stadt 260, 86b, 841, 38; 41. 842, 5. 843, 36b. 901, 37a; 33bff. 991, 23; 43a, 992, 1; 15; 32. 993, 28. 999, 31. 1000, 36; 41. Strozzi, Marcello, Dr. legum, in Florenz, + 1454, Ge- sandter d. Stadt 18, 35a. 58, 48". 101, 191; 25a; Schreiber. Konrads v. Weinsberg Graz, Gesandter der Stadt 549, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. ) 42b; 48b. 105, 344; 35b; 47b. 108, 33. 109, 29, 722, 1. 790, 12. 792, 26 ff. 798, 27. — Palla di Onofrio —, in Florenz, geb. 1372, + 1469, Gesandter nach Ferrara 17, 48). 323, 16. 324, 34. 325, 31. 347, 35. 359, 49b. 491, 51», — Palla di Palla —, in Florenz, + 1456, Gesandter in Savoyen 28, 29%. 63, 52*. 107, 3; 4; 14. 108, 18; 27; 28; 35; 37; 45b. 149, 48%, 158, 45a, 319, 402; nm 478; 40b. 320, 40a. Strub, Bürgermeister in Augsburg 1011, 36%, Stüssi, Rudolf, Bürgermeister von Zürich, Gesandter der Stadt 129, 32 a. 130, 14: 362; 432; 502; 524, 139, 20. 734, 23; 30. StuhlweiBenburg i. Ungarn, Propst Benedikt von St. Marien in —, pipstl. Protonotar 40, 14. 304, 42b, 451, 47». Gesandter K. Sigmunds nach Flo- renz, Siena u. Rom 292, 50aff, 294, 382; 401; 46a, 297, 44a, 299, 44a. 300, 3 ff. 301, 3; 9; 10; 16; 198. 832, 20. 948, 21; 45% 357, 14. 360, 6; 34%; 37b; 40b. 361, 27. 365, 25; 26. 371, 10. 376, 27; 43% 379, 27. 380, 45b; 52b; 53bff. 383, 32. 387, 6; 23% 388, 33. 390, 22; 43% 391, 47a. 393, 30. 394, 18; 40b. 396, 16; 29; 89; 57. 397, 17; 44; 45; 50. 399, 18. 401, 22 404, 22; 44. 407, 1. 408-421 passim. 430, 14 40. 433, 8; 12; 24. 435, 35. 438, 25. 439, 12. 441, 17; 18. 442, 25; 27; 49b. 447, 25. 456, 9. 501, 58. 503, 94; 41b. 504, 10; 83. 506, 42h, 507, 11; 22; 37. 673, 36. Stuhm (Sthum) i. WestpreuBen s. v. 500, 45%, Suderlaud (Sünderland), Freigrafschaft i. Westfalen Marienburg 985, 28. Süddeutschland, Bürgertum 253, 9. — Prälaten 135, 8. Sünderland s. Suderland. Sulmona i. d. Prov. Abruzzi e Molise, Bischof Bar- tolommeo (episc. de Vincio Salnensi) 1427-1442: 419, 2. Sundgau, Landschaft im Oberelsaß, Österreichische Hauptleute daselbst 182, 33%. Vgl. auch Horn- stein, Knôringen, Thierstein, Vintler. Surach, Nikolaus, Dechant von Brixen, Prokurator d. Bischofs im Konzil 569, 36. Sursee (Zursee) n. w. v. Luzern. 130, 96. 153, 30. 163, 17 ff. Sutri (Sutirs) s. v. Viterbo 616, 31»; 42». 728, 16. 186, 46». 787, 2. 810, 45b, — Vorstadt (vor- burge) 847, 31. Svihovsky (Stehen, Swihaw, Swiho, Swio, Swywor), Johannes (Jam), von Riesenberg, Bóhm. Baron 196, 26. 304, 44. 329, 48), 351, 30^. 847, 28. Go- sandter K. Sigmunds an d. Herzog v. Mailand 9286, 29; 44. 287, 2. 382, 16. Desgl. nach Flo- renz, Siena u. Rom 292, 504. 294, 38"; 401; 46*, 297, 442, 299, 442, 300, 16 ff. 301, 16; 19 ff. 329, 51%. 332, 20. 348, 21; 45%. 357, 14. 360, 6; 341; 370; 40%, 361, 27. 365, 25; 26. 371, 10. 316, 97; 43». 379, 27. 880, 459; 521; 535A. 883, 32. 387, 6; 230, 388, 33. 890, 22; 434.
Strana 1131
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 391, 47%. 393, 30. 394, 18; 40b. 396, 15; 28; 39; 57. 397, 17; 44; 45; 50. 399, 18. 401, 22. 404, 22; 44. 407, 1. 408-421 passim. 430, 14; 40. 433, 8; 12; 24. 435, 3b. 438, 2b. 439, 12. 441, 17; 18. 442, 25; 27; 49b, 447, 25. 456, 9. 501, 37. 503, 24; 41b. 504, 10; 33. 506, 41». 507, 11; 22; 37. 673, 36; 44. Vgl. Pamjanes. Swenkendorff s. Schwandorf. Sylvester, der heilige, s. Rom (Päpste). Szekler Land (Czekel land) i. Siebenbürgen, Graf Georg von —, 196, 29. — Sein Sohn s. Fran- ciscus. — Land 12, 1. T. Taboriten (Taberiten, Thaborn), Hussitische Sekte, 218, 48", 514, 18. 558, 31%, 585, 41%. 959, 45%, — Ihr Führor's. Prokop. -- Alt-Taboriten 585, 115. — Ihr Hauptmann s. Chluméan. — Ihre Gesandten an d. Konzil s. Chlumcan, Hradist, Krajnie, Markolt, Pilgram. — Feld- Taboriten 585, 50%, — Ihre Gesandten an d. Konzil s. Postupie, Prokop, Reichenbach. Tachau (Dachonia, Taehonia) a. d. Mies s. à. v. Eger 466, 44", 468, 18. Talamone s. v. d. Mündung d. Ombrone in Toskana 309, 12. 355, 45% 707, 9; 43. 719, 13; 23b; 41b; 48b; 50%, 720, 242, 746, 462; 49%, 797, 494. Tamási (Thomasi) i. Ungarn zw. Stuhlweifenburg u. Fünfkirchen, Ladislaus, Sohn des Woiwoden von —, Ungar. Hofmeister K. Sigmunds 196, 23. 351, 33 b, 415, 47%, 452, 50, Gesandter desselben 145, 477. 156, 22. 165, 34. 166, 20. 167, 19. 168, 31. 173, 5. 174, 20; 28. 175, 5; 11ff. 176, 1. 325, 6; 482, 326, 7; 30; 81; 35; 39. 328, 15M. 610, 8; 9; 11; 42^; 51% 611, 1; 7. Tann (Tannen), Hans von der —, Bote Ulms 1001, 10. Tarent (Tarentin), Erzbischof Johannes de Tagliacozzo 1421-1445, T 1449, püpstl. Gesandter u. Vize- präsident im Konzil 280, 31. 309, 16; 20; 39^; 413; 48aff. 310, 20. 412, 6. 414, 44. 415, 1. 418, 8; 4; 7. 420, 13. 430, 47%, 442, 5. 455, 35. 458, 43. 485, 16. 492, 48. 514, 11. 515, 38. 516, 1. 521, 26. 524, 10. 555, 44b, 560, 12; 14; 24; 36"ff. 561, 11; 44b. 571, 12; 441; 47a; 31b; 41b, 574, 25. 576, 8. 615, 9; 13; 18; 32. 616, 15; 274; 32^; 494, 621, 13. 623, 1. 625, 4. 628, 27. 631, 5. 636, 40; 41. 637, 18. 644, 3ff.; 42. 646, 30. 648, 30. 658, 1; 46=ff. 722, 48. 768, 331; 45^; 365; 39h. 787, 46^. 822, 2. 986, 39. 987, 534, Tarquinius Superbus, König von Rom 840, 22, Tartaren (Tatern) 52, 6. 512, 12, Taseci, Johannes, Ritter, Poln. Gesandter an d. Kurie 407, 442, Taubenburg, Taubenstein s. Golubac. Tauberbischofsheim im nordóstl. Baden 852, 25. Taufi (Tusca, Tuscha) i. Bóhmen w. v. Klattau 132, 11. 138, 2. 183, 21. 207, 49a, 399, 48a. 466, 44a, 468, 18. 516, 32. 601, 42 b. 657, 15. Deutsclo Reichstags-Akten X. 1131 Tegernsee, Abt 692, 5. 1014, 11. Temesvar (Temesspurg) i. Ungarn 29, 472, 69, 18%, 77, 2. Teodoricus, kurfürstl. Gesandter s. Ebbracht. Teramo (Interamna) am Tordino i. d. Prov. Abruzzi e Molise 481, 26. Terencio s. w. v. Parma 279, 10. Terni s, v. Spoleto 747, 39%, Tetzel, Gabriel, in Nürnberg, Gesandter nach Prag 841, 38; 41. 842, 5. 843, 37b, 901, 381; 33Pff, — Johannes, Bürgermeister in Nürnberg 901, 46». Teuerstadt (Tewrstat) Vorstadt von Bamberg, Chor- herr daselbst s. Sletzenrode. Teufel (TeWfel), Johannes, Bürgermeister i. Nürnberg 991, 37. 992, 27. Thallóezy (Tallonez, Tallorinz, Tollonez), Matko von —, Graf von Kubin, Hauptmann von Belgrad 196, 25. 290, 47a. 351, 27^. 355, 54b. 415, 49b, 459, 51^. 470, 19. 575, 15. 618, 30b. 716, 43^; 50^; 31. 719, 17a. 734, 20. 846, 22%, Gesandter K. Sigmunds nach Florenz 709, 36a, 755, 12. Desgl. an den Herzog von Mailand 142, 12f.; 87b, 143, 1; 4. 286, 35. 288, 383; 45^; 38h; 40b. 289, 7. 329, 21, 31. 332, 16. 334, 30. 336, 11. 340, 30; 48a, 342, 13. 344, 1. 437, 32; 38. 610-612. 639, 12. 641. 642. 649, 42a, 687, 20. 709, 35a; 40a, 747, 31a. Desgl. an den Papst 715, 33" 719, 49% 720, 39% 762, 32. 763, 26; 45b. 764, 8. 766, 9. 768, 24. 773, 6. 776, 35. 777, 40. 778, 26. 779, 15. 780, 14. 781, 25. 783, 21; 37. 784, 14. 785, 5; 43b. 799, 43. 802, 36. 804, 18; 24. 807, 37. 810, 8 (?). Desgl. nach Reggio 325, 6; 9; 481. 326, 8; 30; 31; 35; 39. 328, 15ff. 434, 5. — Sein Bruder 351, 28b. Themistokles 818, 28. Theodericus, Bote K. Sigmunds nach Rom 431, 14. Thérouanne (ecclesia Morinensis) i. Artois w. v. Bou- logne, Kanonikus daselbst s. Beuria. Thierstein im Kanton Solothurn, Graf Hans von —, Hauptmann Hzg. Friedrichs v. Ósterreich 182, 35%, Thoman, Bote Augsburgs 550, 44b, Thonon am Genfer See 94, 50b. 128, 38a. 149, 47b, 156, 46b. 158, 2; 394; 45b. 319, 6. 320, 37%, 610, 322, Thorn a. d. Weichsel, Pfarrer daselbst s. Pfaffendorf. Thüngen (Tüngen) n. v. Würzburg, die Herren von —, 991, 35. Thüringen (Doringen), Landgraf Friedrich der Fried- fertige 1406-1440: 389, 30v. — Land 539, 38. 943, 13. — Reichsstinde 539, 39. 926, 33. Thun (de Thono), Johannes von —, in Tirol 597, 5; 8. Thurgau i. d. Schweiz, Städte daselbst 188, 23, S. Tibelt, wohl im Unterelsaß 976, 10; 19. Ticino, Nebenfluß des Po 51, 514, Tilmann, Bote d. Hochmeisters 500, 22. Tintus, J., päpstl. Kanzleibeamter 716, 32«. 718, 41^. 824, 535. Tirol, Herzog Friedrich 1V., s. Habsburg. Tluxa s. Bufenic. 143
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 391, 47%. 393, 30. 394, 18; 40b. 396, 15; 28; 39; 57. 397, 17; 44; 45; 50. 399, 18. 401, 22. 404, 22; 44. 407, 1. 408-421 passim. 430, 14; 40. 433, 8; 12; 24. 435, 3b. 438, 2b. 439, 12. 441, 17; 18. 442, 25; 27; 49b, 447, 25. 456, 9. 501, 37. 503, 24; 41b. 504, 10; 33. 506, 41». 507, 11; 22; 37. 673, 36; 44. Vgl. Pamjanes. Swenkendorff s. Schwandorf. Sylvester, der heilige, s. Rom (Päpste). Szekler Land (Czekel land) i. Siebenbürgen, Graf Georg von —, 196, 29. — Sein Sohn s. Fran- ciscus. — Land 12, 1. T. Taboriten (Taberiten, Thaborn), Hussitische Sekte, 218, 48", 514, 18. 558, 31%, 585, 41%. 959, 45%, — Ihr Führor's. Prokop. -- Alt-Taboriten 585, 115. — Ihr Hauptmann s. Chluméan. — Ihre Gesandten an d. Konzil s. Chlumcan, Hradist, Krajnie, Markolt, Pilgram. — Feld- Taboriten 585, 50%, — Ihre Gesandten an d. Konzil s. Postupie, Prokop, Reichenbach. Tachau (Dachonia, Taehonia) a. d. Mies s. à. v. Eger 466, 44", 468, 18. Talamone s. v. d. Mündung d. Ombrone in Toskana 309, 12. 355, 45% 707, 9; 43. 719, 13; 23b; 41b; 48b; 50%, 720, 242, 746, 462; 49%, 797, 494. Tamási (Thomasi) i. Ungarn zw. Stuhlweifenburg u. Fünfkirchen, Ladislaus, Sohn des Woiwoden von —, Ungar. Hofmeister K. Sigmunds 196, 23. 351, 33 b, 415, 47%, 452, 50, Gesandter desselben 145, 477. 156, 22. 165, 34. 166, 20. 167, 19. 168, 31. 173, 5. 174, 20; 28. 175, 5; 11ff. 176, 1. 325, 6; 482, 326, 7; 30; 81; 35; 39. 328, 15M. 610, 8; 9; 11; 42^; 51% 611, 1; 7. Tann (Tannen), Hans von der —, Bote Ulms 1001, 10. Tarent (Tarentin), Erzbischof Johannes de Tagliacozzo 1421-1445, T 1449, püpstl. Gesandter u. Vize- präsident im Konzil 280, 31. 309, 16; 20; 39^; 413; 48aff. 310, 20. 412, 6. 414, 44. 415, 1. 418, 8; 4; 7. 420, 13. 430, 47%, 442, 5. 455, 35. 458, 43. 485, 16. 492, 48. 514, 11. 515, 38. 516, 1. 521, 26. 524, 10. 555, 44b, 560, 12; 14; 24; 36"ff. 561, 11; 44b. 571, 12; 441; 47a; 31b; 41b, 574, 25. 576, 8. 615, 9; 13; 18; 32. 616, 15; 274; 32^; 494, 621, 13. 623, 1. 625, 4. 628, 27. 631, 5. 636, 40; 41. 637, 18. 644, 3ff.; 42. 646, 30. 648, 30. 658, 1; 46=ff. 722, 48. 768, 331; 45^; 365; 39h. 787, 46^. 822, 2. 986, 39. 987, 534, Tarquinius Superbus, König von Rom 840, 22, Tartaren (Tatern) 52, 6. 512, 12, Taseci, Johannes, Ritter, Poln. Gesandter an d. Kurie 407, 442, Taubenburg, Taubenstein s. Golubac. Tauberbischofsheim im nordóstl. Baden 852, 25. Taufi (Tusca, Tuscha) i. Bóhmen w. v. Klattau 132, 11. 138, 2. 183, 21. 207, 49a, 399, 48a. 466, 44a, 468, 18. 516, 32. 601, 42 b. 657, 15. Deutsclo Reichstags-Akten X. 1131 Tegernsee, Abt 692, 5. 1014, 11. Temesvar (Temesspurg) i. Ungarn 29, 472, 69, 18%, 77, 2. Teodoricus, kurfürstl. Gesandter s. Ebbracht. Teramo (Interamna) am Tordino i. d. Prov. Abruzzi e Molise 481, 26. Terencio s. w. v. Parma 279, 10. Terni s, v. Spoleto 747, 39%, Tetzel, Gabriel, in Nürnberg, Gesandter nach Prag 841, 38; 41. 842, 5. 843, 37b, 901, 381; 33Pff, — Johannes, Bürgermeister in Nürnberg 901, 46». Teuerstadt (Tewrstat) Vorstadt von Bamberg, Chor- herr daselbst s. Sletzenrode. Teufel (TeWfel), Johannes, Bürgermeister i. Nürnberg 991, 37. 992, 27. Thallóezy (Tallonez, Tallorinz, Tollonez), Matko von —, Graf von Kubin, Hauptmann von Belgrad 196, 25. 290, 47a. 351, 27^. 355, 54b. 415, 49b, 459, 51^. 470, 19. 575, 15. 618, 30b. 716, 43^; 50^; 31. 719, 17a. 734, 20. 846, 22%, Gesandter K. Sigmunds nach Florenz 709, 36a, 755, 12. Desgl. an den Herzog von Mailand 142, 12f.; 87b, 143, 1; 4. 286, 35. 288, 383; 45^; 38h; 40b. 289, 7. 329, 21, 31. 332, 16. 334, 30. 336, 11. 340, 30; 48a, 342, 13. 344, 1. 437, 32; 38. 610-612. 639, 12. 641. 642. 649, 42a, 687, 20. 709, 35a; 40a, 747, 31a. Desgl. an den Papst 715, 33" 719, 49% 720, 39% 762, 32. 763, 26; 45b. 764, 8. 766, 9. 768, 24. 773, 6. 776, 35. 777, 40. 778, 26. 779, 15. 780, 14. 781, 25. 783, 21; 37. 784, 14. 785, 5; 43b. 799, 43. 802, 36. 804, 18; 24. 807, 37. 810, 8 (?). Desgl. nach Reggio 325, 6; 9; 481. 326, 8; 30; 31; 35; 39. 328, 15ff. 434, 5. — Sein Bruder 351, 28b. Themistokles 818, 28. Theodericus, Bote K. Sigmunds nach Rom 431, 14. Thérouanne (ecclesia Morinensis) i. Artois w. v. Bou- logne, Kanonikus daselbst s. Beuria. Thierstein im Kanton Solothurn, Graf Hans von —, Hauptmann Hzg. Friedrichs v. Ósterreich 182, 35%, Thoman, Bote Augsburgs 550, 44b, Thonon am Genfer See 94, 50b. 128, 38a. 149, 47b, 156, 46b. 158, 2; 394; 45b. 319, 6. 320, 37%, 610, 322, Thorn a. d. Weichsel, Pfarrer daselbst s. Pfaffendorf. Thüngen (Tüngen) n. v. Würzburg, die Herren von —, 991, 35. Thüringen (Doringen), Landgraf Friedrich der Fried- fertige 1406-1440: 389, 30v. — Land 539, 38. 943, 13. — Reichsstinde 539, 39. 926, 33. Thun (de Thono), Johannes von —, in Tirol 597, 5; 8. Thurgau i. d. Schweiz, Städte daselbst 188, 23, S. Tibelt, wohl im Unterelsaß 976, 10; 19. Ticino, Nebenfluß des Po 51, 514, Tilmann, Bote d. Hochmeisters 500, 22. Tintus, J., päpstl. Kanzleibeamter 716, 32«. 718, 41^. 824, 535. Tirol, Herzog Friedrich 1V., s. Habsburg. Tluxa s. Bufenic. 143
Strana 1132
1132 Tocke, Heinrich, Dr., Domherr von Magdeburg, Ge- sandter d. Konzils 307, 24; 26. 308, 9. 467, 94. 474, 48%; 84b. 556, 51^. 590, 18. 603, 252. 925, 28. 961, 39a, Toggenburg (Tokenburg) im Kanton St. Gallen, Graf Friedrich VIL, j; 1436: 139, 38. 162, 3. 184, 47%, Vgl. Totimburg, Tollentino (Tullentin), Niccolò da —, Condottiere 96, 49a, 330, 18; 36b, 349, 11ff.; 32aff. 356, 48a; 25b. 362, 458, 407, 45v, 409, 5. 460, 42. 461, 1; 4; 30aff. 463, 5; 9. 501, 11. 503, 33; 35. 613, 7; 46b, 614, 7. 797, 13 ff. Tomssa s. Donsa. Torelli, Guido, Mailänd. Condottiere, + 1449 : 640, 43, Torna i. Ungarn s. w. v. Kaschau, Paul von —, Banus, Gesandter K. Sigmunds nach Veredig 26, 21£; 412; 442, Tornabuoni, Francesco, in Florenz, Gesandter der Stadt, 1 ca. 1436: 126, 243. 200, 32^; 4062. 901, 884; 36^. 294, 20. 316, 26. 317, 25. 358, 42». Torquemada, Juan de —, Dominikaner, Mag. theol., Kastilianischer Gesandter a. d. Konzil, + 1468: 573, 442; 33b; 36%, 657, 47%, Torre a S. Romano č. v. Pontedera 353, 232, Torri s. w. v. Siena, Kloster 280, 5; 51a. Tortona (Terdona) i. Piemont 6. v. Alessandria, Bischof Heinrich Rampini 1414-1485, T 1443: 196, 16. Toskana (Tuscani, Tuscheani, Tuscia) 46, 8. 283, 414. 289, 37b. 330, 39%, 331, 38). 334, 32. 336, 46a. 337, 4. 340, 17; 31. 341, 33. 342, 31. 344, 25. 345, 12; 45%, 346, 39% 487, 24. 489, 43. 491, 46a, 492, 4; 6; 17; 25. 494, 30; 38. 499, 30; 37. 500, 1. 577, 30; 38. 578, 13. 639, 5. 641, 19. 642, 36°, 675, 1. 743, 24; 28; 29. 748, 18. 749, 9; 32. 750, 17; 30. 751, 17; 19. 789, 18. 791, 11; 18; 31. 845, 41. Vgl. Etrurien. — Königl. Generalkapitän s. Visconti, — Mailünd. Generalgouverneur s. Carda. — Reichsunterthanen 477, 27. Totimburg, wohl Toggenburg, Graf von —, 96, 484, Totis i. Ungarn s. v. Komorn 26, 18, 37, 46%, 100, 1; 57a, Tottenheim (Tottenhain) Eberhard von —, 958, 7. — Eberhard d. Jüngere von —, 994, 20. Toul (Tullen) a. d. Mosel w. v. Nancy, Bischof Hein- rich de Ville-sur-Illon 1408-1436: 570, 30. 967, 25. — Sein Offizial u. Prokurator im Konzil s. Barardi. — Stadt, Kaufmann daselbst 967, 25. Tours a. d. Loire, Erzbischof Philipp de Coetquis 1427-1441: 485, 4; 38^. Trajan, Kaiser von Rom 819, 38. Transsilvanien s. Siebenbürgen. Trai i. Dalmatien, Bischof Thomas Tomasini 1424- 1435, päpstl. Vizepräsident im Konzil, | 1449: 787, 46b. Tressa, Nebenfluß der Arbia im südl. Toskana 719, 6. Treubel (Treublin), Kuno zum —, Stadtmeister in Straßburg 973, 472, 979, 19. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Treviso (Tervisium) i. Venetien, Bischof Johannes Benedetti 1418-1437: 481, 18. — Stadt 26, 2; 8; 424, Triber, Werner, in Nürnberg 275, 451; 47a, Trient (Tridentum), Bischof Alexander von Masovien 1423-1444: 35, 35». 197, 48*. 181, 11. 183, 9, 185, 2. 196, 15. 285, 32b. 351, 38b. 597, 3. 967 12, — Seine Gesandten an d. Konzil 597, 7, _ Seine Unterthanen 185, 20. 597, 6. — Diözese 570, 14. — Stadt 45, 48%. 324, 412, 597, 13. 739, 11. Trier, Erzbischof Otto Graf von Ziegenhain 1418-1430; 532, 45^. — Erzbischof Raban von Helmstatt 1430 - 1438: 199, ola. 199, 1. 367, 48%. 406, 38a, 517, 8. 518, 2; 8; 22. 522, 14. 523, 36^1f, 568, 33; 35. 620, 91b. 658, 21. 666, 34. 865, 42»; 47%, 984, 8, — Sein Sekretär s. Dusel. — Sein Prokurator in Italien s. Dürre. — Seine Gesandten an d. Konzil s. Dusel, Job. — Erzbischof (Gegenbischof) Ulrich von Manderscheid 1430-1436: 406, 381. 518, 5. 985, 20. — Erzbistum 406, 13. 518, 3. — Bistumsstreit 261, 44%, 510, 40%. 517, 8. 518, 5. 520, 26; 45a. 523, 27; 28. 530, 31. 619, 49b. 620, 29%, 666, 39. 865, 24; 281f.; 40». 984, 8ff. — Regalien und Lehen 523, 431; 37b. — Domkapitel 700, 31. — Dechant s. Hagen. — Domherr u, Scholastikus s. Sierek. -- Archidiakon s. Wabe. — Propst von St. Simeon s. Muyl. Trivisano, ser Jacobus, in Venedig, sapiens consilii 117, 45. Trivulzio, Arasmino da —, Condottiere u. Rat d. Herzogs v. Mailand, | 1459: 289, 12. 290, 19; 23. 342, 9. 456, 39". 609, 1. 611, 48%. St. Trond (Sant Druden) n. w. v. Lüttich 548, 385. Troppau (Oppavia), Hzg. Przemko 1366-1433: 40, 16. Trottus, Bon Johannes, Mailänd. Condottiere 841, 21. 342, 3. Truchsefi s. Waldburg. Truno, ser Paulus, in Venedig, sapiens terrarum otc. 106, 42. Tuchsenhauser, Oswald, in Diensten Hzg. Wilhelms v. Baiern 1008, 14. Tübingen (Tüwingen), Graf Konrad IL. von —, 1424 bis 1449 : 191, 35. 1023, 24. Türkei (Turchia), Sultan Murad IL 1421-1451: 49, 48b. 52, 6; 8. '87, 2; 30; 46b, 88, 1; 5; 18; 29a; 33a; 45a; 56%; 24b; 38b; 47b, 96, 25b. 118, 33; 36% 119, 42%, 128, 44b, 165, 4; 7M. 282, 45%, 800, 45%, — Seine Gesandten 88, 17. — Land, Volk (Teueri, Turchi, Turcken) 2, 43. 4, 1. 14, 36. 16, 30. 17, 33. 18, 26; 462; 46%. 19, 5. 30, 23. 50, 5. 51, 27. 52, 11. 53, 36. 74, b. 88, 23a, 96, 34%, 97, 15; 16; 20; 25; 35. 98, 164. 99, 7. 102, 25; 99 ft; 38. 103, 23; 26; 34; 37. 104, 1; 8. 106, 2ff.; 15. 107, 35. 111, 18. 112, 4. 118, 3; 7; 19; 21. 126, 33a, 148, 20. 282, 42a; 48a, 300, 47a. 318, 17. 323, 30; 33. 398, 29. 417, 37. 504, 11. 535, 15. 799, 44. 818, 24. —
1132 Tocke, Heinrich, Dr., Domherr von Magdeburg, Ge- sandter d. Konzils 307, 24; 26. 308, 9. 467, 94. 474, 48%; 84b. 556, 51^. 590, 18. 603, 252. 925, 28. 961, 39a, Toggenburg (Tokenburg) im Kanton St. Gallen, Graf Friedrich VIL, j; 1436: 139, 38. 162, 3. 184, 47%, Vgl. Totimburg, Tollentino (Tullentin), Niccolò da —, Condottiere 96, 49a, 330, 18; 36b, 349, 11ff.; 32aff. 356, 48a; 25b. 362, 458, 407, 45v, 409, 5. 460, 42. 461, 1; 4; 30aff. 463, 5; 9. 501, 11. 503, 33; 35. 613, 7; 46b, 614, 7. 797, 13 ff. Tomssa s. Donsa. Torelli, Guido, Mailänd. Condottiere, + 1449 : 640, 43, Torna i. Ungarn s. w. v. Kaschau, Paul von —, Banus, Gesandter K. Sigmunds nach Veredig 26, 21£; 412; 442, Tornabuoni, Francesco, in Florenz, Gesandter der Stadt, 1 ca. 1436: 126, 243. 200, 32^; 4062. 901, 884; 36^. 294, 20. 316, 26. 317, 25. 358, 42». Torquemada, Juan de —, Dominikaner, Mag. theol., Kastilianischer Gesandter a. d. Konzil, + 1468: 573, 442; 33b; 36%, 657, 47%, Torre a S. Romano č. v. Pontedera 353, 232, Torri s. w. v. Siena, Kloster 280, 5; 51a. Tortona (Terdona) i. Piemont 6. v. Alessandria, Bischof Heinrich Rampini 1414-1485, T 1443: 196, 16. Toskana (Tuscani, Tuscheani, Tuscia) 46, 8. 283, 414. 289, 37b. 330, 39%, 331, 38). 334, 32. 336, 46a. 337, 4. 340, 17; 31. 341, 33. 342, 31. 344, 25. 345, 12; 45%, 346, 39% 487, 24. 489, 43. 491, 46a, 492, 4; 6; 17; 25. 494, 30; 38. 499, 30; 37. 500, 1. 577, 30; 38. 578, 13. 639, 5. 641, 19. 642, 36°, 675, 1. 743, 24; 28; 29. 748, 18. 749, 9; 32. 750, 17; 30. 751, 17; 19. 789, 18. 791, 11; 18; 31. 845, 41. Vgl. Etrurien. — Königl. Generalkapitän s. Visconti, — Mailünd. Generalgouverneur s. Carda. — Reichsunterthanen 477, 27. Totimburg, wohl Toggenburg, Graf von —, 96, 484, Totis i. Ungarn s. v. Komorn 26, 18, 37, 46%, 100, 1; 57a, Tottenheim (Tottenhain) Eberhard von —, 958, 7. — Eberhard d. Jüngere von —, 994, 20. Toul (Tullen) a. d. Mosel w. v. Nancy, Bischof Hein- rich de Ville-sur-Illon 1408-1436: 570, 30. 967, 25. — Sein Offizial u. Prokurator im Konzil s. Barardi. — Stadt, Kaufmann daselbst 967, 25. Tours a. d. Loire, Erzbischof Philipp de Coetquis 1427-1441: 485, 4; 38^. Trajan, Kaiser von Rom 819, 38. Transsilvanien s. Siebenbürgen. Trai i. Dalmatien, Bischof Thomas Tomasini 1424- 1435, päpstl. Vizepräsident im Konzil, | 1449: 787, 46b. Tressa, Nebenfluß der Arbia im südl. Toskana 719, 6. Treubel (Treublin), Kuno zum —, Stadtmeister in Straßburg 973, 472, 979, 19. Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Treviso (Tervisium) i. Venetien, Bischof Johannes Benedetti 1418-1437: 481, 18. — Stadt 26, 2; 8; 424, Triber, Werner, in Nürnberg 275, 451; 47a, Trient (Tridentum), Bischof Alexander von Masovien 1423-1444: 35, 35». 197, 48*. 181, 11. 183, 9, 185, 2. 196, 15. 285, 32b. 351, 38b. 597, 3. 967 12, — Seine Gesandten an d. Konzil 597, 7, _ Seine Unterthanen 185, 20. 597, 6. — Diözese 570, 14. — Stadt 45, 48%. 324, 412, 597, 13. 739, 11. Trier, Erzbischof Otto Graf von Ziegenhain 1418-1430; 532, 45^. — Erzbischof Raban von Helmstatt 1430 - 1438: 199, ola. 199, 1. 367, 48%. 406, 38a, 517, 8. 518, 2; 8; 22. 522, 14. 523, 36^1f, 568, 33; 35. 620, 91b. 658, 21. 666, 34. 865, 42»; 47%, 984, 8, — Sein Sekretär s. Dusel. — Sein Prokurator in Italien s. Dürre. — Seine Gesandten an d. Konzil s. Dusel, Job. — Erzbischof (Gegenbischof) Ulrich von Manderscheid 1430-1436: 406, 381. 518, 5. 985, 20. — Erzbistum 406, 13. 518, 3. — Bistumsstreit 261, 44%, 510, 40%. 517, 8. 518, 5. 520, 26; 45a. 523, 27; 28. 530, 31. 619, 49b. 620, 29%, 666, 39. 865, 24; 281f.; 40». 984, 8ff. — Regalien und Lehen 523, 431; 37b. — Domkapitel 700, 31. — Dechant s. Hagen. — Domherr u, Scholastikus s. Sierek. -- Archidiakon s. Wabe. — Propst von St. Simeon s. Muyl. Trivisano, ser Jacobus, in Venedig, sapiens consilii 117, 45. Trivulzio, Arasmino da —, Condottiere u. Rat d. Herzogs v. Mailand, | 1459: 289, 12. 290, 19; 23. 342, 9. 456, 39". 609, 1. 611, 48%. St. Trond (Sant Druden) n. w. v. Lüttich 548, 385. Troppau (Oppavia), Hzg. Przemko 1366-1433: 40, 16. Trottus, Bon Johannes, Mailänd. Condottiere 841, 21. 342, 3. Truchsefi s. Waldburg. Truno, ser Paulus, in Venedig, sapiens terrarum otc. 106, 42. Tuchsenhauser, Oswald, in Diensten Hzg. Wilhelms v. Baiern 1008, 14. Tübingen (Tüwingen), Graf Konrad IL. von —, 1424 bis 1449 : 191, 35. 1023, 24. Türkei (Turchia), Sultan Murad IL 1421-1451: 49, 48b. 52, 6; 8. '87, 2; 30; 46b, 88, 1; 5; 18; 29a; 33a; 45a; 56%; 24b; 38b; 47b, 96, 25b. 118, 33; 36% 119, 42%, 128, 44b, 165, 4; 7M. 282, 45%, 800, 45%, — Seine Gesandten 88, 17. — Land, Volk (Teueri, Turchi, Turcken) 2, 43. 4, 1. 14, 36. 16, 30. 17, 33. 18, 26; 462; 46%. 19, 5. 30, 23. 50, 5. 51, 27. 52, 11. 53, 36. 74, b. 88, 23a, 96, 34%, 97, 15; 16; 20; 25; 35. 98, 164. 99, 7. 102, 25; 99 ft; 38. 103, 23; 26; 34; 37. 104, 1; 8. 106, 2ff.; 15. 107, 35. 111, 18. 112, 4. 118, 3; 7; 19; 21. 126, 33a, 148, 20. 282, 42a; 48a, 300, 47a. 318, 17. 323, 30; 33. 398, 29. 417, 37. 504, 11. 535, 15. 799, 44. 818, 24. —
Strana 1133
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Geiseln 98, 23. — Flotte 118, 22. — Grenze 18, 16. — Türkenkrieg 26, 19 ff. 29, 3; 7. 52, 6. 53, 31. 96, 15. 105, 7. 109, 40a. 110, 3. 116, 35ff. 117, 22. 118, 13; 15; 23; 25. 284, 5. 795, 47b, — Kreuzzug gegen die Türken (sacrum passagium) 427, 34. 637, 24. Türkheim (Dorenkeim, Dornekeim, Thúringheim) i. Oberelsaß w. v. Colmar 978, 15. 989, 27. 990, 5. Turin, Bischof Aymo de Romagnano 1411-1438: 297, 39b, — Vertrag von —, 1381: 36, 24. Tissen, Heinz von —, Bote Ulms 919, 46». 920, 8. 1028, 45b. Tyrnau (Tirnaw) i. Ungarn n. à. v. Prefiburg 18, 13; 35%, 67, 42b, 398, 51a. 514, 21; 22. U. Ubaldini, Berardino, s. Carda. Udine i. Venetien 610, 38. — Abt von S. Vito s. Antonio. Uberlingen am Bodensee 968, 35b, Ulm 11, 32. 23, 37a. 65, 32; 33. 66, 402. 67, 36b. 114, 31a; 34a; 37. 115, 41». 138, 23. 140, 7. 229, 88b. 239, 4. 244, 17; 25. 246, 2; 7. 247, 24; 4ba, 250, 1. 251, 2. 254, 29. 255, 1; 7. 266, 30; 31. 390, 36»; 41b. 503, 40a, 511, 34a; 38a; 40%, 544, 44a, 46a. 545, 20. 549, 3, 12a, 8b, 10b; 16b. 556, 24; 28. 558, 46, 48a, 33b, 36b, 47%, 585, 19»; 14%; 232; 25%, 602, 36%; 10; 15b; 20b, 603, 362. 738, 431; 45a, 844, 24. 848, 1; 6; 38. 870, 29. 873, 36%, 874, 14; 451. 879, 7; 10. 881, 43. 894, 9. 895, 9. 897, 18; 21; 50%, 901, 33a. 903, 30. 905, 22; 44b. 906, 24. 909, 12; 38. 913, 1. 915, 22. 917, 16; 34. 918, 3. 919, 33. 923, 28. 927, 13. 942, 482, 948, 462; 43b, 949, 482, 953, 31. 954, 1. 958, 9. 962, 33; 402, 964, 8. 968, 312; 81h; 45. 969, 29. 971, 16. 975, 8. 994, 7. 998, 41; 43. 1000, 16. 1001, 7; 13; 21. 1003, 2ff.; 32a. 1006, 30. 1017, 37a. 1023, 2; 9. 1025, 9. 1027, 44. 1028, 34». 1029, 11; 14. 1030, 18; 27. 1032, 41 aff. 1033, 14; 25; 26; 41b, 1084, 354; 31b. 1085, 22; 375; 43), — Bürger 894, 16. 904, 35. Vgl. Löwe, Metzger, Schlosser. — Bürgerin 845, 31. — Kaufleute 894, 16. 1034, 37% — Pfarrer s. Neidhardt. — Go- sandte 247, 38. Vgl. Besserer, Ehinger, Ungel- ter. — Boten 910, 18. 916, 26; 27. 1006, 38. 1026, 3. Vgl. Aigendorff, Ansorge, Bayer, Beck, Bretten, Claus, Egling, Enndres, Karter, Ketzer, Lille, Magg, Miller, Motschellin, Müller, Schlappe, Schyte, Singer, Tann, Tüssen, Wässe, Wanner, Zuselman. — Reisige 585, 26%, — Kanzlei 250, 48^; 455, — Reichstag 1428: 18, 9. — Stidte- tage 114, 40a, 247, 26; 35. 250, 3. 545, 26. 844, 24. 848, 1. 855, 31ff. 879, 7. 895, 11. 903, 30. 906, 26. 915, 24; 27. 927, bff. 932, 41^. 935, 48afi, 942, 46b, 948, 43a. 964, 8. 994, 2. 1000, 22. 1001, 21. 1030, 28. Ulrich, Pfaffe, s. Znaym. 1133 Ulrich (Truchsef?), Stadtschreiber in Nürnberg, Ge- sandter an K. Sigmund 739, 19b; 21b, Undersdorf s. Indersdorf. Ungarn (Hungaria, Hungern, Ungheria), K. Ludwig der Große 1342-1382: 36, 24. 109, 16b. — K. Stephan der Heilige 1000-1038: 36, 7. — Kronprätendent s. Anjou. — der grofle Graf von —, s. Gara. — Land, Volk, Krone 2, 44. 4, 1. 17, 32. 19, 6. 20, 22. 21, 22. 94, 483, 95, 8; 10; 27. 29, 31^. 32, 20. 33, 46a, 42, 44b, 49, 26a; 49a, 50, 16. 73, 5. 76, 44%, 86, 8. 99, 4; 47a. 103, 19. 106, 15. 107, 38. 108, 48b. 109, 41a, 15b. 112, 16. 114, 11; 13. 116, 34. 117, 2; 8. 118, 9. 148, 20. 201, 4. 217, 13. 282, 17; 43». 284, 12. 294, 20. 313, 27. 323, 37. 329, 5. 336, 6; 48). 343, 36. 359, 40b. 371, 24. 398, 24; 30; 46a. 400, 12; 23; 27. 402, 25. 407, 40b, 414, 31; 33. 416, 27; 28. 424, 39, 484, 7; 18; 20. 495, 30. 496, 11; 27. 497, 2. 501, G. 512, 4; 7; 19. 514, 21. 581, 18. 584, 17. 594, 36. 610, 9; 195; 26b. 612, 14. 640, 18. 641, 24. 647, 18; 20. 649, 13; 14; 43a, 700, 29. 743, 14. 749, 8. 750, 14. 767, 40. 794, 33. 807, 1; 14; 17; 36. 808, 4; 7; 11; 12. 813, 18. 814, 35. 815, 6. 816, 37. 953, 46b. — Oberst- mundschenk s. Gumpolt. — Obersttruchsef) s. Pe- rény. — Hofmeister s, Tamäsi. — Marschall s, Hederväry. — Kanzlei s. Luxemburg (Sigmund). — Vizekanzler s. Fünfkirchen, Redisch, Veszprim. — Oberster Satzmeister s. Noffry. — Palatin s. Gara. — Barone, Magnaten 7, 37. 17, 5; 32. 26, 27. 30, 43a, 32, 35b. 36, 37. 46, 19. 47, 13. 48, 12. 112, 472. 114, 8. 127, 48a, 144, 8. 177, 42. 194, 29. 293, 47%, 315, 43%. 345, 26. 351, 15; 50^; 52«ff. 354, 47%; 29b, 355, 26b, 434, 19. 438, 10. 495, 28. G10, 20b. 807, 16. 808, 4; 5; 11; 12. 816, 37. Vgl Chuper, Gara, Gerse, Hederváry, Szek- ler, Tamäsi, Thallôezy. — Prälaten 26, 7. — Truppen 2, 11. 3, 40%, 4, 1. 9, 402; 46a, 12, 15; 22; 28; 35. 14, 43. 15, 43%. 16, 31; 35; 45a; 470; 45%, 17, 3. 101, 40a; 22bff. 228, 4. 290, 6; 14; 21. 313, 29. 320, 23; 37%. 338, 34. 344, 20. 345, 7; 8. 355, 50b; 52% 535, 5; 12; 15. 540, 16. 541, 30. 542, 2. 551, 30. 584, 17. 610, 10; 25b; 40b, 611, 50b. 613, 9. 614, 14. 639, 8. 649, 43%, 842, 36. — Hauptleute der Truppen 314, 5. — Niederland von —, 21, 21. Ungelter, Claus, in Ulm, Gesandter der Stadt 1017, 392; 385. — Truchlieb, von Eflingen 904, 40. 916, 41. Unterelsali 937, 38. Untersee w. v. Konstanz, Stidte am —, 188, 23. Unterwalden i. d. Schweiz 153, 30. 154, 36^. 163, 17. 188, 32. Urbanus, am Hofe d. Herzogs v. Savoyen 151, 36. Urbino (Orbinum) i. d. Anconitanischen Mark s. w. v. Pesaro, Graf Guido Antonio von —, 1404-1448: 856, 44»; 45%. 499, 48; 45. 500, 2; 3. 578, 15. 742,6. 750, 19. 792, 4. 793, 10. 796, 38. 812, 19. 143 *
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Geiseln 98, 23. — Flotte 118, 22. — Grenze 18, 16. — Türkenkrieg 26, 19 ff. 29, 3; 7. 52, 6. 53, 31. 96, 15. 105, 7. 109, 40a. 110, 3. 116, 35ff. 117, 22. 118, 13; 15; 23; 25. 284, 5. 795, 47b, — Kreuzzug gegen die Türken (sacrum passagium) 427, 34. 637, 24. Türkheim (Dorenkeim, Dornekeim, Thúringheim) i. Oberelsaß w. v. Colmar 978, 15. 989, 27. 990, 5. Turin, Bischof Aymo de Romagnano 1411-1438: 297, 39b, — Vertrag von —, 1381: 36, 24. Tissen, Heinz von —, Bote Ulms 919, 46». 920, 8. 1028, 45b. Tyrnau (Tirnaw) i. Ungarn n. à. v. Prefiburg 18, 13; 35%, 67, 42b, 398, 51a. 514, 21; 22. U. Ubaldini, Berardino, s. Carda. Udine i. Venetien 610, 38. — Abt von S. Vito s. Antonio. Uberlingen am Bodensee 968, 35b, Ulm 11, 32. 23, 37a. 65, 32; 33. 66, 402. 67, 36b. 114, 31a; 34a; 37. 115, 41». 138, 23. 140, 7. 229, 88b. 239, 4. 244, 17; 25. 246, 2; 7. 247, 24; 4ba, 250, 1. 251, 2. 254, 29. 255, 1; 7. 266, 30; 31. 390, 36»; 41b. 503, 40a, 511, 34a; 38a; 40%, 544, 44a, 46a. 545, 20. 549, 3, 12a, 8b, 10b; 16b. 556, 24; 28. 558, 46, 48a, 33b, 36b, 47%, 585, 19»; 14%; 232; 25%, 602, 36%; 10; 15b; 20b, 603, 362. 738, 431; 45a, 844, 24. 848, 1; 6; 38. 870, 29. 873, 36%, 874, 14; 451. 879, 7; 10. 881, 43. 894, 9. 895, 9. 897, 18; 21; 50%, 901, 33a. 903, 30. 905, 22; 44b. 906, 24. 909, 12; 38. 913, 1. 915, 22. 917, 16; 34. 918, 3. 919, 33. 923, 28. 927, 13. 942, 482, 948, 462; 43b, 949, 482, 953, 31. 954, 1. 958, 9. 962, 33; 402, 964, 8. 968, 312; 81h; 45. 969, 29. 971, 16. 975, 8. 994, 7. 998, 41; 43. 1000, 16. 1001, 7; 13; 21. 1003, 2ff.; 32a. 1006, 30. 1017, 37a. 1023, 2; 9. 1025, 9. 1027, 44. 1028, 34». 1029, 11; 14. 1030, 18; 27. 1032, 41 aff. 1033, 14; 25; 26; 41b, 1084, 354; 31b. 1085, 22; 375; 43), — Bürger 894, 16. 904, 35. Vgl. Löwe, Metzger, Schlosser. — Bürgerin 845, 31. — Kaufleute 894, 16. 1034, 37% — Pfarrer s. Neidhardt. — Go- sandte 247, 38. Vgl. Besserer, Ehinger, Ungel- ter. — Boten 910, 18. 916, 26; 27. 1006, 38. 1026, 3. Vgl. Aigendorff, Ansorge, Bayer, Beck, Bretten, Claus, Egling, Enndres, Karter, Ketzer, Lille, Magg, Miller, Motschellin, Müller, Schlappe, Schyte, Singer, Tann, Tüssen, Wässe, Wanner, Zuselman. — Reisige 585, 26%, — Kanzlei 250, 48^; 455, — Reichstag 1428: 18, 9. — Stidte- tage 114, 40a, 247, 26; 35. 250, 3. 545, 26. 844, 24. 848, 1. 855, 31ff. 879, 7. 895, 11. 903, 30. 906, 26. 915, 24; 27. 927, bff. 932, 41^. 935, 48afi, 942, 46b, 948, 43a. 964, 8. 994, 2. 1000, 22. 1001, 21. 1030, 28. Ulrich, Pfaffe, s. Znaym. 1133 Ulrich (Truchsef?), Stadtschreiber in Nürnberg, Ge- sandter an K. Sigmund 739, 19b; 21b, Undersdorf s. Indersdorf. Ungarn (Hungaria, Hungern, Ungheria), K. Ludwig der Große 1342-1382: 36, 24. 109, 16b. — K. Stephan der Heilige 1000-1038: 36, 7. — Kronprätendent s. Anjou. — der grofle Graf von —, s. Gara. — Land, Volk, Krone 2, 44. 4, 1. 17, 32. 19, 6. 20, 22. 21, 22. 94, 483, 95, 8; 10; 27. 29, 31^. 32, 20. 33, 46a, 42, 44b, 49, 26a; 49a, 50, 16. 73, 5. 76, 44%, 86, 8. 99, 4; 47a. 103, 19. 106, 15. 107, 38. 108, 48b. 109, 41a, 15b. 112, 16. 114, 11; 13. 116, 34. 117, 2; 8. 118, 9. 148, 20. 201, 4. 217, 13. 282, 17; 43». 284, 12. 294, 20. 313, 27. 323, 37. 329, 5. 336, 6; 48). 343, 36. 359, 40b. 371, 24. 398, 24; 30; 46a. 400, 12; 23; 27. 402, 25. 407, 40b, 414, 31; 33. 416, 27; 28. 424, 39, 484, 7; 18; 20. 495, 30. 496, 11; 27. 497, 2. 501, G. 512, 4; 7; 19. 514, 21. 581, 18. 584, 17. 594, 36. 610, 9; 195; 26b. 612, 14. 640, 18. 641, 24. 647, 18; 20. 649, 13; 14; 43a, 700, 29. 743, 14. 749, 8. 750, 14. 767, 40. 794, 33. 807, 1; 14; 17; 36. 808, 4; 7; 11; 12. 813, 18. 814, 35. 815, 6. 816, 37. 953, 46b. — Oberst- mundschenk s. Gumpolt. — Obersttruchsef) s. Pe- rény. — Hofmeister s, Tamäsi. — Marschall s, Hederväry. — Kanzlei s. Luxemburg (Sigmund). — Vizekanzler s. Fünfkirchen, Redisch, Veszprim. — Oberster Satzmeister s. Noffry. — Palatin s. Gara. — Barone, Magnaten 7, 37. 17, 5; 32. 26, 27. 30, 43a, 32, 35b. 36, 37. 46, 19. 47, 13. 48, 12. 112, 472. 114, 8. 127, 48a, 144, 8. 177, 42. 194, 29. 293, 47%, 315, 43%. 345, 26. 351, 15; 50^; 52«ff. 354, 47%; 29b, 355, 26b, 434, 19. 438, 10. 495, 28. G10, 20b. 807, 16. 808, 4; 5; 11; 12. 816, 37. Vgl Chuper, Gara, Gerse, Hederváry, Szek- ler, Tamäsi, Thallôezy. — Prälaten 26, 7. — Truppen 2, 11. 3, 40%, 4, 1. 9, 402; 46a, 12, 15; 22; 28; 35. 14, 43. 15, 43%. 16, 31; 35; 45a; 470; 45%, 17, 3. 101, 40a; 22bff. 228, 4. 290, 6; 14; 21. 313, 29. 320, 23; 37%. 338, 34. 344, 20. 345, 7; 8. 355, 50b; 52% 535, 5; 12; 15. 540, 16. 541, 30. 542, 2. 551, 30. 584, 17. 610, 10; 25b; 40b, 611, 50b. 613, 9. 614, 14. 639, 8. 649, 43%, 842, 36. — Hauptleute der Truppen 314, 5. — Niederland von —, 21, 21. Ungelter, Claus, in Ulm, Gesandter der Stadt 1017, 392; 385. — Truchlieb, von Eflingen 904, 40. 916, 41. Unterelsali 937, 38. Untersee w. v. Konstanz, Stidte am —, 188, 23. Unterwalden i. d. Schweiz 153, 30. 154, 36^. 163, 17. 188, 32. Urbanus, am Hofe d. Herzogs v. Savoyen 151, 36. Urbino (Orbinum) i. d. Anconitanischen Mark s. w. v. Pesaro, Graf Guido Antonio von —, 1404-1448: 856, 44»; 45%. 499, 48; 45. 500, 2; 3. 578, 15. 742,6. 750, 19. 792, 4. 793, 10. 796, 38. 812, 19. 143 *
Strana 1134
1134 Urbino, Stadt 486, 43%, 649, 422, Uri i. d. Schweiz 153, 30. 154, 36b. 188, 32. St. Ursanne (S. Ursi) am Doubs im Kanton Bern, Graf von —, s. Rossel. Urslingen n. w. v. Rottweil, Herzog Reinbold III. von — und Schiltach 1400-1442, { ca. 1446: 973, 3; 39a, Usikon, Heinrich, Bannerherr d. Züricher Romzugs- kontingentes 129, 32^. Usodimare (Usus maris), Manuel, in Genua, Gesandtor an K. Sigmund 196, 32. Utenheim s. Odenheim. Utrecht (Trajectum, Uttericht), Bischof Rudolf VIT. Graf von Diepholz 1432-1455: 406, 40», 522, 15. — Bischof Sweder von Culenborg 1425-1432, seit 1432 Erzbischof von Cüsarea, 406, 392, 522, 15. 566, 11. 570, 20. — Bistum, Kirche 406, 18. 411, 29*. 412, 21. 522, 16. 523, 27. 530, 31. — Stadt 411, 27% — Dechant s. Stater. — Prop- stei 413, 372. — Propst 389, 9. Vgl. Sierck. Uzés i. Languedoc w. v. Avignon, Bischof Bertrand de Cadoëne 1426-1437: 514, 15; 33a; 27%. V vgl. F. Vac (Wacium), d. i. Waitzen a. d. Donau n. v. Bu- dapest, Bischof Nikolaus III. de Salgó 1419-1429: 40, 13. Val Caleppio i. d. Lombardei w. vom lago d'Iseo 107, 11. Val Camonica n. v. Brescia 12, 90. Valencia, R. de —, Skriptor in d. püpstl. Kanzlei 666, 10. Valfenaria, Vertrauter d. Herzogs v. Mailand 49, 26b, Val Lagarina, d. i. das untere Etschthal ö. vom Gardasee, Kastellane u. Edle daselbst 394, 4. Valiano in Toskana ó. v. Montepulciano 461, 41», Vallespeciosa s. Schónthal. Val Sugana, d. i. das Thal der Brenta ó. v. Trient 314, 48. Val Tellina, d. i. das Thal d. Adda 639, 42. 640, 44%, Varano (Varranum) s. v. Ancona, Berardus Rodulfi de —, Vikar von Camerino, | 1434: 310, 471; 38b, 643, 34; 445. Varedinum s. Grofiwardein. Varese (villa Avaresii) w. v. Como 142, 2; 27. Velate (Vellate), Cristoforus de —, Rat d. Herzogs v. Mailand u. Kommissar in Siena 456, 40®, 609, 1. 611, 49^. 751, 20. 755, 28b. Veldenz s. w. v. Bernkastel a. d. Mosel, Graf Fried- rich von — und Sponheim, 1393-1444: 976, 41a, — Seine Tochter Anna s. Pfalz (Pf. Stephan). — Grafschaft, Juden daselbst 67, 44, Velwar, Johannes, Bürger u. Ratsherr d. Altstadt Prag, Hussit. Gesandter an d. Konzil 585, 54a. 592, 5. 899, 13ff. Venaissin, Grafschaft i. d. Provence, Kommissar d. Konzils daselbst s. Carillo. 11. 194, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Venedig, Kardinal von —, s. Condulmero. — Stadt, Staat, Bewohner 2, 11. 3, 20; 22; 32; 35%; 49%, 4, 3; 10; 36; 38. 5, 33a. 7, 35; 38. 8, 13; 20; 29; 31. 9, 8; 25; 441, 13, 355. 15 14; 37%; 48%; 512; 38b. 16, 38b, 18, 23. 24, 494; 28%; 32b; 45b. 25, 824. 26, 14f. 27, 82; 34; 39^, 28, 29b; 80b. 29, 2; 5; 382; 424; 35b. 80, 18. 84, 1. 85, 25. 40, 21. 41, 11; 14; 16. 45, 44b; 46b. 46, 32; 42b; 44b. 48, 502, 49, 9; 392; 51a; 53a. 50, 5; 19; 54a. 51, 43», 52, 11. 53, 41. 59, 3; 20. 60, 34. 61, 4. 64, 3. 69, 6. 75, 49b. 79, 45. 80, 1; 5. 81, 36; 87. 86, 9. 88 bis 118 passim. 119, 25%; 27n; 554; 584; 16b; 20b; 23b. 126, 281; 321; 393; 18b; 40b; 42b, 127, 1; 332; 508; 38b, 128, 40b, 136, 33. 149, 17. 144, "m 46%, 145, 7; 23. 149, 37». 151, 28; 30. 159, 2; 3. 163, 32. 168, 33. 184, 7. 199, 24. 200, 27eff. 201, 35a; 435; 53a; 48b, 281, 208.; 43. 282, 17; 19; 31; 45%, 283, 29a, 331, 42a, 284, 16; 27; 33; 46b. 285, 1; 33b. 286, 24. 287, 40b. 289, 34b; 36%, 290, 6. 291, 3528; 440, 293, 20. 313, 27; 29. 314-333 passim. 384, 32, 335, 10. 336, 11; 429, 337, 12. 389, 31. 340, 6. 848, 30; 37. 344, 3. 34b, 39a, 346, 15. 347, 7. 348, 39. 357, 17; 18. 358, 22; 28; 32; 48a, 49a; 5123; 44b, 359, 3laff. 364, 458. 368, 45. 369, 11; 14; 24; 27. 370, 16; 22f.; 54a. 371, 4. 396, 4. 407, 27; 41b. 408, 17. 414, 17. 417, 15; 22 ff. 421, 33 ff. 436, 33. 437, 28. 438, 7; 21. 439, 4; 25. 455, 30. 457, 4. 485, 9; 10. 487, 30; 42%. 489, 15. 490, 28; 30; 452%, 491, 38^; 42%, 492, 38; 39; 47. 493, 8ff.; 11. 494, 33; 36; 37. 500, 33%. 501, 8; 10; 19; 20; 27. 504, 9; 11#.; 23. 509, 15; 22; 47a. 513, 35; 37. 531, 23. 541, 11; 24. 548, 30. 555, 39b. 578, 15; 28; 35ff.; 42. 579. 609, 16; 19. 610, 36b. 611, 26. 612, 28; 29; 36%, 626, 492; 38%, 640, 432; 43b. 703, 13; 17; 46b; 49b, 716, 13. 718, 11. 722, 28ff, 724, 6f. 740, 10. 741, 3. 742, 4; 8. 744, 12. 749, 15; 43; 44. 751, 38. 752, 7; 39aff. 757, 5; 7; 8; 15ff. 762, 43a, 766, 22. 788-817 passim. 821, 33; 34. 842, 27; 40. 843, 2. 844, 17. 966, 7. Vgl. Dorf. — Doge s. Foscari. — Ubertragung d. Kaiser- wiirde auf d. Dogen 578, 38; 39. 626, 38b. 674, 21; 22. — Collegio 24, 31^; 325; 38b. 727, 464; 48», — Pregadi (Consilium, Consilium rogatorum et additionis, Rogati) 24, 34b. 100, 36. 106, 43. 114, 36», 815, 24. 317, 23. 321, 22. 324, 23. 825, 15; 21. 326, 23; 34. 328, 20. 369, 6; 30. 370, 18. 490, 37. 492, 45. 740, 16. 741, 9; 16; 19. 744, 15; 35. 750, 7. 788, 17. 789, 29; 41. 790, 10; 18; 29. 792, 10; 26; 48. 793, 18; 43. 794, 3. 795, 36; 43. 798, 12. 799, 2. 800, 18. 802, 20; 42. 804, 20. 808, 34. 810, 3. 811, 30. 812, 48b, 815, 41. — Senat 12, 42b. 15, 39%. 17, 45). 24, 29%; 464; 39b, 25, 37% 27, 42% 28, 16; 260; 331; 320; 40», 99, 45», 45, 39^. 53, 44a, 88, 15%, 96, 48», 97, 46, 99, 34*. 100, 22. 101, 279; 64b, 109, 512, 104, 49b. 105, 47”. 106, 33. 108, 39. 109, 27a. 110, 6. 112, 44%,
1134 Urbino, Stadt 486, 43%, 649, 422, Uri i. d. Schweiz 153, 30. 154, 36b. 188, 32. St. Ursanne (S. Ursi) am Doubs im Kanton Bern, Graf von —, s. Rossel. Urslingen n. w. v. Rottweil, Herzog Reinbold III. von — und Schiltach 1400-1442, { ca. 1446: 973, 3; 39a, Usikon, Heinrich, Bannerherr d. Züricher Romzugs- kontingentes 129, 32^. Usodimare (Usus maris), Manuel, in Genua, Gesandtor an K. Sigmund 196, 32. Utenheim s. Odenheim. Utrecht (Trajectum, Uttericht), Bischof Rudolf VIT. Graf von Diepholz 1432-1455: 406, 40», 522, 15. — Bischof Sweder von Culenborg 1425-1432, seit 1432 Erzbischof von Cüsarea, 406, 392, 522, 15. 566, 11. 570, 20. — Bistum, Kirche 406, 18. 411, 29*. 412, 21. 522, 16. 523, 27. 530, 31. — Stadt 411, 27% — Dechant s. Stater. — Prop- stei 413, 372. — Propst 389, 9. Vgl. Sierck. Uzés i. Languedoc w. v. Avignon, Bischof Bertrand de Cadoëne 1426-1437: 514, 15; 33a; 27%. V vgl. F. Vac (Wacium), d. i. Waitzen a. d. Donau n. v. Bu- dapest, Bischof Nikolaus III. de Salgó 1419-1429: 40, 13. Val Caleppio i. d. Lombardei w. vom lago d'Iseo 107, 11. Val Camonica n. v. Brescia 12, 90. Valencia, R. de —, Skriptor in d. püpstl. Kanzlei 666, 10. Valfenaria, Vertrauter d. Herzogs v. Mailand 49, 26b, Val Lagarina, d. i. das untere Etschthal ö. vom Gardasee, Kastellane u. Edle daselbst 394, 4. Valiano in Toskana ó. v. Montepulciano 461, 41», Vallespeciosa s. Schónthal. Val Sugana, d. i. das Thal der Brenta ó. v. Trient 314, 48. Val Tellina, d. i. das Thal d. Adda 639, 42. 640, 44%, Varano (Varranum) s. v. Ancona, Berardus Rodulfi de —, Vikar von Camerino, | 1434: 310, 471; 38b, 643, 34; 445. Varedinum s. Grofiwardein. Varese (villa Avaresii) w. v. Como 142, 2; 27. Velate (Vellate), Cristoforus de —, Rat d. Herzogs v. Mailand u. Kommissar in Siena 456, 40®, 609, 1. 611, 49^. 751, 20. 755, 28b. Veldenz s. w. v. Bernkastel a. d. Mosel, Graf Fried- rich von — und Sponheim, 1393-1444: 976, 41a, — Seine Tochter Anna s. Pfalz (Pf. Stephan). — Grafschaft, Juden daselbst 67, 44, Velwar, Johannes, Bürger u. Ratsherr d. Altstadt Prag, Hussit. Gesandter an d. Konzil 585, 54a. 592, 5. 899, 13ff. Venaissin, Grafschaft i. d. Provence, Kommissar d. Konzils daselbst s. Carillo. 11. 194, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. Venedig, Kardinal von —, s. Condulmero. — Stadt, Staat, Bewohner 2, 11. 3, 20; 22; 32; 35%; 49%, 4, 3; 10; 36; 38. 5, 33a. 7, 35; 38. 8, 13; 20; 29; 31. 9, 8; 25; 441, 13, 355. 15 14; 37%; 48%; 512; 38b. 16, 38b, 18, 23. 24, 494; 28%; 32b; 45b. 25, 824. 26, 14f. 27, 82; 34; 39^, 28, 29b; 80b. 29, 2; 5; 382; 424; 35b. 80, 18. 84, 1. 85, 25. 40, 21. 41, 11; 14; 16. 45, 44b; 46b. 46, 32; 42b; 44b. 48, 502, 49, 9; 392; 51a; 53a. 50, 5; 19; 54a. 51, 43», 52, 11. 53, 41. 59, 3; 20. 60, 34. 61, 4. 64, 3. 69, 6. 75, 49b. 79, 45. 80, 1; 5. 81, 36; 87. 86, 9. 88 bis 118 passim. 119, 25%; 27n; 554; 584; 16b; 20b; 23b. 126, 281; 321; 393; 18b; 40b; 42b, 127, 1; 332; 508; 38b, 128, 40b, 136, 33. 149, 17. 144, "m 46%, 145, 7; 23. 149, 37». 151, 28; 30. 159, 2; 3. 163, 32. 168, 33. 184, 7. 199, 24. 200, 27eff. 201, 35a; 435; 53a; 48b, 281, 208.; 43. 282, 17; 19; 31; 45%, 283, 29a, 331, 42a, 284, 16; 27; 33; 46b. 285, 1; 33b. 286, 24. 287, 40b. 289, 34b; 36%, 290, 6. 291, 3528; 440, 293, 20. 313, 27; 29. 314-333 passim. 384, 32, 335, 10. 336, 11; 429, 337, 12. 389, 31. 340, 6. 848, 30; 37. 344, 3. 34b, 39a, 346, 15. 347, 7. 348, 39. 357, 17; 18. 358, 22; 28; 32; 48a, 49a; 5123; 44b, 359, 3laff. 364, 458. 368, 45. 369, 11; 14; 24; 27. 370, 16; 22f.; 54a. 371, 4. 396, 4. 407, 27; 41b. 408, 17. 414, 17. 417, 15; 22 ff. 421, 33 ff. 436, 33. 437, 28. 438, 7; 21. 439, 4; 25. 455, 30. 457, 4. 485, 9; 10. 487, 30; 42%. 489, 15. 490, 28; 30; 452%, 491, 38^; 42%, 492, 38; 39; 47. 493, 8ff.; 11. 494, 33; 36; 37. 500, 33%. 501, 8; 10; 19; 20; 27. 504, 9; 11#.; 23. 509, 15; 22; 47a. 513, 35; 37. 531, 23. 541, 11; 24. 548, 30. 555, 39b. 578, 15; 28; 35ff.; 42. 579. 609, 16; 19. 610, 36b. 611, 26. 612, 28; 29; 36%, 626, 492; 38%, 640, 432; 43b. 703, 13; 17; 46b; 49b, 716, 13. 718, 11. 722, 28ff, 724, 6f. 740, 10. 741, 3. 742, 4; 8. 744, 12. 749, 15; 43; 44. 751, 38. 752, 7; 39aff. 757, 5; 7; 8; 15ff. 762, 43a, 766, 22. 788-817 passim. 821, 33; 34. 842, 27; 40. 843, 2. 844, 17. 966, 7. Vgl. Dorf. — Doge s. Foscari. — Ubertragung d. Kaiser- wiirde auf d. Dogen 578, 38; 39. 626, 38b. 674, 21; 22. — Collegio 24, 31^; 325; 38b. 727, 464; 48», — Pregadi (Consilium, Consilium rogatorum et additionis, Rogati) 24, 34b. 100, 36. 106, 43. 114, 36», 815, 24. 317, 23. 321, 22. 324, 23. 825, 15; 21. 326, 23; 34. 328, 20. 369, 6; 30. 370, 18. 490, 37. 492, 45. 740, 16. 741, 9; 16; 19. 744, 15; 35. 750, 7. 788, 17. 789, 29; 41. 790, 10; 18; 29. 792, 10; 26; 48. 793, 18; 43. 794, 3. 795, 36; 43. 798, 12. 799, 2. 800, 18. 802, 20; 42. 804, 20. 808, 34. 810, 3. 811, 30. 812, 48b, 815, 41. — Senat 12, 42b. 15, 39%. 17, 45). 24, 29%; 464; 39b, 25, 37% 27, 42% 28, 16; 260; 331; 320; 40», 99, 45», 45, 39^. 53, 44a, 88, 15%, 96, 48», 97, 46, 99, 34*. 100, 22. 101, 279; 64b, 109, 512, 104, 49b. 105, 47”. 106, 33. 108, 39. 109, 27a. 110, 6. 112, 44%,
Strana 1135
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 115, 25. 117, 18; 41. 200, 35^; 442; 94 b, 289, 7; 8; 188; 41^; 45b, 283, 272; 30b; 35b; 39b; 42%, 285, 37%; 42a, 293, 47b, 314, 15. 815, 14; 40^. 319, 44^. 321, 19. 393, 4^. 324, 106; 465. 325, 4. 326, 18. 328, 32. 358, 40^. 368, 42. 369, 22. 370, 15; 34b, 490, 26. 492, 36. 500, 341. 609, 43). 727, 45%, 740, 8. 741, 1. 744, 8. 749, 41. 766, 20. T68, 304, 788, 7; 37b. 789, 22; 36. 790, 4; 22; 41%, 791, 1. 792, 1; 40. 793, 12; 31; 47a, 794, 40». 795, 25. 796, 45. 797, 4ba, 198, 1; 27; 423. 199, 49. 800, 43». 802, 1. 803, 45. 805, 30; 39b. 806, 47a. 808, 16; 37a. 809, 33. 811, 10. 815, 23. — Sapientes consilii 105, 46". 109, 2. 115, 29. 117, 17. 314, 21. 324, 29. 369, 29. 740, 15. 741, 8. 744, 14. 750, 6. 789, 40. 198, 6. Vgl. Contarini, Cornaro, Corrario, Dandolo, Justiniano, Loredano, Michieli, Mocenigo, Molino, Morosini, Nani, Navacerio, Trivisano, Ve- nier, Vettori. — Sapientes ordinum 115, 29. 315, 26. 792, 8. Vgl. Bembo, Delfino, Gradonico, Ho- noradi, Molino. — Sapientes terrarum de novo ac- quisitarum 100, 28. 109, 2. 115, 29. 117, 17. 314, 21. 324, 22. 369, 29. 740, 15. 741, 8. 744, 14. 150, 6. 789, 40. 792, 9. 797, 7. 198, 6. 802, 13. Vgl. Barbadico, Barbaro, Bragadino, Canale, Ca- pello, Caravello, Contarini, Donato, Foscari, Gar- zonibus, Justiniano, Lando, Lipomano, Loredano, Michele, Scorlado, Truno, Vettori. — Prokuratoren S. Marci s. Contarini, Donato, Mocenigo. — No- bili 24, 41*, — Kanzler für Kreta s. Bonzi. — Sekretiir s. Sega. — Beamte 768, 20. — Bürger 519, 20. — Kaufleute 814, 23. 817, 26. — Ge- sandte in Ferrara 18, 5. 323, 16. 324, 34. 325, 31. 347, 35. Vgl. Michieli. — Desgl. in Florenz 28, 26% 491, 40%, Vgl. Bernardo, Bragadino, Contarini, Donato. — Desgl. a. d. Konzil 745, 1. 766, 28. 768, 35»; 99b; 38b. 798, 29. 802, 34. 805, 24. 808, 31; 392; 42^; 49^ff. 809, 2; 6. — "Desgl. nach Mantua 201, 305. — Desgl. beim Papst 8. Contarini, Dandolo, Donato. — Desgl. nach Polen 201, 49^. 195, 30. — Desgl. nach Savoyen 13, 4. Vgl. Contarini, Geno. — Desgl. an K. Sigmund 101, 50a. 152, 27. 279, 7. 294, 1; 3. 315, 16; 19. 316, 462. 318, 44. 319, 1. 806, 38. 807, 1. Vgl. Contarini, Dandolo, Mocenigo, Morosini, Vet- tori. — Gesandtschaftspersonal 112, 43. 118, 1. 317, 20. 324, 10 ff. — Boten, Liufer 25, 28a, 27, 43a. 768, 12. 804, 14. 811, 24. 815, 39. — Statt- halterschaft im Reichsgebiet 314, 38 ff. — General- kapitiine 98, 18 ff. Vgl. Carmagnola, Gonzaga. — Condottieri 12, 19. 164, 28. Vgl. Cornaro, Ve- nier. — Befehlshaber in Brescia s. Dandolo. — Truppen 12, 22; 35. 283, 34a, 289, 23. 295, 21. 327, 42. 369, 15; 31. 438, 7. 789, 15. 816, 15. — Flotte 118, 21. 282, 47a, 320, 49*. 391, 411, 340, 16. 350, 1; 2. 355, 442, 356, 35. 788, 10. 195, 46», — Schiffbaumeister 103, 24; 26. 106, 7. — Unterthanen 97, 306. 99, 7. 815, 19; 15. — Anhänger, Verbündete 30, 492. 87, 18; 37. 55, 19. 59, 24. 89, 42. 90, 42. 152, 42. 158, 45; 46. 1185 159, 3. 170, 12. 200, 9. 326, 10. 400, 26; 40. 487, 42b, 543, 30. — Prülaten 168, 48», 805, 25. 809, 9. — Ábte 869, 9. — Nonnen 802, 22, — Bündnis mit d. Herzog v. Mailand 3, 44a ff. 96, 17. 99, 11; 81*. 112, 23. — Desgl. mit Florenz u. d. Herzog v. Savoyen (die Liga) 1, 16. 4, 14; 42. 13, 7. 15, 44a; 34», 17, 36. 26, 31; 33. 51, 48a, 63, 54% 79, 49%, 86, 45% 101, 52%. 104, 21; 23; 25; 35; 39. 105, 27% 106, 36. 107, 4. 108, 4; 6; 34; 37. 109, 9; 14; 42a, 110, 34; 40. 111, 8; 13; 19; 21. 126, 40b. 145, 8. 151, 38. 159, 7; 22; 48*ff. 199, 23. 200, 20%; 52a, 284, 28; 80; 34. 285, 36% 319, 48%, 321, 39b, 323, 13ff.; 23; 25. 324, 20. 337, 40a, 347, 9. 359, 291; 40a; 45a; 45a, 492, 13; 24; 28; 31. 493, 1; 4. 724, 19. 140, 11. 741, 5; 40. 744, 10; 11. 150, 86. 757, 6. 188-798 passim. 797, 1; 492, — Friede von Venedig 1496: 18, 7. 107, 8. 109, 5. 110, 40. 112, 24, — Waffenstillstand mit K. Sig- mund 1428/1429: 81, 40. 82, 42aff. 114, 8; 20. — Handel, Handelssperre, Handelsverbot s. unter Deutschland. — Kaufmannsgüter 329, 16. 546, 32. 682, 36. — Dogenpalast 812, 495, Venetien 12, 18. 18, 23, Venier (Venerio), ser Delphinus, in Venedig, sapiens consilii 797, 6. — ser Leonardus, in Venedig, Mitglied des Senatos 326, 26. 328, 7. — Sante, Venetian. Truppenfiihrer 640, 441, Vercelli i. Piemont, Bischof Ibletus de Fieschi 1412 bis 1437: 210, 45"; 40%, Verden a. d. Aller, Bischof Johannes III. von Azel 1426-1470: 571, 3; 6. Verdun, Bischof Ludwig II. von Haraucourt 1430 bis 1457 u. 1449-1457, Bischof von Toul 1437-1449: 570, 30. — Sein Offizial u. Prokurator im Konzil s. Chauveti. Vergilius (Virgilius) Maro 654, 34. Verme, Peterlinus dal —, Mailündischer Condottiere, T nach 1413: 342, 3. Verona, Generalvikar von —, s. Scala. — ser Jacomo da —, 610, 31. — Stadt 36, 484, 37, 14. 152, 22. 486, 45%. 800, 494, Veronica, Heilige, ihr Schweißtuch 729, 23; 47b; 50b. Veszprim (Vesprimium, Visprimium, Visprinium) i. Ungarn, Bischof Johannes V. 1426-1428, bis 1496 Propst von Ofen, Ungar. Vizekanzler u. Rat K. Sigmunds 19, 38%; 46), 40, 18. 496, 50», Kom- missar K. Sigmunds in Italien 18, 1; 364. 15, 96^. 30, 35^; 422. 45, 3; 45%, 46, 38, 48, 17; 333; 89h. 52, 1T. 583, 18; 39; 46^. 57, 23. 58, 10; 85%; 50*; 41b. 59, 1; 18; 32. 60, 18. 61, 18; 45uff.; 479. 62, 48%; 39b. 63, 3. 64, 28. 77, 17; 36. 78, 3. 80, 12; 16. Gesandter K. Sig- munds nach Venedig, Florenz u. Rom 94, 17; 32; 48b; 51hff. 25, 25; 21; AT«ff. 26, 43^; 44, 96, 39^; 43^; 495. 97, 3; 47. 99, 462; 36), 109, 13; 24. Desgl. nach Savoyen 27, 36n, 100, 23.
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 115, 25. 117, 18; 41. 200, 35^; 442; 94 b, 289, 7; 8; 188; 41^; 45b, 283, 272; 30b; 35b; 39b; 42%, 285, 37%; 42a, 293, 47b, 314, 15. 815, 14; 40^. 319, 44^. 321, 19. 393, 4^. 324, 106; 465. 325, 4. 326, 18. 328, 32. 358, 40^. 368, 42. 369, 22. 370, 15; 34b, 490, 26. 492, 36. 500, 341. 609, 43). 727, 45%, 740, 8. 741, 1. 744, 8. 749, 41. 766, 20. T68, 304, 788, 7; 37b. 789, 22; 36. 790, 4; 22; 41%, 791, 1. 792, 1; 40. 793, 12; 31; 47a, 794, 40». 795, 25. 796, 45. 797, 4ba, 198, 1; 27; 423. 199, 49. 800, 43». 802, 1. 803, 45. 805, 30; 39b. 806, 47a. 808, 16; 37a. 809, 33. 811, 10. 815, 23. — Sapientes consilii 105, 46". 109, 2. 115, 29. 117, 17. 314, 21. 324, 29. 369, 29. 740, 15. 741, 8. 744, 14. 750, 6. 789, 40. 198, 6. Vgl. Contarini, Cornaro, Corrario, Dandolo, Justiniano, Loredano, Michieli, Mocenigo, Molino, Morosini, Nani, Navacerio, Trivisano, Ve- nier, Vettori. — Sapientes ordinum 115, 29. 315, 26. 792, 8. Vgl. Bembo, Delfino, Gradonico, Ho- noradi, Molino. — Sapientes terrarum de novo ac- quisitarum 100, 28. 109, 2. 115, 29. 117, 17. 314, 21. 324, 22. 369, 29. 740, 15. 741, 8. 744, 14. 150, 6. 789, 40. 792, 9. 797, 7. 198, 6. 802, 13. Vgl. Barbadico, Barbaro, Bragadino, Canale, Ca- pello, Caravello, Contarini, Donato, Foscari, Gar- zonibus, Justiniano, Lando, Lipomano, Loredano, Michele, Scorlado, Truno, Vettori. — Prokuratoren S. Marci s. Contarini, Donato, Mocenigo. — No- bili 24, 41*, — Kanzler für Kreta s. Bonzi. — Sekretiir s. Sega. — Beamte 768, 20. — Bürger 519, 20. — Kaufleute 814, 23. 817, 26. — Ge- sandte in Ferrara 18, 5. 323, 16. 324, 34. 325, 31. 347, 35. Vgl. Michieli. — Desgl. in Florenz 28, 26% 491, 40%, Vgl. Bernardo, Bragadino, Contarini, Donato. — Desgl. a. d. Konzil 745, 1. 766, 28. 768, 35»; 99b; 38b. 798, 29. 802, 34. 805, 24. 808, 31; 392; 42^; 49^ff. 809, 2; 6. — "Desgl. nach Mantua 201, 305. — Desgl. beim Papst 8. Contarini, Dandolo, Donato. — Desgl. nach Polen 201, 49^. 195, 30. — Desgl. nach Savoyen 13, 4. Vgl. Contarini, Geno. — Desgl. an K. Sigmund 101, 50a. 152, 27. 279, 7. 294, 1; 3. 315, 16; 19. 316, 462. 318, 44. 319, 1. 806, 38. 807, 1. Vgl. Contarini, Dandolo, Mocenigo, Morosini, Vet- tori. — Gesandtschaftspersonal 112, 43. 118, 1. 317, 20. 324, 10 ff. — Boten, Liufer 25, 28a, 27, 43a. 768, 12. 804, 14. 811, 24. 815, 39. — Statt- halterschaft im Reichsgebiet 314, 38 ff. — General- kapitiine 98, 18 ff. Vgl. Carmagnola, Gonzaga. — Condottieri 12, 19. 164, 28. Vgl. Cornaro, Ve- nier. — Befehlshaber in Brescia s. Dandolo. — Truppen 12, 22; 35. 283, 34a, 289, 23. 295, 21. 327, 42. 369, 15; 31. 438, 7. 789, 15. 816, 15. — Flotte 118, 21. 282, 47a, 320, 49*. 391, 411, 340, 16. 350, 1; 2. 355, 442, 356, 35. 788, 10. 195, 46», — Schiffbaumeister 103, 24; 26. 106, 7. — Unterthanen 97, 306. 99, 7. 815, 19; 15. — Anhänger, Verbündete 30, 492. 87, 18; 37. 55, 19. 59, 24. 89, 42. 90, 42. 152, 42. 158, 45; 46. 1185 159, 3. 170, 12. 200, 9. 326, 10. 400, 26; 40. 487, 42b, 543, 30. — Prülaten 168, 48», 805, 25. 809, 9. — Ábte 869, 9. — Nonnen 802, 22, — Bündnis mit d. Herzog v. Mailand 3, 44a ff. 96, 17. 99, 11; 81*. 112, 23. — Desgl. mit Florenz u. d. Herzog v. Savoyen (die Liga) 1, 16. 4, 14; 42. 13, 7. 15, 44a; 34», 17, 36. 26, 31; 33. 51, 48a, 63, 54% 79, 49%, 86, 45% 101, 52%. 104, 21; 23; 25; 35; 39. 105, 27% 106, 36. 107, 4. 108, 4; 6; 34; 37. 109, 9; 14; 42a, 110, 34; 40. 111, 8; 13; 19; 21. 126, 40b. 145, 8. 151, 38. 159, 7; 22; 48*ff. 199, 23. 200, 20%; 52a, 284, 28; 80; 34. 285, 36% 319, 48%, 321, 39b, 323, 13ff.; 23; 25. 324, 20. 337, 40a, 347, 9. 359, 291; 40a; 45a; 45a, 492, 13; 24; 28; 31. 493, 1; 4. 724, 19. 140, 11. 741, 5; 40. 744, 10; 11. 150, 86. 757, 6. 188-798 passim. 797, 1; 492, — Friede von Venedig 1496: 18, 7. 107, 8. 109, 5. 110, 40. 112, 24, — Waffenstillstand mit K. Sig- mund 1428/1429: 81, 40. 82, 42aff. 114, 8; 20. — Handel, Handelssperre, Handelsverbot s. unter Deutschland. — Kaufmannsgüter 329, 16. 546, 32. 682, 36. — Dogenpalast 812, 495, Venetien 12, 18. 18, 23, Venier (Venerio), ser Delphinus, in Venedig, sapiens consilii 797, 6. — ser Leonardus, in Venedig, Mitglied des Senatos 326, 26. 328, 7. — Sante, Venetian. Truppenfiihrer 640, 441, Vercelli i. Piemont, Bischof Ibletus de Fieschi 1412 bis 1437: 210, 45"; 40%, Verden a. d. Aller, Bischof Johannes III. von Azel 1426-1470: 571, 3; 6. Verdun, Bischof Ludwig II. von Haraucourt 1430 bis 1457 u. 1449-1457, Bischof von Toul 1437-1449: 570, 30. — Sein Offizial u. Prokurator im Konzil s. Chauveti. Vergilius (Virgilius) Maro 654, 34. Verme, Peterlinus dal —, Mailündischer Condottiere, T nach 1413: 342, 3. Verona, Generalvikar von —, s. Scala. — ser Jacomo da —, 610, 31. — Stadt 36, 484, 37, 14. 152, 22. 486, 45%. 800, 494, Veronica, Heilige, ihr Schweißtuch 729, 23; 47b; 50b. Veszprim (Vesprimium, Visprimium, Visprinium) i. Ungarn, Bischof Johannes V. 1426-1428, bis 1496 Propst von Ofen, Ungar. Vizekanzler u. Rat K. Sigmunds 19, 38%; 46), 40, 18. 496, 50», Kom- missar K. Sigmunds in Italien 18, 1; 364. 15, 96^. 30, 35^; 422. 45, 3; 45%, 46, 38, 48, 17; 333; 89h. 52, 1T. 583, 18; 39; 46^. 57, 23. 58, 10; 85%; 50*; 41b. 59, 1; 18; 32. 60, 18. 61, 18; 45uff.; 479. 62, 48%; 39b. 63, 3. 64, 28. 77, 17; 36. 78, 3. 80, 12; 16. Gesandter K. Sig- munds nach Venedig, Florenz u. Rom 94, 17; 32; 48b; 51hff. 25, 25; 21; AT«ff. 26, 43^; 44, 96, 39^; 43^; 495. 97, 3; 47. 99, 462; 36), 109, 13; 24. Desgl. nach Savoyen 27, 36n, 100, 23.
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1136 101, 50b. 105, 13; 17; 25% 106, 28; 29. 107, 21, 34; 87. 108, 2; 15. 111, 34; 44. Vetralla (Viteral) s. w. v. Viterbo 486, 27. 489, 26; 33. Vettori (Victuri), ser Bulgarus, in Venedig, sapiens consilii 98, 2. — ser Daniel, in Venedig, consiliarius u. sapiens consilii 491, 24. 793, 16. Sapiens terrarum ete. 98, 5. Gesandter nach Reggio 283, 10; 11. 287, 42», 303, 20. 321, 12; 44). 325, 4; 42n; 42%, 326, 11; 18. 328, 82. 331, 15ff. 337, 37%. 339, 21. 385, 26. 434, 6. 501, 35. 502, 14. Vezelay i. Bourgogne s. v. Auxerre, Abt Alexander, Dr. deer., Mitglied d. Konzils u. dessen Gesandter nach Italien 134, 18; 36b; 43%, 135, 4. 139, 33. 531, 28. . Vicenza (Vincencia) i. Venetien, Generalvikar s. Scala. — Stadt 152, 22. Vico, Jacopo da —, Prifekt von Rom 331, 27. 464, 49a, 486, 27. 489, 34. 501, 15; 16; 17. 513, 39. 613, 45. 639, 7. 713, 20. 732, 25. 754, 21. 793, 5. Vieturi s. Vettori. Vienne (Viena, Vyenna) a. d. Rhone s. v. Lyon, Abt s. Grandral. Vigevano (Viglevanum) s. w. v. Mailand 22, 43». Vignone s. Avignon. Villafranca, Hugo von —, Ritter, Gesandter d. Kö- nigs v. Frankreich 197, 2ff.; 20; 95. Gesandter K. Sigmunds 226, 26. 380, 23. — Ort im nordwestl. Toskana s. v. Pontremoli 279, 12; 21». Villenbaeh (Vilembach) n. w. v. Augsburg, Hans von —, 12, 2. 113, 45%; 42b; 48b. 114, 334. — Wilhelm von —, 113, 462; 42b; 48%, 114, 33% Villingen i. Baden 550, 41. Vimercate (Vicomercatum) n. 6. v. Mailand, Corra- dino da —, Sekretár u. Rat d. Herzogs v. Mai- land 176, 42. 198, 43^. 345, 48b. 641, 2; 24; 332; 49a; 37); 46^; 49% Gesandter bei K. Sig- mund in Piacenza 285, 41b. 287, 25; 38. 288, 32a, 334, 40a. 835, 31; 44a, — Rafaele da —, Sohn des Taddiolo, in Mailand 176, G. — Stefanonus da —, Lucchesischer Condottiere 342, 454. — Taddiolo da —, Dr. jur. utr, Rat d. Herzogs v. Mailand 175, 42. 176, 7. Vincenz, Märtyrer 828, 8. Vintler, Friedrich, Hauptmann Hzg. Friedrichs v. Österreich 182, 36%, Vischer, Martin, 904, 33. — Thomas 250, 27. 961, 49b. Visconti (Vicecomes), Haus, Dynastie 1, 22. 7, 12. 36, 19. 284, 26; 31. -— Antonio 5, 19. 38, 462. — Filippo Maria, Bruder des Vorigen, s. Mailand. — Gaspare, Sohn des Bertetus, Oheim u. Rat Fi- lippo Maria's 22, 21; 255. 31, 33b; 84b, 37). 39, 18. 57, 18. 120, 14; 41b. 131, 48b. 143, 10. 167, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 19. 168, 32. 173, 5. 174, 19; 28. 175, 6; 158. 176, 1. 193, 36. 194, 11ff. 609, 34b. — Seine Gemahlin s. Beccaria. Visconti, Gian Galeazzo III., Vater Filippo Maria’s, 1378-1402, seit 1360 Graf von Vertus, seit 1395 Herzog von Mailand 38, 23. — Jacopo, Sohn des Gabriele Visconti, Neffe Filippo Maria's 5, 19. 38, 461, — Petrus, Sohn Gaspare’s, 7 1461: 194, 10 ff. 610, 12; 45b; 47b; 50b, 611, 1, 2; 7M. 612, 2. 642, 12; 35%, — Sforza, s. Sforza. Vitedono, P. de —, Abt von Lodivecchio, Korrektor in d. Kanzlei d. Konzils 636, 49%. 694, 29%, Viterbo (Viterbi, Vyterbyen) n. w. v. Rom 457, 471, 486, 50». 514, 17. 690, 16. 696, 32; 37. 698, 14. 718, 240; 379, 431; 23b, 720, 31 b. 728, 15. 166, 23. 168, 25. 777, 17; 21; 34; 35. 778, 17. 782, 33. 783, 10; 15; 32. 785, 19. 786, 503; 38b, 42b; 44b; 47b, 802, 9; 38. 901, 31. — Bäder daselbst 769, 40%. 777, 36. 782, 33. 783, 10; 40. — Jacobus de —, püpstl. Kanzleibeamter 820, 29. S. Vito, Abt von —, s. Udine. Vógelin (Vógellin), Konrad, Bürgermeister von Augs- burg 604, 32; 33. Vörde (Furt) bei Dortmund, Freigraf Johann von —, 552, 19. Vogesen 977, 28. Vogt, Deckwort für K. Sigmund 745, 10 ff. 746, 2 ff. — Sein Schreiber, Deckwort für Kaspar Schlick 7 46, 8. Volkart, Vogt zu Belfort 973, 5. Volkmer (Volkmeier), Peter, in Nürnberg 510, 34; 47b; 49b. Volterra n. w. v. Siena 280, 3. W. Waal (Wale) i. Schwaben s. v. Buchloe, die von —, 988, 22. — Kaspar von —, 845, 26. 904, 35. Wabe, Egidius, Archidiakon von Trier 700, 31. Wachtendonk n. w. v. Krefeld, Dr. Wimarus de —, Gesandter d. Herzogs v. Jülich an d. Konzil 568, 441, Wacium s. Vac. Wacker, Peter, Hofgerichtsschreiber 882, 42. — Wigand, Vogt von Reichelsheim, Gesandter Frank- furts 260, 282; 392ff.; 50%. 261, 9. 263, 2; 3. 265, 35ff. 502, 23; 26. Wähler (weler), Deckwort für d. Kurfürsten 898, 21; 28. Wilschland (Valiche, Waliche, Walische, Welische, Weltsche lande), die Wilschen (Walen, Walhen) 52, 40»; 44^. 65, 18. 67, 49». 129, 16. 161, 33. 185, 16. 187, 6. 192, 27. 270, 20. 974, 6. 278, 29, 284, 485, 409, 7. 414, 281; 34. 421, 26. 441, 33. 472, 2. 479, 12. 484, 22. 486, 9. 501, 1; 91. 504, 17; 18; 35. 540, 6. 541, 95. 551, 26. 668, 29. 842, 40; 43. 896, 25. 912, 1. Vgl auch Italien.
1136 101, 50b. 105, 13; 17; 25% 106, 28; 29. 107, 21, 34; 87. 108, 2; 15. 111, 34; 44. Vetralla (Viteral) s. w. v. Viterbo 486, 27. 489, 26; 33. Vettori (Victuri), ser Bulgarus, in Venedig, sapiens consilii 98, 2. — ser Daniel, in Venedig, consiliarius u. sapiens consilii 491, 24. 793, 16. Sapiens terrarum ete. 98, 5. Gesandter nach Reggio 283, 10; 11. 287, 42», 303, 20. 321, 12; 44). 325, 4; 42n; 42%, 326, 11; 18. 328, 82. 331, 15ff. 337, 37%. 339, 21. 385, 26. 434, 6. 501, 35. 502, 14. Vezelay i. Bourgogne s. v. Auxerre, Abt Alexander, Dr. deer., Mitglied d. Konzils u. dessen Gesandter nach Italien 134, 18; 36b; 43%, 135, 4. 139, 33. 531, 28. . Vicenza (Vincencia) i. Venetien, Generalvikar s. Scala. — Stadt 152, 22. Vico, Jacopo da —, Prifekt von Rom 331, 27. 464, 49a, 486, 27. 489, 34. 501, 15; 16; 17. 513, 39. 613, 45. 639, 7. 713, 20. 732, 25. 754, 21. 793, 5. Vieturi s. Vettori. Vienne (Viena, Vyenna) a. d. Rhone s. v. Lyon, Abt s. Grandral. Vigevano (Viglevanum) s. w. v. Mailand 22, 43». Vignone s. Avignon. Villafranca, Hugo von —, Ritter, Gesandter d. Kö- nigs v. Frankreich 197, 2ff.; 20; 95. Gesandter K. Sigmunds 226, 26. 380, 23. — Ort im nordwestl. Toskana s. v. Pontremoli 279, 12; 21». Villenbaeh (Vilembach) n. w. v. Augsburg, Hans von —, 12, 2. 113, 45%; 42b; 48b. 114, 334. — Wilhelm von —, 113, 462; 42b; 48%, 114, 33% Villingen i. Baden 550, 41. Vimercate (Vicomercatum) n. 6. v. Mailand, Corra- dino da —, Sekretár u. Rat d. Herzogs v. Mai- land 176, 42. 198, 43^. 345, 48b. 641, 2; 24; 332; 49a; 37); 46^; 49% Gesandter bei K. Sig- mund in Piacenza 285, 41b. 287, 25; 38. 288, 32a, 334, 40a. 835, 31; 44a, — Rafaele da —, Sohn des Taddiolo, in Mailand 176, G. — Stefanonus da —, Lucchesischer Condottiere 342, 454. — Taddiolo da —, Dr. jur. utr, Rat d. Herzogs v. Mailand 175, 42. 176, 7. Vincenz, Märtyrer 828, 8. Vintler, Friedrich, Hauptmann Hzg. Friedrichs v. Österreich 182, 36%, Vischer, Martin, 904, 33. — Thomas 250, 27. 961, 49b. Visconti (Vicecomes), Haus, Dynastie 1, 22. 7, 12. 36, 19. 284, 26; 31. -— Antonio 5, 19. 38, 462. — Filippo Maria, Bruder des Vorigen, s. Mailand. — Gaspare, Sohn des Bertetus, Oheim u. Rat Fi- lippo Maria's 22, 21; 255. 31, 33b; 84b, 37). 39, 18. 57, 18. 120, 14; 41b. 131, 48b. 143, 10. 167, Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 19. 168, 32. 173, 5. 174, 19; 28. 175, 6; 158. 176, 1. 193, 36. 194, 11ff. 609, 34b. — Seine Gemahlin s. Beccaria. Visconti, Gian Galeazzo III., Vater Filippo Maria’s, 1378-1402, seit 1360 Graf von Vertus, seit 1395 Herzog von Mailand 38, 23. — Jacopo, Sohn des Gabriele Visconti, Neffe Filippo Maria's 5, 19. 38, 461, — Petrus, Sohn Gaspare’s, 7 1461: 194, 10 ff. 610, 12; 45b; 47b; 50b, 611, 1, 2; 7M. 612, 2. 642, 12; 35%, — Sforza, s. Sforza. Vitedono, P. de —, Abt von Lodivecchio, Korrektor in d. Kanzlei d. Konzils 636, 49%. 694, 29%, Viterbo (Viterbi, Vyterbyen) n. w. v. Rom 457, 471, 486, 50». 514, 17. 690, 16. 696, 32; 37. 698, 14. 718, 240; 379, 431; 23b, 720, 31 b. 728, 15. 166, 23. 168, 25. 777, 17; 21; 34; 35. 778, 17. 782, 33. 783, 10; 15; 32. 785, 19. 786, 503; 38b, 42b; 44b; 47b, 802, 9; 38. 901, 31. — Bäder daselbst 769, 40%. 777, 36. 782, 33. 783, 10; 40. — Jacobus de —, püpstl. Kanzleibeamter 820, 29. S. Vito, Abt von —, s. Udine. Vógelin (Vógellin), Konrad, Bürgermeister von Augs- burg 604, 32; 33. Vörde (Furt) bei Dortmund, Freigraf Johann von —, 552, 19. Vogesen 977, 28. Vogt, Deckwort für K. Sigmund 745, 10 ff. 746, 2 ff. — Sein Schreiber, Deckwort für Kaspar Schlick 7 46, 8. Volkart, Vogt zu Belfort 973, 5. Volkmer (Volkmeier), Peter, in Nürnberg 510, 34; 47b; 49b. Volterra n. w. v. Siena 280, 3. W. Waal (Wale) i. Schwaben s. v. Buchloe, die von —, 988, 22. — Kaspar von —, 845, 26. 904, 35. Wabe, Egidius, Archidiakon von Trier 700, 31. Wachtendonk n. w. v. Krefeld, Dr. Wimarus de —, Gesandter d. Herzogs v. Jülich an d. Konzil 568, 441, Wacium s. Vac. Wacker, Peter, Hofgerichtsschreiber 882, 42. — Wigand, Vogt von Reichelsheim, Gesandter Frank- furts 260, 282; 392ff.; 50%. 261, 9. 263, 2; 3. 265, 35ff. 502, 23; 26. Wähler (weler), Deckwort für d. Kurfürsten 898, 21; 28. Wilschland (Valiche, Waliche, Walische, Welische, Weltsche lande), die Wilschen (Walen, Walhen) 52, 40»; 44^. 65, 18. 67, 49». 129, 16. 161, 33. 185, 16. 187, 6. 192, 27. 270, 20. 974, 6. 278, 29, 284, 485, 409, 7. 414, 281; 34. 421, 26. 441, 33. 472, 2. 479, 12. 484, 22. 486, 9. 501, 1; 91. 504, 17; 18; 35. 540, 6. 541, 95. 551, 26. 668, 29. 842, 40; 43. 896, 25. 912, 1. Vgl auch Italien.
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Alfabetisches Hegister der Orts- und Personen-Namen. Wässe, Bote Ulms 550, 9. 932, 44». Waidhofen (Beydehoffen) a. d. Thaya i. Niederóster- reich 217, 44b, 514, 19. . Waisen, Hussit. Sekte 558, 32^. 585, 412; 57", 899, 18. 958, 38. — Hauptmann s. Gerlach. — Ge- sandte an. d, Konzil s. Payne, Relic, Saaz, Znaym. Walachei 106, 16. Waldburg s. ó. v. Ravensburg, Eberhard I. Truchsef von —, Graf von Sonnenberg, kgl. Landvogt in Schwaben, 1423-1479: 558, 28%; 32%, 603, 31%. — Georg I. Truchseß von —, in Zeil u. Waldsee, Bruder des Vorigen, kgl. Landvogt in Schwaben, 1423- 1467: 558, 28*; 32b. 608, 32". — Jakob I. Truchse von —, in Trauchburg, Bru- der des Vorigen, kgl. Landvogt in Schwaben, 1423- 1460: 466, 33b. 558, 462; 28b; 32b, 585, 27a, 603, 314. 965, 38. 966, 15ff. 968, 1. — Sein Bruder 466, 34b, — Seine Knechte 558, 48a, — Waldburgische Diener 558, 33. Waldenser (perfidia Valdensis) 528, 41. 530, 20. 654, 41. Waldhausen i. Oberósterreich ó. v. Linz, Martin von —, Mitglied d. Konzils 477, 35. Waldshut (Walczhüt) am Rhein w. v. Schaffhausen 550, 41. Waldstein (Waldinsteyn) i. Böhmen n. w. v. Gitschin, Hasek von —, Bóhm. Baron 381, 48b. 785, 17. Wale s. Waal. Wallenrod (Walrod), Hans von —, 955, 12. Walling, Johannes, piipstl. Uditore 419, 4. Wandofen, Kaspar, s. Stange. Wangen s. 6. v. Ravensburg 965, 28. 994, 44*; 4T». Wanner, Hans, Bote K. Sigmunds 162, 37b; 48b. — Michael, Bote Ulms 932, 38». Waradia s. GroBwardein. Waydenlich, Bote Augsburgs 604, 35; 36. Wegeberg, wohl in Westfalen, Propst von —, s. Phebe. Weghennere, Johannes, Kurat von St. Johannis in Frer, Prokurator d. Bischofs v. Schleswig im Konzil 570, 37. Wehra (Wore), Fluß im südl. Baden, Nebenfluf des Rheins 977, 28. 982, 46. Weider, Johannes, Ratsherr in Görlitz 508, 48%, Weikersheim (Wickerßheym) a. d. Tauber im nördl. Württemberg 912, 18. Weil (Wile) w. v. Stuttgart 266, 28. 904, 30. 965, 25. Weiler, Johannes, Dr. decr., Domscholaster in Basel, Mitglied d. Konzils 134, 20. Weinsberg (Romsperg, Venspergh, Vinnsperg, Wijns- perg, Wynsperg) 6. v. Heilbronn, Konrad von —, seit 1411 Reichserbunterkämmerer, T 1448: 850, 20; 23ff.; 46%, 851, 10; 28; 41^; 50V. 852, 7; 16; 19; 21ff.; 42^. 869, 12; 32^; 51^; 37h. 872, 42^, 873, 49b. 875- 890 passim. 912, 16. 913, 6; 25ff. 915, 2G. 918, 37a. 927, 89. 954, 34. 962, 27. 1000, 11. Gesandter K. Sigmunds nach Sa- voyen 153, 48. 156, 4; 47a; 45b, 157, 42. 158, 38a; 40"; 46"; 49»; 36b. 159, 2T. 160, 2. — Gesandte 852, 46 b, 861, 22. 880, 24. 882, 19. 884, 1137 5 885,43. Vgl. Gerber, Leuzenbronn. — Schreiber s. Stofer. — Registraturbuch 882, 44b. — Kaplan s. Gerber. — Diener s. Greke, Leuzenbronn, Schitter. — Stempelschneider in Frankfurt s. Bar- tholomüus. — Münzwardein ebenda s. Dernbach. — Bote 876, 20. 871, 10. Weinsberg, Stüdte der Weinsberger Voreinigung 248, 11; 18. Weiflenburg (Wissenburg) i. Elsa 977, 27. 978, 14. 988, 2. — i. Nordgau 115, 441, 247, 12. 256, 41 u, 511, 431. 551, 14. 941, 98. 942, 32. 992, 30. 999, 11; 42^; 47b. 1000, 33. 1016, 28. 1017, 22; 46). 1018, 6; 48m, 1019, 16. 1020, 24. 1021, 19. 1034, 50%, — Gesandte 552, 22. 1021, 23. Weitenmiihlen (Wyttenmil), ehemalige Burg im Böhm. Kreis Bidschow, die von der —, 1023, 26. — Wenzel von der —, 1029, 18. Welbar (Welber), Hans, s. Velwar. Welder, Heinrich, in Frankfurt 907, 21. Welfen, Partei im. Herzogtum Mailand 284, 30. Wenemar, Johannes, in Magdeburg, Gesandter an d. Konzil 568, 38%, Werdenberg im Kanton St. Gallen, Graf Heinrich X. von — und Sargans 1400-1450: 139, 43%, — Graf Rudolf, Bruder des Vorigen, | 1437: 139, 48 b. Wertheim am Main, Graf Johann II. 1407-1444: 509, 26. 878, 41*. 955, 16. 1000, 10. — Graf Michel L, Bruder Johanns IL, 1407-1440: 954, 32. 1000, 10. — Graf Thomas 963, 1. — Ort 878, 37h, Wessobrunn i. Oberbaiern s. w. 45b, Westfalen, Herzog s. Kóln. — Land 185, 35. 985, 29. — Kaufleute 549, 48 . — Vemgericht 985, 3. "Vgl. Kirslade, Suderland. Wetterau (Wederaw, Wedreuwe) 70, 21; 43. 543, 4T». — Reichsstiinde 926, 34. — Stüdte in der —, 11, 40. 50, 18. 65, 20. 511, 18. 537, 22; 28. 540, 40. 542, 36. — Ratsmit- glieder 542, 40. — Kaufleute 50, 21. Wetzlar 511, 49b, 542, 45b, Widin a. d. Donau 12, 16. Wien (Vienna) 6, 11; 34%, 7, 48°, 21, 27; 42%. 26, 7; 10; 48b. 83, 6. 398, 42b. 852, 47). — Universitát 184, 18. 188, 51+. 390, 28% 665, 89b, — Ihre Gesandten an d. Konzil s. Eben- dorfer, Himmel, Wiener Neustadt i. Niederösterreich 7, 41b. Wiklif (Wikleff), Johannes, Professor d. Theol. in Oxford, | 1384: 586, 26ff. Wilhelm, Kaplan des Vikars (von Augsburg ?) 1013, 9. Wilhelms Schild, Gesellschaft mit —, s. Ritterbund. Winchester i. England n. v. Southampton, Bischof Heinrich Beaufort (episc. Wyntoniensis) 1404-1447, seit 1426 Kard.-Priester tit. s. Eusebii, püpstl. Legat 7, 36. 66, 33m, 42», 409, 17. 485, 5; 6. 100, 191f. v. Ammersee 426,
Alfabetisches Hegister der Orts- und Personen-Namen. Wässe, Bote Ulms 550, 9. 932, 44». Waidhofen (Beydehoffen) a. d. Thaya i. Niederóster- reich 217, 44b, 514, 19. . Waisen, Hussit. Sekte 558, 32^. 585, 412; 57", 899, 18. 958, 38. — Hauptmann s. Gerlach. — Ge- sandte an. d, Konzil s. Payne, Relic, Saaz, Znaym. Walachei 106, 16. Waldburg s. ó. v. Ravensburg, Eberhard I. Truchsef von —, Graf von Sonnenberg, kgl. Landvogt in Schwaben, 1423-1479: 558, 28%; 32%, 603, 31%. — Georg I. Truchseß von —, in Zeil u. Waldsee, Bruder des Vorigen, kgl. Landvogt in Schwaben, 1423- 1467: 558, 28*; 32b. 608, 32". — Jakob I. Truchse von —, in Trauchburg, Bru- der des Vorigen, kgl. Landvogt in Schwaben, 1423- 1460: 466, 33b. 558, 462; 28b; 32b, 585, 27a, 603, 314. 965, 38. 966, 15ff. 968, 1. — Sein Bruder 466, 34b, — Seine Knechte 558, 48a, — Waldburgische Diener 558, 33. Waldenser (perfidia Valdensis) 528, 41. 530, 20. 654, 41. Waldhausen i. Oberósterreich ó. v. Linz, Martin von —, Mitglied d. Konzils 477, 35. Waldshut (Walczhüt) am Rhein w. v. Schaffhausen 550, 41. Waldstein (Waldinsteyn) i. Böhmen n. w. v. Gitschin, Hasek von —, Bóhm. Baron 381, 48b. 785, 17. Wale s. Waal. Wallenrod (Walrod), Hans von —, 955, 12. Walling, Johannes, piipstl. Uditore 419, 4. Wandofen, Kaspar, s. Stange. Wangen s. 6. v. Ravensburg 965, 28. 994, 44*; 4T». Wanner, Hans, Bote K. Sigmunds 162, 37b; 48b. — Michael, Bote Ulms 932, 38». Waradia s. GroBwardein. Waydenlich, Bote Augsburgs 604, 35; 36. Wegeberg, wohl in Westfalen, Propst von —, s. Phebe. Weghennere, Johannes, Kurat von St. Johannis in Frer, Prokurator d. Bischofs v. Schleswig im Konzil 570, 37. Wehra (Wore), Fluß im südl. Baden, Nebenfluf des Rheins 977, 28. 982, 46. Weider, Johannes, Ratsherr in Görlitz 508, 48%, Weikersheim (Wickerßheym) a. d. Tauber im nördl. Württemberg 912, 18. Weil (Wile) w. v. Stuttgart 266, 28. 904, 30. 965, 25. Weiler, Johannes, Dr. decr., Domscholaster in Basel, Mitglied d. Konzils 134, 20. Weinsberg (Romsperg, Venspergh, Vinnsperg, Wijns- perg, Wynsperg) 6. v. Heilbronn, Konrad von —, seit 1411 Reichserbunterkämmerer, T 1448: 850, 20; 23ff.; 46%, 851, 10; 28; 41^; 50V. 852, 7; 16; 19; 21ff.; 42^. 869, 12; 32^; 51^; 37h. 872, 42^, 873, 49b. 875- 890 passim. 912, 16. 913, 6; 25ff. 915, 2G. 918, 37a. 927, 89. 954, 34. 962, 27. 1000, 11. Gesandter K. Sigmunds nach Sa- voyen 153, 48. 156, 4; 47a; 45b, 157, 42. 158, 38a; 40"; 46"; 49»; 36b. 159, 2T. 160, 2. — Gesandte 852, 46 b, 861, 22. 880, 24. 882, 19. 884, 1137 5 885,43. Vgl. Gerber, Leuzenbronn. — Schreiber s. Stofer. — Registraturbuch 882, 44b. — Kaplan s. Gerber. — Diener s. Greke, Leuzenbronn, Schitter. — Stempelschneider in Frankfurt s. Bar- tholomüus. — Münzwardein ebenda s. Dernbach. — Bote 876, 20. 871, 10. Weinsberg, Stüdte der Weinsberger Voreinigung 248, 11; 18. Weiflenburg (Wissenburg) i. Elsa 977, 27. 978, 14. 988, 2. — i. Nordgau 115, 441, 247, 12. 256, 41 u, 511, 431. 551, 14. 941, 98. 942, 32. 992, 30. 999, 11; 42^; 47b. 1000, 33. 1016, 28. 1017, 22; 46). 1018, 6; 48m, 1019, 16. 1020, 24. 1021, 19. 1034, 50%, — Gesandte 552, 22. 1021, 23. Weitenmiihlen (Wyttenmil), ehemalige Burg im Böhm. Kreis Bidschow, die von der —, 1023, 26. — Wenzel von der —, 1029, 18. Welbar (Welber), Hans, s. Velwar. Welder, Heinrich, in Frankfurt 907, 21. Welfen, Partei im. Herzogtum Mailand 284, 30. Wenemar, Johannes, in Magdeburg, Gesandter an d. Konzil 568, 38%, Werdenberg im Kanton St. Gallen, Graf Heinrich X. von — und Sargans 1400-1450: 139, 43%, — Graf Rudolf, Bruder des Vorigen, | 1437: 139, 48 b. Wertheim am Main, Graf Johann II. 1407-1444: 509, 26. 878, 41*. 955, 16. 1000, 10. — Graf Michel L, Bruder Johanns IL, 1407-1440: 954, 32. 1000, 10. — Graf Thomas 963, 1. — Ort 878, 37h, Wessobrunn i. Oberbaiern s. w. 45b, Westfalen, Herzog s. Kóln. — Land 185, 35. 985, 29. — Kaufleute 549, 48 . — Vemgericht 985, 3. "Vgl. Kirslade, Suderland. Wetterau (Wederaw, Wedreuwe) 70, 21; 43. 543, 4T». — Reichsstiinde 926, 34. — Stüdte in der —, 11, 40. 50, 18. 65, 20. 511, 18. 537, 22; 28. 540, 40. 542, 36. — Ratsmit- glieder 542, 40. — Kaufleute 50, 21. Wetzlar 511, 49b, 542, 45b, Widin a. d. Donau 12, 16. Wien (Vienna) 6, 11; 34%, 7, 48°, 21, 27; 42%. 26, 7; 10; 48b. 83, 6. 398, 42b. 852, 47). — Universitát 184, 18. 188, 51+. 390, 28% 665, 89b, — Ihre Gesandten an d. Konzil s. Eben- dorfer, Himmel, Wiener Neustadt i. Niederösterreich 7, 41b. Wiklif (Wikleff), Johannes, Professor d. Theol. in Oxford, | 1384: 586, 26ff. Wilhelm, Kaplan des Vikars (von Augsburg ?) 1013, 9. Wilhelms Schild, Gesellschaft mit —, s. Ritterbund. Winchester i. England n. v. Southampton, Bischof Heinrich Beaufort (episc. Wyntoniensis) 1404-1447, seit 1426 Kard.-Priester tit. s. Eusebii, püpstl. Legat 7, 36. 66, 33m, 42», 409, 17. 485, 5; 6. 100, 191f. v. Ammersee 426,
Strana 1138
1138 Windeck, Eberhard, in Mainz, ca. 1380-1442: 284, 41a, G11, 42v. 732, 18. Windsheim (Winsheim, Winfheym) i. Mittelfranken 115, 44^, 247, 8. 256, 40*. 511, 43*. 551, 14. 897, 7. 941, 28. 942, 32. 962, 31. 992, 30. 993, 11; 42a; 48), 1016, 19. 1017, 22. 1018, 6. 1019, 16. 1020, 24. 1021, 19. 1034, 50b. — Rat 247, 9. 552, 1. 1016, 21. — Gesandte 552, 21. 1021, 23. — Herrentag 926, 29ff. 927, 34; 43. 954, 41b; 45b; 46b. 965, 14. Winterbach, Vois von der —, Münzmeister in Frank- furt u. Nördlingen 915, 46%, Wisherad (Blindenburge, Vissegradum, Wissegradum) a, d. Donau 6. v. Gran 35, 25. 38, 27. 39, 2; 12; 43», 40, 21. 41, 18. — Kgl. Kurie daselbst 39, 22. Wisse, Heinrich, in Basel 266, 14. Wolfstein i. d. Oberpfalz n. ó. v. Neumarkt, Wilhelm von —, 955, 8. Gesandter Hzg. Ernsts v. Baiern 968, 37; 47b; 49%, 964, 48. Wolkenstein i. Tirol n. 6. v. Bozen, Oswald von —, Gesandter K. Sigmunds an d. Konzil 301, 50%; 84v. 302, 48»; 491, Wore s. Wehra. Worms (Wórmfe, WormeB, Würms, Wurms), Bischof Friedrich II. von Domneck 1426-1445: 517, 16ff. 533, 14; 46%. 569, 16; 18; 22; 38b; 40b. 589, 28. — Kaplan s. Bruckmann. — Gesandte an d. Konzil s. Bruckmann, Dyest, Marsberg. — Hochstift 403, 17. 517,21. 589, 55^. 591, 38». — Kapitel, Própste, Dechanten 589, 53+. -— Scho- lastikus s. Marsberg. — Klerus, Priester 243, 47%, 257, 48". 408, 19. 517, 20. 589, 53*. — Juden 67, 44b. — Stadt u. ihre Bewohner 11, 32. 229, 14. 232, 19; 28. 285, 49b. 236, 19ff.; 415. 237, 24. 238, 38. 239, 47b. 243, 2; 36; 45%, 244, 17. 246, 2. 247, 1; 8; 24. 250, 8; 16. 251, 51% 252, 39; 43a, 253, 11; 85. 254, 484. 255, 2. 256, 3; 18. 257, 23°ff, 260, 15. 261, 18; 20; 23; 49"; 44». 262, 89. 263, 23 ff. ; 40. 265, 1; 8; 13. 266, 22. 267, 4; 10. 271, 36. 272, 16; 28; 29. 277, 33. 278, 4. 408, 18. 589, 47b, 591, 38b, 858, 15. 895, 15. 897, 8; 53a. 905, 6. 912, 43. 914, 16. 917, 18; 21. 922, 39. 923, 29; 30. — Biirger- meister u. Rat 241, 28. 243, 38. 260, 18. 263, 23. 965, 31. — Gemeinde 239, 30. 240, 31; 35. — Gesandte 239, 22; 27; 28. 240, 10; 11ff. 241, 20ff. 260, 5; 15. 261, 27. 263, 2. 264, 14. 922, 44. — Bote 268, 19. — Juden 230, 4ff.; 12; 16. 938, 39; 41. 246, 15. 248, 37; 40; 41. 255, 18. 957, 95^; 4123; 484. 403, 19. — Banernunruhen s. Deutschland. — Stadtthore 243, 41», — Münz- tag Herbst 1432: 888, 12. — Projektierter Münz- tag Anf. 1433: 888, 3. Würfel (Wurfel, Wurfi), Wilhelm, s. Postupic. Wiirttemberg (Wirtemberg), Graf Ludwig I. 1419 bis 1450: 191, 34. 466, 83 b. 968, 23 a; 25b, 977, 46. 984, 4. 994, 10; 20. 1001, 17. — Seine Ráte 546, 9. 550, 36. 962, 26. 976, 15. 987, 19. 990, 42. 1020, 30, Alfabetisches Rogister der Orts- und Personen-Namen. Württemberg, Gräfin Henriette s. Mómpelgard. — Herrschaft von — , 248, 21. 249, 27. 904, 30. 964, 11. Wiirzburg (Herbipolis, Wurzperg), Bischof Johann II. von Brunn 1411-1440: 138, 40a. 247, 6. 470, 34. 517, 44. 522, 16. 533, 16; 48b. 569, 5. 930, 48b. 931, 472; 48a. 946, 49. 955, 21; 23. 957, 2; 46. 959, 20; 21. 960, 45». 963, 22. 964, 1. 991, 441; 43b, 992, 9. 993, 3. 999, 42. 1000, 6; 37; 48. — Seine Räte 962, 34. — Seine Gesandten 930, 30. Vgl. Duwer. — Diözese, Bistum 530, 31. 939, 39. 962, 41%; 42», — Domkapitel 470, 34. 522, 16. 538, 38. 931, 484, 991, 441, 992, 10. 993, 3. 1000, 6; 37; 43. — Dompropstei 700, 9. 763, 14. — Dom- propst s. Sierck. — Prilaten 533, 35. — Stadt 205, 52%; 24b; 29b, 470, 34. 510, 33. 523, 27. 929, 41b. 958, 15. 991, 45a. 992, 10. 993, 3. 1000; 7; 37; 43. — Bürgerschaft 522, 16. 538, 38. 931, 48a. "Vgl. Sehultheif. — Für- stentag 205, 48 «ff. 954, 20; 21. 955, 19, 956- 958. 959, 40. 960, 29; 30. — Rechtstag 957, 47. — Landgericht 250, 27. Wuncher (Wunncher), Werner, Ritter, kurpfälzischer Amtmann 239, 39. 240, 6; 15; 17; 40ff, 241, 1ff, 244, 45», Wyssenburg, der von —, 973, 2, Wystorp, Johannes, in Kóln, 275, 35b, Wyttenmül s. Weitenmiihlen. Y Ylaw, Nikolaus, Offizial zum Stolpen 626, 472. York am Ouse i. England, Erzbischof Johannes Kemp 1426-1452, + 1454: 297, 50^. 485, 5; 27%. Ysenburg s. Isenburg. Z. Zabarella, Franciseus de —, seit 1411 Kard.-Diakon tit. s, Cosme et Damiani (card. Florentinus), f 1417: 406, 17f.; 37b. Zacharias, Jüdischer Hohepriester 827, 7. Zagrabia s. Agram, Zala (Zalodium), Komitat im südwestl. Ungarn, Graf von —, s. Gerse. Zantfliet, Cornelius, Lütticher Chronist, j ca. 1462: 128, 29. 732, 15. 733, 22. 734, 8. Zbraslawie i. Bóhmen s. v. Kuttenberg, Markold von —, Pfaffe, Gesandter d. Alt-Taboriten an d. Konzil 585, 14%, 592, 8. Zebaoth (Sabahot) 599, 34, Zegoria, Graf von —, s. Cilli. Zeiselmeister, Nikolaus, Dr. decr., Domherr von Prag 40, 15. Zenger, der, in Baiern 988, 16. — Frhard, Gesandter Hzg. Heinrichs v. Baiern 139, 46a. 185, 24. 186, 6. — Heinz, von Regenstauf 604, 20. — Sein Knecht s. Rósler,
1138 Windeck, Eberhard, in Mainz, ca. 1380-1442: 284, 41a, G11, 42v. 732, 18. Windsheim (Winsheim, Winfheym) i. Mittelfranken 115, 44^, 247, 8. 256, 40*. 511, 43*. 551, 14. 897, 7. 941, 28. 942, 32. 962, 31. 992, 30. 993, 11; 42a; 48), 1016, 19. 1017, 22. 1018, 6. 1019, 16. 1020, 24. 1021, 19. 1034, 50b. — Rat 247, 9. 552, 1. 1016, 21. — Gesandte 552, 21. 1021, 23. — Herrentag 926, 29ff. 927, 34; 43. 954, 41b; 45b; 46b. 965, 14. Winterbach, Vois von der —, Münzmeister in Frank- furt u. Nördlingen 915, 46%, Wisherad (Blindenburge, Vissegradum, Wissegradum) a, d. Donau 6. v. Gran 35, 25. 38, 27. 39, 2; 12; 43», 40, 21. 41, 18. — Kgl. Kurie daselbst 39, 22. Wisse, Heinrich, in Basel 266, 14. Wolfstein i. d. Oberpfalz n. ó. v. Neumarkt, Wilhelm von —, 955, 8. Gesandter Hzg. Ernsts v. Baiern 968, 37; 47b; 49%, 964, 48. Wolkenstein i. Tirol n. 6. v. Bozen, Oswald von —, Gesandter K. Sigmunds an d. Konzil 301, 50%; 84v. 302, 48»; 491, Wore s. Wehra. Worms (Wórmfe, WormeB, Würms, Wurms), Bischof Friedrich II. von Domneck 1426-1445: 517, 16ff. 533, 14; 46%. 569, 16; 18; 22; 38b; 40b. 589, 28. — Kaplan s. Bruckmann. — Gesandte an d. Konzil s. Bruckmann, Dyest, Marsberg. — Hochstift 403, 17. 517,21. 589, 55^. 591, 38». — Kapitel, Própste, Dechanten 589, 53+. -— Scho- lastikus s. Marsberg. — Klerus, Priester 243, 47%, 257, 48". 408, 19. 517, 20. 589, 53*. — Juden 67, 44b. — Stadt u. ihre Bewohner 11, 32. 229, 14. 232, 19; 28. 285, 49b. 236, 19ff.; 415. 237, 24. 238, 38. 239, 47b. 243, 2; 36; 45%, 244, 17. 246, 2. 247, 1; 8; 24. 250, 8; 16. 251, 51% 252, 39; 43a, 253, 11; 85. 254, 484. 255, 2. 256, 3; 18. 257, 23°ff, 260, 15. 261, 18; 20; 23; 49"; 44». 262, 89. 263, 23 ff. ; 40. 265, 1; 8; 13. 266, 22. 267, 4; 10. 271, 36. 272, 16; 28; 29. 277, 33. 278, 4. 408, 18. 589, 47b, 591, 38b, 858, 15. 895, 15. 897, 8; 53a. 905, 6. 912, 43. 914, 16. 917, 18; 21. 922, 39. 923, 29; 30. — Biirger- meister u. Rat 241, 28. 243, 38. 260, 18. 263, 23. 965, 31. — Gemeinde 239, 30. 240, 31; 35. — Gesandte 239, 22; 27; 28. 240, 10; 11ff. 241, 20ff. 260, 5; 15. 261, 27. 263, 2. 264, 14. 922, 44. — Bote 268, 19. — Juden 230, 4ff.; 12; 16. 938, 39; 41. 246, 15. 248, 37; 40; 41. 255, 18. 957, 95^; 4123; 484. 403, 19. — Banernunruhen s. Deutschland. — Stadtthore 243, 41», — Münz- tag Herbst 1432: 888, 12. — Projektierter Münz- tag Anf. 1433: 888, 3. Würfel (Wurfel, Wurfi), Wilhelm, s. Postupic. Wiirttemberg (Wirtemberg), Graf Ludwig I. 1419 bis 1450: 191, 34. 466, 83 b. 968, 23 a; 25b, 977, 46. 984, 4. 994, 10; 20. 1001, 17. — Seine Ráte 546, 9. 550, 36. 962, 26. 976, 15. 987, 19. 990, 42. 1020, 30, Alfabetisches Rogister der Orts- und Personen-Namen. Württemberg, Gräfin Henriette s. Mómpelgard. — Herrschaft von — , 248, 21. 249, 27. 904, 30. 964, 11. Wiirzburg (Herbipolis, Wurzperg), Bischof Johann II. von Brunn 1411-1440: 138, 40a. 247, 6. 470, 34. 517, 44. 522, 16. 533, 16; 48b. 569, 5. 930, 48b. 931, 472; 48a. 946, 49. 955, 21; 23. 957, 2; 46. 959, 20; 21. 960, 45». 963, 22. 964, 1. 991, 441; 43b, 992, 9. 993, 3. 999, 42. 1000, 6; 37; 48. — Seine Räte 962, 34. — Seine Gesandten 930, 30. Vgl. Duwer. — Diözese, Bistum 530, 31. 939, 39. 962, 41%; 42», — Domkapitel 470, 34. 522, 16. 538, 38. 931, 484, 991, 441, 992, 10. 993, 3. 1000, 6; 37; 43. — Dompropstei 700, 9. 763, 14. — Dom- propst s. Sierck. — Prilaten 533, 35. — Stadt 205, 52%; 24b; 29b, 470, 34. 510, 33. 523, 27. 929, 41b. 958, 15. 991, 45a. 992, 10. 993, 3. 1000; 7; 37; 43. — Bürgerschaft 522, 16. 538, 38. 931, 48a. "Vgl. Sehultheif. — Für- stentag 205, 48 «ff. 954, 20; 21. 955, 19, 956- 958. 959, 40. 960, 29; 30. — Rechtstag 957, 47. — Landgericht 250, 27. Wuncher (Wunncher), Werner, Ritter, kurpfälzischer Amtmann 239, 39. 240, 6; 15; 17; 40ff, 241, 1ff, 244, 45», Wyssenburg, der von —, 973, 2, Wystorp, Johannes, in Kóln, 275, 35b, Wyttenmül s. Weitenmiihlen. Y Ylaw, Nikolaus, Offizial zum Stolpen 626, 472. York am Ouse i. England, Erzbischof Johannes Kemp 1426-1452, + 1454: 297, 50^. 485, 5; 27%. Ysenburg s. Isenburg. Z. Zabarella, Franciseus de —, seit 1411 Kard.-Diakon tit. s, Cosme et Damiani (card. Florentinus), f 1417: 406, 17f.; 37b. Zacharias, Jüdischer Hohepriester 827, 7. Zagrabia s. Agram, Zala (Zalodium), Komitat im südwestl. Ungarn, Graf von —, s. Gerse. Zantfliet, Cornelius, Lütticher Chronist, j ca. 1462: 128, 29. 732, 15. 733, 22. 734, 8. Zbraslawie i. Bóhmen s. v. Kuttenberg, Markold von —, Pfaffe, Gesandter d. Alt-Taboriten an d. Konzil 585, 14%, 592, 8. Zebaoth (Sabahot) 599, 34, Zegoria, Graf von —, s. Cilli. Zeiselmeister, Nikolaus, Dr. decr., Domherr von Prag 40, 15. Zenger, der, in Baiern 988, 16. — Frhard, Gesandter Hzg. Heinrichs v. Baiern 139, 46a. 185, 24. 186, 6. — Heinz, von Regenstauf 604, 20. — Sein Knecht s. Rósler,
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Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1139 Zengg (Segna, Segna di Schiavonia, Segnia, Singna) a. d. Küste v. Kroatien, Graf Nikolaus 28, 10; 41 a; 51a. 86, 30. 110, 8. — Sein Vertrauter 86, 30. — Sein Gesandter an K. Sigmund 1427: 109, 29b. — Graf Stephan von — und Madruzzo 351, 30b. 415, 52a, 451, 50b. — Ort, Gebiet 28, 40 a; 27 b. 103, 14. 107, 40; 41. 112, 18; 19; 30. 116, 32. 117, 3; 6. 610, 34b. Ziegler (Zeigler), Eberhard, in Basel 266, 13. — Heinrich, von Basel 550, 39. Zion (Syon) 629, 36b. 658, 18. Zipplingen i. Württemberg n. ö. v. Bopfingen, Fritz von —, Hauptmann d. Gesellschaft mit St. Georgen Schild 603, 34a. Zissen (Czisse, Zyssen), wohl Nieder-Zissen i. d. Rhein- provinz n. w. v. Andernach, Klaus von —, Ge- sandter d. Herzogs v. Jülich u. Berg 509, 24. Ge- sandter K. Sigmunds 681, 37; 50b. 682, 40a. Zito, Heinrich — von Jivian, Burggraf zu Pfraum- berg, Böhm. Baron 196, 27. Znaym a. d. Thaya i. Mähren, Ulrich von —, Pfaffe, Gesandter d. Waisen an d. Konzil 585, 10b. 586, 42b. 587, 48a. 592, 8. Zolla, Mariano del —, in Siena 293, 36a. Zollern (Zolr) s. v. Hechingen, Graf Eitelfritz von —, 1401-1439: 964, 32. — Schloß 965, 24. Zoppo (Zoppus), Ottolino, Lucchesischer Condottiere 279, 30a. 342, 46a. Zorn, Hans, von Eckerich, Ritter, Stadtmeister von Straßburg 273, 37. 276, 31. 1027, 1. 1029, 31. 1030, 4. Zriny, Graf Peter von —, 12, 30; 37b. Zürich (Czürch, Czurch, Czurich, Zürch), die Züricher, 41, 30. 129, 26a; 29a; 30a; 44a. 130, 25; 49a 34b. 150, 28; 30; 41a; 42 a; 47a; 35bff. 151 40a. 154, 1; 30; 48 a; 47 b. 157, 10. 549, 33 а. 550, 40. 734, 22. 736, 24; 41a. 1024, 10. — Bürgermeister u. Räte 129, 33a. 130, 38a; 40a. 150, 47a; 34b. 157, 6. 163, 16. 188, 31. Vgl. Stüssi. — Rat der Zweihundert 130, 40 a. 157, 6. — Konstabler und Zünfte 129, 28a. — Schultheißen 153, 29. 188, 31. — Ammann, Amtleute 188, 31. — Landvögte, Vögte, Pfleger 189, 16. — Ge- sandte 150, 31. 151, 49a. 155, 16. 1030, 1. Vgl. Cham, Escher, Lommis, Schwendi, Stüssi. — Propst s. Anasteter. — Jude s. Leo. — Bannerherr s. Usikon. — Romzugskontingent, -dienst 129, 27 a ff. 150, 38 a ff. 151, 15; 18ff.; 44a ff. 154, 14; 33. 157, 8. — Klöster und Gotteshäuser 129, 48 a. — Stadtbanner 157, 27. — Stadtbuch 129, 36b. — Eidgenössische Tage 150, 43a. 154, 38b ff. Zug (Czug, Czuge) 130, 26. 153, 30. 154, 37. 163, 17. 188, 32. 189, 16. — Eidgenössischer Tag 130, 42a; 48 a ff. 161, 17. Zurlis, Thomas de —, in Mailand, Sohn des Johannes Simon 172, 34. Zursee s. Sursee. Zuselman, Bote Ulms 1028, 49a. Deutsche Reichstags-Akten X. 144
Alfabetisches Register der Orts- und Personen-Namen. 1139 Zengg (Segna, Segna di Schiavonia, Segnia, Singna) a. d. Küste v. Kroatien, Graf Nikolaus 28, 10; 41 a; 51a. 86, 30. 110, 8. — Sein Vertrauter 86, 30. — Sein Gesandter an K. Sigmund 1427: 109, 29b. — Graf Stephan von — und Madruzzo 351, 30b. 415, 52a, 451, 50b. — Ort, Gebiet 28, 40 a; 27 b. 103, 14. 107, 40; 41. 112, 18; 19; 30. 116, 32. 117, 3; 6. 610, 34b. Ziegler (Zeigler), Eberhard, in Basel 266, 13. — Heinrich, von Basel 550, 39. Zion (Syon) 629, 36b. 658, 18. Zipplingen i. Württemberg n. ö. v. Bopfingen, Fritz von —, Hauptmann d. Gesellschaft mit St. Georgen Schild 603, 34a. Zissen (Czisse, Zyssen), wohl Nieder-Zissen i. d. Rhein- provinz n. w. v. Andernach, Klaus von —, Ge- sandter d. Herzogs v. Jülich u. Berg 509, 24. Ge- sandter K. Sigmunds 681, 37; 50b. 682, 40a. Zito, Heinrich — von Jivian, Burggraf zu Pfraum- berg, Böhm. Baron 196, 27. Znaym a. d. Thaya i. Mähren, Ulrich von —, Pfaffe, Gesandter d. Waisen an d. Konzil 585, 10b. 586, 42b. 587, 48a. 592, 8. Zolla, Mariano del —, in Siena 293, 36a. Zollern (Zolr) s. v. Hechingen, Graf Eitelfritz von —, 1401-1439: 964, 32. — Schloß 965, 24. Zoppo (Zoppus), Ottolino, Lucchesischer Condottiere 279, 30a. 342, 46a. Zorn, Hans, von Eckerich, Ritter, Stadtmeister von Straßburg 273, 37. 276, 31. 1027, 1. 1029, 31. 1030, 4. Zriny, Graf Peter von —, 12, 30; 37b. Zürich (Czürch, Czurch, Czurich, Zürch), die Züricher, 41, 30. 129, 26a; 29a; 30a; 44a. 130, 25; 49a 34b. 150, 28; 30; 41a; 42 a; 47a; 35bff. 151 40a. 154, 1; 30; 48 a; 47 b. 157, 10. 549, 33 а. 550, 40. 734, 22. 736, 24; 41a. 1024, 10. — Bürgermeister u. Räte 129, 33a. 130, 38a; 40a. 150, 47a; 34b. 157, 6. 163, 16. 188, 31. Vgl. Stüssi. — Rat der Zweihundert 130, 40 a. 157, 6. — Konstabler und Zünfte 129, 28a. — Schultheißen 153, 29. 188, 31. — Ammann, Amtleute 188, 31. — Landvögte, Vögte, Pfleger 189, 16. — Ge- sandte 150, 31. 151, 49a. 155, 16. 1030, 1. Vgl. Cham, Escher, Lommis, Schwendi, Stüssi. — Propst s. Anasteter. — Jude s. Leo. — Bannerherr s. Usikon. — Romzugskontingent, -dienst 129, 27 a ff. 150, 38 a ff. 151, 15; 18ff.; 44a ff. 154, 14; 33. 157, 8. — Klöster und Gotteshäuser 129, 48 a. — Stadtbanner 157, 27. — Stadtbuch 129, 36b. — Eidgenössische Tage 150, 43a. 154, 38b ff. Zug (Czug, Czuge) 130, 26. 153, 30. 154, 37. 163, 17. 188, 32. 189, 16. — Eidgenössischer Tag 130, 42a; 48 a ff. 161, 17. Zurlis, Thomas de —, in Mailand, Sohn des Johannes Simon 172, 34. Zursee s. Sursee. Zuselman, Bote Ulms 1028, 49a. Deutsche Reichstags-Akten X. 144
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Zusätze und Verbesserungen. p. 8, 44 ist zu „antwortete" die auf Anm. 5 hinweisende Ziffer 5 hinzuzusetzen. p. 22, 11 lies: vgl. nr. 49 art. 3, nr. 50 und unten Anm. 6. p. 22, 13 lies: vgl. nr. 49 art. 3. p. 24, 15 u. 47a und auch sonst lies: Vienne, statt: Viennois. p. 29, 19 ist im Hinblick auf nr. 475 art. 2 dahin zu berichtigen, daß die Verhandlungen Kaspar Schlicks mit Marco Dandolo nicht an der Flottenfrage scheiterten, sondern an der Frage, welche Unterthanen und Vasallen des Reiches in den geplanten fünfjährigen Waffenstillstand einzu- schließten seien. p. 35, 41a lies: qui, statt: qu. p. 76, 27 ist die Klammer hinter potuerunt zu streichen. p. 87, 13 u. 32 lies: Januenses, statt: Januensium. p. 97, 20 lies: omni, statt: omn. p. 120, 3 ist hinzuzufigen: Gedruckt im Liv-, Est- und Curländischen Urkundenbuch 8, 87 aus unserer Vorlage. p. 124, 41 lies: rubiginem, statt: rnbiginem. p. 140, 31 lies: der Wirren zwischen dem Herzog und den beiden Bischöfen, statt: der Österreichisch- Burgundischen Wirren. p. 143, 21 ff. ist jetzt zu vergleichen: A. Kröner, Wahl und Krönung der deutschen Kaiser und Könige in Italien (Studien aus dem Collegium Sapientiae zu Freiburg i. Br. Band VI, Freiburg 1901) S. 87-91 und S. 163 ff.; ferner: K. Haase, Die Königskrönungen in Oberitalien und dic „eiserne“ Krone. Straßburger Diss. 1901. S. 127 ff. p. 143, 33b: die Krönungsordnung der hier erwähnten Mailänder Handschrift ist jetzt gedruckt bei Kröner a. a. O. S. 178-188. p. 163, 16 ist der bei Uchtland stehende Variantenbuchstabe zu streichen. p. 175, 42 lies: Capitaneis, statt: capitaneis. p. 184, 39a lies: Antonio, statt: Giordano. p. 191, 40 ist nach 8938 hinzuzufügen: und bei Witte, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg nr. 1262. p. 232, 37 lies: dritte, statt: zweite. p. 280, 31 und an anderen Stellen lies: Colossä, statt: Kolocza. p. 283, 50" lies: nr. 192, statt: nr. 193. p. 289, 37a ist die Druckangabe und der ganze ihr folgende Satz zu streichen; dafür ist zu setzen: gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 80. p. 294, 44 ff. wird im Hinblick auf nr. 264 dahin zu berichtigen sein, daß Sigmund in der zweiten Hälfte des Mai 1432 eine neue Gesandtschaft nach Florenz schickte, die aus dem Propst Bene- dikt von Stuhlweißenburg und Jan Svihovskij von Riesenberg bestand. p. 302, 15 lies: Lugo, statt: Lucca; und so auch sonst, wo Bischof Ferdinand von Lucca erwähnt ist. p. 309, 12 lies: Talamone, statt: Telamone. p. 326, 20 lies: Ferrara, statt: Mantua. p. 333, 18 ist nach aperiat Komma statt Semikolon zu setzen. p. 349, 1 ist das Komma nach ea zu streichen. p. 351, 38b lies: tedesco, statt: Triesto. p. 354, 33a lies: Gimignano, statt: Gimigniano. p. 367, 35aff. läßt sich die Vermutung, daß Florenz im Juli 1432 an die Deutschen Reichsstände geschrieben habe, nicht halten, da die Mitteilung Hzg. Wilhelms von Baiern an K. Sigmund, au/ die sich diese Vermutung stützt, erst Anfang oder Mitte Januar 1433 gemacht wurde. Letzteres geht aus einem Briefe Hzg. Wilhelms an den Patriarchen von Aquileja hervor, den wir p. 606, 39aff. im Auszuge mitteilen.
Zusätze und Verbesserungen. p. 8, 44 ist zu „antwortete" die auf Anm. 5 hinweisende Ziffer 5 hinzuzusetzen. p. 22, 11 lies: vgl. nr. 49 art. 3, nr. 50 und unten Anm. 6. p. 22, 13 lies: vgl. nr. 49 art. 3. p. 24, 15 u. 47a und auch sonst lies: Vienne, statt: Viennois. p. 29, 19 ist im Hinblick auf nr. 475 art. 2 dahin zu berichtigen, daß die Verhandlungen Kaspar Schlicks mit Marco Dandolo nicht an der Flottenfrage scheiterten, sondern an der Frage, welche Unterthanen und Vasallen des Reiches in den geplanten fünfjährigen Waffenstillstand einzu- schließten seien. p. 35, 41a lies: qui, statt: qu. p. 76, 27 ist die Klammer hinter potuerunt zu streichen. p. 87, 13 u. 32 lies: Januenses, statt: Januensium. p. 97, 20 lies: omni, statt: omn. p. 120, 3 ist hinzuzufigen: Gedruckt im Liv-, Est- und Curländischen Urkundenbuch 8, 87 aus unserer Vorlage. p. 124, 41 lies: rubiginem, statt: rnbiginem. p. 140, 31 lies: der Wirren zwischen dem Herzog und den beiden Bischöfen, statt: der Österreichisch- Burgundischen Wirren. p. 143, 21 ff. ist jetzt zu vergleichen: A. Kröner, Wahl und Krönung der deutschen Kaiser und Könige in Italien (Studien aus dem Collegium Sapientiae zu Freiburg i. Br. Band VI, Freiburg 1901) S. 87-91 und S. 163 ff.; ferner: K. Haase, Die Königskrönungen in Oberitalien und dic „eiserne“ Krone. Straßburger Diss. 1901. S. 127 ff. p. 143, 33b: die Krönungsordnung der hier erwähnten Mailänder Handschrift ist jetzt gedruckt bei Kröner a. a. O. S. 178-188. p. 163, 16 ist der bei Uchtland stehende Variantenbuchstabe zu streichen. p. 175, 42 lies: Capitaneis, statt: capitaneis. p. 184, 39a lies: Antonio, statt: Giordano. p. 191, 40 ist nach 8938 hinzuzufügen: und bei Witte, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg nr. 1262. p. 232, 37 lies: dritte, statt: zweite. p. 280, 31 und an anderen Stellen lies: Colossä, statt: Kolocza. p. 283, 50" lies: nr. 192, statt: nr. 193. p. 289, 37a ist die Druckangabe und der ganze ihr folgende Satz zu streichen; dafür ist zu setzen: gedruckt bei Osio a. a. O. 3, 80. p. 294, 44 ff. wird im Hinblick auf nr. 264 dahin zu berichtigen sein, daß Sigmund in der zweiten Hälfte des Mai 1432 eine neue Gesandtschaft nach Florenz schickte, die aus dem Propst Bene- dikt von Stuhlweißenburg und Jan Svihovskij von Riesenberg bestand. p. 302, 15 lies: Lugo, statt: Lucca; und so auch sonst, wo Bischof Ferdinand von Lucca erwähnt ist. p. 309, 12 lies: Talamone, statt: Telamone. p. 326, 20 lies: Ferrara, statt: Mantua. p. 333, 18 ist nach aperiat Komma statt Semikolon zu setzen. p. 349, 1 ist das Komma nach ea zu streichen. p. 351, 38b lies: tedesco, statt: Triesto. p. 354, 33a lies: Gimignano, statt: Gimigniano. p. 367, 35aff. läßt sich die Vermutung, daß Florenz im Juli 1432 an die Deutschen Reichsstände geschrieben habe, nicht halten, da die Mitteilung Hzg. Wilhelms von Baiern an K. Sigmund, au/ die sich diese Vermutung stützt, erst Anfang oder Mitte Januar 1433 gemacht wurde. Letzteres geht aus einem Briefe Hzg. Wilhelms an den Patriarchen von Aquileja hervor, den wir p. 606, 39aff. im Auszuge mitteilen.
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Zusätze und Verbesserungen. 1141 p. 410, 26b ist jetzt hinzuzufügen: gedruckt bei Haller, Beiträge zur Geschichte des Konzils von Basel, in Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 209-210. p. 411, 43a ist hinzuzufügen, daß die Briefe der Böhmen an die Konzilsgesandten und Prags an Eger auch in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. 1, 190—191 bezw. 1, 191 gedrucht sind. p. 411, 25b lies: Bollettario, statt: Bullettario. p. 416, 47b ist der Hinweis auf p. 126�127 zu streichen und dafür zu setzen: vgl. p. 25 Anm. 2. p. 419, 33b lies: Jan. 1433, statt: Sommer 1433. p. 463, 49" lies: Prioren, statt: Prior. p. 463, 57b lies: 29 julii, statt: 21 augusti. p. 467, 47 lies: assecurationis, statt: assecurationc. p. 479, 12 lies: wir, statt: mir. p. 481, 38" ist vielleicht richtiger Kardinal Johannes tit. s. Petri ad vincula statt des Kardinals von Rouen als Adressat zu bezeichnen; man vergleiche Segovia lib. 3 cap. 44 (Mon conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 277). p. 486, 49a ist hinter „auch“ hinzuzufügen: p. 746 Anm. 5 und. p. 501, 47b lies: nr. 320, statt: nr. 321. p. 512, 49a: der hier erwähnte Brief K. Sigmunds vom 31 Oktober 1432 ist unsere nr. 378. p. 519, 28 lies: Januar, statt: Februar. p. 523, 52b lies: Fürsten- und Herrentag, statt: Kurfürstentag. p. 538, 33 lies: Vörde, statt: Fürth. p. 544, 26 ist zu „Frankfurt" die Verweisungsziffer 3 hinzuzusetzen. p. 545, 39 lies: inin, statt: in in. p. 546, 47a lies: nr. 520, statt: nr. 533. p. 550, 49a lies: nr. 519, statt: nr. 532. p. 559, 48b lies: Anm. 8, statt: Anm. 9. p. 568, 32 lies: Linz, statt: Lins. p. 571, 6 lies: Wilbrand, statt: Albert. p. 586, 48" ist „Biskupec" zu streichen. p. 620, 31b ist zur Lösung der Frage, ob sich Kurtrier an der kurfürstlichen Gesandtschaft beteiligt habe, das auf p. 523 Anm. 1 mitgeteilte Material heranzuzichen. p. 632, 47b muß Anm. 8 lauten: Vom 10 März war ein nicht mehr vorhandener Brief K. Sigmunds an das Konzil datiert, den Bladen überbrachte. In ihm wurde wahrscheinlich der Bischof von Chur behafs Mitteilungen in der Hussitenfrage beglaubigt. Vgl. Segovia lib. 4 cap. 23 (а. a. O. 2, 348). p. 633, 4 ist nach „Instruktionen" hinzuzufügen: für Hzg. Wilhelm von Baiern und den Bischof von Chur. p. 633, 34" Anm. 2 soll lauten: Nikolaus von Bladen hat offenbar nicht bloß die in unserer nr. 405 vorliegende Instruktion für Hzg. Wilhelm mitgebracht, sondern noch eine zweite, nicht mehr vor- handene für den Bischof von Chur. Sie lag dem zu Grunde, was der Bischof, laut Segovia lib. 4 cаp. 23 (a. a. O. 2, 348), dem Konzil am 13 April eröffnete. p. 634, 37 ist zu sagen: Diese Aufträge bestanden, wie Segovia2 im Einklang mit den Instruktionen Sigmunds für Hzg. Wilhelm (nr. 405) und Bladen (nr. 407) berichtet, statt: Nach Segovia 2 be- standen diese Aufträge. p. 635, 44" lies: Fürsten- und Herrentage, statt: Kurfürstentage. p. 656, 50" lies: Fonseca ist schon 1422 gestorben, statt: Fonseca's Anwesenheit ist nicht nachweisbar. p. 658, 46" lies: Die beiden Erzbischöfe und der Abt von S. Vito, statt: Diese drei. p. 666, 12 wird woll Secretarius statt Secreta zu lesen sein. p. 674, 35" ist auf nr. 288 hinzuweisen, da die dort erwähnten königlichen Gesandten vielleicht mit Dr. Stock und Nikolaus von Bladen identisch sind; man vergleiche auch p. 478, 21 und p. 485, 20-21. p. 674, 54b ist hinzuzufügen: Oder an Venedig? Vgl. p. 563 und p. 626 Anm. 3; ferner nr. 349 art. 5. p. 683, 48" lies: p. 632 Anm. 8, statt: p. 633 Anm. 2. p. 687, 37" lies: Binasco, statt: Mailand. p. 687, 38b ist zu sagen: Ein durch ihn beförderter Brief Sigmunds an das Konzil war vom 10 März datiert (vgl. p. 632 Anm. 8), statt: Sein Beglaubigungsschreiben war vom 10 März datiert (vgl. р. 633 Anm. 2). p. 688, 43b lies: an den Herzog von Mailand, statt: nach Mailand. p. 691, 2 lies: nach April 15, statt: nach April 14. p. 710, 47b lies: nr. 544, statt: nr. 561. 144*
Zusätze und Verbesserungen. 1141 p. 410, 26b ist jetzt hinzuzufügen: gedruckt bei Haller, Beiträge zur Geschichte des Konzils von Basel, in Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. 16, 209-210. p. 411, 43a ist hinzuzufügen, daß die Briefe der Böhmen an die Konzilsgesandten und Prags an Eger auch in Mon. conc. gen. sacc. 15, Conc. Bas. SS. 1, 190—191 bezw. 1, 191 gedrucht sind. p. 411, 25b lies: Bollettario, statt: Bullettario. p. 416, 47b ist der Hinweis auf p. 126�127 zu streichen und dafür zu setzen: vgl. p. 25 Anm. 2. p. 419, 33b lies: Jan. 1433, statt: Sommer 1433. p. 463, 49" lies: Prioren, statt: Prior. p. 463, 57b lies: 29 julii, statt: 21 augusti. p. 467, 47 lies: assecurationis, statt: assecurationc. p. 479, 12 lies: wir, statt: mir. p. 481, 38" ist vielleicht richtiger Kardinal Johannes tit. s. Petri ad vincula statt des Kardinals von Rouen als Adressat zu bezeichnen; man vergleiche Segovia lib. 3 cap. 44 (Mon conc. gen. saec. 15, Conc. Bas. SS. 2, 277). p. 486, 49a ist hinter „auch“ hinzuzufügen: p. 746 Anm. 5 und. p. 501, 47b lies: nr. 320, statt: nr. 321. p. 512, 49a: der hier erwähnte Brief K. Sigmunds vom 31 Oktober 1432 ist unsere nr. 378. p. 519, 28 lies: Januar, statt: Februar. p. 523, 52b lies: Fürsten- und Herrentag, statt: Kurfürstentag. p. 538, 33 lies: Vörde, statt: Fürth. p. 544, 26 ist zu „Frankfurt" die Verweisungsziffer 3 hinzuzusetzen. p. 545, 39 lies: inin, statt: in in. p. 546, 47a lies: nr. 520, statt: nr. 533. p. 550, 49a lies: nr. 519, statt: nr. 532. p. 559, 48b lies: Anm. 8, statt: Anm. 9. p. 568, 32 lies: Linz, statt: Lins. p. 571, 6 lies: Wilbrand, statt: Albert. p. 586, 48" ist „Biskupec" zu streichen. p. 620, 31b ist zur Lösung der Frage, ob sich Kurtrier an der kurfürstlichen Gesandtschaft beteiligt habe, das auf p. 523 Anm. 1 mitgeteilte Material heranzuzichen. p. 632, 47b muß Anm. 8 lauten: Vom 10 März war ein nicht mehr vorhandener Brief K. Sigmunds an das Konzil datiert, den Bladen überbrachte. In ihm wurde wahrscheinlich der Bischof von Chur behafs Mitteilungen in der Hussitenfrage beglaubigt. Vgl. Segovia lib. 4 cap. 23 (а. a. O. 2, 348). p. 633, 4 ist nach „Instruktionen" hinzuzufügen: für Hzg. Wilhelm von Baiern und den Bischof von Chur. p. 633, 34" Anm. 2 soll lauten: Nikolaus von Bladen hat offenbar nicht bloß die in unserer nr. 405 vorliegende Instruktion für Hzg. Wilhelm mitgebracht, sondern noch eine zweite, nicht mehr vor- handene für den Bischof von Chur. Sie lag dem zu Grunde, was der Bischof, laut Segovia lib. 4 cаp. 23 (a. a. O. 2, 348), dem Konzil am 13 April eröffnete. p. 634, 37 ist zu sagen: Diese Aufträge bestanden, wie Segovia2 im Einklang mit den Instruktionen Sigmunds für Hzg. Wilhelm (nr. 405) und Bladen (nr. 407) berichtet, statt: Nach Segovia 2 be- standen diese Aufträge. p. 635, 44" lies: Fürsten- und Herrentage, statt: Kurfürstentage. p. 656, 50" lies: Fonseca ist schon 1422 gestorben, statt: Fonseca's Anwesenheit ist nicht nachweisbar. p. 658, 46" lies: Die beiden Erzbischöfe und der Abt von S. Vito, statt: Diese drei. p. 666, 12 wird woll Secretarius statt Secreta zu lesen sein. p. 674, 35" ist auf nr. 288 hinzuweisen, da die dort erwähnten königlichen Gesandten vielleicht mit Dr. Stock und Nikolaus von Bladen identisch sind; man vergleiche auch p. 478, 21 und p. 485, 20-21. p. 674, 54b ist hinzuzufügen: Oder an Venedig? Vgl. p. 563 und p. 626 Anm. 3; ferner nr. 349 art. 5. p. 683, 48" lies: p. 632 Anm. 8, statt: p. 633 Anm. 2. p. 687, 37" lies: Binasco, statt: Mailand. p. 687, 38b ist zu sagen: Ein durch ihn beförderter Brief Sigmunds an das Konzil war vom 10 März datiert (vgl. p. 632 Anm. 8), statt: Sein Beglaubigungsschreiben war vom 10 März datiert (vgl. р. 633 Anm. 2). p. 688, 43b lies: an den Herzog von Mailand, statt: nach Mailand. p. 691, 2 lies: nach April 15, statt: nach April 14. p. 710, 47b lies: nr. 544, statt: nr. 561. 144*
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1142 Zusätze und Verbesserungen. p. 716, 13 ist die Frage, ob Venedig zur Provision Sigmunds beigesteuert habe, laut nr. 485 art. 3 zu bejahen. p. 717, 17 lies: nr. 544, statt: nr. 561. 46b lies: nr. 543, statt: nr. 564. p. 717, 47b lies: nr. 544, statt: nr. 561. p. 717, p. 725, 42 lies: Ostasio, statt: Opizo. p. 734, 30 lies: zehn, statt neun. p. 746, 36b lies: Bardi, statt: Bardo. p. 823, 37 lies: pontifex, statt: potifex. p. 857, 6 lies: 13 Januar, statt: 18 Januar. p. 899, 34" lies: die königliche Partei in Böhmen, statt: das Baseler Konzil. p. 903, 36 lies: Fürsten- und Städtetage, statt: Landfriedenstage. p. 904, 49a lies: Fürsten- und Städtetag, statt: Landfriedenstag. p. 950, 47" lies: Anm. 2, statt: Anm. 1. p. 951, 25 lies: Amtmann, statt: Unteramtmann. p. 955, 3 wird Heimerman statt Heinrichen zu lesen sein. p. 955, 45" ist hinzuzufügen: oder Gf. Ludwig XIII., Sohn des Grafen Johann I. p. 1007, 18 ist nach schiken ein Komma statt des Punktes zu setzen. k von Friedrich Andreas Perthes, Aktiengesellschaft, Gotha.
1142 Zusätze und Verbesserungen. p. 716, 13 ist die Frage, ob Venedig zur Provision Sigmunds beigesteuert habe, laut nr. 485 art. 3 zu bejahen. p. 717, 17 lies: nr. 544, statt: nr. 561. 46b lies: nr. 543, statt: nr. 564. p. 717, 47b lies: nr. 544, statt: nr. 561. p. 717, p. 725, 42 lies: Ostasio, statt: Opizo. p. 734, 30 lies: zehn, statt neun. p. 746, 36b lies: Bardi, statt: Bardo. p. 823, 37 lies: pontifex, statt: potifex. p. 857, 6 lies: 13 Januar, statt: 18 Januar. p. 899, 34" lies: die königliche Partei in Böhmen, statt: das Baseler Konzil. p. 903, 36 lies: Fürsten- und Städtetage, statt: Landfriedenstage. p. 904, 49a lies: Fürsten- und Städtetag, statt: Landfriedenstag. p. 950, 47" lies: Anm. 2, statt: Anm. 1. p. 951, 25 lies: Amtmann, statt: Unteramtmann. p. 955, 3 wird Heimerman statt Heinrichen zu lesen sein. p. 955, 45" ist hinzuzufügen: oder Gf. Ludwig XIII., Sohn des Grafen Johann I. p. 1007, 18 ist nach schiken ein Komma statt des Punktes zu setzen. k von Friedrich Andreas Perthes, Aktiengesellschaft, Gotha.
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- Ia: Titul
- Ic: Inhaltsübersicht
- I: Vorwort
- 1: Edition
- 1037: Chronologisches Verzeichnis
- 1074: Orts-Personen-Namen Register
- 1140: Zusätze und Verbesserungen